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■■■■■
IN COMMEMORATION OF THE VISIT OF
HIS ROYAL HICHNESS
PRINCE HENRY OF PRUSSIA
MARCH 9IXTII.I90I
ON BEHALF OF HIS MAJESTY
THE GERMAN EMPEROR
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Westdeutsche Zeitschrift
für
Geschichte und Kunst.
Herausgegeben
von
Dr. F. Hettner Dr. K. Lamprecht
Director des Provinzialmnseums a. o. Professor der Geschichte
in Trier. in Bonn.
Jahrgang TOI.
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TRIER.
Verlag der Fr. Lintz'schen Buchhandlung.
1889.
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HARVARD CHI i FRE LIBRARY
OCT 28 1905
HOHENZOLLERN COLLECTION
CIFT OF A. C. COOLIDGE
Fr. Lints'tcbe Buchdruckerei tu Trier.
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Inhalt der Vierteljahrshefte.
Abteilung I.
Hammcran, A., Limesstudien. T. Allgemeines. Der Taunus-Limes . . 287
Henning, R., Die Germanen in ihrem Verhältnis zu den Nachbarvölkern. 1
Hirschfeld, O., Beiträge zur Geschichte der Narbonensischen Provinz. 119
Lamprecht, K., Ländliches Dasein im 14. u. 15. Jahrh., vornehmlich
nach rheinischen Quellen 189
Abteilung II.
a) Altertum.
Kofi er, Kr., Vier Ringwälle im Hunsrück. (Hierzu Tafel 16 u. 17) . 311
Kofi er, Fr., Die Neckar - Mumlingslinie vou Schlossau an bis zur
hessischen Grenze unweit Wörth a. M. (Hierzu Tafel 1 u. 2) . 52, 141
\au Werveke, Fund römischer Münzen zu Ettel brück 318
b) Mittelalter und Neuzeit.
Bah 1 mann, 1\, Eine Ergänzung der Bibliographie des Münster ischen
Humanisten Murmel lius 161
Bah 1 mann, P., Neue Beiträge zur Geschichte der Kirchen - Visitation
im Bistum Münster 1571—1573 352
Di et seh und Wo lfr am, In Sachen Dietsch: Evangelische Kiiche zu Metz. 387
Gallee, J. H., und Lamp recht, K., Grundbesitz der Abtei Echter-
nach in Zeeland (Holland) 211
Jörres, P., Die 6656 Hufen der Abtei St. Maximin 232
Nordhoff, J. B., Einheimische Kloster- und süddeutsche Laienbau-
meister in Westfalen während der letztvergangenen Jahrhunderte . 220
v. Pflugk-Harttung, Über die Krönung der Königin Gisela ... 70
Priesack, J. und Schwalm, J., Das Konzeptbuch des Rudolf Losse 81
Sauerland, H. V., Die ursprüngliche Fassung des Trierer Silvester-
Privilegs 335
Seidenberger, J. B.v Die kirchenpolitische Litteratur unter Ludwig
dem Baiern und die Zunftkämpfe vornehmlich in Mainz .... 92
c) R e c e n s i o n e n.
Dietsch, F., Die evangelische Kirche von Metz. Angezeigt von Wolfram. 184
Erler, G., Dietrich von Nieheim (Theodericus de Nyem). Sein Leben
und seine Schriften. Angezeigt von Ilgen 179
Jahrbuch der Gesellschaft für Lothringische Geschichte und
Altertumskunde I. Jahrg. 1883—89. Angezeigt von H. V. Sauerland. 399
(juelleu zur Frankfurter Geschichte, herausgegeben von Dr. H.
Grotefend. 1. Band. Chroniken und annalistische Aufzeichnungen
des Mittelalters, bearbeitet von Dr. R. Froning. 2. Band. Chroniken
der Reformationszeit nebst einer Darstellung der Frankfurter Be-
lagerung von 1552, bearbeitet vou Dr. R. Jun*. — Inventare
des Frankfurter Stadtarchivs. I. Band. Eingeleitet von Dr.
H. Grotefend. Angezeigt von R Fester in Karlsruhe 168
Werken van het historisch Genootschap gevestigd te Utrecht
Nieuwe serie No. 47 en 50. Enth. 1. P. J. Blök, Correspon-
dentie van en betreifende Lodewijk van Nassau en andere onuitge-
geven documenten. 2. D. van der Schueren, Brieven en onuit-
gegeven stukken van Jonkheer Arend van Dorp. Angezeigt von
M. Ritter 241
Abteilung III.
Bibliographie 243
Museographie über das Jahr 1888:
Hettner, F., Schweiz, Westdeutschland, Holland. (Hierzu
Tafel 3—15) 245
Schuermans, H., Ddcouvertes d'antiquite's en Belgique . . 284
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Abbildungstafeln.
Taf. 1 u. 2 zu Kotier, Die Neckar -Mümlingslinie S. 52 u. 141. Taf. 3—15
zur Museographie S. 245 fg. Taf. 3—8 zu Worms S. 265 Nr. 67. Taf 9,
10 u. 11, Fig. 10 zu Mainz S. 269 Nr. 69. Taf. 11. Fig. 1-9 zu Hanau
S. 254 Nr. 52. Taf. 12 zu Xanten S. 280 Nr. 95. Taf. 13, Fig. 1—3
v zu Stuttgart S. 248 Nr. 33. Taf. 13 Fig. 4 und 5 zu Leyden S. 281
Nr. 99. Taf. 13 Fig. 6 zu Köln, Sammlung Herstatt S. 277 Nr. 1*6.
Taf. 14 zu Homburg S. 261 Nr. 55. Taf. 15 Fig. 1 u. 1» zu Colmar
S. 245 Nr. 11. Taf. 2 u. 3 zu Trier S. 274 Nr. 80,
Inhalt des Korrespondenzblattes.
(Die Citate gehen auf die Nummern des Korrespondenzblattes).
Mlscellanea.
B a h 1 m a n n , Ein Nachtrag zu Holsteins
Bibliographie der Reuchlinschen Ko-
mödieen 32.
— Hermann Hamelmann's Dialogus de
sacerdotum coniugio 99.
Barnabei, Ala Atectorigiana 152.
Christ, W., Votivtafelchen an Jup-
piter Dolichenus aus PfÜnz 31.
v. Domaszewski, A., Numeri der
Germania superior auf einer Inschrift
aus Falerii 22.
Haupt, Priscillian, seine Schriften und
sein Prozess 40.
Ho ff mann, 0. A., Zwei Yotivsteine
gall. Gottheiten zu Devant-les-Ponts
bei Metz 151.
Jungk, Schmuckgegenstande aus Ga-
gat 25.
[Lamp recht], Declaratio papalis de
decima solvenda 26.
Leiningen-Westerburg, Graf zu,
Ein Wappenstein der Abtei Lim-
burg a. H. 24.
Loersch, Eine deutsche Übersetzung
der Bopparder Übereinkunft vom
J. 1291 53.
Mau 6, Zur Inschrift der Hastiferi von
Castel 41.
Mommsen, Die Hastiferi von Castel
13, 23.
Naue, Die silberne Schwertscheide von
Gutenstein 98.
Ohlenschlager, Zur Pfälzischen Vor-
geschichte 165.
Riese, Berichtigung zu den Forsch-
ungen zur Gesch. der Rheinlande
in der Römerzeit 64.
Schumacher, Römische Schwertschei-
den mit Inschriften 65.
Siebourg, Inschriften der Matronen
Fernovineae und der Sunuxsal 131.
Wolfram, Ein römisches Denkmal bei
Kreuzwald 129.
Zangemeister, Ära von Brugg 128.
— Zu der Friesischen Hludana- In-
schrift 127.
Praehlstorlsche Altertümer.
Funde bei Biblis 159.
Grabhügel bei Albisheim 90; Bretten
73; Merdingen 73; Neuenhaus 175;
Rappenau 60; Wickenroth 62; Zuf-
fenhausen 175.
Refugien auf Altburg bei Bunden-
bach 103; bei Annweiler 165, am
Idarkopf bei Birkenfeld 162, bei
Schmalegg 34, Tobel 34.
Trichtergrube bei Neuss 143.
Varia.
Bronzeschwert aus Stammheim 160.
Steinbeil von Kirchnaumen 16.
Mmitche Altertümer.
Bauten.
Brücken bei Altenburg 157; Mainz
102; Tübingen 157.
Brunnen bei Esslingen 175.
Castelle und Befestigungen bei
Grimmlinghausen 142; Ravensburg
34; Rottweil 17, 175; ürspring 157.
Niederlassungen bei Biblis 61;
Frankfurt 115, 158; Kleinrohrheim
61 ; Oberstetten 157 ; Okarben 84.
Strasse bei Wickstadt 161.
Skulptur und Architekturglieder.
Altäre, inschriftlose aus Heddern-
heim 28.
Götterfiguren: Hludana bei Beet-
gum 5, 127 ; Juppiterfigur in Grimm-
linghausen 142; Juppitersäule von
Kreuzwald 129, von Schierstein 149;
Mithrasfiguren aus Heddernheim 28;
Viergötteraltar aus Schierstein 118,
149.
Grabreliefs: 2 Greife in Mainz 85;
Mann mit 2 Pferden in Mainz 119.
Mosaik in Oberweningen 100.
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-i Inschriften:
Aufschriften auf Bronzestilus aus
Ueddernheim 28, 51 ; auf Glasgefass
tos Mainz 89; auf Mosaik in Ober-
weningen 100; auf Schwertscheide
(Aquis Hei. Gemellianus f») 65; auf
Thongefassen in Bingen 28, Cleve 163,
Heddernheim 28, 11«, Frankfurt 158;
auf Ziegeln (leg. XIIII) in Frankfurt
115, 158.
Bauinschrift aus Heidelberg 35,
52; aus Mainz 140, i u. 4.
Ehren den kmal an Antoninus Pius
aus Hesselbach 82.
Grabinschriften vonCivilper-
sonen in Mainz (tabularius) 86,
ebenda 119, in Starkenburg 120. —
Christliche in Trier 29.
Grabinschriften von Soldaten:
mil. leg. XXII in Mainz 85, mil. leg.
Uli in Mainz 140, veteran. exs. in
Mainz 140, protector in Köln 18. —
Verstümmelte aus Mainz 87, 88.
Spieltafel aus Trier 29, 51.
Votivinschriften an Avertentes (V)
in Brugg 128; Dolichenus in Pfunz
31; Hlndana bei Beetgum 5, 127;
Lenus Mars in Pommern 130; Ma-
tronae Fernovineae in Meckenheim
131; Mercur in Nittel 49; Sunuxsal
aus Hoven 131; Name nicht erhal-
ten in Heidelberg 35, 52.
Unbestimmbare Inschriftfrag-
mente aus Köln 91, aus Kreuz-
wald 129.
Alae: Atectorigiana in Rom 152,
Pomponiani in Bonn 141.
Legiones: I Ad. in Mainz 140; IUI
Mac. in Mainz 140; XI c. p. f. in
Brugg 128; XIIII in Frankfurt 115,
lö8, in Mainz 140; XXII in Mainz 85.
Numeri: Aurelianensis 22 ; Brittones
Triputien8es in Hesselbach 82 ; Ex-
ploratio Seiopensis in Miltenberg 22.
Notabilia varia: Conductores pis-
catus in Beetgum 5; Hastiferi von
Castel 13, 23, 41 ; Nemes 141 ; Pro-
tector occissus in barbarico juxta
Divitia a Franco; Vicarius Divitesi
in Köln 18; Ubi ferum nascitur auf
Dolichenusinschrift 31.
Römische Gräber
Bei Mehrum 6. i
Sarkophage bei Frankfurt 101;
Mainz 85, 86, 119.
Kleinaltertümer.
Glas: mit Aufschrift in Mainz 89;
mit Doppelhenkel aus Trier 28 ; mit
Goldornamenten in Mainz 85; ver-
schiedene Qefässe aus Cleve 163.
Metall. Bronze: Eimer zu Mehrum
6; Gefassein Cleve 163; Postament-
chen mit Inschrift aus Nittel 49;
Stilus mit Aufschrift aus Heddern-
heim 28, 51 ; Waagebalken in Frank-
furt 28.
Gold: Ring mit Minervabild aus
Worringen 6.
Frankische Alterttimer.
Funde bei Varsberg 16.
Gräber bei Flomborn 1 ; Illkirch 171 ;
Markoleheim 81 ; Schierstein 83, 118.
MBnzen.
Römische: Nervamedaillon, gef. iu
Heddernheim 28; Münzfund vom J.
254 (?) n. Chr. aus Metz 138.
Spätere: d. 13.Jhs. bei Erbach 117.
Funderte und Ortsangaben.
Achenheim 172; Albisheim 90; Alten-
burg 157; Annweiler 165; Beetgum
5, 127; Biblis 61, 159; Bingen 28;
Birkenfeld 62, 108, 162; Bonn 141;
Bretten 73; Brugg 128; Bundenbach
103 ; Castel 13 (S. 19), 41 ; Cleve 163 ;
Darmstadt 61 ; Dinslaken 6 ; Esslin-
gen 175 ; Flomborn 1 ; Frankfurt 28,
82, 101, 115, 158; Grenzhausen 2;
Grimlinghausen 142; Heddernheim
28, 51, 116; Heidelberg 35, 52;
Hesselbach 82, 111; Hoven 131;
Illkirch 171 ; Kleinrohrheim 61 ; Köln
18, 91 ; Kreuzwald 129 ; Leeuwarden
5, 127 ; Mainz 85—89, 102, 119, 140;
Markolsheim 81 ; Meckenheim 131 ;
Mehrum 6 ; Merdingen 73 ; Metz 138 ;
Mülhausen 172; Neuenhaus 175;
Neuss 142; Neuweiler 172; Nieder-
mendig 3; Nittel 49; Oberolm 13
(S. 27); Oberstetten 157; Oberwe-
ningen 100; Okarben 84; Pommern
130; Rappenau 60; Ravensburg 34 ;
Rodalben 165 ; Roitzheim 4 ; Rott-
weil 17, 175; Schierstein 83, 118,
149; Summheim 160; Starkenburg
120; Stuttgart 34; Trarbach 120;
Trier 28, 29, 49, 51 ; Tübingen 157;
Urspring 157; Waldsee 176; Wicken-
rodt 62; Wickstadt 161 ; Wiesbaden
83, 118; Worms 90; Worringen 6;
Zülpich 131; Zuffenhausen 1y5.
Litterattir.
Basel, Katalog der mittelalterlichen
Sammlung 109.
Berger-Levrault, Les costumes
Strasbourgeoi8 e'dite's au 17 s. etc. 164.
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Bissiuger, K., Funde röm. Münzen
im Grossh. Baden III 82.
— Über röm. Münzfunde in Baden 92.
Block, P. J.f Verslag aangaande een
onderzoek in Duitschland naar Ar-
chivalia belangrijk voor de Geschie-
denis van Nederland 19.
Cagnat, R., Cours d'gpigr. latine 2
ed. 94.
Darpe, F., Urkundenbuch der Stadt
Bochum 108.
Duncker, Geschichte der Chatten 50.
Fink, Jos., Der Verschluss bei den
Griechen und Römern 148.
Forrer, Praehistor. Ornamente auf
alteis. Holzschnitzereien 104.
llecker, II., Die historischen Quellen
für die Alamanenschlacht bei Strass-
burg 38.
Henning, Die deutschen Runendenk-
mäler 147.
Hertzog, A., Rechts- u. Wirtschaf ts-
verfassung des Abteigebietes Maurs-
münster während des Mittelalters 9.
II off mann, 0. A., Die Bagaudensäule
von Merten 146.
Jahresbericht der Geschichtswissen-
schaft 21.
Jastrow, Kleines Urkundenbuch zur
neueren Verfassungsgeschichte 93.
K i r m i s , Die Numismatik in der Schule
39.
Köln und seine Bauten 11.
Lind ensch mit, Das römisch-germa-
nische Gentral-Museum in bildlichen
Darstellungen aus seinen Sammlun-
gen 144.
Mehlis, C, Studien zur ältesten Ge-
schichte der Rheinlande X 7.
Mitteilungen aus dem Stadtarchiv
von Köln 17. Heft 123.
Mommsen, Th., Das römische Mili-
tärwesen seitDiocletian 110, 132, 150.
Näher, Die röm. Milität Strassen und
Handelswege in der Schweiz und in
Südwestdeutschland, insbesondere in
Filsass-Lothringen, 2. Aufl. 30.
v. Oppermann, Atlas vorgeschichtl.
Befestigungen in Niedersachsen 124.
Paulus, Die Kunst- und Altertums-
Denkmale im Königreich Württem-
berg 122.
Revue möridiouale, cousacre a T-
histoire et la litterature du Midi de
la France 20.
S a c k u r , E., Echteruacher Nekrologium
12. Jhs. 107.
Schäfer, D., Das eigentliche Arbeits-
gebiet der Geschichte 32.
Schmidt, C, Strassburger Gassen -
und Häusernamen im Mittelalter 8.
Schulte, A., Reste romanischer Be-
völkerung 95.
Sommerfeld, Verzeichn. italienischer
Einnahmen des Erzbischofs Balduin
vom J. 1311 106.
Terwelp, G., Beiträge zur Geschichte
der Stadt Andernach 10.
T h o m m e n , R., Schriftproben aus Hss.
d. 14. u. 16. Jhs. 12.
v. Veith, Das römische Lager in
Bonn 37.
Wolf, F., Kastell Alteburg bei Köln 145.
Mittelalterliche und spätere Gegenstände.
(Münzen siehe oben).
Architekturreste aus der Benediktiner-
Abtei Schwarzach 139. Burgen in
Forbach 16, in Grenzhansen 2.
Glockeninschrift zu Rieding 48. In-
schriften in Met/. 45, 121; Strass-
burg 46, 47. Jüdischer Grabstein
von 1213 171. Romanisches Relief
m Neuweiler 172. Wandmalereien
zu Niedermendig 3 ; Mülhausen 172 ;
Roitzheim 4 ; Strassburg 134, 137, 172.
Gelehrte Gesellschaften und Vereine.
Badische hist. Kommission 166. Bonn,
Winckelmannsfeier 6. Görres-Gesell-
schaft, historisches Institut in Rom
125. Köln, Gesellschaft für Rhein.
Geschichtskunde 27; (Publikation der
Adahandschrift) 96. Metzer Dombau-
verein 105. Monumenta Germaniae
1888—89 66. München, Hist. Kom-
mission 133. Wiesbaden, Verein für
Nassauische Altertumskunde 149.
Varia.
Prospekt von A. Holder's Alt-celtischer
Sprachschatz 126.
Berichterstatter und Mitarbeiter.
Bahlroanu 32, 99 Back 62, 103, 162.
Bücheier 51. Christ 31. v. Domas-
zewski 22. Hammeran 82, 101, 111,
115, 158 Haupt 40, 50. Hettuer 7, 10,
49, 92, 94, 100, 118, 138, 141, 144,
145, 146. Hoffmann 121. Ihm 91.
Jungk 25. Kaibei 130. Keller 85
bis 89, 119 Kühl 90. Kotier, Fr.,
61, 84, 159-161. Kossiuna 147.
Lamprecht 9, 26, 164. Leiningen-
Westerburg 24. Lorsch 53. Maue
41. Miller 17, 34. Mommsen 13,
23, 52, 152. Naue 98. Ohlenschlager
165. Otto 83, 118. Riese 28, 64,
116. S. 29. Schmitt, F. J. 139.
Schölten 163. Schumacher 65. Sie-
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bourg 131. Velke 140. Wagner 60.
Wolf 87. Wolfram 129. Zange-
meister 5, 18, 35, 120, 127, 128.
Vereinsnachrichten
unter Redaktion der Yereixuvorttftnde.
Birkenfeld 167.
Generalversammlung zu Oberstem. Gra-
bungen zu Niederbrombach und
Wickenrodt. Zuwachs der Sammlung.
Durkheim 54—55, 153.
Generalversammlung 55. Zuwachs der
Sammlung 54, 153.
Düsseldorf 42.
Frankfurt
14-15, 33, 43—44, 56—58, 67-71,
112— 114, 154, 155.
Ausflug nach Worms 70, auf die Saal-
barg 70, nach Mainz ins röm.-germ.
Central -Museum 71, nach Ronne-
biirg 112. Generalversammlung 44.
Winckelmannsfest 15.
Dechent, Über den Frankfurter Ad-
vokaten .T... J. Schütz 114.
Dietz, A., Über das Frankfurter Zei-
tungswesen bis 1810 14.
— Über die Frankfurter Zeitschriften .
bis 1800 155. _ |
Donner- v.Richter, Über die antike {
Malerei nach neuen und neuesten
Fanden 15.
— Über den Meister Johann, Maler
von Bamberg 56.
Froning, Über den Frankfurter Ge-
schichtsschreiber und Archivar G.
L. Kriegk 43.
Grotefend, Über das Frankfurter Lo-
kalstück „Der Prorektor«* 113.
Hamm er an, Über die 1888 im Frank-
furter Stadtwalde aufgedeckten Hü-
gelgräber 33.
Hener, Über die Schlacht bei Gron-
berg am 14 Mai 1389 68.
Jung, Über die Leiden Frankfurts zur
Zeit der Pfalzverwüstung 1689 69.
•langu. Cornill, Über die Geschichte
des städtischen Rathauses, des Rö-
mers 44.
Kofi er, Fr., Über die sog. Mümlings-
linie 58.
Kracauer, Über eine dem Oberst'
lieutenant Immler aufgetragene kai-
serliche Kommission gegen Frank-
furt während des 3Qjähr. Krieges 57.
Kuthe, Über den heutigen Stand un-
serer Kenntnis von der Runen-
schrift 154.
Nathusius-Neinstedt, Über Ein-
wanderungen in Frankfurt im 13.
Jahrh. .67.
Riese, Über die Generalversammlung
der deutschen Geschichtsvereine in
Metz 114.
Valentin, Plan von 1781 über Er-
richtung einer Akademie der bilden-
den Künste 56.
Metz 16, 46, 59, 79, 168—169.
Aufgaben der Ges. 168. Ausflug nach
Forbach 79. Generalversammlung
der deutschen Geschichts- u. Alter-
tumsvereine 168.
Adt, Ausgrabungen der alten Burg
zu Forbach 16.
Alfeld t, Ofenplatte des Abtes Heilot
von S. Symphorien 59.
Besler, Über die Geschichte des
Schlosses Forbach 79.
Cavillon, Inschrift vom Beinhause
zu St. Avold 45.
— Über eine Grabinschrift auf den
Abt Matthias von S. Nabor 169
C u r i c q u e , Marguerite de Baviere, d tt •
chesse de Lorraine 169.
— Steinbeil von Kirchnaumen 16.
Eberhardt, Römerstrasse von Met/
nach Trier 45, 168.
v. Hammerstein, Die klassierten
lothr. Denkmäler 16.
Hoff mann, Afrikanische Skulpturen
an einem Hause zu Devant-les-Ponts
169.
— Mercur mit dem Beutel in lothr.
Bildwerken 45.
— Über die Mertener Säule 59.
— Über eine Terracotte mit Widder-
schlange 169.
Paulus, Allemanische Waffen 168.
— Ausgrabungen bei Varsberg 16.
— Ofenkacheln des Ghateau Brdhain 59.
— Reliquiar aus dem 12. Jh. 45.
Vion, Sur Fanciennete* du patois mes-
sin 59.
Wolfram, Über karolingische und
merov. Urkunden aus den Beständen
des Arnulfklosters 16.
— Über die lothringischen Maare 79.
Mannheim 170.
Ausflug nach Worms und Oppenheim.
Bumillers ethnogr. Sammlung ausge-
stellt. Inventarisierung der Samm-
lungen. Kürperschaftsrechte für den
Verein erzielt. Raummangel. Vor-
stand. Vorträge. Zuwachs der Samm-
lung.
Digitized by VjOOQlC
Karlsruhe 72—78.
Ammon, Über Körpermessungen 76.
— Über Röraerstrassen in Baden 72.
Ko88mann, Über das Schwans Wald-
baus 74.
v. Meckel, Über orientalische Majo-
liken 75.
Rosenberg, Romanisches Ranchfass
von Immenstaad 73.
Schmitt, Römische Tempel in Speyer
78.
Wagner, Über Grabhügeluntersuch-
ungen zu Bretten und Merdingen 73.
— Über die Mumienbilder von El
Faium 75.
— Über Neuerwerbungen der Alter-
tumshalle 78.
Wilser, Über die Inschriften des Fun-
des von Nagy-Szent-Miklos 73.
— Über die dunklen Jahrhunderte der
deutschen Geschichte 77.
Strassburg 46-48, 80-81, 134—136,
171—172.
Generalversammlung 135. Relief des
16. Jhs. aus Murhof 81. Romanisches
Haus in Rosheim 47, 48, 135. Ruine
Landsberg 134, 171. Sammlungslo-
kal 80, 81. Versammlung in Geb-
weiler 136. Verzeichnis der ehe-
maligen Strassburger Handschriften
134.
ßarack, Über die gesetzlichen Be-
stimmungen über antiq. Funde 47.
— Über einen Altertumsfund in Gehn-
kirchen 80.
Euting, Jüdischer Grabstein von 1213
171.
— Nachbildungen der Strassburger
Mün8ternhr 46.
Hering, Teilweise Erhaltung des
Schlösschen Walf bei Oberehnheim
47.
v. Müllenheim-Rechberg, Kreuzer
von 1703 u. Reformationsjubiläums-
münze von 1617 48.
— Über das Strassburger Haus „Zum
Seidenfaden" 81.
S a 1 o m o n , Inschrift von 1679 ans der
Thomaskirche zu Strassburg 46.
Schlosser, Über das von Philander
von Sittenwald beschriebene Schloss
Geroldseck 80.
— Über das Kloster Domfessel 172.
S e y b o t h , Geschichte der alten Häuser
Strasburgs 81, 134, 171.
Straub, Fränkisches Grab von Mar-
kolsheim 81.
— Fränkische Gräber bei Illkirch 171.
— Glockeninschrift zu Rieding 48.
— Mittelalterliche Inschriften aus dem
Kloster der Reuerinnen 46.
— Nachruf an den Architekten Ring-
eisen 80.
— Rom. Gefasse aus Strassburg 47.
— Über ein romanisches Relief in
Neuweiler 172.
— t|}>er verschiedene Funde 80.
— Über Wandgemälde in der Anto-
niterkirche 172.
— Über Wandmalereien im Kammer-
zellschen Hause 134.
Winckler, Über Wandmalereien in
der Johanniterkapelle zu Mülho -
sen 172.
Stuttgart, Altertumsverein 156.
Stuttgart, AnthropologiscJie GeseUsduifl
173—177.
Fraas, Über das Werk der Gebr. Siret,
les premiers ages du me'tal dans le
sudest l'Espagne 176.
— Über die Bonner Anthropologen-
Versammlung 173.
— Über germanische Gräber im Zuf-
fenhauser Wald 175.
v. Ho eider, Über die Schädelfundc
in dem Werke Siret's 176.
Lampert, Über Kjoekken - Moeddin-
ger 174.
Miller, Über seine neuesten Forsch-
ungen 175.
v. Tröltsch, Steinartefakte aus den
dänisch. Kjoekken -Mo eddingern 174.
— Über die älteste Bronzeindustrie in
Schwaben 177.
— Über einige Funde bei Waldsee 176.
— Über Regenbogenschüsseln 173.
»o»P€o»-
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Die Germanen in ihrem Verhältnis zu den
Nachbarvölkern.
Von Prof. Rad. Henning in Strasburg.
| Die Rolle, welche einem Volke innerhalb der Geschichte zufallt,
«ird bedingt einerseits durch die Kraft und Eigenart der ihm inne-
wohnenden Begabung, andererseits durch die äusseren Umstände, unter
denen es emporwächst, und den Wirkungskreis, welcher ihm offen steht.
Wer würde es glauben, wenn nicht die Wissenschaft es lehrte, dass
die Germanen mit den Griechen und Römern, mit den Kelten und Slaven
nahezu von denselben Anfängen ausgegangen sind und dass sie alle erst
im Laufe der späteren Entwickelung in so verschiedener Weise sich
entfaltet haben. Deshalb wird es für die wirkliche Erkenntnis des alt-
germanischen Volkslebens unumgänglich nötig, den äusseren Einflüssen
und den umgebenden Verhältnissen eine besondere Aufmerksamkeit
zu widmen.
Die Bedeutung dieser Aufgabe wird uns recht lebendig durch den
zweiten Band von Müllenhoffs deutscher Altertumskunde, der wesentlich
auf Grund der antiken Zeugnisse die Nord- und Ostnachbarn der Ger-
manen, sowie die Kelten und Germanen behandelt1). Er entrollt ein
Bild von der Urgeschichte und dem Charakter der * Nord- und Ost-
völker, durch welches es möglich wird, die Stellung, welche die
Germanen neben ihnen einnahmen, genauer zu bestimmen, und ebenso
erscheinen die Kelten nunmehr in einem ganz anderen, näheren Zu-
sammenhang mit unseren Vorfahren als wie man ihn herkömmlich an-
zunehmen pflegte. Diese Resultate, die in der schweren Rüstung gründ-
') Deutsche Altertumskunde von Karl Müllenhoff. Zweiter Band. Mit
vier Karten von Heinrich Kiepert. Berlin 1887.
Weatd. ZeiUchr. f. Gesch. u. Kunst. VIII, L 1
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2 R. Henning
lichster Gelehrsamkeit auftreten, zusammenzufassen, mit ihnen sich aus-
einanderzusetzen und soweit es geht sie zu vervollständigen und weiter
zu bilden, wird eine Pflicht für Jeden, der an diesen Dingen Anteil
nimmt. Ihr wünschen auch die nachfolgenden Zeilen zu dienen.
Dass die ersten Nachrichten der Römer und speziell des Tacitus
über die Ostgermanen und deren Nachbarstämme auf dem Wege des
Bernsteinhandels gewonnen sind, wird durch die litterarischen Zeugnisse
und die archäologischen Funde in gleichem Masse erwiesen. Der uralte
Zwischenhandel, der lange Jahrhunderte hindurch die Mittelmeerländer
mit dem Ostseebecken verbunden hatte, Hess im Süden dennoch keine
wahrnehmbare Kenntnis jener entlegenen Gegenden entstehen. Die
letztere wird deutlich erst um die Mitte des ersten Jahrh. erworben,
und gleichzeitig verkünden auch an der Ostsee die Produkte der römi-
schen Industrie, welche in rasch sich erneuernder Folge massenhaft zu
Tage treten, eine neue Aera der Handelsbeziehungen.
Aber ein neuer Weg nach dem Norden wurde gleichwohl nicht
erschlossen, denn die Expedition des römischen Ritters, der als der
erste namhafte Römer unter Nero von Carnuntum aus die Bernstein-
küste aufsuchte, benutzte zweifellos dieselben Verkehrsstrassen, welche von
Alters her wie noch zur Zeit des Plinius von Venetien aus durch Pannonien
zu den Germanen führten (NH. 37, 43). Sie müssen von jeher in der
Nähe von Carnuntum die Donau überschritten haben, denn von hier aus
gingen die geradesten Wege, einerseits über die östlichen Alpenpässe nach
dem Süden, andererseits an der March oder Waag entlang in das Ge-
biet der Weichsel. Wie sich die alte Route dann weiter fortsetzte,
kann im Grunde nicht fraglich sein, denn da sie sich der Küste
und zweifellos auch der Weichsel zugewendet hat, so kann sie von der
oberen oder mittleren Warthe aus, über die Quellflüsse der Netze fort,
den Strom nur bei seiner grossen Beugung nach Norden, unweit von
Thorn und Bromberg erreicht haben. Grade hier in dem Vorlande der
Weichsel, in den Kreisen von Inowrazlaw bis Posen sind die ältesten
römischen Funde so zahlreich, dass wir fast mit Notwendigkeit zu jener
Annahme gedrängt werden. Und weiter kann die Handelsstrasse, nach
Ausweis der Funde, auch nicht über die Weichsel fort direct in das
Samland geführt, sondern sie muss sich an der linken Seite des Flusses
entlang gezogen und etwa bei Danzig das Meer erreicht haben. In
dieser Reihenfolge werden wir uns auch die Lagerung derjenigen Völker,
welche Tacitus Germ. 43 in grader Richtung von Süden nach Norden
aufzählt, zu denken haben.
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Die Germanen in ihrem Verhältnis zu den Nachbarvölkern. 3
Ein vollständiges Verzeichnis der ältesten römischen Funde aus
dem östlichen Deutschland wird hierüber sicherlich genauere Aufschlüsse
erbringen. Für Westpreussen liegt bereits die sorgfaltige Arbeit von
Iissauer8) vor, auf Grund welcher wir die örtliche Verteilung der äl-
testen römischen Münzen (bis z. J. 98) kurz ins Auge fassen wollen.
Danach sind in Westpreussen und den umliegenden Grenzgebieten an
2000 römische Münzen gefunden, welche von Augustus bis in den An-
fang des 3. Jahrb. reichen, also ziemlich genau bis zu demjenigen Zeit-
punkte, wo die Gothen aus ihren alten Sitzen auswandern8). Von da
ab, bis etwa zum Jahre 400, sind nur ganz wenige (18) Exemplare
entdeckt, während sich mit dem 5. Jahrh. auf Grund erneuter Bezie-
hungen nach dem Südosten hin die südländischen Münzen wiederum be-
trächtlich mehren. Von den ältesten 2000 bilden 1134, von Nero bis
Septimins Severus reichende Denare einen Depotfund, der in preussisch
Görlitz, weitab von allen sonstigen Funden, in einer Gegend gemacht
ist, welche später aus einer grossen Waldwildnis bestand4) und viel-
leicht schon früher die alten Sitze der Gothen im Osten abschloss. Sie
können daher schwerlich für ihre nähere Umgebung ein Zeugnis ab-
legen ; alle Übrigen aber liefern ein verwertbares Material, aus welchem
wir das Verbreitungsgebiet der älteren Münzen studieren können,
wobei es nicht darauf ankommt, ob dieselben allein, oder zusammen mit
späteren Münzen auftreten.
Nun scheinen in der That die Münzen des 1. Jahrh. eine be-
stimmte Linie inne zu halten. Voran steht im Süden der Kreis Ino-
wrazlaw. Aus dem Orte selber stammen die einzigen Münzen der Re-
publik (f iissauer S. 145), aus dem nahegelegenen Gonski zwei Silber-
denare des Augustus, aus Myskowo, Kreis Samter, eine Münze des
Claudius (S. 147), aus Siedlimowo, Kreis lnowrazlaw ein kleiner Depot-
fund von 79 Münzen, von denen 20 dem Vespasian angehören (68 —
79). welche jedenfalls noch aus dem Reiche ausgeführt sein müssen, als
von ihnen eine überwiegende Anzahl in Umlauf war. Ihnen schliessen
sich 2 Münzen von Domitian, 3 von Nerva etc. (S. 146) aus demselben
*) Lissauer, die prähistorischen Denkmäler der Provinz Westpreussen.
Leipzig 1887.
*) Wenn in Pommern die römischen Verbindungen noch länger ununter-
brochen fortdauern (vgl. d. Verzeich, d. Münzen in den Balt. Studien 1877,
S. 209 f. und Katalog d. Berl. Ausst. 1880, S. 326), so steht dies im Einklang
mit der Thatsache, dass die Rugier länger als die Gothen in ihrer alten
Heimat zurückblieben.
*) Toppen, bist, comparative Geographie von Preussen S. 9.
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4 R. Henning
Funde an. Ein anderer Domitian ist in Kobelnica,#in demselben Kreise
(S. 145) zu Tage gekommen. Die Weichsel überschreiten die Münzen
des 1. Jahrh. in dieser Gegend nur an solchen Stätten, welche unmit-
telbar am rechten Ufer liegen: bei Wabcz, Kreis Kulm, mit einem
Vespasian und Titus (S. 147), bei Graudenz mit einem Domitian und Vitel-
lius; im Übrigen setzt sich die Reihe auf dem linken Ufer ungefähr in der
Richtung auf Danzig hin fort, über Rogalin, Kr. Flatow, mit einem
Vespasian vom J. 75 (S. 154), Stockmühle, Kr. pr. Stargard, mit einem
Yespasianus (S. 156), Goschin, Kr. Danzig, mit einem Depotfund von
700 Münzen von Nero bis auf Caracalla (S. 158). Sie endet hier in
St. Albrecht bei Danzig mit einer Anzahl der ältesten Münzen: mit 4
von Augustus und Agrippa, von denen 2 im Jahr 15 vor Chr. geprägt
sind, 1 Germanicus, 1 Claudius, 1 Nero nebst verschiedenen späteren
(S. 159). Auch an ihrem unteren Laufe wird die Weichsel grade
nur an dem alten Überfahrtsorte Willenberg mit 1 Vespasianus (S. 149)
überschritten, während sich im Osten von Danzig noch die Funde von
Gischkau, Kr. Danzig, mit 2 Domitian (S. 159), Lauenburg mit 1 Nero
(Balt. St. S. 211), Stolp mit 1 Nero und Domitian (B. St. S. 213),
Malchow, Kr. Schlawe, mit 1 Nero (S. 162), Rügenwalde mit 1 Ves-
pasian (B. St. S. 211), Strussow, Kr. Bütow, mit 1 Vespasian (S. 163)
und Tiezow, Kr. Beigard, mit 1 Domitian (S. 162) anschliessen. So
tritt die Zeit des Vespasian, welche wohl die ersten festeren Verbin-
dungen entstehen liess, auch von Seiten der Münzen her, bedeutsam in
den Vordergrund.
Für Ostpreussen entbehren wir zur Zeit noch eine vollständige
Zusammenstellung der Münzfunde5) und ebenso für das russische Bal-
tikum. Wie weit sich aber schon in früher Zeit die Handelsverbin-
dungen zur See ausdehnten, lehrt der Umstand, dass die ältesten römi-
schen Münzen in den baltischen Provinzen auf der Insel Oesel gefunden
sind (1 Augustus aus der letzten Zeit, 1 Tiberius, 1 Claudius etc.) 6).
Über die Wege, welche von der Weichsel nach dem Süden führten,
mögen dereinst die Münzen aus Posen und Schlesien genauere Auskunft
erbringen, doch darf als einer der ältesten hier in Betracht kommenden
Funde derjenige von Polnisch Wartenberg in Schlesien 7) gelten. Das
oben angedeutete Bild wird sich in den Einzelheiten sicher noch ver-
•) Für die Umgegend von Tilsit vgl. Zeitschr. f. Ethnologie 1880, S. 132 f.
•) Kruse, Necrolivonica S. 3—6. Prof. Virchow hatte die flute, das
hier nicht vorhandene Buch für mich einzusehen.
*) Friedländer, Zeitschrift für Ethnologie IV, 162 f.
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Die Germanen in ihrem Verhältnis zu den Nachbarvölkern. 5
schieben, in der Hauptsache aber kaum verändern, da es mit denjenigen
Ergebnissen, welche wir den gleichzeitigen litterarischen Nachrichten der
Römer entnehmen, abereinstimmt.
Dass die Letzteren nicht an der Bernsteinküste selber, sondern
bei den benachbarten Germanen eingezogen sind, bestätigt sich Zug um
Zog. So können nur südgermanische Besucher der grossen Upsala-Feste
den wunderbar gefärbten Bericht über die Suiones heimgebracht haben,
den Tacitus reproduciert : von dem Reichtum, den der, wie es scheinen
musste, so volkreiche Stamm entfaltete, von der unbeschränkten Macht
des Königs, den die Fremden allein 'in seiner festlichen Herrlichkeit9,
and als den Verwalter und Schirmer des Festfriedens kennen lernten, sodass
de seine Machtbefugnis, alle Waffen unter Verschluss zu behalten, als
eine dauernde, rechtliche Institution ansehen konnten. Nur sie können
den Römern die benachbarten Nationen geschildert und sie ihnen mit
deutschen Namen als Eisten, Finnen und Wenden bezeichnet haben, da
die Völker selber sich niemals so nannten. So legen die antiken Be-
richte fast immer auch ein Zeugnis ab über die Beziehungen, welche
die Germanen mit jenen Völkern unterhielten.
Als die Ostgrenze der Germanen steht im Allgemeinen die schon
dem Agrippa bekannte Weichsel fest. Nur am unteren Laufe der-
selben reichten nachweislich die Gothen darüber hinaus, welche nach
der Angabe des Marinus-Ptolemaeus nördlich vom Bug, innerhalb der
grossen Beugung der Weichsel gesessen haben müssen. Dass ihre ältere
Heimat indessen nicht auf der östlichen, sondern auf der westlichen
Seite des Stromes zu suchen ist, lässt sich nach der Gesamtconstellation
der germanischen Völker kaum bezweifeln. Die archäologischen Funde
zeigen auf dem rechten Ufer zwischen der Weichsel, Ossa und Drevenz,
eine grosse Dichtigkeit und reichen hier in eine Zeit zurück, welche den
ersten römischen Einwirkungen jedenfalls um Jahrhunderte vorausliegt,
aber sie setzen trotz einzelnen unterscheidenden Merkmalen (wie dem
fast gänzlichen Fehlen von Gesichtsurnen) doch nur diejenige Typen,
welche auf der linken Seite an den Strom herantreten, unmittelbar fort.
Eine der alten Verkehrsstrassen scheint in der Nähe von Bromberg den
Strom zu überschreiten, wo heute die Ortschaft Fordon d. h. 'Furten'
Hegt, deren Name in dem Suffixe einen merkwürdig vollen Laut bewahrt.
Und wenn man der Verteilung der Funde, die allerdings in voller Über-
einstimmung mit den natürlichen Lebensbedingungen steht, nur irgend-
wie trauen dürfte, würde man zunächst auch hier im Kulmerlande die
Wiege der auf dem rechten Ufer sich zu enger Stammesgemeinschaft
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6 R. Henning
zusammenschließenden Gothen suchen. Wie sich von hier ihr Reich
und mehr wohl noch ihr Name ausgedehnt hat, lässt sich im Einzelnen
nicht verfolgen. Doch wissen wir, dass die weiter abwärts, zwischen
den Mündungen und Werdern der Weichsel angesessenen Skiren und
Gepiden, welche letzteren auch durch ihren Kamen 'Gipedaujos' als
Wasserlandbewohner gekennzeichnet sind, von ihnen bestimmt getrennt
waren.
Die Ostseite der Germanen jenseits der unteren Weichsel nahmen
von Anfang an die Volkschaften der Eisten (Aestiorum gentes), die Vor-
fahren der späteren Preussen, Litthauer und Letten ein, und zwar waren
die speziellen Nachbarn der Gothen die Galinden, deren alter Name
heute noch in der Landschaft Galindien, westlich vom Spirdingsee.
fortlebt. Ob er ursprünglich eine weitere Ausdehnung gehabt und wie
Müllenhoff annimmt, bis an die samländische Küste gereicht hat, müssen
wir dahingestellt sein lassen. Ein Ortsname Gallingen (Galinden, Gal-
linden) 8) findet sich noch südlich der mittleren Alle, aber weiter in
den Norden hinauf scheint keine Spur zu führen. Im Jahre 973, und
dies ist das älteste Zeugnis für die Anwesenheit der Preussen, er-
wähnt Ibrahim-ibn-Jacub die cBrüs' bereits als die am Meere woh-
nenden nördlichen Nachbarn der Slaven 9). Auf der Karte des Marinus-
Ptolemaeus stehen im Norden der Gothen die Venedai, welche Müllenhoff
von hier entfernt, da die 'Wenden' nach altem deutschem Sprachge-
brauche die Slaven sind, welche zu jener Zeit in dieser Gegend unmög-
lich gesessen haben können. Dass bei Ptolemaeus in der That ein
Missverständnis im Spiele war, zeigen deutlich genug die Venedika Ore,
welche die Venedai von den Gothen trennen sollen, während in Wirk-
lichkeit hier keine solchen Gebirge vorhanden sind und der Name über-
haupt nur auf die Waldaihöhen bezogen werden kann. Im Zusammen-
hang hiermit werden auch wohl die Phinnoi erst an die Weichsel
gekommen sein. Freilich würde man den Grund der ganzen Verschie-
bung gerne noch genauer erkennen. Oder sollte der Name, der in
fast übereinstimmender Lautform noch für mehrere andere Stämme wie-
derkehrt, an der Ostsee auch unabhängig von den slavischen "Wenden'
existiert haben? Den nach Heinrich dem Letten um 1200 von der
Windau vertriebenen Wendi, nach denen später die Stadt Wenden zube-
nannt wurde, scheint wenigstens nichts Slavisches anzuhängen. Über die Be-
deutung des Namens werden wir später eine Vermutung zu äussern haben.
") Nesselmann, Thesaurus linguae prussicae S. 42.
9) Geschichtschreiber der deutschen Vorzeit 18 (1882), S. 141.
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Die Germanen in ihrem Verhältnis zu den Nachbarvölkern. 7
Die Grenze zwischen Germanen und Eisten muss zwischen Weichsel
and Pregel gesucht werden ; man würde an die Sorge (Sirgune) oder Pas-
sarge (Serie) denken, wenn diese Namen, welche einen Grenzfluss anzu-
deuten scheinen, noch der vorslavischen Zeit angehören 10). Östlich
derselben lag aber noch ein anderer Flosa im Gesichtskreise der Gothen,
der bei Plinius Guthains oder Guttalus genannt wird. Mullenhoff sucht
in ihm mit Recht den Pregel, nur wird man bezweifeln dürfen, ob die
Gothen damit den Pregel in seiner heutigen geographischen Ansetzung,
oder nicht vielmehr die ihnen näher liegende Alle nebst dem untersten
Teil des Pregel meinten. Ein Zusammenhang mit dem Namen der Alle wäre
aber nur denkbar, wenn Guth-alus keine Ableitung, sondern ein Com-
positum oder doch später missverständlich als ein solches angesehen wäre.
Dass die Kenntnis des eistischen Landes in kurzer Zeit eine so
vollständige wurde, wie es in Betreff des slavischen nicht annähernd der
Fall war, geht aus den Berichten deutlich hervor, und dies kann auf
keinem Zufall beruhen. Vielmehr müssen die Beziehungen zwischen
den Germanen und Eisten viel geregeltere gewesen sein als zwischen
den Germanen und Slaven. Tacitus nimmt zwar nur im Allgemeinen auf
die Volkschaften der Eisten Bezug, aber Marinus-Ptolemaeus nennt sechs
Stämme und vier ins Meer fressende Flüsse, so dass das ganze Land
bis an den finnischen Meerbusen hin bereits im Gesichtskreis der Ger-
manen gelegen haben muss (vgl. oben S. 4). Wir verstehen dies auch
sehr wohl, denn was die letzteren dort suchten, können uns noch die Ver-
hältnisse der Hansazeit lehren, aus der nicht weniger als einige fünfzig
verschiedene Sorten z. T. hochnordischer Pelzwerke als Handelsobjekte
dieser Gegenden erwähnt werden 11). Diese Gegenstände werden schon
früher aus dem Norden bezogen und von der Ostsee zugleich mit dem
Bernstein weiter nach dem Süden befördert sein. In eine viel ältere Zeit
als das erste Jahrb. darf man den überseeischen Verkehr mit den Eisten
aber nicht hinaufrücken, da in den Ostseeprovinzen von einem Bronze-
alter im strengen Sinne des Wortes nicht die Rede sein kann.
Was Tacitus über den Bernstein mitteilt, stammt nun freilich nicht
aus einer mündlichen "Quelle, sondern ist dem Plinius entnommen, der
bowohl über den Ostsee- wie über den schon von Pytheas besprochenen
,0) Toppen S. 12. 15. Letto-slavisches cserg\ zu dem auch das deut-
sche 'Sorge' gestellt wird, bedeutet "bewachen, behüten' (Miklosich, Etymol.
Wörterb. S. 293. Kurschat S. 371).
") Über die Namen der Pelztiere und die Bezeichnungen der Pelz-
werksorten zur Hansazeit handelt Dr. Ludwig Stieda in Königsberg (1888).
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g B. Henning
Nordsee-Bernstein handelt (N. H. 37, 42 f.). Deshalb ist es nicht nur
anrichtig, dass die Ästier denselben glaesum' genannt, sondern auch
fraglich, ob das letztere Wort, welches an der Nordsee aufkam, über-
haupt für den samländischen Bernstein gegolten hat. Eine gemeinger-
manische Bezeichnung für den Succenit gab es schwerlich, wie schon das
altnordische Vafr' erweist, die Eisten aber nannten ihn gentaras, und
dieser Name ist als ein Kulturwort weiter ins Slavische (jantarl) und
Magyarische (gyantär, gyanta) und vielleicht auch ins Germanische ge-
drungen. Wenigstens würde sich so das in deutschen Namen mehrfach
als erstes Kompositionsglied vorkommende Genta-, hocbd. Gendi-, Gent-,
für das ich im Germanischen schlechterdings keine Anknüpfung finde, in
einfacher Weise erklaren. Und zwar würde der älteste Zeuge, der Van-
dale Gento12), noch auf gentar(az) zurückgeführt werden können (vgl.
ahd. Waccho neben wacchar), während für die späteren Belege eine ähn-
liche Verkürzung des Stammes vorausgesetzt werden müsste, wie sie im
Deutschen Sig- neben Sigis-, Sigur- vorliegt.
Die übrigen Angaben des Tacitus dagegen beruhen deutlich auf
Erfahrungen oder Erkundigungen, die an Ort und Stelle9 gemacht sind.
Der südländische Reisende, der auf den Unterschied der germanischen
und eistischen Sprache achtete und den Charakter der letzteren damit
meinte verdeutlichen zu können, dass er sie der britannischen näher
stellte, muss dieselbe wenigstens einmal gehört haben. Und wer sich
sagen Hess, dass die Eisten noch die Sitten und Gebräuche der Sueben
hätten, kann diese in Bezug auf die äussere Kultur im Ganzen richtige
Angabe auch nur in einer Gegend erhalten haben, wo beide Völker
sich berührten. Mehr als ein Hörensagen steckt aber schwerlich da-
hinter, denn dem wirklichen Beobachter würde die vollkommen verschie-
dene Grundlage, auf der sich das Leben beider Nationen entwickelte,
nicht entgangen sein.
«) Wrede, die Sprache der Vandalen, S. 65. Einen vermutlich fränki-
schen Gendirih und einen oberdeutschen Gentfmd erwähnt das Verbrüde-
rungsbuch von St. Peter, einen Gentigerius aus Luxeuil das Reicheuauer
Verbrüderungsbuch (211, 26), eine Genthildis das Polyptychon Irminonis. Der
Zusammenhang zwischen gentaras und hochd. Gendi-, Gent- lässt sich durch
die Annahme erklären, dass Gento ebenso für Gentho steht wie Fantinus für
Fanthinus, Fritigernus für Frithugernus etc., so dass das Wort bereits vor
der Lautverschiebung entlehnt wäre (vgl. auch lit. Gudas neben gothischem
Gutaus, Gutos), da man nicht gut an Urverwandtschaft denken kann. Woher
aber stammt das von Nemnich (Allgemeines Polyglottenlexikon der Natur-
geschichte 4, 1397) angeführte 'Kentner als Name des Bernsteins? Aus
mittellatein. gentarum schwerlich.
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Die Germanen in ihrem Verhältnis zu den Nachbarvölkern. 9
Denn im Gegensatz zu dem freien Germauen, der die tägliche
Arbeit im Grunde als unwürdig verschmähte und sich mehr und mehr
mit dem Ideale eines grossen Heldentumes erfüllte, das er mög-
lichst auch in seinem Leben zu verwirklichen suchte, sass der fried-
fertige Eiste, dem Ackerbau und sonstiger mühsamer Thätigkeit er-
geben, daheim ean seiner Scholle haftend und niemals weiter strebend,
so dass er am Ende den Abbruch und die Beschränkung seiner Stam-
mesart auf allen Seiten zu betrauern hatte9. Im Übrigen aber setzte
er sein Heil auf die gläubige Verehrung der Götter, in deren Idolen
er einen stärkeren Schutz als in den Waffen zu besitzen wähnte. Wenn
die letztere Erklärung auch sicherlich nur dem Stilbedürfnis des Tacitus
entstammt, so kann die ruhige gottergebene Sinnesart des Volkes, welche
ihm von seinen deutschen Nachbarn den Namen der Aestier, d. h. 'die
Achtbaren9 oder "Ehrwürdigen* (goth. Aistius oder Aisteis, zu aistan
'achten' gehörig) eintrug, nicht bezweifelt werden. Heilige Eber«
bilder als Amulete mit sich zu tragen, war bei ihnen eine weitverbrei-
tete Sitte, und diese kann, wie Müllenhoff mit Recht bemerkt, einzig
und allein den Anlass dazu gegeben haben, dass die römischen Bericht-
erstatter sie zu besonderen Verehrern der grossen Göttermutter machten,
deren Anhänger in Rom durch ähnliche Abbilder sich kenntlich machten.
Aach an wirklichen Überresten dieser Sitte dürfte es nicht ganz fehlen.
Den in der Nähe von Danzig gefundenen Bernsteineber, den Virchow
als solchen bestimmte, wird man unbedenklich in diesen Zusammenhang
rucken dürfen, aber alsdann auch die Konsequenz nicht abweisen können,
dass die gleichartigen Amujete, der in der Nähe von Stolp gefundene
Bär und das merkwürdige Tier aus Driesen gleichfalls hierher gehören,
mag man sie nun als eistische Originalarbeiten oder als germanische
Nachahmungen betrachten 1S). Denn dass die Eisten nur Eber und nicht
auch andere Tierbilder getragen, ist man durch die Stelle des Tacitus
wohl nicht zu glauben genötigt.
Etwas anders freilich scheint Ibrahim in seinem Reisebericht, den
«) Zeitschrift für Ethnologie, Verhandl. 1884, S. 566 ff. 1887, 401 ff.
Über die Zeitstellung dieser Tierfiguren ist nichts Sicheres bekannt. Man
pflegt dieselben wegen der aus Punktreihen bestehenden Verzierung, die auch
auf den an der Bernsteinküste ausgebaggerten Stücken wiederkehrt, der ueo-
ltthischen Periode zuzurechnen. Aber entsprechende Verzierungen finden sich
auch noch auf späteren Denkmälern, z. B. den Gesichtsurnen. , Die beachtens-
werte Geschicklichkeit, welche in der Bearbeitung dieser Bernsteinamulete
hervortritt, wird auf dem Hintergrunde eines weitverbreiteten Kultusgebrauches
noch besonders begreiflich.
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10 R. Henning
Mtillenhoff noch nicht benutzte, die Brus zu schildern, indem er erzählt:
rSie wohnen am Meere und haben eine besondere Sprache ; die Sprache
ihrer Nachbaren verstehen sie nicht. Sie sind bekannt wegen ihrer
Tapferkeit. Wenn ein feindliches Heer in ihr Land kommt, warten
sie nicht auf einander bis sie beisammen sind, sondern jeder geht auf
den Feind los und baut mit seinem Schwert [gemeint ist jedenfalls die
Keule] auf ihn ein, bis er tot ist. Häufig kommen nämlich die Rus
(Nordmänner) von Westen her zu Schiff, um in ihrem Lande zu plündern'.
Aber dies planlose sich Entgegenstellen, das etwas Fatalistisches an sich
hat, beweist wiederum nur den Mangel jeder kriegerischen Organi-
sation und derjenigen Institutionen, welche die Germanen so stark
machten.
Bei dieser Eigenart des merkwürdigen Volkes begreifen wir, wes-
halb die Eisten es in der Geschichte niemals zu einer wirklichen Macht-
entfaltung gebracht haben. Von der alten Basis ihrer Ausbreitung,
welche Müllenhoff mit Recht im Nordwesten des grossen Sumpfgebietes
am Pripet sucht, haben sie das freie Land zwischen den Germanen,
Slaven und Finnen, von der unteren Weichsel bis an den finnischen
Meerbusen allmählich besetzt, wo ihr Name von den Germanen noch
im 9. Jahrhundert in seiner alten Anwendung gebraucht wird,
während er hier von den wirklichen Finnen, den Esten, niemals accep-
tiert wurde.
In welchem Umfange die Kenntnis des nördlichen Europa den
Römern durch die Germanen erschlossen wurde, lehrt am besten die
Betrachtung der Finnen, über welche mit Tacitus eine zusammenhän-
gende und zugleich so umfassende Tradition anhebt, dass sie notwendig
längere Beziehungen zwischen jenen Völkern voraussetzt. Alle Namen,
welche das Altertum für die Finnen kennt, richtige und falsche, sind
deutsche. So die taciteiscben Sitones edie Sitzenden', welche angeblich von
einer Frau beherrscht wurden und somit die germanische Umdeutung der
Kainulaiset d. h. 'Nieder- oder Flachländer' in Quenans oder Quenos
(zu germ. qeno Trau') bereits voraussetzen. Gleichzeitig taucht bei
Tacitus aber noch eine andere Benennung, der Name der Fenni, auf,
d. h. nach Müllenhoffs schöner Deutung edie Beflügelten' (vgl. niedd.
finne, ags. fin eFeder', lat. pinna), der im Lande selbst nicht volkstüm-
lich ist, sondern den Bewohnern desselben nur von den Germanen nach
ihren Schneeschuhen beigelegt sein kann und der so ihr historischer
Gesamtname wurde.
Im Gegensatz zu den späteren Autoren, welche fast nur über die
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Die Germanen in ihrem Verhältnis zu den Nachbarvölkern. H
skadinavischen Finnen berichten, weiss Tacitus eine Gesamtcharakteristik
des Volkes zu entwerfen, welche die primitive Kultur desselben in so
warheitsgetreuen Farben malt, dass sie auch heule noch auf einzelne
Stamme desselben volle Anwendung findet. Wenn seine Gewährsmanner
ihm erzählten, dass die Finnen keinen Ackerbau, noch auch Häuser,
Pferde und Waffen — 'den Stolz der Germanen9 — kannten, dass sie
tob der Jagd lebten, welche Männer und Weiber gemeinsam betrieben,
dass Gras und Kräuter ihnen als Nahrung, Felle als Bekleidung, der
Erdboden als Lager diente, dass ihre einzige Wohnung und Zuflucht
gegen die wilden Tiere und Regen ein Geflecht von Ästen und Zweigen
sei, so durfte ihm dies, den Eisten und Germanen gegenüber, als ein
Beispiel niedrigster Armut und nach seiner ethischen Zurechtlegung zu-
gleich von höchster Bedürfnislosigkeit erscheinen; wir aber können an
diesen Berichten insofern noch die Herkunft kontrolieren, als sie deut-
lich nur das Sommerleben des Volkes berücksichtigen, während die win-
terlichen Zustände: die wärmere Behausung und andere Dinge, die lange
dunkele Zeit und die fürchterliche Kälte, welche den späteren Bericht-
erstattern so merkwürdig erschienen, völlig übergangen werden. Die
Nachrichten sehen ganz so aus, als ob sie von den Germanen, sei es
nun von den seemächtigen Suiones oder den Ostgermanen selber, auf
ihren sommerlichen Seefahrten erworben sind. In welcher Gegend
dies geschah, ob in Skadinavien oder an und hinter dem finnischen
Meerbusen, lässt sich zwar nicht ausdrücklich erhärten, doch spricht
der Zusammenhang entschieden für die letztere Annahme. Jedenfalls
lagen dem Tacitus über die Finnen zwei verschiedene Berichte vor,
die er nicht zu kombinieren wusste. Der erste (Kap. 45 Schluss)14),
der sich auf die Quänen zu beiden Seiten des botnischen Meerbusens
bezog, bringt es nicht über eine missverstandene Notiz hinaus, und
der Umstand, dass sie als Sueben und Nachbarn der Suiones aufge-
führt werden, weist deutlich auf die S. 5 charakterisierte Quelle
hin. Dagegen hat man ihm die 'Fennorum nationes' offenbar auch als
Bewohner des Binnenlandes genannt, da er sie nach den Peucini und
") Ob die Umstellung von Kap. 45 (Schluss\ welche Müllenhoff mit
Entschiedenheit befürwortet, richtig ist, möchte ich bezweifeln, weil die Quänen
dem Tacitus nicht als Anwohner des Oceans, sondern des Binnen (Quam-)sees
geschildert sein werden. Da diese richtige Angabe aber nicht zu dem Bilde
passte, welches man in Rom von der nördlichen Oekumene hatte, begnügte
er sich damit, diese nördlichste Völkerschaft nach den Suiones und Aestii in
iosserlicher und notdürftiger Weise nachzutragen.
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12 R- Henning
und Veneti in einem, besonderen Anlaufe erledigt, und auf sie allein
bezieht sich die Hauptschilderuug in Kap. 46.
Im sechsten Jahrhundert, wo neue Beziehungen zwischen den
Skadinaviern und den Gothen in • Italien mehrfach hervortreten , wer-
den die Nachrichten spezieller. Cassiodor und Procop sind die Haupt-
zeugen und ihre Berichte stimmen sehr genau überein, obwohl keiner
den anderen ausschreibt, so dass man eine ziemlich feste Gestalt der
damals erworbenen Kenntnisse voraussetzen darf. Dieselben reichen
bereits bis in den höchsten Norden, bis über den 68° hinaus, wo die
langen (40tägigen) Nächte beginnen, von denen bei Tacitus erst eine
märchenhafte Kunde hervorleuchtet. Die Reihe der späteren Autoren
über die nordischen Finnen eröffnen Paulus Diaconus und König Alfred,
und merkwürdiger Weise kommen erst bei ihnen zwei der unentbehr-
lichsten Besitztümer des Volkes, das Renntier und die Schneeschuhe,
zum Vorschein. Aber noch sie stehen ebenso wie die letzten Gewährs-
männer, Adalbert und Adam von Bremen, innerhalb derselben alten
Tradition. Noch bei Adam beginnt ebenso wie bei Tacitus und in
der nordischen Mythologie hinter den Finnen die Welt der Fabelwesen.
Für das Märchen von dem Frauenlande, von welchem dem Tacitus erzählt
wurde, ist ein weiterer später Gewährsmann Ibrahim oder vielmehr König
Otto, denn es heisst in dem Reiseberichte Kap. 7: eVon den Russen
(d. h. Nordmänner) gegen Abend liegt die Stadt der Frauen. Diese
besitzen Äcker und Sklaven. Von ihren Sklaven werden sie schwanger,
und wenn eine von ihnen einen Knaben gebiert, tötet sie ihn. Sie reiteti
zu Pferd, führen selbst Krieg und sind voll Mut und Tapferkeit. Ibrahim-
ibn-Jakub der Jude sagt: der Bericht über diese Stadt ist wahr. Otto,
der römische König, hat es mir selbst erzählt9. An der hinzugetretenen
Ausschmückung, welche ähnlich bei Alfred und Adam wiederkehrt,
erkennen wir die ununterbrochen fortwaltende mündliche Tradition.
An den Finnen hat unsere Altertumskunde ein näheres Interesse,
weil ihre Geschichte sich wiederholt mit den Anfängen der sla vischen,
eistischen und ostgermanischen Völker berührt, und weil ihre Sprache
und Kultur gar manche Zeugnisse altgermanischen Lebens wie Ver-
steinerungen in sich einschliesst. Von fremder Abkunft müssen sie,
gleich den Ariern, vor oder neben der nördlichsten Gruppe derselben,
aus Asien herübergekommen sein. Die auch heute noch nicht völlig
beseitigte Annahme, dass sie ursprünglich einen grösseren Teil des mitt-
leren Europa nördlich der Alpen eingenommen hätten, findet weder in
den historischen, noch in den anthropologischen und archäologischen
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Die Germanen in ihrem Verhältnis zu den Nachbarvölkern. 13
Verhältnissen irgend welche Stütze. Wo sie zuerst mit den Germanen
zusammentrafen, ist zweifelhaft: im Innern von liussland war es schwerlich
der Fall, da hier die Eisten und Slaven immer eine trennende Schicht
zwischen Beiden gebildet haben müssen. Dagegen sind die Beziehungen
in Skadinavien uralt, und hier sind die Finnen deutlich von den
Germanen zurückgedrängt worden. Wie weit sie anfanglich bis in den
Süden der Halbinsel reichten, beweist der Name einer Wildnis in Schonen,
welche von den Dänen und Gauten nur nach ihnen eFinnwildnis' oder
Tinawald' zubenannt sein kann. Die Vermutung Müllenhoffs, dass die
Nordländer sogar den Namen Scadinavia von den Finnen übernommen
hätten, hat eine geringe Stütze, obwohl nicht zu verkennen ist, dass
die Riesentochter Skadi, die Mutter des Saeming (Sseming von altn. Samr
'Finne'), welche nach Finnenart auf Schneeschuhen im Gebirge haust
und sich mit dem Wanengotte Niord vermählt, hernach aber aus Sehn-
sucht nach den Bergen es bei ihm am Strande nicht mehr auszu-
halten vermag, in der nordischen Mythologie als eine Repräsentantin
des Finnenturas dasteht. Die ältesten Berichterstatter, an ihrer Spitze
der Gewährsmann des Cassiodor, der, wie Müllenhoff vermutet, kein
Anderer als König Rodwulf von Norwegen war, setzen die südliche
Grenze der Finnen bereits jenseit des Waener Sees, in die Grenzmarken
von Norwegen und Schweden, von wo ihnen bis in den Norden ein un-
geheures Revier offen stand.
Trotz dieser nächsten Nachbarschaft dürfen die wichtigen Kultur-
beziehungen zwischen den Germanen und Finnen, welche sich beson-
ders an der Hand der finnischen Lehnworte verfolgen lassen, nicht
-hier, sondern nur in -einer Gegend gesucht werden, von wo die Ent-
lehnungen noch bis zu den Wolgafinnen gelangen konnten. Das letz-
tere war sicherlich nur von der Ostsee aus möglich, an deren Kosten
bis ins Innere des Meerbusens hinein germanische Ansiedelungen be-
standen, die teils wohl zu blossen Handelszwecken dienten, teils offenbar
eine gewisse Oberhoheit über die umwohnenden Völker ausüben sollten.
Sie erstreckten sich wohl nicht nur über die finnischen, sondern
ebenso wie in der späteren normannischen Zeit, über die eistischen
Küsten, und man mag die grossen schiffsförmigen Steinsetzungen an den
letzteren, welche ihre nächsten Verwandten in Westpreussen und beson-
ders in Schweden finden, immerhin als ein Zeugnis dafür betrachten.
Speciell erinnert die Art, wie bei ihnen Vorder- und Hintersteven an-
gedeutet sind, an die Beschreibung, welche Tacitus den Schiffen der
Suiones widmet : 'forma navium eo differt, quod utrinque prora paratam
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14 R. Henning
semper appulsui frontem agit' lö). Auch von sprachlicher Seite her würde
die Auffassung, dass die Ostsee im Mittelpunkt des Kulturverkehres zwi-
schen den Germanen und Finnen stand, eine starke Stütze erhalten,
wenn die Annahme von Budenz. dass ein grösserer Teil der lappischen
Lehnworte nicht direkt aus dem Germanischen, sondern erst aus dem Fin-
nischen herübergenommen sei, als zutreffend betrachtet werden darf16).
Es kommt hinzu, dass Thomsen, der in seiner klassischen Schrift Tiber
den Einfiuss der germanischen Sprachen auf die finnisch-lappischen9 die
sichere Basis für die Beurteilung aller dieser Verhältnisse gelegt hat,
hervorhebt, dass auch das Lithauische einen sehr grossen Einfluss auf
den ganzen finnischen Stamm ausgeübt hat (S. 126). Weitere Aufklä-
rung hierüber zu erhalten, wäre von dem grössten Werte, denn es fehlt
nicht an Anzeichen dafür, dass die gesamte baltische Kultur während der
ersten Jahrhunderte unserer Zeitrechnung in einem sehr nahen Connex
gestanden hat.
Auf diese Periode weist uns mit Bestimmtheit die älteste Schicht
der Lehnworte, welche ihrer hohen Altertümlichkeit halber nicht später
gesetzt werden kann. Im Laufe jener Zeit müssen die Berührungen
ungemein intensive geworden sein, denn die Worte — es sind im
Ganzen über 500 nachgewiesen — schliessen fast alle Gebiete des mate-
riellen und inneren, des öffentlichen und häuslichen, des kriegerischen
und friedlichen Lebens in sich. Ein charakteristisches Beispiel für die
Art dieser weitreichenden Beziehungen mag uns die Betrachtung des
finnischen Hauses liefern 17).
Dass die Finnen ursprünglich keine gezimmerten Häuser kannten,
bezeugen nicht nur die Nachrichten der Alten, sondern in Übereinstim-
mung mit diesen auch die Thatsacben selber. Die Stangengerüste, von
denen die Römer hörten, bestehen ebenso wie die alten unterirdischen
Wohnungen in ihren Resten noch heute, bei den Wolgafinnen wie bei
den Lappen, und sie haben in der sonstigen finnischen Architektur ihre
deutlichen Spuren zurückgelassen. Daneben aber müssen alle Finnen
bereits in einer frühen Zeit ein wirkliches Holzhaus kennen gelernt haben,
denn es findet sich nahezu in derselben Form bei den Ceremissen, Mord-
,Ä) Vgl. Undset, Das erste Auftreten des Eisens S. 167.
") J. Budenz, Über die Verzweigung der ugrischen Sprachen in Bez-
zenbergers Beiträgen 4, 243 ff.
") Einen genaueren Einblick in diese Dinge ermöglicht uns das umfas-
sende Werk von Heikel, die Gebäude der Ceremissen, Mordwinen, Esten und
Finnen. Helsingfors 1888. Doch vcrgl. auch Retzius, Finnland, übers, von
Appel (1886) S. 62—101.
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Die Germanen in ihrem Verhältnis zu den Nachbarvölkern. 15
winen, Esten und Finnen wieder. Es besteht aus dem viereckigen
Hauptraum mit dem platten Herd in der Mitte oder gewöhnlicher noch
mit dem grossen Backofen im Hintergrunde, sowie aus einem am Giebel
gelegenen Vorraum, welcher, besonders wenn weitere Konstruktionen
hinzutreten, leicht fortfallt. Bei der grossen Einfachheit der Anlage
lasst sich die Herkunft derselben aus der Form nicht bestimmen, doch
berührt sie sich näher mit dem skadinaviscben Hause als mit dem
rassischen. Mit dem ersteren stimmt der karelische und der eine Typus
des einfachsten estnischen Hauses völlig überein, während der. andere
estnische Typus und das ceremissische Haus sich nur durch die wie es
scheint specifisch finnische Stellung des Ofens unterscheiden. Im rus-
sischen Hause aber ist nicht nur die Stellung des Ofens, sondern auch
die daran geknüpfte Raumabsonderung eine eigentümliche.
Bestimmtere Anhaltspunkte ergeben die sprachlichen Benennungen.
Das eigentliche Wort für das finnische Stangenzelt ist die Kota, da
auch im Tatarischen kotara eine Hütte von Filz bezeichnet. Dasselbe
ist in alle umliegenden Sprachen gedrungen: ins Slavische, Lithauische
nnd — nach der ersten Lautverschiebung — ins Nordgermanische, wo
ps selbst noch im Angelsächsischen vorhanden ist. Ein zweites finnisches
Wort von weiterer Verbreitung ist die Pirte (pirtti), welches im Kare-
lischen bis hoch in den Norden hinauf die alten Rauchstuben, also schon
ein gezimmertes Haus, bezeichnet. Dasselbe Wort findet sich im Li-
thauischen wieder, wo pirtis Mas Badehaus, die Badestube' und in preus-
sich Litbauen die "Flachsbrechstube9 bezeichnet. Dasselbe ist zweifellos
^on eistischer Herkunft, da es im lithauischen periu "Jemand baden,
mit dem Badequast schlagen9 seine sprachliche Anlehnung findet 1B).
Dem Wortsinn nach mit pirtis nahezu identisch ist eine andere Benen-
nung, von allen die weitestverbreitete: topa = althochd. stuba, nord.
stofa "die Stube, heizbares Gemach, Badezimmer9, slav. istuba, izba, lit.
stnba, welche letztere, wie Thomsen vermutet, speziell dem finnischen
topa zu Grunde liegt. Sie wird eine ursprünglich deutsche sein und,
wie Martin bemerkt hat l9), zu germ. stiuban "stieben, stäuben9 gehören,
so dass die "Stube9 ursprünglich ein Ort ist, wo es (von Wasserdämpfen)
stiebt. Danach dürfte die Sitte der Dampfbäder, welche Ibrahim schon
im 10. Jahrh. erwähnt und welche bei den Finnen noch heute in der
ursprünglichsten Weise fortgeübt wird, die Finnen auch zu ihrem ersten
regulären Wohnhause verholfen haben.
'*) Kurschat, Lithauisch-deutsches Wörterbuch S. 315 und 306.
*•) Badenfahrt von Thomas Murner (Strassburg 1887), S. XL
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Iß R. Henning
Ein ähnlicher Zusammenhang wie für das Wohnhaus • lässt sich
für andere Gebäude dieser Völkergruppe nachweisen. Die hübschen
zweistöckigen Kleiderspeicher der Ceremissen erinnern allzusehr an die
finnisch-karelischen Luhtispeicher, als dass man beide nicht in denselben
Zusammenhang einordnen sollte. Woher aber die letzteren stammen,
lehrt nicht nur ihr Aussehen, sondern auch ihr Xame, denn luhti ist
wieder eine alte Entlehnung des nordischen lopt. Bei den Wolgafinnen
treffen wir dagegen dasselbe Wort (klät) wie bei den Eisten (lit. kletis
'ein kleines Vorratshäuschen, das zugleich das Schlafgemach für die
Mädchen enthält') und Slaven (kleti Momus, c&vea'), das mit dem goth.
hleithra (hlethra) und hleis 'Hütte, Zelt9 wurzelverwandt sein wird, so dass
es ebenso wie vielleicht hochd. stadal, lit. stadala eStair, slav. stodolja
'granarium' in eine frühe Zeit zurückreicht. -
Den östlichen Völkern gemein ist endlich noch die 'Riege'. Bei
den Woten ist rihi edie Stube', bei den Esten rehetuba gleichfalls eine
schlechtere Stube. Den Letten aber hiessen nach einer Quelle v. J. 1702
rygen 'hart beigelegene kleine ebenmässig gebaute Scheunen, worinnen
sie ihr Korn zu trucknen pflegen' *°). Das Wort ist ein deutsches und
gehört speziell zu schwed. rl 'Trockenstange', das auch im Finnischen
als ria Darre' vorliegt.
So sind die Namen der Kote, Pirte, Stube, Klete, Riege allen
oder mehreren der baltischen Völker gemein, und wie die Namen über-
einstimmen, werden es im Ganzen auch wohl die durch sie bezeichneten
Gebäude gethan haben.
Auch das alte eistische Haus lässt sich auf Grund des nunmehr
vorliegenden Materiales seiner Grundlage und seiner speziellen Fortent-
wicklung noch leidlich genau bestimmen. Dass die estnischen Häuser,
welche Heikel in so dankenswerter Weise uns vorführt, keine finnischen,
sondern im Grunde alte eistische Anlagen sind, kann, glaube ich, keinem
Zweifel unterliegen. Schon der äussere Eindruck stimmt gar nicht zum
Finnischen. 'Die verhältnismässig niedrigen Wände, die zum Teil aus
Holz gezimmert, zum Teil aus Sandstein zusammengefügt sind, tragen
ein ungemein grosses, schweres und in den Giebeln abschüssiges Strohdach',
ganz so wie uns dies auch für die lithauischen Häuser vom Jahre 1500
bezeugt ist21). Aber auch die innere Anlage gehört offenbar zu dem-
selben Typus, wie Bezzenberger ihn für das preussische Lithauen er-
*°) Bezzenberger, Über das littauische Hans, Altpreussische Monats-
schrift XXIII, S. 44, vgl. Brückner, Litu-slavische Studien I, 125.
21) Bezzenberger S. 38.
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Die Germanen in ihrem Verhältnis zu den Nachbarvölkern. 17
forscht hat. Dies gilt nicht nur für die gewöhnlichen Formen wie
Bezzenberger Fig. 1 etc. (vgl. Heikel S. 162. 185. 188 etc.), son-
dern auch für die scheinbar so besonderen und umfassenderen Kon-
struktionen ans Gilge und Inse (Bezzenb. Fig. 21 u. Nachtrag S. 629 ff.,
Fig. I — III), welche in ganz analoger Form wie in Preussen am
finnischen Meerbusen wiederkehren (Heikel 166, vgl. S. 200). Diesel-
ben sind, wie Oberhaupt wohl das fortentwickelte eistische Haus, ent-
standen aus dem alten einfachen Wohnhaus und der ehart beigelegenen'
Riege, welche beide zu einer einheitlichen Anlage vereinigt wurden.
Dabei hat die Riege als Flur oder Scheune zugleich die Funktionen der
Vorlialle, oder, wie die estnischen Finnen sie nennen, des 'Stangen-
flures' (Heikel S. 169) übernommen, die in Preussisch Lithauen nicht
mehr vorhanden ist, wohl aber in den estnischen Badestuben und den
sonstigen Häusern. Bald stellt sie sich als ein eigener Vorbau dar, bald
ist sie völlig in das Haus hineingebaut. Damit erhalten wir für das
eistische Haus nahezu dieselbe Grundform, wie für das skadinavische,
hinterponunersche, polnische und russische2'). Auch die Art, wie das
einfache eistische Haus sich vergrössert, findet in Westpreussen und
Hinterpommern gewisse Analogieen, während sie in Russland in anderer
Weise stattfindet.
So tritt in Bezug auf das Wohnen eine gewisse Gleichartigkeit
der baltischen Kultur hervor, welche sich auch noch in anderen Dingen
geltend gemacht haben wird, und wir werden es nunmehr begreiflich
**) Die obige Darlegung begründet eine wesentliche Modifikation meiner
früheren Ausfuhrungen (Das deutsche Haus S. 82 ff.). Über das russische Haus,
das uns Heikel kennen lehrt, war damals ein überaus geringes, über das eis-
tische Haus gar kein Material vorhanden. Andererseits aber eigiebt sich für
die thatsächliche Existenz derjenigen Typen, auf welche ich die östliche
Bauart zurückführte, eine weitgehende Bestätigung. Weshalb auch die Vor-
halle am Giebel ein so regelmässiger Bestandteil gerade der ältesten Anlagen
ist, begreift sich, wenn man bedenkt, dass die alten deutschen und ebenso
die eistischen Häuser (Bezzenberger S. 38) ihr Licht mittels eines im Dach
angebrachten Fensters erhielten, so dass ein geschützter Vorraum, von dem
ans man direkt ins Freie sehen konnte, eine Art Bedürfnis wurde. Im Laufe
der späteren Entwicklung ist derselbe in der Regel ebenso fortgefallen wie
am griechischen Hause. Als ich die Vorhalle auf Grund der homerischen
Gedichte und der alten Tempelarchitektur für einen wesentlichen Bestandteil
des altgriechischen Hauses erklärte, wurde mir, wie es schien, treffend ent-
gegengehalten, dass das peloponnesische Bauernhaus eine solche überhaupt
nicht kenne. Erst die Ausgrabungen Schliemanns haben mir wieder Recht
gegeben.
Wgatd. ZeiUohr. t Gesoh. a. Kunst. VHI, I- 2
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18 R. Henning
finden, dass die Berichterstatter des Tacitus die Aestii im Gegensatz
zu den Finnen noch zu den Sueben meinten reebnen zu dürfen. Aber
bald nach dieser Zeit sind auch die Finnen durch die Germanen und
Eisten für die baltische Kultur gewonnen worden. Und von da ab
datiert deutlich ein neuer grosser Aufschwung dieses Volkes, so dass es
bald nach der lettischen Seite hin erobernd auftreten konnte.
Dieses Verhältnis zwischen den Finnen und Eisten ist verschieden
beurteilt worden. Thomsen und Müllenhoff fassen auf Grund der histo-
rischen Nachrichten die ältesten Vorgänge in einheitlicher Weise so,
dass den Eisten bis in das neunte Jahrhundert das ganze Gebiet bis
an den finnischen Meerbusen gehört habe und dass sie später von den
nachrückenden Finnen, auf die hier auch ihr Name (Esten) überging,
ebenso zurückgedrängt wurden, wie dies an der südlicheren Küste vor-
übergehend durch die Liven und Kuren geschah. Andere dagegen
haben vermutet, dass die Eisten schon bei ihrer ersten Ausbreitung von
Süden her in dieser Gegend Finnen getroffen und mit ihnen eine Art
Mischrace gebildet hätten, in der die Finnen ebenso die Herren ge-
wesen, wie dies später mit den Deutschen der Fall war, dass sie all-
mählich aber in einem heute noch wahrnehmbaren Prozesse wieder von
den Letten mehr oder weniger verdrängt und aufgesogen seien 28). Der
Name der Esten, der freilich kein volkstümlicher geworden ist, liefert
gewiss ein entscheidendes Zeugnis für die einstige Anwesenheit des eisti-
schen Stammes. Nur bleibt zu beachten, dass die heutige geographische
Abgrenzung von Estland z. T. eine willkürliche ist, und dass das letz-
tere ehemals noch die ganze nördliche Hälfte von Livland mit umfasste,
so dass es fraglich bleibt, ob derselbe ursprünglich mehr die Gegend
am rigischen oder am finnischen Busen bezeichnet hat. Die Fortdauer des
Namens aber würde sich bei einer alten Volksmischung am besten erklären.
"*) Graf Sievers und Virchow in der Zeitschrift für Ethnologie 1877,
Verh. S. 367; über die physische Beschaffenheit der Finnen und Letten vgl.
Virchow ebenda und den Schlusssatz S. 437 : 'Die Bevölkerung von Livland und
Kurland erscheint nicht nur jetzt, sondern schon in den alten Gräbern so
verschieden in ihrem physischen Verhalten von der Hauptmasse der Finnen
und so verwandt dem, was wir bis jetzt von Letten und Lithauem wissen',
vgl. 1878 Verh. S. 141 ff. Für die Entdeckung, dass die alten Aestii Finnen
seien, während doch die Alten beide Völker nicht nur dem Namen, sondern
auch dem Volkscharakter nach deutlich genug unterscheiden, wird im Lit-
teraturblatt für germ. und roman. Philologie 1888 Nr. 10 von einem Recen-
senten Müllenhoffs Leskien als Gewährsmann angeführt. Auf die Beweis-
führung darf man gespannt sein.
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Die Germanen in ihrem Verhältnis zu den Nachbarvölkern. 19
Schon zu derselben Zeit, in der die Finnen zu ihrer grössten
Machtentfaltung gelangten, war ihnen im Rücken ein mächtiger Gegner
entstanden, der vom Binnenlande aus sich einen Zugang zum Meere zu
eröffnen strebte: die Slaven. Die erste Etappe in dem Vordringen der-
selben ist die Besetzung resp. Neugründung von Novgorod am Ilmensee,
welches als äusserstes Emporium der Ostseeschiffahrt von Nordländern und
deutschen Hansafahrern in gleicher Weise aufgesucht wurde. Damit war
die Waldaihöhe, die Ore Venedika, die alte natürliche Grenze, welche
die Finnen oder, nach slavischer Bezeichnungsweise, die Tschuden' von
den Slaven schied, überschritten. Im Binnenlande lässt sich das Anwachsen
der Slaven nicht so genau verfolgen, obwohl es ein noch gewalt-
sameres gewesen sein muss. Denn es kann keiner Frage unterliegen,
dass den Finnen einst das weite Gebiet nördlich der Wolga und selbst
noch südlich derselben in der grossen Beugung des Stromes gehört hat.
Dies erweisen nicht nur die heute sich hier noch fristenden Volksreste,
deren alter Zusammenhang unverkennbar geblieben, obwohl ihre äussere
Gemeinschaft gelöst ist, sondern auch der Name des Flusses selber, der
in der alten Welt zuerst unter finnischer Bezeichnung bekannt geworden ist.
Die Römer und Griechen des ersten Jahrhunderts nannten ihn Ra, wie
heute noch die Mordwinen Rau oder Rawa, und wahrscheinlich ist hier-
mit bereits der "Oapog (für Tao;) des Herodot identisch. So waren
die Finnen nicht allzuweit entfernt von dem Kulturgebiet des Pontus,
and einige Zeugnisse für den Einfluss desselben mögen sich aus dem
heutigen Volksleben noch gewinnen lassen24), aber ein widriges Ge-
schick hat hier ihrer Existenz ein Ziel gesetzt und sie nahezu an
den äussersten Rand der bewohnbaren Erde zurückgewiesen.
Nachdem die Heimat der Eisten und Finnen festgestellt ist, be-
stimmen sich die Ursitze der Slaven von selber; sie lagen im Gebiet
des mittleren und oberen Dniepr und wurden im Süden durch die step-
penbewohnenden Skythen vom schwarzen Meere getrennt, während sie
im Osten von den Skythen und Finnen und von den letzteren auch im
ganzen Norden an der Wolga entlang bis an die Waldaihöhe umschlossen
wurden. Von da ab bis an die Beresina und das grosse Sumpfgebiet
grenzten die Eisten, so dass die Slaven erst im Süden der Sümpfe sich
bis an die Earpathen und die Weichsel heran erstrecken konnten. Dass
die Weichsel der Grenzfluss zwischen den Germanen und Slaven war,
*4) Die Giebelverzierung auf den Häusern der Ceremissen, welche Heikel
S. 41 abbildet, ist deutlich nicht das einfache Sonnenbild, sondern der von
einem Strahlenkranze umgebene Kopf des Sonnengottes.
2*
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20 & Henning
wird von den Alten mehr oder weniger ausdrücklich angenommen.
Diese Auffassung scheint auch der Name des Stromes zu bestätigen.
Die von den Autoren aberlieferten Formen sind Vistula und Viscula
(Visclus), welche letztere eine in römischem oder griechischem Munde
vorgenommene Umformung von Visla darstellt. Denn bei den Germanen
bestanden die beiden Formen Yistla und Visla neben einander, wie die
angelsächsischen Namen Yistlewudu cWeichselwald' und Wislamude
'Weichselmünde' erweisen. Die neuhochd. Weichsel ist aus der zuerst
im 16. Jahrh. belegten niederd. Wixel hervorgegangen, welche ebenso
wie Meixner neben Meissner aufzufassen ist. Die eistische Wysla dürfte
aus dem Slavischen entlehnt sein und vielleicht einen älteren Namen
(Wanda 'Wasser') verdrängt haben. Dagegen besteht das Wort im
Slavischen heute noch in allgemeinerer Anwendung: Das polnische
Volk in Galizien und dem Königreich Polen nennt jedes fliessende Wasser
wisla, besonders wenn es von Flussüberschwemmungen spricht 26). Aller-
dings ist die Wurzel wis-, weis- auch im Germanischen nachweisbar,
jedoch mit dem Unterschiede, dass sie hier mehr das stehende Gewässer
bezeichnet (nordisch weisa ist 'Pfuhl' oder 'stehendes Wasser', hochd.
wisa 'Wiese' ein Wasserland), und dieser Umstand macht einen slavi-
schen Ursprung wohl wahrscheinlicher, obwohl eine Sicherheit hierüber
nicht zu erreichen ist.
Welche slavischen Stämme sich mit den Germanen zunächst be-
rührten, bleibt uns verborgen, wie denn überhaupt kaum ein einziger
sicherer Stammesname aus alter Zeit zum Vorschein kommt. Diejenigen,
welche Ptolemaeus anführt, beruhen entweder auf einem Missverständnis
oder sind eher wohl noch als Lückenbflsser auf die leere Karte gesetzt,
denn sie wiederholen mit geringen Variationen nur bekannte deutsche
Namen, welche jenseit der Weichsel wiederkehren. Dass die Gewährs-
männer des Geographen über die Slaven schlechter als über die Eisten
unterrichtet waren, ist sehr wahrscheinlich, doch darf nicht übersehen
werden, dass die Unkenntnis sich zum Teil aus der eigentümlichen
Urverfassung der Slaven erklärt, welche nicht in grösseren Stammes-
und Gauverbänden gegliedert waren, sondern sich in viele kleine Sippen
zersplitterten, so dass aus der Menge der noch unruhig hin und her
wogenden kleinen und kleinsten Verbände dem fernen Beobachter in der
That keine berühmten Namen, welche eine weitere Geltung beanspruchen
konnten, zu Ohren kommen mochten. Dass die betreffende Gegend
8fi) Zeitschrift für vergl. Sprachforschung 28, 212. Wysa heisst auch
ein Nebenfluss des Bober.
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Die Germanen in ihrem Verhältnis zu den Nachbarvölkern. 21
schon in frühester Zeit hinreichend bewohnt war, lehren die gerade
zwischen dem Bug and der Weichsel ziemlich dicht gruppierten Erdfunde.
Das ganze Volk heisst bei den Germanen von Alters her die
'Wenden', eine Bezeichnung, welche die Römer und Griechen von ihnen
übernahmen. Das Wort ist kein slavisches und wird deshalb mit Recht
allgemein für ein germanisches gehalten. Über die Bedeutung desselben
spricht MOllenhoff sich nicht aus, was wohl als ein Zeichen dafür gelten
darf, dass er die Erklärungen von Grimm und Zeuss nicht für richtig
halt. Tacitus schreibt den Namen Veneti, dem ein germanisches
Wenethos (Winithos), sowie das nieder- und hochdeutsche Winitha, Winida
entspricht, die übrigen Zeugen Venedi, Venadi, womit wiederum angels.
Vinedas zu vergleichen ist. Danach haben wir Winethos (Winedos) und
Wenathos (Wenados) als die zu Grunde liegenden Formen zu betrachten,
und dürfen die Kombination mit dem Verbum 'wenden' auch aus sprach-
lichen Gründen von der Hand weisen. Das Wort muss notwendig
mittels -ath, -ith von einem Stamme win- abgeleitet sein. Zeuss er-
innert dabei an goth. vinja 'Weide', versieht seine Erklärung 'die Wei-
denden' indess selber mit einem Fragezeichen (Die Deutschen S. 67).
Das goth. vinja steht im Germanischen nicht ganz vereinzelt da: es
liegt in dem alemannischen Ortsnamen Artiovinia (für Hartiowinia) 'Berg-
weide' einer St. Gallischen Urkunde v. J. 754, dem Substantivum
winne 'pastum' und dem Verbum winit 'depascit' vor*6). Aber auch Winitha
tritt in den Ortsnamen verschiedentlich und unter Umständen auf, welche
an einen direkten Zusammenhang mit den Wenden nicht gut denken
lasst, so in dem westfälischen Winide, in Winidun, einer Wüstung bei
Corvey, in Winnithi aus Lippe-Detmold, Winithen bei Gandersheim,
Winden in Nassau etc. *7). Aus Schwaben und Bayern ist eine ganze Reihe
einschlägiger Ortsnamen zu verzeichnen, wie derjenige von Althenwini-
den, einer Wüstung bei Schwäbisch-Hall, Winidowa, der Würmsee etc.,
aber hier wäre ein Zusammenhang mit dem Namen der Vindelici (vergl.
auch den Lacus Venetus) immerhin denkbar. Nicht wenige der einschlägigen
Orte sind Wüstungen oder Rodeland. Sie alle für slavische Ansiedelungen
oder Zwangskolonieen zu halten, dazu gehört ein starker Glaube. Eher
könnte man sich vorstellen, dass winith- auch unabhängig von dem
Slavennamen noch eine selbständige Anwendung gestattete. Der zu
*) Graff, Althocbd. Sprachschatz 1, 882.
") Vgl. die Belege bei Förstemann, Altd. Namenbuch 2, 1619 f. und
Zenas S. 646 f. Weiteres Material aus Hessen bei Arnold, Ansiedelungen S.
488 ff., aus Schwaben bei Bacmeister, Alem. Wanderungen S. 150 f.
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22 R- Henning
Grunde liegende Wortstamm ist im Deutschen nicht mehr erhalten, da-
gegen wohl in den östlichen Sprachen. Im Slavischen bedeutet vünu, vonu,
das sich aus winu entwickelt hat88) 'draussen, hinaus', im Preussischen
winna "heraus9 und is-winadu 'auswendig'29). Von win- 'aussen, draussen'
würde Win-aths, Win-iths, abgesehen von dem Deklinationsthema, ebenso
abgeleitet sein, wie goth. fram-aths 'fremd' von fram 'fort, von her', und
das goth. winja "Weide' könnte sich erklären als das ausserhalb des Ge-
meindeackers liegende Weideland. Danach wären die Wenden von den
Germanen als cdie draussen Wohnenden' benannt : eine sehr natürliche Be-
zeichnung für die Leute jenseit der Grenze und zugleich eine so allgemein
gültige, dass man es nicht für ausgeschlossen halten darf, dieselbe habe
auch für die Eisten mitangewendet werden können. In dieser Weise
würde sich die Confusion bei Ptolemaeus (S. 6) am Einfachsten erklären.
Das Land, in dem die Slawen sich zu einer festen Nationalität
herausbildeten, war ein vollständiges Binnen- und Flachland: Im Innern
ohne Mannigfaltigkeit und sonderliche Verschiedenheiten, nach seinem
Umfang aber mindestens ebensogross, als der von den Germanen vor
ihrem ersten gewaltsamen Vordringen bewohnte Raum. Wie das Volk
sich äusserlich noch innerhalb seiner ursprünglichen Grenzen hielt, so
stand es auch seiner Entwicklung nach den Urzuständen sehr nahe.
Wir beobachten nichts von den Anfängen eines wirklichen politischen
Lebens, weder auf monarchischer, noch auf demokratischer Grundlage,
sondern ein Gemisch sich widersprechender Neigungen, eine Tendenz zur
Unbotmässigkeit und doch wieder zur Unterwürfigkeit gegen den ersten
Besten. Ohne einen anderen wirksamen Zusammenhalt als denjenigen
der Familie, bewahrt es noch eine grosse Beweglichkeit der Siedlung
und wechselt häufig die Wohnsitze. In Streif- und Beutezügen wohl
geübt, erschien es den Germanen, gegenüber den friedfertigen Eisten, als
ein Räubervolk. An offenem und ebenem Felde zum Kampfe sich zu
stellen, war nicht seine Gewohnheit, denn bei dem führerlosen Zustande
und dem Hasse, der die kleinen Verbände gegeneinander erfüllte, hatten
sie nicht gelernt, gemeinsame Schlachtordnungen zu bilden, und nach
einheitlichem Plane zu operieren. Inbezug auf Verträge erschienen
sie unzuverlässig und unter sich wenig einhellig30); dabei waren sie
M) Miklosich, Altslovenische Lautlehre S. 109 f. Etymologisches Wör-
terbuch S. 396.
*°) Nesselmann, Thesaurus linguae prussicae S. 206.
*°) In späterer Zeit wurde die königliche Macht auch bei den Slaven eine
grössere, aber noch Ibrahim hat von dem kriegerischsten Stamme, den Bul-
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Die Germanen in ihrem Verhältnis zu den Nachbarvölkern. 23
zahlreich und von ärmlichster Lebensweise, gegen Hitze, Frost, Nässe,
Nacktheit und Hunger abgehärtet, und an Kummer gewöhnt, aber von
weicher Gemütsart, dennoch, wie ihre Geschichte beweist, befähigt sich
im Kampf ums Dasein zu behaupten.
Diese Charakteristik lässt sich aus den einzelnen Zügen, welche
die alten Autoren berichten, zusammensetzen; eine weitere Bestätigung
and Vervollständigung derselben dürfte sich bei den Slaven ebenso wie
bei den Eisten aus der Sprache ergeben, wenn man einmal den Wort-
schatz derselben nach sachlichen und psychologischen resp. moralischen
Kategorieen geordnet hat. So werden diejenigen Vorstellungen und
Eigenschaften, welche sie von den Germanen unterschieden, bestimmter
hervortreten. Aber andererseits gilt es auch, die ältere Grundlage, welche
der späteren Sonderentwicklung zur Voraussetzung dient, nach Mög-
lichkeit zu rekonstruieren. Auch hierfür ist das sprachliche Material '
?on Belang, denn wenn wir auch an keine eistisch-slavisch-germanische
Grundsprache glauben, so sehen wir doch, dass diese Stämme für ge-
wisse Gegenstände und Anschauungen, welche z. T. neu in ihren Ge-
sichtskreis traten, dieselben Worte hatten, sei es nun, dass sie von den
Ariern allein dieselben beibehielten, oder neu gebildet haben. Durch
die Zusammenstellung derselben erhalten wir eine leise Ahnung davon,
wie sich der Horizont und das Leben dieser aus Asien herübergewan-
derten Stämme in dem europäischen Binnenlande anders gestaltete.
Da sehen wir, wie sie neben dem hellen oder stürmischen Wetter
(hochd. wetar, slav. vedrü, lit. gedrus) ein neues Wort für die Dunkel-
heit prägten, das sie vom Erlöschen und Hinsterben des Lichtes entnahmen
(deutsch merkva-, slav. mraku Dunkelheit9 gegenüber lit. merkti cdie
Augen schliessen'), mit dem die Germanen auch das grosse Waldgebirge
Hitteldeutschlands als Mirkwawidu Dunkelwald' kennzeichneten; sehen
ferner, wie sie den harten gefrorenen oder körnigen Erdboden (slav.
grnda, lit. grödas, nord. griot, hochd. grioz), den Moosbruch (hochd.
fani, preuss. pannean) und den Letten (hochd. letto, preuss. laydis),
aas dem sie ihre Gefasse, Napf (hochd. hnaph, slav. konobu) und Tiegel,
(slav. skrada, mhd. schart) anfertigten, gemeinsam benannten; wie von
Bäumen (lit. medis, altnord. meidr) und Pflanzen die Esche (slav. jasika,
lit. usis, hochd ask), die Espe (hochd. aspa, preuss. abse, lett. apse,
slav. os-ina), Lehne (hochd. lln-boum, nord. hlynr, slav. klenü, lit.
garen, zu berichten, 'wenn sie nicht unter einander uneinig wären infolge der
mannigfaltigen Verzweigung ihrer Stämme und Zersplitterung ihrer Geschlechter,
würde sich kein Volk auf Erden an Macht mit ihnen messen können' (K. 10).
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24 R- Henning
klevas eAhorn') und Schlehe (hochd. sleha, slav. sliva) neu in ihren
Gesichtskreis treten. Sie gaben der Vieh- (nord. naut, gewöhnlich im
Plural, hochd. nöz, slav. nuta) und Rossherde (nord. stöd, hochd.
stuot, slav. stado, zem. stodas) spezielle Namen, benannten den ge-
schnittenen Eber (Borg) und den Schwan (hochd. albiz, slav. lebedl).
Für Wohnung (goth. salithvo, slav. selitva) und Obdach (hochd. skirm,
slav. cremü) hatten sie ausser verschiedenen Entlehnungen gemeinsame
Worte. Auf lebhafteren Betrieb der Bienenzucht (vgl. hochd. bia, bine
und lit. bitis) deutet das Wachs (hochd. wahs, slav. vosku, lit. vas-
kas), auch die Art der Ernährung neben dem altererbten Meth das
Bier (germ. alu, lit. alus, slav. olu), das Fett (nord. Tstur, preuss.
instran) und die Yerba kauen (hochd. chiuwan, slav. ziva, lett. zods
'Kinnbacken*) und verschlucken (hochd. swelgan, lit. välgyti). Eine
Anzahl von Werkzeugen war ihnen gemein: der Pfeil (hochd. strala,
slav. strela), die Axt (hochd. barta, slav. brady), ein Instrument zum
Aushöhlen oder Meissein (delban, slav. dlüba, preuss. dalptan), sowie
die (aus zwei Steinen bestehende) Handmühle (goth. qairnus, slav. zrüny,
zerna, lit. gerna 'Mühlstein9, Plur. 'Handmühle9). Man wusste den Teig
zu säuern (nord. dregg 'Hefe9, hochd. trestir 'Bodensatz', preuss. dragios,
slav. drozdije, 'Hefe') und zu kneten (chnetan, slav. gneta, preuss. gnode
'Backtrog'), verfertigte Stricke (hochd. seito, slav. setl, lit. sötas) und
Seile (seil, slav. silo), knüpfte Maschen (maska, lit. mezgu 'verknüpfen9),
verarbeitete Garn (slav. vorbu 'Haspel9, deutsch warf 'Aufzug des Ge-
webes9 lit. verpti 'spinnen9 und slav. pasmo 'Anzahl Garnfoden9, deutsch
fasa Taser, Franse9) und verstand zu färben (angels. deägan, lit. dazas
'Färbestoff0, slav. dagatü 'bunt'). Man kannte Gold und Silber, aber
noch kein Eisen und auch die Schlacke (deutsch sintar, slav. se,dra
'geronnene Flüssigkeit9) hatte einen weiteren Sinn.
Auf dem moralischen Gebiete tritt die trübe Seite des Lebens
merklich in den Vordergrund: dies bezeugen die Worte für Hunger
(hochd. ilgi, slav. lakati neben alükati und lit. alkti 'hungern9), Qual
(quäla, lit. gela 'Schmerz9, slav. zali 'Leid9), schwach (got. lasiws, slav.
los! 'mager9 und altsächs. lev 'schwach9, lit. laibas 'zart, dünn9), nackt
(deutsch bar, lit. basas, slav. bosü 'barfuss9), lahm (lam, slav. lomiti
'brechen9, also wohl 'gebrechlich9), blind (blind, lett. blenst 'nicht recht
sehen9, blinda 'ein Unstäter9, slav. bleda 'errare9), übel (germ. balw,
slav. bolü 'krank9), Kränkung (härm, slav. sramü 'Scham9), Schande
(höna 'Schmach9, litt, kauns *Schande9), Weh (kara 'Wehklage9, slav.
gorje 'Weh9), elend (got. vainags, lett. vaina 'Schuld9, vainigs 'schuldig9)
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Die Germanen in ihrem Verhältnis zu den Nachbarvölkern. 25
und Verstössen (nord. vargr, lit. vargas eElend, Not9), — neben denen
die Bezeichnungen für freudige Zustände wie ahd. scern "Scherz9 (slav.
skrenja) das einzige, welches Schmidt neben goth. galeikan 'Gefallen
finden' (lit. linksmas 'froh9, slav. liza 'Nutzen') anführt, sehr schwach
vertreten sind. Für den Krieg scheint kein einziges specielles Wort
da zu sein, wohl aber mehrere auf Raub- und Beutezüge anwendbare:
schleichen (slichan, ags. slincan, lit. slinkti 'kriechen, schleichen', slav.
slaka lSpur, Schleichweg'), gleiten (ags. slidan, slav. sledo 'Spur', lett.
siede 'Geleise', lit. lendu, linsti 'kriechen'), und kriechen (smiugan 'sich
hinein schmiegen', lit. smunka 'herabgleiten', slav. smucati 'kriechen,
schlüpfen') vgl. Procop BG. 2, 26. Die Germanen und Eisten teilen
einige Worte für körperliche Bedrückung : schlagen (beatan, lit. baudzu
'züchtigen') und kneifen (knTpen, lit. gnypti), die Slaven und Germanen
für moralische Schwächen: goth. blandan 'sich vermischen', slav. bleda
'irren (auch geschlechtlich)'; goth. liuts 'heuchlerisch', slav. luditi
'tauschen'; goth. liugan, slav. lügati 'lügen'; deutsch gelf 'Prahlerei9,
slav. goluf "Betrüger9; goth. dulgs, slav. dlügü 'Schuld9 8l).
Dies Bild, das uns die Kargheit und Not des Daseins mit unver-
kennbaren Farben malt, enthält schlechterdings nichts was das Anbrechen
einer höheren Entwicklung bekundete, wenn auch das tägliche Leben die
Menschen zu mancher neuen Geschicklichkeit drängte. Und doch haben
die Germanen im Laufe der Jahrhunderte eine neue Bahn beschritten.
Ihr Leben erfüllte bei aller Trägheit ein leidenschaftlicher Drang, der
nur noch mehr anwachsen musste, je weniger er sich den nächst-
liegenden Aufgaben zuwendete, und ihre Phantasie leitete ein idealer
Zag, der sie zu einer Weltauffassung von unleugbarer Grösse und Hoheit
gelangen Hess. Sie entfalteten ein reges öffentliches Leben, indem sie im
Gegensatz zu den Slaven über die kleinen Verbände hinweg das Los des
Einzelnen von der Gau- oder Stammesverwaltung, die letztere aber doch
wieder von der Volksgemeinde abhängig machten. Sie erwiesen sich den
äusseren Einflüssen zugänglich und erwarben dadurch ein höheres Mass
von Kultur; ihr Reichtum wuchs und damit der Sinn für Schönheit
und Glanz des Lebens. So stellt sich in ihrer Mythologie neben die
alte Dynastie des Äsen ein neues Göttergeschlecht, die Wanen, schöner
and reicher und neue Segnungen spendend. Doch die Entwicklung blieb
S1) Das Verzeichnis geht aus von den Wortlisten bei Joh. Schmidt, die
Verwandtschaftsverhältnisse S. 36 ff. und benutzt daneben für das Slavische
das etym. Wörterbuch von Miklosich, für das Eistische dasjenige von Kurschat.
Anf die diakritischen Lautzeichen musste meistens verzichtet werden.
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26 tt. Henning
keine friedliche: mit dem Gewahrwerden ihrer Macht and dem Drängen
der inneren Verhältnisse wird die Leidenschaft des Krieges geweckt,
und kein Wagnis ist ihnen zu gross, um dadurch die Gunst des Ge-
schickes zu prüfen. In diesem Stadium lernen die Römer sie kennen
und vielfach bewundern, während sie die Zustände der Slaven noch
so kümmerlich schildern, wie sie uns, nach den Zeugnissen der
Sprache, schon in den frühesten Zeiten erscheinen. Dabei waren die
Slaven im Rücken der Germanen gewaltig angewachsen und harrten
nur der Gelegenheit, sich weiter auszudehnen. Diese wurde ihnen
ohne Anstrengung und Krieg zu Teil, als ihre Nachbarn die alte Hei-
mat verliessen.
Die Besiedlung des alten Germaniens, bis zur Elbe hin, durch die
Slaven geht Hand in Hand mit cjem schrittweisen Auswandern der
deutschen Stämme. Die Ersten, welche ihre Sitze räumen, sind um das
Jahr 170 ein Teil des lugischen Wandilier und die gothischen Tai-falen
d. h. die Bewohner der dakischen Ebene. Um 240 bricht alsdann
die Masse der Gothen auf, denen die Gepiden und später die
Heruler nach dem Pontus zu nachrücken. Im Gegensatz zu ihnen
schlugen die Burgunden eine westliche Richtung ein, indem sie noch in
demselben Jahrhundert sich den aus dem Eibgebiet über den Limes sich
ausbreitenden Westgermanen anschlössen. Länger blieben die Rügen
und Skiren, hinter denen wieder nordische Heruler auftreten, zurück,
denen nunmehr das ganze Land bis ans Gebirge hin offen stand. Aber
schon im 5. Jahrh. sind sie südwärts der Karpathen mit dem Reich
des Attila vereinigt, und mit dem Untergang des letzteren beginnt hier
der Zerfall der Ostgermanen.
Über das Nachrücken der Slaven schweigen die geschichtlichen
Quellen, doch lassen sich gewisse Berührungen zwischen beiden Stämmen
noch verfolgen. Um das Jahr 400, oder wenig später^ müssen die Slaven
am Zoptenberge noch germanische Silinge getroffen haben, da sie von
ihnen den Namen Slezi entnahmen. Wie im Norden an der Weichsel-
mündung noch später das Mischvolk der Yiduvarier vorhanden war,
werden auch anderwärts vereinzelte Gruppen der alten Bewohner
zurückgeblieben sein, welche erst allmählich in Slaven umgewandelt
wurden. Denn von ihnen übernahmen die Slaven eine Reihe von Flusa-
und Ortsnamen, welche sie teils unverändert beibehielten, teils, wie die
Namen der Oder und Moldau, ihrer Sprechweise anpassten. In ihrer
Vorstellung haben die deutschen Stämme und die ehemaligen Besitzer
des Landes thatsächlich bis in das 6. Jahrhundert hinein das Land
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Die Germanen in ihrem Verhältnis zu den Nachbarvölkern. 27
zwischen Weichsel und Elbe noch als germanisch betrachtet. Die goth-
ischen Geographen Italiens, Cassiodor and der Kosmograph von Ravenna,
halten immer noch die Weichsel als die Westgrenze der Slaven fest,
der Bericht des Prokop über den Zag des Herulerhaufens, der vor der
Theissebne nach dem fernen Thule aufbrach, kennt wohl auf beiden
Seiten der Karpathen die zahlreichen Völkerschaften der Sklavenen and
Anten and von da bis zu den Warnen am Ocean 'viel ödes Land',
aber keine Wenden. Ebenso bleiben die letzteren in den Wanderungssagen
der Langobarden unberücksichtigt, und in dem angelsächsischen Liede
von Vidsid, welches noch einmal die Erinnerungen aas der alten Heimat
etwa bis zum Jahre 570 zusammenfasst, gelten immer noch dieselben
Stamme, wie froher, als die Herren des Landes.
Aus dieser übereinstimmenden Auffassang erhellt, dass die Germanen
das grosse Ostland noch in alter Weise als ihr rechtmässiges Eigen*
tarn ansahen, obwohl in Wirklichkeit nur geringe Reste von ihnen zurück-
geblieben waren und das weite Land entweder wüst dalag oder bereits
von den Slaven in Besitz genommen war.
Merkwürdigerweise tritt aber gerade während dieser Zeit, wo die
Entvölkerung bereits begonnen hatte, noch ein neuer Name auf von so
umfassender Anwendung, wie kein anderer aus früherer Zeit, der auch
von allen Ostgermanen und den anwohnenden Völkern als die einheit-
liche Benennung des ganzen Gebietes zwischen Elbe und Weichsel
angenommen wurde. Er lautet: Mauringa-land und wird in dieser
Form von den gothischen, langobardischen und angelsächsischen Autoren
erwähnt. Mit keinem der alten Völkernamen ist er zu kombinieren,
and er muss schon eine besondere Entstehung gehabt haben. Richtig
bemerkt Müllenhoff, dass er trotz seiner Allgemeinheit erst aufgekommen
sein könne, seitdem das Ostland mehr und mehr von den Germanen
aufgegeben wurde. Der Sinn desselben erschien ihm rätselhaft, doch
meinte er, dass wohl irgend eine spöttische oder verächtliche Bedeutung
darin liegen müsse. In der That giebt uns der germanische Sprach-
schatz keine Aufklärung, die einzige Beziehung, welche Müllenhoff bei-
zubringen wusste, ist das altnordische myrr 'Ameise' (*mauri-), aber der
Vermutung, dass Mauringaland ein übervölkertes Land anzeige und
von den Ausgewanderten nach dem Gleichnis eines Ameisenhaufens be-
nannt sei, scheint er selber nicht recht zu trauen. Trotzdem kann der
deutsche Charakter des Wortes keinem Zweifel unterliegen, da es nicht
nur in den Personen-, sondern auch in den Ortsnamen bei allen, be-
teiligten Völkern nachzuweisen ist. In Deutschland gehört Maur-, Mauro,
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28 R- Henning
Mauring, Möring zu den verbreiterten Namen88), ebenso treffen wir
anter den Bargnnden in Frankreich einen Maurgutus 'Maurgothe'33)
wie anderwärts einen Maurwalcb 'Maurwelschen', ausserdem einen Mau-
ringus und eine Mauringa84). Unter den Ortsnamen gehören hierher
die althochdeutschen Morungen, MOringen u. s. w. So dürfen wir
schliessen, dass jedenfalls im Ostgermanischen und Suebischen ein Wort-
stamm vorhanden war, der diesen Namen zu Grunde liegt, aber
als selbständiges Wort verloren gegangen ist. Doch haben ihn viel*
leicht die benachbarten eistischen und slavischen Sprachen bewahrt.
Im Eistischen giebt es ein Substantivum mauras, welches im Litau-
ischen "Entengrün in stehendem sumpfigem Wasser', im Lettischen Mas
Gras am Hause, ums Haus herum, dann Rasen überhaupt' bezeich-
net85), und das alte Wörterbuch von Stender definiert es noch be-
sonders als das eGras, das bei einem wüsten Gebäude wächst'86).
Auch auf Wegen wachsende Pflanzen, wie Wegetritt, werden durch
Zusammensetzung mit maura- gebildet. Im Slavischen gilt das lautent-
sprechende murava in der Verbindung mit trava 'Gras' gleichfalls für
cdas um die Häuser und an den Wegen wachsende Gras und dann
überhaupt für Rasen'87). Wenn nun dasselbe Wort einst auch im ,
Deutschen gebräuchlich war, so würde ähnlich wie Holting Jemanden be-
nennt, der im Holze lebt, so Mauring Jemanden kennzeichnen, der an
einem Orte wohnt oder sich niederlässt, wo das unbebaute und ungenutzte
Land mit einer solchen wild wuchernden Grasnarbe überzogen ist, wie sie
an den Wegen und um verlassene Wohnungen hervorspriesst. Damit
gewinnen wir zugleich die treffendste Illustration für Mas viele verlassene
Land', das die Heruler von den Karpathen bis zu den Warnen an der
Ostsee zu durchwandern hatten, und aus der poetisch malenden Bezeich-
nung tritt uns ein Bild öder Verlassenheit einstmals dicht bevölkerter
Gebiete entgegen, wie es in einem Worte kaum anschaulicher gegeben
werden konnte. !
Jahrhunderte hindurch, vom dritten bis tief in das sechste, wird
dieser Name den tbatsächlichen Verhältnissen entsprochen haben, bis sich
die ins Land strömenden Slaven immer mehr verdichteten. Die aner-
M) Förstemann I, 924 f. H, 1075 f.
") Libri Confraternitatum Aug. 370, 33, vgl. 1, 78, 3 M(ori)got.
**) Aug. 348, 2. 374, 26.
M) Kurschat, Littauisch-deutsches Wörterbuch S. 246, Ulmann, Letti-
sches Wörterbuch 1, 153.
w) Lettisches Lexikon (Mitau 1789) S. 157.
*■) Miklosich, Etymologisches Wörterbuch S. 204.
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Die Germanen in ihrem Verhältnis zu den Nachbarvölkern. 29
kannten und durch kein Hindernis mehr zurückgehaltenen Besitzer
worden die letzteren aber erst durch ein bedeutsames historisches Er-
eignis, welches sich im siebenten Jahrzehnt des sechsten Jahrhunderts
vollzog. Nachdem um 530 die gewaltsame Ausbreitung der Slaven gegen
Südwesten begonnen hatte, vermochte Justinianus ihnen hier nur einen
Damm entgegenzusetzen, indem er im Jahre 558 die am Horizonte neu
auftauchenden Avaren auf die Bulgaren und Anten hetzte. Durch den
Erfolg gestärkt, wuchsen aber auch sie zu einer Macht empor, mit der
die Herren des damaligen Europa zu rechnen hatten. Schon standen
sie im Osten des frankischen Reiches au der Elbe, wo Sigibert von
Austragen sie eine Zeit lang mit wechselndem Glück bekämpfte und
schliesslich auf gütlichem Wege entfernte, indem er ihnen mit Hülfe
seines Schwagers, des Langobarden Alboin, den festen und unabhängigen
Besitz von Dacien und Pannonien garantierte. Freilich mussten zu diesem
Zwecke die dort angesessenen stammverwandten Gepiden geopfert werden,
aber Alboin, vor dessen Augen schon längst Italien wie eine lockende
Beute lag, entschloss sich dazu, um sichere Verhältnisse und für den
Notfall noch einen Bundesgenossen in seinem Rücken zu lassen. Auch
die von dem Ansturm der Avaren niedergeworfenen Eibgermanen oder
Nordschwaben hielten es nunmehr an der Zeit, ihre Existenz in Sicher-
heit zu bringen; da die ihnen zunächst verwandten Langobarden ihre
alten Sitze geräumt hatten, mussten sie sich notwendig wieder einem
grösseren Verbände anschliessen, sie thaten es, indem die Mehrzahl von
ihnen mit Alboin nach Italien zog, während die Übrigen sich unter dem
Schutze Sigiberts auf dem jenseitigen Eibufer ansiedelten. So war nun-
mehr durch die Folgen jener verhängnisvollen Abmachung den im Süden
zeitweise zurückgewiesenen Slaven in dem ganzen Gebiete zwischen Weichsel
und Elbe jedes Hindernis aus dem Wege geräumt. Die in der Heimat
noch verharrenden deutschen Volksreste aber, jedes Schutzes beraubt,
mussten ihrem Schicksal verfallen, und Ostdeutschland ist für lange ein
slavisches Land geworden.
Das Bild der keltischen Völker, welche im Westen und Süden
des alten Germaniens sassen, ist von Müllenhoff nicht so ausgezeichnet
worden, wie dasjenige der östlichen Nachbarn. Diese Aufgabe würde
den Rahmen der „deutschen Altertumskunde" vollends gesprengt haben,
und kann der keltischen Philologie zugewiesen werden. Trotzdem erregen
die Kelten unser besonderes Interesse, da lange Jahrhunderte hindurch, bis
die Römer als neue weltbeherrschende Macht an den Grenzen Germaniens
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30 R. Henning
auftreten, kein anderes Volk von .ähnlichem Einfluss aaf die Germanen
gewesen ist. Wahrend die letzteren den Ostvölkern gegenüber eine
höhere Entwicklungsstufe einnahmen, sind den Germanen einst die Kelten
die Vertreter der fortgeschrittenen südländischen Kultur geworden.
Länger als ein halbes Jahrtausend vor dem Auftreten der Ostvölker
bewegen sich die Kelten, oder wie die Römer sie nannten, die Gallier
im Licht der Geschichte. Am Endpunkte ihrer Wanderung, an den
Küsten des atlantischen Meeres angelangt, drängen sie gewaltsam, eine
neue, breitere Grundlage für ihre Existenz zu gewinnen. Die erste
Richtung, in welcher sie sich ausdehnen, geht nicht nach dem Süden,
sondern nach dem Nordwesten, nach Britannien und Irland, welche von
ihnen wohl ihre erste Bevölkerung erhielten. Eine vorkeltische Namen-
schicht oder sonstige Spuren, welche auf andere Bewohner hindeuteten,
haben sich dort nicht nachweisen lassen, dagegen kennt schon der alte
Periplus des 6. Jahrh. vor Christus die keltischen Namen für Albion
und Irland. Hierhin können sie aber nur gekommen sein aus dem
Gebiete zwischen dem Rhein und der Loire, wo jedenfalls ihre ältesten
Sitze in Westeuropa zu suchen sind. In den Besitz des südlichen Galliens
teilten sich mit ihnen zwei andere Völker. Im Südwesten wohnten noch
im 6. Jahrh. bis an die Garumna und darüber hinaus die Dragani,
die nördlichsten Ausläufer des grossen iberischen Stammes. Über die
Herkunft der Iberer fehlt es bisher an jeglicher Sicherheit, nur das
lehrt uns ihre Sprache, die in dem Idiom der Basken einen fortlebenden
Nachklang hinterlassen hat, dass sie mit den Ariern in keiner näheren
Verwandtschaft standen. Ob sie ursprünglich einen grösseren Teil des
südwestlichen Galliens innehatten, mögen vielleicht noch die Ortsnamen
ergeben. Jedenfalls fand in dieser Gegend ihr erstes feindliches Zusammen-
treffen mit den Kelten statt, welches den letzteren den Weg über die
Pyrenäen eröffnete. Der erste, der von cKelten' im Süden des Gebirges
berichtet, ist Herodot. Noch grösser war das Gebiet, welches die Ligurer
innehatten. Zwar wenn der Periplus gegenüber der britannischen Küste
den 'caespes Ligurum' nennt, so kann dies unmöglich auf Wahrheit
beruhen, sondern nur dadurch entstanden sein, dass der Name cehe von
Kelten in Westen und Nordwesten die Rede war, einmal eine viel
grössere unbestimmte Ausdehnung gehabt hat9 (DA. 1, 96). Dagegen
gehörte den Ligurern sicher das ganze Land um die Rhone von den
Sevennen bis an die Westalpen und jenseit derselben, ausser dem südlichen
Küstengebiet, noch die weite Ebene nördlich vom Po bis zu den Venetern.
Dies in viele kleine Stämme zerteilte Volk, das im Gegensatz zu den
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Die Germanen in ihrem Verhältnis zu den Nachbarvölkern. 31
Kelten einen zarten, aber doch zähen Körperbau hatte and an die
ärgste Not und Anstrengung gewöhnt war38), lag schon der Beobachtung
der Römer naher, aber der alte Cato, eder erste und einzige, der der
Verzweigung des ligurischen Volksstammes redlich nachgeforscht und
sich ernstlich bemüht hat, darüber ins Reine zu kommen9 erfuhr von
ihnen doch Nichts als trügerisches Gerede, wie sein derber Unwille
beweist, mit dem er die ganze Nation unwissend und lügnerisch schilt.
Ihre eigentliche Heimat werden wir an den Südalpen zu suchen
haben, da sie allem Anschein nach ihre nächste Anlehnung an den alten
Völkern Norditaliens fanden, mit denen sie auch wohl eine verwandte
Sprache redeten.
Den an der Westseite der Alpen angesessenen Ligurern galt der
zweite südliche Vorstoss der Gallier, der ihnen zuerst wohl das Land
an der Rhone und spater bei dem grossen Siegeszug, der um das Jahr
400 die Gallier über die Alpen bis nach Rom führte, die ganze lom-
bardische Ebene entriss. Nur an der Meeresküste und in den hohen
Bergen, wo sie zur Zeit der Augustus noch in dichten Massen bei-
sammen sassen, vermochten sie sich länger zu halten.
Mit der Ankunft der Gallier in Italien fallt, wie Müllenhoff
annimmt, die erste Kunde über die nördliche Gebirgswelt bei den süd-
lichen Völkern zusammen. Der eine alte Name für dieselbe ist aller
Wahrscheinlichkeit nach jetzt bekannt geworden; er bezieht sich auf
das ganze nördliche Vorland der Alpen, einschliesslich der süddeutschen
Gebirge, und wird zuerst von Aristoteles als Arkynia, von den späteren
Griechen als Orkynia oder Erkynia Ore (Hercynia silva) erwähnt. Die
Herleitung dieses Namens von gallischem ar-, er-cunu Erhebung' ist
seit Zeuss fast allgemein angenommen, und wenn man neuerdings da-
gegen eingewendet hat89), dass die Vorsetzpartikel vielmehr ara- oder
eri- hätte lauten müssen, so vermag dies die sehr einleuchtende Ety-
mologie noch nicht zu erschüttern. Dass Zeuss die Frage seinerseits
erwogen, zeigt seine Bemerkung : 'praepositio are- . . . , discernenda a
particula inseparabili ar-, er-' etc.40) etc., und erst der Einspruch eines
wirklichen Keltologen könnte hier von Belang sein. Bis dahin bleibt
zu erwägen, dass in den arischen Sprachen neben den längeren Partikel-
formen mehrfach auch die kürzeren vorhanden sind. So stehen sich im
3") Vgl. die Zeugnisse bei Nissen, Italische Landeskunde I, 468 ff.
M) Much, Hercynia in der Zeitschrift für deutsches Altertum 32, 454 ff.
Der Aufsatz ist übrigens vor dem Erscheinen von Müllenhoffs Buch geschrieben.
40) Gram Celt.8, S. 866.
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32 &• Henning
Griechischen ana- und an* (on-) seit alter Zeit gegenüber, und dem letztern
entspricht schon altgallisches an- (in dem Namen ANVALONNACV41),
so dass etwas Ähnliches auch wohl bei ar-, er- möglich sein wird.
Die Herleitnng von gothischen fairguni 'Berg' von Ercynia and
ursprünglichem Perkunia, auf die es Much ankommt, hat doch
ihre grossen Bedenken. Ob alle anlautenden gallischen P, welche
die Namen bei den alten Schriftstellern und auf den Steinen, von Ober-
italien bis Britannien, schon auf einer sekundären Entwickelung beruhen,
vermag ich nicht zu sagen. Aber dem Sinne nach scheint mir
die Deutung nicht ganz befriedigend zu sein. Denn Perkunia würde
bis auf das Genus genau mit dem Namen des arischen Donnergottes
(ind. Parjanya, lith. Perkunas, nord. Fiorgyn) übereinstimmen, was die
Deutung eher erschwert als erleichtert, da an eine unabhängige Doppel-
bildung kaum zu denken ist, und sonst wohl ein einzelner Berg, auf
dem der Donnergott besonders verehrt wurde, schwerlich aber eine ganze
Gebirgswelt nach demselben zubenannt werden konnte.
Dieser gallischen Bezeichnung steht schon in früher Zeit eine
andere gegenüber, welche speziell den Südrand des Gebirges im Auge
zu haben scheint : der Name Alpia (Albia), welcher aber erst seit dem
Übergange Hannibals über die Alpen in der Form Alpes allgemein an-
genommen wird und den anderen von Ercynia nunmehr zurückdrängt
Die Herkunft desselben lässt sich nicht sicher bestimmen, doch ist, wie
Müllenhoff wohl mit Recht annimmt, ligurischer Ursprung am wahr-
scheinlichsten. Die Vorstellung von dem Gebirge selber kann sich im
Süden erst sehr allmählich gefestigt haben ; Herodot, der den Istros bei
der Iberern entspringen lässt, hat von ihm noch keine Ahnung, doch
leuchtet aus der Thatsache, dass er aus dieser Gegend einen Fluss
Alpis (neben Karpis) anführt, bereits die Thatsache der Benennung
selber hervor.
Die Gallierzüge sind für die deutschen Verhältnisse von be-
sonderem Belang, denn sie liefern uns die ältesten Daten, die für
unsere Geschichte überhaupt noch erreichbar sind. Die Berichte der
Alten laufen, wenn man ihnen auf den Grund geht, alle darauf hinaus, dass
der Einfall der Gallier in Italien ungefähr gleichzeitig um das Jahr 400
durch verschiedene Pässe der Westalpen erfolgte. Die gallische und
speziell mailändische Darstellung, welche dem Livius durch einen Griechen
des 1. Jahrh. (Timagenes?) übermittelt wurde, enthält ausserdem noch
eine Reihe spezieller Angaben, welche trotz ihrer sagenhaften Einkleidung
4I) Inschrift von Antun, ßezzenbergers Beiträge 11, 130.
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Die Germanen in ihrem Verhältnis zu den Nachbarvölkern. 33
eines historischen Kernes nicht ermangeln. Danach hob die Bewegung
im Herzen von Gallien, bei den Biturigen, an nnd verbreitete sich über
die umliegenden Völker, von denen ein Teil unter Bellovesus nach Italien,
der andere unter Sigovesus nach den fruchtbarsten Gegenden des hercy-
nischen Waldes aufbrach. Der erste Teil dieser Sage findet darin eine
Bestätigung, dass von den Namen derjenigen Stämme, welche in Italien
sesshaft wurden, diejenigen der Cenomani, Lingones, Boji und Seno-
nes auch zwischen dem Liger und der Sequana vorkommen. Denn
wenn die Benennung Cenomani, d. h. die Ternwohnenden'**), auch
selbständig an verschiedenen Orten auftreten könnte, so machen doch
die zur Zeit des Cäsar in Gallien gleichfalls benachbarten Senones und
Lingones, sowie die Tradition der Insubrer den Zusammenhang völlig
sicher. Fraglich kann nur erscheinen, ob die alte Oberlieferung
Recht hat, wenn sie in jener Gegend Galliens zugleich auch den Ur-
sprung der ganzen Bewegung sucht. Müllenhoff meint es mit Be-
stimmtheit verneinen zu müssen. Für ihn liegt der gemeinsame Aus-
gangspunkt beider Züge überhaupt nicht in Gallien, sondern nahe den
germanischen Grenzen, etwa am Mittelrhein, von wo sich der erstere
nach Gallien und schliesslich nach Italien, der andere nach der oberen
Donau, und später den Ostalpen und der Balkanhalbinsel zugewendet
habe (S. 268 vgl. schon DA. I, 187). Eine Stütze findet diese An-
nahme darin, dass wenigstens einer der Stämme, der bojische, von dem
wir später noch einen Teil im mittleren Deutschland finden, an beiden
Zügen beteiligt war, und dass sich auf diese Weise zugleich der Ver-
bleib der alten keltischen Bevölkerung auf dem später germanisch
gewordenen Gebiete erklärt. Aber andrerseits verlangen auch die Hinder-
nisse, welche ihr im Wege stehen, eine fortgesetzte Prüfung.
Dass der Übergang über die Westalpen nicht ganz das Resultat
einer allmählich fortschreitenden Gebietserweiterung war, lehrt allerdings
die drohende Stellung, welche die kriegerischen Scharen schon auf gal-
lischem Boden Massilia gegenüber einnahmen. Wie lange die Bewegung
bereits einen solchen Charakter hatte, danach forschen wir vergeblich.
Der Umstand aber, dass die an der Invasion beteiligten Stämme nicht
dem Gebiet der Rhone, sondern einem nördlichem angehörten (S. 259),
hat kaum etwas zu bedeuten, denn diejenigen Gallier, welche den
Ligurern und den Westalpen zunächst wohnten und von denen in Italien
keine Spur warnehmbar wird, waren Gebirgsvölker, die Bewohner der
heutigen Auvergne. Gebirgsvölker pflegen aber erfahrungsgemäss mehr
") Glück, Die keltischen Namen S. 59. Zeuss-Ebel S. 773 Anm. 2.
Wwtd. ZeitMhr. t Getoh. u. Kunit. VIII, L 3
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34 R. Henning
Sesshaftigkeit zu entwickeln, als die Bewohner der Ebene. Ebenso
war, wenn man von der antiken Tradition aasgeht, der Weg in jedem
Falle ein gleich naturgemässer. Denn auch, wenn sich zwischen der
Loire und Seine eine mächtige Völkergruppe loslöste und dem Südosten
zuwendete, so konnte sich diese nicht zwischen die drei im Süden zu-
sammentreffenden Gebirgszüge von Hochfrankreich hinein begeben, son-
dern musste im Norden derselben bleiben, bis bei den Aeduern die
Saone und später die Rhone ihrer Wanderung die Richtung gab. Dagegen
würde es bei Müllenhoffs Annahme sehr auffallend erscheinen, wie die
vom Rhein heranziehenden Scharen teilweise bis in das Herz von Gallien
und, wenn man die Cenomani mit berücksichtigt, fast bis in die Nähe
des Oceans vordringen konnten, denn sie fanden hier sicherlich kein
freies Land, sondern dichtbevölkerte Gebiete. Sogar die natürliche Lage der
Dinge scheint der antiken Tradition zu Hülfe zu kommen. Denn den bei
den Galliern vorhandenen Drang nach weiterer Ausdehnung erweist schon
der iberische Zug, mit dem die einmal in Gang gekommene Bewegung
sich schwerlich erschöpft hatte. So scheint der zweite, mächtigere, gegen
Südosten gerichtete Vorstoss nur als die Eonsequenz und das Seiten-
stück jenes früheren. Sogar die alte römische Tradition, dass der Süden
mit seiner entwickelteren Industrie und reichen Produkten die Barbaren
mächtig gelockt habe, behält einen guten Sinn, denn die Erd- und
Seefunde, welche dem Jahre 400 vorausliegen, lassen erkennen, wie
sehr gerade Oberitalien dasjenige Kulturland war, dem die umwoh-
nenden nördlichen Völker damals das Aufblühen einer eigenen Kunst
und eines höheren Wohllebens verdankten. So wird die Aufmerksamkeit
der Gallier schon lange Zeiten hindurch nach dem Südosten hinge-
richtet gewesen sein, und der ganze Vorgang bekommt einen natur-
gemässen und leicht verständlichen Charakter. Dass lebhafte Handels-
beziehungen schliesslich zu einer Wanderung führen, ist eine öfters
wahrnehmbare Thatsache.
Für den Sigovesuszug haben wir leider keine speziellen Angaben,
doch wird die mailändische Tradition über ihn ebensowenig eine reine
Erfindung sein als über den Zug des Bellovesus. Dass in alter Zeit
aus dem Innern Galliens heraus eine starke Bewegung nach Osten hin
sich geltend gemacht hat, ist wohl nicht zu bezweifeln. Von den vier
Stämmen der Aulerci, welche Caesar anführt48), wohnen drei von der
**) Die 4 Stämme standen ursprünglich wohl in demselben Verhältnis
zu einander wie die 4 Gaue der HeWetier, von denen der eine (der Tiguriner)
später an dem Kimbernzuge teilnahm. Bei den 4 Gauen der HeWetier Ter-
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Die Germanen in ihrem Verhältnis zu den Nachbarvölkern. 35
unteren Seine bis an die Sarthe, der vierte, die Aulerci Brannovices,
zwischen Saone and Loire, anweit von Lyon, and Mullenhoff wird voD-
kommen recht haben, nur in anderm Sinne als er meinte, wenn
er bemerkt, dass die letzteren noch die Richtung der Bewegung gegen
die Rhone andeuten mögen (S. 259). Auch die ihnen benachbarten
Sequani zwischen Saone, Doubs und Jura können ihren Namen doch
Dar von der gallischen Sequana erhalten haben. Ebenso stehen die
Helvetii oder richtiger Elvetii in Südwestdeutschland und der Schweiz
nicht ohne Anknüpfung da, denn der Stamm ihres Namens ist offenbar
identisch mit demjenigen der Helvii oder richtiger Elvii (Glück S. 112),
von welchem er eine Ableitung enthält. Wenn die letzteren zur Zeit
des Caesar zwischen den Sevennen und der Rhone wohnten, so sassen
sie auf altligurischem Boden und sind hierher eingewandert, von wo,
würde sich allerdings nur durch die Erkenntnis ihrer Ursitze bestimmen
lassen. Nun liegt es sehr nahe, den Namen der Elvii44) mit demjenigen
des Elaver (AUier), des Nebenflusses des Liger zu verbinden, da in einer
Anzahl keltischer Dialekte in der Nähe von Liquiden der Zwischen-
vokal später ebenso wie im Germanischen vorhanden ist (Zeuss S. 165 f.).
Danach würden die Elvii ursprünglich nördlich von der Arvernern, im
Süden der Biturigen und Aeduer, gesucht werden können, so dass sie
dem Gentrum der Auswanderung und zugleich den Elvetiern beträchtlich
näher kämen. Die Tylangii, welche der Periplus als die nördlichsten
bekannten Anwohner der Rhone, etwa an der Stelle der späteren Allo-
broges erwähnt, identificiert Zeuss mit den Tulingi, welche Caesar als
nördliche Nachbarn der Helvetii nennt. Mullenhoff berücksichtigt die-
selben hier nicht (doch vgl. DA. I, 196), weil er sie vielleicht mit Recht
für Ligurer hält, aber er geschweigt auch der Turones, welche nach
der Karte des Marinus-Ptolemaeus etwa zwischen den Schwarzwald und
Main kommen würden. Ihr Name ist schwerlich deutsch, sondern findet
an den gallischen Turones an der Loire eine Anlehnung. Auch auf
der schwäbischen Hochebene, zwischen dem Main und der oberen Donau
bis zu den Campi am bayrischen Wald (Mullenhoff S. 330), müssen sich
noch während der Zeit der römischen Herrschaft verschiedene keltische
weist Mommsen (Hermes 19, 316 ff.) auf die Tetrarchien der asiatischen Ga-
llier, er vermutet in dieser Einteilung eine allgemeiner gültige Form der
keltischen Stammesverfassung.
**) In Pannonien, Noricum, Oberitalien ist ELVIVS, ELVIA etc. auf
Steinen mehrfach belegt, aber nicht, wie es scheint, in Britannien. Auch das zu
Grande liegende Wort 'suchen wir im Britannischen und Irischen vergebens'
(Glöck S. 112),
3*
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36 R. Henning
Gemeinden gehalten haben, von denen bei Ptolemaeus II, 11, 22 f.
noch einige Namen wiederkehren. Die TOVTONI, welche der Milten-
berger Gjjpnzstein zu Tage gefördert hat, können ihres Namens halber
gleichfalls nicht als Deutsche, sondern nur als Gallier aufgefasst werden
(vgl. die unter den Galatern erwähnten Ambitouti, Toutobodiaci etc.)46).
Wann die erwähnten Verschiebungen stattfanden und in welchem
Masse sie als gleichaltrig gelten dürfen, lässt sich zwar nicht bestimmen,
aber wenn unsere Vermutung in Betreff der Elvetier berechtigt ist, so
muss sie bei diesem Stamme doch mindestens im zweiten Jahrhundert
v. Chr. abgeschlossen gewesen sein. Diese Annahme wird durch die
alten Funde aus den Schweizer Seen nur bestätigt: denn zwischen
der wesentlich von Süden her beeinflussten Stein- und Bronzezeit
der Pfahlbauten und der sich daran anschliessenden gallischen La Tene-
periode, welche an den Seen sicherlich schon im 2. Jahrh. v. Chr. be-
stand, hat nicht nur, was am wenigsten bedeutet, die gesamte Kultur
und Art der Ansiedelung (Aufgeben der Pfahlbauten etc.) sich gründlich
geändert, sondern allem Anschein nach auch die Bevölkerung selber ge-
wechselt. Aus den vorhandenen Überresten, besonders den Schädeln, hat
man gefolgert, dass edie Rasse von La Tfcne5 eine andere sei als die-
jenige der alten Pfahlbauten46). Welcher Art diese Wandelungen ge-
wesen sein können, darauf einzugehen ist hier nicht der Ort. Es würde
sich dabei um die Urbevölkerung von Süddeutschland handeln und vor
allem auf die Räter einzugehen sein, welche auch Müllenhoff unberück-
sichtigt lässt, die aber, wie man wohl annehmen darf, einstmals am
Nordabhange der Alpen eine ähnliche Stellung einnahmen wie die Ligurer
im Süden des Gebirges.
") Korrespondenzblatt des Gesamtvereines der deutschen Geschichts-
und Altertums vereine 1878, 68 f. und Mommsen S. 85 f. Wollte man für
die Ausfüllung der Initialen C A H nach alten Namen aus diesem Gebiete
suchen, so hätte man zunächst an die auf der Karte des Ptolemaeus unter
den Turonoi stehenden Kuriones und (ac?) Chaituoroi zu denken. Unterhalb
Miltenberg liegt Heide-bach (Heubach), aber der Zusammenhang bleibt pro-
blematisch. Oder will Jemand, kühn genug, auch die TÖTP&NOl in
TOTTONOI emendieren? Jedenfalls ist es mit dem MERCVPJ VS TOVRENOS
(Brambach Nr. 1830) Nichts, wie die mir von Herrn Zangemeister freundlichst
mitgeteilte Lesung ergiebt.
*•) Virchow, Zeitschrift für Ethnologie 16, Ber. S. 168 ff., vgl. S. 174:
'Diese kurzköpfigen Schädel fugen sich ohne Zwang dem an, was wir von
keltischen Schädeln, namentlich aus dem Süden von Frankreich, kennen, ins-
besondere den Schädeln aus der Auvergne, also aus Gegenden, wo die Gal-
lier am wenigsten mit nordischen Elementen vermischt worden sind' und S. 1 76.
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Die Germanen in ihrem Verhältnis zu den Nachbarvölkern. 37
So mass es mindestens als sehr fraglich gelten, ob im Süden
der Donau in unmittelbarer Fortdauer der Verhältnisse, welche durch
die erste Einwanderung in Europa geschaffen wurden, noch Kelten sess-
haft blieben. Die allgemeineren Erwägungen könnten eher darauf deuten,
dass sie aus Gallien, wo der Herd der keltischen Nationalitätsbil-
dung zu suchen ist, durch eine rückläufige Bewegung wieder dahin
gelangt sind. Ein Zeugnis für das weitere sich Fortschieben der Stämme
nach dem Osten hin würde man besitzen, wenn diejenigen Latovici,
welche im 1. Jahrh. n. Chr. in Krain sesshaft sind (M. S. 263), mit
denjenigen Latovici, welche Caesar unter den Nachbarn der Helvetier
nennt, in altem völkergeschichtlichem Zusammenhange stünden. Aber
Latovici bedeutet 'Sumpfbewohner' (Glück S. 115), und wenn dieser
Name in dem Gebirgslande von Krain auch unmöglich aufgekommen
sein kann, so wissen wir doch nicht, wohin wir ihn zurückzuverlegen
haben, und ob er nicht eine selbständige Bildung ist. Merkwürdiger
Weise scheint auch der Name der Tulingi (Tylangii?) im fernen Osten
nochmals zum Vorschein zu kommen : ein Teil der Galater, der unter
Brennns in Griechenland einfiel, gründete im dritten Jahrhundert am
Hamas die Königsstadt Tyle (Polyb. 4, 46) oder Tylis (Steph.) und
scheint danach Tyleni (Trogus Pomp.) zubenannt zu sein (Müllenhoff
S. 271 Anm.). Doch auch diese Benennung wird einen rein landschaft-
lichen Charakter haben und Hügelbewohner' anzeigen (vgl. irisch tulach
"Anhöhe9, griech. tuXtj, tuXoj eWulst, Schwiele', Stockes in Bezzenbergers
Beiträgen 11, 78, doch auch Zeuss8 S. 22}, so dass sie in diesem
Zusammenhange gleichfalls nicht in Betracht kommt.
Ein festeres Resultat kann nur die Betrachtung der Kelten-
gruppen des nördlichen Germaniens erbringen. Unter ihnen treten uns
zwei Kamen entgegen, welche dahin führen müssen, die ganze Frage in
dem einen oder dem anderen Sinne zu entscheiden: die Volcae Tecto-
sages und die Boji. Dass diejenigen Volcae Tectosages, welche nach
Caesar die fruchtbarsten Gegenden um den hercynischen Wald ein-
genommen hatten, mit den in Südgallien angesessenen Volcae Tecto-
sages gleichen Stammes waren, kann wohl keinem Zweifel unterliegen.
Die Frage bleibt nur: wo ist ihre gemeinsame Heimat zu suchen?
Müllenhoff setzt dieselbe in die Main- und Wesergegenden, wo thatsäch-
tich sehr früh Volcae gesessen haben müssen, und lässt einen Teil des
Stammes von hier an die untere Rhone und das Meer gelangen (S. 278).
Dass die südgallischen Volcae nicht die Urbewohner ihrer späteren Heimat
sind, ist allerdings sicher, da dies Gebiet einstmals den Iberern und
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38 &• Henning
Ligurern gehörte. Doch fand bereits Hannibal bei seinem Übergang
über die Pyrenäen zwischen den Sevennen und der Rhone die Volcae
Aremorici and Volcae Tectosages vor. Diese ihre alte Stellang macht
es überwiegend wahrscheinlich, dass sie infolge der grossen gegen
Italien gerichteten Völkerbewegung, welche die Ligurer aas dem Gebiete
der Rhone fort an die Berge herandrängte, ihre südlicheren Sitze ge-
wonnen haben. Später, nachdem die Verhältnisse sich wieder zarecht
gerückt hatten, können sie kaum noch aas weiter Ferne hierher ge-
drangen sein, vielmehr müssen sie schon ursprünglich im Bereich derjenigen
Einflüsse sich befanden haben, welche von dem grossen Invasionszage
aasgingen. Da der letztere aber, wie wir in Übereinstimmung mit der
gesamten Überlieferang durchaus meinten annehmen zu müssen, sich
im Herzen von Gallien vorbereitete, so können die Volcae damals auch
nicht im hercynischen Wald und wohl überhaupt nicht auf der rechten
Seite des Rheines gesessen haben. Noch weniger ist dies für den grossen
Stamm der Boji glaubhaft, der an der Eroberung Norditaliens mit
beteiligt war.
So fällt, wenn MüDenhofife Ansicht über die Herkunft des Bello-
vesuszuges unhaltbar ist, zugleich seine Vermutung über diejenige des
Sigovesuszuges, denn beide stehen in unlösbarem Zusammenhange, und
es kann nur die umgekehrte Ansicht, welche den Ursprung der Be-
wegung in Gallien sucht, das Richtige treffen. Sie lässt sich noch
durch eine weitere Beobachtung verstärken.
In Südgallien sind die nächsten nördlichen Nachbarn der Volcae
Tectosages die Elvii, von denen wir annahmen, dass sie ursprünglich
am Elaver wohnten. Nun können in sprachlicher Hinsicht, wie schon
Müllenhoff anmerkte, nicht die Elvii von den Elvetii, sondern nur um-
gekehrt die Elvetii von den Elvii abgeleitet werden, so dass wir schon
aus diesem Grunde die Elvetii für denjenigen Zweig zu halten haben, der
sich durch Fortwanderung von dem alten Verbände losgelöst hat. In
der Ferne aber, in Westdeutschland, sind, wenn man von den kleinen
und z. T. blos geographischen Namen absieht, die Elvetii wiederum in
ähnlicher Weise die Nachbarn der Volcae, wie dies im südlichen Gallien
mit den Elvii der Fall ist, so dass die Vorgeschichte beider Zweige doppelt
verknüpft ist. Und wenn an dem Zusammenhange der alten Tylangii bei
Lyon mit den Tulingi des Cäsar etwas sein sollte, würde auch hier die
alte geographische Nachbarschaft noch wieder zum Durchbrach kommen 47).
47) Ob man es als einen Zufall betrachten will oder nicht, wenn zwei
gleichnamige Städte wie die in der Maingegend, im Gebiet der Volcae, gele-
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Die Germanen in ihrem Verhältnis zu den Nachbarvölkern. 39
So spricht die Lagerung der Völker durchaus dafür, dass die
Stimme der Boji, Volcae, Turones, Elvetii in einer grossen gemeinsamen
Bewegung aus dem Innern Galliens nach dem Nordwesten hin ausge-
wudert sind. Ob sie schon ursprünglich die Ostlicheren waren und
deshalb diese Richtung einschlugen, oder ob sie, was nach dem Er«
örterten gleichfalls denkbar ist, als die ersten sich erhoben und vor
den hohen Bergen zurückschreckend eine bequemere Richtung erwählten,
so dass sie ihren Nachbaren die Bahn nach dem Süden vollends öff-
neten, lässt sich nicht entscheiden. Dass beide Gruppen aber ungefähr
am dieselbe Zeit ihre Heimat verliessen, wird sich sogleich noch heraus-
stellen. Dass die Bewegung nach zwei Seiten gerichtet war, ist nicht
befremdlich und findet eine Analogie in der späteren germanischen
Völkerwanderung, welche sich in eine südöstliche und eine südwestliche
Hanptströmung zerteilt. Wieweit die ihrem Ursprünge nach gallische
La Tene-Kultur, welche um diese Zeit sich über Europa zu erstrecken
anfangt, mit den völkergeschichtlichen Ereignissen zusammenhängt, bleibt
noch zu untersuchen.
Ob man als das Ziel der ostwärts gerichteten Wanderung mit der
mail&ndischen Tradition den hercynischen Wald oder mit dem Vokontier
Tragus ülyrien annehmen will, ist im Grunde gleichgültig, denn beide
Ansichten sind offenbar dem späteren Stande der Dinge entnommen.
Ursprünglich mag überhaupt keine bestimmte Gegend vorgeschwebt haben,
denn die Balkanhalbinsel trat den Auswanderern wohl erst mit der
grösseren Nähe lockender vor Augen.
Bald nach dem Jahre 400 müssen die ersten Scharen an den
Ostalpen, wo noch Herodot von keinen Kelten weiss, angekommen sein,
da sie schon vor 360 mit den an der dalmatischen Küste angesessenen
Ardiäern in Kämpfe verwickelt sind, und i. J. 334 bereits an der
Donaumündung bei Alexander keltische Gesandte vom Ister her er-
scheinen. Mit dem Jahre 281 beginnen sodann die grossen Heeres-
zQge der Galater ins Innere der Halbinsel und bald auch nach Klein-
asien. Hier tritt uns der Name der Volcae Tectosages entgegen, welche
wahrscheinlich i. J. 220 die Meerenge überschreiten, in Asien sich an-
siedeln und daselbst nach einer Verfassung leben, welche sich mit der hel-
Tetischen jedenfalls sehr nahe berührte. Sie werden bereits zu dem grossen
Heere der Brennus gehört haben, das um 279 bis in das Herz von
genen Segodunum und Devona ähnlich benachbart im Norden der südgallischen
Volcae vorkommen, muss anheim gegeben werden. Auch ein Lugidunon lag
wohl im mittleren Wesergebiet; etwa Olden-Lügde (Lugithi) bei Pyrmont?
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40 R- Henning
Griechenland vordrang. Dass sie hier im Osten neue Ankömmlinge
waren, ist wohl ebenso sicher als die Annahme, dass nicht schon ein
grosser Teil von ihnen zu einer Zeit, als sich ihnen grade auf der
Balkanhalbinsel ein neues Ziel ihrer Wünsche eröffnete, etwa nach der
Niederlage bei Delphi, mit Weib und Kind wieder umkehrte und sich
bis an die Rhonemündungen durchschlug, so dass Hannibal ihn dort als
einen ansehnlichen Stamm vorfinden konnte. Damit sind wir aber ge-
zwungen, die Heimat der Yolcae Tectosages, die ursprünglich einen ein-
heitlichen Stamm gebildet haben müssen, ebenso jenseit des Rheines zu
suchen, wie dies bei den Bojern nötig ist, die sowohl an dem Bello-
vesus- wie an dem Sigovesuszuge sich beteiligten. Während aber die
Yolcae Tectosages teilweise in Deutschland sesshaft wurden, teilweise
sich dem galatischen Zuge anschlössen, scheint der Zweig der Bojer sich
alsbald über die Donau in Böhmen, das von ihnen seinen Namen er-
hielt, angesiedelt zu haben. Hier traf sie der Stoss der Kimbern, den
sie tapfer aushielten, während ihre Macht später besonders durch die Marko-
mannen gebrochen wurde, so dass ihre Reste an verschiedenen Stellen
rettende Unterkunft suchen mussten. Im Osten von ihnen hielten sich
noch im ersten Jahrhundert die keltischen Cotini um die Eisengruben
des mährischen Gebirges, auf deren Ausbeutung sie sich verstanden.
So war im Beginn unserer Zeitrechnung fast die gesamte deutsche
Südgrenze von Kelten bewohnt, während die letzteren im Westen von
Anfang an die Nachbaren und teilweise die Vorgänger der Germanen
waren. Unter diesen Galliern aber müssen im Gefolge der ersten grossen
Bewegungen manche neue Verschiebungen eingetreten sein. Nachdem die
Wanderung aus dem Innern Galliens aufgehört hatte, werden die um-
wohnenden Stämme naturgemäss in das frei gewordene Terrain nachgerückt
and die dahinter gesessenen Nachbaren diesen gefolgt sein. Mit diesem
Prozesse wird am besten die Entleerung des alten rechtsrheinischen Kelten-
landes kombiniert. Immer mehr Gallier drängten im Laufe der Zeiten
über den Nieder- und Mittelrhein und räumten den Germanen das
Hügelland bis zur Weser hin, so dass zur Zeit des Caesar nur noch
die Menapii auf dem rechten Ufer zurückgeblieben waren. So springt
bei dem zweifellos näheren Zusammenhange der rechts- und linksrhei-
nischen Gallier, welche sich langsam nach Westen vorschoben, auch
noch die Thatsache hervor, dass zu beiden Seiten des Mittelrheins kanm
ein genügender Raum frei gewesen ist, aus dem sich eine so mächtige
Bewegung wie diejenige der beiden grossen Gallierzüge hätte ent-
wickeln können. Demnach werden wir in Übereinstimmung mit der alten
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Die Germanen in ihrem Verhältnis zu den Nachbarvölkern. 41
Überlieferung wieder anzunehmen haben, dass die Volcae and Boji sich
zwar tu einer sehr frohen Zeit, aber doch erst, nachdem sie bereits in
«fie Wanderung hineingerissen waren, an den germanischen Südgrenzen
niederliessen, wo sie aufs Neue mit den stammverwandten Urbewohnern
der rechten Rheinseite in nähere Berührung kamen.
Das Gebiet, welches im Westen der Germanen einst von Kelten
bewohnt wurde, hat Müllenhoff an der Hand der Flussnamen fest um-
grenzt, und wir können seine Resultate dahin zusammenfassen, dass
das ganze Bergland zwischen der Weser, der Lippe, dem Rhein und
Main einstmals keltisch war. Zweifellos deutsch sind noch die
Hanptströme des alten Suebenlandes : die Oder, welche erst in slavischem
Monde aus dem altüberlieferten Viaduas, d. h. edie Jagende9, entstellt
wurde; die Elbe (Albi), cder Fluss* oder eigentlich edie hellschimmernde';
die Havel (Habula), edie viele Behälter umfassende'; die Spree (Spravia?),
rdie in Armen verzweigt sich ausbreitende9; die Moldau (Waldahwa),
'das Waldwasser9; die Saale, cder Salzfluss9; die Weser (Wisuri
Gen. Wisurjos), 'die Wiesenreiche oder Wiesenschaffende9; die Fulda
(Foldaha), Mas Bodenwasser9. Aber die ganze Reihe der rechten Neben-
flüsse des Rheines: die Lippe (Lupia), die Ruhr (Rura), die Embscher
(Ambiscara), die Sieg (Sigina), die Lahn (Logana), trägt ebenso wie der
Rhein (Reinos), der Main (Moinos) und der zwischen ihnen gelegene Taunus
ein durchaus keltisches Gepräge. Wie weit die fremden Benennungen
gingen, zeigt am deutlichsten vielleicht die Menge kleinerer Flussnamen,
welche mit dem arischen akua zusammengesetzt sind, welches im Deut-
schen regulär zu ahwa, aha, im Keltischen ebenso gesetzmässig zu
apa, hochdeutsch zu affa wurde. Dieselben treffen genau mit dem
durch die grossen Flussnamen begrenzten Gebiet zusammen, und gehen
im Osten noch ein Stück darüber hinaus, indem sie zugleich das Gebiet
der Leine mit umfassen. Auch die Ortsnamen zeigen noch in den alten
Urkunden vielfach ein keltisches Gepräge; wie dicht dieselben an der
Lahn, am Yogelsberg und Taunus zusammenliegen, wurde an anderer
Stelle gezeigt48). Merkmale über die Herkunft der hier angesessenen
Stamme enthalten die Namen natürlich nicht. Doch weist der Umstand,
dass die meisten keltischen Benennungen zwischen Weser und Rhein,
welche auch anderwärts nachweisbar sind, grade auf der linken belgischen
Rheinseite sich wiederfinden (vergl. die Ruhr als Nebenfluss der Maas,
die Nida als Nebenfluss der Saar und eine Reihe anderer bei Müllen-
**) Korrespondenzblatt für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte
1882 S. 176.
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42 H. Henning
hoff), am Ehesten darauf hin, dass die Kelten dieses germanischen
Gebietes mit den Beigen am nächsten zusammenhingen, so dass die
von Caesar und Tacitus behauptete nähere Verwandtschaft der rechts-
und linksrheinischen 'Germanen', sowie die gleichartige Annahme der
Druiden nach Timagenes (M. S. 166) auch von dieser Seite her eine ge-
wisse Unterstützung findet.
Die grosse Menge keltischer Namen, welche in dieser Gegend
noch bis auf den heutigen Tag fortdauern, macht es zu einer
sicheren Thatsache, dass das nordwestliche Deutschland seine ältesten
Bewohner nicht durch eine starke und plötzliche Entleerung verloren
hat, sondern dass hier in ganz anderer Weise als später im germanischen
Osten ein langsames und ruhiges Vorwärtsrücken der Bevölkerung statt-
fand, bei dem eine weitgehende Oberlieferung der alten lokalen Be-
nennungen möglich wurde. Wenn man sieht, wie unbedeutend vielfach
diese keltischen Flüsschen und Orte sind, so muss man gradezu eine
Zeit friedlichen Zusammenwohnens und Sichdurchdringens beider Nationen
annehmen. Diese Berührung konnte sich um so natürlicher vollziehen,
als diese keltischen Stämme in ihrer Lebensweise und Verfassung den
Germanen um Vieles näher standen als dies bei den südlichen Galliern
der Fall war. Für die an den Ardennen angesessene Völkergruppe der
Germani, welche (ebenso wie diejenige der Aulerci) nach Caesar d. b. G.
II, 4 aus vier Stämmen bestand, den Condrusi (neben denen IV, 32
noch die Segni auftreten), Eburones, Caeroesi, Paemani, ist dies noch
aus späterer Zeit deutlich erkennbar, denn auch bei ihnen war das
Königtum dem Volke gegenüber machtlos, und von grossen Adelsge-
schlechtern ist nicht die Rede, und gleich ihren deutschen Nachbaren
scheinen auch sie noch keine Städte gebaut zu haben (M. S. 202 f.).
So begreift es sich, dass den Deutschen das Bild der Kelten, als
einer anders gearteten und von ihnen gründlich verschiedenen Nation
nicht hier im Westen, sondern an einer andern Stelle zuerst so bestimmt
entgegentrat, dass sie das ganze Volk mit dem Namen desjenigen Stammes
bezeichneten, von dem sie diese Anschauung entnahmen. Es ist das,
wie Müllenhoff erwies, der Stamm der Volcae, den wir als einen
der hauptsächlichsten Teilnehmer der grossen Wanderung erkannten und
von dem noch in späterer Zeit ein Teil am oberen Main und der
oberen Weser gesessen haben muss, bevor er in Böhmen einzog. Die
erste Berührung zwischen beiden Stämmen muss aber schon in eine weit
frühere Zeit zurückreichen, denn nur so versteht es sich, dass der Name
der Volcae die gemeingermanische Benennung für alle Welschen hat
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Die Germanen in ihrem Verhältnis zu den Nachbarvölkern. 43
werden können: althochd. Walh, Walah, ags. Wealh etc. entspricht
Laut rar Laut einem vor- oder frühgermanischen Wölkos.
Die weite Ausdehnung der Yolcae an den Zuflüssen der Weser,
oder vielleicht auch nur das weite Hineindrängen derselben in teilweise
bereits germanisches Gebiet, wird durch folgende Beobachtung bestätigt.
In zahlreichen Ortsnamen alter und neuer Zeit lebt in Süddeutsch-
land der Name Walah, der später die Romanen mit amfasste, fort.
In Norddeutschland aber scheinen wenigstens die alten Zeugnisse ein
ganz bestimmtes Verbreitungsgebiet zu besitzen, welches im Süden etwa
dort anfangt, wo in alter Zeit die Yolcae sassen und welches sich dann
an der Weser und ihren Zuflüssen weit nach dem Norden, bis an das
friesische Gebiet heran streckte.
Die in den älteren Urkunden erwähnten Ortschaften sind etwa
die folgenden. In der Nähe von Marburg liegt ein Walahanger, öst-
lich davon bei Neustadt Walhen, bei Fulda Walahdorf, weiter östlich
unter dem Thüringer Wald Walahburi und Walahrameswinida im Grab-
feld, nördlich von Kassel an der Diemel Wallithi, an der Weser und
östlich davon bis zum Harz (Melibocus): Walesborec, Walestorpe, Wala-
hnsa, Waliereshusen, weiter nördlich über dem Solling Walliwiscon und
Walabroch. Von hier setzt sich die Reihe in einem westlichen und
östlichen Ausläufer fort. An der oberen Ems liegt Walegardon, bei
Münster Walahdorf, nördlich von Osnabrück Walishem und Walonhurst
und noch weiter hinauf Walahheim; nach der Leine zu Walahusa,
Walaburgun, Walesrothe, die letzteren beiden südlich von Hannover, und
Wallanstedi, pag. Walothungen bei Hildesheim. Östlich vom Harz liegt
Walahpah bei Aschersleben, ein gleichnamiger Ort weiter nördlich an
der Aller und noch unweit der Havelmündung Walahesleba. Im Süden
von Magdeburg liegen Walbeke und Walahesdorf, südlich von Erfurt
Walahesleba und Walehinga.
Dieser Anzahl, welche sich noch vermehren lässt, stehen aus der
Gegend zwischen Rhein, Lippe, Main und der Wasserscheide der Weser-
zoflüsse sehr wenige, wie Walchesdorf bei Idstein in Nassau, gegenüber.
Der überwiegende Teil der Belege liegt auch nicht im Innern des alten
Keltenlandes, sondern zieht sich um die äusseren Grenzen herum und
ist dort am dichtesten, wo sich Deutsche und Welsche am meisten
berührten, d. h. an der mittleren Weser und den Zuflüssen derselben.
Wenn auch verschiedene der nachweisbaren Namen von den Germanen
auf ihren Siedelungen weiter getragen sind, so lassen sich doch be-
stimmte Ausbreitungslinien erkennen und dieselben stimmen mit den
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44 , R. Henning
von Müllenhoff angenommenen Grenzen zwischen beiden Nationen so voll-
ständig überein, dass kaum noch an einen Zufall gedacht werden kann.
Eine weitere Bestätigung für unsere Auffassang dürfen wir den
anthropologischen Thatsachen entnehmen. An einem sehr umfassenden
Material hat Virchow die Wandlungen verfolgt, welche mit der Farbe
der Haare, Haut und Augen vom Norden nach dem Süden zu sich
vollzieht. Es ergab sich, dass die blonde und lichte Zone, welche in
dem intacJt germanischen Friesland dominiert, sich nach Süden zu,
immer mehr in eine dunklere verwandelt, und es darf wohl als ein
sichres Resultat betrachtet werden, dass diese landschaftliche Abstufung
auf alten Thatsachen des Völkerlebens, also auf Mischung beruht.
Besonders stark tritt in Norddeutschland die Mischung mit dunklen
Elementen in dem soeben erörterten Gebiet hervor. cfm Herzen von
Deutschland, von Sachsen-Coburg-Gotha und den anstossenden Teilen
von Thüringen beginnend, erstreckt , es sich die Weser herauf, und durch
das östliche Hessen bis in die Provinz Hannover und Westfalen, mit
verschiedenen Ausläufern sich fortsetzend. Dass in diesen Gebieten die
Durchdringung der blonden germanischen Rasse mit brünetten, keltischen
Elementen am vollständigsten war', wird mit Recht gefolgert49), und
man darf hinzufügen, dass hier auch die archäologischen Funde der
La Tene-Periode, sowie die zweifellos keltischen Regenbogenschüsselchen,
die noch bei Marburg in grosser Zahl sich fanden, zum Teil stark ver-
treten sind. Auch die einzige grosse Burganlage aus keltischer Zeit ist
auf dem kleinen Gleichberge an der oberen Werra gefunden.
Dass die Berührung mit den fremden Völkern die grossen
Wanderungen der deutschen Stämme mit hat vorbereiten helfen, kann
wohl keinem Zweifel unterliegen. Auch die Bastarnen folgten nur dem
alten Anreize der südländischen Kultur, der vom Pontus her sich geltend
machte, als sie im Jahre 180 v. Chr. oder doch wenig früher aus den
Weichselgegenden nach dem Südosten hin aufbrachen. Diese Beziehungen
finden in den archäologischen Verhältnissen , ich erinnere an den
Goldfund von Vettersfelde, schon jetzt einen unverkennbaren Anhalt, und
sie werden dereinst sicherlich noch bestimmter hervortreten. Im Übrigen
lässt sich die Bedeutung des Zuges für die ostgermanischen Völkerver-
hältnisse bei dem Mangel einschlägiger Nachrichten schwer abmessen.
Wir wissen nicht einmal genau, von wo er ausging. Müllenhoff nimmt
40) Siehe den Gesamtbericht im Korrespondenzblatt der deutschen Ge-
sellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte 1885 S. 89 — 100,
bes. S. 98. — Der klassische Zeuge über die Haarfarbe dieser Germanen ist
Posidonius bei Diodor (Müllenhoff S. 181).
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Die Germanen in ihrem Verhältnis zu den Nachbarvölkern. 45
an, dass er von der oberen Weichsel her kam, wo die Bastarnen auch
später noch an der Ostseite der Karpathen entlang ihren Stammesgenossen
nahe blieben. Aber da im alten Heimatlande niemals von Bastarnen
die Rede ist, so bleibt die Sache unsicher. Der Umstand, dass in der
Inschrift von Olbia Skiren als Teilnehmer des Zuges genannt werden,
erweist jedenfalls, dass die Bewegung sich Aber mehrere Stämme, bis
an das Meer hin erstreckte, und der Name Bastarnen könnte ganz gut
damals erst gewissermassen ad hoc geprägt sein 50). Sicher erscheint nur,
dass die Bewegung aus dem Binnenlande kam und dass das Gebiet
zwischen Weichsel und Bug, wo Ptolemaeus nur verwirrende Namen
hinzusetzen weiss, damals den^ Germanen offen stand, so dass die letzteren,
von den Slaven ungehindert und an ihnen vorüber ohne Widerstand
bis an die Peripherie der alten Kulturwelt gelangen konnten.
Reichlicher fliesst die Überlieferung über die zweite grosse Süd-
wärtsbewegung germanischer Stämme. Trotzdem ist es erst dem Scharf-
sinne Müllenhoffs gelungen, den Zug der Kimbern und Teutonen in
das rechte Licht zu stellen. Zunächst kam es darauf an, die antiken
Nachrichten selber auf ihren Ursprung hin genau zu prüfen. Es ergab
sich, dass dieselben in zwei Gruppen zerfallen, von denen die eine
durch die Erzählung des Plutarch in Marius, die andere durch den ver-
lorenen Bericht des Livius, auf den fast alle späteren Autoren zurück-
gehen, repräsentiert wird. Beide aber schöpfen wieder aus derselben
Quelle, aus dem Geschichtswerk des Rhodiers Posidonius, des Fort-
setzers' des Polybius und Zeitgenossen des Pompejus Auf ihn geht fast
Alles zurück, was das Altertum von den Kimbern und Teutonen wusste.
Immer mehr bewährt es sich, wie sehr die vielseitige Thätigkeit dieses
Griechen, der an Umfang des Wissens und Genauigkeit der Forschung
einzig dasteht, der 'unstreitig der erste und bedeutendste Schriftsteller
seiner Zeit' war 'und auch als solcher von den Besten seiner Zeit-
genossen anerkannt9 wurde, noch die gesamte spätere Forschung be-
herrscht. Da er um das Jahr 90 seine Materialien gesammelt haben
wird, stand er den historischen Ereignissen, welche er beschrieb, sehr
nahe und konnte über sie die besten Erkundigungen einziehen. Den
Rechenschaftsbericht des Feldherrn Catulus scheint er benutzt zu haben
and den Schauplatz der Teutonenschlacht hat er von Massilia aus selber
*°) Littauisch bastaüe bedeutet 'sich umhertreiben', aber wo fände für
den Stamm im Germanischen sich eine Entsprechung? Die Bedeutung würde
eine ganz ähnliche wie diejenige des Kimbernnamens sein, vgl. Strabo p. 293 :
dtort lri<5TQixoi ovzeg xcfi nlavTjres oi Kifißqoi und Müllenh. S. 117.
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46 K. Henning
besucht. Seine Meinung zu erkennen und seine Darstellung, soweit es
angeht, zu reconstruieren, wird die Hauptaufgabe des Geschichtschrei-
bers, die Mullenhoff bis in die Einzelheiten hinein erledigt. Von sonstigen
unabhängigen Quellen kommen nur noch die römischen Annalisten in
Betracht, welche Livius gelegentlich neben Posidonius benutzt haben wird.
Die erste historische Thatsache, welche wir erfahren, ist die, dass
der erste Ansturm der Barbaren noch im hercynischen Wald die Bojen
traf, von den letzteren aber zurückgeschlagen wurde. Alsdann behält
die Wanderung, welche die Scharen durch Pannonien aber die Donau
bis in die Ostalpen, und von dort, nachdem die Römer bei Noreia eine
kräftige Schlappe erlitten, nach Gallien führt, längere Zeit noch einen
vagen Charakter, der deutlich erkennen lässt, dass es den Germanen
anfänglich gar nicht auf Italien ankam. Es siud fast durchaus gallische
Gebiete, in denen sie plündernd und Wohnsitze suchend umherziehen, bis
sie, immer aufs Neue beunruhigt und durch wiederholte Siege Ober die
Römer gestärkt, ihre ganze Macht gegen Italien entfalten und nun je
in einer mörderischen Schlacht von Marius und Catulus fast gänzlich
aufgerieben werden.
Die Richtung, welche die Bewegung gleich anfänglich annimmt,
zeigt, dass die auswandernden Scharen im Eibgebiete den germanischen
Boden verliessen. Es fragt sich, ob noch bestimmtere Zeugnisse vor-
handen sind, welche uns über ihre Herkunft Auskunft zu geben ver-
mögen. Die überlieferten Namen sagen verhältnismässig wenig. Der-
jenige der Teutonen muss zwar als alt gelten, da er bereits dem fytheas
von den Galliern für die Anwohner des Oceans genannt wurde, aber er
ist nicht deutsch, sondern keltisch, so dass es sehr fraglich ist, ob er
jemals von den Deutschen anerkannt wurde. Dagegen findet der Name
der Ambronen, des streitbarsten Teiles der teutonischen Volksmasse,
auch innerhalb des Deutschen eine sichere Anknüpfung, nur lässt er
sich nicht lokalisieren, da er an verschiedenen Stellen vorkommt. Der
Name der Kimbern endlich, der nach den Angaben der Alten 'Räuber'
bedeutet haben soll, lässt sich in entsprechender Weise nicht aus dem
Germanischen, dagegen wohl aus dem Keltischen herleiten, so dass er
schwerlich eine alte deutsche Stammesbezeichnung war, sondern erst in
der Fremde aufgekommen sein wird. Dagegen dürften die Personen-
namen nur in leichter Weise durch gallische Lautgebung entstellt sein.
In den Berichten der Alten ist das Sagenhafte von den begrün-
deten Thatsachen oft ebenso wenig zu unterscheiden, wie dies bei den
früheren Ereignissen der Fall ist. Schon von den Galliern, die in
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Die Germanen in ihrem Verhältnis zu den Nachbarvölkern 47
Italien einfielen, hiess es — im Widersprach mit anderen Berichten — ,
sie seien vom Ocean und den äussersten Enden der Welt hergekommen,
und das nämliche verlautet später von den Galatern. Deshalb ist in
jedem Falle Vorsicht geboten, wenn dieselbe Version, nur etwas vervoll-
ständigt inbetreff der Kimbern und Teutonen wieder zum Vorschein kommt.
Wie schon Ephorus berichtete, dass 'den Kelten durch Wasser und die
Fluten des Oceans grösserer Verlust entstehe, als durch Krieg9, wusste
man auch bei ihnen hinzuzufügen, dass eine grosse Flut sie aus ihrer
Heimat vertrieben habe, und diese Ansicht ist das ganze Altertum hin-
durch die populäre geblieben. Auch dem Posidonius kam sie zu Ohren,
aber sie schien ihm nicht ganz glaubhaft, so dass er ihr sein eigenes
Urteil entgegensetzte. Leider lasst die verderbte Strabostelle (p. 102)
nicht genau erkennen, worauf es hinauslief. Mullenhoff meint, dass er
hier die ganze Sage geleugnet habe, während von anderer sachkundiger
Seite hervorgehoben wurde51), der Zusammenhang der Stelle weise darauf-
hin, Posidonius werde die Möglichkeit erwogen und zugestanden haben,
dass zwar nicht eine starke Flut, wohl aber eine plötzliche Erhebung des
Meeres (auf Grund einer Erhebung des Meeresbodens) eine Wirkung,
wie die in der Sage vorausgesetzte, allerdings hervorbringen könne.
Weiter werden wir aber auch keinen Schritt gehen dürfen. Denn in
der Schrift ntpl 'Qxeovoö, woher die Stelle stammt, mag es sich nur
am eine naturwissenschaftliche Diskussion aber Möglichkeit und Unmög-
lichkeit gehandelt haben, zu eigen gemacht hat Posidonius sich jene
Anlassung schwerlich, denn sie stände im Gegensatz zu der andern
unzweideutigen Posidoniusstelle bei Strabo p. 292 f., wo der Flutsage
gegenüber auf den räuberischen Charakter der Kimbern verwiesen wird,
von denen schon früher ein Teil in die Mäotis gekommen sei, welche
nach ihnen den Namen des kimmerischen Bosporus erhalten habe. Und
im elften Kapitel des Marias, das Plutarch, wie Mullenhoff erweist, mit
Ausnahme einer thörichten Interpolation ganz der ethnographischen Ein-
leitung des Posidonius zum Kimbernkriege entnahm, in welcher der
Autor sich doch am tatsächlichsten ausgesprochen haben wird, steht
nichts von der Flut, wohl aber ausdrücklich: 'man wusste nicht, was
ftr Leute sie seien oder von wo sie ausgerückt waren, die jetzt wie
ein Wetter über Gallien und Italien hereinbrachen9. Was Posidonius
seinerseits über die Herkunft der Nordleute mitteilt, trügt in den
positiven Angaben so sehr den Stempel der Wahrheit und ist in den
") B(erge)r im Litterarischen Gentralblatt 1888 Nr. 10.
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48 R. Henning
daran geknüpften Kombinationen trotz aller Unzulänglichkeit der Kennt-
nisse so vernünftig und zugleich so echt posidonisch, dass wir darin
notwendig seine wohlüberlegte Ansicht wieder erkennen müssen. Danach
gab es im Norden ein Land KeXxtxif), das sich von dem äusseren Meere
und den Strichen unter dem Bärenkreise gegen Sonnenaufgang und die
Mäotis wende und an Skythien über dem Pontus stosse. Die Bewohner
seien ein Mischvolk, die man Keltoskytben nennen könne. Auswandernd,
nicht auf einmal und in einem Ruck, und nicht in ununterbrochenem
Zuge, sondern bei guter Zeit in jedem Jahr immer weiter vorwärts
schreitend, hätten sie mit Krieg in langen Zeiten das Festland durch-
zogen; den Hellenen seien sie zuerst als Kimmerier bekannt geworden.
Die grösste und streitbarste Menge aber sei am äusseren Ocean zurück-
geblieben und bewohne dort ein Land, schattig und waldreich und der
Sonne überall wenig zugänglich wegen der Tiefe und Dichtigkeit der
Wälder, die sich südwärts bis zu den hereynischen erstrecken, und wo
der Pol sich schon dem Scheitelpunkte annähert (und die Tage und
Nächte zu unverhältnismässiger Länge und Kürze anwachsen?). Von
dort seien die Barbaren gegen Italien herangerückt. So giebt Posido-
nius wohl eine einfache, wahrhafte und treffende Schilderung der Heimat
der Nordleute, aber erwähnt mit keinem Worte der Schrecken des
Oceans und lässt es auch dahingestellt, wo zwischen dem Ocean und
dem hereynischen Walde die spezielle Heimat der Teutonen und diejenige
der Kimbern zu suchen sei. Dass irgend einer seiner Nachfolger
noch mehr oder etwas Besseres über die Herkunft der Nord-
leute gewusst habe, ist nach dem Stand der Dinge absolut
nicht anzunehmen.
Wenn aber Jahrzehnte nach den historischen Ereignissen im Süden
keine genaue Kunde vorhanden war, sollte dieselbe noch nachträglich
erworben sein? Es wäre dies nur möglich, wenn die Römer später in
Germanien wirklich noch Kimbern und Teutonen getroffen hätten, was
schon wegen des fremden Ursprungs der Namen kaum anzunehmen ist.
In der That sehen wir auch, dass die Geographen sich zwar bemühe»,
diesen Stämmen, von denen es hiess, dass sie vom äussersten Ocean
gekommen, Wohnsitze zuzuweisen, aber doch nur aufs Ungefähre und
nicht in übereinstimmender Weise. Pomponius Mela schiebt die Kim-
bern in das noch unerscblossene Germanien jenseit der Elbe und die
Teutonen gar nach Skadinavien. Und ungefähr ebendahin scheint sie die
Weltkarte des Tiberius gesetzt zu haben. Erst unter Augustus werden die
Kimbern, hinter deren Namen derjenige der Teutonen immer mehr
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Die Germanen in ihrem Verhältnis zu den Nachbarvölkern. 49
zurücktritt, fest lokalisiert, und zum Glück lftsst sich auch noch er-
kennen, wie dies geschah. Als nämlich Augustus im J. 4 n. Chr. von
der Eibmündung aus eine Flotte in die Ostsee schickte, welche über
Kap Skagen hinaus bis auf die Höhe von Samsöe und Seeland vor-
drang, also so weit wie keine andere römische Flotte vorher und nach-
her, kehrte dieselbe hier, wo die gelehrte Spekulation ungefähr die
Heimat der alten Widersacher Roms hinsetzte, nicht unverrichteter Sache
um, sondern man beschloss, wie dies sich in der Politik des Augustus
auch sonst wiederholt, dem populus Romanus ein handgreifliches Zeug-
nis für die Wiederherstellung seiner verletzten Majestät vorzuführen:
man brachte eine Gesandtschaft zu Wege, die gewiss unter sehr an-
nehmbaren Bedingungen und den angeblich heiligsten Kessel des Volkes
mit sich bringend, in Rom wegen der früheren Frevel um Verzeihung
zu bitten hatte. Erst durch diesen Staatsakt ist die von einer Reihe
namhafter ingväonischer Völker bewohnte jütische Halbinsel, deren ger-
manischer Name Tastris war, officiell eine Chersonesos Eimbrike ge-
worden. Die Volkschaft der Kimbern aber, die bei der anwachsenden
geographischen Kenntnis auf derselben keinen rechten Platz fand und
welche Strabo noch zwischen Rhein und Elbe suchte, musste in den
änssersten nördlichen Winkel derselben geschoben werden, so dass Ta-
citas alle Ursache hatte, seinem Verlegenheitsbericht hinzuzufügen, dass
der einst so mächtige Stamm der Kimbern jetzt sehr klein geworden
sei. Dass irgend einem Römer hier im Norden noch wirkliche "Kimbern9
gezeigt oder im Ernste genannt seien, ist aus den erwähnten Gründen
sehr unwahrscheinlich. Die echten deutschen Namen ihrer Feinde haben
die Römer mit Ausnahme etwa der Ambronen wohl niemals zu hören
bekommen. Der einzige zuverlässige Gewährsmann aber ist und bleibt
Posidonius, der die Heimat der Nordleute vom Ocean bis an den her-
cynischen Wald reichen lässt.
Wenn nun die Teutonen die alten Anwohner des Oceans waren
und hier schon dem Pytheas von den Galliern genannt wurden, so
bleiben für die Kimbern in der That nur die südlicheren Striche um
die mittlere Elbe übrig. Durch diese ihre Lage kamen sie naturge-
mäß in das Vordertreffen der Bewegung und, unmittelbar an der Grenze
wohnhaft, drängten sie zuerst darüber hinaus.
Dies Ereignis aber war für die germanische Geschichte ein weit
bedeutungsvolleres, als die historischen Berichte es uns ahnen lassen.
Bis dahin hatte der hercynische Urwald die Germanen überhaupt von
dem Süden abgesperrt. Ihre ganze frühere Entwickelung gravitierte
Weitd. Zeittchr. f. Gesch. u. Kunst. VIII, I. 4
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50 R. Henning
nach dem Norden hin. Aus dem reichbewegten See- nnd Handelsleben
um die Ostsee erblühte die erste klassische Zeit der Germanen und die
Besiedelung Skadinaviens darf als das äussere Merkmal und Resultat
derselben betrachtet werden. Im Süden aber sind die Germanen, dies
darf man nun wohl behaupten, für ein neues Stadium ihrer Geschichte
hauptsächlich durch die Kelten vorbereitet worden. Ihr Zusammenleben
mit dem der südländischen Kultur näher stehenden und bereits in die
Weltgeschichte verflochtenen Volke konnte auf sie nicht ohne Einfluss
bleiben, und wir verstehen es nunmehr doppelt gut, dass gerade an der
Weser und den Zuflüssen derselben, wo die Volcae edie Welschen9
benachbart wohnten, ihr Blick nach den, wie es erscheinen musste, glück-
licheren Fernen des Südens in so bestimmender Weise geöffnet wurde. Bei
dieser Auffassung verliert der Kimbern- und Teutonenzug den scheinbar
ihm innewohnenden Charakter der Plötzlichkeit, denn er ist thatsächlich
im Laufe vielleicht von Jahrhunderten vorbereitet worden, und das Un-
gestüm und die ungeheure Volksmacht, welche dahinter steht, zeigt uns,
wie gewaltig die Bewegung im eigenen Lande angewachsen war. In
der That schoss dieselbe weit über das nächste Ziel hinaus und ver-
lor, durch keine Erfahrung gezügelt, Ziel und Schranken. Aber für
die Teilnahme an den Geschicken des Südens und damit für ein neues
Stadium ihrer Kultur waren die Germanen ein für alle Mal gewonnen,
wenn auch das Resultat der ganzen Entwickelung ein anderes wurde,
als wie sie es in ihrem rasenden Eifer vorweg nehmen wollten. Im
alten Heimatlande aber zuckte die Bewegung noch lange nach, und
nach zwei Menschenaltern beginnen die Söhne dieser selben Gegend
unter Ariovist mit dem Caesar ein neues Ringen.
Aber nicht nur in diesen grossen und an das helle Licht der
Geschichte tretenden Ereignissen offenbart sich die Anziehung, welche
der Süden bereits über die Deutschen auszuüben begann. Seinen Lockun-
gen ist in den ersten Jahrzehnten des Jahrhunderts gar manches Einzel-
leben zum Opfer gefallen. Zwar suchten die Sueben, die Gefahr er-
kennend, die fremden Händler fern zu halten und die grösste Reizung,
den Wein, überhaupt nicht über die Grenzen zu lassen (d. b. G. IV,
2. 3), doch blieben der Versuchungen immer noch genug. Falsche Vor-
spiegelungen, Gewalt, und nicht zum Wenigsten der Trieb der eigenen
begehrlichen Wünsche hat so manchen stolzen Sohn des Nordens vom
Freien zum Sklaven gemacht und in den Fechterschulen des Südens
oder auf den Gütern der Reichen sein Leben enden lassen. Nach
Deutschland und Gallien war ebenso wie nach den anderen Barbaren-
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Die Germanen in ihrem Verhältnis zu den Nachbarvölkern. 51
lindern des Nordens von Rom aus ein fester Sklavenhandel organisiert,
und das Unwesen wuchs so mächtig an, dass darüber der Sklavenkrieg
entbrannte. Diese Verhältnisse haben den Körnern zweifellos eine bessere
Kunde von den Deutschen gebracht, als die Kimbern- und Teutonen-
züge. Nunmehr lernten sie die Deutschen definitiv von den Galliern
unterscheiden, und ein neuer Name kam für die ersteren auf, den
Posidonius nm das Jahr 80 noch nicht gehört: derjenige der Germanen,
den die Römer zu allgemeiner Geltung erhoben. Die alten Deutschen
haben ihn niemals auf sich angewendet. Das Wort ist kein deutsches,
sondern ein keltisches und die Benennung nachweislich nicht auf der
rechten, sondern auf der linken Rheinseite entstanden. Nach der An-
sicht der Römer soll ihn zuerst eine Gruppe von Galliern, welche siegreich
über den Rhein drang (die Tungern), bekommen haben, und diese sollen
ihn wieder unberechtigter Weise und wie ein Schreckmittel gegenüber
den Feinden auf alle hinter ihnen wohnenden deutschen Stämme ausge-
dehnt haben. In Wirklichkeit hat sich die Sache wohl einfach so ver-
halten, dass der Name aus irgend einem Grunde für diejenigen Stämme
in der Nähe der Deutschen aufkam, für welche noch Caesar ihn kennt,
und dass er alsdann von den Galliern oder auch blos von den römischen
Händlern am Rhein auf die hinter jenen angesessenen Deutschen über-
tragen wurde, die sich, abgesehen von der Sprache, von ihnen wohl
nicht zu wesentlich unterschieden. Je mehr der Name für die belgi-
schen Stämme zwischen Maas und Mosel ausser Gebrauch kam, desto
besser konnte er für die Deutschen als ein unterscheidender Gesamt-
name gebraucht werden.
Wie die germanischen Verhältnisse durch die Berührung mit der
römischen Kultur noch einmal eine mächtige Beeinflussung von aussen
her erfuhren, bevor die grosse Bewegung im Innern des Landes anhob,
ist hier nicht zu verfolgen. Die alten Beziehungen aber schwinden
immer mehr dahin: der einst so enge Zusammenhang mit dem Norden
wird gelockert, das grosse Ostland preisgegeben, das keltische Süd-
deatschland, das dazu berufen schien, die Kultur des Südens und des
Nordens zu vermitteln, der Schauplatz immer neuer Umwälzungen. Der
Zog nach dem Süden scheint die deutsche Geschichte zu beherrschen.
Und doch beruht die spätere Entwickelung einzig und allein auf der
zähen Volkskraft der im Norden zurückgebliebenen Elemente, die in-
zwischen durch harte Arbeit mit dem Boden der alten Heimat für immer
fest zusammenwuchsen.
o^SQ^o— -
4*
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Die Neckar-Mümlinglinie von Schlossau an bis zur
hessischen Grenze unweit Wörth a. M.
Von Friedr. Kofler in Darmstadt.
(Hierin Tafel 1 n. 2.)
A. Die Kastelle und Türme.
Im östlichen Teile des Odenwalds erhebt sich ein langgestreckter Berg-
rücken, der, im Badischen beginnend, über Ober-Scheidenthal, Schlossau,
Würzberg etc. in nördl. Richtung nach dem Maine zieht und in der Nähe
von Eisenbach und Wörth endet.' Er bildet auf seiner Höhe fast durchweg
ein schmaleres Plateau, von dessen Rande aus zahlreiche Quellen nach dem
Neckar, der Mümling und dem Maine durch reizende Thäler abfliessen. Auf
einer Strecke von 35—40 km Länge zeigt er kaum merkliche Erhebungen.
Vom Maine aus steil aufsteigend, erreicht er südlich von Würzberg mit Ö40 m
seine bedeutendste Höhe, welche er auf einer grossen Strecke nördlich und
südlich dieses Punktes nur wenig ändert. Diesem Höhenrücken entlang zieht
eine alte Strasse vom Neckar zum Maine, welche die „Hohestrasse"
genannt wird, und in welche von Westen her verschiedene „alte" oder
„hohe" Strassen einmünden, von denen die von Eberbach aus in die Nähe
von Würzberg führende die bedeutendste ist. östlich von Lützel-Wiebels-
bach teilt sich diese Strasse; der eine Arm zieht durch die Seckmaurer Ge-
markung in östlicher Richtung nach dem Maine, während der andere, dem
Höhenrücken in nördlicher Richtung weiter folgend, und nach und nach
thalabwärts führend die Mümling überschreitet und sich nach Mömling wendet,
wo sie sich aller Wahrscheinlichkeit nach mit der alten Breuberger Strasse
vereinigt, welche dem jenseitigen Höhenrücken folgend östlich von Wenig-
Umstadt dem Maine zustrebt.
An der „hohen Strasse" beobachtete man schon vor langer Zeit
römische Kastelle und andere römische Anlagen, die bereits zu Anfang dieses
Jahrhunderts Graf Franz zu Erbach - Erbach und Geh. Staatsrat Knapp )p
Darmstadt zum Gegenstand eingehender Studien machten und der letzt'
in seinem Buche: „Römische Denkmale des Odenwalds", Darmstadt 1
(2. Auflage von Scriba 1854) berichtet. Knapp war der Meinung, dass
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Die Neckar-Mümlinglinie von Schlossau an bis zur hess. Grenze. 53
Romer diese Linie von Befestigungen angelegt hätten, am sich den Besitz
des Geländes in dem Winkel zwischen dem linken Ufer des Mains und dem
rechten Ufer des Rheins zu sichern.
Als der Gesamt- Verein der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine
seine Aufmerksamkeit der Erforschung des Pfahlgrabens zuwandte, wurde
auch die befestigte Linie im Odenwald, die sog. Mümlinglinie besonders be-
rücksichtigt, ihre genaue Untersuchung beschlossen und dazu nicht unbe-
trächtliche Mittel verwilligt, die noch durch Beiträge des badischen und hes-
sischen Staates erhöht wurden. Diese Untersuchungen waren einer badischen
und einer hessischen Kommission übertragen worden, welch letztere sich aus
den Herren Gustav Dieffenbach und Robert Schaefer zusammensetzte. Leider
besitzen wir bis zum heutigen Tage über diese Untersuchungen nur Berichte,
welche Herr E. Wörner im Jahre 1880, als dieselben gerade stattfanden, in
der Dannstädter Zeitung veröffentlichte.
Die Mümling- oder Neckar-Mümling-Linie bildet in v. Gohausens Werk
„der römische Grenzwall in Deutschland" einen besonderen Abschnitt (VI
S. 26 ff.), aus dem ich Nachfolgendes mitteile:
„Parallel dem sog. würtembergischen Pfahlgraben, von Lorch an der
Rems bis nach Miltenberg am Main, lässt sich hinter diesem mit etwa 20 km
Abstand eine zweite Linie erkennen, welche durch das Thal der Rems mit
der bayerischen Teufelsmauer verbunden ist. Sie beginnt am Einfluss der
Rems in den Neckar unterhalb Cannstadt, folgt nur als nasse Grenze dem
Fluss über Heilbronn und Wimpfen bis Gundelsheim und verlässt den Neckar
hier, wo er sich westwärts wendet, übersteigt die Höhe, geht über den Stock-
brunner Hof nach Neckarburken, wo sie bei dem Kastell „Burg" die Elz
überschreitet, um jenseits die Wasserscheide bis zu ihrem Auslauf am Maine
nicht zu verlassen".
„Dieser letzte Teil der militärischen Linie ist auf seiner ganzen, über
50 km betragenden Länge von Neckarburken bis zum Main nur durch
Kastelle und Warttürme, Hain- und Hönhäuser genannt, bezeichnet. Denn
die Wälle und Gräben, welche Knapp (Römische Denkmale im Odenwald)
noch den Römern zuschrieb, haben sich bei näherer Betrachtung als kurze,
mittelalterliche Abschnitte, Landwehren und Wildheege ergeben, sowie das,
was er für Grabmaler und Verbrennungsplätze ansah, in Wirklichkeit Turm-
reste und Hügel für Feuersignale waren, wie beide nebeneinander auf der
Trajansäule dargestellt sind. Dennoch folgen wir seiner Aufzählung und
sorgfältigen Untersuchung und fügen nur das bei, was aus Zeitungsberichten
seitens einer badischen Kommission durch Herrn K. Christ und einer hes-
sischen, bestehend aus den Herren G. Dieffenbach und R. Schaefer, durch
Herrn E. Wörner 1880 bekannt geworden ist".
Es werden dann die Werke aufgezählt und kurz beschrieben; den
Schluss des Abschnittes bildet eine kurze Besprechung des Zweckes dieser
Linie von Befestigungen, die wir ebenfalls hier folgen lassen.
„Es ist immer verfänglich den Römern unsere Absichten, unsere Be-
dürfnisse unterzuschieben und daraus auf ihre Absichten zu schliessen. Wenn
wir aber mit Recht dem Kaiser Trajan, 98—117, den Grenzwall von Lorch
bis Miltenberg zuschreiben und aus Inschriften wissen, dass derselbe wenigstens
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54 Fr. Kofler
noch bis 232 n. Chr. in den Händen der Römer war, und wenn wir in gleicher
Weise annehmen können, dass die Mumlinglinie in der Zeit von Uadrian und
von Antoninus pius 117—161 angelegt worden ist, also gleichzeitig mit jenem
Grenzwall, dem Pfahlgraben, bestand, so kann ihr Zweck weder eine Grenz-
demarkation, dazu ihr in der That auch Wall und Graben fehlen, noch die
Abwehr eines äusseren Feindes gewesen sein, sondern wir müssen bei den
schwierigen Strassenverbindungen zwischen dem Rhein und dem Pfahlgraben
und inmitten einer rohen, schwer zu überwachenden Waldbevölkerung an-
nehmen, dass die Mumlinglinie eine Anzahl von Etappen, sowie in ihrer
Längenrichtung eine gesicherte Truppen-, Boten- und Signalverbindung war
und sein sollte. Dass die Römer in der That auch in dieser Weise und nicht
durch Wälle verbundene Befestigungen angelegt haben, wissen wir durch
Procop (de aedificiis IV, 6), welcher sagt, dass der Kaiser (Trajan) Ver-
schanzungen bald auf dem rechten, bald auf dem linken Donauufer errichtet
habe, weiche manchmal nur aus einzelnen Türmen (monopyrgia) bestanden,
die nur für wenige Soldaten bestimmt gewesen seien".
In den „Neuen Studien über den römischen Grenzwall in Deutschland",
Bonner Jahrb. LXXX, vom Jahre 1885, bespricht Professor £. Hübner S. 51
ebenfalls die Mumlinglinie, kann aber nicht mehr bieten, als Herr v. Cohausen
gegeben hat und sieht der Aufnahme dieser Linie mit ihren Kastellen und
Wachttürmen durch die badischen und hessischen Antiquare entgegen.
Auch heute hat Herr Dieffenbach, — Herr Schaefer ist uns kurz nach
1880 allzufrüh durch den Tod entrissen worden — , trotz mehrfach an ihn
ergangener Mahnungen noch immer keinen Bericht erstattet, und wir sind bei
unseren Studien noch immer auf die Nachrichten der Darmstädter Zeitung
angewiesen.
Es ist dies ein Übelstand, dem ich dadurch abzuhelfen suchte, dass ich
die Erforschung der hessischen Mumlinglinie selbst in die Hand nahm und
eine möglichst genaue kartographische Aufnahme derselben besorgte. Ich
verwandte dazu das Frühjahr 1887 und den Herbst 1888.
Das Grossherzogl. Ministerium hatte die Güte, mir auf meine Bitte hin
seine Unterstützung in der Weise zuzusagen, dass die Oberförstereien und
durch diese die Forstwarte angewiesen wurden, meine Forschungen allerwärts
nach Kräften zu unterstützen.
Die erste Tour machte ich grösstenteils in der angenehmen Begleitung
Sr. Erlaucht des Land- und Weg-kundigen Grafen Ernst zu Erbach-Erbach.
Die Untersuchungen begannen an der hessisch-badischen Grenze, in der Nähe
von Schlossau.
Schon am ersten Tage überzeugte ich mich, dass man mit der alten
Annahme, dass die Kastelle und Türme dieser Linie (befestigte Strasse, wie
man es gerne nannte) etwa 1000 m auseinanderlägen, vollständig brechen
müsse, da ich fand, dass alle Anlagen in der Nähe von Schlossau durch
Terrainverhältnisse und nicht durch ihre gegenseitige Entfernung geboten
waren, ganz so wie die Anlagen in der Nähe des Pfahlgrabens, wo wir die
Kastelle und Türme an Thalübergängen, alten Strassen und Wegen oder an
hoch gelegenen Punkten angelegt finden. So liegt z. B. das kleine Kasteil D
der Knappschen Karte (vgl. Cohausen S. 38), von dem die nächste Station
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Die Neckar-Mümlinglinie von Schlossau an bis zur hess. Grenze. 55
„auf der Zwing" nur 592 Schritt entfernt ist, ebenfalls nur 665 Schritt von
der Signalstation auf dem Rothenberg entfernt und es kommen also auf 1257
Schritt oder 1000 m Entfernung 1 Kastell und zwei Signalstationen. Es
mu88te doch ein Grund vorliegen, weshalb man die mittlere Entfernung auf-
gab und beinahe in Hufweite von dem Kastelle Stationen errichtete. Die
Sache erklärte sich bei genauerer Besichtigung des Terrains. Bei der Zwing
(nicht Luing! wie der hess. Bericht sagt), ist die Breite des Höhenrückens
ausserordentlich gering und lässt ausser der Strasse nur Baum für ein klei-
neres Kastell. Auf beiden Seiten fällt das Gelände nach Thälern ab, die hier
einen wenig beschwerlichen Übergang vom Euterbachthal in das Amorbacher-
thal bilden, den unser kleines Kastell D überwacht oder sperrt. Von dem
Kastelle, namentlich aber von dem Beobachtungsposten am Rothenberg aus,
überblickt man vorwärts das kleine Kehrthal, ein Seitenthälchen des Amor-
bacher- oder Kirchzeller Thaies, aber nicht dieses selbst; auf dem Punkte
jedoch, wo dies geschieht, da steht 592 Schritt von dem Kastelle entfernt der
Beobachtungsposten „in der Zwing". Das Kastell war also durch den Über-
gang1), die Turmanlagen durch den Einblick in das Amorbacher- und Kehr-
thal bedingt.
An den so gewonnenen Anschauungen festhaltend, suchte ich die be-
festigten „Plätze und Signal Stationen" nicht mit Hülfe der Knappschen Karte
oder des hess. Berichtes, sondern an allen denjenigen Stellen, wo das Terrain,
die alten Strassen- und Wegübergänge, ihre Anlage zu bedingen schienen und
war dann so glücklich, Vieles berichtigen und ergänzen zu können. Den Be-
richt über meine Wahrnehmungen lasse ich hier folgen.
Nordwestlich von Schlossau, an einer Einsenkung, über die ein Weg
vor dem Thale der Teufelsklinge von Wald-Auerbach hinab nach Ernsthai
fahrt, liegt am östlichen sanften Hange des Rothenbergs das Kastell
„Schlossau" (A der Knappschen Karte), das vor einigen Jahren durch den
badischen Verein unter Leitung der Herren Geh. Rat E. Wagner und Kreis-
richter Conrady ausgegraben ward. Dasselbe hat eine Länge von 79 m>
eine Breite von 76 m, die Mauerdicke 90—120 cm (vgl. Westd. Korr. III,
Nr. 91). Knapp berechnete jede Seite des Kastells zu etwa 100 Schritt Bei
den Ausgrabungen wurden Ziegel der Leg. XXII und der Leg. VIH AVG
gefunden.
Aus diesem Kastelle stammen die Fragmente Brambach 1734, 1 — 3,
ferner die Inschriften 1732 und 1733.
Decker erwähnt ferner (Archiv für hess. Gesch. VI, 540) ein dreieckiges
Basrelief mit verschiedenen Figuren und den dazwischen stehenden Buchstaben
D M,
welches ebenfalls daselbst gefunden ward.
Aus demselben Kastelle mag auch der Votivaltar Brambach 1738 stam-
men, welchen Decker in dem nahe gelegenen Steinbach fand.
„Sowohl in Schlossau, als auch in Steinbach", sagt Decker S. 542,
„wissen die dortigen Einwohner auch noch von anderen grösseren, mit In-
1) Ei ist darunter nioht der beutige, sondern der ursprüngliche verstanden.
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56 Fr. Kofler
Schriften versehenen Steinen zu erzählen, welche früher aus den dasigen
Feldern ausgegraben worden sind".
Auch Wirt Nerbel aus Schlossau will im Kastelle einen mit einer In-
schrift versehenen Stein gefunden haben, auf welchem ein Mann mit einem
Schwerte abgebildet war. Der Stein wurde zerschlagen und eingemauert.
Wie ich in Schlossau hörte, sollen auch in einem kleinen Obst- und
Grasgarten in Schlossau durch die Herren Wagner und Conrady Steine mit
Inschriften gefunden worden sein.
Die ersten Wachttürme westlich von Schlossau mussten auf der Höhe
des Rothenbergs zu suchen sein, von wo aus man nicht nur die ganze
Gegend um Schlossau her, sondern auch einen grossen Teil des nach Ernst-
thal ziehenden Thaies überblickt. Spuren derselben waren nicht zu finden,
doch erzählten mir die im Felde arbeitenden Landleute übereinstimmend, dass
auf der höchsten Höhe des Bergrückens, nicht weit vom Rande des Waldes
und noch innerhalb desselben, zugerichtete Steine wären gefunden und abge-
fahren worden. Hügel wären nicht bemerkbar gewesen, die müssten wohl
schon in früherer Zeit beim Ackerbau abgetragen worden sein, denn es sei
der Wald erst vor einigen Jahrzehnten angelegt worden.
In diesem Herbste fand ich daselbst im Walde, in der Nähe eines
alten Weges, die spärlichen Überreste eines mit einem Graben umgebenen,
jetzt mit Dorngestrüpp bewachsenen Hügels und hörte von einem Waldar-
beiter, dass die Herren Wagner und Conrady etwa 30—35 Schritt davon ent-
fernt hätten eingraben lassen.
Von dieser Stelle sagt Knapp § 12, 22 : „Hier soll der Sage nach ehe-
dem ein kleiner Turm, mit mehreren Inschriften versehen, gestanden sein.
Zur Erleichterung des Feldbaues und zum Gebrauch beim Bauwesen sind
alle Steine nach und nach weggeführt worden, so, dass mau ausser einigen
nach römischer Art zugerichteten Steinen, welche in den nächsten Mauern an
den Feldern zerstreut liegen, keine Spur mehr von diesem Turm bemerkt".
Die Entfernung von dem Kastelle beträgt gegen 1000 Schritt.
Nordwestlich davon liegt dicht an der hohen Strasse das jetzige
Schlossauer Parkthorhaus. Geht man von hier 890 Schritt auf der Strasse
abwärts, so gelangt man an der Grenze vom Rothenberg und Schimpfs
Dickung, 68 Schritt rechts von der Strasse, an eine Gruppe von drei Hügeln,
welche in der Richtung von OSO. nach WNW. in 40 und 20 Schritt Ent-
fernung von einander liegen. Alte Karten zeigen hier noch das Forsthaus
Schlossauer Thor und . die Bezeichnung der Turmstellen mit Römergrab. Die
Hügel wurden vor 3 — 4 Jahren von Seiten des badischen Vereins unter-
sucht und in den zwei östlich gelegenen Turmfundamente gefunden, die in
sehr schöner Weise ausgebessert und mit Rasen überdeckt wurden, um sie
vor weiterem Vergange zu schützen. Die Masse ergaben für den östlichen
6,10 im Quadrat, für den anderen 6,15 : 6,25, die Mauerstärke betrug 90 cm.
Das frisch aufgeschichtete Mauerwerk zeigt noch an vielen Stellen Spuren des
alten Mörtels ; herumliegende Ziegelstücke zeigen, dass die Türme mit Ziegeln
gedeckt waren, welche den Stempel Leg. VIII Aug. trugen. Das Westd.
Korr. HI, Nr. 91, S. 83 berichtet weiter von 3 zerbrochenen Sandsteinstatuen
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Die Neckar-Mümlinglinie von Schlossau an bis zur hess. Grenze. 57
and einem Inschriftstein, Abbild, der ersteren auf Taf. IV u. V der Westd.
Zeitschr. IV. Die Entfernung der Türme von Beobachtungsposten 1 betragt
1064 Schritt.
Folgt man der Strasse 665 Schritt abwärts, so gelangt man auf einen
schmalen Gebirgssattei, der zwei tiefe. ingeschnittene Thaler, das Kehr- und
Wassergrund-Thal von einander scheidet und die Zwing genannt wird.
Dicht dabei steht eine alte Buche, welche die Stelle bezeichnet, wo der
Förster Seitz ermordet wurde, weshalb die Örtlichkeit auch „an der Seitz-
Bachett genannt wird. Der schmale Gebirgsrücken wird fast vollständig aus-
gefallt durch die Strasse und ein kleines links daran liegendes Kastell, dessen
Grösse Knapp zu 29 Schritt im Quadrat angiebt. Obgleich es dicht am Wege
liegt, scheint es von der hess. Kommission nicht bemerkt worden zu sein.
Es ist beinahe gänzlich ausgebrochen, nur unter den Wurzeln einiger alter
Bäume haben sich Mauerreste erhalten. Die freigewordenen Fundamentein-
schnitte messen 13,60 : 12,80 m, die Mauerbreite beträgt etwa 1 m und die
Ecken sind mit 4 M Radius abgerundet. Über den Namen „Zwing" geht im
Volksmund die Sage, dass die Römer hier von unseren heidnischen Vorfahren
seien bezwungen worden.
70 Schritt nordwestlich vom Kastell wird die hohe Strasse von der
ans Kailbach nach Ernstthal führenden Chaussee gekreuzt und nach weiteren
490 Schritt bemerkt man rechts im Walde, 59 Schritt vom Wege, einen
trichterförmig durchwühlten Hügel von 12,30 m Dm. und 1 m Höhe, der von
einem 2— 21/* m breiten seichten Graben umgeben ist. Die hess. Kommis-
sion bezeichnet diesen Hügel als in der „Luing" (wohl ein Druckfehler!)
liegend. Die Mauerreste, welche die beiden Herren hier gesehen haben,
konnten von mir nicht aufgefunden werden. Dass der Hügel aller Wahr-
scheinlichkeit nach ein Turmfumlament umschloss, beweist der Umstand, dass
11 Schritt südöstlich von diesem noch ein anderer ganz flacher und mit einem
breiten Graben umgebener Hügel liegt, welcher ebenfalls der hess. Kommis-
sion entgangen ist. Knapp, dessen Karte jedoch zwischen Schlossau und
Hesseibach etwas unzuverlässig ist, zeichnete an dieser Stelle Turm- und Be-
gleithügel ein. Der kurze Abstand von dem Kastelle D erklärt sich dadurch,
dass man von hier aus das ganze Amorbacherthal überblickt.
Dem Wege nach Wald- Leiningen nun noch 240 Schritt folgend und
ihn bei einer Biegung, die er nach rechts macht und wo ein von der
Kirschenbaumklinge kommender Weg in ihn einmündet, überschreitend, ge-
langt man auf einen alten Waldweg, den ich für die alte hohe Strasse halte,
und auf diesem 450 Schritt weiterschreitend, an dem SO. -Abhänge des
Hohwaldes, wenige Schritte links vom Wege, an eine Gruppe von 3 Hügeln,
welche von SO. nach NW. in einer Linie liegen. Der untere, südöstliche
misst 12,40 m im Dm., seine Höhe 1,30 m, die Breite des ihn umgebenden
Grabens 5,3 m. 16 m von dem Rande seines Grabens entfernt beginnt
der Graben des zweiten Hügels. Derselbe ist seicht, hat 3 m Br. und
mngiebt einen erhöhten Raum von 11,80 m Dm. Dicht am Rande seines
Grabens erhebt sich der dritte Hügel zu 1 m H. mit 11,50 m Dm. Behauen e
Steine, welche auf demselben liegen, weisen auf Mauern hin, die auch in dem
mittleren Hügel stecken mögen. Von hier aus schweift der Blick hinab nach
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58 *'r. Kofler
dem Wald-Leininger Tbal und dem Amorbacher Thale entlang nach den
Ufern des Mains.
In nordwestlicher Richtung weiterschreitend gelangt man nach 518
Schritt auf die Spitze des Hohwaldes und daselbst an die Trümmer eines
kleinen viereckigen Gebäudes von 5,20 m im Quadrat 20 m weiter nörd-
lich steht man an dem Rande eines Sandsteinbruches. Die hess. Kommission
hörte, dass diese Trümmer einem Wachthause angehörten, das für Jagd-
pächter erbaut worden sei und erkannte in einer Trümmermasse, welche die
Römerkanzel genannt wird, einen alten Steinbruch, der wahrscheinlich ange-
legt worden sei, um das Material für das Wachthaus zu gewinnen.
Wir haben seither gesehen, dass die verschiedenen Beobachtungsposten,
wie wir sie insgesamt nennen wollen, da angelegt sind, wo das Terrain ihre
Anlage bedingte. Fasst man das Terrain allein ins Auge und sieht von der
beliebten Entfernung von 1000 Schritt oder Meter ab, so muss man den
nächsten Posten auf der Spitze des Hohwaldes suchen, da man von dem
Posten am Süd-Ost-Hange des Hohwaldes weder über den Rücken desselben
hinwegsehen noch Zeichen nach der Nord-West-Seite geben konnte. Nirgends
aber finden wir auf der Höhe Anhaltspunkte für eine solche Anlage ausser
auf der Spitze bei jenem Trümmerhaufen, der in seinen Fundamenten ein
übereinstimmendes Mass mit vielen Wachttürmen der Linie und ähnlich zu-
gerichtete Steine zeigt. Ausserdem wurde mir versichert, dass in jenem
Walde, der Sr. Durchlaucht dem Fürsten von Leiningen gehört, die Jagd
noch nie verpachtet war, dass aber im Jahre 1848 an dieser Stelle über
alten Fundamenten eine Hotte aus Holz errichtet worden sei zum Schutze
der Förster, die hier gegen Wilddiebe auf der Lauer lagen. Wir nehmen
also auch hier einen Wachtposten an, den dritten in nordwestl. Richtung von
dem kleinen Kastell D auf der Zwinge aus und sehen in dem Fundamente
den Überrest des Turmes, dessen Begleithügel jedenfalls an der Stelle des
Steinbruches gelegen war. Knapp, der in seinem Buche die unten am Hob-
berge gelegene „Jägerwiese" fälschlich die Zwing nennt, fand hier („an dem
zunächst bei der Zwing auf der Seite nach Schlossau hin gelegenen Grabe")
einen leider zerbrochenen Stein mit der Inschrift Brambach Nr. 1736, der sich
jetzt im Parke zu Eulbach befindet.
Weitere 528 Schritt am steilen NW.-Hange des Hobberges abwärts
bringen uns auf die Jägerwiese, wo nach Knapp, Zusätze S. 159, nicht nur
zwei römische halbrunde Deckelsteine zu Thürpfosten, sondern auch ein
Basrelief, welches einen römischen Soldaten vorstellt, der an seiner linken
Seite einen Schild trägt und zwei Steine, auf welchen zwei Vexilla abgebildet
sind, gefunden wurden (Decker im Archiv VI, 637). Es war mir anfangs
nicht möglich auf der Jägerwiese irgend welche Spuren römischer Be-
festigungen zu entdecken, obschon der alte Übergang aus dem Waldleininger-
in das Euterthal solche voraussetzen Hess.
Bei der letzten Tour nach der Mümlinglinie, die ich speziell zu dem
Zwecke unternahm, um in der Gegend von Hesselbach meine Notizen wieder-
holt zu prüfen, unterwarf ich die Jägerwiese nochmals einer eingehenden
■ Besichtigung. Zu meiner grossen Überraschung fand ich ausser einem 83 cm
langen, 59 cm breiten und 32 cm dicken, mit einer Falze versehenen Thür-
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Die Neckar-Mümlinglinie von Schlossau au bis zur hess. Grenze. 59
oder Thorstein, den ich schon früher beobachtet hatte, auf dem Abhänge
der Jagerwiese auch noch verschiedene keilförmig behauene Steine, die von
oben herabgerollt sein mussten. Der Forstwart, Herr Heraberger, sagte mir,
das* der nach Hesselbach zu gelegene Teil der Jägerwiese „der Hausplatz"
genannt werde, weil hier früher ein Haus gestanden habe und dass die Steine
recht gut von dort stammen könnten. War dies der Fall, so mussten doch
die nach römischer Art zugerichteten Steine einem römischen Bauwerk ent-
nommen sein. Nach langem Suchen fand ich auf dem kleinen Plateau eine
Stelle, die möglicherweise noch feste Mauern bergen konnte. Hier Hess ich
einen Arbeiter eingraben und fand sofort 8 keilförmig behauene Sandsteine,
von denen der letzte zusammen mit anderen Steinen noch in starkem Mörtel-
verbände auf einer Rollschicht sass. Der Mörtel war von eigentumlich roter
Farbe und hatte das Aussehen von verwittertem Sandstein. Mit Salzsäure in
Berührung gebracht brauste er jedoch stark auf und bildete Blasen. Knapp
giebt § 16 eine Beschreibung von eigentümlichen Gräben, welche das kleine
Plateau der Quere nach durchschneiden. Er fand, dass dieselben ausgemauert
und mit Gesimsen und Zinnen versehen gewesen waren und ahnte nicht, dass
er die Mauern des Kastelies vor sich hatte, welches er gerade an dieser Stelle
suchte. Die Entfernung dieser Gräben von einander, 25 Schritt, giebt uns die
Länge des seither noch nicht gekannten Kastelies auf der Jägerwiese, das der
badische Verein, auf dessen Gebiet es liegt, gewiss genauer untersuchen wird.
Der Doppelgraben, der sich nicht auf der Schlossauer Seite des Pla-
teaus befindet, wie Knapp irrtümlich sagt, sondern auf der Hesselbachischen,
ist nach der Zerstörung des Kastells entstanden und ist der Grenzgraben
einer bis jetzt noch nicht genau bestimmten Waldmark.
Bei der Jägerwiese treffen wir wieder auf die hohe Strasse, kreuzen
dieselbe und steigen drüben auf einem alten Pfade, dem „Kahlebuckel", hinan.
Nach 402 Schritt stossen wir, links vom Pfade, der jetzt vielfach bepflanzt
ist, dicht an der badisch-bessischen Grenze, auf 3 Hügel, welche in der
Richtung von S. nach N. in einer Linie liegen. Der mittlere derselben trägt
auf der Spitze den Grenzstein. Die beiden südlichen sind je mit einem
seichten Graben von 2,50 m Breite umgeben und haben gleich grosse Durch-
messer von 15 m; der nördliche hat 88 cm H. und 11,40 m Dm. Dieser
Hügel ist gänzlich durchwühlt und scheint Turmfundamente enthalten zu
haben, während bei dem mittleren ein vom Rande nach der Mitte geführter
Einschnitt nur Erde und Steine zeigt. Die Entfernung zwischen Hügel 1 und
2 beträgt 4,40 m, zwischen 2 und 3 dagegen 12 m.
Folgen wir dem alten neben der Grenze herlaufenden Wege, über-
steigen später den Parkzaun, so bringen uns 740 Schritt in den Walddistrikt
Höh ebu ekel und daselbst zu zwei Hügeln, welche in der Richtung von S.
nach N. 13,60 m auseinander liegen. Der südliche hat bei 1,15 m H. einen
Dm. von 13,90 m und ist von einem seichten 1,80 m breiten Graben umgeben.
Unter seiner Oberfläche dürften die Fundamente eines Turmes sich erhalten
haben. Der nördliche Hügel hat einen Dm. von 12,70 m, der ihn umgebende
Graben misst 4,50 m in der Breite. Die hess. Kommission fand diese Hügel nicht.
Von diesem hohen Standpunkte aus schweift der Blick hinüber nach
Hesselbach, das wir auf einem 120 Schritt westlich von diesen Hügeln ge-
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60 Fr. Kofler
legenen Wege nach 812 Schritt erreichen, während die alte hohe Strasse, die
wir im Walde verlassen und verloren hatten, jedenfalls östlich vom Orte
vorüberzieht. Vielleicht stimmt hiermit die Aussage eines Bauersmannes, der
östlich von Hesselbach auf einem Acker Steinpflaster gefunden haben will.
Hesselbach mit seinem Kastelle, G der Knappschen Karte, liegt in einer nach
SW. abfallenden flachen Mulde, die den Anfang des engen Höllthales bildet,
das bei Kailbach sich mit dem Euterthale vereinigt, vor der Mulde nach
Osten hin, liegt ein kleines Bergplateau. Merkwürdigerweise ist hier im
Gegensatz zu fast allen Kastellen die Lage desselben nicht so gewählt, dass
man von der Stelle aus das vorliegende Gelände überblickt, also auf dem
Plateau selbst, sondern hinter demselben in der flachen Mulde bei den letzten
Häusern auf der Ostseite von Hesselbach. Drei Seiten des Kastelies sind
durch Trümmerhaufen gekennzeichnet, die auf der Südseite desselben noch
1—1.50 m emporragen; die Mauern der vierten Seite konnten überall mit
dem Sondiereisen erreicht werden. Eine Aufnahme der Befestigung war
hierdurch leicht ermöglicht. Sie ergab: Länge von W. nach 0. 79,30, von
S. nach N. 67,70 m, die Ecken, welche von zwei Punkten gemessen werden
konnten, scheinen mit 7,60 m Radius abgerundet zu sein, (alle Masse von
der Mitte der Trümmerhaufen aus gemessen). An der Ostseite, wo der Wall-
gang anscheinend gut erhalten ist, wurde derselbe gemessen und auf der
Sohle 7,70, oben 3 m Breite gefunden. Auf der Ost- und Südseite sind noch
deutlich Eingänge zu erkennen. Bei der ersten liegt er genau in der Mitte,
bei der zweiten 46 m von der SW.-Ecke. An der letzteren Stelle sollen vor
noch nicht langer Zeit grosse schön profilierte Steine ausgebrochen worden
sein. Die hess. Kommission traf bei ihren Untersuchungen nur auf der Süd-
seite festes Mauerwerk und konnte sich deshalb nicht von dem Vorhanden-
sein eines römischen Kastelies überzeugen. Knapp sagt § 19, 33 die Feld-
kultur habe hier dem Altertumsforscher wenig übrig gelassen, die Südseite
sei von allen Seiten noch am besten erhalten und wäre einer genauen Unter-
suchung wert. Die Mauer bestehe daselbst aus grossen behauenen Steinen
zum Teil abgeschrägt, zum Teil mit Gesimsen .versehen und sei ohne Kalk-
verbindung aufgeführt. Dem Letzteren scheint der Umstand zu widersprechen,
dass die hess. Kommission dort röm. Mauerwerk vorfand und dass sich
fast überall kleine Quarzkieselchen zeigen, die einst Teile des Mörtels bil-
deten. Da in jener steinreichen Gegend nur die behaltenen Steine Wert
haben, so wurden diese beim Abbruch weggeführt und die Kommission fand
daher auf 3 Seiten nur lose Steine. Knapp erwähnt unter den Fundstücken
einen in Stein gehauenen Menschenkopf, sodann ein in senkrechter Stellung
„in das Fundament der Mauer eingemauertes Messer u.
Bei der Anlage des Weges, welcher jetzt auf der Süd- und Ostseite
das Kastell umgiebt und dicht wider den Mauern desselben herläuft, mithin
nicht die alte „hohe Strasse" sein kann, wurden, wie uns die Landleute er-
zählten, eine Menge Steine am Kastell ausgebrochen und zum Strassenbau
verwendet. Unter diesen will man auch solche mit Schriftzeichen und röm.
Zahlen gesehen haben.
Im Inneren des Kastelles, etwa dem Eingang an der Südseite gegen-
über, fand ich mit dem Sondiereisen auf eine grössere Strecke hin unter dem
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Die Neckar-Mümlinglinie von Schlossau an bis zur hess. Grenze, gl
Äckerboden Sandsteine, auf der Oberfläche aber kleine Scherben römischer
Geftae, Dinge, welche an dieser Stelle einen festen Bau voraussetzen.
Nördlich vom Kastelle, in der Richtung der alten, nicht der jetzigen
hohen Strasse, suchte ich vergeblich nach den Resten eines Beobachtungs-
postens, und erst nach 2640 Schritt fand ich im Walddistrikt „Vogelbaum-
heck* auf einer kleinen Erhebung über dem Vierthal 2 Hügel. Die Terrainver-
hältnisse sowohl wie die Entfernung von dem Kastelle würden noch 2 Be-
obachtungsposten bedingen, und zwar a) auf der langen Erde und b) am
Winterrain an der Grenze vom Saufeld. Es finden sich dort viele zusam-
mengetragene Sandsteinhügel, die wohl verraten, dass vor der letzten Wald-
bepflanzung Kulturarbeiten waren vorgenommen worden, aber nicht, dass sie
Überreste röm. Wachttürme seien. Ich habe den Forstwart in Hesselbach,
Herrn Hemberger, beauftragt darauf zu achten, ob nicht an irgend einer
Stelle zugerichtete Steine gefunden werden.
Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass mir unten am östlichen Hange
des Rückens, jenseits der jetzigen hohen Strasse, eine Stelle gezeigt wurde,
wo ein Bauersmann Mauerwerk gefunden haben wollte und mir gefrittete und
verglaste Steine zu Gesicht kamen. Der Platz liegt aber mehrere hundert
Schritt abseits und ist seiner tiefen Lage wegen zum Beobachtungsort völlig
ungeeignet
Die beiden Hügel* auf der Vogelbaumhecke, welche von der hessischen
Kommission waren übersehen worden, liegen 92 Schritt westlich von der
heutigen hohen Strasse und in gleicher Richtung mit derselben. Der süd-
liche hat bei 13 m Dm. eine H. von 75 cm, der nördliche 1 m H. und 11 m
Dm. Ihre Entfernung von einander beträgt 23 m. Beide enthalten Steine,
der nördliche einige zugerichtete und es dürfte wohl in diesem das Turm-
fundament zu suchen sein.
1100 Schritt auf beinahe ebenem Wege bringen uns an die bayerische
Grenze, wo wir, bereits auf bayerischem Gebiete, 62 Schritt rechts vom Wege
und 40 Schritt von der Grenzschneise wiederum zwei Hügel antreffen, die
beide angegraben sind. Der südliche hat einen Dm. von 12,40 m und einen
ihn umgebenden seichten Graben von 3,90 m Br. 25 m von ihm entfernt
liegt der nördliche, der ein Turmfundament umschliesst, dessen Grössen Ver-
hältnisse sich auf etwa 3,90 m im Lichten bestimmen lassen. Auf diesem
Hügel und um denselben herum liegen noch mancherlei profilierte Steine,
unter anderen auch das Stück eines Thürpfostens. Als ich die Stelle vor
einigen Tagen wieder besuchte, fand ich, dass viele der behauenen Steine
waren abgefahren worden. Der Walddistrikt benennt sich im „unteren See-
schlag" und es liegen die Hügel direkt über dem unteren Seethal, zu dem
in venig Entfernung ein Wasserlauf abwärts fuhrt.
Nach etwa 300 Schritt führt rechter Hand ein Weg ab nach Wald-
leiningen. Wir überschreiten denselben und folgen der hohen Strasse weitere
970 Schritt in den Distrikt „oberer Seeschlag", wo wir etwas nördlich von
einem alten, aus einem mit dem Euterthale zusammenhängenden Thälchen
aufwärts kommenden und die hohe Strasse kreuzenden Pfade rechter Hand
ganz dicht am Wege einen weiteren Beobachtungsposten in Form zweier Hügel
antreffen. Der südliche hat 13,40 m Dm., der nördliche, bei dem man noch einen
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62 Fr- Kofier
seichten Graben wahrnimmt, 11 m. Auf beiden zeigten sich zugerichtete
Steine, doch scheint nur der nördliche, welcher angegraben ist, Turmfunda-
mente zu bergen. Etwa 2000 m westlich von diesen Hügeln liegt das Dorf
Bullau. Hier wurde im Jahre 1519 eine in die Kapelle des Dorfes einge-
mauerte Ära mit Inschrift gefunden und von dem Grafen Georg Ludwig von
Erbach-Fürstenau später dem Museum zu Mannheim geschenkt. Ebendaher
soll auch der Viergötteraltar stammen, welcher im Gräflichen Parke zu Eul-
bach aufgestellt ist, Knapp S. 48.
In und um Bullau ist bis jetzt keine Spur einer römischen Anlage ge-
funden worden und es liegt der Gedanke nahe, dass diese Steine von dem
Kastelle bei Würzberg hierher gebracht wurden.
Die hess. Kommission fand nun noch 2500 m von der ersten Station
im Bayerischen einen weiteren Beobachtungsposten. Auf der bayerischen
Generalstabskarte gemessen ist dies etwa die Stelle, wo dieselbe die Bezeich-
nung „Römergrab" enthält, und der Walddistrikt den Namen Sack trägt. Die
Entfernung zwischen den Stationen im Sack und im oberen Seeschlag war
eine so bedeutende und die Terrain Verhältnisse zugleich derartige, dass man
etwa mitten zwischen denselben noch einen Beobachtungsposten annehmen
musste. Es war mir im vergangenen Jahre nicht geglückt, diesen zu finden,
ich hatte aber verschiedenen Leuten eine gute Zahlung versprochen, wenn
dieselbe aufgefunden würde und sie wurde in diesem Herbste nachgewiesen.
Früher zog die hohe Strasse nicht in der Richtung des jetzigen Weges,
sondern sie lief von dem letzten Posten im oberen Seeschlag aus dem Rücken
einer Erhebung hinan, welche „das Ge scheid" genannt wird, und von dort in
gerader Richtung weiter nach Norden, wo sich die neue Strasse mit ihr vereinigt.
Ihre Entfernung von der jetzigen beträgt 150 Schritt. 130 Schritt östlich
von ihr auf der Höhe des Gescheids und dicht bei dem Drei-See-Thal liegen
in 7 Schritt Entfernung von einander zwei mächtige Hügel, von denen der
im Innern ausgebrochene südliche, Turmfundamente geborgen haben mag,
während der nördliche als Begleithügel anzusehen ü»t. Man erreicht diese
Hügel, wenn man von dem Posten im oberen Seeschlag 1092 Schritt auf der
jetzigen hohen Strasse wandert und dann rechts in den Wald einbiegend etwa
280 Schritt weit östlich geht, oder wenn man von der Stelle aus, wo der
Weg von Eutergrund nach Breitenbuch die hohe Strasse kreuzt, etwa noch
190 Schritt südlich, auf der hohen Strasse wandert und dann links in die
Waldungen geht.
Der Wachtposten im Walddistrikt „Sack" liegt 45 Schritt rechts vom
Wege und besteht aus zwei beinahe abgetragenen Hügeln, von denen der
südliche ein Turmfundament getragen haben mag. Der nördliche zeigt einen
flachen Graben und liegt 320 Schritt von der hess. Grenze. Nahe dabei
hatte ich im vergangenen Jahre im dichten Fichtendickicht zwei fast ganz
abgetragene Hügel gesehen, welche 8 m auseinanderlagen, es war mir aber
in diesem Herbste nicht geglückt sie wieder aufzufinden. Die Entfernung
von dem Wachtposten im Gescheid beträgt 1105 Schritt.
Verfolgt man die Strasse von der hessischen Grenze ab, wo der Weg von
Eutergrund nach dem östlichen Teile des lang gestreckten Dorfes Würzberg
dieselbe kreuzt, noch 784 Schritt weiter nördlich, also 1102 Schritt von dem
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Die Neckar-Mümlinglinie von Schlossau an bis zur hess. Grenze. 63
letzten Posten (die hess. Kommission zählt 1200 Meter), so zeigen sich an
Waldes Rand, 50 Schritt rechts von unserem Wege, die hohen Wallreste des
Würz berger Kastelies, I der Knappschen Karte, welches von ihm auf
287 Frankf. Schuh Länge und 259 Schuh Breite bestimmt wird. Der ausge-
brochenen und verschleiften Mauern wegen ist die Aufnahme des Kastelles,
das mit Holz bestanden ist, eine recht schwierige. Meine Masse ergaben
72 : 65 m, Grabenbreite : 6 m, Radius mit dem die Ecken abgerundet : 10 m ;
Orientierung NNW. nach SSO.
„Genau in der Mitte jeder der vier Seiten des Kastells waren ebenso-
viele Thore angebracht, in deren Bauart sich aber kein Unterschied fand.
Sie waren sämtlich 12 Schuh weit und, allem Anscheine nach, ausgepflastert.
An den Durchschnitten, welche sie verursachten, hatten die Mauer und der
Wall, nach einer senkrechten Basis von 1 Schuh, eine Abdachung. Die zwei
untersten Reihen der Thormauersteine, welche man noch in ihrer ursprüng-
lichen Lage fand, bewiesen diese Angabe tf . . .
„In dem Mittelpunkte des Kastells ist eine runde Vertiefung, die man
für nichts anderes, als für einen verschütteten Ziehbrunnen halten kann').
Übrigens hat man vergeblich gehofft bei der Untersuchung des inneren Raumes
dieser Verschanzung Spuren von Gebäuden u. 8. w. zu finden Die
ganze Ausbeute bestand nur in Stücken von grossen und kleinen Gefassen,
worunter mehrere von terra sigillata waren; sodann in einigen Resten glä-
serner Gelasse und in einem eisernen Pfeile. Wahrscheinlich würde man
glücklicher gewesen sein, wenn nicht das Innere des Kastells schon sehr oft
mit Frucht bebauet, und dabei von allem, was der Kultur hinderlich sein
konnte, gereinigt worden wäre," Knapp S. 37 ff.
Fassen wir die Knappsche Beschreibung S. 37 fg. kurz zusammen, so
hatte das Kastell eine Mörtel- und eine Trockenmauer. Zwischen Aussen-
seite der Mauern und Graben lief eine Berme hin, während sich an die In-
nenseite der Mauern ein breiter Wallgang anlehnte. In hohem Grade merk-
würdig bleibt die auffällige Beschaffenheit der Mauern.
Das Kastell „Heunehaus" (Hainhäusel der Generalstabskarte) ist so
gelegen, dass es den Übergang aus dem Watterbachthal in das Euterthal deckt.
Decker, Aren. f. hess. Gesch. etc. VI S. 535 ff. nimmt an, dass das
Hainhäusel die Vullineburch sei, welche in der Grenzbeschreibung der von
Eginhard 819 an daa Kloster Lorsch geschenkten Michelstädter Mark erwähnt
wird und von der es heisst, dass die Grenze daselbst „per unam portam intro,
per altram foras" gegangen sei. Wir werden später auf diese Grenzbeschreibung
zurückkommen, ich mochte aber jetzt schon die Aufmerksamkeit darauf lenken.
Vor der SO.-Ecke nach Süden zu liegen in 70 Schritt Entfernung die
Trümmer eines Baues mit Heizvorrichtungen, von Knapp § 30 S. 45 als Bad
bezeichnet Ähnliche Gebäude finden sich bei oder vor den meisten romischen
Kastellen. Vgl. über diese Bäder Hammerans Abhandlung, Westd. Korrbl. IV
Nr. 111 und S. v. Rössler, Westd. Zeitschr. IV S. 353. Knapp berichtet an
obiger Stelle, dass man bei Nachgrabungen eine Ziegelplatte mit dem Stempel
Cok. XX1III V(ciuntarmum), Brambach Nr. 1393, aufgefunden habe.
2) Mau sieht, wenn man in der Vertiefung die Steine wegräumt, deutlich die runde
SteiateUnng des liruunem.
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64 Fr. Kofier
Der nächste Beobachtungsposten liegt 1176 Schritt von dem Hain-
häusel entfernt auf einer Anhöhe an der sog. Rothen-Buche, dicht hinter dem
Würzberger Gemeindeforsthaus und etwa 150 Schritt östlich der heutigen
hohen Strasse. Er besteht aus den Resten zweier fast ganz abgetragener
Hügel, welche von Mitte zu Mitte gerechnet 25 m auseinander lagen. Sie
sind so stark zerstört und ihre Form ist seit 2 Jahren durch Abraum der
benachbarten Felder auch noch so sehr verändert, dass ihr einstiger Umfang
nicht mehr gemessen werden kann. Der nördliche soll nach dem Berichte
der hess. Kommission Fundamente eines Turmes enthalten haben. Beide sind
mit einem flachen Graben umgeben.
1160 Schritt weiter nördlich liegt in der Nähe des Würzberger Kirch-
hofes ein Dreieckspunkt, genannt: „Einhäusel". Hier erreicht der Höhenzug,
auf dem wir seither gingen, die grösste Erhebung. Wir suchten östlich
davon, an einer Stelle, wo man das ganze nach Osten gelegene Gelände über-
blickt, nach Mauerresten und fanden dort ausgepflügte Asche, Sandsteine und
zahlreiche Scherben thönerner Gefässe. Der Platz liegt etwas über 100 Schritt
von der hohen Strasse. Die hess. Kommission nahm die „Station" etwa 130
Schritt westlich von der Sandgasse an, wo vor „mehreren Jahren Mauerwerk
ausgegraben*1 wurde und fand dort zugehauene Steine, Mörtel und Scherben.
Der Ort dürfte circa 200 m von der durch mich angenommenen Stelle ent-
fernt sein. Da er unten am Hange liegt, scheint er sich zum Beobachtungs-
posten wenig zu eignen. In seiner Nähe wurde schon öfter Mauerwerk aus-
gebrochen ; auch Hegen dicht dabei die „Maueräcker", die ihren Namen wohl
Resten von Mauern verdanken dürften, die unter der Ackeroberfläche liegen.
Von dem Kirchhofe aus bringen uns 790 Schritt zu dem westlichen
Ende von Würzberg an das Wirtshaus mit dem Namen „zur Römerburg", den
auch ein etwa 100 Schritt weiter nordwärts gelegener Dreieckspunkt tragt.
Nicht der Name, sondern Terrainverhältnisse Hessen mich annehmen, dass
hier einst ein Beobachtungsposten gestanden habe, in der Nähe des alten
Weges, der von dem oberen Erbacher Thale aus über Würzberg in das
Watterbacher Thal führt. Trotz eifrigen Suchens konnte jedoch keine Spur
desselben entdeckt werden. Doch trafen wir die Überreste eines gesteinten
Weges, der wohl einst von der Mangelsbach durch Würzberg nach Erbuch
führte.
Von dem Kirchhofe bei Würzberg bis nach Eulbach fand die hess.
Kommission keinerlei Anlagen mehr, wohl einfach aus dem Grunde, weil sie
die alten Terrain- und Strassen Verhältnisse nicht berücksichtigend auf der
jetzigen hohen Strasse weiter ging und in deren Nähe Umschau hielt. Der
alte Strassenzug läuft aber östlich des heutigen, beinahe am Rande des Eul-
bacher Forstes. In der Nähe desselben, 1370 Schritt von $lem letzterwähnten
trigonometrischen Punkte entfernt, liegt der Dreieckspunkt „Mangel sbach",
der uns zuerst Anlass zur Untersuchung gab. Der Dreiecksstein sitzt daselbst
innerhalb fester Mauern von anscheinend 4,50 m im Quadrat, der Boden ringsum
ist etwas erhöht und zeigt Sandsteine und Mörtelbrocken. 16 m südlich ist
eine Stelle, auf der sehr viele Sandsteine umherlagen, die im vorhergegangenen
Herbste ausgepflügt worden waren. Beim Eingraben fanden wir reichlich Asche
und Sandsteine, darunter auch einen behauenen, von der Form wie solche bei den
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Die Neckar-Mümlinglinie von Schlossau an bis zur hess. Grenze. 65
Turmfundamenten vorkommen. Eine alte Frau aus der Mangelsbach erzählte,
das sie sich aus ihrer Jagendzeit her eines steinernen Turmes erinnere, den
man (wahrscheinlich bei der Landesvermessung) wohnlich eingerichtet habe.
Es wäre dies nicht unmöglich, da, wie Knapp 1812 erzählt, damals noch viele
Türme, er glaubte es seien Qräber, in ihrem Mauerwerk erhalten waren.
Der einmal eingeschlagenen Richtung weiter folgend, wobei man das
nahe Parkgatter überklettern muss, gelangt man nach 1080 Schritt in dem
Eulbacher Wildpark, Distrikt Heumatte, etwa 140 Schritt von dem Wege»
an einen mit Fichten besetzten runden Hügel von 13 m Dm., der von einem
3,50 m breiten Graben umgeben ist und sehr viele Steine birgt, während der
Wiesengrund, auf dem er sich erhebt, frei von Steinen ist. Etwa 12 m da-
von entfernt ist auf der Wiese noch eine andere, etwas erhöhte Stelle, wo
vir in frisch aufgewühlten Maulwurfshaufen zahlreiche Mörtel- und Ziegel-
stuckchen, sowie kleine Getassscherben fanden. Die Aussage des im nahen
Eulbach wohnenden Herrn Wildmeister Dick, dass hier früher Geräteschuppen
gestanden hätten, ändert nichts an der Annahme, dass der Hügel zu einem
röm. Beobachtungsposten gehörte, da er in Form und Lage den Anforderungen
hierzu entspricht, sie wird aber auch widerlegt durch die Mitteilung der
sehr alten Leute in der Mangelsbach, welche die Schuppen nicht hier,
sondern in dem nahen Walde stehen sahen und die Stelle genau bezeichneten.
Ich sehe in dem mit einem Graben umgebenen Hügel den Begleithügel eines
Turmes, der 10—12 m davon in der Wiese gelegen haben mag.
Bei der Durchsicht des sog. Eulbacher Katalogs, der eine Beschreibung
sämtlicher von Sr. Erlaucht dem Grafen Franz von Erbach an der hohen
Strasse entdeckten Altertümern enthält, erfuhren wir, dass der im Eulbacher
Parke wieder aufgerichtete Turm (hier Grab genannt) samt dem dabei ge-
fundenen Inschriftsteine, Brambach Nr. 1392, in der Nähe von Eulbach Stein
nach Stein abgebrochen und hierher versetzt worden sei. Ein Vergleich dieser
Stelle mit Knapp § 61 ergab, dass der Turm (Grab wie er es nennt; da ge-
legen habe, wo der Walddistrikt „die Heumatte" an die Würzberger Felder
anstösst, dicht neben der von Eulbach nach Würzberg führenden Strasse.
Es ist hier nicht von dem zuvor von mir erwähnten Beobachtungspunkte auf
der Heumatte die Bede, sondern von einer Stelle, die 795 Schritt weiter süd-
lich liegt und gegen 280 Schritt nördlich von dem Dreieckspunkte Mangels-
bach, den ich oben zu den Beobachtungsposten gezählt hatte. Auf näheres
Befragen hörten wir in der Mangelsbach, dass sich dort ein Römergrab be-
fände, das vor langen Jahren untersucht worden sei. Inmitten eines Fichten-
dickichts fanden wir einen aus Erde und Steinen bestehenden Hügel von
16,66 m L., 14,30 m Br. und ca. 60 ein H., mit abgerundeten Ecken, der
anscheinend von einem 3,50 — 3,80 m br. Graben umgeben ist, also Ähnlich-
keit mit einem kleinen Kastelle hat. Untersuchungen waren bei dem dichten
Bestände nicht möglich. Einige Einschnitte, welche von der Seite her ge-
macht wurden, zeigten nur lose aufeinander geworfene Steine ohne Mörtel.
Ehe weitere Untersuchungen stattgefunden haben, lässt sich schwer bestimmen,
ob der Beobachtungsposten hier oder bei dem Dreieckspunkte Mangelsbach
gelegen, oder ob sich trotz der Nähe von Eulbach hier ein kleines Kastell
WfttfcL Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst. VIII, I. 5
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66 Fr. Kofler
befunden habe, das in seinen mutmasslichen Grössenverhältnissen mit dem
Kastell auf der Zwing und bei Breitenbrunn übereingestimmt hätte.
909 Schritt nördlich von dem Posten auf der Wiese in der Heu matte
liegt beim Übergang aus dem Ernstbach in das Watterbachthal auf einer
nach Osten sanft geneigten Ebene das Kastell Eulbach, M der Knappschen
Karte, dessen einstiger Umfang sich noch deutlich in der Wiese erkennen
lässt. Knapp giebt die Grösse desselben zu 156 Frkf. Fuss L. und 140
Fuss Br. an, also 44,51 m : 39,94 m. Nach den Bodenerhebungen zu schliessen
müsste es bedeutend grösser gewesen sein, denn ich mass 94 : 90 Schritt.
Knapp sagt Seite 52, dass das Kastell zu seiner Zeit ganz mit Dammerde
bedeckt gewesen sei. Als diese abgeräumt war, „fand man von den Funda-
mentsteinen der Wallmauer, an der dem Feinde entgegenstehenden Ostseite,
noch zwei Reihen, an den übrigen aber nur eine Lage un verrückt". . . .
„Es hatte nur ein Hauptthor, und zwar mitten in der dem Feinde zugekehrten
Seite; einige Unterbrechungen der Fundamentsteine an der südlichen Seite
machen es möglich, dass auch hier ein Ausgang war, aber mit Gewissheit
Hesse sich dieses nicht mehr entscheiden; an den übrigen Seiten war zuver-
lässig kein Thor angebracht ". „An dem 9 Schuh (2,56 m) weiten Thore fand
man die beiden untersten Reihen der Steine, welche die rechte Thorwand
bildeten, beinahe noch alle ganz un verrückt, und von jenen der linken Thor-
wand zwar wenigere, aber doch einige. Es wurde sogleich ein genauer
Grundriss aufgenommen und das Thor alsdann in dem Eulbacher Garten mit
grösster Sorgfalt aufgestellt. . . . Übrigens war an diesem Kastelle die öst-
liche, dem Feinde zugekehrte Seite, ebenfalls mit mehr Sorgfalt gebaut, als
die anderen. Zu beiden Seiten des Hauptthores waren 15 Schuh lange An-
laufsteine angebracht, welche da, wo sie sich endigten, mit den anstossenden,
senkrecht stehenden Steinen eine kleine Verknüpfung bildeten. (Dies wurde
beinahe der Grösse kleiner Türme entsprechen !) So weit diese Anlaufsteine
reichten, war das Kastell mit dreigliedrigen, übrigens aber nur mit zweiglied-
rigen Gesimssteinen an der Ostseite geziert Ob die anderen Seiten ebenfalls
Gesimse hatten, ist noch unentschieden, weil der ganze eingeebnete Graben
vor der Wallmauer nicht überall untersucht werden konnte. Deckelsteine von
Zinnen, eine Lanze und eine wohlerhaltene Silbermünze von Domitian, nebst
vielen Stücken grosser und kleiner irdener Gefasse, worunter mehrere schön
gearbeitete von feiner terra sigillata sind, fanden sich in dem Graben an
der Ostseite".
Noch heute lässt sich der das Kastell umgebende Graben erkennen;
die Abrundung desselben auf der Innenseite weist auf 10 m Radius. Die Ent-
fernung des Kastells von der ehemaligen hohen Strasse beträgt 120 Schritt,
in westl. Richtung.
Nach Aussage des Herrn Wildmeister Dick wurden bei dem Abriss
und Wiederaufbau der bei seiner Wohnung befindlichen Ökonomiegebäude*
ca. 100 Schritt vor der Ostecke des Kastells, bedeutende Mauerzüge, sowie
Ziegel und Backsteinplatten in Menge gefunden. Es stimmt dies mit dem
überein, was Scriba in den Zusätzen zu Knapps Werk S. 162 sagt : „Bei dem
römischen Kastell zu Eulbach wurden bei einer späteren Ausgrabung ausser
einer ziemlichen Anzahl von gebrannten Steinen, denen ähnlich, wie sie früher
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Die Neckar-Müralinglinie von Schlossau an bis zur hess. Grenze. 67
in den Badern zu Würzberg und dem Hainhaus ausgegraben wurden, auf-
gefunden, was die Vermutung zulässt, dass auch dieses Kastell sein eigenes
Bad gehabt habe".
Dass die alte „hohe", oder Yielbrunner Strasse, welche, wie schon
bemerkt, 120 Schritt westlich von dem Kastelle hinläuft, eine lange Strecke
neben dem Parkzaune hinzieht und sich nach 1100 Schritt etwa mit dem heu-
tigen Yicinalwege vereinigt, wirklich die alte hohe Strasse sei, möchte ich
stark bezweifeln. Allem Anscheine nach vereinigte sich die hohe Strasse
erst mit dem Yicinalwege bei dem Beobachtungsposten „Steinhaufen", von
dem wir später hören werden und lief also von Eulbach an genau in nörd-
licher Richtung weiter.
Geht man vom Eulbacher Kastelle aus auf diesem Wege 860 Schritt
in nördlicher Richtung, so bemerkt man links, jenseits des Parkgatters, im
Walddistrikt „Kutschenweg" zwei Hügel, den ersten Beobachtungsposten nörd-
lich des Kastelies. Der südliche Hügel, welcher ausgebrochen ist, scheint ein
Tnrmfundament von 5,20 — 5,60 m im Quadrat geborgen zu haben ; der zweite,
in geringer Entfernung nördlich liegende misst 11,30 m im Durchmesser, 50
cm in der Höhe, ist mit einem ilachen 3,70 — 4 m breiten Graben umgeben
und besteht aus Erde und Steinen.
Scriba berichtet in den Zusätzen zu Knapp S. 163 u. 164, dass bei
Anlage eines neuen Yicinalweges von Eulbach in der Richtung nach Viel-
brunn, zwischen Eulbach und der lichten Platte, hinter der sog. Molkenwiese
(<L i. auf der vorher erwähnten Stelle am „Kutschenweg", Mauerüberreste
eines römischen Grabes oder Wachtturmes aufgedeckt worden seien, und
dass man unter den daselbst ausgebrochenen Steinen die Fragmente des
Cohortensteines (Brambach 1394) aufgefunden habe, der in die Erbachsche
Sammlung gelangte.
Yon hier aus hält es schwer, die alte hohe Strasse und den nächsten
Beobachtung8po8ten zu finden, der im Waldbezirk „lichte Platte" 390 Schritt
von dem heutigen Wege liegt und 845 Schritt von dem Posten am Kutschen-
weg entfernt ist. Am leichtesten ist er aufzusuchen, wenn man von Eulbach
aus der heutigen Strasse bis zum nächsten Parkthorhause folgt und den dort
links abgehenden Weg einschlägt, der nach 390 Schritt auf die Stelle führt
Er besteht aus zwei Hügeln, von denen der südliche Spuren eines Turm-
fundamentes zeigt, das erst kürzlich, um Steine für Wegebauten zu gewinnen,
ausgebrochen ward. Bei dieser Gelegenheit wurden folgende Bruchstücke
eines Inschriftsteines gefunden, die in der Gräfl. Erbachschen Sammlung
aufbewahrt werden.
(mcosp'i
Nr. 6 ist etwas dünner in der Schrift.
5*
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68 Fr. Kofler
30 Schritt weiter, also nach N. zu und durch den besagten Waldweg
von ihm geschieden, liegt der zweite Hügel von 12,60 m Dm., der mit einem
flachen Graben umgeben ist.
Der Bequemlichkeit wegen gehen wir nun nicht im dichten Walde
weiter, sondern betreten bei dem Parkthor- oder Jagerhause wieder den Eul-
bacher Vicinalweg. Auf diesem in nordwestlicher Richtung weiter schreitend,
gelangen wir in 1030 Schritt Entfernung (die direkte Entfernung dürfte etwa
nur 800—850 Schritt betragen) vom Jägerhause, im Walddistrikt „Stein-
haufen" (Strickherrnwald der hess. Kommission), da wo sich meiner Meinung
nach die alte hohe Strasse mit dem jetzigen Weg vereinigen muss, an den
dritten Beobachtungsposten nördlich vom Kastelle Eulbach. Er besteht zur
Zeit nur noch aus einem aus Erde und Steinen aufgetragenen Hügel von
1,10 m H. und 10,30 m Dm. Der flache Graben, welcher ihn umgiebt, hat
4,30 m Br. Es ist der Begleithügel eines Turmes, welcher bei Anlage des Vici-
nalweges in die Baulinie fiel und abgetragen wurde. Die beiden letzten Posten
gestatten Einblick in Seitenthäler des Walbern-Thales.
Der folgende Beobachtungsposten liegt 756 Schritt von diesem entfernt
in dem Distrikt „Hamede", d. h. Heumade, und 52 Schritt westlich vom Wege,
über dem Hange des Walbern thales. Er besteht ebenfalls nur noch aus
einem Hügel von 12,60 m Dm., umgeben von einem tiefen 5,70 m breiten
Graben. Ein Turmhügel, der 35 Schritt weiter südlich und nur 36 Schritt
vom Wege stand, wurde von dem Eigentümer, Bürgermeister Schäfer in Viel-
brunn, abgetragen. Der grosse Abstand zwischen diesen Hügeln, sowie die
Mitteilung, dass Schäfer zwei Hügel abgetragen habe, lassen mich annehmen,
dass der Posten aus 3 Hügeln bestand.
Nach kurzer Zeit verlassen wir den Wald und betreten nun das freie
Feld oberhalb Vielbrunn. Dort sollen 835 Schritt von dem letzten Posten
und 48 Schritt links vom Wege zwei dicht beisammenliegende Hügel abge-
tragen worden sein. Eingrabungen , welche ich an der mir bezeichneten
Stelle machte, förderten viele Steine und Mörtelbrocken, aber keine Turm-
fundamente zu Tage. Die Hügel standen am Übergange aus dem Kimbacher
in das Vielbrunner Thal.
212 Schritt weiter nördlich kreuzt der Weg, weither von Kimbach nach
Vielbrunn führt, die hohe Strasse und 745 Schritt weiter nördlich liegt im
Walddistrikte „Oberhaspel", dicht am Wege ein flacher Hügel, den ein Graben
von 6 m Br. umgürtet. Südlich davon, beinahe am Grabenrand lag einst ein
zweiter Hügel, der beim Strassenbau geebnet wurde und jedenfalls ein Turm-
fundament enthielt, von dem noch Steine und Mörtel im Boden stecken.
Folgen wir dem Wege weitere 845 Schritt nach Norden, so begegnen
wir auf dem höchsten Teile des Distriktes Oberhaspel, etwa 23 Schritt vom
Wege einem weiteren Posten, von dem noch der Begleithügel erhalten ist,
dessen Graben zu einer Suhle erweitert wurde. Es ist dies mit den meisten
Gräben der noch kommenden Begleithügel geschehen und die Landleute be-
legen sie daher mit dem Namen Säul, d. h. Suhle. Der Turmhügel ist völlig
abgetragen.
856 Schritt in gerader Richtung nördlich, indem man zuletzt die Strasse
verlässt und links in den Wald und Park einbiegt, bringen uns bei dem
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Die Neckar-Mümlinglinie von Schloßsau an bis zur bess. Grenze. 69
Übergänge aus dem Nordanne des Kimbacherthaies, über die Wasserscheide
nach dem Ohrenbacherthal zu dem Kastell Hainhaus, P der Knappschen
Karte (Heunehaus, ausgesprochen Heinehaus und früher die Bentzeburg ge-
nannt), innerhalb dessen Umfassungsmauern ein Jagdhaus des Fürsten Löwen-
stein, sowie Oekonomiegebäude Platz gefunden haben. Da verschiedene
Umbauten vorgenommen worden sind, so ist der Umfang desselben schwer
zn bestimmen. Knapp giebt seine Grösse auf ungefähr 258 Schuh L. und
Br. an, 73,5:73,5 m; ich fand sie cirea 85 Schritt von 0. nach W., 81
Schritt von S nach N, also beinahe dasselbe. An vielen Stellen bemerkt
man noch einen vorliegenden Graben. „An der östlichen Seite des Kastells",
sagt Knapp S. 58, entdeckte man eine ausserordentliche Menge grösserer und
kleinerer, zum Teil ganz, zum Teil halb abgerundeter Steine, so dass man
mehrere Wagen davon wegführte ... ich halte sie für Schleudersteine und
diese Entdeckung ist für die Erklärung der in dem Bade bei diesem Kastelle
gefundenen Inschrift nicht ohne Wichtigkeit." Es ist dies das Stück einer
grossen gebrannten Platte mit dem Stempel Brambach Nr. 1395. Ausserdem
fanden sich noch dort eine gut erhaltene Silbermünze von Septimius Severus
und der Rumpf einer Ceres aus gewöhnlichem Sandstein (im Park zu Eul-
bach). Eine Untersuchung des Kastells, meint Knapp, sei eben so nutzlos
als unmöglich.
Das Bad, dessen Grundriss auf Tafel 6 Fig. 48 abgebildet ist, lag 153
Schritt nordwestlich vom Kastelle. Hier wurde im vergangenen Jahre von
Herrn Pfarrer Köhler aus Vielbrunn eine römische Ackerhacke gefunden, wie
sie Linden8chniit in Altert, d. heid. Vorz. HI, H. 3, T. 4, Nr. 7 abbildet, also
halb Hacke, halb Pickel, und dem Grossherz. Kabinets-Museum übergeben.
Unter der gütigen Führung des genannten Herrn Pfarrers Köhler
machten wir auch einen Abstecher nach der „alten Schanze" bei Ohrenbach,
welche im Yolksmund „die Heuneschüsseltf heisst und nahe dem Wege
liegt, der vom Bremhof über die Zauberhöhe nach Mainbullau führt. Die hess.
Kommission sagte darüber: „In die Richtung der bisher begangenen Linie
passt das Kastell, wenn es ein solches ist, nicht. Dagegen liegt es in fast
geradliniger Verlängerung der neu aufgefundenen Signallinie Schi ossau- Neckar-
burken. Vielleicht findet man zwischen Schi ossau und diesem Kastell auf
bayerischem Gebiete noch weitere Stationen und damit einen neuen Zweig
der Odenwald-Signallinie. u
Da also die Frage, ob die Schanze ein röm. Kastell sei oder nicht,
ziemlich offen gelassen war, so hatte ich beschlossen, sie zu besichtigen.
Das Ohrenbacher Kastell (die Heuneschüssel) beschreibt Knapp als ein
Oblongum mit abgerundeten Ecken von 90 Schritt 0. nach W. Länge und 80
Schritt S. nach N. Breite; in der Mitte befinde sich ein Ziehbrunnen. „Der
Graben", sagt er weiter, „mit dem das Werk umgeben ist, hat jetzt noch
eine Tiefe von 6—8 Fuss und ist oben gegen 20 Schuh weit und hatte, wie
man an einzelnen Stellen deutlich sieht, nach aussen hin einen starken Auf-
wurf. Der eigentliche Wall trägt keine Spur von Mauer an sich, er besteht
lediglich aus Erde, ist oben 5—6 und auf der Grundfläche 10—20 Schuh
breit. Von innen beträgt seine Höhe 10—14, und von aussen 10 — 20 Fuss."
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70 J. v. Pflugk-Harttung
„Nur an einer Seite ist ein 12 Schuh breites Thor. Der äussere
Graben ist hier unterbrochen, um eine Brücke zu ersparen und der Wall
zieht sich zu beiden Seiten in das Kastell hinein, damit der Eingang besser
verteidigt werden konnte."
„Besonders auffallend ist ein Graben im Innern der Befestigung, wel-
cher 29 Schritt von dem Eingang entfernt, in einer parallelen Richtung mit
dem Walle den inneren Raum von Süden nach Norden durchschneidet, sich
an der südlichen und nördlichen Seite ganz an den Wall anschliesst und dann
auf beiden Seiten endigt, sobald er die dem Thore gegenüberstehende Flanke
berührt. Seine Tiefe beträgt 6—6 und die Breite 13 Fuss. Die Brücke,
welche über ihn führte, war vermutlich von Holz, weil man keine Spur mehr
von ihr findet. Erstürmte also der Feind die dem Eingange gegenüberliegende
Flanke des Walles, so konnte sich die Besatzung hinter diesem Graben noch
einmal zur Wehr setzen, ehe sie das Kastell verliess."
Diese Beschreibung stimmt im Grossen und Ganzen auch noch heute.
Wer sie aber liest und die römischen Anlagen aus eigener Anschauung kennt,
wer sie vielleicht ausserdem mit vor- und nachrömischen Befestigungsanlagen
zu vergleichen gelernt hat, dem wird sich der Gedanke aufdrängen, dass er
hier nicht ein römisches Kastell, sondern eine spätere Wehr vor sich hat.
Deutlicher tritt dies noch hervor, wenn man das Werk selbst besichtigt. Da
vermisst man vor allen Dingen Thore, Wallgang und Berme. Die Umwallung
ist so gut erhalten, dass auch Berme und Wallgang sich erhalten haben
müssten. Visiert man bei einem Kastelle zwei aneinander stossenden Seiten
entlang, so wird der abgerundeten Ecke wegen der Berührungspunkt der
beiden Seiten in den Graben oder über denselben hinausfallen, bei der Heune-
schüssel aber fällt der Berührungspunkt zweier Seiten noch oben auf den
Wall, was für eine vollkommen rechtwinkelig angelegte Ecke spricht, obschon
die Ecke etwas abgerundet erscheint. Was bedeutet endlich das Reduit in
der ganzen westlichen Hälfte des Kastells?! Man vergl. auch v. Cohausen
der röm. Grenzw. i. D. S. 39. (Fortsetzung folgt.)
-*-° 3CKE ° *-
über die Krönung der Königin Gisela.
Von Prof. J. v. Pflugk-Harttung in Basel.
In meiner Abhandlung „Giselas Krönung" (Studien zur Gesch.
Konrads n, S. 28 — 41) machte ich vor nunmehr 12 Jahren ungefähr
folgende Auseinandersetzung. * Über die Krönung der Gemahlin König
Konrads II giebt es zwei Berichtgruppen. Nach der einen ist Gisela in
Mainz von Erzbischof Aribo gesegnet und gekrönt, nach der anderen
yon Piligrim in Köln benediciert, konsekriert worden.
Jene Gruppe besteht aus Hermann von Retehenau, welcher zum
Jahre 1024 erzählt, nicht lange nach der Salbung des Königs wurde seine
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Über die Krönung der Königin Gisela. 71
Gemahlin von Piligrim in Köln ebenfalls l) als Königin am 21. September
eingesegnet (nee mnlto post . . . regina nihilominus benedieta). Diese
Xachricht wird ergänzt durch Wipo Kap. 2, wo es heisst: die Lothringer
.nahmen dankbar an, was Konrad befahl und Erzbischof Piligrim erbat
vom Könige gleichsam zum Ausgleich seines früheren Vergehens, dass
es ihm erlaubt sei, die Königin im Dome von Köln zu konsekrieren.
Über sie werde ich im Folgenden noch reden. tt Mit der vorigen Stelle
zusammengehalten, erscheint diese als Bestätigung; für sich betrachtet
ist sie weniger klar: da kann „impetrabat" heissen, er erlangte durch
Bitten, dass er konsekriere, oder er erbat, dass es ihm gestattet sein
möge, „ut sibi licerettf ; womit noch nicht gesagt, dass er es auch
erwirkte. Wie dem nun sein mag, beide Angaben können auf die
verlorenen schwäbischen Beichsannalen zurückgehen und erhalten da-
durch Gewähr2).
l) Vgl. S. 75.
*) In Betreff dieser Reichsannalen sehe ich mich zu einigen Bemer-
kungen veranlasst. In den Forsch, wies Steindorff nach, dass Wipo und die
S. Gallener Annalen eine gemeinsame Vorlage benutzten. Er sagt VII S. 572:
„Die verwandten Abschnitte der Ann. Saug, und der Vita Chuonradi gehen
beide auf eine ältere und, wie man an der Vita erkennt, reichere Quelle zu-
rück.11 Beide haben in eigentümlicher Weise diese gemeinsame Vorlage be-
nutzt — Dass es sich hier um verlorene schwäbische Reichsannalen, oder
richtiger um eine Weltchronik, handele, sagte St nicht und konnte es nicht
sagen, weil Wipos Biographie nur 15 Jahre umfasst. Der hiefür entschei-
dende Schritt geschah erst in meiner Arbeit: Herimann v. Reichenau und
seine verlorene Quelle, in den Studien S. 1—10, worin nachgewiesen wurde,
dass die S. Gallener Annalen, Wipo und Hermann aus gemeinsamer Quelle
schöpften; dadurch war Steindorffs Hypothese gestützt und zugleich — weil
die S. Gallener Annalen und Hermann weit zurückgehen — aus seiner kurzen
Spanne Zeit ein Verlauf von Jahrhunderten geworden, d. h. überhaupt erst
der Rahmen für das Ganze gegeben. Ich sagte S. 10 ausdrücklich, dass eine
weitere Untersuchung bis auf die Lorscher Annalen führe, sagte S. 6 Anm. 1,
dass sich die Quellen Hermanns bis zum Jahre 901 gar nicht oder nicht ge-
nügend nachweisen lassen (die Ann. Alam. Aug. Herem. gehören hieher), hier
mü38e er ausführlichere schriftliche Aufzeichnungen vor sich gehabt haben.
S. 10 Anm. 1 wird auf die Beziehungen zu den Hildesheimer und Hersfelder
Annalen ausführlich hingewiesen. Die verlorene Quelle wird wiederholt als
„Reichsgeschichte" bezeichnet, S. 9 Anm. 4 wird sogar ihr Charakter näher
erörtert. Man sieht, die Linien waren gezogen. Es hiess am Schlüsse, wei-
tere Untersuchung sei sehr lohnende Arbeit, wir müssten für diesmal jedoch
darauf verzichten, weil sie einen Umfang und eine Richtung annähme, die
nicht im Plane der Abhandlung liege : es handelte sich eben um „Studien zur
Gesch. Konradß H" und um eine Dissertation. Meine Absicht war, wie sach-
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72 J. v. Pflugk-Harttung
Gehen wir zu den Nachrichten der zweiten Gruppe über. Da
treten die Quedlinburger Annalen zum Jahre 1024 in den Vordergrund:
„nach Verlauf weniger Tage (parvo dierum intervallo) kam Gisela auf
Befehl und unter Beistand des Königs zu ihm nach Mainz und wurde
dort in Gegenwart der verwitweten Kaiserin Kunigunde, welche alles
Zubehörige sachentsprechend besorgte, von Aribo unter grossem Andränge
von Geistlichen und Grossen mit königlicher Ehre gesegnet und gekrönt
(honore regio benedictus et coronatus). Von dort abreisend (inde pro-
gressus) begab sich der König in ihrer Begleitung rheinabwärts". Dieser
Bericht ist der bei weitem ausführlichste und genaueste; er findet sich
in gleichzeitig niedergeschriebenen Annalen, die an und für sich zu den
damals zuverlässigsten gehörig, hier noch die Doppelgewähr bieten, dass
die Äbtissin Adelheid eine entfernte Verwandte Giselas mit dieser im
gleichen Jahre in Vreden zusammenkam, und dass König und Königin
samt Gefolge im nächsten Jahre 102 5 persönlich zu Quedlinburg
weilten. Da für absichtliche Entstellung kein Grund vorliegt, muss die
Angabe so gut beglaubigt erscheinen, wie möglich.
Mit den Klosterannalen harmoniert trefflich der Augenzeuge Wipo,
lieh selbstverständlich und deutlich in dem „für diesmal" lag, die Arbeit zu
machen; ich gedieh hiemit auch ziemlich weit, aber noch bevor ich alle
Schwierigkeiten lösen konnte, musste ich Bonn verlassen und zu meinen
Eltern aufs Land nach Holstein. Da fehlten alle Hülfsmittel, die Arbeit
blieb, unvollendet liegen. Ein Jahr später erschienen Bresslaus Beiträge
zur Kritik deutscher Geschichtsquellen, im N. A. II S. 541, worin eben das,
was bei mir angedeutet lag, ausgeführt war. Der Wissenschaft konnte
das nur genehm sein, doch mir war meine Arbeit vorweggenommen und
zwar in einer Weise, die schwerlich dem Sachverhalte entspricht. Erst auf
der 41. Seite wurde meiner Schrift überhaupt gedacht und auch da in be-
schränktem Umfange, obwohl B. mit den Hildesheimer Annalen begann, die
Ann. Alam. Aug. Herem. Hersfeld. Lauresham. Sang, zur Reichsgeschichte
in Beziehung setzte, was, wie wir sahen, alles auch schon bei mir skizziert lag
mithin bei B. nicht neu war, — ausser die umstrittene Epitome. Für die
Art nur ein kurzer Beweis : S. 587 heisst es : „in den von mir sogenannten
schwäbischen Reichsannalen". Wer kann hier ahnen, dass jemand anders
schon ein Jahr früher den entscheidenden Ausdruck der „Reichsannalen" ein-
führte ? B. gebehrdet sich, als müsse er mühsam selber erst alles finden, als
rühre die Entdeckung von ihm her und dies hat auch nicht das Ziel ver-
fehlt. In dem für derartige Dinge massgebenden Buche, in Wattenbachs
Quellenkunde, wird bei Hermann von Reichenau und den verlorenen Reichs-
annalen meine Arbeit nicht einmal genannt (II S. 39, 42), obwohl sie aus-
drücklich „Herimann von Reichenau und seine verlorene Quelle" über-
schrieben ist.
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Über die Krönung der Königin Gisela. 73
dem wir vorhin auf der anderen Seite begegneten. Nach Erzählung
der Wahl geht er nämlich zur Konsekration des Königs, zur Huldigung
und Einrichtung der Hofämter in Mainz über; dabei helfen Vertraute.
Alle aber aberragt des Königs Gemahlin Gisela durch Klugheit und
Ratscbluss. Sie stammt aus dem Geschlechte Karls des Grossen, ist
schön, fromm, mildthätig und freien Geistes. Durch den Neid gewisser
Menschen (quorundam hominum invidia), welcher oft von den Unteren
gegen die Oberen schäumt, wurde sie für einige Tage (per aliquot dies)
von ihrer Konsekration zurückgehalten. Ob sie jenen Hass mit Recht
oder Unrecht ertrug, bleibt noch fraglich; dennoch schlug sie durch,
wurde auf Bitten und Zustimmung der Fürsten geweiht und folgte dem
Könige als verwandte s) Begleiterin. Wipo kehrt jetzt zu den Handlungen
zurück, welche Konrad noch an seinem Krönungstage in Mainz vor-
nahm, und geht dann zur Reise des Königs über mit den Worten : nach-
dem das königliche Geleit (der Hofstaat) zusammengesetzt war, gelangte
Konrad zuerst (primum) durch die Gegend der Ripuarier nach Aachen.
— In diesem Zusammenhange kann unmöglich an etwas anderes, als
daran gedacht werden: alles, mithin auch Giselas Krönung, gehe in
Mainz vor sich, und als das Ganze geordnet ist, begiebt man sich auf
die Reise den Rhein hinunter, Gisela als „necessaria comes".
Wäre Wipo nur stückweise erhalten, etwa das zweite Kapitel
verloren, so würde niemand auch nur im Geringsten am obigen Her-
gange zweifeln, und auch so ist es viel zugemutet, dass man sich
erinnern soll, l1/» Kapitel vorher war in einem zwischengeschobenen
Satze von einer Kölner Konsekration die Rede, die eigentlich erst den
Hanptbericht verständlich macht. Nun widersprechen sich auch noch
beide Angaben; im vierten Kapitel wird Gisela auf Bitten der Prin-
cipes konsekriert, im Gegensatze zu dem Neid der Niederen, d. h. doch
Bitten beim Konsekrator, denn Gisela und Konrad brauchte man nicht
erst lange zu bitten. Kapitel zwei liegt die Sache umgekehrt, da ist
es eben der Konsekrator, welcher bittet ihm die heilige Handlung zur
Abwaschung seiner Schuld zu gestatten. Dazu kommen ferner die „aliquot
dies", welche genau mit dem „parvo dierum intervallo" der Quedlin-
borger Annalen stimmen, sehr schlecht aber mit einer Reise rheinab-
wärts und einem Zwischenraum von 2 Wochen, den die Krönung in
Köln ergiebt. Auch der „consensus et petitio principum", die nach
Wipos Erzählung sich offenbar ebenso wie die „invidia quorundam
*) Wohl richtiger als „notwendige Begleiterin", „necessaria comes".
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74 J- v. Pflugk-Harttung
hominum" in Mainz äusserten, passen schlecht zu einer zwischen-
geschobenen Reise, einer Verlegung des Ortes, zu einer längeren Ver-
zögerung, und ausserdem kann die „petitio" nicht in Mainz bei Piligrim,
sondern nur bei Aribo vorgebracht sein, weil jener gar nicht in Mainz
zugegen gewesen. •
Wir sehen, eines greift hier folgerichtig in das andere. Und be-
festigt wird alles durch eine Urkunde. Am 11. September 1024 hat
Konrad II dem Bischöfe Walter von Speier ein Diplom ausgestellt, „una
cum manu dilectissime contectalis nostre videlicet regine ". Hier ist Gisela
schon am 11. September Königin genannt, mit einem Titel, den sie erst
vom Tage der Krönung an führen durfte (vgl. Studien S. 33); diese konnte
mithin nicht erst am 21. September erfolgen. Die Urkunde wurde in
Ingelheim ausgestellt, auf dem Wege von Mainz nach Köln, noch in
unmittelbarster Nähe von Mainz, die Krönung kann also wieder nicht
in Köln, sondern nur in Mainz geschehen sein.
Von Nebensächlichem abgesehen, steht da als Ergebnis: beide
Berichtgruppen sind derart, dass keine hinweg zu schaffen ist. Es bleibt
nur, eine anzuerkennen und die andere zu verwerfen, was Willkür
wäre, beide unvermittelt neben einander zu stellen, oder zu versuchen,
ob eine Vereinigung möglich und zulässig. — Bei der Sachlage erscheint
derartiges natürlich nur als Versuch, den man aber machen muss, wenn
man eine wissenschaftliche Pflicht erfüllen, man nichts unerörtert lassen
will, um Schwierigkeiten zu lösen.
Zunächst könnte Beachtung verdienen, dass der Quedlinburger
Annalist zwar deutlich berichtet, Gisela sei von Aribo in Mainz zur
Königin gesegnet und gekrönt, dass Hermann von Reichenau beim Kölner
Hergange aber nur sagt „regina nihilominus benedicta", fassen wir hier
„nihilominus" als ebenfalls, so fällt das „benedicta" auf, weil es un-
mittelbar vorher vom Könige hiess: „unctus". Wir sind beim „bene-
dicere" nicht sicher, ob mit der Einsegnung der weitere Hergang von
Krönung und Salbung verbunden gewesen, denn das „ungere" setzt wohl
das „benedicere" voraus, dies aber nicht jenes; überdies ist es das un-
bestimmtere. Wipo hat Kap. 2: „reginam consecrare*, was nur heisst
„die Königin konsekrieren", nicht aber zur Königin konsekrieren, dafür
braucht er Kap. 35 „pro regina consecrare", und Kap. 30 „pro rege
coronari" ; auch „aliquem regem consecrare" (Kap. 23) steht auf an-
derer Stufe, denn dann müsste der Satz heissen: „ut sibi liceret Giselam
reginam consecrare", was nicht der Fall ist. Streng interpretiert
ergäbe der Satz mithin: Gisela ist Königin und Piligrim bittet nur,
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Über die Krönung der Königin Gisela. 75
sie konsekrieren zu dürfen; dies Hesse sich sehr gut mit der Aus-
druckweise Hermanns vereinen, bedeutet vielleicht genau dasselbe. Fast
noch bezeichnender wäre, wenn wir „nihilominus" als „nichtsdesto-
weniger* fassen könnten, wie Ranke, wenn er sagt: Die Worte „regina
nihilominus benedicitur" scheinen mir doch so ausgelegt werden zu
müssen, dass Gisela bereits Königin war, als sie den Segen des Erz-
bischofs von Köln empfing (Weltgesch. VII, S. 138). Allgemeiner lauten
die Wendungen in Wipo Kap. 4; da heisst es erst: „per aliquot dies a
consecratione sua impediebatur" , dann „petitione principum consecrata" ;
in beiden Fällen wurde man gewiss eher an „pro regina consecrarea
denken, als an „reginam consecrare", der Zusammenhang weist durch-
aas auf jenes. Aber sehen wir auch hiervon ab, jedenfalls berichten
die Quedlinburger Annalen ausdrücklich von der Krönung zur Königin
in Mainz, während Hermann sowohl wie Wipo Kap. 2 zu meinen
scheinen, die schon mit der Königswürde umkleidete Gisela erhält vom
Kölner Erzbischof blos den Segen. Eine andere Auslegung wäre ein
Uminterpretieren nicht nach dem Wortlaute, sondern nach vorgefasster
Meinung, eine ad hoc angenommene ungenaue Ausdrucksweise der Quellen,
die sie thatsächlich nicht enthalten.
Aber mit der genauen Interpretation kommen wir auf einen sehr
ungewöhnlichen historischen Hergang: Gisela hätte damit zweimal die
kirchliche Weihe erhalten, einmal bei der Krönung in Mainz, einmal
ohne eine solche in Köln. Wie lässt sich das zusammenreimen? Für
Beantwortung bietet sich: die allgemeine Sachlage und Quellenandeu-
tungen. Nach jener war Gisela ihrem Gemahle zu nahe verwandt,
mithin die Ehe laut streng kanonischer Auffassung unzulässig, war
Arino vom Papste die Anlegung des Palliums untersagt, welches gerade
mit dem Konsekrationsrechte in enger Beziehung stand. (Näheres Studien
S. 36). Dem ungewöhnlichen Hergange entsprachen mithin ganz un-
gewöhnliche Umstände, welche sowohl die zu Konsekrierende, wie den
Konsekrator betrafen. Dass sie nicht übersehen wurden, nicht über-
sehen werden konnten, beweist ihre Wichtigkeit, beweisen die Quellen.
Sehen wir ab vom „ nihilominus M Hermanns, so zeigen sich zunächst
die Quedlinburger Annalen mit ihrem Gisela „iussu et advocatione regis
Moguntiam convenit". Warum ist sie nicht bei ihrem Gemahle? bei
ihm in der wichtigsten Zeit seines Lebens, nachdem er zum Könige
gewählt und gekrönt worden ? Sonst war es doch Sitte, dass König und
Königin möglichst unmittelbar nach bezw. neben einander gekrönt wurden ;
weshalb bedurfte es hier erst „ iussu m et advocationem", damit die Frau
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76 J. v. Mugk-Harttung
überhaupt nach dem Krönungsorte des Gemahls kam? Man sieht, wie bei
Hermann, es muss etwas vorliegen! Da hilft nun Wipo Kap. 4 aus, wo
er von dem Neide gewisser Menschen redet, der von unten herauf nach
oben schäumend, die Konsekration um einige Tage verschob, bis sie
schliesslich „ex consensu et petitione principum" doch vorgenommen
wurde. Wipo selber wagt die Sache nicht zu entscheiden, denn „si
illud odium iuste an iniuste pertulerit, adhuc in quaestione moratur" ;
bedenkt man, dass dies von der Mutter Kaiser Heinrichs III gesagt
wird, dem Wipo sein Werk widmete, zu dessen Gunsten er färbte, so
dürfte kein Zweifel obwalten, dass er nach persönlichem Dafür-
halten das „odium" nicht ganz für „iniuste" ansah. Nach der Sach-
lage kann es sich auf nichts anderes als auf Giselas kanonisch zweifel-
hafte Ehe beziehen. Naturgemäss muss sie Anstoss bei den Streng-
kirchlichen erregt haben, denn anderen war sie gleichgültig oder höchstens
für politische Ausnutzung brauchbar. An der Spitze der Strengkirchlichen
stand das Kloster Cluny mit seinem Anhange, und der Abt von Cluny,
offenbar nach damaliger Art mit grossem Gefolge, war persönlich in
Mainz anwesend. Wir besitzen damit eine fast zwingende Gedanken-
folge. Hinzu kommt der Bericht des in dem kluniacensischen St. Benigne
von Dijon oder in Cluny selber schreibenden Rodulfus Glaber : bei ihm
ist das Konkubinat mit Gisela der Kern, um den sich das ganze An-
fangskapitel des vierten Buches dreht. Ihm zufolge sollen die Bischöfe
an Konrad die Forderung gestellt haben, erst seine unkanonische Ehe
zu lösen, wenn er sich auf ihre Unterstützung Rechnung machen wolle.
Konrad habe beigestimmt, es sei eine Gesandtschaft an den Papst geschickt,
die dessen Zustimmung einholte, worauf die Königswahl stattfand. Wir
werden ein andermal (Untersuchungen z. G. Konrads II. Nr. 3) auf
diesen Bericht näher eingehen, bemerken hier nur, dass sicher daraus
gefolgert werden darf: in Cluny war man entrüstet über die Sache,
musste man es sein; deutlich blickt dies bei dem Schriftsteller durch:
er legt ohne weiteres gleich allen praesules und episcopi dieselbe
Anschauung bei4).
Ziehen wir die Andeutungen und Berichte zusammen, so scheint
sich folgender Hergang zu ergeben. Nach dem kinderlosen Tode Kaiser
Heinrichs II traten nach einigen Unordnungen die beiden verwandt-
*) Dass es bei dem Quedlinburger von Gisela beim Verzögern um einige
Tage heisst „divinitus iam praelecta" mag etwas von der Hofanschauung ent-
halten, die der Annalist von seiner Äbtissin und dem in Quedlinburg an-
wesenden Hofe erfuhr.
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Über die Krönung der Königin Gisela. 77
schafdich berechtigten Konrade in den Vordergrund, wobei Piligrim
zu dem jüngeren, Aribo zu dem alteren hielt (vgl. u. a. meine Thron-
folge in Forsch. XVIII S. 156). Gegen letzteren Hess sich von Aribos
Standpunkt nichts ausser seine unkanonische Ehe geltend machen; eine
Frage, in welcher der Mainzer Kirchenhirt bei Otto von Hammer-
stein nach strenger Auffassung Stellung genommen hatte. Er und wohl
anch andere Parteigenossen (die praesules und episcopi des Rodnlfus)
müssen wegen des Gegenstandes notwendig mit Konrad verhandelt haben ;
von Heinrichs Tod bis zur Wahl des neuen Königs verstrichen beinahe
zwei Monate. Aribos Lage war gepresst, zum Kandidaten seines Kölner
Rivalen konnte er nicht übergehen und sein eigener scheint in der Ehe-
sache zähen Widerstand entgegengesetzt, sich höchstens zu zweideutigen
Versprechungen herbeigelassen zu haben. Bei der Krönung wurde die Frage
brennend; wohl die kluniacenser Mönche erhoben laut die strengkirch-
liche Forderung (das waren die inferiores), der Mainzer selber sträubte
sich auch noch, Konrad aber blieb fest, Hess seine Gemahlin in die Stadt
kommen, die weltlichen Fürsten legten sich ins Mittel und bewogen
Aribo, die heilige Handlung vorzunehmen (ex consensu et petitione
principum), was er kanonisch desto leichter konnte, als kurz zuvor
Papst Benedikt VIII die unkanonische Ehe des Grafen von Hammer-
stein anerkannt hatte, hier also ein Präzedens von befugtester Seite
vorlag. Kirchlichem Rigorismus scheint Aribo überhaupt ziemlich fern-
gestanden zu sein und wegen einer politischen Frage hat z. B. Hein-
rich IV von Frankreich sein Heiligstes, seine Konfession abgelegt, für
welche er jahrelang blutig gerungen hatte. Und wie die Dinge lagen war
Giselas Ehe ebenso sehr politisch als kirchlich; sie verlieh ihrem Ge-
mahle den stärksten Familienrückhalt, sie war die Mutter des jungen
Herzogs von Schwaben, eine Schwestertochter des Königs von Burgund
und führte ihren Stammbaum bis auf Karl den Grossen. Die klerikalen
Einwände gegen die Ehe hatten ursprünglich überhaupt wohl politischen
Hintergrund und zwar zu Gunsten Heinrichs II gegen Konrad (Ranke,
Weltg. YII S. 132 f.), also von einer Seite, deren Anschauungen Aribo
nicht nur nicht teilte, sondern zu denen er vielfach in Widerspruch
stand. Überdies war die Verwandtschaft der beiden Gatten eine so
weitläufige, dass man selbst von kirchlicher Seite schwanken konnte,
um wie viel mehr musste sie den meisten Laien gleichgültig erscheinen.
Man sieht, eine Menge von Gründen lassen sich für den dargelegten
Hergang anführen, abgesehen davon, dass wir uns mit der unwandel-
baren Nachricht der Quedlinburger Annalen abfinden müssen.
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78 J. v. Pflugk-Harttung
Erscheint nun obige Erzählung als die wahrscheinlichste, so er-
giebt sich auch leicht der kölnische Kirchensegen. Piligrim sah sich
überholt; er trug den Verhältnissen Rechnung und wünschte einzulenken,
zugleich aber für sich noch soviel dem Mainzer gegenüber zu retten als
möglich. Da bot sich seine Haltung von selbst : ihn beeinträchtigte kein
Palliumverbot, er befand sich im Vollgenusse seiner geistlichen Ehren
und Würden, war päpstlicher Bibliothekar, d. h. zugleich natürlicher
Vertreter Roms. Der Sachlage gemäss und nach Wipos Worten ist
man sich wechselseitig entgegengekommen. Im Dome von Köln empfing
Gisela von Piligrim den Segen; es war ein wesentlich kirchlicher Vor-
gang. Die glänzendere Feier fand in Mainz vor versammeltem Volke statt,
von ihr berichten der Quedlinburger und Wipo ausführlicher; der fromme
Mönch von Reichenau verzeichnete nur den kirchlichen Akt und auch
Wipo erwähnte ihn beiläufig. Auf diese Art würde die ungewöhnliche
Sachlage den ungewöhnlichen Hergang erklären und das Gefüge der
Quellen ohne Zwang in einander passen.
Bresslau ist ihm indessen in seinen Jahrbüchern des deutschen
Reiches unter Konrad II in einem besonderen Exkurse (I S. 351, 352)
entgegengetreten, und zwar zu Gunsten einer einseitigen Krönung in
Köln. Er schloss sich damit der bislang herrschenden Auffassung an,
die man beibehielt, bis Ranke ihr eine andere Wendung gab, indem er
meine Ausführung in einer längeren Anmerkung bekräftigte (S. 137
Anm. 2). Er lässt den Quedlinburger Annalen gemäss, Gisela durch
den Erzbischof von Mainz einsegnen und krönen und sie dann „nach
einiger Zeit" „auch von dem Erzbischofe Piligrim von Köln in dessen
Metropole einsegnen".
Unter solchen Umständen lag es nahe, die Frage neu zu er-
örtern. Doch bedarf es noch einer Prüfung der Einwendungen Bress-
laus. Ich unterziehe mich ihr; denn erst durch sie vermag der posi-
tive Teil meiner Untersuchung Halt zu gewinnen.
Bresslau bemerkt: „H. sucht die Erzählung der Ann. Quedl. zu
verteidigen. Ich folge dem Gange seiner Ausführungen nicht, sondern
beschränke mich auf eine sehr kurze Widerlegung der wichtigsten von
seinen Argumenten". Gegen diese Art der Widerlegung wird niemand
etwas einzuwenden haben, wenn sie beweisend ist, und ebensowenig da-
gegen, dass nur die „wichtigsten" Punkte herausgehoben werden, weil
damit die unwichtigen von selber fallen. Mein wichtigstes Argument
stützt sich, wie B. selber andeutet, auf den Quedlinburger Bericht. Man
erwartet deshalb auch in erster Linie dessen Widerlegung. Aber mit
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Über die Krönung der Königin Gisela. 79
keinem Wort ist in dem Exkurse von ihm die Rede. Nur gelegentlich
hiess es vorne S. 28 Anm. 1 : „Die Angabe der Ann. Quedl., dass Gisela
zu Mainz von Aribo gekrönt sei, verwerfe ich mit allen Neueren, und den
Versuch Harttungs, sie zu verteidigen, halte ich für verfehlt0. Das
ist, wie jeder sieht, kein Gegenbeweis, sondern eine aasgesprochene per-
sonliche Meinung.
Im Übrigen sollen Folgendes die „wichtigsten Argumente14 sein:
1) „H. sieht die Nachricht des Rod. Glab., dass Konrad ein Ver-
sprechen gegeben habe, sich von Gisela scheiden zu lassen, als erwiesen
an. Dass sie das nicht ist, haben wir oben dargethan0. — Letzteres
bleibt fraglich, wie ich in meinen „Untersuchungen41 erhärten werde
und ersteres ist nicht richtig; mein Satz S. 31 lautet: „dass Konrad
sich auf zweideutige Versprechen (einer Scheidung) eingelassen, ist
wahrscheinlich0.
2) „Aribo war, welches auch seine Motive zuerst gewesen sein
mögen, durch sein Vorgehen gegen Irmgard prinzipiell engagiert0. Wir
haben bereits auf die politische Lage Aribos verwiesen. Dadurch, dass
Papst Benedikt die Ehe Irmgards anerkannte, war für den Erzbischof
der Schritt gethan ; er brauchte nicht päpstlicher zu sein, als der Papst.
— „Wie hätte, wenn A. kein Gegner der Ehe Konrads war, der Neid
niedriger stehender Personen ihn mehrere Tage hindern können, die
Krönung zu vollziehen? die Anschauung der Kluniacenser, an die H.
denkt, waren für ihn gewiss nicht massgebend47. Wo habe ich behauptet,
dass Aribo kein Gegner der Ehe Konrads gewesen? S. 31, 32 handelte
ich ausdrücklich davon, sage sogar, die Möglichkeit sei zuzugeben, dass
Aribo auch oder gar vornehmlich jene Bedingung der Scheidung ge-
stellt haben mag. Dass unabhängig von ihm oder sonst einem Bischöfe
auch die Kluniacenser die Forderung erhoben, beweist Rodulf Glaber
undWipo in seinem ,quorundam hominum invidia quae saepe ab infe-
rioribus fumigat ad superiores0 . Zu diesen Worten sagt nun B. freilich
„war nicht in der That das Verhältnis Aribos zu dem Königspaar das
eines inferior zu superiores0. Der Plural (und nicht Singular) „quo-
randam hominum0, „saepe0, „fumigat0 : damit sollte auf den ersten Mann
im Reiche gezielt sein ? Zudem : im Satze vorher stellt B. selbst Aribo
dem „Neid niedriger stehender Personen u gegenüber.
3) „Nach H. soll nicht sowohl Aribo, als die streng kirchliche
Partei der Kluniacenser Giselas Krönung bekämpft haben; undenkbar
erscheine es, dass der König ihm ein Versprechen gegeben und gleich
nach der Wahl gebrochen habe. Das letztere ist ganz richtig und
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80 J v. Pflugk-Harttuug
deshalb glaube ich an ein solches Versprechen überhaupt nicht. Aber
ebenso undenkbar ist ein solches Versprechen an die Kluniacenser ; die
wollten wahrscheinlich K. überhaupt nicht wählen und fügten sich erst
dem fait accompli" . Dass die streng kirchliche Partei der Kluniacenser
Giselas Krönung bekämpft hat, daran ist gar nicht zu zweifeln; es ergiebt
sich aus dem Sachverhalte, aus Rod. Glab., aus Wipo und der An-
wesenheit des Abtes von Cluny in Mainz. Ein Versprechen ist aus-
drücklich überliefert.
4) „H. beruft sich auf die Urkunde St. 1854 vom 11. Sept., in
der Gisela bereits regina heisst. Wie Ficker, Beitr. I, 114, 177 be-
merkt, bezieht sich das Datum offenbar auf die Handlung, nicht auf die
Beurkundung". Dort dreht es sich eben um den Ausdruck regina.
Da Ficker nach bisheriger Auffassung als sicher ahnahm, Gisela sei
erst 14 Tage später in Köln gekrönt und führe erst von nun an den
Titel, so wusste er sich nicht anders zu helfen, als dass er die Hand-
lung innerhalb dreier Tage nach der Wahl stattfinden liess, die Nieder-
schrift der Urkunde erst 10 Tage später, aber mit dem Datum der
Handlung, also um 10 Tage zurückdatiert. Ficker suchte also den
Inhalt mit dem Datum zu einen, so weit er eben vermochte. Er ver-
fahrt, fast selber zweifelnd, sehr vorsichtig, indem er sagte: „die-
selbe Annahme wird dadurch nahegelegt". Sobald die Krönung schon
in Mainz geschah, sind Fickers Aushilfen nicht nötig, stimmen Inhalt
und Datum, ist gar keine Schwierigkeit vorhanden. Bresslau selber
benutzte übrigens S. 34 die Urkunde richtig zum 11. September.
5) „Die Auslegung der Stelle Wipo Kap 2, dahin, dass Wipo
selbst eine Krönung in Mainz annehme, wovon er kein Wort sagt, ist
völlig gezwungen und willkürlich". Das ist Behauptung und kein Be-
weis, wie in der Frage der Quedlinburger Annalen. Man vermag sich
leicht vom Gegenteile zu überzeugen; es ist auch Ranke S. 138 meiner
Auffassung beigetreten, indem er erörtert: „Der hier wohlunterrichtete
Quedlinburger Annalist und der überhaupt gut unterrichtete Wipo,
der nur den Ort der Krönungsfeier und die Person des Erzbischofs
verschweigt, stimmen auch darin überein, dass Gisela bereits wenige
Tage nach ihrem Gemahl gekrönt worden*4.
6) „Wenn die Königin bei Konrads Krönung gar nicht in Mainz
war und am Tage nach ihrer Ankunft sofort gekrönt wurde, wie kann
Wipo sagen: „per aliquot diesa consecratione sua impediebatur" .
Musste denn aber die Königin überhaupt in Mainz sein, um ihre Krö-
nung einige Tage verschoben zu sehen? Sie konnte ja in der Nähe
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Über die Krönung der Königin Gisela. 81
weilen, etwa in der nur 2 Meilen entfernten Pfalz von Ingelheim. Da-
mit fallt auch B.'s nächster Vorwurf, dass die Königin bei den Hof-
ernennangen hervorragenden Anteil genommen habe: auf schnellem Bosse
konnte der Bote in einer Stunde nach Ingelheim kommen ; noch schneller,
wenn Gisela sich etwa in der Vorstadt oder in einem Gehöft bei Mainz
aufhielt. Vieles wird ausserdem vorher beraten gewesen sein. Ferner
meint B., ich lasse die Königin gleich nach der Krönung abreisen, in
der Besorgnis, Aribo zu lästig zu werden. Beweisend ist hier die auch
vonBresslau verwendete Urkunde des 11. September, welche bereits von
Ingelheim datiert worden; dass die ungewöhnlich zahlreichen Volksmassen
für das damals noch nicht sehr umfangreiche Mainz eine Last waren,
bedarf keiner Erörterung. Schliesslich sagt B. noch, ausser mir würde
schwerlich jemand an die Hast der sich drängenden Ereignisse glauben.
Hier reden eben Thatsachen und ausser mir glauben noch andere
daran, z. B. Ranke, welcher äusserte: „Konrad musste Alles an einer
möglichst schleunigen Erledigung dieser Angelegenheit liegen".
7) Bresslau spricht nun von der zweiten Konsecration Giselas.
Das Gesagte ist bereits durch meine frühere und diesmalige Darstellung
erledigt.
Zum Schlüsse glaube ich meinen zu dürfen, dass B.'s Erörterun-
gen das Schwergewicht der entgegenstehenden Quellen keineswegs be-
seitigen, dass wir dieselben hier, wie sonst ohne vorgefasste Meinung
benutzen müssen, dass Ranke und ich dies gethan haben5).
»°3fl€°«
Das Conceptbuch des Rudolf Losse.
Von J. Priesaek und J. Schwabs in Göttingen.
Über das im Grossherzoglich -Hessischen Staatsarchiv zu Darm-
stadt befindliche sog. Conceptbuch des Rudolf Losse, Trierischen Offizials,
späteren Mainzer Dekans und Rats Karls IV. '), welches Böhmer dort
wieder auffand, machte die erste Mitteilung Ficker in seiner Unter-
suchung Zur Geschichte des Kurvereins zu Rense in den Wiener Sitzungs-
9) Gerade als ich die letzte Revision absenden will, geht mir zu: W.
Maarenbrecher, Gesch. der deutschen Königswahlen, der sich S. 95 ebenfalls
für die Krönung in Mainz entscheidet. Zu dem doppelten Akt (Weihe in
Köln) sieht er keinen Grund. Näheres hierüber in meinen Untersuchungen
zur Gesch. Konrads II Nr. 2.
') Vgl. über ihn Joannis Rer. Mogunt. Scr. II, 301.
Wettd. Zeitachr. f. Gesch. n. Komi VIII, L 6
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82 J. Priesack und J. Schwalm
berichten XI, Jahrgang 1853 S. 679, und darauf Böhmer im Jahrbach
für vaterländische Geschichte I (Wien 1861) S. 207.
Die Handschrift wurde uns von der Grossherzoglichen Archivver-
waltung in zuvorkommendster Weise auf längere Zeit zur Benutzung
auf der Göttinger Universitätsbibliothek überlassen, wofür wir hier
unsern öffentlichen Dank aussprechen. Sie enthält die Papiere Losses,
in einem Bande gesammelt. Derselbe bestand aus 191 2), gegenwärtig
teilweise losgelösten Quartblättern, mit alter Paginierung, von denen
jedoch jetzt 31 fehlen, durchweg von Papier, nur sechs Pergamentblätter
sind eingefügt. Es sind in buntem Durcheinander Originale (resp. Origi-
nalcopien), Abschriften und Entwürfe des verschiedensten Inhalts. Er
umfasst die gesamte Thätigkeit dieses vertrauten Beamten Balduins, der
wiederholt die Sache des Erzbischofs an der Kurie zu vertreten hatte
und zeitweilig auch als Bevollmächtigter Karls IV. fungierte. Neben deu
wichtigen auf die politischen Ereignisse im Reich und die Stellung
Balduins zu Kaiser und Papst bezüglichen Aktenstücken und Korrespon-
denzen, die jetzt durchweg im Druck vorliegen, ünden sich die Akten
geistlicher Prozesse, Urkunden, Erlasse etc., welche geistliche und welt-
liche Verwaltungssachen der Trierer Diözese betreffen, und endlich zahl-
reiche, Losses Privatangelegenheiten enthaltende Aktenstücke. Alles das
ist willkürlich, ohne jede zeitliche Ordnung oder innern Zusammenhang
zu einem Bande zusammengeheftet; manchmal sind verschiedene Stücke,
welche auf Folioblätter geschrieben sind, in einander gelegt, so dass
z. B. der in Böhmers Acta imperii sei. Nr. 1049 gedruckte Vertrags-
entwurf in unserm Bande auf Fol. 79' beginnt, Fol. 86 fortfährt und
auf Fol. 79 schliesst. Der leere Raum, den solche Blätter hatten, ist
dann später zu anderen Eintragungen benutzt worden3). Die so ge-
sammelten Stücke sind z. T. von Losses Hand mit Überschriften versehen*).
Die amtliche Thätigkeit Losses, der die meisten Stücke entstam-
men, begann wohl nicht vor 1330. Zwischen jenen eingestreut finden
sich aber viele Abschriften von Urkunden älteren Datums, die dem Samm-
ler irgend welches Interesse boten, so Breven der Päpste Bonifaz' VIII. und
Benedicts XI. für geistliche Orden (Fol. 9'. 99'), der Brief Balduins an
Friedrich von Sizilien (Fol. 3) und anderes; als das wichtigste ist zu
s) Nicht 190 ; Fol. 102 ist doppelt gezählt.
*) Die Bezeichnung „Conceptbuch" ist daher nicht ganz korrekt, man
kann nur von den gesammelten Papieren Losses sprechen.
*) Vgl. Fol. 77 : Procuratorium meum ; Fol. 91 : Instrumentum
protestationum poet deiectionem meam a praebenda Erfordiensi.
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Das Conceptbuch des Rudolf Losse. 83
nennen die Sammlung der päpstlichen Erlasse für den Kardinallegaten
für Toscien von 1326 (Fol. 33—44) 5). Das älteste dieser Stacke ist
die Copie einer Urkunde Erzbischof Heinrichs von Vinstingen von 1276
Apr. 7 (Görz, Reg. S. 53). — Fälschlich nennt Irmer (Die Romfahrt K.
Heinrichs VII. im Bildercyclus des Cod. Bald. Trev. S. VI) und durch ihn
irrgefuhrt Lamprecht (Deutsches Wirtschaftsleben im Mittelalter II, 688)
die Hs. ein Copiar, welches „mit wenigen Ausnahmen lediglich die
Mainz betreffenden Urkunden Balduins aus der Zeit seiner streitigen
Wahl zum Mainzer Erzbischof umfasst". Vielmehr haben auf Mainz
Bezug nur die für die Geschichte des Verzichtes Balduins auf Mainz
wertvollen Korrespondenzen und Akten aus den Jahren 1336 und 1337,
alle übrigen Stücke aus dieser Zeit, soweit nicht Privatangelegenheiten
Losses, betreffen lediglich die Trierer Diözese. Erst aus den letzten
Lebensjahren Losses, der, obwohl seit 1346 Dekan von Mainz, bis zu
Baldnins Tode in dessen Diensten verblieb6), und noch 1354 in Mainz
nicht zugelassen war7), enthält seine Sammlung Angelegenheiten der
Mainzer Kirche8).
Von einer Hand des 16. Jahrhunderts sind in die Hs. ebenso
Überschriften und vereinzelte Randbemerkungen eingetragen. Jüngst
haben dann die Blätter eine neue Paginierung erhalten. Wir fügen aber
die alten Seitenzahlen in Klammern bei, da die Herausgeber nach der
alten Zählung citieren.
Benutzt ist die Sammlung Losses zu wiederholten Malen. Schon
ehe durch Böhmer auf dieselbe aufmerksam gemacht wurde, verwendete
sie Holzer für seine Schrift: De proepiscopis Trevirensibus (Coblenz 1845),
der ebenso irrtümlich wie Irmer sie als 'Balduini regestarum Codex' be-
zeichnete. Sodann Böhmer und Ficker für die genannten Publikationen
(W. S. B. u. Jahrb.) und für die Acta imperii selecta. Eine* Abschrift
Fickers ist auch abgedruckt bei v. Weech, Ludwig der Baier und
Johann von Böhmen S. 130 ff. Dominicus lagen für sein Werk Ab-
schriften der wichtigeren Briefe vor. Auszüge aus der Hs. benutzte
5) Auch von dem anderweitig bekannten Entwurf der Schenkung Tus-
cien8 an den Papst durch K. Albrecht (vgl. die Anmerkung zu Böhmer Acta
imp. sei. Nr. 1039) findet sich hier eine Abschrift (Fol. 130).
«) Folio 127 hat noch aus 1353 eine Urk. für Balduin. — Vgl. dazu
Lamprecht, DW. Bd. 3, 483,i, 484,5, 486,io,»o, 488,ao; 1350. — D. Red.
^ Vgl. Regesten Karls IV. S. 142, Nr. 1794. — Vgl. auch Lamprecht,
DW. Bd. 3, 227,», 1364 §ept. 20. — D. Red.
«) FoL 45—50.
6*
Digitized by VjOOQIC
84 J- Priesack und J. Schwalm
Görz für die Regesten der Erzb. von Trier. Eine sorgfältige Berück-
sichtigung weist der zweite Band von Müllers "Kampf Ludwigs des Baiern'
auf. Fast erschöpfend für die Reichsgeschichte ist die Ausnutzung bei
Winkelmann Acta imperii inedita Bd. IL
In dieser Hs. des Darmstädter Archivs erkannte nun Böhmer
den lange verschollenen9) 'Codex MS. in archiv. eccl. coli. S. Andreae
Wormatiae', aus welchem Würdtwein eine Anzahl von Stücken in den
Nova subsidia dipl. und in den Acta acad. Palatina Bd. YI veröffentlicht
hatte. Viel früher schon war ein anderes Stück von Schannat in seiner
Hist. ep. Format. II, ein weiteres von demselben abgeschriebenes Stück
bei Hartzheim, Concilia Germaniae Bd. IV abgedruckt. Die Identität
des Losse'schen Sammelbandes mit diesem Codex ergiebt sich aus der
Vergleichung der Würdtwein'schen Drucke mit dem Text unserer Hs.
trotz einiger auffallender Differenzen als völlig zweifellos. Die Drucke
zeigen allerdings zahlreiche unwesentliche Änderungen und Auslassungen,
öfters starke Kürzungen des Textes. Dieselben vermögen aber in keiner
Weise die Herkunft aus der Lossehs. zweifelhaft zu machen, bisweilen
finden sie gerade ihre Erklärung in der Hs. So steht bei N. S. XIII,
46 zu dem 'Wormaciensis' des Originals von der Hand des 16. Jahr-
hunderts die Glosse 'eps Worm Salamannus'; aus dieser hat Würdt-
wein den Namen aufgenommen. Einen sehr deutlichen Beweis liefert
das schon oben erwähnte Stück auf Fol. 79', 86 und 79. Würdtwein
(N. S. XII, 60) fügt mit Übergehung des auf Fol. 86 stehenden Ab-
satzes den Schluss auf Fol. 79 unmittelbar an Fol. 79' an. Daraus
erklären sich alsdann die weiteren Änderungen. Die wenigen erheb-
licheren Abweichungen bezw. Zusätze10) sind demnach auf Rechnung
■) Vgl. die Bemerkung in der Vorrede zu den Regesten Ludwigs des
Baiern S. XIV.
10) Wir geben dieselben hier unter Zugrundelegung der Drucke bei
Böhmer und Winkelmann. — N. S.'IX, 41: 'Datum Spirae' ist Zusatz Würdt-
wein». — N. S: XI, 52. W. Nr. 1108: '1314' ist Zusatz. — N. S. XIH, 46
unvollständig. B. Nr. 1046 Zeile 35 : statt des Satzes 'et eos — Romana' steht :
asserens praedictos praelatos eos mittentes esse conspiratos cum dicto domino
Ludovico contra Romanam ecclesiam ; Z. 38 'pacem' statt 'pecuniam'. — N. S.
XII, 60. B. Nr. 1049, S. 745 Z. 6 'Et ut praefato' bis Z. 4 v. u. 'Treverensem'
(= Fol. 86 der Lossehs.) fehlt Statt dessen Würdtwein : 'Et ut magis caveatur
eidem archiepiscopo super premissis' etc. ; Z. 3 v. u. : 'ac nos per fideiussores
in solidum rite et legitime obligamus'; S. 746, Z. 10 'sigillum nostrum regium
una cum sigillo praefati Domini Archiepiscopi praesentibus litteris' etc. —
— Act. Palat VI, 346. B. Nr. 1050, S. 746, Z. 1 v. u. : 'bestediget han an
iren briefen, die sie darober han gegeben'.
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bas Conceptbuch de« tludolf tossö. 8&
Würdtweins zu setzen, und vielleicht auch Schannats, da aus einer
Mitteilung des Darmstädter Archivars Baur in Friedemanns Zeitschrift
für die Archive Deutschlands I (1846) S. 70 wohl der Schluss erlaubt
ist, dass Würdtwein die betreffenden Stücke nicht dem Codex selbst,
sondern dem Nachlasse Schannats entnommen hat. Andere Stücke
(X. S. I, 56 und XI, 62), welche nach Würdtweins Angabe ebenfalls
dem genannten Codex entstammen, finden sich in der Sammlung Losses
Dicht mehr vor ; sie werden auf jetzt verloren gegangenen Blättern der-
selben gestanden haben. Desgleichen ist von den drei zusammengehörigen
Stücken bei Hartzheim a. a. 0. nur noch das letzte in dem Lossebande
vorhanden n). Dagegen findet sich ein weiteres Stück (N. S. XII, 64),
Ober dessen Herkunft Würdtwein keine Angabe macht, ebenfalls in den
Papieren Losses (Fol. 4) und dürfte aus diesen entnommen sein.
Erst nach Beendigung des nachfolgenden Verzeichnisses kam den
Verfassern durch die Güte des Grossherzogl. Staatsarchivars Herrn
Dr. Schenk von Schweinsberg ein im Archiv zu Darmstadt befindlicher
Index zu der Losse'schen Sammlung zu Gesicht. Derselbe ist schon vor
längerer Zeit angefertigt. Er giebt zu den (gegenwärtig noch unge-
druckten) für die politische Geschichte wertlosen Stücken (Privatange-
legenheiten, Verwaltungssachen etc. betr.) teilweise sehr genaue Regesten,
während er die für die Reichsgeschichte wichtigen, sowohl die Original-
briefe als die Entwürfe und Abschriften, meist nur kurz und fehlerhaft
verzeichnet. Nachweise von Drucken fehlen ganz, doch enthält er viel-
fach Verweise auf das Balduineum und das Coblenzer Archiv. Es er-
gab sich, dass es dieser Index ist, dessen Angaben Görz wörtlich in
seine Regesten aufgenommen hat **).
Bei der Anfertigung jenes Index scheinen mehrere Blätter gefehlt
za haben, die jetzt lose einliegen; es sind die von Böhmer und Ficker
abgeschriebenen Fol. 69 (73) und 100 (111), während Fol. 52 13) an
unrichtiger Stelle [nach Fol. 49 (50)] mit der Bezeichnung 'Sine pag'.
eingereiht ist. Vermutlich hat auch das von Kopp nach einer Ab-
schrift Fickers in den Geschichtsblättern aus der Schweiz II, 113
(1856) veröffentlichte Aktenstück, eine für die Kurfürsten bestimmte
Aufzeichnung der Abmachungen von Trausnitz, ebenfalls auf einem los-
gelösten Blatte unserer Hs. gestanden, welches jetzt nicht mehr vor-
") Das Datum 1338 ist auch hier Zusatz Schannats bezw. des Her-
ausgebers.
") Mit der Bezeichnung: 'Extr. aus Darmstadt'.
13) Auch dieses von Ficker abgeschrieben.
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86 Jt triesack und J. Schwalm
handen ist. Professor Ficker erinnert sich, wie er Professor Weiland
mitteilt, jetzt nicht mehr, welcher Handschrift er das Stück entnommen
hat, zweifelt aber nicht daran, dass es nur die Handschrift Losses ge-
wesen sein kann.
Inhaltsverzeichnis.
Abkürzungen: B — Böhmer, Acta imp. selecta; Görz - Görz, Begeaten der Erzbischöfe von
Trier; NS = Würdtwein, Nova subsidia diploroatica; W — Winkelmann, Acta imperii ine-
dita Bd. II; WSB r= Sitzungsberichte der Wiener Akademie.
2' (2') Schreiben an Benedict XII = NS. IX, 41, s. Müller, Kampf
Ludwigs des Baiern H, 594, vgl. Ficker in WSB. XI, 688 u. 699 Nr. 1. —
3 (3) Balduin an Friedrich von Sicilien (1313—18) = W. Nr. 1108; NS. Xr,
52. — Willelmus de Bergcueny Kanzler von Oxford, literae testimon. pro
doctor. in theol. 1344, 10. Kai. Mai. — 3' (3') auf Fol. 3 (3) zurückgehend,
Baldemar von Odinbach als Amtmann bestellt, Trier 133 . . die Barbare. —
4 (4) Gerlach von Nassau für Trier 1340 Freitag vor Urban (Concept zu
Balduineum Kesselst, p. 321) = NS. XII, 64. — Balduiu Vollmacht für Ger-
wicus ep. Balesensis 1347 = Holzer, De proepiscopis Trev. 42; Görz S. 87.
— 4' (4') Die Elf Landfriedensrichter für Balduin 1345 = W. Nr. 1158 und
NS. XII, 72. — Gerlach von Nassau Lehnbrief 1340 Freit, vor Urban, vgl.
Dominicus S. 411 3. — 5 (5) Clemens VI. an Elisabeth von Thüringen Indul-
genz. a. pont. 6, 7. Kai. Nov., vgl. Schmidt, Päpstliche Urkunden und Re-
gesten I, (Geschichts- Quellen der Provinz Sachsen XXI) S. 379, Nr. 144. —
Clemens VI. an Balduin, die Äbte von Fulda und Würzburg, überträgt dem
R. Losse auf Empfehlung des Königs Johann das Decanat und die Pfrün-
den, welche der Erzbischof Gerlach gehabt hatte; a. pont. 4, 8. Kai.
Mai. — 6' (6') und 6 (6) Informatio juris für Losse. — 7' (7') ähnliches
Stück. — 8 (8) Gebehardus vicarius appelliert vor Balduin und den päpst-
lichen Deputirten Nicolaus de Lapide und Joh. von Wartinberg gegen seine
Absetzung. — 9' (9') Transsumt eines Breve Benedicts XI. für den Prediger-
orden 1304 Juli 16. — 10 (10) Zwei Erlasse Gerlachs von Mainz für Losse
1353, 15. Kai. Mai. — Mainzer Geistlicher an Losse = W. Nr. 1187. —
11 (11) Klageschrift pro requirendo remedio contra impetuosum et iniuriosum
laicorum Magunt. insultum. (Vos venerabiles patres et domini'. — 12 (12)
Verhandlung vor dem Official von Trier in Sachen einiger Trierer Schöffen.
— 13 (13) Libellus Rodolfi Losse contra monachos in Hersfeld. — 13' (13')
Ego Ro. dictus L. can. eccl. Nuenburg. notum facio etc. 1343 Aug. 22. —
14 (14) Joh. von Verden an Dytmar (1338) — B. Nr. 1046; NS. XIH, 46
unvollst., vgl. Dominicus S. 353*. — 15(15) Ludwig von Vianden für Balduin
(1339) = B. Nr. 1048. — - Erlass Balduins über die Feier verschiedener Fest-
tage (ohne Datum) = Hartzheim, Concilia Germaniae IV, 320; Blattau, Stat
synod. Trev. I, 166, s. auch Dominicus S. 426». — 16 (16) Balduin an Bene-
dict XII. über Rense = WSB. XI, 708 Nr. 5. — 17 (17)— 31 (31) Procura-
torien Balduins in Sache der Klage Salmanns von Worms (1346) = Schan-
nat, hist. ep. Worm. II, 168 ff. Nr. 195 in Auszügen; s. Müller, Kampf Lud-
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t)as Concepttmch des Rudolf Losse. 8?
wigs des Baiern II, 109 ff. — 33 (33) — 44 (44) 18 Briefe Johanns XXII. in
Sachen der Legation des Cardinais Joh. de S. Theodoro in Tuscien 1326,
s. B. zu Nr. 1039; 2 davon gedruckt W. Nr. 1128. 1129, vgl. die Drucke aus
den Originalen: Nr. 1128 unvollständig (attendentes — compescendi) b. Ray-
nald 1326 § 1, Nr. 1129 bei Theiner, Cod. dominii temporalis I, 542. —
45 (46)— 50 (öl) In causa cleri Alamannie gegen päpstliche Zehnten, s. B. zu
Nr. 1039; davon gedruckt: 45 (46) W. Nr. 1182; 46 (47) — 49 (50) W. Nr.
1181. — 49* (50') Fortsetzung 50 (51) unten: Ordinacio capituli Magunt. anno
fiO, s. W. zu Nr. 1181. — 52 (52) Balduin an den B. von Metz (1337) =
B. Nr. 1043, s. Dominicus S. 341*. — 52' (52') Zusatz zu diesem Stück, der
bei B. fehlt1). — - 53 (54) Dietrich de Duna verkauft ein Gut, das er von
Balduin zu Lehen hat pro 200 libris, grosso Thuronensium antiquo pro 15
denariis computato, s. a. Dec. 1. — 53' (54') Balduiu Absolutionsbrief 1338
Dec. 4, Görz S. 81. — Johann von Sponheim Weingeschäft mit einem Juden
1338 Dec. 5. — Litere consecrationis altaris in eccl. S. Paulini Trev. Daniel
ep. Met. vicegerens Balduini etc. 1321 dorn. prox. post divis. apost., vgl. Holzer,
De proepiscopis Trev. 30. — 54' (55') mit Forts, auf 54 (55) Processus contra
Hartmannum Vicedominum. Iudices Mag. sedis in Erford. Dat. Magunt. 1361,
17 Kai. Mai. — 55(56) Balduins Vertrag mit Pfalzgraf Rudolf (1338) = W. Nr.
1166; Acta Palat. VI, 348, vgl. Regesten der Pfalzgrafen am Rhein 130 Nr. 2176.
—55' (56') Programm für Kirchenvisitation = W. Nr. 1149. — Theodericus dictus
Meynevelde 1340 die Lucie. — Officialis Trev. 1340 vig. omn. sanct., s. W.
ra Nr. 1149. — 56 (57) Clemens VI. an Karl IV. in Sachen des Bistums
Cambrai 1349 = W. Nr. 1168. — 56' (57') Losse an Balduin in der gleichen
Angelegenheit (1350) = W. Nr. 1178. — 57 (58) Richm. vom Hain an Losse
Verkauf von Gütern 1344 Dienstag vor Elisabeth. — 57' (58') Heinrich von
Slath. canonicus . . 1345 März 7. — König Johann an seine Gesandten am
päpstlichen Hofe (1345) — B. Nr. 1052; Jahrb. für vaterländ. Gesch. S. 207 2).
— 58 (59) vermutlich Anfänge von Breven u. ä. — 58' (59') Balduin an
Karl IV. in Sachen des Bistums Cambrai (1349) = W. Nr. 1169. — 59 (60)
Consilinm iuris über Zehnten, unvollständig. — 59' (60') In causa decanatus
Magunt. — 60 (64) Rudolf Losse als Bevollmächtigter Balduins und ein Be-
1) Wir geben einige Korrekturen au dem Abdruck bei B. und den Zusatz. Die
im folgenden eingeklammerten Worte sind Zusätze, welche in B. als solche nicht bezeichnet
sind. S. 737 Zeile 4 (et magistri — cardinalis); Z 7 valde durchstrichen, dafür magnus et;
Z. 10 papae qui sunt Mogunt durchstrichen; Z. 11 temporibns (et sepius super multis); —
an die Stelle des durchstrichenen Satzes ist der Znsatz auf Fol. 52' zu setzen: et primo
qnod fecimus conspirationem et coniurationem de novo cum capitulo Maguntino contra ro-
mana ecclesiam fortiorem prima. Item quod tractaverimus et habere voluerimus pacta et
secnritates de amministratione per noe spiritualiter temporaliter ac de alienationibus et
qnesitis per nos pro ecclesia Maguntina et quod illa feruntur (?) esse servanda a (V)
qnod praedictis nunciis securitatem personarum suarum fatere noluerimus nisi usque ad
ftttom pentheeoites. — Z. IG essent (et est); Z. 22 (nos excusent — sinistre); Z. 35 (et in-
primatis — diligencius); Z. 42 (instanter); S. 738 Z. 2 usque — cardinalis durchstrichen,
■tatt dessen (quousque literam dioti domini Anibaldi vidimus qne hoc continebat; Z. 11 de
(Maguncia a) dictis.
2) Der Brief trägt von der Hand des 16. Jahrhunderts die Oberschrift: In causa
Ludovici Bavari regit scribit Bald, quaedam secreta suis in curia roraaua. Daher bei
Dominien* S. 444 irrtümlich als Brief Balduins bezeichnet.
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88 J. Prieaack und i. Schwalm
vollmächtigter Karls IV. verkundigen eine Absolution für die Anhänger Lud-
wigs des Baiern. — Von derselben Hand 60' (64') Karl IV. für Hermann
Losse (1349) = W. Nr. 734. — 61 (65) Walram von Lützelburg in Sachen
des Bistums Cambrai (1350) = W. Nr. 1177. — 62 (66) Clemens VI. an den
Koblenzer Klerus in Privatangelegenheiten eines Geistlichen, a. pont. 1, 6.
Non. Jul. — 63 (67) Informacio in causa Nicolai Tilmanni de Rodemacra
contra capitulum ecclesie Treverens. — 64 (68) Dietrich an die Gesandten
Balduins in Avignon (1336) = B. Nr. 1041, s. Dominicus S. 329*, wo genaue
Inhaltsangabe. — 65 (69) Rudolf Losse betr. sein Kanonikat in Cambrai 1349
= W. Nr. 1173. — 65' (69') Verabredung einer Zusammenkunft zwischen den
Kapiteln Köln und Trier, betreff Klagschrift an den Papst über Zehnten,
s. a. Mai 17. Vermutlich zusammenhängend mit Fol. 45 — 50 (46 — 51). —
66 (70) Eberhard de Osenbrucke als Procurator Balduins appelliert gegen
das Prozessverfahren des Erzb. Dynus von Genua gegen Balduin in dem
' Streit mit Salmann von Worms, da die Citation nach Avignon auf den 10.
Juli wegen der Kürze des anberaumten Termins für Balduin nicht verbind-
lich gewesen sei (1340?), s. Dominicus S. 3491; Müller, Kampf Ludwigs d.
B. II, 1128. — 67 (71) und 68 (72) Protokoll einer Verhandlung zwischen Losse
und Jutta von Etstete. Im Zusammenhang mit 54' (55'). — 69 (73) Nicolaus
an Losse (1336) = B. Nr. 1042. — 70 (74), 71 (75) und 75 (80), 76 (81)
Procuratorium des Chunradus dictus Prapech, rectoris eccles. parochial. in
Puhel dioc. Pataviens. in Sachen der Klage des Gerungus Hartmanni gegen
ihn. — 72 (76) — 74 (78) Instruction für Dytmar. — 77 (82) Notariatsin-
strument des Johannes de Crucenaco, dass Rudolf Losse Bevollmächtigte in
Beneficialangelegenheiten ernannt hat. Avignon 1335 Mai 1. Orig. auf Pergam.
mit Signum des Notars. — 78 (83), 78' (83'), Fortsetzung 87 (94) oben und
87' (94') oben Conradus de Esch von Balduin zum Burggrafen von Russenberg
bei Schoneck ernannt 1337 Juli 8. — 79 (84) links oben: Patriarch Petrus
von Jerusalem ernennt Nicolaus zum Bischof von Akkon 1344 Juni 18. Anfang
der Urk. fehlt. — links unten : Derselbe erteilt demselben die Erlaubnis, sein
Amt ausserhalb zu verwalten 1344 Juni 30, s. Dominicus S. 451*. — 79' (840
und 86 (93) und 79 (84) rechts Eduard von England für Balduin (1339) = B.
Nr. 1049; NS. XII, 60 unvollst. — 80 (85) und 85' (92') rechts mit dem vorig,
zusammenhäng., vgl. B. zu Nr. 1049 und Reg. Ludw. 265, 308 und 309. —
80' (85') und 81 (86) Copie einer Urkunde des Bischofs von Toui für Kloster
Schönfeld 1315 Sept. 4 bezw. 18. — 81 (86) unten: Weihebrief für den
Bischof von Akkon 1344 Juni 27 = Holzer, De proepiscopis Trev. 36; s.
Dominicus 451». Schluss fehlt. — 81' (86') und 84 (91) Ruprecht v. Virne-
burg trägt an Balduin mehrere Lehen auf 1339 Mittw. vor Barnabas. Das
Original bei Günther, Cod. dipl. Rhen. Mos. III, 396; vgl. auch Dominicus
391. — 82 (87) und 83 (90) Balduin bittet beim Papst um verschiedene In-
dulgenzen. — Von derselben Hand 83' (900 Karl IV. und Balduin an den
Papst (1348) = W. Nr. 710. — 84' (91') und 85 (92) Balduin an die Geist-
lichkeit seiner Diözese 1344 = W. Nr. 1157; vgl. Görz S. 85. — 85 (92)
unten, 85' (92'), 86' (93'), 87 (94) Mitte und 87' (94') unten Balduin für Prüm.
Schluss fehlt. — 88 (98) unten Balduin schenkt dem Praemonstr. Kloster in
Romerstorf ein Haus zu Koblenz in der Holzschuhergasse. 8. a., vgl. Görz
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bas Conccptbüch des ftudolf tost«. 89
S. 83 aua d. Orig. d. 1341 Sept 13. — 88* (980 und 88 (98) oben Jacob
Simonis Schöffe zu Trier für Balduin, Allodieo betreff. 1338 Nov. 7. —
89 (99) Instruktion für eine Kirchenvisitation, s. a. — 90 (100) Heinrich
Dekan der Marienkirche in Erfurt in Sachen der Kirche in Nyhusen. 1343
in vigil. omn. sanct. — 90/ (100*) Erlass des Trierer Offizials de beneficiis
non approbatis s. a. — v 91 (101) Instrumentum protestacionum post deiectio-
nem meam a prebenda Erfordiensi 1337 Juli 25. — 92 (102) Contra Mech-
tildim super racione reddenda betreff. Verwaltung der Güter von Losses
verstorbenem Bruder. — 92' (102') Johannes Prior des Karthäuserordens über
Empfang eines Erlasses des Kardinal Talayrand von 1347 Juni 25 betreff*
Recht zu absolvieren. 1347 Juli 10. — 93 (102!) Herren von Stein-Kallen-
fels für Balduin. 8. a. B. bezeichnet als pfleger der stifte zuo Mentze und
zuo Spüre. — 94 (103) Schlichtung zwischen Balduin und Oberwesel nach
Gewaltthatigkeiten gegen die Juden. Datum nicht lesbar. Vermutl. Concept
zu Hoefer, Auswahl ältest. Urk. in d. Spr. 317 Nr. 199 d. 1337 März 26,
vgl. auch Dominicus 404. — 95' (106') Kantor Gerhard von Frankfurt und
Magister Hermann von Mersberg an Dytmar über Losse. — Damit zusammen-
hangend: Gerhard an Dytmar (1338) = B. Nr. 1045. — 96 (107) betreff.
Angelegenheiten des Johanniterordens. — 96' (107') Pfalzgraf Rudolf an
Balduin (1338?) = B. Nr. 1050; Acta Palat. VI, 346, vgl. die fast ganz
übereinstimmende Urkunde Pfalzgraf Ruprechts von 1328 Apr. 14 bei Günther,
C. D. Rhen. Mos. HI, 255. — 97 (108) Der Trierer Kanoniker Nicolaus de
Pittinga richtet in einer Appellationsangelegenheit. — 98 (109) und 99 (110)
In8tructiones iuris. — 99' (110') Bonifaz VIII. an den Augustinerorden, a.
pont 4, 12. Kai. Febr. — 100 (111) Infrascripti articuli videntur esse pre-
jadiciales electoribus (i344) = v. Weech, Ludwig und Johann 130 f. —
lOtr* (111') dazu gehörig = v. Weech 133 f., s. die Korrekturen u. Bemer-
kungen bei Müller, Ludwig d. B. II, 331 ff. — 101 (112) Balduin für Karl IV.
1348 (d. i. 1349) = B. Nr. 1056; NS. XII, 74. — Damit im Zusammenhang
101' (112-) Karl IV. für Diedenhofen (1349), 2 Stücke = W. Nr. 721 u. 722,
s. Dominicus 5221. — 102 (113) u. 103 (114) oben Copia appellacionis tercio
interponende ab offic. Trever. a taxacione expensorum etc. 1351. — 103 (114)
unten Innoceriz VI. für Karl IV. 1361 = W. Nr. 1205; NS. XI, 72; s. B. zu
Nr. 1039. — 104 (115) Protokoll eines Vergleichs zwischen Losse und der
Mechtildi8 Lussin. Aussteller: Notar C. H. de Butzbach. Eisenach 1337
Febr. 24; vgl. ob. Fol. 92 (102). — 105 (116) Informacio iuris. — 106 (117)
Balduin an einen Kardinal (1337) = W. Nr. 1142; s. Dominicus 340». —
107 (118) Gerlacus berichtet aus Coblenz an Losse über seine Gespräche mit
den papstl. Legaten Guigo und Nicolaus, betreff, ihre Privatangelegenheiten
u. teilt mit, dass, bevor nicht der Zwist zwischen Heinrich u. Balduin beendigt
wäre, auf eine Erledigung ihrer Sache nicht zu hoffen sei. s. a. feria secunda
ante diem b. Jacobi (1337). — 108 (119) Informaciones pro danda differencia
sapra Walcpilliche. — 109 (120) Balduin macht eine Sühne zwischen den
Grafen von Veldenz und Dann 1338 Dienst, vor S. Galli, vgl. Görz S. 81 aus
dem Orig. — 109* (120') Abt u. Convent von Himmenrode verkaufen dem
Erzbischof das sogen. Bndelerhaus zu Trier. 1338 (d. i. 1339) Jan. 26; vgl.
Dominicus 41 7S aus d. Orig. — 110 (121) Copie eines Erlasses des Erzb.
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90 J. friesack und 3. Schwatm
Heinrich von Trier. 1276 Dienst, nach Ostern; vgl. Görz S. 63. — 111 (122)
— 124 (136) Processus de provisione occlesiae Linguonensi per papam. 1314.
— 126 (137) Karl IV. an die Grafen von Zollern. Bei Rense 1346 = B. Nr. 837.
— Balduin an Biberach. 1346 = B. Nr. 1054; vgl. Dominicus 457*. —
125' (137') Die Kurfürsten an den Papst über Rense = WSB. XI, 704 Nr. 4.
— 126 (138) und 130 (143) Clemens V. an den Patriarchen von Aglei 1308,
s. B. zu Nr. 1039. — 127 (140) und 128 (141) Petrus Cardinal-Biscbof von
Ostia und Probst der S. Martinkirche in Worms ernennt Balduin zu seinem
Procurator und zum Verwalter seiner Propstei und der damit vereinigten
Kirche in Boppard. s. a. vgl. Dominicus 585* nach dem Orig. d. 1353 Juli 9;
Görz S. 90. — 128' (141') Entsprechende Urk. Balduins. s. a. — 129 (142)
Mainzer Domkapitel an die Diözese zur Rechtfertigung (1334—1337) = W.
Nr. 1141; s. Müller, Ludwig d. B. II, 53. — 130 (143) K. Albrecht schenkt
Tuscien an den Papst, s. B. zu Nr. 1039 ; vgl. ähnliche Urk. aus dem Formel-
buch K. Albrechts im Archiv für Kunde Österreich. Geschichtsquell. II, 1,
236. — 131' (144') Ademar von Metz an Balduin (1348) = W. Nr. 1165. —
132 (145) Balduin für den Bischof Nicolaus von Akkon 1344 Aug. 20 = Holzer,
De proepisc. Trev. 37; Görz S. 85. — 133 (146) oben Balduin für Dechanei
zu Weilburg 1338 Juni 20; Görz S. 80. — Mitte derselbe für 2 Metzer
Geistliche 1338 Juni 29; ibid. — unten und 133' (146') oben derselbe für
einen Cleriker 1338 Juli 1 ; ibid. — 133' (146') Mitte derselbe für einen
Priester 1339 Apr. 30; Görz S. 81. — Absolution für einen Cleriker durch
den papstlichen Poenitentiar, a. pont. Benedict. 4, 8. Id. Aug. — 133' (146')
unten und 134 (147) oben Balduin für Stift Dietkirchen 1339 Mai 26 ; Görz S. 82.
—134 (147) Mitte derselbe für Augustinerkloster zu Lautern 1339 Juni 28; ibid.
— unten und 134' (147') oben derselbe für Archidiakon von Longuion 1339
(d. i. 1340) Febr. 3 ; ibid. — 134' (147') Mitte derselbe betreff. Archidiakonat
Longuion 1339 (d. i. 1340) März 21; ibid. — unten und 135 (148) oben Ger-
hard von Virneburg, Archidiakon von Longuion in gleicher Angelegenheit 1339
(d. i. 1340) Jan. 15, zu clen vorigen gehörig. — 135 (148) Mitte Balduin für
Kollegiatstift zu Kylburg 1339 (d. i. 1340) Jan. 31 ; Görz S. 82. — unten und
135' (148') oben derselbe betreff. Untersuchung gegen einen Kanonikus 1339
Nov. 22; ibid. — 135' (148') Mitte derselbe für Vikar zu Swappach 1340
Mai 19; ibid. — 135' (148') unten derselbe an das Castorstift zu Koblenz 1340
Sept. 8; Görz S. 83. — 136 (149)— 142 (156) Testament des Rudolf Losse
u. ä. 1366. — 143 (171) Copie betreff, einen in Avignon stattgehabten Prozess :
Der Abt der Kirche von Dam ... als Viceauditor der Curie an die Offiziale,
Rektoren etc. der Kirchen zu Köln, Zifflich, Mainz, Trier, Utrecht, Fritzlar,
Lüttich, Verden, Münster: verurteilt aufgezählte Geistliche und Vögte ge-
nannter Kirchen wegen Versäumnis der Zahlung einer Schuldsumme an 2
Florentiner Brüder 1331 Apr. 8. Copie datiert 1331 Nov. 17. Das Orig. bei
Schunk, Beyträge zur Mainzer Gesch. III, 200. — 143' (171') unten Balduin
beglaubigt Genannte beim Papst 1341 = W. Nr. 1151. — 144 (172) Statuta
capituli de Longwion 1295. — 145 (173) Pro parte Rodolfi Losse in curia
habitationis relig. viror. commendatorum fratrum et conventus ordin. hospital.
Jerosolimitani b. Marie Theoutonicorum. Mylhusen 1360 Aug. 24. — 146 (174)
In Sachen des Johannes Brunzer de Rudensheim betreff. Kanonikat und Pfründe
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t>as Conceptbuch des ftudolf Losse. 91
in Trier 1347 Sept. 28. — 147 (175) Dytmar an Losse (1336) = B. Nr. 1039;
Muller, Kampf Ludwigs des Baiern II, 354, beide im Auszug; 8. Dominicus
S. 3371, wo Inhaltsangabe und kurzer Auszug. — 148 (176) Subscripta videntur
esse tenenda = WSB. XI, 709 Nr. 6. — 149 (177) Informaciones iuris. —
149* (177*) Heinrichs, Grafen v. Salm, Lehnrevers für Bald. 1340 Jan. 8.
- 150 (178) Dytmar an Losse (1336) = Müller, Kampf Ludwigs des Baiern II,
356 im Auszug. — 151 (179) Citaciones. Derselbe Bevollmächtigte wie ob.
Fol. 97 (108). 1340 Jun. 21 und Jul. 28. — 152 (180) Dytmar an Boemund
und Losse (1336) — B. Nr. 1040; s. Dominicus S. 3371, wo kurzer Auszug.
- 153 (181) ohne Anfang: Guilelmus canonicus Mediolanensis et executor
praefatus pro parte Reynbotoni. — 154 (182) De anniversario domini et
memoria 1341 Apr. 20» — Erlass Balduins betr. einen Trierer Schöffen s. a.
- 154' (1820 Balduin für einen Juden 1333 Dez. 8; Görz S. 76. — 156 (183)
Testament des Johannes de Myrtillaco, Dekans der Cardener Kirche 1315. —
155' (183') Erlass aus Avignon für Losse: Ablassprivileg für die Kapelle in
curia allodiali Lossonum in opido Ysnacensi. 1353 Dez. 16. — 156 (184) Lo-
cacio fructuum et fideiussio für Engelbert v. d. Mark, Probst der Wormser
S. Martinkirche. — 157 (185) In Sachen der Erfurter Marienkirche. —
158 (186) Erlass des päpstlichen Legaten betreff. Aussage des Theodor,
denken der Kirche zu Wellingen, als Procurator Losses gegen die Hers-
felder Mönche: vgl. Fol. 13. — 158' (186') Erlass aus Avignon für die Gräfin
Anna von Nassau: der generalis minister ordinis fratrum minorum an den
minister provincie Coloniensis wegen eines von der Gräfin gegründeten Klosters.
1343 Juli 2. — 159 (187) s. ob. zu 157 (185) Erfurt 1351 Aug. 1. — 159' (187')
Bertoldus episcopus Argentinensis conservator et iudex una cum . . suis in
bac parte collegis iurium et privilegiorum virorum . . . magistri et fratrum
hospitalium Germanie Theutonicorum a sede apostolica deputatus für den
Dekan der Kirche zu Merseburg. 1351 die sabbati proxima ante festum b.
Udelrici. — darunter von derselben Hand : Iudices generales per Thuringiam.
Erfurt 1351, 5. Kai. Aug. und ein weiteres Stück in Sachen der Erfurter
Marienkirche. Erfurt 1351 in crastino b. Marie Magdalene. — 160 (188)
Karl IV. für die Herzöge von Brabant (1349) = W. Nr. 716. — 160* (188')
Bündnis zwischen Karl IV. und Brabant, s. B. zu Nr. 1039. — 161 (189)
Balduins Gesandter an diesen 1341 = B. Nr. 1051; s. Dominicus S. 387*,
wo Inhaltsangabe. — Erklärung des officialis curie Trever. (Losses), dass
Nicolaus de Pittinga und Johannes de Lutzillinburg als Vollstrecker des
Testaments des Magister Nycholaus de Metis Rechenschaft vor dem erz-
bischöflichen Commissar abgelegt haben. 1342 Juli 18. — 161' (189') 3 für
Avignon bestimmte Briefe Balduins 1341. (Entwürfe oder Copien) 1) Adressat
fraglich. Anfang unleserlich, a. 41. Fast wörtlich wie 2) Ad card. genera-
liter. Reverende pater: Bald, bittet um Verwendung für seine Sache beim
Papst Weist an Losse, der mit seinen Intentionen vertraut sei. 3) Ad
papam. Ergebenheitsbezeugung für den Papst. Zwischen diese Stöcke von
der anderen Seite her geschrieben, zum Teil von derselben Hand, ein Lehns-
angelegenheiten betreif. Stück 1342 Aug. 10. — 162 (i90) Unleserlich: In
causa ... —
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9ä 3. B. Sfcidenbergetf
Die kirchenpolitische Litteratur unter Ludwig dem Bayern
und die Zunftkämpfe vornehmlich in Mainz.
Von J. B. Seideiiberger in Mainz.
Mit einer aas den Bestrebungen der eigenen Zeit leicht erklär-
lichen Vorliebe wendet sich die historische Untersuchung dermalen dem
Zunftwesen des Mittelalters zu. Insbesondere finden und verdienen die
Zunftkämpfe des 14. Jahrhunderts unser Interesse. Sie sind, wenigstens
im Gebiete des rheinischen Städtebundes, veranlasst durch das Wachsen
der städtischen Schuldenlast, charakterisieren sich aber ihrem inneren
Wesen nach als eine Erhebung des dritten Standes, als ein Streben der
Handwerker nach Gleichberechtigung mit den Geschlechtern und Geist-
lichen, nach Beseitigung der diesen beiden Ständen bisher zustehenden
Privilegien. Sie haben insofern eine gewisse Ähnlichkeit mit der fran-
zösischen Revolution. Indem ich nun den Verlauf der Mainzer Zunft-
unruhen im 14. und 15. Jahrhundert einer kurzen Schilderung unter-
zog1), drängte sich mir die Frage auf: Sollte nicht, wie der fran-
zösischen Revolution, so auch diesen Kämpfen eine Revolutionslitteratur
vorhergegangen sein?
Ich fand sie in der kirchenpolitischen Litteratur unter Ludwig dem
Bayern, einer neuen Welt! Das ist kein Mittelalter mehr, da weht
moderne Luft. Wenn wir unmittelbar vor und parallel den grossen
Kämpfen gegen Geistlichkeit und Geschlechter, wie wir sie in Mainz und
den rheinischen Städten kennen lernen, eine solche Litteratur finden,
dergleichen die christliche Welt noch nicht gesehen, und in ihr die-
selben Strömungen, dieselben Tendenzen gewahren, wie in den inneren
Bewegungen der Städte, so werden wir auf eine geistige Verwandtschaft,
einen inneren Zusammenhang schliessen müssen. Und so wage ich die
Behauptung, dass die kirchenpolitische Litteratur unter Ludwig dem
Bayern und Philipp dem Schönen von Frankreich die Zunftkämpfe in
den deutschen Städten wesentlich beeinflusst hat.
Den Beweis gedenke ich an den wichtigsten Punkten, dem Streben
der Zünftigen nach politischer und sozialer Gleichberechtigung mit den
Geschlechtern und dem Kampf gegen die Steuer- und Gerichtsfreiheit
der Geistlichen zu führen.
l) Historisches Jahrbuch 1887 S. 430—453 und 1888 S. 1—27 (Die
Kämpfe der Mainzer Zünfte gegen Geistlichkeit und Geschlechter im 14. und
15. Jahrhundert).
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Die kircheopolitische Litteratur unter Ludwig dem Bayern. 93
Vergegenwärtigen wir uns, am mit letzterem zu beginnen, die
Haaptphasen des Kampfes der Stadt Mainz gegen die Geistlichkeit über
die Gerichte. Der Klerus von Mainz wnrde 1355/56 in Sachen über Erbe
und Eigen dem Gerichte in den drei angebotenen Dingen unterstellt8).
In der Einigung von 1366 wurde entschieden: „Geistliche Dinge vor
geistliches, weltliche vor weltliches Gericht, aasgenommen die von Alters
hergebrachten Gewohnheiten der Bürgermeister0. Diese Bestimmung
war nicht geeignet dauernden Frieden zu bringen, denn in der Aas-
legung des Begriffes „geistliche Dinge" bestand gerade die Meinungs-
verschiedenheit zwischen Geistlichkeit und Bürgerschaft, und erst in der
Erwiderung auf den Gravatoriallibell der Geistlichen von 1433 gab der
Bat die bestimmtere Erklärung9): Geistliche Dinge gehören vor das
geistliche, weltliche vor das weltliche Gericht, doch was Erbe und Eigen,
Gölten and Zinsen in der Stadt Mainz gelegen wären, dass man die
verhandelte vor weltlichem Gericht.
Nicht blos die kirchlichen Kapitalien und Grandstücke, auch die
Personen der Geistlichen selbst, sachte der Rat dem bürgerlichen Gesetz
and Gericht za unterwerfen, wie wir aas der Versöhnungsurkunde von
1424 deutlich erkennen4). Ähnlich verfahr der Rat in andern Städten
und zog z. B. in Frankfurt die Vergehen der Geistlichen ohne Rück-
sicht auf deren Gerichtsexemption vor das weltliche Forum6). Die
Ideeen, welche das Stadtregiment im Kampfe gegen die geistlichen Ge-
richte leiteten, sind demnach: In der Person des Geistlichen ist die
kirchliche Seite von der weltlichen zu scheiden. Nor in rein geistlichen
Dingen steht dem Klerus eine richterliche Befugnis zu. Gesinde, Kapi-
talien und Grandstücke der Geistlichen sind weltliche Dinge and gehören,
wie auch Vergehen der Geistlichen, die gegen das bürgerliche Recht
Verstössen, vor das weltliche Gericht ; die Gerichtsfreiheit der Geistlichen
ist aufzuheben.
Denselben Ideeen begegnen wir nun in der kirchenpolitischen Lit-
teratur unter Ludwig dem Bayern und Philipp dem Schönen von Frank-
reich, nur, dass da die Spitze gegen den Papst gerichtet ist6). So unter-
') Würdtwein: subsidia diplomat. XII Nr. 101 u. 104. Schuck: Bei-
trage zur Mainzer Geschichte III, 290.
*) Schaab: Gesch. des rheinischen Städtebundes II, 429.
4) Schaab : Rheinischer Städtebund II, 398.
*) Kriegk: Frankfurter Bürgerzwiste S. 112, 114, 123, 124.
*) Folgende Traktate kommen hauptsächlich in Betracht: Marsilius
v. Padua: Defensor pacis um 1324—26 entstanden, in Goldast: Monarchia
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94 J. B. Seidenberger
zieht Marsilius in seinem Defensor pacis den Begriff „geistliche Dinge",
die verschiedenen Definitionen von spirituale, einer kritischen Prüfung
und gelangt zu dem grundlegenden Resultat 7), dass es völlig unstatthaft
sei, den Begriff „geistlich" auf die bürgerlichen Handlungen der Geist-
lichen auszudehnen. Die Geistlichen können kaufen und verkaufen,
falsches Zeugnis geben, verwunden, töten und andere Verbrechen be-
gehen, gleich Nicht - Geistlichen. Wie kann ein vernünftiger Mensch
dies „geistliche Dinge" nennen, fleischliche sind es und weltliche; und
ihre Beurteilung untersteht dem bürgerlichen Gesetz. Noch ungehöriger
aber ist es den Begriff spirituale auf Besitz und Güter, Mobilien und
Immobilien, wie auf das Einkommen der Geistlichen auszudehnen, um
unter dem Schutz des Wortes dem weltlichen Gesetz sich zu entziehen.
Die Auseinandersetzungen des Marsilius über die nötige Trennung
des Geistlichen vom Weltlichen erläutert der Verfasser resp. Redaktor8)
des Somnium Viridarii in populärer Weise an einem praktischen Bei-
spiele9). Er habe von Seiten seiner Frau eine Erbschaft anzutreten.
Müsse er, weil Eheschliessung vor den Geistlichen gehöre, auch über
die Erbschaft vor ihm Recht suchen ? Nie und nimmer ! Das Versprechen
der Mitgift sei ein rein weltlicher Vertrag und nur die frivole An-
massung der Geistlichkeit suche aus der äusserlichen Verbindung beider
Dinge eine richterliche Befugnis herzuleiten.
Mitten in den Streit versetzt uns die Actio. Ihr zufolge i0) be-
hauptete und verteidigte Kardinal Bertrand den Satz, dass die Gerichts-
barkeit über alle Givilsachen nach göttlichem und menschlichem Recht
der Kirche zustehe. Der königliche Rat Pierre de Cugnieres hingegen
vertritt die Ansicht, dass die Gerichtsbarkeit über reale Dinge, beson-
ders über Erbe und Eigen, der weltlichen Gerichtskompetenz zugehöre11)
S. Romani Imperii, Francofordiae 1621, III, 154—312 ; Occam 1270—1347 : Octo
quaestionum decisiones bei Goldast III, 313—391, Opus XC dierum Goldast III,
993—1236, Dialogus Goldast III, 399—957; Actio Petri Cugüeriis 1329 in
Goldast III, 1361 f. ; Somnium Viridarii de. iurisdictione regia et sacerdotali
um 1376 Goldast I, 58—229.
*) Goldast III, 192.
8) C. Müller: Über das Somnium Viridarii, Separatabdruck aus der
Zeitschrift für Kirchenrecht XIV, 2.
•) Goldast 1, 15, 64. — Die erste Ziffer 15 giebt die Stelle in der
Disputatio inter clericum et militem, die um das Jahr 1303 verfasst, dem
Somnium einverleibt wurde.
") Goldast HI, 1362.
") Im Somn. Virid. : quod iudicare de ipsis possessionibus ad dominos
temporales es non ad ecclesiam spectat, . . . non congruit clericis, iudicare
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Die kirchenpolitische Litteratur unter Ludwig dem Bayern. 95
and die geistlichen Richter mit Unrecht den Fortgang eines Prozesses
hindern oder ihn vor ihr Forum ziehen, falls ein Laie in einer Erb-
schaftsangelegenheit einen Geistlichen vor weltliches Gericht lade.
Gestützt auf die Bibelstelle Joh. XIX 10—11 1S) wird im Defensor
pacis 19), wie in den Octo quaestiones u) gefolgert, dass Bischöfe und
Priester mit ihren Besitztümern dem weltlichen Gerichte, gewiss umso-
mehr unterstehen, als ja Christus den Pilatus sogar als Richter über
seine Person anerkenne. Es sei in der That erstaunlich, wie die Bischöfe
and Priester mehr Rechte beanspruchten als Christus und die Apostel.
„Man wird euch vor Statthalter und Könige führen u habe der Heiland
nach Matth. X gesagt, aber nicht, ihr werdet Statthalter und Könige
sein. Keine staatliche Befugnis, keine richterliche Gewalt dürfe also
irgend ein Bischof oder Priester in dieser Zeitlichkeit ausüben l5). Kurz
nnd bündig erklärt das Somn. Virid. : „Quod iudex ecclesiasticus solum
possit coercere laicum per censuram ecclesiasticama l6).
Als Bischof Raban von Speyer bei dem Konstanzer Conzil wegen
der Eingriffe des Rates in seine bischöfliche Gerichtsbarkeit klagte,
entgegnete der Sprecher der städtischen Gesandtschaft, „der König ist
unser Herr, Ihr nicht, habt kein Gebot wider uns, wir gestehen einem
Bischof nur rein geistliche Rechte aus dem kirchlichen Glauben ent-
springend zu* 17).
Ist diese Übereinstimmung zwischen Litteratur und Leben nicht
höchst auffallig? Die Kämpfe in den Städten gegen die Gerichtshoheit
und Gerichtsexemtion der Geistlichen sind ein Spiegelbild der litterari-
schen Bestrebungen unter Ludwig dem Bayern.
Verlangte die Geistlichkeit für sich, wie für ihre Kapitalien und
Grundstücke als für „geistliche Dinge8 Gerichtsexemption, so forderte
sie ganz entsprechend für dieselben auch Freiheit von Steuern und Un-
geld und beanspruchte die ihr vermachten Güter, Häuser, Hofraithen
de terrems. Gpldast I, 154, 155, 164. Im Jahre 1430 verbot auch der Bischof
von Mainz selbst, den geistlichen Richtern, Laien Schulden oder weltlicher
Sachen halber vorzuladen, nur, wenn das weltliche Gericht sich säumig erzeige,
möge das geistliche einschreiten. Gudenus: codex diplomat. IV, 174.
lf) Auch Thimotheus II, 2. 4 und Lucas XII, 13, 14 werden unendlich
oft gegen die richterlichen Befugnisse der Geistlichen verwertet.
u) Goldast III, 198.
") Goldast in, 354, 355, auch im Dialogus, Goldast 911—13.
») Goldast U, 215.
*) Goldast I, 206.
") Lehmann : Speyrer Chronik 876, 878.
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96 J- B. Seidenberger
u. s. w., „mit rechten pefflich und geistlich persooe fryheit haben, be-
sitzen und gebrachen u zu dürfen18).
Anch nach dieser Seite hin stiess die Geistlichkeit seit dem Be-
ginn des 14. Jahrhunderts auf Widerspruch in den Städten.
Die weltlichen Obrigkeiten daselbst suchen dem Anwachsen der
Güter der toten Hand zu begegnen, indem sie die frommen Stiftungen
und Vermächtnisse hohen Steuern oder sonstigen hemmenden Beschrän-
kungen unterwerfen, mitunter sogar ganz verbieten.
In zweiter Linie strebt man, auch die persönliche Steuer- and
Ungeldfreiheit der Geistlichen, ihres Gesindes und ihrer Genussmittel zu
beseitigen, zum mindesten aber die Erträgnisse der Kirchengüter, falls
sie der Geistliche verkauft, dem Ungelt zu unterwerfen.
So verbietet der Rat zu Mainz 1356, an Kirchen und Geistliche
Kapitalien und Grundstücke zu vermachen oder zu verkaufen. Das Ver-
bot wurde 1366 zwar aufgehoben, doch sollten die Geistlichen ferner-
hin Schenkungen und Vermächtnisse innerhalb Jahresfrist wieder ver-
äussern. Der Rat zu Frankfurt verordnete, dass von allen Stiftungen 19)
für Seelenmessen, Licht in den Kirchen und für Unterhalt der Armen
ein bestimmter Prozentsatz alljährlich ihm überwiesen werde.
Nach dem Erlass des Mainzer Rates vom Jahre 1356 unterliegen
fernerhin die Erträgnisse der Kirchengüter dem Ungeld, nach der Rach-
tung von 1366 jedoch, nur insoweit sie der Geistliche nicht zu seinem
Niessbrauch verwendet. Ähnliche Bestimmungen finden wir in Frankfurt
und Worms20).
Wie die städtischen Obrigkeiten aber stets bereit waren, die per-
sönliche Steuerfreiheit der Geistlichen ebenfalls zu beseitigen, zeigen die
mannigfachen Klagen derselben81).
ia) Ecclesiae ecclesiasticae personae et res ipsarum iure Divino et
humano a saecularum personarum exactionibus sint immunes. Erklärung des
Mainzer Klerus 1356. Würdtwein: Subs. Dipl. XII Nr. 101 S. 373. Schaab:
Gesch. des Rhein. Stadtebundes II, 420.
lf) Gudenus: Cod. Dipl. II S. 400.
*°) Kriegk: Fr. B. 136, Schannat: Hist. Episcop. Wormat. 219.
21) Item de vectigalibus, quas non causa negotiandi deferunt vel
transmittunt theolonium ac alias contribuciones vulgariter „ungelt" nuncupatas
etiam de his rebus, quas pro eorum necessitatibus emere et
vendere consueverunt exegissent et extorsissent. Würdtwein: S. D. XII
S. 373. „Das sie uns gedrungen han, wan etlich von der paffheit zu sin er
noit dürft in dem kauf hause gekauft hait, oder noch keufft fleisch, Schmalz,
oley, wachs oder anders . . . daz er daz nit mag frye hinweg tragen, sunder
er muss davon Zoll und Husegelt geben. Schaab: Rh. St II S. 421, 422.
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Die kirchenpolitische Litteratur unter Ludwig dem Bayern. 97
Den stadtischen Steuerdikten gegenüber berief sich die Geistlich-
keit allerorts auf ihre hergebrachten Privilegien und Freiheiten, auf
ihre „peffiich friheit in gotlichen, werntlichen, beschreben rechten, pri-
väegie, ortel, brief, snne und Rachtung" auf iuris communis praesidia
tot retro saeculis firmata, inveteratamque consuetudinem, nee non usum
longaevum idem incorrupta Regum et Imperatorum praeeepta"). Die
Städte aber rechtfertigten ihre Massregeln mit dem Hinweis auf das
allgemeine Beste, auf das Interesse der Gesamtheit, auf die Sicherheit
and Ruhe, die sie auch der Geistlichkeit gewährleisteten.
So heisst es in der Erwiderung des Mainzer Rates auf den
Gravatoriallibell des Klerus M) : „die Geistlichen hant viel Gatter, Erbe,
huser, Höiffe, zinse und Gülte in der Stad Mentze an sich bracht und
gezogen gehabt, deshalb der Stad groser, verderblicher schaden ent-
standen ist und noch hutistag grossen schaden davon nement und lident".
Auch solle die Geistlichkeit in Betracht ziehen, „den friedlichen sess,
schirme und trost" den ihr die Stadt biete, und durch Zahlung des
Ungeldes das ihrige dazu beitragen, „dan von den ungelten und Renten
müsset die Regerung die Stad Mentze mit buwe an muren, thoren, gra-
ben, wege und Stege in wessen und besserunge halten, die stad auch
damit dun, behuden, bestellen, bewachen und sust zu anderen viel not-
dürftigen sachen, die dan vor einen gemeynen Notzen zu derselben stad
komment, sich solcher ungelt gebrachen".
Die Geistlichkeit antwortete hierauf mit Exkommunikation und
Interdikt, erntete aber damit nur Hohn und Spott und musste erkennen,
wie tief die geistliche Autorität gesunken warM), wozu der unwürdige
Wandel vieler Geistlichen nicht wenig beigetragen haben mag. Die am
meisten gegen städtische Steueredikte protestierten, waren oft am we-
nigsten berufen dazu : adlige Herren, die, schon früh ' in den Genuss
fetter Pfründen gelangt, klerikale Rechte beanspruchten, ohne die ge-
ringste ihrer Pflichten zu erfüllen. So entnehmen wir einem auf die
Benediktinerabtei von St. Alban zu Mainz bezüglichen Visitationsbericht
folgende Schilderung 8ö) : Nach der jammervollen Zerstörung und Nieder-
*) Schannat: H. E. W. I, 402.
") Schaab: Rh. St. H S. 427.
") Spretis iuribus tarn legalibus quam canonicalibus pro nichilo repu-
tabant ineidere penas canonum et legum contra tales promulgatas. Ghronicon
Mogunt. 209. Clerici servis, immo Judaeis comparati detestabiliter despiciuntur
Güdenus, codex diplom. HI, 609.
2*) Reuter: Vom Albansgulden S. 57.
W«tUL ZtitMhr. f. Grob, u. Kumt. VUI, X. 7
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98 J- B. Seidenberger
brechung des Klosters — 1329 — hörte alle Frömmigkeit, Zucht und
Beobachtung der Ordensregeln seitens der Mönche auf. Nur wenige
beteten noch das Brevier oder besuchten die Klosterkirche von St. Alban,
sie trieben vielmehr alle möglichen Nichtigkeiten und lebten nur der
Welt. War eine Pfründe zu vergeben, so kamen die Verwandten irgend
eines Adeligen, der dieselbe für seinen oft noch unmündigen Sohn oder
Verwandten wünschte, und baten den Abt sie ihm übertragen zu wollen.
War der Beweis erbracht, dass der Bittsteller väter- wie mütterlicher-
seits aus adeligem oder ritterlichem Geschlechte sei, so verlieh ihm der
Abt diese Pfründe. Die so Bevorzugten lebten dann ruhig bei ihren
Familien weiter.
An der Spitze der gegen die städtischen Steuer- und Gerichts-
edikte gerichteten Protestverbindungen der Mainzer Geistlichkeit pflegten
dann eben die Benediktiner von Alban zu stehen86).
Dies ein Bild aus den Kämpfen der Stadt Mainz gegen ihre
Geistlichkeit hinsichtlich der Steuerpflicht der letzteren und gegen das
Anwachsen des kirchlichen Grundbesitzes. Nun aus der kirchenpolitischen
Litteratur ein Mosaikstück mit denselben Zügen.
Der Staat hat nach Marsilius27) sein besonderes Augenmerk auf
die kirchlichen Stiftungen zu richten. Wachsen dieselben übermässig
an, oder befindet sich der Staat in Geldverlegenheit, so kann die welt-
liche Regierung aus eigener Machtvollkommenheit die Kirchengüter ganz
oder teilweise säkularisieren, sie übernimmt jedoch die Verpflichtung,
für den Unterhalt der Geistlichen und der Armen zu sorgen. Auch die
persönliche Steuerpflicht der Geistlichen wird von Marsilius und Occam
entschieden betont und mit Hinweis auf die hl. Schrift und das Bei-
spiel Christi und der Apostel28) und auf das öffentliche Interesse be-
gründet"). In der Disputatio inter militem et clericum und nach ihr
in dem Somnium Viridarii wird die Staatsaufsicht über die Kirchen-
güter und deren etwaige Säkularisation damit gerechtfertigt, dass für
*•) Würdtwein: subsidia diplomat. XII, 354 Nr. 98, 386 Nr. 104, 394
Nr. 105.
37) Goldast EI, 251, 262.
M) Marcus XII, 14—18, Matthaeus XVII, 23—26, I Korinther 9, 7
dienen als Stützpunkte. Viel verwertet ist auch aus einem Briefe des hl.
Ambrosius „de tradendis basilicis": „Si tributum quaerit Imperator, non
negamus, agri ecclesiae solvant tributum. Si agros desiderat Imperator,
potestatem habet vendicandorum, tollat cos silibitum est, Imperatori non
dono, sed non nego.a (Magister Joh. Huss: Determinatio, Goldast I, 234).
") Goldast III, 197.
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Die kirchenpolitische Litteratur unter Ludwig dem Bayern. 99
die stiftungsgemässe Yerwendung derselben das luxuriöse Leben und die
Verschwendung der Geistlichen doch wenig Garantie biete. Würden die
frommen Stiftungen von der Regierung zur Verteidigung des Vaterlandes
eingezogen, so sei dies die beste Verwendung. Denn was könne es
Heiligeres geben als das Heil, des christlichen Volkes? Was sei Gott
wohl angenehmer als Feinde, Räuber und Mörder vom christlichen Volke
abzuhalten und den Unterthanen und Glaubigen den Frieden zu ver-
schaffen10).
In beiden Traktaten81) werden die Ertragnisse der Kirchengüter
Steuer und Ungeld unterworfen. Die persönliche Steuerfreiheit wird den
Geistlichen zugestanden, doch nur den würdigen und nicht als ein Recht,
sondern als ein jederzeit widerrufbares Gnadengeschenk. Der Staat werde
durch den Staat verteidigt38) und jedes Glied, das staatlichen Schutz
geniesse, müsse billiger Weise auch die staatlichen Lasten auf sich
nehmen. Mit Freuden sollten die Geistlichen ihre geringen Steuern
entrichten, denn dafür garantiere ihnen der Staat auch die Sicherheit
ihres Besitzes habgierigen Nachbarn gegenüber, nur unter dem Rechts-
schütze des Staates könnten die Geistlichen ihr üppiges und gemäch-
liches Leben weiter führen. So in die Enge getrieben rettet sich der
mit dem „Ritter*4 disputierende „Kleriker" auf sein altes Bollwerk, er
zeigt seinen Schein: „unsere Privilegien, unsere Freiheiten, dürfen sie
ignoriert, dürfen sie aufgehoben werden"? „In der That, entgegnet der
Ritter, sind Euch von den Fürsten viele Privilegien verliehen worden,
bei allem jedoch, was die Lenker der Staaten thun, müssen sie das
Gesamtwohl im Auge behalten, sie können nichts für die Zukunft ge-
währen, was dem Staate schadet. Bei allen Privilegien ist vorausge-
setzt, dass sie hinfallig sind, sobald sie dem allgemeinen Besten hinder-
lich sind" S8). In ahnlicher Weise rechtfertigte nach der Actio •*)
Pierre de Cugnieres mit Hinweis auf das Staatsinteresse die Aufhebung
der den Geistlichen verliehenen Privilegien. Ihm replizierte Kardinal
Bertrand in einer uns merkwürdig modern anmutenden Rede, indem er
*) Vgl auch Occam : VIII quaest. hei Goldast III, 376.
") Goldast I, 16, 17, 66, 67.
'*) Interessant ist zu sehen wie das Somn. Virid. die deutschen Titu-
laturen und Bezeichnungen durch französische ersetzt, pro defensione rei
pablicae giebt pro defensione patriae seu rei publicae ; imperator super orbem
terrarum wird verändert in rez Franciae in regno suo.
*) Goldast I, 17, 67.
*) Goldast ffl, 1373.
7*
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100 J. B. Seidenberger
den König ermahnt, die alten Ordnungen zu wahren und vor Neue-
rungen sich zu hüten ; warnend verweist er auf die hl. Schrift : „Wolle
nicht überschreiten die alten Schranken, die deine Väter dir setzten,
denn Neuerung erzeugt Zwietracht. — Wenn ein König die von seinen
Vorfahren verliehenen Freiheiten aufzuheben trachtet, so wird sein Haas
nicht geliebt, wie am Beispiel Rehabeam's — III. Buch der Könige,
Kap. 2 — ersichtlich ist" 3Ö). Die Klagen des Klerikers im Somnium
über die Bedrückung und Verachtung der Geistlichen erinnern unwill-
kürlich an die gleichen Klagen der Mainzer Geistlichkeit, die im Chro-
nicon Moguntinum einen so beredeten Wiederhall gefunden haben, and
was besonders bedeutsam ist, hier wie dort wird das Vorgehen gegen
die Geistlichkeit auf eine allgemeine Vereinbarung und Verschwörung
zurückgeführt. Man vergleiche: „In jenen Tagen (1383) begannen die
mächtigen Städte am Rhein und anderwärts, Basel, Kolmar, Strassburg,
Speier, Worms, Mainz, Köln und Soest eine erbitterte Verfolgung der
Geistlichen, indem sie an manchen Orten wie in Soest dieselbe ver-
trieben .... an anderen aber .... zwangen alle Lasten der Laien
zu tragen".
„Zu jener Zeit richtete jene verruchte Vereinigung, genannt „der
Bundt", ihren Sinn auf die Ausrottung der Geistlichkeit und vernich-
teten alle kirchlichen Freiheiten in Mainz36)" mit der Schilderung des
9 Klerikers u : „Zu meiner Zeit sah ich die Kirche in grossem Ansehen bei
Königen und allen Mächtigen, nun das gerade Gegenteil. Elend ist die
Kirche geworden unter Steuern und euch allen zur Beute. Vieles wird
von uns gefordert, unsere Crüter werden geschädigt, geben wir nicht
freiwillig, so werden sie von euch geraubt, unsere Rechte werden er-
schüttert, unsere Freiheiten vernichtet. Die Laien und besonders die
Ritter schmälern das Los der Geistlichen auf die mannigfachste Weise.
sie ziehen ihr Leben und ihre Werke ins Lächerliche und Verächtliche,
Es wird die Vereinbarung getroffen und durch gemein-
sames Gesetz besiegelt, dass sie die Zehnten einziehen und Geist-
lichen und Kirchen nicht überliefern, dass sie den Bann nicht fürchten
und Gott nicht scheuen88), die Priester mit Unbilden überhäufen und
**) Occam hingegen lacht des zähen Festhaltens am Alten, alle Fort-
schritte beruhten auf Neuerungen, . die wichtigsten Phasen in der Kulturge-
schichte der Menschheit seien Umwälzungen. Im Dialogus cap. 77, Goldast III, 737.
«•) Chronicon Mog. in den Städtechroniken Bd. 18 S. 207, 209, 210, 211.
") Goldast I, 13, 62.
M) Über die Verachtung der kirchlichen Autorität, eine Folge der
religiösen Wirren unter Ludwig dem Bayern vergl. meine Bemerkung im
histor. Jahrb. 1887 S. 462 Anm. 4.
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J
bie kirchenpolitische Litteratur unter Ludwig dem Bayern. 101
was zum Nutzen der Kirche aas den frommen Stiftungen durch die
Freigebigkeit der Vorfahren rechtmässig fliesst, mit Beschlag legen".
Die Beschreibung hingegen, die hierauf „der Ritter4* von dem
üppigen Leben und der Pflichtvergessenheit der Geistlichen entwirft, liest
sich wie eine hübsche mit Behagen in's Detail gearbeitete Ergänzung
and Ausarbeitung des oben angefahrten Visitationsberichtes über das
Kloster von St. Alban.
„Üppig bringen die Geistlichen, in materiellen Freuden und Ge-
nüssen lebend, ihre Tage dahin. Hochwürden, hochwürdigst und heilig
sich nennend erbauen sie sich Paläste in aller Lieblichkeit prangend
mit mannigfachstem Bilder- und Säulenschmuck ausgestattet. Sie lieben
das Kostspielige, speisen die feinsten Mahlzeiten, trinken die ausge-
suchtesten Weine und häufen unendliche Reichtümer auf; nicht wie
jener, der sagte Gold und Silber habe ich nicht, erneuern sie das gol-
dene Zeitalter, der Liebe vergessend. Dem Gewinn anhängend über-
tragen sie die Benefizien nicht den Würdigen, sondern befördern zu den
kirchlichen Ehrenstellen Unwürdige, wie Schwätzer, Kuppler oder gar
ihre eigenen Kinder und Enkel, so dass sie das Heiligtum Gottes wie
ein Erbstück besitzen. Sie nehmen Geschenke; auf Geld, nicht auf die
Seelen besorgt, machen sie das Haus Gottes zu einer Räuberhöhle.
Schon wanken die Laien im Glauben") und wenn ihnen die
Geistlichen auch einmal predigen, aber nachlässig und selten, so glauben
sie doch nicht, weil jeder das Gegenteil thut von dem, was er predigt
und die Geistlichen durch ihre Werke offenbaren, dass sie selbst anders
glauben als predigen. u
In den vorstehenden beiden Parallelen, welche sich leicht des
weiteren ergänzen Hessen, gewahren wir dieselben Zuge, dieselben Ten-
denzen in Litteratur wie im Leben, und wir werden schwerlich fehl-
gehen, wenn wir behaupten, dass die Kämpfe gegen die Geistlichkeit in
den Städten, vornehmlich in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts
wesentlich mitbeeinflusst und mitbestimmt sind durch die vorausgegan-
gene kirchenpolitische Litteratur; was diese theoretisch bestritt, suchte
man in den Städten praktisch zu beseitigen.
- — i
w) Chronic. Mog. zum Jahre 1384 „pullulabant in heresi". In seiner
Wormser Chronik — Biblioth. des Stuttg. litterar. Vereins 1857 Nr. 43 S. 149
— berichtet Zorn nach Erzählung der siegreichen Kämpfe der rheinischen
Städte gegen den Herrn von Rodenstein — 1381 — „Demnach haben sie
rieh ihren pfaffen widersetzt, hierauf haben die von Mentz und andere auf-
boren mess zu singen, danach die laien nit viel gefragt, die weil sie schon
anfingen viel irrtum zu merken und zu verstehen.
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102 J. ß Seidenberger
Rascher and durchsichtiger freilich pflegen Angriffe auf die kirch-
liche Autorität in das Leben sich zu abertragen, doch sehen wir immerhin
zu, ob dem demokratischen Ankämpfen der Zünfte gegen das Regiment
und die Privilegien der Geschlechter in den Städten sich nicht ebenfalls
Analogieen aus der Litteratur an die Seite stellen lassen. Die kirchen-
politische Litteratur unter und seit Philipp dem Schönen und Ludwig
dem Bayern ist nun bekanntlich in einem für jene Zeit geradezu ver-
blaffenden Grade rationalistisch, naturalistisch und revolutionär40). Sie
eröffnet eine Zeit weitgehender Kritik. Unbeengt durch Autoritäts-
glauben, ohne Rücksicht auf die bestehende staatliche und kirchliche
Ordnung, ja im bewussten Gegensatz hierzu, untersucht sie Ursprung
und Wesen derselben, sie forscht nach den Ursachen des Privatbesitzes,
der sozialen Ungleichheit, sie dringt bis zu den Grundpfeilern der bür-
gerlichen Gesellschaft und prüft deren Existenzberechtigung von reinem
Vernunft- und Naturstandpunkte aus. Mit Bewusstsein stellt sie sich
der bisherigen autoritativen Staats- und Gesellschaftsauffassung entgegen
und voll Selbstgefühls sprechen Marsilius wie Occam41) von „modernis
temporibus" von der Gegenwart als einer neuen Zeit.
Eine seltsame Verkettung eigentümlicher Umstände, eine Verbin-
dung ganz entgegengesetzter und anders gearteter Elemente charakteri-
*°) Trennung des Geistlichen von Weltlichem, des Kirchlichen vom
Staatlichen war der Grundgedanke, der die Städte in den Kämpfen gegen die
Geistlichkeit leitete. Derselbe Grundgedanke, verbunden mit einem gewissen
aufgeklärten Naturalismus, führt Occam zu der bemerkenswerten Äusserung:
„Wenn es dem Naturgesetze nicht widerspricht, dass ein Mann mehrere
Frauen hat, sondern bloss der kirchlichen Verordnung, so ist der Ehebruch
nicht von Staatswegen zu bestrafen, da der Staat nach bloss natürlichen Ge-
setzen urteilt, sondern die Ahndung des Ehebruchs ist der Kirche anheim-
zugeben". Goldast III, 915.
Desgleichen bespricht das Somn. Virid. von rein natürlichem Stand-
punkte aus die Grunde für und gegen die Polygamie. Indem es nun durch-
blicken lässt, dass gegen dieselbe eigentlich wenig einzuwenden sei, kommt
es schliesslich doch zum Ergebnis, dass für das Staatsinteresse Monogamie
vorzuziehen und demgemäss beizubehalten sei. Nachdem auf zwei Seiten in
rein naturalistischer und rationalistischer Weise diese Untersuchung gefuhrt
worden ist, kommt zum Schluss ganz kurz eine halb spöttische, halb höfliche
Reverenz vor der Kirche : „Diese menschliche Erkenntnis billigt das göttliche
Gesetz, indem es das Sakrament der Ehe einführt". Goldast I, 93—95.
Ebenso bestreitet der Miles im Somnium, dass die Jungfräulichkeit eine
Tugend und Gott wohlgefällig sei, denn keine Tugend widerstrebt der Natur.
Goldast I, 194.
") Goldast in, 286, 341.
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t)ie kirchenpolitische Litteratur unter Ludwig dem Bayern. 103
siert die Entstehung und Verbreitung dieser Litteratur. Der angesichts
des Pompes, des Reichtums und der Verweltlichung der Kirche gestiftete
Franziskanerorden hatte im Jahre 1223 die papstliche Bestätigung er-
halten. Die Liebe zur Armut, die den hl. Franziskus beseelte, begeisterte
viele Tausende zum Eintritt in die Reihen der Bettelbrüder. „Der
rätselhafte Zudrang zu einem mystischen Bruderbunde, dessen oberster
Grundsatz die Besitzlosigkeit, dessen Lebensunterhalt das freiwillige
Almosen, und dessen Schmuck das Bettelkleid war, ist eine der selt-
samsten Thatsachen des Mittelalters, welche jeden ernsten Geist zum
Nachsinnen über die wichtigsten Fragen der menschlichen Gesellschaft
bewegen mussu4S). Ziemlich gleichzeitig gründete der Castilianer Do-
minikos den Predigerorden, worin ebenfalls die Armut ein Hauptgesetz
war. „Das neue Mönchtum stellte sich mitten in den Städten unter
das Gewühl des Volkes. Die alten Orden waren aristokratisch und
feudal geworden; Franziskus und Dominikus demokratisierten das Mönch-
tum, und darin lag ihre geheimnisvolle, anfangs völlig bezaubernde Macht.
Die Doktrinen der Ketzer, der demokratische Geist in den Städten, das
Empordrängen der Arbeiterklassen und aller vulgären Elemente, selbst
in der Sprache hatten den Boden für die Erscheinung jener Heiligen
bearbeitet. Die Bettelbrüder beeinflussten bald alle Schichten der Ge-
sellschaft. Die demokratische Natur der Franziskaner war jedoch schwer
zu beherrschen, ihre mystische Ascese artete in Häresie aus. Im süd-
lichen Frankreich, in Belgien und in Deutschland erhoben sich die Sekten,
welche absolute Armut verlangten und nur die als Christen anerkannten,
weiche das niedrige Leben des Heilandes nachahmten. Hundert Jahre
nach ihrer Stiftung im Jahre 1322 brach zwischen den Franziskanern
and Dominikanern ein heftiger Zwiespalt über die Frage aus, ob Christus
weltliches Eigentum besessen habe oder nicht" 43). Die unter dem Vor-
sitze des Ordensgeneral es Michael von Cesena zu Perugia 1323 ver-
sammelten Provinzialen der Minoriten erliessen eine Erklärung, wonach
die Behauptung, Christus und die Apostel hätten nichts weder persönlich
Doch gemeinsam als Eigentum besessen, keineswegs häretisch, sondern
ein in der hl. Schrift begründeter katholischer Glaubenssatz sei 44). Papst
Johann XXII verdammte diese Lehre als ketzerisch durch die Bulle
42) Gregorovius: Geschichte der Stadt Rom V, 107, 113.
") C. M. Müller: Der Kampf Ludwigs des Baiern mit der römischen
Curie I, 83 f.
") Die Erklärung ist auch von Wilh. v. Occam, dem Provinzialen von
England, unterzeichnet.
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i04 J- ß- Seidenberge*
Cum Inter. Die Minoriten beharrten auf ihrer Behauptung: In dem
hl. Franziskus, dem glühenden Verfechter der wahren und vollkommenen
Armut Christi, sei diese Lehre durch die 5 Stigmata von Gott wie
durch Bullen und Siegel auf's stärkste bekräftigt. Unerschütterlich
blieben sie, marmornen Säulen45) gleich, im Bekenntnis der heiligen
Armut durch Schmeichelworte des Papstes nicht verfahrt, durch seinen
Fluch nicht erschreckt. Allerorts, öffentlich und privatim, in gelehrten
Disputationen, wie in populären Predigten verbreiteten und verteidigten
die Franziskaner ihre Lehre, und mit unnennbarer Freude wurden die
Massen erfüllt, wenn sie aus ihrem Munde die Armut Christi bezeugen
hörten46). Gerade auf die unteren Schichten des Volkes hatten die
Minderbrüder von ihrer Gründung an tiefgehenden Einfluss, in den volk-
reichen Städten wohnend, mit den Leiden der Gedrückten vertraut,
waren sie die Anwälte der Armen; indem sie nun mit glühender Be-
geisterung die Armut Christi priesen, gingen sie unwillkürlich zu An-
griffen auf Besitztum und Reichtum überhaupt über. Sie vertieften die
schwebende Streitfrage, indem sie die theologische zu der allgemein ge-
sellschaftlichen umgestalteten: Woher das Eigentum überhaupt, woher
die Ungleichheit unter den Menschen, wem gehören die Güter dieser
Erde? Gestützt nun auf gewisse Stellen der Bibel und Kirchenväter,
wie des kanonischen Rechtes geben die Anwälte der Besitzlosigkeit
hierauf folgende Antwort:
Das Privateigentum, der Unterschied zwischen Reich und Arm ist
eine auf Anordnung von Fürsten und Königen beruhende, rein mensch-
liche Institution und entbehrt der göttlichen Autorität. Alle Menschen
sind frei und gleich geboren. Im ursprünglichen Naturzustand der
Menschheit, der zugleich ein Zustand allgemeiner Unschuld und Glück-
seligkeit war, herrschte unbeschränkte Gütergemeinschaft. Erst durch
Ungerechtigkeit, d. i. durch Menschensatzung entstanden die Grenzen
des Eigentums. Würden die Menschen dem natürlichen und göttlichen
Gesetz gemäss leben, so müsste alles Eigentum gemeinsam sein.
Der Armutsstreit führte noch weiter. Mit jener alles verzehrenden
Begeisterung, deren eine ascetische Mönchsbrust fähig ist, hatten die
Minoriten die vollkommene Armut Christi umfasst, in diese Quelle innerer
45) So der Minorit Johann von Winterthur, dessen Erzählung von wun-
derbarem Schwung und freudiger Begeisterung getragen wird, wenn er auf
den Armutsstreit zu sprechen kommt. Ausgabe seines Chronikon von G.
v. Wyss im Archiv für Schweizerische Geschichte Bd. XI.
46) Johannes Vitoduranus ed. Wyss. S. 86, 88, 89.
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bie kirchenpolitische litteratür unter Ludwig dem Bayern. 105
Seligkeit sich ganz versenkt, and der Leiter der Kirche nannte das
ketzerisch. Wer gab ihm hierzu das Recht? Ihre Lehre verteidigend
untersuchten die Minoriten Ursprung, Wesen und Machtbefugnis des
Papsttums. Ihrer demokratischen Grundrichtung entsprechend erschüt-
terten sie den Absolutismus des Papstes. Der Papst hat seine Gewalt
vom Volke, zum Besten des Volkes, fördert er nicht das Wohl der Ge-
samtheit, lehrt er Ketzereien, so ist das Volk berechtigt dem Papst den
Gehorsam zu verweigern, ihn abzusetzen.
Dies die Grundlage, worauf die denkwürdige Verbindung der
Minoriten mit König Ludwig von Bayern einerseits, mit Marsilius von
Padua anderseits sich vollzieht. Tiefgläubige, ascetische Mönche im
Bande mit einem dem Kirchenglauben völlig entwachsenen Freigeist;
hier ganz dem Irdischen abgewandter Sinn, dort ein ganz dem Staat
and seinen Aufgaben gewidmetes Denken, Beide im Kampf gegen den
Papst eine neue Macht schaffend: die Volkssouveränetät.
Staat und Kirche beruhen auf einem zur gegenseitigen Unter-
statzung, zum allgemeinen Besten geschlossenen Gesellschaftsvertrag.
Entspricht eine Einrichtung diesem Zwecke nicht mehr, so ist sie nie-
manden verpflichtend, der Vertrag ist von selbst gekündigt. Alle geist-
liche wie weltliche Autorität geht aus vom Volke. Jede Regierung ist
blos die Beauftragte des Volkes und untersteht dessen steter Kontrolle
und Absetzungsgewalt.
Von Natur sind alle Menschen gleich; Unterschiede beruhen auf
blos menschlichen Satzungen — per iniquitatem. —
Um den Papst zu treten, adoptierte König Ludwig diese Grund-
sätze, die Theorieen wurden zur Praxis umgesetzt47). Bald stand vor
den jauchzenden Römern ein Papst, den sie selbst gewählt, ein Kaiser,
den sie selbst gekrönt hatten.
Erstaunt lauschte man in den deutschen Städten der wunderbaren
Mähr, die von jenseits der Berge kam, jetzt verstand man die Predigten
der Franziskaner, die Disputationen und Flugschriften; tausendfältigen
Wiederhall fand in den Herzen der Handwerker das befreiende Wort
von der Volkssouveränetät: wie in Mainz, so erhoben sich im Jahre
1332 auch anderwärts siegreich die Zünfte48). Die oben angeführten
47) G. Müller: Der Kampf Ludwigs des Baiern mit der römischen
Curie I. 178 f. „Eine Reihe der revolutionärsten Handlangen, die je von
einem gekrönten Haupte ausgegangen sind". Riezler: Die litterarischen
Widersacher der Päpste S. 48.
«) Schon Schmoller „Strassburg zur Zeit der Zunftkämpfe" S. 25
weist darauf hin, dass die demokratischen Erhebungen daselbst mit den Höhe-
punkten des damaligen kirchlichen Konfliktes zusammenfallen.
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106 J- B- Seidenberger
Lehrsätze der kirchenpolitischen Litteratur werden die treibenden Ideeen
der Zunftkämpfe.
Verfassung auf Verfassung wurde in Mainz erlassen und aufge-
hoben, Stadtrate ein- und abgesetzt, Steuer- und Gerichtswesen wie
Gesetzgebung aus dem Rate in die Zunftversammlungen gelegt, die
Privilegien der Geistlichen und Geschlechter aufgehoben, und sie selbst
den übrigen Bargern gleichgestellt, alles mit Berufung auf das all-
gemeine Wohl, auf das Interesse der Gesamtheit49).
Ein näheres Eingehen in das Detail wird die Richtigkeit der auf-
gestellten Behauptungen erweisen. Occam lehrt die Volkssouveränetat
und den Gesellschaftsvertrag in radikalster Weise in Bezug auf die
Kirche. Sie ist von Christus eingesetzt zum Wohl der Gläubigen, und
der hl. Petrus empfing keine weitern Rechte, als sie zur Erlangung der
Seligkeit nötig sind. Jede Vorschrift, die nicht aus dem Interesse der
Gesamtheit ihre Berechtigung schöpft oder diesem gar widerspricht, ist
für den Einzelnen ohne bindende Kraft. Der Papst empfängt seine
Autorität vom Volke, was alle angeht muss auch durch alle verhandelt
werden, die Einsetzung eines Vorgesetzten aber geht alle an, steht da-
her bei allen. Regiert ein Papst nicht zum Besten der Gläubigen, ver-
schleudert er Kirchengüter, lehrt er Ketzereien, so ist die Kirche d. h.
die Versammlung der Gläubigen, welche Priester und Laien, Männer
und Frauen umfasst, berechtigt und verpflichtet, ihn abzusetzen50).
Wie Occam auf kirchlichem, so lehrt Marsilius die Volkssouve-
ränetät auf staatlichem Gebiet. Zeigt uns der erstere, wie der Papst
von einer aus allgemeiner, indirekter Wahl hervorgegangenen Volksver-
sammlung ein- und abgesetzt werden soll, wobei die Pfarreien passender
Weise als Wahlkreise dienen und sogar die Frauen wahlberechtigt sind 50),
so entwickelt letzterer in wohldurchdachter, anschaulicher Weise, wie
und warum alle Autorität im Volke ruhe. Gesetzgeber in erster und
letzter Instanz ist das Volk, die Gesamtheit der Bürger. Denn die
erste und letzte Autorität aller menschlichen Gesetze ruht da, woher
allein die besten kommen können, das ist bei der Gesamtheit der Bürger
oder ihrer Majorität. Denn die Gesamtheit merkt die Vorteile und
Nachteile eines Gesetzes besser als nur ein Teil, jeder kann da auf
etwaige Mängel aufmerksam machen. Das wäre nicht der Fall, wenn
durch einen oder wenige, die mehr ihren eigenen als aller Nutzen im
*•) Hegel: Verfassungsgeschichte der Stadt Mainz.
">) Goldast III, 326, 333, 349, 602- 604, 934.
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Die kirchenpolitische Litteratur unter Ludwig dem Bayern. 107
Auge hätten, das Gesetz gegeben wurde. Weiter aber wird eine Vor-
schrift besser beobachtet, die jeder Bürger sich selbst gegeben zu haben
scheint, so aber ist das Gesetz hervorgegangen aus Beratung und Be-
schloß der Gesamtheit. Geben nur einer oder wenige durch eigene
Machtvollkommenheit ein Gesetz, so werden die übrigen Bürger, d. h.
die überwältigende Majorität dasselbe unwillig hinnehmen oder gar nicht
beobachten, wäre es auch noch so gut, denn die Menschen haben sich
zur bürgerlichen Gesellschaft vereinigt, um die Vorteile und Bedürfnisse
des Lebens zu erlangen und das Gegenteil zu vermeiden. Was daher
aller Vorteil oder Nachteil betrifft, muss von allen gehört und ver-
nommen werden, damit sie den Nutzen erreichen und das Gegenteil
vermeiden.
Besser wie alle Körperschaften ist das gesamte Volk, mag nun
diese Körperschaft eine Hausgenossenschaft sein, Leute, die im Hause des
Forsten Beamte und Diener sind, als Anwälte, Rechtsgelehrte und Notare
oder ein Adel, d. i. eine Körperschaft von Geschlechtern, welche wenige
sind und allein dem Herkommen gemäss zu den höchsten Ämtern
gewählt werden. Diese wenige würden nicht so gut das gemeine Beste
erkennen und wollen, wie die gesamte Gemeinde. Sie hätten vielleicht
mehr als das Wohl aller ihr eigenes oder das einer bestimmten Klasse
im Auge51).
Getroffen ! Das ist's, wessen man in allen Städten die Geschlechter-
herrschaft zieh, das ist auch der stete Vorwurf der Mainzer Gemejnde
gegen die Hausgenossen und Geschlechter, „dass sie nur ihren eigenen,
nicht der gemeinen Stadt Vorteil suchten, dass sie nur verständen, von
der Stadt zu gemessen* 5*). .
Der erste Schritt zum Sturz der Geschlechterherrschaft geschah
in Mainz im Sommer 1332. Der Rat musste 12 Zünftige zu seinen
Beratungen zuziehen, „daz si holfen bestellen die schult, daz arme und
rieh eben queme und der stad nützlichen were" 5S). Durch eine weitere
Konzession erhielt am 4. August die Gemeinde das Recht, 22 Vertreter
zu entsenden, und der Rat gelobt „wir sullen auch an rad und wessen
der vorgenanten 22 keine grosse sache angrifen oder keine grosse
schult machen".
ßl) Goldast III, 169.
M) Droysen : Eberhard Windeck in den Abh. der kgl. sächs. Gesellsch.
i WiM. 1875, II, 130.
*) Mainzer Chronik I, 8 f. (in den Stadtechroniken XVII).
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108 J- B. SeidenWger
Durch die Verfassung vom Katharinenabend desselbigen Jahres
werden die 22 auf 29 vermehrt und treten als vollberechtigte Mit-
glieder in den Rat, die Hälfte des Rates besetzen von jetzt ab die
Zünfte, ihr Einfluss wird noch verstärkt durch die Bestimmung, dass
bei allen wichtigen Angelegenheiten der Rat auch die zünftigen Rats-
herren des verflossenen Jahres und andere biedere Leute um ihre An-
sicht zu befragen habe; doch ist er an deren Meinung nicht gebunden.
In dem Statut vom 5. Februar 1411 ^ willigt der Rat ein,
„daz wir keinerlei schatzunge, herisnode ader virbuntenisse mit hern
ader mii stedin ader kein schult machin suln an wiln und wissin der
zunfte und gantzin gemeinden zu Meintze zu den zonften gehorich".
Ausserdem erhalten die Zünfte ein ausgedehntes Petitionsrecht. Was
ist dies anders als die allmähliche Verwirklichung des in der Litteratur
so eindringlich verkündeten Grundsatzes, „was aller Vorteil und Nachteil
betrifft, muss allen vorgelegt und unterbreitet werden ? quod omnes tangit,
debet traetari per omnes" !
Im Jahre 1429 endlich wird den Geschlechtern als solchen jeder
Einfluss auf das Stadtregiment genommen. Zwar folgte durch bischöf-
lichen und äusseren Druck 1430 und 1437 eine Reaktion, in der den
Geschlechtern wieder Vs und V« des Rates eingeräumt wurde, aber
auch hier wurde aufs neue der Grundsatz eingeschärft, dass der Rat
keine grössere Schuld kontrahieren, keinen Fehdezug beschliessen und
kein Bündnis mit Herren oder Städten vereinbaren dürfe, ohne Wissen
und Willen der gesamten Bürgerschaft; und als 1444 die Zunftrevo-
lution wieder ausbrach, machte man dem Rat den Prozess wegen Hoch-
verrats, denn er habe Schulden gemacht, ein Bündnis mit dem Erz-
bischof geschlossen, Steuern und Gehälter erhöht ohne Befragen der Ge-
meinde. Die Vorrechte der Geschlechter werden aufgehoben und der
Rat wird eine Vertretung der Bürgerschaft, von und aus den Zünften
gewählt. Der Sieg der Volkssouveränetät über die angestammten Rechte
der Geschlechter war errungen55).
Über die Art und Weise der Auffindung, Prüfung und Geneh-
migung von Gesetzesvorschlägen lehrt Marsilius: Es ist geziemend und
M) Mainzer Chronik I, 368.
M) Der Untergang der freien Stadt Mainz im Jahre 1462 ist haupt-
sächlich dadurch verschuldet, dass der Schwerpunkt der auswärtigen Politik
in der Gemeindeversammlung ruhte. Mainzer Chronik II (Städtechroniken 18),
30 Z. 9, 31 Z. 23, 37, 33 Z. 15, 29, 30 u. a.
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Die kirchenpolitische Litteratur anter Ludwig dem Bayern. 109
sehr nützlich, die Auffindung, Ausarbeitung und Prüfung von Gesetzes-
vorschlägen klugen und erfahrenen Leuten anzuvertrauen, denn sämt-
liche Bürger damit zu behelligen, wäre unvorteilhaft, da sie durch die
Geschäfte des täglichen Lebens zu sehr in Anspruch genommen sind und
der nötigen Schulung entbehren. Diese erfahrenen Leute werden ent-
weder von den einzelnen Korporationen, jedoch in ihrem entsprechenden
Verhältnis, oder von der Bürgerversammlung gewählt. Ist ein solcher
Gesetzesvorschlag aber ausgearbeitet und geprüft, so muss er der ge-
samten Gemeinde zur Genehmigung oder Verwerfung unterbreitet werden,
damit hier jeder Bürger seine Ansicht äussern und Verbesserungsvor-
schläge machen kann. Zur Prüfung, Ablehnung und Verwerfung der
hier gemachten Vorschläge müssen wieder Männer gewählt oder die
froheren bestätigt werden, die dann die Autorität des Volkes repräsen-
tieren oder es kann dies auch die Gesamtbürgerschaft selbst thun56).
Genau so verfuhr man in Mainz. Zur Ausarbeitung des Ver-
bündnisantrages wählte man (J. 1428)
10 Männer 57) •> und gebot ihnen
sie solden ir ratslagen an die zunfte bringen
was dan der meisteil b) rat und zunfte °)
mit eide und vernunfted)
erkennten vor das beste
darbi solde es bliben feste.
darnach ubir etliche stunde
die zehen an die zunfte brachten
den handel und wie si es gedachten
und begangen was bis dar0) 58).
Ebenso erhielt der Rat, den man zur Abdankung drängte, eine
Vertretung von 10 Mann, 5 aus der Gemeinde, 5 aus den Alten59).
Als hierauf die Majorität der XX übereinkam den Rat zu entsetzen,
erbat sie sich einen weiteren Ausschuss aus der Gemeinde von 28 Mit-
gliedern, um deren Gutachten zu vernehmen. Da auch diese mit dem
Antrag einverständen waren, legten sie ihn nun zur Genehmigung der
Gemeindeversammlung als der in letzter Instanz gesetzgebenden Gewalt
") Goldast m, 173.
57) Bei Manilius: a) prudentes expertes, b) valentior pars, c) univer-
sitär civium, d) rationabiliter, e) in universitate civium congregata proponi
debent.
M) Liliencron : Historische Volkslieder I Nr. 63 V. 80 f.
M) Bei Manilius : secundum unius cuiusque proportionem.
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HO J. B. Seidenberger
vor. Die gewählten „erfahrenen Leute" handelten genau nach den
Vorschriften des Marsilius und erhielten deshalb das lobende Zeugnis*
dass sie nichts thaten „ohne Befragen der ganzen Gemeinde" w).
Desgleichen wird von den 18 Mann, welche im Jahre 1411 die
Beschwerden und Forderungen der Zünfte formulierten, rühmend her-
vorgehoben, dass „die seibin 18 manne keinerlei geschichte adir for-
derunge getan hant an hinderfrege zu den Zunftmeistern und zunften
und der gantzen gemeinde zu Meintze" 61), wahrend anderseits der Rat
„keine möge noch machte inhatte an hinderfrage der 18 man"6').
Nach Marsilius ist der Inhaber der Regierungsgewalt nur der
Beauftragte des Volkes, bleibt ihm verantwortlich, untersteht dessen
steter Kontrolle, kann suspendiert und abgesetzt werden63). Auch das
Somn. Virid. billigt die gewaltsame Absetzung einer Regierung, falb sie
die Handhabung der Justiz, die Verteidigung des Vaterlandes verab-
säume, oder es an einer geordneten Finanzverwaltung fehlen lasse, doch
empfiehlt es vor Anwendung dieses &ussersten Mittels zunächst die Ver-
weigerung der Steuern.
Als im Sommer 1444 beim Einfall der Armagnaken in pfälzisches
Gebiet der Rat zu Mainz eine allgemeine Kriegssteuer auszuschreiben
gedachte, entgegneten die Fahrer der Zünftigen, die Alten hätten Gaden-
und Münzfreiheit, die Hälfte des Rates und der Ämter, so sollten sie
auch die Hälfte der Kriegskosten zahlen64). Auf die Weigerung des
Rates, dem Henne Knauf eine jährliche Gülte von 26 Gulden zu be-
willigen, erklärte Eberhard Windeck, der bekannte Leiter der Mainzer
Zunftrevolution von 1428/29: „Gebe man Henne Knauf nicht jährlich
die Gülte, so geschehe nichts Gutes daraus, das Volk würde weder
Steuer, noch sonst etwas zahlen* 65). Als zur selben Zeit die Zünfte
von den Geschlechtern den Verzicht auf ihre Privilegien forderten, rieten
die Städteboten von auswärts zum Nachgeben, „denn das Volk wolle
seinen Willen haben" 6i).
Wir sehen, die Idee vom souveränen Volkswillen, vom Recht der
Steuerverweigerung blieben nicht auf die Litteratur beschränkt.
w) Liliencron I Nr. 63 V. 87 f., V. 95 f.; Mainzer Chronik I, 66 f.
") Beilage 5 in der Mainzer Chronik I, 369.
•9) M. Chronik I, 42.
•») Goldast III, 175, 185.
•*) M. Chronik I, 156.
•») M. Chronik I, 378.
") M. Chronik I, 66.
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Die kirchenpolitische Litteratur unter Ludwig dem Bayern. Hl
Indem auch Gereon in seiner Schrift „de auferibilitate papaett
die Absetzung eines Fürsten und Aufhebung bestehender Verfassungen
für ein unveräusserliches Recht eines freien Volkes hinstellt, das über
seine Angelegenheiten nach freiem Ermessen verfügen könne, sucht er
zugleich etwaige von der Heiligkeit des Unterthanen- und Verfassungs-
eides hergenommene Bedenken zu heben : der Eid verpflichtet Jiicht,
sobald er zum Nachteil und Schaden ausläuft67).
Dem revolutionären Beginnen der Zünfte gegenüber pflegten, wie
die Geistlichen, so auch die Geschlechter auf ihre alten Gewohnheiten
und Freiheiten sich zu berufen, auf die alten und neuen Sühnebriefe,
die allermänniglich geschworen hat fest und ewig zu halten. Solchen
Hinweisen entgegnete einer der Zunftführer Gyllige zum Ruchfoss 1413
öffentlich im Mainzer Rate mit den Worten: „Hätte er zwölf Eide ge-
schworen zu den Heiligen am Vormittage, fände er etwas Besseres am
Nachmittage, so wolle er die zwölf Eide alle nicht halten, er würde
dem Besseren folgen und dies halten68).
Hätten wir auch diese charakteristische Äusserung nicht überliefert,
so redeten die Thatsachen doch laut genug: Verfassung auf Verfassung
wurde in Mainz beschworen, mit zahlreichen Siegeln behängt und mit
Berufung auf das allgemeine Beste69) rasch gebrochen.
In sozialer Beziehung bricht diese Litteratur mit der bisherigen
Anschauung, die im privaten Eigentum eine auf göttlicher Autorität
fussende Institution erblickt. Dem Ursprung der Ungleichheit unter den
Menschen nachspürend, stellt sie eine neue uns oft an Rousseau gemah-
nende Theorie auf. In den recht breitspurig ausgeführten Erörterungen
mit ihren naiven Beweisen und Gegenbeweisen aus der hl. Schrift70)
<7) Per quae dissolvitur prima ratio, quae fiebat de voto : quod non
obligat, dum vergit in detrimentum salutis propriae vel exitum deteriorem.
Goldast III, 1414, 1415 (oder 1413, 1414, die Seitenzahlen bei Goldast hier
in Verwirrung!).
M) Mainzer Chronik I, 48.
M) „so worde der stad geholfen usser ir scholt", „da von sult der
gemeinen stad notz und freden ensten". Mainzer Chronik I, 175 „propter
commune conferens" im defensor pacis!
™) „Im Schweisse deines Angesichtes sollst du dein Brod essen". Also
konnte Adam von „seinem Brode" doch reden, damals gab es aber noch
keine Könige, überhaupt noch keine Menschen ausser den ersten Eltern.
Also ist das private Eigentum keine Menschensatzung, wie jener Ketzer be-
hauptet, sondern eine göttliche Institution! Kap. 88 des opus nonaginta
dierum im Somnium Viridarii dem „Kleriker" in den Mund gelegt. Gold-
ast I, 203, 204 u. a.
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112 J. B. Seidenberger
und den Kirchenvätern kehren bestimmte Sätze und Wendung immer
wieder.
„Der Gebrauch aller Dinge in der Welt sollte allen Menschen
gemeinsam sein, aber durch Ungerechtigkeit nennt der eine dieses sein,
der andere jenes und so ist unter den Sterblichen die Teilung ent-
standen; unter dem was hier mit Ungerechtigkeit bezeichnet wird, ist
das menschliche Recht zu verstehen" 71).
„Arme und Reiche hat Gott aus Einem Lehm gemacht und
Eine Erde trägt sie. Durch Menschenrecht also heisst es „diese Villa
ist mein, mein jenes Haus". Nimm die Rechte des Kaisers weg, wer
würde wagen zu sagen : „Diese Villa ist mein, mein der Sklave da dort,
mein hier dieses Haus"72)?
„Durch das Naturrecht ist alles allen gemeinsam, denn im Natur-
zustand wäre alles allen gemeinsam gewesen, und wenn nach dem
Sündenfall alle Menschen vernunftgemäss lebten, müsste wiederum allen
alles gemeinsam, nichts eigentümlich sein, denn das Privateigentum ist
durch Ungerechtigkeit eingeführt" 7S).
„Alles Recht, das von Gott dem Schöpfer der Natur stammt,
kann göttliches Recht heissen, alles Naturrecht aber stammt von Gott" M).
Neu waren ja diese Sätze nicht oder nur zum Teil. Es sollte
nicht schwer sein auf etliche Stellen der hl. Schrift und der Kirchen-
väter ein sozialisches Lehrgebäude aufzuführen75).
") Goldast III, 142, 1152 u. a.
n) Goldast in, 97, 103, 126, 937, 1042, 1142 u. a.
") Goldast III, 932 u. a.
w) Goldast IH, 934.
75) In der Reformationszeit wurde der Versuch dazu wiederholt be-
werkstelligt. In der That erinnern mehrere Traktate und Programme aus der
kirchenpolitischen und sozialen Bewegung Ende des 15. und Anfang des 16.
Jahrhunderts in auffallender Weise an die Litteratur unter Ludwig dem
Baiern. Wie Marsilius so lehrt die „Reformation Kaiser Sigmunds — W.
Boehm, Friedrich Reisers Reformation des Kaiser Sigmunds 331, 172 — 195
— dass in Bezug auf kirchliche Dinge „soll sich lauter in allweg scheiden
das Geistlich und das Weltlich u, dass der kirchliche Besitz eingezogen und
für die Geistlichen ein bestimmter Gebalt festgesetzt werde. Nach dem 1.
und 5. Artikel der von den frankischen Bauern vorgebrachten „Ordnung und
Reformation zu Nutz, Frommen und Wohlfahrt aller Christenbrüder" soll die
Geistlichkeit dahin reformiert werden, dass man sie unangesehen ihrer Geburt
und Stellung „nach ziemlicher Notdurft" erbalte, den Überfluss ihrer Güter
aber für arme notdürftige Menschen und den gemeinen Nutzen verwende,
jede Gemeinde habe selbst ihre Hirten zu setzen und zu entsetzen". „Es
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Die kirchenpolitiscbe Litteratur anter Ludwig dem Bayern. 113
Aas der Verborgenheit der Folianten aber wurden diese Sätze
jetzt zu bestimmten Zwecken hervorgezogen und mit hinreissender Be-
redsamkeit dem armen Manne 7* ) von der Kanzel herab vorgeführt, den
Gedanken und Wünschen Tausender beredeter Ausdruck verliehen. Hier-
durch wurde in den Städten der Kampf auch gegen die sozialen Privi-
legien der Geschlechter entfacht. Der Druck der Münz- und Gadenrechte
wurde fortan unerträglich, sie beruhten auf Menschensatzung und standen
mit dem natürlichen und göttlichen Recht, mit der wirtschaftlichen Frei-
heit und Gleichheit in grellstem Widerspruch. Schon 1332 wurde das
Monopol des Tauschverkaufs und Geldwechseins der Geschlechter in
Mainz vorübergehend aufgehoben, die definitive Beseitigung erfolgte erst
1445 und zwar mit der charakteristischen Erklärung: „Dass fortan
and auf ewige Zeit, jedermann, der zu Mainz wohnhaft und weltlich
ist von seinem Einkommen und Besitz zahle und steuere gleich anderen
gemeinen Bürgern, und dass kein Bürger vor dem andern mit Gewand-
schneiden und Wechseln einige Sondervorteile habe, sondern, dass jeder-
mann in seinem Haus und seinem Besitz Gewand schneiden und wechseln
möge, ohne Widerstand und Hinderung seitens derer auf der Münze und
der ihrigen, denn nur mit Gewalt und List77) ist die Gemeinde von
den Gaden — - öffentlichen Verkaufsstellen — gebracht und verdrängt
worden* 7*).
„Man hört hier schon die Theorie des Natur- und Vernunftrechtes*4,
wäre gut, wenn alle weltlichen Rechte im Reich, die bisher gebraucht worden
sind, abgeschafft und aufgehoben würden, dadurch hätte der Arme so viel
Hecht als der Höchste und Reichste".
Buchholtz: Urkundenbuch zur Geschichte Ferdinands des Ersten 651
bis 666. In der stark sozialistisch gefärbten Landesordnung Geismayrs heisst
es, „dass aber die Landtschaft oder eine Gemeynde Macht hab iren sched-
hchen Herrn zu entsetzen, wil ich aus der göttlichen Juristerei dreizehn
Sprach einfüren" u. s. w. „Do die Römer regierten mit Zunftmaystern und
Rathe eines gemeinen Regiments, do heuffet sich teglich die Mächtigkeit ires
grossen Gewalts über die ganze Welta.
w) „Es ist charakteristisch für die Zustände in den Städten zu Anfang
des 14. Jahrhunderts, dass so viel von dem Gegensatz zwischen Reich und
Arm die Rede ist. Fast in allen Urkunden der Zeit wiederholt sich die
Wendung, man wolle die Dinge so ordnen, dass Arm und Reich zu ihrem
Rechte kamen0. Schmoller, Strassburg zur Zeit der Zunftkämpfe 22.
") Durch Privileg Erzb. Siegfrieds III vom 4. Juli 1239!
») Mainzer Chronik I, 311.
WotUL ZeiUchr. t Gesoh. u. Knast. VIII, I. 8
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114 J. B. Seidenberger
bemerkt Hegel hierzu 19) ; ja freilich, in der kirchenpolitischen Litteratur
hörte man sie schon seit länger als einem Jahrhundert so.
Will man die grossen Bewegungen in den Stftdten des ausgehenden
Mittelalters ihrem innersten Wesen nach verstehen, so darf man an der
kirchenpolitischen Litteratnr seit Ludwig dem Bayern nicht vorbeigehen»
Sie hat die Kämpfe gegen Geistlichkeit und Geschlechter zwar nicht
erzeugt, aber sie hat dazu beigetragen, dass dem unbestimmten Drängen:
Ziel und Richtung gegeben wurde, sie hat das unbewusste Suchen nach
Wandlung zur bewussten Revolution gestaltet. Ihrem Streben und
Trachten fand die Zeit in dieser Litteratnr zum erstenmal Ausdruck
und Rechtfertigung verliehen, sie sah in einen Spiegel und gewahrte ihr
eigenes Bild, sie kam zu Selbstbewußtsein.
Wie schon erwähnt wurden die neuen Ideeen hauptsächlich durch
die Minoriten in die breiten Massen des Volkes getragen. Aus dem
Armutsstreit entsprungen, wurden sie mit und durch denselben auch
yerbreitet. So erklärt sich das ungeheure Interesse, welches allerorts
das Volk diesem, uns fast lächerlich scheinenden Streit entgegenbrachte,
es war eben doch etwas mehr als der aufs äusserst« geschraubte Aus-
druck einer ganz dem Jenseits zugewandten Sinnesweise, wie es ja auch
kein bloss historisches oder rechtsphilosophisches Interesse ist, mit dem
79) Hegel : Verfassungsgeschichte S. 89. Bemerkenswert ist auch folgende
Polemik des Somn. Vir. gegen die Unterdrückung der Armen durch die
Reichen namentlich mittelst einer bestimmten Steuer, des foagium — Herd-
schilling — einer Polemik, die durch packende Schilderung an die glühende
Farbenpracht von Lamennais': Paroles d'an croyant erinnert: Wie so üblich
wird der Arme über den Reichen allerwärts gequält, so besonders hei jenen
Herdschillingen. Anstatt, dass der Reiche dem Armen die Lasten erleichtere,
unterstützt vielmehr gegen die Natur und gegen alle Vernunft . . . der Arme
den Reichen. Und wenn er nichts hat, womit er zahle, wird er gegen die
Wahrheit bedrückt. So ist auch bei jenen Herdschillingen keine Billigkeit,
sondern Unbilligkeit bemerklich, keine Milde, sondern ruchlose Grausamkeit
wohnt ihnen inne. Neulich vernahm ich das Jammern einer armen Witwe
mit sieben Knaben und Mädchen, die ihre Klagen gegen einen solchen Steuer
einnehmer vorbrachte. Denn da sie nichts hatte als ein Bettgestell mit
Matratze, worauf die sieben Knaben und Mädchen lagen, warf der Einnehmer
die Kinder unbarmherzig aus dem Bette und pfändete es für Bezahlung des
Herdschillings, ihr nichts mehr lassend. Bei andern Steuern bleibt dem
Zahlenden doch immer etwas übrig, wenn er vom Pfund 12 Denare zahlt, so
bleiben ihm doch 19 Solidi, wenn er den dreizehnten Teil zahlt, verbleiben
ihm 12, wenn V« verbleiben 5. So bei jeder Steuer die nach Prozenten be-
rechnet wird, bei jenen Herdschillingen aber bleibt dem Zahlenden nichts
übrig. Goldast I, 111.
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Die kirchenpolitiscbe LHteratur unter Ludwig dem Bayern. 115
etwa bei uns dichtgedrängte Massen den Ausführungen lauschen aber
„Eigentum ist Diebstahl". Es hatte eine eminent praktische Bedentang,
wenn das Volk von der Kanzel hörte, der Heiland sei arm, ganz arm
gewesen, und wenn es seinen Blick richtete auf die reichen Domhftnser
und Abteien, deren Grundbesitz sich stetig mehrte und deren Insassen
auch den kleinsten Beitrag zu den stadtischen Lasten verweigerten, wahrend
doch der Heiland in seiner Armut ein Wunder wirkte, um für sich und
seine Jünger die fälligen Steuern zu entrichten.
Andere Statten nun, wo die neuen Ideeen in die Massen geleitet
and die öffentliche Meinung gestaltet wurde, waren die Zunftstuben.
Dorthin schickte man, um Einfluss auf das öffentliche Leben zu
gewinnen, Flugblatter, Wahlprogramme und Bekanntmachungen wurden
hier verkündet. Als 1395 der Mainzer Erzbischof wider die vom
Frankfurter Rate gegen die dortige Geistlichkeit erlassenen Verordnungen
Protest einlegte, schickte er seine an die Bürger von der Gemeinde und
von den Zünften zu Frankfurt adressierte Beschwerdeschrift an sämtliche
dortige Zunftstuben80). Der Rat aber konfiszierte die Exemplare. In
den Zunftstuben nun werden auch die grossen Tagesfragen unter Ludwig
dem Bayern und die sich anknüpfenden neuen Ideeen besprochen und
verbreitet worden sein. An Anlass dazu fehlte es wahrlich nicht. Die
Prozesse gegen Ludwig81), die Predigten und Demonstrationen für und
wider die Armut Christi 82), die Verhängung des Interdikts, die Schreiben
des Papstes81), die Gegenschreiben des Kaisers an die Reichsstädte88),
das diplomatische Eingreifen der Städte selbst in den Streit84), die
vielfältigen Flugschriften gegen den Papst85), dies alles zwang ja jeder-
mann irgendwie Stellung zu nehmen und Aufklärung zu suchen88).
") Boehmer: Frankfurter Urkundenbuch S. 774, Kriegk: Fr. B. 117,
andere Beispiele bei Würdtwein: Nov. subsid. diplomat. III, 178, Janssen:
Reichskorrespondenz I Nr. 388.
") Müller: Ludwig d. Baier I, 60 f., 97 f., 171 f.
") Muller ebenda I, 106, 218, II, 93, 248; Jon. v. Winterthur ed.
0. v. Wyss 86.
") Müller I, 238 f., der defensor pacis eine Fundgrube für Arengen
kaiserlicher Briefe, ebenda I, 216 und Beilage 16.
M) Preger in den Abhdl. der k. bayer. Akad. d. Wiss. III Cl. XIV
Bd. I S. 69; Müller I, 271 u. a.
M) Müller H, 87.
M) Preger: „Kircbenpolitischer Kampf unter Ludwig dem Baier und
sein Einfluss auf die öffentliche Meinung in Deutschland (Abhdl. der KgL
Baier. Akad. d. Wiss. Bd. XIV Abt. 1).
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116 J- B. Seidenberger
Unter den Gebildeten aber fanden, wie wir wohl annehmen können,
die kirchenpolitischen Traktate selbst ungemeine Verbreitung und eifrigstes
Studium. Auch fehlt es nicht an Geschichtschreibern aus der ersten
und zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts, welche die Bedeutung der
kirchenpolitischen Litteratur genugsam würdigen und ihren Einfluss auf
das öffentliche Leben ausdrücklich hervorheben. Nach Marsilius und
Occam unterliegen päpstliche Bannbullen der landesfürstlichen Geneh-
migung. Herzog Albrecht von Oesterreich versagte dem Interdikte und
dem Bann über König Ludwig in seinem Lande Genehmigung und Gel-
tung. Der Einfluss der Litteratur w&re hinlänglich erkennbar, auch
wenn nicht von Johann v. Victring ausdrücklich bemerkt würde87), dass
er dies that, „bewogen durch einen gemässigten Dialogus den der
Engländer Occam Ord. Minor, über verschiedene Gegenstände und Lehren
unter der Einkleidung eines fragenden Schülers und antwortenden Lehrers
veröffentlicht hatte".
Weiter erzählt Johann von Victring: „Ludwig hatte Legisten bei
sich, die seine Thaten begünstigten, indem sie gegen den Papst schrieben
und ihn selbst wie es heisst einen Ketzer nannten".
Der Freund des Marsilius, Albertinas Mussatus, schreibt in seinem
Ludovicus Bavarus: „Darunter waren zwei Italiener, die Ludwigs Be-
ginnen unterstützten, von seiner Seite nimmer wichen und deren Rat
er hauptsächlich folgte : Marsiglio von Raimondini, Bürger und Plebeier
von Padua, der Philosophie kundig und beredet, und Ubertino da Casali,
ein Genueser, ein geriebener und talentvoller Mönch" 88). . . . „Ausser-
dem verfassten diese Räte und Schriftsteller ein Handschreiben, worin
sie ihre Ansichten entwickelten und Johann selbst vielfältigen Irrtums
zeihten, dasselbe wurde in den römischen Kirchen verbreitet. Die Kunde
hiervon wurde über den ganzen Erdkreis verbreitet und regte die christ-
lichen Bewohner allerorts zum Studium der verschiedenen Ansichten an,
fast die ganze Christenheit wurde in zwei Parteien geschieden89).
Aus dem Gebiete des rheinischen Städtebundes selbst aber tönt
uns ein hochwichtiges Zeugnis entgegen. Es schreibt der den Zünften
geneigte Fritsche Closener90): „In den ziten, wart daz buch gemacht,
87) Bei Böhmer: Fontes rerum Germanicarum I, 447.
M) Boehmer: Fontes I 175 f.
") In Kolmar schieden sich die Bürger in die „Schwarzen0 und „Blauen"
je nach ihrer Parteistellung. Böhmer: Fontes I, 212. Über die Stimmung in
den deutschen Städten: Müller II, 50, 88, 189, 240.
") Chroniken der deutschen Städte VHI, 70.
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Die kirchenpolitische Litteratur unter Ludwig dem Bayern. 117
daz do heisset defensor pacis. Daz bewiset mit redelichen Sprüchen
der heiligen geschrift daz ein hobest ander eime keiser sol sin und
das er kein weltlich herschaft sol han. Es bewiset ouch des bobestes
und der cardinal grit und ire Hofart und ihre simonie, die sü gewon-
lich tribent und sich das beschonend mit falschen glosenu.
Wohl das erste und einzige Mal, dass ein mittelalterlicher Chronist
als ein Ereignis das Erscheinen eines Buches notiert!
Übrigens beabsichtigten Marsilius und seine Genossen auch durch-
aus nicht, blos gelehrte Untersuchungen zu liefern, sie wollten praktische
Erfolge erzielen, wollten auf die öffentliche Meinung und auf das staatliche
Leben Einfluss gewinnen. In seinen Vorreden91) erklärt Marsilius, den
Defensor pacis geschrieben zu haben, um einen neuen, dem Aristoteles
noch unbekannten Feind, dem Klerikalismus, die Maske abzureißen,
damit er aus Staaten und Städten fOrderhin leicht beseitigt werde ; und
um der Anmassung der Geistlichkeit, die ununterbrochen Keime der
Zwietracht in Staaten und Städten säe, noch wirksamer zu begegnen,
habe er die Hauptsätze seines Buches auch separat herausgegeben.
In der That ist diese Zusammenstellung der Hauptthesen des De-
fensor pacis, die Conclusionen 92) durch Prägnanz und Knappheit des
Ausdrucks, wie das Somnium Yiridarii mit der Disputatio inter militem
et clericum durch die leichtfliessende und populäre Diktion zur Massen-
verbreitung wohl geeignet.
Blicken wir zum Schluss unserer Erörterung auf die Hauptpunkte
derselben zurück.
Wir sahen, dass die kirchenpolitische Litteratur unter und seit
Ludwig dem Bayern die Gerichtsexemtion und Gerichtshoheit der Geist-
lichen, die Steuerfreiheit der Kapitalien und Grundstücke von Kirchen
und Klöstern, sowie die persönliche Steuerfreiheit der Kleriker mit den
kritischen Waffen des Verstandes und der Berufung auf die hl. Schrift
als ungebührlich erwies: bald darauf hob man in den Städten diese
Privilegien auf.
Wir fanden, dass die Litteratur die Herrschaft der Geschlechter
als nachteilig für das Gesamtinteresse verwirft, und unter dem Schlag-
•>) Goldast IH, 155, 309.
M) Die 42 Conclusionen des defensor pacis kehren, nach mehr als
einem halben Jahrtausend, zum grossen Teil wörtlich in dem päpstlichen
Syllabus vom 8. Dez. 1864 wieder und werden da als Irrtumer des modernen \
Liberalismus verdammt! Gewiss ein grossartiges Zeugnis für die Bedeutung
derselben!
Wettd. ZeiUchr. f. Gesch. *. Ktintt. VIII, I. 9
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118
J. B. Seidenberger.
worte quod omnes tangit per omnes tractari debet die radikalste Volks-
souveränetät lehrt: in den Städten stürzte man die Geschlechterherr-
schaft und allerorts, hier langsamer, dort rascher, wurden Regiment und
Gesetzgebung aus dem Rat in die Gemeindeversammlung verlegt.
Die Litteratur verkündete, dass nach natürlichem und göttlichem
Recht allen Menschen dieselbe Freiheit und Gleichheit zustehe, und
mit Berufung auf das Naturrecht beseitigte man in Mainz die sozialen
Vorrechte der Geschlechter.
In der Litteratur wie in den Städten bemerkten wir eine allge-
meine Gährung, ein Drängen und Streben, ein Loslösen vom Bestehenden 93),
Keime neuer Staatsauffassung, neuer Weltanschauung, in Litteratur wie
im Leben überall moderne Luft94).
Wir schlössen auf einen inneren Zusammenhang gemäss dem
Worte Schopenhauers : „Die jedesmalige Philosophie ist der Grundbass
jeder Zeit".
•s) Vergl. auch Schmoller: Strassburg zur Zeit der Zunftkämpfe 20 f.
„In einer Reihe von Städten knüpft sich an diese gewaltige kirchliche Er-
legung der Sieg der Zünfte über das Patriciat" ; daselbst 26. Schmoller:
Die Strassburger Tucher- und Weberzunft S. 114, 116.
•4) Vergl. auch : C. Müller a. a. 0. II, 261 f., Riezler a. a. 0. 295 f.
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Beiträge zur Geschichte der Narbonensischen Provinz.
Von Prof. Otto Hirschfeld in Berlin.
Die politische Gestaltung der Narbonensischen Provinz geht in
ihren wesentlichen Zügen auf den Dictator Caesar zurück. So dürftig
auch die Nachrichten sind, die wir über den Zustand derselben seit
ihrer Eroberung bis auf seine Zeit besitzen — wir würden besser unter-
richtet sein, wenn nicht Ciceros Rede für Fonteius in so trümmer-
haftem Zustande uns überkommen wäre — so kann doch darüber kein
Zweifel obwalten, dass erst seit Caesar von einer planmässig durchge-
führten Organisation der Provinz überhaupt gesprochen werden kann.
Die Machtstellung der im Jahre 600 von Phokaeern gegründeten Griechen-
stadt Massalia, welche die ganze Südküste Galliens und einen bedeutenden
Teil des Rhonethals beherrschte oder wenigstens durch ihre Faktoreien
in Abhängigkeit erhielt, war mit einer durchgreifenden, einheitlichen
Gestaltung nach römischer Weise überhaupt nicht vereinbar und erst
der Widerstand, welchen dieselbe Caesar auf seinem Zuge gegen die
Pompejaner in Spanien entgegensetzte, bot ihm die erwünschte Hand-
habe, diesen Griechenstaat inmitten römischen Gebietes, der Jahrhunderte
lang der Träger und Verbreiter griechischer Kultur und Sprache in
dem barbarischen Westen gewesen war, politisch zu vernichten. Man
wird och daher kaum entschliessen können, den Angaben Caesars über
die verräterische Haltung Massalias unbedingten Glauben zu schenken,
und auch seine eigene Darstellung lässt keinen Zweifel darüber, dass er
die Stadt, die nichts sehnlicher, als die Aufrechterhaltung strengster
Neutralität in diesem Kampfe wünschte, gewaltsam zur Entscheidung
gedrängt hat, um dieses Hindernis zur Durchführung seiner Pläne recht-
zeitig aus dem Wege zu räumen. Allerdings hat er die, im Vergleich
zu den Aufgaben, die ihn beschäftigten, verhältnismässig untergeordnete
Wwtd. Zeitochr. f. OeBoh. u. Kunat Vül, n. 10
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120 0. Hirschfeld
Organisation der Südprovinz nicht sofort in Arigriff nehmen können;
aber dass er dieselbe nicht aus den Augen verloren hat, bezeugt die
Gründung der Kolonieen Forum Julii, Arelate, Arausio, Baeterrae und
die Verstärkung der Narbonensischen Kolonie, die im Jahre 708 sein
Quästor Ti. Claudius, der Vater des Kaisers Tiberius, in seinem Auf-
trage vollzogen hat1). Das eingezogene Gebiet Massalias hat fast aus-
schliesslich zur Ausstattung dieser Kolonieen gedient, unter denen Arelate,
das nach inschriftlichen Zeugnissen bis an die Thore von Aquae Sextiae
sich erstreckt und wahrscheinlich Aber Marseille hinaus den ganzen
Südosten des heutigen d&partement des Bouches du Rhone bis nach
Toulon umfasst hat8), den Löwenanteil erhielt. So durchgreifend aber
die Massregeln Caesars im Süden der Narbonensis gewesen sind, so
wenig scheint er im Norden und Osten der Provinz geändert zu haben.
Sowohl das umfangreiche Gebiet der Vocontier mit ihren Hauptstädten
Vasio und Lucus, als auch das durch die Alpen und den Genfer See
begrenzte, die Danphinö und den grössten Teil Savoyens umfassende
Territorium der einst so mächtigen, dann aber von römischer Bedrückung
schwer heimgesuchten AUobroger mit ihrer Hauptstadt Vienna hat Caesar
in seiner ursprünglichen Ausdehnung ungeteilt erhalten, den Vocontiern
sogar ihre nationale Verfassung und Unabhängigkeit von dem procon-
sularischen Regiment auf Grund eines Foedus gewährleistet3). Viel-
leicht bestimmte ihn zu der Rücksicht auf diese bereits einigermassen
von römischer Civilisation berührten Gemeinden die Hoffnung, durch sie
auf ihre noch ganz barbarischen Stammesbrüder im Norden Einfluss zu
üben, vielleicht wirkte auch die Dankbarkeit für das ablehnende Verhalten
der AUobroger gegenüber den Lockungen des Vercingetorix mit4), keines-
falls ist es ein Zufall, dass sämtliche auf Caesar zurückgehende Kolonieen,
mit Ausnahme der den Rhoneübergang beherrschenden Städte Arausio und
Valentia, an oder in unmittelbarer Nähe der Meeresküste und zwar auf dem
*) Suetoniuß Tiber, c. 4: pater Tiberi, quaestor C. Caesaris . . . ad
deducendas in GaUiam colonias, in quis Narbo et Arelate erant, nUssus est.
Da nur diese beiden Kolonieen als Juliae Paternae bezeichnet werden, so ist
mit Wahrscheinlichkeit vermutet worden, dass nur sie bei Lebzeiten Caesars,
die übrigen zwar auf seine Anordnung, aber erst (wie die colonia Genetiva
in Spanien) nach seinem Tode deducirt worden seien.
») Vgl. Jullian BuUetin epigrapMque 5 S. 166 ff.; CIL. XII p. 83 u. 817.
8) Vgl. meine Gallischen Studien in den Sitzungsberichten der Wiener
Akademie CHI, 1 S. 289 ff. Die den Vocontiern gewährte Föderativstellung
gehört vielleicht bereits der Zeit vor Caesar an.
*) Caesar bell. Gall. 7, 65.
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Beiträge zur Geschichte der Narbonensischen Provinz. 121
conhscierten Gebiete von Massalia sich befinden, wahrend die eigentlich
gallischen Gemeinden nicht in ihrem Besitzstande verkürzt worden sind,
um römischen Ansiedlern eine Stätte zu bereiten. Freilich rauss man
dabei in Betracht ziehen, dass eine vollständige Besitzergreifung der
Provinz bis auf Caesars Zeit Oberhaupt noch nicht erfolgt war und die
abgelegeneren Teile derselben sich wohl einer thatsächlichen Unabhängig-
keit erfreut haben. Aber doch treten die Züge der Caesarischen Ko-
lonialpolitik hier deutlich zu Tage: an Stelle der Unterjochung und
Vergewaltigung der Provinzen das entschiedene Bestreben, das unter-
worfene Land zu heben und durch Anlage von Marktflecken (fora) und
Städten latinischen Rechts, die nach italischem Muster organisiert waren
und den Ehrennamen colonia tragen 5), deren Bevölkerung aber grossen-
teils aus einheimischen Elementen bestand, für die vollständige Romanisie-
rnng vorzubereiten. Der Unterschied dieser wesentlich keltischen Gemeinden
zu den römischen Bürgerkolonieen ist noch bis in die spätere Kaiserzeit
scharf empfunden worden und tritt unverhüllt zu Tage in dem feind-
lichen Gegensatz der beiden Grenzstädte Lugudunum und Yienna : irent
tdiores, so ermuntern im J. 69 die Bewohner Lyons den Valens zur
Plünderung des reichen Vienna, exscinderent sedem Gallici belli: cuncta
Ulk externa et hostilia; se coloniam Romanam et partem exercitus et
prosperarum adversarumque rerum socios0).
Dass Caesar den Plan gehabt hat, den Süden des Landes von
den neu erworbenen Teilen des übrigen Gallien dauernd loszulösen, ist
nicht wahrscheinlich. Wenn auch die wenigen Jahre, die zwischen der
Besitzergreifung des Landes und der Ermordung des Eroberers liegen,
eine sichere Beurteilung seiner weitreichenden Pläne nicht verstatten, so
ist doch beachtenswert, dass er im J. 706/707 die Verwaltung des
gesamten transalpinischen Galliens in die Hand des D. Brutus gelegt
hat. Allerdings hat er dann kurz vor seinem Tode Lepidus für die
Statthalterschaft der Narbonensis und des diesseitigen Spanien, dagegen
Mnnatius Plancus für die neuen gallischen Provinzen designiert, doch
zeigt schon die Kombination von Südgallien und Spanien, dass eine
dauernde Einrichtung damit nicht geschaffen werden sollte. Auch Au-
gustus hat vielleicht, als er bei der Teilung der Provinzen im J. 727
5) Vgl. über diesen vielleicht nur hier nachweisbaren Gebrauch oder
vielmehr Missbrauch des Namens colonia für Städte latinischen Rechtes (oppida
hxtina heissen sie korrekt bei Plinius) Herzog Gaüiae Narbonensis Mstoria
S. 100 ff.; CIL. XH praef. p. XH.
■) Tacitus histor. I c. 65.
10*
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122 0. Hirschfeld
die Narbonensis sich zuteilen Hess, beabsichtigt, sie gemeinsam mit dem
übrigen Gallien zu verwalten; bereits fünf Jahre später hat er jedoch
die Provinz dem Senat überlassen and seitdem ist sie dauernd dem-
selben verblieben. So unbedeutend dieser Wechsel, der durch die not-
wendig gewordene Übernahme Dalmatiens in kaiserliche Verwaltung,
vielleicht auch durch die Furcht vor einer zu engen Verbindung der
alten Provinz mit den erst eben unterworfenen Stammesgenossen ver-
anlasst war, auf den ersten Blick erscheinen kann, so bedeutsam ist
er für die langsame und unvollkommene Civilisation des ganzen Westen
geworden. Es war ein politischer Fehler, den Caesar schwerlich be-
gangen haben würde, den bis zu einem gewissen Grade bereits romani-
sierten Süden von dem Barbarengebiet im Norden und Westen abzu-
trennen und damit eine Assimilierung der stammverwandten Gebiete zu
verhindern. So hat, abgesehen von der das ganze gallische Gebiet um-
schliessenden Einfuhrsteuer, der guadragesma Galliarum, in der ganzen
Kaiserzeit ein innerer Zusammenhang zwischen dem Süden und den
übrigen Teilen Galliens nicht stattgefunden und während man sich
mehr und mehr gewöhnte, die Narbonensis als die Fortsetzung von
Italien anzusehen, hat der Norden und insbesondere der Nordwesten
Galliens seinen keltischen Charakter bewahrt, wie andererseits im Süd-
westen, in Aquitanien, das iberische Element von dem römischen nie-
mals ganz verdrängt worden ist.
Die Grenzen der Narbonensis, wie sie die geographischen Schrift-
steller und in poetischer Schilderung Ausonius7) angeben, bilden im
Süden das Meer und die Pyrenäen, im Westen die Garonne und das
langgestreckte Cevennengebirge, im Norden die Rhone und der Genfer
See, im Osten die Alpen 8). Ihrer günstigen Lage, als Vermittlerin des
*) Ausonius dar. urb. heisst es v. 115 (ed. Schenkl): usque in Tcuto-
Sagos paganague nomina Bdcas (Bdcos Paris. 8600). Wohl richtig ist in der
Vulgata Tectosagos und Volcas eingesetzt ; zu verstehen sind am Schluss ohne
Zweifel die Völcae Arecomici, deren Namen Ausonius nicht in den Vers bringen
konnte und das Wort mit xu/uq = pague in Verbindung bringend, durch
pagana nomina wiedergab. Eine ähnliche etymologische Spielerei bietet v. 160 :
Divona CeUarum lingua, Jons addite divis, vgl. Vinet zu der Stelle und Jullian
inscriptions Born, de Bordeaux L (1887) S. 58.
«) Vgl. CIL. XII praef. p. XIII. Dass ein Teil des nördlichen Ufers
des Genfer Sees mit der colania Julia Equestris in der älteren Kaiserzeit zur
Narbonensis gehört hat, ist nicht unwahrscheinlich, vgl. Mommsen in CIL.
XII p. 654 : *aut admittendum est meUore aetate Noviodunenses Narbonensi pro-
vincia comprehemos fuisse out a leugis abstimme utpote cohnos Bomanos'; auch
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Beiträge zur Geschichte der Narbonensischen Provinz. 123
italischen Handels nach Spanien and dem gesamten Westen nicht minder,
als der ausserordentlichen Fruchtbarkeit ihres Bodens, verdankt die
Provinz den überraschenden Aufschwung, den sie bereits in der ersten
Eaiserzeit genommen hat. Vorzügliche Kommunikationen erleichterten
den Verkehr im Lande selbst und nach aussen hin: wahrscheinlich bis
auf die Phönizier, die an der gallischen Südküste zahlreiche Handels«
faktoreien hatten und deren Erbschaft die Massalioten angetreten haben,
geht die Anlage der grossen Strasse längs dem Meeresgestade von den
Alpen bis zur Rhone zurück, eine Fortsetzung der Etrurien durch-
schneidenden Aurelischen und der Ligurischen Eüstenstrasse. Auch die
Verlängerung derselben von der Rhone bis zu den Pyrenäen, die ihren
Namen dem Besieger der Arverner Cn. Domitius Ahenobarbus verdankt,
ist unzweifelhaft eine ältere, vielleicht gleichfalls phönizische Anlage,
denn hier ist, wie einst der Sage nach Heracles, so sicherlich Hannibal
von Spanien bis zur Rhone marschiert, und auch die Art, in der
Polybius derselben gedenkt, weist auf einen nicht erst zu seiner Zeit
begonnenen Strassenbau unzweideutig hin9).
Neben diesem Küstenwege, der von Rom bis Gades lief, haben
die Römer durch eine Reihe kühn angelegter Alpenstrassen die Ver-
bindung Italiens mit dem Westen eröffnet und für alle Zeiten gesichert.
Auch hier hat es freilich schon in älterer Zeit nicht ganz an Verkehrs-
wegen gefehlt: drei Alpenstrassen, durch das Gebiet der Tauriner,
Salasser und Raeter, kennt bereits Polybius; über den Mont Genevre
ist möglicherweise Hannibal nach Italien, sicher Pompeius gegen Ser-
die enge Verbindung zwischen Vienna und Noviodunum, die in der Beklei-
dung von Ämtern in beiden Städten durch dieselbe Persönlichkeit (C. XII
n. 2606. 2607 ; Inscr. Helv. suppl. I n. 10) oder von Ämtern in Vienna durch
einen aus Noviodunum stammenden (n. 2608 'lüteris optimis formae vetostae':
Tribus Cornelia) hervortritt, ist kaum denkbar, wenn in jener Zeit die
Städte verschiedenen Provinzen angehört haben. Die Hypothese J. J. Müllers
(Nyon zur Römerzeit), der die unzweifelhaft auf Vienna bezüglichen Ämter
der ooUma Julia Eguestris zuweisen und ein doppeltes, auf beiden Seiten des
Sees gelegenes und teils zu der einen, teils zu der anderen Gemeinde ge-
höriges Genava annehmen will, ist zwar mit Recht von Ch. Morel: Geneve
et la cotome de Vienne (Genf 1888) S. 225 flf. zurückgewiesen worden; aber
wohl kann man die Frage aufwerfen, ob nicht Genava, wo die Grabsteine
zweier allem Anschein nach aus Nyon stammender Männer gefunden sind
und wohl auch ursprünglich gestanden haben (C. XII Nr. 2608. 2614), ur-
sprünglich zur colonia Equestris gehört habe und erst bei Zuweisung der-
selben zur Belgica an Vienna gefallen sei.
•) Vgl. CIL. XII p. 666.
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124 0. Hirschfeld
torius gezogen und- hat dort eine Strasse angelegt, auf der dann Caesar
seinen ersten Einzug in Gallien gehalten hat. Aber erst mit Augustus,
dessen Verdienste um die Hebung des Verkehrs bei der Würdigung
seines Regierungswerkes nicht in letzter Linie in Betracht gezogen wer«
den dürfen, nimmt der Wegebau einen ungeahnten Aufschwung, wie im
ganzen römischen Reich, so auch in den gallischen Provinzen. Von
Turin über Susa, Brian^on, Embrun, Gap, längs der Durance bis St.
R6my und weiter nach Arles führte die wichtigste Strasse über den
Mont Genfcvre, die Cottius, der Sohn des Königs Donnus, auf des
Kaisers Geheiss herstellte 10). Zwei grosse Wege zweigen sich von dieser
Hauptverkehrsader ab: der eine von Brian^on über Grenoble nach
Vienne, der andere von Gap durch das Gebiet der Vocontier nach
Valence führend. Eine weit geringere Bedeutung haben die Strassen
über den grossen und kleinen St. Bernhard (die Alpis Poenina und
Graia) für die Narbonensis gehabt : die erstere von Mailand nach Mainz
führend und erst in nachaugustischer Zeit fahrbar gemacht, kommt
überhaupt nur für die nordöstlichsten Gebiete dieser Provinz in Be-
tracht, während die letztere, von Aosta durch das Thal der Isfcre nach
Vienne laufend und zwei Nebenstrassen nach Norden auf Genf und bis
nach Strassburg hin entsendend, zwar schon von Caesar benutzt worden
ist, aber erst nach Ausrottung der räuberischen Salasser im J. 729,
die fort und fort die Strasse unsicher machten, eine grössere Frequenz
als nächste Verbindung zwischen Italien und dem nördlichen Teil der
Narbonensis erlangt hat.
Den Verkehr im Inneren des Landes vermittelte die Strasse längs
der Rhone von Arles nach Lyon und den dazwischen am Ufer des
Flusses liegenden blühenden Städten : Vienna, Valentia, Arausio, Avennio,
auf der die Waren vom mittelländischen Meere nach dem Norden gingen.
Auch diese Strasse, deren Anlage aus Missverständnis einer Angabe
Strabos11) dem Agrippa gemeinhin zugeschrieben wird, ist allem An-
schein nach weit älter als die Römerherrschaft in Gallien und die Ge-
fahren des Transportes auf dem reissenden Rhonestrome haben wohl
bereits in früher Zeit zu der Herstellung einer Kommunikation längs
dem Flussufer geführt.
In auffallendem Gegensatz zu dem von grossen Strassenzügen
durchschnittenen und mit blühenden Städten dicht besetzten Gebiet auf
10) Vgl. Mommsen im CIL. V, p. 809.
M) Vgl. darüber CIL. XII p. 656.
)OQ
Beiträge zur Geschichte der Narbonensischen Provinz. 125
der linken Seite der Rhone steht das ursprünglich zu Aqnltanien von
Angnstos geschlagene Land der Heivier (oder Helver) and der Areco-
mischen Volker, das ansser Nemausus keine Stadt von einiger Bedeu-
tung — denn auch Alba Helvorum scheint nur ein Landstadtchen
untergeordneten Ranges gewesen zu sein — und bis in die Mitte des
zweiten Jahrhunderts n. Chr. keine grosse Strasse aufzuweisen hat. In
den antiken Reisebachern, deren Vorlage vielleicht bis auf Hadrian zu-
rückreicht, findet sich hier überhaupt keine Heerstrasse verzeichnet und
erst Inschriftenfunde neueren Datums haben ergeben, dass Antoninus
Pins, ohne Zweifel aus Fürsorge für Nemausus, die Heimat seiner Vor-
fahren, in einem und demselben Jahre zwei Strassen von Alba aus an-
gelegt hat, von denen die eine die Hauptstadt der Heivier mit Nemausus
verband, während die andere, von Alba südlich am Rhoneufer entlang
laufend, im dritten Jahrhundert, wohl aus militärischen Gründen, nörd-
lich bis nach. Vienna weitergeführt worden ist.
Zahlreiche Kaiser der ersten vier Jahrhunderte finden sich auf
den Meilensteinen der die Narbonensis 18) durchschneidenden Strassen
verzeichnet: in erster Linie Augustus, der in den Jahren 741/2, dann
751, 752/3, 754 dem Südosten des Landes , im J. 751 der Via
Domitia und gegen Ende seiner Regierung (13/14 n. Chr.) dem
änssersten Westen seine Thätigkeit zugewandt hat. Tiberius im J.
31/32 und Claudius unmittelbar nach seinem Regierungsantritt18) haben
aa den Strassen von Antipolis nach Reii, von Aquae Sextiae nach
Arelate, an der Rhoneufer-Strasse und der Domitischen Chaussee um-
fassende Restaurationen vorgenommen, Nero im J. 58 für die Aus-
besserang der Strasse von Forum Julii nach Aquae Sextiae gesorgt,
während die folgenden Kaiser bis einschliesslich Hadrian14), wie aus
dem Schweigen der zahlreichen Meilensteine mit annähernder Sicherheit
geschlossen werden kann, für den Wegebau in der Narbonensis nichts
") Die in der Schweiz gefundenen Meilensteine der über den grossen
St Bernhard und von Lyon nach Genf führenden Strassen habe ich hier
nicht berücksichtigt ; die ersteren bieten die Namen des Claudius, Gallus und
Voluaianu8, Diocletianus und seiner Mitregenten und Nachfolger bis auf Con-
stantüras I; die letzteren beginnen mit Trajao und gehen bis auf Constantius
berab.
1S) Nur ein Meilenstein (n. 6666) der Via Domitia oder vielleicht ei-
ner Seitenstrasse derselben ist aus dem J. 47/48, die übrigen aus den J. 41
und 43/44.
") Die schlecht überlieferte Inschrift n. 5507 aus Vaison wird schwer-
lich auf Trajan bezogen werden dürfen.
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126 0. Hirschfeld
gethan haben. Um so energischer hat sich Antoninus Pins dieser Auf-
gabe unterzogen: wir finden seinen Namen auf den Meilensteinen so*
wohl im Osten des Landes (Forum Julii nach Aquae Sextiae im J.
145; von dort nach Arelate im J. 139; Cottiscbe Alpenstrasse im J.
144), als an dem linken Rhoneufer und der Via Domitia (in den J. 145
und 147), vor allem aber, wie schon bemerkt, als Erbauer der von
Alba aus laufenden Strasse auf dem rechten Rhoneufer (im J. 145).
Dann tritt wieder eine lange Pause ein und abgesehen von einer durch
Caracalla, wahrscheinlich bei seinem Aufenthalt in Gallien im J. 213
vollzogenen Ausbesserung der Strasse von Yentia nach Reii, hat erst
Maximinus und nach ihm verschiedene Kaiser im 3. und 4. Jahrhundert
den Wegebau in der Narbonensis gepflegt, in umfassendster Weise Con-
stantinus I, dessen Namen sowohl als Caesar wie als Augustus auf den
Meilensteinen fast sämtlicher Narbonensischer Chausseen häufig wieder-
kehrt. Abgeschlossen wird die stattliche Reihe der Wegeinschriften
durch einen Stein von Arles (n. 5494) vom J. 435, der die Auf-
richtung von Meilensteinen auf dem Wege von Arelate nach Massilia
durch den praefectus praäorio Galliarum Auxiliaris unter Theodosius II
und Valentinianus in berichtet.
Die Namen der Kaiser stehen regelmässig im Nominativ, nur auf
den Meilensteinen des Antoninus Pias am rechten Rhoneufer im Ab-
lativ; der Dativ, der z. B. auf den afrikanischen Meilensteinen seit
Septimius Severus häufig ist, lässt sich in der Narbonensis überhaupt
nicht mit Sicherheit belegen. Der Name des proconsularischen Statt-
halters erscheint hier ebensowenig, als in den übrigen Senatsprovinzen l5) ;
denn der Bau der auch in den provinciae inermes zunächst für mili-
tärische Zwecke angelegten grossen Chausseen gehört offenbar zu den
lö) Die einzige mir bekannte Ausnahme macht der in zwei Exemplaren
erhaltene, unmittelbar nach Tibers Regierungsantritt gesetzte Meilenstein
(C. VIII n. 10018 und 10023), auf dem in eigentümlich unverbundener Weise
der Kaiser, der Proconsul Asprenas und die den Weg bauende dritte Legion
neben einander stehen. Es ist dies wohl aus der exceptionellen Stellung
des in jener Zeit noch mit dem Legionskommando betrauten Statthalters von
Afrika zu erklären. Auf den Meilensteinen Asiens findet sich dazu kein
Analogon. In Bithynien lassen Nero und Vespasian die Wege durch ihre
Prokuratoren C. Julius Aquila und L. Antonius Naso herstellen (C. III n.
346 und supplem. 6993 = eph. V n. 96) ; da aber letzterer auch auf einer
bithynischen Münze wiederkehrt (Eckhel II p. 404, cf. IV p. 251), so hat
damals die Provinz vorübergehend unter kaiserlicher Verwaltung gestanden
(vgl. auch Borghesi I p. 510).
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Beiträge zur Geschichte der Narbonensischen Provinz. 127
dem kaiserlichen Imperium in den Senatsprovinzen reservierten Rechten.
Wenn aber auch Tiberius and Claudius durch Beifügung der Worte
rtfcät ä restituU als Wiederhersteller der Strassen ausdrücklich bezeich-
net werden, so berechtigt dies noch keineswegs zu dem Schluss, dass
sie resp. der Fiskus die Kosten dafür auch nur zum Teil getragen
haben. Vielmehr spricht der Umstand, dass auf den Strassen der
Narbonensis eine durchgehende Zahlung nicht stattfindet, sondern die
Nummern die Entfernung von den zunächst liegenden grösseren Ge-
meinden, wie Forum Julii, Aquae Sextiae, Arelate, Nemausus, Narbo,
Tolosa angeben, dafür, dass die Wege nicht auf Kosten der Regierung,
sondern der Gemeinden hier, wie in anderen Provinzen 16) und in Ober-
italien, in Stand gehalten worden sind. Die Anlage neuer Strassen,
insbesondere der Alpenstrassen, durch Augustus oder, wie der Strasse
Aber die Alpes Cottiae, durch einen von ihm beauftragten Vasallen-
farsten, ist allerdings ohne Zweifel ganz oder teilweise aus fiskalischen
Geldern bestritten worden, gleichwie die Kosten der via Domitia in
republikanischer Zeit sicherlich grossenteils von .dem römischen Aerarium
getragen worden sind17). Nur zwei erst in neuester Zeit zu Tage ge-
tretene Meilensteine aus der Zeit des Augustus, die der Verlängerung
der via Domitia nach Aquitanien (Burdigala) und Spanien (Tarraco-
Karthago Nova-Gades) angehören, unterscheiden sich von den übrigen
insofern, als hier neben den Distanceziffern von Narbo sich Doppelzahlen
finden, die schon durch ihre Höhe (921 und 902 auf dem einen, 917
and 898 auf dem andern) keinen Zweifel darüber lassen, dass sie die
Entfernung von Rom18) anzuzeigen bestimmt sind. Demnach werden
diese Strassen im äussersten Südwesten des Landes wahrscheinlich auf
gemeinschaftliche Kosten des Kaisers und der Narbonensischen Gemeinde
in den Jahren 752/3 resp. 766/7 angelegt worden sein, während die
ebenfalls unter Augustus vollzogene Restauration der via Domitia allem
Anschein nach den einzelnen an ihr gelegenen Gemeinden zur Last ge-
fallen ist.
w) Über die Verschiedenheit der auf Staatskosten erbauten und der
Mnnizipal-Strassen in Afrika, von denen die ersteren von Karthago oder dem
Legionslager ab fortlaufend numerierte Meilensteine haben, die anderen nach
den stadtischen Territorien zählen, vgl. Mommsen in CIL VIII S. 859 ff.
17) Vgl. Mommsen St.-R. II3 S. 454. Für die Instandhaltung derselben
und die Verpflichtung der Provinzialen zur Hilfeleistung dabei ist lehrreich
Cicero pro Fvntcio c. 8.
") Ober die dafür in Betracht kommenden Strassen vgl. C. XII p. 667.
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128 0. Hirschfeld
Verfolgt man den Lauf der das südliche Gallien durchschneiden-
den Chausseen, so springt in die Augen, dass vor allem Arelate ein
Knotenpunkt des gesamten Verkehrs werden musste. Hier mündet die
aus Italien kommende Kttstenstrasse aus, um dann von der via Domitia
westwärts fortgeführt zu werden; hier finden ihr Ende ebenso eine
zweite Reichsstrasse aus Italien über den Mont Genevre, wie die von
Lugudunum kommende Rhonestrasse, die den gesamten Verkehr mit
dem Norden vermittelte. Daher die grosse Blüte und kommerzielle
Bedeutung der Stadt, die sowohl von den Schriftstellern der verschie-
densten Jahrhunderte bezeugt wird, als auch unzweideutig in ihren
imposanten Monumenten und Inschriften zu Tage tritt. Als das gal-
lische Rom preist es Ausonius; zutreffender würde er es das gallische
Ostia genannt haben, als dessen Abbild Arelate mit seinen in fünf
Körperschaften gegliederten Seeschiffern, zu denen sich noch die Fluss-
schiffer auf dem Rhodanus und der wohl nur mit Kähnen befahrenen
Druentia gesellen, mit seinen korporierten Zimmerleuten und Schiffs-
bauern und mit seinen auf orientalischen Verkehr weisenden Isispriestern
bezeichnet werden darf. Schon Caesar hatte Arelate, wie es scheint
die einzige bei seinen Lebzeiten neugegründete Kolonie in Südfrank-
reich 19), zur Erbin des Massaliotischen Handels, ebenso wie des grössten
Teils des Gebietes von Massalia, ausersehen und seine Nachfolger haben
der rasch aufblühenden Stadt ihre Gunst nicht entzogen. Aber den
Höhepunkt seiner Entwickelung hat Arelate erst nach dem Niedergang
von Lugudunum erreicht, vorzüglich seit Constantin der Grosse die
Stadt erweitert, verschönt und zu seiner Residenz in Gallien erkoren
hatte. Als mater omnium Galliarum erscheint sie in kaiserlichen
Erlassen aus dem Ende des vierten Jahrhunderts und ihren Handel
preist ein offizielles Schriftstück des J. 418*°) mit folgenden enthu-
siastischen Worten: Hanta enim loci opportunitas , tanta est copia
c&wmerciorum , tanta illic frequentia commeanthm , ut quieguid ms-
quam nascitur, illic conimodius distrahatur. Quicquid enim dives
OrUms, quicquid odoratus Aräbs, quicquid delicatus Assyrius, quod
Africa fertilis, quod speciosa Hispania. quod feeunäa Gallia potest
habere pracclarum , Ha illic affatim exuberat quasi ibi nascantur
oninia\ Mag diese Schilderung auch dem phrasenhaften Schwulst
jener Zeit entsprechend übertrieben sein, so ist doch unzweifelhaft
Arelate in jener Zeit weitaus der bedeutendste Handelsplatz des ganzen
19) Siehe oben Anm. 1.
20) Die Zeugnisse sind angeführt C. XII p. 83-84.
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Beitrage zur Geschichte der Narbonensischen Provinz. 129
Nordens des römischen Reiches nnd wenn auch nicht die grösste, so
doch die reichste Stadt in Frankreich gewesen. — Im Osten des Lan-
des verdient, da Massalias Handel darch Caesar den Todesstoss er-
halten hatte, Forum Julii (Frejus) wesentlich als Kriegshafen ange-
legt war91) und Aquae Sextiae, wie auch die Rhonestädte Avennio,
Arausio, Yalentia nur eine massige Entwickelung gehabt zu haben
schienen, allein Yienna, die Hauptstadt der Allobroger, Erwähnung,
das an Umfang des Gebietes die erste Stelle in der Narbonensis
einnimmt und infolge seiner günstigen Lage am Schnittpunkte des
Rhonewegs mit den aber den kleinen St. Bernhard und dem Mont
Genevre laufenden Alpenstrassen berufen erschien, für den Landhandel
nach dem Norden ein wichtiger Stapelplatz zu werden. Aber die über-
raschend schnelle Entwickelung des benachbarten Lugudunum hat die
Blüte der Narbonensischen Grenzstadt im Keime erstickt und so scheint
es wenigstens seit dem Ende des Julisch - Claudischen Herrscherhauses
auf den Vertrieb der heimischen Produkte, unter denen das vinum
picaium auch in Rom Liebhaber fand und hoch bezahlt wurde, im
wesentlichen beschränkt geblieben zu sein.
Jenseits der Rhone haben nur zwei Orte, Nemausus und Narbo,
sich über das gewöhnliche Niveau der Provinzialstädte erhoben, während
die zwischen denselben gelegene Caesarische Kolonie Baeterrae nur eine
kurze Blüte und die 'Pallasstadt' Tolosa höchstens als Studiensitz eine
gewisse Bedeutung in der frühen und späten Kaiserzeit gehabt zu haben
scheint. Nemausus, der Vorort der Arekomischen Volker, verdankt
seinen Aufschwung der Gunst des Augustus, der hier nach den be-
kannten Krokodilmünzen und anderen Anzeichen zu schliessen, Soldaten
des bei der Einnahme von Alexandria beteiligten Heeres angesiedelt zu
haben scheint82) und im J. 738 die Stadt mit Mauern und Thoren,
von denen eins noch steht, versehen hat. Dem Andenken seiner durch
vorzeitigen Tod hingerafften Enkel, von denen der ältere als Patron
der Kolonie bezeichnet wird, ist, wie die von Seguier gedeuteten Nagel-
spuren der Inschrift erweisen, die noch fast unversehrt erhaltene Maison
Carree von den dankbaren Nemausensern gewidmet worden. Den Höhe-
punkt ihrer Entwickelung hat jedoch die Stadt erst unter der Herr-
schaft des stammverwandten Antoninus Pius erreicht, der durch Anlage
") Vgl. Camille Jullian: Frqus Bomain. Paris 1886.
w) Vgl. Wiener Studien 6 S. 320 ff. und C. XU p. 833; wann Ne-
mausuB römische Kolonie geworden ist, lässt sich mit Sicherheit nicht ent-
scheiden.
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130 0. Hirschfeld
der Strassen auf dem rechten Rhoneufer dem Handel von Nemausus neue
Bahnen eröffnet und vielleicht sogar den Sitz des Statthalters von Narbo
hierher verlegt hat23). Die massenhaften Inschriften, die grossenteils
der zweiten Hälfte des zweiten Jahrhunderts angehören, elegant in Ma-
terial, Ornamentierung und Schrift, aber nichtssagend im Inhalt und in
der Form durchaus schematisch, tragen so recht die Signatur dieser
'glücklichsten Zeit der Menschheit9, in der man die innere Hohlheit und
Fäulnis mit einer zierlichen Hülle noch notdürftig zu drapieren ver-
standen hat.
Einen eigentümlichen Gegensatz zu Nemausus bietet- die alte
Landeshauptstadt Narbo. Seit frühester Zeit hat sich hier am Flusse
Atax im Lande der Elesyker eine keltische Ansiedelung befunden, die
als ipnöpiov xal 7c6Xtg KeXxtxif] bereits bei Hecataeus, dem Vorläufer
Herodots, genannt und von Polybius neben Massalia zu den bedeu-
tendsten Städten Galliens gezählt wird. Kurz nach der Besitzergreifung
des Landes durch die Römer, im J. 636, ist trotz des hartnäckigen
Widerstandes des Senats, in Fortführung der weitschauenden Politik
des G. Gracchus, die erste überseeische Bürgerkolonie im äussersten
Westen der neuen Provinz gegründet worden, eine Lage, die einerseits
im Hinblick auf die unmittelbare Nachbarschaft des bereits seit fast
einem Jahrhundert okkupierten Spanien24), andererseits mit Rücksicht
auf die den Osten beherrschende verbündete Griechenstadt gewählt sein
dürfte25). Aus welchen Teilen Italiens die neue nach dem Kriegsgotte
*s) Dass Antoninus Pius seine Meilensteine nicht, wie Tiberius, von
Narbo, sondern von Nemausus aus zählt, ist allerdings nicht entscheidend.
Schwerer fällt ins Gewicht, dass sowohl die Dedikationen an die Narbonen-
sischen Prokonsuln (n. 3163. 3170), als auch die Inschriften der fiammes
pravinciae (3183. 3184. 3212. 3213. 3275) hier gefunden sind. Dass das tett-
robolium provinciae Narbonensis für Severus und Caracalla (n. 4323) in
Narbo ausgerichtet wird, kann, wenn auch Narbo nicht mehr politische
Hauptstadt war, auf religiöser Satzung beruhen. — Bemerkenswert ist auch,
dass der ordo von Nemausus der einzige in Gallia Narbonensis ist, dem das
Epitheton splendidissimus beigelegt wird. Für die Rangstellung der Stadt
ist bezeichnend, dass Decurionen von Reii und der Sanitienses es nicht ver-
schmäht haben, decuriones ornamentarn in Nemausus zu werden, eine Würde,
die sonst den Nemausischen Augustalen, denen der Weg zur Curie ver-
schlossen war, verliehen zu werden pflegte; vgl. C. XII index p. 940.
") So ist auch Lugudunum im äussersten Südosten der tres Gaüiae
an der Grenze der Narbonensis zur Hauptstadt ausersehen worden.
a5) Wahrscheinlich aus demselben Grunde ist das in unmittelbarer Nähe
von Massalia gelegene Aquae Sextiae erst von Caesar aus einem befestigten
Flecken (castettum) zum Rang einer latinischen Kolonie erhoben worden.
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Beiträge zur Geschichte der Narbonensischen Provinz. 131
benannte Kolonie ihre Einwohner erhalten hat, darober schweigen unsere
Berichte; aber die gerade in den ältesten Inschriften von Narbo auf-
tretenden italischen Namen, die freilich zum Teil den von Caesar im
J. 708 deduzierten Kolonisten angehören können, lassen keinen Zweifel
darüber, dass der Kern der römischen Bevölkerung in Narbo aus Mittel-
italien, insbesondere aus Umbrien, Picenum und Etrurien gekommen
ist*6). So treten in den Narbonensischen Inschriften besonders zahlreich
die auf den Ursprung aus Picenum und den Abruzzen27) weisenden
Gentilnamen auf -enus entgegen, wie Didienus, Jegienus (Jegius und
Jegidius auch in CIL. IX und XI n. 3447 und auf arretiniscben
Gefcssen), Irpienus, Sariolenus, Satrienus (Satrenus und Satrenius auch
in italischen Inschriften), Septimenus (daneben Septimiena), Tet-
tienus, Vettienus, Votienus, Usulenus, ferner der in einer zwar
verlorenen, aber zuverlässig überlieferten Inschrift erscheinende Name
Lafrena, der in erwünschter Weise bestätigt, dass der Führer der
Italiker in Picenum nicht T. Afranius, sondern, wie bereits Zange-
meister auf Grund eines neuerdings gefundenen Schleuderbleies mit der
Aufschrift T L2F PR nachgewiesen hat28), T. Lafrenius oder Lafrenus
geheissen hat. Aber auch zahlreiche andere Namen in Narbo weisen
deutlich auf die mittelitalische Herkunft der Kolonisten hin: so der
besonders im Frentaner-Lande heimische Paquius89), ferner der meines
Wissens nur noch in einer Inschrift von Hispellum nachweisbare Name
Falius; so erscheint ferner das Cognomen Alaucus ausser Narbo nur in
einer alten Inschrift von Spoletium (CIL. I 1406) und einem zwar in
Spanien gefundenen, aber ohne Zweifel aus Italien importierten Gefass
(CIL. II 497015). Etruskische Namen, wie Spurinna, Perperna, Sisenna,
M) Wenn einmal die Sammlung der Inschriften Mittelitaliens vollständig
vorliegen wird, so wird sich einerseits die Gebundenheit gewisser Namens*-
gruppen an die Stamme and Landschaften Italiens schärfer begrenzen lassen,
andererseits die Verbreitung und Verteilung der italischen Namen in den
Provinzen auf die Geschichte der römischen Kolonisation nicht unwichtige
Schlüsse zu ziehen verstatten.
") Mommsen Unterital. Dialekte S. 362 Anm. 8; vgl. Hübner ephem.
epigr. 2 S. 27 ff.; die in CIL. IX vorkommenden Namen sind gesperrt
gedruckt
*•) CIL. IX 6086 K Auch in einer bei Trebiae in Umbrien gefundenen
Inschrift (Sansi cdifizj di Spdeto 1869 p. 298 n. 125) wird ein C. Lafrenius
?./. Ouf(enUna) genannt.
") Mommsen Unteritalische Dialekte S. 284.
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132 0. Hirschfeld
Caecina, selbst ein Tolumnius und eine Tanaqnil fehlen in Narbo nicht80}.
Zieht man dazu die Falle echt italischer Namen, zum Teil selbst solche,
die in italischen Inschriften verhältnismässig selten auftreten81), die in
Narbo nicht minder, als in Mittelitalien häufige Verwendung des 8
(= obiU) und vivus oder vivü in Grabschriften, andererseits das Fehlen
der keltischen ascia*2) und keltischer Inschriften, wie auch die Selten-
heit keltischer Namen 38), so erhält man den durch die äussere Form
und die Art der Abfassung der Inschriften verstärkten Eindruck einer
durchaus italischen Stadt auf fremdem Boden, einer nach Ciceros Aus-
spruch echten colania nostrorum civium et specula populi Eomani. in
der sowohl die einheimische Bevölkerung, die sogenannten Atacini, ganz
zurücktreten und sich wahrscheinlich rasch den römischen Einwanderern
assimiliert haben, als auch andere fremde Elemente nur einen geringen
Teil der Bevölkerung ausgemacht haben können34).
Schon dieser Umstand, insbesondere das gänzliche Fehlen orien-
talischer Elemente35) in Narbo ist geeignet Zweifel zu erwecken, ob
*°) Auch das in Narbo nachweisbare Cognomen Mahes findet sich auf
arretinischen Gefässen (vgl. Gamurrini le iscrizioni degli antichi vasi fitiili
Arretini. Roma 1859 p. 39 n. 195 ; vgl. C. XTI 5686588 und in einer Flo-
rentiner Inschrift: C XI 1611 (Mahena: C. IX 5610); doch ist dieser Name
(Mdrjg) wohl orientalischen Ursprungs.
31) So finden sich die Namen Akanius (bull. d. J. 1857 p. 65), Appaeus,
Atinas, Aviedius, Aurunceius, Gaberias (Varro r. r. II, 3, 10), Geganius,
Meclonius, Nerfinius, Obinius, Rabirius, Safinius, Scanianius, Segolatius, Serve-
nius, Sontoseius, Terefius und Terefrius, Veiatius, Vifidius. Auch der Name
Occius scheint in Etrurien heimisch zu sein, vgl. C. VI 221 v. 6 (Blera) and
XI 3254 und 3949.
S2) C. XII index p. 965 : 'ascia in titulis coloniae Narbonensis rarisswte
mvenüur.
M) So Congennicus, Atepomarus, Litugena, vielleicht auch Giamillns.
34) An Zuzüglern aus dem benachbarten Spanien hat es natürlich nicht
ganz gefehlt, so findet sich ein Gastwirt aus Tarraco (n. 4377) und ein
eques Romanus ex Hispania citeriore Segobrigens(is) : n. 4536 (vgl. auch
die Anm. zu n. 4529). Von gallischen Städten ist besonders Forum Julii, da-
neben Aquae Sextiae und andere vertreten. — Auf Zuzug aus Italien, noch
im Beginn der Kaiserzeit, weist der aedüis (et) quinquennalis Fundis (n. 4357)
und vielleicht die Erwähnung von Copia (n. 4531), wenn hier Thurii und
nicht Lugudunum zu verstehen ist; zweifelhaft ist die Beziehung auf Aecla-
num n. 4379 und 4526. Ein Umber ex decuria lictonim viaiorum: n. 4448.
M) Griechische Inschriften sind in Narbo überhaupt nicht zum Vor-
schein gekommen-, von orientalischen Namen wüsste ich nur Phra[ajtes (die
Überlieferung ist unsicher) zu nennen.
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Beiträge zur Geschichte der Narbonensischen Provinz. 133
diese Stadt jemals, auch nach dem Niedergang von Massalia, ein Han-
delsplatz im grossen Stil gewesen ist, wie man nach den Angaben der
Schriftsteller eigentlich glauben sollte. Diodor (V, 38) berichtet, dass
das britannische Zinn auf Pferden teils nach Massalia, teils nach Narbo
gebracht wurde und fügt hinzu: "das ist eine Kolonie der Römer, die
infolge ihrer günstigen Lage und ihres Wohlstandes der bedeutendste
Handelsplatz in jener Gegend ist'. Ähnlich spricht sich Strabo (IV c. 1)
aas, der Narbo als fieyiorov ifiTCopiov, dagegen Arelate nur als k\inöpioy/
oü juxpov und als Stapelplatz von ganz Gallien bezeichnet, und noch
Äusonius preist mit überschwänglichen Worten ihren überseeischen und
Binnenhandel. Aber die monumentalen Zeugnisse, obwohl sie grossen-
teils gerade der ersten Kaiserzeit angehören, stehen damit wenig im
Einklang, denn so zahlreich gerade in Narbo Inschriften von Krämern
nnd Handwerkern : von Bohnen-, Speck- und Ölhändlern, Leinwand- und
Kleiderhändlern, Gast- und Kneipwirten, Bäckern und Barbieren, Glasern,
Zimmerleuten, Schmieden und Sattlern zu Tage getreten sind, so fehlen
doch gerade, abgesehen von den zweimal erwähnten Seeschiffern, die
grossen Handelskorporationen, die uns in Lugudunum entgegentreten36).
Die Lage Narbos, entfernt von Italien, den Alpenstrassen und der
Rhone, ist für einen Handelsplatz wenig günstig gewesen und selbst die
aas Spanien kommenden Waren haben sicher nur zum geringsten Teil
ihren Weg über die Pyrenäen und Narbo genommen. Mag die Stadt auch
in der ersten Kaiserzeit, der die meisten und schönsten inschriftlichen
Denkmäler Narbos angehören, als Hauptstadt der Provinz eine hervor-
ragende Stellung in Gallien eingenommen haben — stellt sie doch Strabo
an Einwohnerzahl weit über Nemausus, ja selbst über Lugudunum87) — ,
so ist ihre Blütezeit sicher von kurzer Dauer gewesen und insbesondere
nach dem grossen Brande unter Antonmus Pius, der einen beträcht-
lichen Teil der Stadt in Asche legte, scheint sie von Nemausus voll-
standig überflügelt zu sein und ihre frühere Bedeutung, so sehr auch
die gallischen Dichter des vierten und fünften Jahrhunderts noch ihr
Lob singen, nicht wiedererlangt zu haben.
™) Vgl. Allmer revue epigr. U p. 122 ff.: les commerces de Narbonne,
dfAries et de Lyon.
") Strabo IV, 1, 12: Nsfiavaog xara ftlv xbv uIIotqiov o%lov xccl
tor ifinoQmöv noli) Nagßayvog Isinofievrj, xara öl tov noliTMov vntqßaXXovca
und IV. 3, 2 : Aovydovvov fvavÖQtt fidliaza tcov cdkcov nlijv^ NaQßcavog. —
Die Rangfolge der Städte im zweiten Jahrhundert kann man wohl aus der
Inschrift (XII 3203) eines Sevir in vier gallischen Städten erschliessen, in der
die Sevirate in folgender Reihenfolge aufgeführt werden : 1) Lugudunum 2) Narbo
3) Arausio 4) Forum Julii.
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134 0. Hirschfeld
Nicht nur in Narbo und Arelate, diesen Typen römischer Städte
in Gallien, sondern auch in den übrigen grösseren Gemeinden der Nar-
bonensis, wie in Nemausus und Yienna, ist etwa seit dem zweiten Jahr-
hundert der Kaiserzeit von nationaler Eigenart kaum mehr eine Spar
zu entdecken. Dass aber der Romanisierungsprozess sich fiberall in
gleicher Weise und Schnelligkeit vollzogen habe und das Wort des
Plinius, die Narbonensis sei Italia verius quam provincia für alle Gregen-
den des Landes zutreffend sei, wird nur der oberflächliche Beobachter
anzunehmen geneigt sein. Wenn auch abgesehen von den beiden civi-
tatis foederatae der Narbonensis : Massalia und den Vocontiern, über die
ich an einem anderen Orte gehandelt habe38), in der Munizipalver-
fassung sich nur vereinzelte Spuren vorrömischer Institutionen erhalten
haben89), so hat doch vorzüglich in den von dem grossen Verkehr
wenig berührten Gegenden, die heimische Sprache und der nationale
Glaube einen zwar passiven, aber um so zäheren Widerstand geleistet.
Die Zahl der bis jetzt zu Tage getretenen keltischen Inschriften, sämt-
lich in der Gallia Narbonensis in griechischer Schrift, d. h. in dem
von Massalia den Kelten übermittelten Alphabet geschrieben, ist zwar
**) Gallische Studien I in Sitz.-Ber. der Wiener Akademie 103, 1
S. 271 ff.
") Dazu wird man die Prätoren zu zählen haben, ferner wahrschein-
lich die Elfmänner in Nemausus, vielleicht auch die tresviri locorum publi-
corum persequendorum in Yienna, die Morel Geneve et la colonie de Vienne
(1888) S. 84 gewiss nicht mit Recht als eine Institution des Tiberius ansieht.
Auch die Scheidung der höchsten Beamten nach Rechtsprechung und Kassen-
verwaltung ist nur in Yienna (duoviri aerarü neben den duoviri iure dicundo)
und Nemausus (quattuorvm ab aerario oder ad aerarium) nachweisbar (die
Antipolitaner Inschrift n. 180 ist zweifelhafter Ergänzung), ausserhalb der
Narbonensis nur in einer einzigen Inschrift des benachbarten Lugudunum eines
Provinzialpriesters, der seine municipalen Würden übrigens allem Anschein
nach nicht in Lyon bekleidet hat. Wahrscheinlich ist der grosse Umfang
des zu Vienna und Nemausus gehörigen Gebietes für diese Teilung der Ge-
schäfte unter die Oberbeamten massgebend und die daneben auftretenden
Quästoren in ihrem Wirkungskreise auf das städtische Gebiet beschränkt ge-
wesen, worauf der regelmässig bei diesem Amte erscheinende Zusatz coloniae
Viennenm resp. Nemamensis zu deuten scheint, vgl. G. XII p. 219; etwas
anders fasst das Verhältnis Morel a. a. 0. S. 90. — Der praefectus vigüum
et armorum in Nemausus ist dagegen wohl auf alexandrinisches Vorbild zurück-
zuführen und die decuriones ornamentarü, die in der Narbonensis ebenfalls
nur in dieser Stadt und zwar als feste Rangklasse auftreten (vgl. n. 3058:
dec[urt]ombu8 Nemausensium et ornamentar[üs] singulis (denarias) V üa ut
in publica vescerentur distribui iussit) sind sicherlich italischen Mustern entlehnt
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Beiträge zur Geschichte der Narbonensischen Provinz. 135
nicht bedeutend40) and bis jetzt auf die Departements Bouches-du-
Rhöne, Vauchise und Gard beschränkt, doch lässt einerseits der Um-
stand, dass etwa % derselben erst in den letzten Dezennien zu Tage
getreten sind, reichlichere Fände fftr die Zukunft hoffen, da man in
froherer Zeit diese unansehnlichen und unverständlichen Steine, die
grossenteils nur Namen enthalten, unentziffert zerstört haben wird, an-
dererseits beweist die geringe Verwendung der keltischen Sprache fftr
die Weih- und Grabdenkmäler, wie mit Recht bemerkt worden ist, noch
keineswegs fftr das Verschwinden derselben im mündlichen Verkehr41).
Mag aber auch in Südfrankreich sich in Sprache und Namengebung42)
der Assimilierungsprozess bereits unter den ersten Kaisern im wesent-
lichen vollzogen haben, so ist doch den nationalen Gottheiten, wenn
auch zum Teil unter römischen Namen, ein längeres Dasein beschieden
gewesen. Abgesehen von dem auch am Rhein und in Britannien weit
verbreiteten keltischen Colt der Matres als lokaler Schutzgottheiten48),
der Fatae und der besonders in Nemausus und Umgegend verehrten
*°) Es sind 25 (vgl. C. XII index p. 966) ; am zahlreichsten treten sie
in der Umgegend von Apta auf, wozu sehr wohl der rustike und von römi-
scher Kultur kaum berührte Charakter dieser Gegend stimmt.
41) Vgl. Hettner 'zur Kultur von Germanien und Gallia Belgica' in
Wd. Zs. n, 1883 S. 7. Die Zeugnisse für Fortdauer der keltischen Sprache
in Gallien (vgl. Budinszky die Ausbreitung der lateinischen Sprache S. 114 ff.)
beziehen sich nicht auf die Narbonensis.
42) Die bemerkenswerten Singularitäten der Namengebung in den Nar-
bonensischen Inschriften sind zusammengestellt G. XII index p. 962 ; vgl. be-
sonders die nicht zahlreichen Fälle der Bildung eines römischen Gentilnamens
ans dem keltischen Individualnamen des Vaters; auf zahlreiche Bildungen
dieser Art im Norden von Gallien hat Hettner in dem Anm. 41 genannten
Aufsatze hingewiesen.
*•) Vgl. auch die Matres Pannoniorum et Ddmatarum in der Lyoner
Inschrift bei Boissieu inscr. de Lyon p. 59, doch ist bemerkenswerter Weise
in den Donauländern bis jetzt kein einziges Zeugnis für den Kult der Matres,
wenigstens unter diesem Namen, zu Tage getreten, so dass hier wohl die
Benennung auf Rechnung des vielleicht aus Germanien stammenden Dedi-
kanten zu setzen sein wird. — Der in Oberitalien, wo gleichfalls der Name
Matres fehlt, und Germanien so stark vertretene Kult der Matronae ist in
der Narbonensis nirgends nachweisbar; die einzige Matroneninschrift im 12.
Bande des Corpus (n. 100) gehört den Alpes Graiae an. Doch hält Max
Dun in seiner sorgfältigen Schrift: 'Der Mütter- oder Matronenkultus und
seine Denkmäler' (Bonn 1887) S. 11 mit Recht Matres und Matronae für
gleichwertige Bezeichnungen derselben Gottheiten. Vgl. auch Siebourg 'zum
Matronenkultus' in Wd. Zs. VII, 1888, S. 99 ff., der sie auch mit den
Junones und Suleviae gleicht
Wntd. Zeitwhr. f. Getoh. u. Xunit. VIII, II. 11
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136 0. Hirschfeld
Proxumae") treten keltische Götter teils in Verbindung mit römi-
schen Gottheiten, teils als Beinamen derselben, teils selbständig auf 45),
die grossen teils als lokale Schutzgottheiten angesehen werden müssen46).
Dieser nationale Gült ist nicht etwa nur auf die Dörfer und
kleineren Orte, wie Apta, Carpentorate, Dea und Vasio beschränkt
geblieben, sondern hat auch in den Grossstädten , insbesondere in
Neraausus sich behauptet, während in Vienna trotz seiner allobrogi-
schen Bevölkerung die nationalen Gottheiten gegen die römischen auf-
fallend zurücktreten. Undenkbar ist es nicht, dass Augustus, wenn
er sich auch nicht zu einem gewaltsamen Einschreiten gegen den kel-
tischen Göttercult, wie gegen das politisch gefährliche Druidentum ver-
anlasst sehen mochte, denselben doch in der Narbonensis auf die Ver-
ehrung der kleinen Lokalgottheiten beschränkt hat, während die grosse
gallische Götter-Trias : Teutates, Hesus, Taranis, die auf dem Altar der
Pariser Schiffer noch unter Tiberius erscheint, hier ausnahmslos durch
die römischen Namen Mars, Jupiter und vielleicht Mercurius ersetzt
worden ist. Insbesondere Mercurius finden wir, entsprechend der be-
kannten Nachricht Caesars47), auch in der Narbonensis auf zahlreichen
Monumenten in seinen verschiedenen Eigenschaften als Mercurius Viator,
Finitimus, Negotiator (nicht selten mit dem Attribut des Geldbeutels)
gefeiert und kaum minder häufig sind die Dedikationen an Jupiter und
Juno, während die von Caesar ebenfalls zu den Hauptgöttern der Gallier
gezählten Apollo und Minerva spärlicher vertreten sind. Dem keltischen
Donnergotte Taranis entspricht der Jupiter Fulgur Fulmen einer In-
schrift von Vienna und die Häufigkeit der Blitzgräber zeugt von einer
ausgebildeten procuratio fulminum; das oft auf gallischen Jupiter-
steinen eingemeisselte Rad hat noch keine sichere Deutung gefunden48).
") Eine vollständige Sammlung ihrer Denkmäler giebt Ihm in der A. 43
genannten Schrift S. 176 ff.; ich verweise auf seine Ausführungen S. 96 ff.
45) Die Beispiele bietet der Index zu CIL. XII S. 924 ff.
") So Aramo in Aramon, Letinno in Ledenon, Nemausus in Nimes,
die dea Soio in Soyons, Trittia in Trets, Vasio in Vaison, Vintius in Vence.
47) Caesar b. G. VT, 17: deutn maxime Mercurium colunt: huius sunt
plurima simulacra, hunc omnium inventorem artium ferunt, hunc viarum atque
Üinerum ducem, hunc ad quaestus pecuniae mercaturasque habere vim maximam
arbitrantur. Post hunc ApoUinem et Martern et Jovem et Minervam.
48) Das Rad auf Jupitersteinen der Narbonensis : C. XII index p. 925 ;
dasselbe findet sich auch auf dem Altar der Pariser Schiffer und neben dem
Blitz auf zwei in England gefundenen Jupiter - Dedikationen der cohora II
Tungrorum: CIL. VH n. 879 und 882, vgl. n. 825; andere keltische Monu-
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Beiträge zur Geschichte der Narbonensischen Provinz. 137
Keiner aber von den römischen Göttern, ausser Mercarius, zahlt so zahl-
reiche Denkmäler in der Narbonensis, als Mars. Aber nicht oder doch
keineswegs ausschliesslich als Kriegsgott, sondern wie einerseits die zahl-
reichen lokalen Beinamen des Gottes, andererseits die im Westen der Nar-
bonensis zum Vorschein gekommenen Marti suo dedicierten Inschriften49)
zeigen, als schützender Genius ist dieser Gott hier verehrt worden und
in gleichem Sinne werden auch die neben zwei keltischen Gottheiten
genannten Martes*0) aufzufassen sein. — Eine ganz singulare Erschei-
nung bietet endlich Silvanus, auf dessen Steinen sich in der Regel ein
oder mehrere kleine Hämmer61) mit oder ohne Inschrift befinden. Dass
derselbe mit dem römischen Silvanus nur eine sehr entfernte Ähnlich-
keit gehabt haben kann und wahrscheinlich nur als ein zum Walde in
Beziehung stehender Gott seinen römischen Namen erhalten hat, ist
kaum zu bezweifeln; aber das Dunkel, das Ober den keltischen Olymp
gebreitet ist, ist noch zu wenig gelichtet, um ihn auch nur mit einiger
Wahrscheinlichkeit mit seinem ursprünglichen Namen zu benennen511).
Eine durchaus untergeordnete Rolle spielen neben diesem natio-
nalen Kult die orientalischen Gottheiten, denen nur vereinzelte Altäre
and selbst diese zum Teil von geborenen Orientalen58) geweiht sind.
mente bei Viliefosse revue archeologique, B. 41 (1881) S. 1 ff.; Hettner in
dieser Zeitschrift in, S. 27 ff. Als Symbol der Sonne deutet es Gaidoz
k dieu Gautois du Soleü et le symbolisme de la roue, reo. archkt. 1884 — 86.
") CIL. XII n. 2986. 4221. 4222. 5377; ebenso wird zu fassen sein
Flora« I, 20: Ariovisto duce vovere de nostrorum müüum praeda Marti suo
torquem. Auch in den neuerdings in Britannien zum Vorschein gekommenen
Inschriften des Mars Thingsus und der beiden Alaesiagae Beda und Firomi-
lena wird Man nicht als Kriegsgott, sondern als Schutzgott zu fassen sein;
den an diese Inschriften geknüpften Ausführungen Scherers über Tius-Mars
(Sitz.-Ber. d. Berl. Akad. 1884 S. 574 ff.) kann ich nicht beitreten. Daher
wird der Kriegsgott zuweilen ausdrücklich als Mars militaris gekennzeichnet :
CIL. VH n. 390^-391; Brambach I. Rh. n. 467.
w) CIL. XII n. 4218: Dwannom Dinomogetimaro Martib(us).
51) Vgl. die bei Grimm Deutsche Mythologie (Nachtrage) III* S. 67
angeführten Worte des Saxo (ed. Holder p. 421): inier cetera trophaeorum
suorum insignia inusüati ponderis matteos, guos Joviales vocabant, apud insu-
larum quandam prisca virorutn religione cuUos, in patriam deportandos curavü.
Cupiens emm antiquüas tomtruorum causas usüata rerum simüitudine compre-
hendere, matteos quibus codi fragores cieri credebat, ingenti (a)ere Compilern fuerat.
*) Die von Mowat (bull, ipigr. de la Gaule I S. 62 ff.) versuchte Iden-
tifikation des Silvanus mit Esus halte ich nicht für zutreffend.
M) So ist der Altar des Jupiter Heliopolitanus in Nimes von einem
Berytenser geweiht (n. 3072), die griechisch - lateinische Inschrift des Belus
in Yaison (n. 1277) anscheinend ebenfalls von einem Orientalen.
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138 0. Hirschfeld
Weitere Verbreitung ist allein dem Dienst der Magna Mater54) mit
seinen Taurobolien zu Teil geworden, die wohl als unschädlicher Ersatz
an Stelle der im keltischen Götterdienst üblichen Menschenopfer getreten
sein mögen. Wie in Aquitanien Lactora, so sind hier Dea Angosta
im Vocontier-Gebiet, daneben Valentia und selbst Narbo Statten dieses
im ganzen römischen Reich verbreiteten Kultus geworden, der wenigstens
im dritten Jahrhundert nachweislich einen offiziellen Charakter getragen
und in enger Beziehung zu dem Kaiserkulte gestanden hat. Hat sich
demnach die Narbonensis im ganzen ablehnend gegen die orientalischen
Götter verhalten, so ist dagegen vom Orient her schon in froher Zeit
das Christentum den Galliern gekommen und hat hier willige Aufnahme
gefunden. Der bekannte Brief der Christen in Vienne und Lyon an
die Brüder in Asien und Phrygien mit seiner .ergreifenden Schilderung
des unter Marc Aurel erlittenen Martyriums enthüllt uns in über-
raschender Weise das Bestehen einer zahlreichen von kleinasiatischen
Christen gestifteten Gemeinde, die hier, an der Grenze der Narbonensis
und der Lugdunensis zahlreiche Proselyten, besonders auch unter den
Frauen, in kurzer Zeit zu gewinnen verstanden hatten. Aber vergeb-
lich würde man suchen, in den gleichzeitigen Inschriften eine Spur da-
von zu entdecken: unter den zahlreichen christlichen Grabschriften, die
in Südfrankreich zu Tage getreten sind, gehört weitaus die grösste
Masse dem fünften und sechsten Jahrhundert an und nur zwei in dem
benachbarten Aubagne und Marseille gefundene christliche Inschriften
könnten etwa bis in die Zeit jener Verfolgung zurückreichen 55). Jahr-
hunderte lang ist unzweifelhaft den Christen nicht verstattet worden,
auf ihren Grabsteinen offenes Zeugnis von ihrem Glauben abzulegen:
nur schüchtern und unter den in heidnischen Grabschriften üblichen
Formeln versteckt finden sich hier und da Andeutungen, Namen und
Symbole, die auf die Zugehörigkeit des Bestatteten zu der Christenge-
meinde in mehr oder minder sicherer Weise einen Schluss verstatten 56).
M) Die von den Sueben verehrte Göttin, die Tacitus (Germania c. 45)
als Mater deum bezeichnet, steht mit diesem Culte sicher in keiner Ver-
bindung.
M) CIL. Xn n. 489 (vgl. add. p. 813) und n. 611.
M) Dass auf zahlreichen christlichen Inschriften die heidnische Formel
D(is) M(anibus) erscheint, ist bekannt: Ferd. Becker 'die heidnische Weihe-
formel D M' Gera 1881 ; vgl. auch die neuerdings in Afrika gefundene In-
schrift (Eph. epigr. VII n. 114) : d m 8 \ Mecenatia Secun \ dtUa CrisUana \
fiddis honesta fe | mina, deren Gatte und Sohn, wenn dieselben auch nur als
vir honestus pius bezeichnet werden, doch ebenfalls Christen gewesen zu sein
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Beiträge zur Geschichte der Narbonensischen Provinz. 139
Tor allem in Arelate, wo an Stelle und neben der Verbrennung die
Sitte der Beisetzung in Sarkophagen sicher schon in der ersten H&lfte
des dritten Jahrhunderts nachweisbar ist, hat das Christentum früh
Eingang gefunden und nicht wenige der in dieser Handelsstadt gefun-
denen Grabschriften mögen heimlichen Bekennern des Christengottes an-
gehören, während von Nemausus und dem gesamten Gebiet der Volcae
Arecomici dasselbe selbst noch in der Zeit seiner unbedingten Herr-
schaft ferngehalten zu sein scheint67). Es würde wohl der Mühe wert
sein, in den Inschriften des gesamten Römerreiches dieser Geheimsprache
der ältesten Christen und ihren unter heidnischer Hülle durchschimmern-
den Erkennungszeichen nachzugehen 58), wie dies für Gallien bereits von
scheinen. Erasion von D.M: Kraus Real - Encyclopädie I S. 372 und dazu
CIL XIV n. 3324. — Unter den zahlreichen neuerdings in Lyon rue de
Trion aufgefundenen Inschriften (Allmer et Dissard : Trion. Lyon I 1887 ;
n 1888) gehören einige, etwa aus der ersten Hälfte des, dritten Jahrhunderts,
allem Anschein nach Christen an ; so n. 55 mit den Schlussworten have Dulciti,
Gaudtntms te salutat. Borns bene (zwischen diesen beiden Worten und am Ende
von Z. 15 ein Palmzweig), ferner vielleicht n. 57, wo wenigstens der das
Grabmal errichtende Val(erius) Primus Viperius seinem Namen Viperius und
der Bezeichnung als ihrepHus (&Qtnr6g = alumnus) nach zu schliessen Christ
gewesen sein dürfte und n. 86 mit dem Anruf Eusebi vcde (in der Mitte ein
Palmzweig). Auch in der Inschrift n. 68 d. m. L. Sept. Peregrini adelfi
Traianensis möchte ich Adelfug nicht mit Allmer als Namen, sondern als
Bezeichnung der Zugehörigkeit zur christlichen Gemeinde (vgl. Kraus Real-
encyclop. I S. 540) fassen, umsomehr als derselbe in n. 67 nur L. Sept.
Peregrinus heisst; die griechische Benennung erklärt sich durch die Herkunft
seines Vaters aus Philippopolis.
*7) Vgl. Leblant inscr. chräiennes de la Gaule I pr&face p. IX u. LVII ff.
Ehen oder Concubinate vornehmer zum Christentum bekehrter Frauen mit
Christen niederen Standes mögen im dritten Jahrhundert nicht selten gewesen
sein (vgl. De Rossi buü. di archeol. crist.. 1866 p. 24; Friedlaender Sittenge-
schichte I* S. 506) ; ein Beispiel davon giebt die mit Recht von Leblant für
christlich erklärte Inschrift CIL. XII n. 675: Hydriae TertuUae cßarissimae)
ffeminae) comugi amantimmae et Axiae Äelianae ßiae dxücissimae Terentius
Mweus hoc sepulchrum posuü, die sicherlich dem dritten Jahrhundert angehört;
die Frau scheint in erster Ehe an einen Axius Aelianus, vielleicht den in-
schriftlich bezeugten Prokurator des Severus Alexander verheiratet gewesen
zu sein.
M) Ober die Ostiensischen Inschriften mit der Formel hie dormä (ohne
vorausgeschicktes DM) vgl. Dessau zu CIL. XIV n. 1876. Auch in den
Inschriften von Puteoli, wo bereits der Apostel Paulus eine christliche Ge-
meinde fand (acta apost. 28, 14), fehlt es nicht ganz an christlichen Indizien ;
so gehört meines Erachtens unzweifelhaft (anders Mommsen index p. 1176)
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140 0. Hirschfeld.
Leblant in umsichtiger Weise versucht worden ist69). Immer deutlicher
wird dann zu Tage treten, dass gerade in den Colturcentren der antiken
Welt die Saat des Christentums am frühesten aufgegangen ist und die
römische Civilisation wider Willen dem neuen Glauben den Weg be-
reitet hat.
einem Christen an n. 2533: [Ia]nuarius . . . fec(ü) . . . hunc cubiculum . . .
[hie erunt] ma(n)8uri solo perpe[tuo dum ven]erit summa dies et [extremum (?)
t]empu8. Vgl. auch die Inschrift eines Kindes yon 41/* Jahren, das fide(m)
pereepü mesorum VII: n. 2635 und eines Misenatischen Flottensoldaten in
Picentia mit Fisch, Kranz und Anker: CIL. X n. 8119.
M) Vgl. besonders Leblant Ipriface p. LVI ff., p. LXXEX und p. CXTOI
bis p. CXXXm wo er auf die Seltenheit der Angabe der tria nomina, des Standes
(servus, libertus), der Herkunft (Vater oder Heimat), eines Amtes oder Pro-
fession, der Erben oder Nachkommen hinweist. Doch sind auch solche An-
gaben den ältesten christlichen Inschriften keineswegs unbedingt fremd. Hin-
zuweisen ist aber ferner auf die in christlichen Inschriften oft fehlende oder
nur ungefähre Angabe des Alters (wofür später die stehende Formel plus
minus eintritt), während dieselbe in den heidnischen Inschriften bis auf den
Tag, zuweilen selbst die Stunde sich regelmässig findet; dagegen wird der
Todestagv als Beginn des jenseitigen Lebens, auch in älteren christlichen In-
schriften oft vermerkt, während dies in heidnischen, insoweit dieselben nicht
Orientalen angehören, sehr selten ist (die Ostiensische Inschrift XIV n. 472
mit dem Schluss excessü anno urbis conditae BCCCXCVU wird doch wohl
gefälscht sein). Auch Epitheta wie virgo, Virginias und Virginia, honestus mit
vir und fetnina verbunden, selbst sanetissimus und castissima, wenn dieselben
auch auf heidnischen Grabschriften nicht selten begegnen, dürften sich bei
näherer Untersuchung als mit Vorliebe für Christen verwendet ergeben.
Feste Grenzen sind hier schwer zu ziehen ; die Verschiedenheit der religiösen
Anschauung bedingt überall den Charakter der Grabschriften : die heidnischen
sind bestimmt, das Andenken an die irdische Laufbahn zu erhalten und ver-
zeichnen daher mehr oder minder wertvolle Thatsachen aus dem Leben des
Verstorbenen, während die christlichen meist inhaltsleer sind, da der Blick
des Sterbenden und die Gedanken der Hinterbliebenen dem Jenseits zugewandt
sind und das Irdische, die abgestreifte Hülle, nicht als wert gilt, im Gedächt-
nis weiter fortzuleben.
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Die Neckar-Mümlinglinie von Schlossau an bis zur
hessischen Grenze unweit Wörth a. M.
(Forteetsung su S. 52—70).
Von Friedr. Kofler in Darmstadt.
Wir begeben uns nun wieder zurück zum Hainhaus und treten von
Neuem unseren Marsch nach Norden an. 475 Schritt vom Kastell entfernt
und 48 Schritt rechts vom Wege liegt bereits ein ganz flacher, mit einem
seichten Graben umgebener Hügel, der die Spuren eines vor langer Zeit ge-
machten Einschnittes tragt. Es ist der Begleithügel eines Turmes, der allem
Anscheine nach gänzlich abgetragen wurde.
Indem wir nun den dicht dabei liegenden Weg überschreiten, der von
Kimbach nach Laudenbach führt, bringen uns von da ab 594 weitere Schritt
an die Kaltepastetenschneise. Zehn Schritt nördlich derselben und 37 Schritt
östlich vom Wege, im Distrikt Dickhecke, liegt ein in seinem Innern ausge-
brochener Hügel von 12 m Dm., der noch Steine im starken Mauerverbande
zeigt 8 m nördlich erhebt sich ein zweiter Hügel von 10 m Dm., umgeben
von einem 5,5 m br. Graben. Dicht dabei entsprudelt dem Boden eine Quelle.
Die Entfernung von dem vorhergehenden Posten betragt 619 Schritt.
610 Schritt von dieser Stelle, am Laudenbacher- und Diebsweg, ver-
lassen wir die breite Strasse, der wir seither gefolgt waren, schlagen
den östlich abzweigenden alten Lützelbacher- oder Wörther- Weg ein und
gelangen, der ältesten Strasse folgend, nach weiteren 416 Schritt im
Distrikte „Bruchrain11, 36 Schritt vom Wege an zwei Hügelreste. Der süd-
liche hat 14,70 m Dm. und ist von einem 5 m br. Graben umgeben; der
nördliche hat einen Dm. von 11 m und eine Höhe von 1,50 m. Hier finden
sich behauene Steine und es ist daher anzunehmen, dass er ein Turmfunda-
ment umschlossen hat. Von dieser Stelle schaut man hinab in den östlich
davon liegenden Hollergraben und diesem entlang in das Haingrunder Thal.
Der Waldarbeiter Dosch aus Haingrund berichtete mir von einem angeblichen
Turmhügel, der am Ende der Säuwiese, gerade über dem Hollergraben und
etwa 400 Schritt südlich der eben erwähnten Stelle liegen soll, allein es war
mir nicht möglich, denselben aufzufinden.
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142 Fr. Kofier
Westlich von diesem Beobachtungsposten, in dem Distrikte „Eschern*
der Gemarkung Hainhaus, soll Mauerwerk im Boden stecken, dem man rö-
mischen Ursprung zuschreibt. Qrtlbl. d. hist. Ver. 1883. 3 u. 4. S. 33. Dem
Bruchrain abwärts gehend und dann der Klinge hinan gelangt man an einen
schmalen Gebirgssattel zwischen dem Breitenbrunner Thal und einem Seiten-
thalchen des Haingrunds, von dem aus man über Niederwald hinweg den
Breuberg und Otzberg in der Ferne erblickt. Wendet man das Auge nach
Osten, so bemerkt man auf dem steilen Hange jenseits des Thaies eine alte
Strasse, welche von Lützel- Wiebeisbach kommt, über Haingrund und am
roten 4faidenstock vorüber nach dem Maine zieht. In Lützel-Wiebelsbacher
Gemarkung wird sie „Reiterspfad", in Haingrunder „Heiden"- oder „Hühner-
pfad" genannt.
In der Klinge liegen in 1197 Schritt Abstand von dem Beobachtungs-
posten auf dem Bruchrain und 20 Schritt links vom Wege drei Hügel in der
Richtung SSW.— NNO. Der südlichste hat 12,20 m Dm. und ist von einem
über 4 m br. Graben umgeben. 24 m von ihm entfernt liegt der zweite, der
bei 1,40 m Höhe einen Dm. von 16 m zeigt, 7J0 m weiter nördlich der dritte
mit 14,80 Dm. und geringerer Höhe. Die beiden letzteren scheinen Turm-
hügel zu sein. Obgleich der Abstand von 1197 Schritt kein allzugrosser ge-
nannt werden kann, so vermute ich doch zwischen den beiden erwähnten
noch einen dritten Beobachtungsposten, der aber des dichten Unterholzes
wegen nicht aufgefunden werden konnte.
Folgt man der Strasse weitere 790 Schritt, so gelangt man an der
Breitenbrunner Grenze an die Stelle, wo Knapp ein kleines Kastell (R der
Karte) gesehen hat (S. 61), von dem er aber keine Grössenverh<nisse giebt
Auch die hess. Kommission bleibt uns dieselben schuldig, obgleich zur Zeit
ihrer Untersuchung die Fundamente des kleinen Kastelies noch im Boden
stecken mussten, da man sie, den allg. Angaben nach, erst vor vier Jahren
ausgebrochen hat. Nach den Aussagen der Breitenbrunner und Lützelbacher
Forstwarte lag es dicht am Wege; die genannte Kommission legt es „kaum
20 Schritt westlich von der Hochstrasse". Es lag in dem Distrikt Windlücke
auf einem schmalen Gebirgssattel, der das Breitenbrunner Thal von dem
Haingrund trennt. Es ist so vollständig ausgegraben und geebnet, dass ich
keine Spur desselben in dem Gebüsche entdecken konnte.
In dem nahen Breitenbrunn wurden in einem Garten nahe bei der
Kirche die Grundmauern eines römischen Gebäudes von angeblich 28 m Länge
und 20 m Breite aufgedeckt und in dem von ihnen umschlossenen mit feinem
Estrich versehenen Räume Funde verschiedener römischer Gegenstände ge-
macht. „Auch im Walddistrikte Steinhause na — Rimhorner Gemarkung —
sagt der hess. Bericht, „hat man zu verschiedenen Malen römische Gebäude-
fundamente blossgelegt. Durch kleine Untersuchungen und Nachgrabungen
an dieser Stelle überzeugten wir uns, dass hier ein römisches Werk vor-
handen. Ob Kastell oder bürgerliche Niederlassung konnte vorerst nicht
festgestellt werden". Ein Kastell ist hier nicht denkbar 1
Der Walddistrikt „Windlücke" grenzt an einen Bergrücken, genannt
„Bannholz", welcher in beinahe nördlicher Richtung bis in die Nähe von
Lützel- Wiebeisbach zieht. Seinem südlichen Hange hinauf führte einst die
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Die Neckar-Mümlinglinie von Schlossau an bis zur heu. Örenze. 14&
alte Wörther- oder Hohe-Strasse, deren Sparen man noch im Niederwald und
auf Blossen findet. Nur wenige Schritt unter dem Gipfel dieses Rückens, in
700 Schritt Entfernung vom letztgenannten Kastelle und etwa 110 Schritt von
der jetzigen Strasse, liegen wiederum zwei Hügel Ober dem Höllgraben, der
weiter unten in den Haingrund einmundet. Der südliche von 10,60 m Dm.
ist mit einem 5,70 m br. Graben umgeben, der nördliche hat 12,30 m Dm. und
scheint einst ein Turmfundament umschlossen zu haben, denn noch zeugen
umherliegende Steine mit dem daran haftenden Mörtel von einstigem Mauer-
werk. Beide Hügel sind durchwühlt Da auch Herr Bezirksfeldwebel Giess
aus Höchst hier gegraben haben soll, so darf man wohl seinem Berichte in
nächster Zeit entgegensehen.
Von hier ab senkt sich der Berg allmählich bis zu dem Übergange
östlich von Lützelbach, doch nicht ohne sich noch einmal zu einer niedrigen
Kappe zu erheben, von der aus man dem Thale Brunnhölle entlang weithin
den Haingrund übersieht Der Gesamtanlage entsprechend musste hier noch
ein Beobachtungsposten liegen, der denn auch nach einiger Mühe 802 Schritt
unterhalb des Breitenbrunner Bannholzes im Walddistrikt Lützelbacher
Bannholz gefunden ward und der hess. Kommission ebenfalls entgangen war.
Er liegt 140 Schritt rechts von der Wörther Strasse, die jedenfalls früher weiter
östlich lief und 130 Schritt westlich des heutigen Grenzweges. Der Posten
besteht aus 3 Hügeln. Der erste, südliche, ist mit einem ca. 3,50 m breiten
flachen Graben umgeben, hat einen Dm. von 13 m und eine positive Höhe
Ton 1,20 m. Der nördliche Teil seines Grabens stösst an den Graben des
zweiten Hügels, der eine Höhe von 80 cm und einen Dm. von 11 m hat
Sein zu einer Suhle erweiterter Graben hat eine durchschnittliche Breite von
7 m und zeigt am äusseren Rande einen Erdaufwurf. Der dritte, ganz flache
Hagel, liegt östlich von dem zweiten und unmittelbar an dessen Graben.
Da der Hügel I noch Turmfundamente zu bergen schien, so beschloss
ich denselben zu untersuchen, zu welchem Zwecke mir der historische Verein
für das Grossherz. Hessen die nötigen Mittel bewilligte. Die Untersuchung
wurde in diesem Herbste ausgeführt und ergab ein leider stark beschädigtes,
ans Trockenmauern bestehendes Fundament von 5,20 m Länge und Breite
und 1 m Dicke, bei dem merkwürdigerweise die 4 Ecksteine fehlten. Das
Innere der Turmanlage enthielt eine 5 cm starke festgestampfte Schicht von
rotem Letten. Unter den Mauersteinen befanden sich nur einzelne, welche an
der Aussenflache behauen waren. Die Mauerreste wurden auf Wunsch des
Herrn Bürgermeister Hörn mit Rasen überdeckt.
Der zweite Hügel bestand fast durchweg aus Sand, der dem Graben
entnommen war; 55 cm unter der Mitte, also 25 cm über der Sohle zog eine
2 cm breite dunkle Erdschicht durch den Hügel. Der Erdaufwurf, welcher
den Graben umgiebt, mag bei der Erweiterung und Vertiefung des Grabens
zu der jetzt mit Wasser gefüllten Suhle entstanden sein.
Der dritte Hügel musste einen fest gemauerten Turm umschlossen
haben, denn ich fand bei den Nachgrabungen eine mit Mörtel überdeckte
Kollschicht von 5,60 m Länge und 5,20 m Breite, auf der noch sehr schöne
behaltene Steine in festem Mauerverband sassen. Auch dieser Turm enthielt
in seinem Innern eine Schicht festgestampften roten Thons. Die Fundstücke
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144 Kr* Kode*
bestanden ans Scherben, thönerner Gefasse, darunter auch ein kleines Stück-
chen terra sigillata, und einigen Nageln.
900 Schritt weiter südlich senkt sich der Höhenrücken abermals und
es befindet sich daselbst der Übergang aus dem Haingrund nach dem Lützel-
bacher Thale. Auf dem kleinen Plateau, das der Gebirgszug dort bildet,
liegt linker Hand dicht an der Strasse das Kastell (T der Knappschen
Karte), genannt das Lützelbacher Schlösschen, dessen Grösse Knapp,
S. 61, auf 291 Schuh Länge von N. nach S. und 230 Schuh Breite von O. nach
W., also 83,03 : 65,62 m angiebt und die ich zu 68,40 : 65,20 m bestimmte.
Knapp nahm bei der Mauer, sowohl aussen wie innen, behauene Bekleidsteine
an, doch sollen sich diese nach Aussage des Besitzers nur nach aussen be-
finden, ebensowenig soll sich Knapps Aussage bestätigen, dass sie durch
pfeilerartige Vorsprünge nach innen gestützt gewesen sei. Knapp nahm auch
nur ein Thor an, während jetzt schon zwei Thore mit ihren Türmen ausge-
gegraben sind (NOst- und SOst-Seite) und weitere Untersuchungen mindestens
noch ein Thor auf der SWest-Seite ergeben werden. Das Kastell ist so ge-
legen, dass die Ecken desselben etwa den Himmelsrichtungen entsprechen.
Das Museum in Wiesbaden besitzt von hier zwei Bildsteine : ein Mann unter
einem Eber liegend und ein Tympanon mit einer Victoria, v. Cohausen 39.
Es wird an derselben Stelle erwähnt, dass nach den bei dem Kastelle ge-
fundenen Zinnendecksteinen die Zinnenmauer 34—36 cm stark war und die
Wimberge zwischen den Zinnenfenstern 85 cm Breite hatten. Eben daher
rührt ein glatter Bronzering, der in das Grossb. Museum gelangte, eine Silber-
münze von Sept. Severus und eine Bronzemünze mit undeutlichem Gepräge.
Im westl. Teile des Kastelles macht sich an einer dunkelgrünen Stelle der
von Knapp erwähnte Brunnen bemerkbar. Bei Anlage der jetzigen Hohen-
Strasse wurde eine Ecke des Kastells abgeschnitten.
30 m von der Nordecke entfernt liegen 5—6 Fuss hohe Trümmerhaufen
von Mörtel, Ziegelsteinen und Suspensura, Reste eines grösseren Bades. Dass
dasselbe lange in Gebrauch gewesen ist, beweisen die grossen Aschenhügel,
welche in geringer Entfernung davon den Boden bedecken.
Knapp erwähnt S. 62 zwei Gebäude, welche östlich von dem Kastelle
lagen. Diese sind jetzt gänzlich ausgebrochen. Die Gegenstände, welche sich
bei dieser Gelegenheit vorfanden, sind grösstenteils verschleift oder zer-
schlagen, denn die Ausgrabungen geschahen einzig in der Hoffnung, bedeutende
Geldschätze zu heben, die gar mancher im Traume vor sich gesehen hat
In Lützelbach liegen noch mehrere grössere Steine, die hier gefunden wurden.
Unter diesen erwähne ich einen grossen Sandstein von der Form eines Halb-
kreises, den drei eingehauene concentrisch laufende Linien wieder in 1 Halb-
kreis und 3 breite Ringe abteilen. Der innerste Teil, der Halbkreis also,
zeigt keine weiteren Zeichen, die drei anderen aber sind durch nach dem
Mittelpunkt laufende Linien wiederum in Abteilungen geschieden und zwar
der zweite in 7, der dritte und vierte je in 14. (Ein ähnlicher Stein findet
sich bei Knapp Taf. IV Fig. 34 abgebildet). Dieser Stein soll an der Thör-
schwelle des einen Gebäudes gelegen haben.
In dem Berichte der hess. Kommission wird gesagt, dass sich die
Signallinie nur bis zum Lützelbacher Kastelle genau verfolgen lasse, da die
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Die Neckar-Mümlinglinie von Schlossau an bis zur hess. Grenze. 145
Feldkultur hindernd in den Weg trete. Herr Kreisrichter Conrady untersuchte
die Strasse nordöstlich vom Lützelbacher Schlösschen und wies den Endpunkt
der Linie bei dem von ihm aufgedeckten Kastelle bei Wörth nach (vergl.
Westd. Zeitschr. III S. 270). Verfolgen wir die von ihm angedeutete Rich-
tung and gehen auf der hohen oder Wörther Strasse weiter, so steigen wir
in dem Walde wieder langsam der Höhe hinan, die wir auf freiem Felde,
nicht weit vom Waldesrand erreichen. Die Generalstabskarte hat am Walde
die Bezeichnung Bernhardshäuschen, die Flurkarte benennt die Stelle im
Felde: „wüste Acker". Sie liegt ober dem südlichen Arme des Kirschgrabens
und ist 46 Schritt vom Wege, 770 Schritt vom Schlösschen entfernt Hier
aollen nach Aussage der älteren Leute von Wiebeisbach einst zwei kleine
Gebäude gestanden haben, deren Fundamente ausgebrochen wurden. An der
Stelle fanden sich viele Mörtelbrocken aber keinerlei Scherben.
Der genannte Kirschgraben ist eine hohlwegartige Vertiefung, die
vom östlichen Hange des Höhenrückens, auf dem die hohe Strasse läuft,
hinab nach dem Haingrund zieht. Er besteht im oberen Teile aus zwei
Armen, die beide den Namen Kirschgraben führen und sich nach einigen
hundert Schritt vereinigen. An dem Vereinigungspunkte liegen hoch über
den Gräben die Reste zweier verfallener Gebäude, wahrscheinlich römischen
Ursprungs.
Oberhalb des nördlichen Armes des Kirschgrabens, auf der linken Seite
der hohen Strasse und 985 Schritt von dem wüsten Acker entfernt, auf der
Flur Höh fei d musste, dem Terrain nach zu urteilen, wieder ein Beobachtungs-
posten angenommen werden. Die näheren Erkundigungen ergaben, dass dies
die Stelle ist, wo Herr Kreisrichter Conrady eingegraben und Turmfunda-
mente gefunden hatte. Er sagt darüber an obiger Stelle : „Der erste Turm
liegt nicht ganz 1 km nordwärts vom Kastelle auf dem Acker des Michael
Blitz von Lützelbach. Die Ausgrabung ergab die unterste Schrottenlage eines
quadratischen Mauerfundamentes von 5,60 m Seitenlange." 40—50 Schritt
südlich von dieser Stelle soll, wie man uns erzählte, ein zweites Fundament
(Keller!) ausgegraben worden sein.
Ich nehme hier nicht mit Herrn Conrady den ersten Beobachtungs-
posten nördlich vom Schlösschen, sondern den zweiten an, da ein Turm auf
dem „wüsten Acker" nicht nur durch den Kirschgraben, sondern auch durch
die Höhe des Terrains bedingt wird, das vom Hohfeld aus den Blick nach
dem Schlösschen verdecken musste.
730 Schritt nordöstlich von dem Beobachtungsposten auf dem Hohfeld,
dicht bei der bayerisch-hessischen und Seckmaurer-Lützelbacher Grenze, auf
dem Hannsbatzenfeld unweit eines Dreiecksteines soll auf einem Acker des
Landwirts Jacob Beck HI. aus Seckmauern ebenfalls Mauerwerk im Boden
stecken, das, der Lage nach zu urteilen, einem Turmrundamente angehören
kann. Bestellte Äcker verhinderten die Untersuchung. Auch Herr Gonrady
nimmt hier einen Beobachtungsposten an.
Nachrichten über einen weiteren Beobachtungsposten und das Kastell
zu Wörth giebt Gonrady ebenfalls an der oben erwähnten Stelle.
Was die Anlage der Kastelle betrifft, so richtete sich diese nach dem
Terrain und nicht nach bestimmten Entfernungen. Die letzteren betragen :
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146
Fr. Kofler
Schlo8sau bis Zwinge .... 2771 Schritt,
Zwinge „ Jaegerwiese. . . 2269 „
Jaegerwiese „ Hesselbach . . • 2074 „
Schlo8sau „ Hesselbach ... 7114 „
Hesselbach „ Warzberg . . . 8219 „
Würzberg „ Eulbach .... 6515 „
Eulbach „ Hainhaus . . . 6984 „
Hainhaus „ Breitenbrunn . . 4107 „
Breitenbrunn „ Lützelbach . . . 2402 „
Hainhaus „ Lützelbach . . . 6509 „
Obschon die gegenseitige Entfernung der grösseren Kastelle im Mittel
7000 Schritt oder 5833 m beträgt, so wurde ihre Anlage doch einzig
und allein durch die Gebirgsübergänge bedingt, geradeso wie bei den Limes-
Kastellen im Taunus und in der Wetterau. Die Kastelle der Mümlinglinie
liegen an den Hauptübergängen aus dem Main- in das Mümling-Thal und
zwar nicht unmittelbar daran, sondern, ähnlich wie am Limes, seitlich der
Strasse oder des Weges.
In ihrer Grösse sind sie nicht viel von einander verschieden (die klei-
neren ausgeschlossen):
Schlos8au 79 : 75,
Hesselbach
Wtirzberg .
Eulbach .
Hainhaus .
Lützelbach
79.30:67.70,
81.89 : 73.90,
78 : 71,
73.3 :73.6,
68.4 :55.3,
auch nicht in ihrer Anlage. Lützelbach vielleicht ausgenommen, scheinen sie
mit einem Graben umgeben gewesen zu sein. Doch dürfte sich dieser durch
Nachgrabungen gewiss auch bei dem ersteren nachweisen lassen. Wallgang
und Berme ist noch bei den meisten erkennbar. Schwerer hält es dieThore
zu bestimmen, die schon zu Knappe Zeit fast gänzlich zerstört waren. Das
Kastell bei Würzberg hatte 4 Thore. Sieht man von den Kastellen Hainhaas
und Lützelbacher Schlösschen ab, bei denen die Westseite an etwas steilem
Hange gelegen ist, so wird man bei den übrigen grösseren Kastellen eben-
falls 4 Thore, bei den beiden ersterwähnten aber mindestens 3 Thore an-
nehmen dürfen. Da bei dem Kastelle zu Schlossau und in der letzten Zeit
auch bei dem Lützelbacher Kastelle zu den Seiten der Thore Türme aufge-
funden wurden, so kann man wohl bei allen Kastellen der Linie durch Türme
befestigte Thore annehmen. Die Stärke der Mauern scheint nicht sehr be-
trächtlich gewesen zu sein ; bei dem Lützelbacher Schlösschen soll sie 1,30 m,
bei Schlossau 0,9—1,20 m betragen. Die Doppelmauer des Würzberger Kastells,
wie sie uns Knapp S. 43 beschreibt, bedarf meines Erachtens einer genauen
Untersuchung. Ein Doppelgraben ist, soviel ich weiss, bis jetzt bei keinem
Kastelle nachgewiesen worden.
Was die Beobachtungsposten betrifft, so liegen diese entweder auf
Höhen, oder oberhalb der nach dem Maine sich absenkenden Thaleinschnitte.
Ihre Lage beweist, dass sie zur Überwachung des ostwärts gelegenen Ge-
bietes, also der nach dem Maine hin sich abdachenden Hänge errichtet waren.
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Die Neckar-Mümlinglinie von Schlossau an bis zur hess. Grenze. 147
Der Posten bestand in der Regel aus zwei neben einander liegenden Anlagen :
a) aus einem fest gemauerten Turme von behauenen Steinen mit profilierten
Gesimsen (?), der aller Wahrscheinlichkeit nach noch einen Aufbau aus Holz
und ein mit Ziegeln gedecktes Dach hatte (bei zwei Turmhügeln fand ich
Brachstucke derselben) ; Spuren von einem Eingange ebener Erde sind von
mir nicht gefunden worden, ein festgestampfter farbiger Lettboden, den ich
antraf, weist jedoch darauf hin, dass auch der untere Teil des Turmes als
Wohnraum benutzt worden sein mag ; b) aus einem Begleithügel ohne Mauer-
werk, umgeben von einem breiten Graben, der, nach den Abbildungen auf
der Trajansäule zu schliessen, vielleicht noch mit Pfählen umgeben war und
zur Aufstapelung von Holz, Stroh u. s. w. gedient haben kann. Dass diese
Hügel als Phanale oder Leuchttürme benutzt wurden, indem man das auf
ihnen zusammengebrachte Material entzündete, wird dadurch widerlegt, dass
einige Türme der Linie so nahe bei dem Begleithügel liegen, dass bei einem
Feuerzeichen dieser Art das Holzwerk oder das Dach des Turmes von den
Flammen hätte ergriffen werden müssen. Dass sich in manchen dieser Hügel
eine von diesen Feuerzeichen herrührende Aschenschicht vorfinden soll, ist
vielleicht ein auf mangelhafter Beobachtung beruhender Irrtum. Ich fand
wohl auch in mehreren dieser Hügel eine Schicht dunkler aschenartiger Erde,
jedoch in gleicher Höhe mit dem Waldboden, und halte diese auch für den
ursprünglichen, mit Gras und Strauchwerk bewachsenen Boden, auf den
bei Aushebung des Grabens und beim Aufbau des Hügels noch eine
Humusschicht (die oberste Decke) zu liegen kam. Über den Zweck dieser
Hügel schliesse ich mich der Ansicht des Herrn von Cohausen (vergl. der
röm. Grenzwall in Deutschland S. 101) in der Weise an, dass auch ich an-
nehme, dass innerhalb der Umzäunung nicht nur allerlei Material aufbewahrt
wurde, sondern dass darin auch der kleine Viehstand der Bewohner der
Türme Schutz gegen die Anfalle wilder Tiere fand. Oft besteht der Posten
aus 3 Hügeln und der dritte hat entweder, wie bei dem Posten auf dem
Rothenberg, eine feste in Mörtel gesetzte Mauer, oder sein Fundament be-
steht, wie das im Lützelbacher Bannwald, aus einer sog. Trockenmauer. Der
Begleithügel liegt bald nördlich, bald südlich des Turmhügels, meist liegt
eine Anzahl auf der nördlichen Seite desselben und es folgt dann eine fast
ebenso grosse Zahl auf der südlichen, es ist mir aber bis jetzt nicht geglückt
ein gewisses System hierbei nachzuweisen.
B. Die hohe Strasse mit ihren Zugängen and rückwärtigen
Verbindungen.
Der Weg, der von Schlossau aus der Höhe des Gebirgsrückens folgt,
der sich zwischen der Mümling und dem Maine aufbaut und über Hesselbach,
Würzberg und Eulbach nach dem Maine zieht, wird die „hohe Strasse u ge-
nannt, die aber im hess. Gebiete von dem Kastelle Hainhäusel ab in den Flur-
karten auch unter der Benennung Bul lauer-, Main- und alte Wörther-Strasse
vorkommt. Der Name „Römerstrasse", den sie im Volksmunde fuhrt, kommt
nirgends in den Flurkarten vor und ist ihr erst in den letzten Jahrzehnten,
oder, besser gesagt, seit Knapps Zeit beigelegt worden. Vielfach hat sie im
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148 Fr. Kofler
Laufe der Jahrhunderte ihre Bahn geändert, das beweisen die vielen Hohl-
wege, welche zu beiden Seiten der Strasse, bald dicht daran, bald in grösserer
Entfernung von ihr hinziehen, sich oft mit ihr vereinigen, und bald wieder
von ihr trennen, um später von neuem wieder in sie einzumünden. Bei ge-
nauer Betrachtung findet man, dass der Weg häufig aus dem Grunde verlegt
wurde, weil er nicht mehr fahrbar und gefahrlich war, oder dass man den
beschwerlichen, über eine steile Höhe fuhrenden, durch einen bequemeren
ersetzen wollte. Da der Weg oder die Strasse fast überall in der unmittel-
baren Nähe der Kastelle und der dazwischenliegenden Beobachtungsposten
hinzieht, so wurde sie im allgemeinen für eine römische Anlage gehalten, die
man sich nicht gut ohne Pflasterung denken konnte. Alle Untersuchungen
jedoch, welche ich anstellte, zeigten nirgend regelmässige Strassenanlagen,
ähnlich denjenigen, die ich bei römischen Strassen in Oberhessen und im
Ried gefunden habe, weder auf der heutigen Strasse noch in den verlassenen
Hohlwegen. Es sind mir zwar in Wald und Feld Stellen bezeichnet worden, wo
man „Pflaster" wollte gefunden und ausgebrochen haben, allein diese Mitteilungen
sind mit Vorsicht aufzunehmen, da der Bauersmann gerne jede Stelle, die der
Hacke oder dem Pfluge grösseren Widerstand leistet, sei die Ursache harter
Letten, Schotter, Kies, Mauer oder Pflaster, mit „Plaschter" bezeichnet. Wirk-
liches Pflaster soll nur in der Nähe von Kastellen gefunden worden sein und
auch damit hat es noch sein Bewenden, denn was z. B. der verstorbene
Forstwart Orth aus Lützelbach der hess. Kommission und mir als „Pflaster"
bezeichnete, das war nach der Ansicht der Arbeiter, die er damals beschäftigt
hatte, nur Schotter gewesen. An Stellen, wo ich die ursprüngliche Strasse
mit Schotter überdeckt fand, wie z. B. in der Nähe von Lützel-Wiebelsbach
und im Walde von Breitenbrunn, da überzeugte ich mich durch die Unter-
suchung, dass man zu irgend einer Zeit ausgefahrene Stellen der Strasse mit
Schotter überdeckt hatte. Es ist mir also nicht geglückt den römischen Ur-
sprung der Strasse nachzuweisen, es lässt sich jedoch annehmen, dass die
Römer die Kastelle und Beobachtungsposten der Linie durch einen gut her-
gestellten Weg mit einander verbanden, wie solche Wege durch Herrn Major
Dahm zwischen Gross-Krotzenburg und Rückingen, durch mich in Teilen der
Wetterau, und von Anderen an anderen Orten, unmittelbar am Pfahlgraben
nachgewiesen Wurden.
Die Frage, ob die hohe Strasse etwa schon zur Römerzeit bestanden
habe, möchte ich nach den Beobachtungen und Erfahrungen, die ich an an-
deren Orten machte, eher verneinen als bejahen. Der Limes wird im Taunus
und der Wetterau von vielen Thal-, Hoch- und Höhestrassen, selbst von
Rennwegen geschnitten; die Kastelle und die meisten Türme liegen aber
an den Thalübargängen. Dass diese letzteren zum grösseren Teile schon
vor Römerzeit als Wege benutzt wurden, glaube ich schon früher, vgl. Westd.
Zeitschr. II, S. 407 ff., nachgewiesen zu haben, während wir über den Ur-
sprung der meisten Hoch- und Höhe-Strassen so viel wie nichts wissen. Das
Lützelbacher Kastell liegt bei dem Übergang aus dem Brettenbach- oder
Haingrundthal in das Lützelbacher- oder Breidenbacher-Thal ; das Hainhaus
(Bentzenburg) deckt den Übergang aus dem Ohrenbacher- in das Kimbach-
Thal und das Eulbacher Kastell den Übergang aus dem Gönzbach- und Wat-
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Die Neckar-Mümlinglinie von Schlossau an bis zur hess. Grenze. 149
tenbacher-Thal in das Zeller- und Ernsbacher-Thal ; das Würzberger Kastell
endlich liegt Südwest], vor dem nach Osten abfallenden Steinbachthal und
östlich vor dem Euterthal und bei Hesselbach ist ein alter Übergang aus dem
Drei-See-Thal nach dem Euterthal. Bei all diesen Strassen oder Thalüber-
gangen ist bis zur Stunde weder der römische Ursprung noch der römische
Ausbau nachgewiesen worden, ebensowenig ist dies aber auch bei den Hoch-
ttrassen der Fall, welche von dem Neckar und der Mümling aus über den
Höhenrucken und nach dem Maine fuhren und die hohe Strasse kreuzen oder
in sie einmünden. Die Flurkarten benennen entweder ganz oder doch teil-
weise folgende Wege als Hoch- oder Höhestrassen: 1) Die „Hoch Strasse",
welche von der „hohen" oder „Wörther Strasse" nördlich von Wiebeisbach
ans über Breidenbach nach dem Breuberg und von dort aus als „Frankfurter
Strasse* nach Babenhausen und dem Maine führt 2) Die „alte Höchster
Strasse", welche in die Nähe des Hainhauses geht und sich dort mit der
ans König kommenden „alten Hainstädter Strasse*1 vereinigt, hierauf nach
dem Bremhofe zieht, wo sie sich teilt und einerseits nach Laudenbach, an-
dererseits nach Mainbullau führt. 3) Die von König kommende „hohe
Strasse", welche die Wörther Strasse nördlich von Eulbach schneidet und über
den Sansenhof nach Wiesenthal und Weckbach zieht, während 4) der eben-
falls aus König kommende »Höhe weg" direkt nach Eulbach führt, sich dort
mit einem aus Michelstadt kommenden, auf der Höhe hinziehenden Wege ver-
einigt und sich nun abwärts nach Amorbach wendet. 5) Die „alteBullauer
Strasse*, welche von Eberbach kommt, dem Höhenrücken westlich der Euter
fcinansteigt, über den Krähberg und an Bullau vorüber bis in die Nähe von
Würzberg zieht, wo sie in die „hohe Strasse" einmündet.
Wenn Th. v. Becker, vergl. Korrespondenzblatt der deutsehen Gesell-
schaft für Anthropologie etc. Jahrg. 1882, S. 213, diesen ans dem Neckar-
and dem Mümlingthale nach dem Maine führenden Hoch- oder Höhestrassen
römischen Ursprung beimisst, so ist dies eine willkürliche Annahme, der
jeder Beweis, jede Stütze fehlt, denn es ist im hessischen Odenwald bis jetzt
nichts gefunden worden, was den römischen Ursprung dieser Strassen ver-
rät. In der Nähe der alten Höchster Strasse liegt zwar etwas Mauerwerk,
dem man römischen Ursprung zuschreibt, allein das konnte dem genannten
Herrn im Sommer 1882 kaum bekannt sein und dann liegt der Distrikt Eschern,
vergl. S. 142, fast ebensoweit von der Höchster- wie von der Hohen-Strasse
entfernt In Bullau, das in der Nähe der Hochstrasse gelegen ist, die nach
ihr den Namen trägt, sind, wie wir früher gehört haben, römische Denksteine
gefunden worden, es ist aber bis jetzt noch nicht der Beweis erbracht, dass
der Ort römischen Ursprungs ist. Bei der Römerstrasse, welche von Dieburg
aus an Babenhausen vorüberzieht, hat sich auch noch keine Spur ihrer rö-
mischen Anlage gezeigt, wohl aber haben sich an verschiedenen Orten zu
beiden Seiten derselben röm. Gräber gefunden, welche zur Annahme berech-
tigen, dass die Strasse von den Römern benutzt wurde. Noch viel eher
könnte man annehmen, dass die über den Vogelsberg ziehenden „alten Strassen"
and „hohe Strassen" (vergl. meine Abhandlung über diese Strassen in der
Darmst Zeitung 1883 Nr. 140—143), die sich am Limes mit römischen
Strassen vereinigen, römischen Ursprungs seien, da sie sehr oft mit diesen
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150 Fr. Kofler
bei gleicher Terrainbeschaffenheit, z. B. au Bergabhängen und auf feuchten
Hochplateaus, ähnliche Anlagen, namentlich in der Pflasterung zeigen. Doch
wird es nicht leicht jemand einfallen in ihnen römische Strassen zu sehen.
Ein endgültiges Urteil über das Alter dieser Thalübergange und Hoch-
strassen wird erst gegeben werden können, nachdem eine gründliche Unter-
suchung ihrer baulichen Anlage stattgefunden hat Denn wenn wir auch
wissen, dass die Römer im Westen Deutschlands Strassen dem Rücken der
Gebirge entlang angelegt haben, so ist dies doch kein Beweis dafür, dass die
Hoch- und Höhestrassen des Odenwaldes römischen Ursprungs seien.
Das Fehlen römischer Ansiedelungen in der Nähe der Hohen Strasse
und an ihren rückwärtigen Verbindungen ist durch das rauhe Klima der dor-
tigen Höhen leicht erklärlich. Beispielsweise erwähne ich nur, dass am 14.
April 1877, nachdem wir am Tage zuvor schwüles Wetter mit Gewittern ge-
habt hatten, der Schnee in reichen Massen niederfiel und dass am 17., mit-
tags 12 Uhr in Würzberg die Fenster gefroren waren. Zeichen römischer
Besiedelung trifft man erst 28 km nördlich von Schlossau, wo sich der Berg-
rücken wieder bis auf 300—350 m Höhe gesenkt hat und breitere, wärmere
Thäler sich an seine Hänge schmiegen, in den Überresten von Bauten dürf-
tiger römischer Kolonen: im Walddistrikt Eschern, in Breitenbrunn, und
unweit Rimhorn. Erst bei Lützel- Wiebeisbach und Neustadt treten grössere,
zum Teil besser ausgestattete Wohnungen auf, die sich nördlich bis zum
Maine fortsetzen. Unwirtsam und zum grössten Teile unbebaut muss zur Zeit
der römischen Occupation die Gegend gewesen sein, nicht einmal zu ver-
gleichen mit den höchsten Stellen des Taunus, wo man doch vielfach in der
Nähe des Limes Spuren der Bewohner aus vorrömischer Zeit, in Ringwallen
und Hügelgräbern antrifft, während dieselben zwischen der Mümling und dem
Maine, von Schlossau ab bis in die Nähe von König gänzlich zu fehlen
scheinen, denn die im letzten Sommer gedruckte, von mir entworfene prae-
historische Karte von Hessen zeigt nur ein fragliches Hügelgrab, westlich
von Hesselbach, im Distrikte Höllklinge.
Herr v. Cohausen und viele andere Forscher mit ihm nehmen an, dass
die sog. Neckar-Mümling-Linie gleichzeitig mit der Linie Lorch-Miltenberg
(und wohl auch Miltenberg-Gross-Krotzenburg ?) bestanden und eine Anzahl
von Etappen enthalten habe, in ihrer Längenrichtung aber eine gesicherte
Truppen-, Boten- und Signalverbindung gewesen sei, die wir bei den schwie-
rigen Strassen Verbindungen zwischen dem Rheine und dem Pfahlgraben und
inmitten einer rohen, schwer zu überwachenden Waldbevölkerung annehmen
müssten (die röm. Grenzw. in D. S. 40). Warum, frage ich, legte man aber
die Linie dann so an, dass man von ihren Werken aus alle von dem Maine
über das Gebirg führenden alten Übergänge überblickte und beherrschte,
während nur ausnahmsweise und ganz zufällig ein solcher Beobachtungsposten
von der Mümlinghöhe aus die westwärts gelegenen Thalmulden überragte
und einen Einblick in dieselben gestattete? Auf den badischen Teil der
Linie, südlich von Ober-Scheidenthal, würde die Bemerkung über die schwer
zu überwachende Waldbevölkerung auch nicht passen, da sich dort rückwärts
der Linie zahlreiche römische Niederlassungen befinden, vergl. Dr. E. Wagner,
archaeologische Übersichtskarte von Baden. Andere Forscher, namentlich
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Die Neckar-Mümlinglinie von Schlossau an bis zur hess. Grenze. 151
Professor Dr. £. Hübner (vergl. Bonner Jahrb. LXXX S. 51, Sonderabdruck)
nehmen an, dass die Mümling-Neckar-Linie die erste sichere „innere Parallele"
des germanischen Limes gewesen sei, welche zum grössten Teil die „nasse"
Grenze des Maines deckte. Doch sagt er weiter, S. 52, „der evidente Zu-
sammenhang der oberen Neckarlinie mit der Mümlingslinie legt es nahe, wie
(im Gegensatz zu den von Gohausen geäusserten Ansichten) gemeinsam an-
genommen wird, den Zeitpunkt der Anlage der arae Flaviae für den des Ur-
sprungs der ganzen Anlage anzusehen und die Limeslinie als den Erfolg der
spater weiter nach Osten vorgeschobenen Occupation".
Die Mümlinglinie konnte für sich und in sich eine Grenze sein, wenn
ihr auch der den Pfahlgraben bildende Graben mit Wall, oder eine vor den
Werken hinziehende Mauer fehlte, denn diese Anlagen waren weder bei
einer Zoll-, noch bei einer Defensiv - Grenze unbedingt nötig. Man wollte
aber auch diese in der Nähe der Mümlinglinie gefunden haben und ich möchte
nicht an diesen Werken vorübergehen, ohne ihrer mit einigen Worten zu
gedenken.
Knapp giebt S. 28, 30, 35, 50 ff. eine ausführliche Beschreibung von
einfachen und doppelten Wällen und Gräben, welche die Linie von der
Jägerwiese bei Schlossau- Hesselbach an bis westlich von Eulbach begleiten
und zeichnet sie auf der seinem Werke beigegebenen Karte Taf. I ein. Die
Wälle mit den Gräben ziehen bald rechts, bald links der hohen Strasse und
der daselbst gelegenen Werke; hier und da findet man sie dicht daran, an
anderen Stellen in weiter Entfernung von denselben. Die Verschanzungen,
wenn wir sie vorerst so nennen wollen, haben, obwohl sie nach Knapp und
Anderen „Römerschanzen" genannt werden, durchaus nichts mit der Müm-
linglinie gemein und sind auch nicht römischen Ursprungs. Sie sind auch
wohl schwerlich, wie die hess. Kommission herausfand, Jagdgrenzen, Wild-
grenzen, oder ausgefahrene Hohlwege, denn sie bilden, wenn man genau be-
obachtet, ein zusammenhängendes Ganze , das nebenbei gesagt durch Wasser-
läufe und Steinhügel ergänzt wird, das bei Momart beginnt und nicht, wie
Knapp meint, auf dem Kahlebuckel bei Hesselbach endigt, sondern über
die Jägerwiese (es ist dies die Stelle, wo Knapp in richtiger Voraussetzung
ein Kastell suchte, das er bekanntlich nicht fand und dafür in diesen Gräben
eine römische Verschanzung erblickte) nach der Euter zieht um sich auf den
jenseitigen Höhenrücken, der Sensbacher, Hirschhorner und Rothenberger Höhe
fortzusetzen, bis wieder ein Wasserlauf erreicht wird. Bei genauer Prüfung
erkannte ich darin eine alte Mark- oder Bannforstgrenze, wie sich ähnliche
Anlagen auch an den Grenzen der alten Taunus - Marken befanden (vergl.
meine Abhandlung in der Westd. Zeitschrift II S. 407 ff.). Die Grenze wird
markiert: in den Thälern durch Wasserläufe, an flachen Stellen des Gebirgs
und im Lauf quer durch die Thäler durch Wälle und Gräben, an steilen
Bergseiten durch Steinaufwürfe. Ich behalte mir vor in einer späteren Ab-
handlung auf diese Gräben zurückzukommen.
War die Mümlinglinie eine Grenze, so bildete sie wohl so lange die
römische Reichsgrenze, bis man diese bis zum Maine vorgeschoben hatte.
Wann die Linie gebaut, wann sie wieder verlassen wurde, das sind Fragen,
Weitd. ZeiUohr. I Gesch. u. Kunst. VIII, H. 12
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152 Fr. Kofler
deren Entscheidung ich den Herren Philologen überlassen muss, da bei dem
Mangel an Fundstücken in den Kastellen nur die Inschriften jener Gegend
Aufschluss über das Alter der Anlage geben können. Erkennen wir nun in
der Linie die Reichsgrenze oder auch nur eine Parallele der nassen Main-
grenze, so fragt man wohl mit Recht warum dieselbe nicht über das Bretten-
bach- oder Haingrundthal hinaus nach Norden hin weitergeführt ward bis zu
den Höhen oberhalb der Mümling und über diese hinaus bis zur Gereprenz
oder bis zum Endpunkt der nach Norden sich fortsetzenden hohen Strasse.
Eine abwärts nach Wörth gehende Abzweigung der Beobachtungsposten und
der Strasse würde nichts Aussergewöhnliches sein, denn nach v. Cohausen,
der röm. Grenzw. S. 37, führt von Schlossau aus eine mit Türmen besetzte
Strasse ostwärts an den Limes bei Götzingen.
Es war am Eingange dieses Berichtes erwähnt worden, dass die Hohe
Strasse auf der Höhe nördlich vom Lützelbacher Schlösschen sich teilt,
dass ein Arm sich abwärts nach Wörth wendet, der andere aber in nörd-
licher Richtung weiterläuft und aller Wahrscheinlichkeit nach in die alte
Breuberger Strasse einmündend östlich von Wenig-Umstadt vorüber nach dem
Maine zieht. Diese alte Strasse schien mir um so mehr der Beachtung wert,
als sie, wenn die Hohe Strasse schon zur Zeit der römischen Occupation be-
standen hatte, eine Fortsetzung dieser Strasse gewesen wäre. Ich beschloss
daher auch diesen alten Weg einer Untersuchung zu unterziehen.
Geht man von dem erwähnten Teilungspunkte der hohen Strasse,
zwischen dem ersten und zweiten Beobachtungsposten nördlich vom Schlöss-
chen, links ab, so betritt man den alten „Heckenweg", der in kleiner Ent-
fernung von der bayerischen Grenze, beinahe parallel mit dieser hinläuft.
Da, wo dieser Weg zum ersten Mal die Grenze berührt, fand ich rechter
Hand, dicht am Wege auf bayerischem Gebiete, im Distrikte „Kreisenacker"
Spuren von Mauerwerk von ca. 17 m L. und gegen 13 — 14 m Br., ein Recht-
eck mit anscheinend abgerundeten Ecken bildend, das einst mit einem Graben
umgeben war. Der 78jährige Forstwart Heider aus Wiebeisbach, der mich
begleitete, sagte mir, er habe hier „festes" Mörtel-Mauerwerk, aus sehr schön
behauenen Steinen bestehend, ausgebrochen und diese zum Bau seines Hauses
verwendet. Eine kleine Untersuchung, die ich am Orte anstellte, ergab wohl
einige nach römischer Art behauene Steine, aber keine Spur von Mörtel.
Die Ecken schienen abgerundet gewesen zu sein, doch konnte dies nicht mehr
genau nachgewiesen werden, da das Ganze bis unter die Rollschicht ausge-
brochen war. Die Entfernung vom Lützelbacher Kastelle beträgt gegen 2500 m.
1500 m westlich von dieser Stelle, im Distrikte Steinknorren, Gemar-
kung Heubusch, befinden sich Reste römischer Gebäude, die durch Herrn
Bezirksfeldwebel Giess untersucht wurden (vergl. Quartalblatt des histor.
Ver. für Hessen 1879 S. 40, 1883 Nr. 3 u. 4 S. 31). Nach Mitteilung der
Forstwarte soll hier vor etwa 30 Jahren römisches Bildwerk gefunden und
nach Darmstadt verbracht worden sein. — Ebensoweit östlich, im Obernburger
Walde, Distrikt Sauställe, hat, wie ich höre, der Herr Bürgermeister von
Obernburg römische Gebäude aufdecken lassen.
Der alte Weg, Heckenweg, fuhrt von hier ab, stets der Höhe folgend,
durch die „Buschhecken u und bildet auf eine grosse Strecke hin die Grenze
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Die Neckar-Mümlinglinie von Schlossau an bis zur hess. Grenze. 153
zwischen Bayern und Hessen. Dicht vor einer kleinen Anhöhe und etwa
1500 m von dem Gebäude im Kreisenacker entfernt befindet sich ein Stein-
bruch unmittelbar an einem Wege gelegen, der von Breidenbach kommend
über die Höhe zieht. Dieser Steinbruch (es wurde auch hier schon nach
Eisenerz gegraben) wurde so weit ausgedehnt, dass der Weg, auf dem wir
kamen, verlegt werden musste. Rechts, am alten Wege, ist eine flache Suhle,
die dadurch entstanden sein soll, dass hier Gebäude abgetragen und Funda-
mente ausgebrochen wurden, von denen keine Spur mehr zu sehen ist. Ausser
einem Aufwurf auf der westlichen Seite kann man nichts erkennen, was auf
eine Aushebung des Bodens schliessen Hesse und da dieser Aufwurf eine
Halde des nahen Steinbruchs ist, so liegt der Gedanke nahe, dass hier wirk-
lich ein Gebäude ausgebrochen wurde, dessen Grössenverhältnisse etwa der
Anlage im Kreisenacker entsprechen würden. Herr Divisionsarzt Dr. Weichel
in Darmstadt will hier in seiner Jugend noch Mauern gesehen haben.
Verfolgt man den Weg in gleicher Richtung, so gelangt man nach
etwa 1000 Schritt auf einem kleinen Gebirgssattel, an die Stelle, wo derselbe
gekreuzt wird von einem alten ans Kaibach nach Eisenbach und Obernburg
fuhrenden Wege, welcher von der bayerischen Bevölkerung die „hohe Strasse"
genannt wird. Nordwestlich vom KYeuzungspunkte, unweit des Hardthofes,
liegt in der Waldgemark Heubusch, Abteilung IV und nia ausgedehntes,
aber beinahe ganz ausgebrochenes Mauerwerk von circa 90 Schritt Länge,
S. n. N. und 80 Schritt Breite, dessen Material zu Wegbauten vernutzt
worden sein soll. Da die Mauersteine nach römischer Art zugerichtet waren,
so nimmt man auch hier eine römische Anlage an. Vor kurzer Zeit, so
wurde mir erzählt, wurde hier ein kolossaler Kopf gefunden und nach dem
Breuberg gebracht. Fundstücke, welche den römischen Ursprung der Ge-
bäude beweisen könnten, sind mir nicht zu Gesicht gekommen.
Geht man wieder zurück auf die alte Strasse, und schlägt bei einem
nahe gelegenen Teilungspunkte derselben den Weg rechts ein, der den Grenz-
steinen entlang führt, welche mit GH und KB gezeichnet sind, aus denen
der Banernwitz „Grosser Hunger", „Kein Brod" herausgelesen hat, so gelangt
man nach etwas mehr denn 1000 Schritt, in Abt. VI der Gemarkung Heu-
busch an drei Hügel, von welchen zwei linker Hand dicht am Wege liegen,
während der dritte rechts vom Wege, doch etwas weiter südlich, und auf
bayerischem Gebiete gelegen ist. Der nördlichste dieser Hügel wurde, da er
sehr viele Steine enthielt, von Verschiedenen als römischer Wachtturm ange-
schen, allein die mir bei der Bearbeitung der archäologischen Karte für d.
Orossh. Hessen eingehändigten Forstberichte besagen, dass die 3 Hügel Gräber
seien und dass man in den auf der hess. Seite gelegenen, welche geöffnet
sind, Urnen und Bronzegegenstände gefunden habe. Ein vierter Hügel soll
dicht dabei liegen.
Etwas östlich von diesen Hügeln, in Eisenbacher Gemarkung, Distrikt
Hirschrain, soll sich ein Brunnen und vieles Mauerwerk befinden.
Der Weg überschreitet in der Nähe der 4 Hügelgräber die hess.
Grenze und läuft thalab nach dem Neustädter Hofe. Der andere Arm der
alten Strasse aber, der sich, wie oben bemerkt, in der Nähe des Hardthofes
teilt, zieht nach dem Neustädterhof-Kopf zum Distrikt Schlothrain und von
12*
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154 Fr. Kofler
dort ebenfalls nach dem Neustädter Hofe. Oben auf der Höhe des Schloth-
rains sollen früher die Überreste eines aus behauenen Basaltsteinen errich-
teten Gebäudes gestanden haben, das der Volksmund mit dem Namen „Römer-
turm" belegte. Da man dicht dabei den Steinbruch fand, dem das Material
des Baues entnommen war, so wurde dieser weiter ausgebeutet und in ihm
verschwand jede Spur der baulichen Anlage. Römische Gerätschaften und
römische Münzen, die man hier gefunden haben will und nach Darmstadt ge-
kommen sein sollen, deuten auf römischen Ursprung des Bauwerkes hin.
Auch auf dem südwestlich davon gelegenen Arnheiter Berg soll sich
nach einer Mitteilung des Herrn Giess römisches Bildwerk vorgefunden haben.
Dem Schlothrain und den Gebäuderesten auf dem Hardthofe gegenüber
liegt, durch das Thal der Mümling geschieden, die Burg Breuberg, über
welche Knapp § 36 und 91 eingehend berichtet und römische Anlagen da-
selbst nachgewiesen hat. 1543 fand man dort nicht nur Hypokausten,
sondern auch einen Viergötteraltar; die Inschrift Brambach Nr. 1399 und
5 Stempel der 22. Legion.
In der Nähe vom Breuberg, aber in der Gemarkung von Sandbach,
fand vor 3 Jahren Herr Giess römische Gebäudereste, die in ihrer Ausdeh-
nung etwa den Fundamenten eines Turmes entsprechen würden. Ein Bericht
über diese Ausgrabung ist noch nicht erschienen.
Im Jahre 1846 wurden auf einer Anhöhe am südl. Ufer der Mümling,
dem Breuberg und Neustadt gegenüber, ein römisches Gebäude mit Hypo-
kausten, allerlei Eisengeräte, Bruchstücke von Terra Sigillata-Gefässen u. s. w.
gefunden (Arch. V, Nr. V, mit Grundriss).
Wenn ich auch schon früher angenommen hatte, dass sich jenseits der
Mümling der alten Breuberger- und Frankfurter Strasse entlang noch römische
Niederlassungen, oder gar Kastelle finden möchten, so hatte ich doch nie die
Zeit gefunden, dort Umschau zu halten und mir die Flurkarten der bayerischen
Orte Eisenbach, Mömlingen^ Wenig-Umstadt, Pflaumheim u. 8. w. anzusehen.
Da überraschte mich im vergangenen Frühsommer der Archivdirektor Dr Gustav
Freiherr Schenk zu Schweinsberg mit der Nachricht, dass er in einem Güter-
verzeichnis der Johanniter-Gommende zu Mosbach zwei Namen gefunden habe,
die mich vielleicht auf die Spur der von mir gesuchten römischen Anlagen
bringen könnten. Es seien nämlich Liegenschaften erwähnt auf der „Hessel-
burga und „Seelburg", beide in der Gemarkung von Wenig-Umstadt. Ich fand,
dass sich der Name Hesselburg als Flurname erhalten hatte, während die
Bezeichnung Seelburg verschwunden war. Die „Hesselburg" bildet ein Plateau
OSO. von Wenig-Umstadt, wird im Norden und Osten von Wald begrenzt, im
Westen von einem stark ins Auge fallenden schnurgeraden Rain und liegt
unmittelbar an und vor tief eingeschnittenen, jetzt zum Teil bepflanzten Hohl-
wegen, die thalab nach Mömlingen ziehen und Überreste der alten Breuberger
Strasse sein sollen. Im südlichen Teile der Hesselburg fand ich eine grosse
Menge sehr dicker Schieferstücke, weiter nördlich Steine, Mörtelbrockea,
Scherben anscheinend römischer Gefässe und das Stück eines römischen
Ziegels. Nach langem Suchen fand ich auch ein Stückchen terra sigillata,
so dass also kein Zweifel darüber besteht, dass wir es hier mit einer Römer-
stätte zu thun haben, die nach oberflächlicher Untersuchung etwa 150 Schritt
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Die Neckar-Mümlinglinie von Schlossau an bis zur hess. Grenze. 155
(170:146) in Länge und Breite zu messen scheint. Neben dem obener-
wähnten Raine stiess das Sondireisen auf Mauern von beinahe 2,25 m Breite ;
auf der Nordseite der Flur sank es sofort in ganz weichen Boden ein, so
dass man geneigt ist dort einen ehemaligen breiten Graben anzunehmen. Die
rSeelburg" kann, den Flurbenennungen nach, die gleichzeitig mit ihr vor-
kommen, auf einer kleinen Anhöhe nordwestlich von der Hesselburg, jenseits
des Pflaumbachs gelegen haben. Bis jetzt habe ich nicht die Zeit gefunden
ihre Lage genau zu ermitteln.
Man wird bei der Hesselburg wohl zunächst an einen römischen Guts-
oder Meierhof denken, beinahe von der Grösse der Altenburg bei Beilersheim
and der Hasselburg bei Hummetroth ; doch wäre es immerhin möglich, dass die
starken Mauern einem Kastelle angehörten. Jedenfalls ist hier wie auf der
nahen Seelburg (Saalburg — Sälenburg?) eine gründliche Untersuchung ge-
boten. Ergiebt dieselbe kein Kastell, so ist auch an eine Fortsetzung der Linie
Ton Lützelbach aus nach Norden nicht zu denken.
Aus dem in der Nähe von Wenig- Umstadt gelegenen Rad heim stammt
ein Yiergötteraltar, der im Museum zu Darmstadt aufgestellt ist. Ebenda-
selbst befindet sich auch eine römische Steinmaske, die in dem Walde des
nahe gelegenen Dorndiel aufgefunden wurde. Walther, Altertümer der
heidnischen Vorzeit S. 68, erwähnt noch in Radheim einen Stein, auf dem
eine männliche Figur mit kurzem Gewände, einen Beutel in der Hand
haltend, ausgehauen ist. Dieser Stein befindet sich an der Vorderseite eines
Hauses eingemauert und scheint ebenfalls ein Drei- oder Viergötteraltar zu sein.
Etwas weiter westlich, bei dem Grünheckerhof sind wiederholt röm.
Münzen gefunden worden. (MdL Mitteilung.)
Zum Schlüsse möchte ich noch der römischen Fundstellen zwischen
der Mümlinglinie und der Rheinebene gedenken und die alten Strassen er-
wähnen, welche eine Verbindung von dem Rheine aus nach der Mümling hin
termittelten, oder möglicherweise vermitteln konnten.
Zwischen der Mümlinghöhe und der Rheinebene liegen drei von Nord
nach Süd ziehende Längsthäler des Odenwaldes, denen ebensoviele Höhen-
rücken entsprechen. Es sind dies die Thäler der Mümling, der Gersprenz
and der Modau.
Im Thale der Mümling sind bis jetzt folgende römische Fundstellen
bekannt geworden:
1) Bei Höchst, im Thale zwischen dem Riedel- und Neuberg wurden
röm. Qebaudere8te und röm. Gebäude gefunden, desgl. auf dem Steinrücken.
Nach Mitteilungen des Herrn Giess in Höchst.
2) Mümling-Crumbach, Knapp S. 171 erwähnt hier einen Matronen-
stein, Ton welchem er auch eine Abbildung giebt. Dieser Stein wurde mir auf
meine Bitte vom Gemeinderate des Ortes für das Darmstädter Museum über-
lassen, konnte mir aber nicht ausgeliefert werden, da Erbach-Fürstenau Rechte
daran zu haben glaubte. Er wurde darauf in dem Eingang zur Kirche auf-
gestellt, wo er gegen Beschädigungen geschützt ist. Man vergl. Arch. II
S. 360, Bonner Jahrb. XII, 199; LXXXIII, Abhandlung von Max Ihm Scp.
Abd. S. 133 u. Taf. II, 1.
3) König, a) „An dem Kirchturm, welcher zu Ende des 15. Jahr-
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156 Fr. Kofler
hunderte erbaut worden ist, ist ein Stein mit einer römischen Inschrift einge-
mauert." Walther, die Altert, der heidn. Vorzeit S. 62/ Knapp, S. 100, giebt
die Inschrift; Brambach Nr. 1396; b) in der Vorhalle der Friedhofskapelle:
ein Relief, die Minerva darstellend, mit Speer, Schild und Eule. Quartalbl.
1887, Nr. 1.
4) In dem sog. Deichelwalde, nicht weit von König, „fand vor einigen
Jahren ein Steinhauer zwei Steinfiguren. Die eine derselben ist durch das
Füllhorn und die Sichel als Ceres kenntlich, die andere scheint ein Mercur,
den Schlangenstab in der Hand, und einen Altar neben sich habend, zu sein".
Knapp S. 123 und 124.
5) Michelstadt: An dem sog. Diebsturm ist eine Figur des Mercur,
„in der Linken den Schlangenstab, in der Rechten einen Beutel haltend und
rechts neben sich einen Widder habend", eingemauert. Knapp S. 124.
6) Stockheim, nahe an der Walkmühle, auf einer Anhöhe neben dem
Wege, der von da nach Mossau zieht, wurden die Fundamente eines recht-
eckigen Gebäudes und eine Menge zerbrochener Ziegel, in dem Schutte eine
sehr verschliffene Münze mit dem Kopfe Hadrians gefunden. Knapp S. 125.
Dieser röm. Fund wird von Knapp als zweifelhaft bezeichnet, noch
mehr aber bleibt es der folgende:
7) Erb ach. „Auffindungen von gewissen Steinen und Bruchstücken
von Gefassen, terra sigillata, lassen auf einen römischen Ansitz, namentlich
an der Stelle des jetzigen Schlosses, schliessen". Walther S. 56. Knapp S. 180.
Glaubwürdigen Mitteilungen zufolge soll sich einer der Erbachschen Beamten
einst den Betrug erlaubt haben, während der Vornahme von Erdarbeiten in
der Nähe des Schlosses, Scherben römischer Gefässe des Nachts in den auf-
gegrabenen Boden zu streuen in der Absicht, seinem Herrn eine Freude zu
machen, wenn der Beweis erbracht würde, dass Schloss Erbach sich auf
klassischem Boden erhebe.
8) Auf der Höhe westlich der Mümling sind als röm. Fundstellen zu
erwähnen: Rehbach und Forstel.
Nur bei 1) sind bis jetzt Reste röm. Gebäude oder Ansiedelungen
nachgewiesen. Die Verbindungen des Thaies mit der sog. Mümlinghöhe sind
schon früher berührt worden.
Im Thale der Gersprenz liegen zwei grössere und einige kleinere
Römerstätten. Die grösseren sind Dieburg und Gross - Bieberau. Südlich
von Gross-Bieberau, am östlichen Fusse des Bensenböhlkopfes, finden sich
die Reste eines landwehrartigen Aufwurfes, der nach der Thalseite hin
einen vorliegenden Graben hatte. Er zog meiner Vermutung nach bis zur
Gersprenz und scheint bei Anlage der von Gross-Bieberau nach Wersau
fuhrenden Chaussee geschleift worden zu sein. Etwas thalab von der Stelle,
wo dieser Erdaufwurf einst die Gersprenz berührt haben musste, also hinter
demselben, sollen nach Mitteilungen des verstorbenen Steuerkommissärs
Klingelhöffer in dem Flüsschen Reste eines auf Eichenpfählen ruhenden
Überganges gefunden worden sein. Von diesem Übergange aus soll vor Zeiten
ein Weg, von dem sich noch Teile erhalten haben, nach dem Gross-Bieberau
östlich vorliegenden Hange und dem daselbst gelegenen Hofe „hundert
Morgen" geführt und sich von dort aus als Hohlweg nach dem Krähegrund,
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Die Neckar-Mümlinglinie von Schlossau an bis zur hess. Grenze. 157
östlich von Überau, fortgesetzt haben. Von hier aus nimmt der Hohlweg,
der hin und wieder einen nach Westen liegenden Aufwurf zeigt, den Namen
Teufels- oder Schweinegraben an (wie ja auch öfters der Pfahlgraben ge-
nannt wird), läuft als solcher nach Habitzheim und heisst in seinem weiteren
Laufe zwischen Semd und Gross-Umstadt „die Landwehr". Seine Fortsetzung
will man bis nach Schaafheim unweit Stockstadt gefunden haben. Der
Schweinegraben wird im nächsten Frühjahr Gegenstand meiner Untersuchungen
werden und beabsichtige ich in diesen Blättern darüber zu berichten.
Vor diesem Graben liegen folgende römische Fundstätten:
1) Die Hasselburg bei Hummetroth, auf der Höhe westlich von Höchst
und Mümling Crumbach gelegen, mit Überresten ausgedehnter römischer
Bauten und Hypokausten, in welchen ein Ziegel mit Inschrift gefunden wurde,
Tgl. Brambach Nr. 1397 und Knapp S. 171. Die vor 2 Jahren durch den
historischen Verein unter Leitung des Herrn Giess vorgenommenen Ausgra-
bungen lassen annehmen, dass die Gebäulichkeiten einem Gutshofe ange-
hörten. Qrtlbl. 1382, I u. II S. 27 ff und 1888 Nr. 1 S. 3, (vgl. Anthes in
Westd. Korr. VI, 21).
2) Lengfeld. Hier sollen nach Winkelmann und Klein in einer Hof-
raithe zwei mit Inschriften versehene Altäre gestanden haben. Brambach
Nr. 1401 -und 1402.
3) Ober-Klingen, näher bei Gross-Bieberau, am Fusse des Otzbergs
gelegen.^ Hier wurde in einem Steinbruche (Sandsteinbruch) neben der Kirche
ein behauener Sandstein mit beschädigter Inschrift gefunden. Brambach
Nr*1398.
4) Nieder-Klingen. Nach einer mündlichen Mitteilung befindet sich
zwischen dem Ort und dem Otzberg ein von Mauern durchzogenes Acker-
feld, anf welchem röm. Münzen gefunden wurden.
5) In der Gemarkung Gross-Umstadt, Fl. 66, das v. Wamboldtsche
Schlösschen. Die im August 1878 von Herrn Giess vorgenommenen Aus-
grabungen ergaben röm. Mauerwerk und Scherben röm. Gefässe. Qrtlbl.
1878 4. 4; 1879 S. 40.
An und hinter dem Schweinsgraben liegen folgende Fundstätten:
l)Gros8-Bieberau. Im nördl. Teile des Ortes, zum Teile auch noch
im freien Feld auf einem nach der Gersprenz abfallenden Bergabhange wur-
den „röm. Gebäudereste gefunden", (Walther S. 69). Ausgedehnte Hypo-
kausten zeigen sich noch heute in einer Hofraite des Ortes. Nach Mittei-
lungen des verstorbenen Steuer - Kommissars Klingelhöffer sollen sich aber
auch reich mit Marmor ausgestattete Badeeinrichtungen vorgefunden haben,
worüber er an die Darmst. Museumsdirektion berichtet haben will. Eine Unter-
suchung der Stelle ist mit grossen Schwierigkeiten verknüpft, da sie sich
unter Wohnräumen und Ökonomiegebäuden befindet.
2) In dem Ringwalle „Heunehaus" bei Lichtenberg (vgl. Wd. Zs. 1888
S. 313) wurden zwei Goldmünzen des Kaisers Vespasian gefunden.
3) Habitzheim. „In der Nähe des Teufelsgrabens hat man im freien
Felde einen römischen Steinsarg gefunden mit vier Aschenurnen und einer
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158 Fr. Kofier
Glasvase; an einer anderen Stelle Scherben von terra sigillata, den Bronze-
griff eines Schwertes u. a. m.u Der grössere Teil der gefundenen Gegen-
stande befindet sich im Museum zu Darmstadt. Walther S. 59.
4) Semd. Nicht weit von dem Orte wurden wiederholt röm. Gräber
mit Steinsärgen und Glasgefässen, letztere im Museum zu Darmstadt, ge-
funden. Mündliche Mitteilung und Qrtlbl. 1884.
Weiter rückwärts, an der Gersprenz, liegen:
l)Nieder-Keinsbach. In der Gewann „Steinmauer", dicht an der
Hauptstrasse nach Dieburg, sollen Ziegelsteine mit Gesimsen und die Oberreste
einer Mauer gefunden worden sein. Knapp S. 178. Da der Finder, Revier-
förster Hofmann, in der Regel alles was ihm draussen auffiel, Hügelgräber,
Landwehren, alte Wege, mittelalterliche Burgen, Wasserableitungsgräben
u. s. w. für römisch ansah, so bedarf diese Stelle noch einer Untersuchung.
2) Dieburg. Es befinden sich hier ausgedehnte römische Anlagen, die
sich in östlicher Richtung weit in das Feld hinaus erstrecken. Im Jahre
1823 wurde ein röm. Bad aufgedeckt und in der Nähe des Kirchhofs ein
röm. Ziegelofen gefunden. Im Jahre 1655 fand Pater Gamans vor dem Hoch-
altar der alten Pfarrkirche einen Stein mit der Inschrift, Brambach Nr. 1403.
Bei dem Bau der Strasse von Dieburg nach Münster hat man Gefasse
von Thon und terra sigillata gefunden. Ebensolche Ge fasse fanden sich auch
bei dem Strassenbau zwischen Dieburg und Gross - Umstadt, sowie an der
Strasse von Dieburg nach Altheim und glaubt man, dass die meisten dieser
Gefasse aus Grabfunden herrühren. Auch römische Münzen kommen in und
um Dieburg häufig vor. Wissenschaftliche Untersuchungen haben noch nicht
stattgefunden und das von vielen hier angenommene Kastell ist nicht nach-
gewiesen worden. Walther 64 u. 55.
Von Dieburg aus zog eine römische Strasse nach dem Rheine, zu der
ausgedehnten Römerstätte bei Gernsheim, die vor 3 Jahren von mir aufge-
funden ward. Die Strasse selbst war schon früher von mir im Ried nachge-
wiesen und aufgedeckt worden. Über den Bau derselben vergl. man Qrtlbl.
1885 S. 6 ff. und über die von mir gefundene Fortsetzung derselben auf dem
linken Rheinufer das Eorrbl. d. Westd. Zeitschr. 1886 S. 203. An dieser Strasse
liegen in der Richtung Gernsheim-Dieburg folgende Römerstätten;
1) Die Steinmauer bei Pfungstadt mit ausgedehnten röm. Bauan-
lagen, die bei Rodung eines Wäldchens aufgedeckt wurden. Als Funde wer-
den genannt: Ein Estrichboden, Heizkacheln, röm. Geräte und Gefasse aus
Thon und terra sigillata, Münzen, Schmucksachen etc. Walther S. 67 u. 68.
Der an gleicher Stelle erwähnte Heidendamm ist die oben erwähnte, durch
das sog. alte Neckarbett ziehende Römerstrasse.
2) Auf dem Sandberg bei dem Hardenauer Hofe, der Steinmauer
gegenüber, wurden sehr schöne Terra Sigillata-Gefasse, anscheinend in röm.
Gräbern gefunden, die wohl den ehemaligen Bewohnern der röm. Ansiedlung
auf der Steinmauer angehören dürften. (Mündliche Mitteilung).
3) In Pfungstadt sollen röm. Münzen gefunden worden sein; ich
glaube jedoch, dass dieselben aus der nach Pfungstadt gehörigen Steinmauer
stammen. (Siehe 1).
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Die Neckar-Mümlinglinie von Seh lossau an bis zur hess. Grenze. 159
4) „Bei Eberstadt wurde eine Urne voll röm. Silbermünzen (Trajan,
die Antonine und Alexander Severus) (Arch. III, VI S. 15) vorzugsweise vom
Kaiser Maximian gefunden".
ö) In Eberstadt selbst: Überreste einer mutmassl. röm. Strasse, als
Abzweigung der Dieburg-Gernsheimer Strasse. Vergl. meinen Bericht Darmst.
Zeitung 1889 Nr. 16, Bl. 2 und Qrtlbl. d. bist. Ver. 1889, Heft I.
6) Am Mathildentempel, der auf einer kleinen Anhöbe dicht vorder
Ebene und in der Nahe der Modau gelegen ist, die hier aus dem Gebirge
tritt, wurden im Jahre 1838 die Überreste eines römischen Gebäudes mit
Heizvorrichtungen, röm. Ziegel, terra sigillata, röm. Münzen gefunden.
Walther S. 56.
7) In der Nähe der Mündung des Beerbachs in die Modau hat man
zu verschiedenen Zeiten viele röm. Münzen, terra sigillata u. s. w. gefunden.
Aren. IV, XI, 4. Das an jenem Orte erwähnte Ref. Arch. III, IV, 13 be-
zieht sich jedoch auf die Steinmauer.
8) Zwischen Eberstadt und Rossdorf, bei der Fuchsenhütte, „auf der
sog. Schanz sind geformte Ziegelsteine, zum Teil hohl, zum Teil flach und
mit Gesimsen versehen, in grösserer Menge gefunden worden". Walth. S. 69 ;
Per. Bl. 1849, S. 185.
9) Bei Rossdorf, auf einer west-nordwestl. Vorhöhe des Rossbergs-
Pattend genannt, hat man bei den Fundamenten eines Gebäudes eine röm.
Münze und Fragmente von Gefässen gefunden. Walth. S. 69.
10) In der Nähe von Gross-Zimmern, in der Gewann „Eckmauer" hat
Herr Hauptmann Herpel in Darmstadt, nach seiner mir gemachten Mitteilung,
Bauschutt und Bruchstücke von Terra-Sigillata-Gefässen gefunden.
Diese Strasse teilte sich in Dieburg in mehrere Arme. Der eine zog
durch Münsterer Gemarkung nach Norden, vereinigte sich hinter Bieber mit
anderen vom Maine kommenden bis jetzt noch nicht untersuchten Römer-
strassen, überschritt aller Wahrscheinlichkeit nach den Main unterhalb Bürgel
und mündete in die von Heddernheim nach Marköbel führende Römerstrasse
ein. An der von mir angenommenen Übergangsstelle unterhalb Bürgel habe
ich vor 2 oder 3 Jahren mitten im Maine auf Pfählen ruhendes Mauerwerk
gefunden. Zwischen Dieburg und Münster wurden an dieser Strasse röm.
Gräber angetroffen, Walther S. 55, und in Bieber, das in der Nähe dieser
Strasse, unweit Bürgel gelegen ist, „sind wiederholt römische Gegenstände
gefunden worden". Walther S. 62.
Eine zweite Strasse ging an Hergershausen vorüber nach dem Lett-
busch, teilte sich hier in zwei Arme, von denen der eine in der Richtung
nach Stockstadt, der andere wahrscheinlich nach Niedernberg am Maine zog.
Bei Hergershausen habe ich zu beiden Seiten dieser Strasse römische Gräber
gefunden. Auch stammt dorther der schöne Priapus der Darmstädter Ver-
eins-Sammlung. Vergl. Korrbl. d. Westd. Zeitschr. V Nr. 139.
Eine dritte Strasse „hohe Strasse" zog von Dieburg aus durch den
östl. davon gelegenen Forst, weshalb sie auch oft Forststrasse genannt wird,
zwischen Langstadt und Kleestadt hindurch in der Richtung nach Stockstadt
(oder auch Niedernberg). An dieser Strasse wurden in der Nähe von Die-
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160 Fr. Koner
bürg römische Gräber, zwischen Langstadt und Kleestadt eine röm. Strassen-
saule mit Inschrift gefunden und nach Darmstadt verbracht, wo sie jetzt im
Museum aufgestellt ist. Steiner Inschr. I, 24; Nass. Ann. VIII, 579; Bonn.
Jahrb. LXIV S. 65 ff.
Es wird auch öfters angenommen, dass die von Dieburg aus über
Gross-Umstadt nach Dorndiel und Obernburg ziehende „hohe Strasse" römi-
schen Ursprungs sei, allein sie ißt meines Wissens noch nie genauer unter-
sucht worden und ausser der oben erwähnten römischen Steinmaske hat sich
an ihr auf hess. Gebiete nichts Römisches vorgefunden.
Die röm. Niederlassungen im Thale der Modau liegen an der Strasse,
welche von Dieburg aus nach Gernsheim zog und sind bereits oben erwähnt
worden.
Von Michelstadt, in dem Mümlingthale, aus fuhrt eine alte „hohe
Strasse" über Ober-Mossau und Fürth nach dem Weschnitzthale und Wein-
heim an der Bergstrasse. — Die „alte Erbacher Strasse" führt von Wer-
sau, eigentlich von Gross-Bieberau aus über die Böllsteiner Höhe und Ober-
Mossau nach Erbach, also aus dem Gersprenz- in das Mümlingthal. — Nach
Mitteilungen des Herrn Oberförster Joseph in Lörzenbach teilt sich in Ober-
Mossau diese Strasse und es zieht ein Arm in südwestl. Richtung, stets den
Höhen folgend, über Hammelbach nach der Schardt, dann sich mehr südlich
wendend über die Tromm, berührt Waldmichelbach und soll einerseits nach
Weinheim, andererseits nach Heidelberg gezogen sein. Man nennt diese Ver-
bindung des Neckars mit der Mümling noch „hoher Weg*1 und an anderen
Orten „hohe Strasse". Aus dem genannten Hammelbach soll möglicherweise
die Statue des Visucius (Weschnitz) stammen, welche im Mannheimer Museum
aufbewahrt wird1). Weiter führt eine alte Strasse von Brensbach aus über
den Höhenrücken bei Hummetroth nach Höchst. An ihr liegt östlich von
Hummetroth die römische Ansiedelung „Hasselburg". Diese Thäler der Ger-
sprenz und der Mümling sind aber auch noch mit einander durch die „hohe
Strasse" verbunden, welche von Dieburg aus über Hering einerseits nach
Höchst, andererseits nach Sandbach und Neustadt führt. — Von Reinheim
aus zieht eine „hohe Strasse" nach Brandau und von dort aus als Bens-
heimer Strasse über Reichenbach nach Bensheim; sie verbindet also das
Gersprenzthal mit der Bergstrasse. In der Nähe von Reichenbach ist das
bekannte Felsenmeer mit der Riesensäule, die nach v. Cohausen u. Wörner,
Arch. XIV S. 137 ff. von den Römern bearbeitet wurde. Weiter unten
im Thale liegt das den Grafen von Erbach-Schönberg gehörige Schloss Schön-
berg, wo wiederholt römische Gefasse und unter anderen auch eine schöne
Patera von terra sigillata gefunden wurden, welch letztere sich in der Erbacher
Sammlung befinden soll. Walther, S. 69. — Von Reinheim aus zieht noch
eine andere „hohe Strasse", welche zuerst die alte Hohl genannt wird, über
Ueberau nach Wersau, steigt dem südwestlich von diesem Orte gelegenen
Höhenrücken hinan, geht an der Neunkircher Höhe vorüber über Winter-
kasten etc. nach der Bergstrasse, bei der Slarkenburg und Heppen-
heim die Ebene erreichend. Nach Mitteilungen des Herrn Forstinspektor
1) Man vergleiche dagegen Haug's Katalog Nr. 19.
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Die Neckar-Mümlinglinie von Schlossau an bis zur hess. Grenze. 161
Preuschen wird sie auch Weinstrasse genannt. Eine andere „hohe Strasse"
fahrt von Ober-Ramstadt aus den Höhen entlang nach Frankenhausen und
über die Neutscher Höhe zum Staffelkreuz in der Nahe des Felsbergs. Nach
Mitteilungen des vorher erwähnten Herrn soll die Strasse, welche auch Hutzel-
strasse genannt wird, vom Staffelkreuz aus thalab über Quattelbach nach
Balkhausen und Hochstätten und von hier nach Auerbach an der Bergstrasse
geführt haben. Bei dem Kalksteinbruche, in der Nähe von Hochstätten sollen
Spuren eines uralten Betriebs und auch römische Münzen gefunden worden
sein. Walther S. 61.
Vielfach hört man die Ansicht aussprechen, dass auch die hier erwähnten
Hoch- oder Hohestrassen römischen Ursprungs seien, es hat jedoch bis
zur Stunde keine Untersuchung derselben stattgefunden.
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Eine Ergänzung der Bibliographie des Münsterischen
Humanisten Murmellius.
Von Custos Dr. P. Bahlmann in Münster i. W.
Nach der trefflichen Monographie des Gymnasiallehrers Dr. Reichling :
„Johannes Murmellius. Sein Leben und seine Werke. Nebst einem ausführ-
lichen bibliographischen Verzeichnis sämtlicher Schriften und einer Auswahl
von Gedichten. Freiburg i. B. 1880", kann man die Untersuchungen über
diesen Hauptrepräsentanten des westfälischen Humanismus wohl im allge-
meinen als abgeschlossen betrachten. Auch von den
Schriften
des Murmellius sind dem unermüdlichen Verfasser ausser den drei nach einem
Artikel in der holländischen Zeitschrift „Navorscher" (Amsterdam, jaarg. 1859,
bl. 281) sub Nro. XXXVI, XLII und XLI1I des bibliographischen Verzeich-
nisses angegebenen Gedichten nur noch folgende unbekannt geblieben:
1) Angeli Politiani „Mantou cum annotationibus. (Bibl. Verz. XXI).
2) De magi8tri et discipulorum officiis epigrammatum über. Coloniae
1510. (Bibl. Verz. XXII).
3) Laus s. encomium Reuchlini. (Bibl. Verz. XXXIX).
Das letztgenannte Gedicht habe ich aus „Reuchlin's Sergius, Monasterii,
Theod. Tzwyvel, 1516a bereits im Korrbl. VIII, 76 mitgeteilt. Hier möchte
ich nur noch ergänzend bemerken, dass Murmellius dem „Joanni Aedicollio
Agrippinensi, ingenuarum artium magistro" schon in seinem Epigrammatum
über, Coloniae 1508, Bl. b iij zuruft:
Salve, care sodalis Aedicolli,
Culto pectore qui tenes poesim
A8trorumque situs geographosque
Vidisti varias peritus urbes
Et mores hominuml Quid alma prosit
Virtus, quid noceat fugax voluptas,
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162 P. Bahlmann
Calles, illius arduum cacumen
ScandeDs assiduo labore et huius
Devitans sapienter illecebras.
Hinc dulci fruimur sodalitate.
Consuetudo placet probata nobis
Et mores similes fovent amorem.
Das zweite Werk: „Joannis Murmeil ii Buremundensis De magistri et
discipuloram officiis epigrammatum über. Eiusdem oda in diviFrancisci
Asisiatis preconium [In fine:] Impressum . . . Coloniae in officina litte-
raria ingenuorum filiorum Quentell. Anno dni M. ccccc. x. tertio Nonas De-
cembre8u, das Goedeke ') unter Bezugnahme auf Reichling noch als verschollen
bezeichnet, beschreibt nach einem in der Paul. Bibliothek zu Munster be-
findlichen Exemplare Baeumker in der Zeitschrift für vaterländ. Geschichte
und Altertumskunde Band 39 Münster 1881, I S. 113 ff., wo er auch die
Vorrede, die Überschriften sämtlicher 27 Epigramme und einzelne für die
Pädagogik des Munnellius oder dessen Streit mit dem Münsterischen Rektor
Timann Kemner bedeutungsvolle Verse abdruckt. Die Epigramme X (s. Reich-
ling 1. c. pag. 60) u. XXV, sowie das erste Distichon von Epigr. XXI hat
Murmellius auch in seinen „Scoparius" (Coloniae, Quentell, 1518, Bl. 6) über-
nommen.
Von dem Commentar zu Angelo Poliziano's „Manto" war bisher kein
Exemplar bekannt. Aufmerksam auf denselben machte zuerst Niesert*), der
in dem Supplemente zu dem Altheer'schen Bücherkatalog (1792) S. 77 fand :
„Angeli Politiani manto cum annot. J. Murmellii: et divi Laurentii passio
versibus Jambicis ä Prudentio, et Ambrosii Epistolae compositae. Davent.
15.. 4to." Später veröffentlichten G. Krafft und W. Crecelius8) einige Aus-
züge aus dem von Johannes Butzbach und Jakob Siberti 1508 — 1513 nieder-
geschriebenen „Auctarium Joan. Boutzbachii de Scriptoribus Ecclesiasticis**,
in welchem (Fol. 58 A ; Krafft u. Cr. pag. 60) unter den bereits erschienenen
Schriften des Murmellius auch angeführt wird: „In silvam Policiani annota-
menta que inante [statt manto] intitulatur". Jetzt habe ich in der Bibliothek
des bischöflichen Priester-Seminars zu Münster die Originalausgabe gefunden,
welche noch in demselben Jahr wie der Commentar zu Politiani „Rusticus" 4)
gedruckt ist, in dessen Vorrede Murmellius schreibt: „Superiori aestate, vir
humanissime, discipulis inter alia enarravi duas sylvas Angeli Politiani : qua-
rum alteri Rusticus, alten Manto nomen inditum est. . . . prior in lucem
exit Ru8tici commentarius . . ." Das in einem mit der Signatur E4 58 be-
zeichneten Sammelband befindliche Buch beginnt:
Bl. 1«: Angeli Politiani sylva. cui jtitulus Manto: cum adnotamentis
Joannis |i Murmeliy Ruremundensi9. De librisl Vergily Elegia Fasti 6). Da-
1) Grundr. s. Gesch. der dtsch. Dichtung, II. Aufl., Dresden 1884 S. 424 Nr. 18.
2) Westphalia, hrsg. von Ludw. Tross, II. Jahrg., Hamm 1825, Quartal I 8. 87.
3) Beiträge cur Gesch. des Humanismus, Heft I, Elberfeld 1870. — Vergl. Reichling
1. c. pag. XI.
4) Monasterii, Laur. Borneman, 1510 (jetst auch im Besitz der Münster. Bibliothek).
— Die Vorrede ist an Herrn. Torrentinus gerichtet und vom 7. April 1510 datiert.
5) Publius Faustus Andreliui, sehT oft blos Faustus genannt, geb. in Forli 1461,
gest. als Hofdichter und Professor der schönen Wissenschaften su Paris 1518.
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Bibliographie des Münsterischen Humanisten Murmellius. 163
runter ein Holzschnitt (6,5 x 8,1 cm) : In der Mitte Gott auf dem Throne,
zur Rechten ein knieender Mann, zur Linken eine knieende Frau, über beiden
ein Spruchband, das rechte mit der Inschrift: „Miserere mei dec)", das linke
mit „misericordia". Bl. lb : Angelus Politianus Laurentio ' Medici Petri Fran-
cis« F. S. d. 'i •). Bl. 2» (Sign. Aij) : Prefatio angeli politiani in syluä ! cui
titulus Manto. \\ Bl. 2*, Z. 9 : Angeli Politiani Sylua in bucolicon || Vergily
enarratione pronüciata Cui , titulus Manto. \\ Bl. 9», Z. 2 v. u. : Ex libro
elegiarum Fausti andrelini ,| de vergilij libris elegia. • Bl. 12* med. : In quae-
dam perobecura Mantus loca Joannis Murmellg Ruremü ,, densis adnotationes. "
Nun folgen die Erläuterungen zu folgenden Stellen : Quasi Adonidos hortum
(in d. Widmung an Lorenzo dei Medici, Hoffm. S. 95) ; Ceruchis (in d. Prae-
fatio, Hofim. S. 140) ; Quis mihi det siculas latio clangore sorores , Post geti-
cam superare chelyn (Hoffm. S. 141, Z. 5 u. 4 v. u.); Non Linus Inachides
(Hoffm. S. 142, Z. 33) ; Qualia nee caste peplis et caetera (Hoffm. S. 146,
Z. 3 v. u.). Darunter Bl. 13* (Sign. Ciy) Z. 9 v. u. :
Pamphili Saxi7) distichon.
Foelices viuent anime: que viuere nolunt
IUe sapit vere: qui bona vera petit.
Joannis Murmellij distichon.
Ut valeant animi: duro traetanda labore
Corpora sunt: luxus melle venena tegit
Eiusdem distichon.
Ut studijs sophiae securo pectore laetus
Nocte dieqs vaces: est schola dieta puer.
BL 13^: Ad insignem studiorum huma Jnitatis professorem Henri-
cum |Joannem Bathauü8) Eiusdem epigramma. |!
Olim nobilitat bellorum fama bathauos
Quos Rhenus gelidis Mosaqs cingit aquis
Te duce nunc etiam Beroaldi docte Philippi
Ulustrat patriam phoebus alumne tuam
Nee minor est bathauis Clarij qua gl'a Martis
Prouenit et gemina laurus honorqs via.
Eiusdem ad optima maximä virgine||dei matrem distichon. >
Horrida bella : fames malesuada : r noxia pestis
Sint proeul a populo maxima virgo tuo.
Ex libro septimo Petri Criniti 9) < de honesta diseiplina. Caput xi. (folgt der
vollständige Abdruck dieses Kapitels mit d. Überschrift). Darunter Bl. 14»
med.: Manto Politiani cum adnotame |' tis et Fausti elegia finem habent] Mo-
6) Abgedruckt in 8. F. W. Hoffmann, Lebensbilder berühmter Humanisten, Reihe I,
Leipiig 1837 8. 95, Praefatio u. Silva ebenda p. 140—147. Auf diesen Abdrnek bestehen
sich such weiter unten die hinter den erläuterten Stellen eiogeklammerten Seitensahlen.
7) Pamphili Saxi epigrammatum libri 4, distichornm libri 2, de hello gallico, de
hadtiras Yeronae, et elegiarum über unus (edente Joan. Taberio) ersch. Brixiae, apud
Benurdinum de Misinta, 1499.
8) Im „Sooparius* als Commentator der Historie naturalis Plinius des Alteren
Teneiebnet
9) Zuweilen auch Eiccio genannt, geb. ca. 1466 gest. 1506, war Schüler und später
Nachfolger des Politian in dessen Professur der Beredsamkeit su Florenz.
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164 P. Bahlmann
naaterij aeneis typis excusa. l impensis industrij viri Laurentij || Borneman.
Anno, M. D. X. ;
14 Bl. 4°, die Rückseite des letzten Blattes frei. Durchweg gothische Type.
Sign. Aij— Ciij. Ohne Custoden o. Blattz.
Ausgaben
Murmel Kutscher Schriften fugt Baeumker10) den von Reichling erwähnten
noch vier hinzu, die Goedeke (1. c. p. 423 ff.) ebenfalls unerwähnt gelassen:
1) Flores Tibulli, Propertii, ac Ovidii, ab Joanne Murmellio selecti, ä
complusculis mendis repurgati. Coloniae 8. a. (J. Gymnicus, 1550
bis 1560?). Paul. Bibl. Münster, [zu ReichL Verz. IV].
2) Joa. Murniellii R. versificatoriae artis rudimenta. De hymuis eccle-
siasticis eiusdem libellus. — In epistolam divi Hieronymi ad Niciam . . .
mmentarioli duo Joannis Murmellii. — Ex nonnullis divi Hiero-
nymi epistolis ... ab Joanne Murmellio fideliter selectae orationes.
Daventriae, Alb. Pafraed 1515 mense Junio. (mit der Sign. Di— Kiij,
also wohl Bruchstück). Paul. Bibl. Münster, [zu ReichL Verz.
XXVIII u. V].
3) De officiis liberorum, parentum et praeceptorum libellus aureolus:
Ülim ab auctore Joanne Murmellio sub titulo Enchiridii scholasti-
corum editus, nunc autem communi utilitati restitutus studio M.
Hermanni Vastelabi Lemgoviensis. Lemgoviae, haer. Conradi Grotheni,
1596. Bibl. des Gymnas. Carol. in Osnabrück, [zu ReichL Verz. IX B].
4) Tabulae Joannis Murmellii R. in artis componendorum versuum
rudimenta. Monasterii, Theod. Tzwyvel, 1563. Bibl. Gymn. Carol.
Osnabrug. [zu ReichL Verz. XXXVII].
An weiteren, bisher unbekannten Ausgaben vermag ich beizubringen:
1) zu ReichL Verz. I B.
UPuscula duo . . . Unü de verborü compositis. Alte^ de verbis
cöibus ac Deponetalibus (sie!) Coloniae, Mart. de Werdena, 1514. 38 BL 4°
(Stadt- BibL Lüneburg).
2) zu ReichL Verz. II A.
Bl. la: Antonii Mancinelli Weli terni Versilogus optimo compendio
artem versifi- candi tradens studiosoqs scholastico in primis neces sarius.
cui adiecti sunt breues et vtiles commenta- rij. Carmen item sapphicum in
vrbem Monasterie sem ab Joanne Murmellio citissiö impetu effusum BL lb
leer BL 2a: Anthonius Mancinellus Inclyto addolescenti (sie!) Joanni
Michaeli de bonis augurijs . . . Bl. 18b : In vrbem Monasteriensem westphalie
metro* ■ polim opulentia (sie!) doctisq3 ac prudentibus hominib9 jinsignem
Ode sapphica ab Joanne Murmellio. ! (quum certamen cum Georgio Sibutio
inijsset) <|tiamui8 sex horas scholasticis offieijs impenderet intra vnius lucis
spacium qiiarto Nonas Julii ef*, fusa. M. CCCCC. iij. BL 21*>, Z. 2 und 1
v.u.: Impressum Dauentrie p me Richardum pafraet Anno dni M. CCCCC. inj.
Li die Appollonie n) i Bl. 22 leer.
H Bll. 4°. Gothische Typen. Sign. Aij— Diij. Ohne Cust. u. Bit*. (St -B. Lüneburg).
10) I. c. et ibid. Bd. 40 (1882), I p. 164 ff.
11) IL Februar.
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Bibliographie des Münsterischen Humanisten Murmellius. 165
Durch das Auffinden dieses Originals werden die von Reichling
pag. 50 gemachten Bemerkungen hinfallig. Die von ihm als erste angesehene
Ausgabe ist that sächlich 1507 (nicht 1503) gedruckt und dürfte wohl an der
zweiten Stelle ihren Platz finden. Von den von Reichling ebenda erwähnten
Druckfehlern in dem Gedicht auf Münster zeigt unsere Ausgabe nur: Lucie
statt Quae (Strophe 3), numium statt nimium (Str. 31), Caesare statt Caesari
(Str. 44), sowie iuventa statt iuvente (Str. 49) ,J).
3) zu Reichl. Verz. IV.
Loci communes sententiosorum versuum ex elegiis Tibulli, Proper tii
et Oridii
a) Magdeburgi, A. Kirchner, 1586. 8°. (Bibl. des Johanneums zu
Lüneburg).
b) Lipsiae, Weidmann, 1686. 8°. Mit dem Zusätze: Frid. Taub-
manni sententiae et libellus metricus op. et stud. M. H. Prosenii ").
(Job. z. Lüneburg).
4) zu Reichl. Verz. VII.
ARs memorativa Gerogii [sie !] Sibuti. Coloniae, Quentell, 1505, VI Cal.
Apr. mit des Murmellius „Saphicum". — Dieses Reichling nur durch Panzer
bekannte Werk (8 BI1. 4°) befindet sich auf der Stadtbibliothek zu Lüneburg.
5) zu Reichl. Verz. XVII.
Bl. 1»: Joannis Murmellij Rure |j mundesis Panegyricon. inpreconiü
Ulastris8imi prieipis Erici M) Monaste | riensis ecclesie episcopi. :,
Ode sapphica eiusde de vita diui Ludgeri. [
Eiusde in preconiü Petri Rauenatis 15) syl j, ua integritati restituta quom
in priori editio'ne omissis viginti quinqa versibus chalcogra- 1| phorum ineuria
sit fede mutilata [|
In Beanum epigramma. " (folgen 6 Verse).
Bl. 12» [Am Ende]: Hoc opusculü foelici exitu ab industrio viro
Georgio Richolff impensis Laure " tii Bornman aeneis typis excusum est , in
preclara urbe Monasteriesi Vestpha He metropoli nobilissima. |
12 BL 4P. Sign. Aiij— Biiij. Gothisohe Typen, die zwei ersten Zeilen des Titels
gross gedruckt Auf Blatt 12b ein hausmarkenartige» Bnohdruckerseichen in
schrägem weissen Wappenschilde, von reioher Arabeskenversierung umgeben
(s. Z. im Antiquariat von Ludw. Bosenthal in Mönchen).
Leider fehlt auch diesem, wie dem einzigen sonst noch RicholfFs Namen
tragenden Münsterischen Druck (Sedulii paschale carmen) die Jahresangabe.
Da man jedoch schon früher ") RicholfFs Thätigkeit zu Münster in die Jahre
1507 und 1508 gelegt hat und anzunehmen ist, dass ein dem Bischof Erich
bei seinem Einzüge überreichtes Gratulationsgedicht auch in demselben Jahre
12) Beide Ausgaben haben Str. 10: „cingunt", nicht „oingent".
IS) Zuerst Wittenberg 1538 [sie!] erschienen. (Progr. des Johanneums, 1880, p. 16,
Sr. 194.)
U) Erich I, Herzog von Sachsen-Lauenburg, zum Bisohof gewählt am 24. Febr. 1508.
15) Vergl. Über ihn Beichling, 1. c pag 88 u. 118.
16) Nordhoff i. d. Zeitschr. für vaterL Gesch. u. Altert. Bd. 34 Münster 1876 I S. 155
und Beichling in Pick's Monatsschrift Jahrg. IV Trier 1878 S. 510. — Nähere Nachriohten
Aber Bicholff, besonders Über dessen etwaige Identität mit dem seit Ende des 15. Jahrh. in
Lflbeck wirkenden Drucker gleichen Namens gedenke ich später an anderer Stelle su geben.
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166 P. Bahlmann
gedruckt sei, so dürfte unsere Ausgabe bereits 1508 erschienen und somit
der von Reichling angegebenen (Coloniae, Quentell, 1509), mit der sie in-
haltlich vollständig übereinstimmt, voranzustellen sein.
6) zu Reichl. Verg. XXXI.
Jo. Caesarii dialectica, nunc demum exactius recognita et locupletior
reddita. Adjecta est Jo. Murmel! ii in decem praedicamenta Aristotelis isagoge,
oppidoquam utilis huius disciplinae studiosis. Coloniae, Euch. Cervicornus,
1532. 8° (8t-Bibl. Lüneburg). — Vergl. Reichliug pag. 100, Anm. 2.
Dass ausserdem in dem Programm des Johanneums zu Lüneburg, 1880,
sub Nr. 281 eine Ausgabe der Murmellius'schen Abhandlung von 1512 ange-
geben ist, beruht nach einer gütigen Mitteilung des Lüneburger Bibliothekars,
Herrn Oberlehrer Görges, dem ich auch für die nochmalige Prüfung des
.Druckjahres der von mir nicht selbst eingesehenen dortigen Exemplare zu
Dank verpflichtet bin, auf einem Irrtum: Gemeint ist der von Reichling,
Verz. XXXI, 2 beschriebene Druck von 1519.
7) zu Reichl. Verz. XXXVII.
a) Bl. 1 * : In artis componen | dorum versäum rudimeta mini* mo
labore pueris ediscende Joannis Murmelly :Ruremunden Isis Tabu,^ Dar-
unter das von Reichling Nr. XLVI, 1 beschriebene Wappen. Bl. H>: Index
duodeeim tabularum huius libelli. Bl. 2a: De literarum distributione. Ta-
bula prima | Bl. 13*>, Z. 7: Joannis Murmeil ij ad proximum Epi« '' gramma
pareneticon. \\ Folgen 14 Verse, dann: Finis , Eiusdem ode sapphica ad
grammatices stu* j' diosum Dauetrie in edib9 Alberti PaefV raed industrij
typographie magU stri ex tempore composita. |' (27 Verse). Bl. 14» hinter
FINIS, : Excusum Dauetrie in officina literatoria Alberti Paef* ,raed Anno
redemptionis nostre M. D. Xvirj. ' Mense Julio ,
14 BU. 4». Gothische Typen. Sig. Aij— Ciij. Ohne Cust. u. Blatts. (St.-B. Lüne-
burg). — In dieser ersten datierten Ausgabe sind die Verbesserungen xu
den Caroleia nicht mehr enthalten.
b) De ratione faciendorum versuum. Magdeburgi, A. Kirchner, 1581.
8°. (St-B. Lüneburg).
8) zu Reichl. Verz. XLI.
Bl. 1 » : Grammatice regule " Joannis Murmellij quibusdä a Jo» : anne
Bugenhagenio additis. cü no* minü et verborü declinatione \\ Joänis Bugen-
hagenij dialogus tetrastrophus 17J In preeeptoris sui Joannis Murmellij Andree
Modestini Phalecium Hendecasyllabum pre* :i cepta grammatica. 1, Folgen 12
Verse. Bl. lb: Venerabilibus viris Joanni Boldewan religio so patri Priori
conuentus Monasterij in Belbuck ordinis Premöstra* tesis. r Luce Crümen-
huss Archigrämateo reipu. Treptöesis dnis suis ! . . . Joänes Bugehagenius
in Christo Jesu S. D. unterzeichnet Bl. 2»: Ex Treptonio Pomeranico.
Auno dni millesimo : quingentesimo deeimoquinto. kalendis Februarij. Andree
Kikebusch Chri Sacerdoti doctissimo Pbilosopho r Colber gensis schole Archi-
didascalo Joannes Bugenhagenius consacerdos i, Christi Salutem. ;| Unterz. :
17) Murmel. Cur mea das aliis? Bugen, no ut mea sed tua doctls
Dedico: quo inter nos nomen habere queas.
Murmel. Innma cur doctis? Bugen, ut tutet, infima neo sunt
Quis sine maiora frustra adit ipse puer.
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Bibliographie des Münsterischen Humanisten Murmellius. 167
Treptonio Ex aedibus nostris. Christi domini Millesimo quingen || tesimo de-
cimoquinto. Ealendis Februarijs. || Bl. 2*»: Regule grammatice || Bl. 7*, Z. 14:
Finis. •„ Joannes Bugenhagenius ' Pauca hec predictis non temere addita sunt. ||
Bl. 8° med.: Declinationes . . . ex Donato. " Bl. 12»: Ad adolescentem quen-
dam nnicam parentum suorum pro '| lern qui renüciato saeculo religione in-
gressns nt in ea perse ]ueret Andree Modestini Heliacropolensis Parenesis.ü
(Fällt 4 Seiten). Bl. 14b : leer.
14 Bll. 4°. Bugenhagen's Dialog, sowie des Modestlnus Hendecasyllaben und
Paraenesis mit lat, sonst mit goth. Typen gedruckt. Sign. Aij— Ciij. Cust. u.
Bits, fehlen. Ohne Ort, Drucker und Jahr. (8t.-BibL Lüneburg).
Das beschriebene Exemplar scheint noch 1515 (nicht erst 1516) er-
schienen und der von Reichling vergebens gesuchte Originaldruck zu sein,
wenn sich auch bestimmte diesbezügliche Angaben nicht vorfinden. Die Be-
sorgung durch Bugenhagen kann uns nicht besonders befremden, da wir
wissen, dass er seit 1512 mit Murmellius in Briefwechsel stand und auch die
Neuherausgabe von dessen „Epistolarum moralium über" durch den Lüne-
burger Verleger Johannes Heist — der in der Widmung an Kikebusch eben-
falls erwähnt wird — 1515 oder 1516 veranlasste "). Der Annahme (Reichl.
1. c. pag. 106), dass Murmellius die „Regulae grammaticaea zuerst unter dem
Titel „De latina constructione praecepta" selbst edierte, widerspricht der
in Anm. 17 mitgeteilte Dialog.
Anscheinend giebt auch Goedeke (1. c. Nr. 23), der sonst sein Ver-
zeichnis der Schriften des Murmellius lediglich nach Reichling angefertigt,
noch zwei neue Ausgaben (Daventriae, Alb. Pafraet, s. a. und Coloniae 1535)
des „Sev. Boethii de consolatione philosophiae opus praeclarum cum praeci-
batione Joannis Murmellii. Coloniae, Quentell, 1511". (Reichl. Verz. XXVII).
Thatsächlich jedoch sind dieselben wohl nicht spätere Drucke dieses von
Clement19) aufgefundenen und beschriebenen Werkes, sondere die erste und
dritte Ausgabe der zuerst 1514 erschienenen grösseren Arbeit. (Reichl. Verz.
XXXIII; Goed. Nr. 29).
Zum Schluss seien mir noch einige Bemerkungen über des Alcimus
Avitos*0) „Poematum libri Via Joa. Murmellio recogniti et emendati" ge-
stattet. Die von Reichling erwähnte Ausgabe (Verz. XVI: Coloniae, Mart.
de Werdena, 1509) ist nach der allerdings nur teilweise vorgenommenen Ver-
gleichung zu urteilen — abgesehen von dem auf Bl. 1» befindlichen Tetras-
tichon Murmellii — nichts als ein wortgetreuer Abdruck (Goedeke 1. c. Nr. 13 :
„einfaches Plagiat") der 1507 ai) von Johann Adelphus Muling herausgegebe-
nen Gedichte des Avitus, den Murmellius lediglich in dem Bestreben hat an-
fertigen lassen, die Verbreitung dieses zur Lektüre geeigneten und empfoh-
lenen christlichen Dichters zu fördern. Die Absicht, des Adelphus Ver-
dienst zu schmälern, hat ihm dabei gänzlich fern gelegen: er hätte sonst
18) Kraut u. Creceltus, Beitrage zur Gesch. des Humanismus. Heft II, pag. 31 ff.
Biberfeld, 1875.
19) Bibliotheque ourieuse, Tom. IV. Hannover 1753 p. 436.
20) Über Alcimus Ecdioius Avitus vergl. Teuffei, Gösch, der röm. Lttteratur, IV.
Aufl., Leipsig 1882, § 474,5. — Die Gedichte sind neu herausgegeben von Bud. Peipor in
Monumente Germ. hist. Auetor, antiquiss. Tom. VI pars II. Berolini 1883 p. 197-294.
21) Argentorati, Joannes Grüninger. kl. 8°. (Unir.-Bibl. Göttingen.)
Westd. Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst. VIII, II. 13
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168 Recensionen.
sicherlich nicht des Ringmannus Phiiesius und besonders des Adelphus Vor-
rede in den Neudruck übernommen. Bei diesem Sachverhalt ist es auch
ziemlich unwichtig, ob der Kölner Ausgabe von 1509 noch eine andere von
Murmellius veranlasste vorangegangen sei. Reichling, der des Adelphus
Original nicht gekannt zu haben scheint, vermutet dies nach einem in des
Murmellius Epigrammatum liber abgedruckten Gedicht an Rudolf von Langen,
das beginnt:
Sacris historiis sacer poeta
Quondam deditus Alcimus canendis,
Qui mult08 latuit sepultus annos,
Nunc parvo licet et brevi libello
Te Langi petit . . .
Seinem Inhalte nach aber konnte Murmellius dies Gedicht ebensogut
wie einer von ihm selbst besorgten Ausgabe auch dem Strassburger Original
beilegen, das er Langen als Geschenk oder zur Begutachtung übermittelte.
Noch wahrscheinlicher wird die auch von Graesse") und Brunet88) geteilte
Annahme, dass die beiden genannten Ausgaben unmittelbar einander folgen,
wenn man berücksichtigt, dass die Vorrede des Adelphus an den Erzbischof
Jakob II. von Trier erst am 21. August 1507 geschrieben, das Epigrammatum
liber (Reichl. Verz. XV) dagegen nach dem Eolophon bereits am 22. Mai
1508 gedruckt wurde.
Recensionen.
Quellen zur Frankfurter Geschichte. Auf Veranlassung und aus den
Mitteln der Administration des Dr. Johann Friedrich Boehmer'schen
Nachlasses herausgegeben von Dr. H. Grotefend. 1. Band.
Chroniken und annalistische Aufzeichnungen des Mittelalters, be-
arbeitet von Dr. R. Froning. 2. Band. Chroniken der Refor-
mationszeit nebst einer Darstellung der Frankfurter Belagerung
von 1552, bearbeitet von Dr. R. Jung. Frankfurt a. M. (JQgel)
1884. 88. XLIV u. 492, XXXII u. 730 SS.
Inventare des Frankfurter Stadtarchivs. Mit Unterstatzung der Stadt
Frankfurt a. M. herausgegeben vom Vereine für Geschichte und
Altertumskunde zu Frankfurt a. M. 1. Band. Eingeleitet von
Dr. H. Grotefend. Frankfurt a. M. (Völcker) 1888. — Ange-
zeigt von Richard Fester in Karlsruhe.
Noch vor wenigen Jahrzehnten musste der mit Frankfurts Vergangen-
heit beschäftigte Historiker die chronikalischen Quellen der Stadt an den
verschiedensten Orten aufsuchen. Den Latomus fand er in Florians Chronik
22) Lehrb. einer allg. Litterftrgesch. Bd II Abt. I H. I Dresden u. Leipzig 1839
B. 874. — Tregor de livres rares. Stippl. Dresde 1869 p. 55.
23) Manuel da libraire. Tom. I Paris 1860 p. 589.
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Rezensionen. 169
Ton 1664, die Collectaneen des Dominikaner Herp in Senckenbergs Selecta
juris, einige Fragmente des fünfzehnten Jahrhunderts bei Würdtwein. Boeh-
mers Aasspruch, dass Frankfurt gleich der ganzen Wetterau im Mittelalter
keinen Chronisten besessen habe, erwies sich schon dann als irrig, als Steitz
in den Jahren 1862 und 65 die Gescblechtergeschichte Bernhard Rorbachs
and das Tagebuch seines Sohnes Job ans Tageslicht zog. Dass übrigens
Boehmer selbst von seiner 1836 geäusserten Ansicht später zurückgekommen
war, zeigte der 1868 aus seinem Nachlasse von Huber veröffentlichte vierte
Band der Fontes, der ausser einer verbesserten Ausgabe der Acta des La-
tomus und dem aus Würdtwein Bekannten zum ersten Male die Annales
Francofurtani 1306—64, den falschlich sogenannten Caspar Camentz und
Fragmente von Wolfgang Königsteins Tagebuch brachte, letzteres ein Beweis,
dass Boehmer auch die Chroniken des Reformationszeitalters berücksichtigen
wollte. Da Huber bei dieser Ausgabe sich im wesentlichen auf einen Ab-
druck Boehmerscher Abschriften beschränken musste, so war der Kritik und
namentlich der Erklärung noch ein weites Feld offen gelassen. Davon legt
der erste Band der Quellen vollgültiges Zeugnis ab1), der gleich den Um-
arbeitungen der Kaiserregesten als Vollendung des von Boehmer Erstrebten
angesehen werden darf. Es scheint mir daher nicht unangemessen, wieder
einmal darauf hinzuweisen, wieviel stattliche Produktionen, die einer Akademie
zur Ehre gereichen würden, in den fünfundzwanzig Jahren seit Boehmers
Tode mit seinen hochsinnig in den Dienst der Wissenschaft gestellten Mitteln
herausgekommen sind, Werke, die grossenteils der Geschichte Westdeutsch-
lands zu Gute kommen9).
Ausgangspunkt der Quellenanalyse für den ersten Band mussten not-
wendig die Acta des Joh. Steinmetz, genannt Latomus (1524 — 98) werden.
Da traf es sich günstig, dass der Bearbeiter Froning, den J. Weizsäcker
auf dieses Thema hingewiesen hatte, in Frankfurt unter Grotefends sach-
kundiger Leitung eeine Studien von Neuem aufnahm. Denn nur hier, wo
das Material zur Berichtigung eines so ungenauen Autors, wie es Latomus
ist, wo sich vor Allem die Bibliothek des Bartholomaeusstiftes, dessen Dechant
Latomus 1561 «wurde, befindet, konnte die äusserst verwickelte Untersuchung
zu einem gedeihlichen Abschluss gelangen. Dies geschah in Fronings Dis-
sertation über „die beiden Frankfurter Chroniken des Joh. Latomus und ihre
Quellen4* im Frankf. Archiv, N. F. 8, 233 ff., die der Benutzer der ersten
Bandhälfte nicht übersehen darf. Die mühsame Feststellung des Verhältnisses
der Handschriften hat jetzt nur noch ein antiquarisches Interesse, nachdem
1) Wir bringen diesen ersten Band erat jetat in Gemeinschaft mit dem «weiten aur
Besprechung, um dem Reoensenten den weiteren Spielraum allgemeiner Betrachtung über
die gesamte Frankfurter Geschichtsschreibung zu erschließen. D. Bed.
2) Es sind ausser den Quellen die Kaiserregesten ron Fioker, Hmber, Mühlbacher
(Scheffer-Boichorst und Redlich stehen noch aus); Loersch, der Ingelheimer Oberhof 1885;
Bücher, die Berölkerung Ton Frankf. im 14. u. 15. Jahrh. 86; Boehmers Leben von Janssen;
Willg Monument» Blidenstadensia 74 und Regesten der Mainser Erzbischöfe 77 und 85.
Fickers Acta imperii selecta 70. Winokelmanns Acta imperii inedita 86. Der erwähnte
Bd. 4 der Fontes und neuerdings die Ergansungshefte der Mitteilungen des Instituts für
Osten. Geschichtsforschung.
13*
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170 Recensionen.
der Autograph der Acta durch Kauf aus dem Besitze des Pfarrers Allmen-
röder in Oberbiel an das Stadtarchiv gekommen ist Auch sind die text-
lichen Abweichungen von Boehmer-Huber nicht sehr bedeutend. Der Wert
der neuen Ausgabe besteht vielmehr in den Anmerkungen, dem bei wörtlicher
Wiedergabe durch kleineren Druck kenntlich gemachten Quellennachweis,
und in dem gleichlaufenden Drucke der hier zum ersten Male veröffentlichten
„Antiquitates." In diesen nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Aufzeich-
nungen hat Latomus die in den „Acta" aus Rücksicht auf seine protestan-
tischen Mitbürger eingehaltene Zeitgrenze von 1524 überschritten. Sie reichen
bis 1576, decken sich für die Zeit vor 1524 keineswegs ganz mit den Acta,
so hab.en sie namentlich eine Lücke von 1356 bis 1499, für deren Grund
man gern die Vermutungen des Bearbeiters vernähme, und verbreiten sich
nach 1524 ausführlich nur über die Kaiserkrönung Ferdinands L, das Cere-
moniel bei Gelegenheit der Krönung Maximilians II. und das Domjubiläum
von 1569. Latomus zeigt sich in ihnen als erbitterter Gegner der neuen
Lehre, und was er zum Jahre 1519 bemerkt — „fuit tum ecclesia potissimum
Germaniae et respublica imperii in summo flore tranquillitate et pace. am-
plissima etiam spes de imperatore novo .... hoc quicquid erat foelicitatis,
brevi ereptum est statim initio imperii Caroli per seditiosum haeresiarcham
Marthinum Luther diaboli singulare mancipium," pag. 111 — das erinnert
lebhaft an Janssens Auffassung dieser Epoche.
Der bedeutendste Fortschritt über Boehmer-Huber hinaus ist der erst
durch den zweiten Band gelieferte Beweis, dass ein Chronist Caspar Camentz
nicht existiert hat. Schon Huber, der sich auf Boehmers notizenlose Ab-
schrift allein angewiesen sah, erkannte, dass unter diesem Namen zwei nicht
zusammenhängende Stücke, lateinische Annalen bis 1484 und deutsche Me-
moiren seit 1524 vereinigt seien. Als Verfasserin der letzteren ergab sich
nach einer älteren und vollständigeren Kopie Katharina von Ostheim, ge-
nannt Scheffers Kreinchen, vermählt in erster Ehe mit Joh. Comens (t 1507)
in zweiter mit Hert Weiss von Limburg. Sie schrieb von 1524 bis zu ihrem
1546 erfolgten Tode reichende lebendige Memoiren (2, 279 — 96), in denen
die alte, der katholischen Lehre treu gebliebene Frau ihren Unmut über die
bösen Zeiten oft drastisch genug äussert. Ihr Neffe erster Ehe Joh. Comens
hat dann eine dürftige Fortsetzung bis 1562 angehängt. Die lateinischen
Annalen aber, die jetzt als „Anonymus" zum ersten Male ganz abgedruckt
sind, stehen in der von Boehmer abgeschriebenen Kopie vor den Memoiren,
zeigen Benutzung einer vierten Redaktion des Latomus und gehören wahr-
scheinlich erst dem Anfange des siebzehnten Jahrhunderts an. Der älteren
Überarbeitung der Memoiren sind dagegen deutsche Annalen von 1306 — 43
vorgesetzt, die schon Joh. Heise (s. u.) seinen Aufzeichnungen vorausschickt,
und die neuerdings noch (vgl. Bd. 2, 658) in einer Abschrift von 1550 ent-
deckt worden sind. In die Gruppe der späteren Aufzeichnungen gehören
schliesslich die in der bunten, nicht chronologischen Reihenfolge des Originals
mitgeteilten historischen Notizen aus den Collektaneen Philipp Schurgs
(f 1601), der noch bei Latomus Lebzeiten in das Capitel des Stiftes kam.
Woraus nun Latomus, der Anonymus und Schurg ihre Notizen geschöpft
haben, sieht man jetzt erst deutlich. Es sind die Annalen von 1316 bis 64,
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Recensionen. 171
die älteste Quelle der Stadt, die bereits erwähnten deutschen Annalen, Herps
wenig Originales enthaltende Collektaneen, wozu jetzt die meist unbekannten
Notizen über Dombrand und Judenschlacht von 1349, Empfang und Wahl
des Königs, und die Auszüge aus zwei Sammelbanden des Bartholomäus-
Stiftes kommen, unter welchen die Aufzeichnungen des Dechanten Joh. König-
stein (f 1462), des Kantor K. Feldener (f 1481, z. T. bei Würdtwein, subsid.
diplom. I und danach Fontes IV.) und des Kantor Sehwarzenberg hervorragen.
Beschränkten sich nun die drei genannten späteren Gompilatoren aHein
auf die eben angeführten lokalen Quellen, so verlohnte sich kaum ihre Mit-
teilung. Der Bearbeiter aber hat mit vielem Scharfsinne nachgewiesen, dass
ihnen noch andere verlorene Quellen des vierzehnten Jahrhunderts vorlagen.
Doch musste die Untersuchung sehr erschwert werden durch den Umstand,
dass die Aufzeichnungen des fünfzehnten Jahrhunderts Königstein und Herp
sich einer genauen Quellenanalyse fast entziehen (vgl. Einleit. XXVII). So
mnsste die Rekonstruktion allein von den zweifelhaften späteren Quellet
aasgehen, von dem, wie Froning sehr hübsch nachweist, palaeographisch un-
geschälten Anonymus, von dem Notizensammler Schurg und von Latomus,
der nicht zuviel sagt, wenn er seine Acta selbst „tumultuarie collecta" nennt.
Bei diesem Versuche ist nur zu tadeln, dass der Bearbeiter scharfsinnige
Hypothesen seiner Dissertation in den Quellen als unumstösslich feststehende
Resultate voraussetzt. Schon in seiner Dissertation (Frankf. Arch. N. F.
8, 277) wies er für die Jahre 1310 — 55 streng chronologische Aufzeichnungen
als teilweise wörtlich benutzte Quelle des Anonymus nach. Gegen die chro-
nologische Reihenfolge aber, die in Fronings Beweis eine Hauptrolle spielt,
spräche Folgendes. I pag. 141 gedenkt der Anonymus zu 1345 gelegentlich
der Gründung der Katharinenkapelle auch der Mitwirkung des Mainzer Suf-
fragans mit den Worten „Alberto de Bichelingen, episcopo praedicto", ohne
dass dieser vorher genannt sei. Also hat nach Fronings treffender Bemer-
kung die Vorlage des Anonymus den Weihbischof vorher schon einmal er-
wähnt. Und in der That bringt Schurg (pag. 152) wenig früher vor der
nämlichen Notiz eine andere Notiz über Albert, nur zu 1355. Entstammt
diese aber der vom Anonymus benutzten Quelle, und will man nicht an-
nehmen — was auch der Bearbeiter Einleit. XXIII bezweifelt — dass Schurg
in seinem Sammeleifer die chronologische Ordnung seiner Quelle umgeworfen
habe, so dürfte die chronologische Folge der «Annalen von 1310 — 55 kaum
zu halten sein. In den Quellen geht der Bearbeiter aber noch einen Schritt
weiter. In einem 1383 angefangenen städtischen Kopialbuche fand er un-
mittelbar hintereinander zwei verschiedene Notizen über den Tod Ludwigs
des Baiern, die eine überschrieben „ex registro domini Baldmari de Pettir-
weil", die andere „ex reg. dorn. Gerlaci Wiessen". Die erste findet sich nun
wieder bei Schurg (151) und fast wörtlich bei dem Anonymus, die andere
nur bei Schurg, von der ersten getrennt durch eine Notiz zu 1338 August 8.
Der Verfasser der Schurg und dem Anonymus gemeinschaftlichen Notiz über
Kaiser Ludwigs Tod wäre demnach der Kanonikus des Bartholomaeusstiftes
Baldemar von Peterweil, der Verfasser einer von Euler 1859 (Mitteilungen
des Vereins für Gesch. etc. in Fft. Heft 1) veröffentlichten, durch ihre Sorg-
falt ausgezeichneten örtlichen Beschreibung Frankfurts sowie der hier zum
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172 Recensionen.
ersten Male mitgeteilten kurzen Notiz zur Geschichte der Domfabrik (1, 6),
und der mutmassliche Verfasser eines von Johann Königstein benutzten
Buches („über") über Wahl und Empfang des Königs (1, 9), über dessen
Leben nur die zwei bei Würdtwein, dioecesis Moguntina 2f 604 — 5 gedruckten
Urkunden Auskunft geben, in deren einer von 1379 er mit seinen Geschwistern
als Stifter einer Vikarie der h. Dreifaltigkeit erscheint, in deren zweiter von 1384
er als verstorben erwähnt wird s). Obige sicher Baldemarische Notiz gehört nun
nach Froning zu einer der bei Latomus, Schurg und dem Anonymus vorkommen-
den Notizen zu den Jahren 1338, 42, 44, 47, 49, die, soweit sie Frankfurt be-
treffen, nachweislich keinen Fehler enthalten, und der Bearbeiter weist diese
Notizen daher alle dem Baldemar zu, der somit der älteste Annalist der
Stadt wäre. Auf diese Vermutung wurde Froning geführt durch die Ähn-
lichkeit der Ausdrücke, die er in der Schilderung ganz verschiedener Ereig-
nisse bemerken will, so z. B. dass mehrmals gesagt wird, Kaiser Ludwig habe
„sedibus imperialibu8a Gesetze erlassen, oder dass in der Beschreibung von
Prozessionen der Ausdruck „candelae tortae" sich wiederholt. Derartige sti-
listische Argumente sind aber doch wohl bei mittelalterlichen Quellenunter-
suchungen erst in zweiter Linie und nur da, wo sie in grosser Zahl ins
Treffen geführt werden können, zulässig. Auch finden sich die bezeichneten
Notizen keineswegs bei allen drei Autoren zugleich, namentlich dem Anony-
mus fehlen einige, deren vollständige Ignorierung bei dem Baldemar zeitlich
so nahe stehenden Verfasser der Annalen von 1310 bis 55 immerhin be-
fremdlich scheint. Nach unserer Annahme (s. o.) hätte er freilich einmal
eine Notiz zu 1355 bei Seite gelassen. Wer endlich sollte nach Abzug der
Baldemarischen Aufzeichnungen — auch zur Judenschlacht von 1349 nimmt
Froning eine besondere Quelle an — der Verfasser der übrigen Notizen sein,
die in die beim Anonymus erhaltenen Annalen Aufnahme gefunden haben?
Der 1411 verstorbene Gerlach Weiss jedenfalls nicht ; denn seine Notiz fehlt
bei dem Anonymus. Schurg entnahm die Nachrichten über Kaiser Ludwigs
Tod nicht dem städtischen Kopialbuch, in dem sie erhalten sind, weil er sie
sonst nicht durch eine Notiz zu 1338 getrennt hätte. Jeder Versuch, das
Dunkel der Überlieferung zu erhellen, verwickelt hier nach anderen Seiten in
unlösbare Widersprüche, und man muss sich m. £., solange das Verhältnis
Königsteins und Herps zu älteren Vorlagen unaufgeklärt bleibt, bescheiden,
dass besonders bei dem Anonymus noch dem 14. Jh. angehörige zuverlässige
Aufzeichnungen erhalten sind, Baldemar und Gerlach aber mit Sicherheit nur
als Verfasser der Notizen über Ludwigs Tod gelten dürfen. Vielleicht exis-
tierte ein Sammelband des Bartholomaeusstiftes aus dem 14. Jh., ähnlich
den (Einleit. XIV) von dem Bearbeiter beschriebenen, denen dieser die unter
IV mitgeteilten Aufzeichnungen entnahm.
Bei Bearbeitung der zweiten den bürgerlichen Aufzeichnungen gewid-
meten Bandhälfte hatte die Kritik einen leichteren Stand. Nur der bisher
S) Schulte hatte in den Gott. Gelehrt. Ans. 1885 S. 1037 — der eine igen ausfflhr-
liohen Beeenslon des enten Bande« — nähere Angaben Aber Baldemar vermisst, weshalb
fch oben das wenige Bekannte anfahrte. Übrigens erhebt Seh. gegen die Baldemarhypo-
these keinen Widersprach.
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Recensionen. 173
grösstenteils unbekannte „liber gestorum" Bernhard Rorbachs (1446—82)
mQsste nach einer unvollständigen Abschrift des jüngeren Fichard mit Heran-
ziehung indirekter Überlieferung bei Lersner, in Zum Jungenschen Manu*
Skripten u. s. w. hergestellt werden. Dagegen lagen für die Geschlechter-
geschichte Bernhards (hier als stirps Rorbach) und für das Tagebuch seines
Sohnes Job (1419 — 1502) die schon von Steitz benutzten Autographen vor.
Mit Recht hat der Bearbeiter in dem Tagebuch die nicht chronologische
eines gewissen Reizes nicht ermangelnde Anordnung des Originals wiederher-
gestellt. Das besseren Oberblickes wegen wird man daneben die Ausgabe
von Steitz noch immer mit Nutzen gebrauchen können. Das Tagebuch ist
mit seinen Angaben über geistliche Spiele, die kurze Anwesenheit des Reichs-
kammergerichts in Frankfurt und die Festlichkeiten und Gastereien der Ge-
sellschaft Limburg seit lange als kulturhistorisch wertvolle Quelle erkannt.
Ihm reiht sich jetzt der in demselben lateinisch-deutschen Mischstile ge-
schriebene „liber gestorum" von Jobs früh verstorbenem Vater ebenbürtig an,
der dnrch seine Nachrichten über Capistranos Aufenthalt in Frankfurt, den
kaiserlichen Besuch von 1474 und die zahlreichen Fehden der Stadt mit
ihren Nachbarn u. a. m. noch mehr Beachtung verdient wie das Tagebuch.
Nur der Vollständigkeit wegen seien die Klatschgeschichten des Aichmeisters
Joh. Heise (bis 1493) erwähnt, zu denen Bd.. 2 aus einer inzwischen bekannt
gewordenen älteren Handschrift eine Reihe von Zusätzen bringt.
Der Bearbeiter dieses Bandes hat es sich zur Aufgabe gemacht, alle
Nachrichten seiner Chronisten auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen. Da es sich
hierbei vorwiegend um Herbeiziehung von archivalis ehern Material handelte,
war die Lösung dieser Aufgabe nur in stetem Zusammenwirken mit dem
Stadtarchivar, dem Herausgeber beider Bände möglich. In der That steckt
in den Anmerkungen, die stellenweise wichtiger sind wie der Text, ein gutes
Stück Arbeit Auch die Stammtafeln der wichtigsten Patrizierfamilien nach
Fichards handschriftlicher Geschlechtergeschichte und die Exkurse über einige
Fehden der Stadt gehören dahin. Bei den Chroniken des Reformationszeit-
alters verbot sich wegen des massenhaft anschwellenden Aktenmaterials gleiche
Ausführlichkeit von selbst. Dem Grundsatze der Berichtigung falscher That-
Sachen ist aber der Bearbeiter des zweiten Bandes, der sich darin als Grote-
fends Nachfolger erfolgreich einfuhrt, ebenfalls treu geblieben. Wenn Froning
sowohl wie Jung manche für Fachgenossen überflüssige Hinweise gebracht
haben, so entschuldigt dies wohl der Leserkreis der Quellen, den man in
erster Linie unter den in Frankfurt noch immer zahlreichen Freunden der
heimatlichen Vergangenheit zu suchen hat. Mit ausführlicheren Anmerkungen
hat Jung nur das Tagebuch des Kanonikus Wolfgang Königstein bedacht, um
ans in ihm einen zuverlässigen Führer durch die ersten Jahrzehnte der Frank-
furter Reformationsgeschichte zu geben Gerade das aber hatte die von Steitz
1876 besorgte Ausgabe des Vereins für Frankfurts Geschichte vermissen
lassen. Der würdige Geistliche, dessen hervorragende Verdienste um die
Geschichte seiner Vaterstadt dadurch nicht geschmälert werden, dass ihm die
exakte moderne historische Schulung fehlte, hat sich auch in seinem Alter
in das Autograph Königsteins, das ihn vierzig Jahre früher von einer Heraus-
gabe desselben abschreckte, nicht ganz eingelesen. Denn sein Text wird,
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174 Recensionen.
wie eine Coilationierung mehrerer Stellen desselben mit dem der Quellen
bestätigt, nicht selten durch schwere, sinnstörende Lesefehler entstellt. Aber
auch davon abgesehen verstand es sich bei Königstein wie bei dem ebenfalls
durch Steitz 1875 als Neujahrsblatt des Vereins herausgegebenen Aufruhr-
buche des Ratschreibers Jon. Marstellers4) ganz von selbst, dass sie in dieser
abschliessenden Ausgabe nicht fehlen durften.
Königstein ist nicht der einzige Repräsentant des Liebfrauenstifts, das
jetzt in historiographi8cher Beziehung das Bartholomäusstift ablöst Einge-
leitet wird der Band durch Notizen aus einem. Buche des Stiftes von 1498
bis 1518, grösstenteils von der Hand des Kanonikus Job. Humbracht (1481
bis 1531). Die wichtigeren aber zerstreuten Notizen des Dekans (seit 1531)
Jodocus Lochmann, dessen Nachfolger im Dekanat 1554 Königstein wurde,
hat Jung in den Anmerkungen zu Königstein verwertet Das Tagebuch aber
wird immer wegen seiner ruhigen sachlichen Haltung eine sehr schätzenswerte
Quelle bleiben. Berichtet doch Königstein über die unerfreulichen Zänkereien
in seinem Kapitel mit derselben Offenherzigkeit wie etwa über das anmassende
Auftreten der Prädikanten Melander und Algesheimer. Leider hören seine
Aufzeichnungen in der auf uns gekommenen Gestalt schon 1533 auf. Die
übrigen nur in Schurgs Auszug erhaltenen Notizen bis 1548 füllen kaum zwei
Seiten. So sind wir für den so überaus wichtigen Zeitraum bis 1544 im
wesentlichen allein auf die Annalen des Dr. Joh. Fichard angewiesen, deren
Ausgabe nur ein Wiederabdruck der von dem jüngeren Fichard im Archiv
für ältere deutsche Litteratur und Geschichte veranstalteten Ausgabe ist
Denn durch ein eigentümliches Schicksal sind die Originale von Fichards
Annalen, von seiner Lebensbeschreibung und der Italia bald nach des jüngeren
Fichard Tode spurlos aus dem Besitze der Familie verschwunden. Aber
niemand wird das Werk „des grössten Rechtsgelehrten und Staatsmannes,
den Frankfurt im 16. Jahrhundert besessen hat"5), ohne Enttäuschung aus
der Hand legen. Viel trägt dazu schon bei die dem lebensvollen Stoffe so
völlig unangemessene Sprache Sleidans, die der seines Livius kundige Stadt-
syndikus durchweg redet mit einer merkwürdigen Ausnahme bei Erwähnung
des „stummen weines" von 1540. (267.) Aber vor Allem ist er bei seiner
intimen Kenntnis der Verhältnisse doch sehr dürftig. Bei der Aufnahme der
. Stadt in den Schmalkaldischen Bund teilt er fast nur die Fakta mit (259
und 61). Den Tag zu Schmalkalden vom Juni — Juli 1543 besucht er selbst
als Gesandter der Stadt zusammen mit Daniel zum Jungen. Aber er berichtet
nur über ein Tertianfieber, das ihn dort befiel, und auch eine deutsche
anderwärts erhaltene Aufzeichnung von seiner Hand über diesen Tag sagt
nur, dass sich dort „allerlei onrichtiger ding, damit mir nie wohl gewesen,
zutrugen.« (275.)
Da hat uns nun der zweite Band neben der schon erwähnten Katharina
Scheffer eine bislang unbekannte, lebensvolle, wenn auch sekundäre Quelle
4) Über den kritischen Angelpunkt des Aufruhrbuchs, den ausser von Steile auch
Ton Stern in den Forschungen X behandelten Artikelbrief vom 92. April IS.'ö, stellt Jung
eine eingehendere Untersuchung in Aussicht.
5) Auch auf ihn verspricht Jung in einer besonderen Monographie zurückzukommen
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Recensionen. 175
erschlossen in der Chronik des Schuhmacherhandwerks. 1468 beginnen in
dieser erst im Jahre 1801 geschlossenen Chronik die gleichzeitigen nicht
immer regelmässigen Eintrage meist über innere Vorgange in der Zunft.
Das hier Mitgeteilte setzt 1604 ein. Öfter nennen sich die Meister am
Schlüsse ihrer Eintrage, and wir begegnen hier unter den Quellenschrift-
stellern des Jahres 1626 auch der interessanten Gestalt des Hans Hammer-
schmidt von Siegen, des bekannten Führers im Aufruhr. (12 ) Eine erfreu-
liche Erscheinung ist Jakob Medenbach, der 1631 mit Erlaubnis des Rates
die erste deutsche Schule in Frankfurt errichtete. Sein Handwerk scheint
er aber trotz des in seiner Bittschrift an den Rat ausgesprochenen Wunsches
(Kriegk, Deutsches Bürgertum im Mittelalter, N. F., 121) nicht ganz an den
Nagel gehangt zu haben; denn seine Aufzeichnungen, die Jung seiner Gruppen-
einteilung zu lieb auseinander gerissen hat, reichen von 1619 bis 47. Be-
sonders ausfuhrlich verweilt er bei den Ereignissen der Jahre 1646 bis 47
und zeigt sich überall als ein weltfreudiger klarer Kopf. So ist er zwar
herzlich froh, als 1647 „die cgiptischen heuschrecken, die frommen lanzknecht
genanttf endlich abziehen, aber nicht ohne heimliche Freude erzahlt der alte
Schulmeister, wie auf Anstiften des kaiserlichen Obersten die Jugend Frank-
furts sieh mit den Trossbuben der Landsknechte zusammenthut, Fähnlein
aufrichtet und den Sachsenhäusern . den Krieg ankündigt. Dieses sehr un-
schuldigen Bürgerkriegs im kleinen gedenkt auch der seit 1641 in Frankfurt
thaüge Prädikant Melchior Ambach (342) charakteristisch genug für die ent-
gegengesetzten Strömungen der Zeit in demselben heftigen Busspredigertone,
mit dem er auch sonst über die Jahre 1646—47 und die Belagerung von
1562 mit einer 1666 geschriebenen Widmung an den Rat berichtet hat
Nicht uninteressant ist u. a. seine Beschreibung des von den Kaiserlichen
erbeuteten und über Frankfurt weggeführten Feldgeschützes des Kurfürsten
Johann Friedrich. Mit nicht zu verkennender Genugthuung erzählt er von
drei herrlichen grossen Stücken, der Papst genannt, auf welchen dieser als
ccheusslicher Drache in Gussarbeit dargestellt war, und verfehlt auch nicht,
die begleitenden kräftigen Reime mitzuteilen.
Nur bis zu Bürens Einzug im Dezember 1646 führt uns der zuver-
lässige, etwas trockne Bericht des Ratsschreibers Urban, während die aus
der Degenhartschen Familie stammende Chronik weiter keinen Wert besitzt,
als dass sie die ausserordentlich strenge Mannszucht der kaiserlichen Lands-
knechte zeigt. Zu diesen hat Jung die Schilderung der Ereignisse des Kriegs
bei Lersner wieder abgedruckt, weil dieser, wie er nachweist, ein gleichzei-
tiges unbekanntes Tagebuch und noch einen weiteren coaevus benutzt hat.
Auch die Chroniken über die Belagerung erscheinen hier zum ersten
Male, wennschon der ältere Lersner und Kirchner im zweiten Bande seiner
Frankfurter Geschichte sie teilweise benutzt haben. Die wichtigste ist die
vom 17. Juli bis 9. August 1662 reichende des Dr. Hierenymus zum Lamb,
des häufigen Vertreters der Stadt auf Reichs- und Stadtetagen. Zu Ambach,
dessen wir schon gedachten, gesellt sich sein College von der Dreikönigs-
kirche Markus Sebander mit seinen für die Angriffe auf der Sachsenhäuser
Seite nicht unwichtigen Notizen, übrigens ein „versoffen pfäffle," der ein-
mal mit den Geistlichen des katholischen Leonhardstiftes, nachdem er sich
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176 Recensionen.
zuvor mit ihnen betrunken hat, zum Gottesdienst geht, sich aber in seiner
mit dem Jahre 1808 anhebenden Chronik der Kirche mit seinen seelsorge-
rischen Erfolgen recht zufrieden zeigt. (509.) Die namentlich von Kirchner
fast ausschliesslich benutzte/ nach Jungs Vermutung von Georg Neuhaas
herrührende Chronik ist eine unzuverlässige Compilation, in der Lamb viel-
fach wörtlich ausgeschrieben ist. Die übrigen Quellen sind unbedeutend.
Einiges Interesse beansprucht nur der Jüdische Bericht, der in der Urschrift
und Übersetzung von Dr. Kracauer mitgeteilt hier zum ersten Male allgemein
zugänglich gemacht ist. Wir erfahren da, dass durch die Gnade des Herrn
die Christen verhältnismässig zehnmal mehr als die Juden schanzen mussten.
(429). Aber auch die Kriegszucht der Hansteinschen Landsknechte erhält
eine wertvolle Bestätigung.
Diese Quellen haben nun mit den Aktenstücken, die der jüngere Lersner
herausgab, bei Kirchner, dem alle späteren gefolgt sind, eine so mangelhafte
Verarbeitung gefunden, dass sich der Bearbeiter zu einer neuen Darstellung
der Belagerung mit Heranziehung des gesamten Aktenmaterials in Frankfurt
und einiger Marburger Akten entschloss. Diese Darstellung wurde auf Wunsch
des Herausgebers und der Boehmerschen Administration in die Quellen auf-
genommen, während sie meines Eracbtens schon wegen ihres Umfanges (S.
518—655) in die Publikationen dos Vereins, für die sie anfangs bestimmt war,
gehört. Das zeigt sich auch gleichsam äusserlich. Denn die ganze Abhand-
lung ist wie die Einleitung cursiv gedruckt, die wenigen, oft nur aus zwei
Worten bestehenden, in den Text aufgenommenen Citate aus den Akten aber
in Antiqua! Sachlich kann man sich ja mit Jungs Ausführungen nur ein-
verstanden erklären. Mit behaglicher Breite, die nur manchmal das Bestreben
verrät, alle in den Akten gefundenen Details zu verwerten, erzählt Jung auch
die der Belagerung vorausgehenden Verhandlungen mit dem jungen Land-
grafen, mit dem kaiserlichen Oberst von Hanstein und die finanziellen Folgen
der Belagerung, deren Bedeutung für den allgemeinen Verlauf der Ereignisse
er nicht überschätzt, und zeigt sich auch sonst von blinder Voreingenommen-
heit für die schwankende, ängstliche Politik seiner Vaterstadt frei. Das treue
Festhalten Frankfurts an der Sache Karls V. erklärt sich zum guten Teil
aus seiner steten Sorge um das Messprivileg, von dem ja in erster Linie
sein Wohlstand abhing. Zu 1547 berichten Medenbach und Ambach über-
einstimmend (319, 342) wie die Brabanter, Kölner und Strassburger Kaufleute
unter dem Vorgeben, in Frankfurt herrsche infolge der kaiserlichen Besatzung
die Pest, ihre Buden in der Nachbarstadt Mainz eröffnen. Damals hat die
Stadt ihr gutes Recht behauptet. Aber weder die Verbündeten noch König
Heinrich II. konnten ihr genügende Garantieen bieten für den Fall, dass ihr
der Kaiser das Privileg entzog. Selbst nach dem westfälischen Frieden hat
sich ja die kaiserliche Gewalt auf diesem Gebiet ihre wichtigsten Gerecht-
same gewahrt. Auch kriegsgeschichtlich ist die Belagerung nicht ohne In-
teresse. Der Bockenheimerthorturm wird während derselben von der Be-
satzung zerstört; denn schon bricht sich die Ansicht Bahn, dass Türme den
Belagerten eher schädlich wie nützlich sind •). Nur ungern vermisst man zur
6) Die verschiedenen Phasen der Stadtbe Festigung harren noch einer lusammen-
fassenden, sachkundigen Darstellung. Die altere Litteratnr ist stellenweise gans unbranch-
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Recensionen. 177
Illustration der Chroniken eine Reproduktion des kurz nach dem Ereignis von
Faber angefertigten Belagerungsplanes. Jung würdigt ihn vollauf als Quelle.
Schon darum hatte er eher in den Band gehört wie die Abhandlung. Die
den Thomas8chea Annalen vorgesetzte lithographische Nachbildung im zweiten
Bande des Frankf. Archivs ist doch gar zu klein und entbehrt zudem der
charakteristischen figürlichen Staffage, der grosse Kruthoffersche Steindruck
Ton 1861 aber ist ausserhalb Frankfurts zu wenig verbreitet Das Register
deB ersten Bandes hat den Vorzug, dass es der Bearbeiter selbst anfertigen
konnte, für den zweiten Band übernahm mit anerkennenswerter Bereitwillig-
keit Dr. Schellhass die Vollendung desselben. Wegen der Behandlung der
Orthographie sei mir eine allgemeine Bemerkung gestattet. Es ist jetzt Mode
geworden, dass man für das 15. Jahrhundert strikt den Grundsätzen der
Reichstagsakten folgt Mit dem Jahre 1500 beginnt dagegen ein mehr oder
minder radikales Verfahren, das am consequentesten wohl in der Strassburger
politischen Correspondenz durchgeführt ist. Froning klagt sich nun selbst
an, dass er zu radikal verfahren sei. Aber gerade diesem Umstände ver-
danken beide Bände eine grössere Gleichförmigkeit, als es sonst der Fall
wäre, insofern Jung nicht nur, wo er es mit Uffenbachschen Kopieen des 18.
Jahrhunderts zu thun hat, gemässigt radikale Grundsätze befolgt. So wird man
bei Publikationen, die sich über das 15. und 16. Jahrhundert zugleich er-
strecken, sich gegenseitig Zugeständnisse machen müssen, wenn nicht eine
neue orthographische Verwirrung eintreten soll. Hoffentlich lassen die fol-
genden Bände, die Böhmers Codex diplomaticus durch Regesten und Urkunden
ergänzen sollen, nicht zu lange auf sich warten. Ist doch Böhmers Urkun-
denbnch, so wie es Böhmer ohne Register und selbst ohne chronologisches
Inhaltsverzeichnis veröffentlichte, ein Unikum von Unbrauchbarkeit. Wün-
schenswert wäre es, dass dort oder anderswo über die historiographische
Thätigkeit der Maximilian zum Jungen, K. Z. Uffenbach u. s. w. Auskunft
gegeben würde. Was Kirchner darüber 1807 sagte, und alles später Erschie-
nene (man vgl. Grotefend, Verzeichnis von Abhandl. u. Notizen zur Gesch.
Ffts. Fft. a, M. 1885 S. 56) ist veraltet, und für eine neue Darstellung das
Wesentlichste durch die kritische Sichtung des Handschriftenschatzes der
Stadtbibliothek bereits gethan. —
Mit der Veröffentlichung der Inventare des Stadtarchivs hat dessen
bisheriger Vorstand, unterstützt durch die einsichtige Opferwilligkeit der Ge-
meindevertretung ein Beispiel gegeben, das hoffentlich zahlreiche Nachfolge
findet Was die letzten Jahre an Publikationen auf diesem Gebiete gebracht
haben — die Archivberichte der Westdeutschen Zeitschrift (vgl. besonders
Ergänzung8heft II), die Mitteilungen aus dem Kölner Stadtarchive, die Pfleger-
berichte der Badischen historischen Kommission und neuerdings die Archiv-
berichte aus Tirol von v. Ottenthai u. Redlich — lässt sich mit dem Frankfurter
Inventare nicht gut vergleichen. Dagegen dürfte ein Vergleich mit Bruckers
Inventar des Strassburger Kommunalarchivs, obwohl auch dieses seine in dem
französischen Einteilungsprinzip wurzelnde Mängel hat, nicht zu Gunsten der
btr. So l&sst Etiler in seiner Anagebe Baldemars 9. 20 die neuen Befestigungen von 1628
•ach dem Yaubansohen Systeme erbeut sein l
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178 Recen8ionen.
Frankfurter Publikation ausfallen. Es hängt dies aber mit der von Kriegk
geschaffenen Neuordnung des Stadtarchivs zusammen.' Kriegk gehörte noch
zu jener älteren Generation von Archivaren, die sich im Auseinanderreissen
alter Bestände und unaufhörlichem Umordnen nie genug thaten. So hat er
auch die alte, durch Dislocierungen allerdings vielfach durchbrochene Ord-
nung des Senats- und Ratsarchivs — dessen Inhalt in den Inventaren im
, wesentlichen veröffentlicht werden soll — umgestossen und grössere, in sich
rein chronologisch geordnete Abteilungen gebildet, die in der Reihenfolge
Reichssachen, Rachtungen, Dienstbriefe von Reisigen, Hauptleuten und Amt-
leuten, und Reichssachen-Nachträge jetzt der Öffentlichkeit übergeben werden.
Schon diese Abteilungen mussten sich häufig kreuzen, so wenn die erste die
Verhandlungen, die zweite aber deren Abschluss enthält Aber auch die
Einteilung der Reichssachen in Urkunden und Akten, eine an sich schon
recht fragwürdige Scheidung, leidet an dem schweren Fehler, dass K. alle
Papierurkunden und Missive den Akten zuwies, so dass die zunächst mitge-
teilten Reichssachen-Akten bis 1499 schou mit einem Missive von 1330 be-
ginnen. Dass der Inhalt einer so grossen Abteilung ein recht bunter ist,
scheint begreiflich, aber auch so wird kein Benutzer unter Reichssachen den
Schweinetrieb der Sprendlinger Nr. 6822 oder das von einer Oppenheimer
Magd als das ihrige reklamierte tote Kind Nr. 898 erwähnt vermuten. Da
jedoch Kriegks Repertorium im ganzen sorgfältig gearbeitet ist, und eine aber-
malige Umarbeitung sich von selbst verbot, so wird man hinsichtlich dieser
Mängel gern ein Auge zudrücken.
Dagegen wäre eine genauere Revision des Repertoriums vor der Druck-
legung erforderlich gewesen. Quidde hat in der Litteraturzeitung 1888 Nr. 52
schon hervorgehoben, dass wir nie wissen, ob wir es im einzelnen Falle mit
einer einzigen Nummer oder einem ganzen Convolut zu thun haben. Auch
lässt die Präcision des Ausdrucks, wie das ja bei einem zunächst nur zur
Orientierung der Beamten selbst bestimmten Repertorium ganz natürlich ist,
vielfach zu wünschen übrig. Aus Nr. 185 werden die Bearbeiter der Re-
gesten der rheinischen Pfalzgrafen und der Markgrafen von Baden kaum er-
sehen können, ob es für ihre Zwecke in Betracht kommt. Bei Anfertigung
des Registers, das zweckmässig erst am Schlüsse der ganzen politischen
Serie erscheinen soll, wird schon wegen der wenig sorgfältigen Behandlung
der Eigennamen ein Zurückgehen auf die Akten doch von Nöten sein. Wenn
die Weiss von Fauerbach bald als Furbach (Nr. 1685, 6286, 6523), bald als
Fauerbach (Nr. 1446, 1807), bald als Feurbach (Nr. 345) erscheinen, so sind
wenigstens Miss Verständnisse ausgeschlossen. Aber bei minder bekannten
Eigennamen ist kein Benutzer imstande, jedesmal Inkorrektheiten des Inven-
tars stillschweigend zu verbessern. Weil Kriegk die chronologische der
Gruppeneinteilung vorgezogen hatte und demgemäss ausführlicher wie bei-
spielsweise Brucker sein musste, so hätten die Tag- und Monatsdaten nicht
fehlen dürfen. Hingegen waren überflüssige Ausführlichkeiten des Inventars,
wie in Nr. 112 die Anmerkung über Siegfried zum Paradies, oder Bemer-
kungen wie in Nr. 1273 „Forderungen Frankfurts an den Erzbischof von
Trier . . . und anderes Unleserliche", die an die von Grotefend selbst
pag. VIII gerügten älteren Signaturen erinnern, vor dem Drucke zu beseitigen,
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Recensionen. 179
wie denn auch eine genauere Revision schwerlich die „ Aussagen des ent-
haupteten Heilmann Kellner* Nr. 998 unangetastet gelassen hätte. Die wäh-
rend des Druckes erfolgte Übersiedlung Grotefends nach Schwerin erklärt
einigermassen diese Übelstände, die in den folgenden Bänden hoffentlich nicht
mehr begegnen. Abgesehen davon aber wird man dem Herausgeber gern
beistimmen, wenn er sich in Rückblick auf seine Frankfurter Tbätigkeit
„seine Bestrebungen um grüsstmöglichste Nutzbarmachung der Archivbeständetf
als sein wesentlichstes Verdienst anrechnet. Mit derselben die Arbeit anderer
unterstützenden Uneigennützigkeit hat er die Publikationen des Frankfurter
Vereins für Geschichte aus den Bahnen des Dilettantismus herausgeführt und
noch zuletzt in den beiden Bänden der Quellen ein Unternehmen eingeleitet,
welches die Grundlage aller künftigen Arbeiten auf dem Gebiete der Frank-
furter Lokalgeschichte sein wird.
Dr. Georg Erler. Dietrich von Nieheim (Theodericus de Nyem). Sein
Leben und seine Schriften. Leipzig. A. Dürr 1887. — Angezeigt
von Dr. Ugen in Münster i. W.
Unter den Schriftstellern der conciliaren Epoche um die Wende des
14. und 15. Jahrhunderts ist Dietrich von Niem in neuerer Zeit in ganz
besonderem Masse Beachtung geschenkt worden, und gewiss nicht mit Unrecht.
Ein Mann, welcher mitten in eine politisch bewegte Zeit gestellt war, dessen
Schicksale aufs engste an die wichtigsten Faktoren derselben, die jeweiligen
Statthalter Christi, in mannigfachem Wechsel geknüpft gewesen sind, und der
sich dann veranlasst gesehen hat, seine Eindrucke und Empfindungen in zum
Teil rasch hingeworfenen Traktaten wieder zu geben, wird für uns stets ein
bemerkenswerter Zeuge für jene sein, trotzdem er nicht auf der Höhe geistiger
Begabung gestanden hat, dass er vermocht hätte, mit klarem Blick die
Hanptmomente jener Bewegung scharf zu erfassen und gestützt auf eine ge-
naue Kenntnis der besonderen treibenden Kräfte derselben uns deren Fort-
schreiten in einem anschaulichen Bilde vor Augen zu führen. Kommt noch,
wie es bei Dietrich der Fall ist, hinzu, dass wir in ihm einen eifrigen Patrioten
kennen lernen, der nicht nur nach Jahrzehnte langem Aufenthalt in Italien in
treuer Liebe an seiner sächsischen Heimat festhält, dessen Herz auch für
sein grösseres deutsches Vaterland warm und begeistert schlägt, so begreift
sich das rege Interesse, das er gerade neuerdings erweckt hat. Auch die
kirchenpolitischen Streitigkeiten der letzten 15 Jahre mögen in gewissem
Sinne dazu beigetragen haben, die Aufmerksamkeit auf Dietrich und seine
Schriften zu lenken. Die zahlreichen sowohl an die Person wie an die Werke
des Westfalen anknüpfenden Streitfragen haben dann die historische Kritik
immer wieder aufs neue herausgefordert.
Zu deren Lösung haben in den letzten Jahren, abgesehen von dem
neuesten Biographen Dietrichs von Niem, Sauerland, Lenz, Lindner und Finke
wertvolle Beiträge geliefert. Lindner verdanken wir eine Charakteristik des
Westfalen, welche frisch und ansprechend geschrieben, dessen . Persönlichkeit
noch am lebendigsten erfasst und deren Bedeutung nach den verschiedensten
Seiten ihrer Thätigkeit hin wohl auch am richtigsten gewürdigt hat. Nur
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180 Recensionen.
meine ich, dass die Freude einen Schriftsteller vor sich zu haben, welcher
mehr giebt als die Erzählung einer Reihe von auf einander folgenden Be-
gebenheiten, der den Versuch macht, Menschen in ihrem persönlichen Sein
und Wesen zu zeichnen, Örtlichkeiten, die er kennen gelernt, in breiterer
Darstellung zu schildern, Lindner hier und da verleitet hat, die historio-
graphische Thätigkeit Dietrichs höher anzuschlagen, als sie es in Wahrheit
verdient Dietrich von Niem ist in erster Linie Publicist und seine geschicht-
lichen Kenntnisse, die ja füz die Zeit recht anerkennenswerte sind, dienen
ihm vorwiegend dazu, den lichten Hintergrund zu malen, von dem sich seine
trüben Zeitbilder recht grell abheben können. Seine drei wichtigsten Schriften
zur Zeitgeschichte, Nemus Unionis, De Schismate und die Fortsetzung der
Letzteren, die sogenannte Historia Johannis papae XXIII verraten doch, dass
sie mehr augenblicklicher Eingebung ihre Entstehung verdanken, dass sie
unter den frischen Eindrücken von Ereignissen geschrieben sind, die Dietrich
als Wendepunkte zum Besseren oder Schlechteren in dieser bewegten Zeit
ansah und von denen aus er es angezeigt fand, einen Rückblick auf die
letztvergangenen Erlebnisse zu werfen. Und haftet ihnen auch nicht eine
ausgesprochen politische Tendenz an, sie waren für die sofortige Veröffent-
lichung bestimmt, wie die Adresse des Erzbischofs Friedrich von Köln, unter
der sie gehen, beweist, sie sollten nach gewissen Richtungen hin Stimmung
machen. Vor allem aber tritt darin eine so starke Dosis von teils persön-
licher Animosität gegenüber den damaligen Oberhauptern der Christenheit
und des Reiches zu Tage, dass man sich schwer der Überzeugung entschlagen
kann, Dietrich habe nicht bisweilen die Gruppierung der Ereignisse gegen
besseres Wissen zu Ungunsten der in Betracht kommenden Persönlichkeiten
vorgenommen. Von Dietrichs Darstellungen der älteren deutschen Geschichte
besitzen wir nur Fragmente einer Chronik, die uns zeigen, dass er dem Wesen
seiner Geschichtschreibung nach noch recht eigentlich dem Mittelalter ange-
hört; von dem neuen Geiste, von dem kritischen Zuge des Humanismus hat
er noch nichts in sich aufgenommen. Daher wird man Dietrich von Niem
vorzugsweise auch als Verfasser von zeitgeschichtlichen Abhandlungen zu
würdigen haben. Das hat Erler in seiner Gesamtcharakteristik (vergl. be-
sonders S. 421 ff.) auch mit richtigem Verständnis gethan, aber bei der
sonstigen Beurteilung der Persönlichkeit sowohl wie namentlich der Schriften
desselben im Einzelnen hat er diesen Gesichtspunkt nicht überall streng
festgehalten. Wenn beispielsweise der künftige kritische Bearbeiter unserer
sogenannten Kulturkampfszeit etwa Majunke die Ehre anthun würde, ihn als
ersten Quellenschriftsteller für seine Darstellung heranzuziehen, so müsste
man das doch als Missgriff bezeichnen. Stimmungsbilder gewisser Kreise
vermöchte man wohl aus dessen Schriften zu rekonstruieren, aber selbst diese
dürften dann nicht für jeden einzelnen Zeitabschnitt das gleiche unveränder-
liche Gepräge tragen; vielleicht Hessen sich selbst einem Manne von so klarem
und festem Standpunkt, wie ihn Majunke dauernd festgehalten hat, Wider-
sprüche in seinen Abhandlungen aus verschiedenen Zeiten nachweisen. Wäre
Erler mit ähnlichen Erwägungen an die Schriften herangetreten, für welche
die Autorschaft Dietrichs aus äusseren Anzeichen noch nicht ganz sicher
gestellt ist, er würde gewiss weniger kritisch verfahren sein. Denn das darf
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Recensionen. 181
man doch annehmen, hätten Dietrich v. N. Pressorgane, wie wir sie heute
besitzen, zur Verfügung gestanden, so würde er ohne Frage einen bedeuten-
den Teil seiner uns bekannten litterarischen Produkte als politische Leit-
artikel oder in ähnlicher Form in einem solchen niedergelegt haben. So
aber wurden historisch politische Traktate daraus, in denen die grossen
Tagesfragen in Beziehung zur geschichtlichen Vergangenheit gesetzt wurden,
um auf diese Weise Mittel und Wege zur Lösung der Schwierigkeiten an
die Hand zu geben.
Dadurch nun, dass Dietricn gelegentlich noch geographische Schilde-
rungen und die verschiedenartigsten Reiseeindrücke, wie er sie bei seinen
vielfachen Wanderungen in sich aufgenommen hatte, in seine Abhandlungen
verwebte, entstand die eigentümliche Mischgattung von litterarischen Erzeug-
nissen, die uns durch die Mannigfaltigkeit ihres Inhaltes so lebhaft interes-
sieren und die wir deshalb nur zu leicht geneigt sind, im Vergleich mit den
Werken älterer Autoren auch in ihrem quellenmässigen Werte zu überschätzen.
Aneas Silvius hat in ähnlicher Weise Geschichte geschrieben, nur dass in
seinen Schriften, entsprechend der grösseren Bedeutung des Mannes, der me-
moirenhafte Zug stärker hervortritt. So wenig man aber an letzteren, den
spateren Pajpst Pius IL, zur Beurteilung der sittlichen Persönlichkeit als
Massstab unsere heutige hausbackene Moral anlegen darf, ebensowenig ist es
bei Dietrich von Niem gestattet. Nach dieser Richtung hin hat Lorenz
(Litterar. Centralblatt 1888, Nr. 8) bereits auf die allzu rigorose Auffassung
Erlen an einzelnen Stellen hingewiesen. Im allgemeinen zeichnet sich sonst
die Darstellung Erlers durch ruhiges und massvolles Urteil ganz besonders
vorteilhaft aus, wie denn auch die Sorgfalt und der Fleiss, mit dem alles
auf Dietrich bezügliche, an den verschiedensten Stellen zerstreute Material
zusammengetragen ist, rückhaltslose Anerkennung verdienen.
Nicht allgemeine Zustimmung dürfte Erler darin finden, dass er ent-
gegen dem bisherigen Brauch die Form Dietrich von Nieheim aufgenommen
bat Er gesteht selbst zu (S. 2, Note), dass, wenn Sauerland die Tradition
nicht durchbrochen hätte, er es ruhig bei der alten Bezeichnung gelassen
haben würde. Die Namensfrage steht im engsten Zusammenhang mit der
Abstammung Dietrichs. Nach der auch von E. (S. 1, Note) angeführten,
einem Gesuch des Paderborner Domkapitels an das Baseler Concil aus dem
Jahre 1434 entnommenen Stelle ist er in der Stadt Nieheim geboren. E.
freilich meint, aus den Worten . . oppidum Nyhem . . de quo olitn oriundus
fuü . . M. Theodericus Nyhem gehe nicht bestimmt hervor, ob Dietrich selbst
in dieser Stadt das Licht der Welt erblickte oder ob nur sein Geschlecht
hier seinen Ursprung hatte. Aber knüpfte nicht eben die Controverse an
den Namen des Westfalen, so würde kaum jemand auf die letztere Auslegung
verfallen sein. Die Mitglieder des Paderborner Domkapitels konnten doch
im Jahre 1434 noch recht wohl wissen, wo Dietrich geboren war. Damit ist
freilich die Frage ob „Nyem" zugleich Geschlechtsname oder ob es nur eine
Bezeichnung nach dem Heimatsorte ist, noch keineswegs entschieden. E.
bringt S. 33 (vergl. auch S. 6) ein Moment dafür vor, dass es auch der
Geschlechtsname Dietrichs war. Er hätte meiner Ansicht nach mit noch
grosserem Gewicht hervorheben können, was er S. 4 bloss gelegentlich erwähnt,
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182
Recensionen.
dass ein Hermannus de Nyem von Dietrich zu seinem Testaments? ollstn
ernannt ist. Gewiss es wäre möglich, dass Dietrich, welcher sich insgc
nach seinem Heimatsort genannt hätte, einem seiner nächsten Land*
Hermann von Nyem (Canonicus und später Dechant von Busdorf in Padert
der sich ebenfalls nach diesem seinem Geburtsort bezeichnete, zum Vollstr
seines letzten Willens ausersehen hätte. Aber liegt es denn in solchen I
nicht viel näher, anzunehmen, dass Dietrich seinen Verwandten um d
Liebesdienst angegangen hat? Also Dietrich in dem damaligen „Ny
geboren, führte auch den Familiennamen „de Nyem," geradeso wie der
(vergl. Krümecke, Westf. Ztschrift. 3P, S. 66) erwähnte Hennann von
der gleichzeitig Bürgermeister der Stadt ist. Ja es wäre wohl den
dass dies der Vater oder ein sonstiger näherer Verwandter unseres Diel
gewesen wäre. Demnach entstammte Dietrich einem angeseheneren städti
Geschlechte und damit stimmt trefflich überein, dass er nie auf adlige
kunft anspielt (E. S. 5). Erwähnt sei noch, dass auch jener genannte
mann von Niem auf seinem Siegel kein Wappen führt, sondern nur
Heiligenfigur mit den Attributen der Patrone von Busdorf (Petrus und And
dem Schlüssel und dem Andreaskreuz.
Ausser den von Krömecke a. a. 0. und E. (S. 3 ff.) aufgefü
Trägern des Namens Niem aus der Gegend von Paderborn sind mir
gelegentlich in Urkunden begegnet ein Johannes von Nyhm, der 1366 Kirc
zu Pappenheim ist, ferner der Freigraf Gervordus de Nyem, welcher
zugleich auch als Gogrebe von Beken genannt wird. Letzterer hat
aufrechten Maueranker im Schilde und gehört wahrscheinlich einer i
bürtigen Familie an. Dietrichs Geschlecht scheint sich auf die neuere
nicht fortgepflanzt zu haben, wir wissen daher auch nicht, ob der Farn
name später dem Ortsnamen entsprechend modernisiert worden ist. I
dass auch adlige Familien die ältere Namensform bis in die neueste
bewahrt haben, giebt es zahlreiche Beispiele. Bei solcher Sachlage
entschieden angemessener an der durch die Tradition geheiligten Form
zuhalten, wobei man sich die Umwandlung des „yu in „itf wohl ohn
denken gefallen lassen kann.
Dietrichs Herkunft aus der Gegend von Paderborn spricht sich
noch darin aus, dass er meistens als clericus Paderb. dioc. bezeichnet
Nur einmal nennt er sich selbst cleiicus Lucensis dioc. (Nemus Unionis M
vergl. E. 292). E. (S. 3, Note) will diese Bezeichnung nicht gelten li
Aber gesetzt auch, sie ist in solchen Fällen wirklich ungewöhnlich, de
kann sie doch Dietrich meinetwegen aus irgend einer Laune gebraucht h
Der Ausweg, in dem clericus einen verderbten Ortsnamen zu sehen, sc
mir der gekünsteltere.
Über die Jugendzeit Dietrichs handelt dann E. von S. 6 an. Es
sich schwerlich Genaueres über den Bildungsgang des Westfalen fests
lassen; sicher ist nur, dass er nicht iu Paris studiert hat (vergl. F
Römische Quartalschrift I 1, 55 f.). Die amtliche Beschäftigung Dict
an der päpstlichen Kurie beginnt bereits unter Urban V. und sie füll
die Hälfte seines Lebens aus. E. hat die Gelegenheit benutzt, uns erwün
Aufschlüsse über die Zahl und die Thätigkeit der verschiedenen päpstl
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Rezensionen. 183
Kanzleibeamten za geben. Wir lernen auf diese Weise noch andere West-
falen and Rheinländer kennen, die in jener Zeit im Dienste der Kurie ge-
standen haben : Johannes Ernesti de Bocholdia, Conradus de Susato, Uenricus
de Ratingen, Johannes de Pempelvorde, den Protonotar Uermannus Dwerg,
den Abbreviator Martinus Anreppe de Lippia u. a. Zu dem von £. (S. 26 ff.)
beigebrachten Verzeichnis von Bullen, in denen sich Dietrich von Niem als
Scriptor resp. als Rescribendarius unterzeichnet hat, kann ich noch aus Die-
kamps Collectaneen, dem Stiftsarchiv in Lemgo entnommen, nachtragen:
ad 1. 1389 am 7. November. Datum Rome apud S. Petr. VII. Idus.
Novembr. Pont, nostri (Bonifacii IX.) anno primo. T. de Nyem.
ad 1 u. 2. 1390 am 26. Mai. Datum Rome apud. S. P. VII Kai.
Junii Pont, nostri (Bonif. IX.) anno primo. pro. T. de Nyem
H. de Prestorio(?) Unter dem Umbug links T. de Nyem.
In seine niedersächsische Heimat scheint Dietrich auf längere Zeit
nur einmal wieder zurückgekehrt zu sein, infolge seiner Erhebung zum Bischof
von Verden. Die mannigfachen Zweifel, welche sich bisher immer noch an
diesen Vorfall knüpften, dürften nun wohl durch E'.s genaue Untersuchungen
beseitigt sein. Dann hat D. v. N. seinen Aufenthalt erst kurz vor seinem
Tode wieder im Norden genommen, als er dem Konstanzer Concil den Rücken
gekehrt hatte. In Maastricht ist er im Jahre 1418 gestorben.
Dietrichs wichtigster Lebensabschnitt im Dienste der Kurie ist so eng
mit den kirchlichen Wirren jener Zeit verknüpft, dass es wohl gerechtfertigt
erscheint, ihn auf breiterer Grundlage, wie es E. gethan hat, zu entrollen.
Die Hauptquelle dafür sind nun aber des Westfalen eigne Schriften. Indem
£. deren Besprechung in den zweiten Teil seines Buches verwiesen, hat er
sich veranlasst gesehen, nach der Besprechung der als echt anerkannten
Geschichtswerke und Traktate, in einem Schlusskapitel auf einigen 20 Seiten
das Charakterbild seines Helden noch einmal in schärferen Umrissen zu
zeichnen. Durch eine einheitlichere Disposition wäre vielleicht eine bessere
Übersicht bei grösserer Kürze zu erreichen gewesen. Die Würdigung der
bedeutenderen historischen Werke Dietrichs ist sehr eingehend und ausfuhr-
lich. Schade nur, dass wir nicht tiefer in Zweck und Veranlassung derselben
einzudringen vermögen.
Von den angezweifelten Schriften hält E. Lindner und Finke (vergl.
Rom. Quartalschrift I, 146 ff.) gegenüber die Invective gegen Johann XXIII.
für ein Werk Dietrichs und sucht damit zugleich die von Lindner zuerst ange-
deutete und von Finke dann weiter gesponnene Vermutung, als habe Dietrich
vom Anfang seines Konstanzer Aufenthaltes an ein Tagebuch geführt, auf
das er in der Fortsetzung von De schismate verweise, abzulehnen. Ist Fink es
Beweisführung auch keine zwingende, auf jeden Fall aber verdient seine
Hypothese wiederholte Prüfung. Noch weniger glücklich ist E. in seiner
Polemik gegen letzteren bezüglich der: Monüa de necessitate refannationis
ecdesiae gewesen. Bekanntlich hat Lenz „Drei Traktate aus dem Schriften-
eyklus des Konstanzer Koncilsa Marburg 1876, diese Schrift Dietrich aus
inneren Gründen zugeschrieben. Dafür hat sich in dem Cod. Palat. 595 der
Vaticanischen Bibliothek, einer Handschrift aus dem Anfang des 15. Jh.,
Wettd. Zeitschr. f. Gesch. a. Kunst. VIII, II- 14
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184 Recensionen.
welche den Traktat mit der Angabe seines Verfassers enthalt, die wünschens-
werteste Bestätigung gefunden. £. fuhrt nun selbst noch S. 463 — 468 eine
ganze Reihe von Momenten auf, die für Dietrichs Autorschaft sprechen and
doch kommt er S. 471, weil einige Ansichten über die kirchliche Reform
nicht mit den sonst von D. geäusserten in Übereinstimmung zu bringen seien,
zu dem Resultat, dass ein anderer der Verfasser von De necessäate sein müsse.
Einer solchen Schlussfolgerung liegt denn aber doch geradezu ein metho-
discher Fehler zu Grunde. Auf S. 37? sagt £. von dem Sendschreiben an
die Kardinäle: „Dietrich selbst hat sich unterzeichnet. Kein Zweifel, dass
er die Schrift verfasst hat." Und wenig später (S. 375) heisst es von dem
Schreiben an Johann XXIII. de bono regimne: „Die Autorschaft Dietrichs
ist durch die Unterschrift T. de Nyem sicher gestellt. u Und wir besitzen
nicht etwa von diesen Schriften die Autographa. Warum soll denn in dem
einen Falle gelten, was in dem andern als nicht beweiskräftig bei Seite ge-
schoben wird?
Nachdem Lenz' auch bei anderen Gelegenheiten schon zu Tage ge-
tretenes glückliches divinatorisches Talent in dem obigen Falle die Probe
so glänzend bestanden, ist man leicht versucht ihm auch weiter beizustimmen
und mit ihm die Schriften De modis und De dijficuUate als Werke Dietrichs
von Niem anzuerkennen. Überdies liefert A. Fritz, der bereits früher in
einer Münster'schen Dissertation die Schriften Dietrichs auf ihre Quellen
untersucht hat, neuerdings den Nachweis (Westfälische Zeitschrift 46, 1 S.
157 ff ), dass in den drei Traktaten die Auswahl von Notizen und älteren
Quellen ganz in der nämlichen Weise getroffen ist, wie in den unzweifelhaft
echten Werken Dietrichs. Ferner stellen Lenz sowohl wie Finke ausfuhrliche
Begründungen ihrer abweichenden Ansichten in Aussicht Mögen aber auch
Erlers Resultate in mancher Beziehung Berichtigungen erfahren, durch sein
fleissiges biographisches Werk ist für alle weiteren Forschungen auf diesem
Gebiete die sicherste Grundlage gelegt.
Die evangelische Kirche von Metz. Entstehung, Verfolgung, Untergang
und Auferstehen. Mit einem einleitenden Teile über die staat-
lichen und kirchlichen Zustände in Metz unmittelbar vor der Re-
formationszeit. Nach den Quellen dargestellt von F. Die t seh,
Pfarrer daselbst. Wiesbaden, Kommissionsverlag von Rud. Bechtold
u. Comp. 8°. 406 S. — Angezeigt von Dr. Wolfram in Metz.
Das hier behandelte Thema ist nach mehr als einer Richtung von
interessantestem Inhalt. In der mühsamen Entwicklung des protestantischen
Bekenntnisses zu Metz, in der systematischen allmählichen und schieaslich
so gewaltsamen Ausrottung desselben spiegelt sich die Geschichte der fran-
zösischen evangelischen Kirche überhaupt wieder. Für die Kenntnis der
Metzer Lokalgeschichte muss eine zuverlässige Darstellung der religiösen
Entwicklung von um so höheren Werte sein, als bisher die Lothringische
und speziell die Metzer Geschichte von deutschen Gelehrten fast vollständig
bei Seite gelassen war. Und zur Behandlung gerade dieses Stoffes lag ge-
radezu ein Bedürfnis in weiten nicht nur gelehrten Kreisen vor, da die an
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Recensionen. 185
Zahl so bedeutende evangelische Gemeinde der Stadt sich über ihre Geschichte
in keinem deutsch geschriebenen Werke orientieren konnte.
Quellen standen dem Verfasser reichlich zu Gebote. Die Metzer Stadt-
bibliothek bewahrt ein kostbares Manuskript von Paul Ferry, einem Metzer
protestantischen Geistlichen des 17. Jhs. : observations s&ulaires. Er erzählt
die Geschichte seiner Kirche und seine Darstellung hat dadurch einen her-
vorragenden Wert, dass er derselben eine ausserordentliche Menge offizieller
Aktenstücke eingereiht hat. Ebenda' liegt eine dem Anfang des 18. Jhs. an-
gehürige chronique protestante anonyme, weiter eine Chronik von Jos. Ancillon
u. a. m. Sodann ist das Metzer Stadtarchiv reich an bezüglichen Dokumenten
and das Bezirksarchiv birgt ausser zahlreichen einzelnen Stücken das ge-
samte handschriftliche Material des Metzer Parlaments. Für die Geschichte
der Ausrottung des Protestantismus steckt hier ein bisher noch gänzlich unbe-
nutzter Fond, dessen Durcharbeitung die wichtigsten Resultate verspricht
Von gedruckten Vorarbeiten konnte der Verfasser die zwar durchaus
subjektiv gehaltene, immerhin aber doch nicht wertlose histoire de l'he*r&ie
ä Metz par Meurisse, die bezüglichen Teile aus der histoire de Metz [par
Tabouillot] und die erst 1884 erschienene recht sachliche und gründliche
Arbeit von Thirion Etüde siir l'histoire du protestantisme & Metz zu Rate
ziehen.
Dietsch schickt seiner eigentlichen Arbeit drei einleitende Kapitel
„Kirchliches und Unkirchliches vor der Reformation" voraus. Er giebt darin
kurze Bemerkungen über die Metzer Verfassungsgeschichte, spricht über die
Sittenlosigkeit des Klerus und schildert eingehend die Wirksamkeit der Wal-
denser und der diesen verwandten Sekten.
Der eigentlichen Reformation wendet sich der Verfasser im zweiten
Teile zu. Die. neue Bewegung ist nicht von Osten her in die Stadt gedrungen,
ihre Vertreter sind durchweg Franzosen oder stammen wenigstens aus dem
französischen Sprachgebiet. Dementsprechend ist es auch die Calvinistische
Richtung, welche hier Boden gefasst hat. Aber wie schwer, wie unendlich
schwer haben diese Metzer Reformatoren Lambert von Avignon, Jean Chate-
lain, Pierre Toussaint,. Jean Leclerc und ihre Anhänger ringen und kämpfen
müssen, mit welchem Todesmut sind sie für ihre Überzeugung eingetreten:
Chatelain und Leclerc sind auf dem Scheiterhaufen gestorben.
Bis zum Erlass des Ediktes von Nantes sind den Reformierten kaum
jemals ruhige Tage beschieden gewesen. Es ist eigentlich ein fortwährender
Kampf um ihre Existenz. Glauben sie endlich einmal ruhiger in die Zukunft
blicken zu dürfen, da tritt ihnen der Rat, der Kaiser oder der Gouverneur
mit schroffen Massregeln entgegen und sucht den verheissungsvollen Anfang
im Keime zu ersticken. Auch Strassburg und der schmalkaldische Bund
vermögen trotz redlichen Bemühens den bedrängten Glaubensgenossen keine
wirksame Unterstützung zu gewähren.
Sorgenfreie Zeiten bringt erst das Regiment Heinrichs IV. Ein um so
grauenhafteres Gegenstück zu diesen ruhigen Tagen, in denen sich die Ge-
meinde stattlich entwickelt hat, bietet die Regierung Ludwig XtV. Eine
Vergünstigung nach der andern wird der Gemeinde entzogen, und mit der
Aufhebung des Edikts von Nantes bricht ein Sturm über die Reformierten los,
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186
Recensionea.
der für alle Zeiten die Spuren seiner Verwüstung zurückgelassen hat.
glaubwürdigen Detailschilderungen der grauenhaften Vorgänge spotten j
Beschreibung. Auch Metz wird von den Dragonaden heimgesucht; der
leere werden zahlreiche Opfer zugeführt und selbst den Toten versagt
die letzte Ruhe.
Das erstrebte Ziel wird erreicht; bis zur französischen Revoli
kann man kaum noch von einer evangelischen Gemeinde reden. —
Der behandelte Stoff umfasst wie man sieht wichtige Ereignisse,
fragt sich, ob der Verfasser den Anforderungen, die man an den Geschi<
Schreiber derartiger Vorgänge stellen darf, gerecht geworden ist. Man i
leider mit Nein antworten.
Wenn irgendwo, so muss bei historischen Darstellungen konfession
Vorgänge die strengste Objektivität walten. Den Protestanten hätte Jan
Geschichte des deutschen Volkes zu doppelter Vorsicht mahnen sollen,
nennt nun zwar selbst als „die unentbehrlichste Eigenschaft des Geschit
Schreibers die Unparteilichkeit und Leidenschaftslosigkeit", wie aber ko
er seiner Forderung nach ! Das katholische Volk ist ihm das „irregeleiti
„die römische Kirche lässt Ehegatten, welche aus wichtigen Gründen e
mit einander leben können, lieber dem Konkubinat oder der Hurerei
fallen44, die Nonnen sind ihm die „süssen Schwestern4*. Wenn das M<
Parlament den Kaufleuten Jeden Bekenntnisses44 verbietet an Sonn-
Festtagen zu arbeiten, so ist ihm das ein „gegen die Protestanten44 gefas
„tief kränkender Beschluss44. In der Vorlage des Verfassers lautet eine S
me capere voluerunt; bei Dietsch heisst es . . . [die Priesterschaft] bege
„mit Geheul44 die Gefangennehmung. — Das sind einige wenige aufs Gei
wohl herausgegriffene Beispiele für des Verfassers „ Leidenschaf tslosigk
Mit der Unparteilichkeit steht es nicht besser: Dass es im Jahre 1552
nehmlich die Protestanten waren, welchen ein Anschluss an die französi
Politik wünschenswert erschien, lag in der Natur der politisch-confessiom
Zeitverhältnisse und ist nicht zu bestreiten. Das giebt auch Dietsch (IL
Cap. VI) zu. Im 4. Teile kommt er nun wieder auf die Vorgänge von
zurück und hier versucht er eine ganze unnütze Beschönigung des protej
tischen Verhaltens, andrerseits greift er die Katholiken wegen derse
Handlungsweise in der ungerechtesten Weise an. „Der König von Fr
reich war ein Verbündeter der mächtigsten deutschen Fürsten44, sagt er
Entschuldigung der Protestanten. „Des Ferneren kann man nicht sa
dass [die Protestanten] gegen Recht und Pflicht handelten, indem sie wäh
der Verfolgung die Hilfe der deutschen Fürsten anriefen, denn Metz get
immer noch zum deutschen Reiche.44
„Weniger vorwurfsfrei stehen hingegen die Metzer Katholiken vor
Geschichte. Schon im Jahre 1529 wollten sie ihre Stadt, nur um
Reformation nicht zu verfallen, an den Herzog von Lothringen verka
Im Jahre 1513 . . . schrieben sie an die Königin der Niederlande (sie !)
an den Franzosenkönig Franz I., um sich ihnen in die Arme zu werfen.
Jahre 1565 rief der Kardinal von Lothringen den deutschen Kaiser zu E
Diese zur Steuer der Wahrheit hier namhaft gemachten Vorkommnisse ze
zur Genüge, auf welcher Seite der Verrat geplant und verübt worden
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Recensionen.
187
aller Welt haben die Katholiken schlimmeres gethan als ihre pro-
ben Mitbürger, dass sie „weniger vorwurfsfrei vor der Geschichte
dass sie im Vergleich zu jenen des Verrats bezichtigt werden können,
erartige Beispiele für die Parteilosigkeit des Verfassers lassen sich
ilreich anführen. Dies eine dürfte zur Charakteristik genügen,
amerhin würde aber die Arbeit von Dietsch bei der nötigen Vor-
der Benutzung durch die Heranziehung der von den deutschen
n bisher ziemlich unbeachtet gelassenen Quellen einigen Wert haben,
i selbständig wäre. Das ist leider nicht der Fall. Dietsch citiert'
5 86 und später noch einigemale das bereits erwähnte Werk von
Etüde sur l'histoire du protestantisme. Schlägt man dieses Buch
es ist 1884 in Nancy erschienen — so ergiebt sich, dass fast das
erk von Dietsch im Wesentlichen eine Übersetzung der französisch
jenen Geschichte ist
anche Übereinstimmung beider Bücher mag ja aus der Benutzung
mer Quellen erklärt werden können. Wenn aber D. oft Abschnitt
hnitt dieselben Thatsachen berichtet wie Thirion, wenn er dieselben
m Auszüge bringt wie jener, wenn er dieselben Urteile fallt, wie der
aus Nancy, dann dürfte der Schluss wohl berechtigt sein, dass D.
uibter Weise sich die Arbeit Thirions zu Nutzen gemacht hat. Ich
iliebige Stellen aus beiden Büchern heraus:
Thirion. Dietsch.
;tz dnt en grande partie ä sa 2. Die Rechte, die er (der Kaiser
gdographique sa longue in- ausübte) waren von geringer Bedeu-
tung Dank ganz besonders der geo-
graphischen Lage der Stadt an der
Westgrenze des Reiches.
Sie hatte ihren Vertreter im Reichs-
tag, den sie aber oft zu beschicken
vergass.
In Kriegs- und andern Nöten war
sie hingegen auf sich selbst ange-
wiesen.
3. Die kathol. Kirche zu Metz war
eine der ältesten, reichsten und ehr-
würdigsten des alten Gallierlandes.
ice, situde ä l'extrdmite* oc-
de l'empire . . .
rte eile negligeait souvent de
representer ä la diete.
anche eile devait pourvoir ä
te* par eile meme sans esperer
rs du dehors.
e'giise catholique de Metz
siderle au moyen-äge corame
plus anciennes et des plus
de la Gaule.
e malheureuse femme accuse"e
lal parle* de la messe et du
condamnee ä etre noyde.
a nuit suivante un courrier
oncer ä Charles IX que le
son frere avait vaincu les
Zeitiehr. f. Gesch. u. Kunst. VIII, IL
76. Eine arme Frau hatte den Mut
gegen das Verbot unehrerbietig vom
Papste und der römischen Messe zu
sprechen; sie wurde deswegen zum
Tode durch Ersäufen in der Mosel
verurteilt.
136. Am 13. März 1569 kam es ... .
zur Schlacht bei Jarnac . . . Die
Kunde von diesem Ereignis wurde dem
15
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188
Recensionen.
calvinistes ä Jarnac. . . . Ivre de
joie Charles IX ordonna bien qu'il
fftt minuit qu'on sonnät aussitöt en
signe de victoire la grosse cloche
municipale appelläe la' Matte. . . .
Le lendemaia se fit en actions de
gräces une procession solennelle que
suivit la cour.
338. eile n'avait encore subi, que
la moindre partie des e*preuves qui
lui Itaint r&erve'es. Olry fut remis
en po88C88ion de son office de notaire
royal, mais la douleur habitait cette
triste mai8on oü chacun se reprochait
de n'avoir pas perserere* dans sa foi.
Die wenigen Stellen, die den verschiedensten Partieen der Bücher von
Dietsch und Thirion entnommen sind, werden genügen, um den Vorwurf, den
ich gegen den erstgenannten erheben muss, zu rechtfertigen. Fast für jedes
Kapitel lässt sich dasselbe Verhältnis zwischen den beiden nachweisen. Es
mögen einzelne Teile sein, die Dietsch unabhängig von Thirion gearbeitet hat
— so findet sich z. 6., soweit ich sehe, Kap. 6 S. 226 ff. in der französischen
Vorlage nicht — , auch einige Quellen wie gewisse Urkunden des Bezirks-
archivs, Archivalien von Kürzel u. a. kannte Thirion nicht, in der Hauptsache
aber decken sich beide Werke mit einander. Dietsch hat dem evangelischen
Bunde, dein sein Werk gewidmet ist, einen schlechten Dienst geleistet.
König in der Nacht vom 20. bis 21.
März überbracht. Sofort Hess er die
grosse Glocke im Münsterturm, Mute
genannt, als Zeichen der Siegesfreude
anziehen. . . . Am andern Morgen
wurde gleich in der Frühe eine all-
gemeine Dankesprozession gehalten.
289. Das war jedoch nur der erstere
und geringere Teil ihrer Leiden. . . .
Olry wurde allerdings wieder in sein
Amt eingesetzt. . . . Gewissensbisse
quälten die Unglücklichen, weil sie
ihren Glauben abgeschworen hatten.
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Ländliches Dasein im 14. und 15. Jahrhundert,
vornehmlich nach Rheinischen Quellen1.
Von K. Lamprecht in Bonn.
Wer an einem schönen Sommertage ans den verkehrdurchfluteten
Thälern des Rheinlandes hinaufsteigt in die Stille der Eifelfluren, in die
Gegenden etwa am Hillesheim oder Prüm, der kann noch heutzutage
in der Anlage der Feldfluren jener Gebiete, in der Verteilung des
Körnerbaus auf das Ackerland, ja in der Lagerung und dem gegen-
seitigen Verhältnis von Wiese, Wald und Weide das Bild einer längst-
vergangenen Zeit vor sich auftauchen sehen. Die Eifel ist ein wirt-
schaftliches Meklenburg. In ihren klassischen Gegenden, wo die braune
Uaide sich auf Meilen hinzieht und unvermerkt in die goldgebräunte
Strahlenwirkung der sinkenden Sonne übergeht, wo noch vor wenigen
Generationen fast nur steinigte Fusspfade, jeden grösseren Verkehr ab-
schliessend, den Boden durchfurchten, da ist für den Historiker geweihtes
Land, da lassen sich die Wirtschaftsformen einer längst verklungenen
Zeit, die reine Dreifelderwirtschaft, die Brenn- oder Schiffelwirtschaft
and andere Arten mittelalterlichen und urzeitlichen Anbaus noch heute
mit Händen fassen und nach Wesen und Wirkung verstehen.
Doch wäre es oberflächlich geurteilt, wollten wir das Vorkommen
urzeitlicher Wirtschaftsformen in der Eifel als eine vereinzelte Erschei-
nung betrachten. Man steige von diesen kahlen, sturmdurchwühlten
Höhen hinab in das Moselthal mit seinem Weinduft, seinen Nussbaum-
hainen und Kastanienwäldern, und man wird nicht minder starke, wenn
auch anders geartete Spuren gleich ehrwürdiger Vergangenheit entdecken.
Noch in den fünfziger Jahren unseres Jahrhunderts mussten die Ein-
wohner des alten Reichsfiscus Eröv von den preussischen Behörden in
') Gegenstück zu dem Aufsatze in Wd. Zs. VI, 18 ff.
Weitd. ZeiUchr. f. Gesch. u. Kunst VIII, HL 16
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190
K. Lamprecht
Strafe genommen werden, weil sie darauf bestanden, die Bestimmt
ihrer alten Rügeordnung als geltend zu betrachten und anzuwei
die rechtlichen und polizeilichen Weisungen dieser Ordnung aber re
ihrem wesentlichen Inhalt nach bis mindestens zum Zeitalter der St
zurück, und sie erlebten ihre letzte Bearbeitung schon kurz nach
Zeitalter Luthers.
Es ist an der Mosel nicht anders, wie in der Eifel: lebte
die Wirtschaft unverbrüchlich fort, so erhielt sich hier das Reck
Werte zähester Erinnerung: mit Recht aber wie mit Wirtschaft dat
wenn auch vielfach verändert, doch auch der Kern der alten g
schaftlichen Verfassung.
Und so sähe denn die alte Zeit, etwa der Schluss des M
alters, auf dem platten Lande der Gegenwart ziemlich ähnlich? 3
wäre weniger angebracht, als dieser Schluss. Wie in die Geger
des Landlebens noch zahlreiche Reste des mittelalterlichen Daseins
einragen trotz des rasenden Zuges der modernen Entwicklung, so
das mittelalterliche Dasein, in den Zeiten einer viel langsameren
faltung, noch ganz anders beherrscht von den Mächten seiner Vergai
heit, von den Überlieferungen der vollen ersten anderthalb Jahrtaus
unserer nationalen Geschichte. Macaulay spricht davon, dass ein
länder, welcher in das Jahrhundert der glorreichen Revolution zui
versetzt werden könnte, keine einzige Grafschaft Englands wiedererke
würde : so sehr habe sich seitdem Alles, Menschen und Verhältnis»
die Natur selbst verändert. Das Gleiche kann man in noch höh
Grade für den modernen Deutschen behaupten, den irgend eine Zai
macht zum Zeugen ländlichen Daseins etwa im 14. oder 15. Jh. ma
würde: nur nach langer Beobachtung würde er Fleisch von se
Fleisch, Blut von seinem Blute erkennen. Denn nichts ist wandeil
als der Mensch und die menschliche Gesellschaft; während der Nj
forscher ruhig die Aeonen umfassenden trägen Entfaltungsreihen c
nischen Daseins erwägt, erschrickt der Historiker gegenüber der Ent?
hing des geistesbelebten Geschlechts bisweilen vor der Fülle der Gesi
Nach dem Gesagten kann der Lohn einer geschichtlichen
trachtung des ländlichen Daseins im 14. und 15. Jh. nicht in der
findung der immerhin ja zahlreichen Züge liegen, welche sich
dieser Zeit bis auf das Heute vererbt haben. Gewinn und Genuss
vielmehr nach anderer, unmittelbar entgegengesetzter Richtung gefui
werden. Das Landleben des ausgehenden Mittelalters umschliesst i
eine Fülle urzeitlichen Daseins, germanischer Auffassung, und es
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Ländliches Dasein im 14. und 15. Jahrhundert. 191
schliesst sie in nationalen Formen. Was wir über Lieb und Leid,
Denken und Dichten unseres Volkes aus der kurzgefaßten Überlieferung
der Römer und aus der ärmlichen, fremdsprachlichen Aufzeichnung von
Mönch und Kleriker der Frühzeit kennen: hier spricht es zu uns im
Wort der Väter selbst, und es redet die Sprache ehrlicher Selbstbe-
wusstheit und unschuldigen Stolzes, bald in traulichem Plauderton, bald
in den erhabenen Formen einer Poesie, deren Inhalt beinah zu gern blos
die Höhen des Daseins erfasst und den Abgrund des Verderbens.
Wenn sich aber im Bauernstand des 15. Jhs. noch die lebendige
Oberlieferung des geistigen Lebens der Vorzeit erhalten hat, so darf
das nicht auffallen. Der Stand hat auch die Verfassungsformen der
ersten Ansiedlung im deutschen Land bis zum Ende des Mittelalters,
ja teilweis darüber hinaus bewahrt. Indem er so die äussere Form
trea von Geschlecht zu Geschlecht vererbte, vermochte er mit der Schale
auch den Kern zu vermitteln.
Die Form, in welcher die Deutschen einstens, ein grosses Volk
von Viehhaltern und Bauern, ihren gemeinsamen politischen, rechtlichen
und wirtschaftlichen Bedürfnissen gerecht wurden, war eine sehr ein-
fache. Wie die Natur ihren Lebewesen zur Befriedigung der Daseins-
forderangen jedesmal nur die sparsamsten Vorrichtungen zubilligt, so
dass Organismen niederer Ordnung stets aufs Einfachste ausgestattet er-
scheinen, so zeigen auch die Anfänge menschlich - geschichtlichen Da-
seins haushälterisch einfache, karg gewählte Formen. In vielen Ge-
schlechtsverbänden von hundert und mehr Familienhäuptern hatten die
Germanen vom deutschen Lande Besitz genommen; und jedem dieser
Verbände war eine Bodenfläche von einer oder mehreren Quadratmeilen
zu besonderer Besiedlung zugefallen. Geräumig aber mussten diese
Stätten erster Ansiedlung sein, denn noch bedeckte in jener Frühzeit
des 1. — 5. Jhs. Urwald das Land, noch war die Anzahl von Weide-
plätzen auf dem Raum einer Quadratmeile gering, noch dienten nur eine
oder einige kleine Flächen in diesem Bezirke spärlichem Anbau. Gleich-
wohl veränderte sich die alte Geschlechtsgenossenschaft allein durch die
Thatsache des Sesshaftwerdens in einer bestimmten Gegend aufs Wesent-
lichste. Hatte der Verband bisher auf Blutzusammenhang beruht, so
trat an die Stelle desselben jetzt das Heimatsgefühl ; der genealogische
Gesichtspunkt wurde vom lokalen abgelöst ; die Vetterschaft verschwand,
die Landsmannschaft trat auf, und die alte Genossenschaft des Geschlechts
ward zur Genossenschaft gemeinsamer Grenzen. Lässt sich eine solche
Veränderung ohne wesentliche Umbildung des genossenschaftlichen Lebens
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192 K. Lamprecht
denken? Bislang war die Genossenschaft zugleich Heeresverband ge-
wesen und Gerichtsverband: innerer Streit ward unter den Mitgliedern
rechtlich gerichtet, äusserer Angriff in gemeinsamem Kampfe abgewehrt*
Jetzt ward die Genossenschaft auch in hervorragender Weise Wirtschafts-
verband: jetzt galt es die gemeinsame Ausbeutung der neuen Heimat
zu regeln.
Es musste sehr bald zur Weiterbildung des alten genossenschaft-
lichen Zusammenhanges kommen. Für etwa 100 Familienhäupter hatte
man die Bewirtschaftung der Mark noch gemeinsam regeln können —
sollte das noch geschehen bei der im Laufe der Geschlechter notwendig
eintretenden Ausdehnung der Familienhäupter auf mehrere Hunderte,
ja Tausende, und bei einem Ausbau der Mark in Dutzenden von Dörfern?
Da trat die alte Gemeinwirtschaft des ursprünglichen Verbandes zurück,
jeder Komplex von Dörfern regelte seine Weideberechtigungen allein,
und die Einwohner jedes Dorfes bestimmten selbständig über Plan und
Durchführung ihres Feldbaus. So sank die alte Wirtschaftsverfassung
des Gesamtverbandes der Mark auf kleinere Verbände innerhalb des
alten Umkreises herab: die alte Markgemeinde, jetzt aus zehn und
mehreren Dörfern bestehend, verfügte etwa nur noch über den gemein-
samen Waldbestand der Urzeit, einige zusammenliegende Dörfer bildeten
kleinere Markgenossenschaften, denen aber schliesslich fast auch nur
noch die Ordnung der Weidewirtschaft verblieb, und aus ihnen endlich
löste sich wiederum als kleinste Einheit die blosse Dorfmarkgenossen-
schaft aus. Eine dreifache, ja oft noch stärkere Differenzierung des
alten grossen Verbandes trat somit ein : wo die Urzeit nur einen grossen
Umkreis gemeinsam verfolgter wirtschaftlicher Interessen gekannt hatte,
da sah das 15. Jh. diesen Kreis gefüllt mit einem Netze verschieden-
artigster, kleinerer, aber stets nach dem alten Muster geformter Wirt-
schaftsgemeinschaften. Das Land war bedeckt mit genossenschaftlichen
Systemen, und sie alle banden die ihnen zugehörenden Genossen in ur-
zeitlichem Sinne: mit Leib und Leben, mit Hals und Hand, mit Lieb
und Leide. Denn nicht auf die blosse wirtschaftliche Ausbeutung des
Heimatbodens beschränkten sich diese Genossenschaften etwa im Sinne
moderner Aktiengesellschaften : ihre Glieder gehörten ihnen vielmehr mit
ganzer Person an; sie waren nicht Teilnehmer, sie traten nicht zu-
sammen auf Grund freien Entschlusses, sie waren vielmehr und nannten
sich Brüder, sie gehörten ihrem Kreise zu durch Geburt und Dasein,
und ihr Schicksal verlief in Leben und Sterben, in Glauben und Wissen,
in Hoffnung und Absicht gänzlich innerhalb des genossenschaftlichen Bandes.
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Ländliches Dasein im 14. und 15. Jahrhundert. 193
d diese urzeitliche Bindung des Bauernlebens in die Form
chaftlicher Lebensgemeinschaft war keineswegs die einzige,
i ihren, wenn auch vielfach entstellenden Folgeerscheinungen
15. Jh. lebenskräftig bestand. Neben sie stellte sich vielmehr
liehe Fülle abhängiger Genossenschaften, all jener Verbindungen,
3n zugethane Leute und Grundholde, abhängige Pächter und
chtige sich unter ihren Herren zu selbständigen, genossenschaft-
abenskreisen abschlössen. Und diese so überaus zahlreichen
chaftlichen Gliederungen, wie sie die Grundherrschaft forderte
Schutzherrschaft aufwies, sie waren nach dem Muster jener
:hen Korporation ursprünglicher Blutsverwandtschaft gebildet:
gen daher, wie diese, die Einzelperson mit all ihren sozialen
önlichen Voraussetzungen, und sie schützten sie vor fremdem
rie vor innerer Unbill.
>en dieser Gesichtspunkt des Schutzes kann nicht genug betont
Denn so wahr es ist, dass gegen Schluss des Mittelalters eine
im Sinne der germanischen Urverfassung fast nirgends mehr
als in zerstreutem Getrümmer bestand — so wenig zutreffend
srseits die Vorstellung von einer gemeinen und gemeinschäd-
nfreiheit der ländlichen Bevölkerung dieses Zeitalters. Gewiss
td zahlte der Bauer seinem gnädigen Herrn, er war sein armer
h. sein Unterthan, aber er war jhm unterthan nach Recht und
Massstabe der Billigkeit, welchen er und seine Genossen dem
zuwiesen. Weit war man entfernt von der Einwirkung will-
► Vergewaltigung; schon seit Jahrhunderten stand es als Kampf-
längst verschollener Väter fest, dass ein Verhältnis zwischen
ind Untergebenen nur auf der Grundlage gegenseitiger wohlge-
Rechte gedacht werden könne. Und wie oft hatte nicht, legen
materiellen Gesichtspunkt an, das Recht des Untergebenen dem
»cht empfindliche Einbusse gethan. In einer Aufzeichnung über
renland im Banne Berburg1* heisst es: so man die schweren
welche durch Speisung der in Frohndienst bestellenden Unter-
larauf gehen, abzeugt, so wird Unkosten und Nutz schier gar
oder die Nutzbarkeit für die Herren über die Beschwernis
;ar gering sein. Und auch wo der Frohndienst von seiten des
nicht so schwer vergütet ward, hatten sich für die Leistung
i doch vielfach rechtlich völlig gesicherte Gegenleistungen des
) Wßerburg 1595 § 9.
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194 K. Lamprecht
Herren eingebürgert. Zumeist handelte es sich da am anentgeltliche
Verpflegung seitens des Herren während der Arbeit oder sonstigen Ver-
pflichtung, und zwar meist für Mann und Frau, ja ein Weistum von
Rachdorf setzt hinzu2: wer von den Verpflichteten keine Frau hat,
welche er zum Essen mitbringen kann, begegnet demselben ein gut
Persone, der mag sie mitbringen, das sollen die Herren und die andern
Teilnehmer des Essens wohl leiden. Nicht selten, vor allem bei der
Ernte, entwickeln solche Leistungen ein völlig festliches Gepräge: die
Junker sollen einen Pfeifer haben, der den Schnittern pfeife, und wann
die Sonne noch Baumes hoch steht, so sollen die Schnitter tanzen, bis
es Nacht wird, und die Junker sollen ihnen Kost geben, die da gut
und gesund sei, und auch Trinken, das da gut und gesund sei8. In
all diesen Angelegenheiten sind die Untergebenen durchaus nicht blöde,
sie verlangen, gestützt auf ihre sichere Rechtsstellung, von Jahrzehnt
zu Jahrzehnt mehr: „Ihr seid schuldig, so wird einem Herrn gesagt4,
Brot und Käs zu geben, und was euer guter Wille ferner ist, das
haben die Hüfner niemals ausgeschlagen. Die Kost aber fordert den
Trank von sich selbst."
Ist es zu verwundern, wenn auf so sicherer Grundlage Rechtens
gediegene Äusserungen echt ländlichen Humors erwachsen ? Von beiden
Seiten. Der Herr legt seinen Untergebenen allerlei Pflichten auf, welche
materiell wenig drücken, von der gemütlichen Seite aus betrachtet aber
gewisser stimmungsvoller Absichten nicht entbehren. Hierhin gehören
z. B. die bekannten Froschlehen, kraft deren einem Bauer als Gegen-
leistung für die Nutzung eines Hofes die Pflicht auferlegt ist, die
Frösche benachbarter Sümpfe durch Schlagen auf den Kopf zum Ver-
stummen zu bringen, so lange sein Herr in dem Dorfe des Froschlehens
herbergt. Schon im Beginn des 13. Jhs. hören wir von einem solchen
Lehen an der Mosel5, und im 15. Jh. heisst es in einer Aufzeichnung
des Dorfes Völklingen 6 : gebürt es meiner Frau, der Gräfin von Saar-
brücken, zu Völklingen zu liegen, so sollen die Frösche schweigen, dass
sie meine Frau nicht wecken.
Den Untergebenen war eine solche humorvolle Auffassung von
2) WRachdorf 1538, Grimm 1, 625.
3) WLindacheid 17. Jh. § 5 vgl. WSchönfels 1682 § 11; WGillenfeld
1661, Gr. 2, 412.
*) WRhens § 1.
ö) US. Max. S. 434, Mamer.
6) WVölklingen 1422, Gr. 2, 10.
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Ländliches Dasein im 14. und 15. Jahrhundert.
195
id Verpflichtung mindestens ebenso geläufig, wie den Herren.
ch wo die Herren in früher Zeit altvolkstümliche Rechte usur-
ten, da trat man der Vergewaltigung später mit der unwider-
i Waffe des Humors entgegen. Nirgends mehr, wie auf dem
der Jagd und des Fischfangs. „Wer in diesem Bezirk und
i jagen, zu nagen und zu fischen habe?" fragt ein Weistum
gbert7. Und es antwortet sich selbst: „Das haben die Bann-
ind der arme Mann ziemlich ein Fischelchen zu fahen; hoffen,
m sollens ihnen nit wehren.*4 Und das Recht eines Eifeldorfs8
für den Fall, dass einem grundhörigen Manne ein Stück
in sein Haus liefe: „könnte der Mann sein Thor zuthun und
behalten, das mag er thun, sonder Missethat gegen einen
ch kräftiger bleibt der Humor im unmittelbaren grundhörigen
s. Ein Weistum von Rodenborn behandelt den Fall, dass ein
der Zinseier liefern soll, ohne doch Hühner zu haben : da soll
idherr ihm dadurch helfen, dass er ihm ein Huhn zum Eier-
Pension giebt. „Abe einer kein hoener me hat, ihme seine
zu legen, sali der herr ihme ein hoen lassen, die zinseiger
, und sali derselb das hoen mit den eigeren uf palmtag
1 Wie hier, so hat der Herr auch sonst dem Grundholden
„Wenn ein armer Hofmann, heisst es vieler Orten 10, im
ennholz geladen hat und mit dem Wagen nicht fortkommen
id der Grundherr käme geritten und fände den armen Mann
i, so soll er mit einem Fuss aus dem Stegreif treten und dem
ann zu Weg und Steg verhelfen."
er in diesen Äusserungen einer kleinen, patriarchalisch-zufrie-
elt hallen grosse Grundsätze einer uralten Vergangenheit, und
Tschaftliche Pflichten noch der Gegenwart des 15. Jhs. wider.
königliche Preussen im 17. und 18. Jh. in der Bethätigung
h - christlicher Pflicht die Grundherren zu allseitigem Schutze
Ergebenen zwang, so hatte schon ein Jahrtausend vorher der
aiser Karl die Verpflichtung der Herren zum Schutz ihrer
1535, Gr. 2, 55.
WPronsfeld 1476, Gr. 2, 553; vgl. Lamprecht, Deutsches Wirt-
en 1, 486.
RTRodenborn 1568 § 7.
Lamprecht, Wirtschaftsleben 1, 489.
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e. '
196 K» Lamprecht
Mundleute ausgesprochen ". Und es war germanisch wie christlich
zugleich, wenn die herrschaftlichen Geschlechter des deutschen Mittel-
alters immer wieder an diese erste Aufgabe des Herrschenden erinnert
werden. Denn die Herrschaft deutschen Rechts bedeutet schützenden
Gebrauch der verliehenen Kräfte im Sinne gesellschaftlichen Fortschrittes,
und das Königtum der Bibel ist ein Königtum der Armen und Schwachen.
Umfassend aber wurde dieser Schutz von den Untergebenen aufgefasst
und rechtlich zwingend gefordert. Der Herr soll sie schützen auf seine
Kosten bis an das wütende Meer, darum hat er seine stehende Rente
und Gülte12; er soll in den Stegreif für sie treten bis an den Rhein
und über den Rhein; er soll sie ziehen lassen, wenn sie sich nicht
nähren können, ja wenn er dem armen Mann auf seinem Auszug be-
gegnet, so ist er schuldig, ihm fortzuhelfen, dass er aus dem Lande
kommen und sein Brot gewinnen kann 1S. Und stösst dem Unterthanen
gar im Dienste des Herrn ein Unfall zu, so ist dieser ersatzpflichtig
in jeder Hinsicht. Da Sache wäre, heisst es in einem Weistum u,
dass ein Mann im Kriegsauszug gefangen würde, unser gnädiger Herr
soll ihn lösen; wird er verwundet, er soll ihm einen Arzt bestellen,
dass er geheilt werde; wird er tot geschlagen, er soll ihn thun zur
Erde bestatten und Weib und Kinder versorgen, bis so lang sie sich
selbst versorgen könnten.
Herren, welche diesen Pflichten nachkamen, Untergebene, welche
die Wohlthaten patriarchalischer Obrigkeit genossen, ein gegenseitiges
Verhältnis endlich, welches den Unterthanen die rechtlich zwingende
Zuweisung derartiger Herrschaftspflichten ihren Herren gegenüber ge-
stattete : dieser Zustand war nicht dazu geschaffen, die Herren zu einer
Kaste übermütiger Tyrannen, die Untergebenen zu einer Welt von
Parias entarten zu lassen. Das um so weniger, als Herren und Knechte
derselben Nation und demselben Glauben angehörten, als ein Gott, ein
Sittengesetz, ein Frohgefühl volkstümlichen Stolzes sie beherrschte. Noch
mehr : auch sozial waren die Schichten der Herrschenden und Dienenden
auf dem Lande noch weniger geschieden, als man gemeinhin sich vor-
stellt. Zwar sass der Junker droben auf seiner Burg, doch lebte er
noch inzwischen seiner Bauern; den städtischen Absentismus späterer
») Gue'rard, Mem. de Tlnstit. Acad. des inscr. Bd. 21, 1, 169 ff.;
v. Inama, Grossgrundh. S. 89.
If) WBiebern 1508, Gr. 2, 191.
,3) WFellerich 1581, Gr. 3, 792.
") WGondenbrett, G. 2, 543.
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Ländliches Dasein im 14. und 15. Jahrhundert. 197
Zeit kannte der Adel des 15. Jhs. noch nicht15. Unter den Bauern,
auch mit ihnen gelegentlich zu leben und zu fühlen, hielt er nicht für
einen Raab. Wie oft sprechen die Dorfrechte nicht von einer Ein-
quartierung edler Herren im bäuerlichen Haushalt! Hat dann der
Bauer ein Bett, wohl und gut; hat er aber keines, so soll er ein
krachend Bett machen aus Langstroh und darauf legen ein schön Leu-
toch, darauf ein Ohrkissen und darauf wiederum ein schön Leiltuch,
und darauf ein Deckeltuch; darein weise er seine edeln Herren zu
liegen bis morgens in der Frühe; und wenn die edlen Herren alsdann
aufstehen, haben sie wohl gelegen : das wissen sie wohl 1C.
Ein eindringendes, tägiges Zusammenleben ergab sich namentlich
beim Abhalten der jährlichen Gerichte durch den Herren. Da zieht
z. B. der Abt von Mettlach zu Faha n ein in des Meiers Haus mit
4 Mannen und 4 Pferden, mit 2 Windhunden, mit 2 Yogelhunden, und
er soll haben einen Falkvogel auf seiner Hand. Da soll der Meier
seinen Pferden Futter geben bis an die Ohren und Streusel bis an den
Bauch, ferner soll man dem Yogel ein Huhn geben und den Hunden
Brots genug. Und der Abt soll finden ein Feuer ohne Rauch und den
Tisch mit weissen Tüchern gedeckt, und darauf soll man stellen zweier-
lei Wein und zweierlei Brot : so mag der Abt an eins von beiden tasten
welches ihm zum allerbesten beliebt. Wie sehr unter solchen persön-
lichen Beziehungen wahre Ehrerbietung auf der einen Seite, echte Leut-
seligkeit und ernster Geschäftssinn auf der andern zum Kennzeichen
ländlich sozialer Entwicklung ward, das zeigt kaum ein Aktenstück
nnseres rheinischen Landes besser, als das Protokoll einer Verhandlung
über die Rechte der Vogtei von S. Nabor vom J. 1365 18. In ihm
heisst es: Da kam der Graf von Saarbrücken und rief Albrecht den
Meisterschöffen von Sanct Nabor und fragt ihn, ob er ihm sein vogtei-
liches Recht wollte helfen behalten, so weit es wirklich ein Recht wäre?
Der Meisterschöffe antwortet also: Gnädiger Herr, wisset, wäret ihr
Aber 100 Meilen Wegs und liesset ihr es mich wissen, ich käme zu
Euch und hülfe ich Euer vogteilich Recht behalten, das ich wohl kenne,
und bin das schuldig zu thun, von Rechtswegen. Da Hess der Graf von
Saarbrücken einen Tisch herzu bringen und darauf legen ein weisses
Handtuch und hiess den Meisterschöffen und seinen Unterbeamten ihre
15) Vgl. WNiederbachheim 1533 § 6; WSchengen 1624 § 67, 72.
,e) WPiesport erneuert 1575, Gr. 2, 345.
") WFaha 1494 § 2.
w) Kremer, Ardenn Geschl. Cod. dipi. 509.
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198 K* Lamprecht
Hände waschen and trocknen, und Hess Reliquien von der Pfarre herza-
bringen und auf den Tisch setzen; und hiess den Meisterschöffen und
seine Unterbeamten ihre Sporen, ihre Mäntel, ihre Käppchen, ihr
Messer, ihre Hüte niederlegen und niederknieen und die Hand legen
auf die Heiligen, und mahnte sie auf ihren Eid und ihre Treu, die säe
ihm gethan, und auf die gegenwärtigen Heiligen und auf Gottes Leich-
nam, mit dem sie erstehen und ersterben sollen, und auf die Treu, die
sie gethan haben Weib und Kind: dass sie weder durch Liebe noch
durch Furcht noch durch Neid noch durch Hass noch durch keinerlei
Sache sich abhalten Hessen, wahr zu sagen, was sie von der Yogtei
wQssten. Erst nach dieser Vorfrage und Ermahnung erkundet der Graf
die ihm zustehenden Rechte.
So kann es kein Zweifel sein: wie die Herren des 14. und 15.
Jhs. weder sozial, noch national noch auch religiös und sittlich ihren
Unterthanen allzufern standen, so lastete auch der Druck ihrer Herr-
schaft noch, nicht allzustark auf ihren Schultern. So gewiss fast jeder
Bauer in dieser Zeit seinen Herrn hatte, so gewiss die ursprünglich
freien alten markgenossenschaftlichen Verbände unter dem Adel des
Landes nicht weniger ihren Meister gefunden hatten, wie die von An-
beginn unfreien Verbände des Frohnhofes und des vogteilichen Schutzes :
so gewiss wurde der Charakter der bäuerlichen Persönlichkeit durch
diese so verschiedenen Herrschaftsverhältnisse nicht eben massgebend
bestimmt oder verschlechtert.
Bedeutsamer in dieser Hinsicht,, ja nach vielen Richtungen aus-
schlaggebend war die Thatsache, dass jeder Wirt des platten Landes
mindestens einer, meist aber zwei Genossenschaften angehörte, welche
sein Leben aufs Engste banden, und deren zeitgemässer Fortschritt aller-
dings vornehmlich durch den ihnen nunmehr anklebenden herrschaft-
lichen Charakter verhindert ward. Diese Genossenschaften waren die
Markgenossenschaft, jener unmittelbare Ausfluss urzeitlichen Verfassungs-
lebens, einerseits, und andrerseits irgend eine später begründete grund-
hörige oder vogteiliche Verbindung. Beide Arten der Genossenschaft,
so wurde schon oben betont, beruhten auf Lebensgemeinschaft, sie
förderten nicht irgendwelche Einzelziele des Individuums, sondern sie
banden das ganze Individuum als solches, als Persönlichkeit, an eine
durchaus bestimmte Lebenshaltung, an ererbte Freude und verjährten
Schmerz, an die gleichen Interessen eines uralten Rechtes und an eine
altfränkische Wirtschaftsverfassung: sie knebelten das bäuerliche Indi-
viduum, indem sie jede Neigung zur besonderen Ausbildung unterdrückten.
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Ländliches Dasein im 14. und 15. Jahrhundert. 199
Am Schlüsse des Mittelalters verhinderte somit wesentlich der
Fortbestand der urzeitlicben Formen genossenschaftlichen Lebens die
weitere Entwicklung zu wahrer Freiheit. Einst, im anfänglichen Kampfe
gegen eine rohe Natur und gegen noch rohere Menschenkräfte, vom 4.
bis etwa noch zum 12. Jh., war das Wesen der alten Genossenschaft
berechtigt gewesen: damals handelte es sich um Mobilmachung gleich-
massiger Kräfte gegen eine in ihren Äusserungen wenig differenzierte
Übermacht des Urwalds, gegen die Widerstandskraft jungfräulichen
Bodens, die Brutalität friedloser Zustände: die Erziehung der grossen
Menge zu den freieren Formen menschlicher Persönlichkeit kam noch
nicht in Frage. Aber im 14. und 15. Jh. war die Heimat kolonisa-
torisch bezwungen, zu besserer Ausbeutung geschickt gemacht, zu gleich-
massigem Genüsse verteilt; und das Zeitalter der Landfrieden zwischen
Städten und Territorien kam herauf und ward gekrönt durch den all-
gemeinen Landfrieden des Reichs gegen Schluss des 15. Jhs. Wohl-
stand begann zu blühen, Friede herrschte, und Gerechtigkeit brach sich
Bahn — und nun erschien das Wesen der urzeitlichen Genossenschaft
veraltet. Was einst Vernunft gewesen, ward zum Unsinn, Wohlthat zur
Plage; und die ländliche Bevölkerung litt unter dieser Lage.
Dazu kam ein weiteres. Wie die Genossenschaft, so war die
natürlichste Grundlage alles menschlichen Daseins, die Familie, ihrem
Wesen nach auf dem platten Lande nicht zeitgemäss weiter gebildet
worden. Die Familie der Urzeit war unendlich verschieden von der
beatigen. Heute ist jedes erwachsene Familienmitglied selbständig in
Thun und Denken, frei im Zug zur Ferne oder im heimatlichen Ver-
weilen; leicht löst es sich los aus dem natürlichen Schosse der Gene-
ration, mit welchem es durch die ersten Beziehungen seines Daseins
verknüpft ward. Das Familienoberhaupt hat demgegenüber nur noch
moralische Macht, es gebietet nur über das Ansehen enger Freundschaft
and beratenden Alters : und selbst dieser Einfluss wird in der Erziehung
durch Schule, Kirche und Staat, in seinen späteren Wirkungen durch
die rechtlichen Freiheiten des modernen Staatsbürgertums gekreuzt. In
der Vorzeit war das Familienhaupt Herr des Daseins aller Familien-
angehörigen; sie waren sein Gesinde genau in der Art der Sklaven;
sie waren Sachen im Sinne Rechtens; ihre Berufswahl, ihr Schicksal,
ihr Leben hing ab vom Willen des Hausherrn. So starken Rechten
nach Innen, wie sie geradezu die Persönlichkeit jedes Familienmitgliedes
verneinten, entsprachen aber ebenso grosse Pflichten des Familienhauptes
nach aussen. Der Vater war der natürliche Schützer und Verteidiger
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200 K. Lamprecht
aller seiner Zagehörigen: was sie betraf, wurde genau so aufgefasst,
als ginge es ihn allein und persönlich an : nur er war für seine Familie
ausserhalb des Kreises derselben verantwortlich.
So kannte der Staat der Urzeit überhaupt nur das Familienober-
haupt als Tr&ger staatlicher Rechte und Pflichten : die Familie als solche
war für ihn nicht vorhanden; sie war persönlich wesenloses Zubehör
des Vaters. Von diesem Gesichtspunkt aus wurden auch alle staatlichen
Vorteile und Rechte der Urzeit zur Verteilung gebracht, nicht zum
letzten der Grund und Boden der Heimat selbst. Die Ansiedlung voll-
zog sich in der Weise, dass jedem Familienvater ein bestimmtes Los,
die Hufe, genügend zur Ernährung für ihn und die Seinigen, zuge-
wiesen ward. Indem nun die ganze Landverteilnng sich mit Rücksicht
auf das Wesen des urzeitlichen Familienzusammenhanges vollzog, ward
diesem Zusammenhang selbst die Gewähr einer besonders zähen und
über 'Gebühr langen Lebensdauer zugebilligt. /
Diese besondere Verkettung der Umstände ist es, unter welcher
nach Verlauf von so vielen Generationen die Landbevölkerung des
späteren Mittelalters zu leiden hat.
In dem Verkehrsleben der Städte war die alte Auffassung der
Familie längst einem freien Leben gewichen: langsam bereiteten sich
hier die Züge der modernen Familie vor, es löste sich das alte starre
Familienerbrecht, das keinerlei freie testamentarische Verfügung zuge-
lassen hatte; die Sitte forderte eine freiere Bewegung der Töchter in
der Wahl eines geliebten Gatten, und dem Knaben begann sich die
weite Welt verschiedenster wirtschaftlicher und geistiger Thätigkeit zu
freier Berufswahl zu öffnen. Nichts von alledem auf dem Lande: der
Sohn folgt dem Vater in Erbe und Besitz, Testamente kennt man kaum
anders als zu Gunsten kirchlicher Schenkung, und die Töchter heiraten
nicht, sondern werden .verheiratet. In seinem Heim gebietet der Fa-
milienvater noch mit unumschränkter Gewalt; noch vertritt er fast
allein seine Angehörigen nach Aussen. Auch diese Verhältnisse haben
ihre schönen Seiten: noch war die ländliche Heimstätte ganz anders,
als in den Städten des 15. Jhs. oder in unserer Zeit, der Sitz unan-
tastbaren Friedens, und der Satz „mein Haus ist meine Burgtt galt
im vollen Sinne des Wortes. Wer in seinem Hof einen Dieb auf hand-
hafter That ertappte, der mochte ihü an den Firstbalken des Hauses
aufknüpfen ungestraft, als selbstherrlicher Richter des Hauses; und
auch vom ärmsten Grundholden durften die Zinse nicht im Hause,
sondern nur vor dem Gatterthor des Hofes gefordert werden. Noch
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Ländliches Dasein im 14. und 15. Jahrhundert. 201
mehr aber als das Recht forderte in dieser Hinsicht die Sitte. Wannehe
der Schultheiss die Zinse aufhebt, heisst es in einem Weistum 19, so
soll er also gnädiglich kommen, dass er das Kind in der Wiege nicht
wecke and den Hahn im Korbe nicht schrecke.
Es sind das glückliche Folgen eines unverbrüchlich erhaltenen
Haas-, Hof* und Dorffriedens. Aber man vergesse nicht, dass neben
ihnen herging und entwicklungsgeschichtlich mit ihnen zusammenhing
die vollendete Verneinung jeder persönlichen Durchbildung des Indivi-
duums im Kreise des Geschlechts und der Familie.
In diesem Punkte trafen die Wirkungen des allzulangen Fortbe-
standes des urzeitlichen Familienverbandes und der urzeitlichen Genossen-
schaft zusammen. Es kam zu keiner freieren Entwicklung der bäuer-
lichen Persönlichkeit: — wahrend ringsum das Eis brach und aus dem
Bingen der mittelalterlichen Individualität mit den Mächten der Religion
und der Wissenschaft sieghaft das freigeistige Wirken der Reformation
und Renaissance hervordrang, blieb der Bauer stecken in dem urzeit-
lichen Tiefstand geistig gebundenen Wesens. In dieser geistigen Ver-
kommenheit, dem Zurückbleiben einer grossen Volksschicht bei dem
klaffenden Bruch zwischen Mittelalter und Neuzeit, ihrer Unbeholfenheit,
gegenüber der grössten geistigen Umwälzung unserer nationalen Ge-
schichte Stellung zu nehmen, liegt der tiefste Grund beschlossen für die
agrarischen Revolutionen der zweiten Hälfte des 15. Jhs. und der
ersten Jahrzehnte des folgenden Zeitraums.
Aber eben diese Gebundenheit, das Verharren auf dem ästhetischen,
intellektuellen und sittlichen Nährboden der Urzeit, macht die bäuer-
lichen Klassen des 14. und 15. Jhs. zu den glücklichsten Überlieferern
eines uns sonst in geschichtlichen Quellen kaum noch zugänglichen
frühzeitlichen Geisteslebens. Und es ist nicht zu verkennen, dass zur
Verstärkung dieser besonderen Fähigkeit, als Sammelgefäss geistiger Be-
strebungen der Vergangenheit zu dienen, auch noch die geringe Höhe
der äusseren Kultur des platten Landes vieles beitrug.
Denn noch war Bedürfuis und Lebenshaltung des Bauern primitiv
genug; nicht selten trat in den Anschauungen über äusseres Wohlsein
und materielle Daseinsbefriedigung noch der Zeitgeist erster Ansiedlung
zu Tage. So galt schon als sesshaft, wer irgendwo einen Herd auf-
schlug, oder wie das mittelalterliche Recht sich ausdrückt, wer irgendwo
Ranch aufkehrte20, und der Eigenschaft eines Hofes entsprach schon
19) WWeinsheim (Bohnenhof) 1665, G. 2, 531.
*>) WLosheim 1524.
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202 K. Lamprecht
ein Stück Land, so breit, dass der Gehöfer ein Ross zu wenden ver-
mochte*1. So fand ferner der Einwanderer, der kommende Mann mit
dem rostigen Spiess, überall Raum, wenn er auch nur zwei Wagen-
leitern aufrichten konnte, da der Rauch aufging 2i, oder einen Platz
fand, dass er ein Feuer machte, und eine Bettstatt und einen drei-
faltigen Stuhl und eine Geis zu halten im Stand war13. Wie ur-
sprünglich unter solchen Verhältnissen noch Erwerb und Einweisung in
Landbesitz erfolgen konnte, zeigt ein Dorfrecht der Eifel in folgender
Bestimmung24: Wenn ein fremdelender Mensch käme und im Hofbezirk
Haus zu halten begehrte, der soll gehn zum Schultheissen des Hofes
und ihm das anzeigen. Dann soll der Hofschultheiss den fremden Mann
hinter sich nehmen auf sein Ross und ihn auf das Hofland führen, und
wannehe der Fremde auf dem Hotland an einem Platze ist, da es ihm
gefällt, und abspringt und daselbst bauen will: da soll der Schultheiss
ihm abmessen 15 Morgen weit und breit und ihn damit belehnen und
ihm Bann und Friede gebieten.
Dem gleichsam Provisorischen, halb Unstäten solcher Besitznahme
entsprach die Art des Feldbaus wie der wohnlichen Einrichtung. Wirt-
schafts- wie Wohngebäude waren der Regel nach noch hölzern; die
innere Ausstattung war aufs denkbarste beschränkt. Im Winter gab
es keine behaglich erwärmten Räume: begnügten sich doch im 13. Jh.
sogar noch die Nonnen von Rupertsberg, abgesehen von vielleicht einer
geheizten Stube, mit blossen Pelzmänteln zur Warmhaltung des Körpers,
,und wussten sich doch um die gleiche Zeit die Frauen von Oberwerth
bei Koblenz gegen die Kälte im allgemeinen nicht anders, als durch
Bestreuung des Bodens mit Binsen, zu helfen25. Wie sollte es da zu
einer reicheren Ausstattung bäuerlicher Zimmer gekommen sein? Nach
einer Aufzeichnung vom J. 1588 soll ein Pfarrhaus im Luxemburgischen
unverbrüchlich besitzen 26 : einen eisernen Stubenofen, einen Hängel über
dem Herd, 3 Bettladen und in der Stube ein Ruhebett, einen Tisch
mit seinen Bänken, einen Schrank, Glasfenster in der Stube, und eine
Stange in der Mauer, darauf die Hühner ihren Sitz haben. Ein be-
scheidenes Mobilar. Wie hoch mag es gleichwohl über der gebräuch-
21) WNiederburnhaupt, Stoffel S. 75.
2S) WKonsdorf 1556 § 7.
23) WSeffern 1549, Gr. 3, 836.
24) WGondenbrett; Lamprecht, Wirtschaftsleben, 1, 136.
a») MR. ÜB. 1, 219, 1210.
'•) Sehnerw. Brandenburg 1588 § 5.
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Ländliches Dasein im 14. und 15. Jahrhundert. 203
liehen Ausstattung des Bauernhauses in gleicher Zeit, geschweige denn
im 14. und 15. Jh. gestanden haben!
Es versteht sich, dass der Ausstattung des Wohnraums die per-
sönliche Haltung der Insassen entsprach. Nichts erscheint für sie
bezeichnender, als eine kurze chronikalische Bemerkung ans der 2. Hälfte
des 17. Jhs. 27: im Jahr des Herren 1672 begann man in der Stadt
Koblenz die erste Seife zu sieden. Wie um die Wende des 15. und
16. Jhs. der Bauer auszusehen pflegte, zeigen die Kupferstiche Schon-
gauers und Dürers; für noch frühere Zeit, nämlich den Beginn des
13. Jhs., besitzen wir in einer der Wundernovellen des Caesarius von
Heisterbach die folgende eingehende und auf das Rheinland bezügliche
Schilderung : da kam ein vierschrötiger Bauer, mit breiter Brust, eckigen
Schultern und kurzem Hals, das Haar nach der Stirn zu kühnlich ge-
schoren, der üppige Haarwuchs gleich Ähren herabzottelnd28.
Plump und bäuerisch renommistisch, wie das Äussere, waren
auch Feste und Luxus des Landvolks. Man ging da im wesentlichen
in Essen und Trinken auf. Vom Trinken ist das bei Deutschen selbst-
verständlich ; erzählt uns doch schon eine rheinische Quelle des 10. Jhs.
von einem Stammtisch in Utrecht, dessen Teilnehmer nebenbei nicht an
die Unsterblichkeit der Seele glauben wollten29, und zeigen uns doch
schon Erzählungen des 13. Jhs. das wohlbekannte Bild der unglücklichen
Gattin, welche keine Nacht zu Bette zu gehen wagt, ehe der Gemahl
ans der Kneipe heimgekehrt80. Freilich war die Polizeistunde im
Mittelalter meist schon auf 9 Uhr abends angesetzt31, wogegen man
morgens schon wieder des Sommers um 5 Uhr, des Winters um 6 Uhr
zu trinken beginnen konnte. Andererseits war der Trunk keineswegs
auf die Kneipe beschränkt; auch bei der Arbeit, vor allem bei der
Landarbeit, wurde gar yiel getrunken. Der arme Mann, bestimmt ein
Weistum3*, soll dem Herren einen Tag pflügen, und demselben Acker-
mann soll man stellen einen Eimer voll Weins an jede Umwendeseite
des Ackers, und einen weissen Becher darein, wenn es ihm und seinem
Knechte Not thut, dass sie trinken.
Gleichwohl, was will das Trinken beim Bauer gegenüber dem
Essen besagen. Wie oft werden in den ländlichen Rechtsaufzeichnungen
**) G. Trev. c. 314.
u) Dial. mai. 5, 6.
*•) Alp. de div. temp. 1, 17.
*) Ces. Dial. mai. 5, 32.
") Für das platte Land vgl. WRemich 1462 § 44.
") WMenzweiler 1429 § 3; Lamprecht, Wirtschaftsleben 1, 556.
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204 K. Lamprecht
nicht Sappe, Speck and Erbsen, die Lieblingskost des gemeinen Manns,
genannt, und welche Fülle von Speisezetteln grösserer Ausdehnung kann
man denselben Quellen entnehmen ! Es ist ein unerschöpfliches Thema ;
sogar datiert wurde nach der Herstellung besonders geschätzter Speisen.
In Oberlahnstein wird im J. 1444 eine Aufzeichnung eingeführt mit
den Worten: Item auf den Freitag, als man das Kraut sott83.
Werfen wir lieber einen Blick auf die edleren Festgenüsse der
b&uerlichen Bevölkerung. Im Vordergrund steht hier der Tanz, mit
dem sich seit uralten Tagen feierlicher Aufzug, darstellendes Spiel und
Chorgesang verbanden. Es ist ein Gebiet, dessen ursprüngliche Aus-
dehnung und heitere Reinheit früh durch die Kirche gestört ward. Denn
mit diesen Tänzen, diesen Feiern verband sich fast unverwüstlich heid-
nischer Brauch und alter Glaube, und noch lange ward sogar versucht,
mythologische Erinnerungen mit Tänzen vermischt selbst kirchlichen
Festen im Gotteshause oder auf dem Gebiete des Friedhofes einzuver-
leiben. Und wenn es auch allmählich gelang, derartigen Teufelsspuk
von Grund aus zu tilgen oder wenigstens aus der Kirche zu bannen,
so Hessen sich doch die Bauern eine festliche Begehung der christlichen
Feiern in ihrer Weise nicht nehmen. Es kam da zu eigentümlichen
gegenseitigen Rücksichten, deren bezeichnendster Ausdruck sich bei der
Ausstattung der Bittgänge, vor allem der Frohnleichnamsprozession ge-
funden haben dürfte. Da erhält z. B. der Pfarrer von Nomern im
Luxemburgischen ll% Sester Wein, wenn er das heilig Sacrament um-
trägt. Und da ein Spielmann vor dem heiligen Sacrament spielen oder
pfeifen würde, soll man ihm 4 Beier oder ll% Ort eines Guldens geben
vor Belohnung84.
Aber auch die Arbeit entbehrte nicht jeglicher Ergötzung. Spiel
und Tanz lagen ihr um so näher, je weniger man mit der Anschauung
arbeitsvollen Berufes schon denjenigen Begriff zwar aufreibender, aber
segensreicher Thätigkeit verband, in welchem wir heute zu leben ge-
wohnt sind. Der Bauer des Mittelalters arbeitete, wie heutzutage das
Kind : er hatte Zeit, Zeit in Hülle und Fülle, die Arbeit war ihm noch
eine wirkliche Last und er verstand sie nicht zu ertragen ohne Pausen
festlicher Erholung. So vermittelten ihm Ernte und Aussaat, Herbst und
Heumahd ohne weiteres das Gefühl heiteren Vergnügens in unterbrechen-
dem Tanz und nachfolgendem Festmahl, und auch die ernsten Pflichten
M) Rhenus 1, 51.
w) WFels 1574 § 35-36, Hardt S. 258.
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Ländliches Dasein im 14. und 15. Jahrhundert.
205
■ Urteilssitzung und gemeinsamer herbstlicher Wirtschaftsbe-
aren ihm ohne ein volles Genügen an Speise and Trank nicht
Und wie viel Tage gab es nicht im Jahr, an denen über-
feiert ward! Nur mühsam hatte die Kirche des 3. bis 5. Jhs.
r der arbeitsamen Welt des klassischen Altertums die Feier
christlichen Sonntage wie einiger Feste durchsetzen können:
hluss des 9. Jhs. war die Zahl der letzteren an der Mosel
f 33 gewachsen, und seit dem 13. Jh. feierte man gar 88 Tage
55, bis der aufgeklarte Absolutismus des vorigen Jhs. 14 dieser
jn Feste unterdrückte. Dazu kamen noch die lokalen Feiern:
b, Markt, Bittgang, Ding- und Zinstage, später Schützenfeste
ageischiessen : man wird kaum irren, wenn man ein Drittel
mten Zeit des Bauern im 15. Jh. als festliche, wenigstens als
berechnet.
, fand der Bauer behaglichen Nachdenkens genügend Müsse zur
rang jenes altererbten Schatzes geistiger Anschauungen, den
dten und zu vermehren ihm die ganze soziale Fügung seines
die genossenschaftliche Bindung seiner Persönlichkeit unver-
machte. Es ist für den modernen, an schriftliche Feststellung
ndes gewöhnten Sinn kaum noch verständlich, bis zu welchem
t diesen Köpfen die Fähigkeit zur mündlichen Überlieferung eines
Geisteslebens entwickelt war. Am Schlüsse eines in schriftlicher
mng seitenlangen Weistums ihrer Dorfrechte bemerken die
von Niederemmel 86 : „so es die Not erfordern und die Zeit
möcht, so wollten sie auch solches Weistum wohl auswendig der
gleichwie in der Verlesung gelautet hat, mündlich darthun und
n.a
eilich waren solche Leistungen nicht blos Sache der Gedächt-
Ihr wahrer Quellgrund ist vielmehr in dem Konservativismus,
sogar in der Halsstarrigkeit des mittelalterlichen Bauern zu
Trotzig und sicher sass er auf dem Lande der Väter, und
nicht Willkür und Wankelmut schlechter Herren sittlich und
verdorben hatten, da ersass er sich zum Selbstherren, zur
und unentwegten Festigkeit in Hass und Liebe, in Feindschaft
undschaft. Caesarius, der geistliche Erzähler des 13. Jhs.,
nnmal37 von zwei Bauerngeschlechtern des Kölner Bistums,
Lamprecht, Wirtschaftsleben 2, 521 ff.
WNiederemmel 1532, G. 2, 353.
Dial. mai. 11, 56.
eiUchr. f. Goich. u. Kunst. VIII, III.
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206 K. Lamprecht
welche in sterblicher Feindschaft mit einander lebten. An der Spitze
eines jeden von diesen Geschlechtern stand ein Familienhaupt, ein kühn-
gemuter und stolzer Bauer, und diese beiden Häupter fanden stets neuen
Anlass zu Streit, neue Gründe, alten Hader fortzuspinnen, friedensfeind-
lich und ruhelos. Da geschah es durch Gottes Willen, dass beide am
selben Tage starben. Und da sie zur gleichen Pfarrei, nämlich nach
Neukirchen gehörten und Gott sie am gleichen Tage für ihren Hadersinn
gestraft hatte, so legte man beim Leichenbegängnis die sterblichen Reste
von beiden in ein gemeinsames Grab. Doch o Wunder ! entsetzt sahen
die Leidtragenden, wie sich die Körper der Bestatteten mit dem Bücken
gegeneinander kehrten und mit Kopf und Fuss, ja mit dem Rücken
so furchtbar stiessen, als setzten sich wilde Rosse gegeneinander zu
Krieg und Abwehr.
Was wir von den sittlichen Begriffen der ländlichen Bevölkerung
des Mittelalters sonst wissen, das stimmt zu dieser Anekdote. Noch lebte
in diesen Bauern etwas von jener Freiheit der Barbarei germanischer
Urzeit; und auch wo Gesetz gegründet war und Ordnung, da sprach
aus ihnen noch ein starker Geist und ungebrochene Willenskraft. Nirgends
deutlicher, als im Strafrecht. Weder die Strafen, noch ihre unerbitt-
lich anschaulichen Yerkündungsformeln sind für zarte Geister geschaffen.
„Wer einen Markstein ausgrübe, gebietet ein Recht noch aus dem Be-
ginn des 16. Jhs. 88, den soll man in die Erde setzen bis an seinen
Gürtel, und soll nehmen sechs Stück un'gezähmten Hornviehs vor einen
Pflug, und soll über ihn pflügen mit scharfer Schaar; kann er das
überwinden, so soll es seine Busse sein.*1 Freilich setzt eine mildere
Anschauung schon hinzu: „will er aber die Fahrt nicht bestehen,
so mag er Gnade suchen beim Gerichtsherrn. u Und wie urzeitlich
scharf, wie dichterisch lebhaft zugleich lautet nicht die Verurteilung
zum Tode am Galgen in vielen ländlichen Rechten ! „Ich weise heutzu-
tage dein Weib Wittwe, deine Kinder Waisen, deine Erben erblos, dein
Gut deinem gesetzlichen Herrn. Ich weise dir heutzutage eine Eichen-
gerte um den Hals, einen Hagedornknebel in den Hals, einen dürren
Baum zu reiten; ich weise dir, König Karls Gebot zu leiden!" Leicht
bediente sich blutiger Ernst der uralten, noch auf Karl den Grossen
hinweisenden Formel; das Menschenleben galt wenig; im Gericht wie
ausser Gericht schützte keine weichliche, humanitäre Anschauung vor
Hinrichtung, vor Blutrache, vor Mord und Totschlag. Wie viele Herren
M) WSchanren u. Bruchweiler 1511, G. 2, 138.
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Ländliches Dasein im 14. und 15. Jahrhundert.
207
namentlich im früheren Mittelalter, von erbitterten Untergebenen
m, geblendet, geschändet89. Und wie mancher Herr vergalt
inesart durch noch rohere, ja ausgeklügelt scheussliche Behand-
Von einem lothringischen Grossen heisst es: Niemand war
r als er. Er hängte viele Menschen in den Kirchen am
sträng40.
is sind freilich Entartungen: doch mit so roher Urkraft der That
ch zugleich die wunderbar plastische Einbildungskraft einer ur-
l Anschauung erhalten.
eit vor aller unmittelbaren geschichtlichen Überlieferung hat es
ärmanen eine Zeit gegeben, in welcher noch keine bedeutungs-
ndlung, kein wichtiges Wort, keine hinreissende Absicht abstrakt
druck gelangte. Es waren Menschenalter, welche recht eigent-
Symbolischen lebten, stritten und litten. Wenn der Frühling
and kam und die Bäche schwollen, wenn der sprossende Keim
l Boden entwand und die Lerche zum Himmel stieg, dann fühlte
•te auch der germanische Glaube das Nahen der Gottheit. Aber
nd Gefühl wurden sofort zur symbolischen That. Die Erdmutter
die Nährende, zog durchs Land ; die Dorfgenossenschaft empfing
an den Marken der Heimat den von Priestern geführten Wagen,
lichem Aufzug ward die Darstellerin der Gottheit selbst, eine
i, mit ihrem Gefährt zum Herdfeuer des Dorfes geleitet, be-
und bewirtet. Und in nicht minder festlicher Begleitung, unter
tagen des Hochgesangs, ward die sichtbare Vertreterin der
am andern Tage weiter geführt über die heimatliche Flur
su einer andern Markgenossenschaft, zu fernerem Segen, fer-
erehrung. Wie der Gottesdienst in sichtbare, greifbare, un-
re Gewissheit suchende Verehrung überging, so klebte die gleiche
che Gewissheit des Gedachten und Empfundenen auch allen
Höhepunkten handelnden Daseins an. Der Prozess war ein
die Parteien die Krieger, die Urteiler die Kampfrichter: bis
iste zeigt der Rechtsgang den Widerschein der wogenden Feld-
Symbolisch ward auch der vertragsmässige Rechtsverkehr ver-
wer Grundbesitz übertrug, der gab dem neuen Eigentümer ein
liches Stück des überwiesenen Bodens als Symbol sicheren
; und wer sich einem Volksgenossen zu Zins und Unterthänig-
! V. Job. Gorz. 40; Ann. Einsiedi. 1102.
Thietm 7, 32.
17*
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208 K. Lamprecht
keit weihte, der kniete vor ihm nieder and legte sich den Zinsgroschen
auf das gebeugte Haupt. Wo wir auch hinblicken: es ist eine Welt
symbolischer Empfindung, symbolischer Handlung, ja in Symbolen ver-
laufenden Denkens, welche die früheste Zeit unseres nationalen Daseins
ausfallt.
Unendlich Vieles von dieser eigenartigen geistigen Verfassung ist
in der ländlichen Welt des ausgehenden Mittelalters noch erhalten.
Zäh, wie die genossenschaftliche Form des äusseren Lebens, ist hier
auch die innere Gestaltung des geistigen Daseins gewahrt: zäh vor
allem bis zur Unverständlichkeit pflanzt sich alter symbolischer Brauch
fort von Geschlecht zu Geschlecht. So wird die Thatsache, dass das
Gericht unverletzt bleiben soll vor willkürlichem Eingriff des Gerichts-
herrn, durch die symbolische Forderung zum Ausdruck gebracht, der
Gerichtsherr solle zum Gericht einreiten mit einem Pferde, das nur mit
leicht zerreissbarem Lindenbast aufgezäumt ist41, oder er solle Holz-
schuhe anziehen vor der Gerichtssitzung anstatt ritterlich bespornten
Fasskleids48. In diesem Zusammenhang wird eine merkwürdige Stelle
des angeblich Rheingauischen Weistums aus dem Ende des 14. Jhs.
verständlich48: wann unsers Herrn des Bischofs Amtmann in dem
Land zu Rheingau dinget auf dem Richtgestühl zu Lützelnau, so soll
er einreiten als ein gewaltiger Herr, und legen den Zaum seines Pferdes
zwischen seine Beine, und in seiner Hand haben ein weiss Stäbchen und
auf seinem Haupte einen Hut mit Pfauenfedern. Und noch deutlicher
fast und anschaulicher in symbolischem Sinne lautet eine Stelle des
Mürringer Waldweistums ** : wenn Unrecht im Walde geschieht, so soll
der Wehrmeister das an den Gerichtsherren bringen, und dann soll der
Herr kommen auf einem weissen Ross mit einem Lindenzaum, und
zwein hagebuchenen Sporen, und soll haben auf seinem Haupt einen
geflochtenen Hut und darauf einen Kranz von Rosen, und soll geritten
kommen mit einem weissgeschälten Stabe in seiner Hand und soll klopfen
auf die Stätte, da die Gewalt der Frevel geschehen ist.
Beinahe nirgends aber ist alter Sinn und Brauch besser erhalten,
als in dem unendlichen Reichtum der Mass- und Zahlbestimmungen45.
Jede vollkommen sichere, abstrakte Festsetzung widerstrebte hier ur-
«) WWampach c. 1495 § 3.
«) WNiederprüm. G. 3, 838.
") § 30.
**) 1518, G. 2, 580; Lamprecht, Wirtschaftsleben 1, 480 vgl. 498.
*B) Lamprecht 2, 3 ff.
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Ländliches Dasein im 14. und 15. Jahrhundert. 209
zeitlich fohlendem Sinne; an ihre Statt treten sinnlich greifbare Be-
grenzungen, welche fast stets dem persönlichen Belieben humorvollen
Spielraum lassen. Wie gross sollen Zinshühner sein? Eine oft gestellte
Frage. Sie wird nicht beantwortet, indem man Alter oder Gewicht oder
etwa gar Preis der Tiere festsetzt. Sie sollen so gross sein, dass sie auf
die dritte Sprosse einer Leiter oder auf den oberen Band eines Gatters
fliegen können, oder so ausgewachsen, dass sie mit Kopf und Schwanz
hervorschauen, wenn ein Mann mittlerer Grösse sie in der Hand halt.
In ähnlich sinnlicher Weise wird der Umfang eines Zinsbrotes festge-
stellt : es soll so gross sein, dass ein Pflugrad in der Furche stehe und
das Brot dabei, dass sie einander gleich hoch seien. Und eine Karre
mit Schindeln wird gar als so gross bestimmt, dass, falls ein Rad aus-
ginge, ein Mensch, der schon dreimal zum Herrgott gegangen ist, das
Rad mit einer Hand und die Achse mit der andern Hand greifen und
das Rad wieder einzufügen vermöge46.
So bewegte sich das ganze Denken des Bauern, und damit auch
sein Ausdruck, die Sprache, in plastischer Anschaulichkeit. Sogar auf
dem abstraktesten Gebiete des praktischen Denkens, in der Rechts-
sprache, ist es der Fall. Das Recht sagt nicht, Jemand solle frei oder
unfrei sein aberall, es sagt vielmehr, der Mensch solle frei oder unfrei
sein von der Erden bis in den Himmel, und von dem Himmel bis auf
die Erde47. Das Recht spricht nicht von einem Schwur auf die ewige
Seligkeit, sondern von einem Eide auf die Fahrt, die des Menschen
Seele fahren soll, wann sich Seele und Leib von einander scheiden48.
Das Recht weist nicht einem Herren kurzweg das Eigentum an einem
Dorfe zu, sondern es erklärt ihn als Grundherren zu Mann und Bann,
zu Flug und Fug, zu Funden und Pfründen, von der Erde bis an den
Himmel, von dem Himmel bis auf die Erde, so lange, als der Bach
flensst auf dem Land, der Fisch sich sonnt auf dem Sand, und die
Eichel lieget im Walde.
Wenn aber Rechtsätze sich so anschaulich vortragen, in welche
Tiefen sinnlichster Schilderung musste da die bäuerliche Dichtung ge-
bettet sein! Und die Dichtung trieb während der Ausgangszeiten des
Mittelalters kräftige Sprosse in ländlichen Kreisen. Schon im 14. Jh.
heisst es: ees lebt kein Bauer auf der Erden, so grob, der nicht ein
Sanger sein will9 — und aus dieser Zeit, wie aus dem 15. Jh. ist uns
") WPluwig 1542, G. 2, 121; Lamprecht I, 798.
") WReuland 1586 § 4.
") WStrinz 1446.
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210 K. Lamprecht.
ein unergründlicher Schatz bäuerlicher Volkslieder erhalten. Sie alle
tragen den Charakter urzeitlich -poetischen Empfindens. Da ist keine
Rede von reflectorischem Ausmalen der Gemütsbewegung, keine Spur zeigt
sich von gekünstelter Verarbeitung des poetischen Erlebnisses nach dem
Vorbild der Blumen- und Thränendichtung der Minnesanger: kurz und
knapp wird die Empfindung bezeichnet, ihre Erklärung aber, vielmehr
Verklärung empfängt sie symbolisch durchwein hinzugefügtes Gleichnis,
das zumeist nur sprunghaft aufs Erratenlassen ausgeht.
Drei Laub auf einer Linden,
Die blühen also wohl —
Sie thät viel tausend Sprünge,
Ihr Herz war Freuden voll49:
das ist echte Bauerndichtung dieser Zeit. Oder:
Dort ferne auf jenem Berge
Legt sich ein kalter Schnee:
Der Schnee kann nicht zerschmelzen,
Denn Gottes Will, der muss ergehn.
Gottes Wille, der ist ergangen,
Zerschmolzen ist uns der Schnee:
Gott gesegne Euch, Vater und Mutter,
Ich seh' Euch nimmermeh ! 50
Uns mutet diese Dichtung fremd an. Obwohl uns der erste Laut
einer inneren Stimme sagt, das sei urdeutsch, fühlen wir doch auf der
anderen Seite ebenso unmittelbar, welch kaum überbrückbare Kluft uns
von jener Verfassung des Geistes und Gemütes trennt, der diese Dich-
tung ihr Dasein verdankt.
Es ist jene Kluft, welche das Bauerntum auch noch des spätesten
Mittelalters, ja noch des 16. Jhs. von der modernen Zeit überhaupt,
von den Riesenfortschritten persönlicher Durchbildung in den höheren
Gesellschaftsschichten schon des 16. Jhs. scheidet. Indem der Bauer
an dieser Geistesverfassung festhielt, indem er treu blieb dem alten
Genossenschaftssystem der Urzeit, indem er sich nicht zu lösen ver-
mochte von den geistigen wie den sozialen und materiellen Lebens-
formen des Mittelalters, ward er auf lange zum Stiefkind der modernen
Entwicklung.
*9) Scherer, Litteraturgcsch. 1, 256.
B0) Goedeke u. Tittmann, Liederbuch S. 41.
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Grundbesitz der Abtei Echternach in Zeeland (Holland),
Von J. II. tiallee in Utrecht und K, Lamprechi in Bonn.
Die Hb. %SK der Pariser Nationalbibliothek enthält August ins J)e
Concordantia und Sermones (eine nähere Inhaltsangabe in Publ. d, L S. Hist.
de Hüstitut de Luxerabonrg XL, 39), Auf der ersten Seite steht in grüner
und roter Uncialschrift; „Dominus abbas Godefridus obtulit bunc librum
siucto Wülibrordo suisque ibi Deo servientibus." Wie von Delisle, Cabinet
des Manuserits II, #62, schon angegeben, rührt der Codex von Echternach her.
Zwei Godefridi waren im 12. Jh. Äbte in der Benedictinerabtei zu Echter-
nach. Die Ha. ist also vor oder in dieser Zeit geschrieben, wie auch die
Schrift ergiebt, welche dem Ende des 11. oder dem Anfang des 12. Jus.
angehört.
Zur Ha. gehört, wie tu a. die darin gezogenen Linien beweisen, eine
kleine Aufzeichnung auf Fol. 265 ff,, die in manchen Hinsichten Interesse
hat; besonders wichtig ist sie für die Kenntnis des alten Zeelands. Diese
Aufzeichnung wird hier zum ersten male herausgegeben.
Wie aus einem Brief der Abtei an Heinrich Vi. (Houtheim, Hist,
Trevir. I, G2\) bekannt ist, besass die Abtei Echternach viele Güter in
Walachria, Schal da, ßevelandia und in Brinsila. In einem Saeramentarium der
Pariser Nat,-Bibl. Xr. JJ433 lat. IX. oder X. Jahrh. werden mehrere Kirchen
iu Holland und Zeeland verz ei ebnet, welche zur Abtei Echternach gehörten,
I Publ, de Tlnst. de Luxembourg XL, 31.
Diese Guter gehören unter die Offieicn {Ambachten) von Nordmünster
und Westmünster, unter Dümbureh, Poppedamme, Gripeakerca und Ost-
eapella. Es scheinen die belehnten Personen in diesen Orten gewohnt zu
haben, doch auch ausserhalb dieser Örter gelegene Guter in Besitz gehabt
zu haben. Sicher ist dieses aber nicht.
Das Officium Nordratmster war auch &ti> Petri genannt1) nnd gehörte
wahrscheinlich zu der Altenkirche, welche ebenfalls den Titel Stü Petri führte,
Daa Officium von Westmünster bicss auch officium St, Martini. Die Arne
trennte beide Officia. Sie umfassten die nordöstlichen und die westlichen
und südlichen Umgebungen der Stadt Middelburg.
1) P&her werden tun h einige Güter ohne Namen terra S, Petri gen aast,
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212 J. H. Galtee u. K. Lamprecht
•Die anderen genannten Orte: Domburg, Poppedamme, Grypskerk,
Oostcapelle und Koüdekerke sind die in späterer Zeit so genannten fünf
Ambächten, der westliche Teil der Insel Walcheren.
In der Äbfassungszeit der Aufzeichnung war das Kloster der Praemon-
stratenser zu Middelburg schon zur Abtei geworden, wie aus der Erwäh-
nung des abbas s. Mariae in Nr. 47 ersichtlich ist. Dieses soll im Anfang
des 12, Jhs. geschehen sein (circa 1128).
Die Nr. 67 erwähnte terra hospitalium gehörte entweder dem Hause
der Johanniter zu Middelburg oder zu Kerkwerve bei Domburg.
Die Hs. unseres Codex bietet kein Original, sondern die Abschrift wohl
eines Eheinländers, der die niederdeutschen Wörter nach seinem Dialekte
veränderte, daher die Entstellungen von vielen Namen und Veränderungen
von dik (teich) in dich (Sandich = Sandlk, Dich up sutwer = Dlk up sutwer),
ubter Waterganc statt up der Waterganc (auf dem Wassergraben). Wer in
Nortwer, Sutwer scheint gegen hin zu bedeuten: up sutwer = gegen
Süden hin.
Der Abschreiber hat viele Abkürzungen gebraucht, besonders bei den
Namen der Maasse und Zahlen; in unserer Ausgabe sind sie alle aufgelöst
Verzeichnis der Ortsnamen.
Die meisten Ortsnamen sind nicht ausfindig zu machen, da sie sich
auf Grundstücke beziehen, welche im Lauf der Zeiten vielfach ihre Bezeich-
nungen gewechselt haben, oder auf Karten älterer und neuerer Zeit nicht
vermerkt sind.
Die Zusammensetzungen mit mede (Wiese), met und gern et (ein
Landmass von */» ha), hof, land, werve (hoher Hausplatz), h£m und heim-
kin (Haus) sind noch heute sehr häufig in Zeeland. Die Zusammensetzungen
mit gers beziehen sich wahrscheinlich auf neu trocken gelegten Grund: die
gerse (jetzt gorsen) sind Wiesengründe am Meere, gers ist urspr. gres
d. i. gras; in Ostfriesland und Groningen ist gras (ausgesprochen gras)
Bezeichnung eines Wiesenmasses (Bl* ha) noch jetzt, im mittelndl. war gerse
ein Mass von Va Morgen.
Die beigefügten Buchstaben geben das Ambacht an, unter welchem der
Ort genannt ist.
Alondeswirf, K. ; Bilzekenspolre, W.; Birnemede (verschrieben für
Dunemede?), W.; Brethem (vielleicht für Riethem), W.; Bretmede, W.;
Budeken (Boudynskerke bei Koudekerk?), K.; Burgermede, W. ; Danieles-
lant, N.; Dich üb suthwer; Drigemet, P.; Dumburch; Dirinmede (1. Duun-
mede), W.; Duunmede, bei Vere, W.; Ellemerslant, W.; Ewilant, W.; Frise-
mede, W.; Gerwinslant, W.; Girselant; Giverdehemkin, K.; Gripeskirca,
Grypskerk; Grotmede, W. und N.; Gusfertheshem, Oostc; Heilewien, N.;
Heimkin St. Willebrordi, N.; Herberdeslant, W.; Herdinslant, W.; Herken-
boldeshem, W. ; Higsewihem, W. ; Histenshem, N.; Holmet, D. ; Hftc (Hoek), K.;
Hospitalium terra, K; Hundeslant, Oostc; Igselaueslant, W.; Coldekerca,
Kondekerke; Collerdesmede, Oostc. ; Lanchenkin, K.; Manikinshem (Munekins-
hem?), N.; Maren, K.; Mete, K.; Middelmede, Oostc; Nortlant, K. N.;
Northmede, W. ; Ort, D.; Ostduvelant jetzt Bruinisse, W.; Ostersgemede, W.;
Ostcapella, Oostkapelle; Ostmede, W.; Ostmur, K.; Palac, K.; Papilant, W.;
DigTtize
Grundbesitz der Abtei Echternach in Zeeland (Holland). 213
Polre, Oostc. ; Poppedamme, Poppedamme ; Reinzemede, W. ; Resertheshem, W. ;
Rethen ouer Coten? K. ; Sandich, Zandyk bei Vere, W. ; Sivengeme> N. ;
Smalganc (jetzt ist ein h. Smallegange bei Kloetinge auf Zuid - Beveland) 5
Springe (eigentl. ein Wassergraben), W. ; Stekelmede, K. ; Striche, W. ; Stump-
hardesdich, W. ; Suthalfweies, W. ; Suthmet, N. ; Suthmede üb suthwer, K.,
Oostc.; Tiggemet, W.; Tingemet, N.; Tirdeboldeshem, N.; Tirnende, W.i
Tredissel, K. ; Tuadel et Maren, K. ; Tuageren, N. ; Tuegemet, Tuagemet, W.,
Oostc., K.; Vaderkinshem, W.; Virdehalfgemet, W.; Virgemet, W.; Virte-
burc, N. ; Vi vescap ergers, K.; Ylimede, N.; Volengers, W.; Volquilant, W.;
Yolquimede, N. ; Frisemede, W. ; Vromoldeslant, N. ; Waterganc (eigentlich
Namen eines Wassergrabens), N. ; Westmede, W. ; Westmede üb Westwer, N. ;
Wilinge (an den Wielingen bei Westcapelle), W. ; Wivinhof, N. ; Wolberders-
hof, N.; Woldrichesdich. W.; Wulivardeswirve, W. J. H Galle* e.
In officio Westmunstre: 1. Yolbrant filius Arnoldi habet in West-
mede üb nortuuer duas mensuras terre, Frisemede Septem et dimidiam,
Resertheshem Villi et dimidiam, Northmede quatuor mensuras: XXII quarta
parte mensurae minus. Inde dabit duas marcas et lodum ; post cuius mortem
libera est terra.
2. Beito filius Harmodi duas mensuras in terra s. Willibrordi, unde
dabit dimidium fertonem et dimidiam libram et quinque denarios.
3. Hugo filius Gerolphi in Ewilant sex mensuras, in Frisemede quin-
que, inde dabit marcam et quatuor denarios et obolum.
4. Wilhelmus filius Arnoldi Septem mensuras in Ewilant, inde dabit
dimidiam marcam et dimidium fertonem, post quorum mortem libera est terra.
5. Tancart filius Euboldi in Birnemede (leg. Dunemede?) duas men-
saras et dimidiam, inde dabit fertonem duodecim denariis minus, item de
casa domus sue duodecim denarios, post cuius mortem libera est terra.
6. Hisegodo filius alius in Herberdeslant novem et dimidiam, Volqui-
lant undecim, item Herberdeslant duas et dimidiam viginti quinque hastis
minus. Inde dabit duas marcas et dimidiam settin minus, post cuius mortem
libera est terra.
7. Hugo filius Martini in terra 8. Willibrordi sex mensuras, inde dabit
dimidiam marcam et tres denarios; p. c. m. 1. e. t.
8. Willekin filius Hugonis, filius Olfridi in Keinzemede (oder Rein-
zemede) quatuor mensuras et nonaginta hastas, in Higsewihem duas et dimi-
diam, inde dabit dimidiam marcam et settin; p. c. m. 1. e. t.
9. Agatha vidua Reinzonis de undecim mensuris dabit marcam.
10. Hugo filius Tibrandi in Burgermede unam mensuram, inde dabit
dimidiam fertonem, p. c. m. 1. e. t.
11. Godebertus Bast et Duodinus filius Abben habent novem mensuras
centom hastis minus, in Herkenboldeshem quatuor mensuras, Volengers duas,
in Dich üb suthuuer unam, Ostmede dimidiam.
12. Heimkin s. Willibrordi unam (Heimkin s. Willibrordi
= casa s. Wilibrordi. In der radierten Stelle fiel wohl eine Maassbezeich-
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214
J. H. Galtee u. K* L am p reckt
uuug au«) Üervuiuslant dimidiam. Inde datmnt tres fertones et duudo
denan*s, p. q. m. I. e. t.
13. Uuselmus filius Ellinc terra s. Willibrordi quatuor metisur
dimidiam, YolqiüLivtit duas et dimidiam, Osr r 3t* dimidiam, Heimkm s.
hrordl unam; imlc dabit tres fertones et sex denarios, p, i\ tn. 1. e. 1.
14. Hugo ülkis Abben in VirdehaliVemet Ires mensuras et Uimi
Striche unam et dimidiam, Stumpardesdidi quinque, Herberdeslant di
dimidiam, in terra S. Willibrordi unam, SuthaliVueies dimidiam, Volq
duas; inde dabit marcam et dimidiam et sex denarios et obotum; pt c. m.
lö. Hugo ji litis Wolbrandi in Ellemerslant novem mensuras; inde
dimidiam marcam et dimidium fertonem et triginta duos denarios; p c. m>
IG. Hugo rilius Wolbrandi in Ellemerslant novem mensuras; inde
dimidiam marcam et dimidium fertonem ettriginta duos denarios* p. c, m.
17. Tancart filius Wilhelmi in Ostmede decem mensuras dimidia D
terra s. Willibrordi Septem dimidia minus, inde dabit quinque lerton
ijuadmgiuta denarios. Item dabit ex parte quae commutata est cum La
octo denarios et. nbolum, p. c. m. I. e. t.
18. Imma vidua Everdei in Ostduventant (Ils. Ostbuvenlant) duas
suras; inde dabit dimidium fertonem, p. c. m I. e- t-
19. Oerolphus filius Everdei in Bilzekiuspoke ub uortwer duas
suras ; inde solvit dimidiam fertonem, p. c, m. 1. e t
(F. 265b) 20. Waltherus filius Bettums in terra s. Willibrordi quj
deeim mensuras ; inde solvit quinque fertones, j>. v. m. L e. t
2t. Hugo lilius Wolfardi in Smalganc miam mcusurain; in Yird
gemet unam; inde solvit quadraginta quinque denarios ei lodura, p. Cl m. I
22. Nanin filius Gerardi in Igselaueslande ob uortwer duas men
in Brethcin (oder Riethem?) unam et Kohlt tres lihras et quadri
quinque denarios, \\, c. m. 1. e. t.
23. Ilcnrieus filius Bettonis in Duuumede unam inensuram et
tres solidoa, p- c. m. 1. e. t.
21. Abbo rilius Edert in Vaderkinshetn ub nortuuer unam mens
et solvit quadraginta denarios.
25. Arnolt filius Hugonis in vuiegemet (I. Tuie-) ub sutuuer unam
suram et solvit quadraginta quinque denarios.
20. Dftdimis filius Redelafi dedit s. Willibrordo et s. Marti no s<
mensuras quarta parte minus in Vulivardevirue , de quibus Abbo
eius solvit *. Willibrordo fertonem et s. Marti 110 fertonem, p. l'. m. 1, c
27. Wilhelmus filius Hugonis de dunbus mensuris infra vallum
quinque solid ob, sed terra nequaquam est libera.
28. TidT (?) et Harnot de octo mensuris dimidium marcam et lil
29. Tid1 Tidolfes filius Hacker in Tirncude in nuaiuor roensuraa,
quaginta quinque hastis minus, in Virgemet ub ostuer (Hs. ubos
unam et dimidiam quartam, ub suthwer in uuiegemet (I* Tuuiegernefc) dim;
mensuram et viginti hastas, ub Wilinge duas mensuras viginü qu
Itastis minus, et solvit marcam, p. c. m. 1. c. t.
SO. Hugo tili ua Dftdini in Herdinslant unam mensuram ub vuest
et solvit libram, p. c. m. 1. e. t.
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Grundbesitz der Abtei Echternach in Zeeland^ (Holland). 215
31. Werenboldus filius Godeberti dedit mensuram in Euerdeis Heim-
uindecim den., p. c. m. 1. e. t.
32. Symon filius Reinen in Vuoldrichesdich unam mensuram et solvit
or solidoa, p. c. m. 1. e. t.
33. WaJteroa Terlinc in Ostmede sex mensuras, Springe quinque,
nede quinque, Östersgemede duas et solvit Septem fertones et dimidiam,
m. 1. e. t.
34. Biggo filius Walini de una mensura in Bretmede libram, p. c. m. 1. e. t.
35. Everdei filius Dfidini debet de quatuor mensuris in Grotmeda ex
Benedict! tres fertones et Abbo filius Dudini debet similiter de quatuor
aiis in Westmeda tres fertones ex parte eiusdem Benedicti.
36. Heinricus filius Wivin triginta denarios de tribus partibus unius
urae in Papilant; item de casa domus cuiusdam quindecim denanos in
eh.
37. Hein filius in Tingemet duas mensuras et solvit
lor solidos, p. c. m. 1. e. t.
38. Jordanus filius Gerolphi de una mensura in Stricbe dimidium fer-
u, p. c. m. 1, e. t.
In Durah urch, 39. Vanin filius Tirdeboldi in Holmet tres mensuras
Ivii fertoDeni, p, c. m. 1. e. t.
4(X Lidiuer filius Virdeboldi de una mensura in Ort libram, p. c. m. 1. e t.
In Officio N in tmunstre. 41. Otgerus filius Epponis in Siuengeinet
m mensuras, in Virteburc duas et et solvit tres fertones, p. c. m. 1. e. t.
42. Nicolaus filius Otgeri habet in Virteburc tres mensuras, Heimkin
in Tuageren duas et dimidiam et solvit tres fertoues, p. c. m. 1. e. t.
43. Heinerus filius Wilhelmi in Nortlant decem mensuras, Histenshem
lor et quartern partem, in Girnt duas, Danieleslant duodeeim, de bis
tres tnairas et dimidiam; item habet bostbalf (auf der Ostseite)
f Waiergam* (auf dem Wassergraben) Septem mensuras et dimidiami
»laut duas et dimidiam, ex bis solvit marcam lodo minus. De domo sua
iium fertonem,
44. Reinerius filius Elelmi dedit nobis casam domus liberae, quam
t idem Keinerius. [XXXIII].
45. Item Reinerius de octo mensuris, quarum dimidiam Hunoldi in
tT triginta solidna et duodeviginti denarios; et terra est libera.
(Fol. 2GHa). 46. Wilbelmus et Wizo, filii Popponis in Vromoldeslant
mensuras quarta parte minus, Wivinhof tres mensuras et quartana par-
ui Vnaterganc tres mensuras, in Wolberdersbof unam et dimidiam et
t tres fertones et libram, p. q. m. 1. e. t.
47. Abbas s. Mariae de casa Engerammi duodeeim denarios.
48. Hugo filias Deinart de casa domus sue duodeeim denarios.
49* Johannes filius Vuadini de tribus mensuris in Volqimed Septem
s et terra est libera.
50. Bodinus filius Euerardi, Harnot filius Wolbandi de una mensura
t'estmede üb uuestuuer libram unam, Alart in Vlimede, Lambertus de
mensura et ditnidia libram et dimidiam . . . (Raum für 9 Buchstaben).
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216
J. H. Galle*e u." K. Lamp recht
51. FiHua Tamrardi de una mensura et dimidia in Tirdebold
libram et dimidiam.
52. Alart tilius Reilafi de duabus mensuris in Heilewien libram.
53. Poppo filius Wilhelmi duas mensuras et dimidiam in Tii
westuuer, in Uirdcbalfgemet tres mensuras et dimidiam et solvit ferloi
tres libras, p. c> in. I. e. t.
54. Egidms anani mensuram in Tiggemet1 inde solvit libram.
*>,'>. Poppo filius Wadini de sex mensuris in Suthmet dimidiam n
et dimidiam tertonem, p. c. m. 1. e. t.
56, IrimboH h'Iius Wittonis de duabus mensuris in Grotmede dii
fertonem, p. v, m. I. e. t.
57. Wauinus tilius Popponis Ruphi de una mensura in Manik:
(oder Munikinshem ?) libram.
Tn Poppedamme. 58. Hugo filius Hartnodi in Drigemed tre;
suras et solvit tres libras, p. c. m. 1. e t.
In Gripeskirca, 59. Bonifacius filius Eustaeii de quiuque m
in terra b. Willibrordi ftrtonem et duodecim denarios, p. c m, 1 e. t
In Ostcapclla. 60. Igselaf filius Wiuin de duabus mensuris i
fertbesbem libram, p. c. m. 1. e. t.
Hl. Herben tilius Everdei de duabus mensuris in Midelmeda q
ginta denarios, p. cr m, 1. e. t.
62. Ricart filius Walini de duabus mensuris in Tueegetnct quad
denarios, p, c. m, L e, t,
63. Johannes tilius Didolfes de una mensura in Pülre libram, p. e, ■
64. Geila vidua Einodi de una mensura in Suthmerfa üb suthuuer
pt r m. 1. e. t.
65. Ilamot tilius Engeruen de duabus mensuris in Collerdesru
suthwer nuinque solidos, p. c. m. 1. e. t.
66. Gerbergn vidua Hartnodi de una mensura in Hundeslant
p tu m. L et t.
In Coldekirca. 67. Elelmus filius Reineri habet in Stek<
Reihen ouer Coten decera mensuras et dimidiam, Tredissel sex, Palac
dimidiam, in Mete tres, in terra Hospitalium utium et dimidiam, in Su
duas, Aloudeswirf unam, ex his solvit tres marcas dimidio fertone
item de tribus mensuris, quas nobis Benedictus, frater noster, dedit, fer
p. c. mt l. e. t
ß& Poppo tilius Gerardi in Tredissel duas mensuras, Tuadcl et
tres, Slckclmeda quatuor, Nortlant quatuor, ex Iris dabit marcam et ires
69. Alart tilius Lamberti in Tuagemet unam mensuram, Marc
Laneheukin duas, Utidekin duas, Ostmur duas, Huc duas, Vivescaj
quatuor üb nortuuer, ex his dabit marcum et dimidiam, p. C m. I. &
(F. 266b), TQ. Witto filius Wilhelmi de duabus mensuris in G
bemkin tres libras, p. c. m. 1. e. t.
Uu . , . .
Die vorstehende Aufzeichnung wurde mir schon im J. 1883
eine auf meine Bitte von Herrn Dr. Löwenfeld bereitwilligst
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\
Grundbesitz der Abtei Echternach in Zeeland (Holland). 217
)schrift bekannt. Obwohl ihr hoher wirtschaftsgeschichtlicher
vornherein einleuchtete, war eine wissenschaftliche Ansbentnng
it möglich, da es zum genaueren Verständnis aller Lokalerklä-
ebrach. Nun hat Hr. Prof. GallSe in Utrecht diese freund-
;eben, zugleich eine Collation der Abschrift Löwenfelds in Paris
n lassen, die Aufzeichnung zur Herausgabe vorbereitet und so
nswerter Weise eine Erklärung des eigenartigen Dokuments
t.
nen Wert finde ich noch mehr in sozialgeschichtlicher als in
hichtlicher Richtung. Doch mag in letzterer Beziehung sich für
eren Kenner der Überlieferung Walcherens viel mehr folgern lassen,
le Betrachtung aus der Ferne. Für diese muss manches proble-
>leiben, was an der Hand einschlagender Flurkarten leicht zu
re. So schon die Frage des Landmasses. Die Zusammenstellungen
d Drigemet tres mensuras, Nr. 14 und 53 in Virdelhalfgemet
suras et dimidiam, Nr. 47 in Sivengemet septem mensuras
nahe, dass mensura die Übersetzung von Gemet sei, zumal da,
Gewannen in Gemet genannt werden, die Zahl der mensurae
ingegebene Gemetzahl der ganzen Gewanne Obersteigt. Trifft
utung zu, so hätten wir nach Mitteilung von Hrn. Prof. Gallee
lensura das feste Mass von */& ha, und das Gemet wäre etwa
en zu bezeichnen. Hierzu würde auch die Einteilung der
in bastae stimmen; diese sind mit den sonst häufig genannten
parallelisieren, denn statt mit Rute wurde altertümlicher mit
messen, z. B. bei Ausübung des Speerrechts auf den städti-
assen, vgl. Gengier Stadtrechtaltertümer S. 89. In wie viele
5 mensura zerfiel, wird nirgends gesagt; wie Nr. 11 zeigt in
iert: auch das beweist für die Analogie von Rute und Speer,
n Verständnis der wirtschaftlichen Bedeutung der Mensura be-
kurzer Auseinandersetzung über die Münze. Es findet sich
nder das Pfund- und Marksystem; sehr erklärlich bei einem
; der Rheinmündung aus der 1. H. des 12. Jhs. Die gemein-
ilmünzen sind solidi, denarii und oboli, denn sie kommen so-
mr. wie Ib. verbunden vor. Der ferto geht gewiss auf die
igt also 3 sol. Neben dieser Rechnung läuft noch ausnahms-
3 Teilung der mr. in lod und settin her, über welche ich aus
n Quellen gleicher Zeit Aufklärendes nicht beizubringen vermag,
gleicht man nun die auf je eine Mensura (wie sie in Nr. 10,
30, 32, 34, 38, 40, 50, 54, 57, 63, 64, 66, 70 vorkommt)
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218 J« H. GalWe u. K. Lamprecht
bezogenen Münzangaben mit einander, so ergeben sich Unterschiede
zwischen 40 nnd 360 d. ; also Wertbeziehungen zwischen 1 und 9 für
die verschiedene Güte der Mensura. Das lässt auf sehr ausgesprochene
Bonitierung und wohl auch auf fortgeschrittene Intensität des Anbaus
schliessen.
Das Feldsystem ist dabei nicht gewöhnlich, oder wenigstens nicht
in gewöhnlicher Weise entstanden. Zwar scheint es sich um Gewannen
zu handeln, aber die Benennungen derselben zeigen, dass sie zum
allergrössten Teil nicht gemeinsamer, sondern individualer Aufwinnung
ihr Dasein verdanken. Nur ursprüngliche Bifange können Gewannen
sein wie Ellemerslant (Nr. 15, 26), Gervuineslant (Nr. 12), Herber-
deslant (Nr. 6), Herdinslant (Nr. 30), Papelant (Nr. 36), Volquilant
(Nr. 6, 13), Vromoldeslant (Nr. 46); auf Eindeichung durch einen
Einzelnen lässt schliessen Vuoldrichesdich (Nr. 32). Auch lagen auf
diesen Bif&ngen noch einzelne Höfe, vgl. Nr. 46; einige derselben
lernen wir in den Benennungen Aloudeswirf (Nr. 67), Gusfertheshem
(Nr 60), Herkenboldeshem (Nr. 11), Manikinshem (Nr. 58), Tirde-
boldeshem (Nr. 50), Vaderkinshem (Nr. 24) kennen. Die meisten
Gewannen aber scheinen auf ursprünglichem Wiesengrund entstanden
zu sein, so, dass der Rodung schon das Privateigen am Rodeboden vor-
ausging. Hierauf lassen Namen schliessen wie Westmede, Frisemede,
Northmede (Nr. 1), Ostmede (Nr. 11, 13), Collerdesmede (Nr. 65),
Volquimed (Nr. 49), Bretmede (Nr. 34), Midelmeda (Nr. 61), Gros-
meda (Nr. 25, 56), Burgermede (Nr. 10). Noch mehr spricht es in
dieser Richtung, wenn Gewannen nach einem ursprünglichen Wiesen-
mass benannt erscheinen, und ein solches ist doch wohl das Gemet,
vgl. Tuiegemet (Nr. 26, 37, 53, 62, 69), Drigemet (Nr. 58), Vir-
gemet (Nr. 29, 54, auch 27), Virdehalfgemet (Nr. 14, 21, 53), Siven-
gemet (Nr. 41).
Ein durchgehender Charakter lässt sich diesen Angaben jedenfalls
entnehmen : die Flurverfassung ist verhältnismässig stark individualistisch.
Sie wird mithin nicht der gebundenen Genossenschaft der Urzeit, sondern
erst späterem Ausbau ihr Dasein verdanken; ihr Charakter gegenüber
dem alten Gewannensystem ist derselbe, wie der Charakter des Hagen-
hufendorfes gegenüber dem germanischen Urdorfe: der individualistische
Zug der jüngeren Hofanlage findet sich auf die Flurlage übertragen
und erweitert.
Weist somit schon das agrarische Bild auf sehr fortgeschrittene
Verhältnisse, so noch vielmehr die Art der Bodennutzung. Was wir
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Grundbesitz der Abtei Echternach in Zeeland (Holland). 219
hier vor ans haben, ist reine Vitalpacht: also jenes System, in dessen
Übergangsformen sich fast regelmässig, wie neuere Forschungen zeigen,
ein ausgesprochenes Grundholdentum zur Freiheit der Person und der
Bodenbenutzung durcharbeitet. Nur dass meines Wissens die Vitalpacht
als System noch nirgends auf deutschem Boden so ausserordentlich früh
nachzuweisen war, wie hier an den Grenzen germanischen Wesens.
Nur einmal wird in der ganzen Aufzeichnung noch das ältere
System des Erbzinses erwähnt, und hier mit offener Betonung der Aus-
nahme, Nr. 27: W. de duabus mensuris infra vallum dabit 5 s., sed
terra neqnaquam est libera. Ein lehrreicher Fall. Das einzige noch
im Erbzins stehende Grundstück liegt in der Stadt Middelburg, infra
Yallnm. Hier war offenbar die Rente so enorm gestiegen, dass der
Erbzinsmann es vorzog, sein Land zu dem sehr geringen Zins von 30 d.
für die mensura in Servitute zu behalten, statt sich auf eine freie Vital-
pacht mit starker Erhöhung des Pachtschillings einzulassen. Man sieht,
wie sich alte Formen grundholder Bodenbenutzung unter Umständen in
der Stadt besser erhalten können, als auf dem platten Lande.
Hier, in den Ambachten West- und Nordmunster wie in den
5 Amtern Domburg, Poppedamme, Grypskerk, Oostcapelle und Koude-
kerke ist nur von Vitalpacht die Rede. Der Beweis für Pachtland
gegenüber der naheliegenden Vermutung, es handle sich nur um Seel-
geräte in Prekarienform, wird erbracht einmal durch die Thatsache,
dass das Land schon durch andere Rechtshandlungen mit dem Besitzer
verbunden erscheint (Tausch Nr. 17, Schenkung No. 67, vgl. Nr. 35),
weshalb denn auch eine Reihe von Verträgen für die terra s. Willi-
brordi, also eine oder mehrere alte Bifanggewannen der Abtei Echter-
nach, stipuliert ist, vgl. Nr. 2, 7, 12, 13, 14, 17, 20, 59. Er wird
ferner erbracht durch Nr 47: hier erscheint ein Abt als zahlend de
casa Engerammi: er kann in dieser Form und unter dieser Verpflich-
tung bei Lebenszeit kein Seelgerät gestiftet haben.
Neben Pachtländereien erscheinen bisweilen auch schon Häuser
in Lebenspacht: so dass der Übergang zur Verpachtung kleiner Land-
güter angebahnt erscheint. Es sind Anfänge, wie sie sich in den von
mir Deutsches Wirtschaftsleben Bd. 3 Nr. 1 veröffentlichten Rupertsberger
Akten aus der Wende des 12. und 13. Jhs. in verwandter Weise, nur
ungleich später nachweisen lassen. Eigentümlich ist, dass die Abtei
die Häuser, wie es scheint, auf fremdes Erbzinsland gebaut hat, oder
wie erklärt sich sonst die Formel de casa domus suae? (Nr. 5, 48,
vgl. Nr. 36 und 43, auch 44). Unmöglich ist das nicht; in Köln
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220 * J- B. Nordhoff
z. B. unterschied man, wie Hegel S. LXXV ff. nachgewiesen, sehr ge-
nau zwischen Arealzins and Hausmiete, bzw. Hauszins.
Neben den allgemeinen bisher besprochenen Beziehungen erscheint
es als Besonderheit, wenn der Eingang eines Pachtverhältnisses mit
einer Schenkung von Todeswegen verbunden wird. So in Nr. 26. Hier
schenkt der Vater an die echternacher Martinskirche in Middelbnrg,
der Sohn behält aber die Nutzung auf Lebenszeit gegen einen Pacht
(Zins). Ähnlich ist No. 44, wohl auch Nr. 31, aufzufassen; hier gilt
aber Nutzung und Zins nur auf Lebenszeit des Stiftenden.
Sind diese besonderen Fälle zufällige Ausnahmen, oder sind sie
Reste früherer häufigerer Geschäftspraxis verwandter oder gleicher Art?
Ist mit anderen Worten die Vitalpacht aus der Prekaria entstanden?
Die Frage lässt sich nur aus früheren Urkunden Walcherens beant-
worten, welche mir nicht zu Gebote stehen; darf man nach analogen
Vorgängen in Frankreich urteilen, welche auch zeitlich gänzlich ein-
schlagen, so würde der vermutete Zusammenhang ganz zweifellos be-
stehen; vgl. Lamprecht-Marignan, Etudes sur l'ötat 6conomique de la
France S. 181 ff. K. Lamprecht.
•-»«»<►•
Einheimische Kloster- und süddeutsche Laienbaumeister in
Westfalen während der letztvergangenen Jahrhunderte.
Von J. B. Nordhoff in Münster.
Was an Bauzeichnungen etwa bis zur Mitte des 15. Jahrhun-
derts, in Westfalen bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts vorliegt, bezieht
sich entweder auf Aufnahmen vorhandener Werke oder ist Schablone
oder, falls wirklicher Plan, von den ausführenden Meistern noch selbst
gefertigt — als „Idee" oder allgemeines Vorbild für Bauleute oder
Bauherren ohne Massangabe und daher ohne den Zwang sklavischer
Nachbildung1); durchschnittlich bleibt der Charakter der Skizze auch
im 16. Jahrhunderte und der Planmacher ein praktischer Meister —
allein die Zeichnungen kommen überhaupt mehr in Aufnahme sowohl
für kleine als für grosse Werke und der Zeichner ist vielfach schon
ein anderer, als der Ausführer, im Norden häufiger ein M^ler oder ein
l) Vgl. J. Kreuser, Der christl. Kirchenbau A8 I, 565 und besonders
Fr. Schmidt in den Mitteill. d. k. k. Central-Kommission XII, 1 ff.: unter
den spätem Wiener Plänen giebt es eine Aufnahme betreffend Esslingen (S. 2)
und viele Schüler- und Lehrlingsarbeiten.
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Einheim. Kloster- u. süddeut. Laienbaumeister in Westfalen. 221
Goldschmied1), der immer vermöge seines Handwerkes oder des leben-
digen Verkehres mit seinen Zunftgenossen aus dem Vollen der prak-
tischen Kunst- und Formenwelt schöpft.
Erst im 17. Jahrhundert fassen auch bei uns Pläne und Archi-
tekten im modernen Sinne Fuss, sie, die anderwärts besonders in
Italien längst dem Handwerker ihre Blätter vorgelegt hatten, ohne selbst
mehr Hand ans Werk zu legen8). Sie gingen meistens aus der Reihe
der Ingenieure hervor, die im Festungsbau die Masse der Werke und
deren Abstände durch genaueste Vorzeichnung feststellten; das „Genie*
vereinte daher für geraume Zeit in sich das Zeichenwesen wie für Bauten
and Kleinwerke so für Landkarten, und sein Mitglied durchlief wohl
als Architekt in fürstlichen Diensten alle militärischen Rangstufen.
Aushülfe leisteten für Kleinwerke oder Bauten zweiten Ranges noch ein-
zelne Maler oder andere Kräfte, welche sich, man möchte sagen, mehr
zufillig auf das Zeichnen, vielleicht auch auf die Ausführung verstanden,
so einzelne jener Mönche, deren Kunstspuren wir jetzt verfolgen.
Immerhin sind sie, wenn auch in verändertem Verstände die
Nachfolger jener Künstlermönche, welche im früheren und hohen
Mittelalter die Kunst-Übung und Förderung auf ihre Fahne geschrieben
hatten, jener Benediktiner, welche recht die antiken Bauformen des
Südens nach dem Norden überführten und hier zu neuer Form- und
Stilweise umbildeten. Diese schwere Arbeit verrichtete das Kloster
Corvei fast für den ganzen Norden Sie zur Mitte des 11. Jahrhunderts4)
— fördernd griffen ein die vornehmen Frauenstifte Sachsens, des Rhein-
lands und Westfalens und hier vorab Essen und Herford. Und als die
Corveier ihr Werk gesichert sahen, übernahmen die Abdinghofer Mönche
zu Paderborn unter der Hut der Bischöfe die Ausbildung der kirch-
lichen Baukunst in Westfalen bis an den Niederrhein und die Clunia-
censer bildeten dann einen eigenartigen Westbau aus. Obschon mit
dem 11. Jahrhundert die Bischofssitze die Klosterkunst fortsetzten
und bald darauf die Städte, wie Soest und Münster, für das Spät-
*) Vgl. S. Müller in Obreen's (Rotterdamer) Archief vor Nederlandsche
Kunstgeschiedenis HI, 245 f. ; IV, 227 ff. Vgl. D. v. Schönherr in d. Mitteill.
des Heidelberger Schlossvereins (1889) II, 101 ff.
s) Vgl. meine Notizen über die umgestaltenden Folgen für das alte
Kungthandwerk in Prüfers Archiv f. kirchl. Kunst (1886) X, 35 und in meinen
Kunst- u. Geschichts-Denkmälern des Kreises Warendorf 1886 S. 67, 153, 154.
*) Vgl. meine Ausführungen im Repertorium f. Kunstwissenschaft (1888)
XI, 148 ff.
Wettd. Zeitschr. f. Gesch. n. Kunst. VIII, in. 18
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222 J- B. Nordhoff
mittelalter Bauleute heranzogen, welche nach allen Seiten von ihrem
Können rühmliche Zeugnisse ablegten, lassen es sich hier die Gister-
cienser nicht nehmen, die Architektur wenigstens einigermassen zu be-
reichern, Von Frankreich, nämlich von ihren Stammklöstern, verpflanz-
ten sie nach Deutschland, vereinzelt wohl gar durch französische Leiter5)
an ihre Ordenskirchen die reichen Chorbildungen oder auf andere Bau-
plätze, welche nur ungern vom- altehrwürdigen Rundbogen Hessen, die
Keime des Spitzbogens. Westfalen besitzt an der Cistercienserkirche zu
Marienfeld die ersten namhaften Versuche des Ziegelbaues und die
edelsten Überbleibsel der Bodenbeplattung von farbigen und schön figu-
rierten Fliesen6). Von den Prämonstratensern, denen die Laienbrüder
gewiss mehrorts als Handwerker zu Gebote standen 7), sind wohl gar, wie
vordem auch von den Benediktinern, gemeinnützige Anlagen, z. B. Wege
und Aquädukte unternommen, welche in der Zeit der Selbsthülfe ge-
wissen Gegenden unerschwingliche Opfer auferlegt hätten 8). Die Bettel-
mönche endlich, welchen man einen Anteil an der Verbreitung des
gotischen Stieles zuschreibt, haben gemäss dem Armutscharakter ihres
Ordens die reiche Gesamtform der Basilika vereinfacht, aber zugleich
die Chöre mehr verlängert, als es in der landesüblichen Bauweise lag.
Im Spätmittelalter erschlaffte bei den reichen wie bei den armen
Klosterinsassen die Zucht und ihren wesentlichen Bedarf an monumen-
talen Kunstsachen befriedigten Laien; höchstens liess hie und da ein
„Klosterbruder" seiner Neigung für eine „ Mönchsarbeit" oder eine
mechanische Kunst freien Lauf, und sein Erzeugnis wurde dann ein
Meisterwerk 9).
5) Vgl. C. Schnaase, Gesch. der bildenden Künste Aa V, 321, 175, 186.
•) Meine K.- u. G.-D. des Kreises Warendorf S. 141, 142 mit Abbildung.
*) Fr. Winter, die Prämonstratehser des 12. Jahrhunderts 1865 S. 101, 103.
8) Laut Urkunde von 1248 in den Historisch-politischen Blättern (1888)
87, 96. — Über die Bau Verdienste der französischen fratres pontifices, welche
1184 die päpstliche Bestätigung erhielten, vgl. Ostfriesische Monatsschrift
(1817) VII, 24 ff., Korrespondenz -Blatt des Gesamt - Vereins der deutschen
Geschichts-Vereine (1859) VII, 105 ff., Historisch-pol. Bll. 87, 185.
9) So trug ein äusserst kostbarer Kelch des Domes zu Münster vom
Jahre 1397 die Inschrift: Robertus abbas in Huda me formari fecit
H. Kock, Series episcoporum Monasteriensium (1802) III, 68; im selben
Cistercienserkloster Hude bei Delmenhorst und um dieselbe Zeit, gegen 1400:
Fridericus monachus de Huda complevit horologium in ecclesia Monaste-
riensi. Rösters, Chronicon Marienfeldense in Kindlingers Handschriften-Samm-
lung B. 76 p. 320. Vgl. über die ferneren Geschicke und Kunstler dieser
ebenso künstlichen als kunstreichen Domuhr meine Angaben in Prüfer's
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Einheim. Kloster- u. süddeut Laieribaumeister in Westfalen. 223
reilich unterwarfen sich die Benediktiner and Franziskaner früher
irm, als andere Orden und die Observanten 10) gewannen stetig an
n Westfalen.; doch erst ' nachdem die Wogen der Reformation
;gt und der Abfall verschiedener Ordensklöster verwunden war,
lie Ruhe für die Werke des Friedens ein und regte sich bei
le bei den Kapuzinern, die gleichfalls mehrorts Niederlassungen
n, die Hand der Kunst und Baukunst, d. h. vorzugsweise in
aolischen Landschaften, welche durch ihre Fürstbischöfe dem
auben erhalten oder zurückgegeben wurden,
des die reichen Klöster nach dem dreißigjährigen Kriege ihre
oder gar pompösen Gebäude den Laien überliessen, waren es
eise die armen Klöster, welche die Künstler und Kunsthand-
»teüten; bei den Kapuzinern, vielleicht auch bei den Franzis-
zahlen sie, wie wir vernehmen werden, zu den Handwerkern
fabriciarii) der Ordensprovinz.
»igt sich uns überhaupt das Bau- und Kunstleben der letzten
leite in einem sonderbaren Lichte, so stösst uns mehr als ein-
der heimischen Baubewegung die Empfindung, dass der Plan
riss, worum sich nun schon das ganze Kunstwesen dreht, halb-
m oder doch solchen Händen anvertraut war, die von der
len Kunstarbeit Nichts wussten.
3n befriedigendsten Eindruck macht das Vorgehen und Schaffen
ehnönche, das allerdings bei weitem den Vergleich nicht aus-
dem, was die Münsterischen Minoriten im 18. Jahrhundert in
chichtsforschung geleistet haben11). Die grösseren Bau- und
fgaben an Kirchen und Schlössern waren bereits den Architekten
en vorbehalten, wie jene der reichen Klöster.
3r Vorläufer der mönchischen Künstler, der auch für protestan-
iviere Aufträge übernahm, war der Glockengiesser Anton Paris
tiringen 1633— 1662 l2); 1651 erschien sodann auf den Wink
ir kirchl. Kunst EX, 81. Friedrich aus Hude ist der würdige Vor-
ies Johan Ruyschius (f 1533) in Kloster Gr. St. Martin zu Köln,
leim, Bibliotheca Goloniensis 1747 p. 198.
\ Vgl. darüber meine Angaben in Pick's Monatsschrift für die Ge-
Westdeutschlands (1875) I, 172, 351 ff.
I Z. B. Erasmus Küsters geb. 1746 und besonders Nicolaus Kind-
49—1819. Vgl. B. Sökeland, Umgestaltung des Münsterischen Gym-
1828 S. 50.
i Meine kunstgeschichtl. Beziehungen zwischen dem Rheinlande nnd
a 1873 S. 56, 57.
18*
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224 J. B. tfordhoff
seiner Obern und zwar ausnahmsweise im Dienste reicher Ordensmänner,
nämlich der Bentlager Kreuzherren bei Rheine, aus einem Jülicher
Ordensconvente der Laienbruder Albertus de Tyrano, von Geburt
ein Italiener und ein äusserst erfahrener Maurermeister; nachdem er
ihnen die Kirchengewölbe repariert hatte, ging er an die von den
Schweden ausgebrannten oder ruinierten Bauteile des Klosters und starb
1653 in seinem Jülicher Stammkloster13). 1653 werden uns auch die
beiden ersten Franziskaner- Architekten bekannt; nun meldet der Dom-
propst (?) Heinrich Korf-Schmiesing unterm 23. Mai dem Münsterischen
Fürstbischöfe Christoph Bernard von Galen, er habe wegen der Wall-
fahrtskapelle zu Telgte, worein das mirakulöse Marienbild14) aus der
dortigen Pfarrkirche versetzt werden sollte, an den Bruder Gerhard
zu Paderborn geschrieben, damit er herüberkomme, jedoch nicht mehr
von ihm erlangt, als eine Bezeichnung der Baumaterialien und einen
Abriss. Da dieser, wie er vernommen, dennoch dem Fürsten besser
gefalle als jener des Paters Jodocus, der auch an Arbeitslohn und
Materialien um die Hälfte teurer komme, so habe er geglaubt, von
dem Stande der Bauangelegenheit an den Fürsten berichten zu sollen.
Der Bruder Gerhard war Maler, der Pater Jodocus war Observant;
sonst weiss ich für den Augenblick nicht anzugeben, was jener damals
zu Paderborn beschickte 15), wo Jodocus seinen Klostersitz hatte, wessen
18) P. Grossfeld, Beiträge zur Geschichte der Pfarrei und Stadt Rheine
187ö S. 65, 35. Bei dieser Gelegenheit verweise ich die Kunstschriftsteller
der deutschen Renaissance nochmals auf den gefeierten italienischen Archi-
tekten Alexander, welcher 1547 zu Jülich die Festung umbaute, um
dieselbe Zeit auch Projekte für die Kölnische Stadtbefestigung (Wiethase im
Notizblatte des Architekten- und Ingenieur-Vereine f. Niederrhein und West-
falen 1876 S. 8) und vielleicht auch für den Anbau des Jülicher Rat-
hauses gemacht hat. Vgl. Zeitschr. f. bild. Kunst X, 86. Ebenhier führte
ich einen zweiten „Italienischen" Architekten, namens Johan Edeler an ; der-
selbe hat die Landesburg Sparenberg bei Bielefeld um 1654 neugestaltet und
zwar auf Geheiss desselben Fürsten, welcher den Alexander nach Jülich be-
rief. Hagedorn, Vom Zustande der Religion ... der Grafschaft Ravensberg
(1747) I, 157.
u) Wohin es nach der Sage auf eigene Weisung in der Reformations-
zeit vom Osnabrückischen Kloster Börstel gefahren war. Vgl. Möhlmann's
Archiv für friesisch-westfälische Geschichte (1841) I, 94. Nach der Sage ist
es aus einer Thorlinde zu Telgte geholt und thatsächlich im Kerne aus Linden-
holz gemacht, nach J. Reinermann - (Krabbe), Wallfahrt nach Telgte 1854
S. 29 ff. hier schon im 15. Jahrhunderte verehrt und in einem schlichten Ge-
häuse auf dem Kirchhofe aufgestellt gewesen.
I5) Der Paderborner Jesuit Johan Grothaus aus Beckum f 1669 nl*
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Einheim. Kloster- u. süddeut Laienbaumeister in Westfalen. 225
ngenommen oder ob ein solcher schliesslich bei einem anderen
kten bestellt ist16)? — genug, Jodocos wurde Bauleiter, der
«in zu der Kapelle im Folgejahre 1654 Ve gelegt und das
ins Baumberger Steinen in zwei Jahren hergestellt; denn 1656
ler Fürst seinem Zahlmeister Schröder, einem Bruder Andreas
182 Rth. auszuzahlen: von Andreas waren nämlich Gewölbe
ar illuminiert und Berichte über die Maurer, Schreiner, Schmiede
istigen Handwerker sowie über deren Rechnungen erstattet 17), —
er nun zugleich die Oberaufsicht geführt habe,
n Znsammenhange mit dem Kapellenbau erstanden bis 1663 am
von Münster nach Telgte Stationsbilder und ein Kapellchen
im) beim Schultenhofe Pleister — letzteres nach dem Risse
aters Blankenstat18).
Laibwegs in die klösterliche Kunst schlägt auch die Einrichtung
ipelle auf dem Hause Ermelinghof bei Hövcl ; schon 1654 ward
eben und später durch die Zuthat einer Yicarie, welche der Bischof
1678 in seinem Testamente stiftete, zum Abschluss gebracht,
genannten Jahre schrieb dorthin an Alexander von Galen ein
eraard Hackfort, sobald er nach Münster gekommen, habe er
i Riss für den Altar von einem Schreiner anfertigen lassen und
Massen dem Fürsten vorgelegt, dieser ihn einem Schreiner, der
jens bürg kommen wolle, anbefohlen; als er dann zur Audienz
m sei, wäre der Riss verlegt gewesen und er wolle deshalb
men machen lassen. Die Titel für die (Votiv-) Gläser seien in
e in seinen historisch-antiquarischen Collecten auch Grundrisse von
uwerken und Kirchen — letztere auch um 1664 ein F. Polycarpus
s (aus Paderborn?).
I Ein bis auf den Chor dem bestehenden Baue entsprechender findet
i in Crone's Sammlung mit der Inschrift : Abritz von der Capelle zu
Petro Pictorius Ingen, me delineavit. Die Kapelle soll nach
;ter jener zu Altötting (A. Hüsing, Chr. B. v. Galen 1887), diese, ein
jer Centralbau des 13. Jahrhunderts, nach lombardischen Vorlagen
;ein.
i Staats - Archiv Münster, Landes - Archiv 423 Nr. 11 — von einem
onche rührte auch vielleicht 1654/55 Modell oder Zeichnung für den
jnd die Kuppel bedachung des Kirchturmes zu Wolbeck, wobei als
vorgeschlagen wurden die Aegidii- und Minoritenkirche zu Münster
alte Kirche zu Warendorf. St.-Arch., Landes-Archiv 428 Nr. 8.
i K. Tücking, Gesch. des Stiftes Münster unter Chr. B. v. Galen
297, Münst. L.-Arch. 423/11.
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226
J. B. Nordhoff
seinem Briefe beschrieben, das Wappen des Fürsten sei von <
Studenten gemalt und was daran in Zeichnung (lineamentis) gebrc
könne der Glaser (Glasbrenner) verbessern19).
Dass die Observanten zu Münster über eine Fertigkeit im M
weit hinaus gingen, erhellt aus dem Benehmen eines Albert Heile
derselbe meinte, hier könne man bei den Stein- und Bildhauern
„ auslehren u und machte, wie in deren grossen Gildebuche verzei
steht, 1691 — obschon nicht ohne Strafe — sein Meister wei
Barfüsser-Kloster des h. Johannes20).
Von P. Hermannus Marx, Observant zu Vechta, stammte
Pläne für ein neues Ordenskloster zu Dorsten und das 1730 —
erbaute Klostergebäude zu Vechta selbst. „Die ganze Anlag«
Klosters sowohl als die dazu gehörigen Oekonomie-GebSude sind Z
der grossen Kenntnisse dieses Mannes in der Baukunst 2i).a
1742 entwarf mit Genehmigung des Provinzial-Kapitels der
vinzial P. Antonius Josephus aus Jülich, weil die patres f;
ciarii der Ordensprovinz wegen Entlegenheit des Ortes sich nict
die Ocular-Inspection einlassen konnten, den Bauplan für die
Kirche der Terciarier des Kapuziner - Ordens zu Brenschede und
auf einer Visitationsreise zu Hildesheim. Der Maurermeister Jose
aus Augsburg begann rüstig die Arbeit, konnte jedoch die Mauer
dem Winter nur bis zur Hälfte emporbringen und benutzte dahe
letzteren mit seinen Gesellen zum Steinbrechen. Das Gewölbe '
von dem An toniter - Eremiten Bruder Antonius aus der Klaus
Gescher aufgeführt, nachdem man für den Kalk den erforderlicher
körnigen Sand entdeckt hatte. Zur Anfertigung der Altäre, der l
und der Kirchenschränke erschienen 1743 auf Geheiss der Ordenso
die Laienbrüder Thomas und Antonius und zu diesen kam als c
der Schreinerbruder Sophronius aus Coesfeld, dem insbesondei
Treppen und die Kommunionbank übergeben wurden22).
19) Tücking a. a. 0. S. 324 St.-A. Ermelinghof 53*.
*>) Vgl. Kock 1. c. III, 231.
") F. M. Driver, Beschreib, u. Gesch. des Amtes Vechte 1803 5
M) J. S. Seibertz in d. Blättern zur näheren Kunde Westfalens
S. 51 — 53; einen Platz verdient hier wohl auch Job an Baptist Molito
1713 zu Saalhausen, zuerst Pfarrer zu Keppel, dann zu Karbach und c
protonotarius apostolicus, gest. 1765 als Vicarius und Fürstenbergischer
meister zu Attendorn, ein geschätzter Kräuterkenner und Architekt; <
hier das neue Fürstenberger Hospital erbaut. Ders., Westfälische Bc
zur deutschen Geschichte (1819/23) II, 10. Erinnert sei auch an den P
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Einheim. Kloster- u. siiddeut. Laienbaumeister in Westfalen. 227
Zu den letzten Mönchsbauten28) gehörte die Kirche zu Dörpen
lslande (1798 — 1801) — ihr Baumeister ist der Franziskaner
eslaus Koch, später Pfarrer zu Leer und (f 1832) Yicar zu
sge24).
lyrol und Bayern belebten und verbesserten ihre Baukunde wie
Qhmittelalter 25), so auch in der Folge ja bis 1756 26) durch
r und Formen aus Oberitalien und unterhielten dadurch eine
e Technik, so dass ihre Künstler in der Neuzeit sogar in West-
[esucht wurden. Sie waren schon im 16. Jahrhunderte mit den
n zahlreich gen Norden gezogen27) und folgten nun nach West-
edenfalls den Fürstbischöfen aus dem bairischen Hause, welchen
185 vorzugsweise die Regierung der Bistümer Münster und Pader-
Descheert war; sie fanden nach dem 30jährigen Kriege immer
irbeit und Beschäftigung an den Kloster - Kirchen- und Schloss-
, die hier bis in den Anfang unseres Jahrhunderts in stattlicher
aufgegangen sind. Im 18. Jahrhundert war man von den süd-
len Mauerleuten in Münster so eingenommen, dass selbst vor-
s Geschichtsschreiber der Sage Gewicht beilegten, es sei nicht
3 Lambertikirche (begonnen 1375), sondern dann auch die Mino-
rche (um 1400) von Tyrolern ausgebaut, die sich zu dem Ende
)rubbelu als Wohnungen aufgeschlagen hätten 28). Und unter dem
„Tyroler* gingen, scheint es, überhaupt alle fremden Werkleute
Körte (eigentlich Wegener) 1730—1803, der in der Physica schon
i für die Elektrizität gab und zu Salzkotten auf Geheiss des Pader-
Fürstbischofs Wilhelm Anton von Asseburg (1763 — 1782) die dortigen
ke umbaute, mehrere Häuser aufführte, Kirche, Orgel und Altäre um-
te, nachdem er sich auf Reisen in Deutschland und Italien seine
ischen und bautechnischen Kenntnisse noch besonders vervollständigt
Seibertz a. a. 0. II, 329 ff. G. J. Bessen, Gesch. des Bistums Pader-
, 363.
3) Die drei Altäre von Holz mit Aufsätzen und Bildsäulen . . . haben
i Warendorf Alpheus Rincklage und Agapitus Hertens gebaut
[eblich auch die Altäre zu Wiedenbrück und Dorsten. K.- u. G.-D. des
Warendorf S. 51, 52.
*) J. B. Diepenbrock, Geschichte des Amtes Meppen 1838 S. 264.
ehörte als Franziskaner dem Convente zu Aschendorf an. W. Mithof,
mkmale u. Altertümer im Hannoverschen VI, 40.
*) Vgl. Repertorium f. Kunstwissenschaft XI, 149.
m) H. Otte, Geschichte der deutschen Baukunst 1874 S. 727.
0 Vgl. C. Gurlitt, Geschichte des Barockstiles . . . III, 124.
*) Kock 1. c. H, 17.
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Goog
228 J. B. Nordhoff
— auch solche, welche aus Baiern und den rheinischen Oberländern
einwanderten.
Dem Namen nach einer der frühesten Baukünstler dieser Art war
ein Ingenieur Damian Nidecker, der 1658 einen Riss für die Schloss-
gräben zu Neuhaus entwarf und 1660 auf dem Hause Curl bei Dort-
mund verweilte29) — sodann der Maurermeister Anton Zanollo —
sein Name kommt noch heute in München vor. Er übernahm 1661
zu Herbern den Abbruch der alten Kirche, 1664 rutenweise den Auf-
bau der neuen und vollendete denselben bis auf Ptfesterwerk und Ge-
weller. Als Steinhauer wirken daran ein Jacob Moszer und die
Meister Adolf Wichmann, Johan Hülsmann und Heinrich Esters
— als Maler Gerdt Struck, als Glaser Johan Spaen, dem der
Münsterische Kaufmann Schwick Braunschweiger Glas lieferte90).
1691 verunglückten beim Baue der Jesuitenkirche zu Coesfeld
die Tyroler Maurerleute Hans Peter Schackmel, Martin Gross
und Andreas Mucter31) und es lässt sich erraten, dass sie dabei
nicht die einzigen Ausländer waren. Von zwei Tyrolern namens Wey-
rather wurde 1684 — 1696 die Kirche zu Beverungen erbaut und
einer von ihnen nahm daselbst Frau und Wohnsitz82). Von Bonn38)
berufen übernahmen ihre Landsleute die Drexeler bis 1729 die Vol-
lendung der stattlichen Jesuiten-Residenz zu Meppen, als die Arbeiten
der Westfalen sich nicht dauerhaft erwiesen84); einer von ihnen ist
nach der Ortsüberlieferung der Urheber der frommen Stuckbilder am
Plafond der Jesuitenkirche85).
**) Meiner Notiz fehlt leider der Beleg, aber sicher nicht die Glaub-
würdigkeit. Curl war Stammhaus des damaligen Paderborner Fürsten v. d. Reck.
80) M. Land.-Arch. 344 Nr. 4. Andere Meister und eine Notiz über
Antoni Zanollo zum Jahre 1708 (?) bei J. Schwieters, Geschichtl. Nachrichten
1886 S. 63. 64.
81) Ch. Marx, Geschichte des Gymnasiums in Coesfeld 1829 S. 84.
M) W. E. Giefers in der westfal. Zeitschrift f. Geschichte und Alter-
tumskunde (1871) XXIX, 35.
8S) 1653 gingen noch umgekehrt Maurer und Steinmetzen von Dorsten
zum Brückenbau nach Bonn. R. Pick in d. Annalen des histor. Vereins für
den Niederrhein XXIV, 324.
>*) Diepenbrock a. a. 0. S. 526.
M) Die Stuckaturen des Schmiesinger Hofes zu Münster fertigte laut
Akten 1736/38 der Quadratur - Meister (Franz) Joseph Staudacher aus
Tagernßee — jene im neuen Palais zu Detmold 1717 der Italiener Michel
Caminata (0. Preuss, Bauliche Altertümer des lippischen Landes 1873 S. 17),
der 1717 mit seinem Landsmanne Carl Rossi an die grossartige Stuckbe-
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ECinheim. Kloster- u. süddeut. Laienbaumeister in Westfalen. 229
37 wurden Mauerarbeiten am Domturme zu Minden vorge-
Löcher in denselben eingehauen, die Steine aus den Haus-
ier Kalk aus dem Lippischen und Arnsbergischen geholt. Der
eister Johannes Zengeler 86) weist mit seinem Namen nach dem
doch nahm er wahrscheinlich von Westfalen nicht wieder Abschied,
im Kloster Brenschede, von dessen Bauzeit bereits gesprochen
5 ein Maurer aus Würzburg eine steinerne Treppe zwischen
in und niedern Garten und wiederum Tyroler87) waren die
der Kapuzinerkirche zu Marsberg 1752 — 1755.
tmer grösser wurde der Andrang der Südländer besonders nach
welches sich unter den kunstliebenden Bischöfen Clemens August
rn38) und Max Friedrich von Königseck (1719 — 1784) zu
[ittelpunkte grossartiger Gebäude emporschwang — immer
urde die Unzufriedenheit der westfälischen Meister und die Klage
Vorrechte der Fremden. Die Regierung musste schliesslich
en und die Art, wie sie entschied oder vielmehr vermittelte,
e Neigung zu den Fremden durchblicken, ohne der Zunft den
hres Rechtsbestandes zu nehmen; das Zunftwesen war oder
>ch durchlöchert von den Architekten, die sich in Sonderstel-
ien, von den Freiraeistern und besonders von Hofkünstlern, wie
Dm Bischöfe Galen schon ernannt waren. Um so mehr sehen
ster und Gesellen in ihrem Fortkommen, die Gilde in ihrer
nd der Ausführung der ihr sonst zuständigen Arbeiten gestört.
irz vor und nach dem Jahre 1770 brachen die Streitigkeiten
a gegenüber den Fremden und die Verhandlungen mit der Re-
aus, als vier anscheinend sehr tüchtige Meister entweder den
des Domes zu Hildesheim ging. Beiträge zur Hildesheimer Ge-
[I, 14.
Aren. d. Domcapitels 320».
Seibertz in den Blättern zur näheren Kunde Westfalens S. 53, 12.
Clemens August selbst trieb Kunstschreinerei und eine Probe der-
in Schachbretttiscb, war noch in unserem Jahrhunderte auf einer
ig in Münster zu sehen. H. Erbard in der westfälischen Zeitschrift
Mehrere um 1750 offenbar von ihm nach Westfalen gezogene Maler
n und Italien sind angeführt in Prüfers Archiv f. kirchliche Kunst
L4 — beim Baue des barmherzigen Klosters in den JJ. 1732/34
Ziegelmeister thätig ein Vastre" und ein Bertram aus Lüttich, und
er Graveur Gotlieb Elcano, welcher mit dem Goldschmiede
die Silberplatte mit dem churfürstlichen Wappen für den Grund-
rbeitete und 1739/40 die Stempel für domkapitularische Münzen
r sicher kein Westfale (Hofkammer 5 I, 56, Dom-Kap. IV, H. 35»).
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230 J. B. Nordhoff
Eintritt in die Gilde erlangt hatten oder doch betrieben. Es war
Aasländer Friedrich Hader, Cassian (and?) Jonas (oder Je
Grieser, Franz Jacob Broschard and Anton Falger. Naet
Gildenbache traten bei jenem Broschard, als er Lehrlinge zolies
Ausfodergesellen 1774 auf Anton and Christian Schweighofer,
Anton Jacob Boermann and Ladwig Michöl gebürtig aus Bergzs
und Zweibrücken; daher waren wohl alle drei ihrem Meister
Münster gefolgt, dieser also jedenfalls von Zweibrücken, nicht, wi<
meint, von Saarbrücken zugezogen.
Hören wir, wie es dem Ant. Falger erging. Auf eine Bitt
an den Fürsten von 1769 86/i2 wies dieser die Regierung an
Falger entweder dadurch, dass man ihm ein Meisterstück auferleg
sonstwie zum „Amte44 zu verhelfen; die Rate berichteten 1771 7
hatten den General-Major Schlaun — er war des Fürsten
Architekt 39) — über des Bittstellers Fähigkeiten und den Stadtma
über die Einreden des Steinhaueramtes vernommen. Schlaun's
achten und der Riss des Falger seien zu Gunsten des letzteren ausgc
Sie möchten ihm das Steinhauer-Werk (Kaminstein) erlassen und i
dem Amte aufgeben, dem Falger gegen Erlegung der üblichen Gel
das Amt zu gewähren, zumal er seine auf dem Lande verdienten
Pfennige inzwischen ausgegeben habe. Sie bitten daher den F
endlich den Magistrat und das Amt zu nötigen, den Falger a
nossen aufzunehmen — und das um so mehr, als bekanntermass
Amt in vorigen und gegenwärtigen Zeiten in Ansehung des (
bei gleichem Anlasse in der Verfertigung des Meisterstückes straf]
dispensiert habe. Nichts Anderes könne man dem Falger von
als dass er ein Fremder sei. Falger figurierte bald als Meii
den Gildebüchern und hat treffliche Arbeiten verrichtet40). 171
petierte eine ähnliche Geschichte wegen der Zulassung des Schmi
der Fürst, jetzt Max Franz von Oesterreich, nahm sich seiner
falls in einem Erlasse an die Räte an und empfahl diesen, ihm e
wenig wie einst dem Falger und Grieser den Eintritt ins Amt
schweren — letzteres hat allmählich seinen Widerstand aufgegel
89) Es beurteilte also nunmehr der Mann der Zeichnung die
keit und Technik eines praktischen Meisters oder Künstlers.
*°) So den neuen Flügel des Schlosses zu Darfeld mit folgen«
schrift über der Thiire des Archivs: D. 0. M. Primum nunc lapide
regimine Clementis Augusti Droste, satrapae haereditarii etc. etc. et c(oi
Sophiae de Droste de Füchten conjugum posuit Meister A. und G. F
Anno 1781 die . . . Augusti. Mitteilung des Herrn Pfarrer Müller zu
41) Cabinets-Registratur P. XXXIV E. 29.
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Einheim. Kloster- u. süddeut. Laienbaumeister in Westfalen. 231
Vielleicht durch das Vorgehen der Münsterischen Zunftgenossen
ermutigt beklagten sich 1792 die Maurer- und Steinmetzgesellen zu
Paderborn, dass man sie gegen auslandische Kräfte zurfickstosse ;
tod den drei Meistern Zengerley — wohl ein Nachkomme des zu
Minden angetroffenen Zengerle — Sprenger und Wolfling seien die
beiden ersteren Ausländer. Diese setzten sich Aber die Privilegien
hinweg, nähmen gern die Tiroler auf, ohne ihnen die erforderlichen
Leistungen abzuverlangen. Sie bitten daher den Forsten (Franz Egon
von Fürstenberg), er möge die drei Meister bewegen, den heimischen
Gesellen den Vorzug vor den auswärtigen zu geben. Darüber vorge-
laden sagte Sprenger aus, er habe acht Gesellen aus dem Paderbornischen,
Zengerley, er habe vier Gesellen von Fritzlar, zwei von Hildesheim und
sechs von Lugde48) — letztere also aus dem Lande.
Aus diesen Vorkommnissen und überhaupt aus der Achtung, der
die „Tyroler" etwa anderthalb Jahrhunderte bei den Bauherren und
Baaleitern genössen, geht soviel hervor, dass das heimische Baugewerbe
auch im dreissigjährigen Kriege seine alte Energie und seine höheren
Bestrebungen verloren und die ruhmvolle Bahn der Vorzeit verlassen
hatte. Es wäre daher auch der umfassenden Bauaufgaben, welche ihm
in den beiden letzten Jahrhunderten erwuchsen, schwerlich Herr ge-
worden, wenn nicht neue Anregung und neue Kräfte eingegriffen hätten.
Und doch war das ererbte Kunstvermögen in der Architektur weit-
aas dauerhafter, als in der zarteren Malerei ; immerhin hatte der durch
den grossen Krieg nur besiegelte Verfall beider gemeinsame in der
ganzen Kultur der Neuzeit wurzelnde Ursachen, welche ich bezüglich
der Malerei anderswo48) wenigstens skizziert habe.
Zu Lippstadt steht im Bürgerbuche zum Jahre 1799 noch ein
Steinhauer und Maurer Johan Anton Troxler aus dem Elsass44) und
nach Meinung eines altern Geschichtskenners wären auch die Familien
Hammerle, Redtenbacher und Boner durch „tyroler" Bauleute
in Westfalen ansässig geworden.
**) Paderborn. Geh. Rat 86.
*»)#In Prüfers Archiv X, 26, 34, 36.
**) Nach Karl Anton Luzzano (1783—1797) erhielt 1797 ein Andreas
Wessin aus Mainz das Privileg zu Münster Spielkarten zu verfertigen, be-
ziehungsweise die von ihm gemachten Karten mit dem gewöhnlichen Stempel
zu bezeichnen und Tapeten, Gotton und sonstige Papiere ausschliesslich zu
bereiten (Cab. Reg. P. XXXIII, B. 3).
•^ö**«
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232
P. Joerres
Die 6656 Hufen der Abtei St. Maximin.
Von Dr. P. Joerres in Ahrweiler.
$ 1. Es ist schwer begreiflich, dass bisher verhältnismässig selten A
genommen worden ist an der ungeheueren Anzahl von Hufen, welche {
2 vorhandenen angeblichen Originalien Heinrich II der Abtei S. Maximin
gewisse Zugeständnisse genommen und dem Herzog Heinrieb, dem Pfalz
Ezzo und einem Grafen Otto geschenkt haben soll. So viel wir sehei
ibis vor kurzem Hontheim der einzige, welcher wenigstens sagt, dass da
„quantitas terrae vix credibilis" sei (Hist. Trev. I, 369, nota b). Bi
äussert im J. 1875 in Hirsch' „Heinrich II" nicht den geringsten 2
(vgl. Bd. III, 272 ff.). Ebensowenig thut dies W. v. Giesebrecht (D. i
zeit II6, 89), ja der letztere sagt geradezu — und bei seiner Vorauss
gewiss mit Recht — dass „Heinrich II das Kloster des grössten Teils
Besitzungen beraubt" bat (1. c. 376, ähnlich 98, 89 und 191). Es
uns daher fast der Mut, unsere Überzeugung von der Unglaublichkeit
Hufenzahl öffentlich zu vertreten, bis wir in K. Lamprecht's „Deutsches
schaftsieben" I, 703 die Worte lasen: „Die Angabe über die 6650 Hu
nicht glaubhaft ; es ist nicht anzunehmen, dass der ursprungliche Hufenb
den von Prüm mindestens um das dreifache, den des (Trierer) Erzstift
destens um das achtfache überragt habe, dass er ferner nach seiner Ben
auf etwa den sechsten Teil herabgesunken sei". Obschon nun Bressl
reits vor 2 Jahren in dieser Zeitschrift (V, 20 ff.) hauptsächlich aus
mati sehen Gründen die Unechtheit nicht nur der 2 hier in Rede steh
sondern auch einer ganzen Reihe anderer S. Maximinischen Urkk. er
hat, so möchte es bei der Wichtigkeit der Sache doch nicht zwecklo
auch aus sachlichen von Bresslau (1. c.) nur kurz und nur zum T<
sprochenen Gründen zu zeigen, dass die 6656 Hufen in der That solc
Steifleinen" sind.
2. Die zwei Urkk. befinden sich jetzt in der Bibliotheque na
zu Paris in Manuscr. lat. 9266, und zwar unter den Nummern 29 u
In Nr. 29 bekundet Kaiser Heinrich, dass er von der Abtei S. Ms
welcher der Abt Haricho vorsteht, gegen 6656 Hufen zu Lehen erhalte
und dass er diese Hufen seinen Getreuen dem Herzog Heinrich, dem
grafen Ezzo und dem Grafen Otto zu (After-) Lehen gegeben hat, dami
und ihre Erben — weil der altersschwache Abt Haricho die Hof- und 1
dienste nicht mehr* wohl leisten kann — die genannten Dienste für d«
und die Nachfolger desselben verrichten sollen; S. Maximin solle i
dieser Beziehung dieselbe Freiheit gemessen, wie S. Willibrord (in I
nach); nur nach Mainz oder Metz oder Köln sollen sich die genannte]
zu einem etwaigen „generale concilium aut collegium" auf erhaltene
düng hin zu begeben haben. Damit der Kaiser aber nicht eines unger
Raubes schuldig zu sein scheine, schenkte er auf den Rat namentli
Erzbischöfe Aribo von Mainz, Poppo von Trier und Piligrim von Köh
sowie dem h. Johannes Ev. und dem h. Maximin die Verpflegungs
(„servitium"), welche die Abtei bisher ihm und einigen seiner Vorgän
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Die 6656 Hufen der Abtei St Maximin. 233
jedem zweiten Jahre zu leisten pflegten. Diese Vergünstigung darf von seinen
Nachfolgern nur dann aufgehoben werden, wenn zuvor die Güter, welche
Heinrich der Abtei zu deren, nicht zu seinem Vorteil weggenommen hat, der-
selben vollständig zurückgegeben worden sind. Dem Abte und seinen Nach-
folgern wird dann noch verboten, von den noch übrigen der Abtei verblei-
benden Gütern irgend Jemandem weltlichen oder geistlichen Standes etwas zu
Lehen zu geben. Dann werden die 68 Orte aufgezählt, in welchen die zu-
letzterwähnten Güter liegen. Stirbt einer der 3 Stamme, denen jene 6656 Hufen
zn Lehen gegeben sind, aus, dann soll das betreffende Lehen sofort an S. Maximin
zurückfallen. Dafür soll dann die Abtei wieder den entsprechenden Königs-
dienst leisten, soweit es ohne Schaden der Kirche geschehen kann. Alle
Yogteien kann die Abtei geben und wieder abnehmen, wem sie will. Damit
diese ganze Anordnung des Kaisers noch grössere Festigkeit erlange, hat er
die Bestätigung derselben durch Papst Benedict erwirkt.
Nr. 30 stimmt wesentlich und meist wörtlich mit Nr. 29 überein. Die
auffallendsten Unterschiede sind: Ezzo, Heinrich und Otto stehen in dieser
Folge. Von den 3 Erzbischöfen wird der Kölner vor dem Trierer genannt.
Endlich Bind in Nr. 29 im allgemeinen die 68 Orte so genannt, dass sie nach
einander liegen im Gau Einrich, im Trechirgau, im heutigen Rheinhessen,
in Rheinbaiern, an der Mittelmosel und in der hohen Eifel, in Luxemburg,
il der Umgegend von Metz, an der Untermosel und wieder in Luxemburg.
Bei Nr. 30 ist die Ordnung einfacher : Rheinhessen, Rheinbaiern, Umgegend
von Kreuznach, Moselgegend und Eifel, Umgegend von Metz, Luxemburg,
Trechirgau und Einrieb ; es werden in dieser Nummer nur 57 Orte aufgezählt.
3. Also 6656 Hufen! Eine Hufe war ein Landbesitz von einem an-
nähernd bestimmten Werte, ein Besitz, auf welchem sich ein Mann mit Knecht
und Magd ernähren konnte. Wir erinnern nur daran, dass Kaiser Ludwig
der Fr. (M. G. Scr. II 207) verordnet, jedem Pfarrer solle zu seinem Unterhalt
eine Hufe nebst Knecht und Magd gestellt werden, dass gemäss den Xantener
Annalen zum J. 843 das ganze Reich nach Hufen unter die streitenden
Brüder sollte geteilt werden, dass, wer 3 bis 5 Hufen hatte, 1 Kriegsmann
zn stellen hatte, dass die Hufe gleich dem Wergeid des Freien gerechnet
wurde. Ein ganz bestimmtes Mass hatte nun selbstverständlich die Hufe
anfangs — und wohl noch im 9. Jh. — nicht. Später aber, jedenfalls im
12. Jahrb. und, wie ich glaube, auch schon im elften, hatte sie eine bestimmte
Grösse: im Kölnischen Lande betrug diese 60 Morgen. Es ist nicht wohl
anzunehmen, dass dieselbe in dem Erzbistum Trier, welches im ganzen weit
weniger fruchtbar ist, als das Kölner Gebiet, kleiner gewesen wäre. Hont-
heim setzt die Hufe (I, 359) in der That = 64 Morgen, wobei er sich freilich
nicht auf historische, sondern auf allgemein landwirtschaftliche Gründe stützt
In dem Maximiner Güterverzeichnis M. U. II, 465 wird 'aber wirklich
1 man8us = 64 ingera ') für die Metzer Gegend angenommen. Freilich
kommen auch kleinere Hufen 2) vor — obschon ich kein bestimmtes Beispiel
1) Dieselbe Grösse giebt Nicol. Novillanius allgemein an. Hontheim Frodr. 1012 b.
2) Bei Ducange wird unter „mansua" eine Urk. von Erzb. Friedrich von Hamburg
angeführt, in welcher die Lange und Breite eines „mangus* zu 720 und 30 „virgae regales"
angegeben wird. Der Inhalt wäre demnach — 21600 Quadratruten. Aber wie gross ist eine
3rtrg» reg&Us* V
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234 P- Joerres
für das Gebiet des alten Lothringens kenne — ohne Zweifel sind aber Hafen
von nur 30 Morgen eine Ausnahme gewesen. Nimmt man nun die Hofe zu
60 Morgen = 60 X 180 Quadratraten an, so findet man 6656 Hufen = bei-
nahe 18 deutsche Quadratmeilen, und die Hufe zu nur 30 Morgen gerechnet,
ergiebt noch immer 9 Quadratmeilen! Und wohl gemerkt ist bei der Be-
messung der Hufe der zugehörige Wald oder die zugehörige Holzberechtigung
regelmassig nicht mitgerechnet. Auch sind der Abtei S. Maximin nach dem
Verzeichnis M. U. II, 428 (vgl. auch Lamprecht 1. c.) noch gewiss 700 bis
800 Hufen geblieben. Der Besitzstand vor der „Beraubung" mfisste also gar
etwa 7400 Hufen gewesen sein. In Frankreich kommen freilich Abteien vor,
die einen solchen Reichtum besassen: Fontanelle« (M. G. II, 291) besass ca.
4200 Hufen, und S. Denys wird wohl noch reicher gewesen sein. Auch für
Deutschland nimmt G. Waitz solchen Reichtum bei einzelnen Klöstern an,
aber bestimmte oder gar kontrolierbare Angaben macht er nicht, alles kommt
nur auf ein „soll" hinaus. (S. D. Vfg. VII, 186 f.). Zur Vergleichung bietet
sich uns am geeignetsten wohl die Ahtei Prüm an. Diese hatte gemäss dem
Registrum von 893 nach der Berechnung Lamprecht's 1C00 Hufen, nach
unserer eigenen höchstens 1800 Hufen. Es ist doch wohl wenig wahrschein-
lich, dass S. Maximin reicher gewesen sei. Im Gegenteil beweist der Um-
stand, dass — wie die Register zu den M. G. S. S. zeigen — die Abtei
S. Maximin in den Quellenschriften vor 1200 nur etwa halb so oft genannt
wird als die Abtei Prüm, wohl auch, dass die materielle Bedeutung, also der
Besitz von S. Maximin weit geringer war, als derjenige von Prüm. —
K. Lamprecht hat auch auf Gudrun str. 916 und 917 (vgl. 909 und 1122)
hingewiesen, wo es von dem Kloster auf dem Wülpensande heist: „slt wart
ez also riche, daz dar dienten wol driu hundert huobe". Also das war rar
einfache Verhältnisse im 13. Jh. schon ein reiches Kloster 1
4. Indes, wir sind in der Lage, einen bestimmteren Beweis zu führen.
Es sind so viele Maximiner Urkunden im Original oder in der Abschrift aus
dem 12. und früheren Jahrhunderten vorhanden, dass wir den^Güterbestand
mit hinreichender Gewissheit übersehen können. Wir geben im Folgenden
ein Verzeichnis der bis zum Jahre 1023 genannten Güter der Abtei, indem
wir hinter die Namen jedesmal die Jahre setzen, in welchen die Güter ge-
nannt werden. Wird ein Gut in beiden Verzeichnissen des J. 1023 erwähnt,
so deutet dies die einfache Zahl 1023 an; kommt es nur in Nr. 29 vor, so
steht 1023*, findet es sich endlich nur in Nr. 30, so setzen wir 1023**. Sind
nun die 2 „Originale" echt, so müssen die im J. 1023 erwähnten Güter
erstens nur einen geringen Teil der vor 1023 genannten ausmachen : zweitens
aber muss jedes vor 1023 vorkommende Gut, welches 1023 nicht aufgezahlt
wird, mit grosser Wahrscheinlichkeit zu den 1023 verlorenen Gütern gehören,
und darf also im allgemeinen nach 1023 nicht mehr als Gut von S. Maximin
genannt werden. Wo dies letztere nun doch der Fall ist, haben wir wieder
die Jahreszahl hinzugefügt8).
3) Die betreffenden Urkunden findet man leicht mittels der „Mittelrh. Regesten von
Ad. Göre" Bd. I; Citate, wie Reg. 440 oder F. 471, beliehen «ich auf die Verzeichnisse dsr
8. Maximinischen Güter und M. U. II, die Zahl giebt die Seite an.
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Die 6656 Hufen der Abtei St, Masimin.
235
an der Lieser 633.
Perina 633, 893, 940, 962, 1023,
Kimüs 633, 893, 940s Hes 44
Crwacum 683, Heg, 4Gö.
Lujcvicb 633, Reg, 441.
Regkrfola 633, Reg, 442.
Valli* 633, 940, 962, 966, 1023.
^c 633, Reg 444.
Budetiacnm «533, Reg. 442.
TftleTÄOc 633, 1066, Reg. 430,
MenbeJith 633, 940, 2®2, 1023.
Letria 633, 893, 940, 962, 1023,
Basuineaim 633,
Steinsele 723 (G. R, 155), 1023*.
Witmiri ecclesia 723 (G. R. 155), Ö93,
940, 1U23,
Cnmkiacmro (oder cttraieraco) (G. H,
155), 1023*
b« 752—68*) 1023*,
T*benn 752— 68*), 893, 940, 962, 1023,
dieym (oder Hukinesheimi 844,
1D23.
Mansch 853, 893, 940, 960, 962, 993,
IÖ23*.
Liudn , F. 47t.
t 888, 962, 1023**
A]tnla 893, 940, 962, 1023.
Alionlia 8B9, 962, 1023,
Everuesheim 893, 962, 1023,
Pricbina 893, 962, 1023.
BsUmtl 893, 962, 1023.
Iuvenil« Ua 893, 910, 962, 1033.
Kmbitalo 893. 940, LI
Bessi.. «40, 10a3.
Bomacha 893, 1023,
MatfictaMtorf 893, 1135, Reg. 459.
Kulina 893, 962, 963, 1023*.
Efferitaga 893, 940, 962, 1023*,
Rmhut 983, »62, »78, 1044 F. 471.
Meroidivillit 893, 1023,
Uiriifta 893, 1023.
na 893, 1023.
Aarabahc 897, 1107.
Thinveuheim 897,
Oumhereshusen 897, 940, 962, 1023.
Furniveld 897. 1089,
Biirmcnugen 909, 962, 996, 1023.
EiuelingeD 909, 1140 u. Reg, S. M. 430,
Brecenheim 912, 1023.
Vilare 912, 962, 1023.
Lutiaco 912.
Bisanga 912, 1023.
Calltdi 928.
Brula 925, Reg. S. M, 451,
Caradona 925, Reg. S. M. 451,
Beregon 925, F, S. M. 469.
Svrin 926, Reg. S. M, 432,
Radinga 9*6 = Raticke Reg. 465,
RoeviUarc IM
Ansheresvillare 926.
Gautbretatinge U19, F. 467.
Agtillia 929.
Dunrieba 929, 959, F. 470.
Theodonisvilla 930, 940, 962, 966,
1023.
Metis 940, 962, 1023.
Gottldiflg* 940, F. 469.
Hchichesdorf 940, 996, Reg. 436.
Bumaga 940, 1140.
IIunzeLiiiesdorf, 943, R. 435.
Mamhra 960, 3023.
Suaveheim 962, 1023.
Maanendal 962, 1023,
Narkeim 962, 10 JH.
Buktnheim 962, 1023.
Kneringcsfrld 981, 1023.
Basenbacb 962, 1044.
Sjctnera 962, 1023.
Iluoabah 962, 1023.
Folmareebarh 962, 1023.
Ochisbeim 962, 970, 975, 1023.
Ratheresdorf 962, 1023.
Meiste«** 962, 1023,
Ehem 962, 1023.
Daleheim 962, 1023*.
Lumiche 962, 1044, & 435.
Dincrei 962, 1023.
Gozolvesheim 962, 1023**
Albiu-hn 962T 1023.
Wiiddistein 962, 1023.
II llnnthtitn, l'rrnlr, !>?0 unrf 1001 b.
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236 t\ JoerreS
Wienheim 962, 1044, Reg. 455. Bingin 1023.
Druhdildinga 962, 996, 1023. Prubesdervot 1023.
Frisinga 963, 1023*. Arnolfesberc 1023.
Hadespelt 963, F. 468. Flanheim 1023*.
Ebiringon 963, F. 468. Bichendorf 1023.
Villinisdorph 963, F. 468. Liezniha 1023.
Sweierbach 963. Hanewilre 1023.
Barwilre 970, R. 450. Lutzelenkiricha 1023.
Noyn 970, F. 471. Lunesdorph 1023*.
Aredorph 970, F. 471. Luonkurt 1023.
Riferesscheit 975, F. 471. Lukesinga 1023.
Bopinga 975, F. 471. Billiche 992, 1023.
Musca 975, F. 471. Beriebet 1023*.
Huffeit 975, F. 471. Kriske 1023.
Rodoron 975, F. 471. Sconeberch 1023*.
ad Aram 976. Usperna 1023*.
Gundelavinga (?) 978. Gracho 1023**.
Mudenfurt 996, 1023*. Straza 1023**.
Platana 1000, R. 438. Curmiringa 1023**.
Hesinesheim 1023.
Also bis zum Jahre 1022 werden 105 Orte genannt, wo S. Maximin
Besitzungen hatte, oder, da die a. 633 u. 975 erwähnten Güter „ad Liseram"
und „ad Aramtt später zweifellos auf bestimmte Dörfer oder Höfe bezogen
werden, nur 103 Orte. Von diesen Besitzungen werden 1023 als S. Maximin
verbleibend in den beiden „Originalen" 43 aufgezählt, in Nr. 29 allein stehen
9, in Nr. 30 findet sich noch 1, zusammen also wären von den 103 Besitzun-
gen der Abtei 53, also schon mehr als die Hälfte, verblieben. Von den 50
im J. 1023 nicht genannten Besitzungen gehören nach spätem Urkunden, und
zwar meist gemäss dem etwa 1200 entstandenen Registrum bonorum et feo-
dorum dem Kloster noch 38 an. Somit ist nur von 12 Orten nicht ausdrück-
lich nachweisbar, dass an ihnen S. Maximin nach 1023 noch Güter hatte.
Von diesen waren einige z. B. die von Bastonecum, Thiovenheim, Lutiaco,
Callidi, welche wir nur bezüglich in den Jahren 633, 897, 912, 923 erwähnt
finden, vielleicht durch Tausch oder Verkauf schon früher verloren gegangen.
Freilich sind 1023 in beiden Originalen noch 12, in Nr. 29 allein noch 5 und
in Nr. 30 allein noch 3 Orte, zusammen also 20 Höfe genannt, die früher
nicht vorkommen. Da nun in Nr. 29 und 30 im ganzen 73 Orte erwähnt
werden, so müssen wir nach demselben Verhältnisse annehmen, dass S. Maxi-
min an 12 + 3 = 15 Orten Besitzungen hatte, wo solche später nicht ur-
kundlich nachzuweisen sind-
Gesetzt also S. Maximin habe damals 15 oder auch 20 Güter verloren;
sollen darin 6656 Hufen stecken? Wir denken, die Frage genügt
5. Natürlich stellen die beiden „Originale" die Wegnahme der „6656
Hufen" immer noch als eine Wohlthat hin, die Kaiser Heinrich der Abtei
angethan habe; dafür sollen nämlich „quia prefatus abbas (i. e. Haricho von
S. Maximin) iam senio confectus commode nobis domi militieque servire non
pote8tu drei Grosse, unter welche Heinrich die 6656 Hufen als Lehen ver-
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Die 6656 Hufen der Abtei St. Maximin. 237
teilt, sowie deren Nachkommen, statt der Äbte von S. M. jene Hof- und
Kriegsdienste leisten.
Wir wollen nicht die nur von Brower, Ann. I, 512 nach einer Maxi-
miner Aufzeichnung und früher schon von Nie. Novillanius nach Bruschius
(Hontheim, Prodr. 1012) gegebene Nachricht urgieren, wonach Haricbo, der
oben als „senio confectus" bezeichnet wurde, 1024 noch eine Pilgerreise nach
Jerusalem antritt und auf dieser zu Myraea in Cilicien stirbt; auch davon
wollen wir absehen, dass nach der „Vita Popponis" (M. G. SS. XI) Poppo
bereits im J. 1022 zum Abt von S. Maximin bestellt wurde — es wird viel-
leicht nicht mehr möglich sein, die Wahrheit aus diesen einander wider-
sprechenden Angaben zu ermitteln. Aber welche sonderbare Begründung
liegt überhaupt darin : „weil Haricho die Dienste nicht leisten kann, so soll
nicht blos er, sondern auch alle seine Nachfolger sollen von den Diensten
entbanden sein?" Indes nicht nur von den Hof- und Kriegsdiensten wird die
Abtei freigesprochen, sondern auch das „servitium, quod nobis et quibusdam
predece88oribu8 nostris in seeundo semper anno de eadem abbatia traditum
est", wird der Abtei erlassen. Damit soll nun aber das Gewissen K. Hein-
rieh's vollständig beruhigt sein!
Wieviel waren denn jene Befreiungen wohl in der Tbat wert? Aus
Jaffe V, 471 ersehen wir, dass unter Otto II für einen damals projektierten
Kriegszug nach Italien diejenigen Abteien, welche das meiste leisten
mussten, nämlich Fulda und Reichenau 60 Panzerreiter zu stellen hatten;
ferner hatten u. a. Lorsch 50, Prüm 40, Kempten 30, Sankt Gallen 20 aufzu-
bringen. Diese Zahlen sind im allgemeinen auch später, wenigstens bis c. 1200
dieselben geblieben (vgl. Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte 8, 134 ff.).
Wir werden nun wohl schwerlich einem begründeten Widerspruch be-
gegnen, wenn wir die Kosten der Stellung eines Panzerreiters für das erste
Viertel des 11. Jhs. auf etwa 2 Mark ansetzen. Dies würde also für Fulda
120 Mark bei jedem italienischen Feldzug betragen haben. Wir sehen davon
ab, dass die Kosten bei einem einheimischen Zuge geringer waren, und
nehmen an, S. Maximin habe durchschnittlich jährlich für den Kriegsdienst
120 Mark aufbringen müssen. — Was den Hofdienst betrifft, so beschwert
sich Abt Wibald von Stablo und Corvey (Martene et Durand H, 442, ep. 261),
dass er einmal 10 Wochen am Hofe K. Konrad's III habe sein müssen, und
dass ihn dies 40 Mark gekostet habe. Höher brauchen wir diesen Dienst
for S. Maximin jährlich auch nicht anzusetzen. Indes nehmen wir das dop-
pelte, also 80 Mark. — Das besondere alle zwei Jahre von S. Maximin
zu leistende „servitium" wollen wir = 200 Mark ansetzen, so* dass es jähr-
lich 100 Mark betragen hätte; wir haben uns für diese Zahl entschieden,
weil auch die reiche Abtei Lorsch gemäss dem Chron. Laur., der Urk. K.
Konrad's vom 30. Jan. 1147 und der Urkunde des P. Eugen vom 29. März
1148 jährlich ein „servitium" von 100 Mark6) zu leisten hatte. — Demnach
würde der Wert der genannten 3 Leistungen zusammen jährlich 120 + 80
-f 100 = 300 Mark betragen haben. Diese Rente entsprach damals einem
6) In der 2. Quelle steht zwar „librae", die beiden andern haben aber beide „marcae".
- Alle drei Stücke stehen Codex Lanr. Dipl. (Lamey) I, 244— «49.
Wettd. Zeitechr. f. Gesch. u. Kunet. VIII, in. 19
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238
P. Joerres
Kapitalwert von etwa 3000 Mark. Lamprecht (1. c. I, 368) berechne
den Wert einer Hufe im 12. Jh. auf 2283,25 Gramm Silbers, also -
233,85 Gramm eine Mark feines Silber ausmachen — auf c. 10 Mark,
men wir nun an, im J. 1023 sei der Wert des Silbers der doppelte gei
und man habe schon für 5 Mark durchschnittlich eine Hufe kaufen kü
dann wären also jene der Abtei S. Maximin angeblich geschenkten 3000
= 600 aber nicht = 6656 Hufen! — Eine andere Rechnung liefert ein
liches Resultat. Lorsch kauft gemäss der vorhin angeführten Urkunde .
Konrad's III vom J. 1147 dem Könige ein jährliches „servitium" von 100
mit 3 Höfen, Oppenheim, Gingen und Wibelingen ab. Von Gingen (cf.
Laur. Nr. 63) kennen wir die Grösse nicht. Oppenheim veranschlage ic
höchstens 30 Hufen (cf. 1. c. Nr. 1527—1592) und Wibeldingen (1. c. N
bis 744) auf höchstens 40 Hufen. Nehmen wir nun an, Gingen sei — w;
nicht wahrscheinlich ist — ebenso gross gewesen, wie Wibelingen, dann
im J. 1147 einer jährlichen Leistung von 100 Mark die Hergabe voi
Hufen und demnach im J. 1023 die Hergabe von etwa 250 Hufen entsprc
das macht für eine Leistung von jährlich 300 Mark die Hergabe voi
Hufen. — Genug mit 800 Hufen hätte S. Maximin jedenfalls die in
stehenden Befreiungen zu teuer bezahlt.
6. Und nun zu den 3 glücklichen Lehensträgern der „6656 Hi
Es sind Herzog Heinrich, der Pfalzgraf Ezzo und ein Graf Otto. Der a
ist allbekannt, der erste kann auch wohl kein anderer sein, als der Seh
K. Heinrich's, nämlich Herzog Heinrich von Bayern, da eben sonst kein
zog Heinrich im J. 1023 existierte — aber wie passt auf diese zwe
freilich nur in Nr. 29 sich findende Zusatz „qui nichil a regno vel*a
habere visi sunt"? Woher hatten sie denn das Herzogtum und die
grafschaft? Gewiss stammt der Zusatz aus einer echten Urkunde, di<
möglicherweise auf eine wirkliche Schenkung an die beiden genannten I
und etwa dem Friedensschlüsse (1011?) zwischen ihnen und K. He
folgte. — Was den dritten Lehensträger angeht, so haben die meisten a
Sohn Ezzo's gedacht, der aber damals wohl noch kaum 20 Jahre alt war, uii
viel später eine Rolle in der Geschichte spielte. Andere haben auf Ott
Hammerstein geraten, der mit dem Kaiser sich allerdings im Sommer 1022
gesöhnt hatte, aber doch gewiss nicht sofort in einer so beispiellosen 1
beschenkt wurde. Giesebrecht lässt den Otto mit Recht unbestimmt:
eben keiner des Namens bekannt, der hierher passte. — Dann ist noc
Bestimmung der „Originale" zu berücksichtigen: wenn das Geschlecht
der 3 Belehnten in der direkten Mannslinie ausstirbt, so sollen dessen 1
an S. Maximin zurückfallen. Ezzo's Geschlecht starb im Mannesstamm
seinem Sohne Hermann, dem Erzbischofe von Köln 1056 aus; der ji
Sohn Ezzo's, Otto, war 1047 hinübergegangen. Auch Otto von Hamme
starb c. 1045 ohne Erben. Von einem Heimfalle der Lehen an S. Ma
verlautet Nichts.
7. Zur Erreichung welcher Zwecke aber und wann ist die voi
nachgewiesene Fälschung gemacht worden ? Die Zwecke, welche am m<
in den „Originalen" hervortreten — die Befreiung von Hof- und Kriegs*
und von dem alle 2 Jahre zu leistenden „servitium" — scheinen uns
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Die 6656 Hufen der Abtei St. Maximin. 239
die hauptsächlichsten zu sein. Eine solche Befreiung, die ohne Zweifel ein-
mal stattgefunden hat, wurde ja durch die fortgesetzte Übung thatsächlich
immer mehr bekräftigt, und wir vernehmen auch nie, dass ein deutscher
König gegen dieselbe angegangen wäre. In den beiden Schriftstücken werden
aber von K. Heinrich angeblich noch einige andere Bestimmungen getroffen:
1) wird der Abtei der Besitz der aufgeführten Höfe und Kirchen gewähr-
leistet, und dem Abt verboten irgend welchen Teil dieses Besitzes zu Lehen
zu vergeben; 2) wird bestimmt, dass der Abt in der Wahl und Absetzung
der Vögte frei sein solle, und dass diese nur gewisse bestimmte Rechte haben
sollen; 3) wird gesagt, dass, falls ein Nachfolger K. Heinrich's gegen den
Inhalt der Urkunden angehen sollte, der Abt hiergegen an den apostolischen
Stnhl „cui idem locus sacratissimus sub antiquis temporibus Gonstantini imp.
et Helenae matris illius addictus esse dignoscitur", appellieren solle. Dass
die 2 ersten dieser 3 Punkte namentlich unter Heinrich IV und seinen Nach-
folgern von sehr praktischer Bedeutung waren, ist bekannt. Der dritte Punkt
konnte auch gegen einen deutschen König einmal verwandt werden. Vor
allem waren es die Bischöfe von Trier, welche — und nach Marx, Gesch.
des Erzst. Trier III, 102 ff. mit Recht — die unmittelbare Stellung der Abtei
anter dem apostolischen Stuhle anfochten. Diese Kämpfe sind besonders
heftig in den dreissiger und vierziger Jahren des 12. Jahrhunderts zwischen
dem trierer Erzb. Adalbero und dem Abt Gerhard von S. Maximin geführt
worden; sie endigten schliesslich mit der Niederlage der Abtei, welche be-
sonders durch den Einfluss des h. Bernhard herbeigeführt wurde. Zu der an-
gegebenen Zeit mögen denn auch wohl unsere „Originale" fabriziert worden
sein. Bei dieser Annahme begreift sich auch, warum in den 2 Urkunden bei
den Höfen Guntershausen und Brechen — und nur bei diesen — angegeben
wird, welchen Zwecken dieselben in der Abtei dienten (für die Kleidung der
Mönche und für Hospital- und Armenzwecke). Gerade diese Höfe hatten
verschiedene Grosse in den vorhergehenden Jahren an sich gerissen : K. Hein-
rich IV restituiert Guntershausen der Abtei 1107, K. Heinrich V thut das-
selbe 1116 und 1125; wegen Brechen wird ein Streit beigelegt 1080—1084,
K. Heinrich V muss den Hof 1123 und noch einmal 1125 der Abtei resti-
tuieren6). In der Urkunde von 1107 werden als Berauber von S. Maximin
o. a. genannt Herzog Heinrich — gemeint ist Graf H. von Limburg, der von
1101 bis zum 13. Mai 1106, zu welcher Zeit er auf dem Fürstentage zu Worms
abgesetzt wurde, Herzog von Niederlothringen gewesen war — und Heisso
de Ruticho. Sollten daher vielleicht die Namen Herzog Heinrich und Pfalz-
graf Ezzo in die „ Originale41 gekommen sein ?
Noch eine Angabe der „Originale" ist zu beachten. Die Abtei wird
bezeichnet als „abbatia s. Johannis ev. et s. Maximini". Unter den ca. 85
S. Maximin betreffenden Urkunden, welche aus den Jahren 900 bis 1200 er-
halten sind, giebt es — abgesehen von den 2 hier besprochenen — nur 9, in
welchen der h. Johannes als Mitinhaber der Abtei bezeichnet wird, es sind:
der Brief des Papstes Agapit II vom J. 950 (MU. I, 257), 2 Urkunden Otto's I
▼on 962 und 970 (MU. I, 268 und 290), 1 Konrad's II von 1026 (MU. I, 352),
6) MU. I, 471; 496; 511; 439; 509; 511.
19*
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240 P. Joerres
2 Heinrich's m von 1044 und 1051 (MU. I, 374 und 388), 1 des Pa
Leo IX von 1051 (MU. I, 387), endlich 2 Heinrich's V von 1107 (k
472 und 475). Gegen den Brief des P. Agapit, für welchen sachlich*
denken nicht mehr vorliegen, hat H. Bresslau (1. c. S. 62) gewichtige foi
Gründe geltend gemacht; die 6 folgenden, deren Echtheit übrigens zun
schon mit derjenigen der beiden von 1023 fallt, hat der genannte Er
ebenda S. 36 als unecht erwiesen; auch die beiden letzten versieht c
demselben Prädikat, wiewohl wir zweifeln, dass diese zwei dasselbe au
1. c. angeführten Gründen verdienen. Auch die in den 2 „Originalen
1023 und in den angeführten 9 andern Urkunden vorkommende Bezeic
der Abtei weist also darauf hin, dass diese sämtlichen Stücke erst nach
entstanden sind.
H. Bresslau hat aus diplomatischen Gründen unwiderleglich g<
dass sowohl die zuletzt erwähnten 11 Urkunden, mit Ausnahme des £
des P. Agapitus, als auch noch 6 weitere im Anfange des 12. Jh. geschi
worden sind. Er glaubt annehmen zu können, dass dieselben zwischen
und 1116 gefertigt wurden. Dieselben zeigen nämlich durchaus gleiche S<
eigentümlichkeiten, wie die echte Urkunde Heinrich's V vom 1. Juli
Uns scheint hieraus nur zu folgen, dass die Stücke aus derselben dii
tischen Schule hervorgegangen sind und nur im allgemeinen der gleiche
— nämlich der ersten Hälfte des 12. Jh. angehören. Dass namentlicl
Falsator den Namen „Benzo" unter die gefälschte Urkunde von 1113
geschrieben habe und sich dadurch habe verewigen wollen, halten w
nicht glaublich, weil derselbe dadurch ja seine Fälschung würde vei
haben, was sowohl gegen das Interesse der Abtei, als gegen sein e
gewesen wäre.
8. Um unsere letzte Bemerkung zu begründen und auch weil die
an sich wohl von Interesse ist, mag es uns gestattet sein, einige Stell«
mittelalterlichen Schriftstellern hier mitzuteilen, Aussprüche, die ge
sind, einerseits die freilich sattsam bekannte Verbreitung der Urki
falschung zu beleuchten, andererseits zu zeigen, wie edlere Geister
Fälscher beurteilten und wie die Päpste und Bischöfe solche Fälsch«
straften. — Petrus Blesensis (gest. 1200) ep. 68 sagt von den Immu
briefen der Klöster: „Falsariorum praestigiosa malitia ita in episco;
contumeliam se armavit, ut falsitas in omnium fere monasteriorum ezem
praevaleat«. — Die Miracula s. Matthiae (M. G. SS. VIII, 233) er;
folgendes : Der Pfalzgraf Heinrich (der Bruder Otto's IV ?) wurde voi
seiner Schreiber („clerici") verleitet, sich das Dorf Vilmar, welches '.
Heinrich (III, a. 1052) der Abtei S. Matthias (zu Trier) geschenkt hatt
zueignen. Die 2 Schreiber versprachen „ei privilegia et sigilla
arte facturos, quibus intuentium oculi deluderentur, et quasi ante :
rum annorum curricula facta vetusta et antiquissima viderentur". —
bischof Richard von Canterbury schreibt in einem Briefe an die Bi
seiner Provinz (citiert von Pithoeus zu Decretal. Gregorii IX lib. 5, tit !
„Quoniam in his partibus publica falsariorum pestis obrepsit etc." —
ganze eben angeführte Titel der Decretalen handelt nde crimine falsi'
sonders von den Fälschern der Papst- und Königs-Urkunden. In § 3 sc
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I
Die 6656 Hufen der Abtei St. Maximin. 241
P. Urban in (c. 1186) an einen Bischof: „Ad audientiam nostram te signi-
ficante pervenit, quod, cum quosdam clericos, qui falsaverunt sigillum Philippi
regis Francorum carcerali custodiae mancipaveris .... Fraternitati tuae
re8pondemus, ut eis nee membrum auferri, nee poenam infligi facias corpo-
ralem, per quam periculum mortis possint ineurrere, sed eis a suis ordinibus
degradati8 in Signum maleficii characterem aliquem imprimi facias, quo inter
alios cognoscantur ; et provinciam ipsam eos abiurare compellens, abire per-
mittas". — P. lnnocenz schreibt endlich c. 1215 an den Bischof von Paris
(Decr. Greg. 1. V, tit. 40, 27): „Pro illo vero falsario scelerato, quem ad
mandatam nostrum capi fecisti, hoc tibi duximus consulendum, ut in perpe-
tuum carcerem ad agendam poenitentiam ipsum includas pane doloris et aqua
angustiae sustentandum, ut commissa defleat, et flenda ulterius non committat".
Schliesslich mag hier die Bemerkung einen Platz finden, dass gemäss
der Urkunde K. Heinrich's III vom 25. Juli 1044 die Abtei S. Maximin u. a.
begütert sein soll, wie Hontheim I, 380 hat, in „Rewilere", oder wie MU. I,
374 steht, in „Arevilere". Ein Vergleich mit den anderen Güterverzeichnissen
lehrt, dass „Anevilere" (= Hannweiler, Kr. Saarbrücken) zu lesen ist.
»^B*«-*-
Recensionen.
Werken van het historisch Genootschap gevestigd te Utrecht, Nieuwe
serie No. 47 en 50.
Enth : 1. P. J. B l o k , Correspondentie van en betreffende Lodewijk van Nassau
en andere onuitgegeven documenten. Utrecht 1887.
2. D. van der Schueren, Brieven en onuitgegeven Stukken van
Jonkheer Arend van Dorp. Utrecht 1887.
1. Nachdem Herr Blök durch Veröffentlichung der Apologie des Grafen
Ludwig von Nassau die niederländische Geschichte der Jahre 1565—66 mit
einer hochwichtigen Quelle bereichert hat, teilt er in dieser neuen Publikation
Aktenstucke von höchst verschiedenartigem Inhalt mit, die sich über die Zeit
von 1562—79 erstrecken, und nur insofern einen gewissen Zusammenhang ge-
winnen, als der grössere Teil derselben sich auf den Grafen Ludwig von
Nassau bezieht. Eine gelehrte Gesellschaft, wie die Historisch Genootschap,
hat das Recht, derartige Beiträge, wenn sie überhaupt interessant sind, in
ihren periodischen Mitteilungen zu veröffentlichen, ohne hinsichtlich der
Ausscheidung des Unwesentlichen, der Vollständigkeit der litterarischen Ver-
weisungen und der Korrektheit des Textes zu strenge Anforderungen zu
stellen. Interessant ist aber wenigstens ein Teil des hier Veröffentlichten
bald durch die mitgeteilten Thatsachen, bald durch die Auffassung der Vor-
gange, welche Graf Ludwig hegt oder seinem Korrespondenten beizubringen
sucht Hinsichtlich der wichtigen Verhandlungen von 1564^65 über die Be-
kenntniseinigung der französischen, niederländischen und deutschen Protestan-
ten z. B. erfahren wir jetzt mit Bestimmtheit (aus dem Brief S. 30), dass es
Graf Ludwig war — nicht Graf Johann von Nassau, wie Fruin meinte, nicht
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242
Recensionen.
ein hessischer Landgraf, wie sich Langeraad einfallen Hess — , der die
Landgrafen Wilhelm übersandte Wittenberger Concordie nach Frank
(Sedan) schickte: eine Thatsache, die für die Beziehungen Ludwigs
seines Bruders Wilhelm von Oranien zu den französischen und nieder!
sehen Protestanten von Bedeutung ist (vgl. meine Abhandlung in v. S;
Histor. Zeitschrift, N. Folge XXII S. 408 fg., besonders 412 Anm. 2)
welcher Weise Gr. Ludwig das Urteil der deutschen Fürsten zu beeinfl
sucht, ersieht man z. B. aus einem Schreiben an Landgr. Wilhelm, in de
frischweg behauptet (S. 65), dass eine Forderung des Adelsbundes
30. Juli 1566, nach welcher alle kriegerischen Massregeln der Regi
unter die Leitung von Oranien, Egmont und Hoorne gestellt werden so
in dem Vertrag zwischen Margaretha und den Deputierten des Adelsbunde!
25. August zugestanden worden sei. — Der Text der Briefe ist im \
meinen lesbar, und manche Fehler, die eher der Abschrift als der Vc
zur Last fallen dürften, sind nicht schwer zu verbessern, z. B. S. 49
statt „zweimals, ohne die Ministri werde" etc. „zweivelsohne, die Mi
werden**, oder S. 123 Z. 9 v. u. statt „der gepure nahe sich wissen la
„der gepur nach sich weisen lassen". Das „seltzara heiter recht" S. 71
wohl ein „seltzam Reiterrecht" sein. Der Dr. Ehern endlich ist kein
kannter" pfälzischer Theologe (S. 138 Anm. 2), sondern politischer Rai
seit Nov. 1574 Kanzler des pfälzischen Kurfürsten.
2. Diese Publikation verdankt ihren Ursprung dem glücklichen
der von A. v. Dorp hinterlassenen Aufzeichnungen und gesammelten A
Sie führt das Bild eines Mannes vor, der als Typus zahlreicher nieder
scher Staatsmänner aus der Zeit der Freiheitskriege gelten kann. Unte
Regierung Philipp II und als Beamter desselben hatte Dorp sich gesti
die Blutgesetze gegen die Protestanten auszuführen; nach Gründung
niederländischen Freistaates missbilligte er scharf den von den Calvii
gegen die Katholiken geübten Zwang. Nach dem Entscheidungsjahr
zum protestantischen Bekenntnis übergegangen, stimmte er doch aus
und Standesrücksichten der katholischen Heirat einer seiner Töchter un
katholischen Erziehung eines Teils seiner Enkel zu. Mitten unter de
geheuren Zerstörungen des Eigentums, welche durch Krieg, Konfiskatioi
Zahlungsunfähigkeit der Regierungen herbeigeführt wurden, wusste er seil
mögen stetig zu vermehren : er verwaltete Privat- und Staatsgelder, bet<
sich gelegentlich an der Ausrüstung von Freibeuterschiffen und war
frei vom Verdacht des Unterschleifs. In seinem persönlichen Auftrete)
er prachtliebend und verschwenderisch, gegen die Seinigen streng und
Für die Sache Oraniens wagte er seinen Kopf schon im Jahr 1568 ud
wann des Fürsten Vertrauen vollends, als er demselben im Mai 157
seinem zweiten Zug nach den Niederlanden mit einem Darlehen von 10 (
zur Hülfe kam. Von da ab war er, solange Oranien lebte, in den wicht
diplomatischen, militärischen und administrativen Geschäften thätig: e
Gouverneur von Zierikzee, als die Stadt belagert wurde (1575/76), B
mächtigter der holländisch - seeländischen Staaten auf dem Friedenskoi
zu Breda (1675), Bevollmächtigter derselben und Oraniens beiden Ver
lungen mit den südlichen Provinzen, die zur Genter Pacification führten, u
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Bibliographie. 243
Aas all seinen Verrichtungen hat er bald magere, bald reichliche Aufzeich-
nungen hinterlassen, die eine Fülle von Belehrung in sich schliessen. Den
breitesten Raum nehmen diejenigen Schriftstücke ein, welche sich auf seine
Wirksamkeit als Geoeralsuperintendent der Truppenverpflegung (1581 fg.)
beziehen und in der That eine sehr wichtige Quelle für die Geschichte der
Heeresverwaltung jener Zeit bilden. Der Verf. hat sich überall angelegen
sein lassen, den bunten und lückenhaften Inhalt der Aktenstücke durch sach-
kundige Einleitungen zu erläutern '). Eigentümlich ist dabei die ausgesprochene
Abneigung, die überall gegen Dorp und gegen Oranien hervortritt; letzterer
erscheint bei ihm als geleitet von niederem Eigennutz und eigentlich feige.
Ob er dabei, besonders wenn es sich um Aufdeckung von Motiven handelt,
die Verhältnisse überall gründlich abgewogen hat? Eine Frage, betreffend
die militärischen Operationen von 1583, hat schon zu einer Auseinander-
setzung zwischen ihm und der Redaktion der Werke der Histor. Genootschap
geführt (II S. 592). Ähnliche Diskussionen lägen nahe über die Motive des
Unternehmens gegen Mecheln von 1572 (I Vorr. S. 36), über die Aufopferung
Mechelns und Dendermonde's (I S. 101/2 mit S. 115), über die Erklärung
des Briefs I S. 138, über das I Vorr. S. 38 gegen Dorp als Söldnerkomman-
dant ausgesprochene abschätzige Urteil (vgl. das Aktenstück S. 153) u. 8. w.
Erst durch viel eingehendere Untersuchungen werden solche Fragen gelöst
oder — bei dem Abscheu des auf diesem Geschichtsgebiet herrschenden
Parteigeistes gegen allseitiges Abwägen — auch noch lange nicht gelöst werden.
R.
•<&a&+ « —
Bibliographie.
Als die Redaction dieser Zs. im Jahre 1882 damit begann, jährlich
eine umfassende Übersicht der neuesten Litteratur zur westdeutschen Ge-
schichte zu geben, konnte sie sicher sein, mit einer solchen periodischen
Bibliographie vielen Wünschen entgegenzukommen und einem dringenden Be-
dürfnis abzuhelfen.
Mittlerweile hat sich die Lage geändert.
Es sind einmal eine Fülle ähnlich angelegter periodischer Übersichten
für einzelne Teile Westdeutschlands entstanden. Was der Provinzial- und
Lokalforscher der schweizerischen, badischen, nassauischen und anderer Ge-
biete für seine besonderen bibliographischen Bedürfnisse kennen zu lernen
hat, das findet er jetzt in den Einzelorganen der Geschichtsforschung dieser
Gebiete, und er findet es dort, entsprechend der beschränkteren Aufgabe
nnd dem reichlicher bemessenen Raum, oft vollständiger, als in der Biblio-
graphie unserer Zeitschrift.
Andererseits wird dem Bedürfnis einer Bibliographie der allgemeinen,
vornehmlich gesamtdeutschen Geschichte die von Dr. Quidde begründete
Zeitschrift für Geschichtswissenschaft seit Beginn dieses Jahres in vortreff-
licher Weise gerecht ; und unsere Leser können von dieser Bibliographie um
so leichter Nutzen ziehen, als sie hier System und Anordnung unserer bis-
1) Ich bemerke gelegentlich, dass das dem Verf. rätselhafte Stück I S. 217 ein An-
trag der Brasseler ist. Vgl. Gachard, actes des etat« generaux I Nr. 830.
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244
Bibliographie.
herigeu Bibliographie erweitert wiederfinden '. Mit dieser neuen Bibliogrs
wird der zweite flesichtspunkt, den wir in unseren westdout sehen I
sichten verfolgten, nämlich den Eiiizetforscher auch über die aügemi
historischen Erscheinungen zu orientieren, so weit sie irgend einen Zusam
hang mit westdeutscher Geschichte haben, in weitestem Sinne erreicht
Es fehlt somit für unsere bisherigen Übersichten die Berechtij
weiter fortgesetzt zu werden. Wir müssen uns damit begnügen, feniertri
Orte AUBUgcben, an welchen sich zumeist treffliche lokale Bibliognpl
finden; und wir verweisen für die allgemeinen Beziehungen ein für all
auf Quiddes Zb. für Geschichtswissenschaft. Wir schlagen diesen Weg
so lieher ein, da wir auf diese Weise wertvollen Raum für die Aufn
fördernder Untersuchungen gewinnen, und weil es uns bedünken will, da
der letzten Zeit für das Aussen werk der geschichtlichen Wissenschaft
Bibliographie und historische Hülfa zweige mehr geschieht, als der wah
nutzbringende Betrieb unserer Wissenschaft erfordert.
Für die Redactioi
Lamprechi.
Lokale BibKographieen.
Schweiz: Anzeiger für Schweizer. Ge-
schichte 1889 Xo, 3 (S. 365 ff.).
Baden: F. Lamey, Badische Geschieh ts-
litteratur des Jahres 1888. (Zeitschr.
f. d. Gesch. d. Oberrh. N. F. 1VT
2, 254—272). — G. Eckert, Biblio-
graphie penitentiaire depuis le com-
mencement du siecle, Grand-D uc ho
de Bade. (Acte» du congres pe"ni-
teutiaire internal, de Rome. II, 2,
Rom 188*}. -- E. lleyck, Badische
Litteratur 1886—87. IL Geschichte.
(Zeitschr. d, G* f. Beförderg. der
Geschieh tski uide v. Freiburg. VII,
201-219). — F. X. Kraus, Badische
Litteratur 1885—88. I. Archäologie
u. Kunstgeschichte. (Ebd. 187—200)
— Litter&turnütizen, das ganze Ge-
biet der Zeitschrift umfassend,
schrift f, d. Gesch. d, Oberrh.
III. 12fi, 236, 382, 501. - Vgl.
Mitteilungen der bat!, histor.
iiii^sion Nr. 9; ebd. m 1 — m
(Mittelrhein : E Lohmeyer in Mil
des Vor. f. heas. Gesch. u. La
künde 1888 D+ S. IX— XIV. — i
talhlütter d. bist. Vereins f, (Vi
Hessen 1888 S. 241, 78. — FürN
vgl. Annal, d. Nass. Vereins Bi
RheinproVMiz : Zs. des Aachener
schichtsvereins 10, 264—274.
Holland: Fruin's B^dragen voor i
[andache geschiedenis en oud
künde 4, 430, — Bihliograpl
Adversaria 1, 4t, 100. — An
Archief voor Nederlaudschc ke
schiedenis 2, 408 ; 8, 4 i0.
1) Wer auf eine Bibliographie weuiu&tena der mittelalterlichen GeechichUi
Wert Ugit wet übe noch weit über den Inhalt der Übersichten bei Quid de Llnau*grb
verwein«?u wir auf die ausgezeichnet redi^if-rte Z». Le moven-hge, Bulletin mtDino! iTIj
et de Philologie, dfrin> PK A. Marignau et IC. W Umritte, I'atU, F, Viewsg. Jährlich
Kt erscheint mit 18S9 der zweite Jabrgaag. IHc Zb. würde namentlich in Vereins
theken vielen Nutzen htifteu.
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iseographie über das Jahr 1888.
1. Schweiz, Westdeutschland, Holland.
Redigiert von Dr. F. Hettner.
veiz.
tes, antiquarisches Museum I
II*).
rg, Museum I S. 517, II, III.
Museum Schwab I S. 518, II, IV.
i, hist. Verein der 5 Orte, Luzern,
wyz, Unterwaiden, Zug II, IV,
Sammlung des hist. Vereins von
n III.
Museum auf dem Stadthause I
, Sammlung der antiquarischen
laft II- VII.
Beschlii88 der Vorsteherschaft
l Bericht über das abgelaufene
88 ausgegeben werden. Der
im Januar 1889 zu veröflfent-
Bericht wird die beiden Jahre
umfassen.
(C Escher-Züblin.)
antiquarisches Museum I S. 519,
Museum (Antiquarium) I S. 518,
VII.
bteilungder griechisch-
hen Antiquitäten wurde
ein seltenes Fundstück aus
igst vermehrt, nämlich durch
gment einer dicken Bleiplatte,
mit Friesornamenten und Me-
in Relief verziert ist. Ob
Teil eines bleiernen Behäl-
wa eines Sarkophags, oder
Die Nummern bezeichnen die Jahrgänge der Zeitschrift, in welcher die betreffende
\ erwähnt ist
die Bekleidung eines andern Gegen-
standes oder einer Wand ist, bleibt vor-
derhand ungewiss. Sie zeigt deutliche
Spuren der Zerstörung durch Feuer.
Von ebenda kamen vier römische In-
schriftsteine, die bei den Ausgrabungen
der historisch - antiquarischen Gesell-
schaft zu Tage gefördert worden sind
und welche wir im Interesse ihrer Er-
haltung glaubten acquirieren zu müssen.
Der schönste darunter enthält, wie
dies mehrfach auch sonst vorkommt,
eine Weihinschrift an Mercurius Au-
gustus. Zu den kleinern Sachen ge-
hören eine bronzene Waage und ein
Gewichtstein von Äugst, ein Celt und
ein Nasenring von Buus.
Für das Münzkabinet wurden er-
worben ein in Äugst gefundenes Bronze-
medaillon des Antoninus Pius von
ausserordentlicher Grösse, und eine in
Birsig gefundene Goldmünze Kaiser
Ferdinands IL
(Nach gedrucktem Jahresbericht von
J. J. Bernoulli.)
Elsass-Lothringen.
Altkirch, Städtisches Museum I S. 258, 9
II
MDIhausen, Historisches Museum I S. 10
258, IL
Colmar, Museum I S. 258 u. S. 521, 11
H, III S. 167, IV— VI.
Die Restauration der Gemälde durch
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246
Museographie.
Hm. Chiappini ward fortgesetzt. Die
Statuten und Geschäftsverhandlungen
erscheinen von nun ab in deutscher
Sprache.
Zuwaclis. Einige röm. Fundstücke,
gef. 1864 am Kastelberg, Kanton Ober-
lingen. Der Sammlung wurde über-
wiesen das im J. 18S4 in Horburg (vgl.
Wd. Z. V S. 160) in einem fränkischen
Steinsarge gefundene Büchschen aus ge-
triebenem Golde. Es ist 30 Gramm
schwer. Tal. 15 Fig. 1 u. 2 zeigt das-
selbe in üriginalgrösse. Es enthielt
2 Gewürznelken und vielleicht Weih-
rauch. — Springender Hirsch, aus
einem Block Eichenholz geschnitzt,
Wappenhalter aus Keichenweier. —
Kamin aus Reichenweiher mit den
Wappen der Röttlin, prachtvolle Bild-
haucrarbeit in Renaissancestil —
Bruchstücke von seltenen Stucksäulen
vom ehem. Kloster yon Feldbahn, 10.
Jahrh. — Oberteil eines Christus am
Kreuz, Steinsculptur des 11. Jahrh.
aus Geberschwcier.
(Nach 14. Bericht der Schöngauer
Gesellschaft.)
12 Strassburg, Sammlung der Gesellschafft
für Erhaltung der historischen Monumente
I S. 258, II, IV, V.
Aus dem Zuwaclis des Altertümer-
museums sind, ausser einer Anzahl
kleinerer römischer Fundstücke, her-
vorzuheben: zwei stattliche fränk-
ische Grabfunde von Ileidolsheim (in
jedem derselbe eine schöne goldene
Fibel mit Mosaik); eine interessante
Reihe alter Strassburger Gewichte,
darunter eiues mit einem Stempel von
1530; hübsche zinnerne Schüsseln;
mehrere hölzerne Statuen, z. B. ein
Christus aus Benfelden, der beim Him-
melfahrtsfest an einer Schnur empor-
gezogen ward; ein grosser, kunstvoll
geschnitzter Kamm von Schildkrot aus
dem Anfang unseres Jahrh. u. s. w.
13 Hagenau, Sammlung des Hrn. Staats-
rat X. Nessel I S 2ö8, IL
14 Zabern, städt. Museum I S. 258.
15 Metz, Museum der Stadt I S. 259,
II— VI.
In den Jahren 1888 u. 1889 wurden
erworben : 1 ) flach reliefierte Steinplatte,
1,24 m h., 1,05 br, 0,28 dick. Oben
läuft eine Kante von Eichenblättern,
die unten und an den beiden Seiten
abgemeisselt ist. In der Mitte ein
Löwe, 72 cm h., 68 cm 1., mit fa^on-
. nierter Mähne, sich nach rückwärts
umsehend und eine menschliche rechte
: Hand in der Schnauze haltend. (Viel-
| leicht Darstellung irgend eines Marty-
riums). Der Stil weist die Platte spä-
testens dem 11 — 155. Jahrhundert zu.
Gef. in Scy bei Metz. (Nr. 686 des
neuen Katalogs). — 2) Marmorbüste
des sogen. „Sterbenden Alexander",
0,88 m h., 0,83 m br. Über die Fund-
urastände gilt dasselbe, was Tornow
(bei Kraus, Eis.-Lothr. III, S. 391) über
den Caracalla des Herrn Colchen an-
führt. Da sich in dem angeblichen
Fundorte Les Etangs (Tennchen) ein
Landsitz der Herzöge von Lothringen
befand, dürfte der Marmor ein Werk
der Renaissancezeit sein, wie auch der
vorerwähnte Caracalla. — Zu letzerem
ist zu berücksichtigen, dass er nicht,
wie im Katalog bemerkt ist, dem Mu-
seum geschenkt, sondern nur zeitweilig
demselben überwiesen war. — 3) Vo-
tivstein des Mercurius Negotiator,
0,64 m h., 0,40 br. Die Inschrift lautet :
MERCVRIO " NEGOTIA I' TORI SA-
CK |NVMISIVS ,ALBIMVS EXVOTO
Der Stein, im Jahre 1599 in Metz an-
geblich gefunden und in dem Hause
von Jean Aubry aufbewahrt, war lange
Zeit vorschollen, bis er August 89 von
Hrn. Pfarrer Paulus in Oron bei Delme
wieder aufgefunden wurde. Über die
mehrfachen Veröffentlichungen dessel-
ben vergl. Robort, e*pigr. d. 1. Mos. I,
p. 55 ff. Ausführung und Form der
Buchstaben (vergl. die ungewöhnlichen
M) lassen es als kaum zweifelhaft er-
scheinen, dass auch diese vielerwähnte
Inschrift zu den Boissardschen Fäl-
schungen gehört, wie Nr. 144 — 147 des
Katalogs. (0. A. Ho ff mann.)
Metz, Musee Migette I S. 259. 16
Metz, Sammlung des Hrn Dufresne 1 17
S. 260.
Nach dem Tode Dufresne's zum
grössten Teil übergegangen in die
Sammlung Huber Nr. 18.
Saargemünd, Sammlung des Hrn. Emile 18
Huber II.
[Oberbronn, Sammlung des Hrn. Rauch 19
[Mietesheim, Sammlung des Hrn. Jäger 20
IL]
Leberau, Sammlung des Hrn. Dietsch II-] l\
Ruffach, Sammlung des Hrn. Senck II.] 22
Weissenburg, Städtische Sammlung IL] 23
Niederbronn, Städtische Sammlung II] 24
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• ^- r- n
Museographie.
247
Luxemburg.
25 Luxemburg, Sammlung des Institut royai
grtnd ducal I S. 275, II, 111.
Wirteinberg.
26 Friedrichshafen, Museum des Vereins
tBf die Geschichte des Bodensee's und
seiner Umgebung I S. 520, II.
27 langen, Altertumssammlung II— VI.
Die Stadtbehörde hat vor drei Jah-
ren die Überreste des früheren Alter-
tum8museum8 käuflich an sich gebracht,
am sie vor gänzlicher Verschleuderung
zu retten. Vorstand des neugegrün-
deten Altertumsvereins ist Hr. Dekan
Klaiber.
Ausgrabungen fanden statt in der
Nahe der Stadt gegen Südwesten. Bei
Anlage eines Fischteiches fand man
in der in der Vertiefung ausgegrabenen
Ablagerungsschichte verschiedeueÜber-
reste römischen Ursprungs, wie z. B.
4 cm lange Bronzenägel mit 3 cm brei-
ten Köpfen, eiserne Radnägol, viele
rundküpfige Lattnägel, grosse Eisen-
schlacken, in denen Holzfasern bemerk-
bar sind, dann andere leichtere Schlacken
mit einer Steinmasse zusammenge-
backen, die wie Basalt aussieht, ferner
grosse Stücke röm. Mörtels, d. i. Kalk
mit Ziegelmehl vermengt ; auch ein be-
arbeitetes Stück Hirschgeweih mit
Zacken, im längeren Teile mit einer
eckigen Öffnung, als wenn darin ein
eckiger Gegenstand befestigt gewesen
wäre, ebenso verschiedene Knochen-
reste, Eberzähne u. dgl.; dabei auch
ein Oberkiefer mit langen Schneide-
zähnen, welche weisse und dunkle
Querringe zeigen, endlich schwärzliche
Scherben und dabei drei blaue Stein-
chen, eine viereckige Schelle, Stücke
von einer eckigen grünen Glasflasche,
ein schmales halbes Hufeisen u. dgl.
Nicht zu ferne von diesem Platze, et-
was weiter gegen Südosten, wurden vor
Jahren die Fundamente einer Römer-
villa mit schönem Mosaikboden ent-
deckt, aus welchem nebst anderem
das schöne Medusenhaupt ausgebro-
chen wurde, das sich in der vater-
ländischen Altertumssammlung in Stutt-
gart befindet.
Auch in Ennentach-Altmengen wurde
an einem längst bekannten Orte einer
römischen Niederlassung durch das
Vereinsmitglied Herrn Konr. Luib für
den Verein die Ausgrabung eines Kel-
lers übernommen. Die Ausbeute an
Altertümern war jedoch eine ziemlich
geringe. Ausser einem Stückchen von
einem gedrehten Steindeckel (Gra-
nit V) wurde noch gefunden : d e r H a 1 8 -
ring von einer Amphore aus einer
grauen Masse, 9 Stückchen aus Terra
8igillata mit allerlei Bildwerk; darun-
ter ein Herkules und über diesem ein
Stempel: CIBISVS FEC , dann cinGe-
fässbodenstück mit: VENIANN (sehr
undeutlich), eines mit MARC ....
und ein anderes mit einem eingeritzten
Zeichen, von dem übrigens der obere
Teil fehlt. Auch graues, teilweise ver-
ziertes Töpfergeschirr in etwas grösse-
ren Stücken fand sich vor und eine
eiserne Schnalle, die übrigens auch in
den oberen Schichten gelegen haben
mag
Von dem nahe gelegenen Ruolfingen
erwarben wir ein dort ausgegrabenes
einschneidiges , ziemlich roh gear-
beitetes Schwert mit 50 cm langer
Klinge, einfach abgerundeter Parier-
stange und breiter Angel, ferner einen
39 cm langen Wurfspiess (SaufangV)
und eine sichelartige Waffe aus Bronze,
3 cm br., umgebogen und die Spitze
abgebrochen. In diesem Zustande noch
19 cm lang. Auf einer Seite am
Rücken befindet sich ein erhabener
Doppelrand, dazwischen eine rinnen-
artige Vertiefung und am untern, nicht
abgebrochenen Teile auf der einen
Seite ein 3 cm langer, kegelförmiger
Einhakstift, wie ihn in etwas grösse-
rem Massstabe die Sensen haben. (Viel-
leicht ein Stück von einer Kriegssichel V)
Andere Erwerbungen sind: 1. eine
schon 1887 im Mengener Walddistriktc
Rappenwinkel aufgefundene Waffe, ein-
schneidig, im ganzen 40 cm lang, die
Klinge allein 26 cm und am Griffe
4 cm br., der Rücken ist 6 mm stark,
die Griffangel breit u. unten abgerundet.
2. Im Juli 18^8 wurde beim Abgra-
ben des Stadtwalles in der Nahe des
Klosters ein Dolch gefunden, ähn-
lich dem, welchen Herr Professor Dr.
K. Müller in : „Die römischen Begräb-
nisstätten in Württemberg1* S. 46, in
Zeichnung anführt. Er ist 30 cm lang,
die zweischneidige, einerseits flache,
andererseits gegen die Mitte erhöhte
(Grat) Klinge ist 20 cm lang. (Wohl
mittelalterlich ?)
3. Ein zweiter Dolch wurde im Jett*
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248
Museographie.
kofer Gerechtigkeitswalde beim Aus-
graben des Stockholzes gefunden. (Juni
1888). Er ist ebenfalls zweischneidig,
hat aber auf beiden Seiten der 22 cm
langen und am Griffe 5 cm br. Klinge
in der Mitte einen Grat und rechts
und links Blutrinnen. Die ganze Länge
beträgt 35 cm, die Angel ist schmal.
Angekauft wurden verschiedene
alte Waffen : 2 Reiterpistolen mit Stein-
schlüssern, 2 Hellebarten, mehrere Sä-
bel (der eine hat auf beiden Seiten der
Klinge die Jahreszahl 1414) und 2
Degen, von denen der eine am Knaufe
mit einem Hundskopfe und mit Jagd-
bildern am Griffe verziert ist.
Ferner wurde erworben: 1. ein
Zinntellerchen aus der Zeit Ferdi-
nands II, flach, mit 19 cm Durchm.
Der 4,5 cm breite Rand enthält in
Deutsch - Renaissance -Verzierungen 1 1
deutsche Kaiser aus dem Habsburger
Geschlechte, ausgerüstet zu Pferde und
zwar von Rudolf I bis zu Kaiser Ma-
thias (incl.) und in der Vertiefung ein
Medaillon Kaiser Ferd. II.
2. Ein Ziegel (Hohlziegel) von der
Ennentacher Kirche stammend von
1490 (Erbauungsjahr der Kirche 1491 )
mit der Inschrift : „anno domine düsätt
(tausend) cccc und Itttt iar wart der
Ziegel gemacht an sant ulrichsabend".
3. Ein Konstanzer Bildsiegel, spitz-
oval, stehend, mit gothischer Inschrift.
Dasselbe ist 10 cm hoch und 7 cm
br. und zeigt die Himmelskönigin mit
dem Jesuskinde auf dem Throne unter
einem Baldachin mit reicher gothischer
Verzierung; rechts und links ebensolche
und zwar unter jenen das Konstanzer
Bistumswappen und unter diesen das
Hauswappen des Bischofs. Inschrift
teilweise undeutlich: .... epus ecce
constan. Die Rückwand* zeigt, dass
das Siegel ehemals mit einer Urkunde
verbunden war.
Die Münz- und Medaillensaramlung
bestand bei der Übernahme im Jahre
1886 aus 178 Münzen und 74 Medaillen,
zusammen 252 Stücken, nunmehr aus
etwa 1200. Das Nähere würde ich,
wenn es erwünscht wäre, ein andermal
berichten, da die Aufnahme und Be-
schreibung der Sammlung noch nicht
ganz beendet ist.
Bemerke übrigens sogleich, dass die
in der Museograhie über das Jahr 1886
bei Nr. 27 S. 289 berührte Münze frei-
lich keine aus Mengen stammend
da Mengen nie eine Münzstätte
besass. Dieselbe ist eine Ti
Münze mit der Wertangabe (l/t I
mengen). (M. C. Zörlei
Riedlingen, Altertumsverein II, I
VII.
29 = 36a.
Rottweil, städt. Sammlung U, V
Rottenburg, Sammlung des Alter
Vereins II— IV.
Der Zuwachs war in den le
4 Jahren nicht belangreich; mit
nähme von baulichen Resten, w
der römischen Zeit angehören, <
Fibulae, ein Stylus aus Knochen,
eiserne Pfeilspitze, mehrere Mü
unter letzteren sind leserlich D
1 St., Trajan ö St, Hadrian 3 St
toninus Pius 6 St., Marc Aurel '
Faustina 1 St. , Julia Maesa 1
Alexander 1 St., Elagabal 1 St., G
nus 4 St., Probus 1 St., Victorinui
(Dr. Riess, Domkapituli
Wachendorf, Sammlung des Fre
von Ow II.
Stuttgart, Kgl. Staatssammlung
landischer Altertümer I S. 254,
VII.
Vorgeschichtliche Funde,
von dem in Kopenhagen ansäe
Architekten A. Leides dorff vei
wertvolle Sammlung von über 3(
Dänemark gefundenen Gegensti
hat S. Maj. der König dem Mu
überwiesen. Neben einigen A
stücken aus den Kjökkenmöddi
und Thongefässen aus späterer
bestehen sie hauptsächlich aus !
Werkzeugen und Waffen der jü
Steinzeit Neben der Grösse
Meissel fallt besonders die El
der aus Fl int geschlagenen Lanze
Messer und namentlich der gescl
nen Beile ins Auge. Manche I
gebung legt die Vermutung voi
tallenen Vorbildern nahe. — Aue
dem Lande gingen Einzelfunde
römischer Zeit der Sammlung zi
Funde aus dem klassische]
biet. Der verstorbene Oberst
Wundt in Comburg bei Hall h
Hess eine Sammlung von Brc
Vasen, Terracotten und kleinern
morarbeiten, über 400 Nummen
Italien, Dalmatien u. a. L. Im
trage des k. Kultusministeriums i
nahmen im Herbste v. J. Pro:
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Museographie.
249
Dr. t. Schwabe (Tübingen) und der
Unterzeichnete eine Sichtung u. Schätz-
ung des Bestandes, der sodann von
der k. Staatsregierung erworben wurde.
Eine Scheidung der Wundt'schen Samm-
lung ist seitdem vereinbart worden,
wonach der eine Teil an das hiesige
Altertümermuseum fallt, der andere
dem archäol. Kabinet der Universität
Tübingen einverleibt wird. Wie kaum
anders zu erwarten, ist die Echtheit
vieler Stücke eine zweifelhafte ; es ist
aber kein Fehler, wenn solche zu ent-
sprechend bescheidenen Preisen in den
Kauf genommen werden. Über Werke,
wie die Bronze-Replik der StroganofT-
schcn Apollo-Statuette, sind die Akten
immerhin noch nicht geschlossen. An
diese Erwerbung reiht sich ein kost-
bares Geschenk unseres Ehrenvorstan-
des Prof. Dr. Seyffer, bestehend aus
11 Gewandstücken aus oberägyptischen
Gräbern, welche derselbe vor einiger
Zeit von Dr. Fr. Bock erworben und
dann mit besonderer Vorsicht gereinigt
und geglättet hatte, so dass die Stoffe ein
erstaunlich frisches Ansehen gewonnen
haben. In feinster Leinwand und Wolle
sind verschiedene Techniken des We-
bens, Wirkens und Stickens vertreten ;
mannigfache Farben, darunter mehrere
Purpurarten, und allerlei Zeichnungen,
geometrische, solche mit Pflanzenorna-
ment (Rebenblätter), sogar eine solche
mit menschlichen Figuren, kommen zur
Verwendung. Die Zeit der Herstellung
mag ins 4. — 7. Jahrh. n. Chr. gesetzt
werden. Zu erwähnen ist noch das
Fragment eines röm. Mosaikbodens
aus dem Garten des Landesgefängnisses
zu Rottenburg a. N., mit geomet-
rischer Flächenverzierung durch Kreis-
segmente, wie solche teils identisch,
teils ganz ähnlich in Trier und Um-
gebung vorkommt.
Reihengräberfunde. Von be-
kannten Plätzen wie Inge rs heim bei
Crailsheim, Kirchheim a. N. gingen
Waffen, Bronzebeschläge u. A. ein.
Den Hauptbestand lieferte aber die in
diesen Blättern öfters erwähnte Grä-
berstätte bei Sindelfingen. Neben Eisen-
waffen, Bronzebeschlägen, Schnallen,
Perlen von auffallender Grösse und
Zeichnung, silbervergoldeten Fibeln
fuhren wir nur die auf Tal. 13 Fig. 2
u, 3 abgebildeten 2 Silberbeschläge auf,
die offenbar auf Leder gesetzt waren,
in Gestalt zierlicher, gravierter und
vergoldeter Pferdchen, und den schönen
silbernen, leider zerbrochenen Löffel
(Tal. 13 Fig. 1).
Kirchliche Kunst. Von dem be-
deutsamen Gemälde zu Bebenhausen,
die Glorifikation Mariae auf dem Throne
Salomonis darstellend und um 1335
gemalt, hatte vor 40 Jahren Prof. Dr.
H. Leibnitz eine vortreffliche Kopie
geschaffen, die nach seinem Ableben
im Anfang d. J. der Sohn in die vater-
ländische Sammlung stiftete. Die Para-
mente sind um eine Kasel mit präch-
tiger spätgothischer Reliefstickerei ver-
mehrt, die Altargeräte um einen
Abendmahlkelch, Ulmer Renaissance-
arbeit, mit den Allianz wappen der
Stifter, aus Lonsee bei Ulm, woher
wir auch ein hübsches farbiges Altar-
gitter im Barockstil erwarben. Neben
manchen Einzelkäufen in Eisen, Bronze,
Zinn, schönen alten Stoffen u. A. sei
noch ein Doppelportal aus dem Re-
naissanceschlosse zu Waldmanns-
hof en, O.-A. Mergentheim, erwähnt,
aus der Zeit von 1600, das am ur-
sprünglichen Standorte Rücken an
Rücken angebracht war, nun aber zu
beiden Seiten der im Vorjahre be-
sprochenen prächtigen Thürumrahmung
von Ochsenhausen seine schönen In-
tarsien und seine korrekte Architektur
zu wirkungsvoller Entfaltung bringt.
Eine reicbgegliederte Truhe, gleich-
falls mit eingelegter Arbeit geschmückt,
hat in dem einen der Renaissanzezim-
mer seinen Platz erhalten. In Jahr-
gang VI S. 290 der Wd. Zs. berich-
teten wir die Zuweisung der Gobelins
aus dem ehemals fürstpröbstlichen
Schlosse ob Ellwangen seitens der k.
Finanzverwaltung. Dieselben sind hier
vorsichtig gereinigt und geflickt wor-
den und haben zunächst, da alle Wände
besetzt sind, ihren Platz an der Saal-
decke gefunden; ihre Besichtigung
wird durch Handspiegel bequem ge-
macht. Aus dem ehemaligen fürstl.
Oratorium der Schlosskapelle in Lud-
wigsburg hat sodann die K. Finanzver-
waltung zwei schöne Bilder in Mosaik
und Hautelisse, den Ecce Homo und
die Mater dolorosa darstellend, in den
Räumen des Museums deponiert. Sie
zeichnen sich durch prachtvolle Me-
tallrahraen aus und sind den Wappen
nach zu schliessen ein Geschenk des
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250
Museographie.
Papstes Pius VI. Von einer spätro-
manischen Glocke der Klosterkirche
zu Alpirsbach, die eines Sprunges hal-
ber umgegossen wurde, Hessen wir ei-
nen bronzierten Gypsabguss herstellen.
Sie führt die Legende: ME • RESO-
NANTE • DEVS • FVGIAT • STIGIS •
HING • ABIEVS. — ATQ VE • PROC VL •
PELLE VIM • GRANDINIS- ATQVE •
PROCELLE. — Das m. a. ABIEVS
(v. abigere) ist gleichbedeutend mit
„Kuodieb", und ist metaphorisch für
den seelenfangenden Höllenfürsten ge-
braucht. (L. Mayer.)
34 Heilbronn, Museum des historischen
Vereins 1 S. 255, V.
35 Oehringen, FDrstl. Hohenlohe'schet Fa-
milien-Museum auf Schloss Neuenstein II.
6 Jagsthausen, im Schloss des Freiherrn
von Beriichingen II.
Hohenzollern.
'-' a Sigmaringen, FUrsti. Hohenzollernsches
Museum I S. 256 u. 521, VI, VIT.
Hauptsächlicher Zuwachs im J. 1888.
A. Skulptur: 1) Bemaltes Stuckrelief,
Maria mit dem Kinde, altüorentinisch,
H. 0,65, Br. 0,52 m. 2) Hochrelief in
gebranntem Thon, Maria mit dem Kinde,
altflorentinisch, H. 0,66, Br. 0,50 m.
3) Bemalte Thonstatuette, Maria mit
dem Kinde, in der Art des Jacobo
Sansovino, H. 0,36 m.
ß. Bronzeplaketteu: 1) Grab-
legung Christi, H. 0,095, Br. 0,07 m,
italienisch, 16. Jh. 2) Beweinung Christi,
II. 0,085, Br. 0,061 m, italienisch, Ende
d. 15. Jhs. 3) Der hl. Hieronymus,
Arbeit des Ulocrino, H. 0,< 73, Br.
0,046 m. 4) Maria mit dem Kinde und
Johannes, H. 0,131, Br. 0,092 m, ita-
lienisch, 16. Jh. 5) Maria mit dem
Kinde, von Engeln umgeben, H. 0,134,
Br. 0,099 m, Deutsch, um 1520. 6)
Hercules mit dem Geryones ringend,
D. 0,117 m, Arbeit des Moderno. 7)
Darstellung Christi im Tempel von
Moderno, H. 0,10, Br. 0,064 m. 8)
Zwei Centauren, Langseite eines Diu-
tenfasses) von Caradosso, H. 0,065, L.
0,197 m. 9) Die Anbetung der Könige
von Moderno, H. 0,094, Br. 0,07 m.
10) Herodes und Salome, D. 0,04 m,
altburgundisch. 11) Kusstafel; Chris-
tus am Kreuze zwischen Maria und
Johannes, Arbeit des Niccolö Spinelli,
II. («,144, Br. 0,094 m. Dazu kamen
noch zwei Bleiausgüsse geschnittener
Bergkrystalle des Valerio Bell
fangennehmung Christi und An
der Hirten.
C. Das Kupferstichkabinet
eine wesentliche Bereicherung
Erwerbung von c. 100 Blätter
runter Arbeiten des Callot, £
della Bella, Abr. Bosse, Ornamen
nach L. Kilian, sowie hauptsi
Stiche süddeutscher Meister d
und 17. Jahrhunderts.
Am 1. Juni 1888 wurde der!
Hohenzollernsche Hofrat J. Gr
als Conservator am Fürstliche
seum angestellt.
(Dr. Lehner, Gröbb«
Baden.
Konstanz, Rosgarten-Museum I!
H— VII.
In der abgelaufenen Periode d<
garten - Sammlung hat besondei
Neuordnen der Belege für Sc
tung des heimatlichen Bo
der geologischen Abteilung, dei
seum gut gethan. War die Zeit sei
hauptsächlich dem Sammeln um
schaustellen nach zeitlichen Gi
gewidmet, so bringt jetzt eine
ger- wissenschaftlich-praktische ]
Ordnung mehr inneres Leben
Kollektionen und übersichtlichen
ständnis in die Darlegung der H
geschiente. Es wurden wesentlich
ken noch ausgemerzt. In besoi
Kasten fanden Bohrergebnisse ui
dukte der heimatlichen Salinen z
penau und Dürrheira ihre Aufs
und in dem Naturalien - Kabin
Schlangen unserer Gegend.
Die Pfahlbauten-Zeit ist
neue Funde von Schmucksachen
thien, Pectunculus, Perlen, durc
schiedenförraige Steinbeile und
Thon gefässe, eine grosse thönerni
einseits27, andernseits 32cmhocl
27, unten 16 cm im Durchmesser
Geräte, ein Stück mit aufgewun
Faden, besser illustriert worden. I
geweih-Stücke mit offenbaren A
gen an Megaceros hibernicus, den
men Scheich", gab Bodmann, v
Vorerwähnte ; auch einen zuges]
ten Feuersteinschülfer in Ren
weih-Fassung.
Die Gruppe der römis
Funde verbesserte sich durch
lierte Aufstellung des beim Bi
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Museographie.
251
VinceQtius-Hausesin Constanz, der alten
bürgerlichen Ansiedelung, Aufgefunde-
nen. Von den daselbst gewonnenen Mün-
zen nenne ich Claudius IL, Constanti-
nus II. (Constantii I. filius), Domitianus,
Hadrianus, Julia Augusta, Julianus
Apostata, Lugdunum, Probus, Galba;
dann viele Fragmente von Thonwaren
aus Terra sigillata mit hübscher Or-
namentation, einen kleinen Tierrumpf
aus Terra cotta ; Schliessbänder, Scheibe
und Ringlein aus Bronze, glasierte
Thonstücke, viele Fragmente ornamen-
tierter Glasgefasse, wie sie vereinzelter
schon im Boden von Konstanz und Um-
gegend gefunden worden sind.
In den Gruppen späterer histo-
rischer Zeit sind neu aufgestellt die
Gefasse, aus denen den beiden deutschen
Kaisern Wilhelm der Ehrentrunk der
Stadt bei den Besuchen 1871 und 1888,
nach alter Sitte, dargereicht wurde ; dann
die Ehrenpokale, welche die Konstanzer
Sängerschaft und der Ruderverein Nep-
tun sich erwarben ; Kunstgewerbliches
der Gegend in seiner Beeinflussung aus
römischen, vindelicischen und helve-
tischen Quellen. Da ist Manches aus
neuerer Zeit hinzugekommen ; Trachten-
stücke, Münzen und viele Münz- Abgüsse.
Vom „Führer durch die chorogra-
phische Sammlung des Rosgartens" ist
eine neue Auflage im Verlag von J. A.
Pecht hier erschienen, nachdem die erste
Zeitlang vergriffen war.
(Ludwig Leiner)
38 Überlingen, kulturhistorisches u. Natu-
ralien-Kabinet I S. 2ö6, IV— VII.
In dem nun abgelaufenen Rechnungs-
jahre 1888/89 wurden erworben : Pfahl-
bau-Gegenstande, wie Nephritbeiich en
etc. ausSipplingen u. Bodmann ; Bronze-
und Eisenfunde aus Stahringen ; zwei
eiserne Ofenplatten mit Relief in Rococo-
8til vom Jahre 1767; ein Zinntellerchen
und 2 silberne Brautlöffel aus Sipp-
Hngen; eine Kollektion Zinngeschirr:
Teller, Kannen, Büchschen etc. aus dem
ehemal. Gesellschaftshaus der reichs-
stadischen Küferzunft Überlingens; ver-
schiedene Münzen; Gipsabdrücke der
Munster-Inschriften; ein holzgeschnitz-
tes Wappen von einem alten Schrank ;
Kupferstiche ; Gewandstücke ; ferner
naturalisierte Tiere, Fische etc.
(Lachmann.)
39 Donaueschingen, Fürstlich Fürstenberg-
sche Sammlungen I S. 256, II, III, 1V,.VU.
Zwei Pfeilspitzen aus einem Acker
bei Fürstenberg und zwei Bronzeringe
aus einem Grabe bei Bräunungen.
(A. Hopfgartner.)
Villingen, Altertumssammiung I S. 256, 40
VI.
Freiburg i. Br , Stadtische Altertümer- 41
Sammlung I S. 266, II -VII,
(Rechnungsjahr 1888/89). Zuwachs:
eine kleine Sammlung von Graburnen
und sonstigen Gräberfunden aus der
Umgegend von Munzingen im Breisgau.
Pfahlbautenfunde aus dem Neuenburger
See. Neun Gypsabgüsse aus der Vorhalle
des Freiburger Münsters, einen Cyclus
allegorischer Figuren darstellend, da-
runter die thörichten und klugen Jung-
frauen u. dgl. (Poinsignon.)
Karlsruhe, Grossherz. Sammlung vater- 42
ländischer Altertümer I S. 257, II— VII.
Unternehmungen: a) Untersuchung
eines Grabhügels bei Rappen au, A.
Sinsheim, vgl. Wd. Korr. VIII, 60. b)
Untersuchung der Römerstrassen im
Lande wird fortgesetzt.
Zuwachs: 180 Nummern, darunter
norddeutsche prähistorische Thonge-
fässe, 2 Kirchenglocken (eine aus dem
13. Jahrh.) aus der Kirche von Seel-
fingen, A. Stockach, Grabhügelfunde
von Bretten und Merdingen, Amt Brei-
sach, romanische Kapitale aus dem
Kreuzgang des Klosters Schwarzach,
Gegenstände aus dem 18. Jahrb. aus
der Verlassenschaft des f Oberamts-
richters Dr. Schutt in Bruchsal, Ofen-
kacheln (Rococo) aus Breisach, ein
goth. Ciborium aus Bronze mit Silber-
gravierungen und Email aus Waldkirch,
ein geschnitzter u. eingelegter Schrank,
Renaissance, aus Kloster Allerheiligen.
(Die Sammlung des Mittelalterlichen
und Späteren findet im Herbst in ei-
nem neuen Saal zusammen mit der Gr.
Münzsammlung Aufstellung).
Die Antikensammlung wurde
durch einige schwarzfigurige Schalen,
einen Herd von Bronze mit 4 liegen-
den Löwen an den Ecken und den
Füssen auf Bronzerädchen aus Capo-
dimonte bei Bolsena und eine schöne
Bronze-Cista mit reicher Gravierung
aus Palestrina bereichert. Der Katalog
der Bronzen -Sammlung wird von Dr.
Schumacher bearbeitet.
Die Ethnographische Samm-
lung (Zuwachs 200 Nummern) zählt
3800 Nummern. (E. Wagner).
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252
Museographie.
43 Heidelberg, Stadt. Kunst- u. Altertümer-
Sammlung auf dem Schlosse I S. 258,
II— VII.
Bedeutendere neue Erwerbungen seit
der letzten Bekanntmachung:
1) Die älteste bis jetzt nicht be-
kannt gewesene Ansicht der Stadt und
des Schlosses, kleiner aber sorgfältiger,
mit „Heidelberg44 bezeichneter Holz-
schnitt in Sebastian Münsters „Kalen-
darium Hebraicum" von 1527.
2) Silberner Siegelstempel des
PfalzgrafenLudwigPhilipp, Vor-
mund des späteren Kurfürsten Karl
Ludwig vom Jahre 1633, mit dem kur-
fürstlich pfälzischen Wappen.
3) Griechische Übersetzung
des Heidelberger Katechismus,
von Friedrich Sylburg, gedruckt zu
Heidelberg 1597.
4) Porträt des Clemens Perkeo,
Hofnarren der Kurfürsten Johann Wil-
helm und Karl Philipp, ganze Figur
mit Beiwerk, Ölgemälde von Adrian
van der Werff, äusserst fein in der
bekannten Manier des Meisters aus-
geführt. (Auktion Zschille).
5) Brustbild des Kirchenrats
Paulus, gestorben in Heidelberg 1851,
Oelgemälde, Geschenk der Mrs. Call
in London. (A. May 8.)
44 Heidelberg, Privatsammlung des Herrn
Albert Mays I S. 258, II.
45 Mannheim, Vereinigte Sammlungen des
Grossherz. Antiquariums und des Alter-
tumsvereins I S. 258, II— VII.
Juni 1888 — 89. Praehistorischer
Grabfund von Aigle (Schweiz): Na-
del und Armband von Bronze. Rö-
mischer Denkstein (sog. Viergötter-
altar) von Mönchzell (Amt Heidelberg),
vgl. Korr. VII, 186. Bei Hocken-
heim, zwischen Speier und Heidel-
berg, das als Römerstation bekannt
ist (Bonner Jahrb. X, 3), fanden sich
unmittelbar am Dorf nahe der obern
Mühle bei Verlegung des Bachbettes
mehrere Netzbeschwerer von gebrann-
tem Thon, wie wir solche auch in ei-
nem römischen Bau bei Neckarau ge-
funden haben. Es sollen etwa 8 Stück
gewesen sein; sie wurden meist zer-
schlagen und zerstreut, nur ein ganz
erhaltenes Exemplar wurde für die
Sammlung gerettet. Im südlichen Teil
der Mannheimer Gemarkung, Flur-
bezirk Meerfeld, stiess man bei Gra-
bungen zu baulichen Zwecken (Fabrik
Propfe) auf ein Grab, Skelettreste mit
Perlen von geschliffenem Glas and
blauem Thon, die wohl zu einem Hals-
band gehörten. Man durfte ein frän-
kisches Grab vermuten, doch ergab die
genauere Untersuchung der Perlen,
dass dieselben von härterer Erde, ei-
ner Art Steingut, hergestellt sind, und
man muss annehmen, daas das Grab,
in dem sich auch eine Flintenkugel
fand und das trotz weiterer Nachgra-
bungen vereinzelt blieb, aus den Kriegs-
zeiten des vorigen Jahrhunderts her-
rührt. Unter den Erwerbungen aus
dem Mittelalter und der neueren
Zeit sind hervorzuheben: Münzen,
Denkmünzen und Siegelabdrucke aus
der Schweiz, Geschenk von Herrn
Fabrikant Bertheau , Rapperschwyl.
Ankäufe und Schenkungen von Pfalzer
Münzen, Urkunden, darunter ein Adels-
diplom von Karl Theodor, Kupferstiche
und Handzeichnungen, die sich auf
Pfälzer Geschichte und Topographie
beziehen ; ferner Zunftaltertümer, Frei-
maurerin8ignien, Waffen, ein schön be-
maltes Wappenglas u. A. m.
Für das Antiquarium (stadtischer
Besitz) 17 Stück Gipsabgüsse nach an-
tiken Originalen, Statuen und Büsten,
aus der Vanni'schen Versteigerung in
Frankfurt. (K. Baumann.)
Mittelrhein.
Miltenberg, Altertümer - SammliiRf der 46
Stadt 1 S. 263, II, V, VH.
Keinerlei Zuwachs.
(Conrady.)
Miltenberg, Habei'sche Privatum mlang 47
auf der Burg I S. 264, II, V— VII.
Ausser einigen neueren (nur zum
Zwecke ihrer Erhaltung gelegentlich
erworbenen) geringen Münzen, sowie
einem schlichten Degen und einfacher
Hellebarte aus dem 17. Jahrhundert
wären als die wesentlichsten Zugange
zu nennen:
1) Ein weitbauchiger Steingut-
krug, 40 cm hoch, mit langbärtigem
Gesichte am Halse, sowie einem läng-
lichen wappenartigen Medaillon (mit
nassauischen Löwen} auf der Vorder-
und je einem runden Medaillon mit
phantastischer Darstellung eines ge-
harnischten helmlosen Mannes (im
Brustbild) auf den Nebenseiten der
Wandung (in Relief, wohl nassauische
Arbeit des 17. Jahrhunderts).
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Paulus Museum,.
Worms
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DU Umfassungsmauer des ßmiunfiddes
vor dem CUverlkor
der Stadt Xanten.
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lltetd. Zeüscte fffl.7äSrt.
SAALBURG- FUNDSTUCKE.
HOMBURG V.O.H. 1889.
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s:
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Museographie.
253
Klf geschliffene Steinwerk-
e von der Gemarkung Eichen-
zwei aus grauem, die übrigen aus
clrwarzem Kiesel schiefer, sämt-
meisel- und keüartig, oder Ge-
zum Glätten. (Conrady.)
:haffenburg. städt Sammlung I S.
IL
>ach, Graft. Erbach scha Sammlung II.
rrmtadt, Groisherzoglicnaa Muaaam
2m, m, v, vi s. 294, vn.
fjtmg mn lüSüt *!* (Aprü bis Ende
?>- I. Die^archäolog. Samm-
ren, 1. Römische (griech. und
:>t.) Altertümer, a. Ankäufe
Kunde: Statuette eines römischen
Daars aus Gips, bemalt, angek. vom
- germanischen Central - Museum
[min*.
Germanische Altertümer.
n kaufe und Funde: Eine Anzahl
arzerThonscherbennebstKnochen-
n aus einem Hügelgrabe in der
arkuug Wicbelsbach im Odenwald ;
Anzahl roter Thonscherben, ein
k eines eisernen Schwertes, ein
L^ering, ein Stück eines solchen
eiue Schneide eines Steinbeils nebst
-hen resten aus einem Hügelgrabe
er Gemarkung Ober - Nauses im
1 wu-lil ; 1 Modell in Gips des zu-
genannten Grabes; ein Steinbeil,
in der Gemarkung Birkert bei
Stadt LG.; 1 Gesimsstück, 1 obe-
Stück eines koriuthisierenden Ka-
s, 2 kleine korinth. Kapitale mit
Itljhttteni, 1 Bruchstück eines Ka-
s, das mit den Kapitalen der Lor-
r Halle verwandt ist, 1 Pilaster-
lal, 1 halbierter Säulenfuss mit
reckt er attischer Basis, 1 Stück
s Säulenschaftes, 1 Basis einer
e, 2 Stücke vom Friese über den
nth. Säulen der Lorscher Halle, 1
te ähnlich den Abdeckungsplatten
den Bogen der Lorscher Halle,
adratische Steine, ähnlich den Be-
iunjzsplatten der genannten Halle,
tück eines Fensterkreuzpfostens,
ruchstücke profilierter gothischer
ae, 1 profilierte Kcke eines gothi-
1 i Thürpfostens, sämtlich ans Sand-
ig 2 Rühren aus Thon, 1 Thon-
e mit Eichenblatt - Ornament in
. t, 2 Bruchstücke von Thonfliesen,
Bruchstück einer Reliefform aus
a mit Ornamenten, 1 Bruchstück
r Marraortliese von dreieckiger Ge-
stalt, 1 Bruchstück einer Steinfliese,
1 auf der Oberfläche quadratisches
Steinchen aus Marmor, 1 dreieckige
Fliese, 1 Amulett aus Blei mit auf
Papier gedrucktem Anfange des Evan-
geliums Johannes, sämtlich gef. in
dem Bezirke des ehemaligen Klosters
Lorsch beim Abbruch eines Hauses;
die Architekturs tu cke gehören grössten-
teils dem ältesten fränkischen Kloster-
bau an dieser Stelle an. Statuette ei-
nes fränkischen Kriegers in Gips, an-
gekauft vom röm.-germ. Central-Museum
in Mainz.
U. Geschenke: 1 Beil aus Eisen,
gef. zu Geisenheim in einem Wein-
berge und 1 Bronzering, gef. im Kastell
Lützel- Wiebeisbach, Geschenke desHrn.
Koller in Darmstadt ; 1 Beil aus Bronze,
gef. in dem Bezirke der Oberförsterei
Lengfeld i. 0., Geschenk des Ober-
försters Hrn. Preuschen in Zipfen i. 0.
II. Kunstgewerbliche Samm-
lungen, a. Ankäufe und Funde: Gips-
abgüsse von Reliefs der Beerfelder
Glocke vom Jahre 1529. b. Geschenke:
Untere Hälfte einer Ofenkachel mit
Wappenschild, in dem ein schreitender
Löwe, gef. zu Eberstadt in der grossen
Sandung des Ortes, Geschenk des Hrn.
Kotier; 1 Stempel von Bronze mit
Ornament, gef. im Forstmeistergarten
in Lorsch, Geschenk des Forstmeisters
Herrn Heyer daselbst; 2 Bruchstücke
von Ofenkacheln aus Thon mit Reliefs,
gef. von Herrn Kotier in Seligenstadt,
nebst einer Anzahl Glas- und Thon-
scherben und Eisenteilen.
III. Münzsammlung, a. Ankäufe
und Funde: 1 türkische Goldmünze
des 10. Osmanen, gef. zu Weinolds-
heim in Rheinhessen; 20-Markstück in
Gold, lO-Markstück in Gold, ö-Mark-
stück in Silber, 2-Markstück in Silber:
Friedrich, deutscher Kaiser etc. 1888 ;
10-Markstück in Gold, ö-Markstück in
Silber, 2-Markstück in Silber: Lud-
wig IV, Grossherzog von Hessen 1888 ;
1 Bronzemünze Hadrians, 1 Silber-
münze des Septimius Severus, gef. im
römischen Kastell Lützel-Wiebelsbach.
b. Geschenke: 1 neue koreanische
Bronzemünze, geprägt ; 1 koreanisches
5-Käsch-Stück, gegossen ; 1 japanischer
Tempo, gegossen, sämtlich Geschenke
des Herrn Kraus, ehemaligen Münz-
meisters in Korea.
Ausserdem wurde die Münzsamm-
■V«t4, ZaiUchr. f. (JüBch. u. Kunst VIII, IIL
20
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254
Museographie*
lung des hist. Ver. f. d. Grossherzog-
. tum Hessen vertragsmässig der Münz-
sammlung des Museums einverleibt.
IV. Ethnologische Sammlung.
Geschenke: 4 geschnitzte Heiligen-
schreine aus Holz mit Figuren; 2
Tempeltafeln aus Holz mit Sprüchen;
1 Reitsattel aus Holz; 1 Bogen mit
Pfeilen, 1 Tempeltafel mit Münzen,
sämtlich aus Japan.
Ausserdem wurde eine grosse An-
zahl von Photographieen, unter diesen
die Originalaufnahmen für das hessische
Denkmälerwerk, erworben.
Seit Dezember 1888: Sonderausstel-
lung einer Sammlung von kunstgewerb-
lichen Gegenständen aus Japan, ver-
anstaltet von Herrn Dr. Scriba, Pro-
fessor der Chirurgie an der japanischen
Universität Tokio, und Sonderausstel-
lung von Gegenständen der Ainos von
demselben Herrn.
Der Katalog der Sammlung des hist.
Vereins für das Grossherzogtum Hessen
ist mitsamt dem Katalog der archäo-
logischen Sammlungen desGrossherzogl.
Museums noch in Bearbeitung.
Als besonders hochherzige Zuwen-
dung hat das Museum das „Hessische
Münzkabinet" weiland Sr. Grossher-
zoglichen Hoheit des Prinzen Alexan-
der von Hessen, eine nahezu vollstän-
dige Sammlung hessischer Münzen,
welche ihm von den hohen Erben über-
wiesen wurde, zu verzeichnea
(Prof. Adamy.)
51 Darmstadt. Sammlung des hist. Vereins
I S. 522, II, III, VII.
52 Hanau, Bezirksverein für hess. Gesch.
u. Landeskunde I S. 265, II— VII.
Erwerbungen im Jahre 1888. Herr
Gärtner Karl Seitz schenkte dem
Museum die Fundstücke aus zwei ger-
manischen Brandgräbern, die Ende April
beim Pflügen auf seinem Acker eine
Viertelstunde südöstlich von Hanau ent-
deckt und am 20. October weiter unter-
sucht wurden. Das eine, offenbar ein
Mannesgrab, mit einigen Steinen um-
stellt, lieferte zahlreiche Stücke einer
einfach gerundeten groben Urne, die
mehr als 60 cm Dm. hatte, ausserdem
Fragmente vonThongefässen, die wahr-
scheinlich als zusammengeraffte Scher-
ben ins Grab geworfen waren, sodann
eine 16 cm lange Speerspitze von Bronze
mit schmaler Tülle, deren Durchmesser
nur 2 cm beträgt (abgab. Tal. 11 Nr. 1), ein
unvollständiges Bronzemesser und den
Tal. 11 Nr. 2 abgebildeten Gegenstand von
Bronze, dessen Verwendung uns noch
rätselhaft geblieben ist : ein beweglicher
Ring, der 3 cm äusseren Dm. hat, hält ein
fast 4 cm langes Anhängsel rund wie
Draht, aber von ungleicher Dicke. Das
andere 15 m davon entfernte Grab, durch
grosse Basaltsteine, von denen mehrere
1 m lang waren, sorgfältig verwahrt, war
ein Frauengrab aus späterer Zeit. Es
fanden sich darin viele Fragmente von
besserem Thon, zierlich gearbeitet, fast
alle sehr dünn, so das! die Herstellung
nur bei wenigen gelang (Taf. 11 Nr. 5 Höhe
21 und grösster Dm. 18 cm, Nr« 6 mit 6
Bogen rundum verziert Höhe 7 und Dm.
10 cm, Nr. 7 Höhe fast 4 und grösster
Dm. 51/» cm), ferner zwei faustgrosse
runde Steine, der eine ein Quarz, der
andere ein Sandstein, mit Spuren des
Gebrauchs zum Reiben oder Quetschen,
von Bronze ein geschlossener Armring
(Taf. 11 Nr. 3 Dm. 6 und 8 cm), ein Messer
und eine 11 cm lange Nadel (Taf. 11 Nr. 4)
mit flachem Kopf, den drei erhöhte con-
centrische Kreise zieren.
Von Enkheim bekamen wir ein im
Sande gefundenes eisernes Schwert aus
der Merovinger Zeit. '
Die Sammlung römischer Altertümer
wurde durch drei Töpferstempel ver-
mehrt ; zwei davon, SABIN VS undTOC-
CAFECIT, fanden sich bei Marköbel,
der dritte, TOCGAF, beim Baggern im
Main an der Kinzigmündung, gerade da,
wo im Jahre 1886 ein römischer Brücken-
pfeiler zum Vorschein kam. Durch Hrn.
Lehrer Schaack wurden folgende Gegen-
stände, die er bei Gelegenheit eines Neu-
baues in Gross-Krotzenburg selbst aus-
grub, dem Museum übergeben : ein De-
nar des Septimius Severus mit dem in
hiesiger Gegend unbekannten Revers
LEGXICLA (Claudia), ein Plattenfrag-
ment, worauf ein Stempel der 22. Legion
dreimal eingedrückt war, und ein 12 V» cm
langer absonderlicher Löffel von Bronze
(Taf. 11 Nr. 9).
Bei Mittelbuchen führten Verkoppe-
lungsarbeiten zur Entdeckung neuer An-
haltspunkte für römische Niederlassun-
gen an verschiedenen Stellen. Wir er-
warben von da Wasserleitungsröhren
mit Schlammkasten, eine Fibula von
Bronze, einen Stilus von Knochen,
Sachen von Glas und Eisen, Grabkrüge
und vor allem die auf Taf. 11 Nr. 8 abgebil-
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Museographie.
255
dete 60 cm hohe aus einem Sandstein ge-
hauene Urne, die mit einer Sandstein-
platte zugedeckt war. Sie ist sehr plump
gearbeitet ; die Öffnung ist nicht kreis-
rund, hat etwa 42 und 44 cm äusseren
Dm. ; die 4 Seiten des Sockels haben un-
gleiche Länge, ungefähr 38 und 40 cm ;
an romischem Ursprung ist aber nicht zu
zweifeln, denn im Innern befanden sich
ausser Knochen ein Lämpchen und Glas-
splitter, und die ausgeworfene Erde ent-
hielt einige romische Scherben.
(Suchier.)
53 Frankfurt a. M., Historisches Museum
I S. 266, II— VII.
In dem abgelaufenen Vereinsjahr
tritt die Erforschung unserer Umgebung
, und der Ankauf einer ganzen Samm-
lung in den Vordergrund.
Durch die erstere ist unser Museum
in den Besitz einer grossen Anzahl
höchst merkwürdiger prähistorischer
Geftsse and Bronze - Gegenstände ge-
langt, welche unter der Leitung des
Herrn Konservator Cornill, unter
Mitwirkung einiger Vorstands- und Ver-
einsmitglieder, namentlich unter der
aufopfernden Thätigkeit des Herrn Dr.
Hammeran und des Herrn Oberstabs-
arzt Dr. Kuthe zu Tage gefördert
wurden.
Da, wo in unserem Stadtwald der
von den beiden alten Eichen hinter
dem Sandhof nach der Niederräder
Chaussee hinlaufende Weg diese Chaus-
see im rechten Winkel trifft, war bei
der Abholzung des für die Waldeisen-
bahn bestimmten Geländes eine Gruppe
von Grabhügeln freigelegt worden.
Wahrend sonst der Waldbestand es
unmöglich macht, ähnliche Hügel, deren
unser Stadtwald eine ziemliche Anzahl
birgt, zu eröffnen, so war hier die
günstigste Gelegenheit dazu geboten.
Das freundliche Entgegenkommen des
fiahnunternehmers, sowie des Herrn
Oberförsters Hensel, welcher den lei-
tenden Herren geübte Waldarbeiter zur
Verfügung stellte, erleichterte die Ar-
beit sehr, und so wurden vier Hügel
vorsichtig ganz abgetragen, in welchen
30 verschiedene Beerdigungsstellen
nachweisbar waren. Diese Arbeiten
nahmen die Zeit vom 7. bis 26. Mai
in Ansprach. Noch mehrere solcher
Grabhügel befinden sich nach dem Sand-
hofe zu im Walde, und es ist zu be-
obachten, dass diese Gräber da ange-
legt worden sind, wo sich das Erd-
reich aus dem sandigen Untergrunde
des alten Inundationsgebietes des Maines
schon um ein geringes erhebt, und eben-
so ist es bemerkenswert, dass das Ma-
terial, welches zur Anhäufung der Hügel
benutzt wurde, nicht dem gleich daneben
liegenden Sand- und Kiesboden entnom-
men wurde, sondern gute, von weiter
her herbeigetragene Erde ist.
Der zunächst in der bezeichneten Eeke
liegende Grabhügel war seinem Umfange
nach der bedeutendste. Obgleich ein
Teil desselben schon bei dem Bau der
Chaussee abgetragen worden war, ein
andrer Teil noch von Wald bestanden
ist, so ergab er doch die wertvollste
Ausbeute und namentlich konnten in
ihm zwei Schichten von Grabstellen
über einander festgestellt werden, die
eine in ca. m 1,20 — 1,60 Tiefe, die andere
in ca. m 1,80—2,00 Tiefe. Die obere
Schichte enthielt nur Gräber mit Lei-
chenbestattung, bei welchen keine
umfassenden Steinkränze nachweisbar
waren. Die untere Schichte ergab da-
gegen vier Brandgräber, unter welchen
ein Lehmboden lag, und über welchen
eine aus grossen Sandsteinfindlingen
und gebrochenen Muschelkalkstücken
gebildete massige Steinkammer von ur-
sprünglich unbestimmbarer Form zu-
sammengestürzt war, einen pyramidalen
Haufen bildend, welcher die Scherben
von 12 Gefässen enthielt, die unter der
Leitung des Herrn Cornill zum grös-
seren Teile wieder zusammengesetzt
werden konnten und nun einen höchst
wertvollen Zuwachs unseres Museums
bilden. Sie unterscheiden sich von den
vielen anderen, teils ganz, teils in
Scherben gefundenen Gefässen durch
die Vorzüglichkeit ihrer Ausführung.
Besonders hervorzuheben sind die Ge-
fasse in Urnenform, von welchen das
grösste 0,27 cm in der oberen Öffnung,
0,35 cm in seiner grössten Ausbauch-
ung misst. Sie sind aus einer schwar-
zen Erde geformt, welche mit weissem
Quarzsande gemischt ist, und von aussen
schwarz glänzend poliert; die Wandun-
gen sind auffallend dünn, die Kreisli-
nien auf das genaueste gezogen, ob-
gleich die Benutzung der Töpferscheibe
nicht angenommen werden kann. Das
Charakteristische an ihnen besteht da-
rin, dass sie gleichsam aus verschie-
denen, in einander gesteckten Gefässen
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256
Museographie.
gebildet erscheinen, wie wenn man eine
glatte Urne in eine niedrige Schüssel
eingesenkt hätte, von welcher an eini-
gen Stellen Lappen höher hinaufragen,
welche durch kreisrunde, gewissermas-
sen grosse Nagelköpfe nachahmende
Verzierungen an die obere Urne be-
festigt erscheinen. Diese ganz eigen-
tümliche Anordnung und Formgebung
findet sich in verschiedenartigen Pro-
filierungen , sowie in verschiedenen
Grössen und Thongattungen vor, aber
immer mit Wahrung der geschilderten
Eigentümlichkeiten. Das zierlichste
dieser Gefassgattung ist aber nur in
einzelnen Stücken erhalten; es zeich-
net sich vor allen andern dadurch aus,
dass der rundum laufende Kreis, in
welchem der obere, in schräger Fläche
gebildete Teil der Urne, sich an die
Bauchung derselben anschliesst, wie ein
auf das Zierlichste gekerbter Draht be-
handelt ist, und dass die Ränder der
erwähnten Lappen des unteren Teiles
von feinen Parallel-Linien begleitet sind.
Auch befinden sich unter den Frag-
menten ebenso gebildete Stücke einer
Urne von ca. 0,15 cm oberer Öffnung,
aus feinstem, hartgebranntem, hellröt-
lichen Thone, so dünn wie unser mo-
dernes Porzellan, auch ein ähnliches
Stück aus einer hellgrauen Masse, wel-
che aber von aussen geschwärzt ist.
Fast noch dünner sind die Bruchstücke
eines kleinen, becherartigen Gefässes.
Noch gehören zu jener Gruppe zwei
wieder ganz zusammengesetzte, wie auch
einige nur in Bruchstücken vorhandene
flache Schüsselchen von 0,15 cm Durch-
messer, welche genau die Form von
solchen in etruskischen Gräbern häufig
vorkommenden haben. Leider sind die
Bronzebeigaben durch die Verbrennung
durchaus zerbröckelt, zerfallen und
fast unkenntlich geworden; doch sind
Teile von Fibeln erkennbar, auch eine
Discus-Spirale, deren Draht gegen das
äussere Ende hin platt gehämmert ist.
mutmasslich zu einem Halsgehänge ge-
hörig. (Vgl. Dr. Jul. Naue, Die Hügel-
gräber zwischen Ammer- und Staffel-
see, Taf. XVIII, 4 u. 5.)
Diese unter den anderen Funden ganz
vereinzelt dastehende Gruppe von Ge-
fässen findet aber ein sehr merkwürdiges
Analogon unter der von unserm Vereine
schon vor Jahren erworbenen Dieffen-
bach'schen Sammlung von Gefassen und
Bronzen. Es ist der Inhalt eines 1878 bei
Nauheim aufgedeckten Grabes, welches
genau dieselbe Gattung von Urnen und
flachen Schüsseln mit allen oben er-
wähnten Merkmalen ergab, aber ausser-
dem, da es kein Brandgrab war, vor-
züglich erhaltene Bronzen lieferte. Ganz
unversehrt erhalten ist eine edelge-
formte Lanzenspitze; in Stücken da-
gegen der Bronzeüberzug eines flach
gewölbten runden Holzschildes, der
parma. Die ungewöhnliche Erhaltung
des Holzes ist nur der Imprägnierung
durch die Grünspanlösung zuzuschrei-
ben, welche der Bronzeüberzug veran-
lasste. Auch Reste von Bronze -Gür-
telhaken, ganz erhaltene Doppelknöpfe
und andere Bronzereste fanden sich in
dem Grabe. Dieser Fund steht aber
ebenso vereinzelt unter den ande-
ren Grabfunden der Dieffenbach'echen
Sammlung aus der Nauheimer Gegend
da, die ausser den bezeichneten auch
nur sehr geringe Gefasse ergab, wie
unser Fund aus dem Stadtwald zu den
ihn umgebenden Grabstellen. Da letz-
tere der unteren Schichte des Grab-
hügels entnommen ist, so muss er einer
früheren Periode angehören, als die
oberen Bestattungen. Wie gross der
Zeitabstand zwischen den unteren und
oberen Beerdigungen sein mag, ist
schwer zu bestimmen; in der Natur
der Dinge liegt es, mindestens die Zeit-
dauer anzunehmen, in welcher noch
Kinder und Enkel der Bestatteten leb-
ten, welche die Grabstätte ihrer Vor-
fahren wohl nur ungern gestört ge-
sehen hätten, während spätere Gene-
rationen vielleicht mit Vorliebe einen
schon aufgeworfenen Grabhügel weiter
benutzten. Letzteres scheint hier der
Fall gewesen zu sein. Für die Zeit-
bestimmung dieser beiden Gruppen mag
neben der Beschaffenheit der Beigaben
in Bronze auch bei den Gefassen die
oben erwähnte eigentümliche Verzie-
rung der schüsselartig vertieften kleinen
Kreise mit einer Erhöhung in der Mitte
Licht werfen, da mit ganz ähnlichen
Nagelköpfen verzierte Schwertgriffe
aus der älteren Hallstatt- Periode be-
kannt sind, eine Periode, deren Beginn
ca. 900 vor Christus zu setzen ist.
Aber der Vergleich mit dem Inhalt
des Nauheimer Grabes gestattet uns,
weiter zurück auf das Ende der Bronze«
zeit zu schliessen, obgleich das Nan-
Digitized by VjOOQlC
Museograpbie.
257
heimer Grab schon Leichenbestattung
aufweist, was die Übergangsperiode aus
der jüngeren Bronzezeit in die ältere
Hallstatt-Periode bezeichnet.
Mit dieser Annahme würden auch
Ergebnisse der oberen Schichte über-
einstimmen. Sie weist nur Leichenbe-
stattung auf, obgleich dieselbe in jener
Periode gemeinschaftlich mit Brandbe-
stattung auftritt. Es ist für die ältere
Hallstatt-Periode bezeichnend, dass die
Sitte, die Grabstellen mit Steinen zu
überwölben oder zu bedecken, abnimmt ;
dagegen werden die Gräber häufig mit
Steinen umlegt. Es fanden sich aber,
wie schon erwähnt, in der oberen
Schichte keine Steinkränze vor, wohl
aber in den angrenzenden Hügeln;
auch zeigte sich nur Leichenbestattung.
War auch kein Skelett mehr erhalten,
so Hess sich doch bei einem der Grä-
ber die Richtung des Körpers durch
die Lage des einen aufgefundenen Bron-
ze-Armringes (0,07V* cm Dm.) und der
beiden Bronze-Beinringe (0,10 cm Dm.)
erkennen. Der Eopf lag nach Norden
zu, die Füsse nach Süden. Auch waren
von den Schienbeinen die Teile er-
balten, welche durch ihre Berührung
mit den Bronzeringen mit kupfriger
Lösung imprägniert waren. Ein jeder
dieser sehr schweren Beinringe besteht
aus zwei gegossenen Ringen vom Durch-
schnitt eines halben Cy linders, welche
mit ihren beiden Durchschnittsflächen
aufeinander gelötet waren; bei einem
derselben hat sich diese Verbindung
gelöst und er ist in zwei Teile zer-
fallen (Hüg. I, Grab 12). Sieben dünne
Bronzedraht- Ringchen , welche auch
diesem Grabe angehören, mögen Teile
einer kleinen Kette gewesen sein.
Ein schwerer Beinring aus hellgrauer
Bronze, mit erkennbar erhöhten Guss-
kupferresten fand sich vereinzelt vor
(Hüg. I, Grab 14), mit ihm ein Stück-
eben des Wadenbeines; offenbar war
durch die Forstkultur die obere Schichte
des Hügels schon gestört worden. Eben-
so fand sich vereinzelt ein Bronze-
Halsring (0,13V« cm Dm.), an welchem
als einziger Rest des Skelettes ein
Stackchen der Kinnlade haftete, wel-
ches sich mit dem Grünspan verbunden
hatte, so auch einige der Zähne und
Stückchen der Halswirbel, welche der
Ring berührt hatte (Hüg. I, Grab 2).
Isoliert fand sich gleichfalls eine Fibel
aus Bronzedraht, deren Rücken aus
sechs neben einander liegenden Kreisen
gebogen war und sich in zwei weite-
ren Kreisbiegungen in die Nadel fort-
setzte (Hüg. I, Grab 3).
Neben diesen Bronzefunden sind die
in dieser oberen Schichte gefundenen
Gefässe von grossem Interesse, ob-
gleich sie weit hinter dem beschrie-
benen schwarzen der Brandgräber zu-
rückstehen, auch aus freier Hand ge-
macht sind. In erster Linie ist eine
Urne von 0,17 cm in ihrer oberen
Öffnung zu erwähnen. Ihre Form ist
sehr einfach: unter einem etwas vor-
springenden Rande baucht sie sich
stark aus, verjüngt sich aber wieder
sehr rasch nach unten. Sie besteht
aus schwärzlicher, grober Masse, wel-
che jedoch innen wie aussen mit einer
dünnen gelblichen Thonschichte über-
zogen ist. Der Rand der Urne ist
vermittelst Graphit geschwärzt und der
obere Teil der Bauchung mit roter
Farbe bedeckt, welche mit eingebrannt
worden ist. Dieser breite rote Streifen
ist durch Rauten, welche sich an ihren
Spitzen berühren, verziert und diese
Rauten sind mit Eindrücken eines Holzes
ganz ausgefüllt, dessen Spitze wiederum
rautenförmig abgeflacht war. Dieser rote
Streifen ist oben und unten durch ähn-
liche Eindrücke mit Borten versehen, und
wir haben somit ein reich entwickeltes
dekoratives System in Form und Farbe
vor uns. In dieser Urne befand sich
ein aus graulichgelbem Thon geform-
tes kleines, unten spitz ausgehendes,
becherartiges Gefass, welches man wohl
als Trinkbecher bezeichnen kann (Hüg. I,
Grab 1). Mehrfach fanden sich noch
Scherben solcher Becher vor, die, wie
es scheint, unter den Beigaben nicht
fehlen durften ; auch fand sich ein Ring
aus grauem Thon, dessen Zweck war,
die untere Spitze des Bechers aufzu-
nehmen und dadurch das Feststehen
desselben zu ermöglichen. Eine dem
Stoffe nach ganz gleiche, doch kleinere
und nur wenig verzierte Urne, welche
gleichfalls von aussen rot bemalt war,
fand sich in einer anderen Grabstätte
(Hüg. I, Grab 5) mit jener grösseren
unverzierten aus dem gleichen Stoffe,
welche aber auf der Aussenseite nicht
rot sondern schwarz gefärbt war. Noch
gehörten zu diesem Grabe fünf bauchige
Schüsseln von 0,23 cm Dm., welche
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258
Museographie.
schräg aufrecht stehend, an einander
gelehnt gefunden wurden. In eine der-
selben war ein eisernes Messer von
geschwungener Form gelegt, dessen
Heft verwittert war. Alle diese Schus-
seln sind aus der erwähnten schwarzen
Erde geformt, welche beiderseitig mit
einer Schichte gelben Thones über-
zogen zu sein scheint, wenn dies nicht
etwa die Folge des Brennens ist; alle
sind aussen und innen mit einem zoll-
breiten schwarzen Graphitrand ver-
sehen; drei derselben sind ausserdem
aber im Innern noch mit einem breiten
Graphitkreuz verziert, dessen Arme
von dem schmalen runden Boden aus-
gehend sich bis zu dem Schüssel rand
hin verbreitern. Ich habe schon auf
das mutmassliche Alter unserer Gräber
hingewiesen, damit nicht etwa der Ge-
danke entstehen könne, aus diesen
Kreuzen auf unsere christliche Aera
zu schliessen. Solche Kreuze in Schüs-
seln sind an den verschiedensten Orten
Deutschlands gefunden worden: z. B.
in der Niederlausitz, zwischen Ammer-
und Staffelsee und anderen weit aus-
einander liegenden Orten, so dass da-
durch die Gleichmässigkeit gewisser
Entwickelungsperioden über weit aus-
gedehnte Ländergebiete aufs Deut-
lichste festgestellt wird.
Noch in dem ersten grossen Hügel,
doch etwas westlicher gelegen, war ein
zweites Brandgrab nachzuweisen, und
zwar durch viele gebrannte Knochen-
reste und Bruchstücke von Gefassen
roher Beschaffenheit, teils aus grauem,
nur wenig gebranntem Thone, teils et-
was besser aus rötlichem Thone ge-
arbeitet und geschwärzt oder auch in
natürlicher Farbe belassen (Hüg. I,
Grab 9). Zu diesem Grabe gehören
auch viele Klumpen eines durchaus
mit Rost durchdrungenen Lehmes, und
es liegt die Vermutung nahe, dass die-
selben von dünnen Eisenplatten her-
rühren, welche man gegen das Ende
der jüngeren Hallstatt-Periode auf den
Boden der Lehmschichte eines Grabes
legte. Doch soll hiermit nicht mehr
als eine Vermutung ausgesprochen sein.
Der zweite mehr nach Niederrad zu
gelegene Hügel ergab ein unverletztes,
0,18 cm hohes, eigentümliches und ganz
vereinzelt dastehendes Gefäss aus gel-
bem Thone mit schwarzem Kern in
der Form einer sich nach unten ein-
ziehenden Vase, welche in der unteren
Hälfte sich wiederum ausbaucht. Es
ißt auf seiner ganzen Aussenseite ver-
mittelst eines spitzen Instrumentes mit
Zickzacklinien verziert, welche Flecht-
werk nachahmen, so dass man sich als
Vorbild für diese Vase wohl ein Wei-
den- oder Binsen - Körbchen denken
kann. Dabei lag ein Steinbeil nebst
dem dazu gehörigen, schon stark aus-
gewetzten Schleifstein und ein Feuer-
steinmesserchen. Knochenreste wur-
den nicht gefunden, da keine Bronze-
zugaben Teile derselben imprägnieren
konnten (Hüg. U, Grab 6). Wie dieses
enthielt auch ein anderes Grab des-
selben Hügels eine bestattete Leiche,
denn es fanden sich mit vier dünnen,
aus Bronzedraht zusammengebogenen
Armringen einige Knochenreste vor
und dabei eine Anzahl von kleinen
Bronze-Ovalen, deren rechts nnd links
umgebogene Enden als Nieten dienten,
vermittelst welcher sie auf Leder oder
Metall aufgesetzt worden waren. Die-
ses Grab war mit Steinen umlegt
(Hüg, II, Grab 3).
Einen reicheren Fund ergab der
dritte Hügel, in welchem ausser zwei
nicht sehr dicken Bronze - Beinringen,
welche durch das Tragen teilweise
schon dünner gewetzt waren,- noch
fünf Gefasse gefunden wurden, d. h.
drei Schüsseln, ein Trinkbecher und
eine grosse, oben 0,26 cm weite, in
der Bauchung aber 0,39 cm haltende
Urne von einfacher Birnform mit kur-
zem, schräg nach aussen ragendem
Halse. Mit Ausnahme einer Schüssel,
welche aus grauem Thone geformt ist,
sind die anderen alle aus rötlich-gel-
bem Thone hergestellt, und nur die
grosse Urne ist von aussen geschwärzt.
Auch ßie ist mit der Hand geformt,
doch in sorgfältiger Weise (Hüg. III,
Grab 2).
Im vierten Grabhügel war ein Kin-
dergrab, umlegt von Steinen, deutlich
durch die Beigaben gekennzeichnet
Sie bestehen in zwei Armringchen aus
ganz dünnem , zusammengebogenem
Bronzedraht und zwei etwas stärkeren,
zusammenge8chwei8sten oder gegosse-
nen Beinringen von 0,05 cm Dm. (Hüg.
IV, Grab 2). Ein anderes Grab des-
selben Hügels war mit einer Stein-
stückung bedeckt und ergab nur zwei
Zähne, die wahrscheinlich durch den
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Museographie.
259
Grünspan einer Bronzenadel mit Spi-
ralkopf grün gefärbt und erhalten wor-
den waren, und acht Bernsteinperlen
verschiedener Grösse, so dass wir hier
wohl ein Frauengrab annehmen müssen
(Bog. IV, Grab 8). Auch in diesem
Hügel ist ein Brandgrab durch die
Knochenreste nachweisbar. (Hüg. IV,
Grab 7).
Die Abtragung einiger Hügel, welche
in die Strecke der Isenbnrger Wald-
bahn feilen, da wo der Welsche Weg
dieselbe kreuzt, ergab nur eine hübsche
Fibel, wie wir sie aus der La Tene-
Periode kennen, aus Bronzedraht mit
einem durch Einkerbungen verzierten
Scblossstücke oder Bügelende von quad-
ratischem Durchschnitt, und einige
Bronzebügel von flacher Form, wahr-
scheinlich zu Fibeln gehörig. Doch
war dorten auch Leichenbestattung
nachweisbar.
Vergegenwärtigen wir uns noch ein-
mal die verschiedenen Fundbestände,
d. h. einesteils die Brandgräber in der
tieferen Lage, die derselben ange-
hörigenvorzüglich geformten schwarzen
Gefasse, die Bronze - Spirale und die
gewaltige Steinpackung; und anderer-
seits in der oberen Lage und in den
unversehrten HügelnLeichenbestattung,
die mit Rot und Graphit bemalten,
doch etwas roheren Gefasse nebst weit
gewöhnlicheren, das Vorkommen der
Bronzefibel und das Auftreten des
Eisens in dem Messer (und eventuell
in den Eisenplatten), so dürfte sich
doch wohl die Schätzung als richtig
erweisen, dass die untere Schichte der
Grenze zwischen jüngerer Bronzezeit
und älterer Hallstattperiode angehört,
die obere Schichte aber und die an-
grenzenden Hügel in den Übergang der
alteren Hallstattperiode in die jüngere
zu setzen sind, also etwa in das 5. oder
4. Jahrh. vor unserer Zeitrechnung.
Noch bleibt es unaufgeklärt, welchen
Stammes die Bewohner unserer Gegend
waren, welche diese Grabhügel schich-
teten. Aber zwischen dem Erlöschen
dieser Kulturstufe und derjenigen, die
sich entwickelte, als die Römer in un-
serer Gegend festen Fuss gefasst hat-
ten, liegt noch eine gleichfalls hoch-
interessante Kulturperiode : es ist jene,
welche man mit dem Namen der La
Tene-Periode bezeichnet, welche wir
auch bereits in unserer nächsten und
etwas entfernteren Umgebung Gelegen-
heit hatten, durch Funde kennen zu
lernen, und welche auch in unserem
Museum schon vertreten ist. Es ist
eine Periode, in welcher die Menschen
vorzugsweise Eisen verarbeiteten und
darin zu grosser Geschicklichkeit ge-
langt waren, während die Bronze sehr
zurücktritt Namentlich zeigt sich dies
in den mächtigen Eisenschwertern,
die von einer feingearbeiteten Scheide
von Eisenblech mit Ornamentierung
umhüllt sind, wie sie uns durch die
Funde in der Nähe der Ginnheimer
| Landstrasse aus den Lehmgruben des
j Herrn Hansel bekannt geworden sind,
und wie sie sich auch in der Dieffen-
bach'schen Sammlung aus der Gegend
von Nauheim finden. Eine Eigentüm-
lichkeit dieser Bevölkerungen war es,
dass sie die Waffen im Feuer bogen
und unbrauchbar machten, bevor sie
dieselben dem Toten in sein Grab
legten.
Die nächstfolgende römische Pe-
riode unserer Gegend hat uns in die-
sem Jahre wenig geliefert; der Hed-
dernheimer Boden, dem unser Museum
seine interessantesten und wertvollsten
Gegenstände verdankt, hat sich in
diesem Jahre, abgesehen von einigen
Kleinigkeiten, unfruchtbar erwiesen.
Aus dem übrigen Zuwachs ist be-
sonders hervorzuheben ein mächtiger
fürstlicher Lehnsessel aus dem 17. Jahr-
hundert, reich geschnitzt, vergoldet
und mit rotem Lederüberzug versehen,
ein lebendiges Zeugnis des prunkvollen
Geschmackes jener Zeit; eine Truhe
mit reich geschnitzter Vorderseite und
geschnitzte Bauernstühle aus Mecklen-
burg und Hannover. Ferner ein auf
das Sorgfältigste gearbeiteter Tisch mit
Schrankaufsatz, durch Zinneinlegungen
verziert, und ein Schiebladenschränk-
chen nebst zwei geflochtenen Rohr-
stühlen aus dem vergangenen Jahrh.
In erfreulichster, ja überraschender
Weise hat sich unsere Sammlung von
Porzellanen und Modellen der Höchster
Porzellanfabrik vermehrt, worauf der
Vorstand besonderen Wert legt, da
diese Fabrik, in unsrer nächsten Nähe
gelegen, ganz ausgezeichnete Künstler
beschäftigt hat. Der Verein selbst
kaufte eine allerliebste Biskuitböste,
eine Art Venuskopf, auch ein alle-
gorisches Figürchen aus weissem Por-
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260
Museographie.
zellan und einen kleinen, mit Blumen
bemalten Seidelkrug. Von Herrn An-
tiquar Alt mann erhielten wir ein sehr
hübsches Figurchen zum Geschenk und
ebenso von Herrn Zais in Wiesbaden,
dem Herausgeber des schönen Werkes
über die Höchster Porzellan-Manufak-
tur, drei Gefasse und ein Figürchen.
Die stadtische Kommission für Kunst-
u. Altertumsgegenstände kaufte gleich-
falls ein ausgezeichnet schönes Modell-
figürchen einer Venus mit Amor und
fünf allerliebste Biskuitgruppen , so
dass mit diesem Zuwachs zu dem schon
Vorhandenen die Sammlung bereits
eine ganz hervorragende Gruppe in
unserem Museum bildet. Überhaupt
ist unsere keramische Sammlung teils
durch Erwerbungen, teils durch Ge-
schenke in den Abteilungen der Ma-
joliken, Fayencen und Thonkrüge auf
das Erfreulichste vermehrt worden.
Auch die Sammlungen in Metallgegen-
ständen, Hausgeratschaften, Kostümen
und Stoffen hat mannigfache Bereiche-
rung erfahren. Unter den Stoffen
müssen wir ganz besonders ein höchst
interessantes Geschenk des Herrn
Sonnemann hervorheben, bestehend
in vier Stücken altägyptischer, aus den
Gräbern von Theben stammender Baum-
wollgewebe allerfeinster Gattung, un-
übertroffen durch unsere neuesten In-
dustrieen, und ferner in zwei Gobelin-
Webereien koptischen Ursprungs.
Die Haupterwerbuug unseres Ver-
eins in dem abgelaufenen Vereinsjahre
bestand aber, wie schon Eingangs er-
wähnt, in einer Sammlung von Initialen
aus dem 13. bis zum 17. Jahrhundert,
welche Herr Maler Peter Becker im
Verlaufe vieler Jahre mit grosser Sach-
kenntnis gesammelt hatte und welche
der Verein für die Summe von 1500
Mark angekauft hatte. Sie enthält eine
grosse Anzahl von Initialen auf Perga-
ment gemalt, welche alten Handschrif-
ten entnommen sind, zum Teil mit
figürlichen Darstellungen und mit Tei-
len der zugehörigen Schrift; sodann,
mit der Entstehung der Buchdrucker-
kunst beginnend, Drucke, in welchen
die Initialen und Randverzierungen wie
in den alten Handschriften in Malerei
ausgeführt sind; sodann Drucke, in
welchen auch die Verzierungen in Holz-
schnitt mit eingedruckt und dann ko-
loriert wurden, und schliesslich eine
Anzahl von Blätter, in welchen auch
die Initialen nur in schwarz oder rot
gedruckt sind mit gänzlichem Verzicht
auf farbige Behandlung. Unter den
Pergament - Initialen sind namentlich
hervorzuheben : 16 romanische Initialen
aus dem Anfange des 13. Jahrhunderts,
welche kleine figürliche Darstellungen
enthalten, wie z. B. die Enthauptung
Johannis und die Salbung der Füase
Christi. Die Initialen selbst sind als
vielfache bandartige Verschlingungen
mit roten Umrissen behandelt; die
Schrift selbst trägt noch den Charakter
der runden, lateinischen Formen.
1 grosser Initiale, deutsch - roma-
nisch, aus dem Anfange des 13. Jahr-
hunderts, behandelt wie die vorher-
gehenden, unten in eine Tierfigur en-
dend; die lateinischen Formen der
Schrift beginnen hier bereits den ecki-
gen Charakter der späteren sogenann-
ten gothischen Schrift anzunehmen.
3 grosse Pergamentblatter, italien-
ische Arbeit, welche den Übergang
der romanischen Ornamentik in die
Sothische zeigen, was sich namentlich
adurch kennzeichnet, dass der Initiale
selbst, welcher in der romanischen
Periode eine in sich abgeschlossene
Form darstellte, hier bereits mit Li-
nienwerk und Ausläufern umgeben ist,
während sich in der gothischen Periode
der Initiale selbst in Ornamente ver-
läuft, an welche sich, zum Teil auch
in Form von Randverzierung und Rand-
leisten, eine weitere reiche Ornamen-
tierung anschliesst
9 Initialen mit starkem Goldauftrag
und bunten Farben, noch in kompak-
ten Formen, romanisch - gothisch, 13.
Jahrhundert.
1 grosser Initiale, weiss auf blauem
Grund, mit beginnender Ausladung,
Mitte des 13. Jahrhunderts.
17 kleinere frühgothische Initialen
ohne Gold, Ende des 13. Jahrhunderts.
4 sehr schöne grosse gothische Ini-
tialen mit Goldauflage, stilvoll schönes
buntes Blattwerk einschliessend, 14.
Jahrhundert.
17 herrliche grosse Initialen, leicht
koloriert, ohne Gold, mit schön aus-
geführtem Blattwerk, Anfang des 15.
Jahrhunderts.
1 Burgundische Miniature, die Ver-
kündigung der Hirten auf dem Felde
darstellend, ganz umgeben von einer
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Museographie.
261
Einfassung feinsten, zierlichsten, bunten
Bankenwerkes mit Gold, Anfang des
15. Jahrhunderts.
1 grosses Blatt von vielfarbigem
Rankenwerk in grossen Formen um-
geben, Deutsch, 15. Jahrhundert.
4 grosse Blätter, deren Initialen mit
prachtvoll italienischen Renaissance-
Blattwerk geschmückt sind, 15. Jahr-
hundert.
6 Stück aufs Feinste ausgeführte
Randleisten auf Goldgrund, Blumen
und stilvolles Rankenwerk darstellend ;
kölnische Arbeit vom Ende des 15.
Jahrhunderts. Aus dem gleichen Ori-
ginalwerke stammend hat unser Ver-
ein schon in früheren Jahren einige
Blätter angekauft, so dass diese Ver-
vollständigung eine ganz unerwartete
gewesen ist.
Hieran reihen sich nun die erwähn-
ten gemalten Randverzierungen aus der
ersten Zeit des Buchdruckes, also aus
der zweiten Hälfte des 15. Jahrhun-
derts: 1 Blatt, gedruckt von Kolinger
1481, mit gemaltem Initialen und Laub-
werk; desgleichen noch verschiedene
ähnlicher Art Ganz besonders schön
ist ein Blatt von 1474, bei welchem
sowohl der Initiale als zwei Ränder
des grossen Blattes mit Rankenwerk
und Figuren ganz in Holz geschnitten
umgeben und dann leicht koloriert sind.
Von da ab verschwinden nach und nach
die kolorierten Initialen ganz, um in
den gewöhnlichen Buchdruck mit roten
und schwarzen Initialen überzugehen,
welche bald in die bekannten gesclmör-
kelten Alphabete des 16. und 17. Jahr-
hunderts ausarten. Vom Jahre 1499
finden wir ein Blatt Initialen in Holz-
schnitt mit biblischen Figuren, welche
in Augsburg bei Erhard Rutdolt ge-
druckt sind; von 1520 ein aus der
Druckerei des Johannes Frobenius in
Basel hervorgegangenes Blatt mit Holz-
schnitt-Initialen, welche nur in schwarz
mit Kinder- und Tierfiguren verziert
sind. Auch aus dem 16. und 17. Jahr-
hundert erhält unsere Sammlung inter-
essante Beiträge, so dass in derselben
ein vollständiges Bild dieses Kunst-
zweiges von seinen frühesten Anfängen
bis zu seinem gänzlichen Erlöschen
und dem Übergang in unseren modernen
Buchdruck gegeben ist, welcher sich
bemüht, an die aufgegebene Kunst
wieder anzuknüpfen.
Über diesen Ankauf, wie über die
prähistorische Bereicherung unseres
Museums hielt ich es für angezeigt,
Ihnen ausführlicher zu berichten, da uns
der Raummangel verbietet, diese Samm-
lungen jetzt schon dem Publikum durch
Aufstellung zur Anschauung zu bringen.
Aber ich darf auch hinzufugen, dass
die Aussichten auf endliche Abhülfe
dieses Missstandes ihrer Verwirklich-
ung immer näher rücken. Bald wird
nämlich das Justizgebäude vollendet
sein und damit das Leinwandhaus frei
werden. Es trifft sich glücklich, dass
gerade dieses Gebäude, welches eine
Hauptzierde unserer Stadt, ein unter
den Profanbauten der Gothik von allen
Kennern bewundertes Werk ist, unse-
rem Museum so nahe liegt, dass es
leicht mit demselben zu verbinden ist
und, zweckentsprechend hergestellt und
von den angeklebten schlechten Bauten
befreit, den Bedürfnissen unseres Mu-
seums gerecht gemacht und zugleich
ein neuer Schmuck jenes interessanten
Stadtteiles werden kann. Wir glauben
uns in der Hoffnung nicht zu täuschen,
dass sowohl Magistrat als Stadtver-
ordnete gerne unserem Museum, wel-
ches sich in der kurzen 'Zeit seines
Daseins nicht nur in lebhaftestem Grade
die Gunst unserer Mitbürger, sondern
auch die Aufmerksamkeit des Aus-
landes erworben hat, die Möglichkeit
zu seiner Weiterentwicklung gewähren
werden, denn der jetzige Zustand der
Überfüllung ist auf die Dauer uner-
träglich.
(Nach dem 12. Jahresbericht des
Vereins f. d. h. Mus., abgefasst von
Otto Donner-von Richter.)
Frankfurt, Sammlung des Herrn Dr. 53a
Hammeran I S. 267.
Frankfurt, Sammlung des Herrn Carl 53b
Anton Milan! I S. 267.
ROdelsheim, Sammlung des Grafen 54
Solm-RQdelsheim U.
Homburg, Saalburgmuseum I S. 523,55
II, III, IV, VI, VU.
Unter den in letzter Zeit auf der
Saalburg ausgegrabenen Eisensachen
sind diejenigen von besonderem Inter-
esse, die wir auf Taf. 14 in natür-
licher Grösse dargestellt haben:
Fig. 1. Ein eisernes Rollengestell
mit Schraube, letztere ist eingefeilt,
genau wie noch im Anfang unseres
Jahrhunderts die Schrauben hergestellt
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262
Museographie.
wurden. Die Vorrichtung zum An-
schrauben in Holz mag zum Aufhän-
gen einer Lampe oder dergl. gedient
haben.
Fig. 2. Stempel zum Einbrennen
von Buchstaben in Holz oder zum
Zeichnen von Vieh. E3 ist möglich,
dass an dem zweiten Buchstaben, der
als G erscheint, ein Stück abgebrochen
ist, wodurch derselbe als 0 zu lesen
wäre, was 0 A ergeben würde.
Fig. 3. Ein Vorreiber für einen
Laden oder eine Thüre, wie sich solche
jetzt noch vielfach im Gebrauch be-
finden.
Fig. 4. Eine Schere; sie ist in
Form und Grösse fast genau wie die
Scheren der Blechschmiede, auch ist
dies interessante Fundstück unseren
Rosenscheren ähnlich.
56 Wiesbaden, Museum für Altertümer
I S. 267, II— VII.
Werkzeuge mit sehr altertümlichen
Töpfereien u. das Gehörn desBosprimi-
genius erhielten wir aus Bierstadt. Jene
keramischen Erzeugnisse sind älter
und doch feiner und genauer als die
aus unseren Hügelgräbern, sie sind
in jedem Scherben auf bewahrens wert.
Auch bei den Kasinobauten fanden
sich Töpfereien, die vielleicht noch
über die Hügelgräberzeit — . in die
der Pfahlbauten hinaufreichen da sich
dazwischen ausser dem Unio sinuatus
auch die Unterkiefer des Torfschweins
finden.
Ein hübsches Chloromelanit-Beil em-
pfingen wir aus Münster, in dessen Wald
wir einer Ausgrabung durch Herrn von
Reinach assistierten; dieselbe brachte
nur Geringes und Bekanntes.
Im Gemeindewalde von Heckholz-
hausen haben wir im Distrikt Pfuhl
mehrere Grabhügel untersucht und
Thon-, Bronze- und Eisengegenstände
gefunden, darunter ein Langschwert,
mehrfach zusammengefallen, wie man
es in der Wetterau den Chatten glaubt
zuschreiben zu können.
Ein Halsring, in dessen Näpfchen
roter Schmelz wie in denen einer
Gürtelschliesse mit pferdekopfartigem
Haken sass, ein geperlter Armring
und ein geschweiftes Bronzemesser
kamen uns aus Rheinhessen zu und
zählen zu den der La Tene- Periode
angehörigen Dingen.
Aus römischer Zeit waren die
Erwerbungen nicht eben reichlich:
sieben Thonlampen mit Reliefs, da-
von zwei mit dem Töpferstempel
COMVNI und AVITVS. Den letz-
teren Namen und MARINVS fanden
wir auch auf zwei Terra - sigillata-
Scherben. A us Köln 4 hübsche schwarze
Puppengeschirre. Aus dem Maifeld,
was leider nur allzu spekulativ aus-
gebeutet wird, empfingen wir eine
schwarze Thonflache mit darüber ge-
stülptem Becher; eine Kanne von rotem
Thon mit weissen Tupfen; von Glas
einen Kelch auf hohem Fuss, der erste
dieser Art, den wir besitzen; eine
viereckige Flasche und eine Bowle;
von Bronze einen Zügelring mit seiner
üblichen Befestigung auf dem Kummet;
von Terracotta eine Hühnerhofscene
und einen misslungenen Glasierungs-
versuch an einem kleinen Fläschchen.
Wir haben hier noch nachzuholen
ein ägyptisches Alabastron (Balsam-
flasche) von blauem Glas, gelb ge-
würfelt, und ein grünglasiertes Votiv-
plättchen, auf welchem der schakal-
köpfige Anubis gelb bemalte Augen
hat. Aus Terracotta ein kleines Akro-
terion von Paestum und zwei Tanagra-
Köpfchen.
Aus fränkischen Gräbern bei Brau-
bach, aus denen wir zur Zeit des Eisen-
bahnbaues 1860 Waffen und Schmuck-
sachen empfangen hatten, empfingen wir
jetzt ein dazu gehöriges gelbes ge-
ripptes Trinkglas.
Nicht ohne Interesse sind zwei Paar
Gürtelbeschläge in Form bärenartiger
Schnabeltiere, dann solche von süber-
plattierter Bronze, als Beispiele dieser
Technik, verschiedene Riembeschläge,
ein silberner Ohrring und zwei goldene,
mit nachgeahmtem Filigran verziert,
eine grosse Zierscheibe und eine runde
Fibula von Nackenheim. Von eben
daher eine Gürtelkette, wie sie die
fränkischen Frauen trugen, daran hän-
gend zwei Hirschhaken, eine aus einer
römischen Grünsteinplatte rund herge-
richtete u seitlich durchbohrte Scheibe,
und zwei Thonperlen nebst einem aus
Marmor gedrechselten Ringe, aus Fran-
kengräbern auf dem Maifelde spät-
römische Kupfermünzen.
Die Zeit des Mittelalters und der
darauf folgenden Jahrhunderte ist ver-
treten durch einige Geräte und meh-
rere Töpfereien.
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Museograpbie.
263
Ein für uns besonders merkwürdiges
Stück ist ein Sporn des Kaisers Adolf
— wenigstens spricht nichts dagegen
und manches dafür. Seine Form ist
die vom Ende des 13. Jahrhunderts, er
ist auf dem Schlachtfelde vor Gollheim
in der Erde gefunden. Er ist vergol-
det und es ist bekannt, dass der Kaiser
im Gegensätze zu seinen Gegnern in gol-
dener Rüstung kämpfte und fiel. Ein
etwa 100 Jahre jüngerer Sporn wurde
beim Kanalbau in Wiesbaden gefun-
den. Eine Partisane von der Dannen-
felser Mühle. Renaissance- Wandplatte,
die sich bei zwei Skeletten im Baue
der Markt- und Kirchgassenecke fand.
Für die Geschichte des Thongewerbes
sind zwei Steinzeugtöpfe von Interesse,
sie tragen den Charakter des frühen
Mittelalters, und dadurch dass sie beim
Brand verdorben sind, sind sie für uns
um so wertvoller: — sie zeigen, dass
sie nie in den Handel gekommen, d. h. in
Marienthal, früher Aulhausen, gemacht
worden sind.
Eine der ausgezeichnetsten Porzel-
lanfabriken war die 1740 gegründete
Ton Höchst am Main und es ist inter-
essant ihre Erzeugnisse mit den an-
deren früher und später ins Leben ge-
tretenen Porzellan- und Fayencefa-
briken zu vergleichen. Wir besitzen
der namhaftesten Marken etwa 13 in
Porzellan und 7 in Fayence.
Gemalte Trinkgläser mit Wappen aus
dem 17. Jahrhundert.
Ein Topf ans dem Walde von Schrez-
beim bei EUwangen zur Bereitung des
Urnenharzes.
Byzantinisches, jedenfalls slavisches
Oelgemälde der heiligen Maria, um-
geben von sechs Heiligen; überall
zeigen sie nur die Gesichter, während
Kleidung und Hintergrund von einer
beweglichen, getriebenen Silberplatte
bedeckt sind ; ferner zwei Reliquiarien
mit feiner, weiblicher Klosterarbeit, so-
wie ein anderes in Form eines Kruzi-
fixes von gutem, derbem Holzschnitz-
werk
Authentisch beglaubigter Gypsabguss
von dem Schädel des Philosophen Kant.
Für nnser ethnographisches
Museum empfingen wir einen Dolch
mit trefflicher Lederarbeit an Griff
und Scheide, ein eigentümliches Ge-
webe und einen Pfeil.
Einen Wasserkühler (Gulle) aus Nil-
thon und eine Betschnur gleichfalls
aus Aegypten.
Ein merovingischer Triens von Gold
und vier spätrömische Kupfermünzen
fanden sich in fränkischen Gräbern des
Maifeldes.
(Nach einem Bericht des Konserva-
tors Oberst von Cohausen im Rhein.
Kurier.)
Wiesbaden, Sammlung des Herrn A. 56a
Wiesbaden, Münzsammlung des Herrn 56b
Pelizeirat Höhn III.
Wiesbaden, Münzsammlung des Herrn 56c
J. Isenbeck III
Wiesbaden, Sammlung des Hrn. E. Zais 66d
III.
Oberlahnstein, Altertumsverein I S. 523, 57
II, III, IV.
Speler, Museum I S. 260, II, III, IV 58
S. 204, V— vn.
I. Unternehmungen: a) Aufdeckung
römischer Gebäudeanlagen in den Heiz-
wiesen bei Bliesdalheim, worüber von
einem Grundriss begleiteter Bericht im
XIII. Hefte der „Mitteilungen des histo-
rischen Vereins der Pfalz u S. 192 ff.
erstattet worden. — h) Ausgrabungen
auf der Heidenburg bei Kreimbach,
einem spätrömischen Refugium, ähnlich
den Heidenbnrgen bei Waldfischbach
und Oberstaufenbach. Einen Bericht
über die bisherigen Ergebnisse der von
Dr. Mehlis geleiteten Ausgrabungen
wird das nächste Heft der Vereins-
mitteilungen enthalten.
II. Zuwachs: a) An prähistori-
schen Altertümern. Ausser einem
in Berghausen gefundenen Steinmeissel
aus grauem Material nennen wir vor
allem ein prachtvolles Feuersteinmesser
mit doppelter haarscharfer Schneide
in drei Bruchstücken, von denen die
zwei zusammengehörigen 11 cm lang
und 2,5 cm breit sind, das dritte eine
Länge von 5,5 cm und eine Breite von
3,5 cm hat, während zwischen diesem
und den beiden anderen Stücken noch
ein grösseres Bruchstück fehlt, ebenso
wie die Spitze teilweise abgebrochen
ist. Gefunden auf dem Pionierübungs-
platz bei Speier. — Aus Nanzdiezweiler
am Glan stammen 27 — 30 Bronzeringe,
worunter ein vollständiger und ein zer-
brochener Halsreif, sowie zwei massive
unverzierte und ein zerbrochener ver-
zierter Fussreif, das Übrige meist
offene und durch Einschnitte verzierte
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264
Museographie.
Armreife. Dr. Mehlis, der an der
Fundstelle weitergrub und vier Ringe,
Ringfragmente und Scherben fand, kon-
statierte das Vorhandensein eines Grab-
gewölbes aus der Bronzezeit ca. 1000
v. Chr. — An der bekannten Fund-
stelle in Leimersheim kamen weiter
zum Vorschein ein dünner Halsreif, ein
ebensolcher Fussreif und zwei Arm-
reife mit petschaftähnlichen Schluss-
knöpfen. In denen des Halsreifes be-
finden sich an der oberen Seite kleine
Löcher; ebenso ist die dahinter be-
findliche, gleichfalls knopfartige Ver-
dickung in der Richtung der Senkrech-
ten von zwei grossen durchgehenden
Löchern, in wagrechter Richtung von
einem bis in die Mitte gehenden durch-
bohrt. — Schönes Eisenschwert der
la Tene-Zeit, nach Form und Grösse
(69 cm lang, wovon 16 cm auf die
Griffzunge entfallen, bei 6 cm Breite)
einem römischen Gladius sich nähernd,
von der pfalzisch - hessischen Grenze,
b) An römischen Altertümern.
Die bereits im Frühjahr 1887 in einem
verschütteten römischen Steinbruche
bei Breitfurt im Bliesthale aufgedeck-
ten beiden bossierten römischen Rei-
terstatuen von 2,50 m Länge und
2,66 m Höhe, wohl die grössten römi-
schen Skulpturwerke diesseits der
Alpen, wurden während des abgelaufe-
nen Jahres nach Speier überfuhrt und
vor dem Ost-Portale des Museumsgebäu-
des aufgerichtet Siehe die photolitho-
graphische Abbildung der einen der
beiden Statuen im XIII. Hefte der Ver-
einsmitteilungen. Ebendaher stammt
ein Bossierhammer von 12 cm Länge
und 6 cm geringster Breite und Höhe.
— Von der Heidenburg bei Kreim-
bach rühren vermutlich zwei römische
Denksteine, wovon der eine mit der Dar-
stellung eines Centauren geschmückte
bisher an der Strasse zwischen Karl-
bach und Rutsweiler eingemauert, der
andere mit einem Brustbild versehene
in eine Gartenmauer in Rossbach ein-
gelassen war. — Vier kleinere Urnen
und drei Teller oder Untersätze, so-
wie eine schöne graue Urne von 28 cm
Höhe und 85 cm Umfang nebst einem
als Deckel dienenden ziemlich tiefen
Teller aus schwarzem Thon wurden in
Speier gefunden, ebenso eine verzierte
Patera aus terra sigillata mit dem
Stempel REST1TVTVS und andere
Stempel wie AVITVS F, CABIA ,
CERIAL1SF, IASSVSF, IVLIANVS,
TER • F u. s. w. — In Mechtereheim
wurden auf dem Hochufer des Rheine«
mehrere (4 — 5) Gräber aufgedeckt,
welche aus je 4 römischen Falzziegeln
bestanden, die um einen wagrecht ge-
legten Ziegel gestellt und von einem
ebensolchen überdeckt waren. Im
Innern dieser Gräber befanden sich
ausser Klumpen geschmolzenen Glases,
Eisenteilen u. dgl. sechs Aschenkrüge
von gewöhnlicher Form, ein Grablämp-
chen, eine Schale mit hohem Fuss,
sowie 5 kleinere samische Gefässe
(Schale, Becher und 3 Schüsselchen),
wovon zwei mit den Stempeln BORLF
und VERECVND • F und ein 14 cm
hohes und 29 cm im Umfange messen-
des viereckiges Glas mit niedrigem
Hals und breitem, rechtwinklig ge-
bogenem Henkel. — Die Ausgrabungen
auf den Heizwiesen bei Bliesdalheim
lieferten ausser den gewöhnlichen Glas-
und Thonscherben, Eisenfragmenten,
Stücken von farbigem Wandverpatz,
kleinen Bronzemünzen u. s. w. keine
besonderen Fundresultate; nur 5 meist
zierlich geformte beinerne Nadeln und
eine flache, auf der Oberfläche orna-
mentierte und in der Mitte mit einem
Loche versehene beinerne Scheibe von
4 cm Dm. verdienen hervorgehoben
zu werden. — Dagegen brachte ein
seltenes Fundstück der Zufall in Eisen-
berg zu Tage in Gestalt eines Deichsel-
kopfes aus Bronze von 22 cm Länge,
der am vorderen Ende in zwei lang
vorgestreckte, nach entgegengesetzten
Richtungen gewandte Basiliskenköpfe
sich teilt.
c) An Gegenständen des Mit-
telalters und der neueren Zeit
In dieser Abteilung war es wieder vor-
zugsweise das Münzkabinet, das zahl-
reiche wertvolle Bereicherungen er-
hielt, so aus dem vom Unterzeichneten
in den „Mitteilungen der bayerischen
numismatischen Gesellschaft für 1888",
S. 7—54 beschriebenen, aus 485 Gold-
und 129 Silbermünzen des Mittelalters
bestehenden Dirmsteiner Funde 5 sel-
tene pfalzische Gold- und 3 Silber-
münzen, eine Sammlung von 118 im
Bliesthale gefundenen Münzen, von
Augustus bis Magnus Maximus reichend,
und 84 neuere Münzen und Medaillen,
Geschenk des Herrn Bezirksamts-
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Museographie.
265
r Lnxenburger, nunmehr in
ifurt, ferner von besonders kost-
Stöcken ein 65,6 mm im Dm.
silbernes Medaillon des Speierer
8 Damian Hngo von 1719, zwei
en auf die Vermählung der
re Magdalena von der Pfalz
ser Leopold I. 1677, einen Du-
ron Karl II. von Pfalz -Zwei-
i von 1788, eine noch unedierte
e auf die Einnahme Landaus
den römischen König Joseph
eine Notklippe aus derselben
ung mit dem Wappen Melacs
r Wertbezeichnung iiii LI VRE
i) u. s. w. — Auch die Kupfer-
omhing wurde erheblich ver-
namentlich durch Erwerbung
sihe von Ansichten, Plänen und
ttern, welche auf die Belage-
von Frankenthal im dreissig-
i Kriege und diejenigen von
sburg und Landau in den Krie-
Iwigs XIV. sich beziehen. Auch
rosse kolorierte Ansicht der
»peier von der Domseite aus
te des 16. Jahrb., die älteste
t bekannte, und verschiedene
Portraits wie die des Speierer
s Eberhard von Dienheim (1581
0) gehören hieher.
(Dr. W. Harster.)
ein, Sammlung der anthropologi-
ection der PoIMchia 1 S. 261, IL
dein, Sammlung der Frau L. Fitz'
IL]
beim, Sammlung des Hrn. Ober-
Jndemann IL]
lierg, Sammlung des Hrn. Pfarrer
nj
itatft, Sammlung des Hrn. Lehrer
kenthal, Sammlung IL]
•im, Sammlung des Altertumsver-
>. 260.
den letztjährigen Zuwachs vgl.
Korrbl. VII, 72, 86, 155 ; VIII, 54.
tirn, Sammlung des Hrn. J. Geras*
S. 261.
s, Paulus - Museum I S. 261,
kitte 1888 bis Mitte 1889. 1. Un-
mgen: a) Ausgrabung fränki-
Grabfelder in Gunders-
Mörstadt und Flomboro.
ieraheim wurden die Untersu-
i auch in diesem Jahre fortge-
id auf einem Grundstück noch
11 Gräber, darunter 3 unversehrte, auf-
gedeckt. Von den letzteren war nur das
erste mit Beigaben ausgestattet, unter
welchen eine Bronzeschüsse] und ein
Glasfläschchen von seltener Form, abgeb.
Taf. 3 Nr. 4, besonders bemerkens-
wert sind. Im Ganzen wurden bis jetzt
69 unversehrte und 107 zerstörte Grä-
ber aufgedeckt. In Mörstadt wurde
die Untersuchung ebenfalls weiter fort-
gesetzt und wurden dort 8 unversehrte
und viele zerstörte Gräber angetroffen.
Auf dem neu entdeckten Grabfelde
von Flomborn dagegen wurden 76 un-
versehrte, zum Teil mit sehr reichen
Beigaben ausgestattete Gräber und nur
21 zerstörte bis jetzt aufgefunden.
b) Untersuchung einer Stelle an der
Rheinstrasse (Gemarkung H e r r n s -
heim) nach röm. Gräbern, wo die
im vorigen Jahresberichte erwähnte
Kroese Glasflasche aufgefunden wurde.
Es wurden jedoch in unmittelbarer
Nähe des Fundplatzes keine weiteren
Gräber mehr entdeckt.
c) Ausgrabung eines Teiles des nörd-
lichen Römerfriedhofes in der
Mainzerstrasse vor deren Pflaste-
rung. Es wurden 7 Aschenbestattungen
in Aschenkisten, Urnen und Ziegel-
kisten gefunden, bestehend in 4 Aschen-
urnen, 8 Krügen, 4 Lampen, 1 Glas
und 2 Bechern aus Thon.
d) Untersuchung röm. Strassen-
züge in Worms. Bei den Kanali-
sation- und Wasserleitungsarbeiten
wurden auch in diesem Jahre an vie-
len Stellen röm. Strassenkörper bloss-
gelegt und ausser den im vorigen Jah-
resbericht erwähnten Strassen wieder
7 neue aufgefunden, so dass bereits
ein ganzes Netz von Strassen, etwa
15—16, innerhalb der Stadt nachge-
wiesen werden konnte.
e) Untersuchung röm. Gebäude-
reste in Worms. Bei den vorhin
erwähnten Arbeiten wurden auch viele
Gebäudereste aufgefunden und ein-
gezeichnet.
f) Untersuchung einer Stelle in
Flonheim nach La Tene-Gräbern.
Ausser einem zufällig gemachten schö-
nen Funde an dieser Stelle (siehe La
Tene-Periode) wurden keine weiteren
Gräber mehr entdeckt.
II. Zuwachs: b.) An praehistor.
Altertümern: 1) Steinzeit: Aus
Worms, Speiererstrasse, ein schöner
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266
Museographie.
Steinmeissel aus grünlicher Gesteins-
art; vom Weinsheimer Zollhaus
Bruchstück eines ebensolchen Meisseis;
aus Flomborn 2 durchbohrte Häm-
mer und 1 Steinmeissel; aus Dintes-
heim 3 undurchbohrte Meissel; aus
Oberflörsheim 2 durchbohrte Häm-
mer; aus Jugenheim (Rheinhessen)
10 Steinwerkzeuge aus schwarzem Kie-
selschiefer, darunter 1 durchbohrter
Hammer; aus Plan ig ein Feuerstein-
schaber ; aus Bennhausenb undurch-
bohrte Steinbeile, darunter 1 Miniatur-
beil; aus Bö rr Stadt 1 schwarzes Stein-
beilchen; aus Andernach mehrere
Feuersteinschaber ; aus der Schweiz
2 paläolith. Steinmeissel (Spiennes)
und eine Collektion Steinwerkzeuge
aus dem Bodensee, darunter 1 kleines
mit Hornfassung, ferner 1 Pfriemen
und 1 Spindel; aus Amerika (Ohio-
Mo unds) 2 altindianische Silexpfeil-
spitzen und Topfscherben; aus Off-
stein, Lei8elheim und Flomborn
je ein Handmühlstein.
2) Bronzezeit: Aus dem Rheine
bei Mainz ein schöner Fund, von
Hrn. Major v. Heyl dem Museum zum
Geschenk gemacht, bestehend aus ei-
nem schönen Schwert mit schilfblatt-
förmiger Klinge, abgeb. Taf. 4 Nr. 2,
einer Lanze, einer grossen Nadel mit
verziertem Kopf und einer Pfeilspitze
mit Widerhaken an der Tülle; aus
der Rasor'schen Sammlung (wahrschein-
lich Umgebung von Worms) ein schwerer,
massiver Bronzearmring mit kolbigen
Enden; aus Dromersheim ein Fund,
bestehend aus 7 grösseren und klei-
neren Gefässen, 1 Lanze und 1 Arm-
ring; vom Weinsheimer Zollhaus
1 Spindel aus Thon; aus Off stein,
Leiselheim, Flonheim u. Stetten
Gefässscherben aus Trichtergruben.
3) Hallstätter Periode: Aus
einem Grabhügel im H agenauer
Walde 1 Oberarmring; aus Flom-
born 2 Fussringe; aus Bennhausen
1 Fuss- und 1 Armring.
4) La Tene-Periode: Aus Flon-
heim ein Fund, bestehend aus zwei
schönen Drehscbeibengefössen, einem
Krug und einer Urne (letztere genau
wie bei Lindenschmit A. u. h. V. Bd. I
Heft VI. Taf. VI. Nr. 6), einem Seiher
aus Bronze mit mäanderartigem Muster,
abgeb. Taf« 3 Nr. 1. einem leicht ge-
krümmten Hackmesser mit Öse aus
Eisen, 40 cm lang, einer ringförmigen
Schnalle (sehr selten) aus Eisen, einer
Thonspindel, einem Glas- und 2 Bronze-
ringchen und dem Rest einer Sp&t-
La Tfene-Fibel aus Bronze. Bei der
Bestattung lagen Fuss- und Kinnbacken-
knochen vom Schwein ; aus 0 s t h o f e n
Reste von Grabbeigaben, bestehend aas
geschmolzenen Teilen von blauen, grü-
nen und schwarzen Glasperlen, 2 grösse-
ren und 6 kleineren Bronzeringen, einem
halben Armring, geschmolzenen Bronze-
stücken, einem zierlichen 11 cm h. Thon-
becher und Resten eines bauchigen
Kruges aus einem Grabe in der Nähe
des im Bericht von 1886 beschriebenen
Grabes; aus Wo listein ein Görtel-
haken aus Bronze von seltener Form ;
aus A r m 8 h e i m ein Halsring von Bronze
mit petschaftähnlichen Schlussknöpfen;
aus Grosswinternheim eine gallische
Münze(Regenbogen8chü8sel) ; ausT r i e r
eine solche aus Bronze.
b) An römischen Altertümern:
Die im Beginn der Mainzerstrasse
beim Kanalbau gemachten Funde, be-
stehend in 24 Aschenurnen, 12 Lämp-
chen zum Teil mit Stempel, 50 Krügen,
5 Tellern mit und ohne Stempel, 8
Gläsern, Nadeln, Fibeln und Münzen.
Die Bestattungen waren: 2 Steinaärge
(1 zerstört), 8 Ascbenkisten ans Stein,
15 Ziegelkisten, 16 Urnenbestattungen
in der blossen Erde und einmal eine
Bestattung in einem ans grossen Zie-
gelplatten dachförmig zusammengestell-
ten Raum, in welchem ein ausgestreck-
tes Skelett lag ohne Beigaben. Vorn
und hinten war der Ranm durch 2
ebenso grosse Platten geschlossen. Drei-
mal wurden bei den calcinierten Knochen
grosse Stücke wohlriechenden Harzes
gefunden, eines im Gewicht von 135
Gramm. — Einige Gefftsse und ein
Lämpchen gef. im Beginn des Lieb-
frauenringes; das nördlichste bis
jetzt gefundene Grab. — Einige Gläser
von dem beim Bau des Kamines in der
Kunstwollfabrik gemachten Fond
herrührend. Gefunden wurden 8 ziem-
lich nahe beieinander stehende Stein-
särge, darunter 5 unversehrte. Unter
letzteren nur 2 mit Beigaben von Glä-
sern. — Von dem Grabfund an der
Ecke der Hermann- u. Schweden-
strasse (4 Steinsärge, von welchen 1
unversehrt, aber ohne Beigaben und 3
zerstörte Ziegelgräber) nur ein Ziegel-
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Museographie.
267
stock mit Stempel. 20 m nordöstl.
davon in der Hermannstrasse ein zer-
störter Sarg; das am weitesten nach
Osten gelegene Grab des nördl. Fried-
hofes. — Funde bei den Kanal- und
Wasserleitungsarbeiten in der Käm-
mererstrasse, bestehend in Gefas-
sen, Sigillatastempelny einigen Fibeln,
Münzen und Nadeln. Ferner wurde
ein Thürbeschwerer uod der obere Teil
eines Reitergrabsteines gefunden. Von
der schön gearbeiteten Skulptur sind
noch Kopf und Rücken des Pferdes
mit Reiter und der Lanzenträger er-
halten. Auf dem Markte und Neu-
markte wurden ebenfalls Nadeln, Ge-
fassbrnchstücke und ein Leuchter aus
Thon gefunden. An der Ecke der
Speyerer- u. Wollstrasse wurden
bei 3 m Tiefe grosse Säulenbasen und
Säulentrommeln gef. In der Speye-
rerstrasse ein Säulenstück und viel
bemalter Stuck, sowie Mühlsteine, Mün-
zen und Nadeln aus Bein. Ferner
die aus je einem grossen Steine be-
stehenden vier Pfeiler der röm Holz-
brücke über den Eisbach, von wel-
chen zwei erhalten wurden. In der
Andreasstrasse einige Gefässe, ein
kleiner Fingerring aus Gold und ein
Schlittschuh aus Pferdeknochen. In der
Petersstrasse ein schöner grosser
lntaglio. — Beim Bau des Gaswer-
kes wurden mehrere Nadeln, Hornin-
strnmente, Münzen, farbiger Stuck, ein
aus Tbon gebrannter fratzenhafter Kopf,
ähnlich den Fratzen der Gesichts-
arnen, ein kleiner Pfau aus Bronze,
ferner 1 Mühl- und 1 Schleifstein, Heiz-
rohren, Säulcnreste, viele Sigillatastem-
pel und Anderes gefunden. In der Tiefe
und man auch b ziemlich dicht bei-
einander gelegene römische Brunnen,
in welchen noch Reste der Holzver-
schalung steckten ; einer war mit Back-
steinen ausgemauert. Ein noch erhal-
tener Vs m hoher Mauerkranz dessel-
ben wurde samt den Dauben der in
der Tiefe steckenden sogen. Bütte im
Museum aufgestellt. — Beim Ausgra-
ben der Hochstrasse wurden viele
röm. Reste gefunden. Es scheinen dort
Ziegelbrennereien bestanden zu haben,
denn Reste eines Brennofens fand man,
ausserdem eine Wasserleitung, be-
stehend aus 21 Stück ganzen und ei-
nigen zerbrochenen Thonröhren, jede
48 cm hoch und 11 cm weit, die in-
einander gesteckt und mit Letten ge-
dichtet waren. Eine andere Wasser-
leitung bestand aus zusammengesetz-
ten Hohlziegeln. Ferner wurden zwei
grosse Mühlsteine, wahrscheinlich zum
Zerreiben der Erde dienend, gefunden,
sowie verschiedene Gefässe von beson-
derer Form, unter welchen eine sehr
selten zu sein acheint Sie kam in 3
zerbrochenen Exemplaren vor. Es ist
ein sich ganz spitz verjüngendes, ausseh
mit concentrischen Kreisen versehenes
Gefäss, das am Ausguss 2 kleine Henkel
trägt. Ob es unten in der Spitze offen
war, konnte nicht konstatiert werden,
abgab. Tat. 3, Nr. 5. Aus der Rasor-
schen Sammlung verschiedene früher
gemachte Funde aus Worms. Aus dem
Rheine bei Mainz stammend und dem f
Museum von Hrn. Major v. Heyl ge-
schenkt ein prachtvoll erhaltener Gla-
dius mit Sticbblatt und reich in durch-
brochener Arbeit verzierter Scheide.
Nur der Schlussknopf fehlt. Wurde
im rüm.-germ. Gentral-Museum restau-
riert. Abgeb. Tal. 4, Nr. 3. — Vom
Weinsheimer Zollhaus ein mit
Knöpfen verzierter Bronzering eines
Pferdegeschirres. — Aus Dromers-
heim 4 Fibeln und 1 lntaglio. Aus
Planig eine Schnallenfibel, 1 Schlüs-
sel, 2 Anhänger, 1 Ring und Knöpfe.
Aus Siefersheim eine Melonenperle,
ein Mühlstein und ein Säulenfragment.
Aus Mettenheim mehrere Sigillata-
Stempel u. Münzen. Aus Mainz eine
Sandalensohle mit Kappe. Aus Bonn
eine Kollektion von Sigillatastempeln.
Aus Köln 3 wertvolle Funde von Hrn.
Freiherrn Heyl zu Herrnsheim dem
Museum zum Geschenk gemacht: 1)
Ein grosses Glasgefäss mit Doppelhen-
keln und Deckel, abgeb. Taf. 5, Nr. 2 ;
zwei zierliche kleinere Gläser, das eine
abgeb. Taf. 5, Nr. 3, sowie eine grosse
Lampe von seltener Form, auf der
noch 2 kleinere Lämpchen angebracht
sind, abgeb. Taf. 5, Nr. 1, und 1 schön
verziertes Gefäss en barbotine. 2) Ein
merkwürdiger und seltener Fund, be-
stehend aus einer Kollektion aus Bern-
stein geschnitzter Gegenstände in einer
Aschenkiste gef. in der Luxemburger-
strasse, abgeb. Taf. 6, Nr. 1 — 12. Die
einzelnen Stücke sind : 2 Würfel (6) mit
einem Satz Spielsteine (6 Stück) in
Spindelform und durchbohrt (8). Ein
Stab, der aus 13 grösseren und kleineren,
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Museographie.
verschieden verzierten, auf einen Bron-
zestift gereihten cylinderförmigen Per-
len zusammengesetzt ist (4). Ausserdem
sitzen unten und in der Mitte 2 Scheib-
chen und oben 2 anders geformte
Perlen. Sie dienten wohl alle zum
Spiel, ähnlich wie die Spielsteine. Ein
Gegenstand in Form einer Panspfeife
(9) mit auf den Pfeifen steckenden
zierlich gedrehten Pfropfen, von wel-
chen noch 3 erhalten sind (10, 11).
Eine zierlich geschnitzte Muschel (1)
mit darin liegendem kleinen Löffelchen
(letzteres hat einen längeren Stiel als
in der Zeichnung (12) angegeben). Ein
messerähnliches Instrument (7); dann
3 Früchte: wie es scheint einen Pa-
radiesapfel mit zierlich geschnitzten
Blättern (5), eine Feige (2) und eine
Dattel (3) darstellend. Wahrscheinlich
haben auch diese Stücke zum Spiele
gehört Der Fund soll später noch
eingehender behandelt werden. 3) Ein
Fund, bestehend aus zwei zierlich ge-
formten silbernen Löffeln, abgeb. Taf. 3,
Nr. 2 u. 3, beide mit Niello und auf der
Innenseite mit eingravierten Ornamenten
verziert, die bei dem einen Löffel zum
Teil vergoldet sind ; einer silbernen mit
Niello verzierten Armbrustfibel und ei-
nem silbernen Fingerring mit der Auf-
schrift HARM. Dabei soll eine Gold-
münze des Marc Aurel gelegen haben. —
Eine Anzahl röm. Skulpturen aus dem
Kreise Meisenheim, dem Museum
geschenkt von den Erben des verleb-
ten Medizinalrat Dr. Schaffner in Mei-
senheim: 1) Ein Viergötteraltar mit
den Figuren der Juno, des Hercules,
des Apollo und der Diana oder Mi-
nerva. Der Sockel ist auch noch er-
halten, auf welchem der Altar auf-
recht stehend gefunden wurde. 2) Eine
mit tiefen Kanellierungen versehene
Säulentrommel, in welcher frei heraus-
gearbeitete Figuren stehen, abgeb. Taf. 7,
Nr. 2. 3) Der Torso einer Reiter- und
Gigantengruppe, abgeb. Taf. 7, Nr. 1.
4) Ein lorbeerbekränzter männlicher
Kopf mit eigenartiger, archaischer
Bartfrisur (Imperator?) einer über-
lebensgrossen Statue oder Büste, aus
rauem Sandstein mit grossem Geschick
gehauen. Vorzüglicher Ausdruck des
Gesichts, abgeb. Taf. 8, Nr. 1. 5) Eine
Maske aus Sandstein mit spitzen Ohren
und aufgesperrtem Munde (Pan ?), ab-
geb. Taf. 8, Nr. 2. 6) Ein kleiner Haus-
altar aus Sandstein mit einer stehen-
den männlichen Figur (Mercur?), ab-
geb. Taf. 4, Nr. 1. 7) Eine Säulenbasis
aus gelblichem Sandstein. Sämtliche
Skulpturen und deren Fundplätze sol-
len noch eingehend später behandelt
werden.
c) An fränki8chenAltertümern:
Die reichen Funde des Grabfeldes von
F 1 o m b o r n. Sie sollen später beson-
ders beschrieben werden. Ebenso die
von Gundersheim und Mörstadt
(8. Unternehmungen). Aus Schierstein
ein ausserordentlich reich verzierter,
mit Almandinen besetzter Armring.
Die Art des Verschlusses ist ganz die
der modernen Armringe und bis jetzt
noch nicht beobachtet worden, abgeb.
Taf. 4, Nr. 4. Aus der Rasor'schen Samm-
lung eine Spatha von der Andreas-
strasse (Viadukt), eine Axt, Lanze und
ein Schildbuckel von dem Grabfeld von
Mo nsheim und eine Lanze aus Rhein-
gönnheim. Aus Osthofen ein vor
langer Zeit gemachter Fund, bestehend
aus einem Kreuz, verschiedenen Rie-
menbeschlägen, Schnallen aus Bronze,
so wie 2 Gefassen. Aus PI an ig eine
Kollektion von Gürtel- und Riemenbe-
schlägen, Schnallen und Knöpfen (55
Stück) aus Bronze und 15 tauschier-
ten Eisenbeschlägen, ferner eine Zier-
scheibe aus Bronze. Aus Stetten eine
schön verzierte Schnalle aus Bronze.
Aus der Schillerstrasse ein schönes
mit eingestanzten Ornamenten verzier-
tes Gefäss. (Dr. Koehl.)
Auch die meisten der übrigen Ab-
teilungen des Paulus-Museums sind im
verflossenen Jahre durch neue Zugänge
vermehrt worden. Besondere Erwäh-
nung verdienen namentlich zwei Funde
mittelalterlicher Münzen, die bei den
zahlreichen im Innern und in der
nächsten Umgebung der Stadt im letz-
ten Jahre vorgenommenen Erdarbeiten
gemacht worden sind. Der erste Fund
wurde im Juni 1888 auf dem Neu-
markt an der Ecke der Magnuskirche
gemacht. Hier stiessen die Arbeiter
auf ein mittelalterliches Grab und fan-
den in demselben 63 ganze und 2 halbe
Wormser Denare des Kaisers Hein-
rich IL Sie haben alle dieselbe Prä-
gung, sind meist schlecht ausgeprägt,
dabei stark abgeschliffen und», wie es
scheint, etwas kleiner als die bei
Dannenberg abgebildeten Exemplare.
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Museographie.
269
ler einen Seite befindet sich die
ltung eines Tempels mit der Um-
t VVORMATfta), auf der andern
ein Kreuz mit 4 Punkten in den
ein, um deren einen das charak-
sche Zeichen der Wormser De-
ein Halbmond, gelegt ist. Die
brift lautet Heinricus.
• zweite Fund wurde am 19. Sep-
r 1888 bei Planierungsarbeiten
er Bürgerweide gemacht. In ei-
rohen irdenen Topf fand man
Stück Silbermünzen (möglicher-
sind auch noch einige Stück ab-
u gekommen). Die Münzen sind
usnahme von 2 wirklichen Brac-
i lauter sogenannte Halbbractea-
papierdünne, zum Teil nur ein-
geprägte Stücke, deren Grösse
len der eines Fünfzigpfennig-
»s und der eines Fünfmarkstückes
nkt. Der Fund stammt aus dem
i Viertel des 13. Jahrhunderts
eichnet sich durch grosse Man-
tigkeit in den Geprägen aus,
es über 100 verschiedene sind,
manchen Münzen sind 3 Sorten
nterscheiden , solche, die nur
Stempel der Vorderseite, solche,
iur den Stempel der Rückseite,
lolche, die beide Stempel zeigen,
lehrzahl der Gepräge ist sicher
tadt Worms zuzuweisen, nur we-
gehören sicher benachbarten
tätten an, von andern kann die
tätte bis jetzt noch nicht mit Be-
itheit angegeben werden. Ein in
i 1858 vor dem Thor des Pau-
useums gemachten Münzfunde
nals vertretenes Gepräge findet
luch in dem neuen Funde wieder,
iiesen Funden abgesehen wurde
Münzsammlung durch mehrere
ert bei den Erdarbeiten in der
gefundene römische Münzen, so-
urch zahlreiche Geschenke und
rbungen von mittelalterlichen und
en Münzen vermehrt. Von den
igen zu der Abteilung Münzen
tadt Worms seien besonders er-
t der Goldgulden der Stadt vom
1 1510 und ein in doppelter Stärke*
prägtes Exemplar des Ratsthalers
625.
sonders vermehrt wurde auch die
lung mittelalterlicher und späterer
Skulpturen durch zahlreiche Säu-
Kapitäle, Säulenfüsse , Gesimse,
td. Zeitaehr. f. Gesch. n. Kunst. VIII,
Wasserspeier, ferner Wappen und
Grabsteine (die letzteren meist aus
dem 16. und 17. Jahrhundert).
Die im Dom dem Grab des Bischofs
Konrad von Sternberg (1171—1192)
entnommenen Gewandreste, Schuhe,
Holzkelch nebst Patene aus Holz und
Bischofsstab wurden dem Paulus-Mu-
seum übergeben, ebenso die gleich-
zeitig gefundenen Überreste eines al-
ten Bodenbelags des Domes aus schwar-
zen und weissen in schönem Muster
zusammengesetzten Marmorstücken be-
stehend.
Von den zahlreichen Zugängen zur
Bibliothek des Museums wollen wir
hier nur eine reiche Sammlung älterer
Druckschriften der Reichsstadt Worms
erwähnen, die von dem Ratsmitglied
Knode im vorigen Jahrhundert zusam-
mengebracht und nun der Museums-
bibliothek übergeben worden ist. Ebenso
ist das Archiv des Museums durch eine
Reihe interessanter Schriftstücke ver-
mehrt worden z. B. die (Wormser)
Juden- Ordnung de 1570 nebst einem
1743 an die allgemeine Reichsversamm-
lung gerichteten Memorial e inbetreff
dasiger Judenschaft.
Die von ihm gestiftete Lutherbiblio-
thek hat Herr Major von Heyl auch
im verflossenen Jahre wieder durch
verschiedene seltene Drucke und wert-
volle Reformationsmünzen vermehrt,
besonders erwähnen wollen wir hier
nur 2 Karikaturen auf Luther, die eine
etwa von 1520, die andere etwas spä-
ter, 2 interessante Gegenstücke zu den
viel besprochenen Spottbildern des
Lucas Cranach auf das Papsttum.
Ferner wurde derselben gestiftet von
Herrn Maler Guido Schmitt zur Zeit
in Heidelberg der Karton zu einem
grossen von ihm für eine evangelische
Kirche gefertigten Ölgemälde der Büste
Luthers. (Dr. Wecke rl in g.)
Pfeddersheim, Sammlung des Hrn. Dr. 68
Kohl I S. 262, II.
Übergegangen in die Sammlung des
Paulusmuseums in Worms.
Alzei, Sammlung des Hrn. Postdirektor 68a
Wimmer I S. 268.
Mainz, Originalsammlung des Vereins 69
zur Erforschung der rhein. Geschichte
und Altertümer 1 S. 267, II— IV, VI, VII.
Von Mitte 1888 bis Mitte 1889. 1. Aus-
grabungen : a. Fortführung der Ausgra-
bung des römischen Friedhofs am
21
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270
Museographie.
Neuthor zu Mainz. Es wurden noch
20 Grabstätten aufgedeckt. Die Gesamt-
zahl der im verflossenen Jahre untersuch-
ten Gräber beträgt also 36. Weitaus die
meisten Bestattungen fanden sich in
Steinsärgen, doch wurden auch zwei
Steinkisten, zwei Bleisärge und die
Spuren mehrerer Holzsärge gefunden.
Die wertvollsten Beigaben bestanden
wiederum in Gläsern. Auf die 36 Grab-
stätten verteilen sich 68 Glasgefässe,
darunter befinden sich viele bemerkens-
wert durch schöne Form, auch einige mit
eingeschliffenen Verzierungen, abgeb.
Tat. 10, Nr. 1, 2, 3, 4. Wir erwähnen
noch 5 ineinanderpassende kleine Be-
cher und ein Glas von der bekannten
kugeligen Form mit trichterartigem
Hals, welches die eingeritzte Inschrift
trägt: CVRREPVERM. Vgl. Wd.
Korr. VIII, 89. Ein schon in unserem
vorigen Berichte erwähnter Glasbecher
zeigte nach sorgfältiger Reinigung Reste
einer mit Gold aufgemalten und ein-
gebrannten Inschrift.
Tböngefasse sind im ganzen wenige
gefunden, darunter aber ein Trink-
becher mit den eingeritzten Brustbil-
dern der Wochengötter und der In-
schrift accipe me, süies et trade sodaU;
abgeb. Taff. 10 Nr. 5 u. 5a.
Schmuckgerät ist ebenfalls wenig
vertreten ; die Funde beschränken sich
auf eine Anzahl Goldperlen (von einer
Halskette) in einem hölzernen mit Erz
beschlagenen Schmuckkästchen, Arm-
ringe aus Gagat und eine Anzahl Na-
deln. An Münzen fanden sich solche
von Hadrian, Faustina und Claudius
Gothicus.
b) Die im verflossenen Herbst unter-
nommene Aufgrabung des fränk.
Grabfeldes zu Vendersheim in
Rheinhessen brachte keinen beson-
deren Erfolg, da die aufgedeckten Grä-
ber sich sämtlich als bereits durch-
wühlt erwiesen. Die Arbeiten wurden
daher bald eingestellt. Von den Fund-
stücken erwähnen wir nur einen Eimer
mit schönen eisernen Beschlägen, zwei
Gefasse aus Thon, einen Glasbecher
und einige tauschirte Beschläge.
c. Bei den Kanalarbeiten in der
Schustergasse kam der Grundstein ei-
nes zum ehemaligen Jesuitenkloster
gehörigen Gebäudes zum Vorschein.
Die Inschrift der Vorderseite besagt,
dass Wolfgang, Erzbischof von Mainz
und Kurfürst des Reichs dieses Haus,
zur Ehre Gottes und zu öffentlichem
Nutzen, der Gesellschaft Jesu für alle
Zeiten gestiftet habe. Eine Aushöh-
lung auf der Oberfläche enthielt eine
Scheibe aus Blei mit dem schön ge-
arbeiteten Wappen des Erzbischofs
Wolfgang von Dalberg auf beiden Sei-
ten. Auf dieser Scheibe lag in Papier
geschlagen ein Silberstück mit dem
Bild des hl. Martin, ein Goldgulden
mit der Aufschrift MONE NOV AVRE
MOGV. und zwei nnd zwanzig kleine
schüsseiförmige Mainzer Silbermünzen.
II. Vermehrung der Sammlung durch
Ankäufe und Geschenke, a. Vor rö-
mische Altertümer: 23 Steinbeile
verschiedener Grösse aus Jugenheim.
Zwei lange meisselartige Instrumente
aus Stein, ebendaher. Zwei schöne
Bronzenadeln, zwei Steinbeile und zwei
rohe Thongefasse, Grabfund bei Escholl-
brücken. 18 Steinbeile und Werkzeuge
aus verschiedenen Gegenden Rhein-
hessens. Eine durchbohrte Hammer-
axt aus Wörrstadt. DeBgl. aus Goddelau
im Ried. Desgl. aus Nierstein. Desgl.
aus dem Rhein bei Mainz. Ein schei-
benförmiges poliertes Gerät aus Stein,
Goddelau im Ried. Ein dreikantiger
Armring aus Erz mit knaufartigen
Enden und Strichverzierungen, Geisen-
heim. Ein gleicher aus Weisenau bei
Mainz. Ein geschlossener Armring aus
Erz, zwei Zierscheiben und ein Teil
eines Pferdegebisses aus Erz, aus dem
Rhein bei Mainz. Ein dünner Hals-
ring mit Gusszapfen, zwei dünne Arm-
reife, eine Haarnadel aus Erz, Grab-
fund bei Wenigenumstadt (Starkenburg).
Eine Haarnadel aus Erz mit kleinem
scheibenförmigem Kopf, aus dem Rhein
bei Mainz. Desgl. mit radförmigem
Kopf und zwei Ohrringe aus Erz aus
Jugenheim in Rheinhessen. Ein etrus-
kisches Henkelbeschläge, gefunden bei
Armsheim, Rheinhessen. Ein Celt aus
Erz mit Schaftlappen, aus dem Rhein.
Ein Hohlcelt von Goddelau. Ein Erz-
schwert, abgab. Taff. 9, Fig. 1, gefun-
den in der Nahe bei Bingen. Ein Ge-
fass aus Thon mit Ösen zum Durch-
ziehen einer Schnur, und ein zwei-
henkliges Gefass von seltener Form,
abgeb. Taff. 9, Flg. 2 u. 3, Fundort
Flonheim. Bruchstück eines Eisen-
schwertes von sog. Hallstattform, sorg-
fältig mit Stoff umhüllt, ohne Reste
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Museographie.
271
der Scheide; dabei eine Schale aus
Thon mit Graphitbemalung, gefunden
bei Schaafheim, Bergstrasse. Ein eiser-
nes Schwert, eine grosse Lanze, zwei
eiserne Fibeln, gefunden zu la Tene.
Zwei eiserne Pferdetrensen und Bruch-
Stock eines eisernen Messers mit eiser-
nem Griff, gefunden in Rheinhessen;
abgt*. Taf. 9, Fig. 4 u. 5.
b. Römische Funde. 6 Eisen-
äite aus dem Rhein. Zwei Schiffbauer-
werkzeuge ebendaher. Ein kleiner ge-
henkelter Krug aus Erz, verziert, ge-
funden bei Bingen. Eine grosse Fibula,
Armbrustform, und mehrere spangen-
förmige Gewandnadeln aus Erz, ge-
funden in Mainz. Ein Zierrat in
Gestalt eines Steinbocks mit Fisch-
schwanz, Erz, gefunden in Weisenau.
Drei Schlüssel aus Eisen, gefunden in
Mainz. Ein Schlüsselgriff aus Erz in
Gestalt eines Pferdekopfes, aus Wei-
senau. Eine Statuette des Merkur und
eine zwerghafte Gestalt mit grossem
Phallus, beide gefunden in Mainz. Eine
schön verzierte Schussel (terra sigil-
lata) und eine Anzahl Töpfe, Urnen
und Krüge aus Thon, aus Mainz und
Rheinhessen. Zwei menschliche Füsse,
ein weiblicher Kopf, eine weibliche
Brost aus Thon, Votivgegenstände, ge-
funden in Italien.
c Fränkische Funde. Ein eiser-
nes Hiebmesser mit Scheidebeschlagen
ans Erz. Fundort Engers. Drei Hieb-
messer, drei Lanzen, vier Messer, Fund-
ort Wörrstadt Ein tauschirtes Gur-
telbeschlage, 4 Riemenzungen, mehrere
Schnallen aus Eisen und Weissmetall,
Spindelsteine und ein Fingerring aus
Erz, ebendaher. Eine Lanze aus Ven-
dersheim. Desgleichen mit geriefter
Tülle und vorstehenden Hacken, aus
dem Rhein bei Mainz.
(Dr. L. Lindenschmit.)
70 Mainz, Römisch-germanisches Ccntral-
Mtseum I S. 268, II— IV, VI, VII.
Von Mitte 1888 bis Mitte 1889.
Die im röm.-germ. Museum vereinigten
Nachbildungen erreichen die Zahl von
10,880. Es ergiebt sich gegenüber unse-
rem Bericht im Vorjahre eine Vermeh-
rung um 450 Nummern. Nachfolgend
eine kurze Übersicht der bemerkens-
wertesten Gegenstände. I. Vor rö-
mische Altertümer. Aus den circa
170 Nummern fuhren wir an : Eine Helm-
haube aus Erz mit schmalem Rande, ge-
funden am Sempach-See, Besitzer Herr
Dr. Naue in München. Ein etruskischer
Helm aus Erz mit schmalem verzierten
Rande, gefunden zu Volterra ; der vor-
dere Teil zeigt in der Mitte eine Palmette
in feiner Gravierung, zu beiden Seiten
schreitende Löwinnen; unter der Pal-
mette tritt ein Löwenkopf plastisch her-
vor ; Besitzer Herr Professor Ernst aus'm
Weerth in Kessenich bei Bonn. Ein
kurzes Schwert aus Erz, gefunden zu
Dodona; eine lange schmale Schwert-
klinge aus Erz, aus dem Tiber bei Rom;
ein Schwert mit Griffzunge und drei
Nieten aus Calabrien; ein Erzschwert
aus Ungarn; sämtlich im Besitz des
Herrn Dr. Naue München. Erzschwert
aus der Nahe bei Bingen, aufbewahrt
im Mus. zu Mainz. Eine Dolchklinge
aus Erz, gefunden bei Seifenau, Kreis
Goldberg in Schlesien, Orig. im Mus.
von Breslau. Ein Dolch, gefunden zu
Dodona, 6 kleine Dolchklingen aus
cypri8chen Gräbern, Orig. im Besitz
des Herrn Dr. Naue in München. Ein
Brustschmuck, bestehend aus einer
in Erz getriebenen halbkreisförmigen
Platte, deren gerade, nach unten ge-
richtete Seite an Ringen scheerenartig
geformte Klapperbleche trägt ; Fundort
Aislingen, Orig. im Besitz des bist. Ver-
eins zu Dillingen. Eine gehenkelte
Trinkschale, aus Erzblech getrieben,
gefunden bei Seifenau, /Kreis Goldberg,
im Besitz des Museums in Breslau. Eine
Gürtelschliesse aus Erz, die Haken
in Gestalt von Pferdeköpfen, Fundort
in Bayern, Orig. im Besitz des Herrn
Dr. Naue in München. Ein Gruppe von
Spiralfibeln teils aus Hallstatt, teils
italienischer Herkunft; eine Bügelfibula
mit runder gravierter Schlussplatte aus
Arezzo, Originale im Besitz des Herrn
Dr. Naue in München Ein Schwert
aus Eisen, Hallstattform; der Griff
und Knauf mit gepresstem Goldblech
überkleidet ; es ist zusammen gefunden
mit einer Anzahl jener reich verzierten,
gemalten Gefasse, deren wir im vorigen
Berichte Erwähnung thaten. Fundort:
Grabhügel am Sternberg in der Rauhen
Alb, Orig. im Mus. zu Stuttgart. Ein
Dolchmesser aus Eisen in hölzerner,
reich mit eisernen Beschlägen verzier-
ter Scheide, Fundort im Garda-See,
Besitzer Herr Dr. Naue in München.
4 zusammengebogene Eisenschwerter,
zwei davon in ihren Scheiden, Fundort
21*
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272
Museographie.
Nauheim, aufbewahrt im Mas. zu Frank-
furt a. M. Ein merkwürdiges Zierge-
rät aus den Gräbern von Nauheim, ge-
bildet durch einen mit zwei Gesichtern
versehenen Kopf. Die emporgezogenen
Winkel des ungeheueren grinsenden
Mundes, die vorstehenden starren Augen
erinnern an die ältesten Darstellungen
des Medusenhauptes in Griechenland
und Etrurien. Der Kopf ist hohl und
oben offen; zu beiden Seiten der Öff-
nung ein beweglicher Ring. Orig. in
der Sammlung des Herrn Dieffenbach
in Friedberg.
II. Römische Altertümer. Von
den 114 Nummern nennen wir folgende
Gegenstände. Sechs verschiedene Mus-
ter römischer Schuppenpanzerung, zum
Teil nach den im Museum zu Mainz
befindlichen Bruchstücken, teils nach
Darstellungen auf Grabdenkmalen. Vi-
siermaske eines Helms aus Erz in Form
eines menschlichen Gesichtes, Fundort
Gräfenhausen, Amt Neuenburg, aufbe-
wahrt im Museum zu Stuttgart. Ein
Helm aus Erz mit grossem Nacken-
8chinn, derselbe trägt in punktierter
Schrift den Namen C PRITONI, ge-
funden bei Köln im Rhein, in Privat-
besitz in Köln. Ein römischer Gladius
mit verstärkter vierkantiger Spitze, ge-
funden zu Klein winternheim, aufbe-
wahrt in der Sammlung des Altertums-
vereins zu Mainz. Ein Gladius in präch-
tiger, reich mit durchbrochener Arbeit
verzierter Scheide, gefunden im Rhein
bei Mainz, aufbewahrt im Museum von
Worms. Ein Gladius mit zusammen-
gebogener Klinge aus einem Grabe zu
Reichersdorf in Brandenburg ; die Angel
trägt den Stempel N AT ALIS ; die Klinge
ist doppeltgekehlt und das scheiben-
förmige Schlussstück der Scheide 9 cm
im Dm., ist mit Silbertauschierung der
edelsten Art bedeckt; Orig. aufbewahrt
in der Sammlung des Gymnasiums zu
Guben. Zwei Schildbuckel aus Eisen,
ebendaher, wie auch zwei Sporen aus
Eisen. Eine Scheibenfibula aus Erz mit
prachtvollen Nielloeinlagen, gefunden
zu Aislingen, im Besitz des hist. Vereins
zu Dillingen a. D. Zwei emaillierte Ge-
wandnadeln, gefunden zu Worms, Orig.
im Mus. zu Worms. Eine Fibula in Tau-
bengestalt aus Erz ; gefunden zu Eglsee
in Oberbayern, im Mus. von Traunstein.
Eine Gürtelschliesse aus Silber mit Or-
namenten in durchbrochener Arbeit von
hervorragender Schönheit, gefunden in
Köln, Besitzer Herr Regierungsbau-
meister Forst in Köln. Verschieden
geformte Gürtelschnallen aus Erz und
| Eisen, gefunden zu Aislingen, Orig. im
Mus. zu Dillingen. Ein schön verzier-
tes Schöpfgefä8s aus Erz ebendaher.
Ein kleiner gehenkelter Krug aus Erz,
gefunden bei Bologna, im Besitz des
Herrn Dr. Naue in München. 8 Schlüssel,
zum Teil mit reichverzierten Griffen,
gefunden in Mainz, aufbewahrt in der
Sammlung des Altert ums Vereins zu
Mainz.
III. Nachbildungen von Funden
der fränk.-alamannischen Zeit.
Aus den 155 Gegenständen ist nament-
lich zu erwähnen : Eine schöne Spatha
mit 8Übertauschiertem Knauf und Pa-
rierstange, gefunden zu Vendersheim in
Rheinhessen, aufbewahrt in der Samm-
lung des Altertums vereins in Mainz.
Zwei Hiebmesser von ungewöhnlichen
Verhältnissen ; die sehr schmale Klinge
misst 70 cm, während auf den Griff
nur 17 cm kommen. Hierbei ein schön
verziertes Scheidebeschläg aus vergol-
detem Erz. Fundort: in Oberbayern.
Der obere Teil einer reich verzierten
Schwertscheide aus getriebenem Silber
mit hochinteressanten Darstellungen.
Die in Felder eingeteilte Fläche zeigt
unter anderem eine gepanzerte mensch-
liche Figur, die ein gewaltiges Schwert
in der einen Hand, in der anderen einen
Speer hält, am Rücken hängt ein Pfeil-
köcher herab. Der Kopf ist der eines
Wolfes ; Fundort : Gutenstein bei Sig-
maringen, Besitzer Herr Eulenstein,
Kgl. Regierungsbaumeister. Eine grosse
eiserne Lanze mit silbernen Knöpfen
an der Tülle, ebendaher. Ein eiserner
schön mit Silber tauschierter Sporn,
gefunden bei östrich im Rheingau, Be-
sitzer Herr Dael in Winkel. Ein Steig-
bügel aus Erz, Fundort Pfahlheim,
aufbewahrt im Mus. zu Stuttgart. Zwei
Bruchstücke von Gürteln, wahrschein-
lich am Gürtel herabhängende Zier-
riemen, aus Leder mit Erzknöpfen und
Nägeln beschlagen; gefunden zu An-
dernach, im Besitz des Herrn Dr. Naue
in München. Eine Gürtelschnalle mit
Beschlag aus Erz, die Fläche ist mit
gravierten Vogelköpfen verziert und
mit kleinen runden Almandinen besetzt,
Fundort bei Pfahlheim, auf bewahrt im
Mus. zu Stuttgart. Drei Gürtelbeschläge,
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Museographie.
273
iden zu Andernach, im Besitz des
a Professor Ernst aus'm Weerth;
iserner Rahmen umschliesst einen
itz aus gepresstem Erzblech ; der-
i Beschläge wurden unseres Wis-
bis jetzt nicht beobachtet. Zwei
zenfibeln aus vergoldetem Silber,
iden bei Engers, aufbewahrt im
von Worms. Zwei desgl. mit Al-
inen besetzt, gefunden bei Biblis
kenburg), im Besitz des Herrn
r in Darmstadt. Zwei hervorragend
te Scheibenfibeln aus Gold mit
Steinen besetzt, gefunden bei
re, Orig. im Mus. zu Worms. Eine
ne Scheibenfibula mit rotem und
m Glasfluss verziert, die Ruckseite
Runenschrift, gefunden zu Ba-
i, aufbewahrt im Mus. zu Stutt-
Eine kleine mit Almandinen be-
s Rosettenfibula, deren Rückseite
Dschrift tragt, gefunden bei Fried-
im Besitz des Herrn Dieffenbach
riedberg. Eine Rundfibula aus
, die Mitte nimmt eine in Erz-
gepresste, stark vergoldete bar-
;he Nachahmung einer römischen
t ein, die Gestalt der Roma auf
i Thron mit dem Scepter in der
und der Siegesgöttin auf der
streckten anderen Hand und der
hrift: INVICTA ROMA VTERE
X. Der eiserne Rand ist mit
• eingelegt. Fundort in Köln, Be-
H*>rr C. A. Niessen daselbst. Ein
and aus Silber, es bewegt sich in
Scharnier um das Anlegen zu |
[liehen. Zwei Drachenköpfe bil- j
ie Enden, dieselben sind mit AI-
nen besetzt. Das Armband wird
eine Feder, die gleich einer I
i aus dem Rachen des einen j
s hervorsieht und in die ent- 1
lende Öffnung des anderen ein-
cken ist, verschlossen ; gefunden
öln, Besitzer Herr Forst, Regie-
baumeister in Köln. Eine Zier-
•e aus Erz in einem Elfenbein-
»efestigt; gefunden bei Biblis, im
des Herrn Kofler in Darmstadt.
Anschluss an die Aufstellung des
bildes eines frank. Kriegers, wel-
i vorigen Jahre stattfand, erfolgte
rrichtung eines Tropaeums aus
lildungen fränkisch-alamannischer
!- und Trutzwaffen. Diese Mo-
sind in den Stoffen der Originale,
ürlicher Grösse hergestellt, und
dürften als Mittel die lebendige An-
schauung zu fördern, besondere Er-
wähnung verdienen.
(Dr. L. Lindenschmit.)
Mainz, Sammlung des Hrn. Fr. Heerdt. II. 71
Nach dem am 27. Juli 1887 erfolgten
Tode ihres Begründers kommt die Samm-
lung gruppenweise zur Veräusserung.
Vergeben sind bereits die Gläser (dar-
unter prächtige Lokal funde) an einen
Frankfurter Händler, ferner die aus
dem Rhein erhobenen röm. und früh-
mittelalterlichen Waffen und Geräte
(durch einen hiesigen Händler teil-
weise ans Germ. Museum in Nürnberg,
teilweise an Hans Graf Wilczek). Die
Gruppe Edelmetall (Ringe, röm. und
mittelalterliche trefflich vertreten) ist
noch nicht veräussert.
Mainz, Sammlung des Herrn Architekt 72
Prestel U.
Mainz, Sammlung des Hrn. Dr. Gusner 73
II
Mainz, Sammlung des Herrn Fr. Jos. 74
Usinger II.
Im frühern Bestände.
Mainz, Sammlung des Hrn. Saly.Fürth. 74a
Eine feine Collektion Edelmetall-
Arbeiten des 16., 17. und 18. Jahrh.
in sehr guter Wahl. Dazu existiert
ein 1886 prächtig in 4° gedruckter
Katalog (7 photogr. Tafel mit 34 Nrn.,
nicht im Handel), Silbermarken dazu
faesimiliert.
Mainz, Sammlung des Herrn Verlags- 74b
buchhandler Gg. Kirchheim.
Höchster Porzellan -Figuren
in reicher Zahl und vorzüglicher Wahl.
Bingen, Sammlung von Hrn. Architekt 75
Eberh. Soherr 11.
Die römischen und fränkischen Funde
dieser Sammlung kamen nach dem Tode
Soherr's in das Mainzer Museum, vgl.
Westd. Zeitschr. VII, Nr. 69.
ttheinpro-vinz.
Kreuznach, Sammlung der Stadt I S. 76
268, V.
Die Sammlung des histor. Vereins
zu Kreuznach ist im letzten Jahre teils
durch geschenkte Urkunden und Bücher
bereichert worden, namentlich aber hat
der Verein seine Münzsammlung durch
andere Ankäufe, wie auch besonders
durch eine Sammlung von 1500 röm.
Münzen ergänzt, unter denen sich die
silbernen Republikmünzen und die
Grosserze der Kaiserzeit auszeichnen.
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Googk
274
Museographie.
Der Verein stellt zwei kleinere wohl-
geordnete Sammlungen röm. Münzen
zum Einkaufspreise zum Verkauf.
(Dr. 0. Kohl.)
76a Birkenfeld. Sammlung des Altertums-
vereins III, IV.
Über den letztjährigen Zuwachs vgl.
Westd. Korrbl. VII, 154; VIII, 62.
77 Saarbrücken, Sammlung des Vereins fllr
die Saargegend I 8. 268, II, III, V-VIl.
Kein Zuwachs. (Dr. Krohn)
78 Mettlach. Sammlung des Hrn. E. Boch
II-IV.
79 Nennig, Sammlung des Hrn. de Muslel
auf Schlots Thorn II.
80 Trier, Provinzlalmuseum I S. 269, II
—VII.
Vom 1. Äprü 1888 bis 3t März 1889.
Vom 16. August bis 15. September
wurden im Kreise Daun bei dem Dorfe
Mehren verschiedene archäol. Unter-
suchungen geführt. Im Gemeindewalde
Nast wurden 4 Hügel umgegraben, von
denen einer die stattliche Höhe von
4 m hatte; sie enthielten römische
Brandgräber in grossen bauchigen Thon-
gefassen (Dolien). Von grösserem Er-
folg waren die darauf im Rothläufer
bei dem Dorfe Steinenberg vorgenom-
menen Untersuchungen; sie galten ei-
nerseits der sorgfaltigen Aufnahme
einer umfangreichen vorgeschichtlichen
Befestigung, welche den höchsten Punkt
des Plateaus, den sog. Steinenberger
Ley, in der Form von drei sich an-
einander anschliessenden Ringen über-
zieht; andererseits der Erforschung
eines am Südabhange des Ley's ge-
legenen Hügelgräberfeldes; 42 Hügel
wurden festgestellt, während in dem
undurchdringlichen Dickicht eines jun-
gen Tannenbestandes eine bei weitem
grössere Zahl vermutlich noch ver-
borgen liegt. Ausgegraben wurden im
Ganzen 20 Hügel, welche mit einer
Ausnahme sämtlich je ein oder mehrere
Begräbnisse bargen. In einem Hügel
Hess sich mit Bestimmtheit Leichen-
brand feststellen, während für die
übrigen Bestattung nachweisbar oder
zu vermuten war. Sämtliche Begräb-
nisse stammten von einer vorrömischen
Bevölkerung, welche das Eisen schon
kannte, die Gefasse aber noch ohne
Töpferscheibe bearbeitete. Die Funde
bestehen hauptsächlich aus Urnen von
seh warzer Färbung und mit geradlinigen
Ornamenten, aus eisernen Lanzen, bron-
zenen Arm- und Halsringen (nament-
lich Wenderingen) und einem Bronze-
eimer. Sie sind den von J. Klein, Bonn.
Jahrb. 86 besprochenen Funden von
Hennweiler gleichartig. Sie bieten einige
sehr beachtenswerte Gegenstände und
bilden für unsere an vorgeschichtlichen
Altertümern noch sehr arme Sammlung
eine sehr erwünschte Bereicherung.
Die Kanalisationsarbeiten, welche in
Trier auf dem Palastparadeplatz und
in den Höfen der Palastkaserne der
Militarfiskus ausführen Hess, wurden
seitens des Museums aufmerksam ver-
folgt. Sie führten zur Entdeckung ei-
ner grossen Anzahl römischer Mauern
und einiger Mosaiken und sind für die
Topographie des römischen Trier des-
halb von Interesse, weil die einen mit
der römischen Basilika in Verbindung
stehen, die anderen den Palastparade-
platz in einer Weise durchkreuzen,
dass die bisherige Annahme, unter
diesem Platze habe das Forum der
constantinischen Periode gelegen, wenn
nicht aufgegeben, so jedenfalls auf den
westlichen Teil des Platzes beschrankt
werden muss.
Auf der Johann - Philippstrasse in
Trier wurden grössere Teile eines in-
teressanten römischen Mosaikbodens
ausgehoben.
Aus dem Zuwachs der Sammlung
sind hervorzuheben:
Steinmonumente: Inschrift auf
Lucius Caesar (16906), Adoptivsohn
des Augustus, älteste Inschrift in den
Rheinlanden, gefunden in Trier im
Bischofshof, bespr. Wd. Korr. VII, 119.
— Grabeiste (h. 65, br. 51 cm) mit der
Darstellung eines Leisten, einer Feile,
eines Hammers und der Ascia, also das
Grabe eines Leistenfabrikanten bildend
(169fo), gefunden auf dem röm Leichen-
acker auf der Petrusstrasse. Die Vor-
derseite ist abgeb. Taf. 16 Nr. 2. — Zwei
Reliefstücke aus Muschelkalk, das
eine den Oberkörper eines Jünglings
(Apollo?) und den linken Arm einer
andern Figur, br. 1 m, h. 66 cm (17064),
das andere einen Amor, h. 75 cm,
(17065), darstellend, zusammen gef. in
Maximin und vermutlich von einem
Grabmonument herstammend. — Block
aus rotem Sandstein, h. 60, br. 44,
bz. 38 cm, von der Ecke eines grossen
Grabmonumentes herröhrend ; die eine
Seite zeigt den rechten Teü der be-
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Museographie.
275
kannten Darstellung des Mittagsmahles,
eine Frau mit Frachten in dem Schoss
sitzt auf einem Lehnstuhl, hinter ihr
steht eine Dienerin ; auf der anderen
Seite ist ein Mann vermutlich mit einem
grossen Hobel dargestellt (17237) ; der
Stein war bislang in einem Hause in
Castel (bei Saarburg) eingemauert und
soll daselbst vor ungefähr 10 Jahren
gefunden worden sein. — Bruchstück
einer Einfassung aus parischem Mar-
mor von rechteckiger Grundform, einer
Ciste ähnlich, aber ohne Boden (17049),
erhalten ist nur ein Eckstuck, welches
von der skulpierten Vorderseite ein
Stack von 29 cm Länge enthält, und
ein Teil der linken Schmalseite. Auf
der Vorderseite Beste einer Opferdar-
stellung: von links her schreiten eine
langgekleidete Frau und ein Mann,
welcher einen Stab (?) über der linken
Schulter trägt, auf ein Thymiaterion
so. Den Figuren fehlen die Köpfe,
sie sind jetzt etwa 15 cm hoch. Gef.
in Trier auf dem Palastparadeplatz.
— Eine oberste Säulentrommel aus
Sandstein, Dm. 48 cm, auf dem Rande
der Oberseite steht auffallender Weise
folgende Inschrift: [d.]n.imp. Gorctian
argentum et aurufm] (17079), gef. zwi-
schen 1859 u. 61 im Böthlinger Schloss
bei Kleinblittersdorf (Er. Saarbrücken),
vgl. Schröter, Mitteil, des Saarbrück er
Vereines IV, S. 44, abgeb. Taf. 16 Nr. 3;
erworben auf eine gütige Mitteilung
des Prof. Zangemeister in Heidelberg
hin. — 4 christliche Inschriften, sämt-
lich gef. in Maximin: Griechische
Grabinschrift des Ursikinos Anatolikos,
bespr. Wd. Korrbl. VII, 118. — Frag-
ment aus weissem Marmor (17066)
14,8 cm-
1
HIC P A
CIBISDE
QVI V I X i;
AMICIIS
Zu erklären vermutlich Hie paus[at
J, cum (= civis) De . . . . , qui
vixi[t anrm . . .] amici isftius titulumpo-
suemnt]. Da die Freunde das Begräb-
nis besorgen, liegt es nahe an einen
in der Fremde Verstorbenen zu denken.
Zu eibis ygl. den auch sonst ähnlichen
Mailänder Titel CIL V, 6209.
Fragment aas grauem Marmor (17067)
< — 19 cm >
hie jace >TINPACAEFAi7\ to
infans fi $) E L I 8 Q V I V I X I .\ an
noslimensl SXPROMERITC
'ISYIR El YSTITV l
- {> ■*
Z. 1 FATA sicher, vermutlich Fa-
talis ; Z. 4 . . . . M unerklärt Zwischen
den beiden Monogrammen der Ober-
körper einer Frau mit erhobener Linken.
Fragment aus weiss. Marmor (17068)
a — 14 cm — h
pace
. A R I 8 o\
SPATERTI*
uZ V M P 0 .ßuit
Römische Kleinaltertümer:
kleiner goldener Phallus (16794), gef.
auf der Petrusstrasse; goldener Fin-
gerring mit Nicolo, letzterer ohne Dar-
stellung (16977), gef. in Alttrier ; schöne
Apollostatuette, gut erhalten, nur feh-
len beide Füsse, jetzige Höhe 11 cm
S 16941), gefanden in Löwenbrücken;
Ironzealtar mit Dedikationsinschrift an
Mercur (17135), gef. unweit Temmels,
bespr. Wd. Korrbl. VIII, 49. Schöne
Gläser 16906a, gef. in Maximin; 19620,
gef. auf der Petrusstrasse ; 17073—77,
gef. in Särgen unweit Ollmuth ; 17230,
gef. bei Castel bei Saarburg; 17266,
gef. bei Trier unter dem Markusberg,
eine ungewöhnlich exakt gearbeitete,
vermutlich in der Form geblasene ein-
henklige Flasche.
Nachrömische Gegenstände:
Ti8chförmiges Untergestell, lljcm lang,
7 cm breit, 4£ cm hoch, aus vergoldeter
Bronze, mit reicher Rankenornamentie-
rung, wobei der Grund mit blaugrüner
Emaille ausgefüllt ist, etwa 13 Jh.,
gef. in Maximin (16789). — Bisher un-
bekannte Denkmünzen auf die Trierer
Karfürsten Lothar von Metternich
(16932) und Johann Hugo (17304).
Ferner Gipsabgüsse des hervor-
ragenden praehistorischen Fundes von
Wallerfangen, jetzt im Musle St. Gfr-
main (17163—17216) und Nachbil-
dungen römischer und fränkischer
Waffen (17267—99), angefertigt im
römisch-germ. Museum in Mainz.
Die Thätigkeit des Direktors war
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276
Museographie.
hauptsächlich durch den Museumsum-
zug in Anspruch genommen; zunächst
waren die Unterlagen zur Anfertigung
der Möbel zu gewinnen, zu welchem
Zwecke Reisen nach Berlin und in die
süddeutschen Museen unternommen
wurden; am 10. Januar begann der
Umzug selbst.
Bei. der städtischen Verwaltung wurde
die Überlassung der besseren Ölge-
mälde, welche dieselbe in der Stadt-
bibliothek bis jetzt aufbewahrte, bean-
tragt und Genehmigung erzielt — Die
Bronzealtertümer wurden einer gründ-
lichen Reinigung, die Terracotten und
bessern Thongefässe einer Restauration
unterzogen.
An Eintrittsgeldern wurden in den
Thermen in St. Barbara 892,85 M ., im
Museum, welches von Dezember ab
geschlossen war, 268,50 M. erzielt
(Hettner.)
81 Coblenz, Im Gymnasium II.
81a Coblenz, Städtische Lang' sehe Gernftlde-
Sammlung I S. 271, IV.
82 Neuwied, Sammlung Sr. Durchlaucht
des FQrsten von Wled IL
82a Andernach, Sammlung von Herrn Jos.
Graf I S. 271.
82b Andernach, Sammlung im Stadthause III.
83 Bonn, Provinzlaimuseum I S. 27 1, IV, V.
84 Bonn, Sammlung vaterl. Altertümer bei
der Universität I S. 271.
85 Köln, Museum Wallraf-Richartz I S. 271.
85a Köln, Historisches Museum. Durch
Beschluss der Stadtverordneten - Ver-
sammlung vom 13. Juli 1888 sollte in
der restaurierten, in der Anlage aus
dem 12. Jahrhundert herrührenden
Hahnenthorburg ein Historisches Mu-
seum errichtet werden. Dasselbe ist
bestimmt nur solche Denkmäler jeder
Art aufzunehmen, welche sich auf die
Geschichte der Stadt Köln beziehen
oder diese Geschichte zu illustrieren ]
geeignet sind, mit Ausschluss der Ur-
kunden etc., welche im Archiv ihren
Platz finden und der Funde römischer
Zeit, welche im Wallraf-Richartz-Mu-
seum aufgestellt sind. Die Leitung des
Museums wurde dem Unterzeichneten
übertragen, am 16. August konnte es
eröffnet werden.
Der Inhalt des Museums setzte sich
zunächst zusammen aus Objekten, wel-
che sich bereits im Besitz der Stadt
befanden. Archiv, Bibliothek, Museum,
Rathaus bargen allerlei Gegenstände,
welche nur der Vereinigung und Auf-
stellung harrten, um einen ganz be-
achtenswerten Stamm einer historischen
Sammlung zu bilden. Das Archiv hielt
zwei ganze Abteilungen seit langem zur
Abgabe bereit: die Plankammer und
die sog. Fahnenkammer, letztere ent-
hielt : Fahnen, Sigelstempel, Schlüssel,
Maasse und Gewichte etc. Die Biblio-
thek hatte seit Jahren Pläne, Ansich-
ten, Porträts und andere auf Köln be-
zügliche Darstellungen gesammelt; in
den völlig ungeordneten Kupferstich-
Mappen des Wallraf-Richartz-Museums
fanden sich hunderte hierhergehöriger
Blätter, ferner wurden aus letzterem
Bilder, sämtliche Waffen, die köln.
Münzen und anderes überwiesen. Nach
Vereinigung aller dieser bereits im
städtischen Besitz befindlichen Gegen-
stände umfasst das historische Mu-
seum der Stadt Köln folgende
Gruppen :
Waffen, einfache Rüstungsstücke
ohne künstlerischen Wert, Schwerter,
darunter drei schöne Zweihänder, Arm-
ruste, Gewehre verschiedener Systeme
und Zeiten. Faust- und Feuerrohre.
Andere Waffen späterer Zeit bis zu
den Napoleonischen Kriegen. Hervor-
zuheben sind eine schöne Brust und
Helm in blankem Eisen mit reicher
Ätzung aus der ersten Hälfte des IB.
Jahrhunderts, vier vorzüglich geätzte
Morions, eine gut geschnittene Ann-
rast, mehrere Spontons. Sodann zwei
gemalte Tartschen des 14. Jahrhunderts.
Richtschwerter, darunter das
prachtvolle Stadt-Richtschwert des 14.
Jhs. mit emailliertem Knauf.
Modelle alter jetzt zerstörter köl-
nischer Bauten.
Münzen, stadtkölnische und erz-
bischöfliche, sowie Medaillen.
Münzstempel. Über diesen aus-
serordentlich kostbaren Schatz hat vor
kurzem P. Joseph, die Münzstempel
und Punzen im Historischen Museum
der Stadt Köln in der „Wiener nu-
mismat. Zeitschrift" ausführlich be-
richtet. Die Sammlung umfasst 554
Stück , Münzstempel , Nachstempel,
Punzen und einige Stempel zweifel-
hafter Bestimmung.
Siegelstempel (Petschafte), grosse
Sammlung z. T. mittelalterlicher Stem-
pel, darunter Arbeiten von höchstem
künstlerischen Wert Hier sind n. a.
zahlreiche Stempel städt. Behörden,
der alten köln. Stifter, Kirchen, Klöster,
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Museographie.
277
Innungen, der Universität Köln etc.
glücklich gerettet.
Abgüsse von Siegelabdrücken,
wohl meist von Urkunden genommen.
Hohl- und Längenmasse, Ge-
wichte vom 16. — 19. Jahrhundert.
— Waagen.
Fahnen, darunter 2 auf Seide ge-
malte herrliche Stadtbanner des 15.
Jh8., eine Spottfahne vom Ende des
14. Jhs., 2 Fahnen des 16. Jhs. End-
lich Bargerwehr-, Vereins- u. sonstige
Fahnen des 19. Jhs. — ■ Eine Anzahl
sehr zerstörter Fahnen müssen noch
restauriert werden.
Möbel. Geldtruhf n in Holz und
Eisen 15.— 18. Jh , Zähltisch des alten
Stadtrentamtes 19. Jh., Kasetten zur
Aufbewahrung von Schlüsseln etc.
Kleinere Gegenstände, welche
wirklich oder angeblich zu einzelneu
historischen Personen in Beziehung
stehen: Hermann v. Goch, Albertus
Magnus, P. P. Rubens etc.
Pläne. Originalzeichnungen resp.
Aufnahmen von Gebäuden, Ländereien
Karten und Pläne.
Grosse Sammlungen von Ab-
bildungen aller Art, Gemälde,
Stiche, Lithographieeil, Holzschnitte,
Photographieen, und zwar Ansichten
der Stadt, einzelner Gebäude und
Denkmäler derselben. Pläne und Kar-
ten. Darstellungen historischer Ereig-
nisse, kölnischer Feste (Karneval, Dom-
baufeste etc.). — Bilder der köln. Pat-
rone und Heiligen. Porträts. Kalender.
Diesen Bestand zu vermehren wird
in erster Linie Aufgabe des Museums
sein: es rechnet dabei nicht sowohl
auf die von der Stadt gewährten Mittel
als auf den opferfreudigen Sinn der
kölnischen Bürger, der sich gelegent-
lich auch schon in erfreulicher Weise
bethätigt hat. Daneben erwächst ihm
die Pflicht, auch die noch vorhandenen
Reste alter Architektur zu erhalten,
wenn nötig zu sammeln und an einer
Stelle zu vereinigen, sowie alte künst-
lerische oder historisch wertvolle Reste,
deren Untergang oder Abbruch nicht
zu hindern ist, wenigstens im Bilde
festzuhalten.
Recht dringend nötig, ja eine Ehren-
pflicht der Stadt aber ist es und die
Verwaltung wird sich der Aufgabe, hier
Wandel zu schaffen nicht entziehen
können ; die gleiche Sorge, welche nun-
mehr den Resten aus nachrömischer
Zeit zu teil wird, auch den römischen
Resten zuwenden. Alljährlich gehen
die kostbarsten Funde aus der Stadt,
wichtige topographische Entdeckungen
werden nicht einmal in Zeichnung fest-
gehalten — kurz es ist ein Jammer.
Hoffen wir, dass durch die bevor-
stehende Änderung in der Leitung des
städt. Museums auch in diese Dinge ein
frischerer Zug komme.
(A. Pabst.)
Köln, Sammlung des Hrn. E, HestattSß
I S. 271, II— vir.
Zwölf Lampen, darunter 4 vorzügliche
Exemplare mit folgenden Darstellun-
gen, Victoria nach links, einen Schild
haltend, auf welchem ein Januskopf
Dm. 10 cm ; 2 Gladiatoren Dm. 10 cm ;
christliches Monogramm Dm. 75 mm,
und ein tanzender Mann in langer Mütze
Dm. 9 cm, tbgeb. Taf. 13 Nr. 6. — Terra
cotta einer sog. Matrone mit Hündchen
H. 17 cm, eine schöne Gesichtsurne
H. 20 cm, Dm. 22 cm ; Urne in bräun-
lichem Thon H. 28, Dm. 24 mit zwei
Reihen en barbotine aufgelegter Blät-
ter; Schale aus Sigillata mit Löwen-
kopf als Ausguss H. 10 cm, Dm. 20 cm.
Aus Bronze : Statuette eines Jünglings
mit Kranz, vielleicht Apollo, H. 15 cm
und auf einem zur Befestigung be-
stimmten Untergestell eine Taube.
(Ed. Herstatt.)
Köln, Sammlung von Hrn. Fr. Merkens 87
I S. 272, II- VH.
Köln, Sammlung von Hrn. F. H. Wolff83
I S. 273, II.
Köln, Sammlung von Hrn. W. Forst. VII. 88a
Die Sammlung römischer Altertümer
vermehrte sich seit dem letzten Be-
richte um etwa 50 Nummern, von denen
die bemerkenswerteren nachfolgen.
I. Stein. Ring aus milchweissem
Onyx geschnitten. Auf dem Petschaft
opfert ein nackter Mann am Altare
des Priap, neben welchem die Bild-
säule der Diana von Ephesus und ein
Hündchen steht. Rechts und links die
Buchstaben J E und & 77, (äusserer
Durchm 3 ä 21/* cm. — Messergriff
aus Lava (Gagat) geschnitzt, in wel-
chem aber anstatt einer Klinge eine
lange und starke runde Nadel von
dunkelgelbem Glase steckt. (Griff IG1/*,
Nadel 9 cm lang). — Ring aus Bern-
stein, welcher statt des Petschaftes
die geschnitzte Figur einer liegenden
Dogge trägt, welche sich mit dem
Fusse hinter dem Ohre kratzt. (Äusse-
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278
Museographie.
rer Durchm. 4 ä 31/* cm). — Bruch-
stück einer menschlichen Gruppe ans
Bernstein: zwei tanzende Kinder, hin-
ter denen anscheinend eine dritte
grössere Figur stand, deren obere
Hälfte aber fehlt. 3 cm hoch und breit.
IL Terracotta. Dunkelgrüner Bar-
bontinetopf mit Hirsch, Hündin, Hase
und Hund, 12 cm hoch. — Statuette
eines Schauspielers in der Rolle des
Silen, 12 cm hoch. — Desgl. in der
Rolle eines Auguren, 12 cm hoch. — ■
Dunkelgrüner Topf mit aufgelegten
weissen Ranken verziert und der Um-
schrift hüaris *ts, 13 cm hoch. —
Desgleichen mit kumpigen Eindrücken,
weissen Ranken und der Umschrift Mi
vwaÜ8 amici, 13 cm hoch. — Lampe
von rötlichem Thon und in Form ei-
nes Faunkopfes. — Roter Barbo-
tinetopf mit zwei Pfauen und reichem
Pflanzenornament, 14 cm hoch.
UI. Metall. Goldene Fibula (Da-
menbroche) mit eleganten Verzierungen.
— Goldener Ohrring mit Filigranarbeit
und einem zierlichen Anhängsel. —
Ein Paar goldene Ohrringe in Form
von verzierten Hohlringen von 21/« cm
Durchm. — Goldener Damenring, mit
einem ungeschliffenen Smaragd ver-
ziert — Goldener Ohrring mit zwei
grösseren roten Steinen und einem
kleinen spitzen Rubin verziert. — Gol-
dener Ohrring mit drei linsenförmigen
roten Steinen. — Silbervergoldete Gür-
telschliesse in feinster durchbrochener
Arbeit.
Bronze. Fingerring mit der in Sil-
ber eingelegten Umschrift Eu&ebiae. —
Siegelring mit rotem Steine, darauf
eine Minerva mit der Lanze. — Sta-
tuette des Mars in voller Rüstung
(Helm, Panzer nebst Unterkleid und
Beinschienen), die erhobene Rechte
hält die Lanze, die Linke hielt den
Schild, welcher jetzt fehlt, 14 cm hoch.
— Statuette des sitzenden Jupiter Se-
rapis, 16 cm hoch. — Statuette eines
geflügelten Genius mit Haken zum
Aufhängen auf dem Kopfe, in der Lin-
ken eine Ampulla haltend, 10 cm hoch.
— Statuette eines Pontifex im Opfer-
gewande, den Kopf verschleiert, in der
Rechten die Patera, in der Linken den
Lituus haltend, 8 cm hoch. — Deckel
eines Kästchens, den auf der Löwen-
haut ruhenden Herkules darstellend,
5 cm lang, 3 cm hoch. — Statuette ei-
nes nackten Pferdebändigers in stark be-
wegter Stellung, anscheinend Teilstück
einer Gruppe, 8 cm hoch. — Statuette
eines jungen Mannes (Läufers oder
Diskus werfers ?), ganz nackt, 15 cm
hoch. — Bronzeplattchen mit feinster
und vollkommen erhaltener Email,
buntfarbig und reich verziert, 4 cm
lang, l1/« cm breit. — - Maske eines
Wassergottes mit spitzen Ohren, schilfi-
gem Haar und Barte, in letzterem zwei
Fisch chen spielend, mit Wasserlinsen
auf Stirn und Wangen und zwei frei
stehenden Krebsscheeren über dem
Scheitel, 20 cm lang, 10 cm breit
IV. Elfenbein. Geschnitzter Ring,
Cladus
auf dem Petschaft die Namen ____. i
Jblate
an beiden Seiten menschliche Köpfe,
3 cm Durchm. — Ring mit männlichem
Brustbilde, 4 cm Durchm. — Taschen-
messer mit geschnitztem Griff aus Elfen-
bein und eingeschagener zugerosteter
Klinge.
V. Glas. Verschiedene kleinere
meist bunte Gläser, sowie eine hohe
Kanne mit umlaufenden Nuppen und
geflochtenen Henkel, 16 cm hoch.
Die aufgeführten Gegenstände sind
durchweg in Köln aufgefunden, mit
Ausnahme vielleicht der sub III ge-
nannten goldenen Fibula und goldenen
Ohrringe. Diese Gegenstände zeigen
nämlich einen italischen Typus, doch
ist dadurch nicht ausgeschlossen, dass
dieselben schon im Altertume nach
Köln gelangt sind, und würden sie in
diesem Falle ebenfalls als Kölner
Funde zu bezeichnen sein. Das Näm-
liche gilt von einigen sub V erwähn-
ten kleinen bunten Gläsern. Für alle
übrigen Gegenstände ist der Fundort
zweifellos Köln. (W. Forst.)
Köln, Sammlung von Hrn. Carl SUdt-88b
feld I S. 273.
Köln, Sammlung des Hrn. C. A. Niesten. 88c
Hervorragende Sammlung, von dem Be-
sitzer durch einen Katalog (Jan. 1889)
und Photographieen (letztere käuflich
bei Hofphotograph A. Schmitz, Klingel-
pütz) allgemeiner zugänglich gemacht
Über die Entstehung der Sammlung
entnehmen wir dem Vorwort : „ Als ich
in reiferen Jahren im British Museum
zu London, im Louvre zu Paris und
an manchen anderen Städten des Aus-
landes mit tiefem Bedauern sah, wie
die im deutschen Vaterlande, nament-
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Museographie.
279
lieh im Rheinlande aufgefundenen Ge-
genstände aus der Römerzeit in die
Fremde verschleppt und so diese wert-
vollen Zeugen längst verschwundener
Zeiten der heimischen Altertumskunde
far immer entzogen worden sind, fasste
ich den Entschluss, keine Zeit, Mühe
and Kosten zu scheuen, um meinerseits
soviel als möglich der ferneren Ver-
schleppung vorzubeugen und neue, be-
sonders für die Geschichte der Rhein-
provinz — meiner Heimat — wichtige
Funde dem Vaterlande zu erhalten.
Von dieser Gesinnung beseelt, habe
ich seit mehr als 15 Jahren die mir
häufig, namentlich bei der Erweiterung
der Stadt Köln und den zahlreichen
grossen Bauten, bezw. Ausschachtun-
gen in der Altstadt, gebotene Gelegen-
heit zum Ankauf solcher Gegenstände
mit Eifer benutzt.
Summarische übersieht'. Glaser 282
Nrn., Gefasse aus terra nigra, terra
sigillata und Thon 276 Nrn., Lampen
187 Nrn , Etruskische Gegenstände 25
Nrn. — Statuen, Büsten, Tiere 65
Nrn. — Bronzen 265 Nrn., darunter
ein 'Florakopf in getriebenem Golde'.
Elfenbein 31, Schmucksachen 141, Waf-
fen 34, Egyptisches 11 Nrn., Münzen
60 Stück.
Zuwachs von 1889, aufgeführt nach
einem gedruckten Nachtrag zum Kata-
log. Gläser 25 Nummern, darunter
weisse Henkelflasche mit tief geschnit-
tener reicher Ornamentik am Bauch.
Grüne zweihenklige Flasche in Form
einer Traube. Thongefässe 32 Nrn.,
darunter viele Becher mit Aufschriften,
ans denen erwähnt seien: beate tibi
süvüa; fdix; disee; vincas; uti. Schüs-
sel ans terra sigillata mit Jagdscenen,
Dm. 26 cm. Topf aus terra nigra,
dann wie ein Kartenblatt, die untere
Hälfte kegelförmig, die obere ausge-
baucht, mit Stempel CAMVS. Lampen
6 Nrn.; Statuen, Büsten, Thiere u. dgl.
8 Nrn. : Venus aus Thon, auf einer
Halbkugel stehend; zwei nebeneinander
sitzende Figuren mit Polychromierung,
am Oberrhein gef. ; Juppiterkopf (Bai-
samarium) aus Marmor. Aschenkiste,
37 cm lang, 18 Va cm br., 24 cm hoch,
aus rosso antico, gefunden in Rom,
versehen mit der Inschrift: L. Marci
HSare, dem Brustbild des Verstorbe-
nen und Meergottheiten. Bronzen 23
Nrn. Elfenbein : Figürchen eines Her-
cules. Schmuksachen 11 Nrn. Mehrere
Ringe mit Gemmen, mehrfacher Schmuck
aus Gagat. Römischer Helm, Münz-
formen aus terra nigra von Gordian,
Trajanus, Decius, Hostillian.
Aachen, Suermond - Museum I S. 270,89
H-VH.
Dr. Alfred von Reumond, Geheimer
Legationsrat, hatte seine reichhaltige
Büchersammlung der Stadt Aachen ver-
macht mit der Bestimmung, dass die
Werke kunstgeschichtlichen und kunst-
wissenschaftlichen Inhaltes, sowie alle
Abbildungswerke dem städtischen Mu-
seum überwiesen werden sollten. Nach
dem 1887 erfolgenden Tode A. von Reu-
monts wurde eine Teilung der gesamten
Büchersammlung für die Stadtbibliothek
und das Museum vorgenommen. Der auf
das Letztere fallende Teil wurde von der
Museums Verwaltung katalogisiert und,
nachdem die räumlichen Verhältnisse
hierfür hergerichtet worden waren, im
Kupferstichkabinet in einem eigens an-
gefertigten Schrank von Eichenholz in
würdiger Ausstattung und Verzierung
aufgestellt und durch die auf dem Kopf-
teil des Schrankes angebrachte In-
schrift: „Büchersammlung Alfred von
Reumond" bezeichnet Die Sammlung
umfasst bei einer langen Reihe sehr
wertvoller Werke 523 Nummern mit 863
Bänden. (Fritz Berndt.)
Neuss, Städtische Sammlung I S. 273, 90
II— VII.
Bei einem Haus - Abbruche wurden
früher mehrere mittelalterliche Münzen
gefunden und in diesem Jahre vom hie-
sigen Altertumsverein erworben. Die-
selben sind in Silber geschlagen von:
Wilhelm I, Herzog von Berg (1360—
80), in Mülheim a. Rh. geprägt Wil-
helm U (1356—61), Herzog von Jülich,
in Düren geschlagen. Friedrich von
Saarwerden (1370—1414), Erzbischof
von Köln, in Deutz geschlagen. Zwei
Exemplare von Cuno von Falkenstein,
Bischof von Trier (1362—88), in Kob-
lenz geschlagen. Die Münzen sind
von guter Erhaltung.
An interessanten Drucken erhielt
unsere Sammlung, ausser mehreren
Neusser Stadtansichten von Hogenberg,
ein Exemplar der seltenen Reimchro-
nik von Wierstraut; diese erschien
zuerst 1497 in Köln; im Jahre 1564
wurde die erste Auflage mit veränder-
tem Texte in zweiter Auflage in Köln
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280
Museographie.
bei Hirtzborn herausgegeben; unser
Exemplar ist eins der zweiten Aus-
gabe, leider fehlt Titel und mehrere
Schlussblätter. Wierstraut war wäh-
rend der Belagerung von Karl dem
Kühnen von Burgund Stadtsekretär
und hat als Augenzeuge dieses in der
Literaturgeschichte bekannte Gedicht
verfasst; dasselbe existiert nur noch
in wenigen Originaldrucken.
Im verflossenen Winter legte der
Ziegeleibesitzer A. Broix eine Sand-
grube an in dem Strassenwinkel, wel-
cher von der alten römischen Rhein-
strasse und dem Wege von Novesium
nach Tolbiacum gebildet wird ; in den
oberen Erdschichten fanden sich ver-
schiedene mittelalterl. Lanzenspitzen,
Hufeisen, Pferdekopfzeug, sowie Scher-
ben von kölnischen Trinkkrügen, wahr-
scheinlich aus der burgundischen Be-
lagerung herrührend; in der Nähe
des Fundortes hatte Karl der Kühne
sein Hauptquartier. In den tieferen
Schichten (von 1 m) fanden sich meh-
rere röm. Thonscherben mit schönen
Relieffiguren von terra sigillata, sowie
ein Säulenfuss in Weibernstein. Herr
Broix schenkte die Fundobjekte dem
Altertums verein. An derselben Stelle
wurden mehrere römische Mittelbronze-
münzen von Nero, Vespasian und Do-
mitianus, sowie bei diesen einige kleine
gallische Münzen gefunden, welche in
Privatbesitz kamen ; dieselben sind ohne
Schrift mit Tierfiguren (Pferd, Vogel
oder einem sternförmigen Zeichen)
versehen. In der Nähe des Fundortes
wurde im Anfang des Jahrhunderts bei
Anlage des französischen Kanal du
Nord ein Bacchusaltar gefunden.
(Dr. Sels.)
91 Düsseldorf, historisches Museum I S.
274, U, III.
92 Düsseldorf, Sammlung des Herrn Gunt-
rum II.
93 Eiberfeld, Sammlung des bergischen
Geschichtsvereins I S. 274, II.
94 Uerdingen, Sammlung des Herrn Fr.
Stollwerk I S. 524.
94a Crefeld, Sammlung des Museumsvereins
VII.
Es wurden 108 Gegenstande im Be-
trage von M. 3600,97 erworben, da-
runter sind als die hervorragendsten
die folgenden Nummern zu verzeich-
nen : Eine Anzahl kampanischer Vasen
und Urnen aus der Sammlun;
Gabrielli aus Neapel. 1 Tab«
Rahmen, Stuckrelief, vergold
mit gemalten Ornamenten ,
15. Jahrh. 2 Bilder - Rahmen,
det und mit gemalten Orna
Italien, 16. Jh. 1 Truhe, Rena
geschnitzt, Italien, Ende des
Eine Anzahl Kacheln und Flii
Süd- und West- Deutschland,
18. Jh. Eine Anzahl schmiedi
Gegenstände : Glockenstuhl ,
Leuchter, Wandarme, Schlösser
16. bis 18. Jh. Schreibtisch b
Palisanderholz mit Metall-Marq
Arbeit, 17. Jh. Kabinetschranl
schiedenen Holzarten. Rena
16. Jh., Süddeutschland. Stül
1 Wiege, geschnitzt und bema
Jahre 1689, Süddeutschland.
(Nach dem 4. Bericht des V
Rheinberg, Sammlung des Yen
Geschichtsfreunden I S. 274.
Xanten, Sammlung dos niec
Altertumsvereins II-VIL
Geschäftsjahr 1888/89. A.
nehmungen: Die Aufdeckung
den letzten Jahresberichten b
benen Umfassungsmauer wurde
vollendet. Es wurde der no
lende Teil d*r NW - Mauer
graben und die nördliche Ec
gestellt. In dieser abgerundet«
befanden sich 2 unzusammenbi
Fundamente von 12 bez. 2.50 o
und 1 ,50 m Br. In dem Verla
NW-Mauer zeigten sich die St
tionen eines Turmes, die 3,50
innen sich erstreckten und nach
0,50 ra aus der Mauer hervc
bei einer Breite von 5,60 m. In
Inneren war ein leerer Raum \
zu 2,50 in. Geuau auf die Mitt
Fundamente läuft in den Äck
nördlichen Teiles der Flur „op
Burg", kaum 2 Zoll von Hnn
deckt, ein alter Kiesweg und w<
den Turm trifft, war in einei
von 1 m alles Mauerwerk ausgel
und zwar nach seiner Errichtu
die unregelmässigen Seitenfläcl
weisen, denn wäre diese Öffnui
Aufmauern gelassen, so wün
Wände platt sein. Es ist so
gang zu dem Innenraum und c
gang durch die Umwallung g
Westlich von diesem Turn
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Museographie.
281
Qt wurde ein zweiter Ausbau auf-
ct und zwar in der Nähe der
wo die alte Rumerstrasse von
nach Nymwegen sich hinzieht,
ussere Seite derselben springt
1 vor, der nach innen ragende
iat 5 m Länge bei 6 m Breite.
iere Innenraum zeigt nach zwei
eine sich abrundende Verdickung,
ch ein 2 m im Durchmesser hal-
Kreis entstand, in dessen ge-
emauerten Wänden drei Nuten
leren Zweck unklar ist. Diese
mente werden wahrscheinlich
der nördlichen Thoranlage sein,
ben stossen an den mit Bäumen
ten Hofplatz eines Hauses, den
der oben erwähnte Römer weg
det. Einer weiteren Aufgrabung
lithin hierdurch leider ein Ziel
kt.
die Mitglieder des Vereins wurde
[arte der Umfassungsmauer an-
gt, die auf Tal. 12 im verkleinerten
tau wiedergegeben ist. Die Mauer
liesst in Trapezform ca. 83Hectar.
Zuwachs, a) Durch Fundstücke
m Ausgrabungen: Schalen und
stücke von Terra sigillata mit
el: Albini, Of Acuti, Of Bassi,
m., Sabinm, Rundstempel um ^
fe. T. Mal. Fort(is) feci. Mün-
d Con8tantinus, Nerva (Coli. 61 \
lian b) Durch Ankauf: 1 Gold-
des Claudius (Coh. 5) gef. in
, 15 Gemmen gef. teils alte Burg,
irten. Verschiedene Gegenstände
tmze wie Schlüssel, Ring, Schnalle,
dnadel, Nagel. Denar von Au-
, Antoninus. Mittelerz von Traian,
Faustina, Postum us.
(Dr. Steiner).
s, Sammlung im Rathaus I S. 523.
land.
vegen, Städtische Sammlung 1 S.
-VII.
ück röm. Mosaik unbekannter
lft. Gemmen: 1) Achat, Intaglio,
ibild, in silbernem Ring, gef.
r Winseling. 2) Blaue Glaspaste,
lischer Gelehrter, gef. bei Nym-
3) Nicolo, 2 Fische, in silber-
ing, gef. auf dem Huncrberg. —
ne weibliche Pudcnda auf sechs-
n Plättchen, lang 2\z cm, gef.
r Winseliug. Bronzestatuette
eines Priesters, hoch 4 cm, gef. auf
dem Hunerberg. Mehrere Münzen.
(Nach gedrucktem Bericht).
Utrecht, Provinzialmuseum 1887/88 98
I S. 276, II-V, VII.
Kein Zuwachs aus dem Altertum.
(Hulsebos.)
Leyden, Kffnigl. Niederländisches Reichs- 99
museum der Altertümer I S. 27o, II— VII.
Erwerbungen von den in Niederlän-
dischem Boden gefundenen oder auch
in Niederland durch Ankauf erworbenen
Altertümern, 1888.
Provinz Noord-Brabant. Aus M o o k :
Bei den Arbeiten für die Eisenbahn-
linie Nymegen-Venlo wurde in der Nähe
der Brücke über die Maas, bei den
Ausgrabungen an beiden Ufern, eine
ansehnliche Zahl römische Altertümer
gefunden und von den Beamten der
Reichswerke dem Museum Übermacht.
Diese recht hübsche Sammlung ent-
hielt viele Thongefasse : Drei Schüsseln
mit Gussröhre H. 8—9,5, Dm. 24—30
cm. Zwei Schalen H. 3,5 u. 2,7, Dm.
18 und 20 cm. Eine Schale H. 7,8,
Dm. 24,5 cm, mit eingedrückter Marke
in dem Boden. Acht Schüsseln von
terra sigillata H. 3,5-4,9, Dm. 16—18
cm, eine mit eingedrückter Marke:
OF PRIMI, und eine mit Epheublät-
tern auf dem Rande Dreizehn Töpfe
oder Urnen von 7,2 — 14 cm IL, Dm.
8,5 — 23,5 cm. Ein Töpfchen von sel-
tener Form H. 11,5, Dm. 16 cm. Drei
Töpfchen mit eingedrückten Streifchen
und Höhlungen H. 10—14,5, Dm. 10
16,5 cm. Sechs Schalen und Schüssel-
chen von terra sigillata, zwei mit Fa-
brikmarke, einige mit Reliefverzierun-
gen. Siebenzehn Krüge mit und ohne
Henkel H. 14 -27, Dm. 12-16 cm.
Zwei kleinere II. 8, Dm. 7 cm. Zwei
Lampen mit Reliefverzierung Ein
Weiberhaupt als Ölflasche H. 10,3, Dm.
4 u. 6 cm. Ein gläserner Trinkbecher.
Drei Bronzeglöckchen und vier Kaiser-
münzen 1« und Mittelgrösse.
Provinz Gelderland. Aus Ewyk:
Ein Steinbeil oder Keil von einfacher
Form L. 5 cm.
Provinz Utrecht. Aus Wo erden:
Einige Fragmente von römischem
Geschirr. Ein Denarius von Galba;
Rev. Lorbeerkranz mit s. p. r\ ob\ c s.
und zwei Bronzen 1er Gr., von Vcs-
pasianus und Traianus.
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282
Museographie.
Provinz Friesland. Von verschiedenen
Terpen1): Zu Jelsum: Viele Über-
reste von Töpferwaren, meist sehr roh
bearbeitet; Fuss und Teil einer Urne
Dm. 13,5 cm. Drei Töpfchen von 2,1
— 5,2 cm H., Dm. 3,5 — 6 cm ; eins mit
Deckel. Kugelrunder Knopf eines Stabes
oder Stockes. Kegeiförmiger Stopfen.
Fünf Spinnrockensteinchen. Gläserne
Korallen. Ein Fläschchen mit parallelen
Rippchen. Drei Metatarsen von Pferden,
als Schlittschuhe bearbeitet. Zwei bei-
nerne Lanzenspitzen (?) L. 8 cm. Ein.
Pfriemen L. 10 cm. Ein do. nach
beiden Enden spitz auslaufend (Haar-
nadel?), L. 13,8 cm. — ZuBeetgum:
Fragmente von Andernachschem Tuf-
steine (Handmühle); von tannen- und
eichenhölzernen Tonnen. Topfwaren:
Fragmente meistens von rohen Ge-
fassen aus ziemlich hart gebacke-
ner Erde; darunter von einem ziem-
lich grossen Gefasse, Dm. 25 cm. Auch
einzelne mit in dem Rande eingedrück-
ten Verzierungen und mit Henkeln.
Eine kugelförmige Urne H. 21, Dm.
22 cm. Eine kleinere H. 15, Dm. 18
cm. Ein Schalchen mit drei durch-
löcherten Henkelchen H. 3,7, Dm. 5,5
cm. Sehr kleine Töpfchen H. 2,2, Dm.
6,5 cm. Ein längliches Gefass, sehr
roh und grob, in der Form eines Körb-
chens H. 3,6, Br. 12,5, D. 6,5 cm.
Plattrunde Scheiben mit grosser Öff-
nung in der Mitte H. 4,5, Dm. 11,5 cm.
Ein dicker Ring H. 3,9, Dm. 11 cm.
Korallen, Knöpfe, Spinnrockenstein-
chen. Von Bein: Metatarsen von
Pferden als Schlittschuhe. Henkel eines
Pfriemes. Eine Haarnadel L. 17,8 cm.
Eine Nähnadel L. 12,5, Br. 1,3 cm.
Ein Knöchelchen (Spielzeug) mit 16
hineingestochenen Pünktchen L. 1,7,
Br. 2,5, D. 1,6 cm. Viele bearbeitete
Hirschhörner. — Zu Beetgumermo-
len: Fragmente von Handmühlsteinen.
Töpferwaren: Grosse Scheibe oder
Deckel eines Gefasses, mit eingedrück-
ten Verzierungen auf dem Rande, Dm.
15,5 dick 3 cm. Scherbe eines grossen
römischen Kruges. Fragmente vieler
verschiedenen Gefasse in verschiede-
nen Formen, Bearbeitung und Verzie-
1) Terpen Bind die Anhöhen nnd höher
gelegenen Teile des Landes, wo die ältesten
Bewohner nnd auch spätere Bevölkerung sieh
niederliessen, um sich gegen die tägliehen
Überschwemmungen des Meeres au schützen.
rungen. — Zu Wilaard: Ein Spinn-
rockensteinchen von Töpfererde.
Aus Bein: Spinnrockensteinchen. Ein
Pfriem L. 11,7, 1,2 cm. Eine Näh-
nadel L. 8,1, Br. 0,6 cm. Eine vier-
seitige Nadel mit der Öffnung in der
Mitte L. 7, Br. 0,6 cm. Eine uner-
kennbare römische Kaisermünze 1er Gr.
— Zu Wytgaard: Fragmente von
Handmühlsteinen. Top f er w ar e : Töpf-
chen mit umgebogenem Rande, Henkel
und platten Boden ; unter dem Henkel
zwei vor dem Backen eingedruckte Bie-
gungen. — Zu Teerns: In Stein:
Schiefer. Platter ovaler Reibestein
H. 1,35, Br. 66, D. 4 cm. Töpfer-
ware. Gebackene Steine: Frag-
ment eines roh geformten sehr grossen
Gefasses H 18,5, D. 5 cm. Randes
cylinderförmiges Gefass, dessen Boden
mit fünf Löchern durchbohrt, und ein
in dem Gefasse schliessender und be-
weglicher Cylinder, eine Art Mühle,
wie man sich derer noch in spateren
Zeiten, um Senf zu bereiten, bediente
H. 10,4, Br. 9,6, Dm. 17, D. 11,5 cm.
Viereckiges Gefass mit aussteckendem
Teile an einem Ende H. 9,5 Br. 22,
Dm. 13,5, D. 1,5 cm. Viele Scherben
von Gefässen, mit und ohne Henkel;
Töpfchen mit Henkel H. 4,6, Dm. 8,5
cm. Zwei Töpfchen, nach unten spitzig
H. 4, Dm. 4 u. 5,6 cm. Terra si-
g i 1 1 a t a : Drei Scherben von römischen
Schalen. Schüsselchen innen und aussen
mit eingedrückten dreieckigen Figuren
H. 3,7, Dm. 9 cm. Scheibe (oder
Deckel) mit Knopf Dm. 10,1 cm.
Dicke Scheibe mit grosser Öffnung in
der Mitte H. 5,7, Dm. 11,5 cm. Knöpfe,
Spinnrockensteinchen, Korallen. Ein
Ball Dm. 5 cm. In Metall, Bronze:
Bienenkorbförmige8 Glöckchen H. 6,
Dm. 4 cm. Ein Instrument unsicherer
Bedeutung L 13,5 cm. Ein Stift L. 8,5
cm. Eisen: Eine Schere L. 15,7cm.
Ein Hufeisen Br. 2,5 cm. Ein Ring
H. 1,3, Dm. 3,1 cm. In Glas: Zwei
Korallen, grün und blau. In Bein:
Eine länglich viereckige Platte, mit
fünf Löchern durchbohrt, und rund-
umher eingravierten Kreisen. Ein Halb-
cylinder mit eingravierten Kreisen. Ein
langer Haarkamm L. 17 cm. Oberteil
eines dreieckigen Haarkammes mit ein-
gravierten Kreisen L. 3,5 cm. Teil
eines Doppelkammes L. 3,5 u. 2,8 cm.
Ein Schachtelchen H. 5,6 cm. Ein
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Museographie.
283
Spatelchen L. 8,9 cm. Vier Pfriemen
L. 8,7, 8,8, 9,5 u. 10,6 cm. Eine Haar-
nadel L. 9,4 cm. Ein Löffelchen mit
Stiel L. 13,5 cm. Eine Nadel mit Öhre
L. 8,4 cm. Henkel eines Instruments
mit Linienverzierung L. 11,2 cm. Fünf
Spitzen für Lanzen (?) L. 12—18 cm.
21 Metatarsen von Pferden und Rin-
dern, deren einige als Schlittschuhe
bearbeitet Menschliche Schädelkappe
(dolichocephal) mit einer Öffnung in
dem rechten Wandbeine, entstanden
durch Verwundung mit einem scharfen
Instrumente, H. 18, Br. 13,1 cm. Spinn-
rockensteinchen von dem Kopfe eines
menschlichen Schenkelbeines angefer-
tigt Eine Menge bearbeitete Hirsch-
hörner. Zwei Schweinezähne. Drei
Rippen eines eidechsenartigen Tieres
(Saurus?), L. 9, 16,8 u. 19 cm. — Zu
Fink um: Bein: Metatarse eines
Pferdes zu Schlittschuhen bearbeitet
Glas: Eine plattrunde blaugrüne Ko-
ralle Dm. 1,2 cm. — Zu Aals um:
Bein: Metatarse als Schlittschuh. Ein
sehr schön bearbeiteter und ausge-
zeichnet conservierter Haarkamm, dem
blos sieben Zähne fehlen L. 18,ft, Br.
5 cm. Tupf er wäre: Zwei Knöpfe
Dm. 2,8 cm. Glas: Zwei plattrunde
Korallchen, lichtgrün und dunkelrot
Dm. 1,5 u. 0,9 cm. — Zu Dein um:
Schiefer: Wetzstein, oval, L. 16, Br.
4,D. 2,6cm. Roter Porphyr: Wetz-
stein, länglich vierseitig, L. 12,4 und
3,6 cm. Töpferware: Acht Frag-
mente von Gefassen mit einem Henkel.
Fünf Fragmente von Gefassen, eines mit
eingedrückter Verzierung in dem Rande
nnd drei mit Henkel. — ZuJorwerd:
Bein: Haarkamm mit zehn ganzen und
zwei gebrochenen Zähnen L. 15 cm.
Halbkugelformiges Spinnrockenstein-
chen, von dem Kopfe eines mensch-
lichen Schenkelbeines verfertigt — Zu
Menaldum: Stein: Fragment eines
Handmühlsteines. Töpferware: Bo-
den eines Gefasses Dm. 9 cm. Frag-
ment mit eingedrückter Verzierung in
dem Rande.
Provinz Givningen. ZuKlein-Garn-
werd in einer Terp: Bernstein,
Glas, Thonerde u. s. w.: 27 Ko-
rallen (14 in Bernstein) von plattrun-
den und länglichen Formen, rot, weiss,
blau, grün und braun, Dm. 0,4—0,8 cm,
gefunden auf dem Skelette eines Weibes,
und wahrscheinlich zu einem Hals-
schmuck gehörig. In der Nähe war
auch ein Skelett eines Mannes mit
Oberresten eines fränkischen (?) Schwer-
tes gefunden.
Provinz Drenthe. Ein Beil oder Keil
von Schiefer L. 9,8, Br. 6 u. 2,7 cm,
der mutmasslich aus Drenthe im An-
fange dieses Jahrhunderts an das
damalige Reichsmuseum zu Amster-
dam geschickt und daher bei dem mi-
neralogischen Museum in Utrecht in
Verwahrung gegeben wurde, während
die übrigen aus Drenthe in Amster-
dam befindlichen Altertümer nach dem
Reichsmuseum der Altertümer in Leiden
überfuhrt wurden. Ein grosses Beil
von Diorit (?), sehr sauber und glatt
poliert, mit scharfer Schneide L. 20,
Br. 9 u. 4 cm (ibgeb. Taf. 13 Nr. 4),
mutmasslich aus dem niederländischen
Boden und aus dem mineralogischen
Museum in Utrecht nach Leiden ge-
schickt. — Aus Kolderveen bei
M e p p e 1 : Ein Kanoe, aus einem Eichen-
baum ausgehöhlt, wurde unter dieser
Gemeinde, bei dem Austiefen eines
Grabens, auf einer geringen Tiefe unter
dem Boden entdeckt und mit vieler
Sorge ausgegraben. Nach dem Museum
zu Leiden überführt, wurden alle ver-
schiedenen Fragmente, nachdem sie
gehörig getrocknet waren, mit einan-
der vereinigt und zu einem Ganzen in
der ursprünglichen Form sehr genau
wiederhergestellt. Die Masse sind:
Länge 5,76 m, Breite in der Mitte
0,76, auf dem Boden 0,40 m, Tiefe
ungefähr 0,13 m. Die weniger ausge-
höhlten Teile an den beiden etwa
spitzig zulaufenden Enden oder Steven
haben eine Länge von 1,33 u. 1,42 m.
In dem Boden sind, in regelmässigen
Abständen, drei viereckige Löcher von
etwa 3 cm mit hölzernen Zapfen ge-
schlossen (abgeb. Taf. 13 Nr. 6 u. 5«).
(C. Leemans.)
Leeuwarden, Museum I S. 276, IL 100
Erhielt das hervorragend wichtige
Denkmal der Hludana, vgl. Wd. Korr.
VIII, 5.
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284
Museographie.
2. Decouvertes d'antiquites en Belgique.
Par H. Schaermans.
töpoque ant^historique. Lo
„dolmen" de Solwaster (Sart, pres de
Spa) dont il a &e* question dans le compte
rendu de l'annle prec^deute, continue
ä 6tre aussi vivement contestä que
defendu avec ardeur. Les gäologues,
MM. Moreels, de Walque, y voient une
pierre de grande dimension, rien de
plus; MM. Comhaire, Harroy soutien-
nent meme que d'autres blocs, par-
semea dau8 la lande, ont fait partie
de cromlechs : on a beaacoup dcrit sur
ce sujet, sans Pavoir £puis£.
Le congres arche'ologique de Char-
leroy a donnl une grande impulsion
aux recherches arch^ologiques.
Je recueille dans les documents re-
latifs a ce congres, les notes suivantes,
en eliminant tout ce qui a dejä fait
l'objet des listes de Schayes et van
Dessel: Hainaut, un dolmen ä Bouf-
fioulx, un autre äPresles; des menhirs,
dits les Zeupires, ä Gozde; un autre
ä Velaines-8ur-Sambre; Naraur, un
menhir ä Fayat ; Limbourg, un dolmen
ä Diepenbeek (on y mentionne encore
un cromlech de huit grandes pierres
brutes, qui aurait disparu: c'est tout
simplement le cercle forme* par les
bornes de la commune d'Overpelt).
A We'ris (Luxembourg), M. Moreels
a ddcouyert un deuxieme dolmen (cham-
bre s^pulcrale) ; mais il y a lieu, sinon
de ne pas considerer comme menhir
une pierre isolee situee non loin, au
moins de rejeter comme argument, en
faveur de son caractere, son nom qui
ressemble ä celui de menhir: ce mot
est, en effet, un terme conventionnel
emprunt«*, au siecle pass£, par Legrand
d'Aussy ä la langue des Bretons mo-
dernes: c'est ce qui a dte* objecto k
la röche m i n i r de M. Grandgagnage,
qui n'&ait qu'une röche des minie-
res, ou une pierre des rouges mi-
nieres (nom d'un ruisseau voisin),
pres de Remouchamps (Aywaille).
A Oppagne (Luxembourg), M. Mo-
reels indique un autre dolmen, ä 500
pas de celui de We'ris.
On Signale ,a Andenne (Namur), au
lieu dit : les Echavees, ancienne route
dite „des Sarrazins", un tombeau qu'on
rapporte k l'e'poque ant£-historique.
Des instrumenta en silex ont ät4
ddcouverts ä Baileux (Hainaut), et
dans le Limbourg on Signale: deux
„haches", Pune de 0»» 24 de long, et
silex gris jaunätre, provenant de Me-
chelen, Pautre en röche vert pale, tres
petite, de Caulille ; de plus, un coutean
en silex roux jaune, de Sutendael, et
une pointe de fleche, de Maeseyck.
L'äge dit „de bronze" a fourni, dans
un tumulus a Wavre (Brabant), un vase
depeint comme ayant des deesins poly-
chromes (?), plus un fragment d'eple
et ce qu'on appelle „rasoir", objet
d'une forme caracte'ristique pour ladite
epoque.
«Tai de*crit dans le Bulletin ar-
che'ologique lilgeois, un petit
cheval en bronze, de forme tres pri-
mitive, trouve* en remaniant une route
romaine ä Ciavier (Liege) : je rapporte
cet objet ä l'e'poque anterieure k la
conqußte romaine, et j'en Signale la rea-
semblance avec ceux d'Etrurie et de
Hallstatt.
fipoque romaine. On Signale a
Burtscheid, pres d'Aix-la-Chapelle,
la d^couverte d'une conduite d'eau,
pour bains, avec tuiles portant la
marque leg VI vic p f.
A Montigny-sur-Sambre (Hainaut),
on a signal£ comme pont romain un
ouvrage n'ayant que 2m65 de large,
monte4 sur arcades, et auquel on n'avait
pas fait attention jusqu'ici ; dans Phy-
pothese qui est contestee, que ce
serait un ouvrage des Romains, il y
a lieu de se demander si ce n'est pas
un petit aqueduc, ä raison de Pen-
caissement de ce qu'on pourrait prendre
pour la cunette; mais on n'indique
pas la pente caracte'ristique d'environ
l1/» P- °/° <lui distingue les aqueducs de
cette dpoque. C'est un sujet ä Studier.
A Messancy et ä Yillers-sur-Semois
(Luxembourg), on a trouve' deux autels
romains, le premier portant ä ses faces
Apollon, Mercure, Junon, Minerve;
Apollon seul est reconnaissable snr le
second ; ä Sainte-Marie (ibid), au haut
du Faye* (hameau de Fratin), on a
trouve' un monolithe cubique, qu'on
considere aussi comme un autel, mais
ante- romain.
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Museographie.
285
A Xhoris (Liege), on a dlcouvert
ane necropole belgo-romaine, d'ou Ton
a extrait notamment une fibule en
bronze ornee d'un buate de dame ro-
maine, d'un fort beau travail ; un bou-
ton en bronze, incruste* d'une sene de
petita triangles en argent disposls en
cercle; une bofte ovale, auasi en bronze,
doublte en argent, et un ailex tailll,
en forme de pointe de fleche en
amande. Dans le voisinage, on indique
une grotte artificielle, jadis muree,
que Ton fouillera.
Dans le parc de Modave, pres de
Hny, M. Ivan Braconnier a präside* ä
des fouilles dans une villa belgo-ro-
maine; j'ai vu une partie du reaultat
des trouvailles et j'y ai distingue* des
fragments de peintures murales, une
briqne brisee: sur deux lignes, frag-
ment d'on aiphabet, en graffitto. Des
tuiles ont le marque (NE)H (les deux
premieres lettres en monogramme), que
j'ai dejä signalge aux environs de
Landen, etc.
Dans le Hainaut, on a fait des trou-
vailles de la meme epoque ä Courcelles,
Fontaine-Valmont, Gougnies, Hantes-
Wiheries, La Buissiere, Sart-la Buis-
siere, Solre-sur-Sambre, Strle, Thiri-
mont, Try-Saint-Pierre.
M. Bernier, d'Angre, a decouvert en
sa commune des monnaies de bronze
de Domitien, Trajan, Gonstantin, des
Twes avec marques de potior: ath,
pfo, oullo8, aetermm, vererius, oppasiof,
et sur le bord d'une terrine: virüisse,
des epingles en bronze, un bracelet,
id., ome* de six pendeloques, des fibules,
epingles, une pince ä epiler.
Le meme Signale dans les environs
d'Angre: äRombies, des monnaies de
Neron, Hadrien, Antonin, Marc-Aurele,
Faustine, Postume, un grand vase de
▼erre. A Gurgies, 449 monnaies de
193 ä 260; ä Sebourg, une monnaie
de la famille Plancia, une id. en bronze
de Faustine.
A Havre* (egalement Hainaut), on a
decombre' des urnes, des monnaies
d'Antonin, Faustine, Postume, £laga-
bale, Gordien et Julia Domna.
Antiquitls frankes. A Sainte-
Marie (Luxembourg), la section de
Fratin, deja signalee, a rävele* une
tombe franke, contenant outre des
urnes et une petite bouteille de verre
fortement bombte, tout Pattirail d'un
guerrier frank: petits couteaux, fran-
cisque, petite hache, framle, boucle de
ceinturon, plaques de bronze avec rivets,
silex, briquet, ciseaux, etc.
A Oteppe et ä Vierset-Barse (Liege],
ont e'te' egalement visite*es des sepul-
tures frankes.
Mais oü Pon s'est vraiment pique*
d'honneur pour trouver des antiquite's
frankes en vue du congres cite*, c'est
en la province du Hainaut. On a trouve*
du frank partout, ä Acoz, Ecaussines
d'Enghien, £louges, Feluy, Fontaine-
Valmont, Forges-lez-Chimay, Gougnies,
Hantes-Wiheries, Harmignies, La Buis-
sere, Marcinelle, Momignies (au Fort-
Matot) , Montigny - Saint - Christophe,
Spiennes, Stree, Thirimont, Trivieres
(plusieurs de ces localite« dejäsignale*es
pour les trouvailles romaines).
On a meme eu, au congres de
Charleroy, l'ambition, louable certes,
mais peut-etre un peu exageräe, de
classer les se'pultures frankes, en ri-
puaires, en saliques, de la premiere
gpoque, de la deuxieme, de la troi-
sieme. Tout le monde n'a pas e'te'
d'avis de proce*der avec cette rapiditl,
et notamment, M. Kurth, professeur
ä Puniversite* de Liege, a präsente* de
serieuses objections au Systeme präsentä.
Quoi qu'U en soit, parmi les sepul-
tures indiquees, il en est dejä qui sont
decrites sommairement , notamment
Celles d'Harmignies , oü une tombe
contenait: couteaux, scramasaxe, fran-
cisque, fer de lance, grande et large
epee, pointes de fleche, de*bris d'un
bouclier, boucles de ceinturon en fer
damasquine* d'argent, anneau de trousse,
amulette8, lanieres en cuir, plus des
vases en terre, etc. ; d'autres tombeaux
ont fourni une boucle d'oreille en
argent, une pierre taillee assujettie au
bronze par un tenant en fer.
Les fouilles d'Harmignies ont e'te*
eifectuees par MM. le baron Alf. de
Loe, Victor Dejardin, etc.
(H. Schuermans.)
-o«-©0€*»-«
Wettd. Zritaohr. f. Getch. u. Kuntt. VIII, HI.
22
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Limes-Studien.
Von A. Hainnieran.
I. Allgemeines. Der Taunus- Limes.
Eine Frage von grosster Bedeutung für tlie Beurteilung des Limes !)
betrifft seine Geschichte. Sie ist meines Erachtens nocb nicht hin-
reichend in Betracht gebogen, geschweige beantwortet Worten, Dennoch
moss jede gewissenhafte Detail-Untersuchung zu der Erwägung kommen :
J) Wie der römische Limes mit einer deutschen Bezeichnung zu nennen
sei, darüber ist bis heute keine Ü herein Stimmung erzielt. Man hat ihn vor
■Jahrzehnten mit Vorliebe „P fähig rahon" genannt und diesen im rheinischen
Laude allgemein volkstümlichen Namen auch in die wissenschaftliche Nomen-
tlatur eingeführt, aber gerade er (wie das älteste „nfal**) beruht auf einem
»einer Attribute, das wir bisher wissenschaftlich nicht mit Bestimmtheit er-
klären knnnen (der eine denkt an durchgehende Pallisadienui£, der andere
an vereinzelte Grenzpfähle, ein dritter an den Hott Phol) und der ., Graben"
ist nicht einmal überall vorhanden. „Grenz wehr" hat Kosscl bevorzugt,
-fJrcn/.wall** Hühner und Co hause n+ Erste res präjudiciert die Bestimmung,
letzteres setzt einen Wall voraust der nicht überall besteht, den Cohausen
selbst an der Donau leugnet und im Oden wähle nicht als Grenze gelten lassen
will, Angesichts dieser Unsicherheit blieb ich stets und bleibe hei der nV
irischen Bezeichnung Limes als einer wissenschaftlich unzweideutigen, nicht*
voraussetzenden nnd bin der Meinung, dass es auch jetzt noch ratsam er-
scheint, alle jene neuereu Deutungs- Namen abzulehnen. Unter Limes lässt
sich die Übe in-, die Donau- und die Odenwald - Neckar - Linie ohne inneren
Widerspruch zusammenfassen, so verschieden ihr Bau auch ist: die erstere
ist ein Wall mit Graben, die zweite eine Mauer, die dritte keines von beiden,
Mominscn hat hingst den Begriff des Wortes Limes als Weg und Grenze
händig erläutert, nichts widerspricht dieser Definition in der uns vorliegenden
Krach einung des grossartigen Werkes und dass das römische Gebiet sieb
durch dasselbe vom Barbaren -Lande abschloss, beweist schon das resolute
aufhören jedes römischen Anbaues jenseits demselben.
W*iU. Z*iUchr t GbipH. u Kanit. VIII, IV, 2H
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288 A. Hammeran
wie war die älteste Anlage beschaffen und welches waren die Verände-
rungen und Formen, die er im Laufe der Zeit durchlief? Im Allge-
meinen beruhigt man sich bei der noch heute vorliegenden Erscheinung.
Aber diese ist nicht überall massgebend, da sie naturgemäss die
späteste ist und unzweifelhaft hat ein so wichtiges militärisches Werk
im Laufe der Zeit zahlreiche Modifikationen erfahren. Wir haben zu
bedenken, dass zwei Jahrhunderte für den nahezu intakten Bestand,
wohl auch für die Besetzung der deutschen Linie in Anspruch genommen
werden müssen. In der ersten Hälfte des ersten Jahrhunderts erscheinen
überall Vorarbeiten in Form von Abschnittswällen, Befestigungen und
Umhegungen einzelner Landschaften, alle sind ausgesprochen militärischer
Natur. Nach meiner Überzeugung, die im Folgenden näher begründet
werden soll, hat der Limes selbst in der Hauptsache ebenfalls eine
militärische Bestimmung. Am Niederrhein kennt man die Ihnites schon
zu Tiberius' Zeit und am Mittelrhein, im Main- und Nidda-Thal wird
keine andere Methode zur Anwendung gekommen sein. Munitionen
viarum et ßumimim erwähnt Tacitus Ann. I, 56 gelegentlich des Feld-
zugs des Germanicus im Nidda-Gebiet, am Südhang des Taunus. Da-
mals bestand also bereits ein System der Sicherung in jener wasser-
reichen und fruchtbaren Wettern u, die später von den Romern (vermutlich
auch wegen ihrer Fruchtbarkeit und Zugänglichkeit) in ihr Grenzlaml
einbezogen wurde.
Wo Verteidigungsbauten in Form von Erd werken oder befestigten
Strassen bestanden, mussten auch Castelle sein. Eines bedingt das
Andere. In der That erwähnt Tacitus schon in jener Frühzeit ein
solches : posito castcllo — in monte Tauno. Man baut das Castell bei
dauernder Okkupation nicht ohne die Strasse, und nichts erläutert
dieses echt römische Prinzip schöner als die Saalburg, zu welcher von
der römischen Ansiedlung bei Heddernheim eine schnurgerade Militär-
strasse heraufzieht. Sie redet lauter als jede historische Thatsacho
einerseits für die im Taunusgebiet so notwendige Theorie der Etappe,
d. h. sie zeigt, dass bei Heddernheim das Niddagebiet erst gesichert
sein musste, ehe man sich auf die Höhe begab und den Pass ab-
sperrte, und andererseits sagt sie uns, indem sie die verlängerte Castell-
achse darstellt, dass die Anlage des Castells der Anlage der Strasse,
in keinem Falle vorausging. Herr von Cohausen hat Ursache und
Wirkung hier treffend bezeichnet, indem er bemerkt (Grenzw. S. 117),
dass man „die mehr östliche oder mehr westliche Lage des südlichen
Endpunkts der Strasse nicht von der zufälligen Lage und Richtung
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Limes-Studien.
289
Castells abhängig gemacht haben würde" ; man könne daher, fügt
rinzu. nur „aus geometrischen Gründen sagen, dass die Strasse
n vorhanden war, als man das Castell erbaut hat, oder wenigstens
Strasse und Castell gleichzeitige Anlagen sind". Unzweifelhaft ist
fernerhin berechtigt, bei der Saalburg geltend zu machen, dass sie
ranglich, wenn sie auch nachweisbar nicht so umfangreich war wie
heute sich darstellt, als vorgeschobener Posten im Gebirge ohne
aläre Militärstrasse gerade an diesem wichtigen Passe nicht
i bestehen können. Dieser Umstand bekräftigt meines Erachtens
ler nachdrücklichsten Weise die Theorie jener geraden Linie, die
weckmassig geführt ist wie sie heute noch geführt werden müsste.
Die römische Okkupation, das sollte eindringlicher betont werden,
aberall zur Grundlage den Bau der Militärstrasse. Darum
sie meist unabhängig von Ansiedlungen der Landesbevölkerung,
eibt vielmehr vielfach die Entstehung der Ortschaften vor. Es ist
beklagenswert, dass das Strassensystem des Limes seither eine
haus untergeordnete Rolle bei den Untersuchungen spielt. Castelle
a jedesfalls an diesen Strassen auch im Binnenlande während der
Wicklung des Verteidigungs - Systems. Wir finden noch die Rudi-
te solcher im Taunusgebiet in Wiesbaden, Hofheim, Kesselstadt etc.,
s dass wir sagen können, in welcher Entwicklung und Erscheinungs-
i der Sturm des 3. Jahrhunderts sie traf Die rückliegenden Castelle
»n naturgemäss die ersten und wichtigsten im ersten Jahrhundert
deV Anlage des Limes, wenn sie auch im dritten vielleicht beden-
;slos waren und nur gelegentlich als Soutiens dienten.
Ich nehme" zwei erste Angriffslinien am Mittelrhein an, die
Limesbau vorangingen und vorarbeiteten. Die Hauptlinie geht von
ontiacum und dem Brückenkopf Castellum Mattiacorum in das Ge-
der Taunusebene, dem Lauf des Maines parallel, bis in die Wetterau ;
diente stets als Operationslinie gegen die Chatten. Die andere nimmt
n kürzeren Anlauf in das nassauische Gebirgsland ; wenn nicht alles
t, war sie eine zu Beginn der Kämpfe viel benutzte und stark be-
lte: sie zieht von Castel nach Wiesbaden (dem Castell auf dem
ienberg) und alsdann auf die Höhe, wo Castell Zugmantel bei Orlen-
t>ach liegt. Die erste Linie ist überall anerkannt, ihre Wichtigkeit
gleichsam historische Bedeutung testieren die Schriftsteller von
itus an gleichwie der Gang der Ereignisse, ihre topographische
;tik in der Landschaft erläutert die Elisabethenstrasse noch durch
lebendige Fortdauer im Mittelalter und vor allem dokumentiert
23*
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290 A. Hammeran
ihre Defensivkraft jener grosse Centralpunkt bei Heddernheim, der kein
Castell, sondern eine römische Stadt von gewaltigen Festimgsmauern
umgeben darstellt, wie wir Ähnliches auf dem rechten Rheinufer nicht
mehr begegnen.
Anders verhält es sich mit der zweiten Linie. Wenn ich ihre
Bedeutung im ersten Jahrhundert hervorhebe, so kann ich keine Zeugen
historischer Art für dieselbe reden lassen, kaum einige lokale Beobachter,
da im Wesentlichen Niemand als die älteren Antiquare des Nassauer
Landes sich um diese wichtigen Untersuchungen gekümmert hat. Aber
es gibt zwei Momente, die sehr eindringlich die* Bedeutung dieses Terrain-
Abschnitts bezeugen. Einmal ist die Senkung des breiten Thaies der
Wörs und Ems (der sogenannte „Goldene Grund") für die Be-
völkerungen, die zwischen Rhein und Lahn verkehrten, ein jederzeit
geöffneter und betretener Pass gewesen. Die Thalweitung von Idstein
hat in der römischen Zeit unzweifelhaft bei feindlichem und bei fried-
lichem Zusammentreffen eine grosse Rolle gespielt. Hier geht die wichtige
sog. Siebenkippel - Strasse hindurch und hier hat der Limes eine aus-
nahmsweise umfangreiche Verstärkung in Form des „Triangels" erfahren,
die noch heute für die Wichtigkeit dieser Thalsperre spricht. Sodann
finden sich auf beiden Seiten des Passes zwei Befestigungen, die von
ganz aparter Art sind und eine genauere Betrachtung verdienen als sie
seither gefunden haben, Castell Zugmantel und das kleine Werk
Eichelgarten. Bevor jedoch diesen Umständen näher getreten werden
kann, ist auf die Situation des Castells Wiesbaden Bezug zu nehmen.
Unzweideutig ist dies eine sehr alte Anlage, sie hat zur Strasse ins
nassauische Gebirgsland die gleiche Beziehung wie Heddernheim zum
Saalburg- Abschnitt des Limes und sie hat den Vorteil vor jenem, dass
sie eine kürzere Rückzugslinie zum Hauptquartier Mogontiacum darbot,
folglich auch einen entschiedeneren Offensivstoss in das feindliche Land
gestattete. Ebenfalls war hier noch kein Limes nötig, sobald einmal
das Castell auf dem Heidenberg bestand, wohl aber waren die Strassen
und die Befestigungen auf der Passhöhe erforderlich. Wenn man sich
auf den Vorhöhen des Taunus an der Nidda festgesetzt hatte und von
hier, wie Germanicus und später Pomponius es thun, Streifzüge unter-
nahm, so konnte man via Wiesbaden-Orlen jederzeit dem Feind in die
Flanke kommen.
Ich behaupte deshalb, dass die Anlage des Wiesbadener Castells
eine der ältesten Unternehmungen auf der rechten Rheinseite darstellt,
wahrscheinlich dem ersten Drittel des ersten Jahrhunderts angehört und
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Limes-Studien.
291
Strasse und Castell auf alle Fälle uicbt später als die Strasse
1 - Heddernheiin erbaut sind. Wie kounte auch hier über der
ichen Bäderstadt der Mattiaker ein römisches Castell entstehen,
es nicht eine wichtige Position nach dem Feindeslande hin zu
zen galt ? Die Einfalle der trotzigen Bevölkerung des Gebirgslandes
;en an dieser gefahrvollen Einsattlung des Taunus von unmittel-
, furchtbarer Wirkung sein; denn jene hatte kein Vorterrain zu
laufen. Man ziehe doch in Erwägung, dass hier die Usipier
über standen, die als Gegner kaum minder gefurchtet waren wie
Chatten (sie haben Mainz einmal tüchtig mitgespielt), dass ferner
igambrer nicht sehr entfernt wohnten (noch im nördlichen Lahn-
t und im Westerwald) und jenen stets bereite Helfer waren,
bedenke endlich, dass gerade dieses Gebiet niemals von den
ern bezwungen worden ist. Noch im dritten Jahrhundert zog
der Limes in respektvollem weitem Bogen um das Waldgebiet des
Hieben Nassau her und es bietet sich infolge dessen die merk-
ge Erscheinung, dass er im Osten (längs der Wetterau) die Front
Westen und im Westen (längs des Rheins) die Front nach Osten
;t. Er hat dergestalt ein grosses Gebiet unberührt gelassen, gleich-
aur umklammert, das der mittleren Lahn mit ihren südlichen und
ichen Zuflüssen bis zum Westerwald, während — so sollte man
ersten Zusehen annehmen — eine direkte Linie von der „Hune-
bei Butzbach mindestens bis zur Lahnmündung nicht nur einen
erigen Gegner durch Einfriedigung geschwächt oder beseitigt, son-
auch einen weit weniger mühsamen Bau verursacht hätte. Aber
diese gerade Linie nicht gewählt wurde, das hatte seinen guten
1; denn hier musste der Limes ohne Rücksicht auf die Wasser-
te gezogen werden und dies haben die Römer überall zu vermeiden
tit. Gebirgskämme sind Grenzen in höherem Maasse als Flüsse
als schwächer profiliertes Gebirgsterrain — dieser Grundsatz ist
mischer Zeit als massgebend für die Terrain-Absteckung erkannt
)efolgt worden.
Vor Allem aber bot die bogenförmige, fast einen Halbkreis be-
ibende Linie den ausserordentlichen Vorteil, den Gegner zu
elter Frontstellung zu zwingen und ihn zu umfassen,
lochte zu erwägen geben, ob nicht dieser Umstand, der von höchster
Uung für die Verteidigung des gesamten Mittelrhein-Gebietes war,
icht die Hauptursache des merkwürdigen und bisher noch uner-
»n ausspringenden Winkels des Wetterau-Limes sein könnte. Die
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292 A. Hammeran
römische Offensiv-Taktik ist schon im ersten Jahrhundert reichlich durch
die Streifzüge ins Chatteniand bezeugt und sie wird hier auch für die
Folgezeit sehr wirksam gewesen sein. Es muss doch im höchsten Grade
auffallen, dass, wenn eine solche Offensiv-Taktik nicht bestand, die Ent-
wicklung der Linie als eine so umfangreiche sich darstellt; sie war
alsdann eher ein Hindernis, eine Verlegenheit für den Besitzer des um-
schlossenen Gebietes, da es ihn im Angriffsfall zu erhöhter Aufmerk-
samkeit und grösserer Truppen-Entwicklung nötigte. Auch dies ist ein
Beweis gegen die Theorie von der Zoll-Linie ; für eine solche wäre diese
ungemessen entwickelte Front, die halb Ost-, halb West-Stellung, höchst
unpraktisch, eigentlich zwecklos gewesen, für die Offensiv-Vorstösse auf
einer vorwiegend militärischen Linie war sie durchaus zweckentsprechend
und wirkungsvoll.
Dass die doppelte Front des Limes eine Absicht und kein topo-
graphischer Zufall ist, dafür scheint mir auch die Energie zu sprechen,
mit der sich die westliche Linie, dem Rheine parallel, mit einem schmalen
Ufersaum begnügt, während man doch bequemer die Strecke Kernel-
Hönningen hätte aufgeben und den Rhein als Grenze, wie in Unter-
germanien, benutzen können. Das Rheingau war damit umschlossen und
an dem flussabwärts gelegenen Streifen Landes bis zur Lahn und zum
Wiedbach konnte an und für sich nichts gelegen sein, zur Zollgrenze
war diese Linie ganz ungeeignet. Aber es galt eben, einen gewissen
Raum für die Entwicklung von Strassen und Castellen zum Angriff und
zur Verteidigung, eine Operationsbasis zu gewinnen, wenn man den
Feind so wie geschildert wurde zwischen zwei Feuer bringen wollte.
Mit der Annahme eines militärtechnischen Grundes für die Bogen-
führung des Wetterauischen Limes müsste notwendig die hier und da
herrschende Ansicht von einer späteren Entstehung dieses Teils der
Linie, von einer Erweiterung nach Nordosten hinfällig werden.
In der That ist bisher kein Moment hervorgetreten, das die letztere
hätte begründen können. Weder bautechnische Merkmale noch zeitliche
Kennzeichen inschriftlicher oder sonstiger Art sind vorhanden, die für
die Anlage eine wesentlich spätere Periode bezeichnen könnten, als sie
die nassauische Strecke erkennen lasst. Im Gegenteil haben bisher
gerade die ältesten Stempel-Typen der 22. Legion sich in den
gleichen Abdrücken in der Wetterau gefunden wie z. B. auf der Saal-
burg. Ich halte bis zum Beweis des Gegenteils die Wetterau-Linie für
gleichzeitig mit der Taunus-Linie und für ein Werk desselben Entwurfs.
Dass dieser grosse und zusammenhängende Entwurf aus der Zeit Do-
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Limes-Studien
293
ians ln'iTühit. dafür .spricht unter Anderem auch Folgendes. In
rüiiiischcn WVtterau müssen Angehörige, vielleicht versprengte Teile
nsipischen Stammes gewohnt haben. Die Chatten mochten sich
U der Anlage des Limes der fremden Botinässigkeit in keinem Falle
?n, mit aller Bestimmtheit werden von Tacitus Germ. 32 die Usipier
Tenkterer zunächst dem Rheine, d. h. zwischen Chatten und
»in, genannt Da aber nach dem einen Abschnitt bezeichnenden
(Img de? Domitian im Jahre 83 eine Aushebung unter den Usipiern
zv iiümi inen wird und eine Cohors Usipiorum alsbald in Brittannien
Steint (Tac, Agr. 28), so liegt es nahe, an eine wenn auch unbe-
tende Abteilung dieses Völkchens zu denken, die gerade durch die
irang des Limes im- Taunusgebiet und in der Wetterau von dem
lpt^tainin abgetrennt wurde und das Schicksal der Mattiaken erlitt.
einen» anderen Teile des römischen Gebietes konnten Usipier nicht
inen, als äußerste Grenze wäre ihnen innerhalb desselben Hochtaunus
Ost Li mm* oder der schmale Ufersaum zwischen Schwalbach und
$ zuzuweisen. Die Usipier sind schon in früher Zeit vom Nieder-
in nach Soden gedrängt, sie erscheinen im Jahre 69, zusammen
t Chatten und Mattiaken, vor Mainz, wo sie plündern (Tac,
. 4. 37). and wir haben demnach anzunehmen, dass sie schon da-
s nicht lerne von den beiden anderen Stämmen wohnten und dass
zusammen die Territorien Nassaus und Hessens einnahmen. Hat
nitian, wie es wahrscheinlich ist, im Jahre 83 oder 84 die Unter-
fuug dieser Landschaften durch die planmässige Anlage des Limes
onnen, so war gerade die Einbeziehung der Wetterau in das römische
»iet jener neue und wirkungsvolle Gedanke, der die Besitznahme von
seitherigen Methode der Okkupation unterschied und der die Ursache
ü, dass eine Epoche der relativen Beruhigung folgte.
Umsomehr dürfen wir nicht unterlassen, uns nach Merkmalen des
heren Zustandes umzusehen. Die Schwierigkeit dieser Untersuchung
offenkundig, da in den meisten Fällen jede Spur des ältesten Be-
ides verwischt ist und der Limes selbst eine radikale Beseitigung
früheren Formen der Okkupation mit sich brachte.
Friedberg und die Saal bürg lassen sich jetzt bereits in die
ttxjgBT Jahre des ersten Jahrhunderts zurück datieren. Bezüglich
terer liegt in neuester Zeit als Beweis hierfür der Fund eines Stem-
i der 14. Legion auf einem Wagenrad vor, der nicht nach dem
re 89 dort zurückgelassen sein kann. Bekanntlich war bisher nicht
leideste Spur der 14. Legion am Limes vorgekommen. Friedberg
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294 ' A. Hammerau
hat bauliche Anlagen, die ebenfalls der 14. Legion angehören und die
schon auf zerstörten Bauten lagern. Das Wiesbadener Castell war,
gleich der Saalburg, zu einer gegebenen Zeit der Endpunkt einer Mili-
tärstrasse und es musste also diese Zeit vor die Anlage des Limes
fallen. Sobald aber ein wirksamer Schutz gegen die Einfalle der Ger-
manen erreicht werden sollte, musste auf der Passhöhe des Taunus für
Befestigungen Vorsorge getroffen sein. Wir finden nun hier, wie bereits
bemerkt wurde, zunächst das Castell Zugmantel und zwar in einer
merkwürdigen Situation. Es ist, gleich den beiden benachbarten Castellen
Holzhausen und Eichelgarten, mit den Prinzipalseiten (den Lang-
seiten) nach dem Limes gelegen, was durchaus gegen die Regel ist.
Bei Castell Holzhausen richtet sich diese Lage deutlich nach dem Lauf
der altQn Strasse (Hessenstrasse), bei Eichelgarten nach dem Fürsten-
weg. Was liegt näher als anzunehmen, dass diese Castelle ursprüng-
liche Anlagen sind, die dem Limesbau vorausgehen und einer Zeit an-
gehören, wo es nur einzelne gefährdete Punkte zu schützen galt.
Zwischen Castell und Limes hat schon Krauss einen grossen erhöhten
Platz, einen „Lagerplatz", wie er ihn nennt, konstatiert; Rössel be-
zeichnet ihn als eine Art Manöverfeld. Vielleicht war es ein Markt-
platz, wie wir deren mehrere bei den Limescastellen kennen, der zum
friedlichen Verkehr mit den Überhöhischen Nachbarn an dieser Stelle
passend gelegen hätte; allerdings befindet sich der Marktplatz der
„Alteburg" bei Heftrich sehr nahe.
Auffallender noch als die Lage dieser jedesfalls sehr alten Castelle
ist der Umstand, dass das nahe gelegene „Eichelgarten" *) ein Erd-
werk, das einzige des Limes darstellt8). In der unmittelbaren Nähe
kommt dieser Fall noch einmal vor, beim sog. „Heidekringen" bei
Wehen, der nach Cohausens Urteil ein römisches Werk darstellt und
ebenfalls diesem Terrain- Abschnitt angehört, wenn er auch etwas zu-
rückliegt und zum Limes nicht in sichtbare Beziehung tritt. (Castell
Neu- Wirtshaus bei Hanau ist kein reines Erdwerk, da es eine leichte
Trockenmauer im Inneren ergab). Ich kann mir diese Anlagen nicht
anders erklären, als dass sie der Frühzeit der Occupation angehören
.2) Der Name dieses Castells hat mit einer Eichenpflanzung nichts zu
thun; da niemals eine solche hier bestand und der Boden dafür ungeeignet
ist, erscheint er Cohausen rätselhaft. Ich bin überzeugt, dass er, ebenso
wie der „Eichelstein" in Mainz und die „Igelsäule", vonAigil abzuleiten ist.
3) Kofier glaubt neuerdings Erdwerke in der Wetterau gefunden zu
haben, die er jedoch nicht für Castelle erklärt.
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Limes-Stuctten. 295
kann nur Cohansen beistimmen, wenn er dem Gastell Eichelgarten
inlass seiner inkorrekten Form und seines „elenden Profils" (es hat
keine Eingänge oder Thore) eine Ausnahmestellung vindiziert
es „entweder einer dem Bau des Pfahlgrabens vorausgegangenen
seinem Verlust nachfolgenden Zeit" zuschreibt, den Ileidekringen
als Marschlager vielleicht der Zeit vor Anlage des Limes bezeich-
Von der Zeit nach dessen Aufgabe kann wohl bei Eichelgarten
die Rede sein, da das Castell diesem unmittelbar anliegt. Ehe
die systematischen Limescastelle baute, die iu bestimmten Abstän-
angelegt sind, waren solche Erdkastelle nötig, um als „praesidia",
sie Tacitus nennt, den ersten Halt im feindlichen Land zu ge-
en. Es kann wohl sein, dass auch der Heidekringen eine erste
rnehmung oberhalb Wiesbaden darstellt.
Aus allen diesen Erscheinungen , die etwas Aussergewöhnliches
ieten, ergiebt sich mit Bestimmtheit, dass der ganze Abschnitt der
Libbacher Heide und des Idsteiner Thaies, der schon in einer
m Zeit in Beziehung zu dem Rheinthal steht und einen unmittel-
n Weg auf Castel und Mainz eröffnete, die besondere Aufmerksam-
der römischen Kriegskunst schon in 'der Zeit vor dem Limesbau
sich zog und als eine Haupt- Ausfallspforte des germanischen Landes
ichtet wurde.
Es gab unzweifelhaft eine Periode, wo die Verteidigung des Mit-
ein-Gebietes nur auf den Brückenkopf zu Castel und die zurück-
nden Castelle zu Heddernheim, Wiesbaden und vielleicht Friedberg
Ändet war. Dass dies als ein Verteidigungssystem gelten
»te, beweist allein schon, wie wenig man sich bei der Erweiterung
der eigentlichen Feststellung der Grenze mit der Idee einer Zoll-
3 begnügte. Ich kann diese Idee der vorwiegenden Bestimmung des
s als Zolllinie angesichts der ganzen Geschichte und Entwicklung
jlben, angesichts seiner immensen Verteidigungsmittel und kompli-
en Anlagen nur höchst verwunderlich finden. Sie ist meines Er-
ms ein warnendes Beispiel, wieweit eine theoretische Interpretation
)lchen Dingen von der einfachsten Wahrheit abirren kann. Wozu
Her Welt bedurfte es zu einer ausschliesslichen Zollgrenze (der
mzweck der Absperrung soll nicht geleugnet werden) so sorgsam
ahrter und mit allen Mitteln römischer Kriegskunst ausgerüsteter
3lle, ihrer Thortürme und Ausfallpforten, des doppelten Spitzgrabens
des ganzen wohlausgedachten Wehrsystems? Waren vielleicht die
£en von schweren Geschützkugeln aus Stein, die man jetzt schon
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296 A. Hammeran
mehrmals in und bei den Castellen aufgefunden hat, auch nur für
Banden von Schmugglern und Plünderern bestimmt, von denen bestän-
dig gefabelt wird ? Sie sind gefunden in den Castellen von Wiesbaden,
(Cohausen, Grenzw. 171), Mainhardt, Hainhaus-Vielbrunn im Odenwald
(Knapp, röra. Denkm. d. Odenw.- S. 78) und Cohausen hat selbst darauf
hingewiesen, dass sie nur für Wurfmaschinen verwendet werden konnten,
die auf den Mauertürmen Aufstellung fanden. Wenn das kein grosser
Krieg ist und keine Verteidigungsanstalt, so muss man eine neue Defi-
nition für diese Sache und für römische Castelle feststellen. Der mili-
tärischen Absicht des Limes wird widersprochen und doch wird überall
(z. B. von Cohauseu, Grenzw. 116) von der „strategischen und
taktischen Absich t" der einzelnen Castelle rühmend geredet, wird die
Saalburg als ein Lehrobjekt eisten Ranges gepriesen! Wozu bedurfte
es solcher Muster für eine Zollbehörde und eine Schmuggler-Gesellschaft ?
War die Linie nur eine Zollgrenze, so erscheint der Wetterauer Bogen
geradezu abenteuerlich und eine Linie Friedberg- Altenstadt oder Fried-
berg-Krotzenburg war einzig rationell. Fragen wir, was die Anhänger
der Zoll-Idee veranlasst hat, den Limes für nichts Besseres zu halten,
so ist es im Wesentlichen die Annahme seiner angeblichen in der
Konstruktion begründeten geringen Widerstandskraft bei ausgedehnter
Entwicklung, der nicht ausreichenden Truppenzahl und der nicht überall
strategisch sinnvoll gelegten Trace, die öfters vom feindlichen Gelände,
überhöht ist. Alles dies hat Herrn von Cohausen zu dem bündigen
Satze geführt (S. 348): „der Pfahlgraben selbst diente nirgends
zur Verteidigung**. Und nach Mommsen, Rom. Gesch. 5, 142, soll
bei der Tracierung des Limes „an Kriegszwecke überhaupt nicht
gedacht" sein. Nun kennen wir aber vor Allem den ganzen Apparat
der Verteidigung noch nicht hinreichend, um darüber abzuurteilen,
welchen Schutz der Limes durch seine Konstruktion bot; wir wissen
noch nicht, was eigentlich der Pfahl bedeutete und ob und wie der-
selbe zur Verstärkung der Linie wirkte. Es ist begreiflich, dass selbst
eine durchgehende Pallisadierung bei solidester Verfassung an und für
sich einer feindlichen Truppe den Durchbruch nicht wehren konnte,
sobald diese ungestört blieb. Aber wer sagt uns, dass dieser Fall
im römischen Sinne überhaupt eintreten konnte? Man muss vielmehr
annehmen, dass das ganze Gewicht der Verteidigung in dem vorzüg-
lichsten Signalsystem beruhte und dass hierbei eine Pallisade gar
wenig in Betracht kam ; dies lässt sich durch die Lage der Türme und
Stationen beweisen.
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Limes-Studien.
297
Ich muss gestehen, dass ich mir die Idee der Pallisadierung
ieate noch nicht zurechtzulegen vermag und letztere in keiner Weise
nachgewiesen erachte. Im Wesentlichen spricht für sie der Name
Igraben, aber es muss mit Nachdruck darauf hingewiesen werden,
wissenschaftlich genommen, bisher nicht der geringste Beweis
ine solche Verstärkung vorliegt. Der merkwürdige Umstand, dass
lern bayrischen Teil der Linie, der „Teufelsmauer", wo doch un-
elhaft kein Erdwall sondern eine Mauer besteht, ebenfalls die
3u Pfahlheck, Pfahlrain, Pfahlranken im Volksmund vorkommen
lusen S. 9), aber nirgends die Bezeichnung Pfahlgraben
heint und dass diese Strecke thatsächlich keinen Graben
eist, muss uns zunächst klar machen, dass, wenn Pallisaden be-
en, diese hier nicht auf der Sohle eines Grabens angebracht
i. Da nun aber ferner auch kein Wall hier existiert, so fragt
sich, wo denn der Pfahl gestanden haben soll. Er müsste
einer Mauer von c. 3 m Höhe und 1 in Breite (so berechnet
is ihre Dimensionen4)) als Brustwehr angebracht gewesen sein,
rerseits ist ein auffallender Umstand, der noch nicht genügend be-
t ist, das totale Fehlen jeder Bezeichnung, die auf Pfahl,
Igraben oder damit zusammengesetzte Orts- und Flur-
en sich bezieht, im ganzen Bereich der Odenwaldlinie.
haben wir thatsächlich keinen Wall und Graben, sondern nur
zusammenhängende Linie von Castellen und Wachtürmen. Diese
im Volksmund niemals Pfahl oder Pfahlgraben. Daraus geht
r. dass nicht die Befestigungslinie an und für sich, sondern eben
lie sichtbare Verbindung derselben (in Form von Mauer oder
i mit dem „Pfahl" in Beziehung gesetzt wird.
Es sei mir gestattet, die immerhin bemerkenswerthe Auslassung
b Grimms in der „Deutschen Mythologie", II. Ausg. S. 975,
3r zu setzen, da sie die mythische Deutung des Namens aus-
> behandelt und da sie mir gegenüber unseren einseitig archäo-
hen Untersuchungen allzu wenig bekannt geworden zu sein scheint,
tn sagt : „Das Volk nennt die römischen Festungswerke in Bayern,
aben, Franken und der Wetterau nicht nur Teufelsmauern, sondern
Pfalgraben, Pohlgraben, Pfahltöbel, ja ganz einfach den
*) Vgl. Westd. Zs. V, 150. Cohauseu hat nach einer irrigen Berech-
10 Fuss Breite angenommen ; aber Paulus weist nach, dass nur die
im er fläche der Mauer 10—12 Fuss breit ist, weshalb man früher auf
Strasse schloss.
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298 A. Hammera«
Pfal, pl. die Pfäle, was mau aus Pfahl, palus, einem schon früh in
unsere Sprache aufgenommen lat. Wort (GrafF 3, 331) deutet. Doch
in diese Mauern sind nur Steine und Ziegeln, keine Pfale verwandt;
richtiger scheint es, die Benennung wiederum auf Phol [den Gott] zu
ziehen, wofür deutlich spricht, dass in der Wetterau die Form Wuls-
graben vorkommt (DiefFenbach, Wett. 142), eine blos erweichte Aus-
spracbs statt Phulsgraben, wir haben schon verschiedentlich erkannt,
wie Phol, Pfal, Pfui wechseln. Noch mehr, die Teufelsmauer heisst
auch hin und wieder der Schweingraben, und eine merkwürdige
Schwäbische Yolkssage meldet, er sei Nachts von einem Gockelhahn
und einem Schwein in dem Erdboden aufgehackt und aufgewühlt
worden. (Prescher's bist. Bl., Stuttgart 1818 S. 67. Da, wo der
Wall sich über den Kochersberg an den Murrfluss zieht nennen ihn die
Landleute allgemein den Schweingraben). Weist das nicht unverkenn-
bar auf Phol den Eber? Ich zweifle kaum, es werden sich aus Volks-
Überlieferungen und örtlichen Namen weitere Bestätigungen ergeben.
Christnachts soll der Teufel auf der Teufelsmauer einher fahren (Abb.
der Münchener Akad. I 23 vgl. 38), wie in den Zwölften fast alle
heidnischen Götter sich rühren. Nicht zu übersehen ist, dass auch in
solchen Gegenden Teufelsgraben, Dükersgraben vorkommen, z. B.
in Niederhessen, wo gar keine römische Mauern gezogen waren; alle
auffallenden Steinfelsen und Mauern werden von der Phantasie des
Volkes entweder auf Riesen und Teufel oder auf Römer und Hellenen
zurückgeschoben". Soweit Grimm.
Es giebt aber auch ein Pohlfels, einen Pohlbach in Gegenden,
wo kein römischer Limes existiert (ersteres bei Waldweiler, letzteres
im Kreise Prüm auf dem linken Rheinufer); ich entnehme dies den
Nachtragen zu Grimm Myth. 4. Ausgabe von Elard Hugo Meyer B. III
S. 80. Dort wird auf die einschlagenden Eigennamen hingewiesen:
Baiborn (Weist. I, 778 u. 779) in der Pfalz, Baldeburnen, Polborn,
Vollborn, Fülleborn; auch der Ortsname Palgunse (= Pohlgöns), der
zum Eigennamen wird, gehört hierher. Meyer hält für „höchst an-
nehmbar", dass Phol blosse Koseform von Balder oder Paltar sei, da
die Verschiedenheit des Anlauts nicht störe. Der Wirbelwind heisst
Pulhoidchen, Pulhaud. Ich füge hinzu, dass in der Schweiz, dem
Elsass und der Pfalz der „Bollhanimel" ebenfalls in der Christnacht
als „Dorftier" auftritt (wie der Teufel auf der bayerischen Teufels-
mauer), bald als Hammel, bald als Kalb, Rind oder Gans (Becker, die
Pfalz und die Pfalzer S. 470).
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Limes-Stadien.
Die Bezeichnung „Schweinegraben" kommt ausser in Bayern,
intlich auch sonst mehrfach am Limes vor, z. B. zwischen Mar-
und Altenstadt, bei Welzheim am Württembergischen Limes
.äsen S. 27). Zwischen Walldürn und Miltenberg (S. 32) heisst
,imes an einer Stelle Saugraben, zur Capersburg im Taunus führt
austeg. Bei Marköbel liegt der Sauberg.
Dass für Pfal auch öfters Pfui oder Faul auftritt, wie bemerkt
ist gewiss sehr beachtenswert; dies kommt vor bei Langenhain
S. 91), ein Pfuhlborn entspringt am Limes südwestlich der
•sburg, an der Strasse von Rodheim nach Webrfieim5).
Der Graben fehlt öfters auch beim Taunuslimes auf sonst gut
tenen Strecken; er ist also auch hier nicht für eine Pallisade
mdbar. Aber ebendort tritt auch öfters in felsigem Terrain eine
hliessliche Konstruktion des Walles aus Steinen auf (wie zwischen
urg und Feldberg - Castell) ; es ist ganz unerfindlich, wo auf
n die Pfähle befestigt gewesen sein sollten, wir müssten denn eine
üekliche Mauerkonstruktion voraussetzen, was doch wohl hier nicht
dg ist und was ein Fundament ergeben raüsste. Ich will nach
die Pallisaden nicht von vornherein leugnen oder für unmöglich
ren, aber ich kann sie aus der Bezeichnung Pfahlgraben und aas
Befund nicht ohne weiteres entnehmen6).
3) Bei Rückiogen sind einige sehr wichtige Bezeichnungen im Volks-
erhalten: das Foelche, der Faul graben (mit ganz klarem Wasser),
h am Pfaffendamm die Faul brücke (Duncker, Beiträge etc. S. 39,
1).
6) Herr Prof. R. Henning in Strassburg hatte die Güte, mir auf
i Anfrage folgenden Bescheid zu geben, der im Wesentlichen sich für
lerleitung des Wortes von Pfahl ausspricht: die Form des Namens
für den Gott sei bereits in der alten Zeit (2. Merseburger Spruch)
• überliefert. Zwischen ihr und phäl, pfal -- Pfahl bestehe keinerlei
liliche Brücke. „Beide Formen können in alter Zeit niemals vermischt
;n sein. Nun sind aber die Ortsnamen Phal, Phalbach, Pfahlheim,
rtorf aus dem 9.— 11. Jahrhundert sicher belegt (Förstemann 2. 1187 f.)
sie liegen an solchen Stellen, dass man ihren Zusammenhang mit dem
m oder Limes und dem im Mittelalter so genannten Pfahl oder Pfahl-
n nicht bezweifeln kann. Das Phal dieser Ortsnamen muss auch un-
gt mit ahd. phal, lat. palus identisch sein, welches letztere bereits vor
iautverschiebung hVs Germanische drang. Das Wort muss im Vulgär-
n bereits eine technische Bedeutung gehabt haben." Henning erwähnt
an die bekannte Stelle bei Ammian 18, 2, 15 (regio, cui Capellatii vel
nomen est) und fragt : „sind danach die pali eigentlich die Grenzpfähle
«He Wälle mit Verhauen, wie sie auch sonst zwischen den Territorien
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300 A. Hammeran
Man hat sich vielfach den Kopf darüber zerbrochen, wie der
Zug des Limes, namentlich im Gebirge, wo er von der geraden Linie
abweicht und wo aller Orten Überhöhungen und schroffe unstra-
tegische Positionen vorkommen, zu erklären sei. Aus letzteren hat
Herr von Cohausen nicht den geringsten Teil seiner Argumentation gegen
die militärische Bestimmung des Werkes abgeleitet. Die Erklärung ist
folgende. Für die Führung des Limes waren den Römern zwei Prin-
zipien massgebend: die möglichst gerade Linie als die kürzeste und
rationellste Verbindung der Stationen und die grundsätzliche Einhal-
tung der Wasserscheide bei Vermeidung der höchsten Berge.
Aus der Kombination dieser beiden Faktoren lässt sich auf der Karte
mit Leichtigkeit gerade diejenige Linie im Gebirgsterrain
ausfindig machen, die thatsächlich gewählt wurde. Massgebend
ist dabei, dass das Prinzip der geraden Linie stets die Vorhand behält ;
so zwar dass im Falle eines nötigen Entscheids zwischen beiden Mög-
lichkeiten, wie sich öfters beobachten lässt, lieber ein kleiner Wasser-
lauf, in der Ebene stets auch ein grösserer Bach oder ein Fluss direkt
und ohne Umweg durchschnitten wird. Wo es aber angeht, wird im
Gebirg tiberall die Wasserscheide eingehalten. Es geschieht dies
aus einem Grunde, den schon Yates mit nüchternem Sinne erkannt und
hervorgehoben hat: das Wasser, namentlich der Gebirgsbäche war von
verderblichster Wirkung auf den Bestand des Walles und es galt, dem-
selben die thunlichst geringe Fläche zu bieten, womöglich ganz auszu-
weichen. Das ist im Taunus meisterhaft durchgeführt. Wo Ausnahmen
vorkommen, wie beim Durchschneiden des Erlenbachs im Köpperner
Thal (bei dem Lochmühle- Castell), der Use bei Langenhain, des Datten-
bachs bei Cröftel, des Mühlbachs, Emsbachs, Wiedbachs war eine andere
Führung ohne fast unmögliche Umwege nicht ausführbar, der Knoten
musste zerhauen werden. Dieselbe Erscheinung linden wir natürlich
bei grösseren Wasserläufen, vorwiegend in der Ebene: die Kinzig bei
Rückingen, die Nidda bei Staden, die Horloff, die Aar, die Lahn
bei Ems konnten nur direkt geschnitten werden. Aber wie sorgsam
und berechnend verfuhr man mit der Ausstossung des kleinsten Bäch-
leins, wenn es keinen grossen Umweg kostete ! Bei Marköbel wird der
Krebsbach aufs Genaueste umschlossen (in diesem Falle genügte die ge-
verschiedener Stämme erwähnt werden und ist der Phal danach überhaupt
nur als ein Grenzwall oder Grenzgraben zu verstehen ? Jedenfalls aber kann
sieh die Vermischung zwischen Phal und Phol erst in den Dialekten seit dem
13. Jahrhundert vollzogen haben, früher nicht".
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Limes-Studien.
301
Linie), zwischen Bisses und dem Schwalheinier Hof in der Wetterau
das Echzeller Ried umgangen, in unmittelbarer Nähe von Langen-
wird der Bach des Vogelthales rund umschlossen (damit er deu
j nicht durchbreche, läuft dieser parallel); vor allem die Quelle
Vors vor Idstein ist aufs Genaueste verwahrt und eingeschlossen,
»ordabhang des grossen Feldbergs, oberhalb Reiffenberg, entspringen
kleine Quellen dicht beim Limes (darunter der sog. Pohlbora),
im Walle selbst, zwei etwas oberhalb. Sie haben bis heute fast
das Mindeste am Walle zerstört, so dass es scheinen könnte, als
sie in einer Fassung durchgeführt gewesen.
Diesen Tracen gegenüber, die doch gewiss auffällig genug sind,
»ine andere Erklärung möglich, als dass man einen grossen Wert
ie Erhaltung legte und das Wasser als zerstörende Kraft genau
»chnung zog. Am deutlichsten zeigt sich jedoch dieser Grundsatz
m Bestreben, die Übergänge der Wasserläufe durch besondere
drangen zu verwahren und zu verstärken. Solche Verwahrungen
Verdoppelungen des Walles zeigt der Kümmelbach in Württemberg
usen 28), die sorgfältige Zangen-Anlage vor dem Feldberg- Castell an
juellen der Weil, der sog. Triangel bei der Wörsquelle, wahrschein-
lich eine Verdopplung beim Köpperner Thal. Bei Arnsburg ist
•urchschneidung der Wetter mittels einer sehr merkwürdigen Ab-
ig der Linie bewirkt, die den geradlinigen Lauf unterbricht und
iifelhaft irgend eine auf die Verteidigung bezügliche Bedeutung hat.
bei Oberbiber ist die gleiche Erscheinung zu beobachten (Cohausen
38), wo der Durchgang der Aubach stattfindet. Eine bemerkens-
Anlage zeigen ferner einige Stellen des Limes, die durch Sümpfe
rchführen. Bereits in Band VII, S. 61 der „Westd. Zs.4i hat Dahm die
tleitung desselben durch den sog. Doppelbiersumpf zwischen Krotzen-
und Rückingen mittels Pfählen nachgewiesen. Ganz in derselben
fand auch Pfarrer Möbius im Sumpf der Horlof eine Reihe enge
menstehender Eichenpfahle, die freilich seither nicht richtig ge-
sind (Cohausen 66) und Kofler hat dort Ähnliches im Bett des
hens beobachtet, was er für einen Übergang (eine Furt) auf
in hält.
Sind demnach die Führungen des Limes durch die Wassergebiete
1 durchaus rationell, so dürften auch andere seither beanstandete
^inungen, sobald sie nur im Zusammenhang betrachtet werden,
km Verständnis sich erschliessen. Zwischen Langenhain und dem
ier gelegenen Castell Kaisergrube, weiterhin bis zur Saalburg
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302 A. Hammeran
ist der Limes so gelegt, dass der Blick nach dem Niddathal und der
Wetterau entzogen ist, indem nirgends die höchste Bergkappe er-
strebt, wohl aber die Wasserscheide gewahrt wird. Ganz ähnlich, nur
nach umgekehrter sudlicher Richtung, läuft die Strecke beim Kiesshübel
und Rosskopf (zwischen der Saalburg und dem Feldberg). Gohaosen
wundert sich, dass der Limes dort nicht den Winterstein, hier nicht
den Gipfelpunkt des Rosskopfs und des Einsiedlers erstiegen habe. Ich
sehe nicht ein, wozu dies nötig war. Überschau zu gewinnen, war für
das eigene Land nicht erforderlich; fehlte dieselbe doch für das feind-
liche an vielen Stellen und war gar nicht so wichtig, als man sie in
unserer Zeit der ferntragenden Geschosse wichtig hält. Den Feind sah
man immer noch früh genug, um ihn aufzuhalten 7). Was aber sollte die
völlig nutzlose Arbeit, den Limes auf einen hohen Berg zu fuhren und
die Truppen dann auf- und abmarschieren zu lassen ? Am Nordabhang
des grossen Feldbergs zieht der Wall sicher und unbekümmert auf halber
Höhe; wenn er die höchste Kuppe erklommen hätte, würde er aller-
dings einen Ausblick ins Mainthal gewonnen haben, aber wofür? und
um welchen Preis ! Die Wasserscheide hat er auf seine Weise trefflich
eingehalten.
Es führt mich dies nunmehr auf einen sehr wichtigen und sehr
verschieden beurteilten Punkt, das Signalsystem, welches Cohausen,
da er eine komplizierte Methode der Inland-Signale voraussetzt, haupt-
sächlich veranlasst hat, eine neue und eigenartige Erklärung der sog.
Begleithügel zu geben. Wohl kann er sich den Unterschied zwischen
den einzelnen Strecken nicht erklären und fragt verwundert (S. 128),
weshalb auf der Linie Langenhain-Capersburg eine solche Signalisierung
nicht vorhanden und thatsächlich nicht möglich war, da jene auf dem
westlichen Hang des Gebirges liegt. Man muss antworten, dass, wenn
überhaupt solche Feuersignale zur Alarmierung in das Land gegeben
worden wären, sie in der Wetterau sicherlich so wenig gefehlt hätten
wie im Main- und Niddathal. Das allein genügt, um die Idee der
grossen Feuersignale vom Gebirg in die Ebene für gänzlich hinfallig
zu erklären.
7) Es wird meist gar nicht beachtet, dass vorgeschobene Werke
vor dem Limes existiert haben müssen. Ein solches ist der sog. Drusus-
kippel vor der Saalburg (Schmidt sah auf ihm noch die Fundamente eines
runden Turmes, vermutlich eines Holzturmes), Paulus hat die! Existenz
ähnlicher Schanzen in Württemberg behauptet (Westd. Zs. V, 151) und Con-
rady hat mir neuerdings eine vorliegende Befestigung bei Walldürn avisiert.
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Limes-Studien.
303
Es niüsste seltsam und n »erklärlich erscheinen, wenn nur an ganz
Inzelten Stellen des Limes ein solches Fernsigna] durch Fanale he-
uen hätte. Wir kennen aber im östlichen Taunus-Limes nur neun
1er Gruppen, Thürrae mit Begleithügeln. Sie liegen auf der Strecke
Castell Kaisergrube bis zum Rothen Kreuz beim kleinen Feldberg ;
er westlich bis zum Castell Holzhausen finden sich dann in der Linie
anderen Befestigungen noch drei einzeln gelegene Erdhflgel oder
inzen ohne Turmkern, deren Situation nicht ganz die gleiche ist.
Kofier hat bereits ganz richtig geltend gemacht, dass die Begleit-
et schon deshalb nicht für Feuersignale dienen konnten, weil sie häufig
t an den Türmen liegen und diese mithin leicht in Brand gesetzt wor-
wären. Auch hat Cohausen selbst bemerkt (S. 128), dass auf dem
;kopf die Türme südlich der Begleithügel, d. h. nach der Ebene
m, wodurch der Feuerschein ganz unbegreiflicher Weise dem Binnen -
teilweise entzogen oder wenigstens die Sichtbarkeit erschwert würde.
Man könnte gegen den Einwand der Gefährdung der Türme durch
Sähe der Signalhügel (als Fanale gedacht) geltend machen, dass die
eren mit den ersteren nicht gleichzeitig zu sein brauchen, dass
js früher bestand als das andere. Diese Erwägung ist meines
Mens von allergrösster Bedeutung für die ganze Frage, wenn sie
i an der Unzuläßsigkeit der Signal-Idee nichts ändern kann.
Vergegenwärtigen wir uns zunächst die Situation und Beschaffen-
der sog. Begleithügel. Die Odenwaldlinie besitzt deren eine ganze
., ebenso kommen sie am Donau-Limes vor. Es sind Erdhügel, die
einem ll/2 — 2 m tiefen Graben umgeben sind und eine mehr oder
ler flache Erhebung von meist nicht bedeutendem Umfang (durch-
ittlich 12 — 15 Schritt Durchmesser) darstellen. Bei der Durch-
ung, wie sie schon mehrfach stattgefunden hat, fand man sich ge-
ilich sehr enttäuscht, wenn man irgendwelchen charakteristischen
It erwartete. Es ergaben sich meist ganz unbedeutende Reste, zü-
rn Trockenmauern, aber nirgends ein eigentliches in Mörtel gesetztes
erfundament. Nun hat Cohausen diese Hügel zu sehr einander
emdet, in Kategorieen von allzu verschiedener Bestimmung einge-
und eine Anzahl derselben dadurch aus der Reihe der sog. Signal-
1 ausgeschieden, die einen für Grabhügel, die andern für Wohn-
1 erklärend. Die Frage ist dadurch in hohem Grade verwirrt
en. Es lässt sich dem gegenüber nur konstatieren, dass kein
entlicher Unterschied in der Konstruktion dieser
-Hügel besteht. Ihnen allen ist die flache innere Erhebung,
restd. Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst. VIII, IV. 24
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304 A. Hammeran
der kreisrunde Graben und der Mangel eines in Mörtel gesetzten bau-
lichen Kernes gemeinsam. Die unwesentlichen Merkmale, wodurch sie
sich von einander unterscheiden, lassen sich in kurzem zusammenfassen.
Ich gebe zu diesem Behufe eine Übersicht der sämtlichen derartigen
Vorkommnisse des Taunus-Limes, die bis jetzt fehlt und die wegen der
disparaten Behandlung des Themas in Cohausens Werk für den Leser
ausnehmend erschwert ist. Die Gruppen sind folgende:
1) 3 Hügel etwas südlich von dem Castell „Kaisergrube* bei
Langenhain.
2) 3 Hüg., die „Rittergräber", bei der Capersburg.
3) 4 Hüg. am Grauenberg.
4) 3 Hüg. auf dem Weissenstein.
5) 3 Hüg. auf dem Kiesshübel.
6) 4 Hüg. am Rossköpf.
7) 2 Hüg. auf dem Klingenkopf.
8) 2 Hüg. zwischen Castell „Altes Jagdhaus" und Turm Stockplacken.
9) 2 Hüg. auf dem Kleinen Feldberg, oberhalb des „Rothen Kreuzes".
Mit Ausnahme von Nr. 1, 7, 8 und 9 sind diese Gruppen
mehr oder weniger untersucht; die meisten hat Cohausen aufgegraben,
einige Kofler und Andere, über die Untersuchungen haben wir meist nur
sehr summarische Berichte. Ich fasse die Ergebnisse zusammen, um
die jedesmaligen Unterschiede und Übereinstimmungen zu kennzeichnen.
Mindestens ein Hügel birgt in der Regel in jeder Gruppe ein Turm -
fundament; aber es giebt auch Ausnahmen. Keinen Turm
hat Gruppe 2; nicht bekannt ist das Verhältnis bei Nr. 1, 7, 8. 9.
Gruppe 1 ist, wie bemerkt, noch nicht untersucht.
Gruppe 2, welche Kofler für drei „Hünengräber" ansah, welche
aber schön wegen ihrer Gräben nicht als solche gelten können, hat
Cohausen durchgegraben (S. 100) und in dem mittleren eine runde
Steinlage von 5,65 zu 6,15 m äusserem Durchmesser aus „ein-
fachen Quarzblöcken u gefunden; innerhalb derselben ähnliche Steine wie
ein Rechteck mit kleineren Vierecken von ca. 40 zu 40 cm gestellt,
darin wenige schlechtgebrannte ziegelrote Thonscherben. Cohausen hält
das Ganze für ein Grab, d. h. ein römisches Grab, wofür er gewiss
nicht viele Gläubige finden wird, da römische Gräber auf dem rechten
Rheinufer nirgends als Hügel aufzutreten pflegen. (S. 102 hat dies
Cohausen selbst betont.) Die beiden äusseren Hügel enthielten nichts
als eine Lage gelben steinfreien Lehms, darin ebenfalls geringe
Scherbenreste und ein zollgrosses Stück Eisen, dagegen keine Kohlen
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Limes-Studien.
305
h Steine. Diese beiden Hügel erklärt der Untersuchende für
hnhügel, etwa mit einer Holzhütte besetzt.
Gruppe 3 enthält unter den 4 Hügeln einen Turm, den Kof-
1876 aufdeckte (Kofler, Der Pfahlgraben und die Pfahlgr.-Castelle
der Umgebung von Homburg 1877, S. 14). Einer der anderen
jel ergab weder Mauerwerk noch Steine, ein dritter (auffallender
ise ebenfalls von Kofler als „Hünengrab", von Cohausen als
rabhügel" angesehen) in 45 cm Tiefe eine runde Steinsetzung
[ranz") 40—50 cm dick. „In gleicher Tiefe mit den untersten
ioen fand sich ein Pflaster von 13 — 17 grösseren Steinen, darunter
as grau-gelbe Erde und dann der gewachsene Boden." (Der Bericht
lers, welchen Cohausen benutzte, ist nach seinem hier gegebenen
rtlaut klar genug und einer der wichtigsten dieser Untersuchungen;
chwohl verflüchtigt ihn letzterer in folgende Fassung: „Auch dieser
;el wurde 1872 [richtig: 1874] aufgegraben und soll man in der
te eine Steinpackung und vor dieser mit einem Abstand einen Stein-
is gefunden haben." Der Grundriss des Hügels Taf. 11 ist aber
h wohl Koflers Tafel entnommen.
In Gruppe 4, den Hügeln auf dem Weissenstein, ergab sich der
liehe Hügel als Turm; die beiden anderen, dicht am Limes gele-
en sind von Gräben umgeben: der östlichere bestand, wie Co-
sens Durchgrabung ergab (S. 122), „ausschliesslich aus Steinen und
ib nur dies, von Mauer, Töpferei und Kohlen keine Spur" (es wird
u erklärt, dass, weil ein Graben um den Hügel zieht, dieser kein
ab sein könne, während doch der die runde Steinsetzung bergende
Gruppe 3 ebenfalls mit Graben versehen ist und von Cohausen als
b erklärt wird). Von dem westlicheren sagt Cohausen Folgendes:
r Hügel C Hess bei seiner Ausgrabung unter einer fast nur aus
inen mit wenig Erde bestehenden Umhüllung die Fundamente ein^s
eckigen Turmes von 5,35 ä 5,18 m. mit 80 cm starken trocknen
chstein-Mauern, jedoch keinen Verputz und kein Fundstück ent-
ken." Schon Rössel, Grenzwehr S. 42, glaubte nun aber nur „rohes
verbundenes Steinbrockmaterial" in diesem Hügel wahrzunehmen
als ich die Hügelgruppe nach Cohausens Aufgrabung aufsuchte,
mir auf, wie wenig der äussere Habitus einem Turm entspricht:
Graben, der den Türmen fehlt, ist deutlich vorhanden, von
*m Fundament sah man nichts (hier ist nämlich Alles wieder zuge-
kt, während der dahinter liegende Turm aufgedeckt und verwahrt
egt) und nur einige grössere Steine ragen aus der Oberfläche her-
24*
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306 A. Hammeran
vor. Ich vermute, dass in dem Erdhflgel einTrockenraauer-Funda-
ment (Steinsetzung) vorliegt wie in Gruppe 2 und 3, aber kein Steinturm.
Gruppe 5, auf dem Kisshübel, enthält 3 Hügel. Es ist um-
ständlich, sie zu identifizieren, da Cohausen ihre von Rössel herstam-
menden Namen verwechselt: Hügel A heisst bei Rössel Blanc (nicht
Steinhäusser), B heisst Steinhäusser (nicht Jacobi), C Jacobi
(nicht Blanc) : Hügel B enthielt einen Turm, C angeblich ebenfalls einen
solchen mörtellos gebauten, mir aber sehr zweifelhaften (er liegt
nämlich mitten auf dem Limes, was bei Stein-Türmen nicht der Fall
zu sein pflegt; von der Freilegung ist nichts mehr zu sehen, der
Hügel ist wieder zugedeckt, während der daneben befindliche Turm
abennals frei liegen blieb). A hat einen Graben und scheint bei der
Aufgrabung Cohausens auch wieder eine Rundsetzung vonSteinen
ergeben zu haben. Dies ist so ausgedrückt: „der Hügel fand sich aus
grossen hochkantig schräg gestellten Steinblöcken bestehend, welche in
der Mitte einen mit Boden [Erde?] gefüllten Kessel bildeten; darin
zeigten sich 3 oder 4 Schichten ausgelaugter Asche mit sehr wenig
Kohle, keine Topfscherben".
Gruppe 6, auf dem Rosskopf. Hügel A liegt mitten auf dem
Wall des Limes, hat einen Graben und ergab bei der Aufgrabung
n mehrere Schichten von Asche und Kohlen u. Genau dasselbe zeigte D.
während C einen Turm enthielt und von B das Gleiche erklärt wird.
Gruppe 7, Klingenkopf, ist noch uneröffnet.
Gruppe 8 und 9, desgleichen noch nicht untersucht.
Soweit reicht der Befund. Die Deutung ist eine weit auseinander-
gehende und Rössel hat sogar die ungeheuerliche Idee von „germani-
schen Rundtürmen1* (Grenzwehr S. 45) ausgesprochen, er hielt die
äussere Form der Hügel vor deren Aufdeckung für massgebend und
bezeichnete sie als „Bauten von primitivster Kunstlosigkeit, die auf
kreisrunder Basis zu kegelförmigem Haufwerk von Steinblöcken ge-
staltet" seien, indem er (auch bei den Türmen) „keine Spur von Kalk-
mörtel14 annimmt (S. 41). Kofler hat, wie bereits bemerkt, einige der
Begleithügel als „Hünengräber" bezeichnet, Cohausen hält sie teils für
Fanale, teils für Wohn-, teils für Grabhügel. Grabesbeigaben sind
nirgends nachgewiesen, Thonscherben sind natürlich nicht massgebend.
Wenn wir uns nun vergegenwärtigen, wie anderwärts jene Erdhügel be-
schaffen sind und was das Gemeinsame der hier untersuchten darstellt,
so müssen wir zu der Überzeugung gelangen, dass dieselben aus den
bereits angegebenen Gründen weder als Standplätze für grosse Feuer-
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Limes-Studien.
307
le (Feuersaalen), wozu nicht einmal eine so geringe Erhöhung er-
rlich war, noch als Grabhügel gedient haben können.
Dagegen ist die weiterhin vermutete Bestimmung, die der Wohn -
jl, sehr diskutabel und unzweifelhaft hat ein Teil dieser Plätze,
lach Kofler neuerdings in seinem Bericht Aber die Odenwaldlinie
amt, als pallisadierte und zum Schutze gegen Menschen und Tiere
einem Graben umgebene Standplätze von kleinen Holzhäusern ge-
Hierfür wäre die Erhöhung im Terrain genügend gerecht-
t, im andern Falle nicht ; denn unmöglich kann ich Cohausen Recht
t. wenn er seine Fanale mitten im Walde gelegen annimmt8) und
rch gerade die behauptete Signalisierung wie die Verbindungen er-
»rt. Vielmehr ist es mir nicht zweifelhaft, dass, ebenso wie das
srrain des Limes in römischer Zeit abgeholzt und sturmfrei sein
:e, auch das nächstgelegene Binnen - Terrain nicht im Walde ver-
t liegen durfte, einerlei ob Feuersignale oder nicht bestanden. Es
somit gar keinen Unterschied gemacht, wenn in freiem Terrain
"euersignal zwei Meter höher lag. Ich habe bereits nachgewiesen,
ehr die Erdhügel als Signalhügel des offenen Landes unver-
licher Weise lokalisiert und irrationell gelegt wären, wie sie in der
»rau (weil am unsichtbaren Westhang des Gebirgs verborgen oder
laupt fehlend) gar nicht als Signale dienen konnten. Aber es giebt
einen merkwürdigeren Fall, er betrifft die zwei Hügel am
len Feldberg (Nr. 9). Diese konnte Cohausen als Signalhügel
aupt nicht gebrauchen, sie liegen auf dem Nordabhang des ziem-
lohen Berges und jede Möglichkeit, dass Feuerzeichen von hier ins
:he Land hätten leuchten können, ist durch den vorliegenden Berg
chnitten. Hier also wird das Signal-Prinzip unbedenklich verlassen,
irden ausschliesslich zwei Wohnhügel angenommen. Aber in keinem
itlichen Punkte unterscheiden sich diese beiden Hügel von den übrigen ;
nd ein wenig mehr abgeflacht und vom Limes um 160 Schritte
400 wie Cohausen sagt) abgerückt, worauf ich zurückkomme.
Neuerdings ist, worüber mir im Augenblick eine gütige Mitteilung
lerrn Conrady in Miltenberg vorliegt, innerhalb der Mümling-
e eine für unser Thema hochwichtige neue Entdeckung gemacht
m. Neben dem Turm bei Hesselbach, der im Sommer dieses
s die Inschrift der Triputiensischen Brittonen ergab, befinden sich
Erdhügel. Sie wurden, einige Zeit nach jenem Funde, gleich-
8) 8. Grenzwall 128: „Die Hügel sind mit Gräben umgeben, um das
zu bescbräBken und einen Waldbrand zu verhüten'4.
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308
A. Hammeran
falls untersucht und es zeigte sich in dem einen derselben ein Trocken-
Mauerwerk von dieser Gestalt:
Die Mauer, welche 80 — 90 cm
Dicke hat, ist an zwei Seiten der quad-
ratischen Fläche mit Schlitzen ver-
sehen, in welchen vielleicht Holzpfosten
eingesetzt waren 9). Daraus ergiebt sich
meines Erachtens mit Notwendigkeit,
dass sie das Fundament eines Holz-
baues war, vermutlich eines Wohn-
gebäudes. Kofler hat ein ähnliches
Trockenmauer - Fundament in einem
Erdhügel des Lützelbacher Bannholzes
aufgegraben (Westd. Zs. VIII, S. 143), das 5, 20 m lang und breit
und ebenfalls Im dick war, innen lag eine 5 cm starke gestampfte
Lettenschichte. Er sagt, es hätten die 4 Ecksteine gefehlt (war die
Setzung vielleicht abgerundet oder standen hier ursprünglich ebenfalls
Holzpfosten?) und einzelne Steine seien behauen gewesen.
Diese beiden Vorkommnisse stimmen vollkommen zu unseren oben
aus dem Taunus beschriebenen. Was begegneten wir dort? In nicht
bedeutender Tiefe wiesen die Erdhügel in mehreren Fällen runde oder
viereckige Steinsetzungen, Trockenmauern auf (Gruppe 2, 3.
5, vermutlich aucb 4). Nun ist es wahrscheinlich, dass die runden
Fundamente etwas anderes zu bedeuten haben als die viereckigen. Auf den
etsteren stand meiner Meinung nach ein Holzturm und hier können
wir unbedenklich die Signal-Idee acceptieren. Diese Türme signalisierten
aber sicherlich nicht in die Ebene, ins Binnenland, sondern sie waren
nur längs der Linie des Limes von Nutzen und dienten in der
Hauptsache keinem anderen Zwecke als die gemauerten Türme.
Wir kommen damit zu dem Kernpunkt der Frage. War das
letztere der Fall — ich nehme natürlich bei Nacht Fackelsignale, wie
9) Die Mauer war aus unbehauenen Steinen mangelhaft ausgeführt,
noch etwa 1 m hoch, stark anlaufend. Jede Seite des Quadrats mass c. 5 m.
der umschlossene Erdkern bestand aus gewachsenem und aufgefülltem, mit
Steinen untermischtem Grund. Die Schlitze hatten unregelmässige Abstände
und waren zwischen 12 und 20 cm breit ; sie gingen durch die ganze Mauer-
dicke, jedoch nur auf der Nord- und Ostseite. Die Westseite zeigte keine
Schlitze und die Südseite war durch frühere Aufgrabung zerstört — Der
zweite Hügel ergab auf allen Seiten ebenfalls geschlitzte Trockenmauern,
nicht anlaufend. (Holzbauten beweist auch Knapp's „Brandasche").
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Limes-Stadien.
30»
auf der Trajanssäule gezeigt sind, am Tage aber (was gewiss zu
ig beachtet wird), Hörn- oder andere tönende Signale an — , so
inen die Holztürme anmöglich gleichzeitig mit den
in türmen sein. Gegen diese Gleichzeitigkeit spricht auch in den
sten Fällen ihre gegenseitige Lage : in zwei Fällen (5 und 6) fanden
sie auf den Wall des Limes aufgesetzt und daraus leiteten Rössel
Cohausen die seltsame Anschauung ab, dass der Wall sie gleichsam
Richtpunkte benutzt hätte und gegen sie hin gebaut wäre. So be-
ul erscheint mir nun die Sache nicht. Der Limes führt seine
ce nach anderen Rücksichten. Wir dürfen zunächst Eines als ge-
ert betrachten : die Steintürme, wie sie jetzt neben den leeren Hügeln
Holztürme stehen, konnten nicht mit jenen zusammen existieren,
ren die Holztürme nun die früheren oder die späteren? Ich bin
len Augenblick zweifelhaft, mich für die letztere Eventualität zu ent-
»iden. Aus der überraschenden Sorglosigkeit, mit welcher die Türme
Wall besetzt und durchbrochen haben (auf dem Rosskopf be-
bt er an dieser Stelle nicht mehr, Cohausens Aufnahme ist unrichtig),
zu schliessen, dass der Limes zu der Zeit ihrer Anlage keinen oder
keinen Verteidigungswert mehr hatte und nur für vorübergehende
«ke besetzt wurde. Ebenso beweist die so sehr lokalisierte Anlage
Holztürme, die Beschränkung auf kurze Strecken, ihre mit dem
ntlichen ursprünglichen Plan und Defensivsystem des Limes nicht
mindesten zusammenhängende, zeitlich wahrscheinlich sehr begrenzte
er. Die alten Verteidigungs- und Beobachtungstürme, die der
heren solideren Anlage gemäss durchweg aus Stein erbaut
d, waren, infolge der stets wiederholten germanischen Einfälle, im
ten Jahrhundert, vielleicht erst gegen dessen Mitte, zerstört und es
b keine Wahl als sie im Verteidigungs - Falle durch Holzbauten an
«lben Stelle zu ersetzen, da man für Steinbauten keine Zeit hatte,
ald aber den Truppen keine dauernde Okkupation des Limes ge-
tet war und keine umfangreichen Stationen zustanden, musste für
Wachtposten dieser Türme wenigstens ein bewohnbarer unmittel-
?r Aufenthalt geschaffen werden; so entstanden die umgrabenen
hnhügel neben den Turmhügeln.
Es giebt noch ein schönes Beweisobjekt für meine Theorie. Rössel
vor dem Castell Zugmantel (zwischen ihm und dem Limes) einen
en umwallten Hügel entdeckt, den er den Signalturm Forst
3t. Er hat 48 Schritt Durchmesser, ist also beträchtlich grösser
die Erd-Hügel im Osttaunus, die durchschnittlich höchstens 15 — 20
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310 A. Hammeran.
Schritt messen. Cohausen hält die Umwallung für eine All Ringwall
oder Randschanze, etwa eine „alemannische Grenzburgu. Aber Rössel
hat richtig erkannt, dass nichts Anderes als ein römischer Signalturm
auf diesem wichtigen Punkte stand. Nun ist aber klar, dass dieser
zur Zeit des Bestehens des Castells Zugmantel gar keine Existenz-Be-
rechtigung hatte. Er mflsste entweder vor oder nach ihm bestanden
haben. Vor ihm aber kann er in keinem Falle bestanden haben, da
die Römerstrasse, von Wiesbaden kommend, genau in die Castell-Achse
einläuft und deshalb gleichzeitig mit dem Castell gebaut ist. Folg-
lich bestand der umwallte Turm zu einer Zeit, als wohl noch die Strasse
vorhanden, das Castell aber bereits zerstört war.
Ein zweites gewichtiges Argument für die Spätzeitlichkeit der
Rundtürme bilden die beiden Hügel am kleinen Feldberg. Sie
sind beträchtlich höher gelegen als der nächste Steinturm des Limes
am Roten Kreuz. Man hätte sie gewiss nicht von Anfang an, zu Be-
ginn der Okkupation dorthin verlegt. Als aber in der Spätzeit der
Stein türm zerstört war, suchte man zu Signalzwecken eine etwas
höhere Lage, da man vom Limes unabhängiger war. Die eine der
Umgrabungen ist etwas quadratisch. Auf einer ähnlichen bei Orlen
fasst Cohausen selbst (S. 157) einen Holzturm ins Auge.
Dass es sich bei diesen Erdhügeln (wie ich, objektiv genommen,
dieselben lieber als „Begleithügelu nennen möchte) wirklich um Rund-
türme handelt, glaube ich durch obige Untersuchung nachgewiesen zu
haben. Unzweifelhaft spricht dieser Umstand selbst für die späte
Zeit ihrer Entstehung. Ich halte es für unglaublich, dass, entgegen
allen uns bekannten Militärbauten der besseren Zeit, römische Wart-
türme mit kreisförmigem Grundriss und in Holzbau vor dem dritten
Jahrhundert ausgeführt worden sein sollen. Gegen die Möglichkeit aber,
dass die viereckigen Trockenmauern das Fundament von Türmen,
nicht von Häusern bildeten, spricht, wenn wir nur ein Beispiel heraus-
nehmen, Folgendes: die beiden zusammenliegenden Hügel beim Tanne
von Hesselbach können nur Wohnhäuser getragen haben, da für zwei
Holzthürme an jener Stelle sicherlich kein Anlass vorlag. Dass aber
kein Holzturm neben ihnen stand, ist leicht erklärlich: der Steinturm
war hier noch aus früherer Zeit erhalten, wie dies gewiss öfters vorkam.
So, glaube ich, werden frühe und späte Formen der Limes-Befestigungen,
ein bestimmtes Nacheinander und eine Entwicklung aus Obigem mit
einiger Wahrscheinlichkeit hervorgehen.
•^^O^«
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HrstA Zätschr. TW. TafM.
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Jtextd. ZäLsdw IfflTtffZ
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Vier Ringwälle im Hunsrück.
Von Friedr. Koller in Darmstadt.
(Hierzu Tafel 16 u. 17.)
Das reizende Idarthal, das sich vom Idargebirge aus zu beiden
Seiten des Idarbaches bis nach Oberstein hin ausdehnt, gleicht sowohl
in landschaftlicher, wie in kulturgeschichtlicher Beziehung vielfach dem
kleinen Urselbachthale im Taunus, in der Nähe von Oberursel und
Homburg vor der Höhe. Wie hier, bei der Heidtränke, die Hänge
des Altkönigs (der Althöfer Mauer und des Hesseibergs) und die des
Hangelsteins (Goldgrube) sowie des Lindenbergs so nahe zusammentreten,
dass neben dem Bach kaum Kaum für einen Fahrweg gelassen ist, so
finden wir dort am Katzenloch die Hänge des Sandkopfs, des Hohefels
und des Silberichs so nahe zusammengerückt, dass der Idarbach und
die von Oberstein nach Kempfeld führende Strasse, den im Thale
Läufig vorkommenden Schleifmühlen kaum Raum zu vergönnen scheinen.
Hier, wie dort, sind die Berge bedeckt mit schattigen Eichen- und
Buchenwäldern, zwischen denen kahle, rauhe, aus Grauwacke und Quarzit
bestehende Rossein sich grossen erstarrten Strömen gleich zu Thal
senken; hier, wie dort, sind aber auch die Bergkuppen gekrönt mit
Bollwerken vorgeschichtlicher Zeit, welche uns Nachricht geben von der
frühen Bevölkerung der östlich vorliegenden Thalgelände.
Auf der Rückkehr von der Generalversammlung des deutschen
anthropologischen Vereins zu Trier im Jahre 1883 hatte ich in Ge-
meinschaft mit dem leider so früh verstorbenen Oberlehrer Fr. Möller
aus Metz, der bei den geehrten Lesern dieses Blattes gewiss noch in
gutem Andenken stehen wird, diese vorgeschichtlichen Anlagen zum
Gegenstand einer Untersuchung gemacht. Die Generalversammlung des
Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine zu Metz
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312
Fr. Kofier
gab mir bei der Fahrt durch das Nahethal Gelegenheit diese Werke
in Gesellschaft des land- und wegkundigen Herrn Gymnasialdirektor
Back aus Birkenfeld auch in diesem Jahre zu besichtigen und meine
früheren Notizen mit den Örtlichkeiten zu vergleichen, so dass ich jetzt
im Stande bin ein ziemlich genaues Bild dieser interessanten Zuflucht-
stätten zu geben.
Die vorgeschichtlichen Befestigungen, welche sich nördlich und
südlich vom Katzenloch in einer Linie von 5 km Länge befinden und
das Thal gleichsam zu sperren und zu beherrschen scheinen, sind:
1. Die Wälle der Wildenbnrg.
Hoch in die Lüfte ragt noch der Fels, an dessen Hängen einst
die mächtige Feste Wildenburg erbaut war und macht sich schon von
Weitem her dem Auge
bemerkbar. Die stolze
Burg aber ist gebrochen
und zerfallen und was
das Mittelalter mit allen
Mitteln der Kunst ge-
schaffen hatte , das
deckt nun Dornge-
strüpp, Laub, Immer-
grün und Rasen, kaum
erinnert noch ein Stück-
chen Mauerwerk an
frühere Stärke und ver-
gangene Pracht. Merk-
würdig bleibt es, dass
dicht bei dieser Stätte
der Zahn der Zeit
Werke verschont hat,
welche Menschenhand
ohne alle Mittel der
Kunst aufgeführt hat.
Denn es erheben sich
dort mächtige Stein-
wälle, die, wenn auch
von oben her verfallen, nun wilden Steinhaufen und Rossein gleichen,
in ihrem innersten Kerne noch glatt geschichtete Trockenmauern bergen
200 Schritt
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Vier Kingwälle im Hunsrück. 313
rden; Walle die in ihrer Anlage die grösste Ähnlichkeit mit den
Ahmten Befestigungen des Altkönigs im Taunus und dem Hunnen-
?e bei Otzenbausen im Hunsrück zeigen.
Die Kuppe, auf welcher die Feste Wildenburg einst gelegen warr
let einen schmalen Gebirgsgrat, der gegen 300 Schritt weit von 0.
h W. zieht und hier mit einem höheren, turmartigen Felsen ab-
liesst. Nördlich von diesem Grat dehnt sich ein schmales 10 — 30
iritt breites Plateau aus, dessen Nordrand steil zum Thale abfällt,
ilich vom Grat dacht sich der Bergrücken in Hängen von 25 — 30
id Böschung ab. Der Nordrand des Plateaus wird an verschiedenen
llen überragt von 8 — 10 Fuss hohen senkrecht aufsteigenden Fels-
ilden. An den Orten, wo diese fehlen, machen sich Überreste eines
inwalles bemerkbar, der mit jenen zusammen einen 263 Schritt
?en Abschluss nach N. und NW. bildet und sich an den obenge-
inten turmartigen Felsen und die seitlich liegenden Felsmassen an-
ate, durch die ßurgbefestigungen aber durchbrochen ward. Der
.11 ist jetzt vielfach geschleift und an einzelnen Stellen bis auf ganz
niges abgetragen, sein höchster Teil erreicht kaum mehr die Höhe
1 m. An diesen Wall reihen sich zwei mächtige Wälle in Bogen-
n, die in 139, resp. 246 Schritt Entfernung von der Mitte des
drandes aus gerechnet hinziehen, am Anfangs- und Endpunkte des
t befindlichen Walles sich anschliessen und auf diese Weise einen
sseren Hof mit einem Vorhofe bilden.
Der kleinere dieser Wälle hat, von innen gemessen, eine absolute
je von etwa 1 m. Die Mauer, welche ihn einst bildete, ist beim
ammensturz den südlichen Hang hinabgerutscht und bildet jetzt eine
chung von 5—6 m Länge. Er beginnt bei Felsmassen, welche den
drand der Kuppe samt den daran hinlaufenden Wall nach Osten
begrenzen und zieht in einem sanften Bogen nach W. In 140
ritt Entfernung von dem Anfangspunkte zeigt er einen 4 Schritt
iten Eingang (Thor), der durch eine Unterbrechung des Walles in
Weise gebildet wird, dass der von Ost kommende Arm etwa 4 m
t über den von W. kommenden übergreift. Der letztere lässt sich
h auf weitere 173 Schritt verfolgen, scheint sich früher an den
nartigen Felsen angelehnt zu haben und bei der Anlage der Wilden-
g auf eine Länge von 107 Schritt geschleift worden zu sein, denn
Wall mit dem westwärts liegenden tiefen Graben, an dem der
inwall jetzt endet, gehören zu den Befestigungen der mittelalterlichen
g. Die Gesamtausdehnung würde demnach 420 Schritt betragen haben.
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__
314 Fr. Kofler
Der zweite Steinwall beginnt, wie der erste, an dem Felsen,
welcher den Nordrand nach Osten hin abschliesst. Er zieht zuerst
126 m weit von N. nach S. und wendet sich dann in einem Bogen
westwärts. Hier wird er in kurzer Entfernung von zwei Weganlagen
der Neuzeit durchschnitten, zeigt 20 Schritt weit Bogenform, läuft dann
ganz gerade und dreht sich nach 170 Schritt mehr nach NW. In
-dieser Richtung zeigt er nach 96 Schritt ein Thor von derselben Be-
schaffenheit, wie das oben erwähnte, welches in den Haupthof fahrt,
während das zweite zum Yorhof leitet. Das letztere ist, da es wohl
seit langer Zeit nicht mehr durch Fuhrwerk benutzt wird, stark zu-
sammengebrochen, scheint aber ebenfalls 4 m Breite gehabt zu haben.
16 Schritt östlich davon liegt unmittelbar am Walle ein auffälliger
Steinhügel. Von dem Thore ab bis zur Försterwohnung, 117 Schritt
Entfernung ist der Wall noch auf 64 Schritt bemerkbar, der Rest, der
wahrscheinliche Anschluss an den hohen Fels, wurde bei Anlage der
Burg geschleift. Die Gesamtlänge dürfte auf 613 Schritt, der Umfang
<les ganzen äusseren Walles auf 883 — 900 Schritt zu schätzen sein.
Innerhalb der Befestigung sind zwei Brunnen. Der erste bildet
^ine 5 — 6 m im Durchmesser haltende, 1 m tiefe Lache oder Cisterne,
bei der sich auf zwei Seiten eine ehemalige Steinsetzang erkennen lässt.
In heissen Sommern soll sie versiegen, doch war dies 1883 und 1889
nicht der Fall ! Der zweite Brunnen ist eine Quelle, welche am Rande
-des inneren Walles entspringt und ähnlich wie die Quelle im Hunnen-
ring bei Otzenhausen gefasst ist. In ihr soll das Wasser nie versagen.
Ein mit Steinwällen besetzter, nach der Wildenburg führender Weg
weist auf eine Benutzung der Zufluchtstätte durch die Bewohner der
Oegend von Herborn und Veitsrodt hin, von welch letzterem Orte
auch eine festangelegte, breite Strasse nach der Wildenburg geführt
haben soll. (Mitteilung des Herrn Landtagsabgeordneten Peter Wagner
in Kirschweiler).
2. Die Befestigung auf dem Hohefels, genannt „die Schanz44.
Von der Wildenburg aus gehen in der Richtung nach dem Katzen-
loch zwei Höhenzüge, die nur durch eine kleine Thalmulde von einander
getrennt sind. Der eine endet mit dem Sandkopf, der andere mit dem
Hohefels. Der letztere bildet anfangs ein ziemlich ebenes Plateau, das
sich nach dem Katzenloch hin allmählich an Breite verringert, bis es
in einzelne Felskegel übergeht, die mit dem genannten, senkrecht ins
Thal abfallenden Hohefels enden. Etwa 80 Schritt östlich von diesem
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Vier Ringwalle im Hunsrück.
■115
Fels rieht zwischen zwei Felskuppen ein 50—55 Schritt (die Stelle ist
ttfcf* zu begehen) langer, 3 V* m breiter und 1 m tiefer Graben,
jetzt ohne Auf-
wurf, quer über
den Gebirgsrük-
ken and schlieft
somit einen 80
Schritt langen,
30—35 Schritt
breiten Raum
von dem weiter
östlich liegenden
Plateau ab. Nach
drei Seiten hin
h turnst** wie s. si*. fallen die Ränder
dieses Raumes in Felsraassen und Rossein steil nach dein Thale ah,
Der Nordseite entlang ziehen die Überreste einer Mauer aus horizontal
geschichteten Steinen, die bei dem äußersten Felsen im Westen anfangt
und sich mit wenig Unterbrechungen bis zum genannten Graben fort-
setzt. An den Stellen, wo sie am besten erhalten ist, hat sie eine
Höhe Ton Im, an anderen Stellen gleicht sie mehr einer Rampe. Die
Westseite ist durch Felsen geschützt, die Südseite ward an allen Orten
wo man den Schutz durch die Stein rossein nicht für ausreichend hielt,
durch künstlich augelegte steile Böschungen aus Steinen und aus Erde
verstärkt. Die beiden Endpunkte des oben genannten Grabens werden
nach dein Tbale hin durch horizontal geschichtete Steinmauern ab-
geschlossen.
Östlich von diesem Graben oder Abschnitts walle lassen sich am
Rande der Nordseite entlang spärliche Reste einer Mauer und wo diese
fehlt, künstlich hergestellte Böschungen noch etwa 100 Schritt weit
verfolgen und legen den Gedanken nahe, dass die Zufluchtstätte, die
wir trotz der Beschränktheit des Raumes hier annehmen müssen, einst
mit einem Vorhofe versehen war, der im Laufe der Zeit verschwunden
ist, da man das Material desselben zu industriellen Zwecken vernutzte.
Der Felsgrat besteht, wie Herr Wagner mir sagte aus einem sehr festen
ywzit, der in den zahlreichen Schleifereien des Thaies zum Herrichten
ier Vertiefungen in den Schleifsteinen benutzt und so häufig abgeholt
wird, dass man oft in Zeiträumen von 3 — 4 Monaten die grössten
Veränderungen an den Gestein smassen wahrnehmen kann, 232 Schritt
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1.
31«
Fr. Kotier
östlich von dem Abschnittsgraben bemerkt man die Überre
Weges und es ist möglich, dass sich der Yorhof einst bi«
erstreckte.
3. Der Wall auf dem Silberieh, genannt „die Fwti
Anf der rechten Seite des Idarbaches, südlich vom K
macht sich schon von weit her eine bewaldete Felskuppe b<
welche der Silberg o
rieh genannt wird. IN
Teil desselben ist ein
nach NO. streichen«
grat, der vielfach
und geborsten eine wü
merstätte zeigt, wie
in den Bergen wild
troffen wird. Es schei
Maassstab wie 6. sis. Riesenhände einst i
Felsen gerüttelt hätten, so eigentümlich wild liegen die Qu
welchen einst diese Lei bestand/ unter und übereinander, 1
im losen Verbände emporragend, teils in Rossein zu Thal
Hier haben Menschenhände aus rohen Steinen ohne allen
ein Bollwerk geschaffen, das in manchen seiner Teile vi
hunderte hindurch dem Zahne der Zeit wiederstanden hat
heute ein Bild der Zufluchtstätten vorgeschichtlicher Zeit gie
kaum an einem anderen Orte angetroffen wird.
Ähnlich wie bei der Wildenburg zieht auch hier ein
von 152 m Länge in der Richtung SSW. nach NNO. auf d
hin, schmal beginnend und sich nach und nach bis zu 30 Sc
breitend, welcher beinahe nach allen Seiten hin, in Entfernt
14—30 Schritt von einem Walle umgeben ist, der einen
Schritt im Umfang messenden Raum einschliesst. Dieser b(
Bodenerhebungen nach aus drei verschiedenen Plateaus, einem
nördlichen und mittleren. Das letztere besteht, wenn man
zeichnen darf, aus zwei übereinander liegenden Terrassen von
2 — 6 m Höhe, zu denen treppenartige Felsstufen emporführe
mittlere Raum hat die Form eines spitzwinkeligen Dreieci
Basis etwas kürzer als die grösste Breite des Raumes selbs
von mir zu 32 Schritt angenommen wird, (Des zerklüftete]
wegen war es unmöglich allerwärts genaue Maasse zu nehme
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Vier Ringwulle im ttunsriick.
317
sadüdbe Itaum kann beinahe mit einem recht winkligen
verglichen werden, dessen Hypotenuse an ifer weitesten Stelle
0 Schritt um d« längeren der beiden Katheten entfernt ist
Der nördliche Raum, von ganz un regelmässiger Form, welcher
r vielen scharfkantigen Steine wegen kaum zu beschreiten ist, erreicht
eiifalb mit 30 Schritt seine groaste Breite.
Im südlichen Töfle wird der in steilen BoüqIo abfalb-ndr Riad
n einzelnen Felsmassen überragt. Wo diese fehlen, ist ein Steinwall
merkbar, der noch hin und wieder Spuren ehemaliger horizontaler
Dichtung zeigt. Er zieht von der Ostecke aus sich stets an Fels*
mlehnend 97 Schritt weit in südsüd westlicher Richtung, VOfldeJ
h dann beinahe in einem rechten Winkel nach W. sich stets wieder
Nsmas&en anlehnend. Diese Richtung mit wenigen Abweichungen
fafealtend zeigt er nach weiteren 1^0 Sehritt einen Eingang, der
enfalb durch das Lbereinandergreifen der Wallanne gebildet wird
t innere Wallann zieht von diesem Thore aus noch 28 Schritt weiter
ch W- und wendet sich dann in einem spitzen Winkel »ach NO.,
ift 29 Schritt weit in dieser Richtung und endet bei einer gewaltigen,
l Schritt breiten, aus grossen jirisiuatischen Qua rzit blocken bestehenden
nssel mit steilem Abfall nach Norden. Jenseits derselben setzt sich
t Wall auf eine Lange von 84 Schritt als schön erhaltene 6 bis
pMl hohe, horizontal geschichtete Trockenmauer fort und
b an der Ostecke wieder an den Fels und den Wall an. von
neu au< wir unsere Wanderung begannen.
In der nördlichen Abteilung bemerkt man einige uuregelmä-
ch beinahe kreisrunde freie Plätze von 5 — 6 m Durchmesser, ta-
uen der Stein wüste. Ob wir hier Wohnräume, Pferche für das Vieh
lernen zu suchen haben, mflsste erst durch Nachgrabungen er-
esen werden. Eine Quelle befindet sich in 500 Schritt Entfernung
süich vom Walle.
Herr Landtagsabgeordneter Wagner in Kirschweiler, der midi
r i\ Jahren auf die eigentümlichen Felslagerungen des Silberichs
566 Jahr auf die Schanze aufmerksam machte, teilte uns mit,
ss das Bollwerk, welches im Volksmunde die „Festung" heisst, noch
Laufe des französischen lEevolutionskrieges von den Bewohnern
- als Zufluchtstatte benutzt wurde.
Die Festung ist gewiss der interessanteste Ringwall, der je von
l< btigt wurde*
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318 van Werveke
4. Der Wall auf dem Ringskopf.
Von dem Silberich ans zieht ein Höhenrücken in sodwestlicher
Richtung, der in einem nur wenig höher aufsteigenden, nach 3 Seiten
jp» ziemlich steil abfallenden
Bergvorsprung endigt, und
der Ringskopf genannt
wird. Er trägt seinen
Namen von einem ihn
umgürtenden Steinringe,
der auf der Angriffsseite
mit 1,75 m Höhe seine
MaassBtab wiTsTw«. bedeutendste Starke zeigt.
Er ist beinahe herzförmig, hat eine Längsachse von 182, eine mittlere
Querachse von (42. 73. 122) 79 Schritt, sein Umfang betrögt 555
Schritt. In der Nordecke lehnt er sich an Felsen an. 48 Schritt
von der Ostecke entfernt befindet sich auf der SO-Seite des Bollwerks
ein Thor, das ebenfalls durch das Übereinandergreifen der Wallarme
gebildet wird. Zwei weitere Eingänge stammen aus neuerer Zeit. Das
innere ist geebnet und ziemlich frei von Steinen. Quellen befinden sich
in 5 und 10 Min. Entfernung südlich und nördlich vom Wall.
Auffällig bleibt es, dass sich an keinen der hier beschriebenen
Wälle irgend welche Sagen knüpfen, wie dies bei den Wällen des
Taunus, des Vogelsberges und andern der Fall ist.
o-*30€*-«
Fund römischer Münzen zu Ettelbrück.
Von Prof. van Werveke in Luxemburg.
Am 9. Oktober d. J. fand der Ziegenhirte von Ettelbrück in einem
Grundstücke aufLopert, unfern der Stelle, wo im J. 1856 600 Silbermünzen
von Gordian bis Postumus gefunden wurden (vgl. Wd. Zs. VII, 169), beim
Kartoffelausnehmen, in einer Tiefe von etwa 20 cm ein grau irdenes unge-
henkeltes Gefäss mit ca. 2000 Kupfermünzen, Mittel- und Eleinerzen, aus der
zweiten Hälfte des dritten Jahrhunderts. Herr Schmit-Krombach von Ettel-
brück, dem hierfür der wärmste Dank gebührt, meldete einige Tage nachher
den Fund Seiner Exe. dem Staatsminister Herrn Eyschen, infolge dessen ich
schon am 14. desselben Monats den gesamten Fund, mit Ausnahme von
ca. 50 — 60 Stück, für das Museum der historischen Gesellschaft erwerben
konnte. Die Münzen der früheren Kaiser, von Gallien bis QuintiUus, sind
zum Teil von mittelmässiger Erhaltung, die der späteren Kaiser, von Tacitus
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Fund römischer Münzen zu Ettelbrück.
319
i ronstantios Ch-lorns, meistens Heur de coin und mit wonlerbaltencm
benad rersebeo. Im Garnen Habe icb 1982 Stück erworben, unter denen
i 912 Varietäten konstatiert habe; 127 derselben sind teils mehr oder minder
tarnend» Varietäten von bei loben aufgeführten Münzen, teils neue Tv|Nn ;
brerc sind bei (oben nur nach Banduii beschrieben.
Der Fnnd enthält Münzen folgender Kaiser:
oJL
Bsrati
deichen Im
Fallt« \U\i\
Abschnitt
L Auti,
1t«v«n
Peldt limi
Abuhnltt
Almndantia nitg.
20 Aconit, atlg.
24 Aequitas aug.
96
3 Aetermtas aug.
H5
Aetem aug.
| ^ Apo 1 inj conservat - 1
raJApollmicons, aug.
ra
Dianac mos. aug.
Dianac wn*. aug.
K lern i tag aug.
Fecunditas aug.
Felieit. publ.
Fides miJitiim
Fortuna red.
Fortuna redux 4
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Fort, redux
Genius exereu
ludulgeut. ang.
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ilil ZrtUrlir. f. üi'ttib n, Knust. \ III, IV. t>5
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320
van Werveke
Cohen
f. Aufl.
342
340
barba-
risch
344
345
361
388
389
404
416
423
426V.
Un-
ediert
563
586
596
617
667
668
699
699V.
Un-
ediert
Un-
ediert
Revers
*Iovi cons. aug.
»» » »»
Iovis cons. aug.
Iovi cons. aug.
« »> »i
Iovi conservat.
Iovi propugnat.
Iovis stator.
Iovi ultori
Iuno conservat.
Laetitia augg.
Laetitia augg.
Liberal, aug.
Libero. P. cons.
aug.
Liberias aug.
Marti pacifero
Neptuno cons.
aug.
Neptuno cons.
aug.
Oriens aug.
Oriens augg.
Pannoniae
Zeichen im
Felde and
Abschnitt
13
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Cohen
8. Aufl.
717
718
719
720
727
728
774
786
818
859
862
873V.
Un-
ediert
932
934
Un-
ediert
951
952
Revers
Pax aeterna
Pax aeterna aug.
Pax aug.
Pax publica.
Pietas aug.
P. m. tr. p. VII
COS.
Provid. aug.
Providentia aug.
PROVIdENTIA
AVG.
Pudicitia
Salus aug.
Seculares
Securit. aug.
Securit. orbis.
Zeichen im
Felde tind
Abschnitt
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Fund römischer Mitiueu in Kttclltrück.
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1071 Victoria aot.
Victoria mg,
Victoria wag. III
Virtua aug.
Virtns augiisti
Summa
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Pietas augg.
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Anno na aug.
Anotia aug.
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Conco
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Tetricus Vater.
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Tetricus Sohn.
Claudius II.
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39
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Un-
ediert
69
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Salus aug.
Sped nugt (sir)
Virtiis nngp;.
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Pictas aug.
Sjvcs augg.
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1
Consacratin
Consecratia
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„ Adler
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Consecrato (sie)
Diana lud f.
Felle, tenpo.
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Fund romischer Münzen zu Ettelbrück.
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Concord. milit.
Concordia mili.
Concordia mili-
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Qulntillus.
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Virtus aug.
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Es ergiebt sich daraus, dass von den zu Trier geprägten Kleinerzen
unseres Fundes kein Exemplar nur mit zwei Buchstaben signiert ist; sie
würden demnach, entsprechend der von Direktor Dr. Hettner aufgestellten Folge
der Trierer Prägungen, Westd. Zeitschr. VI, S. 143, nicht vor das Jahr 299
lullen. Indessen führen mehrere der Reverse auf einen früheren Zeitpunkt;
der Revers AVSPIC. FEL. wohl auf den Regierungsantritt der beiden Cae-
sarea Constantius und Galerius, VOT. X. M. XX. und VOTIS X auf die
Itacennalien der beiden Kaiser oder Diocletians allein, alle drei also auf die
Jahre 293 oder 294. Dass übrigens die neun Reverse, die wir auf den Trierer
hl ciaerzen dieser Zeit finden, derselben Periode angehören, ergiebt sich klar
aus den Prägevermerken, die wir der besseren Übersicht halber in folgender
Tunelle zusammenfassen.
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Fund römischer Münzen zu Ettelbrück.
336
Der Sachverhalt scheint mir demnach folgender zu sein : Die Münze
von Trier wurde eingerichtet, nachdem Constantius Chlorus, Caesar ernannt,
Gallien zu seinem Teilreiche erhalten hatte; es wurde in ihr nur Gold und
Kleinerz geprägt bis zur Diocletianischen Münzreform des Jahres 296. Mit
diesem Jahre hörte die Prägung von Klcinerz auf; die Mittelerze traten nun-
mehr an die Stelle und zwar zuerst, während mehrerer Jahre und Emissionen,
der Revers GENIO POPVLI ROMANI.
Während nun die Kleinerze unseres Fundes nicht über 296 hinaus-
geben, gehören die Mittelerze nur den zunächst folgenden drei, höchstens vier
Jahren an. Vertreten sind nämlich nur die vier ersten Emissionen, "4und, was
besonders auffallig ist, die vierte nur mit 2, die fünfte nur mit 1 Exemplare.
Nur wenige Mittelerze sind nicht aus Trier, wie es sich ja bei der Lage des
Fundortes nicht anders erwarten Hess ; wir sind daher berechtigt anzunehmen,
dass der Fund erst ganz kurze Zeit nach der Ausgabe der 5. Emission ver-
graben wurde, andererseits die vierte Emission nur kurze Zeit währte und
eben daher nur wenig Exemplare derselben in unserm Funde vertreten sind.
Die vierte Emission wird von Dr. Hettner etwa in das Jahr 298 verlegt, die
fünfte in die Jahre 299—305 Mai. Wir nehmen also an, dass der Fund im
Jahre 299, möglicherweise bereits gegen Ende des Jahres 298, vergraben
worden ist.
Die ursprüngliche Fassung des Trierer Silvester-
Privilegs1).
Von H. V. Sauerland in Trier.
Über die älteste Fassung und die Entstehungszeit der in der
Aufschrift genannten Trierer Falschurkunde ist im Laufe der letzten
45 Jahre viel hin und her gestritten worden. Für ihre ehedem be-
hauptete Echtheit hat zwar keiner mehr einzutreten gewagt ; doch suchte
man vielfach den Text wenigstens möglichst weit ins Altertum zu rücken,
nämlich bis in die zweite Hälfte des fünften Jahrhunderts unserer Zeitrech-
nung. Dieses angebliche hohe Alter des Privilegs haben in dem all-
bekannten Streite um die Echtheit oder Unechtheit der Trierer „tunica
inconsutüis" der Trierer Seminarprofessor Marx, der Bonner Privat-
docent Dr. Clemens, der Bilker Pfarrer Binterim und endlich Joseph
Görres zu behaupten gesucht. Der Hauptgrund, worauf sie ihre Be-
') Die irrige, aber bisher ausschliesslich angewandte Bezeichnung der
Urkunde als eines Diploms habe ich aufgegeben, und möchte ich ersuchen,
auch andererseits die richtige Benennung derselben als eines fangeblichen)
Privilegs zu gebrauchen.
Wettd. ZeitMhr. f. Geich. u. Kunst. VHI, IV. 26
Digitized by VjOOQlC
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336 H. V. Sauerland
hauptung stützten, war die Angabe der Gesta Treverorum, dass der
Trierer Erzbischof Volusian, dessen Pontifikat in die zweite Hälfte des
fünften Jahrhunderts gesetzt wird, das Silvesterdiplom von dem Römischen
Papste habe erneuern lassen (rescribi fecit). Ihnen gegenüber hat
H. v. Sybel in den von ihm und Gildemeister während jenes Streites
publizierten Brochuren mehrfach die erst ins 11. Jahrhundert zu setzende
Entstehung jener Fälschung zu erweisen sich bemüht. Obschon seine
über diesen Punkt handelnden Ausführungen mehrfach nicht aasreichend
begründet sind, muss doch jeder Unbefangene gestehen, dass jene vier
Herren ihre Ansicht über das hohe Alter des Diploms mit wenig Ge-
schick und Glück vertreten haben, so dass Sybels Ansicht bis in die
neueste Zeit als die richtige gegolten hat. Meinerseits habe ich dann
noch im vorigen Jahre versucht, als Entstehungszeit des Privilegs nach-
zuweisen die Zeit nach dem Tode des Kölner Erzbischofs Bruno (965)
und vor dem Privileg des Papstes Johann X1.1I zu Gunsten der Trierer
Kirche (969 Jan. 22) 2). Indes will ich schon jetzt bei dieser
Gelegenheit bemerken, dass ich mit Rücksicht auf teils schon von Sybel
geltend gemachte, teils neuerdings von mir gefundene Gegengründe nicht
mehr imstande bin, die Behauptung dieser Entstehungszeit aufrecht zu
erhalten. Keineswegs aber habe ich Grund, irgendwie mich der An-
sicht Beissel's anzuschliessen, der bald nach dem Erscheinen meiner
„Trierer Geschichtsquellen des 11. Jahrhunderts" im zweiten Teile seiner
„Geschichte der Trierer Kirchen" (S. 26—62) wieder auf die von den
genannten vier Herren vor 45 Jahren behauptete Ansicht zurückgriff. Nach
Beissel (S. 56) sind es „Tbatsachen, dass Silvester, vielleicht nur in einem
Briefe, dem Agritius auf Betreiben Helena's eine hervorragende Stellung
unter den Bischöfen Galliens und Germaniens vermittelte, und dass das
Schriftstück Silvesters, welches zur Zeit Yolusians erneuert wurde, im
Wesentlichen in der heute vorliegenden Silvesterurkunde enthalten sei".
Doch räumt er ebendort ein. dass diesen zwar „eine streng wissen-
schaftliche und sichere Begründung fehle", meint aber, dass man die-
selben noch als „wahrscheinlich richtige hinnehmen kann, obgleich frei-
lich mehr Sicherheit und gegründetere Überzeugung geboten wäre, wenn
höher hinaufreichende Zeugen als Bürgen aufträten". Man merkt es
der ganzen gewundenen und verklausulierten Redeweise hier an, wie
misslich es mit seiner Zuversicht bezüglich der hier behaupteten „That-
sachen" bestellt ist. Es sieht dann auch schon fast wie eine Brücke
*) Vgl. meine Trierer Geschieh tsquellen des 11. Jahrh. S. 97—106.
Digitized by VjOOQlC
*1»
Die ursprüngliche Fassung des Trierer Silvester-Privilegs. 337 *
für den Fall des Rückzugs aus, wenn er wenige Seiten weiter (S. 61)
mit dem vieldeutigen Ausspruche nachkommt: „Vielleicht ist die heute
erhaltene Form des Silvesterdiploms nur eines der Hülfsmittel, durch
<lie man in Trier die alten Vorrechte zu verteidigen suchte", und wenn
er dann sogleich hinzufügt: „Sie mag falsch sein in der Form, ist aber
richtig in ihrem Inhalte". Zum Rückzuge bläst denn auch schon ein
anonymer Anhänger Beissels in einem der jüngsten Hefte der „historisch-
politischen Blätter14 (Bd. 103, 1889, Juni-Heft XI). In seinem langen
.(17 Seiten umfassenden) lobesvollen Referate über Beissels zweiten Band
sieht er sich doch genötigt, dessen Behauptung über eine Entstehung
•des Textes zur Zeit Volusians aufzugeben und die Entstehungszeit um
die Kleinigkeit von etwa 400 Jahren später zu datieren, weil es seines
„Erachtens sicher ist, dass die heutige Fassung nicht in der Zeit des
Bischofs Volusian entstanden ist", da „man fast genötigt wird, die
Entstehung der heutigen Fassung in jene Zeit zu verlegen, während
welcher das Reich Lothars II bestand" (S. 841, 842). Er citiert dann
noch jenen oben charakterisierten vieldeutigen Ausdruck Beissels, der ja
auf die Annahme jeder noch so späten oder noch so frühen Abfassungs-
zeit passt, sendet aber diesem Citat die Bemerkung voraus : „Das End-
urteü Beissels über dieselbe (Urkunde) wird trotzdem bestehen bleiben"
(S. 843). So bringt er es mit anerkennungswerter Geschicklichkeit
fertig, vor seinem Lesepublikum das Silvesterprivileg 400 Jahre später
zu datieren als Beissel und doch in demselben Lesepublikum die An-
sicht zu erzeugen, dass „das Endurteil" desselben Beissel über dasselbe
Silvesterprivileg „bestehen bleiben wird". Vielleicht dass er sich später
einmal der Ansicht Sybels zuwendet, welcher die Abfassungszeit des
Silvesterdiploms ins 10. oder 11. Jahrhundert setzt; dann wird es ihm
voraussichtlich wieder ein Leichtes sein, bei seinen Lesern die Ansicht
zu konservieren, dass auch desfalls „das Endurteil Beissels über dieselbe
Urkunde bestehen bleibt".
Es ist nun hier nicht meine Absicht, die Ansichten Sybel's,
BeisseFs und des Anonymus der hist.-pol. Blätter über die Entstehungs-
zeit des Silvesterprivilegs zu prüfen. Dies kann nämlich erst dann mit
Sicherheit geschehen, wenn die Vorfrage über die älteste Fassung
oder den ursprünglichen Text der Falschurkunde entschieden ist. Zwar
behauptet nun Beissel (a. a. 0. S. 36 u. 37) mit grosser Zuversicht,
eine sichere Lösung dieser Frage und eine völlige Widerlegung der
Ansicht Sybel's auch in diesem Punkte geliefert zu haben; indes sind
seine Gründe, wie sich im Folgenden ergeben wird, hinfällig, und
Digitized by VjOOQIC
338 H. V. Sauerland
ebenso auch der weitere Grund, womit ihm in dieser Frage der Ano-
nymus der historisch-politischen Blätter (S. 840) zu Hülfe kommt.
Bei der Frage nach dem ursprünglichen Texte des Silvesterprivi-
legs kommen heute nur mehr zwei Fassungen in Betracht3): Die eine
kürzere findet sich im Drucktexte von Brower's Antiquitates-et Annales
Trevirenses 4) und in Brower-Masen's Metropolis Ecclesiae Trevericae 5) ;
die andere ist der Text, auf welchen zuerst von Sirmond hingewiesen
ist und der uns ausser von Papebroch noch von Wiltheim und Calmet.
ferner auch durch den Trierer Codex Egberti 6) und durch die Chronik
Hugos von Flavigny7) überliefert ist. Im Nachstehenden stelle ich
beide Texte, den kürzeren unter der Bezeichnung B, den längeren unter
der Bezeichnung S, neben einander8).
B: S:
Sicut in gentilitate propria virtute, Sicut in gentilitate propria virtute.
sortire et nunc Trevir super Gallos sortire et nunc Trevir9) primas su-
et Germanos primatum, quem tibi prae per10) Gallos spiritualem ") et Ger-
omnibus harum gentium episcopis in manos prioratum, quem tibi prae om~
primitiv is christianae religionis doc- nibus harum gentium episcopis in
toribus, Euchario, Valerio, Materno, primitivis christianae religionis doc-
per baculum caput ecclesiae Petrus toribus scilicet Euchario, Valerio.
significavit habendum, suam quodam- Materno 18) ac 1S) per baculum ") ca-
modo minuens dignitatem, ut te par- put ecclesiae15) Petrus signavit ha-
ticipem faceret, quem ego Silvester bendum , suam ") quodammodo mi-
eius servus successioneque indignus nuens 17) dignitatem, ut te participem
per patriarcham Agricium renovans faceret. Quem18) ego Silvester eins
confirmo. servus 19) successioneque indignus per
patriarcham Agricium*0) renovans con-
firmo ad honorem dominae *') Helenae
augustae, eiusdem metropolis indi-
genae, quam ipsa fclix per apostolum
3) Vgl. meine Trierer Gesch.-Qu. des 11. Jh. S. 88 ff. — In der neuen
Ausgabe der Regesta Pontificum Nr. 179 ist die Urk. mit den späteren Inter-
polationen citiert.
4) Ed. I». Coloniae 1626 p. 243. Ed. II». Leodii 1670 p, 215.
5) Ed. Chr. de Stramberg, Confluentiae 1855. I. p. 22.
6) Trierer Stadtbibl. cod. 82 fol. 1.
7) Mon. Germ. Scriptt. VIII. 298.
8) In den nächstfolgenden textkritischen Anmerkungen bezeichnet W
die Varianten bei Wiltheim, C die bei Calmet, E die im Codex Egberti, H die
in Hugo's Chronik, A die in der Vita 8. Agritii (II, 7).
•) Treviri H. — 10) ac super C. — ») spiritali E, spirituali W. —
ia) et Martino W. — 18) fehlt H. — ,4) baculum suum Hu. W. — l$) aec-
clesiae E. — lfl) fehlt E. — 1T) innuens W. — 18) Que E, quomodo Ä —
19) servus eius H. — 20) Antiocenum A. — 21) patriae dominae E und A.
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Die ursprüngliche Fassang des Trierer Silvester-Privilegs. 339
Mathiam Judea22) translatum caete-
risque28) reliquiis domini magnifice
ditavit 2*) specialiterque provexit. Hu-
ius25) privilegii conscii20) nocivi aemuli
communione dirimantur, quoniani ana-
themate maculantur.
Privilegium27) quod Volusianus epis-
copus28,) rescribi29) iussit.
Die Gründe, weshalb Sybel die Fassung B für die ursprüngliche
ah, hatte er in der Streitschrift: Der h. Rock zu Trier u. s. w.
isseldorf 1845) I S. 26 dargelegt:
„Brower sagt, er gebe die Urkunde nach einer sehr alten Handschrift,
isenius bemerkt, die Handschrift sei von verdächtiger Glaubwürdigkeit, er
t aber keinen Grund für die Anklage, als dass in seinem Exemplar frei-
h die h. Helena und die h. Tunika erwähnt werden. Wenigstens gesteht
ehrlich genug dabei, dass sein Exemplar erst im 14. Jahrhundert ge-
trieben sei. Dass in Browers Exemplar mehr gestanden, dass er es aus
;end einem Gninde weggelassen habe, um es vielleicht später irgendwo
izurücken, daran ist gar nicht zu denken. Gleich nachher erörtert er
litläufig die Reliquien und die Heimat der Helena, giebt zu, dass vor dem
. Jahrhundert niemand in Trier etwas von dem Rocke gewusst habe,
det, dass überhaupt niemand seine Ansprüche an Helena beweisen könne.
is Alles wäre unmöglich, wenn er in seiner Urkunde ein Zeugnis darüber
habt hätte. . . . Ihm pflichtet, mit ausdrücklicher Verwerfung des Ma-
lius, der Bearbeiter des Lebens der h. Helena in den Bollandisten beiu.
Diesen Gründen Sybels tritt Beissel in seiner Geschichte der
erer Kirchen, II. Teil: Geschichte des h. Rockes S. 36—37 mit
'enden Ausführungen entgegen:
„Wo Brower die Urkunde einfügt, handelt es sich keineswegs um einen
llständigeu Abdruck, sondern nur um den Nachweis, dass Agritius von
Ivester die Primatial würde erhielt. Dazu genügte die erste Hälfte der
künde. Es ist demnach in keiner Weise sicher gestellt, dass Brower
rklich eine Fassung der Urkunde vor sich liegen hatte, welche nicht mehr
thielt, als er dort abdruckt, wo er, wie gesagt, nur ein Beweisstück für
q alten Vorrang der Trierer Metropole zu geben beabsichtigt. Hat Brower
5 guten Gründen nur die erste, nur die ihm dienliche Hälfte der Urkunde
gedruckt (das konnte er thun, weil er ja eine Geschichte, nicht eine Ur-
ndensammlung veröffentlichen wollte), so deckt sich sein Text im Wesent-
ben mit dem Verduner ao). Brower sagt nirgendwo, er habe eine kürzere
22) a Judaea W, U. — 28) ceteris H. — cum clauo caeterisque A. — 24) do-
t W. — ») Huius — maculantur feMt W. — w) cleri H. — ") Pr
. . ir, Exemplar E, EPR (Exemplar) H. — 2*) archiepiscopus W, H.
*•) conscribi C, inscribi W.
*>) So nennt Beissel die Fassung S.
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340 H. V. Sauerland
„Fassung gefunden, und man hat keinerlei Beweis dafür beigebracht, dass-
„Brower alles abdrucken Hess, was ihm vom Silvesterdiplom vorlag. Da
„äussere Gründe fehlen, wollte v. Sybel u. s. w. u. s. w.a81).
Um den Wert oder Unwert dieser beiden einander entgegenge-
setzten Ausführungen richtig zn beurteilen, muss man an erster Stelle
berücksichtigen, dass in Browers Drucktexte die Echtheit des Silvester-
privilegs vorausgesetzt wird82). Unter dieser Voraussetzung ist aber
letzteres eine der wichtigsten, ja wohl die wichtigste von allen Trierer
Urkunden. Darf nun aber von jedem auch nur einigermassen ver-
ständigen Geschichtsschreiber, der überhaupt Urkunden seinem Werke
einverleibt, vorausgesetzt werden, dass er eine Urkunde von so ausser-
ordentlich grosser Wichtigkeit auch sicherlich ganz mitteile und nicht
einen sehr wichtigen Teil derselben auslasse, zumal da sowohl jenes
Ganze als auch dieser Teil nur den sehr geringen Raum weniger Zeilen
in Anspruch nehmen, so gilt diese Voraussetzung ganz besonders gerade
von Brower. Dieser erweist sich in seinem grossen Trierer Geschichts-
werke nicht nur überhaupt als ein sehr scharfsinniger und besonnener
Geschichtsschreiber, der eine so wichtige und dazu so kurze Urkunde
sicher nicht in verstümmelter, um einen sehr wichtigen Bestandteil ge-
kürzter Form gegeben haben würde, sondern er zeigt sich auch ins-
besondere inbezug anf die Urkunden als ein Mann, der auf diese mit
Recht sehr grossen Wert legt und jede wichtigere mit einer für jene
Zeit noch seltenen diplomatischen Genauigkeit und möglichsten Voll-
ständigkeit in seinem Werke aufführt. Unter solchen Umständen würde
es schon an und für sich ganz unbegreiflich sein, wenn Brower das
für echt gehaltene Silvesterprivileg nicht vollständig mitgeteilt hätte.
Nun kommt aber noch hinzu, dass in jenem Abschnitt des Druck-
textes Brower's (lib. IV), wo zu Anfang der Wortlaut des als acht
behaupteten Sylvesterprivilegs — sei es ganz oder teilweise — mitge-
teilt wird (S. 215), gleich darauf in grosser Ausführlichkeit über Helena
und ihre angebliche Geburt in Trier, über ihre Reliquiensendung dahin
31) Im Folgenden polemisiert Beissel noch gegen Sybel, weil dieser in
seiner Übersetzung der Urkunde das Wort „Trevir" nicht wörtlich durch
„Trierer" sondern durch „Trier" übersetzt und hierauf die Behauptung ge-
gründet hat, dass, da in der längeren Fassung (S) am Schlüsse die Stadt
Triep'in dritter Person, dagegen anfangs in zweiter Person erwähnt werde,,
sich diese längere Fassung als ein späteres „Flickwerk" charakterisiere.
") Vgl. die unmittelbar voraufgehenden Worte: Ceterum, diploma a
Silve8tro traditum, etsi rerum et temporum tot iniuriis casibusque periit, sen-
tentia tarnen, vetustissimis asservata schedis, mansit.
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Die ursprüngliche Fassung des Trierer Silvester-Privilegs. 341
d aber den „Patriarchen" Agritius gehandelt wird. Hier wird nun
ar gerühmt, dass fast alle Schriftsteller des Mittelalters einstimmig
slden, Helenas Reliquiensendung sei durch Agritias nach Trier ge-
igt33); aber das einzige angebliche Zeugnis dafür aus der antiken
it. ein Satz in der Chronik des Eusebius, wird als eine spätere Rand-
isse in einer Handschrift der Trierer Dombibliothek nachgewiesen, so
>s in Browers Drucktext jene behauptete Trierer Geburt der Helena
d ihre Reliquiensendung durch Agritius ganz ohne ältere Bezeugung
iibt. Gerade hierfür aber wären die nach „confirmo" folgenden
9rte der längeren Fassung des Silvesterprivilegs, so lange dieses für
ü gehalten wurde, das älteste, gewichtigste und nächstliegende Zeugnis
jresen. Und so wird es' ganz widersinnig, dass Brower auf dieses
ugnis sich nicht bezogen, ja sogar das unmittelbar vorher wörtlich
tgeteilte Privileg gerade um jene Schlussworte verstümmelt haben
lte, die als das beste Zeugnis für seine folgenden Ausführungen über
xitius, Helena und ihre Reliquienschätze hätten dienen können.
Die Wichtigkeit der Urkunde an sich, so lange diese als acht
»gegeben wurde, ferner die vielfach erprobte Sorgfalt Browers in der
verkürzten Wiedergabe wichtiger Urkunden und endlich die Beweis-
et der im Drucktext fehlenden Worte für seine nächstfolgenden Aus-
übungen nötigen zu der Annahme, dass Brower den ganzen Text der
künde habe bringen wollen. Somit scheint Sybel ganz im Rechte
rcesen zu sein, wenn er den in Brower's Drucke gebotenen und, wie
rt versichert wird, aus sehr alten Handschriften geschöpften Wortlaut
itostissimis asservata scbedis) auch als den ursprünglichen und voll-
ndigen angesehen hat.
Beissel ist dagegen im Unrecht, wenn er behauptet, da, wo
ower die Urkunde einfüge, handele es sich nur um den Nachweis,
ss Agritius von Silvester die Primatialwürde erhielt. Nein! ebenda
adelt es sich ferner auch um den noch viel wichtigern und viel aus-
irlicher besprochenen Nachweis, dass Helena eine Triererin sei, dass
die bedeutendsten Reliquien durch den Agritius nach Trier geschickt
be, und für diesen Nachweis wäre in Browers Druckausgabe gerade
s angeblich ausgelassene Stück der Urkunde das beste Beweismittel
nresen. Ja gerade jenen Nachweis über die von Silvester auf Agritius
M) Quorum sane reliquiarum monumentis dum perquireudis et in-
itigandis pro virili me trado, conspirasse quidem mediae aetatis scriptores
e omnes observo, eas Helenae Augustae munificentia per Agritium haec
loca . . . translatas. S. 216.
342 H. V. Sauerland
gegebene „Primatialwttrde" erklärt der Brower 'sehe Drucktext an dieser
Stelle tibergehen und erst anderwärts liefern zu wollen84). Beissel ist
ferner im Unrecht, wenn er behauptet, nur die erste Hälfte der Urkunde
sei Brower „dienlich" gewesen ; nein gerade die zweite nicht gedruckte
Hälfte wäre ihm zum Erweise des Nächstfolgenden sehr dienlich ge-
wesen. Und darum ist Beissel auch im Unrecht, wenn er behauptet,
Brower habe „aus guten Gründen nur die erste Hälfte der Urkunde1*
mitgeteilt ; nein, im Drucktexte wäre aus viel besseren Gründen, nämlich
zum Erweise des Nächtfolgenden, auch die Mitteilung der zweiten Hälfte
am Platze gewesen. Beissel ist im Unrecht, wenn er behauptet, dass
Brower die zweite Hälfte auslassen „konnte, weil er ja eine Geschichte,
nicht eine Urkundensammlung veröffentlichen wollte14. Denn diese Be-
hauptung geht von der ganz irrigen Voraussetzung aus, dass nur der
Hersteller eines Urkundenbuches, nicht aber unter bestimmten Um-
ständen auch der Verfasser einer Geschichte ausreichend veranlasst, ja
mitunter moralisch genötigt sei, die ganze Urkunde abzudrucken; und
dass eben dieser Fall hier vorliege, ist oben erwiesen worden Beissel
dreht den Sachverhalt völlig um, indem er demjenigen, der behauptet,
dass Brower an jener Stelle „alles abdrucken Jiess, was ihmff — in den
„vetustissimis schedis" — „vom Silvesterdiplom vorlag", die Pflicht dies
zu beweisen zuschiebt. Im Gegenteil liegt die Beweispflicht hier dem-
jenigen ob, der da behauptet, Brower habe den in „vetustissimis schedis-
vorgefundenen Wortlaut am Schlüsse nur verstümmelt mitgeteilt.
Gerade zu kläglich aber ist dasjenige, was der Anonymus in den
hist. polit. Blättern (a. a. 0. S. 840) zu Gunsten der Ansicht Beissel 's
anführt :
„Auch darin dürfte Beissel gegen von Sybel das Richtige für sich
haben, dass die als älteste ausgegebene Browersche Fassung der Urkunde
nur eine Verkürzung derselben ist. Das bezeugt schon Masen . . . einige
Jahrzehnte später in seinen Additamenta zu dessen Annales Trcvirenses, in-
dein er am Hände als Quelle, aus welcher Brower, allerdings nicht wortge-
treu geschöpft habe, Pergamenthandschriften des Domes anfuhrt, wahrschein-
lich die Urkundensammlung von Balduin. Nichts desto weniger giebt auch
S4) Verum haue de primatu et sacratissimae metropolis honore diseep-
tationem, alium in locum reservare placuit. A. a. 0. Brower hat dann auch
dieses Versprechen erfüllt in dem von ihm verfassten, später von Masen über-
arbeiteten und endlich ' von Stramberg herausgegebenen Werke Metropolis
Ecclesiae Trevericae, wo in Buch I Kapitel 5 S. 21 ff. unter der Aufschrift :
„Ecciesiae Trevericae primatus aliunde stabilitur" jene „diseeptatio de primatu
et sacratissimae metropolis honore" geliefert wird.
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Die ursprüngliche Fassung des Trierer Silvester-Privilegs 343
äsen das Silvesterdiplom in derselben gekürzten Fassung wie Brower, wo
in der Metropolis den Trierer Primat daraus beweist. Er selbst, wie
rower an der entsprechenden Stelle wollte blos den Trierer Primat beweisen,
id dazu genügte es, die erste Hälfte des Dokumentes anzuführen. Die zweite
alfte zu geben war zwecklos. Wenigstens fehlt bis jetzt völlig der Beweis
r die Annahme der Gegner, Brower habe den vollständigen ihm vorliegen-
in Text gegeben".
Die letzten drei Sätze sind eine blosse Wiederholung der Behaup-
ten Beissels. In den voraufgehenden aber stützt sich Anonymus auf
e Angaben Masen 's, des Herstellers der zweiten Ausgabe des Brower-
hen Drucktextes. Dies ist schon von vorn herein ein bedenkliches
erfahren. Denn wenn Anonymus sich einmal die Additamenta Masens
iher ansieht, so wird er erkennen, dass letzterer in den Vorkenntnissen
t geschichtlichen Forschung sehr schwach ist. Zum Erweise diene
er ein Additamentum Masen's (II, 553), worin er einen angeblich von
rower übersehenen Irrtum berichtigen will. Dieser hatte (I, 567) eine
rierer Inschrift gebracht, welche „Anno incarnationis dominicae 1088
dictione XI. X Kai. Oct. . . . regnante Heinrico imp. III imperii sui
iintou , also ganz richtig datiert ist. Masen bemerkt dagegen, dass
is Jahr 1088 doch „juxta calculum Browerianum Henrici IV. Imp.
XII. u sei und dass also wohl in dieser Inschrift „ignorantia lithogra-
lorum peccatum fuisse, quibus Christi quam Henricorum anni numerique
»tiores fuerint". Offenbar aber verhält die Sache sich genau umge-
ihrt. Es zeigt sich, dass der Hersteller der Inschrift sowie auch
rower ganz richtig gerechnet haben, dass dagegen — solius historio-
aphi Jacobi Masenii ignorantia peccatum fuisse, cui Christi quam
enricorum anni notiores fuerint. Unmittelbar darauf rügt Masen noch
oen ganz ähnlichen vermeintlichen Fehler Browers. Dieser bringt
[, 20) eine Inschrift von Orval, welche „anno dorn, incarn. 1124
dict. III. pridie Kai. Oct. . . . regnante imperatore Henrico huius
nninis quarto anno secundo reconciliationis inter regnum et sacerdotium"
itiert ist; dazu bemerkt Masen, hier sei irriger Weise das Jahr 1124
nit dem zweiten Jahre des Kaisers Heinrich IV. verbunden", da jenes
>cli „iuxta eiusdem Browerianae historiae seriem annus Henrici V.
gnantis XIX." sei! Auch gerade in jenem Additamentum (I, 577),
Elches Anonymus als Beweismittel für Beissel's Ansicht zu verwerten ver-
icht, bekundet Masen die Unzuverlässigkeit seiner Angaben. Die jüngste
id am meisten interpolierte Fassung des Silvesterprivilegs, welche im Bal-
üoeum überliefert ist, wirft er unterschiedslos mit der viel älteren
id kürzeren Fassung S zusammen, ja er hält letztere für eine unge-
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_
344 H. V. Sauerland
naue Abschrift der ersteren. Nachdem er diese beiden Fassungen er-
wähnt hat, verspricht er den getreuen Wortlaut des Privilegs zu geben,
liefert aber nun in Wirklichkeit weder den Wortlaut der einen noch
den der anderen Fassung, sondern einen solchen, welcher mit der in
den Gesta Treverorum enthaltenen Fassung identisch ist, die an
Alter und Umfang zwischen jenen beiden steht. So tritt zu Tage, dass
er alle drei Fassungen confundiert und von ihrer Verschiedenheit, sowie
von dem durch Interpolationen bewirkten Entstehen der mittleren aus
der kürzeren, sowie der längsten aus der mittleren gar keine Ahnung
hat. Einem so unzuverlässigen Schriftsteller gegenüber wäre entschie-
denes Misstrauen angemessen gewesen, wenn er, wie Anonymus dessen
Text versteht, versichert, dass Brower den Wortlaut, aus „Pergament-
schriften des Domes, wahrscheinlich aus der Urkundensammlung von
Balduin geschöpft habe". Eine einfache Yergleichung des von Masen
gebrachten „wortgetreuen" Textes mit dem des Balduineums 85) würde
die Unrichtigkeit dieser Versicherung sofort ergeben haben.
Somit bleiben die Gründe, welche Sybel für die Annahme, dass
B die ursprüngliche Fassung des Silvesterprivilegs sei, gebracht hat,
gegenüber den Gegengründen Beissels und des Anonymus bestehen, und
es scheint demnach sicher, dass nach Sybel B und nicht S, wie jene
beiden zu beweisen versucht haben, die ursprüngliche Fassung der
Urkunde sei. Und doch ist wegen eines sehr sonderbaren Umstanden
den darzulegen mir nun noch erübrigt, gerade das Umgekehrte der Fall.
Sybel's Ansicht ist trotz der dafür geltend gemachten guten Gründe
irrig; Beissel's und des Anonymus Gegenansicht ist trotz der Hin-
fälligkeit ihrer Gründe die richtige. Nicht B, sondern S ist die
ursprüngliche Form des Silvesterprivilegs!
Auf beiden Seiten ist man nämlich bis heute von der ganz natür-
lichen Voraussetzung ausgegangen, dass der unter Brower's Na-
men gedruckte Text an jener Stelle (1 215) auch wirklich
von Brower herrühre, und dass also insbesondere die in Brower's
Drucke dem Wortlaut des Silvesterprivilegs voraufgehenden und nach-
folgenden Sätze ein einheitliches, auf denselben Grundgedanken und von
demselben Schriftsteller aufgebautes Ganze seien. Diese Voraussetzung
aber erweist sich thatsächlich als ganz irrig. Denn in der Druckaus-
gabe des Brower'schen Werkes rührt der Text des Silvester-Privi-
legs samt den zunächst voraufgehenden und nächstfolgenden Stücken
85) Vgl. Masen-Brower Antiqu. et Ann. Trev. I 577 mit Beyer Mittelrh.
Urk.- Buch I, 1.
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Die ursprüngliche Fassung des Trierer Silvester-Privilegs. 34{>
gar nicht von Brower her, sondern ist vielmehr ein Einschub von
anderer Hand, welche an dieser Stelle den ursprünglichen Text Browers
ausgeschaltet und dafür einen neuen eingefügt hat. Der Sachverhalt
im einzelnen ist nämlich folgender:
P. Christoph Brower S. J. hat sein grosses Trierer Geschichts-
werk, an welchem er gegen 30 Jahre lang gearbeitet haben soll, zwar
selber vollendet, aber den Druck desselben nicht mehr erlebt. Erst
neun Jahre nach seinem Tode (1617) erschien es zu Köln unter dem
Titel: Annälium Trevericorum cum proparasceue et metropoli libri
XXIV. ed. per Bernardum Gualterum 86), aber mit zahlreichen und
grossen Veränderungen namentlich in den ersten Büchern. Jedoch auch
diese erste Druckausgabe missfiel an massgebender Stelle. Hierüber
meldet Wyttenbach in zwei Vorblatt-Notizen des Exemplars der Trierer
Stadtbibliothek: „Die Exemplare dieser ersten Auflage sind äusserst
selten. Die öffentliche Gewalt hatte sich ihrer zu bemächtigen gesucht.
Die wenigen, die gerettet wurden, wurden gewöhnlich des Titelblattes
und der Vorrede und einiger Blätter am Ende beraubt, um sie unkennt-
lich zu machen. Das sieht man an dem Exemplare der öffentlichen
Bibliothek dahier, wie auch an dem mehligen" . . .8r*) „Praesens editio
Coloniae facta est per Bernardum Gualterum 1626. Prima est, maxi-
maeque raritatis, nam supremae auctoritatis iussu fuit suppressa". Nach
einer nochmaligen „Verbesserung" erschien dann in Lüttich im J. 1670
die von Jacob Masen besorgte neue Ausgabe, nach welcher gewöhnlich
citiert wird. Beide haben an der das Silvesterprivileg enthaltenden
Stelle keine Textverschiedenheiten, so dass bezüglich solcher nur einer-
seits der Drucktext überhaupt und andererseits der Wortlaut des ur-
sprünglichen Browerschen Werkes in Betracht kommt. Von letzterem
ist uns nun glücklicher Weise gerade der erste Teil, welcher fast bis zum
Tode des Erzbischofs Eberhard (1066) reicht, erhalten. Es ist dies
Handschrift 1362* der Trierer Stadtbibliothek mit der Aufschrift:
Trevericarum Antiquitatum. Sowohl die Schrift als auch der Inhalt
weist dieselbe als das ursprüngliche Werk Browers nach. Ausserdem
befindet sich darin auf Blatt 2' eine aus dem Anfang dieses Jahrh.
stammende Einzeichnung : „Codex autographus Broweri37), olim in
") In Wirklichkeit ist nur der erste 18 Bücher umfassende Band, der
big zum Tode des Kurfürsten Otto von Ziegenhain (1429) reicht, publiziert.
M») Ebenso auch an den beiden Expemplaren, die sich in der Graft,
v. Kewelstatt'schen Bibliothek zu Trier befinden.
S7) Dass die Handschrift von Brower selbst angefertigt sei, scheint mir
sehr zweifelhaft ; ich möchte sie für eine in seinem Auftrag angefertigte Rein-
schrift halten.
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346 H. V. Sauerland
Archivio Eccles. Cath. nostrae asservatus" und darunter von Wytten-
bacfas Hand die Notiz: „Reeepi hunc codicem ... ex dono D. Leib-
fried Advocati Trevir. die 28 a. Febr. 1819. Wyttenbach*.
Der das Silvesterprivileg umgebende Teil dieses bandschriftlichen
Textes, welcher hier zu Anfang des fünften Buches erscheint, während
der entsprechende Teil des Drucktextes im Eingange des vierten Buches
sich befindet, lautet nun folgendermassen :
„Fuit38) is Agritius Antiochenus Patriarcha, ut in omnibus ecclesiae
nostrae mandatum literis inuenio monumentis. Hunc ergo, cum aliis prae-
stantibus ab Imperatrice muneribus excultum, tum haud exigua portioue gazae
nuper e Palestinae sacris locis erutae donatum venisse ferunt in Treviros;
tulisse autem a B. Siluestro priuilegium id, cuius formam quandam Gestorum
liber in haec verba contulit:
Sicut in gentilitate propria virtute sortire et nunc Treuir primas super
Gallos et Germanos prioratum obtine 39), quem tibi prae omnibus harum gen-
tium Episcopis in primitiuis Christianae religionis doctoribus, scilicet Euchario,
Valerio et Materno, tum etiam per Baculum caput Ecclesiae Petrus signauit
habendum, suam quodammodo minuens dignitatem, ut te participem faceret.
Quem ego Siluester eius seruus successioneque* indignus per Patriarcham
Antiochenum Agricium renouans confirmo ad honorem patriae Dominae Helenae
Augustae, Metropolis eiusdem indigenae, quam ipsa felix per Apostolum Ma-
thiam e Judaea translatum cum Tunica et clauo Domini et dente S. Petri
et Sandaliis S. Andreae Apostoli et capite S. Cornelii cctcrisque reliquiis
magnifice dotauit specialiterque prouexit.
Ceterum acriore quadam in huius inquirendam narrationis veritatem
cnra mihi incumbenti persaepe venit in m entern vereri, ne, si tanquam admi-
niculis quibusdam huius historiae fides aliunde fulciretur, parum aut imperi-
torum sustentaretur imbecillitas aut obtrectatorum obuiam iretur calumniis;
praesertim cum haec ab scriptoribus quibusdam, bona eorum venia dixerim,
{Daneben steM am Bande von derselben Hand: Sc eck mann in praefatione
ad Agritii vitam 40) et homiliae quaedam variarum Bihliothecarum.) et Hcentius
tractata et inconsultius exaggerata reperiam. Quibus cum praeter ipsius
Agritii aduentum et reliquias in Belgicam traosportatas tum Treuiros ipsos
Idolorum cultu demum maiore studio abstentos cum nihil liquere per vetustatis
obliuionem vel ipsorum confessione pateat, haec omnia tarnen et inflatius
-commemorare cum damno et periculo summae rei non destiterunt. Quod
itaque ad caput historiae facit, excutienti primariae aedis vetera raonumenta
M) Vgl. dazu den Drucktext I. S. 215: Silvester nil negandum ratus . . .
bis S. 216: . . . his litterarum tanquam vestigiis impressam.
39) Ist irrig am Schluss der Seite hinzugefugt.
40J Es scheint die von Scheckmann verfasste Vita s. Agritii gemeint
2U sein, die sich in einem Sammel bände unter den Handschriften der Trierer
Stadtbibliothek findet und eine mit Benutzung der älteren Vita s. Agritii in
«ehr schwulstigem Stil hergestellte Arbeit ist.
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Die ursprüngliche Fassung des Trierer Silvester- Privilegs. 347
über temporum in membrana eleganti exaratus venit in manus. Huius series
ex Eusebio, Hieronimo, Prospero et Reginone pertexta et ad annum Christi
perducta DCCCCLXXXIII, ubi Helenae mentionem post Constantii obitum
intulit, denique subnectit : Haec Helena Trevereos . . . Nun folgt das Cüat
wie auf S. 216 der Druckausgabe.
Aus diesem handschriftlichen Texte geht zunächst hervor, dass
Brower die Herkunft Helen a's aus Trier, die von ihr bei Papst Silvester
erwirkte Sendung des Agritius nach Trier und ihre durch letzteren an
ihre angebliche Vaterstadt überbrachtes Reliquiengeschenk als geschicht-
liche Thatsachen auffasst. Insofern herrscht Übereinstimmung zwischen
Browers achtem Texte und dem unter seinem Namen veröffentlichten
Drucktexte. Brower führt dann als Zeugnis für diese angeblichen
Thatsachen zunächst das Silvesterprivileg an, citiert dessen vollstän-
digen Wortlaut und zwar nach eigenem Eingeständnis aus den Gesta
(Trevirorum), setzt aber in dessen Wortlaut und Beweiskraft durchaus
kein festes Vertrauen. Dies ergiebt sich schon aus den voraufgehenden
Aasdrücken (venisse ferunt, formam quandam, in haec verba contulit),
noch mehr aber aus den zunächst folgenden Worten, worin er sich in
scharfen Ausdrücken gegen Scheckmann und andere Neuere wendet,
welche der Urkunde zu hohen Wert beigemessen und dadurch nur den
Gegnern günstige Gelegenheit zu Angriffen geboten hätten. Er erklärt
deshalb anderweitiges Beweismaterial für die angeblichen Thatsachen für
wünschenswert oder gar für notwendig; und er rühmt sich, solches in
einer uralten Handschrift der Dombibliothek gefunden zu haben. Nach
der von ihm gelieferten Beschreibung scheint sie ein Exemplar der
Chronik Regino's mit einer bis zum Jahre 983 reichenden Fortsetzung
gewesen zu sein. Die darin vorgefundene Notiz über Helena, Agritius und
über die von jener durch diesen nach Trier gesandten Reliquien erschien
Brower von viel grösserer Beweiskraft als das in seinen Augen sehr
zweifelhafte Silvesterprivileg, und er verzichtete demgemäss darauf, im
folgenden über Helena, Agritius und die Reliquiensendung handelnden
Texte sich noch auf diese Urkunde zu berufen. Sein hier eingeschla-
genes Verfahren wäre völlig richtig, wenn jene Notiz ein ursprüng-
licher Bestandteil der mit dem Jahr 983 abschliessenden Chronik ge-
wesen wäre. Nun aber fand man, als man Browers Text für den
Druck bearbeitete, dass eben jene Notiz ein Zusatz von zweiter Hand
sei. Durch diesen Umstand wurde die Beweiskraft der Notiz selbst-
verständlich für die ersten 10 Jahrhunderte vernichtet, und die rüh-
menden Worte, womit Brower auf den Wert der Notiz hingewiesen
hatte, mussten getilgt werden. Das einfachste und einzig richtige für
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:|4S II. V. Swterland
die Bearbeitung seines handschriftlichen Textes wäre nun gewesen, offen
anzuerkennen T dass ein Bewei> für jene Behauptungen über Helena,
Agritius und deren Trierer lieht] nienschätze aus dem ersten Jahrtausend
gar nicht zu erbringen sei. und dass man sich desfalls lediglich auf
spätere Zeugnisse beschranken müsse. Indes zu einem so radikalen
Verzicht konnten oder wollten die Herausgeber sich nicht entschließen.
Zunächst tilgten sie den von Brown* geäusserten Zweifel über die Ächt-
heit des Silvesterdiploms und strichen auch jenen Satz Browers, worin
die ftbersehwänglkhen Darstellungen von Scheckmann und Genossen
über die angebliche Tbätigkeit der Helena und des Agritius für Trier
getadelt wurden. Den Wortlaut des Zusatzes zur Chronik Regino's
brachten sie mit der Bemerkung dass er zwar von einem zweiten ge-
schrieben und ausserhalb des Textes sei, aber „von alter und getreuer
Hand* stamme und „wenn auch aus späterer Zeit" stammend, doch den
Glauben der Vorfahren erweise und festhalte. Vom Silvesterprivileg
aber gaben sie nur die zwei ersten Drittel des Wortlauts, welche über
den angeblich von Petrus der Trierer Kirche verliehenen Primat han-
delten mit der Versicherung, dass zwar die von Silvester (an Agritius)
Übergebene Urkunde verloren sei. dass aber deren Ausspruch in alten
Schriftstücken erhalten sei41). Warum sie nun aber das letzte Drittel
der Urkunde, welches über Helena's Herkunft aus Trier, über Agritius
und über die von Helena durch Agritius nach Trier gesandten Reliquien
handelt, fortgelassen haben, darüber lassen sich nur Vermutungen auf-
stellen, die einzeln aufzuführen sich nicht lohnt.
Indes sollte doch nicht vielleicht der Bearbeiter des Brower-
schen Werkes „sehr alte Handschriften" gefunden haben, die überein-
stimmend nur die ersten beiden Drittel der Urkunde (S) enthielten?
Nach meinem Dafürhalten sicher nicht! Wären wirklich gegen Anfang
des 17. Jahrhunderts solche „sehr alte Handschriften" mit der kürzeren
Fassung der Urkunde vorhanden gewesen, so würde doch sicher Brower
während der langen Jahre seiner Forschungen in der Trierer Geschichte
wenigstens eine von diesen „sehr alten Handschriften" aufgefunden haben
und dann die Urkunde nach dieser Fassung, nicht aber nach den fabel-
reichen Gesta Treviroruni seinem Werke einverleibt haben. Einen An-
haltspunkt, um zu bestimmen, was die Bearbeiter der ersten Druckaus-
gabe unter den „vetustissiniis schedis" verstanden haben, geben uns
diese selbst durch ihre Bezeichnung der Chronik, in welcber sich der
tt) Senteutia tarnen vetustissimis asservata schedis mansit.
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Die ursprüngliche Fassung des Trierer Silvester-Privilegs. [{49
ben erwähnte Zusatz Ober Helena and Agritius befanden hat. Brower
«schreibt sie ziemlich genau als „über temporum" und als „series ex
Susebio, Hieronymo, Prospero et42) Reginone pertexta et ad annum
Ihristi perducta DCCCCLXXXIII" ; dagegen wird sie von den Bear-
eitern des Brower 'sehen Drucktextes einfach „Manuscriptum Eusebiani
;bronicitt genannt. Bei einer so nachlässigen und ungenauen Bezeich-
ungsweise wird es dann auch ganz erklärlich, wenn unmittelbar vorher
ie verschiedenen Handschriften der Gesta Treverorum, denen Brower den
'ext der Urkunde entlehnt hat. von den Bearbeitern als „vetustissimae
chedae" bezeichnet werden. Für meine Ansicht zeugt dann auch endlich
er noch erhaltene ältere handschriftliche Text der Metropolis, deren
rster Entwurf und ältester Text ja gleichfalls von Brower herrührt,
acht das Concept Browers, sondern vielmehr eine nach seinem Tode von
'. Masens Hand hergestellte Umarbeitung liegt uns vor im Codex Nr. 1364a
Standnr. 114) der Trierer Stadtbibliothek. Der Text weist viele ge-
ilgte Stellen auf, deren Ersatz nur selten am Rande, sondern meistens
nmittelbar nach der getilgten Stelle und innerhalb des Schriftrahmens
ebracht ist. sodass sich die Arbeit als Entwurf kennzeichnet. Von
ieser Handschrift abzuleiten sind zwei jüngere Abschriften : die eine in
er Trierer Dombibliothek, Cod. 256 A u. B, über dessen Provenienz
ine auf die Innenseite des vorderen Einbanddeckels des zweiten Bandes
ingetragene Notiz genügende Auskunft giebt43); die andere in der
Tierer Stadtbibliothek, Cod. 1364b (Standnr. 72). Nach dieser letzteren
Abschrift scheint Chr. v. Stramberg seine Druckausgabe besorgt zu
taben. Denn hier wie dort fehlen die in den beiden erstgenannten
landschriften enthaltenen Randanmerkungen, welche über die von dem
Verfasser benutzten Quellen Aufschluss geben. Eben wegen dieser An-
aerkungen aber sind die beiden erstgenannten Handschriften von be-
onderem Werte wie überhaupt so auch insbesondere in Beziehung auf
len Wortlaut des Silvesterprivilegs. Denn dieses findet sich ja auch
m Drucktexte der Metropolis und zwar auch hier in derselben kürzeren
Fassung (B) wie im Drucktexte der Antiquitates et Annales Trevirenses.
Jüchen wir nun in der älteren Handschrift die entsprechende Stelle, so
inden auf Seite 15/16 wir folgenden Text:
**) Beda ist vergessen.
4S) Liber Imperialis et exempti monasterii sti. Maximini prope Treviros
üb Alexandro Abbate descriptus ex antographo Auctoris eidem a. R. Patre
Boudet Rectore Collegii Trevirensis communicato.
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n
350 H. V. Saaerland
j, . . . quam in rem, constanti maiorum traditione , tabularum, quas olim
prompsimus 44), sententia, si non tenor ipse, veteribus manu scriptis est
commendata :
Sicut in gentilitate propria virtute, sortire et nunc Trevir — hierauf
ist von derselben Hand über dem nächstfolgenden Worte 'super' nachgetragen:
primas et' — super Gallos et Germanos Primatum — am letzten Worte ist
ton derselben Hand 'matum' getilgt und dafür 'oratum' übergeschrieben —
quem per Agritium patriarcham — zum letzten Worte ist am Bande
von derselben Hand zugesetzt 'Antiochenum' — renovans confirmo".
Neben diesem Texte sind am Rande von derselben Hand zwei
Quellenvermerke verzeichnet :
„M. S. gest. et Medulla gestor. lib. 2 cap. 4." und *
„NB alia lectio habet: Sortire et nunc Trevir Primas super Gallos et
Germauos prioratum".
Der zweite Vermerk ist wieder mit derselben Dinte durchstrichen ; offen-
bar ist er durch die im Texte der Urkunde eingetragenen Korrektoren
überflüssig geworden. Der erste Vermerk aber, welcher auch in der Hand-
schrift der Dombibliothek (256 A. Seite 40) wiederkehrt, ist geblieben und
giebt uns die Thatsache, dass der Schreiber für den Text des Privilegs nur
die Gesta Trevirorum und (Enen-Scheckmann's) Medulla Gestorum als
Quelle anführt. Da das letztgenannte Werk erst im zweiten Jahrzehnt
des 16. Jahrhunderts entstanden und dann auch sogleich im Druck er-
schienen ist, so wird es doch unmöglich zu den „veteribus manu scrip-
tis" gehören, auf die sich der Schreiber in den dem Privileg vorausge-
sandten Worten beruft. Also reduzieren sich die „vetera manu scripta"
des Überarbeiters der Metropolis gerade wie die „vetustissimae schedae'*
des Überarbeiters der Antiquitates Treviricae in Bezug auf den Wort-
laut des Silvesterprivilegs auf die Gesta Trevirorum. Obschon nun, wie
gesagt, auch in der älteren Handschrift der Metropolis nicht mehr der
ursprüngliche Text Browers, sondern schon eine Überarbeitung vorliegt,
so ist doch nicht der geringste Grund vorhanden, daran zu zweifeln,
dass Brower selbst in dem ursprünglichen Texte der Metropolis nur
die ersten zwei Drittel des Silvesterdiploms, welche über den Primat
der Trierer Kirche handeln, mitgeteilt hat, da er in dem betreffenden
Kapitel laut Aufschrift und Inhalt nur diesen Primat behandelte und
sich somit gar nicht veranlasst sah, das letzte Drittel, welches über die
von Helena durch Agritius bewerkstelligte Reliquiensendung meldete,
mitzuteilen, zumal da er schon vorher in den Antiquitates et Annales
den ganzen Wortlaut einschliesslich des letzten Drittels mitgeteilt hatte.
") Also ist der Text dieser Handschrift geschrieben nach dem Er-
scheinen der ersten Druckausgabe der Antiquitates et Annales (1626), folglich
nach Browers Tode (1617) und nicht von Brower. «
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Die ursprüngliche Fassung des Trierer Silvester-Privilegs. 351
Vielleicht mag dann gerade diese in Browers handschriftlicher
etropolis vorgefundene Kürzung des Urkundentextes für den ersten
earbeiter des Browerschen Textes der Antiquitates die Veranlassung
»wesen sein, nun auch hier, freilich in seltsam zweckwidriger und
irzsichtiger Weise, den Urkundentext gleichmässig zu kürzen.
Somit ist nunmehr Sybels Ansicht, dass der in Browers Druck-
lsgaben enthaltene kürzere Text des Silvesterprivilegs auch der älteste
ld ursprüngliche sei, endgültig beseitigt. Es fragt sich nur noch, ob
ich nun wirklich diejenige Fassung, welche ich mit S bezeichnet habe,
s die älteste zu. gelten habe. Was ihre handschriftliche Überlieferung
trifft, so ist das Alter der von Sirmond gefundenen Handschrift, seit
ese verloren gegangen ist, nicht mehr zu bestimmen. Der Text auf
jm ersten Blatte des Codex Egberti wird von Kraus ins 11., von
ir ins 12. Jh. eingeschätzt. Falls erstere Ansicht sicher die richtige
äre, so würde sich hierdurch ergeben, dass diese Fassung (S) älter
äre als die der Gesta Treverorura. Aber eine solche Sicherheit be-
eilt nicht. Besser eignet sich zur Zeitbestimmung der Text in der
lironik Hugo's von Flavigny. Weil derjenige Teil der Chronik, welcher
e Fassung S des Silvesterprivilegs enthält, zwischen den Jahren 1090
s 1096 geschrieben ist45), so ist eben diese Fassung von älterer Be-
aubigung als die der Gesta Treverorum, deren Entstehung um einige
ihre jünger ist als Hugo\s Chronik. Ungefähr ein gleiches Alter ist
ichweislich für diejenige Fassung, welche uns in der Vita s. Agritii
>erliefert ist, deren Abfassungszeit sicherlich die zweite Hälfte des
t. Jahrhunderts ist. Indes sind die Abweichungen beider so gering40),
iss ich, nachdem B als älteste und kürzeste Fassung beseitigt ist,
ich ausser Stande sehe, den Wortlaut der Urkunde in der Vita s.
gritii noch als eine besondere Fassung anzusehen. Aus diesem Grunde
ibe ich dann auch schon oben (S. 7) deren drei Abweichungen zu S
ngetragen. Letzteres ist die ursprüngliche Fassung des Silvesterprivi-
gs, das im zweit- und drittletzten Jahrzehnt des 11. Jahrhunderts
ichweislich schon vorhanden ist. Ob es zu eben dieser Zeit oder in
ner früheren entstanden ist, dies behalte ich einer späteren Unter-
teilung vor. Was ich aber schon jetzt mitteilen will, ist, dass die
ireits oben erwähnten Ansichten Beissels und des Anonymus in den
st.-pol. Blättern über die Entstehungszeit der Urkunde sicher falsch sind.
**) Vgl. Mon. Germ. VIII. 281.
*•) Vgl. meine Trierer Gesch.-Quellcn des 11. Jahrh. S. 90.
Westd. ZeiUchr. f. Geach n. Kunst. VIII, IV. 27
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352 P. Bahlmann
Neue Beiträge zur Geschichte der Kirchen-Visitation
im Bistum Münster. 1571 — 1573.
Von Custos Dr. P. Bahlmann in Münster i. W.
Die von dem Bischof Johann von Hoya1) veranlasste allgemeine
Kirchenvisitation erregt ein besonderes Interesse hauptsächlich deshalb,
weil deren Protokolle neben den um dieselbe Zeit erstatteten Berichten
der Archidiakonen über die kirchlichen Zustände der Diöcese Münster
im 16. Jahrhundert den ersten näheren Aufschluss geben. Freilich
lassen sich gegen die Glaubwürdigkeit derartiger Schriftstücke mancherlei
Einwände erheben2), doch sind die unseren wenigstens frei von jeder
absichtlichen Verdunkelung der thatsächlichen Verhältnisse, da sie dem
glaubenstreuen und energischen Bischof das Material liefern sollten für
die erforderlichen Massnahmen gegen die offenkundigen Übelstände, die
sich infolge der Sorglosigkeit oder Schwäche seiner Vorgänger einge-
schlichen und festgesetzt hatten. Die aber wegen der häufigen Wider-
sprüche beider Quellen von Keller3) geäusserten Bedenken hat bereits
Hüsing4) zurückgewiesen.
A. Die Archidiakonats-Berichte.
Zu dem Wirkungskreise der Archidiakonen gehörte nach Söke-
landr>) die Aufsicht sowohl über den persönlichen Wandel der Geist-
lichkeit und den Gottesdienst, als auch über das Vermögen der Pfarren
und Kirchen, die Küstereien, Schulen und Armenhäuser, die Investitur
der Geistlichen, Küster und Schullehrer, die Prüfung der Ausgaben
und Einnahmen, die Genehmigung der Verkäufe aus dem Pfarrei- und
Kirchenvermögen und aller dasselbe betreffenden Verträge. Überdies
hielten die Archidiakonen zweimal im Jahre, im Frühlinge und Herbst,
an Ort und Stelle die Kirchenvisitation und das Sendgericht. Wörtlich
*) Zum Bischof von Münster erwählt am 26. Oktober 1566, seit 1553
Bischof von Oanabrück und von 1568 auch Bischof von Paderborn ; gest. am
5. April 1574.
2) Vgl. H. Hering, Mitteilungen aus dem Protokoll der Kirchen-Visitation
im sächs. Kurkreise v. J. 1555. Osterprogr. der Universität Halle. Witten-
berg 1889, p. 3 f.
3) Die Gegenreformation in Westfalen und am Niederrhein. Teil I
(Publikationen aus den K. Preuss. Staatsarchiven. Bd. IX) Leipzig 1881, p. 288.
4) Der Kampf um die kathol. Religion im Bistum Münster. 1535—1585.
Münster 1883, pag. IX. — Vergl. : Histor.-polit. Blätter für d. kathol. Deutsch-
land Bd. 92. München 1883, p. 298- 303.
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Neue Beitr. z. Gesch. d Kirchen- Visitation im Bistum Münster. 353
stimmte das gleich nach des Bischofs Johann Regierungsantritte ent-
>rfene und 1569 erschienene Capitular-Statut des Domkapitels : „Item
sollen und willen die Herrn so de Archidiakonaten haben dieselbige
twidder durch sich selbst oder eine kundige Erbare Geistliche Persone
d nicht durch Leien oder geringschätzige leichtfertige Dienere oder
hreibers so nit geistlichen Stands und Erbarlichen ansehnlichen Wesens
u dess Jars zweimal lassen visitiren oder bereiden, mit getrauwen
eiss Ufsicht daruff tragen, dass die Pastoren Vicecuraten und Kirchen-
mer eines unlesterlichen erbaren Wandels und Lebens sein von un-
rfelschder Christlicher Catholischer unwichtiger Lehr, die Sacramenten
eh Ordnung der alter Catholischer Kirchen aussteilen und sunst geine
uwerung inzufueren gestatten und die Excessen mher zur Straff der
gernisse nnd Besserung des Negsten dan umb eigen Profeit oder Geldes
llen corrigirt vorgenommen und exercirt werden" 6). Noch in dem-
hen Jahre (1569) genügte denn auch der neu ernannte Domdechant
ttfried von Raesfeld seiner Visitationspflicht in Bocholt7) und dass
n andere Archidiakonen bald folgten, zeigen deren Berichte aus dem
ire 1571, die wir nach einem auf der Königl. Bibliothek in Berlin
indlichen Auszuge8) hier wiedergeben.
1) Archidiakonat des Canonicus Joh. Nagel.
Canonici, Vicarii et verbi divini praecones Ecclesiae Bcchemensis hoc
dem nomine commendandi, quod avitae et Catholicae rcligionis amatorcs
is et laudabiles Ecclesiae consuetudines inconcusse servantes, singulis
bus matutinas preees, Missae sacrificium aliasquc horarias preces sedulo
itent. — Quoad Senatum et communes cives nulla haereseos suspicis habetur,
a quantum ego quidem animad vettere potui, ne latum unguem ab universal i
i desciverunt : eo tarnen salvo, si fortassis morbida quaedam ovis inter
*') Zeitschrift tür vaterl. Geschichte und Altertumskunde. Band XVI.
nster, 1855, pag. 65.
*) Keller, 1. c. Aktenst. Nr. 275, pag. 372. — Das Statut ist unter-
:hnet von Bernh. Morden Praep. m. p., Godefr. a Raesfeld Scholasticus,
terus a Raesfeld Thesaurarius, Ravenus ab Hoerde Vicedominus, Casparus
Wrede, Diderich von der Reck, Johan Nagel, Balth. von Büren, Melchior
i Büren, Heidenrick von Oer, Arndt von Buren Cantor, Goesen von Ras-
It, Heidenrich Droste, Wilhelm Schenkink, Rodolph von Munster, Bern-
d Smisingh, Bernhardus a Beuren, Herman von Depenbroick, Jasper
lenkink, Adolph von Rasfeld, Conrad Ketteier, Herbordt de Baer, Diederich
Rasfeldt, Mensse von Heiden, Heinrich von Reede, Wennemar von Asche-
ick. — Über die Pflichten der Archidiakonen vgl. auch Form, visit. V, 16—23.
7) Keller, 1. c, pag. 285.
») MS. Boruss. Fol. 845. — Bei Keller (1. c. Aktenst. Nr. 287—291)
zum Teil abgedruckt.
27*
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354 P. Bahlmann
cives aliimde aliquam pravac doctrinae labem hausisset, unde n<
(,'aptulo Senatuivc constaret, esset, illa per hanc meam attesta
excusabitur. Joannes Trippelfoei
promotor officii licet indig
2) Archidiakonat des Thesaurars B. von Raesfeld.
a) Über die „der Dom Custerien annectirte Arcbidi
kirchen" s. Keller 1. c. Aktenst. Nr. 287. — Das von demselb
Original (?) im Kgl. Staats-Archiv zu Münster (M. L.-A. 552, 9) 1
der uns vorliegenden Abschrift völlig übereinstimmend — fort:
b) Verzeichnusse der angehoerenden pfarrkireben und !
dem Archidiaconatt der Thesaurarien zu ewigen tagen einverle
durch verbinderunghe der weltlichen obrichkeit, dair under sie v
lieh gelegen, deren Sendtge richten eine zeitlar.ck hero nitt geh
nhun also zu mehren theill durch die nuwe angestelte Bisclu
nidderlanden dem Stifft Munster abgezogen werden.
Grolle und Leichtenvorde im ampt Bredevorde : in "du
hab ich etzliche mael Personen investiret und noch lestlich
71. Jair, also dass maeu dieser in possession ist, aussgenommen it
lieber zeit perturbation : Alten im ampt Bredenvordc, Dinxberl
Bredevorde, Hcngell uppen Goy, Seilern uppen Goy, Verseveldt i
Ucrghlandt, Syvoldt in des Herrn Berghelandt.
Neede in der Herschaft von Borckeloe: dweil diss kersr
noch zwei anderen der Vicedominattjurisdiction zugehörig, a
(ieistern und Kybcrghen) ohne mittel im Stiftt Münster gelcgei
7 oder 8 Jairen ungefehrlich der Yicedominus, dhomaels Her
Hocrde, und ich bie der graiffinnen von Brunckhorst zweymael
angehalten, umb zu gestatten die Sendtgerichte widderumb zu in
in ihre übunghe zu brengen, ist unss aber ider zeit abslegige an
ich nochmals zu Nede versuchen, das Sendtgerichte verkündigei
umb zu besuchen, wess dairgegen fürgewant wirdt, der Zuversicht
die Herrn Commissarien und Visitatoren auch daselbst der Vi
undernemmen und also im sehwunck widderumb helffen bringen.
Nhun hab ich nitt unterlaissen, als sich der Pastoir zu Gn
dass der Biscboft' von Deventcr edictum hab aussgehen laissen,
für einen ordinarium zu erkennen, dass ich sulchs auff Rhom
iind Hactlis begert, darauf! mir die antwort worden, quoad edict
Daventriensis, qui querit vestras parochias deglutire, audivi a m
rendissimo Patre N. N. 9), cum hae de causa Suam Reverendam
eonvenissem, hoc idem contigisse Episcopo Leodiensi cum quil
Episcopis et propterea ipsum impetrasse a Summo Pontitice rcs<
mandabatur quibusdam in dignitate Ecclesiastica illis in partibu
ut constito [sie!] de antiqua possessione jurisdietionis Episcop
illum manutenerent et Episeopos ptos coercerent etc.
9) Domino üaspure Uroppero durchgestrichen, dafür N. X. gesetzt.
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Neue Beitr. z. Gesch. d. Kirchen- Visitation im Bistum Münster. 355
Haue eaudeni via m ingredi pro duiuiuaüoue Vestra Reverenda cogitavi
, sed baec a Reverendissimo Episcopo et Principe huius dioecesis proveuirc
ius est.
3) Archidiakonat des Vicedominus Bernh. von Büren.
Ascheberg, Südtkerken, Borck, Halteren cum adkaerentibus llüldereu
.ipramssdorff, Hervest cum filia Holt erb uessen, Lembeck, Dodorft' et Korup
,, Telgt cum Handrup, Westbeveren, Oestbeveren, Ewerswiukel, Stromberg,
sensehl : hi se habent Catholice seeundum Romanam Ortbodoxam Ecclesiam ;
S'ordtkerken: inter annos circiter tres vel quatuor nullus fuit aedilis
aedituus propter discordiam Marschalci cum Domino de Ruiven (V) in
;imum Ecclesiae detrimentum.
Wulffen autemet Radde, tiliae in Lembecke, asseclae Martini Lutheri.
Geisteren et Eibergen: Synodus desolata.
4) Archidiakonat des Domherrn Balth. von Büren.
Erstattet vom Promotor ofncii, dem Vicarius Diederich Morrien. —
;edr. bei Keller (1. c. Aktenst. Nr. 289).
5) Archidiakonat des C ellerar 8 Melchior von Bueren.
Capitulum [Dulmaniense] omnia antiquam religionem deceutia ordine
nie servat, excessus ibidem sunt simplicis fornicationis.
B) Archidiakonat des Propstes Bernh. Schmising.
Ennigerloh ist guet catholisch, item tho Oestenfelde, commuuicert
utraque specie, item tho Ol de ist gueth, item tho Vel de die Capellan
sehr gutli, item tho Diestedde weiss nicht anders alss guet, item tho
rrssloh ist gueth, darin ist gehörig die Capelle tho Oestholte, ist
berges [gehörig] und ist filia in Warrslohe, dae sie willen nicht länger
eu, hebben ihren eigen Pastorn, ihre selbst begrebnusse und fragen nicht
i dem Archidiacon, noch pastorem, noch nach keinem menschen der weit,
i tho Ilertzfelde ist es gueth, item tho Libborgh, dragt uff beiden
ilderen, item tho Untrop ist Martinisch, item tho Dolbergen ist sehr
i, item tho Heessen.ist sehr gueth, item tho Hovell dooeht nichts, ist
tinisch, item tho Becktfmb ist nuhn sehr gueht.
7) Archidiakonat des Canonicus Bernh. Morrien.
Albo officio majori Archidiaconatus annexus dicitur Aldenluneu, in qua
solummodo est parochia, cuius pastor Diricus Alstedde, vir sincerus
ino Catholicus et fidei Catholicae adversus vicinos Lunenses, a quibus
aliquot annos non leves contumelias et multiplices irrisiones passus,
rimus propugnator, ob cuius zelum nihil haereticae pravitatis hoc tem-
\ in ea parochia deprehenditur. Promotor ofricii
Diricus Morrien, Vicarius.
Darauf folgt: „Verzeichnuss desjenig, was Pastor und Kirchräthe zu
nlühnen wieder dem Richter, auch Burgermeister, Rath und Gemeinde zu
cn der furgenohmmenen Vernewerungen und zugefügeter Beschwehr für
für beklaget und noch klagen".
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356 P. Bahlmanu
8) Archidiakonat des Canonici« Goswin von Raesfeldt.
Dieweil aber gemelter Herr Archidiaconus newlich nach absterben
weilandt Herr Diedericbs von der Recke ahn diese Archidiaconat gerathen, hat
man bisshero sonderlich keine defectus vornehmen mögen mit freundtlicben Be-
gehr, [dass] die Herrn Visitatoren fleissige erforschung fürwenden wollten, ob
einige Unrichtigkeit, die hieher verschwiegen gewesen, zu richtigkeit und
vorigen Wohlstandt zu bringen ungespahreter weyse sich nicht unterwinnen
lassen.
9) Archidiakonat Wilhelra's von Elberfeld.
a) Sedes synodales Praepositurae Sancti Ludgeri Monsis.
Rinkerodde, Herberen, Sendenhorst, Oldenberge, Borg-
horst, Embsdetten, Reine cum adjacentibus Nienkercken, Saltz-
bergen et Messumb, Saerbecke, Greven cum Hembergen: hae
parochiae insistunt Catholicae religioni quorundarum sacerdotum concubinatu
excepto.
Schüttorp vero Nordthorn et Gildehuessen profitentur Ati-
gustanam confessionem, nemo autem hisce locis statutis temporibus ad syno-
dum comparet, quo authore id fiat incertum est
b) Sedes synodales Archidiaconatus in Winterswijk.
Dingden et Brünen: religio satis corrupta. — Oldenscherenbeck :
pastor quidem catholicus, sed per magistratum impeditur, Erle alter Cal-
vinis [?] — Raessfeldt, Boreken, Groten, Reckumb, Lütken-
Reckumb: hae perseverant in Catholica religione. — Veersche [c. i. We-
seke]: vacillat. — Velen: professionis Augustanae. — Gescher, Oester-
wick etHoltwich: Catholicae sunt. — Mores et religio Commendatoris
in Borgsteinvorde cum tota civitate nullum non latent. — Embsbühren
et Schepstorp: satis catholici, si per magistratum Benthemensem delatio
ad synodum suis non esset prohibita.
Verteilt waren die Archidiakonate der Diözese Münster10) damals
folgendermassen :
1 . Archidiaconatus Cancellariae: Horstmar, Ahaus, Be vergern, Sassen-
berg et similes Ecclesiae iuxta castra Reverendissimi Episcopi Monasteriensis.
2. Rabanus de II oerde, Praepositus Maioris Ecclesiae, Archidiaconus
in civitate Monasteriensi (exceptis Transaquensibus ") et in Angelmodde.
3. Godefridus a Raesfeld, Decanus Maioris Ecclesiae, Arch. in
Bocholt et Gimbte.
4. Bitter us a Raesfeld, Thesaurarius Maioris Ecclesiae, Arch. in
Vreden, Rhede prope Bocholt, Wällen, Wessum, Alstedde, Epe, Gronau,
Heck, Nienborg, Leer, Roxel, Albachten et Alverskirchen ") ; im Amt Brede-
10) Ein Verzeichnis aus dem J. 1313 8. Jos. Niesert, Munstersche Urkundensamm-
lung. Bd. VII. Coesfeld 1837, pag. 141—144, spätere ibid. pag. 114— 118 u. 119—137, sowie
A. Tlbus, Gesch. Nachrichten über die Weihbischöfe ron Münster. Münster 186*2 p. 164—166.
— Vgl. auch Allgem. Archiv für die (ieschichtskunde des Preus*. Staates. Herausg. v»»u
L. von Ledebur. Bd. IV. Berlin, Posen und Bromberg 1831, S. 214—856.
11) Cfr. Nr. 24.
12) Die genannten Orte gehörten snm Archidiakonat der Domküsterei, die folgenden
zu dem der Dom-Thesanraric. — Vgl. den Archidiakonats-Bericht Nr. 2.
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Xeue Beitr. z. Gesell, d. Kirchen- Visitation im Bistum Münster. 357
vourt: Groll [vel Groenlo], Lichtenvoorde, Aalten, Dinxperlo et Hengelo; in
des Heren bergland : Varsseveld et Silvold ; Neede in der Herrschaft Borkelo.
5. Bernardus a Bueren, Yicedominus Maioris Ecclesiae, Arch. in
Ascheberg, Südkirchen, Nordkirchen, Bork, Haltern, Hullern, Lippramsdorf,
Hervest cum Holsterhausen lilia, Lembeck rilia Wulfen, lihade, Darup et Rorup
filia, Teilte cum Handorf, Westbevern, Ostbevern, Everswinkel, Stromberg,
Itocsensell, Geistern, Eibergen.
6. Godefridus a Kaesfeld, Praepositus Ecclesiae St. Mauritii, Arch.
in: iloetmar, Westkirchen, Eunigcr, Vorhelm, Walstedde, Drensteinfurt, Ott-
marsbocholt, Seim, Ulfen, Seppenrade, Lüdinghausen, Senden, Amelsbüren.
7. Melchior a Bueren, Veteris Ecclesiae Praepositus nee non
Maioris Eccles. Canonicus et Cellerarius ac ratione Cellerariae Praepositus
baneti Victoris Dulmaniensis, Arch. in Dülmen.
8. Goswinus a Kaesfeld, Maioris Ecclesiae Canonicus, Arch. in
Stadtlohn et Südlohn.
9. Joannes Nagel, Maioris Ecclesiae Canonicus et Praepositus in
Beckum, Arch. in Beckum.
10. Balthasar a Bueren, Maioris Ecclesiae Canonicus, Arch. in
Warendorf, Einen, Milte et Füchtorf.
11. Bernardus Morrien, Maioris Ecclesiae Canonicus, Arch. in
Alt-Lünen.
12. Heidcnricus ab Ohr, Maioris Ecclesiae Canonicus, Arch. in
Billerbeck, Darfeld et Holthausen.
13. Arnoldus a Bueren, Canonicus et Cantor Maioris Ecclesiae,
Arch. in Albersloh.
14. Bernardus Schmising, Bursar ius et Praepositus St. Martini,
Arch. in Ennigerloh, Ostenfelde, Oelde, Vellern, Sünninghausen, Wadersloh
filia Capellae zu Ostholte 1S), Herzfeld, Lippborg, Uentrop, Dolberg, Heesseu,
Hövcl, Bockum, Diestedde.
15. Guilielmus ab Eiber feld, Praepositus S. Ludgeri, Arch. in
Hinkerode, Herbern, Sendenhorst, Altenberge, Borghorst, Emsdetten, Rheine,
Neuenkirchen, Salzbergen, Mesum, Saerbeck, Greven, Hern berge, Schüttorf,
Xordhorn et Gildehaus.
[Archidiaconatus in Winterswijk] : Dingden, Brüueu, Alt-Schermbeck,
Erle, Kaesfeld, Borken, Gross-Reken, Klein-Reken, Weseke, Velen, Gescher,
Osterwick, Holtwick, Burgsteinfurt, Emsbüren et Schepsdorf.
16. Praepositus in Cappenberg: Arch. in Ahlen et Werne.
17. GerhardusabEsschede, Praepositus in Varlar, Arch. in Coesfeld.
18. Everwihus Droste, Decanus Ecclesiae St. Martini, Arch. in
Buldern et Hiddingsel.
19. Theodorus ab Ham, Thesaurarius Ecclesiae St. Martini, Arch.
in Havixbeck.
20. Thesaurarius Veteris Ecclesiae : Arch. in Laer, Eggenrode, Asbeck
et Schöppingen.
13) Wohl Osthöre. Vgl. Ad. Tibus, Urüudungsgeschichte der Stifter ... des alten
Bistums Münster. Teil I. Münster [1867—1 1885 Anmerkung Nr. 1197.
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358
P. Bahlmauu
21.. Teod. Maiss, Dccanus in Nottulu, Arch. iu Nottulu, Ap
et Schapdetten.
22. Joannes a Syborgh, Decanus in Langenhorst, Arch. ii
hörst, Ochtrup et Wettringen.
23. Henricus Bisschopinck, Thesaurarius Ecclesiae St.
Anh. in Hiltrup.
24. Michael Iluperti, Decanus Transaquensis , Arch. in
Transaquas et Nienberge.
B. Die Visitations-Protokolle.
Am 1. Juli 1571 beauftragte Bischof Johann den P:
Ofticialats Theodorich von Hamm, den Generalvicar Jacob }
Dechanten Everwin Droste und Michael Ruperti, den Dompredi
laus von Steinlage und den Pfarrer Caspar Modewich, eine a
Visitation der Diözese abzuhalten und den Befund durch
Notare w) ausführlich aufzeichnen zu lassen 15), welchem Befehl
mission vom 16. August desselben Jahres bis zum 9. September
gewissenhaft nachkam. Ein vollständiges Bild ihrer Thätigl
die nachstehende Übersicht.
Es wurden laut der Original-Protokolle examiniert zu
1517. Münster:
August 16. Capitel des Alten Doms (Dechant: Jakob Voss).
„17. „ zu St. Mauritz (Dechant: Schenckingh).
„18. „ zu St. Ludgeri (Dechant: Christoph Brei
„ 20. „ zu St. Martini (Dechant: Everwin Drosl
„ 21. Geistl. von Überwasser (Dechant: Michael Ruper
berge und Kinderhaus.
„ 22. Geistl. von St. Aegidii (Propt Wesselus Hessm
Hüsing pag. 44: Wilh. Huismann).
„ „ Geistl. von St. Lamberti (Pfarrer Caspar Mode^
„ 24. Collegiüm ad fontem salientem, Fraterherren
Stuitwerck n) und Conventualen). — (Non lu
tarn Regulam).
u) Als solche ernannten die Visitatoren am 9. August: Christi
und Frau/. Holten.
15) Keller, 1. c. Aktenst. Nr. 28f>.
16) Nach Keller und Hüsing wurde die Visitation schon 157
Letzterer (cf. pag. 53) hält die vorgefundene Jahreszahl 1573 a
für einen Schreibfehler; jedoch beseitigen die im Original den einze
beigelügten Wochentage jeden Zweifel an der dreijährigen Dauer.
17) Vielleicht der 13. Pater, der in dem von Erhard (Ze
vatcrl. Gesch. u. Altert. Bd. VI, Münster 1843, pag. 89 ff.) mitget
dächtnisbuch des Fraterhauses fehlt.
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Neue Beitr. z. Gesch. d. Kirchen- Visitation im Bistum Münster. 859
Aagust 25. Minoriten-Kloster in Münster (Joh. Sickinan, Pater Custos).
„ „ Heinr. Bisschopinck, Senior et Thesaurarius St. Ludgeri,
der am 18/8 nicht erschienen war.
„ 28. Geistl. von St. Servati (Pfarrer: Joh. Krytt).
„ n Augustinerinnen- Kloster Rosendahl in Münster.
r, „ Beghinenhaus Hofringe in Münster. (Non habent singu-
lerem Regulam).
„ 20. Augustinerinnen-Kloster Niesing in Münster.
„ „ Tertiarierinnen-Kloster Ringe in Münster,
„ x Beghinenhaus Reine in Münster. (Non habent Regulam).
z Varlar:
l Septbr. 1. Prämonstratenser - Kloster in Varlar (Gerh. ab Eschede,
Praepositus).
Coesfeld:
„ 2. Geistl. von Coesfeld und Lette.
„ 3. Cistercienserinnen - Kloster Marienborn zu Coesfeld18) (Al-
heidis Travelman, Abbatissa).
„ „ Beghinenhaus Stoltering zu Coesfeld (Non habent Regulam).
j „ , Franziskanerinnen-Kloster Annenthal (Kleines Schwestern-
liaus) zu Coesfeld. (Elis. Herde, Mater).
Grosses Schwesternhaus (Augustinessen - Kloster) zu Coes-
feld. (Apollonia Hagenbeck, Mater).
Bocholt19):
Geistl. von Bocholt.
Vicecuratus Lubbert Eisinck in Rhede.
6. Adeliges Damenstift (Grosses Weisses Kloster) in Bocholt.
(Non habent Regulam).
n „ Domus Sororum St. Agnetis genannt Marienberg in Bocholt.
(Mechtildis Buenink, Mater). — (Habent Regulam
Sancti Augustini),
t» 7. Vicecuratus Everh. Kock und Vicar Simon Busschius in
Dingden.
» „ Pfarrer Frider. Jegeringh in Dinxperlo.
„ 8. Cistercienser-Kloster Gross-Burlo (Arnold Provestinck, Prior).
Weseke:
„ „ Pfarrer Herrn. Traa in Weseke.
,8) Unterstand dem Abt von Kamp bei Rheiuberg.
,9) Auf der Durchreise (4. Septbr.) wurden die Kirchen in Velen und
Rhede visitiert.
TJ
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360
P. Bahlmaim
Septbr.
9
10
12.
October 3.
4.
n O.
n 12.
Uecbr. 11.
n »
1572.
Februar 7.
„ 8.
Borken:
Capitel von Borken.
Schwesternhaus zu Marienbrinck in Borken (Anna Sweders,
Mater). — (Habent Regulam S. Augustini).
Geistl. von Ramsdorf, Reken, Heiden und Velen380).
Horstmar:
Capitel zu Horstmar. (Dechant: Heinr. Droste).
Münster:
Geistl. von Ostbevern, Boesensell, Westbevern, Billerbeck,
Darfeld, Alverskirchen, Handorf und Ascheberg.
Geistl. von Senden, Enniger, Ottmarsbocholt, Westkirchen,
Hoetmar, Walstedde, Drensteinfurt, Amelsbüren, Vor-,
heim und Gimbte.
Geistl, von Angelmodde, Sendenhorst, Hiltrup, Havixbeck,
Hembergen, Rinkerode, Roxel, Greven, Altenberge.
Cistercienserinnenkloster St. Aegidii21).
Pfarrer von Coerde.
„ Unterkaplan an der Kapelle zu Emmer (Pf. Albersloh1*).
„ Pfarrer in Wolbeck.
12*3) Geistl. von Nottuln und Appelhülsen.
Telgte:
Geistl. von Telgte und Everswinkel.
Rengering:
Cistercienserinnen - Kloster zu Rengering (Angela Nucks,
Abbatissa) M).
Vinnenberg:
„ Benediktinerinnen-Kloster zu Vinnenberg. [Protokoll selbst
fehlt!].
Warendorf:
9. Geistl. von Warendorf, Milte, Füchtorf, Sassenberg, Einen.
20) Nach Hüsing 1. c. pag. 47 visitierte inzwischen ein Teil der Visita-
toren die Pfarreien Erle, Rhade, Lembeck und Wulfen, [cf. 10/5 1572 und
Hüsing 1. c. pag. 51].
21) Unterstand dem bei der Visitation auch anwesenden Abte von Liesborn.
2i) Diese Kapelle war bis 1885 vorhanden.
2S) Nach Hüsing 1. c. pag. 48 erschienen am 12. Dezbr. die Geistlichen
von Rorup und Darup und erst am 13. die von Nottuln und Appelhülsen.
-*) Unterstand dem Abte von Marienfeld.
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Neue Beitr. & Gesdi, d. Kirchen- Visitation im Bistum Münster. 3ßl
Maiienfeld:
"ubr. 11. Cistereienser-Kloster Marienfeld. (Herrn. Fromme, Ablas),
^ „ Pfarrer von Lette, Beelen und Greifen und Deebant von
Harsewinkel
Freckenhorst:
Vjiril 31. Adeliges Damenstift zu Freckenhorst.
Strotnberg:
Hai l1*) Geistl. von Stromberg. [Protokoll fehlt; nur der Kopf
vorhanden!)
Geibth von Üelde, Ennigerloh, Ostenfelde, Sünninghaii>cn
und Yellern.
Liesborn:
w 2- Benediktiner- Kloster Liesborn.
n „ Vieecuratus von Wadersloh und die Pfarrer von Diestedde
und Herzfeld.
Beckum:
u 3. Angustinerinnen-KIoster zu Beckum.
„ „ Capitel zu Beckum (z, Z. ohne Dechant).
Ahlen:
n 4. Augustinerinnen-Kloster zu Ablen.
v n Vieecuratus Gerh\ Eggelman in Lippborg.
m 5. Geistt, von Ahlen.
Werne:
M (i, Geistl. von Werne,
j, 7. Prämonstratenser-KIoster Cappenberg.
n , Geistl. von Bork, Alt-Lünen, Heessen, Dolberg, HüvH,
Bockum, Südkirchen, Nordkirchen, Uentrop.
Dülmen'6):
H 8, Augustinerinoen-Kioster in Dülmen.
r 9*") Capitel zu Dülmen (z. Z. ohne Dechant).
n Geistl. von Haltern, Hullern [nach Hüsing 1. c. pag. 50
auch:] Härtest, Lippramsdorf und Haus Dülmen. —
[Das Protokoll fehlt!]
^ 10, GeistL von Alt - Schermbeck , Holsterhausen, LemböcRi
Khaile, Wulfen*8), Schloss Raesfeld, Hiddingselu. Buldern.
**) Bei Hüsing \. c. pag. 4JJ irrtümlich nl. März".
**J Nach Hiteing t. c. pag. 60 besuchten die Visitatoren auf der Reise
ach Dülmen die Kirchen zu Ulfen, Hullern und Haltern.
iT) Bei Hfising L & pag. 46 irrtümlich „9. März".
**J Vj*lt Anmerkung 20.
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362 P. Bulilmaim
Lüdinghausen:
Mai 16. Geistl. von Lüdinghausen, Ollen, Selin, Seppenrade, Venne
und Herbern.
„ 17. Karthäuser-Kloster zu Weddern.
Nottuln.
„ „ Adelige Damenstift Nottuln.
1573. Hohenholte:
August 29. Kloster Hohenholte.
Klein-Burlo:
„ 30. Cistercienser-Kloster Klein-Bnrlo.
Asbeck:
„ 31. Adeliges Damenstift zu Asbeck.
„ „ Geistl. von Asbeck , Eggenrode , Legden , Schöppingen,
Holtwick, Osterwick und Gescher.
Ahaus:
Septbr. 1. Geistl. von Ahaus, Wüllen, Epe, Heek, Nienborg (Novum
castrum), Wessum und Alstedde.
Vreden:
„ 2. Geistl. von Stadtlohn, Südlohn und Vicarius von Ottenstein.
„ 3. Adeliges Damenstift nebst Collegiatcapitel zu Vreden.
Langenhorst:
„ 4. Geistl. von Langenhorst, Ochtrup, Wettringen, Weibergen
und Vicecuratus ;von Ottenstein.
„ „ Kloster Langenhorst.
Metelen:
- „ 5. Adeliges Damenstift und Geistl. zu Metelen.
Borghorst:
n 6. Adeliges Damenstift nebst Collegiatcapitel zu Borghorst.
„ „ Geistl. von Nordwalde. Iiaer und Holthausen.
Burgsteinfurt:
„ 7. Johanniter-Commende zu Burgsteinfurt (Henricu sab Hövell,
Balivus).
Bentlage:
„ 8. Kreuzherren - Kloster zu Bentlage (Haben t liegulam St.
Augustini).
„ 9. Geistl. von . Rheine, Bevergern, Emsdetten, Mesum und
Emsbüren.
Die betreffenden Protokolle, diejenigen der Klosterkirchen und
weniger Pfarrkirchen ausgenommen, fand Tibus29) im bischöfl. Gteneral-
29) Weihbischöfe pag. 93 und Gründungsgeschichte Anmerk. Nr. 326.
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Neue Beitr. z Gesch. d. Kirchen- Visitation im Bistum Münster. 363
Vicariat za Münster, das vollständige Original Keller 30j auf der Königl.
Bibliothek zu Berlin (Msc. Boruss. Fol. 845) wieder. Auszüge daraus
veröffentlichten :
Niesert, 1. c. pag. 27 — 28 nach einer jetzt der Kgl. Bibl. zu
Berlin gehörigen Abschrift81) aus dem 16. Jahrh., allerdings
unter Beibehaltung der fehlerhaften Überschrift „Visitätio habita
ab Episcopo Monasteriensi Ernesto Bavaro, Archiepiscopo
Coloniensi". Anno 1592 38).
Keller, 1. c. pag. 288—290 und Aktenst. Nr. 292 nach einer
in demselben Berliner Volumen befindlichen Abschrift aus dem
18. Jahrh.
Ilüsing, 1. c. pag. 42 — 54 und 234 — 236 nach Aufzeichnungen
des verstorbenen Domdechanten Krabbe aus dem Exemplar dos
General- Vicariats, dem auch
Tibus, Weihbischöfe pag. 95 — 102 den Bericht über die Visitation
der St. Aegidii-Pfarre wörtlich entnommen hat.
Hoffentlich lässt auch die schon von Keller 8S) und Diekamp u) als
wünschenswert bezeichnete unverkürzte Drucklegung und Bearbeitung
der Protokolle nicht mehr allzulange auf sich warten. Die Haupt-
schwierigkeit lag bisher darin, dass das allein zugängliche Berliner
Original „nur die Antworten der Geistlichen und Lehrer auf die ihnen
nach der Forraula visitandi vorgelegten Fragen, nicht aber die letzteren
wiedergiebt. Da die Formula bis jetzt noch nicht wieder aufgefunden
worden ist und die Antworten in vielen Fällen einfach Ja oder Nein
ao) Keller 1. c. pag. 287. — Das Schriftstück umfasst 87 eng geschrie-
bene Folioblätter; doch sind leer: Bl. lb, 19b, 20a, 27b, 28a, 29b, 40b, 41a,
42b, 52b und Bl. 69.
31) In Msc. Boruss. Fol. 845.
**) Diesen Irrtum berichtigt bereits Tibus, Weihbischöfe Anm. Nr. 134.
— Das von Niesert benutzte Schriftstück trägt zwar die von ihm wiederge-
gebene Überschrift, doch lässt sich noch deutlich erkennen, dass die ursprüng-
liche Jahreszahl 1572 erst später — wohl um sie mit der Regierungszeit des
Bischofs Ernst von Baiern (1585—1612) in Einklang zu bringen — in 1592
umgewandelt ist. Von einer Visitation im J. 1592 hat Tibus (I. c. pag. 141)
in den Akten des General - Vicariats nichts vermerkt gefunden und dürfte
desshalb die von Erhard (Geschichte Münsters, Münster 1837, pag. 436) ge-
brachte Nachricht über eine solche lediglich durch Niesert's Protokoll ver-
anlasst sein.
M) 1. c. pag. 287.
34) Zeitschr. für vaterl. Gesch. n. Altertumsk. Bd. 42. Münster 1884.
I. pag. 172.
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364 £. ßahlmann
lauten, so lässt sich häufig der eigentliche Inhalt der Aussage gar nicht
mehr constatieren" 35). Die Benutzung der Protokolle erleichterte auch
nicht der inzwischen von Hüsing (1. c. pag. 39 — 41) aus dem Nach-
lasse Krabbe's mitgeteilte Auszug der Formula; sehr erfreut waren
wir daher, auf der Königl. Paulinischen Bibliothek zu Münster in dem
aus der Bibliotheca Cathedralis Ecclesiae Monasteriensis stammenden
Msc. Nr. 245 eine Abschrift derselben zu linden, der nur die ersten
43 Fragen fehlen, welche dem anderen, im dortigen bischöflichen
General - Vicariats - Archive ruhenden Exemplare entnehmen zu dürfen,
uns durch Vermittelung des Herrn Domkapitulars Tibus gütigst gestattet
wurde. Das von dem Bischof selbst unterschriebene Formular lautet:
I. Interrogatoria Parochis et his, qui animarum curam habent, circa fidem et
doctrinam proponenda.
l.M) An credant ea omnia, quae continentur in Symbolo Apostolioo,
et in co symbolo fidei, quo saneta catholica orthodoxa et Apostolica Romana
Ecclesia utitur, quodque in Missae officio legi seu decantari consuevit?
2. An credant veritatem fidei ac diseiplinam vitae Christianae non
tantum in veteri et novo testamento tarn quam scripto Dei verbo, sed etiam
in traditionibus tamquam verbo Dei non scripto magna ex parte contineri.
Et quod traditiones, quas Ecclesia catholica ab Apostolis et sanetis Patribus
aeeeptas continua successione tamquam fidele depositum conser?avit, non
uiinori veneratione suseipiendae sint quam ipsa scriptura sacraV
3. An reeipiant omnes tarn veteris quam novi Testamenti libros integre,
prout in vulgata veteri editione habentur et ab Ecclesia pro Canonicis reeepti
sunt, et qui sint isti. Et praesertim an reeipiant libros Machabeorum, Epi-
stolam D. Jacobi, Apocalipsim Sancti Joannis?
4. An sentiant eum tantum modo verum esse sacrae scripturae intcl-
lcctum, quem Catholica et Apostolica Romana Ecclesia semper tenuit et
tenet, et quod dumtaxat ad illam pertineat de vero sensu et interpretationc
sacrantm scripturarum judicare ac dubia circa fidem et religionem oborta
deeidere nee esse illud cuiusvis privati hominis?
De peccato originali et de iustificatione.
5. (1) An credant Adamum primum hominem per divini mandati trans-
gressionem iustitiam, in qua positus erat, amisisse, a Dei gratia excidisse et
in mortem diabolique potestatem ineidisse. Et quod propter Adami lapsum
omnes homines, quotquot postmodum nati sunt et nascentur, peccato originali
teneantur obnoxii et natura filii irae censeantur: tametsi de sola beata et
mmaculata virgine Maria pie fateantur, quod et saneta Tridentina Synodus
dcclaravit?
6. (2) An credant ab huiusmodi peccato origine et propagatione con-
») Keller 1. c. pag. 288.
36) Die in beiden Abschriften meist fehlenden Zahlen haben wir in möglichster
Übereinstimmung mit den betr. Nummern der Autworten in den Origiuslprotokolleii der
Übersichtlichkeit mal leichteren Citierung halber durchweg vorgesetzt.
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Neue Beitr. z. Gesch. d. Kirchen-Visitation im Bistum Münster. 365
acto ac a mortis diaholique potestate nullo alio medio humanum genus
)eratum esse aut liberari potuisse quam merito beatissimae passionis et
oriosissimae resurrectionis Jesu Christi, unici domini redemptoris ac media-
ris nostri?
7. (3) Cumque huius redemptionis fides et confessio omnibus hominibus
1 salutem consequendam sit necessaria. An non sentiant in eo praecipue
clesiastici doctoris operam versari debere, ut fideles scire ex animo cupiant
isum Christum et hunc cruciüxum aliudque nomen non esse datum hominibus
b coelo, in quo oporteat nos salvos tieri, siquidem ipse est propiciatio pro
iccatis nostris?
8. (4) An firmiter credant, quod, tametsi Christus pro omnibus sit
!>rtuus, non tarnen omnes mortis ac passionis ejus beneficium recipiant; et
iod post promulgatum Evangelium omnibus, qui iustificari et a statu irae,
quo nati sunt, in statum gratiae ac adoptionis tiliorum Dei transferri atque
eo aeternam vitam consequi velint, necessarium omnino sit, ut primum
rmium per baptismum, regenerationis lavacrum, Christo et Ecclesiae inse.
ntiir ac deinde in sincera fide, spe et charitate per sacramentomm Ecclesiae
mmunionem ac mandatorum Dei observationem pie et juste vivendo ad
lern usque perseverentV
9. (5) An credant, quae de praeparatione sive dispositione ad iustiti-
tionem in adultis saneta Tridentina Synodus ulterius explieavit?
De sacramentis in genere.
10. (1) Utrum credant Septem esse novae legis seu Evangelii vera ac
opria sacramenta nee plura aut pauciora reeipi debere caque a sacramentis
tcris legis longe lateque diversa esse?
11. (2) An credant illa ipsa sacramenta a Christo instituta ad humani
neris salutem (licet non omnia singulis) necessaria esse, et unum quodque
nun praeter visibile Signum specialem gratiam in se continere et his, qui
pedimentum non ponunt, conferre?
12. (3) An fateantur reeeptos Ecclesiae ritus, in solenni sacramen-
mm observatione adhiberi solitos, sine peccato et haeresis nota contemni,
jici aut pro euiuseunque libitu mutari vel etiam lingua germanica translatos
erceri non posse?
13. (4) An credant per haec tria sacramenta videlicet Baptismum,
nfirmationem et Ordinem characterem indelebilem imprimi et ideo illa
itcrari non posse nee debere?
De Baptismo.
14. (1) Utrum credant in Sacramento Baptismi non solum originale
ccatum, sed etiam omnia actualia peccata et crimina plenissime cum culpa
poena remitti: et praeterea justitiami et sanetitatem in eo donari csseque
ld sacramentum ita necessarium, ut post eius institutionem nullus, etiam
Christianis parentibus ortus, sine eo in partem sortis sanetoram reeipi
tuerit aut possit?
15. (2) An credant infantes, etiamsi actu proprio fidem profiteri non
ssint, recte tarnen in fide Ecclesiae baptizari. Etsi in iusta aetate deces-
rint, solum eis baptismum ad salutem sufficere, nee debere cos, si ad annos
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i
366 P. kahlmann
cliscretionis pervcnerint, rebaptizari aut saltem intcrrogari, an baptismum ratnm
habeant ?
16. (3) An credant huius sacramenti ministros solos esse sacerdotes
nee possc per alios, nisi extrem o necessitatis casu, ministrari quodque vera
de hoc sacramento doctrina et verus eiusdem usus in saneta catholica et
Apostolica Romana Ecclesia fuerit et adhuc sit?
De fide et operibus.
17. (1) Utrum credant baptizatis, cum adolescerint, non solum fidem
(licet illa fundamentum sit et radix justificationis nostrae) verum etiam cha-
ritatis opera, quae per observationem mandatorum Dei et Ecclesiae exer-
centur, necessaria esse, si vitam ingredi velint, atque adeo veram esse sen-
tentiam Ecclesiae, quae cum beato Jacobo Apostolo asserit: fidem sine
operibus mortuam et fidem solam sine operibus non iustificare?
18. (2) Anne sentiant impiam eorum esse sententiam, qui omnia etiam
tidelium bona opera peccata esse affirmant, sanam autem et reetam esse
doctrinam Ecclesiae, qua dicitur: Bona fidelium opera, qui in Christo renati
in sanetitate et justitia ambulant, Deo grata esse ac vitae etiam aeternae
meritoria: non quidem sua vi et dignitate, sed quatenus ex spiritu fidei et
charitatis proficiseunt et misericordi Dei promissione ac gratia, qua bene ope-
rantibus in finem et in ipso sperantibus vitam aeternam tamquam mercedem
operum et laborum se tamquam justum iudicem redditurum polliceturV
De Confirmatione. *
19. (1) Utrum credant baptizatis per sacramentum Contirmationis dari
spiritum sanetum ad robur, tutelam et incrementum fidei, neque posse hoc
sacramentum ab adultis, qui eins copiam habere possunt, sine gravi peccato
contemni?
20. (2) An credant huius sacramenti ordinarium ministrum esse solum
Episcopum: non etiam inferiores sacerdotes aut alios clericos nedum laicos?
De sacramento Eucharistiae.
21. (1) An credant in Sacramento Eucharistiae per verba consecrationis
ipsam substantiam panis et vini, quam natura formavit, vere converti in ipsum
corpus et sanguinem Domini nostri Jesu Christi : manentibus ibidem dumtaxat
exterioribus speciebus panis et vini ita, ut consecratione peraeta incompre-
hcnsibili Dei potentia in ipsa Eucharistia vere, realiter et substantialiter sit
corpus et sanguis cum anima et divinitate domini nostri Jesu Christi?
22. (2) An credant non modo sub una specie, panis scilicet et vini,
sed etiam sub minima particula cuiusque speciei integrum corpus et sanguinem
Christi verumque sacramentum contineri et sumi?
23. (3) An credant in hostia consecrata etiam extra usum et sump-
tionem esse et manere verum corpus et sanguinem Christi: et ideo sacram
Eucharistiam in sacrario recte seeundum antiqaissimam Ecclesiae consne-
tudinem asservari et in ecclesiis pro decumbentibus et infirmis omnino pic et
necessario custodiri?
24. (4) An credant huic sacramento propter praesentiam Christi eum
honorem, qui regi regum et domino dominantium debetur, exhibendum esse?
25. (5) An veram credant ac etiam reeipiant S. Ecclesiae doctrinam,
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quae tradit laicos et sacerdotes non celebrantes nequaquam ex institutione
Christi necessario teneri ad utramque speciem tenendam. Et an fateantur,
cum non minus sub una quam sub utraque specie continoatur ac sumatur,
non posse istam sub una specie communicandi consuetudinem tot saeculis in-
concusse observatam privata alicuins ant aliquorum temeritate sine schismatis
crimine mutari aut rejici?
' 26. (6) An fateantur veros huius sacramenti ministros esse solos pres-
byteros in catholica Ecclesia rite ordinatos, non laicos aut minores clericos,
ot maxime consecrationis verba super pane et vino proferant, nee debere
etiam ipsos sacerdotes rite ordinatos et in catholicae Ecclesiae communione
existentes corpus et sanguinem Christi conficere, nisi in solenni Missae sacrificio?
De sacrificio Missae.
27. (1) An de Missae sacrificio idem sentiant ac profiteantur, quod ab
Apostolorum temporibus in hunc usque diem saneti Patres et catholica Ecclesia
semper sensit et professa est sentitque et profitetur: videlicet in Missa offeri
verum proprium ac .non tantum laudis et gratiarum actionis, sed etiam pro-
piciatorium sacrificium corporis et sanguinis domini nostri Jesu Christi, et id
quidem incruentum ac commemorativum et representativum eius sacrificii, quo
Christus semel semetipsum in ara crucis in sanguine suo Deo Patri in odorem
suavitati8 obtulit ad operandam totius mundi redemptionem ?
28. (2) An sentiant hoc sacrificium a Christo tamquam sacerdote
seeundum ordinem Melchisedech in ultima coena institutum omnibus sacrifieiis
veteris legis, quibus Christus sua morte finem imposuit, successisse ac novae
legis novum sacrificium merito appellari esseque hanc illam hostiam, quam
Dominus per Malachiam nomini suo in omni loco mundam offerendam praedixit?
29. (3) An profiteantur hoc sacrificium et hanc oblationem pro vi vis
ac defhnetis, pro bonis impetrandis et malis avertendis et omnibus necessi-
tatibus recte ofFerri nee quieque in Canone aut toto Missae officio contineri,
quod impium aut etiam erroneum sit. Quodque huius sacrificii offerendi po-
testatem Christus in ultima coena Apostolis eorundemque in sacerdotio suc-
ces8oribus dederit et commiserit?
De Poenitentia.
30. (1) An credant baptizatis in peccata lapsis summe necessarium
esse, ut per sacramentum Poenitentiae reconcilientur Deo, cum poenitentia
sit seeunda post naufragium tabula?
31. (2) An cum Ecclesia fateantur in hoc sacramento praeter abso-
lutionem tria potissimum requiri: primo contritionem. qua hominis veterem
vitam ex animo et vere detestentur novamque et innocentem certo inchoare
proponant, deinde confessionem sacramentalem, qua primum Deo, deinde
sacerdoti tamquam iudici et medico animae vulnera sua peccata praesertim
mortalia omnia post diligentem conscientiae explorationem oecurrentia
detegant: postremo satisfactionem, qua fruetus poenitentiae dignos ad
veteris quidem vitae castigationem et vindietam ad novae autem custodiam
accommodato8 facere studeant?
32. (3). An sentiant claves Ecclesiae, hoc est remittendi et retinendi
peccata, solvendi et ligandi animas hominum, item exeommunicandi et ad
Westd. Zeitschr. f. Gesch. n. Kaust VIII, IV. 28
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communionem recipiendi inter lepram et non lepram iudicandi potestatem et
auctoritatem, nequaquam aliis quam sacerdotibus in catholica Ecclesia rite
ordinatis traditam et concessam?
De Extrema Unctione.
33. An profiteantur extremam Unctionem verum esse sacramentum a
Christo quidem institutum, a Divo autem Jacobo promulgatum: nee posse
iliud sine gravi peccato et aperta haeresis nota contemni, sed omnino per
sacerdotes rite et catbolice ordinatos graviter decumbentibus administrari
debere, ut aegrotus per dominum allenietur et, si in peccatis sit, eidem
remittantur?
De Ordine.
34. (1) An tirmiter credant Jesum Christum peculiare ordinis seu
sacrae Ordinatimis sacramentum instituisse, per quod publici ministri verbi
divini et sacramentorum Ecclesiae legitime assumerentur et vocarentur, quo
etiam sacramento per manum Episcopalium impositionem spiritualis potestas
et gratia daretur, qua ratum esset ac iieret ministerium illis concreditum, ita
ut hi, qui in catholica Ecclesia ritu ac more catholico ab Episcopie, quorum
horum proprium munus est, legitime ordinati non sunt, sed vel sua sponte
currunt val a laicis seu etiam haereticis extra Ecclesiae communionem existen-
tibus instituuntur, assumuntur seu mittuntur, nullam habeant re vera in eccie-
siasticis et spiritualibus punetionibus potestatem?
35. (2) An fateantur illam esse ordinatissimam et a Spiritu Sancto
profeetam dispositionem, qua in Ecclesia multi sunt ministrorum ordines non
tantum nominibus verum etiam offieiis et potestate spirituali differentes
aliisque alii digniores et superiores, et ad conservandam illam fidei unitatem
morumque diseiplinam plurimum valere ecclesiasticum hierarchiam, in qua,
dum singuli suum exsequuntur officium etEpiscopi atque Archiepiscopi maiorem
caeteris presbyteris potestatem obtinent, unus tarnen pro tempore agnoscitur
8ummus pontifex, Sanctae Romanae Ecclesiae Episcopus, Beati Petri Aposto-
lorum prineipis in cathedra successor. Esse autem plane haereticos et schis-
maticos, qui hunc ordinem et hanc hierarchiam ecclesiasticam perturbant,
oppugnant et sublatam volunt?
De Matrimonio.
36. (1) An credant in sacramento Matrimonii gratiam conferri, qua et
naturalis amor coniugum perficiatur et indissolubile illud vinculum confirmetur
et coniuges sanetificentur jamque non amplius duo sint, sed quod mirabile
est una caro: ita ut, quos Deus coniunxit, homo separare non debeat nee
possit?
37. (2) An sentiant et agnoscant eam potestatem semper penes Eccle-
siam fuisse et etiamnum esse, ut plures consanguinitatis et affinitatus gradus
matrimonium impedientes, quam in levitico expressi sunt, constituere nee non
certis anni temporibus solennitatem nuptiarum prohibere possit, et quae sint
ista tempora?
38. (3) An fateantur propter adulterium ita matrimonium dissolvi non
posse, ut utroque vivente uterque vel etiam alter etiam innocens ad alias
nuptias possit transire, nee posse inter coniuges sine iudicio Ecclesiae ullo
modo divortium fieri ?
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39. (4) An observent ea, quae patres oecumenici Tridentini Synodi
propter hominum inoboedientiam decreverunt de clandestinis matrimoniis deque
reformatione matrimonii, et an habeant librum, in quo coniugum et testium
nomina diemque et locum contracti matrimonii describant. An futuros con-
iuges hortentur, ut antequam contrahant vel saltem triduo ante matrimonii
-consummationem sua peccata diligenter confiteantur et ad sanctissimae Eucha-
ristiae sacramentum pie accedant ?
De purgatorio, sanctorum invocatione, reliquiis et immaginibus,
ciborum delectu, sacris Bibliis, praedicationibus etc.
40. (1) An etiam credant Ecclesiam catholicam ex traditione Apostolica
habere usum orandi pro fideKbus defunctis?
41. (2) An igitur sentiant etiam Ecclesiam catholicam recte credere,
purgatorium esse animasque defunctorum in eodem detentas eleemosynis
yivorumque fidelium pietate et potissimum acceptabili Altaris sacrificio iuvari?
42. (3) An credant Sanctos cum Christo regnantes recte tamquam
intercessores invocari eorumque preces apud communem Dominum plurimum
valere eorundemque Sarictorum reliquias et imagines in ecclesia retinendas
-esse, quodque non solum dies dominica sed etiam alii dies, quos Ecclesia pro
festis haben voluit cum honore et Dei servitio, postpositis aliis operibus ser-
vitibus transigendi sint?
43. (4) An credant jejunia ab Ecclesia instituta observanda esse nee
posse extra necessitatis extremae casum sine peccato violari, et qui sint dies
et texnpora jejuniis dicata?
44. (5) Utrum habeant sacra Biblia, vetus videlicet et novum Testa-
mentum, et ex cuius editione seu versioneV
45. (6) An ipsi per se diebus dominicis et festivis populo Evangelia
et Epistolas explicent orthodoxe et sincere, et quorum expositiones, Postillas
et homilias in expositione eorundem sequantur?
46. (7) An instruant et doceant populum de hie, quae ad ndem et
quae ad morum diseiplinam pertinent, ut scire possit et clare intelligere, quid
credere et quomodo vocatione pie et honeste vivere debeat, et an propositis
populo praeeeptis Decalogi non misericordiam solum, verum etiam iustitiam
Dei proponant, ut et poenitentes ad bene sperandum inflamment, et malos
propositis gehennae cruciatibus a vitae pravitate deterreant?
47. (8) An rüdes et parvulos suae Parochiae certis temporibus instruant
et doceant symbolum Apostolicum, orationem Dominicam, salutationem An-
gelicam et decem praeeepta Domini, an saltem habeant virum catholicum et
idoneum, qui id faciat, et ex cuius Catechismo ista tradantur?
48. (9) An frequenter admoneant suos Parochianos, ut dominicis et
festiß diebus, dum divina celebrantur, semper praesentes sint, concionem sub
silentio audiant, ut, quae audita, memoriae commendent, liberos suos ac
familiam ad pietatem instruant hisque imprimis symbolum fidei, orationem
Dominicam, salutationem Angelicam et Decalogum inculcent et ab iisdem
frequenter recitari curent, atque ut juniores adultos et in supradictis bene
iiistructos ad Episcopum pro Gonfirmationis sacramento aeeipiendo deducant?
49. (10) An populum frequenter doceant de sacramentis Ecclesiae
et eorum gratia et mysteriis, et ut Ulis pie et religiöse ad salutem suam utatur?
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50. (11) An soleant ipsi fontem Baptismi statuta temporibus iuxta
Ecclesiae consuetudinem benedicere atque etiam sacramentum Baptismi secun-
dum Agendam ecclesiasticam adhibitis omnibus ritibus et ceremoniis in Ec-
clesia catholica hactenus observari consuetis administrare, an vero aliquid
mutaverint?
51. (12) An sciant et intelligant ipsi atque etiam populum de suggestu
instruant, ad quid sacramentum Baptismi conferatur, cur aqua baptismalis
benedicatur et consecretur, cur baptizandus renunciet diabolo per susceptores*
cur exortizetur et exsuffletur contraria potestas, cur Signum crucis toties
imprimatur, cur sal benedictum detur et aures baptizandi aperiantur, cur in
pectore, scapulis et vertice capitis inungatur, cur induatur veste Candida, cur
praeferatur ei cereus ardens ad altare, et cur illic de absolutione et vino
benedicto accipiat?
52. (13) An admoneant populum in concionibus, ut Baptizandis sus-
ceptores adhibeant provectioris aetatis, qui intelligenter ad interrogata respon-
dere queant; an fide catholica ita sint instructi, ut, si necesse sit, parvulos
in eadem instruere possin t?
53. (14) An sint ipsorum inter Parochianos Anabaptistae et impie de
hoc sacramento sentientes, et qui infantes non curent, aut alibi et aliter
baptizari faciant, quam consuetudo Ecclesiae patitur, an tales corrigant, aut
saltem superioribus corrigendos denuncient ?
54. (15) Utrum ipsi sacriticium Missae frequenter, praesertim vero
diebus dominicis et festivis, atque alias secundum fundationem suorum bcne-
iiciorum celebrare soleant?
5fr. (16) An in celebranda Missa morem ac ritum catholicum omnino
sequantur, nullo addito, detracto vel immutato; an etiam Canonem integre
legant, an vero eundem omittant seu mutilatum legant?
56. (17) An cantiones ab Ecclesia receptas reiecerint vel mutarint, et
an germanicas cantiones in Missa admiscere soleant, quae et quales illae sint,
et qua auctoritate eas in Ecclesiam introduxerint ?
57. (18). An ipsi intelligant, in quem finem Missae sacrificium pera-
gatur, quem fractum et celebrans et populus astans ex eo capere possit et
debeat, quid vestes sacrae et ceterae ceremoniae omnes significent Et an
de his omnibus pie et religiöse populum instruant eumque admoneant, ut
libenter officio Missae intersit et votis Ecclesiae vota sua coniungat, utque
una cum sacerdote mortem Christi Deo Patri pro peccatis suis offerat et
frequenti confessione se expurgans si non sacramentaliter, saltem spiritualiter
corpus et sanguinem Christi manducet atque una cum sacerdote pro legitimis
suis Magistratibus, tarn ecclesiasticis quam saecularibus, pias ad Deunvobse-
crationes fundant?
58. (19) An sint ex ipsorum Parochianis, qui de Missa impie et irreli-
giöse vel saltem scurriliter et irreverenter sentiant?
59. (20) Utrum doceant populum, quam magnum et sublime sacramentum
sit Eucharistia, et quantam gratiam, quam magnos fructus ex digna eins per-
ceptione consequi valeat, admonentes, ut unusquisque in summis festivitatibus
et ad minimum semel quotannis, idque in Paschatis festo, ieiunus et confessus
piligenti probatione praemissa ea fidei puritate et animi devotione ad mensam
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Domini accedat, ne in poenas a D. Paulo indigne sumentibus comminatas
incidat?
60. (21) An soleant Eucharistiam- in sacrario seu loco honesto cum
perpetuo lumine conservare et an semper in suis ecclesiis hostias consecratas-
habeant pro infirmis, et, cum Eucharistiam ad infirmos deferunt, lumen et
campanellam faciant praeferri ad dandum fidel ibus Signum?
61. (22) An in festo corporis Christi aliisque festivitatibus solitis sanc-
tam Eucharistiam cum reverentia circumferant populumque doceant, ut remotis
omnibus profanis ludis, iocis et confabulationibus religiöse ac devote pro-
cedat et oret?
62. (23) An hostias consecratas superfluas religiöse in sacrarium re-
ponere, nee non frustula seu fragmenta hostiarum consecratarum ante ablu-
tionem tempore oportuno in Missa reverenter sumere soleant?
63. (24) Quomodo soleant adm in istrare sacramentum Eucharistiae ;
atrum subditos et Parochianos suos sub una an sub duabus speciebus soleant
communicare, et si sub duabus, qua auetoritate id faciant?
64. (25) An habeant Parochianos, qui sacram Eucharistiam vel omnino
contemnant vel saltem sub una specie illud sumere recusent, et quortium isti
se conferant, an illos informent et corrigant aut saltem incorrigibiles superiori-
bus suis denuncient?
65. (26) Utrum doceant populum verum usum extremae Unctionis et
an sacramentum hoc iuxta Agendam Ecclesiae cum orationibus et Litaniis
aegroti8 impertiant. Et an sint ex eorum Parochianis, qui illud sacramentum
contemnunt, atque an tales ab ecclesiastica sepultura arceant?
66. (27) An similiter populum de sacramento Poenitentiae saepe in-
stituant sintque in audiendis confessionibus circumspecti, ut pro peccatorum
et personarum qualitate salutares et medicinales satisfactiones iniungant et
frequenter admoneant unumquemque Christianum hominem ex praeeepto
Ecclesiae teneri, in summis festivitatibus saltem semel in anno, videlicet in
festo Paschatis, et confiteri delicta et Eucharistiam sumere?
67. (28) Qua verborum forma soleant uti in absolvendo, et an usum
privatae seu auricularis confessionis in Ecclesiis suis retineant an vero eum
immutaverint. Et an sint, qui nunquam aut raro conü teantur ?
63. (29) An etiam instruant eos, qui matrimonio iungi affeetant, qua
tide et religione in Christo convenire debeant, quem honorem mulier viro
et vir mulieri debeat ?
69. (30) An praemittant tres proclamationcs tribus diversis festivis
diebus ?
70. (31) An sciant, quot sint tarn carnalis quam spiritualis cognationis
nee non affinitatis gradus, in quibus matrimonium sit prohibitum, et an eos
numerare possint?
71. (32) An soleant quoseunque advenas et ignotos non ferrentes
testimonia, unde venerint, aut etiam alienos Parochianos sine istorum Pastorum
licentia matrimonialiter coniungere?
72. (33) An sint in eorum Parochiis, qui in gradibus prohibitis con-
traxerint saltem clandestine, aut qui divortio facto mutuo consensu sine iudicio
Ecclesiae discesserint?
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73. (34) Utrum doceant plebem orare pro defanctis, ut a peccatia
solvantur, et item pro quibus defunctis orare debeant, eandemque plebem
instituant, quomodo Sanctos Dei invocare eorundemque intercessiones flagitare
nee non eorundem reliquias, imagines et dies festos honorare debeant?
74. (35) An de suggestu denuncient, quibus diebus et temporibua
jejunia ab Ecclesia sint indieta, diligenter eos admonentes, ut ea semper
servare et a eibis prohibitis oboedi enter abstinere stadeant?
75. (36) An sint in eorum Parocbiis, qui exsequias et iusta parenübus,.
liberis aut aliis cognatis persolvere recusent, haud aliter ac si cum corporibus
etiam animae illorum essent extinetae?
76. (37) An sint item, qui jejunia Ecclesiae contemnentes nullo dierum
habito discrimine magno aliorum scandalo carnes vorent, aut qui in Sanctos
Dei eorundemque reliquias et imagines blasphemi ac inter festos ferialesque
dies nullum discrimen facere reperiantur?
77. (38) An Processiones diebus solitis in signo crucis et vexillis nee
non aqua benedieta peragant ipsique sei an t populumque instruant, quid illa ac
ceterae cremoniae ecclesiasticae significent?
78. (39) An soleant ignotos et vagos sacerdotes aut etiam fugitivos
et extra oboedientiam constitutos monachos absque suorum Praelatorum seu
Ordinarii testimoniis ad celebranda divina et praedicandum Dei verbum
admittere ?
79. (40) An sint seu in eorum Parocbiis venire soleant lupi quidam,
qui vel aperte haeresibus suis gregem sibi non commissum invadant aut saltem
n castris aliisque conventiculis oecultis dogmata catholicae fidei contraria
disseminare et sacramenta schismatico more admi nistrare praesumant : qui et
quales illi sint?
80. (41) An sint in ipsorum Parocbiis monachi seu moniales apostataer
qui vel in babitu extra tarnen suum monasterium vivant, vel abiecto etiam
babitu incestas nuptias contraxerint ?
81. (42) An vigeant sub eorum Parochia superstitiones, malaficia,
publica perjuria, adulteria, stupra, incestus, odia, invidiae et praesertim usurae?
82. (43) An sit ibidem contemptus ecclesiasticae jurisdictionis, et an
saeculares judices et magistratus de causis spiritualibus et correctione eccle-
siasticarum personarum se intromittere et sie immunitatem et Jurisdictionen!
ecclasiasticam perturbare praesumant?
83. (44) Utrum vicini pastores sint catbolici an vero schismatici seu
haeretici; utrum in Baptismatis, Eucbaristiae, Poenitentiae et Extremae
Unctionis sacramentis catholicam doctrinam et ritus sequantur; an aliquam
immutationem fecerint ; an Missam celebare soleant et quomodo ; an admisceant
cantiones germanicas, et quales illae sint; item an praesumant alienos Paro-
chianos ad se trahere et iis sacramenta administrare ; qualem vitam agant
et quae de iis bonorum bominum existimatio?
84. (45) An palam criminosos et qui peccati certissimam occasionem
dimittere nolunt, item exeommunicatos a sacramentorum communione sanc-
tisque mysteriis abarceant ac publica peccata publice, privata vero in privativ
confessionibus corrigant Et an fideliter doceant, ut hi, qui criminibus ligatl
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sunt, tantisper a sanctorum perceptione mysteriorum abstineant, donec verae
emendationis propositum sumant et absolvantur?
II. De vita et moribut Parochorum et reiiquorum Clerlcorum.
1. Quod sit istorum nomen et cuius sint aetatis. An legitimi vel
illegitimi nati. Et illegitimi, an super defectu natalium habeant dispensationem ;
atque ut eam ostendant.
2. Ubi et a quo Episcopo sint ordinati; utrum examinati et admissi,
tarn minores quam maiores ordines successive statis temporibus acceperint,*
an vero furtim et per saltum aut etiam extra tempora : et an ad hoc habuerint
dispensationem, ut super bis omnibus tarn formatas quam etiam dispensationes
ostendant.
3. An sint veri pastores et canonicam habeant institutionem, et a quo
illum habeant; et ut eam ostendant.
4. Quod si sint vicecurati, quisnam verus sit pastor. An ab Archi-
diacono seu Ordinario sint probat i et admissi et an habeant tantum, ut honeste
sustentari possint?
5. An alibi professi fuerint monachatum et relicto habitu facti sint
apostatae V
6. An singulis diebus horas canonicas soleant legere, prout tenentur ;
atque ut Breviarium suum ostendant.
7. An concubinam domi detineant aut aliam mulierem, quam sibi
fortassis de facto matriomonialiter copulari fecerint, et quis eos coniunxerit.
Qnot habeant proles. Et an plures habeant seu habuerint concubinas?
8. An vestes, nee non tonsuram seu coronam ferre soleant clericalem,
et quoties eam quotannis tonderi curent. Et an longam hispidamque barbam
consueverint alere?
9. An sint vinolenti et ebriosi, percussores, tabernarii, negotiatores,
venatores, aleatores, usuarii et alioquin reprehensibiles, ut a bonis viris non
bonum habeant testimonium?
10. Utrum custodes Ecclesiarum suarum sint viri catholici et vitae
irreprehensibilis. An norint cantum ecclesiasticum ; an veste alba semper in
£cclesia utantur; an etiam hirsutam alant barbam, ac alias; au ea, quae
ipsis concredita sunt, rite administrent et custodiant?
11. An patiantur oenopolia et tabernas ante sacrum in Ecclesia
peractum patere ac populum sub divinis et concione circumam biliare in coe-
meteriis, ita ut ipsi eundem non corrigant aut saltem superioribus corrigen-
dum denuncient?
12. An habeant populum morigerum et qui in quatuor summis festi-
vitatibus oblationes suas ad altare deferant et missaticum ac alia jura paro-
chiaUa seeundum veterem Ecclesiae ritum solvant?
III. De ecelesiis benefleiisque ecclesiasticis et eorundum bonis.
1. Sub cuius Sancti aut quorum Sanctorum invocatione aut patrocinio
ipsa principali8 ecclesia sit fundata, et quis sit eiusdem Collator. Et an
tantum habeant in annuis reditibus, ut inde honeste sustentari possint?
2. Utrum in eadem ecclesia sint alia beneficia et in quorum honorem
eadem fundata et dotata; qui sint eorundem Collatores, qui sint eorundem
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veri possessores ; utrum personaliter resideant an per alios beneficii onus et
debitum carari faciant. Et an Canonici instituti sint?
3. Utrum preterea sint alia hospitalia aut sacella in castris nobilium
aut alias in ipsa Parochia sita et quot in illis beneficia sint, ad cuius colla-
tionem pertineant, qui sint eorundem possessores?
4. Utrum omnia ornamenta praedictarum principalium ecclesiarum nee
non aliorum beneficiorum aut vicariorum, puta calices, monstrantia, vestes et
similia recte sint conservata; an vero aliquid ex illis alienatum, distractum
aut sublatum sit, per quos illud factum?
ö. An praedieta ornamenta decenter sub clausuris a situ, rubigine et
tineis incorrupta custodiantur, laventur ac mundenturV
6. An altaria, statuae, imagines sublatae, disieetae et confrartae, per
quos et quando illud factum?
7. An bona ecclesiarum ac aliorum beneficiorum immobilia, ut sunt
agri, praedia, census annui, in totum vel aliqua ex parte sint deperdita, aut
8altem vendita et alienata; per quos et in quos tales alienationes faetae, et
quorum auetoritate. Utrum quiequid ex huiusmodi alienationibus redactum
est in usus ecclesiae, ut beneficii totum bona fide sit conversum?
8. An sint, qui huiusmodi beneficia supprimant vel extinguant vel
saltem bona et res ad ea pertinentes ipsi oecupent eaque sibi usurpent, licet
aliis nomine et titulo tenus conferant: et qui sint isti?
9. An Provisores tarn Parochialium ecclesiarum quam hospitalium
quotannis rationem legitime reddant et de rebus ecclesiae et hospitalium cum
ipsiits Plebani consensu ita disponunt, prout debent?
10. An sint ecclesiae, altaria et coemiteria nondum consecrata, aut
cousecrata quidem sed postmodum violata et profanata ac nondum reconciliata.
Et an de hoc Ordinarius factus sit certior?
11. An coemiteria sine cognitione et assensu Ordinarii sint angustata
et restrieta: per quos et quando id factum?
12. Au pro infantibus sine Haptismate mortuis separatim habeant
sepulturas et an loca illa ad alium usum translata aut vendita sint ex toto
vel ex parte, et per quos id factum?
13. An morentur in coemiteriis tabernarii, caupones aut etiam aliae
personae turpes et infames?
14. An ecclesiae adieeta sit aut olim fuerit schola seu paedagogium
et an adhuc in vigore sit et quare esse desierit?
IV. De schola.
1. Quot didascali scholae praepositi sint, et quomodo unieuique eorum
de salario suo sit provisum ; an certi reditus ad schola m pertineant et quanti
Uli sint?
2. Unde ludimagistri illi seu paedagogi sint oriundi ; utrum sint monachi
apostatae, schismatici seu haeretici: an vero catholici, docti honestaeque
conversationis et vitae ac iuventutem diligenter et sedulo instituentes. Et a
quibus isti didascali ab antiquo assumi seu deputari consueverint ac iam
deputentur ac assumantur?
3. Utrum imprimis ea iuventutem doceant, quae ad fidei et religtonis
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nostrae fuudamentum, hoc est catechismum, speetant, et an hoc ipsum plane
et per omnia catholice fiat?
4. Utrum Hbros iuventuti proponant obscoenos, suspectus et contagiosos,
quibus vel aperte catholica fides oppugnatur vel saltem oblique pueris aliud
agentibus et id ipsum nequaquam sentientibus ea instiliantur, quae non ex
omni parte sana, incorrupta et catholicae religioni conformia existimantur,
quales nonnullorum grammaticae, dialecticae et rethoricae institutiones ac
colloquia ?
5. An pueros doceant cantum ecclesiasticum, una cum illis diebus
praesertim festis sacro Missae officio, concionibus et aliis divinis laudibus
intersint: an potius eos doceant germanicas Psalmorum cantiones suspeetas
et profecto contra genuinum scripturae sensum et intellectum traduetas? .
V. Inquirenda in collegiatis ac aliis ecciesiis, in quibus Praeposlti, Decani aut
Pastores pluribus Vicariis praesunt*7).
1. Initio sub cuius Sancti patrocinio ecclesia sit fundata. Quot in ea
existant canouicatus et praebendae, item vicariae, commendae et ofheiationes V
2. Ad quem seu quos canonicatuum reliquorumque beneficiorum collatio,
proyisio seu quaevis alia dispositio pertineat?
3. Quot et quos habeant in ecclesia Praelatos et in dignitate constitutos.
An habeant jus illos eligendi et quem modum in eligendo sequantur et an
in electione hoc solum spectetur, ut digni et idonei eligantur?
4. An ipsorum Praepositi res, bona, privilegia, Status ac jura eccle-
«iarum, nee non personas et servos ad eas pertinentes petenter et patenter,
prout ex officio tenentur, defendant et vocati a suis debitam praebeant
assistentiam ?
o. An Decanus item Praepositus aut Pastor personaliter apud ecclesiam
resideant: quis ille sit et, si nullum forte superiorem habeant aut is non
resideat, quae sit eius rei causa V
6. An Decanus vel superior laudabili exemplo praecedat, officio suo
strenue fungatur, excessus et insolentiam tarn Canonicorum quam Vicariorum
aliorumque subditorum sine personarum respectu poena competenti coerceat V
7. Quoties singulis annis et quibus temporibus capitula diseiplinae
obserYentur et utrum in his ea, quae debet gravitas tarn in monendo quam
corrigendo adhibeatur. Et praesertim num Decanus tarn Canonicos quam
Vicarios ad sacrae scripturae Studium diligenter adhortetur, ut, quid in
ecciesiis canatur, recte intelligentes non labiis tantum sed etiam cordibus
Deo psallant, gratias agentes ac semper pro omnibus Deum orantesV
8. An cum Decanus aut superior ex causa rationabili abest, alii idoneo
vices suas committat, ne subditi sine rectore tamquam oves absque pastore
vagenturV
9. An sit in ecclesia Scholastor seu Scholasticus : quis ille sit et an
muneri suo cum dignitate praeesse possit?
10. An caveat diligenter, ne quem emaneipet aut emaneipandum prae-
sentet nisi idoneum et an scholam trivialem ecclesiae adhaerentem per sincere
catholicum, doctos ac probos administrari curet magistros?
87) Die Fragen 6, 7, 24-30, 32—37 u. 41-01 s. bei Tibus, Weihbiachöfe pag. 95—101.
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376 P. Bahlmann
11. An curatum sit, ut in ista schola certus puerorum numerus ad
pietatem et religionem a teneris annis informetur: ac in disciplina ecclesiastica
erudiatur, ex quo tamquam seminario quodam desumi poseint ad officia
ecclesiastica idonei, prout in Conc. Trident. Sess. 7 sub Pio IV salubriter
constitutum reperitur?
12. An Thesaurarii lumioum, ornamentorum ac totius ecclesiae thesauri
diligentem rationem habeant curentque, ne ad sacra admittentur suspensiv
excommunicati, interdicti aut alioquin publice criminosi ac indigni, cum illud
antiquitus eorum tamquam ecclesiarum custodum fuerit officium?
13. An itidem per Theaaurarios aut eos, ad quos id de sonauetudine
spectat, mercimonia, deambulationes sub divinis et quicquid divini officii cele-
brationem impedit aut dehonestat aut alioquin in ecclesiis committere turpe
sceleratumque est, serio prohibeant?
14. An ceteri item Offiriati ecclesiae, quales sunt Cellarii, Bursarii,
Fabricae Magistri et consimiles, suis quique officiis boneste praesint, rationem
ad calculum legitime suis temporibus reddant, ecclesiae non autem suam
utilitatem quaerentes?
15. An sint in ecclesia Praelati, qui Archidiaconatum habeant annexum:
qui sint illi ; quot et quas Parochias in sui Archidiaconatus regiuncula subiec-
tas habeant?
16. An illi ipsi Archidiaconi suas Parochias ac regiunculas quotannis
bis idque ante Episcopalem Synodum satis mature visitent et an hoc ipsum
per se aut saltem probos et idoneos Presbyteros faciant, an vero coniugatis,
scribis aut alioquin levibus, indoctis et ad tantam rem ineptis hominibus vices
suas committant?
17. An sollicite intendant, ut tarn pastores ac aliae ecclesiasticae
personae, quam etiam laici ipsi 8 subiecti in fide et catholica religione tenean-
tur, ut bonis operibus abundent utque tarn nascentes haereses et Schismata
quam alia vitia et crimina quamprimum exstirpentur, antequam radices agant
altius, ut re ipsa Episcoporum oculi et sint et dicantur?
18. An vitia et delicta in visitando comperta pro eorundem gravitate
salutaris poenitentiae impositione corrigant, pro publicis criminibus publica»
inungentes poenitentias atque, ubi delicti enormitas id ipsum postulare videtur*
censuris et poenis ecclesiasticis ac canonicis, puta excommunicationis, et aliis
non leviter sed cum maturitate et gravitate utantur, et sie aliis etiam terror
quidam ineutiatur?
19. An poenitentiae loco nihil aliud quam peeunias emungant et an
muletas peeuniarias in his casibus, quibus Ganones permittant, exaetas in
privatum aut alium pium usum convertant? '
20. An aeeeptis nummis delicta patiantur impunita coniunetosque et
dissimulantes patiantur criminosos in suis insordescere sceleribus magis de
suo lucro quam de animarum sibi commissarum salute solliciti, haudquaquam
cogitantes eas aliquando Deum in die illa magna et valde tremenda ab ipso-
rum requisiturum manibus?
21. An itidem Archidiaconi omnes in Synodo Episcopali perBonaliter
compareant ibidemque statum et conditionem regiuneulae suae exponant et
ad eandem Synodum graviora crimina, ut decet, referant. Imprimis an sine
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dissimulatione in ista Synodo aperiant, si quid adversus iidem catholicam
pietatemque christianam in suis regiunculis emersisse compererint?
22. Num iidem Archidiaconi de causis et casibus soli Episcopali po-
testati et Jurisdiction! se intromittant ?
23. An iidem designatos ad beneficia diligenter examinent nee ante
admittant, quam et idonei judicati fuerint et solitum juramentum de fide et
catholica religione servanda, de oboedientia Episcopo, Archidiacono aliisque
Superioribu8 praestanda, item de officio beneiieii sui implendo eiusdemque-
bonis conservandis praestiterint personaliter?
24. Latius an collegiatae ecclesiae annexa sit Parochialis, quis eiusdem
curam habeat, Decanus an Capitulum ; per quem aut quos verbum Dei populo-
anuuncietur ac sacramenta administrentur, an Uli per omnia sincere catholici
an vero de schismate et haeresi sint suspecti. Num res sacrae divinaque-
officia tarn quoad sacramentorum administrationem quam ceremoniarum can-
tusque ecclesiastici observationem more catholico observentur, quemadmodum
antiquitus consuevit atque etiamnum hodie in Maiori Ecclesia Monasteriensi
observatur: an vero aliqua sit facta mutatio, quaenam illa, quamdiu et per
quem seu quos introdueta? Et ut novatores illi accersantur a Visitatoribua
examinandi in fide et religione quemadmodum supra de Pastoribus.
25. An divinus eultus in collegiatis ecclesiis quotidie statutis horis
devote et reverenter observetur, prout Canones et ipsorum collegiorum re-
quirit fundatio?
26. Anne verum quod saepenumero et matutinae et vespertinae precea
nonnunquam sacrae Missae officium omittatur in maximum Christi fidelium
scandalum, et quae sit istius rei causa; num ab ipso Decano et Superioribus
an ab aliis istius negligentiae trahatur occasio et a quibus?
27. An omnes tarn Canonici quam Vicarii suum quisque officium, ad
quod ex fundatione vel ex gradu aut alioquin ex ordinatione Superioria
tenentur, sedulo ac prompte faciant. An vero sint, qui id facere recusent
aut negligant aut prae inscitia nee possint nee addiscere curent?
28. An Psalmi et reliqua cantica divina pronuncientur seu canantur
tractim idque voce et sono medioeri, ut mens sensum verborum, priusquam
verba ipsa transmittantur, assequatur. Et anne potius verum ita plerumque
raptim et cursorie cani quasi aut tempus deficiat aut stipis potius quam
divini eultus gratia in Ecclesia fuerint congregati non sine magno bonorum
offendiculo ?
29. An legen tes lectiones aut aliud quid canentes simplici, clara et ad
omne genus pronunciationis aecommodata voce utantur, ita ut ab omnibusr
quid legatur aut canatur, pereipi possit?
30. An sub divinis altum teneatur silentium, an vero reperiantur, qui
confabniationibus , exaerationibus et item cursitationibus non necessariis
astantes impediant ab inten tione verbi Dei, quod legitur, et num isti. corri-
gantnr, ut decet?
31. An absentes et qui divinis offieiis ab initio usque ad finem non
interfuerunt distributionum seu pruesentiarum fiant partieipes, et unde illa
^onsuetudo seu potius corruptela irrepserit?
32. An sacerdos summam Missam celebrans nee non Diaconus et Sub-
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«liaconus, qui eidem min is tränt, cum humilitate et devotione suum officium
peragant, non sub tarn tremendo mysterio circumspectantes aut etiam ad
altare seu in sedili prope altare confabulantes ; et num in special ibus Missis
similis humilitas et devotio observetur, ne fidelis populus astans magis ex
consuetudine quam ex timore et Dei amore Missas a sacerdotibus celebratas
-arbitretur?
- 33. An itidem ceteri Canonici et Vicarii, qui sacris intersunt, ad ea,
quae in sacrificio Missae aguntur, diligenter attendant vota sua sacrifacanti
ac mini8terium publicum agenti cum pietate accomodantes, quo eorum parti-
cipes per Dei gratiam efficiantur, quae sacerdos omnium nomine ad altare
-agit et operatur?
34. An similiter ad Ecclesiae orationes, qnas Collectas vocamus, omnes
Stent aperto (ut Apostolus iubet) capite, idem, quod sacerdos si non ore,
saltem mente orantes. Et praesertim an a Praefatione usque ad completam
Communionem omnes Stent supplices et inclinati verbis sese Canonis accom-
modantes, in quo sacerdos ad Deum loquens omnes ait stare supplices?
35. An Epistola, Evangelium, Symbolum, Praefatio et Oratio dominica
tota sine decurtatione cantentur, an vero alia observetur hac in re consuetudo ?
36. An Missae speciales ita celebrentur, ne summum sacrum turbetur.
Et an lectiones et orationes sacrae (Canone tarnen, qui semper submissa voce
in Ecclesia legi consuevit, excepto) in Ulis ita diserte pronuncientur et clare,
ut a circum8tantibus audiri et intelligi possint?
37. An organa aliquid saeculare ac lascivum resonent et an sileant a
Praefatione eo usque, donec sacerdos pacem populo fuerit precatus, an vero
alia consuetudo observetur?
38. An sub divinis Capitulares conventus soleant haberi aut ratione
talium tractatuum divina omitti, et quando ea consuetudo seu potius cormp-
tela invecta, cum divinis peractis ad tales tractatus oporteat accedere?
39. An in tractatibus Capitularibus vota ordine a senioribus ad juniores
usque dicantur nee ante concludatur quam omnium suffragia sint audita et
bene consideratum, quod niaior saniorque pars senserit. Et an Decani et
Superiores omnes etiam minimos patienter audiant?
40. An sint aliqui, qui in hisce tractatibus alterius sermouem indis-
crete interrumpant rixisque et clamoribus dediti nee senioribus locum dare
nee ea, quae ad pacem sunt, amplecti velint. Et quinam isti sunt; num ob
hoc, prout decet, corrigantur?
41. Vigeatne amplius laudabilis illa consuetudo, ut infinno ecclesiae
jnembro Extrema Unctio praesente tota congregatione impendatur, sicut
Psalmi, Litaniae et Orationes seeundum Agendam ecclesiasticam super infir-
mum ab omnibus genibus flexis devote dicantur seeundum verba Jacobi Apos-
toli: „Infirmatur quis etc.u et quando illa consuetudo desierit?
42. An sint Canonici aut Vicarii de haeresi aut schismate suspecti, et
qui sint illi V
43. An iuveniantur ex Canonicis et Vicariis, qui seeundum constitu-
tionein Canonis „Omnis utriusque sexus de Poenitentia et Remissionen ad
minimum semel in anno suis Superioribus aut de eorundem assensu alii
•catholico sacerdoti sua peccata confiteri et sacram Eucharistiam seeundum
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Ecclesiae ritum percipere contemnant. Et an hi secundum Canonem prae-
dictum puniantur, et quinam illi sint?
44. An sint Vicarii seu Canonici, qui quotidianas distributiones vili-
peodentes vel in totum vel magna ex parte se ab ecclesia absentent, corpo-
ribns interim et oboedientiis et aliis beneficiorum suorum fructibus gaudentes :
non attento quod hi fructus, qui ex corporibus et oboedientiis praebendorum
beneüciorum proveniunt, non minus pro officio in ecclesia continue faciendo
a piis hominibus dati sint quam praesentiae quotidianae. Quinam sint isti et
quid rerum agant?
45. An sint itidem Canonici ant Vicarii, qui tempore divinorum aliis
psallentibus extra chorum spatiari soleant vel in choro desidentes aliud agant
quam id, quod illic ab omnibus fieri convenit?
46. An sint, qui horas canonicas raro aut nunquam legere consueve-
rint aut etiam, qui ne Breviaria quidem habeant, atque ut singuli ea Visi-
tatoribus ostendant.
47. An sint Canonici concubinas apud se publice multorum offendiculo-
detinentes, ut eorum delictum nulla tergiversatione possit celari, et qui
sint isti?
48. An sint, qni tonsuram et habitum clericalem deferre contemnant,
contra statuta synodalia antiquissiraamque huius Dioecesis consuetudinem
prolixam barbam alere et capillos ad cutem usque rädere non erubescant?
49. An sint, qui sine ulla verecundia publice excelsos pileos sertis
aareis, argenteis ac gemmeis atque etiam avium pennis ac plumis decoratos
imo dedecoratos gestent ac in caligis et vestibus sectis dissectisque etiam
gladiati ac pugionati (ut ita loquamur) non secus ac milites, vel, si verum
liceat dicere, scurrae potius conspiciantur in plateis: imo in ipsts etiam ec~
clesiis in totius clericalis ordinis dedecus et offendiculum piorum omnium, et
qni sint isti?
50. An sint, quos hnitis sacris talarem tunicam amplius deferre pudeat
et potius in laicali brevi pallio videri vel potius videri velint: pedes in di-
versis, alterum videlicet in sacris, alterum autem in profanis ponentes?
51. An sint inter Canonicos et Vicarios usuarii, caupones, tabernarii,.
negociatores, venatores, ebriosi ac temulenti, rixis ac convitiis dediti, men-
dace8, leves, nugigeruli, inoboedientes ac refractarii, qui quotidie et laicis
oüendiculum et superioribus suis negotium molestiasque praebeant?
52. An sint, qui luxu, alea, vestitu nimis delicati aut alioquin turpiter
non modo suum, verum etiam Christi Patrimonium prodigant, eleemosynaa
autem, prout debent, dare omittant?
53. An sint Canonici, qui conspirationes, quas ligas vocant, inter se
contra suos superiores aut alios fratres faciant?
54. An juniores Vicarii senioribus, inferiores Canonici superioribus et
item Vicarii Canonicis, omnes autem suis Praelatis et Praepositis debitum
honorem et oboedientiam praestent?
55. An jura, litterae et monumenta ecclesiarum in Archivo sub clau-
suni asserventur et an diversi ad Archivum claves habeant, ita ut fraus*
aliqua committi non possit?
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56. An bona ecclesiarum immobilia aiiqua alienata sint ; quando, quibus
ex cau8iß et in quos alienatio facta et in quem usum pecuniae conversaeV
57. An Ecciesia ab aliquibus vi aut alia machinatione sinistra suis
juribus, bonis, decimis censibusque defraudetur; a quibus et quo colore id fiat?
58. An templa conserventur sarta tecta et an domus et aedificia ad
ecclesiam spectantia saltem in anno semel inspiciantur cureturque, ne inha-
bitatorum negligentia in dispendium ecclesiae intereant?
59. An in ecciesia altaria, statuae vel aliud quid disjectum, confractum
Aut alias ablatum; quando et per quos id factum?
60. An Canonici et Vicarii Executores Testamentorum testatore mortuo
confe8tim in fide dignorum testium et Notarii praesentia de bonis defuncti
etiam minimis inventarium conficiant ac obsignanda obsignent, ne (ut fieri
solet) per familiam, cognatos ac alios bona praesertim mobilia diripiantur?
61. An tale inventarium nee non testamentum, si quod repertum est,
vel Capitulo vel eliam Sigillifero, prout quaeque ecciesia privilegiata existit,
per Executores intra debitum tempus exhibeatur, ut executionis commissionem
aeeipiant? •
62. An sint, qui testamentorum executionem ultra annum absque causa
et dilatione impetrata protrahant, aut ea, quae ecclesiis, pauperibus vel etiam
aliis legata sunt, vel sibi retineant vel in alios usus, quam testator destinaverat,
<wnvertant ?
63. An Campanarii, qui dieuntur, satis sint ad id officium idonei, ad
minus sint clerici et in lineis officium suum faciant nee barbam alant?
64. An sacra vasa, vestes, ornamenta ac alia sibi commissa studiose
conservent, sollicite curantes, ut in ecciesia expurgatis sordibus mundities
appareat, aliaque sui officii quae sunt debite exequentes ?
VI. Forma inquirendi In monasteriis Monachorum.
1. Imprimis fiat inquisitio de Regula Ordinis : an haec fratibus singulis
mensibus ad minimum semel praelegatur et an probe ab omnibus intellecta
commendetur memoriae ac teneatur?
2. An saneta oboedientia vigeat, et an vivatur in monastica paupertate
et saneta continentia?
3. An quisquam quid propra sibi vindicet, qualecunque etiam hoc ait,
aut habeat privatum peculium?
4. An Deus die noctuque horis statutis psalmodiis et laudibus colatur
piisque preeibus pro communi salute et Ecclesiae prosperitate pulsetur. Et
an sacra Missarum solemnia tarn pro vi vis quam defunetis ad Regulae et
antiqui moris praescriptum et seeundum fundationes eiusmodi divinorum
officiorum celebrentur?
5. An pax inter fratres, inter Laicos identidem, qui conversi vocantur,
vel devoti totamque monasterii familiam effloreat?
6. Num clanculum mutuo invideant ?
7. Num contentionibus, rixis et dissidiis conflictentur ?
8. An humilitatem insinuent, mutuum ament et patientes sint invicem
libenter condonantes, si quis ad versus alium habet querelam?
9. An rerum coelestium meditationi et aliis studiis piis et honestis
sedulam dent operam?
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10. An habeant quotidie lectionem aliquam Sacrae Scripturae illustra-
tricem, qua devotionem suam alent seque ad cognoscendam et ad implendam
Dei voluntatem inflamment?
11. An habeant iustam curam instruendae bibliothecae, quae et inspi-
cienda est?
12. An scripturas expositas diligenter tractent et secum ruminent,
quo se (quibus hoc muneris incumbit) ad praedicationem verbi divini eius-
modi exercitatione tarn pia aptos efficiant?
13. An tempore, quod eis a celebratione divinorum et lectionibus
reliquum est, semper pii et honesti aliquid agant, quo diabolus eos nunquam
otioeos, sed semper reperiat occupatosV
14. An interduui in cubiculis aliqui compotent, ludant aut luxui indul-
geant aut etiam saeculares clam ad se invitent?
15. An rebus profanis seu mechanicis artibus suam professionem non
decentibus et a pietate avocantibus incumbant?
16. An statim a completorio suum quisque petat cubiculum et in
silentio agatV
17. An iusto tempore claudatur et aperiatur dormitorium?
18. An messium tempore rusticorum et mulierum coetibus se immisceatV
19. An monachis bonae indolis, qui progressum aliquem in litteris et
Sacrarum Scripturarum cognitione fecerint et se ad aliud suae provinciae
monasterium, in quo schola celebrior et professio frequentior et accuratior
habetur, mitti petunt, ut illic in sacris litteris simul et religionis observantia
magis ac magis instituantur ac proficiant, copia fiat illa concedendi?
20. Quaerendum de vita et conversatione Fraelatorum.
21. An visitatio proxima rite sit observata?
22. An Praelatus, quae ad observationem Ordinis et religionis pertinent,
diligenter prosequatur et in exigenda Regula et statutis Ordinis fervens
conspiciatur ?
23. An eadem etiam ad christianam pietatem et aequitatem pro ratio ne
personarum et aliarum circumstantiarum moderetur, ut semper primas obtineat
fraterna charitas et magis spectetur in omni opere pietas, quae ad omnia
valet, quam exercitatio corporalis, quae ad modicum utilis est, ut testatur
Apostolus 1 Timoth. 4.
24. An bonum exemplum fratibus aliisque subditis suis praebeat in
religionis observantia V
25. Num saepe ex monasterio discedens alio proficiscatur seu extra
illud habitationem suam constituat vel longam moram trahat?
26. An pacem, tranquillitatem et concordiam inter omnes sibi subiectos
nutriat ac conservet?
27. An fratres ad studia sacrarum litterarum sedulo invitet?
28. An mensa communis habeatur, et qualjs sit victus quotidianus?
29. An Praelatus convivetur communiter cum fratribus mensa communi
contentus an privata magis oblectent?
30. Num otiosos et vanos faciat sumptus?
31. An familiam superfluam, vel equos ad fastum vel pompam potius
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quam ad necessitatem principum more nutriat magisque saecularem quam
religiosam ducat vitamV
32. An magi8 in humilitate vivat frugaliter et quae ultra necessita-
tem supersunt in pauperes et educationem studiosorum, quo possint Ecclesiae
olim usui esse, expendat?
38. An honeste cum laicis conversetur et qualis sit hospitum receptio?
34. An 8ua negligentia fratres luxui et compotationibus studeant?
35. An ad mensam Sacrae Scripturae cum homiliis Patrum aptae tem-
poribus semper legantur?
36. An vitia fideliter et strenue corrigat citra personarum acceptio-
nem canonicam et regulärem exercens disciplinam. Et an capitula disciplinae
crebro et secundum praescriptum Regulae diligenter observentur?
37. Item diligenter quaerendum de clausura monasteriorum et ingressu
laicorum et mulierum.
38. An silentium iuxta Kegulam teneaturV
39. An sint inter eos, qui suos habeant privatos congressus, qui in-
vicem conspirent et dissidia excitent?
40. An mutua reverentia inter fratres colatur et an colloquia, dum
colloqui licet, pia sint et religiosa?
41. Quaerendum quoque an certus sit in monasteriis numerus perso-
narum aut incertus.
42. An suppetat victus et an res et bona suis monasteriis dicata pos-
sideant et an injustis gravaminibus laicorum divexentur?
43. An habeant ecclesias parochiales incorporatas V
44. Qualis sit talibus ecclesiis curator praefectus, cuius aetatis, vitae,
doctrinae, conditionisV
45. An sufficientem portionem ex Parochiae fructibus, unde se honeste
alere possit, ei assignaverint, ut non sit Uli necesse, se sordidis ministeriis
addicere seu officium negligere?
46. An talis curator sit sub oboedientia Praelati et an per visitatio-
nem Praelati vita et mores eius interdum explorentur?
47. Quaerendum de officiis: an qui officiis praefecti sunt, ut sunt
Priores, Subpriores, Praefecti scholae, Camerarii, Sacristae, Gellarii et Pro-
curatores et id genus alii suis singulis officiis graviter et religiöse incumbant,
iuxta Regulae decreta?
48. Qui sunt illorum mores, quae vita, quae conversatio?
49. An officiis impositis ad licentiorem vitam vivendam et ad luxum
abutantur?
50. An sint in ministeriis fideles, aequi, non praefracti sed modesti et
mansueti, continentes et casti?
51. Est quoque diligenter quaerendum de habitu et conditionibus
fratrum conversorum.
52. Deinde an sint ex monasterii sodalüio aliqui facti desertores sui
monastici instituti et fugitivi, apostatae?
53. An siut, qui habitum abjecerunt, qui sunt vel haeresi polluti vel
de ea suspecti? *
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Neue ßeitr. z. Gesch. d. Kirchen- Visitation im Bistum Münster. 383
54. An facti sint quidam exiticii, qui se incestis nuptiis polluerunt
aut qui extra septa monasteriorum concubinis vel feminis de Incontinentia
suspectis cohabitent?
55. An sint, qui sub praetextu dispensationum Apostolicarum, quae
ab Ordinariis causa legitime cognita non fuerint approbatae, vota religionisque
suae instituta deseruerint?
56. Ubi tales refractarii et votifragi foveantur et receptentur?
57. An sint. qui parvulos in baptismo suscipiant aut nuptiarum con-
viviis intersint?
58. An comoediae ludantur in monasterio et quae?
Apud fratres quatuor ordinum mendicantium hoc interrogatorium ad-
jiciendum est : An audiendis confessionibus se intromittant alii quam praesen-
tati? Et illic quoque diligenter examinandi sunt lectores et concionatores
de doctrina, et inspiciendi libri, quibus utuntur.
Cetera pro diversa locorum, ordinum et monasteriorum conditione et
pro rerum et casuum subinde accedentium qualitate Visitatorum discretio
suppleat.
VII. Formula inquirendi in monasteriis Sanctimoniaiium.
De iisdem fere pro Visitatorum tarnen circumspectione et prudentia
inquirendum est de quibus in virorum monasteriis inquiri oportet, exceptis
articulis, qui solos monachos proprio respiciunt, quorum loco Visitatores alia
interrogatoria congrua personis substituent, qualia sunt: quibus affectibus et
qua forma ad electionem Abbatissarum ac aliarum, quibus monasteriorum
moderatio commissa est, procedatur.
1. An in eiigendo servetur Regula cessetque omnis impressio et corruptio ?
2. Quomodo ab his, qui officiis praesunt, ea gerantur?
3. Et imprimis post inquisitionem factam de Abbatissa, Priorissa, Sub-
priosissa, Cellaria, Procuratrice et reliquis, quae in officiis sunt, quaeren-
dum erit.
4. An sit in monasterio ludimagistra seu scholae Praefecta , quae
latine novit?
5. Et an haec diligenter et sedulo instituat in rudimentis grammaticis
virgunculas juniores; et an formet eas ad pietatem et religionem?
6. Et quaenam rudimenta tradat et quos libellos ad pietatem perti-
nentes rudioribus virgunculis praelegat et exponat?
7. An etiam in vigiliis dierum festorum et ipsis diebns festis exponat
suis cholasticis virginibus hymnos, sequentias, Epistolam et Evangelium Dei ?
8. Et an ad litteram saltem sciat exponere Psalterium?
9. Quibus libellis vel ad suam instructionem vel ad precandum Deum
virgines utantur, qui etiam sunt inspiciendi simul cum libris, quibus utuntur
in officiis divinis?
10. An habeant concionatorem aliquem virum gravem et catholicum, a
quo audiant verbum Dei diebus saltem festis?
11. Et an idem vel alius non minore gravitate, integritate, discretione
et prudentia sit eis a confessionibus?
12. An is ex iusta causa petentibus permittat virginibus etiam alii
catholico pio et discreto sacerdoti confessario connteri?
Wertd. Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst. VIII, IV. 29
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384 P- Bahlmann
13. An suis temporibus iuxta Regulae praescriptum communicent?
14. Item de observatione cultus divini ut supra de monachis.
15. An habeant fidum, frugalem et honestum Oeconomum, qui quater
in anno et quoties poscitur, paratus sit reddere negotiorum suoruro rationem?
16. Et an hactenus res monasterii meliores fecerit seu saltem non
deteriores ?
17. Et tales viri Visitatoribus sistendi sunt examinandi de vita et
doctrina.
18. Quaerendum est de ecclesiis incorporatis (st quas habeant) ut
supra in formula inquirendorum monachorum.
19. Num sanctimoniales extra septa suorum monasteriorum contra
Regulam Ordinis sui se interdum proripiant, cum potius intra ea latere debeant
ac Soli Deo, pudicitiae amatori, cui se consecrarunt, quemque repudiatis huius
saeculi amatoribus praeoptarunt, illibatas [se] conservare?
20. An pateant virorum conspectibus seu an permittant viris monaste-
rium ingredi excepta inevitabili neces&itatis causa?
21. An habeant ullae picturas inhonestas et nimis saeculares in suis
cubiculis ?
22. An conversationem aliquam suspectam habeant cum extraneis?
23. An permittatur eis accipere epistolas vel dare extra monasterium,
quas non legat prius Abbatissa vel illa, cui regimen conventus incumbat?
24. An permittatur Ulis cum extraneis privata colloquia habere et
suis uti diverticulis ?
25. Quibus artificiolis, quod superest temporis a finitis sacris, lectione,
precibus et contemplationibus divinis, terant?
26. Num studiosae sint artis, quae citius feratur a saecularibus quam
spiritualibus Deo dicatis virginibus, qualis est consuendi acupicta, sudariola
et inclusa?
27. Breviter num exercitationes amplectantur, quae citius mentem
Deo dicatam evertant atque in mundum retrahant, quam diabolnm per otium
insidiantem propellantV
28. An sint inter eas conspirationes seu ligae quaedam, ut vocant?
29. An sint, quae dissidia, rixas et contentiones excitent, iracundae,
invidae odii, tenaces, contumeliosae seu maledicae, obtrectantes, detrahentes,
detrahentes, calumniatrices, mendaces etc?
30. Interrogandum, ut de monachis dictum est, de oboedientia et
paupertate, an quid proprium possideant et de custodia continentiae.
31. De mensa communi et quis ac qualis victus singulis quibusque
temporibus praebeatur.
32. An propter victum vel similes ob causas sint inter eas munnu-
rationes et turbulentae indignationum specificationes ?
33. Indagandum, an alicubi religionis suae bene et sancte institutae,
quam et professae sunt, habitum deposuerint et vestes saeculares religionis
taedio aptaverint cum fidelium scandalo et Status sui ignominia, cum videantur
religionem pro veste posuisse, sicut impudica mulier cum veste pudorem ponit.
34. An tales sub excommunicationis poena monendae sint, ut habitum
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Depositum recipiant, nee aliae videri velint quam quales se profitentur, hoc
est sponsas Deo dicatas?
35. An eint, quae ulla fatua superstitione teneantur, quae Ulis exi-
menda est, inflammandaeque sunt ad verum Dei eultum et vivam charitatem?
Vlli. Inquirenda in monasterlis Canonissarum saecularium M).
Cum haec monasteria fere constituta sint instar collegiatarum eccle-
siarum proinde eorum pleraque, quae illic inquiri oportet, hie quoque seeun-
dnm conditionem personarum et locorum ac seeundum discretionem Visitato-
rum indaganda erunt.
Praeterea inquirendum fere de Omnibus his, quae investiganda sunt in
mona8teriis sanetimonialium, exceptis his, quae tria illa substantialia vota
respiciunt. Speciatim autem interrogetur :
1. De forma et modo eligendi Abbatissam et reliqua ad officia Ecclesiae
gerenda.
2. Et an eiusmodi electiones pure fiant speetata tantum Ecclesiae
utilitate, an per corruptionem, impressionem vel alio illicito modo?
3. Quaerendum de ecclesiis incorporatis.
4. Num mensam habeant communem vel suam quaeque peculiarem?
5. An communi utantur dormitorio, ne pudicitiae insidiatori sathanae
detur occasio ad incontinentiam tentandam?
6. Num nimis exquisito et procaci habitu utantur incedentes vestibus
nimis saeculariter comptis et excultis?
7. An in his monasteriis filiae nobilium discant non laseivire, non
superbire, sed Deum timere et pietati studere?
8. An piis exercitiis assuescant et non solum a malo sed ab omni
specie mala abstineant et non alicui malae de se suspicioni causam praebeant ?
9. An. permittatur viris seu procaeibus adolescentibus in ipsam etiam
noctem, quamdiu eis Übet, cum virginibus commessari et confabulari. Et an
Ulis permittant intra monasterii septa dormire?
10. An Abbatissae collegiorum nobilium virginum, quas tanto magis
oportet collegiis suis adesse quanto virgines illae maiori custodia sunt dignae,
perpetuo apud ea resideant?
11. An eiusmodi Abbatissae diligenter prospiciant, ne quid in huiusmodi
collegiis committatur, quod aliquam habeat mali speciem?
12. Et praesertim an diligenter observent, ut omnes in dormitorio
communi nocte decumbant et in habitu ipsas decente incedant ac hora8
canonicas rite persolvant ceteraque, quae probatae earum constitutiones et
Reformationis Caesaris etc. formula exigit?
13. An sint Abbatissae, quae plurium collegiorum in se curam rece-
perint et tarnen nulli eorum suum quod debent officium rite praestent?
14. Qualis sit illarum familia: quo Cappellano et quibus ministris et
officialibus utantur?
lö. An Praepositissae, Decanissae et alia officia Ecclesiae gerentes
38) Völlig abweichend von Diekamp's „Interrogata in collegiatis nobilium virginum"
0- c pag. 173—175), die daher doch wohl späteren Ursprungs sind.
29*
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386 P. Bahlmann
officiis suis rite fungantur. Et praesertim an, quibus aliqua admiuistratio
bononim commissa est, frugales sint et fideles?
16. Ante omnia diligenter quaerendum, quaenam sint [sie!] inter
Canonissas, quae virgines legere, canere et, quod legunt et canunt, intelligere
doceat. Et an illa stio munere sedulo et diligenter fangaturV
17. Qualis sit familia virginum : an vereeunda, sobria, pudica, breviter
bonae famae ac laboriosaV
18. An vero ministrent eis puellae iuveneulae, laseivae, ad saeculum.
comptae, procaces, otiosae et famae non aatis integrae?
19. An in his collegiis cura pauperum habeatur: quod reliquum est
a levata mensa inter pauperes distribuatur ?
In bis monasteriis, ubi ita agitur plus satis licentiose, ut nullus unquam
Pontifex hunc statum seu vivendi conditionem voluerit approbare, multa opus
est ex verbo Dei instruetione, admonitione et exhortatione, quam oportet
adhibere in spiritu lenitatis, nam hie minus parum promovebit.
Quod ad inquirendos Canon icos, Vicarios et alios ministros harum
ecclesiarum attinet, eadem omnino forma servabitur, quae in collegiis virorum.
Diese Fragen gewähren selbst ohne die Antworten schon ein
wenigstens annäherndes Bild jener Zeiten, da in ihnen ebeuso erschöpfend
die vorhandenen. Schäden wie die Forderungen der kirchlichen Behörde
an Clerus und Volk zum Ausdruck kommen. Als ein Beweis für die
Bedeutung, die man ihnen von vornherein zugeschrieben, darf wohl
gelten, dass noch i. J. 1571 ein Teil derselben in deutscher Über-
setzung erschien, unter dem Titel:
Affdruck | Der Inquisition ader | des gründtliken vndersöchens
der treffliken fragstücken, der | bestendiger vnde Christlicher Re-
ligion, vnd Gelouens, der | jennigen so ym Stifft Münster gesessen,
nhu neuwelick | jtziges Jaers Dusent Fünffhundert Ein vnnde
-suuentich ym September von denn Geistliken des ortz gedaen, vnd
angericht, jedermen- | lick ghar nütte vnnde leeflick | tho lesen.
Malachie 2. | (3 Zeilen) | Eseckie 13. | (l Zeile) | Heseckie 13. | (2
Zeilen) | Gedruckt. | Mit gnaden vnde fryheit Jhesu Christi, | der
Apostolen vnde Apostoli- | sehen Kercken. | Im Jaer 1571. |
Ein vollständiges Exemplar vermochten wir leider nicht aufzu-
treiben; der auf dem Eönigl. Staats- Archiv zu Münster aufbewahrte
erste Bogen (4 Bll. 4°) enthält ausser dem Titelblatt in 31 Absätzen
die Übersetzung von I 1, 4, 10, 40—45, 54 — 58, 60, 61, 63, 67,
73, 75—77, 81, 83 und II 1—3, 6, 7. — Zwölf Jahre später be-
gegnen wir allerdings nochmals einer Übersetzung von einzelnen Fragen
und zwar (wenn auch in anderer Reihenfolge) von I 1—4, 8, 10 — 12,
17—19, 22—26, 29, 30, 41 — 45, 50, 53—56, 60—62, 64—69,
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Neue Beitr. z. Gesch. d. Kirchen-Visitation im Bistum Münster. 387
74, 77 und II 1 — 8; diesmal jedoch in dem von gegnerischer Seite
verfassten und 1583 nächtlicher Weile in Münster verbreiteten Buche
„Mönstersche Inquisitio", das wir nebst des Fabricius Gegenbericht und
dessen Widerlegung in der Zeitschr. f. vaterl. Gesch. u. Altertumsk.
Bd. 47 Münster 1889 I ausführlich beschrieben haben.
•~SO€^«
In Sachen von Dietsch: „Evangelische Kirche
von Metz".
i.
Jahrgang VIII, S. 184 ff. dieser Zeitschrift wird unser Buch „Die
Evangelische Kirche von Metz" von dem Archivdirektor des Bezirks Loth-
ringen, Herr Dr. Wolfram zu Metz, in einer Weise besprochen, welche uns
«ine Erwiderung in derselben Zeitschrift zur Pflicht macht. Dr. Wolfram hat
sein Urteil auf leichtfertige Weise und auf Grund unzulänglicher Kenntnis
der von uns benutzten Quellen abgegeben. Dazu scheint er unsere Eigen-
schaft als Pfarrer, welcher vor allem für die Glieder seiner Gemeinde und
dann für die Evangelischen im allgemeinen, welche ein Interesse für unsere
hiesige Kirche haben können, schreibt, nicht haben in Betracht ziehen
wollen. Auch der Zweck unserer Arbeit ist ihm entgangen, wahrscheinlich
weil er unser Vorwort nicht gelesen hat. Seine unbegründeten, ungerechten
Angriffe werden wir so kurz als möglich beantworten, um die „Westd. Zeitschr. u
nicht über Gebühr in Anspruch zu nehmen.
Dr. Wolfram wirft uns vor, unser Buch in nicht leidenschaftsloser
noch unparteiischer Weise geschrieben und es in seinen wesentlichen Teilen
aus dem Ende 1884 erschienenen Werke von Thirion „Etüde sur l'histoire
du protestantisme ä Metz" übersetzt zu haben. Und um beide Behauptungen
zu begründen, zitiert er zuerst Teile aus unserm Buche, und dann stellt er
in zwei Kolonnen Sätze aus Thirion's Werk und aus unserm Buche neben-
einander. Wir werden in unserer Erwiderung zeigen, wie unberechtigt letztere
Anklage ist. Was die „Leidenschaftslosigkeit" und die „Unparteilichkeit"
betrifft, so verweisen wir auf eine einen Druckbogen umfassende Broschüre,
welche wir in diesen Tagen über die Angelegenheit haben erscheinen lassen.
Wir bitten den Leser noch, zuerst das Vorwort unseres Buches in
Kenntnis nehmen zu wollen. Er wird erfahren, dass wir weder als Geschicht-
schreiber noch als Geschichtsforscher auftreten wollen, sondern einfach als
Pfarrer, welcher „auf Grund sicherer Quellen" den Gliedern seiner Gemeinde
die Geschichte ihrer Kirche erzählen will. Nicht ohne Absicht haben wir
daher unser Buch nicht „die Geschichte etc.a sondern „die Evangelische
Kirche von Metz" betitelt. Wenn er unser ganzes Buch zu lesen sich be-
mühen wird, so wird er erfahren, dass wir fest, aber gerecht in unserm Ur-
teile sind. Da wir nach allen Richtungen hin einen freien, d. i. liberalen
Standpunkt, einnehmen, so können wir auch allen religiösen Anschauungen
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388 In Sachen von Dietsch: Evangelische Kirche von Metz.
gerecht werden. Nor zwei Dinge geissein wir unbarmherzig : die Verfolgungs-
sucht, wo wir sie finden, und die dieses Laster, aus politischer und anderer
Klugheit, züchtende Nachsicht und Schonung.
Wir haben an unserm Buche (ein ev. Pfarrer zu Metz verfugt zu
wissenschaftlichen Studien über nicht allzuviel Zeit), wie es nun vor uns
liegt, über acht Jahre gearbeitet. Als das Werk Thirion's „Etüde sur Phist.
du prot. ä Metz" erschien, hatten wir alles, was wir zu Metz selbst an ge-
druckten und handschriftlichen Quellen zu unserm Zwecke finden konnten,
und manches .andersartige bereits gesammelt und geordnet, und unsere Auf-
gabe war soweit gediehen, dass wir mit der Einteilung unserer Geschichte
in sechs Teile fertig waren. Die Doktorthese von Thirion kam uns zu sehr
ungelegener Zeit in den Weg, und machte uns zuerst stutzig und kühlte uns
ab. Wir sahen aber bald, dass dieser unsere Geschichte vom politischen
Standpunkte aus behandelte, während wir sie nur vom kirchlichen und reli-
giösen aus erzählen konnten. Somit arbeiteten wir ruhig weiter, indem wir
Thirion selbst, soweit es anging, als Quelle benutzten. An den in Paris be-
findlichen und von ihm gebrauchten Quellen konnten wir aus Mangel an Zeit
selbst nicht schöpfen, wie wir in unserm Vorwort erklären. Wir zitieren aber
Thirion, da wo wir ihn zu Rate ziehen. Hätten wir sein Buch unbenuzt ge-
lassen, so wären wir in den von Dr. Wolfram begangenen Fehler verfallen,
welcher unser Buch kritisiert, ohne die Quellen, und darunter zwar die
wichtigste — nämlich einen Aufsatz von 0. Cuvier in der EncyclopeMie des
sciences religieuses von Lichtenberger, 1880, den Thirion zweifellos reichlich
benutzt hat — wie uns scheint, nur dem Namen nach, zu kennen. Nun
zur Sache.
Einteilung der Werke.
Thirion. Dietsch.
Einleitung. I. Teil.
Kirchliches und Unkirchliches vor
der Reformation.
I. Teil. U. Teil.
Von 1519 (?) bis 1552. Von 1621 bis 1561.
Von Cornelius Agrippa oder von Von Beginn der Reformation in
Anfang des 16. Jahrhunderts bis zum Metz bis zum ersten Sieg derselben
Einzug der Franzosen in Metz. und der Gründung der reformierten
Kirche daselbst
II. Teil. III. Teü.
Von 1552 bis 1598. Von der ersten freien Religions-
Vom Einzug der Franzosen in Metz Übung der Protestanten in Metz bis
bis zur Veröffentlichung des Ediktes zur Veröffentlichung des Patentbriefs
von Nantes. von Senlis, welcher Metz das gewährte,
was das Edikt von Nantes den Huge-
notten in Frankreich.
III. Teil. IV. Teü.
Von 1598 bis 1685. Von 1592 bis 1685.
Von der Veröffentlichung bis zur Von der Veröffentlichung des Pa-
Aufhebung des Ediktes von Nantes. tentbriefs von Senlis bis zur Aufhe-
bung des Ediktes von Nantetf.
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In Sachen von Dietsch: Evangelische Kirche von Metz.
389
Thirion.
IV. Teil.
Von 1685 bis 1715 (?)
Unmittelbare Folgen der Aufhebung
des Ediktes von Nantes und Zer-
streuung der Protestanten von Metz.
, Dietsch.
V. Teil.
Von 1685 bis 1787.
Von der Aufhebung des Ediktes
von Nantes und ihren Folgen bis zur
Veröffentlichung des Toleranzediktes
von Ludwig XVI, wodurch den Pro-
testanten in Frankreich ein Civilstand
gesichert wird, und zum Wiederer-
wachen der reformierten Kirche von
Metz.
VI. Teil.
Von 1787 bis 1888.
Leben und Verfassung der während
der Revolution wiederstandenen evan-
gelischen Kirche von Metz von ihrer
Neugründung bis heute.
Diese Nebeneinanderstellung beider Einteilungen bedarf keines weiteren
Kommentars. Jeder unparteiische Leser wird sich überzeugen können, dass
sie grundverschieden voneinander sind.
Um unsere „ Übersetzung des Wesentlichen" aus der Etüde sur l'hist*
du prot. etc. von Thirion nachzuweisen, zitiert nun Dr. Wolfram einige Aus-
züge aus beiden Werken und stellt sie nebeneinander. Die ersten ganz un-
wichtigen Sätze und Ausdrucke, die man zu hunderten in allen Büchern finden
kann, wollen wir übergehen und an dasjenige uns halten, welches, weil ge-
schichtliche Thatsachen enthaltend, von Wichtigkeit ist. Wir fugen in einer
dritten Kolonne die Quelle bei, an welcher wir geschöpft haben.
Thirion.
S. 47. Une mal-
heureuse femme ac-
cusee d'avoir mal
parle de la messe et
du pape fut condam-
nee ä etre noyäe.
Dietsch.
S. 76. Eine arme Frau
hatte den Mut, gegen
das Verbot unehrerbietig
vom Papste und der rö-
mischen Messe zu spre-
chen; sie wurde deswe-
gen zum Tode durch Er-
säufen in der Mosel
verurteilt. (Das Leben
wurde ihr zwar aus
besonderer Gnade ge-
schenkt, dafür aber wur-
de ihr die Zunge abge-
schnitten, und ein Ver-
bannungsbefehl über sie
verhängt).
Quelle.
Calvini opera XI. Col.
649 f. Myconius Calvino. —
Amputavit (Boysot) prae-
terea linguam mulierculae
quae invecta erat in missam
papae verius quam petulan-
tius, et haec poena fuit ex
gratia, nam sententia lata
mergi debebat. Hodie cum
multis aliis exsulibus Ar-
gentinae moratur.
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390
In Sachen von Dietsch: Evangelische Kirche von Metz.
Thirion
S. 156. La nuit
suivante un courrier
vint annoncer ä Char-
les IX que le 13 Mars
son frere avait vaineu
les calvinistes ä Jar-
nac . . . Ivre de joie
Charles IX ordonna,
bien qu'il füt minuit,
qu'on sonnät aussitöt
en signe de victoire
la grosse cloche mu-
nicipale appelle la
Mutte . . . Le lende-
main se fit en actions
de graces une pro-
cession solennelle que
suivit la cour.
S. 338. Elle n'avait
encore subi que la
moindre partie des
epreuves qui lui
ätaient reservees.
Olry fut remis en
possession de son
office de notaire ro-
yal, mais la douleur
habitait cette triste
maison oü chaeun se
reprochait de n'avoir
pas perse'vere dans
sa foi.
Dietsch.
S. 136- Am 13. März
1569 kam es . . . zur
Schlacht bei Jarnac . . .
Die Kunde von diesem
Ereignisse (kam acht
Tage später nach Metz
und) wurde dem König
in der Nacht vom 20.
zum 21. März (um 11
Uhr) überbracht. Sofort
Hess er die grosse Glocke
im Münsterturm, Mute
genannt, als Zeichen der
Siegesfreude anziehen . . .
Am andern Morgen wur-
de gleich in der Frühe
eine allgemeine Dankes-
prozession gehalten (wel-
che der König und sein
Hof mit ihrer Gegenwart
beehrten).
S. 289. Dies war je-
doch nur der erstere und
geringere Teil ihrer Lei-
den: (es erwarteten sie
noch viel härtere Prü-
fungen) Olf y wurde aller-
dings wieder in sein Amt
eingesetzt; (aber er er-
füllte seine Pflicht nicht
mehr mit Freude und)
Gewissensbisse quälten
die Unglücklichen Tag
und Nacht, weil sie ihren
Glauben abgeschworen
Quelle.
Meurisse, Histoire de la
naissance et de la deca-
dence de Fheresie ä Metz,
328 f.
Car sur les unze heures
de nuict, le sieur de Losses
estant arrive . . . apporta
nouvelles au Roy de Fheu-
reux succes de la bataille
... de Jarnac . . . en la-
quelle Parmee du Roy est
ait demeuree victorieuse, et
celle des Religionnaires def-
faite et le Prince de Conde
... tue ... le Roy ä ces
nouvelles . . . tout trans-
porte de joie, se jetta en
bas du lict et commanda
qu'on sonna la cloche ap-
pellee Mute, en signe de
victoire . . . Le lendemain
quatrieme du mois . . il se
fit une procession solem-
nelle, en actions de graces,
d'une si heureuse victoire,
ä laquelle le Roy assista,
avec toute sa cour . . .
Olry, la Persecution de
1'Egl.de Metz, S. 124 f....
Et Pon me remit en pos-
session de mon office de
notaire royal, que je n'cxer-
$ai plus qu'avec douleur
et tristessft . . . Ma con-
science me reprochait a tout
raoment lVnormite de ma
signature, ne laissant aueun
repos ä mon esprit.
hatten.
Als Dr. Wolfram die zwei ersten Kolonnen nebeneinanderstellte, hatte
er sicherlich die von uns in der dritten angegebene Quelle nicht gelesen oder
auch gar nicht gekannt. Wir denken, dass hier mehr als Versehen oder
Leichtfertigkeit im Urteile vorliegt und verweisen nochmals anf unsere diese
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/
In Sachen von Dietsch: Evangelische Kirche von Metz. 391
Sache betreffende Broschüre. Dr. Wolfram behauptet, dass wir „in uner-
laubter Weise" die Arbeit Thirions uns zu Nutzen gemacht haben, auch noch
deswegen, weil wir dieselben Urteile Allen wie „der Gelehrte von Nancy",
dessen Arbeit eine sehr „gründliche" und "objektiv" gehaltene sei, und doch
wirft er uns vor, „leidenschaftlich" und „parteiisch" in unserm Urteile zu
sein. Wie reimt sich das? — Wir geben besondere Urteile ab über Cor-
nelius Agrippa, S. 17 f. unseres Buches. Über Jean Leclerc S. 36; über
zwei in Metz ersäufte Wiedertäufer, S. 40; über Farel, S. 60; über Caroli,
S. 68; über Heinrich II, S. 84; über de Vieilleville, S. 144; über Noel
Journet, S. 158 f.; über eine Eheauflösung, S. 160 f., über die Hugenotten
von Frankreich und Metz, S. 184 f.; über Katharina von Bourbon, S. 189;
über Paul Ferry, S. 197, 211 f.; über Meurisse, S. 201 f.; über die Hinrich-
tung von Nicolas Anthoine und Michel Servede, S. 203; etc. etc. Man ver-
gleiche diese Urteile und noch viele andere mit den etwa von Thirion abge-
gebenen, die wir nur zum geringern Teile gelesen haben. Sie werden durch-
schnittlich, des Standpunktes wegen, den wir einnehmen, diesen widersprechen.
Wenn ähnliche oder dieselben Ausdrücke in beiden Büchern vorkommen, so
sind sie nachweislich auf die Quellen zurückzufuhren.
Jeder nicht voreingenommene Leser wird nun über die Kritik Dr.
Wolframs hinreichend erbaut sein. Wir aber legen die Feder nieder mit
dem Entschlüsse, jeden etwaigen neuen Angriff unbeantwortet?zu lassen, da
unser Amt zu einer solchen Polemik uns keine Zeit lässt, wir auch wenig
Neigung dazu haben, zumal wir die Überzeugung in uns tragen, ein Stück
Arbeit gethan zu haben, das doch nicht so wertlos ist, wie Dr. Wolfram die
Leser der „Westdeutschen Zeitschrift" möchte glauben machen.
Metz, den 29. Juni 1889.
F. Dietsch, evangel. Pfarrer.
2.
Die Beantwortung der vorstehenden Replik muss ich mit dem Bekennt-
nis eines Irrtums beginnen. Als ich das Buch von Dietsch in die Hand
nahm, auf dem Titel die stolze Ankündigung las „nach den Quellen darge-
stellt", aus der Einleitung ersah, dass der Verfasser ein „der Wahrheit
peinlich entsprechendes Bild" geben wolle, ebenda erfuhr, dass seine Quellen
zahlreiche „auf dem Stadt- und Bezirksarchiv befindliche Manuskripte" etc.
seien, da musste ich annehmen, dass ich es mit einem Werke zu thun hatte,
das Auspruch auf historische Zuverlässigkeit mache. Heute belehrt mich
Herr D., er schreibe als Pfarrer, nicht als Geschichtsforscher. Das Ziel der
Geschichtsforschung und quellenmässigen Darstellung ist die Erkenntnis der
Wahrheit. In Anbetracht dessen wusste ich bisher freilich nicht, dass zwischen
einem Historiker, der Geschichte forscht und einem Pfarrer, der dasselbe
thut, ein Gegensatz bestehe. Ich kann mich auch heute noch nicht ent-
schliessen, die Ansicht des Herrn D. so allgemein anzuerkennen und glaube,
dass der aufgestellte Gegensatz zwischen Pfarrer und Geschichtsforscher eine
über die Person des Herrn D. hinausreichende Geltung nicht haben dürfte.
Ich hatte Herrn D. vorgeworfen, dass er die von ihm selbst geforderten
-„unentbehrlichsten Eigenschaften des Geschichtsschreibers, die Unparteilich-
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392 In Sachen von Dietsch: Evangelische Kirche von Metz.
keit und Leidenschaftslosigkeit" nicht besitze und meine Behauptung durch
Beispiele erhärtet. Um sich hiergegen zu verwahren, verweist Herr D. auf
eine Brochüre. Weshalb fuhrt er in dieser wissenschaftlichen Zeitschrift
keinen einzigen Gegengrund an. Ich darf mir die Antwort hierauf wohl sparen.
Um so breiter geht Herr D. auf meinen zweiten Vorwurf, dass er in
unerlaubter Weise das Buch von Thirion benutzt habe, ein. Hier muss ich
zunächst feststellen, was Herr D. für Ansichten von dem Begriff „Quelle"
hat. Einen im Jahre 1880 in der encyclopedie des sciences relig. erschie-
nenen Aufsatz von Cuvier nennt Herr D. „die wichtigste Quelle" *) seines
Buches. Ist es glaublich, dass einem wissenschaftlich gebildeten Manne, der
ein 406 Seiten langes Geschichtswerk „nach den Quellen dargestellt44 heraus-
giebt, noch die elementarsten historischen Begriffe abgehen V Wenn mir dies
Bekenntnis schon früher vorgelegen hätte, würde ich es allerdings unterlassen
haben, das Buch des Herrn D. einer wissenschaftlichen Besprechung zu
unterziehen.
Und weiter: Thirions Buch sei erschiennn, so erzählt der Verfasser,,
als er gerade selbst bei der Ausarbeitung seines Werkes gewesen sei. Doch
„wir arbeiteten ruhig weiter, indem wir Thirion selbst, soweit es anging, als
Quelle benutzten" a). Weiter habe auch ich nichts beweisen wollen; nur
dass ich meine Beobachtung in etwas andere Worte kleide, die da lauten:
Herr Dietsch hat aus Thirion abgeschrieben.
Somit wären wir uns in unserer Auffassung recht nahe gekommen,
wenn Herr D. nicht noch hinzusetzte, „wir citieren aber Thirion, da wo wir
ihn zu Rate ziehen" und infolge dessen sich angestrengt bemüht die Überein-
stimmung der von mir beigebrachten Stellen aus der Gemeinsamkeit der
Quelle abzuleiten.
Als erstes Argument für die Selbständigkeit seiner Arbeit bringt Herr
D. den Nachweis, dass sein Werk eine andere Disposition als das Buch von
Thirion habe.
Mit diesen Ausführungen die Originalität einer Arbeit beweisen zu
wollen, ist — milde ausgedrückt — ein recht ungeschickter Versuch. Jeder
Primaner, der sich in Thirions Buch eingelesen hat, wird für den Stoff des-
selben die verschiedenartigsten Einteilungen in beliebiger Anzahl anfertigen
können, hierzu braucht er auch keine einzige Quelle aufzuschlagen.
Weiter zeigt nun Herr D., dass all das, was ich als Plagiat aus Thirion
angesehen habe, in einer gemeinsamen Quelle stehe.
Dass weder Dietsch noch Thirion ihre Kenntnisse aus der Luft ge-
schöpft haben, glaube auch ich. Es bandelt sich nur darum, ob Herr D. die
ursprüngliche Quelle wirklich angesehen hat, oder ob er Th. ausschreibt.
Auf die ersten Auzüge, die ich beiden Werken entnommen habe, geht
Herr D. bezeichnender Weise nicht ein. „Es sind ganz unwichtige Sätze
1) Ich füge hier den von anderer Seite erbrachten höchst lustigen Nachweis hinan,
dass Herr D seine „wichtigste Quelle" naoh denCitaten an urteilen gerade einmal
benntst hat.
2) Am SchhiBS seiner Replik wird Herr Dietsch wieder kühner und behauptet, er
habe die Urteile Thirions — d. h. also, da diese im gansen Buche rerstreut sind, Thirions
Buch Oberhaupt — nur «um geringeren Teile gelesen.
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In Sachen von Dietsch: Evangelische Kirche von Metz. 393
und Aasdrücke, die man zu hunderten in allen Büchern findet." Mir sind
sie sonst noch nicht begegnet, auch anderen Herren nicht, die ich danach
fragte und ich glaube fast, das Schweigen des Herrn D. ist gleichbedeutend
mit dem Geständnis, dass er ertappt ist. Wenn ich noch hinzufuge, dass
die von mir aus Seite 2, resp. 24 gegebenen Auszüge nicht wie sie Herr D.
an anderer Stelle behandelt hat, drei zusammenhangslose Bemerkungen . sind,
sondern dass sie bei Thirion wie bei Dietsch eine zusammenhängende Stelle
bilden, so dürfte das genügend erklären, weshalb Herr D. sich hier so schwer
getroffen fühlt. Wenn wirklich die zufällige Konkordanz eines der drei
Sätze bei zwei Schriftstellern möglich wäre, die Wiederkehr derselben drei
Sätze in engstem Zusammenhang ist ohne die Annahme einer Abschreiberei
undenkbar.
Für die weiteren Stellen 47, 156, 338 kann sich Herr D. scheinbar
auf eine gemeinsame Quelle stützen. Bei derartigen Ausflüchten ist der Be-
schuldigte mit Sicherheit nur zu fassen, wenn er Bemerkungen zusetzt, die in
der angeblich gemeinsamen Quelle nicht zu finden sind, wohl aber in dem
Buche, das er abgeschrieben haben soll. Und eine derartige charakteristische
Stelle, wie sie schlagender nicht sein kann, findet sich in den oben gegebenen
Auszügen in der That. Man vergleiche das Citat Thirion 388, Dietsch 289,.
da steht wohl in der angeblichen Quelle (Olry, la pers&ution de Peglise de
Metz) wie bei Dietsch und Thirion: Olry wurde wieder in sein Amt einge-
setzt etc. Wo aber sind in der angeblich benutzten Quelle die Worte
Dietsch: Thirion:
dies war jedoch nur der erstere und eile n'avait encore subi que la moindre-
geringere Teil ihrer Leiden. partie des epreuves.
„Das sind ganz unwichtige Sätze und Ausdrücke u wird Herr D. sagen,
„wie sie sich zu hunderten in allen Büchern finden." Merkwürdig nur, dass
sie bei Dietsch und Thirion an derselben Stelle vorkommen
Wenn ich bei meiner ersten Recension weitere Begründungen meine»
Vorwurfs sparen zu können glaubte, so nötigen mich die höflichen Ausdrücke
„Leichtfertigkeit", „unzulängliche Kenntnis u und was „noch mehr" hier bei
dem bösen Kritiker von Herrn D. vorausgesetzt wird, heute einige weitere
Bemerkungen über die Arbeitsmanier des Herrn D. hinzuzufügen.
Man kann zwei Arten von Plagiat bei ihm unterscheiden, eine feinere
und eine plumpe. Die erste besteht darin, dass er Absatz für Absatz dem
Buche von Thirion folgt, dabei aber gelegentlich eine ihm gerade zugängliche
Quelle, auf die ihn Thirion hinweist, selbst nachschlägt und seinen Text auf
Grund der Quelle etwas erweitert oder verändert. Dass er aber trotzdem
durchaus auf Thirion fusst, das lässt sich an solchen Stellen schlagend nach-
weisen, wo die Erzählung Thirions nicht streng logisch vorwärts geht,,
sondern etwas kraus, zusammenhangslos, von Eigenbemerkungen durchsetzt
ist und infolge dessen die Quellen, soweit solche zugrunde liegen, ausseror-
dentlich häufig wechseln. Herr D. macht alle Sprünge Thirions mit, folgt
ihm getreulich auf allen Irrwegen des Quellenlabyrinths und lässt im Quellen*
citat eine Lücke, wenn die betreffende Bemerkung von Thirion selbst stammt.
So beispielsweise Thirion Seite 55 ff., Dietsch Seite 38 ff.
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394
In Sachen von Dietsch: Evangelische Kirche von Metz.
Thirion:
Versuchte Rückberufung
des Pierre Toussain.
Die Katholiken versu-
chen einen fremden Fürs-
ten zu rufen.
Die allgemeine Stimm-
ung den Katholiken un-
günstig,
Beweis : a. Drei Män-
ner werden mit Kirchen-
visitation beauftragt.
b. Noch bedeutsamer
•eine Inschrift.
c. Verlangen des Ma-
gistrats dem Didier Abria*
ein Kanonikat zu ver-
leihen.
Toussaint vielleicht in
Metz.
Merkwürdig, dass damals
kein lutherischer Predi-
ger in Metz war.
Aber Toussain stand in
Korrespondenz mit Metz.
1538 kommen drei Ana-
baptisten nach Metz.
Calvin damals in Strass-
burg ou il „suivait at-
tentivemeut ce qui se
passait a Metz".
Calvins Bruder in Metz.
Butzer in Metz.
Verfügung der Dreizeh-
ner gegen den Aufenthalt
Fremder.
Calvin trägt sich .mit
der Hoffnung selbst nach
Metz zu kommen.
Les protestants y de-
venaient cependant plus
forts et plus nombreux
de jour en jour.
Dietsch:
Dasselbe.
Dasselbe.
Dasselbe.
Dasselbe.
Dasselbe.
Dasselbe.
Quelle:
Herrn inj ard, corresp. des
reformateurs.
Ferry obs. se'c.
Meurisse hist. de Tb er.
(von D. nicht cidert).
La Hvere ann. de Metz.
Meurisse hist de l'her.
Meurisse hist. des eve-
ques.
Dasselbe.
Dasselbe.
Dasselbe.
Herminjard.
Herminjard.
La Hyere.
„Nun kommt die Reihe Calvini opera X 357.
an Calvin" (Zwischenbe-
merkungen über Calvins
Leben), der „in Strass-
burg aufmerksam ...
den Entwicklungsgang
der Reformation in Metz
verfolgte".
Calvini opera X 421.
* X 447.
Calvini opera X 424.
Dasselbe umgestellt.
Dasselbe.
Dasselbe.
Die Zahl der Protestan-
ten nahm täglich zu.
Calvini opera Thiriot X
424, Dietsch XI 55.
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In Sachen von Dietsch; Evangelische Kirche von Metz.
395
Thirion:
Verhältnisse in Deutsch-
land, Tage zu Worms,
Augsburg, Gründung des
schmalkaldischen Bun-
des, u. s. w. u. s. w.
Dietsch: Quelle:
Dasselbe: Tage zu __
Worms (Speier) Augs-
burg, Gründung des
schmalkaldischen Bun-
des, u. s. w. u. s. w.
Feineres Plagiat habe ich die im vorstehenden gekennzeichnete Art
und Weise der Benutzung von Thirions Werk genannt und doch ist das
Verfahren viel schwerer zu verurteilen als das Vorgehen bei dem an sich
augenfälligeren plumpen Plagiat. Wenn es bei letzterem zunächst Worte
oder Sätze sind, die als entlehnt in die Augen fallen, hier ist es die gesamte
geistige Arbeit Thirions, die sich Herr D. zu eigen macht. Welche Mühe
hat es gekostet, all diese Quellen nacheinander durchzustudieren, sie zu ex-
cerpieren, kritisch zu sichten, die einzelnen Stücke untereinander in Zusam-
menhang zu bringen, kurz aus dem Wirrsal der Einzelheiten das ganze fertige
Bild zu schaffen — und all diesen Aufwand von Mühe und Scharfsinn giebt
Dietsch jetzt als eigene Arbeit aus.
Doch es giebt noch ein weiteres Argument, diese Art des Plagiats zu
erläutern und das führt uns gleichzeitig zum zweiten Teile: dem plumpen
Plagiat über. Wie schon das Vorstehende ergiebt, ist Herr D. kein selb-
ständiger Kopf und so wird es ihm besonders schwer, Übergänge von einem
zum andern Absatz zu finden. Unglücklicherweise lassen sich diese Ent-
lehnungen aber nicht durch eine angeblich gemeinsame Quelle decken.
Thirion. Dietsch.
301. Le parlament devancait dans 270. Das Parlament überbot die
son zele les mesures rigoureuses prises strengsten Edikte des Königs.
par le roi.
335. [Bericht über Olry eingeleitet
durch folgende Worte :] Un de ceux
qui furent victimes de ces persecutions
a raconte* lui-meme ce qu'il endura
dans ces tristes jours; il a consigne*
ces lugubres Souvenirs dans un opus-
cule . . . insitute la persecution de
l'eglise de Metz.
370. Cette lettre recue Bouffiers
s'occupa de mettre ä' execution les
ordres qu'elle contenait
377. Le terrible exemple fait par
Louvois sur Olry et les autres depor-
tes messins semblait en effet avoir
frappe* de terreur les recalcitrants.
377. Neaumoins le ministre ne se
faisait aucune illusion au sujet de
ces abjurations force'es.
287. [Bericht über Olry eingeleitet
durch folgende Worte:] Jean 01ryr
eines der Opfer dieser Verfolgungen
hat seine Erlebnisse in einem Werk-
chen unter dem Titel „die Verfolg-
ung der Kirche von Metz" niederge-
schrieben.
309. Der Marquis de Bouffiers be-
eilte sich, den Befehlen des Ministers
nachzukommen.
314. Die Verbannung Olrys und
einiger der vornehmsten unter seinen
Glaubensgenossen hatte auf die Metzer
Protestanten niederschmetternd ge-
wirkt.
314. Weder der König noch seine
Minister konnten sich über den Wert
dieser unter dem. Stiefel der Drago-
ner .... vollzogenen Bekehrungen
täuschen.
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396
In Sachen von Dietsch: Evangelische Kirche von Metz.
Thirion.
379. Cependant comme la surveil-
lance se relächait an peu . . . beau-
coup de re'forme's en profitaient pour
s'abstenir de prendre part aux sacre-
.ments catholiques.
Dietsch.
316. Wie aber die Verfolgung nach-
liess, so erwachte auch der protestan-
tische Geist.
Wir sehen, hier tritt schon die plumpe Art des Plagiats deutlich her-
vor. Zum Beweis, wie gründlich Herr D. diese betrieben hat, wende ich mich
jetzt Stellen zu, in denen er sich ausdrücklich auf eine Quelle beruft Der
Nachweis der Abschreiberei ist hier erbracht, wenn sich herausstellt, dass
das Buch von Dietsch mit dem von Thirion charakteristische Ausdrucksweisen
und Eigentümlichkeiten gemein hat, die in der angeblich gemeinsamen Quelle
nicht zu finden sind.
Ich habe bereits oben ein Beispiel hierfür erbracht; weitere finden
sich auf Schritt und Tritt: So
Thirion 27.
La chapitre de la cathl-
drale . . . e*tait compose
de quarante membres.
Thirion 27.
sur les quels il y avait ....
quatre officiers, le cer-
chier, Fe'colatre, le coütre
<et Paumönier.
Dietsch 4.
Das Kapitel des Mün-
sters bestand aus 40
Mitgliedern.
Dietsch 4.
zähltauf: „den Wächter
(cerchier), den Schola-
ster, den Küster, den
Almosenier.
Meurisse, hist. des
ev. 27.
Les dignitez, personnats
Offices de cest mere eglise
sont (folgt die Aufzäh-
lung): le tout ensemble
faisant quarante pre-
bendes.
Meurisse 1. c. 27.
nennt: Pausmonier, l'e-
scholatre et le coustre.
Man beachte: Die Quelle weiss nichts von cerchier; man sehe weiter
-die Reihenfolge der Ämter, die bei Dietsch und Thirion in derselben Weise
von der Quelle abweicht.
Auch auf ganze Abschnitte lässt sich diese Beobachtung ausdehnen.
In seinem ersten Kapitel Seite 2, Zeile 24—31 giebt uns Herr Dietsch einen
Überblick über die Verfassungsverhältmsse der Stadt Metz im 12. und 13.
Jahrhundert, Thirion bringt dasselbe Seite 23, Zeile 5—24 (er ist etwas aus-
führlicher). Folgendermassen lautet die Stelle:
Le maitre-e'chevin repre'sentait la Der Oberschöffe . . . war der Ver-
rlpublique dans ses relations avec treter der Republik in allen auswär-
les e'trangers ....
Le mattre-e'chevins en fonctions
porvoyait aux vacances qui se pro-
duisaient dans le conseil pendant son
ann£e et s'attribuait ordinairement la
premiere.
tigen Angelegenheiten.
Die im Laufe des Verwaltungsjah-
res freigewordenen Stellen wurden
von ihm besetzt; die erste im Rate
der Schöffen behielt er gewöhnlich für
sich selbst.
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In Sachen von Dietsch: Evangelische Kirche von Metz. 397
Les treize renouvells integralement Die Dreizehner wurden jedes Jahr
chaque annee le jour de la chande- am Tage Lichtmess vollständig er-
leur ätaient juges sans appel au cri- nenert. Die Verwaltung der Stadt
minel .... und die hohe Gerichtsbarkeit in Cri-
minalsachen lag in ihren Händen.
Thirion verweist für die Gesamtdarstellung dieser Verhältnisse auf
Klippfei, Metz cite* episcop. et imperiale p. 24 ; auch Dietsch citiert lediglich
Klippfei. Für unsere Stelle geben beide keine bestimmte Seitenzahl.
Sehen wir nun, wo sich der betreifende Auszug bei Klippfei findet.
Auf Seite 145 sagt er :
Le maitre e'chevin ätait le representant de la cite (nicht re*publique
wie Thirion und — Dietsch schreiben) dans ces relations avec les puissan-
ces e*trangeres. Auf derselben Seite findet sich noch: Le maitre e'chevin
pourvoit ä tous les offices vacants, um aber den zweiten Teil des Dietsch-
Thirionschen Satzes zu belegen müssen wir schon vier Seiten weiter gehen.
Da heisst es : Enfin il devait . . . se donner ä lui-meme le premier ^chevinat.
Von der Wahl der Dreizehner ist gar erst Seite 156/7 die Rede und über
ihre Kompetenz, die Dietsch - Thirion in demselben Absätze charakterisieren,
liest man Seite 159: Au criminel les treize jugeaient souverainement et
sans appel.
Also Herr Dietsch hat genau wie Thirion den kleinen Passus von 5
Zeilen zusammengestellt aus Klippfei Seite 145, 148, 156, 157 und 159. Eine
merkwürdige Geistesverwandtschaft.
Auf Seite 90 erzählt Dietsch, Seite 111 Thirion von einer Verschwö-
rung zur Zeit Vieillevilles. Da heisst es
Thirion. Dietsch.
Un complot fut tram£ en 1555 par Die mit Vieilleville unzufriedenen
les cordelier8 de Metz en vue de Franziskaner zettelten eine Verschwö-
livrer la ville au gouverneur espagnol rung an, wodurch die Stadt in die
du Luxembourg ... La conjuration Hände des spanischen Gouverneurs
fout d&ouverte et les Espagnols qui von Luxemburg gespielt werden sollte,
s'avancaient dejä pour susprendre la Sie wurden aber bei Zeiten entdeckt,
place furent repousstSs par les Fran- die auf Metz marschierenden Spanier
cais. Quatorze des moines coupables geschlagen und 14 Franziskaner auf
furent pendus. Befehl Vieillevilles gehangen.
Thirion citiert hier als Quelle Carloi mem. de Vieilleville, Dietsch
desgleichen. Thirion hat von dem fünfbändigen Werke weder Band- noch
Seitenzahl genannt, auch Dietsch unterlässt es. Und nun schlage man die
Geschichte bei Vieilleville (Band III) nach: Sie zieht sich (unterbrochen von
einigen andern Erzählungen) hin von Seite 249 bis Seite 349. Ist es denk-
bar, dass zwei Leute in c. 6 Zeilen unabhängig von einander über den Inhalt
von 100 Seiten mit denselben Worten referieren!
Herr Dietsch, sollte man meinen, ist gründlichst überführt. Doch er
wird sich auch hier noch zu helfen wissen. Das ist die berühmte Duplicität
der Thatsachen, wird er sagen. Wie schon öfter zwei grosse Geister unab-
hängig voneinander dieselbe Entdeckung gemacht haben, so hat auch hier
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398 In Sachen von Dietsch: Evangelische Kirche von Metz.
dieselbe Eingebung zwei Leuten zu demselben Resume* verhelfen. Und diese
Duplicität hat noch weiter geführt: Dietsch hat sogar, selbstverständig an-
abhängig von Thirion, dieselben Fehler gemacht wie der Gelehrte aus Nancy.
Seite 2 erzählt Herr Dietsch, dass die Dreizehner jedes Jahr zu Licht-
raess vollständig erneuert wurden. Schlägt man aber seine angebliche Quelle,
Klippfei, auf, so findet sich (S. 156/7), dass am Lichtmesstage wohl die Ver-
eidigung der Dreizehner stattfand, dass die Wahl aber 8 Tage früher, am
25. Januar, gewesen ist.
Und was sagt Thirion? (p. 23; Quelle: Klippfei): Les treize renou-
veles inte*gralement chaque anne'e le jour de la chandeleur!
Weiter: Dietsch Seite 3—4 schildert die kirchlichen Verhältnisse vor der
Reformation. Als Quelle giebt er an Meurisse, histoire des ävgques S. 26—30.
Unter anderem sagt er: Der geistliche Verwaltungssprengel bestand ausser
dem Kapitel des Münsters aus 12 Kollegialkirchen, dreiundzwanzig Abteien,
zwei und dreissig Klöstern u. s. w.
Meurisse führt an der angegebenen Stelle die einzelnen Kollegiate und
Klöster auf, ohne bei den letzteren eine Zahl zu nennen. Zählen wir nach,
so ergiebt sich, dass es nicht 23 sondern 22 Klöster sind. Herr Dietsch
scheint also falsch addiert zu haben. Und was sagt Thirion? (S. 27, Quelle:
Meurisse hist. des ev6ques): Au point de vue spirituel, Peglise de Metz
comprenait le chapitre de la cathe'drale, douze collegiales, vingt-trois ab-
bayes, trente deux monasteres etc. Dietsch und Thirion haben also beide
unabhängig von einander 22 Namen in derselbee Weise falsch addiert Man
sieht, auch heute kommen noch Wunder vor.
Dietsch 8) erzählt Seite 186, • Meurisse schätze die Protestanten „auf
zwei Drittel der Gesamtbevölkerung der Stadt" und verweist hierbei auf
Meurisse histoire de Phere*sie S. 505.
Bei Meurisse steht aber gerade umgekehrt: catholiques qui fönt
aujourd'hui . . . plus des deux tiers de la ville.
Und was sagt Thirion? (206/7, Quelle: Meurisse hist. de l'hettrie ä
Metz 505): L'e>eque Meurisse . . estimait qu'ils formaient (scilicet: les pro-
testants) alors ä peu pres les deux tiers de la population urbaine.
Will Herr Dietsch noch mehr hören?
Ich habe in der ersten Recension gesagt, dass Herr D. das Buch von
Thirion in unerlaubter Weise benutzt habe; heute, nachdem mich Herr D.
zu einer nochmaligen Prüfung des Verhältnisses der beiden Werke veranlasst
hat, muss ich mein Urteil in etwas ändern. Heute sage ich, das Buch von
Dietsch ist in wesentlichen Teilen ein dreistes Plagiat.
Herr D. behauptet, er citiere Thirion, wo er ihn benutzt habe. Herr
Pfarrer Dietsch hat damit einen Irrtum begangen.
Metz. Dr. Wolfram.
3) Das Beispiel ist bereits von anderer Seite beigebracht.
»^^Sl«^«
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Recensionen. 399
Recensionen.
Jahrbuch der Gesellschaft für Lothringische Geschichte und Altertums-
künde. I. Jahrg. 1888—89. Metz. 333 S. 6 Mark. — Ange-
zeigt von H. V. Sauerland in Trier.
Wohl noch nie ist irgendwo im Gobiete'des deutschen Reiches ein
.geschichtlicher Verein unter so schwierigen Verhältnissen entstanden als der
zu Metz, wo einem solchen Unternehmen scharfe konfessionelle und nationale
Gegensätze widerstrebten. Um so erfreulicher ist die durch das vorliegende»
erste Jahrbuch des dortigen Vereins bekundete Thatsache, dass es gelungen
ist jene Schwierigkeiten zu überwinden. Am 20. Sept. 1888 erschien der
vom Bezirkspräsidenten Freiherrn von Hammerstein und dem Bezirksarchiv-
direktor Dr. Wolfram unterzeichnete Aufruf zur Bildung eines Vereins, der
»ich dann am 13. Oktober konstituierte und schon kaum nach Jahresfrist
über 100 Mitglieder aus den verschiedensten konfessionellen und nationalen
Parteistellungen zählt. Dass aber diesem äusseren Gedeihen auch ein frisches
inneres Leben, welches sich in Förderung der geschichtlichen Forschung be-
thätigt, entspricht, beweist der reiche Inhalt des ersten Jahrbuches, in welchem
uns 15 grössere und 6 kleinere Beitrage zur Kenntnis der Lothringischen
Geschichte und Altertumskunde geboten werden. Jedoch befinden sich unter
diesen Beiträgen auch mehrere, welche nicht nur für die besondere Geschichte
des Lothringischen Landes, sondern auch für die allgemeine Geschichte von
Interesse sind. Was zunächst die Zeit der Römerherrschaft betrifft, so ist in
dieser Beziehung ein Aufsatz von Dr. A. Hoffmann-Metz über „die ßagau-
densäule von Merten im Museum von Metz" hervorzuheben. Darin
wird das gewaltige, etwa 12 Meter hohe Sänlenmonument, das im Jahre 1878
bei Saarlouis auf lothringischem Gebiete in seinen Trümmern aufgefunden
wurde, in recht klarer Darstellung als ein Denkmal hinzustellen versucht, das
den Sieg versinnbilden sollte, welchen Maximian, der bekannte Mitkaiser
Diokletians, im Jahre 285 n. Chr. über die Bagauden im nordöstlichen Gal-
lien errungen hat. Für die allgemeine Geschichte des Mittelalters sind von
Bedeutung drei Arbeiten Dr. Wolfram's: die eine bringt 6 „angedrückte
Kaiserurkunden" aus den Jahren 997, 1056, 1150, 1210, 1214 und 1215;
die zweite liefert „Regesten der im Bezirks- und Hospitalarchiv zu
Metz befindlichen Pap st Urkunden; wichtiger noch als beide ist die
dritte, welche „kritische Bemerkungen zu den Urkunden des Ar-
nulfsklosters" enthält und in einer sehr sorgfältigen Untersuchung von den
20 ältesten Urkunden dieser Abtei aus der Merovinger- und Karolingerzeit
8 als gefälscht erweist und dann auch noch nach einer Besprechung der
beiden (gefälschten) Bullen Leo's IX. für das Arnulfkloster und für das
Metzer Domkapitel (Reg. Pont. ed. II. Nr. 4186 u. 4187) den bisher un-
edierten Wortlaut zweier älterer Papsturkunden, Calixt's IL und Innocenz7 II.
mitteilt. Bezüglich der von mir au zweiter Stelle genannten Papstregesten
kann ich hier als Verbesserung bezw. Ergänzung noch bemerken, dass Nr. 135
und 139 (S. 213 n. 214) irrige Datierungen haben, für welche 1379 Aug. 29
Weitd. Zeitichr. f. Oeach. u. Kunst VIII, IV. 30
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400
Recensionen.
und 1384 März 28 einzustellen sind; dass ferner zwischen Nr. 139 und 140
folgendes Regest nachzutragen ist:
1387 Jul. 9. Clemens VII. incorporat ecclesiam parochialem de Roseriis
ad Salinas capitulo ecclesiae cathedralis Metensis. „Romana mater ccclesia."
Dat. Avinione 7. Jd. Jul. pont. a. 9. M. Bez. A. or. c. sig.
Aus der neueren Geschichte hebe ich hervor einen von dem eingebornen
(kath.) Pfarrer Paulus in Puzieux gelieferten Beitrag: „Politique d'annexion
francaise en Lorraine ä, la flu du XVII. siecle." Derselbe bringt eine
von dem franz. Generalprokurator Ilavault im vorletzten Jahrzehnt des 17.
Jahrh. verfasste Denkschrift über die Mittel und Wege, wie man französischer-
seits die Sympathieen der Bevölkerung Lothringens für Frankreich gewinnen
könne und solle. Diese Denkschrift liefert für die Geschichte den ganz un-
bcwus8ten Beweis, dass es damals, also 130 Jahre nach der Annexion von
Metz, Toul und Vcrdun, den Franzosen noch gar nicht gelungen war, die
alte Anhänglichkeit der Lothringer ans deutsche Reich schwinden zu machen
und diese für Frankreich günstig zu stimmen. Und so enthält denn diese
Denkschrift auch für die Staatsmänner und Politiker der Neuzeit die wichtige
Lehre, wie thöricht das ungeduldige Verlangen sei, dass ebenderselbe Volks-
stamm, der seit kaum zwei Jahrzehnten wieder dem deutschen Reiche zurück-
gewonnen ist, nun auch in dieser so kurzen Zeit seine politischen Sympa-
thieen und Antipathiccn schon gewechselt haben müsse. Erst viel Geduld
und viel Zeit kann und wird diese Änderung wirken.
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\
Kedlgtrt
▼on Or. Hettner In Tri«
und
Professor Dr. Uunprochi
In Bonn.
der
* Vorlag
der
FR. LINTZ'schon
Buchhandlung
In Trior.
Westdeutschen Zeitschrift für Geschichte und Kunst,
«gleich Organ der historisch-antiquarischeR Vereine zu Backnang, Birkenfeld, Dfirk-
keha, Dnsseldorf, Frankflirt a. M., Karlsruhe, Mainz, Mannheim, Metz, Neuss, Speyer,
Strasburg, Stuttgart and Worms, sowie des anthropologischen Vereins zu Stuttgart.
♦
Januar.
Jahrgan? VIII, Nr. 1.
1889.
Dm Korreepondensblatt erscheint in einer Auflage von 360O Exemplaren. Inserate a 85 Pfg. für die
gespaltene Zeile werden von der Verlagehandlung und allen Inseraten -Bureaus angenommen, Beilagen
Bsoh Uebereinkunft. — Die Zeitschrift erscheint vierteljährlich, das Korrespondensblatt monatlich. —
Abonnementepreis 15 Mark fttr die Zeitschrift mit Korrespondensblatt, für letzteres allein 5 Hark.
Neue Funde.
1. Flombont, 8 Dez. [Fränkische Altertümer.]
Beim Umroden eines Ackerfeldes fand man
zwei frankische Gräber und darin verschie-
dene, noch guterhaltene wertvolle Gegen-
stände, zwei Schwerter, Armreife, eine
Anzahl Ringe und noch andere Metall-
gegenstände.
2. Grenzhausen. Ende November wurde das
Burgverliese des Turmes der Burg Grenzau,
welche durch Balduin von Trier 1347 zer-
stört worden ist, geöffnet, um von der
Erdoberfläche einen Eingang anzulegen,
welcher die Besteigung des Turmes von
Innen ermöglichen soll. Bei dieser Ge-
legenheit wurden im Innern verschiedene
Gegenstände, Krüge, Überreste von Stroh,
welche durch das lange Lagern zusammen-
gefilzt und torfartig verwachsen sind, sowie
eine Büchse, Steinkugeln etc. vorgefunden*
3. Niedermendig. In der hiesigen roma-
nischen Kirche wurden Wandmalereien aus
dem 13. Jh. blossgelegt. Bis jetzt sind,
laut der „Cobl. Volksztg.", sichtbar : ein
jüngstes Gericht, die zwölf Apostel und
eine Figur des h. Christ ophorus von etwa
6 m Grösse.
4. Roftzheim (Rgb.Köln). In der hiesigen Pfarr-
kirche sind Wandmalereien unter de r Tünche
gefunden worden. Die Apostelbilder, welche
alle drei Wände des Chores ehemals be-
deckten, gehören dem Ende des 15. Jh. an;
sie tragen sämtlich Spruchbänder mit je
einem Artikel des apostolischen Glaubens-
bekenntnisses. Von gleichem Alter wie die
Apostelbilder sind die Blumenranken, welche
die Gewölbe im Chor und in der Turm-
halle schmücken. Das jüngste Gericht auf
dem Triumphbogen scheint um die Mitte
des 16. Jhs. entstanden zu sein; wohl etwas
jünger ist der h. Christophorus auf der
westlichen Wand der Turmhalle. Die
Malereien werden gegenwärtig, soweit es
noch möglich ist, im engen Anschluss an
das Vorgefundene wieder hergestellt. Das
Kirchlein stammt aus der spätromanischen
Zeit; 1497 erhielt es seine spätgothischen
Gewölbe und andere der damaligen Bau-
weise entsprechende Veränderungen. Die
Seitenmauern wurden im Laufe der Jahr-
hunderte dreimal mit Mörtel überzogen;
an jedem Verputze sind die Spuren ein-
stiger Bemalung wahrnehmbar. Der letzte
Verputz war mehrmals übermalt.
Friesland. [Inschrift der Hludana]. In der 5.
ersten Hälfte des August l> 1888 ist bei
dem ungefähr 8 km nordwestlich von Leeu-
warden in Friesland gelegenen Dorfe Beet-
gum ein wichtiges Votivdenkmal gefun-
den worden, die erste römische Lapidar-
inschrift des friesischen Bodens. Der
59 cm tfreite, 22 cm tiefe und noch bis
64 cm hohe Stein kam zu Tage bei dem
Abgraben eines der gerade in Friesland
zahlreichen künstlichen Erdhügel, welche
dort „terpen" heissen2), und zwar an der
*) Die Angaben über den Fandtag und die erste
Veröffentlichung schwanken ; s. Pleyte und Boiase-
vain an den weiterhin angeführten Stellen.
*) Ausführlich handelt Über terpen Acker
Stratingh, aloude Staat I (1849) s. 190 ff., welcher
auf der Karte in Teil II Abt. 2 zugleich die
noch vorhandenen Hügel verzeichnet hat; ferner
O
_ 3 —
— 4 —
Nordseite desselben in einer
Tiefe von 2 m, etwa 4 m über
dem Meere; schon am 18.
August wurde er dem Pro-
vinzialmuseum zu Leeuwarden
einverleibt. Nach kurzen und
ungenügenden Veröffentlich-
ungen in Zeitungen8) wurde
der Fund eingehend bespro-
chen von den holländischen
Gelehrten, denen ja hierbei
der Vortritt gebührte, 1) von
Dr. W. Pleyte in den „Vers-
lagen der kgl. Akad., letter-
kunde« III 6 p. 58, 2) von
Prof. Boissevain zu Gronin-
gen in der Zeitschrift „De
vrye Fries« XVII (1888) p.
327 (mit einem Lichtdruck)
und 3) von demselben in der
Mnemosyne 1888 p. 439. Mir
liegt ausser einer von Pleyte
an mich und einer von Boisse-
vain an Mommsen gesandten
Abschrift noch durch Pleyte's
Güte ein wohlgelungener Ab-
klatsch vor. Die neben-
stehende Abbildung ist die
getreue phototypische Wie-
dergabe einer Aufnahme des
Hofphotographen Th.M.Staas
in Leeuwarden, welche für diesen Zweck
bereitwilligst zur Verfügung gestellt wor-
den ist.
Wir sehen oben den unteren Rest einer
sitzenden weiblichen Figur, welche ur-
sprünglich offenbar in einer Nische oder
aedicula dargestellt war, ähnlich wie auf
den Denkmälern der Nehalennia, Matronen
und anderer Göttinnen. Ausser den Füssen
und dem herabhängenden Gewände lässt
sich keine Einzelheit des Reliefs mehr er-
kennen ; nach den fehlenden Stücken hat
man, wie ich höre, eifrig aber vergeblich
Janssen, Bonn. Jahrb. 43 (1867) S. 57 ff. Die von
Plinius nat. h. 16 § 3 im Lande der Chauci er-
wähnten Humuli' waren wohl solche terpen. —
Das Nähere über den Beetgumer Hügel findet man
bei Boissevain in De vrije Fries 17,327.
8) Von diesen liegt mir der Leeuwarder Cou-
rant vom 21. August vor, welche Nummer ich
ebenso wie die später in erwähnende Photographie
und den vrije Fries Herrn W. B. S. Boeles in
Leeuwarden verdanke.
gesucht. Unter der Figur steht folgende
Inschrift mit wohlgeformten Buchstaben,
deren Höhe in den fünf Zeilen 50, 50, 45,
45, 43 mm beträgt
OEAEHLVDANAE
C0NDVCT0RES
PISCATVSMANCIPI
Q-VALERIO' SECV
NDO a V - S • L • M
Der Stein ist links und rechts etwas
beschädigt und daher ist je der erste Buch-
stabe von Z. 1, 3, 4, sowie je der letzte
von Z. 1, 2, 3 nicht vollständig erhalten.
Die Lesung steht aber völlig sicher ; denn
dass am Ende der 3. Zeile ein E einzu-
setzen ist — mögen die Querstriche ur-
sprünglich dagestanden haben oder vom
Steinmetzen vergessen worden sein — un-
terliegt nach dem Zusammenhang keinem
Zweifel. — Z. 1 nach HLV steht übrigens
deutlich D, nicht etwa B.
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— 5 —
— 6 —
DeaeRludanae conductores piscatus man-
che] Q(umto) VcUerio Secundo v(otum) s(ci~
vervnt) l(ibente$) m(erüo).
Diese Göttin ist bereits aus mehreren
Inschriften bekannt:
1) DEAE HLVDAKE, gef. inBirten*),
dann in Cleve, jetzt im Univ.-Musenm zu
Bonn (von mir kopiert). Bramb. 150.
2) ///VD * SAC, bei Nymwegen gef., jetzt
in Utrecht (von mir kopiert). Bramb. 106.
Janssen, dessen Kunst Inschriften zu lesen
ebenso wie seine Urteilsfähigkeit nicht her-
vorragend waren, gab B. J. 23, 169 die
ganz unmögliche Lesung und Erklärung:
Vofago) sac(rum). Es steht vielmehr, wie
ich bereits in den fitudes däd. ä Lee-
mans 1885 p. 239 ausgesprochen habe,
D da und vor VD kann etwas ausgefallen
sein. Es lässt sich vermuten : [L] VD oder
[FL]VD.
3) ILV0ENAE (aus der Zeit von
Alexander Severus) gef. in Iversheim bei
Mönstereifel, jetzt im Prov. - Museum zu
Bonn. B. J. 50 S. 184. Von mir revidiert
Dagegen gehört nicht hierher das am
Monterberge bei Calcar gefundene Frag-
ment Br. 188, auf welchem Schneider B.
J. 22, 62 DEA [Druckfehler für DEAE]
HLV///ENJE las, während nach Janssen
B. J. 23, 170 DEAE HLVjDENiE „sehr
deutlich steht". Ich habe den Stein in
Leiden sorgfältig und wiederholt unter-
sucht und gefunden, dass zu Anfang der
2. Zeile kein D steht oder gestanden
haben kann, die Reste ///: vielmehr auf
C fuhren; ferner ist Z. 1 H von L viel-
leicht durch eine Interpunktion getrennt.
Danach würde zu lesen sein HLVCENJC
oder HLVCEN^), und diese Göttin hat
sich 1881 in Mainz gefunden: Virodacti
»ve Lucenae, s. Jak. Keller, 1. Nachtrag
*) Janssen, Bonn. Jahrb. 28 S. 172 bezweifelt
diesen Fundort, aber nur infolge seiner Annahme,
dieser Stein müsse ebenso wie die andere Hludana-
Inschrift Bramb. 188 anf dem Monterberg gefanden
sein. Diese Voraussetzung ist an sich schon yöllig
haltlos. Janssen irrt ferner mit seiner Behaup-
tung, Birten werde erst von Buggenhagen (179*)
als Fundort angegeben ; denn bereits In de Betouw,
de ar. 1783 p. 13 sagt ausdrücklich: aram in <pago
Arten enttarn, und es liegt kein Grund vor, dieses
Zeugnis in Zweifel zu ziehen. Dazu kommt, dass
Br. 188, wie sich ergeben wird, der Hludana oder
Hludena gar nicht geweiht ist.
(in der Mainzer Zeitschr. 1883) Nr. 84».
Die Vermutung, dass sie mit Lucina iden-
tisch sei, ist ebenso unbewiesen und un-
sicher als naheliegend.
Über die Göttin Hludana oder fflufrena,
welche wir also in ganz verschiedenen, aber
rein germanischen Gebieten der Germania
inferior verehrt finden, handelt Jakob Grimm,
Myth. I4 S. 212. Er nimmt die schon von
Thorlacius nachgewiesene Identität mit der
aus altnordischen Quellen bekannten Göttin
Hlodyn an, deren Name „Schirmerin der
Feuerstätte" bedeute.
Es ist dies, wie gesagt, die erste Stein-
inschrift, welche in Friesland, überhaupt
nördlich vom Altrhein in Holland zu Tage
gekommen ist. Die bisherigen epigraphi-
schen Funde beschränkten sich, soviel ich
weiss, auf zwei Stempel 5) von „metallenen"
(offenbar bronzenen) Gefässen, welche sich
1777 in einem Tumulus auf Texel fanden,
und den Graffito auf einem 1844 zu Sta-
voren in Friesland an der Zuydersee zu
Tage gekommenen Dolium. 6) Dieser Beet-
gumer Fund mahnt von neuem daran, wie
irreführend Schlussfolgerungen ex silentio
sein können.
Wir finden hier, dass eine römische
societas mit einem manceps als ihrem Ver-
treter dort den Fischfang gepachtet hatte.
Bekanntlich wurden vom Staate die indi-
rekten Abgaben, sowie die Einkünfte von
staatlichen Waldungen, Weiden, Gewässern,
Salinen und Bergwerken an Aktiengesell-
schaften verpachtet; cfrumenta et pecuniae
*) Nach Van Cuyck, Besohrijying (Amst.
1780): ADBAXIVS F und MATVTIO F.
•) Pleyte, oudheden, Friesland Taf. XIII,
1 u. 8. 50. Das unten defekte Dolium ist nooh
0,75 hoch; es hatte wohl einen geraden Boden
und war nicht (wie Pleyte nach Amphoren an-
nimmt) zugespitzt. Auf den mir Ton Herrn Boeles
gütigst übersandten Abklatschen lese ich PLAT
(entweder N mit A oder A mit V ligiert, also PIAN
oder PIAV). P ist 95 mm hoch; die darauf folgen-
den Züge sind nicht ganz deutlich; das I trifft
oben mit der ersten Spitse des .Monogramms zu-
sammen, der erste Strich des a bezw. n ist wie
gewöhnlich in der Cursivschrift weit nach unten
gezogen (s. Corp. L L. IV tab. I.). Pleyte's Fao-
simile, welches übrigens die Buchstaben linksl&uflg
(in SpiegelbUd) gibt, läset die obere Hälfte de«
2. Striches von N weg. Als Gewichtsangabe (pondo
GIV oder GXV) diese Buchstaben mit Pleyte zu
erklären, halte ioh für bedenklich; vieUeioht sind
es Initialen von Personennamen. ^->
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7 —
— 8 —
vectigales, cetera publicorum fructuum so-
cietatibus equitum Romano rum agitabantur*
sagt Tacitus Ann. 4, 6. Der Staat schloss
aber nicht mit der Gesellschaft ab, sondern
mit deren Vertreter, dem manceps, der des-
halb auch, allerdings nicht technisch, als
auctor societatis oder princeps publicanorum
bezeichnet wird (Marquardt EL8 S. 300).
Bemerkenswert ist die hier wie es scheint
zum ersten Male vorkommende Anfügung
des manceps im Ablativ. Mommsen teilt
mir über diesen Gegenstand gütigst folgende
Auseinandersetzung mit: „Der Form nach
neu ist wohl der Gegensatz, in welchem hier
die conductores zum manceps erscheinen,
obwohl er sich leicht erklärt. Bekanntlich
werden die staatlichen Verpachtungen und
Verdingungen nach römischer Uebung durch-
gängig mit Societäten abgeschlossen; aber
bei der Licitation selbst tritt für die So-
cietät immer ein einzelner Mann auf und
diesem wird zugeschlagen: manceps, sagt
Festus p. 151, ist gut aliquid a popido eruit
conducitve, quia manu sublata significat se
auctorem emptionis esse (vgl. Staatsrecht II8
S. 430 A. 6). Also ist der manceps der
Vormann der conductores, und konnte, wenn
diese eine Dcdication vollziehen, hinzuge-
fügt werden, dass dies geschehen sei unter
der Vorsteherschaft desselben, mancipe (so
ist offenbar zu lesen) Q. Valerio Secundo.
Genau dasselbe Rechtsverhältnis drücken die
kaiserlichen Verpachtungsbedingungen für
das vipascensische Bergwerk in Lusitanien-
durch die Worte conductor und socius aus,
neben denen dann noch der regelmässig
unfreie, auf keinen Fall an der Pacht be-
teiligte Geschäftsführer (actor) genannt
wird; der manceps konnte auch als prin-
cipaler conductor und die übrigen Partici-
panten als socii aufgefasst werden". —
Unsere Inschrift ist die erste, welche
conductores piscatus nennt, wie denn über-
haupt das Verpachten der Fischerei nicht
häufig erwähnt wird. Ich führe einiges
hierauf Bezügliche an; zunächst die von
Böckh im „Staatshaushalt" (3. A. von M.
Fränkel) gegebenen Nachweise. rDie At-
tische Tempelbehörde von Delos verpachtet
Meeresgewässer, sei es in Rücksicht des
Salzgewinnes oder der Fischerei" (I S. 372
A. c). Böckh schliesst ferner aus Aristoteles
Oecon. II 2, 3, dass in Byzanz Seefischerei1)
und Salzverkauf ursprünglich dem Staate ge-
hörten (ebendas. und S. 697). Nach Photins
unter Kvvtiog [danach Suidas] waren die
Einkünfte aus dem natürlich verpachteten
Thunfischfange im Meere bei Halae (gegen-
über von Euboea) vom Staate dem Apollo-
tempel am Hymettos überwiesen (S. 268);
nach der Inschrift im Corp. I. AU. II 1050
verpachtet ein Athenatempel ein Gewässer,
vsXpa (Nachtrag Fränkels S. 74*). —
Strabo 14 p. 642 erwähnt zwei sehr ein-
trägliche Seen an der Kaystros-Mündung
als Eigentum des Ephesischen Dianatem-
pels; sie wurden der Göttin durch „die
Könige" entrissen, aber durch die Römer
wieder zurückgegeben. Später hatten pu-
blicani (örjfioanavai) die Gefalle {rilrj) ge-
waltsam an sich gerissen, jedoch gelang
es in Rom der Reclamation Artemidors
(also etwa in sullanischer Zeit) die Seen
dem Tempel wiederzugewinnen (s. Böckh
I 372). — Ferner erwähnt Polybius VI
17 ausdrücklich, dass auch Flüsse und
Seen von den römischen Censoren ver-
pachtet wurden. — Der Averner und Lu-
criner See *olim propter copiam piscium
vectigalia magna praestabant' liest man bei
Servius, Georg. II 161, wo zugleich von
redemptores die Rede ist« Wenn bei Paulus
ex Festo p. 121 steht: 'Lacus Lucrinus in
vectigalibus publicis primus locatur fm-
endus ominis boni gratia', so bezieht sich
diese Stelle natürlich ebenso wie die vorige
auf den Fischfang und besonders auch auf
die Gewinnung von Austern. — Ulpian, Dig.
43, 14, 1 § 7: 'Publicano, qui lacum vel
stagnum conduxit, si piscari prohibeatnr,
utile interdictum competere Sabinus con-
sentit : et ita Labeo. Ergo et si a munici-
pibus conductum habeat, aequissimum erit
ob vectigalis favorem interdicto eum tuen.*
(Vgl. Marquardt II2 S. 247). — Den usus-
fructus eines stagnum erwähnt derselbe
Dig. 7, 4, 10 §3.
Überraschend neu ist nun unsere In-
schrift als Zeugnis dafür, dass die Römer
ihren Unternehmungsgeist auch auf jenen
Norden erstreckten und zwar für die Fische-
rei. Es unterliegt keinem Zweifel, ver-
7) Vgl. Aber den Thunfiechfang bei Bjzanx:
Kissen, ital. Landesk. I S. Hl,
Dibble
_ 9 —
— 10 —
dient aber ausdrücklich hervorgehoben zu
werden, dass die betr. Gewässer dem Staate
gehörten ; es mögen in Friesland Seen oder
Flüsse8) existiert haben, welche Privat-
oder Gemeinde - Eigentum waren, gewiss
aber verlohnte es sich nicht für römische
publicani, diese zu pachten. Die hier
bezeugte Ausbeutung erstreckte sich ver-
mutlich 1) auf das Meer, 2) auf die lacus
und event. stagna und 3) auf Flüsse und
besonders die Flussmündungen. Was das
Meer betrifft, so schreibt mir Mommsen:
„Dass, soweit das römische Gebiet sich
erstreckte, wie die Küste so auch der
Meeresboden im öffentlichen Eigentum
standen und also der staatlichen Verpach-
tung unterlagen, bedarf keines Beweises
(vgl. Marquardt II», 159).tf — Wie weit
von der Küste übrigens das Meer vom
Staate als Eigentum in Anspruch genom-
men war, ist meines Wissens nicht bekannt.
Die Fischer werden sich jedenfalls nicht
weit hinaus auf das hohe Meer gewagt
haben. — Über lacus und stagna sind im
Yorigen bereits Nachweisungen gegeben.
Interessant sind hierfür besonders noch die
Darlegungen Nissens (ital. Landeskunde I.
S. 207 u. 307) über die Fischerei in den
Lagunen des adriatischen Meeres und in
den Maremmen. Er fuhrt an der letzteren
Stelle namentlich auch Rutilius I 378 an,
nach welchem die Römer die Strandseen9)
gleichfalls als Fischerbehälter ausnutzten.
— Dass die Flussfischerei besonders ein-
träglich ist in den unteren Stromläufen
and speziell an den Mündungen hat man in
römischer Zeit natürlich wohl gewusst. Man
kannte auch den Grund davon. Plutarch
de solertia anim. 32 erwähnt ausdrücklich,
dass Fische, wenn sie laichen wollen, aus
dem Meere in die Flüsse ziehen oder Seen,
welche mit dem Meer in Zusammenhang
stehen, aufsuchen. Dass der ldß$a£ aus
dem Meer in die Flüsse hinaufsteigt, sagt
Oppian de piscat. I. 119 sq. Der Salm
war schon im Altertum sehr geschätzt, in
Aquitanien wurde er sogar allen Seefischen
yorgezogenJPlinius 9 § 68).
*> Private laeu» pitcatorü kommen in den
Digesten 50, 16, 4 § 6 vor. Über flumina genüge
es auf Dig. 43, 18 au verweisen.
•) Vgl. das Ton Nissen S. 113 Aber Fisch er-
rtafte Angefahrte.
Vergegenwärtigen wir uns nun die Lage
des Fundorts unserer Inschrift in der Rö-
merzeit, soweit dies nach den gewaltigen
Umgestaltungen Hollands überhaupt mög-
lich ist. Soviel wir wissen, haben die
bedeutenden Meereinbrüche und Landab-
reissungen erst in nachrömischer Zeit statt-
gefunden, vermutlich, weil der Schutz der
Küste gänzlich verwahrlost wurde; dass
die Römer in dieser Richtung geeignete
Massregeln ergriffen hatten, lässt sich mit
Wahrscheinlichkeit annehmen. Wenn sie
Festungen, wie z. B. die vor der Mündung
des Altrheins bei Katwijk10) anlegten, so
müssen sie auch für Uferbauten zum Schutze
derselben gesorgt haben. Es lässt sich
aber annehmen, dass sie überhaupt Vor-
kehrungen zur Sicherung der Küste ge-
troffen haben. — Nach den Untersuchungen
holländischer Gelehrter, von denen hier
besonders die vortrefflichen Werke von
Stratingh und Van der Bergh11) erwähnt
seien, floss westlich von Beetgum der F 1 e v o,
welcher durch die fossa Drusiana ober-
halb Arnheim mit dem Rhein verbunden
war, durch Seen1*) strömte und zwischen
den jetzigen Inseln Texel und Vlieland
mündete18); der Name hat sich ausser in
dem dieser Insel noch für die Meerenge
das 'Vlie' erhalten. Hier lag das Castell
Flevum (Tacitus Ann. IV, 72 und nach ihm
Ptolem. II, 11 § 12). Östlich von Beetgum
und weit näher als der Flevo war ehedem der
im 8. Jahrhundert Bord ine (oder Bordne)
10) Sie lag ziemlich weit westlich von dem
jetsigen Strande; s. Van den Bergh, handboek der
xniddel-nederl. Geographie, 2. druk, 1872 p. 86 ff.
") S. bes. die Karte bei Stratingh, aloude
Staat (in Teil I) und die bei Van den Bergh,
welche scharfsinnige, wenn anch natürlich nioht
in allen Einzelheiten sichere BekonstruktionsYer-
snche des ehemaligen Zustandet dieses Terrains
geben (die Yan den Bergh's speziell für die frank-
ische Zeit). Ausserdem Tgl. Ph. van Blom, De
Middelzee. in dem (mir soeben durch die Güte des
Herrn E. W. Mo es in Botterdam zugehenden)
Frieschen Volksalmanak voor 1889 p. 158—198 mit
einer Karte. Auf S. 169 findet sich hier auch die
Inschrift besprochen.
t*) Einen oder mehrere lacus erwähnen Mjsla
3,8 extr. ; Plinlus IV f 101; Tacitus Germ. 84;
Ann. I 60; II 8; XIII 54. Sie sind jetzt in der
Zuydersee vereinigt.
") Ton Heia und Plinius als die nördlichste
Bheinmündung betrachtg^^^
— 11 —
— 12 —
genannte Fluss"), welcher zwischen den
jetzigen Inseln Terschelling und Ameland
mündete. Wahrscheinlich ist er identisch
mit dem im 6. Jahrh. von Venantius For-
tunatus VII, 7, 51 genannten Bordaafluvius,
und vielleicht verdankte die vom Anon.
Ravennas p. 226, 3 (Parthey) erwähnte
fries. Stadt Bordonchar ihm den Namen.
Stratingh vermutet nicht ohne Wahrschein-
lichkeit, dass dieser Fluss zu identifizieren
ist mit dem Vidrus hei Ptol. IT, 11 § 1
(wohl auch hei Tacitus Ann. I 70 einzu-
setzen19). Später haben die Fluten hier
grosse Landstrecken weggerissen, denn wir
finden da im J. 1297 ein Meer erwähnt
fmare quod Bordena vocatur'), welches
dann die Midddzee genannt wurde. An
dem südlichen Ufer des Meerbusens, in
welchen diese Mittelsee mündete, liegt
Beetgum. Seit dem 16. Jahrh. ist hier
wieder künstlich neues Land gewonnen
worden. Auf den archäologischen Karten
aber von Stratingh (in Bd. II 2) und von
Pleyte lässt sich aus dem Fehlen aller
Alterturasfunde erkennen, wie weit hier
das Land weggerissen war.
Hier also, in einem der zwei genannten
Flüsse oder event. in beiden, ferner in den
mit ihnen zusammenhängenden Binnenseen,
in den Strandseen und endlich im Meere
selbst sind die römischen Pächter thätig
gewesen. Wohl mag einmal eine ihrer
Expeditionen in arge Not geraten sein,
in welcher sie dann die deutsche Göttin
des sichern Heims, des Herdes anrief und
das Gelübde that, infolge dessen nach
glücklicher Rettung dieses Denkmal errich-
tet wurde.
Der Beetgumer Stein hat aber noch in
einer Beziehung eine grosse Bedeutung.
Friesland und überhaupt der nördliche Teil
des Königreichs Holland muss zu jener
Zeit zum römischen Reiche gehört haben.
Dass dies bis 47 der Fall war, ist sicher.
In diesem Jahre aber wurden von Claudius
die untergermanischen Besatzungen an das
") S. Van den Bergh p. 45—47.
») Bei der sicheren Abhängigkeit des Ptole-
maeus von Tacitns' Schilderung der Feldzüge in
Germanien hat diese (schon alte) Vermutung
grosse Wahrscheinlichkeit.
linke Rheinufer zurückgezogen16). Dass
trotzdem auch in der Folgezeit das über-
rheinische Gebiet wenigstens grossenteils
noch reichsangehörig blieb, hatte Mo mm-
sen (Rom. Gesch. V S. 115) aus der Fort-
dauer der Aushebung17) erschlossen. Nun
gehört unsere Inschrift der Schrift nach
höchst wahrscheinlich nicht in die Zeit
vor 47 ; diese weist weit eher auf das Eode
des 1. Jahrhunderts , etwa auf die Zeit des
Yespasian bis Trajan hin. Auch findet sich
im Texte selbst nichts, was positiv für
den Anfang der Kaiserzeit spräche, z. B.
das Fehlen des Cognomens. Danach dürfen
wir unser Denkmal als eine Bestätigung
jener Ansicht betrachten und dieses ge-
winnt damit einen um so grösseren histo-
rischen Wert.
Heidelberg. Zangemeister.
Chronik.
Winckelmannsfeier in Bonn am 9. Dez. 1888. 6.
Der Vorsitzende des Vereins von Alter-
tumsfreunden, Geh. Rat Schaaff hausen, legte
als Festschrift eine Beschreibung des rö-
mischen Castrums in Bonn von Herrn Ge-
neral v. Veith vor. Im zweiten Teile der
Schrift hat Herr Professor Klein die in
dem Castrum geraachten Einzelfunde, die
sich im Provinzialmu8eum befinden, zu-
sammengestellt und beschrieben. Der Vor-
sitzende ging hierauf zur Erklärung einiger
neuer und bemerkenswerter Altertumsfunde
über, die ausgestellt waren. 1. Vier grosse
und schön verzierte Bronze-Eimer
wurden in einem römischen Grabe zu
Mehrum bei Dinslaken gefunden, einer
enthielt die Knochenasche des Verstorbenen,
der, nach den Beigaben zu schliessen, ein
Krieger war. Die betreffenden Gefasse
»«) Tacitns Ann. XI 19. Es fragt sich übrigens
welcher von den verschiedenen Rheinarmen hier
anzunehmen ist; meines Eracbtens der mittlere,
bei Katwijk mündende. Er hatte swar schon zu
Plinius' Zeit (n. h. 4 { 101) nur massige Wasser-
menge (modicwn alveum); jedoch nur dieser Arm
hiess damals (s. Plinius) wie noch heutigen Tages
„Rhein". Tor allem aber sind hierfür beweisend
die Militarziegeln, welohe entlang seinem linken
Ufer gefunden worden sind. Dies ist offenbar seit
Claudius die nördlichste militärische Besatsunge-
linie gewesen.
") Ephem. eplgr. Vp. 174 ; Tgl. Herme a 19 p. «58.
— 13 —
müssen für griechische gehalten werden
wegen der Ornamente, die am obern Rande,
an den Henkeln und Henkelansätzen ange-
bracht sind ; diese Gefässe sind aus einem
Stack getrieben, eine Kunstarbeit, die nur
den Griechen zugeschrieben werden kann.
2 Zeigt der Vorsitzende einen römischen
Goldring vor von seltener Grösse und
Schönheit, er wurde von einem Ackerer
auf dem Felde bei Worringen gefunden
und ist wie die Bronze - Eimer für das
Provinzial-Museum erworben. Ihn ziert ein
stehendes Bild der Minerva in erhabener
Arbeit. Daraufspricht der Vorsitzende über
die Graf'schen egyptischen Holzgemälde
and Professor Justi über den Maler Hiero-
nymus van Aeken, der sich selbst nach
seinem Wohnort Herzogenbusch Jherony-
mus Bosch nannte. (Nach Köln. Ztg.)
7. C. Kehlte, Studien zur ältesten Geschichte
der RheinUnde, X. Abteilang mit 4
Tafeln, herausgegeben vom Altertumsverein
für den Kanton Dtlrkheim. Leipiig, Dunker
und Huwblot. 8°. HS 8. 8 Mk.
Hr.] Das Heft enthält 14, mit einer Aus-
nahme, schon früher veröffentlichte Abhand-
langen ; an die zumWiederabdruck gelangten
wurde, wie die Vorrede sagt, die bessernde
und nachhelfende Hand gelegt. Wir re-
ferieren kurz über die einzelnen Abhand-
lungen: I. Zur Ringmauerfrage. Be-
schreibung einiger Ringwälle, ihre Benutzung
im Mittelalter und der Römerzeit, Erwäh-
nungen derselben bei Cäsar und Tacitus,
ihre Bestimmung sei im allgemeinen die
I eines Refugiums. II. Zur Zeit der Er-
bauung der mittelrheinischen Ring-
mauer n. Für die Dürkheimer Ringmauer,
| die Limburg, den Altkönig und den Glei-
chen bei Römhild wird auf die La Tene-
zeit als Zeit der Erbauung geschlossen.
III. Zur Dürkheimer Ringmauer: es
wird ein Vorwall auf dem südöstlichen
Vorplateau nachgewiesen. IV. D i e D e n k -
mäler der Cimbern am Rhein. Behan-
delt die von Tacitus Germ. 37 erwähnten
caetra ac spatia der Cimbern. V. Ring-
maueranlagen am Hartgebirge und
der Kemmersberg bei Wachenheim
in der Pfalz. VI. Die Houbirg, eine
keramische Studie. Für diesen grossen,
unweit Nürnberg belegenen Ringwall wird
aus aufgefundenen Scherben geschlossen,
— 14 —
dass die Erbauung in die Hallstattperiode,
eine zweite Benutzung in die Zeit einer
aslavi8chen Wanderung im 5. bis 7. Jahrh.
falle. VII. An der Eisenstrasse und
auf dem altenRothenberge. VIII. Aus-
grabungen auf der Heidenburg bei
KreimbachinderPfalz. Vgl.Wd.Korr.
VI, 165. IX. Das Schloss bei Bie-
bermühle. Es ist hufeisenförmig, weist
nur noch sehr geringfügige Reste auf und
wird für römisch und zwar trajanisch an-
gesehen. X. Schlosseck. Die Burg wird
auf Grund von Wappenresten als Eigen-
tum der Grafen Leiningen hingestellt, als
im J. 1202 erbaut und im J. 1237 schon
wieder zerstört erwiesen. XI. Schlüsse.
Die Erbauung der Wallburgen falle zumeist
in das 9—10 und 4—5 Jahrh. n. Chr., 2—1
und 5—4 Jahrh. v. Chr. und in die Zeit der
ältesten arischen Einwanderung. XII. Ein
Urnenfund von Erpolzheim in der
Pfalz. 13 ohne Drehscheibe angefertigte
Urnen wurden bei einander gefunden; in
einer 34 cm hohen Urne, über welche eine
Schale gestülpt war, standen 19 kleine,
etwa 6 cm hohe Schöpfgefässe, neben der-
selben ein Schöpfgefäss und eine Urne mit
langem Halse. — Da drei der kleineren
Urnen mit Knochen gefüllt waren, glaubt
M , dass die grosse Urne mit ihrem Inhalt
als Familiengrab anzusehen sei [?]. Die
grosse Urne ist geziert mit Wellenlinien,
die in Gruppen von je drei parallel von
oben nach unten laufen ; eines der kleinen
Schüsselchen ist auf der Aussenseite mit
einem Stempel ungefähr von der Form
eines Ypsilons versehen ; M. rechnet die Ur-
nen zum Lausitzer Typus und weist sie
hier wohnenden Sueben zu. XIII. Ein
praehistorischer Schmuck. Behandelt
14 ineinander hängende, gut erhaltene, nur
an der Aussenseite einfach ornamentierte
Bronzeringe, welche 1886 bei Odernheim
gefunden wurden. XIV. Praehistorische
Eisenbarren vom Mittelrheinlande.
Es existieren jetzt 42, von denen einige
sicher mit La Tene-Sachen, einige sicher
mit röm. Sachen zusammen gefunden wur-
den, sie seien sämtlich in Eisenberg her-
gestellt, stellten Eisengeld vor und seien
deshalb in Normalgewichten von 6, bz. 3 Kg.
angefertigt.
— 15 —
8. C. Schmidt. Strassburger Gassen- und Hausernamen
im Mittelaitor. Zweite nen bearbeitete Auf-
lage. Strassburg, C. F. Schmidt, 1888. IV
und 906 SS.
Das als trefflich bekannte Buch, welches
im J. 1871 zum ersten Male ausgegeben
ward, nachdem sein 1870 begonnener Druck
während der Belagerung gestockt hatte,
erscheint jetzt in verstärkter Auflage von
neuem, besser geordnet und vor allem mit
einem gewissenhaft gearbeiteten Register
versehen, das erst allgemeinere Zusammen-
hänge in der unendlichen Fülle lokaler
Einzelheiten zu verfolgen gestattet. Be-
deutend vorgearbeitet freilich hat der Verf.
in dieser Richtung in der Einleitung (S. 1
bis 30), welche in anregender Darstellung
über die Schicksale der Strassburger Alten-
stadt, die Entwicklung des Strassburger
Anbaus, Bau- und Strassenpolizei, Bau-
bescheidenheit und Bauluxus, Gassen- und
Häusernamen im mittelalterlichen Strass-
burg aufklärt. Auch ein Verzeichnis der
verschiedenen Gewerksarten Strasburgs
im Mittelalter findet sich hier; es bestä-
tigt und erweitert die neuerdings wieder
von Bücher für Frankfurt eingehend be-
leuchtete Thatsache, dass die mittelalter-
liche Arbeitsteilung eine anders geartete,
viel weitergehende war, als die moderne.
Da man ein Verzeichnis dieser Art in der
Einleitung, wie dem Buche überhaupt,
schwerlich suchen wird, so sei es hier be-
sonders hervorgehoben.
9, A. Hartzog, Rechts- und Wirtschaft sver-
fassungdes AbteigebietesManrs-
mttnster wahrend des Mittelal-
ters. (Beitrage zur Landes- und Volks-
kunde von Elsass-Lothringen IX), Strassburg,
Helts, 1888. 114 SS.
Sieht man von der Bearbeitung der
ältesten Weissenburger Archivalien ab, so
lässt sich wohl kaum ein dankbareres
Thema lokaler Wirtschaftsgeschichte inner-
halb elsässischer Grenzen denken, als das
hier bearbeitete. Um so mehr muss der
Referent bedauern, sich mit der Art der
Behandlung seitens des Verf. weder inhalt-
lich noch vor allem methodisch einver-
standen erklären zu können. Statt die
Überlieferung, welche sich nach wieder-
holten codifikatorischen Aufzeichnungen
leicht abstufen lässt, systematisch zu sichten,
und auf sie hin die Entwicklung ihren ein-
— 16 —
zelnen Perioden nach lokal, und unbeküm-
mert um moderne rechtsgeschichtlicheTheo-
rieen aufzubauen, hat er es vorgezogen,
unter zeitlich fast ununterschiedlicher Her-
anziehung des Quellenmaterials ein Ge-
samtgemälde zu geben, das seinen Zusam-
menhang durch Sohm'sche Anschauungen
über die deutsche rechtsgeschichtliche Ent-
wicklung erhalten sollte, ihn aber nicht
erhält, weil diese Theorieen hier wie in
jedem Falle, wo man sie aus ihrer Ab-
straktion zu vergangener, vor allem zu
wirtschaftlicher Wirklichkeit auszugestalten
sucht, sich als hinfallig erweisen.
Lamprecht.
Terwelp, 6., Beitrage zur Geschichte dar JA.
Stadt Andernach, a) Das Grab dea
Kaisers Valentinian. b) Vier Ablassbrief*.
Progymnasialprogramm, Andernach, 1888.
40. 18 S.
Hr.] Im Pfarrarchive zu Andernach be-
findet sich eine in der Kirche aufgefundene
Bleitafel mit 4 Inschriften. Die eine lautet:
088a Valentiniani inperatoris recondüa a
venerabüi Treverensi archiep(i8c)o T(h)eo-
dorico. die 2. erwähnt eine Translation
derselben durch den Laacher Abt Wigand
im J. 1337, eine 3. und 4. sprechen von
Bemühungen des Andernacher Stadtrates
um diese Ossa in den Jahren 1543 u. 1591.
[Die Lesung von vidü in Nr. 3 erscheint
sehr zweifelhaft]. Da der 1. Valentinian
in Constantinopel (Amm. Marc XXX, 10),
der 2. in Mailand (vgl. Tillemont V p. 355)
beigesetzt, der 3. zu Rom getötet und viel-
leicht neben seiner Mutter in Ravanna
bestattet wurde (vgl. Tillemont VI p. 253),
von einer Translatio des Leichnams aber
auch nur eines dieser Kaiser nicht die
geringste Notiz, ausser in dieser Bleiin-
schrift vorliegt, die Bleiinschrift nach Men-
zeln Urteil nicht vor dem 15. Jahrh. ab-
gefaßt ist, so hat diese nicht die geringste
Glaubwürdigkeit. Schon Tillemont nannte
sie (V. p. 74) une Imagination sans fim-
dement
Die Entstehung der Andernacher Blei-
tafel sucht Terwelp aus folgender Notiz
der Chronica regia Godefredi Coloniensis
zum J. 1174 zu erklären: Eodem anno
apud Antonnacum quidam fodtentcs corpus
Valentiniani Imperatoris invenerunt, sicut
in subscriptione denarü, qui una secum re-
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pertus est, contmebatur; ad caput quoque
tjus Corona, ad pedes vero urna, ad latus
autem aladius rubigine peresus, aureum
haben* capulum et lapidem victoriae est
inventus.
Einem derartigen reichen Grabfunde
gegenüber konnte leicht die Meinung ent-
stehen, der Begrabene müsse ein Herrscher
sein und in ihm alsdann Valentinian zu
erkennen, legte die Münze nahe. Es irrten
indes wahrscheinlich die alten Andernacher,
wie auch Terwelp, in der Annahme, es
handele sich um ein römisches Grab. Das
Schwert mit dem goldenen Griff weist auf
einen fränkischen Krieger und wenn auch
Kronen in fränkischen Gräbern ebenso
wenig gefunden worden sind wie in römi-
schen, so legt doch die Thatsache, dass
mehrfach fränkische Eimerbeschläge als
Kronen aufgefasst wurden (vgl. Linden-
schmit, Altert, d. Vorzt zu III. 2. 6. 1)
die Vermutung nahe, es handele sich hier
um den gleichen Fall.
b) Veröffentlichung von 4 Ablassbriefen :
1 und 2 von 1263 u. 1271 zu Gunsten des
Andernacher Hospitals; 3 von 1458 für den
Jodocusaltar der Andernacher Pfarrkirche;
4 von 1520 für die Bruderschaft vom allerh.
Sacrament.
H. Köln und seine Bauten. Festschrift zur VIII. Wan-
dsnreraammlung des Verbandes deutscher
Architekten- und Ingenieur- Vereine in Köln
Tom 12.— 18. August 1888; herausgegeben
tob Architekten- und Ingenieur-Verein für
Rheinland u. Westfalen. Köln, 1888. Selbst-
verlag des Vereins.
L. Diese Festschrift, welche in ihrem
806 SS. umfassenden glänzend und reich
illustrierten Text vor allem das moderne
Köln behandelt, muss auch dem Historiker
lebhaft empfohlen werden. Schon der zweite
Teil, welcher von S. 243 ab das Bauwesen
der Gegenwart bespricht, enthält in seinen
verschiedenen Abschnitten (Anlage der
Stadt, Verkehrsanstalten, öffentliche Hoch-
bauten, Privatgebäude, Industrie) eine Fälle
geschichtlichen Materials, ja ganze ge-
schichtliche Abschnitte, u. a. einen geschicht-
lichen Überblick der kölnischen Gewerbe-
thätigkeit von dem Direktor der kauf-
männischen Hochschule Dr. Engelmann.
Der ganze erste Teil aber (S. 1—243) ist
aasgesprochener Weise der Schilderung der
— 18 —
baugeschichtlichen Entwicklung gewidmet.
In der That enthält er, aus der Feder des
Architekten Wiethase, eine volle stadt-
kölnische Baugeschichte, welche zugleich,
soweit es nötig, über Köln hinaus in die
Architekturgeschichte der Umgegend über-
greift (Aachen, Brauweiler, Altenberg, Bonn,
Brühl, Beiisberg). Es ist die erste zusam-
menhängende Geschichte der kölner Archi-
tektur, welche hier geboten wird. Dass
sie nicht völlig gleichmässig durchgearbei-
tet erscheint, erklärt sich schon aus dieser
Thatsache, noch mehr aus der ausserordent-
lichen Kürze der Zeit, in welcher sie ge-
schrieben wurde. Sieht man aber von den
hieraus erfassenden Bedenken ab, so darf
ihrem trefflichen Inhalt fast uneinge-
schränktes Lob gezollt werden. Ja auch
der Halt, welchen vertiefte Einzelstudien
bei einer Gelegenheitsschrift nur unvoll-
kommen bieten konnten, ist nahezu ersetzt
durch die reiche, künstlerisch und lokal-
geschichtlich gleich erfahrene Persönlich-
keit des Verfassers. Die Art der Grup-
pierung, die hin und wieder gegebenen
Einzelurteile beweisen, dass wir es hier
mit einem langsam, in jahrzehntelangem
Zusammenleben errungenen Vertrautsein
des Verfassers mit den beschriebenen Mo-
numenten zu thun haben. Hier liegt die
besondere Stärke der Arbeit; vornehmlich
ersichtlich wird sie in der Bearbeitung
der vielfach kontroversen romanischen Bau-
geschichte, dann wiederum in der auch
stofflich über die bisherigen Leistungen
weit hinausführenden Schilderung der Ent-
wicklungen des 16. bis 18. Jhs.
Schriftproben aus Hss. das 14. bis 16 Jhs., aosam- 12.
mengestellt von R. Thoramen. Basel, Detlofa
Verlag, 1888. 20 Tafeln in Lichtdruck nebst
VI n. 18 SS. Text Kl. Fol.
Diese Schriftproben, welche Kloster-
schriften, städtischen Kanzleischriften und
bürgerlichen Aufzeichnungen der Jahre c.
1350—1500 entnommen sind, werden dem
praktischen Bedürfnis angehender Palaeo-
graphen wesentliche Dienste leisten. Dass
sie ein und derselben Gegend, ja Stadt
entnommen sind, nämlich Basel, kann man
bei dem geringen Umfang der Sammlung
— und diese war wieder durch den Buch-
preis bestimmt — nur richtig finden. Zu-
dem ist die Auswahl auf lokal beschränk-
ende y g
— 19 —
tem Gebiete so getroffen, dass wenn nicht
für palaeographisch-wissenschaftliche Stu-
dien, so doch für die praktische Lesearbeit
der Kenntnis der Schrift auch in anderen
Gegenden genügende Unterlage geboten
wird. Unseren westdeutschen Lesern, den
Liebhabern und Forschern der Provinzial-
geschichte insbesondere, muss das neue
Hilfsmittel schon als einziges seiner Art
dringend empfohlen werden.
Miscellanea.
13. Die Hastiferi von Castel. Die vor Kurzem
in Castel gefundene im Korrbl. VI (1887)
119 abgedruckte Inschrift:
[I(n)] honorem) d(omus) d(ivintie)
n[u]min[i] Aug(usto) hastiferü (so) sive
pa8tor(es) consistentes kastello Mattia-
corum [d]e suo posue[r]unt Villi hol.
Aprües [rjxdiano e[t] Cri\s]pino c[o]s.
(224 n. Chr.)
ist nach einer kurzen von mir ihr gewid-
meten Erörterung (Hermes 22, 557, vgl.
Wd. Korr. VI, 197) kürzlich sehr ausführ-
lich von Maul (Philologus 1888 S. 487—513)
behandelt worden. Es ist nicht meine Ab-
sicht, auf die von diesem Gelehrten vorge-
tragenen Ansichten und Einfalle im Ein-
zelnen einzugehen; aber einige entschie-
den irrige Aufstellungen möchte ich zurück-
weisen, da die Auffassung des wichtigen
Denkmals dadurch beeinträchtigt wird.
Vornehmlich gilt' dies von dem Begriff
des consistere. Derselbe steht völlig fest.
Das Wort, gebildet von sistere, dem ver-
stärkten stare, wie (ledere das verstärkte
dare ist, und der Präposition, bezeichnet,
bezogen auf eine örtlichkeit, das längere
Verweilen einer Mehrheit von Personen
oder auch eines Einzelnen neben mehreren
gleichgestellten Anderen an diesem Ort,
die factische Dauer des Aufenthaltes, wo-
gegen die rechtliche Zugehörigkeit zu dem
Orte regelmässig durch den Genitiv des
Ortsnamens oder durch das gleichwertige
Adjectiv ausgedrückt wird. Die Gegen-
sätzlichkeit dieser Bezeichnung zu der-
jenigen der Gemeindeangehörigkeit zeigt
sich, wie ich dies schon früher auseinan-
dergesetzt habe, in dem technischen Sprach-
gebrauch vorzugsweise nach zwei Seiten
— 20 —
hin: wenn consistere mit einer Örtlichkeit
verbunden wird, so ist diese entweder eine
solche, auf welche die Gemeindeangehörig-
keit überall nicht bezogen werden kann,
oder die Personen, um welche es sich
handelt, werden damit als nicht gemeinde-
angehörig bezeichnet.
In der ersteren Anwendung erscheint
consistere, wo es bezogen wird auf den
Versammlungsplatz, welcher in der spätem
Latinität danach selbst consistorium ge-
nannt wird. Dies findet sich häufig in
stadtrömischen Inschriften : fabri qui con-
sistunt in scola1) sub theatro Aug. Pom-
peian(o) (C. VI, 9404) — coüegium cocorum
Aug. n quod consistä in Palatio (C. YI,
7458) — coüegium quod consistä in praedis
Larci Macedonis (C. VI, 404), seltener in
Inschriften anderer Städte, wie zum Bei-
spiel die mehrfach vorkommenden Wein-
händler Lugaduni in kanabis consistentes.
Rechtlich gleichartig tritt es auf in Be-
ziehung auf einen vicus ; der Gegensatz der
rechtlichen Gemeindezugehörigkeit und der
factischen Ortsgemeinschaft tritt in beson-
derer Deutlichkeit hervor in dem coüegium
centonar(iorum) Placent(inorum) consisten-
tium Clastidi (C. V, 73.i7) und dem eol-
legium n(autarum) V(eronensmm) A(rdicae)
consistentium (C. V, 4017). Gleichartig fer-
ner ist die Anwendung dieser Bezeich-
nung auf die von mir so genannten Lager-
städte, die canabae legionum; da diesen
das Stadtrecht mangelt und also die Ge-
meindezugehörigkeit hier ausgeschlossen
ist, so tritt dafür das Domicil ein. Den
seiner Zeit von mir zusammengestellten
Belegen, die ich nicht wiederhole, fuge ich
einen später gefundenen hinzu: in Durosto-
rum in Niedermösien wird unter Pius dem
Jupiter und zugleich c(ivibus) B(omanis)
et consistentibus in canabis Adis l(e)g(iom)
XI Cl(audiae) ein Tempel nebst Statuen
gewidmet 2).
Wo dagegen consistere mit einem Stadt-
namen verbunden auftritt, wird es regel-
mässig auf die in dieser Stadt nicht ver-
1) Nicht in «rte, wie aus Versehen in meiner
Abhandlung Hermes 7, S09 und danach bei Man«
8. 495 gedruckt ist.
2) Jirecek in den Arch. Epigr. Mitt. aus Oester-
reich 10 (1886) 8. 808.
y O
— 21 —
bürgerten, sondern nur in ihr sich aufhal-
tenden Personen bezogen. Beispielsweise
finden sich also Busg(umenses) et Busg(u-
nhs) eonsistentes (G. VIII, 9250) — cultores
Joris Hdtopolitani Berytenses qui Puteolis
consistuni (C. X, 1634), anderswo (C. X,
1579) bezeichnet als corpus Hdiopdüano-
rum — Gra[lat]ae consistentes municipi(o)
(C. III, 860) und sonst oft. Das Wort
wechselt in dieser Verbindung mit nego-
tütntes, tQya£6fifvoty nQayfiarsvofttvoi und
ähnlichen Ausdrücken, wie dies oft ge-
nug ausgeführt worden ist. Durchgängig
pflegen die auswärts thätigen Kaufleute
in dieser Weise bezeichnet zu werden.
Scharfer tritt der Begriff nirgends hervor
als bei Ulpian (Dig. 5, 1, 29, 2) : si quo
constitä, non dico iure domicilii, sed tabernu-
lam pergulam horreum armarium officinam
conduxü ibique distraxü egit, defendere 9t
00 loco debebit. Hier ist ausgesprochen,
dass vor allem die am Ort domicilierten
Fremden zu den consistentes gehören, ausser-
dem aber jeder Geschäftsinhaber, auch
wenn er an dem betreifenden Ort nicht
wohnt, wogegen der Jurist a. a. 0. den
Reisenden ausdrücklich ausschliesst. Auch
die Rechtsfolge des Consistierens tritt hier
deutlich hervor: während für den Incolat
mit seinen Rechten und Pflichten, nament-
lich für die Übernahme der honores und
der munera das Domicil gefordert wird, be-
gründet die als consisterc bezeichnete eben-
falls nur faktische, aber schwächere Orts-
angebörigkeit den örtlichen Gerichtsstand8).
Hinsichtlich der Zeitdauer stehen die in-
colae und die consistentes sich gleich ; blei-
bend sind beide Verhältnisse gedacht, zu-
gleich aber ohne feste Zeitgrenze, so dass
die Beendigung jederzeit nach dem Belieben
der Betreifenden eintreten kann.
Allerdings werden diese Wendungen
in voller Schärfe nur da gehandhabt, wo
3) Die Stell« ist bei Gelegenheit des sogenann-
ten forum contractu* von den Juristen mehrfach er-
örtert worden. Savigny (System 8, 221), der das
forum contractu* leugnet, fasst sie als freiwillige
Unterwerfung unter den Gerichtsstand des Ver-
tragtorts. Es wflrde vielleicht am einfachsten sein,
da das Domicil ein mehrfaches sein kann, den Ge-
schäftsbetrieb als qualificierte und auf einen be-
stimmten Kreis von Rechtshandlungen einge-
schränkte Domicilierung aufzufassen.
der Gegensatz der rechtlichen und der
faktischen Ortsangehörigkeit in Betracht
kommt. Oft genug wird die Ortsangehörig-
keit schlechthin bezeichnet und an jenen
Gegensatz nicht gedacht. Unbedenklich
sagt man vicani Minnodunenses, navicularü
Arilicenses, wo die Zugehörigkeit zwar
bloss eine factische ist, aber als solche nicht
betont wird; ja da bei dem vicus die recht-
liche überhaupt nicht vorkommen kann,,
ist es überflüssig, falls nicht zugleich die
Stadtgemeinde erwähnt wird, die Zuge-
hörigkeit zu qualifizieren. Mit consistere
verhält es sich anders als mit dem Affec-
tiv: wo die rechtliche Zugehörigkeit be-
sieht, darf die faktische, die allerdings
regelmässig daneben auch vorhanden ist,
in genauer Rede nicht gesetzt werden. Die
Ausnahmen, welche Maue* geltend macht
und wegen deren er die Regel anficht,
sind die folgenden:
Lyon: corporatus inter ittriclar(ios) Lug(u*
duni) consistentium (so) Boissieu
p. 409 « Henzen 6991.
patron[us) eq(ues) R(omanus) IIIIJI
vir(um), utiiclar(iomm), fdb(rum)
Lugud(uni) consistentium. Boissieu
p. 209 = Henzen 7007.
negotiatores vinari Lugud(uni) con~
[sist]entes. Boissieu p. 390 =
Henzen 7254 ; in den anderen In-
schriften derselben Kaufmann-
schaft steht weiter in kanabis.
corporatus inter fabros tign(uarios)
Lug(uduni) consist(entes). Boissieu
p. 203 = Henzen 7260.
patron(us) Conde[atium et Arecja-
rior(um) Lugud(uni) consistentium.
Boissieu p. 260 = Henzen 6950.
patronus centonarior(um) Lug(uduni)
consist[entium]. Boissieu p. 201.
centonario Lug(uduni) consistent(i).
Boissieu p. 197.
dendrophori Lugudini oonsistentes.
Boissieu p. 31.
Feurs unweit Lyon:
fabri Ugnuar(i), qui foro 8egus(iavo-
rum) consistunt. Henzen 5216.
Trier: genio are(na)riorum consistentium
cot. Aug. Tre. Brambach 770.
Sigus : cultores qui Sigus consistunt G. VIII,
5695.
— 23 —
— 24 —
Gesetzt, es verstiessen diese Fälle sämmt-
lich gegen die Regel, dass consistere bei
rechtlicher Gemeindezugehörigkeit nicht
gesetzt werden darf, so würde dies die
Regel selbst keineswegs' erschüttern; es
wäre eben eine inkorrekte Handhabung
des Wortes in vereinzelten Fällen, die
beinahe ausschliesslich nach Lyon gehö-
ren und höchstens eine örtliche Abweich-
ung von der Norm begründen könnten.
Aber auch dies kann keineswegs einge-
räumt werden. Mehrere der Inschriften
können füglich auf den Versammlungsort
bezogen werden. Bei der Lyoner Schiffer-
gilde lag es nahe zuzusetzen, dass ihr Lokal
«ich in der Stadt befand; dasselbe lässt
sich bei anderen dieser Collegien annehmen.
Bei den Weinhändlern daselbst tritt, wie
ich früher schon erinnert habe, die officielle
Bezeichnung Luguduni in kanabis wahr-
scheinlich einmal verkürzt auf. Vor allem
aber legt die auffallende Thatsache, dass
diese Ausdrucksweise vorzugsweise sich in
Lyon zeigt, die Vermutung nahe, dass in
djesem grossen Mittelpunkt, wohin von
allen Seiten her die Ansiedler zusammen-
strömten, die Collegien grossenteils aus
Personen bestanden haben, die das städt-
ische Bürgerrecht nicht besassen und dass
die fabri, die Dendrophoren, die Cento-
narier, die eigentlich zu bezeichnen waren
als Lugudunenses et Luguduni consistentes,
häufig sich allein der letzteren auf alle Mit-
glieder passenden Bezeichnung bedienten.
Wie weit dies reicht, lässt sich nicht be-
stimmen. Es kann wohl sein, dass in
«inigen jener Fälle die faktische Ortsan-
gehörigkeit inkorrekt gesetzt ist; aber an
einem sicheren Beweis auch nur eines
einzigen FaHes der Art fehlt es.
Also werden wir fortfahren consistere
von demjenigen ständigen Aufenthalt zu
verstehen, welcher, wie Ulpian dies aus-
spricht, bei mangelnder Gemeindeange-
hörigkeit den örtlichen Gerichtsstand be-
gründet. Wenn nach Maul 'dem Worte
'einfach die allgemeine Bedeutung des Be-
stehens, Geltunghabens Existirens beizu-
legen ist, mit der Nuance, dass dies Be-
istehen eine rechtliche Begründung hat' 4),
4) Die 'rechtliche Begründung' schreibt sich
davon her, dass in den Pandekten gesagt wird
so habe ich vergeblich versucht mit diesen
Worten einen Begriff zu verbinden. Der
Gegensatz würde danach sein dasjenige,
was nicht existiert oder was auf un-
rechtliche Weise existiert. Wer überhaupt
einen Rechtsbegriff zu fassen fähig ist,
wird einräumen, dass dieser nichts aus-
seht iessende Rahmen die Nichtigkeit der
seltsamen Definition in naiver Weise zum
Ausdruck bringt. Man versuche nur die
Worte Rusgunienses et Rusguniis consistentes
nach dieser sogenannten Definition zu inter-
pretieren oder den örtlichen Gerichtsstand
an solche Philologie anzuknüpfen.
Eben darum, weil consistere auf die
Stadtgemeinde als solche in korrekter
Rede nicht bezogen werden kann, ist es
von hervorragender Wichtigkeit, dass in
der neuen Inschrift von Castel die hastiferi
bezeichnet werden als consistentes kastdlo
Mattiacorum. Dass die Mattiaker eine ci-
vitas gewesen sind und Gemeindebeamte
gehabt haben, ist ausser Zweifel; heisst
doch das Collegium selbst in seiner zweiten
seit langem bekannten Inschrift hastiferi
civitatis Mattiacorum. Aber die neu gefun-
dene Inschrift macht es zweifelhaft, ob
diese civitas einfach dem casteüum gleich
gesetzt werden kann, das den Gaunamen
trug. Es steht damit ganz ebenso wie mit
der oben angeführten Inschrift der fabri
quiforo Segusiavorum consistunt. In beiden
Fällen kommt hinzu, dass sowohl casteBum
wie forum im Gegensatz zu der Stadtge-
meinde den des Stadtrechts entbehrenden
Fleoken bezeichnen. Allerdings ist dies in-
sofern nicht schlechthin entscheidend, als,
wie bei uns die Benennung Dorf und Markt,
so im Altertum jene Bezeichnungen dem
Flecken nach Erteilung des Stadtrechts
bleiben kann; aber wo, wie hier, die
mangelnde Stadtbezeichnung und das den
Mangel der Gemeindeangehörigkeit ausdrü-
ckende consistere zusammentreffen, spricht
die grosse Wahrscheinlichkeit dafür, dass
das casteüum Mattiacorum nichts ist als
eine der Ortschaften der gleichnamigen
civitas. Dass mehrere ansehnliche Ort-
donaiio facta iure consistit u. dgl. m. Natürlich hat
dieses 'zu Recht bestehen* mit dem auf eine Ört-
lichkeit bezogenen contistert keine engere Gemein-
schaft.
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/Google
— 25 —
— 26 —
schalten eine civitas bilden, kommt in Italien
in dieser Weise nicht vor ; in Gallien ist es
gewöhnlich — es genagt an die duo capita der
Vocontier, an Autricum (Chartres) und
Cenabum (Orleans) der Carnuten zu erin-
nern. Mau£ freilich meint (S. 497), dass
ich in der R.-G. 5, 135 irrtümlich die ci-
vitas Mattiacorum mit der civitas Taunen-
sium identificiert habe, Verleitet durch
'die Inschrift Brambach 1330: [pro saX]ute
fCC' M- T/, welche Zeichen jedoch mit
fJ. Becker zu lesen sind c(ivium) c(ivi-
'tatum) M(attiacorum) T(aunensiumJ. Denn
nach den auch sonst in genügender Zahl
Vorhandenen Monumenten kann darüber
rgar kein Zweifel bestehen, dass Castel
'(civitas Mattiacorum) und Praunheim-Hed-
'dernheim (civitas Taunensium) zwei von
'einander verschiedene selbständige Civi-
'taten waren'. Ich bedaure meinem neuen
Führer nicht folgen zu können. Die ört-
liche Bezeichnung der römischen Nieder-
lassung bei Heddernheim war meines Er-
achteos Nävus vicus; in den bekannten da-
selbst gefundenen dem genius platcae novi
dci (C. I. Rh. 1444, 1445) gesetzten In-
schriften kann vicus unmöglich eine Strasse
sein, da von der Hauptstrasse — das ist
platea — einer neuen Strasse nicht ge-
sprochen werden kann. Auch die Auf-
fassung als Stadtviertel, wie vicus auf den
Steinen von Ariminum und Antiochien in
Pisidien auftritt, (Staatsrecht 3, 114)
hat für eine nicht allzu bedeutende Siede-
lang keine Wahrscheinlichkeit. Aber mag
diese Auslegung der Inschriften richtig sein
oder nicht, für die hier in Rede stehende
Frage kommt darauf nichts an. Die Bezeich-
nung civitas kommt dem Gau zu und kann
auf eine einzelne Ortschaft desselben nur
in der Weise übertragen worden sein, wie
zum Beispiel Durocortorum in späterer Zeit
meist civitas Bonorum genannt wird. Wäre
es erwiesen, was keineswegs erwiesen ist,
dass diese Übertragung bei Heddernheim ein-
getreten ist, so würde daraus noch keineswegs
folgen, dass das casteüum Mattiacorum nicht
eiue zweite Ortschaft desselben Gaues gewe-
sen ist. Auch die von J. Becker vorgeschla-
gene Interpretation jener Inschrift wird
dadurch nicht probabler, dass sie wieder-
holt wird. Dedicationen dieser Art für das
Wohlergehen zweier Ortschaften sind mir
nicht erinnerlich. Das einfache O kann
in dieser Epoche nicht füglich den Plural
anzeigen, und das Fehlen der Copula ist
noch weniger gerechtfertigt. Die Doppel-
bezeichnung civitas Mattiacorum Taunensium
befreit aus vielen Nöten. Ich möchte nicht
über diese schwierigen Fragen mit der-
jenigen Zuversichtlich keit absprechen, wie
sie jüngeren Forschern vielleicht wohl an-
steht; aber so gewiss die Ortschaften Castel
und Heddernheim verschieden waren, so-
wenig ausgemacht ist es, dass sie zu ver-
schiedenen civitates gehört hatten.
Über das Wesen der hastiferi selbst
habe ich im Hermes (vgl. Wd. Korr. VIr
197) darauf hingewiesen, dass, da der
Altar am 24. März, dem Bluttag, dem
Hauptfesttag der grossen Mutter gesetzt
ist, ihre Beziehung auf diesen Cult und da-
mit ihre Gleichung mit den Dendropho-
ren ausser Zweifel ist. Mauls Hypothese,
dass die dendrophori eigentlich Holzhänd-
ler gewesen und als solche zu einem sacra-
len Collegium umgebildet wurden, bedarf
schon an sich einer Widerlegung nicht.
Diese Ausdehnung des Holzhandels im rö-
mischen Reich ist sachlich ebenso wunder-
lich, wie sprachlich die Bezeichnung des-
Holzhändlers als eines Baumträgers. In-
dem die neugefundene Inschrift die hasti-
feri deutlich den dendrophori gleicht und
zugleich jene als pastores bezeichnet, sollte
man meinen, dass sie der Holzhändler-
Phantasie ein Ende machen würde; in
welchem Grade Maue sich dieser Evidenz
verschliesst und die Identität der Hastiferi
mit den Dendrophoren auch jetzt noch in
Abrede stellt (S. 491. 511), ja sogar durch
diese Inschrift jenen unglücklichen Einfall
bestätigt findet, mag man bei ihm selber
nachlesen, si tantist. Dass derselbe den
Hastiferi den Charakter als Lokalmiliz ab-
spricht, lässt sich verteidigen. Es spricht
dafür die Benennung, die doch wohl nicht
ohne Ursache in dieser Weise latinisiert
ist, der Fundort mit seiner militärischen
Wichtigkeit und vor allem die Bezeichnung
dieses Dendrophorencollegiums zugleich als
einer Genossenschaft von Hirten, das heisst,
wie Maue' selbst weitläufig entwickelt, von
Bewaffneten. Dies passt so wenig zu
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— 27 —
was wir von den Dendrophoren wissen,
dass man eine Erklärung dafür sucht, und
diese ist gefunden, wenn das Dendropho-
rencollegium in den Grenzstädten bei dem
Sicherheitsdienst verwandt ward. Aber
diese Indicien können allerdings alle
trügen. Nach Mauäs Ansicht wird meine
Bemerkung schon dadurch hinfällig, dass
ich selbst den sacralen Charakter des Col-
legiums anerkannt habe. 'Eine militärische
'Aufgabe, wie sie diese sacrale Körperschaft
^gehabt haben soll, ist eben in dem ganzen
Vereinswesen unerhört'. Aber es ist an-
dererseits wohl bekannt, dass das Vereins-
wesen der Kaiserzeit wesentlich zu prak-
tischen Zwecken benutzt ward. Die Col-
legien der fabri und der cetitonarii haben
als Feuerwehr gedient ; das der fabri von
Ostia ist geradezu als numerus caligatorum
militärisch organisiert worden. Über das
provinziale Vereinswesen wissen wir unge-
fähr ebenso viel wie über den städtischen
Sicherheitsdienst ; zu versichern, dass jenes
mit diesem sich nicht habe berühren kön-
nen, zeugt mehr von Zuversicht als von
Einsicht.
Die abermalige Beschäftigung mit den
beiden Steinen der hastiferi hat mir die
Vermutung nahe gelegt, ob nicht noch ein
dritter derselben Körperschaft gehören
möchte; ich meine den zu Oberolm bei
Mainz gefundenen in Beckers Katalog des
Mainzer Museums als Nr. 267 aufgeführten,
Ich bat also meinen Freund Zangemeister
um seine Abschrift der zum Teil zerstör-
ten Inschrift, welche ich hier mitteilen darf5) :
t ivmi/öi/////L
RISCAS-ELLiüAT
TIACORVM • AVR
CANDIDV8* CORNI
5 CVLARIVS MAI/IC
RVMGORIi/IANO"/
ALECVS INT'////
5) [Einem uns nachträglich zugehenden Brief
J. Kellers in Mains an Mommsen entnehmen wir
Folgendes : „Zeile 1 V I / A N /////// 1 L, der Baum
«wischen N und I reicht etwa für 7 Buchstaben.
Z. 5 und 6 MATTO | BVM ÖOBDIA/Oi Nach
meinem Dafürhalten ist die Lesung vicanis hasti-
feri* wie MaUila]c[o]rum Gordianor(um) vollkom-
men gerechtfertigt, obwohl die Zerstörung von
Z. 5 die Schreibung nicht mehr ganz erkennen
lasst«. D. Bed.]
— 28 —
Die Schwierigkeiten, welche der Stein
bietet, vermag ich nicht zu lösen. Hinter
corniculartus muss eine Militärabteilung
genannt gewesen sein ; aber die Benennung
ist nicht zu enträtseln — Mattiacorum
Grordianorum passt weder recht zu den
Spuren noch ist es sachlich ohne Anstoss.
Auch die Beziehung des aUectus Mar . . .
zu einem activen Soldaten ist befremdlich.
Dagegen scheint zu Anfang gestanden zu
haben vicanis h[astif]e\ri$ casteUi Mattiaco-
rum; unabhängig von einander sind Zange-
meister sowohl wie ich auf diese Lesung
geführt worden. Die Spuren und die
Raumverhältnisse stimmen genau, nur dass
freilich, wenn man die möglichen Ligaturen
in Rechnung zieht, auch vicanis et hast*-
feris gelesen werden kann, was Zange-
meister, vielleicht mit Recht, vorzieht.
Wichtig aber ist es und meines Erachtens
zweifellos, dass hier dem casteUum Mattia-
corum ausdrücklich vicani beigelegt werden,
also, wie es oben ausgeführt ist, diese Ort-
schaft nicht mehr war als ein Flecken.
Mommsen.
Vereinsnachrichten
unter Redaction der Vereinsvorstande.
Frankfurt*. M. Verein für Geschichte 14
und Altertumskunde. In der Sitzung
vom 19. November hielt Herr Dr. jur. A.
Dietz einen Vortrag über das Frank-
furter Zeitungswesen bis 1810 auf
Grund eigener Forschungen im Frankfur-
ter Stadtarchiv und unter Berücksichtigung
der neueren Litteratur. Durch die Ver-
wechslung der Grundbegriffe wurde die
Anfangsepoche des Zeitungswesens bald
vorgerückt, bald zurückgesetzt. Das Wort
„Zeitung" muss im modernen Sinn definiert
werden: unter Zeitung ist ein in regel-
mässiger, kürzerer d. h. wenigstens wöchent-
licher Aufeinanderfolge erscheinendes, die
Tagesereignisse berichtendes, für Jeder-
mann bestimmtes und Jedermann zugäng-
liches Druckerzeugnis zu verstehen. Wie
in Europa Deutschland, so nahmen in
Deutschland die Reichsstädte bezüglich des
Zeitungswesens den ersten Rang ein. Stras-
burg kann die älteste Zeitung aufweisen.
Dieselbe ist aus dem Jahr 1609. In Frankfurt
Digitized by VjiOOQ IC
— 29 —
a. M. wurde die erste Zeitung 1615 von dem
Buchhändler Egenolph Emmel gegründet.
Diese sowohl wie alle anderen Zeitungs-
unternehmen von Buchhändlern hatten sich
während des 17. Jahrhunderts gegen die
Ansprüche der Post auf ein ausschliess-
liches Zeitungsprivileg zu wehren. Das
Journal wurde um das Jahr 1665 von dem
Bachhändler Wilhelm Serlin, einem Thor-
schreiberssohn aus Nürnberg, gegründet.
Es fand bald eine ausserordentliche Ver-
breitung und mag von 1680 bis 1730 das
bedeutendste Blatt Deutschlands gewesen
sein. Die Zeitungspresse des 17. Jahr-
hunderts erblickte ihre Aufgabe nur in der
Mitteilung der Tagesereignisse, nicht auch
in einer Beurteilung derselben. Im Gegen-
teil wurde jedes politische Raisonnement
verworfen. Ein Nachrichtsblatt erschien seit
1722 und hatte sich durch viele Vorurteile
durchzukämpfen. Vom Jahre 1734 an bis
zum Ende des Jahrhunderts sehen wir
nicht weniger als sechs französische Zei-
tungen entstehen. In den Jahren 1796 bis
1810 nahm Frankfurt a. M. mit seinem
Zeitungswesen eine hervorragende Stellung
ein. Es wurden zugleich fünf grosse po-
litische Blätter herausgegeben. Die Ein-
fuhrung einer regelmässigen Zeitungscensur
fallt in das Jahr 1784. Seit 1792 stand
sie unter französischem Einfluss und wurde
mit grosser Härte gehandhabt. Jede patri-
otische Äusserung, jede Mitteilung einer
für Frankreich nachteiligen Nachricht hatte
- 80 —
eine strenge Bestrafung zur Folge. Unter
dem Fürstprimas Dalberg besserten sich
die Verhältnisse nicht. Ende 1810 kassierte
er ohne weiteres sämtliche politische Blätter.
Vom 1. Januar 1811 ab erschien nur eine
einzige, offizielle Zeitung.
Die alljährlich stattfindende Feier des 16.
Winckelmanntages wurde wie üblich in
Gemeinschaft mit dem Freien Deutschen
Hochstifte und dem Vereine für das Histo-
rische Museum am 10. Dez. begangen. Der
Vorsitzende des letzteren, Herr Maler 0.
Donner-v.Richter sprach über die an-
tike Malerei nach neuen und neu-
estenFunden. Der interessante Vortrag
verfolgte die Entwicklung der Malerei der
Alten von ihren geringen Anfängen an bis
in die christliche Zeit hinein unter Zu-
grundelegung der Zeugnisse der klassischen
Schriftsteller und unter steter Verweisung
auf die zahlreichen Funde besonders dieses
Jahrhunderts, welche vielfach in schönen
Nachbildungen vorgelegt wurden. In be-
sonders eingehender Weise wurde der Be-
deutung der vor kurzem in Mittel- Aegypten
aufgefundenen Porträts gedacht, über welche
der Vortragende bereits Wd. Korr, VH, 156
eine kurze Skizze gegeben hat.
In den geselligen Zusammenkünf-
ten wurden den Mitgliedern mehrfach in-
teressante Frankofurtensien aus städtischem
oder privatem Besitze vorgelegt und be-
sprochen.
IS, Mstz. Gesellschaft für lothring.
Geschichte und Altertumskunde*
Sitzung vom 5. Dec. Pfarrer Paulus aus
Puzieux referierte über seine Ausgrabungen
bei Varsberg und legte die Resultate der-
selben : drei Scramasaxe, eine Lanzenspitze
und verschiedene Schmuckstücke der Ge-
sellschaft vor. Die gefundenen Gegenstände
weist er dem 4. oder 5. Jahrhundert zu.
Fabrikant Adt aus Forbach überreichte
ein Album mit Photographieen der von
ihm auf dem Schlossberge zu Forbach ver-
anstalteten Ausgrabungen der alten Burg.
Archivdirektor Dr. Wolfram sprach
über die karolingischen und merovingischen
Metz. Socie'te* d'histoire etd'ar-i$.
chäologie lorraine. Seance du 5
decembre. — M. l'abbe* Paulus, eure' ä
Puzieux, donne connaissance du resultat
obtenu par les fouilles qu'il ä fait faire,
dans les environs de Warsberg, et fait
passer, sous les yeux des membres de la
socie'te", les objets decouverts, ä savoir:
3 scramasaxe8, un fer de lance et diförents
objets de parure ; il attribue ces objets au
4* ou au 5« siecle.
M. Adt, fabricant ä Forbach, commu-
nique une se'rie de vues photographiques
prises sur les lieux qu'il a fait fouiller au
Schlossberg pres de Forbach.
M. le docteur Wolfram, directeur des
archives, entretient la Socie'te' de chartes
o
— 31 —
— 32 -
Urkunden aus den Beständen des Arnulfs-
klosters.
Vom Pfarrer Curique aus Oberkonz
ging ein wissenschaftliches Begleitschreiben
zu einem in der Gegend von Kirchnaumen
gefundenen und gleichfalls übersandten
Steinbeil ein.
Bezirkspräsident Freiherr v. Hammer-
stein teilt mit, welche historische Denk-
mäler des Landes klassiert sind. Er er-
sucht, Anträge auf weitere Klassierungen
einzureichen, damit die noch vorhandenen
Monumente vor der Vernichtung geschützt
werden können.
Der Präsident zeigt der Versammlung
an, dass der Gesamtverein der historischen
Vereine Deutschlands seine nächste Jahres-
versammlung im September 1889 in Metz
und zwar in Anlehnung an die Gesellschaft
für lothr. Geschichte und Altertumskunde
abzuhalten gedenkt.
Auf Vorschlag des Präsidenten wird
Herr Professor Kraus in Freiburg ein-
stimmig zum Ehrenmitglied gewählt.
In der darauffolgenden Vorstandssitzung
wird beschlossen, das Correspondenzblatt
der Westdeutschen Zeitschrift zum Vereins-
organ zu machen. Dasselbe wird künftig
den Mitgliederu der Gesellschaft unent-
geltlich alle 4 Wochen zugehen. Damit
ist das Erscheinen des Jahrbuchs nicht
ausgeschlossen ; die Beiträge für dasselbe
müssen bis zum 1. Juni an den Schrift-
fuhrer der Gesellschaft eingereicht werden.
Die nächste Sitzung der Gesellschaft
findet am Mittwoch den 6. Februar im
Bezirkspräsidium statt. Die Sitzungen sind,
worauf hier noch einmal aufmerksam ge-
macht werden soll, Versammlungen aller
Gesellschaftsmitglieder, nicht nur des Vor-
standes. Eventuelle Vorträge oder wissen-
schaftliche Mitteilungen bittet der Vorstand
bis zum 1. Februar dem Schriftführer ge-
fälligst anzumelden.
carlovingiennes et meYovingiennes prore-
nant des archives de l'abbaye de St ArnouM.
II est donne" connaissance d'une lettre
de l'abbe" Curicque, eure" ä Oberkonz, par
laquelle celui-ci adresse ä la Socie'te", avec
un rapport scientifique, une hache en siiex
trouve*e dans les environs de Kirchnaumen.
M. le baron de Hammerstein, President
de la Lorraine, donne communication de
l'e'tat des monuments historiques classls
dans le de'partement de la Lorraine, et
demande qu'on veuille bien lui designer
d'autres monuments ä cl asser, afin que
leurs restes puissent elre pr£serve*s d'une
complete destruetion.
Lo pre'sident fait savoir ensuite ä la
räunion que l'Assembll ge'närale des societes
historiques d'Allemagne se propose de se
räunir au mois de septembre prochain en
Session annuelle ä Metz, et qu'elle compte
ä cet ägard sur la bienveillance de la
Socie'te'd'histoire et d'arche"ologie lorraine.
Sur la proposition du President, M.
Krauss, professeur ä Püni versitz de Fri-
bourg, est nomine* ä l'unanimite" membre
d'honnear de la socie'te".
Dans la s&nce du Bureau, qui a suivi
celle de la Socie'te", il a £te" d£cide" que le
„Correspondenzblatt der Westdeutschen
Zeitschrift" servirait d'organe de publica-
tione ä la Socie'te" et que ce Journal serait
adresse" gratuitement, tous les mois, ä
chaeun des membres de la Socie'te" et ce,
sans pre"judicier ä la publication de l'an-
nuaire. Quant aux travaux destines ä
paraftre dans cet Annuaire, ils de?ront
6tre adres8e"s, d'ici au 1« juin prochain, au
8ecre"taire de la Socie'te".
La prochaine reunion de la Socie'te" aura
lieu ä la Pre"sidence, le mercredi 6 ferner.
Aux räunions de la Socie'te", qu'on veuille bien
ne pas l'oublier, assistent tous les socie-
taires, aussi bien que les membres du
Bureau. — Le secre"taire demande aussi
qu'on veuille bien, d'ici au 1er fe"vrier, lui
donner connaissance des Communications
qui devront etre faites a la prochaine seance.
Digitizod by
Google
r*. LINTZ'80HE BUCHDRUCKER« IN TRIER.
Etilglrt
tob Dr. Hettnef in Triff
und
Professor Dr. Unprtcht
I« Bonn.
der
Verl»;
dar
FR. LINTZ'schen
Buchhandlung
in Trier.
Westdeutschen Zeitschrift für Geschichte und Kunst,
«gleich Organ der historisch-antiquarischen Vereine in Backnang, Birkenfeld, Dfirk-
heim, Disseldorf, Frankfurt a. M., Karlsruhe, Mainz, Mannheim, Metz, Nenn, Speyer,
Stranlarg, Stattgart and Worms, sowie des anthropologischen Vereins zu Stuttgart.
♦
Februar. Jahrgang YIH, Nr. 2. 1889.
Dm Korrespondensblatt erscheint in einer Auflege von 3000 Exemplaren. Inserate e 26 Pfg. für die
gespaltene Zeile werden ron der Verlagshandlnng und allen Inseraten-Bnreans angenommen, Beilagen
nach Uebereinknnft. — Die Zeitschrift erscheint vierteljährlich, daa Korrespondensblatt monatlich. —
Abonnementspreis 16 Mark für die Zeitschrift mit Korrespondensblatt, far letsteres allein 6 Mark.
Neue Funde.
17. Rottweil. [Römisches Lager]. Während
die Flur „Hochmauern" auf dem rechten
Neckarufer schon seit mehr als 100 Jahren
dnrch rumische Funde aller Art, besonders
aber in Mosaik, berühmt geworden ist und
infolge der Hölder'schen Ausgrabungen
(s. Haugs Bericht Korrbl. VII, 1) auch
neuestens wieder viel genannt wird, blieb
das auf dem linken Ufer an der knieför-
migen Beugung des Neckars gelegene, durch
seine Umwallung und Graben höchst augen-
fällige, äusserlich in seltener Grossartig-
keit erhaltene römische Lager wenig be-
achtet. Abgesehen von einer angeblich
römischen, 5 m hohen, oberirdischen Haus-
mauer, kannte man bis auf die neueste
Zeit keinerlei Mauerreste, ja nicht einmal
römische Ziegel oder Scherben von dem
Lagerplatz, und Grabungsversuche, welche
t. Kailee anstellen liess, ergaben keine
Mauern. So kommt es, dass der letztere
noch in seiner nachgelassenen Abhandlung
über das rätisch-germ. Kriegstheater der
Römer (Württb. Viertelj. 1888 S. 103) Rott-
weil und Windisch, ohne Zweifel mit glei-
chem Unrecht, zu den passageren Lager-
anlagen rechnet. Um dieser Ungewissheit
ein Ende zu machen, habe ich die Sache
im Rottweiler Altertumsverein angeregt,
und auf dessen Einladung und mit seiner
Hilfe zweitägige Ausgrabungen, je mit 12
bis 16 Mann, vorgenommen. Hierdurch
steht nun vorerst so viel fest, dass in
Hottweil das Standlager einer Legion mit
Umfassungsmauern, gemauerten Thoren
und Türmen vorhanden ist. Ohne der
nachfolgenden, detailierten und zeitfordern-
den Ausgrabung, welche nunmehr Aufgabe
des Rottweiler Vereines und von Herrn
Prof. Holder schon begonnen worden ist,
vorzugreifen, gebe ich hier das allgemeine
Bild, welches sich bis jetzt ergeben hat.
Der von Wall und Graben begrenzte
Lagerraum bildet ein den natürlichen Ver-
hältnissen angepasstes, verschobenes Vier-
eck von 825 m Länge und durchschnitt-
lich 400 m (im Max. 500) Breite, und be-
deckt eine Fläche von etwa 33 Hektar.
Die Umfassungsmauer ist auf grosse Strecken
noch vortrefflich erhalten, in einer Stärke
von 1,4 bis 2 m; am besten erhalten ist
sie auf der- Ostseite, wo sie (mit der Höl-
derschen Fortsetzung) auf eine Länge von
etwa 600 m nachgewiesen ist. Der Ab-
stand der Mauer vom Wall ist sehr ver-
schieden. In der Prätentura, dem nörd-
lichsten Drittel, steht die westliche Mauer
auf dem wallartigen Rand, die östliche da-
gegen ist 5 m von derselben entfernt und
durch doppelten Graben und Wall ge-
schützt. In den südlicheren Teilen bleibt
die Mauer 50 bis 80 m hinter dem Walle
zurück, so dass der mauerumschlossene
Raum des Lagers, soweit sich bis jetzt
beurteilen lässt, wenig über 20 ha messen
dürfte. Das Lager wird durch die via
prmcipalis und via quintana, welche beide
schon äusserlich kenntlich sind (erstere
als Weg zur Lumpenmühle, letztere als
„Heerstrasse"), in 3 Teile geteilt. Das
Lager hatte ferner mindestens 6 Thore,
— 35 —
welche schon äusserlich erkennbar sind
und von welchen das rechte Prinzipalthor
von Holder ausgegraben worden ist. Da
der Lagerplatz, eine gegen die Neckarecke
sanft abfallende Fläche, in ihren tieferen
Lagen immer noch 20 m Steilabfall gegen
den Neckar hat, mussten die Strassen in
Einschnitten die Höhe erreichen, und die
Thore sind ziemlich weit nach innen ge-
rückt. Von dem Prätorialthor, dem Bahn-
hof gegenüber, wurde die via practoria in
den Feldern mittelst 11 Querschnitten auf
eine Länge von 130 m verfolgt; sie ist
nur 3 m breit, besteht aus einem einfachen,
etwas gewölbten Pflaster, und ruht jeder-
seits auf einem fussdicken Mäuerchen.
Merkwürdig ist im Innern besonders eine*
1,4 m starke Quermauer entlang der via
printipalis, welche die Prätentur gegen den
übrigen Lagerraum abschliesst. Die via
quartana hat Mörtelguss, ist ebenfalls sehr
schmal (3 m), und entspricht wie die via
praetoria der frühen Zeit ihrer Entstehung
(1. Jahrh.). Auch im Innern des Lagers
sind schon an mehreren Stellen Mauern
und Ziegelreste gefunden worden. Nament-
lich trifft man allerorts wo man gräbt, rö-
mische Scherben (jedoch nur ein einziges
Mal Siegelerde) und Tierknochen, fast
immer von Rind und Schwein; ich habe
in den zwei Tagen wohl 20 Stirnzapfen
vom Rind ausgegraben. Auch liegt an
manchen Stellen des Lagers eine bis 1 V* m
hohe Kulturschicht. An zwei Stellen inner-
halb der Umwallung fand man früher ala-
mannische Gräber.
Noch muss die auch von Haug erwähnte
oberirdische Hausmauer besprochen wer-
den, welche noch jetzt 5 m hoch und nur
0,9 m stark und mit Schiessscharten ver-
sehen ist. Sie besteht aus kleinen, hori-
zontal geschichteten Quaderchen, welche
jedenfalls einer römischen Mauer entnom-
men sind und leicht verfuhren können, die
ganze Mauer für römisch zu halten. Bei
näherer Überlegung muss man jedoch
a priori sagen, es ist undenkbar, dass «ine
so dünne Mauer auf ebenem Terrain aus
römischer Zeit sich erhalten konnte, und
es würde aller seitherigen Erfahrung Hohn
sprechen, wonach diesseits des Rheins sich
keine Mauer über der Erde (so wenig als
eine Strasse) ohne Bedeckung erhalten hat.
Es dient auch zur Beruhigung, dass Holder
die 2 m starke römische Umfassungsmauer
im Garten hinter dem fraglichen Haus vor-
überlaufend gefunden hat
Auf Grund dieser Funde dürfen wir
jetzt wohl aussprechen : Rottweil war eine
Zeit lang das Standquartier der Leg. XI
C. P. F. und ihrer Auxilia, von welchen
wir die Coh. I Flavia und Coh. I Itur.
kennen. Wenn die Wallanlage für eine
Legion etwas zu gross erscheint, so ist
sie durch die Ummauernng auf die nor-
male Grösse des Legionslagers zurückge-
führt, als welche wir etwa 600 x 400 m
oder 20 ha (Bonn, Strassburg, Regensburg)
ansehen. Näher steht in Bezug auf die
Grössenverhältnisse das in der ganzen An-
lage viele Ähnlichkeit bietende Heddern-
heim (950 x 480), in welchem wir vielleicht
für die gleiche Zeitperiode das Stand-
quartier der 14. Legion annehmen dürfen.
Die obigen Funde dürften einen kleinen
geschichtlichen Ausblick rechtfertigen.
Wir werden wohl keinen Widerspruch
zu fürchten haben, wenn wir das Stand-
lager in Rottweil der Zeit des zweiten Ver-
stosses der Römer im transrhenanischen
Germanien zuweisen.
Die Zeit des ersten Vorstosses ist
charakterisiert durch die Anwesenheit der
4. und 21. Legion, welche bis zum Jahr 69
dauerte. In dieser Periode ist zunächst
die hessische Linie Mainz-Wiesbaden-Hof-
heim-He ddernh ei m-Friedberg bereits nach-
weisbar; sie bildet die Vorpostenstellung
und einen Keil in das Cliattenland. Sodann
ist die Neckarmündung (Neuenheim) mit
einem militärischen Posten von der 21. L»
gion besetzt. Ferner haben die Röme
von Vindonissa aus Vorp ostenstell ung ge-
nommen zum Schutz des südlichen Ein-
fallthores der Germanen, und die drei Plätze
besetzt: 1) den Rheinübergang Koblenz-
Zurzach, 2) Heideggerhof, 3) Scbleitheim.
Diese sind von der 21. Legion erbaut (sie
trägt merkwürdigerweise nicht den Beisatz
R. sondern C. und S. C. Vi.).
Die Zeit des zweiten Vorstosses (70 bis
etwa 105) ist gekennzeichnet durch die
Anwesenheit der 14., 1. adi., und 1 1. Legion.
Der hessische Rückenmarksstrang wird fest-
— 3? —
— 38 —
gehalten. Im Rheinthale sind die Spuren
dieser Legionen zu verfolgen von Gerns-
heim über Heidelberg, Baden-Baden bis
Mahlen. Von Süden her wird der Keil
vorgeschoben: Beringen, Siblingen, Singen,
Hüfingen und Rottweil — alle mit den
Stempeln der 11. Leg. — sind die Zeugen
dafür. Bas Standquartier der Legion, bis-
her in Windisch, wird nach Rottweil vor-
geschoben; am nächsten liegt es anzu-
nehmen, da8S dies im Jahr 83 von dem
3. Flavier, Domitian, geschehen sei; dann
haben wir mit Mommsen (R. G. V. 139)
die einfachste Erklärung dafür, warum der
Pluralis ßnfiol QXaßioi (od. Qlaoviot) ge-
setzt ist Denn dass wir in Rottweil die
davischen Altäre des Ptolemaeus zu suchen
haben, wird durch die zusammentreffenden
Cmstände doch immer wahrscheinlicher
gemacht; auch dass derselbe Yindonissa
nicht mehr nennt, welches erst später wie-
der grössere Bedeutung erlangt hat, ist
hier zu beachten. Die Reichsgrenze muss
dann freilich etwas weiter nördlich gezogen
worden sein und dürfte noch eine nörd-
lichere Station der 11. Legion gefunden
werden, da das Legionslager Vorposten
brauchte.
Die Periode des dritten, endgiltigen
Vor8to88es, mit den Limesbauten von Rhein-
hrohl bis Lorch und am Neckar bis Rot-
tenburg herauf, ausschliesslich durch die 8.
und 22. Legion, wird man sich hüten müssen,
zu früh anzusetzen. Es darf nicht über-
sehen werden, dass die älteren Legionen
am ganzen Limes, dem hessischen sowohl
als dem fränkischen und schwäbischen,
fehlen. Dieselben haben ihre Baulust so
hinreichend bekundet, dass es gewiss nicht
blossem Zufall zuzuschreiben ist, wenn sie
nirgends an der Limeslinie gebaut haben.
Dann aber dürfen wir weder die Stelle
des Frontinus betr. die 120 Meilen lange
Grenzlinie, noch die Taciteischen Stellen
über die agri decumates (wie schon Momm-
sen Y. 139 aufmerksam gemacht hat) und
das ebenso bekannte „UmiU acta promoUsque
)>raef<idüsu, auf den eigentlichen sogenann-
ten Limes, sei es der hessische oder schwä-
bische, ja nicht einmal auf die Neckarlinie
beziehen. Es könnte ja die Vorschiebung
nur im Jahre 97 geschehen sein, läge aber
dann der Schilderung des Tacitus a. 98 zu
nahe, da derselbe sich nicht auf die aller-
jüngste Vergangenheit bezieht, und die
1. u. 11. Legion könnten während der 8
Jahre bis 105 nicht müssig gelegen haben.
Wir müssen vielmehr für diese Zeit
die Existenz eines anderen Limes, den
Zeitverhältnissen entsprechend, annehmen,
eine Grenzlinie, welche den Germanen den
sichern regrexms in profunda süvarum (wie
Front, sagt) d. h. den Schwarzwald ab-
schnitt, und eine solche Linie, von West
nach Ost durchgezogen, etwa mit Rottweil
als Mittelpunkt, hiess dann mit vollem
Recht limes decumanus, was im Sinne der
römischen Geometer nichts anderes ist als
eine westöstliche Aussteckungslinie im
Gegensatz zum cardo, und was wir heute
als Abscisse und Ordinate unterscheiden,
mit dem Unterschiede, dass die römischen
Kunstausdrücke wegen ihrer häufigen An-
wendung dem Volk geläufiger waren als
nnsere Benennungen heutzutage sind1).
Für eine solche Grenzlinie wird es
nicht schwer sein, die Länge von 120 Mei-
len herauszufinden. Die Linie Strassburg-
Rottweil (durch das Kinzigthal) beträgt 60
Meilen, von Rottweil an die Donau zum
Anschluss an Rätien hat man bis Mengen
etwas zu wenig, bis zum Bussen die ge-
wünschte Zahl, bis Ulm etwas zu viel.
Die Linie Offenburg (vom römischen Rhein-
thal) bis Aalen (rätische Grenze), welche
v. Kailee als Interimsgrenze zeichnet, welche
er aber viel zu früh ansetzt, hätte genau
die gewünschte Grösse. Es würde sich
nur darum handeln, thatsächliche Spuren
für die zeitweilige Existenz einer solchen
Grenze zu finden, und ich glaube, das wird
sich von selbst geben, wenn wir einmal
über das römische Strassenwesen etwas
mehr besitzen als blosse Hypothesen, wo-
für freilich die Aussichten augenblicklich
noch schlecht sind. Vorerst aber sei hin-
1) Man iollte deshalb endlich einmal auf-
hören, Ton „Zehntlanden,* „Zehnthof" und „Zehnt-
scheuer", „Zehntbauer" u. dgl. zu reden, naehdem
doch die Gelehrten (Mommsen, Zangemeister,
Hammeran, Aebach) einig in sein scheinen, dass
die Ableitung der agri decumate* von der Zehnt-
pflichtigkeit unhaltbar Ist, und nicht Antreffende
Vorstellungen aus einer spatern Zeit auf die Römer
übertragt- O
— 39 —
gewiesen auf die Existenz röm. Kastelle
zwischen Einzig- und oberem Neckarthal
(bei Alpirsbach, Waldmössingen und Unter-
ifflingen), welche Rottweil vorgelagert sind
und nur unter Voraussetzung einer solchen
Grenzlinie Bedeutung zu haben scheinen.
Als um das Jahr 105 die obere Rhein-
armee von 4 auf 2 Legionen beschränkt
wurde, blieb die 22. Leg. in Mainz, die 8.
in Strasburg, dagegen wurde die 1. adi.
von Mainz und die 11. von Rottweil fort-
gezogen und nicht mehr ersetzt. Die Be-
setzung von Rottweil als Standquartier der
11. Leg. fällt somit zwischen die Jahre 84
und 105 n. Chr., und war auch in dieser
Zeit keine ununterbrochene, da die 1. und
11. Leg. wahrscheinlich zu den dacischen
Kriegen beigezogen worden sind.
Stuttgart, im Dez. 1888. K. Miller.
18. Köln. [Inschrift aus Köln mit dem antiken
Namen von Deutz.] Ein sehr interessanter
epigraphischer Fund ist im August 1888 in
Köln bei Gelegenheit der Kanalisationsar-
beiten auf dem westlich an der Gereons-
— 40 —
kirche gelegenen Platze „Gereonskloster-
gemacht worden. Etwa 7 Schritte von der
SO-Ecke des Hauses Nr. 2 in der Ver-
längerung der W-Seite der Probsteigasse
fand sich nach Angabe der Arbeiter etwa
anderthalb Meter tief im Schutt neben
einer Mauer eine beschriebene Steinplatte,
dabei zwei römische Töpfe voll Knocheo,
ein Fläschchen von grauem Thon und ein
Lämpchen. Als ich am 3. September
mit Herrn Rektor Schwörbel1), welcher
die Güte hatte mir die dortigen Funde zu
zeigen, den Stein besichtigte, lag er noch
auf dem Platze, desgleichen am 4. Sept ;
dem Vernehmen nach sollte er demnächst
von dem städtischen Bauamte dem Wallr&f-
Richartz - Museum überwiesen werden.
Auf der ziemlich roh behauenen, 64 cm
breiten, 61,5 cm hohen und 14 cm dicken
Steinplatte steht in rohen, unregelmässigen
Buchstaben 9), welche auf das vierte Jahr-
hundert hinweisen, die folgende, hier auf
Grund meiner Lesung nach einem Abklatsch
abgezeichnete Inschrift:
VIArOR/fwTf&o!
MTIKAf/lNCO
VV'liv.. . . . /- . n \\L\ D 1 VIT ES l (*• _~.a
m0&k
",JlllVlllll)ll}lffi'"ll!'JI''''l"1,'!,l''*l'''ll',"l'ili'iiiii
1) Ich benutze diese Gelegenheit, um Herrn Rektor Schwörbel für seine freundliche Unter,
atutsung meiner dortigen Nachforschungen für das Corpus den verbindlichsten Dank aussuaprechen.
S) Der erste Buchst, von Z. 1 ist 62 nun, der erste von Z. 7 nur 26 nun hoch.
— 41 —
Viatormus protector mi(li)tav[it] a[n]ttOs
iriginta occissus (sie) in barbarico iuxta
Dicüia(m) a Franco; Vicarius Bivite(n)si m.
Z. 2 hat der Steinmetz aus Versehen
MITWTI statt müitavä geschrieben, in-
dem er U weggelassen nnd den Horizon-
talstrich des t irrtümlich über das Torher-
gehende t gesetzt hat. — Am Ende der-
selben Z. stand entweder blos A (also
anos) oder AT, da der ligierte Strich zer-
stört sein kann. — Unten ist die Ober-
fläche des Steins nur roh behauen, aber
teilweise auch später beschädigt, so dass
möglicherweise Z. 7 vor vicaruts etwa drei
Buchstaben verloren gegangen sein könnten
oder einige mehr, wenn die Zeile aus-
nahmsweise vorgerückt war. Wahrschein-
lich fehlt aber nichts, da jetzt der freie
Raum vor der Zeile dem hinter derselben
symmetrisch entspricht Dass unter der
7. Zeile noch etwas gestanden hat, ist
nicht ganz unmöglich, aber wenig wahr-
scheinlich. — Ausdrücklich sei noch be-
merkt, dass Divitesi und nicht etwa Divätesi
dasteht; die kleine Erhöhung der Haste vom
K (vgl. Z. 6 das F) darf keinesfalls als ligier-
tes i betrachtet werden. Die Form Dhi-
ttnsis kommt auch sonst vor : Corp. HI 728,
VI 3637, Orelli 3391 — Kellermann Vig.
279; die andere Schreibung Divitiensis
(Bramb. 991, 1237, Corp. VIU 90Ö9) ist
also nicht mit Hübner, B. J. 80 S. 131 als
die einzig berechtigte anzusehen. — Schwie-
rigkeit macht die Lesung des nach einem
grösseren Spatium folgenden Schlusszei-
chens. Vielleicht ist es als M oder als
Ligatur von AM zu deuten. Nicht unmög-
lich wäre aber auch, dass SM dastände, so
dass der Steinmetz vielleicht das S zu weit
nach rechts gesetzt hätte. Doch dies nur
als vorläufige Vorschläge salvo meliore.
Die Lesung Dwüeshtm, an welche ich an-
fangs gedacht hatte, ist unzulässig.
Eine Grabinschrift und noch dazu eine
des vierten Jahrhunderts, welche so inhalt-
reich ist wie die vorliegende, gehört zu
den grös8ten Seltenheiten. Der vermut-
lich als Veteran zum protector avancierte
Viatormus wurde in einem Dienstalter von
30 Jahren im „Ausland" unweit Deutz von
einem Franken (oder von dem Franken?)
getötet Der Überrhein war damals also
— 42 —
bereits in den Händen der Franken und
wurde zum barbaricum gerechnet — mit
Ausnahme von dem Brückenkopf Köln's,
der Festung Deutz. — Ich beabsichtige für
heute keine ausfuhrliche Behandlung der
Inschrift und beschränke mich daher auf
Folgendes. Der Name Viatorinus kommt
z. B. im 3. Bande des Corpus mehrmals
vor. Bezüglich der protectores des 4. Jahr-
hunderts sei auf Mommsen Ephem. V p.
131 ff. verwiesen. Wie ist aber die letzte,
in kleineren Buchstaben geschriebene Zeile
zu erklären? Der Name Vicarius findet
sich öfter (z. B. Corp. HI, wo er Nr. 5467
zufällig zusammen mit Viatorina vorkommt),
und es liegt jedenfalls am nächsten anzu-
nehmen, dass hier der Name dessen steht,
der dem Verstorbenen die Inschrift gesetzt
hat. Also etwa: Vicarius Diväe(n)si(8) —
oder Divüe(n)sis — m(erenti), nämlich titulum
posuit oder dgl. Nicht ganz ausgeschlos-
sen bleibt indessen, dass vicarius die Stel-
lung dieses dann nicht mit Namen bezeich-
neten Mannes angäbe.
Vor Allem aber ist die Inschrift wich-
tig, weil sie endlich sicherstellt, wie der
alte Name von Deutz lautete, nämlich
D i v i t i a , und ferner, dass die in Inschriften,
bei Ammian und in der Notitia Dign. vor-
kommenden Divitenses oder Divitienses
allerdings nach Deutz benannt waren. Die
Inschrift bietet uns zugleich auch dieses
Adjectivum. Damit ist eine seit Jahr-
hunderten besprochene und in verschie-
dener Weise beantwortete Frage8) endlich
definitiv erledigt. Ich behalte mir vor
hierauf bei Besprechung der Inschrift des
Deutzer Castells (Bramb. spur. Nr. 26)
zurückzukommen. Vorläufig sei nur be-
merkt, dass ich sie mit Hübner (B. J. 80
S. 130) für zwar interpoliert, aber sicherlich
acht halte. Es ist dafür indessen noch
der Beweis zu erbringen.
Zangemeister.
3) Vgl. z. B. die Znsammenstellung von Deycks
in den B. J. 15 S. 1 ff., welcher auch die verschie-
denen mittelalterlichen Namensformen von Deutz
anfahrt, Übrigens in seinen Schlussfolgerangen
nicht selten das Richtige verfehlt.
Digitized by VjOÖQlC
— 43 —
Chronik.
19. Von dem Eifer, mit welchem die hol-
ländische Geschichte neuerdings mit An-
lehnung nicht nur an deutsche Methoden,
sondern auch an innerhalb der deutschen
Grenzpfähle aufbewahrtes Material betrie-
ben wird, giebt der Versiag aangaande een
onderzoek in Duetschland naar Archivalfa be-
langrijk voor de Geschiedenit van Nederland
door Dr. P. J. Blök, Professor an der
Universität Groningen (S'Gravenhage, 1888,
206 SS.) eine treffliche Vorstellung. Es
sind Forschungen, welche in den Jahren
1886 und 1887 angestellt wurden, und
welche sich auch auf einen guten Teil
westdeutscher, insbesondere nördliche Ar-
chive beziehen (Köln, Düsseldorf, Münster,
Osnabrück). Von unmittelbarem Interesse
sind für die deutsche Forschung die in den |
Belagen (S. 31—187) gegebenen Stücke;
wir heben heraus: Über die stadtkölnischen
Kopiebücher (Missivenbücher), Liste der
Tochterklöster von Steinfeld, Inkunabeln
der kölner Stadtbibliothek, Urkunden aus
dem Düsseldorfer Staatsarchiv.
20. Mit Beginn des neuen Jahres erscheint
in Toulouse eine Revue meridlonale, Bulle-
tin Trimestrel consacre* ä l'histoire et la
litterature du Midi de la France, unter
der Redaktion des Toulouser Professors
A. Thomas. Die neue Zeitschrift, deren
erstes Heft eine Fülle trefflicher Beiträge
(u. a. von L. Delisle und Paul Meyer)
aufweist, verfolgt für den Süden Frank-
reichs etwa den Plan der Westdeutschen
Zeitschrift für die deutschen Rheinlande.
Es ist, nach dem Erscheinen der Annales
de PEst in Nancy und der Revista storica
Italiana, der dritte umfassende Versuch,
den verstreuten provinzialgeschichtlichen
Studien eines grösseren Gebietes in einem
gemeinsamen periodischen Unternehmen
einen Sammelpunkt zu verschaffen. Wir
begrüssen diese Bestrebungen der Nach-
barländer mit ungeteilter Freude.
21. Jahresbericht* dar GaschlcMawiaaenachtft Im Auf-
trage <L hiit Get. in Barlin herauageg. Ton
J. Jastrow. 1884; 848,885,894 8. VII. Jahr-
gang. — 1885; 195, 848, 400 8. VIII. Jahrg.
Mit diesen beiden Bänden haben die
JB. einen dankenswerten Schritt zur Ein-
holung des Rückstandes gethan, der durch
— 44 —
Zusammenwirken verschiedener Umstände '
jn mehreren Jahren entstanden war. Nur
unter wirklichen Opfern sowohl der Re-
daktion wie des Verlegers lässt sich dies
heute durchsetzen.
Die Freunde der JB. nehmen mit ihrer
Con8olidierung immer mehr zu, und Nie-
manden der sie kennt, wird der Fortschritt
entgangen sein, welchen sie nach organi-
satorischer und inhaltlicher Beziehung zei-
gen. Sie nehmen in der historischen Pro-
duktion der Gegenwart eine erste Sichtung
des Geleisteten vor, sie wollen orientierend
wirken in allen historischen Fragen.
In dem riesigen Rahmen fehlen nicht
ungleiche, auch unzureichende Berichte:
aber nur ein Übelwollender möchte sich
das Vergnügen machen, durch den Hinweis
auf einzelne Fehler einen Tadel gegen das
Ganze motivieren zu wollen. Hier gilt es
einen relativen Massstab der Anforderung
zu nehmen und von dem Geleisteten Ge-
brauch zu machen. Dem Ret erscheint
das Ganze in einer sonst doch nicht ge-
sehenen Eigenart und Tüchtigkeit
Die JB. sind bisher nur in beschränk-
ter Weise von den Verlegern durch Zu-
sendung von Recen8ionsexemplaren unter-
stützt worden, und was noch mehr jus
Gewicht fällt, fast gar nicht durch Zusen-
dung von Separatabzügen entlegener Zeit-
schriften und Zeitungen. Mit welchen
Opfern an Zeit und Mitteln hier eine auch
nur relative Vollständigkeit zu erzielen,
weiss Referent, der jahrelang Mitarbeiter
war, bis andere Arbeiten dieser viel Idea-
lismus verlangenden Aufgabe zu entsagen
ihm geboten, aus eigener Erfahrung; die
Anordnung der JB. bringt es schon zu
wege, dass völlig Fehlendes sich nur in
einem Prozentsatz findet, der die JB. z. B.
auch von den Jahresberichten für Ger-
manistik sehr zu ihrem Vorteil unterschei-
det Man muss von dem Benutzer voraus-
setzen dürfen, dass er über ein allgemeines
Thema Aufschluss nicht nur unter diesem
Kapitel, sondern auch unter anderen Ka-
piteln zu suchen versteht Schon die Öko-
nomie verlangt es, dass jedes Werk mög-
lichst nur an einer inbetracht kommenden
Stelle erwähnt werde; der ebenso kompli-
zierte wie durchsichtige Organismus des
Digitized by LiOOQ IC
— 46 —
— 46
Werkes zeigt seit dem Beginne mit jedem
Jahrgang einen Fortschritt der Entwicke-
lung im guten Sinne. In der Hauptsache
erscheint diese jetzt abgeschlossen: das
geschickte Abkürzungssystem, dessen wei-
teste Verbreitung nur eine Frage der Zeit
ist — Bresslaus Urkundenlehre wendet es
zum ersten Male ausserhalb der JB. an —
der Stil der Besprechung für kürzere und
grossere Arbeiten, welche letzteren ohne-
hin dem Publikum bekannt, hier nur der
Vollständigkeit wegen nicht fehlen dürfen,
Citate weniger bedeutender Sachen, solcher
deren Referat für den künftigen Jahrgang
vorbehalten wird, Inhaltsverzeichnis, Re-
gister und anderes zahlen hierher, nament-
lich auch die allmählich festere Begrenzung
des Umfange8, der eine Zeitlang das Mass
verlieren zu wollen schien.
Alles aber lagst dem, der einen Ein-
blick in das Getriebe dieser Maschine ehr-
lich zu gewinnen bemüht ist, den vorteil-
haftesten Eindruck von dem Bestreben der
Mitarbeiter, der Redaktion und des Ver-
legers zurück.
Die Leser dieser Zeitschrift betrifft
uatürlich nur ein kleiner Teil des Ganzen.
Es dürfte aber doch ernstlich jedem, der
nicht seine Zeit verlieren will, anzuraten
sein, die Orientierung der Jahrbücher nicht
zu verschmähen. Das Material beginnt
mit den Arbeiten, welche Römer auf ger-
manischem Boden betreffen, in dem Kapitel
„Rom und Italien" und „Germanische Ur-
zeit", wie „Fränkisches Reich unter den
Merowingern" ; es ist ferner in den fol-
genden reichsgeschichtlichen Kapiteln zu
suchen. Natürlich enthält auch „Deutsche
Verfassungsgeschichte (nebst Rechts- und
Wirtschaftsgeschichtlichem)" vieles zur
westdeutschen Geschichte, während schon
in dem Zusatz des Titels die Beschränkung
ersichtlich ist, dass an dieser Stelle be-
sonders für Rechts- und Wirtschaftsge-
schichte die Localkapitel haftbar sein
sollen. Diese letzteren — für die west-
deutschen Gebiete, besonders „Südwest-
deutschland", „Mittelrhein" und „Nieder-
rhein" — fuhren dasjenige, wovon die
andern Kapitel nicht Gebrauch gemacht
haben, neben kürzerer oder unter Umstän-
den ausfallender Behandlung an anderen
Orten erwähnter Nummern auf. Hier muss
man sich mit dem Erreichbaren begnügen,
wenn auch einmal ein Buch, das dem ei-
nen Kapitel zugehört (worüber übrigens
den Ansichten der Verfasser ein gewisser
Spielraum zuzugestehen ist) in einem an-
dern eine Stelle findet. Auch das Kapitel
Papsttum und Kirche wird für westdeutsche
Geschichte herangezogen werden können.
Den Inhalt eines Werkes wie die JB.
näher zu charakterisieren, ist unmöglich;
man muss sich mit Hinweisung auf die
Gesichtspunkte, nach denen wissenschaft-
licher Forschung hier eine unvergleichliche
Handhabe geboten wird, und auf die Rela-
tivität der Ansprüche, welche an solche
Arbeiten gestellt werden können und müssen,
begnügen. Dass in dieser Beziehung das
Mögliche geleistet ist, wird einem billig
Denkenden, gerecht und ohne Voreinge-
nommenheit Urteilenden zu leugnen nicht
einfallen. — g.
Miscellanea.
Numeri der Germania superior auf einer 22.
Inschrift aus Falerii. Die Inschrift, welche
den Ausgangspunkt der folgenden Unter-
suchung bildet, ist seit längerer Zeit be-
kannt, ohne jedoch die Beachtung zu finden,
welche ihr zweifellos gebührt. Sie ist zu-
letzt abgedruckt im C. I. L. XI Nr. 3104
und lautet:
_ J\Yni IR/;
IANORrPRAEPOSII
ISORRHOENISPRAEPOS \ito
XPLORATIONISSEIOPENSIS
5 NVKERIA VRE LIANEN SIS
PRAEPOSiTO'NVMERI/BRI
TON VM-PRA EP OS ITO jANNo
N A E • E X P EJHTIj) H\*jger '
^AJij^CA*
Die exploratio Setopensis (Z. 4) kehrt
wieder in einer lückenhaften Inschrift aus
Miltenberg, Brambach 1739, deren richtige
Ergänzung allerdings bis jetzt verfehlt
wurde1).
1) loh gebe sie naoh Zangemeister's Abschrift.
Dia Ergänzung Z. 2 Ci[mbri]ano hatte bereit« Christ
Bh. Jahrb. 46 S. ISO gefunden.
gifized by
Google
— 47 —
— 48 —
IN
M E K C V- R 0
'mbri \<S N 0
Da die sichere Ergänzung der 5. Zeile
p[raeposi]tus*) auch in Zeile 6 die Lücke
auf 7 Buchstaben bestimmt, so habe ich
vermutungsweise*) n(umeri) [expiorato-
rum) 8ei]open[sium] ergänzt Denn der-
selbe Truppenkörper kann sowohl explora-
or es als auch numerus expioratorum heissen,
wie das sichere Beispiel exploratores Bivi-
Hernes zeigt4). Der Ausdruck exploratio ist
gewiss gleichbedeutend mit exploratores,
wenn er auch bis jetzt vereinzelt steht.
In gleicher Weise wechselt vexülatio mit
vexülarii. Die Grösse der Lücke gestattet
in Zeile 8 nur ASPRIS (a. 212) nicht aber
SILANIS (a. 181) zu ergänzen.
Auch der numerus Aurdianensis (Z. 5 der
Inschrift von Falerii) B) ist in Obergermanien
8) Es braucht kaum hervorgehoben zu werden,
daes die Ergänzung praefectus nicht möglich
ist. Denn da Felix das Commando über den nu-
merus alscenturio legionis führt, so kann
dasselbe nur ausserordentlich gewesen sein, was
eben mit praepositus beseiohnet wird.
3) Ich übersehe keineswegs, dass nach den
weiter unten erläuterten Benennungen der numeri
Brittonum nach den Stationsorten hier auch Brit-
(tonum) ergänzt werden kann.
4) Brambach 1237 numerus explorato-
rumDivitiensium und Brambach 991 p r a c f.
expioratorum Divitiensium.
6) Wenn der Stein hinter S ei opensis wirk-
lich Tollstindig ist, so musste man annehmen,
und zwar in Oehringen stationiert gewesen.
Er wird genannt in der Inschrift Bram-
bach 1559, deren drei letzte Zeilen nach
Zangemeisters Abschrift lauten:
TlTI-S-fG^X-^R^«-«
Die Ergänzung der Zeile 5 beruht auf
der Inschrift von Falerii. Die Grösse des
T nach BR+ weisst darauf hin, das hier
in gleicher Weise wie hinter IELVE TL
stand •).
Die sichere Ergänzung der Z. 6 u. ?
bietet eine Inschrift aus Miltenberg. Rhein.
J. 60 (1877) p. 52 (hiernach Zangemeisters
Kopie) Fortunae sacrum C. Valerius Qui-
rina Titus > legionis ex corniculano cos7).
Der Name des numerus Aurdianensis
giebt zum erstenmal Aufschlüge über die
richtige Form des römischen Namens von
Oehringen, welcher bisher nur in abge-
kürzter Fassung bekannt war durch die
Inschrift Brambach 1561: in h. d. d. cica-
nis Aurd. Signum Mmervae suo ünpend»)
resütuü Faustms JftorenUnus quaestor Lupo
et Maximo cos (n. Chr. 232). Oehringen
hiess also vicus Aurdianus. Die Benen-
nung des numeri» Aurdianensis nach dem
vicus Aurdianus findet eine Analogie in
dem numerus Divitiensium, der ohne
Zweifel nach seinem ältesten Standquartier
Divitia (= Peutz) seinen Namen fuhrt*).
dass die ezploratio Seiopensis «inen Teil
des numerus Aurelianensis bildete. Aber
Tielleicht ist e t in ergänzen und der Unbekannt«
kommandierte gleichseitig beide Trappenkörper.
6) Aach wer an der bisherigen Ergaaiung,
welche BRITones aasschreibt, festhalt, wird
die Beziehung des numerus Aurelianensis auf
Oehringen, nach dem sofort darsulegenden Ur-
sprung dieser Beinamen, nicht zurückweisen kön-
nen. In gleicher Weise treten neben den Britton«,
exploratores auch in der Inschrift Brambach 1751
n(umerus) Brit(tonum) et explora-
tor(es) Nemaningensi um auf. VgL auch
C. I. L. VH 1052.
?) Diese Parallelinschrift zeigt zugleich, da»s
das Zeichen in Zeile 7 Vor .EG sicher conto rio
bedeutet
8) Dass Deutz im Altertum wirklich Di-
vitia hiess, seigte die von Zangemeister oben
Nr. 18 edierte Inschrift Im vierten Jahrhundert
stand der numerus Divitensium in Thrakien, wie
O
— 49
— 50 —
Man wird daher die Ansicht Mommsens
(in Hermes XIX p. 225 Anm. 2), dass bei
den in Obergermanien lagernden Brä(tones)
Cal. (Brambach 1563 d), Brittones
Curcedens(es) (Brambach 1435), Brittones
Triputenses (Brambach 1392, 1394, 1782,
1778), die an zweiter Stelle stehenden Na-
men auf die Lagerplätze der Truppenkörper
zu beziehen seien, als durchaus zutreffend
bezeichnen müssen. Es ist klar, dass sich
auf diese Weise ein überraschendes Mittel
darbietet, die unbekannten antiken Namen
der Limescastelle zu bestimmen. Danach
könnte Miltenberg mit einiger Wahrschein-
lichkeit Seiopa geheissen haben. Welcher
der zahlreichen numeri Brittomm Ober-
germaniens in Zeile 6 der Inschrift von
Falerii: praeposüo numeri Brittonum ge-
meint ist, lässt sich bei dem Mangel jedes
Beinamens nicht erkennen.
Auch das letzte Amt Z. 7 praeposäus
tmn[o]nae expeditioms Germanicae führt uns
nach Germanien. Es scheint daher be-
fremdend, dass der Unbekannte aus Falerii
nach dem ausserordentlichen Kommando
der orientalischen Orrhoener ohne Beklei-
dung einer ordentlichen Oftizierstelle den
Befehl über verschiedene Abteilungen am
rheinischen Limes erhält. Hier kommt uns
die litterarische Überlieferung in glück-
licher Weise zu Hilfe. Herodian berichtet,
dass Alexander Severus zum Kriege gegen
die Germanen Osrhoenische Bogenschützen,
Maurusier und parthische Überläufer auf-
geboten habe. Eben diese Truppen kämpfen
dann in dem Kriege, den Maximinus Thrax
nach der Ermordung des Alexander Severus
am Rheine geführt hat •). Deshalb ist zu
ergänzen in der Inschrift vou Falerii Z. 2 f.
praepo8Ü[o sagätar]is Orrhoenis. Die eigen-
tümliche Änderung der Construktion (denn
hier ist praeposüus mit dem Dativ des
die Inschrift C. I. L. III 7*8 und a r c h a e o 1. e p i -
iraph. Mitt. aus Oesterr. 10 p. 60 D. m. F[la-
▼ ius] Felix sig[nifer] n(umeri) Di-
▼ itgensium) rixit an XXX oi vi» [Am]-
bisnensis beweisst. Da dia Ambiani in dar
Balgica wohnen, so wird Flavius Felix kurz vor der
Zeit in den numerus eingetreten sein, in welcher
dieser sein rheinisches Standquartier mit dem
thrakiechen vertauschte.
9) Herodian 6, 7, 8 u. 7, 1, 10; 2, 1. Die Vita
Alszandri Severi 61, 8 und Maximini 11, 1 u. 7
haben nur aus Herodian geschöpft.
Truppenkörpers und nicht wie bei den
numeri mit dem Genetiv verbunden) er-
klärt sich daraus, dass die Orrhoenen keine
stehenden Truppenkörper waren, sondern
für den Kriegsfall aufgebotene Milizen,
welche unter römischen Offizieren dienten 10).
Die Herodianstelle laset es wenigstens als
möglich erscheinen, dass der verstümmelte
numerus am Anfang der Inschrift von
Falerii numeri [Maureftanorum hiess11). Ist
diese Erklärung richtig, so hat man unter
expedxtio Germanica (in Z. 8 f.) den Ger-
manenkrieg des Kaisers Maximinus Thrax
zu verstehen.
Heidelberg. A. v. Domaszewski.
Zu Korr. VIII, 13, [Die Hastiferi von Castel], 23.
8. 27. Die Lesung cormcularius Mattiacorum
Gordianorum darf sowohl nach Kellew Au-
topsie wie auch nach Einsicht des mir von
Hrn. Lindenschmit freundlichst übersandten
Abklatsches als wahrscheinlich gelten, wenn-
gleich der Zweifel bestehen bleibt, ob der
Steinmetz nicht am Schluss der fünften
Zeile einen oder zwei Buchstaben ausge-
lassen hat. Ist die Lesung wenigstens an-
nähernd richtig, so ist dieser einer der
singulärsten unter den römischen Soldaten-
steinen, der freilich, vereinzelt wie er
bis jetzt steht, recht sichere Ergebnisse
nicht liefern kann. Wir kennen eine zweite
Cohorte der Mattiaker durch zwei Militär-
diplome der Provinz Niedermoesien aus
dem J. 99 (arch. epigr. Mitt. aus Oesterreich
11, 26) und 134 (C. I. L. III p. 877 vgl.
Eph. ep. U p. 453>; von der ersten Co-
horte haben sich bis jetzt meines Wissens
10) Aus demselben Grunde sagt man p r a e -
positns vexillationibus C. I. L. III, 600 ;
X, 5829; praepositus TexillariisX, 5178
praepositns vexillationi exereitns
M [ o e s i a oj ] XII, 1588. Denn auch die vexülatio-
nes sind Torübergehend für bestimmte militar.
Zwecke gebildete Abteilungen.
11) So heissen die aus dem römischen Maure-
tanien aufgebotenen Milizen im Gegensatz zu den
ausserhalb der Beichsgrenze wohnenden Mauri,
wie ein neugefundenes Militardiplom aus dem Jahre
158 (Aroheologia ärtesitft N. F. B. VI p. 317 f )
gezeigt hat Z. 8 f.: Manret(ani) Caes(arien-
ses) qui sunt cum Mauris gentilibus
in D a o i a. Leider hat Bormann die Inschrift aus
Falerii nicht gesehen. Nach dem Fussabstande
des I und A mfisste es leicht zu entscheiden sein,
ob der erste Buchstabe I oder T war.
- 61 -
keine Denkmäler gefunden. Aber schwer-
lich ist eine von ihnen in der Mainzer In-
schrift gemeint; die Weglassung der Co-
hortenbezeichnung ist, man darf wohl sagen,
unerhört, und auch davon abgesehen, kann
man eine Mattiakercohorte eher an jedem
anderen Orte erwarten, als im Mattiaker-
gau selbst. Eher wird an einen numerus
zu denken sein von der im Hermes 19,
219 von mir erörterten Kategorie. Aller-
dings ist auch bei einer, solchen Truppe
die nackte Nennung des Ethnikou auffal-
lend, aber doch nicht ohne annähernd
ähnliche Beispiele und die Bezeichnung
nach dem Standort hier in der Ordnung
(a. a. 0. S. 225), mag dieser nun zugleich
der Heimatort der Truppe gewesen sein
oder nicht. Dass eine solche Truppe ei-
nen cornicidarius hat, ist wiederum ohne
Beispiel, aber insofern nicht befremdend,
als schon die cornicularä der Cohorten,
vermutlich nicht so sehr wegen ihrer ge-
ringen Zahl, als wegen der Geringfügig-
keit dieser Stellung, sehr rar sind (Cauer
eph. epigr. 4, 417 n. 76. 77) und die der
numeri im Hang noch tiefer gestanden
haben müssen. Vor allem auffallend aber
ist die enge Beziehung dieses militärischen
Subalternen zu der Einwohnerschaft des
Standorts seiner Truppe, welche sowohl
in der Dedication an die vieani hervor-
tritt wie auch in der Allection in irgend
welche Körperschaft; denn die Allection
ist eine bürgerliche Institution und fordert
eine derartige Beziehung. Bei abermaliger
Betrachtung des Abklatsches haben sowohl
Zangemeister wie ich uns überzeugt, dass
hinter inter ein schmaler Buchstabe, dem
Raum nach wahrscheinlich ein I, und dann
ein P gestanden hat; ich vermute, dass
zu lesen ist cülectus inter [i]p[sos]. Dann
haben die vieani hasUferi diesen Soldaten
in ihre Gemeinschaft aufgenommen. Dies
ist allerdings gegen alle Regel ; die einzige
ähnliche Anomalie ist der in Carnuntum
als magister coüegii veteranorum centottarto-
rum neben einem Civilbeamten fungierende
Legionär C. I. L. III, 4496». In unserem
Fall könnte die Aufnahme des zur Garni-
son gehörigen Subalternoffiziers unter die
vielleicht die Localmiliz repräsentierenden
oicani hasUferi mit der besonderen Be*
- 52 —
schaffenheit sowohl der Truppe wie des
Collegiums in Verbindung stehen. Un-
sichere Vermutung bleibt dies allerdings;
wie denn die Beziehungen zwischen den
römischen Besatzungen nnd den dazu ge-
hörigen bürgerlichen Ansiedelungen noch
vielfacher Aufklärung harren. Eigentlichen
Aufschluss können nur weitere Entdeckun-
gen geben.
Es wurde oben S. 26 gesagt, dass die
Umnennung der dendrophori in hasUferi
wohl nicht ohne Gruud erfolgt ist. Dies
würde sich bestätigen, wenn es sicher
stände, dass in Vienne dendrophori und
JiasUferi neben einander bestanden haben.
Indes aus den beiden Inschriften eines
dendrophorus munificus (C. I. L. XII, 1917)
und eines magist(er) (h)asUferor(um) (das.
1814) kann dies nicht gefolgert werden, da
dieselbe Genossenschaft füglich sich mit
beiden Namen genannt haben kann.
Mommsen.
Ein Wappenstein der Abtei Limbvrf a. H.24.
In der Novembernummer des Korrespon-
deuzbla'tts der westd. Zeitschrift für Ge-
schichte und Kunst VII (1888) findet sich
ein Artikel „Aus der Pfalz" (143), der neben
dem Bericht der Renovationen auf der
Limburg a. H. noch einige irrtümliche Be-
merkungen über ein in dieser Klosterruine
befindliches Wappen enthält, die ich zu
berichtigen imstande bin.
Der hier einschlägige Wortlaut besagt:
„Auf dem schief gestellten, oben gerad-
linigen, nach unten spitz zulaufenden
Schilde ist ein heraldisch links schreiten-
der Greif oder Drache dargestellt mit er-
hobenen Vordertatzen. Auf dem Haupte
mit aufgesperrtem Rachen trägt er 3 Zinken,
welche entweder Hörner oder eine Mauer-
krone darstellen sollen. Das Wappentier
ist durch 2 Schweife ausgezeichnet. —
Das Wappen gehört wohl dem 12. Jahr-
hundert an.*4
Die Mehrzahl dieser Worte ist zu be-
richtigen; gleichzeitig lässt sich auch mit
Hülfe der Wappen- und Siegelkunde der
Wappenherr feststellen.
Es ist sehr zu bedauern, dass man den
oben geradlinigen, nach unten spitz zu-
laufenden Schild — somit den sogenannten
„Dreiecksschild4* — , der nach alter guter
o
— ÖS -
Sitte, nach dem Geschmack des Mittelalters
nach einer Seite hin geneigt war, bei
dessen Versetzung au eine andere Stelle
— . anno 1888 — gerade gestellt hat. Das
Neigen des Dreiecksschilds nach rechts
oder links (hier müsste er wegen der Rich-
tung des Wappentiers heraldisch links ge-
neigt sein) ist viel stilächter und dem
Charakter jener Zeit entsprechender, als
die steifere Form des geradegestellten
Schildes. Ad. M. Hildebrandt sagt in seiner
vortrefflichen kleinen „Wagpenfibel" S. 40:
„Gothische Schilde erscheinen meist ge-
lehnt/ Diese alte Regel findet man haupt-
sächlich bei Wappen, welche auf Bauwerken
vorkommen, bestätigt
Das hier in Rede kommende Wappen-
tier ist nun keineswegs ein Greif oder
Drache, sondern ein Löwe, was für die
Auffindung des, dieses Wappen führenden
Geschlechtes von grosser Wichtigkeit ist
Wer sich auch nur jemals ein wenig mit
der wieder zu Ehren gekommenen Heraldik
beschäftigt, weiss, dass der Greif oder Drache
— übrigens 2 ganz von einander ver-
schiedene Tiere! — nach den conven-
tioneilen, stets beobachteten Regeln der
Wappenzeichnung immer mit Flügeln er-
scheinen, während das hier besprochene
Tier sofort deutlich als Lowe anzusprechen
ist, der, wie man in der Verfallzeit der
Heraldik gesagt haben würde, „zum Kampfe"
oder „zum Grimme geschickt/ mit anderen
Worten auf seinen 2 Hinterbeinen „auf-
gerichtet1* ist und die beiden Vorderpranken
vorwärts von sich weg streckt. Es ist die
charakteristische Darstellungsweise sämt-
licher heraldischer Löwen aus der früh-
(auch spät-) gothischen Periode, und wird
jeder Sachverständige dieses Tier sofort
als Löwen erkennen; dasselbe mit irgend
einem anderen Wappentiere in diesem Falle
zu verwechseln, ist ganz unmöglich.
Die 3 Zinken auf dem Haupte sind
weder Hörner noch Mauerkrone, sondern
die einfache, ursprünglich königliche, später
! überhaupt adeliche, 3 blättrige, 3 zinkige
[ Krone, wie man sie z. B. auf dem Haupt
des pfälzischen Löwen, sowie zahlreicher
anderer Löwen sieht
Der augenscheinlich nicht künstlerisch
gebildete Steinmetz oder Bildhauer, der
— 64 —
dieses Wappen fertigte, verstand es eben
nicht bessert die Krone zum Ausdruck zu
bringen, und machte 3 gleichmassig nach
oben herausstehende Zinken.
Eben wegen dieser Gleichmässigkeit der
3 Zacken lässt sich bloss auf eine Krone
Bchliessen, auch kenne ich in der ganzen
Heraldik keinen Löwen mit 1, 2 oder 3
„Hörnern.-
An eine „Mauerkrone" (die noch dazu
nie im, sondern höchstens auf, d. h. über
dem Schilde erscheinen könnte) lässt sich
schon deshalb nicht denken, da die heral-
dische Mauerkrone eine Erfindung der
neueren Zeit ist und in der Zeit der guten
Heraldik, welcher das in Rede stehende
Wappen angehört, überhaupt noch nicht
vorkommt. (Siehe Hildebrandt, Wappen-
fibel, Seite 33 il 42). Die älteste bekannte
Mauerkrone über einem Wappen, datiert
von 1532; dass die altrömische Mauerkrone
nicht hierher gehört, versteht sich von selbst.
Was die richtig angegebenen 2 Schweife
anbelangt, so will ich bloss erwähnen, dass
diese Abnormität eines wirklichen Leuen
in der Wappen-Darstellung des Mittelalters
wie der Neuzeit keineswegs etwas Seltenes
ist ; man betrachte z. B. bloss wieder den
pfälzischen, thüringischen, böhmischen etc.
Löwen. Aus dem Bestreben, die Fläche
des Schildes zur grösseren Festigung des-
selben möglichst ganz mit der aufgelegten
Wappenfigur auszufüllen, entstand wohl
ursprünglich der doppeltgeschwänzte Löwe,
der allmählich bei einzelnen Familien (siehe
Pfalz, Böhmen) charakteristisch, — ein
integriernder Bestandteil des Wappens,
eine Unterscheidung von anderen Linien
wurde, bei vieleu aber auch eine neben-
sächliche Rolle spielte, so dass ein Löwe
der letzteren Art bald mit 1, bald mit 2
Schweifen dargestellt wurde.
Würde sich nun in qu. Wappen nichts
anderes befinden, als der hier besprochene,
doppeltgeschwänzte, gekrönte Löwe, so
Hesse sich leicht an die nachmaligen Schirm-
herren der Abtei, die Pfalzgrafen bei Rhein,
denken ; allein in der oben wiedergegebenen
WappenbeschreibungimKorrespondenzblatt
ist ein Hauptbestandteil, weil übersehen,
nicht angegeben: das im oberen Teil des
Digitized by VjOOQ IC
— 56 -
Schildes über dem Löwen befindliche, deut-
liche „ Schildeshaupt. u
Ein solches nimmt den obersten dritten
oder vierten Teil eines Schildes ein und
zeigt eine „Farbe" (blau, rot, schwarz, grün)
oder ein „Metall" (gold-gelb, silber-weiss).
Bei Skulpturen kennzeichnet es sich als
erhaben, überstehend oder vertieft, jeden-
falls durch einen Querteilstrich im oberen
Drittel oder Viertel des Schildes vom
übrigen Schildinhalt getrennt. — Hier ist
das Schildeshaupt erhaben, über den Löwen
hervorstehend, dargestellt
Dieser wichtige Bestandteil leitete auch
zur Auffindung des Geschlechts hiu, dem
der betreffende Wappenherr angehörte;
ohne dies Schildeshaupt wäre wohl die
Bestimmung dieses Wappens nicht möglich
gewesen, da blosse Löwenwappen ohne
besondere Beizeichen etc. nichts weniger
denn selten sind.
In meinem Leiningenschen Privatarchiv
fand ich beim Nachforschen nach jenem
Wappen an 2 Urkunden 2 Siegel, die ge-
nau das hier beschriebene Wappen trugen,
das sich nunmehr als das des Geschlechts
„Bock von Erffenstein" erwies.
Emmerich Bocq von Erffenstein siegelt
im Revers über die vom Junker Johann Graf
von Leiningen erhaltene Belehnung mit
dem Hause Erffenstein und dem darüber ge-
legenen Burgstaden nebst dem dazu ge-
hörigen Dorfe Estall, d. d. 1380 mit:
1 aufgerichteten Löwen unter Schildeshaupt;
Siffrit Bock von Erffenstein siegelt an einer
Urfehdschwörung vieler pfälzischer Ade-
liger mit Graf Schaffrit von Leiningen d. d.
1452 ebenfalls mit: 1 aufgerichteten, hier
doppeltgeschwänzteu Löwen unter Schil-
deshaupt.
Geht man nun in J. G. Lehmann's
„Dürkheimer Thal" (Geschichtliche Ge-
mälde aus dem Rheinkreise Bayerns ; Hei-
delberg 1834) die Reihe der Äbte der
Limburg durch, so findet man Seite 195:
Johannes HL aus dem Geschlechte der
Bock von Erffenstein, der von 1411 bis
wahrscheinlich 1480 Abt war.
Da die Form des Dreiecksschildes (ne-
ben der Tartsche) Anfang des 15. Jahrh.
auf Bauwerken und in Skulpturen noch
vielfach vorkommt, so stehe ich nicht an,
— 56 —
dieses hier besprochene Wappen der Bock
von Erffenstein mit diesem, demselben Ge-
schlecht angehörigen Abte in Verbindung
zu bringen, und glaube, dass er sein Wappen
nach Abschluss seiner Bautbätigkeit an
dem von ihm erbauten Teile (an dem mau
1887 qu. Wappen fand) hat anbringen
lassen, wie dies ja so häufig geschah, um
der Nachwelt den Erbauer zu vermelden.
Dem 12. Jahrh. — wie es a. a. 0. ver-
mutet wird — dürfte das Wappen — auch
dem Stile nach! — nicht zuzuschreiben
sein, denn in diesem Jahrhundert? in wel-
chem das Wappenwesen erst seinen Ur-
sprung nahm (als Folge der Kreuzzüge),
war der Gebrauch von Wappen keineswegs
schon ein allgemeiner oder weitverbreiteter.
Kennt doch weiland Fürst F. K. zu Hohen-
lohe, der bedeutendste Heraldiker, vom
ältesten bekannten Siegel, von 1157 an,
im 12. Jahrhunderte überhaupt nur deren
23. (Siehe Korrespondenzblatt des Gesamt-
vereins, 1883, Nr. 5, pag. 40.) Von Wappen
der Pfälzer Gegend sind unter diesen 23
nur die Leiningen (diese 2mal, das erste
Mal 1165) vertreten.
Ich hoffe, mit diesen Auseinandersetz-
ungen einen kleinen Baustein zur Ge-
schichtsforschung der ewig schönen Abtei
Limburg a. H. geliefert zu haben, deren
nähere geschichtliche Beleuchtung und
deren Wiederaufbau auf dem Papier wir
hoffentlich bald aus berufener Feder eines
Sachverständigen (analog der trefflichen
Schleuning'schen Monographie über die
Michaelsbasilika auf dem Heiligenberg bei
Heidelberg) erwarten dürfen.
Breslau, Neujahr 1889.
K. E. Graf zu Leiningen- Westerburg,
Prem.-Lieut und Brigade- Adjutant
Zu der Arbeit von Wagner „Ober alte 25.
SchmuckgegensUnde aus Gagat und verwand-
teil Stoffen" in Korrbl. VII, 138 sei nns
ein kleiner Nachtrag gestattet
Im Jahre 1478 erteilte der damalige
Graf von Nassau-Saarbrücken den 20 6a-
gatschleifern, die ihre Mühlen auf der
rechten Saarseite an dem Scheidter Bache
hatten, eine Zunftordnung, die sich noch
im Koblenzer Archiv befindet Leider ent-
hält das Schriftstück kein Wort über den
o
— 57 —
- 58 -
verarbeiteten Stoff. Dass auf diesen Müh-
len Schmuckgegenstande hergestellt wur-
den, steht ausser allem Zweifel. Man darf
dabei wehl schwerlich mit Köllner, Ge-
schichte der Städte Saarbrücken und St
Johann II. Band, an Achat denken. Nach
Ansicht hiesiger Fachleute können daselbst
nur Kohlen aus den Tagebauten der Dud-
weiler und Sulzbacher Flötzen — - den
ältesten des Saarbeckens — die eine der
sogen. Cännelkohle ahnliche Struktur ha-
ben und auch wohl so genannt werden,
verarbeitet worden seien. Die Entfernung
zwischen den Mühlen und den genannten
Gruben betragt nicht über eine Stunde.
Überreste von solchen Schmuckgegenstän-
den sind noch nicht gefunden worden.
Saarbrücken. Jungk.
26. In dem 1345 geschriebenen Himmero-
der Chartular der Trierer Stadibibl. Nr.
1717 Bd. 3 Bl. 97* findet sich van einer
Hand 14. Jhs. folgende für die MoseUande
wichtige Declaratio papalis de decima solvenda.
1. De redditibus et proventibus lepro-
soriarum domorum dei et hospitalium pau-
pernm, qui in usus pauperum convertuntur
et infirmorum, decima non solvetur.
2. niud, quod de caseis de aliis depu-
tatia pitantiis monachorum superest et ven-
ditur, estimabitur et appreciabitur, et de-
cima pars solvetur.
3. De legatis sive missis et xeniis1
nobis et conventibus, id est de hiis, que
nobis presentantur, decima non solvetur.
4. De nemoribus et aliis silvis, que non
venduntur nee vendi consueverunt, sed in
foresta dimitti, decima non solvetur, nisi
propter necessitatem seu voluntatem ven-
dendi, et tunc considerato, quantum valet
seu valere potest quodlibet iuger seeun-
dum consuetudinem terre et seeundum con-
ditionem loci, et estimatione facta solvetur
decima non de totali summa venditionis,
sed, si vendatur iuger pro 20 Ib. et si se-
eundum consuetudinem terre non valeat
nisi quinque s. annui redditus, non solve-
tur decima nisi de quinque s. durante
deeimatione.
5. De hiis que donantur vel conferun-
1) B*. exMMils.
tur, dum tarnen sine fraude fiat, decima
non solvetur.
6. De paseuis et pratorum sive nemo-
rum herbariis sive feno, si vendantur, de-
cima persolvetur.
7. De stagniß et piscariis sie solvetur:
si vendantur tempore deeimationis, atten-
dendum est, a quo tempore venduntur et
piscantur, ut si de quinquennio in quin-
quennium vendantur, de pretio faciende
sunt quinque partes et de tot partibus
solvetur, quot annis decima est solvenda,
ita quod quilibet annus durante deeima-
tione solummodo habeat partem suam.
8. De piseibufl stagnorum et aminalibus
grangiarum, si comeduntur et non vendun-
tur, decima non solvetur.
9. De ripariis et fluminibus annue ven-
ditionis decima persolvetur, si vero pro
parte piscium aliqua ad piscandum locan-
tur et illa pars piscium comeditur, decima
non solvetur; si autem venditur, decima
solvetur; si vero propriis expensis piscan-
tur et venduntur, deduetis expensis de eo,
quod supererit, decima persolvetur.
10. De oblationibus fidelium, quamvis
expendantur, decima persolvetur; si vero
talis est oblatio, de qua deberet aliquid
fieri, quod in monasterio perpetuo rema-
neret, decima non solvetur.
11. De legatig monasteriis relictis2 non
ad emendum redditus scilicet simpliciter
decima persolvetur.
12. De fructibus arborum, que come-
duntur, decima non solvetur ; si venduntur,
decima persolvetur.
13. De fructibus gregum et animalium
decima persolvetur, deducentur tarnen ex-
pensa, que fiunt pro custodia, fruetus autem
debent intelligi lac et lana.
14. De fructibus ortorum, qui vendun-
tur, decima persolvetur, si vero comedun-
tur, decima non solvetur ; flet autem solutio
deeime non in solutione deeime partis frac-
tuum, sed in peeunia ad estimationem de-
eime portionis.
15. Expense, que fiunt in arando et
colendo bona quelibet seu fruetus colli-
gendo, expense primo deducentur; et de
eo, quod supererit, decima persolvetur.
2) H$. mederholl
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- 59 —
27. Gesellschaft für Rheinische Ge-
schichtskunde.
Die 8. Jahresversammlung der
Gesellschaft für Rheinische Ge-
schichtskunde ist am 19.* Dezbr. 1888
in Köln gehalten worden.
Nach einem öffentlichen Vortrage von
Herrn Dr. Thode aus Bonn über die alt-
kölnische Malerschule, die Gnindzüge ihrer
Entwicklung, vor einem grösseren Hurer-
kreise berichtete der Vorsitzende über den
Stand der Arbeiten der Gesellschaft.
Seit der siebenten Jahresversammlung
gelangten zur Ausgabe:
1) Der Koblenzer Mauerbau, Rech-
nungen 1276 bis 1289, bearbeitet von
Dr. Max Bar. Mit einem Plane.
(V. Publikation.)
2) Kölner Schreinsnrkunden des
12. Jahrhunderts, Quellen zur
Rechts- und Wirtschaftsgeschichte der
Stadt Köln, herausgegeben von Ro-
bert Hoeniger. Bd. I, 1884—1888.
(I. Publikation, Schluss-Lieferung.)
Der 2. Band der Kölner Schreins-
urkunden des 12. Jahrh. wird die Ur-
kunden der Bezirke: Aposteln, Gereon,
Niederich und Severin, Bruchstücke des
Schöffenschreins, die Bürgerverzeichnisse
und die Mitgliederliste der Gilda merca-
toria, die Einleitung des Herausgebers und
das Register zu beiden Bänden enthalten;
das völlig zu vollendende Manuskript wird
voraussichtlich im Herbst 1889 der Presse
übergeben werden.
Der Druck des ersten Bandes der
Rheinischen Weistümer von Professor
Dr. Loersch wird nunmehr beginnen,
nachdem die philologische Bearbeitung der
Texte Herr Dr. Konstantin Nörren-
berg in Marburg eben zum Abschluss ge-
bracht hat Nach seiner Vollendung wird
auf Grund des vorhandenen Zettelkatalogs
die Herstellung eines zweiten Bandes kur-
trierischer Weistümer ohne Aufenthalt in
Angriff genommen werden ; einzelne Hand-
schriften der Trierer Stadtbibliothek hat
Herr Dr. Sauerland behufs Verzeichnung
von Weistümern durchforscht. Die von
Herrn Dr. Herrn. Forst begonnene syste-
matische Durcharbeitung von Akten des
Düsseldorfer Staatsarchivs ist durch seine
Versetzung nach Osnabrück unterbrochen
worden. Weitere Forschungen nach un-
gedruckten kurkölnischen Weistümern wird
Geheimrat Dr.Harless, welcher die Weis-
tümer des nördlichen Teiles der Provinz
mit herauszugeben bereit ist, in nächster
Zeit anstellen.
Die Ausgabe der Aachener Stadt-
rechnungen von Professor Dr. Loersch
konnte aus dem im Bericht von 1886 er-
wähnten Grunde nur geringe Förderung
erfahren, diese durch die Mitwirkung des
Aachener Stadtarchivars Herrn R. Pick.
Für die Ausgabe der Urbare der Erz-
diöcese Köln von Professor Dr. Crece-
lius hat Herr Dr. Wächter in Düssel-
dorf aus dem dortigen Staatsarchiv ein
Verzeichnis von 15 Heberegistern aus dem
12. bis 16. Jahrh. neuerdings aufgestellt
und gedenkt Herr Leonard Korth in
Köln die kölnischen Archive, besonders
die reichen Sammlungen der städtischen
Armenverwaltung, genau zu durchmustern.
Der Rrläuterung8band zum Buche
Weinsberg von Professor Dr. Hfihl-
baum wird wahrscheinlich im Jahre 1889
im Manuskript vollendet werden. Er soll
durch die Urkunden und Akten des Kölner
Stadtarchivs und anderer Archive diesel-
ben Verhältnisse und dieselbe Zeit der
stadtkölnischen Geschichte beleuchten,
welche die Denkwürdigkeiten Hermanns
von Weinsberg geschildert haben. Vor-
nehmlich wird die Erläuterung der zweiten
Hälfte des 16. Jahrh. gelten, aber der
Band soll auch über die Aufgabe hinaus-
gehen, nur die Mitteilungen des Buches
Weinsberg zu ergänzen. Einige glückliebe
neue Funde werden dieser Arbeit, welche
weit vorgeschritten ist, zugute kommen.
Der Druck der unter Professor Dr.
Kitters Leitung bearbeiteten Landtags-
akten der Herzogtümer Jülich-Berg
hat noch nicht beginnen können. Abhal-
tungen des mit der Ausführung betrauten
Gelehrten, Herrn Dr. von Below in Kö-
nigsberg, daneben auch die Schwierigkei-
ten, die mit der Kürzung des weitschwei-
figen Materials und der Erläuterung der
in den Landtagsverhandlungen berührten
Gegenstände auswärtiger Politik und inne-
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— ei -
rer Verwaltung, des Steuerwesens, der
Rechtsgesetzgebung und der kirchlichen
Verhältnisse verbunden sind, haben dem
raschen Fortgang der Editionsarbeit im
Wege gestanden. Gegenwärtig ist alle
Aussicht vorhanden, dass das Werk im
vorstehenden Jahre mit ungeteilter Kraft
gefordert wird. Zunächst wird der noch
rückständige dritte Teil der von Herrn
Dr. von Bei ow verfassten Untersuchungen
iiber die Anfänge der landständischen Ver-
fassung von Jülich-Berg vollendet und ver-
öffentlicht werden, dem dann ein erster
Teil der Akten hoffentlich bald folgen wird.
Von der Ausgabe der älteren Ma-
trikeln der Universität Köln von den
Herren Dr. Hermann Keussen und Di-
rektor Dr. W. Schmitz ist für 1889 der
erste Band zu erwarten. Er wird die bei-
den ältesten Matrikeln der Universität aus
den Jahren 1389 bis 1465 umfassen und
mit den im vorigen Bericht angedeuteten
Erläuterungen versehen sein. Für diese,
zugleich zur Ergänzung der Eintragungen
in den Matrikeln, hat Herr Dr. Keussen
neben den Urkunden und Akten des Köl-
ner Stadtarchivs das handschriftliche Buch
der Kölner theologischen Fakultät, aus der
KgL Bibliothek in Berlin und die Auszüge
aus den verlorenen Dekanatsbüchern der-
selben Fakultät, welche in einem hand-
schriftlichen Bande der Nationalbibliothek
in Paris aufbewahrt werden, durch die
Vermittlung der Staatsbehörden in Köln
benutzen können. Die Übersendung an-
derer Pariser Handschriften, aus der Biblio-
thek der Sorbonne, ist in Aussicht gestellt.
Die sehr ergiebigen Dekanatsbücher der
artistischen Fakultät, die in Köln selbst
noch vorhanden sind, wurden den mit der
Edition beschäftigten Gelehrten vorent-
halten.
Bei der Ausarbeitung der Regesten
der Erzbischöfe von Köln bis z. J.
1500 von Professor Dr. Menzel ist die
Untersuchung des älteren Urkundenwesens
der Erzbischöfe in diesem Jahre fortge-
setzt worden. Die Repertorien sind durch
Auszüge aus gedruckten Werken erweitert
and durch mehrere noch ungedruckte Ur-
kunden aus dem 12. und 13. Jahrh. be-
reichert worden. Eine eingehende und ab-
schliessende Behandlung wurde den Ur-
kunden der ersten Hälfte des 11. Jahrh.
zu Teil ; für die Bearbeitung der Urkunden
des ganzen 12. Jahrh. ist ein Mitarbeiter
gewonnen.
Für die Ausgabe der ältesten Ur-
kunden der Rheinlande bis z. J. 1000,
gleichfalls von Professor Dr. Menzel, sind
in diesem Jahre vollständig bearbeitet die
Kartulare von Prüm (Trier), S. Maximin
(Koblenz) und Echte mach (Gotha), welche
den grössten Teil der älteren Urkunden
hergeben. Das Kartular von Stablo (Düs-
seldorf) ist in Angriff genommen und wird
mit Heranziehung des in Bamberg befind-
lichen Codex Stabulensis weiter bearbeitet
werden. Sämmtliche im Geh. Staatsarchiv
in Berlin befindliche Original - Urkunden
über das Rheinland und die Originale für
Stablo in Düsseldorf sind durchforscht.
Die Arbeiten zur Herausgabe der Ada-
Handschrift, welche Prof. Dr. Lamp-
recht überwacht, sind im Lauf des Jahres
so weit gefördert worden, dass die Druck-
legung des Werkes unmittelbar bevorsteht.
Der erste Teil, die Darstellung, umfasst
eine Beschreibung und paläographische
Prüfung der Handschrift von Professor Dr.
Menzel, eine textkritische Würdigung von
Herrn Dr. Corssen in Jever, eine kunst-
geschichtliche Bearbeitung von Herrn Prof.
Dr. Janitschek in Strassburg, und eine
Beschreibung des Einbanddeckels von den
Herren Domkapitular Schnütgen in Köln
und Museumsdirektor Dr. Hettner in
Trier; die Manuskripte für diesen Teil
sind insgesamt eingelaufen. Den zweiten
Teil bildet ein Tafelwerk; es wird ausser
allen wichtigeren Blättern der Ada-Hand-
schrift auch Abbildungen aus Handschrif-
ten wiedergeben, welche jener nahe ver-
wandt sind oder neben ihr hergehen. Gleich-
zeitig mit der Vollendung des ersten Teiles
im Druck wird der Abschluss des Tafel-
werkes erfolgen können.
Für den geschichtlichen Atlas der
Rheinprovinz hat HerrCand. hist. Kon-
stantin Schulteis in Bonn die Grund-
karte, welche in allen Blättern des Werkes
wiederkehren wird, vollendet; ihre Ver-
vielfältigung ist zunächst ins Auge gefasst.
Die Bearbeitung der einzelnen Karten soU
63 —
64 -
in Anknüpfung an die Amtsbeschreibungen
von den jüngeren Verhältnissen ausgehen
und die geschichtliche Gestaltung der
Rheinprovinz rückwärts verfolgen. Herr
Schulteis wird hierbei seine Aufmerk*
samkeit zunächst vorzüglich dem südlichen
Teile der Provinz zuwenden und wird da-
neben die Verzeichnung aller älteren karto-
graphischen Darstellungen des Rheinlandes
und seiner Teile, die bereits mehr als
200 Nummern, insbesondere aus den Ar-
chiven und Bibliotheken von Frankfurt a/M.,
Köln und Mainz umfasst, fortsetzen. Eine
Vermehrung der Arbeitskräfte ist in Aus-
sicht genommen. Das Werk hat überall
Förderung erfahren; für die Darstellung
des Herzogtums Jülich hat der Herr Graf
Ernst von Mirbach-Harff, Patron der
Gesellschaft, die umfangreichen Vorarbeiten
seines verstorbenen Bruders, des Grafen
Wilhelm von Mirbach-Harff, zur Ver-
fügung gestellt.
Die Leitung der Beschreibung der
geschichtlichen Denkmäler der
Rheinprovinz ist, wie im vorigen Be-
richte erwähnt wurde, einem besonderen
Ausschusse des Vorstandes übertragen,
welcher sich später durch Vertreter kunst-
geschichtlicher Forschungen im Rheinland,
durch die Herren Professor Dr. Justi in
Bonn, Appellationsgerichtsrat Dr. Rei-
chensperger und DomkapitularSchnüt-
gen in Köln und Dr. Thode in Bonn
ergänzt hat. Die Grundsätze für die Aus-
arbeitung der Beschreibung und die An-
schläge für die Kosten des ganzen Unter-
nehmens, diese unter Berücksichtigung der
Denkmäler-Beschreibungen in andern Pro-
vinzen des Staates und in andern deutschen
Ländern, sind festgestellt und dem Herrn
Landesdirektor mitgeteilt worden; der
Provinzialausschu8s hat sich mit dem vor-
gelegten Plane einverstanden erklärt und
schon für das laufende Jahr eine weitere
Beisteuer ausser der von vornherein über-
wiesenen Summe beschlossen. Inzwischen
sind Fragebogen und ähnliche Formulare
ausgearbeitet und mit verschiedenen, für
Ausführung und Leitung der nächsten Ar-
beiten geeigneten Persönlichkeiten Unter-
handlungen angeknüpft worden, welche die
Aussicht eröffnen, dass in nicht allzu ferner
Zeit die Beschreibung der Denkmäler ein-
zelner Kreise fertiggestellt werden kann.
Als neues Unternehmen der Gesellschaft
hat der Vorstand die Bearbeitung und Her-
ausgabe der Zunfturkunden der Stadt
Köln beschlossen. Die Leitung hat Pro-
fessor Dr. Höhlbaum, die Ausfuhrung
Herr Cand. Kaspar Keller in Köln über-
nommen; letztere ist auf eine Zeit von
zwei Jahren veranschlagt Das Werk soll
eine vollständige Sammlung der kölnischen
Zunfturkunden werden, nicht bloss die
älteren Zeiträume berücksichtigen, und
neben den reichen zunftgeschichtlichen
Dokumenten des historischen Stadtarchirs
von Köln die wertvollen Beiträge aufar-
beiten, welche einheimische und auswärtige
Sammlungen, z. B. das Germanische Mu-
seum in Nürnberg, darbieten; auch die
Überreste der ehemaligen Zunft -Archive
werden für dieses Werk verwertet werden
können, Dank der thätigen Unterstützung,
die ihm von Freunden der Zunftgeschichte
in Köln geliehen wird. Die Arbeit ist
bereits in Angriff genommen und hat schon
eine stattliche Zahl bisher unbekannter
Zunfturkunden zu Tage gefördert
Von der
Wsstdeotsebei Zeitschrift
wurde ausgegeben Jahrg. VII (1688) Heft IV,
enthaltend:
Friedrieh Keiler, Der Bingwall „Heunebarg* bei
Lichtenstein im Grosshersogtum Hessen.
J. It. Nordhoff. Das Kirchlein *u Hiltrup.
Karl Zugeneigter, Zur Geschichte der grossen
Heidelberger, sog. Manessischen Llederhand-
schrift.
Reeensloaen:
Die Chroniken der deutschen Städte
vom 14. bis ins 16. J a h r h. Zwanzigster
Band: Die Chroniken der westfälischen und
uiederrheinischen Städte. Erster Band. —
Beiträge cur Geschichte Dort-
munds und der Graf sohaft Mark. IV:
Die grosse Dortmunder Fehde von 1SSS bis
1389; von Alexander Mette. — Ange-
zeigt von Dr. B u b e 1 in Dortmund.
Mitteilungen des Vereins für Kon de
der Aachener Vorzeit, im Auftrag
des Vorstands herausgegeben von Richard
Pick, Archivar der Stadt Aachen. Krster
Band, zweite« Heft. — Angeseigt von Prof.
Dr. Hugo Loersch in Bonn.
Photographitsn
der
hervorragendsten Sculpturen
aus
tfenmagen.
Zu bestehen durch die Fr. Uatz'sche Buohhand-
lang in TtlejQJtJZ [£
fR. UNTZ'SOHE BUCHDRUCKERS! IN TW«.
In Trier
Prefttter Dr. LamgttcM
ta Beim.
der
Verla*
der
FR. LINTZ'SChtft
Buchhandlung
in Trier.
Westdeutschen Zeitschrift für Geschichte und Kunst,
sogleich Organ der historisch-antiquarischen Vereine zu Backnang, Birkenfeld, Dürk-
lehn, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Karlsruhe, Mains, Mannheim, Metz, Neuss, Speyer,
Strasburg, Stuttgart und Woms, sowie des anthropologischen Vereins zu Stuttgart.
♦
März. Jahrgang VIII, Nr. 3. 1889.
Dm Korrespondensblatt erscheint in einer Auflege tob 3600 Exemplaren. Inserate a 25 Pfg. für die
gespaltene Zeile werden von der Verlagshandlung und allen Inseraten-Bureaus angenommen, Beilagen
nach Uebereinkunit. — Die Zeitechrift erscheint rlerteljahrlioh, das Korrespondenzblatt monatlioh. —
Abonnementspreis 15 Mark fttr die Zeitschrift mit Korrespondensblatt, für letsteres allein 5 Mark.
Neue Funde.
28. Frankfurt a. M. [Heddernheimer u. u. Funde
in der Haoborlin'schen Sammlung]. Im Winter
1887/88 erwarb Hr. Dr. jur. J. Haeberlin
zwei zu einem Mitbraeum gehörige aus
Basalt gearbeitete Stücke, eine Ära und
eine Gewandfigur. Sie waren im Jahre zu-
vor in der Römerstadt bei Heddernheim
gefunden worden und wurden von demselben
Manne verkauft, der 1887 auf gemietetem
Felde das Mitbraeum ausgegraben hatte
(Korr. VI, 23). Wenn derselbe es auch
vermied, über Fundzeit und Fundort völlig
genügende Auskunft zu geben, so ist doch
wahrscheinlich, dass der neue Fund jenem
grösseren Funde nicht fern war und viel-
leicht einem privaten Mithraskultus, der
sich an den des Tempels anschloss, ange-
hörte. Die Figur des fackeltragenden
Jünglings ist 53 cm hoch *) ; sie tragt Leib-
rock und Mantel und ist vollständig er-
halten, nur die Füsse fehlen» und das Ende
der Fackel, welche gesenkt in der rechten
Hand ruht Die Linke hängt ruhig zur
Fackel herab. Das Gesicht ist breit und
kraftig, der Blick hat einen schwärmeri-
schen Ausdruck, das reiche lockige Haar
deckt eine phrygische Mütze. Das rechte
Bein ist das Stehbein, das linke ist dar-
; über geschlagen. Von der entsprechenden
1 Figur, welche einst die er- . , — r
hobeneFackel trug, fand sich \J XXX
noch die Basis mit dem fest-
1) Vollständig mag sie mit Einschlnss der Basis
62 cm hoch gewesen sein.
aufstehenden linken und der Spitze des
rechten Fusses (in demselben Besitze).
Der Altar, 56 cm hoch und an der
Basis 22, an dem Hauptstück 16 cm breit,
hat weder Inschrift noch Skulpturschmuck,
wohl aber schwache, jedoch sichere Reste
von Bemalung. Die Rückseite ist nicht
ausgearbeitet, sie war wohl an einer Wand
befestigt. In der Mitte der kreisrunden
Vertiefung, welche, rechts und links von
einer Volute begrenzt, auf der Oberfläche
des Altars angebracht ist, befindet sich
eine kreisrunde Erhöhung, die wie ein
Geldstück aussieht; es wurde schon ver-
mutet, dies solle eine Aufforderung zu Geld-
spenden darstellen.
In derselben Haeberlin'schen Sammlung,
die sich unter anderm durch die Mannig-
faltigkeit ihrer Thongefässe auszeichnet —
ich erwähne eine grosse Schüssel von Sigil-
lata mit einer prächtigen Jagddarstellung
und ein zwar aus geringerem Thon ge-
branntes grosses Gefäss von ausgezeichne-
ter Schönheit der Form — sah ich folgende
in den letzten Jahren gefundene Sigillata-
stempel aus Heddernheim: DAGOMM/S
F — CALVI OF — MAR±AL FE —
MICC10, und neben letzterem den einge-
ritzten Namen SEC VRI. Ferner ein Wag e -
balken, dessen eine Seite hier abgebildet
t ■
XX
3
ist; vier emaillierte Fibulae ; endlich einen
bronzenen Stilus, dessen Spitze abge-
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— 67 —
brochen ist und der auf seinen vier Seiten
die Inschrift trägt: FELIX | FELICIOR |
SCRIBE | DICTA. Diesen netten Fund,
der von dem Verkäufer der Mithrasfunde
erworben wurde, erklärt Hr. Dr. Haeberlin
dahin, der Stilus sei als Geschenk für den
Schreibunterricht eines Kindes namens
Felix bestimmt gewesen, dieses möge in
seinem künftigen Leben immer glücklicher
werden, und möge nun damit anfangen zu
schreiben was es bisher nur sprechen konnte
(dicta). Vielleicht kann es auch heissen:
zu schreiben was ihm gesagt (diktiert) wer-
den wird.
In der altberühmten Münzsammlung des-
selben Besitzers findet sich ein in Heddern-
heim 1885 ausgegrabenes Medaillon des
Kaisers Nerva, dessen Gepräge mit „vehi-
culatione Italiae remissa" so genau den
bei Cohen, Me'dailles imperiales Bd. I1
pl. XIX unter Nr. 115 im Avers und Nr.
182 im Revers abgebildeten Gross-Bronze-
Stempeln entspricht, dass es als mit den-
selben Münzstempeln geprägt anzusehen
ist, das aber von einem breiteren freien
Raum umgeben ist, so dass es nicht wie
jene nur 35 sondern 44 mm Durchmesser
hat. Dieses gut erhaltene Medaillon (Sig-
num einer Cohorte?) ist in dieser Form
bis jetzt ein Unicum.
Alles bisher Genannte stammt aus Hed-
dernheim. Aus Bingen erwähne ich einen
Sigillatenstempel SRBILI OF und irgend-
woher aus der Nähe von Trier ein 1888
in einem Sarkophage gefundenes vorzüg-
lich erhaltenes schönes Glasgefäss von
29 cm Höhe und 85 cm Umfang mit zwei
je doppelt geteilten Henkeln.
Frankfurt a. M.
Alexander Riese.
29. Trier. [Christliche Inschrift aus Matthias].
Als im vergangenen Sommer die längs
der Südwand der Matthiaskirche laufende
Wasserabzugsgosse tiefer gelegt wurde, fand
man ebendort nicht tief unter dem Fuss-
boden des abgebrochenen nördlichen Kreuz-
ganges der Matthias - Abtei einen mitten
von oben nach unten durchbrochenen Grab-
stein von weissem, sehr feinkörnigem Steine,
70X*& cm gross. Wiederzusammengefügt
und mit einem festen und schützenden
eichenen Rahmen eingefasst, befindet sich
derselbe jetzt mit zahlreichen anderen auf
dem dortigen Kirchhofe ausgegrabenen rö-
mischen Grabsteinfragmenten in der ehe-
maligen grösseren Sakristei der Abteikirche.
Die Politur der Vorderseite ist noch
ziemlich gut erhalten, und auch die rauh
geflachte Rückseite hat durch die Corrosion
der Feuchtigkeit wenig gelitten. Auf der
Vorderseite befindet sich in sehr schöner
und regelmässiger römischer Antiqua nach-
stehende Inschrift:
MEMORIO CONIVGI
DVLCI88IM0 QVI
VIXIT ÄNNIS XXXVII
FE8TA POSVIT
*
INPACE
& #
v
Von ganz anderem Charakter und un-
verkennbar schon der nachrömischen Zeit
angehörend ist die Inschrift der Rückseite :
UIRTUS %$ INPER- I
H08TE8 ^ UINCTI
LUDANT (ffy ROMANI
Die Formen des unten gebogenen V, des
R und die geschweiften Mittellinien in N
und M weisen auf eine Zeit hin, die wohl
noch jünger als die der Karolinger sein
dürfte. H. V. S.
Chronik.
Nfther, Die römischen Militarstrassen und 30
Handelswege in der Schweif und in
Südwestdeutschland, insbesondere
in Elaass-Lothringen. Zweite Auflage.
Strassburg 1888.
In der Einleitung seiner Arbeit führt
der Verfasser aus, dass „namentlich seine
Darstellungen des jetzigen Zustandes oder
der Verödung der [durch die röm. Itioe-
rarien beglaubigten Heerstrassen] nach fast
15 Jahrhunderten für die Altertumsforsch-
ung von Interesse seien und den Beweis
o
— 70
liefern, dass die römischen Strassenbauten
wie die übrigen Bauwerke der Romer vom
jetzigen Kulturboden bedeckt und nur noch
wenig sichtbare Spuren derselben vorhan-
den sind". Das wäre eine merkwürdige
Arbeit geworden, wenn sie programmgetreu
durchgeführt wäre. N. lässt es denn auch
bei seinem Einleitungssatz bewenden und
bemüht sich vielmehr, aus den erhaltenen
Resten den Strassenlauf zu rekonstruieren.
Seine Studien erstrecken sich von Chälons
sur Sadne im Südwesten bis noch Augs-
burg im Südosten und Mainz im Norden«
Für diese weiten Gebiete stellt der Ver-
fasser im Wesentlichen die Resultate
früherer Arbeiten zusammen, für Elsass-
Lot bringen, das er „insbesondere" in das
Auge gefasst hat, rühmt er sich lokale
Studien gemacht zu haben. Wie steht es
damit? Ich gehe zunächst auf die Schil-
derung der in Lothringen nachweisbaren
Wege ein.
Herr N. zeichnet hier einen Weg von
Metz nach Scarpona und Trier, sodann die
Strasse von Metz nach Strassburg auf
seiner Karte ein. Die westwärts von Metz
nach Verdun führende und noch heute
oberhalb Rezerieulles so schön sichtbare
Militärstra88e hat er gar nicht auf seiner
Karte angedeutet Er erwähnt dieselbe
fluchtig (S. 24) unter den „Handelswegen"
und sagt, sie weise die Lage und Richtung
der jetzigen Landstrasse über Mars-la-tour
nach Verdun. Hiernach scheint N. das
noch sichtbare Stück gar nicht zu kennen ;
denn dies deckt sich durchaus nicht mit
der jetzigen Landstrasse. Auch im fran-
zösischen Gebiete hat der Weg eine andere
Lage gehabt. Ebensowenig erwähnt Herr
X. in seiner Darstellung etwas über das
Lothringen durchkreuzende Stück der
Strasse Metz - Scarpona, desgleichen sind
ihm die Spuren der Strasse Metz-Mainz in
dem Metz zugewandten Stücke unbekannt.
Und wie verfolgt er die wichtige Militär-
strasse Metz-Trier? Herr N. schreibt:
„Diese Verbindungsstrasse berührt fast
nur das deutsche Gebiet Sie folgte dem
Höhenrücken des linksseitigen Moselufers
and überschreitet bei Grosshettingen die
flache Einsattlung eines Seitenthaies der
Mosel. Hier ist sie als Gemeinde- und
Feldweg noch bei 5 m Breite gut erhalten,
sodann gewinnt sie die Höhen westlich von
Rodemachern bis in welche Gegend ich sie
verfolgt habe".
Herr N. hat die Strasse bis dahin ver-
folgt? Man vergleiche seine Karte mit
seiner Beschreibung und urteile. Wo gebt
da die eingezeichnete Strasse über Gross-
hettingen und Rodemachern? Herr N. lässt
die Strasse die Mosel überschreiten, wäh-
rend Rodemachern weit westlich vom linken
Flussufer zu suchen ist. Wenn die Karte
nicht sehr flüchtig angefertigt ist, so bleibt
nur die Annahme übrig, dass Herr N. das
von ihm angeblich begangene Stück nie
gesehen hat Herr N. setzt aber Folgendes
seiner Schilderung hinzu:
„Die strenge Kontrole, welcher man in
Lothringen allenthalben jetzt unterworfen
ist und das Misstrauen, welchem man hier
von seiten der Einwohner begegnet, er-
schweren dem Altertumsfreunde die Forsch-
ung derart, dass man froh ist, wenn man
diese Gegend hinter sich hat".
Die Unvollkommenheit einer Arbeit durch
derartige Beschuldigungen decken zu wollen,
ist kein rühmliches Verfahren.
Man hätte nun wenigstens annehmen
sollen, dass ein Mann, der ein Buch über
Römerstrassen insbesondere inElsass-Loth-
ringen in II. Auflage erscheinen lässt,
die einschlägige Litteratur gelesen hat.
Aber auch davon kann wohl keine Rede
sein. Dass französische Forscher längst
die Spuren der Strassen Metz - Scarpona,
Metz -Verdun, Metz -Mainz aufgezeichnet
haben, dass von ihnen die Existenz einer
Römerstrasse auf dem rechten Moselufer
nach Trier nachgewiesen ist, bleibt Herrn
N. völlig unbekannt. Er setzt die in dem
Itinerar genannten Stationen Caranusca und
Ricciacum an irgend eine beliebige Stelle
seiner Karte ohne'Kenntnis davon zu haben,
dass Ricciacum in Ritzingen längst lokali-
siert ist. — Das Unglück für Herrn N.
war, dass die zweite Lieferung von Kraus
Kunst u. Altertum (Lothringen) noch nicht
vorlag. Die erste hat er gründlichst aus-
genützt So ist der Satz „danach deckte"
etc. p. 23 wörtlich aus Kraus entnommen,
andere lassen ihren Ursprung deutlich er-
kennen.
— 71 —
Ich denke, die Aasführungen genügen,
um darzuthun, dass die auf Lothringen be-
züglichen Stellen des Näherschcn Werkes
unbrauchbar sind.
Metz. Dr. Wolfram.
Miscellanea.
31. Votivtäfelchen an Juppiter Dolichenus. Un-
längst wurden bei Pfunz zwei Bronze-
tafelchen mit Inschriften, eines in Perl-
schrift, gefunden, über welche wir nach
einer Mitteilung W. Christ's in München an
Mommsen zu berichten in der Lage sind.
Die eine Inschrift, auf einem 12 cm
langen und 9 cm breiten Täfelchen befind-
lich, hat ungefähr beistehende Gestalt und
bietet keine Schwierigkeiten.
I ■ 0 o M •
DO LOC E N I
DEMI TTIY S
SACERDO 8a
D * D
v
j\
Das andere Täfelchen ist IOV2 cm lang
und 71/« cm breit und unten abgebrochen.
\r
I 0 o M I
DVLICENo
V JM'FE RV M
Die auf den Ecken stehenden Buch-
staben, von denen der rechte wahrschein-
lich F, nicht E, ist, fasst Mommsen ver-
mutungsweise als die Anfangsbuchstaben
der Namen des Dedikanten, was sich auch
deshalb empfiehlt, weil nach der Form des
Täfelchens das ehemalige Vorhandensein
einer 4. die Namen enthaltenden Zeile we-
nig wahrscheinlich ist. Über den Schluss
der Inschrift schreibt Christ: „durch den
Vergleich der Ligorischen stadtrömischen
Inschrift CIL. VI, 5 Nr. 423 (Jovi optima
maximo Dolycheno übt ferrum nascitur C.
Sempromus Bectus > frumentarius d. d.),
deren Echtheit durch den neuen Fund er-
wiesen wird, ergiebt sich als Lesung für
Zeile 3 und 4: 'tibi ferum nascitur, wie
bereits Arnold in der Beilage zur Allge-
— 72 —
meinen Zeitung 1889, Nr. 17 u. 22 richtig
erkannt hat. Die Reste des 2. Buchstabeu
in der 3. Zeile weisen allerdings mehr auf
ein R, scheinen aber eine Ergänzung auf B
nicht auszuschliessen. In der letzten Zeile
stehe ich ein für das R, das V ist nicht
sicher, noch weniger das N zu Anfang.
Dass das ferum der neuen Inschrift nichts
anderes ist als ein Druckfehler für ferrum,
zeigt die Dacische Inschrift CIL. III, 1128
numini et virtutibus .... I nato, ubi ferrum
exo[rüur]. Auch belehrt mich mein Freund
Bergwerkdirektor Gümbel, dass sich im
nördlichen Syrien bedeutende Erzberge
finden".
Lediglich als naturwissenschaftliche No-
tiz dürfen indess diese Worte auf diesen
Votiven schwerlich aufgefasst werden; es
muss eine freilich zur Zeit nicht näher
bestimmbare Verbindung zwischen jener
Erzgewinnung und dem Gotte bestanden
haben.
Ein Nachtrag zu Holsteins Bibliographie 32
der Reuchlinschen Komödien.
Von Custos Dr. P. Bahlmann in Münster
i. W.
Unter Benutzung der Bestände der
Bibliotheken zu Berlin, Bremen, Breslau
Dresden, Freiburg, Göttingen, Greifswald,
Halle, Hamburg, Hannover, Heidelberg,
Klosterneuburg, Kulm, Leipzig, München,
Nürnberg, Oldenburg, Schlettstadt, Stutt-
gart, Tübingen, Wernigerode, Wien, Wolfen-
büttel, Würzburg, Zürich und Zwickau ist
es Hugo Holstein in seinem vor Kurzem
erschienenen Werke *) gelungen, eine ziem-
lich vollständige Bibliographie vonReuch-
lin's beiden Komödien, Scaenica progym-
nasmata und Sergius, zu geben. In der
Königl. Paulinischen Bibliothek zu Münster
i. W. aber, die auch 3 von H. anderweitig
gefundene Drucke') besitzt, befinden sich
noch 2 Text- Ausgaben der Scaenica pro-
gymnasmata, deren eine, Köln 1515, Hol-
1) Johann Heuchlins " Komödien. Halle a. S.
1888. 8«. VIII, 172 pp.
8) Scaen. prog. (Textansgaben) : Phoree, Thom.
Anshelm, 1609 (Holst p. 157 Nr. 6). Liptsk, Va-
lentin Schamann, M. ccccc. xiiij (nieht M. cccc xüij
wie Holst, pag. 158 Nr. 10;.
Sergios onm ooment Oeorgii 8imlar: Tnbisgse
Thom. Anshelm, 1618 (Holst, p. 165 Nr. 10).
g y 3
— 73 ->—
— 74 —
stein (8. pag. 159) nicht angetroffen hat,
deren andere, Münster 1509, ihm sogar
trotz der angezogenen Notiz Brunet's nicht
zu existieren scheint (H. pag. 157, Anm. 2).
Holstein hat dabei übersehen, dass sich in
Xiesert's Beiträgen zur Buchdruckerge-
schichte Münsters, Coesfeld 1828, pag. 12,
eine Beschreibung des letzteren Werkes
nach einem von N. besessenen Exemplar
vorfindet. Diese aus Niesert's Nachlass
von der Paulinischen Bibliothek erworbene
Ausgabe beginnt:
Joannes [sie!] Reuchlin Phorcensis. L.
L. juris doctoris Scenica Progymnasma'l ta.
Hoc est Ludicra preexercitamenta. Dar-
unter das von H. (pag. 57) erat in der
Ausgabe Deventer 1513 gefundene Hexas-
tichon Joannis Murmellii, dem folgt:
Antonij Tünicei ad puerum lau' ne
lingue studiosum hexastichon.
Hunc puer exiguo redimas precor ere
libellum
Si tilfi vernanti lingua latina sedet
Hinc decus ausonie modico jam tempore
lingue
Disces : et quiequid nunc petis ore loqui
Hoc tibi vix ullus libro iueundior extat
Multis nam salibus totus ubiqsscatet8).
Auf der Rückseite dieses ersten Blattes
steht der Prolog ; auf Blatt As beginnt die
eigentliche Komödie, die auf der ersten
Seite des 12. Blattes schliesst. Unmittelbar
dahinter statt des in der Deventer 1513-
Ausgabe befindliche Decatostichon (Holst.
pag. 58) :
Antonij Tünicei de Joan ne Reuchlin
Hexastichon.
Splendida subtil i latialis verba loquele
Doctus Joannes Capnion arte facit
Vix hie concedit Carthaginis urbis alumno
Nee salibus cedit Piaute diserte tuis
Vincit teutonicae eunetus praestatqs poetas
Eloquio gentis : scömata laeta canens.
Hoc opusculü foelici exitu ab industrio
viro Lauretio Bornman aeneis typis ex-
cusam e in preclara urbe Monasteri ensi
Vestphalie metropoli nobilissima , Ipso die
Elisabeth. Anno M. d. ix. ;
12 Bl. 4». Panier VII, p. 423 Nr. 4. Gothische
Typen. Sig. Aij — Biiij, ohne Custoden und
3) Vgl. Tunneken's Ogdoaatiohon bei Holst,
pag. 58.
Blatts. Die Rückseite des 13. Blattes frei.
Didaskalte und Noten für den Chor fehlen.
Die aus dem Benedictiner-Kloster Lies-
born stammende Kölner Ausgabe ist betitelt :
Joannis Reuchlin Phorcen- |sis. L. L.
doctoris celeberrimi atqa trium linguarum
Hebraice Grece & Latine | viri dootissinii
Comaedia. cui titulus est Scoeni- < ca pro-
gymnasmata.
Addita est insup divi llieronymi ad
Ath- ; laetam super institutione filiae epis-
tola au- ' rea : puerorü institutiöi accömo-
datissima. ,
Darunter dasselbe Hexastichon Mur-
mellii wie oben, dem das Titelepigramm
Sebastian Brant's (Holstein pag. 31) folgt
— Auf der Rückseite von Fol. 1 der Pro-
log und das Personen- Verzeichnis, Fol. 2
bis Fol. 10 b med. der Text der Komödie,
dann bis Fol. 16* die Didaskalie, der Brief
des hl. Hieronymus und 3 Epigramme Herrn.
Buschii auf die hl. Maria, <Jie in moderni-
sierter Abschrift lauten:
Hermannus Busch ius pasiphilus in lau-
dem divae atque inviolatae virginis.
Yirgo puellaris candor pulcherrima salve
Lilia cui cedunt: purpureaeque rosae
Quem mare: nee tellus caperet nee lu-
eidus aer
Nee coelum : stigii nee specus atra Jovis
Hunc utero Regina tuo sanetissima claudis
Aque hominem : salva virginitate : paris
Quare supplieibus lunato poplite palmis
Te genus humanuni laudat : adorat amat:
De eadem tetrastichon
Haec est cui tellus servit: cui pontus:
et aether
Haec est unigeni sponsa: parensque dei
Hunc pete qui luctu premeris : morboque
gravaris
Namque potest casus sola levare tuos.
Ad eandem.
Quae modo sidereo resides sublimis olympo
Quae pedibusjeernis euneta subesse tuis
Yirgo: parensque simul: fons et pieta-
tis origo
Propicia in famulos lumina flecte tuos.4)
4) Diese Epigramme finden sich aaoh in dem
Werk: In hoc opnsculo haeo continentnr. Her-
manni Bnschii Spicileginm 35 illustrium philo-
sophornm anotoritates ntilesqae sententias oon-
tinens. Einsdem in laudem divae virginis Epi-
— 76 -
[A. E.] Hie finem capit Comedia Joftnis
Reuchlin cui adie eta est Epl'a unica divi
Hieronymi. Impressa Colonie ;, in edibus
Cornelii zyrckzee5) apud edem predicatorü ;
habitätis. Anno M. ccccc. XV. mense
Aprili die eius tertia. !'
Panzer VI, p. 876 Nr. 856. 16 Blatt 4«, die
RUckseit« dea letzten Blattet frei. Lateinisobe
Typen. Big. aij— ciij. Cust. u. Blatts, fehlen.
Ohne Noten für den Chorgesang. Die von
Holstein (s. pag. 96 n. 97) in allen Drucken big
J519 beobachtete Lesarten v. 166 -dooet . . .
errorum statt decet . . . erronum n. v. 869
caelestibus statt oaelestis bieten beide Exem-
plare.
Nicht einmal erwähnt wird von Hol-
stein ein anderer, mit der zuletzt beschrie-
benen Ausgabe in demselben Liesborn er
Sammelband befindlicher Druck. Freilich
ist dessen Existenz fast ganz unbekannt;
einzig Nordhoff in seinen „Denkwürdigkei-
ten aus dem Münsterischen Humanismus11
Münster 1874, pag. 145, nennt ihn als ein
Erzeugnis der Tzwyvel'schen Presse. So
interessant es aber auch ist, dies Buch trotz
der ihm innewohnenden Tendenz als Schul-
lektüre auch in Münster eingeführt zu
sehen, so liegt sein Hauptwert doch darin,
dass wir in ihm finden
des Murmellins „Laus s. Encomium
Reuchlini. Anno 1516",
ein Gedicht, das bisher schon oft, aber
immer vergeblich gesucht worden6). Wir
meinen :
grammata quaedam. Epistolae item et versus
quornndam doctornm virorum ad eundem. Oestrum
in Tilmannnm Heverlingum einsdem. [A. E.j Im-
pressum ad honorem et sempiternam Tilmanni
Heuerling! memoriam Anno 1507 duodeeimo Calend.
Deoem. Blatt 17b und 18a, jedoch Epigr. I. u. II
mit folgenden Abweichungen:
Epigr. I, 3—7:
Quemque nee teil üb, nee aquae, neo lucidus aether
Nee ooelnm, stigii, neo loca senta, Iovis
Comprendunt, utero olaudis regina sacrato
Et nobis, salva virginitate, paris
Iuste, supplieibus, limato poplite, palmis.
Epigr. II, 2: aeterni statt unigeni..
4: ista statt sola.
5) Cornelius aus Zieriksee in Zeeland druckte
von 1489 bis 1517, anfangs auch nur unter der
Firma der „Fratret Predicatores" und wohnte in
dem jetzt mit Stookgasse Nr. 2 bezeichneten Hause.
6) Erhard, Geschichte des Wiederaufbltthens
wissensch. Bildung. Bd. III, Magdeburg 1882 p. 140.
— Reichling, Johannes Murmellius. Sein Leben
und seine Werke. Freiburg i. B. 1880, p. 105. —
Goedeke, Orundriss zur Oesohiohte der deutschen
Dichtung. IL Aufl. Dresden 1884, p. 426.
— 76 —
Comedia Joannis Reuchlin Phorceosis
L. L. doctoris que Serilgius vel Capitis
caput inscribitur. I! Darunter nach dem von
Nordhoff 1. c. abgedruckten Hendecasyllabi
Joa. Peringii.
D. Erasmus Roterodamus in quadam
epistola ad I Raphaelem cardinalem saneti
Georgii inter cete ra de Reuchlino hone
in modum scribit : Reuchlino omnis debet
germania. in qua priraus graecarum et
hebraicarum litterarum Studium excit&vit
vir est enim complurium lin- Iguarum egre-
gie peritus. variis expolitus diseiplinis. jam
libris ;{ editis clarus. et orbi Christian ö notus.
Caesari Maximi liano comprimis gratua. ut
cui sit a consiliis. , (Modernisierte Abschrift).
Fol. 2— 10b enthält den Prolog mit an-
schliessender Comedia in der Lesart der
zweiten Recension, ohne Actbezeichnnng
und wie alle späteren Ausgaben ohne den
Chorgesang vor dem Epilog. Auf Blatt 11
unter Auflösung der Abbreviaturen:
Joannis Murmellij Ruremundensis epi-
gram ma in lau dem Joannis Reuchlin Phor-
censis composi ! tum ex tempore in edibus
Alberti Pacfraedt Da ' ventriensis typo-
graphi diligentissimi : et bonos libros Jo-
annis edicolly 7) viri literatissimi opera
ante | revisos. emendatosque in lucem foeli-
citer emittentis. ;
Joannes Reuchlin Phorcensis gloria nostri
Temporis : Europe tergeminumque decus
Hie primus latie et grece conjuxit hebream
Grammaticen: doeuit primaque verba
loqui
Hie et mirifico super admirabile verbo
In lucem fausto sidere misit opus
Hie et hypoeriticas acies : et barbara castra
Fudit : et admotis ignibus ussit hydram
7) Über Joh. Aedicollius s. bes. KraflFt u. Cre-
celins, Beiträge zur Geschichte des Humanismus
Heft I pag. 55, Heft II p. 80, 61, 62 und Beleb-
ung 1. o. pag. 17, 86, 98, 101, 152, 155. — Hinsicht-
lich der zu Deventer (1613) erschienenen Bpistolae
morales Murmellii mit der Epistel De vulgi stul-
titia hominem ex Testitu iudicantisme und ein
Brief an Aedicollius sei noch erwähnt, dass sich
das von Beichling (pag. 98 f.) gesuchte Exemplar
Erhard's in der bereits 1852 von der Paulinischen
Bibliothek angekauften Erhardschen 8ammlung
befindet. Die von Beichling (pag. 152 und 156)
gegebene Beschreibung trifft auch für dieses Buch
völlig zu; nur der Titelholzschnitt (hier Christus
allein) weicht von dem des einen Hamburger
Exemplars ab, s. Mscpt Die Sohlussbemerkung:
Impressum Baventriae etc. ist vorhanden.
- 77
- 78 -
Antiquisque suum scriptoribus auxit
honorem
Qui vere docti: quique fuere pij
Qui sibi non precio : verum sudore pararunt
Artes: nee titulos arripuere sibi
Plure8 sunt hodiedoctores : quam bene docti
Quod verbumValle semper in ore fuit
Plebs graditur demens alta lataque platea
Inflatumque levi vulgus honore turnet
Arcta sed a paucis virtutum semita magno
Conteritur nisu: qui pietate nitent
Nee se: sed solum Christum novere
magistrum
Huncque vocant dominum : se famulosque
putant
Nee catbedram Mose nummis mercantur
et auro
At sacre Studium legis ubique volunt
Hos inter prineeps noster Phorcensis in
omnes
Aurea Hnguarum vult dare dona trium
Quem mihi Pasiphilus descripsit Buschius
olim
Depinxit graphice: percoluitque virum
Qnum nobis semper vir collaudaudus (sie!)
in oras
Holtlandi misit carthea dona soli.
Darunter (Fol. 11 b) noch ein Lobge-
dicht von Jacob Dracontius auf Reuchlin
[s. Holstein pag. 32], am Ende (Fol. 12»):
Excusum Monasterij in edibus Theo |
dorici Tzwyvel Anno salutis nostrae Mi j
lesimo quingentesimo deeimo sexto. |
19 BL 4«, die Bttckseit« des ersten und lets-
ten Blattes frei. Oothisehe Typen. Sign.
Alj— BiiiJ, ohne Cnstoden nnd Blatts.
Vereinsnachrichten
unter Redaction der Vereinsvorstände.
33. Franklurta. M. Verein für Geschichte
und Altertumskunde. In der Sitzung
vom 7. Januar sprach Herr Dr. A. Ham-
mer an über die im Sommer 1888 im
Frankfurter Stadtwalde aufgedeck-
ten Hügelgräber. Der Vortragende
fahrte aus, dass die Erforschung der hei-
mischen Altertümer in den letzten Jahr-
zehnten sehr bedeutende Fortschritte auf-
zuweisen habe und beanspruchen dürfe,
unter den Quellen unserer Geschichte in
erster Reihe zu stehen. Es handle sich
längst nicht mehr um untergeordnete Grab-
untersuchungen zur Befriedigung dilettan-
tischer Neugier und um phantastische Aus-
malung der Vorgeschichte. Die Zeugnisse
für den reichen kulturellen Inhalt der letz-
teren seien im Gegenteil in Fülle erbracht,
wenn dieselben auch von der Geschicht-
schreibung noch gar lakonisch behandelt
würden. Die Altertumsforschung steht im
wesentlichen zwei scharf getrennten grossen
Perioden der Vorgeschichte gegenüber:
dunkel und ethnisch noch sehr verschieden
erklärt, obwohl reichlich erforscht, ist die
erste, die in voller Entwicklung bis zur
Wende unserer Zeitrechnung reicht, weiter
gegriffen bis in die Zeit der Völkerwande-
rung. Wenn von der Höhlenzeit abge-
sehen wird (deren Inventar weit gering-
fugiger sich darstellt), so zählt die Periode
der sog. Bronzezeit gewiss nach einer
Reihe von Jahrhunderten, aber nicht nach
einer Reihe von Jahrtausenden, wie wohl
geglaubt worden ist. Sie ist indessen keine
reine „Bronzezeit", sondern recht eigent-
lich eine Eisenzeit, wie die Metalltechnik
leicht nachgewiesen hat ; die künstlerische
Bronze, im Norden aus dem Süden impor-
tiert, hat sich jedoch überall besser er-
halten als das Eisen und war das Lieb-
lingsmetall besonders für Schmuck und
Hausrat. Die Metallzeit ist kaum mehr
eine vorgeschichtliche zu nennen ; sie fällt
in Asien wie in Europa mit der Geschichte
zusammen, nur dass die Überlieferung im
letzteren Kulturgebiete in weit höherem
Masse mangelt. Scharf getrennt von dieser
Periode und reichlich erforscht ist die Zeit
der sog. „Reihengräber", die Merovinger-
Zeit, eine recht eigentlich germanische
Kultur-Entwicklung. Sie ist zuerst in Eng-
land (bereits zu Ende des vorigen Jahr-
hunderts durch James Douglas) wissen-
schaftlich erforscht und richtig erkannt
worden. Deutschland und Frankreich folg-
ten auffallend spät in dieser Erkenntnis
und mit vielfachen Schwankungen. Es
folgte eine kurze Darstellung dieser wis-
senschaftlichen Entwicklung und eine all-
gemeine Schilderung des Charakters der
Gräber. Eine weit höhere Kultur zeigt
die Grabhügel - Periode. Selbst die Be-
stattungsweise ist eine andere als in der
Merovingerzeit. Letztere weist in der
o
- 79 -
Hauptsache als eine Folge der Christiani-
sierung Leichen-Bestattung auf, aber heid-
nische, germanische Sitte war durchweg die
Verbrennung, was im Einzelnen nachge-
wiesen wurde. Tacitus spricht nur von
solcher. Gleichwohl finden sich allerwärts
in vorchristlichen Hügeln Bestattungen vor,
was deren germanischen Ursprung durch-
aus abweisen lässt. Waffen, Schmuck und
Geräte der Grabhügel zeigen, wenn auch
erwiesenermassen importiert, eine Stufe
der Bildung jenes Volkes, die den Bil-
dungsgrad der Germanen zu Tacitus' Zeit
und selbst in der Völkerwanderungsepoche
weit hinter sich lässt. Namentlich die
Waffen sind selbst noch im 6. Jahrhundert
weit primitiver, die Thongefässe (offenbar
teilweise im Lande hergestellt) haben in
der vorchristlichen Zeit kunstvollere und
feinere Formen als in der merovingischen.
Der italische Import beginnt bereits im
- 90 -
5. vorchristlichen Jahrhundert und zu jener
Zeit waren Germanen noch gar nicht auf
dem linken Rheinufer sesshaft, gerade da,
wo die prachtvollsten und zahlreichsten
archaischen Bronzefunde in den Hügelgrä-
bern vorliegen. Der Vortragende schloss
daraus, dass die Hügelgräber nicht den
Germanen zugeschrieben werden könnten
und dass die bezügliche Hypothese bisher
gänzlich unbewiesen sei. — Es ward so-
dann die Erläuterung neuer Grabhügel-
Funde des Frankfurter Waldes vorgenom-
men, worüber zahlreiche Aufnahmen und
die Fundstücke vorlagen. Fünf Hügel wa-
ren gänzlich abgetragen worden (mittels
concentrischer Parallelgrabung); in den-
selben wurden sowohl Brand- als Bestat-
tungsgräber gefunden: sie enthielten eine
Anzahl kleinere Bronzen, wenige Knochen-
reste, vor allem aber bemalte Thongefässe.
Hochbedeatendes litteratur- und kulturgeschichtliches Werk.
QUELLEN ZUR GESCHICHTE
DES
GEISTIGEN LEBENS
IN
DEUTSCHLAND
WÄHREND DES SIEBZEHNTEN JAHRHUNDERTS
NACH HANDSCHRIFTEN
HERAUSGEGEBEN UND ERLÄUTERT
VON
DR. ALEXANDER REIFFERSCHEID
O. Ö. PROFESSOR DER DEUTSCHEN PHILOLOGIE IN GREIFSWALD.
X.
BRIEFE G. M. LINGELSHEIMS, M. BERNEGGERS UND IHRER FREUNDE.
Nach Handschriften
der kgl. Bibliotheken in Kopenhagen und Stockholm, der Stadtbibliotheken in Bremen, Breslau, Danzig,
Hamburg und Lübeck, der Universitäts-Bibliotheken in Leiden und Stockholm, der Bibliothek der kgl.
Ritterakademie in Liegnitz, des kgl. Staatsarchivs iu Breslau und des Reichsarchivs in Stockholm.
XIX, 1048 S. Lex. 8«. geh. X SO.—
Die „Quellen zur Geschichte des geistigen Lebens in Deutschland während des XVII. Jahr-
hunderti" sollen in mehreren Banden auf Grund planmässiger Durchforschung der Bibliotheken und
Archive Deutschlands Bowie des Auslandes eine sorgsam gelichtete Auswahl aus der reichen hand-
schriftlichen Litteratur des XVII. Jahrhunderts geben, welche freier und rückhaltloser auftritt, als die
durch verschiedene Rücksichten gebundene gedruckte, und daher auch in höherem Grade als diese das
Verständnis des damaligen Geisteslebens zu erschliessen vermag.
Dieser I. Band, der endlich nach langer Vorbereitung erscheint, enthält Briefe aus dem Heidel-
berg-Strassbnrger Kreise, der eigentlichen Geburtssttttte der neueren deutschen Litteratur. Den geistigen
Mittelpunkt bilden der Geheimrat Georg Michael LingelSheim, der später in seiner Vaterstadt Strasburg
lebte, der von ihm angeregte Professor Matthias Bernegger und die von ihnen vertretenen Interessen.
In einem Anhange folgen Auszüge aus Briefen des Strassburger Schulrektors Joh. Sturm an einen ver-
trauten Freund. Nur wenige Briefe sind gedruckten älteren Sammlungen entnommen, da sie sum Ver-
ständnis der übrigen unentbehrlich sind. Die meisten waren bisher ungedruckL
Verlag vtn Gebrüder Henninger in Heilbronn.
ME" Hierzu ein Prospekt der Dorn'schen Bnchhandlvng in Ravensburg. ^Ml
FR. LINTZ'SOHC BUCHDRUCKER«! IN TRIER.
ftrtlflrt
von Dr. Hattonr in Triff
und
Professor Dr. LamprocM
In Bonn.
Korrespondenzblatt
der
Verl»*
der
FR. MNTZ'schen
Buchhandlung
in Trier.
Westdeutschen Zeitschrift für Geschichte und Kunst,
zugleich Organ der historisch-antiquarischen Vereine zu Backnang, Birkenfeld, Dürk-
ktim, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Karlsruhe, Mainz, Mannheim, Metz, Neuss, Speyer,
Strasburg, Stuttgart nnd Worms, sowie des anthropologischen Vereins zn Stuttgart.
♦
April. Jahrgang VIII, Nr. 4. 1889.
Dm Korrespondensblatt erscheint in einer Auflage tou 30>OO Exemplaren. Inserate a 25 Pfg. für die
gespaltene Zeile werden ron der Verlagehandlung und allen Inseraten-Bureaus angenommen, Beilagen
nach Uebereinkunft. — Die Zeitschrift ersoheint vierteljährlich, das Korrespondensblatt monatlich. —
Abonnementspreis 16 Mark für die Zeitschrift mit Korrespondensblatt, für letsteree allein 5 Mark.
Neue Funde.
34. Stuttgart. [Römische Gebäude u. Befestigung
im Schussenthai]. Eine halbe Stande nörd-
lich von Ravensburg, gerade gegenüber
•ler bekannten, prachtvoll gelegenen ehe-
maligen Benediktinerabtei Weingarten, beim
Füial Hof, Gemeinde Berg, hat der dor-
tige Pfarrverweser Lupberger vor kurzem
römische Substruktionen (u. a. mit Hypo-
kaustumpfeilern aus Molassesandstein) aus-
gegraben. Weitere Untersuchung ergab,
dass dieselben einem befestigten und
künstlich verebneten Platz von grosser
Aasdehnung angehören. Die Front gegen
das Schussenthai (Ostseite) zeigt deutliche
Spuren von Wall und Graben und hat eine
Länge von 350 m; die Nord- und Süd-
grenze sind durch tiefe Graben schon aus
der Ferne erkennbar. Die Westgrenze ist
nicht sicher festgestellt. Die beiden vor-
deren Ecken sind abgerundet, aber ver-
tieft, so dass man glaubt annehmen zu
müssen, es seien hier Mauersteine ausge-
graben worden und somit einst Türme ge-
standen. In der Nähe sind zwei prae-
bistorische Erdwerke (Refugien), das eine
(bei Tobel) nur 300 m entfernt, das an-
dere, die Ringgenburg bei Schmalegg —
Oberschwabens grösste Völkerburg — 3 km
entfernt; ausserdem drei Grabhügelgruppen.
Da gestempelte Ziegel hier wie in ganz
Oberschwaben fehlen, so lässt sich über
die Bedeutung der ganzen Anlage noch
nichts Sicheres aussagen. Beachtenswert
ist jedenfalls die Grösse, welche in Ober-
schwaben ihres Gleichen nicht mehr findet.
Freilich sind die zwei bedeutendsten rö-
mischen Plätze des württembergischen Ober-
schwaben (Mengen und Risstissen) in Be-
zug auf Befestigung noch gar nicht unter-
sucht. Eine etwas eingehendere Beschrei-
bung des Platzes habe ich im Oberschwäb.
Anz. 6. Januar 1889 Beil. gegeben.
Miller.
Heidelberg. [Rom. Inschrift aus d. J. 225.] 35.
Die unter Leitung von W. Schleuning fort-
geführten Ausgrabungen in den Ruinen der
Michaels - Basilika auf dem oberen Gipfel
des Heiligenberges bei Heidelberg haben
am 15. Oktober 1888 eine weitere1) rö-
mische Inschrift zu Tage gebracht und
zwar die erste datierte, zugleich wohl auch
die interessanteste von allen. Der rote
Sandstein, auf welchem sie steht, ist jetzt
0,23 br. (bei Z. 1), bis 0,97 h. und 0,46 tief2).
Auch dieser war wie die früher gefundenen
Stücke bei dem Bau der Basilika verwen-
det: das Inschriftfeld war so mit Mörtel
bedeckt, dass erst nach Entfernung des-
selben mittelst Salzsäure8) die 15 Zeilen
zu Tage kamen. An beiden Nebenseiten,
sowie über der Inschrift ist der Stein im
Mittelalter behufs seiner baulichen Ver-
wendung roh abgemeisselt. An der letzteren
Stelle hat der Maurer, um eine ebene Fläche
zu erhalten, wohl den Vorsprung eines
1) Vgl. Korrbl. 1888 Sp. 113 Nr. 75. — Diesen
neuesten Fund habe ich kurz erwähnt in der
Heidelberger Zeitung vom 16. Oktober 1888.
2) Die Tiefe ist hinten an einer Stelle, wo ein
Stück herausgebrochen ist, defekt.
3) Die Salzsäure kann bekanntlich bei Sand-
stein unbedenklich verwendet werden.
Dogle
— 83 —
Gesimses abgehauen. Es lässt sich daher
annehmen, dass von der Inschrift dieses
Steines oben nichts oder höchstens ein
Paar vielleicht auf dem Gesims befindliche
Buchstaben verloren gegangen sind. Die
Schrift4) ist ziemlich roh, übrigens tief
eingehauen: die Lesung des wirklich Er-
haltenen macht daher fast durchweg keine
Schwierigkeit. Die nebenstehende Kopie
giebt meine Lesung des Textes und soll
nur dazu dienen, dieselbe zu illustrieren;
manche Vertiefungen, welche sicher zu-
fällig sind oder mir wenigstens zufällig zu
sein scheinen, sind auf derselben wegge-
lassen. Der Abdruck des Textes mit Hilfe
eines Cliches war schon deshalb erforder-
lich, weil die jetzt noch in dieser Zeit-
schrift verwendeten Typen für die Wieder-
gabe von fragmentierten Inschriften unge-
eignet sind.
In der 1. Zeile nach V ist die Inter-
punktion zwar nicht völlig sicher, aber
sehr wahrscheinlich, denn zufällig ist die
Vertiefung schwerlich. — Am Schluss der
2. Zeile kann an sich ebensowohl M als
NI ergänzt werden. — Der erste Buchstabe
der 3. Zeile kann Q gewesen sein. Von
einer Interpunktion ist in dieser Zeile keine
Spur zu sehen. — Z. 5 zu Ende ist kein
sicherer Rest eines 0 erhalten. — Wenn
der erste Buchstabe der 8. Z. ein P war,
so muss die Hasta desselben weit herunter-
gegangen sein wie bei dem B. — Die Reste
zu Anfang der 10. Z. lassen verschiedene
Deutungen zu. — Z. 11 ist wahrscheinlich
NVM FEC zu lesen; gegen die Lesung
NVMERO spricht der Umstand, dass 0
unmöglich und ER schwerlich zulässig sind.
— In der 13. Zeile sind die zwei Striche
an der Hasta des K der guten antiken
Weise gemäss kurz; getrennt und fast
parallel, wie hier, kommen sie auch bisweilen
vor. Der das A angebende Ligaturstrich
ist nicht ganz deutlich erhalten, wahrschein-
lich steht er aber im M und nicht im R.
Links und rechts ist der Stein abge-
meisselt und teilweise ausgebrochen; dass
hier aber jetzt nur sehr wenig fehlt, ersieht
man leicht aus Z. 4 ff. : pro \ sua beniv[o]-
— 84 —
4) Das T der 1. Z. ist 35 mm, das C der 15. Z.
87 mm hoch.
^ *r^. —
«* w#" •& —
i * A ->* ^'
'ii iari y-j
LLAJ1NV
J)VEMßVFi\
VAHEN-V
ent'jai
I CITMß)!
SAILITO/^
| GERM N|
NVM fBC
' p>o Co
lenbia 5) et su[l] | licütidi[ne], Z. 8 fg. : com
müüon . . und Z. 13—15 VII k. Marthas]
FuscodD[ex][tro co[s]. Trotz dieser kleinen
Defekte in den 15 Zeilen ist die Ergän-
zung und Erklärung doch von grosser
Schwierigkeit. Ich habe die merkwürdige
5) <Der Funkt nach dem' scheint nicht znfiUig.
benivolentia ist also in zwei Worte getrennt. Die
Schreibung benlv. kommt bekanntlich häufig ror.
O
— 85 —
Inschrift häufig und sorgfältig betrachtet,
auch mit meinem Freunde A. von Doma-
szewski eingebend besprochen, ohne dass
wir aber über manche Punkte zu einem
sicheren Ergebnis gelangt sind. Die nach-
stehende Deutung möge daher nur als ein
vorläufiger Versuch betrachtet werden. —
Vor allem ist der Zusammenhang unklar,
und es rührt die Schwierigkeit, diesen zu
erkennen, gewiss nicht allein daher, dass
eine ganz ungewöhnlich formulierte Votiv-
inschrift vorliegt, vielmehr ist offenbar eine
grossere Lücke anzunehmen, denn weder
die Gottheit noch der oder die Dedikanten
finden sich genannt Es fehlt also ohne
Zweifel der Anfang der Inschrift. Dieser
hat aber schwerlich auf dem oberen Teile
dieses Steines gestanden; denn, wie oben be-
merkt wurde, ist hier der Gesimsvorsprung
veggemeisselt, und dieser könnte zwar den
Xamen der Gottheit enthalten haben, es
fehlt aber sicherlich weit mehr. Nun führt
die Form des Steines, seine im Verhältnis
zur Höhe und Tiefe sehr geringe Breite zu
der Vermutung, dass er von keiner Ära
oder Basis herrührt, sondern wahrschein-
lich von einem Pfosten ; der Anfang würde
also auf dem anderen nicht erhaltenen
Pfosten gestanden haben. Bei dieser An-
nahme findet der Defekt seine einfache
Erklärung. Z. 1 liegt es zwar nahe an
ostiarius und Z. 2 etwa an Fl(avii) Lati-
ma[ni] zu denken, aber wie kann dann das
folgende [qjuem ') auf diesen Fl. Latinianus
oder den ostiarius in Beziehung gebracht
werden ? Dazu kommt, dass Z. 1 nach V
wahrscheinlich eine Interpunktion steht.
Von ostiari(t) etwa eines v(ici) S . .UaU-
nian[i] *) (in welchem Falle wir den Namen
der hiesigen römischen Ansiedelung kennen
lernten) kann aber ebenfalls nicht die Rede
sein; denn auch dann bleibt quem mit
folgendem fec(ü) oder was dagestanden
haben mag, unerklärbar, abgesehen davon,
dass die Erwähnung von ostiarii, also
Sklaven, in einer solchen Inschrift höchst
seltsam wäre. Ferner wird man vergeblich
6) Denn so nnd nicht [/]<>«•«• ist doch gewiss
zu ergänzen.
7) Die Erg&nsung der Lücke bleibt natürlich,
wenn ee sich, wie es scheint, um einen unbekannten
Neuen handelt, unsicher. Beispielsweise konnte
*Q SELLATINIAXI gedacht werden.
- 86 —
versuchen in V • S . . LLATINIAN// die
Namen der Civitas ülpia 8, N. (s. Westd.
Zeitschr. III S. 245) hinein zu interpretie-
ren. — Sollte also nicht vielleicht zu er-
klären sein : ostia rw(%) S . . Uatiman[i] ?
Die Inschrift würde dann also lauten:
Ostia riv(i) S . . ttatinianffl, [qjuem
QVei V[e]tu8 oo(n)s(tdaris) pro sua
bemv[oßentia et su[l]licitudi[ne] [Pjrobi
commüüon{%8?] German[i?] num(ini?) fe-
c(it)i t?. s. 1. 1 m. VII K. Marthas] Fitsco
et D[ex]tro co[s.].
Auf dem verlorenen Pfosten stand also
der Anfang der Inschrift und dieser ent-
hielt zunächst den Namen der Gottheit
und zwar vermutlich den des Merkur8)
mit vorausgehendem oder nachfolgendem
m h. d d. oder pro sohlte imp. u. s. w.;
dann war der oder die Dedikanten, viel-
leicht die vicani des bei Heidelberg liegen-
den vicus genannt, in welchem Falle wei-
terhin wohl folgte eine Formel wie cu~
ram agente; diese erste Kolumne schloss
vielleicht mit lacum (piscinam oder Ähnl.)
et, woran sich dann unmittelbar das Ostia
unseres Steines anschloss. Eivus ist der
bekannte technische Ausdruck für den
Kanal einer Wasserleitung, mag er nun
überirdisch oder unterirdisch sein9). In
unserem Klima und zwar auf dieser Höhe
wird man die Leitung, um sie vor dem
Frost zu schützen, höchstwahrschein-
lich unter der Erde angelegt haben, und
aus demselben Grunde ist es denkbar,
dass am Ende der Wasserleitung ein ver-
schlossener Raum (ein lacus, eine piscina
oder dgl.) gebaut wurde mit Thüren; die
Pfosten von einer der letzteren trugen diese
Inschrift. Wonach der rivus benannt war,
ob z. B. nach der Quelle oder dem Berge
oder dem vicus, lässt sich nicht erraten.
Wenn übrigens das Wasser wirklich bis
auf diese Höhe geleitet worden sein sollte,
so müssten dazu geschlossene, kommuni-
zierende Röhren benutzt worden sein, welche
8) s. Korrbl. 1888 8p. 114 A. 1.
9) Vgl. s. B. Frontin de aq. (ed. Buech.) p. 8,11 ;
4,9; 5,6; 6,12; 7,8; 8,14.19; 9, 6 nnd oft. Einen
gemauerten und gewölbten unterirdischen Wasser-
leitungskanal habe ich ror einiger Zeit bei Trier
besichtigt, als Hettner dessen Lauf mittelst Aus-
grabungen feststellen liess^.^
— 87 —
ja im Altertum bekannt waren10). Der
445 m hohe Gipfel des Heiligenberges fällt
nämlich nach allen Seiten ab und ist von
dem höheren Rücken, auf welchem „die
hohe Strasse" (473 — 515 m) nach dem
Weissen Stein (652 m) läuft, durch eine
nur 357 m hohe Einsattlung getrennt. —
Der Konsular, d. h. der Statthalter Ober-
germaniens, hatte also für die hier ver-
ehrte Gottheit diese Leitung anlegen lassen
und zwar« durch die Mühwal tung u) eines
Probus. Vielleicht war dieses Terrain
Domanial-Eigentum, so dass der höchste
kaiserliche Beamte der Provinz über die
Verwendung desselben zu verfugen hatte.
Im Einzelnen sei noch erwähnt, dass
dieser Q. Vei Vetus bis jetzt
weder als Statthalter dieser Provinz12)
noch sonst überhaupt bekannt ist. — Die
Anfügung des nicht von pro mit abhäng-
igen Ablativs soUkitudine durch et ist
etwas ungeschickt. Sollte vielleicht zu
ergänzen sein: pr(oUnciae) [G(ermaniae)
s(ttperioris)] ? Für ein G und ein kleines s
würde der Platz ausreichen. — Z. 6 ist die
Form suUicitucUfie bemerkenswert. — Dieser
Probus scheint ein nicht reichsangehöriger
Germane zu sein, welcher aber freiwillig
in dem römischen Heere diente oder ihm
attachiert war. Ebenso hat man vielleicht
die 'commilitones barbarf im Corp. VII.
Nr. 924 als Soldaten (Britannier ?) aus dem
jenseits der römischen Grenze gelegenen
Gebiete zu fassen. Welche Stellung dieser
Germane einnahm, wissen wir nicht, um so
weniger als der Anfang der Inschrift fehlt
und sich nicht feststellen lässt, ob er
comnrllito in Bezug auf den Statthalter
oder in Bezug auf dort etwa genannte
Soldaten genannt wird. Vermuten lässt
sich, dass er das besondere Vertrauen des
Statthalters genoss, denn damit würde sich
erklären, dass er mit der Ausführung
dieser Anlage betraut wurde, zu welcher
ihn auch wohl Lokalkenntnis besonders
befähigte. Leider bleibt aber noch der
Buchstabe zu Anfang der 10. Zeile und
10) Z. B. in Alatri (Corp. X Nr. 5807).
11) Vgl. den Ausdruck inristtnte in der Inschrift
des S. Jhs. aus Jagsthauten (Bramb. Nr. 1608),
welcher für einen Tribunen gebraucht ist.
12) Vgl. die Liste bei Liebenam, Forschungen I
(1888) S. 204 ff.
— 88 —
damit die Ergänzung commüitan[is] un-
sicher. Sollte in den Resten vielleicht ein
umgekehrtes kleines s zu erkennen sein?
Es kann auf blossem Zufall beruhen, dass
sie jetzt einem Centurionenzeichen oder
einem halbzerstörten B nicht unähnlich
sind. — Nach den Schlusszeilen ist das
Denkmal am 23. Februar 225, also unter
Severus Alexander errichtet.
Vor Allem ist nun zu wünschen, dass
die weiteren Ausgrabungen noch die andere
Hälfte dieser ausserordentlich merkwür-
digen Inschrift zu Tage fordere.
Heidelberg. Zangemeister.
Datteln, 5. Jan. Vor einigen Tagen wurden 38.
auf dem Urnenfelde in der Nähe der Rö-
merstrasse wiederum mehrere wohlerhaltene
Urnen gehoben, darunter ein seltenes
Stück. Dieselbe besteht aus einer grössern
äussern Urne, 35 cm hoch bei 35 cm Durch-
messer und schliesst eine kleinere, schön
geformte Urne, welche mit einem Deckel
verschlossen ist, ein. Der Fund soll dem
Museum für Orts- und Heimatskunde zn
Kecklinghausen übergeben werden.
(Köln. Ztg.)
Chronik.
Du ROmiache Laqer in Bonn. Festschrift zu Winckoi- 37.
manns Geburtstage am 9. Dezbr 1888. Her-
ausgegeben vom Vorstand des Vereins von
Altertumsfreunden im Rheinland. 4°. 43 S.
und 2 Plane. Bonn 1888.
Schon lange hat man einer Veröffent-
lichung des Ergebnisses der Aufgrabungen,
welche seit Jahren bei Bonn zur Feststel-
lung des dort gestandenen römischen Win-
terlagers betrieben wurden, mit Spannung
entgegen gesehen. Nun ist sie als Fest-
schrift zu Winckelmanns Geburtstage er-
folgt. — Sie besteht aus einer Beschrei-
bung der Castra durch Generalmajor von
Veith, einem Vorwort durch Geheimrat
SchaafThausen und einer Nachweisung der
an der Stelle der Aufgrabung gemachten
Funde durch Prof. Klein. Der Bearbei-
tung sind 2 Pläne beigefügt Nr. I ent-
hält den Eintrag der festgestellten Mauer-
reste durch den Markscheider des Ober-
bergamts Hauptmann a. D. Lüling ; Nr. II
zeigt uns ein Grundrissbild des Lagers
durch General von Veith.
>8l
— 89
90 —
Leider sind die an die Veröffentlichung
geknüpften Hoffnungen, die Altertums-
wissenschaft wiederum durch ein über
jeden Zweifel genau festgestelltes Rümer-
denkraal von historischer Wichtigkeit be-
reichert zu sehen, damit nicht in der ge-
wünschten Weise erfüllt worden.
Gegen die richtige Feststellung des
Lagers erregt zunächst der Durchgang der
alten Rheinstrasse durch 'die Befestigung
Bedenken, was zur Folge gehabt hätte,
dass der lebhafte Verkehr, welcher gewiss
schon damals auf dieser Strasse sich be-
wegte, unterbrochen war, wenn die Thore
des Lagers geschlossen wurden, was nächt-
lich ohne Zweifel geschah. Der Satz Co-
hausen's (Grenzwall S. 335): „Nie geht
eine Strasse durch das Kastell, sondern
immer nur an ihm vorüber" hat sich durch-
weg bestätigt. Mit Sicherheit ist anzu-
nehmen, dass auch bei Bonn die Strasse
nicht durch das Lager, sondern an der
Westfront entlang führte.
Auf der Westfront, nicht auf der Nord-
front, wie wir es auf Plan II sehen, hätten
wir die porta praetoria, das eigentliche
Ausmarschthor der Legion, von wo sie
sich nach Nord, West und Süd wenden
konnte, zu suchen, der porta praetoria
gegenüber vom Rhein die porta decumana.
Man nannte letztere auch porta qiiaestoria,
weil durch dieselbe die Zuführung der
Yerpnegungsbedürfnisse erfolgte. Für die-
sen Zweck war die Lage an einem schiff-
baren Strome besonders bequem.
Selbstverständlich würden alle Einwürfe
verstummen müssen, wenn eine Feststel-
lung des Lagers nach völlig untrüglichen
Spuren nachgewiesen wäre. Wir wollen
nun untersuchen, ob dieses der Fall ist.
Schon im Jahre 1818 haben am Wichels-
hofe, wo man das Lager vermutete, die
Forschungen im Terrain den Anfang ge-
nommen. Das Ergebnis ist in einer durch
Dr. Dorow verfassten Schrift veröffent-
licht. Wie man daraus ersieht, hat man
sich damals nur damit beschäftigt, Gebäu-
lichkeiten, auf deren Spur man gestossen
war, aufzudecken. Eine Feststellung der
fortifikatorischen Umfassung, womit man
den Anfang hätte machen sollen, war nicht
in das Auge gefasst.
In derselben Weise verfuhr man bei
späteren Aufgrabungen, deren Ergebnis
im Jahre 1851 von Dr. Braun veröffent-
licht wurde.
Seit dem Jahre 1876 hat das Provinzial-
museum zu Bonn die Forschungen in die
Hand genommen und wurden dieselben
durch dessen Direktor Prof. aus'm Weerth
geführt Dieselben sind bis zum Jahre
1883 zum Teil mit Zuziehung des Herrn
Generalmajor von Veith betrieben worden.
Schliesslich haben noch 1886—1887 Auf-
grabungen unter Leitung des Professor
Klein stattgefunden.
Ein schriftlicher Bericht des Professor
aus'm Weerth über das von ihm erzielte
Ergebnis ist nicht bekannt geworden. Seine
gelegentlich der Winckelmanns - Feier in
den Jahren 1878 und 1879 gemachten
mündlichen Mitteilungen (Vorwort der
Schrift S. XII und XIV) Hessen jedoch
darauf schliessen, dass auch er sich in
erster Reihe mit der Aufgrabung von Ge-
bäulichkeiten und weniger mit der so not-
wendigen Feststellung der Umfassung be-
schäftigt hat. Auffallend ist es, dass in
der Schrift die unter aus'm Weerths Lei-
tung aufgenommenen Pläne und Zeich-
nungen (siehe Schrift S. XII, Zeile 24)
nicht benutzt sind, sondern nur eine Karte,
welche (Vorwort S. XVI) erst nach Schluss
der aus'm Weerthschen Forschungen im
Jahre 1886 auf Antrag des Vorstands des
Vereins von Altertumsfreunden aus Mitteln
der Kommission der Rheinischen Provinzial-
Museen angefertigt wurde. Diese Karte
ist als Plan I dem Festprogramm beige-
geben. Unzweifelhaft enthält sie die ge-
treue Aufzeichnung der gefundenen Mauer-
spuren, wenn sie auch für den Beschauer
bei dem gänzlichen Mangel von Querschnit-
ten und erläuternden Signaturen nicht im-
mer ganz verständlich ist. Mit Sicherheit
ist aber daraus zu entnehmen, dass eine
genaue Erforschung der fortifikatorischen
Umfassung, so wie es hätte geschehen sol-
len, indem man Schritt für Schritt die Spur
derselben durch neben einander gelegte
Einschnitte verfolgt, nicht stattgefunden hat.
In der Flucht der in den Plan ein-
punktierten Umfassungen sehen wir nach
Süden, Norden und Osten nur wenige»
o
— 91 —
Mauerspuren mit Unterbrechungen bis zu '
200 m, nach Westen sogar nichts als eine
einzige Gebäulichkeit , welche in ihrem
Grundriss auffallend einem Keller römischer
Bauart gleicht.
Da auf Karte I Querschnitte ganzlich
fehlen, so liefert sie auch keinen Beweis,
dass die eingezeichneten Mauerspuren auch
wirklich Teile einer Befestigung waren.
Auf der Karte II sehen wir einen Quer-
schnitt der Befestigung, jedoch ohne An-
gabe, wo er genommen ist.
Nach der Beschreibung hätte der Wall,
ungefähr wie die Stadtmauern Pompejis,
eine Stärke von 9 m (30 Fuss) gehabt
und aus 2 Mauern mit dazwischen gefüll-
ter Erde bestanden; die äussere Mauer
wäre 21/« m, die innere 1 m am Funda-
ment stark gewesen, daran hätte ein Gra-
ben gelegen, welcher am oberen Rande
18 m (60 Fuss), auf der Sohle 3 m (10
Fuss) breit und 6 m (20 Fuss) tief ge-
wesen wäre.
Aus dem Eintrag in Karte I ist dieses
Profil nicht zu erkennen, es mag daher
wohl ein Irrtum vorliegen, denn ein ähn-
liches wurde bis jetzt noch bei keinem
Lager oder Kastell Germaniens gefunden,
da wo die Befestigung mit Sicherheit fest-
gestellt wurde ; bei Mainz, worauf man sich
bezogen hat, ist dieses nicht der Fall.
Die fortifikatori8chen Umfassungen be-
standen bei den älteren Anlagen in der
Regel aus einer 3—4 Fuss starken Brust-
mauer (Lorica), dahinter der Wehrgang,
davor der Graben, bei den späteren An-
lagen sehen wir anstatt der Brustmauer
eine Vollmauer, welche bei der sehr starken
Deutzer Umfassung die Stärke von 10 Fuss
hatte. Ganz in Widerspruch mit den Über-
lieferungen sehen wir die Form und Ab-
messungen des Grabens. Ein 60 Fuss
breiter und 20 Fuss tiefer Graben wird
wohl bei keiner antiken Stadtbefestigung,
vielweniger aber bei einer Kastell- oder
Lagerbefestigung nachzuweisen sein. Zu-
dem entsprechen auch die Böschungen
nicht der römischen Weise. Die gewöhn-
liche Form war die des Spitzgrabens (fossa
fastigata), die Tiefe machte man in der
Regel gleich der halben oberen Graben-
breite. Nach Vegetius betrug dieselbe
-r 92 —
bei dem stärksten Profil 17 Fuss, ob-
schon auch etwas breitere Gräben vorkom-
men. Merkwürdiger Weise soll die Ost-
front, welche dem Rhein zugewendet, je-
doch 80 m davon entfernt gezeichnet ist,
dieses ungewöhnlich starke Befestigungs-
profil nicht besessen haben. Dort soll
nach der Beschreibung ein 12 m (40 Fuss)
starker Erdwall ohne Mauerbekleidung und
ohne Graben gewesen sein. Zu dieser An-
nahme scheint man offenbar nur dadurch
gekommen zu sein, dass nach dieser Rich-
tung Spuren, welche man mit Sicherheit
für die Reste einer Befestigung hatte hal-
ten können, überhaupt nicht gefunden wor-
den sind. Ein 12 m breiter Erdwall ohne
vorliegenden Graben konnte sichere Spuren
nicht hinterlassen und wäre 50 m vom
Rhein entfernt kein fortifikatorisches Hin-
dernis gewesen. Ausserdem hätte die Auf-
führung eines so starken Walles ohne vor-
liegenden Graben, woraus die Erde dazu
entnommen wurde, ein gutes Stück un-
nötige Arbeit gemacht, da das Material
hätte angefahren oder zugetragen werden
müssen.
Auf der Süd-, Nord- und Westfront
sehen wir je ein Thor eingezeichnet, aut
der Ostfront hat man es als nicht genügend
festgestellt, fehlen lassen. Der angenom-
menen Orientierung entsprechend ist das
Thor auf der Südfront porta decumana ge-
nannt Ohne hinreichende Begründung
wird demselben bei der Niederlage, welche
die Besatzung des Lagers im Jahre 70
durch Batavercohorten erlitt, eine histo-
rische Bedeutung beigemessen. Bei der
Erzählung dieses Vorfalls wird ein be-
stimmtes Thor überhaupt nicht genannt.
Die darauf bezügliche Stelle Tac Hist.
IV, 20 sagt : Cedentibus Bdgis peüäur legio
et vaüum portasque trepidi petebant.
Diese sogenannte porta decumana sehen
wir auf Plan II nach dem Herkulaner
Thore zu Pompeji, welches 3 Ausgänge
hat, ergänzt. Abgesehen davon, dass man
nicht recht begreifen kann, wie eine Kopie
des Herkulaner Thores hätte nach Bonn
kommen können, geben die in dem Plane I
eingezeichneten Spuren dazu keine Ver-
anlassung.
Der porta decumana gegenüber sehen
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— 04 —
wir die porta praetoria in einer Figur,
welche einem Thore überhaupt nicht ähn-
lich sieht. Im Texte wird es dadurch er-
klärt, dass die hier durchgehende Strasse
eine vollständige Feststellung verhindert
habe. Die Thorruinen wären aber nicht
unter, sondern neben der Strasse zu suchen
gewesen. Auf der Westfront ist das porta
principalis sitwtra genannte Thor frei nach
der auf Karte I eingezeichneten Spur, in
welcher man die Reste eines Kellers er-
kennen kann, ergänzt. Es ist bereits er-
wähnt worden, dass man nach Karte 1 in
der 500 m langen Flucht der Westfront,
ausserdem keine Mauerspur eingezeichnet
findet, offenbar weil in dieser Richtung
weiter nichts gefunden wurde.
Nach der Beschreibung wurde die Um-
fassung durch Türme flankiert, jedoch auf-
fallender Weise nur auf der Nordfront.
Sie sind durch eine freie Ergänzung von
hinter der Nordfront gefundenem Mauer-
werk entstanden. Wir sehen daraus quad-
ratische Türme von 20 m (75 Fuss) Sei-
tenlänge hergestellt. Türme von diesem
Umfang sind jedoch bei antiken Befesti-
gungen bis jetzt nicht gefunden worden.
Selbst die Türme der Porta nigra zu Trier
aas constantinischer Zeit, welche 19 m in
der Länge und 9,5 m in der Breite messen,
würden an Umfang weit hinter den Bonner
Türmen zurückbleiben, ebenso auch die
mächtigen runden Deutzer Türme, welche
derselben Zeit entstammen, indem deren
Durchmesser nur 15 m betrug. Die Türme
der Befestigung Pompeji's, 10 m lang und
7.50 m breit, haben noch nicht den 4. Teil
des Umfanges. Bei der älteren römischen
Lagerbefestigung, so bei der Saalburg,
findet man gewöhnlich nur regelmässig vier-
seitige Thortürme von 6—8 m Seitenlänge
und keine Flankierungstürme des Walles,
liier bei der Bonner Umfassung läge das
merkwürdige Beispiel vor, dass nur der Wall
und nicht aber die Thore, welche man be-
sonders kräftig flankieren musste, mit diesen
grossen Türmen versehen gewesen wären,
und auch nur die Nordfront diese Türme
besessen hätte, obgleich die Befestigung
nach Süden und Westen einem feindlichen
Angriffe genau in derselben Weise ausge-
setzt war wie die Nordfront. Für ein sol-
ches fortitikatorisches Verhältnis fehlt das
Verständnis.
Alle diese mit dem römischen Be-
festigungswesen nicht in Einklang zu
bringenden Erscheinungen des Bildes auf
Plan II schien es zweckmässig, im Interesse
der Sache hervorzuheben. Es drängt sich
dabei die Frage auf, ob in den aufgefun-
denen Spuren das einst bei Bonn vor-
handene Winterlager der ersten Legion
wirklich zu erkennen sei.
Der erste und älteste Entwurf dieses
Bildes stammt von dem Oberstlieutenant
Schmidt, dessen Forschungen der 31. Band
der Bonner Jahrbücher enthält. Seite 75
lesen wir daselbst : „Die Castra Bonnensia
haben auf der alten Mauer gelegen. Dieser
Raum wird begrenzt östlich durch das
hohe Rheinufer, südlich durch den Heer-
weg, westlich durch den Reitweg und nörd-
lich durch eine Linie, die vom Jesuiten-
hofe nach dem Reitwege gezogen wird und
ist 8—10' über die umliegende Gegend er-
höht, gegen welche er westlich und nörd-
lich einen sehr sichtbaren Abfall hat. Ferner
Seite 76 : Wo sie (die alte römische Rhein-
strasse) den Heerweg schneidet und süd-
lich in das Lager tritt, würde die porta
decuiiuuia, und wo sie nördlich aus dem-
selben führt die porta praetoria zu suchen
sein. Diese Strasse bildet die via prae-
toria oder plataea des Lagers, sowie den
Weg, der von dem Wicheishofe nach dem
Reitwege führt, die via principalis; die
; porta principalis dextra würde beim Wichels-
i hofe und die porta principalis sinistra da
, zu suchen sein, wo jener Weg mit dem
, Reitwege zusammentrifft".
Genau in denselben Grenzen und in
derselben Orientierung sehen wir die An-
lage auf Plan II hergestellt — Oberst-
lieutenant Schmidt, ein im übrigen um die
Rheinische Altertumskunde sehr verdienter
Forscher, hat aber seine Ansicht bereits
im Jahre 1840 niedergeschrieben und ist
schon im Jahre 1846 gestorben. Sie war
nicht das Ergebnis einer eingehenden For-
schung — wozu Oberstlieuteuant Schmidt
keine Gelegenheit hatte — sondern ent-
sprang aus einer äusserlichen Betrachtung
des Grund und Bodens, worauf das Lager
vermutet wurde. Wahrscheinlich hatte er
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95 —
— 96 —
für die Beurteilung der Grösse sich das
römische Köln als Vorbild genommen, wel-
ches noch bis vor kurzem für die Stelle
eines römischen Winterlagers für 2 Legio-
nen gehalten wurde. Wäre es ihm ver-
gönnt gewesen, die Ergebnisse späterer
Forschung, namentlich die Feststellung der
cäsarischen Läger in Frankreich zu er-
leben, so würde er sich wahrscheinlich
mit grösserer Vorsicht ausgesprochen haben.
Die Entstehung des Irrtums bei der
Feststellung der fortifikatorischen Umfas-
sung des Lagers wäre deshalb leicht zu
erklären. Jeder, welcher sich damit be-
schäftigt, die Spuren einer baulichen An-
lage unter der Erde zu suchen, weiss, wie
leicht man dabei in Täuschungen geraten
kann, wenn man mit vorgefassten Ansich-
ten an das Werk geht. Man suchte die
Umfassung genau in den Linien der von
dem Oberstlieutenant Schmidt bestimmten
Grenzen, glaubte sie dort finden zu müssen
und hielt die Spuren des in diesen Rich-
tungen gefundenen Mauerwerks für Be-
standteile der Befestigung.
Wahrscheinlich befand sich das eigent-
liche Lager zwischen der römischen Rhein-
strasse um) dem Rhein etwas nördlich vom
Wicheishof. In der RichtuHg der jetzt auf
Plan II gezogenen Nordfront östlich der
Rheinstrasse könnte man wohl auch jetzt
schon auf die Spur der Befestigung ge-
stossen sein. Nur dadurch ist sie aber
in ihrer Gesamtausdehnung festzustellen,
dass die an einer Stelle mit Sicherheit
nachgewiesene Spur Schritt für Schritt ver-
folgt wird.
Sehr anerkennenswert ist die vorzüg-
liche Ausführung der beiden Pläne, welrhe
der Festschrift beigegeben sind, aber freie
zur Vervollständigung des Bildes vorge-
nommene Ergänzungen hätten auch als
solche bezeichnet werden sollen.
Deutz. Wolf.
88. H. Heck er bespricht in den 'Neuen
Jahrb. für Philologie 139. u. 140. Bd. 1. Heft
S. 59—80* die historischen Quellen
für die Alamanenschlacht bei Strassburg
vielfach gegen Wiegand und Nissen pole-
misierend. Libanios habe vieles entstellt,
Zosimos seine Vorlage in tendenziöser
Weise umgestaltet, Julians Brief an die
Athener sei eine Streitschrift der schlimmsten
Art ; wir seien somit für die Schlacht ein-
zig und allein auf Ammian angewiesen, bei
dem wir den Bericht Julians hätten. Aber
Julian habe nicht nur seine Thaten über-
schätzt, sondern es auch oft mit der Wahr-
heit nicht genau genommen. Dazu komme
Ammians Neigung zu rhetorischen Über-
treibungen. Die Schlacht sei Ende Juli
gewesen, nicht wie Wiegand und Kissen
aus einem nicht verwertbaren Zeugnis
schliessen, in der zweiten Hälfte August:
der Ort der Schlacht sei von Wiegand.
soweit seine Darstellung auch davon ent-
fernt sei, ein richtiges Bild von dem Ver-
lauf und der Bedeutung der Schlacht zu
geben, soweit dies mit unseren Quellen mög-
lich sei, richtig bestimmt worden.
(Woch. f. k. Phil.;
M. Klrmis, Die Numismatik in der Schale 39.
Zugleich eine Einleitung iu dt;
• Studium dieser Wissenschaft. Pn>-
gymnasialprograuim von Keumfinfiter, l*rv
Progr.-Nr. 260. 4«. 30 S.
Enthält folgende Kapitel : Nora Nutzen
des Münzstudium8 ; Die Münzen als I>e-
monstrationsobjekt in der Schule; Die
Anlage von Münzsammlungen auf Grund
einer Entwicklungsgeschichte des Münz-
wesens; Die Aufbewahrung und die Rei-
nigung der Münzen ; Der Ankauf der Münzen :
Die Anfertigung von Kopieen; Die Erken-
nung von Falsifikaten: Behandlung von
Münzfunden ; Numismatische Termini tech-
nici ; Litteratur. — Das sehr gut orientie-
rende Schriftchen sei angehe u den Münz-
sammlern bestens empfohlen.
Miscellanea.
Priscillian, seine Schriften und sein Pro- 40.
zess.
Unter den ketzerischen Sekten der rö-
mischen Zeit ist diejenige des Spaniers
Priscillian, der 385 n. Chr. in Trier uir-
geblich als Zauberer, thatsächlich als Ketzer
hingerichtet wurde, bisher wohl die am
schärfsten und allgemeinsten verurteilte ge-
wesen. Dass die Sekte den dualistischen
Lehren des Manichäertums angehangen,
wie es die Zeitgenossen und abgeleiteten
Quellen berichten, ist von keiner Seite
ernstlich bestritten worden. Aber auch
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— 97 —
die gegen die Priscillianer erhobenen An-
klagen des sittlichen Indifferentismus, der
Zauberei, Bekämpfung der Ehe und Veran-
staltung von nächtlichen Orgien haben bei
einer Reihe von modernen Historikern unbe-
dingten Glauben gefunden. Ich nenne als
einziges Beispiel den Geschichtsschreiber der
spanischen Kirche, den Benediktiner Garns,
dem die Sekte als „die schmutzigste und
abscheulichste aller Haeresieen" erscheint,
die mit allem Recht durch das Schwert
ausgerottet worden sei (Kirch. -Gesch. von
Spanien II, 1, 384. 376) ; ein milderes und
gerechteres Urteil ist dagegen u. A. von
IL Ritter und H. Schiller gefällt worden.
Durch eine merkwürdige Schicksalsfügung
sind wir heute, über 1500 Jahre nach dem
Blutgerichte von Trier, in den Stand ge-
setzt, den Prozess über die Schuld der
Priscillianer von neuem aufzunehmen und
dieselbe nach dem Grundsatze „audiatur
et altera pars!" unbefangen zu prüfen.
Unter den reichen handschriftlichen
Schätzen der Würzburger Universitäts-
bibliothek hat Dr. Georg Schepss in
Würzburg einen Teil der Schriften des
rKetzerstf Priscillian aufgefunden, welche
zwar nicht den Namen des Verfassers
tragen, für welche aber Seh. in seinem
prächtigen Schriftchen „Priscillian" (Würz-
burg, 1886, Stuber, 8°) dessen Eigentums-
anspruch ausser allen Zweifel gestellt hat.
Nun liegen die 11 Traktate der Würzbur-
ger HS. (saec. V) in einer von Seh. mit
ausserordentlicher Sorgfalt veranstalteten
kritischen Ausgabe als Band XVIII des
Wiener „Corpus scriptorum ecclesiastico-
rumu (Wien, 1889, Tempsky, 8°) vor, eine
reiche Fundgrube für die historisch-philo-
logische und für die theologische For-
schung1). In besonders hohem Grade
werden, um nur Einzelnes hervorzuheben,
den Theologen die von Seh. mit unver-
drossener Ausdauer nachgewiesenen Hun-
1) Den Würzburger Traotaten sind in der Aus-
gabe von Schepas noch die sogenannten „Canones"
des Priscillian, eine summarische Darstellung des
Paulinischen Lehrbegriffs, die sich aber nur aus
Stellen der Briefe des Paulus zusammensetzt, so-
wie die kurze Schrift eines Orosius „Commoni-
torium de errore Friscillianistarum et Origenista-
rum", beide unter Benutzung reichen handschrift-
lichen Materials abgedruckt.
— 98 —
derte von Citate aus einer der vorhiero-
nymianischen lateinischen Bibel-
übersetzungen interessieren, -dann auch
die reichhaltigen Aufschlüsse, welche wir
durch Priscillian's Schriften über die
haeretischen Sekten seiner Zeit und über
die kirchlichen Verhältnisse in Spanien zu
Ende des 4. Jahrhunderts erhalten; an-
derseits kommt den Traktaten auch für
unsere Kenntnis der spanischen Latinität
und für die Bereicherung des lateinischen
Wortschatzes eine sehr erhebliche Bedeu-
tung zu. An dieser Stelle sei zunächst
nur der Gewinn, den wir aus dem Funde
für die Beurteilung der Persönlichkeit und
der religiösen Stellung Priscillian's ziehen
können, eingehender erörtert.
Wenn wir an Priscillian's Traktate mit
der durch die Schilderungen seiner Bio-
graphen erweckten Erwartung herantreten,
in ihnen die Spuren eines glänzenden, viel-
seitig gebildeten und zu tiefsinniger Speku-
lation hinneigenden Geistes zu finden, so
werden wir durch Form und Inhalt seiner
Schriften in dieser Erwartung gründlich
getäuscht. Sehen wir von den Stellen ab,
welche Priscillian's persönliche Verhältnisse
behandeln, so bleibt uns von der Lektüre
seiner Schriften ein nichts weniger als
sympathischer Eindruck zurück. Die an-
geschlagenen theologischen Themata (über
die Weltschöpfung, die Einheit und All-
macht Gottes, über das Fastengebot, den
Wert der Askese, die Benutzung der Apo-
kryphen u. s. w.) werden in unendlicher
Breite und in einer nur schwer verständ-
lichen schwulstigen Ausdrucksweise ab-
gehandelt; von einer Originalität des Ge-
dankengangs kann schon um deswillen
meist keine Rede sein, weil der Verfasser
sich in dem massenhaften Anführen von
Bibeistelien geradezu überstürzt, so zwar,
dass auf weite Strecken seine Auseinander-
setzungen nur aus einer Kette von bib-
lischen Gitaten bestehen. Von einer Vor-
liebe für klassische Bildung und Littera-
tur, wie sie namentlich Bernays (Über
die Chronik des Sulpicius Sevems) als für
Priscillian charakteristisch angenommen
hatte, findet sich in den Traktaten keine
Spur; alles weist vielmehr in ihnen dar-
auf hin, dass der Verfasser ein finsterer
o
— 99 —
— 100 —
theologischer Eiferer gewesen ist, der in
der Erwartung des jüngsten Gerichtes sei-
nen Jüngern die Abtötung des Fleisches
and die asketische Abkehr von der Welt
nicht eindringlich genug ans Herz legen
kann. Befindet sich Priscillian hierin ganz
und gar im Einklang mit den Auffassungen
der rechtgläubigen kirchlichen Kreise seiner
Zeit, so möchte auch nach keiner anderen
Richtung hin eine Abweichung der Traktate
von der katholischen Orthodoxie nachzu-
weisen sein, ein Umstand, der um so
schwerer ins Gewicht fällt, als Priscillian
seine persönlichen Ansichten über strittige
Lehrpunkte, wie z. B. über den Wert der
apokryphischen Schriften (tract. III) mit
aller Entschiedenheit vertritt. Von beson-
derer Wichtigkeit sind die beiden ersten
Traktate Priscillians (der erste an „bea-
tissimi 8acerdotestt, der zweite an den Papst
Damasus gerichtet), in welchen er zu den
gegen ihn erhobenen Anklagen des Mani-
chäertums, der Magie und des Dämonen-
kultus Stellung nimmt. Er weiss kaum
genug Worte der Entrüstung zu finden,
um diese Anklagen als verleumderisch zu-
rückzuweisen, indem er gleichzeitig einen
Fluch über den andern gegen die ver-
schiedenen ketzerischen Sekten, die Mani-
chäer, Dämonenverehrer u. s. w. und gegen
alle Gegner des kirchlichen Dogmas schleu-
dert; den Vorwürfen über seine Stellung
zur Trinitätslehre tritt er durch Ablegung
eines durchaus orthodoxen Glaubensbe-
kenntnisses entgegen.
Angesichts des unverkennbaren tief reli-
giösen Ernstes der Traktate wird man
Prisciliian's nachdrückliche Beteuerung
seiner Orthodoxie für trügerisches Blend-
werk doch wohl nur in dem Falle ansehen
dürfen, dass uns unzweideutige Beweise
für seine Unehrlichkeit und für seine
ketzerische Gesinnung vorgelegt werden.
Mit Recht hat Schepss das bisher gegen
Priscillian ins Feld geführte Anklagema-
terial als durchaus unzureichend für eine
Verurteilung betrachtet. In erster Linie
kommt hier die Persönlichkeit der An-
kläger des Priscillian, der Bischöfe Itfaacius
von Estombar und Idacius von Merida, in
Betracht, deren leidenschaftlicher Haas
gegen Priscillian von ihrem gut katholischen
Zeitgenossen Sulpicius Severus ausdrück-
lich bezeugt und von welchen der erstere
als ein wahres moralisches Scheusal ge-
schildert wird. Beide haben unter Gra-
tian's Regierung in ihrem Streite mit den
Pri8cillianern Unrecht bekommen, beide
haben nach dem Sturze des Usurpator»
Maximus unter dem Drucke der öffentlichen
Verachtung ihre Bistümer aufgeben müssen r
gleichzeitig mit Priscillian ist von diesen
Zeloten in Trier kein Geringerer als der
heilige Martin von Tours, der grösste Wun-
derthäter der abendländischen Welt, als
Ketzer angeschuldigt worden, weil er ebenso
wie auch Ambrosius von Mailand das Vor-
gehen der beiden Ankläger als unchrist-
lich missbilligt hatte. Aber man beruft
sich auf das eigene Geständnis Priscillian1»
hinsichtlich der ihm zur Last gelegten
Haeresieen und moralischen Verirrungen!
Namentlich Garns legt auf die Bekennt-
nisse, die Priscillian in Trier vor dem
Präfekten Evodius ablegte, hohen Wert
und erkennt in ihnen „noch einen Rest,
ein Hervorbrechen jener ursprünglich edlen
und herrlichen Natur, welche er durch
Hochmut und Sinnlichkeit, sowie durch
Heuchelei zerrüttet hatte". Garns' Urteil
wäre vermutlich anders ausgefallen, wenn
er 8i ch erst darüber vergewissert hätte,
ob das Bekenntnis ein freiwilliges oder
durch die Folter erzwungenes gewesen ist.
Es steht aber ausser allem Zweifel,
dass Priscillian in Trier gefoltert
wurde. Bernays' Darstellung des gegen
Priscillian geführten Prozesses hat das
Verdienst, zum ersten Male darauf hinge-
wiesen zu haben, dass die Anklage, welche
zuerst der schändliche Bischof Ithacius,
dann ein kaiserlicher Beamter gegen Pris-
cillian erhob, nicht auf Ketzerei, sondern
auf „Maleficium" gelautet hat; um so ver-
wunderlicher ist es, dass von Bernays, auf
dem im Wesentlichen die Späteren fussen,
die römischen Rechtsbestimmungen über
die Folterung dir wegen Zauberei nnd
Dämonenkuitus Angeklagten, der „malend",
nicht in Betracht gezogen worden sind.
Gerade das Verbrechen der Magie und des
Maleficiums ist es, bei welchem ebenso wie
bei dem Crimen maiestatis die Folterung
der Angeklagten in der spätrömischen Zeit
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— 101 —
anbedingt freigegeben war; im Jahre 858
n. Chr. war sogar der kaiserliche Hofstaat
des Constantius und Julianus den diesbe-
züglichen Bestimmungen unterworfen wor-
den. Es fehlt aber auch nicht an Zeug-
nissen, welche der ausgedehnten Anwen-
dung der Folter in den Zaubereiprozessen
des vierten und fünften Jahrhunderts aus-
drücklich Erwähnung thun (vgl. Geib, Ge-
schichte des röm. Criminalprozesses S. 617.
Cod. Theod. IX, 16, 6. IX, 35, 2. Ammian.
Marcell. XVI, 8. XIX, 12. XXVIII, 1.
XXIX, 1. 2. Zosim. IV, 14).
Unter diesen Umständen mftsste, auch
wenn es uns nicht Drepanius Pacatus (XII
paneg. Lat., rec. Baehrens c. 29 p. 297)
ausführlich bezeugte und wenn der Prozess
Priscillians auch unter strengster Einhal-
tung der Rechtsnormen verhandelt worden
wäre, mit Bestimmtheit angenommen wer-
den, dass Priscillian, der eben noch sieges-
gewiss von der Synode zu Bordeaux an
den Kaiser appelliert hatte, auf der Fol-
ter die ihm zur Last gelegten Verbrechen
eingestand. Um wie viel brutaler mag
aber das gegen ihn eingeschlagene Ver-
fahren gewesen sein, nachdem der wilde
und gewissenlose Usurpator Maximus die
Sache der Feinde Priscillian's zu der seinigen
gemacht und nachdem dessen Habgier weit-
gehende Hoffnungen an die Konfiskation
der Güter der Priscillianer geknüpft hatte
(Sulp. Sev. Dial. II, 11, 10)! Auch die-
jenigen Parteigänger Priscillian's, welche
or der peinlichen Befragung (Sulp. Sev.
chron. II, 51: ante quaestionem) es vor-
gezogen hatten, sich und ihre Genossen
zu denunzieren, konnten zufrieden sein, mit
dem Exil davonzukommen. Wie zu Bor-
deaux, wo die Priscillianerin Urbica gestei-
nigt wurde (Prosp. Aquit.), mögen dann
auch anderwärts die verfehmten Ketzer
dem zu wilder Leidenschaft aufgehetzten
Pöbel zum Opfer gefallen sein. Je grösseres
Aufsehen diese in der Geschichte der Kirche
unerhörten Vorgänge machten, desto er-
wünschter für Maximus, dessen Streben ja
in erster Linie dem Ziele galt, den ortho-
doxen Kreisen als der gottgesandte Vor-
kämpfer gegen das von Valentinian II be-
schätzte Ketzertum zu erscheinen und da-
mit, wie Schiller richtig bemerkt, die
— 102 —
mangelnde Legitimität zu ersetzen. Hatte
man bei der Prozessierung Priscillian's aus
Zweckmässigkeitsgründen zu der Anklage
auf das mit Folter und Tod bedrohte Ver-
brechen des „Maleficium" gegriffen, so zog-
Maximus, nachdem der Justizmord ge-
schehen war, es vor, die Priscillianer ia
seinem Briefe an Papst Siricius als „Mani-
chäer" zu bezeichnen und sich als Retter
der durch sie bedrohten christlichen Welt
zu rühmen (Coust, pontific. epist. p. 420).
Wie leichtherzig aber man in jener Zeit
den Vorwurf des „Manichäertums4 gegen
Rechtgläubige erhob, zeigt uns eine von
Hieronymus (ep. 22) gegebene Schilderung
der bigoten Römerinnen, von denen jedes,
blass und niedergeschlagen aussehend*
Mädchen, das ihnen in den Weg kam, als
Manichäerin verketzert wurde; auch in
Spanien war nach Priscillian's Hinrichtung-
asketische Lebensführung, theologische Ge-
lehrsamkeit und blasse Gesichtsfarbe ein
für die Verurteilung als Ketzer hinreichen-
der Grund (Sulp. Sev. II, 50, 3 51, 9-10.
Dial. II, 11, 5). Gerade Hieronymus, der
durch die niedrigsten gegen seine Recht-
gläubigkeit und gegen seine Moralität aus-
gestreuten Verleumdungen zum Verlassen
Roms bestimmt wurde (ep. 45), hätte-
triftige Ursache gehabt, der Frage nach
der Schuld Priscillian's tiefer auf den
Grund zu gehen, als dies von seiner Seite
geschehen ist. Was bedeutet aber für
uns Priscillian's abfällige Beurteilung durch
den den spanischen Verhältnissen ferne
stehenden Hieronymus, Augustinus und die-
von deren Urteil abhängigen Späteren gegen-
über der Thatsache, dass Priscillian und
seine in Trier hingerichteten Genossen in
Spanien als Märtyrer und Heilige verehrt,
wurden, dass unmittelbar nach dem Blut-
gericht von Trier ganz Galicien mit sämt-
lichen Bischöfen dieser Provinz nicht „denk
Priscillian ismus zufiel", wie es in der tra-
ditionellen Darstellung heisst, sondern für
die Unschuld des Priscillian und gegen
seine unwürdigen Ankläger auftrat? Ge-
rade die Art und Weise, in der die Ver-
söhnung dieser „Priscillianer** mit dem
gegnerischen Teil des spanischen Episco-
pates erfolgte, lässt uns erkennen, das»
man ihnen eigentliche Heterodoxie nicht.
o
— 103 —
— 104 —
zum Vorwurf machen konnte (vgl. Garns
Ä. a. 0. S. 383). Mag Priscillian in ein-
zelnen theologischen Fragen, so rücksicht-
lich der Wertschätzung der vom Kanon
ausgeschlossenen Schriften, seine eigenen,
keinesfalls aber weit von den strengkirch-
lichen Anschauungen abweichenden Wege
gegangen sein, zum Ketzer haben ihn, wie
es seine Schriften bezeugen, erst seine
persönlichen Feinde gestempelt. Der Vor-
wurf der manichäischen Ketzerei hat viele
Jahrhunderte lang unverdient auf dem
orthodoxen und asketischen Eiferer ge-
lastet; was ihm den Untergang brachte,
hat wohl der Panegyrikus des Drepanius
Pacatus (c. XXIX p. 297) am richtigsten
in den Worten zusammengefasst : nimia
religio et diligentiusculta divinitas.
Giessen. Herrn. Haupt.
41. Zur Inschrift der Hastiferi von Castel. In
der Besprechung der neu gefundenen In-
schrift der hastiferi von CasteUum Mattia-
corum durch Th. Mommsen im Korrbl.
VIII, 13 ist die Definition, die ich von der
Bedeutung des Wortes consistere für die
Mehrzahl der Coli egialin schritten gebe1),
missverstanden. Ich kann diese unrichtige
Auffassuug meiner Worte um so weniger
unwidersprochen lassen, als die Autorität
M/s den gemachten Bemerkungen von vorn-
herein Berechtigung zuzusichern droht.
Nachdem ich in meinem Aufsatz (S. 491)
die Bedeutung des Wortes für das faktische
Verweilen an einem Ort, ohne dass der
Verweilende an demselben auch domizi-
liert oder gemeindeangehörig ist, belegt
hatte, führte ich die Beispiele aus den In-
-s ch ritten der Collegien au, die nicht zu
dieser Bedeutung passen und die auch
Mommsen als Ausnahmen zu seiner Regel
.gelten lässt. Von diesen ausgehend be-
gründete ich mit Heranziehung einer An-
zahl Stellen aus den Pandekten und solcher
•Collegialinsch ritten, in welchen consistere
mit dem synonym gebrauchten esse ver-
tauscht erscheint, die Definition, dass con-
sistere einfach8) die technische Bedeutung des
1) Philologue 1888, 8. 49S.
8) Der Ausdruck „einfach" wurde gebraucht
im Gegensatz zu der bei der M'schen Erklärung
.nötigen Annahme von inkorrekten Abkürzungen.
JMe Worte „die allgemeine Bedeutung" galten
•der Beziehung meiner Definition auf samt Höhe
Bestehens, Geltunghabens, Existie-
ren s besitzt, mit der Nuance, dass dies
Bestehen eine rechtliche Begrün-
dung hat. Natürlich ist nach meiner Auf-
fassung diese „Nuance" des rechtlich
Begründetseins integrierender Bestand-
teil der Definition, sie ist die notio speci-
fica, wie auch aus der ganzen folgenden
Ausführung erhellt. Denn dort wird wie-
derholt das Wort consistere erläutert oder
umschrieben durch „Bestehen de iure",
„(rechtlichen) Bestand haben, existieren
(als gestatteter Verein)" S. 493, „rechtlich
Begründetsein*4 S. 494; „als Colleg mit
staatlicher Genehmigung seinen Sitz an
einem Ort haben*4 S. 495, vgl. auch die-
selbe S. Anfang und S. 498, 3. Zle. von ob.
Der Gegensatz zu consistere in diesem
Sinn kann also nur sein: auf unrecht-
liche Weise, d. h. für das römische tol-
legialwesen der Kaiserzeit: ohne staat-
liche Genehmigung existieren. Kei-
neswegs aber lässt sich ausser diesem
Gegensatz auch noch ganz allgemein das
Nicht- Existieren als Gegensatz auf-
stellen. Damit werden die weiteren Be-
merkungen, die sich bei M. hieran an-
knüpfen, gegenstandslos.
Wenn aber M. nun hinzufügt, man möge
nur die Worte Rusgunienses et Busgunii*
consistentes nach meiner Definition interpre-
tieren, so hat er übersehen, dass dies
Beispiel überhaupt hier gar nicht anwend-
bar ist; denn S. 491 A. 11 beziehe ich aus-
drücklich — wie Mommsen — diese AVone
auf die Bürger von Rusguniae und die
sich dort aufhaltenden, nicht verbürger-
ten Personen.
Frankfurt a. M. H. C. Maue.
Vereinsnachrichten
unter Redaction der Vereinsvorstande
DOssoldorf. Geschichts -Verein. In 42.
der General - Versammlung des Vereins,
welche am 29. Januar im Vereinslokale
bei Kaletsch abgehalten wurde, erstattete
zunächst der Vorsitzende Herr Dr. Bone
Bericht über das abgelaufene Jahr; der
Verein hat 3 Mitglieder durch den Tod
in Betracht kommende Collegialinschriften, <1<*
lyoner und sonstigen von M. p. 22 zuaammeng*-
etellten nicht ausgenommen.
Dogle
— 105 —
106
verloren und die Mitgliederzahl betrug beim
Jahresschluss 251, doch sind in diesem
Jahre bereits 7 weitere hinzugetreten. Ver-
einssitzungen wurden in den 4 ersten
nnd 3 letzten Monaten des Jahres zwölf
gehalten, unter denen der Vorsitzende be-
sonders die öffentliche Sitzung hervorhob,
welche der Verein gelegentlich des Stadt-
jnbiläums am 16. Oktober v. J. in Gemein-
schaft mit dem Historischen Verein für
•len Xiederrhein und anderen befreundeten
Vereinen in der Tonhalle hielt. In den
Sommermonaten wurden Ausflüge und
zwangslose Zusammenkünfte auf dem Eis-
kellerberg, hier auch am 10. Juni ein Burg-
mauer - Konzert veranstaltet. Die Ver-
öffentlichungen des Vereins waren der
.angersehnte Bibliothekskatalog und das
Jahrbuch 3, zugleich Festschrift zur Feier
les 600jährigen Bestehens Düsseldorfs als
Madt. In Anknüpfung von Publikationen-
tausch mit grösseree auswärtigen Ver-
einen wurde fortgefahren, soweit die er-
wachsenden Verpflichtungen das zu erlauben
schienen. Dieser Tausch, einige Geschenke
md Anschaffungen, welch letztere der
grossen sonstigen Ausgaben wegen nur in be-
schränktem Masse gemacht werden konnten,
brachten der Vereins-Bibliothek in
•ler Bleichstrasse Zuwachs. Erwerbungen
von historisch merkwürdigen Gegen-
standen wurden im vergangenen Jahre
nicht gemacht; auch Ausgrabungen oder
sonstige örtliche Feststellungen können erst
mit Erfolg unternommen werden, wenn
•lern Verein grössere Mittel zu Gebote
stehen, was um so mehr zu wünschen, als
auch das historische Museum mit seinen
Mitteln sehr haushalten muss. Eine be-
sondere Aufgabe erwuchs dem Verein aus
dem 600jährigen Bestehen Düssel-
dorfs als Stadt, und es gelang nur unter
Überwindung grosser und teilweise unver-
ständlicher Schwierigkeiten die öffentliche
Feier am 13. bis 16. Oktober als allge-
meines Fest zustande zu bringen. Der
Vorsitzende teilte ferner mit, dass Exem-
plare der Festschrift Sr. Majestät dem
Kaiser, Ihrer Majestät der Kaiserin Au-
gusta, Ihrer Majestät der Kaiserin Fried-
rich, Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen
Heinrich von Preussen, Sr. Majestät dem
Könige Karl von Rumänien, Sr. Hoheit
dem Fürsten von Hohenzollern, Sr. Durch-
laucht dem Fürsten zu Wied, Sr. Durch-
laucht dem Fürsten Bismarck, sämtlichen
preussischen Ministern u. s. w. überreicht
worden, und dass von allen diesen höchsten
imd hohen Stellen huldvolle und freund-
liche Dankschreiben eingegangen seien,
insbesondere gedachte er des wohlwollen-
den Interesses, welches Se. Königl. Hoheit,,
der Prinz von Preussen, in wiederholten
! Schreiben bekundet habe. Dass die finan-
zielle Lage des Vereins als eine ver-
' hältnismässig gute erscheine, sei nur der
Zuwendung seitens der Stadt und dem
Entgegenkommen des Verlegers zu danken.
In dieser und mancher anderer Hinsicht
müsse der Bereitwilligkeit der schon vor-
handenen Mitglieder in thätiger Mitarbeit
und der Bereitwilligkeit der Bürgerschaft
vertraut werden; täusche man sich darin
nicht, so dürfe der Weg des neuen Ver-
einsjahres mutig beschritten werden, für
welches das Zustandekommen eines Jahr-
buches in entsprechendem Umfange bereit»
gesichert sei. Nachdem hierauf der Schatz-
meister, Herr Hofjuwelier Bloos, Rechen-
schaftsbericht erstattet, wurde durch ein-
stimmigen Beschluss im Hinblick auf die
wesentlich gesteigerten Anforderungen an
den Verein und damit derselbe seine Stel-
lung in der Reihe der übrigen wissenschaft-
lichen Vereine, mit denen er in Verbindung
stehe, mit Ehren wahren könne, der Jahres-
beitrag auf fünf Mark erhöht. Dann wur-
den eine Reihe historisch bemerkenswerter
Gegenstände dem historischen Museum als.
Geschenke überwiesen. Endlich fand noch
die Ergänzungswahl für den Vorstand
und die Wahl der Revisoren statt; an
Stelle der ausscheidenden Vorstandsmit-
glieder Herrn Baurat Moeller und Herrn
Maler Seyppel wurden die Herren Landge-
richtsrat Kirsch und Gymnasiallehrer Kniff-
ler in den Vorstand gewählt ; als Delegier-
ter seitens der Arbeitskommission fungiert
auch in diesem Jahre Herr Hauptmann
Kohtz. Von diesem Herrn, sowie von dem
Herrn Ph. Braun und Herrn Maler Richard
Sohn wurden nach Schluss der General-
versammlung Geschenke an die Vereins-
bibliothek gemacht.
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107 —
— 108
43. Frankfurt a. M. Verein für Geschichte
und Altertumskunde. Am 28. Januar
fand die jährlich wiederkehrende Gene-
ralversammlung des Vereins statt. Aus
dem Jahresberichte sei hier erwähnt, dass
der Verein in diesem Jahre den zweiten
Band der dritten Folge des Archivs für
Frankfurts Geschichte und Kunst,
sowie den zweiten Band der Inventare
des Frankfurter Stadtarchivs aus-
geben wird. Den wissenschaftlichen Teil
der Sitzung bildete ein Vortrag des Um.
Dr. R. Froning über den verdienten
Frankfurter Geschichtsschreiber und Archi-
var G. L. Kriegk (1805—1878), der sich
eingehend mit der Thätigkeit Kriegks in
Frankfurt und seinen zahlreichen Arbeiten
zur Geschichte dieser Stadt befasste.
44. In der Sitzung vom 11. Februar spra-
chen die Herren Stadtarchivar Dr. R. Jung
und Konservator 0. Com i 11 über die Ge-
schichte des städtischen Rathauses,
des Römers und der jetzt mit ihm ver-
einigten Nebengebäude Laderam - Alt Lim-
purg, Löwenstein, Frauenstein, Salzhaus.
Wanebach, Goldener Schwan, Frauenrode,
Viole, Schwarzenfels. Die beiden Vorträge
enthielten die Ergebnisse der Nachfor-
schungen, welche die beiden Herren in
den urkundlichen Quellen des Stadtarchivs
und an den bildlichen Darstellungen des
historischen Museums angestellt hatten,
um für die bevorstehende Wiederherstellung
der Römerfacade alle Veränderungen fest-
zustellen, welche das weit über die Mauern
der Stadt berühmte, auch für die vaterlän-
dische Geschichte denkwürdige Haus seit
dem Ankaufe durch die Stadt (1405, erste
Erwähnung 1322) im Äusseren und Inne-
ren erfahren hat.
45. Metz. Gesellschaft für lothring-
ische Geschichte u. Altertumskunde.
Sitzung vom 6. Februar.
Der Präsident teilt mit, dass allen, auch
den auswärtigen Mitgliedern der Gesell-
schaft vom Herrn Bürgermeister gestattet
ist, Bücher der Stadtbibliothek zu , ent-
leihen und das städtische Museum an allen
Tagen zwischen 10 und 4 Uhr zu besuchen.
Abbe* Cavillon verliest eine aus dem
Jahre 1413 stammende Inschrift des alten
Beinhauses zu S. Avold : hie in gericht und
recht, hie lie der her by dem knecht, nu
trendet hie bei und louet ji, wer der !
best sie^
Dr. Herzog macht darauf aufmerksam,
•dass dieselbe Inschrift sich auch an an-
dern Orten, beispielsweise in Rufach finde.
Dr. Hoffmann spricht über Mercur mit
dem Beutel in lothringischen Bildwerken.
Er führt hierbei aus, dass der rechte Arm
des Apollo Stroganoff eine spätere Ergän-
zung sei und dass das in der Hand befind-
liche Rudiment den Überrest eines Beutels
darstelle. Der Arm sei demnach missver-
*tändlich der Statue eines Mercur mit dem
Beutel nachgebildet; ursprünglich habe die
Hand den Bogen gehalten.
Metz. Socie'te" d'histoire et d'ar-45.
che"ologie lorraine. — Seance du 6
ferrier
Le President fait savojr que le Maire
de Metz a accorde" ä tous les membres de
la Societl, meme ä ceux qui ne sont pas
domicilies ä Metz, la faveur d'emprunter
des livre8 ä la bibliotheque de la Tille et
de visiter le Musee, tous les jours, de 10
heures du matin ä 4 heures de l'apres-
dine'e.
M. Tabbe" Cavillon communique une in-
scription lapidaire de Fan 1413, qui sc
trouve sur le charnier de Saint- Avold, et qui
peut se traduire ainsi: Ci-git en justice et en
droit le maitre ä cöte* du serviteur ; approchez
et voyez quel est le meilleur des deux.
A ce sujet, M. le docteur Herzog fait
remarquer que cette inscription ce ren-
contre egalement dans d'autres localites,
entre autres ä Rufach.
M. le docteur Hoffmann, en entretenant
la Socie'te' du Mercure ä la bourse, tel qu'il
est repr^sente* par la statuaire lorraine,
est amene* ä demontrer que le bras droit
de l'Apollon Stroganoff a £te* restitue' ul-
terieurement ä cette statue, et que les
restes de l'objet tenu en main rappellent
une bourse. De la il conclut que le bras
de cette statue a e*te* fait plus tard et ä
tort, d'apres un statue de Mercure ä la
bourse; en principe la main tenait un arc.
— 109
110 —
Pfarrer Paulus legt der Gesellschaft ein
Reliquiar des 12. Jahrhunders vor. Das-
selbe stammt aus einer lothringischen Kirche.
Es ist in Kupfer gearbeitet, vergoldet und
sehr schön emailliert. Die Gesellschaft
hat das wertvolle Kunstwerk für ihre Samm-
lung erworben.
Schliesslich spricht Banquier Eberhard t
über die Römerstrassen von Metz nach
Trier und Verdun, er behandelt hierbei
besonders die Strasse auf dem rechten
Moselnfer nach Trier.
In der nachfolgenden Vorstandssitzung
wird beschlossen, dem Gesamtverein der
historischen Vereine Deutschlands beizu-
treten.
46. Strassburg. Gesellschaft für Erhal-
tung der historischen Denkmäler.
Sitzung vom 14. November 1888. Das
Bureau wird in der Weise erneuert, dass
Herr Straub Vorsitzender bleibt, Herr
Barack zu dessen Stellvertreter, die
Herren Wiegand und Reuss zu Schrift-
fuhrern, Herr Euting zum Bibliothekar
ernannt werden ; Schatzmeister bleibt Herr
Kurtz. Ferner wird auf Antrag des
Herrn v. Müllenheim - Rechberg ein
Redaktionsausschuss für die Herausgabe
der Sitzungsprotokolle und des Jahrbuchs
eingesetzt und in diesen ausser dem Vor-
sitzenden die Herren Dacheux, Martin
und Wiegand gewählt. — Für die Ver-
öffentlichung der Strassburger Chroniken
im Jahrbuch soll das Ministerium um ei-
nen Geldzuschuss ersucht werden. — Herr
Salomon berichtet über die Wiederauf-
findung des Gedenksteins mit einer von
Obrecht verfassten lateinischen Inschrift
für den im Jahre 1679 vorgenommenen Ab-
bruch der Emporbühne (podium) in der
Thomaskirche zu Strassburg; der seither
verschollene Stein war hinter dem 1775
errichteten Schöpflindcnkmal versteckt ge-
wesen. — Herr Euting weist auf kleine
Nachbildungen der Strassburger Münster-
uhr im britischen Museum (1589 von Isaak
Habrecht gearbeitet) und im Schloss Rosen-
borg bei Kopenhagen (von 1594) hin. —
Drei von Herrn Notar Ritleng der Ge-
sellschaft geschenkte, aus dem alten Kloster
M. le eure Paulus fait passer sous les
regards de la Socie'te' un reliquaire du XII«
siecle. Ce reliquaire appartenait ä une
eglise de la Lorraine. II est en cuivre, est
dore et magnifiquement £maill£. La Socie'te'
a acquis, pour ses collections d'antiques,
ce pre'cieux objet d'art.
Finalement M. le banquier Eberhardt
a entretenu la Socie'te' des voies romaines
de Metz ä Treves et ä Verdun, et a ac-
corde' une mention toute particuliere ä la
voie de la rive droite de la Moselle.
Dans la seance du Bureau, qui a fait
suite ä celle de la Socie'te, il a £t£ deude
que la Societe* d'histoire et d'arche'ologie
s'affilierait ä 1' Association generale des So-
ciäte's historiques de l'Allemagne.
der Reuerinnen am Waseneck in Strass-
burg stammende Inschriftsteine, die in den
kürzlich niedergerissenen ehemaligen Mur-
hof eingemauert waren, werden von Herrn
Straub besprochen. Der interessanteste
ist ein Denkstein für Meister Englin von
Braunschweig (gest 1481), einen Freund
Geilers von Kaisersperg ; er war Beichtiger
jenes Klosters und hatte sich um den Neu-
bau desselben (seit 1474) verdient gemacht.
Eine ähnliche Stellung nahm Konrad Pfet-
tesheim, dem der zweite Stein gewidmet
ist, ein. — Herr Salomon macht auf einen
weiteren beim Abbruch des Drachenhofes
neuerdings gefundenen Grabstein von 1413
aufmerksam.
Sitzung vom 12. Dezember. Das Vor- 4-7.
Standsmitglied Herr Ringeisen [seither
am 25. Jan. 1889 verstorben] hat der Ge-
sellschaft ein von ihm in Rosheim erwor-
benes Haus, einen der ältesten Überreste
romanischer Baukunst im Elsass, zum Ge-
schenk angeboten, da die Stadt Rosheim
das gleiche Anerbieten, unter Verpflichtung
für die Erhaltung zu sorgen, abgelehnt
hatte. Erhalten sind die sehr dicken
Aussenmauern, ein schöner Kamin aus dem
12. Jahrhundert und das ziemlich schad-
hafte Dach. Die Herren Schrieker und
Nessel machen auf die möglicherweise
sehr bedeutenden Kosten und Verpflichtun-
gen aufmerksam, die der Besitz eines sol-
chen Hauses nach sich ziehen könnte. Hr.
Winkler findet den Zustand des Hauses
o
— 11t —
— 112
nicht so bedenklich und glaubt, die Unter-
haltungskosten würden nicht erheblich sein.
Er und andere Mitglieder weisen auf Hrn.
Ringeisens grosse Verdienste um die Ge-
sellschaft hin, die eine Ablehnung der dem-
selben am Herzen liegenden Angelegenheit
nicht gestatteten. Der Vorstand beschliesst
demgemäss die Annahme des Geschenkes.
— Herr Straub legt Reste von etwa
fünfzig römischen Gefässen vor, die kürz-
lich in Strassburg zum Vorschein gekom-
men sind. — Herr Wiegan d teilt die
Geschäftsordnung des Redaktionsausschus-
ses mit. [Band 14 Lief. 1 ist inzwischen
erschienen. Sie umfasst die Fortsetzung
von Specklins Collectaneen, 1329 — 1402,
herausgegeben von R. Reuss ; Aktenstücke
zur Geschichte der Klöster Murbach und
Ebersheimmünster, mitgeteilt von F. W.
E. Roth in Darmstadt: Sitzungsberichte
aus dem Jahre 1888]. — Herr Barack
erörtert ausführlich die in Elsass- Loth-
ringen und in anderen deutschen Staa-
ten giltigen gesetzlichen Bestimmungen über
antiquarische Funde und deren Verwertung;
namentlich fehlt in Elsass-Lothringen eine
Anzeigepflicht des Finders und ein Vor-
kaufsrecht des Staates. Eine eingehende
Besprechung über den Nutzen einschlägiger
Bestimmungen lässt eine weitere Klärung
der Frage wünschenswert erscheinen. —
Herr Hering in Barr schlägt vor, an-
lässlich des beabsichtigten Abbruches des
Schlösschens Walf bei Oberehnheim einen
Turm desselben mit Wendeltreppe und ei-
ner Inschrift aus dem 16. Jahrhundert zu
erhalten. Es sollen nähere Angaben ein-
geholt werden.
48. Sitzung vom 9. Januar 1889. Herr
Straub teilt mit, dass der Pfarrer von
Rosheim sich bereit erklärt habe, das Erd-
geschoss des von Hrn. Ringeisen geschenk-
ten Hauses (s. die vor. Sitzung) zu mieten
und auf seine Kosten zu einer Abendschule
herzurichten. Herr Winckler wird den
Plan entwerfen und demgemäss soll der
Mietsvertrag gemacht werden. — Herr
Oberförster Buchholtz hat der Gesell-
schaft eine Anzahl in Meklenburg gefun-
dener Gegenstände aus dem Steinzeitalter
(Beile, Pfeilspitzen u. 6. w.) geschenkt —
Herr Straub berichtet über eine Glocke
zu Rieding bei Saarburg mit der Inschrift :
t MERESONANTE PIA- MALA-
CVN(C)TA • RE(PE)LLE • (M)ARIA
Die Glocke ist aus dem Ende des 14. Jahr-
hunderts. Da mehrere Buchstaben der In-
schrift fehlen, andere umgestürzt oder ver-
kehrt gegossen sind, so ist der nicht sel-
ten vorkommende Spruch bisher sehr ver-
schiedenartig gedeutet worden. — Herr
v. Müllenheim - Rechberg legt einen
Kreuzer vom J. 1703 und ein Exemplar
der von der freien Stadt Strassburg im
Jahre 1617 an die Schuljugend verteilten
Denkmünze für das Jubiläum der Refor-
mation vor.
Von der
Westdeutsche! Zeitschrift
wurde aus gegeben Jahr?. VIII (1889) Heft I,
enthaltend :
Rnd. Henning, Die Germanen in ihrem Verhältnis
zu den Nachbarvölkern.
Frledr. Koller. Die Neckar - Mümlinglinie von
Schlossau an bis zur hessischen Grenze an-
weit Wörth a. M. (Forts, folgt.)
J. T. Pflngk - EUrttUBg, Über die Krönung der
Königin Gisela.
J. Priesack und J. Sehwalm, Das Coneeptbnch
des Rudolf Losse.
J. B. Seidenberger, Die kirchenpolitische Litera-
tur unter Ludwig dem Bayern und die Zonft-
kampfe vornehmlich in Mainz.
Neuer Verlag der Fr. Iilntz' sehen Buchhand-
lung in Trier. Zu beziehen durch sämtliche
Buchhandlungen :
Römische Mosaiken aus Trier
und Umgegend
von Domkapitular
J. N. von Wilmowftky.
Nach dessen Tode herausgegeben von der Gesell-
schaft für nützliche Forschungen
durch deren Sekretär Muaeuma-Dfrektor Dr. Hettner.
Neun chromolithographierte Tafeln auf Carton in
der Grösse von 58 auf 46 cm und ein Textheft in
Quart. Preis in Mappe 20 Mark.
Das Werk ist von gleicher Bedeutung für das
moderne Kunstgewerbe wie für die archäologische
Forschung. Das römische Trier hatte eine Falle
herrlicher Mosaiken, v. Wilmowsky hat die in
den Jahren 1840—1870 aufgefundenen Fussboden-
und Wandmosaiken, sowie Marmortafelungen der
Basilika, vieler Prachtgeb&ude Trier 's und der
Villen des Saar- und Moselgebietes in peinlich
ausgeführten Zeichnungen von hervorragender
Schönheit zusammengestellt, welche in diesem
Werke jetzt im ganzen Reichtum der Farbenscela
der Originale, in trefflichen Reproduktionen der
lithographischen Anstalt von G. Welsbacher in
Darmstadt vorliegen. Die Mosaiken, teils nur mit
Ornamenten, teils mit Figuren geziert, eignen sich
in hohem Masse für moderne Nachahmung in
Thonplatten, Stickereien und Teppichen. Der Text
giebt Aufschluss Über die Auffindung der einzel-
nen Mosaiken and einen Überblick über die Ge-
schichte des Mosaikes Überhaupt.
FR. LlNTZ'BCHe BUCHDRUCKER«! IN TRIER.
Kedigirt
tob Dr. Hettner In Trier
und
Professor Dr. Lamprecht
In Bonn.
der
Verlag
der
FR. LINTZ'schen
Buchhandlung
In Trier.
Westdeutschen Zeitschrift für Geschichte und Kunst,
zugleich Organ der historisch-antiquarischen Vereine zu Backnang, Birkenfeld, Dürk-
keim, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Karlsruhe, Mainz, Mannheim, Metz, Neuss, Speyer,
Strasburg, Stuttgart und Worms, sowie des anthropologischen Vereins zu Stuttgart.
♦
HaL
Jahrgang VÜI, Nr. 5.
1889.
Du Korrespondensblatt erscheint in einer Auflage von 3600 Exemplaren. Inserate 4 25 Pfg. für die
gespaltene Zeile werden ron der Verlagshandlung und allen Inseraten-Bureaus angenommen, Beilagen
nach Uebereinkunft. — Die Zeitschrift erscheint vierteljährlich, das Korrespondensblatt monatlich. —
Abonnementspreis 15 Mark für die Zeitschrift mit Korrespondensblatt, für letzteres allein 5 Mark.
Neue Funde.
49. Hr.] Nittel bei Trier. [Römisches Bronze-
»ostament mit Inschrift]. Durch die freund-
liche Vermittelung der Herreu Landrat
Mohr in Saarburg und Pfarrer Bisten iu
Ayl kam im Dezember vorigen Jahres ein
kleines römisches Bronzepostament mit
Inschrift in den Besitz des Trierer Pro-
vinzialmuseums. Über dessen Auffindung
verdanke ich Herrn Pfarrer Kiesgen in
Temmels folgende Notiz: „Das Postament
wurde, als vor zwei Jahren ein neuer Weg
durch die Weinberge über den Nitteler
Berg nach Wellen angelegt
wurde, von einem Arbeiter in
einer sog. Rausche (ein Haufen
Steine, der aus den Weinber-
gen zusammengetragen ist) ge-
funden. An dem Fundorte hat
aber nach meiner Meinung
nie eine Villa oder sonst ein
Gebäude gestanden, denn dage-
gen zeugen die nackten Felsen,
die sich noch jetzt hier und
da erheben. Vermutlich ist
das Postament entweder mit
der Erde oder in dem Dünger
in einen Weinberg gekom-
men und beim Auslesen der
Steine aus dem Weinberg in
die Rausche gewandert4*. Das
Postament hat eine sechseckige
Grundform, Gesims und Sockel
treten stark vor; über dem
Gesims erhebt sich, nach Art
einer Attika, ein Rand. Die
grösste Höhe beträgt 9 cm und von glei-
cher Ausdehnung ist die grösste Breite.
Das Postament ist unten und oben offen;
die Platte, an welcher die Figur befestigt
war, muss also in den Postamentrand ein-
geschoben worden sein. — Die äussere
Oberfläche hat einen silberglänzenden
Überzug, der vermutlich aus silberhaltigem
Zinn besteht. Auf zwei neben einander
liegenden Seiten des Postamentes befin-
det sich eine Inschrift, deren Zeilen über
die zwei Seiten weglaufen:
C
X
1NH DD
W
mzm RsiciA
$$m
Digitized by VjOOQlC
— 115 —
— 116 -
Die Buchstaben sind sehr roh einge-
schnitten, die Zeilen laufen nicht in einer
Geraden hin. Der Anfertiger hat zunächst
die Buchstaben vorpunktiert, anfänglich
aber den Raum anders verteilt, denn unter
Zeile 3 sieht man deutlich die einpunk-
tierten Buchstaben GNVM ] M, welche
offenbar Reste der später in der 2. Zeile
untergebrachten Worte Signum Mercuri sind.
Andere Vorpunktierungen, wie am Ende
von Zeile 2 V unter V, oder in Zeile 3
eine Hasta neben dem ersten T werden
als Vor\)unktierung der Inschrift in ihrer
jetzigen Fassung anzusehen sein.
Die Form E für F in fratribus findet sich
häufig auf rheinischen, namentlich spätzeit-
lichen Inschriften. Das Gentile ist eine
Weiterbildung aus dem in Gallien häufigen
Namen Tetricus.
Die Inschrift besagt: Zu Ehren des
kaiserlichen Hauses. Das Bildnis des Mer-
cur schenkt Tetricianius Serotinus seinen
Brüdern.
Das Postament wird etwa dem Ausgang
des 3. Jahrh. angehören. — Die Statuette
ist leider nicht mit aufgefunden Der 65 mm
hohe Mercur aus Bronze, welcher 1860
beim Bau der Kirche in Temmels gefun-
den und in die Luxemburger Sammlung
gekommen ist (vgl. Arendt in Publ. de la
soc. Luxembourg 1859 XV p. 207), hat
selbstverständlich zu diesem Postamente
keine Beziehung; ich erwähne dies nur,
weil die entgegengesetzte Ansicht mehrfach
ausgesprochen wurde.
Chronik.
50- Geschichte der Chatten. Fragment einer Gösch ichte
des ehemaligen Kurfürstentums Hessen. Aus
dem litterarischen Nachläse von Dr. Albert
Duncker. Herausg. von Dr. Georg Wolff.
Kassel, 1888. 178 S. 8«. (Sonder -Abdruck
aus der Zeitschrift des Vereins für hessische
Geschichte und Landeskunde. Neue Folge.
Bd. XIII.)
Mit wehmütiger Empfindung haben wir
die nachgelassene Schrift Dunckers über
die Geschichte der Chatten zur Hand ge-
nommen, die so ganz dazu angethan ist,
den Schmerz über den frühen Hingang des
verdienten Forschers und liebenswürdigen
Freundes wieder von neuem wachzurufen.
Nur ein kleines Bruchstück der Gesamt-
geschichte von Hessen, deren Bearbeitung
sich Duncker als Lebensaufgabe gesetzt,
hat der Unermüdliche abschliessen dürfen;
wie deutlich lässt aber schon dieses Frag-
ment erkennen, was wir von D.'s Hessischer
Geschichte zu erwarten hatten ! Die ganze
Anlage der Darstellung zeigt, dass D. die*
selbe nicht in erster Linie für den Forscher,
sondern für die weiteren gebildeten Kreise
bestimmt hatte. Wie es ja nicht erst be-
sonders hervorgehoben zu werden braucht,
beruht dieselbe in allen ihren einzelnen
Punkten auf der umfassendsten und ein-
dringendsten Kenntnis des Quellenmaterials.
Dem Leser aber wird nirgends das Ein-
gehen auf die zum Teil viel verschlungenen
und unwegsamen Pfade der Detailunter-
suchung zugemutet; ohne Beigabe eines
gelehrten Apparates werden ihm die Er-
gebnisse der gerade in den letzten Jahr-
zehnten besonders erfolgreich fortschrei-
tenden historischen und topographischen
Forschung in markigen Umrissen vor Augen
geführt. Der unter diesen Umstanden
doppelt verantwortungsvollen Aufgabe, nur
die wirklich gesicherten wissenschaftlichen
Resultate seiner Darstellung zugrunde zu
legen, ist Duncker in den weitaus meisten
Fällen durchaus gerecht geworden. So
zeichnen sich namentlich die Ausfuhrungen
über die Reste der Steinzeit, über die
keltischen Ansiedelungen, über die vor-
merovingischen Grabstätten und Befesti-
gungsanlagen in Hessen durch eine muster-
hafte Umsicht und Vorsicht in der Beur-
teilung der Bedeutung der antiquarischen
Funde und der von Früheren geäusserten
Hypothesen aus. Form und Gliederunsr
der Darstellung ist eine sehr ansprechende.
Im ersten Kapitel (S. 4—34) behandelt D.
die vorgeschichtliche Zeit, die Herrschaft
der Kelten, die ersten Berührungen suebisch-
chattischer Stämme mit den Römern. Der
Schilderung des Landes und Volkes der
Chatten zur Römerzeit ist das zweite Ka-
pitel (S. 34—60) gewidmet. Am umfang-
reichsten ist die im dritten Kapitel (S. 60
bis 153) gegebene Darstellung der Kämpfe
der Chatten mit den Römern bis zum Zer-
falle des weströmischen Reiches und dem
Emporkommen der .Franken; mit Recht
wurde hier die Geschichte der römischen
Digitized by VjOOv IC
— 117 -
Herrschaft in der Wetterau, deren Aufhel-
lung nicht zum wenigsten den Forschungen
Dunckers und Wolffs zu danken ist, mit
besonderer Ausführlichkeit behandelt. Hin-
sichtlich der Geschichte des rumischen
Grenzwalls in Deutschland war es für den
Referenten besonders erfreulich, seine Ver-
mutung (Rom. Grcnzwall S. 44), dass M.
Aurelius ein li er vorragender Anteil an der
Errichtung des Limes Raeticus zufallt, von
D. (S. 123) aufgenommen zu sehen; D.'s
Gleichsetzung des vielbesprochenen „Muni-
mentum Traiani" mit der Rom er Stadt bei
Heddernheim (S. 136) und seine Ausfüh-
rungen über die administrative Gliederung
der rumischen Wetterau (S. 144 f.) wird
man zum wenigsten einen erheblichen Grad
von Wahrscheinlichkeit zusprechen dürfen.
Am wenigsten abgeschlossen erscheint das
der Darstellung der merovingischen Zeit
gewidmete Schlusskapitel (S 153—173),
das der ursprünglichen Überschrift nach
auch die karolingische Epoche und die Be-
kehrung der Hessen zum Christentum um-
fassen sollte. Nachdem das Kapitel ein-
mal gedruckt vorliegt, können wir nicht
umhin, unserem Widerspruch gegen die
mit grosser Bestimmtheit vorgetragene
These von den näheren Beziehungen der
Chatten zu den sali sehen Franken — im
Gegensatz zu den Ripuariern — Aus-
druck zu geben. Das Ausschlag gebende
Argument für die behauptete ursprüngliche
Identität der Chatten mit den salischen
Franken ist für Duncker (S. 155, 169 ff.)
die Thatsache der Gemeinschaft des ältesten
Volksrechtes der Chatten mit dem der sa-
lischen Franken; nun reichen aber die
Zeugnisse für die Geltung des salischen
Rechtes auf hessischem Boden nicht weiter
als bis in das 9. Jahrhundert hinauf (R.
Schröder, die Franken und ihr Recht.
Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechts-
geschichte. Bd. II German. Abt. 1881. S.
21 f., 43 f. Dagegen Dahn, Deutsche Ge-
schichte I, 2 S. 28 ff. 407), also in eine
Zeit, für welche der von dem herrschen-
den fränkischen Stamme auf Hessen ge-
übte Eintiuss von vornherein als ein sehr
bedeutender angenommen werden muss.
Wie die Volksrechte der Salfranken,
Baiern, Burgunder, Westgothen unter sich
— 118 —
die engsten Beziehungen und gegenseitigen
Entlehnungen aufzeigen, so lässt sich spe-
ziell für die Lex Ripuaria eine weitgehende
Abhängigkeit von der Lex Salica, für die
Lex Angliorum et Werinorum eine durch-
gehende Anlehnung an die Lex Ripuaria
nachweisen (vgl. H. Brunncr, Deutsche
Rechtsgeschichte S. 292 ff.); man wird
aber doch schwerlich aus der Verwandt-
schaft dieser Volksrechte einen Schluss
auf die ursprüngliche Stammverwandtschaft
der betreffenden Völker ziehen wollen. So
wird denn auch die Reception des sal-
fränkischen Rechtes in Hessen in der spä-
teren merovingischen Zeit weder aus der
Unstetigkeit der Sitze der Chatten (Duncker
S. 169) — welcher deutsche Stamm wäre
denn sesshafter gewesen? — noch aus deren
Verwandtschaft mit den seit langen Jahr-
hunderten aus der hessischen Heimat aus-
gewanderten Batavern und Chattuariern zu
erklären sein, sondern aus dem Abhängig-
keitsverhältnis, in welches die Hessen zu
dem fränkischen Reiche getreten waren.
Wir werden darum auch die Spuren der
Geltung der Lex Salica im Mosel-, Mittel-
rhein- und Maingebiet und die in das
Thüringcrland tief eindringende fränkische
Kolonisation keineswegs mit Schröder
(a. a. 0. S. 23 ff.) und Duncker (S. 165 f.)
ausschliesslich oder auch nur vorwiegend
auf eine Massenauswanderung der Chatten
zurückführen dürfen; die Führung wird
auch hier den eigentlichen Franken, Saliern
und Ripuariern, zugefallen sein, wenn auch
nicht geleugnet werden soll, dass die Chat-
ten an dieser Kolonisationsbewegung sich
lebhaft beteiligt haben. Umfang und Gren-
zen der chattischen Kolonisation werden
sich aber aus verschiedenen Gründen schwer-
lich allein mit Hülfe der Ortsnamen-For-
schung feststellen lassen; unterstützend
wird hier die Dialektforschung einzutreten
haben, auf deren Heranziehung bei aller
berechtigten Zurückhaltung gegenüber vor-
schnell gezogenen Schlüssen der einschlagen-
den sprachgeschichtlichen Untersuchungen
doch nicht ganz verzichtet werden durfte.
Die nach Mitteilung des Herausgebers dem
Manuskripte des Schlusskapitels beigesetz-
ten Bleistift-Notizen Dunckers lassen ver-
muten, dass der Verfasser, wäre ihm dio
y y 3
— 119 —
Vollendung seines Werkes beschieden ge-
wesen, doch noch die für den gedruckten
Text massgebenden Aufstellungen Schröders
über das Verhältnis der Chatten zu den
Franken eingeschränkt und mit den gegen-
teiligen, zum Teil sehr berechtigten, Auf-
fassungen Müllenhoffs und Dahns auszu-
gleichen versucht haben würde. Dem Her-
ausgeber schulden wir für die Veröffent-
lichung der wertvollen Gabe grossen Dank.
Während der Text des Dunckerschen Ma-
nuskriptes von Wolff mit allem Rechte im
Wesentlichen unverändert wiedergegeben
worden ist, bringen die von W. beigegebe-
nen Anmerkungen eine reiche Auslese aus
den neuesten archäologischen Erkundun-
gen, die wir meist den erfolgreichen Aus-
grabungen des Hanauer historischen Ver-
eins verdanken; die Geschichte der römi-
schen Wettcrau ist durch sie vielfach in
neues Licht gesetzt worden.
Giessen. II er man Haupt.
Miscellanea.
51. Zu Korr. VIII, 28 u. 29. Nr. 28 wird
Inspection der 4 Seiten' wohl die Mög-
lichkeit ergeben ') zu verbinden (wie man
für den Stilus verlangt) : dieta fdix, scribe
fdievar (dem uterefdix nachgebildet und wie
z. B. Pelagonius im Anfang seiner med.
vetcrinaria den Adressaten bittet : ut liben-
ter suseipias, libentius legas).
Nr. 29 wirklich so ? Die Grabtafel zur
Spieltafel gemacht, und nicht umgekehrt?
Ist der Schriftcharakter dafür stringenter
Beweis, da die Tabulae lusoriae doch ge-
legentlich nachlässige, fast cursive Züge
haben ? 2) Ich kenne kein späteres, sicheres
Zeugnis für dies genus (6 Worte ä 6 Buch-
staben) als die poetae scholastici der AL
495 — 506 Riese. Merkwürdig , wie bei
I>PERI, da mp ligiert ward und nur
einen Buchstaben repräsentierte, der Punkt
den 6. Buchstaben vertritt, ohne dass man
wagte imperü einzuführen. Schwerlich
ist die 'Rückseite* jünger als die Zeiten
1) Hr. Prof. Riese bejaht dies. [D. Red.]
2) Ich hatte bis jetzt noch nicht Gelegenheit
die Tafel zu sehen; die Richtigkeit der Ver-
mutung erscheint aber so zweifellos, dass ich sie
schon jetzt mitteile; später hoffe ich ein Clichö
der Inschrift nachfolgen lassen zu können. [Hr.]
— 120 —
Salvian's, auch wegen des Wappenwortes
virtm imperi.
Bonn, 13. März. Buche ler.
Zu Korr. VIII, 35. [Römische Inschrift aus 5;
Heidelberg aus dem J. 225]. Zangemeisters
Erklärung der merkwürdigen Inschrift hat
ihm seihst nicht genügt und wird auch
Andere nicht befriedigen. Sollte sie nicht
vielmehr ungefähr in folgender Weise zu
lesen sein?
H]o$tiariu(s) S[te]llatinian[u(s)] , quem
QVEIV//VS co(n)s(ularis) pro sua Irni-
voientia et su[l]licüudin[e] prof>(arit).
i(tem) conimüüon[es] Germati[ici?] »«-
m(eri) fec(erunt)
Dass zu Anfang ein auf u oder us aus-
gehender Personenname im Nominativ ge-
standen hat, halte ich für ebenso sicher
wie es nicht möglich erscheint denselben
in einwandfreier Weise herzustellen: was
ich Eingesetzt habe, soll nur ungefähr die
Richtung geben. Unbedenklich ist meines
Erachtens, dass das Wohlwollen des Feld-
herrn für seine Mannschaften wie auch
die Fürsorge für dieselben bei Gelegenheit
des Eintritts eines Rekruten hervorgehoben
wird. Dagegen ist i(tem) ein Notbehelf
und vielleicht das Zeichen verhauen für
"E oder dieses aus I durch Farbe herge-
stellt. Die Bezeichnung Germanicus numerus
= numerus ad exercüum Germanicum j*r-
tinens ist nicht die solenne; aber in einer
Inschrift, die offenbar nicht von einem j
technisch gebildeten Concipienten herrührt, i
sondern von einem der Soldaten selbst J
aufgesetzt ist, lässt es sich ertragen.
Mommsen.
Eine deutsche Übersetzung der Bopparderfl
Übereinkunft vom J. 1291. Mitgeteilt ion
Geh. Justizrat Prof. Dr. Loersch in Bonn.
Von der für die Verfassungsgeschichte
von Boppard so wichtigen Übereinkunft,
welche zwischen Dienstmannen und Schöffen j
am 23. August 1291 abgeschlossen wurde
und nach dem Original von Günther, Codex
diplomaticus Rheno - Mosellanus H, 480,
Nr. 339 veröffentlicht ist (vgl. Goerz, Mit-
telrheinischc Regesten IV, Nr. 1931), hat
sich bei Gelegenheit der Durchforschunir
des Koblenzer Staatsarchivs für die Aus-
gabe der Rheinischen Weistümer eine alte,
o
— 121
— 122 —
vielleicht sogar gleichzeitige deutsche Über-
setzung gefunden. Sie ist von einer Hand
. aus dem Anfang des 15. Jahrhunderts ein-
getragen in die Handschrift Msc. CHI a, 62,
Nr. 35. Diesem Eintrag liegt, wie dessen
Schluss zeigt, eine Abschrift zu Grunde,
welche am 16. Juli 1331 unter den Siegeln
der ßopparder Stiftsherren Siegfried und
Radolf ausgefertigt worden ist. Die Über-
setzung giebt eine sehr ungelenke, zum
grössten Teil geradezu wörtliche Umschrei-
bung des lateinischen Textes, ist jedoch
für dessen Erklärung, we£en der Ver-
deutschung der auf das Gerichtswesen uncl
das Verfahren bezüglichen Ausdrücke aber
überhaupt von Wert. Der Abdruck an
dieser Stelle dürfte deshalb gerechtfertigt
erscheinen.
Reichte der dienstmanne und
scheffen von Boparden under sich.
In goitz namen amen. Umb dat nyt
der dede, die nu levent, die wirdich sint
gedechtnissc der nachcomenden, mit ver-
gessenheid oder unwissenheid hemamals
werden vernychtet, tzemet und ist nütze,
die mit vestenungen, sigelen und schrichts
und auch levendigen tauge tzü verewigen.
Hervan ist, daz wir Conrait schulteis,
dienstmanne und scheffen der stat Bopar-
den kunt willen sijn allen luyden, daz wir
haben üb er d ragen allesament in eyn, nyt
zu intzesetzen nftwe reichte sunder zu ver-
nuwen die alden, die bis her zu by uns
waren und vort duren sullen in tzukomen-
den, daz alle reichte, die nach urtel uyfz-
gefordert werdent for dem gerichte, die
dycnstmanne solen sagen und urtel geven
mit den scheffen, und des gelychs die
schenen eync mit den dienstmannen, und
nmb dat geyn gebrech des gerichts werde
gehabt, die gene gehabten mach, solent
urtel sagen, der1 andere gebreste und abe-
sijn nyt daran hindernde. Vort als der
schulteis daz gerichte erfolgent, also ab
man1) scholt oder cynche gude ymands
vor dem gerichte ubermitz urdele tzu wer-
dent gerichtet, die dienstmanne, die mit
yme zft richtene gayn wnlden, gelychen deil
solen entfangen mit den scheffen, und as
1) Ansatz zu andorcr Wendung der Über-
setzung; lat. : cum debita vel aliqna bona alieni . ..
adiudicabuutur.
urdele geheisschet werdent, so sal der
schulteis die dyenstmanne manen mit der
hulden, die sij gedain haint, und die scheffen
mit yren eyden. Dar enboyven as gebrest
scheffen eynes oder mee were, eyn ander
off andern oyvermitz die dienstmanne und
scheffen eynd rechtlichen solen werden ge-
koren, also dat die andern off ander zu
der kure nyt vortvaren solen. In den
princi palen und hogesten richtlichen dagen,
die gemeynliche wissenthafte ding nennet,
ob eynich übergriff oder braiche, so der
gemeynte so des rychs were, die dynst-
manne mit den scheffen ind die scheffen
mit den dienstmannen solen daz wroigen,
daz zftge8atzt, daz an den urtel en zegeven
steden und durffern, die yre reichte by
uns heisschent und von aldem reichte
heisschen sullent, tzüsamen gerouffen so
die dienstmanne so scheffen solent züsamen
urdel geben, noch eyne partye sunder die
andere geyn urdel geben mag oder sal.
Und ob ortete ubermitz dienstmanne und
scheffen8) eyndreichtlichen gesprochen wur-
den, den ist zu tzestainde, sunder ob ymand
dar entgen comen wulde oder widerrouffen,
as zu reichte daz yme dünken wirdt Stade
zu dftne, der mach sich berouffen. Von
alder gewoynden ist auch gesetzet, daz
tzwene vomme getzale der dienstmanne
tzwene slussele zu dem gemeynen sigele
der stat von Boparden tzubehorende und
eynre vomme getzale der scheffen den
dritten getruwelichc sullen verwaren. Vortan
saissen und setzen wir, und daz auch was
von alders, daz, so wanne der rait oder
petsonen zürne raide zu Boparden behorende
geviele gekoren ze werden, tzwa partijen
vomme getzale der rittcr und dienstmanne
und die dritte vomme getzale der burger
und scheffen sullen genomen werden. Vort
so ordineren wir, daz auch wider daz aide
reicht nyt enlüdet, daz so wer gekoren
wirdt zu scheffen soi geben den dynstman-
nen und scheffen eyn wirdschaff off con-
rcit3), die dar mit sijn wollent oder co-
men. über wilche uberconunge und ordi-
nancien wir hau dftn werden tzwey par
brieve eynes heltnisses, ychlicher partijen
2) und sehe f Ten in der Vorlage zweimal.
3) S. Lexer, Mhd. Handwörterbuch I, 1779
unter kunreiz.
- I2ä
- 124 —
eynen, und ychlich besigelt werden mit
gemeynen sigele der stat von Boparden
eyne mit sigelcn der erbarn manne cano-
niche der kirchen von Boparden, daz zit
beden ychlicher partijen desen entgen wor-
digen ordinancicn und oyverkomcns ist
angehenket. Und wir canoniche der vor-
genanten kirchen zu Boparden, zu beden
so der dienstmanne so der scheffen, betzft-
gen uns zu meirren vesteniclieit aller vor-
geschrieben, die eweclichen duren sullent
unwiderroufflichcn, unser kirchen sigel de-
sem entgen wordigen angehenket. Gegeben
und geschiet in den jaren ucss herrcn
dusend tzwey hundert eyn und nüntzich,
uff avent sent Bartholomeis apostolen, ent-
genwordich vil geloiffsamer luyde. Dese
copie ist gegeben under sigelen der vur-
sichtigen manne hern Syfrids und Radolfs,
canoniche der kirchen von Boparden, in
den jaren unss herren duysent CCCXXXI,
des neisten dages scheydunge der heyliger
apostolen.
Vereinsnachrichten
unter Redaction der Vereinsvorstände.
54. DUrkheim. Altertum 8 verein. 9. März.
Das Museum des Vereins hat letzter Zeit
abermals mehrere Geschenke erhalten. Se.
Erl. Karl Emich Graf von Leiningen-
Westerburg, kgl. Brigade - Adjutant zu
Breslau, der stete Gönner unseres Ver-
eins, sandte vier prächtige Photographieen
in Cabinetformat, darstellend: 1) ein Lei-
ningen- Westerburgisches Alliance- Wappen,
2) das Portal des Leiningen'schen Schlosses
zu Grünstadt, 3) und 4) Ansichten der
Emichsburg zu Kleinbockenheim, ausser-
dem 5) sein nach der Handschrift Manesse
komponiertes Buchzeichen. — Herr Albert
Lob zu Ungstein schenkte ein am Fusse
des Spiel berges mit Holzkohlen und Tier-
knochen gefundenes Hirschgeweih, her-
rührend von einem Achtender. Diese Reste
von einer vorhistorischen Höhlen -Wohn-
stätte lagen 2,20 m tief im roten Lehm.
— Herr Gutzbesitzer Karl Schaefer
schenkte ein sehr altes Sesel = Wingerts-
messer, gefunden 1 m tief im Geröll des
oberen Spielbcrgs. Es ist nach seinem
Typus römischen Ursprungs. Bekanntlich
geht das Sesel = secuta auf die Römer
zurück. — Herr Georg Bär, Winzer zu
Ungstein, schenkte zwei auf dem Weil-
berge, der Stelle einer römischen Ansiede-
lung, jüngst gefundene Römermünzen. Eine
rührt von Caesar Augustus (Octavianns)
f 14 n. Chr., eine von Kaiser Valens
(f 378 n. Chr.) her. Erstere trägt auf
dem Avers die Umschrift: CAESAR AVG
TRBVNIC POTEST, auf dem Revers:
(L naerius) SVRDINVS • ÜI • VIR (a. a. a.
/. /. SC. (Cohen I* 470) — Die beiden
Münzen geben kurz und gut die Dauer
der vi IIa rustica an. — Den freundlichen
Gebern spricht hiermit der Vereinsvorstand
geziemenden Dank aus.
In der Generalversammlung des Ver-55.
eins am 16. März erstattete der Vorstand
Bericht über das verflossene Vereinsjahr.
Darnach hat sich das Museum um ca.
180 Nummern vermehrt und umfasst z. Z.
ca. 3000 Nummern. Die Neuerwerbungen
begreifen ausser speziell Dürkheimer Alt-
sachen römische Gegenstande aus der
Gemmingschen Sammlung, 23 Wappen des
Hauses Leiningen, die Eisenbarren von
Weisenheim a/Berg, den Dürkheimer Drei-
fuss in Abguss u. s. w. in sich. Aach
wurden auf der letzten Münchener Ge-
werbeaasstellung mehrere Kopieen wert-
voller romanischer Kunstdarstellungen, z. B.
der bekannte Becher von Köln, erworben.
Das Lapidarium ward vermehrt um sechs
zu Seebach gefundene wohlerhaltene Kapi-
tale aus der romanischen Übergangszeit,
ferner einen Wappenstein aus der Renais-
sancezeit von Wachenheim n. A. Auch die
Bibliothek wurde mit Werken vonMommsen,
Näher, Cochet, J. G. Lehmann n. A. ver-
mehrt. Die Einnahmen beliefen sich für
1888 auf 755 M., die Ausgaben auf 530 M.,
so dass ein Überschuss von 225 M. vor-
handen ist. Für das neue Jahr beschloss
die Vorsammlung ihr Hauptaugenmerk auf
dreierlei zu richten. Erstens soll ein Teil
der Einnahmen auf Ausgrabungen auf der
Limburg verwendet werden, und zwar auf
Freilegung der Königsgruft der Salier,
welche sich südlich vom Kryptaeingang
unterhalb der Vierung befand. Auch die
Keller sollen aufgeräumt werden. Zweitens
soll für die Steindenkmäler des Vereins
o
— 125 —
auf der Limburg oder zu Serbach ein
Schutzdach beschafft werden. Drittens
sollen die römischen Inschriften auf dem
Bruüholdis8tuhle des weiteren untersucht
werden. Der Vorsitzende sagte zum Schluss
der Stadt und dem Kanton Dürkheim
besten Dank für die jährliche materielle
Unterstützung. In den Ausschuss wurden
gewählt die Herren Bürgermeister Tartter,
Reallehrer Griebel, Dr. Theodor Mehlis.
Letzterer übernahm das Amt eines Schrift-
führers. Mit der Aufsuchung der Salier-
gruft auf der Limburg wird nach erteilter
Genehmigung von Seiten der Stadt Dürk-
heim in nächster Zeit begonnen.
56. Frankfurt a. M. Verein für Qeschichte
und Altertumskunde. Am 11. März
sprach Herr Prof. Dr. V. Valentin über
den im Jahre 1781 in Frankfurt entstan-
denen „Plan einer in der Kayserlichen und
Freyen Reichs-Stadt Franckfurt zu errich-
tenden Akademie der freyen, schö-
nen bildenden Künste undnüzlichen
Wissenschaften", welcher, in den Krei-
sen der hiesigen Maler- und Zeichner-
Akademie (vgl. des Redners Buch: Über
Kunst, Künstler und Kunstwerke S. 133 ff.)
entstanden, eine Erweiterung derselben auf
alle künstlerischen und wissenschaftlichen
Gebiete unter Berücksichtigung der Er-
fordernisse des praktischen Lebens be-
zweckte, aber vom Rate damals, weil zu
weitgehend, abgelehnt wurde. Dieser für
die geistigen Bestrebungen seiner Zeit
höchst charakteristische Plan wird im
nächsten Bande des „Archivs für Frank-
furts Geschichte und Kunst" zum Abdruck
kommen. — Darauf machte Herr 0. Don-
ner-von Richter Mitteilungen über den
Meister Johann, Maler von Bamberg,
oder Meister Johann, Schilder von Babin-
berg, wie er sich selbst in einer Urkunde
von 1382 nennt (vgl. Böhmer, Cod. Dipl.
Moenofr. S. 759). In dieser Urkunde quit-
tiert er den Stifts berren des Bartholomäus-
Stiftes für 800 fl. (u. 8 fl. „vor ein paar
claider") seine Bezahlung für die Gemälde-
tafeln, welche er für den Hochaltar in
dem neuen, vergrösserten Chore der alten
Salvatorkirche, nun St Bartolomäuskirche
oder Dom genannt, gemalt hatte. Der Vor-
tragende zeigt die einzig erhaltenen Ab-
— 126 —
bildungen dieses Altars, dem Diarium der
Krönung des Kaisers Mathias entnommen,
vor und begründet seine Ansicht, dass
diese Allbildungen, obgleich in der Zeich-
nungsweise des 17. Jahrhunderts über-
tragen, dennoch in der Hauptsache die
Disposition des Altars und der Figuren
der Gemälde treu wiedergeben.
In der Sitzung vom 25. März sprach 57.
Herr Dr. J. Kracauer über eine dem
Oberstlieutenant Immler aufgetragene kai-
serliche Kommission gegen Frank-
furt während des dreissigjährigen
Krieges. Immler, ein Abenteuerer der
schlimmsten Gattung, welcher sich bereits
in Gelnhausen durch schamlose Erpres-
sungen bereichert hatte, wies Frankfurt
1640 ein Schreiben Kaiser Ferdinands III
vor, in dem dieser der Stadt für ihre
schwedenfreundliche Haltung bittere Vor-
würfe machte und Immler beauftragte,
gegen alle diejenigen, welche den Feinden
Vorschub geleistet hätten, Untersuchung
anzustellen. Ausserdem bemerkte Immler,
dass er von der Judenschaft 30000 Thlr.
einzuziehen habe als Beitrag zu den Kriegs-
kosten Ehe der Rat ernstlich auf das
Gesuch Immlcrs Rücksicht nahm, zog er
bei seinen Vertretern auf dem Reichstag
zu Regensburg Erkundigungen über ihn
ein. Sic rieten, die Forderung abzuweisen,
da die Hofkammer von dieser kaiserlichen
Kommission gar nichts wisse. Inzwischen
lebte Immler mit einem Gefolge von 16
Personen in Saus und Braus auf Borg in
Frankfurt, bis der Kaiser, durch mehrere
Eingaben des Rates bestimmt, Befehl gab,
die Kommission niederzuschlagen. Am
23. Dezember erhielt Immler davon Kennt-
nis, doch räumte er so leicht nicht das
Feld. Er verlangte ein vom Kaiser selbst
unterzeichnetes Abberufungsschreiben. Als
dieses ankam, erklärte er es als unter-
schoben, doch wolle er abziehen, wenn der
Rat die Judenschaft zur Zahlung von
4000 Thlr. anhalte. Dieser ging darauf
nicht ein. Inzwischen hatten Immlers
Gläubiger Schuldarrest über ihn verhängen
lassen Er Hess sich aber nicht einschüch-
ternt sondern überreichte am 11. Februar
dem Rat ein neues Schreiben des Kaisers,
das ihn mit einer zweiten Kommission
gegen die Stadt betraute, und zwar wegen
— 127 —
128 —
angeblicher Begünstigung französischer
Geldlieferungen an die Schweden. Der
Rat erklärte, nichts davon zu wissen; um
jedoch Immler los zu werden, hob er dessen
Schuldhaft auf. Dieser weigerte sich aber,
die Stadt zu verlassen, bis er von den Juden
Geld erhalten hätte. Welchen Ausgang die
Sache nahm, ist aus den vorhandenen Akten
nicht zu entnehmen; doch hat Immler, der
seine Forderungen immer mehr herab-
59. Metz. Gesellschaft für lothring-
ische Geschichte u. Altertumskunde.
Sitzung vom 3. April.
Anwesend gegen 40 Mitglieder. Auf
Vorschlag des Präsidenten wird Herr Ka-
nonikus Straub in Strassburg einstimmig
zum Ehrenmitglied gewählt.
Herr Pfarrer Vion spricht sur Pancien-
netc* du patois messin et sur Pusage qui
en est fait aujourd'hui. Er stellt das bal-
dige Erscheinen seines glossaire du patois
messin in Aussicht. Das ausserordentliche
Interesse, welches der Vortrag hervorge-
rufen hat, bekundet die lebhafte Debatte,
welche sich daran knüpft.
Herr Dr. Hoffmann spricht über die
Mertener Säule. Er sieht in ihr ein Sieges-
denkmal, das vom siegreichen im Winter-
lager zwischen Metz und Trier kampieren-
den Heere dem Kaiser Maximian für die
Niederwerfung des gallischen Bauernkrieges
um das Jahr 286 errichtet worden ist.
Für die Figur hat eine Gruppe der per-
gamenischen Gigantomachie dem Künstler
als Vorbild vorgeschwebt.
Herr Stadtbibliothekar Alfeldt zeigt
eine Ofenplatte mit Wappen und Namen
des Abtes Hellot von S. Symphorien von
1619 und teilt hierbei die Lebensgeschichte
des Abtes mit.
Herr Pfarrer Paulus legt Ofenkacheln
des chäteau Brehain vor, die aus dem 15.
Jahrhundert stammen; ebenso zeigt er eine
Goldmünze Philipp II von Spanien, die bei
Secourt gefunden ist.
Die Herren Alfeldt und Paulus über-
weisen die vorgelegten Funde der histori-
schen Gesellschaft.
stimmte, offenbar weder von der Stadt noch
von der Judenschaft das Geringste erhalten.
Am 8. April sprach Herr F. Kofi er 58.
aus Darmstadt über die römischen Be-
festigungen zwischen Neckar und Main
oder die sogen. Mümlinglinie nach
eigenen Aufnahmen. Für diesen interes-
santen Vortrag können wir jetzt auf den
Aufsatz des Redners im ersten Hefte der
Westd. Zeitschr. 1889 verweisen.
Metz. Sociäte* d'histoire et d'ar-59.
chäologie lorraine. — Seance du 3
Avril
Sont pre*sents environ quarante membres.
Sur la proposition qui en est faite par le
President, M. l'abbe Straub, chanoine de la
cathe'drale de Strasbourg, est nomine, a
l'unanimitd, membre honoraire de la Society
M. le eure* Vion parle sur Tanciennete
du patois messin et sur Pusage qui en est
fait aujourd'hui. II laisse esperer que son
Glossaire du patois messin pourra etre
prochainement imprime\ Une vive discus-
sion s'engage ä la suite de cet expose
et prouve combien il a interesse* la Societe.
M. le docteur Hoffmann entretient
ensuite l'assemblee de la colonne de Her-
ten. II y voit un monument erige, par
les troupes victorieuses qui hivernaient entre
Metz et Treves, en memoire de la victoire
remportöe par l'empereur Maximien en
Tan 286 sur les paysans gaulois revoltes. Le
statuaire a puisä ses inspirations, en ce qui
concerne les scenes reprlsentäes, dans un
groupe de la gigantomachie pergamenienne.
M. Alfeld, bibliothtScaire de la Ville, pro-
duit une taque de chemine'e portant un ecus-
son armorie, le nom de Hollot, abbe deSaint-
Symphorien, et la date de 1619, et fait, a
cette occacioo, la biographie dudit abbti.
M. le eure* Paulus fait voir des carreaux
de fourneau provenant du chäteau de
Brehain et remontant au XV« siecle. II
fait de meme passer sous les yeux de la
societe une piece de monnaie en or a
Peftigie de Philippe II, roi d'Espague, qui
fut trouväe pres de Secourt.
La Societe re^oit en don, de MM.
Alfeldt et Paulus, les antiques dont il
s'agit plus haut, r^
s ^dby Google
FR LINTZ'SCHE BUOHDRUOKERCI IN TRIER
Rediglrt
▼<m Dr. Haftner In Trltr
und
Professor Dr. Lanprocht
In
der
Verlag
der
FR. LINTZ'tchen
Buchhandlung
in Trier.
Westdeutschen Zeitschrift für Geschichte und Kunst,
«gleich Organ der historisch-antiquarischen Vereine in Backnang, Birkenfeld, Dfirk-
lein, Düsseldorf, Frankfurt a. IL, Karlsruhe, Maine, Mannheim, Metz, Neuss, Speyer,
Strasburg, Stuttgart und Worms, sowie des anthropologischen Vereins zu Stuttgart.
♦
Juni & Juli.
Jahrgang VIII, Nr. 6 & 7.
1889.
Das Korrespondensblatt erscheint in einer Auflage von 3000 Exemplaren. Inserate a 85 Pfg. für die
gespaltene Zeile werden ron der Verlagshandlang und allen Inseraten-Bureaus angenommen, Beilagen
nach Uebereinkunft. — Die Zeitschrift erscheint vierteljährlich, das Korrespondensblatt monatlich. —
Abcnnementspreis 15 Hark für die Zeitschrift mit Korrespondensblatt, fttr letsteres allein 5 Mark.
Neue Funde.
60. Karlsruhe. [Grabhügel bei Rappenau], In
demFreiherrl. von Gemmingen'schen Walde,
20 Min. nordwestl. von Rappenau, A. Sins-
heim, befinden sich, etwa 5 Min. von ein-
ander entfernt, 2 Gruppen von Grabhügeln;
die eine „in den 3 Eichen" besteht aus
5 oder 6 grossen Hügeln mit 16 — 18 m
Dm., die andere westlichere, „im Heiden-
schlag" aus 16 kleineren mit 10—16 m
Dm., welche um den grössten von allen,
dessen Dm. 30 m misst, herumgestellt sind.
Von der ersteren Gruppe ist ein Hügel
1834 von Dekan Wilhelmi in Sinsheim
untersucht worden; 1835 grub er 3 weitere
kleinere von der 2. Gruppe aus. Es er-
gaben sich damals (s. Jahresberichte des
Sinsheimer Altertumsvereins von Wilhelmi,
IV. 1834 p. 8 ff. und V. 1836 p. 2 ff.), so
interessante Bronzefunde aus der la Tene-
Zeit (dieselben sind jetzt in der Gr. Staats-
sammlung in Karlsruhe), dass es angezeigt
schien, die Untersuchung auf die weiteren
Gräber auszudehnen, eine Arbeit, welche
allmählich in Gemeinschaft mit dem Mann-
heimer Altertumsverein ausgeführt werden
soll. Zunächst habe ich vom 23.-25. Mai
d. J. den grössten Hügel der ersten Gruppe,
welcher dem von Wilhelmi untersuchten
zunächst liegt, unterstützt durch Mittel des
Karlsruher Altertumsvereins geöffnet und bin
dabei zu einem unerwarteten Resultate ge-
kommen. Der Hügel war 2,70 m hoch
mit einem Dm. von 18 m; dem festen
Lehm, aus dem er gebaut war und der
die Arbeit an demselben nicht wenig er-
schwerte, verdankte er seine ungewöhnlich
unveränderte, feste und ebenmässige Run-
dung. Thatsächlich bestand er nur aus
Lehm; einige wenige Steinplatten, welche
in verschiedenen Tiefen, manchmal fast
senkrecht auf der Kante stehend, zu Tage
traten, schienen zufallig her eingeworfen,
ohne einen besonderen Zweck zu erfüllen.
Wenige kleine Thonscherbenstückchen und
Kohlenspuren durchsetzten, wie gewöhn-
lich, die Erde. Wichtiger erschien eine
grosse, bis zu 20 cm mächtige Aschen-
schicht, welche in 50 cm Tiefe von der
Mitte weg 2 m weit in einer Breite von
1 — 1,40 m sich hinzog. Es war nur Asche,
wenige Kohle, keine verbrannten Knochen-
teile, keine Scherben, also wohl nur der
Rest eines grossen vor Vollendung des
Hügels auf seinem Gipfel angezündeten
Feuers. Was an Kohle darunter war,
deutete auf Laubholz. 60 cm tiefer unter
der Feuerstelle fand sich ein grosses Stück
von einem dünnen massiven Bronze-Arm-
ring von kreisrundem Querschnitt und in
der Nähe ein kleiner dicker eiserner
Ring, beide ohne erkennbaren Zusammen-
hang mit einer etwaigen Bestattung, also
wohl bei Aufrichtung des Hügels zufällig
in die Erde geworfen. Auch als in einem
grossen mittleren Kreis von 9 m Dm. der
gewachsene Boden erreicht war, konnte
noch nichts von einem Begräbnis entdeckt
werden ; dagegen war ziemlich in der Mitte
des Hügels der Boden auf einer recht-
eckigen Fläche von 1,60 m Länge und
1 m Breite auffallend locker und noch
o
131 —
— 132 —
immer mit Kohlenstückchen durchsetzt.
Als man die Stelle auf ca. 1 m Tiefe un-
ter den gewachsenen Boden weiter auf-
grub, stiess man endlich zuerst auf einen
Schädel und dann auf ein ganzes Ske-
lett, das, noch leidlich erhalten, auf sei-
ner rechten Seite von W. nach 0. mit dem
Blick nach S. mit ziemlich stark herauf-
gezogenen Knieen in dem kleinen Räume
lag. Die Hände hatten sich vor dem Un-
terleib vereinigt und hier lagen 2 Stein-
werkzeügchen, ein kleiner geschliffener
Meissel von schwärzlichem alpinischem
Stein und ein kleines Werkzeug von hellem
geschlagenem Feuerstein, beides Material,
das in der Gegend nicht vorkommt. Von
Metall keine Spur. Etwa 40 cm südlich
vom Schädel lag ein in viele kleine Scher-
ben zerdrücktes Thongefäss, das wegen
seines sehr schlechten Brandes sich nicht
mehr herstellen Hess. Es scheint ein
bauchiger Krug gewesen zu sein, der am
Hals mit einer Schnurverzierung in 4 Pa-
rallelkreisen und darunter mit Zickzack
in derselben Manier verschönert war. Das
Grab war auf 40 cm Höhe mit einer Schicht
von besonders fettem gelbem Lehm aus-
gekleidet, aber nicht damit gedeckt.
Die ganze Bestattungs weise, tiefer als
der gewachsene Boden, die Leiche auf der
Seite liegend mit hinaufgezogenen Knieen,
dabei nur Steinwerkzeug und ein rohes
Thongefäss mit Schnurverzierung, gewinnt
noch besonderes Interesse dadurch, dass
ich 1883 in dem etwa 3 Stunden entfernten
Gemmingen ein Begräbnis in einem Grab-
hügel mit ganz denselben Merkmalen
gefunden habe, nur dass dort weiter oben
im Hügel noch 2 weitere, also jüngere Be-
stattungen mit Bronzebeigaben entdeckt
wurden. (S. E. Wagner, Hügelgräber und
Urnenfriedhöfe in Baden, 1885 p. 43 f.).
Sind diese unteren Begräbnisse mit ihren
Steinwerkzeugen viel älter als die oberen,
welchen Bronzestücke im La Tene-Typus
beiliegen, oder als diejenigen, welche Wil-
helmi in der Rappenauer Gruppe in den
nebenstehenden Hügeln fand? Die Ant-
wort wird zu vertagen sein, in der Aus-
sicht, dass vielleicht die weiteren Hügel
eine wünschenswerte Auskunft geben. Vor-
läufig ist es wenigstens als auffallend zu
bezeichnen, wenn in derselben Gegend
zwei Bestattungen von so sehr überein-
stimmender Eigentümlichkeit gefunden wur-
den, dass sie als Beweis für eine bestimmte,
in jener Zeit waltende Sitte angesehen
werden zu können scheinen.
Karlsruhe. E. Wagner.
Darmstadt. [Römische Funde im Ried]. Bei 61,
Biblis wurden in der Nähe des Bahnhofes
Scherben römischer Thon- und Sigillata-
Gefässe gefunden. Beste von Mauerwerk
konnten aber weder mit dem Sondiereisen
noch durch Versuchsgräben nachgewiesen
werden. Es ist anzunehmen, dass in der
steinarmen Gegend die Fundamente römi-
scher Gebäude schon längst ausgebrochen
sind.
1500 m südöstlich von Biblis, im sog.
Bruch hatte man auf verschiedenen Äckern
wiederholt römische Gegenstände gefunden.
Bei Nachgrabungen, welche ich dort vor-
nahm, stiess ich auf zahlreiche römische
Ziegel, Gefassscherben, Sigillata, Eisenge-
räte, Wand verputz, Stücke von Estrich
und Mörtelbrocken. Auch hier fehlten
Mauerüberreste.
Auf dem höchsten Teile des Bruchs,
genannt die Brunnenhöhe, finden sich rö-
mische Ziegel und Backsteinbrocken in
Menge vor.
Eine andere Römerstatte fand ich 1500 m
südöstlich vom Dorfe Klein-Rohrheim und
500 m von der Steinerstrasse (Römerstrasse
Mainz - Ladenburg) entfernt Hier haben
sich die Fundamente von Gebäuden unter
der Ackeroberfläche erhalten.
Friedr. Kofier.
Birkenfeld. [Hügelgrab bei Wickenrodt]. 6t
Über die wellige Hochfläche zwischen dem
Hahnenbach (der Kir) und dem Fischbach
zieht von der Nahe her in nördlicher Rich-
tung eine alte Strasse, in deren Nähe in
dem Walde „Hirtenbösch" südöstlich von
Wickenrodt und in dem näher bei Bergen
gelegenen Walde „Ochsenheck" vor Jahr-
zehnten bereits manche alte Gräber durch
Mitglieder des „Vereins für Altertums-
kunde im Fürstentum Birkenfeldtt aufge-
deckt worden sind, welche zum Teil wert-
volle Funde für die Birkenfelder Samm-
lung geliefert haben. So namentlich zwei
ungewöhnlich grosse bronzene Halsringe,
— 133 —
von denen der eine, ein „ Totenkranz, " den
Eindruck eines Blätterkranzes macht (Wd.
Zeitschr. Jahrg. HI, Taf. IX).
Im „Hirtenbösch" liegen 10 oder mehr
kreisförmige Hügelgräber zerstreut. Die
meisten sind früher aufgedeckt oder nur
in der Mitte aufgegraben worden ; ein noch
unversehrter Grabhügel von mehr als 12 m
Durchmesser und nicht ganz 1 m Höhe
in der Mitte wurde am 23. Mai 1888 durch
den Berichterstatter und andere Mitglieder
des Vereins aufgedeckt. Weil der Hügel
mit jungen Eichenhochstämmen bewachsen
ist, konnte an ein völliges Abheben auch
nur der Mitte nicht gedacht werden. Es
wurde aber auf zwei rechtwinklig in der
Mitte zusammenlaufenden Linien der Bo-
den in der Breite von je 1 m oben abge-
hoben und dann allmählich tiefer gegraben.
Dabei kam denn gerade in der Mitte un-
gefähr 15 cm unter der Oberfläche eine
bauchige Urne mit einem grössten Durch-
messer von ungefähr 26 cm zum Vorschein,
mit flachem Boden, aus bräunlichem, im
Innern schwärzlichem Thon. Der obere
Rand war abgebrochen, die ganze Urne
etwas verschoben und von alten Rissen
durchzogen. Die Verzierung besteht in
2 parallelen, unsicher geführten Linien,
welche sich um den oberen Teil des Bauches
herumziehen, und darunter befindlichen
Gruppen von je 5 Strichen, welche schräg,
abwechselnd nach rechts und nach links,
gestellt sind.
Unten in der Urne stand ein kleiner
2sapf, auf dessen Boden eine mit Lehm
vermischte Aschenschicht sich fand. Es
waren nämlich Urne und Napf ganz mit
säher, eingeschlämmter Thonerde gefüllt
von der gleichen Art, wie die, woraus der
Hügel gebildet ist — dazwischen Stückchen
schwarzer Holzkohle — , während doch
jetzt über der Urne nur mehr schwärzlicher
Waldboden und Wurzelwerk lagerte. Auch
deshalb ist anzunehmen, dass ursprünglich
bei viel kleinerem Umfang des Hügels die
Spitze sich beträchtlich über den Stand
der Urne erhob. Die Urne war von rohen
Steinen in regelloser, ohne Zweifel auch
verschobener Stellung umschlossen; und in
der Entfernung von etwas mehr als 1 m
von der Mitte kamen auf den beiden ab-
— 134 —
gehobenen Flächen etwas grössere Steine
zum Vorschein, welche sich durch eine
nachträgliche weitere Aufgrabung zu einem
Steinkranze ergänzten. Neben der Urne
steckte im Lehmboden ein verschobener
Bronze-Halsring, sehr stark von Oxyd zer-
fressen, an welchem weder Knäufe an den
Enden, noch sonstige Verzierungen erkenn-
bar sind; aber die eingebohrten feinen Löcher
lassen auf daran befestigte zierliche Ge-
hänge schliessen, welche gänzlich durch
die Feuchtigkeit des Bodens zerstört wor-
den sind. Unter dem Platze der Urne in
einer Tiefe von ca. 65 cm fand sich eine
wagrechte, dünne Schicht von Stückchen
schwarzer Holzkohle, ohne Zweifel daher-
rührend, dass auf der Stelle der Beisetzung
der Urne die Verbrennung der Leiche
stattgefunden hatte. In einer Tiefe von
ca. 85 cm erschien der gewachsene Boden.
Birkenfeld. Back.
Chronik.
D. Schaefer, Das eigentliche Arbeitsgebiet 63.
der Gesohiohte. Akademische Antritts-
rede in Tübingen. Jena, G. Fischer, 1888,
35 SS.
S. findet die eigentliche Aufgabe der
Historiker darin, den Staat nnd zwar vor
allem den nationalen Staat fcum geschicht-
lichen Verständnis zu bringen (S. 23). Eine
Auf Passung, der man sich voll an schliessen
kann unter der von S. gebilligten Forde-
rung, dass die Voraussetzungen staatlichen
Lebens allseitig zu erfassen seien (S. 33).
Nur dass S. diese Voraussetzungen doch
zu einseitig in der sittlichen Sphäre sucht
Ist diese überhaupt eine primäre? Giebt
sie ferner nicht bloss eine Seite indivi-
duellen Lebens wieder, aus dessen vollster,
zumeist nationaler Zusammenfassung doch
das staatliche Leben resultiert? Mit Becht
macht S. Front gegen den neuerdings noch
immer mehr überhandnehmenden, übrigens
m. £. ungefährlichen kulturgeschichtlichen
Brie- ä-brac- Unfug: aber sollte die Ge-
schichte intellektueller und ästhetischer
Leistungen nicht auch für die staatlichen
Wandlungen von Bedeutung sein? Man
denke an das Perikleische Athen, an den
Einfluss der Civitas Dei, an die Entwick-
lung des päpstlichen Primats, an das Flo-
y y 3
— 135
— 136
• renz der Mediceer, den Einfluss der abso-
lutistischen Staatstheorieen u. s. w.
In dieser, wie in anderen Fragen liegt
der Vorzug des Vortrags mehr in der
klaren Bezeichnung eines freilich von kei-
nem Verständigen bezweifelten Zieles. Wo
wir dagegen eine Begründung der Auf-
stellungen suchen, auf welche das Ganze
abzielt, bleiben unsere Hände leer. Denn
dass sich aus einer übrigens fesselnden
Übersicht der deutschen Historiographie,
wie sie S. giebt, in dieser Hinsicht Details
ableiten lassen, ist wohl auch nicht die
Ansicht des Verf. Ihrer aber vor allem
bedürfen wir. Welches ist die Stellung
des Einzelnen zum Staate im geschicht-
lichen Wandel — wie konstituieren die
Einzelleben ein politisches Dasein? Wie
stellt sich die materielle Entwicklung, wie
die soziale zum Staate? Nach welchem Ge-
sichtspunkt sind diese Entwicklungen dem-
gemäss historiographisch heranzuziehen?
Tausend Fragen ergeben sich hier, über
welche nachzudenken keinem Historiker
der Gegenwart erspart werden kann.
Miscellanea.
64. Berichtigung. In meinen kürzlich bei
Teubner erschienenen „Forschungen zur
Geschichte der Rheinlande in der Römer-
zeit" glaube ich erwiesen zu haben, dass
eine Provinz Germania zur Zeit des Au-
gustus weder genannt wird noch bestand.
Eine unvollständig erhaltene Stelle des
Monumentum Ancyranum habe ich dabei
S. 6 nach der Fassung im CIL. III p. 796 f.
citiert und so leider übersehen, dass die
seitdem durch Humann und v. Domas-
zewski erfolgte Ermittelung des griechischen
Textes, welchen dann Mommsen's Ausgabe
von 1883 wiedergiebt, ihr eine andere
Fassung giebt. Das Griechische lautet:
rccXccviag nett ^anceviag, ofioicog öl xcä
rsQfictvittv, Ttccfrmg 'Axtavog ntQixXtUi, an 6
reedtiocov (jl£xQl oxofiarog "Alßiog norctfiov
iv sIqijvt] xaTtazrjoa, und danach ist der
fragmentarisch erhaltene lateinische Text:
*GaUias et Hispanias provicia[s, item Ger-
maniam qua claujdü ') Oceanus' ff. — Meine
Ansicht wird durch diesen Text teils be-
1) So Wölfflin; ltt Gtrmaniam qua indudW
Mommeen; 'item Gtrmaniam ut indudW Hang (Bur-
aian's Jahresbericht LVI 97).
stätigt, teils schärfer präcisiert Die GaUiae
werden nämlich provinciae genannt — dass
die griechische Übersetzung dies weglässt,
ist unwesentlich — Germania aber nicht.
Dieses, von GaUiae getrennt genannt, ist
ein von den Römern mehr oder weniger
„in Frieden versetztes u Land, ist aber noch
in keine formula provinciae gebracht, son-
dern es wurde von dem obersten Leiter
des • benachbarten gallischen Landes mit-
verwaltet; was für später etwa geplant
war, wissen wir nicht. Mein Satz auf S. 6:
„Aus diesen Worten ergiebt sich, dass für
Augustus die GaUiae provinciae bis zur
Elbe reichen, eine davon losgetrennte ger-
manische Provinz kennt er nicht", ist also
in seiner ersten Hälfte dahin zu präri-
sieren, dass zwar die provinciae nur bis
zum Rhein, das Imperium des Provinzial-
stattbalters aber auch über Germanien
reichte, und zwar 13 n. Chr. *) bis zur
Mündung der Elbe (also damals faktisch
nur bei den Seestämmen, welche auch
nach der Varianischen Niederlage Rom
treu blieben? so schränkt Wölfflin, Sitzber.
d. bair. Akad. 1886 S. 275 den Sinn in
geographischer Beziehung ein) ; die zweite
Hälfte meines Satzes aber bleibt sowie
die weitere Deduktion gültig.
Frankfurt a. M. Alex. Riese.
Römische Schwertscheiden mit Inschriften. 6
Castan hat in der Revue des Societes Sa-
vantes se>. VII Bd. IV (1881) S. 68, 231 f.
ein Bronzebeschläg aus Baumotte-les-Pins
(Ddp. Haute-Saöne) mit der durchbroche-
nen (ä jour gearbeiteten) Inschrift
1. A Q V I S f-E G E M;
publiziert und mit Recht zur Ergänzung
ein ähnliches in Avenches befindliches
(Mommsen, Inscr. Helv. n. 3434)
2. hEGEMELMANVSF
beigezogen. Auf beiden Beschlägen steht
nach der Ligatur HS ein schnallenförmiges
Ornament, wie auf ersterein auch vor Aquis.
Dies hat Castan richtig erkannt, Mommsen
hatte das (z. T. ausgebrochene) Ornament
als C gelesen und das L in der Ligatur
übersehen. Am Schlüsse der Inschrift
nimmt Mommsen noch ein F an, Castan
betrachtet das betr. Zeichen vielmehr als
ornamentales, mit Unrecht, wie wir sehen
2) d. h. in der Zeit des Monom. Ancjranom.
— 137 —
138
werden 1). Castan liest also Aquis Hei-
(veticis) Gemellianu8 und betrachtet das
Bronzeblech als Ornamental Verkleidung ei-
nes Thürbeschlägs einer Aedicula, welche
das Bild der Lokalnymphen der Aquae
Helveticae (Baden bei Zürich) geborgen
habe, und von welchem in dem Museum
von Avenches noch 2 andere Blechstücke
genau derselben Gestalt und Dimension,
jedoch nur mit ornamentalem Laubwerk
verziert, vorhanden seien. Da wir nun 2
solcher Bronzebleche mit der Aufschrift
Gemellianu8 besitzen, müssten wir (sagt
Castan) annehmen, dass derselbe 2 ähnliche
Aediculae errichtet habe, in der Hauptstadt
Helvetiens (Avenches) und in einer präch-
tigen Villa des Sequanerlandes (Baumotte).
Vielleicht sei dieser Gemellianus einer der
„haute fonctionnaires" dieser provincia
Maxima Sequanorum, die 238 von Kaiser
Maximus Pupienus errichtet wurde (!), wo-
mit stimme, dass die Ligatur ihrem paläo-
graphischen Charakter nach ins 3. Jahr-
hundert gehöre.
Die Sache mag manchem ganz hübsch
zurecht gelegt erscheinen, ist aber leider
falsch; denn es ist mir gelungen, nicht
weniger als noch 7 (8) ganz gleiche Be-
schläge mit derselben Inschrift, an den
verschiedensten Orten gefunden, ausfindig
zu machen, so dass unmöglich angenommen
werden kann, Gemellianus habe an allen
diesen solche aediculae errichtet8).
3. CIL. III 6017*, in Regensburg ge-
funden 3)
1) Hagen, tituli Aventicenses n. 126 (Berner
Univ. Pgrm. 1878) liest mach fälschlich nur Ge-
mellianus: „iUud HEC non componitar nisi Orna-
ment! liueolis, idem de illa F statuendum".
2) Den Herren Fröhner, Lindenschmit, Ohlen-
schlager nnd Zangemeister, die mir die liebens-
würdigste Auskunft auf meine Anfragen gegeben
haben, sage ich auch an dieser Stelle meinen Dank.
Hrn. Fröhner verdanke ich die Kenntnis des Castan'-
sehen Artikels und des Begeneburger Exemplars.
Herrn Ohlenschlager den Nachweis zum Strass-
burger Stuck, (vgl. Anm. 8), Herrn Zangemeister
nach verschiedenen Seiten hin Unterstützung.
3) Mommsen schreibt dasu: „simile (falsum?)
exemplum nuper prodiisse Btrassburgi mihi narra-
verunt". Es ist auch in den Verh. d. hist. Ter. f.
Oberpfals XXI (1862) 8. 820 als im Antiquarium
daselbst befindlich erwähnt. Es scheint durch
den Brand 1870 au Grunde gegangen au sein. —
Vielleicht findet sich noch da und dort ein oder
das andere Exemplar.
AQVI8 FECEl^y
vor Aquis und nach IE wieder das Schnal-
lenornament. Mommsen erinnerte sich da-
bei nicht mehr an das Stück von Avenches.
4. Katalog der Collection A. Castellani
Paris 1884 S. 37 n. 334
'8FEGEMELLIANV8F
jetzt im Besitze Fröhners, unbekannten
Fundorts. L in FE und F am Ende ist
(nach Fröhner) sicher, da in der Ligatur
die untere Hasta länger, in F die obere
Transversalhasta deutlich ist Nach FE
erscheint das Schnallenornament, nach F
nichts mehr, ebenso wenig wie auf dem
Exemplar von Avenches. Im Katalog wird
es als Gürtel beschlag erklärt.
5. Ein unpnbliziertes im Karlsruher
Museum (n. 748), ebenfalls unbekannten
Fundorts
A Q V I S hE G E f]
mit Schnallenornament wie bei 3. Die un-
tere Transversalhasta in IE ragt etwas vor.
6. Im Museum zu Mainz, auf dem Käst-
rich gefunden, ebenfalls noch nicht heraus-
gegeben
AQJYISK)
mit dem geläufigen Ornament, die untere
Querhasta ist (nach Lindenschmits freund-
licher Auskunft) nicht länger als die obere.
7. Gleichfalls im Mainzer Museum, Lin-
denschmit Alt. h. Vorz. m 5 T. 5 n. 7,
ebenfalls auf dem Kästrich gefunden, kleines
Fragment mit den Buchstabenresten
\l V 8 F
Form und Verzierungsweise (nebst Fund-
ort) machen es höchst wahrscheinlich, dass
wir hier den Rest eines gleichen Beschlages
haben. Es wird von Lindenschmit als Ort-
band einer Schwertscheide erklärt.
8. Mitt. d. antiquar. Gesellsch. in Zürich
XV S. 156 (abg. T. XVI n. 13, aber falsch
ergänzt), gefunden in den Trümmern eines
römischen Hauses bei Pfafficon (Kanton
Luzern an der Grenze gegen Aarau) ein
Beschlag derselben Form mit der Inschrift
G3MEfc/V
Die Ligaturen (in Gemellianus) und Ver-
zierungen unten am Ortband sind zwar
etwas anders als bei den vorhergehenden
Beispielen, indessen kann kein Zweifel sein,
dass es mit denselben in Zusammenhang
zu bringen ist ^itizedt
— 139
— 140
9. Beistehendes fast ganz vollständiges
Exemplar, vor kurzem in Friedberg i. d.
Wetterau (Oberhessen) an einer Querstrasse
der römischen (friedlichen) Niederlassung
gefunden, ist im Besitz des Hrn. G. Dieffen-
bach daselbst; ich erfuhr von ihm durch
Herrn Professor Zangemeister.
Die in Naturgrösse gemachte Zeichnung
rührt von Herrn Dieffenbach selbst her,
dem ich hierfür sowie für seine freundliche
Auskunft über die Schrift herzlichst danke.
Inbetreff des 2*«n L in Gemellianus schreibt
Herr Dieffenbach: „Das zweite L hat oben
eine stehengelassene Ecke, hat daher das
Ansehen eines E, dem der mittlere Quer-
balken fehlt Spuren eines Abbruchs sind
nicht vorhanden." Es dürfte wohl auf ein
Versehen des Ausschneiders zurückzuführen
sein. Dasselbe ist inbetr. des S am Ende
von Gemellianus namentlich in Anbetracht
des guten S in Aquis zu sagen. Das F
am Ende ist hier sehr schön und deutlich»
„Der Absatz auf der untern Längsleiste ist
ein angedeuteter Bruch, welcher schon im
Altertum stattgehabt und sich über die
Buchstaben I bis M ausgedehnt hat"
Nach vorliegendem Material kann an
der Lesung Aquis Hei. Gemellianus ffccä)
kein Zweifel sein. Es bleibt nur noch die
Frage, ob vor 'Aquis' nicht noch etwas
gestanden hat Der Umstand, dass nach
dem Schluss-F das schnallenförmige Orna-
ment fehlt, macht wahrscheinlich, dass es
im Innern des Textes als Interpunktion
gedient habe. Also möchte man, da es vor
Aquis stets» vorhanden ist, annehmen, dass
vor diesem noch ein Wort gestanden habe.
Auch des künstlerischen Abschlusses wegen
könnte man an sich noch etwas vermuten.
Die Untersuchung des Mainzer wie hiesigen
(Karlsruher) Exemplars geben keinen siche-
ren Anhalt Inbetr. des Mainzer schreibt
mir Lindenschmit : „Ob unser Exemplar vorn
abgebrochen ist, lässt sich mit Bestimmtheit
nicht sagen; die beiden Leisten, zwischen
welchen die Inschrift lauft, sind gleich lang
und zeigen keine Bruchflächen. tt Dasselbe
gilt vom Karlsruher. Aber auch die in
Baumotte u. Regensburg gefundenen brechen
in derselben Weise vor dem vor Aquis
befindlichen Schnallenornamente ab, soviel
sich aus der von Castan beigefügten und
einer mir von Herrn Ohlenschlager gütigst
überladenen Zeichnung ersehen lässt Dies
dürfte doch kein Zufall sein. Indessen lässt
sich die Frage erst mit einiger Sicherheit
entscheiden, wenn wir den Zweck dieser
eigentümlichen Beschläge festgestellt haben.
Über Castans Ansicht brauchen wir nicht
mehr zu sprechen; auch die Erklärung im
— 141 —
Castellanischen Katalog als Gürtelbeschläg
ist unmöglich, weil solche gewölbt sind.
Den richtigen Weg zeigt Lindenschmits
Bestimmung des Bruchstücks n. 7 als Ort-
band. Meines Erachteng können es nur
Beschläge von römischen Schwertscheiden
gewesen sein, worin mir auch Lindenschmit
beistimmt. Dies zeigt namentlich ein Ver-
gleich mit dem bei Lindenschmit Alt. h.
Vorz. II, 4 T. 3 n. 5 abgebildeten Exem-
plar4), über dessen Detail mir Linden-
schmit schreibt: „Der. Bügel ist umge-
schlagen und hat an beiden nach oben ge-
richteten Seiten einen Schlitz, jedenfalls
zur Aufnahme von Seitenleisten aus Metall,
wie sie fast an jeder römischen Schwert-
scheide erscheinen; es blieb also ein
schmaler Streif des Leders, welches den
eigentlichen Körper der Scheide bildete,
zwischen dem ornamentierten Beschlag in
der Mitte und den beiden Seitenleisten un-
bedeckt." Die taschenförmige Umbiegung
am breiten Ende ist auf unserer Zeichnung
nicht sichtbar, aber vorhanden, wie Herr
Dieffenbach besonders hervorhebt. Der or-
namentierte Mittelkörper des obigen Stückes
zeigt 2mal zu beiden Seiten kleine haken-
artige Ansätze, wahrscheinlich zum Ein-
drücken in das Leder oder Hghuler Scheide.
Ähnliche Ansätze sehen wir auf allen oben
zusammengestellten Exemplaren, fast stets
an denselben Stellen (zu beiden Seiten des
Schnallenornaments), die von mir gesehe-
nen noch mit Resten kleiner eiserner
Nägel chen 5).
Kommen wir jetzt auf die Frage zu-
rück, ob vor dem Schnallenornament vor
fAquis' etwas fehle (etwa die Legion oder
Cohorte u. Ornament), so müssen wir sagen,
dass bei der Verwendung als Scheidenbe-
schläg ein Abschluss nach oben nicht nur
unnötig, sondern sogar störend gewesen
wäre. Also werden wir diese Beschläge
trotz des über das Schnallenornament Ge-
sagten als vollständig betrachten dürfen.
4) Ähnlich werden wohl die andern in Avenches
befindlichen, oben tob Castan erwähnten, mit or-
namentiertem Laubwerk versierten Beschlag« sein.
5) Das Pariser und Friedberg'sche Exemplar
haben jenen Schiit« im Bügel nicht, waren also
ohne Seitenleisten. Anf der Rückseite ist bei beiden
noch ein Best eines Beschlags erhalten, der darauf
hinweist, dass die Schrift unterlegt war.
— 142 —
Auffallen könnte, dass der Name des
Fabrikanten sich so breit macht. Doch bei
der eigentümlichen Gestaltung der Buch-
staben, die auf den ersten Blick nur wie
Ornamente aussehen und zudem zuunterst
angebracht waren, ist dies weniger der
Fall. Auf ein ganz ähnliches Beispiel hat
mich Herr Professor Zangemeister auf-
merksam gemacht Von Haug, Königreich
Württemberg 1882 S. 14o und Miller, die
röm. Begräbnisstätten in Württemberg S. 39
ist ein Bronzeplättchen aus einem Grab-
fund (Bronzevasen, Reife einer Bütte (?) etc.)
bei Mochenwangen (Oberamt Ravensburg)
erwähnt, welches ursprünglich aufgelötet
war, mit der punktierten Inschrift L.
Cusseius Ocellio fecit col(onia) JtU(ia)
Eq(uestri) •), d. h. von Nyon am Genfersee.
Also eine ähnliche Fabrikmarke. Von den
mitgefundenen Münzen konnte Trajan, Do-
mitian, und wahrscheinlich ein Antoninus
bestimmt werden.
Was die Zeit unserer Bronzen betrifft,
so liegt gar kein Grund vor, mit Castan in
das 3. Jahrhundert herabzugehen7). Die
schönen Buchstaben und die zierliche Ar-
beit weisen eher auf bessere Zeit hin;
wahrscheinlich sind sie aus dem 2. Jahrh.,
aber auch das 1. Jahrh. ist keineswegs
ganz ausgeschlossen.
Nach der vorstehenden Erklärung ver-
danken wir dieser Inschrift das erste Zeug-
nis für den vollen Namen des heutigen
Baden an der Limmat, in der Nahe der
einstigen Römerfestung Vindonissa: Aquae
Helveticae (denn eher so als „Helve-
tioruma wird die Abkürzung „Heltf aufzu-
lösen sein). Aus Tacitus Hist. I 67 wussten
wir bereits, dass sich dort schon im Jahre
69 n. Chr. eine ansehnliche Ortschaft be-
befand: „in modum municipii extructus
locus, amoeno salubrium aquarum usu fre-
quens". Dass es ein vicus war, erfahren
wir aus der Inschrift bei Mommsen Inscr.
Helv. n. 241, in welcher sich die Einwoh-
ner vicani Aquenses nennen.
6) Die Lesung der Inschrift ist nach Zange,
meister, welcher das Original kopiert bat, sicher.
7) Denn aus der Ligatur HEL laset sich kein
solcher Anhalt für die Zeitbestimmung entnehmen.
Auch Namensformen auf -anus kommen schon im
ersten Jahrhundert vor, vgl. Hubner, Born. Epi-
graphtt 8. 5.6.
— 143 —
Ausserdem giebt uns die Thatsache der
Versendung solcher Waffen in die ver-
schiedensten Orte der Provinz Germania
superior und Raetia einen interessanten
Einblick in den Vertrieb solcher Fabrikate
und das römische Bewaffhungswesen.
Karlsruhe, Juni 1889.
K. Schumacher.
. Monumenta Germaniae 1888—89.
Vgl. VII, 71.
Die Plenarversammlung der Central -
direktion wurde vom 21.— 23. März in
Berlin abgehalten. Erschienen waren alle
Mitglieder — unter ihnen zum ersten Male
die Herren Prof. Bres s lau u. Dr. Holder-
Egger — mit Ausnahme der Professoren
Huber, Maassen, Mommsen, von
Sickel, Wattenbach, welche durch
Reisen oder aus andern Gründen verhin-
dert waren.
Der in dem letzten Berichte beklagte
provisorische Zustand des Unternehmens
hat endlich am 9. Mai 1888 durch die
Ernennung des Professors E. Dümmler
in Halle zum Vorsitzenden der Central-
direktion mit den Rechten und Pflichten
eines Reichsbeamten nach mehr als zwei-
jähriger Dauer seine Endschaft erreicht.
Dass die Arbeiten auch in der Zwischen-
zeit ihren ungestörten Fortgang nehmen
konnten, wurde der einstweiligen Leitung
des Herrn Prof. Wattenbach verdankt.
Vollendet wurden im Laufe des Jahres
in der Abteilung Scriptores:
Scriptorum Tomus XV, 2.
Scriptores rerum Merovingicarum ed. Krusch
Tom. IL
Carmen dt beUo Saxonico ed. Holder-Egger
in 8.
Thietmari Merseburgensis Ckronicon ed.
Kurze.
in der Abteilung Leges:
Lex Alamannorum ed. K. Lehmann.
in der Abteilung Dijüomata:
Die Urkunden Ottos II.
von dem Neuen Archiv der Ge-
sellschaft :
Band XIV.
— 144 —
Die Abteilung der Auetores Antiquissimi
nähert sich ihrem Abschlüsse. Die Aus-
gabe des Claudian von Prof. Birt wird
noch in diesem Jahre erscheinen, die von
Herrn Pj*of. Mommsen selbst bearbeiteten
kleinen Chroniken, Hieronymus und seine
Fortsetzer, sind in der Handschrift von
ihm vollendet, für die lange ersehnte Aus-
gabe des Cassiodor sind die kritischen
Vorarbeiten mit Beihilfe des Herrn Archi-
vars Krusch in Marburg zu Ende geführt.
Die italienischen Handschriften in Rom,
Florenz und Neapel hat Herr Prof. Momm-
sen bei Gelegenheit einer im Frühling 1888
unternommenen Reise selbst verglichen, die
französischen, soweit dies nicht schon durch
Herrn Prof. Wilh. Meyer geschehen war,
und die englischen in diesem Frühjahre.
Die Akten der romischen Synoden aus der
Zeit Theoderichs sollen der Ausgabe bei-
gefügt werden. Ausgedehntere Unter-
suchungen, die mit derselben zusammen-
hängen, sind im Neuen Archiv niederge-
legt worden. Der Druck des Cassiodor
wird im nächsten Sommer beginnen, im
Anschlüsse an den der Chroniken.
Für die Abteilung Scriptores hat Herr
Dr. Krusch den 2. Band der SS. Mero-
vingici, über dessen Inhalt schon berichtet
wurde, durch Hinzufügung der Register
vollendet, nachdem diese durch die Teil-
nahme des Herausgebers an den Cassiodor-
arbeiten sich lange verzögert hatten. Für
die noch fehlenden Merowingischen Hei-
ligenleben, deren Umfang, auch bei man-
chen Beschränkungen, aber mit Einschlass
einiger älterer Stücke, auf 2 Bande ver-
anschlagt werden muss, wird der Heraus-
geber im Spätherbst oder Winter die schon
länger geplante Reise nach Frankreich
antreten.
Die Fortsetzung der alten Reihe der
Scriptores in Folio wurde Herrn Dr. H o 1 d e r-
Egger zu selbständiger Ausfuhrung über-
tragen. Herr Dr. E. Sackur, welcher
seit dem 1. Oktober 1888 als Mitarbeiter
an die Stelle des Herrn v. Heinemann
getreten ist, leistet ihm hierbei Unter-
stützung. Vollendet ist die 2. Hälfte des
15. Bandes, dessen Register zum Teil noch
Herr v. Heinemann vorbereitet hatte,
und es sind damit die Nachträge zu den
Digitized by VjOOQ IC
— 14.) —
früheren vorstaufischen Bänden zum Ab-
schlüsse gelangt. Neben dem Herausgeber
beteiligten sich an der Arbeit zumal Herr
Dr. Sauerland in Trier und die Herren
Wattenbach, Weiland und Perlbach.
Von bisher unbekannten Stücken verdienen
u. a. die Lebensbeschreibungen der 5 Ein-
siedler von Bruno von Querfurt und des
Abtes Gregor von Burtscheid und kurze
Annalen aus Laon und St. Vincenz zu
Metz Erwähnung. Der Druck des 29. Ban-
des ist soweit fortgeschritten, dass seiner
Vollendung vielleicht schon im Laufe des
Jahres entgegengesehen werden kann. Die
Hs. der Annales Hannoniae des Jacques
de Guise zu Yalenciennes soll in Verbin-
dung mit andern Reisezielen von Herrn
Dr. Sackur verglichen werden. Gleich-
zeitig wurden die Vorbereitungen für den
30. Band fortgesetzt, für den Herr Dr.
Simonsfeld im vergangenen Frühjahre
einige Vergleichungen in Oberitalien aus-
geführt hatte. Dieser ebenso wie der 31.
Band ist für die Italienischen Chroniken
der Staufischen Zeit vorbehalten und muss
deshalb mit ihm zugleich in Angriff genom-
men werden. In dem 30. Bande stehen
die umfangreichen Werke Sicards nebst
dem Chronicon Regiense und Salimbenes
in Aussicht, im 31. einige z. T. poetische
Schriften von allgemeiner Bedeutung, wie
das Carmen de Gestis Friderici I, Liguri-
nus, Petrus de Ebulo, Relationen über den
Frieden von Venedig, denen die andern
Quellen in landschaftlicher Anordnung fol-
gen würden. Ungemein wünschenswert
vom kunstgeschichtlichen Standpunkte aus
wäre eine vollständige Veröffentlichung der
etwa 50 geschichtlich wertvollen Bilder der
Berner Handschrift des Petrus de Ebulo.
Von dem durch Herrn Holder-Egger
bearbeiteten Carmen de bello Saxonico
ist wegen des vielseitigen Interesses, wel-
ches es in neuerer Zeit erregt hat, eine
Sonderausgabe erschienen. Die neue kri-
tische Handausgabe Thietmars von Merse-
burg von Herrn Dr. Kurze in Halle hat
durch nochmalige Vergleichung der Dres-
dener Handschrift zu wichtigen Ergebnissen
über die Art der Entstehung geführt und
ist soeben vollendet. In Vorbereitung findet
sich von demselben eine Ausgabe der
— 146 —
Chronik des Abtes Regino von Prüm, für
welche in umfassender Weise die Hand-
schriften in München, Einsiedeln, Schaff-
hausen, Paris, London, Köln und Wien
benutzt worden sind. Sie soll im Laufe
des Jahres gedruckt werden. Es wäre
sehr zu wünschen, dass auf den
Bibliotheken solcher Lehranstal-
ten, denen die Gesamtausgabe der
Monumenta Germaniae unzugäng-
lich ist, wenigstens die stattliche
Reihe dieser Handausgaben wich-
tiger Quellen als Ersatz Eingang
fände.
Die auf 2 Bände berechnete Sammlung
der Streitschriften des 11. und 12. Jahr-
hunderts, an welcher von den Mitarbeitern
namentlich die Herren Dr. KunoFrancke
und von Heinemann thätig waren, ist
soweit vorbereitet, dass seit Anfang des
Jahres der Druck des 1. Bandes beginnen
konnte, der namentlich auch Beiträge der
Professoren Thaner in Graz und Bern-
heim in Greifswald enthält. Er wird u. a.
auch ein bisher ungedrucktes Werk des
Manegold von Lautenbach bringen.
Der Druck der von Herrn Prof. E.
Schröder bearbeiteten Deutschen Kaiser-
chronik ist zwar etwas weiter fortgeschrit-
ten, wird aber vor dem Sommer dieses
Jahres keinenfalls an sein Ende gelangen
können. Es soll deshalb mit dem Drucke
der Werke Enenkels durch Herrn Prof.
Strauch in Tübingen, von denen die Welt-
chronik im Texte vollendet vorliegt, neben
der Kaiserchronik begonnen werden. Herr
Prof. Seemüller in Wien hofft Otackers
Steirische Reimchronik, die für den 3. Band
bestimmt ist, bis zum Herbst druckreif vor-
zulegen, nachdem er im vorigen Dezember
noch einige handschriftliche Studien dafür
in Göttweig und Linz gemacht hat.
In der Abteilung der Leges ist die neue
kritische Quartausgabe der Lex Alaman-
norum von Herrn Prof. K. Lehmann in
Rostock im Sommer schon ausgegeben
worden. Der Druck der Lex Romana
Curiensis, mit welcher der 5. Band und
die Folioausgabe der Leges abschliesst,
von Herrn Dr. Zeumer schreitet unun-
terbrochen fort. Als nächste Aufgabe sind
diesem die Leges Visigothorum übertragen
o
— 147 —
— 148 —
worden, deren ältesten Codex rescriptus
in Paris er bereits im Oktoker 1888 ver-
glichen hat. Die Redaktion des Königs
Rekesvinth mit diesen Pariser Fragmenten
wird zunächst in einer Handausgabe er-
scheinen. Die Ausgabe der beiden Bur-
gundischen Leges hat Herr Prof. von Sali s
in Basel übernommen und hofft sie im
laufenden Jahre fertig zu stellen. Eine
damit zusammenhängende Revision der
Blnhme'scben Ausgabe des Edictum Theo-
derici hat Herr Dr. Burchard in Berlin
im Wesentlichen vollendet. Auf die Fort-
setzung der Kapitularienausgabe musste
Herr Prof. Boretius wegen seines lei-
denden Zustandes verzichten, doch ist
Aussicht vorhanden, seine Arbeit durch
andere Hände ergänzen zu lassen. Für
die Deutschen Reichsgesetze setzt Herr
Prof. Weiland in Göttingen seine na-
mentlich in handschriftlichen Untersuch-
ungen bestehenden Vorarbeiten fort. Herr
Dr. Kehr wird dafür die Deutschen Staats-
verträge mit Venedig neu vergleichen.
Herr Hofrat Maassen in Wien ist in
seiner Arbeit an der Herausgabe der Me-
rowingischen Synoden durch den frühen Tod
seines Mitarbeiters Dr. F. Stöber am 26.
August 1888 sowie durch die vorangehende
Erkrankung desselben nicht unerheblich
aufgehalten worden, trotzdem ist es ihm
mit der Unterstützung des Dr. B retholz
gelungen, den Text so weit zu fördern,
dass der Beginn des Druckes nach Jahres-
frist in Aussicht steht. An den Deutschen
Stadtrechten hofft Herr Prof. Frensdorff
seine länger unterbrochene Thätigkeit dem-
nächst wieder aufnehmen zu können.
In der Abteilung Diplomata ist unter
der Leitung des Hofrats von Sickel der
Halbband mit den Diplomen Ottos II. im
Sommer 1888 ausgegeben worden. Für die
Fortsetzung ist an Stelle des ausgeschie-
denen Dr. Kehr als Mitarbeiter Dr. W.
Erben getreten, der neben dem Wiener
Stadtarchivar Dr. Uhlirz an den Diplomen
Ottos III. thätig war. Diese sollen im
Herbste dem Drucke übergeben werden.
Um die grosse Sammlung der Kaiserur-
kunden etwas rascher zu fördern, hat Herr
Prof. Bresslau es übernommen, die Pe-
riode der Salißchen Kaiser von Konrad II.
an schon jetzt vorzubereiten, während die
Ausgabe der Urkunden Heinrichs U. von
Herrn Dr. V. Bayer in Strassburg zu er-
warten steht.
Die Leitung der Abteilung Epistolae ist
von Herrn Prof. Wattenbach auf den
Vorsitzenden übergegangen. Herr Dr. Ro-
denberg hat seine Römische Reise im
Juni 1888 vollendet und auf dieser den
grösseren Teil des Materials für den 3.
Band der aus den päpstlichen Regesten zu
entnehmenden Briefe teils durch Abschrift
teils durch Vergleich ung erledigt. Nur
etwa 160 Nummern müssen nachträglich
noch auf anderm Wege beschafft werden.
Von den Vorständen des Vatikanischen
Archivs wurde er in zuvorkommender Weise
unterstützt. Der Band wird im Laufe des
Jahres druckfertig werden und diese Samm-
lung abschliessen.
Für das Registrum Gregorii konnte an
Stelle des verstorbenen Dr. Ewald noch
kein geeigneter Fortsetzer der überaus
schwierigen Aufgabe gefunden werden,
wenn auch nach verschiedenen Seiten Un-
terhandlungen angeknüpft worden sind.
Inzwischen ist nach den beiden für die
Briefe Gregors offen gehaltenen Bänden
der Druck des dritten der Epistolae seit
dem Ende des vorigen Jahres begonnen
worden, die Briefe der Merowingischen
Zeit umfassend, in welchem Herr Dr. Gund-
lach mit einer Sammlung aus Arles den
Anfang macht. Auch von den nachfolgen-
den Schreiben hat er einen grossen Teil
bearbeitet. Die Briefe des Bischofs De-
siderius von Cahors sind von Herrn Prof.
W. Arndt beigesteuert worden, die seit
langer Zeit von demselben übernommenen
Briefe des heiligen Bonifatius hat er dem
Vorsitzenden überlassen. Nach den Me-
rovingischen sollen unmittelbar die Karo-
lingischen Briefe in Angriff genommen
werden. Herr Dr. G u n d 1 a c h hat die von
ihm hergestellten Ausgaben durch erläu-
ternde Abhandlungen im Neuen Archiv
begleitet und wird darin fortfahren.
In der Abteilung Antiquitaies wurde
der Druck der Necrologia Germaniae Hr
die Salzburger Erzdiözese, bearbeitet von
Herrn Dr. Herzberg-Fränkel, fortge-
setzt, der im Sommer dafür eine Reise
o
Digitized by '
— 149 —
nach Graz, St. Paul, Klagenfurth und Salz-
burg unternahm. Die erste Hälfte dieses
Bandes wird in einigen Monaten erscheinen.
Den Druck des 3. Bandes der Poetae la-
tini Carolini hofft Herr Dr. Harster in
Speier im Herbste wieder aufnehmen zu
können, nachdem inzwischen die Hand-
schriften des Milo von St. Amand in Va-
lenciennes noch verglichen worden.
Die Anfertigung eines ausführlichen
Inhaltsverzeichnisses aller bisher gedruck-
ten Bände der Monumenta Germania e haben
die Herren Dr. Holder-Egger und Zeu-
raer übernommen. Dasselbe wird als ein
Band der Quartausgabe erscheinen.
Die Redaktion des Neuen Archivs ist
von Herrn Prof. Wattenbach auf Herrn
Prof. Br esslau übergegangen, weicherden
14. Band in regelmässiger Folge heraus-
gegeben hat. Diese für jeden Besitzer der
Monumenta Germaniae unentbehrliche Zeit-
schrift wird neben einzelnen Quellenschrif-
ten vorzugsweise durch kritische Unter-
suchungen ausgefüllt, welche die Ausgabe
der Quellen vorbereiten.
Einzelne Vergleichungen oder Abschrif-
ten wurden im verflossenen Arbeitsjahre
freundlichst besorgt von den Herren Graf
Cipolla in Turin, Prof. Höhlbaum in
Köln, A. M o 1 i n i e r in Paris, £ m i 1 e
Ouverleaux in Brüssel, K. Schottmül-
ler in Rom. Dr. H. Simonsfeld in Mün-
chen u. s. w.
Handschriften wurden teils nach Berlin
teils nach Halle oder Marburg zur Be-
nutzung zugesandt aus Einsiedeln, St. Gallen,
Hannover, Karlsruhe, Köln, Kopenhagen,
I München, Paris, Schaffhausen, Trier. Eine
| befremdliche Ausnahme bildete die Biblio-
thek zu Wolfenbüttel, welche nach einem
! neuerlichen Beschlüsse des herzoglich
! Braunschweigischen Ministeriums die Ver-
sendung von Handschriften vollständig ver-
sagen zu müssen glaubt.
Vereinsnachrichten
unter Redaction der Vereinsvorstände.
67. Frankfurt a.M. Vereinfür Geschichte
und Altertumskunde. Am 29. April
1889 sprach Herr Dr. H. v. Nathusius-
— 150 —
Neinstedt über Einwanderungen in
Frankfurt im 13. Jahrhundert. Trotz-
dem die Quellen im allgemeinen seit dem
13. Jahrh. reicher fliessen, sind ihre Nach-
richten, besonders für diesen Gegenstand,,
sehr spärlich. Die Urkunden, nur um solche
kann es sich handeln, sind für bestimmte
Zwecke angefertigt, Bürger- und Bede-
bücher hat Frankfurt erst für das 14. Jahrh. t
man muss sich an den vorkommenden Namen
als Angabe der Herkunft genügen lassen.
Nach einer kurzen Übersicht der verschie-
denen Gruppen von Familiennamen im
13. Jahrh. führte Redner alle diejenigen
Familien an, die in Frankfurter Urkunden
dieser Zeit ihren Namen von einem Orte-
herleiten und sich dadurch als eingewan-
derte kennzeichnen. Die meisten stammen
aus den Orten der Wetterau und anderen
Nachbarstädten, die entferntesten Orte sind
Köln und Esslingen. Der Beweis, dass diese
Familien wirklich aus den gleichnamigen
Orten stammen, wird teils schwer zu führen,
teils unmöglich sein, doch ist er in einzel-
nen Fällen möglich, besonders bei solchen
Familien, die als Ritter einwandern und
sich den Geschlechtern anschliessen. Nach
kurzer Wiederholung des über diese Frage
an anderem Orte Gesagten (vgl. Korrespon-
denzbl. des Gesamtvereins der deutschen
Gesch.-Vereine 1889, 1 ff.) ging der Vor-
tragende auf einzelne Frankfurter Familien
| näher ein. Die Herkunft der ausgestorbe-
nen Familien Rorbach, Glauburg, Oven-
bach, Goltstein v. Wickstadt von den be-
treffenden Orten kann durch Urkunden
wenigstens indirekt bewiesen werden, die
der noch lebenden Freiherrn v. Holzhausen
von dem gleichnamigen Dorfe bei Hom-
burg v. d. H. direkt aus einer Urkunde
von 1241, nach welcher der Vater Heinrich
v. H., Centurio der dortigen Burg, als ver-
storben erwähnt wird, und sein Sohn Hein-
rich Bürger zu Frankfurt ist.
In der Sitzung vom 13. Mai sprach Herr 68L
Dr. 0. Heuer über die Schlacht bei
Cronberg am 14. Mai 1389. Im Ein-
gang wurde die Vorgeschichte der Schlacht,
so wie die Stellung, welche ihr in dem grossen
Kampfe der Städte gegen Rittertum und
Fürstenmacht zukommt, dargelegt. Sodann
folgte eine Erörterung über die Quollen,.
— 151 =
•welche, freilich nur lückenhaft, Kunde gehen
von dem Auszuge der Frankfurter Bürger-
schaft gegen Stadt und Burg der Bitter
von Cronberg, die, der Städte Not nach
den Niederlagen bei Döffingen und Pfed-
-dersheim benutzend, im Bunde mit dem
Pfalzgrafen und der wetterauischen Ritter-
schaft Frankfurt bedrängten. Den bishe-
rigen, mehr phantasie vollen als genauen
Darstellungen entgegentretend hob der Vor-
tragende hervor, dass es sich nicht um
ein grossangelegtes , auf Belagerung und
-Eroberung von Cronberg abzielendes Unter-
nehmen handelte, sondern dass der Zweck
des Auszugs nur die Schädigung des Fein-
des durch Nähme und Brand war. Seine
Dauer war von vornherein nur auf einen
Tag berechnet. Wir haben es daher nicht
mit Kämpfen vom 12. bis 14. Mai zu thun,
sondern nur mit einem einzigen Schlacht-
tage. Wie bei dem Zuge der Reutlinger
gegen Urach 12 Jahre früher am gleichen
Tage entspann sich auf dem Rückzuge das
-entscheidende Gefecht. Gegen die nachfol-
genden Cronberger Ritter und Bürger waren
die Frankfurter anfangs siegreich ; verhäng-
nisvoll aber wurde für sie das Eintreffen
•einer pfälzischen Reiterschar, die aller
Wahrscheinlichkeit nach ihnen in die Flanke
«oder in den Rücken fiel. Nicht an ver-
schiedenen Stellen, wie bisher angenommen,
wurden die Frankfurter in vereinzelten
Haufen angegriffen und geschlagen, sondern
zwischen den Dörfern Steinbach, Eschborn
und Praunheim ist das Schlachtfeld zu
suchen. Hier sank das grosse Stadtbanner,
von der Blüte der Frankfurter Geschlechter
und den adligen Söldnern tapfer vertei-
digt. Mit seinem Falle war die Schlacht
•entschieden; die Zünfte wandten sich zur
Flucht. Wahrscheinlich infolge des Um-
standes, dass die Pfälzer den Rückzug ab-
geschnitten hatten, geriet fast die Hälfte
des Frankfurter Bürgerheeres in Gefangen-
schaft. Mehr als 600 fielen den Feinden
in die Hände. Die Stadt, welche ausser-
dem zu gleicher Zeit als Mitglied des
.grossen Städtebundes an dessen Misser-
folgen schwer zu tragen hatte, musste sie
mit der gewaltigen Summe von 70000
"Gulden auslösen. Noch lange Zeit waren
die Folgen dieser Niederlage in der vor-
— 152 —
sichtigen Politik und der drückenden Fi-
nanznot Frankfurts zu spüren.
In der Sitzung vom 27. Mai beging der 69.
Verein eine weitere Jahrhundertfeier ; Herr
Stadtarchivar Dr. R. Jung sprach über
die Leiden Frankfurts zur Zeit der
Pfalzverwüstung 1689. Sie waren frei-
lich, mit denen der Rheinischen Städte
Worms, Speier, Oppenheim verglichen, nur
harmloser Natur ; immerhin aber wurde die
Mainstadt durch die damaligen Kriegser-
eignisse stark in Anspruch genommen. Von
den Forderungen und Drohungen der Fran-
zosen, welche ihre Streifzüge sengend und
brennend bis vor die Mauern Frankfurts
ausdehnten, in Schrecken gesetzt, Hess der
Rat die Stadt in Verteidigungszustand setzen ;
man war fest entschlossen, die Stadt bis
aufs äusserste zu verteidigen, und bat die
benachbarten Reichsstände um militärische
Hülfe. Frankfurt wurde so, nachdem Mainz
ruhmlos in die Hände der Franzosen ge-
fallen, der Mittelpunkt des Widerstandes
gegen die Feinde am Mittelrhein; hier
sammelte sich nach und nach die kaiser-
liche Armee unter dem Herzog von Loth-
ringen und ging Ende Mai 1689 zur Of-
fensive gegen Mainz über, durch dessen
Eroberung die Rheinlande von dem furcht-
baren Feinde befreit wurden. Unter dem
Kriegszustände und seinen vielfachen Be-
schränkungen hatte die Stadt und ihr
Handel schwer zu leiden. Nach der Wie-
dereroberung von Worms war es Frank-
furt, welches einen Teil der flüchtigen
Einwohnerschaft in seinen Mauern aufnahm
und, selbst mit reichlichen Geldmitteln ein-
greifend, die Reichsstädte mit Erfolg zur
Unterstützung des unglücklichen Worms
aufforderte.
Am 12. Mai unternahm der Verein einen 70.
Ausflug nach Worms, woselbst die
zahlreich erschienenen Mitglieder mit ihren
Damen von den Herren des Wormser Al-
tertumsvereins in liebenswürdigster Weise
geführt wurden. — Der diesjährige Himmel-
f a h r t s a u 8 f 1 u g galt der Besichtigung des
Römer-Kastells Saal bürg bei Homburg
und des dortigen Saalburgmuseums. Auch
hier sind wir den Herren vom Hombnrger
Verein für ihr freundliches Entgegenkom-
men verpflichtet. ^
Digitized by VjOOQlC
— 153 —
71. Am 29. Juni besichtigte der Verein das
römisch - germanische Centralmuseum in
Mainz, woselbst wir uns der sachkundigen
Führung der Herren Dr. Velke und Dr.
Keller zu erfreuen hatten.
72. Karlsruhe. Altertumsverein. Am
25. Oktober 1888 trug Herr 0. Ammon
über Römerstrassen in Baden vor, wobei
er wesentlich das Allgemeine seiner Unter-
suchungen darzustellen bestrebt war. Grund-
sätzlich unterschied er zwischen Römer-
strassen, welche Anlage und Ausfuhrung
den Römern verdanken, und zwischen von
ihnen vorgefundenen, benützten, auch teil-
weise verbesserten Eommunikationswegen.
Neuanlagen erfolgten von strategischen
Gesichtspunkten, möglichst in geraden
Linien. Diese Ausführungen illustrierte
Redner durch reiches Material eigener
Untersuchung, dessen völlige Sammlung
und Niederlegung im Druck als wünschens-
wert bezeichnet werden muss.
73. Über Grabhügeluntersuchung zu Bretten
im Lehrwald — nach den geringen Resten
— zu sehr früher Periode, zur Bronzezeit
zu zahlen, ferner zu Merdingen, A. Brei-
sach, sprach am 29. November Herr geh.
Hofrat Wagner. Besonders der letztere
Grabhügel, „Zwölferbuck" genannt, bot
interessante Ausbeute, Eisenreifen und
Naben von Wagenrädern, Trense, Pferde-
schmuck und aus vielen Trümmern restau-
riert 2 Urnen, deren eine in prächtigen
Farbenverzierungen 48 cm Dm. bei 37 cm
Höhe hat. Die Funde gehören der Hall-
stattperiode an; der Hügel war wahrschein-
lich schon früher geplündert. — Dr. Wilser
erklärte in einem Vortrage derselben Sitzung
die Inschriften des Goldfundes von Nagy-
Szent-Miklos, welcher weder von noch für
Germanen gefertigt sei, für sarmatischer
Schrift und Sprache. Dass auch in diesem
alteuropäischen Alphabet wirkliche Runen
vorkommen, sei Beweis für die Erhaltung
der urarischen Schrift in den Runen. —
Endlich sprach Prof. Rosenberg über
ein romanisches Rauchfass aus Immenstaad,
woran er eine Geschichte des Rauchfasses
knüpfte.
74. Am 3. Januar 1889 trug Architekt
Kossmann über das Schwarzwaldhaus
— 154 —
vor; er schilderte es in seiner malerischen
Totalerscheinung, in seiner in Beziehung
auf die Lebensweise der Bewohner ge-
setzten Disposition, welche letztere an vor-
gelegtem Material erläutert wurde. Auf
Grund des Vortrags wurde in Aussicht
genommen, in noch festzustellender Weise
(Fragebogen) weitere Erhebungen über ba-
dische Bauernhäuser zu veranlassen.
Am 31. Januar legte Herr Maler von 75.
Meckel orientalische Majoliken in Origi-
nal und Kopie vor. Die Originalstücke
dieser in feinerer Ausführung in Egypten
heute untergegangenen Kunst sind freilich
nur Scherben, meist blau auf weiss auch
durch eine dritte Farbe belebt (schwarz),
zeigen aber in des Vortragenden Restau-
rationen alle Reize geschmackvoller Kom-
position. Redner berührte auch das ein-
schlägige Kunstgewerbe der Perser und
anderer arabischer Völker. — Geh. Rat
Wagner wies Photograph ieen der Mumien-
bilder von El Faium vor.
In gemeinschaftlicher Sitzung mit dem 76»
naturwissenschaftlichen Verein hörte der
Altertums verein am 11. Februar einen Vor-
trag des Herrn Ammon über Körper-
messungen.
Die Generalversammlung vom 25. Febr. 77.
brachte zunächst einen Vortrag Dr. Wil-
sers über „Die dunkeln Jahrhunderte der
deutschen Geschichte", welcher aufs neue
gegen „die unfruchtbare Irrlehre von der
asiatischen Heimat der Germanen" auftrat
— In dieser Sitzung wurde nach Bericht-
erstattung über die Vermögenslage des Ver-
eins und seine Thätigkeit der bisherige
Vorstand wiedergewählt.
In der letzten Sitzung vor der alljähr- 78.
liehen Vertagung (28. März 1889) des Ver-
eins hörte derselbe Hrn. Architekt Schmitt
über „Römische Tempel in Speyer". Auf
Grundlage von römischen Gesimsstücken,
die Vortragender bei der Restauration des
Ostgiebels 1868 am Dome zu Speyer ent-
deckte, führte derselbe aus, diese Reste
müssten von dem Diana-, Mars- oder Venus-
tempel zu Speyer herrühren, und seien
zeitlich auf das V* Jh. zu fixieren, wahr-
scheinlich Reste des Dianatempels. — Geh.
Hofrat Wagner berichtete über Neuerwer-
o
— 155 —
bangen der Altertumshalle: ein röm. Bi-
sellium, eine altitalische Bronzecista her-
79. Metz. Gesellschaft für lothring-
ische Geschichte u. Altertumskunde.
Sitzung vom 29. Mai 1889.
Die Gesellschaft hat einen Ausflug nach
Forbach unternommen. Dort, vor dem
Schlossbergkause des Herrn Adt, findet die
diesmalige Sitzung statt
Der Präsident teilt die Aufnahme ei-
niger neuer Mitglieder mit. Er giebt so-
dann das Wort dem Archivdirektor Dr.
Wolfram. Derselbe referiert über eine
Arbeit des Herrn Förster Bouchholz aus
Jallaucourt: die lothringischen Mare. Es
handelt sich dabei um die Frage, ob diese
Mare — Bodensenkungen von einem Durch-
messer von 10 — 20 m — natürliche Sen-
kungen sind oder aber von Menschenhand
angelegt wurden.
Herr Bouchholz vertritt die letzte An-
sicht und belegt dieselbe durch eine grosse
Reihe von eigenen Beobachtungen und die
Zusammenstellung der Resultate französi-
scher Forscher.
Es spricht hiernach Oberlehrer Besler
aus Forbach über die Geschichte des
Schlosses Forbach. Eine römische Be-
festigung des Hügels hält er für ausge-
schlossen. Die Burg ist eine Gründung
des 13. Jahrhunderts.
Nach dem Vortrage findet unter Füh-
rung der Herren Adt und Besler eine Be-
sichtigung der vom erstgenannten zum
grossen Teil wieder freigelegten Schloss-
ruinen statt.
— 156 —
vorragender Arbeit (3. Jh. vor Chr.), Stoff-
proben aus altcoptischen Gräbern.
Metz. Socigte* d'histoire et d'ar-79.
chgologie lorraine. — Seance du 29
Mai 1889.
La Socie*te" s'est rendue en excursion
ä Forbach, et lä eile s'est reuni en seance
devant la maison que M. Adt possede au
Schlossberg.
Apres que le President eut donnee
connaissance de l'admission de plusieurs
membre8, le parole fut donn£e ä M. Wolf-
ram, directeur des Archives, pour rendre
compte d'un travail sur les mares lorraines,
prlsenti par M. Bouchholz, garde ge'ne'ral
ä Jallaucourt. II s'agissait d'ltablir si ces
mares, de*pressions du terrain d'un dia-
metre de 10 ä 20 metres, sont l'oeuvre
de la nature, on bien celle de la main
de l'homme.
M. Bouchholz partagea cette derniere
maniere de voir et le justifia tout par un
grand nombre d'observations qu'il a faites
lui meme, que par les d&ouvertes faites
ä cet e'gard par des observateurs francais.
M. Besler, professeur suplrieur k For-
bach, entretint ensuite la socilte' da
chäteau de la dite ville. II n'admet
point que la montagne ait 6te* fortifiee par
les Romains mais il e*tablit que la construc-
tion du chäteau remonte au 13« siecle.
Cet expose* termine*, MM. Adt et Besler
ferint voir aux membres de la socie'te' les
ruines du chäteau, qui out &£ mises ä nu
en grande partie, par les soins du premier
de ces messieurs.
SO. Strassburg. Gesellschaft für Erhal-
tung der historischen Denkmäler.
Sitzung vom 13. März 1889. Der Vor-
sitzende Herr Straub widmet dem am
25. Januar in Rouen verstorbenen Archi-
tekten Hrn. A. Ringeisen von Schlett-
stadt warme Worte dankbarer Erinnerung.
Seit 1856 dem Vorstände angehörig, hat
dieser an allen baulichen Erhaltungsarbei-
ten der Gesellschaft eifrig mitgewirkt und
lange Jahre hindurch, in den Generalver-
sammlungen über diese Seite derVereins-
thätigkeit Bericht erstattet. — Ein Schrei-
ben des Bürgermeisteramtes, das die Not-
wendigkeit einer Räumung des gegenwärtig
von der Gesellschaft innegehabten Lokals
in nicht allzu langer Frist ankündigt und
den sog. „Doctorgarten" zur Aufstellung
der Steindenkmäler anbietet, regt eine
lebhafte Erörterung an. Dabei wird, na-
mentlich von Hrn. Schricker u. Barack,
nachdrücklich auf das jetzt noch von der
Universitäts- und Landesbibliothek benutzte
Schloss hingewiesen, dessen zahlreiche und
weite Räumlichkeiten zur Aufnahme sämt-
licher Strassburger Kunstsammlungen vor-
züglich geeignet erscheinen, sobald der
Neubau für die Bibliothek fertig sein wird.
igi ize y g
— 157 —
Die Herren Straub und Michaelis wer-
den beauftragt in diesem Sinne mit dem
Herrn Bürgermeister Back zu verhandeln.
— Herr Barack berichtet, dass seine
Bemühungen, durch Vermittelung des Hrn.
Kreisdirektors in Bolchen einen in Gehn-
kirchen kürzlich gemachten Altertumsfund
für den Verein zu erwerben, gescheitert
seien. Die Fundstücke sind zerstreut, dar-
unter auch ein kleiner Altar, über den nun-
mehr nichts Näheres zu ermitteln ist. — Hr.
Straub legt die von Hrn. Winckler mit-
geteilten Zeichnungen zweier aus dem Ober-
elsass stammender thönernen Wappen (der
Familien Müllenheim und Stauffen) aus der
Renaissancezeit vor. Sodann bespricht er
einen kürzlich beim Drachenhof gefundenen
Grabstein von 1442, der den Prior des
Carmeliterklosters Walther Grafft, genannt
Schanlit, knieend darstellt. — Hr. Schlos-
ser fuhrt in eingehender Darlegung den
Nachweis, dass das von Moscherosch in
seinem Philander von Sittewald beschrie-
bene Schloss Geroldseck nicht das be-
kannte Schloss oberhalb Zabern sei, son-
dern dass der in Finstingen als Vogt an-
sässige Dichter das ebendort einst zwischen
Xiederstinzel und Wolfskirchen belegene
Schloss gleichen Namens im Sinne habe.
Jeder Name und jeder einzelne Zug der
Schilderung findet dabei eine befriedigende
Erklärung. Herr Schlosser wird den aus-
führlichen Nachweis unter Beigabe einer
Spezialkarte im Jahrbuch mitteilen. Herr
Martin weist darauf hin, dass er bereits
in der Bearbeitung von Wackernagels deut-
scher Litteraturgeschichte die Unverträg-
lichkeit von Moscheroschs Angaben mit dem
Zaberner Geroldseck kurz bemerkt habe,
wenn ihm auch die von Hrn. Schlosser nachge-
wiesene Örtlichkeit unbekannt gewesen sei.
81. Sitzung vom 25. Mai. Es wird der
Wunsch ausgesprochen ein aus dem ehe-
maligen Murhof stammendes zierliches Grab-
relief, das jetzt an allzu zugänglicher Stelle
eingemauert ist, besser geschützt zu sehen.
Das Relief zeigt in vortrefflicher Sculptur
des 16. Jhs. einen Distelstrauch, umgeben
von der Inschrift „0 mensch zart, Be-
denk der blumen art. L. P. Orate
eo.a — Herr Straub legt den von Herrn
Kreisdirektor Pöhlmann in Schlettstadt
— 158 —
für die Landessammlung erworbenen In-
halt eines fränkischen Grabes in Markols-
heim vor. Es sind Bestandteile eines weib-
lichen Schmuckes, eine grosse goldene
Zierscheibe mit farbigen Steinen von einer
Gewandnadel, ein Kugelhalsband mit drei
kleinen goldenen Hängescheiben, eine kugel-
förmige Amuletkapsel aus Erz und noch
einige Erzgegenstände. — Auch legt der-
selbe eine bei Heidolsheim gefundene
Lanzenspitze vor. — Ferner gedenkt er
des kürzlich verstorbenen Vorstandsmit-
gliedes, des verdienten Strassburger Stadt-
archivars J. Brucker, mit ehrenden
Worten. — Herr Reuss übergiebt der
Gesellschaft seine Ausgabe der „Kleinen
Strassburger Chronik", eine Gelegenheits-
publikation aus einer Handschrift der
hiesigen Stadtbibliothek. — Hr. Straub
berichtet über die Verhandlung mit dem
Herrn Bürgermeister, nach der die Gesell-
schaft noch für einige Jahre in ihrem
jetzigen Lokal wird verbleiben können.
Für später steht eine Vereinigung aller
hiesigen Kunstsammlungen im Schloss zu
hoffen. Dem von neuem drohenden Ab-
bruch des „Drachenschlösschens" (s. 1888
Nr. 159. 161) soll nach besten Kräften
entgegengetreten werden. — Freiherr v.
Müllenheim - Rechberg hat die Ab-
schriften einiger auf das Strassburger Haus
„zum Seidenfaden u (beim Guldenturm am
Illstaden) bezüglichen Aktenstücke aus hie-
sigen Archiven eingesandt, die sich nament-
lich auf den missglückten Versuch eines
Wirtes beziehen, dort im Jahre 1575 eine
Welschenherberge „zu Pferde" einzurich-
ten. — Herr Salomon berichtet über die
umfangreichen und sehr genauen Unter-
suchungen des Herrn Seyboth über die
einzelnen Strassburger Häuser und ihre
Geschichte. Der Vorstand behält sich vor,
nach näherer Einsicht in die Arbeit und
ihre künstlerischen Beilagen, deren Heraus-
gabe nach Möglichkeit zu fördern. —
Auf Anregung des Herrn Gerock soll
unter Bezug auf eine kürzlich in Girbaden
vorgekommenen Roheit der Oberschulrat
ersucht werden, auf die Schonung der
Ruinen durch die Schuljugend hinzuwirken.
— Herr Reinhardt legt die Kopie einer
alten. Zeichnung von Dagsburg vor.
igitize y g
— 159 —
Von der
Westdeutschen Zeitschrift
wurde ausgegeben Jahr«. VIII (1889) Heft II,
enthaltend :
Otto Hlreehfeld, Beitrage cur Geschichte der Nar-
bonensiBchen Provinz.
Friedrich Keiler, Die Neckar -Mümlinglinie von
Schlossau an bis zur hess. Grenze unweit
Wörth a. M. (Portsetzung.)
P. Bablmann, Eine Ergänzung der Bibliographie
des Münsterischen Humanisten Murmellius.
Rec eng Ionen;
Quellen zur Frankfurter Geschichte.
Auf Veranlassung und aus den Mitteln der
Administration des Dr. Johann Friedrich
Boehmer'schen Nachlasses herausgegeben von
Dr. H. Grotefend. 1. Band. Chroniken und
annalistische Aufzeichnungen des Mittelalters,
bearbeitet von Dr. B. Fronin g. 2. Band.
Chroniken der Beformationszeit nebst einer
Darstellung der Frankfurter Belagerung von
1652, bearbeitet von Dr. B. Jung. — Invcn-
tare des Frankfurter Stadtarchivs.
Mit Unterstützung der Stadt Frankfurt a. M.
herausgegeben vom Vereine für Geschichte
und Altertumskunde zu Frankfurt a. M. 1. Band.
Eingeleitet von Dr. H. Grotefend. — An-
gezeigt vonBichardFesterin Karlsruhe.
Dr. GeorgErler. Dietrich vonNieheim
Theodericus de Nyem). Sein Leben und
seine Schriften. — Angezeigt von Dr. I Igen
in Münster i. W.
Die evangelische Kirche von Metz.
Entstehung, Verfolgung, Untergang und Auf-
erstehen. Mit einem einleitenden Teile über
die staatlichen und kirchlichen Zustände in
Metz unmittelbar vor der Beformationszeit.
Nach den Quellen dargestellt von F. D i ets c h ,
Pfarrer deselbst — Angezeigt von Dr. Wolf-
ram in Metz.
Verlag der Fr. Llntz'schen Buchhandlung in Trier:
Dir Dom zu Tritt
in seinen drei Hauptperioden:
der Komischen, der fränkisch«, der Romanischen,
beschrieben und durch 26 Tafeln erläutert
von
Dr. J. N. von Wilmowsky.
Preis 90 Mark.
Herabgesetzter Barpreis SO Mark.
Geschichte des Imtittes Trier
d i. der Stadt Trier und des Trierischen Landes
als Churfürstentum und als Diözese von den
ältesten Zeiten bis zum Jahre 1816.
Von Domkapitular
Dr. J. Marx«
6 Binde. 1858-64. Preis Ji 32.25.
— 160 —
Neuer Verlag der Ft. X.lntz'sohen Buchhand-
lung in Tri«t. Zu beziehen durch sämtliche
Buchhandlungen :
Römische Mosaiken aus Trier
und Umgegend
von Domkapitular
J. H". von Wilmowsky.
Nach dessen Tode herausgegeben von der Gesell-
schaft für nützliche Forschungen
durch deren Sekretär Mueeume-Direktor Dr. Hettner.
Neun chromolithographierte Tafeln auf Carton in
der Grösse von 58 auf 46 cm und ein Textheft in
Quart. Preis in Mappe 20 Mark.
Das Werk ist von gleicher Bedeutung für das
moderne Kunstgewerbe wie für die archäologische
Forschung. Das römische Trier hatte eine Fülle
herrlicher Mosaiken, v. Wilmowsky hat die in
den Jahren 1840—1870 aufgefundenen Fussboden-
und Wandmosaiken, sowie Marmortafelungen der
Basilika, vieler Prachtgebaude Trier's und der
Villen des Saar- und Moselgebiete« in peinlich
ausgeführten Zeichnungen von hervorragender
Schönheit zusammengestellt, welche in diesem
Werke jetzt im ganzen Beichtum der Farbenseals
der Originale, in trefflichen Reproduktionen der
lithographischen Anstalt von C. Welzbacher in
Darmstadt vorliegen. Die Mosaiken, teils nur mit
Ornamenten, teils mit Figuren geziert, eignen sich
in hohem Masse für moderne Nachahmung in
Thonplatten, Stickereien und Teppichen. Der Text
giebt Aufschluss Über die Auffindung der einzel-
nen Mosaiken und einen Überblick über die Ge-
schichte des Mosaikes überhaupt.
Verlag der Fr. Llntz'schen Buchhandlung in Trier:
Beschreibendes Verzeichnis
der
Handschriften der Stadtbiilietitk
zu Trier.
Heft 1 (Bibel-Texte und Commeirtare)
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Preis ff«h. 3 Mark.
Lahneck und Oberlahnstein.
Bin Beitrag zur Spnzialffnnoliiolit« dnr
Rheinland«
von Dr. Jul. Wegelet
Preis 80 Pfg.
Urkundliche Geschichte der Abtei Hettlach
von
Dr. J. C. Lager.
Mit 8 Tafeln. Preis 6 Jk
Richard m Greiffeftriu u Vdlnrths
Erzbischof und Kurfürst von Trier 151 1—1531.
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Dr. Jil. Wegeier.
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Die Facsimiles
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Von O. W. Schmidt, Architekt.
Originalplan des Domes au Köln 9 A 1 Blatt
8,27 m hoch.
Originalplan des Domes au Regentburn Ȇ Blatt
fc,89 m hoch.
Originalplan des Domes au Ulm 6 X 1 Blatt
1 72 m hooh.
3 Entwürfe aum -Dome au Frankfurt BAI Blatt
1,10 m hoch.
4 Plane aum Munster en Straeshwo 21 A
fn. UNTZ'SCMC BUGHORUOKCnei IN TOB*.
Kediglrt
von Dr. Hottntr In Trlw
and
Professor Dr. Lamprecht
In Bonn.
Karrespondenzblatt
der
Verlag
der
FR. LINTZ'oohen
Buchhandlung
In Tri«.
Westdeutschen Zeitschrift für Geschichte und Kunst,
»gleich Organ der historisch-antiquarischen Vereine zu Backnang, Birkenfeld, Dürk-
heim, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Karlsruhe, Mainz, Mannheim, Metz, Neuss, Speyer,
Strassbnrg, Stuttgart und Worms, sowie des anthropologischen Vereins zn Stuttgart.
♦
Anglist Jahrgang VIII, Nr. 8. 1889.
Dm Korrespondenzblatt erscheint in einer Auflage von 3000 Exemplaren. Inserate a 25 Pfg. für die
gespaltene Zeile werden von der Verlagshandlung und allen Inseraten-Bureaus angenommen, Beilagen
nach Uebereinkunft. — Die Zeitschrift erscheint vierteljahrlich, das Korrespondenzblatt monatlioh. —
Abonnementspreis 15 Mark für die Zeitschrift mit Korrespondenzblatt, für letzteres allein 5 Mark.
Neue Funde.
K. Frankfurt a. M., Ende August. Vor ei-
nigen Wochen brachen Forstbeamte des
Fürsten von Leiningen, die zur Verwen-
dung bei Wegearbeiten Steine aufsuchten,
südlich von Hesselbach im Odenwald
eines der dortigen Turmfundamente
der römischen Mümling - Linie aus. Die
Arbeit geschah leider ohne sachkundige
Beaufsichtigung in sehr tumultuarischer
Weise (als ich kurz darauf den Ort be-
sichtigte, fand ich zwei Seiten des Turmes
herausgerissen,, es lagen noch einige schön
profilierte Gesimsstücke an Ort und Stelle) ;
doch hatte sie das erfreuliche Ergebnis,
dass ein wichtiger Inschriftstein ') gefunden
wurde. Derselbe ward alsbald nach Schloss
Waldleiningen verbracht, wo ich ihn sah
und abschrieb. Er ist inzwischen dem
Karlsruher Museum geschenkt worden. Die
Inschrift1) lautet wie folgt:
Der Stein .hat die Form eines Halb-
kreises, als wäre er in eine Mauer einge-
lassen gewesen. Er lag kaum einen halben
1) Die erste genauere Abschrift erhielt ich
durch die Güte des Herrn Koller. Die meinte
ergab nur geringfügige Varianten,
Meter tief, ein paar Fuss vor dem Turme.
Er zeigt eine stark profilierte Umrahmung
von 20 cm Breite, die am Rand wiederum
wulstig und gekerbt ist; sie ist mit 10 je
gleich weit von einander entfernten ra-
dialen Strichen ornamentiert. Die Dicke
des Randes betragt 0,045 m; die Höhe
der Inschrift 0,585, die Dicke des Steines
0,019, seine untere Frontlänge 0,910, die
Buchstabengrösse 0,040 m.
Die Inschrift ist eine dem Antonin us
Pius gewidmete einfache Dedikation, die
nach Ausweis der Consuln (Claro II et
Severo ist zu ergänzen) dem Jahre 146
angehört. Dedikanten sind die Tripu-
tiensischen Brittonen, die schon mehr-
fach am Odenwald-Limes vorkommen ; ich
zähle jetzt fünfmal: Castell Schlossau,
Amorbach, Castell bei Würzberg, Turm
bei Eulbach und Turm bei Hesselbach2).
Alle diese Fundorte gehören dem süd-
licheren Teile der Odenwald-Linie an ; der
Stein, der sich ehemals in Amorbach fand,
ist ein alter Fund, jetzt verloren und un-
8) Mau kann als sechste die (nioht mehr sur
Mümling-Linie gehörige) Insohrift hinzurechnen,
welche beim Castell Altstadt unterhalb Miltenberg
gefunden wurde nnd welche „exploratores Trip(u-
tienses)" nennt. Übrigens ergiebt sich aus unserer
neuen Insohrift nonmehr zweifellos, dass der Name
Triputienses lautet, nicht Tripotienses,
wie Urlichs bei jener Miltenberger Inschrift (Bonn.
Jahrb. 00, S 78) aus einem schattenhaften Zuge
auf dem Stein (nach Conrady's Lesung) herzu-
stellen versuohte. Er stutzte sich dabei auf eine
mögliche Nachlässigkeit Apian's, der den (nioht
mehr erhaltenen) Amorbaoher Stein aberlieferte;
dieser aber war seither der einzige, der die aus-
f übrigere Form Triputienses bewahrt hatte.
O
— 163 —
164 —
bekannten, aber jedesfalls benachbarten
Fundorts. Bekanntlich kommen andere
Brittonen an dem Württembergischen Teil
des äusseren Limes vor (Oehringen, Böckin-
gen) und auf den ihrem Fundorte nach noch
nicht sicher ermittelten AschafFenburger
Steinen, Bramb. 1751 und 1757, nördlicher
in Heddernheim 1455.
Mommsen setzt die Numeri, Ephem. ep.
V 163, nicht früher als Marc Aurel; ich
habe ehedem schon (Westd. Zs. 4, S. 185
Note) einen leisen Zweifel an dieser Zeit-
bestimmung, die mir zu spät erschien, ge-
äussert. Unsere Inschrift konstatiert die
Existenz wenigstens dieser Brittonen etwa
15 Jahre früher und ist schon dadurch
recht lehrreich. Wichtiger noch ist die
Datierung wegen des Um Standes, dass sie
die erste gesicherte der Mümling- Linie,
soweit diese Hessen und Baden angehört,
darstellt. Ein Fragment, Bramb. 1392, aus
dem Castell bei Würzberg ist von Christ,
Bonn. Jahrb. 52, S. 63, zwar dem Jahre
145 vindi eiert worden, das ist aber sehr
unsicher. (Ich habe diese Inschrift, die
thörichter Weise von Knapp an einem
falsch restaurierten Turm im Eulbacher
Park hoch eingemauert ist, kürzlich selbst
untersucht, der angebliche Schluss COS
steht nicht einmal darauf oder ist wenigstens
ganz verschwunden.)
Der Vermutung, welcher Fuchs und
Lehne Ausdruck gaben, dass die Tripu-
tienser nach dem englischen Ortsnamen
Tripontium genannt seien, wird zwar noch
vielfach nachgesprochen, ich sehe aber
gar keine Gründe hierfür und man hat
mit Recht auf die Verschiedenheit der
Namensform hingewiesen, der die Identität
ausschliesst. Sehr wahrscheinlich liegt uns
der Name näher und die Brittonen sind
nicht in Brittannien zu suchen. Das Ver-
hältnis dieser Numeri und einiger Cohorten
zum Limes, die Zeit ihrer Anwesenheit
und vor allem ihr paralleles Vorkommen
am äusseren und inneren Limes erscheint
näherer Untersuchung wert; ich möchte
nur darauf hinweisen, dass die Cohors I
Sequanorum et Rauracorum jetzt sowohl
im Castell zu Schlossau (Korrbl. III, 91)
wie in Miltenberg (Bramb. 1740, 1744)
nachgewiesen ist und dass bei der Cohors
XXIIII Voluntariorum ein gleiches Ver-
hältnis stattfindet. Die Frage der Zeit-
stellung unserer Mümling - Neckar - Linie
bedarf einer durchaus neuen Untersuchung
und ich glaube, dass man hierin um ein
gutes Stück vorwärts kommen kann, wenn
man alle in den letzten, Jahren gesammel-
ten belangreichen Erfahrungen in Rech-
nung zieht.
Im Verfolg der Auffindung unserer
neuen Inschrift wurde am 19. August von
Herrn Conrady die Begrenzung des Turm-
fundamentes durch Ausgrabung festgestellt,
am 23. August nahm Oberförster Glaser
im Auftrag der fürstl. Leiningen'schen Ver-
waltung, unter Beihülfe des Herrn Dr.
Quarck aus Frankfurt, die vollständige
Blosslegung des Turmes vor, die eine
erfreuliche Nachlese ergab. Dem letzteren
Herrn verdanke ich eine sorgfältige Auf-
nahme der Funde und einen Grundriss,
die im Folgenden benutzt sind.
Der Turm hat quadratische Form, mit
äusserer Seitenlänge von 5,60 m; die
Mauerstärke beträgt 0,92 m. Die vier
Seiten hatten noch mehrere Lagen der wie
immer schön behauenen regelmässigen
Quader im Verband aufzuweisen, die Nord-
seite 6 solcher übereinander, die am besten
erhaltene Südseite 3 (wobei zu beachten
ist; dass gerade hier bei der ersten Weg-
nahme der Steine eine beträchtliche Zer-
störung ohne Aufnahme stattfand); der
Mörtel war überall erhalten. Im Innern
des Turmes fanden sich Topfscherben,
Stücke von schraffierten Estrichplatten und
eine 0,012 m grosse wenig gerundete
Bronzelamelle (etwaige Bestimmung ist mir
nicht bezeichnet). Vor der äusseren Ost-
seite des Turmes traf man, etwa 1 m tief
und fast im rechten Winkel zur Mauer
liegend, auf zwei Stücke von vier-
eckigen Säulen aus Sandstein, deren
eines wie es scheint nahezu die ursprüng-
liche Höhe der Säule hat. Letzteres ist
1,12 m hoch, hübsch proportioniert und
gut erhalten. Es ist am unteren Rande des
Sockels 0,350 m breit, über dem Sockel
folgen zwei je 0,040 m hohe Wulste, worauf
die eigentliche Säule 0,900 m hoch sich
erhebt 0,115 m unter dem oberen Ende
und 0,055 unter der breitesten Ausladung
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— 165
der Mitte sind je zwei winklige Löcher
(zu beiden Seiten) eingemeisselt, als „seien
Eisenklammern oder Thürangeln darin be-
festigt gewesen". (Vielleicht, dass die Säu-
len Thür- oder Fenstergewänder des Turmes
bildeten?) Das zweite Säulenbruchstück
ist nur 0,560 m hoch (Sockel, zwei Wulste
und ein 0,270 m hohes Säulenstück) ; es
gleicht einifeermassen dem andern, soweit
erhalten, ist aber in den Massen nicht
identisch. Mir scheint es, da die Basis
höher und schmäler ist, eher das Gapitell
einer zweiten Säule zu sein, wonach die
andere vielleicht ein ebensolches oberes
Ende aufwies. Säulen als Tischfüsse und
als Träger für Figuren kommen häufig vor,
als Architekturstücke selten und von Limes-
Türmen sind mir gar keine bekannt; im
Eulbacher Park stehen einige, darunter auch
eine vierkantige (bei Knapp abgebildet);
sie lassen sich aber nicht als Bau- Be-
stand teile nachweisen.
A. Hammeran.
83. Wiesbaden. Der Rheinische Kurier be-
richtet, dass am 26. Mai bei Gelegenheit
von Bodenarbeiten an dem Georgschen
Ringofen bei Schierstein abermals ein
Frankengrab mit wertvollem Inhalt gefun-
den wurde. Von den Fundstücken werden
— ausser dem menschlichen Gerippe —
erwähnt zwei sehr gut erhaltene, mit Stei-
nen besetzte Spangen, an welchen noch
die sehr dünnen Nadeln erhalten sind, und
ein zierlicher Becher von kaum 10 cm
Höhe, welcher aus sehr dünnem Glase her-
gestellt und mit einem zierlichen Fusse
— 166 —
versehen ist; ferner ein wohlerhaltener
Bing mit acht mehr oder weniger kugel-
förmigen Erhöhungen und einzelnen Steinen;
der grösste der Aufsätze ist hohl. Leider
sollen die früher und jetzt bei Schierstein
gefundenen Gegenstände nicht zu einer
Sammlung vereint worden, sondern zum
Teil in den Besitz von Händlern gelangt,
zum Teil dem Museum von Wiesbaden oder
Berlin einverleibt worden sein. Otto.
Okarben, in der Wetterau. [Römische 84.
Niederlassung]. Untersuchungen , welche
durch Hrn. Professor Dr. Buchner und
mich im Auftrage des oberhessischen Ver-
eins für Lokalgeschichte zu Okarben vor-
genommen wurden, ergaben, dass an der
Stelle des heutigen Dorfes eine römische
Niederlassung bestand, die sich weit über
dessen Grenzen hin nach Nord und Süd
ausdehnte. Bei dem Ausheben der Ver-
suchsgräben wurden Überreste von Mauern,
Estrichboden, Verputz der Wohnräume,
Schiefer- und Ziegelstücke, zahlreiche Beste
von Heizkacheln, Scherben von Thon- und
Terrra sigillata-Gefässen aufgefunden. Zu
gleicher Zeit wurden südlich vom Ort, an
beiden Seiten der Steinstrasse, römische
Brandgräber aufgedeckt. Über diese Strasse,
welche von Heddernheim kommt und an
Okarben vorüber nach dem Limes zieht,
behalte ich mir vor später zu berichten.
Friedr. Kofier.
Mainz, im August 1889. [Die römischen 85.
Inschriftfunde von der „Neuen Anlage"]. Wie
die Tagesblätter seiner Zeit mehrfach in
Kürze gemeldet, wurde bei den Arbeiten,
die im Frühjahr und Sommer 1888 von
der Stadt Mainz unternommen wurden, um
die durch die Verlegung der Geleise der
Mainz-Aschaffenburger, Mainz-Frankfurter
und Mainz- Wormser Linien der Ludwigs-
bahn sowie durch die Erweiterung des
Gaswerkes geschmälerte „Neue Anlage"
vor dem Neuthor nach SW. zu vergrössern,
ein römisches Grabfeld, und zwar, wie
schon aus den Funden des J. 1883 und
früheren Erfahrungen hervorging, ein Grab-
feld der bürgerlichen Bevölkerung des rö-
mischen Mainz aufgedeckt, teils bis in die
späteste Kaiserzeit reichende Sarkophag-
bestattungen, teils in vermoderte Holzsärge
geborgene Leichen, teils Brandgräber. Das
igi ize y g
— 167 —
168 —
Abstechen des nach NO. flach verlaufen-
den Bergabhanges, das Durchschlagen einer
neuen Fahrstrasse und die Anlage eines
die Fahrstrasse mit dem Hauptwege der
Anlage verbindenden Weges gaben ein
höchst lebendiges Bild dieser Gräberstätte,
und durch das gewissenhafte Zusammen-
wirken des Stadtbauamtes, des Unterneh-
mers, des Altertumsvereins und des rö-
misch-germanischen Centralmuseums war
es möglich, die Funde sachgemäss zu er-
heben und zu bergen. Über sämtliche
Funde ist vom Stadtbauamte, dem die
Altertumsforschung auch bei dieser Gele-
genheit wieder den wärmsten Dank schul-
det, ein genauer Plan aufgenommen wor-
den; auch wurde die Fundstätte in ihrem
damaligen höchst merkwürdigen Anblick
photographisch fixiert, so dass ausreichen-
des Material zu einer ausfuhrlichen Ver-
öffentlichung dieser bedeutsamen Funde,
die über die römische Bestattungs weise
nach manchen Seiten hin Licht geben, vor-
handen ist. Auch sei hier der Grossherzogl.
Bürgermeisterei und der Stadtverordneten-
versammlung der lebhafteste Dank dafür
abgestattet, dass durch die Bewilligung
einer namhaften Summe zur Schadloshal-
tung des Unternehmers die gewissenhafte,
bedachtsame und sachgemässe Untersuch-
ung und Erhebung der Funde ermöglicht
wurde. Eine ausführliche Publikation des
Gesamtfundes, wahrscheinlich mit Plänen
und Abbildungen, wird jedenfalls in Bälde
erfolgen. Ich selbst werde es mir versagen
müssen, an derselben mitzuwirken, da eine
Veränderung meiner Stellung mir, für die
nächsten Jahre wenigstens, zu antiqua-
rischen Arbeiten schwerlich Zeit lassen
wird. Doch will ich hier in Kürze über
das epigraphische Ergebnis der neuen
Funde in der „Anlage" berichten.
I. Cippus eines Soldaten der 22.
Legion (Grab Nr. 20): gefunden am 23.
Juni 1888 an der Böschung nach dem
Haupteingange zur „neuen Anlage", gegen-
über dem Übergang der Eisenbahnlinie
Mainz-Worms. Der Cippus war als Deckel
eines Frauensarkophags verwandt worden,
die Schriftseite nach unten. Der Sarko-
phag enthielt eine Frauenleiche mit reichen
Glasbeigaben, nämlich : 3 Kugelflaschen mit
trichterförmigem Hals , 5 ineinanderge-
stellte kleine Schalen und ein höchst in-
teressantes becherförmiges Glasgefass mit
aufgelegter Goldornamentierung. Die Gold-
verzierung dieses letztgenannten Glas-
bechers besteht aus dünnaufgelegtem Gold-
blatte, das zum Teile zerstört ist, und
enthält zwischen einfachem Rankenwerk
eine Inschrift, die ich noch zu besprechen
gedenke.
Der als Deckel des Frauengrabs ver-
wandte Cippus ist grüner Sandstein, wäh-
rend der Sarkophag aus rotem Sandstein
besteht. Der Cippus ist ungefähr 2,11 m 1.
(unten unregelmässig abgeschlossen), 0,64 ra
br., 0,25 m d. Von der Länge kommen
1,14 m auf den Sockel, dessen unterer, in
die Erde gesteckter Teil rauh gelassen ist,
während darüber eine Fläche von 0,14 m
Höhe einigermassen glatt bearbeitet er-
scheint; darüber befindet sich, 0,74 m h.,
das Inschriftfeld, oben halbkreisförmig ab-
geschlossen und von einfachen, unten und
zu den Seiten doppelten Leisten umzogen.
Die Halbrundstäbe der Doppelleisten sind
mit granatkemartigen Ornamenten verziert,
die jedenfalls eine Art von Spiralverzie-
rung darstellen sollen. Auf dem Schei-
tel des Abschlussbogens aufsitzend, schliefst
ein Querband über dem Inschriftfelde eine
Querfläche von 0,23 m H. ab. Dieses
Querband ist durch Flachrelief verziert,
das bei der brüchigen Struktur des Steines
zum grossen Teil weggesplittert ist Er-
halten ist links bis zum Kopfe ein nach
rechts schreitender Greif, mit erhobenem
Schweife und erhobener Tatze, die Flügel
sind nach dem Kopfe zurückgeschweift.
Von der entsprechenden Greifengestalt
rechts sind nur Teile der Vorderbeine er-
halten. Zwischen den beiden Greifen ist
der untere Teil eines schalenartigen Ge-
fasses mit schmalem Fusse erhalten, aus
dem 3 Mohnstengel mit den Kapseln her-
vorwachsen. In den Zwickeln zwischen
dem Inschriftfeld und der oberen Quer-
leiste schweben je ein Delphin, den Kopf
abwärts gerichtet.
Die in hohen, schmalen Buchstaben mit
gleich dicken Strichen gut und sorgfältig
gehauene und durch Dreispitze interpun-
gierte Inschrift lautet:
y o
— 169 —
D • M
c'v alerivs-
secvkdvs'mil
leg-xxhpr-p-f-
stipxxvval 5.
v eranivs
fratri-fc
D(is) Ma(nibu$). C(aius) Valerius Secundus,
mi(le8) leg(ionis) vicesimae secundae, pr(imi-
geniae) p(iae) f(ideli8), stip(enäiorum) viginti
quinque. Val(erius) Veramus fratri f(acien~
dum) c(uravit).
Die Buchstaben in Z. 1 sind 0,075 m,
in Z. 7 0,05 m h. Z. 1 MA gebunden;
Z. 3 ND gebunden, L auf der Leiste; Z. 4
über der Zahl der Querstrich.
Durch den Umstand, dass in unserm
Falle ein älterer Cippus eines Brandgrabes
als Deckel eines jüngeren Sarkophages
verwandt ist, könnte man versucht werden,
den Cippus des Soldaten der 22. Legion
einer recht frühen Zeit zuzuweisen, wozu
man allenfalls auch noch die auf unserer
Inschrift erscheinende volle Namensform
heranziehen könnte.
Aber aus der Gesamterscheinung des
römischen Friedhofes in der „Neuen An-
lage" ergiebt sich, dass er der späteren
Kaiserzeit angehört, so dass man nicht
anzunehmen braucht, es müssten die dabei
als Sarkophagdeckel verwandten tippen
gerade der Frühzeit der römischen Be-
siedelung im Rheinlande angehören. Auch
die 3 Nomina geben kein Argument ; denn
ihre Anwendung ist zeitlich nach unten
sehr wenig begrenzt. Die Formel D • M
weist auf die spätere Zeit hin ; doch muss
man sich hüten, Grabsteine, die diese über
sehr lange Zeit hinaus angewandte Formel
tragen, darum zeitlich allzutief zu rücken.
Dem ältesten Aufenthalte der 22. Legion
in Mainz, dem die Zahlbacher Steine und
auch ein in Mainz gefundener (Korr- Y,
143, 171), angehören, nämlich der Zeit von
43 n. C. bis zum Bataverkriege (70 n. C),
kann unser Stein nicht angehören. Das
beweisen die Ehrenbeinamen P * F, die
(Mommsen, Korr. Y, 171) nicht vor 86 n. C.
vorkommen und wahrscheinlich nach dem
Saturninusauf8tande vom Jahre 88/89 n. G.
der Truppe verliehen wurden (ich halte an
— 170 —
dieser die Erteilung der Beinamen p. f.
am besten erklärenden Annahme fest, trotz
der dagegen erhobenen Bedenken, z. B.
Dessau, Dtsch. Littztg. 1887 Nr. 6). Aus-
serdem fehlt die Tribus und die Heimat-
bezeichnung des Soldaten; er gehört also
nicht mehr der Zeit an, wo die 22. Legion
in Italien und der Narbonensis aushob,
sondern in die Zeit nach der von Hadrian
sicher für Afrika eingeführten und allem
Anscheine nach auf das ganze Reich aus-
gedehnten Konskriptionsordnung, wonach
die Legionen in ihren Garnisonsterritorien
aushoben (Mommsen, Hermes, 19, S. 21,
Korr. V, 171). Mit dieser Einführung der
örtlichen Konskription hängt das Fehlen
der Tribus und der Heimatsangabe' zusam-
men. Unsere Inschrift geht demnach nicht
über die Zeit des Hadrian hinauf. Doch
darf man sie, trotz des D * M, nicht zu
tief hinabrücken, da sie von einem Brand-
grabe herrührt. Meiner Meinung nach ge-
hört sie in die 2. Hälfte des 2. christlichen
Jahrhunderts.
II. Bruchstück eines römischen 86.
Sarkophags, gefunden bei der Erweite-
rung der „Neuen Anlage" zu Mainz im
Sommer 1888. Yon dem Sarkophag, der
nur als Bruchstück und leer gefunden
wurde, ist etwa die rechte Hälfte (vom
! Beschauer aus) erhalten. Das Material
ist gelblicher Sandstein; das erhaltene
Stück misst : L. 1,43 m, H. 0,59 m, Tiefe
0,76 m, Wandstärke 0,15 — 0,16 m. Die
Schrift ist in guten quadratischen Zügen
gehauen und dreispitzig interpungiert ; die
Buchstaben sind 0,07 m h. (das G des
Schlusses der Inschrift 0,096 m). Der In-
schriftrest lautet:
R TAB VL ARIO
D A'CONIVX* A VR
nOCLA'FILIAE-ETHER
C
. . . .] tabulario, [....] da, coniux,
Aur[dia . . . .] rocla, filiae et her[edes, f(a-
ciendum)] c(uraverunt).
Da das Grabfeld der bürgerlichen Be-
völkerung des römischen Mainz angehörte,
haben wir in dem „tabularius" einen bür-
gerlichen Registrator, sei es einen Ge-
meindebeamten oder Privatbediensteten, zu
erkennen.
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— 171 —
Z. 2 D am Anfange nur teilweise er-
halten; ebenso B am Anfange von Z. 3.
Am Fusse der erhaltenen Inschrift ein
nach rechts oben gerichteter Cypressen-
zweig, dem ein solcher, nach der Gegen-
seite gerichtet, entsprochen haben muss.
87. III. Bruchstück einer Grabin-
schrift, gefunden im Sommer 1888 bei
der Erweiterung der „Neuen Anlage". Das
Bruchstück, ein unregelmässiger, arg zer-
störter Kalksteinbrocken von etwa 0,41 m
Br., 0,27 m H, 0,185 m D., wurde auf dem
Arbeitsfelde ohne Verbindung mit einem
Begräbnisse gefunden. Den unbeholfen,
mit gleich dicken Strichen hoch und schmal
gehauenen Buchstaben zufolge gehört sie
in die Frühzeit der römischen Herrschaft
am Bheine (der Bogen des P erreicht in
seinem Auslaufe die Hasta nicht); auch
die Formel „hie sita est" weist auf diese
Zeit hin. Die Inschrift lautet:
[. . .]ra h(k) s(üa) e(ü). [. . ,]ticus
coniux d(e) s(uo) p(owü) oder : d(e) s{ua)
p(ecunia) merüo.
5. Zwei undeutliche Buchstabenhasten.
Rechts vom Beschauer ist die Inschrift
durch eine einfache Leiste abgeschlossen;
also sind die Zeilenschlüsse erhalten. Z. 3
und 4 sind auch in den Anfangen erhalten,
müssen also kürzer gewesen sein, als die
übrigen Zeilen. In Z. 1 steht E am Schluss
über der Leiste; Z. 2 und 4 0 kleiner.
Die Buchstaben sind 0,04 m hoch. Die
gleichbedeutende Angabe a se findet sich
beispielsweise auch auf der Grabschrift bei
Brambach 187 und für das sonst den Weihe-
inschriften eigene merüo ist das ob merita
auf den Grabschriften bei Wilmanns,
exempla 1693 und 2618 u. s. w. zu ver-
gleichen.
88. IV. Bruchstück einer römischen
Grabinschrift, gefunden im Sommer
1888 bei der Erweiterung der „Neuen
Anlage". Das Fragment stammt von der
obersten Zeile einer Inschrift und ist oben
— 172 —
durch eine kräftige Hohlkehlleiste abge-
schlossen. Material weisslicher Kalkstein;
Masse: L. 0,34 m, H. 0,25 m, D. 0,15 m.
Das Bruchstück könnte von einem Sarko-
phage stammen. Die glatte Bearbeitung
der Seitenfläche links vom Beschauer muss
später erfolgt sein. Die Vorderfläche
scheint Spuren eines ölfarbenartigen An-
striches aufzuweisen. Die Buchstaben sind
sehr schön gehauen und 0,1 m hoch.
X R I A
V. Glasgefäss mit Inschrift, ge-89.
funden im Sommer 1888 bei der Erwei-
terung der „Neuen Anlage" zu Mainz in
einem Frauensarkophage (Grab Nr. 26)
mit mehreren anderen Glasgefassen. Das
Inschriftgefä8s ist eine kugelige Flasche
von grünlich weissem Glase mit trichter-
förmigem Ausguss. JJm die obere Wöl-
bung, da wo der Hals ansetzt, läuft eine
einzeilige eingeätzte Inschrift:
CVRREPVERM
Den Schluss der Inschrift bildet ein baum-
zweigartiges Ornament ; über der Inschrift
zieht sich ein zickzackartiger Ornament-
streifen hin.
Das M am Schlüsse wird wohl in MI
zu ergänzen sein. I
Dr. Jakob Keller.
Worms. [Hügelgrab bei Albisheim]. Da 90.
die Auffindung eines auch nur einiger-
massen erhaltenen Grabhügels in der Nähe
von Worms wegen des Fehlens von Wald
und der intensiven Bebauung der Felder
zu den allergrössten Seltenheiten gehört
(selbst in dem übrigen Rheinhessen giebt
es keine Grabhügel mehr, mit Ausnahme
eines kleinen Stückchen Waldes, dem so-
genannten Vorholz, an der bayerischen
Grenze westlich von Alzey) und auch in
den angrenzenden unbewaldeten Teilen der
Pfalz aus demselben Grunde die Grab-
hügel verschwunden sind, so dürfte die
Auffindung eines solchen wohl erhaltenen
Hügels, selbst wenn er auch keine bedeu-
tenden Funde ergeben hat, dennoch der
Beschreibung wert erscheinen. Derselbe
wurde im vergangenen Jahre bei der Cr- i
barmachung eines bisher wüst gelegenen
Feldes auf der Höhe westlich von Albis- j
heim an der Pfrimm entdeckt. Das Feld
liegt hoch über dem Pfrimmthal auf dem
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173 —
— 174
höchsten Punkte des von Ost nach West
ziehenden, ganz mit Weinbergen bedeckten
„ Wartberges", etwa 400 m westlich des
Wartturmes auf der sogenannten „Knie-
brech". Dicht an dem Felde vorbei führt
eine alte, sicher schon lange vor der
Römerherrschaft angelegte Strasse aus dem
Pfrimmthal und der römischen Nieder-
lassung bei Albisheim über den Wart-
und „Hungerberg" an der sogenannten
„alten Mauer", ebenfalls einer römischen
Niederlassung, vorbei nach dem Thal des
„Gutleutbachesu (über das Wort „Gutleut"
siehe Korrbl. V, 27 u. VII, 36). Von dort
ab heisst der in der Richtung nach dem
Donnersberg ziehende einfache Feldweg
noch jetzt die nKohlstrasseu *).
Die Stelle, wo der Grabhügel sich früher
erhob, war eine wohl ausgesuchte, denn
keine gleiche mehr wäre zu finden ge-
wesen, von der aus man eine so weite
und schöne Rundsicht hätte haben können
über das Pfrimmthal weg nach der Rhein-
ebene sowohl wie nach dem den Horizont
nach Westen abschliessenden mächtigen
Donnersberge hin. Sicher war das Grab-
mal nicht vereinzelt gewesen, sondern es
erhob sich ehemals hier oben längs der
alten Heerstrasse eine ganze Hügelgruppe.
Die übrigen mussten längst dem schon Jahr-
hunderte alten Weinbau weichen und nur
das eine blieb durch einen Zufall verschont,
um nun nach dritthalb tau send Jahren
Kunde zu geben von jener fern entlegenen
Zeit. Es war eine mit Geröll und dichtem
Dornengestrüpp bedeckte Stelle, die jetzt
dem Weinbau zugänglich gemacht und zu
diesem Zwecke umgerodet werden sollte,
da stiessen die Arbeiter in Mitten dieser
Wüstung plötzlich auf eine länglich runde,
hügelförmige Erhöhung. Als man nun beim
Abtragen der Erde bis an diese Erhöhung
gekommen war, fand man , dass sie in
ihrem Umkreis aus grossen Kalkstein-
blöcken bestand, die neben einander ge-
setzt waren und zwar absichtlich so, dass
alle nach dem Mittelpunkte des Kreises
zu geneigt waren. Es wechselten Stein-
blöcke von l1/* mit solchen von 1/a m Höhe
ab. Die Steinsetzung bildete ein Oval,
1) Diese Strasse ist in der praehistor. Karte
der Pfalz von Mehlis nicht erwähnt.
dessen von Nord nach Süd gerichteter
grösster Durchmesser etwa 7 m, dessen
kleinster etwa 4—6 m betrug. Inmitten
dieses Steinkranzes fand sich keine Stein-
setzung mehr, der eigentliche Hügel be-
stand vielmehr aus einer Erdaufschüttung
und zwar war Lehm dazu verwandt, der sich
an dieser Stelle sonst nicht findet. Der-
selbe muss aus grösserer Entfernung, wie
das ja auch vielfach anderswo beobachtet
worden ist, herbeigeholt worden sein.
Übereinstimmend gaben alle Arbeiter, und
zwar spontan, ihrer Verwunderung darüber
Ausdruck, hier diese Erde anzutreffen, und
erklärten sofort, dieselbe könne nur aus
grösserer Entfernung, mehrere Gewannen
weiter, zum Zwecke der Aufschüttung her-
beigebracht worden sein Leider wurde
der Hügel nicht mit der nötigen Vorsicht
abgetragen, so dass alle Verhältnisse klar
hätten erkannt werden können. Das Fol-
gende konnte nur aus den ziemlich zuver-
lässig klingenden Aussagen der Arbeiter,
leider erst einige Tage nach der Auffin-
dung, an Ort und Stelle festgestellt werden.
Zunächst stiessen sie im östlichen Teile
des Hügels auf einen Haufen Knochen,
wie sie sagten, die nach ihrer Ansicht
durch einander gelegen hätten und etwa
vier Skeletten angehört haben könnten,
auch wären die Knochen ziemlich mürbe
und zerfallen gewesen. An den Rippen
oder an den Oberarmen eines der Skelette
sollen angeblich zwei grosse, massive, ziem-
lich roh gegossene Ringe aus Bronze ge-
legen haben, an einer anderen Stelle des-
selben Skelettes wollen sie einen kleineren,
aus Bronzeblech hohl getriebenen Ring ge-
funden haben, dessen spitz zulaufendes
eine Ende in das andere federnd eingriff.
Verziert war derselbe nicht, nur hingen
daran zwei kleine Ringelchen aus dünnem
Bronzedraht. Im westlichen Teile des
Hügels soll ein noch vollständig erhaltenes
Skelett ausgestrekt gelegen haben, welches
die Arbeiter jedoch leider zerstörten. Das-
selbe soll genau von Süd nach Nord ge-
legen und an den Vorderarmen zwei kleine
massive Armringe aus Bronze getragen
haben.
Prüfen wir nun die Angaben der Arbei-
ter an der Hand der aufgefundenen Gegen-
igitize y ^
— 17.') —
— 176 —
stände, so scheint, wenn die Angabe Glauben
verdient, dass sie im östl. Teile des Hügels
die Knochen von mehreren Skeletten ge-
funden haben, der Hügel an dieser Stelle
schon einmal geöffnet und beraubt worden
zu sein, möglich aber auch, dass die Ar-
beiter, die im Beginne der Arbeit noch
unaufmerksam gewesen waren, die regel-
recht gelagerten Skelette selbst zerstört
haben. Sicher ist, dass nur von einem die-
ser Skelette Beigaben aufgefunden wurden.
Es war dies, wie sich aus den schweren,
plumpen 9,5 cm im Lichten messenden
Fussringen und dem 5 cm im Durchmesser
messenden hohlen Ohrringe ergab, das Grab
einer Frau gewesen. Die Fussringe zeigen
noch wenig von der sonst so häufig be-
obachteten, charakteristischen Abnützung,
mithin sind sie noch nicht sehr lange ge-
tragen worden. Nach NessePs sehr zuver-
lässigen, einem ausserordentlich grossen
Material e gewissenhaft entnommenen Be-
obachtungen gehören diese schweren Fuss-
ringe immer nur Frauengräbern an. Auch
ich kann nach meinen bisherigen Beobach-
tungen diese Behauptung nur bestätigen.
Der dabei gefundene hohle Ohrring kommt
auch in den Hügelgräbern des Hagenauer
Waldes sehr häufig, selbstverständlich auch
immer nur in Frauengräbern vor. Die
im westlichen Teile des Hügels bei dem
unversehrten Skelette gefundenen Finge
sind zwei geschlossene, ziemlich dünne,
4,5 cm im Lichten messende Armringe.
Sie können ihrer Grösse nach nur von
einem jungen Mädchen getragen worden
sein.
Es hat also der Hügel, wie sich mit
Bestimmtheit erkennen lässt, das Grab ei-
ner Frau und eines Kindes umschlossen.
Ob er noch mehr Skelette ohne Beigaben
enthalten hat, also ein Familiengrab ge-
wesen war, wie die meisten Hügelgräber
dieser Periode, lässt sich nicht mit Sicher-
heit sagen. Eisenspuren wurden nicht ge-
funden, ebensowenig Gefässreste. Die Ske-
lette waren auf dem ursprünglichen Boden
gebettet und darüber war, obwohl die Kuppe
des Hügels längst eingefallen ist, eine noch
jetzt in der Mitte i1/« m messende Lehm-
schicht gelagert. Selbstverständlich muss
der Hügel früher viel höher gewesen sein
und weit über den Steinkranz herausge-
ragt haben.
Die Bestattungen charakterisieren sich,
wie aus den Funden hervorgeht, als solche
der jüngeren Hallstattzeit, einer Periode,
die in Süd Westdeutschland am reichsten
in den zahlreichen Hügelgräbern des Hage-
nauer Waldes vertreten ist.
In der Nähe des Hügels fanden die
Arbeiter ferner noch mehrere mit Asche
gefüllte Gruben und darin liegend Scher-
ben von rohen, dickwandigen Gefassen
mit Nägeleindrücken, ein Stück geschmolze-
ner Bronze und einen schönen, kahn för-
migen Feuersteinschaber von 12,5 cm
Länge, sowie noch ein Bruchstück eines
eben solchen Schabers. Diese Reste ge-
hören einer früheren Zeitperiode an und
haben mit dem Grabhügel nichts zu thun.
Sämtliche Funde wurden von dem Eigen-
tümer des Grundstückes, Herrn Mühlen -
besitzer Christian Schlossstein aus Albis-
heim auf das bereitwilligste dem Paulus-
museum zur Verfügung gestellt.
Dr. Koehl.
Neue Inschriftfragmente aus Köln. Am 91,
11. Juli d. J. gelangten in das Museum
Wallraf - Bichartz folgende Inschriftfrag-
mente. Fundort Apostelkloster.
Höhe der Buchstaben in Zeile 1 4\i cm,
in Zeile 2 und 3 etwa 4 cm. Hierzu ge-
hört ein kleineres Fragment, das wahr-
scheinlich oben anzusetzen ist; danach
würde die Gesamthöhe etwa 54 cm be-
tragen. Die grösste Breite beträgt 35 cm,
die grösste Dicke etwa 33 cm. Die Buch-
staben sind von guter Gestalt, das P hat
offene Form. Auf dem kleineren Fragment
sind nur die oberen Beste zweier senk-
rechter Hasten zu erkennen.
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— 177
IL
Grösste Breite 23 cm, grösste Höhe 28 cm.
Die Buchstaben in Zeile 2 sind 6 cm, in
Zeile 3 41/« cm hoch. Die Oberfläche ist
etwas verwittert. Zeile 1 am Ende wahr-
scheinlich B, Zeile 2 am Ende eher C
als O (daher die Ergänzung GENIO nicht
wahrscheinlich), Zeile 3 wohl p VBL ' , wie
in Zeile 1.
III.
Y#*
P V
E
. D 'A N Ae
P 1 L't E
Breite 34 cm, Dicke 9 cm, grösste Höhe
29 cm. Höhe der gut geformten Buch-
staben 4 cm. Das P ist offen. Der erste
Buchstabe in Z. 2 kann I, F, P oder T
gewesen sein, das drittletzte Zeichen der-
selben Zeile wahrscheinlich N. Bemerkens-
wert der Querstrich über dem I in EIVS,
wohl das Zeichen der Doppelung.
Bonn, 13. Juli 1889.
Max Ihm.
Chronik.
92. K. Bltslngtr, Fände römischer Münzen im Gross-
hersogtum Baden III. Beilage zum Pro-
gramm des Gros ah. Progymnasiums in Donau-
esc hingen. 1889. 4«. 8. 88—41.
Über römische Münzfunde in Baden in
der Zeitschr. für Geschichte des Oberrheins
N. F. IV. 8 S. 273—282.
Hr.] Das zuerst genannte Programm
bringt den Ahschluss der schon im Westd.
Korr. VI, 122 und VII, 100 besprochenen
Arbeit; es enthält namentlich Nachträge,
eine geschichtliche Übersicht, ein Sach-
— 178 —
und ein Ortsverzeichnis. — Die 3 Pro-
gramme sind jetzt auch als „Verbesserter
Abdruck aus den Beilagen zum Programm
des Grossh. Progymnasiums in Donaueschin-
gen, 1887—1889, Karlsruhe, J. Bielefelds
Verlag 1889" erschienen.
Die zweite kleine Abhandlung zieht aus
jener Münzübersicht sachkundig und beson-
nen die Resultate. Die Münzen stammen zum
geringsten Teil aus Schatz- und Grabfunden,
sondern bestehen zumeist aus zufällig ver-
lorenem Geld. Im Ganzen sind es 2642
Stück. Die geringe Zahl erklärt sich durch
die geringe Besiedelung des Landes ; selten
sind die republikanischen und Kaisermünzen
bis Claudius; die Münzen sind am zahl-
reichsten von Trajan bis M. Aurel, sie
werden seltener von Commodus bis Phi-
lipp und noch mehr von Decius ab. Erst
von Diocletian und seinen Mitregenten
steigt wieder die Zahl und wird unter
Constantin und seinen Söhnen sogar wie-
der ziemlich beträchtlich. — Diese Scala
stimmt mit der historischen Entwicklung
des badischen Gebietes, mit der ersten
Besiedlung in den 60er und 70er Jahren,
seiner Blüte im 2. und Anfang des 3. Jahrh.,
der Katastrophe unter Gallien. Das Vor-
handensein der zahlreicheren Münzen seit
Diocletian, namentlich Constantin, wird
durch den friedlichen Verkehr der hier
sesshaften Deutschen mit den Römern er-
klärt. — Von den sg. Regenbogenschüssel-
chen sind nur in Unterwittighausen östlich
der Tauber 2 Stück gefunden, keltische
Münzen erscheinen vorzugsweise am Süd-
und Westabhange des oberen Schwarz-
waldes. Die in römischen Gebäuden ge-
fundenen Münzen gehen nicht über die
Zeit von Claudius II hinaus (nur Baden-
weiler macht anscheinend eine Ausnahme ;
indes sind nach einem Berichte eines Augen-
zeugen die 8 constantinischen Münzen erst
nachträglich dem dort gemachten Funde
hinzugefügt worden). Diese Thatsache,
die um so mehr Beachtung verdient, als
in den linksrheinischen Römerruinen ge-
rade constantinische Münzen die aller-
häufigsten sind, ist eine treffliche Bestä-
tigung dafür, dass das ganze badische
Gebiet damals der römischen Herrschaft
verloren war.
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— 179 —
93. Kleines Urfcundenbuch zur neueren Verfassungsge-
schichte. Zunächst für den Handgebrauch
seiner Zuhörer zusammengestellt von J.
Jastrow. Berlin, X889. VI u. 188 89.
In zwei Abteilungen begleitet diese
kleine Sammlung im Abdruck wichtiger
urkundlicher Stücke das Absterben des
alten und das Emporbliihen des neuen
deutschen Reiches einerseits, die Entwick-
lung Preussens andererseits. Die Kern-
punkte beider Abteilungen bilden volle
Ausgaben der heutigen Reichsverfassung
bzw. der preussischen Verfassung; an sie
lehnen sich, abgesehen von wenigen zeit-
lich späteren Stücken, Auszüge aus deut-
schen Urkunden von der Rheinbundsakte
des Jahres 1806 ab, aus preussischen Ur-
kunden seit der Constitutio Achillea (1473).
Die Sammlung ist handlich knapp und
wird vielen unserer Leser ebenso willkom-
men sein wie den Studierenden der Hoch-
schulen.
94. Rena Cagnat, Cour» d'äpigraph'ie latine,
2. edition eutierement refondue
et accompaguee de planches et
de figures. Paris (Thorin) 1889, 8°, 436 p.
12 fros.
Hr.] Die zweite Auflage dieses Werkes
ist gegenüber der im Jahre 1885 erschiene-
nen ersten eine wesentlich veränderte, wie
schon der um das doppelte vermehrte Um-
fang zeigt; vollkommen neu hinzugekom-
men sind ein Abschnitt über die Paläo-
graphie der Inschriften und ein Verzeichnis
der epigraphischen Abkürzungen.
Das Werk ist wegen seiner praktischen
und übersichtlichen Anlage und geschick-
ten Umgrenzung des Stoffes unseren rhei-
nischen Altertumsfreunden auf das Wärmste
zu empfehlen. Sie werden sich mit diesem
angenehmen Leitfaden leicht in das Gebiet
der Epigraphik einarbeiten können. Einen
besonderen Hinweis verdient noch das
Kapitel 'liste chronologique des empereurs
avec l'indication de leurs noms et surnoms,
de leur puissances tribunices et leurs con-
sulats et de leurs salutations imperiales',
welches eine jedem Epigraphiker wie
Historiker sehr bequeme Zusammenstel-
lung bietet.
95. Reste romanischer Bevölkerung weist
Aloys Schulte (Zeitschr. f. Gesch. des
Oberrheins N. F. IV. 300 — 314) für die
Ortenau nach; er stützt diese Behauptung
— 180 —
auf Ortsnamen wie Crepnir (Klettner),
Gurtnaie (Gürtenau), Fannis (von vanna
= Klause), Pfaus (deutsche Entstellung
von Fossa); zeigt, dass in den Verbrüde-
rungsbüchern der Klöster St Gallen, Bei-
chenau und Pfävers, welche in den Munchs-
listen der Klöster altromanischen, heute
französischen Bodens nur selten, in Klöstern
deutschen Bodens äusserst selten roma-
nische Namen aufweisen, grössere Gruppen
romanischer Namen in den Mönchslistenr
nicht nur des Elsass, sondern auch der
Ortenau auftreten. Dies wird näher nach-
gewiesen für Gengenbach, Schuttern, Et-
tenheim, Schwarzach. Schliesslich wird
aus der in einer Grenzbeschreibung der
Ettenheimer Markgenossenschaft vorkom-
menden Grenzbestimmung 'commarchium
Alamannorum' gezeigt, dass bei den Deut-
schen in jenem Gebiete noch im J. 926
das Gefühl lebte, dass die Leute jenseits
der Berge keine Alamanni, sondern Wälsche
waren. Die betreffende Gegend war schwer-
lich schon von den Römern kolonisiert —
dagegen spricht der Mangel an Funden,
sondern die Romanen wurden von den Ger-
manen in diese Berge zurückgedrängt.
Demnächst gelangt eine der kostbarsten 9g.
Publikationen der Gesellschaft für Rhei-
nische Geschieh tskunde, die Ausgabe der
Adahandschrift (auch Codex aureus genannt)
der Trierer Stadtbibliothek in den Buch-
handel. Wir teilen aus dem Vorwort das
Folgende über Bedeutung und Inhalt dieser
Veröffentlichung mit.
Die Adahandschrift der Trierer Stadt-
bibliothek steht als Denkmal der rheini-
schen Geschichte ihrer Art nach einzig
da; sie ist nicht nur der hervorragendste
Prachtcodex des Landes überhaupt, sie ist
zugleich die einzige der wenigen rheini-
schen Handschriften aus karolingischer
Zeit, welche der nationalen Empfindungs-
weise innerhalb der grossen karolingischeu
Kunst Ausdruck verleiht.
Von jeher lag deshalb der Gedanke
nahe, den Freunden und Forschern rhei-
nischer Geschichte den Inhalt gerade dieser
Handschrift durch Abbildung und Beschrei-
bung zu erschliessen. Gelangt er erst jetzt,
nach Begründung der Gesellschaft für
rheinische Geschichtskunde, zu Leben und
igitize y ^
181 -
— 182 —
Dasein, so ist der Grund hierfür in den
Schwierigkeiten zu suchen, welche sich
einer wissenschaftlichen Lösung der Auf-
gabe sofort entgegenstellen.
Soll die Handschrift nicht ferner als
Einzeldenkmal einer frühen Vorzeit be-
wundert werden, soll sie verstanden werden
und erkannt sein als eines der zahlreichen
Zeugnisse des ersten grossen Aufschwunges
deutscher Kunst, soll sie eingeordnet wer-
den in die Fülle verwandter, teils über-
ragender, teils minder bedeutender Er-
scheinungen, so bedarf es einer wissen-
schaftlich befriedigenden Kenntnis der
karolingischen Buchmalerei überhaupt : aus
der Aufgabe einer Publikation der Ada-
handschrift ersteht ohne weiteres die For-
derung nach einer kritischen Geschichte
der karolingischen Miniatur. Eine solche
besitzen wir aber nicht; sie muss also
gleichzeitig oder als Vorarbeit geschaffen
werden. Auch hier zeigt sich die Bedeu-
tung einer wahrhaft wissenschaftlichen
Bearbeitung 1 an des-, ja oft auch nur lokal-
geschichtlicher Probleme, soweit diese der
Geschichte der Zustände angehören: die
Forschung wird über ihre nächsten Ziele
hinausgeführt zur Vertiefung der geschicht-
lichen Anschauungen überhaupt. Eben in-
dem die Landesgeschichte ihre Aufgaben
vom wissenschaftlichen, d. h. höchsten
Standpunkte aus begrenzt, erscheint sie
zur steigenden Förderung allgemeinster
Erkenntnis, je länger, je umfassender be-
rufen.
Setzt sich aber die Publikation der
Adahandschrift zum Ziel, nicht nur die
Einzelheiten der künstlerischen Ausstat-
tung zur Abbildung zu bringen und zu er-
läutern, sondern vor allem die geschicht-
liche Bedeutung dieser Ausstattung zu be-
stimmen: so wählt sie sich damit eine
Aufgabe, die wiederum nicht ohne allsei-
tiges Erfassen des Problems lösbar ist.
Seit den Tagen Waagens und Kuglers
hat man der karolingischen Miniatur die
regste Aufmerksamkeit entgegengebracht.
Aber man hat sich zum Verständnis der
Entwicklung, abgesehen von der Ausnutzung
unmittelbarer, den Handschriften selbst
einverleibter geschichtlicher Zeugnisse, fast
nur der Bilderkritik bedient Das höchste,
allein auf diesem Wege zu fördernde Er-
gebnis ist in Janitscheks Geschichte der
deutschen Malerei erreicht. Es sind ge-
wisse Einflüsse persönlicher, lokaler, all-
gemein geschichtlicher Art klar gelegt,,
gewisse Schulen unterschieden. Allein
ihre Abgrenzung bleibt bisweilen unsicher,
ihre Charakteristik wird nur mit Vorsicht
versucht. Auch hier besteht die That-
sache, dass eine allein auf Bilderkritik
begründete kunstgeschichtliche Anschauung
den Mängeln subjektiver Begründung, welche
freilich keinem wissenschaftlichen Resultat»
gänzlich abgehen, doch ganz besonders,
ausgesetzt ist.
Sollen festere Ergebnisse, sichere Grund-
thatsachen gewonnen werden, so wird die-
Methode der Bilderkritik durch andere
Methoden ergänzt, kontroliert und teil-
weise ersetzt werden müssen. Diese Me-
thoden sind gegeben in der palaeographi-
sehen Kritik und der Textkritik.
Die karolingische Zeit ist eine Periode-
der Schriftreform. Mit dem Erwachen der
sogenannten karolingischen Renaissance
ward die Forderung klassischer Reinheit
und Klarheit nicht nur für das Satzgefüge,,
sondern auch für die rein äussere Er-
scheinung schriftlicher Mitteilung erhoben.
Hier und da in den weiten Gebieten
der karolingischen Herrschaft entstanden
Schreibschulen, die sich die Ausbildung-
sorgsamer Schrift zur Aufgabe stellten;,
sie entwickelten bei aller wesentlichen
Gleichheit der neuen Schriftformen immer-
hin eine Anzahl von Schulunterschieden,
welche sich noch tief ins 9. Jahrhundert
hinein, teilweise sogar über das karo-
lingische Zeitalter hinaus verfolgen lassen.
Nun ist es natürlich, dass diese neue,,
reinere Schrift vor allem auch in den
Handschriften von künstlerischer Ausstat-
tung Verwendung fand. So gingen die-
Schulunterschiede der einzelnen Schreib-
schulen in diese Handschriften über, und
der Gruppierung derselben nach kunstge-
schichtlichen Anzeichen lässt sich eine-
Einteilung nach graphischen Merkmalen
gegenüberstellen. Sind beide Gruppierun-
gen zutreffend, so müssen sie zusammen-
fallen: die palaeographische Kritik bietet
die wesentlichste Handhabe zur Kontroller
o
— 183 —
der von der Bilderkritik gewonnenen Er-
gebnisse; ja noch mehr: sie kann grund-
legend für diese werden, sobald die sichere
Anwendung gerade der Bilderkritik aus
irgendwelchen Gründen versagt.
Noch mehr gilt das von der Textkritik.
Die meisten der karolingischen Pracht-
handschriften enthalten Bibeltexte, sei es,
dass sie nur Teile des Neuen Testamentes,
«ei es, dass sie dieses ganz oder darüber
hinaus gar die vollständige Bibel bieten.
Da sie auf diese Weise der Regel nach
-einen mindestens teilweise gleichen Inhalt
aufweisen, so gewinnt der Gedanke Kaum,
dass die Prüfung dieses Inhalts ebenfalls
zu einer Gruppierung der Handschriften
führen könne. Und dieser Gedanke bietet
gerade unter den besonderen Verhältnissen
des 8. und 9. Jahrhunderts starke Aus-
sicht auf Erfolg. Denn wie die Karolinger-
zeit die Schrift reformierte, so besserte
sie den viel verderbten Text der Vulgata;
und wie eine Anzahl von Schreibstuben
entstand, so erhoben sich eifrige Werk-
stätten biblischer Textkritik. Haben wir
aber in den Prachthandschriften nicht min-
der, wie in anderen Vulgatahandschriften
«des 8. und 9. Jahrhunderts Ergebnisse
solch gelehrter Arbeit in Händen, so muss
es gelingen, diese Handschriften mittelst
•eingehender Kritik ihrer inhaltlichen Ab-
weichungen in Gruppen zu scheiden, viel-
leicht sogar jede dieser Gruppen wieder,
wie einer bestimmten Schule, so einem
bestimmten Ursprungsorte zuzuweisen. Hier-
.mit aber wäre eben jene Arbeit geleistet,
•deren die Bilderkritik bedarf, um von
festem Boden aus die von ihr erschlosse-
nen, empfundenen, geahnten Zusammen-
hänge zu bewahrheiten.
Ziehen wir das Ergebnis dieser Be-
trachtungen, so würden zur sichern Durch-
führung einer Geschichte der karolingischen
Buchmalerei palaeographische und text-
kritische Studien mit der Bilderkritik in
«der Weise zu verbinden sein, dass durch
Untersuchung der Schrift und des Textes
die Grundlage zu schaffen wäre für die
kunstgeschichtliche Forschung ; und geben
wir diesem Ergebnis diejenige individuelle
Färbung, welche der vorliegenden beson-
deren Aufgabe entspricht, so wäre von
- 184 —
einer palaeographischen Vergleichung der
Adahandschrift mit dem sonstigen Apparat
verwandter Handschriften der Karolinger-
zeit auszugehen; es wäre weiter der Ver-
such zu machen, die Adahandschrift text-
kritisch in Beziehung zu setzen mit den
verschiedenen, gleichzeitig festzustellenden
Gruppen der karolingischen Bibelemen-
dation; und es käme schliesslich darauf
an, auf Grund dieser Vorarbeiten die volle
Entwicklung der karolingischen Buchmalerei
darzulegen und innerhalb derselben der
Adahandschrift den ihr gebührenden Platz
anzuweisen.
Das ist der Gang, welchen die Unter-
suchungen dieses Buches nehmen, sieht
man von der kritischen Erläuterung des
kostbaren Einbanddeckels der Adahand-
schrift ab, welche eine Aufgabe für sich
bildet und demgemäss, im Sinne eines An-
hanges, an den Schluss der Darstellung
gesetzt ist. K. Lamprecht.
Trier. Am 2. Juli wurde der Neubau 97
des Provinzialmuseums eingeweiht
unter der Beteiligung der beim Bau inter-
essierten Behörden und Korporationen.
Das Gebäude, unweit des römischen
Kaiserpalastes an der Ostallee gelegen, ist
in Philippsheimer rotem Sandstein im Stile
der Renaissance ausgeführt; es hat mit
Rücksicht auf einen späteren quadratischen
Ausbau zur Zeit eine langgestreckte Form
von 63 m Fronte. Es besteht aus einem
Keller-, Erd- und Obergeschoss. Es ist
gegliedert nach vorn durch den Vorsprung
des Mittelbaues und der Eckrisalite, über
welche sich das Dach kuppelartig erhebt,
nach hinten durch eine apsisförmige Aus-
bauchung des Mittelbaues, welche als Trep-
penhaus dient. Die Tiefe des Gebäudes
beträgt im Mittelbau 27 m, in den Zwischen-
bauten 15,60 m, an den Eckrisaliten 20,10 m.
Die bebaute Grundfläche umfasst 1180 qm.
Der erste Plan des Gebäudes wurde, auf
Grund eines Bauprogramms des Museums-
direktors, von dem kgl. Reg.-Baumeister
Heimsoeth unter Leitung des Landesbau-
rat Dreling entworfen; der zur Ausfuh-
rung gelangte Plan des Landesbaurat Guin-
bert zeigt in der Gestaltung des Grund-
risses einige Abweichungen von dem ersten
Plan und eine erhebliche Umgestaltung der
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— 185 —
— 186 —
Facade. Der Bau wurde ausgeführt von
dem letztgenannten Landesbaurat, unter
spezieller Leitung des Regier. -Baumeister
Freih. von Pelser-Berensberg.
Im Erd- und Kell erge seh oss sind die
römischen Steinmonumente aufgestellt, an
welchen das Museum vorzugsweise reich
ist. Im Erdgeschoss wird fast die ganze
Flucht der hinteren Säle durch die her-
vorragenden Grabmonumente aus Neumagen
a. d. Mosel eingenommen, deren Aufbau
in ihrer ursprünglichen Gestalt überall an-
gestrebt und in einigen Fällen bis zu einer
Höhe von 3 m gelungen ist. Zwei weitere
Säle enthalten die Steinmonumente aus
der Stadt Trier.
Im Eellergeschoss birgt der eine Flügel
die römischen Votiv- und Grabmonumente
aus dem Regbez. Trier mit Ausnahme der
Stadt, der andere die bislang noch kleine
Sammlung mittelalterlicher und neuerer
Skulpturen.
Im Obergeschoss liegt in der Mitte der
Hinterseite, genau an der Stelle seiner
Auffindung — nur aus der römischen Fund-
schicht in die Oberetage gehoben — das
bekannte Mosaik des Monnus, in den
Ornamenten vollständig restauriert. Es
folgen in einer lichten Halle die feineren
Funde aus der Stadt Trier — namentlich
die Marmorskulpturen und Säulen; und
in einem hellerleuchteten Ecksaal die fei-
nern Funde aus der Umgegend : Mosaiken,
Funde aus ausgegrabenen Villen und Tem-
peln, sowie die Zeichnungen ihrer Grund-
risse und Ansichten. Längs der Vorder-
fronte sind in verschiedenen Sälen geson-
dert aufgestellt : die römischen Bronzen ;
die Urnen und Lampen; die Grabfunde
genau in der Zusammenstellung, wie sie
der Erde entnommen ; und in einem' auch
architektonisch reich ausgestatteten grossen
Saal die reiche Sammlung schöner Glas-
gefösse, Terracotten, goldener und silberner
Schmuckgegenstände, der Horngegenstände,
Trinkbecher und Sigillatagefasse.
Gleichsam als Annex der römischen
Sammlung folgt nun die noch kleine, aber
in den letzten Jahren doch wesentlich er-
weiterte praehistorische Abteilung; dann
die an Zahl geringen fränkischen Funde
und kleinere egyptische und griechische
Collektionen.
Der folgende Ecksaal enthält die Münz-
sammlung, in welcher die in Trier gepräg-
ten römischen, sowie die kurtrierischen
Münzen, ferner die celtischen Münzen und
grössere römische Münzschatzfunde voll-
ständig ausgestellt sind; an den Wänden
befinden sich ältere Ansichten der Stadt
Trier, wie die Wappen sämtlicher Trierer
Kurfürsten.
Ein Oberlichtsaal bietet der Bilder-
galerie würdige Unterkunft, sowie den
hervorragenderen kunstgewerblichen Alter-
tümern. Im letzten Saal — wieder eine
lichte Halle — ist die von Job Hermes
geschenkte reiche Collektion von rheini-
schem Steinzeug, Fayencen, venetianischen
und deutschen, namentlich böhmischen Glä-
sern und einige Waffen aufgestellt.
Miscellanea.
Die silberne Schwertscheide von Guten- g
stein. Unter diesem Titel berichtet Dr.
Julius Naue in den 'Mitteilungen der an-
thropol. Gesellschaft in Wien' XIX (1889)
S. 118—124 über den wichtigen Fund von
Gutenstein ; wir entnehmen seiner dankens-
werten Darlegung folgenden ausführlichen
Auszug :
Im Jahre 1887 stiess man in dem ba-
dischen, unweit der hohenzollernschen
Grenze gelegenen Dorfe Gutenstein auf
zwei Reihengräber, die allem Anscheine
nach von hochgestellten Kriegern herrühr-
ten; leider geschah die Aufdeckung zu-
fallig und wurden die Gräber deshalb
nicht nur nicht untersucht, sondern auch
die Gegenstände nicht beachtet. Erst nach-
dem sie auf den anstossenden Acker heraus-
geworfen waren, fühlte sich Jemand ver-
anlasst, die Reste zu sammeln; es ergab
sich eine Silberscheide mit mehreren Sil-
berknöpfen, ein Sporn und eine eiserne
Lanzenspitze. Diese Reste kamen in den
Besitz des Herrn Bauinspektor Eulenstein
in Sigmaringen. Durch dessen Nachforsch-
ungen wurde nachträglich folgendes fest-
gestellt: in dem einen Grab lag ein Ske-
lett und an dessen Seite ein über 1 Meter
langes Eisenschwert in der Silberscheide.
o
— 187 —
— 188 —
Beistehend ist die Schwertscheide nach
der Abbildung der Wiener Mitteilungen
wiedergegeben. Sie hat eine Länge von
27,4, bez. 27,8 cm bei einer Breite von
7,4 cm. Die Länge des Eisengrifffrag-
ments beträgt 7,9 cm ; es ist demnach noch
etwas über ein Drittel der Scheide er-
halten. Die eigentliche Scheide scheint
aus zusammengefügten dünnen Holzplatten
bestanden zu haben, von denen sich noch
einige Reste erhalten haben. Vorne war
sie mit einer dünnen Silberplatte bedeckt,
die an den beiden Langseiten durch rin-
nenförmige Bronzeblechröhren mit kleinen
rundköpfigen Bronzenägeln an der hölzer-
nen Scheide befestigt war.
Den obersten Teil nimmt eine ein-
gestanzte Kriegerfigur ein , * unter dieser
liegen, durch einen Perlstab abgetrennt,
zwei wurm- oder schlangenartige Tiere.
Der Krieger hat einen Tierkopf, er trägt
einen mit Rauten verzierten Waffenrock,
von der r. Achsel geht ein Band herab,
die Füsse sind mit Schuhen, welche bis
über die Knöchel heraufgehen, bekleidet.
Die rechte Hand hält eine Lanze. Die
linke Hand erscheint zangenförmig , sie
hält ein grosses Schwert mit verzierter
Scheide, an der das Wehrgehänge deut-
lich erkennbar ist. Von der rechten Hüft-
seite hängt ein in geriefelter Scheide be-
findlicher Scramasax.
Das stark erhabene Band des Mittelteiles
ist mit einer Reihe kleiner Bronzenägel be-
setzt, auf beiden Seiten desselben sind mit
Stempeln phantastische Tiere eingeschlagen.
Der untere Teil zeigt in der Mitte
in Kreuzform vier zusammengewundene
phantastische Tiere.
Naue datiert im Verein mit Linden-
schmit die Scheide in das 8. Jahrh. In der
Figur mit dem Wolfskopf und dem mächtig
dargestellten Schwerte sieht Naue den Tyr,
den Kriegsgott. Er stehe durch die Bän-
digung des Fenrir mit dem Wolfe in Ver-
bindung; seine Einarmigkeit sei in der
verstümmelten linken Hand angedeutet
Aus dem zweiten Grabe von Guten-
stein sind nur zwei Gegenstünde erhalten,
eine 57 cm lange Eisenlanze, welche am
Röhrende zwei kleine silberne Nägel zeigt
und ferner ein Bronzesporn mit teilweise
vorhandenem eisernem Dorn, die äussere
Randung ist stark gerippt Auch diese
beiden Gegenstände bestätigen, dass die
Gräber in das 8. Jahrh. gehören,
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— 189 —
». Hermann Hamelmann's Dialogus de
sacerdotum coniugio.
Von
Custos Dr. P. Bahlmann.
Infolge ihrer grossen Seltenheit ken-
nen von Hamelmann's Werken die We-
nigsten mehr als Wasserbach's verdienst-
volle, wenn auch nicht tadellose Sammlung *)
und das „Oldenburgisch Chronicon" *), trotz-
dem feststeht, „dass Hamelmann ausser-
dem über hundert kleinere und grössere
Schriften herausgegeben hat, die in ihren
Torreden und in ihrem sonstigen Inhalt
eine Menge von historischen, meist noch
unbenutzten Angaben enthalten"8), und
wohl aus demselben Grunde sind nicht
einmal die unvollständigen und vielfach
ungenauen Verzeichnisse4) von Hamel-
mann's Schriften durch ein besseres er-
setzt worden. Selbst von Hamelmann's
Erstlingswerk, dem in der Überschrift ge-
nannten Dialog, war bisher nur eine spätere
Ausgabe — Tremoniae 1582 — bekannt.
Noch 1875 schreibt Döring 5) : „Nach dem
AuktionskatalogderNiesertschenBibliothek
führt Nordhoff6) S. 199 Anm. an : Herrn.
Osnaburg, De sacerdotum coniugio. 1552.
Tremoniae. Hier liegt aber unzweifelhaft
ein Versehen beim Katalogisieren vor. Es
erschien nämlich nach Leukfeld Leben
Hamelmanns S. 160 und der Vita vor
Hamelmanns Opera gen. hist. Bl. C2 im
1) H. Hamelmanni Oper» genealogico — his-
torica de Westphalia et Saxonia inferior! . . .
congesta ab Ernesto Casim. Watserbach. Lem-
go riae MDCCXI. 4«. — Eine vervollständigte und
berichtigte Ausgabe beabsichtigte der verstorbene
Prof. Dr. Bouterweck an veranstalten.
2) Gedruckt su Oldenburg, durch Werner Be-
rendts Erben. Anno MDXCIX. 2°.
S) Zeitschrift des Bergischen Geschiohtsver-
eins. Bd. VI. Bonn 1869. pag. 195.
4) Wasserbach in seiner den „Opera" bei-
gefügten „Vita H. Hamelmanni''. — J. G. Leuok-
feld, Historie Hamelmanni. Quedlinburg und
Aschersleben. 1720 pag. 160 ff. — H. W. Bot er-'
mund, Das gelehrte Hannover. Bd. II. Bremen
1823, pag. XLIV fT. — A. E. Bauschenb usch,
Bilder westphal. Theologen. Th. I. Schwelm 1830,
pag. 146 ff. — Vgl. auch: G. Draudius, Bibllo-
theca classica [liborum lat. et germ.] Francofurti
ad M., 1625.
5) Programm des Gymnas. und der Realschule
su Dortmund, 1875, pag. 16.
6) Denkwürdigkeiten aus dem Münster. Hu-
manismus. Münster 1874.
— 190 —
Jahr 1682 von Hermannus Hamelmann
(Osnaburgensis) : de coniugio Sacerdotum
brevis Dialogus interlocutorius. Tremonae.
[8ic!]tf Hat aber Döring hierbei auch
Leukfeld's Anmerk. 18 (1. c. pag. 13) über-
sehen, in der es heisst: „Es ist hernach
dieser Dialogus Anno 1582 zu Dortmund
wie der gedruckt worden", so behält er
doch Recht mit seiner Vermutung, dass
das fragliche Werk von Hamelmann her-
rühre. Das vom Pfarrer Niesert besessene
und von uns jetzt auf der Königl. Pauli-
nischen Bibliothek zu Münster wiederge-
fundene Buch (81/« Bog. 8°) nämlich ist
betitelt« „De sacerdotum coniugio. Dispu-
tatio inter Suffraganeum Episcopum et
Diaconum Pastorem, acuta et Christiana
pro Dialogorum consuetudine instituta,
quam ad disquisitionem veritatis in ea
quaestione, quae est de sacri ordinis viro-
rum vita coelibe, novisse valde retulerit.
Authore Hermanno Osnaburgensi, Verbi
Divini ministro. Tremoniae, excudebat
Philippus Maurer. Anno M. D. LH." und
von „Her. Harn el man nus, Divini verbi
et Ecciesiae Servatianae minister" den
Bischöfen Franz Graf von Waldeck *) und
Rembert von Kerssenbrock8) „ex urbe Mo-
nasteriensi. Anno 1552" gewidmet. Aus
dem nun feststehenden Druckjahr, beson-
ders aber aus der Datierung der Dedication
ergiebt sich auch, dass die Schrift nicht,
wie bisher angenommen, schon 1551 9) oder
gar 1550 veröffentlicht wurde, sondern in
demselben Jahr (1552) erschien, in dem
am Dreifaltigkeitsfeste Hamelmann in Ca-
men zur lutherischen Kirche übertrat.
Freilich bekennt er sich in der Widmung
noch wiederholt zur katholischen Lehre
und unterwirft seine Meinung ganz den
zu erwartenden Beschlüssen des Trienter
Concils 10) — nach Tibus n) : um sich von
dem Verdachte der Heterodoxie, den er
bereits auf sich gezogen, zu befreien — ;
doch macht er schon ebenda kein Hehl
7) Ton 1632—1563 Bischof von Münster und
Osnabrück, seit 1530 auch Bischof von Minden.
8) Von 1547—1568 Bischof von Paderborn.
9) Hamelm. opp. pag. 1178.
10) Hamelmann widerrief diese Unterwerfung
1554 su Wittenberg. Cf. Opera, pag. 1172.
11) Gesch. Nachrichten aber die Weihbischöfe
von Münster. Münster 1862, pag. 88.
O
— 191
— 192 —
daraus, dass ihm die Ehe der Priester
besser scheine als der Cölibat, dessen
Abschaffung ja auch vor ihm Aeneas Syl-
vius Piccolomini (geb. 1405, nachher Papst
Pius 11 von 1458—1464), Erasmus von
Rotterdam (1464—1536) und Georg Witzel
(1501—1573) u. A. versucht hatten. „[Mea
opinio] magis tarnen ad diaconi quam ad
suffraganei inclinat partes u sagt Hamel-
mann an der betreffenden Stelle: in dem
Dialog selbst nämlich tritt der Diakon als
Verteidiger, der Suffragan") — nach
Tibus 1. c. der Weihbischof Kr idt? — als
Gegner der Priesterehe auf. Ob dieses
Eingeständnis die Entfernung Hamejmann's
von Münster veranlasst oder doch beschleu-
nigt hat, lässt sich mit Sicherheit nicht
sagen, so sehr auch die unmittelbare Auf-
einanderfolge beider Ereignisse dafür zu
sprechen scheint; keinenfalls aber konnte
es dazu beitragen, seine Stellung daselbst zu
befestigen. So lange Hamelmann noch zwi-
schen Cölibat und Priesterehe schwankte,
zwang ihn nichts zu dieser ihm unbedingt
nachteiligen Erklärung; dass er sie trotz-
dem nicht unterliess, macht auch uns ein
besonderes Interesse seinerseits, die Ehe
der Priester zu rechtfertigen, wahrschein-
lich. Tibus (1. c.) glaubt dasselbe auf
Hamelmann's uneheliche Geburt zurück-
fuhren zu spllen. Er entgegnet auf den
von Probst 18) erbrachten und von Rauschen-
busch (1. c. pag. 30 ff.) reproduzierten
Nachweis dessen ehelicher Geburt: „Er
beweist . . . nur, dass Hamelmann nicht von
einem Opfer er gezeugt wurde. Wenn
aber Hamelmann's Vater auch erst nach
der Geburt seines Sohnes (1525) Priester
wurde, so bleibt doch gewiss nach Hamel-
mann's eigener Aussage, dass derselbe
schon mehrere Jahre früher Kanonikus
war. Als Kanonikus aber konnte der Va-
ter nicht verheiratet seina. In der von
Probst angezogenen Stelle jedoch vertei-
digt sich Hamelmann gegen den Vorwurf
Pezel's, dass er unehelich geboren sei
— was er ebensowenig als Sohn eines
Canonici wie eines Priesters gekonnt hätte
— und sagt nicht nur, dass ihn kein Opferer,
12) Im Text: Episcopus.
13) Hamburger vermischte Bibliothek Bd. II
Hamburg 1744, pag. 186 ff.
sondern ausdrücklich, dass ihn ein Notar
erzeugt habe. Kanonikus war Hamelmann's
Vater mithin 1525 nicht; ein dagegen-
sprechendes anderweitiges Zeugnis Hamel-
mann's kann Tibus lediglich in der Wid-
mung von Liber I Epitomes Chronici Os-
naburgensis 14) erblickt haben. Hier be-
richtet Hamelmann aber nur, dass sein
Vater seit 1516 „Membrum Collegü
Neopolitani in inclyta Osnaburga" gewesen,
was er doch auch als Notar sein konnte.
Nicht die Vorwürfe seiner illegitimen Ge-
burt, die nach dem Gesagten grundlos waren,
sondern die des unerlaubten Zusammen-
lebens seiner Eitern nach des Vaters Ordi-
nation scheinen uns Hamelmann's Abnei-
gung gegen den Cölibat veranlasst und
genährt zu haben. Dass sich sein Vater
von der ihm rite angetrauten Gattin nie-
mals trennte, wissen wir von Hamelmann
selbt: „Weil mein Vater meine Mutter
geheiratet hatte, wollte er des Opfers we-
gen das Heilige nicht verletzen und ver-
liess seine Frau nicht, er behielt seine
Ehe auch in seinem Priesterthume4* 15). Den
dadurch hervorgerufenen Unzutraglichkei-
ten aber hätte die Einführung der Priestcr-
ehe ein willkommenes Ende bereitet und
deshalb — so glauben wir — - wünschte
der Sohn, was der Priester verwerfen
mus8te. Weit einfacher freilich wäre es,
das Verhalten Hamelmann's, der bekannt-
lich später zweimal — zuerst mit Elisa-
beth Velsten und nach deren Tode mit
Clara Prott — verheiratet war16), auf eine
schon damals vorhandene Neigung, sich
zu verehelichen, zurückzuführen; doch
fehlt für solche Begründung selbst der
geringste Anhalt.
14) Hamelmann, Opera pag. 5*>9.
16) Bauschenbusch, 1. o. pag. 30.
16) A. Falkmann, Herrn. Hamelmann in Lemgo
(Zeitschr. des histor. Vereins für Niedersachsen
Jahrg. 1883. Hannover 1883) pag. 98.
Photographit«
der
hervorragendsten Sculpturen
aus
XeiuMag«».
Zu besiehen durch die Fr. Untz'sehe Buchhand-
lung in Trier.
FR. LINTZ'SOHE BUOHDRUOKCRtl IN TRI«.
RedJgirt
▼on Dr. Hattntr In Tritt
der
Verlag
der
FR. LIHTZ'schen
Bnohhandlnng
In Trier.
Westdeutschen Zeitschrift für Geschichte und Kunst,
«gleich Organ der historisch-antiquarischen Vereine zu Backnang, Birkenfeld, Dürk-
heim, Düsseldorf, Frankfurt a. IL, Karlsruhe, Mainz, Mannheim, Metz, Neuss, Speyer,
Strasburg, Stuttgart und Worms, sowie des anthropologischen Vereins zu Stuttgart.
♦
September.
Jahrgang VIII, Nr. 9.
1889.
Da« Korrespondensblatt erscheint in einer Auflege von 3600 Exemplaren. Inserate 4 26 Pfg. für die
gespaltene Zeile werden von der Verlagshandlnng nnd allen Inseraten-Bnreans angenommen, Beilagen
nach Ueberelnknnft. — Die Zeiteehrift erscheint vierteljährlich, das Korrespondensblatt monatlich. —
Abonnementspreis 15 Mark für die Zeitschrift mit Korrespondensblatt, für letsteres allein 6 Mark.
Neue Funde.
Hr.] Oberweilingen (Schweiz). Im Winter
1888/89 wurde im Heinimürler ein Mosaik
gefanden, über welches Ulrich-Schoch wie
Blümner im Schweizer Anzeiger von diesem
Jahre S. 194 n. 230 unter Beifügung einer
Abbildung berichten. Ursprünglich hatte
es eine Ausdehnung von 5,80 auf 4,15 m,
leider aber ist nur ein Streifen in der
Mitte und einer am Rande erhalten, welche
aber hinreichen um die ganze Composition
zu erkennen. Der Boden ist gleichmässig
gemustert Es wechseln aus acht Rhomben
zusammengesetzte Sterne mit Quadraten,
mit grösseren auf der Seite liegenden und
kleineren auf die Spitze gestellten. Nur
die Mitte ist durch ein Achteck ausge-
zeichnet, in welchem sich ein Hase und
ein zweites Tier befand, von dem letztern
sind aber nur die Tatzen erhalten. Die
auf die Seite gestellten Quadrate sind mit
Sternen, Vögeln und Vasen decoriert ; eines,
welches sich unmittelbar unter dem Acht-
eck befindet, enthält die Inschrift des Ver-
fertigers ATTELLVS FECIT. Eine zweite
Inschrift befindet sich im Mittelachteck,
sie lautete nach Blümner entweder CEXA-
VICTI oder, wie er für wahrscheinlicher
hält, CEXAVICIT, bleibt aber in beiden
Fällen unverständlich. Der Boden gehört
zu der von mir in dem Vorwort zu von
Wilmowsky, Rom. Mosaiken aus Trier und
dessen Umgegend S. XII verzeichneten
Gattung, die den Übergang zu der com-
plizierten, auch das Nenniger Mosaik um-
fassenden Gattung bildet; es mag deshalb
das neugefundene Mosaik um die Wende
vom 2. zum 3. Jahrh. entstanden sein.
Auf die Aushebung und Conservierung
des Mosaikes wurde viel Mühe gewandt;
die Methode wird von Ulrich näher be-
schrieben. Bedauerlicher Weise musste
die Aushebung im Winter bei starkem
Froste vorgenommen werden. Um so we-
niger hätte man versäumen sollen, den
Stücken, welche man ausheben wollte,
einen seitlichen Halt zu geben. Wir legen
jedesmal um das auszuhebende Stück einen
Holzrahmen von der Breite des Mörtel-
untergrundes und giessen den Rand des
innen liegenden Mosaikstückes fest mit
Gips aus, so dass es nicht mehr wanken
kann. Erst dann kann die Aushebung be-
ginnen. Aber dieser Halt ist derartig,
dass das Mosaik fast jede Erschütterung
verträgt. Wenn die Steinchen an der
Unterschicht nicht mehr fest haften, so
legt man Papier auf diese (aber ohne es
zu leimen) und giesst über das Papier eine
feste Gipsschicht. Liegt der Boden an
seinem Aufbewahrungsplatz, kann man als-
dann in Ruhe mit ihm jede Manipulation
vornehmen. Vielfache Übung hat mich
übrigens gelehrt, dass es sich nicht em-
pfiehlt, den Boden in grossen Stücken aus-
zuheben, falls er nicht sehr fest und
der Transport sehr bequem ist ; sonst hebe
man Stücke nicht über l1/« Dm gross aus,
schneide aber in leicht wieder zusammensetz-
baren Ornamenten und sammele sorgfältig die
Steinchen auf, damit der Boden mit alten
Steinchen wieder restauriert werden kann.
o
— 195 —
f Ol . Frankfurt a. M., im September. Zu Ende
Juni d. J. hat sich durch Grabungen für
einen Neubau eine römische Fundstätte
unerwarteter Weise dicht bei der Stadt
Frankfurt ergeben. Es wurde an der
Eschenheimer Landstrasse 61 in etwa 2 m
Tiefe ein Steinsarg gefunden, worin ein
leidlich erhaltenes Skelett ohne Beigaben
lag ; neben dem Sarg traf man einige Thon-
gefasse. In einer Entfernung von 6 m von
dem Steinsarg nach Süden waren 3 Cisten
deponiert, die nach Aussage der Arbeiter
keinerlei Inhalt hatten (die Funde ge-
schahen, ohne dass Jemand davon benach-
richtigt war) ; sie waren anfangs wieder in
das Fundament vermauert worden. Ver-
schiedene weiterhin gefundene Lämpchen
und Thongefasse wurden zerschlagen, doch
sind von letzteren einige gut erhaltene,
darunter eine schöne zweihenklige Urne,
gerettet worden. Auch Reste einer Am-
phora oder eigentlich eines Dolium fanden
sich vor, wonach sicherlich eine Wohnstätte
hier bei den Grabstätten bestand.
Die Ansiedlung hat insoferne etwas Über-
raschendes, als wir seither fast gar keine
grösseren römischen Fundstätten in solcher
Nähe der Stadt kennen. Am Mainufer sind
Spuren von solchen, aber ganz vereinzelt,
in etwa gleicher Entfernung vom alten
Frankfurt, und im Übrigen ist die römische
Colonisation durchaus im Norden der Stadt
in ziemlichem Abstand durch die Wasser-
seheide zwischen Nidda und Main bestimmt.
An unserem neuen Fundorte ist allerdings
die Höhenlage gegeben, verglichen mit dem
Terrain der alten Stadt. Es handelt sich
hier entweder um eine Villa oder ein Ge-
höfte ; genauer lässt sich der Charakter der
Ansiedlung nicht bestimmen, da die um-
gebenden Grundstücke von Gärten und
Häusern eingenommen sind und auf dem
Bauplatz noch nicht ausgiebig weiter ge-
graben worden ist. Indessen ist es merk-
würdig, dass man etwa zwei Monate nach
dem ersten Funde, in einer Entfernung von
einigen Metern nach Westen, auf eine An-
zahl vorrömischer Thongefasse traf, die
wenigstens nach Aussage der Finder in
zusammenhängender Lage dort geborgen
waren. Es sind die bekannten feingear-
beiteten Schalen und Urnen des Hügel-
— 196 —
gräber-Typu8, einige überaus zierliche der
ersteren Gattung, dickwandige und gewal-
tig umfangreiche der zweiten. Man wird
doch wohl eher ein zufälliges Nebenein-
ander beider Grabstätten als eine Conti-
nuität annehmen dürfen, da beide min-
destens Jahrhunderte auseinander liegen.
Der grosse Sarg ist 2 m lang, sein Hohl-
raum ist regelmässig viereckig ; der Deckel
hat die bekannte Dachform und ist mit vier
würfelförmigen Eckpilastern geschmückt,
er ist mit dem Zweispitz absichtlich in
schrägen Linien wie zu Schieferimitation
behauen. Bemerkenswert ist es, dass wir
schon einige vollkommen gleiche Exem-
plare aus unserer Gegend kennen, beson-
ders ist einer aus dem westlichen Grab-
feld von Heddernheim, heute noch bei
Praunheim befindlich, zu nennen. Alle
Indicien der Zeitstellung derselben weisen
etwa auf die Mitte des 3. Jahrhunderts.
Viel länger kann wenigstens in Heddern-
heim nicht begraben worden sein, dort
finden sich sonst nur Brandgräber und
auf dem neuen Frankfurter Fundplatz sind
diese gleichfalls durch die Cisten konsta-
tiert ; die gross te der letzteren ist 0,81 m
lang, eine andere hat eine runde Graböff-
nung. Der Sandstein, aus welchem der
Sarg gearbeitet ist, soll nach dem Urteil
Sachverständiger aus der Gegend von Geln-
hausen stammen ; ob aber ein römischer
Bruchbetrieb dort anzunehmen sei (21/«
Meilen vom Limes entfernt, im feindlichen
Gebiet), das erscheint mir, namentlich für
das unruhige 3. Jahrhundert, wenig klar.
Einer der gefundenen Gräberkrüge zeigt
eine Einritzung, die anfangs von Einigen
für eine römische Namensinschrift gehalten
wurde; es ist keine solche, sondern eine
entweder zufällig oder absichtlich einge-
kratzte spätere Zuthat, die einer deutschen
Jahreszahl ähnlich sieht.
A. Hammeran.
Mainz, 3. Sept. Bei einer Ausgrabung 102
in einer Seitenstrasse nächst dem heutigen
Zeughause stiess man letzter Tage auf
einen Pfeiler der alten Römerbrückc
über den Rhein bei Mainz. Das Mauer-
werk ist noch gut erhalten; wie bei fast
allen Römerbauten und bei den schon
früher blossgelegten Pfeilern dieser Brücke
o
— 197 —
sind die äussern Flächen aus Quadersteinen
gebildet, während das Innere mit kleinern
Steinen und Kalk ausgegossen ist. Inter-
essante Steine und Inschriften scheinen
nicht miteingemauert zu sein. Der Pfeiler
liegt tief unter der heutigen Erdoberfläche
und einige 100 m vom jetzigen Rheinufer
entfernt.
03. Birkenfeld, September. [Die Aitburg bei
Bundenbach]. Wo der Hahnenbach (die alte
Kir), das Plateau des Hunsrückens ver-
lassend, in Schlangenlinien sich am Lützel-
soon vorbeiwindet, liegt, auf der Nord-,
Ost- und Südseite vom Bach umflossen und
steil zu demselben abfallend, eine kleine
Hochfläche, welche den Namen „Altburg"
trägt. Die nächste Windung des Baches
umschlingt, die Ostseite offen lassend, den
schmälern, unebenen Bücken, welcher die
ansehnlichen Buinen der Schmittburg trägt,
beträchtlich tiefer als die grade gegenüber-
liegende Fläche der Altburg. Das Land-
schaftsbild, welches sich dem Beschauer
von der letztern aus nach der Seite der
Schmittburg bietet, ist überaus reizvoll;
auch der Blick nach der entgegengesetzten
Seite, wo in einiger Entfernung die schwa-
chen Beste der „Hellkirche" auf waldiger
Kuppe sich zeigen, ist schön. Nach Westen
hin geht die Fläche in einen allmählich
ansteigenden Bergzug über, von welchem
her der Zugang zur Altburg für die sie
Besetzenden bequem war, wie die Wasser-
versorgung durch den umfliessenden Bach
leicht. Nahe dem westlichen Ende der
Fläche zieht sich von ihrem steilen Süd-
rande bis zu dem noch steilern Nordrande
ein hoher Wall mit scharfer Kante oben
und mit ziemlich regelmässiger Abdachung
in einem Böschungswinkel von ungefähr
45°. Der Kamm des ungefähr 100 m langen
Walles steigt von beiden Enden her an
und hat im mittlem Drittel die höchste,
gleichmässige Höhe. Diese erhebt sich
über die Fläche auf der Innenseite um
etwa 10 m (schräge Linie etwa 15 m);
nach aussen ist der Abfall tiefer, weil hier
die Fläche etwas niedriger liegt und am
Fusse des Walles sich ein Graben von
einigen Meter Breite und etwa 2 m Tiefe
hinzieht, der nach Süden in eine breitere,
natürliche Vertiefung übergeht. Während
— 198 —
der Wall von Süden her bis über die
Mitte hinaus in grader, nördlicher Rich-
tung verläuft, hat er im nördlichen Drittel
eine starke Biegung nach innen. Ganz
nahe dem nördlichen Rande der Fläche
durchschneidet den Wall jetzt eine Ein-
fahrt, auf deren rechter Seite ziemlich viel
vom Walle weggebrochen worden ist. Der
Wall ist auf der Aussen- und Innenseite,
zum Teil auch auf der Höhe mit Nieder-
wald bewachsen. Die von ihm einge-
schlossene Fläche hat in westöstlicher
Richtung vom innern Fusse des Walles
bis zu dem östlichen Ende, wo sie sich
zuspitzt, eine Länge von ungefähr 180 m;
ihre grösste Breite übertrifft wenig die
Länge des Walles. Die Fläche ist auf-
fallend glatt, als ob eine Abtragung zu-
gleich zum Zwecke der Aufrichtung des
Walles stattgefunden hätte, bildet aber
zwei Terrassen, von denen die östliche um
ein weniges niedriger liegt und nach dem
Ostende sich etwas abdacht. Der Abhang
des Berges ist auf der Ostseite weniger
steil als auf der Süd- und Nordseite, aber
immer noch steil genug, um der Altburg
auch auf dieser Seite eine grosse natür-
liche Festigkeit zu verleihen. Spuren von
künstlicher Befestigung sind bei der ersten
Besichtigung, welche der Berichterstatter
am 19. September mit Pfarrer Dr. Veeck
von Wickenrodt vorgenommen hat, auf den
drei von Natur geschützten Seiten nicht
bemerkt worden, waren auch jedenfalls nur
in sehr geringem Mass erforderlich. Ob
der so regelmässig geformte und an so
passender Stelle gelegene mächtige Wall
wirklich ganz oder grossenteils von Men-
schenhand aufgeführt oder der Hauptsache
nach ein Werk der Natur ist, diese Frage
muss einer genauem, hoffentlich im nächsten
Jahre durch den Altertumsverein des
Fürstentums Birkenfeld vorzunehmenden
Untersuchung vorbehalten bleiben. Aber
schon die oberflächliche Betrachtung und
leichte Aufschürfung der Krönung oder
obersten Schicht des Walles, welche auf
einzelnen Strecken sich auffällig abhebt,
zeigten, dass wir es hier mit einer der
interessanten Befestigungen zu thun haben,
welche man mit dem Namen Schlacken-
oder Glas wälle oder auch Glasburgen
— 199 —
— 200 —
zu bezeichnen pflegt, deren Charakter bei
unserer Altburg viel deutlicher und sicherer
hervortritt als bei dem etwa drei Stunden
von da entfernten Glaswall bei Kirnsutz-
bach. Während letzterer viel besucht und
untersucht und viel umstritten ist, scheint
bis jetzt kein Forscher den auf der aller-
dings abgelegenem Altburg bemerkt zu
haben. Es treten grosse, schwarzliche
Schlacken oben auf dem Kamm an einer
Stelle zutage; andere, teils schwarz, teils
grau, teils rötlich gefärbt, fanden sich
gleich unter der Oberfläche; zum Teil er-
scheint an denselben halb durchsichtiges
Glas. Ausser* den Schlacken bilden die
Krönung des Walles Steine, welche grossen-
teils nicht zu dem örtlichen Gestein, dem
Schiefer, gehören, Stücke von Grauwacke
und Sandstein, doch auch lose Schiefer-
stücke; zum Teil sind die Steine mehr
oder weniger stark gebrannt. Besonders
beachtenswert für die wissenschaftliche Be-
urteilung erschien ein Schieferstück, wel-
ches auf der einen Seite wesentlich seine
natürliche Beschaffenheit bewahrt hat, auf
der andern sehr stark durchglüht und mit
einer grossen Schlacke zusammengeschmol-
zen ist. Auch grössere und kleinere Lehm-
massen kamen zum Vorschein, welche durch
das Feuer sich in eine Art Ziegelmasse
verwandelt haben. Die künstliche Anlage
war übrigens auch an dem äussersten nied-
rigen Ende des Walles zwischen der Ein-
fahrt und dem nördlichen Abstürze des
Berges deutlich erkennbar. Von einer
frühern Glashütte oder Schmelze in der
Umgebung ist nichts bekannt, und es wäre
auch sehr sonderbar, wenn man sich solches
zum Teil sehr lockeres Material gerade
für die Krönung des Walles aus grösserer
Entfernung herbeigeholt hätte. Bei un-
serm Glas walle scheint eben jede andere
Erklärung der Entstehung als durch ein
an Ort und Stelle angewandtes eigentüm-
liches Verfahren zum Zwecke der festen
Verbindung der mineralischen Materialien
ausgeschlossen. Jedenfals wird wohl das
Gesagte genügen, um erkennen zu lassen,
dass in der Altburg eine der stärksten
und der interessantesten vorgeschichtlichen
oder vorrömischen Befestigungen vorliegt
Birkenfeld. Back.
Chronik.
Von praehistorfechea Oma— «ton «Mf alt- 10
eiste. HtJzschiritzereieR bietet R. Forrer
in Antiqua VII S. 48 eine interessante Zu-
sammenstellung, lehrreich auch dann, wenn
man seiner Annahme, diese Ornamente
seien „ein auf dem Lande, abseits and an-
berührt von den verschiedenen Stilströmun-
gen erhalten gebliebener Überbleibsel jener
fern gelegenen Zeiten" nicht zustimmt,
sondern sie als unabhängig ven dieser
Tradition entstanden auffaast, in der Un-
terstellung, dass primitive Ornamente trotz
vollkommener Gleichheit an verschiedenen
Orten und Zeiten selbständig erfunden wer-
den können.
Der Metzer Dembauverela erstattete vor IQ
kurzem in dem von ihm veröffentlichten
Dombaublatte den 4. Bericht über die weitere
Entwicklung der Metzer Domrestaurierung,
vom Dombaumeister Torn o w. Es handelt
sich jetzt namentlich um Entwurf und Aas-
führung eines Dachreiters; zur Erlangung
der für diese wie andere Aufgaben nötigen
Mittel ist eine Lotterie bewilligt worden,
deren Ertrag man auf 102 (00 M. berechnet.
Das Verzeichnis italienischer Eiaeahmta 10
des Erzbischofs Balduin ven Trier vem J. 1311,
welches sich in dem von W. Friedens-
burg Wd. Zs. III, 299 benutzten Codex
findet, hat neuerdings G. Sommerfeld in
der D. Zs. f. Geschw. Bd. 1 herausgegeben.
Im 15. Bande des Neuen Archivs S. 132 10
bis 136 veröffentlicht E. Sackur das
Echternacher Necrologium 12. Jht. des Cod.
Paris, lat 10158 im Auszuge. Es ist nicht
identisch mit dem Necrologium bei Reiffen-
berg, Mou. de Namur VII, 10—212 und
dem Publ. de Luxemb. XXVII S. 140 publi-
zierten Necrologium.
Die Publikation eines Urkmdeiibiicbes 10
der Stadt Bochum beginnt F. Darpe im
Programm des Stadt. Gymnasiums daselbst
(1889, Nr. 333). Der vorliegende Abschnitt
enthält 160 Stücke von 1298—1508 (X.
Archiv 16, 226).
In Basel ist von der mittelalter- 10
liehen Sammlung ein guter Katalog
(Preis 1 fr.) ausgegeben. 8°, 128 S. mit
vielen trefflichen Lichtdrucken der hervor-
ragendsten Schaustücke.
Digitizec ^rV^~
— 201 —
MfseellMM.
10. Dem römischen Mltittrwesen seit Diocletian,
dessen Erforschung seit Gothofredus Nie-
mand ernstlich mehr sich gewidmet hat, hat
im letzten Bande des Hermes (B. 24,
S. 195—279) Theodor Mommsen eine ein-
gehende Abhandlung gewidmet; bei der
hohen Bedeutung des Gegenstandes gerade
auch für das Verständnis der letzten Jahr-
hunderte römischer Geschichte in West-
deutschland wird ein ausführlicher Auszug
unsern Lesern erwünscht sein.
Die Diocletianischen Institutionen müssen
in ihrem grossen historischen Zusammen-
hang mit den analogen des Augustus und
mit dem Untergang des Römerstaates er-
fasst werden. Das augustische Heer ruht
wesentlich auf dem System der Grenzbe-
satzungen ; in der Diocletianischen Epoche
sind diese Grenzbesatzungen gesteigert, es
treten aber ausserdem die Truppenkatego-
rieen des Feldheeres^hinzu. Der Organi-
sation zugrunde liegt der numerus, welcher
das dem dux oder dem magister müüum —
dem General — unterstellte Offizierkom-
mando bezeichnet. Ausgeschlossen aus den
numeri, übrigens ihnen gleichartig sind die
scholae, die vornehmsten, dem magister of-
ficiorum unterstellten Truppenkörper, und
die Contingente der römischen Clientel-
oder föderierten Staaten, da diese nicht
von röni. Offizieren geführt wurden.
1. Die Grenzbesatzungen1). Den
Vorrang der dem Kaiser zugeordneten
Truppen vor den Grenztruppen fand
Diocletian schon vor, die Umwandlung
der letzteren zu Soldaten 2. Klasse ist
wahrscheinlich erst unter Constantin ein-
getreten. Diese Zurücksetzung drückt sich
in der Benennung müües ripenses oder n-
parienses im Gegensatz zu den palatini
oder comüatenses aus und noch schärfer
darin, dass diese Truppen zuweilen den
eigentlichen Soldaten geradezu entgegen-
gesetzt werden, für sie geringeres Körper-
mass und geringere Kraft gefordert und
für die Verabschiedung minder günstige
1) Bisweilen stehen die Truppen nicht an der
Reichsgrenze. Genau genommen müsste man, wie
heute die Festungsbesatzungen und das Feldheer,
ebenso die Truppen mit fester und die mit ver-
änderlicher Garnison unterscheiden.
— 202 —
Bedingungen gestellt wurden. Schliesslich
entzog ihnen Justinian geradezu den Cha-
rakter und die Emolumente des Soldaten.
Bei der Verteilung der Truppen in die
Garnisonplätze werden die numeri oder die
fimata und die castra in dem Sinne unter-
schieden, dass in den enteren Lagern der
Stab des betreffenden Truppenkörpers lag
und die übrigen zu demselben gehörigen
Truppen in eine Anzahl kleinere Kastelle
verteilt wurden. Die in diese gelegten
Soldaten, die castriciani oder casteüani sind
zugleich, wenigstens zum Teil Bauern. Dafür
wird schon in vordiocletianischer Zeit der
einzelnen Garnison ein gewisses Territo-
rium zugewiesen, das ausserhalb der städt-
ischen Gemeinde steht. Die Ländereien
sind steuerfrei und werden von den Gastell-
soldaten bebaut und genutzt, gehen auch,
allerdings mit der Dienstpflicht zugleich,
auf deren Söhne über, sind aber unver-
äusserlich und fallen ev. zurück an die
Militärgemeinde.
Reiterei und Fussvolk sind streng
geteilt, das Fussvolk wiederum in legkh
nes, auxüia und cohortes. Für die Le-
gionen giebt Mommsen eine tabellarische
Vergleichung des Bestandes unter M.
Aurel und Honorius, welche zeigt, dass
Verlegungen ganzer Legionen in andere
Provinzen, wenigstens soweit die Eontrolle
möglich ist, nicht stattgefunden haben;
schon vor Diocletian hatte ihre Seßhaftig-
keit in hohem Grade begonnen. Ausser
den Legionen erscheinen in der Notitia 44
auxüia und 105 cohortes. Die auxüia be-
gegnen ausschliesslich in den Donauducaten
und sind hier den Legionen vorangestellt ;
offenbar sind es Truppenkörper barba-
rischer Formation und gerade deshalb
gelten sie in jener Periode mehr als die
Legionen. Die cohortes finden sich mit
Ausnahme der Donauducate überall und
zwar immer hinter den Legionen.
Von Reiterabteilungen finden wir 46
cunä equitum, 121 eguites, beide den Le-
gionen vorgesetzt, daneben — nachge-
stellt — 65 alae. Erstere beiden stehen
neben den Legionen, wahrscheinlich als
Ersatz für die ehemalige Legionsreiterei,
die cunei werden die barbarisch, die eguites
die römisch formierte Reiterschwadron be-
— 203 —
zeichnen. Die alae sind offenbar in ähn-
licher Weise in ihrer früheren Stellung
verblieben wie die Gehörtes. Unsere Unter-
lagen scheinen zu bestätigen, dass Diode-
tian das Grenzheer vervierfachte; wenn
dies aus der Notitia nicht entgegen tritt,
so ist zu bedenken, dass nach Diocletian
wieder eine Reduktion des Grenzheeres
zur Verstärkung des unmittelbaren Kaiser-
heeres stattgefunden hat. Die Verstärkung
hat namentlich die Reiterei getroffen. —
Bei den Generalaten wird das militärische
Kommando von der Civil Verwaltung ge-
trennt, im übrigen trat der dux limitis an
Stelle des legatus pro praetore, die Kom-
mandobezirke wurden mit der Zeit immer
kleinere, wenn sie auch weniger zerstückelt
wurden als bei der Civil Verwaltung. Bei
der Diocietianischen Legion ist die ehe-
malige Verbindung mit einer Anzahl Alen
und Cohorten weggefallen, im übrigen hat
sie, wenigstens bei den Grenztruppen, eine
erhebliche Reduktion nicht erfahren, aber
die Legion ist vielfach in Detachements
aufgelöst. Dieser örtlichen Zersplitterung
entsprechend verschwindet der legatus resp.
praefectus legionis, das betreffende Kom-
mando wird an die 6 Tribunen der Legion
abgegeben, denen — wie es scheint — je
1000 Mann unterstellt waren.
2. Die Föderierten der Grenze.
Jederzeit hat das röm. Reich zum Schutze
der Grenze angrenzende Fürsten sich durch
foedus verbunden, die dem Schutzstaate die
Waffenpflicht in der Form des selbstän-
digen Zuzugs zu leisten hatten. Bezüglich
der mächtigeren Fürsten tritt in dieser
Epoche in sofern eine Veränderung ein,
als der röm. Staat dem von ihm abhängigen
Stammhaupte oder König für den von diesem
zu bewirkenden Grenzschutz eine Vergü-
tung gewährt; es wird wie den römischen
Grenztruppen eine Naturalleistung, so hier
ein in Geld umgewandelter Bezug (annonae
foederaticae) geleistet. In die Föderations-
form wurden dann auch alle Verträge für
Abfindungsgelder gekleidet, mit welchen
sich die röm. Herrscher gewöhnten von
der Brandschatziing unbotmässiger Nach-
baren sich freizukaufen.
3. Die Scholae. Die Truppen, welche
bestimmt waren dem Kaiser zu folgen, zer-
— 204 —
fallen in die 3 Stufen: der Saaltruppen oder
der scholae, der Palasttruppen oder der
palatini und der Gefolgstruppen oder der
comitatenses.
Die scholae scheinen von Constantin I.
eingerichtet worden zu sein und ihren
Namen zu führen nach einem ihnen im
Kaiserpalast angewiesenen Saal, wo sie sich
für die ihnen zugehenden Befehle in Be-
reitschaft zu halten hatten. Es wurden
hierzu die besten Leute, anfanglich über-
wiegend Germanen genommen; sie waren
sämtlich Reiter, hatten bessere Rüstung
und höheren Lohn, zählten je 500 Mann.
Dem entsprechend hatte auch ihr Tribun
eine höhere Stellung, sie sind unterstellt
dem magister officiorum (dem Vorsteher
der am Hof, befindlichen Subalternen).
Sie hatten nur den unmittelbaren Dienst
bei dem Kaiser und büssten deshalb mit
der Zeit ihren militärischen Charakter ein;
häufig indes gingen aus ihren Reihen die
Offiziere der numeri, wie ihre eigenen
hervor.
4. Die palatini und die comitaten-
8 es. Die palatini sind nachweislich eine
Institution Diocletians; entkleidete er die
Praetorianer ihres Charakters als Garde-
corps, so schuf er sich ein neues in den
palatini; auch nach Errichtung der scholae
durch Constantin dienten sie im Kriege
diesem Zwecke. Der Name palatini ist
vielleicht jünger, anfänglich scheinen sie
wie die comüatenses die Bezeichnung in
sacro comitatu geführt zu haben. Für die
Zeit des Honorius entnehmen wir den Be-
stand dieses Corps aus der Notitia: an
Reiterei 24 Vexillationen, an Infanterie 25
Legionen, 108 Auxilien und lernen ferner,
dass selbst damals die Gardecorps der
beiden Reiche ihren Charakter nicht we-
sentlich geändert haben, da sich die dazu
gehörigen Körper, wenn auch nicht gerade
in den Hauptstädten, doch unter dem un-
mittelbaren Oberbefehl der dort residie-
renden magistri müitum befinden. Ob schon
Diocletian die Feldarmee auf die erfor-
derliche Höhe brachte, wissen wir nicht
Eine bedeutende Steigerung derselben und
was damit zusammenfällt, die Teilung der
für diesen Zweck bestimmten Truppen-
körper in die eigentliche Garde die pala-
— 205 —
— 206 —
tini und die Gefolgstruppen, die comitatenses
wird auf jeden Fall auf Constantins Ver-
minderung der Grenztruppen zur Vermeh-
rung derjenigen des Hofes zurückgehen;
wahrscheinlich fallt sie in den Anfang
seiner Regierung.
Nach der Notitia bestehen die comp-
tatenses aus 61 Vexillationen und 69 Le-
gionen; sie sind überwiegend in die Pro-
vinzen verteilt als Rückhalt für die Ver-
teidigung der Grenzen.
Die Legion der palatini und comitatenses
kann nicht die alte von 6000 Mann sein,
sondern ist das Legions-Detachement von
vermutlich 1000 Mann. Sonst käme eine
Ziffer von unmöglicher Höhe heraus, ausser-
dem sind die betreffenden Legionen, welche
aus vordiocletianischen hervorgegangen sind,
zum grösstenteil nachweislich ursprünglich
Legionsdetachements gewesen. Wir finden
hier nirgends die Spuren späterer Zer-
schlagung, wie sie bei den Grenzlegionen
vorliegen, sondern im Gegenteil die simul-
tane Creirung zweier gleichbenannter und
durch die Beisetzung von seniores und
iuniores unterschiedener Truppenkörper.
Die Benennung der Legionen weisen bei
den palatini überwiegend nach Illyricum
(Scythae, Daciy Moesiad, Cimbriani, Pan-
noniciani) und nach Gallien (Nervii, Divi-
tenses, Tongrecani, Brittones), wogegen der
Orient so gut wie ganz unvertreten bleibt;
unter den comitatenses überwiegen die vor-
diocletianischen Benennungen und führen
die übrigens verhältnismässig seltenen ört-
lichen Bezeichnungen in die gleiche Richtung.
Die Stärke der Vexillatio entspricht
der der Legio, wie die wesentlich mit-
einander stimmenden Ziffern beweisen. Die
strenge Scheidung zwischen Vexillatio und
Legio stammte nicht schon von Diocletian,
sondern erst von Constantin und hängt mit
der damals eingeführten Teilung des Ober-
kommandos für Kavallerie und Infanterie
bei den Kaisertruppen zusammen. Das bar-
barische, wenn auch meistens reichsange-
h örige Element ist in dieser vornehmeren
Waffe bei weitem stärker vertreten, als in der
rorrespondierenden Infanterie. Eigenartig
sind die nur bei den Palatini auftretenden
auxilia, es ist dies eine den Legionen der
Palatini nachstehende, aber denen des Co-
mitats vorgehende leichte Infanterietruppe
von nicht römischer Formation, namentlich
bestehend aus Galliern (Bataver, Tungrer,
Salier, Nervier, Sequaner, viele andere
allgemein als Galli, Gallicani, Celtae cha-
rakterisiert) undBritannern und aus Kriegs-
gefangenen oder Geworbenen der rechts-
rheinischen Stämme (Eruier, Ampsivarier,
Tubanten, Bructerer, Mattiaker, Bucino-
banten, Brisigaver). Diese Auxilia bilden
in allen Schlachtenberichten aus dieser
Epoche den Kern der römischen Heere
und der ihnen eigene Barritus wird der
Schlachtruf derselben wie im Westen so
auch im Osten. „Wir gewinnen hier einen
Einblick in die eigenartige Reorganisation
des römischen Heerwesens. Von den
mehr als 100 Auxilia, welche die Notitia
auffuhrt, mag in der diocletianischen Epoche
nur ein massiger Teil aufgestellt worden
sein; aber die Formation dieser vermut-
lich nach germanischem Muster gestalteten
Infanterietruppe selbst und ihre Bildung
aus den streitkräftigen Männern Galliens
und des angrenzenden Germanien ist allem
Anschein nach das Werk Maximians. Mit
der also geschaffenen Infanterie hat er
nicht blos seine Schlachten geschlagen,
sondern auch dem Herrn und Meister im
Osten die Kernscharen geliefert, die am
Nil und am Euphrat für ihn siegten und
militärisch hat damit das Auxilium die
Legion überflügelt." (Forta. folgt).
Zu früheren Notizen.
Zu VIII, 82 [Inschrift von Hesselbach im \\\m
Odenwald]. Wie mir Herr Kreisrichter
Conrady nachträglich mitteilt, ist bei einer
neuerlichen Fortsetzung der Ausgrabung
am Turme eine dem Inschriftsteine ausser-
lieh gleiche halbkreisförmige Stein-
platte gefunden worden, die jedoch nur
etwa halb so gross ist (sie hat 60 cm
Länge und 30 cm Höhe). Sie ist nur
ornamentales Werkstück, ohne Inschrift
und zeigt als Relief eine Art sechsblätte-
riger Rosette mit einer pal mettenartigen
Verzierung in den Zwickeln rechts und
links. Eine ganz ähnliche Rosetten-Platte
liegt heute noch, im Castell bei Wiebels-
bach gefunden, im Hause des Finders Job.
o
~- 207 —
— 208 —
Seeger, wo ich sie neulich sah. Ich halte
sie für einen Fenstersturz und glaube,
dass auch die Säulen nur Fenstergewänder
gewesen sein können, da sie für eine Thür
nicht hoch genug sind.
A. Ilamraeran.
Vereinsnachrichten
unter Bedaction der Vereinsvorstande.
112. Frankfurt a. M. Verein für Geschichte
und Altertumskunde. Der letzte Aus-
flug in diesem Sommer führte am 11. August
eine grössere Anzahl von Mitgliedern mit
ihren Damen nach der Ronneburg und
113. Büdingen. In der Sitzung vom 2. Sept.
sprach das Ehrenmitglied des Vereins,
Herr Archivrat Dr. H. Grotefend aus
Schwerin i. M., über das Frankfurter Lokal-
stück „Der Prorektor" in seiner ur-
sprünglichen Gestalt. Dies es Stück, welches
in satirischer Weise einen Unterrichtstag
der Secunda des Frankfurter Gymnasiums
aus dem Jahre 1792 vorführt , wurde zuerst
handschriftlich unter den Gymnasiasten
verbreitet und dann in den 20er Jahren
mit der fingierten Jahrzahl 1794 auch ge-
druckt; auf diesen ersten Druck gehen alle
späteren zurück. Aus Handschriften, die
vor den ersten Druck fallen, gebt aber
hervor, dass dieser den „Prorektor" nicht
in der ursprünglichen Gestalt gibt, dass
er in Bücksicht auf damals noch lebende
Schüler des Prorektors vieles auslässt oder
abschwächt, was diese verletzen könnte.
Verfasser des Stückes ist F. K. L. Textor,
ein Vetter Goethes; er war Schüler von
Scherbius, lehrte später die Bechte in Tü-
bingen und starb 1851 in Frankfurt. Das
Urbild des Prorektors ist Johann Jakob
Gottlieb Scherbius, der nach dOjähriger
Thätigkeit am Gymnasium (auch Goethe
nahm bei ihm Unterricht) 1798 in den
Buhestand trat. Von diesem scherzhaften
Original, wie überhaupt von dem ganzen
Frankfurter Gymnasialleben seiner Zeit,
gab der Vortrag auf Grund der Schulakten,
mit denen die im Stück gegebenen Scenen
durchaus im Einklang stehen, ein erhei-
terndes Bild. Einer der nächsten Bände
der Vereinszeitschrift wird auf Grund jener
Handschriften den „Prorektor" in seiner
ersten Gestalt bringen.
Am 16. September berichtete zunächst 114.
der Vorsitzende, Herr Professor Dr. Ä.
Biese, über die diesjährige General-
versammlung der deutschen Ge-
schichtsvereine in Metz, auf welcher
er den Verein vertreten hatte. Sodann
hielt Herr Pfarrer Dr. H. Dechent einen
Vortrag über den Frankfurter Advokat
Dr. Johann Jakob Schütz (1640—1690),
den Dichter des Kirchenliedes „Sei Lob
und Ehr dem höchsten Gut" Zuerst ein
eifriger Anhänger Ph. J. Speners, zu dessen
coüegia pietatis er den Anstoss gab, sagte
er sich bald unter dem Einfluss der Schwär-
merin Eleonore v. Merlau von Speoer und
der Frankfurter Gemeinde los. Von In-
teresse sind seine Beziehungen zu William
Penn und seine Bethätigung an der „Kom-
pagnie Frankfurt," welche in Amerika die
deutsche Ansiedelung Germantown (jetzt
ein Teil an Philadelphia) gründete. Über
Schütz wird der Vortragende demnächst
im Frankfurter evang.-Iuth. Kirchenkalen-
der eine eingehende Biographie liefern.
In unaerm Verlage erschien soeben und ist
durch alle Buchhandlungen au beziehen:
Kastell Altebnrg
bei Köln.
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Mmrutt m Efciif,
festgestellt und beschrieben durch
P. Wolf,
Generalmajor s. D.
Vit drei Tafeln.
IC* Preis 1 Mark 60 Pfg. *^M
M. Du Mont-Schauherg'sche Buchhandlung
in Köln.
Verlag der Fr. LIntz'schen Buchhandlung in Trier :
Besehreibendes Verzeichnis
der
Handschriften der StaftiiiHitbek
bu Trier.
Heft 1 (Bibel-Texte und Commeutere)
von
M. Keuffer,
Realgymnasiallehrer und Stadt-Bibliothekar.
Preis reh« 3 Karle.
FR LINTZ'SCHE BUCHDRUCKER» IN TRIER.
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Brtlglrt
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der
Verlig
der
FR. LMTZ'tcMn
Buohhandlung
In Trlnr.
Westdeutschen Zeitschrift für Geschichte und Kunst,
zugleich Organ der historisch-antiquarischen Vereine zu Backnang, Birkenfeld, Dürk-
keim, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Karlsruhe, Mains, Mannheim, Metz, Neuss, Speyer,
Strasburg, Stuttgart und Worms, sowie des anthropologischen Vereins zu Stuttgart.
♦
Oktober. Jahrgang VIII, Kr. 10. 1889.
Dm Korrespondemblatt erscheint in einer Auflage von 3000 Exemplaren. Inserate 4 26 Pfg. für die
gespaltene Zeile werden Ton der Verlagshandlung und allen Inseraten-Bureaus angenommen, Beilagen
nach Uebereinkunft. — Die Zeitschrift erscheint rierteljahrlioh, das Korrespondensblatt monatlich. —
Abonnementspreis 16 Mark für die Zeitschrift mit Korrespondensblatt, für letsteres allein 6 Mark.
Neue Funde.
15. Frankfurt a. M., im Nov. [Neu entdeckte
Römerstatte in Frankfurt]. In der Altstadt
Frankfurt ist zu Ende Oktober eine wich-
tige Entdeckung gemacht worden. Der
Stadtteil wird gegenwärtig kanalisiert und
jene Strassen, welche unmittelbar an die
Domkirche und den Pfarrturm angrenzen,
Krautmarkt und Höllgasse, ergaben in ei-
ner Tiefe von durchschnittlich 2—5 Metern
eine Menge römischer Anticaglien: Heiz-
röhren , Hypokaustplatten (kreisrund),
Wandbewurf, Bruchstücke von Thonge-
fassen, ein profiliertes Gesimsstück aus
Stein, Glas u. s. w. Am 6. Nov. wurde
ein rumischer Kanal in 2'/s m Tiefe ge-
funden, der aus Thonplatten (teg. ham.)
von 0,46 m Breite mit stark erhabenem
Hände gebildet ist; die Bedeckung des-
selben ward nicht aufgefunden, seine Unter-
lage bildete ein 0,18 m starker Beton, der
wiederum auf einer Rollschichte von 0,20
bis 0,25 m Dicke ruhte. Die Richtung des
Kanals zeigte nach der Höllgasse. Das
interessanteste Stück unter den Funden
ist ein Ziegel mit dem Stempel der 14.
Legion. Die Schrift zeigt nur : LEG XIIII.
Knapp hinter der Zahl ist der Stein frag-
mentiert und es ist daher nicht mit Sicher-
heit zu sagen, ob und welche Beinamen
folgten ; doch erlaubt ein kleiner Rest des
Abschlussrandes in der Stempel- Vertiefung
nach rechts mit grosser Wahrscheinlichkeit
das Fehlen jeden Beinamens anzunehmen.
Bewiesen wird damit nichts für die Zeit-
stellung, da natürlich das Wegfallen jeg-
lichen Beinamens auf den Stempeln auch
nach dem britannischen Feldzug der Legion
vielfach vorkommt.
Unter allen Umständen, auch wenn wir
nur die Zeit nach dem Jahre 70 annehmen
dürfen, erweisst sich der Fund als ein
nicht nur für die Stadt Frankfurt, sondern
auch für die römische Topographie des
ganzen unteren Mainthals ungemein wich-
tiger. Es ist der erste gesicherte römische
Fund innerhalb der Stadt. Er zeigt so-
dann, dass in der zweiten Hälfte des ersten
Jahrhunderts die Okkupation dieses Ge-
bietes doch eine ausgedehntere war als
man seither vermuten durfte. Wenn wir
die Anwesenheit der 14. Legion in Hed-
dernheim und an verschiedenen anderen
Punkten der Taunusebene bis in die Wet-
terau, auch mehrfach am Maine längst
kennen, so war doch seither eine früh-
zeitige Festsetzung am Flusse selbst nur
sehr begrenzt erweisbar. Es fehlte vor
allem jegliche Spur einer ausgedehnteren
römischen Besiedlung zwischen Nidda und
Main; wie schon öfters betont wurde, be-
wegte sich der Anbau und der Verkehr
wesentlich auf der Wasserscheide nach der
Nidda zu, wo die römischen Strassen laufen.
Schon Scharif hat indes eine Verbindung
der kleinen Ansiedlung bei der Günthers-
burg oberhalb Frankfurt mit der Mainfurt
vermutet. In den letzten Jahren sind mehr-
fach neue Spuren römischer Anwesenheit
gefunden worden, die dem Maine näher
rücken ; sie gehören indessen dem 3. Jahr-
hundert an. Eine solche -beim „Rothen
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— 211 —
— 212 —
Hamm" unterhalb Frankfurt, überschreitet
sogar den Fluss, sie liegt dicht am linken
Ufer; eine andere, erst jüngst entdeckte,
gehört bereits der Aussenstadt an (Westd.
Korrbl. VIII, 101).
Nun finden wir aber die 14. Legion auch
an einem anderen wichtigen Funkte des
Flusses, an der Nied-Mündung, unmit-
telbar bei Höchst; es zeigt dies, wie sie
überall gleichsam die Holle eines Eclaireurs
im Maingebiete spielt. Dass die Truppe,
wenn wir ihre Ausbreitung im Mainthal
behufs dauernder Okkupation desselben
und Sicherung der Operationsbasis nach
dem Chattenlande vom Hauptquartier Mo-
gontiacum aus erst zu Vespasians Zeit be-
ginnen lassen, nur innerhalb der Jahre 70
bis 89 auftreten kann und dass ihr viel-
fach behauptetes Verweilen in . Oberger-
manien bis zum Jahre 94 oder 97 uner-
weisbar und irrig ist, habe ich bereits
Korrbl. VI, 48 betont.
Man hat sich die Sache so zu denken,
dass die Festsetzung an wichtigen Punkten
des Maines, bei Nied wie bei der Franken-
furt, früh erfolgte, als erste Unterneh-
mung, das Gebiet nach Süden zu sichern,
gewiss noch vor der Anlage des Limes.
So muss auch, war nun die neu aufge-
fundene llömerstätte an" unserem Dom eine
Castell - Anlage oder nicht , notwendig
irgend eine (wenn auch untergeordnete)
Strassenverbindung nach Norden, nach der
Nidda bestanden haben, die noch zu suchen
ist. Das Lokal der Ansiedlung selbst ist
eine Insel gewesen, eine der centralen
Stätten auch des fränkischen Anbaus, wo
die älteste Kirche und das älteste Rathaus
stand, im Norden von der Braubach, im
Süden vom Maine umflossen.
Im Übrigen möchte ich davor warnen,
allzu weitgehende Schlüsse aus dem neuen
Funde zu ziehen. Es könnte sich leicht
nur um eine temporäre Besetzung, einen
vorgeschobenen Posten eben jener Frühzeit
handeln, der später aufgegeben wurde. Der
Umstand, dass noch niemals irgend etwas
Römisches in jenem Stadtteil gefunden
ward, lässt jedes falls nicht auf eine aus-
gedehnte Bebauung schliessen, wie sie sich
z. B. in den Strassen von Köln, Mainz,
Wiesbaden tagtäglich dokumentiert. Es
ist vielmehr anzunehmen, dass man hier
zu einer gegebenen Zeit einen längst be-
stehenden Main - Übergang sichern wollte,
den man später zu Gunsten eines besser
und mainaufwärts gelegenen vielleicht wie-
der verliess. Wer kann behaupten, ob das
über das 1. Jahrhundert hinausreicht'?
Ein Zusammenhang mit der späteren frän-
kischen Ansiedlung, welche durch die Me-
rovinger - Grabstätten auf dem früheren
Taunusbahnhof bezeugt ist, lässt sich vor-
läufig nicht vermuten, noch auch irgendwie
begründen. Mit Sicherheit hat aber die
letztere einen auch in der Natur der Sache
liegenden Connex mit der karolingischen
Stadt am Mainufer und der Umstand, dass
diese beträchtlich weiter flussabwärts liegt,
spricht nicht dafür, dass der römische An-
bau am Dom bestimmend. wirkte oder dass
er irgend eine Continuität darbot.
A. Hammeran.
Frankfurt a. M. Sigiliatenstempel aus 11
Nid[omagu8?] bei Heddernheim. MCARII
(M. Casii) OF - MICCI OF — NASSO •
ISF — OFS- — SIIVTIRINVS —
VICTORIN —VICTORIN VS F — //FVIC///'
— /TOTALIS • F — ///IVI/;/ — NO A I V(?)
— ///NICVS (?). — Alle diese Stempel
sind in den letzten Jahren gefunden und
befinden sich im Besitze des Herrn Sani-
tätsrates Dr. A. Lotz. A. Riese.
Wiesbaden. [Mittelalterlicher MDniffundj.il
Am 12. August d. J. fand der Gemeinde-
diener von Erb ach auf dem Westerwalde
(bei Marienberg) unter Steingeröll einen
grossen irdenen Topf mit ungefähr 200
•alten Silbermünzen. Nach einer Mittei-
lung des Rh. Kur. vom 22. Oktober sind
nunmehr die Sorten und Prägungen unter-
sucht und festgestellt worden. Es ergaben
sich folgende Prägungen: 1. Prager Gro-
schen aus der Zeit des Königs Johann von
Böhmen, 1310 — 1346 ; 2. Turnosen aus der
Zeit von König Philipp IV, 1285—1314;
3. Denare von Aachen aus König Albrechts
Zeit, 1298—1308; 4. Bracteaten aus dem
13. Jahrb., wahrscheinlich aus Saalfeld in
Thüringen stammend; 5. Händelpfennige
aus dem 13. Jahrh., Münzen der Stadt
Hall in Schwaben. Otto.
Wiesbaden, 8. Nov. 1889. [Fränkische md 1t8
rOmische Funde bei Schierstein]. Am 30. Ok-
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— 213 —
— 214
tober wurde, wie der Rheinische Kurier
berichtet, abermals ein Grab mit wichtigen
Gegenständen aufgedeckt. Man fand u. a.
einen Fingerreif von beträchtlicher Weite
mit einer kreisrunden Platte, die nach
beiden Seiten in runde Knöpfe ausläuft
und oben schöne und regelmässige Gra-
vierungen zeigt. Eine Brosche stellt ein
Tier mit Reiter dar. Am wichtigsten ist
das metallene Mittel stück eines fränkischen
Schildes, wie man es — nach dem Be-
richte — ähnlich noch nicht gefunden hat.
Der Schildgriff liegt über einer napfartigen
Vertiefung und kann nur mit der Hand
gefasst worden sein; am Rande befindet
sich noch eine Reihe von Nietnägeln,
welche das Mittelstück mit der hölzernen
Fläche des Schildes verbanden.
In einem neuerdings aufgedeckten Grabe
des Schiersteiner Grabfeldes fand man wei-
ter n. a. ein silbernes Gürtelschloss und
Lanzenspitzen, von denen eine noch die
wohlerhaltene Hülse mit einem Nagel
zeigte ; an einem früher ausgehobenen Be-
schlag waren noch Holzfasern, an einem
Riemenschloss Lederteilchen sichtbar. —
Ferner wird soeben gemeldet, dass man
in einem Schachte, auf den man in dem
ergiebigen Grabfeld gestossen war, in einer
Tiefe von 5 m eine geschuppte Säule und
einen viereckigen Sockel aus Sandstein
mit den Bildnissen von Minerva, Hercules
und Mercur und einer Inschrift fand; die
letztere lautete nach dem Rheinischen
Kurier:
I 0 M
VIC SENEC A EQ
LEG XXII PrPFE
X VOTO IN SVO PO
S VIT GRATO ET SE
LEVCO COS PRI v.J. 221.
DIE KAL MART
Otto.
Der Fund vermehrt die zahlreiche Klasse
der Juppitersäulen wieder um ein Exem-
plar, zeigt aufs Neue, dass diese mit
Vorliebe auf Privateigentum (in suo) auf-
gestellt wurden und aus der ersten Hälfte
des 3. Jahrh. stammen. Wenn in Zeile 2
VIC richtig gelesen, würde dies auf
ein Gentile wie Viccius fuhren. Der Dedi-
cant ist ein Reiter der leg. XXII p(rimi-
genia) p(ia) f(iddis). Auffallend . ist die
Teilung von E | X zwischen Zeile 3 u. 4.
Hr.
Mainz. [Die römischen Inschriftfunde von 119.
der „Neuen Anlage" Forts, zu Nr. 85—89].
Grabcippus eines Jünglings
bürgerlichen Standes; gefunden bei
der Erweiterung der „Neuen Anlage" Mitte
Juni 1888, beim Einschneiden der neuen
Fahrstrasse. Er war zum Deckel eines
Sarkophags verwandt, in welchem nur eine
ganz verwitterte, in Kalkguss liegende Leiche
gefunden wurde. Beim Aufdecken des
Grabes ward der Deckel anfänglich blos
weggeschoben, nicht umgekantet ; erst nach
14 Tagen ward er zufällig umgewendet,
und nun zeigte sich, dass, wie in dem un-
ter Nr. 85 mitgeteilten Falle, der Cippus
eines älteren Brandbegräbnisses als Deckel
eines späterzeitlichen Sarkophages benutzt
war. Der Cippus besteht aus weissem
Muschelkalk; H. 2,75 m, Bi\, nach oben
etwas verjüngt, im Durchschnitt 0,75 m,
D. 0,30 m. Von der Höhe kommen unge-
fähr 0,80 m auf den verstärkten, roh ge-
lassenen Sockel, der zum Einstecken in
den Boden bestimmt war; dann folgt ein
0,19 m hohes glatt bearbeitetes Stück, dann
das 0,51 m hohe, etwas eingetiefte In-
schriftfeld, auf den Seiten und oben von
kräftigen Profilen umrahmt; dann ein
0,88 m hohes, gleichfalls eingetieftes Skulp-
turfeld mit der Darstellung des Verstor-
benen; dann eine 0,35 m hohe flache
Nische mit sitzender sphinxartiger Figur,
die ein Mensehenantlitz, 2 nach den Seiten
ausgestreckte Flügel und, wie es scheint,
Vogelklauen hat. Das Ganze schliesst
giebelförmig ab; an den Ecken streben
aufrechtstehende Ohren empor, die mit
den auf römischen Grabsteinen so oft wie-
derkehrenden schneckenartigen Ornamenten
gefüllt sind. Der obere Teil des Cippus
ist Wd. Zeitschr. VIH, Taf. 11, Fig. 10
abgebildet. Eigentümlich ist die Skulptur-
darstellung des Verstorbenen im Mittel-
felde. In der Mitte steht die ausser-
ordentlich langgestreckte (besonders der
Oberkörper ist langausgezogen) Gestalt
eines jugendlichen Mannes. Das Gesicht
ist verstümmelt. Der Verstorbene, der in
igitize y g
— 215 —
— 216 —
Vorderansicht dargestellt ist, trägt die Tu-
nika, deren gerundeter Saum über den
Knieen sichtbar wird, darüber ein Mantel-
gewand, wie es scheint: die Pänula. Er
führt zwei Tiere, vermutlich Pferde, wenn
dieselben nicht vielmehr wegen der hoch-
stehenden zurückgelegten spitzen Ohren,
der kleinen Köpfe und langen, dünnen
Schweife, als Maultiere zu deuten sind.
Das im Vordergrunde stehende Tier schrei-
tet mit dem 1. Vorderbeine aus ; auf dessen
Bug stützt der Knabe seine Rechte, mit
welcher er die Zügel beider Tiere hält,
während er mit der langgestreckten Linken
den Stock oder die Gerte zum Treiben
gefasst hat. Merkwürdig ist, welcher Mittel
der Steinmetz sich bediente, um die Per-
spektive zu ersetzen und die drei Gestalten
zur Anschauung zu bringen. Damit weder
die Tiere den Jüngling, noch sich gegen-
seitig decken, ist dieser über alle mensch-
lichen Proportionen hinaus langgestreckt,
und wird der Unterkörper desselben unter
dem Bauche der Tiere, der Oberkörper über
ihrem Rücken sichtbar. Die Tiere stehen
nicht auf gleicher Fläche mit dem Jüng-
ling, sondern das vor dem Knaben stehende
tritt mit den Vorderbeinen und Hinter-
beinen auf je einen kubischen Sockel : das
hintere steht noch höher, und damit es
fast vollständig sichtbar wird, ragt es mit
dem Hinterleibe über den Vorderleib hinaus.
Diese Darstellungsweise hat den Be-
schauern des Denkmals zu manchen Ver-
mutungen und Erklärungsversuchen Stoff
geboten. Einige meinten, die sonderbar
unnatürliche und künstlich gezwungene
Stellung der Tiere zeige uns das Beispiel
einer künstlichen Dressur und der Ver-
storbene sei ein Kunstreiter oder Pferde-
dressierer gewesen, der noch auf dem
Grabsteine einen Beweis seiner Kunst gebe.
Andere glaubten, die Stellung des Jüng-
lings zwischen den Tieren und die unnatür-
liche Streckung seiner Gestalt solle an-
deuten, dass der Verstorbene durch Er-
drücktwerden zwischen zwei Pferden oder
Maultieren einen gewaltsamen Tod gefun-
den habe. Ich glaube, wie schon oben
dargelegt, dass die sonderbare Stellung
und Körperform der auf dem Relief zum
Ausdruck kommenden Gestalten durch das
Streben des Steinmetzen bedingt war, alle
drei Figuren möglichst vollständig zur An-
schauung zu bringen. Wir werden wohl
in dem 16-jährigen Jüngling mit seinen
zwei Tieren einen jungen Bauernsohn oder
vielleicht einen jugendlichen Pferdehändler
vor uns haben, den der Steinmetz, ent-
sprechend der römischen Sitte, den Ver-
storbenen in den Zügen des gewohnten
Lebens aufzufassen, so dargestellt hat, wie
der Jüngling im Leben oft zu erscheinen
pflegte.
Das Relief ist flach gehauen und macht
auf künstlerische Geltung natürlich keinen
Anspruch.
Die 6zeilige Inschrift ist mit gleich
dicken Strichen in den hohen schmalen
Zügen der Frühzeit gehauen. Auf die
Frühzeit deutet auch die Formel: „hie
saus est" hin, ebenso die Namensform mit
dem Patronymikon. Die Punkte sind drei-
spitzig; die Buchstaben in Z. 1 sind 0,08
m, in Z 6 0,05 m hoch. Die Inschrift
lautet :
Q ' VOLTIVS • Q • F
V I A T 0 R ' A N - XVI
H • S • E
MATER'ET- PATER
5 PRO'PtETAT-POSV
ERE
Q(uintus) Voltius, Q(uinU) f(üms\ Viator,
an(norum) sedeäm, h(ic) s(itus) e(st). Mater
et pater pro pietat(e) posuere.
(In Z. 1 steht F auf der Leiste; in Z. 5
steht PRO • PIETÄT • ; eine Bindung TE
ist nicht vorhanden ; für den unteren Quer-
strich des £ könnte man allenfalls die vor-
gezogene Zeile halten; aber der mittlere
Querstrich fehlt sicher).
Dr. Jakob Keller.
Starkenburg bei Trarbach. [Untdierte In- 12C
schritt]. Herrn J. Röhrig in Burg-Dill bei
Sohren verdanke ich die Mitteilung, dass
in Starkenburg bei Trarbach ein Inschrift-
stein an einem Hause existiere. Auf meine
weitere Nachfrage in Trarbach hat dann
der dortige Rektor Herr Dr. Barlen mir
einen Abklatsch nebst Abschrift gesandt.
Der Stein, dessen Oberfläche etwas ver-
wittert ist, stammt, wie Herrn Dr. Barlen
angegeben wurde, von einem Ackerfeld auf
der Höhe zwischen Trarbach und Starken-
o
— 217 —
— 218 —
bürg, wo wenige Fuss unter der Erde sich
noch Mau er r est e finden sollen. Die Höhe
der Buchstaben beträgt in der 1.— 6. Zeile:
43, 40, 40, 43, 40, 35 mm. Nach dem Ab-
klatsch lautet der Text:
0 M
I E 0 VRCIO
I V Nl A N 0
MONT ANIA
5. CENSORINA
MATER-HF'C
Z. 1 hinter M ist, offenbar von moderner
Hand, HF eingekratzt. Vor Z. 2 steht ein
senkrechter Strich, der nach seinem Ab-
stände vom I z. 6. einem D angehören
könnte; wahrscheinlich ist er aber zu-
fallig. Der Buchstabe vor F in der 6. Z.
kann, obgleich der Querstrich undeutlich
ist, schwerlich etwas anderes sein als II
d. h. heres ; ebenso findet sich z. B. Corp.
VI Nr. 2307 vir [= Gatte] heres. — Das
offenbar aus einem keltischen Namen ge-
bildete Gentile Iedurcius scheint hier zum
ersten Male vorzukommen; vgl. Iedussius
bei Bramb. 840 = Korrbl. 1888 Sp. 147
(Fliessem bei Bitburg).
Zangemeister.
21. Metz. [Grabschrift auf der Citadelle vom
J. 148 . . .] In der Aussenwand des rechten
Seitenschiffs der alten Kirche von „St.
Pierre en Citadelle", in dem kleinen Neben-
hofe des jetzigen Kommandos der Kaval-
leriedivision befindet sich eine Grabinschrift
eingemauert, die, soviel ich weiss, bisher
nicht veröffentlicht worden ist; auch Kraus
giebt dieselbe nicht (vergl. Elsass-Lothr.
III, p. 430 ff.). Das Epitaph, in erhabener
gotischer Kleinschrift, lautet:
©ij jist itß tljitrri inoroüit ///////
£ljanmije rt pifl it mn gut fit tili II!
mtt efeltet et monit Ion 5e grata räe f? in •
■ tat • tttt« % im \t • nii! • jor He nun
pries jior liuj
Ci-git le seigneur Thierri Drouin de
— chanoine et prevot d'ici qui fit . .
(construire?) — cette eglise et morut Van
de gräce notre seigneur M • — • CCCC m
— LXXX • <f- . . . . le XXIII -jour de mars
— priez pour lui.
Am Ende der zweiten Zeile scheint
nach den vorhandenen Resten „construire"
zu ergänzen sein, obwohl nur von einer
„Überarbeitung" der Seitenschiffe im 15.
Jahrh. die Rede sein kann. —
Berichtigung. In der unter Nr. 366
des Musealkatalogs angeführten Votivin-
schrift des Mercurius Negotiator ist an-
statt ALBIMVS zu lesen ALBINVS. Von
späterer Hand ist das N zu einem M zu-
gehauen worden; bei genauerer Inaugen-
scheinnahme ist indes die ursprüngliche
richtige Form deutlich erkennbar.
Otto Adalb. Hoffmann.
Chronik.
Die Kunst- und Altertums - Denkmale im Königreich ) 22.
Württemberg. Im Auftrag des Königlichen
Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens
von dem Landes-Konservator Dr. Ed. Paulus
herausgegeben. Stuttgart, Verlag von Paul
Neff, 1889.
Unter den Gaben zum Jubiläum des
Königs Karl von Württemberg im Jahre
1889 nimmt obiges Werk eine erste Stelle
ein. Dasselbe soll in doppelter Gestalt
erscheinen und zwar in Buchform mit vielen
Illustrationen und als Kunstatlas mit Ab-
bildungen auf etwa 180 Tafeln. Das in
Buchform erscheinende „Inventar" wird
10—12 Lieferungen enthalten und ist auch
abgesondert zu haben ; der Kunstatlas wird
in etwa 30 Lieferungen herausgegeben.
Dr. Paulus knüpft an das in den Württem-
bergischen Jahrbüchern und in den Ober-
amtsbeschreibungen Vorgearbeitete, sowie
an das ältere unvollendete Werk C. von
HeidelofTs „die Kunst des Mittelalters in
Schwaben" 1855 u. ff. an; er beginnt mit
der ältesten Zeit und wird bis Ende des
18. Jahrhunderts fortschreiten, vorzugs-
weise soll aber die Zeit von 1050—1750
mit ihren Leistungen in der Baukunst, der
Bildhauerei, Malerei und dem Kunstge-
werbe berücksichtigt werden. Den früheren
verdienstvollen Arbeiten von C. Beisbarth,
Dr. Leibnitz, Ferdinand Thrän, von Egle,
Riess und A. Beyer wird durch die Auf-
nahme in dies neue Werk die wohlver-
diente Verbreitung zu Teil und im Archi-
tekten Joseph Cades hat Dr. Paulus einen
unermüdlichen Mitarbeiter gefunden, der
bereits eine Menge Zeichnungen von Kunst-
— 219 —
denkmälern des Neckarkreises geliefert
hat. Die erste Lieferung des „Inventars"
ist reich an Illustrationen und sei davon
hier nur die Ansicht des ehemaligen Lust-
hauses, des Hofes im alten Schlosse und
des Planes von Stuttgart aus dem Jahre
1643, sowie eines Reliquienkästchens aus
dem 11. Jahrhunderte kurz erwähnt. Der
erste Teil des Kunstatlas bietet auf sechs
Blättern Abbildungen der Altertümer aus
der Bronzezeit in Württemberg vom Jahr
1000—800 v. Chr. aus allen 4 Kreisen des
Künigsreichs, gezeichnet von Major a. D.
von Trültsch, 2 Lichtdrucke des Mittel-
baues vom neuen Schlosse und des Ölberges
an St. Leonhard in Stuttgart, 3 Litho-
graphieen der Liebensteiner Schlosskapelle
und 2 Blätter von Joseph Cades mit De-
tails aus der Stadtkirche in Lauffen am
Neckar und verschiedenen Ansichten aus
dem Oberamt Brackenheim. — tt.
123. Das 17., im Juli d. J. ausgegebene Heft
der Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von
Kffln enthält ausser fortgesetztem Abdruck
des Inventares der städtischen Kopien-
bücher (1435—1440) den Abdruck inter-
essanter Aktenstücke zur Geschichte der
Wassergeusen (1568—1571), und unter den
Nachrichten namentlich wichtige Beobach-
tungen über die Bedeutung der deutschen
Nation auf der Universität Orleans im
14. Jh. von Prof. Hoehlbaum und Prof.
Loersch, welche der von der Ges. für
Rhein. Geschichtskunde geplanten Ausgabe
der Kölner .Universitätsakten zugute kom-
men werden.
124. A. von Oppermann, Atlas vorgeschichtlicher Be-
festigungen In Niedersachsen. Original-Auf-
nahmen und Ortuntersuchungen im Auftrage
des hißt. Vereins für Niedersachsen. 2 Hefte,
Folio, 16 Tafeln mit kurzem Text. Han-
nover, Hahn'sche Buchhandlung, 1887 u. 1888.
Behandelt sind unter Beifügung von
sehr sorgfaltigen Aufnahmen 1) die Wehr-
linie des nördlichsten deutschen Höhen-
zuges zwischen Ems und Ocker, 2) die
einzelnen vorgeschichtlichen Befestigungen
zwischen Ems und Ocker.
125. Historisches Institut der Görres-Gesellschaft
in Rom. Im Sept. 1888 hatte die Görres-
Gesellschaft die Absicht gefasst, die his-
torischen Arbeiten ihrer römischen Stipen-
diaten fortan nach einheitlichem Plane zu
organisieren. Seitdem ist ein Executiv-
Comite", bestehend aus den Herren Dr.
Pastor, Prof. in Innsbruck, Dr. FinkeT
Privatdozent in Munster und Dr. Graue rt,
Prof. in Mönchen, mit der Leitung der
wissenschaftlichen Arbeiten betraut worden.
Schon am Ende des vorigen bezw. Anfange
dieses Jahres konnten die Arbeiten in Rom
durch Herrn J. P. Kirsch, Priester der
Diözese Luxemburg, der schon mehrere
Jahre in Rom mit Erfolg wissenschaftlich
thätig gewesen ist, und Herrn Dr. F. X.
Glasschröder, Reichsarchivpraktikant
aus München, eröffnet werden. Es galt
zunächst, die grosse Sammlung der Came-
ralsachen im vatikanischen Geheimarchive,
welche die Geschichte der päpstlichen Ver-
waltung insbesondere seit dem 14. Jabrh.
in überaus dankenswerter Weise beleuch-
ten, für eine sachgemässe Publikation unter-
suchen zu lassen. Dem anerkennenswerten
Eifer der beiden genannten Institutsmit-
glieder wird es hoffentlich gelingen, bis
Ende Juni die unternommene Inventarisie-
rung der 378 Bände Intraäus et exäus und
der 510 Bände CoUectoriae, welche für die
ganze avignonische Periode bis zum Ende
des grossen Schismas im vatikanischen
Archiv erhalten sind, zum Abschluss zu
bringen. Auf grund des Inventars, das
eventuell veröffentlicht werden soll, wird
ein bestimmtes Thema aus dem angedeu-
teten Bereiche zur weiteren Bearbeitung
ausgewählt werden.
Für den kommenden Herbst ist daneben
die Bearbeitung der deutschen Nunttatur-
berichte zunächst aus der Zeit Sixtus V.
(1585—1590) beschlossen und die Anstel-
lung zweier Stipendiaten speziell für diesen
Zweck in sichere Aussicht genommen wor-
den. Auch die wichtigen Materialien zur
deutschen Geschichte und Kirchengeschichte
des 16. Jahrhs., soweit sie der Zeit vor
1585 angehören, bieten so viel des Inter-
essanten, dass die Görres-Gesellschaft die
eine oder die andere Partie nach näher
zu vereinbarendem Plane von ihren Sti-
pendiaten wird in Angriff nehmen lassen
können.
Die B. G. Teubner'sche Verlagshand- 126
lung in Leipzig versendet den Prospekt
zu einem grossartig angelegten Werke:
— 221 —
Alt-celtischer Sprachschatz von Alfred Holder.
Wir wiederholen denselben unverkürzt.
Schon längst wird es als eine Lücke
in der sprachgeschichtlichen Literatur
empfunden, dass die Quellen für unsere
Kenntnis des Alt - Celtischen, womit wir
ausser dem Alt - Gallischen auch die ge-
meinsame Grundlage der gaelischen und
der brettanischen Sprachen bezeichnen,
noch nirgends vollständig gesammelt und
kritisch gesichtet vorliegen.
Nach sechszehnjähriger Mühewaltung
glaubt der Verfasser nunmehr in der Lage
zu sein, diesem allgemein anerkannten Be-
dürfnisse abzuhelfen, indem er eine alpha-
betisch geordnete Sammlung über sämt-
liche Sprachreste alt-celtischer Zunge den
Fachgenossen vorlegt.
Als Quellen dienten einerseits die
gleichzeitigen Münzen und Inschriften, die
zum geringsten Teile in national-celtischer
und griechischer, zumeist in lateinischer
Sprache abgefasst sind; anderseits die
Überlieferung griechischer und lateinischer
Schriftsteller, Itinerarien und Glossarien;
alle mit einer reichen Fülle von Orts-,
Völker- und Personennamen, aber auch
von sonstigen Wörtern der alt- celtischen
Sprache. Überall ward der gelehrte Appa-
rat der bewährtesten Ausgaben zu Rate
gezogen; wo solche noch nicht vorliegen,
ward der inschriftliche und handschrift-
liche Inhalt von Museen und Bibliotheken
auf alljährlich wiederkehrenden Studien-
reisen auf celtisches Sprachgut hin ein-
gehend durchforscht, oder es konnten ein-
schlägige Mitteilungen von Seiten befreun-
deter Gelehrten, besonders Mitarbeiter am
grossen Corpus. Inscriptionum Latinarum
für die noch ausstehenden Abteilungen,
verwertet werden.
Eine derartige Sammlung kann für die
Wissenschaft nur dann ausgiebigen Nutzen
stiften, wenn innerhalb eines bestimmt be-
grenzten Zeitraums absolute Vollständig-
keit gewährleistet wird. Der Verfasser
hat dies Ziel durch gewissenhafteste Ar-
beit zu erreichen gesucht und als späteste
Zeitgrenze den Ausgang der Merowinge
aufgestellt. Die Belegstellen sind alle nach
Zeit und Fundort geordnet und bieten so-
mit eine auf sicheren Daten beruhende
Geschichte jedes Wortes oder Namens,
wie sie anderseits, infolge der Sonderung
nach lokalem Gesichtspunkte, dazu bei-
tragen, Geschichte und Lage des jeweiligen
Fundortes aufzuhellen. Überhaupt dürfte
hiebei den Real-Altertümern, wie Ethno-
graphie, Lokalgeschichte, Topographie,
Mythologie und Prosopographie, vielseitiger
Nutzen erwachsen; der Sprachforscher aber
wird durch die Anlage des „Sprachschatzes"
die Möglichkeit erhalten, jede Spracher-
scheinung wenigstens annähernd zeitlich
und räumlich zu bestimmen, während bei
manchen bisherigen Lehrbüchern gewöhn-
lich alle möglichen Beispiele aus den ver-
schiedensten Ländern und Jahrhunderten
zusammengeworfen wurden, ohne dass der
Leser über die örtlichen und zeitlichen
Verschiedenheiten genügend aufgeklärt
worden wäre.
Für einen grossen Teil Europas, wie
Nord-Italien, die Schweiz, Deutsch-Oester-
reich, Baiern, Wirtemberg, Baden, die
Rheinlande von Basel abwärts, für Belgien,
Frankreich, die pyrenäische Halbinsel,
Grossbritannien und Irland, bildet unser
Thesaurus das sprachliche Urkunden-
buch der celtischen (vor-rö mischen, wie
vor-germanischen) Zeit. Die herangezoge-
nen Text-Quellen kommen dadurch, dass
ihnen andere, sonst übersehene oder ver-
gessene, Quellen zur Ergänzung beigesellt
werden, erst jetzt in die richtige Beleuch-
tung, und da sämtliche auch bei den
Schriftstellern vorkommenden. Namen und
Wörter eine erschöpfende Besprechung
erhalten, muss auch für die Sc hui- Lek-
türe, wie Caesar, Livius und Tacitus, der
Gewinn ein nicht unbedeutender sein.
Für die Grammatica Celtica liefert
der „Sprachschatz", ausser den Namen und
Wörtern, in einigen Abschnitten fertig be-
hauene Bausteine; jede Ableitungssilbe,
jedes Compositionsglied, jedes Praefix wird
in der alphabetischen Folge erschöpfend
behandelt, so dass bei den einzelnen Na-
men durch graphische Abteilung, mittels
Verbindungsstriche , stillschweigend auf
jene grammatischen Artikel verwiesen ist.
Zwei Indices beschliessen das Werk:
ein grammatischer für sämtliche zur
Vergleichung herangezogenen verwandten
Sprachen und die abgeleiteten neu-celti-
schen Mundarten. Dann folgt ein modernes
Ortsverzeichnis mit Zufügung der alten
celtischen Namen.
Das Werk erscheint in 18 viermonat-
lichen Lieferungen zu je 8 Bogen in Lexi-
kon-Oktav. Preis der Lieferung 6 Mark.
Sobald 200 Exemplare durch Zeichnung
gesichert sind, beginnt die Drucklegung.
Der ersten Lieferung wird ein Verzeich-
nis der Herren Subscribenten und der im
Werke verwendeten Abkürzungen beigelegt.
Die Subscription erlischt am 31. März
1890. Mit 1. April 1890 tritt der erhöhte
Ladenpreis von 8 Mark für die Lieferung
ein.
Miscellanea.
127. . Zu Korr. VIII Nr. 5. Zu der friesischen
Hludana-Inschrift. Bei Besprechung der von
'conductores piscatus' in Friesland der
Göttin Hludana gewidmeten Inschrift habe
ich (Korrbl. VIII Sp. 9) bemerkt: „Wie
weit von der Küste das Meer vom Staate
als Eigentum in Anspruch genommen war,
ist meines Wissens nicht bekannt" — Ich
bin in der Lage über diese Frage, welche
z. B. auch für Horaz Garm. III 24, 4
licet occupes . . mare publicum von Interesse
ist, die nachstehende, mir von Mommsen
auf meine Bitte gegebene Aufklärung mit-
zuteilen :
„In der juristischen Litteratur der Römer
findet sich bekanntlich die rechtliche Ab-
grenzung des Ufers und des Meeres (beides
steht juristisch gleich vgl. Instit. 2, 1, 5:
quae subiacent mari terrae vel harena) ge-
gen das Festland oft und bestimmt ausge-
sprochen, auch der Meeresboden als öffent-
liches Eigentum bezeichnet, allerdings so,
dass er der Occupation freigegeben ist.
Dies ist die meines Erachtens allein
logisch zulässige Auffassung des vorzüg-
lichen Celsus (Dig. 43, 8, 3, 1). Es giebt
auch eine andere, welche unterscheidet
res communes omnium, res nullius, res sin-
gulorum und der ersten Kategorie mare et
per hoc litora maris zuzählt im Gegensatz
zu den im Eigentum, und zwar des Staats,
stehenden flumina paene omnia et portus
(Marcianus Dig. 1, 8, 2, 4) oder auch fünf
Kategorien scheidet: res communes om-
— 224 —
ntum, nullius, publica, unwersüatis, prirata
(Inst. 2, 1 z. A.). Aber die beiden Kate-
gorien der nicht im Eigentum stehenden
und der im Eigentum stehenden Sachen
schliessen sich eben aus und res communes
omnium ist nichts als eine confuse Be-
zeichnung derjenigen res publicae^ deren
Occupation von Rechts wegen jedem frei
steht.
Aber nirgends ist eine Grenze nach der
entgegengesetzten Richtung auch nur an-
gedeutet, und ich glaube es hat keine ge-
geben. Der orbis ist eben römisch. In
Anwendung auf das Mittelmeer, von dem
die römische Auffassung natürlich aasgeht,
ist dies, wenigstens für die späte Repu-
blik und die Kaiserzeit, auch praktisch
begreiflich ; bei dem atlantischen kann man
dies zwar nicht in gleicher Weise sagen,
aber die Sache doch auch verstehen.
Unsere modernen Abgrenzungen der Art
beruhen auf der Coexistenz gleichberech-
tigter Staaten. Diese Anschauung ist ei-
gentlich unrömisch und gänzlich auf das
atlantische Meer unanwendbar tf.
Bei dieser Gelegenheit sei in Bezug auf
die Sp. 8 erwähnte Fischerei bei Ephesus
noch verwiesen auf die von Carl Curtins
im Hermes IV S. 187 veröffentlichte In-
schrift von Ephesus aus Pius' Zeit. Dort
wird ein Isisbild nebst einem Altar ge-
weiht: [offenbar der Artemis],
dem Kaiser Antoninus Pius, der Stadt
Ephesus und rolq im t6 rtloSviov rijs
tz&viytijg mfayfiarFvofifvoig, d. h. den Päch-
tern der Fischerei-Gefälle.
Zangemeister.
Zu Korr. II, 1. [Ära von Brugg]. Die im 128
Korrbl. II Art. 1 nach A. Schneider im
Anzeiger f. Schweiz. Alt. 1882 S. 265 mit-
geteilte Inschrift lautet nach meiner auf
Mommsen's Wunsch im J. 1883 vorgenom-
menen Untersuchung des Steines:
ARAMA/ERT
M M A S TE R
MIL-LEG'XICPF
3CRISPILIBES
POSVIT
In der 1. Z. las Schneider NERT -
Nert(i) und bezog die Inschrift auf einen
keltischen Gott Nertus. Ebenso las Momm-
sen (Anzeiger 1882 S. 329) nach einem
y o
Abklatsch. Aber ein solches schiefes N,
wie es sich in christlichen Inschriften des
4. Jahrh. häufig findet, passt nicht recht
für diese Zeit, denn die leg. XI stand sicher
im J. 155 in Moesia inf. (Mommsen, Eph.
ep. IV p. 528), war aber wahrscheinlich
bereits unter Trajan oder Hadrian aus
der Germania sup. wegverlegt und zwar
zunächst nach Pannonien (v. Domaszewski,
Arch-ep. Mitt 1886 S. 28); ferner glaube
ich trotz der rauhen Oberfläche des Stei-
nes noch den vorderen Rest des Quer-
striches vom A zu erkennen. Welche
Gottheit gemeint ist, bleibt unsicher;
Mommsen vermutete schon im J. 1882 (in
einer brieflichen Mitteilung an mich):
Avert(entibus) ; 8. Tarquitius Priscus bei
Macrob. Sat. III 20 § 3 ; vgl. Varro 1. 1.
VII § 100. Mit völliger Sicherheit lasst
sich aber bei dem Zustand des Steines
diese Frage (N oder AV?) nicht entscheiden.
Die Lesung der 2. Zeile ist sicher, ebenso
meines Erachtens die Erklärung : M(arcus)
M . . . . . Aster , so dass der Gentilname
nicht ausgeschrieben ist, wofür sich hier
und da Beispiele finden. — Z. 3 ist von
dem P nur ein schwacher Rest der Hasta
(von der Mitte) übrig.
Aram Avert(entibus?) M(arcm) M . . . .
Aster mü(es) leg(tonis) XI C(laudtae) p(iae)
f(iddt8) (centuria) Crispi libe(n)s posuü.
Die kleine Kalkstein- Ära ist 0,508 hoch ;
an der Basis 0,29, in der Mitte 0,24 breit ;
in der Mitte 0,145, mit dem Sockel 0,175
dick. Als ich sie am 14. Okt. 1883 sah,
war sie noch bei Herrn Rektor Haege in
Brugg, sie sollte aber demnächst dem Mu-
seum in Aarau überwiesen werden.
Zangemeister.
129. Ein römisches Denkmal bei Kreuzwald. Im
Jahrgang 1856 der Austrasie berichtet G.
Boulangä über römische Funde, die zu
Kreuzwald gemacht worden sind und sich
im Besitze des Herrn Schlinker daselbst
befinden. Es waren das ein Jupiterkopf,
der Torso eines römischen Kriegers, der
obere Teil einer menschlichen Figur, die
einen Spaten trägt, eine Löwentatze, ein
Kopf und eine Inschrift
I V . M
L I M
Zur diesjährigen Ausstellung lothringi-
scher Altertümer hatte Herr Schlinker
einige Steine gesandt, deren Ornamente eine
ganz auffallende Ähnlichkeit mit den Verzie-
rungen der Mertener Säule zeigten. Auch
das Material war, abgesehen davon, dass im
Sandstein etwas Glimmer war, dasselbe.
Da Kreuzwald nur 5 — 6 km von Merten
entfernt ist, so schien mir diese Ähnlich-
keit so wichtig, dass ich mich gelegentlich
an Ort und Stelle begab, um die Funde
im ganzen Umfang kennen zu lernen.
Herr Schlinker hatte seit dem Jahre
1856 weiter gesammelt und ca. 50—60
Bruchstücke eines römischen Denkmals zu
Tage gefördert. Die Steine bestätigten
die Vermutung, dass wir es hier mit einem
ganz ähnlichen Denkmal wie der Mertener
Säule zu thun haben, im vollen Maasse.
Die meisten Stücke tragen Reste von
Ornamenten, solchen etwa, wie sie die
Nischen im untersten Teile des Mertener
Denkmals einsäumen. Weiter fanden sich
Überbleibsel von 6 Köpfen: ein Jupiter-
haupt, ein Kopf mit Blumenkranz, ähnlich
dem Frühling auf der Mertener Säule,
2 Gesichter von edlem Ausdruck, ein
Kopf mit plumpen dicken Backen und ge-
schlossenen Augen, der Oberkörper und
Kopf einer Frau, gleichfalls mit geschlosse-
nen Augen und einer Halskette. Weiter
waren das Relief eines Pferdefusses und
zwei grosse merkwürdige Stücke, die einen
Tierkörper mit hoch aufgeworfenem Rück-
grat darstellen, vorhanden. Ein weiterer
Stein erinnerte lebhaft an den Mantel, den
der Gigant der Mertener Säule trägt.
Von eigentlichen Säulenresten war nichts
vorhanden; entweder hat eine Säule also
überhaupt nicht existiert oder aber ihre
Überbleibsel liegen noch in der Erde und
werden erst durch eine systematische Aus-
grabung blossgelegt.
Wichtig ist es, dass Herr Schlinker
die Grundmauerung des Denkmals aufge-
deckt hat. Dieselbe bildet ein Rechteck
von 2:3m und ist fischgrätenartig gelegt.
Die gesamten Arbeiten entsprechen in
ihrer Ausführung durchaus denen der
Mertener Säule und dürfen mit Sicherheit
derselben Zeit, vielleicht sogar demselben
Künstler zugewiesen werden.
— 227 -
Mangel an Zeit hat mich verhindert,
die Fundstelle (auf Grund und Boden des
Herrn Schlinker), die etwa 500 m über
der Grenze etwas südöstlich von Kreuz-
wald liegt, in Augenschein zu nehmen.
Es ist zu wünschen, dass Herr Schlinker
bald Gelegenheit nimmt, umfassende Aus-
grabungen anzustellen und uns vielleicht
selbst eine eingehende erschöpfende Dar-
stellung der hochwichtigen Funde zu geben
Dr. Wolfram.
130. LENVS MARS. Die vor wenigen Jahren
bei Pommern gefundene Weihinschrift des
Tychikos (Bonn. Jahrb. LXXVI1 50, Taf. 4)
ist in einem Punkte von Mommsen (Wochen-
schrift für klass. Phil. 1884 S. 26 = Westd.
Korrbl. III, 1884, 11) missverstanden wor-
den. Die griechischen Verse lauten:
2<6ficczog Iv yutfiutoig fioytQolg tyvzrjg
tb novo lg iv
a%Qi TocvTjlhytog ftccvuzov Tvgixofi »or«
sv£ctpsvog Ar\v(Q TtQoqtvysiv %aXin ulysa
vovomv
"Aqtjl xparcpcj ötoQOv rode ftijxs acccod-ttg.
So ist Vers 3 zu lesen, nicht Xrjvq}.
Lenus Mars ist eine gerade in der Mosel-
gegend, vielleicht sogar ausschliesslich in
dieser, nicht selten vorkommende Gott-
heit, vgl. Hettner, Korrbl. VII, 1888, S. 147 ff.
Tychikos, offenbar ein griechischer Gram-
matiker, den sein Beruf in diese Gegenden
verschlagen haben mag, kann den barbari-
schen Namen nicht vermeiden, er erläutert
ihn durch den Homerischen Versanfang
"jQfji x^arf?ü) (B 515), wie denn überhaupt
die wenigen Zeilen fast ganz aus Homer-
reminiscenzen zusammengesetzt sind. Er
kann, wie gesagt, den Cultusnamen eines
göttlichen Retters nicht vermeiden: nicht
zu Mars hat er gebetet, sondern zum Le-
nus, dem Lenus gebührt also auch der
Dank. Die lateinischen Verse des gleichen
Inhalts, die den griechischen beigefügt
sind, haben eine weniger feierliche Fassung:
servatti8 Tychicus divitfß Martis amore
Itoc munus parvom pro magna dedico cura.
Der Gott heisst einfach Mars: auch
dadurch scheint bestätigt, was an sich das
natürliche ist, dass die lateinischen Verse
aus den griechischen, nicht umgekehrt,
übersetzt sind, obwohl dem Übersetzer seil
Werk besser gelungen ist, als dem Dichter.
G. Kaibel.
Inschriften der Matronen Fernovineae und 131
der Sunuxsal. Im Heft 87 der Bonner Jahr-
bücher S. 194 und 214 veröffentlicht Klin-
kenberg zwei neue Inschriften, die für die
rheinischen Religionsaltertümer in Be-
tracht kommen.
1) Matronenstein, gefunden zu Mecken-
heim, in den Fundamenten der abgebroche-
nen Pfarrkirche, in 2 Stücke gespalten.
Gesamthöhe 0,98 m, Breite 0,53 m, Dicke
0,20 m. Auf den Seitenflächen, wie auf
so vielen Matronen- und andern Weihe-
steinen Palmenbäume in Relief. Auf der
Vorderseite trennt oben und unten eine
Linie einen 0,08 breiten Rand. Buchstaben
sorgfaltig zwischen Linien. Lesung und
Ergänzung ist sicher ; der untere Teil des
Steines ist abgeschürft.
Matronis | Fernovineis | M Pompecufs]
[P]at[er]nti8.
Es kann noch eine Weiheformel, wie
imperio ipsarum v. 8. I. m. oder ähnlich
gefolgt sein. Z. 2 NSlS ; die I longa setzt
Klinkenberg = ji = hi\ unnötig. Der
Schwund des h findet sich auch B. J. 83,
215 (Ihm) in Vacallineis. Fraglich ist, ob
der Stein nicht i = hi hat wie bei Ihm 216.
Den neuen Beinamen Fernovineae be-
zieht Klinkenberg auf das 2 Stunden nord-
östlich von Meckenheim gelegene Dorf
Wershoven, welches im J. 1197 urkundlich
(Lacomblet I Nr. 558) 'Verlishovem' heisst;
vielleicht mit Recht. Der Name klingt
echt deutsch und würde sich den 2 für
mich unzweifelhaft germanischen Beinamen
zugesellen: Äxsingirnehae (Ihm 281), mit
der deutschen Endung ing (FörstemanD,
Deutsche Ortsnamen 1863 S. 178); Mahr
linehae (Ihm 274), wo das h vor dem (on-
sonanten nicht cel tisch (Zeuss gramm celt*
p. 47), aber deutsch ist, cf. Hludana, Hros-
witha. — In Meckenheim war bis jetzt
noch kein Matronenstein bekannt gewor-
den; doch stammt die Inschrift aus der
Gegend des Ubierlandes, wo der eigent-
liche Mittelpunkt des rheinischen Matronen-
kultus gewesen ist.
2) Votivstein der Göttin Sunuxsalis, im
o
- 229 —
- S30 -
Cisterzienserkloster Hoven bei Zülpich in
der rechten Chorwand eingemauert: Sand-
stein, 1,43 m breit, 0,26 m hoch; 'sorg-
faltig und schon gearbeitet'. Lesung und
Ergänzung ist sicher.
JDeae • Sunuxsali • aedem • ex ■ w[s]sm
»[pstus] | a novo • sumptu • suo • omni pro •
TerÜnio \ Iustino fäio • Probia ' Iustina fecit •
domino | nostro Gfordiano Aug * et ■ Aviola •
cos i
Die Consuln sind vom Jahre 239 n. Chr.
Der Sohn hat den Beinamen der Mutter,
wie auch CIL. V 4854 u. a. Echt rheinisch
ist das Gentile o'er Frau, aus dem Cog-
nomen Proba gebildet. Diese von Hettner
Westd. Zeitschr. II S. 7, von mir (De
Sulevis Campestribus Fatis p. 6, adn.) be-
rührte Bildung, die vor allem der rheini-
schen Namengebung eigentümlich ist, weist
auf niedrige Herkunft der Personen und
die Namensnot hin, die bei der massen-
haften Bürgerrechtserteilung, ähnlich wie
bei den Juden im Anfang dieses Jahrhun-
derts, entstand. Aus Brambach's Index,
Buchstabe A, ergeben sich folgende: Ac-
ceptia, Acceptius, Acceptinius, Adiectia,
Adiutorius, Aestivius, Agricolia, Aiacius,
Albinius, Amabüiw, Amandinius, Aquüi-
nius, Auetimm, Audacia, Aventinius, Au-
gustalinius, Augustius.
Die Weiheformel ex iussu ipsius, ana-
log dem imperio ipsarum der Matronen, ist
häufiger z. B. CIL. VII 422.
a novo fecit, für das mir eine Parallele
fehlt, übersetzt Klinkenberg etwas dunkel
mit 'neu errichten lässt\ Es ist = restituit.
Eigentümlich ist die Formel sumpto suo
omni; wegen des zugesetzten omni. Es
kann nur heissen : 'auf ihre alleinige Kosten'.
Denselben Ausdruck finde ich noch ein-
mal CIL. XIV 2, aber auf mehrere Per-
sonen angewandt ; in Ostia ist ein Brunnen
gemacht worden 'omni sumptu dreier quin-
quennales, also auf alleinige Kosten. Für
diese Bedeutung des omnis habe ich aus
der Litteratur keine Belege. Gegensatz
ex aere conlato, ex stipe etc. Ich füge noch
aus einer Weiheinschrift der Fortuna redux
CIL. IX 5177 die Formel bei: 'sumptu
suo maximo conlato9, wo Mommsen erklärt :
significat opinor aedem faetam esse aere
conlato, sed ut Rufus ipseplurimum conferret.
Die Dea Sunuxsalis, die Stammgöttin
der Sunucer, ist noch, wie schon Klingen-
berg bemerkt, aus 3 weiteren Inschriften
bekannt CIRh 568, 633, B. J. 57, S. 23 ff.
— Auch bemerkt derselbe bereits mit
Recht, dass der Fundort Hoven unmittel-
bar an der Ostgrenze der Sunuker gelegen
ist. Auf eine weitere inschriftliche Er-
wähnung der Sunici machte ich Wd. Zs.
VI, 284 (408) aufmerksam; der Bonner
Matronenstein der Veteranehae aus Emb-
ken bei Zülpich (Ihm 243) ist von einem
Aceriecix Sunix gesetzt. Ich füge hinzu,
dass der Dedikant des erwähnten Sunux-
salissteines CIRh. 633, ülpius Hunicius,
seinen Beinamen von demselben Stamm
hat; celtisches h vor Vokalen setzt s vor-
aus (Zeuss2 p. 122).
Crefeld. M, Siebourg.
Mommsen, das römische Militär wesen seit 1 32.
Diocletian. [Fortsetzung zu VIII, 110].
5. Die Bucellarii. Die buceüarii
oder foederati sind freie Mannschaften,
welche ein einzelner zu seinem persön-
lichen Schutze anwirbt. Die erstere Be-
zeichnung, im Anfang des 5. Jahrh. auf-
gekommen, ist hergenommen von bucella,
dem Militärzwieback und bezeichnet diese
Leute als 'Brotleute,' als Privatsoldaten,
die andere rührte daher, dass man für
diesen Zweck die Mannschaften der föde-
rierten Staaten bevorzugte (Isaurier,Gothen).
Vorzugsweise befanden sich solche Mann-
schaften bei den Offizieren, in Justinians
Zeit entwickelt sich das Gefolge bei hoch-
gestellten Militärs zu einem Heerhaufen.
Diese Privatsoldaten gehen aus Werbung
hervor; der Bucellarius bleibt ein freier
Mann und kann das Verhältnis lösen, er
leistet aber dem Herrn den Treueeid. Sie
sind sämtlich beritten und werden höher
geachtet als die vom Staate aufgestellten
Schwadronen. Es liegt hierin ein stark
entwickeltes Condottierisystem, denn diese
Mannschaften werden zwar von ihrem Pa-
tron unterhalten, dieser wirbt sie aber in
der Regel nur für den Reichsdienst; wur-
den sie übernommen, so zahlte der Staat
den Sold und standen sie dann unter den
Zahlmeistern (optiones). — Der Gothe
Theoderich war nur der Führer eines von
den Römern in Sold genommenen germa-
— 231 -
— 232
nieeben Haufens, der Thraker Belisar der
Condottiere einer geworbenen Söldnerschar.
6. Die Rechtsgründe des Kriegs-
dienstes. Das Prinzip der Einstellung
ist das entgegengesetzte zur früheren Zeit.
Je barbarischer der Soldat ist, desto mehr
wird er als solcher geschätzt, die alten
Provinzen sind militärisch nicht vorhanden,
unter den Provinzialen stehen die am we-
nigsten civilisierten voran. Nach den reichs-
angehörigen oder den ausländischen Bar-
baren benannte Truppenkörper finden sich
in grosser Menge. Die vornehmsten —
die scholae, legen sich die Barbarentitulatur
bei. Dem Ausländischen wird der Vorrang
vor dem Inländischen eingeräumt.
Die Legionen scheinen auch jetzt noch
regelmässig aus den cives Bomani gebildet ;
da sämtliche reichsangehörige Städte Bür-
gergemeinden waren, bot die Rekrutierung
keine Schwierigkeit. Für diese Annahme
spricht der Umstand, dass die neu gebil-
deten Legionen keine barbarischen Namen
führen. Dasselbe gilt für die aus der Le-
gionsreiterei gebildeten Equites der Grenz-
truppen. Aber gerade diese Bürgertruppen
sind jetzt die zurückgesetzten, im Range
hinter den barbarischen Auxilien. Alle
Spuren führen dahin, dass je höher die
Truppe im Range steht, desto mehr das
ausländische Element in ihr hervortritt.
Der Nichtbürger war jetzt der Privilegierte,
formell wird dieser Gegensatz nicht be-
standen haben, rechtlich konnte der Rö-
mer wie der Nichtrömer in jede Abteilung
eintreten, aber thatsächlich wurden die
Barbaren für die höheren Abteilungen be-
vorzugt.
Am längsten hat selbstverständlich die
Unfähigkeit des Unfreien zum Kriegsdienst
bestanden. Aber schon um den Ausgang
des 4. Jahrh. wird die Einstellung eines
Sclaven in der Weise verboten, dass an
der Zulässigkeit des Eintritts mit Einwil-
ligung des aushebenden Offiziers und Eigen-
tümers nicht gezweifelt werden kann; im
5. Jahrh. bei den Einfällen Alarichs und
Radagaisus werden sie zum Eintritt auf-
gefordert. Selbstverständlich bleibt der
Sclave nur dienstfähig, nicht dienstberech-
tigt. Der Eintritt in das Heer hebt die
Unfreiheit auf und so besteht auch jetzt
noch Incompatibilität zwischen Kriegsdienst
und Unfreiheit Die Offizierstellen bleiben
den Sclaven auch jetzt noch verschlossen.
Aus vier verschiedenen Gründen wird
jetzt der Kriegsdienst herbeigeführt:
a) Durch freiwilligen Eintritt. In der
Regel beruht dieser auf Werbung; auch
die oftmals vorkommende Einstellung von
Kriegsgefangenen gehört insofern hierher,
als die Besiegten sich zum Eintritt ver-
stehen, um die volle Strenge des Kriegs-
rechts von sich abzuwenden.
b) Durch die im Steuerweg herbeige-
führte Rekrutenstellung des Grundbesitzers ;
sie ist wahrscheinlich an Stelle der älteren
allgemeinen personalen Wehrpflicht getre-
ten. Diese ist nicht blos in vordiocletia-
nischer Zeit, sondern vielleicht noeb bis
zum Erlöschen des constantinischen Hauses
principiell festgehalten worden. Aber we-
nigstens seit Valentinian I. wird die Re-
krutenstellung nicht in dem ganzen Reich,
aber in einer gewissen Zahl von Provinzen
in der Form der Grundsteuerhebung be-
wirkt. Der einzelne Grundsteuerpflichtige
oder ein für diesen Zweck gebildeter Com-
plex derselben hat eine dem Steuermass
entsprechende Anzahl von Rekruten aus
den eigenen Leuten zu stellen. Der Staat
durfte die ungeeigneten Mannschaften ab-
lehnen, aber es durften ihm nur Bauern
angeboten werden und das kostspielige
Handgeld fiel weg. — Die justinianische
Gesetzgebung lässt erkennen, dass damals
von dieser Aushebung kein Gebrauch mehr
gemacht wurde.
c) Durch den Erbzwang: Für die aus-
gedehnten Privilegien, welche Constantin
den Veteranen und den Söhnen derselben
einräumte, war die Compensationdie Dienst-
pflicht der Soldatenkinder. Schärfer tritt
diese seit Valentinian I. hervor. In Jnsti-
nians Zeit besteht der Erbzwang nicht mehr.
d) Durch die Zugehörigkeit zu einer
dediticischen Quasigemeinde. Ausländische
Ansiedler werden als eigene Körperschaf-
ten constituiert und unter einen praefectus
und an letzter Stelle unter den magister
militum gestellt. Mit Recht werden sie
also mit der neben der Untertänigkeit die
Gemeindelosigkeit ausdrückenden Benen-
nung der dedüicü belegt Zu Diocletians
o
— 233 —
Zeit haben sie schon bestanden und treten
vor allem in Gallien, daneben in Italien
auf. Als in dieser Weise angesiedelt wer-
den genannt Alamannen oder Sueben, Sar-
maten, Franken, Taifalen. Sie zerfallen
in zwei Kategorien. Die eine wichtigere
und wahrscheinlich ältere begegnet nur in
Gallien unter der nicht römischen und nicht
mit Sicherheit erklärten Benennung der
laeti. Diesen sind eigene Quasiterritorien
zugewiesen. Örtliche Besatzungen sind
diese Ansied lungen ihrer Lage nach offen-
bar nicht gewesen, auch scheinen sie nicht
eigene Truppenkörper gebildet zu haben,
sondern nur in derselben Weise wie an-
derswo die coloni und wohl noch in stär-
kerem Masse als Rekruten ausgehoben
worden zu sein. Die andere Kategorie
der gentües stand den laeti Im Range nach,
sie hatten keinen Bodenbesitz, ihre Sied-
lungen sind vermutlich zunächst örtliche
Besatzungen; sie werden ihren Unterhalt
ähnlich erhalten haben, wie die nicht sess-
haften Soldaten. Daneben können sie fug-
lich gleich den Laeten Rekruten gestellt
haben. (Ports, folgt).
13 Historische Kommission
bei dar kgl. bayer. Akademie der Wissenschaften.
Vgl. dazu Korr. VII, Nr. 139.
Die diesjährige Plenarversammlung der
historischen Kommission fand in München
vom 1. bis 3. Oktober unter der Leitung
ihres Vorstandes, des Wirklichen Geheimen
Oberregierungsrates von S y b e 1 , statt. In
der Eröffnungsrede wies der Vorsitzende
auf den schweren Verlust hin, welchen die
Kommission vor kurzem durch das Ableben
ihres Mitgliedes Julius Weizsäcker er-
litten hat. Dreissig Jahre lang hat der
Verstorbene seine litterarischen Arbeiten
vorzugsweise der Kommission zugewandt
und sich namentlich durch die Herausgabe
der Reichstagsakten unvergängliche Ver-
dienste erworben.
An den Verhandlungen der Plenarver-
sammlung nahmen Teil die ordentlichen
Mitglieder : Hofrat Ritter v o n S i c k e 1 aus
Wien, Klosterpropst Freiherr von Lilien-
cron aus Schleswig, die Geheimen Re-
gierungsräte Dümmler und Wattenbach
— 234 —
aus Berlin, die Professoren Baumgarten
aus Strassburg, Hegel aus Erlangen, von
Kluckhohn aus Göttingen, von Wegele
aus Würzburg und von Wyss aus Zürich,
die Professoren von DruffeL und Stieve,
Oberbibliothekar Riezler und Geheimrat
von Giesebrecht, standiger Sekretär der
Kommission, von hier. Ausserdem wohnten
die ausserordentlichen Mitglieder : Professor
von Bezold aus Erlangen, Dr. Lossen,
Sekretär des hiesigen Akademie der Wissen-
schaften, und Dr. Quidde aus Königsberg
den Sitzungen bei.
Seit der vorjährigen Plenarversammlung
sind folgende Publikationen durch die Kom-
mission erfolgt:
1. Die Chroniken der deutschen Städte
vom 14. bis ins 16. Jahrh. Bd. XXI.
— Die Chroniken der westfälischen
und niederländischen Städte. Bd. II. :
Soest.
2. Jahrbücher der deutschen Geschichte.
— Kaiser Friedrich II. von Eduard
Winkelmann. Bd. I. 1218—1228.
3. Die Recesse und andere Akten der
Hansetage von 1256—1430. Bd. VI.
4. Allgemeine deutsche Biographie. Lie-
ferung 136—145.
Mit Unterstützung der Kommission
wurde veröffentlicht: Eduard Ro-
senthal, Geschichte des Gerichts-
wesens und der Verwaltungsorgani-
sation Bayerns. Bd. I. 1180—1598.
Die Arbeiten sind für fast alle Unter-
nehmungen der Kommission in ununter-
brochenem Fortgang gewesen, und für die
nächste Zeit stehen neue wichtige Publi-
kationen in Aussicht. Die Nachforschun-
gen in den Archiven und Bibliotheken
innerhalb und ausserhalb Deutschlands sind
eifrig fortgesetzt und, wie so oft schon
dankbar anerkannt wurde, mit der grössten
Zuvorkommenheit von den Vorständen der
betreffenden Institute unterstützt worden.
Für die ältere Serie der deutschen
Reichstagsakten wurde vor allem in italieni-
schen Archiven und Bibliotheken gear-
beitet. Dr. Schellhass war dort seit
dem Oktober v. J., zunächst in Gemein-
schaft mit Dr. Quidde und unter dessen
Leitung, dann selbständig thätig ; bis gegen
Ende Juni verweilte er in Rom, dann in
— 235 —
Siena, Lucca und Florenz, von wo er noch
in einige oberitalienische Städte, besonders
Mailand und Venedig, sich begeben wird.
Die Arbeiten in Italien werden alsdann
für den Schluss der Regierungszeit Sig-
munds und für Albrecht II. abgeschlossen
sein. Bei möglichster Concentration aller
verfügbaren Kräfte auf diese Epoche wur-
den doch auf dieser Archivreise zweck-
mässig auch manche Vorarbeiten gleich
für spätere Jahre, einige für den ganzen
Zeitraum bis 1518 erledigt. Dr. Heuer
war in Frankfurt, wo fortgesetzt das Stadt-
archiv dem Unternehmen dankenswerte Un-
terstützung gewährt, mit Durchsicht der
Litteratur und besonders mit Vorbereitung
einer Reise nach Frankreich und Belgien
beschäftigt. Diese Reise soll im nächsten
Jahre unternommen werden, und eine Reise
nach England sich, wenn möglich, unmit-
telbar anschliessen. Erst dann wird an
die Schiiissredaktion des zehnten Bandes
gegangen werden können, an dessen Her-
ausgabe sich Dr. Schellhass nebst Dr.
Quidde beteiligen wird. Die Leitung der
Arbeiten für die ältere Serie wurde von
der Kommission dem Dr. Quidde an
Stelle des verstorbenen Professors Weiz-
säcker übertragen.
Die Vorarbeiten für die Herausgabe
der zweiten Serie der deutschen Reichs-
tagsakten, welche die Zeit Karls V. um-
fassen wird, wurden unter der speziellen
Leitung des Professors von Kluckhohn
in Göttingen mit Erfolg fortgesetzt. Neben
dem ständigen Mitarbeiter Dr. Wrede
war im letzten Winter Dr. Redlich, im
Sommer Dr. Erdmann thätig. Arbeits-
material bot in Fülle für die zwanziger
Jahre des 16. Jahrhunderts eine lange
Reihe von Staats- und städtischen Archiven,
welche durch Übersendung von Akten an
die Universitätsbibliothek in Göttingen das
Unternehmen in bereitwilligster Weise un-
terstützten. Aus dem ehemaligen Erzkanz-
lerarchiv in Wien wurden unter gefälliger
Mitwirkung des K. K. Haus-, Hof- und
Staatsarchivars Dr. Winter zahlreiche
und wertvolle Abschriften gewonnen. In
Rom blieb der bisherige Mitarbeiter Dr.
Friedensburg auch als erster Assistent
(1er K. preussischen historischen Station
— 236 —
für die Reichstagsakten mitthätig und lieferte
ausserdem wertvolles Material aus Modena.
Die Nachforschungen in deutschen Archiven
wurden von dem Leiter der Serie, Prof.
v. Kluckhohn, auf mehrfachen Reisen
fortgesetzt; namentlich boten westfälische,
fränkische und oberschwäbische Archive
noch mancherlei Ausbeute. Für den ersten
Band, der, ausgehend von der vollendeten
Wahl Kaiser Karls V., den Krönungstag
von 1520 und den Wormser Reichstag von
1521 umfassen soll, ist nunmehr das Ma-
terial im wesentlichen gesammelt, so dass
im Laufe des nächsten Jahres mit der Re-
daktion begonnen werden kann.
Von der Sammlung der deutschen Städte-
chroniken ist der einundzwanzigste Band,
welcher als zweiter Band der niederrhei-
nisch-westfalischen Chroniken die auf die
Soester Fehde bezüglichen Chroniken nebst
Liedern und Beilagen in der Bearbeitung
von Dr. Hansen und Dr. Jostes ent-
hält, erschienen. Für den dritten und letz-
ten Band sind chronikalische Aufzeich-
nungen von Soest 1417—1550, die Duis-
burger Chronik des Johann Wassenberg
und Aachener Stücke nebst einer verfas-
sungsgeschichtlichen Einleitung für Soest
und einem sich über alle drei Bände er-
streckenden Glossar bestimmt Die Heraus-
gabe dieses Bandes ist von Dr. Hansen
bereits so weit gefördert, dass das Er-
scheinen desselben binnen Jahresfrist ver-
heissen werden könnte, wenn nicht die
Arbeiten des Dr. Hansen durch seine
Abberufung zum Assistenten bei der K.
preussischen historischen Station in Rom
eine Unterbrechung erlitten hätten, die sie
bis auf weiteres zu Bistieren nötigt. Unter-
dessen war nach den Mitteilungen des
Professors Hegel, des Herausgebers der
ganzen Sammlung, im Laufe des Jahres
Dr. Friedrich Roth in München mit
der Bearbeitung der Augsburger Chroniken
zur Fortsetzung der von Professor Frens-
dorff herausgegebenen Bände 4 und 5
der Sammlung beschäftigt Die aus amt-
lichen Materialien geschöpfte Chronik von
Hektor Mülich bildet eine überaus wert-
volle Quelle für die Stadtgeschichte in der
Zeit von 1450—1487. Hieran schbessen
sich die Fortsetzungen von Demmer und
igitizf ^
— 237 —
Walther, und auf diese folgen unter einer
beträchtlichen Anzahl von anderen Chro-
niken als die bedeutendsten die sogenannte
LangenmanteFsche von Wilhelm Rem und
die von Clemens Sender, welche bis 1536
reichend eine vorzügliche Quelle für die
Keformationszeit ist. Diese für die Her-
ausgabe bestimmten Chroniken werden vor-
aussichtlich zwei Bände füllen.
Der sechste Band der ältesten Hanse-
recesse, bearbeitet vom Stadtarchivar Dr.
Koppmann in Rostock, ist kürzlich er-
schienen. Derselbe führt die Sammlung
bis zum Jahre 1418, und es werden 'bis
zum Abschluss. derselben (1432) noch zwei
weitere Bände erforderlich sein.
Der Druck der vatikanischen Akten zur
Geschichte Kaiser Ludwigs des Bayern,
herausgegeben vom Oberbibliothekar Dr.
Riezler, hatte schon im Jahre 1887 be-
gonnen und ist bis jetzt fortgesetzt wor-
den, erlitt aber leider ohne Verschulden
der Kommission und des Herausgebers viel-
fache Unterbrechungen. Hoffentlich wird
der Druck jetzt schneller gefördert werden.
Für die ältere pfalzische und bayerische
Abteilung der Wittelbacher Korresponden-
zen hat auch im abgelaufenen Geschäfts-
jahre wenig geschehen können. Dagegen
hat für die jüngere pfälzische und bayer-
ische Abteilung Professor Stieve durch
seinen Hilfsarbeiter Dr. Mayr-Deisinger
verschiedene Forschungen unter seiner Lei-
tung vornehmen lassen und hofft dem-
nächst auch selbst zu den letzten Vorarbei-
ten für die Fortsetzung der von ihm heraus-
gegebenen Abteilung zurückzukehren.
Die Geschichte der Wissenschaften in
Deutschland wird in der nächsten Zeit
durch die Geschichte der Kriegswissen-
schaften, bearbeitet von Oberstlieutenant
a. D. Dr. M. Jahns in Berlin, bereichert
werden. Das Werk, dessen Druck zum
grösseren Teile vollendet ist, ist von so
grossem Umfange, dass die Publikation in
Abteilungen als notwendig erscheint, doch
werden dieselben schnell aufeinander folgen.
Die Bearbeitung der Geschichte der Physik
hat zur Freude der Kommission Professor
Dr. Gustav Karsten in Kiel über-
nommen.
Von den Jahrbüchern des deutschen
— 238 —
Reichs ist ein neuer Band erschienen,
welcher die Geschichte Kaiser Friedrich II.
in den Jahren 1218—1228, bearbeitet vom
Geheimen Hofrat Professor Dr. Ed. Win-
kelmann in Heidelberg, enthält. Von den
Jahrbüchern Kaiser Heinrich IV., bearbei-
tet von Professor Dr. G. Meyer von
Knonau in Zürich, ist der erste Teil zum
grösseren Teil bereits gedruckt und wird
im nächsten Jahre veröffentlicht werden.
Die Bearbeitung der Jahrbücher Ottos II.
und Ottos III. hat der Stadtarchivar Dr.
Uhlirz in Wien übernommen.
Die Allgemeine deutsche Biographie
hat auch im abgelaufenen Geschäftsjahre
ihren regelmässigen Fortgang gehabt. Es
sind der acht- und neunundzwanzigste Band
erschienen; leider hat sich die Hoffnnng,
den Schluss des Buchstabens R noch in
den letzterschienenen Band zu bringen,
bei der grossen Ausdehnung mancher Ar-
tikel nicht ganz erfüllt/
Vereinsnachrichten
unter Redaction der Vereinsvorstände.
Strassburg. Gesellschaft für Erhal- 134.
tung der historischen Denkmäler.
Sitzung vom 19. Juni 1889. Herr Seyboth
legt eine umfangreiche Arbeit vor, die der
Geschichte der alten Häuser Strassburgs
gewidmet ist, und teilt als Probe die Be-
handlung der Brandgasse mit, die von der
grossen Fülle des benutzten Urkunden-
materials und dem Reichtum der Ergeb-
nisse Zeugnis ablegt. Die Gesellschaft wird
eich bemühen, die Herausgabe des höchst
interessanten Werkes möglich zu machen.
— Herr Straub berichtet über die alten
Wandmalereien, die bei den Restaurations-
arbeiten im Kammerzellschen Hause zum
Vorschein kommen. — Auf eine Anfrage
des Herrn Nessel wird festgestellt, dass
das s. Z. von Jung angefertigte zweibändige
Verzeichnis der ehemaligen Strassburger
Handschriften, das im Catalogue genered
des manuscrits des bibliotheqnes departemen-
taies de France nicht benutzt ward, ver-
schollen sei. — Auf den Bericht des Herrn
von Türckheim über die Erhaltungs-
arbeiten an der Ruine Landsberg und den
Zustand des grossen Turms wird für das,
o
— 239 —
laufende Jahr ein Zuschuss von 1000 M.
aus Vereinsmitteln bewilligt.
135. Generalversammlung vom 10. Juli. Der
Vorsitzende Herr Straub giebt einen
Überblick über die Veröffentlichungen, die
Funde und Erhaltungsarbeiten, die Erwer-
bungen des Museums während des ver-
flossenen Vereinsjahres. Die Schlussliefe-
rung des 14. Bandes der Abhandlungen,
die namentlich den Schluss der Specklin-
schen Collectaneen und die Fortsetzung
des Aufsatzes über untergegangene Denk-
mäler EIsass-Lothringens bringen wird, ist
im Drucke weit vorgeschritten. Von dem
Uortu8 ddiciarum werden einige neue Tafeln
vorgelegt. Das Museum erfährt fortwäh-
rend neue Bereicherungen, nur ist dringend
zu wünschen, dass es endlich ein festes,
gesichertes Unterkommen finde. — Herr
Kurtz erstattet den Kassenbericht. —
Die aussch eidenden Vorstandsmitglieder
Dacheux, Kurtz, Michaelis, Salo-
mon und Winckler werden auf vier
Jahre wiedergewählt; an Stelle des ver-
storbenen Herrn Brucker wird Herr Christ-
mann auf zwei, an Stelle des ebenfalls
verstorbenen Herrn Ringeisen Herr Hartel
auf ein Jahr gewählt. Der Vorsitz wird
auf Antrag des Herrn Salomon durch
Acclamation Herrn Straub übertragen.
In der sich daran anschliessenden Vor-
standssitzung werden auch Herr Barack
als stellvertretender Vorsitzender, die
Herren Reuss und Wiegand als Schrift-
führer, Herr Kurtz als Schatzmeister und
— 240 —
Herr Euting als Bibliothekar wiederer-
nannt, desgleichen der bisherige Redaktions-
ausschuss, bestehend aus den Herren
Straub, Dacheux. Martin nnd Wie-
gand, bestätigt. — Auf Antrag des Herrn
Winckler werden 200 M. für Repara-
turen am Dache des der Gesellschaft ge-
schenkten „Heidenhauses" in Rosheim be-
willigt. — Es wird beschlossen, dem Ge-
samtverein der deutschen Geschichte- und
Altertums vereine beizutreten. Hr. S t r a u b
wird die Vertretung der Gesellschaft bei
der Generalversammlung in Metz im Sep-
tember übernehmen.
Sitzung am 29. Juli im Rathause zu 131
G e b w e i 1 e r. Herr Straub berichtet, dass
es gelungen sei, das zum Abbrach be-
stimmte alte Oberthor in Börsen, ebenso
wie dies einst mit dem dortigen Nieder-
thor der Fall gewesen sei, vor diesem
Schicksal zu bewahren. Sodann bespricht
er die hervorragenden Bauwerke, die die
anwesenden Mitglieder der Gesellschaft
auf einer Rundfahrt am Vormittage be-
sucht hatten, den romanischen Kirchturm
zu Geberschweier, den prachtvollen Chor
im Übergangsstil zu Pfaffenheim, die
St. Arbogast-Kirche und die Synagoge zu
Rufach. Namentlich der Chor zu Pfaffen-
heim erscheint bedroht und bedarf dringend
der Fürsorge für seine Erhaltung. — Für
den Nachmittag wird der Besuch der alteu
romanischen Abteikirchen von Murbach
und Lautenbach angekündigt, der dann
auch zur Ausführung kam.
Verlag von Karl j. Trübner in Strassburg-
Soeben erschien:
Die deutschen Runendeiikmäler.
Herausgegeben von
Rudolf Henning.
IC* Mit 4 Tafeln und 20 Holzschnitten. "aM
Mit Unterstützung der k. preuss. Akademie der Wissenschaften.
fol. Vin u. 156 S. Preis kart. M. 25,—.
/Google
FR. LiNTZ'SCHE BUCHDRUCKER* IN TRIER.
Retigirt
von Dr. Htttncr In Trl«r
and
Professor Dr. Lomprecht
In Bonn.
der
Verlag
der
FR. LINTZ'schen
Baohhandlttng
in TrUr.
Westdeutschen Zeitschrift für Geschichte und Kunst,
«■gleich Organ der historisch-antiquarischen Vereine zn Backnang, Birkenfeld, Dnrk-
heim, Dnsseidorf, Frankfurt a. M., Karlsruhe, Mainz, Mannheim, Metz, Neuss, Speyer,
Strasburg, Stuttgart und Worms, sowie des anthropologischen Vereins zu Stuttgart.
♦
November.
Jahrgang VIII, Nr. 11.
1889.
Dm Korrespondenzblau erscheint in einer Auflage von 3600 Exemplaren. Inserate a 26 Pfg. für die
gespaltene Zeile werden Ton der Verlagshandlang and allen Inseraten-Bareaas angenommen, Beilagen
nach Uebereinkonft. — Die Zeitschrift erscheint riertetythrlich, das Korreipondensblatt monatlich. —
Abonnesnentspreis 15 Mark für die Zeitschrift mit Korrespondensblatt, für letsteres allein 5 Mark.
Neue Funde.
37. Strasburg. [Mittelalterliche Wandmalereien].
In den ersten Tagen des November 1889
wurden hier im Innern der ehemaligen
Antoniter- Kapelle auf dem Grundstücke
Kegenbogengasse Nr. 10 alte Wandmalereien
aus dem 15. Jahrhundert entdeckt. In den
Jahren 1277 und 1315 wird der Antoniter-
bof als Kloster und Spital in Strassburg
zuerst urkundlich erwähnt. Die Antoniter-
herreu bauten ihr Spital samt Leichhof
(Friedhof) 1383 neu, als Kapelle diente
ursprünglich ein romanischer Bau, davon
haben sich am Facadengiebel noch Rund-
bogenfenster erhalten. Im Jahre 1446 fand
eiu Erneuerungsbau statt, hiervon hat sich
das Portal mit der Jahreszahl und Wappen,
sowie ein grosses Fenster darüber im
Strassengiebel bis jetzt gerettet. Noch
1765 besassen Antoniterherren die Kapelle,
dann wurde sie weltlichen Zwecken über-
antwortet. Die eine Mauer der Kapelle,
sowie die Aussenmauer des ganzeu Anto-
niterhofes, welche an der Wasserseite nach
dem Lezay - Marnesia - Stade n liegen, sind
noch römischen Ursprungs, hier zog die
römische Stadtmauer von Argentoratum hin.
Vorsichtiges Klopfen und Abheben der
Kalktünche brachte im Innern der Kapelle
bestimmte Linien zum Vorschein und so
weit das t>is jetzt blossgelegte Wandbild
vermuten lasst, handelt es sich um die
Gestalt der Madonna, welche vom heiligen
Antonius, dem im Jahre 357 verstorbenen
Einsiedler, und anderen Heiligen umgeben
wird. St Antonius ist bartlos mit Glatze,
im Profil gezeichnet und mit schwarzer
Kutte bekleidet Ausser diesen Figuren
sind noch die Spuren ornamentaler Malerei
an den jetzt vermauerten Fenstern in wohl-
erhaltenen Farben zu erkennen. =tt.
Hr.] Metz. [Römischer MQnzschatzfund]. 138.
In der Stephanstrasse, 1,50 m vor der
Thüre des Eckhauses St. Avolderstrasse 18
8tiessen am 8. Juli d. J. Arbeiter beim
Legen neuer Gasröhren in der Tiefe von
70 cm in dunkler Gartenerde auf einen
Haufen römischer Silbermünzen. Dr. Wich-
mann in Metz hat diesem Funde in dem
Jahrbuch der Ges. f. Lothring. Geschichte
u. Altertumskunde I (1888/89) S. 250—256
eine sehr dankenswerte Bearbeitung ge-
widmet, der wir Folgendes entnehmen.
Es sollen gegen 200 Münzen gewesen sein,
Wichmann aber konnte nur 111 Stück zu
Gesicht bekommen; diese letzteren setzen
sich folgendennassen zusammen : I. Denare:
Anton. Pius 1 St., Marcus 1, Commodus 1,
Septimius 15, Caracalla 2, Geta 1, Elaga-
bal 20, Soaemias 1, Maesa 1, Alexander 19,
Mammae* 7, Maximinus 24, Gordianus III 1.
II. Antoniniane: Gordianus III 7, Philip-
pus I 6, PhilippÜ8 II 1, Decius 2, Volu-
sianus 1 ; also 94 Denare zu 17 Antoninia-
nen. Da die Münze des Volusian zwischen
252 u. 254 geprägt ist, so nimmt Wich-
mann an, dass die Vergrabung in den 50er
Jahren des 3. Jahrh. stattgefunden habe.
Wichmann's Vorsicht, die Vergrabung nicht
auf das Jahr fixieren zu wollen, ist durch-
aus am Platze, da in dieser Zeit der Münz-
verschlechterung bekanntlich das schlech-
— 243 —
tere Geld oft von der Vergrabung ausge-
schlossen oder in besonderem Gefass be-
graben wurde, also auch in diesem Falle
der Vergrabende möglicherweise seine Baar-
schaft an Weisskupfern Valerians und Gal-
liens überhaupt nicht oder apart ver-
grub. Und dennoch ist man in diesem
Falle versucht, sich anders zu entschei-
den. Nämlich auch der im J. 1881 im
Nymphäum bei Sablon bei Metz ent-
deckte Münzschatz (vgl. Westd. Ztschr. VII,
S. 160 Nr. 60) schliesst gleichfalls mit
V o 1 u s i a n. Das spricht allerdings für Ver-
grabung beider Schätze gerade unter diesem
Kaiser. Vielleicht wird die Vermutung durch
einen späteren und umfangreicheren Münz-
fund noch einmal zur Gewissheit erhoben.
Jedesfalls wäre es sehr angezeigt, wenn
man diesen Münzfund als solchen zusam-
men bewahren und die einzelnen Münzen
nicht in die nach Kaisern geordnete Samm-
lung einlegen wollte und womöglich auch
danach strebte des von Wichmann noch
nicht untersuchten Restes habhaft zu werden.
139. Karlsruhe. Die Kirche der ehemaligen
Benediktinerabtei Schwarzach In Baden wurde
1887—1888 unter der Oberleitung des Bau-
direktors Professor Dr. Jos. Durm auf
Kosten der Grossherzoglichen Domainen-
Verwaltung, als jetziges Gotteshaus der
katholischen Gemeinde Schwarzach, restau-
riert. Bei der da nötig gewordenen Auf-
grabung, behufs Verstärkung der Funda-
mentmauern der zwei Lateralseiten, fanden
sich recht wertvolle Architektur-Fragmente.
Im Ganzen sind es sieben einzelne Knos-
penkapitäle, fünf Doppelkapitale, drei Säu-
lenbasen und einige Stücke Säulenschafte,
alles in rotem und weissem Sandsteine aus
den Brüchen des nahen Schwarzwaldes
hergestellt, wurden diese mittelalterlichen
Baureste auf Veranlassung des Conserva-
tors der Badischen Kunstdenkmäler, Geh.
Hof-Rat Dr. Wagner, in die Grossherzog-
liche Altertümer - Sammlung in Karlsruhe
verbracht. Aus Form und Grösse der in
Rede stehenden Funde geht zweifellos her-
vor, dass es lauter Strukturteile des ehe-
maligen Klosterkreuzganges sind und dieser
heute total verschwundene Bau eine ähn-
liche Anordnung, wie der noch erhaltene
des Benediktiner-Klosters Alpirsbach hatte.
— 244 —
Arkadenstellungen machten die Verwen-
dung von gekuppelten Säulen notwendig.
Die sämtlichen Kapitale haben romanisches
und frühgotisches Ornament, ihre Verbiu-
dung mit Tier- und Menschengestalten er-
innert auffallend an die aus dem zwölfteu
Jahrhunderte herrührenden Säulenkap itälc
des Landgrafenhauses auf der Wartburg.
Die drei aufgefundenen Säulenbasen haben
ornamentierte Eckblätter, was eine Datie-
rung nicht vor 1100 verlangt, da ein frühe-
res Auftreten dieses Motives in Deutsch-
land bisher nicht nachzuweisen war.
Architekt Franz Jacob Schmitt.
Mainz. Die in den letzten Wochen hier 140.
gefundenen und in das Museum gebrachten
römischen Inschriftsteine sind folgende:
1) Ein Legionsbaustein der 14.
Legion, gefunden im September bei den
Kanalisationsarbeiten in der Ilimmelgassc
(südöstlicher Stadtteil) und durch das Stadt-
bauamt in das Museum geliefert. Muschel-
kalk. Von geringem Umfang : 0,17 m hoch,
0,32 m breit, 0,26 m dick; die Schriftfläche
ist mit einer schmalen, in den Ecken
zwickelartig zulaufenden Rahmcnieiste ein-
gefasst. Die Bearbeitung des Steines ist
eine wenig sorgfältige, die Buchstaben,
ohne Interpunktion, sind Hüchtig einge-
hauen, fast nur eingeritzt Der Stein ist
nach hinten keilförmig zugehauen, um in
eine Wand eingelassen zu werden. Die
Inschrift lautet:
CNO II
LEG XII II G M V
> IVLI SEDATI
c(o)ho(rs) II leg(ionis) XHII gimmae)
M(artiae) v(ktnds)9 cetituria Mi(%) Sedati.
Z. 3: An dem ersteren I in IVLI oben
rechts ein etwas gebogener Strich einge-
hauen, offenbar ein Versehen des Stein-
metzen. Für die genaue Bezeichnung des
Truppenteils, welche an sich nichts Auf-
fallendes hat, in den rheinischen Inschrif-
ten aber ohne Beispiel zu sein scheint,
hat Herr Prof. Zangemeister mich auf eine
Inschrift aus Thracien (Ephem. epigr. Y
Nr. 229) verwiesen.
2) Der Grabstein eines gewese-
nen Fahnenträgers der 14. Legion
wurde im Oktober in derselben Gegen«!
(im Augustinergässchen) bei den Kanal-
— 245 —
— 246 —
arbeiten gefunden. Kalkstein. II. 1,85 m,
Hr. 0,61 in, D. 0,28 m; die von flachen
Rahmen umschlossene Schriftfläche ist
1,02 m hoch. Die Mitte des Giebelfeldes
bildet in einfachem Rahmenprofll eine Ro-
sette mit palmettenartigeu Blättern, zu
beiden Seiten je drei Blumenranken. Der
Stein war in der Mitte gebrochen, daher
die Verstümmelung einiger Buchstaben.
PRIMVS-
AEB VT IVS
L-F'VETVRIA
PLAVETJJANVS
o. EXS LEG- XIII»
ANNO'LV-
AERORV'XXII
H • S • E
Prima* AebuUus L(uci) f(üim) Veturia
ttribu) Pla(centia) rrteramts ex s(igmfero)
itnno(rum) LV, aeroru(m) XXII, Jt(ic)
statt*) e(st).
Die Inschrift gehört, da die Beinamen
der Legion in diesem Fall sonst nicht
fehlen würden, in die Zeit des ersten Auf-
enthaltes derselben in Mainz, wofür auch
die Form der Buchstaben und die sorgfäl-
tige Arbeit sprechen. Beide Steine sind in
dem Teile der römischen Stadt, welcher
zuerst ausserhalb des Centrums bebaut
sein wird, gefunden worden. Die veturische
Tribus von Placentia ist in Mainz schon
durch den Grabstein eines Soldaten der
16. Legion vertreten (Becker Nr. 181);
dieselbe Abkürzung für exsignifero CIL.
IH Nr. 2050. Ungewöhnlich ist die Stellung
des Coguoracns. Aeronim = stipendiwam.
3) Grabstein eines Soldaten der
4. Legion, gefunden im September bei
Bretzcnheiin in der Nähe der römischen
Wasserleitung, durch Herrn Baumeister
Luther mit Resten römischer Skulpturen
in das Museum geliefert. Kalkstein, unten
abgebrochen. Jetzige Höhe 1,35 m, Br.
0,66 m, I). 0,17 m. Der abgerundete Gie-
bel ist mit Akanthusblättern verziert, dar-
uuter ein 12 cm breiter Palmettenfries.
Die Bearbeitung der Vorderseite ist eine
sorgfältige, die Buchstaben sind gross und
scharf. Die oben und an den Seiten mit
breitem Rahmen eingefasste Inschrift lautet :
M - AVREUV«
M ■ F • C M ■ Ü A
MET ELV8ALBA
NIL-LEG-ilU
o. ISA C' A N • X X X
STIP-X-H-8-E
H • F ■ C'
M(arcua) Aurdius M(arci) f(üius) Camilia
(tt-ibti) Mctclus Alba mil(es) leg(ioms) IUI
Mac(edonica£), an(norum) XXX, 8tip(endio-
rum) X, Ji(ic) s(itus) c(st)y h(eres) f(acien~
dum) c(uravü).
Z. 1 und 2 die I, Z. 3 BA in halber
Höhe; Z. 2 AM gebunden, ebenso Z. 5
MA ; Z. 3 und 6 der Querstrich des T be-
deutend verlängert.
Bei Zahlbach sind Steine der 4. Legion
bereits in grösserer Anzahl gefunden wor-
den, sie gehören in die Zeit der Kaiser
Claudius und Nero.
4) Legionsbaustein der 1. Legion,
gefunden im Hofe des städtischen Wasser-
werkes in den Resten einer umgestürzten
römischen Mauer, in das Museum durch
Herrn Dr. Rautert geliefert. Kalkstein.
H. 0,41 m, Br. 0,58 m, D. 0,37 m. Die
Vorderseite trägt kräftige Rahmenprofile
und dreieckige Seitenohren (ansäe) mit je
einer Rosette in der Mitte und ist ausser-
ordentlich sorgfältig bearbeitet; die Buch-
staben sind gross, scharf und gleichmässig ;
der Stein war in Mauerwerk eingelassen.
Die Rahmenprolile und die Fläche zwischen
den Buchstaben (nicht diese selbst, welche
vielleicht weiss gefasst waren), tragen deut-
liche Spuren von roter Farbe.
LEG'T'AD
?L-VALERI
M 0 D E 8 T I
Lcgio I adjxitrixy centuria L. Valeri Modesti.
Der Stein gehörte wahrscheinlich zu
einem grösseren öffentlichen Gebäude, wel-
ches nahe dem Castrum an der aus diesem
nach dem Rhein führenden Hauptstrasse
errichtet war. Dr. Velke.
Hr.] Bonn, 15. Nov. [Rflmlscher Reiter* 1 41.
grabsteln]. Bei Ausgrabungen an der Köl-
ner Chaussee, vor dem Josephshofe, sind,
wie die Bonner Zeitung berichtet, Ziegel-
arbeiter heute morgen auf einen grossen
— 247 =
römischen Grabstein gestossen. Derselbe ist
2'/a m hoch, 1 m breit, er zeigt ein wobl-
erhaltenes Reiter-Bildnis und darunter eine
Inschrift, welche lautet:
NIGER ' AETONIS ■ F
NENES ' ALA - POMPONI
ANI ANNO * L
AERA - XXV
H • 8 " E
Genauere Lesung bleibt abzuwarten;
vermutlich steht auf dem Stein Niger Ae-
toms /(üius) Nemes, ala Pomponiani, an-
na[8\ L, aera XXV. H(ic) s(Uus) e(st).
Zu Nemes sind die Bemerkungen Zange-
meisters Bonn. Jahrb. 76 S. 88 zu ver-
gleichen, aera = stipendia namentlich auf
den Mainzer Steinen sehr häufig.
142. Neuss, 7. Nov. [Römisches Castrum]. Bei
der Aufdeckung des Römerlagers
bei Grimlinghausen zeigen sich jetzt rechts
und links neben der Kölner Chaussee die
Fundamente eines grossartigen Bauwerkes.
Die Grundmauern sind aus schweren Ba-
saltsteinen und auf diesen ruhendem stein-
festen Kalkgusswerk hergestellt und haben
in ihren Hauptlinien die bedeutende Breite
von 2 Metern. Da dieselben in 3*/» m
Tiefe liegen, ist an diesen Stellen die Ar-
beit sehr zeitraubend und mühsam. Einer
der Räume zeigt einen kunstvoll herge-
stellten Estrich aus kleinen, in Fischgrat-
form zusammengefugten Ziegeln und Ziegel-
mörtel hergestellt. Neben demselben fand
man den Kopf und die linke Hand einer
Jupiter - Steinfigur aus Jurakalk in drei-
viertel Lebensgrösse. Die übrigen Teile
der Statue hofft man noch zu finden.
Neusser Ztg.
143. Neuss, 14. Nov. [Trichtergrube]. Beim
Auswerfen einer Fundamentgrube in der
chemischen Fabrik von Vossen & Co. stiess
man auf eine kesseiförmige Grube. In
derselben hockte das Gerippe eines jugend-
lichen Menschen, dessen Knochenreste so
vorzüglich erhalten sind, dass die Zähne
ihr blendendes Weiss und eine vortreffliche
Glasur zeigen. Neben dem Skelett stand
ein grosses Thongefäss von der Gestalt
unserer Bienenkörbe. Dasselbe ist aus
freier Hand ohne Benutzung der Dreh-
scheibe hergestellt und hat eine kohl-
schwarze Farbe und ziemlich dicke Wände.
— 248 —
In der Nähe wurden schon früher vor-
römische Gefässstücke und eine Anzahl
gallischer Münzen aus vorrömischer Zeit
zu Tage gefördert. Neusser Ztg.
Chronik.
Das rdmlsch- germanische Central - Museum in bild-144,
liehen Darstellungen aus seinen Sammhmeeii.
Herausgegeben im Auftrage des Vorstände»
vou dem Konservator L. Llndenschmit, Sohn.
— Mainz, V. v. Zabern 1889, 4«, 51 Tfln. mit
kursem Text. 15 X
Hr.] Das Werk bietet auf 51 Licht-
drucktafeln 1202 Kleinaltertümer. 16 Tafeln
mit 368 Abbildungen vergegenwärtigen die
merovingische, 14 Tafeln mit 333 Abbil-
dungen die römische, 21 Tafeln mit 501
Abbildungen die vorgeschichtliche Zeit.
Neben jeder Lichtdrucktafel ist ein Text-
blatt eingeheftet, auf welchem in 4 Ko-
lumnen a) der Gegenstand und die Maasse.
b) der Fundort, c) der Besitzer, d) der
Stoff und sonstige Bemerkungen angegeben
sind. Auf der Rückseite des Blattes ist
für jedes Stück der Preis, für welchen die
Nachbildung in Gips oder Metall im Main-
zer Museum käuflich ist, hinzugefugt. Jeder
der 3 Perioden ist eine kurze Einleitung
von 1 oder 2 Seiten vorgesetzt.
Das Werk will als Führer durch die
Sammlungen, als Nachschlagebuch für Ge-
lehrte und Sammler und als illustrierter
Preiscourant für die Nachbildungen gelten;
den ersten Zweck wird es schwerlich er-
reichen, denn dazu sind die Erklärungen
viel zu mager, den letzten wird es voll
erfüllen und den Sammlungsvorständen
sehr willkommen sein.
Die Hauptbedeutung liegt aber in der
Erfüllung des Zweckes, ein Nachschlage-
buch zu sein. In dieser Hinsicht ist es
auf das lebhafteste zu begrüssen; es füllt
eine bislang vorhandene empfindliche Lücke
unserer rheinischen Forschung aus. Lin-
denschmits Altertümer unserer heidnischen
Vorzeit sind zu teuer, um eine allgemeine
Verbreitung zu gestatten, dieses Werk aber
wird bei seinem billigen Preise, seinem
Reichtum an Abbildungen, seiner prak-
tischen Anordnung sich hoffentlich bald
nicht nur in allen Bibliotheken der Museen
und Vereine, sondern auch aller Privat-
o
— 249 —
250
sammler, Altertumsfreuude und aller
höheren Schulen befinden. Mit Hülfe dieses
Werkes wird es Jedwedem leicht werden,
die Altertumer ihrer Entstehungszeit nach
zu klassifizieren und ihren ehemaligen
Zweck zu bestimmen und bei Beschrei-
bung neu aufgefundener Gegenstande durch
einen Hinweis auf eine ähnliche Nummer
des „Centralmu8euma sich verständlich zu
machen. Das Werk ist darnach angethan,
die Verbreitung unserer Wissenschaft we-
sentlich zu fördern, es sei zur Anschaffung
deshalb auf das Wärmste empfohlen.
Dass manche Gegenstände — nament-
lich in den Ornamenten — nicht scharf
wiedergegeben sind, ist eine Folge des
kleinen Maassstabes und des photogra-
phischen Verfahrens, welche man vermut-
lich mit Rücksicht auf den Preis wählte.
'. F. Wolf, Generalmajor z. D., Kastell Alteburf bei
Köln, Geschichtliches Denkmal der ältesten
Römerseit am Rhein. Köln 1889. Du Mont-
Hghauberg'sche Buohhandlung, *P, 56 8. u.
3 Tfln., 1,60 X
Hr.] Alteburg liegt 3 km oberhalb Köln.
Von einer alten Burg sind über der Erde
keine Spuren kenntlich, jedoch ist das Ter-
rain für eine militärische Anlage geeigne-
ter, als irgend ein anderer Punkt der
Nachbarschaft, da er mit sanftem Anstieg
vom Rheine die Höhe von 20 m erreicht.
In den J. 1870—1872 kamen daselbst
mächtige römische Ruinen zum Vorschein,
von denen der Bauunternehmer Ferdinand
Bolzius eine Aufnahme herstellte. Auf-
merksam geworden auf diese Funde, unter-
nahm Wolf dankenswerter Weise weitere
Untersuchungen, zuerst im Frühjahr 1887
unterstützt von der Aktiengesellschaft Ma-
rienburg und der Stadt Köln, dann im
November 1887 mit pekuniärer Beihülfe
des Kultusministeriums.
Das Resultat vergegenwärtigt die Skizze,
die wir nach Wolfs 2*« Tfl. reproduzieren.
— 251 —
Der Form nach ist also diese Befestig-
ung abweichend von den sonstigen römischen
Lagern, sie gleicht vielmehr einer modernen
Lunette mit abgerundeten, ausspringenden
Winkeln. Indem man die westliche Front-
seite verkürzte und an diese die Facen
unter einem stumpfen Winkel anschliessen
Hess, erreichte man eine kurze Angriff-
seite und ferner, dass der vor den aus-
springenden Winkeln befindliche unbe-
strichene Raum bedeutend verringert wurde.
Auch die Führung der Facen in geschwun-
gener Linie mag eine fortificatorische Be-
deutung haben, indem hierdurch die Mauer
eine grössere Widerstandsfähigkeit gegen
die Stösse des Widders erhielt.
Die grösste Ausdehnung betragt von Sü-
den nach Norden, vielleicht auch von Osten
nach Westen 370 m. Die Brustmauer ist
von Thonschiefer, 3 Fuss (88,8 cm) breit
und war zum Teil in einer Höhe von 80
cm noch erhalten; der davor liegende
Spitzgraben war 3 m tief und oben 6 m
breit, der Abstand von der Brustmauer be-
trug 1,48 m.
Auf der Westseite wurden 2 Thore ge-
funden, jedes derselben hatte einen 7.50 m
breiten Ausgang. An dem südlicheren Thore
wurden die Reste von Türmen angetroffen,
welche innerhalb der Brustmauer ange-
setzt waren. Nur die Lage Beton, worauf
die Mauern gestanden, war noch vorhan-
den. Vor dem Thore wurde eine senk-
recht in dasselbe einlaufende Strasse fest-
gestellt; für die Einführung derselben in
das Thor hatte man vor demselben den
Graben unterbrochen. Das nördlichere Thor
wurde nur durch die Unterbrechung des
Grabens und der Brustmauer ermittelt,
Reste von Thortürmen wurden nicht vor-
gefunden. Zwischen beiden Thoren befand
sich eine Doppelmauer, indem 3 m hinter
der eigentlichen Brustmauer eine zweite
Mauer von gleichem Material und gleicher
Starke parallel damit geführt war.
Von dem Thore der Südseite war nicht
nur das Fundament, sondern auch Reste
des Oberbaues noch erhalten. Sein Grund-
riss war ein Rechteck von 5,90 m Tiefe
und 4,80 m Breite. Die Umfassungsmauern
ruhten auf einer Lage Beton von 50 cm
Stärke; unter dem Bauhorizont bestanden i
sie aus Thonschiefer mit Tuff gemengt,
darüber nur aus Tuff. An die hintere
Wand der Türme schloss sich ein Sporn,
der vielleicht zur Befestigung des Schlag-
baumes für die Thorsperre bestimmt war.
Das Thor hatte eine Weite von 4 m.
Auf der Rheinseite ist die Befestigung
nicht mehr erhalten ; ehemals war hier ein
flach abfallender Hang vorhanden; ein
Ortskundiger will den Lauf der Befestig-
ung auch auf dieser Seite noch gesehen
haben.
Aus dem nördlichen Seitenthor lief ein
Weg von 6 m Breite. Die Flankierungs-
einrichtungen an dem Süd- und Nordthor
sind ungewöhnlich, indem der Eingang auf
der einen Seite durch die nach Innen ge-
wendete Schulter der Face (wie bei Caesars
Lager an der Aisne) bestrichen wird; wäh-
rend auf der andern Seite die Flankierung
durch einen Turm bewirkt wurde. Da je-
doch die Walllinien Flankierungstürme nicht
besassen und die Thortürme nicht wie die
Brustmauern aus Thonschiefer, sondern aus
Tuffstein bestehen, so mögen diese der
ersten Anlage gefehlt haben.
In der südöstlichen Ecke der Befestig-
ung wurden Mauerreste gefunden, die man
vermutungsweise als die Reste eines klei-
nen Hafens deutet.
Alteburg gegenüber befinden sich im
Rheinstrome nicht ganz 2 m unter dem
Wasserspiegel eine Masse geschichteter
Steinblöcke. Die in der Stromrichtung
liegende Menge wurde auf ungefähr 24 ro, die
Breite auf 4,5 m geschätzt. Die Höhe der
Steinmasse beträgt etwa 1 m. Wolf denkt
an die Möglichkeit, dass diese Massen die
Umlageningen eines hölzernen Brurken-
joches gewesen.
Im Innern der römischen Befestigung
liegt ein umfangreiches Gebäude, welches
Wolf als Praetorium deutet.
An einzelnen für die Zeit der Benutz-
ung wichtigeren Funde sind zu nennen:
ein Ziegel der 16. Legion, ein Bruehstürk
eines Stempels TOR, einer der tetßdattmm-
rltenanae und mehrere Ziegel der v(laxsi.<)
G(ermania) p(ia) f(idelts).
Wolf hebt hervor, dass die weitere
Durchforschung des Inneren und die Durrb-
suchung des Rheinbettes vermittels Bag-
— 253 —
— 254 —
gerung nach weiteren Brückenspuren ihm
empfehlenswert erscheine.
Durch die Feststellung dieser eigen-
artigen Befestigung auf Alteburg hat sich
Wolf zweifellos ein grosses Verdienst er-
worben, welches um so höher anzuschlagen
ist, als trotz der wichtigen Funde von
1870—1872 Andere, denen die Weiter-
forschung zunächst Pflicht gewesen wäre,
diese Grabungen nicht in die Hand nahmen.
Dass die Befestigung eine römische war,
lässt sich nicht bezweifeln; ebenso steht
fest, dass sie nicht in die Klasse der con-
stantinischen oder noch später entstande-
nen Festungen wie Deutz, Jünkerath, Neu-
magen, Boppard gehört ; aber welcher Zeit
der vor Constantin fallenden 31/« Jahrhun-
derte römischer Herrschaft sie angehört,
wage ich bis jetzt nicht zu entscheiden;
es fehlt noch an führenden Einzelfunden.
Wolf sieht in dieser Anlage die Befestig-
ung, welche Caesar zum Schutz seines
zweiten Rheinüberganges ausführen Hess.
146. Hr.] Wegen des grossen Interesses,
welches die Juppiter- und Gigantensäulen
bei ihrer weiten Verbreitung verdienen,
sei auf eine Abhandlung von Dr. Otto Ad-
alirart Hoffmann, Die Bagaudensäule von Herten
im Museum zu Metz (Jahrbuch der Ge-
sellschaft für Lothringische Geschichte und
Altertumskunde I S. 14—39) hier hinge-
wiesen. Wie schon der Titel besagt, soll
die Mertener Säule und mit ihr die ganze
Klasse der die Reiter- und Gigantengruppe
tragenden Säulen zur Erinnerung an die
ruhmvolle und rasche Dämpfung des Ba-
gauden- Aufstandes durch den Kaiser Maxi-
min ian im J. 285 errichtet sein. — Über
die Thatsache, dass die gleichartige Hed-
dernheimer Säule aus dem J. 240 stammt,
also 45 Jahre vor den Bagaudensieg fällt,
hilft sich Hoffmann (S. 20) mit der Ver-
mutung hinweg, dass die Gigantengruppe
erst nach diesem Dedikationsjahr an Stelle
einer ursprünglich vorhandenen Juppiter-
Junogruppe gestellt worden sei. — Diese
Vermutung, an und für sich gewagt, ist
hinfallig, weil um die Mitte des 3. Jahrh.
das rechtsrheinische Limesgebiet den Rö-
mern verloren ging und bei den späteren
kurzen Occupationen schwerlich die alten
Denkmäler wieder hergestellt wurden. —
Eine soeben in Schierstadt bei Wiesbaden
aufgefundene gleiche Säule (vgl. unten
Nr. 149) trägt das Datum des J. 221;
soll auch für diese wieder ein Wechsel
der Aufsatzgruppe angenommen werden?
So wenig ich mich mit dem Hauptgedan-
ken und auch mit den meisten Einzelaus-
führungen einverstanden erklären kann, so
zeigt doch die Abhandlung, dass Hoffmann
ein feinsinniger Beobachter und auf dem
Gebiete der klassischen wie provinziellen
Archäologie wohlorientierter Kenner ist,
von welchem die lothringische Altertums-
kunde das Beste erwarten darf. Die Ab-
handlung ist ausserordentlich geschickt und
fesselnd geschrieben.
Di« deutschen Runendenkmller herausgegeben von 147 •
Rudolf Henning. Mit 4 Tafeln und 20
Holzschnitten. Mit Unterstützung der K.
Freuss. Akademie der Wissenschaften. Strass-
burg, Karl J. Trübner, 1889. Pol. VIII u.
156 S. 35 Mk.
Als Wilhelm Grimm vor siebzig Jahren
sein Buch über die deutschen Runen schrieb,
war noch kein deutsches Runendcnkmal
gefunden worden; nur durch schriftliche
Überlieferung war der einstige Gebrauch
der Runenschrift auch bei den Südgerma-
nen als Thatsache gesichert. In den fol-
genden Jahrzehnten gab der deutsche Bo-
den einige Proben seiner Runenschätze
heraus; doch noch vor sechzehn Jahren
wusste Wimmer neben der grossen Anzahl
nordischer nur sechs deutsche Denkmäler
zu nennen. Henning konnte jetzt unter
Aussonderung aller nicht zweifellos echten
Stücke bereits eine Anzahl von sechzehn
Inschriften, deren wertvollste erst Linden-
schmits Kennerauge entdeckt hat, zu einem
kleinen Corpus vereinen.
Hennings Werk ist die reife Frucht
langer Jahre. Geplant dank einer Anre-
gung des verewigten Müllenhoff, gewann
es durch die Berliner vorgeschichtliche
Ausstellung des Jahres 1880 festeren Grund
und ist dann im Laufe der Jahre aus ei-
nem mit den nötigsten Erläuterungen ver-
sehenen Tafelwerk allmählich zu einem
umfassenden Commentar ausgewachsen, der
das gesamte sprachliche und archäologische
i Material in erschöpfender Weise zur Auf-
klärung heranzieht. Hennings Leistung er-
scheint um so bedeutender, als er ohne
— 255
— 256 —
eigentliche Vorgänger arbeiten musste;
denn abgesehen von Müllenhofis trefflichen
Erläuterungen der wenigen Berliner Runen
gingen die früheren Forschungen, nament-
lich die von Franz Dietrich, aber auch
Riegers Versuche, in Lesung und Ausdeu-
tung arg in die Irre. Es folge hier eine
kurze Übersicht des bebandelten Stoffes in
systematischer Anordnung :
I. Ostgermanische Gruppe.
1. Die Speerspitze von Kovel, 3. Jahrh. :
Tilarids.
2. Die Speerspitze von Müncheberg, 3.
bis 4. Jh.: Ban[i\nga.
3. Der Bracteat von Wapno. 3.-4. Jh.:
Sabar.
4. Der Goldring von Pietroassa, 4. Jh.:
Gutanio wi hailag.
5.-7. Die Friedländerschen Stücke in
Berlin, 4. — 5. Jh.: a. der Goldbracteat :
Waiga ; b. der Goldring : Alu. EUa (?) ;
c. das Thonköpfchen : Fulaja. '
8. Die Spange von Charnay, 6. Jahrh.:
üthf[i]npai Iddan kiano eia. Darüber
das Runenfuthark.
II. Westgermanische Gruppe.
Aus dem 6. — 7. Jh. stammen die
Spangen von
1. Osthofen: Godanfuradlodaroßeg(?).
2. Freilaubersheim : Boso wraet i-una.
Th[tys Dathena godda.
3. Friedberg: Thuruthhüd.
4. Nordendorf (grössere): Loga thore,
Wodan; urigi, Thonar. Atva Leuburinie.
und die Bracteaten von
5. Dannenberg: Gleargvs Reur-g-z.
6. Heide : Alu.
Aus dem 8. Jh. stammen die Span-
gen von
7. Ems: Ubada Madan.
8. Nordendorf (kleinere) : Birl[i)nio Elk.
Die vorstehenden Lesungen .sind das
Ergebnis einer jahrelangen stets erneuten
gewissenhaftesten Untersuchung der Origi-
nale, aus denen eine künftige Prüfung
neues oder grössere Sicherheit bei den
rückständigen Zweifeln kaum wird erholen
können. So fruchtbar sich diese Beharr-
lichkeit der äusseren Betrachtung auch
erwies, viel bedeutender sind doch die
Resultate, die Henning durch unermüd-
liche Verfolgung der verwickelten Pro-
bleme erzielte, die sich der Sprach-
forschung hier darbieten. Näher und näher
rückte er den Rätseln der Runenlantc
auf den Leib, bis sich die Schwierigkeiten
vereinfachten und in den meisten Fällen
schliesslich auch die letzte Unklarheit wich.
Musterhaft ist in dieser Richtung nament-
lich die Behandlung der burgundischen
Spange von Charnay, deren Inschrift sich
als germanische Worte in romanischer Laut-
gebung erwiesen, und der grösseren Spange
von Nordendorf, sowie des Bukarester
Goldringes. Auf streng methodischem Wege,
unter Berücksichtigung aller in Betracht
kommenden Fragen, wie Fundort, Stam-
meszugehörigkeit, archäologische Stellung,
historischer oder sittengeschichtlicher Hin-
tergrund, wird das richtige allmählich ge-
wonnen und durch Nachweis der schönsten
Analogieen gestützt. Dem Verfasser in
diesen Ausführungen zu folgen, bei denen
sich zuletzt die Zweifel lösen, als fielen
Schuppen von den Augen, ist für den
Kenner ein wahrer Genuss. Der Sprach-
forscher erhält hier zu den ältesten Zeugen
deutscher Zunge, die aus einheimischem
Munde in unverfälschter Lautgebung zu
uns reden, einen Gommentar, der das ge-
samte germanische Sprachmaterial mit ei-
ner Genauigkeit und Ausführlichkeit zur
Verfugung stellt, die bei so einzigartigen
Denkmälern vollberechtigt ist und über
das wünschenswerte in keiner Hinsicht
hinausgeht.
In gleicher Weise wird dem Archäo-
logen durch eindringendste Betrachtung
des ornamentalen Schmuckes der Runen-
denkmäler in die Hände gearbeitet. Na-
mentlich sei hier auf die Untersuchung der
Motive des Müncheberger Speeres hinge-
wiesen, die eine vollkommene Geschichte
des Fulmen, des Triquetrum und der an-
dern ihn schmückenden Verzierungen bietet
(S. 14 ff.); ferner auf die ausfuhrlichen
Erörterungen, die dem gotischen Tempel-
Schatze (S. 43 ff.) und den Darstellungen
der Bracteaten (S. 122 ff., 127 f.) gewid-
met sind.
Aber nicht nur diese durch die zufällige
Beschaffenheit der Denkmäler angeregten
Spezialfragen werden erledigt, auch die
allgemeinen Probleme der Runologie, in
- 25? -
der Wimmer seiner Zeit den epochemachen-
den Umschwung vollzog, werden von Hen-
ning nunmehr ein bedeutendes über Wimmer
hinaus gefördert: Ort und Zeit der Ent-
lehnung, Urgestalt und weitere Entwick-
lung der Zeichen, ursprüngliche Schrift-
richtung, Arten der Worttrennung, Gang
der Ausbreitung werden in gewinnbringen-
der Weise behandelt. Vor allem muss der
neuen Ansicht Erwähnung geschehen, dass
als die nächsten Vorbilder der runischen
Zeichen die cursiven Formen des lateini-
schen Alphabets zu betrachten sind, die
in den mit dem Griffel geschriebenen Denk-
mälern vorzugsweise angewendet zu sein
scheinen. Man sieht, der Verfasser kennt
keine Schranken, in die er seinen wissen-
schaftlichen Forschungsbetrieb einengt; er
schöpft Oberall aus dem Vollen und Gan-
zen der germanischen Altertumskunde, die
er nach allen Seiten beherrscht.
Völlig ebenbürtig dem gediegenen Text
sind die unter Hennings Leitung von K.
L. Becker mit grosser Feinheit und Treue
ausgeführten Zeichnungen der Runendenk-
mäler, nach denen die Lithographieen und,
als diese leider durch Brand untergingen,
die Kupferlichtdrucke hergestellt wurden.
Die gesamte Ausstattung des Werkes ist
von hoher Vornehmheit.
Für die Bestimmung aller Runendenk-
mäler, die künftig deutscher Erde enthoben
werden, ist Hennings Werk der zunächst zu
befragende Wegweiser, dessen kein Museum
und keine Bibliothek eines Geschichtsver-
eins wird entraten können.
Bonn. Gustaf Kossinna.
|4ga Joseph Fink, Der Verschluss bei deu Grie-
chen und Römern. Regensbnrg, Bauhof.
1890. 8«. 58 S. 2 Tafeln.
Unter gleichzeitiger Berücksichtigung
der litterarischen Erwähnungen wie der
Monumente und der bisherigen Litteratur
wird in eingehender und fördernder Weise
der Stoff behandelt und in folgende
Kapitel gegliedert: Thitre. A. Holzschi oss:
I. Verschluss durch einen Balken, II. das
homerische Schloss, III. das lakonische
Schloss. B. Metallschloss : I. das altrö-
mische Schloss, II. das Drehschloss oder
neurümische Schloss. — Kastet\scMösser)
Vorhängeschlösser.
Wiesbaden. Herr Sanitätsrat Dr. Flor- HO.
schütz erstattete in der am 13. Novbr. c.
abgehaltenen Monatsversammlung des
Vereins für Nassauische Altertums-
kunde und Geschichtsforschung aus-
führlich Bericht über die rOmischen Funde
von Schierstein (vgl. Wd. Korr. VIU, 118).
Dieselben wurden beim Ausräumen eines
verschütteten Brunnens in einer Tiefe von
5 m gefunden und ergaben eine ausser-
ordentlich gut erhaltene Gigantensäule.
Die Höhe des ganzen Monuments, das aus
sehr feinem Sandstein gearbeitet ist, be-
trägt etwas über 2 7* m, wovon auf den
Sockel oder das Postament 52, auf den
Zwischensockel 33, auf die schlanke Säule
103, auf das Kapital 29 und auf die oberen
Figuren 50 cm kommen. Auf dem Sockel
steht die schon mitgeteilte Inschrift. Ausser-
dem zeigt derselbe noch die Bildnisse des
Hercules mit der Keule in der linken Hand,
des Mercur mit dem Caduceus in der linken
und dem Geldbeutel in der rechten Hand,
sowie der Minerva mit Speer und Schild;
rechts vom Mercur unten in der Ecke liegt
ein Ziegenbock, während neben Minerva
die Eule sitzt. Der Zwischensockel ist
abweichend von allen ähnlichen Funden,
deren es ca. 48 giebt, völlig glatt. Auf
ihm erhebt sich die schlanke Säule mit
dem Kapital. Auch dieses weicht von den
übrigen Funden insofern ab, als es statt
der an seinen Ecken gewöhnlich ange-
brachten Menschenköpfe Schlangen bietet.
Auf dem Kapital liegt die Figur eines
jungen nackten Mannes mit wildem Ange-
sicht, dessen Beine in Schlangenschwänze
auslaufen. Über ihn setzt ein Heiter weg,
ein im kräftigsten Alter stehender Mann
mit stark gelocktem Haupthaar und reichem
Bart. Sämtliche Figuren sind ziemlich gut
erhalten. Das Ganze stellt eine sog. Gi-
ganteusäule dar, über deren Bedeutung
bekanntlich eine Einigung der Ansichten
noch nicht erreicht ist. Die Fundstätte
scheint ein römischer Brunnen gewesen
zu sein. Offen bleibt die Frage, auf welche
Weise das Denkmal in denselben geraten
ist, ob durch Zufall oder, wie man be-
hauptet hat, durch die Hände der sieg-
reich vordringenden Germanen, die aber
in ihrem Siegesübermut sicherlich das
— 259 -
- 260 —
Kunstwerk eher zerschlagen, als sorgfaltig
verpackt aufbewahrt hätten. Die Annalen
des nassauischen Vereins werden wohl eine
Abbildung und genaue Beschreibung des
Ganzen bringen. Otto.
Miscellanea.
150. Mommsen, das römische Militärwesen seit
Diocletian. [Forts, zu VIII, 110 u. 132].
7. Das Gesamtheer und das Com-
mando. Für die Legion muss eine zwie-
fache Ziffer angenommen werden. Im all-
gemeinen kommt bei den vordiocletianischen
Grenzlegionen der Vollbegriff von 6000
Mann, bei den nachdiocletianischen Grenz-
legionen und bei sämtlichen Legionen
der Kaisertruppen der Teilbegriff von 1000
Mann zur Anwendung (vgl. oben Sp. 203
und 205). Die cohors von 500 Mann scheint
unverändert geblieben zu sein ; in der Rei-
terei ist die schola von 500 M. hinreichend
gesichert; dieselbe Stärke wird der zu
der Legion der Kaisertruppen gehörenden
rexülatio gegeben. Für den cuneus cqiiüum
und die c^mtes-Truppen fehlt jeder Anhalt.
Die Ala soll 600, bei berittenen Schützen
500 Mann gezählt haben. Ein Versuch ei-
ner Ziffern massigen Berechnung nach den
in der Notitia vorliegenden Verzeichnissen,
die übrigens von den Grenztruppen nur
die Spaniens, des Donaugebietes, des Orients
und Aegyptens zu veranschlagen gestatten,
crgiebt an Grenztruppen 360,000, an Kaiser-
truppen 194,500 Mann, im Ganzen 554,500
Mann.
Für den Anfang des 3 Jahrh. ist der
Truppenstand von 33 Legionen, ungefähr
300,000 Mann beglaubigt. Unter Theodosius
sollen die Ileichstruppen stärker gewesen
sein, als je, es sollen gegen 645,000 Mann
gewesen sein, während Justinian höchstens
150,000 Mann unter den Waffen gehabt
haben soll.
Commando und Jurisdiction. In Straf-
sachen fungierte der commandiernde Offizier
als Richter. In Civilsachen bleiben bis auf
Theodosius II die allgemeinen Gerichte
für den Soldaten competent, aber nach
einer Verordnung vom J. 413 kann der
Soldat auch in solchen Fällen nur beim
Offizier verklagt, werden und dabei ist es
geblieben. Als Kläger hat sich aber der
Soldat an das Civilgericht zu wenden.
Das oberste Commando und die höchste
Jurisdiction stehen bei dem Kaiser; aber
er bildet keine eigentliche Instanz und
Berufung an ihn vom Spruch des Magisters
findet im allgemeinen in vorjustinianischer
Zeit nicht statt, während Justinian die-
selbe zugelassen hat.
Abgesehen von dem Kaiser, verbleibt
unter Diocletian das höchste Commando
dem praefectus pradorio. Dieser führte in
jedem Reichsteil das Commando über die
neu geschaffene Garde und eine Oberauf-
sicht über die an der Reichsgrenze garni-
sonierenden Truppen. Constantin hat der
Präfectur die Militärgewalt entzogen; er
übertrug den Oberbefehl über die Infan-
terie dem magister peditum, den über die
Reiterei den magister equüum, welche beide
Stellen in personaler Combination zum
magister equüum et peditum oder tUriusqw-
müitiae vereinigt werden. Dieses Amt bil-
det mit den Präfecturen des Prätoriums
und denen von Rom und Constantinopel
die höchste Kategorie der Reichsämter.
Dieser Magistri, welchen zunächst die
Kaisertruppen (palatini und comüaten*e*j
unterstellt sind, hat es anfängig nur je
einen gegeben. Bald wurde ihre Zahl ver-
mehrt, unter Constantius wie unter Valen-
tinian und Valens funktionieren mehrere
nebeneinander bei Hofe (praesentales), teils
als Träger örtlich begrenzter, oder über
die Sprengel der Ducate hinausgreifender
Commandos. Diese Commandos umfassen
Fussvolk wie Reiterei. Im Westreich ist
diese Ordnung im Wesentlichen geblieben,
unter dem magister ist das ganze Heer
ccntralisiert. Im Ostreich ist dagegen das
Commando durch Theodosius I decentrali-
siert; Fussvolk und Reiterei ist kombiniert,
aber unter 5 magistri equüum et pedäuw
gestellt, von denen 2 am Hofe (praesen-
tales) jeder die Hälfte der Palasttruppen
commandiert, die anderen über die im
Orient, Thracien und im östlichen Illyricnm
kantonnierenden Comitatenses gesetzt wa-
ren. Im allgemeinen stehen hier die Dum
der Grenztruppen mehr unter den örtlichen
magistri als unter den beiden praesentalex,
o
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- 261 -
— 262 —
die Appellation vom Dux geht regelmässig
an diese.
Commando der Grenztruppen. Die
Grenze, der limes, ist militärisch nach den
Provinzial gebieten in Abschnitte zerlegt
und darnach führt seit Diocletian der dem
einzelnen Abschnitt vorgesetzte Commando-
trager den Titel dux limitis provinciae ....
Da jeder dux auch comes ist, wird ihm zu-
weilen die letztere Benennung gegeben;
er ist bis auf Constantius perfectissimus,
in der theodosischen Zeit clarissrmus, seit
dem Anfang des 5. Jahrh. spectabüis. Der
Dux ist der Höchstcomraandierende in sei-
nem Sprengel und auch der rechte Richter
für die Soldaten der Grenztruppen, jedoch
erstreckt sich seine Jurisdiction nicht auf
Offiziere und noch weniger auf die Kaiser-
tmppen. Die Civilverwaltung ist regel-
mässig von dem Ducat getrennt; wo aus-
nahmsweise beide Ämter vereinigt sind,
steht das Civilamt stets an zweiter Stelle.
Unter den magistri militum und den
duces stehen die Führer der einzelnen
Numeri. Jurisdiction scheinen dieselben
aus sich nicht, sondern nur kraft Delegation,
gehabt zu haben. Durchgängig führen sie
jetzt den Titel tribumts, derselbe wird bei-
gelegt in der Reiterei nachweislich dem
Fi ihrer der scJiola und dem der rcxülatio,
in der Infanterie dem der Neulegion und
dem des Auxilium sowohl der Garde, wie
der Donauducate und dem der Cohorte.
Der Führer der Ala mag die alte Bezeich-
nung praefectus behalten haben. Aushülfs-
wcise wird für die Flotten, Waffenfabriken,
die militärisch verwalteten afrikanischen
Grenzabschnitte, die Ansiedlung der Laeten
und Gentilen und überhaupt für jede selb-
ständige Truppe in der constantinischen
Zeit und meistens in der Notitia die Be-
zeichnung praefectus späterhin durchaus
die Bezeichnung praeposüw gehraucht. Es
kommt auch ein vivarius l) des Abteilungs-
führers vor.
1) Ob der vicariu» Diviiesi m des Deutzer Steines
f\Vd. Korr. VIII, 18) hierher gchflrt, luast sich nicht
mit (Jewissheit behaupten. Zangcmcister erkennt
darin einen Eigennamen und ea kann dies richtig
«tili Aber vor dem letzten Buchstaben ist Platz
für einen vielleicht nur mit Farbe angegebenen,
vielleicht hat dem vor dem Feinde gefaUenen
8. Übersicht der in den Clientel-
staaten oder im Ausland gebildeten
Truppenkörper. Die Armee ging in
dieser Zeit auch aus den Unterthanen der
Clientelkönige und selbst aus dem unab-
hängigen Auslande hervor. Mommsen giebt
auf S. 274—279 hauptsächlich auf Grund
der Notitia eine Zusammenstellung der
zum Reichsheer gehörigen Truppenkörper,
welche ihrer Benennung nach als bar-
barische erscheinen. Es gehören zu den
Barbaren alle nicht munieipal geordneten
Reichsbezirke, nach dem technischen Aus-
druck die den Römern unterworfenen
gentes. Dazu kommen weiter die eigent-
lich ausländischen Staaten. Es mögen
Föderationsverträge, welche den abhängigen
Staat zur dauernden Stellung einer ge-
wissen Zahl von Rekruten verpflichteten,
manchen derartigen Truppenkörpern den
Namen gegeben haben. Vor allem aber
werden solche Bildungen durch Übertritt
oder Kriegsgefangenschaft oder Werbung
herbeigeführt worden sein.
Zwei Votivsteine gallischer Gottheiten zu 151.
Devant-Ies-Ponts bei Metz. Bei einer ge-
legentlichen Durchstreifung des Garten-
Vorortes Devant-Ies-Ponts, der sich auf
dem linken Moselufer nach dem Dorfc
Woippy zu in nördlicher Richtung er-
streckt, entdeckte ich in einem jetzt un-
bewohnten, halb vernachlässigten Land-
hause (Nr. 88) links und rechts neben der
Hausthür symmetrisch zwei kleine skulp-
tierte Steine eingemauert, die sich in ihrem
Grau deutlich von der hellen Mauertünche
abhoben. Es scheint, dass der ehemalige
Besitzer des Grundstücks ein Liebhaber
von „alten Steinen" war; eine Anzahl
grösserer Ammonshörner und anderer Ver-
steinerungen liegen in dem stark vernach-
lässigten Garten zerstreut herum ; die bei-
den erwähnten Skulpturen sind — offenbar
zur Zierde oder als Curiosität — in gleich-
massiger Höhe und Entfernung von der
Hausthüre in die Wand eingelassen und
sorgfältig umtüncht — glücklicherweise
nicht übertüncht — worden.
protector diesen Stein der i-icarivs (trihuni) IHvi-
tesi(u)m gesetzt, der Stellvertreter der in Deuts
commandierenden Trnppe^ [
- Ö63 -
Der erste Stein, links neben der Thüre,
hat eine Höhe von ca. 26—27 cm bei ei-
ner Breite von 16 cm und ist oben rund
abgewölbt, das Material der landesübliche
gelbe Kalkstein. Er zeigt in äusserst fla-
chem Relief und in durchaus unbeholfener
Ausführung die Ganzfigur einer stehenden,
unbärtigen Gottheit mit folgenden Einzel-
zügen. Der Kopf ist verhältnismässig gross
und erinnert mit seiner kreisrunden Form
und der flüchtigen Skizzierung lebhaft an
das Kalenderbild des Vollmondes, um so
mehr, als die Ohren nicht angedeutet sind.
Auf dem Kopfe steht eine grosse Mond-
sichel, fast von der Grösse des Kopfum-
fanges; ihre beiden Spitzen reichen fasst
bis zum oberen Rande des Steines. Der
Hals ist ganz unverhältnismässig lang
und dünn, ähnlich dem Stiel eines Pil-
zes. In scharfem Winkel heben sich
von diesem — ohne Andeutung der Schul-
tern — die wagerecht ausgestreckten Ober-
arme ab; die Unterarme sind ebenmässig
in senkrechtem Winkel aufwärts gestreckt.
Die rechte Hand trägt einen nicht mehr
erkennbaren, handgrossen Gegenstand, des-
sen Umrisse sich nach oben kegelförmig
zuspitzen ; die linke Hand hält einen halb-
kopfgrossen Ring, der sich oben in einen
Halbring fortsetzt. Der schmächtige Rumpf
steckt in einer kittelartigen, ungegürteten
Tunica mit kurzen Ärmeln, die etwa bis
an die Kniee senkrecht herunterfällt; un-
- 264 -
ter dieser Tunica stehen die dünnen Bein-
chen senkrecht und parallel auf einer
schmalen Reliefleiste auf, die längs des
unteren Randes hinläuft und in schmalen
Resten hie und da auch an den Seiten sich
hinauf verfolgen lässt Der freie Raum
unter dem rechten, senkrecht ausgestreck-
ten Oberarm ist teilweise ausgefüllt durch
einen tischförmigen Gegenstand, ähnlich
den sogenannten eisernen T-Trägern; der
obere Querriegel ist etwas stärker als der
untere, und enthält seiner Längsrichtung
nach eine deutlich erkennbare Rille; der
untere Rand des unteren Querbalkens
schneidet in gleicher Höhe mit dem un-
teren Saume der Tunica ab. Links neben
der Gottheit entwächst der oben erwähnten
Bodenleiste ein kerzengerade aufstrebender
Baum, nach dem sparrenförmig modellier-
ten Astwerk offenbar eine Tanne, die mit
ihrem Wipfel bis [zum linken Ellenbogen
reicht.
Allem Anscheine nach stellt die Figur
ein hochaltertümliches gallisches Kultus-
bild dar, und zwar den keltischen Mer-
cur, den Ogmius oder Teutates. Dass
das Gewand die einheimische Ärmeltunica
ist und nicht die sonst dem Mercur eigene
Chlamys, darf bei der primitiven, landes-
tümlichen Ausführung des Ganzen nicht
auffallen. Das Attribut der linken Hand
ist anscheinend der Gaduceus, das der rech-
ten vielleicht die untere Hälfte eines Geld-
beutels, von dem der obere Teil (oberhalb
des Schnürfadens) abgesplittert ist Aller-
dings würde der Gott den Beutel — an-
statt in der Mitte — auf der flachen Hand
tragen, wofür mir augenblicklich ein Ana-
logon nicht bekannt ist Auch die Luna
auf dem Haupte des Gottes ist sonst be-
zeugt, wie die Bronze von Maubeuge ') be-
weist. Der tischförmige Gegenstand unter-
halb des rechten Armes ist allem Anscheine
nach die Ära, die Rille in dem oberen Teile
deutet die Höhlung des Opferbeckens an.
Als letztes interessantes Beiwerk bleibt
der Tannenbaum zur Linken, über dessen
Symbolik mir nähere Anhaltspunkte fehlen;
an und für sich kann bei dem ausge-
sprochenen Charakter des gallischen Mercur
1) D. Martin, röligiou das G*uloi« liv. II, pl 12
l>ag. 360.
- 265 —
als einer Naturgottheit die Beigabe von
heiligen Bäumen, wie etwa beim Esus und
Belenus, nicht befremden.
Der zweite Stein, aus weissgrauem Mar-
mor, hat die Form einer oben ganz flach
gewölbten Nische, deren Seitenleisten oben
volutenartig auslaufen; die Br. betragt
ca. 28 cm, die jetzige H. 25 cm; etwa
Vs oder V« des Steines ist unten sehr un-
gleichmäßig abgebrochen. Die Nische wird
ausgefüllt durch die neben einander stehen-
den Ganzfiguren einer männlichen und ei-
ner weiblichen Gottheit in langen faltigen
Gewändern, deren Ausfuhrung in Haut-
relief eine unverkennbare Sicherheit der
Technik aufweist; im Gegensatz zu den
primitiven Kunstspuren des eben erwähn-
ten Einzelbildes zeigt hier die saubere
Ausführung der Einzelheiten von namhaf-
tem Geschick und grosser Sorgfalt. Beides
sind vollwangige, untersetzte Gestalten, die
Köpfe rund und gross, ebenso die Augen,
an denen die Pupillen ausgestochen sind.
Das Haar des zur Rechten der Frau stehen-
den Mannes fallt schlicht in die Stirn,
das der Frau unterscheidet sich nur durch
regelmässigere Behandlung der einzelnen
Partieen. Die Gewandung beider Figuren
gleicht sich ausser] ich auffallend; soviel
sich erkennen lässt, trägt die Frau eine
Art Palla; der Mann, dessen Rumpfpartieen
weniger gut erhalten sind, trägt anschei-
nend eine Art Toga2), deren Faltenwurf
ganz ähnlich geordnet ist; bemerkenswert
ist der dicke Faltenwulst, welcher sich bei
beiden Figuren unter dem rechten Arm
2) Die Halsteile ähneln mehr dem Sagum.
- 266 —
her über die Kniee hinweg zur linken
Achsel emporzieht. Bis hierher könnte
man an zwei menschliche Ehegatten denken
und den Stein für einen römischen Cippus
halten, wenn dem nicht die Attribute wie-
dersprächen. In vollkommener Symmetrie
halten nämlich beide Gestalten — der
Mann in der Rechten, die Frau in der
Linken — je ein Füllhorn an der Spitze
gefasst, aus dessen Mündung Weintrauben
quellen. Das Bemerkenswerteste ist jedoch,
dass aus diesen Trauben ein dickef Gegen-
stand herauswächst, der dem Doppelhorn
eines Stieres gleicht, so zwar, dass beide
Hörner, unten zusammengewachsen, sich
oben kreuzen. Der linke Arm des Mannes
und der rechte der Frau, welche einander
berühren, sind stark abgestossen; soviel
scheint indes sicher, dass die abwärts ge-
haltenen Hände sich berührten, und dass
die eine eine grosse Weintraube hielt,
deren unteres Ende noch deutlich erkenn-
bar ist. Leider ist, wie erwähnt, der Stein
kurz unter den Knieen der Figuren ab-
gebrochen.
Offenbar gehört das vorstehende Denk-
mal einer vorgeschritteneren Zeit an als
das erste; die römische oder doch halb-
römische Tracht, sowie die Technik machen
dies unzweifelhaft. Anscheinend stellen
die Figuren zwei einheimische Flurgott-
heiten dar, etwa als Beschützer der Wein-
gärten, wie die doppelte Tranbensymbolik
wahrscheinlich macht ; noch heute sind die
Hügel, an welche sich dieses Quartier von
Devant-les-Ponts anlehnt, Rebberge, die
Ortschaft selbst treibt eifrigen Wein- und
Obstbau. Wenn eine Vermutung ausge-
sprochen werden darf, so möchte das Göt-
terpaar Mercur und Rosmerta dar-
stellen; obwohl die lange, faltige Gewan-
dung des Gottes ziemlich ungewöhnlich
sein würde3). Dass Rosmerta mit dem
Füllhorn und in der beschriebenen matro-
nenhaften Kleidung neben Mercur ausser-
ordentlich häufig erscheint, ist bekannt;
sie würde in der vorstehenden Form nichts
Ungewöhnliches bieten. Auch der gallische
S) Man vergleiche übrigens den ebenso be-
wundeten, neben einer weiblichen (Gottheit sitzen-
den Mercur von Moutlueon: Revue archeologique
1880, vol. 40, p. 16.
— 267 —
— 268 —
Mercur führt das Füllhorn hie und da,
und zwar trägt der oben erwähnte Bronze-
Mercur von Maubeuge ganz dasselbe Füll-
horn wie hier: aus der Mündung quel-
len reiche Trauben, und aus diesen
heraus wächst das Kopfende des
C a d u c e u s , d. b. die beiden letzten Schlan-
gcnwindungen desselben. Nach dieser Ana-
logie wäre also der gehörnartige, ver-
schlungene Aufsatz auf dem Traubenfüllhorn
unsrer Gottheit ebenfalls der Caduceus,
und diese demnach Mercur. Ich wieder-
hole, dass der äussere Habitus nicht recht
hierzu stimmt, abgesehen davon, dass die
weibliche Gottheit genau dasselbe Füllhorn
mit Caduceus trägt 4) ; der unten erwähnte
Mercur vom Altar von Montlu<;on lehrt
indessen, dass man bei gallischen Volks-
gottheiten sich nicht immer an den sonst
üblichen Typus halten darf; die Mannig-
faltigkeit der Formen scheint hier eine
grössere gewesen zu sein, als man gemein-
hin glaubt.
Otto Adalb. Hoffmann.
152. Von der Ata Atectorigiana (vgl. Mommsen,
Wd. Korrbl. VI, 140 = Hernies 22 S. 547)
wurde kürzlich in Rom eine neue Inschrift
entdeckt, die wir nach einer Mitteilung
Barnabei's an Mommsen zu veröffentlichen
in Stand gesetzt werden:
i d r m
VLPIADANAE
EX * MAVRETANIA
CAESARIENSI »VA* XXilX j
C'VALERIVSMAXIMVSl
DECVRIO * ALAE - ATECTORIG ■
AR8E- EXERCITV8 ■ M0E8I AE
INFERIORIS-CONIVGI'
iVlENTISSIMAE-FECIT
Die Inschrift ist in guten Buchstaben
geschrieben. Über ihr befindet sich in
Relief eine liegende Frau, die mit der
Linken den Kopf stützt, während sie mit
der Rechten einen Kranz hält. Der An-
fang von Zeile 7 ARSE ist verhauen für
ANAE — Atectorigianae.
4) Auf dem Mercur-Rosiuerta-AlUr von l'ari»,
jetzt im MutM'iun zu St. Gentium, führt auch die
KoHmertu den Caduceus: vergl. R«*vue archrol.
jb. p. 81.
Vereinsnachrichten
unter Redaction der Vereinsvoretände.
M. DUrkheim, 18. Oktober. Der hiesige 1S|
Altertumsverein hat in den letzten
Monaten eine Reihe wertvoller Erwer-
bungen gemacht, über welche hiermit
kurz berichtet wird:
1) Ein von der Ruine Schöneck im Elsass,
dem Sitze der Grafen von Dürckheim, her-
rührendes steinernes Wappen. Dasselbe
stellt auf seinem an den Seiten eingezoge-
nen, nach unten spitz zulaufenden Wappeu-
schilde (45 cm hoch, 38 cm breit) die
Dürkheimer Haften oder vielmehr die zwei
abgespannten Bogen dar. Bekanntlich be-
sitzt die Stadt Dürkheim und das im 18.
Jahrhundert zuerst urkundlich erwähnte
Geschlecht der Grafen von Dürckheim,
welches von hier abstammt, dasselbe Wap-
penzeichen. Obiges Wappen gehört der
Renaissancezeit an. Dicht daneben steht
zu Schöneck auf einem abgestürzten Thor-
stein die Jahrzahl 1592. — Geber der
Vereins vorstand.
2) Ein von der Saline Philippshalle
herrührender Schrankaufsatz von Eichen-
holz. In Mitte desselben befinden sich die
Initialen des Kurfürsten Carl Philipp von
der Pfalz, darüber die kurfürstliche Kroue:
links und rechts von CP steht die Jahr-
zahl 1740; an den Ecken sind Blumenge-
winde in Hochrelief angebracht. Dies wert-
volle Stück ist ein Geschenk des Herrn
Kaufmanns Karl Beaufort; hergestellt ward
dieser Gegenstand von Herrn Maler Rupp-
recht Lehner hier, sowie von der Firma
Rockstroh zu Nürnberg.
3) Das Fragment eines frühmittelalter-
lichen GrabsteineSj. welcher auf drei Seite»
beschrieben ist. Zu lesen ist noch: „Got
Genad" (eine bekannte, stehende Gral»-
formel ist : „Dem Gott Genadtt oder „gnä-
dig sei"). — Geber unbekannt.
4) Eine gotische Kreuzblume aus weissem
Sandstein, herrührend von einem Kirch-
turm. — Geber unbekannt.
5) Eine Anzahl von Sporen, Hufeisen,
Schlössern, Bändern, Pfeilspitzen, Kacheln
u. s. w. Dieselben rühren aus dem Spät-
mittclalter und der Renaissancezeit her.
Fundort Ruine Ilohcnburg im Nordelsas«.
— Ankauf. DigitizedbyV
— 270 —
6) Eine silberne, im Renaissancestil
ausgeführte Buchschliesse. Dieselbe ist
in getriebener Arbeit ä jour gehalten und
stellt in der Mitte, umgeben von Blumen
und Früchten, einen Blumenkorb dar. —
Angekauft zu Nürnberg.
Gegenstande, wie der letztere, sollen den
hiesigen Gewerbetreibenden die Mög-
lichkeit eröffnen, die einzelnen Stilarten
an guten Mustern hier an Ort und Stelle
zu studieren. In den letzten Jahren wur-
den regelmassig solche Stilmuster vom
Vereine käuflich erworben.
Allen Gebern wird hiermit im Namen
des Vereines bester Dank ausgesprochen.
Die Anzahl der in unserem Museum vor-
handenen, teilweise wertvollen Gegenstände,
hat bereits die Zahl von 3000 überschritten,
eiu für die kurze Zeit des Bestehens unseres
Vereines gewiss erfreuliches Resultat.
54. Frankfurt a. M. Verein für Geschichte
und Altertumskunde. In den Sitzungen
vom 14. Okt. und 11. Novemb. sprach Hr.
Dr. Kuthe in zwei ausführlichen Vor-
trägen an der Hand von L. F. A. Wim-
mer's Runenschrift und R. Ilenning's deut-
schen Runendenkmälern über den heutigen
Stand unserer Kenntnis von der Runen-
s c h r i f t. Nach einleitender Erörterung des
älteren und jüngeren Futhark und der
punktierten Runen sowie der hypothe-
tischen Vorgeschichte der Runen und der
früheren phantastischen Ansichten über
Alter und Ursprung der Runen wurde
unter Vorlage von ad hoc angefertigten
Tafeln der altsemitischen, altgriechischen
und altitalischen Alphabete die Frage nach
dem Ursprung der Runen sehr ein-
gehend behandelt. Nach spezieller Auf-
führung der germanischen (16), nordischen
(50) und angelsächsischen (2) ältesten
llunendenkmäler sowie ausführlicher Be-
sprechung der 3 Runenalphabete auf dem
Goldbrakteaten von Vadstena, der Silber-
spange von Charnay und dem sog. Themse-
messer wurden unter Darlegung der augen-
scheinlichen Verwandtschaftsverhältnisse
mit den südeuropäischen Alphabeten die
heutigen Ursprungshypothesen (etruskische,
lateinische u. griechische) näher beleuchtet.
Hr. G. Dieffenbach aus Friedberg hatte i^
der zweiten Sitzung die Freundlichkeit, die
in seinem Besitz befindliche Spange von
Friedberg mit der Inschrift „Thuruthhild"
den Zuhörern zu zeigen.
Am 28. Oktober trug Herr Referendar 155.
Dr. A. Dietz im Anschluss an einen frühe-
ren Vortrag über das Frankfurter Zeitungs-
wesen die Geschichte der Frankfurter
Zeitschriften bis zum Jahre 1800 vor,
sowie dieselbe sich nach den umfangreichen
Bücherinspektionsakten des Stadtarchivs
und dem Material auf der städtischen Bib-
liothek darstellt. Der Redner schloss aus-
drücklich von dem Thema die Kataloge,
Ahnanache und Kalender aus. Der Be-
griff der Zeitschrift ist wegen seiner Un-
bestimmtheit schwer zu definieren und lässt
sich nur negativ im Gegensatz zu dem
Begriff der Zeitung etwa dahin geben, dass
hierunter jedes in regelmässiger, meistens
in längerer Aufeinanderfolge erscheinendes
Druckerzeugnis zu verstehen ist, welches
sich nicht hauptsächlich mit den politischen
Tagesereignissen beschäftigt. Frankfurt
mag als Pflanzstätte und Stapelplatz des
deutschen Buchhandels und infolge seiner
zwei grossen Messen bezüglich der Zeit-
schriften die erste Stelle in Deutschland
einnehmen, sicherlich während des 18. Jahr-
hunderts. Die nachweisbar älteste Zeit-
schrift ist allerdings nicht hier, sondern in
Köln von Michael Eitzinger etwa 1583
herausgegeben worden. In dem Zeitraum
von 1588—1800 sind etwa 85 Zeitschriften
entstanden. Sie sondern sich ihrem Cha-
rakter nach scharf in zwei Gruppen. Die
erste wird von den Messrelationen und
den 10 weiteren grossen politischen Zeit-
schriften, deren Entstehung 1588 — 1722
fallt, gebildet, die zweite von den berühm-
ten Frankfurter gelehrten Zeitungen resp.
Anzeigen und etwa 22 weiteren, nicht lit-
terarischen Zeitschriften, welche 1736 bis
1800 erschienen. Die Zeitschriften der
ersten Gruppe fanden eine ausserordent-
liche Verbreitung und sind zeitweise jede
Messe in einer Gesamtauflage von etwa
10 000 Exemplaren verkauft worden *). Mit
dem stärkeren Hervortreten der Zeitungen
1) Sie berichteten in ganz objektiver Form und
mit Unterdrückung jeder persönlichen Ansicht die
wichtigsten Tagesereignisse.
— 271 —
giugeu sie allmählich ein, und mir die
Messrelationen vermochten nach mannig-
fachen zeitgemässen Veränderungen des
Inhalts ihr Dasein bis zum Jahre 1806
weiter zu fristen. Die Zeitschriften der
zweiten Gruppe, insbesondere die Frank-
furtischen gelehrten Zeitungen stellen ge-
gen die der ersten Gruppe einen ausser-
ordentlichen Fortschritt dar. Sie sind die
Zeugen eines von Frankreich ausgehenden
bedeutenden geistigen Aufschwungs. Das
Erscheinen der gelehrten Zeitungen im
Jahre 1736 war ein wichtiges litterarisches
Ereignis. Mit Unrecht hat man über dem
Jahrgang 1772, an welchem bekanntlich
Goethe, Herder und Merk mitarbeiteten,
diese Thatsache übersehen. Von den zahl-
reichen Zeitschriften, welche sich um die
gelehrten Zeitungen gruppieren, sind wenige
von mehrjähriger Lebensdauer gewesen.
Vier davon erschienen in französischer
Sprache.
156. Stuttgart. Württembergischer Alter-
tumsverein. Zahl der Mitglieder 1889:
490. Öffentliche Winter - Versammlungen
mit Vorträgen 1888/89: 5, die letzte Ver-
sammlung zugleich Feier des fünfundzwan-
zigjährigen Jubiläums des Vereins - Sekre-
tärs Dr. Eduard Paulus. Veröffentlicht
wurde zum Regierungs-Jubiläum des hohen
Vereins-Protektors König Karl der Anfang
einer grösseren Vereinsgabe: Württem-
bergisches Adels- und Wappenbuch. Von
0. v. Alberti. Erstes Heft: Geschichte
des württembergischen Wappens. Mit 11
Lichtdrucktafeln. Zweites Heft: Aalen-
Buwinghauseti. Mit 337 Siegel- und Wap-
penbildern. Stuttgart, W. Kohlhammer.
Verlag der Fr, Untz'schen Buchhandlung in Trier:
Dir Dom i« Trier
in seinen drei Hauptperioden:
der Römischen, der Fränkischen, der Romanischen,
beschrieben und durch 26 Tafeln erläutert
von
Dr. J. N. von Wilmowsky.
Preis 90 Mark.
Herabgesetzter Barpreis 30 Mark.
— 272 —
Antiquariat,
Miltenberg a. IL,
offeriert: beschichte der Stadt n. ehemal. Reichs-
festun g Phllippaborfff zusammengest v. Bürger-
meister H. Nopp, 1881, neu, statt M 6— nur .A4.— .
(Die allgein. Zeitung hat durch mehrere Nummern
dieses Werk äusserst günstig besprochen).
Neuer Verlag der Fr. Llntz'sehen Buchhand-
lung in Trier. Zu beziehen durch sämtliche
Buchhandlungen :
Römische Mosaiken aus Trier
und Umgegend
▼on Domkapitular
J. JT. von Wilmowsky.
Nach desseu Tode herausgegeben von der Gesell-
schaft für nützliche Forschungen
durch deren Sekretär Museums-Direktor Dr. Hettner.
Neun chromolithographierte Tafeln auf Carfcon in
der Grösse von 58 auf 46 cm und ein Textheft in
Unart. Preis in Mappe 20 Mark.
Das Werk ist von gleicher Bedeutung für das
moderne Kunstgewerbe wie fttr die archäologische
Forschung. Das römische Trier hatte eine Fülle
herrlicher Mosaiken, v. Wilmowsky hat die in
den Jahren 1840—1870 aufgefundenen Fussboden-
und Wandmosaiken, sowie Marmortäfelungen der
Basilika, vieler Prachtgebäude Triers und der
Villen des Saar- und Moselgebietes in peinlich
ausgeführten Zeichnungen von hervorragender
Schönheit zusammengestellt, welche in diesem
Werke Jetzt im ganzen Reichtum der Farbenscala
der Originale, in trefflichen Reproduktionen der
lithographischen Anstalt von C. Welsbacher in
Darmstadt vorliegen. Die Mosaiken, teils nur mit
Ornamenten, teils mit Figuren gesiert, eignen eich
in hohem Masse für moderne Nachahmung in
Thonplatten, Stickereien und Teppichen. Der Text
giebt Aufschlug« über die Auffindung der einzel-
nen Mosaiken und einen Oberblick über die Ge-
schichte des Mosaikes überhaupt
Verlag der Fr. Lintz'schen Buchhandlung in Trier :
Beschreibendes Verzeichnis
der
Haiisciriftti dir Staitbiiliiiiek
bu Trier.
Heft 1 (Bibel-Texte und Commentare)
von
M. Keuffer,
Realgymnasiallehrer und Stadt-Bibliothekar.
Prei» fall. 3, Mark.
Geschichte JeTWite Trier
d. i. der Stadt Trier und des Trierischen Landes
als Churfttrstentum und als Diözese von den
ältesten Zeiten bis zum Jahre 1816.
Von Domkapitular
Dr. J. Marx.
5 Bande. 1858-64. Preis Jk 82.25.
Dr. J. C. Lager.
Mit 8 Tafeln. Preis 6 Jk
Lahneck und Oberlahnstein.
Ein Bettras nr «p«si«l«Mefciokt* «*r
von Dr. Jf
Preis 80 Pfg.
FR. LINTZ'SCHE BUCHDRUOKCRCI IN TRIER.
Kedfglrt
▼on Dr. Hettner In Trier
und
Profestor Dr. Lampreeht
In Benn.
Korresponäenzblatt
Verl»«
der
FR. LINTZ'schen
Buchhandlung
in Trier.
der
Westdeutschen Zeitschrift für Geschichte und Kunst,
lagleich Organ der historisch-antiquarischen Vereine zn Backnang, Birkenfeld, Dürk-
neim, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Karlsruhe, Mainz, Mannheim, Metz, Neuss, Speyer,
Strassburg, Stuttgart und Worms, sowie des anthropologischen Vereins zu Stuttgart.
♦
Dezember. Jahrgang VIII, Nr. 12. 1889.
Das Korrespondenzblatt erscheint in einer Auflage von 3600 Exemplaren. Inserate a 26 Pfg. für die
gespaltene Zeile werden ron der Verlagshandlung und allen Inseraten-Bureaus angenommen, Beilagen
nach Uebereinkunft. — Die Zeitschrift erscheint vierteljahrlich, das Korrespondensblatt monatlich. —
Abonnementspreis 15 Mark für die Zeitschrift mit Korrespondensblatt, für letsteres allein 6 Mark.
Neue Funde.
Römisches aus Württemberg. 1) Iu der
Waldparzelle „LA hie" bei Oberstetten 0/A.
Ulm auf der schwäbischen Alb wurde 1887
eine römische Civilniederlassung blossge-
legt, ein Anwesen mit ummauertem Hof,
in welchem sich ein heizbares und ein un-
heizbares Wohnhäuschen, ferner zwei grös-
sere Häuser mit 1 m starken Mauern, wohl
Scheunen und Stallungen, endlich an der
Nordwestecke, ganz in der Nähe einer nie
versiegenden Quelle, ein Badhaus befanden.
Funde von Inschriften, Altären oder dergl.
wurden nicht gemacht, doch ist an dem
römischen Ursprung der Anlage nicht zu
zweifeln. Näheres s. Bürger, Württemb.
Vierteljahr8hefte f. Statistik und Landes-
kunde 1888 S. 29—36 m. 1 Taf.
2) Ebenda 1889, S. 10—16 handelt E.
von Kaitee über römische Neckarubergänge
bei Altenburg und Tübingen. Ein Übergang
bei Altenburg wird wahrscheinlich gemacht
durch das Zusammenlaufen mehrerer Rö-
merwege an dieser Stelle, durch die Spuren
einer römischen Niederlassung auf der Flur
Madenburg westlich von Altenburg und
durch die Auffindung einer Römerschanze
bei dem Hof Einsiedel. In Tübingen will
v. K. neben der alten, jetzt noch gebrauch-
ten Steinbrücke im Neckarbett die Spuren
einer alten römischen Brücke entdeckt
haben. Doch erhebt sich diese Entdeckung
kaum über den Wert einer, allerdings sehr
wahrscheinlichen Vermutung.
3) Ebenda S. 17—22. Von grösserer
Wichtigkeit ist die Blosslegung eines rö-
mischen Castrum« bei Urtpring auf der Alb
am Ursprung der Lone zwischen Ulm und
Geislingen. Dasselbe misst 130 m ins Ge-
viert, lehnt sich an den südlichen Abhang
des „Heerbergs" gegen das Lonethal und
diente offenbar zur Deckung der zahl-
reichen Verkehrswege über die Alb. Die
Wahl des Platzes ist ohne Zweifel mitbe-
dingt durch den Umstand, dass Urspring
der einzige Ort auf dem langen Albrücken
ist, wo sich Wasser findet. An den Ecken
sind die Castellmauern abgerundet, zeigen
jedoch keine Spur von gemauerten Türmen,
dagegen zeigt die Innenseite der Mauern
in Abständen von ca. 160 cm vertikale
Aussparungen von 20 cm Breite und 25 cm
Tiefe, die nur zum Einlassen von Balken
für eine hölzerne Brustwehr gedient haben
können. Die vier Thore waren beiderseits
mit Thortürmen eingefasst, die nicht über
die Mauer vor-, sondern gegen das Lager
einspringen und ungefähr 4 m ins Geviert
messen. In der Mitte des Castrums, in
der Richtung der via principalis zieht sich
auf eine Strecke von 23 m eine 45 cm
starke Mauer, die in der Richtung gegen
die Porta praetoria einen balkonähnlichen
Vorsprung hat und als Garten- oder Hof-
mauer gedeutet wird. Da sich an ihr öst-
liches Ende die Grundmauern des Prae-
toriums anschliessen, so dürfte sie vielleicht
den Zweck gehabt haben, auf dem abschüs-
sigen Boden des Castrums vor dem Präto-
rium einen ebenen Raum herzustellen, und
der Vorsprung ist daher wohl als suggestus
zu fassen. An Funden war der Raum des
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- 275 —
Castrums arm. Ausser einigem Baumate-
rial sind besonders erwähnenswert eine
Bronzemünze Hadrians aus dem Jahre 118,
ein keltähnliches Beil, endlich viele Thon-
scherben, darunter eine mit dem Stempel
Saciantri.
P. W. in Wochenschrift für kl. Phil.
1889 Nr. 51.
158. Frankfurt a. M., im Dezember. [Römische
Funde am Dom.] Die in Korrbl. VIII, 115 er-
wähnten Funde beim Dorn sind neuerdings
durch eine systematische Aufgrabung ver-
vollständigt worden, welche die Verwaltung
des städtischen Museums veranstaltet hat.
Nachdem durch die dankenswerte Aufmerk-
samkeit des Herrn Konservators Cornill
und die unermüdliche Nachforschung des
Herrn Architekten Thomas die ersten
Spuren des römischen Anbaues gefunden
und die Funde geborgen waren, musste
man vorerst die dringlichen Kanalarbeiten
zu Ende führen lassen, che das Terrain
soweit frei wurde, dass an eine sachge-
mässe und sorgfältige Aufnahme gedacht
werden konnte. Das städtische Tiefbau-
Amt erklärte sich bereit, eine nochmalige
Aufgrabung vorzunehmen. Dieselbe be-
traf den bereits bruchstückweise aufge-
deckten und ausgebrochenen römischen
Kanal, dessen Richtung und weiterer
Verlauf genau bekannt war. Er läuft quer
über die Strasse, welche Krautmarkt heisst,
und zieht sich zum Weckmarkt nach dem
Leinwandhause hin. An letzterer Stelle
ergab der Fortgang der städtischen Kana-
lisierung einen Durchschnitt desselben,
welcher über der Sohle noch die Stein-
Aufmauerung in Höhe von 0,45 m zeigte.
Die Deckung war auch hier ausgebrochen.
Es erscheint mir zweifellos, dass es sich
nur um einen Abzugskanal, keine Wasser-
leitung handeln kann, da die Anlage mit
beträchtlichem Fall von der Höhe des
Dom-Hügels zum Main führt und die rö-
mischen Bauten nur auf jener Höhe, nicht
am Flusse gestanden haben können, oben
auch ausserdem die zahlreichen römischen
Antikaglien gefunden wurden. Auf dem
Krautmarkt ward ein beträchtliches Stück
des Kanals blossgelegt. Überall war nur
die Plattensohle mit innerer Breite von
0,35 m erhalten; die einzelnen Tegulae
— 276 —
massen 555 mm Länge. Die Seitenmauern
hatten 400 mm Breite. Es kamen wieder
eine Anzahl Trümmer von Thongefassen,
Ziegeln, Kacheln und sonstige Thonarte-
fakte zum Vorschein. Gerade zum Be-
schluss der Arbeit, am Abend des 6. De-
zember, traf man noch ein Stempel-
Bruchstück auf dünnem Ziegel an, das
von grösster Wichtigkeit für die endgiJtige
Zeitbestimmung der ganzen Anlage ist. Ich
habe bereits erwähnt, dass sich früher
schon ein Stempel der 14. Legion fand,
der keine Beinamen aufweist. Als wahr-
scheinlich erschien mir gleichwohl dessen
Zeitstellung nach dem brittanischen Feld-
zug, schon aus Gründen der allgemeinen
Situation zur Zeit der Okkupation des
Maingebiets. Nunmehr ist diese Zeit durch
den neu aufgefundenen Stempel gesichert.
Derselbe zeigt die Beinamen G(cmina)
M(artin) V(ictrix). Eine der herausge-
nommenen Ziegelplatten der Kanalsohle
ergab ebenfalls einen Stempel der 14. Le-
gion (Rundstempel) mit G M V, drei andere
haben Bandstempel. Es scheint, dass die
Platten durchweg gestempelt waren. —
Später (18.—2Ö. Dec), als der Bau des
städtischen Kanals gegen den Brunnen auf
dem Krautmarkt weiter fortschritt, ergaben
sich in einem schachtartigen runden
Loch (Senkgrube?) noch mannigfache
Thonartefakte, meist Gefäss-Bruchstücke.
Es war dieselbe Stelle, welche die ersten
Funde lieferte. Ein grosses Stück Wand-
bewurf mit aufgemaltem farbigem Streifen
zeugt für reichere Ausstattung der hier
gelegenen Häuser. Ein Amphorenhenkel
trägt den Stempel ^SPAN * SiEN. An den
Namen Pansa ist wohl deshalb nicht zu
denken, weil nach dem ersten N ein deut-
lich erhabener als sichtbarer Punkt steht.
A. Hammeran.
Biblis im Ried. [Praehistoriscbes]. Bei 159
Kulturarbeiten in dem östlich vom Ort ge-
legenen Gemeindewald, nahe der Odenwälder
Schneise stiessen Arbeiter auf eine Anzahl
Töpfe, Arm- und Beinringe, sowie einGefass
aus Bronze. Das letztere soll zertrümmert,
die Ringe verschleudert worden sein. — In
der Gewann „am Entenpfad" in der unmittel-
baren Nähe eines kleinen fränkischen Toten-
feldes wurden von mir Reste vorgeschicht-
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— 277 —
licher Wohnstatten aufgefunden. Auch am
„Hohweg" fand man wiederholt Reste vor-
romischer Gefässe, Feuersteine, Feuerstein-
splitter uod Bronzegegenstände.
Fr. Kofier.
60. Stammheim i. d. Wetterau. Beim Ver-
schleifen eines Hügels auf einem Acker in
der Nähe des Oppertshäuser Hofes wurde
ein mit prachtvollem Edelrost überzogenes
zweischneidiges Bronzeschwert von 54 cm
Länge und 3,5 cm Breite aufgefunden.
Weitere Nachgrabungen ergaben noch ein
stark beschädigtes Bronzemesser und eine
Anzahl Scherben von Gefassen, welche mit
der Hand geformt waren. Die Gegenstände
gelangten in Privatbesitz. Fr. Kofi er.
16 f. Wickstadt i. d. Wetterau. In der Nähe
der Altenburg, einer mutmasslichen Römer-
stätte (vgl. Arch. für hess. Gesch. etc. IV
S. 230 und Quartalbl. des histor. Ver. für
Hessen 1887, Nr. 2, S. 71) wurde im ver-
gangenen Sommer eine rtfmische Strasse
aufgepflügt. Dieselbe ist eine Fortsetzung
der grossen Römerstrasse, welche unter
dem Namen „Elisabethenstrasse" von Kastei
nach Praunheim-Heddernheim und von dort
als „Steinstrasse" an Bonames vorüber
nach Okarben zieht. Nach Diefienbach
(Urgeschichte der Wetterau S. 254) soll
sie sich vor Okarben in der Landstrasse
verloren haben. Hammeran, Urgeschichte
von Frankfurt etc. S. 23, nimmt jedoch an,
dass sie bei Okarben eine etwas nördliche
Wendung genommen und bis zu einer
zwischen Okarben und Nieder -Wöllstadt
gelegenen römischen Befestigung gezogen
sei, glaubt aber, dass sie geradlinig kaum
weiter, d. h. bis zu der oben erwähnten
Altenburg geführt habe. Die Strasse zieht
in der That westlich an Okarben vorüber,
überschreitet bei Bruchenbrücken die Wet-
ter und lässt die Altenburg rechts liegen.
Zwischen dieser mutmasslichen Römerstätte
und Dornas8enheim zeigt sie sich noch als
tiefer, aber überbauter Hohlweg. Ihre
Richtung weist auf das von mir vermutete
Kastell bei Echzell. Sie ist, wie ich schon
im Quartalbl. 1887, Nr. 2, S. 71, Anm. 1
ausgesprochen habe, nicht identisch mit
der „hohen" oder Mahlstätter Strasse. Dicht
bei der Altenburg mündet die von dem
Kastelle zu Ober - Florstadt kommende
— 278 —
Strasse in sie ein, während von Okarben
aus eine alte Strasse, die sich bei dem
Marienhofe teilt, östlich nach Marköbel zu
und südlich als „grüne Strasse" nach Kes-
selstadt und seinem Kastelle zieht. Ich
zweifle nicht, dass diese Strassen römischen
Ursprungs sind. Fried. Kofi er.
Birkenfeld. [Eine alte Befestigung beim 162.
Idarkopfe.] Auf der südlichen Abdachung
des Idarwaldes nahe dem Kamme, unge-
fähr in der Mitte zwischen dem Idarkopfe
und der Quelle des Kappelbaches, liegt,
von Buchen überschattet, eine alte Befes-
tigung mit schwachen Überresten abgetra-
gener Gebäude im Innern. Irgendwelche
natürliche Festigkeit hat der Platz nicht,
weder durch eine Erhöhung, noch durch
ein vorbeifliessendes Wasser oder einen
umgebenden Sumpf.. Auf der sanft ge-
neigten Fläche umziehen zwei parallele
Gräben mit Erdwällen dazwischen und da-
hinter, von denen der letztere immer noch
an manchen Stellen sich ziemlich stark er-
hebt, ein Viereck von etwas unregelmässiger
Form; an der Süd- und Westseite laufen
die Gräben und Wälle in geraden Linien,
welche ungefähr einen rechten Winkel
bilden, während die Nordseite mit einer
flachen Spitze in der Mitte vortritt imd
die Ostseite eine gebogene Linie bildet,
ohne dass ein zwingender Grund zu dieser
Unregelmässigkeit erkennbar wäre. Der
Umfang des inneren Walles beträgt unge-
fähr 150 m. Von der Nordwestecke läuft
ausserdem ein ziemlich starker Wall mit
vorliegendem Graben in schräger Linie bis
zu einem auf der Ostseite in geringer Ent-
fernung vorüberziehenden Wege, der in
gerader, südnördlicher Linie vom Kappel-
bach bis zu der nach Rhaunen führenden
Fortsetzung der Idarstrasse geht. Da
dieser breite Weg in dem zumteil sumpfigen
Gelände stark aufgedämmt und von ansehn-
lichen Gräben eingefasst ist, bildete mit
ihm zusammen der schräglaufende Wall
einen sich an die Hauptbefestigung anleh-
nenden, ziemlich sicheren Einschluss. Auf
der Südseite des Vierecks hat man, offen-
bar in späterer Zeit, wo die alte Befesti-
gung ihre Bedeutung verloren hatte, in der
Weise einen kleinen Teich angelegt, dass
man den Wall zwischen den beiden Gräben
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— 279 —
wegnahm und auf der Aussenseitc einen
höheren Damm aufwarf; von diesem Teiche
zieht sich sumpfige Niederung bis zu dem
besprochenen Wege hin.
Die erwähnten Gebäudereste im Innern
des Vierecks erstrecken sich in westöst-
licher Richtung von Wall zu Wall, wäh-
rend auf ihrer Süd- und Nordseite freier
Raum bleibt. Die Zerstörung der Gebäude
durch Wegnahme des sonst verwendbaren
Materials und durch die Baumwurzeln,
welche schon lange sich zwischen die
Fundamente gedrängt und dieselben zum-
teil emporgezogen haben, ist eine so gründ-
liche, dass es auch bei einer Aufgrabung
schwer sein möchte, sich ein sicheres Ur-
teil über die Bauart und Entstehungszeit
zu bilden. Doch lässt ein zwischen Baum-
wurzeln neben anderen Steinen eingeklemm-
tes Ziegelbruchstück (von nicht charakte-
ristischer Form) vermuten, dass Ziegelsteine
von einem älteren Bau bei einem Neubau
in späterer Zeit mitverwandt worden sind.
Eine vorgeschichtliche Zufluchtsstätte
lässt sich nach der beschriebenen Lage
nicht wohl annehmen, eine mittelalterliche
Burg noch weniger. Nun haftet an dem
Platze der Name „Zum heiligen Geist";
und wenn auch der Name des in der Nähe
vorbeifliessenden Kappelbaches, der
auch aus der Nähe unseres alten Boll-
werks Zufluss erhält, nicht auf eine Kapelle
in seiner Nähe zurückzuführen wäre —
was immerhin das Wahrscheinlichste ist — ,
so wird man doch schon nach jener Be-
nennung allein wohl annehmen müssen, dass
innerhalb der Umwallung einmal eine Hei-
liggeist-Kapelle gestanden hat und dabei
vielleicht eine Klause. Die Leute in der
Nähe reden von einem Kloster.
Aber sollten wohl an dieser, durch nichts
sonst dazu einladenden Stelle eine Klause
und eine Kapelle entstanden sein, wenn nicht
bereits eine Befestigung und ein Gebäude
aus älterer Zeit da vorhanden waren ? und
sollte man die Klause — denn die Kapelle
bedurfte zu ihrem Schutze einer Umwal-
lung nicht — in der beschriebenen Weise
mit doppeltem Wall und Graben umgeben
haben ? Es scheint mir ausser der Eigen-
tümlichkeit der Befestigungsanlage auf ganz
flachem, sanft geneigtem Boden der Umstand
— 280 —
der Beachtung wert zu sein, dass in geringer
Entfernung nach Westen ein Weg, der aus
der Gegend von Hottenbach und Hel-
lertshausen kommt und nach dem an
der bekannten Römerstrasse des Huns-
rückens gelegenen Hochscheid führt, die
über den Rücken des Idars ziehende alte
Idarstrasse, die Fortsetzung der von
Hermeskeil kommenden „Pfaftenstrasse".
schneidet. Westlich von Hellertshausen, am
der „Bastert" genannten Heide ist kürzlich
ein röm. Ruinenfeld entdeckt worden,
welches ein Rechteck von erheblicher Aus-
dehnung bildet. Bruchstücke von römischen
Falzziegeln, von Gefässen, auch ein solches
von samischem Thon (terra sigillata) ver-
raten den Ursprung der fast gänzlich zer-
störten Gebäude; eine Aufgrabung wird
vielleicht weiteren Aufschluss bringen. In
der Nähe sind noch Spureu von einzelnen
Gebäuden vorhanden ; nördlich von „Bastert4*
liegen im Walde bei dessen südlichem Rande
Reste der Gebäude einer untergegangenen
Ansiedlung an der „Schümmerbitz".
Sollte also wohl in römischer Zeit auf
dem Idarwalde jene Befestigung zur Siche-
rung des Verkehrs auf den sich dort kreu-
zenden Wegen angelegt worden sein V und
wollte man vielleicht im Mittelalter die
bösen Geister, welche den einsamen Wandrer
bei dem alten Heidenschloss mitten im
wilden Idarwald schreckten, verscheuchen,
indem man in der Umwallung eine Kapelle
„Zum heiligen Geist" errichtete ? oder hat
ein Einsiedler in der Ruine seinen Sitz
aufgeschlagen und die Kapelle erbaut V
Back.
Cleve. [Fund römischer Bronzegefaqpe.] 163.
Erst jetzt wird ein Fund bekannt, der vor
etwa 2 Jahren an einer Sandgrube, 20 Min.
nordwestlich von Cleve, unmittelbar an dem
über den Höhenzug führenden Römerweg
gemacht worden ist; er lag 2 — 3 Fuss
unter der Oberfläche. Er war anfangs um-
fangreicher, da ein Teil der Gegenstande
leichtsinniger Weise von den Arbeitern zer-
schlagen worden ist. Der Fund besteht,
wie der ähnliche von Rheinzabern (Westd.
Zs. I S. 469), meist aus Bronzegeräten:
1) eine Schale von 37 cm Dm. und lö cm
Höhe; zu derselben gehört ein Henkel,
dessen Enden in ein Schiff mit insitzeu-
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— 281 —
dem, rudernden Schiffer auslaufen. 2) Offene
Bronzelampe mit Henkel in Form eines
Akanthusblattes ; Dm. des unteren Teiles
9X2 cm. 3) Henkelkrug mit kleeblattartiger
Öffnung h. 0,14. 4) Henkelkrug; der Henkel
ist ahnlich dem des Rheinzaberner Kruges
(Wd. Z. I Tfl. VII), am Rand läuft er in
ein Akanthusblatt und 2 Vogelköpfe mit
Sägeschnabel aus, in der Mitte ist eine männ-
liche, kämpfend fortschreitende Figur, und
unten, wo der Henkel sich blattförmig er-
weitert, Amor mit Leier dargestellt; auf
der Leier ein Vogel. 5) Birnförmiger Henkel-
krug h. 0,22; Henkel um den Hals dreh-
bar. 6) Napfförmiges Gefass aus dünnem
Bronzeblech mit wellenförmigen Reifen (Ro-
donkuchenformartig) b. 0,23 Dm. 0,27. 7)
Napf h. (»,06 Dm. 0,21. 8—9) 2 Bronze-
griffe mit anhaftenden Eisenresten. 10)
Vogelartige Figur mit menschlichem Kopf,
vermutlich der untere Schmuck eines Griffes.
11) 'Fragmente einer grossen Schüssel mit
2 zugehörigen Henkeln von 0,21 Länge
(2 verschlungene Schlangen mit zugewand-
ten Köpfen).
Ausserdem befanden sich bei den Bronze-
gegenständen noch 4 Sigillataschälchen (eines
mit dem Stempel OF • NERI [off(icina)
Neri], 3 viereckige Henkelflaschen von
blauem Glas von 17—19 cm Höhe und das
Fragment eines sorgfältig geschliffenen
Spiegels.
(Nach freundlicher Mitteilung von Hrn.
Dr. R. Schölten).
Chronik.
164. Oscar Berger-Levrault, Les costumes Strasbourgeois
«dit£s au 17e s. par F. G. Schmuck et au
18e a. par ses ftls F. Schmuck et G. Schmuck,
reproduits en fuo-similes d'apres les recueile
• >riginaux. Paris et Nancy, Berger-Levrault
et Cie., 1889.
F. W. Schmuck, ein zwischen 1644 und
1648 geborner Sohn des Rappolts weilerer
Rats- u. Stadtschreibers Joh. Wilh. Schmuck,
begründete 1676 in Strassburg auf dem
alten Fisch markt eine Buchhandlung. In
der Nähe des Münsters gelegen war der
Buchladen besonders zum Vertrieb von
Ansichten der Stadt, hervorragender Bau-
ten, origineller Kostüme an durchreisende
Fremde geeignet. Dem damit entstehen-
den Bedürfnis nach lokalen Kupferstichen
wurde schon der Begründer der Buchhand-
lung gerecht; vor allem gab er eine Reihe
von Kostümbildern heraus, deren erstes
Album, das Strassburgische Trachtenbüch-
lein, dar Herausgeber unserer Sammlung
mit Recht in die ersten Jahre der Thätig-
keit Schmucks setzt. Sehr bald erschien
dann eine vergrösserte Ausgabe des Albums,
etwa um 1678, gewiss noch vor 1680; es
ist eine Art Luxusausgabe, die Legenden
sind deutsch und französisch. Mit beiden
Publikationen war das Bedürfnis der Reise-
fremden zunächst gedeckt ; wiederholte Ab-
drücke zeugen dafür, dass dieses sich noch
gleich lebhaft erhielt. Später hat dann
die Firma, nun auch durch die Söhne
Schmucks vertreten, noch zweimal Strass-
burger Kostümbilder herausgegeben, in der
Alsace franeoise von 1706 und in einem
gegen 1730 publizierten Strassburger Sack-
kalender.
All diese Bilder hat nun Hr. 0. Ber-
ger - Levrault, ein Nachkomme der alten
Schmucks, zu einer hübschen Sammlung
verbunden uud mit einer orientierenden
Einleitung versehen herausgegeben. Die
Ausgabe ist schon wegen der Seltenheit
aller Originaldrucke erwünscht, doppelt an-
gebracht ist sie für die Prachtausgabe des
älteren Trachtenbuches, das neben kostüm-
geschichtlichem auch kunstgeschichtlichen
Wert beanspruchen darf, wenngleich die
Künstler, die an ihm thätig waren, mit
Sicherheit nicht mehr nachzuweisen sind.
Wir empfehlen dies kleine Buch allen
Liebhabern von Seltenheiten. L.
Miscellanea.
Zur Pfälzischen Vorgeschichte. Weniger 165.
das Ergebnis einer Untersuchung selbst
als vielmehr Anregung zur Untersuchung
mögen folgende Zeilen geben, die sich mit
zwei Örtlichkeiten befassen, deren eine
wahrscheinlich, die andere mit Sicherheit
als eine Befestigung aus früher Zeit ange-
sprochen werden kann.
Es sind dies die wahrscheinliche Be-
festigung auf dem kleinen Adelkopf, einem
Berge nördlich bei Annweiler und das alte
Schloss westlich bei Rodalben.
>ogle
— 283 —
— 284 —
Keiner der beiden Plätze war bis jetzt
in die geschichtliche Untersuchung herein-
gezogen oder auch nur erwähnt worden.
Schon vor meinem Besuch an Ort und
Stelle hatte mich die kopfartige Gestalt
des Bergzugs westl. bei Rodalben mit dem
schmalen Halse, welche auf dem Blatte
Pirmasens des topographischen Atlas er-
scheint, angelockt den Punkt zu unter-
suchen, ebenso schien auch dessen Name
„Entenstein" auf ziemlich frühe Zeiten zu
deuten, da er mir nicht unsern schmack-
haften Wasservogel, sondern gleich dem
Enzenbühl bei Klausen (etwa 1 St. von
Rodalben) eher die Bedeutung Riesen-
berg (Ungeheuerbühl) ins Gedächtnis rief
(s. Schindler, Bayerisches Wörterbuch I,
102 und Enz-Enzio ebenda I, 117).
Als aber gar mein Reisegefährte vom
„alten Schloss" bei Rodalben sprach und
sich im weiteren Verlauf des Gesprächs
herausstellte, dass die Ortsbewohner den
„Elitenstein" als „altes Schloss" bezeich-
neten, war dessen Besuch beschlossene
Sache.
Von unten gesehen erscheint der En-
tenstein als eine senkrecht abfallende viele
Meter hohe Felsplatte, auf welcher eine
kleinere ebenfalls steil abfallende Felsplatte
ruht, so dass eine Art Berme überbleibt,
welche fast um die ganze obere Platte
herumzieht; nach W. zu hängt die untere
Felsplatte mit dem Höhenrücken des Hör-
berg durch einen schmalen Hals zusam-
men, zu welchem von Rodalben aus ein
bequemer Weg auf die Höhe führt.
Gehen wir auf dereu Rücken östlich
vorwärts, so gelangen wir sehr bald an
einen seichten Graben, von dessen Sohle
wir einen etwa l1/» m hohen Wall mit
12 Schritt Böschung besteigen. Wir
durchschreiten dann ein Glacis von 20
Schritt Breite und stehen abermals vor
einem Wall von etwa 3 m Höhe und 12
Schritt Böschungslänge, von dessen Kamm
aus nach weiteren 5 Schritten abwärts
abermals ein Wall von etwa 12 Schritt
Böschung uns zum steigen nötigt. Dieser
Wall besteht grösstenteils aus gewachse-
nem Felsen, der durch Absprengen oder
Aufschütten zum Wall umgewandelt ist
Von diesem Walle aus gehen wir etwa
20 Schritte leicht abwärts und steigen
dann mit 60 Schritten auf die 7 m höhere
Felsplatte, welche den Kern des festen
Platzes bildet.
Diese Felsplatte selbst hat ungefähr
60 Schritt Länge und 35 Schritt Breite
und bietet bei ihrem beschränkten Umfang;
nur einer kleineren Anzahl Menschen den
nötigen Schutz.
Die Entfernung vom Fusse der oberen
Felsplatte aus bis zum Steilrand des un-
teren Felsens beträgt etwa 40 Schritt nach
Osten; nach Norden zu ist diese Berme
etwas breiter uud bot einer ziemlichen
Anzahl Menschen Schutz gegen plötzliche
Überfälle, denn der eben geschilderte Zu-
gang durch die Wälle ist nur an einer
Seite vorhanden, nämlich an der Westseite.
Wälle und Gräben laufen nicht ringsum,
sondern nur über den Hals des Berges
von Süd nach Nord, nach den übrigen
Seiten fällt die obere Platte meist so steil
ab, dass man nur schwer hinaufklettern
kann; das untere Plateau hat fast senk-
rechte Wände und ist völlig sturmfrei, be-
durfte daher keines Schutzes durch Wall
und Graben.
Nach Norden zu befindet sich auf der
Höhe der unteren Felsplatte ein Vorsprung,
der als Warte gedient haben konnte und
ein ebensolcher nach der Ostseite zu.
Beide gewähren eine treffliche Einsicht
in die vorliegenden ziemlich zahlreichen
Thaler und Thälchen.
Unter dem Ostvorsprung ist in der
Wand der unteren Felsplatte eine künst-
liche Höhle, das sogenannte Kämmerchen,
zu dessen Besichtigung leider die Zeit
fehlte.
Über dort gemachte Funde konnte ich
nichts erfahren, ebenso war das Vorhan-
densein von Mauerresten innerhalb der
Umwallung nicht erkennbar. Es lässt sich
daher über die Entstehungszeit oder die
Erbauer dieses Schutzwerkes auch nicht
einmal eine Vermutung mit Wahrschein-
lichkeit aufstellen. Genaue Aufnahme und
Vermessung der beschriebenen Befestigung,
sowie die Untersuchung denselben mit dem
Spaten vermöchte allein in dieser Richtung
etwas Licht zu schaffen.
— 285 —
Die ganze Umgegend ist reich an Be-
festigungen aller Art aus grauer Vorzeit,
ich erinnere an das alte Schloss nördlich
von der Bibermühle am Weg nach Hoh-
einöd und an die wahrscheinlich spätrö-
mische Befestigung „die Heideisburg" bei
Waldfischbach oder vielmehr bei Klausen,
deren Untersuchung wir dem unermüdlichen
Fleisse des Herrn Dr. Mehlis verdanken.
Ihnen reiht sich als dritte Befestigung
die soeben beschriebene an, aber noch
liegen in nicht gar grosser Entfernung von
diesen einige Punkte, die entweder durch
ihre Gestalt zu Befestigungen oder Zu-
fluchtsstellen geschaffen scheinen, wie der
Kirchberg nördlich bei Rodalben und der
vorgenannte Enzenbübl bei Klausen, teils
durch ihre Benennung vorhandene Befes-
tigungen vermuten lassen. So führt ein
Feldgewann westlich von Donsieders die
Benennung „im Burg", eine andere bei der
Imsbacher Mühle östlich von Neuhof heisst
„an der Citadelle" und ein Berg östlich
von der Bibermühle heisst „der Biberberg",
ein Name, der nicht selten mit Befestigun-
gen besonders aus römischer Zeit zusam-
men vorkommt. (S. Ohlenschlager, Erklä-
rung des Ortsnamens Biburg in den Sit-
zungsber. d. k. bair. Akad. d. W. philos.-
philol. Klasse 1885 S. 385 Nr. 21 u. ff.)
Eine Begehung des Biberberges Hess in-
dessen bei einmaliger Ansicht keinerlei
Befestigungsreste erkennen, möglicherweise
führen erneute Absuchungen des Berges
auch hier zu einem sicheren Ergebnis.
Die zweite der eingangs erwähnten
Stellen liegt nördlich bei Annweiler auf
dem „kleinen Kopf14 des Adelbergs. Bei
Anlage dieser ringwall ähnlichen Stelle
wurde der mittlere höchstgelegene Teil des
kleinen Adelkopfes in einem Umfang von
etwa 500 Schritt (am Fusse des Ringwalles)
durch Abgraben und Abbrechen der Steine
am Hang, sowie durch Anhäufung von
Steinen am oberen Rande unzugänglich
oder doch schwer zugänglich gemacht.
Im Innern dieses Raumes finden sich
viereckige 1—2 m tiefe Löcher, wie auf
dem Martinsberge bei Deidesheim wahr-
scheinlich durch Steinbrechen entstanden.
Das ganze ist überhaupt derart durchwühlt
— 286 —
und zerstört, dass ich Bedenken trage, es
mit Sicherheit als Befestigung zu bezeichnen.
Für die Annahme einer Befestigung
spricht die natürliche Lage, denn von der
Höhe der Felsplatte, auf welcher sich der
Ring wall erhob, kann man nicht nur sämt-
liche bei Annweiler fächerförmig zusam-
menlaufende Thäler, das Queichthal auf-
und abwärts, Rimbachthal, Wernersberger-
thal, Asenthal, Bindersbacherthal und Ro-
senthal, sondern auch den Queichdurchbruch
bei Albersweiler bequem einsehen und das
Anrücken von Feinden nach allen Seiten
mindestens auf eine Stunde Weges be-
obachten.
Auch von dieser Stelle ist bis jetzt
kein Fundstück bekannt, auch hier könnte
nur eine Untersuchung durch Aufgraben
Gewissheit verschaffen, ob wir es mit einem
durch Steinbrechen zerstörten Ringwall
oder nur mit einem Steinbruch zu thun
haben, der einige Ähnlichkeit mit einem
Ringwall hat.
Freilich wäre dabei mit der grössten
Vorsicht zu verfahren, damit nicht die ge-
ringen sicheren Anzeigen der Befestigung
Beim Aufgraben mit angepackt und zer-
stört würden.
Speier. F. Ohlenschlager.
Badische historische Kommission. i66.
Die achte Plenarsitzung der ba-
dischen Kommission hat am 15. und
16. November in Karlsruhe stattgefunden.
Derselben wohnten unter dem Vorsitze
ihres Vorstandes, Geh. Hofrat Winkcl-
mann aus Heidelberg, die ordentlichen
Mitglieder Geh. Rat Knies, Geh. Hofrat
Schröder und Hofrat Erdmannsdörfer
aus Heidelberg, Geh. Hofrat von Holst
und die Professoren Kraus und v. Simson
aus Freiburg, Archivdirektor vonWeech,
Archivrat Schulte, Archivassessor Obs er
und Geh. Hofrat Wagner aus Karlsruhe
und Archivar Baumann aus Donaueschin-
gen, sowie die ausserordentlichen Mitglie-
der Professor Hartfelder aus Heidelberg
und Professor Roder aus Villingen, und
als Vertreter der Grossherzoglichen Staats-
regierung der Präsident des Grossh. Mi-
nisteriums der Justiz, des Kultus und Un-
o
— 287 —
terrichts, Wirkl. Geh. Rat Dr. Kokk, Geh.
Referendar Frey und Geh. Referendar Dr.
Arnsperger bei. Das ordentliche Mit-
glied Geistl. Rat Professor König aas
Freiburg hatte sein Ausbleiben durch Un-
wohlsein entschuldigt.
Hofrat Erdmannsdörfer teilte mit,
dass die Arbeiten für die Herausgabe des
U. Bandes der von ihm bearbeiteten Po-
litischen Korrespondenz Karl Fried-
richs von Baden soweit zum Abschlüsse
gebracht seien, dass kürzlich der Druck
dieses Bandes beginnen konnte, der somit
sicher im Laufe des Jahres 1890 dem Buch-
handel übergeben werden wird. Für die
weiterhin noch erscheinenden Bände wurde
auf Hofrat Dr. Erdmannsdörfers Antrag
Archivassessor Dr. Obs er neben ihm zum
Mitherausgeber ernannt, welcher die Aus-
arbeitung des III. Bandes alsbald in An-
griff nehmen wird.
Von den Rogesten der Pfalzgrafen
am Rhein, welche unter Winkelmanns
Oberleitung Universitätsbibliothekar Dr.
Wille in Heidelberg bearbeitet, ist die
vierte Lieferung im Drucke nahezu vol-
lendet. Die fünfte und letzte Lieferung,
welche auch das Register umfasst, wird
im Laufe des Jahres 1890 erscheinen.
Die Regesten zur Geschichte der
Bischöfe von Konstanz, unter von
Weechs Leitung durch Dr. Ladewig
bearbeitet, von welchen im August d. J.
die dritte Lieferung erschien, während die
vierte im Druck beinahe vollendet ist, sollen
mit der fünften Lieferung (bis 1293) und
dem Register über Lief. 1—5 ihren ersten
Band zum Abschlüsse bringen. Vom zweiten
Bande an geht auf von Weechs Wunsch
die Oberleitung dieses Unternehmens an
Archivrat Dr. Schulte über.
Von der durch Professor Dr. G o t h e i n
bearbeiteten Wirtschaftsgeschichte
des Schwarzwaldes und der angren-
zenden Gaue, über welche Geh. Rat
Knies referierte, liegt das Manuskript
eines Bandes, welcher die Handels- und
Gewerbegeschichte enthält, mit Ausnahme
eines Abschnittes, dessen Bearbeitung in
der nächsten Zeit vollendet sein wird,
druckfertig vor. Dieser Band wird dem-
nach im Laufe des Jahres 1890 ausgegeben
— 288 —
werden können, während Prof. Gothein mit
der Ausarbeitung des anderen, die Agrar-
geschichte behandelnden Bandes unausge-
setzt beschäftigt ist Zwei aus den Vor-
studien zu seinem Werke hervorgegangene
Aufsätze: „Entstehung und Entwicklung
der Murgschifferschaft" und „Ans Pforz-
heims Vergangenheit* • sind, mit Genehmi-
gung der Kommission, in deren Auftrag
Gothein sein Werk bearbeitet, der erste
im 4. Bande der neuen Folge der „Zeit-
schrift für die Geschichte des Oberrheins" t
der andere im 9. Bande der „Staats- und
sozialwissenschaftlichen Forschungen, her-
ausgegeben von Gustav Schmoller" wäh-
rend des Jahres 1889 veröffentlicht worden.
Die Erwartung, dass Dr. Heyck in
Freiburg die Geschichte der Herzoge
von Zähringen zum Abschlüsse bringen
werde, hat sich leider nicht erfüllt. Da-
gegen ist der Druck der Heidelberger
Universitäts-Statuten, welche Direk-
tor August Thorbecke in Heidelberg
übernommen hat, bis zum 6. Bogen vor-
geschritten, so dass die baldige Vollendung
dieses Werkes in sicherer Aussicht steht.
Von der durch Archivrat Schulte
übernommenen Bearbeitung der Geschichte
der Feldzüge des Markgrafen Lud-
wig Wilhelm am Oberrhein 1693—97
auf Grund der Tagebücher und Kriegsakten
des berühmten Feldherrn wurden der Kom-
mission die ersten Druckbogen und eine
Anzahl in Lichtdruck hergestellter Tafeln
vorgelegt. An dem Drucke des Werkes
wird fortan ohne Unterbrechung gearbeitet
werden.
Die Bearbeitung des Topographi-
schen Wörterbuches des Grossher-
zogtums Baden durch Dr. Krieger ist
soweit vorgeschritten, dass der Kommission
das druckfertize Manuskript für den Buch-
staben A unterbreitet werden konnte. Nach-
dem die Art der Bearbeitung auf Grund
des Referats, welches v. Wrecch und des
Korreferats, welches Bau mann erstattete,
die volle Billigung der Kommission ge-
funden hat, kann die Arbeit voraussichtlich
im Laufe des Jahres 1890 zum Abschlüsse
gebracht werden.
Auch die Vorarbeiten zur Herausgabe
derPhysiokratischen Korrespondenz
[ratiscnenüorres
Digitized by Vj(JOy V
289 —
— .290 —
Karl Friedrichs von Baden sind durch
Geh. Rat Knies so gefördert worden, dass
dem Erscheinen dieses Werkes während
des nächsten Jahres mit Bestimmtheit ent-
gegengesehen werden darf.
Für die Regesten der Markgrafen
von Baden wurde von dem Hilfsarbeiter
Dr. Fester, der nach einem Kommissions-
beschlusse fortan unter v. Weechs Ober-
leitung seine Arbeitskraft ausschliesslich
diesem für die Geschichte des Grossher-
zöglichen Hauses und der Markgrafschaft
besonders wichtigen Werke widmen wird,
sowohl in dem Generallandesarchiv zu Karls-
ruhe, als auch in den Archiven zu Strass-
burg (Bezirks- und Stadtarchiv) und zu
Stuttgart, deren Verwaltungen seine Ar-
beiten durch freundliches Entgegenkommen
in dankenswertester Weise förderten, sehr
reiches Material gewonnen. Die Zahl der
ausgearbeiteten Regesten beträgt bis jetzt
2130 Nummern.
Von der Neuen Folge der Zeitschrift
für die Geschichte des Oberrheins
ist unter Schulte's Redaktion der IV.
Band mit Nr. 10 und 11 der Mittei-
lungen der badischen historischen
Kommission erschienen, das 1. Heft des
V. Bandes befindet sich im Drucke.
Der Durchforschung, Ordnung und Ver-
zeichnung der Archive und Registra-
turen der Gemeinden, Pfarreien,
Körperschaften und Privaten des
Grossherzogtums widmeten sich auch im
Jahre 1888 in den 4 durch Baumann,
lloder, v. Weech und Winkelmann
vertretenen Bezirken mit grossem Eifer
und Erfolg 60 Pfleger. Im Ganzen liegen
jetzt Berichte und Verzeichnisse über die
Archive und Registraturen von 1051 Ge-
meinden, 415 katholischen, 192 evange-
lischen Pfarreien, 3 katholischen Kapiteln,
22 Grundherrschaften, 5 Standesherrschaf-
ten. 4 weiblichen Lehr- und Erziehungs-
anstalten, 3 Gymnasien, 1 Altertumsverein
und 64 Privaten vor. In den Mitteilun-
gen der badischen historischen
Kommission sind bis jetzt Verzeichnisse
über die Archivalien von 337 Gemeinden, 134
katholischen, 77 evangelischen Pfarreien,
1 kathol. Kapitel, 4 Grundherrschaften, 27
Privaten, 1 Lehr- und Erziehungsanstalt,
1 Altertumsverein und 1 Gymnasium ver-
öffentlicht. Mit der Veröffentlichung der
Pflegerberichte wird auch im nächsten
Jahre fortgefahren werden.
In Erledigung des in der vorjährigen
Plenarsitzung gefassten Beschlusses, der
Bearbeitung einer Geschichte der Abtei
Reichenau näher zu treten, wurde auf
Schulte's von Kraus unterstützten An-
trag beschlossen, zunächst als Vorarbeit
mehrere Hefte Quellen zur Geschichte dieser
Abtei herauszugeben und mit der weiteren
Behandlung dieser Angelegenheit das Bu-
reau im Verein mit den Antragstellern und
Professor von Simson beauftragt.
Ein anderer von Schulte und v. Weech
gestellter Antrag, künftig alle Jahre ein
etwa 4 Bogen starkes Neujahrsblatt
(wie sie seit langer Zeit, von grossem Bei-
fall begleitet, in der Schweiz zu erscheinen
pflegen) herauszugeben, das in allgemein
verständlicher Form, doch unter Festhal-
tung der strengwissenschaftlichen Grund-
lage, je ein Thema aus der Geschichte des
badischen Landes und seines Fürstenhauses
behandeln soll, fand ebenfalls die Zustim-
mung der Kommission.
Ein die Wahl eines ausserordentlichen
Mitgliedes der Kommission betreffender
Beschluss unterliegt nocli höherer Bestä-
tigung 1).
Nachdem auch noch die geschäftlichen
Angelegenheiten erledigt waren, schloss der
Vorstand die VIII. Plenarsitzung, mit dem
Ausdrucke des Dankes für die Förderung,
welche Seine Königliche Hoheit der Gross-
herzog, die grossherzogl. Regierung und die
Volksvertretung der Kommission angedeihen
lassen, und für die Anwesenheit der Her-
ren Regicruugs Vertreter auch bei den dies-
jährigen Verhandlungen der Kommission.
Vereinsnachrichten
unter Redaction der Vereinsvorstände.
Birkenfeld. Verein für Altertums- 167.
künde im Fürstentum Birkenfeld.
Die General-Versammlung für 1889
wurde am 17. Juli zu Oberstein abgehalten.
Nach dem Berichte des Vorstandes über
die Thätigkeit des Vereins im abgelaufenen
1) Die Bestätigung der Wahl des Diakon«»
Maurer in Emmendingen ist inzwischen erfolgt.
O
— 291 —
292 -
Jahre 1888—89 haben zwei Aufgrabungen
stattgefunden: 1) von Steinsärgen bei
der Kirche zu Niederbrombach; 2) ei-
nes Hügelgrabes im Hardtwalde bei
Wickenrodt. Über die Steinsärge und
ihre höchst einfach verzierten Deckel hielt
der Vorsitzende einen längeren Vortrag,
welcher auch auf die aus den verschiede-
nen Stilgattungen zu erschliessende Bau-
geschichte der sehr alten Kirche einging.
Der Vortrag soll mit Ergänzungen später
durch Druck veröffentlicht werden. In dem
Hügelgrab bei Wickenrodt (16 m Dm.) hat
sich in der Mitte auf der Sohle eine Vcr-
brennungsttärhe mit einem ovalen Stein-
kranze von beinahe 2 m Länge und 1 m
Breite, auf derselben eine zerbrochene
Urne von geringer Grösse, aber gefälliger
Form und am Rande der Fläche stark von
Rost zerfressene Bruchstücke eines breiten
eisernen Schwertes gefunden, ferner ausser-
halb des Steinkranzes bei dem einen Ende
zwischen grösseren Steinen unbedeutende
Reste von menschlichen Gebeinen. Da die
Abtragung des Hügels noch nicht vollendet
ist, bleibt ein vollständiger, eingehenderer
Bericht vorbehalten.
Die Sammlung des Vereins hat in
diesem Jahre nur geringen Zuwachs er-
halten. Hervorzuheben ist ein Geschenk
des Vereinsmitgliedes Herrn Ph. Wild in
Idar: Gräberfunde von Mittelreiden-
bach, südlich der Nahe bei Fischbach,
bestehend in 3 einfachen Armringen ans
Bronze (und Bruchstücken), 1 dünnen Hals-
ring aus Bronze, der mit spiralförmigen
Windungen in elf Abteilungen von wechseln-
der Richtung verziert ist (bei Lindenschmit
kein entsprechender abgebildet) und — was
besondere Beachtung verdient — Bruch-
stücke eines Halsschmuckes („T oten-
kränz") aus dünnem Bronzeblech, gleich
dem früher bei Wickenrodt, nördlich
der Nahe in derselben Gegend, gefundenen
(abgeb. Wd. Zs. Jahrg. III, Taf. IX Fig. 4>.
Erwähnung verdient auch ein steinernes
Frauenköpfchen (9 cm hoch), stark be-
schädigt, fratzenhaft, wohl eine Schau-
spielermaske darstellend, welches auf dem
Banne von Oberhosenbach (zwischen
Fischbach und Hahnenbach) am Wege nach
Breitenthal gefunden wurde (Ornament ei-
nes Sarkophags oder eines Gebäudes, w«i-
von in der Nähe keine Spur).
168. Metz. Gesellschaft für lothring-
ische Geschichte u. Altertumskunde.
Sitzung am Mittw. d. 2. Oct. 1889.
Der Präsident berichtet über den Ver-
lauf der Verhandlungen und Festlichkeiten
der deutschen Gescbichts- und Altertums-
vereine vom 8.— 12. Sept. und insbeson-
dere über den Anteil der Gesellschaft für
lothr. Gesch. u. Altertumsk.
Im Anschluss hieran wird über die
Aufgaben beraten, die der Gesellschaft für
die nächste Zeit zufallen : dieselben betref-
fen auf archäologischem Gebiete in erster
Linie die Erforschung des Seilleb riquetage,
sodann diejenige der lothringischen Mare.
Es werden Kommissionen eingesetzt, denen
die Vorbereitung eines planmassigen wis-
senschaftlichen Vorgehens auf diesen Ge-
bieten übertragen wird. Sodann spricht
Herr Banquier Eberhardt über die Romer-
strassen von Metz nach Trier. Herr Pfarrer
Paulus überreicht die durch Vermittelung
Metz. Socie'te' d'histoire et d'ar- 16*
ch^ologie lorraine. — Seance du mer-
credi 2 Octobre 1889.
Le President de la Societe rend compte
des travaux de 1' Association des societes
d'histoire et d'arche*ologie allem and es pen-
dant les journe*es du 8 au 12 septembre
dernier, des fetes donne*es en Thonneur des
membres de l'association et de la part pris
ä ces travaux et ä ces rejouissances par la
Societe* d'histoire et d'archeologie lorraine.
Apres ce compte-rendu la Socie'te de-
libere sur les questions ä mettre ä Tetude.
Elle aecorde la priorite' aux recherches a
faire en ce qui concerne le briquetage de
la Seilte et les mares lorraines et nomine,
ä cet efFet, des commissions chargees
d'e'tndier les moyens d'investigation les plus
propres ä llucider ces deux questions.
M. Eberhard, banquier, entretient ensuite
l'assemblee des deux voies romaines de Metz
ä Treves. Puis M. l'abbe" Paulus fait passer
sous les yeux des soci&aires des armes
alllmanes offenes ä la Socie'te' par M. Buzy,
o
— 293 —
— 294 —
des Herrn Försters Bouchholz von Herrn
Bezy in Attiloncourt der Gesellschaft ge-
schenkten allemannischen Waffen. Eine
Beschreibung des Fundes wird das nächste
Jahrbuch der Gesellschaft bringen.
169. Sitzung am Mittwoch d. 4. Dez. 1889.
Nach geschäftlichen Mitteilungen des Prä-
sidenten spricht Herr Pfarrer Curicque aus
Oberkonz über „Marguerite de Baviere
duche8se de Lorraine, ses plus illustres
descendants, son cultc et les sources bib-
liographiques de son histoire". Darauf
spricht Herr Dr. Hoffmann über zwei Skulp-
turen, die in einem Hause zu Devant-les-
Ponts eingemauert sind. Die Steine stam-
men möglicherweise aus Afrika, wo der
frühere Besitzer des Hauses längere Zeit
gewesen ist. Sodann macht er aufmerk-
sam auf das Bruchstück einer Terracotta-
figur im Metzer Museum, das auf den
ersten Blick wie das vordere Ende einer
Schlange oder Blindschleiche aussieht. Bei
genauerer Betrachtung erkennt man an den
beiden Seiten des Kopfes kleine Widder-
hörner. Die Figur ist wahrscheinlich das
Bruchstück eines sogenannten Widder-
drachen, d.h. einer Schlange mit Widder-
kopf, wie diese hie und da an Bildwerken
gallischer Gottheiten, besonders des Mer-
kur, erscheinen. (Vergl. Bertrand, Revue
archeol. 1888). Da der Kopf an der Stelle
der Ohren durchbohrt ist, hat man es an-
scheinend mit einem Amulet zu thun. An
Hoffmanns Vortrag schliesst sich ein solcher
des Herrn Abbe Cavillon über eine bisher
unbekannte Grabinschrift zu S. Avold. Ihr
Sinn ist noch nicht ganz klar gestellt ;
jedenfalls bezieht sie sich auf den Abt
Matthias von S. Xabor (1513— 1518).
d'Attilloncourt, sur la demande qui lui en
avait e'te faite par M. le garde general
Bouchholtz. Une description de ces armes
sera inseree dans le prochain volume deß
Memoires.
Seance du 4 de*cembre 1889. A la suite 169.
de Communications d'un inte'ret pureraent
administratif faites par le President de la
Societe', M. Pabbä Curicque, eure ä Ober-
kontz, lit un travail sur „Marguerite de
Baviere, duchesse de Lorraine* ses plus
illustres descendants, son eulte et les sour-
ces bibliographiques de son histoire". Apres
cette lecture M. le Dr. Hoffmann entretient
laSocie'te' de deux bas-reliefs qui se trouvent
encastres dans le mur d'une matson a
Devant-les-Ponts. Ces bas-reliefs doivent
avoir e'te apportäs de PAfrique, oü Pan-
cien proprie'taire de la maison dont il
e'agit, a reside* un certain temps. M. le
Dr. Hoffmann, attire ensuite Pattention
sur une partie de figure en terre cuite ap-
partenant au muse'e de Metz, qui au premier
coup d'oeil semble representer la partie
anterieure d'un serpeift ou d'une couleuvre ;
mais, ä la suite d'un examen plus appro-
fondi, on remarque aux deux cötes de la
tete de petites cornes de bclier. De la
on peut admettre que la figure est une
portion de dragon a töte de belier, c'est-
a-dire un serpent a tete de belier, qui se
rencontre quelques fois comme attribut
donne par le sculpteur a certains dieus:
gaulois et surtout ä Mercure. (Voir Ber-
trand, Revue d'archeologie, 1888). Cette
tete est percee d'un trou a Pendroit des
oreilles et a servi sans doute comme amu-
lette. A la suite des Communications de-
M. le Dr. Hoffmann, M. Pabbe Cavillon en
a fait une autre relativement a une Epi-
taphe qui existe k Saint- Avold. Quoiqu'elle-
n'ait pas pu 6tre completement expliquee,
ellese rapporte, sans aueun doute, ä Mathias,,
abbe a Saint-Nabor (1513—1518).
130. Mannheim. Jahresbericht des Al-
tertums-Vereins für das Jahr 1889.
Während die Mitgliederzahl im Laufe des
verflossenen Jahres von 319 auf 330 ge-
stiegen ist, hat der Verein leider 4 Mit-
glieder durch den Tod verloren, ferner
beklagt er das Hinscheiden eines langjäh-
rigen Ehrenmitglieds, des Herrn Grafen-
Du Parc de Locmaria, sowie das eines-
hochverdienten Vorstandsmitglieds , des-
Herrn Hofrat H. Kumpel. Ferner hat
der seitherige Vorsitzende Herr Landge-
richtsrat Christ, der während seiner zehn-
jährigen Amtsführung durch hervorragende
— 295 —
wissenschaftliche Kenntnisse und unermüd-
liche Thätigkeit das Vereins! eben in jeder
Hinsicht zu fördern wusste, infolge seiner
Ernennung zum Oberlandesgerichtsrat in
Karlsruhe den Vorsitz niedergelegt. Nach
den hierdurch veranlassten Neuwahlen be-
steht nunmehr der Vorstand aus folgenden
Herren: Major a. D. Seubert, Vorsitzen-
der, Professor K. Baumann, Schriftfüh-
rer, A. Rö singer, Kassier, Kaufmann
Rud. Bassermann, Oberlandesgerichtsrat
Christ, Professor Dr. Claasen, Gymna-
siumsdirektor Haug, Tünchermeister Fr.
Löwenhaupt, Architekt Manchot und
Bankdirektor Zeil er.
Teils dieser Wechsel in der Geschäfts-
führung, teils auch ausserhalb des Ver-
eins liegende Verhältnisse wiesen den Vor-
stand darauf hin, für das laufende Jahr
von den geplanten Unternehmungen und
Ausgrabungen abzusehen und seine Thätig-
keit den inneren Angelegenheiten des Ver-
eins zuzuwenden. So betrachtete er es als
eine Hauptaufgabe, dem Verein durch Ver-
leihung der Körperschaftsrechte die ge-
sicherte rechtliche Grundlage zu verschaf-
fen, deren Mangel sich im geschäftlichen
Verkehr empfindlich geltend gemacht hatte.
Nachdem die Generalversammlung am 6.
Juni zugestimmt und den vorgelegten Ent-
wurf neuer Satzungen genehmigt hatte,
geruhte S. K. H. der Grossherzog
mit Allerh. Staatsministerialentschliessung
vom 24. August unter Genehmigung des
vom Vorstand eingereichten Gesuches dem
Verein die Körperschaftsrechtc zu
verleihen.
Eine nicht minder wichtige Angelegen-
heit, die schon seit geraumer Zeit viel
Arbeit in Anspruch nimmt, nämlich die
wissenschaftliche Inventarisierung der
Sammlung, wurde im verflossenen Jahre
wesentlich gefördert, da die Vorstandsmit-
glieder sich mehr als zuvor eben dieser
Aufgabe widmen konnten. So wurden die
prähistorischen und der grössere Teil der
römischen Altertümer sowie die pfalzer
Münzen aufgenommen, und zugleich hatte
Herr stud. archäol. Quilling in Heidel-
berg die grosse Freundlichkeit, die Kata-
logisierung der antiken, namentlich römi-
schen Münzen zu übernehmen, wofür ihm
auch an dieser Stelle der wärmste Dank
ausgesprochen werden soll. Aber trotz-
dem ist nicht zu verkennen, dass bei dem
grossen Umfang und dem fortwährenden
Anwachsen der Sammlung die Durchfuh-
rung dieser Arbeit einen zeitweise anzu-
stellenden eigenen Beamten erfordert, und
es wird Aufgabe des Vorstands sein, mög-
lichst bald hiefür eine geeignete Persön-
lichkeit zu gewinnen.
Der Zuwachs, den die Sammlung im
abgelaufenen Jahr durch Ankäufe und
Schenkungen erhielt, war sehr beträchtlich.
Unter den Funden aus römischer Zeit
sind Kaisermünzen aus Ladenburg (u. A.
Nerva) und Oftersheim (Hadrian) zu er-
wähnen, ferner Netzbeschwerer aus ge-
branntem Thon, die bei Hockenheim ge-
funden wurden. Vgl. Westd. Zs. VIII,
Museogr. 45). Den Hauptbestand des Zu-
wachses bilden aber mittelalterliche
Gegenstände: Waffen und Hausgeräte.
Frankenthaler Porzellan, ein bemaltes
Wappenglas, geschnitzte Holznadeln zum
Netzstricken mit Ornamenten bez. 1746
und 1787, Zunftaltertümer, wie Siegelstem-
pel und Zunftbriefe, handschriftliche Bücher
und Urkunden, alte Drucke, Einblattdrucke,
Flugschriften und Verordnungen, Land-
karten und Pläne, Holzschnitte, Stiche und
Photographieen; eine besondere Erwähnung
verdienen die photographischen Reproduk-
tionen von 10 Blatt auf das Kloster Schönau
bezügl. Handzeichnungen, die mit dankens-
werter Erlaubnis der Direktion des Ger-
manischen Museums, in deren Besitz sie
sind, in Originalgrösse (37 X 47 cm) her-
gestellt wurden.
Unserer wiederholt geäusserten Bitte,
Altertümer zur zeitweiligen Ausstellung
und mit Vorbehalt des Eigentums-
rechtes unserer Samnjlung zu übergeben,
ist von mehreren Vereinsmitgliedern in
liberaler Weise entsprochen worden, ins-
besondere hat die bei uns zur Ausstellung
gekommene reichhaltige ethnographische
Sammlung aus Ostafrika, die unserm als
Reichsbeamten dort weilenden Landsmann
Herrn Dr. Bumiller zu eigen gehört, all-
seitiges und lebhaftes Interesse erregt.
Der zahlreiche Besuch, dessen sich unsere
Sammlung infolge dieser Veranstaltungen
— 297 —
— 298
bis in die Wintermonate hinein erfreute,
dürfte Veranlassung dazu geben, die Samm-
lang, die seither mit Rücksicht auf die
mangelnde Heizbarkeit nur während der
Sommermonate dem allgemeinen Besuch
geöffnet war, künftig auch im Winter dem
Publikum mehr zugänglich zu machen.
Während nun die Vereinssammlungen
und ebenso das in Verbindung damit auf-
gestellte Grossherz. Hofantiquarium, letz-
teres durch Erwerbungen aus städtischen
Mitteln, Yon Jahr zu Jahr an Umfang zu-
nehmen, macht sich immer mehr ein em-
pfindlicher Raummangel geltend, der die
Einreihung und würdige Aufstellung der
Neuerwerbungen erschwert und ein Zu-
sammendrängen der Gegenstände nötig
macht, unter dem das Gesamtbild wie auch
die Einzelbetrachtung vielfach Not leidet.
Eine Abhilfe ist zur Zeit in Ermanglung
verfügbarer Räumlichkeiten nicht möglich,
indes steht Dank dem freundlichen Ent-
gegenkommen der General-Intendanz der
Grossh. Civilliste zu hoffen, dass die an
die vereinigten Sammlungen anstossenden
Räume des Schlosses, die zur Zeit von der
Gewerbeschule benützt sind und bei der
in Aussicht genommenen Verlegung dieser
Schule in etwa zwei Jahren frei werden
dürften, alsdann dem Hofantiquarium und
dem Altertumsverein zugewiesen werden.
Eine hohe Auszeichnung wurde unserm
Verein noch im vorigen Jahre (nach Ab-
schluss unseres Jahresberichtes) zu Teil,
indem unser durchlauchtigster Protektor
S. K. H. der Erbgrossherzog und seine
hohe Gemahlin die Altertumssammlung mit
Höchstihrem Besuche beehrten und in
huldvoller Weise Ihre Anerkennung darüber
auszusprechen geruhten. Im September
dieses Jahres hatte der Verein die Ehre,
die Mitglieder der in Heidelberg tagenden
Versammlung deutscher Naturforscher
und Ärzte hier begrüssen und durch die
Sammlung führen zu dürfen.
Bei den öffentlichen Versammlungen
und Vortragsabenden, die im Laufe des
Jahres unter zahlreicher Beteiligung von
Mitgliedern und Altertumsfreunden abge-
halten wurden, sprachen die Herren 0.
Ammon aus Karlsruhe über Römerstrassen
in Baden, Major Seubert über Mannheim i
vor 150 Jahren, Bankdirektor Zeiler über
Mannheims Handel und Industrie vor 10O
Jahren, E. Christ aus Heidelberg über
Topographie Mannheims im Mittelalter und
Prof. Mathy über italische Gräber und
Totenbestattung.
Im Mai wurde auf Einladung des Worm-
ser Altertums - Vereins ein Ausflug nach
Worms, im Juni auf Anregung des histor.
Vereins in Darmstadt ein solcher nach
Oppenheim veranstaltet. Bei ersterem
wurde hauptsächlich das reichhaltige Pau-
lusmuseum, bei letzterem die neuherge-
stellte herrliche Katharinenkirche und die
Ruine Landskron unter fachmännischer
Führung eingehend besichtigt, und Dank
der Liebenswürdigkeit unserer Freunde in
Hessen werden die beiden schönen Tage
bei unsern Mitgliedern in bester Erinne-
rung bleiben.
Von den Vereinsvorträgen ist die Heraus-
gabe einer III. Serie für das nächste Jahr
in Aussicht genommen. Eine wissenschaft-
liche Publikation der in der Vereinssamm-
lung befindlichen römischen Denksteine und
Inschriften von Prof. K. Baumann wird im
kommenden Januar erscheinen.
Mit Genugthuung darf man es aus-
sprechen, dass die Thätigkeit und die Be-
strebungen des Vereins bei der Einwohner-
schaft Mannheims sowie auch ausserhalb
allseitige Anerkennung finden. Nament-
lich soll den staatlichen und den städtischen
Behörden für die uns gewährte Unterstütz-
ung, den zahlreichen Mitgliedern und
Freunden für ihre Geldbeiträge und Ge-
schenke und den befreundeten Vereinen
für die Zusendung ihrer Publikationen hier-
mit bestens gedankt sein.
Strassburg. Gesellschaft für Er- 171.
haltung der historischen Denkmäler.
Sitzung vom 13. November 1889. Der Vor-
sitzende Herr Straub berichtet über die
Generalversammlung der deutschen Ge-
schichte- und Altertumsvereine in Metz. —
Herr Wiegand erstattet günstigen Be-
richt über den Fortschritt von Herrn Sey-
boths Werk über die alten Häuser Strass-
burgs (1889 Nr. 134) und über die Aus-
sichten auf eine Unterstützung aus öffent-
lichen Mitteln, welche das Erscheinen der
Digitized by VjOOQ IC
— 299 —
wichtigen Arbeit in würdiger Form sicher
«teilen. — Herr Straub macht eine Mit-
teilung über die neuerdings bei Ulkirch
entdeckten zahlreichen Gräber, von denen
neun genauer haben untersucht werden
können. Alle Gräber sind von Westen
»ach Osten gerichtet und enthielten ausser
dem Skelett Thonscherben. Ein paar ganze
•Gefässe, eine Pfeilspitze und ein Wurf-
•spiess, sodann in einem Frauengrabe ein
Perlenhalsband von farbiger Masse und
Ambra und eine Gürtelschnalle mit Rie-
menzunge bilden den Hauptertrag, den
Herr Urban, der Eigentümer des Feldes,
-dem Verein geschenkt hat. Ein nahes
Pferdegrab hat ein Gebiss geliefert. Der
ganze Fund scheint in die fränkische Zeit
zu gehören. Die Ausgrabungen sollen bei
günstigerer Jahreszeit wieder aufgenommen
werden. Im Anschluss daran bemerkt Herr
Prof. Schwalbe, dass von den gefunde-
nen Schädeln drei die langgestreckte sog.
Rheingräberform, zwei den kurzen breiten
Typus aufweisen. Herr Euting teilt die
Inschrift eines kürzlich im Hof der hie-
sigen Pionierkaserne gefundenen und durch
Herrn Hauptmann von Landwüst der Ge-
sellschaft überwiesenen Grabsteins einer
jüdischen Frau vom J. 1213 mit (28 Adar
I des Jahres 973 der kleinen Rechnung).
— Herr Pfarrer Dahlet schenkt der Ge-
sellschaft eine Anzahl römischer Münzen
meist aus dem 3. Jh. — Herr Boucart
in Gebweüer übersendet die Kopie eines
leider schlecht erhaltenen Wandgemäldes
aus dem Chor der dortigen Leodegars-
kirche. — Mit der neugegründeten Gesell-
schaft für lothringische Geschichte und
Altertumskunde soll Schriftenaustausch
stattfinden und ihr ein möglichst vollstän-
diges Exemplar der Vereinsschriften zuge-
stellt werden. — Herr Straub verheisst
das baldige Erscheinen einer neuen Liefe-
rung des Hortus deliciarum. — Herr Sa-
lomon berichtet, dass für die Erhal-
tungsarbeiten an der Ruine Landsberg
2100 M. verausgabt worden seien, davon
1000 M. von unserem Verein, der Rest
von dem Besitzer Herrn von Türckheim
(1889 Nr. 134).
172. Sitzung vom 11. Dezember 1889. Herr
Straub spricht über die ziemlich uner-
— 300 —
heblichen Wandmalereien, die neuerdings
in der ehemaligen Antoniterkirche zu
Strassburg (Regenbogengasse) zum Vor-
schein gekommen sind und genauer unter-
sucht werden sollen. Bedeutender sind die
Wandgemälde in der Johanniterkapelle zu
Mülhausen, der einzigen dort erhaltenen
älteren Kirche (14. Jh.), über die Herr
Winckler berichtet. Mindestens 16 Ge-
mälde, anscheinend aus dem 15. Jh., sind
noch vorhanden, aber durch eine einge-
baute Zwischendecke entstellt. Die Er-
haltung der auch durch die stattliche alte
Holzdecke bemerkenswerten Kapelle, deren
Verkauf und Abbruch droht, erscheint er-
strebenswert und es sollen Schritte in
dieser Richtung getlian werden. — Die Er-
gebnisse des Jllkircher Fundes (s. o. Nr. 171)
werden vorgelegt. — Herr Straub macht
eine Mitteilung über ein altes romanisches
Relief in Neuweiler, in einem Nebenge-
bäude der ehemaligen Propstei, St. Peter
und St. Paul darstellend. Zugleich stellt
er ein Orts-, Namen- und Sachregister für
die sämtlichen bisherigen Veröffentlichun-
gen der Gesellschaft in Aussicht. — Herr
Christmann legt das zweite Heft seiner
elsässischen Landschafts- und Architektur-
Aufnahmen in Lichtdruck vor. — Herr
D ach eux macht auf Gräberfunde in Achen-
heim, darunter ein Schwert, aufmerksam.
— Herr Schlosser berichtet über die äl-
teste urkundliche Erwähnung der Kirche
und des Klosters zu Domfessel aus dem
J. 1377, die sich im Kirchenarchiv zu Saar-
Union gefunden habe.
Stuttgart. Anthropologische Gesell- 173.
s c h a f t. Die anthropologische Gesellschaft
in Stuttgart hielt unter der Leitung ihres
langjährigen Vorsitzenden Prof. Dr. 0.
Fr aas im vergangenen Vereinsjahr 1888/89
ausser etlichen Ausschusssitzungen im Gan-
zen 5 öffentliche Versammlungen ab, die
im Wechsel mit den Zusammenkünften
des Altertumsvereins stattfanden.
In der ersten Versammlung (10. Nov.
88) berichtete zunächst Prof. Dr. Fraas
über den Verlauf der Bonner Generalver-
sammlung der deutschen anthropologischen
Gesellschaft, wobei Redner in Besprech-
ung der einzelnen Vorträge besonders auf
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Y i r c h o w - s Erlebnisse und Untersuchungen
in Ägypten einging. Freih. v. Troeltsch
unterzog die anlässlich der Bonner Ver-
sammlung erschienene Festschrift einer
Würdigung, indem er zunächst den Auf-
satz über Regenbogenschüsseln besprach;
Redner hob hierbei hervor, dass diese
Münzen ihren Ursprung wahrscheinlich in
Kleinasien haben, worauf besonders das
als Triquetrum bekannte Zeichen hinweist.
Gleich eingehend wurde der Artikel über
Urnenharz erörtert mit besonderer Rück-
sicht darauf, dass auch in Schussenried
and den Pfahlbauten der Schweiz Urnen-
harz gefunden wurde; an diesen Bericht
schloss sich eine lebhafte Diskussion über
Eigenschaften und verschiedenartige Ver-
wendung des Birkenharzes an. Dr. Max
Graf Zeppelin hatte an diesem Abend
eine Sammlung brasilianischer Steingeräte
ausgestellt, welche lebhaftes Interesse er-
regten.
74. In der 2. Versammlung (8. Dez. 88)
sprach Dr. Kurt Lampert über Kjoek-
ken-Moeddinger. Redner gab nach
einer Definition des Wortes Kjoekken-
Moeddinger zunächst eine Übersicht über
die geographische Verbreitung dieser alten
Kulturreste, die sich in den verschiedensten
Teilen der Erde finden und für den Prae-
historiker oft zu den schätzenswertesten
Fundstätten werden. Als Typus der Kjoek-
ken-Möddinger schilderte Redner eingehend
im Anschluss an die Publikationen Steen-
strups die dänischen Küchenreste. Von
anderen Steinzeit - Kjoekken - Moeddingern
erwähnt Redner zunächst die shell-heaps
Nordamerikas und greift zur näheren
Schilderung einige heraus, die deshalb be-
sonders interessant sind, da während ihrer
jedenfalls einen grossen Zeitraum umfas-
senden Entstehung sich ein allmählicher
Kulturfortschritt ihrer Erbauer bemerkbar
macht, sei es dass derselbe in der Ände-
rung der Lebensweise oder in Fortschritten
der Technik, z. B. der Töpferei seinen
Ausdruck findet. Sodann geht Redner auf
die neueren Untersuchungen v. d. Steinend
über die südamerikanischen Sambaqui über
und giebt ein Bild von den Stcinzeit-
Kjoekken-Moeddingern Japans. Kurz nur
werden die wahrend der Bronze- u. Eisen-
zeit entstandenen Kjoekken-Moeddinger er-
wähnt. Zum Schluss bespricht Redner die
Bedeutung, welche diese Muschelansamm-
lungen durch Markierung der Verschiebung
der Strandlinie und durch den Nachweis
der Stabilität oder Umbildung der Fauna
für den Geologen und Zoologen gewinnen
können, v. Troeltsch besprach im An-
schluss an diesen Vortrag noch eine Reihe
von Steinartefakten aus den dänischen
Kjoekken - Moeddingern, die kürzlich von
Herrn Lei desdorff der k. Staatssamm-
lung zugewandt worden waren.
Dritte Versammlung (5. Januar 1889). 175.
Prof. Dr. Fraas berichtete über die Un-
tersuchungen eines Grabes im Zuffenhauser
Wald. Daselbst befanden sich zwei ger-
manische Gräber, von welchen eines schon
früher geöffnet wurde. Das zweite vom
Redner unter freundlicher Beihülfe des
Herrn Schrader untersuchte Grab enthielt
keinerlei Artefakte, sondern nur Knochen-
reste. Sodann berichtete Prof. Dr. Miller
eingehend über seine neuesten Forschungen.
Er schilderte zuerst die Eröffnung zweier
germanischer Hügelgräber bei Neuenhaus,
von welchen nur das eine einen bemer-
kenswerten Fund in Gestalt eines mit in-'
teressanten Ornamenten versehenen Gürtel-
bleches bot. Die zweite Mitteilung betraf
die Auffindung eines römischen Brunnens
in der Nähe von Esslingen am Neckar.
Fundgegenstände waren ein Trinkfläsch-
chen, ein Teller und ein Seiher, wie sie
schon mehrfach in römischen Brunnen ge-
funden worden, dann eine Masse von
Bronze-, Eisen- und Bleistücken. Miller
hat im Verein mit einem technischen
Sachverständigen den interessanten Versuch
der Rekonstruktion des Brunnens gemacht.
Schliesslich berichtete Redner über die
Freilegung des römischen Lagers bei Rott-
weil, welches, da es ein gemauertes Lager
war, ein Standlager, kein vorübergehendes
Lager war. Der von Wall und Graben
eingefaßste Raum hat 825 m Länge, ist also
viel grösser als das Lager von Welzheim,
Jaxthausen etc.; es wird überhaupt von
den Lagern in Süddeutschland nur durch
das von Heddernheim an Grösse über-
troffen. Es entspricht einem Legionslager
und gehörte der 11. Legion an; Miller
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gab daran anknüpfend noch genaue Mit-
teilungen über die Verschiebungen der ein-
zelnen Legionen im südwestlichen Deutsch-
land und über die Dauer des Aufenthalts
in den einzelnen Orten.
176. In der vierten Versammlung (2. Dez.
1889) bildete den Gegenstand der Verhand-
lung die Besprechung des grossen Werkes
der Gebrüder Siret, les premiers ages du
metal dans le sudest de l'Espagne. Prof.
Dr. Fraas entwarf zunächst ein anziehen-
des landschaftliches Bild von Spanien,
namentlich der südöstlichen Ecke, wo Siret's
der Ausbeutung von Silberminen obliegen,
um sodann auf den Zusammenhang des
südlichen Spaniens mit Nordafrika hinzu-
weisen, wofür als ethnographische Bei-
spiele der Dreschschlitten und die Riesel-
feldwirtschaft angeführt wurden. Aus der
grossen Fülle des Stoffes, den das beson-
ders an Abbildungen ungemein reiche
Siretsche Werk enthält, greift Redner be-
sonders die Silberartefakte heraus, so die
in Europa bisher nicht gefundenen silber-
nen, der Bronzezeit angehörigen Dolche
und schildert ferner eingehend die merk-
würdigen, enormen Begräbnisurnen, in
welche die Leichen in halbsitzender Stel-
lung hineingesteckt wurden. Obermedizi-
nalrat Dr. v. Hoelder unterzog die in dem
Werke Siret's behandelten Schädelfunde
einer Besprechung, indem er zugleich eine
Übersicht gab über die zur Klassifikation
prähistorischer Schädel von den einzelnen
anatomischen Richtungen eingeschlagenen
Wege. Die in Sirets Werk behandelten,
vortrefflich abgebildeten, aber im Text
unkritisch besprochenen Schädel vertei-
len sich auf 39 dolichocephale, 15 meso-
cephale und 6 brachycephale Formen.
Während die Schädel an den Reihengräber-
typus erinnern, unterscheidet sich das Ske-
lett durch die weit geringere Grösse, wo-
raus hervorgeht, dass wir es mit einer
Mischrasse zu thun haben. Die häufig
auftretenden auf Rhachitis weisenden Merk-
male deuten auf schlechte hygieinische
Verhältnisse, unter 18 Tibien zeigen 13
Platycnemie. Am Schluss der Versamm-
lung legt v. Troeltsch noch einige in
Waldsee gemachte Funde vor, die aus
einem kleinen Thoncylinderchen, einer
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Thonperle, einem Thonfigürchen und einen,
mit Bohrung versehenen Bruchstück eine>
Hirschgeweihes bestehen.
In der fünften Versammlung (23. März M
1889), mit welcher die Winterzusammen-
künfte des Vereines schlössen, sprach Fre i -
herr von Troeltsch über die älteste
Bronzeindustrie in Schwaben, unter Exem-
plifikation auf eine grosse Reihe verschie-
denartigster Bronzeartefakte. Redner gab
zunächst eine Übersicht über die grosse
Masse von Bronzefunden aus dem dies-
seits der Alpen befindlichen Gebiet und
hob die wichtigsten derselben hervor; be-
sonders wurden diejenigen Funde heraus-
gegriffen, wo sich auch Gussformen fanden,
oder wo ganze Gussstätten zum Vorschein
kamen. Es ist durch diese der Beweis-
geliefert, dass die Bronzeartefakte nicht
importiert wurden, sondern dass in den
in Betracht kommenden Gebieten nördlich
der Alpen, also auch in Schwaben die
Bronzeindustrie schon vor der La Tone-
Zeit heimisch gewesen ist. Einer der be-
rühmtesten Gussstättenfunde ist der vor 4
Jahren in Pfeffingen in Württemberg ge-
machte, dessen einzelne Objekte der Red-
ner näher erläutert. Von Bedeutung ist
die Wahrnehmung, dass die Gegenstände
der Pfeffinger Gussstätte in Technik und
Stil vielfach abweichen von den Bronzen
der Westschweiz, Savoyens, des Rheinge-
biets, sowie den baltischen, skandinavischen
und ungarischen Bronzen, so dass man von
einem über Württemberg, Baden und Hohen-
zollern verbreiteten „schwäbischen Stil der
Bronzezeit" sprechen kann. Der Pfeffinger
Fund gehört dem Ausgang der mittleren
Bronzezeit an ; die Technik zeigt sich von
hoher Ausbildung.
(Dr. Kurt Lampert, Schriftführer.)
F. MÄ&ISS,.
Antiquariat,
Miltenberg a. 1HL,
offeriert: Geschichte der Stadt u. ehemal. Beicb*-
feetung PhilippsbUTff, zusammengest. v. Bürger-
meister H. Nopp, 1881, neu, statt Jfr 6.— nur Ji 4.—.
(Die all gem. Zeitung hat durch mehrere Nummern
dieses Werk äusserst günstig besprochen).
FR. LINTZ'SCHE BUCHORUCKERE1 IN TRIER.
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