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Full text of "Westdeutsche zeitschrift für geschichte und kunst"

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IN  COMMEMORATION  OF   THE  VISIT   OF 
HIS     ROYAL  HICHNESS 

PRINCE  HENRY  OF  PRUSSIA 

MARCH    9IXTII.I90I 

ON  BEHALF  OF  HIS  MAJESTY 

THE  GERMAN  EMPEROR 


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Westdeutsche  Zeitschrift 

für 

Geschichte  und  Kunst. 

Herausgegeben 


von 


Dr.  F.  Hettner  Dr.  K.  Lamprecht 

Director  des  Provinzialmnseums  a.  o.  Professor  der  Geschichte 

in  Trier.  in  Bonn. 


Jahrgang  TOI. 


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TRIER. 

Verlag  der  Fr.  Lintz'schen  Buchhandlung. 
1889. 

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HARVARD  CHI  i  FRE  LIBRARY 
OCT  28  1905 

HOHENZOLLERN  COLLECTION 
CIFT  OF  A.  C.  COOLIDGE 


Fr.  Lints'tcbe  Buchdruckerei  tu  Trier. 


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Inhalt  der  Vierteljahrshefte. 

Abteilung  I. 

Hammcran,  A.,  Limesstudien.  T.  Allgemeines.  Der  Taunus-Limes  .     .  287 

Henning,  R.,  Die  Germanen  in  ihrem  Verhältnis  zu  den  Nachbarvölkern.  1 

Hirschfeld,  O.,  Beiträge  zur  Geschichte  der  Narbonensischen  Provinz.  119 
Lamprecht,  K.,  Ländliches  Dasein  im  14.  u.  15.  Jahrh.,  vornehmlich 

nach  rheinischen  Quellen 189 

Abteilung  II. 

a)    Altertum. 
Kofi  er,  Kr.,  Vier  Ringwälle  im  Hunsrück.    (Hierzu  Tafel  16  u.  17)    .    311 
Kofi  er,  Fr.,  Die   Neckar  -  Mumlingslinie   vou   Schlossau    an    bis   zur 

hessischen  Grenze  unweit  Wörth  a.  M.     (Hierzu  Tafel  1  u.  2)  .  52,  141 
\au  Werveke,  Fund  römischer  Münzen  zu  Ettel brück 318 

b)  Mittelalter  und  Neuzeit. 
Bah  1  mann,  1\,   Eine  Ergänzung  der  Bibliographie  des  Münster ischen 

Humanisten  Murmel lius 161 

Bah  1  mann,  P.,  Neue  Beiträge  zur  Geschichte  der  Kirchen  -  Visitation 

im  Bistum  Münster  1571—1573 352 

Di  et  seh  und  Wo  lfr  am,  In  Sachen  Dietsch:  Evangelische  Kiiche  zu  Metz.    387 
Gallee,  J.  H.,  und  Lamp recht,  K.,   Grundbesitz  der  Abtei  Echter- 

nach  in  Zeeland  (Holland) 211 

Jörres,  P.,  Die  6656  Hufen  der  Abtei  St.  Maximin 232 

Nordhoff,   J.  B.,   Einheimische  Kloster-  und   süddeutsche  Laienbau- 
meister in  Westfalen  während  der  letztvergangenen  Jahrhunderte  .    220 
v.  Pflugk-Harttung,  Über  die  Krönung  der  Königin  Gisela      ...      70 
Priesack,  J.   und  Schwalm,  J.,  Das  Konzeptbuch  des  Rudolf  Losse      81 
Sauerland,   H.  V.,  Die  ursprüngliche  Fassung  des  Trierer  Silvester- 
Privilegs     335 

Seidenberger,  J.  B.v  Die  kirchenpolitische  Litteratur  unter  Ludwig 

dem  Baiern  und  die  Zunftkämpfe  vornehmlich  in  Mainz    ....      92 

c)   R  e  c  e  n  s  i  o  n  e  n. 

Dietsch,  F.,  Die  evangelische  Kirche  von  Metz.  Angezeigt  von  Wolfram.     184 

Erler,  G.,  Dietrich  von  Nieheim  (Theodericus  de  Nyem).    Sein  Leben 

und  seine  Schriften.     Angezeigt  von  Ilgen 179 

Jahrbuch  der  Gesellschaft  für  Lothringische  Geschichte  und 

Altertumskunde  I.  Jahrg.  1883—89.  Angezeigt  von  H.  V.  Sauerland.    399 

(juelleu  zur  Frankfurter  Geschichte,  herausgegeben  von  Dr.  H. 
Grotefend.  1.  Band.  Chroniken  und  annalistische  Aufzeichnungen 
des  Mittelalters,  bearbeitet  von  Dr.  R.  Froning.  2.  Band.  Chroniken 
der  Reformationszeit  nebst  einer  Darstellung  der  Frankfurter  Be- 
lagerung von  1552,  bearbeitet  vou  Dr.  R.  Jun*.  —  Inventare 
des  Frankfurter  Stadtarchivs.  I.  Band.  Eingeleitet  von  Dr. 
H.  Grotefend.    Angezeigt  von  R  Fester  in  Karlsruhe 168 

Werken  van  het  historisch  Genootschap  gevestigd  te  Utrecht 
Nieuwe  serie  No.  47  en  50.  Enth.  1.  P.  J.  Blök,  Correspon- 
dentie  van  en  betreifende  Lodewijk  van  Nassau  en  andere  onuitge- 
geven  documenten.  2.  D.  van  der  Schueren,  Brieven  en  onuit- 
gegeven  stukken  van  Jonkheer  Arend  van  Dorp.  Angezeigt  von 
M.  Ritter 241 

Abteilung  III. 

Bibliographie 243 

Museographie  über  das  Jahr  1888: 

Hettner,   F.,   Schweiz,    Westdeutschland,   Holland.    (Hierzu 

Tafel  3—15) 245 

Schuermans,  H.,    Ddcouvertes  d'antiquite's  en  Belgique  .    .    284 


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Abbildungstafeln. 

Taf.  1  u.  2  zu  Kotier,  Die  Neckar -Mümlingslinie  S.  52  u.  141.  Taf.  3—15 
zur  Museographie  S.  245  fg.  Taf.  3—8  zu  Worms  S.  265  Nr.  67.  Taf  9, 
10  u.  11,  Fig.  10  zu  Mainz  S.  269  Nr.  69.  Taf.  11.  Fig.  1-9  zu  Hanau 
S.  254  Nr.  52.    Taf.  12  zu  Xanten  S.  280  Nr.  95.    Taf.  13,  Fig.  1—3 

v  zu  Stuttgart  S.  248  Nr.  33.  Taf.  13  Fig.  4  und  5  zu  Leyden  S.  281 
Nr.  99.  Taf.  13  Fig.  6  zu  Köln,  Sammlung  Herstatt  S.  277  Nr.  1*6. 
Taf.  14  zu  Homburg  S.  261  Nr.  55.  Taf.  15  Fig.  1  u.  1»  zu  Colmar 
S.  245  Nr.  11.    Taf.  2  u.  3  zu  Trier  S.  274  Nr.  80, 


Inhalt  des  Korrespondenzblattes. 

(Die  Citate  gehen  auf  die  Nummern  des  Korrespondenzblattes). 


Mlscellanea. 

B  a  h  1  m  a  n  n ,  Ein  Nachtrag  zu  Holsteins 
Bibliographie  der  Reuchlinschen  Ko- 
mödieen  32. 

—  Hermann  Hamelmann's  Dialogus  de 
sacerdotum  coniugio  99. 

Barnabei,  Ala  Atectorigiana  152. 

Christ,  W.,  Votivtafelchen  an  Jup- 
piter  Dolichenus  aus  PfÜnz  31. 

v.  Domaszewski,  A.,  Numeri  der 
Germania  superior  auf  einer  Inschrift 
aus  Falerii  22. 

Haupt,  Priscillian,  seine  Schriften  und 
sein  Prozess  40. 

Ho  ff  mann,  0.  A.,  Zwei  Yotivsteine 
gall.  Gottheiten  zu  Devant-les-Ponts 
bei  Metz  151. 

Jungk,  Schmuckgegenstande  aus  Ga- 
gat  25. 

[Lamp recht],  Declaratio  papalis  de 
decima  solvenda  26. 

Leiningen-Westerburg,  Graf  zu, 
Ein  Wappenstein  der  Abtei  Lim- 
burg a.  H.  24. 

Loersch,  Eine  deutsche  Übersetzung 
der  Bopparder  Übereinkunft  vom 
J.  1291  53. 

Mau  6,  Zur  Inschrift  der  Hastiferi  von 
Castel  41. 

Mommsen,  Die  Hastiferi  von  Castel 
13,  23. 

Naue,  Die  silberne  Schwertscheide  von 
Gutenstein  98. 

Ohlenschlager,  Zur  Pfälzischen  Vor- 
geschichte 165. 

Riese,  Berichtigung  zu  den  Forsch- 
ungen zur  Gesch.  der  Rheinlande 
in  der  Römerzeit  64. 

Schumacher,  Römische  Schwertschei- 
den mit  Inschriften  65. 

Siebourg,  Inschriften  der  Matronen 
Fernovineae  und  der  Sunuxsal  131. 

Wolfram,  Ein  römisches  Denkmal  bei 
Kreuzwald  129. 


Zangemeister,  Ära  von  Brugg  128. 

—   Zu  der  Friesischen  Hludana-  In- 
schrift 127. 

Praehlstorlsche  Altertümer. 

Funde  bei  Biblis  159. 

Grabhügel  bei  Albisheim  90;  Bretten 
73;  Merdingen  73;  Neuenhaus  175; 
Rappenau  60;  Wickenroth  62;  Zuf- 
fenhausen  175. 

Refugien  auf  Altburg  bei  Bunden- 
bach 103;  bei  Annweiler  165,  am 
Idarkopf  bei  Birkenfeld  162,  bei 
Schmalegg  34,  Tobel  34. 

Trichtergrube  bei  Neuss  143. 
Varia. 

Bronzeschwert  aus  Stammheim  160. 
Steinbeil  von  Kirchnaumen  16. 

Mmitche  Altertümer. 
Bauten. 

Brücken  bei  Altenburg  157;  Mainz 
102;  Tübingen  157. 

Brunnen  bei  Esslingen  175. 

Castelle  und  Befestigungen  bei 
Grimmlinghausen  142;  Ravensburg 
34;  Rottweil  17,  175;  ürspring  157. 

Niederlassungen  bei  Biblis  61; 
Frankfurt  115,  158;  Kleinrohrheim 
61 ;   Oberstetten  157 ;   Okarben  84. 

Strasse  bei  Wickstadt  161. 

Skulptur  und  Architekturglieder. 

Altäre,  inschriftlose  aus  Heddern- 
heim  28. 

Götterfiguren:  Hludana  bei  Beet- 
gum  5, 127  ;  Juppiterfigur  in  Grimm- 
linghausen 142;  Juppitersäule  von 
Kreuzwald  129,  von  Schierstein  149; 
Mithrasfiguren  aus  Heddernheim  28; 
Viergötteraltar  aus  Schierstein  118, 
149. 

Grabreliefs:  2  Greife  in  Mainz  85; 
Mann  mit  2  Pferden  in  Mainz  119. 

Mosaik  in  Oberweningen  100. 


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-i  Inschriften: 

Aufschriften  auf  Bronzestilus  aus 
Ueddernheim  28,  51 ;  auf  Glasgefass 
tos  Mainz  89;  auf  Mosaik  in  Ober- 
weningen  100;  auf  Schwertscheide 
(Aquis  Hei.  Gemellianus  f»)  65;  auf 
Thongefassen  in  Bingen  28,  Cleve  163, 
Heddernheim  28, 11«,  Frankfurt  158; 
auf  Ziegeln  (leg.  XIIII)  in  Frankfurt 
115,  158. 

Bauinschrift  aus  Heidelberg  35, 
52;  aus  Mainz  140,  i  u.  4. 

Ehren  den  kmal  an  Antoninus  Pius 
aus  Hesselbach  82. 

Grabinschriften  vonCivilper- 
sonen  in  Mainz  (tabularius)  86, 
ebenda  119,  in  Starkenburg  120.  — 
Christliche  in  Trier  29. 

Grabinschriften  von  Soldaten: 
mil.  leg.  XXII  in  Mainz  85,  mil.  leg. 
Uli  in  Mainz  140,  veteran.  exs.  in 
Mainz  140,  protector  in  Köln  18.  — 
Verstümmelte  aus  Mainz  87,  88. 

Spieltafel  aus  Trier  29,  51. 

Votivinschriften  an  Avertentes  (V) 
in  Brugg  128;  Dolichenus  in  Pfunz 
31;  Hlndana  bei  Beetgum  5,  127; 
Lenus  Mars  in  Pommern  130;  Ma- 
tronae  Fernovineae  in  Meckenheim 
131;  Mercur  in  Nittel  49;  Sunuxsal 
aus  Hoven  131;  Name  nicht  erhal- 
ten in  Heidelberg  35,  52. 

Unbestimmbare  Inschriftfrag- 
mente aus  Köln  91,  aus  Kreuz- 
wald 129. 


Alae:  Atectorigiana  in  Rom  152, 
Pomponiani  in  Bonn  141. 

Legiones:  I  Ad.  in  Mainz  140;  IUI 
Mac.  in  Mainz  140;  XI  c.  p.  f.  in 
Brugg  128;  XIIII  in  Frankfurt  115, 
lö8,  in  Mainz  140;  XXII  in  Mainz  85. 

Numeri:  Aurelianensis  22 ;  Brittones 
Triputien8es  in  Hesselbach  82 ;  Ex- 
ploratio  Seiopensis  in  Miltenberg  22. 

Notabilia  varia:  Conductores  pis- 
catus  in  Beetgum  5;  Hastiferi  von 
Castel  13,  23,  41 ;  Nemes  141 ;  Pro- 
tector occissus  in  barbarico  juxta 
Divitia  a  Franco;  Vicarius  Divitesi 
in  Köln  18;  Ubi  ferum  nascitur  auf 
Dolichenusinschrift  31. 

Römische  Gräber 

Bei  Mehrum  6.  i 

Sarkophage  bei  Frankfurt  101; 
Mainz  85,  86,  119. 

Kleinaltertümer. 

Glas:  mit  Aufschrift  in  Mainz  89; 
mit  Doppelhenkel  aus  Trier  28 ;  mit 


Goldornamenten  in  Mainz  85;  ver- 
schiedene Qefässe  aus  Cleve  163. 
Metall.  Bronze:  Eimer  zu  Mehrum 
6;  Gefassein  Cleve  163;  Postament- 
chen  mit  Inschrift  aus  Nittel   49; 
Stilus  mit  Aufschrift  aus  Heddern- 
heim 28,  51 ;  Waagebalken  in  Frank- 
furt 28. 
Gold:   Ring  mit  Minervabild  aus 
Worringen  6. 

Frankische  Alterttimer. 
Funde  bei  Varsberg  16. 
Gräber  bei  Flomborn  1 ;  Illkirch  171 ; 
Markoleheim  81 ;  Schierstein  83, 118. 

MBnzen. 

Römische:  Nervamedaillon,  gef.  iu 
Heddernheim  28;  Münzfund  vom  J. 
254  (?)  n.  Chr.  aus  Metz  138. 

Spätere:  d.  13.Jhs.  bei  Erbach  117. 

Funderte  und  Ortsangaben. 
Achenheim  172;  Albisheim  90;  Alten- 
burg 157;  Annweiler  165;  Beetgum 
5,  127;  Biblis  61,  159;  Bingen  28; 
Birkenfeld  62,  108,  162;  Bonn  141; 
Bretten  73;  Brugg  128;  Bundenbach 
103 ;  Castel  13  (S.  19),  41 ;  Cleve  163 ; 
Darmstadt  61 ;  Dinslaken  6 ;  Esslin- 
gen 175 ;  Flomborn  1 ;  Frankfurt  28, 

82,  101,  115,  158;  Grenzhausen  2; 
Grimlinghausen  142;  Heddernheim 
28,  51,  116;  Heidelberg  35,  52; 
Hesselbach  82,  111;  Hoven  131; 
Illkirch  171 ;  Kleinrohrheim  61 ;  Köln 
18,  91 ;  Kreuzwald  129 ;  Leeuwarden 
5,  127 ;  Mainz  85—89,  102, 119, 140; 
Markolsheim  81 ;  Meckenheim  131 ; 
Mehrum  6 ;  Merdingen  73 ;  Metz  138 ; 
Mülhausen  172;  Neuenhaus  175; 
Neuss  142;  Neuweiler  172;  Nieder- 
mendig  3;  Nittel  49;  Oberolm  13 
(S.  27);  Oberstetten  157;  Oberwe- 
ningen  100;  Okarben  84;  Pommern 
130;  Rappenau  60;  Ravensburg  34 ; 
Rodalben  165 ;  Roitzheim  4 ;  Rott- 
weil 17,  175;  Schierstein  83,  118, 
149;  Summheim  160;  Starkenburg 
120;  Stuttgart  34;  Trarbach  120; 
Trier  28,  29,  49,  51 ;  Tübingen  157; 
Urspring  157;  Waldsee  176;  Wicken- 
rodt  62;  Wickstadt  161 ;  Wiesbaden 

83,  118;  Worms  90;  Worringen  6; 
Zülpich  131;  Zuffenhausen  1y5. 

Litterattir. 

Basel,  Katalog   der  mittelalterlichen 

Sammlung  109. 
Berger-Levrault,   Les  costumes 

Strasbourgeoi8  e'dite's  au  17  s.  etc.  164. 


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Bissiuger,  K.,  Funde  röm.  Münzen 
im  Grossh.  Baden  III  82. 

—  Über  röm.  Münzfunde  in  Baden  92. 

Block,  P.  J.f  Verslag  aangaande  een 
onderzoek  in  Duitschland  naar  Ar- 
chivalia  belangrijk  voor  de  Geschie- 
denis  van  Nederland  19. 

Cagnat,  R.,  Cours  d'gpigr.  latine  2 
ed.  94. 

Darpe,  F.,  Urkundenbuch  der  Stadt 
Bochum  108. 

Duncker,  Geschichte  der  Chatten  50. 

Fink,  Jos.,  Der  Verschluss  bei  den 
Griechen  und  Römern  148. 

Forrer,  Praehistor.  Ornamente  auf 
alteis.  Holzschnitzereien  104. 

llecker,  II.,  Die  historischen  Quellen 
für  die  Alamanenschlacht  bei  Strass- 
burg  38. 

Henning,  Die  deutschen  Runendenk- 
mäler 147. 

Hertzog,  A.,  Rechts-  u.  Wirtschaf ts- 
verfassung  des  Abteigebietes  Maurs- 
münster während  des  Mittelalters  9. 

II  off  mann,  0.  A.,  Die  Bagaudensäule 
von  Merten  146. 

Jahresbericht  der  Geschichtswissen- 
schaft 21. 

Jastrow,  Kleines  Urkundenbuch  zur 
neueren  Verfassungsgeschichte  93. 

K  i  r  m  i  s ,  Die  Numismatik  in  der  Schule 
39. 

Köln  und  seine  Bauten  11. 

Lind ensch mit,  Das  römisch-germa- 
nische Gentral-Museum  in  bildlichen 
Darstellungen  aus  seinen  Sammlun- 
gen 144. 

Mehlis,  C,  Studien  zur  ältesten  Ge- 
schichte der  Rheinlande  X  7. 

Mitteilungen  aus  dem  Stadtarchiv 
von  Köln  17.  Heft  123. 

Mommsen,  Th.,  Das  römische  Mili- 
tärwesen seitDiocletian  110, 132, 150. 

Näher,  Die  röm.  Milität  Strassen  und 
Handelswege  in  der  Schweiz  und  in 
Südwestdeutschland,  insbesondere  in 
Filsass-Lothringen,  2.  Aufl.  30. 

v.  Oppermann,  Atlas  vorgeschichtl. 
Befestigungen  in  Niedersachsen  124. 

Paulus,  Die  Kunst-  und  Altertums- 
Denkmale  im  Königreich  Württem- 
berg 122. 

Revue  möridiouale,  cousacre  a  T- 
histoire  et  la  litterature  du  Midi  de 
la  France  20. 

S  a  c  k  u  r ,  E.,  Echteruacher  Nekrologium 
12.  Jhs.  107. 

Schäfer,  D.,  Das  eigentliche  Arbeits- 
gebiet der  Geschichte  32. 


Schmidt,  C,  Strassburger  Gassen  - 
und  Häusernamen  im  Mittelalter  8. 

Schulte,  A.,  Reste  romanischer  Be- 
völkerung 95. 

Sommerfeld,  Verzeichn.  italienischer 
Einnahmen  des  Erzbischofs  Balduin 
vom  J.  1311  106. 

Terwelp,  G.,  Beiträge  zur  Geschichte 
der  Stadt  Andernach  10. 

T  h  o  m  m  e  n ,  R.,  Schriftproben  aus  Hss. 
d.  14.  u.  16.  Jhs.  12. 

v.  Veith,  Das  römische  Lager  in 
Bonn  37. 

Wolf,  F.,  Kastell  Alteburg  bei  Köln  145. 

Mittelalterliche  und  spätere  Gegenstände. 

(Münzen  siehe  oben). 

Architekturreste  aus  der  Benediktiner- 
Abtei  Schwarzach  139.  Burgen  in 
Forbach  16,  in  Grenzhansen  2. 
Glockeninschrift  zu  Rieding  48.  In- 
schriften in  Met/.  45,  121;  Strass- 
burg  46,  47.  Jüdischer  Grabstein 
von  1213  171.  Romanisches  Relief 
m  Neuweiler  172.  Wandmalereien 
zu  Niedermendig  3 ;  Mülhausen  172 ; 
Roitzheim  4 ;  Strassburg  134, 137, 172. 

Gelehrte  Gesellschaften  und  Vereine. 

Badische  hist.  Kommission  166.  Bonn, 
Winckelmannsfeier  6.  Görres-Gesell- 
schaft,  historisches  Institut  in  Rom 
125.  Köln,  Gesellschaft  für  Rhein. 
Geschichtskunde  27;  (Publikation  der 
Adahandschrift)  96.  Metzer  Dombau- 
verein 105.  Monumenta  Germaniae 
1888—89  66.  München,  Hist.  Kom- 
mission 133.  Wiesbaden,  Verein  für 
Nassauische  Altertumskunde  149. 

Varia. 
Prospekt  von  A.  Holder's  Alt-celtischer 
Sprachschatz  126. 

Berichterstatter  und  Mitarbeiter. 
Bahlroanu  32,  99  Back  62,  103,  162. 
Bücheier  51.  Christ  31.  v.  Domas- 
zewski  22.  Hammeran  82,  101,  111, 
115, 158  Haupt  40, 50.  Hettuer  7, 10, 
49,  92,  94,  100,  118,  138,  141,  144, 
145,  146.  Hoffmann  121.  Ihm  91. 
Jungk  25.  Kaibei  130.  Keller  85 
bis  89,  119  Kühl  90.  Kotier,  Fr., 
61,  84,  159-161.  Kossiuna  147. 
Lamprecht  9,  26,  164.  Leiningen- 
Westerburg  24.  Lorsch  53.  Maue 
41.  Miller  17,  34.  Mommsen  13, 
23,  52, 152.  Naue  98.  Ohlenschlager 
165.  Otto  83,  118.  Riese  28,  64, 
116.  S.  29.  Schmitt,  F.  J.  139. 
Schölten  163.   Schumacher  65.   Sie- 


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bourg  131.  Velke  140.  Wagner  60. 
Wolf  87.  Wolfram  129.  Zange- 
meister  5,  18,  35,  120,  127,  128. 

Vereinsnachrichten 

unter  Redaktion  der  Yereixuvorttftnde. 

Birkenfeld  167. 

Generalversammlung  zu  Oberstem.  Gra- 
bungen zu  Niederbrombach  und 
Wickenrodt.  Zuwachs  der  Sammlung. 

Durkheim  54—55,  153. 

Generalversammlung  55.  Zuwachs  der 
Sammlung  54,  153. 

Düsseldorf  42. 
Frankfurt 
14-15,  33,    43—44,  56—58,   67-71, 
112— 114,  154,  155. 

Ausflug  nach  Worms  70,  auf  die  Saal- 
barg 70,  nach  Mainz  ins  röm.-germ. 
Central -Museum  71,  nach  Ronne- 
biirg  112.  Generalversammlung  44. 
Winckelmannsfest  15. 

Dechent,  Über  den  Frankfurter  Ad- 
vokaten .T...  J.  Schütz  114. 

Dietz,  A.,  Über  das  Frankfurter  Zei- 
tungswesen bis  1810    14. 

—  Über  die  Frankfurter  Zeitschriften  . 
bis  1800     155.         _  | 

Donner- v.Richter,  Über  die  antike  { 
Malerei  nach  neuen   und   neuesten 
Fanden  15. 

—  Über  den  Meister  Johann,  Maler 
von  Bamberg  56. 

Froning,  Über  den  Frankfurter  Ge- 
schichtsschreiber und  Archivar  G. 
L.  Kriegk  43. 

Grotefend,  Über  das  Frankfurter  Lo- 
kalstück „Der  Prorektor«*  113. 

Hamm  er  an,  Über  die  1888  im  Frank- 
furter Stadtwalde  aufgedeckten  Hü- 
gelgräber 33. 

Hener,  Über  die  Schlacht  bei  Gron- 
berg  am  14   Mai  1389    68. 

Jung,  Über  die  Leiden  Frankfurts  zur 
Zeit  der  Pfalzverwüstung  1689    69. 

•langu.  Cornill,  Über  die  Geschichte 
des  städtischen  Rathauses,  des  Rö- 
mers 44. 

Kofi  er,  Fr.,  Über  die  sog.  Mümlings- 
linie  58. 

Kracauer,  Über  eine  dem  Oberst' 
lieutenant  Immler  aufgetragene  kai- 
serliche Kommission  gegen  Frank- 
furt während  des  3Qjähr.  Krieges  57. 

Kuthe,  Über  den  heutigen  Stand  un- 
serer Kenntnis  von  der  Runen- 
schrift 154. 


Nathusius-Neinstedt,  Über  Ein- 
wanderungen in  Frankfurt  im  13. 
Jahrh.  .67. 

Riese,  Über  die  Generalversammlung 
der  deutschen  Geschichtsvereine  in 
Metz  114. 

Valentin,  Plan  von  1781  über  Er- 
richtung einer  Akademie  der  bilden- 
den Künste  56. 

Metz  16,  46,  59,  79,  168—169. 

Aufgaben  der  Ges.  168.  Ausflug  nach 
Forbach  79.  Generalversammlung 
der  deutschen  Geschichts-  u.  Alter- 
tumsvereine 168. 

Adt,  Ausgrabungen  der  alten  Burg 
zu  Forbach  16. 

Alfeld t,  Ofenplatte  des  Abtes  Heilot 
von  S.  Symphorien  59. 

Besler,  Über  die  Geschichte  des 
Schlosses  Forbach  79. 

Cavillon,  Inschrift  vom  Beinhause 
zu  St.  Avold  45. 

—  Über   eine   Grabinschrift  auf  den 
Abt  Matthias  von  S.  Nabor  169 

C  u  r  i  c  q  u  e ,  Marguerite  de  Baviere,  d tt  • 
chesse  de  Lorraine  169. 

—  Steinbeil  von  Kirchnaumen  16. 
Eberhardt,   Römerstrasse  von  Met/ 

nach  Trier  45,  168. 
v.  Hammerstein,   Die  klassierten 

lothr.  Denkmäler  16. 
Hoff  mann,  Afrikanische  Skulpturen 

an  einem  Hause  zu  Devant-les-Ponts 

169. 

—  Mercur  mit  dem  Beutel  in  lothr. 
Bildwerken  45. 

—  Über  die  Mertener  Säule  59. 

—  Über  eine  Terracotte  mit  Widder- 
schlange 169. 

Paulus,  Allemanische  Waffen  168. 

—  Ausgrabungen  bei  Varsberg  16. 

—  Ofenkacheln  des  Ghateau  Brdhain  59. 

—  Reliquiar  aus  dem  12.  Jh.  45. 
Vion,  Sur  Fanciennete*  du  patois  mes- 
sin 59. 

Wolfram,  Über  karolingische  und 
merov.  Urkunden  aus  den  Beständen 
des  Arnulfklosters  16. 

—  Über  die  lothringischen  Maare  79. 

Mannheim  170. 

Ausflug  nach  Worms  und  Oppenheim. 
Bumillers  ethnogr.  Sammlung  ausge- 
stellt. Inventarisierung  der  Samm- 
lungen. Kürperschaftsrechte  für  den 
Verein  erzielt.  Raummangel.  Vor- 
stand. Vorträge.  Zuwachs  der  Samm- 
lung. 


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Karlsruhe  72—78. 
Ammon,  Über  Körpermessungen  76. 

—  Über  Röraerstrassen  in  Baden   72. 
Ko88mann,   Über   das  Schwans  Wald- 
baus 74. 

v.  Meckel,  Über  orientalische  Majo- 
liken 75. 

Rosenberg,  Romanisches  Ranchfass 
von  Immenstaad  73. 

Schmitt,  Römische  Tempel  in  Speyer 
78. 

Wagner,  Über  Grabhügeluntersuch- 
ungen zu  Bretten  und  Merdingen  73. 

—  Über    die   Mumienbilder    von  El 
Faium  75. 

—  Über  Neuerwerbungen   der  Alter- 
tumshalle 78. 

Wilser,  Über  die  Inschriften  des  Fun- 
des von  Nagy-Szent-Miklos  73. 

—  Über  die  dunklen  Jahrhunderte  der 
deutschen  Geschichte  77. 

Strassburg  46-48,  80-81,  134—136, 
171—172. 

Generalversammlung  135.  Relief  des 
16.  Jhs.  aus  Murhof  81.  Romanisches 
Haus  in  Rosheim  47,  48, 135.  Ruine 
Landsberg  134,  171.  Sammlungslo- 
kal 80,  81.  Versammlung  in  Geb- 
weiler 136.  Verzeichnis  der  ehe- 
maligen Strassburger  Handschriften 
134. 

ßarack,  Über  die  gesetzlichen  Be- 
stimmungen über  antiq.  Funde  47. 

—  Über  einen  Altertumsfund  in  Gehn- 
kirchen  80. 

Euting,  Jüdischer  Grabstein  von  1213 
171. 

—  Nachbildungen    der    Strassburger 
Mün8ternhr  46. 

Hering,  Teilweise  Erhaltung  des 
Schlösschen  Walf  bei  Oberehnheim 
47. 

v.  Müllenheim-Rechberg,  Kreuzer 
von  1703  u.  Reformationsjubiläums- 
münze von  1617  48. 

—  Über  das  Strassburger  Haus  „Zum 
Seidenfaden"  81. 

S  a  1  o  m  o  n ,  Inschrift  von  1679  ans  der 
Thomaskirche  zu  Strassburg  46. 


Schlosser,  Über  das  von  Philander 
von  Sittenwald  beschriebene  Schloss 
Geroldseck  80. 

—  Über  das  Kloster  Domfessel  172. 
S  e  y  b  o  t  h ,  Geschichte  der  alten  Häuser 

Strasburgs  81,  134,  171. 
Straub,  Fränkisches  Grab  von  Mar- 
kolsheim  81. 

—  Fränkische  Gräber  bei  Illkirch  171. 

—  Glockeninschrift  zu  Rieding  48. 

—  Mittelalterliche  Inschriften  aus  dem 
Kloster  der  Reuerinnen  46. 

—  Nachruf  an  den  Architekten  Ring- 
eisen 80. 

—  Rom.  Gefasse  aus  Strassburg  47. 

—  Über  ein  romanisches  Relief  in 
Neuweiler  172. 

—  t|}>er  verschiedene  Funde  80. 

—  Über  Wandgemälde  in  der  Anto- 
niterkirche  172. 

—  Über  Wandmalereien  im  Kammer- 
zellschen  Hause  134. 

Winckler,  Über  Wandmalereien  in 
der  Johanniterkapelle  zu  Mülho  - 
sen  172. 

Stuttgart,   Altertumsverein  156. 

Stuttgart,  AnthropologiscJie  GeseUsduifl 
173—177. 

Fraas,  Über  das  Werk  der  Gebr.  Siret, 
les  premiers  ages  du  me'tal  dans  le 
sudest  l'Espagne  176. 

—  Über  die  Bonner  Anthropologen- 
Versammlung  173. 

—  Über  germanische  Gräber  im  Zuf- 
fenhauser  Wald  175. 

v.  Ho  eider,  Über  die  Schädelfundc 
in  dem  Werke  Siret's  176. 

Lampert,  Über  Kjoekken  -  Moeddin- 
ger  174. 

Miller,  Über  seine  neuesten  Forsch- 
ungen 175. 

v.  Tröltsch,  Steinartefakte  aus  den 
dänisch.  Kjoekken -Mo  eddingern  174. 

—  Über  die  älteste  Bronzeindustrie  in 
Schwaben  177. 

—  Über  einige  Funde  bei  Waldsee  176. 

—  Über  Regenbogenschüsseln  173. 


»o»P€o»- 


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Die  Germanen  in  ihrem  Verhältnis  zu  den 
Nachbarvölkern. 

Von  Prof.  Rad.  Henning  in  Strasburg. 


|  Die  Rolle,  welche  einem  Volke  innerhalb  der  Geschichte  zufallt, 
«ird  bedingt  einerseits  durch  die  Kraft  und  Eigenart  der  ihm  inne- 
wohnenden Begabung,  andererseits  durch  die  äusseren  Umstände,  unter 
denen  es  emporwächst,  und  den  Wirkungskreis,  welcher  ihm  offen  steht. 
Wer  würde  es  glauben,  wenn  nicht  die  Wissenschaft  es  lehrte,  dass 
die  Germanen  mit  den  Griechen  und  Römern,  mit  den  Kelten  und  Slaven 
nahezu  von  denselben  Anfängen  ausgegangen  sind  und  dass  sie  alle  erst 
im  Laufe  der  späteren  Entwickelung  in  so  verschiedener  Weise  sich 
entfaltet  haben.  Deshalb  wird  es  für  die  wirkliche  Erkenntnis  des  alt- 
germanischen Volkslebens  unumgänglich  nötig,  den  äusseren  Einflüssen 
und  den  umgebenden  Verhältnissen  eine  besondere  Aufmerksamkeit 
zu  widmen. 

Die  Bedeutung  dieser  Aufgabe  wird  uns  recht  lebendig  durch  den 
zweiten  Band  von  Müllenhoffs  deutscher  Altertumskunde,  der  wesentlich 
auf  Grund  der  antiken  Zeugnisse  die  Nord-  und  Ostnachbarn  der  Ger- 
manen, sowie  die  Kelten  und  Germanen  behandelt1).  Er  entrollt  ein 
Bild  von  der  Urgeschichte  und  dem  Charakter  der  *  Nord-  und  Ost- 
völker, durch  welches  es  möglich  wird,  die  Stellung,  welche  die 
Germanen  neben  ihnen  einnahmen,  genauer  zu  bestimmen,  und  ebenso 
erscheinen  die  Kelten  nunmehr  in  einem  ganz  anderen,  näheren  Zu- 
sammenhang mit  unseren  Vorfahren  als  wie  man  ihn  herkömmlich  an- 
zunehmen pflegte.    Diese  Resultate,  die  in  der  schweren  Rüstung  gründ- 


')  Deutsche  Altertumskunde  von  Karl  Müllenhoff.   Zweiter  Band.    Mit 
vier  Karten  von  Heinrich  Kiepert.     Berlin  1887. 

Weatd.  ZeiUchr.  f.  Gesch.  u.  Kunst.    VIII,    L  1 

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2  R.  Henning 

lichster  Gelehrsamkeit  auftreten,  zusammenzufassen,  mit  ihnen  sich  aus- 
einanderzusetzen und  soweit  es  geht  sie  zu  vervollständigen  und  weiter 
zu  bilden,  wird  eine  Pflicht  für  Jeden,  der  an  diesen  Dingen  Anteil 
nimmt.     Ihr  wünschen  auch  die  nachfolgenden  Zeilen  zu  dienen. 

Dass  die  ersten  Nachrichten  der  Römer  und  speziell  des  Tacitus 
über  die  Ostgermanen  und  deren  Nachbarstämme  auf  dem  Wege  des 
Bernsteinhandels  gewonnen  sind,  wird  durch  die  litterarischen  Zeugnisse 
und  die  archäologischen  Funde  in  gleichem  Masse  erwiesen.  Der  uralte 
Zwischenhandel,  der  lange  Jahrhunderte  hindurch  die  Mittelmeerländer 
mit  dem  Ostseebecken  verbunden  hatte,  Hess  im  Süden  dennoch  keine 
wahrnehmbare  Kenntnis  jener  entlegenen  Gegenden  entstehen.  Die 
letztere  wird  deutlich  erst  um  die  Mitte  des  ersten  Jahrh.  erworben, 
und  gleichzeitig  verkünden  auch  an  der  Ostsee  die  Produkte  der  römi- 
schen Industrie,  welche  in  rasch  sich  erneuernder  Folge  massenhaft  zu 
Tage  treten,  eine  neue  Aera  der  Handelsbeziehungen. 

Aber  ein  neuer  Weg  nach  dem  Norden  wurde  gleichwohl  nicht 
erschlossen,  denn  die  Expedition  des  römischen  Ritters,  der  als  der 
erste  namhafte  Römer  unter  Nero  von  Carnuntum  aus  die  Bernstein- 
küste aufsuchte,  benutzte  zweifellos  dieselben  Verkehrsstrassen,  welche  von 
Alters  her  wie  noch  zur  Zeit  des  Plinius  von  Venetien  aus  durch  Pannonien 
zu  den  Germanen  führten  (NH.  37,  43).  Sie  müssen  von  jeher  in  der 
Nähe  von  Carnuntum  die  Donau  überschritten  haben,  denn  von  hier  aus 
gingen  die  geradesten  Wege,  einerseits  über  die  östlichen  Alpenpässe  nach 
dem  Süden,  andererseits  an  der  March  oder  Waag  entlang  in  das  Ge- 
biet der  Weichsel.  Wie  sich  die  alte  Route  dann  weiter  fortsetzte, 
kann  im  Grunde  nicht  fraglich  sein,  denn  da  sie  sich  der  Küste 
und  zweifellos  auch  der  Weichsel  zugewendet  hat,  so  kann  sie  von  der 
oberen  oder  mittleren  Warthe  aus,  über  die  Quellflüsse  der  Netze  fort, 
den  Strom  nur  bei  seiner  grossen  Beugung  nach  Norden,  unweit  von 
Thorn  und  Bromberg  erreicht  haben.  Grade  hier  in  dem  Vorlande  der 
Weichsel,  in  den  Kreisen  von  Inowrazlaw  bis  Posen  sind  die  ältesten 
römischen  Funde  so  zahlreich,  dass  wir  fast  mit  Notwendigkeit  zu  jener 
Annahme  gedrängt  werden.  Und  weiter  kann  die  Handelsstrasse,  nach 
Ausweis  der  Funde,  auch  nicht  über  die  Weichsel  fort  direct  in  das 
Samland  geführt,  sondern  sie  muss  sich  an  der  linken  Seite  des  Flusses 
entlang  gezogen  und  etwa  bei  Danzig  das  Meer  erreicht  haben.  In 
dieser  Reihenfolge  werden  wir  uns  auch  die  Lagerung  derjenigen  Völker, 
welche  Tacitus  Germ.  43  in  grader  Richtung  von  Süden  nach  Norden 
aufzählt,  zu  denken  haben. 


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Die  Germanen  in  ihrem  Verhältnis  zu  den  Nachbarvölkern.  3 

Ein  vollständiges  Verzeichnis  der  ältesten  römischen  Funde  aus 
dem  östlichen  Deutschland  wird  hierüber  sicherlich  genauere  Aufschlüsse 
erbringen.  Für  Westpreussen  liegt  bereits  die  sorgfaltige  Arbeit  von 
Iissauer8)  vor,  auf  Grund  welcher  wir  die  örtliche  Verteilung  der  äl- 
testen römischen  Münzen  (bis  z.  J.  98)  kurz  ins  Auge  fassen  wollen. 
Danach  sind  in  Westpreussen  und  den  umliegenden  Grenzgebieten  an 
2000  römische  Münzen  gefunden,  welche  von  Augustus  bis  in  den  An- 
fang des  3.  Jahrb.  reichen,  also  ziemlich  genau  bis  zu  demjenigen  Zeit- 
punkte, wo  die  Gothen  aus  ihren  alten  Sitzen  auswandern8).  Von  da 
ab,  bis  etwa  zum  Jahre  400,  sind  nur  ganz  wenige  (18)  Exemplare 
entdeckt,  während  sich  mit  dem  5.  Jahrh.  auf  Grund  erneuter  Bezie- 
hungen nach  dem  Südosten  hin  die  südländischen  Münzen  wiederum  be- 
trächtlich mehren.  Von  den  ältesten  2000  bilden  1134,  von  Nero  bis 
Septimins  Severus  reichende  Denare  einen  Depotfund,  der  in  preussisch 
Görlitz,  weitab  von  allen  sonstigen  Funden,  in  einer  Gegend  gemacht 
ist,  welche  später  aus  einer  grossen  Waldwildnis  bestand4)  und  viel- 
leicht schon  früher  die  alten  Sitze  der  Gothen  im  Osten  abschloss.  Sie 
können  daher  schwerlich  für  ihre  nähere  Umgebung  ein  Zeugnis  ab- 
legen ;  alle  Übrigen  aber  liefern  ein  verwertbares  Material,  aus  welchem 
wir  das  Verbreitungsgebiet  der  älteren  Münzen  studieren  können, 
wobei  es  nicht  darauf  ankommt,  ob  dieselben  allein,  oder  zusammen  mit 
späteren  Münzen  auftreten. 

Nun  scheinen  in  der  That  die  Münzen  des  1.  Jahrh.  eine  be- 
stimmte Linie  inne  zu  halten.  Voran  steht  im  Süden  der  Kreis  Ino- 
wrazlaw.  Aus  dem  Orte  selber  stammen  die  einzigen  Münzen  der  Re- 
publik (f iissauer  S.  145),  aus  dem  nahegelegenen  Gonski  zwei  Silber- 
denare des  Augustus,  aus  Myskowo,  Kreis  Samter,  eine  Münze  des 
Claudius  (S.  147),  aus  Siedlimowo,  Kreis  lnowrazlaw  ein  kleiner  Depot- 
fund von  79  Münzen,  von  denen  20  dem  Vespasian  angehören  (68 — 
79).  welche  jedenfalls  noch  aus  dem  Reiche  ausgeführt  sein  müssen,  als 
von  ihnen  eine  überwiegende  Anzahl  in  Umlauf  war.  Ihnen  schliessen 
sich  2  Münzen  von  Domitian,  3  von  Nerva  etc.  (S.  146)  aus  demselben 


*)  Lissauer,  die  prähistorischen  Denkmäler  der  Provinz  Westpreussen. 
Leipzig  1887. 

*)  Wenn  in  Pommern  die  römischen  Verbindungen  noch  länger  ununter- 
brochen fortdauern  (vgl.  d.  Verzeich,  d.  Münzen  in  den  Balt.  Studien  1877, 
S.  209  f.  und  Katalog  d.  Berl.  Ausst.  1880,  S.  326),  so  steht  dies  im  Einklang 
mit  der  Thatsache,  dass  die  Rugier  länger  als  die  Gothen  in  ihrer  alten 
Heimat  zurückblieben. 

*)  Toppen,  bist,  comparative  Geographie  von  Preussen  S.  9. 


Digitizf 


dby  Google 


4  R.  Henning 

Funde  an.  Ein  anderer  Domitian  ist  in  Kobelnica,#in  demselben  Kreise 
(S.  145)  zu  Tage  gekommen.  Die  Weichsel  überschreiten  die  Münzen 
des  1.  Jahrh.  in  dieser  Gegend  nur  an  solchen  Stätten,  welche  unmit- 
telbar am  rechten  Ufer  liegen:  bei  Wabcz,  Kreis  Kulm,  mit  einem 
Vespasian  und  Titus  (S.  147),  bei  Graudenz  mit  einem  Domitian  und  Vitel- 
lius;  im  Übrigen  setzt  sich  die  Reihe  auf  dem  linken  Ufer  ungefähr  in  der 
Richtung  auf  Danzig  hin  fort,  über  Rogalin,  Kr.  Flatow,  mit  einem 
Vespasian  vom  J.  75  (S.  154),  Stockmühle,  Kr.  pr.  Stargard,  mit  einem 
Yespasianus  (S.  156),  Goschin,  Kr.  Danzig,  mit  einem  Depotfund  von 
700  Münzen  von  Nero  bis  auf  Caracalla  (S.  158).  Sie  endet  hier  in 
St.  Albrecht  bei  Danzig  mit  einer  Anzahl  der  ältesten  Münzen:  mit  4 
von  Augustus  und  Agrippa,  von  denen  2  im  Jahr  15  vor  Chr.  geprägt 
sind,  1  Germanicus,  1  Claudius,  1  Nero  nebst  verschiedenen  späteren 
(S.  159).  Auch  an  ihrem  unteren  Laufe  wird  die  Weichsel  grade 
nur  an  dem  alten  Überfahrtsorte  Willenberg  mit  1  Vespasianus  (S.  149) 
überschritten,  während  sich  im  Osten  von  Danzig  noch  die  Funde  von 
Gischkau,  Kr.  Danzig,  mit  2  Domitian  (S.  159),  Lauenburg  mit  1  Nero 
(Balt.  St.  S.  211),  Stolp  mit  1  Nero  und  Domitian  (B.  St.  S.  213), 
Malchow,  Kr.  Schlawe,  mit  1  Nero  (S.  162),  Rügenwalde  mit  1  Ves- 
pasian (B.  St.  S.  211),  Strussow,  Kr.  Bütow,  mit  1  Vespasian  (S.  163) 
und  Tiezow,  Kr.  Beigard,  mit  1  Domitian  (S.  162)  anschliessen.  So 
tritt  die  Zeit  des  Vespasian,  welche  wohl  die  ersten  festeren  Verbin- 
dungen entstehen  liess,  auch  von  Seiten  der  Münzen  her,  bedeutsam  in 
den  Vordergrund. 

Für  Ostpreussen  entbehren  wir  zur  Zeit  noch  eine  vollständige 
Zusammenstellung  der  Münzfunde5)  und  ebenso  für  das  russische  Bal- 
tikum. Wie  weit  sich  aber  schon  in  früher  Zeit  die  Handelsverbin- 
dungen zur  See  ausdehnten,  lehrt  der  Umstand,  dass  die  ältesten  römi- 
schen Münzen  in  den  baltischen  Provinzen  auf  der  Insel  Oesel  gefunden 
sind  (1  Augustus  aus  der  letzten  Zeit,  1  Tiberius,  1  Claudius  etc.)  6). 
Über  die  Wege,  welche  von  der  Weichsel  nach  dem  Süden  führten, 
mögen  dereinst  die  Münzen  aus  Posen  und  Schlesien  genauere  Auskunft 
erbringen,  doch  darf  als  einer  der  ältesten  hier  in  Betracht  kommenden 
Funde  derjenige  von  Polnisch  Wartenberg  in  Schlesien  7)  gelten.  Das 
oben   angedeutete  Bild  wird   sich   in  den  Einzelheiten  sicher  noch  ver- 


•)  Für  die  Umgegend  von  Tilsit  vgl.  Zeitschr.  f.  Ethnologie  1880,  S.  132  f. 
•)  Kruse,  Necrolivonica  S.  3—6.    Prof.  Virchow  hatte  die  flute,   das 
hier  nicht  vorhandene  Buch  für  mich  einzusehen. 

*)  Friedländer,  Zeitschrift  für  Ethnologie  IV,  162  f. 


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Die  Germanen  in  ihrem  Verhältnis  zu  den  Nachbarvölkern.  5 

schieben,  in  der  Hauptsache  aber  kaum  verändern,  da  es  mit  denjenigen 
Ergebnissen,  welche  wir  den  gleichzeitigen  litterarischen  Nachrichten  der 
Römer  entnehmen,  abereinstimmt. 

Dass  die  Letzteren  nicht  an  der  Bernsteinküste  selber,  sondern 
bei  den  benachbarten  Germanen  eingezogen  sind,  bestätigt  sich  Zug  um 
Zog.  So  können  nur  südgermanische  Besucher  der  grossen  Upsala-Feste 
den  wunderbar  gefärbten  Bericht  über  die  Suiones  heimgebracht  haben, 
den  Tacitus  reproduciert :  von  dem  Reichtum,  den  der,  wie  es  scheinen 
musste,  so  volkreiche  Stamm  entfaltete,  von  der  unbeschränkten  Macht 
des  Königs,  den  die  Fremden  allein  'in  seiner  festlichen  Herrlichkeit9, 
and  als  den  Verwalter  und  Schirmer  des  Festfriedens  kennen  lernten,  sodass 
de  seine  Machtbefugnis,  alle  Waffen  unter  Verschluss  zu  behalten,  als 
eine  dauernde,  rechtliche  Institution  ansehen  konnten.  Nur  sie  können 
den  Römern  die  benachbarten  Nationen  geschildert  und  sie  ihnen  mit 
deutschen  Namen  als  Eisten,  Finnen  und  Wenden  bezeichnet  haben,  da 
die  Völker  selber  sich  niemals  so  nannten.  So  legen  die  antiken  Be- 
richte fast  immer  auch  ein  Zeugnis  ab  über  die  Beziehungen,  welche 
die  Germanen  mit  jenen  Völkern  unterhielten. 

Als  die  Ostgrenze  der  Germanen  steht  im  Allgemeinen  die  schon 
dem  Agrippa  bekannte  Weichsel  fest.  Nur  am  unteren  Laufe  der- 
selben reichten  nachweislich  die  Gothen  darüber  hinaus,  welche  nach 
der  Angabe  des  Marinus-Ptolemaeus  nördlich  vom  Bug,  innerhalb  der 
grossen  Beugung  der  Weichsel  gesessen  haben  müssen.  Dass  ihre  ältere 
Heimat  indessen  nicht  auf  der  östlichen,  sondern  auf  der  westlichen 
Seite  des  Stromes  zu  suchen  ist,  lässt  sich  nach  der  Gesamtconstellation 
der  germanischen  Völker  kaum  bezweifeln.  Die  archäologischen  Funde 
zeigen  auf  dem  rechten  Ufer  zwischen  der  Weichsel,  Ossa  und  Drevenz, 
eine  grosse  Dichtigkeit  und  reichen  hier  in  eine  Zeit  zurück,  welche  den 
ersten  römischen  Einwirkungen  jedenfalls  um  Jahrhunderte  vorausliegt, 
aber  sie  setzen  trotz  einzelnen  unterscheidenden  Merkmalen  (wie  dem 
fast  gänzlichen  Fehlen  von  Gesichtsurnen)  doch  nur  diejenige  Typen, 
welche  auf  der  linken  Seite  an  den  Strom  herantreten,  unmittelbar  fort. 
Eine  der  alten  Verkehrsstrassen  scheint  in  der  Nähe  von  Bromberg  den 
Strom  zu  überschreiten,  wo  heute  die  Ortschaft  Fordon  d.  h.  'Furten' 
Hegt,  deren  Name  in  dem  Suffixe  einen  merkwürdig  vollen  Laut  bewahrt. 
Und  wenn  man  der  Verteilung  der  Funde,  die  allerdings  in  voller  Über- 
einstimmung mit  den  natürlichen  Lebensbedingungen  steht,  nur  irgend- 
wie trauen  dürfte,  würde  man  zunächst  auch  hier  im  Kulmerlande  die 
Wiege  der   auf  dem    rechten  Ufer   sich   zu  enger  Stammesgemeinschaft 


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6  R.  Henning 

zusammenschließenden  Gothen  suchen.  Wie  sich  von  hier  ihr  Reich 
und  mehr  wohl  noch  ihr  Name  ausgedehnt  hat,  lässt  sich  im  Einzelnen 
nicht  verfolgen.  Doch  wissen  wir,  dass  die  weiter  abwärts,  zwischen 
den  Mündungen  und  Werdern  der  Weichsel  angesessenen  Skiren  und 
Gepiden,  welche  letzteren  auch  durch  ihren  Kamen  'Gipedaujos'  als 
Wasserlandbewohner  gekennzeichnet  sind,  von  ihnen  bestimmt  getrennt 
waren. 

Die  Ostseite  der  Germanen  jenseits  der  unteren  Weichsel  nahmen 
von  Anfang  an  die  Volkschaften  der  Eisten  (Aestiorum  gentes),  die  Vor- 
fahren der  späteren  Preussen,  Litthauer  und  Letten  ein,  und  zwar  waren 
die  speziellen  Nachbarn  der  Gothen  die  Galinden,  deren  alter  Name 
heute  noch  in  der  Landschaft  Galindien,  westlich  vom  Spirdingsee. 
fortlebt.  Ob  er  ursprünglich  eine  weitere  Ausdehnung  gehabt  und  wie 
Müllenhoff  annimmt,  bis  an  die  samländische  Küste  gereicht  hat,  müssen 
wir  dahingestellt  sein  lassen.  Ein  Ortsname  Gallingen  (Galinden,  Gal- 
linden) 8)  findet  sich  noch  südlich  der  mittleren  Alle,  aber  weiter  in 
den  Norden  hinauf  scheint  keine  Spur  zu  führen.  Im  Jahre  973,  und 
dies  ist  das  älteste  Zeugnis  für  die  Anwesenheit  der  Preussen,  er- 
wähnt Ibrahim-ibn-Jacub  die  cBrüs'  bereits  als  die  am  Meere  woh- 
nenden nördlichen  Nachbarn  der  Slaven  9).  Auf  der  Karte  des  Marinus- 
Ptolemaeus  stehen  im  Norden  der  Gothen  die  Venedai,  welche  Müllenhoff 
von  hier  entfernt,  da  die  'Wenden'  nach  altem  deutschem  Sprachge- 
brauche die  Slaven  sind,  welche  zu  jener  Zeit  in  dieser  Gegend  unmög- 
lich gesessen  haben  können.  Dass  bei  Ptolemaeus  in  der  That  ein 
Missverständnis  im  Spiele  war,  zeigen  deutlich  genug  die  Venedika  Ore, 
welche  die  Venedai  von  den  Gothen  trennen  sollen,  während  in  Wirk- 
lichkeit hier  keine  solchen  Gebirge  vorhanden  sind  und  der  Name  über- 
haupt nur  auf  die  Waldaihöhen  bezogen  werden  kann.  Im  Zusammen- 
hang hiermit  werden  auch  wohl  die  Phinnoi  erst  an  die  Weichsel 
gekommen  sein.  Freilich  würde  man  den  Grund  der  ganzen  Verschie- 
bung gerne  noch  genauer  erkennen.  Oder  sollte  der  Name,  der  in 
fast  übereinstimmender  Lautform  noch  für  mehrere  andere  Stämme  wie- 
derkehrt, an  der  Ostsee  auch  unabhängig  von  den  slavischen  "Wenden' 
existiert  haben?  Den  nach  Heinrich  dem  Letten  um  1200  von  der 
Windau  vertriebenen  Wendi,  nach  denen  später  die  Stadt  Wenden  zube- 
nannt wurde,  scheint  wenigstens  nichts  Slavisches  anzuhängen.  Über  die  Be- 
deutung des  Namens  werden  wir  später  eine  Vermutung  zu  äussern  haben. 

")  Nesselmann,  Thesaurus  linguae  prussicae  S.  42. 

9)  Geschichtschreiber  der  deutschen  Vorzeit  18  (1882),  S.  141. 


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Die  Germanen  in  ihrem  Verhältnis  zu  den  Nachbarvölkern.  7 

Die  Grenze  zwischen  Germanen  und  Eisten  muss  zwischen  Weichsel 
and  Pregel  gesucht  werden ;  man  würde  an  die  Sorge  (Sirgune)  oder  Pas- 
sarge (Serie)  denken,  wenn  diese  Namen,  welche  einen  Grenzfluss  anzu- 
deuten scheinen,  noch  der  vorslavischen  Zeit  angehören 10).  Östlich 
derselben  lag  aber  noch  ein  anderer  Flosa  im  Gesichtskreise  der  Gothen, 
der  bei  Plinius  Guthains  oder  Guttalus  genannt  wird.  Mullenhoff  sucht 
in  ihm  mit  Recht  den  Pregel,  nur  wird  man  bezweifeln  dürfen,  ob  die 
Gothen  damit  den  Pregel  in  seiner  heutigen  geographischen  Ansetzung, 
oder  nicht  vielmehr  die  ihnen  näher  liegende  Alle  nebst  dem  untersten 
Teil  des  Pregel  meinten.  Ein  Zusammenhang  mit  dem  Namen  der  Alle  wäre 
aber  nur  denkbar,  wenn  Guth-alus  keine  Ableitung,  sondern  ein  Com- 
positum oder  doch  später  missverständlich  als  ein  solches  angesehen  wäre. 

Dass  die  Kenntnis  des  eistischen  Landes  in  kurzer  Zeit  eine  so 
vollständige  wurde,  wie  es  in  Betreff  des  slavischen  nicht  annähernd  der 
Fall  war,  geht  aus  den  Berichten  deutlich  hervor,  und  dies  kann  auf 
keinem  Zufall  beruhen.  Vielmehr  müssen  die  Beziehungen  zwischen 
den  Germanen  und  Eisten  viel  geregeltere  gewesen  sein  als  zwischen 
den  Germanen  und  Slaven.  Tacitus  nimmt  zwar  nur  im  Allgemeinen  auf 
die  Volkschaften  der  Eisten  Bezug,  aber  Marinus-Ptolemaeus  nennt  sechs 
Stämme  und  vier  ins  Meer  fressende  Flüsse,  so  dass  das  ganze  Land 
bis  an  den  finnischen  Meerbusen  hin  bereits  im  Gesichtskreis  der  Ger- 
manen gelegen  haben  muss  (vgl.  oben  S.  4).  Wir  verstehen  dies  auch 
sehr  wohl,  denn  was  die  letzteren  dort  suchten,  können  uns  noch  die  Ver- 
hältnisse der  Hansazeit  lehren,  aus  der  nicht  weniger  als  einige  fünfzig 
verschiedene  Sorten  z.  T.  hochnordischer  Pelzwerke  als  Handelsobjekte 
dieser  Gegenden  erwähnt  werden  11).  Diese  Gegenstände  werden  schon 
früher  aus  dem  Norden  bezogen  und  von  der  Ostsee  zugleich  mit  dem 
Bernstein  weiter  nach  dem  Süden  befördert  sein.  In  eine  viel  ältere  Zeit 
als  das  erste  Jahrb.  darf  man  den  überseeischen  Verkehr  mit  den  Eisten 
aber  nicht  hinaufrücken,  da  in  den  Ostseeprovinzen  von  einem  Bronze- 
alter im  strengen  Sinne  des  Wortes  nicht  die  Rede  sein  kann. 

Was  Tacitus  über  den  Bernstein  mitteilt,  stammt  nun  freilich  nicht 
aus  einer  mündlichen  "Quelle,  sondern  ist  dem  Plinius  entnommen,  der 
bowohl  über  den  Ostsee-  wie  über  den  schon  von  Pytheas  besprochenen 

,0)  Toppen  S.  12.  15.  Letto-slavisches  cserg\  zu  dem  auch  das  deut- 
sche 'Sorge'  gestellt  wird,  bedeutet  "bewachen,  behüten'  (Miklosich,  Etymol. 
Wörterb.  S.  293.    Kurschat  S.  371). 

")  Über  die  Namen  der  Pelztiere  und  die  Bezeichnungen  der  Pelz- 
werksorten zur  Hansazeit  handelt  Dr.  Ludwig  Stieda  in  Königsberg  (1888). 


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g  B.  Henning 

Nordsee-Bernstein  handelt  (N.  H.  37,  42  f.).  Deshalb  ist  es  nicht  nur 
anrichtig,  dass  die  Ästier  denselben  glaesum'  genannt,  sondern  auch 
fraglich,  ob  das  letztere  Wort,  welches  an  der  Nordsee  aufkam,  über- 
haupt für  den  samländischen  Bernstein  gegolten  hat.  Eine  gemeinger- 
manische  Bezeichnung  für  den  Succenit  gab  es  schwerlich,  wie  schon  das 
altnordische  Vafr'  erweist,  die  Eisten  aber  nannten  ihn  gentaras,  und 
dieser  Name  ist  als  ein  Kulturwort  weiter  ins  Slavische  (jantarl)  und 
Magyarische  (gyantär,  gyanta)  und  vielleicht  auch  ins  Germanische  ge- 
drungen. Wenigstens  würde  sich  so  das  in  deutschen  Namen  mehrfach 
als  erstes  Kompositionsglied  vorkommende  Genta-,  hocbd.  Gendi-,  Gent-, 
für  das  ich  im  Germanischen  schlechterdings  keine  Anknüpfung  finde,  in 
einfacher  Weise  erklaren.  Und  zwar  würde  der  älteste  Zeuge,  der  Van- 
dale  Gento12),  noch  auf  gentar(az)  zurückgeführt  werden  können  (vgl. 
ahd.  Waccho  neben  wacchar),  während  für  die  späteren  Belege  eine  ähn- 
liche Verkürzung  des  Stammes  vorausgesetzt  werden  müsste,  wie  sie  im 
Deutschen  Sig-  neben  Sigis-,  Sigur-  vorliegt. 

Die  übrigen  Angaben  des  Tacitus  dagegen  beruhen  deutlich  auf 
Erfahrungen  oder  Erkundigungen,  die  an  Ort  und  Stelle9  gemacht  sind. 
Der  südländische  Reisende,  der  auf  den  Unterschied  der  germanischen 
und  eistischen  Sprache  achtete  und  den  Charakter  der  letzteren  damit 
meinte  verdeutlichen  zu  können,  dass  er  sie  der  britannischen  näher 
stellte,  muss  dieselbe  wenigstens  einmal  gehört  haben.  Und  wer  sich 
sagen  Hess,  dass  die  Eisten  noch  die  Sitten  und  Gebräuche  der  Sueben 
hätten,  kann  diese  in  Bezug  auf  die  äussere  Kultur  im  Ganzen  richtige 
Angabe  auch  nur  in  einer  Gegend  erhalten  haben,  wo  beide  Völker 
sich  berührten.  Mehr  als  ein  Hörensagen  steckt  aber  schwerlich  da- 
hinter, denn  dem  wirklichen  Beobachter  würde  die  vollkommen  verschie- 
dene Grundlage,  auf  der  sich  das  Leben  beider  Nationen  entwickelte, 
nicht  entgangen  sein. 


«)  Wrede,  die  Sprache  der  Vandalen,  S.  65.  Einen  vermutlich  fränki- 
schen Gendirih  und  einen  oberdeutschen  Gentfmd  erwähnt  das  Verbrüde- 
rungsbuch von  St.  Peter,  einen  Gentigerius  aus  Luxeuil  das  Reicheuauer 
Verbrüderungsbuch  (211,  26),  eine  Genthildis  das  Polyptychon  Irminonis.  Der 
Zusammenhang  zwischen  gentaras  und  hochd.  Gendi-,  Gent-  lässt  sich  durch 
die  Annahme  erklären,  dass  Gento  ebenso  für  Gentho  steht  wie  Fantinus  für 
Fanthinus,  Fritigernus  für  Frithugernus  etc.,  so  dass  das  Wort  bereits  vor 
der  Lautverschiebung  entlehnt  wäre  (vgl.  auch  lit.  Gudas  neben  gothischem 
Gutaus,  Gutos),  da  man  nicht  gut  an  Urverwandtschaft  denken  kann.  Woher 
aber  stammt  das  von  Nemnich  (Allgemeines  Polyglottenlexikon  der  Natur- 
geschichte 4,  1397)  angeführte  'Kentner  als  Name  des  Bernsteins?  Aus 
mittellatein.  gentarum  schwerlich. 


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Die  Germanen  in  ihrem  Verhältnis  zu  den  Nachbarvölkern.  9 

Denn  im  Gegensatz  zu  dem  freien  Germauen,  der  die  tägliche 
Arbeit  im  Grunde  als  unwürdig  verschmähte  und  sich  mehr  und  mehr 
mit  dem  Ideale  eines  grossen  Heldentumes  erfüllte,  das  er  mög- 
lichst auch  in  seinem  Leben  zu  verwirklichen  suchte,  sass  der  fried- 
fertige Eiste,  dem  Ackerbau  und  sonstiger  mühsamer  Thätigkeit  er- 
geben, daheim  ean  seiner  Scholle  haftend  und  niemals  weiter  strebend, 
so  dass  er  am  Ende  den  Abbruch  und  die  Beschränkung  seiner  Stam- 
mesart auf  allen  Seiten  zu  betrauern  hatte9.  Im  Übrigen  aber  setzte 
er  sein  Heil  auf  die  gläubige  Verehrung  der  Götter,  in  deren  Idolen 
er  einen  stärkeren  Schutz  als  in  den  Waffen  zu  besitzen  wähnte.  Wenn 
die  letztere  Erklärung  auch  sicherlich  nur  dem  Stilbedürfnis  des  Tacitus 
entstammt,  so  kann  die  ruhige  gottergebene  Sinnesart  des  Volkes,  welche 
ihm  von  seinen  deutschen  Nachbarn  den  Namen  der  Aestier,  d.  h.  'die 
Achtbaren9  oder  "Ehrwürdigen*  (goth.  Aistius  oder  Aisteis,  zu  aistan 
'achten'  gehörig)  eintrug,  nicht  bezweifelt  werden.  Heilige  Eber« 
bilder  als  Amulete  mit  sich  zu  tragen,  war  bei  ihnen  eine  weitverbrei- 
tete Sitte,  und  diese  kann,  wie  Müllenhoff  mit  Recht  bemerkt,  einzig 
und  allein  den  Anlass  dazu  gegeben  haben,  dass  die  römischen  Bericht- 
erstatter sie  zu  besonderen  Verehrern  der  grossen  Göttermutter  machten, 
deren  Anhänger  in  Rom  durch  ähnliche  Abbilder  sich  kenntlich  machten. 
Aach  an  wirklichen  Überresten  dieser  Sitte  dürfte  es  nicht  ganz  fehlen. 
Den  in  der  Nähe  von  Danzig  gefundenen  Bernsteineber,  den  Virchow 
als  solchen  bestimmte,  wird  man  unbedenklich  in  diesen  Zusammenhang 
rucken  dürfen,  aber  alsdann  auch  die  Konsequenz  nicht  abweisen  können, 
dass  die  gleichartigen  Amujete,  der  in  der  Nähe  von  Stolp  gefundene 
Bär  und  das  merkwürdige  Tier  aus  Driesen  gleichfalls  hierher  gehören, 
mag  man  sie  nun  als  eistische  Originalarbeiten  oder  als  germanische 
Nachahmungen  betrachten 1S).  Denn  dass  die  Eisten  nur  Eber  und  nicht 
auch  andere  Tierbilder  getragen,  ist  man  durch  die  Stelle  des  Tacitus 
wohl  nicht  zu  glauben  genötigt. 

Etwas  anders  freilich  scheint  Ibrahim  in  seinem  Reisebericht,  den 


«)  Zeitschrift  für  Ethnologie,  Verhandl.  1884,  S.  566  ff.  1887,  401  ff. 
Über  die  Zeitstellung  dieser  Tierfiguren  ist  nichts  Sicheres  bekannt.  Man 
pflegt  dieselben  wegen  der  aus  Punktreihen  bestehenden  Verzierung,  die  auch 
auf  den  an  der  Bernsteinküste  ausgebaggerten  Stücken  wiederkehrt,  der  ueo- 
ltthischen  Periode  zuzurechnen.  Aber  entsprechende  Verzierungen  finden  sich 
auch  noch  auf  späteren  Denkmälern,  z.  B.  den  Gesichtsurnen. ,  Die  beachtens- 
werte Geschicklichkeit,  welche  in  der  Bearbeitung  dieser  Bernsteinamulete 
hervortritt,  wird  auf  dem  Hintergrunde  eines  weitverbreiteten  Kultusgebrauches 
noch  besonders  begreiflich. 


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10  R.  Henning 

Mtillenhoff  noch  nicht  benutzte,  die  Brus  zu  schildern,  indem  er  erzählt: 
rSie  wohnen  am  Meere  und  haben  eine  besondere  Sprache ;  die  Sprache 
ihrer  Nachbaren  verstehen  sie  nicht.  Sie  sind  bekannt  wegen  ihrer 
Tapferkeit.  Wenn  ein  feindliches  Heer  in  ihr  Land  kommt,  warten 
sie  nicht  auf  einander  bis  sie  beisammen  sind,  sondern  jeder  geht  auf 
den  Feind  los  und  baut  mit  seinem  Schwert  [gemeint  ist  jedenfalls  die 
Keule]  auf  ihn  ein,  bis  er  tot  ist.  Häufig  kommen  nämlich  die  Rus 
(Nordmänner)  von  Westen  her  zu  Schiff,  um  in  ihrem  Lande  zu  plündern'. 
Aber  dies  planlose  sich  Entgegenstellen,  das  etwas  Fatalistisches  an  sich 
hat,  beweist  wiederum  nur  den  Mangel  jeder  kriegerischen  Organi- 
sation und  derjenigen  Institutionen,  welche  die  Germanen  so  stark 
machten. 

Bei  dieser  Eigenart  des  merkwürdigen  Volkes  begreifen  wir,  wes- 
halb die  Eisten  es  in  der  Geschichte  niemals  zu  einer  wirklichen  Macht- 
entfaltung gebracht  haben.  Von  der  alten  Basis  ihrer  Ausbreitung, 
welche  Müllenhoff  mit  Recht  im  Nordwesten  des  grossen  Sumpfgebietes 
am  Pripet  sucht,  haben  sie  das  freie  Land  zwischen  den  Germanen, 
Slaven  und  Finnen,  von  der  unteren  Weichsel  bis  an  den  finnischen 
Meerbusen  allmählich  besetzt,  wo  ihr  Name  von  den  Germanen  noch 
im  9.  Jahrhundert  in  seiner  alten  Anwendung  gebraucht  wird, 
während  er  hier  von  den  wirklichen  Finnen,  den  Esten,  niemals  accep- 
tiert  wurde. 

In  welchem  Umfange  die  Kenntnis  des  nördlichen  Europa  den 
Römern  durch  die  Germanen  erschlossen  wurde,  lehrt  am  besten  die 
Betrachtung  der  Finnen,  über  welche  mit  Tacitus  eine  zusammenhän- 
gende und  zugleich  so  umfassende  Tradition  anhebt,  dass  sie  notwendig 
längere  Beziehungen  zwischen  jenen  Völkern  voraussetzt.  Alle  Namen, 
welche  das  Altertum  für  die  Finnen  kennt,  richtige  und  falsche,  sind 
deutsche.  So  die  taciteiscben  Sitones  edie  Sitzenden',  welche  angeblich  von 
einer  Frau  beherrscht  wurden  und  somit  die  germanische  Umdeutung  der 
Kainulaiset  d.  h.  'Nieder-  oder  Flachländer'  in  Quenans  oder  Quenos 
(zu  germ.  qeno  Trau')  bereits  voraussetzen.  Gleichzeitig  taucht  bei 
Tacitus  aber  noch  eine  andere  Benennung,  der  Name  der  Fenni,  auf, 
d.  h.  nach  Müllenhoffs  schöner  Deutung  edie  Beflügelten'  (vgl.  niedd. 
finne,  ags.  fin  eFeder',  lat.  pinna),  der  im  Lande  selbst  nicht  volkstüm- 
lich ist,  sondern  den  Bewohnern  desselben  nur  von  den  Germanen  nach 
ihren  Schneeschuhen  beigelegt  sein  kann  und  der  so  ihr  historischer 
Gesamtname  wurde. 

Im  Gegensatz  zu  den  späteren  Autoren,  welche  fast  nur  über  die 


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Die  Germanen  in  ihrem  Verhältnis  zu  den  Nachbarvölkern.  H 

skadinavischen  Finnen  berichten,  weiss  Tacitus  eine  Gesamtcharakteristik 
des  Volkes  zu  entwerfen,  welche  die  primitive  Kultur  desselben  in  so 
warheitsgetreuen  Farben  malt,  dass  sie  auch  heule  noch  auf  einzelne 
Stamme  desselben  volle  Anwendung  findet.  Wenn  seine  Gewährsmanner 
ihm  erzählten,  dass  die  Finnen  keinen  Ackerbau,  noch  auch  Häuser, 
Pferde  und  Waffen  —  'den  Stolz  der  Germanen9  —  kannten,  dass  sie 
tob  der  Jagd  lebten,  welche  Männer  und  Weiber  gemeinsam  betrieben, 
dass  Gras  und  Kräuter  ihnen  als  Nahrung,  Felle  als  Bekleidung,  der 
Erdboden  als  Lager  diente,  dass  ihre  einzige  Wohnung  und  Zuflucht 
gegen  die  wilden  Tiere  und  Regen  ein  Geflecht  von  Ästen  und  Zweigen 
sei,  so  durfte  ihm  dies,  den  Eisten  und  Germanen  gegenüber,  als  ein 
Beispiel  niedrigster  Armut  und  nach  seiner  ethischen  Zurechtlegung  zu- 
gleich von  höchster  Bedürfnislosigkeit  erscheinen;  wir  aber  können  an 
diesen  Berichten  insofern  noch  die  Herkunft  kontrolieren,  als  sie  deut- 
lich nur  das  Sommerleben  des  Volkes  berücksichtigen,  während  die  win- 
terlichen Zustände:  die  wärmere  Behausung  und  andere  Dinge,  die  lange 
dunkele  Zeit  und  die  fürchterliche  Kälte,  welche  den  späteren  Bericht- 
erstattern so  merkwürdig  erschienen,  völlig  übergangen  werden.  Die 
Nachrichten  sehen  ganz  so  aus,  als  ob  sie  von  den  Germanen,  sei  es 
nun  von  den  seemächtigen  Suiones  oder  den  Ostgermanen  selber,  auf 
ihren  sommerlichen  Seefahrten  erworben  sind.  In  welcher  Gegend 
dies  geschah,  ob  in  Skadinavien  oder  an  und  hinter  dem  finnischen 
Meerbusen,  lässt  sich  zwar  nicht  ausdrücklich  erhärten,  doch  spricht 
der  Zusammenhang  entschieden  für  die  letztere  Annahme.  Jedenfalls 
lagen  dem  Tacitus  über  die  Finnen  zwei  verschiedene  Berichte  vor, 
die  er  nicht  zu  kombinieren  wusste.  Der  erste  (Kap.  45  Schluss)14), 
der  sich  auf  die  Quänen  zu  beiden  Seiten  des  botnischen  Meerbusens 
bezog,  bringt  es  nicht  über  eine  missverstandene  Notiz  hinaus,  und 
der  Umstand,  dass  sie  als  Sueben  und  Nachbarn  der  Suiones  aufge- 
führt werden,  weist  deutlich  auf  die  S.  5  charakterisierte  Quelle 
hin.  Dagegen  hat  man  ihm  die  'Fennorum  nationes'  offenbar  auch  als 
Bewohner  des  Binnenlandes   genannt,    da   er  sie  nach  den  Peucini  und 


")  Ob  die  Umstellung  von  Kap.  45  (Schluss\  welche  Müllenhoff  mit 
Entschiedenheit  befürwortet,  richtig  ist,  möchte  ich  bezweifeln,  weil  die  Quänen 
dem  Tacitus  nicht  als  Anwohner  des  Oceans,  sondern  des  Binnen  (Quam-)sees 
geschildert  sein  werden.  Da  diese  richtige  Angabe  aber  nicht  zu  dem  Bilde 
passte,  welches  man  in  Rom  von  der  nördlichen  Oekumene  hatte,  begnügte 
er  sich  damit,  diese  nördlichste  Völkerschaft  nach  den  Suiones  und  Aestii  in 
iosserlicher  und  notdürftiger  Weise  nachzutragen. 


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12  R-  Henning 

und  Veneti  in  einem,  besonderen  Anlaufe  erledigt,  und  auf  sie  allein 
bezieht  sich  die  Hauptschilderuug  in  Kap.  46. 

Im  sechsten  Jahrhundert,  wo  neue  Beziehungen  zwischen  den 
Skadinaviern  und  den  Gothen  in  •  Italien  mehrfach  hervortreten ,  wer- 
den die  Nachrichten  spezieller.  Cassiodor  und  Procop  sind  die  Haupt- 
zeugen und  ihre  Berichte  stimmen  sehr  genau  überein,  obwohl  keiner 
den  anderen  ausschreibt,  so  dass  man  eine  ziemlich  feste  Gestalt  der 
damals  erworbenen  Kenntnisse  voraussetzen  darf.  Dieselben  reichen 
bereits  bis  in  den  höchsten  Norden,  bis  über  den  68°  hinaus,  wo  die 
langen  (40tägigen)  Nächte  beginnen,  von  denen  bei  Tacitus  erst  eine 
märchenhafte  Kunde  hervorleuchtet.  Die  Reihe  der  späteren  Autoren 
über  die  nordischen  Finnen  eröffnen  Paulus  Diaconus  und  König  Alfred, 
und  merkwürdiger  Weise  kommen  erst  bei  ihnen  zwei  der  unentbehr- 
lichsten Besitztümer  des  Volkes,  das  Renntier  und  die  Schneeschuhe, 
zum  Vorschein.  Aber  noch  sie  stehen  ebenso  wie  die  letzten  Gewährs- 
männer, Adalbert  und  Adam  von  Bremen,  innerhalb  derselben  alten 
Tradition.  Noch  bei  Adam  beginnt  ebenso  wie  bei  Tacitus  und  in 
der  nordischen  Mythologie  hinter  den  Finnen  die  Welt  der  Fabelwesen. 
Für  das  Märchen  von  dem  Frauenlande,  von  welchem  dem  Tacitus  erzählt 
wurde,  ist  ein  weiterer  später  Gewährsmann  Ibrahim  oder  vielmehr  König 
Otto,  denn  es  heisst  in  dem  Reiseberichte  Kap.  7:  eVon  den  Russen 
(d.  h.  Nordmänner)  gegen  Abend  liegt  die  Stadt  der  Frauen.  Diese 
besitzen  Äcker  und  Sklaven.  Von  ihren  Sklaven  werden  sie  schwanger, 
und  wenn  eine  von  ihnen  einen  Knaben  gebiert,  tötet  sie  ihn.  Sie  reiteti 
zu  Pferd,  führen  selbst  Krieg  und  sind  voll  Mut  und  Tapferkeit.  Ibrahim- 
ibn-Jakub  der  Jude  sagt:  der  Bericht  über  diese  Stadt  ist  wahr.  Otto, 
der  römische  König,  hat  es  mir  selbst  erzählt9.  An  der  hinzugetretenen 
Ausschmückung,  welche  ähnlich  bei  Alfred  und  Adam  wiederkehrt, 
erkennen  wir  die  ununterbrochen  fortwaltende  mündliche  Tradition. 

An  den  Finnen  hat  unsere  Altertumskunde  ein  näheres  Interesse, 
weil  ihre  Geschichte  sich  wiederholt  mit  den  Anfängen  der  sla vischen, 
eistischen  und  ostgermanischen  Völker  berührt,  und  weil  ihre  Sprache 
und  Kultur  gar  manche  Zeugnisse  altgermanischen  Lebens  wie  Ver- 
steinerungen in  sich  einschliesst.  Von  fremder  Abkunft  müssen  sie, 
gleich  den  Ariern,  vor  oder  neben  der  nördlichsten  Gruppe  derselben, 
aus  Asien  herübergekommen  sein.  Die  auch  heute  noch  nicht  völlig 
beseitigte  Annahme,  dass  sie  ursprünglich  einen  grösseren  Teil  des  mitt- 
leren Europa  nördlich  der  Alpen  eingenommen  hätten,  findet  weder  in 
den   historischen,   noch   in   den   anthropologischen  und  archäologischen 


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Die  Germanen  in  ihrem  Verhältnis  zu  den  Nachbarvölkern.  13 

Verhältnissen  irgend  welche  Stütze.  Wo  sie  zuerst  mit  den  Germanen 
zusammentrafen,  ist  zweifelhaft:  im  Innern  von  liussland  war  es  schwerlich 
der  Fall,  da  hier  die  Eisten  und  Slaven  immer  eine  trennende  Schicht 
zwischen  Beiden  gebildet  haben  müssen.  Dagegen  sind  die  Beziehungen 
in  Skadinavien  uralt,  und  hier  sind  die  Finnen  deutlich  von  den 
Germanen  zurückgedrängt  worden.  Wie  weit  sie  anfanglich  bis  in  den 
Süden  der  Halbinsel  reichten,  beweist  der  Name  einer  Wildnis  in  Schonen, 
welche  von  den  Dänen  und  Gauten  nur  nach  ihnen  eFinnwildnis'  oder 
Tinawald'  zubenannt  sein  kann.  Die  Vermutung  Müllenhoffs,  dass  die 
Nordländer  sogar  den  Namen  Scadinavia  von  den  Finnen  übernommen 
hätten,  hat  eine  geringe  Stütze,  obwohl  nicht  zu  verkennen  ist,  dass 
die  Riesentochter  Skadi,  die  Mutter  des  Saeming  (Sseming  von  altn.  Samr 
'Finne'),  welche  nach  Finnenart  auf  Schneeschuhen  im  Gebirge  haust 
und  sich  mit  dem  Wanengotte  Niord  vermählt,  hernach  aber  aus  Sehn- 
sucht nach  den  Bergen  es  bei  ihm  am  Strande  nicht  mehr  auszu- 
halten vermag,  in  der  nordischen  Mythologie  als  eine  Repräsentantin 
des  Finnenturas  dasteht.  Die  ältesten  Berichterstatter,  an  ihrer  Spitze 
der  Gewährsmann  des  Cassiodor,  der,  wie  Müllenhoff  vermutet,  kein 
Anderer  als  König  Rodwulf  von  Norwegen  war,  setzen  die  südliche 
Grenze  der  Finnen  bereits  jenseit  des  Waener  Sees,  in  die  Grenzmarken 
von  Norwegen  und  Schweden,  von  wo  ihnen  bis  in  den  Norden  ein  un- 
geheures Revier  offen  stand. 

Trotz  dieser  nächsten  Nachbarschaft  dürfen  die  wichtigen  Kultur- 
beziehungen zwischen  den  Germanen  und  Finnen,  welche  sich  beson- 
ders an  der  Hand  der  finnischen  Lehnworte  verfolgen  lassen,  nicht 
-hier,  sondern  nur  in -einer  Gegend  gesucht  werden,  von  wo  die  Ent- 
lehnungen noch  bis  zu  den  Wolgafinnen  gelangen  konnten.  Das  letz- 
tere war  sicherlich  nur  von  der  Ostsee  aus  möglich,  an  deren  Kosten 
bis  ins  Innere  des  Meerbusens  hinein  germanische  Ansiedelungen  be- 
standen, die  teils  wohl  zu  blossen  Handelszwecken  dienten,  teils  offenbar 
eine  gewisse  Oberhoheit  über  die  umwohnenden  Völker  ausüben  sollten. 
Sie  erstreckten  sich  wohl  nicht  nur  über  die  finnischen,  sondern 
ebenso  wie  in  der  späteren  normannischen  Zeit,  über  die  eistischen 
Küsten,  und  man  mag  die  grossen  schiffsförmigen  Steinsetzungen  an  den 
letzteren,  welche  ihre  nächsten  Verwandten  in  Westpreussen  und  beson- 
ders in  Schweden  finden,  immerhin  als  ein  Zeugnis  dafür  betrachten. 
Speciell  erinnert  die  Art,  wie  bei  ihnen  Vorder-  und  Hintersteven  an- 
gedeutet sind,  an  die  Beschreibung,  welche  Tacitus  den  Schiffen  der 
Suiones  widmet :   'forma  navium  eo  differt,  quod  utrinque  prora  paratam 


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14  R.  Henning 

semper  appulsui  frontem  agit' lö).  Auch  von  sprachlicher  Seite  her  würde 
die  Auffassung,  dass  die  Ostsee  im  Mittelpunkt  des  Kulturverkehres  zwi- 
schen den  Germanen  und  Finnen  stand,  eine  starke  Stütze  erhalten, 
wenn  die  Annahme  von  Budenz.  dass  ein  grösserer  Teil  der  lappischen 
Lehnworte  nicht  direkt  aus  dem  Germanischen,  sondern  erst  aus  dem  Fin- 
nischen herübergenommen  sei,  als  zutreffend  betrachtet  werden  darf16). 
Es  kommt  hinzu,  dass  Thomsen,  der  in  seiner  klassischen  Schrift  Tiber 
den  Einfiuss  der  germanischen  Sprachen  auf  die  finnisch-lappischen9  die 
sichere  Basis  für  die  Beurteilung  aller  dieser  Verhältnisse  gelegt  hat, 
hervorhebt,  dass  auch  das  Lithauische  einen  sehr  grossen  Einfluss  auf 
den  ganzen  finnischen  Stamm  ausgeübt  hat  (S.  126).  Weitere  Aufklä- 
rung hierüber  zu  erhalten,  wäre  von  dem  grössten  Werte,  denn  es  fehlt 
nicht  an  Anzeichen  dafür,  dass  die  gesamte  baltische  Kultur  während  der 
ersten  Jahrhunderte  unserer  Zeitrechnung  in  einem  sehr  nahen  Connex 
gestanden  hat. 

Auf  diese  Periode  weist  uns  mit  Bestimmtheit  die  älteste  Schicht 
der  Lehnworte,  welche  ihrer  hohen  Altertümlichkeit  halber  nicht  später 
gesetzt  werden  kann.  Im  Laufe  jener  Zeit  müssen  die  Berührungen 
ungemein  intensive  geworden  sein,  denn  die  Worte  —  es  sind  im 
Ganzen  über  500  nachgewiesen  —  schliessen  fast  alle  Gebiete  des  mate- 
riellen und  inneren,  des  öffentlichen  und  häuslichen,  des  kriegerischen 
und  friedlichen  Lebens  in  sich.  Ein  charakteristisches  Beispiel  für  die 
Art  dieser  weitreichenden  Beziehungen  mag  uns  die  Betrachtung  des 
finnischen  Hauses  liefern  17). 

Dass  die  Finnen  ursprünglich  keine  gezimmerten  Häuser  kannten, 
bezeugen  nicht  nur  die  Nachrichten  der  Alten,  sondern  in  Übereinstim- 
mung mit  diesen  auch  die  Thatsacben  selber.  Die  Stangengerüste,  von 
denen  die  Römer  hörten,  bestehen  ebenso  wie  die  alten  unterirdischen 
Wohnungen  in  ihren  Resten  noch  heute,  bei  den  Wolgafinnen  wie  bei 
den  Lappen,  und  sie  haben  in  der  sonstigen  finnischen  Architektur  ihre 
deutlichen  Spuren  zurückgelassen.  Daneben  aber  müssen  alle  Finnen 
bereits  in  einer  frühen  Zeit  ein  wirkliches  Holzhaus  kennen  gelernt  haben, 
denn  es  findet  sich  nahezu  in  derselben  Form  bei  den  Ceremissen,  Mord- 

,Ä)  Vgl.  Undset,  Das  erste  Auftreten  des  Eisens  S.  167. 

")  J.  Budenz,  Über  die  Verzweigung  der  ugrischen  Sprachen  in  Bez- 
zenbergers  Beiträgen  4,  243  ff. 

")  Einen  genaueren  Einblick  in  diese  Dinge  ermöglicht  uns  das  umfas- 
sende Werk  von  Heikel,  die  Gebäude  der  Ceremissen,  Mordwinen,  Esten  und 
Finnen.  Helsingfors  1888.  Doch  vcrgl.  auch  Retzius,  Finnland,  übers,  von 
Appel  (1886)  S.  62—101. 


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Die  Germanen  in  ihrem  Verhältnis  zu  den  Nachbarvölkern.  15 

winen,  Esten  und  Finnen  wieder.  Es  besteht  aus  dem  viereckigen 
Hauptraum  mit  dem  platten  Herd  in  der  Mitte  oder  gewöhnlicher  noch 
mit  dem  grossen  Backofen  im  Hintergrunde,  sowie  aus  einem  am  Giebel 
gelegenen  Vorraum,  welcher,  besonders  wenn  weitere  Konstruktionen 
hinzutreten,  leicht  fortfallt.  Bei  der  grossen  Einfachheit  der  Anlage 
lasst  sich  die  Herkunft  derselben  aus  der  Form  nicht  bestimmen,  doch 
berührt  sie  sich  näher  mit  dem  skadinaviscben  Hause  als  mit  dem 
rassischen.  Mit  dem  ersteren  stimmt  der  karelische  und  der  eine  Typus 
des  einfachsten  estnischen  Hauses  völlig  überein,  während  der.  andere 
estnische  Typus  und  das  ceremissische  Haus  sich  nur  durch  die  wie  es 
scheint  specifisch  finnische  Stellung  des  Ofens  unterscheiden.  Im  rus- 
sischen Hause  aber  ist  nicht  nur  die  Stellung  des  Ofens,  sondern  auch 
die  daran  geknüpfte  Raumabsonderung  eine  eigentümliche. 

Bestimmtere  Anhaltspunkte  ergeben  die  sprachlichen  Benennungen. 
Das  eigentliche  Wort  für  das  finnische  Stangenzelt  ist  die  Kota,  da 
auch  im  Tatarischen  kotara  eine  Hütte  von  Filz  bezeichnet.  Dasselbe 
ist  in  alle  umliegenden  Sprachen  gedrungen:  ins  Slavische,  Lithauische 
nnd  —  nach  der  ersten  Lautverschiebung  —  ins  Nordgermanische,  wo 
ps  selbst  noch  im  Angelsächsischen  vorhanden  ist.  Ein  zweites  finnisches 
Wort  von  weiterer  Verbreitung  ist  die  Pirte  (pirtti),  welches  im  Kare- 
lischen bis  hoch  in  den  Norden  hinauf  die  alten  Rauchstuben,  also  schon 
ein  gezimmertes  Haus,  bezeichnet.  Dasselbe  Wort  findet  sich  im  Li- 
thauischen  wieder,  wo  pirtis  Mas  Badehaus,  die  Badestube'  und  in  preus- 
sich  Litbauen  die  "Flachsbrechstube9  bezeichnet.  Dasselbe  ist  zweifellos 
^on  eistischer  Herkunft,  da  es  im  lithauischen  periu  "Jemand  baden, 
mit  dem  Badequast  schlagen9  seine  sprachliche  Anlehnung  findet 1B). 
Dem  Wortsinn  nach  mit  pirtis  nahezu  identisch  ist  eine  andere  Benen- 
nung, von  allen  die  weitestverbreitete:  topa  =  althochd.  stuba,  nord. 
stofa  "die  Stube,  heizbares  Gemach,  Badezimmer9,  slav.  istuba,  izba,  lit. 
stnba,  welche  letztere,  wie  Thomsen  vermutet,  speziell  dem  finnischen 
topa  zu  Grunde  liegt.  Sie  wird  eine  ursprünglich  deutsche  sein  und, 
wie  Martin  bemerkt  hat l9),  zu  germ.  stiuban  "stieben,  stäuben9  gehören, 
so  dass  die  "Stube9  ursprünglich  ein  Ort  ist,  wo  es  (von  Wasserdämpfen) 
stiebt.  Danach  dürfte  die  Sitte  der  Dampfbäder,  welche  Ibrahim  schon 
im  10.  Jahrh.  erwähnt  und  welche  bei  den  Finnen  noch  heute  in  der 
ursprünglichsten  Weise  fortgeübt  wird,  die  Finnen  auch  zu  ihrem  ersten 
regulären  Wohnhause  verholfen  haben. 

'*)  Kurschat,  Lithauisch-deutsches  Wörterbuch  S.  315  und  306. 
*•)  Badenfahrt  von  Thomas  Murner  (Strassburg  1887),  S.  XL 


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Iß  R.  Henning 

Ein  ähnlicher  Zusammenhang  wie  für  das  Wohnhaus  •  lässt  sich 
für  andere  Gebäude  dieser  Völkergruppe  nachweisen.  Die  hübschen 
zweistöckigen  Kleiderspeicher  der  Ceremissen  erinnern  allzusehr  an  die 
finnisch-karelischen  Luhtispeicher,  als  dass  man  beide  nicht  in  denselben 
Zusammenhang  einordnen  sollte.  Woher  aber  die  letzteren  stammen, 
lehrt  nicht  nur  ihr  Aussehen,  sondern  auch  ihr  Xame,  denn  luhti  ist 
wieder  eine  alte  Entlehnung  des  nordischen  lopt.  Bei  den  Wolgafinnen 
treffen  wir  dagegen  dasselbe  Wort  (klät)  wie  bei  den  Eisten  (lit.  kletis 
'ein  kleines  Vorratshäuschen,  das  zugleich  das  Schlafgemach  für  die 
Mädchen  enthält')  und  Slaven  (kleti  Momus,  c&vea'),  das  mit  dem  goth. 
hleithra  (hlethra)  und  hleis  'Hütte,  Zelt9  wurzelverwandt  sein  wird,  so  dass 
es  ebenso  wie  vielleicht  hochd.  stadal,  lit.  stadala  eStair,  slav.  stodolja 
'granarium'  in  eine  frühe  Zeit  zurückreicht.  - 

Den  östlichen  Völkern  gemein  ist  endlich  noch  die  'Riege'.  Bei 
den  Woten  ist  rihi  edie  Stube',  bei  den  Esten  rehetuba  gleichfalls  eine 
schlechtere  Stube.  Den  Letten  aber  hiessen  nach  einer  Quelle  v.  J.  1702 
rygen  'hart  beigelegene  kleine  ebenmässig  gebaute  Scheunen,  worinnen 
sie  ihr  Korn  zu  trucknen  pflegen' *°).  Das  Wort  ist  ein  deutsches  und 
gehört  speziell  zu  schwed.  rl  'Trockenstange',  das  auch  im  Finnischen 
als  ria  Darre'  vorliegt. 

So  sind  die  Namen  der  Kote,  Pirte,  Stube,  Klete,  Riege  allen 
oder  mehreren  der  baltischen  Völker  gemein,  und  wie  die  Namen  über- 
einstimmen, werden  es  im  Ganzen  auch  wohl  die  durch  sie  bezeichneten 
Gebäude  gethan  haben. 

Auch  das  alte  eistische  Haus  lässt  sich  auf  Grund  des  nunmehr 
vorliegenden  Materiales  seiner  Grundlage  und  seiner  speziellen  Fortent- 
wicklung noch  leidlich  genau  bestimmen.  Dass  die  estnischen  Häuser, 
welche  Heikel  in  so  dankenswerter  Weise  uns  vorführt,  keine  finnischen, 
sondern  im  Grunde  alte  eistische  Anlagen  sind,  kann,  glaube  ich,  keinem 
Zweifel  unterliegen.  Schon  der  äussere  Eindruck  stimmt  gar  nicht  zum 
Finnischen.  'Die  verhältnismässig  niedrigen  Wände,  die  zum  Teil  aus 
Holz  gezimmert,  zum  Teil  aus  Sandstein  zusammengefügt  sind,  tragen 
ein  ungemein  grosses,  schweres  und  in  den  Giebeln  abschüssiges  Strohdach', 
ganz  so  wie  uns  dies  auch  für  die  lithauischen  Häuser  vom  Jahre  1500 
bezeugt  ist21).  Aber  auch  die  innere  Anlage  gehört  offenbar  zu  dem- 
selben Typus,   wie  Bezzenberger  ihn   für   das   preussische  Lithauen  er- 


*°)  Bezzenberger,   Über  das  littauische  Hans,   Altpreussische  Monats- 
schrift XXIII,  S.  44,  vgl.  Brückner,  Litu-slavische  Studien  I,  125. 
21)  Bezzenberger  S.  38. 


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Die  Germanen  in  ihrem  Verhältnis  zu  den  Nachbarvölkern.  17 

forscht  hat.  Dies  gilt  nicht  nur  für  die  gewöhnlichen  Formen  wie 
Bezzenberger  Fig.  1  etc.  (vgl.  Heikel  S.  162.  185.  188  etc.),  son- 
dern auch  für  die  scheinbar  so  besonderen  und  umfassenderen  Kon- 
struktionen ans  Gilge  und  Inse  (Bezzenb.  Fig.  21  u.  Nachtrag  S.  629  ff., 
Fig.  I — III),  welche  in  ganz  analoger  Form  wie  in  Preussen  am 
finnischen  Meerbusen  wiederkehren  (Heikel  166,  vgl.  S.  200).  Diesel- 
ben sind,  wie  Oberhaupt  wohl  das  fortentwickelte  eistische  Haus,  ent- 
standen aus  dem  alten  einfachen  Wohnhaus  und  der  ehart  beigelegenen' 
Riege,  welche  beide  zu  einer  einheitlichen  Anlage  vereinigt  wurden. 
Dabei  hat  die  Riege  als  Flur  oder  Scheune  zugleich  die  Funktionen  der 
Vorlialle,  oder,  wie  die  estnischen  Finnen  sie  nennen,  des  'Stangen- 
flures' (Heikel  S.  169)  übernommen,  die  in  Preussisch  Lithauen  nicht 
mehr  vorhanden  ist,  wohl  aber  in  den  estnischen  Badestuben  und  den 
sonstigen  Häusern.  Bald  stellt  sie  sich  als  ein  eigener  Vorbau  dar,  bald 
ist  sie  völlig  in  das  Haus  hineingebaut.  Damit  erhalten  wir  für  das 
eistische  Haus  nahezu  dieselbe  Grundform,  wie  für  das  skadinavische, 
hinterponunersche,  polnische  und  russische2').  Auch  die  Art,  wie  das 
einfache  eistische  Haus  sich  vergrössert,  findet  in  Westpreussen  und 
Hinterpommern  gewisse  Analogieen,  während  sie  in  Russland  in  anderer 
Weise  stattfindet. 

So  tritt  in  Bezug  auf  das  Wohnen  eine  gewisse  Gleichartigkeit 
der  baltischen  Kultur  hervor,  welche  sich  auch  noch  in  anderen  Dingen 
geltend  gemacht   haben  wird,  und  wir  werden   es   nunmehr    begreiflich 


**)  Die  obige  Darlegung  begründet  eine  wesentliche  Modifikation  meiner 
früheren  Ausfuhrungen  (Das  deutsche  Haus  S.  82  ff.).  Über  das  russische  Haus, 
das  uns  Heikel  kennen  lehrt,  war  damals  ein  überaus  geringes,  über  das  eis- 
tische Haus  gar  kein  Material  vorhanden.  Andererseits  aber  eigiebt  sich  für 
die  thatsächliche  Existenz  derjenigen  Typen,  auf  welche  ich  die  östliche 
Bauart  zurückführte,  eine  weitgehende  Bestätigung.  Weshalb  auch  die  Vor- 
halle am  Giebel  ein  so  regelmässiger  Bestandteil  gerade  der  ältesten  Anlagen 
ist,  begreift  sich,  wenn  man  bedenkt,  dass  die  alten  deutschen  und  ebenso 
die  eistischen  Häuser  (Bezzenberger  S.  38)  ihr  Licht  mittels  eines  im  Dach 
angebrachten  Fensters  erhielten,  so  dass  ein  geschützter  Vorraum,  von  dem 
ans  man  direkt  ins  Freie  sehen  konnte,  eine  Art  Bedürfnis  wurde.  Im  Laufe 
der  späteren  Entwicklung  ist  derselbe  in  der  Regel  ebenso  fortgefallen  wie 
am  griechischen  Hause.  Als  ich  die  Vorhalle  auf  Grund  der  homerischen 
Gedichte  und  der  alten  Tempelarchitektur  für  einen  wesentlichen  Bestandteil 
des  altgriechischen  Hauses  erklärte,  wurde  mir,  wie  es  schien,  treffend  ent- 
gegengehalten, dass  das  peloponnesische  Bauernhaus  eine  solche  überhaupt 
nicht  kenne.  Erst  die  Ausgrabungen  Schliemanns  haben  mir  wieder  Recht 
gegeben. 

Wgatd.  ZeiUohr.  t  Gesoh.  a.  Kunst.  VHI,    I-  2 


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18  R.  Henning 

finden,  dass  die  Berichterstatter  des  Tacitus  die  Aestii  im  Gegensatz 
zu  den  Finnen  noch  zu  den  Sueben  meinten  reebnen  zu  dürfen.  Aber 
bald  nach  dieser  Zeit  sind  auch  die  Finnen  durch  die  Germanen  und 
Eisten  für  die  baltische  Kultur  gewonnen  worden.  Und  von  da  ab 
datiert  deutlich  ein  neuer  grosser  Aufschwung  dieses  Volkes,  so  dass  es 
bald  nach  der  lettischen  Seite  hin  erobernd  auftreten  konnte. 

Dieses  Verhältnis  zwischen  den  Finnen  und  Eisten  ist  verschieden 
beurteilt  worden.  Thomsen  und  Müllenhoff  fassen  auf  Grund  der  histo- 
rischen Nachrichten  die  ältesten  Vorgänge  in  einheitlicher  Weise  so, 
dass  den  Eisten  bis  in  das  neunte  Jahrhundert  das  ganze  Gebiet  bis 
an  den  finnischen  Meerbusen  gehört  habe  und  dass  sie  später  von  den 
nachrückenden  Finnen,  auf  die  hier  auch  ihr  Name  (Esten)  überging, 
ebenso  zurückgedrängt  wurden,  wie  dies  an  der  südlicheren  Küste  vor- 
übergehend durch  die  Liven  und  Kuren  geschah.  Andere  dagegen 
haben  vermutet,  dass  die  Eisten  schon  bei  ihrer  ersten  Ausbreitung  von 
Süden  her  in  dieser  Gegend  Finnen  getroffen  und  mit  ihnen  eine  Art 
Mischrace  gebildet  hätten,  in  der  die  Finnen  ebenso  die  Herren  ge- 
wesen, wie  dies  später  mit  den  Deutschen  der  Fall  war,  dass  sie  all- 
mählich aber  in  einem  heute  noch  wahrnehmbaren  Prozesse  wieder  von 
den  Letten  mehr  oder  weniger  verdrängt  und  aufgesogen  seien  28).  Der 
Name  der  Esten,  der  freilich  kein  volkstümlicher  geworden  ist,  liefert 
gewiss  ein  entscheidendes  Zeugnis  für  die  einstige  Anwesenheit  des  eisti- 
schen Stammes.  Nur  bleibt  zu  beachten,  dass  die  heutige  geographische 
Abgrenzung  von  Estland  z.  T.  eine  willkürliche  ist,  und  dass  das  letz- 
tere ehemals  noch  die  ganze  nördliche  Hälfte  von  Livland  mit  umfasste, 
so  dass  es  fraglich  bleibt,  ob  derselbe  ursprünglich  mehr  die  Gegend 
am  rigischen  oder  am  finnischen  Busen  bezeichnet  hat.  Die  Fortdauer  des 
Namens  aber  würde  sich  bei  einer  alten  Volksmischung  am  besten  erklären. 


"*)  Graf  Sievers  und  Virchow  in  der  Zeitschrift  für  Ethnologie  1877, 
Verh.  S.  367;  über  die  physische  Beschaffenheit  der  Finnen  und  Letten  vgl. 
Virchow  ebenda  und  den  Schlusssatz  S.  437 :  'Die  Bevölkerung  von  Livland  und 
Kurland  erscheint  nicht  nur  jetzt,  sondern  schon  in  den  alten  Gräbern  so 
verschieden  in  ihrem  physischen  Verhalten  von  der  Hauptmasse  der  Finnen 
und  so  verwandt  dem,  was  wir  bis  jetzt  von  Letten  und  Lithauem  wissen', 
vgl.  1878  Verh.  S.  141  ff.  Für  die  Entdeckung,  dass  die  alten  Aestii  Finnen 
seien,  während  doch  die  Alten  beide  Völker  nicht  nur  dem  Namen,  sondern 
auch  dem  Volkscharakter  nach  deutlich  genug  unterscheiden,  wird  im  Lit- 
teraturblatt  für  germ.  und  roman.  Philologie  1888  Nr.  10  von  einem  Recen- 
senten  Müllenhoffs  Leskien  als  Gewährsmann  angeführt.  Auf  die  Beweis- 
führung darf  man  gespannt  sein. 


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Die  Germanen  in  ihrem  Verhältnis  zu  den  Nachbarvölkern.  19 

Schon  zu  derselben  Zeit,  in  der  die  Finnen  zu  ihrer  grössten 
Machtentfaltung  gelangten,  war  ihnen  im  Rücken  ein  mächtiger  Gegner 
entstanden,  der  vom  Binnenlande  aus  sich  einen  Zugang  zum  Meere  zu 
eröffnen  strebte:  die  Slaven.  Die  erste  Etappe  in  dem  Vordringen  der- 
selben ist  die  Besetzung  resp.  Neugründung  von  Novgorod  am  Ilmensee, 
welches  als  äusserstes  Emporium  der  Ostseeschiffahrt  von  Nordländern  und 
deutschen  Hansafahrern  in  gleicher  Weise  aufgesucht  wurde.  Damit  war 
die  Waldaihöhe,  die  Ore  Venedika,  die  alte  natürliche  Grenze,  welche 
die  Finnen  oder,  nach  slavischer  Bezeichnungsweise,  die  Tschuden'  von 
den  Slaven  schied,  überschritten.  Im  Binnenlande  lässt  sich  das  Anwachsen 
der  Slaven  nicht  so  genau  verfolgen,  obwohl  es  ein  noch  gewalt- 
sameres gewesen  sein  muss.  Denn  es  kann  keiner  Frage  unterliegen, 
dass  den  Finnen  einst  das  weite  Gebiet  nördlich  der  Wolga  und  selbst 
noch  südlich  derselben  in  der  grossen  Beugung  des  Stromes  gehört  hat. 
Dies  erweisen  nicht  nur  die  heute  sich  hier  noch  fristenden  Volksreste, 
deren  alter  Zusammenhang  unverkennbar  geblieben,  obwohl  ihre  äussere 
Gemeinschaft  gelöst  ist,  sondern  auch  der  Name  des  Flusses  selber,  der 
in  der  alten  Welt  zuerst  unter  finnischer  Bezeichnung  bekannt  geworden  ist. 
Die  Römer  und  Griechen  des  ersten  Jahrhunderts  nannten  ihn  Ra,  wie 
heute  noch  die  Mordwinen  Rau  oder  Rawa,  und  wahrscheinlich  ist  hier- 
mit bereits  der  "Oapog  (für  Tao;)  des  Herodot  identisch.  So  waren 
die  Finnen  nicht  allzuweit  entfernt  von  dem  Kulturgebiet  des  Pontus, 
and  einige  Zeugnisse  für  den  Einfluss  desselben  mögen  sich  aus  dem 
heutigen  Volksleben  noch  gewinnen  lassen24),  aber  ein  widriges  Ge- 
schick hat  hier  ihrer  Existenz  ein  Ziel  gesetzt  und  sie  nahezu  an 
den  äussersten  Rand  der  bewohnbaren  Erde  zurückgewiesen. 

Nachdem  die  Heimat  der  Eisten  und  Finnen  festgestellt  ist,  be- 
stimmen sich  die  Ursitze  der  Slaven  von  selber;  sie  lagen  im  Gebiet 
des  mittleren  und  oberen  Dniepr  und  wurden  im  Süden  durch  die  step- 
penbewohnenden Skythen  vom  schwarzen  Meere  getrennt,  während  sie 
im  Osten  von  den  Skythen  und  Finnen  und  von  den  letzteren  auch  im 
ganzen  Norden  an  der  Wolga  entlang  bis  an  die  Waldaihöhe  umschlossen 
wurden.  Von  da  ab  bis  an  die  Beresina  und  das  grosse  Sumpfgebiet 
grenzten  die  Eisten,  so  dass  die  Slaven  erst  im  Süden  der  Sümpfe  sich 
bis  an  die  Earpathen  und  die  Weichsel  heran  erstrecken  konnten.  Dass 
die  Weichsel  der  Grenzfluss   zwischen    den  Germanen  und  Slaven  war, 


*4)  Die  Giebelverzierung  auf  den  Häusern  der  Ceremissen,  welche  Heikel 
S.  41  abbildet,  ist  deutlich  nicht  das  einfache  Sonnenbild,  sondern  der  von 
einem  Strahlenkranze  umgebene  Kopf  des  Sonnengottes. 

2* 

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20  &  Henning 

wird  von  den  Alten  mehr  oder  weniger  ausdrücklich  angenommen. 
Diese  Auffassung  scheint  auch  der  Name  des  Stromes  zu  bestätigen. 
Die  von  den  Autoren  aberlieferten  Formen  sind  Vistula  und  Viscula 
(Visclus),  welche  letztere  eine  in  römischem  oder  griechischem  Munde 
vorgenommene  Umformung  von  Visla  darstellt.  Denn  bei  den  Germanen 
bestanden  die  beiden  Formen  Yistla  und  Visla  neben  einander,  wie  die 
angelsächsischen  Namen  Yistlewudu  cWeichselwald'  und  Wislamude 
'Weichselmünde'  erweisen.  Die  neuhochd.  Weichsel  ist  aus  der  zuerst 
im  16.  Jahrh.  belegten  niederd.  Wixel  hervorgegangen,  welche  ebenso 
wie  Meixner  neben  Meissner  aufzufassen  ist.  Die  eistische  Wysla  dürfte 
aus  dem  Slavischen  entlehnt  sein  und  vielleicht  einen  älteren  Namen 
(Wanda  'Wasser')  verdrängt  haben.  Dagegen  besteht  das  Wort  im 
Slavischen  heute  noch  in  allgemeinerer  Anwendung:  Das  polnische 
Volk  in  Galizien  und  dem  Königreich  Polen  nennt  jedes  fliessende  Wasser 
wisla,  besonders  wenn  es  von  Flussüberschwemmungen  spricht 26).  Aller- 
dings ist  die  Wurzel  wis-,  weis-  auch  im  Germanischen  nachweisbar, 
jedoch  mit  dem  Unterschiede,  dass  sie  hier  mehr  das  stehende  Gewässer 
bezeichnet  (nordisch  weisa  ist  'Pfuhl'  oder  'stehendes  Wasser',  hochd. 
wisa  'Wiese'  ein  Wasserland),  und  dieser  Umstand  macht  einen  slavi- 
schen Ursprung  wohl  wahrscheinlicher,  obwohl  eine  Sicherheit  hierüber 
nicht  zu  erreichen  ist. 

Welche  slavischen  Stämme  sich  mit  den  Germanen  zunächst  be- 
rührten, bleibt  uns  verborgen,  wie  denn  überhaupt  kaum  ein  einziger 
sicherer  Stammesname  aus  alter  Zeit  zum  Vorschein  kommt.  Diejenigen, 
welche  Ptolemaeus  anführt,  beruhen  entweder  auf  einem  Missverständnis 
oder  sind  eher  wohl  noch  als  Lückenbflsser  auf  die  leere  Karte  gesetzt, 
denn  sie  wiederholen  mit  geringen  Variationen  nur  bekannte  deutsche 
Namen,  welche  jenseit  der  Weichsel  wiederkehren.  Dass  die  Gewährs- 
männer des  Geographen  über  die  Slaven  schlechter  als  über  die  Eisten 
unterrichtet  waren,  ist  sehr  wahrscheinlich,  doch  darf  nicht  übersehen 
werden,  dass  die  Unkenntnis  sich  zum  Teil  aus  der  eigentümlichen 
Urverfassung  der  Slaven  erklärt,  welche  nicht  in  grösseren  Stammes- 
und Gauverbänden  gegliedert  waren,  sondern  sich  in  viele  kleine  Sippen 
zersplitterten,  so  dass  aus  der  Menge  der  noch  unruhig  hin  und  her 
wogenden  kleinen  und  kleinsten  Verbände  dem  fernen  Beobachter  in  der 
That  keine  berühmten  Namen,  welche  eine  weitere  Geltung  beanspruchen 
konnten,   zu   Ohren   kommen   mochten.     Dass   die   betreffende   Gegend 

8fi)  Zeitschrift  für  vergl.  Sprachforschung  28,  212.  Wysa  heisst  auch 
ein  Nebenfluss  des  Bober. 


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Die  Germanen  in  ihrem  Verhältnis  zu  den  Nachbarvölkern.  21 

schon  in  frühester  Zeit  hinreichend  bewohnt  war,  lehren  die  gerade 
zwischen  dem  Bug  and  der  Weichsel  ziemlich  dicht  gruppierten  Erdfunde. 
Das  ganze  Volk  heisst  bei  den  Germanen  von  Alters  her  die 
'Wenden',  eine  Bezeichnung,  welche  die  Römer  und  Griechen  von  ihnen 
übernahmen.  Das  Wort  ist  kein  slavisches  und  wird  deshalb  mit  Recht 
allgemein  für  ein  germanisches  gehalten.  Über  die  Bedeutung  desselben 
spricht  MOllenhoff  sich  nicht  aus,  was  wohl  als  ein  Zeichen  dafür  gelten 
darf,  dass  er  die  Erklärungen  von  Grimm  und  Zeuss  nicht  für  richtig 
halt.  Tacitus  schreibt  den  Namen  Veneti,  dem  ein  germanisches 
Wenethos  (Winithos),  sowie  das  nieder-  und  hochdeutsche  Winitha,  Winida 
entspricht,  die  übrigen  Zeugen  Venedi,  Venadi,  womit  wiederum  angels. 
Vinedas  zu  vergleichen  ist.  Danach  haben  wir  Winethos  (Winedos)  und 
Wenathos  (Wenados)  als  die  zu  Grunde  liegenden  Formen  zu  betrachten, 
und  dürfen  die  Kombination  mit  dem  Verbum  'wenden'  auch  aus  sprach- 
lichen Gründen  von  der  Hand  weisen.  Das  Wort  muss  notwendig 
mittels  -ath,  -ith  von  einem  Stamme  win-  abgeleitet  sein.  Zeuss  er- 
innert dabei  an  goth.  vinja  'Weide',  versieht  seine  Erklärung  'die  Wei- 
denden' indess  selber  mit  einem  Fragezeichen  (Die  Deutschen  S.  67). 
Das  goth.  vinja  steht  im  Germanischen  nicht  ganz  vereinzelt  da:  es 
liegt  in  dem  alemannischen  Ortsnamen  Artiovinia  (für  Hartiowinia)  'Berg- 
weide' einer  St.  Gallischen  Urkunde  v.  J.  754,  dem  Substantivum 
winne  'pastum'  und  dem  Verbum  winit  'depascit'  vor*6).  Aber  auch  Winitha 
tritt  in  den  Ortsnamen  verschiedentlich  und  unter  Umständen  auf,  welche 
an  einen  direkten  Zusammenhang  mit  den  Wenden  nicht  gut  denken 
lasst,  so  in  dem  westfälischen  Winide,  in  Winidun,  einer  Wüstung  bei 
Corvey,  in  Winnithi  aus  Lippe-Detmold,  Winithen  bei  Gandersheim, 
Winden  in  Nassau  etc.  *7).  Aus  Schwaben  und  Bayern  ist  eine  ganze  Reihe 
einschlägiger  Ortsnamen  zu  verzeichnen,  wie  derjenige  von  Althenwini- 
den,  einer  Wüstung  bei  Schwäbisch-Hall,  Winidowa,  der  Würmsee  etc., 
aber  hier  wäre  ein  Zusammenhang  mit  dem  Namen  der  Vindelici  (vergl. 
auch  den  Lacus  Venetus)  immerhin  denkbar.  Nicht  wenige  der  einschlägigen 
Orte  sind  Wüstungen  oder  Rodeland.  Sie  alle  für  slavische  Ansiedelungen 
oder  Zwangskolonieen  zu  halten,  dazu  gehört  ein  starker  Glaube.  Eher 
könnte  man  sich  vorstellen,  dass  winith-  auch  unabhängig  von  dem 
Slavennamen   noch    eine   selbständige  Anwendung  gestattete.      Der  zu 


*)  Graff,  Althocbd.  Sprachschatz  1,  882. 

")  Vgl.  die  Belege  bei  Förstemann,  Altd.  Namenbuch  2,  1619  f.  und 
Zenas  S.  646  f.  Weiteres  Material  aus  Hessen  bei  Arnold,  Ansiedelungen  S. 
488  ff.,  aus  Schwaben  bei  Bacmeister,  Alem.  Wanderungen  S.  150  f. 


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22  R-  Henning 

Grunde  liegende  Wortstamm  ist  im  Deutschen  nicht  mehr  erhalten,  da- 
gegen wohl  in  den  östlichen  Sprachen.  Im  Slavischen  bedeutet  vünu,  vonu, 
das  sich  aus  winu  entwickelt  hat88)  'draussen,  hinaus',  im  Preussischen 
winna  "heraus9  und  is-winadu  'auswendig'29).  Von  win-  'aussen,  draussen' 
würde  Win-aths,  Win-iths,  abgesehen  von  dem  Deklinationsthema,  ebenso 
abgeleitet  sein,  wie  goth.  fram-aths  'fremd'  von  fram  'fort,  von  her',  und 
das  goth.  winja  "Weide'  könnte  sich  erklären  als  das  ausserhalb  des  Ge- 
meindeackers liegende  Weideland.  Danach  wären  die  Wenden  von  den 
Germanen  als  cdie  draussen  Wohnenden'  benannt :  eine  sehr  natürliche  Be- 
zeichnung für  die  Leute  jenseit  der  Grenze  und  zugleich  eine  so  allgemein 
gültige,  dass  man  es  nicht  für  ausgeschlossen  halten  darf,  dieselbe  habe 
auch  für  die  Eisten  mitangewendet  werden  können.  In  dieser  Weise 
würde  sich  die  Confusion  bei  Ptolemaeus  (S.  6)  am  Einfachsten  erklären. 
Das  Land,  in  dem  die  Slawen  sich  zu  einer  festen  Nationalität 
herausbildeten,  war  ein  vollständiges  Binnen-  und  Flachland:  Im  Innern 
ohne  Mannigfaltigkeit  und  sonderliche  Verschiedenheiten,  nach  seinem 
Umfang  aber  mindestens  ebensogross,  als  der  von  den  Germanen  vor 
ihrem  ersten  gewaltsamen  Vordringen  bewohnte  Raum.  Wie  das  Volk 
sich  äusserlich  noch  innerhalb  seiner  ursprünglichen  Grenzen  hielt,  so 
stand  es  auch  seiner  Entwicklung  nach  den  Urzuständen  sehr  nahe. 
Wir  beobachten  nichts  von  den  Anfängen  eines  wirklichen  politischen 
Lebens,  weder  auf  monarchischer,  noch  auf  demokratischer  Grundlage, 
sondern  ein  Gemisch  sich  widersprechender  Neigungen,  eine  Tendenz  zur 
Unbotmässigkeit  und  doch  wieder  zur  Unterwürfigkeit  gegen  den  ersten 
Besten.  Ohne  einen  anderen  wirksamen  Zusammenhalt  als  denjenigen 
der  Familie,  bewahrt  es  noch  eine  grosse  Beweglichkeit  der  Siedlung 
und  wechselt  häufig  die  Wohnsitze.  In  Streif-  und  Beutezügen  wohl 
geübt,  erschien  es  den  Germanen,  gegenüber  den  friedfertigen  Eisten,  als 
ein  Räubervolk.  An  offenem  und  ebenem  Felde  zum  Kampfe  sich  zu 
stellen,  war  nicht  seine  Gewohnheit,  denn  bei  dem  führerlosen  Zustande 
und  dem  Hasse,  der  die  kleinen  Verbände  gegeneinander  erfüllte,  hatten 
sie  nicht  gelernt,  gemeinsame  Schlachtordnungen  zu  bilden,  und  nach 
einheitlichem  Plane  zu  operieren.  Inbezug  auf  Verträge  erschienen 
sie  unzuverlässig  und   unter   sich   wenig   einhellig30);   dabei  waren  sie 


M)  Miklosich,  Altslovenische  Lautlehre  S.  109  f.  Etymologisches  Wör- 
terbuch S.  396. 

*°)  Nesselmann,  Thesaurus  linguae  prussicae  S.  206. 

*°)  In  späterer  Zeit  wurde  die  königliche  Macht  auch  bei  den  Slaven  eine 
grössere,   aber  noch  Ibrahim  hat  von  dem  kriegerischsten  Stamme,  den  Bul- 


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Die  Germanen  in  ihrem  Verhältnis  zu  den  Nachbarvölkern.  23 

zahlreich  und  von  ärmlichster  Lebensweise,  gegen  Hitze,  Frost,  Nässe, 
Nacktheit  und  Hunger  abgehärtet,  und  an  Kummer  gewöhnt,  aber  von 
weicher  Gemütsart,  dennoch,  wie  ihre  Geschichte  beweist,  befähigt  sich 
im  Kampf  ums  Dasein  zu  behaupten. 

Diese  Charakteristik  lässt  sich  aus  den  einzelnen  Zügen,  welche 
die  alten  Autoren  berichten,  zusammensetzen;  eine  weitere  Bestätigung 
and  Vervollständigung  derselben  dürfte  sich  bei  den  Slaven  ebenso  wie 
bei  den  Eisten  aus  der  Sprache  ergeben,  wenn  man  einmal  den  Wort- 
schatz derselben  nach  sachlichen  und  psychologischen  resp.  moralischen 
Kategorieen  geordnet  hat.  So  werden  diejenigen  Vorstellungen  und 
Eigenschaften,  welche  sie  von  den  Germanen  unterschieden,  bestimmter 
hervortreten.  Aber  andererseits  gilt  es  auch,  die  ältere  Grundlage,  welche 
der  späteren  Sonderentwicklung  zur  Voraussetzung  dient,  nach  Mög- 
lichkeit zu  rekonstruieren.  Auch  hierfür  ist  das  sprachliche  Material ' 
?on  Belang,  denn  wenn  wir  auch  an  keine  eistisch-slavisch-germanische 
Grundsprache  glauben,  so  sehen  wir  doch,  dass  diese  Stämme  für  ge- 
wisse Gegenstände  und  Anschauungen,  welche  z.  T.  neu  in  ihren  Ge- 
sichtskreis traten,  dieselben  Worte  hatten,  sei  es  nun,  dass  sie  von  den 
Ariern  allein  dieselben  beibehielten,  oder  neu  gebildet  haben.  Durch 
die  Zusammenstellung  derselben  erhalten  wir  eine  leise  Ahnung  davon, 
wie  sich  der  Horizont  und  das  Leben  dieser  aus  Asien  herübergewan- 
derten Stämme  in  dem  europäischen  Binnenlande  anders  gestaltete. 

Da  sehen  wir,  wie  sie  neben  dem  hellen  oder  stürmischen  Wetter 
(hochd.  wetar,  slav.  vedrü,  lit.  gedrus)  ein  neues  Wort  für  die  Dunkel- 
heit prägten,  das  sie  vom  Erlöschen  und  Hinsterben  des  Lichtes  entnahmen 
(deutsch  merkva-,  slav.  mraku  Dunkelheit9  gegenüber  lit.  merkti  cdie 
Augen  schliessen'),  mit  dem  die  Germanen  auch  das  grosse  Waldgebirge 
Hitteldeutschlands  als  Mirkwawidu  Dunkelwald'  kennzeichneten;  sehen 
ferner,  wie  sie  den  harten  gefrorenen  oder  körnigen  Erdboden  (slav. 
grnda,  lit.  grödas,  nord.  griot,  hochd.  grioz),  den  Moosbruch  (hochd. 
fani,  preuss.  pannean)  und  den  Letten  (hochd.  letto,  preuss.  laydis), 
aas  dem  sie  ihre  Gefasse,  Napf  (hochd.  hnaph,  slav.  konobu)  und  Tiegel, 
(slav.  skrada,  mhd.  schart)  anfertigten,  gemeinsam  benannten;  wie  von 
Bäumen  (lit.  medis,  altnord.  meidr)  und  Pflanzen  die  Esche  (slav.  jasika, 
lit.  usis,  hochd  ask),  die  Espe  (hochd.  aspa,  preuss.  abse,  lett.  apse, 
slav.  os-ina),    Lehne  (hochd.  lln-boum,    nord.    hlynr,    slav.    klenü,    lit. 


garen,  zu  berichten,  'wenn  sie  nicht  unter  einander  uneinig  wären  infolge  der 
mannigfaltigen  Verzweigung  ihrer  Stämme  und  Zersplitterung  ihrer  Geschlechter, 
würde  sich  kein  Volk  auf  Erden  an  Macht  mit  ihnen  messen  können'  (K.  10). 


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24  R-  Henning 

klevas  eAhorn')  und  Schlehe  (hochd.  sleha,  slav.  sliva)  neu  in  ihren 
Gesichtskreis  treten.  Sie  gaben  der  Vieh-  (nord.  naut,  gewöhnlich  im 
Plural,  hochd.  nöz,  slav.  nuta)  und  Rossherde  (nord.  stöd,  hochd. 
stuot,  slav.  stado,  zem.  stodas)  spezielle  Namen,  benannten  den  ge- 
schnittenen Eber  (Borg)  und  den  Schwan  (hochd.  albiz,  slav.  lebedl). 
Für  Wohnung  (goth.  salithvo,  slav.  selitva)  und  Obdach  (hochd.  skirm, 
slav.  cremü)  hatten  sie  ausser  verschiedenen  Entlehnungen  gemeinsame 
Worte.  Auf  lebhafteren  Betrieb  der  Bienenzucht  (vgl.  hochd.  bia,  bine 
und  lit.  bitis)  deutet  das  Wachs  (hochd.  wahs,  slav.  vosku,  lit.  vas- 
kas),  auch  die  Art  der  Ernährung  neben  dem  altererbten  Meth  das 
Bier  (germ.  alu,  lit.  alus,  slav.  olu),  das  Fett  (nord.  Tstur,  preuss. 
instran)  und  die  Yerba  kauen  (hochd.  chiuwan,  slav.  ziva,  lett.  zods 
'Kinnbacken*)  und  verschlucken  (hochd.  swelgan,  lit.  välgyti).  Eine 
Anzahl  von  Werkzeugen  war  ihnen  gemein:  der  Pfeil  (hochd.  strala, 
slav.  strela),  die  Axt  (hochd.  barta,  slav.  brady),  ein  Instrument  zum 
Aushöhlen  oder  Meissein  (delban,  slav.  dlüba,  preuss.  dalptan),  sowie 
die  (aus  zwei  Steinen  bestehende)  Handmühle  (goth.  qairnus,  slav.  zrüny, 
zerna,  lit.  gerna  'Mühlstein9,  Plur.  'Handmühle9).  Man  wusste  den  Teig 
zu  säuern  (nord.  dregg  'Hefe9,  hochd.  trestir  'Bodensatz',  preuss.  dragios, 
slav.  drozdije,  'Hefe')  und  zu  kneten  (chnetan,  slav.  gneta,  preuss.  gnode 
'Backtrog'),  verfertigte  Stricke  (hochd.  seito,  slav.  setl,  lit.  sötas)  und 
Seile  (seil,  slav.  silo),  knüpfte  Maschen  (maska,  lit.  mezgu  'verknüpfen9), 
verarbeitete  Garn  (slav.  vorbu  'Haspel9,  deutsch  warf  'Aufzug  des  Ge- 
webes9 lit.  verpti  'spinnen9  und  slav.  pasmo  'Anzahl  Garnfoden9,  deutsch 
fasa  Taser,  Franse9)  und  verstand  zu  färben  (angels.  deägan,  lit.  dazas 
'Färbestoff0,  slav.  dagatü  'bunt').  Man  kannte  Gold  und  Silber,  aber 
noch  kein  Eisen  und  auch  die  Schlacke  (deutsch  sintar,  slav.  se,dra 
'geronnene  Flüssigkeit9)  hatte  einen  weiteren  Sinn. 

Auf  dem  moralischen  Gebiete  tritt  die  trübe  Seite  des  Lebens 
merklich  in  den  Vordergrund:  dies  bezeugen  die  Worte  für  Hunger 
(hochd.  ilgi,  slav.  lakati  neben  alükati  und  lit.  alkti  'hungern9),  Qual 
(quäla,  lit.  gela  'Schmerz9,  slav.  zali  'Leid9),  schwach  (got.  lasiws,  slav. 
los!  'mager9  und  altsächs.  lev  'schwach9,  lit.  laibas  'zart,  dünn9),  nackt 
(deutsch  bar,  lit.  basas,  slav.  bosü  'barfuss9),  lahm  (lam,  slav.  lomiti 
'brechen9,  also  wohl  'gebrechlich9),  blind  (blind,  lett.  blenst  'nicht  recht 
sehen9,  blinda  'ein  Unstäter9,  slav.  bleda  'errare9),  übel  (germ.  balw, 
slav.  bolü  'krank9),  Kränkung  (härm,  slav.  sramü  'Scham9),  Schande 
(höna  'Schmach9,  litt,  kauns  *Schande9),  Weh  (kara  'Wehklage9,  slav. 
gorje  'Weh9),  elend  (got.  vainags,  lett.  vaina  'Schuld9,  vainigs  'schuldig9) 


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Die  Germanen  in  ihrem  Verhältnis  zu  den  Nachbarvölkern.  25 

und  Verstössen  (nord.  vargr,  lit.  vargas  eElend,  Not9),  —  neben  denen 
die  Bezeichnungen  für  freudige  Zustände  wie  ahd.  scern  "Scherz9  (slav. 
skrenja)  das  einzige,  welches  Schmidt  neben  goth.  galeikan  'Gefallen 
finden'  (lit.  linksmas  'froh9,  slav.  liza  'Nutzen')  anführt,  sehr  schwach 
vertreten  sind.  Für  den  Krieg  scheint  kein  einziges  specielles  Wort 
da  zu  sein,  wohl  aber  mehrere  auf  Raub-  und  Beutezüge  anwendbare: 
schleichen  (slichan,  ags.  slincan,  lit.  slinkti  'kriechen,  schleichen',  slav. 
slaka  lSpur,  Schleichweg'),  gleiten  (ags.  slidan,  slav.  sledo  'Spur',  lett. 
siede  'Geleise',  lit.  lendu,  linsti  'kriechen'),  und  kriechen  (smiugan  'sich 
hinein  schmiegen',  lit.  smunka  'herabgleiten',  slav.  smucati  'kriechen, 
schlüpfen')  vgl.  Procop  BG.  2,  26.  Die  Germanen  und  Eisten  teilen 
einige  Worte  für  körperliche  Bedrückung :  schlagen  (beatan,  lit.  baudzu 
'züchtigen')  und  kneifen  (knTpen,  lit.  gnypti),  die  Slaven  und  Germanen 
für  moralische  Schwächen:  goth.  blandan  'sich  vermischen',  slav.  bleda 
'irren  (auch  geschlechtlich)';  goth.  liuts  'heuchlerisch',  slav.  luditi 
'tauschen';  goth.  liugan,  slav.  lügati  'lügen';  deutsch  gelf  'Prahlerei9, 
slav.  goluf  "Betrüger9;  goth.  dulgs,  slav.  dlügü  'Schuld9  8l). 

Dies  Bild,  das  uns  die  Kargheit  und  Not  des  Daseins  mit  unver- 
kennbaren Farben  malt,  enthält  schlechterdings  nichts  was  das  Anbrechen 
einer  höheren  Entwicklung  bekundete,  wenn  auch  das  tägliche  Leben  die 
Menschen  zu  mancher  neuen  Geschicklichkeit  drängte.  Und  doch  haben 
die  Germanen  im  Laufe  der  Jahrhunderte  eine  neue  Bahn  beschritten. 
Ihr  Leben  erfüllte  bei  aller  Trägheit  ein  leidenschaftlicher  Drang,  der 
nur  noch  mehr  anwachsen  musste,  je  weniger  er  sich  den  nächst- 
liegenden Aufgaben  zuwendete,  und  ihre  Phantasie  leitete  ein  idealer 
Zag,  der  sie  zu  einer  Weltauffassung  von  unleugbarer  Grösse  und  Hoheit 
gelangen  Hess.  Sie  entfalteten  ein  reges  öffentliches  Leben,  indem  sie  im 
Gegensatz  zu  den  Slaven  über  die  kleinen  Verbände  hinweg  das  Los  des 
Einzelnen  von  der  Gau-  oder  Stammesverwaltung,  die  letztere  aber  doch 
wieder  von  der  Volksgemeinde  abhängig  machten.  Sie  erwiesen  sich  den 
äusseren  Einflüssen  zugänglich  und  erwarben  dadurch  ein  höheres  Mass 
von  Kultur;  ihr  Reichtum  wuchs  und  damit  der  Sinn  für  Schönheit 
und  Glanz  des  Lebens.  So  stellt  sich  in  ihrer  Mythologie  neben  die 
alte  Dynastie  des  Äsen  ein  neues  Göttergeschlecht,  die  Wanen,  schöner 
and  reicher  und  neue  Segnungen  spendend.   Doch  die  Entwicklung  blieb 


S1)  Das  Verzeichnis  geht  aus  von  den  Wortlisten  bei  Joh.  Schmidt,  die 
Verwandtschaftsverhältnisse  S.  36  ff.  und  benutzt  daneben  für  das  Slavische 
das  etym.  Wörterbuch  von  Miklosich,  für  das  Eistische  dasjenige  von  Kurschat. 
Anf  die  diakritischen  Lautzeichen  musste  meistens  verzichtet  werden. 


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26  tt.  Henning 

keine  friedliche:  mit  dem  Gewahrwerden  ihrer  Macht  and  dem  Drängen 
der  inneren  Verhältnisse  wird  die  Leidenschaft  des  Krieges  geweckt, 
und  kein  Wagnis  ist  ihnen  zu  gross,  um  dadurch  die  Gunst  des  Ge- 
schickes zu  prüfen.  In  diesem  Stadium  lernen  die  Römer  sie  kennen 
und  vielfach  bewundern,  während  sie  die  Zustände  der  Slaven  noch 
so  kümmerlich  schildern,  wie  sie  uns,  nach  den  Zeugnissen  der 
Sprache,  schon  in  den  frühesten  Zeiten  erscheinen.  Dabei  waren  die 
Slaven  im  Rücken  der  Germanen  gewaltig  angewachsen  und  harrten 
nur  der  Gelegenheit,  sich  weiter  auszudehnen.  Diese  wurde  ihnen 
ohne  Anstrengung  und  Krieg  zu  Teil,  als  ihre  Nachbarn  die  alte  Hei- 
mat verliessen. 

Die  Besiedlung  des  alten  Germaniens,  bis  zur  Elbe  hin,  durch  die 
Slaven  geht  Hand  in  Hand  mit  cjem  schrittweisen  Auswandern  der 
deutschen  Stämme.  Die  Ersten,  welche  ihre  Sitze  räumen,  sind  um  das 
Jahr  170  ein  Teil  des  lugischen  Wandilier  und  die  gothischen  Tai-falen 
d.  h.  die  Bewohner  der  dakischen  Ebene.  Um  240  bricht  alsdann 
die  Masse  der  Gothen  auf,  denen  die  Gepiden  und  später  die 
Heruler  nach  dem  Pontus  zu  nachrücken.  Im  Gegensatz  zu  ihnen 
schlugen  die  Burgunden  eine  westliche  Richtung  ein,  indem  sie  noch  in 
demselben  Jahrhundert  sich  den  aus  dem  Eibgebiet  über  den  Limes  sich 
ausbreitenden  Westgermanen  anschlössen.  Länger  blieben  die  Rügen 
und  Skiren,  hinter  denen  wieder  nordische  Heruler  auftreten,  zurück, 
denen  nunmehr  das  ganze  Land  bis  ans  Gebirge  hin  offen  stand.  Aber 
schon  im  5.  Jahrh.  sind  sie  südwärts  der  Karpathen  mit  dem  Reich 
des  Attila  vereinigt,  und  mit  dem  Untergang  des  letzteren  beginnt  hier 
der  Zerfall  der  Ostgermanen. 

Über  das  Nachrücken  der  Slaven  schweigen  die  geschichtlichen 
Quellen,  doch  lassen  sich  gewisse  Berührungen  zwischen  beiden  Stämmen 
noch  verfolgen.  Um  das  Jahr  400,  oder  wenig  später^  müssen  die  Slaven 
am  Zoptenberge  noch  germanische  Silinge  getroffen  haben,  da  sie  von 
ihnen  den  Namen  Slezi  entnahmen.  Wie  im  Norden  an  der  Weichsel- 
mündung noch  später  das  Mischvolk  der  Yiduvarier  vorhanden  war, 
werden  auch  anderwärts  vereinzelte  Gruppen  der  alten  Bewohner 
zurückgeblieben  sein,  welche  erst  allmählich  in  Slaven  umgewandelt 
wurden.  Denn  von  ihnen  übernahmen  die  Slaven  eine  Reihe  von  Flusa- 
und  Ortsnamen,  welche  sie  teils  unverändert  beibehielten,  teils,  wie  die 
Namen  der  Oder  und  Moldau,  ihrer  Sprechweise  anpassten.  In  ihrer 
Vorstellung  haben  die  deutschen  Stämme  und  die  ehemaligen  Besitzer 
des  Landes   thatsächlich   bis  in   das   6.  Jahrhundert   hinein    das  Land 


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Die  Germanen  in  ihrem  Verhältnis  zu  den  Nachbarvölkern.  27 

zwischen  Weichsel  und  Elbe  noch  als  germanisch  betrachtet.  Die  goth- 
ischen  Geographen  Italiens,  Cassiodor  and  der  Kosmograph  von  Ravenna, 
halten  immer  noch  die  Weichsel  als  die  Westgrenze  der  Slaven  fest, 
der  Bericht  des  Prokop  über  den  Zag  des  Herulerhaufens,  der  vor  der 
Theissebne  nach  dem  fernen  Thule  aufbrach,  kennt  wohl  auf  beiden 
Seiten  der  Karpathen  die  zahlreichen  Völkerschaften  der  Sklavenen  and 
Anten  and  von  da  bis  zu  den  Warnen  am  Ocean  'viel  ödes  Land', 
aber  keine  Wenden.  Ebenso  bleiben  die  letzteren  in  den  Wanderungssagen 
der  Langobarden  unberücksichtigt,  und  in  dem  angelsächsischen  Liede 
von  Vidsid,  welches  noch  einmal  die  Erinnerungen  aas  der  alten  Heimat 
etwa  bis  zum  Jahre  570  zusammenfasst,  gelten  immer  noch  dieselben 
Stamme,  wie  froher,  als  die  Herren  des  Landes. 

Aus  dieser  übereinstimmenden  Auffassang  erhellt,  dass  die  Germanen 
das  grosse  Ostland  noch  in  alter  Weise  als  ihr  rechtmässiges  Eigen* 
tarn  ansahen,  obwohl  in  Wirklichkeit  nur  geringe  Reste  von  ihnen  zurück- 
geblieben waren  und  das  weite  Land  entweder  wüst  dalag  oder  bereits 
von  den  Slaven  in  Besitz  genommen  war. 

Merkwürdigerweise  tritt  aber  gerade  während  dieser  Zeit,  wo  die 
Entvölkerung  bereits  begonnen  hatte,  noch  ein  neuer  Name  auf  von  so 
umfassender  Anwendung,  wie  kein  anderer  aus  früherer  Zeit,  der  auch 
von  allen  Ostgermanen  und  den  anwohnenden  Völkern  als  die  einheit- 
liche Benennung  des  ganzen  Gebietes  zwischen  Elbe  und  Weichsel 
angenommen  wurde.  Er  lautet:  Mauringa-land  und  wird  in  dieser 
Form  von  den  gothischen,  langobardischen  und  angelsächsischen  Autoren 
erwähnt.  Mit  keinem  der  alten  Völkernamen  ist  er  zu  kombinieren, 
and  er  muss  schon  eine  besondere  Entstehung  gehabt  haben.  Richtig 
bemerkt  Müllenhoff,  dass  er  trotz  seiner  Allgemeinheit  erst  aufgekommen 
sein  könne,  seitdem  das  Ostland  mehr  und  mehr  von  den  Germanen 
aufgegeben  wurde.  Der  Sinn  desselben  erschien  ihm  rätselhaft,  doch 
meinte  er,  dass  wohl  irgend  eine  spöttische  oder  verächtliche  Bedeutung 
darin  liegen  müsse.  In  der  That  giebt  uns  der  germanische  Sprach- 
schatz keine  Aufklärung,  die  einzige  Beziehung,  welche  Müllenhoff  bei- 
zubringen wusste,  ist  das  altnordische  myrr  'Ameise'  (*mauri-),  aber  der 
Vermutung,  dass  Mauringaland  ein  übervölkertes  Land  anzeige  und 
von  den  Ausgewanderten  nach  dem  Gleichnis  eines  Ameisenhaufens  be- 
nannt sei,  scheint  er  selber  nicht  recht  zu  trauen.  Trotzdem  kann  der 
deutsche  Charakter  des  Wortes  keinem  Zweifel  unterliegen,  da  es  nicht 
nur  in  den  Personen-,  sondern  auch  in  den  Ortsnamen  bei  allen,  be- 
teiligten Völkern  nachzuweisen  ist.    In  Deutschland  gehört  Maur-,  Mauro, 


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28  R-  Henning 

Mauring,  Möring  zu  den  verbreiterten  Namen88),  ebenso  treffen  wir 
anter  den  Bargnnden  in  Frankreich  einen  Maurgutus  'Maurgothe'33) 
wie  anderwärts  einen  Maurwalcb  'Maurwelschen',  ausserdem  einen  Mau- 
ringus  und  eine  Mauringa84).  Unter  den  Ortsnamen  gehören  hierher 
die  althochdeutschen  Morungen,  MOringen  u.  s.  w.  So  dürfen  wir 
schliessen,  dass  jedenfalls  im  Ostgermanischen  und  Suebischen  ein  Wort- 
stamm vorhanden  war,  der  diesen  Namen  zu  Grunde  liegt,  aber 
als  selbständiges  Wort  verloren  gegangen  ist.  Doch  haben  ihn  viel* 
leicht  die  benachbarten  eistischen  und  slavischen  Sprachen  bewahrt. 
Im  Eistischen  giebt  es  ein  Substantivum  mauras,  welches  im  Litau- 
ischen "Entengrün  in  stehendem  sumpfigem  Wasser',  im  Lettischen  Mas 
Gras  am  Hause,  ums  Haus  herum,  dann  Rasen  überhaupt'  bezeich- 
net85), und  das  alte  Wörterbuch  von  Stender  definiert  es  noch  be- 
sonders als  das  eGras,  das  bei  einem  wüsten  Gebäude  wächst'86). 
Auch  auf  Wegen  wachsende  Pflanzen,  wie  Wegetritt,  werden  durch 
Zusammensetzung  mit  maura-  gebildet.  Im  Slavischen  gilt  das  lautent- 
sprechende murava  in  der  Verbindung  mit  trava  'Gras'  gleichfalls  für 
cdas  um  die  Häuser  und  an  den  Wegen  wachsende  Gras  und  dann 
überhaupt  für  Rasen'87).  Wenn  nun  dasselbe  Wort  einst  auch  im  , 
Deutschen  gebräuchlich  war,  so  würde  ähnlich  wie  Holting  Jemanden  be- 
nennt, der  im  Holze  lebt,  so  Mauring  Jemanden  kennzeichnen,  der  an 
einem  Orte  wohnt  oder  sich  niederlässt,  wo  das  unbebaute  und  ungenutzte 
Land  mit  einer  solchen  wild  wuchernden  Grasnarbe  überzogen  ist,  wie  sie 
an  den  Wegen  und  um  verlassene  Wohnungen  hervorspriesst.  Damit 
gewinnen  wir  zugleich  die  treffendste  Illustration  für  Mas  viele  verlassene 
Land',  das  die  Heruler  von  den  Karpathen  bis  zu  den  Warnen  an  der 
Ostsee  zu  durchwandern  hatten,  und  aus  der  poetisch  malenden  Bezeich- 
nung tritt  uns  ein  Bild  öder  Verlassenheit  einstmals  dicht  bevölkerter 
Gebiete  entgegen,  wie  es  in  einem  Worte  kaum  anschaulicher  gegeben 
werden  konnte.  ! 

Jahrhunderte  hindurch,  vom  dritten  bis  tief  in  das  sechste,  wird 
dieser  Name  den  tbatsächlichen  Verhältnissen  entsprochen  haben,  bis  sich 
die  ins  Land  strömenden  Slaven  immer  mehr  verdichteten.     Die  aner- 


M)  Förstemann  I,  924  f.  H,  1075  f. 

")  Libri  Confraternitatum  Aug.  370,  33,  vgl.  1,  78,  3  M(ori)got. 
**)  Aug.  348,  2.  374,  26. 

M)  Kurschat,  Littauisch-deutsches  Wörterbuch  S.  246,  Ulmann,  Letti- 
sches Wörterbuch  1,  153. 

w)  Lettisches  Lexikon  (Mitau  1789)  S.  157. 

*■)  Miklosich,  Etymologisches  Wörterbuch  S.  204. 


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Die  Germanen  in  ihrem  Verhältnis  zu  den  Nachbarvölkern.  29 

kannten  und  durch  kein  Hindernis  mehr  zurückgehaltenen  Besitzer 
worden  die  letzteren  aber  erst  durch  ein  bedeutsames  historisches  Er- 
eignis, welches  sich  im  siebenten  Jahrzehnt  des  sechsten  Jahrhunderts 
vollzog.  Nachdem  um  530  die  gewaltsame  Ausbreitung  der  Slaven  gegen 
Südwesten  begonnen  hatte,  vermochte  Justinianus  ihnen  hier  nur  einen 
Damm  entgegenzusetzen,  indem  er  im  Jahre  558  die  am  Horizonte  neu 
auftauchenden  Avaren  auf  die  Bulgaren  und  Anten  hetzte.  Durch  den 
Erfolg  gestärkt,  wuchsen  aber  auch  sie  zu  einer  Macht  empor,  mit  der 
die  Herren  des  damaligen  Europa  zu  rechnen  hatten.  Schon  standen 
sie  im  Osten  des  frankischen  Reiches  au  der  Elbe,  wo  Sigibert  von 
Austragen  sie  eine  Zeit  lang  mit  wechselndem  Glück  bekämpfte  und 
schliesslich  auf  gütlichem  Wege  entfernte,  indem  er  ihnen  mit  Hülfe 
seines  Schwagers,  des  Langobarden  Alboin,  den  festen  und  unabhängigen 
Besitz  von  Dacien  und  Pannonien  garantierte.  Freilich  mussten  zu  diesem 
Zwecke  die  dort  angesessenen  stammverwandten  Gepiden  geopfert  werden, 
aber  Alboin,  vor  dessen  Augen  schon  längst  Italien  wie  eine  lockende 
Beute  lag,  entschloss  sich  dazu,  um  sichere  Verhältnisse  und  für  den 
Notfall  noch  einen  Bundesgenossen  in  seinem  Rücken  zu  lassen.  Auch 
die  von  dem  Ansturm  der  Avaren  niedergeworfenen  Eibgermanen  oder 
Nordschwaben  hielten  es  nunmehr  an  der  Zeit,  ihre  Existenz  in  Sicher- 
heit zu  bringen;  da  die  ihnen  zunächst  verwandten  Langobarden  ihre 
alten  Sitze  geräumt  hatten,  mussten  sie  sich  notwendig  wieder  einem 
grösseren  Verbände  anschliessen,  sie  thaten  es,  indem  die  Mehrzahl  von 
ihnen  mit  Alboin  nach  Italien  zog,  während  die  Übrigen  sich  unter  dem 
Schutze  Sigiberts  auf  dem  jenseitigen  Eibufer  ansiedelten.  So  war  nun- 
mehr durch  die  Folgen  jener  verhängnisvollen  Abmachung  den  im  Süden 
zeitweise  zurückgewiesenen  Slaven  in  dem  ganzen  Gebiete  zwischen  Weichsel 
und  Elbe  jedes  Hindernis  aus  dem  Wege  geräumt.  Die  in  der  Heimat 
noch  verharrenden  deutschen  Volksreste  aber,  jedes  Schutzes  beraubt, 
mussten  ihrem  Schicksal  verfallen,  und  Ostdeutschland  ist  für  lange  ein 
slavisches  Land  geworden. 

Das  Bild  der  keltischen  Völker,  welche  im  Westen  und  Süden 
des  alten  Germaniens  sassen,  ist  von  Müllenhoff  nicht  so  ausgezeichnet 
worden,  wie  dasjenige  der  östlichen  Nachbarn.  Diese  Aufgabe  würde 
den  Rahmen  der  „deutschen  Altertumskunde"  vollends  gesprengt  haben, 
und  kann  der  keltischen  Philologie  zugewiesen  werden.  Trotzdem  erregen 
die  Kelten  unser  besonderes  Interesse,  da  lange  Jahrhunderte  hindurch,  bis 
die  Römer  als  neue  weltbeherrschende  Macht  an  den  Grenzen  Germaniens 


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30  R.  Henning 

auftreten,  kein  anderes  Volk  von  .ähnlichem  Einfluss  aaf  die  Germanen 
gewesen  ist.  Wahrend  die  letzteren  den  Ostvölkern  gegenüber  eine 
höhere  Entwicklungsstufe  einnahmen,  sind  den  Germanen  einst  die  Kelten 
die  Vertreter  der  fortgeschrittenen  südländischen  Kultur  geworden. 

Länger  als  ein  halbes  Jahrtausend  vor  dem  Auftreten  der  Ostvölker 
bewegen  sich  die  Kelten,  oder  wie  die  Römer  sie  nannten,  die  Gallier 
im  Licht  der  Geschichte.  Am  Endpunkte  ihrer  Wanderung,  an  den 
Küsten  des  atlantischen  Meeres  angelangt,  drängen  sie  gewaltsam,  eine 
neue,  breitere  Grundlage  für  ihre  Existenz  zu  gewinnen.  Die  erste 
Richtung,  in  welcher  sie  sich  ausdehnen,  geht  nicht  nach  dem  Süden, 
sondern  nach  dem  Nordwesten,  nach  Britannien  und  Irland,  welche  von 
ihnen  wohl  ihre  erste  Bevölkerung  erhielten.  Eine  vorkeltische  Namen- 
schicht oder  sonstige  Spuren,  welche  auf  andere  Bewohner  hindeuteten, 
haben  sich  dort  nicht  nachweisen  lassen,  dagegen  kennt  schon  der  alte 
Periplus  des  6.  Jahrh.  vor  Christus  die  keltischen  Namen  für  Albion 
und  Irland.  Hierhin  können  sie  aber  nur  gekommen  sein  aus  dem 
Gebiete  zwischen  dem  Rhein  und  der  Loire,  wo  jedenfalls  ihre  ältesten 
Sitze  in  Westeuropa  zu  suchen  sind.  In  den  Besitz  des  südlichen  Galliens 
teilten  sich  mit  ihnen  zwei  andere  Völker.  Im  Südwesten  wohnten  noch 
im  6.  Jahrh.  bis  an  die  Garumna  und  darüber  hinaus  die  Dragani, 
die  nördlichsten  Ausläufer  des  grossen  iberischen  Stammes.  Über  die 
Herkunft  der  Iberer  fehlt  es  bisher  an  jeglicher  Sicherheit,  nur  das 
lehrt  uns  ihre  Sprache,  die  in  dem  Idiom  der  Basken  einen  fortlebenden 
Nachklang  hinterlassen  hat,  dass  sie  mit  den  Ariern  in  keiner  näheren 
Verwandtschaft  standen.  Ob  sie  ursprünglich  einen  grösseren  Teil  des 
südwestlichen  Galliens  innehatten,  mögen  vielleicht  noch  die  Ortsnamen 
ergeben.  Jedenfalls  fand  in  dieser  Gegend  ihr  erstes  feindliches  Zusammen- 
treffen mit  den  Kelten  statt,  welches  den  letzteren  den  Weg  über  die 
Pyrenäen  eröffnete.  Der  erste,  der  von  cKelten'  im  Süden  des  Gebirges 
berichtet,  ist  Herodot.  Noch  grösser  war  das  Gebiet,  welches  die  Ligurer 
innehatten.  Zwar  wenn  der  Periplus  gegenüber  der  britannischen  Küste 
den  'caespes  Ligurum'  nennt,  so  kann  dies  unmöglich  auf  Wahrheit 
beruhen,  sondern  nur  dadurch  entstanden  sein,  dass  der  Name  cehe  von 
Kelten  in  Westen  und  Nordwesten  die  Rede  war,  einmal  eine  viel 
grössere  unbestimmte  Ausdehnung  gehabt  hat9  (DA.  1,  96).  Dagegen 
gehörte  den  Ligurern  sicher  das  ganze  Land  um  die  Rhone  von  den 
Sevennen  bis  an  die  Westalpen  und  jenseit  derselben,  ausser  dem  südlichen 
Küstengebiet,  noch  die  weite  Ebene  nördlich  vom  Po  bis  zu  den  Venetern. 
Dies  in   viele  kleine  Stämme   zerteilte  Volk,  das  im  Gegensatz  zu  den 


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Die  Germanen  in  ihrem  Verhältnis  zu  den  Nachbarvölkern.  31 

Kelten  einen  zarten,  aber  doch  zähen  Körperbau  hatte  and  an  die 
ärgste  Not  und  Anstrengung  gewöhnt  war38),  lag  schon  der  Beobachtung 
der  Römer  naher,  aber  der  alte  Cato,  eder  erste  und  einzige,  der  der 
Verzweigung  des  ligurischen  Volksstammes  redlich  nachgeforscht  und 
sich  ernstlich  bemüht  hat,  darüber  ins  Reine  zu  kommen9  erfuhr  von 
ihnen  doch  Nichts  als  trügerisches  Gerede,  wie  sein  derber  Unwille 
beweist,  mit  dem  er  die  ganze  Nation  unwissend  und  lügnerisch  schilt. 
Ihre  eigentliche  Heimat  werden  wir  an  den  Südalpen  zu  suchen 
haben,  da  sie  allem  Anschein  nach  ihre  nächste  Anlehnung  an  den  alten 
Völkern  Norditaliens  fanden,  mit  denen  sie  auch  wohl  eine  verwandte 
Sprache  redeten. 

Den  an  der  Westseite  der  Alpen  angesessenen  Ligurern  galt  der 
zweite  südliche  Vorstoss  der  Gallier,  der  ihnen  zuerst  wohl  das  Land 
an  der  Rhone  und  spater  bei  dem  grossen  Siegeszug,  der  um  das  Jahr 
400  die  Gallier  über  die  Alpen  bis  nach  Rom  führte,  die  ganze  lom- 
bardische Ebene  entriss.  Nur  an  der  Meeresküste  und  in  den  hohen 
Bergen,  wo  sie  zur  Zeit  der  Augustus  noch  in  dichten  Massen  bei- 
sammen sassen,  vermochten  sie  sich  länger  zu  halten. 

Mit  der  Ankunft  der  Gallier  in  Italien  fallt,  wie  Müllenhoff 
annimmt,  die  erste  Kunde  über  die  nördliche  Gebirgswelt  bei  den  süd- 
lichen Völkern  zusammen.  Der  eine  alte  Name  für  dieselbe  ist  aller 
Wahrscheinlichkeit  nach  jetzt  bekannt  geworden;  er  bezieht  sich  auf 
das  ganze  nördliche  Vorland  der  Alpen,  einschliesslich  der  süddeutschen 
Gebirge,  und  wird  zuerst  von  Aristoteles  als  Arkynia,  von  den  späteren 
Griechen  als  Orkynia  oder  Erkynia  Ore  (Hercynia  silva)  erwähnt.  Die 
Herleitung  dieses  Namens  von  gallischem  ar-,  er-cunu  Erhebung'  ist 
seit  Zeuss  fast  allgemein  angenommen,  und  wenn  man  neuerdings  da- 
gegen eingewendet  hat89),  dass  die  Vorsetzpartikel  vielmehr  ara-  oder 
eri-  hätte  lauten  müssen,  so  vermag  dies  die  sehr  einleuchtende  Ety- 
mologie noch  nicht  zu  erschüttern.  Dass  Zeuss  die  Frage  seinerseits 
erwogen,  zeigt  seine  Bemerkung :  'praepositio  are-  .  .  . ,  discernenda  a 
particula  inseparabili  ar-,  er-'  etc.40)  etc.,  und  erst  der  Einspruch  eines 
wirklichen  Keltologen  könnte  hier  von  Belang  sein.  Bis  dahin  bleibt 
zu  erwägen,  dass  in  den  arischen  Sprachen  neben  den  längeren  Partikel- 
formen mehrfach  auch  die  kürzeren  vorhanden  sind.     So  stehen  sich  im 


3")  Vgl.  die  Zeugnisse  bei  Nissen,  Italische  Landeskunde  I,  468  ff. 
M)  Much,  Hercynia  in  der  Zeitschrift  für  deutsches  Altertum  32,  454  ff. 
Der  Aufsatz  ist  übrigens  vor  dem  Erscheinen  von  Müllenhoffs  Buch  geschrieben. 
40)  Gram   Celt.8,  S.  866. 


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32  &•  Henning 

Griechischen  ana-  und  an*  (on-)  seit  alter  Zeit  gegenüber,  und  dem  letztern 
entspricht  schon  altgallisches  an-  (in  dem  Namen  ANVALONNACV41), 
so  dass  etwas  Ähnliches  auch  wohl  bei  ar-,  er-  möglich  sein  wird. 
Die  Herleitnng  von  gothischen  fairguni  'Berg'  von  Ercynia  and 
ursprünglichem  Perkunia,  auf  die  es  Much  ankommt,  hat  doch 
ihre  grossen  Bedenken.  Ob  alle  anlautenden  gallischen  P,  welche 
die  Namen  bei  den  alten  Schriftstellern  und  auf  den  Steinen,  von  Ober- 
italien bis  Britannien,  schon  auf  einer  sekundären  Entwickelung  beruhen, 
vermag  ich  nicht  zu  sagen.  Aber  dem  Sinne  nach  scheint  mir 
die  Deutung  nicht  ganz  befriedigend  zu  sein.  Denn  Perkunia  würde 
bis  auf  das  Genus  genau  mit  dem  Namen  des  arischen  Donnergottes 
(ind.  Parjanya,  lith.  Perkunas,  nord.  Fiorgyn)  übereinstimmen,  was  die 
Deutung  eher  erschwert  als  erleichtert,  da  an  eine  unabhängige  Doppel- 
bildung kaum  zu  denken  ist,  und  sonst  wohl  ein  einzelner  Berg,  auf 
dem  der  Donnergott  besonders  verehrt  wurde,  schwerlich  aber  eine  ganze 
Gebirgswelt  nach  demselben  zubenannt  werden  konnte. 

Dieser  gallischen  Bezeichnung  steht  schon  in  früher  Zeit  eine 
andere  gegenüber,  welche  speziell  den  Südrand  des  Gebirges  im  Auge 
zu  haben  scheint :  der  Name  Alpia  (Albia),  welcher  aber  erst  seit  dem 
Übergange  Hannibals  über  die  Alpen  in  der  Form  Alpes  allgemein  an- 
genommen wird  und  den  anderen  von  Ercynia  nunmehr  zurückdrängt 
Die  Herkunft  desselben  lässt  sich  nicht  sicher  bestimmen,  doch  ist,  wie 
Müllenhoff  wohl  mit  Recht  annimmt,  ligurischer  Ursprung  am  wahr- 
scheinlichsten. Die  Vorstellung  von  dem  Gebirge  selber  kann  sich  im 
Süden  erst  sehr  allmählich  gefestigt  haben ;  Herodot,  der  den  Istros  bei 
der  Iberern  entspringen  lässt,  hat  von  ihm  noch  keine  Ahnung,  doch 
leuchtet  aus  der  Thatsache,  dass  er  aus  dieser  Gegend  einen  Fluss 
Alpis  (neben  Karpis)  anführt,  bereits  die  Thatsache  der  Benennung 
selber  hervor. 

Die  Gallierzüge  sind  für  die  deutschen  Verhältnisse  von  be- 
sonderem Belang,  denn  sie  liefern  uns  die  ältesten  Daten,  die  für 
unsere  Geschichte  überhaupt  noch  erreichbar  sind.  Die  Berichte  der 
Alten  laufen,  wenn  man  ihnen  auf  den  Grund  geht,  alle  darauf  hinaus,  dass 
der  Einfall  der  Gallier  in  Italien  ungefähr  gleichzeitig  um  das  Jahr  400 
durch  verschiedene  Pässe  der  Westalpen  erfolgte.  Die  gallische  und 
speziell  mailändische  Darstellung,  welche  dem  Livius  durch  einen  Griechen 
des  1.  Jahrh.  (Timagenes?)  übermittelt  wurde,  enthält  ausserdem  noch 
eine  Reihe  spezieller  Angaben,  welche  trotz  ihrer  sagenhaften  Einkleidung 

4I)  Inschrift  von  Antun,  ßezzenbergers  Beiträge  11,  130. 

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Die  Germanen  in  ihrem  Verhältnis  zu  den  Nachbarvölkern.  33 

eines  historischen  Kernes  nicht  ermangeln.  Danach  hob  die  Bewegung 
im  Herzen  von  Gallien,  bei  den  Biturigen,  an  nnd  verbreitete  sich  über 
die  umliegenden  Völker,  von  denen  ein  Teil  unter  Bellovesus  nach  Italien, 
der  andere  unter  Sigovesus  nach  den  fruchtbarsten  Gegenden  des  hercy- 
nischen  Waldes  aufbrach.  Der  erste  Teil  dieser  Sage  findet  darin  eine 
Bestätigung,  dass  von  den  Namen  derjenigen  Stämme,  welche  in  Italien 
sesshaft  wurden,  diejenigen  der  Cenomani,  Lingones,  Boji  und  Seno- 
nes  auch  zwischen  dem  Liger  und  der  Sequana  vorkommen.  Denn 
wenn  die  Benennung  Cenomani,  d.  h.  die  Ternwohnenden'**),  auch 
selbständig  an  verschiedenen  Orten  auftreten  könnte,  so  machen  doch 
die  zur  Zeit  des  Cäsar  in  Gallien  gleichfalls  benachbarten  Senones  und 
Lingones,  sowie  die  Tradition  der  Insubrer  den  Zusammenhang  völlig 
sicher.  Fraglich  kann  nur  erscheinen,  ob  die  alte  Oberlieferung 
Recht  hat,  wenn  sie  in  jener  Gegend  Galliens  zugleich  auch  den  Ur- 
sprung der  ganzen  Bewegung  sucht.  Müllenhoff  meint  es  mit  Be- 
stimmtheit verneinen  zu  müssen.  Für  ihn  liegt  der  gemeinsame  Aus- 
gangspunkt beider  Züge  überhaupt  nicht  in  Gallien,  sondern  nahe  den 
germanischen  Grenzen,  etwa  am  Mittelrhein,  von  wo  sich  der  erstere 
nach  Gallien  und  schliesslich  nach  Italien,  der  andere  nach  der  oberen 
Donau,  und  später  den  Ostalpen  und  der  Balkanhalbinsel  zugewendet 
habe  (S.  268  vgl.  schon  DA.  I,  187).  Eine  Stütze  findet  diese  An- 
nahme darin,  dass  wenigstens  einer  der  Stämme,  der  bojische,  von  dem 
wir  später  noch  einen  Teil  im  mittleren  Deutschland  finden,  an  beiden 
Zügen  beteiligt  war,  und  dass  sich  auf  diese  Weise  zugleich  der  Ver- 
bleib der  alten  keltischen  Bevölkerung  auf  dem  später  germanisch 
gewordenen  Gebiete  erklärt.  Aber  andrerseits  verlangen  auch  die  Hinder- 
nisse, welche  ihr  im  Wege  stehen,  eine  fortgesetzte  Prüfung. 

Dass  der  Übergang  über  die  Westalpen  nicht  ganz  das  Resultat 
einer  allmählich  fortschreitenden  Gebietserweiterung  war,  lehrt  allerdings 
die  drohende  Stellung,  welche  die  kriegerischen  Scharen  schon  auf  gal- 
lischem Boden  Massilia  gegenüber  einnahmen.  Wie  lange  die  Bewegung 
bereits  einen  solchen  Charakter  hatte,  danach  forschen  wir  vergeblich. 
Der  Umstand  aber,  dass  die  an  der  Invasion  beteiligten  Stämme  nicht 
dem  Gebiet  der  Rhone,  sondern  einem  nördlichem  angehörten  (S.  259), 
hat  kaum  etwas  zu  bedeuten,  denn  diejenigen  Gallier,  welche  den 
Ligurern  und  den  Westalpen  zunächst  wohnten  und  von  denen  in  Italien 
keine  Spur  warnehmbar  wird,  waren  Gebirgsvölker,  die  Bewohner  der 
heutigen  Auvergne.     Gebirgsvölker  pflegen  aber  erfahrungsgemäss  mehr 

")  Glück,  Die  keltischen  Namen  S.  59.    Zeuss-Ebel  S.  773  Anm.  2. 

Wwtd.  ZeitMhr.  t  Getoh.  u.  Kunit.  VIII,   L  3 

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34  R.  Henning 

Sesshaftigkeit  zu  entwickeln,  als  die  Bewohner  der  Ebene.  Ebenso 
war,  wenn  man  von  der  antiken  Tradition  aasgeht,  der  Weg  in  jedem 
Falle  ein  gleich  naturgemässer.  Denn  auch,  wenn  sich  zwischen  der 
Loire  und  Seine  eine  mächtige  Völkergruppe  loslöste  und  dem  Südosten 
zuwendete,  so  konnte  sich  diese  nicht  zwischen  die  drei  im  Süden  zu- 
sammentreffenden Gebirgszüge  von  Hochfrankreich  hinein  begeben,  son- 
dern musste  im  Norden  derselben  bleiben,  bis  bei  den  Aeduern  die 
Saone  und  später  die  Rhone  ihrer  Wanderung  die  Richtung  gab.  Dagegen 
würde  es  bei  Müllenhoffs  Annahme  sehr  auffallend  erscheinen,  wie  die 
vom  Rhein  heranziehenden  Scharen  teilweise  bis  in  das  Herz  von  Gallien 
und,  wenn  man  die  Cenomani  mit  berücksichtigt,  fast  bis  in  die  Nähe 
des  Oceans  vordringen  konnten,  denn  sie  fanden  hier  sicherlich  kein 
freies  Land,  sondern  dichtbevölkerte  Gebiete.  Sogar  die  natürliche  Lage  der 
Dinge  scheint  der  antiken  Tradition  zu  Hülfe  zu  kommen.  Denn  den  bei 
den  Galliern  vorhandenen  Drang  nach  weiterer  Ausdehnung  erweist  schon 
der  iberische  Zug,  mit  dem  die  einmal  in  Gang  gekommene  Bewegung 
sich  schwerlich  erschöpft  hatte.  So  scheint  der  zweite,  mächtigere,  gegen 
Südosten  gerichtete  Vorstoss  nur  als  die  Eonsequenz  und  das  Seiten- 
stück jenes  früheren.  Sogar  die  alte  römische  Tradition,  dass  der  Süden 
mit  seiner  entwickelteren  Industrie  und  reichen  Produkten  die  Barbaren 
mächtig  gelockt  habe,  behält  einen  guten  Sinn,  denn  die  Erd-  und 
Seefunde,  welche  dem  Jahre  400  vorausliegen,  lassen  erkennen,  wie 
sehr  gerade  Oberitalien  dasjenige  Kulturland  war,  dem  die  umwoh- 
nenden nördlichen  Völker  damals  das  Aufblühen  einer  eigenen  Kunst 
und  eines  höheren  Wohllebens  verdankten.  So  wird  die  Aufmerksamkeit 
der  Gallier  schon  lange  Zeiten  hindurch  nach  dem  Südosten  hinge- 
richtet gewesen  sein,  und  der  ganze  Vorgang  bekommt  einen  natur- 
gemässen  und  leicht  verständlichen  Charakter.  Dass  lebhafte  Handels- 
beziehungen schliesslich  zu  einer  Wanderung  führen,  ist  eine  öfters 
wahrnehmbare  Thatsache. 

Für  den  Sigovesuszug  haben  wir  leider  keine  speziellen  Angaben, 
doch  wird  die  mailändische  Tradition  über  ihn  ebensowenig  eine  reine 
Erfindung  sein  als  über  den  Zug  des  Bellovesus.  Dass  in  alter  Zeit 
aus  dem  Innern  Galliens  heraus  eine  starke  Bewegung  nach  Osten  hin 
sich  geltend  gemacht  hat,  ist  wohl  nicht  zu  bezweifeln.  Von  den  vier 
Stämmen  der  Aulerci,   welche  Caesar  anführt48),   wohnen  drei  von  der 


**)  Die  4  Stämme  standen  ursprünglich  wohl  in  demselben  Verhältnis 
zu  einander  wie  die  4  Gaue  der  HeWetier,  von  denen  der  eine  (der  Tiguriner) 
später  an  dem  Kimbernzuge  teilnahm.    Bei  den  4  Gauen  der  HeWetier  Ter- 


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Die  Germanen  in  ihrem  Verhältnis  zu  den  Nachbarvölkern.  35 

unteren  Seine  bis  an  die  Sarthe,  der  vierte,  die  Aulerci  Brannovices, 
zwischen  Saone  and  Loire,  anweit  von  Lyon,  and  Mullenhoff  wird  voD- 
kommen  recht  haben,  nur  in  anderm  Sinne  als  er  meinte,  wenn 
er  bemerkt,  dass  die  letzteren  noch  die  Richtung  der  Bewegung  gegen 
die  Rhone  andeuten  mögen  (S.  259).  Auch  die  ihnen  benachbarten 
Sequani  zwischen  Saone,  Doubs  und  Jura  können  ihren  Namen  doch 
Dar  von  der  gallischen  Sequana  erhalten  haben.  Ebenso  stehen  die 
Helvetii  oder  richtiger  Elvetii  in  Südwestdeutschland  und  der  Schweiz 
nicht  ohne  Anknüpfung  da,  denn  der  Stamm  ihres  Namens  ist  offenbar 
identisch  mit  demjenigen  der  Helvii  oder  richtiger  Elvii  (Glück  S.  112), 
von  welchem  er  eine  Ableitung  enthält.  Wenn  die  letzteren  zur  Zeit 
des  Caesar  zwischen  den  Sevennen  und  der  Rhone  wohnten,  so  sassen 
sie  auf  altligurischem  Boden  und  sind  hierher  eingewandert,  von  wo, 
würde  sich  allerdings  nur  durch  die  Erkenntnis  ihrer  Ursitze  bestimmen 
lassen.  Nun  liegt  es  sehr  nahe,  den  Namen  der  Elvii44)  mit  demjenigen 
des  Elaver  (AUier),  des  Nebenflusses  des  Liger  zu  verbinden,  da  in  einer 
Anzahl  keltischer  Dialekte  in  der  Nähe  von  Liquiden  der  Zwischen- 
vokal später  ebenso  wie  im  Germanischen  vorhanden  ist  (Zeuss  S.  165  f.). 
Danach  würden  die  Elvii  ursprünglich  nördlich  von  der  Arvernern,  im 
Süden  der  Biturigen  und  Aeduer,  gesucht  werden  können,  so  dass  sie 
dem  Gentrum  der  Auswanderung  und  zugleich  den  Elvetiern  beträchtlich 
näher  kämen.  Die  Tylangii,  welche  der  Periplus  als  die  nördlichsten 
bekannten  Anwohner  der  Rhone,  etwa  an  der  Stelle  der  späteren  Allo- 
broges  erwähnt,  identificiert  Zeuss  mit  den  Tulingi,  welche  Caesar  als 
nördliche  Nachbarn  der  Helvetii  nennt.  Mullenhoff  berücksichtigt  die- 
selben hier  nicht  (doch  vgl.  DA.  I,  196),  weil  er  sie  vielleicht  mit  Recht 
für  Ligurer  hält,  aber  er  geschweigt  auch  der  Turones,  welche  nach 
der  Karte  des  Marinus-Ptolemaeus  etwa  zwischen  den  Schwarzwald  und 
Main  kommen  würden.  Ihr  Name  ist  schwerlich  deutsch,  sondern  findet 
an  den  gallischen  Turones  an  der  Loire  eine  Anlehnung.  Auch  auf 
der  schwäbischen  Hochebene,  zwischen  dem  Main  und  der  oberen  Donau 
bis  zu  den  Campi  am  bayrischen  Wald  (Mullenhoff  S.  330),  müssen  sich 
noch  während  der  Zeit  der  römischen  Herrschaft  verschiedene  keltische 


weist  Mommsen  (Hermes  19,  316  ff.)  auf  die  Tetrarchien  der  asiatischen  Ga- 
llier, er  vermutet  in  dieser  Einteilung  eine  allgemeiner  gültige  Form  der 
keltischen  Stammesverfassung. 

**)  In  Pannonien,  Noricum,  Oberitalien  ist  ELVIVS,  ELVIA  etc.  auf 
Steinen  mehrfach  belegt,  aber  nicht,  wie  es  scheint,  in  Britannien.  Auch  das  zu 
Grande  liegende  Wort  'suchen  wir  im  Britannischen  und  Irischen  vergebens' 
(Glöck  S.  112), 

3* 


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36  R.  Henning 

Gemeinden  gehalten  haben,  von  denen  bei  Ptolemaeus  II,  11,  22  f. 
noch  einige  Namen  wiederkehren.  Die  TOVTONI,  welche  der  Milten- 
berger Gjjpnzstein  zu  Tage  gefördert  hat,  können  ihres  Namens  halber 
gleichfalls  nicht  als  Deutsche,  sondern  nur  als  Gallier  aufgefasst  werden 
(vgl.  die  unter  den  Galatern  erwähnten  Ambitouti,  Toutobodiaci  etc.)46). 
Wann  die  erwähnten  Verschiebungen  stattfanden  und  in  welchem 
Masse  sie  als  gleichaltrig  gelten  dürfen,  lässt  sich  zwar  nicht  bestimmen, 
aber  wenn  unsere  Vermutung  in  Betreff  der  Elvetier  berechtigt  ist,  so 
muss  sie  bei  diesem  Stamme  doch  mindestens  im  zweiten  Jahrhundert 
v.  Chr.  abgeschlossen  gewesen  sein.  Diese  Annahme  wird  durch  die 
alten  Funde  aus  den  Schweizer  Seen  nur  bestätigt:  denn  zwischen 
der  wesentlich  von  Süden  her  beeinflussten  Stein-  und  Bronzezeit 
der  Pfahlbauten  und  der  sich  daran  anschliessenden  gallischen  La  Tene- 
periode,  welche  an  den  Seen  sicherlich  schon  im  2.  Jahrh.  v.  Chr.  be- 
stand, hat  nicht  nur,  was  am  wenigsten  bedeutet,  die  gesamte  Kultur 
und  Art  der  Ansiedelung  (Aufgeben  der  Pfahlbauten  etc.)  sich  gründlich 
geändert,  sondern  allem  Anschein  nach  auch  die  Bevölkerung  selber  ge- 
wechselt. Aus  den  vorhandenen  Überresten,  besonders  den  Schädeln,  hat 
man  gefolgert,  dass  edie  Rasse  von  La  Tfcne5  eine  andere  sei  als  die- 
jenige der  alten  Pfahlbauten46).  Welcher  Art  diese  Wandelungen  ge- 
wesen sein  können,  darauf  einzugehen  ist  hier  nicht  der  Ort.  Es  würde 
sich  dabei  um  die  Urbevölkerung  von  Süddeutschland  handeln  und  vor 
allem  auf  die  Räter  einzugehen  sein,  welche  auch  Müllenhoff  unberück- 
sichtigt lässt,  die  aber,  wie  man  wohl  annehmen  darf,  einstmals  am 
Nordabhange  der  Alpen  eine  ähnliche  Stellung  einnahmen  wie  die  Ligurer 
im  Süden  des  Gebirges. 


")  Korrespondenzblatt  des  Gesamtvereines  der  deutschen  Geschichts- 
und Altertums  vereine  1878,  68  f.  und  Mommsen  S.  85  f.  Wollte  man  für 
die  Ausfüllung  der  Initialen  C  A  H  nach  alten  Namen  aus  diesem  Gebiete 
suchen,  so  hätte  man  zunächst  an  die  auf  der  Karte  des  Ptolemaeus  unter 
den  Turonoi  stehenden  Kuriones  und  (ac?)  Chaituoroi  zu  denken.  Unterhalb 
Miltenberg  liegt  Heide-bach  (Heubach),  aber  der  Zusammenhang  bleibt  pro- 
blematisch. Oder  will  Jemand,  kühn  genug,  auch  die  TÖTP&NOl  in 
TOTTONOI  emendieren?  Jedenfalls  ist  es  mit  dem  MERCVPJ  VS  TOVRENOS 
(Brambach  Nr.  1830)  Nichts,  wie  die  mir  von  Herrn  Zangemeister  freundlichst 
mitgeteilte  Lesung  ergiebt. 

*•)  Virchow,  Zeitschrift  für  Ethnologie  16,  Ber.  S.  168  ff.,  vgl.  S.  174: 
'Diese  kurzköpfigen  Schädel  fugen  sich  ohne  Zwang  dem  an,  was  wir  von 
keltischen  Schädeln,  namentlich  aus  dem  Süden  von  Frankreich,  kennen,  ins- 
besondere den  Schädeln  aus  der  Auvergne,  also  aus  Gegenden,  wo  die  Gal- 
lier am  wenigsten  mit  nordischen  Elementen  vermischt  worden  sind'  und  S.  1 76. 


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Die  Germanen  in  ihrem  Verhältnis  zu  den  Nachbarvölkern.  37 

So  mass  es  mindestens  als  sehr  fraglich  gelten,  ob  im  Süden 
der  Donau  in  unmittelbarer  Fortdauer  der  Verhältnisse,  welche  durch 
die  erste  Einwanderung  in  Europa  geschaffen  wurden,  noch  Kelten  sess- 
haft  blieben.  Die  allgemeineren  Erwägungen  könnten  eher  darauf  deuten, 
dass  sie  aus  Gallien,  wo  der  Herd  der  keltischen  Nationalitätsbil- 
dung  zu  suchen  ist,  durch  eine  rückläufige  Bewegung  wieder  dahin 
gelangt  sind.  Ein  Zeugnis  für  das  weitere  sich  Fortschieben  der  Stämme 
nach  dem  Osten  hin  würde  man  besitzen,  wenn  diejenigen  Latovici, 
welche  im  1.  Jahrh.  n.  Chr.  in  Krain  sesshaft  sind  (M.  S.  263),  mit 
denjenigen  Latovici,  welche  Caesar  unter  den  Nachbarn  der  Helvetier 
nennt,  in  altem  völkergeschichtlichem  Zusammenhange  stünden.  Aber 
Latovici  bedeutet  'Sumpfbewohner'  (Glück  S.  115),  und  wenn  dieser 
Name  in  dem  Gebirgslande  von  Krain  auch  unmöglich  aufgekommen 
sein  kann,  so  wissen  wir  doch  nicht,  wohin  wir  ihn  zurückzuverlegen 
haben,  und  ob  er  nicht  eine  selbständige  Bildung  ist.  Merkwürdiger 
Weise  scheint  auch  der  Name  der  Tulingi  (Tylangii?)  im  fernen  Osten 
nochmals  zum  Vorschein  zu  kommen :  ein  Teil  der  Galater,  der  unter 
Brennns  in  Griechenland  einfiel,  gründete  im  dritten  Jahrhundert  am 
Hamas  die  Königsstadt  Tyle  (Polyb.  4,  46)  oder  Tylis  (Steph.)  und 
scheint  danach  Tyleni  (Trogus  Pomp.)  zubenannt  zu  sein  (Müllenhoff 
S.  271  Anm.).  Doch  auch  diese  Benennung  wird  einen  rein  landschaft- 
lichen Charakter  haben  und  Hügelbewohner'  anzeigen  (vgl.  irisch  tulach 
"Anhöhe9,  griech.  tuXtj,  tuXoj  eWulst,  Schwiele',  Stockes  in  Bezzenbergers 
Beiträgen  11,  78,  doch  auch  Zeuss8  S.  22},  so  dass  sie  in  diesem 
Zusammenhange  gleichfalls  nicht  in  Betracht  kommt. 

Ein  festeres  Resultat  kann  nur  die  Betrachtung  der  Kelten- 
gruppen des  nördlichen  Germaniens  erbringen.  Unter  ihnen  treten  uns 
zwei  Kamen  entgegen,  welche  dahin  führen  müssen,  die  ganze  Frage  in 
dem  einen  oder  dem  anderen  Sinne  zu  entscheiden:  die  Volcae  Tecto- 
sages  und  die  Boji.  Dass  diejenigen  Volcae  Tectosages,  welche  nach 
Caesar  die  fruchtbarsten  Gegenden  um  den  hercynischen  Wald  ein- 
genommen hatten,  mit  den  in  Südgallien  angesessenen  Volcae  Tecto- 
sages gleichen  Stammes  waren,  kann  wohl  keinem  Zweifel  unterliegen. 
Die  Frage  bleibt  nur:  wo  ist  ihre  gemeinsame  Heimat  zu  suchen? 
Müllenhoff  setzt  dieselbe  in  die  Main-  und  Wesergegenden,  wo  thatsäch- 
tich  sehr  früh  Volcae  gesessen  haben  müssen,  und  lässt  einen  Teil  des 
Stammes  von  hier  an  die  untere  Rhone  und  das  Meer  gelangen  (S.  278). 
Dass  die  südgallischen  Volcae  nicht  die  Urbewohner  ihrer  späteren  Heimat 
sind,    ist    allerdings  sicher,    da   dies  Gebiet  einstmals  den  Iberern  und 


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38  &•  Henning 

Ligurern  gehörte.  Doch  fand  bereits  Hannibal  bei  seinem  Übergang 
über  die  Pyrenäen  zwischen  den  Sevennen  und  der  Rhone  die  Volcae 
Aremorici  and  Volcae  Tectosages  vor.  Diese  ihre  alte  Stellang  macht 
es  überwiegend  wahrscheinlich,  dass  sie  infolge  der  grossen  gegen 
Italien  gerichteten  Völkerbewegung,  welche  die  Ligurer  aas  dem  Gebiete 
der  Rhone  fort  an  die  Berge  herandrängte,  ihre  südlicheren  Sitze  ge- 
wonnen haben.  Später,  nachdem  die  Verhältnisse  sich  wieder  zarecht 
gerückt  hatten,  können  sie  kaum  noch  aas  weiter  Ferne  hierher  ge- 
drangen sein,  vielmehr  müssen  sie  schon  ursprünglich  im  Bereich  derjenigen 
Einflüsse  sich  befanden  haben,  welche  von  dem  grossen  Invasionszage 
aasgingen.  Da  der  letztere  aber,  wie  wir  in  Übereinstimmung  mit  der 
gesamten  Überlieferang  durchaus  meinten  annehmen  zu  müssen,  sich 
im  Herzen  von  Gallien  vorbereitete,  so  können  die  Volcae  damals  auch 
nicht  im  hercynischen  Wald  und  wohl  überhaupt  nicht  auf  der  rechten 
Seite  des  Rheines  gesessen  haben.  Noch  weniger  ist  dies  für  den  grossen 
Stamm  der  Boji  glaubhaft,  der  an  der  Eroberung  Norditaliens  mit 
beteiligt  war. 

So  fällt,  wenn  MüDenhofife  Ansicht  über  die  Herkunft  des  Bello- 
vesuszuges  unhaltbar  ist,  zugleich  seine  Vermutung  über  diejenige  des 
Sigovesuszuges,  denn  beide  stehen  in  unlösbarem  Zusammenhange,  und 
es  kann  nur  die  umgekehrte  Ansicht,  welche  den  Ursprung  der  Be- 
wegung in  Gallien  sucht,  das  Richtige  treffen.  Sie  lässt  sich  noch 
durch  eine  weitere  Beobachtung  verstärken. 

In  Südgallien  sind  die  nächsten  nördlichen  Nachbarn  der  Volcae 
Tectosages  die  Elvii,  von  denen  wir  annahmen,  dass  sie  ursprünglich 
am  Elaver  wohnten.  Nun  können  in  sprachlicher  Hinsicht,  wie  schon 
Müllenhoff  anmerkte,  nicht  die  Elvii  von  den  Elvetii,  sondern  nur  um- 
gekehrt die  Elvetii  von  den  Elvii  abgeleitet  werden,  so  dass  wir  schon 
aus  diesem  Grunde  die  Elvetii  für  denjenigen  Zweig  zu  halten  haben,  der 
sich  durch  Fortwanderung  von  dem  alten  Verbände  losgelöst  hat.  In 
der  Ferne  aber,  in  Westdeutschland,  sind,  wenn  man  von  den  kleinen 
und  z.  T.  blos  geographischen  Namen  absieht,  die  Elvetii  wiederum  in 
ähnlicher  Weise  die  Nachbarn  der  Volcae,  wie  dies  im  südlichen  Gallien 
mit  den  Elvii  der  Fall  ist,  so  dass  die  Vorgeschichte  beider  Zweige  doppelt 
verknüpft  ist.  Und  wenn  an  dem  Zusammenhange  der  alten  Tylangii  bei 
Lyon  mit  den  Tulingi  des  Cäsar  etwas  sein  sollte,  würde  auch  hier  die 
alte  geographische  Nachbarschaft  noch  wieder  zum  Durchbrach  kommen  47). 

47)  Ob  man  es  als  einen  Zufall  betrachten  will  oder  nicht,  wenn  zwei 
gleichnamige  Städte  wie  die  in  der  Maingegend,  im  Gebiet  der  Volcae,  gele- 


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Die  Germanen  in  ihrem  Verhältnis  zu  den  Nachbarvölkern.  39 

So  spricht  die  Lagerung  der  Völker  durchaus  dafür,  dass  die 
Stimme  der  Boji,  Volcae,  Turones,  Elvetii  in  einer  grossen  gemeinsamen 
Bewegung  aus  dem  Innern  Galliens  nach  dem  Nordwesten  hin  ausge- 
wudert  sind.  Ob  sie  schon  ursprünglich  die  Ostlicheren  waren  und 
deshalb  diese  Richtung  einschlugen,  oder  ob  sie,  was  nach  dem  Er« 
örterten  gleichfalls  denkbar  ist,  als  die  ersten  sich  erhoben  und  vor 
den  hohen  Bergen  zurückschreckend  eine  bequemere  Richtung  erwählten, 
so  dass  sie  ihren  Nachbaren  die  Bahn  nach  dem  Süden  vollends  öff- 
neten, lässt  sich  nicht  entscheiden.  Dass  beide  Gruppen  aber  ungefähr 
am  dieselbe  Zeit  ihre  Heimat  verliessen,  wird  sich  sogleich  noch  heraus- 
stellen. Dass  die  Bewegung  nach  zwei  Seiten  gerichtet  war,  ist  nicht 
befremdlich  und  findet  eine  Analogie  in  der  späteren  germanischen 
Völkerwanderung,  welche  sich  in  eine  südöstliche  und  eine  südwestliche 
Hanptströmung  zerteilt.  Wieweit  die  ihrem  Ursprünge  nach  gallische 
La  Tene-Kultur,  welche  um  diese  Zeit  sich  über  Europa  zu  erstrecken 
anfangt,  mit  den  völkergeschichtlichen  Ereignissen  zusammenhängt,  bleibt 
noch  zu  untersuchen. 

Ob  man  als  das  Ziel  der  ostwärts  gerichteten  Wanderung  mit  der 
mail&ndischen  Tradition  den  hercynischen  Wald  oder  mit  dem  Vokontier 
Tragus  ülyrien  annehmen  will,  ist  im  Grunde  gleichgültig,  denn  beide 
Ansichten  sind  offenbar  dem  späteren  Stande  der  Dinge  entnommen. 
Ursprünglich  mag  überhaupt  keine  bestimmte  Gegend  vorgeschwebt  haben, 
denn  die  Balkanhalbinsel  trat  den  Auswanderern  wohl  erst  mit  der 
grösseren  Nähe  lockender  vor  Augen. 

Bald  nach  dem  Jahre  400  müssen  die  ersten  Scharen  an  den 
Ostalpen,  wo  noch  Herodot  von  keinen  Kelten  weiss,  angekommen  sein, 
da  sie  schon  vor  360  mit  den  an  der  dalmatischen  Küste  angesessenen 
Ardiäern  in  Kämpfe  verwickelt  sind,  und  i.  J.  334  bereits  an  der 
Donaumündung  bei  Alexander  keltische  Gesandte  vom  Ister  her  er- 
scheinen. Mit  dem  Jahre  281  beginnen  sodann  die  grossen  Heeres- 
zQge  der  Galater  ins  Innere  der  Halbinsel  und  bald  auch  nach  Klein- 
asien. Hier  tritt  uns  der  Name  der  Volcae  Tectosages  entgegen,  welche 
wahrscheinlich  i.  J.  220  die  Meerenge  überschreiten,  in  Asien  sich  an- 
siedeln und  daselbst  nach  einer  Verfassung  leben,  welche  sich  mit  der  hel- 
Tetischen  jedenfalls  sehr  nahe  berührte.  Sie  werden  bereits  zu  dem  grossen 
Heere   der  Brennus   gehört  haben,    das   um   279    bis  in  das  Herz  von 


genen  Segodunum  und  Devona  ähnlich  benachbart  im  Norden  der  südgallischen 
Volcae  vorkommen,  muss  anheim  gegeben  werden.  Auch  ein  Lugidunon  lag 
wohl  im  mittleren  Wesergebiet;  etwa  Olden-Lügde  (Lugithi)  bei  Pyrmont? 


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40  R-  Henning 

Griechenland  vordrang.  Dass  sie  hier  im  Osten  neue  Ankömmlinge 
waren,  ist  wohl  ebenso  sicher  als  die  Annahme,  dass  nicht  schon  ein 
grosser  Teil  von  ihnen  zu  einer  Zeit,  als  sich  ihnen  grade  auf  der 
Balkanhalbinsel  ein  neues  Ziel  ihrer  Wünsche  eröffnete,  etwa  nach  der 
Niederlage  bei  Delphi,  mit  Weib  und  Kind  wieder  umkehrte  und  sich 
bis  an  die  Rhonemündungen  durchschlug,  so  dass  Hannibal  ihn  dort  als 
einen  ansehnlichen  Stamm  vorfinden  konnte.  Damit  sind  wir  aber  ge- 
zwungen, die  Heimat  der  Yolcae  Tectosages,  die  ursprünglich  einen  ein- 
heitlichen Stamm  gebildet  haben  müssen,  ebenso  jenseit  des  Rheines  zu 
suchen,  wie  dies  bei  den  Bojern  nötig  ist,  die  sowohl  an  dem  Bello- 
vesus-  wie  an  dem  Sigovesuszuge  sich  beteiligten.  Während  aber  die 
Yolcae  Tectosages  teilweise  in  Deutschland  sesshaft  wurden,  teilweise 
sich  dem  galatischen  Zuge  anschlössen,  scheint  der  Zweig  der  Bojer  sich 
alsbald  über  die  Donau  in  Böhmen,  das  von  ihnen  seinen  Namen  er- 
hielt, angesiedelt  zu  haben.  Hier  traf  sie  der  Stoss  der  Kimbern,  den 
sie  tapfer  aushielten,  während  ihre  Macht  später  besonders  durch  die  Marko- 
mannen gebrochen  wurde,  so  dass  ihre  Reste  an  verschiedenen  Stellen 
rettende  Unterkunft  suchen  mussten.  Im  Osten  von  ihnen  hielten  sich 
noch  im  ersten  Jahrhundert  die  keltischen  Cotini  um  die  Eisengruben 
des  mährischen  Gebirges,  auf  deren  Ausbeutung  sie  sich  verstanden. 

So  war  im  Beginn  unserer  Zeitrechnung  fast  die  gesamte  deutsche 
Südgrenze  von  Kelten  bewohnt,  während  die  letzteren  im  Westen  von 
Anfang  an  die  Nachbaren  und  teilweise  die  Vorgänger  der  Germanen 
waren.  Unter  diesen  Galliern  aber  müssen  im  Gefolge  der  ersten  grossen 
Bewegungen  manche  neue  Verschiebungen  eingetreten  sein.  Nachdem  die 
Wanderung  aus  dem  Innern  Galliens  aufgehört  hatte,  werden  die  um- 
wohnenden Stämme  naturgemäss  in  das  frei  gewordene  Terrain  nachgerückt 
and  die  dahinter  gesessenen  Nachbaren  diesen  gefolgt  sein.  Mit  diesem 
Prozesse  wird  am  besten  die  Entleerung  des  alten  rechtsrheinischen  Kelten- 
landes kombiniert.  Immer  mehr  Gallier  drängten  im  Laufe  der  Zeiten 
über  den  Nieder-  und  Mittelrhein  und  räumten  den  Germanen  das 
Hügelland  bis  zur  Weser  hin,  so  dass  zur  Zeit  des  Caesar  nur  noch 
die  Menapii  auf  dem  rechten  Ufer  zurückgeblieben  waren.  So  springt 
bei  dem  zweifellos  näheren  Zusammenhange  der  rechts-  und  linksrhei- 
nischen Gallier,  welche  sich  langsam  nach  Westen  vorschoben,  auch 
noch  die  Thatsache  hervor,  dass  zu  beiden  Seiten  des  Mittelrheins  kanm 
ein  genügender  Raum  frei  gewesen  ist,  aus  dem  sich  eine  so  mächtige 
Bewegung  wie  diejenige  der  beiden  grossen  Gallierzüge  hätte  ent- 
wickeln können.    Demnach  werden  wir  in  Übereinstimmung  mit  der  alten 


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Die  Germanen  in  ihrem  Verhältnis  zu  den  Nachbarvölkern.  41 

Überlieferung  wieder  anzunehmen  haben,  dass  die  Volcae  and  Boji  sich 
zwar  tu  einer  sehr  frohen  Zeit,  aber  doch  erst,  nachdem  sie  bereits  in 
«fie  Wanderung  hineingerissen  waren,  an  den  germanischen  Südgrenzen 
niederliessen,  wo  sie  aufs  Neue  mit  den  stammverwandten  Urbewohnern 
der  rechten  Rheinseite  in  nähere  Berührung  kamen. 

Das  Gebiet,  welches  im  Westen  der  Germanen  einst  von  Kelten 
bewohnt  wurde,  hat  Müllenhoff  an  der  Hand  der  Flussnamen  fest  um- 
grenzt, und  wir  können  seine  Resultate  dahin  zusammenfassen,  dass 
das  ganze  Bergland  zwischen  der  Weser,  der  Lippe,  dem  Rhein  und 
Main  einstmals  keltisch  war.  Zweifellos  deutsch  sind  noch  die 
Hanptströme  des  alten  Suebenlandes :  die  Oder,  welche  erst  in  slavischem 
Monde  aus  dem  altüberlieferten  Viaduas,  d.  h.  edie  Jagende9,  entstellt 
wurde;  die  Elbe  (Albi),  cder  Fluss*  oder  eigentlich  edie  hellschimmernde'; 
die  Havel  (Habula),  edie  viele  Behälter  umfassende';  die  Spree  (Spravia?), 
rdie  in  Armen  verzweigt  sich  ausbreitende9;  die  Moldau  (Waldahwa), 
'das  Waldwasser9;  die  Saale,  cder  Salzfluss9;  die  Weser  (Wisuri 
Gen.  Wisurjos),  'die  Wiesenreiche  oder  Wiesenschaffende9;  die  Fulda 
(Foldaha),  Mas  Bodenwasser9.  Aber  die  ganze  Reihe  der  rechten  Neben- 
flüsse des  Rheines:  die  Lippe  (Lupia),  die  Ruhr  (Rura),  die  Embscher 
(Ambiscara),  die  Sieg  (Sigina),  die  Lahn  (Logana),  trägt  ebenso  wie  der 
Rhein  (Reinos),  der  Main  (Moinos)  und  der  zwischen  ihnen  gelegene  Taunus 
ein  durchaus  keltisches  Gepräge.  Wie  weit  die  fremden  Benennungen 
gingen,  zeigt  am  deutlichsten  vielleicht  die  Menge  kleinerer  Flussnamen, 
welche  mit  dem  arischen  akua  zusammengesetzt  sind,  welches  im  Deut- 
schen regulär  zu  ahwa,  aha,  im  Keltischen  ebenso  gesetzmässig  zu 
apa,  hochdeutsch  zu  affa  wurde.  Dieselben  treffen  genau  mit  dem 
durch  die  grossen  Flussnamen  begrenzten  Gebiet  zusammen,  und  gehen 
im  Osten  noch  ein  Stück  darüber  hinaus,  indem  sie  zugleich  das  Gebiet 
der  Leine  mit  umfassen.  Auch  die  Ortsnamen  zeigen  noch  in  den  alten 
Urkunden  vielfach  ein  keltisches  Gepräge;  wie  dicht  dieselben  an  der 
Lahn,  am  Yogelsberg  und  Taunus  zusammenliegen,  wurde  an  anderer 
Stelle  gezeigt48).  Merkmale  über  die  Herkunft  der  hier  angesessenen 
Stamme  enthalten  die  Namen  natürlich  nicht.  Doch  weist  der  Umstand, 
dass  die  meisten  keltischen  Benennungen  zwischen  Weser  und  Rhein, 
welche  auch  anderwärts  nachweisbar  sind,  grade  auf  der  linken  belgischen 
Rheinseite  sich  wiederfinden  (vergl.  die  Ruhr  als  Nebenfluss  der  Maas, 
die  Nida  als  Nebenfluss   der  Saar   und  eine  Reihe  anderer  bei  Müllen- 

**)  Korrespondenzblatt  für  Anthropologie,  Ethnologie  und  Urgeschichte 
1882  S.  176. 


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42  H.  Henning 

hoff),  am  Ehesten  darauf  hin,  dass  die  Kelten  dieses  germanischen 
Gebietes  mit  den  Beigen  am  nächsten  zusammenhingen,  so  dass  die 
von  Caesar  und  Tacitus  behauptete  nähere  Verwandtschaft  der  rechts- 
und  linksrheinischen  'Germanen',  sowie  die  gleichartige  Annahme  der 
Druiden  nach  Timagenes  (M.  S.  166)  auch  von  dieser  Seite  her  eine  ge- 
wisse Unterstützung  findet. 

Die  grosse  Menge  keltischer  Namen,  welche  in  dieser  Gegend 
noch  bis  auf  den  heutigen  Tag  fortdauern,  macht  es  zu  einer 
sicheren  Thatsache,  dass  das  nordwestliche  Deutschland  seine  ältesten 
Bewohner  nicht  durch  eine  starke  und  plötzliche  Entleerung  verloren 
hat,  sondern  dass  hier  in  ganz  anderer  Weise  als  später  im  germanischen 
Osten  ein  langsames  und  ruhiges  Vorwärtsrücken  der  Bevölkerung  statt- 
fand, bei  dem  eine  weitgehende  Oberlieferung  der  alten  lokalen  Be- 
nennungen möglich  wurde.  Wenn  man  sieht,  wie  unbedeutend  vielfach 
diese  keltischen  Flüsschen  und  Orte  sind,  so  muss  man  gradezu  eine 
Zeit  friedlichen  Zusammenwohnens  und  Sichdurchdringens  beider  Nationen 
annehmen.  Diese  Berührung  konnte  sich  um  so  natürlicher  vollziehen, 
als  diese  keltischen  Stämme  in  ihrer  Lebensweise  und  Verfassung  den 
Germanen  um  Vieles  näher  standen  als  dies  bei  den  südlichen  Galliern 
der  Fall  war.  Für  die  an  den  Ardennen  angesessene  Völkergruppe  der 
Germani,  welche  (ebenso  wie  diejenige  der  Aulerci)  nach  Caesar  d.  b.  G. 
II,  4  aus  vier  Stämmen  bestand,  den  Condrusi  (neben  denen  IV,  32 
noch  die  Segni  auftreten),  Eburones,  Caeroesi,  Paemani,  ist  dies  noch 
aus  späterer  Zeit  deutlich  erkennbar,  denn  auch  bei  ihnen  war  das 
Königtum  dem  Volke  gegenüber  machtlos,  und  von  grossen  Adelsge- 
schlechtern ist  nicht  die  Rede,  und  gleich  ihren  deutschen  Nachbaren 
scheinen  auch  sie  noch  keine  Städte  gebaut  zu  haben  (M.  S.  202  f.). 

So  begreift  es  sich,  dass  den  Deutschen  das  Bild  der  Kelten,  als 
einer  anders  gearteten  und  von  ihnen  gründlich  verschiedenen  Nation 
nicht  hier  im  Westen,  sondern  an  einer  andern  Stelle  zuerst  so  bestimmt 
entgegentrat,  dass  sie  das  ganze  Volk  mit  dem  Namen  desjenigen  Stammes 
bezeichneten,  von  dem  sie  diese  Anschauung  entnahmen.  Es  ist  das, 
wie  Müllenhoff  erwies,  der  Stamm  der  Volcae,  den  wir  als  einen 
der  hauptsächlichsten  Teilnehmer  der  grossen  Wanderung  erkannten  und 
von  dem  noch  in  späterer  Zeit  ein  Teil  am  oberen  Main  und  der 
oberen  Weser  gesessen  haben  muss,  bevor  er  in  Böhmen  einzog.  Die 
erste  Berührung  zwischen  beiden  Stämmen  muss  aber  schon  in  eine  weit 
frühere  Zeit  zurückreichen,  denn  nur  so  versteht  es  sich,  dass  der  Name 
der   Volcae   die   gemeingermanische  Benennung  für   alle  Welschen    hat 


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Die  Germanen  in  ihrem  Verhältnis  zu  den  Nachbarvölkern.  43 

werden  können:    althochd.  Walh,   Walah,   ags.  Wealh  etc.   entspricht 
Laut  rar  Laut  einem  vor-  oder  frühgermanischen  Wölkos. 

Die  weite  Ausdehnung  der  Yolcae  an   den  Zuflüssen  der  Weser, 

oder  vielleicht  auch  nur  das  weite  Hineindrängen  derselben  in  teilweise 

bereits  germanisches  Gebiet,  wird  durch  folgende  Beobachtung  bestätigt. 

In  zahlreichen  Ortsnamen  alter  und  neuer  Zeit  lebt  in  Süddeutsch- 

land  der  Name   Walah,   der  später   die  Romanen  mit    amfasste,  fort. 

In  Norddeutschland  aber  scheinen   wenigstens   die  alten  Zeugnisse  ein 

ganz  bestimmtes  Verbreitungsgebiet  zu  besitzen,  welches  im  Süden  etwa 

dort  anfangt,  wo  in  alter  Zeit  die  Yolcae  sassen  und  welches  sich  dann 

an  der  Weser  und  ihren  Zuflüssen  weit  nach  dem  Norden,    bis  an  das 

friesische  Gebiet  heran  streckte. 

Die  in  den  älteren  Urkunden  erwähnten  Ortschaften  sind  etwa 
die  folgenden.  In  der  Nähe  von  Marburg  liegt  ein  Walahanger,  öst- 
lich davon  bei  Neustadt  Walhen,  bei  Fulda  Walahdorf,  weiter  östlich 
unter  dem  Thüringer  Wald  Walahburi  und  Walahrameswinida  im  Grab- 
feld, nördlich  von  Kassel  an  der  Diemel  Wallithi,  an  der  Weser  und 
östlich  davon  bis  zum  Harz  (Melibocus):  Walesborec,  Walestorpe,  Wala- 
hnsa,  Waliereshusen,  weiter  nördlich  über  dem  Solling  Walliwiscon  und 
Walabroch.  Von  hier  setzt  sich  die  Reihe  in  einem  westlichen  und 
östlichen  Ausläufer  fort.  An  der  oberen  Ems  liegt  Walegardon,  bei 
Münster  Walahdorf,  nördlich  von  Osnabrück  Walishem  und  Walonhurst 
und  noch  weiter  hinauf  Walahheim;  nach  der  Leine  zu  Walahusa, 
Walaburgun,  Walesrothe,  die  letzteren  beiden  südlich  von  Hannover,  und 
Wallanstedi,  pag.  Walothungen  bei  Hildesheim.  Östlich  vom  Harz  liegt 
Walahpah  bei  Aschersleben,  ein  gleichnamiger  Ort  weiter  nördlich  an 
der  Aller  und  noch  unweit  der  Havelmündung  Walahesleba.  Im  Süden 
von  Magdeburg  liegen  Walbeke  und  Walahesdorf,  südlich  von  Erfurt 
Walahesleba  und  Walehinga. 

Dieser  Anzahl,  welche  sich  noch  vermehren  lässt,  stehen  aus  der 
Gegend  zwischen  Rhein,  Lippe,  Main  und  der  Wasserscheide  der  Weser- 
zoflüsse  sehr  wenige,  wie  Walchesdorf  bei  Idstein  in  Nassau,  gegenüber. 
Der  überwiegende  Teil  der  Belege  liegt  auch  nicht  im  Innern  des  alten 
Keltenlandes,  sondern  zieht  sich  um  die  äusseren  Grenzen  herum  und 
ist  dort  am  dichtesten,  wo  sich  Deutsche  und  Welsche  am  meisten 
berührten,  d.  h.  an  der  mittleren  Weser  und  den  Zuflüssen  derselben. 
Wenn  auch  verschiedene  der  nachweisbaren  Namen  von  den  Germanen 
auf  ihren  Siedelungen  weiter  getragen  sind,  so  lassen  sich  doch  be- 
stimmte  Ausbreitungslinien   erkennen    und   dieselben   stimmen   mit  den 


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44  ,       R.  Henning 

von  Müllenhoff  angenommenen  Grenzen  zwischen  beiden  Nationen  so  voll- 
ständig überein,  dass  kaum  noch  an  einen  Zufall  gedacht  werden  kann. 

Eine  weitere  Bestätigung  für  unsere  Auffassang  dürfen  wir  den 
anthropologischen  Thatsachen  entnehmen.  An  einem  sehr  umfassenden 
Material  hat  Virchow  die  Wandlungen  verfolgt,  welche  mit  der  Farbe 
der  Haare,  Haut  und  Augen  vom  Norden  nach  dem  Süden  zu  sich 
vollzieht.  Es  ergab  sich,  dass  die  blonde  und  lichte  Zone,  welche  in 
dem  intacJt  germanischen  Friesland  dominiert,  sich  nach  Süden  zu, 
immer  mehr  in  eine  dunklere  verwandelt,  und  es  darf  wohl  als  ein 
sichres  Resultat  betrachtet  werden,  dass  diese  landschaftliche  Abstufung 
auf  alten  Thatsachen  des  Völkerlebens,  also  auf  Mischung  beruht. 
Besonders  stark  tritt  in  Norddeutschland  die  Mischung  mit  dunklen 
Elementen  in  dem  soeben  erörterten  Gebiet  hervor.  cfm  Herzen  von 
Deutschland,  von  Sachsen-Coburg-Gotha  und  den  anstossenden  Teilen 
von  Thüringen  beginnend,  erstreckt ,  es  sich  die  Weser  herauf,  und  durch 
das  östliche  Hessen  bis  in  die  Provinz  Hannover  und  Westfalen,  mit 
verschiedenen  Ausläufern  sich  fortsetzend.  Dass  in  diesen  Gebieten  die 
Durchdringung  der  blonden  germanischen  Rasse  mit  brünetten,  keltischen 
Elementen  am  vollständigsten  war',  wird  mit  Recht  gefolgert49),  und 
man  darf  hinzufügen,  dass  hier  auch  die  archäologischen  Funde  der 
La  Tene-Periode,  sowie  die  zweifellos  keltischen  Regenbogenschüsselchen, 
die  noch  bei  Marburg  in  grosser  Zahl  sich  fanden,  zum  Teil  stark  ver- 
treten sind.  Auch  die  einzige  grosse  Burganlage  aus  keltischer  Zeit  ist 
auf  dem  kleinen  Gleichberge  an  der  oberen  Werra  gefunden. 

Dass  die  Berührung  mit  den  fremden  Völkern  die  grossen 
Wanderungen  der  deutschen  Stämme  mit  hat  vorbereiten  helfen,  kann 
wohl  keinem  Zweifel  unterliegen.  Auch  die  Bastarnen  folgten  nur  dem 
alten  Anreize  der  südländischen  Kultur,  der  vom  Pontus  her  sich  geltend 
machte,  als  sie  im  Jahre  180  v.  Chr.  oder  doch  wenig  früher  aus  den 
Weichselgegenden  nach  dem  Südosten  hin  aufbrachen.  Diese  Beziehungen 
finden  in  den  archäologischen  Verhältnissen ,  ich  erinnere  an  den 
Goldfund  von  Vettersfelde,  schon  jetzt  einen  unverkennbaren  Anhalt,  und 
sie  werden  dereinst  sicherlich  noch  bestimmter  hervortreten.  Im  Übrigen 
lässt  sich  die  Bedeutung  des  Zuges  für  die  ostgermanischen  Völkerver- 
hältnisse bei  dem  Mangel  einschlägiger  Nachrichten  schwer  abmessen. 
Wir  wissen  nicht  einmal  genau,  von  wo  er  ausging.    Müllenhoff  nimmt 

40)  Siehe  den  Gesamtbericht  im  Korrespondenzblatt  der  deutschen  Ge- 
sellschaft für  Anthropologie,  Ethnologie  und  Urgeschichte  1885  S.  89 — 100, 
bes.  S.  98.  —  Der  klassische  Zeuge  über  die  Haarfarbe  dieser  Germanen  ist 
Posidonius  bei  Diodor  (Müllenhoff  S.  181). 


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Die  Germanen  in  ihrem  Verhältnis  zu  den  Nachbarvölkern.  45 

an,  dass  er  von  der  oberen  Weichsel  her  kam,  wo  die  Bastarnen  auch 
später  noch  an  der  Ostseite  der  Karpathen  entlang  ihren  Stammesgenossen 
nahe  blieben.  Aber  da  im  alten  Heimatlande  niemals  von  Bastarnen 
die  Rede  ist,  so  bleibt  die  Sache  unsicher.  Der  Umstand,  dass  in  der 
Inschrift  von  Olbia  Skiren  als  Teilnehmer  des  Zuges  genannt  werden, 
erweist  jedenfalls,  dass  die  Bewegung  sich  Aber  mehrere  Stämme,  bis 
an  das  Meer  hin  erstreckte,  und  der  Name  Bastarnen  könnte  ganz  gut 
damals  erst  gewissermassen  ad  hoc  geprägt  sein  50).  Sicher  erscheint  nur, 
dass  die  Bewegung  aus  dem  Binnenlande  kam  und  dass  das  Gebiet 
zwischen  Weichsel  und  Bug,  wo  Ptolemaeus  nur  verwirrende  Namen 
hinzusetzen  weiss,  damals  den^  Germanen  offen  stand,  so  dass  die  letzteren, 
von  den  Slaven  ungehindert  und  an  ihnen  vorüber  ohne  Widerstand 
bis  an  die  Peripherie  der  alten  Kulturwelt  gelangen  konnten. 

Reichlicher  fliesst  die  Überlieferung  über  die  zweite  grosse  Süd- 
wärtsbewegung germanischer  Stämme.  Trotzdem  ist  es  erst  dem  Scharf- 
sinne Müllenhoffs  gelungen,  den  Zug  der  Kimbern  und  Teutonen  in 
das  rechte  Licht  zu  stellen.  Zunächst  kam  es  darauf  an,  die  antiken 
Nachrichten  selber  auf  ihren  Ursprung  hin  genau  zu  prüfen.  Es  ergab 
sich,  dass  dieselben  in  zwei  Gruppen  zerfallen,  von  denen  die  eine 
durch  die  Erzählung  des  Plutarch  in  Marius,  die  andere  durch  den  ver- 
lorenen Bericht  des  Livius,  auf  den  fast  alle  späteren  Autoren  zurück- 
gehen, repräsentiert  wird.  Beide  aber  schöpfen  wieder  aus  derselben 
Quelle,  aus  dem  Geschichtswerk  des  Rhodiers  Posidonius,  des  Fort- 
setzers' des  Polybius  und  Zeitgenossen  des  Pompejus  Auf  ihn  geht  fast 
Alles  zurück,  was  das  Altertum  von  den  Kimbern  und  Teutonen  wusste. 
Immer  mehr  bewährt  es  sich,  wie  sehr  die  vielseitige  Thätigkeit  dieses 
Griechen,  der  an  Umfang  des  Wissens  und  Genauigkeit  der  Forschung 
einzig  dasteht,  der  'unstreitig  der  erste  und  bedeutendste  Schriftsteller 
seiner  Zeit'  war  'und  auch  als  solcher  von  den  Besten  seiner  Zeit- 
genossen anerkannt9  wurde,  noch  die  gesamte  spätere  Forschung  be- 
herrscht. Da  er  um  das  Jahr  90  seine  Materialien  gesammelt  haben 
wird,  stand  er  den  historischen  Ereignissen,  welche  er  beschrieb,  sehr 
nahe  und  konnte  über  sie  die  besten  Erkundigungen  einziehen.  Den 
Rechenschaftsbericht  des  Feldherrn  Catulus  scheint  er  benutzt  zu  haben 
and  den  Schauplatz  der  Teutonenschlacht  hat  er  von  Massilia  aus  selber 


*°)  Littauisch  bastaüe  bedeutet  'sich  umhertreiben',  aber  wo  fände  für 
den  Stamm  im  Germanischen  sich  eine  Entsprechung?  Die  Bedeutung  würde 
eine  ganz  ähnliche  wie  diejenige  des  Kimbernnamens  sein,  vgl.  Strabo  p.  293 : 
dtort  lri<5TQixoi  ovzeg  xcfi  nlavTjres  oi  Kifißqoi  und  Müllenh.  S.  117. 


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46  K.  Henning 

besucht.  Seine  Meinung  zu  erkennen  und  seine  Darstellung,  soweit  es 
angeht,  zu  reconstruieren,  wird  die  Hauptaufgabe  des  Geschichtschrei- 
bers, die  Mullenhoff  bis  in  die  Einzelheiten  hinein  erledigt.  Von  sonstigen 
unabhängigen  Quellen  kommen  nur  noch  die  römischen  Annalisten  in 
Betracht,  welche  Livius  gelegentlich  neben  Posidonius  benutzt  haben  wird. 

Die  erste  historische  Thatsache,  welche  wir  erfahren,  ist  die,  dass 
der  erste  Ansturm  der  Barbaren  noch  im  hercynischen  Wald  die  Bojen 
traf,  von  den  letzteren  aber  zurückgeschlagen  wurde.  Alsdann  behält 
die  Wanderung,  welche  die  Scharen  durch  Pannonien  aber  die  Donau 
bis  in  die  Ostalpen,  und  von  dort,  nachdem  die  Römer  bei  Noreia  eine 
kräftige  Schlappe  erlitten,  nach  Gallien  führt,  längere  Zeit  noch  einen 
vagen  Charakter,  der  deutlich  erkennen  lässt,  dass  es  den  Germanen 
anfänglich  gar  nicht  auf  Italien  ankam.  Es  siud  fast  durchaus  gallische 
Gebiete,  in  denen  sie  plündernd  und  Wohnsitze  suchend  umherziehen,  bis 
sie,  immer  aufs  Neue  beunruhigt  und  durch  wiederholte  Siege  Ober  die 
Römer  gestärkt,  ihre  ganze  Macht  gegen  Italien  entfalten  und  nun  je 
in  einer  mörderischen  Schlacht  von  Marius  und  Catulus  fast  gänzlich 
aufgerieben  werden. 

Die  Richtung,  welche  die  Bewegung  gleich  anfänglich  annimmt, 
zeigt,  dass  die  auswandernden  Scharen  im  Eibgebiete  den  germanischen 
Boden  verliessen.  Es  fragt  sich,  ob  noch  bestimmtere  Zeugnisse  vor- 
handen sind,  welche  uns  über  ihre  Herkunft  Auskunft  zu  geben  ver- 
mögen. Die  überlieferten  Namen  sagen  verhältnismässig  wenig.  Der- 
jenige der  Teutonen  muss  zwar  als  alt  gelten,  da  er  bereits  dem  fytheas 
von  den  Galliern  für  die  Anwohner  des  Oceans  genannt  wurde,  aber  er 
ist  nicht  deutsch,  sondern  keltisch,  so  dass  es  sehr  fraglich  ist,  ob  er 
jemals  von  den  Deutschen  anerkannt  wurde.  Dagegen  findet  der  Name 
der  Ambronen,  des  streitbarsten  Teiles  der  teutonischen  Volksmasse, 
auch  innerhalb  des  Deutschen  eine  sichere  Anknüpfung,  nur  lässt  er 
sich  nicht  lokalisieren,  da  er  an  verschiedenen  Stellen  vorkommt.  Der 
Name  der  Kimbern  endlich,  der  nach  den  Angaben  der  Alten  'Räuber' 
bedeutet  haben  soll,  lässt  sich  in  entsprechender  Weise  nicht  aus  dem 
Germanischen,  dagegen  wohl  aus  dem  Keltischen  herleiten,  so  dass  er 
schwerlich  eine  alte  deutsche  Stammesbezeichnung  war,  sondern  erst  in 
der  Fremde  aufgekommen  sein  wird.  Dagegen  dürften  die  Personen- 
namen nur  in  leichter  Weise  durch  gallische  Lautgebung  entstellt  sein. 

In  den  Berichten  der  Alten  ist  das  Sagenhafte  von  den  begrün- 
deten Thatsachen  oft  ebenso  wenig  zu  unterscheiden,  wie  dies  bei  den 
früheren  Ereignissen   der  Fall   ist.     Schon   von   den  Galliern,   die  in 


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Die  Germanen  in  ihrem  Verhältnis  zu  den  Nachbarvölkern  47 

Italien  einfielen,  hiess  es  —  im  Widersprach  mit  anderen  Berichten  — , 
sie  seien  vom  Ocean  und  den  äussersten  Enden  der  Welt  hergekommen, 
und  das  nämliche  verlautet  später  von  den  Galatern.  Deshalb  ist  in 
jedem  Falle  Vorsicht  geboten,  wenn  dieselbe  Version,  nur  etwas  vervoll- 
ständigt inbetreff  der  Kimbern  und  Teutonen  wieder  zum  Vorschein  kommt. 
Wie  schon  Ephorus  berichtete,  dass  'den  Kelten  durch  Wasser  und  die 
Fluten  des  Oceans  grösserer  Verlust  entstehe,  als  durch  Krieg9,  wusste 
man  auch  bei  ihnen  hinzuzufügen,  dass  eine  grosse  Flut  sie  aus  ihrer 
Heimat  vertrieben  habe,  und  diese  Ansicht  ist  das  ganze  Altertum  hin- 
durch die  populäre  geblieben.  Auch  dem  Posidonius  kam  sie  zu  Ohren, 
aber  sie  schien  ihm  nicht  ganz  glaubhaft,  so  dass  er  ihr  sein  eigenes 
Urteil  entgegensetzte.  Leider  lasst  die  verderbte  Strabostelle  (p.  102) 
nicht  genau  erkennen,  worauf  es  hinauslief.  Mullenhoff  meint,  dass  er 
hier  die  ganze  Sage  geleugnet  habe,  während  von  anderer  sachkundiger 
Seite  hervorgehoben  wurde51),  der  Zusammenhang  der  Stelle  weise  darauf- 
hin, Posidonius  werde  die  Möglichkeit  erwogen  und  zugestanden  haben, 
dass  zwar  nicht  eine  starke  Flut,  wohl  aber  eine  plötzliche  Erhebung  des 
Meeres  (auf  Grund  einer  Erhebung  des  Meeresbodens)  eine  Wirkung, 
wie  die  in  der  Sage  vorausgesetzte,  allerdings  hervorbringen  könne. 
Weiter  werden  wir  aber  auch  keinen  Schritt  gehen  dürfen.  Denn  in 
der  Schrift  ntpl  'Qxeovoö,  woher  die  Stelle  stammt,  mag  es  sich  nur 
am  eine  naturwissenschaftliche  Diskussion  aber  Möglichkeit  und  Unmög- 
lichkeit gehandelt  haben,  zu  eigen  gemacht  hat  Posidonius  sich  jene 
Anlassung  schwerlich,  denn  sie  stände  im  Gegensatz  zu  der  andern 
unzweideutigen  Posidoniusstelle  bei  Strabo  p.  292  f.,  wo  der  Flutsage 
gegenüber  auf  den  räuberischen  Charakter  der  Kimbern  verwiesen  wird, 
von  denen  schon  früher  ein  Teil  in  die  Mäotis  gekommen  sei,  welche 
nach  ihnen  den  Namen  des  kimmerischen  Bosporus  erhalten  habe.  Und 
im  elften  Kapitel  des  Marias,  das  Plutarch,  wie  Mullenhoff  erweist,  mit 
Ausnahme  einer  thörichten  Interpolation  ganz  der  ethnographischen  Ein- 
leitung des  Posidonius  zum  Kimbernkriege  entnahm,  in  welcher  der 
Autor  sich  doch  am  tatsächlichsten  ausgesprochen  haben  wird,  steht 
nichts  von  der  Flut,  wohl  aber  ausdrücklich:  'man  wusste  nicht,  was 
ftr  Leute  sie  seien  oder  von  wo  sie  ausgerückt  waren,  die  jetzt  wie 
ein  Wetter  über  Gallien  und  Italien  hereinbrachen9.  Was  Posidonius 
seinerseits  über  die  Herkunft  der  Nordleute  mitteilt,  trügt  in  den 
positiven  Angaben   so  sehr   den  Stempel  der  Wahrheit  und  ist  in  den 


")  B(erge)r  im  Litterarischen  Gentralblatt  1888  Nr.  10. 

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48  R.  Henning 

daran  geknüpften  Kombinationen  trotz  aller  Unzulänglichkeit  der  Kennt- 
nisse so  vernünftig  und  zugleich  so  echt  posidonisch,  dass  wir  darin 
notwendig  seine  wohlüberlegte  Ansicht  wieder  erkennen  müssen.  Danach 
gab  es  im  Norden  ein  Land  KeXxtxif),  das  sich  von  dem  äusseren  Meere 
und  den  Strichen  unter  dem  Bärenkreise  gegen  Sonnenaufgang  und  die 
Mäotis  wende  und  an  Skythien  über  dem  Pontus  stosse.  Die  Bewohner 
seien  ein  Mischvolk,  die  man  Keltoskytben  nennen  könne.  Auswandernd, 
nicht  auf  einmal  und  in  einem  Ruck,  und  nicht  in  ununterbrochenem 
Zuge,  sondern  bei  guter  Zeit  in  jedem  Jahr  immer  weiter  vorwärts 
schreitend,  hätten  sie  mit  Krieg  in  langen  Zeiten  das  Festland  durch- 
zogen; den  Hellenen  seien  sie  zuerst  als  Kimmerier  bekannt  geworden. 
Die  grösste  und  streitbarste  Menge  aber  sei  am  äusseren  Ocean  zurück- 
geblieben und  bewohne  dort  ein  Land,  schattig  und  waldreich  und  der 
Sonne  überall  wenig  zugänglich  wegen  der  Tiefe  und  Dichtigkeit  der 
Wälder,  die  sich  südwärts  bis  zu  den  hereynischen  erstrecken,  und  wo 
der  Pol  sich  schon  dem  Scheitelpunkte  annähert  (und  die  Tage  und 
Nächte  zu  unverhältnismässiger  Länge  und  Kürze  anwachsen?).  Von 
dort  seien  die  Barbaren  gegen  Italien  herangerückt.  So  giebt  Posido- 
nius  wohl  eine  einfache,  wahrhafte  und  treffende  Schilderung  der  Heimat 
der  Nordleute,  aber  erwähnt  mit  keinem  Worte  der  Schrecken  des 
Oceans  und  lässt  es  auch  dahingestellt,  wo  zwischen  dem  Ocean  und 
dem  hereynischen  Walde  die  spezielle  Heimat  der  Teutonen  und  diejenige 
der  Kimbern  zu  suchen  sei.  Dass  irgend  einer  seiner  Nachfolger 
noch  mehr  oder  etwas  Besseres  über  die  Herkunft  der  Nord- 
leute gewusst  habe,  ist  nach  dem  Stand  der  Dinge  absolut 
nicht  anzunehmen. 

Wenn  aber  Jahrzehnte  nach  den  historischen  Ereignissen  im  Süden 
keine  genaue  Kunde  vorhanden  war,  sollte  dieselbe  noch  nachträglich 
erworben  sein?  Es  wäre  dies  nur  möglich,  wenn  die  Römer  später  in 
Germanien  wirklich  noch  Kimbern  und  Teutonen  getroffen  hätten,  was 
schon  wegen  des  fremden  Ursprungs  der  Namen  kaum  anzunehmen  ist. 
In  der  That  sehen  wir  auch,  dass  die  Geographen  sich  zwar  bemühe», 
diesen  Stämmen,  von  denen  es  hiess,  dass  sie  vom  äussersten  Ocean 
gekommen,  Wohnsitze  zuzuweisen,  aber  doch  nur  aufs  Ungefähre  und 
nicht  in  übereinstimmender  Weise.  Pomponius  Mela  schiebt  die  Kim- 
bern in  das  noch  unerscblossene  Germanien  jenseit  der  Elbe  und  die 
Teutonen  gar  nach  Skadinavien.  Und  ungefähr  ebendahin  scheint  sie  die 
Weltkarte  des  Tiberius  gesetzt  zu  haben.  Erst  unter  Augustus  werden  die 
Kimbern,    hinter    deren    Namen    derjenige   der   Teutonen   immer  mehr 


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Die  Germanen  in  ihrem  Verhältnis  zu  den  Nachbarvölkern.  49 

zurücktritt,  fest  lokalisiert,  und  zum  Glück  lftsst  sich  auch  noch  er- 
kennen, wie  dies  geschah.  Als  nämlich  Augustus  im  J.  4  n.  Chr.  von 
der  Eibmündung  aus  eine  Flotte  in  die  Ostsee  schickte,  welche  über 
Kap  Skagen  hinaus  bis  auf  die  Höhe  von  Samsöe  und  Seeland  vor- 
drang, also  so  weit  wie  keine  andere  römische  Flotte  vorher  und  nach- 
her, kehrte  dieselbe  hier,  wo  die  gelehrte  Spekulation  ungefähr  die 
Heimat  der  alten  Widersacher  Roms  hinsetzte,  nicht  unverrichteter  Sache 
um,  sondern  man  beschloss,  wie  dies  sich  in  der  Politik  des  Augustus 
auch  sonst  wiederholt,  dem  populus  Romanus  ein  handgreifliches  Zeug- 
nis für  die  Wiederherstellung  seiner  verletzten  Majestät  vorzuführen: 
man  brachte  eine  Gesandtschaft  zu  Wege,  die  gewiss  unter  sehr  an- 
nehmbaren Bedingungen  und  den  angeblich  heiligsten  Kessel  des  Volkes 
mit  sich  bringend,  in  Rom  wegen  der  früheren  Frevel  um  Verzeihung 
zu  bitten  hatte.  Erst  durch  diesen  Staatsakt  ist  die  von  einer  Reihe 
namhafter  ingväonischer  Völker  bewohnte  jütische  Halbinsel,  deren  ger- 
manischer Name  Tastris  war,  officiell  eine  Chersonesos  Eimbrike  ge- 
worden. Die  Volkschaft  der  Kimbern  aber,  die  bei  der  anwachsenden 
geographischen  Kenntnis  auf  derselben  keinen  rechten  Platz  fand  und 
welche  Strabo  noch  zwischen  Rhein  und  Elbe  suchte,  musste  in  den 
änssersten  nördlichen  Winkel  derselben  geschoben  werden,  so  dass  Ta- 
citas  alle  Ursache  hatte,  seinem  Verlegenheitsbericht  hinzuzufügen,  dass 
der  einst  so  mächtige  Stamm  der  Kimbern  jetzt  sehr  klein  geworden 
sei.  Dass  irgend  einem  Römer  hier  im  Norden  noch  wirkliche  "Kimbern9 
gezeigt  oder  im  Ernste  genannt  seien,  ist  aus  den  erwähnten  Gründen 
sehr  unwahrscheinlich.  Die  echten  deutschen  Namen  ihrer  Feinde  haben 
die  Römer  mit  Ausnahme  etwa  der  Ambronen  wohl  niemals  zu  hören 
bekommen.  Der  einzige  zuverlässige  Gewährsmann  aber  ist  und  bleibt 
Posidonius,  der  die  Heimat  der  Nordleute  vom  Ocean  bis  an  den  her- 
cynischen  Wald  reichen  lässt. 

Wenn  nun  die  Teutonen  die  alten  Anwohner  des  Oceans  waren 
und  hier  schon  dem  Pytheas  von  den  Galliern  genannt  wurden,  so 
bleiben  für  die  Kimbern  in  der  That  nur  die  südlicheren  Striche  um 
die  mittlere  Elbe  übrig.  Durch  diese  ihre  Lage  kamen  sie  naturge- 
mäß in  das  Vordertreffen  der  Bewegung  und,  unmittelbar  an  der  Grenze 
wohnhaft,  drängten  sie  zuerst  darüber  hinaus. 

Dies  Ereignis  aber  war  für  die  germanische  Geschichte  ein  weit 
bedeutungsvolleres,  als  die  historischen  Berichte  es  uns  ahnen  lassen. 
Bis  dahin  hatte  der  hercynische  Urwald  die  Germanen  überhaupt  von 
dem  Süden   abgesperrt.      Ihre   ganze   frühere   Entwickelung   gravitierte 

Weitd.  Zeittchr.  f.  Gesch.  u.  Kunst.    VIII,    I.  4 

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50  R.  Henning 

nach  dem  Norden  hin.  Aus  dem  reichbewegten  See-  nnd  Handelsleben 
um  die  Ostsee  erblühte  die  erste  klassische  Zeit  der  Germanen  und  die 
Besiedelung  Skadinaviens  darf  als  das  äussere  Merkmal  und  Resultat 
derselben  betrachtet  werden.  Im  Süden  aber  sind  die  Germanen,  dies 
darf  man  nun  wohl  behaupten,  für  ein  neues  Stadium  ihrer  Geschichte 
hauptsächlich  durch  die  Kelten  vorbereitet  worden.  Ihr  Zusammenleben 
mit  dem  der  südländischen  Kultur  näher  stehenden  und  bereits  in  die 
Weltgeschichte  verflochtenen  Volke  konnte  auf  sie  nicht  ohne  Einfluss 
bleiben,  und  wir  verstehen  es  nunmehr  doppelt  gut,  dass  gerade  an  der 
Weser  und  den  Zuflüssen  derselben,  wo  die  Volcae  edie  Welschen9 
benachbart  wohnten,  ihr  Blick  nach  den,  wie  es  erscheinen  musste,  glück- 
licheren Fernen  des  Südens  in  so  bestimmender  Weise  geöffnet  wurde.  Bei 
dieser  Auffassung  verliert  der  Kimbern-  und  Teutonenzug  den  scheinbar 
ihm  innewohnenden  Charakter  der  Plötzlichkeit,  denn  er  ist  thatsächlich 
im  Laufe  vielleicht  von  Jahrhunderten  vorbereitet  worden,  und  das  Un- 
gestüm und  die  ungeheure  Volksmacht,  welche  dahinter  steht,  zeigt  uns, 
wie  gewaltig  die  Bewegung  im  eigenen  Lande  angewachsen  war.  In 
der  That  schoss  dieselbe  weit  über  das  nächste  Ziel  hinaus  und  ver- 
lor, durch  keine  Erfahrung  gezügelt,  Ziel  und  Schranken.  Aber  für 
die  Teilnahme  an  den  Geschicken  des  Südens  und  damit  für  ein  neues 
Stadium  ihrer  Kultur  waren  die  Germanen  ein  für  alle  Mal  gewonnen, 
wenn  auch  das  Resultat  der  ganzen  Entwickelung  ein  anderes  wurde, 
als  wie  sie  es  in  ihrem  rasenden  Eifer  vorweg  nehmen  wollten.  Im 
alten  Heimatlande  aber  zuckte  die  Bewegung  noch  lange  nach,  und 
nach  zwei  Menschenaltern  beginnen  die  Söhne  dieser  selben  Gegend 
unter  Ariovist  mit  dem  Caesar  ein  neues  Ringen. 

Aber  nicht  nur  in  diesen  grossen  und  an  das  helle  Licht  der 
Geschichte  tretenden  Ereignissen  offenbart  sich  die  Anziehung,  welche 
der  Süden  bereits  über  die  Deutschen  auszuüben  begann.  Seinen  Lockun- 
gen ist  in  den  ersten  Jahrzehnten  des  Jahrhunderts  gar  manches  Einzel- 
leben zum  Opfer  gefallen.  Zwar  suchten  die  Sueben,  die  Gefahr  er- 
kennend, die  fremden  Händler  fern  zu  halten  und  die  grösste  Reizung, 
den  Wein,  überhaupt  nicht  über  die  Grenzen  zu  lassen  (d.  b.  G.  IV, 
2.  3),  doch  blieben  der  Versuchungen  immer  noch  genug.  Falsche  Vor- 
spiegelungen, Gewalt,  und  nicht  zum  Wenigsten  der  Trieb  der  eigenen 
begehrlichen  Wünsche  hat  so  manchen  stolzen  Sohn  des  Nordens  vom 
Freien  zum  Sklaven  gemacht  und  in  den  Fechterschulen  des  Südens 
oder  auf  den  Gütern  der  Reichen  sein  Leben  enden  lassen.  Nach 
Deutschland   und  Gallien  war  ebenso  wie  nach  den    anderen  Barbaren- 


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Die  Germanen  in  ihrem  Verhältnis  zu  den  Nachbarvölkern.  51 

lindern  des  Nordens  von  Rom  aus  ein  fester  Sklavenhandel  organisiert, 
und  das  Unwesen  wuchs  so  mächtig  an,  dass  darüber  der  Sklavenkrieg 
entbrannte.  Diese  Verhältnisse  haben  den  Körnern  zweifellos  eine  bessere 
Kunde  von  den  Deutschen  gebracht,  als  die  Kimbern-  und  Teutonen- 
züge. Nunmehr  lernten  sie  die  Deutschen  definitiv  von  den  Galliern 
unterscheiden,  und  ein  neuer  Name  kam  für  die  ersteren  auf,  den 
Posidonius  nm  das  Jahr  80  noch  nicht  gehört:  derjenige  der  Germanen, 
den  die  Römer  zu  allgemeiner  Geltung  erhoben.  Die  alten  Deutschen 
haben  ihn  niemals  auf  sich  angewendet.  Das  Wort  ist  kein  deutsches, 
sondern  ein  keltisches  und  die  Benennung  nachweislich  nicht  auf  der 
rechten,  sondern  auf  der  linken  Rheinseite  entstanden.  Nach  der  An- 
sicht der  Römer  soll  ihn  zuerst  eine  Gruppe  von  Galliern,  welche  siegreich 
über  den  Rhein  drang  (die  Tungern),  bekommen  haben,  und  diese  sollen 
ihn  wieder  unberechtigter  Weise  und  wie  ein  Schreckmittel  gegenüber 
den  Feinden  auf  alle  hinter  ihnen  wohnenden  deutschen  Stämme  ausge- 
dehnt haben.  In  Wirklichkeit  hat  sich  die  Sache  wohl  einfach  so  ver- 
halten, dass  der  Name  aus  irgend  einem  Grunde  für  diejenigen  Stämme 
in  der  Nähe  der  Deutschen  aufkam,  für  welche  noch  Caesar  ihn  kennt, 
und  dass  er  alsdann  von  den  Galliern  oder  auch  blos  von  den  römischen 
Händlern  am  Rhein  auf  die  hinter  jenen  angesessenen  Deutschen  über- 
tragen wurde,  die  sich,  abgesehen  von  der  Sprache,  von  ihnen  wohl 
nicht  zu  wesentlich  unterschieden.  Je  mehr  der  Name  für  die  belgi- 
schen Stämme  zwischen  Maas  und  Mosel  ausser  Gebrauch  kam,  desto 
besser  konnte  er  für  die  Deutschen  als  ein  unterscheidender  Gesamt- 
name gebraucht  werden. 

Wie  die  germanischen  Verhältnisse  durch  die  Berührung  mit  der 
römischen  Kultur  noch  einmal  eine  mächtige  Beeinflussung  von  aussen 
her  erfuhren,  bevor  die  grosse  Bewegung  im  Innern  des  Landes  anhob, 
ist  hier  nicht  zu  verfolgen.  Die  alten  Beziehungen  aber  schwinden 
immer  mehr  dahin:  der  einst  so  enge  Zusammenhang  mit  dem  Norden 
wird  gelockert,  das  grosse  Ostland  preisgegeben,  das  keltische  Süd- 
deatschland,  das  dazu  berufen  schien,  die  Kultur  des  Südens  und  des 
Nordens  zu  vermitteln,  der  Schauplatz  immer  neuer  Umwälzungen.  Der 
Zog  nach  dem  Süden  scheint  die  deutsche  Geschichte  zu  beherrschen. 
Und  doch  beruht  die  spätere  Entwickelung  einzig  und  allein  auf  der 
zähen  Volkskraft  der  im  Norden  zurückgebliebenen  Elemente,  die  in- 
zwischen durch  harte  Arbeit  mit  dem  Boden  der  alten  Heimat  für  immer 
fest   zusammenwuchsen. 

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Die  Neckar-Mümlinglinie  von  Schlossau  an  bis  zur 
hessischen  Grenze  unweit  Wörth  a.  M. 


Von  Friedr.  Kofler  in  Darmstadt. 

(Hierin  Tafel  1  n.  2.) 


A.   Die  Kastelle  und  Türme. 

Im  östlichen  Teile  des  Odenwalds  erhebt  sich  ein  langgestreckter  Berg- 
rücken, der,  im  Badischen  beginnend,  über  Ober-Scheidenthal,  Schlossau, 
Würzberg  etc.  in  nördl.  Richtung  nach  dem  Maine  zieht  und  in  der  Nähe 
von  Eisenbach  und  Wörth  endet.'  Er  bildet  auf  seiner  Höhe  fast  durchweg 
ein  schmaleres  Plateau,  von  dessen  Rande  aus  zahlreiche  Quellen  nach  dem 
Neckar,  der  Mümling  und  dem  Maine  durch  reizende  Thäler  abfliessen.  Auf 
einer  Strecke  von  35—40  km  Länge  zeigt  er  kaum  merkliche  Erhebungen. 
Vom  Maine  aus  steil  aufsteigend,  erreicht  er  südlich  von  Würzberg  mit  Ö40  m 
seine  bedeutendste  Höhe,  welche  er  auf  einer  grossen  Strecke  nördlich  und 
südlich  dieses  Punktes  nur  wenig  ändert.  Diesem  Höhenrücken  entlang  zieht 
eine  alte  Strasse  vom  Neckar  zum  Maine,  welche  die  „Hohestrasse" 
genannt  wird,  und  in  welche  von  Westen  her  verschiedene  „alte"  oder 
„hohe"  Strassen  einmünden,  von  denen  die  von  Eberbach  aus  in  die  Nähe 
von  Würzberg  führende  die  bedeutendste  ist.  östlich  von  Lützel-Wiebels- 
bach  teilt  sich  diese  Strasse;  der  eine  Arm  zieht  durch  die  Seckmaurer  Ge- 
markung in  östlicher  Richtung  nach  dem  Maine,  während  der  andere,  dem 
Höhenrücken  in  nördlicher  Richtung  weiter  folgend,  und  nach  und  nach 
thalabwärts  führend  die  Mümling  überschreitet  und  sich  nach  Mömling  wendet, 
wo  sie  sich  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  mit  der  alten  Breuberger  Strasse 
vereinigt,  welche  dem  jenseitigen  Höhenrücken  folgend  östlich  von  Wenig- 
Umstadt  dem  Maine  zustrebt. 

An  der  „hohen  Strasse"  beobachtete  man  schon   vor  langer  Zeit 
römische  Kastelle  und  andere  römische  Anlagen,  die  bereits  zu  Anfang  dieses 
Jahrhunderts   Graf  Franz   zu  Erbach  -  Erbach  und  Geh.  Staatsrat  Knapp   )p 
Darmstadt  zum  Gegenstand   eingehender  Studien   machten  und  der  letzt' 
in  seinem  Buche:    „Römische  Denkmale   des   Odenwalds",  Darmstadt   1 
(2.  Auflage  von  Scriba  1854)  berichtet.    Knapp  war  der  Meinung,   dass 


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Die  Neckar-Mümlinglinie  von  Schlossau  an  bis  zur  hess.  Grenze.      53 

Romer  diese  Linie  von  Befestigungen  angelegt  hätten,  am  sich  den  Besitz 
des  Geländes  in  dem  Winkel  zwischen  dem  linken  Ufer  des  Mains  und  dem 
rechten  Ufer  des  Rheins  zu  sichern. 

Als  der  Gesamt- Verein  der  deutschen  Geschichts-  und  Altertumsvereine 
seine  Aufmerksamkeit  der  Erforschung  des  Pfahlgrabens  zuwandte,  wurde 
auch  die  befestigte  Linie  im  Odenwald,  die  sog.  Mümlinglinie  besonders  be- 
rücksichtigt, ihre  genaue  Untersuchung  beschlossen  und  dazu  nicht  unbe- 
trächtliche Mittel  verwilligt,  die  noch  durch  Beiträge  des  badischen  und  hes- 
sischen Staates  erhöht  wurden.  Diese  Untersuchungen  waren  einer  badischen 
und  einer  hessischen  Kommission  übertragen  worden,  welch  letztere  sich  aus 
den  Herren  Gustav  Dieffenbach  und  Robert  Schaefer  zusammensetzte.  Leider 
besitzen  wir  bis  zum  heutigen  Tage  über  diese  Untersuchungen  nur  Berichte, 
welche  Herr  E.  Wörner  im  Jahre  1880,  als  dieselben  gerade  stattfanden,  in 
der  Dannstädter  Zeitung  veröffentlichte. 

Die  Mümling-  oder  Neckar-Mümling-Linie  bildet  in  v.  Gohausens  Werk 
„der  römische  Grenzwall  in  Deutschland"  einen  besonderen  Abschnitt  (VI 
S.  26  ff.),  aus  dem  ich  Nachfolgendes  mitteile: 

„Parallel  dem  sog.  würtembergischen  Pfahlgraben,  von  Lorch  an  der 
Rems  bis  nach  Miltenberg  am  Main,  lässt  sich  hinter  diesem  mit  etwa  20  km 
Abstand  eine  zweite  Linie  erkennen,  welche  durch  das  Thal  der  Rems  mit 
der  bayerischen  Teufelsmauer  verbunden  ist.  Sie  beginnt  am  Einfluss  der 
Rems  in  den  Neckar  unterhalb  Cannstadt,  folgt  nur  als  nasse  Grenze  dem 
Fluss  über  Heilbronn  und  Wimpfen  bis  Gundelsheim  und  verlässt  den  Neckar 
hier,  wo  er  sich  westwärts  wendet,  übersteigt  die  Höhe,  geht  über  den  Stock- 
brunner  Hof  nach  Neckarburken,  wo  sie  bei  dem  Kastell  „Burg"  die  Elz 
überschreitet,  um  jenseits  die  Wasserscheide  bis  zu  ihrem  Auslauf  am  Maine 
nicht  zu  verlassen". 

„Dieser  letzte  Teil  der  militärischen  Linie  ist  auf  seiner  ganzen,  über 
50  km  betragenden  Länge  von  Neckarburken  bis  zum  Main  nur  durch 
Kastelle  und  Warttürme,  Hain-  und  Hönhäuser  genannt,  bezeichnet.  Denn 
die  Wälle  und  Gräben,  welche  Knapp  (Römische  Denkmale  im  Odenwald) 
noch  den  Römern  zuschrieb,  haben  sich  bei  näherer  Betrachtung  als  kurze, 
mittelalterliche  Abschnitte,  Landwehren  und  Wildheege  ergeben,  sowie  das, 
was  er  für  Grabmaler  und  Verbrennungsplätze  ansah,  in  Wirklichkeit  Turm- 
reste und  Hügel  für  Feuersignale  waren,  wie  beide  nebeneinander  auf  der 
Trajansäule  dargestellt  sind.  Dennoch  folgen  wir  seiner  Aufzählung  und 
sorgfältigen  Untersuchung  und  fügen  nur  das  bei,  was  aus  Zeitungsberichten 
seitens  einer  badischen  Kommission  durch  Herrn  K.  Christ  und  einer  hes- 
sischen, bestehend  aus  den  Herren  G.  Dieffenbach  und  R.  Schaefer,  durch 
Herrn  E.  Wörner  1880  bekannt  geworden  ist". 

Es  werden  dann  die  Werke  aufgezählt  und  kurz  beschrieben;  den 
Schluss  des  Abschnittes  bildet  eine  kurze  Besprechung  des  Zweckes  dieser 
Linie  von  Befestigungen,  die  wir  ebenfalls  hier  folgen  lassen. 

„Es  ist  immer  verfänglich  den  Römern  unsere  Absichten,  unsere  Be- 
dürfnisse unterzuschieben  und  daraus  auf  ihre  Absichten  zu  schliessen.  Wenn 
wir  aber  mit  Recht  dem  Kaiser  Trajan,  98—117,  den  Grenzwall  von  Lorch 
bis  Miltenberg  zuschreiben  und  aus  Inschriften  wissen,  dass  derselbe  wenigstens 


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54  Fr.  Kofler 

noch  bis  232  n.  Chr.  in  den  Händen  der  Römer  war,  und  wenn  wir  in  gleicher 
Weise  annehmen  können,  dass  die  Mumlinglinie  in  der  Zeit  von  Uadrian  und 
von  Antoninus  pius  117—161  angelegt  worden  ist,  also  gleichzeitig  mit  jenem 
Grenzwall,  dem  Pfahlgraben,  bestand,  so  kann  ihr  Zweck  weder  eine  Grenz- 
demarkation, dazu  ihr  in  der  That  auch  Wall  und  Graben  fehlen,  noch  die 
Abwehr  eines  äusseren  Feindes  gewesen  sein,  sondern  wir  müssen  bei  den 
schwierigen  Strassenverbindungen  zwischen  dem  Rhein  und  dem  Pfahlgraben 
und  inmitten  einer  rohen,  schwer  zu  überwachenden  Waldbevölkerung  an- 
nehmen, dass  die  Mumlinglinie  eine  Anzahl  von  Etappen,  sowie  in  ihrer 
Längenrichtung  eine  gesicherte  Truppen-,  Boten-  und  Signalverbindung  war 
und  sein  sollte.  Dass  die  Römer  in  der  That  auch  in  dieser  Weise  und  nicht 
durch  Wälle  verbundene  Befestigungen  angelegt  haben,  wissen  wir  durch 
Procop  (de  aedificiis  IV,  6),  welcher  sagt,  dass  der  Kaiser  (Trajan)  Ver- 
schanzungen bald  auf  dem  rechten,  bald  auf  dem  linken  Donauufer  errichtet 
habe,  weiche  manchmal  nur  aus  einzelnen  Türmen  (monopyrgia)  bestanden, 
die  nur  für  wenige  Soldaten  bestimmt  gewesen  seien". 

In  den  „Neuen  Studien  über  den  römischen  Grenzwall  in  Deutschland", 
Bonner  Jahrb.  LXXX,  vom  Jahre  1885,  bespricht  Professor  £.  Hübner  S.  51 
ebenfalls  die  Mumlinglinie,  kann  aber  nicht  mehr  bieten,  als  Herr  v.  Cohausen 
gegeben  hat  und  sieht  der  Aufnahme  dieser  Linie  mit  ihren  Kastellen  und 
Wachttürmen  durch  die  badischen  und  hessischen  Antiquare  entgegen. 

Auch  heute  hat  Herr  Dieffenbach,  —  Herr  Schaefer  ist  uns  kurz  nach 
1880  allzufrüh  durch  den  Tod  entrissen  worden  — ,  trotz  mehrfach  an  ihn 
ergangener  Mahnungen  noch  immer  keinen  Bericht  erstattet,  und  wir  sind  bei 
unseren  Studien  noch  immer  auf  die  Nachrichten  der  Darmstädter  Zeitung 
angewiesen. 

Es  ist  dies  ein  Übelstand,  dem  ich  dadurch  abzuhelfen  suchte,  dass  ich 
die  Erforschung  der  hessischen  Mumlinglinie  selbst  in  die  Hand  nahm  und 
eine  möglichst  genaue  kartographische  Aufnahme  derselben  besorgte.  Ich 
verwandte  dazu  das  Frühjahr  1887  und  den  Herbst  1888. 

Das  Grossherzogl.  Ministerium  hatte  die  Güte,  mir  auf  meine  Bitte  hin 
seine  Unterstützung  in  der  Weise  zuzusagen,  dass  die  Oberförstereien  und 
durch  diese  die  Forstwarte  angewiesen  wurden,  meine  Forschungen  allerwärts 
nach  Kräften  zu  unterstützen. 

Die  erste  Tour  machte  ich  grösstenteils  in  der  angenehmen  Begleitung 
Sr.  Erlaucht  des  Land-  und  Weg-kundigen  Grafen  Ernst  zu  Erbach-Erbach. 
Die  Untersuchungen  begannen  an  der  hessisch-badischen  Grenze,  in  der  Nähe 
von  Schlossau. 

Schon  am  ersten  Tage  überzeugte  ich  mich,  dass  man  mit  der  alten 
Annahme,  dass  die  Kastelle  und  Türme  dieser  Linie  (befestigte  Strasse,  wie 
man  es  gerne  nannte)  etwa  1000  m  auseinanderlägen,  vollständig  brechen 
müsse,  da  ich  fand,  dass  alle  Anlagen  in  der  Nähe  von  Schlossau  durch 
Terrainverhältnisse  und  nicht  durch  ihre  gegenseitige  Entfernung  geboten 
waren,  ganz  so  wie  die  Anlagen  in  der  Nähe  des  Pfahlgrabens,  wo  wir  die 
Kastelle  und  Türme  an  Thalübergängen,  alten  Strassen  und  Wegen  oder  an 
hoch  gelegenen  Punkten  angelegt  finden.  So  liegt  z.  B.  das  kleine  Kasteil  D 
der  Knappschen  Karte  (vgl.  Cohausen  S.  38),   von  dem  die  nächste  Station 


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Die  Neckar-Mümlinglinie  von  Schlossau  an  bis  zur  hess.  Grenze.      55 

„auf  der  Zwing"  nur  592  Schritt  entfernt  ist,  ebenfalls  nur  665  Schritt  von 
der  Signalstation  auf  dem  Rothenberg  entfernt  und  es  kommen  also  auf  1257 
Schritt  oder  1000  m  Entfernung  1  Kastell  und  zwei  Signalstationen.  Es 
mu88te  doch  ein  Grund  vorliegen,  weshalb  man  die  mittlere  Entfernung  auf- 
gab und  beinahe  in  Hufweite  von  dem  Kastelle  Stationen  errichtete.  Die 
Sache  erklärte  sich  bei  genauerer  Besichtigung  des  Terrains.  Bei  der  Zwing 
(nicht  Luing!  wie  der  hess.  Bericht  sagt),  ist  die  Breite  des  Höhenrückens 
ausserordentlich  gering  und  lässt  ausser  der  Strasse  nur  Baum  für  ein  klei- 
neres Kastell.  Auf  beiden  Seiten  fällt  das  Gelände  nach  Thälern  ab,  die  hier 
einen  wenig  beschwerlichen  Übergang  vom  Euterbachthal  in  das  Amorbacher- 
thal  bilden,  den  unser  kleines  Kastell  D  überwacht  oder  sperrt.  Von  dem 
Kastelle,  namentlich  aber  von  dem  Beobachtungsposten  am  Rothenberg  aus, 
überblickt  man  vorwärts  das  kleine  Kehrthal,  ein  Seitenthälchen  des  Amor- 
bacher- oder  Kirchzeller  Thaies,  aber  nicht  dieses  selbst;  auf  dem  Punkte 
jedoch,  wo  dies  geschieht,  da  steht  592  Schritt  von  dem  Kastelle  entfernt  der 
Beobachtungsposten  „in  der  Zwing".  Das  Kastell  war  also  durch  den  Über- 
gang1), die  Turmanlagen  durch  den  Einblick  in  das  Amorbacher-  und  Kehr- 
thal bedingt. 

An  den  so  gewonnenen  Anschauungen  festhaltend,  suchte  ich  die  be- 
festigten „Plätze  und  Signal  Stationen"  nicht  mit  Hülfe  der  Knappschen  Karte 
oder  des  hess.  Berichtes,  sondern  an  allen  denjenigen  Stellen,  wo  das  Terrain, 
die  alten  Strassen-  und  Wegübergänge,  ihre  Anlage  zu  bedingen  schienen  und 
war  dann  so  glücklich,  Vieles  berichtigen  und  ergänzen  zu  können.  Den  Be- 
richt über  meine  Wahrnehmungen  lasse  ich  hier  folgen. 

Nordwestlich  von  Schlossau,  an  einer  Einsenkung,  über  die  ein  Weg 
vor  dem  Thale  der  Teufelsklinge  von  Wald-Auerbach  hinab  nach  Ernsthai 
fahrt,  liegt  am  östlichen  sanften  Hange  des  Rothenbergs  das  Kastell 
„Schlossau"  (A  der  Knappschen  Karte),  das  vor  einigen  Jahren  durch  den 
badischen  Verein  unter  Leitung  der  Herren  Geh.  Rat  E.  Wagner  und  Kreis- 
richter Conrady  ausgegraben  ward.  Dasselbe  hat  eine  Länge  von  79  m> 
eine  Breite  von  76  m,  die  Mauerdicke  90—120  cm  (vgl.  Westd.  Korr.  III, 
Nr.  91).  Knapp  berechnete  jede  Seite  des  Kastells  zu  etwa  100  Schritt  Bei 
den  Ausgrabungen  wurden  Ziegel  der  Leg.  XXII  und  der  Leg.  VIH  AVG 
gefunden. 

Aus  diesem  Kastelle  stammen  die  Fragmente  Brambach  1734,  1 — 3, 
ferner  die  Inschriften  1732  und  1733. 

Decker  erwähnt  ferner  (Archiv  für  hess.  Gesch.  VI,  540)  ein  dreieckiges 
Basrelief  mit  verschiedenen  Figuren  und  den  dazwischen  stehenden  Buchstaben 

D  M, 
welches  ebenfalls  daselbst  gefunden  ward. 

Aus  demselben  Kastelle  mag  auch  der  Votivaltar  Brambach  1738  stam- 
men, welchen  Decker  in  dem  nahe  gelegenen  Steinbach  fand. 

„Sowohl  in  Schlossau,  als  auch  in  Steinbach",  sagt  Decker  S.  542, 
„wissen  die  dortigen  Einwohner  auch  noch  von  anderen  grösseren,   mit  In- 


1)  Ei  ist  darunter  nioht  der  beutige,  sondern  der  ursprüngliche  verstanden. 

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56  Fr.  Kofler 

Schriften  versehenen  Steinen  zu  erzählen,  welche  früher  aus  den  dasigen 
Feldern  ausgegraben  worden  sind". 

Auch  Wirt  Nerbel  aus  Schlossau  will  im  Kastelle  einen  mit  einer  In- 
schrift versehenen  Stein  gefunden  haben,  auf  welchem  ein  Mann  mit  einem 
Schwerte  abgebildet  war.    Der  Stein  wurde  zerschlagen  und  eingemauert. 

Wie  ich  in  Schlossau  hörte,  sollen  auch  in  einem  kleinen  Obst-  und 
Grasgarten  in  Schlossau  durch  die  Herren  Wagner  und  Conrady  Steine  mit 
Inschriften  gefunden  worden  sein. 

Die  ersten  Wachttürme  westlich  von  Schlossau  mussten  auf  der  Höhe 
des  Rothenbergs  zu  suchen  sein,  von  wo  aus  man  nicht  nur  die  ganze 
Gegend  um  Schlossau  her,  sondern  auch  einen  grossen  Teil  des  nach  Ernst- 
thal  ziehenden  Thaies  überblickt.  Spuren  derselben  waren  nicht  zu  finden, 
doch  erzählten  mir  die  im  Felde  arbeitenden  Landleute  übereinstimmend,  dass 
auf  der  höchsten  Höhe  des  Bergrückens,  nicht  weit  vom  Rande  des  Waldes 
und  noch  innerhalb  desselben,  zugerichtete  Steine  wären  gefunden  und  abge- 
fahren worden.  Hügel  wären  nicht  bemerkbar  gewesen,  die  müssten  wohl 
schon  in  früherer  Zeit  beim  Ackerbau  abgetragen  worden  sein,  denn  es  sei 
der  Wald  erst  vor  einigen  Jahrzehnten  angelegt  worden. 

In  diesem  Herbste  fand  ich  daselbst  im  Walde,  in  der  Nähe  eines 
alten  Weges,  die  spärlichen  Überreste  eines  mit  einem  Graben  umgebenen, 
jetzt  mit  Dorngestrüpp  bewachsenen  Hügels  und  hörte  von  einem  Waldar- 
beiter, dass  die  Herren  Wagner  und  Conrady  etwa  30—35  Schritt  davon  ent- 
fernt hätten  eingraben  lassen. 

Von  dieser  Stelle  sagt  Knapp  §  12,  22 :  „Hier  soll  der  Sage  nach  ehe- 
dem ein  kleiner  Turm,  mit  mehreren  Inschriften  versehen,  gestanden  sein. 
Zur  Erleichterung  des  Feldbaues  und  zum  Gebrauch  beim  Bauwesen  sind 
alle  Steine  nach  und  nach  weggeführt  worden,  so,  dass  mau  ausser  einigen 
nach  römischer  Art  zugerichteten  Steinen,  welche  in  den  nächsten  Mauern  an 
den  Feldern  zerstreut  liegen,  keine  Spur  mehr  von  diesem  Turm  bemerkt". 
Die  Entfernung  von  dem  Kastelle  beträgt  gegen  1000  Schritt. 

Nordwestlich  davon  liegt  dicht  an  der  hohen  Strasse  das  jetzige 
Schlossauer  Parkthorhaus.  Geht  man  von  hier  890  Schritt  auf  der  Strasse 
abwärts,  so  gelangt  man  an  der  Grenze  vom  Rothenberg  und  Schimpfs 
Dickung,  68  Schritt  rechts  von  der  Strasse,  an  eine  Gruppe  von  drei  Hügeln, 
welche  in  der  Richtung  von  OSO.  nach  WNW.  in  40  und  20  Schritt  Ent- 
fernung von  einander  liegen.  Alte  Karten  zeigen  hier  noch  das  Forsthaus 
Schlossauer  Thor  und .  die  Bezeichnung  der  Turmstellen  mit  Römergrab.  Die 
Hügel  wurden  vor  3 — 4  Jahren  von  Seiten  des  badischen  Vereins  unter- 
sucht und  in  den  zwei  östlich  gelegenen  Turmfundamente  gefunden,  die  in 
sehr  schöner  Weise  ausgebessert  und  mit  Rasen  überdeckt  wurden,  um  sie 
vor  weiterem  Vergange  zu  schützen.  Die  Masse  ergaben  für  den  östlichen 
6,10  im  Quadrat,  für  den  anderen  6,15 : 6,25,  die  Mauerstärke  betrug  90  cm. 
Das  frisch  aufgeschichtete  Mauerwerk  zeigt  noch  an  vielen  Stellen  Spuren  des 
alten  Mörtels ;  herumliegende  Ziegelstücke  zeigen,  dass  die  Türme  mit  Ziegeln 
gedeckt  waren,  welche  den  Stempel  Leg.  VIII  Aug.  trugen.  Das  Westd. 
Korr.  HI,  Nr.  91,  S.  83  berichtet  weiter  von  3  zerbrochenen  Sandsteinstatuen 


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Die  Neckar-Mümlinglinie  von  Schlossau  an  bis  zur  hess.  Grenze.      57 

and  einem  Inschriftstein,  Abbild,  der  ersteren  auf  Taf.  IV  u.  V  der  Westd. 
Zeitschr.  IV.  Die  Entfernung  der  Türme  von  Beobachtungsposten  1  betragt 
1064  Schritt. 

Folgt  man  der  Strasse  665  Schritt  abwärts,  so  gelangt  man  auf  einen 
schmalen  Gebirgssattei,  der  zwei  tiefe. ingeschnittene  Thaler,  das  Kehr-  und 
Wassergrund-Thal  von  einander  scheidet  und  die  Zwing  genannt  wird. 
Dicht  dabei  steht  eine  alte  Buche,  welche  die  Stelle  bezeichnet,  wo  der 
Förster  Seitz  ermordet  wurde,  weshalb  die  Örtlichkeit  auch  „an  der  Seitz- 
Bachett  genannt  wird.  Der  schmale  Gebirgsrücken  wird  fast  vollständig  aus- 
gefallt durch  die  Strasse  und  ein  kleines  links  daran  liegendes  Kastell,  dessen 
Grösse  Knapp  zu  29  Schritt  im  Quadrat  angiebt.  Obgleich  es  dicht  am  Wege 
liegt,  scheint  es  von  der  hess.  Kommission  nicht  bemerkt  worden  zu  sein. 
Es  ist  beinahe  gänzlich  ausgebrochen,  nur  unter  den  Wurzeln  einiger  alter 
Bäume  haben  sich  Mauerreste  erhalten.  Die  freigewordenen  Fundamentein- 
schnitte messen  13,60 :  12,80  m,  die  Mauerbreite  beträgt  etwa  1  m  und  die 
Ecken  sind  mit  4  M  Radius  abgerundet.  Über  den  Namen  „Zwing"  geht  im 
Volksmund  die  Sage,  dass  die  Römer  hier  von  unseren  heidnischen  Vorfahren 
seien  bezwungen  worden. 

70  Schritt  nordwestlich  vom  Kastell  wird  die  hohe  Strasse  von  der 
ans  Kailbach  nach  Ernstthal  führenden  Chaussee  gekreuzt  und  nach  weiteren 
490  Schritt  bemerkt  man  rechts  im  Walde,  59  Schritt  vom  Wege,  einen 
trichterförmig  durchwühlten  Hügel  von  12,30  m  Dm.  und  1  m  Höhe,  der  von 
einem  2— 21/*  m  breiten  seichten  Graben  umgeben  ist.  Die  hess.  Kommis- 
sion bezeichnet  diesen  Hügel  als  in  der  „Luing"  (wohl  ein  Druckfehler!) 
liegend.  Die  Mauerreste,  welche  die  beiden  Herren  hier  gesehen  haben, 
konnten  von  mir  nicht  aufgefunden  werden.  Dass  der  Hügel  aller  Wahr- 
scheinlichkeit nach  ein  Turmfumlament  umschloss,  beweist  der  Umstand,  dass 
11  Schritt  südöstlich  von  diesem  noch  ein  anderer  ganz  flacher  und  mit  einem 
breiten  Graben  umgebener  Hügel  liegt,  welcher  ebenfalls  der  hess.  Kommis- 
sion entgangen  ist.  Knapp,  dessen  Karte  jedoch  zwischen  Schlossau  und 
Hesseibach  etwas  unzuverlässig  ist,  zeichnete  an  dieser  Stelle  Turm-  und  Be- 
gleithügel ein.  Der  kurze  Abstand  von  dem  Kastelle  D  erklärt  sich  dadurch, 
dass  man  von  hier  aus  das  ganze  Amorbacherthal  überblickt. 

Dem  Wege  nach  Wald- Leiningen  nun  noch  240  Schritt  folgend  und 
ihn  bei  einer  Biegung,  die  er  nach  rechts  macht  und  wo  ein  von  der 
Kirschenbaumklinge  kommender  Weg  in  ihn  einmündet,  überschreitend,  ge- 
langt man  auf  einen  alten  Waldweg,  den  ich  für  die  alte  hohe  Strasse  halte, 
und  auf  diesem  450  Schritt  weiterschreitend,  an  dem  SO. -Abhänge  des 
Hohwaldes,  wenige  Schritte  links  vom  Wege,  an  eine  Gruppe  von  3  Hügeln, 
welche  von  SO.  nach  NW.  in  einer  Linie  liegen.  Der  untere,  südöstliche 
misst  12,40  m  im  Dm.,  seine  Höhe  1,30  m,  die  Breite  des  ihn  umgebenden 
Grabens  5,3  m.  16  m  von  dem  Rande  seines  Grabens  entfernt  beginnt 
der  Graben  des  zweiten  Hügels.  Derselbe  ist  seicht,  hat  3  m  Br.  und 
mngiebt  einen  erhöhten  Raum  von  11,80  m  Dm.  Dicht  am  Rande  seines 
Grabens  erhebt  sich  der  dritte  Hügel  zu  1  m  H.  mit  11,50  m  Dm.  Behauen  e 
Steine,  welche  auf  demselben  liegen,  weisen  auf  Mauern  hin,  die  auch  in  dem 
mittleren  Hügel  stecken  mögen.    Von  hier  aus  schweift  der  Blick  hinab  nach 


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58  *'r.  Kofler 

dem  Wald-Leininger  Tbal  und  dem  Amorbacher  Thale  entlang  nach  den 
Ufern  des  Mains. 

In  nordwestlicher  Richtung  weiterschreitend  gelangt  man  nach  518 
Schritt  auf  die  Spitze  des  Hohwaldes  und  daselbst  an  die  Trümmer  eines 
kleinen  viereckigen  Gebäudes  von  5,20  m  im  Quadrat  20  m  weiter  nörd- 
lich steht  man  an  dem  Rande  eines  Sandsteinbruches.  Die  hess.  Kommission 
hörte,  dass  diese  Trümmer  einem  Wachthause  angehörten,  das  für  Jagd- 
pächter erbaut  worden  sei  und  erkannte  in  einer  Trümmermasse,  welche  die 
Römerkanzel  genannt  wird,  einen  alten  Steinbruch,  der  wahrscheinlich  ange- 
legt worden  sei,  um  das  Material  für  das  Wachthaus  zu  gewinnen. 

Wir  haben  seither  gesehen,  dass  die  verschiedenen  Beobachtungsposten, 
wie  wir  sie  insgesamt  nennen  wollen,  da  angelegt  sind,  wo  das  Terrain  ihre 
Anlage  bedingte.  Fasst  man  das  Terrain  allein  ins  Auge  und  sieht  von  der 
beliebten  Entfernung  von  1000  Schritt  oder  Meter  ab,  so  muss  man  den 
nächsten  Posten  auf  der  Spitze  des  Hohwaldes  suchen,  da  man  von  dem 
Posten  am  Süd-Ost-Hange  des  Hohwaldes  weder  über  den  Rücken  desselben 
hinwegsehen  noch  Zeichen  nach  der  Nord-West-Seite  geben  konnte.  Nirgends 
aber  finden  wir  auf  der  Höhe  Anhaltspunkte  für  eine  solche  Anlage  ausser 
auf  der  Spitze  bei  jenem  Trümmerhaufen,  der  in  seinen  Fundamenten  ein 
übereinstimmendes  Mass  mit  vielen  Wachttürmen  der  Linie  und  ähnlich  zu- 
gerichtete Steine  zeigt.  Ausserdem  wurde  mir  versichert,  dass  in  jenem 
Walde,  der  Sr.  Durchlaucht  dem  Fürsten  von  Leiningen  gehört,  die  Jagd 
noch  nie  verpachtet  war,  dass  aber  im  Jahre  1848  an  dieser  Stelle  über 
alten  Fundamenten  eine  Hotte  aus  Holz  errichtet  worden  sei  zum  Schutze 
der  Förster,  die  hier  gegen  Wilddiebe  auf  der  Lauer  lagen.  Wir  nehmen 
also  auch  hier  einen  Wachtposten  an,  den  dritten  in  nordwestl.  Richtung  von 
dem  kleinen  Kastell  D  auf  der  Zwinge  aus  und  sehen  in  dem  Fundamente 
den  Überrest  des  Turmes,  dessen  Begleithügel  jedenfalls  an  der  Stelle  des 
Steinbruches  gelegen  war.  Knapp,  der  in  seinem  Buche  die  unten  am  Hob- 
berge gelegene  „Jägerwiese"  fälschlich  die  Zwing  nennt,  fand  hier  („an  dem 
zunächst  bei  der  Zwing  auf  der  Seite  nach  Schlossau  hin  gelegenen  Grabe") 
einen  leider  zerbrochenen  Stein  mit  der  Inschrift  Brambach  Nr.  1736,  der  sich 
jetzt  im  Parke  zu  Eulbach  befindet. 

Weitere  528  Schritt  am  steilen  NW.-Hange  des  Hobberges  abwärts 
bringen  uns  auf  die  Jägerwiese,  wo  nach  Knapp,  Zusätze  S.  159,  nicht  nur 
zwei  römische  halbrunde  Deckelsteine  zu  Thürpfosten,  sondern  auch  ein 
Basrelief,  welches  einen  römischen  Soldaten  vorstellt,  der  an  seiner  linken 
Seite  einen  Schild  trägt  und  zwei  Steine,  auf  welchen  zwei  Vexilla  abgebildet 
sind,  gefunden  wurden  (Decker  im  Archiv  VI,  637).  Es  war  mir  anfangs 
nicht  möglich  auf  der  Jägerwiese  irgend  welche  Spuren  römischer  Be- 
festigungen zu  entdecken,  obschon  der  alte  Übergang  aus  dem  Waldleininger- 
in  das  Euterthal  solche  voraussetzen  Hess. 

Bei  der  letzten  Tour  nach  der  Mümlinglinie,  die  ich  speziell  zu  dem 
Zwecke  unternahm,  um  in  der  Gegend  von  Hesselbach  meine  Notizen  wieder- 
holt zu  prüfen,  unterwarf  ich  die  Jägerwiese  nochmals  einer  eingehenden 
■  Besichtigung.  Zu  meiner  grossen  Überraschung  fand  ich  ausser  einem  83  cm 
langen,  59  cm  breiten  und  32  cm  dicken,   mit  einer  Falze  versehenen  Thür- 


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Die  Neckar-Mümlinglinie  von  Schlossau  au  bis  zur  hess.  Grenze.      59 

oder  Thorstein,  den  ich  schon  früher  beobachtet  hatte,  auf  dem  Abhänge 
der  Jagerwiese  auch  noch  verschiedene  keilförmig  behauene  Steine,  die  von 
oben  herabgerollt  sein  mussten.  Der  Forstwart,  Herr  Heraberger,  sagte  mir, 
das*  der  nach  Hesselbach  zu  gelegene  Teil  der  Jägerwiese  „der  Hausplatz" 
genannt  werde,  weil  hier  früher  ein  Haus  gestanden  habe  und  dass  die  Steine 
recht  gut  von  dort  stammen  könnten.  War  dies  der  Fall,  so  mussten  doch 
die  nach  römischer  Art  zugerichteten  Steine  einem  römischen  Bauwerk  ent- 
nommen sein.  Nach  langem  Suchen  fand  ich  auf  dem  kleinen  Plateau  eine 
Stelle,  die  möglicherweise  noch  feste  Mauern  bergen  konnte.  Hier  Hess  ich 
einen  Arbeiter  eingraben  und  fand  sofort  8  keilförmig  behauene  Sandsteine, 
von  denen  der  letzte  zusammen  mit  anderen  Steinen  noch  in  starkem  Mörtel- 
verbände auf  einer  Rollschicht  sass.  Der  Mörtel  war  von  eigentumlich  roter 
Farbe  und  hatte  das  Aussehen  von  verwittertem  Sandstein.  Mit  Salzsäure  in 
Berührung  gebracht  brauste  er  jedoch  stark  auf  und  bildete  Blasen.  Knapp 
giebt  §  16  eine  Beschreibung  von  eigentümlichen  Gräben,  welche  das  kleine 
Plateau  der  Quere  nach  durchschneiden.  Er  fand,  dass  dieselben  ausgemauert 
und  mit  Gesimsen  und  Zinnen  versehen  gewesen  waren  und  ahnte  nicht,  dass 
er  die  Mauern  des  Kastelies  vor  sich  hatte,  welches  er  gerade  an  dieser  Stelle 
suchte.  Die  Entfernung  dieser  Gräben  von  einander,  25  Schritt,  giebt  uns  die 
Länge  des  seither  noch  nicht  gekannten  Kastelies  auf  der  Jägerwiese,  das  der 
badische  Verein,  auf  dessen  Gebiet  es  liegt,  gewiss  genauer  untersuchen  wird. 

Der  Doppelgraben,  der  sich  nicht  auf  der  Schlossauer  Seite  des  Pla- 
teaus befindet,  wie  Knapp  irrtümlich  sagt,  sondern  auf  der  Hesselbachischen, 
ist  nach  der  Zerstörung  des  Kastells  entstanden  und  ist  der  Grenzgraben 
einer  bis  jetzt  noch  nicht  genau  bestimmten  Waldmark. 

Bei  der  Jägerwiese  treffen  wir  wieder  auf  die  hohe  Strasse,  kreuzen 
dieselbe  und  steigen  drüben  auf  einem  alten  Pfade,  dem  „Kahlebuckel",  hinan. 
Nach  402  Schritt  stossen  wir,  links  vom  Pfade,  der  jetzt  vielfach  bepflanzt 
ist,  dicht  an  der  badisch-bessischen  Grenze,  auf  3  Hügel,  welche  in  der 
Richtung  von  S.  nach  N.  in  einer  Linie  liegen.  Der  mittlere  derselben  trägt 
auf  der  Spitze  den  Grenzstein.  Die  beiden  südlichen  sind  je  mit  einem 
seichten  Graben  von  2,50  m  Breite  umgeben  und  haben  gleich  grosse  Durch- 
messer von  15  m;  der  nördliche  hat  88  cm  H.  und  11,40  m  Dm.  Dieser 
Hügel  ist  gänzlich  durchwühlt  und  scheint  Turmfundamente  enthalten  zu 
haben,  während  bei  dem  mittleren  ein  vom  Rande  nach  der  Mitte  geführter 
Einschnitt  nur  Erde  und  Steine  zeigt.  Die  Entfernung  zwischen  Hügel  1  und 
2  beträgt  4,40  m,  zwischen  2  und  3  dagegen  12  m. 

Folgen  wir  dem  alten  neben  der  Grenze  herlaufenden  Wege,  über- 
steigen später  den  Parkzaun,  so  bringen  uns  740  Schritt  in  den  Walddistrikt 
Höh ebu ekel  und  daselbst  zu  zwei  Hügeln,  welche  in  der  Richtung  von  S. 
nach  N.  13,60  m  auseinander  liegen.  Der  südliche  hat  bei  1,15  m  H.  einen 
Dm.  von  13,90  m  und  ist  von  einem  seichten  1,80  m  breiten  Graben  umgeben. 
Unter  seiner  Oberfläche  dürften  die  Fundamente  eines  Turmes  sich  erhalten 
haben.  Der  nördliche  Hügel  hat  einen  Dm.  von  12,70  m,  der  ihn  umgebende 
Graben  misst  4,50  m  in  der  Breite.   Die  hess.  Kommission  fand  diese  Hügel  nicht. 

Von  diesem  hohen  Standpunkte  aus  schweift  der  Blick  hinüber  nach 
Hesselbach,  das  wir  auf  einem  120  Schritt  westlich  von  diesen  Hügeln  ge- 


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60  Fr.  Kofler 

legenen  Wege  nach  812  Schritt  erreichen,  während  die  alte  hohe  Strasse,  die 
wir  im  Walde  verlassen  und  verloren  hatten,  jedenfalls  östlich  vom  Orte 
vorüberzieht.  Vielleicht  stimmt  hiermit  die  Aussage  eines  Bauersmannes,  der 
östlich  von  Hesselbach  auf  einem  Acker  Steinpflaster  gefunden  haben  will. 
Hesselbach  mit  seinem  Kastelle,  G  der  Knappschen  Karte,  liegt  in  einer  nach 
SW.  abfallenden  flachen  Mulde,  die  den  Anfang  des  engen  Höllthales  bildet, 
das  bei  Kailbach  sich  mit  dem  Euterthale  vereinigt,  vor  der  Mulde  nach 
Osten  hin,  liegt  ein  kleines  Bergplateau.  Merkwürdigerweise  ist  hier  im 
Gegensatz  zu  fast  allen  Kastellen  die  Lage  desselben  nicht  so  gewählt,  dass 
man  von  der  Stelle  aus  das  vorliegende  Gelände  überblickt,  also  auf  dem 
Plateau  selbst,  sondern  hinter  demselben  in  der  flachen  Mulde  bei  den  letzten 
Häusern  auf  der  Ostseite  von  Hesselbach.  Drei  Seiten  des  Kastelies  sind 
durch  Trümmerhaufen  gekennzeichnet,  die  auf  der  Südseite  desselben  noch 
1—1.50  m  emporragen;  die  Mauern  der  vierten  Seite  konnten  überall  mit 
dem  Sondiereisen  erreicht  werden.  Eine  Aufnahme  der  Befestigung  war 
hierdurch  leicht  ermöglicht.  Sie  ergab:  Länge  von  W.  nach  0.  79,30,  von 
S.  nach  N.  67,70  m,  die  Ecken,  welche  von  zwei  Punkten  gemessen  werden 
konnten,  scheinen  mit  7,60  m  Radius  abgerundet  zu  sein,  (alle  Masse  von 
der  Mitte  der  Trümmerhaufen  aus  gemessen).  An  der  Ostseite,  wo  der  Wall- 
gang anscheinend  gut  erhalten  ist,  wurde  derselbe  gemessen  und  auf  der 
Sohle  7,70,  oben  3  m  Breite  gefunden.  Auf  der  Ost-  und  Südseite  sind  noch 
deutlich  Eingänge  zu  erkennen.  Bei  der  ersten  liegt  er  genau  in  der  Mitte, 
bei  der  zweiten  46  m  von  der  SW.-Ecke.  An  der  letzteren  Stelle  sollen  vor 
noch  nicht  langer  Zeit  grosse  schön  profilierte  Steine  ausgebrochen  worden 
sein.  Die  hess.  Kommission  traf  bei  ihren  Untersuchungen  nur  auf  der  Süd- 
seite festes  Mauerwerk  und  konnte  sich  deshalb  nicht  von  dem  Vorhanden- 
sein eines  römischen  Kastelies  überzeugen.  Knapp  sagt  §  19,  33  die  Feld- 
kultur habe  hier  dem  Altertumsforscher  wenig  übrig  gelassen,  die  Südseite 
sei  von  allen  Seiten  noch  am  besten  erhalten  und  wäre  einer  genauen  Unter- 
suchung wert.  Die  Mauer  bestehe  daselbst  aus  grossen  behauenen  Steinen 
zum  Teil  abgeschrägt,  zum  Teil  mit  Gesimsen  .versehen  und  sei  ohne  Kalk- 
verbindung aufgeführt.  Dem  Letzteren  scheint  der  Umstand  zu  widersprechen, 
dass  die  hess.  Kommission  dort  röm.  Mauerwerk  vorfand  und  dass  sich 
fast  überall  kleine  Quarzkieselchen  zeigen,  die  einst  Teile  des  Mörtels  bil- 
deten. Da  in  jener  steinreichen  Gegend  nur  die  behaltenen  Steine  Wert 
haben,  so  wurden  diese  beim  Abbruch  weggeführt  und  die  Kommission  fand 
daher  auf  3  Seiten  nur  lose  Steine.  Knapp  erwähnt  unter  den  Fundstücken 
einen  in  Stein  gehauenen  Menschenkopf,  sodann  ein  in  senkrechter  Stellung 
„in  das  Fundament  der  Mauer  eingemauertes  Messer u. 

Bei  der  Anlage  des  Weges,  welcher  jetzt  auf  der  Süd-  und  Ostseite 
das  Kastell  umgiebt  und  dicht  wider  den  Mauern  desselben  herläuft,  mithin 
nicht  die  alte  „hohe  Strasse"  sein  kann,  wurden,  wie  uns  die  Landleute  er- 
zählten, eine  Menge  Steine  am  Kastell  ausgebrochen  und  zum  Strassenbau 
verwendet.  Unter  diesen  will  man  auch  solche  mit  Schriftzeichen  und  röm. 
Zahlen  gesehen  haben. 

Im  Inneren  des  Kastelles,  etwa  dem  Eingang  an  der  Südseite  gegen- 
über, fand  ich  mit  dem  Sondiereisen  auf  eine  grössere  Strecke  hin  unter  dem 


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Die  Neckar-Mümlinglinie  von  Schlossau  an  bis  zur  hess.  Grenze,      gl 

Äckerboden  Sandsteine,  auf  der  Oberfläche  aber  kleine  Scherben  römischer 
Geftae,  Dinge,  welche  an  dieser  Stelle  einen  festen  Bau  voraussetzen. 

Nördlich  vom  Kastelle,  in  der  Richtung  der  alten,  nicht  der  jetzigen 
hohen  Strasse,  suchte  ich  vergeblich  nach  den  Resten  eines  Beobachtungs- 
postens, und  erst  nach  2640  Schritt  fand  ich  im  Walddistrikt  „Vogelbaum- 
heck* auf  einer  kleinen  Erhebung  über  dem  Vierthal  2  Hügel.  Die  Terrainver- 
hältnisse sowohl  wie  die  Entfernung  von  dem  Kastelle  würden  noch  2  Be- 
obachtungsposten bedingen,  und  zwar  a)  auf  der  langen  Erde  und  b)  am 
Winterrain  an  der  Grenze  vom  Saufeld.  Es  finden  sich  dort  viele  zusam- 
mengetragene Sandsteinhügel,  die  wohl  verraten,  dass  vor  der  letzten  Wald- 
bepflanzung  Kulturarbeiten  waren  vorgenommen  worden,  aber  nicht,  dass  sie 
Überreste  röm.  Wachttürme  seien.  Ich  habe  den  Forstwart  in  Hesselbach, 
Herrn  Hemberger,  beauftragt  darauf  zu  achten,  ob  nicht  an  irgend  einer 
Stelle  zugerichtete  Steine  gefunden  werden. 

Ich  möchte  nicht  unerwähnt  lassen,  dass  mir  unten  am  östlichen  Hange 
des  Rückens,  jenseits  der  jetzigen  hohen  Strasse,  eine  Stelle  gezeigt  wurde, 
wo  ein  Bauersmann  Mauerwerk  gefunden  haben  wollte  und  mir  gefrittete  und 
verglaste  Steine  zu  Gesicht  kamen.  Der  Platz  liegt  aber  mehrere  hundert 
Schritt  abseits  und  ist  seiner  tiefen  Lage  wegen  zum  Beobachtungsort  völlig 
ungeeignet 

Die  beiden  Hügel*  auf  der  Vogelbaumhecke,  welche  von  der  hessischen 
Kommission  waren  übersehen  worden,  liegen  92  Schritt  westlich  von  der 
heutigen  hohen  Strasse  und  in  gleicher  Richtung  mit  derselben.  Der  süd- 
liche hat  bei  13  m  Dm.  eine  H.  von  75  cm,  der  nördliche  1  m  H.  und  11  m 
Dm.  Ihre  Entfernung  von  einander  beträgt  23  m.  Beide  enthalten  Steine, 
der  nördliche  einige  zugerichtete  und  es  dürfte  wohl  in  diesem  das  Turm- 
fundament zu  suchen  sein. 

1100  Schritt  auf  beinahe  ebenem  Wege  bringen  uns  an  die  bayerische 
Grenze,  wo  wir,  bereits  auf  bayerischem  Gebiete,  62  Schritt  rechts  vom  Wege 
und  40  Schritt  von  der  Grenzschneise  wiederum  zwei  Hügel  antreffen,  die 
beide  angegraben  sind.  Der  südliche  hat  einen  Dm.  von  12,40  m  und  einen 
ihn  umgebenden  seichten  Graben  von  3,90  m  Br.  25  m  von  ihm  entfernt 
liegt  der  nördliche,  der  ein  Turmfundament  umschliesst,  dessen  Grössen  Ver- 
hältnisse sich  auf  etwa  3,90  m  im  Lichten  bestimmen  lassen.  Auf  diesem 
Hügel  und  um  denselben  herum  liegen  noch  mancherlei  profilierte  Steine, 
unter  anderen  auch  das  Stück  eines  Thürpfostens.  Als  ich  die  Stelle  vor 
einigen  Tagen  wieder  besuchte,  fand  ich,  dass  viele  der  behauenen  Steine 
waren  abgefahren  worden.  Der  Walddistrikt  benennt  sich  im  „unteren  See- 
schlag" und  es  liegen  die  Hügel  direkt  über  dem  unteren  Seethal,  zu  dem 
in  venig  Entfernung  ein  Wasserlauf  abwärts  fuhrt. 

Nach  etwa  300  Schritt  führt  rechter  Hand  ein  Weg  ab  nach  Wald- 
leiningen. Wir  überschreiten  denselben  und  folgen  der  hohen  Strasse  weitere 
970  Schritt  in  den  Distrikt  „oberer  Seeschlag",  wo  wir  etwas  nördlich  von 
einem  alten,  aus  einem  mit  dem  Euterthale  zusammenhängenden  Thälchen 
aufwärts  kommenden  und  die  hohe  Strasse  kreuzenden  Pfade  rechter  Hand 
ganz  dicht  am  Wege  einen  weiteren  Beobachtungsposten  in  Form  zweier  Hügel 
antreffen.  Der  südliche  hat  13,40  m  Dm.,  der  nördliche,  bei  dem  man  noch  einen 


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62  Fr-  Kofier 

seichten  Graben  wahrnimmt,  11  m.  Auf  beiden  zeigten  sich  zugerichtete 
Steine,  doch  scheint  nur  der  nördliche,  welcher  angegraben  ist,  Turmfunda- 
mente zu  bergen.  Etwa  2000  m  westlich  von  diesen  Hügeln  liegt  das  Dorf 
Bullau.  Hier  wurde  im  Jahre  1519  eine  in  die  Kapelle  des  Dorfes  einge- 
mauerte Ära  mit  Inschrift  gefunden  und  von  dem  Grafen  Georg  Ludwig  von 
Erbach-Fürstenau  später  dem  Museum  zu  Mannheim  geschenkt.  Ebendaher 
soll  auch  der  Viergötteraltar  stammen,  welcher  im  Gräflichen  Parke  zu  Eul- 
bach aufgestellt  ist,  Knapp  S.  48. 

In  und  um  Bullau  ist  bis  jetzt  keine  Spur  einer  römischen  Anlage  ge- 
funden worden  und  es  liegt  der  Gedanke  nahe,  dass  diese  Steine  von  dem 
Kastelle  bei  Würzberg  hierher  gebracht  wurden. 

Die  hess.  Kommission  fand  nun  noch  2500  m  von  der  ersten  Station 
im  Bayerischen  einen  weiteren  Beobachtungsposten.  Auf  der  bayerischen 
Generalstabskarte  gemessen  ist  dies  etwa  die  Stelle,  wo  dieselbe  die  Bezeich- 
nung „Römergrab"  enthält,  und  der  Walddistrikt  den  Namen  Sack  trägt.  Die 
Entfernung  zwischen  den  Stationen  im  Sack  und  im  oberen  Seeschlag  war 
eine  so  bedeutende  und  die  Terrain  Verhältnisse  zugleich  derartige,  dass  man 
etwa  mitten  zwischen  denselben  noch  einen  Beobachtungsposten  annehmen 
musste.  Es  war  mir  im  vergangenen  Jahre  nicht  geglückt,  diesen  zu  finden, 
ich  hatte  aber  verschiedenen  Leuten  eine  gute  Zahlung  versprochen,  wenn 
dieselbe  aufgefunden  würde  und  sie  wurde  in  diesem  Herbste  nachgewiesen. 

Früher  zog  die  hohe  Strasse  nicht  in  der  Richtung  des  jetzigen  Weges, 
sondern  sie  lief  von  dem  letzten  Posten  im  oberen  Seeschlag  aus  dem  Rücken 
einer  Erhebung  hinan,  welche  „das  Ge scheid"  genannt  wird,  und  von  dort  in 
gerader  Richtung  weiter  nach  Norden,  wo  sich  die  neue  Strasse  mit  ihr  vereinigt. 
Ihre  Entfernung  von  der  jetzigen  beträgt  150  Schritt.  130  Schritt  östlich 
von  ihr  auf  der  Höhe  des  Gescheids  und  dicht  bei  dem  Drei-See-Thal  liegen 
in  7  Schritt  Entfernung  von  einander  zwei  mächtige  Hügel,  von  denen  der 
im  Innern  ausgebrochene  südliche,  Turmfundamente  geborgen  haben  mag, 
während  der  nördliche  als  Begleithügel  anzusehen  ü»t.  Man  erreicht  diese 
Hügel,  wenn  man  von  dem  Posten  im  oberen  Seeschlag  1092  Schritt  auf  der 
jetzigen  hohen  Strasse  wandert  und  dann  rechts  in  den  Wald  einbiegend  etwa 
280  Schritt  weit  östlich  geht,  oder  wenn  man  von  der  Stelle  aus,  wo  der 
Weg  von  Eutergrund  nach  Breitenbuch  die  hohe  Strasse  kreuzt,  etwa  noch 
190  Schritt  südlich,  auf  der  hohen  Strasse  wandert  und  dann  links  in  die 
Waldungen  geht. 

Der  Wachtposten  im  Walddistrikt  „Sack"  liegt  45  Schritt  rechts  vom 
Wege  und  besteht  aus  zwei  beinahe  abgetragenen  Hügeln,  von  denen  der 
südliche  ein  Turmfundament  getragen  haben  mag.  Der  nördliche  zeigt  einen 
flachen  Graben  und  liegt  320  Schritt  von  der  hess.  Grenze.  Nahe  dabei 
hatte  ich  im  vergangenen  Jahre  im  dichten  Fichtendickicht  zwei  fast  ganz 
abgetragene  Hügel  gesehen,  welche  8  m  auseinanderlagen,  es  war  mir  aber 
in  diesem  Herbste  nicht  geglückt  sie  wieder  aufzufinden.  Die  Entfernung 
von  dem  Wachtposten  im  Gescheid  beträgt  1105  Schritt. 

Verfolgt  man  die  Strasse  von  der  hessischen  Grenze  ab,  wo  der  Weg  von 
Eutergrund  nach  dem  östlichen  Teile  des  lang  gestreckten  Dorfes  Würzberg 
dieselbe  kreuzt,  noch  784  Schritt  weiter  nördlich,  also  1102  Schritt  von  dem 


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Die  Neckar-Mümlinglinie  von  Schlossau  an  bis  zur  hess.  Grenze.      63 

letzten  Posten  (die  hess.  Kommission  zählt  1200  Meter),  so  zeigen  sich  an 
Waldes  Rand,  50  Schritt  rechts  von  unserem  Wege,  die  hohen  Wallreste  des 
Würz  berger  Kastelies,  I  der  Knappschen  Karte,  welches  von  ihm  auf 
287  Frankf.  Schuh  Länge  und  259  Schuh  Breite  bestimmt  wird.  Der  ausge- 
brochenen und  verschleiften  Mauern  wegen  ist  die  Aufnahme  des  Kastelles, 
das  mit  Holz  bestanden  ist,  eine  recht  schwierige.  Meine  Masse  ergaben 
72 :  65  m,  Grabenbreite  :  6  m,  Radius  mit  dem  die  Ecken  abgerundet :  10  m ; 
Orientierung  NNW.  nach  SSO. 

„Genau  in  der  Mitte  jeder  der  vier  Seiten  des  Kastells  waren  ebenso- 
viele  Thore  angebracht,  in  deren  Bauart  sich  aber  kein  Unterschied  fand. 
Sie  waren  sämtlich  12  Schuh  weit  und,  allem  Anscheine  nach,  ausgepflastert. 
An  den  Durchschnitten,  welche  sie  verursachten,  hatten  die  Mauer  und  der 
Wall,  nach  einer  senkrechten  Basis  von  1  Schuh,  eine  Abdachung.  Die  zwei 
untersten  Reihen  der  Thormauersteine,  welche  man  noch  in  ihrer  ursprüng- 
lichen Lage  fand,  bewiesen  diese  Angabe tf  .  .  . 

„In  dem  Mittelpunkte  des  Kastells  ist  eine  runde  Vertiefung,  die  man 
für  nichts  anderes,  als  für  einen  verschütteten  Ziehbrunnen  halten  kann'). 
Übrigens  hat  man  vergeblich  gehofft  bei  der  Untersuchung  des  inneren  Raumes 

dieser  Verschanzung  Spuren  von  Gebäuden  u.  8.  w.  zu  finden Die 

ganze  Ausbeute  bestand  nur  in  Stücken  von  grossen  und  kleinen  Gefassen, 
worunter  mehrere  von  terra  sigillata  waren;  sodann  in  einigen  Resten  glä- 
serner Gelasse  und  in  einem  eisernen  Pfeile.  Wahrscheinlich  würde  man 
glücklicher  gewesen  sein,  wenn  nicht  das  Innere  des  Kastells  schon  sehr  oft 
mit  Frucht  bebauet,  und  dabei  von  allem,  was  der  Kultur  hinderlich  sein 
konnte,  gereinigt  worden  wäre,"  Knapp  S.  37  ff. 

Fassen  wir  die  Knappsche  Beschreibung  S.  37  fg.  kurz  zusammen,  so 
hatte  das  Kastell  eine  Mörtel-  und  eine  Trockenmauer.  Zwischen  Aussen- 
seite  der  Mauern  und  Graben  lief  eine  Berme  hin,  während  sich  an  die  In- 
nenseite der  Mauern  ein  breiter  Wallgang  anlehnte.  In  hohem  Grade  merk- 
würdig bleibt  die  auffällige  Beschaffenheit  der  Mauern. 

Das  Kastell  „Heunehaus"  (Hainhäusel  der  Generalstabskarte)  ist  so 
gelegen,  dass  es  den  Übergang  aus  dem  Watterbachthal  in  das  Euterthal  deckt. 

Decker,  Aren.  f.  hess.  Gesch.  etc.  VI  S.  535  ff.  nimmt  an,  dass  das 
Hainhäusel  die  Vullineburch  sei,  welche  in  der  Grenzbeschreibung  der  von 
Eginhard  819  an  daa  Kloster  Lorsch  geschenkten  Michelstädter  Mark  erwähnt 
wird  und  von  der  es  heisst,  dass  die  Grenze  daselbst  „per  unam  portam  intro, 
per  altram  foras"  gegangen  sei.  Wir  werden  später  auf  diese  Grenzbeschreibung 
zurückkommen,  ich  mochte  aber  jetzt  schon  die  Aufmerksamkeit  darauf  lenken. 

Vor  der  SO.-Ecke  nach  Süden  zu  liegen  in  70  Schritt  Entfernung  die 
Trümmer  eines  Baues  mit  Heizvorrichtungen,  von  Knapp  §  30  S.  45  als  Bad 
bezeichnet  Ähnliche  Gebäude  finden  sich  bei  oder  vor  den  meisten  romischen 
Kastellen.  Vgl.  über  diese  Bäder  Hammerans  Abhandlung,  Westd.  Korrbl.  IV 
Nr.  111  und  S.  v.  Rössler,  Westd.  Zeitschr.  IV  S.  353.  Knapp  berichtet  an 
obiger  Stelle,  dass  man  bei  Nachgrabungen  eine  Ziegelplatte  mit  dem  Stempel 
Cok.  XX1III  V(ciuntarmum),  Brambach  Nr.  1393,  aufgefunden  habe. 

2)  Mau  sieht,  wenn  man  in  der  Vertiefung  die  Steine  wegräumt,  deutlich  die  runde 
SteiateUnng  des  liruunem. 


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64  Fr.  Kofier 

Der  nächste  Beobachtungsposten  liegt  1176  Schritt  von  dem  Hain- 
häusel entfernt  auf  einer  Anhöhe  an  der  sog.  Rothen-Buche,  dicht  hinter  dem 
Würzberger  Gemeindeforsthaus  und  etwa  150  Schritt  östlich  der  heutigen 
hohen  Strasse.  Er  besteht  aus  den  Resten  zweier  fast  ganz  abgetragener 
Hügel,  welche  von  Mitte  zu  Mitte  gerechnet  25  m  auseinander  lagen.  Sie 
sind  so  stark  zerstört  und  ihre  Form  ist  seit  2  Jahren  durch  Abraum  der 
benachbarten  Felder  auch  noch  so  sehr  verändert,  dass  ihr  einstiger  Umfang 
nicht  mehr  gemessen  werden  kann.  Der  nördliche  soll  nach  dem  Berichte 
der  hess.  Kommission  Fundamente  eines  Turmes  enthalten  haben.  Beide  sind 
mit  einem  flachen  Graben  umgeben. 

1160  Schritt  weiter  nördlich  liegt  in  der  Nähe  des  Würzberger  Kirch- 
hofes ein  Dreieckspunkt,  genannt:  „Einhäusel".  Hier  erreicht  der  Höhenzug, 
auf  dem  wir  seither  gingen,  die  grösste  Erhebung.  Wir  suchten  östlich 
davon,  an  einer  Stelle,  wo  man  das  ganze  nach  Osten  gelegene  Gelände  über- 
blickt, nach  Mauerresten  und  fanden  dort  ausgepflügte  Asche,  Sandsteine  und 
zahlreiche  Scherben  thönerner  Gefässe.  Der  Platz  liegt  etwas  über  100  Schritt 
von  der  hohen  Strasse.  Die  hess.  Kommission  nahm  die  „Station"  etwa  130 
Schritt  westlich  von  der  Sandgasse  an,  wo  vor  „mehreren  Jahren  Mauerwerk 
ausgegraben*1  wurde  und  fand  dort  zugehauene  Steine,  Mörtel  und  Scherben. 
Der  Ort  dürfte  circa  200  m  von  der  durch  mich  angenommenen  Stelle  ent- 
fernt sein.  Da  er  unten  am  Hange  liegt,  scheint  er  sich  zum  Beobachtungs- 
posten wenig  zu  eignen.  In  seiner  Nähe  wurde  schon  öfter  Mauerwerk  aus- 
gebrochen ;  auch  Hegen  dicht  dabei  die  „Maueräcker",  die  ihren  Namen  wohl 
Resten  von  Mauern  verdanken  dürften,  die  unter  der  Ackeroberfläche  liegen. 

Von  dem  Kirchhofe  aus  bringen  uns  790  Schritt  zu  dem  westlichen 
Ende  von  Würzberg  an  das  Wirtshaus  mit  dem  Namen  „zur  Römerburg",  den 
auch  ein  etwa  100  Schritt  weiter  nordwärts  gelegener  Dreieckspunkt  tragt. 
Nicht  der  Name,  sondern  Terrainverhältnisse  Hessen  mich  annehmen,  dass 
hier  einst  ein  Beobachtungsposten  gestanden  habe,  in  der  Nähe  des  alten 
Weges,  der  von  dem  oberen  Erbacher  Thale  aus  über  Würzberg  in  das 
Watterbacher  Thal  führt.  Trotz  eifrigen  Suchens  konnte  jedoch  keine  Spur 
desselben  entdeckt  werden.  Doch  trafen  wir  die  Überreste  eines  gesteinten 
Weges,  der  wohl  einst  von  der  Mangelsbach  durch  Würzberg  nach  Erbuch 
führte. 

Von  dem  Kirchhofe  bei  Würzberg  bis  nach  Eulbach  fand  die  hess. 
Kommission  keinerlei  Anlagen  mehr,  wohl  einfach  aus  dem  Grunde,  weil  sie 
die  alten  Terrain-  und  Strassen  Verhältnisse  nicht  berücksichtigend  auf  der 
jetzigen  hohen  Strasse  weiter  ging  und  in  deren  Nähe  Umschau  hielt.  Der 
alte  Strassenzug  läuft  aber  östlich  des  heutigen,  beinahe  am  Rande  des  Eul- 
bacher Forstes.  In  der  Nähe  desselben,  1370  Schritt  von  $lem  letzterwähnten 
trigonometrischen  Punkte  entfernt,  liegt  der  Dreieckspunkt  „Mangel sbach", 
der  uns  zuerst  Anlass  zur  Untersuchung  gab.  Der  Dreiecksstein  sitzt  daselbst 
innerhalb  fester  Mauern  von  anscheinend  4,50  m  im  Quadrat,  der  Boden  ringsum 
ist  etwas  erhöht  und  zeigt  Sandsteine  und  Mörtelbrocken.  16  m  südlich  ist 
eine  Stelle,  auf  der  sehr  viele  Sandsteine  umherlagen,  die  im  vorhergegangenen 
Herbste  ausgepflügt  worden  waren.  Beim  Eingraben  fanden  wir  reichlich  Asche 
und  Sandsteine,  darunter  auch  einen  behauenen,  von  der  Form  wie  solche  bei  den 


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Die  Neckar-Mümlinglinie  von  Schlossau  an  bis  zur  hess.  Grenze.      65 

Turmfundamenten  vorkommen.  Eine  alte  Frau  aus  der  Mangelsbach  erzählte, 
das  sie  sich  aus  ihrer  Jagendzeit  her  eines  steinernen  Turmes  erinnere,  den 
man  (wahrscheinlich  bei  der  Landesvermessung)  wohnlich  eingerichtet  habe. 
Es  wäre  dies  nicht  unmöglich,  da,  wie  Knapp  1812  erzählt,  damals  noch  viele 
Türme,  er  glaubte  es  seien  Qräber,  in  ihrem  Mauerwerk  erhalten  waren. 

Der  einmal  eingeschlagenen  Richtung  weiter  folgend,  wobei  man  das 
nahe  Parkgatter  überklettern  muss,  gelangt  man  nach  1080  Schritt  in  dem 
Eulbacher  Wildpark,  Distrikt  Heumatte,  etwa  140  Schritt  von  dem  Wege» 
an  einen  mit  Fichten  besetzten  runden  Hügel  von  13  m  Dm.,  der  von  einem 
3,50  m  breiten  Graben  umgeben  ist  und  sehr  viele  Steine  birgt,  während  der 
Wiesengrund,  auf  dem  er  sich  erhebt,  frei  von  Steinen  ist.  Etwa  12  m  da- 
von entfernt  ist  auf  der  Wiese  noch  eine  andere,  etwas  erhöhte  Stelle,  wo 
vir  in  frisch  aufgewühlten  Maulwurfshaufen  zahlreiche  Mörtel-  und  Ziegel- 
stuckchen,  sowie  kleine  Getassscherben  fanden.  Die  Aussage  des  im  nahen 
Eulbach  wohnenden  Herrn  Wildmeister  Dick,  dass  hier  früher  Geräteschuppen 
gestanden  hätten,  ändert  nichts  an  der  Annahme,  dass  der  Hügel  zu  einem 
röm.  Beobachtungsposten  gehörte,  da  er  in  Form  und  Lage  den  Anforderungen 
hierzu  entspricht,  sie  wird  aber  auch  widerlegt  durch  die  Mitteilung  der 
sehr  alten  Leute  in  der  Mangelsbach,  welche  die  Schuppen  nicht  hier, 
sondern  in  dem  nahen  Walde  stehen  sahen  und  die  Stelle  genau  bezeichneten. 
Ich  sehe  in  dem  mit  einem  Graben  umgebenen  Hügel  den  Begleithügel  eines 
Turmes,  der  10—12  m  davon  in  der  Wiese  gelegen  haben  mag. 

Bei  der  Durchsicht  des  sog.  Eulbacher  Katalogs,  der  eine  Beschreibung 
sämtlicher  von  Sr.  Erlaucht  dem  Grafen  Franz  von  Erbach  an  der  hohen 
Strasse  entdeckten  Altertümern  enthält,  erfuhren  wir,  dass  der  im  Eulbacher 
Parke  wieder  aufgerichtete  Turm  (hier  Grab  genannt)  samt  dem  dabei  ge- 
fundenen Inschriftsteine,  Brambach  Nr.  1392,  in  der  Nähe  von  Eulbach  Stein 
nach  Stein  abgebrochen  und  hierher  versetzt  worden  sei.  Ein  Vergleich  dieser 
Stelle  mit  Knapp  §  61  ergab,  dass  der  Turm  (Grab  wie  er  es  nennt;  da  ge- 
legen habe,  wo  der  Walddistrikt  „die  Heumatte"  an  die  Würzberger  Felder 
anstösst,  dicht  neben  der  von  Eulbach  nach  Würzberg  führenden  Strasse. 
Es  ist  hier  nicht  von  dem  zuvor  von  mir  erwähnten  Beobachtungspunkte  auf 
der  Heumatte  die  Bede,  sondern  von  einer  Stelle,  die  795  Schritt  weiter  süd- 
lich liegt  und  gegen  280  Schritt  nördlich  von  dem  Dreieckspunkte  Mangels- 
bach, den  ich  oben  zu  den  Beobachtungsposten  gezählt  hatte.  Auf  näheres 
Befragen  hörten  wir  in  der  Mangelsbach,  dass  sich  dort  ein  Römergrab  be- 
fände, das  vor  langen  Jahren  untersucht  worden  sei.  Inmitten  eines  Fichten- 
dickichts fanden  wir  einen  aus  Erde  und  Steinen  bestehenden  Hügel  von 
16,66  m  L.,  14,30  m  Br.  und  ca.  60  ein  H.,  mit  abgerundeten  Ecken,  der 
anscheinend  von  einem  3,50 — 3,80  m  br.  Graben  umgeben  ist,  also  Ähnlich- 
keit mit  einem  kleinen  Kastelle  hat.  Untersuchungen  waren  bei  dem  dichten 
Bestände  nicht  möglich.  Einige  Einschnitte,  welche  von  der  Seite  her  ge- 
macht wurden,  zeigten  nur  lose  aufeinander  geworfene  Steine  ohne  Mörtel. 
Ehe  weitere  Untersuchungen  stattgefunden  haben,  lässt  sich  schwer  bestimmen, 
ob  der  Beobachtungsposten  hier  oder  bei  dem  Dreieckspunkte  Mangelsbach 
gelegen,  oder  ob  sich  trotz   der  Nähe  von  Eulbach   hier  ein  kleines  Kastell 

WfttfcL  Zeitschr.  f.  Gesch.  u.  Kunst.  VIII,    I.  5 

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66  Fr.  Kofler 

befunden  habe,  das  in  seinen  mutmasslichen  Grössenverhältnissen  mit  dem 
Kastell  auf  der  Zwing  und  bei  Breitenbrunn  übereingestimmt  hätte. 

909  Schritt  nördlich  von  dem  Posten  auf  der  Wiese  in  der  Heu  matte 
liegt  beim  Übergang  aus  dem  Ernstbach  in  das  Watterbachthal  auf  einer 
nach  Osten  sanft  geneigten  Ebene  das  Kastell  Eulbach,  M  der  Knappschen 
Karte,  dessen  einstiger  Umfang  sich  noch  deutlich  in  der  Wiese  erkennen 
lässt.  Knapp  giebt  die  Grösse  desselben  zu  156  Frkf.  Fuss  L.  und  140 
Fuss  Br.  an,  also  44,51  m  :  39,94  m.  Nach  den  Bodenerhebungen  zu  schliessen 
müsste  es  bedeutend  grösser  gewesen  sein,  denn  ich  mass  94 :  90  Schritt. 
Knapp  sagt  Seite  52,  dass  das  Kastell  zu  seiner  Zeit  ganz  mit  Dammerde 
bedeckt  gewesen  sei.  Als  diese  abgeräumt  war,  „fand  man  von  den  Funda- 
mentsteinen der  Wallmauer,  an  der  dem  Feinde  entgegenstehenden  Ostseite, 
noch  zwei  Reihen,  an  den  übrigen  aber  nur  eine  Lage  un verrückt".  .  .  . 
„Es  hatte  nur  ein  Hauptthor,  und  zwar  mitten  in  der  dem  Feinde  zugekehrten 
Seite;  einige  Unterbrechungen  der  Fundamentsteine  an  der  südlichen  Seite 
machen  es  möglich,  dass  auch  hier  ein  Ausgang  war,  aber  mit  Gewissheit 
Hesse  sich  dieses  nicht  mehr  entscheiden;  an  den  übrigen  Seiten  war  zuver- 
lässig kein  Thor  angebracht ".  „An  dem  9  Schuh  (2,56  m)  weiten  Thore  fand 
man  die  beiden  untersten  Reihen  der  Steine,  welche  die  rechte  Thorwand 
bildeten,  beinahe  noch  alle  ganz  un verrückt,  und  von  jenen  der  linken  Thor- 
wand zwar  wenigere,  aber  doch  einige.  Es  wurde  sogleich  ein  genauer 
Grundriss  aufgenommen  und  das  Thor  alsdann  in  dem  Eulbacher  Garten  mit 
grösster  Sorgfalt  aufgestellt.  .  .  .  Übrigens  war  an  diesem  Kastelle  die  öst- 
liche, dem  Feinde  zugekehrte  Seite,  ebenfalls  mit  mehr  Sorgfalt  gebaut,  als 
die  anderen.  Zu  beiden  Seiten  des  Hauptthores  waren  15  Schuh  lange  An- 
laufsteine angebracht,  welche  da,  wo  sie  sich  endigten,  mit  den  anstossenden, 
senkrecht  stehenden  Steinen  eine  kleine  Verknüpfung  bildeten.  (Dies  wurde 
beinahe  der  Grösse  kleiner  Türme  entsprechen !)  So  weit  diese  Anlaufsteine 
reichten,  war  das  Kastell  mit  dreigliedrigen,  übrigens  aber  nur  mit  zweiglied- 
rigen Gesimssteinen  an  der  Ostseite  geziert  Ob  die  anderen  Seiten  ebenfalls 
Gesimse  hatten,  ist  noch  unentschieden,  weil  der  ganze  eingeebnete  Graben 
vor  der  Wallmauer  nicht  überall  untersucht  werden  konnte.  Deckelsteine  von 
Zinnen,  eine  Lanze  und  eine  wohlerhaltene  Silbermünze  von  Domitian,  nebst 
vielen  Stücken  grosser  und  kleiner  irdener  Gefasse,  worunter  mehrere  schön 
gearbeitete  von  feiner  terra  sigillata  sind,  fanden  sich  in  dem  Graben  an 
der  Ostseite". 

Noch  heute  lässt  sich  der  das  Kastell  umgebende  Graben  erkennen; 
die  Abrundung  desselben  auf  der  Innenseite  weist  auf  10  m  Radius.  Die  Ent- 
fernung des  Kastells  von  der  ehemaligen  hohen  Strasse  beträgt  120  Schritt, 
in  westl.  Richtung. 

Nach  Aussage  des  Herrn  Wildmeister  Dick  wurden  bei  dem  Abriss 
und  Wiederaufbau  der  bei  seiner  Wohnung  befindlichen  Ökonomiegebäude* 
ca.  100  Schritt  vor  der  Ostecke  des  Kastells,  bedeutende  Mauerzüge,  sowie 
Ziegel  und  Backsteinplatten  in  Menge  gefunden.  Es  stimmt  dies  mit  dem 
überein,  was  Scriba  in  den  Zusätzen  zu  Knapps  Werk  S.  162  sagt :  „Bei  dem 
römischen  Kastell  zu  Eulbach  wurden  bei  einer  späteren  Ausgrabung  ausser 
einer  ziemlichen  Anzahl  von  gebrannten  Steinen,  denen  ähnlich,  wie  sie  früher 


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Die  Neckar-Müralinglinie  von  Schlossau  an  bis  zur  hess.  Grenze.      67 

in  den  Badern  zu  Würzberg  und  dem  Hainhaus  ausgegraben  wurden,  auf- 
gefunden, was  die  Vermutung  zulässt,  dass  auch  dieses  Kastell  sein  eigenes 
Bad  gehabt  habe". 

Dass  die  alte  „hohe",  oder  Yielbrunner  Strasse,  welche,  wie  schon 
bemerkt,  120  Schritt  westlich  von  dem  Kastelle  hinläuft,  eine  lange  Strecke 
neben  dem  Parkzaune  hinzieht  und  sich  nach  1100  Schritt  etwa  mit  dem  heu- 
tigen Yicinalwege  vereinigt,  wirklich  die  alte  hohe  Strasse  sei,  möchte  ich 
stark  bezweifeln.  Allem  Anscheine  nach  vereinigte  sich  die  hohe  Strasse 
erst  mit  dem  Yicinalwege  bei  dem  Beobachtungsposten  „Steinhaufen",  von 
dem  wir  später  hören  werden  und  lief  also  von  Eulbach  an  genau  in  nörd- 
licher Richtung  weiter. 

Geht  man  vom  Eulbacher  Kastelle  aus  auf  diesem  Wege  860  Schritt 
in  nördlicher  Richtung,  so  bemerkt  man  links,  jenseits  des  Parkgatters,  im 
Walddistrikt  „Kutschenweg"  zwei  Hügel,  den  ersten  Beobachtungsposten  nörd- 
lich des  Kastelies.  Der  südliche  Hügel,  welcher  ausgebrochen  ist,  scheint  ein 
Tnrmfundament  von  5,20 — 5,60  m  im  Quadrat  geborgen  zu  haben ;  der  zweite, 
in  geringer  Entfernung  nördlich  liegende  misst  11,30  m  im  Durchmesser,  50 
cm  in  der  Höhe,  ist  mit  einem  ilachen  3,70 — 4  m  breiten  Graben  umgeben 
und  besteht  aus  Erde  und  Steinen. 

Scriba  berichtet  in  den  Zusätzen  zu  Knapp  S.  163  u.  164,  dass  bei 
Anlage  eines  neuen  Yicinalweges  von  Eulbach  in  der  Richtung  nach  Viel- 
brunn,  zwischen  Eulbach  und  der  lichten  Platte,  hinter  der  sog.  Molkenwiese 
(<L  i.  auf  der  vorher  erwähnten  Stelle  am  „Kutschenweg",  Mauerüberreste 
eines  römischen  Grabes  oder  Wachtturmes  aufgedeckt  worden  seien,  und 
dass  man  unter  den  daselbst  ausgebrochenen  Steinen  die  Fragmente  des 
Cohortensteines  (Brambach  1394)  aufgefunden  habe,  der  in  die  Erbachsche 
Sammlung  gelangte. 

Yon  hier  aus  hält  es  schwer,  die  alte  hohe  Strasse  und  den  nächsten 
Beobachtung8po8ten  zu  finden,  der  im  Waldbezirk  „lichte  Platte"  390  Schritt 
von  dem  heutigen  Wege  liegt  und  845  Schritt  von  dem  Posten  am  Kutschen- 
weg entfernt  ist.  Am  leichtesten  ist  er  aufzusuchen,  wenn  man  von  Eulbach 
aus  der  heutigen  Strasse  bis  zum  nächsten  Parkthorhause  folgt  und  den  dort 
links  abgehenden  Weg  einschlägt,  der  nach  390  Schritt  auf  die  Stelle  führt 
Er  besteht  aus  zwei  Hügeln,  von  denen  der  südliche  Spuren  eines  Turm- 
fundamentes zeigt,  das  erst  kürzlich,  um  Steine  für  Wegebauten  zu  gewinnen, 
ausgebrochen  ward.  Bei  dieser  Gelegenheit  wurden  folgende  Bruchstücke 
eines  Inschriftsteines  gefunden,  die  in  der  Gräfl.  Erbachschen  Sammlung 
aufbewahrt  werden. 


(mcosp'i 


Nr.  6  ist  etwas  dünner  in  der  Schrift. 


5* 

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68  Fr.  Kofler 

30  Schritt  weiter,  also  nach  N.  zu  und  durch  den  besagten  Waldweg 
von  ihm  geschieden,  liegt  der  zweite  Hügel  von  12,60  m  Dm.,  der  mit  einem 
flachen  Graben  umgeben  ist. 

Der  Bequemlichkeit  wegen  gehen  wir  nun  nicht  im  dichten  Walde 
weiter,  sondern  betreten  bei  dem  Parkthor-  oder  Jagerhause  wieder  den  Eul- 
bacher Vicinalweg.  Auf  diesem  in  nordwestlicher  Richtung  weiter  schreitend, 
gelangen  wir  in  1030  Schritt  Entfernung  (die  direkte  Entfernung  dürfte  etwa 
nur  800—850  Schritt  betragen)  vom  Jägerhause,  im  Walddistrikt  „Stein- 
haufen" (Strickherrnwald  der  hess.  Kommission),  da  wo  sich  meiner  Meinung 
nach  die  alte  hohe  Strasse  mit  dem  jetzigen  Weg  vereinigen  muss,  an  den 
dritten  Beobachtungsposten  nördlich  vom  Kastelle  Eulbach.  Er  besteht  zur 
Zeit  nur  noch  aus  einem  aus  Erde  und  Steinen  aufgetragenen  Hügel  von 
1,10  m  H.  und  10,30  m  Dm.  Der  flache  Graben,  welcher  ihn  umgiebt,  hat 
4,30  m  Br.  Es  ist  der  Begleithügel  eines  Turmes,  welcher  bei  Anlage  des  Vici- 
nalweges  in  die  Baulinie  fiel  und  abgetragen  wurde.  Die  beiden  letzten  Posten 
gestatten  Einblick  in  Seitenthäler  des  Walbern-Thales. 

Der  folgende  Beobachtungsposten  liegt  756  Schritt  von  diesem  entfernt 
in  dem  Distrikt  „Hamede",  d.  h.  Heumade,  und  52  Schritt  westlich  vom  Wege, 
über  dem  Hange  des  Walbern thales.  Er  besteht  ebenfalls  nur  noch  aus 
einem  Hügel  von  12,60  m  Dm.,  umgeben  von  einem  tiefen  5,70  m  breiten 
Graben.  Ein  Turmhügel,  der  35  Schritt  weiter  südlich  und  nur  36  Schritt 
vom  Wege  stand,  wurde  von  dem  Eigentümer,  Bürgermeister  Schäfer  in  Viel- 
brunn, abgetragen.  Der  grosse  Abstand  zwischen  diesen  Hügeln,  sowie  die 
Mitteilung,  dass  Schäfer  zwei  Hügel  abgetragen  habe,  lassen  mich  annehmen, 
dass  der  Posten  aus  3  Hügeln  bestand. 

Nach  kurzer  Zeit  verlassen  wir  den  Wald  und  betreten  nun  das  freie 
Feld  oberhalb  Vielbrunn.  Dort  sollen  835  Schritt  von  dem  letzten  Posten 
und  48  Schritt  links  vom  Wege  zwei  dicht  beisammenliegende  Hügel  abge- 
tragen worden  sein.  Eingrabungen ,  welche  ich  an  der  mir  bezeichneten 
Stelle  machte,  förderten  viele  Steine  und  Mörtelbrocken,  aber  keine  Turm- 
fundamente zu  Tage.  Die  Hügel  standen  am  Übergange  aus  dem  Kimbacher 
in  das  Vielbrunner  Thal. 

212  Schritt  weiter  nördlich  kreuzt  der  Weg,  weither  von  Kimbach  nach 
Vielbrunn  führt,  die  hohe  Strasse  und  745  Schritt  weiter  nördlich  liegt  im 
Walddistrikte  „Oberhaspel",  dicht  am  Wege  ein  flacher  Hügel,  den  ein  Graben 
von  6  m  Br.  umgürtet.  Südlich  davon,  beinahe  am  Grabenrand  lag  einst  ein 
zweiter  Hügel,  der  beim  Strassenbau  geebnet  wurde  und  jedenfalls  ein  Turm- 
fundament enthielt,  von  dem  noch  Steine  und  Mörtel  im  Boden  stecken. 

Folgen  wir  dem  Wege  weitere  845  Schritt  nach  Norden,  so  begegnen 
wir  auf  dem  höchsten  Teile  des  Distriktes  Oberhaspel,  etwa  23  Schritt  vom 
Wege  einem  weiteren  Posten,  von  dem  noch  der  Begleithügel  erhalten  ist, 
dessen  Graben  zu  einer  Suhle  erweitert  wurde.  Es  ist  dies  mit  den  meisten 
Gräben  der  noch  kommenden  Begleithügel  geschehen  und  die  Landleute  be- 
legen sie  daher  mit  dem  Namen  Säul,  d.  h.  Suhle.  Der  Turmhügel  ist  völlig 
abgetragen. 

856  Schritt  in  gerader  Richtung  nördlich,  indem  man  zuletzt  die  Strasse 
verlässt   und   links   in  den  Wald  und  Park  einbiegt,   bringen  uns  bei  dem 


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Die  Neckar-Mümlinglinie  von  Schloßsau  an  bis  zur  bess.  Grenze.      69 

Übergänge  aus  dem  Nordanne  des  Kimbacherthaies,  über  die  Wasserscheide 
nach  dem  Ohrenbacherthal  zu  dem  Kastell  Hainhaus,  P  der  Knappschen 
Karte  (Heunehaus,  ausgesprochen  Heinehaus  und  früher  die  Bentzeburg  ge- 
nannt), innerhalb  dessen  Umfassungsmauern  ein  Jagdhaus  des  Fürsten  Löwen- 
stein, sowie  Oekonomiegebäude  Platz  gefunden  haben.  Da  verschiedene 
Umbauten  vorgenommen  worden  sind,  so  ist  der  Umfang  desselben  schwer 
zn  bestimmen.  Knapp  giebt  seine  Grösse  auf  ungefähr  258  Schuh  L.  und 
Br.  an,  73,5:73,5  m;  ich  fand  sie  cirea  85  Schritt  von  0.  nach  W.,  81 
Schritt  von  S  nach  N,  also  beinahe  dasselbe.  An  vielen  Stellen  bemerkt 
man  noch  einen  vorliegenden  Graben.  „An  der  östlichen  Seite  des  Kastells", 
sagt  Knapp  S.  58,  entdeckte  man  eine  ausserordentliche  Menge  grösserer  und 
kleinerer,  zum  Teil  ganz,  zum  Teil  halb  abgerundeter  Steine,  so  dass  man 
mehrere  Wagen  davon  wegführte  ...  ich  halte  sie  für  Schleudersteine  und 
diese  Entdeckung  ist  für  die  Erklärung  der  in  dem  Bade  bei  diesem  Kastelle 
gefundenen  Inschrift  nicht  ohne  Wichtigkeit."  Es  ist  dies  das  Stück  einer 
grossen  gebrannten  Platte  mit  dem  Stempel  Brambach  Nr.  1395.  Ausserdem 
fanden  sich  noch  dort  eine  gut  erhaltene  Silbermünze  von  Septimius  Severus 
und  der  Rumpf  einer  Ceres  aus  gewöhnlichem  Sandstein  (im  Park  zu  Eul- 
bach). Eine  Untersuchung  des  Kastells,  meint  Knapp,  sei  eben  so  nutzlos 
als  unmöglich. 

Das  Bad,  dessen  Grundriss  auf  Tafel  6  Fig.  48  abgebildet  ist,  lag  153 
Schritt  nordwestlich  vom  Kastelle.  Hier  wurde  im  vergangenen  Jahre  von 
Herrn  Pfarrer  Köhler  aus  Vielbrunn  eine  römische  Ackerhacke  gefunden,  wie 
sie  Linden8chniit  in  Altert,  d.  heid.  Vorz.  HI,  H.  3,  T.  4,  Nr.  7  abbildet,  also 
halb  Hacke,   halb  Pickel,   und  dem  Grossherz.  Kabinets-Museum  übergeben. 

Unter  der  gütigen  Führung  des  genannten  Herrn  Pfarrers  Köhler 
machten  wir  auch  einen  Abstecher  nach  der  „alten  Schanze"  bei  Ohrenbach, 
welche  im  Yolksmund  „die  Heuneschüsseltf  heisst  und  nahe  dem  Wege 
liegt,  der  vom  Bremhof  über  die  Zauberhöhe  nach  Mainbullau  führt.  Die  hess. 
Kommission  sagte  darüber:  „In  die  Richtung  der  bisher  begangenen  Linie 
passt  das  Kastell,  wenn  es  ein  solches  ist,  nicht.  Dagegen  liegt  es  in  fast 
geradliniger  Verlängerung  der  neu  aufgefundenen  Signallinie  Schi ossau- Neckar- 
burken. Vielleicht  findet  man  zwischen  Schi  ossau  und  diesem  Kastell  auf 
bayerischem  Gebiete  noch  weitere  Stationen  und  damit  einen  neuen  Zweig 
der  Odenwald-Signallinie. u 

Da  also  die  Frage,  ob  die  Schanze  ein  röm.  Kastell  sei  oder  nicht, 
ziemlich  offen  gelassen  war,  so  hatte  ich  beschlossen,  sie  zu  besichtigen. 

Das  Ohrenbacher  Kastell  (die  Heuneschüssel)  beschreibt  Knapp  als  ein 
Oblongum  mit  abgerundeten  Ecken  von  90  Schritt  0.  nach  W.  Länge  und  80 
Schritt  S.  nach  N.  Breite;  in  der  Mitte  befinde  sich  ein  Ziehbrunnen.  „Der 
Graben",  sagt  er  weiter,  „mit  dem  das  Werk  umgeben  ist,  hat  jetzt  noch 
eine  Tiefe  von  6—8  Fuss  und  ist  oben  gegen  20  Schuh  weit  und  hatte,  wie 
man  an  einzelnen  Stellen  deutlich  sieht,  nach  aussen  hin  einen  starken  Auf- 
wurf. Der  eigentliche  Wall  trägt  keine  Spur  von  Mauer  an  sich,  er  besteht 
lediglich  aus  Erde,  ist  oben  5—6  und  auf  der  Grundfläche  10—20  Schuh 
breit.    Von  innen  beträgt  seine  Höhe  10—14,  und  von  aussen  10 — 20  Fuss." 


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70  J.  v.  Pflugk-Harttung 

„Nur  an  einer  Seite  ist  ein  12  Schuh  breites  Thor.  Der  äussere 
Graben  ist  hier  unterbrochen,  um  eine  Brücke  zu  ersparen  und  der  Wall 
zieht  sich  zu  beiden  Seiten  in  das  Kastell  hinein,  damit  der  Eingang  besser 
verteidigt  werden  konnte." 

„Besonders  auffallend  ist  ein  Graben  im  Innern  der  Befestigung,  wel- 
cher 29  Schritt  von  dem  Eingang  entfernt,  in  einer  parallelen  Richtung  mit 
dem  Walle  den  inneren  Raum  von  Süden  nach  Norden  durchschneidet,  sich 
an  der  südlichen  und  nördlichen  Seite  ganz  an  den  Wall  anschliesst  und  dann 
auf  beiden  Seiten  endigt,  sobald  er  die  dem  Thore  gegenüberstehende  Flanke 
berührt.  Seine  Tiefe  beträgt  6—6  und  die  Breite  13  Fuss.  Die  Brücke, 
welche  über  ihn  führte,  war  vermutlich  von  Holz,  weil  man  keine  Spur  mehr 
von  ihr  findet.  Erstürmte  also  der  Feind  die  dem  Eingange  gegenüberliegende 
Flanke  des  Walles,  so  konnte  sich  die  Besatzung  hinter  diesem  Graben  noch 
einmal  zur  Wehr  setzen,  ehe  sie  das  Kastell  verliess." 

Diese  Beschreibung  stimmt  im  Grossen  und  Ganzen  auch  noch  heute. 
Wer  sie  aber  liest  und  die  römischen  Anlagen  aus  eigener  Anschauung  kennt, 
wer  sie  vielleicht  ausserdem  mit  vor-  und  nachrömischen  Befestigungsanlagen 
zu  vergleichen  gelernt  hat,  dem  wird  sich  der  Gedanke  aufdrängen,  dass  er 
hier  nicht  ein  römisches  Kastell,  sondern  eine  spätere  Wehr  vor  sich  hat. 
Deutlicher  tritt  dies  noch  hervor,  wenn  man  das  Werk  selbst  besichtigt.  Da 
vermisst  man  vor  allen  Dingen  Thore,  Wallgang  und  Berme.  Die  Umwallung 
ist  so  gut  erhalten,  dass  auch  Berme  und  Wallgang  sich  erhalten  haben 
müssten.  Visiert  man  bei  einem  Kastelle  zwei  aneinander  stossenden  Seiten 
entlang,  so  wird  der  abgerundeten  Ecke  wegen  der  Berührungspunkt  der 
beiden  Seiten  in  den  Graben  oder  über  denselben  hinausfallen,  bei  der  Heune- 
schüssel  aber  fällt  der  Berührungspunkt  zweier  Seiten  noch  oben  auf  den 
Wall,  was  für  eine  vollkommen  rechtwinkelig  angelegte  Ecke  spricht,  obschon 
die  Ecke  etwas  abgerundet  erscheint.  Was  bedeutet  endlich  das  Reduit  in 
der  ganzen  westlichen  Hälfte  des  Kastells?!  Man  vergl.  auch  v.  Cohausen 
der  röm.  Grenzw.  i.  D.  S.  39.  (Fortsetzung  folgt.) 


-*-°  3CKE  °  *- 


über  die  Krönung  der  Königin  Gisela. 

Von  Prof.  J.  v.  Pflugk-Harttung  in  Basel. 

In  meiner  Abhandlung  „Giselas  Krönung"  (Studien  zur  Gesch. 
Konrads  n,  S.  28 — 41)  machte  ich  vor  nunmehr  12  Jahren  ungefähr 
folgende  Auseinandersetzung.  *  Über  die  Krönung  der  Gemahlin  König 
Konrads  II  giebt  es  zwei  Berichtgruppen.  Nach  der  einen  ist  Gisela  in 
Mainz  von  Erzbischof  Aribo  gesegnet  und  gekrönt,  nach  der  anderen 
yon  Piligrim  in  Köln  benediciert,  konsekriert  worden. 

Jene  Gruppe  besteht  aus  Hermann  von  Retehenau,  welcher  zum 
Jahre  1024  erzählt,  nicht  lange  nach  der  Salbung  des  Königs  wurde  seine 


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Über  die  Krönung  der  Königin  Gisela.  71 

Gemahlin  von  Piligrim  in  Köln  ebenfalls l)  als  Königin  am  21.  September 
eingesegnet  (nee  mnlto  post  .  .  .  regina  nihilominus  benedieta).  Diese 
Xachricht  wird  ergänzt  durch  Wipo  Kap.  2,  wo  es  heisst:  die  Lothringer 
.nahmen  dankbar  an,  was  Konrad  befahl  und  Erzbischof  Piligrim  erbat 
vom  Könige  gleichsam  zum  Ausgleich  seines  früheren  Vergehens,  dass 
es  ihm  erlaubt  sei,  die  Königin  im  Dome  von  Köln  zu  konsekrieren. 
Über  sie  werde  ich  im  Folgenden  noch  reden. tt  Mit  der  vorigen  Stelle 
zusammengehalten,  erscheint  diese  als  Bestätigung;  für  sich  betrachtet 
ist  sie  weniger  klar:  da  kann  „impetrabat"  heissen,  er  erlangte  durch 
Bitten,  dass  er  konsekriere,  oder  er  erbat,  dass  es  ihm  gestattet  sein 
möge,  „ut  sibi  licerettf ;  womit  noch  nicht  gesagt,  dass  er  es  auch 
erwirkte.  Wie  dem  nun  sein  mag,  beide  Angaben  können  auf  die 
verlorenen  schwäbischen  Beichsannalen  zurückgehen  und  erhalten  da- 
durch Gewähr2). 


l)  Vgl.  S.  75. 

*)  In  Betreff  dieser  Reichsannalen  sehe  ich  mich  zu  einigen  Bemer- 
kungen veranlasst.  In  den  Forsch,  wies  Steindorff  nach,  dass  Wipo  und  die 
S.  Gallener  Annalen  eine  gemeinsame  Vorlage  benutzten.  Er  sagt  VII  S.  572: 
„Die  verwandten  Abschnitte  der  Ann.  Saug,  und  der  Vita  Chuonradi  gehen 
beide  auf  eine  ältere  und,  wie  man  an  der  Vita  erkennt,  reichere  Quelle  zu- 
rück.11 Beide  haben  in  eigentümlicher  Weise  diese  gemeinsame  Vorlage  be- 
nutzt —  Dass  es  sich  hier  um  verlorene  schwäbische  Reichsannalen,  oder 
richtiger  um  eine  Weltchronik,  handele,  sagte  St  nicht  und  konnte  es  nicht 
sagen,  weil  Wipos  Biographie  nur  15  Jahre  umfasst.  Der  hiefür  entschei- 
dende Schritt  geschah  erst  in  meiner  Arbeit:  Herimann  v.  Reichenau  und 
seine  verlorene  Quelle,  in  den  Studien  S.  1—10,  worin  nachgewiesen  wurde, 
dass  die  S.  Gallener  Annalen,  Wipo  und  Hermann  aus  gemeinsamer  Quelle 
schöpften;  dadurch  war  Steindorffs  Hypothese  gestützt  und  zugleich  —  weil 
die  S.  Gallener  Annalen  und  Hermann  weit  zurückgehen  —  aus  seiner  kurzen 
Spanne  Zeit  ein  Verlauf  von  Jahrhunderten  geworden,  d.  h.  überhaupt  erst 
der  Rahmen  für  das  Ganze  gegeben.  Ich  sagte  S.  10  ausdrücklich,  dass  eine 
weitere  Untersuchung  bis  auf  die  Lorscher  Annalen  führe,  sagte  S.  6  Anm.  1, 
dass  sich  die  Quellen  Hermanns  bis  zum  Jahre  901  gar  nicht  oder  nicht  ge- 
nügend nachweisen  lassen  (die  Ann.  Alam.  Aug.  Herem.  gehören  hieher),  hier 
mü38e  er  ausführlichere  schriftliche  Aufzeichnungen  vor  sich  gehabt  haben. 
S.  10  Anm.  1  wird  auf  die  Beziehungen  zu  den  Hildesheimer  und  Hersfelder 
Annalen  ausführlich  hingewiesen.  Die  verlorene  Quelle  wird  wiederholt  als 
„Reichsgeschichte"  bezeichnet,  S.  9  Anm.  4  wird  sogar  ihr  Charakter  näher 
erörtert.  Man  sieht,  die  Linien  waren  gezogen.  Es  hiess  am  Schlüsse,  wei- 
tere Untersuchung  sei  sehr  lohnende  Arbeit,  wir  müssten  für  diesmal  jedoch 
darauf  verzichten,  weil  sie  einen  Umfang  und  eine  Richtung  annähme,  die 
nicht  im  Plane  der  Abhandlung  liege :  es  handelte  sich  eben  um  „Studien  zur 
Gesch.  Konradß  H"  und  um  eine  Dissertation.    Meine  Absicht  war,  wie  sach- 


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72  J.  v.  Pflugk-Harttung 

Gehen  wir  zu  den  Nachrichten  der  zweiten  Gruppe  über.  Da 
treten  die  Quedlinburger  Annalen  zum  Jahre  1024  in  den  Vordergrund: 
„nach  Verlauf  weniger  Tage  (parvo  dierum  intervallo)  kam  Gisela  auf 
Befehl  und  unter  Beistand  des  Königs  zu  ihm  nach  Mainz  und  wurde 
dort  in  Gegenwart  der  verwitweten  Kaiserin  Kunigunde,  welche  alles 
Zubehörige  sachentsprechend  besorgte,  von  Aribo  unter  grossem  Andränge 
von  Geistlichen  und  Grossen  mit  königlicher  Ehre  gesegnet  und  gekrönt 
(honore  regio  benedictus  et  coronatus).  Von  dort  abreisend  (inde  pro- 
gressus)  begab  sich  der  König  in  ihrer  Begleitung  rheinabwärts".  Dieser 
Bericht  ist  der  bei  weitem  ausführlichste  und  genaueste;  er  findet  sich 
in  gleichzeitig  niedergeschriebenen  Annalen,  die  an  und  für  sich  zu  den 
damals  zuverlässigsten  gehörig,  hier  noch  die  Doppelgewähr  bieten,  dass 
die  Äbtissin  Adelheid  eine  entfernte  Verwandte  Giselas  mit  dieser  im 
gleichen  Jahre  in  Vreden  zusammenkam,  und  dass  König  und  Königin 
samt  Gefolge  im  nächsten  Jahre  102  5  persönlich  zu  Quedlinburg 
weilten.  Da  für  absichtliche  Entstellung  kein  Grund  vorliegt,  muss  die 
Angabe  so  gut  beglaubigt  erscheinen,  wie  möglich. 

Mit  den  Klosterannalen  harmoniert  trefflich  der  Augenzeuge  Wipo, 


lieh  selbstverständlich  und  deutlich  in  dem  „für  diesmal"  lag,  die  Arbeit  zu 
machen;  ich  gedieh  hiemit  auch  ziemlich  weit,  aber  noch  bevor  ich  alle 
Schwierigkeiten  lösen  konnte,  musste  ich  Bonn  verlassen  und  zu  meinen 
Eltern  aufs  Land  nach  Holstein.  Da  fehlten  alle  Hülfsmittel,  die  Arbeit 
blieb,  unvollendet  liegen.  Ein  Jahr  später  erschienen  Bresslaus  Beiträge 
zur  Kritik  deutscher  Geschichtsquellen,  im  N.  A.  II  S.  541,  worin  eben  das, 
was  bei  mir  angedeutet  lag,  ausgeführt  war.  Der  Wissenschaft  konnte 
das  nur  genehm  sein,  doch  mir  war  meine  Arbeit  vorweggenommen  und 
zwar  in  einer  Weise,  die  schwerlich  dem  Sachverhalte  entspricht.  Erst  auf 
der  41.  Seite  wurde  meiner  Schrift  überhaupt  gedacht  und  auch  da  in  be- 
schränktem Umfange,  obwohl  B.  mit  den  Hildesheimer  Annalen  begann,  die 
Ann.  Alam.  Aug.  Herem.  Hersfeld.  Lauresham.  Sang,  zur  Reichsgeschichte 
in  Beziehung  setzte,  was,  wie  wir  sahen,  alles  auch  schon  bei  mir  skizziert  lag 
mithin  bei  B.  nicht  neu  war,  —  ausser  die  umstrittene  Epitome.  Für  die 
Art  nur  ein  kurzer  Beweis :  S.  587  heisst  es :  „in  den  von  mir  sogenannten 
schwäbischen  Reichsannalen".  Wer  kann  hier  ahnen,  dass  jemand  anders 
schon  ein  Jahr  früher  den  entscheidenden  Ausdruck  der  „Reichsannalen"  ein- 
führte ?  B.  gebehrdet  sich,  als  müsse  er  mühsam  selber  erst  alles  finden,  als 
rühre  die  Entdeckung  von  ihm  her  und  dies  hat  auch  nicht  das  Ziel  ver- 
fehlt. In  dem  für  derartige  Dinge  massgebenden  Buche,  in  Wattenbachs 
Quellenkunde,  wird  bei  Hermann  von  Reichenau  und  den  verlorenen  Reichs- 
annalen meine  Arbeit  nicht  einmal  genannt  (II  S.  39,  42),  obwohl  sie  aus- 
drücklich „Herimann  von  Reichenau  und  seine  verlorene  Quelle"  über- 
schrieben ist. 


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Über  die  Krönung  der  Königin  Gisela.  73 

dem  wir  vorhin  auf  der  anderen  Seite  begegneten.  Nach  Erzählung 
der  Wahl  geht  er  nämlich  zur  Konsekration  des  Königs,  zur  Huldigung 
und  Einrichtung  der  Hofämter  in  Mainz  über;  dabei  helfen  Vertraute. 
Alle  aber  aberragt  des  Königs  Gemahlin  Gisela  durch  Klugheit  und 
Ratscbluss.  Sie  stammt  aus  dem  Geschlechte  Karls  des  Grossen,  ist 
schön,  fromm,  mildthätig  und  freien  Geistes.  Durch  den  Neid  gewisser 
Menschen  (quorundam  hominum  invidia),  welcher  oft  von  den  Unteren 
gegen  die  Oberen  schäumt,  wurde  sie  für  einige  Tage  (per  aliquot  dies) 
von  ihrer  Konsekration  zurückgehalten.  Ob  sie  jenen  Hass  mit  Recht 
oder  Unrecht  ertrug,  bleibt  noch  fraglich;  dennoch  schlug  sie  durch, 
wurde  auf  Bitten  und  Zustimmung  der  Fürsten  geweiht  und  folgte  dem 
Könige  als  verwandte s)  Begleiterin.  Wipo  kehrt  jetzt  zu  den  Handlungen 
zurück,  welche  Konrad  noch  an  seinem  Krönungstage  in  Mainz  vor- 
nahm, und  geht  dann  zur  Reise  des  Königs  über  mit  den  Worten :  nach- 
dem das  königliche  Geleit  (der  Hofstaat)  zusammengesetzt  war,  gelangte 
Konrad  zuerst  (primum)  durch  die  Gegend  der  Ripuarier  nach  Aachen. 
—  In  diesem  Zusammenhange  kann  unmöglich  an  etwas  anderes,  als 
daran  gedacht  werden:  alles,  mithin  auch  Giselas  Krönung,  gehe  in 
Mainz  vor  sich,  und  als  das  Ganze  geordnet  ist,  begiebt  man  sich  auf 
die  Reise  den  Rhein  hinunter,  Gisela  als  „necessaria  comes". 

Wäre  Wipo  nur  stückweise  erhalten,  etwa  das  zweite  Kapitel 
verloren,  so  würde  niemand  auch  nur  im  Geringsten  am  obigen  Her- 
gange zweifeln,  und  auch  so  ist  es  viel  zugemutet,  dass  man  sich 
erinnern  soll,  l1/»  Kapitel  vorher  war  in  einem  zwischengeschobenen 
Satze  von  einer  Kölner  Konsekration  die  Rede,  die  eigentlich  erst  den 
Hanptbericht  verständlich  macht.  Nun  widersprechen  sich  auch  noch 
beide  Angaben;  im  vierten  Kapitel  wird  Gisela  auf  Bitten  der  Prin- 
cipes  konsekriert,  im  Gegensatze  zu  dem  Neid  der  Niederen,  d.  h.  doch 
Bitten  beim  Konsekrator,  denn  Gisela  und  Konrad  brauchte  man  nicht 
erst  lange  zu  bitten.  Kapitel  zwei  liegt  die  Sache  umgekehrt,  da  ist 
es  eben  der  Konsekrator,  welcher  bittet  ihm  die  heilige  Handlung  zur 
Abwaschung  seiner  Schuld  zu  gestatten.  Dazu  kommen  ferner  die  „aliquot 
dies",  welche  genau  mit  dem  „parvo  dierum  intervallo"  der  Quedlin- 
borger  Annalen  stimmen,  sehr  schlecht  aber  mit  einer  Reise  rheinab- 
wärts  und  einem  Zwischenraum  von  2  Wochen,  den  die  Krönung  in 
Köln  ergiebt.  Auch  der  „consensus  et  petitio  principum",  die  nach 
Wipos  Erzählung    sich    offenbar    ebenso    wie    die   „invidia    quorundam 


*)  Wohl  richtiger  als  „notwendige  Begleiterin",  „necessaria  comes". 

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74  J-  v.  Pflugk-Harttung 

hominum"  in  Mainz  äusserten,  passen  schlecht  zu  einer  zwischen- 
geschobenen Reise,  einer  Verlegung  des  Ortes,  zu  einer  längeren  Ver- 
zögerung, und  ausserdem  kann  die  „petitio"  nicht  in  Mainz  bei  Piligrim, 
sondern  nur  bei  Aribo  vorgebracht  sein,  weil  jener  gar  nicht  in  Mainz 
zugegen  gewesen.  • 

Wir  sehen,  eines  greift  hier  folgerichtig  in  das  andere.  Und  be- 
festigt wird  alles  durch  eine  Urkunde.  Am  11.  September  1024  hat 
Konrad  II  dem  Bischöfe  Walter  von  Speier  ein  Diplom  ausgestellt,  „una 
cum  manu  dilectissime  contectalis  nostre  videlicet  regine ".  Hier  ist  Gisela 
schon  am  11.  September  Königin  genannt,  mit  einem  Titel,  den  sie  erst 
vom  Tage  der  Krönung  an  führen  durfte  (vgl.  Studien  S.  33);  diese  konnte 
mithin  nicht  erst  am  21.  September  erfolgen.  Die  Urkunde  wurde  in 
Ingelheim  ausgestellt,  auf  dem  Wege  von  Mainz  nach  Köln,  noch  in 
unmittelbarster  Nähe  von  Mainz,  die  Krönung  kann  also  wieder  nicht 
in  Köln,  sondern  nur  in  Mainz  geschehen  sein. 

Von  Nebensächlichem  abgesehen,  steht  da  als  Ergebnis:  beide 
Berichtgruppen  sind  derart,  dass  keine  hinweg  zu  schaffen  ist.  Es  bleibt 
nur,  eine  anzuerkennen  und  die  andere  zu  verwerfen,  was  Willkür 
wäre,  beide  unvermittelt  neben  einander  zu  stellen,  oder  zu  versuchen, 
ob  eine  Vereinigung  möglich  und  zulässig.  —  Bei  der  Sachlage  erscheint 
derartiges  natürlich  nur  als  Versuch,  den  man  aber  machen  muss,  wenn 
man  eine  wissenschaftliche  Pflicht  erfüllen,  man  nichts  unerörtert  lassen 
will,  um  Schwierigkeiten  zu  lösen. 

Zunächst  könnte  Beachtung  verdienen,  dass  der  Quedlinburger 
Annalist  zwar  deutlich  berichtet,  Gisela  sei  von  Aribo  in  Mainz  zur 
Königin  gesegnet  und  gekrönt,  dass  Hermann  von  Reichenau  beim  Kölner 
Hergange  aber  nur  sagt  „regina  nihilominus  benedicta",  fassen  wir  hier 
„nihilominus"  als  ebenfalls,  so  fällt  das  „benedicta"  auf,  weil  es  un- 
mittelbar vorher  vom  Könige  hiess:  „unctus".  Wir  sind  beim  „bene- 
dicere"  nicht  sicher,  ob  mit  der  Einsegnung  der  weitere  Hergang  von 
Krönung  und  Salbung  verbunden  gewesen,  denn  das  „ungere"  setzt  wohl 
das  „benedicere"  voraus,  dies  aber  nicht  jenes;  überdies  ist  es  das  un- 
bestimmtere. Wipo  hat  Kap.  2:  „reginam  consecrare*,  was  nur  heisst 
„die  Königin  konsekrieren",  nicht  aber  zur  Königin  konsekrieren,  dafür 
braucht  er  Kap.  35  „pro  regina  consecrare",  und  Kap.  30  „pro  rege 
coronari" ;  auch  „aliquem  regem  consecrare"  (Kap.  23)  steht  auf  an- 
derer Stufe,  denn  dann  müsste  der  Satz  heissen:  „ut  sibi  liceret  Giselam 
reginam  consecrare",  was  nicht  der  Fall  ist.  Streng  interpretiert 
ergäbe   der  Satz  mithin:    Gisela  ist   Königin   und   Piligrim  bittet   nur, 


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Über  die  Krönung  der  Königin  Gisela.  75 

sie  konsekrieren  zu  dürfen;  dies  Hesse  sich  sehr  gut  mit  der  Aus- 
druckweise Hermanns  vereinen,  bedeutet  vielleicht  genau  dasselbe.  Fast 
noch  bezeichnender  wäre,  wenn  wir  „nihilominus"  als  „nichtsdesto- 
weniger* fassen  könnten,  wie  Ranke,  wenn  er  sagt:  Die  Worte  „regina 
nihilominus  benedicitur"  scheinen  mir  doch  so  ausgelegt  werden  zu 
müssen,  dass  Gisela  bereits  Königin  war,  als  sie  den  Segen  des  Erz- 
bischofs von  Köln  empfing  (Weltgesch.  VII,  S.  138).  Allgemeiner  lauten 
die  Wendungen  in  Wipo  Kap.  4;  da  heisst  es  erst:  „per  aliquot  dies  a 
consecratione  sua  impediebatur" ,  dann  „petitione  principum  consecrata"  ; 
in  beiden  Fällen  wurde  man  gewiss  eher  an  „pro  regina  consecrarea 
denken,  als  an  „reginam  consecrare",  der  Zusammenhang  weist  durch- 
aas auf  jenes.  Aber  sehen  wir  auch  hiervon  ab,  jedenfalls  berichten 
die  Quedlinburger  Annalen  ausdrücklich  von  der  Krönung  zur  Königin 
in  Mainz,  während  Hermann  sowohl  wie  Wipo  Kap.  2  zu  meinen 
scheinen,  die  schon  mit  der  Königswürde  umkleidete  Gisela  erhält  vom 
Kölner  Erzbischof  blos  den  Segen.  Eine  andere  Auslegung  wäre  ein 
Uminterpretieren  nicht  nach  dem  Wortlaute,  sondern  nach  vorgefasster 
Meinung,  eine  ad  hoc  angenommene  ungenaue  Ausdrucksweise  der  Quellen, 
die  sie  thatsächlich  nicht  enthalten. 

Aber  mit  der  genauen  Interpretation  kommen  wir  auf  einen  sehr 
ungewöhnlichen  historischen  Hergang:  Gisela  hätte  damit  zweimal  die 
kirchliche  Weihe  erhalten,  einmal  bei  der  Krönung  in  Mainz,  einmal 
ohne  eine  solche  in  Köln.  Wie  lässt  sich  das  zusammenreimen?  Für 
Beantwortung  bietet  sich:  die  allgemeine  Sachlage  und  Quellenandeu- 
tungen. Nach  jener  war  Gisela  ihrem  Gemahle  zu  nahe  verwandt, 
mithin  die  Ehe  laut  streng  kanonischer  Auffassung  unzulässig,  war 
Arino  vom  Papste  die  Anlegung  des  Palliums  untersagt,  welches  gerade 
mit  dem  Konsekrationsrechte  in  enger  Beziehung  stand.  (Näheres  Studien 
S.  36).  Dem  ungewöhnlichen  Hergange  entsprachen  mithin  ganz  un- 
gewöhnliche Umstände,  welche  sowohl  die  zu  Konsekrierende,  wie  den 
Konsekrator  betrafen.  Dass  sie  nicht  übersehen  wurden,  nicht  über- 
sehen werden  konnten,  beweist  ihre  Wichtigkeit,  beweisen  die  Quellen. 
Sehen  wir  ab  vom  „  nihilominus M  Hermanns,  so  zeigen  sich  zunächst 
die  Quedlinburger  Annalen  mit  ihrem  Gisela  „iussu  et  advocatione  regis 
Moguntiam  convenit".  Warum  ist  sie  nicht  bei  ihrem  Gemahle?  bei 
ihm  in  der  wichtigsten  Zeit  seines  Lebens,  nachdem  er  zum  Könige 
gewählt  und  gekrönt  worden  ?  Sonst  war  es  doch  Sitte,  dass  König  und 
Königin  möglichst  unmittelbar  nach  bezw.  neben  einander  gekrönt  wurden ; 
weshalb  bedurfte  es  hier  erst  „  iussu m  et  advocationem",  damit  die  Frau 


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76  J.  v.  Mugk-Harttung 

überhaupt  nach  dem  Krönungsorte  des  Gemahls  kam?  Man  sieht,  wie  bei 
Hermann,  es  muss  etwas  vorliegen!  Da  hilft  nun  Wipo  Kap.  4  aus,  wo 
er  von  dem  Neide  gewisser  Menschen  redet,  der  von  unten  herauf  nach 
oben  schäumend,  die  Konsekration  um  einige  Tage  verschob,  bis  sie 
schliesslich  „ex  consensu  et  petitione  principum"  doch  vorgenommen 
wurde.  Wipo  selber  wagt  die  Sache  nicht  zu  entscheiden,  denn  „si 
illud  odium  iuste  an  iniuste  pertulerit,  adhuc  in  quaestione  moratur" ; 
bedenkt  man,  dass  dies  von  der  Mutter  Kaiser  Heinrichs  III  gesagt 
wird,  dem  Wipo  sein  Werk  widmete,  zu  dessen  Gunsten  er  färbte,  so 
dürfte  kein  Zweifel  obwalten,  dass  er  nach  persönlichem  Dafür- 
halten das  „odium"  nicht  ganz  für  „iniuste"  ansah.  Nach  der  Sach- 
lage kann  es  sich  auf  nichts  anderes  als  auf  Giselas  kanonisch  zweifel- 
hafte Ehe  beziehen.  Naturgemäss  muss  sie  Anstoss  bei  den  Streng- 
kirchlichen erregt  haben,  denn  anderen  war  sie  gleichgültig  oder  höchstens 
für  politische  Ausnutzung  brauchbar.  An  der  Spitze  der  Strengkirchlichen 
stand  das  Kloster  Cluny  mit  seinem  Anhange,  und  der  Abt  von  Cluny, 
offenbar  nach  damaliger  Art  mit  grossem  Gefolge,  war  persönlich  in 
Mainz  anwesend.  Wir  besitzen  damit  eine  fast  zwingende  Gedanken- 
folge. Hinzu  kommt  der  Bericht  des  in  dem  kluniacensischen  St.  Benigne 
von  Dijon  oder  in  Cluny  selber  schreibenden  Rodulfus  Glaber :  bei  ihm 
ist  das  Konkubinat  mit  Gisela  der  Kern,  um  den  sich  das  ganze  An- 
fangskapitel des  vierten  Buches  dreht.  Ihm  zufolge  sollen  die  Bischöfe 
an  Konrad  die  Forderung  gestellt  haben,  erst  seine  unkanonische  Ehe 
zu  lösen,  wenn  er  sich  auf  ihre  Unterstützung  Rechnung  machen  wolle. 
Konrad  habe  beigestimmt,  es  sei  eine  Gesandtschaft  an  den  Papst  geschickt, 
die  dessen  Zustimmung  einholte,  worauf  die  Königswahl  stattfand.  Wir 
werden  ein  andermal  (Untersuchungen  z.  G.  Konrads  II.  Nr.  3)  auf 
diesen  Bericht  näher  eingehen,  bemerken  hier  nur,  dass  sicher  daraus 
gefolgert  werden  darf:  in  Cluny  war  man  entrüstet  über  die  Sache, 
musste  man  es  sein;  deutlich  blickt  dies  bei  dem  Schriftsteller  durch: 
er  legt  ohne  weiteres  gleich  allen  praesules  und  episcopi  dieselbe 
Anschauung  bei4). 

Ziehen  wir  die  Andeutungen  und  Berichte  zusammen,  so  scheint 
sich  folgender  Hergang  zu  ergeben.  Nach  dem  kinderlosen  Tode  Kaiser 
Heinrichs  II   traten   nach   einigen   Unordnungen   die  beiden   verwandt- 


*)  Dass  es  bei  dem  Quedlinburger  von  Gisela  beim  Verzögern  um  einige 
Tage  heisst  „divinitus  iam  praelecta"  mag  etwas  von  der  Hofanschauung  ent- 
halten, die  der  Annalist  von  seiner  Äbtissin  und  dem  in  Quedlinburg  an- 
wesenden Hofe  erfuhr. 


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Über  die  Krönung  der  Königin  Gisela.  77 

schafdich  berechtigten   Konrade   in  den   Vordergrund,    wobei   Piligrim 
zu  dem  jüngeren,  Aribo  zu  dem  alteren  hielt  (vgl.  u.  a.  meine  Thron- 
folge in  Forsch.  XVIII  S.   156).     Gegen  letzteren  Hess  sich  von  Aribos 
Standpunkt  nichts  ausser  seine  unkanonische  Ehe  geltend  machen;  eine 
Frage,    in   welcher   der   Mainzer   Kirchenhirt   bei   Otto   von  Hammer- 
stein nach  strenger  Auffassung  Stellung  genommen  hatte.     Er  und  wohl 
anch  andere  Parteigenossen   (die  praesules   und   episcopi  des  Rodnlfus) 
müssen  wegen  des  Gegenstandes  notwendig  mit  Konrad  verhandelt  haben ; 
von  Heinrichs  Tod  bis  zur  Wahl  des   neuen  Königs  verstrichen  beinahe 
zwei  Monate.     Aribos  Lage  war  gepresst,  zum  Kandidaten  seines  Kölner 
Rivalen  konnte  er  nicht  übergehen  und  sein  eigener  scheint  in  der  Ehe- 
sache zähen  Widerstand  entgegengesetzt,  sich  höchstens  zu  zweideutigen 
Versprechungen  herbeigelassen  zu  haben.  Bei  der  Krönung  wurde  die  Frage 
brennend;   wohl  die  kluniacenser  Mönche  erhoben  laut  die  strengkirch- 
liche Forderung  (das  waren  die  inferiores),  der  Mainzer  selber  sträubte 
sich  auch  noch,  Konrad  aber  blieb  fest,  Hess  seine  Gemahlin  in  die  Stadt 
kommen,   die   weltlichen  Fürsten   legten  sich    ins  Mittel    und   bewogen 
Aribo,   die    heilige    Handlung    vorzunehmen    (ex    consensu   et  petitione 
principum),    was   er   kanonisch    desto   leichter  konnte,    als   kurz  zuvor 
Papst  Benedikt  VIII   die   unkanonische  Ehe   des  Grafen   von  Hammer- 
stein  anerkannt  hatte,   hier   also  ein  Präzedens  von   befugtester  Seite 
vorlag.     Kirchlichem  Rigorismus  scheint  Aribo  überhaupt  ziemlich  fern- 
gestanden  zu  sein   und  wegen  einer  politischen  Frage  hat  z.  B.  Hein- 
rich IV  von  Frankreich  sein  Heiligstes,   seine  Konfession  abgelegt,    für 
welche  er  jahrelang  blutig  gerungen  hatte.    Und  wie  die  Dinge  lagen  war 
Giselas  Ehe   ebenso  sehr  politisch  als  kirchlich;    sie  verlieh  ihrem  Ge- 
mahle   den   stärksten  Familienrückhalt,    sie  war  die  Mutter  des  jungen 
Herzogs  von  Schwaben,  eine  Schwestertochter  des  Königs  von  Burgund 
und  führte  ihren  Stammbaum  bis  auf  Karl  den  Grossen.     Die  klerikalen 
Einwände  gegen  die  Ehe  hatten  ursprünglich  überhaupt  wohl  politischen 
Hintergrund  und  zwar  zu  Gunsten  Heinrichs  II  gegen  Konrad   (Ranke, 
Weltg.  YII  S.  132  f.),  also  von  einer  Seite,  deren  Anschauungen  Aribo 
nicht   nur  nicht   teilte,    sondern   zu   denen   er  vielfach  in  Widerspruch 
stand.     Überdies  war  die   Verwandtschaft  der  beiden   Gatten  eine  so 
weitläufige,    dass   man    selbst  von   kirchlicher  Seite  schwanken  konnte, 
um  wie  viel  mehr  musste  sie  den  meisten  Laien  gleichgültig  erscheinen. 
Man   sieht,    eine  Menge   von  Gründen   lassen  sich  für  den  dargelegten 
Hergang  anführen,    abgesehen  davon,    dass  wir   uns  mit  der  unwandel- 
baren Nachricht  der  Quedlinburger  Annalen  abfinden  müssen. 


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78  J.  v.  Pflugk-Harttung 

Erscheint  nun  obige  Erzählung  als  die  wahrscheinlichste,  so  er- 
giebt  sich  auch  leicht  der  kölnische  Kirchensegen.  Piligrim  sah  sich 
überholt;  er  trug  den  Verhältnissen  Rechnung  und  wünschte  einzulenken, 
zugleich  aber  für  sich  noch  soviel  dem  Mainzer  gegenüber  zu  retten  als 
möglich.  Da  bot  sich  seine  Haltung  von  selbst :  ihn  beeinträchtigte  kein 
Palliumverbot,  er  befand  sich  im  Vollgenusse  seiner  geistlichen  Ehren 
und  Würden,  war  päpstlicher  Bibliothekar,  d.  h.  zugleich  natürlicher 
Vertreter  Roms.  Der  Sachlage  gemäss  und  nach  Wipos  Worten  ist 
man  sich  wechselseitig  entgegengekommen.  Im  Dome  von  Köln  empfing 
Gisela  von  Piligrim  den  Segen;  es  war  ein  wesentlich  kirchlicher  Vor- 
gang. Die  glänzendere  Feier  fand  in  Mainz  vor  versammeltem  Volke  statt, 
von  ihr  berichten  der  Quedlinburger  und  Wipo  ausführlicher;  der  fromme 
Mönch  von  Reichenau  verzeichnete  nur  den  kirchlichen  Akt  und  auch 
Wipo  erwähnte  ihn  beiläufig.  Auf  diese  Art  würde  die  ungewöhnliche 
Sachlage  den  ungewöhnlichen  Hergang  erklären  und  das  Gefüge  der 
Quellen  ohne  Zwang  in  einander  passen. 

Bresslau  ist  ihm  indessen  in  seinen  Jahrbüchern  des  deutschen 
Reiches  unter  Konrad  II  in  einem  besonderen  Exkurse  (I  S.  351,  352) 
entgegengetreten,  und  zwar  zu  Gunsten  einer  einseitigen  Krönung  in 
Köln.  Er  schloss  sich  damit  der  bislang  herrschenden  Auffassung  an, 
die  man  beibehielt,  bis  Ranke  ihr  eine  andere  Wendung  gab,  indem  er 
meine  Ausführung  in  einer  längeren  Anmerkung  bekräftigte  (S.  137 
Anm.  2).  Er  lässt  den  Quedlinburger  Annalen  gemäss,  Gisela  durch 
den  Erzbischof  von  Mainz  einsegnen  und  krönen  und  sie  dann  „nach 
einiger  Zeit"  „auch  von  dem  Erzbischofe  Piligrim  von  Köln  in  dessen 
Metropole  einsegnen". 

Unter  solchen  Umständen  lag  es  nahe,  die  Frage  neu  zu  er- 
örtern. Doch  bedarf  es  noch  einer  Prüfung  der  Einwendungen  Bress- 
laus.  Ich  unterziehe  mich  ihr;  denn  erst  durch  sie  vermag  der  posi- 
tive Teil  meiner  Untersuchung  Halt  zu  gewinnen. 

Bresslau  bemerkt:  „H.  sucht  die  Erzählung  der  Ann.  Quedl.  zu 
verteidigen.  Ich  folge  dem  Gange  seiner  Ausführungen  nicht,  sondern 
beschränke  mich  auf  eine  sehr  kurze  Widerlegung  der  wichtigsten  von 
seinen  Argumenten".  Gegen  diese  Art  der  Widerlegung  wird  niemand 
etwas  einzuwenden  haben,  wenn  sie  beweisend  ist,  und  ebensowenig  da- 
gegen, dass  nur  die  „wichtigsten"  Punkte  herausgehoben  werden,  weil 
damit  die  unwichtigen  von  selber  fallen.  Mein  wichtigstes  Argument 
stützt  sich,  wie  B.  selber  andeutet,  auf  den  Quedlinburger  Bericht.  Man 
erwartet  deshalb  auch   in  erster  Linie  dessen  Widerlegung.     Aber  mit 


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Über  die  Krönung  der  Königin  Gisela.  79 

keinem  Wort  ist  in  dem  Exkurse  von  ihm  die  Rede.  Nur  gelegentlich 
hiess  es  vorne  S.  28  Anm.  1 :  „Die  Angabe  der  Ann.  Quedl.,  dass  Gisela 
zu  Mainz  von  Aribo  gekrönt  sei,  verwerfe  ich  mit  allen  Neueren,  und  den 
Versuch  Harttungs,  sie  zu  verteidigen,  halte  ich  für  verfehlt0.  Das 
ist,  wie  jeder  sieht,  kein  Gegenbeweis,  sondern  eine  aasgesprochene  per- 
sonliche Meinung. 

Im  Übrigen  sollen  Folgendes   die  „wichtigsten  Argumente14  sein: 

1)  „H.  sieht  die  Nachricht  des  Rod.  Glab.,  dass  Konrad  ein  Ver- 
sprechen gegeben  habe,  sich  von  Gisela  scheiden  zu  lassen,  als  erwiesen 
an.  Dass  sie  das  nicht  ist,  haben  wir  oben  dargethan0.  —  Letzteres 
bleibt  fraglich,  wie  ich  in  meinen  „Untersuchungen41  erhärten  werde 
und  ersteres  ist  nicht  richtig;  mein  Satz  S.  31  lautet:  „dass  Konrad 
sich  auf  zweideutige  Versprechen  (einer  Scheidung)  eingelassen,  ist 
wahrscheinlich0. 

2)  „Aribo  war,  welches  auch  seine  Motive  zuerst  gewesen  sein 
mögen,  durch  sein  Vorgehen  gegen  Irmgard  prinzipiell  engagiert0.  Wir 
haben  bereits  auf  die  politische  Lage  Aribos  verwiesen.  Dadurch,  dass 
Papst  Benedikt  die  Ehe  Irmgards  anerkannte,  war  für  den  Erzbischof 
der  Schritt  gethan ;  er  brauchte  nicht  päpstlicher  zu  sein,  als  der  Papst. 
—  „Wie  hätte,  wenn  A.  kein  Gegner  der  Ehe  Konrads  war,  der  Neid 
niedriger  stehender  Personen  ihn  mehrere  Tage  hindern  können,  die 
Krönung  zu  vollziehen?  die  Anschauung  der  Kluniacenser,  an  die  H. 
denkt,  waren  für  ihn  gewiss  nicht  massgebend47.  Wo  habe  ich  behauptet, 
dass  Aribo  kein  Gegner  der  Ehe  Konrads  gewesen?  S.  31,  32  handelte 
ich  ausdrücklich  davon,  sage  sogar,  die  Möglichkeit  sei  zuzugeben,  dass 
Aribo  auch  oder  gar  vornehmlich  jene  Bedingung  der  Scheidung  ge- 
stellt haben  mag.  Dass  unabhängig  von  ihm  oder  sonst  einem  Bischöfe 
auch  die  Kluniacenser  die  Forderung  erhoben,  beweist  Rodulf  Glaber 
undWipo  in  seinem  ,quorundam  hominum  invidia  quae  saepe  ab  infe- 
rioribus  fumigat  ad  superiores0 .  Zu  diesen  Worten  sagt  nun  B.  freilich 
„war  nicht  in  der  That  das  Verhältnis  Aribos  zu  dem  Königspaar  das 
eines  inferior  zu  superiores0.  Der  Plural  (und  nicht  Singular)  „quo- 
randam  hominum0,  „saepe0,  „fumigat0 :  damit  sollte  auf  den  ersten  Mann 
im  Reiche  gezielt  sein  ?  Zudem :  im  Satze  vorher  stellt  B.  selbst  Aribo 
dem  „Neid  niedriger  stehender  Personen u  gegenüber. 

3)  „Nach  H.  soll  nicht  sowohl  Aribo,  als  die  streng  kirchliche 
Partei  der  Kluniacenser  Giselas  Krönung  bekämpft  haben;  undenkbar 
erscheine  es,  dass  der  König  ihm  ein  Versprechen  gegeben  und  gleich 
nach  der  Wahl   gebrochen  habe.      Das   letztere    ist   ganz    richtig   und 


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80  J   v.  Pflugk-Harttuug 

deshalb  glaube  ich  an  ein  solches  Versprechen  überhaupt  nicht.  Aber 
ebenso  undenkbar  ist  ein  solches  Versprechen  an  die  Kluniacenser ;  die 
wollten  wahrscheinlich  K.  überhaupt  nicht  wählen  und  fügten  sich  erst 
dem  fait  accompli" .  Dass  die  streng  kirchliche  Partei  der  Kluniacenser 
Giselas  Krönung  bekämpft  hat,  daran  ist  gar  nicht  zu  zweifeln;  es  ergiebt 
sich  aus  dem  Sachverhalte,  aus  Rod.  Glab.,  aus  Wipo  und  der  An- 
wesenheit des  Abtes  von  Cluny  in  Mainz.  Ein  Versprechen  ist  aus- 
drücklich überliefert. 

4)  „H.  beruft  sich  auf  die  Urkunde  St.  1854  vom  11.  Sept.,  in 
der  Gisela  bereits  regina  heisst.  Wie  Ficker,  Beitr.  I,  114,  177  be- 
merkt, bezieht  sich  das  Datum  offenbar  auf  die  Handlung,  nicht  auf  die 
Beurkundung".  Dort  dreht  es  sich  eben  um  den  Ausdruck  regina. 
Da  Ficker  nach  bisheriger  Auffassung  als  sicher  ahnahm,  Gisela  sei 
erst  14  Tage  später  in  Köln  gekrönt  und  führe  erst  von  nun  an  den 
Titel,  so  wusste  er  sich  nicht  anders  zu  helfen,  als  dass  er  die  Hand- 
lung innerhalb  dreier  Tage  nach  der  Wahl  stattfinden  liess,  die  Nieder- 
schrift der  Urkunde  erst  10  Tage  später,  aber  mit  dem  Datum  der 
Handlung,  also  um  10  Tage  zurückdatiert.  Ficker  suchte  also  den 
Inhalt  mit  dem  Datum  zu  einen,  so  weit  er  eben  vermochte.  Er  ver- 
fahrt, fast  selber  zweifelnd,  sehr  vorsichtig,  indem  er  sagte:  „die- 
selbe Annahme  wird  dadurch  nahegelegt".  Sobald  die  Krönung  schon 
in  Mainz  geschah,  sind  Fickers  Aushilfen  nicht  nötig,  stimmen  Inhalt 
und  Datum,  ist  gar  keine  Schwierigkeit  vorhanden.  Bresslau  selber 
benutzte  übrigens  S.  34  die  Urkunde  richtig  zum  11.  September. 

5)  „Die  Auslegung  der  Stelle  Wipo  Kap  2,  dahin,  dass  Wipo 
selbst  eine  Krönung  in  Mainz  annehme,  wovon  er  kein  Wort  sagt,  ist 
völlig  gezwungen  und  willkürlich".  Das  ist  Behauptung  und  kein  Be- 
weis, wie  in  der  Frage  der  Quedlinburger  Annalen.  Man  vermag  sich 
leicht  vom  Gegenteile  zu  überzeugen;  es  ist  auch  Ranke  S.  138  meiner 
Auffassung  beigetreten,  indem  er  erörtert:  „Der  hier  wohlunterrichtete 
Quedlinburger  Annalist  und  der  überhaupt  gut  unterrichtete  Wipo, 
der  nur  den  Ort  der  Krönungsfeier  und  die  Person  des  Erzbischofs 
verschweigt,  stimmen  auch  darin  überein,  dass  Gisela  bereits  wenige 
Tage  nach  ihrem  Gemahl  gekrönt  worden*4. 

6)  „Wenn  die  Königin  bei  Konrads  Krönung  gar  nicht  in  Mainz 
war  und  am  Tage  nach  ihrer  Ankunft  sofort  gekrönt  wurde,  wie  kann 
Wipo  sagen:  „per  aliquot  diesa  consecratione  sua  impediebatur" . 
Musste  denn  aber  die  Königin  überhaupt  in  Mainz  sein,  um  ihre  Krö- 
nung   einige  Tage   verschoben  zu  sehen?     Sie  konnte  ja  in    der  Nähe 


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Über  die  Krönung  der  Königin  Gisela.  81 

weilen,  etwa  in  der  nur  2  Meilen  entfernten  Pfalz  von  Ingelheim.  Da- 
mit fallt  auch  B.'s  nächster  Vorwurf,  dass  die  Königin  bei  den  Hof- 
ernennangen  hervorragenden  Anteil  genommen  habe:  auf  schnellem  Bosse 
konnte  der  Bote  in  einer  Stunde  nach  Ingelheim  kommen ;  noch  schneller, 
wenn  Gisela  sich  etwa  in  der  Vorstadt  oder  in  einem  Gehöft  bei  Mainz 
aufhielt.  Vieles  wird  ausserdem  vorher  beraten  gewesen  sein.  Ferner 
meint  B.,  ich  lasse  die  Königin  gleich  nach  der  Krönung  abreisen,  in 
der  Besorgnis,  Aribo  zu  lästig  zu  werden.  Beweisend  ist  hier  die  auch 
vonBresslau  verwendete  Urkunde  des  11.  September,  welche  bereits  von 
Ingelheim  datiert  worden;  dass  die  ungewöhnlich  zahlreichen  Volksmassen 
für  das  damals  noch  nicht  sehr  umfangreiche  Mainz  eine  Last  waren, 
bedarf  keiner  Erörterung.  Schliesslich  sagt  B.  noch,  ausser  mir  würde 
schwerlich  jemand  an  die  Hast  der  sich  drängenden  Ereignisse  glauben. 
Hier  reden  eben  Thatsachen  und  ausser  mir  glauben  noch  andere 
daran,  z.  B.  Ranke,  welcher  äusserte:  „Konrad  musste  Alles  an  einer 
möglichst  schleunigen  Erledigung  dieser  Angelegenheit  liegen". 

7)  Bresslau  spricht  nun  von  der  zweiten  Konsecration  Giselas. 
Das  Gesagte  ist  bereits  durch  meine  frühere  und  diesmalige  Darstellung 
erledigt. 

Zum  Schlüsse  glaube  ich  meinen  zu  dürfen,  dass  B.'s  Erörterun- 
gen das  Schwergewicht  der  entgegenstehenden  Quellen  keineswegs  be- 
seitigen, dass  wir  dieselben  hier,  wie  sonst  ohne  vorgefasste  Meinung 
benutzen  müssen,  dass  Ranke  und  ich  dies  gethan  haben5). 

»°3fl€°« 

Das  Conceptbuch  des  Rudolf  Losse. 

Von  J.  Priesaek  und  J.  Schwabs  in  Göttingen. 

Über  das  im  Grossherzoglich -Hessischen  Staatsarchiv  zu  Darm- 
stadt befindliche  sog.  Conceptbuch  des  Rudolf  Losse,  Trierischen  Offizials, 
späteren  Mainzer  Dekans  und  Rats  Karls  IV. '),  welches  Böhmer  dort 
wieder  auffand,  machte  die  erste  Mitteilung  Ficker  in  seiner  Unter- 
suchung Zur  Geschichte  des  Kurvereins  zu  Rense  in  den  Wiener  Sitzungs- 

9)  Gerade  als  ich  die  letzte  Revision  absenden  will,  geht  mir  zu:  W. 
Maarenbrecher,  Gesch.  der  deutschen  Königswahlen,  der  sich  S.  95  ebenfalls 
für  die  Krönung  in  Mainz  entscheidet.  Zu  dem  doppelten  Akt  (Weihe  in 
Köln)  sieht  er  keinen  Grund.  Näheres  hierüber  in  meinen  Untersuchungen 
zur  Gesch.  Konrads  II  Nr.  2. 

')  Vgl.  über  ihn  Joannis  Rer.  Mogunt.  Scr.  II,  301. 

Wettd.  Zeitachr.  f.  Gesch.  n.  Komi    VIII,   L  6 

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82  J.  Priesack  und  J.  Schwalm 

berichten  XI,  Jahrgang  1853  S.  679,  und  darauf  Böhmer  im  Jahrbach 
für  vaterländische  Geschichte  I  (Wien  1861)  S.  207. 

Die  Handschrift  wurde  uns  von  der  Grossherzoglichen  Archivver- 
waltung in  zuvorkommendster  Weise  auf  längere  Zeit  zur  Benutzung 
auf  der  Göttinger  Universitätsbibliothek  überlassen,  wofür  wir  hier 
unsern  öffentlichen  Dank  aussprechen.  Sie  enthält  die  Papiere  Losses, 
in  einem  Bande  gesammelt.  Derselbe  bestand  aus  191  2),  gegenwärtig 
teilweise  losgelösten  Quartblättern,  mit  alter  Paginierung,  von  denen 
jedoch  jetzt  31  fehlen,  durchweg  von  Papier,  nur  sechs  Pergamentblätter 
sind  eingefügt.  Es  sind  in  buntem  Durcheinander  Originale  (resp.  Origi- 
nalcopien),  Abschriften  und  Entwürfe  des  verschiedensten  Inhalts.  Er 
umfasst  die  gesamte  Thätigkeit  dieses  vertrauten  Beamten  Balduins,  der 
wiederholt  die  Sache  des  Erzbischofs  an  der  Kurie  zu  vertreten  hatte 
und  zeitweilig  auch  als  Bevollmächtigter  Karls  IV.  fungierte.  Neben  deu 
wichtigen  auf  die  politischen  Ereignisse  im  Reich  und  die  Stellung 
Balduins  zu  Kaiser  und  Papst  bezüglichen  Aktenstücken  und  Korrespon- 
denzen, die  jetzt  durchweg  im  Druck  vorliegen,  ünden  sich  die  Akten 
geistlicher  Prozesse,  Urkunden,  Erlasse  etc.,  welche  geistliche  und  welt- 
liche Verwaltungssachen  der  Trierer  Diözese  betreffen,  und  endlich  zahl- 
reiche, Losses  Privatangelegenheiten  enthaltende  Aktenstücke.  Alles  das 
ist  willkürlich,  ohne  jede  zeitliche  Ordnung  oder  innern  Zusammenhang 
zu  einem  Bande  zusammengeheftet;  manchmal  sind  verschiedene  Stücke, 
welche  auf  Folioblätter  geschrieben  sind,  in  einander  gelegt,  so  dass 
z.  B.  der  in  Böhmers  Acta  imperii  sei.  Nr.  1049  gedruckte  Vertrags- 
entwurf in  unserm  Bande  auf  Fol.  79'  beginnt,  Fol.  86  fortfährt  und 
auf  Fol.  79  schliesst.  Der  leere  Raum,  den  solche  Blätter  hatten,  ist 
dann  später  zu  anderen  Eintragungen  benutzt  worden3).  Die  so  ge- 
sammelten Stücke  sind  z.  T.  von  Losses  Hand  mit  Überschriften  versehen*). 

Die  amtliche  Thätigkeit  Losses,  der  die  meisten  Stücke  entstam- 
men, begann  wohl  nicht  vor  1330.  Zwischen  jenen  eingestreut  finden 
sich  aber  viele  Abschriften  von  Urkunden  älteren  Datums,  die  dem  Samm- 
ler irgend  welches  Interesse  boten,  so  Breven  der  Päpste  Bonifaz'  VIII.  und 
Benedicts  XI.  für  geistliche  Orden  (Fol.  9'.  99'),  der  Brief  Balduins  an 
Friedrich  von  Sizilien  (Fol.  3)  und  anderes;    als  das  wichtigste  ist  zu 


s)  Nicht  190 ;  Fol.  102  ist  doppelt  gezählt. 

*)  Die  Bezeichnung  „Conceptbuch"  ist  daher  nicht  ganz  korrekt,  man 
kann  nur  von  den  gesammelten  Papieren  Losses  sprechen. 

*)  Vgl.  Fol.  77 :  Procuratorium  meum ;  Fol.  91 :  Instrumentum 

protestationum  poet  deiectionem  meam  a  praebenda  Erfordiensi. 


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Das  Conceptbuch  des  Rudolf  Losse.  83 

nennen  die  Sammlung  der  päpstlichen  Erlasse  für  den  Kardinallegaten 
für  Toscien  von  1326  (Fol.  33—44)  5).  Das  älteste  dieser  Stacke  ist 
die  Copie  einer  Urkunde  Erzbischof  Heinrichs  von  Vinstingen  von  1276 
Apr.  7  (Görz,  Reg.  S.  53).  —  Fälschlich  nennt  Irmer  (Die  Romfahrt  K. 
Heinrichs  VII.  im  Bildercyclus  des  Cod.  Bald.  Trev.  S.  VI)  und  durch  ihn 
irrgefuhrt  Lamprecht  (Deutsches  Wirtschaftsleben  im  Mittelalter  II,  688) 
die  Hs.  ein  Copiar,  welches  „mit  wenigen  Ausnahmen  lediglich  die 
Mainz  betreffenden  Urkunden  Balduins  aus  der  Zeit  seiner  streitigen 
Wahl  zum  Mainzer  Erzbischof  umfasst".  Vielmehr  haben  auf  Mainz 
Bezug  nur  die  für  die  Geschichte  des  Verzichtes  Balduins  auf  Mainz 
wertvollen  Korrespondenzen  und  Akten  aus  den  Jahren  1336  und  1337, 
alle  übrigen  Stücke  aus  dieser  Zeit,  soweit  nicht  Privatangelegenheiten 
Losses,  betreffen  lediglich  die  Trierer  Diözese.  Erst  aus  den  letzten 
Lebensjahren  Losses,  der,  obwohl  seit  1346  Dekan  von  Mainz,  bis  zu 
Baldnins  Tode  in  dessen  Diensten  verblieb6),  und  noch  1354  in  Mainz 
nicht  zugelassen  war7),  enthält  seine  Sammlung  Angelegenheiten  der 
Mainzer  Kirche8). 

Von  einer  Hand  des  16.  Jahrhunderts  sind  in  die  Hs.  ebenso 
Überschriften  und  vereinzelte  Randbemerkungen  eingetragen.  Jüngst 
haben  dann  die  Blätter  eine  neue  Paginierung  erhalten.  Wir  fügen  aber 
die  alten  Seitenzahlen  in  Klammern  bei,  da  die  Herausgeber  nach  der 
alten  Zählung  citieren. 

Benutzt  ist  die  Sammlung  Losses  zu  wiederholten  Malen.  Schon 
ehe  durch  Böhmer  auf  dieselbe  aufmerksam  gemacht  wurde,  verwendete 
sie  Holzer  für  seine  Schrift:  De  proepiscopis  Trevirensibus  (Coblenz  1845), 
der  ebenso  irrtümlich  wie  Irmer  sie  als  'Balduini  regestarum  Codex'  be- 
zeichnete. Sodann  Böhmer  und  Ficker  für  die  genannten  Publikationen 
(W.  S.  B.  u.  Jahrb.)  und  für  die  Acta  imperii  selecta.  Eine*  Abschrift 
Fickers  ist  auch  abgedruckt  bei  v.  Weech,  Ludwig  der  Baier  und 
Johann  von  Böhmen  S.  130  ff.  Dominicus  lagen  für  sein  Werk  Ab- 
schriften  der   wichtigeren  Briefe   vor.     Auszüge   aus   der  Hs.  benutzte 


5)  Auch  von  dem  anderweitig  bekannten  Entwurf  der  Schenkung  Tus- 
cien8  an  den  Papst  durch  K.  Albrecht  (vgl.  die  Anmerkung  zu  Böhmer  Acta 
imp.  sei.  Nr.  1039)  findet  sich  hier  eine  Abschrift  (Fol.  130). 

«)  Folio  127  hat  noch  aus  1353  eine  Urk.  für  Balduin.  —  Vgl.  dazu 
Lamprecht,  DW.  Bd.  3,  483,i,  484,5,  486,io,»o,  488,ao;  1350.  —  D.  Red. 

^  Vgl.  Regesten  Karls  IV.  S.  142,  Nr.  1794.  —  Vgl.  auch  Lamprecht, 
DW.  Bd.  3,  227,»,  1364  §ept.  20.  —  D.  Red. 

«)  FoL  45—50. 

6* 

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84  J-  Priesack  und  J.  Schwalm 

Görz  für  die  Regesten  der  Erzb.  von  Trier.  Eine  sorgfältige  Berück- 
sichtigung weist  der  zweite  Band  von  Müllers  "Kampf  Ludwigs  des  Baiern' 
auf.  Fast  erschöpfend  für  die  Reichsgeschichte  ist  die  Ausnutzung  bei 
Winkelmann  Acta  imperii  inedita  Bd.  IL 

In  dieser  Hs.  des  Darmstädter  Archivs  erkannte  nun  Böhmer 
den  lange  verschollenen9)  'Codex  MS.  in  archiv.  eccl.  coli.  S.  Andreae 
Wormatiae',  aus  welchem  Würdtwein  eine  Anzahl  von  Stücken  in  den 
Nova  subsidia  dipl.  und  in  den  Acta  acad.  Palatina  Bd.  YI  veröffentlicht 
hatte.  Viel  früher  schon  war  ein  anderes  Stück  von  Schannat  in  seiner 
Hist.  ep.  Format.  II,  ein  weiteres  von  demselben  abgeschriebenes  Stück 
bei  Hartzheim,  Concilia  Germaniae  Bd.  IV  abgedruckt.  Die  Identität 
des  Losse'schen  Sammelbandes  mit  diesem  Codex  ergiebt  sich  aus  der 
Vergleichung  der  Würdtwein'schen  Drucke  mit  dem  Text  unserer  Hs. 
trotz  einiger  auffallender  Differenzen  als  völlig  zweifellos.  Die  Drucke 
zeigen  allerdings  zahlreiche  unwesentliche  Änderungen  und  Auslassungen, 
öfters  starke  Kürzungen  des  Textes.  Dieselben  vermögen  aber  in  keiner 
Weise  die  Herkunft  aus  der  Lossehs.  zweifelhaft  zu  machen,  bisweilen 
finden  sie  gerade  ihre  Erklärung  in  der  Hs.  So  steht  bei  N.  S.  XIII, 
46  zu  dem  'Wormaciensis'  des  Originals  von  der  Hand  des  16.  Jahr- 
hunderts die  Glosse  'eps  Worm  Salamannus';  aus  dieser  hat  Würdt- 
wein den  Namen  aufgenommen.  Einen  sehr  deutlichen  Beweis  liefert 
das  schon  oben  erwähnte  Stück  auf  Fol.  79',  86  und  79.  Würdtwein 
(N.  S.  XII,  60)  fügt  mit  Übergehung  des  auf  Fol.  86  stehenden  Ab- 
satzes  den  Schluss  auf  Fol.  79  unmittelbar  an  Fol.  79'  an.  Daraus 
erklären  sich  alsdann  die  weiteren  Änderungen.  Die  wenigen  erheb- 
licheren Abweichungen   bezw.  Zusätze10)   sind   demnach    auf  Rechnung 

■)  Vgl.  die  Bemerkung  in  der  Vorrede  zu  den  Regesten  Ludwigs  des 
Baiern  S.  XIV. 

10)  Wir  geben  dieselben  hier  unter  Zugrundelegung  der  Drucke  bei 
Böhmer  und  Winkelmann.  —  N.  S.'IX,  41:  'Datum  Spirae'  ist  Zusatz  Würdt- 
wein». —  N.  S:  XI,  52.  W.  Nr.  1108:  '1314'  ist  Zusatz.  —  N.  S.  XIH,  46 
unvollständig.  B.  Nr.  1046  Zeile  35 :  statt  des  Satzes  'et  eos  —  Romana'  steht : 
asserens  praedictos  praelatos  eos  mittentes  esse  conspiratos  cum  dicto  domino 
Ludovico  contra  Romanam  ecclesiam ;  Z.  38  'pacem'  statt  'pecuniam'.  —  N.  S. 
XII,  60.  B.  Nr.  1049,  S.  745  Z.  6  'Et  ut  praefato'  bis  Z.  4  v.  u.  'Treverensem' 
(=  Fol.  86  der  Lossehs.)  fehlt  Statt  dessen  Würdtwein :  'Et  ut  magis  caveatur 
eidem  archiepiscopo  super  premissis'  etc. ;  Z.  3  v.  u. :  'ac  nos  per  fideiussores 
in  solidum  rite  et  legitime  obligamus';  S.  746,  Z.  10  'sigillum  nostrum  regium 
una  cum  sigillo  praefati  Domini  Archiepiscopi  praesentibus  litteris'  etc.  — 
—  Act.  Palat  VI,  346.  B.  Nr.  1050,  S.  746,  Z.  1  v.  u. :  'bestediget  han  an 
iren  briefen,  die  sie  darober  han  gegeben'. 


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bas  Conceptbuch  de«  tludolf  tossö.  8& 

Würdtweins  zu  setzen,  und  vielleicht  auch  Schannats,  da  aus  einer 
Mitteilung  des  Darmstädter  Archivars  Baur  in  Friedemanns  Zeitschrift 
für  die  Archive  Deutschlands  I  (1846)  S.  70  wohl  der  Schluss  erlaubt 
ist,  dass  Würdtwein  die  betreffenden  Stücke  nicht  dem  Codex  selbst, 
sondern  dem  Nachlasse  Schannats  entnommen  hat.  Andere  Stücke 
(X.  S.  I,  56  und  XI,  62),  welche  nach  Würdtweins  Angabe  ebenfalls 
dem  genannten  Codex  entstammen,  finden  sich  in  der  Sammlung  Losses 
Dicht  mehr  vor ;  sie  werden  auf  jetzt  verloren  gegangenen  Blättern  der- 
selben gestanden  haben.  Desgleichen  ist  von  den  drei  zusammengehörigen 
Stücken  bei  Hartzheim  a.  a.  0.  nur  noch  das  letzte  in  dem  Lossebande 
vorhanden  n).  Dagegen  findet  sich  ein  weiteres  Stück  (N.  S.  XII,  64), 
Ober  dessen  Herkunft  Würdtwein  keine  Angabe  macht,  ebenfalls  in  den 
Papieren  Losses  (Fol.  4)  und  dürfte  aus  diesen  entnommen  sein. 

Erst  nach  Beendigung  des  nachfolgenden  Verzeichnisses  kam  den 
Verfassern  durch  die  Güte  des  Grossherzogl.  Staatsarchivars  Herrn 
Dr.  Schenk  von  Schweinsberg  ein  im  Archiv  zu  Darmstadt  befindlicher 
Index  zu  der  Losse'schen  Sammlung  zu  Gesicht.  Derselbe  ist  schon  vor 
längerer  Zeit  angefertigt.  Er  giebt  zu  den  (gegenwärtig  noch  unge- 
druckten) für  die  politische  Geschichte  wertlosen  Stücken  (Privatange- 
legenheiten, Verwaltungssachen  etc.  betr.)  teilweise  sehr  genaue  Regesten, 
während  er  die  für  die  Reichsgeschichte  wichtigen,  sowohl  die  Original- 
briefe als  die  Entwürfe  und  Abschriften,  meist  nur  kurz  und  fehlerhaft 
verzeichnet.  Nachweise  von  Drucken  fehlen  ganz,  doch  enthält  er  viel- 
fach Verweise  auf  das  Balduineum  und  das  Coblenzer  Archiv.  Es  er- 
gab sich,  dass  es  dieser  Index  ist,  dessen  Angaben  Görz  wörtlich  in 
seine  Regesten  aufgenommen  hat  **). 

Bei  der  Anfertigung  jenes  Index  scheinen  mehrere  Blätter  gefehlt 
za  haben,  die  jetzt  lose  einliegen;  es  sind  die  von  Böhmer  und  Ficker 
abgeschriebenen  Fol.  69  (73)  und  100  (111),  während  Fol.  52  13)  an 
unrichtiger  Stelle  [nach  Fol.  49  (50)]  mit  der  Bezeichnung  'Sine  pag'. 
eingereiht  ist.  Vermutlich  hat  auch  das  von  Kopp  nach  einer  Ab- 
schrift Fickers  in  den  Geschichtsblättern  aus  der  Schweiz  II,  113 
(1856)  veröffentlichte  Aktenstück,  eine  für  die  Kurfürsten  bestimmte 
Aufzeichnung  der  Abmachungen  von  Trausnitz,  ebenfalls  auf  einem  los- 
gelösten Blatte   unserer  Hs.  gestanden,   welches  jetzt   nicht  mehr  vor- 


")  Das  Datum  1338  ist  auch  hier  Zusatz  Schannats  bezw.  des  Her- 
ausgebers. 

")  Mit  der  Bezeichnung:  'Extr.  aus  Darmstadt'. 
13)  Auch  dieses  von  Ficker  abgeschrieben. 


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86  Jt  triesack  und  J.  Schwalm 

handen  ist.  Professor  Ficker  erinnert  sich,  wie  er  Professor  Weiland 
mitteilt,  jetzt  nicht  mehr,  welcher  Handschrift  er  das  Stück  entnommen 
hat,  zweifelt  aber  nicht  daran,  dass  es  nur  die  Handschrift  Losses  ge- 
wesen sein  kann. 


Inhaltsverzeichnis. 

Abkürzungen:  B  —  Böhmer,  Acta  imp.  selecta;  Görz     -  Görz,  Begeaten  der  Erzbischöfe  von 

Trier;  NS  =  Würdtwein,  Nova  subsidia  diploroatica;  W  —  Winkelmann,  Acta  imperii  ine- 

dita  Bd.  II;  WSB  r=  Sitzungsberichte  der  Wiener  Akademie. 

2'  (2')  Schreiben  an  Benedict  XII  =  NS.  IX,  41,  s.  Müller,    Kampf 
Ludwigs  des  Baiern  H,  594,  vgl.  Ficker  in  WSB.  XI,  688  u.  699  Nr.  1.  — 

3  (3)  Balduin  an  Friedrich  von  Sicilien  (1313—18)  =  W.  Nr.  1108;  NS.  Xr, 
52.  —  Willelmus  de  Bergcueny  Kanzler  von  Oxford,  literae  testimon.  pro 
doctor.  in  theol.  1344,  10.  Kai.  Mai.  —  3'  (3')  auf  Fol.  3  (3)  zurückgehend, 
Baldemar  von  Odinbach  als  Amtmann  bestellt,  Trier  133  .  .  die  Barbare.  — 

4  (4)  Gerlach  von  Nassau  für  Trier  1340  Freitag  vor  Urban  (Concept  zu 
Balduineum  Kesselst,  p.  321)  =  NS.  XII,  64.  —  Balduiu  Vollmacht  für  Ger- 
wicus  ep.  Balesensis  1347  =  Holzer,  De  proepiscopis  Trev.  42;  Görz  S.  87. 

—  4'  (4')  Die  Elf  Landfriedensrichter  für  Balduin  1345  =  W.  Nr.  1158  und 
NS.  XII,  72.  —  Gerlach  von  Nassau  Lehnbrief  1340  Freit,  vor  Urban,  vgl. 
Dominicus  S.  411 3.  —  5  (5)  Clemens  VI.  an  Elisabeth  von  Thüringen  Indul- 
genz.  a.  pont.  6,  7.  Kai.  Nov.,  vgl.  Schmidt,  Päpstliche  Urkunden  und  Re- 
gesten I,  (Geschichts- Quellen  der  Provinz  Sachsen  XXI)  S.  379,  Nr.  144.  — 
Clemens  VI.  an  Balduin,  die  Äbte  von  Fulda  und  Würzburg,  überträgt  dem 
R.  Losse  auf  Empfehlung  des  Königs  Johann  das  Decanat  und  die  Pfrün- 
den, welche  der  Erzbischof  Gerlach  gehabt  hatte;  a.  pont.  4,  8.  Kai. 
Mai.  —  6'  (6')  und  6  (6)  Informatio  juris  für  Losse.  —  7'  (7')  ähnliches 
Stück.  —  8  (8)  Gebehardus  vicarius  appelliert  vor  Balduin  und  den  päpst- 
lichen Deputirten  Nicolaus  de  Lapide  und  Joh.  von  Wartinberg  gegen  seine 
Absetzung.  —  9'  (9')  Transsumt  eines  Breve  Benedicts  XI.  für  den  Prediger- 
orden 1304  Juli  16.  —  10  (10)  Zwei  Erlasse  Gerlachs  von  Mainz  für  Losse 
1353,  15.  Kai.  Mai.  —  Mainzer  Geistlicher  an  Losse  =  W.  Nr.  1187.  — 
11  (11)  Klageschrift  pro  requirendo  remedio  contra  impetuosum  et  iniuriosum 
laicorum  Magunt.  insultum.  (Vos  venerabiles  patres  et  domini'.  —  12  (12) 
Verhandlung  vor  dem  Official  von  Trier  in  Sachen  einiger  Trierer  Schöffen. 

—  13  (13)  Libellus  Rodolfi  Losse  contra  monachos  in  Hersfeld.  —  13'  (13') 
Ego  Ro.  dictus  L.  can.  eccl.  Nuenburg.  notum  facio  etc.  1343  Aug.  22.  — 
14  (14)  Joh.  von  Verden  an  Dytmar  (1338)  —  B.  Nr.  1046;  NS.  XIH,  46 
unvollst.,  vgl.  Dominicus  S.  353*.  —  15(15)  Ludwig  von  Vianden  für  Balduin 
(1339)  =  B.  Nr.  1048.  — -  Erlass  Balduins  über  die  Feier  verschiedener  Fest- 
tage (ohne  Datum)  =  Hartzheim,  Concilia  Germaniae  IV,  320;  Blattau,  Stat 
synod.  Trev.  I,  166,  s.  auch  Dominicus  S.  426».  —  16  (16)  Balduin  an  Bene- 
dict XII.  über  Rense  =  WSB.  XI,  708  Nr.  5.  —  17  (17)— 31  (31)  Procura- 
torien  Balduins  in  Sache  der  Klage  Salmanns  von  Worms  (1346)  =  Schan- 
nat,  hist.  ep.  Worm.  II,  168  ff.  Nr.  195  in  Auszügen;  s.  Müller,  Kampf  Lud- 


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t)as  Concepttmch  des  Rudolf  Losse.  8? 

wigs  des  Baiern  II,  109  ff.  —  33  (33)  —  44  (44)  18  Briefe  Johanns  XXII.  in 
Sachen  der  Legation  des  Cardinais  Joh.  de  S.  Theodoro  in  Tuscien  1326, 
s.  B.  zu  Nr.  1039;  2  davon  gedruckt  W.  Nr.  1128.  1129,  vgl.  die  Drucke  aus 
den  Originalen:  Nr.  1128  unvollständig  (attendentes  —  compescendi)  b.  Ray- 
nald  1326  §  1,  Nr.  1129  bei  Theiner,  Cod.  dominii  temporalis  I,  542.  — 
45  (46)— 50  (öl)  In  causa  cleri  Alamannie  gegen  päpstliche  Zehnten,  s.  B.  zu 
Nr.  1039;  davon  gedruckt:  45  (46)  W.  Nr.  1182;  46  (47)  —  49  (50)  W.  Nr. 
1181.  —  49*  (50')  Fortsetzung  50  (51)  unten:  Ordinacio  capituli  Magunt.  anno 
fiO,  s.  W.  zu  Nr.  1181.  —  52  (52)  Balduin  an  den  B.  von  Metz  (1337)  = 
B.  Nr.  1043,  s.  Dominicus  S.  341*.  —  52'  (52')  Zusatz  zu  diesem  Stück,  der 
bei  B.  fehlt1).  — -  53  (54)  Dietrich  de  Duna  verkauft  ein  Gut,  das  er  von 
Balduin  zu  Lehen  hat  pro  200  libris,  grosso  Thuronensium  antiquo  pro  15 
denariis  computato,  s.  a.  Dec.  1.  —  53'  (54')  Balduiu  Absolutionsbrief  1338 
Dec.  4,  Görz  S.  81.  —  Johann  von  Sponheim  Weingeschäft  mit  einem  Juden 
1338  Dec.  5.  —  Litere  consecrationis  altaris  in  eccl.  S.  Paulini  Trev.  Daniel 
ep.  Met.  vicegerens  Balduini  etc.  1321  dorn.  prox.  post  divis.  apost.,  vgl.  Holzer, 
De  proepiscopis  Trev.  30.  —  54'  (55')  mit  Forts,  auf  54  (55)  Processus  contra 
Hartmannum  Vicedominum.  Iudices  Mag.  sedis  in  Erford.  Dat.  Magunt.  1361, 
17  Kai.  Mai.  —  55(56)  Balduins  Vertrag  mit  Pfalzgraf  Rudolf  (1338)  =  W.  Nr. 
1166;  Acta  Palat.  VI,  348,  vgl.  Regesten  der  Pfalzgrafen  am  Rhein  130  Nr.  2176. 
—55' (56')  Programm  für  Kirchenvisitation  =  W.  Nr.  1149.  —  Theodericus  dictus 
Meynevelde  1340  die  Lucie.  —  Officialis  Trev.  1340  vig.  omn.  sanct.,  s.  W. 
ra  Nr.  1149.  —  56  (57)  Clemens  VI.  an  Karl  IV.  in  Sachen  des  Bistums 
Cambrai  1349  =  W.  Nr.  1168.  —  56'  (57')  Losse  an  Balduin  in  der  gleichen 
Angelegenheit  (1350)  =  W.  Nr.  1178.  —  57  (58)  Richm.  vom  Hain  an  Losse 
Verkauf  von  Gütern  1344  Dienstag  vor  Elisabeth.  —  57'  (58')  Heinrich  von 
Slath.  canonicus  .  .  1345  März  7.  —  König  Johann  an  seine  Gesandten  am 
päpstlichen  Hofe  (1345)  —  B.  Nr.  1052;  Jahrb.  für  vaterländ.  Gesch.  S.  207 2). 
—  58  (59)  vermutlich  Anfänge  von  Breven  u.  ä.  —  58'  (59')  Balduin  an 
Karl  IV.  in  Sachen  des  Bistums  Cambrai  (1349)  =  W.  Nr.  1169.  —  59  (60) 
Consilinm  iuris  über  Zehnten,  unvollständig.  —  59'  (60')  In  causa  decanatus 
Magunt.  —  60  (64)  Rudolf  Losse  als  Bevollmächtigter  Balduins  und  ein  Be- 


1)  Wir  geben  einige  Korrekturen  au  dem  Abdruck  bei  B.  und  den  Zusatz.  Die 
im  folgenden  eingeklammerten  Worte  sind  Zusätze,  welche  in  B.  als  solche  nicht  bezeichnet 
sind.  S.  737  Zeile  4  (et  magistri  —  cardinalis);  Z  7  valde  durchstrichen,  dafür  magnus  et; 
Z.  10  papae  qui  sunt  Mogunt  durchstrichen;  Z.  11  temporibns  (et  sepius  super  multis);  — 
an  die  Stelle  des  durchstrichenen  Satzes  ist  der  Znsatz  auf  Fol.  52'  zu  setzen:  et  primo 
qnod  fecimus  conspirationem  et  coniurationem  de  novo  cum  capitulo  Maguntino  contra  ro- 
mana  ecclesiam  fortiorem  prima.  Item  quod  tractaverimus  et  habere  voluerimus  pacta  et 
secnritates  de   amministratione  per  noe   spiritualiter  temporaliter   ac   de    alienationibus  et 

qnesitis  per  nos  pro  ecclesia  Maguntina  et  quod  illa  feruntur  (?)    esse  servanda  a (V) 

qnod  praedictis  nunciis  securitatem  personarum  suarum  fatere  noluerimus  nisi  usque  ad 
ftttom  pentheeoites.  —  Z.  IG  essent  (et  est);  Z.  22  (nos  excusent  —  sinistre);  Z.  35  (et  in- 
primatis  —  diligencius);  Z.  42  (instanter);  S.  738  Z.  2  usque  —  cardinalis  durchstrichen, 
■tatt  dessen  (quousque  literam  dioti  domini  Anibaldi  vidimus  qne  hoc  continebat;  Z.  11  de 
(Maguncia  a)  dictis. 

2)  Der  Brief  trägt  von  der  Hand  des  16.  Jahrhunderts  die  Oberschrift:  In  causa 
Ludovici  Bavari  regit  scribit  Bald,  quaedam  secreta  suis  in  curia  roraaua.  Daher  bei 
Dominien*  S.  444  irrtümlich  als  Brief  Balduins  bezeichnet. 


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88  J.  Prieaack  und  i.  Schwalm 

vollmächtigter  Karls  IV.  verkundigen  eine  Absolution  für  die  Anhänger  Lud- 
wigs des  Baiern.  —  Von  derselben  Hand  60'  (64')  Karl  IV.  für  Hermann 
Losse  (1349)  =  W.  Nr.  734.  —  61  (65)  Walram  von  Lützelburg  in  Sachen 
des  Bistums  Cambrai  (1350)  =  W.  Nr.  1177.  —  62  (66)  Clemens  VI.  an  den 
Koblenzer  Klerus  in  Privatangelegenheiten  eines  Geistlichen,  a.  pont.  1,  6. 
Non.  Jul.  —  63  (67)  Informacio  in  causa  Nicolai  Tilmanni  de  Rodemacra 
contra  capitulum  ecclesie  Treverens.  —  64  (68)  Dietrich  an  die  Gesandten 
Balduins  in  Avignon  (1336)  =  B.  Nr.  1041,  s.  Dominicus  S.  329*,  wo  genaue 
Inhaltsangabe.  —  65  (69)  Rudolf  Losse  betr.  sein  Kanonikat  in  Cambrai  1349 
=  W.  Nr.  1173.  —  65'  (69')  Verabredung  einer  Zusammenkunft  zwischen  den 
Kapiteln  Köln  und  Trier,  betreff  Klagschrift  an  den  Papst  über  Zehnten, 
s.  a.  Mai  17.  Vermutlich  zusammenhängend  mit  Fol.  45 — 50  (46 — 51).  — 
66  (70)  Eberhard  de  Osenbrucke  als  Procurator  Balduins  appelliert  gegen 
das  Prozessverfahren  des  Erzb.  Dynus  von  Genua  gegen  Balduin  in  dem 
'  Streit  mit  Salmann  von  Worms,  da  die  Citation  nach  Avignon  auf  den  10. 
Juli  wegen  der  Kürze  des  anberaumten  Termins  für  Balduin  nicht  verbind- 
lich gewesen  sei  (1340?),  s.  Dominicus  S.  3491;  Müller,  Kampf  Ludwigs  d. 
B.  II,  1128.  —  67  (71)  und  68  (72)  Protokoll  einer  Verhandlung  zwischen  Losse 
und  Jutta  von  Etstete.  Im  Zusammenhang  mit  54'  (55').  —  69  (73)  Nicolaus 
an  Losse  (1336)  =  B.  Nr.  1042.  —  70  (74),  71  (75)  und  75  (80),  76  (81) 
Procuratorium  des  Chunradus  dictus  Prapech,  rectoris  eccles.  parochial.  in 
Puhel  dioc.  Pataviens.  in  Sachen  der  Klage  des  Gerungus  Hartmanni  gegen 
ihn.  —  72  (76)  — 74  (78)  Instruction  für  Dytmar.  —  77  (82)  Notariatsin- 
strument  des  Johannes  de  Crucenaco,  dass  Rudolf  Losse  Bevollmächtigte  in 
Beneficialangelegenheiten  ernannt  hat.  Avignon  1335  Mai  1.  Orig.  auf  Pergam. 
mit  Signum  des  Notars.  —  78  (83),  78'  (83'),  Fortsetzung  87  (94)  oben  und 
87'  (94')  oben  Conradus  de  Esch  von  Balduin  zum  Burggrafen  von  Russenberg 
bei  Schoneck  ernannt  1337  Juli  8.  —  79  (84)  links  oben:  Patriarch  Petrus 
von  Jerusalem  ernennt  Nicolaus  zum  Bischof  von  Akkon  1344  Juni  18.  Anfang 
der  Urk.  fehlt.  —  links  unten :  Derselbe  erteilt  demselben  die  Erlaubnis,  sein 
Amt  ausserhalb  zu  verwalten  1344  Juni  30,  s.  Dominicus  S.  451*.  —  79'  (840 
und  86  (93)  und  79  (84)  rechts  Eduard  von  England  für  Balduin  (1339)  =  B. 
Nr.  1049;  NS.  XII,  60  unvollst.  —  80  (85)  und  85'  (92')  rechts  mit  dem  vorig, 
zusammenhäng.,  vgl.  B.  zu  Nr.  1049  und  Reg.  Ludw.  265,  308  und  309.  — 
80'  (85')  und  81  (86)  Copie  einer  Urkunde  des  Bischofs  von  Toui  für  Kloster 
Schönfeld  1315  Sept.  4  bezw.  18.  —  81  (86)  unten:  Weihebrief  für  den 
Bischof  von  Akkon  1344  Juni  27  =  Holzer,  De  proepiscopis  Trev.  36;  s. 
Dominicus  451».  Schluss  fehlt.  —  81'  (86')  und  84  (91)  Ruprecht  v.  Virne- 
burg  trägt  an  Balduin  mehrere  Lehen  auf  1339  Mittw.  vor  Barnabas.  Das 
Original  bei  Günther,  Cod.  dipl.  Rhen.  Mos.  III,  396;  vgl.  auch  Dominicus 
391.  —  82  (87)  und  83  (90)  Balduin  bittet  beim  Papst  um  verschiedene  In- 
dulgenzen.  —  Von  derselben  Hand  83'  (900  Karl  IV.  und  Balduin  an  den 
Papst  (1348)  =  W.  Nr.  710.  —  84'  (91')  und  85  (92)  Balduin  an  die  Geist- 
lichkeit seiner  Diözese  1344  =  W.  Nr.  1157;  vgl.  Görz  S.  85.  —  85  (92) 
unten,  85'  (92'),  86'  (93'),  87  (94)  Mitte  und  87'  (94')  unten  Balduin  für  Prüm. 
Schluss  fehlt.  —  88  (98)  unten  Balduin  schenkt  dem  Praemonstr.  Kloster  in 
Romerstorf  ein  Haus  zu  Koblenz   in  der  Holzschuhergasse.  8.   a.,  vgl.  Görz 


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bas  Conccptbüch  des  ftudolf  tost«.  89 

S.  83  aua  d.  Orig.  d.  1341  Sept  13.  —  88*  (980  und  88  (98)  oben  Jacob 
Simonis  Schöffe  zu  Trier  für  Balduin,  Allodieo  betreff.  1338  Nov.  7.  — 
89  (99)  Instruktion  für  eine  Kirchenvisitation,  s.  a.  —  90  (100)  Heinrich 
Dekan  der  Marienkirche  in  Erfurt  in  Sachen  der  Kirche  in  Nyhusen.  1343 
in  vigil.  omn.  sanct.  —  90/  (100*)  Erlass  des  Trierer  Offizials  de  beneficiis 
non  approbatis  s.  a.  — v  91  (101)  Instrumentum  protestacionum  post  deiectio- 
nem  meam  a  prebenda  Erfordiensi  1337  Juli  25.  —  92  (102)  Contra  Mech- 
tildim  super  racione  reddenda  betreff.  Verwaltung  der  Güter  von  Losses 
verstorbenem  Bruder.  —  92'  (102')  Johannes  Prior  des  Karthäuserordens  über 
Empfang  eines  Erlasses  des  Kardinal  Talayrand  von  1347  Juni  25  betreff* 
Recht  zu  absolvieren.  1347  Juli  10.  —  93  (102!)  Herren  von  Stein-Kallen- 
fels  für  Balduin.  8.  a.  B.  bezeichnet  als  pfleger  der  stifte  zuo  Mentze  und 
zuo  Spüre.  —  94  (103)  Schlichtung  zwischen  Balduin  und  Oberwesel  nach 
Gewaltthatigkeiten  gegen  die  Juden.  Datum  nicht  lesbar.  Vermutl.  Concept 
zu  Hoefer,  Auswahl  ältest.  Urk.  in  d.  Spr.  317  Nr.  199  d.  1337  März  26, 
vgl.  auch  Dominicus  404.  —  95'  (106')  Kantor  Gerhard  von  Frankfurt  und 
Magister  Hermann  von  Mersberg  an  Dytmar  über  Losse.  —  Damit  zusammen- 
hangend: Gerhard  an  Dytmar  (1338)  =  B.  Nr.  1045.  —  96  (107)  betreff. 
Angelegenheiten  des  Johanniterordens.  —  96'  (107')  Pfalzgraf  Rudolf  an 
Balduin  (1338?)  =  B.  Nr.  1050;  Acta  Palat.  VI,  346,  vgl.  die  fast  ganz 
übereinstimmende  Urkunde  Pfalzgraf  Ruprechts  von  1328  Apr.  14  bei  Günther, 
C.  D.  Rhen.  Mos.  HI,  255.  —  97  (108)  Der  Trierer  Kanoniker  Nicolaus  de 
Pittinga  richtet  in  einer  Appellationsangelegenheit.  —  98  (109)  und  99  (110) 
In8tructiones  iuris.  —  99'  (110')  Bonifaz  VIII.  an  den  Augustinerorden,  a. 
pont  4,  12.  Kai.  Febr.  —  100  (111)  Infrascripti  articuli  videntur  esse  pre- 
jadiciales  electoribus  (i344)  =  v.  Weech,  Ludwig  und  Johann  130  f.  — 
lOtr*  (111')  dazu  gehörig  =  v.  Weech  133  f.,  s.  die  Korrekturen  u.  Bemer- 
kungen bei  Müller,  Ludwig  d.  B.  II,  331  ff.  —  101  (112)  Balduin  für  Karl  IV. 
1348  (d.  i.  1349)  =  B.  Nr.  1056;  NS.  XII,  74.  —  Damit  im  Zusammenhang 
101'  (112-)  Karl  IV.  für  Diedenhofen  (1349),  2  Stücke  =  W.  Nr.  721  u.  722, 
s.  Dominicus  5221.  —  102  (113)  u.  103  (114)  oben  Copia  appellacionis  tercio 
interponende  ab  offic.  Trever.  a  taxacione  expensorum  etc.  1351.  —  103  (114) 
unten  Innoceriz  VI.  für  Karl  IV.  1361  =  W.  Nr.  1205;  NS.  XI,  72;  s.  B.  zu 
Nr.  1039.  —  104  (115)  Protokoll  eines  Vergleichs  zwischen  Losse  und  der 
Mechtildi8  Lussin.  Aussteller:  Notar  C.  H.  de  Butzbach.  Eisenach  1337 
Febr.  24;  vgl.  ob.  Fol.  92  (102).  —  105  (116)  Informacio  iuris.  —  106  (117) 
Balduin  an  einen  Kardinal  (1337)  =  W.  Nr.  1142;  s.  Dominicus  340».  — 
107  (118)  Gerlacus  berichtet  aus  Coblenz  an  Losse  über  seine  Gespräche  mit 
den  papstl.  Legaten  Guigo  und  Nicolaus,  betreff,  ihre  Privatangelegenheiten 
u.  teilt  mit,  dass,  bevor  nicht  der  Zwist  zwischen  Heinrich  u.  Balduin  beendigt 
wäre,  auf  eine  Erledigung  ihrer  Sache  nicht  zu  hoffen  sei.  s.  a.  feria  secunda 
ante  diem  b.  Jacobi  (1337).  —  108  (119)  Informaciones  pro  danda  differencia 
sapra  Walcpilliche.  —  109  (120)  Balduin  macht  eine  Sühne  zwischen  den 
Grafen  von  Veldenz  und  Dann  1338  Dienst,  vor  S.  Galli,  vgl.  Görz  S.  81  aus 
dem  Orig.  —  109*  (120')  Abt  u.  Convent  von  Himmenrode  verkaufen  dem 
Erzbischof  das  sogen.  Bndelerhaus  zu  Trier.  1338  (d.  i.  1339)  Jan.  26;  vgl. 
Dominicus  41 7S  aus  d.  Orig.  —  110  (121)  Copie  eines  Erlasses  des  Erzb. 


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90  J.  friesack  und  3.  Schwatm 

Heinrich  von  Trier.   1276  Dienst,  nach  Ostern;  vgl.  Görz  S.  63.  —  111  (122) 

—  124  (136)  Processus  de  provisione  occlesiae  Linguonensi  per  papam.  1314. 

—  126  (137)  Karl  IV.  an  die  Grafen  von  Zollern.  Bei  Rense  1346  =  B.  Nr.  837. 

—  Balduin  an  Biberach.  1346  =  B.  Nr.  1054;  vgl.  Dominicus  457*.  — 
125'  (137')  Die  Kurfürsten  an  den  Papst  über  Rense  =  WSB.  XI,  704  Nr.  4. 

—  126  (138)  und  130  (143)  Clemens  V.  an  den  Patriarchen  von  Aglei  1308, 
s.  B.  zu  Nr.  1039.  —  127  (140)  und  128  (141)  Petrus  Cardinal-Biscbof  von 
Ostia  und  Probst  der  S.  Martinkirche  in  Worms  ernennt  Balduin  zu  seinem 
Procurator  und  zum  Verwalter  seiner  Propstei  und  der  damit  vereinigten 
Kirche  in  Boppard.  s.  a.  vgl.  Dominicus  585*  nach  dem  Orig.  d.  1353  Juli  9; 
Görz  S.  90.  —  128'  (141')  Entsprechende  Urk.  Balduins.  s.  a.  —  129  (142) 
Mainzer  Domkapitel  an  die  Diözese  zur  Rechtfertigung  (1334—1337)  =  W. 
Nr.  1141;  s.  Müller,  Ludwig  d.  B.  II,  53.  —  130  (143)  K.  Albrecht  schenkt 
Tuscien  an  den  Papst,  s.  B.  zu  Nr.  1039 ;  vgl.  ähnliche  Urk.  aus  dem  Formel- 
buch K.  Albrechts  im  Archiv  für  Kunde  Österreich.  Geschichtsquell.  II,  1, 
236.  —  131'  (144')  Ademar  von  Metz  an  Balduin  (1348)  =  W.  Nr.  1165.  — 
132  (145)  Balduin  für  den  Bischof  Nicolaus  von  Akkon  1344  Aug.  20  =  Holzer, 
De  proepisc.  Trev.  37;  Görz  S.  85.  —  133  (146)  oben  Balduin  für  Dechanei 
zu  Weilburg  1338  Juni  20;  Görz  S.  80.  —  Mitte  derselbe  für  2  Metzer 
Geistliche  1338  Juni  29;  ibid.  —  unten  und  133'  (146')  oben  derselbe  für 
einen  Cleriker  1338  Juli  1 ;  ibid.  —  133'  (146')  Mitte  derselbe  für  einen 
Priester  1339  Apr.  30;  Görz  S.  81.  —  Absolution  für  einen  Cleriker  durch 
den  papstlichen  Poenitentiar,  a.  pont.  Benedict.  4,  8.  Id.  Aug.  —  133'  (146') 
unten  und  134  (147)  oben  Balduin  für  Stift  Dietkirchen  1339  Mai  26 ;  Görz  S.  82. 
—134  (147)  Mitte  derselbe  für  Augustinerkloster  zu  Lautern  1339  Juni  28;  ibid. 

—  unten  und  134'  (147')  oben  derselbe  für  Archidiakon  von  Longuion  1339 
(d.  i.  1340)  Febr.  3 ;  ibid.  —  134'  (147')  Mitte  derselbe  betreff.  Archidiakonat 
Longuion  1339  (d.  i.  1340)  März  21;  ibid.  —  unten  und  135  (148)  oben  Ger- 
hard von  Virneburg,  Archidiakon  von  Longuion  in  gleicher  Angelegenheit  1339 
(d.  i.  1340)  Jan.  15,  zu  clen  vorigen  gehörig.  —  135  (148)  Mitte  Balduin  für 
Kollegiatstift  zu  Kylburg  1339  (d.  i.  1340)  Jan.  31 ;  Görz  S.  82.  —  unten  und 
135'  (148')  oben  derselbe  betreff.  Untersuchung  gegen  einen  Kanonikus  1339 
Nov.  22;  ibid.  —  135'  (148')  Mitte  derselbe  für  Vikar  zu  Swappach  1340 
Mai  19;  ibid.  —  135'  (148')  unten  derselbe  an  das  Castorstift  zu  Koblenz  1340 
Sept.  8;  Görz  S.  83.  —  136  (149)— 142  (156)  Testament  des  Rudolf  Losse 
u.  ä.  1366.  —  143  (171)  Copie  betreff,  einen  in  Avignon  stattgehabten  Prozess : 
Der  Abt  der  Kirche  von  Dam  ...  als  Viceauditor  der  Curie  an  die  Offiziale, 
Rektoren  etc.  der  Kirchen  zu  Köln,  Zifflich,  Mainz,  Trier,  Utrecht,  Fritzlar, 
Lüttich,  Verden,  Münster:  verurteilt  aufgezählte  Geistliche  und  Vögte  ge- 
nannter Kirchen  wegen  Versäumnis  der  Zahlung  einer  Schuldsumme  an  2 
Florentiner  Brüder  1331  Apr.  8.  Copie  datiert  1331  Nov.  17.  Das  Orig.  bei 
Schunk,  Beyträge  zur  Mainzer  Gesch.  III,  200.  —  143'  (171')  unten  Balduin 
beglaubigt  Genannte  beim  Papst  1341  =  W.  Nr.  1151.  —  144  (172)  Statuta 
capituli  de  Longwion  1295.  —  145  (173)  Pro  parte  Rodolfi  Losse  in  curia 
habitationis  relig.  viror.  commendatorum  fratrum  et  conventus  ordin.  hospital. 
Jerosolimitani  b.  Marie  Theoutonicorum.  Mylhusen  1360  Aug.  24.  —  146  (174) 
In  Sachen  des  Johannes  Brunzer  de  Rudensheim  betreff.  Kanonikat  und  Pfründe 


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t>as  Conceptbuch  des  ftudolf  Losse.  91 

in  Trier  1347  Sept.  28.  —  147  (175)  Dytmar  an  Losse  (1336)  =  B.  Nr.  1039; 
Muller,  Kampf  Ludwigs  des  Baiern  II,  354,  beide  im  Auszug;  8.  Dominicus 
S.  3371,  wo  Inhaltsangabe  und  kurzer  Auszug.  —  148  (176)  Subscripta  videntur 
esse  tenenda  =  WSB.  XI,  709  Nr.  6.  —  149  (177)  Informaciones  iuris.  — 
149*  (177*)  Heinrichs,  Grafen  v.  Salm,  Lehnrevers  für  Bald.  1340  Jan.  8. 

-  150  (178)  Dytmar  an  Losse  (1336)  =  Müller,  Kampf  Ludwigs  des  Baiern  II, 
356  im  Auszug.  —  151  (179)  Citaciones.  Derselbe  Bevollmächtigte  wie  ob. 
Fol.  97  (108).  1340  Jun.  21  und  Jul.  28.  —  152  (180)  Dytmar  an  Boemund 
und  Losse  (1336)  —  B.  Nr.  1040;  s.  Dominicus  S.  3371,  wo  kurzer  Auszug. 

-  153  (181)   ohne  Anfang:    Guilelmus  canonicus  Mediolanensis  et  executor 

praefatus pro  parte  Reynbotoni.  —  154  (182)  De  anniversario  domini  et 

memoria  1341  Apr.  20»  —  Erlass  Balduins  betr.  einen  Trierer  Schöffen  s.  a. 

-  154'  (1820  Balduin  für  einen  Juden  1333  Dez.  8;  Görz  S.  76.  —  156  (183) 
Testament  des  Johannes  de  Myrtillaco,  Dekans  der  Cardener  Kirche  1315.  — 
155'  (183')  Erlass  aus  Avignon  für  Losse:  Ablassprivileg  für  die  Kapelle  in 
curia  allodiali  Lossonum  in  opido  Ysnacensi.  1353  Dez.  16.  —  156  (184)  Lo- 
cacio  fructuum  et  fideiussio  für  Engelbert  v.  d.  Mark,  Probst  der  Wormser 
S.  Martinkirche.  —  157  (185)  In  Sachen  der  Erfurter  Marienkirche.  — 
158  (186)  Erlass  des  päpstlichen  Legaten  betreff.  Aussage  des  Theodor, 
denken  der  Kirche  zu  Wellingen,  als  Procurator  Losses  gegen  die  Hers- 
felder Mönche:  vgl.  Fol.  13.  —  158'  (186')  Erlass  aus  Avignon  für  die  Gräfin 
Anna  von  Nassau:  der  generalis  minister  ordinis  fratrum  minorum  an  den 
minister  provincie  Coloniensis  wegen  eines  von  der  Gräfin  gegründeten  Klosters. 
1343  Juli  2.  —  159  (187)  s.  ob.  zu  157  (185)  Erfurt  1351  Aug.  1.  —  159'  (187') 
Bertoldus  episcopus  Argentinensis  conservator  et  iudex  una  cum  .  .  suis  in 
bac  parte  collegis  iurium  et  privilegiorum  virorum  .  .  .  magistri  et  fratrum 
hospitalium  Germanie  Theutonicorum  a  sede  apostolica  deputatus  für  den 
Dekan  der  Kirche  zu  Merseburg.  1351  die  sabbati  proxima  ante  festum  b. 
Udelrici.  —  darunter  von  derselben  Hand :  Iudices  generales  per  Thuringiam. 
Erfurt  1351,  5.  Kai.  Aug.  und  ein  weiteres  Stück  in  Sachen  der  Erfurter 
Marienkirche.  Erfurt  1351  in  crastino  b.  Marie  Magdalene.  —  160  (188) 
Karl  IV.  für  die  Herzöge  von  Brabant  (1349)  =  W.  Nr.  716.  —  160*  (188') 
Bündnis  zwischen  Karl  IV.  und  Brabant,  s.  B.  zu  Nr.  1039.  —  161  (189) 
Balduins  Gesandter  an  diesen  1341  =  B.  Nr.  1051;  s.  Dominicus  S.  387*, 
wo  Inhaltsangabe.  —  Erklärung  des  officialis  curie  Trever.  (Losses),  dass 
Nicolaus  de  Pittinga  und  Johannes  de  Lutzillinburg  als  Vollstrecker  des 
Testaments  des  Magister  Nycholaus  de  Metis  Rechenschaft  vor  dem  erz- 
bischöflichen Commissar  abgelegt  haben.  1342  Juli  18.  —  161'  (189')  3  für 
Avignon  bestimmte  Briefe  Balduins  1341.  (Entwürfe  oder  Copien)  1)  Adressat 
fraglich.  Anfang  unleserlich,  a.  41.  Fast  wörtlich  wie  2)  Ad  card.  genera- 
liter.  Reverende  pater:  Bald,  bittet  um  Verwendung  für  seine  Sache  beim 
Papst  Weist  an  Losse,  der  mit  seinen  Intentionen  vertraut  sei.  3)  Ad 
papam.  Ergebenheitsbezeugung  für  den  Papst.  Zwischen  diese  Stöcke  von 
der  anderen  Seite  her  geschrieben,  zum  Teil  von  derselben  Hand,  ein  Lehns- 
angelegenheiten betreif.  Stück  1342  Aug.  10.  —  162  (i90)  Unleserlich:  In 
causa  ...  — 


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9ä  3.  B.  Sfcidenbergetf 

Die  kirchenpolitische  Litteratur  unter  Ludwig  dem  Bayern 
und  die  Zunftkämpfe  vornehmlich  in  Mainz. 

Von  J.  B.  Seideiiberger  in  Mainz. 

Mit  einer  aas  den  Bestrebungen  der  eigenen  Zeit  leicht  erklär- 
lichen Vorliebe  wendet  sich  die  historische  Untersuchung  dermalen  dem 
Zunftwesen  des  Mittelalters  zu.  Insbesondere  finden  und  verdienen  die 
Zunftkämpfe  des  14.  Jahrhunderts  unser  Interesse.  Sie  sind,  wenigstens 
im  Gebiete  des  rheinischen  Städtebundes,  veranlasst  durch  das  Wachsen 
der  städtischen  Schuldenlast,  charakterisieren  sich  aber  ihrem  inneren 
Wesen  nach  als  eine  Erhebung  des  dritten  Standes,  als  ein  Streben  der 
Handwerker  nach  Gleichberechtigung  mit  den  Geschlechtern  und  Geist- 
lichen, nach  Beseitigung  der  diesen  beiden  Ständen  bisher  zustehenden 
Privilegien.  Sie  haben  insofern  eine  gewisse  Ähnlichkeit  mit  der  fran- 
zösischen Revolution.  Indem  ich  nun  den  Verlauf  der  Mainzer  Zunft- 
unruhen im  14.  und  15.  Jahrhundert  einer  kurzen  Schilderung  unter- 
zog1), drängte  sich  mir  die  Frage  auf:  Sollte  nicht,  wie  der  fran- 
zösischen Revolution,  so  auch  diesen  Kämpfen  eine  Revolutionslitteratur 
vorhergegangen   sein? 

Ich  fand  sie  in  der  kirchenpolitischen  Litteratur  unter  Ludwig  dem 
Bayern,  einer  neuen  Welt!  Das  ist  kein  Mittelalter  mehr,  da  weht 
moderne  Luft.  Wenn  wir  unmittelbar  vor  und  parallel  den  grossen 
Kämpfen  gegen  Geistlichkeit  und  Geschlechter,  wie  wir  sie  in  Mainz  und 
den  rheinischen  Städten  kennen  lernen,  eine  solche  Litteratur  finden, 
dergleichen  die  christliche  Welt  noch  nicht  gesehen,  und  in  ihr  die- 
selben Strömungen,  dieselben  Tendenzen  gewahren,  wie  in  den  inneren 
Bewegungen  der  Städte,  so  werden  wir  auf  eine  geistige  Verwandtschaft, 
einen  inneren  Zusammenhang  schliessen  müssen.  Und  so  wage  ich  die 
Behauptung,  dass  die  kirchenpolitische  Litteratur  unter  Ludwig  dem 
Bayern  und  Philipp  dem  Schönen  von  Frankreich  die  Zunftkämpfe  in 
den  deutschen  Städten  wesentlich  beeinflusst  hat. 

Den  Beweis  gedenke  ich  an  den  wichtigsten  Punkten,  dem  Streben 
der  Zünftigen  nach  politischer  und  sozialer  Gleichberechtigung  mit  den 
Geschlechtern  und  dem  Kampf  gegen  die  Steuer-  und  Gerichtsfreiheit 
der  Geistlichen  zu  führen. 


l)  Historisches  Jahrbuch  1887  S.  430—453  und  1888  S.  1—27  (Die 
Kämpfe  der  Mainzer  Zünfte  gegen  Geistlichkeit  und  Geschlechter  im  14.  und 
15.  Jahrhundert). 


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Die  kircheopolitische  Litteratur  unter  Ludwig  dem  Bayern.  93 

Vergegenwärtigen  wir  uns,  am  mit  letzterem  zu  beginnen,  die 
Haaptphasen  des  Kampfes  der  Stadt  Mainz  gegen  die  Geistlichkeit  über 
die  Gerichte.  Der  Klerus  von  Mainz  wnrde  1355/56  in  Sachen  über  Erbe 
und  Eigen  dem  Gerichte  in  den  drei  angebotenen  Dingen  unterstellt8). 
In  der  Einigung  von  1366  wurde  entschieden:  „Geistliche  Dinge  vor 
geistliches,  weltliche  vor  weltliches  Gericht,  aasgenommen  die  von  Alters 
hergebrachten  Gewohnheiten  der  Bürgermeister0.  Diese  Bestimmung 
war  nicht  geeignet  dauernden  Frieden  zu  bringen,  denn  in  der  Aas- 
legung  des  Begriffes  „geistliche  Dinge"  bestand  gerade  die  Meinungs- 
verschiedenheit zwischen  Geistlichkeit  und  Bürgerschaft,  und  erst  in  der 
Erwiderung  auf  den  Gravatoriallibell  der  Geistlichen  von  1433  gab  der 
Bat  die  bestimmtere  Erklärung9):  Geistliche  Dinge  gehören  vor  das 
geistliche,  weltliche  vor  das  weltliche  Gericht,  doch  was  Erbe  und  Eigen, 
Gölten  and  Zinsen  in  der  Stadt  Mainz  gelegen  wären,  dass  man  die 
verhandelte  vor  weltlichem  Gericht. 

Nicht  blos  die  kirchlichen  Kapitalien  und  Grandstücke,  auch  die 
Personen  der  Geistlichen  selbst,  sachte  der  Rat  dem  bürgerlichen  Gesetz 
and  Gericht  za  unterwerfen,  wie  wir  aas  der  Versöhnungsurkunde  von 
1424  deutlich  erkennen4).  Ähnlich  verfahr  der  Rat  in  andern  Städten 
und  zog  z.  B.  in  Frankfurt  die  Vergehen  der  Geistlichen  ohne  Rück- 
sicht auf  deren  Gerichtsexemption  vor  das  weltliche  Forum6).  Die 
Ideeen,  welche  das  Stadtregiment  im  Kampfe  gegen  die  geistlichen  Ge- 
richte leiteten,  sind  demnach:  In  der  Person  des  Geistlichen  ist  die 
kirchliche  Seite  von  der  weltlichen  zu  scheiden.  Nor  in  rein  geistlichen 
Dingen  steht  dem  Klerus  eine  richterliche  Befugnis  zu.  Gesinde,  Kapi- 
talien und  Grandstücke  der  Geistlichen  sind  weltliche  Dinge  and  gehören, 
wie  auch  Vergehen  der  Geistlichen,  die  gegen  das  bürgerliche  Recht 
Verstössen,  vor  das  weltliche  Gericht ;  die  Gerichtsfreiheit  der  Geistlichen 
ist  aufzuheben. 

Denselben  Ideeen  begegnen  wir  nun  in  der  kirchenpolitischen  Lit- 
teratur unter  Ludwig  dem  Bayern  und  Philipp  dem  Schönen  von  Frank- 
reich, nur,  dass  da  die  Spitze  gegen  den  Papst  gerichtet  ist6).    So  unter- 


')  Würdtwein:  subsidia  diplomat.  XII  Nr.  101  u.  104.  Schuck:  Bei- 
trage zur  Mainzer  Geschichte  III,  290. 

*)  Schaab:  Gesch.  des  rheinischen  Städtebundes  II,  429. 

4)  Schaab :  Rheinischer  Städtebund  II,  398. 

*)  Kriegk:  Frankfurter  Bürgerzwiste  S.  112,  114,  123,  124. 

*)  Folgende  Traktate  kommen  hauptsächlich  in  Betracht:  Marsilius 
v.  Padua:  Defensor  pacis  um  1324—26  entstanden,  in  Goldast:  Monarchia 


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94  J.  B.  Seidenberger 

zieht  Marsilius  in  seinem  Defensor  pacis  den  Begriff  „geistliche  Dinge", 
die  verschiedenen  Definitionen  von  spirituale,  einer  kritischen  Prüfung 
und  gelangt  zu  dem  grundlegenden  Resultat 7),  dass  es  völlig  unstatthaft 
sei,  den  Begriff  „geistlich"  auf  die  bürgerlichen  Handlungen  der  Geist- 
lichen auszudehnen.  Die  Geistlichen  können  kaufen  und  verkaufen, 
falsches  Zeugnis  geben,  verwunden,  töten  und  andere  Verbrechen  be- 
gehen, gleich  Nicht  -  Geistlichen.  Wie  kann  ein  vernünftiger  Mensch 
dies  „geistliche  Dinge"  nennen,  fleischliche  sind  es  und  weltliche;  und 
ihre  Beurteilung  untersteht  dem  bürgerlichen  Gesetz.  Noch  ungehöriger 
aber  ist  es  den  Begriff  spirituale  auf  Besitz  und  Güter,  Mobilien  und 
Immobilien,  wie  auf  das  Einkommen  der  Geistlichen  auszudehnen,  um 
unter  dem  Schutz  des  Wortes  dem  weltlichen  Gesetz  sich  zu  entziehen. 

Die  Auseinandersetzungen  des  Marsilius  über  die  nötige  Trennung 
des  Geistlichen  vom  Weltlichen  erläutert  der  Verfasser  resp.  Redaktor8) 
des  Somnium  Viridarii  in  populärer  Weise  an  einem  praktischen  Bei- 
spiele9). Er  habe  von  Seiten  seiner  Frau  eine  Erbschaft  anzutreten. 
Müsse  er,  weil  Eheschliessung  vor  den  Geistlichen  gehöre,  auch  über 
die  Erbschaft  vor  ihm  Recht  suchen  ?  Nie  und  nimmer !  Das  Versprechen 
der  Mitgift  sei  ein  rein  weltlicher  Vertrag  und  nur  die  frivole  An- 
massung  der  Geistlichkeit  suche  aus  der  äusserlichen  Verbindung  beider 
Dinge  eine  richterliche  Befugnis  herzuleiten. 

Mitten  in  den  Streit  versetzt  uns  die  Actio.  Ihr  zufolge  i0)  be- 
hauptete und  verteidigte  Kardinal  Bertrand  den  Satz,  dass  die  Gerichts- 
barkeit über  alle  Givilsachen  nach  göttlichem  und  menschlichem  Recht 
der  Kirche  zustehe.  Der  königliche  Rat  Pierre  de  Cugnieres  hingegen 
vertritt  die  Ansicht,  dass  die  Gerichtsbarkeit  über  reale  Dinge,  beson- 
ders über  Erbe  und  Eigen,  der  weltlichen  Gerichtskompetenz  zugehöre11) 

S.  Romani  Imperii,  Francofordiae  1621,  III,  154—312 ;  Occam  1270—1347 :  Octo 
quaestionum  decisiones  bei  Goldast  III,  313—391,  Opus  XC  dierum  Goldast  III, 
993—1236,  Dialogus  Goldast  III,  399—957;  Actio  Petri  Cugüeriis  1329  in 
Goldast  III,  1361  f. ;  Somnium  Viridarii  de.  iurisdictione  regia  et  sacerdotali 
um  1376  Goldast  I,  58—229. 

*)  Goldast  III,  192. 

8)  C.  Müller:  Über  das  Somnium  Viridarii,  Separatabdruck  aus  der 
Zeitschrift  für  Kirchenrecht  XIV,  2. 

•)  Goldast  1,  15,  64.  —  Die  erste  Ziffer  15  giebt  die  Stelle  in  der 
Disputatio  inter  clericum  et  militem,  die  um  das  Jahr  1303  verfasst,  dem 
Somnium  einverleibt  wurde. 

")  Goldast  HI,  1362. 

")  Im  Somn.  Virid. :  quod  iudicare  de  ipsis  possessionibus  ad  dominos 
temporales  es  non  ad  ecclesiam  spectat,  .  .  .  non  congruit  clericis,  iudicare 


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Die  kirchenpolitische  Litteratur  unter  Ludwig  dem  Bayern.  95 

and  die  geistlichen  Richter  mit  Unrecht  den  Fortgang  eines  Prozesses 
hindern  oder  ihn  vor  ihr  Forum  ziehen,  falls  ein  Laie  in  einer  Erb- 
schaftsangelegenheit einen  Geistlichen  vor  weltliches  Gericht  lade. 

Gestützt  auf  die  Bibelstelle  Joh.  XIX  10—11 1S)  wird  im  Defensor 
pacis 19),  wie  in  den  Octo  quaestiones  u)  gefolgert,  dass  Bischöfe  und 
Priester  mit  ihren  Besitztümern  dem  weltlichen  Gerichte,  gewiss  umso- 
mehr  unterstehen,  als  ja  Christus  den  Pilatus  sogar  als  Richter  über 
seine  Person  anerkenne.  Es  sei  in  der  That  erstaunlich,  wie  die  Bischöfe 
and  Priester  mehr  Rechte  beanspruchten  als  Christus  und  die  Apostel. 
„Man  wird  euch  vor  Statthalter  und  Könige  führen u  habe  der  Heiland 
nach  Matth.  X  gesagt,  aber  nicht,  ihr  werdet  Statthalter  und  Könige 
sein.  Keine  staatliche  Befugnis,  keine  richterliche  Gewalt  dürfe  also 
irgend  ein  Bischof  oder  Priester  in  dieser  Zeitlichkeit  ausüben l5).  Kurz 
nnd  bündig  erklärt  das  Somn.  Virid. :  „Quod  iudex  ecclesiasticus  solum 
possit  coercere  laicum  per  censuram  ecclesiasticama  l6). 

Als  Bischof  Raban  von  Speyer  bei  dem  Konstanzer  Conzil  wegen 
der  Eingriffe  des  Rates  in  seine  bischöfliche  Gerichtsbarkeit  klagte, 
entgegnete  der  Sprecher  der  städtischen  Gesandtschaft,  „der  König  ist 
unser  Herr,  Ihr  nicht,  habt  kein  Gebot  wider  uns,  wir  gestehen  einem 
Bischof  nur  rein  geistliche  Rechte  aus  dem  kirchlichen  Glauben  ent- 
springend zu*  17). 

Ist  diese  Übereinstimmung  zwischen  Litteratur  und  Leben  nicht 
höchst  auffallig?  Die  Kämpfe  in  den  Städten  gegen  die  Gerichtshoheit 
und  Gerichtsexemtion  der  Geistlichen  sind  ein  Spiegelbild  der  litterari- 
schen Bestrebungen  unter  Ludwig  dem  Bayern. 

Verlangte  die  Geistlichkeit  für  sich,  wie  für  ihre  Kapitalien  und 
Grundstücke  als  für  „geistliche  Dinge8  Gerichtsexemption,  so  forderte 
sie  ganz  entsprechend  für  dieselben  auch  Freiheit  von  Steuern  und  Un- 
geld  und  beanspruchte   die   ihr  vermachten  Güter,    Häuser,    Hofraithen 


de  terrems.  Gpldast  I,  154,  155,  164.  Im  Jahre  1430  verbot  auch  der  Bischof 
von  Mainz  selbst,  den  geistlichen  Richtern,  Laien  Schulden  oder  weltlicher 
Sachen  halber  vorzuladen,  nur,  wenn  das  weltliche  Gericht  sich  säumig  erzeige, 
möge  das  geistliche  einschreiten.    Gudenus:  codex  diplomat.  IV,  174. 

lf)  Auch  Thimotheus  II,  2.  4  und  Lucas  XII,  13,  14  werden  unendlich 
oft  gegen  die  richterlichen  Befugnisse  der  Geistlichen  verwertet. 

u)  Goldast  III,  198. 

")  Goldast  in,  354,  355,  auch  im  Dialogus,  Goldast  911—13. 

»)  Goldast  U,  215. 

*)  Goldast  I,  206. 

")  Lehmann :  Speyrer  Chronik  876,  878. 


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96  J-  B.  Seidenberger 

u.  s.  w.,  „mit  rechten  pefflich  und  geistlich  persooe  fryheit  haben,  be- 
sitzen und  gebrachen u  zu  dürfen18). 

Anch  nach  dieser  Seite  hin  stiess  die  Geistlichkeit  seit  dem  Be- 
ginn des  14.  Jahrhunderts  auf  Widerspruch  in  den  Städten. 

Die  weltlichen  Obrigkeiten  daselbst  suchen  dem  Anwachsen  der 
Güter  der  toten  Hand  zu  begegnen,  indem  sie  die  frommen  Stiftungen 
und  Vermächtnisse  hohen  Steuern  oder  sonstigen  hemmenden  Beschrän- 
kungen unterwerfen,  mitunter  sogar  ganz  verbieten. 

In  zweiter  Linie  strebt  man,  auch  die  persönliche  Steuer-  and 
Ungeldfreiheit  der  Geistlichen,  ihres  Gesindes  und  ihrer  Genussmittel  zu 
beseitigen,  zum  mindesten  aber  die  Erträgnisse  der  Kirchengüter,  falls 
sie  der  Geistliche  verkauft,  dem  Ungelt  zu  unterwerfen. 

So  verbietet  der  Rat  zu  Mainz  1356,  an  Kirchen  und  Geistliche 
Kapitalien  und  Grundstücke  zu  vermachen  oder  zu  verkaufen.  Das  Ver- 
bot wurde  1366  zwar  aufgehoben,  doch  sollten  die  Geistlichen  ferner- 
hin Schenkungen  und  Vermächtnisse  innerhalb  Jahresfrist  wieder  ver- 
äussern. Der  Rat  zu  Frankfurt  verordnete,  dass  von  allen  Stiftungen  19) 
für  Seelenmessen,  Licht  in  den  Kirchen  und  für  Unterhalt  der  Armen 
ein  bestimmter  Prozentsatz  alljährlich  ihm  überwiesen  werde. 

Nach  dem  Erlass  des  Mainzer  Rates  vom  Jahre  1356  unterliegen 
fernerhin  die  Erträgnisse  der  Kirchengüter  dem  Ungeld,  nach  der  Rach- 
tung  von  1366  jedoch,  nur  insoweit  sie  der  Geistliche  nicht  zu  seinem 
Niessbrauch  verwendet.  Ähnliche  Bestimmungen  finden  wir  in  Frankfurt 
und  Worms20). 

Wie  die  städtischen  Obrigkeiten  aber  stets  bereit  waren,  die  per- 
sönliche Steuerfreiheit  der  Geistlichen  ebenfalls  zu  beseitigen,  zeigen  die 
mannigfachen  Klagen  derselben81). 

ia)  Ecclesiae  ecclesiasticae  personae  et  res  ipsarum  iure  Divino  et 
humano  a  saecularum  personarum  exactionibus  sint  immunes.  Erklärung  des 
Mainzer  Klerus  1356.  Würdtwein:  Subs.  Dipl.  XII  Nr.  101  S.  373.  Schaab: 
Gesch.  des  Rhein.  Stadtebundes  II,  420. 

lf)  Gudenus:  Cod.  Dipl.  II  S.  400. 

*°)  Kriegk:  Fr.  B.  136,  Schannat:  Hist.  Episcop.  Wormat.  219. 

21)  Item  de  vectigalibus,  quas  non  causa  negotiandi  deferunt  vel 
transmittunt  theolonium  ac  alias  contribuciones  vulgariter  „ungelt"  nuncupatas 
etiam  de  his  rebus,  quas  pro  eorum  necessitatibus  emere  et 
vendere  consueverunt  exegissent  et  extorsissent.  Würdtwein:  S.  D.  XII 
S.  373.  „Das  sie  uns  gedrungen  han,  wan  etlich  von  der  paffheit  zu  sin  er 
noit  dürft  in  dem  kauf  hause  gekauft  hait,  oder  noch  keufft  fleisch,  Schmalz, 
oley,  wachs  oder  anders  .  .  .  daz  er  daz  nit  mag  frye  hinweg  tragen,  sunder 
er  muss  davon  Zoll  und  Husegelt  geben.    Schaab:  Rh.  St  II  S.  421,  422. 


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Die  kirchenpolitische  Litteratur  unter  Ludwig  dem  Bayern.  97 

Den  stadtischen  Steuerdikten  gegenüber  berief  sich  die  Geistlich- 
keit allerorts  auf  ihre  hergebrachten  Privilegien  und  Freiheiten,  auf 
ihre  „peffiich  friheit  in  gotlichen,  werntlichen,  beschreben  rechten,  pri- 
väegie,  ortel,  brief,  snne  und  Rachtung"  auf  iuris  communis  praesidia 
tot  retro  saeculis  firmata,  inveteratamque  consuetudinem,  nee  non  usum 
longaevum  idem  incorrupta  Regum  et  Imperatorum  praeeepta").  Die 
Städte  aber  rechtfertigten  ihre  Massregeln  mit  dem  Hinweis  auf  das 
allgemeine  Beste,  auf  das  Interesse  der  Gesamtheit,  auf  die  Sicherheit 
and  Ruhe,  die  sie  auch  der  Geistlichkeit  gewährleisteten. 

So  heisst  es  in  der  Erwiderung  des  Mainzer  Rates  auf  den 
Gravatoriallibell  des  Klerus  M) :  „die  Geistlichen  hant  viel  Gatter,  Erbe, 
huser,  Höiffe,  zinse  und  Gülte  in  der  Stad  Mentze  an  sich  bracht  und 
gezogen  gehabt,  deshalb  der  Stad  groser,  verderblicher  schaden  ent- 
standen ist  und  noch  hutistag  grossen  schaden  davon  nement  und  lident". 
Auch  solle  die  Geistlichkeit  in  Betracht  ziehen,  „den  friedlichen  sess, 
schirme  und  trost"  den  ihr  die  Stadt  biete,  und  durch  Zahlung  des 
Ungeldes  das  ihrige  dazu  beitragen,  „dan  von  den  ungelten  und  Renten 
müsset  die  Regerung  die  Stad  Mentze  mit  buwe  an  muren,  thoren,  gra- 
ben, wege  und  Stege  in  wessen  und  besserunge  halten,  die  stad  auch 
damit  dun,  behuden,  bestellen,  bewachen  und  sust  zu  anderen  viel  not- 
dürftigen sachen,  die  dan  vor  einen  gemeynen  Notzen  zu  derselben  stad 
komment,  sich  solcher  ungelt  gebrachen". 

Die  Geistlichkeit  antwortete  hierauf  mit  Exkommunikation  und 
Interdikt,  erntete  aber  damit  nur  Hohn  und  Spott  und  musste  erkennen, 
wie  tief  die  geistliche  Autorität  gesunken  warM),  wozu  der  unwürdige 
Wandel  vieler  Geistlichen  nicht  wenig  beigetragen  haben  mag.  Die  am 
meisten  gegen  städtische  Steueredikte  protestierten,  waren  oft  am  we- 
nigsten berufen  dazu :  adlige  Herren,  die,  schon  früh '  in  den  Genuss 
fetter  Pfründen  gelangt,  klerikale  Rechte  beanspruchten,  ohne  die  ge- 
ringste ihrer  Pflichten  zu  erfüllen.  So  entnehmen  wir  einem  auf  die 
Benediktinerabtei  von  St.  Alban  zu  Mainz  bezüglichen  Visitationsbericht 
folgende  Schilderung 8ö) :  Nach  der  jammervollen  Zerstörung  und  Nieder- 


*)  Schannat:  H.  E.  W.  I,  402. 

")  Schaab:  Rh.  St.  H  S.  427. 

")  Spretis  iuribus  tarn  legalibus  quam  canonicalibus  pro  nichilo  repu- 
tabant  ineidere  penas  canonum  et  legum  contra  tales  promulgatas.  Ghronicon 
Mogunt.  209.  Clerici  servis,  immo  Judaeis  comparati  detestabiliter  despiciuntur 
Güdenus,  codex  diplom.  HI,  609. 

2*)  Reuter:  Vom  Albansgulden  S.  57. 

W«tUL  ZtitMhr.  f.  Grob,  u.  Kumt.  VUI,    X.  7 

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98  J-  B.  Seidenberger 

brechung  des  Klosters  —  1329  —  hörte  alle  Frömmigkeit,  Zucht  und 
Beobachtung  der  Ordensregeln  seitens  der  Mönche  auf.  Nur  wenige 
beteten  noch  das  Brevier  oder  besuchten  die  Klosterkirche  von  St.  Alban, 
sie  trieben  vielmehr  alle  möglichen  Nichtigkeiten  und  lebten  nur  der 
Welt.  War  eine  Pfründe  zu  vergeben,  so  kamen  die  Verwandten  irgend 
eines  Adeligen,  der  dieselbe  für  seinen  oft  noch  unmündigen  Sohn  oder 
Verwandten  wünschte,  und  baten  den  Abt  sie  ihm  übertragen  zu  wollen. 
War  der  Beweis  erbracht,  dass  der  Bittsteller  väter-  wie  mütterlicher- 
seits aus  adeligem  oder  ritterlichem  Geschlechte  sei,  so  verlieh  ihm  der 
Abt  diese  Pfründe.  Die  so  Bevorzugten  lebten  dann  ruhig  bei  ihren 
Familien  weiter. 

An  der  Spitze  der  gegen  die  städtischen  Steuer-  und  Gerichts- 
edikte gerichteten  Protestverbindungen  der  Mainzer  Geistlichkeit  pflegten 
dann  eben  die  Benediktiner  von  Alban  zu  stehen86). 

Dies  ein  Bild  aus  den  Kämpfen  der  Stadt  Mainz  gegen  ihre 
Geistlichkeit  hinsichtlich  der  Steuerpflicht  der  letzteren  und  gegen  das 
Anwachsen  des  kirchlichen  Grundbesitzes.  Nun  aus  der  kirchenpolitischen 
Litteratur  ein  Mosaikstück  mit  denselben  Zügen. 

Der  Staat  hat  nach  Marsilius27)  sein  besonderes  Augenmerk  auf 
die  kirchlichen  Stiftungen  zu  richten.  Wachsen  dieselben  übermässig 
an,  oder  befindet  sich  der  Staat  in  Geldverlegenheit,  so  kann  die  welt- 
liche Regierung  aus  eigener  Machtvollkommenheit  die  Kirchengüter  ganz 
oder  teilweise  säkularisieren,  sie  übernimmt  jedoch  die  Verpflichtung, 
für  den  Unterhalt  der  Geistlichen  und  der  Armen  zu  sorgen.  Auch  die 
persönliche  Steuerpflicht  der  Geistlichen  wird  von  Marsilius  und  Occam 
entschieden  betont  und  mit  Hinweis  auf  die  hl.  Schrift  und  das  Bei- 
spiel Christi  und  der  Apostel28)  und  auf  das  öffentliche  Interesse  be- 
gründet"). In  der  Disputatio  inter  militem  et  clericum  und  nach  ihr 
in  dem  Somnium  Viridarii  wird  die  Staatsaufsicht  über  die  Kirchen- 
güter und  deren   etwaige  Säkularisation  damit   gerechtfertigt,   dass  für 


*•)  Würdtwein:  subsidia  diplomat.  XII,  354  Nr.  98,  386  Nr.  104,  394 
Nr.  105. 

37)  Goldast  EI,  251,  262. 

M)  Marcus  XII,  14—18,  Matthaeus  XVII,  23—26,  I  Korinther  9,  7 
dienen  als  Stützpunkte.  Viel  verwertet  ist  auch  aus  einem  Briefe  des  hl. 
Ambrosius  „de  tradendis  basilicis":  „Si  tributum  quaerit  Imperator,  non 
negamus,  agri  ecclesiae  solvant  tributum.  Si  agros  desiderat  Imperator, 
potestatem  habet  vendicandorum,  tollat  cos  silibitum  est,  Imperatori  non 
dono,  sed  non  nego.a    (Magister  Joh.  Huss:  Determinatio,  Goldast  I,  234). 

")  Goldast  III,  197. 


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Die  kirchenpolitische  Litteratur  unter  Ludwig  dem  Bayern.  99 

die  stiftungsgemässe  Yerwendung  derselben  das  luxuriöse  Leben  und  die 
Verschwendung  der  Geistlichen  doch  wenig  Garantie  biete.  Würden  die 
frommen  Stiftungen  von  der  Regierung  zur  Verteidigung  des  Vaterlandes 
eingezogen,  so  sei  dies  die  beste  Verwendung.  Denn  was  könne  es 
Heiligeres  geben  als  das  Heil,  des  christlichen  Volkes?  Was  sei  Gott 
wohl  angenehmer  als  Feinde,  Räuber  und  Mörder  vom  christlichen  Volke 
abzuhalten  und  den  Unterthanen  und  Glaubigen  den  Frieden  zu  ver- 
schaffen10). 

In  beiden  Traktaten81)  werden  die  Ertragnisse  der  Kirchengüter 
Steuer  und  Ungeld  unterworfen.  Die  persönliche  Steuerfreiheit  wird  den 
Geistlichen  zugestanden,  doch  nur  den  würdigen  und  nicht  als  ein  Recht, 
sondern  als  ein  jederzeit  widerrufbares  Gnadengeschenk.  Der  Staat  werde 
durch  den  Staat  verteidigt38)  und  jedes  Glied,  das  staatlichen  Schutz 
geniesse,  müsse  billiger  Weise  auch  die  staatlichen  Lasten  auf  sich 
nehmen.  Mit  Freuden  sollten  die  Geistlichen  ihre  geringen  Steuern 
entrichten,  denn  dafür  garantiere  ihnen  der  Staat  auch  die  Sicherheit 
ihres  Besitzes  habgierigen  Nachbarn  gegenüber,  nur  unter  dem  Rechts- 
schütze des  Staates  könnten  die  Geistlichen  ihr  üppiges  und  gemäch- 
liches Leben  weiter  führen.  So  in  die  Enge  getrieben  rettet  sich  der 
mit  dem  „Ritter*4  disputierende  „Kleriker"  auf  sein  altes  Bollwerk,  er 
zeigt  seinen  Schein:  „unsere  Privilegien,  unsere  Freiheiten,  dürfen  sie 
ignoriert,  dürfen  sie  aufgehoben  werden"?  „In  der  That,  entgegnet  der 
Ritter,  sind  Euch  von  den  Fürsten  viele  Privilegien  verliehen  worden, 
bei  allem  jedoch,  was  die  Lenker  der  Staaten  thun,  müssen  sie  das 
Gesamtwohl  im  Auge  behalten,  sie  können  nichts  für  die  Zukunft  ge- 
währen, was  dem  Staate  schadet.  Bei  allen  Privilegien  ist  vorausge- 
setzt, dass  sie  hinfallig  sind,  sobald  sie  dem  allgemeinen  Besten  hinder- 
lich sind" S8).  In  ahnlicher  Weise  rechtfertigte  nach  der  Actio  •*) 
Pierre  de  Cugnieres  mit  Hinweis  auf  das  Staatsinteresse  die  Aufhebung 
der  den  Geistlichen  verliehenen  Privilegien.  Ihm  replizierte  Kardinal 
Bertrand  in  einer  uns  merkwürdig  modern  anmutenden  Rede,  indem  er 


*)  Vgl  auch  Occam :  VIII  quaest.  hei  Goldast  III,  376. 

")  Goldast  I,  16,  17,  66,  67. 

'*)  Interessant  ist  zu  sehen  wie  das  Somn.  Virid.  die  deutschen  Titu- 
laturen und  Bezeichnungen  durch  französische  ersetzt,  pro  defensione  rei 
pablicae  giebt  pro  defensione  patriae  seu  rei  publicae ;  imperator  super  orbem 
terrarum  wird  verändert  in  rez  Franciae  in  regno  suo. 

*)  Goldast  I,  17,  67. 

*)  Goldast  ffl,  1373. 

7* 

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100  J.  B.  Seidenberger 

den  König  ermahnt,  die  alten  Ordnungen  zu  wahren  und  vor  Neue- 
rungen sich  zu  hüten ;  warnend  verweist  er  auf  die  hl.  Schrift :  „Wolle 
nicht  überschreiten  die  alten  Schranken,  die  deine  Väter  dir  setzten, 
denn  Neuerung  erzeugt  Zwietracht.  —  Wenn  ein  König  die  von  seinen 
Vorfahren  verliehenen  Freiheiten  aufzuheben  trachtet,  so  wird  sein  Haas 
nicht  geliebt,  wie  am  Beispiel  Rehabeam's  —  III.  Buch  der  Könige, 
Kap.  2  —  ersichtlich  ist"  3Ö).  Die  Klagen  des  Klerikers  im  Somnium 
über  die  Bedrückung  und  Verachtung  der  Geistlichen  erinnern  unwill- 
kürlich an  die  gleichen  Klagen  der  Mainzer  Geistlichkeit,  die  im  Chro- 
nicon  Moguntinum  einen  so  beredeten  Wiederhall  gefunden  haben,  and 
was  besonders  bedeutsam  ist,  hier  wie  dort  wird  das  Vorgehen  gegen 
die  Geistlichkeit  auf  eine  allgemeine  Vereinbarung  und  Verschwörung 
zurückgeführt.  Man  vergleiche:  „In  jenen  Tagen  (1383)  begannen  die 
mächtigen  Städte  am  Rhein  und  anderwärts,  Basel,  Kolmar,  Strassburg, 
Speier,  Worms,  Mainz,  Köln  und  Soest  eine  erbitterte  Verfolgung  der 
Geistlichen,  indem  sie  an  manchen  Orten  wie  in  Soest  dieselbe  ver- 
trieben ....  an  anderen  aber  ....  zwangen  alle  Lasten  der  Laien 
zu  tragen". 

„Zu  jener  Zeit  richtete  jene  verruchte  Vereinigung,  genannt  „der 
Bundt",  ihren  Sinn  auf  die  Ausrottung  der  Geistlichkeit  und  vernich- 
teten alle  kirchlichen  Freiheiten  in  Mainz36)"  mit  der  Schilderung  des 
9 Klerikers u  :  „Zu  meiner  Zeit  sah  ich  die  Kirche  in  grossem  Ansehen  bei 
Königen  und  allen  Mächtigen,  nun  das  gerade  Gegenteil.  Elend  ist  die 
Kirche  geworden  unter  Steuern  und  euch  allen  zur  Beute.  Vieles  wird 
von  uns  gefordert,  unsere  Crüter  werden  geschädigt,  geben  wir  nicht 
freiwillig,  so  werden  sie  von  euch  geraubt,  unsere  Rechte  werden  er- 
schüttert, unsere  Freiheiten  vernichtet.  Die  Laien  und  besonders  die 
Ritter  schmälern  das  Los  der  Geistlichen  auf  die  mannigfachste  Weise. 
sie  ziehen  ihr  Leben  und  ihre  Werke  ins  Lächerliche  und  Verächtliche, 
Es  wird  die  Vereinbarung  getroffen  und  durch  gemein- 
sames Gesetz  besiegelt,  dass  sie  die  Zehnten  einziehen  und  Geist- 
lichen und  Kirchen  nicht  überliefern,  dass  sie  den  Bann  nicht  fürchten 
und  Gott   nicht  scheuen88),   die  Priester  mit  Unbilden  überhäufen  und 

**)  Occam  hingegen  lacht  des  zähen  Festhaltens  am  Alten,  alle  Fort- 
schritte beruhten  auf  Neuerungen, .  die  wichtigsten  Phasen  in  der  Kulturge- 
schichte der  Menschheit  seien  Umwälzungen.  Im  Dialogus  cap.  77,  Goldast  III,  737. 

«•)  Chronicon  Mog.  in  den  Städtechroniken  Bd.  18  S.  207,  209,  210,  211. 

")  Goldast  I,  13,  62. 

M)  Über  die  Verachtung  der  kirchlichen  Autorität,  eine  Folge  der 
religiösen  Wirren  unter  Ludwig  dem  Bayern  vergl.  meine  Bemerkung  im 
histor.  Jahrb.  1887  S.  462  Anm.  4. 

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J 


bie  kirchenpolitische  Litteratur  unter  Ludwig  dem  Bayern.        101 

was  zum  Nutzen  der  Kirche  aas  den  frommen  Stiftungen  durch  die 
Freigebigkeit  der  Vorfahren  rechtmässig  fliesst,  mit  Beschlag  legen". 

Die  Beschreibung  hingegen,  die  hierauf  „der  Ritter4*  von  dem 
üppigen  Leben  und  der  Pflichtvergessenheit  der  Geistlichen  entwirft,  liest 
sich  wie  eine  hübsche  mit  Behagen  in's  Detail  gearbeitete  Ergänzung 
and  Ausarbeitung  des  oben  angefahrten  Visitationsberichtes  über  das 
Kloster  von  St.  Alban. 

„Üppig  bringen  die  Geistlichen,  in  materiellen  Freuden  und  Ge- 
nüssen lebend,  ihre  Tage  dahin.  Hochwürden,  hochwürdigst  und  heilig 
sich  nennend  erbauen  sie  sich  Paläste  in  aller  Lieblichkeit  prangend 
mit  mannigfachstem  Bilder-  und  Säulenschmuck  ausgestattet.  Sie  lieben 
das  Kostspielige,  speisen  die  feinsten  Mahlzeiten,  trinken  die  ausge- 
suchtesten Weine  und  häufen  unendliche  Reichtümer  auf;  nicht  wie 
jener,  der  sagte  Gold  und  Silber  habe  ich  nicht,  erneuern  sie  das  gol- 
dene Zeitalter,  der  Liebe  vergessend.  Dem  Gewinn  anhängend  über- 
tragen sie  die  Benefizien  nicht  den  Würdigen,  sondern  befördern  zu  den 
kirchlichen  Ehrenstellen  Unwürdige,  wie  Schwätzer,  Kuppler  oder  gar 
ihre  eigenen  Kinder  und  Enkel,  so  dass  sie  das  Heiligtum  Gottes  wie 
ein  Erbstück  besitzen.  Sie  nehmen  Geschenke;  auf  Geld,  nicht  auf  die 
Seelen  besorgt,  machen  sie  das  Haus  Gottes  zu  einer  Räuberhöhle. 

Schon  wanken  die  Laien  im  Glauben")  und  wenn  ihnen  die 
Geistlichen  auch  einmal  predigen,  aber  nachlässig  und  selten,  so  glauben 
sie  doch  nicht,  weil  jeder  das  Gegenteil  thut  von  dem,  was  er  predigt 
und  die  Geistlichen  durch  ihre  Werke  offenbaren,  dass  sie  selbst  anders 
glauben  als  predigen. u 

In  den  vorstehenden  beiden  Parallelen,  welche  sich  leicht  des 
weiteren  ergänzen  Hessen,  gewahren  wir  dieselben  Zuge,  dieselben  Ten- 
denzen in  Litteratur  wie  im  Leben,  und  wir  werden  schwerlich  fehl- 
gehen, wenn  wir  behaupten,  dass  die  Kämpfe  gegen  die  Geistlichkeit  in 
den  Städten,  vornehmlich  in  der  zweiten  Hälfte  des  14.  Jahrhunderts 
wesentlich  mitbeeinflusst  und  mitbestimmt  sind  durch  die  vorausgegan- 
gene kirchenpolitische  Litteratur;    was  diese  theoretisch  bestritt,   suchte 

man  in  den  Städten  praktisch  zu  beseitigen. 

- — i 

w)  Chronic.  Mog.  zum  Jahre  1384  „pullulabant  in  heresi".  In  seiner 
Wormser  Chronik  —  Biblioth.  des  Stuttg.  litterar.  Vereins  1857  Nr.  43  S.  149 
—  berichtet  Zorn  nach  Erzählung  der  siegreichen  Kämpfe  der  rheinischen 
Städte  gegen  den  Herrn  von  Rodenstein  —  1381  —  „Demnach  haben  sie 
rieh  ihren  pfaffen  widersetzt,  hierauf  haben  die  von  Mentz  und  andere  auf- 
boren mess  zu  singen,  danach  die  laien  nit  viel  gefragt,  die  weil  sie  schon 
anfingen  viel  irrtum  zu  merken  und  zu  verstehen. 


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102  J.  ß  Seidenberger 

Rascher  and  durchsichtiger  freilich  pflegen  Angriffe  auf  die  kirch- 
liche Autorität  in  das  Leben  sich  zu  abertragen,  doch  sehen  wir  immerhin 
zu,  ob  dem  demokratischen  Ankämpfen  der  Zünfte  gegen  das  Regiment 
und  die  Privilegien  der  Geschlechter  in  den  Städten  sich  nicht  ebenfalls 
Analogieen  aus  der  Litteratur  an  die  Seite  stellen  lassen.  Die  kirchen- 
politische Litteratur  unter  und  seit  Philipp  dem  Schönen  und  Ludwig 
dem  Bayern  ist  nun  bekanntlich  in  einem  für  jene  Zeit  geradezu  ver- 
blaffenden Grade  rationalistisch,  naturalistisch  und  revolutionär40).  Sie 
eröffnet  eine  Zeit  weitgehender  Kritik.  Unbeengt  durch  Autoritäts- 
glauben, ohne  Rücksicht  auf  die  bestehende  staatliche  und  kirchliche 
Ordnung,  ja  im  bewussten  Gegensatz  hierzu,  untersucht  sie  Ursprung 
und  Wesen  derselben,  sie  forscht  nach  den  Ursachen  des  Privatbesitzes, 
der  sozialen  Ungleichheit,  sie  dringt  bis  zu  den  Grundpfeilern  der  bür- 
gerlichen Gesellschaft  und  prüft  deren  Existenzberechtigung  von  reinem 
Vernunft-  und  Naturstandpunkte  aus.  Mit  Bewusstsein  stellt  sie  sich 
der  bisherigen  autoritativen  Staats-  und  Gesellschaftsauffassung  entgegen 
und  voll  Selbstgefühls  sprechen  Marsilius  wie  Occam41)  von  „modernis 
temporibus"  von  der  Gegenwart  als  einer  neuen  Zeit. 

Eine  seltsame  Verkettung  eigentümlicher  Umstände,  eine  Verbin- 
dung ganz  entgegengesetzter  und  anders  gearteter  Elemente  charakteri- 


*°)  Trennung  des  Geistlichen  von  Weltlichem,  des  Kirchlichen  vom 
Staatlichen  war  der  Grundgedanke,  der  die  Städte  in  den  Kämpfen  gegen  die 
Geistlichkeit  leitete.  Derselbe  Grundgedanke,  verbunden  mit  einem  gewissen 
aufgeklärten  Naturalismus,  führt  Occam  zu  der  bemerkenswerten  Äusserung: 
„Wenn  es  dem  Naturgesetze  nicht  widerspricht,  dass  ein  Mann  mehrere 
Frauen  hat,  sondern  bloss  der  kirchlichen  Verordnung,  so  ist  der  Ehebruch 
nicht  von  Staatswegen  zu  bestrafen,  da  der  Staat  nach  bloss  natürlichen  Ge- 
setzen urteilt,  sondern  die  Ahndung  des  Ehebruchs  ist  der  Kirche  anheim- 
zugeben".   Goldast  III,  915. 

Desgleichen  bespricht  das  Somn.  Virid.  von  rein  natürlichem  Stand- 
punkte aus  die  Grunde  für  und  gegen  die  Polygamie.  Indem  es  nun  durch- 
blicken lässt,  dass  gegen  dieselbe  eigentlich  wenig  einzuwenden  sei,  kommt 
es  schliesslich  doch  zum  Ergebnis,  dass  für  das  Staatsinteresse  Monogamie 
vorzuziehen  und  demgemäss  beizubehalten  sei.  Nachdem  auf  zwei  Seiten  in 
rein  naturalistischer  und  rationalistischer  Weise  diese  Untersuchung  gefuhrt 
worden  ist,  kommt  zum  Schluss  ganz  kurz  eine  halb  spöttische,  halb  höfliche 
Reverenz  vor  der  Kirche :  „Diese  menschliche  Erkenntnis  billigt  das  göttliche 
Gesetz,  indem  es  das  Sakrament  der  Ehe  einführt".    Goldast  I,  93—95. 

Ebenso  bestreitet  der  Miles  im  Somnium,  dass  die  Jungfräulichkeit  eine 
Tugend  und  Gott  wohlgefällig  sei,  denn  keine  Tugend  widerstrebt  der  Natur. 
Goldast  I,  194. 

")  Goldast  in,  286,  341. 


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t)ie  kirchenpolitische  Litteratur  unter  Ludwig  dem  Bayern.        103 

siert  die  Entstehung  und  Verbreitung  dieser  Litteratur.  Der  angesichts 
des  Pompes,  des  Reichtums  und  der  Verweltlichung  der  Kirche  gestiftete 
Franziskanerorden  hatte  im  Jahre  1223  die  papstliche  Bestätigung  er- 
halten. Die  Liebe  zur  Armut,  die  den  hl.  Franziskus  beseelte,  begeisterte 
viele  Tausende  zum  Eintritt  in  die  Reihen  der  Bettelbrüder.  „Der 
rätselhafte  Zudrang  zu  einem  mystischen  Bruderbunde,  dessen  oberster 
Grundsatz  die  Besitzlosigkeit,  dessen  Lebensunterhalt  das  freiwillige 
Almosen,  und  dessen  Schmuck  das  Bettelkleid  war,  ist  eine  der  selt- 
samsten Thatsachen  des  Mittelalters,  welche  jeden  ernsten  Geist  zum 
Nachsinnen  über  die  wichtigsten  Fragen  der  menschlichen  Gesellschaft 
bewegen  mussu4S).  Ziemlich  gleichzeitig  gründete  der  Castilianer  Do- 
minikos  den  Predigerorden,  worin  ebenfalls  die  Armut  ein  Hauptgesetz 
war.  „Das  neue  Mönchtum  stellte  sich  mitten  in  den  Städten  unter 
das  Gewühl  des  Volkes.  Die  alten  Orden  waren  aristokratisch  und 
feudal  geworden;  Franziskus  und  Dominikus  demokratisierten  das  Mönch- 
tum, und  darin  lag  ihre  geheimnisvolle,  anfangs  völlig  bezaubernde  Macht. 
Die  Doktrinen  der  Ketzer,  der  demokratische  Geist  in  den  Städten,  das 
Empordrängen  der  Arbeiterklassen  und  aller  vulgären  Elemente,  selbst 
in  der  Sprache  hatten  den  Boden  für  die  Erscheinung  jener  Heiligen 
bearbeitet.  Die  Bettelbrüder  beeinflussten  bald  alle  Schichten  der  Ge- 
sellschaft. Die  demokratische  Natur  der  Franziskaner  war  jedoch  schwer 
zu  beherrschen,  ihre  mystische  Ascese  artete  in  Häresie  aus.  Im  süd- 
lichen Frankreich,  in  Belgien  und  in  Deutschland  erhoben  sich  die  Sekten, 
welche  absolute  Armut  verlangten  und  nur  die  als  Christen  anerkannten, 
weiche  das  niedrige  Leben  des  Heilandes  nachahmten.  Hundert  Jahre 
nach  ihrer  Stiftung  im  Jahre  1322  brach  zwischen  den  Franziskanern 
and  Dominikanern  ein  heftiger  Zwiespalt  über  die  Frage  aus,  ob  Christus 
weltliches  Eigentum  besessen  habe  oder  nicht"  43).  Die  unter  dem  Vor- 
sitze des  Ordensgeneral  es  Michael  von  Cesena  zu  Perugia  1323  ver- 
sammelten Provinzialen  der  Minoriten  erliessen  eine  Erklärung,  wonach 
die  Behauptung,  Christus  und  die  Apostel  hätten  nichts  weder  persönlich 
Doch  gemeinsam  als  Eigentum  besessen,  keineswegs  häretisch,  sondern 
ein  in  der  hl.  Schrift  begründeter  katholischer  Glaubenssatz  sei 44).  Papst 
Johann  XXII   verdammte   diese  Lehre   als   ketzerisch   durch   die  Bulle 


42)  Gregorovius:  Geschichte  der  Stadt  Rom  V,  107,  113. 

")  C.  M.  Müller:  Der  Kampf  Ludwigs  des  Baiern  mit  der  römischen 
Curie  I,  83  f. 

")  Die  Erklärung  ist  auch  von  Wilh.  v.  Occam,  dem  Provinzialen  von 
England,  unterzeichnet. 


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i04  J-  ß-  Seidenberge* 

Cum  Inter.  Die  Minoriten  beharrten  auf  ihrer  Behauptung:  In  dem 
hl.  Franziskus,  dem  glühenden  Verfechter  der  wahren  und  vollkommenen 
Armut  Christi,  sei  diese  Lehre  durch  die  5  Stigmata  von  Gott  wie 
durch  Bullen  und  Siegel  auf's  stärkste  bekräftigt.  Unerschütterlich 
blieben  sie,  marmornen  Säulen45)  gleich,  im  Bekenntnis  der  heiligen 
Armut  durch  Schmeichelworte  des  Papstes  nicht  verfahrt,  durch  seinen 
Fluch  nicht  erschreckt.  Allerorts,  öffentlich  und  privatim,  in  gelehrten 
Disputationen,  wie  in  populären  Predigten  verbreiteten  und  verteidigten 
die  Franziskaner  ihre  Lehre,  und  mit  unnennbarer  Freude  wurden  die 
Massen  erfüllt,  wenn  sie  aus  ihrem  Munde  die  Armut  Christi  bezeugen 
hörten46).  Gerade  auf  die  unteren  Schichten  des  Volkes  hatten  die 
Minderbrüder  von  ihrer  Gründung  an  tiefgehenden  Einfluss,  in  den  volk- 
reichen Städten  wohnend,  mit  den  Leiden  der  Gedrückten  vertraut, 
waren  sie  die  Anwälte  der  Armen;  indem  sie  nun  mit  glühender  Be- 
geisterung die  Armut  Christi  priesen,  gingen  sie  unwillkürlich  zu  An- 
griffen auf  Besitztum  und  Reichtum  überhaupt  über.  Sie  vertieften  die 
schwebende  Streitfrage,  indem  sie  die  theologische  zu  der  allgemein  ge- 
sellschaftlichen umgestalteten:  Woher  das  Eigentum  überhaupt,  woher 
die  Ungleichheit  unter  den  Menschen,  wem  gehören  die  Güter  dieser 
Erde?  Gestützt  nun  auf  gewisse  Stellen  der  Bibel  und  Kirchenväter, 
wie  des  kanonischen  Rechtes  geben  die  Anwälte  der  Besitzlosigkeit 
hierauf  folgende  Antwort: 

Das  Privateigentum,  der  Unterschied  zwischen  Reich  und  Arm  ist 
eine  auf  Anordnung  von  Fürsten  und  Königen  beruhende,  rein  mensch- 
liche Institution  und  entbehrt  der  göttlichen  Autorität.  Alle  Menschen 
sind  frei  und  gleich  geboren.  Im  ursprünglichen  Naturzustand  der 
Menschheit,  der  zugleich  ein  Zustand  allgemeiner  Unschuld  und  Glück- 
seligkeit war,  herrschte  unbeschränkte  Gütergemeinschaft.  Erst  durch 
Ungerechtigkeit,  d.  i.  durch  Menschensatzung  entstanden  die  Grenzen 
des  Eigentums.  Würden  die  Menschen  dem  natürlichen  und  göttlichen 
Gesetz  gemäss  leben,  so  müsste  alles  Eigentum  gemeinsam  sein. 

Der  Armutsstreit  führte  noch  weiter.  Mit  jener  alles  verzehrenden 
Begeisterung,  deren  eine  ascetische  Mönchsbrust  fähig  ist,  hatten  die 
Minoriten  die  vollkommene  Armut  Christi  umfasst,  in  diese  Quelle  innerer 


45)  So  der  Minorit  Johann  von  Winterthur,  dessen  Erzählung  von  wun- 
derbarem Schwung  und  freudiger  Begeisterung  getragen  wird,  wenn  er  auf 
den  Armutsstreit  zu  sprechen  kommt.  Ausgabe  seines  Chronikon  von  G. 
v.  Wyss  im  Archiv  für  Schweizerische  Geschichte  Bd.  XI. 

46)  Johannes  Vitoduranus  ed.  Wyss.    S.  86,  88,  89. 


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bie  kirchenpolitische  litteratür  unter  Ludwig  dem  Bayern.       105 

Seligkeit  sich  ganz  versenkt,  and  der  Leiter  der  Kirche  nannte  das 
ketzerisch.  Wer  gab  ihm  hierzu  das  Recht?  Ihre  Lehre  verteidigend 
untersuchten  die  Minoriten  Ursprung,  Wesen  und  Machtbefugnis  des 
Papsttums.  Ihrer  demokratischen  Grundrichtung  entsprechend  erschüt- 
terten sie  den  Absolutismus  des  Papstes.  Der  Papst  hat  seine  Gewalt 
vom  Volke,  zum  Besten  des  Volkes,  fördert  er  nicht  das  Wohl  der  Ge- 
samtheit, lehrt  er  Ketzereien,  so  ist  das  Volk  berechtigt  dem  Papst  den 
Gehorsam  zu  verweigern,  ihn  abzusetzen. 

Dies  die  Grundlage,  worauf  die  denkwürdige  Verbindung  der 
Minoriten  mit  König  Ludwig  von  Bayern  einerseits,  mit  Marsilius  von 
Padua  anderseits  sich  vollzieht.  Tiefgläubige,  ascetische  Mönche  im 
Bande  mit  einem  dem  Kirchenglauben  völlig  entwachsenen  Freigeist; 
hier  ganz  dem  Irdischen  abgewandter  Sinn,  dort  ein  ganz  dem  Staat 
and  seinen  Aufgaben  gewidmetes  Denken,  Beide  im  Kampf  gegen  den 
Papst  eine  neue  Macht  schaffend:  die  Volkssouveränetät. 

Staat  und  Kirche  beruhen  auf  einem  zur  gegenseitigen  Unter- 
statzung, zum  allgemeinen  Besten  geschlossenen  Gesellschaftsvertrag. 
Entspricht  eine  Einrichtung  diesem  Zwecke  nicht  mehr,  so  ist  sie  nie- 
manden verpflichtend,  der  Vertrag  ist  von  selbst  gekündigt.  Alle  geist- 
liche wie  weltliche  Autorität  geht  aus  vom  Volke.  Jede  Regierung  ist 
blos  die  Beauftragte  des  Volkes  und  untersteht  dessen  steter  Kontrolle 
und  Absetzungsgewalt. 

Von  Natur  sind  alle  Menschen  gleich;  Unterschiede  beruhen  auf 
blos  menschlichen  Satzungen  —  per  iniquitatem.  — 

Um  den  Papst  zu  treten,  adoptierte  König  Ludwig  diese  Grund- 
sätze, die  Theorieen  wurden  zur  Praxis  umgesetzt47).  Bald  stand  vor 
den  jauchzenden  Römern  ein  Papst,  den  sie  selbst  gewählt,  ein  Kaiser, 
den  sie  selbst  gekrönt  hatten. 

Erstaunt  lauschte  man  in  den  deutschen  Städten  der  wunderbaren 
Mähr,  die  von  jenseits  der  Berge  kam,  jetzt  verstand  man  die  Predigten 
der  Franziskaner,  die  Disputationen  und  Flugschriften;  tausendfältigen 
Wiederhall  fand  in  den  Herzen  der  Handwerker  das  befreiende  Wort 
von  der  Volkssouveränetät:  wie  in  Mainz,  so  erhoben  sich  im  Jahre 
1332  auch  anderwärts  siegreich  die  Zünfte48).     Die   oben  angeführten 

47)  G.  Müller:  Der  Kampf  Ludwigs  des  Baiern  mit  der  römischen 
Curie  I.  178  f.  „Eine  Reihe  der  revolutionärsten  Handlangen,  die  je  von 
einem  gekrönten  Haupte  ausgegangen  sind".  Riezler:  Die  litterarischen 
Widersacher  der  Päpste  S.  48. 

«)  Schon  Schmoller  „Strassburg  zur  Zeit  der  Zunftkämpfe"  S.  25 
weist  darauf  hin,  dass  die  demokratischen  Erhebungen  daselbst  mit  den  Höhe- 
punkten des  damaligen  kirchlichen  Konfliktes  zusammenfallen. 

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106  J-  B-  Seidenberger 

Lehrsätze  der  kirchenpolitischen  Litteratur  werden  die  treibenden  Ideeen 
der  Zunftkämpfe. 

Verfassung  auf  Verfassung  wurde  in  Mainz  erlassen  und  aufge- 
hoben, Stadtrate  ein-  und  abgesetzt,  Steuer-  und  Gerichtswesen  wie 
Gesetzgebung  aus  dem  Rate  in  die  Zunftversammlungen  gelegt,  die 
Privilegien  der  Geistlichen  und  Geschlechter  aufgehoben,  und  sie  selbst 
den  übrigen  Bargern  gleichgestellt,  alles  mit  Berufung  auf  das  all- 
gemeine Wohl,  auf  das  Interesse  der  Gesamtheit49). 

Ein  näheres  Eingehen  in  das  Detail  wird  die  Richtigkeit  der  auf- 
gestellten Behauptungen  erweisen.  Occam  lehrt  die  Volkssouveränetat 
und  den  Gesellschaftsvertrag  in  radikalster  Weise  in  Bezug  auf  die 
Kirche.  Sie  ist  von  Christus  eingesetzt  zum  Wohl  der  Gläubigen,  und 
der  hl.  Petrus  empfing  keine  weitern  Rechte,  als  sie  zur  Erlangung  der 
Seligkeit  nötig  sind.  Jede  Vorschrift,  die  nicht  aus  dem  Interesse  der 
Gesamtheit  ihre  Berechtigung  schöpft  oder  diesem  gar  widerspricht,  ist 
für  den  Einzelnen  ohne  bindende  Kraft.  Der  Papst  empfängt  seine 
Autorität  vom  Volke,  was  alle  angeht  muss  auch  durch  alle  verhandelt 
werden,  die  Einsetzung  eines  Vorgesetzten  aber  geht  alle  an,  steht  da- 
her bei  allen.  Regiert  ein  Papst  nicht  zum  Besten  der  Gläubigen,  ver- 
schleudert er  Kirchengüter,  lehrt  er  Ketzereien,  so  ist  die  Kirche  d.  h. 
die  Versammlung  der  Gläubigen,  welche  Priester  und  Laien,  Männer 
und  Frauen  umfasst,  berechtigt  und  verpflichtet,  ihn  abzusetzen50). 

Wie  Occam  auf  kirchlichem,  so  lehrt  Marsilius  die  Volkssouve- 
ränetät  auf  staatlichem  Gebiet.  Zeigt  uns  der  erstere,  wie  der  Papst 
von  einer  aus  allgemeiner,  indirekter  Wahl  hervorgegangenen  Volksver- 
sammlung ein-  und  abgesetzt  werden  soll,  wobei  die  Pfarreien  passender 
Weise  als  Wahlkreise  dienen  und  sogar  die  Frauen  wahlberechtigt  sind 50), 
so  entwickelt  letzterer  in  wohldurchdachter,  anschaulicher  Weise,  wie 
und  warum  alle  Autorität  im  Volke  ruhe.  Gesetzgeber  in  erster  und 
letzter  Instanz  ist  das  Volk,  die  Gesamtheit  der  Bürger.  Denn  die 
erste  und  letzte  Autorität  aller  menschlichen  Gesetze  ruht  da,  woher 
allein  die  besten  kommen  können,  das  ist  bei  der  Gesamtheit  der  Bürger 
oder  ihrer  Majorität.  Denn  die  Gesamtheit  merkt  die  Vorteile  und 
Nachteile  eines  Gesetzes  besser  als  nur  ein  Teil,  jeder  kann  da  auf 
etwaige  Mängel  aufmerksam  machen.  Das  wäre  nicht  der  Fall,  wenn 
durch  einen  oder  wenige,    die  mehr  ihren  eigenen  als   aller  Nutzen  im 


*•)  Hegel:  Verfassungsgeschichte  der  Stadt  Mainz. 
">)  Goldast  III,  326,  333,  349,  602-  604,  934. 


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Die  kirchenpolitische  Litteratur  unter  Ludwig  dem  Bayern.        107 

Auge  hätten,  das  Gesetz  gegeben  wurde.  Weiter  aber  wird  eine  Vor- 
schrift besser  beobachtet,  die  jeder  Bürger  sich  selbst  gegeben  zu  haben 
scheint,  so  aber  ist  das  Gesetz  hervorgegangen  aus  Beratung  und  Be- 
schloß der  Gesamtheit.  Geben  nur  einer  oder  wenige  durch  eigene 
Machtvollkommenheit  ein  Gesetz,  so  werden  die  übrigen  Bürger,  d.  h. 
die  überwältigende  Majorität  dasselbe  unwillig  hinnehmen  oder  gar  nicht 
beobachten,  wäre  es  auch  noch  so  gut,  denn  die  Menschen  haben  sich 
zur  bürgerlichen  Gesellschaft  vereinigt,  um  die  Vorteile  und  Bedürfnisse 
des  Lebens  zu  erlangen  und  das  Gegenteil  zu  vermeiden.  Was  daher 
aller  Vorteil  oder  Nachteil  betrifft,  muss  von  allen  gehört  und  ver- 
nommen werden,  damit  sie  den  Nutzen  erreichen  und  das  Gegenteil 
vermeiden. 

Besser  wie  alle  Körperschaften  ist  das  gesamte  Volk,  mag  nun 
diese  Körperschaft  eine  Hausgenossenschaft  sein,  Leute,  die  im  Hause  des 
Forsten  Beamte  und  Diener  sind,  als  Anwälte,  Rechtsgelehrte  und  Notare 
oder  ein  Adel,  d.  i.  eine  Körperschaft  von  Geschlechtern,  welche  wenige 
sind  und  allein  dem  Herkommen  gemäss  zu  den  höchsten  Ämtern 
gewählt  werden.  Diese  wenige  würden  nicht  so  gut  das  gemeine  Beste 
erkennen  und  wollen,  wie  die  gesamte  Gemeinde.  Sie  hätten  vielleicht 
mehr  als  das  Wohl  aller  ihr  eigenes  oder  das  einer  bestimmten  Klasse 
im  Auge51). 

Getroffen !  Das  ist's,  wessen  man  in  allen  Städten  die  Geschlechter- 
herrschaft zieh,  das  ist  auch  der  stete  Vorwurf  der  Mainzer  Gemejnde 
gegen  die  Hausgenossen  und  Geschlechter,  „dass  sie  nur  ihren  eigenen, 
nicht  der  gemeinen  Stadt  Vorteil  suchten,  dass  sie  nur  verständen,  von 
der  Stadt  zu  gemessen* 5*).   . 

Der  erste  Schritt  zum  Sturz  der  Geschlechterherrschaft  geschah 
in  Mainz  im  Sommer  1332.  Der  Rat  musste  12  Zünftige  zu  seinen 
Beratungen  zuziehen,  „daz  si  holfen  bestellen  die  schult,  daz  arme  und 
rieh  eben  queme  und  der  stad  nützlichen  were"  5S).  Durch  eine  weitere 
Konzession  erhielt  am  4.  August  die  Gemeinde  das  Recht,  22  Vertreter 
zu  entsenden,  und  der  Rat  gelobt  „wir  sullen  auch  an  rad  und  wessen 
der  vorgenanten  22  keine  grosse  sache  angrifen  oder  keine  grosse 
schult  machen". 


ßl)  Goldast  III,  169. 

M)  Droysen :  Eberhard  Windeck  in  den  Abh.  der  kgl.  sächs.  Gesellsch. 
i  WiM.  1875,  II,  130. 

*)  Mainzer  Chronik  I,  8  f.  (in  den  Stadtechroniken  XVII). 


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108  J-  B.  SeidenWger 

Durch  die  Verfassung  vom  Katharinenabend  desselbigen  Jahres 
werden  die  22  auf  29  vermehrt  und  treten  als  vollberechtigte  Mit- 
glieder in  den  Rat,  die  Hälfte  des  Rates  besetzen  von  jetzt  ab  die 
Zünfte,  ihr  Einfluss  wird  noch  verstärkt  durch  die  Bestimmung,  dass 
bei  allen  wichtigen  Angelegenheiten  der  Rat  auch  die  zünftigen  Rats- 
herren des  verflossenen  Jahres  und  andere  biedere  Leute  um  ihre  An- 
sicht zu  befragen  habe;  doch  ist  er  an  deren  Meinung  nicht  gebunden. 

In  dem  Statut  vom  5.  Februar  1411  ^  willigt  der  Rat  ein, 
„daz  wir  keinerlei  schatzunge,  herisnode  ader  virbuntenisse  mit  hern 
ader  mii  stedin  ader  kein  schult  machin  suln  an  wiln  und  wissin  der 
zunfte  und  gantzin  gemeinden  zu  Meintze  zu  den  zonften  gehorich". 
Ausserdem  erhalten  die  Zünfte  ein  ausgedehntes  Petitionsrecht.  Was 
ist  dies  anders  als  die  allmähliche  Verwirklichung  des  in  der  Litteratur 
so  eindringlich  verkündeten  Grundsatzes,  „was  aller  Vorteil  und  Nachteil 
betrifft,  muss  allen  vorgelegt  und  unterbreitet  werden  ?  quod  omnes  tangit, 
debet  traetari  per  omnes" ! 

Im  Jahre  1429  endlich  wird  den  Geschlechtern  als  solchen  jeder 
Einfluss  auf  das  Stadtregiment  genommen.  Zwar  folgte  durch  bischöf- 
lichen und  äusseren  Druck  1430  und  1437  eine  Reaktion,  in  der  den 
Geschlechtern  wieder  Vs  und  V«  des  Rates  eingeräumt  wurde,  aber 
auch  hier  wurde  aufs  neue  der  Grundsatz  eingeschärft,  dass  der  Rat 
keine  grössere  Schuld  kontrahieren,  keinen  Fehdezug  beschliessen  und 
kein  Bündnis  mit  Herren  oder  Städten  vereinbaren  dürfe,  ohne  Wissen 
und  Willen  der  gesamten  Bürgerschaft;  und  als  1444  die  Zunftrevo- 
lution wieder  ausbrach,  machte  man  dem  Rat  den  Prozess  wegen  Hoch- 
verrats, denn  er  habe  Schulden  gemacht,  ein  Bündnis  mit  dem  Erz- 
bischof geschlossen,  Steuern  und  Gehälter  erhöht  ohne  Befragen  der  Ge- 
meinde. Die  Vorrechte  der  Geschlechter  werden  aufgehoben  und  der 
Rat  wird  eine  Vertretung  der  Bürgerschaft,  von  und  aus  den  Zünften 
gewählt.  Der  Sieg  der  Volkssouveränetät  über  die  angestammten  Rechte 
der  Geschlechter  war  errungen55). 

Über  die  Art  und  Weise  der  Auffindung,  Prüfung  und  Geneh- 
migung von  Gesetzesvorschlägen   lehrt  Marsilius:    Es  ist  geziemend  und 


M)  Mainzer  Chronik  I,  368. 

M)  Der  Untergang  der  freien  Stadt  Mainz  im  Jahre  1462  ist  haupt- 
sächlich dadurch  verschuldet,  dass  der  Schwerpunkt  der  auswärtigen  Politik 
in  der  Gemeindeversammlung  ruhte.  Mainzer  Chronik  II  (Städtechroniken  18), 
30  Z.  9,  31  Z.  23,  37,  33  Z.  15,  29,  30  u.  a. 


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Die  kirchenpolitische  Litteratur  anter  Ludwig  dem  Bayern.        109 

sehr  nützlich,  die  Auffindung,  Ausarbeitung  und  Prüfung  von  Gesetzes- 
vorschlägen klugen  und  erfahrenen  Leuten  anzuvertrauen,  denn  sämt- 
liche Bürger  damit  zu  behelligen,  wäre  unvorteilhaft,  da  sie  durch  die 
Geschäfte  des  täglichen  Lebens  zu  sehr  in  Anspruch  genommen  sind  und 
der  nötigen  Schulung  entbehren.  Diese  erfahrenen  Leute  werden  ent- 
weder von  den  einzelnen  Korporationen,  jedoch  in  ihrem  entsprechenden 
Verhältnis,  oder  von  der  Bürgerversammlung  gewählt.  Ist  ein  solcher 
Gesetzesvorschlag  aber  ausgearbeitet  und  geprüft,  so  muss  er  der  ge- 
samten Gemeinde  zur  Genehmigung  oder  Verwerfung  unterbreitet  werden, 
damit  hier  jeder  Bürger  seine  Ansicht  äussern  und  Verbesserungsvor- 
schläge machen  kann.  Zur  Prüfung,  Ablehnung  und  Verwerfung  der 
hier  gemachten  Vorschläge  müssen  wieder  Männer  gewählt  oder  die 
froheren  bestätigt  werden,  die  dann  die  Autorität  des  Volkes  repräsen- 
tieren oder  es  kann  dies  auch  die  Gesamtbürgerschaft  selbst  thun56). 
Genau  so  verfuhr  man  in  Mainz.  Zur  Ausarbeitung  des  Ver- 
bündnisantrages  wählte  man  (J.  1428) 

10  Männer 57)  •>  und  gebot  ihnen 

sie  solden  ir  ratslagen  an  die  zunfte  bringen 

was  dan  der  meisteil b)  rat  und  zunfte  °) 

mit  eide  und  vernunfted) 

erkennten  vor  das  beste 

darbi  solde  es  bliben  feste. 

darnach  ubir  etliche  stunde 

die  zehen  an  die  zunfte  brachten 

den  handel  und  wie  si  es  gedachten 

und  begangen  was  bis  dar0)  58). 
Ebenso  erhielt  der  Rat,  den  man  zur  Abdankung  drängte,  eine 
Vertretung  von  10  Mann,  5  aus  der  Gemeinde,  5  aus  den  Alten59). 
Als  hierauf  die  Majorität  der  XX  übereinkam  den  Rat  zu  entsetzen, 
erbat  sie  sich  einen  weiteren  Ausschuss  aus  der  Gemeinde  von  28  Mit- 
gliedern, um  deren  Gutachten  zu  vernehmen.  Da  auch  diese  mit  dem 
Antrag  einverständen  waren,  legten  sie  ihn  nun  zur  Genehmigung  der 
Gemeindeversammlung  als  der  in  letzter  Instanz  gesetzgebenden  Gewalt 


")  Goldast  m,  173. 

57)  Bei  Manilius:  a)  prudentes  expertes,  b)  valentior  pars,  c)  univer- 
sitär civium,  d)  rationabiliter,  e)  in  universitate  civium  congregata  proponi 
debent. 

M)  Liliencron :  Historische  Volkslieder  I  Nr.  63  V.  80  f. 

M)  Bei  Manilius :  secundum  unius  cuiusque  proportionem. 


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HO  J.  B.  Seidenberger 

vor.  Die  gewählten  „erfahrenen  Leute"  handelten  genau  nach  den 
Vorschriften  des  Marsilius  und  erhielten  deshalb  das  lobende  Zeugnis* 
dass  sie  nichts  thaten  „ohne  Befragen  der  ganzen  Gemeinde"  w). 

Desgleichen  wird  von  den  18  Mann,  welche  im  Jahre  1411  die 
Beschwerden  und  Forderungen  der  Zünfte  formulierten,  rühmend  her- 
vorgehoben, dass  „die  seibin  18  manne  keinerlei  geschichte  adir  for- 
derunge  getan  hant  an  hinderfrege  zu  den  Zunftmeistern  und  zunften 
und  der  gantzen  gemeinde  zu  Meintze"  61),  wahrend  anderseits  der  Rat 
„keine  möge  noch  machte  inhatte  an  hinderfrage  der  18  man"6'). 

Nach  Marsilius  ist  der  Inhaber  der  Regierungsgewalt  nur  der 
Beauftragte  des  Volkes,  bleibt  ihm  verantwortlich,  untersteht  dessen 
steter  Kontrolle,  kann  suspendiert  und  abgesetzt  werden63).  Auch  das 
Somn.  Virid.  billigt  die  gewaltsame  Absetzung  einer  Regierung,  falb  sie 
die  Handhabung  der  Justiz,  die  Verteidigung  des  Vaterlandes  verab- 
säume, oder  es  an  einer  geordneten  Finanzverwaltung  fehlen  lasse,  doch 
empfiehlt  es  vor  Anwendung  dieses  &ussersten  Mittels  zunächst  die  Ver- 
weigerung der  Steuern. 

Als  im  Sommer  1444  beim  Einfall  der  Armagnaken  in  pfälzisches 
Gebiet  der  Rat  zu  Mainz  eine  allgemeine  Kriegssteuer  auszuschreiben 
gedachte,  entgegneten  die  Fahrer  der  Zünftigen,  die  Alten  hätten  Gaden- 
und  Münzfreiheit,  die  Hälfte  des  Rates  und  der  Ämter,  so  sollten  sie 
auch  die  Hälfte  der  Kriegskosten  zahlen64).  Auf  die  Weigerung  des 
Rates,  dem  Henne  Knauf  eine  jährliche  Gülte  von  26  Gulden  zu  be- 
willigen, erklärte  Eberhard  Windeck,  der  bekannte  Leiter  der  Mainzer 
Zunftrevolution  von  1428/29:  „Gebe  man  Henne  Knauf  nicht  jährlich 
die  Gülte,  so  geschehe  nichts  Gutes  daraus,  das  Volk  würde  weder 
Steuer,  noch  sonst  etwas  zahlen*  65).  Als  zur  selben  Zeit  die  Zünfte 
von  den  Geschlechtern  den  Verzicht  auf  ihre  Privilegien  forderten,  rieten 
die  Städteboten  von  auswärts  zum  Nachgeben,  „denn  das  Volk  wolle 
seinen  Willen  haben"  6i). 

Wir  sehen,  die  Idee  vom  souveränen  Volkswillen,  vom  Recht  der 
Steuerverweigerung  blieben  nicht  auf  die  Litteratur  beschränkt. 


w)  Liliencron  I  Nr.  63  V.  87  f.,  V.  95  f.;  Mainzer  Chronik  I,  66  f. 

")  Beilage  5  in  der  Mainzer  Chronik  I,  369. 

•9)  M.  Chronik  I,  42. 

•»)  Goldast  III,  175,  185. 

•*)  M.  Chronik  I,  156. 

•»)  M.  Chronik  I,  378. 

")  M.  Chronik  I,  66. 


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Die  kirchenpolitische  Litteratur  unter  Ludwig  dem  Bayern.        Hl 

Indem  auch  Gereon  in  seiner  Schrift  „de  auferibilitate  papaett 
die  Absetzung  eines  Fürsten  und  Aufhebung  bestehender  Verfassungen 
für  ein  unveräusserliches  Recht  eines  freien  Volkes  hinstellt,  das  über 
seine  Angelegenheiten  nach  freiem  Ermessen  verfügen  könne,  sucht  er 
zugleich  etwaige  von  der  Heiligkeit  des  Unterthanen-  und  Verfassungs- 
eides hergenommene  Bedenken  zu  heben :  der  Eid  verpflichtet  Jiicht, 
sobald  er  zum  Nachteil  und  Schaden  ausläuft67). 

Dem  revolutionären  Beginnen  der  Zünfte  gegenüber  pflegten,  wie 
die  Geistlichen,  so  auch  die  Geschlechter  auf  ihre  alten  Gewohnheiten 
und  Freiheiten  sich  zu  berufen,  auf  die  alten  und  neuen  Sühnebriefe, 
die  allermänniglich  geschworen  hat  fest  und  ewig  zu  halten.  Solchen 
Hinweisen  entgegnete  einer  der  Zunftführer  Gyllige  zum  Ruchfoss  1413 
öffentlich  im  Mainzer  Rate  mit  den  Worten:  „Hätte  er  zwölf  Eide  ge- 
schworen zu  den  Heiligen  am  Vormittage,  fände  er  etwas  Besseres  am 
Nachmittage,  so  wolle  er  die  zwölf  Eide  alle  nicht  halten,  er  würde 
dem  Besseren  folgen  und  dies  halten68). 

Hätten  wir  auch  diese  charakteristische  Äusserung  nicht  überliefert, 
so  redeten  die  Thatsachen  doch  laut  genug:  Verfassung  auf  Verfassung 
wurde  in  Mainz  beschworen,  mit  zahlreichen  Siegeln  behängt  und  mit 
Berufung  auf  das  allgemeine  Beste69)  rasch  gebrochen. 

In  sozialer  Beziehung  bricht  diese  Litteratur  mit  der  bisherigen 
Anschauung,  die  im  privaten  Eigentum  eine  auf  göttlicher  Autorität 
fussende  Institution  erblickt.  Dem  Ursprung  der  Ungleichheit  unter  den 
Menschen  nachspürend,  stellt  sie  eine  neue  uns  oft  an  Rousseau  gemah- 
nende Theorie  auf.  In  den  recht  breitspurig  ausgeführten  Erörterungen 
mit  ihren   naiven  Beweisen   und  Gegenbeweisen   aus   der  hl.  Schrift70) 

<7)  Per  quae  dissolvitur  prima  ratio,  quae  fiebat  de  voto :  quod  non 
obligat,  dum  vergit  in  detrimentum  salutis  propriae  vel  exitum  deteriorem. 
Goldast  III,  1414,  1415  (oder  1413,  1414,  die  Seitenzahlen  bei  Goldast  hier 
in  Verwirrung!). 

M)  Mainzer  Chronik  I,  48. 

M)  „so  worde  der  stad  geholfen  usser  ir  scholt",  „da  von  sult  der 
gemeinen  stad  notz  und  freden  ensten".  Mainzer  Chronik  I,  175  „propter 
commune  conferens"  im  defensor  pacis! 

™)  „Im  Schweisse  deines  Angesichtes  sollst  du  dein  Brod  essen".  Also 
konnte  Adam  von  „seinem  Brode"  doch  reden,  damals  gab  es  aber  noch 
keine  Könige,  überhaupt  noch  keine  Menschen  ausser  den  ersten  Eltern. 
Also  ist  das  private  Eigentum  keine  Menschensatzung,  wie  jener  Ketzer  be- 
hauptet, sondern  eine  göttliche  Institution!  Kap.  88  des  opus  nonaginta 
dierum  im  Somnium  Viridarii  dem  „Kleriker"  in  den  Mund  gelegt.  Gold- 
ast I,  203,  204  u.  a. 


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112  J.  B.  Seidenberger 

und  den  Kirchenvätern  kehren  bestimmte  Sätze  und  Wendung  immer 
wieder. 

„Der  Gebrauch  aller  Dinge  in  der  Welt  sollte  allen  Menschen 
gemeinsam  sein,  aber  durch  Ungerechtigkeit  nennt  der  eine  dieses  sein, 
der  andere  jenes  und  so  ist  unter  den  Sterblichen  die  Teilung  ent- 
standen; unter  dem  was  hier  mit  Ungerechtigkeit  bezeichnet  wird,  ist 
das  menschliche  Recht  zu  verstehen"  71). 

„Arme  und  Reiche  hat  Gott  aus  Einem  Lehm  gemacht  und 
Eine  Erde  trägt  sie.  Durch  Menschenrecht  also  heisst  es  „diese  Villa 
ist  mein,  mein  jenes  Haus".  Nimm  die  Rechte  des  Kaisers  weg,  wer 
würde  wagen  zu  sagen :  „Diese  Villa  ist  mein,  mein  der  Sklave  da  dort, 
mein  hier  dieses  Haus"72)? 

„Durch  das  Naturrecht  ist  alles  allen  gemeinsam,  denn  im  Natur- 
zustand wäre  alles  allen  gemeinsam  gewesen,  und  wenn  nach  dem 
Sündenfall  alle  Menschen  vernunftgemäss  lebten,  müsste  wiederum  allen 
alles  gemeinsam,  nichts  eigentümlich  sein,  denn  das  Privateigentum  ist 
durch  Ungerechtigkeit  eingeführt"  7S). 

„Alles  Recht,  das  von  Gott  dem  Schöpfer  der  Natur  stammt, 
kann  göttliches  Recht  heissen,  alles  Naturrecht  aber  stammt  von  Gott"  M). 

Neu  waren  ja  diese  Sätze  nicht  oder  nur  zum  Teil.  Es  sollte 
nicht  schwer  sein  auf  etliche  Stellen  der  hl.  Schrift  und  der  Kirchen- 
väter ein  sozialisches  Lehrgebäude  aufzuführen75). 


")  Goldast  III,  142,  1152  u.  a. 

n)  Goldast  in,  97,  103,  126,  937,  1042,  1142  u.  a. 

")  Goldast  III,  932  u.  a. 

w)  Goldast  IH,  934. 

75)  In  der  Reformationszeit  wurde  der  Versuch  dazu  wiederholt  be- 
werkstelligt. In  der  That  erinnern  mehrere  Traktate  und  Programme  aus  der 
kirchenpolitischen  und  sozialen  Bewegung  Ende  des  15.  und  Anfang  des  16. 
Jahrhunderts  in  auffallender  Weise  an  die  Litteratur  unter  Ludwig  dem 
Baiern.  Wie  Marsilius  so  lehrt  die  „Reformation  Kaiser  Sigmunds  —  W. 
Boehm,  Friedrich  Reisers  Reformation  des  Kaiser  Sigmunds  331,  172 — 195 
—  dass  in  Bezug  auf  kirchliche  Dinge  „soll  sich  lauter  in  allweg  scheiden 
das  Geistlich  und  das  Weltlich u,  dass  der  kirchliche  Besitz  eingezogen  und 
für  die  Geistlichen  ein  bestimmter  Gebalt  festgesetzt  werde.  Nach  dem  1. 
und  5.  Artikel  der  von  den  frankischen  Bauern  vorgebrachten  „Ordnung  und 
Reformation  zu  Nutz,  Frommen  und  Wohlfahrt  aller  Christenbrüder"  soll  die 
Geistlichkeit  dahin  reformiert  werden,  dass  man  sie  unangesehen  ihrer  Geburt 
und  Stellung  „nach  ziemlicher  Notdurft"  erbalte,  den  Überfluss  ihrer  Güter 
aber  für  arme  notdürftige  Menschen  und  den  gemeinen  Nutzen  verwende, 
jede  Gemeinde  habe   selbst  ihre  Hirten  zu  setzen  und  zu  entsetzen".    „Es 


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Die  kirchenpolitiscbe  Litteratur  anter  Ludwig  dem  Bayern.        113 

Aas  der  Verborgenheit  der  Folianten  aber  wurden  diese  Sätze 
jetzt  zu  bestimmten  Zwecken  hervorgezogen  und  mit  hinreissender  Be- 
redsamkeit dem  armen  Manne 7* )  von  der  Kanzel  herab  vorgeführt,  den 
Gedanken  und  Wünschen  Tausender  beredeter  Ausdruck  verliehen.  Hier- 
durch wurde  in  den  Städten  der  Kampf  auch  gegen  die  sozialen  Privi- 
legien der  Geschlechter  entfacht.  Der  Druck  der  Münz-  und  Gadenrechte 
wurde  fortan  unerträglich,  sie  beruhten  auf  Menschensatzung  und  standen 
mit  dem  natürlichen  und  göttlichen  Recht,  mit  der  wirtschaftlichen  Frei- 
heit und  Gleichheit  in  grellstem  Widerspruch.  Schon  1332  wurde  das 
Monopol  des  Tauschverkaufs  und  Geldwechseins  der  Geschlechter  in 
Mainz  vorübergehend  aufgehoben,  die  definitive  Beseitigung  erfolgte  erst 
1445  und  zwar  mit  der  charakteristischen  Erklärung:  „Dass  fortan 
and  auf  ewige  Zeit,  jedermann,  der  zu  Mainz  wohnhaft  und  weltlich 
ist  von  seinem  Einkommen  und  Besitz  zahle  und  steuere  gleich  anderen 
gemeinen  Bürgern,  und  dass  kein  Bürger  vor  dem  andern  mit  Gewand- 
schneiden und  Wechseln  einige  Sondervorteile  habe,  sondern,  dass  jeder- 
mann in  seinem  Haus  und  seinem  Besitz  Gewand  schneiden  und  wechseln 
möge,  ohne  Widerstand  und  Hinderung  seitens  derer  auf  der  Münze  und 
der  ihrigen,  denn  nur  mit  Gewalt  und  List77)  ist  die  Gemeinde  von 
den  Gaden  — -  öffentlichen  Verkaufsstellen  —  gebracht  und  verdrängt 
worden* 7*). 

„Man  hört  hier  schon  die  Theorie  des  Natur-  und  Vernunftrechtes*4, 


wäre  gut,  wenn  alle  weltlichen  Rechte  im  Reich,  die  bisher  gebraucht  worden 
sind,  abgeschafft  und  aufgehoben  würden,  dadurch  hätte  der  Arme  so  viel 
Hecht  als  der  Höchste  und  Reichste". 

Buchholtz:  Urkundenbuch  zur  Geschichte  Ferdinands  des  Ersten  651 
bis  666.  In  der  stark  sozialistisch  gefärbten  Landesordnung  Geismayrs  heisst 
es,  „dass  aber  die  Landtschaft  oder  eine  Gemeynde  Macht  hab  iren  sched- 
hchen  Herrn  zu  entsetzen,  wil  ich  aus  der  göttlichen  Juristerei  dreizehn 
Sprach  einfüren"  u.  s.  w.  „Do  die  Römer  regierten  mit  Zunftmaystern  und 
Rathe  eines  gemeinen  Regiments,  do  heuffet  sich  teglich  die  Mächtigkeit  ires 
grossen  Gewalts  über  die  ganze  Welta. 

w)  „Es  ist  charakteristisch  für  die  Zustände  in  den  Städten  zu  Anfang 
des  14.  Jahrhunderts,  dass  so  viel  von  dem  Gegensatz  zwischen  Reich  und 
Arm  die  Rede  ist.  Fast  in  allen  Urkunden  der  Zeit  wiederholt  sich  die 
Wendung,  man  wolle  die  Dinge  so  ordnen,  dass  Arm  und  Reich  zu  ihrem 
Rechte  kamen0.    Schmoller,  Strassburg  zur  Zeit  der  Zunftkämpfe  22. 

")  Durch  Privileg  Erzb.  Siegfrieds  III  vom  4.  Juli  1239! 

»)  Mainzer  Chronik  I,  311. 

WotUL  ZeiUchr.  t  Gesoh.  u.  Knast.  VIII,    I.  8 


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114  J.  B.  Seidenberger 

bemerkt  Hegel  hierzu 19) ;  ja  freilich,  in  der  kirchenpolitischen  Litteratur 
hörte  man  sie  schon  seit  länger  als  einem  Jahrhundert  so. 

Will  man  die  grossen  Bewegungen  in  den  Stftdten  des  ausgehenden 
Mittelalters  ihrem  innersten  Wesen  nach  verstehen,  so  darf  man  an  der 
kirchenpolitischen  Litteratnr  seit  Ludwig  dem  Bayern  nicht  vorbeigehen» 
Sie  hat  die  Kämpfe  gegen  Geistlichkeit  und  Geschlechter  zwar  nicht 
erzeugt,  aber  sie  hat  dazu  beigetragen,  dass  dem  unbestimmten  Drängen: 
Ziel  und  Richtung  gegeben  wurde,  sie  hat  das  unbewusste  Suchen  nach 
Wandlung  zur  bewussten  Revolution  gestaltet.  Ihrem  Streben  und 
Trachten  fand  die  Zeit  in  dieser  Litteratnr  zum  erstenmal  Ausdruck 
und  Rechtfertigung  verliehen,  sie  sah  in  einen  Spiegel  und  gewahrte  ihr 
eigenes  Bild,  sie  kam  zu  Selbstbewußtsein. 

Wie  schon  erwähnt  wurden  die  neuen  Ideeen  hauptsächlich  durch 
die  Minoriten  in  die  breiten  Massen  des  Volkes  getragen.  Aus  dem 
Armutsstreit  entsprungen,  wurden  sie  mit  und  durch  denselben  auch 
yerbreitet.  So  erklärt  sich  das  ungeheure  Interesse,  welches  allerorts 
das  Volk  diesem,  uns  fast  lächerlich  scheinenden  Streit  entgegenbrachte, 
es  war  eben  doch  etwas  mehr  als  der  aufs  äusserst«  geschraubte  Aus- 
druck einer  ganz  dem  Jenseits  zugewandten  Sinnesweise,  wie  es  ja  auch 
kein  bloss  historisches  oder  rechtsphilosophisches  Interesse  ist,  mit  dem 


79)  Hegel :  Verfassungsgeschichte  S.  89.  Bemerkenswert  ist  auch  folgende 
Polemik  des  Somn.  Vir.  gegen  die  Unterdrückung  der  Armen  durch  die 
Reichen  namentlich  mittelst  einer  bestimmten  Steuer,  des  foagium  —  Herd- 
schilling —  einer  Polemik,  die  durch  packende  Schilderung  an  die  glühende 
Farbenpracht  von  Lamennais':  Paroles  d'an  croyant  erinnert:  Wie  so  üblich 
wird  der  Arme  über  den  Reichen  allerwärts  gequält,  so  besonders  hei  jenen 
Herdschillingen.  Anstatt,  dass  der  Reiche  dem  Armen  die  Lasten  erleichtere, 
unterstützt  vielmehr  gegen  die  Natur  und  gegen  alle  Vernunft . .  .  der  Arme 
den  Reichen.  Und  wenn  er  nichts  hat,  womit  er  zahle,  wird  er  gegen  die 
Wahrheit  bedrückt.  So  ist  auch  bei  jenen  Herdschillingen  keine  Billigkeit, 
sondern  Unbilligkeit  bemerklich,  keine  Milde,  sondern  ruchlose  Grausamkeit 
wohnt  ihnen  inne.  Neulich  vernahm  ich  das  Jammern  einer  armen  Witwe 
mit  sieben  Knaben  und  Mädchen,  die  ihre  Klagen  gegen  einen  solchen  Steuer 
einnehmer  vorbrachte.  Denn  da  sie  nichts  hatte  als  ein  Bettgestell  mit 
Matratze,  worauf  die  sieben  Knaben  und  Mädchen  lagen,  warf  der  Einnehmer 
die  Kinder  unbarmherzig  aus  dem  Bette  und  pfändete  es  für  Bezahlung  des 
Herdschillings,  ihr  nichts  mehr  lassend.  Bei  andern  Steuern  bleibt  dem 
Zahlenden  doch  immer  etwas  übrig,  wenn  er  vom  Pfund  12  Denare  zahlt,  so 
bleiben  ihm  doch  19  Solidi,  wenn  er  den  dreizehnten  Teil  zahlt,  verbleiben 
ihm  12,  wenn  V«  verbleiben  5.  So  bei  jeder  Steuer  die  nach  Prozenten  be- 
rechnet wird,  bei  jenen  Herdschillingen  aber  bleibt  dem  Zahlenden  nichts 
übrig.    Goldast  I,  111. 


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Die  kirchenpolitiscbe  LHteratur  unter  Ludwig  dem  Bayern.        115 

etwa  bei  uns  dichtgedrängte  Massen  den  Ausführungen  lauschen  aber 
„Eigentum  ist  Diebstahl".  Es  hatte  eine  eminent  praktische  Bedentang, 
wenn  das  Volk  von  der  Kanzel  hörte,  der  Heiland  sei  arm,  ganz  arm 
gewesen,  und  wenn  es  seinen  Blick  richtete  auf  die  reichen  Domhftnser 
und  Abteien,  deren  Grundbesitz  sich  stetig  mehrte  und  deren  Insassen 
auch  den  kleinsten  Beitrag  zu  den  stadtischen  Lasten  verweigerten,  wahrend 
doch  der  Heiland  in  seiner  Armut  ein  Wunder  wirkte,  um  für  sich  und 
seine  Jünger  die  fälligen  Steuern  zu  entrichten. 

Andere  Statten  nun,  wo  die  neuen  Ideeen  in  die  Massen  geleitet 
and  die  öffentliche  Meinung  gestaltet  wurde,  waren  die  Zunftstuben. 

Dorthin  schickte  man,  um  Einfluss  auf  das  öffentliche  Leben  zu 
gewinnen,  Flugblatter,  Wahlprogramme  und  Bekanntmachungen  wurden 
hier  verkündet.  Als  1395  der  Mainzer  Erzbischof  wider  die  vom 
Frankfurter  Rate  gegen  die  dortige  Geistlichkeit  erlassenen  Verordnungen 
Protest  einlegte,  schickte  er  seine  an  die  Bürger  von  der  Gemeinde  und 
von  den  Zünften  zu  Frankfurt  adressierte  Beschwerdeschrift  an  sämtliche 
dortige  Zunftstuben80).  Der  Rat  aber  konfiszierte  die  Exemplare.  In 
den  Zunftstuben  nun  werden  auch  die  grossen  Tagesfragen  unter  Ludwig 
dem  Bayern  und  die  sich  anknüpfenden  neuen  Ideeen  besprochen  und 
verbreitet  worden  sein.  An  Anlass  dazu  fehlte  es  wahrlich  nicht.  Die 
Prozesse  gegen  Ludwig81),  die  Predigten  und  Demonstrationen  für  und 
wider  die  Armut  Christi 82),  die  Verhängung  des  Interdikts,  die  Schreiben 
des  Papstes81),  die  Gegenschreiben  des  Kaisers  an  die  Reichsstädte88), 
das  diplomatische  Eingreifen  der  Städte  selbst  in  den  Streit84),  die 
vielfältigen  Flugschriften  gegen  den  Papst85),  dies  alles  zwang  ja  jeder- 
mann irgendwie  Stellung  zu  nehmen  und  Aufklärung  zu  suchen88). 


")  Boehmer:  Frankfurter  Urkundenbuch  S.  774,  Kriegk:  Fr.  B.  117, 
andere  Beispiele  bei  Würdtwein:  Nov.  subsid.  diplomat.  III,  178,  Janssen: 
Reichskorrespondenz  I  Nr.  388. 

")  Müller:  Ludwig  d.  Baier  I,  60  f.,  97  f.,  171  f. 

")  Muller  ebenda  I,  106,  218,  II,  93,  248;  Jon.  v.  Winterthur  ed. 
0.  v.  Wyss  86. 

")  Müller  I,  238  f.,  der  defensor  pacis  eine  Fundgrube  für  Arengen 
kaiserlicher  Briefe,  ebenda  I,  216  und  Beilage  16. 

M)  Preger  in  den  Abhdl.  der  k.  bayer.  Akad.  d.  Wiss.  III  Cl.  XIV 
Bd.  I  S.  69;  Müller  I,  271  u.  a. 

M)  Müller  H,  87. 

M)  Preger:  „Kircbenpolitischer  Kampf  unter  Ludwig  dem  Baier  und 
sein  Einfluss  auf  die  öffentliche  Meinung  in  Deutschland  (Abhdl.  der  KgL 
Baier.  Akad.  d.  Wiss.  Bd.  XIV  Abt.  1). 


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116  J-  B.  Seidenberger 

Unter  den  Gebildeten  aber  fanden,  wie  wir  wohl  annehmen  können, 
die  kirchenpolitischen  Traktate  selbst  ungemeine  Verbreitung  und  eifrigstes 
Studium.  Auch  fehlt  es  nicht  an  Geschichtschreibern  aus  der  ersten 
und  zweiten  Hälfte  des  14.  Jahrhunderts,  welche  die  Bedeutung  der 
kirchenpolitischen  Litteratur  genugsam  würdigen  und  ihren  Einfluss  auf 
das  öffentliche  Leben  ausdrücklich  hervorheben.  Nach  Marsilius  und 
Occam  unterliegen  päpstliche  Bannbullen  der  landesfürstlichen  Geneh- 
migung. Herzog  Albrecht  von  Oesterreich  versagte  dem  Interdikte  und 
dem  Bann  über  König  Ludwig  in  seinem  Lande  Genehmigung  und  Gel- 
tung. Der  Einfluss  der  Litteratur  w&re  hinlänglich  erkennbar,  auch 
wenn  nicht  von  Johann  v.  Victring  ausdrücklich  bemerkt  würde87),  dass 
er  dies  that,  „bewogen  durch  einen  gemässigten  Dialogus  den  der 
Engländer  Occam  Ord.  Minor,  über  verschiedene  Gegenstände  und  Lehren 
unter  der  Einkleidung  eines  fragenden  Schülers  und  antwortenden  Lehrers 
veröffentlicht  hatte". 

Weiter  erzählt  Johann  von  Victring:  „Ludwig  hatte  Legisten  bei 
sich,  die  seine  Thaten  begünstigten,  indem  sie  gegen  den  Papst  schrieben 
und  ihn  selbst  wie  es  heisst  einen  Ketzer  nannten". 

Der  Freund  des  Marsilius,  Albertinas  Mussatus,  schreibt  in  seinem 
Ludovicus  Bavarus:  „Darunter  waren  zwei  Italiener,  die  Ludwigs  Be- 
ginnen unterstützten,  von  seiner  Seite  nimmer  wichen  und  deren  Rat 
er  hauptsächlich  folgte :  Marsiglio  von  Raimondini,  Bürger  und  Plebeier 
von  Padua,  der  Philosophie  kundig  und  beredet,  und  Ubertino  da  Casali, 
ein  Genueser,  ein  geriebener  und  talentvoller  Mönch"  88).  .  .  .  „Ausser- 
dem verfassten  diese  Räte  und  Schriftsteller  ein  Handschreiben,  worin 
sie  ihre  Ansichten  entwickelten  und  Johann  selbst  vielfältigen  Irrtums 
zeihten,  dasselbe  wurde  in  den  römischen  Kirchen  verbreitet.  Die  Kunde 
hiervon  wurde  über  den  ganzen  Erdkreis  verbreitet  und  regte  die  christ- 
lichen Bewohner  allerorts  zum  Studium  der  verschiedenen  Ansichten  an, 
fast  die  ganze  Christenheit  wurde  in  zwei  Parteien  geschieden89). 

Aus  dem  Gebiete  des  rheinischen  Städtebundes  selbst  aber  tönt 
uns  ein  hochwichtiges  Zeugnis  entgegen.  Es  schreibt  der  den  Zünften 
geneigte  Fritsche  Closener90):    „In  den  ziten,  wart  daz  buch  gemacht, 


87)  Bei  Böhmer:  Fontes  rerum  Germanicarum  I,  447. 

M)  Boehmer:  Fontes  I  175  f. 

")  In  Kolmar  schieden  sich  die  Bürger  in  die  „Schwarzen0  und  „Blauen" 
je  nach  ihrer  Parteistellung.  Böhmer:  Fontes  I,  212.  Über  die  Stimmung  in 
den  deutschen  Städten:  Müller  II,  50,  88,  189,  240. 

")  Chroniken  der  deutschen  Städte  VHI,  70. 


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Die  kirchenpolitische  Litteratur  unter  Ludwig  dem  Bayern.        117 

daz  do  heisset  defensor  pacis.  Daz  bewiset  mit  redelichen  Sprüchen 
der  heiligen  geschrift  daz  ein  hobest  ander  eime  keiser  sol  sin  und 
das  er  kein  weltlich  herschaft  sol  han.  Es  bewiset  ouch  des  bobestes 
und  der  cardinal  grit  und  ire  Hofart  und  ihre  simonie,  die  sü  gewon- 
lich  tribent  und  sich  das  beschonend  mit  falschen  glosenu. 

Wohl  das  erste  und  einzige  Mal,  dass  ein  mittelalterlicher  Chronist 
als  ein  Ereignis  das  Erscheinen  eines  Buches  notiert! 

Übrigens  beabsichtigten  Marsilius  und  seine  Genossen  auch  durch- 
aus nicht,  blos  gelehrte  Untersuchungen  zu  liefern,  sie  wollten  praktische 
Erfolge  erzielen,  wollten  auf  die  öffentliche  Meinung  und  auf  das  staatliche 
Leben  Einfluss  gewinnen.  In  seinen  Vorreden91)  erklärt  Marsilius,  den 
Defensor  pacis  geschrieben  zu  haben,  um  einen  neuen,  dem  Aristoteles 
noch  unbekannten  Feind,  dem  Klerikalismus,  die  Maske  abzureißen, 
damit  er  aus  Staaten  und  Städten  fOrderhin  leicht  beseitigt  werde ;  und 
um  der  Anmassung  der  Geistlichkeit,  die  ununterbrochen  Keime  der 
Zwietracht  in  Staaten  und  Städten  säe,  noch  wirksamer  zu  begegnen, 
habe  er  die  Hauptsätze  seines  Buches  auch  separat  herausgegeben. 

In  der  That  ist  diese  Zusammenstellung  der  Hauptthesen  des  De- 
fensor pacis,  die  Conclusionen 92)  durch  Prägnanz  und  Knappheit  des 
Ausdrucks,  wie  das  Somnium  Yiridarii  mit  der  Disputatio  inter  militem 
et  clericum  durch  die  leichtfliessende  und  populäre  Diktion  zur  Massen- 
verbreitung wohl  geeignet. 

Blicken  wir  zum  Schluss  unserer  Erörterung  auf  die  Hauptpunkte 
derselben  zurück. 

Wir  sahen,  dass  die  kirchenpolitische  Litteratur  unter  und  seit 
Ludwig  dem  Bayern  die  Gerichtsexemtion  und  Gerichtshoheit  der  Geist- 
lichen, die  Steuerfreiheit  der  Kapitalien  und  Grundstücke  von  Kirchen 
und  Klöstern,  sowie  die  persönliche  Steuerfreiheit  der  Kleriker  mit  den 
kritischen  Waffen  des  Verstandes  und  der  Berufung  auf  die  hl.  Schrift 
als  ungebührlich  erwies:  bald  darauf  hob  man  in  den  Städten  diese 
Privilegien  auf. 

Wir  fanden,  dass  die  Litteratur  die  Herrschaft  der  Geschlechter 
als  nachteilig  für  das  Gesamtinteresse  verwirft,  und  unter  dem  Schlag- 


•>)  Goldast  IH,  155,  309. 

M)  Die  42  Conclusionen   des  defensor  pacis  kehren,   nach   mehr  als 
einem  halben  Jahrtausend,   zum  grossen  Teil  wörtlich  in  dem  päpstlichen 
Syllabus  vom  8.  Dez.  1864  wieder  und  werden  da  als  Irrtumer  des  modernen       \ 
Liberalismus  verdammt!  Gewiss  ein  grossartiges  Zeugnis  für  die  Bedeutung 
derselben! 

Wettd.  ZeiUchr.  f.  Gesch.  *.  Ktintt.  VIII,    I.  9 

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118 


J.  B.  Seidenberger. 


worte  quod  omnes  tangit  per  omnes  tractari  debet  die  radikalste  Volks- 
souveränetät  lehrt:  in  den  Städten  stürzte  man  die  Geschlechterherr- 
schaft und  allerorts,  hier  langsamer,  dort  rascher,  wurden  Regiment  und 
Gesetzgebung  aus  dem  Rat  in  die  Gemeindeversammlung  verlegt. 

Die  Litteratur  verkündete,  dass  nach  natürlichem  und  göttlichem 
Recht  allen  Menschen  dieselbe  Freiheit  und  Gleichheit  zustehe,  und 
mit  Berufung  auf  das  Naturrecht  beseitigte  man  in  Mainz  die  sozialen 
Vorrechte  der  Geschlechter. 

In  der  Litteratur  wie  in  den  Städten  bemerkten  wir  eine  allge- 
meine Gährung,  ein  Drängen  und  Streben,  ein  Loslösen  vom  Bestehenden 93), 
Keime  neuer  Staatsauffassung,  neuer  Weltanschauung,  in  Litteratur  wie 
im  Leben  überall  moderne  Luft94). 

Wir  schlössen  auf  einen  inneren  Zusammenhang  gemäss  dem 
Worte  Schopenhauers :  „Die  jedesmalige  Philosophie  ist  der  Grundbass 
jeder  Zeit". 


•s)  Vergl.  auch  Schmoller:  Strassburg  zur  Zeit  der  Zunftkämpfe  20  f. 
„In  einer  Reihe  von  Städten  knüpft  sich  an  diese  gewaltige  kirchliche  Er- 
legung der  Sieg  der  Zünfte  über  das  Patriciat" ;  daselbst  26.  Schmoller: 
Die  Strassburger  Tucher-  und  Weberzunft  S.  114,  116. 

•4)  Vergl.  auch :   C.  Müller  a.  a.  0.  II,  261  f.,   Riezler  a.  a.  0.  295  f. 


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Beiträge  zur  Geschichte  der  Narbonensischen  Provinz. 

Von  Prof.  Otto  Hirschfeld  in  Berlin. 


Die  politische  Gestaltung  der  Narbonensischen  Provinz  geht  in 
ihren  wesentlichen  Zügen  auf  den  Dictator  Caesar  zurück.  So  dürftig 
auch  die  Nachrichten  sind,  die  wir  über  den  Zustand  derselben  seit 
ihrer  Eroberung  bis  auf  seine  Zeit  besitzen  —  wir  würden  besser  unter- 
richtet sein,  wenn  nicht  Ciceros  Rede  für  Fonteius  in  so  trümmer- 
haftem Zustande  uns  überkommen  wäre  —  so  kann  doch  darüber  kein 
Zweifel  obwalten,  dass  erst  seit  Caesar  von  einer  planmässig  durchge- 
führten Organisation  der  Provinz  überhaupt  gesprochen  werden  kann. 
Die  Machtstellung  der  im  Jahre  600  von  Phokaeern  gegründeten  Griechen- 
stadt Massalia,  welche  die  ganze  Südküste  Galliens  und  einen  bedeutenden 
Teil  des  Rhonethals  beherrschte  oder  wenigstens  durch  ihre  Faktoreien 
in  Abhängigkeit  erhielt,  war  mit  einer  durchgreifenden,  einheitlichen 
Gestaltung  nach  römischer  Weise  überhaupt  nicht  vereinbar  und  erst 
der  Widerstand,  welchen  dieselbe  Caesar  auf  seinem  Zuge  gegen  die 
Pompejaner  in  Spanien  entgegensetzte,  bot  ihm  die  erwünschte  Hand- 
habe, diesen  Griechenstaat  inmitten  römischen  Gebietes,  der  Jahrhunderte 
lang  der  Träger  und  Verbreiter  griechischer  Kultur  und  Sprache  in 
dem  barbarischen  Westen  gewesen  war,  politisch  zu  vernichten.  Man 
wird  och  daher  kaum  entschliessen  können,  den  Angaben  Caesars  über 
die  verräterische  Haltung  Massalias  unbedingten  Glauben  zu  schenken, 
und  auch  seine  eigene  Darstellung  lässt  keinen  Zweifel  darüber,  dass  er 
die  Stadt,  die  nichts  sehnlicher,  als  die  Aufrechterhaltung  strengster 
Neutralität  in  diesem  Kampfe  wünschte,  gewaltsam  zur  Entscheidung 
gedrängt  hat,  um  dieses  Hindernis  zur  Durchführung  seiner  Pläne  recht- 
zeitig aus  dem  Wege  zu  räumen.  Allerdings  hat  er  die,  im  Vergleich 
zu  den  Aufgaben,  die  ihn  beschäftigten,  verhältnismässig  untergeordnete 

Wwtd.  Zeitochr.  f.  OeBoh.  u.  Kunat    Vül,    n.  10 

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120  0.  Hirschfeld 

Organisation  der  Südprovinz  nicht  sofort  in  Arigriff  nehmen  können; 
aber  dass  er  dieselbe  nicht  aus  den  Augen  verloren  hat,  bezeugt  die 
Gründung  der  Kolonieen  Forum  Julii,  Arelate,  Arausio,  Baeterrae  und 
die  Verstärkung  der  Narbonensischen  Kolonie,  die  im  Jahre  708  sein 
Quästor  Ti.  Claudius,  der  Vater  des  Kaisers  Tiberius,  in  seinem  Auf- 
trage vollzogen  hat1).  Das  eingezogene  Gebiet  Massalias  hat  fast  aus- 
schliesslich zur  Ausstattung  dieser  Kolonieen  gedient,  unter  denen  Arelate, 
das  nach  inschriftlichen  Zeugnissen  bis  an  die  Thore  von  Aquae  Sextiae 
sich  erstreckt  und  wahrscheinlich  Aber  Marseille  hinaus  den  ganzen 
Südosten  des  heutigen  d&partement  des  Bouches  du  Rhone  bis  nach 
Toulon  umfasst  hat8),  den  Löwenanteil  erhielt.  So  durchgreifend  aber 
die  Massregeln  Caesars  im  Süden  der  Narbonensis  gewesen  sind,  so 
wenig  scheint  er  im  Norden  und  Osten  der  Provinz  geändert  zu  haben. 
Sowohl  das  umfangreiche  Gebiet  der  Vocontier  mit  ihren  Hauptstädten 
Vasio  und  Lucus,  als  auch  das  durch  die  Alpen  und  den  Genfer  See 
begrenzte,  die  Danphinö  und  den  grössten  Teil  Savoyens  umfassende 
Territorium  der  einst  so  mächtigen,  dann  aber  von  römischer  Bedrückung 
schwer  heimgesuchten  AUobroger  mit  ihrer  Hauptstadt  Vienna  hat  Caesar 
in  seiner  ursprünglichen  Ausdehnung  ungeteilt  erhalten,  den  Vocontiern 
sogar  ihre  nationale  Verfassung  und  Unabhängigkeit  von  dem  procon- 
sularischen  Regiment  auf  Grund  eines  Foedus  gewährleistet3).  Viel- 
leicht bestimmte  ihn  zu  der  Rücksicht  auf  diese  bereits  einigermassen 
von  römischer  Civilisation  berührten  Gemeinden  die  Hoffnung,  durch  sie 
auf  ihre  noch  ganz  barbarischen  Stammesbrüder  im  Norden  Einfluss  zu 
üben,  vielleicht  wirkte  auch  die  Dankbarkeit  für  das  ablehnende  Verhalten 
der  AUobroger  gegenüber  den  Lockungen  des  Vercingetorix  mit4),  keines- 
falls ist  es  ein  Zufall,  dass  sämtliche  auf  Caesar  zurückgehende  Kolonieen, 
mit  Ausnahme  der  den  Rhoneübergang  beherrschenden  Städte  Arausio  und 
Valentia,  an  oder  in  unmittelbarer  Nähe  der  Meeresküste  und  zwar  auf  dem 


*)  Suetoniuß  Tiber,  c.  4:  pater  Tiberi,  quaestor  C.  Caesaris  .  .  .  ad 
deducendas  in  GaUiam  colonias,  in  quis  Narbo  et  Arelate  erant,  nUssus  est. 
Da  nur  diese  beiden  Kolonieen  als  Juliae  Paternae  bezeichnet  werden,  so  ist 
mit  Wahrscheinlichkeit  vermutet  worden,  dass  nur  sie  bei  Lebzeiten  Caesars, 
die  übrigen  zwar  auf  seine  Anordnung,  aber  erst  (wie  die  colonia  Genetiva 
in  Spanien)  nach  seinem  Tode  deducirt  worden  seien. 

»)  Vgl.  Jullian  BuUetin  epigrapMque  5  S.  166 ff.;  CIL.  XII  p.  83  u.  817. 

8)  Vgl.  meine  Gallischen  Studien  in  den  Sitzungsberichten  der  Wiener 
Akademie  CHI,  1  S.  289  ff.  Die  den  Vocontiern  gewährte  Föderativstellung 
gehört  vielleicht  bereits  der  Zeit  vor  Caesar  an. 

*)  Caesar  bell.  Gall.  7,  65. 


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Beiträge  zur  Geschichte  der  Narbonensischen  Provinz.  121 

conhscierten  Gebiete  von  Massalia  sich  befinden,  wahrend  die  eigentlich 
gallischen  Gemeinden  nicht  in  ihrem  Besitzstande  verkürzt  worden  sind, 
um  römischen  Ansiedlern  eine  Stätte  zu  bereiten.  Freilich  rauss  man 
dabei  in  Betracht  ziehen,  dass  eine  vollständige  Besitzergreifung  der 
Provinz  bis  auf  Caesars  Zeit  Oberhaupt  noch  nicht  erfolgt  war  und  die 
abgelegeneren  Teile  derselben  sich  wohl  einer  thatsächlichen  Unabhängig- 
keit erfreut  haben.  Aber  doch  treten  die  Züge  der  Caesarischen  Ko- 
lonialpolitik hier  deutlich  zu  Tage:  an  Stelle  der  Unterjochung  und 
Vergewaltigung  der  Provinzen  das  entschiedene  Bestreben,  das  unter- 
worfene Land  zu  heben  und  durch  Anlage  von  Marktflecken  (fora)  und 
Städten  latinischen  Rechts,  die  nach  italischem  Muster  organisiert  waren 
und  den  Ehrennamen  colonia  tragen  5),  deren  Bevölkerung  aber  grossen- 
teils  aus  einheimischen  Elementen  bestand,  für  die  vollständige  Romanisie- 
rnng  vorzubereiten.  Der  Unterschied  dieser  wesentlich  keltischen  Gemeinden 
zu  den  römischen  Bürgerkolonieen  ist  noch  bis  in  die  spätere  Kaiserzeit 
scharf  empfunden  worden  und  tritt  unverhüllt  zu  Tage  in  dem  feind- 
lichen Gegensatz  der  beiden  Grenzstädte  Lugudunum  und  Yienna :  irent 
tdiores,  so  ermuntern  im  J.  69  die  Bewohner  Lyons  den  Valens  zur 
Plünderung  des  reichen  Vienna,  exscinderent  sedem  Gallici  belli:  cuncta 
Ulk  externa  et  hostilia;  se  coloniam  Romanam  et  partem  exercitus  et 
prosperarum  adversarumque  rerum  socios0). 

Dass  Caesar  den  Plan  gehabt  hat,  den  Süden  des  Landes  von 
den  neu  erworbenen  Teilen  des  übrigen  Gallien  dauernd  loszulösen,  ist 
nicht  wahrscheinlich.  Wenn  auch  die  wenigen  Jahre,  die  zwischen  der 
Besitzergreifung  des  Landes  und  der  Ermordung  des  Eroberers  liegen, 
eine  sichere  Beurteilung  seiner  weitreichenden  Pläne  nicht  verstatten,  so 
ist  doch  beachtenswert,  dass  er  im  J.  706/707  die  Verwaltung  des 
gesamten  transalpinischen  Galliens  in  die  Hand  des  D.  Brutus  gelegt 
hat.  Allerdings  hat  er  dann  kurz  vor  seinem  Tode  Lepidus  für  die 
Statthalterschaft  der  Narbonensis  und  des  diesseitigen  Spanien,  dagegen 
Mnnatius  Plancus  für  die  neuen  gallischen  Provinzen  designiert,  doch 
zeigt  schon  die  Kombination  von  Südgallien  und  Spanien,  dass  eine 
dauernde  Einrichtung  damit  nicht  geschaffen  werden  sollte.  Auch  Au- 
gustus  hat  vielleicht,   als  er  bei  der  Teilung  der  Provinzen  im  J.  727 


5)  Vgl.  über  diesen  vielleicht  nur  hier  nachweisbaren  Gebrauch  oder 
vielmehr  Missbrauch  des  Namens  colonia  für  Städte  latinischen  Rechtes  (oppida 
hxtina  heissen  sie  korrekt  bei  Plinius)  Herzog  Gaüiae  Narbonensis  Mstoria 
S.  100  ff.;  CIL.  XH  praef.  p.  XH. 

■)  Tacitus  histor.  I  c.  65. 

10* 


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122  0.  Hirschfeld 

die  Narbonensis  sich  zuteilen  Hess,  beabsichtigt,  sie  gemeinsam  mit  dem 
übrigen  Gallien  zu  verwalten;  bereits  fünf  Jahre  später  hat  er  jedoch 
die  Provinz  dem  Senat  überlassen  and  seitdem  ist  sie  dauernd  dem- 
selben verblieben.  So  unbedeutend  dieser  Wechsel,  der  durch  die  not- 
wendig gewordene  Übernahme  Dalmatiens  in  kaiserliche  Verwaltung, 
vielleicht  auch  durch  die  Furcht  vor  einer  zu  engen  Verbindung  der 
alten  Provinz  mit  den  erst  eben  unterworfenen  Stammesgenossen  ver- 
anlasst war,  auf  den  ersten  Blick  erscheinen  kann,  so  bedeutsam  ist 
er  für  die  langsame  und  unvollkommene  Civilisation  des  ganzen  Westen 
geworden.  Es  war  ein  politischer  Fehler,  den  Caesar  schwerlich  be- 
gangen haben  würde,  den  bis  zu  einem  gewissen  Grade  bereits  romani- 
sierten  Süden  von  dem  Barbarengebiet  im  Norden  und  Westen  abzu- 
trennen und  damit  eine  Assimilierung  der  stammverwandten  Gebiete  zu 
verhindern.  So  hat,  abgesehen  von  der  das  ganze  gallische  Gebiet  um- 
schliessenden  Einfuhrsteuer,  der  guadragesma  Galliarum,  in  der  ganzen 
Kaiserzeit  ein  innerer  Zusammenhang  zwischen  dem  Süden  und  den 
übrigen  Teilen  Galliens  nicht  stattgefunden  und  während  man  sich 
mehr  und  mehr  gewöhnte,  die  Narbonensis  als  die  Fortsetzung  von 
Italien  anzusehen,  hat  der  Norden  und  insbesondere  der  Nordwesten 
Galliens  seinen  keltischen  Charakter  bewahrt,  wie  andererseits  im  Süd- 
westen, in  Aquitanien,  das  iberische  Element  von  dem  römischen  nie- 
mals ganz  verdrängt  worden  ist. 

Die  Grenzen  der  Narbonensis,  wie  sie  die  geographischen  Schrift- 
steller und  in  poetischer  Schilderung  Ausonius7)  angeben,  bilden  im 
Süden  das  Meer  und  die  Pyrenäen,  im  Westen  die  Garonne  und  das 
langgestreckte  Cevennengebirge,  im  Norden  die  Rhone  und  der  Genfer 
See,  im  Osten  die  Alpen 8).     Ihrer  günstigen  Lage,  als  Vermittlerin  des 


*)  Ausonius  dar.  urb.  heisst  es  v.  115  (ed.  Schenkl):  usque  in  Tcuto- 
Sagos  paganague  nomina  Bdcas  (Bdcos  Paris.  8600).  Wohl  richtig  ist  in  der 
Vulgata  Tectosagos  und  Volcas  eingesetzt ;  zu  verstehen  sind  am  Schluss  ohne 
Zweifel  die  Völcae  Arecomici,  deren  Namen  Ausonius  nicht  in  den  Vers  bringen 
konnte  und  das  Wort  mit  xu/uq  =  pague  in  Verbindung  bringend,  durch 
pagana  nomina  wiedergab.  Eine  ähnliche  etymologische  Spielerei  bietet  v.  160 : 
Divona  CeUarum  lingua,  Jons  addite  divis,  vgl.  Vinet  zu  der  Stelle  und  Jullian 
inscriptions  Born,  de  Bordeaux  L  (1887)  S.  58. 

«)  Vgl.  CIL.  XII  praef.  p.  XIII.  Dass  ein  Teil  des  nördlichen  Ufers 
des  Genfer  Sees  mit  der  colania  Julia  Equestris  in  der  älteren  Kaiserzeit  zur 
Narbonensis  gehört  hat,  ist  nicht  unwahrscheinlich,  vgl.  Mommsen  in  CIL. 
XII  p.  654 :  *aut  admittendum  est  meUore  aetate  Noviodunenses  Narbonensi  pro- 
vincia  comprehemos  fuisse  out  a  leugis  abstimme  utpote  cohnos  Bomanos';  auch 


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Beiträge  zur  Geschichte  der  Narbonensischen  Provinz.  123 

italischen  Handels  nach  Spanien  and  dem  gesamten  Westen  nicht  minder, 
als  der  ausserordentlichen  Fruchtbarkeit  ihres  Bodens,  verdankt  die 
Provinz  den  überraschenden  Aufschwung,  den  sie  bereits  in  der  ersten 
Eaiserzeit  genommen  hat.  Vorzügliche  Kommunikationen  erleichterten 
den  Verkehr  im  Lande  selbst  und  nach  aussen  hin:  wahrscheinlich  bis 
auf  die  Phönizier,  die  an  der  gallischen  Südküste  zahlreiche  Handels« 
faktoreien  hatten  und  deren  Erbschaft  die  Massalioten  angetreten  haben, 
geht  die  Anlage  der  grossen  Strasse  längs  dem  Meeresgestade  von  den 
Alpen  bis  zur  Rhone  zurück,  eine  Fortsetzung  der  Etrurien  durch- 
schneidenden Aurelischen  und  der  Ligurischen  Eüstenstrasse.  Auch  die 
Verlängerung  derselben  von  der  Rhone  bis  zu  den  Pyrenäen,  die  ihren 
Namen  dem  Besieger  der  Arverner  Cn.  Domitius  Ahenobarbus  verdankt, 
ist  unzweifelhaft  eine  ältere,  vielleicht  gleichfalls  phönizische  Anlage, 
denn  hier  ist,  wie  einst  der  Sage  nach  Heracles,  so  sicherlich  Hannibal 
von  Spanien  bis  zur  Rhone  marschiert,  und  auch  die  Art,  in  der 
Polybius  derselben  gedenkt,  weist  auf  einen  nicht  erst  zu  seiner  Zeit 
begonnenen  Strassenbau  unzweideutig  hin9). 

Neben  diesem  Küstenwege,  der  von  Rom  bis  Gades  lief,  haben 
die  Römer  durch  eine  Reihe  kühn  angelegter  Alpenstrassen  die  Ver- 
bindung Italiens  mit  dem  Westen  eröffnet  und  für  alle  Zeiten  gesichert. 
Auch  hier  hat  es  freilich  schon  in  älterer  Zeit  nicht  ganz  an  Verkehrs- 
wegen gefehlt:  drei  Alpenstrassen,  durch  das  Gebiet  der  Tauriner, 
Salasser  und  Raeter,  kennt  bereits  Polybius;  über  den  Mont  Genevre 
ist  möglicherweise  Hannibal  nach  Italien,   sicher  Pompeius   gegen  Ser- 


die  enge  Verbindung  zwischen  Vienna  und  Noviodunum,  die  in  der  Beklei- 
dung von  Ämtern  in  beiden  Städten  durch  dieselbe  Persönlichkeit  (C.  XII 
n.  2606.  2607 ;  Inscr.  Helv.  suppl.  I  n.  10)  oder  von  Ämtern  in  Vienna  durch 
einen  aus  Noviodunum  stammenden  (n.  2608  'lüteris  optimis  formae  vetostae': 
Tribus  Cornelia)  hervortritt,  ist  kaum  denkbar,  wenn  in  jener  Zeit  die 
Städte  verschiedenen  Provinzen  angehört  haben.  Die  Hypothese  J.  J.  Müllers 
(Nyon  zur  Römerzeit),  der  die  unzweifelhaft  auf  Vienna  bezüglichen  Ämter 
der  ooUma  Julia  Eguestris  zuweisen  und  ein  doppeltes,  auf  beiden  Seiten  des 
Sees  gelegenes  und  teils  zu  der  einen,  teils  zu  der  anderen  Gemeinde  ge- 
höriges Genava  annehmen  will,  ist  zwar  mit  Recht  von  Ch.  Morel:  Geneve 
et  la  cotome  de  Vienne  (Genf  1888)  S.  225  flf.  zurückgewiesen  worden;  aber 
wohl  kann  man  die  Frage  aufwerfen,  ob  nicht  Genava,  wo  die  Grabsteine 
zweier  allem  Anschein  nach  aus  Nyon  stammender  Männer  gefunden  sind 
und  wohl  auch  ursprünglich  gestanden  haben  (C.  XII  Nr.  2608.  2614),  ur- 
sprünglich zur  colonia  Equestris  gehört  habe  und  erst  bei  Zuweisung  der- 
selben zur  Belgica  an  Vienna  gefallen  sei. 
•)  Vgl.  CIL.  XII  p.  666. 


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124  0.  Hirschfeld 

torius  gezogen  und-  hat  dort  eine  Strasse  angelegt,  auf  der  dann  Caesar 
seinen  ersten  Einzug  in  Gallien  gehalten  hat.  Aber  erst  mit  Augustus, 
dessen  Verdienste  um  die  Hebung  des  Verkehrs  bei  der  Würdigung 
seines  Regierungswerkes  nicht  in  letzter  Linie  in  Betracht  gezogen  wer« 
den  dürfen,  nimmt  der  Wegebau  einen  ungeahnten  Aufschwung,  wie  im 
ganzen  römischen  Reich,  so  auch  in  den  gallischen  Provinzen.  Von 
Turin  über  Susa,  Brian^on,  Embrun,  Gap,  längs  der  Durance  bis  St. 
R6my  und  weiter  nach  Arles  führte  die  wichtigste  Strasse  über  den 
Mont  Genfcvre,  die  Cottius,  der  Sohn  des  Königs  Donnus,  auf  des 
Kaisers  Geheiss  herstellte 10).  Zwei  grosse  Wege  zweigen  sich  von  dieser 
Hauptverkehrsader  ab:  der  eine  von  Brian^on  über  Grenoble  nach 
Vienne,  der  andere  von  Gap  durch  das  Gebiet  der  Vocontier  nach 
Valence  führend.  Eine  weit  geringere  Bedeutung  haben  die  Strassen 
über  den  grossen  und  kleinen  St.  Bernhard  (die  Alpis  Poenina  und 
Graia)  für  die  Narbonensis  gehabt :  die  erstere  von  Mailand  nach  Mainz 
führend  und  erst  in  nachaugustischer  Zeit  fahrbar  gemacht,  kommt 
überhaupt  nur  für  die  nordöstlichsten  Gebiete  dieser  Provinz  in  Be- 
tracht, während  die  letztere,  von  Aosta  durch  das  Thal  der  Isfcre  nach 
Vienne  laufend  und  zwei  Nebenstrassen  nach  Norden  auf  Genf  und  bis 
nach  Strassburg  hin  entsendend,  zwar  schon  von  Caesar  benutzt  worden 
ist,  aber  erst  nach  Ausrottung  der  räuberischen  Salasser  im  J.  729, 
die  fort  und  fort  die  Strasse  unsicher  machten,  eine  grössere  Frequenz 
als  nächste  Verbindung  zwischen  Italien  und  dem  nördlichen  Teil  der 
Narbonensis  erlangt  hat. 

Den  Verkehr  im  Inneren  des  Landes  vermittelte  die  Strasse  längs 
der  Rhone  von  Arles  nach  Lyon  und  den  dazwischen  am  Ufer  des 
Flusses  liegenden  blühenden  Städten :  Vienna,  Valentia,  Arausio,  Avennio, 
auf  der  die  Waren  vom  mittelländischen  Meere  nach  dem  Norden  gingen. 
Auch  diese  Strasse,  deren  Anlage  aus  Missverständnis  einer  Angabe 
Strabos11)  dem  Agrippa  gemeinhin  zugeschrieben  wird,  ist  allem  An- 
schein nach  weit  älter  als  die  Römerherrschaft  in  Gallien  und  die  Ge- 
fahren des  Transportes  auf  dem  reissenden  Rhonestrome  haben  wohl 
bereits  in  früher  Zeit  zu  der  Herstellung  einer  Kommunikation  längs 
dem  Flussufer  geführt. 

In  auffallendem  Gegensatz  zu  dem  von  grossen  Strassenzügen 
durchschnittenen  und  mit  blühenden  Städten  dicht  besetzten  Gebiet  auf 


10)  Vgl.  Mommsen  im  CIL.  V,  p.  809. 
M)  Vgl.  darüber  CIL.  XII  p.  656. 


)OQ 


Beiträge  zur  Geschichte  der  Narbonensischen  Provinz.  125 

der  linken  Seite  der  Rhone  steht  das  ursprünglich  zu  Aqnltanien  von 
Angnstos  geschlagene  Land  der  Heivier  (oder  Helver)  and  der  Areco- 
mischen  Volker,  das  ansser  Nemausus  keine  Stadt  von  einiger  Bedeu- 
tung —  denn  auch  Alba  Helvorum  scheint  nur  ein  Landstadtchen 
untergeordneten  Ranges  gewesen  zu  sein  —  und  bis  in  die  Mitte  des 
zweiten  Jahrhunderts  n.  Chr.  keine  grosse  Strasse  aufzuweisen  hat.  In 
den  antiken  Reisebachern,  deren  Vorlage  vielleicht  bis  auf  Hadrian  zu- 
rückreicht, findet  sich  hier  überhaupt  keine  Heerstrasse  verzeichnet  und 
erst  Inschriftenfunde  neueren  Datums  haben  ergeben,  dass  Antoninus 
Pins,  ohne  Zweifel  aus  Fürsorge  für  Nemausus,  die  Heimat  seiner  Vor- 
fahren, in  einem  und  demselben  Jahre  zwei  Strassen  von  Alba  aus  an- 
gelegt hat,  von  denen  die  eine  die  Hauptstadt  der  Heivier  mit  Nemausus 
verband,  während  die  andere,  von  Alba  südlich  am  Rhoneufer  entlang 
laufend,  im  dritten  Jahrhundert,  wohl  aus  militärischen  Gründen,  nörd- 
lich bis  nach.  Vienna  weitergeführt  worden  ist. 

Zahlreiche  Kaiser  der  ersten  vier  Jahrhunderte  finden  sich  auf 
den  Meilensteinen  der  die  Narbonensis 18)  durchschneidenden  Strassen 
verzeichnet:  in  erster  Linie  Augustus,  der  in  den  Jahren  741/2,  dann 
751,  752/3,  754  dem  Südosten  des  Landes ,  im  J.  751  der  Via 
Domitia  und  gegen  Ende  seiner  Regierung  (13/14  n.  Chr.)  dem 
änssersten  Westen  seine  Thätigkeit  zugewandt  hat.  Tiberius  im  J. 
31/32  und  Claudius  unmittelbar  nach  seinem  Regierungsantritt18)  haben 
aa  den  Strassen  von  Antipolis  nach  Reii,  von  Aquae  Sextiae  nach 
Arelate,  an  der  Rhoneufer-Strasse  und  der  Domitischen  Chaussee  um- 
fassende Restaurationen  vorgenommen,  Nero  im  J.  58  für  die  Aus- 
besserang der  Strasse  von  Forum  Julii  nach  Aquae  Sextiae  gesorgt, 
während  die  folgenden  Kaiser  bis  einschliesslich  Hadrian14),  wie  aus 
dem  Schweigen  der  zahlreichen  Meilensteine  mit  annähernder  Sicherheit 
geschlossen  werden  kann,   für   den  Wegebau  in   der  Narbonensis  nichts 


")  Die  in  der  Schweiz  gefundenen  Meilensteine  der  über  den  grossen 
St  Bernhard  und  von  Lyon  nach  Genf  führenden  Strassen  habe  ich  hier 
nicht  berücksichtigt ;  die  ersteren  bieten  die  Namen  des  Claudius,  Gallus  und 
Voluaianu8,  Diocletianus  und  seiner  Mitregenten  und  Nachfolger  bis  auf  Con- 
stantüras  I;  die  letzteren  beginnen  mit  Trajao  und  gehen  bis  auf  Constantius 
berab. 

1S)  Nur  ein  Meilenstein  (n.  6666)  der  Via  Domitia  oder  vielleicht  ei- 
ner Seitenstrasse  derselben  ist  aus  dem  J.  47/48,  die  übrigen  aus  den  J.  41 
und  43/44. 

")  Die  schlecht  überlieferte  Inschrift  n.  5507  aus  Vaison  wird  schwer- 
lich auf  Trajan  bezogen  werden  dürfen. 


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126  0.  Hirschfeld 

gethan  haben.  Um  so  energischer  hat  sich  Antoninus  Pins  dieser  Auf- 
gabe unterzogen:  wir  finden  seinen  Namen  auf  den  Meilensteinen  so* 
wohl  im  Osten  des  Landes  (Forum  Julii  nach  Aquae  Sextiae  im  J. 
145;  von  dort  nach  Arelate  im  J.  139;  Cottiscbe  Alpenstrasse  im  J. 
144),  als  an  dem  linken  Rhoneufer  und  der  Via  Domitia  (in  den  J.  145 
und  147),  vor  allem  aber,  wie  schon  bemerkt,  als  Erbauer  der  von 
Alba  aus  laufenden  Strasse  auf  dem  rechten  Rhoneufer  (im  J.  145). 
Dann  tritt  wieder  eine  lange  Pause  ein  und  abgesehen  von  einer  durch 
Caracalla,  wahrscheinlich  bei  seinem  Aufenthalt  in  Gallien  im  J.  213 
vollzogenen  Ausbesserung  der  Strasse  von  Yentia  nach  Reii,  hat  erst 
Maximinus  und  nach  ihm  verschiedene  Kaiser  im  3.  und  4.  Jahrhundert 
den  Wegebau  in  der  Narbonensis  gepflegt,  in  umfassendster  Weise  Con- 
stantinus  I,  dessen  Namen  sowohl  als  Caesar  wie  als  Augustus  auf  den 
Meilensteinen  fast  sämtlicher  Narbonensischer  Chausseen  häufig  wieder- 
kehrt. Abgeschlossen  wird  die  stattliche  Reihe  der  Wegeinschriften 
durch  einen  Stein  von  Arles  (n.  5494)  vom  J.  435,  der  die  Auf- 
richtung von  Meilensteinen  auf  dem  Wege  von  Arelate  nach  Massilia 
durch  den  praefectus  praäorio  Galliarum  Auxiliaris  unter  Theodosius  II 
und  Valentinianus  in  berichtet. 

Die  Namen  der  Kaiser  stehen  regelmässig  im  Nominativ,  nur  auf 
den  Meilensteinen  des  Antoninus  Pias  am  rechten  Rhoneufer  im  Ab- 
lativ; der  Dativ,  der  z.  B.  auf  den  afrikanischen  Meilensteinen  seit 
Septimius  Severus  häufig  ist,  lässt  sich  in  der  Narbonensis  überhaupt 
nicht  mit  Sicherheit  belegen.  Der  Name  des  proconsularischen  Statt- 
halters erscheint  hier  ebensowenig,  als  in  den  übrigen  Senatsprovinzen l5) ; 
denn  der  Bau  der  auch  in  den  provinciae  inermes  zunächst  für  mili- 
tärische Zwecke  angelegten  grossen  Chausseen  gehört  offenbar  zu  den 


lö)  Die  einzige  mir  bekannte  Ausnahme  macht  der  in  zwei  Exemplaren 
erhaltene,  unmittelbar  nach  Tibers  Regierungsantritt  gesetzte  Meilenstein 
(C.  VIII  n.  10018  und  10023),  auf  dem  in  eigentümlich  unverbundener  Weise 
der  Kaiser,  der  Proconsul  Asprenas  und  die  den  Weg  bauende  dritte  Legion 
neben  einander  stehen.  Es  ist  dies  wohl  aus  der  exceptionellen  Stellung 
des  in  jener  Zeit  noch  mit  dem  Legionskommando  betrauten  Statthalters  von 
Afrika  zu  erklären.  Auf  den  Meilensteinen  Asiens  findet  sich  dazu  kein 
Analogon.  In  Bithynien  lassen  Nero  und  Vespasian  die  Wege  durch  ihre 
Prokuratoren  C.  Julius  Aquila  und  L.  Antonius  Naso  herstellen  (C.  III  n. 
346  und  supplem.  6993  =  eph.  V  n.  96) ;  da  aber  letzterer  auch  auf  einer 
bithynischen  Münze  wiederkehrt  (Eckhel  II  p.  404,  cf.  IV  p.  251),  so  hat 
damals  die  Provinz  vorübergehend  unter  kaiserlicher  Verwaltung  gestanden 
(vgl.  auch  Borghesi  I  p.  510). 


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Beiträge  zur  Geschichte  der  Narbonensischen  Provinz.  127 

dem  kaiserlichen  Imperium  in  den  Senatsprovinzen  reservierten  Rechten. 
Wenn  aber  auch  Tiberius  and  Claudius  durch  Beifügung  der  Worte 
rtfcät  ä  restituU  als  Wiederhersteller  der  Strassen  ausdrücklich  bezeich- 
net werden,  so  berechtigt  dies  noch  keineswegs  zu  dem  Schluss,  dass 
sie  resp.  der  Fiskus  die  Kosten  dafür  auch  nur  zum  Teil  getragen 
haben.  Vielmehr  spricht  der  Umstand,  dass  auf  den  Strassen  der 
Narbonensis  eine  durchgehende  Zahlung  nicht  stattfindet,  sondern  die 
Nummern  die  Entfernung  von  den  zunächst  liegenden  grösseren  Ge- 
meinden, wie  Forum  Julii,  Aquae  Sextiae,  Arelate,  Nemausus,  Narbo, 
Tolosa  angeben,  dafür,  dass  die  Wege  nicht  auf  Kosten  der  Regierung, 
sondern  der  Gemeinden  hier,  wie  in  anderen  Provinzen  16)  und  in  Ober- 
italien, in  Stand  gehalten  worden  sind.  Die  Anlage  neuer  Strassen, 
insbesondere  der  Alpenstrassen,  durch  Augustus  oder,  wie  der  Strasse 
Aber  die  Alpes  Cottiae,  durch  einen  von  ihm  beauftragten  Vasallen- 
farsten,  ist  allerdings  ohne  Zweifel  ganz  oder  teilweise  aus  fiskalischen 
Geldern  bestritten  worden,  gleichwie  die  Kosten  der  via  Domitia  in 
republikanischer  Zeit  sicherlich  grossenteils  von  .dem  römischen  Aerarium 
getragen  worden  sind17).  Nur  zwei  erst  in  neuester  Zeit  zu  Tage  ge- 
tretene Meilensteine  aus  der  Zeit  des  Augustus,  die  der  Verlängerung 
der  via  Domitia  nach  Aquitanien  (Burdigala)  und  Spanien  (Tarraco- 
Karthago  Nova-Gades)  angehören,  unterscheiden  sich  von  den  übrigen 
insofern,  als  hier  neben  den  Distanceziffern  von  Narbo  sich  Doppelzahlen 
finden,  die  schon  durch  ihre  Höhe  (921  und  902  auf  dem  einen,  917 
and  898  auf  dem  andern)  keinen  Zweifel  darüber  lassen,  dass  sie  die 
Entfernung  von  Rom18)  anzuzeigen  bestimmt  sind.  Demnach  werden 
diese  Strassen  im  äussersten  Südwesten  des  Landes  wahrscheinlich  auf 
gemeinschaftliche  Kosten  des  Kaisers  und  der  Narbonensischen  Gemeinde 
in  den  Jahren  752/3  resp.  766/7  angelegt  worden  sein,  während  die 
ebenfalls  unter  Augustus  vollzogene  Restauration  der  via  Domitia  allem 
Anschein  nach  den  einzelnen  an  ihr  gelegenen  Gemeinden  zur  Last  ge- 
fallen ist. 


w)  Über  die  Verschiedenheit  der  auf  Staatskosten  erbauten  und  der 
Mnnizipal-Strassen  in  Afrika,  von  denen  die  ersteren  von  Karthago  oder  dem 
Legionslager  ab  fortlaufend  numerierte  Meilensteine  haben,  die  anderen  nach 
den  stadtischen  Territorien  zählen,  vgl.  Mommsen  in  CIL   VIII  S.  859  ff. 

17)  Vgl.  Mommsen  St.-R.  II3  S.  454.  Für  die  Instandhaltung  derselben 
und  die  Verpflichtung  der  Provinzialen  zur  Hilfeleistung  dabei  ist  lehrreich 
Cicero  pro  Fvntcio  c.  8. 

")  Ober  die  dafür  in  Betracht  kommenden  Strassen  vgl.  C.  XII  p.  667. 


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128  0.  Hirschfeld 

Verfolgt  man  den  Lauf  der  das  südliche  Gallien  durchschneiden- 
den Chausseen,  so  springt  in  die  Augen,  dass  vor  allem  Arelate  ein 
Knotenpunkt  des  gesamten  Verkehrs  werden  musste.  Hier  mündet  die 
aus  Italien  kommende  Kttstenstrasse  aus,  um  dann  von  der  via  Domitia 
westwärts  fortgeführt  zu  werden;  hier  finden  ihr  Ende  ebenso  eine 
zweite  Reichsstrasse  aus  Italien  über  den  Mont  Genevre,  wie  die  von 
Lugudunum  kommende  Rhonestrasse,  die  den  gesamten  Verkehr  mit 
dem  Norden  vermittelte.  Daher  die  grosse  Blüte  und  kommerzielle 
Bedeutung  der  Stadt,  die  sowohl  von  den  Schriftstellern  der  verschie- 
densten Jahrhunderte  bezeugt  wird,  als  auch  unzweideutig  in  ihren 
imposanten  Monumenten  und  Inschriften  zu  Tage  tritt.  Als  das  gal- 
lische Rom  preist  es  Ausonius;  zutreffender  würde  er  es  das  gallische 
Ostia  genannt  haben,  als  dessen  Abbild  Arelate  mit  seinen  in  fünf 
Körperschaften  gegliederten  Seeschiffern,  zu  denen  sich  noch  die  Fluss- 
schiffer auf  dem  Rhodanus  und  der  wohl  nur  mit  Kähnen  befahrenen 
Druentia  gesellen,  mit  seinen  korporierten  Zimmerleuten  und  Schiffs- 
bauern und  mit  seinen  auf  orientalischen  Verkehr  weisenden  Isispriestern 
bezeichnet  werden  darf.  Schon  Caesar  hatte  Arelate,  wie  es  scheint 
die  einzige  bei  seinen  Lebzeiten  neugegründete  Kolonie  in  Südfrank- 
reich 19),  zur  Erbin  des  Massaliotischen  Handels,  ebenso  wie  des  grössten 
Teils  des  Gebietes  von  Massalia,  ausersehen  und  seine  Nachfolger  haben 
der  rasch  aufblühenden  Stadt  ihre  Gunst  nicht  entzogen.  Aber  den 
Höhepunkt  seiner  Entwickelung  hat  Arelate  erst  nach  dem  Niedergang 
von  Lugudunum  erreicht,  vorzüglich  seit  Constantin  der  Grosse  die 
Stadt  erweitert,  verschönt  und  zu  seiner  Residenz  in  Gallien  erkoren 
hatte.  Als  mater  omnium  Galliarum  erscheint  sie  in  kaiserlichen 
Erlassen  aus  dem  Ende  des  vierten  Jahrhunderts  und  ihren  Handel 
preist  ein  offizielles  Schriftstück  des  J.  418*°)  mit  folgenden  enthu- 
siastischen Worten:  Hanta  enim  loci  opportunitas ,  tanta  est  copia 
c&wmerciorum ,  tanta  illic  frequentia  commeanthm ,  ut  quieguid  ms- 
quam  nascitur,  illic  conimodius  distrahatur.  Quicquid  enim  dives 
OrUms,  quicquid  odoratus  Aräbs,  quicquid  delicatus  Assyrius,  quod 
Africa  fertilis,  quod  speciosa  Hispania.  quod  feeunäa  Gallia  potest 
habere  pracclarum ,  Ha  illic  affatim  exuberat  quasi  ibi  nascantur 
oninia\  Mag  diese  Schilderung  auch  dem  phrasenhaften  Schwulst 
jener  Zeit  entsprechend  übertrieben  sein,  so  ist  doch  unzweifelhaft 
Arelate  in  jener  Zeit  weitaus  der  bedeutendste  Handelsplatz  des  ganzen 


19)  Siehe  oben  Anm.  1. 

20)  Die  Zeugnisse  sind  angeführt  C.  XII  p.  83-84. 


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Beitrage  zur  Geschichte  der  Narbonensischen  Provinz.  129 

Nordens  des  römischen  Reiches  nnd  wenn  auch  nicht  die  grösste,  so 
doch  die  reichste  Stadt  in  Frankreich  gewesen.  —  Im  Osten  des  Lan- 
des verdient,  da  Massalias  Handel  darch  Caesar  den  Todesstoss  er- 
halten hatte,  Forum  Julii  (Frejus)  wesentlich  als  Kriegshafen  ange- 
legt war91)  und  Aquae  Sextiae,  wie  auch  die  Rhonestädte  Avennio, 
Arausio,  Yalentia  nur  eine  massige  Entwickelung  gehabt  zu  haben 
schienen,  allein  Yienna,  die  Hauptstadt  der  Allobroger,  Erwähnung, 
das  an  Umfang  des  Gebietes  die  erste  Stelle  in  der  Narbonensis 
einnimmt  und  infolge  seiner  günstigen  Lage  am  Schnittpunkte  des 
Rhonewegs  mit  den  aber  den  kleinen  St.  Bernhard  und  dem  Mont 
Genevre  laufenden  Alpenstrassen  berufen  erschien,  für  den  Landhandel 
nach  dem  Norden  ein  wichtiger  Stapelplatz  zu  werden.  Aber  die  über- 
raschend schnelle  Entwickelung  des  benachbarten  Lugudunum  hat  die 
Blüte  der  Narbonensischen  Grenzstadt  im  Keime  erstickt  und  so  scheint 
es  wenigstens  seit  dem  Ende  des  Julisch  -  Claudischen  Herrscherhauses 
auf  den  Vertrieb  der  heimischen  Produkte,  unter  denen  das  vinum 
picaium  auch  in  Rom  Liebhaber  fand  und  hoch  bezahlt  wurde,  im 
wesentlichen  beschränkt  geblieben  zu  sein. 

Jenseits  der  Rhone  haben  nur  zwei  Orte,  Nemausus  und  Narbo, 
sich  über  das  gewöhnliche  Niveau  der  Provinzialstädte  erhoben,  während 
die  zwischen  denselben  gelegene  Caesarische  Kolonie  Baeterrae  nur  eine 
kurze  Blüte  und  die  'Pallasstadt'  Tolosa  höchstens  als  Studiensitz  eine 
gewisse  Bedeutung  in  der  frühen  und  späten  Kaiserzeit  gehabt  zu  haben 
scheint.  Nemausus,  der  Vorort  der  Arekomischen  Volker,  verdankt 
seinen  Aufschwung  der  Gunst  des  Augustus,  der  hier  nach  den  be- 
kannten Krokodilmünzen  und  anderen  Anzeichen  zu  schliessen,  Soldaten 
des  bei  der  Einnahme  von  Alexandria  beteiligten  Heeres  angesiedelt  zu 
haben  scheint82)  und  im  J.  738  die  Stadt  mit  Mauern  und  Thoren, 
von  denen  eins  noch  steht,  versehen  hat.  Dem  Andenken  seiner  durch 
vorzeitigen  Tod  hingerafften  Enkel,  von  denen  der  ältere  als  Patron 
der  Kolonie  bezeichnet  wird,  ist,  wie  die  von  Seguier  gedeuteten  Nagel- 
spuren der  Inschrift  erweisen,  die  noch  fast  unversehrt  erhaltene  Maison 
Carree  von  den  dankbaren  Nemausensern  gewidmet  worden.  Den  Höhe- 
punkt ihrer  Entwickelung  hat  jedoch  die  Stadt  erst  unter  der  Herr- 
schaft des  stammverwandten  Antoninus  Pius  erreicht,  der  durch  Anlage 


")  Vgl.  Camille  Jullian:  Frqus  Bomain.    Paris  1886. 

w)  Vgl.  Wiener  Studien  6  S.  320  ff.  und  C.  XU  p.  833;  wann  Ne- 
mausuB  römische  Kolonie  geworden  ist,  lässt  sich  mit  Sicherheit  nicht  ent- 
scheiden. 


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130  0.  Hirschfeld 

der  Strassen  auf  dem  rechten  Rhoneufer  dem  Handel  von  Nemausus  neue 
Bahnen  eröffnet  und  vielleicht  sogar  den  Sitz  des  Statthalters  von  Narbo 
hierher  verlegt  hat23).  Die  massenhaften  Inschriften,  die  grossenteils 
der  zweiten  Hälfte  des  zweiten  Jahrhunderts  angehören,  elegant  in  Ma- 
terial, Ornamentierung  und  Schrift,  aber  nichtssagend  im  Inhalt  und  in 
der  Form  durchaus  schematisch,  tragen  so  recht  die  Signatur  dieser 
'glücklichsten  Zeit  der  Menschheit9,  in  der  man  die  innere  Hohlheit  und 
Fäulnis  mit  einer  zierlichen  Hülle  noch  notdürftig  zu  drapieren  ver- 
standen hat. 

Einen  eigentümlichen  Gegensatz  zu  Nemausus  bietet-  die  alte 
Landeshauptstadt  Narbo.  Seit  frühester  Zeit  hat  sich  hier  am  Flusse 
Atax  im  Lande  der  Elesyker  eine  keltische  Ansiedelung  befunden,  die 
als  ipnöpiov  xal  7c6Xtg  KeXxtxif]  bereits  bei  Hecataeus,  dem  Vorläufer 
Herodots,  genannt  und  von  Polybius  neben  Massalia  zu  den  bedeu- 
tendsten Städten  Galliens  gezählt  wird.  Kurz  nach  der  Besitzergreifung 
des  Landes  durch  die  Römer,  im  J.  636,  ist  trotz  des  hartnäckigen 
Widerstandes  des  Senats,  in  Fortführung  der  weitschauenden  Politik 
des  G.  Gracchus,  die  erste  überseeische  Bürgerkolonie  im  äussersten 
Westen  der  neuen  Provinz  gegründet  worden,  eine  Lage,  die  einerseits 
im  Hinblick  auf  die  unmittelbare  Nachbarschaft  des  bereits  seit  fast 
einem  Jahrhundert  okkupierten  Spanien24),  andererseits  mit  Rücksicht 
auf  die  den  Osten  beherrschende  verbündete  Griechenstadt  gewählt  sein 
dürfte25).    Aus  welchen  Teilen  Italiens  die  neue  nach  dem  Kriegsgotte 

*s)  Dass  Antoninus  Pius  seine  Meilensteine  nicht,  wie  Tiberius,  von 
Narbo,  sondern  von  Nemausus  aus  zählt,  ist  allerdings  nicht  entscheidend. 
Schwerer  fällt  ins  Gewicht,  dass  sowohl  die  Dedikationen  an  die  Narbonen- 
sischen  Prokonsuln  (n.  3163.  3170),  als  auch  die  Inschriften  der  fiammes 
pravinciae  (3183.  3184.  3212.  3213.  3275)  hier  gefunden  sind.  Dass  das  tett- 
robolium  provinciae  Narbonensis  für  Severus  und  Caracalla  (n.  4323)  in 
Narbo  ausgerichtet  wird,  kann,  wenn  auch  Narbo  nicht  mehr  politische 
Hauptstadt  war,  auf  religiöser  Satzung  beruhen.  —  Bemerkenswert  ist  auch, 
dass  der  ordo  von  Nemausus  der  einzige  in  Gallia  Narbonensis  ist,  dem  das 
Epitheton  splendidissimus  beigelegt  wird.  Für  die  Rangstellung  der  Stadt 
ist  bezeichnend,  dass  Decurionen  von  Reii  und  der  Sanitienses  es  nicht  ver- 
schmäht haben,  decuriones  ornamentarn  in  Nemausus  zu  werden,  eine  Würde, 
die  sonst  den  Nemausischen  Augustalen,  denen  der  Weg  zur  Curie  ver- 
schlossen war,  verliehen  zu  werden  pflegte;  vgl.  C.  XII  index  p.  940. 

")  So  ist  auch  Lugudunum  im  äussersten  Südosten  der  tres  Gaüiae 
an  der  Grenze  der  Narbonensis  zur  Hauptstadt  ausersehen  worden. 

a5)  Wahrscheinlich  aus  demselben  Grunde  ist  das  in  unmittelbarer  Nähe 
von  Massalia  gelegene  Aquae  Sextiae  erst  von  Caesar  aus  einem  befestigten 
Flecken  (castettum)  zum  Rang  einer  latinischen  Kolonie  erhoben  worden. 


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Beiträge  zur  Geschichte  der  Narbonensischen  Provinz.  131 

benannte  Kolonie  ihre  Einwohner  erhalten  hat,  darober  schweigen  unsere 
Berichte;  aber  die  gerade  in  den  ältesten  Inschriften  von  Narbo  auf- 
tretenden italischen  Namen,  die  freilich  zum  Teil  den  von  Caesar  im 
J.  708  deduzierten  Kolonisten  angehören  können,  lassen  keinen  Zweifel 
darüber,  dass  der  Kern  der  römischen  Bevölkerung  in  Narbo  aus  Mittel- 
italien, insbesondere  aus  Umbrien,  Picenum  und  Etrurien  gekommen 
ist*6).  So  treten  in  den  Narbonensischen  Inschriften  besonders  zahlreich 
die  auf  den  Ursprung  aus  Picenum  und  den  Abruzzen27)  weisenden 
Gentilnamen  auf  -enus  entgegen,  wie  Didienus,  Jegienus  (Jegius  und 
Jegidius  auch  in  CIL.  IX  und  XI  n.  3447  und  auf  arretiniscben 
Gefcssen),  Irpienus,  Sariolenus,  Satrienus  (Satrenus  und  Satrenius  auch 
in  italischen  Inschriften),  Septimenus  (daneben  Septimiena),  Tet- 
tienus,  Vettienus,  Votienus,  Usulenus,  ferner  der  in  einer  zwar 
verlorenen,  aber  zuverlässig  überlieferten  Inschrift  erscheinende  Name 
Lafrena,  der  in  erwünschter  Weise  bestätigt,  dass  der  Führer  der 
Italiker  in  Picenum  nicht  T.  Afranius,  sondern,  wie  bereits  Zange- 
meister auf  Grund  eines  neuerdings  gefundenen  Schleuderbleies  mit  der 
Aufschrift  T  L2F  PR  nachgewiesen  hat28),  T.  Lafrenius  oder  Lafrenus 
geheissen  hat.  Aber  auch  zahlreiche  andere  Namen  in  Narbo  weisen 
deutlich  auf  die  mittelitalische  Herkunft  der  Kolonisten  hin:  so  der 
besonders  im  Frentaner-Lande  heimische  Paquius89),  ferner  der  meines 
Wissens  nur  noch  in  einer  Inschrift  von  Hispellum  nachweisbare  Name 
Falius;  so  erscheint  ferner  das  Cognomen  Alaucus  ausser  Narbo  nur  in 
einer  alten  Inschrift  von  Spoletium  (CIL.  I  1406)  und  einem  zwar  in 
Spanien  gefundenen,  aber  ohne  Zweifel  aus  Italien  importierten  Gefass 
(CIL.  II  497015).    Etruskische  Namen,  wie  Spurinna,  Perperna,  Sisenna, 


M)  Wenn  einmal  die  Sammlung  der  Inschriften  Mittelitaliens  vollständig 
vorliegen  wird,  so  wird  sich  einerseits  die  Gebundenheit  gewisser  Namens*- 
gruppen  an  die  Stamme  and  Landschaften  Italiens  schärfer  begrenzen  lassen, 
andererseits  die  Verbreitung  und  Verteilung  der  italischen  Namen  in  den 
Provinzen  auf  die  Geschichte  der  römischen  Kolonisation  nicht  unwichtige 
Schlüsse  zu  ziehen  verstatten. 

")  Mommsen  Unterital.  Dialekte  S.  362  Anm.  8;  vgl.  Hübner  ephem. 
epigr.  2  S.  27  ff.;  die  in  CIL.  IX  vorkommenden  Namen  sind  gesperrt 
gedruckt 

*•)  CIL.  IX  6086 K  Auch  in  einer  bei  Trebiae  in  Umbrien  gefundenen 
Inschrift  (Sansi  cdifizj  di  Spdeto  1869  p.  298  n.  125)  wird  ein  C.  Lafrenius 
?./.  Ouf(enUna)  genannt. 

")  Mommsen  Unteritalische  Dialekte  S.  284. 


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132  0.  Hirschfeld 

Caecina,  selbst  ein  Tolumnius  und  eine  Tanaqnil  fehlen  in  Narbo  nicht80}. 
Zieht  man  dazu  die  Falle  echt  italischer  Namen,  zum  Teil  selbst  solche, 
die  in  italischen  Inschriften  verhältnismässig  selten  auftreten81),  die  in 
Narbo  nicht  minder,  als  in  Mittelitalien  häufige  Verwendung  des  8 
(=  obiU)  und  vivus  oder  vivü  in  Grabschriften,  andererseits  das  Fehlen 
der  keltischen  ascia*2)  und  keltischer  Inschriften,  wie  auch  die  Selten- 
heit keltischer  Namen  38),  so  erhält  man  den  durch  die  äussere  Form 
und  die  Art  der  Abfassung  der  Inschriften  verstärkten  Eindruck  einer 
durchaus  italischen  Stadt  auf  fremdem  Boden,  einer  nach  Ciceros  Aus- 
spruch echten  colania  nostrorum  civium  et  specula  populi  Eomani.  in 
der  sowohl  die  einheimische  Bevölkerung,  die  sogenannten  Atacini,  ganz 
zurücktreten  und  sich  wahrscheinlich  rasch  den  römischen  Einwanderern 
assimiliert  haben,  als  auch  andere  fremde  Elemente  nur  einen  geringen 
Teil  der  Bevölkerung  ausgemacht  haben  können34). 

Schon  dieser  Umstand,   insbesondere  das   gänzliche  Fehlen  orien- 
talischer Elemente35)   in  Narbo   ist   geeignet  Zweifel   zu  erwecken,  ob 


*°)  Auch  das  in  Narbo  nachweisbare  Cognomen  Mahes  findet  sich  auf 
arretinischen  Gefässen  (vgl.  Gamurrini  le  iscrizioni  degli  antichi  vasi  fitiili 
Arretini.  Roma  1859  p.  39  n.  195 ;  vgl.  C.  XTI  5686588  und  in  einer  Flo- 
rentiner Inschrift:  C  XI  1611  (Mahena:  C.  IX  5610);  doch  ist  dieser  Name 
(Mdrjg)  wohl  orientalischen  Ursprungs. 

31)  So  finden  sich  die  Namen  Akanius  (bull.  d.  J.  1857  p.  65),  Appaeus, 
Atinas,  Aviedius,  Aurunceius,  Gaberias  (Varro  r.  r.  II,  3,  10),  Geganius, 
Meclonius,  Nerfinius,  Obinius,  Rabirius,  Safinius,  Scanianius,  Segolatius,  Serve- 
nius,  Sontoseius,  Terefius  und  Terefrius,  Veiatius,  Vifidius.  Auch  der  Name 
Occius  scheint  in  Etrurien  heimisch  zu  sein,  vgl.  C.  VI  221  v.  6  (Blera)  and 
XI  3254  und  3949. 

S2)  C.  XII  index  p.  965 :  'ascia  in  titulis  coloniae  Narbonensis  rarisswte 
mvenüur. 

M)  So  Congennicus,  Atepomarus,  Litugena,  vielleicht  auch   Giamillns. 

34)  An  Zuzüglern  aus  dem  benachbarten  Spanien  hat  es  natürlich  nicht 
ganz  gefehlt,  so  findet  sich  ein  Gastwirt  aus  Tarraco  (n.  4377)  und  ein 
eques  Romanus  ex  Hispania  citeriore  Segobrigens(is) :  n.  4536  (vgl.  auch 
die  Anm.  zu  n.  4529).  Von  gallischen  Städten  ist  besonders  Forum  Julii,  da- 
neben Aquae  Sextiae  und  andere  vertreten.  —  Auf  Zuzug  aus  Italien,  noch 
im  Beginn  der  Kaiserzeit,  weist  der  aedüis  (et)  quinquennalis  Fundis  (n.  4357) 
und  vielleicht  die  Erwähnung  von  Copia  (n.  4531),  wenn  hier  Thurii  und 
nicht  Lugudunum  zu  verstehen  ist;  zweifelhaft  ist  die  Beziehung  auf  Aecla- 
num  n.  4379  und  4526.    Ein  Umber  ex  decuria  lictonim  viaiorum:   n.  4448. 

M)  Griechische  Inschriften  sind  in  Narbo  überhaupt  nicht  zum  Vor- 
schein gekommen-,  von  orientalischen  Namen  wüsste  ich  nur  Phra[ajtes  (die 
Überlieferung  ist  unsicher)  zu  nennen. 


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Beiträge  zur  Geschichte  der  Narbonensischen  Provinz.  133 

diese  Stadt  jemals,  auch  nach  dem  Niedergang  von  Massalia,  ein  Han- 
delsplatz im  grossen  Stil  gewesen  ist,  wie  man  nach  den  Angaben  der 
Schriftsteller  eigentlich  glauben  sollte.  Diodor  (V,  38)  berichtet,  dass 
das  britannische  Zinn  auf  Pferden  teils  nach  Massalia,  teils  nach  Narbo 
gebracht  wurde  und  fügt  hinzu:  "das  ist  eine  Kolonie  der  Römer,  die 
infolge  ihrer  günstigen  Lage  und  ihres  Wohlstandes  der  bedeutendste 
Handelsplatz  in  jener  Gegend  ist'.  Ähnlich  spricht  sich  Strabo  (IV  c.  1) 
aas,  der  Narbo  als  fieyiorov  ifiTCopiov,  dagegen  Arelate  nur  als  k\inöpioy/ 
oü  juxpov  und  als  Stapelplatz  von  ganz  Gallien  bezeichnet,  und  noch 
Äusonius  preist  mit  überschwänglichen  Worten  ihren  überseeischen  und 
Binnenhandel.  Aber  die  monumentalen  Zeugnisse,  obwohl  sie  grossen- 
teils  gerade  der  ersten  Kaiserzeit  angehören,  stehen  damit  wenig  im 
Einklang,  denn  so  zahlreich  gerade  in  Narbo  Inschriften  von  Krämern 
nnd  Handwerkern :  von  Bohnen-,  Speck-  und  Ölhändlern,  Leinwand-  und 
Kleiderhändlern,  Gast-  und  Kneipwirten,  Bäckern  und  Barbieren,  Glasern, 
Zimmerleuten,  Schmieden  und  Sattlern  zu  Tage  getreten  sind,  so  fehlen 
doch  gerade,  abgesehen  von  den  zweimal  erwähnten  Seeschiffern,  die 
grossen  Handelskorporationen,  die  uns  in  Lugudunum  entgegentreten36). 
Die  Lage  Narbos,  entfernt  von  Italien,  den  Alpenstrassen  und  der 
Rhone,  ist  für  einen  Handelsplatz  wenig  günstig  gewesen  und  selbst  die 
aas  Spanien  kommenden  Waren  haben  sicher  nur  zum  geringsten  Teil 
ihren  Weg  über  die  Pyrenäen  und  Narbo  genommen.  Mag  die  Stadt  auch 
in  der  ersten  Kaiserzeit,  der  die  meisten  und  schönsten  inschriftlichen 
Denkmäler  Narbos  angehören,  als  Hauptstadt  der  Provinz  eine  hervor- 
ragende Stellung  in  Gallien  eingenommen  haben  —  stellt  sie  doch  Strabo 
an  Einwohnerzahl  weit  über  Nemausus,  ja  selbst  über  Lugudunum87)  — , 
so  ist  ihre  Blütezeit  sicher  von  kurzer  Dauer  gewesen  und  insbesondere 
nach  dem  grossen  Brande  unter  Antonmus  Pius,  der  einen  beträcht- 
lichen Teil  der  Stadt  in  Asche  legte,  scheint  sie  von  Nemausus  voll- 
standig  überflügelt  zu  sein  und  ihre  frühere  Bedeutung,  so  sehr  auch 
die  gallischen  Dichter  des  vierten  und  fünften  Jahrhunderts  noch  ihr 
Lob  singen,  nicht  wiedererlangt  zu  haben. 

™)  Vgl.  Allmer  revue  epigr.  U  p.  122  ff.:  les  commerces  de  Narbonne, 
dfAries  et  de  Lyon. 

")  Strabo  IV,  1,  12:  Nsfiavaog  xara  ftlv  xbv  uIIotqiov  o%lov  xccl 
tor  ifinoQmöv  noli)  Nagßayvog  Isinofievrj,  xara  öl  tov  noliTMov  vntqßaXXovca 
und  IV.  3,  2 :  Aovydovvov  fvavÖQtt  fidliaza  tcov  cdkcov  nlijv^  NaQßcavog.  — 
Die  Rangfolge  der  Städte  im  zweiten  Jahrhundert  kann  man  wohl  aus  der 
Inschrift  (XII  3203)  eines  Sevir  in  vier  gallischen  Städten  erschliessen,  in  der 
die  Sevirate  in  folgender  Reihenfolge  aufgeführt  werden :  1)  Lugudunum  2)  Narbo 
3)  Arausio  4)  Forum  Julii. 


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134  0.  Hirschfeld 

Nicht  nur  in  Narbo  und  Arelate,  diesen  Typen  römischer  Städte 
in  Gallien,  sondern  auch  in  den  übrigen  grösseren  Gemeinden  der  Nar- 
bonensis, wie  in  Nemausus  und  Yienna,  ist  etwa  seit  dem  zweiten  Jahr- 
hundert der  Kaiserzeit  von  nationaler  Eigenart  kaum  mehr  eine  Spar 
zu  entdecken.  Dass  aber  der  Romanisierungsprozess  sich  fiberall  in 
gleicher  Weise  und  Schnelligkeit  vollzogen  habe  und  das  Wort  des 
Plinius,  die  Narbonensis  sei  Italia  verius  quam  provincia  für  alle  Gregen- 
den des  Landes  zutreffend  sei,  wird  nur  der  oberflächliche  Beobachter 
anzunehmen  geneigt  sein.  Wenn  auch  abgesehen  von  den  beiden  civi- 
tatis foederatae  der  Narbonensis :  Massalia  und  den  Vocontiern,  über  die 
ich  an  einem  anderen  Orte  gehandelt  habe38),  in  der  Munizipalver- 
fassung sich  nur  vereinzelte  Spuren  vorrömischer  Institutionen  erhalten 
haben89),  so  hat  doch  vorzüglich  in  den  von  dem  grossen  Verkehr 
wenig  berührten  Gegenden,  die  heimische  Sprache  und  der  nationale 
Glaube  einen  zwar  passiven,  aber  um  so  zäheren  Widerstand  geleistet. 
Die  Zahl  der  bis  jetzt  zu  Tage  getretenen  keltischen  Inschriften,  sämt- 
lich in  der  Gallia  Narbonensis  in  griechischer  Schrift,  d.  h.  in  dem 
von  Massalia  den  Kelten   übermittelten  Alphabet  geschrieben,   ist  zwar 


**)  Gallische  Studien  I  in  Sitz.-Ber.  der  Wiener  Akademie  103,  1 
S.  271  ff. 

")  Dazu  wird  man  die  Prätoren  zu  zählen  haben,  ferner  wahrschein- 
lich die  Elfmänner  in  Nemausus,  vielleicht  auch  die  tresviri  locorum  publi- 
corum  persequendorum  in  Yienna,  die  Morel  Geneve  et  la  colonie  de  Vienne 
(1888)  S.  84  gewiss  nicht  mit  Recht  als  eine  Institution  des  Tiberius  ansieht. 
Auch  die  Scheidung  der  höchsten  Beamten  nach  Rechtsprechung  und  Kassen- 
verwaltung ist  nur  in  Yienna  (duoviri  aerarü  neben  den  duoviri  iure  dicundo) 
und  Nemausus  (quattuorvm  ab  aerario  oder  ad  aerarium)  nachweisbar  (die 
Antipolitaner  Inschrift  n.  180  ist  zweifelhafter  Ergänzung),  ausserhalb  der 
Narbonensis  nur  in  einer  einzigen  Inschrift  des  benachbarten  Lugudunum  eines 
Provinzialpriesters,  der  seine  municipalen  Würden  übrigens  allem  Anschein 
nach  nicht  in  Lyon  bekleidet  hat.  Wahrscheinlich  ist  der  grosse  Umfang 
des  zu  Vienna  und  Nemausus  gehörigen  Gebietes  für  diese  Teilung  der  Ge- 
schäfte unter  die  Oberbeamten  massgebend  und  die  daneben  auftretenden 
Quästoren  in  ihrem  Wirkungskreise  auf  das  städtische  Gebiet  beschränkt  ge- 
wesen, worauf  der  regelmässig  bei  diesem  Amte  erscheinende  Zusatz  coloniae 
Viennenm  resp.  Nemamensis  zu  deuten  scheint,  vgl.  G.  XII  p.  219;  etwas 
anders  fasst  das  Verhältnis  Morel  a.  a.  0.  S.  90.  —  Der  praefectus  vigüum 
et  armorum  in  Nemausus  ist  dagegen  wohl  auf  alexandrinisches  Vorbild  zurück- 
zuführen und  die  decuriones  ornamentarü,  die  in  der  Narbonensis  ebenfalls 
nur  in  dieser  Stadt  und  zwar  als  feste  Rangklasse  auftreten  (vgl.  n.  3058: 
dec[urt]ombu8  Nemausensium  et  ornamentar[üs]  singulis  (denarias)  V  üa  ut 
in  publica  vescerentur  distribui  iussit)  sind  sicherlich  italischen  Mustern  entlehnt 


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Beiträge  zur  Geschichte  der  Narbonensischen  Provinz.  135 

nicht  bedeutend40)  and  bis  jetzt  auf  die  Departements  Bouches-du- 
Rhöne,  Vauchise  und  Gard  beschränkt,  doch  lässt  einerseits  der  Um- 
stand, dass  etwa  %  derselben  erst  in  den  letzten  Dezennien  zu  Tage 
getreten  sind,  reichlichere  Fände  fftr  die  Zukunft  hoffen,  da  man  in 
froherer  Zeit  diese  unansehnlichen  und  unverständlichen  Steine,  die 
grossenteils  nur  Namen  enthalten,  unentziffert  zerstört  haben  wird,  an- 
dererseits beweist  die  geringe  Verwendung  der  keltischen  Sprache  fftr 
die  Weih-  und  Grabdenkmäler,  wie  mit  Recht  bemerkt  worden  ist,  noch 
keineswegs  fftr  das  Verschwinden  derselben  im  mündlichen  Verkehr41). 
Mag  aber  auch  in  Südfrankreich  sich  in  Sprache  und  Namengebung42) 
der  Assimilierungsprozess  bereits  unter  den  ersten  Kaisern  im  wesent- 
lichen vollzogen  haben,  so  ist  doch  den  nationalen  Gottheiten,  wenn 
auch  zum  Teil  unter  römischen  Namen,  ein  längeres  Dasein  beschieden 
gewesen.  Abgesehen  von  dem  auch  am  Rhein  und  in  Britannien  weit 
verbreiteten  keltischen  Colt  der  Matres  als  lokaler  Schutzgottheiten48), 
der  Fatae   und  der   besonders  in  Nemausus   und  Umgegend   verehrten 


*°)  Es  sind  25  (vgl.  C.  XII  index  p.  966) ;  am  zahlreichsten  treten  sie 
in  der  Umgegend  von  Apta  auf,  wozu  sehr  wohl  der  rustike  und  von  römi- 
scher Kultur  kaum  berührte  Charakter  dieser  Gegend  stimmt. 

41)  Vgl.  Hettner  'zur  Kultur  von  Germanien  und  Gallia  Belgica'  in 
Wd.  Zs.  n,  1883  S.  7.  Die  Zeugnisse  für  Fortdauer  der  keltischen  Sprache 
in  Gallien  (vgl.  Budinszky  die  Ausbreitung  der  lateinischen  Sprache  S.  114  ff.) 
beziehen  sich  nicht  auf  die  Narbonensis. 

42)  Die  bemerkenswerten  Singularitäten  der  Namengebung  in  den  Nar- 
bonensischen Inschriften  sind  zusammengestellt  G.  XII  index  p.  962 ;  vgl.  be- 
sonders die  nicht  zahlreichen  Fälle  der  Bildung  eines  römischen  Gentilnamens 
ans  dem  keltischen  Individualnamen  des  Vaters;  auf  zahlreiche  Bildungen 
dieser  Art  im  Norden  von  Gallien  hat  Hettner  in  dem  Anm.  41  genannten 
Aufsatze  hingewiesen. 

*•)  Vgl.  auch  die  Matres  Pannoniorum  et  Ddmatarum  in  der  Lyoner 
Inschrift  bei  Boissieu  inscr.  de  Lyon  p.  59,  doch  ist  bemerkenswerter  Weise 
in  den  Donauländern  bis  jetzt  kein  einziges  Zeugnis  für  den  Kult  der  Matres, 
wenigstens  unter  diesem  Namen,  zu  Tage  getreten,  so  dass  hier  wohl  die 
Benennung  auf  Rechnung  des  vielleicht  aus  Germanien  stammenden  Dedi- 
kanten  zu  setzen  sein  wird.  —  Der  in  Oberitalien,  wo  gleichfalls  der  Name 
Matres  fehlt,  und  Germanien  so  stark  vertretene  Kult  der  Matronae  ist  in 
der  Narbonensis  nirgends  nachweisbar;  die  einzige  Matroneninschrift  im  12. 
Bande  des  Corpus  (n.  100)  gehört  den  Alpes  Graiae  an.  Doch  hält  Max 
Dun  in  seiner  sorgfältigen  Schrift:  'Der  Mütter-  oder  Matronenkultus  und 
seine  Denkmäler'  (Bonn  1887)  S.  11  mit  Recht  Matres  und  Matronae  für 
gleichwertige  Bezeichnungen  derselben  Gottheiten.  Vgl.  auch  Siebourg  'zum 
Matronenkultus'  in  Wd.  Zs.  VII,  1888,  S.  99  ff.,  der  sie  auch  mit  den 
Junones  und  Suleviae  gleicht 

Wntd.  Zeitwhr.  f.  Getoh.  u.  Xunit.    VIII,    II.  11 

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136  0.  Hirschfeld 

Proxumae")  treten  keltische  Götter  teils  in  Verbindung  mit  römi- 
schen Gottheiten,  teils  als  Beinamen  derselben,  teils  selbständig  auf 45), 
die  grossen  teils  als  lokale  Schutzgottheiten  angesehen  werden  müssen46). 
Dieser  nationale  Gült  ist  nicht  etwa  nur  auf  die  Dörfer  und 
kleineren  Orte,  wie  Apta,  Carpentorate,  Dea  und  Vasio  beschränkt 
geblieben,  sondern  hat  auch  in  den  Grossstädten ,  insbesondere  in 
Neraausus  sich  behauptet,  während  in  Vienna  trotz  seiner  allobrogi- 
schen  Bevölkerung  die  nationalen  Gottheiten  gegen  die  römischen  auf- 
fallend zurücktreten.  Undenkbar  ist  es  nicht,  dass  Augustus,  wenn 
er  sich  auch  nicht  zu  einem  gewaltsamen  Einschreiten  gegen  den  kel- 
tischen Göttercult,  wie  gegen  das  politisch  gefährliche  Druidentum  ver- 
anlasst sehen  mochte,  denselben  doch  in  der  Narbonensis  auf  die  Ver- 
ehrung der  kleinen  Lokalgottheiten  beschränkt  hat,  während  die  grosse 
gallische  Götter-Trias :  Teutates,  Hesus,  Taranis,  die  auf  dem  Altar  der 
Pariser  Schiffer  noch  unter  Tiberius  erscheint,  hier  ausnahmslos  durch 
die  römischen  Namen  Mars,  Jupiter  und  vielleicht  Mercurius  ersetzt 
worden  ist.  Insbesondere  Mercurius  finden  wir,  entsprechend  der  be- 
kannten Nachricht  Caesars47),  auch  in  der  Narbonensis  auf  zahlreichen 
Monumenten  in  seinen  verschiedenen  Eigenschaften  als  Mercurius  Viator, 
Finitimus,  Negotiator  (nicht  selten  mit  dem  Attribut  des  Geldbeutels) 
gefeiert  und  kaum  minder  häufig  sind  die  Dedikationen  an  Jupiter  und 
Juno,  während  die  von  Caesar  ebenfalls  zu  den  Hauptgöttern  der  Gallier 
gezählten  Apollo  und  Minerva  spärlicher  vertreten  sind.  Dem  keltischen 
Donnergotte  Taranis  entspricht  der  Jupiter  Fulgur  Fulmen  einer  In- 
schrift von  Vienna  und  die  Häufigkeit  der  Blitzgräber  zeugt  von  einer 
ausgebildeten  procuratio  fulminum;  das  oft  auf  gallischen  Jupiter- 
steinen eingemeisselte  Rad  hat  noch  keine  sichere  Deutung  gefunden48). 


")  Eine  vollständige  Sammlung  ihrer  Denkmäler  giebt  Ihm  in  der  A.  43 
genannten  Schrift  S.  176  ff.;    ich  verweise  auf  seine  Ausführungen  S.  96  ff. 

45)  Die  Beispiele  bietet  der  Index  zu  CIL.  XII  S.  924  ff. 

")  So  Aramo  in  Aramon,  Letinno  in  Ledenon,  Nemausus  in  Nimes, 
die  dea  Soio  in  Soyons,  Trittia  in  Trets,  Vasio  in  Vaison,  Vintius  in  Vence. 

47)  Caesar  b.  G.  VT,  17:  deutn  maxime  Mercurium  colunt:  huius  sunt 
plurima  simulacra,  hunc  omnium  inventorem  artium  ferunt,  hunc  viarum  atque 
Üinerum  ducem,  hunc  ad  quaestus  pecuniae  mercaturasque  habere  vim  maximam 
arbitrantur.    Post  hunc  ApoUinem  et  Martern  et  Jovem  et  Minervam. 

48)  Das  Rad  auf  Jupitersteinen  der  Narbonensis :  C.  XII  index  p.  925 ; 
dasselbe  findet  sich  auch  auf  dem  Altar  der  Pariser  Schiffer  und  neben  dem 
Blitz  auf  zwei  in  England  gefundenen  Jupiter  -  Dedikationen  der  cohora  II 
Tungrorum:   CIL.  VH  n.  879  und  882,  vgl.  n.  825;  andere  keltische  Monu- 


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Beiträge  zur  Geschichte  der  Narbonensischen  Provinz.  137 

Keiner  aber  von  den  römischen  Göttern,  ausser  Mercarius,  zahlt  so  zahl- 
reiche Denkmäler  in  der  Narbonensis,  als  Mars.  Aber  nicht  oder  doch 
keineswegs  ausschliesslich  als  Kriegsgott,  sondern  wie  einerseits  die  zahl- 
reichen lokalen  Beinamen  des  Gottes,  andererseits  die  im  Westen  der  Nar- 
bonensis zum  Vorschein  gekommenen  Marti  suo  dedicierten  Inschriften49) 
zeigen,  als  schützender  Genius  ist  dieser  Gott  hier  verehrt  worden  und 
in  gleichem  Sinne  werden  auch  die  neben  zwei  keltischen  Gottheiten 
genannten  Martes*0)  aufzufassen  sein.  —  Eine  ganz  singulare  Erschei- 
nung bietet  endlich  Silvanus,  auf  dessen  Steinen  sich  in  der  Regel  ein 
oder  mehrere  kleine  Hämmer61)  mit  oder  ohne  Inschrift  befinden.  Dass 
derselbe  mit  dem  römischen  Silvanus  nur  eine  sehr  entfernte  Ähnlich- 
keit gehabt  haben  kann  und  wahrscheinlich  nur  als  ein  zum  Walde  in 
Beziehung  stehender  Gott  seinen  römischen  Namen  erhalten  hat,  ist 
kaum  zu  bezweifeln;  aber  das  Dunkel,  das  Ober  den  keltischen  Olymp 
gebreitet  ist,  ist  noch  zu  wenig  gelichtet,  um  ihn  auch  nur  mit  einiger 
Wahrscheinlichkeit  mit  seinem  ursprünglichen  Namen  zu  benennen511). 
Eine  durchaus  untergeordnete  Rolle  spielen  neben  diesem  natio- 
nalen Kult  die  orientalischen  Gottheiten,  denen  nur  vereinzelte  Altäre 
and  selbst  diese  zum  Teil   von  geborenen  Orientalen58)   geweiht  sind. 

mente  bei  Viliefosse  revue  archeologique,  B.  41  (1881)  S.  1  ff.;  Hettner  in 
dieser  Zeitschrift  in,  S.  27  ff.  Als  Symbol  der  Sonne  deutet  es  Gaidoz 
k  dieu  Gautois  du  Soleü  et  le  symbolisme  de  la  roue,  reo.  archkt.  1884  —  86. 

")  CIL.  XII  n.  2986.  4221.  4222.  5377;  ebenso  wird  zu  fassen  sein 
Flora«  I,  20:  Ariovisto  duce  vovere  de  nostrorum  müüum  praeda  Marti  suo 
torquem.  Auch  in  den  neuerdings  in  Britannien  zum  Vorschein  gekommenen 
Inschriften  des  Mars  Thingsus  und  der  beiden  Alaesiagae  Beda  und  Firomi- 
lena  wird  Man  nicht  als  Kriegsgott,  sondern  als  Schutzgott  zu  fassen  sein; 
den  an  diese  Inschriften  geknüpften  Ausführungen  Scherers  über  Tius-Mars 
(Sitz.-Ber.  d.  Berl.  Akad.  1884  S.  574  ff.)  kann  ich  nicht  beitreten.  Daher 
wird  der  Kriegsgott  zuweilen  ausdrücklich  als  Mars  militaris  gekennzeichnet : 
CIL.  VH  n.  390^-391;  Brambach  I.  Rh.  n.  467. 

w)  CIL.  XII  n.  4218:  Dwannom  Dinomogetimaro  Martib(us). 

51)  Vgl.  die  bei  Grimm  Deutsche  Mythologie  (Nachtrage)  III*  S.  67 
angeführten  Worte  des  Saxo  (ed.  Holder  p.  421):  inier  cetera  trophaeorum 
suorum  insignia  inusüati  ponderis  matteos,  guos  Joviales  vocabant,  apud  insu- 
larum  quandam  prisca  virorutn  religione  cuUos,  in  patriam  deportandos  curavü. 
Cupiens  emm  antiquüas  tomtruorum  causas  usüata  rerum  simüitudine  compre- 
hendere,  matteos  quibus  codi  fragores  cieri  credebat,  ingenti  (a)ere  Compilern  fuerat. 

*)  Die  von  Mowat  (bull,  ipigr.  de  la  Gaule  I  S.  62  ff.)  versuchte  Iden- 
tifikation des  Silvanus  mit  Esus  halte  ich  nicht  für  zutreffend. 

M)  So  ist  der  Altar  des  Jupiter  Heliopolitanus  in  Nimes  von  einem 
Berytenser  geweiht  (n.  3072),  die  griechisch  -  lateinische  Inschrift  des  Belus 
in  Yaison  (n.  1277)  anscheinend  ebenfalls  von  einem  Orientalen. 

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138  0.  Hirschfeld 

Weitere  Verbreitung  ist  allein  dem  Dienst  der  Magna  Mater54)  mit 
seinen  Taurobolien  zu  Teil  geworden,  die  wohl  als  unschädlicher  Ersatz 
an  Stelle  der  im  keltischen  Götterdienst  üblichen  Menschenopfer  getreten 
sein  mögen.  Wie  in  Aquitanien  Lactora,  so  sind  hier  Dea  Angosta 
im  Vocontier-Gebiet,  daneben  Valentia  und  selbst  Narbo  Statten  dieses 
im  ganzen  römischen  Reich  verbreiteten  Kultus  geworden,  der  wenigstens 
im  dritten  Jahrhundert  nachweislich  einen  offiziellen  Charakter  getragen 
und  in  enger  Beziehung  zu  dem  Kaiserkulte  gestanden  hat.  Hat  sich 
demnach  die  Narbonensis  im  ganzen  ablehnend  gegen  die  orientalischen 
Götter  verhalten,  so  ist  dagegen  vom  Orient  her  schon  in  froher  Zeit 
das  Christentum  den  Galliern  gekommen  und  hat  hier  willige  Aufnahme 
gefunden.  Der  bekannte  Brief  der  Christen  in  Vienne  und  Lyon  an 
die  Brüder  in  Asien  und  Phrygien  mit  seiner  .ergreifenden  Schilderung 
des  unter  Marc  Aurel  erlittenen  Martyriums  enthüllt  uns  in  über- 
raschender Weise  das  Bestehen  einer  zahlreichen  von  kleinasiatischen 
Christen  gestifteten  Gemeinde,  die  hier,  an  der  Grenze  der  Narbonensis 
und  der  Lugdunensis  zahlreiche  Proselyten,  besonders  auch  unter  den 
Frauen,  in  kurzer  Zeit  zu  gewinnen  verstanden  hatten.  Aber  vergeb- 
lich würde  man  suchen,  in  den  gleichzeitigen  Inschriften  eine  Spur  da- 
von zu  entdecken:  unter  den  zahlreichen  christlichen  Grabschriften,  die 
in  Südfrankreich  zu  Tage  getreten  sind,  gehört  weitaus  die  grösste 
Masse  dem  fünften  und  sechsten  Jahrhundert  an  und  nur  zwei  in  dem 
benachbarten  Aubagne  und  Marseille  gefundene  christliche  Inschriften 
könnten  etwa  bis  in  die  Zeit  jener  Verfolgung  zurückreichen  55).  Jahr- 
hunderte lang  ist  unzweifelhaft  den  Christen  nicht  verstattet  worden, 
auf  ihren  Grabsteinen  offenes  Zeugnis  von  ihrem  Glauben  abzulegen: 
nur  schüchtern  und  unter  den  in  heidnischen  Grabschriften  üblichen 
Formeln  versteckt  finden  sich  hier  und  da  Andeutungen,  Namen  und 
Symbole,  die  auf  die  Zugehörigkeit  des  Bestatteten  zu  der  Christenge- 
meinde in  mehr  oder  minder  sicherer  Weise  einen  Schluss  verstatten 56). 


M)  Die  von  den  Sueben  verehrte  Göttin,  die  Tacitus  (Germania  c.  45) 
als  Mater  deum  bezeichnet,  steht  mit  diesem  Culte  sicher  in  keiner  Ver- 
bindung. 

M)  CIL.  Xn  n.  489  (vgl.  add.  p.  813)  und  n.  611. 

M)  Dass  auf  zahlreichen  christlichen  Inschriften  die  heidnische  Formel 
D(is)  M(anibus)  erscheint,  ist  bekannt:  Ferd.  Becker  'die  heidnische  Weihe- 
formel D  M'  Gera  1881 ;  vgl.  auch  die  neuerdings  in  Afrika  gefundene  In- 
schrift (Eph.  epigr.  VII  n.  114) :  d  m  8  \  Mecenatia  Secun  \  dtUa  CrisUana  \ 
fiddis  honesta  fe  |  mina,  deren  Gatte  und  Sohn,  wenn  dieselben  auch  nur  als 
vir  honestus  pius  bezeichnet  werden,  doch  ebenfalls  Christen  gewesen  zu  sein 


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Beiträge  zur  Geschichte  der  Narbonensischen  Provinz.  139 

Tor  allem  in  Arelate,  wo  an  Stelle  und  neben  der  Verbrennung  die 
Sitte  der  Beisetzung  in  Sarkophagen  sicher  schon  in  der  ersten  H&lfte 
des  dritten  Jahrhunderts  nachweisbar  ist,  hat  das  Christentum  früh 
Eingang  gefunden  und  nicht  wenige  der  in  dieser  Handelsstadt  gefun- 
denen Grabschriften  mögen  heimlichen  Bekennern  des  Christengottes  an- 
gehören, während  von  Nemausus  und  dem  gesamten  Gebiet  der  Volcae 
Arecomici  dasselbe  selbst  noch  in  der  Zeit  seiner  unbedingten  Herr- 
schaft ferngehalten  zu  sein  scheint67).  Es  würde  wohl  der  Mühe  wert 
sein,  in  den  Inschriften  des  gesamten  Römerreiches  dieser  Geheimsprache 
der  ältesten  Christen  und  ihren  unter  heidnischer  Hülle  durchschimmern- 
den Erkennungszeichen  nachzugehen 58),  wie  dies  für  Gallien  bereits  von 


scheinen.  Erasion  von  D.M:  Kraus  Real  -  Encyclopädie  I  S.  372  und  dazu 
CIL  XIV  n.  3324.  —  Unter  den  zahlreichen  neuerdings  in  Lyon  rue  de 
Trion  aufgefundenen  Inschriften  (Allmer  et  Dissard :  Trion.  Lyon  I  1887 ; 
n  1888)  gehören  einige,  etwa  aus  der  ersten  Hälfte  des,  dritten  Jahrhunderts, 
allem  Anschein  nach  Christen  an ;  so  n.  55  mit  den  Schlussworten  have  Dulciti, 
Gaudtntms  te  salutat.  Borns  bene  (zwischen  diesen  beiden  Worten  und  am  Ende 
von  Z.  15  ein  Palmzweig),  ferner  vielleicht  n.  57,  wo  wenigstens  der  das 
Grabmal  errichtende  Val(erius)  Primus  Viperius  seinem  Namen  Viperius  und 
der  Bezeichnung  als  ihrepHus  (&Qtnr6g  =  alumnus)  nach  zu  schliessen  Christ 
gewesen  sein  dürfte  und  n.  86  mit  dem  Anruf  Eusebi  vcde  (in  der  Mitte  ein 
Palmzweig).  Auch  in  der  Inschrift  n.  68  d.  m.  L.  Sept.  Peregrini  adelfi 
Traianensis  möchte  ich  Adelfug  nicht  mit  Allmer  als  Namen,  sondern  als 
Bezeichnung  der  Zugehörigkeit  zur  christlichen  Gemeinde  (vgl.  Kraus  Real- 
encyclop.  I  S.  540)  fassen,  umsomehr  als  derselbe  in  n.  67  nur  L.  Sept. 
Peregrinus  heisst;  die  griechische  Benennung  erklärt  sich  durch  die  Herkunft 
seines  Vaters  aus  Philippopolis. 

*7)  Vgl.  Leblant  inscr.  chräiennes  de  la  Gaule  I  pr&face  p.  IX  u.  LVII  ff. 
Ehen  oder  Concubinate  vornehmer  zum  Christentum  bekehrter  Frauen  mit 
Christen  niederen  Standes  mögen  im  dritten  Jahrhundert  nicht  selten  gewesen 
sein  (vgl.  De  Rossi  buü.  di  archeol.  crist..  1866  p.  24;  Friedlaender  Sittenge- 
schichte I*  S.  506) ;  ein  Beispiel  davon  giebt  die  mit  Recht  von  Leblant  für 
christlich  erklärte  Inschrift  CIL.  XII  n.  675:  Hydriae  TertuUae  cßarissimae) 
ffeminae)  comugi  amantimmae  et  Axiae  Äelianae  ßiae  dxücissimae  Terentius 
Mweus  hoc  sepulchrum posuü,  die  sicherlich  dem  dritten  Jahrhundert  angehört; 
die  Frau  scheint  in  erster  Ehe  an  einen  Axius  Aelianus,  vielleicht  den  in- 
schriftlich bezeugten  Prokurator  des  Severus  Alexander  verheiratet  gewesen 
zu  sein. 

M)  Ober  die  Ostiensischen  Inschriften  mit  der  Formel  hie  dormä  (ohne 
vorausgeschicktes  DM)  vgl.  Dessau  zu  CIL.  XIV  n.  1876.  Auch  in  den 
Inschriften  von  Puteoli,  wo  bereits  der  Apostel  Paulus  eine  christliche  Ge- 
meinde fand  (acta  apost.  28, 14),  fehlt  es  nicht  ganz  an  christlichen  Indizien ; 
so  gehört  meines  Erachtens   unzweifelhaft  (anders  Mommsen  index  p.  1176) 


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140  0.  Hirschfeld. 

Leblant  in  umsichtiger  Weise  versucht  worden  ist69).  Immer  deutlicher 
wird  dann  zu  Tage  treten,  dass  gerade  in  den  Colturcentren  der  antiken 
Welt  die  Saat  des  Christentums  am  frühesten  aufgegangen  ist  und  die 
römische  Civilisation  wider  Willen  dem  neuen  Glauben  den  Weg  be- 
reitet hat. 


einem  Christen  an  n.  2533:  [Ia]nuarius  .  .  .  fec(ü)  .  .  .  hunc  cubiculum . . . 
[hie  erunt]  ma(n)8uri  solo  perpe[tuo  dum  ven]erit  summa  dies  et  [extremum  (?) 
t]empu8.  Vgl.  auch  die  Inschrift  eines  Kindes  yon  41/*  Jahren,  das  fide(m) 
pereepü  mesorum  VII:  n.  2635  und  eines  Misenatischen  Flottensoldaten  in 
Picentia  mit  Fisch,  Kranz  und  Anker:  CIL.  X  n.  8119. 

M)  Vgl.  besonders  Leblant  Ipriface  p.  LVI  ff.,  p.  LXXEX  und  p.  CXTOI 
bis  p.  CXXXm  wo  er  auf  die  Seltenheit  der  Angabe  der  tria  nomina,  des  Standes 
(servus,  libertus),  der  Herkunft  (Vater  oder  Heimat),  eines  Amtes  oder  Pro- 
fession, der  Erben  oder  Nachkommen  hinweist.  Doch  sind  auch  solche  An- 
gaben den  ältesten  christlichen  Inschriften  keineswegs  unbedingt  fremd.  Hin- 
zuweisen ist  aber  ferner  auf  die  in  christlichen  Inschriften  oft  fehlende  oder 
nur  ungefähre  Angabe  des  Alters  (wofür  später  die  stehende  Formel  plus 
minus  eintritt),  während  dieselbe  in  den  heidnischen  Inschriften  bis  auf  den 
Tag,  zuweilen  selbst  die  Stunde  sich  regelmässig  findet;  dagegen  wird  der 
Todestagv  als  Beginn  des  jenseitigen  Lebens,  auch  in  älteren  christlichen  In- 
schriften oft  vermerkt,  während  dies  in  heidnischen,  insoweit  dieselben  nicht 
Orientalen  angehören,  sehr  selten  ist  (die  Ostiensische  Inschrift  XIV  n.  472 
mit  dem  Schluss  excessü  anno  urbis  conditae  BCCCXCVU  wird  doch  wohl 
gefälscht  sein).  Auch  Epitheta  wie  virgo,  Virginias  und  Virginia,  honestus  mit 
vir  und  fetnina  verbunden,  selbst  sanetissimus  und  castissima,  wenn  dieselben 
auch  auf  heidnischen  Grabschriften  nicht  selten  begegnen,  dürften  sich  bei 
näherer  Untersuchung  als  mit  Vorliebe  für  Christen  verwendet  ergeben. 
Feste  Grenzen  sind  hier  schwer  zu  ziehen ;  die  Verschiedenheit  der  religiösen 
Anschauung  bedingt  überall  den  Charakter  der  Grabschriften :  die  heidnischen 
sind  bestimmt,  das  Andenken  an  die  irdische  Laufbahn  zu  erhalten  und  ver- 
zeichnen daher  mehr  oder  minder  wertvolle  Thatsachen  aus  dem  Leben  des 
Verstorbenen,  während  die  christlichen  meist  inhaltsleer  sind,  da  der  Blick 
des  Sterbenden  und  die  Gedanken  der  Hinterbliebenen  dem  Jenseits  zugewandt 
sind  und  das  Irdische,  die  abgestreifte  Hülle,  nicht  als  wert  gilt,  im  Gedächt- 
nis weiter  fortzuleben. 


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Die  Neckar-Mümlinglinie  von  Schlossau  an  bis  zur 
hessischen  Grenze  unweit  Wörth  a.  M. 


(Forteetsung  su  S.  52—70). 

Von  Friedr.  Kofler  in  Darmstadt. 


Wir  begeben  uns  nun  wieder  zurück  zum  Hainhaus  und  treten  von 
Neuem  unseren  Marsch  nach  Norden  an.  475  Schritt  vom  Kastell  entfernt 
und  48  Schritt  rechts  vom  Wege  liegt  bereits  ein  ganz  flacher,  mit  einem 
seichten  Graben  umgebener  Hügel,  der  die  Spuren  eines  vor  langer  Zeit  ge- 
machten Einschnittes  tragt.  Es  ist  der  Begleithügel  eines  Turmes,  der  allem 
Anscheine  nach  gänzlich  abgetragen  wurde. 

Indem  wir  nun  den  dicht  dabei  liegenden  Weg  überschreiten,  der  von 
Kimbach  nach  Laudenbach  führt,  bringen  uns  von  da  ab  594  weitere  Schritt 
an  die  Kaltepastetenschneise.  Zehn  Schritt  nördlich  derselben  und  37  Schritt 
östlich  vom  Wege,  im  Distrikt  Dickhecke,  liegt  ein  in  seinem  Innern  ausge- 
brochener Hügel  von  12  m  Dm.,  der  noch  Steine  im  starken  Mauerverbande 
zeigt  8  m  nördlich  erhebt  sich  ein  zweiter  Hügel  von  10  m  Dm.,  umgeben 
von  einem  5,5  m  br.  Graben.  Dicht  dabei  entsprudelt  dem  Boden  eine  Quelle. 
Die  Entfernung  von  dem  vorhergehenden  Posten  betragt  619  Schritt. 

610  Schritt  von  dieser  Stelle,  am  Laudenbacher-  und  Diebsweg,  ver- 
lassen wir  die  breite  Strasse,  der  wir  seither  gefolgt  waren,  schlagen 
den  östlich  abzweigenden  alten  Lützelbacher-  oder  Wörther- Weg  ein  und 
gelangen,  der  ältesten  Strasse  folgend,  nach  weiteren  416  Schritt  im 
Distrikte  „Bruchrain11,  36  Schritt  vom  Wege  an  zwei  Hügelreste.  Der  süd- 
liche hat  14,70  m  Dm.  und  ist  von  einem  5  m  br.  Graben  umgeben;  der 
nördliche  hat  einen  Dm.  von  11  m  und  eine  Höhe  von  1,50  m.  Hier  finden 
sich  behauene  Steine  und  es  ist  daher  anzunehmen,  dass  er  ein  Turmfunda- 
ment umschlossen  hat.  Von  dieser  Stelle  schaut  man  hinab  in  den  östlich 
davon  liegenden  Hollergraben  und  diesem  entlang  in  das  Haingrunder  Thal. 
Der  Waldarbeiter  Dosch  aus  Haingrund  berichtete  mir  von  einem  angeblichen 
Turmhügel,  der  am  Ende  der  Säuwiese,  gerade  über  dem  Hollergraben  und 
etwa  400  Schritt  südlich  der  eben  erwähnten  Stelle  liegen  soll,  allein  es  war 
mir  nicht  möglich,  denselben  aufzufinden. 


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142  Fr.  Kofier 

Westlich  von  diesem  Beobachtungsposten,  in  dem  Distrikte  „Eschern* 
der  Gemarkung  Hainhaus,  soll  Mauerwerk  im  Boden  stecken,  dem  man  rö- 
mischen Ursprung  zuschreibt.  Qrtlbl.  d.  hist.  Ver.  1883.  3  u.  4.  S.  33.  Dem 
Bruchrain  abwärts  gehend  und  dann  der  Klinge  hinan  gelangt  man  an  einen 
schmalen  Gebirgssattel  zwischen  dem  Breitenbrunner  Thal  und  einem  Seiten- 
thalchen  des  Haingrunds,  von  dem  aus  man  über  Niederwald  hinweg  den 
Breuberg  und  Otzberg  in  der  Ferne  erblickt.  Wendet  man  das  Auge  nach 
Osten,  so  bemerkt  man  auf  dem  steilen  Hange  jenseits  des  Thaies  eine  alte 
Strasse,  welche  von  Lützel-  Wiebeisbach  kommt,  über  Haingrund  und  am 
roten  4faidenstock  vorüber  nach  dem  Maine  zieht.  In  Lützel-Wiebelsbacher 
Gemarkung  wird  sie  „Reiterspfad",  in  Haingrunder  „Heiden"-  oder  „Hühner- 
pfad" genannt. 

In  der  Klinge  liegen  in  1197  Schritt  Abstand  von  dem  Beobachtungs- 
posten auf  dem  Bruchrain  und  20  Schritt  links  vom  Wege  drei  Hügel  in  der 
Richtung  SSW.— NNO.  Der  südlichste  hat  12,20  m  Dm.  und  ist  von  einem 
über  4  m  br.  Graben  umgeben.  24  m  von  ihm  entfernt  liegt  der  zweite,  der 
bei  1,40  m  Höhe  einen  Dm.  von  16  m  zeigt,  7J0  m  weiter  nördlich  der  dritte 
mit  14,80  Dm.  und  geringerer  Höhe.  Die  beiden  letzteren  scheinen  Turm- 
hügel zu  sein.  Obgleich  der  Abstand  von  1197  Schritt  kein  allzugrosser  ge- 
nannt werden  kann,  so  vermute  ich  doch  zwischen  den  beiden  erwähnten 
noch  einen  dritten  Beobachtungsposten,  der  aber  des  dichten  Unterholzes 
wegen  nicht  aufgefunden  werden  konnte. 

Folgt  man  der  Strasse  weitere  790  Schritt,  so  gelangt  man  an  der 
Breitenbrunner  Grenze  an  die  Stelle,  wo  Knapp  ein  kleines  Kastell  (R  der 
Karte)  gesehen  hat  (S.  61),  von  dem  er  aber  keine  Grössenverh&ltnisse  giebt 
Auch  die  hess.  Kommission  bleibt  uns  dieselben  schuldig,  obgleich  zur  Zeit 
ihrer  Untersuchung  die  Fundamente  des  kleinen  Kastelies  noch  im  Boden 
stecken  mussten,  da  man  sie,  den  allg.  Angaben  nach,  erst  vor  vier  Jahren 
ausgebrochen  hat.  Nach  den  Aussagen  der  Breitenbrunner  und  Lützelbacher 
Forstwarte  lag  es  dicht  am  Wege;  die  genannte  Kommission  legt  es  „kaum 
20  Schritt  westlich  von  der  Hochstrasse".  Es  lag  in  dem  Distrikt  Windlücke 
auf  einem  schmalen  Gebirgssattel,  der  das  Breitenbrunner  Thal  von  dem 
Haingrund  trennt.  Es  ist  so  vollständig  ausgegraben  und  geebnet,  dass  ich 
keine  Spur  desselben  in  dem  Gebüsche  entdecken  konnte. 

In  dem  nahen  Breitenbrunn  wurden  in  einem  Garten  nahe  bei  der 
Kirche  die  Grundmauern  eines  römischen  Gebäudes  von  angeblich  28  m  Länge 
und  20  m  Breite  aufgedeckt  und  in  dem  von  ihnen  umschlossenen  mit  feinem 
Estrich  versehenen  Räume  Funde  verschiedener  römischer  Gegenstände  ge- 
macht. „Auch  im  Walddistrikte  Steinhause na  —  Rimhorner  Gemarkung  — 
sagt  der  hess.  Bericht,  „hat  man  zu  verschiedenen  Malen  römische  Gebäude- 
fundamente blossgelegt.  Durch  kleine  Untersuchungen  und  Nachgrabungen 
an  dieser  Stelle  überzeugten  wir  uns,  dass  hier  ein  römisches  Werk  vor- 
handen. Ob  Kastell  oder  bürgerliche  Niederlassung  konnte  vorerst  nicht 
festgestellt  werden".    Ein  Kastell  ist  hier  nicht  denkbar  1 

Der  Walddistrikt  „Windlücke"  grenzt  an  einen  Bergrücken,  genannt 
„Bannholz",  welcher  in  beinahe  nördlicher  Richtung  bis  in  die  Nähe  von 
Lützel- Wiebeisbach  zieht.    Seinem  südlichen  Hange  hinauf  führte  einst  die 


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Die  Neckar-Mümlinglinie  von  Schlossau  an  bis  zur  heu.  Örenze.   14& 

alte  Wörther-  oder  Hohe-Strasse,  deren  Sparen  man  noch  im  Niederwald  und 
auf  Blossen  findet.  Nur  wenige  Schritt  unter  dem  Gipfel  dieses  Rückens,  in 
700  Schritt  Entfernung  vom  letztgenannten  Kastelle  und  etwa  110  Schritt  von 
der  jetzigen  Strasse,  liegen  wiederum  zwei  Hügel  Ober  dem  Höllgraben,  der 
weiter  unten  in  den  Haingrund  einmundet.  Der  südliche  von  10,60  m  Dm. 
ist  mit  einem  5,70  m  br.  Graben  umgeben,  der  nördliche  hat  12,30  m  Dm.  und 
scheint  einst  ein  Turmfundament  umschlossen  zu  haben,  denn  noch  zeugen 
umherliegende  Steine  mit  dem  daran  haftenden  Mörtel  von  einstigem  Mauer- 
werk. Beide  Hügel  sind  durchwühlt  Da  auch  Herr  Bezirksfeldwebel  Giess 
aus  Höchst  hier  gegraben  haben  soll,  so  darf  man  wohl  seinem  Berichte  in 
nächster  Zeit  entgegensehen. 

Von  hier  ab  senkt  sich  der  Berg  allmählich  bis  zu  dem  Übergange 
östlich  von  Lützelbach,  doch  nicht  ohne  sich  noch  einmal  zu  einer  niedrigen 
Kappe  zu  erheben,  von  der  aus  man  dem  Thale  Brunnhölle  entlang  weithin 
den  Haingrund  übersieht  Der  Gesamtanlage  entsprechend  musste  hier  noch 
ein  Beobachtungsposten  liegen,  der  denn  auch  nach  einiger  Mühe  802  Schritt 
unterhalb  des  Breitenbrunner  Bannholzes  im  Walddistrikt  Lützelbacher 
Bannholz  gefunden  ward  und  der  hess.  Kommission  ebenfalls  entgangen  war. 
Er  liegt  140  Schritt  rechts  von  der  Wörther  Strasse,  die  jedenfalls  früher  weiter 
östlich  lief  und  130  Schritt  westlich  des  heutigen  Grenzweges.  Der  Posten 
besteht  aus  3  Hügeln.  Der  erste,  südliche,  ist  mit  einem  ca.  3,50  m  breiten 
flachen  Graben  umgeben,  hat  einen  Dm.  von  13  m  und  eine  positive  Höhe 
Ton  1,20  m.  Der  nördliche  Teil  seines  Grabens  stösst  an  den  Graben  des 
zweiten  Hügels,  der  eine  Höhe  von  80  cm  und  einen  Dm.  von  11  m  hat 
Sein  zu  einer  Suhle  erweiterter  Graben  hat  eine  durchschnittliche  Breite  von 
7  m  und  zeigt  am  äusseren  Rande  einen  Erdaufwurf.  Der  dritte,  ganz  flache 
Hagel,  liegt  östlich  von  dem  zweiten  und  unmittelbar  an  dessen  Graben. 

Da  der  Hügel  I  noch  Turmfundamente  zu  bergen  schien,  so  beschloss 
ich  denselben  zu  untersuchen,  zu  welchem  Zwecke  mir  der  historische  Verein 
für  das  Grossherz.  Hessen  die  nötigen  Mittel  bewilligte.  Die  Untersuchung 
wurde  in  diesem  Herbste  ausgeführt  und  ergab  ein  leider  stark  beschädigtes, 
ans  Trockenmauern  bestehendes  Fundament  von  5,20  m  Länge  und  Breite 
und  1  m  Dicke,  bei  dem  merkwürdigerweise  die  4  Ecksteine  fehlten.  Das 
Innere  der  Turmanlage  enthielt  eine  5  cm  starke  festgestampfte  Schicht  von 
rotem  Letten.  Unter  den  Mauersteinen  befanden  sich  nur  einzelne,  welche  an 
der  Aussenflache  behauen  waren.  Die  Mauerreste  wurden  auf  Wunsch  des 
Herrn  Bürgermeister  Hörn  mit  Rasen  überdeckt. 

Der  zweite  Hügel  bestand  fast  durchweg  aus  Sand,  der  dem  Graben 
entnommen  war;  55  cm  unter  der  Mitte,  also  25  cm  über  der  Sohle  zog  eine 
2  cm  breite  dunkle  Erdschicht  durch  den  Hügel.  Der  Erdaufwurf,  welcher 
den  Graben  umgiebt,  mag  bei  der  Erweiterung  und  Vertiefung  des  Grabens 
zu  der  jetzt  mit  Wasser  gefüllten  Suhle  entstanden  sein. 

Der  dritte  Hügel  musste  einen  fest  gemauerten  Turm  umschlossen 
haben,  denn  ich  fand  bei  den  Nachgrabungen  eine  mit  Mörtel  überdeckte 
Kollschicht  von  5,60  m  Länge  und  5,20  m  Breite,  auf  der  noch  sehr  schöne 
behaltene  Steine  in  festem  Mauerverband  sassen.  Auch  dieser  Turm  enthielt 
in  seinem  Innern  eine  Schicht  festgestampften  roten  Thons.   Die  Fundstücke 


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144  Kr*  Kode* 

bestanden  ans  Scherben,  thönerner  Gefasse,  darunter  auch  ein  kleines  Stück- 
chen terra  sigillata,  und  einigen  Nageln. 

900  Schritt  weiter  südlich  senkt  sich  der  Höhenrücken  abermals  und 
es  befindet  sich  daselbst  der  Übergang  aus  dem  Haingrund  nach  dem  Lützel- 
bacher  Thale.  Auf  dem  kleinen  Plateau,  das  der  Gebirgszug  dort  bildet, 
liegt  linker  Hand  dicht  an  der  Strasse  das  Kastell  (T  der  Knappschen 
Karte),  genannt  das  Lützelbacher  Schlösschen,  dessen  Grösse  Knapp, 
S.  61,  auf  291  Schuh  Länge  von  N.  nach  S.  und  230  Schuh  Breite  von  O.  nach 
W.,  also  83,03 :  65,62  m  angiebt  und  die  ich  zu  68,40 :  65,20  m  bestimmte. 
Knapp  nahm  bei  der  Mauer,  sowohl  aussen  wie  innen,  behauene  Bekleidsteine 
an,  doch  sollen  sich  diese  nach  Aussage  des  Besitzers  nur  nach  aussen  be- 
finden, ebensowenig  soll  sich  Knapps  Aussage  bestätigen,  dass  sie  durch 
pfeilerartige  Vorsprünge  nach  innen  gestützt  gewesen  sei.  Knapp  nahm  auch 
nur  ein  Thor  an,  während  jetzt  schon  zwei  Thore  mit  ihren  Türmen  ausge- 
gegraben  sind  (NOst-  und  SOst-Seite)  und  weitere  Untersuchungen  mindestens 
noch  ein  Thor  auf  der  SWest-Seite  ergeben  werden.  Das  Kastell  ist  so  ge- 
legen, dass  die  Ecken  desselben  etwa  den  Himmelsrichtungen  entsprechen. 
Das  Museum  in  Wiesbaden  besitzt  von  hier  zwei  Bildsteine :  ein  Mann  unter 
einem  Eber  liegend  und  ein  Tympanon  mit  einer  Victoria,  v.  Cohausen  39. 
Es  wird  an  derselben  Stelle  erwähnt,  dass  nach  den  bei  dem  Kastelle  ge- 
fundenen Zinnendecksteinen  die  Zinnenmauer  34—36  cm  stark  war  und  die 
Wimberge  zwischen  den  Zinnenfenstern  85  cm  Breite  hatten.  Eben  daher 
rührt  ein  glatter  Bronzering,  der  in  das  Grossb.  Museum  gelangte,  eine  Silber- 
münze von  Sept.  Severus  und  eine  Bronzemünze  mit  undeutlichem  Gepräge. 
Im  westl.  Teile  des  Kastelles  macht  sich  an  einer  dunkelgrünen  Stelle  der 
von  Knapp  erwähnte  Brunnen  bemerkbar.  Bei  Anlage  der  jetzigen  Hohen- 
Strasse  wurde  eine  Ecke  des  Kastells  abgeschnitten. 

30  m  von  der  Nordecke  entfernt  liegen  5—6  Fuss  hohe  Trümmerhaufen 
von  Mörtel,  Ziegelsteinen  und  Suspensura,  Reste  eines  grösseren  Bades.  Dass 
dasselbe  lange  in  Gebrauch  gewesen  ist,  beweisen  die  grossen  Aschenhügel, 
welche  in  geringer  Entfernung  davon  den  Boden  bedecken. 

Knapp  erwähnt  S.  62  zwei  Gebäude,  welche  östlich  von  dem  Kastelle 
lagen.  Diese  sind  jetzt  gänzlich  ausgebrochen.  Die  Gegenstände,  welche  sich 
bei  dieser  Gelegenheit  vorfanden,  sind  grösstenteils  verschleift  oder  zer- 
schlagen, denn  die  Ausgrabungen  geschahen  einzig  in  der  Hoffnung,  bedeutende 
Geldschätze  zu  heben,  die  gar  mancher  im  Traume  vor  sich  gesehen  hat 
In  Lützelbach  liegen  noch  mehrere  grössere  Steine,  die  hier  gefunden  wurden. 
Unter  diesen  erwähne  ich  einen  grossen  Sandstein  von  der  Form  eines  Halb- 
kreises, den  drei  eingehauene  concentrisch  laufende  Linien  wieder  in  1  Halb- 
kreis und  3  breite  Ringe  abteilen.  Der  innerste  Teil,  der  Halbkreis  also, 
zeigt  keine  weiteren  Zeichen,  die  drei  anderen  aber  sind  durch  nach  dem 
Mittelpunkt  laufende  Linien  wiederum  in  Abteilungen  geschieden  und  zwar 
der  zweite  in  7,  der  dritte  und  vierte  je  in  14.  (Ein  ähnlicher  Stein  findet 
sich  bei  Knapp  Taf.  IV  Fig.  34  abgebildet).  Dieser  Stein  soll  an  der  Thör- 
schwelle  des  einen  Gebäudes  gelegen  haben. 

In  dem  Berichte  der  hess.  Kommission  wird  gesagt,  dass  sich  die 
Signallinie  nur  bis  zum  Lützelbacher  Kastelle  genau  verfolgen  lasse,  da  die 


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Die  Neckar-Mümlinglinie  von  Schlossau  an  bis  zur  hess.  Grenze.   145 

Feldkultur  hindernd  in  den  Weg  trete.  Herr  Kreisrichter  Conrady  untersuchte 
die  Strasse  nordöstlich  vom  Lützelbacher  Schlösschen  und  wies  den  Endpunkt 
der  Linie  bei  dem  von  ihm  aufgedeckten  Kastelle  bei  Wörth  nach  (vergl. 
Westd.  Zeitschr.  III  S.  270).  Verfolgen  wir  die  von  ihm  angedeutete  Rich- 
tung and  gehen  auf  der  hohen  oder  Wörther  Strasse  weiter,  so  steigen  wir 
in  dem  Walde  wieder  langsam  der  Höhe  hinan,  die  wir  auf  freiem  Felde, 
nicht  weit  vom  Waldesrand  erreichen.  Die  Generalstabskarte  hat  am  Walde 
die  Bezeichnung  Bernhardshäuschen,  die  Flurkarte  benennt  die  Stelle  im 
Felde:  „wüste  Acker".  Sie  liegt  ober  dem  südlichen  Arme  des  Kirschgrabens 
und  ist  46  Schritt  vom  Wege,  770  Schritt  vom  Schlösschen  entfernt  Hier 
aollen  nach  Aussage  der  älteren  Leute  von  Wiebeisbach  einst  zwei  kleine 
Gebäude  gestanden  haben,  deren  Fundamente  ausgebrochen  wurden.  An  der 
Stelle  fanden  sich  viele  Mörtelbrocken  aber  keinerlei  Scherben. 

Der  genannte  Kirschgraben  ist  eine  hohlwegartige  Vertiefung,  die 
vom  östlichen  Hange  des  Höhenrückens,  auf  dem  die  hohe  Strasse  läuft, 
hinab  nach  dem  Haingrund  zieht.  Er  besteht  im  oberen  Teile  aus  zwei 
Armen,  die  beide  den  Namen  Kirschgraben  führen  und  sich  nach  einigen 
hundert  Schritt  vereinigen.  An  dem  Vereinigungspunkte  liegen  hoch  über 
den  Gräben  die  Reste  zweier  verfallener  Gebäude,  wahrscheinlich  römischen 
Ursprungs. 

Oberhalb  des  nördlichen  Armes  des  Kirschgrabens,  auf  der  linken  Seite 
der  hohen  Strasse  und  985  Schritt  von  dem  wüsten  Acker  entfernt,  auf  der 
Flur  Höh  fei  d  musste,  dem  Terrain  nach  zu  urteilen,  wieder  ein  Beobachtungs- 
posten angenommen  werden.  Die  näheren  Erkundigungen  ergaben,  dass  dies 
die  Stelle  ist,  wo  Herr  Kreisrichter  Conrady  eingegraben  und  Turmfunda- 
mente gefunden  hatte.  Er  sagt  darüber  an  obiger  Stelle :  „Der  erste  Turm 
liegt  nicht  ganz  1  km  nordwärts  vom  Kastelle  auf  dem  Acker  des  Michael 
Blitz  von  Lützelbach.  Die  Ausgrabung  ergab  die  unterste  Schrottenlage  eines 
quadratischen  Mauerfundamentes  von  5,60  m  Seitenlange."  40—50  Schritt 
südlich  von  dieser  Stelle  soll,  wie  man  uns  erzählte,  ein  zweites  Fundament 
(Keller!)  ausgegraben  worden  sein. 

Ich  nehme  hier  nicht  mit  Herrn  Conrady  den  ersten  Beobachtungs- 
posten nördlich  vom  Schlösschen,  sondern  den  zweiten  an,  da  ein  Turm  auf 
dem  „wüsten  Acker"  nicht  nur  durch  den  Kirschgraben,  sondern  auch  durch 
die  Höhe  des  Terrains  bedingt  wird,  das  vom  Hohfeld  aus  den  Blick  nach 
dem  Schlösschen  verdecken  musste. 

730  Schritt  nordöstlich  von  dem  Beobachtungsposten  auf  dem  Hohfeld, 
dicht  bei  der  bayerisch-hessischen  und  Seckmaurer-Lützelbacher  Grenze,  auf 
dem  Hannsbatzenfeld  unweit  eines  Dreiecksteines  soll  auf  einem  Acker  des 
Landwirts  Jacob  Beck  HI.  aus  Seckmauern  ebenfalls  Mauerwerk  im  Boden 
stecken,  das,  der  Lage  nach  zu  urteilen,  einem  Turmrundamente  angehören 
kann.  Bestellte  Äcker  verhinderten  die  Untersuchung.  Auch  Herr  Gonrady 
nimmt  hier  einen  Beobachtungsposten  an. 

Nachrichten  über  einen  weiteren  Beobachtungsposten  und  das  Kastell 
zu  Wörth  giebt  Gonrady  ebenfalls  an  der  oben  erwähnten  Stelle. 

Was  die  Anlage  der  Kastelle  betrifft,  so  richtete  sich  diese  nach  dem 
Terrain  und  nicht  nach  bestimmten  Entfernungen.    Die  letzteren  betragen : 


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Fr.  Kofler 


Schlo8sau        bis  Zwinge    ....    2771  Schritt, 
Zwinge  „    Jaegerwiese.    .    .    2269       „ 

Jaegerwiese     „    Hesselbach  .    .    •    2074       „ 
Schlo8sau  „    Hesselbach  ...    7114        „ 

Hesselbach  „    Warzberg     .    .     .    8219        „ 

Würzberg  „    Eulbach  ....    6515       „ 

Eulbach  „    Hainhaus      .    .    .    6984        „ 

Hainhaus         „    Breitenbrunn     .    .    4107       „ 
Breitenbrunn  „    Lützelbach    .    .    .    2402       „ 
Hainhaus  „    Lützelbach   .    .    .    6509       „ 

Obschon  die  gegenseitige  Entfernung  der  grösseren  Kastelle  im  Mittel 
7000  Schritt  oder  5833  m  beträgt,  so  wurde  ihre  Anlage  doch  einzig 
und  allein  durch  die  Gebirgsübergänge  bedingt,  geradeso  wie  bei  den  Limes- 
Kastellen  im  Taunus  und  in  der  Wetterau.  Die  Kastelle  der  Mümlinglinie 
liegen  an  den  Hauptübergängen  aus  dem  Main-  in  das  Mümling-Thal  und 
zwar  nicht  unmittelbar  daran,  sondern,  ähnlich  wie  am  Limes,  seitlich  der 
Strasse  oder  des  Weges. 

In  ihrer  Grösse  sind  sie  nicht  viel  von  einander  verschieden  (die  klei- 
neren ausgeschlossen): 

Schlos8au 79      :  75, 


Hesselbach 
Wtirzberg  . 
Eulbach  . 
Hainhaus  . 
Lützelbach 


79.30:67.70, 
81.89 :  73.90, 
78      :  71, 

73.3  :73.6, 

68.4  :55.3, 


auch  nicht  in  ihrer  Anlage.  Lützelbach  vielleicht  ausgenommen,  scheinen  sie 
mit  einem  Graben  umgeben  gewesen  zu  sein.  Doch  dürfte  sich  dieser  durch 
Nachgrabungen  gewiss  auch  bei  dem  ersteren  nachweisen  lassen.  Wallgang 
und  Berme  ist  noch  bei  den  meisten  erkennbar.  Schwerer  hält  es  dieThore 
zu  bestimmen,  die  schon  zu  Knappe  Zeit  fast  gänzlich  zerstört  waren.  Das 
Kastell  bei  Würzberg  hatte  4  Thore.  Sieht  man  von  den  Kastellen  Hainhaas 
und  Lützelbacher  Schlösschen  ab,  bei  denen  die  Westseite  an  etwas  steilem 
Hange  gelegen  ist,  so  wird  man  bei  den  übrigen  grösseren  Kastellen  eben- 
falls 4  Thore,  bei  den  beiden  ersterwähnten  aber  mindestens  3  Thore  an- 
nehmen dürfen.  Da  bei  dem  Kastelle  zu  Schlossau  und  in  der  letzten  Zeit 
auch  bei  dem  Lützelbacher  Kastelle  zu  den  Seiten  der  Thore  Türme  aufge- 
funden wurden,  so  kann  man  wohl  bei  allen  Kastellen  der  Linie  durch  Türme 
befestigte  Thore  annehmen.  Die  Stärke  der  Mauern  scheint  nicht  sehr  be- 
trächtlich gewesen  zu  sein ;  bei  dem  Lützelbacher  Schlösschen  soll  sie  1,30  m, 
bei  Schlossau  0,9—1,20  m  betragen.  Die  Doppelmauer  des  Würzberger  Kastells, 
wie  sie  uns  Knapp  S.  43  beschreibt,  bedarf  meines  Erachtens  einer  genauen 
Untersuchung.  Ein  Doppelgraben  ist,  soviel  ich  weiss,  bis  jetzt  bei  keinem 
Kastelle  nachgewiesen  worden. 

Was  die  Beobachtungsposten  betrifft,  so  liegen  diese  entweder  auf 
Höhen,  oder  oberhalb  der  nach  dem  Maine  sich  absenkenden  Thaleinschnitte. 
Ihre  Lage  beweist,  dass  sie  zur  Überwachung  des  ostwärts  gelegenen  Ge- 
bietes, also  der  nach  dem  Maine  hin  sich  abdachenden  Hänge  errichtet  waren. 


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Die  Neckar-Mümlinglinie  von  Schlossau  an  bis  zur  hess.  Grenze.   147 

Der  Posten  bestand  in  der  Regel  aus  zwei  neben  einander  liegenden  Anlagen : 
a)  aus  einem  fest  gemauerten  Turme  von  behauenen  Steinen  mit  profilierten 
Gesimsen  (?),  der  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  noch  einen  Aufbau  aus  Holz 
und  ein  mit  Ziegeln  gedecktes  Dach  hatte  (bei  zwei  Turmhügeln  fand  ich 
Brachstucke  derselben) ;  Spuren  von  einem  Eingange  ebener  Erde  sind  von 
mir  nicht  gefunden  worden,  ein  festgestampfter  farbiger  Lettboden,  den  ich 
antraf,  weist  jedoch  darauf  hin,  dass  auch  der  untere  Teil  des  Turmes  als 
Wohnraum  benutzt  worden  sein  mag ;  b)  aus  einem  Begleithügel  ohne  Mauer- 
werk, umgeben  von  einem  breiten  Graben,  der,  nach  den  Abbildungen  auf 
der  Trajansäule  zu  schliessen,  vielleicht  noch  mit  Pfählen  umgeben  war  und 
zur  Aufstapelung  von  Holz,  Stroh  u.  s.  w.  gedient  haben  kann.  Dass  diese 
Hügel  als  Phanale  oder  Leuchttürme  benutzt  wurden,  indem  man  das  auf 
ihnen  zusammengebrachte  Material  entzündete,  wird  dadurch  widerlegt,  dass 
einige  Türme  der  Linie  so  nahe  bei  dem  Begleithügel  liegen,  dass  bei  einem 
Feuerzeichen  dieser  Art  das  Holzwerk  oder  das  Dach  des  Turmes  von  den 
Flammen  hätte  ergriffen  werden  müssen.  Dass  sich  in  manchen  dieser  Hügel 
eine  von  diesen  Feuerzeichen  herrührende  Aschenschicht  vorfinden  soll,  ist 
vielleicht  ein  auf  mangelhafter  Beobachtung  beruhender  Irrtum.  Ich  fand 
wohl  auch  in  mehreren  dieser  Hügel  eine  Schicht  dunkler  aschenartiger  Erde, 
jedoch  in  gleicher  Höhe  mit  dem  Waldboden,  und  halte  diese  auch  für  den 
ursprünglichen,  mit  Gras  und  Strauchwerk  bewachsenen  Boden,  auf  den 
bei  Aushebung  des  Grabens  und  beim  Aufbau  des  Hügels  noch  eine 
Humusschicht  (die  oberste  Decke)  zu  liegen  kam.  Über  den  Zweck  dieser 
Hügel  schliesse  ich  mich  der  Ansicht  des  Herrn  von  Cohausen  (vergl.  der 
röm.  Grenzwall  in  Deutschland  S.  101)  in  der  Weise  an,  dass  auch  ich  an- 
nehme, dass  innerhalb  der  Umzäunung  nicht  nur  allerlei  Material  aufbewahrt 
wurde,  sondern  dass  darin  auch  der  kleine  Viehstand  der  Bewohner  der 
Türme  Schutz  gegen  die  Anfalle  wilder  Tiere  fand.  Oft  besteht  der  Posten 
aus  3  Hügeln  und  der  dritte  hat  entweder,  wie  bei  dem  Posten  auf  dem 
Rothenberg,  eine  feste  in  Mörtel  gesetzte  Mauer,  oder  sein  Fundament  be- 
steht, wie  das  im  Lützelbacher  Bannwald,  aus  einer  sog.  Trockenmauer.  Der 
Begleithügel  liegt  bald  nördlich,  bald  südlich  des  Turmhügels,  meist  liegt 
eine  Anzahl  auf  der  nördlichen  Seite  desselben  und  es  folgt  dann  eine  fast 
ebenso  grosse  Zahl  auf  der  südlichen,  es  ist  mir  aber  bis  jetzt  nicht  geglückt 
ein  gewisses  System  hierbei  nachzuweisen. 

B.  Die  hohe  Strasse  mit  ihren  Zugängen  and  rückwärtigen 
Verbindungen. 

Der  Weg,  der  von  Schlossau  aus  der  Höhe  des  Gebirgsrückens  folgt, 
der  sich  zwischen  der  Mümling  und  dem  Maine  aufbaut  und  über  Hesselbach, 
Würzberg  und  Eulbach  nach  dem  Maine  zieht,  wird  die  „hohe  Strasse u  ge- 
nannt, die  aber  im  hess.  Gebiete  von  dem  Kastelle  Hainhäusel  ab  in  den  Flur- 
karten auch  unter  der  Benennung  Bul lauer-,  Main-  und  alte  Wörther-Strasse 
vorkommt.  Der  Name  „Römerstrasse",  den  sie  im  Volksmunde  fuhrt,  kommt 
nirgends  in  den  Flurkarten  vor  und  ist  ihr  erst  in  den  letzten  Jahrzehnten, 
oder,  besser  gesagt,  seit  Knapps  Zeit  beigelegt  worden.    Vielfach  hat  sie  im 


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148  Fr.  Kofler 

Laufe  der  Jahrhunderte  ihre  Bahn  geändert,  das  beweisen  die  vielen  Hohl- 
wege, welche  zu  beiden  Seiten  der  Strasse,  bald  dicht  daran,  bald  in  grösserer 
Entfernung  von  ihr  hinziehen,  sich  oft  mit  ihr  vereinigen,  und  bald  wieder 
von  ihr  trennen,  um  später  von  neuem  wieder  in  sie  einzumünden.  Bei  ge- 
nauer Betrachtung  findet  man,  dass  der  Weg  häufig  aus  dem  Grunde  verlegt 
wurde,  weil  er  nicht  mehr  fahrbar  und  gefahrlich  war,  oder  dass  man  den 
beschwerlichen,  über  eine  steile  Höhe  fuhrenden,  durch  einen  bequemeren 
ersetzen  wollte.  Da  der  Weg  oder  die  Strasse  fast  überall  in  der  unmittel- 
baren Nähe  der  Kastelle  und  der  dazwischenliegenden  Beobachtungsposten 
hinzieht,  so  wurde  sie  im  allgemeinen  für  eine  römische  Anlage  gehalten,  die 
man  sich  nicht  gut  ohne  Pflasterung  denken  konnte.  Alle  Untersuchungen 
jedoch,  welche  ich  anstellte,  zeigten  nirgend  regelmässige  Strassenanlagen, 
ähnlich  denjenigen,  die  ich  bei  römischen  Strassen  in  Oberhessen  und  im 
Ried  gefunden  habe,  weder  auf  der  heutigen  Strasse  noch  in  den  verlassenen 
Hohlwegen.  Es  sind  mir  zwar  in  Wald  und  Feld  Stellen  bezeichnet  worden,  wo 
man  „Pflaster"  wollte  gefunden  und  ausgebrochen  haben,  allein  diese  Mitteilungen 
sind  mit  Vorsicht  aufzunehmen,  da  der  Bauersmann  gerne  jede  Stelle,  die  der 
Hacke  oder  dem  Pfluge  grösseren  Widerstand  leistet,  sei  die  Ursache  harter 
Letten,  Schotter,  Kies,  Mauer  oder  Pflaster,  mit  „Plaschter"  bezeichnet.  Wirk- 
liches Pflaster  soll  nur  in  der  Nähe  von  Kastellen  gefunden  worden  sein  und 
auch  damit  hat  es  noch  sein  Bewenden,  denn  was  z.  B.  der  verstorbene 
Forstwart  Orth  aus  Lützelbach  der  hess.  Kommission  und  mir  als  „Pflaster" 
bezeichnete,  das  war  nach  der  Ansicht  der  Arbeiter,  die  er  damals  beschäftigt 
hatte,  nur  Schotter  gewesen.  An  Stellen,  wo  ich  die  ursprüngliche  Strasse 
mit  Schotter  überdeckt  fand,  wie  z.  B.  in  der  Nähe  von  Lützel-Wiebelsbach 
und  im  Walde  von  Breitenbrunn,  da  überzeugte  ich  mich  durch  die  Unter- 
suchung, dass  man  zu  irgend  einer  Zeit  ausgefahrene  Stellen  der  Strasse  mit 
Schotter  überdeckt  hatte.  Es  ist  mir  also  nicht  geglückt  den  römischen  Ur- 
sprung der  Strasse  nachzuweisen,  es  lässt  sich  jedoch  annehmen,  dass  die 
Römer  die  Kastelle  und  Beobachtungsposten  der  Linie  durch  einen  gut  her- 
gestellten Weg  mit  einander  verbanden,  wie  solche  Wege  durch  Herrn  Major 
Dahm  zwischen  Gross-Krotzenburg  und  Rückingen,  durch  mich  in  Teilen  der 
Wetterau,  und  von  Anderen  an  anderen  Orten,  unmittelbar  am  Pfahlgraben 
nachgewiesen  Wurden. 

Die  Frage,  ob  die  hohe  Strasse  etwa  schon  zur  Römerzeit  bestanden 
habe,  möchte  ich  nach  den  Beobachtungen  und  Erfahrungen,  die  ich  an  an- 
deren Orten  machte,  eher  verneinen  als  bejahen.  Der  Limes  wird  im  Taunus 
und  der  Wetterau  von  vielen  Thal-,  Hoch-  und  Höhestrassen,  selbst  von 
Rennwegen  geschnitten;  die  Kastelle  und  die  meisten  Türme  liegen  aber 
an  den  Thalübargängen.  Dass  diese  letzteren  zum  grösseren  Teile  schon 
vor  Römerzeit  als  Wege  benutzt  wurden,  glaube  ich  schon  früher,  vgl.  Westd. 
Zeitschr.  II,  S.  407  ff.,  nachgewiesen  zu  haben,  während  wir  über  den  Ur- 
sprung der  meisten  Hoch-  und  Höhe-Strassen  so  viel  wie  nichts  wissen.  Das 
Lützelbacher  Kastell  liegt  bei  dem  Übergang  aus  dem  Brettenbach-  oder 
Haingrundthal  in  das  Lützelbacher-  oder  Breidenbacher-Thal ;  das  Hainhaus 
(Bentzenburg)  deckt  den  Übergang  aus  dem  Ohrenbacher-  in  das  Kimbach- 
Thal  und  das  Eulbacher  Kastell  den  Übergang  aus  dem  Gönzbach-  und  Wat- 


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Die  Neckar-Mümlinglinie  von  Schlossau  an  bis  zur  hess.  Grenze.   149 

tenbacher-Thal  in  das  Zeller-  und  Ernsbacher-Thal ;  das  Würzberger  Kastell 
endlich  liegt  Südwest],  vor  dem  nach  Osten  abfallenden  Steinbachthal  und 
östlich  vor  dem  Euterthal  und  bei  Hesselbach  ist  ein  alter  Übergang  aus  dem 
Drei-See-Thal  nach  dem  Euterthal.  Bei  all  diesen  Strassen  oder  Thalüber- 
gangen ist  bis  zur  Stunde  weder  der  römische  Ursprung  noch  der  römische 
Ausbau  nachgewiesen  worden,  ebensowenig  ist  dies  aber  auch  bei  den  Hoch- 
ttrassen  der  Fall,  welche  von  dem  Neckar  und  der  Mümling  aus  über  den 
Höhenrucken  und  nach  dem  Maine  fuhren  und  die  hohe  Strasse  kreuzen  oder 
in  sie  einmünden.  Die  Flurkarten  benennen  entweder  ganz  oder  doch  teil- 
weise folgende  Wege  als  Hoch-  oder  Höhestrassen:  1)  Die  „Hoch Strasse", 
welche  von  der  „hohen"  oder  „Wörther  Strasse"  nördlich  von  Wiebeisbach 
ans  über  Breidenbach  nach  dem  Breuberg  und  von  dort  aus  als  „Frankfurter 
Strasse*  nach  Babenhausen  und  dem  Maine  führt  2)  Die  „alte  Höchster 
Strasse",  welche  in  die  Nähe  des  Hainhauses  geht  und  sich  dort  mit  der 
ans  König  kommenden  „alten  Hainstädter  Strasse*1  vereinigt,  hierauf  nach 
dem  Bremhofe  zieht,  wo  sie  sich  teilt  und  einerseits  nach  Laudenbach,  an- 
dererseits nach  Mainbullau  führt.  3)  Die  von  König  kommende  „hohe 
Strasse",  welche  die  Wörther  Strasse  nördlich  von  Eulbach  schneidet  und  über 
den  Sansenhof  nach  Wiesenthal  und  Weckbach  zieht,  während  4)  der  eben- 
falls aus  König  kommende  »Höhe weg"  direkt  nach  Eulbach  führt,  sich  dort 
mit  einem  aus  Michelstadt  kommenden,  auf  der  Höhe  hinziehenden  Wege  ver- 
einigt und  sich  nun  abwärts  nach  Amorbach  wendet.  5)  Die  „alteBullauer 
Strasse*,  welche  von  Eberbach  kommt,  dem  Höhenrücken  westlich  der  Euter 
fcinansteigt,  über  den  Krähberg  und  an  Bullau  vorüber  bis  in  die  Nähe  von 
Würzberg  zieht,  wo  sie  in  die  „hohe  Strasse"  einmündet. 

Wenn  Th.  v.  Becker,  vergl.  Korrespondenzblatt  der  deutsehen  Gesell- 
schaft für  Anthropologie  etc.  Jahrg.  1882,  S.  213,  diesen  ans  dem  Neckar- 
and  dem  Mümlingthale  nach  dem  Maine  führenden  Hoch-  oder  Höhestrassen 
römischen  Ursprung  beimisst,  so  ist  dies  eine  willkürliche  Annahme,  der 
jeder  Beweis,  jede  Stütze  fehlt,  denn  es  ist  im  hessischen  Odenwald  bis  jetzt 
nichts  gefunden  worden,  was  den  römischen  Ursprung  dieser  Strassen  ver- 
rät. In  der  Nähe  der  alten  Höchster  Strasse  liegt  zwar  etwas  Mauerwerk, 
dem  man  römischen  Ursprung  zuschreibt,  allein  das  konnte  dem  genannten 
Herrn  im  Sommer  1882  kaum  bekannt  sein  und  dann  liegt  der  Distrikt  Eschern, 
vergl.  S.  142,  fast  ebensoweit  von  der  Höchster-  wie  von  der  Hohen-Strasse 
entfernt  In  Bullau,  das  in  der  Nähe  der  Hochstrasse  gelegen  ist,  die  nach 
ihr  den  Namen  trägt,  sind,  wie  wir  früher  gehört  haben,  römische  Denksteine 
gefunden  worden,  es  ist  aber  bis  jetzt  noch  nicht  der  Beweis  erbracht,  dass 
der  Ort  römischen  Ursprungs  ist.  Bei  der  Römerstrasse,  welche  von  Dieburg 
aus  an  Babenhausen  vorüberzieht,  hat  sich  auch  noch  keine  Spur  ihrer  rö- 
mischen Anlage  gezeigt,  wohl  aber  haben  sich  an  verschiedenen  Orten  zu 
beiden  Seiten  derselben  röm.  Gräber  gefunden,  welche  zur  Annahme  berech- 
tigen, dass  die  Strasse  von  den  Römern  benutzt  wurde.  Noch  viel  eher 
könnte  man  annehmen,  dass  die  über  den  Vogelsberg  ziehenden  „alten  Strassen" 
and  „hohe  Strassen"  (vergl.  meine  Abhandlung  über  diese  Strassen  in  der 
Darmst  Zeitung  1883  Nr.  140—143),  die  sich  am  Limes  mit  römischen 
Strassen  vereinigen,  römischen  Ursprungs  seien,  da  sie  sehr  oft  mit  diesen 


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150  Fr.  Kofler 

bei  gleicher  Terrainbeschaffenheit,  z.  B.  au  Bergabhängen  und  auf  feuchten 
Hochplateaus,  ähnliche  Anlagen,  namentlich  in  der  Pflasterung  zeigen.  Doch 
wird  es  nicht  leicht  jemand  einfallen  in  ihnen  römische  Strassen  zu  sehen. 

Ein  endgültiges  Urteil  über  das  Alter  dieser  Thalübergange  und  Hoch- 
strassen wird  erst  gegeben  werden  können,  nachdem  eine  gründliche  Unter- 
suchung ihrer  baulichen  Anlage  stattgefunden  hat  Denn  wenn  wir  auch 
wissen,  dass  die  Römer  im  Westen  Deutschlands  Strassen  dem  Rücken  der 
Gebirge  entlang  angelegt  haben,  so  ist  dies  doch  kein  Beweis  dafür,  dass  die 
Hoch-  und  Höhestrassen  des  Odenwaldes  römischen  Ursprungs  seien. 

Das  Fehlen  römischer  Ansiedelungen  in  der  Nähe  der  Hohen  Strasse 
und  an  ihren  rückwärtigen  Verbindungen  ist  durch  das  rauhe  Klima  der  dor- 
tigen Höhen  leicht  erklärlich.  Beispielsweise  erwähne  ich  nur,  dass  am  14. 
April  1877,  nachdem  wir  am  Tage  zuvor  schwüles  Wetter  mit  Gewittern  ge- 
habt hatten,  der  Schnee  in  reichen  Massen  niederfiel  und  dass  am  17.,  mit- 
tags 12  Uhr  in  Würzberg  die  Fenster  gefroren  waren.  Zeichen  römischer 
Besiedelung  trifft  man  erst  28  km  nördlich  von  Schlossau,  wo  sich  der  Berg- 
rücken wieder  bis  auf  300—350  m  Höhe  gesenkt  hat  und  breitere,  wärmere 
Thäler  sich  an  seine  Hänge  schmiegen,  in  den  Überresten  von  Bauten  dürf- 
tiger römischer  Kolonen:  im  Walddistrikt  Eschern,  in  Breitenbrunn,  und 
unweit  Rimhorn.  Erst  bei  Lützel- Wiebeisbach  und  Neustadt  treten  grössere, 
zum  Teil  besser  ausgestattete  Wohnungen  auf,  die  sich  nördlich  bis  zum 
Maine  fortsetzen.  Unwirtsam  und  zum  grössten  Teile  unbebaut  muss  zur  Zeit 
der  römischen  Occupation  die  Gegend  gewesen  sein,  nicht  einmal  zu  ver- 
gleichen mit  den  höchsten  Stellen  des  Taunus,  wo  man  doch  vielfach  in  der 
Nähe  des  Limes  Spuren  der  Bewohner  aus  vorrömischer  Zeit,  in  Ringwallen 
und  Hügelgräbern  antrifft,  während  dieselben  zwischen  der  Mümling  und  dem 
Maine,  von  Schlossau  ab  bis  in  die  Nähe  von  König  gänzlich  zu  fehlen 
scheinen,  denn  die  im  letzten  Sommer  gedruckte,  von  mir  entworfene  prae- 
historische  Karte  von  Hessen  zeigt  nur  ein  fragliches  Hügelgrab,  westlich 
von  Hesselbach,  im  Distrikte  Höllklinge. 

Herr  v.  Cohausen  und  viele  andere  Forscher  mit  ihm  nehmen  an,  dass 
die  sog.  Neckar-Mümling-Linie  gleichzeitig  mit  der  Linie  Lorch-Miltenberg 
(und  wohl  auch  Miltenberg-Gross-Krotzenburg  ?)  bestanden  und  eine  Anzahl 
von  Etappen  enthalten  habe,  in  ihrer  Längenrichtung  aber  eine  gesicherte 
Truppen-,  Boten-  und  Signalverbindung  gewesen  sei,  die  wir  bei  den  schwie- 
rigen Strassen  Verbindungen  zwischen  dem  Rheine  und  dem  Pfahlgraben  und 
inmitten  einer  rohen,  schwer  zu  überwachenden  Waldbevölkerung  annehmen 
müssten  (die  röm.  Grenzw.  in  D.  S.  40).  Warum,  frage  ich,  legte  man  aber 
die  Linie  dann  so  an,  dass  man  von  ihren  Werken  aus  alle  von  dem  Maine 
über  das  Gebirg  führenden  alten  Übergänge  überblickte  und  beherrschte, 
während  nur  ausnahmsweise  und  ganz  zufällig  ein  solcher  Beobachtungsposten 
von  der  Mümlinghöhe  aus  die  westwärts  gelegenen  Thalmulden  überragte 
und  einen  Einblick  in  dieselben  gestattete?  Auf  den  badischen  Teil  der 
Linie,  südlich  von  Ober-Scheidenthal,  würde  die  Bemerkung  über  die  schwer 
zu  überwachende  Waldbevölkerung  auch  nicht  passen,  da  sich  dort  rückwärts 
der  Linie  zahlreiche  römische  Niederlassungen  befinden,  vergl.  Dr.  E.  Wagner, 
archaeologische  Übersichtskarte  von  Baden.    Andere  Forscher,  namentlich 


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Die  Neckar-Mümlinglinie  von  Schlossau  an  bis  zur  hess.  Grenze.    151 

Professor  Dr.  £.  Hübner  (vergl.  Bonner  Jahrb.  LXXX  S.  51,  Sonderabdruck) 
nehmen  an,  dass  die  Mümling-Neckar-Linie  die  erste  sichere  „innere  Parallele" 
des  germanischen  Limes  gewesen  sei,  welche  zum  grössten  Teil  die  „nasse" 
Grenze  des  Maines  deckte.  Doch  sagt  er  weiter,  S.  52,  „der  evidente  Zu- 
sammenhang der  oberen  Neckarlinie  mit  der  Mümlingslinie  legt  es  nahe,  wie 
(im  Gegensatz  zu  den  von  Gohausen  geäusserten  Ansichten)  gemeinsam  an- 
genommen wird,  den  Zeitpunkt  der  Anlage  der  arae  Flaviae  für  den  des  Ur- 
sprungs der  ganzen  Anlage  anzusehen  und  die  Limeslinie  als  den  Erfolg  der 
spater  weiter  nach  Osten  vorgeschobenen  Occupation". 

Die  Mümlinglinie  konnte  für  sich  und  in  sich  eine  Grenze  sein,  wenn 
ihr  auch  der  den  Pfahlgraben  bildende  Graben  mit  Wall,  oder  eine  vor  den 
Werken  hinziehende  Mauer  fehlte,  denn  diese  Anlagen  waren  weder  bei 
einer  Zoll-,  noch  bei  einer  Defensiv  -  Grenze  unbedingt  nötig.  Man  wollte 
aber  auch  diese  in  der  Nähe  der  Mümlinglinie  gefunden  haben  und  ich  möchte 
nicht  an  diesen  Werken  vorübergehen,  ohne  ihrer  mit  einigen  Worten  zu 
gedenken. 

Knapp  giebt  S.  28,  30,  35,  50  ff.  eine  ausführliche  Beschreibung  von 
einfachen  und  doppelten  Wällen  und  Gräben,  welche  die  Linie  von  der 
Jägerwiese  bei  Schlossau- Hesselbach  an  bis  westlich  von  Eulbach  begleiten 
und  zeichnet  sie  auf  der  seinem  Werke  beigegebenen  Karte  Taf.  I  ein.  Die 
Wälle  mit  den  Gräben  ziehen  bald  rechts,  bald  links  der  hohen  Strasse  und 
der  daselbst  gelegenen  Werke;  hier  und  da  findet  man  sie  dicht  daran,  an 
anderen  Stellen  in  weiter  Entfernung  von  denselben.  Die  Verschanzungen, 
wenn  wir  sie  vorerst  so  nennen  wollen,  haben,  obwohl  sie  nach  Knapp  und 
Anderen  „Römerschanzen"  genannt  werden,  durchaus  nichts  mit  der  Müm- 
linglinie gemein  und  sind  auch  nicht  römischen  Ursprungs.  Sie  sind  auch 
wohl  schwerlich,  wie  die  hess.  Kommission  herausfand,  Jagdgrenzen,  Wild- 
grenzen, oder  ausgefahrene  Hohlwege,  denn  sie  bilden,  wenn  man  genau  be- 
obachtet, ein  zusammenhängendes  Ganze ,  das  nebenbei  gesagt  durch  Wasser- 
läufe und  Steinhügel  ergänzt  wird,  das  bei  Momart  beginnt  und  nicht,  wie 
Knapp  meint,  auf  dem  Kahlebuckel  bei  Hesselbach  endigt,  sondern  über 
die  Jägerwiese  (es  ist  dies  die  Stelle,  wo  Knapp  in  richtiger  Voraussetzung 
ein  Kastell  suchte,  das  er  bekanntlich  nicht  fand  und  dafür  in  diesen  Gräben 
eine  römische  Verschanzung  erblickte)  nach  der  Euter  zieht  um  sich  auf  den 
jenseitigen  Höhenrücken,  der  Sensbacher,  Hirschhorner  und  Rothenberger  Höhe 
fortzusetzen,  bis  wieder  ein  Wasserlauf  erreicht  wird.  Bei  genauer  Prüfung 
erkannte  ich  darin  eine  alte  Mark-  oder  Bannforstgrenze,  wie  sich  ähnliche 
Anlagen  auch  an  den  Grenzen  der  alten  Taunus  -  Marken  befanden  (vergl. 
meine  Abhandlung  in  der  Westd.  Zeitschrift  II  S.  407  ff.).  Die  Grenze  wird 
markiert:  in  den  Thälern  durch  Wasserläufe,  an  flachen  Stellen  des  Gebirgs 
und  im  Lauf  quer  durch  die  Thäler  durch  Wälle  und  Gräben,  an  steilen 
Bergseiten  durch  Steinaufwürfe.  Ich  behalte  mir  vor  in  einer  späteren  Ab- 
handlung auf  diese  Gräben  zurückzukommen. 

War  die  Mümlinglinie  eine  Grenze,  so  bildete  sie  wohl  so  lange  die 
römische  Reichsgrenze,  bis  man  diese  bis  zum  Maine  vorgeschoben  hatte. 
Wann  die  Linie  gebaut,  wann  sie  wieder  verlassen  wurde,  das  sind  Fragen, 

Weitd.  ZeiUohr.  I  Gesch.  u.  Kunst.  VIII,   H.  12 

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152  Fr.  Kofler 

deren  Entscheidung  ich  den  Herren  Philologen  überlassen  muss,  da  bei  dem 
Mangel  an  Fundstücken  in  den  Kastellen  nur  die  Inschriften  jener  Gegend 
Aufschluss  über  das  Alter  der  Anlage  geben  können.  Erkennen  wir  nun  in 
der  Linie  die  Reichsgrenze  oder  auch  nur  eine  Parallele  der  nassen  Main- 
grenze, so  fragt  man  wohl  mit  Recht  warum  dieselbe  nicht  über  das  Bretten- 
bach-  oder  Haingrundthal  hinaus  nach  Norden  hin  weitergeführt  ward  bis  zu 
den  Höhen  oberhalb  der  Mümling  und  über  diese  hinaus  bis  zur  Gereprenz 
oder  bis  zum  Endpunkt  der  nach  Norden  sich  fortsetzenden  hohen  Strasse. 
Eine  abwärts  nach  Wörth  gehende  Abzweigung  der  Beobachtungsposten  und 
der  Strasse  würde  nichts  Aussergewöhnliches  sein,  denn  nach  v.  Cohausen, 
der  röm.  Grenzw.  S.  37,  führt  von  Schlossau  aus  eine  mit  Türmen  besetzte 
Strasse  ostwärts  an  den  Limes  bei  Götzingen. 

Es  war  am  Eingange  dieses  Berichtes  erwähnt  worden,  dass  die  Hohe 
Strasse  auf  der  Höhe  nördlich  vom  Lützelbacher  Schlösschen  sich  teilt, 
dass  ein  Arm  sich  abwärts  nach  Wörth  wendet,  der  andere  aber  in  nörd- 
licher Richtung  weiterläuft  und  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  in  die  alte 
Breuberger  Strasse  einmündend  östlich  von  Wenig-Umstadt  vorüber  nach  dem 
Maine  zieht.  Diese  alte  Strasse  schien  mir  um  so  mehr  der  Beachtung  wert, 
als  sie,  wenn  die  Hohe  Strasse  schon  zur  Zeit  der  römischen  Occupation  be- 
standen hatte,  eine  Fortsetzung  dieser  Strasse  gewesen  wäre.  Ich  beschloss 
daher  auch  diesen  alten  Weg  einer  Untersuchung  zu  unterziehen. 

Geht  man  von  dem  erwähnten  Teilungspunkte  der  hohen  Strasse, 
zwischen  dem  ersten  und  zweiten  Beobachtungsposten  nördlich  vom  Schlöss- 
chen, links  ab,  so  betritt  man  den  alten  „Heckenweg",  der  in  kleiner  Ent- 
fernung von  der  bayerischen  Grenze,  beinahe  parallel  mit  dieser  hinläuft. 
Da,  wo  dieser  Weg  zum  ersten  Mal  die  Grenze  berührt,  fand  ich  rechter 
Hand,  dicht  am  Wege  auf  bayerischem  Gebiete,  im  Distrikte  „Kreisenacker" 
Spuren  von  Mauerwerk  von  ca.  17  m  L.  und  gegen  13 — 14  m  Br.,  ein  Recht- 
eck mit  anscheinend  abgerundeten  Ecken  bildend,  das  einst  mit  einem  Graben 
umgeben  war.  Der  78jährige  Forstwart  Heider  aus  Wiebeisbach,  der  mich 
begleitete,  sagte  mir,  er  habe  hier  „festes"  Mörtel-Mauerwerk,  aus  sehr  schön 
behauenen  Steinen  bestehend,  ausgebrochen  und  diese  zum  Bau  seines  Hauses 
verwendet.  Eine  kleine  Untersuchung,  die  ich  am  Orte  anstellte,  ergab  wohl 
einige  nach  römischer  Art  behauene  Steine,  aber  keine  Spur  von  Mörtel. 
Die  Ecken  schienen  abgerundet  gewesen  zu  sein,  doch  konnte  dies  nicht  mehr 
genau  nachgewiesen  werden,  da  das  Ganze  bis  unter  die  Rollschicht  ausge- 
brochen war.   Die  Entfernung  vom  Lützelbacher  Kastelle  beträgt  gegen  2500  m. 

1500  m  westlich  von  dieser  Stelle,  im  Distrikte  Steinknorren,  Gemar- 
kung Heubusch,  befinden  sich  Reste  römischer  Gebäude,  die  durch  Herrn 
Bezirksfeldwebel  Giess  untersucht  wurden  (vergl.  Quartalblatt  des  histor. 
Ver.  für  Hessen  1879  S.  40,  1883  Nr.  3  u.  4  S.  31).  Nach  Mitteilung  der 
Forstwarte  soll  hier  vor  etwa  30  Jahren  römisches  Bildwerk  gefunden  und 
nach  Darmstadt  verbracht  worden  sein.  —  Ebensoweit  östlich,  im  Obernburger 
Walde,  Distrikt  Sauställe,  hat,  wie  ich  höre,  der  Herr  Bürgermeister  von 
Obernburg  römische  Gebäude  aufdecken  lassen. 

Der  alte  Weg,  Heckenweg,  fuhrt  von  hier  ab,  stets  der  Höhe  folgend, 
durch  die  „Buschhecken u  und  bildet  auf  eine  grosse  Strecke  hin  die  Grenze 


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Die  Neckar-Mümlinglinie  von  Schlossau  an  bis  zur  hess.  Grenze.    153 

zwischen  Bayern  und  Hessen.  Dicht  vor  einer  kleinen  Anhöhe  und  etwa 
1500  m  von  dem  Gebäude  im  Kreisenacker  entfernt  befindet  sich  ein  Stein- 
bruch unmittelbar  an  einem  Wege  gelegen,  der  von  Breidenbach  kommend 
über  die  Höhe  zieht.  Dieser  Steinbruch  (es  wurde  auch  hier  schon  nach 
Eisenerz  gegraben)  wurde  so  weit  ausgedehnt,  dass  der  Weg,  auf  dem  wir 
kamen,  verlegt  werden  musste.  Rechts,  am  alten  Wege,  ist  eine  flache  Suhle, 
die  dadurch  entstanden  sein  soll,  dass  hier  Gebäude  abgetragen  und  Funda- 
mente ausgebrochen  wurden,  von  denen  keine  Spur  mehr  zu  sehen  ist.  Ausser 
einem  Aufwurf  auf  der  westlichen  Seite  kann  man  nichts  erkennen,  was  auf 
eine  Aushebung  des  Bodens  schliessen  Hesse  und  da  dieser  Aufwurf  eine 
Halde  des  nahen  Steinbruchs  ist,  so  liegt  der  Gedanke  nahe,  dass  hier  wirk- 
lich ein  Gebäude  ausgebrochen  wurde,  dessen  Grössenverhältnisse  etwa  der 
Anlage  im  Kreisenacker  entsprechen  würden.  Herr  Divisionsarzt  Dr.  Weichel 
in  Darmstadt  will  hier  in  seiner  Jugend  noch  Mauern  gesehen  haben. 

Verfolgt  man  den  Weg  in  gleicher  Richtung,  so  gelangt  man  nach 
etwa  1000  Schritt  auf  einem  kleinen  Gebirgssattel,  an  die  Stelle,  wo  derselbe 
gekreuzt  wird  von  einem  alten  ans  Kaibach  nach  Eisenbach  und  Obernburg 
fuhrenden  Wege,  welcher  von  der  bayerischen  Bevölkerung  die  „hohe  Strasse" 
genannt  wird.  Nordwestlich  vom  KYeuzungspunkte,  unweit  des  Hardthofes, 
liegt  in  der  Waldgemark  Heubusch,  Abteilung  IV  und  nia  ausgedehntes, 
aber  beinahe  ganz  ausgebrochenes  Mauerwerk  von  circa  90  Schritt  Länge, 
S.  n.  N.  und  80  Schritt  Breite,  dessen  Material  zu  Wegbauten  vernutzt 
worden  sein  soll.  Da  die  Mauersteine  nach  römischer  Art  zugerichtet  waren, 
so  nimmt  man  auch  hier  eine  römische  Anlage  an.  Vor  kurzer  Zeit,  so 
wurde  mir  erzählt,  wurde  hier  ein  kolossaler  Kopf  gefunden  und  nach  dem 
Breuberg  gebracht.  Fundstücke,  welche  den  römischen  Ursprung  der  Ge- 
bäude beweisen  könnten,  sind  mir  nicht  zu  Gesicht  gekommen. 

Geht  man  wieder  zurück  auf  die  alte  Strasse,  und  schlägt  bei  einem 
nahe  gelegenen  Teilungspunkte  derselben  den  Weg  rechts  ein,  der  den  Grenz- 
steinen entlang  führt,  welche  mit  GH  und  KB  gezeichnet  sind,  aus  denen 
der  Banernwitz  „Grosser  Hunger",  „Kein  Brod"  herausgelesen  hat,  so  gelangt 
man  nach  etwas  mehr  denn  1000  Schritt,  in  Abt.  VI  der  Gemarkung  Heu- 
busch an  drei  Hügel,  von  welchen  zwei  linker  Hand  dicht  am  Wege  liegen, 
während  der  dritte  rechts  vom  Wege,  doch  etwas  weiter  südlich,  und  auf 
bayerischem  Gebiete  gelegen  ist.  Der  nördlichste  dieser  Hügel  wurde,  da  er 
sehr  viele  Steine  enthielt,  von  Verschiedenen  als  römischer  Wachtturm  ange- 
schen, allein  die  mir  bei  der  Bearbeitung  der  archäologischen  Karte  für  d. 
Orossh.  Hessen  eingehändigten  Forstberichte  besagen,  dass  die  3  Hügel  Gräber 
seien  und  dass  man  in  den  auf  der  hess.  Seite  gelegenen,  welche  geöffnet 
sind,  Urnen  und  Bronzegegenstände  gefunden  habe.  Ein  vierter  Hügel  soll 
dicht  dabei  liegen. 

Etwas  östlich  von  diesen  Hügeln,  in  Eisenbacher  Gemarkung,  Distrikt 
Hirschrain,  soll  sich  ein  Brunnen  und  vieles  Mauerwerk  befinden. 

Der  Weg  überschreitet  in  der  Nähe  der  4  Hügelgräber  die  hess. 
Grenze  und  läuft  thalab  nach  dem  Neustädter  Hofe.  Der  andere  Arm  der 
alten  Strasse  aber,  der  sich,  wie  oben  bemerkt,  in  der  Nähe  des  Hardthofes 
teilt,  zieht  nach  dem  Neustädterhof-Kopf  zum  Distrikt  Schlothrain  und  von 

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154  Fr.  Kofler 

dort  ebenfalls  nach  dem  Neustädter  Hofe.  Oben  auf  der  Höhe  des  Schloth- 
rains  sollen  früher  die  Überreste  eines  aus  behauenen  Basaltsteinen  errich- 
teten Gebäudes  gestanden  haben,  das  der  Volksmund  mit  dem  Namen  „Römer- 
turm" belegte.  Da  man  dicht  dabei  den  Steinbruch  fand,  dem  das  Material 
des  Baues  entnommen  war,  so  wurde  dieser  weiter  ausgebeutet  und  in  ihm 
verschwand  jede  Spur  der  baulichen  Anlage.  Römische  Gerätschaften  und 
römische  Münzen,  die  man  hier  gefunden  haben  will  und  nach  Darmstadt  ge- 
kommen sein  sollen,  deuten  auf  römischen  Ursprung  des  Bauwerkes  hin. 

Auch  auf  dem  südwestlich  davon  gelegenen  Arnheiter  Berg  soll  sich 
nach  einer  Mitteilung  des  Herrn  Giess  römisches  Bildwerk  vorgefunden  haben. 

Dem  Schlothrain  und  den  Gebäuderesten  auf  dem  Hardthofe  gegenüber 
liegt,  durch  das  Thal  der  Mümling  geschieden,  die  Burg  Breuberg,  über 
welche  Knapp  §  36  und  91  eingehend  berichtet  und  römische  Anlagen  da- 
selbst nachgewiesen  hat.  1543  fand  man  dort  nicht  nur  Hypokausten, 
sondern  auch  einen  Viergötteraltar;  die  Inschrift  Brambach  Nr.  1399  und 
5  Stempel  der  22.  Legion. 

In  der  Nähe  vom  Breuberg,  aber  in  der  Gemarkung  von  Sandbach, 
fand  vor  3  Jahren  Herr  Giess  römische  Gebäudereste,  die  in  ihrer  Ausdeh- 
nung etwa  den  Fundamenten  eines  Turmes  entsprechen  würden.  Ein  Bericht 
über  diese  Ausgrabung  ist  noch  nicht  erschienen. 

Im  Jahre  1846  wurden  auf  einer  Anhöhe  am  südl.  Ufer  der  Mümling, 
dem  Breuberg  und  Neustadt  gegenüber,  ein  römisches  Gebäude  mit  Hypo- 
kausten, allerlei  Eisengeräte,  Bruchstücke  von  Terra  Sigillata-Gefässen  u.  s.  w. 
gefunden  (Arch.  V,  Nr.  V,  mit  Grundriss). 

Wenn  ich  auch  schon  früher  angenommen  hatte,  dass  sich  jenseits  der 
Mümling  der  alten  Breuberger-  und  Frankfurter  Strasse  entlang  noch  römische 
Niederlassungen,  oder  gar  Kastelle  finden  möchten,  so  hatte  ich  doch  nie  die 
Zeit  gefunden,  dort  Umschau  zu  halten  und  mir  die  Flurkarten  der  bayerischen 
Orte  Eisenbach,  Mömlingen^  Wenig-Umstadt,  Pflaumheim  u.  8.  w.  anzusehen. 
Da  überraschte  mich  im  vergangenen  Frühsommer  der  Archivdirektor  Dr  Gustav 
Freiherr  Schenk  zu  Schweinsberg  mit  der  Nachricht,  dass  er  in  einem  Güter- 
verzeichnis der  Johanniter-Gommende  zu  Mosbach  zwei  Namen  gefunden  habe, 
die  mich  vielleicht  auf  die  Spur  der  von  mir  gesuchten  römischen  Anlagen 
bringen  könnten.  Es  seien  nämlich  Liegenschaften  erwähnt  auf  der  „Hessel- 
burga  und  „Seelburg",  beide  in  der  Gemarkung  von  Wenig-Umstadt.  Ich  fand, 
dass  sich  der  Name  Hesselburg  als  Flurname  erhalten  hatte,  während  die 
Bezeichnung  Seelburg  verschwunden  war.  Die  „Hesselburg"  bildet  ein  Plateau 
OSO.  von  Wenig-Umstadt,  wird  im  Norden  und  Osten  von  Wald  begrenzt,  im 
Westen  von  einem  stark  ins  Auge  fallenden  schnurgeraden  Rain  und  liegt 
unmittelbar  an  und  vor  tief  eingeschnittenen,  jetzt  zum  Teil  bepflanzten  Hohl- 
wegen, die  thalab  nach  Mömlingen  ziehen  und  Überreste  der  alten  Breuberger 
Strasse  sein  sollen.  Im  südlichen  Teile  der  Hesselburg  fand  ich  eine  grosse 
Menge  sehr  dicker  Schieferstücke,  weiter  nördlich  Steine,  Mörtelbrockea, 
Scherben  anscheinend  römischer  Gefässe  und  das  Stück  eines  römischen 
Ziegels.  Nach  langem  Suchen  fand  ich  auch  ein  Stückchen  terra  sigillata, 
so  dass  also  kein  Zweifel  darüber  besteht,  dass  wir  es  hier  mit  einer  Römer- 
stätte zu  thun  haben,  die  nach  oberflächlicher  Untersuchung  etwa  150  Schritt 


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Die  Neckar-Mümlinglinie  von  Schlossau  an  bis  zur  hess.  Grenze.    155 

(170:146)  in  Länge  und  Breite  zu  messen  scheint.  Neben  dem  obener- 
wähnten Raine  stiess  das  Sondireisen  auf  Mauern  von  beinahe  2,25  m  Breite ; 
auf  der  Nordseite  der  Flur  sank  es  sofort  in  ganz  weichen  Boden  ein,  so 
dass  man  geneigt  ist  dort  einen  ehemaligen  breiten  Graben  anzunehmen.  Die 
rSeelburg"  kann,  den  Flurbenennungen  nach,  die  gleichzeitig  mit  ihr  vor- 
kommen, auf  einer  kleinen  Anhöhe  nordwestlich  von  der  Hesselburg,  jenseits 
des  Pflaumbachs  gelegen  haben.  Bis  jetzt  habe  ich  nicht  die  Zeit  gefunden 
ihre  Lage  genau  zu  ermitteln. 

Man  wird  bei  der  Hesselburg  wohl  zunächst  an  einen  römischen  Guts- 
oder Meierhof  denken,  beinahe  von  der  Grösse  der  Altenburg  bei  Beilersheim 
and  der  Hasselburg  bei  Hummetroth ;  doch  wäre  es  immerhin  möglich,  dass  die 
starken  Mauern  einem  Kastelle  angehörten.  Jedenfalls  ist  hier  wie  auf  der 
nahen  Seelburg  (Saalburg  —  Sälenburg?)  eine  gründliche  Untersuchung  ge- 
boten. Ergiebt  dieselbe  kein  Kastell,  so  ist  auch  an  eine  Fortsetzung  der  Linie 
Ton  Lützelbach  aus  nach  Norden  nicht  zu  denken. 

Aus  dem  in  der  Nähe  von  Wenig- Umstadt  gelegenen  Rad  heim  stammt 
ein  Yiergötteraltar,  der  im  Museum  zu  Darmstadt  aufgestellt  ist.  Ebenda- 
selbst befindet  sich  auch  eine  römische  Steinmaske,  die  in  dem  Walde  des 
nahe  gelegenen  Dorndiel  aufgefunden  wurde.  Walther,  Altertümer  der 
heidnischen  Vorzeit  S.  68,  erwähnt  noch  in  Radheim  einen  Stein,  auf  dem 
eine  männliche  Figur  mit  kurzem  Gewände,  einen  Beutel  in  der  Hand 
haltend,  ausgehauen  ist.  Dieser  Stein  befindet  sich  an  der  Vorderseite  eines 
Hauses  eingemauert  und  scheint  ebenfalls  ein  Drei-  oder  Viergötteraltar  zu  sein. 

Etwas  weiter  westlich,  bei  dem  Grünheckerhof  sind  wiederholt  röm. 
Münzen  gefunden  worden.    (MdL  Mitteilung.) 

Zum  Schlüsse  möchte  ich  noch  der  römischen  Fundstellen  zwischen 
der  Mümlinglinie  und  der  Rheinebene  gedenken  und  die  alten  Strassen  er- 
wähnen, welche  eine  Verbindung  von  dem  Rheine  aus  nach  der  Mümling  hin 
termittelten,  oder  möglicherweise  vermitteln  konnten. 

Zwischen  der  Mümlinghöhe  und  der  Rheinebene  liegen  drei  von  Nord 
nach  Süd  ziehende  Längsthäler  des  Odenwaldes,  denen  ebensoviele  Höhen- 
rücken entsprechen.  Es  sind  dies  die  Thäler  der  Mümling,  der  Gersprenz 
and  der  Modau. 

Im  Thale  der  Mümling  sind  bis  jetzt  folgende  römische  Fundstellen 
bekannt  geworden: 

1)  Bei  Höchst,  im  Thale  zwischen  dem  Riedel-  und  Neuberg  wurden 
röm.  Qebaudere8te  und  röm.  Gebäude  gefunden,  desgl.  auf  dem  Steinrücken. 
Nach  Mitteilungen  des  Herrn  Giess  in  Höchst. 

2)  Mümling-Crumbach,  Knapp  S.  171  erwähnt  hier  einen  Matronen- 
stein, Ton  welchem  er  auch  eine  Abbildung  giebt.  Dieser  Stein  wurde  mir  auf 
meine  Bitte  vom  Gemeinderate  des  Ortes  für  das  Darmstädter  Museum  über- 
lassen, konnte  mir  aber  nicht  ausgeliefert  werden,  da  Erbach-Fürstenau  Rechte 
daran  zu  haben  glaubte.  Er  wurde  darauf  in  dem  Eingang  zur  Kirche  auf- 
gestellt, wo  er  gegen  Beschädigungen  geschützt  ist.  Man  vergl.  Arch.  II 
S.  360,  Bonner  Jahrb.  XII,  199;  LXXXIII,  Abhandlung  von  Max  Ihm  Scp. 
Abd.  S.  133  u.  Taf.  II,  1. 

3)  König,    a)   „An  dem  Kirchturm,   welcher  zu  Ende  des  15.  Jahr- 


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156  Fr.  Kofler 

hunderte  erbaut  worden  ist,  ist  ein  Stein  mit  einer  römischen  Inschrift  einge- 
mauert." Walther,  die  Altert,  der  heidn.  Vorzeit  S.  62/  Knapp,  S.  100,  giebt 
die  Inschrift;  Brambach  Nr.  1396;  b)  in  der  Vorhalle  der  Friedhofskapelle: 
ein  Relief,  die  Minerva  darstellend,  mit  Speer,  Schild  und  Eule.  Quartalbl. 
1887,  Nr.  1. 

4)  In  dem  sog.  Deichelwalde,  nicht  weit  von  König,  „fand  vor  einigen 
Jahren  ein  Steinhauer  zwei  Steinfiguren.  Die  eine  derselben  ist  durch  das 
Füllhorn  und  die  Sichel  als  Ceres  kenntlich,  die  andere  scheint  ein  Mercur, 
den  Schlangenstab  in  der  Hand,  und  einen  Altar  neben  sich  habend,  zu  sein". 
Knapp  S.  123  und  124. 

5)  Michelstadt:  An  dem  sog.  Diebsturm  ist  eine  Figur  des  Mercur, 
„in  der  Linken  den  Schlangenstab,  in  der  Rechten  einen  Beutel  haltend  und 
rechts  neben  sich  einen  Widder  habend",  eingemauert.    Knapp  S.  124. 

6)  Stockheim,  nahe  an  der  Walkmühle,  auf  einer  Anhöhe  neben  dem 
Wege,  der  von  da  nach  Mossau  zieht,  wurden  die  Fundamente  eines  recht- 
eckigen Gebäudes  und  eine  Menge  zerbrochener  Ziegel,  in  dem  Schutte  eine 
sehr  verschliffene  Münze  mit  dem  Kopfe  Hadrians  gefunden.    Knapp  S.  125. 

Dieser  röm.  Fund  wird  von  Knapp  als  zweifelhaft  bezeichnet,  noch 
mehr  aber  bleibt  es  der  folgende: 

7)  Erb  ach.  „Auffindungen  von  gewissen  Steinen  und  Bruchstücken 
von  Gefassen,  terra  sigillata,  lassen  auf  einen  römischen  Ansitz,  namentlich 
an  der  Stelle  des  jetzigen  Schlosses,  schliessen".  Walther  S.  56.  Knapp  S.  180. 
Glaubwürdigen  Mitteilungen  zufolge  soll  sich  einer  der  Erbachschen  Beamten 
einst  den  Betrug  erlaubt  haben,  während  der  Vornahme  von  Erdarbeiten  in 
der  Nähe  des  Schlosses,  Scherben  römischer  Gefässe  des  Nachts  in  den  auf- 
gegrabenen Boden  zu  streuen  in  der  Absicht,  seinem  Herrn  eine  Freude  zu 
machen,  wenn  der  Beweis  erbracht  würde,  dass  Schloss  Erbach  sich  auf 
klassischem  Boden  erhebe. 

8)  Auf  der  Höhe  westlich  der  Mümling  sind  als  röm.  Fundstellen  zu 
erwähnen:  Rehbach  und  Forstel. 

Nur  bei  1)  sind  bis  jetzt  Reste  röm.  Gebäude  oder  Ansiedelungen 
nachgewiesen.  Die  Verbindungen  des  Thaies  mit  der  sog.  Mümlinghöhe  sind 
schon  früher  berührt  worden. 

Im  Thale  der  Gersprenz  liegen  zwei  grössere  und  einige  kleinere 
Römerstätten.  Die  grösseren  sind  Dieburg  und  Gross  -  Bieberau.  Südlich 
von  Gross-Bieberau,  am  östlichen  Fusse  des  Bensenböhlkopfes,  finden  sich 
die  Reste  eines  landwehrartigen  Aufwurfes,  der  nach  der  Thalseite  hin 
einen  vorliegenden  Graben  hatte.  Er  zog  meiner  Vermutung  nach  bis  zur 
Gersprenz  und  scheint  bei  Anlage  der  von  Gross-Bieberau  nach  Wersau 
fuhrenden  Chaussee  geschleift  worden  zu  sein.  Etwas  thalab  von  der  Stelle, 
wo  dieser  Erdaufwurf  einst  die  Gersprenz  berührt  haben  musste,  also  hinter 
demselben,  sollen  nach  Mitteilungen  des  verstorbenen  Steuerkommissärs 
Klingelhöffer  in  dem  Flüsschen  Reste  eines  auf  Eichenpfählen  ruhenden 
Überganges  gefunden  worden  sein.  Von  diesem  Übergange  aus  soll  vor  Zeiten 
ein  Weg,  von  dem  sich  noch  Teile  erhalten  haben,  nach  dem  Gross-Bieberau 
östlich  vorliegenden  Hange  und  dem  daselbst  gelegenen  Hofe  „hundert 
Morgen"  geführt  und  sich  von  dort  aus  als  Hohlweg  nach  dem  Krähegrund, 


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Die  Neckar-Mümlinglinie  von  Schlossau  an  bis  zur  hess.  Grenze.    157 

östlich  von  Überau,  fortgesetzt  haben.  Von  hier  aus  nimmt  der  Hohlweg, 
der  hin  und  wieder  einen  nach  Westen  liegenden  Aufwurf  zeigt,  den  Namen 
Teufels-  oder  Schweinegraben  an  (wie  ja  auch  öfters  der  Pfahlgraben  ge- 
nannt wird),  läuft  als  solcher  nach  Habitzheim  und  heisst  in  seinem  weiteren 
Laufe  zwischen  Semd  und  Gross-Umstadt  „die  Landwehr".  Seine  Fortsetzung 
will  man  bis  nach  Schaafheim  unweit  Stockstadt  gefunden  haben.  Der 
Schweinegraben  wird  im  nächsten  Frühjahr  Gegenstand  meiner  Untersuchungen 
werden  und  beabsichtige  ich  in  diesen  Blättern  darüber  zu  berichten. 
Vor  diesem  Graben  liegen  folgende  römische  Fundstätten: 

1)  Die  Hasselburg  bei  Hummetroth,  auf  der  Höhe  westlich  von  Höchst 
und  Mümling  Crumbach  gelegen,  mit  Überresten  ausgedehnter  römischer 
Bauten  und  Hypokausten,  in  welchen  ein  Ziegel  mit  Inschrift  gefunden  wurde, 
Tgl.  Brambach  Nr.  1397  und  Knapp  S.  171.  Die  vor  2  Jahren  durch  den 
historischen  Verein  unter  Leitung  des  Herrn  Giess  vorgenommenen  Ausgra- 
bungen lassen  annehmen,  dass  die  Gebäulichkeiten  einem  Gutshofe  ange- 
hörten. Qrtlbl.  1382,  I  u.  II  S.  27  ff  und  1888  Nr.  1  S.  3,  (vgl.  Anthes  in 
Westd.  Korr.  VI,  21). 

2)  Lengfeld.  Hier  sollen  nach  Winkelmann  und  Klein  in  einer  Hof- 
raithe  zwei  mit  Inschriften  versehene  Altäre  gestanden  haben.  Brambach 
Nr.  1401 -und  1402. 

3)  Ober-Klingen,  näher  bei  Gross-Bieberau,  am  Fusse  des  Otzbergs 
gelegen.^  Hier  wurde  in  einem  Steinbruche  (Sandsteinbruch)  neben  der  Kirche 
ein  behauener  Sandstein  mit  beschädigter  Inschrift  gefunden.  Brambach 
Nr*1398. 

4)  Nieder-Klingen.  Nach  einer  mündlichen  Mitteilung  befindet  sich 
zwischen  dem  Ort  und  dem  Otzberg  ein  von  Mauern  durchzogenes  Acker- 
feld, anf  welchem  röm.  Münzen  gefunden  wurden. 

5)  In  der  Gemarkung  Gross-Umstadt,  Fl.  66,  das  v.  Wamboldtsche 
Schlösschen.  Die  im  August  1878  von  Herrn  Giess  vorgenommenen  Aus- 
grabungen ergaben  röm.  Mauerwerk  und  Scherben  röm.  Gefässe.  Qrtlbl. 
1878  4.  4;  1879  S.  40. 

An  und  hinter  dem  Schweinsgraben  liegen  folgende  Fundstätten: 
l)Gros8-Bieberau.  Im  nördl.  Teile  des  Ortes,  zum  Teile  auch  noch 
im  freien  Feld  auf  einem  nach  der  Gersprenz  abfallenden  Bergabhange  wur- 
den „röm.  Gebäudereste  gefunden",  (Walther  S.  69).  Ausgedehnte  Hypo- 
kausten zeigen  sich  noch  heute  in  einer  Hofraite  des  Ortes.  Nach  Mittei- 
lungen des  verstorbenen  Steuer  -  Kommissars  Klingelhöffer  sollen  sich  aber 
auch  reich  mit  Marmor  ausgestattete  Badeeinrichtungen  vorgefunden  haben, 
worüber  er  an  die  Darmst.  Museumsdirektion  berichtet  haben  will.  Eine  Unter- 
suchung der  Stelle  ist  mit  grossen  Schwierigkeiten  verknüpft,  da  sie  sich 
unter  Wohnräumen  und  Ökonomiegebäuden  befindet. 

2)  In  dem  Ringwalle  „Heunehaus"  bei  Lichtenberg  (vgl.  Wd.  Zs.  1888 
S.  313)  wurden  zwei  Goldmünzen  des  Kaisers  Vespasian  gefunden. 

3)  Habitzheim.  „In  der  Nähe  des  Teufelsgrabens  hat  man  im  freien 
Felde  einen  römischen  Steinsarg  gefunden  mit  vier  Aschenurnen  und  einer 


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158  Fr.  Kofier 

Glasvase;  an  einer  anderen  Stelle  Scherben  von  terra  sigillata,  den  Bronze- 
griff eines  Schwertes  u.  a.  m.u  Der  grössere  Teil  der  gefundenen  Gegen- 
stande befindet  sich  im  Museum  zu  Darmstadt.    Walther  S.  59. 

4)  Semd.  Nicht  weit  von  dem  Orte  wurden  wiederholt  röm.  Gräber 
mit  Steinsärgen  und  Glasgefässen,  letztere  im  Museum  zu  Darmstadt,  ge- 
funden.   Mündliche  Mitteilung  und  Qrtlbl.  1884. 

Weiter  rückwärts,  an  der  Gersprenz,  liegen: 

l)Nieder-Keinsbach.  In  der  Gewann  „Steinmauer",  dicht  an  der 
Hauptstrasse  nach  Dieburg,  sollen  Ziegelsteine  mit  Gesimsen  und  die  Oberreste 
einer  Mauer  gefunden  worden  sein.  Knapp  S.  178.  Da  der  Finder,  Revier- 
förster Hofmann,  in  der  Regel  alles  was  ihm  draussen  auffiel,  Hügelgräber, 
Landwehren,  alte  Wege,  mittelalterliche  Burgen,  Wasserableitungsgräben 
u.  s.  w.  für  römisch  ansah,  so  bedarf  diese  Stelle  noch  einer  Untersuchung. 

2)  Dieburg.  Es  befinden  sich  hier  ausgedehnte  römische  Anlagen,  die 
sich  in  östlicher  Richtung  weit  in  das  Feld  hinaus  erstrecken.  Im  Jahre 
1823  wurde  ein  röm.  Bad  aufgedeckt  und  in  der  Nähe  des  Kirchhofs  ein 
röm.  Ziegelofen  gefunden.  Im  Jahre  1655  fand  Pater  Gamans  vor  dem  Hoch- 
altar der  alten  Pfarrkirche  einen  Stein  mit  der  Inschrift,  Brambach  Nr.  1403. 

Bei  dem  Bau  der  Strasse  von  Dieburg  nach  Münster  hat  man  Gefasse 
von  Thon  und  terra  sigillata  gefunden.  Ebensolche  Ge fasse  fanden  sich  auch 
bei  dem  Strassenbau  zwischen  Dieburg  und  Gross  -  Umstadt,  sowie  an  der 
Strasse  von  Dieburg  nach  Altheim  und  glaubt  man,  dass  die  meisten  dieser 
Gefasse  aus  Grabfunden  herrühren.  Auch  römische  Münzen  kommen  in  und 
um  Dieburg  häufig  vor.  Wissenschaftliche  Untersuchungen  haben  noch  nicht 
stattgefunden  und  das  von  vielen  hier  angenommene  Kastell  ist  nicht  nach- 
gewiesen worden.    Walther  64  u.  55. 

Von  Dieburg  aus  zog  eine  römische  Strasse  nach  dem  Rheine,  zu  der 
ausgedehnten  Römerstätte  bei  Gernsheim,  die  vor  3  Jahren  von  mir  aufge- 
funden ward.  Die  Strasse  selbst  war  schon  früher  von  mir  im  Ried  nachge- 
wiesen und  aufgedeckt  worden.  Über  den  Bau  derselben  vergl.  man  Qrtlbl. 
1885  S.  6  ff.  und  über  die  von  mir  gefundene  Fortsetzung  derselben  auf  dem 
linken  Rheinufer  das  Eorrbl.  d.  Westd.  Zeitschr.  1886  S.  203.  An  dieser  Strasse 
liegen  in  der  Richtung  Gernsheim-Dieburg  folgende  Römerstätten; 

1)  Die  Steinmauer  bei  Pfungstadt  mit  ausgedehnten  röm.  Bauan- 
lagen, die  bei  Rodung  eines  Wäldchens  aufgedeckt  wurden.  Als  Funde  wer- 
den genannt:  Ein  Estrichboden,  Heizkacheln,  röm.  Geräte  und  Gefasse  aus 
Thon  und  terra  sigillata,  Münzen,  Schmucksachen  etc.  Walther  S.  67  u.  68. 
Der  an  gleicher  Stelle  erwähnte  Heidendamm  ist  die  oben  erwähnte,  durch 
das  sog.  alte  Neckarbett  ziehende  Römerstrasse. 

2)  Auf  dem  Sandberg  bei  dem  Hardenauer  Hofe,  der  Steinmauer 
gegenüber,  wurden  sehr  schöne  Terra  Sigillata-Gefasse,  anscheinend  in  röm. 
Gräbern  gefunden,  die  wohl  den  ehemaligen  Bewohnern  der  röm.  Ansiedlung 
auf  der  Steinmauer  angehören  dürften.    (Mündliche  Mitteilung). 

3)  In  Pfungstadt  sollen  röm.  Münzen  gefunden  worden  sein;  ich 
glaube  jedoch,  dass  dieselben  aus  der  nach  Pfungstadt  gehörigen  Steinmauer 
stammen.    (Siehe  1). 


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Die  Neckar-Mümlinglinie  von  Seh  lossau  an  bis  zur  hess.  Grenze.    159 

4)  „Bei  Eberstadt  wurde  eine  Urne  voll  röm.  Silbermünzen  (Trajan, 
die  Antonine  und  Alexander  Severus)  (Arch.  III,  VI  S.  15)  vorzugsweise  vom 
Kaiser  Maximian  gefunden". 

ö)  In  Eberstadt  selbst:  Überreste  einer  mutmassl.  röm.  Strasse,  als 
Abzweigung  der  Dieburg-Gernsheimer  Strasse.  Vergl.  meinen  Bericht  Darmst. 
Zeitung  1889  Nr.  16,  Bl.  2  und  Qrtlbl.  d.  bist.  Ver.  1889,  Heft  I. 

6)  Am  Mathildentempel,  der  auf  einer  kleinen  Anhöbe  dicht  vorder 
Ebene  und  in  der  Nahe  der  Modau  gelegen  ist,  die  hier  aus  dem  Gebirge 
tritt,  wurden  im  Jahre  1838  die  Überreste  eines  römischen  Gebäudes  mit 
Heizvorrichtungen,  röm.  Ziegel,  terra  sigillata,  röm.  Münzen  gefunden. 
Walther  S.  56. 

7)  In  der  Nähe  der  Mündung  des  Beerbachs  in  die  Modau  hat  man 
zu  verschiedenen  Zeiten  viele  röm.  Münzen,  terra  sigillata  u.  s.  w.  gefunden. 
Aren.  IV,  XI,  4.  Das  an  jenem  Orte  erwähnte  Ref.  Arch.  III,  IV,  13  be- 
zieht sich  jedoch  auf  die  Steinmauer. 

8)  Zwischen  Eberstadt  und  Rossdorf,  bei  der  Fuchsenhütte,  „auf  der 
sog.  Schanz  sind  geformte  Ziegelsteine,  zum  Teil  hohl,  zum  Teil  flach  und 
mit  Gesimsen  versehen,  in  grösserer  Menge  gefunden  worden".  Walth.  S.  69 ; 
Per.  Bl.  1849,  S.  185. 

9)  Bei  Rossdorf,  auf  einer  west-nordwestl.  Vorhöhe  des  Rossbergs- 
Pattend  genannt,  hat  man  bei  den  Fundamenten  eines  Gebäudes  eine  röm. 
Münze  und  Fragmente  von  Gefässen  gefunden.    Walth.  S.  69. 

10)  In  der  Nähe  von  Gross-Zimmern,  in  der  Gewann  „Eckmauer"  hat 
Herr  Hauptmann  Herpel  in  Darmstadt,  nach  seiner  mir  gemachten  Mitteilung, 
Bauschutt  und  Bruchstücke  von  Terra-Sigillata-Gefässen  gefunden. 

Diese  Strasse  teilte  sich  in  Dieburg  in  mehrere  Arme.  Der  eine  zog 
durch  Münsterer  Gemarkung  nach  Norden,  vereinigte  sich  hinter  Bieber  mit 
anderen  vom  Maine  kommenden  bis  jetzt  noch  nicht  untersuchten  Römer- 
strassen, überschritt  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  den  Main  unterhalb  Bürgel 
und  mündete  in  die  von  Heddernheim  nach  Marköbel  führende  Römerstrasse 
ein.  An  der  von  mir  angenommenen  Übergangsstelle  unterhalb  Bürgel  habe 
ich  vor  2  oder  3  Jahren  mitten  im  Maine  auf  Pfählen  ruhendes  Mauerwerk 
gefunden.  Zwischen  Dieburg  und  Münster  wurden  an  dieser  Strasse  röm. 
Gräber  angetroffen,  Walther  S.  55,  und  in  Bieber,  das  in  der  Nähe  dieser 
Strasse,  unweit  Bürgel  gelegen  ist,  „sind  wiederholt  römische  Gegenstände 
gefunden  worden".    Walther  S.  62. 

Eine  zweite  Strasse  ging  an  Hergershausen  vorüber  nach  dem  Lett- 
busch, teilte  sich  hier  in  zwei  Arme,  von  denen  der  eine  in  der  Richtung 
nach  Stockstadt,  der  andere  wahrscheinlich  nach  Niedernberg  am  Maine  zog. 
Bei  Hergershausen  habe  ich  zu  beiden  Seiten  dieser  Strasse  römische  Gräber 
gefunden.  Auch  stammt  dorther  der  schöne  Priapus  der  Darmstädter  Ver- 
eins-Sammlung.    Vergl.  Korrbl.  d.  Westd.  Zeitschr.  V  Nr.  139. 

Eine  dritte  Strasse  „hohe  Strasse"  zog  von  Dieburg  aus  durch  den 
östl.  davon  gelegenen  Forst,  weshalb  sie  auch  oft  Forststrasse  genannt  wird, 
zwischen  Langstadt  und  Kleestadt  hindurch  in  der  Richtung  nach  Stockstadt 
(oder  auch  Niedernberg).    An  dieser  Strasse  wurden  in  der  Nähe  von  Die- 


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160  Fr.  Koner 

bürg  römische  Gräber,  zwischen  Langstadt  und  Kleestadt  eine  röm.  Strassen- 
saule  mit  Inschrift  gefunden  und  nach  Darmstadt  verbracht,  wo  sie  jetzt  im 
Museum  aufgestellt  ist.  Steiner  Inschr.  I,  24;  Nass.  Ann.  VIII,  579;  Bonn. 
Jahrb.  LXIV  S.  65  ff. 

Es  wird  auch  öfters  angenommen,  dass  die  von  Dieburg  aus  über 
Gross-Umstadt  nach  Dorndiel  und  Obernburg  ziehende  „hohe  Strasse"  römi- 
schen Ursprungs  sei,  allein  sie  ißt  meines  Wissens  noch  nie  genauer  unter- 
sucht worden  und  ausser  der  oben  erwähnten  römischen  Steinmaske  hat  sich 
an  ihr  auf  hess.  Gebiete  nichts  Römisches  vorgefunden. 

Die  röm.  Niederlassungen  im  Thale  der  Modau  liegen  an  der  Strasse, 
welche  von  Dieburg  aus  nach  Gernsheim  zog  und  sind  bereits  oben  erwähnt 
worden. 

Von  Michelstadt,  in  dem  Mümlingthale,  aus  fuhrt  eine  alte  „hohe 
Strasse"  über  Ober-Mossau  und  Fürth  nach  dem  Weschnitzthale  und  Wein- 
heim an  der  Bergstrasse.  —  Die  „alte  Erbacher  Strasse"  führt  von  Wer- 
sau,  eigentlich  von  Gross-Bieberau  aus  über  die  Böllsteiner  Höhe  und  Ober- 
Mossau  nach  Erbach,  also  aus  dem  Gersprenz-  in  das  Mümlingthal.  —  Nach 
Mitteilungen  des  Herrn  Oberförster  Joseph  in  Lörzenbach  teilt  sich  in  Ober- 
Mossau  diese  Strasse  und  es  zieht  ein  Arm  in  südwestl.  Richtung,  stets  den 
Höhen  folgend,  über  Hammelbach  nach  der  Schardt,  dann  sich  mehr  südlich 
wendend  über  die  Tromm,  berührt  Waldmichelbach  und  soll  einerseits  nach 
Weinheim,  andererseits  nach  Heidelberg  gezogen  sein.  Man  nennt  diese  Ver- 
bindung des  Neckars  mit  der  Mümling  noch  „hoher  Weg*1  und  an  anderen 
Orten  „hohe  Strasse".  Aus  dem  genannten  Hammelbach  soll  möglicherweise 
die  Statue  des  Visucius  (Weschnitz)  stammen,  welche  im  Mannheimer  Museum 
aufbewahrt  wird1).  Weiter  führt  eine  alte  Strasse  von  Brensbach  aus  über 
den  Höhenrücken  bei  Hummetroth  nach  Höchst.  An  ihr  liegt  östlich  von 
Hummetroth  die  römische  Ansiedelung  „Hasselburg".  Diese  Thäler  der  Ger- 
sprenz und  der  Mümling  sind  aber  auch  noch  mit  einander  durch  die  „hohe 
Strasse"  verbunden,  welche  von  Dieburg  aus  über  Hering  einerseits  nach 
Höchst,  andererseits  nach  Sandbach  und  Neustadt  führt.  —  Von  Reinheim 
aus  zieht  eine  „hohe  Strasse"  nach  Brandau  und  von  dort  aus  als  Bens- 
heimer  Strasse  über  Reichenbach  nach  Bensheim;  sie  verbindet  also  das 
Gersprenzthal  mit  der  Bergstrasse.  In  der  Nähe  von  Reichenbach  ist  das 
bekannte  Felsenmeer  mit  der  Riesensäule,  die  nach  v.  Cohausen  u.  Wörner, 
Arch.  XIV  S.  137  ff.  von  den  Römern  bearbeitet  wurde.  Weiter  unten 
im  Thale  liegt  das  den  Grafen  von  Erbach-Schönberg  gehörige  Schloss  Schön- 
berg, wo  wiederholt  römische  Gefasse  und  unter  anderen  auch  eine  schöne 
Patera  von  terra  sigillata  gefunden  wurden,  welch  letztere  sich  in  der  Erbacher 
Sammlung  befinden  soll.  Walther,  S.  69.  —  Von  Reinheim  aus  zieht  noch 
eine  andere  „hohe  Strasse",  welche  zuerst  die  alte  Hohl  genannt  wird,  über 
Ueberau  nach  Wersau,  steigt  dem  südwestlich  von  diesem  Orte  gelegenen 
Höhenrücken  hinan,  geht  an  der  Neunkircher  Höhe  vorüber  über  Winter- 
kasten etc.  nach  der  Bergstrasse,  bei  der  Slarkenburg  und  Heppen- 
heim die  Ebene  erreichend.     Nach  Mitteilungen  des  Herrn  Forstinspektor 


1)  Man  vergleiche  dagegen  Haug's  Katalog  Nr.  19. 


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Die  Neckar-Mümlinglinie  von  Schlossau  an  bis  zur  hess.  Grenze.    161 

Preuschen  wird  sie  auch  Weinstrasse  genannt.  Eine  andere  „hohe  Strasse" 
fahrt  von  Ober-Ramstadt  aus  den  Höhen  entlang  nach  Frankenhausen  und 
über  die  Neutscher  Höhe  zum  Staffelkreuz  in  der  Nahe  des  Felsbergs.  Nach 
Mitteilungen  des  vorher  erwähnten  Herrn  soll  die  Strasse,  welche  auch  Hutzel- 
strasse genannt  wird,  vom  Staffelkreuz  aus  thalab  über  Quattelbach  nach 
Balkhausen  und  Hochstätten  und  von  hier  nach  Auerbach  an  der  Bergstrasse 
geführt  haben.  Bei  dem  Kalksteinbruche,  in  der  Nähe  von  Hochstätten  sollen 
Spuren  eines  uralten  Betriebs  und  auch  römische  Münzen  gefunden  worden 
sein.    Walther  S.  61. 

Vielfach  hört  man  die  Ansicht  aussprechen,  dass  auch  die  hier  erwähnten 
Hoch-  oder  Hohestrassen  römischen  Ursprungs  seien,  es  hat  jedoch  bis 
zur  Stunde  keine  Untersuchung  derselben  stattgefunden. 

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Eine  Ergänzung  der  Bibliographie  des  Münsterischen 
Humanisten  Murmellius. 

Von  Custos  Dr.  P.  Bahlmann  in  Münster  i.  W. 

Nach  der  trefflichen  Monographie  des  Gymnasiallehrers  Dr.  Reichling : 
„Johannes  Murmellius.  Sein  Leben  und  seine  Werke.  Nebst  einem  ausführ- 
lichen bibliographischen  Verzeichnis  sämtlicher  Schriften  und  einer  Auswahl 
von  Gedichten.  Freiburg  i.  B.  1880",  kann  man  die  Untersuchungen  über 
diesen  Hauptrepräsentanten  des  westfälischen  Humanismus  wohl  im  allge- 
meinen als  abgeschlossen  betrachten.    Auch  von  den 

Schriften 

des  Murmellius  sind  dem  unermüdlichen  Verfasser  ausser  den  drei  nach  einem 
Artikel  in  der  holländischen  Zeitschrift  „Navorscher"  (Amsterdam,  jaarg.  1859, 
bl.  281)  sub  Nro.  XXXVI,  XLII  und  XLI1I  des  bibliographischen  Verzeich- 
nisses angegebenen  Gedichten  nur  noch  folgende  unbekannt  geblieben: 

1)  Angeli  Politiani  „Mantou  cum  annotationibus.    (Bibl.  Verz.  XXI). 

2)  De  magi8tri  et  discipulorum  officiis  epigrammatum  über.    Coloniae 
1510.    (Bibl.  Verz.  XXII). 

3)  Laus  s.  encomium  Reuchlini.    (Bibl.  Verz.  XXXIX). 

Das  letztgenannte  Gedicht  habe  ich  aus  „Reuchlin's  Sergius,  Monasterii, 
Theod.  Tzwyvel,  1516a  bereits  im  Korrbl.  VIII,  76  mitgeteilt.  Hier  möchte 
ich  nur  noch  ergänzend  bemerken,  dass  Murmellius  dem  „Joanni  Aedicollio 
Agrippinensi,  ingenuarum  artium  magistro"  schon  in  seinem  Epigrammatum 
über,  Coloniae  1508,  Bl.  b  iij  zuruft: 

Salve,  care  sodalis  Aedicolli, 

Culto  pectore  qui  tenes  poesim 

A8trorumque  situs  geographosque 

Vidisti  varias  peritus  urbes 

Et  mores  hominuml    Quid  alma  prosit 

Virtus,  quid  noceat  fugax  voluptas, 


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162  P.  Bahlmann 

Calles,  illius  arduum  cacumen 

ScandeDs  assiduo  labore  et  huius 

Devitans  sapienter  illecebras. 

Hinc  dulci  fruimur  sodalitate. 

Consuetudo  placet  probata  nobis 

Et  mores  similes  fovent  amorem. 
Das  zweite  Werk:  „Joannis  Murmeil ii  Buremundensis  De  magistri  et 
discipuloram  officiis  epigrammatum  über.  Eiusdem  oda  in  diviFrancisci 
Asisiatis  preconium  [In  fine:]  Impressum  .  .  .  Coloniae  in  officina  litte- 
raria  ingenuorum  filiorum  Quentell.  Anno  dni  M.  ccccc.  x.  tertio  Nonas  De- 
cembre8u,  das  Goedeke ')  unter  Bezugnahme  auf  Reichling  noch  als  verschollen 
bezeichnet,  beschreibt  nach  einem  in  der  Paul.  Bibliothek  zu  Munster  be- 
findlichen Exemplare  Baeumker  in  der  Zeitschrift  für  vaterländ.  Geschichte 
und  Altertumskunde  Band  39  Münster  1881,  I  S.  113  ff.,  wo  er  auch  die 
Vorrede,  die  Überschriften  sämtlicher  27  Epigramme  und  einzelne  für  die 
Pädagogik  des  Munnellius  oder  dessen  Streit  mit  dem  Münsterischen  Rektor 
Timann  Kemner  bedeutungsvolle  Verse  abdruckt.  Die  Epigramme  X  (s.  Reich- 
ling 1.  c.  pag.  60)  u.  XXV,  sowie  das  erste  Distichon  von  Epigr.  XXI  hat 
Murmellius  auch  in  seinen  „Scoparius"  (Coloniae,  Quentell,  1518,  Bl.  6)  über- 
nommen. 

Von  dem  Commentar  zu  Angelo  Poliziano's  „Manto"  war  bisher  kein 
Exemplar  bekannt.  Aufmerksam  auf  denselben  machte  zuerst  Niesert*),  der 
in  dem  Supplemente  zu  dem  Altheer'schen  Bücherkatalog  (1792)  S.  77  fand : 
„Angeli  Politiani  manto  cum  annot.  J.  Murmellii:  et  divi  Laurentii  passio 
versibus  Jambicis  ä  Prudentio,  et  Ambrosii  Epistolae  compositae.  Davent. 
15..  4to."  Später  veröffentlichten  G.  Krafft  und  W.  Crecelius8)  einige  Aus- 
züge aus  dem  von  Johannes  Butzbach  und  Jakob  Siberti  1508 — 1513  nieder- 
geschriebenen „Auctarium  Joan.  Boutzbachii  de  Scriptoribus  Ecclesiasticis**, 
in  welchem  (Fol.  58  A ;  Krafft  u.  Cr.  pag.  60)  unter  den  bereits  erschienenen 
Schriften  des  Murmellius  auch  angeführt  wird:  „In  silvam  Policiani  annota- 
menta  que  inante  [statt  manto]  intitulatur".  Jetzt  habe  ich  in  der  Bibliothek 
des  bischöflichen  Priester-Seminars  zu  Münster  die  Originalausgabe  gefunden, 
welche  noch  in  demselben  Jahr  wie  der  Commentar  zu  Politiani  „Rusticus" 4) 
gedruckt  ist,  in  dessen  Vorrede  Murmellius  schreibt:  „Superiori  aestate,  vir 
humanissime,  discipulis  inter  alia  enarravi  duas  sylvas  Angeli  Politiani :  qua- 
rum  alteri  Rusticus,  alten  Manto  nomen  inditum  est.  .  .  .  prior  in  lucem 
exit  Ru8tici  commentarius  .  .  ."  Das  in  einem  mit  der  Signatur  E4  58  be- 
zeichneten Sammelband  befindliche  Buch  beginnt: 

Bl.  1«:  Angeli  Politiani  sylva.  cui  jtitulus  Manto:  cum  adnotamentis 
Joannis  |i  Murmeliy  Ruremundensi9.    De  librisl  Vergily  Elegia  Fasti   6).    Da- 


1)  Grundr.  s.  Gesch.  der  dtsch.  Dichtung,  II.  Aufl.,  Dresden  1884  S.  424  Nr.  18. 

2)  Westphalia,  hrsg.  von  Ludw.  Tross,  II.  Jahrg.,  Hamm  1825,  Quartal  I  8.  87. 

3)  Beiträge  cur  Gesch.  des  Humanismus,  Heft  I,  Elberfeld  1870.  —  Vergl.  Reichling 
1.  c.  pag.  XI. 

4)  Monasterii,  Laur.  Borneman,  1510  (jetst  auch  im  Besitz  der  Münster.  Bibliothek). 
—  Die  Vorrede  ist  an  Herrn.  Torrentinus  gerichtet  und  vom  7.  April  1510  datiert. 

5)  Publius  Faustus  Andreliui,   sehT  oft  blos  Faustus  genannt,   geb.  in  Forli   1461, 
gest.  als  Hofdichter  und  Professor  der  schönen  Wissenschaften  su  Paris  1518. 


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Bibliographie  des  Münsterischen  Humanisten  Murmellius.  163 

runter  ein  Holzschnitt  (6,5  x  8,1  cm) :  In  der  Mitte  Gott  auf  dem  Throne, 
zur  Rechten  ein  knieender  Mann,  zur  Linken  eine  knieende  Frau,  über  beiden 
ein  Spruchband,  das  rechte  mit  der  Inschrift:  „Miserere  mei  dec)",  das  linke 
mit  „misericordia".    Bl.  lb :  Angelus  Politianus  Laurentio  '  Medici  Petri  Fran- 
cis« F.  S.  d.  'i  •).    Bl.  2»  (Sign.  Aij) :  Prefatio  angeli  politiani   in  syluä  !  cui 
titulus  Manto.  \\    Bl.  2*,  Z.  9 :  Angeli  Politiani  Sylua  in  bucolicon  ||  Vergily 
enarratione  pronüciata  Cui  ,  titulus  Manto.  \\     Bl.  9»,  Z.  2  v.  u. :  Ex  libro 
elegiarum  Fausti  andrelini  ,|  de  vergilij  libris  elegia.  •    Bl.  12*  med. :  In  quae- 
dam  perobecura  Mantus  loca  Joannis  Murmellg  Ruremü ,,  densis  adnotationes. " 
Nun  folgen  die  Erläuterungen  zu  folgenden  Stellen :  Quasi  Adonidos  hortum 
(in  d.  Widmung  an  Lorenzo  dei  Medici,  Hoffm.  S.  95) ;  Ceruchis  (in  d.  Prae- 
fatio,  Hofim.  S.  140) ;  Quis  mihi  det  siculas  latio  clangore  sorores ,  Post  geti- 
cam  superare  chelyn  (Hoffm.  S.  141,  Z.  5  u.  4  v.  u.);  Non  Linus  Inachides 
(Hoffm.  S.  142,  Z.  33) ;   Qualia  nee  caste  peplis  et  caetera  (Hoffm.  S.  146, 
Z.  3  v.  u.).    Darunter  Bl.  13*  (Sign.  Ciy)  Z.  9  v.  u. : 
Pamphili  Saxi7)  distichon. 
Foelices  viuent  anime:  que  viuere  nolunt 
IUe  sapit  vere:  qui  bona  vera  petit. 
Joannis  Murmellij  distichon. 
Ut  valeant  animi:  duro  traetanda  labore 
Corpora  sunt:  luxus  melle  venena  tegit 
Eiusdem  distichon. 
Ut  studijs  sophiae  securo  pectore  laetus 

Nocte  dieqs  vaces:  est  schola  dieta  puer. 
BL  13^:  Ad  insignem  studiorum  huma  Jnitatis  professorem  Henri- 
cum  |Joannem  Bathauü8)  Eiusdem   epigramma. |! 
Olim  nobilitat  bellorum  fama  bathauos 

Quos  Rhenus  gelidis  Mosaqs  cingit  aquis 
Te  duce  nunc  etiam  Beroaldi  docte  Philippi 
Ulustrat  patriam  phoebus  alumne  tuam 
Nee  minor  est  bathauis  Clarij  qua  gl'a  Martis 
Prouenit  et  gemina  laurus  honorqs  via. 
Eiusdem  ad  optima  maximä  virgine||dei  matrem  distichon.  > 
Horrida  bella :  fames  malesuada  :  r  noxia  pestis 
Sint  proeul  a  populo  maxima  virgo  tuo. 
Ex  libro  septimo  Petri  Criniti 9)  <  de  honesta  diseiplina.    Caput  xi.   (folgt  der 
vollständige  Abdruck  dieses  Kapitels  mit  d.  Überschrift).    Darunter  Bl.  14» 
med.:  Manto  Politiani  cum  adnotame |' tis  et  Fausti  elegia  finem  habent]  Mo- 


6)  Abgedruckt  in  8.  F.  W.  Hoffmann,  Lebensbilder  berühmter  Humanisten,  Reihe  I, 
Leipiig  1837  8.  95,  Praefatio  u.  Silva  ebenda  p.  140—147.  Auf  diesen  Abdrnek  bestehen 
sich  such  weiter  unten  die  hinter  den  erläuterten  Stellen  eiogeklammerten  Seitensahlen. 

7)  Pamphili  Saxi  epigrammatum  libri  4,  distichornm  libri  2,  de  hello  gallico,  de 
hadtiras  Yeronae,  et  elegiarum  über  unus  (edente  Joan.  Taberio)  ersch.  Brixiae,  apud 
Benurdinum  de  Misinta,  1499. 

8)  Im  „Sooparius*  als  Commentator  der  Historie  naturalis  Plinius  des  Alteren 
Teneiebnet 

9)  Zuweilen  auch  Eiccio  genannt,  geb.  ca.  1466  gest.  1506,  war  Schüler  und  später 
Nachfolger  des  Politian  in  dessen  Professur  der  Beredsamkeit  su  Florenz. 


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164  P.  Bahlmann 

naaterij   aeneis  typis   excusa.  l  impensis   industrij    viri  Laurentij  ||  Borneman. 
Anno,  M.  D.  X.  ; 

14  Bl.  4°,   die   Rückseite  des  letzten   Blattes  frei.     Durchweg  gothische  Type. 
Sign.  Aij— Ciij.    Ohne  Custoden  o.  Blattz. 

Ausgaben 

Murmel  Kutscher  Schriften   fugt  Baeumker10)    den   von  Reichling  erwähnten 
noch  vier  hinzu,  die  Goedeke  (1.  c.  p.  423  ff.)  ebenfalls  unerwähnt  gelassen: 

1)  Flores  Tibulli,  Propertii,  ac  Ovidii,  ab  Joanne  Murmellio  selecti,  ä 
complusculis  mendis  repurgati.  Coloniae  8.  a.  (J.  Gymnicus,  1550 
bis  1560?).    Paul.  Bibl.  Münster,  [zu  ReichL  Verz.  IV]. 

2)  Joa.  Murniellii  R.  versificatoriae  artis  rudimenta.  De  hymuis  eccle- 
siasticis  eiusdem  libellus.  —  In  epistolam  divi  Hieronymi  ad  Niciam . . . 

mmentarioli  duo  Joannis  Murmellii.  —  Ex  nonnullis  divi  Hiero- 
nymi epistolis  ...  ab  Joanne  Murmellio  fideliter  selectae  orationes. 
Daventriae,  Alb.  Pafraed  1515  mense  Junio.  (mit  der  Sign.  Di— Kiij, 
also  wohl  Bruchstück).  Paul.  Bibl.  Münster,  [zu  ReichL  Verz. 
XXVIII  u.  V]. 

3)  De  officiis  liberorum,  parentum  et  praeceptorum  libellus  aureolus: 
Ülim  ab  auctore  Joanne  Murmellio  sub  titulo  Enchiridii  scholasti- 
corum  editus,  nunc  autem  communi  utilitati  restitutus  studio  M. 
Hermanni  Vastelabi  Lemgoviensis.  Lemgoviae,  haer.  Conradi  Grotheni, 
1596.  Bibl.  des  Gymnas.  Carol.  in  Osnabrück,  [zu  ReichL  Verz.  IX  B]. 

4)  Tabulae  Joannis  Murmellii  R.  in  artis  componendorum  versuum 
rudimenta.  Monasterii,  Theod.  Tzwyvel,  1563.  Bibl.  Gymn.  Carol. 
Osnabrug.  [zu  ReichL  Verz.  XXXVII]. 

An  weiteren,  bisher  unbekannten  Ausgaben  vermag  ich  beizubringen: 
1)  zu  ReichL  Verz.  I  B. 

UPuscula  duo  .  .  .  Unü  de  verborü  compositis.  Alte^  de  verbis 
cöibus  ac  Deponetalibus  (sie!)  Coloniae,  Mart.  de  Werdena,  1514.  38  BL  4° 
(Stadt- BibL  Lüneburg). 

2)  zu  ReichL  Verz.  II  A. 

Bl.  la:  Antonii  Mancinelli  Weli  terni  Versilogus  optimo  compendio 
artem  versifi-  candi  tradens  studiosoqs  scholastico  in  primis  neces  sarius. 
cui  adiecti  sunt  breues  et  vtiles  commenta-  rij.  Carmen  item  sapphicum  in 
vrbem  Monasterie  sem  ab  Joanne  Murmellio  citissiö  impetu  effusum  BL  lb 
leer  BL  2a:  Anthonius  Mancinellus  Inclyto  addolescenti  (sie!)  Joanni 
Michaeli  de  bonis  augurijs  .  .  .  Bl.  18b :  In  vrbem  Monasteriensem  westphalie 
metro*  ■  polim  opulentia  (sie!)  doctisq3  ac  prudentibus  hominib9  jinsignem 
Ode  sapphica  ab  Joanne  Murmellio.  !  (quum  certamen  cum  Georgio  Sibutio 
inijsset)  <|tiamui8  sex  horas  scholasticis  offieijs  impenderet  intra  vnius  lucis 
spacium  qiiarto  Nonas  Julii  ef*,  fusa.  M.  CCCCC.  iij.  BL  21*>,  Z.  2  und  1 
v.u.:  Impressum  Dauentrie  p  me  Richardum  pafraet  Anno  dni  M.  CCCCC.  inj. 
Li  die  Appollonie  n)  i  Bl.  22  leer. 

H  Bll.  4°.  Gothische  Typen.  Sign.  Aij— Diij.  Ohne  Cust.  u.  Bit*.  (St  -B.  Lüneburg). 


10)  I.  c.  et  ibid.  Bd.  40  (1882),  I  p.  164  ff. 

11)  IL  Februar. 


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Bibliographie  des  Münsterischen  Humanisten  Murmellius.  165 

Durch  das  Auffinden  dieses  Originals  werden  die  von  Reichling 
pag.  50  gemachten  Bemerkungen  hinfallig.  Die  von  ihm  als  erste  angesehene 
Ausgabe  ist  that sächlich  1507  (nicht  1503)  gedruckt  und  dürfte  wohl  an  der 
zweiten  Stelle  ihren  Platz  finden.  Von  den  von  Reichling  ebenda  erwähnten 
Druckfehlern  in  dem  Gedicht  auf  Münster  zeigt  unsere  Ausgabe  nur:  Lucie 
statt  Quae  (Strophe  3),  numium  statt  nimium  (Str.  31),  Caesare  statt  Caesari 
(Str.  44),  sowie  iuventa  statt  iuvente  (Str.  49) ,J). 

3)  zu  Reichl.  Verz.  IV. 

Loci  communes  sententiosorum  versuum  ex  elegiis  Tibulli,  Proper tii 
et  Oridii 

a)  Magdeburgi,  A.  Kirchner,  1586.  8°.  (Bibl.  des  Johanneums  zu 
Lüneburg). 

b)  Lipsiae,  Weidmann,  1686.  8°.  Mit  dem  Zusätze:  Frid.  Taub- 
manni  sententiae  et  libellus  metricus  op.  et  stud.  M.  H.  Prosenii "). 
(Job.  z.  Lüneburg). 

4)  zu  Reichl.  Verz.  VII. 

ARs  memorativa  Gerogii  [sie !]  Sibuti.  Coloniae,  Quentell,  1505,  VI  Cal. 
Apr.  mit  des  Murmellius  „Saphicum".  —  Dieses  Reichling  nur  durch  Panzer 
bekannte  Werk  (8  BI1.  4°)  befindet  sich  auf  der  Stadtbibliothek  zu  Lüneburg. 
5)  zu  Reichl.  Verz.  XVII. 

Bl.  1»:  Joannis  Murmellij  Rure  |j  mundesis  Panegyricon.  inpreconiü 
Ulastris8imi  prieipis  Erici M)  Monaste  |  riensis  ecclesie  episcopi. :, 

Ode  sapphica  eiusde  de  vita  diui  Ludgeri.  [ 

Eiusde  in  preconiü  Petri  Rauenatis 15)  syl  j,  ua  integritati  restituta  quom 
in  priori  editio'ne  omissis  viginti  quinqa  versibus  chalcogra- 1|  phorum  ineuria 
sit  fede  mutilata  [| 

In  Beanum  epigramma. "  (folgen  6  Verse). 

Bl.  12»  [Am  Ende]:  Hoc  opusculü  foelici  exitu  ab  industrio  viro 
Georgio  Richolff  impensis  Laure "  tii  Bornman  aeneis  typis  excusum  est  ,  in 
preclara  urbe  Monasteriesi  Vestpha  He  metropoli  nobilissima.  | 

12  BL  4P.  Sign.  Aiij— Biiij.  Gothisohe  Typen,  die  zwei  ersten  Zeilen  des  Titels 
gross  gedruckt  Auf  Blatt  12b  ein  hausmarkenartige»  Bnohdruckerseichen  in 
schrägem  weissen  Wappenschilde,  von  reioher  Arabeskenversierung  umgeben 
(s.  Z.  im  Antiquariat  von  Ludw.  Bosenthal  in  Mönchen). 

Leider  fehlt  auch  diesem,  wie  dem  einzigen  sonst  noch  RicholfFs  Namen 
tragenden  Münsterischen  Druck  (Sedulii  paschale  carmen)  die  Jahresangabe. 
Da  man  jedoch  schon  früher  ")  RicholfFs  Thätigkeit  zu  Münster  in  die  Jahre 
1507  und  1508  gelegt  hat  und  anzunehmen  ist,  dass  ein  dem  Bischof  Erich 
bei  seinem  Einzüge  überreichtes  Gratulationsgedicht  auch  in  demselben  Jahre 


12)  Beide  Ausgaben  haben  Str.  10:  „cingunt",  nicht  „oingent". 

IS)  Zuerst  Wittenberg  1538  [sie!]  erschienen.  (Progr.  des  Johanneums,  1880,  p.  16, 
Sr.  194.) 

U)  Erich  I,  Herzog  von  Sachsen-Lauenburg,  zum  Bisohof  gewählt  am  24.  Febr.  1508. 

15)  Vergl.  Über  ihn  Beichling,  1.  c  pag  88  u.  118. 

16)  Nordhoff  i.  d.  Zeitschr.  für  vaterL  Gesch.  u.  Altert.  Bd.  34  Münster  1876  I  S.  155 
und  Beichling  in  Pick's  Monatsschrift  Jahrg.  IV  Trier  1878  S.  510.  —  Nähere  Nachriohten 
Aber  Bicholff,  besonders  Über  dessen  etwaige  Identität  mit  dem  seit  Ende  des  15.  Jahrh.  in 
Lflbeck  wirkenden  Drucker  gleichen  Namens  gedenke  ich  später  an  anderer  Stelle  su  geben. 


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166  P.  Bahlmann 

gedruckt  sei,   so  dürfte  unsere  Ausgabe  bereits   1508   erschienen    und  somit 
der  von  Reichling  angegebenen  (Coloniae,  Quentell,   1509),   mit  der  sie  in- 
haltlich vollständig  übereinstimmt,   voranzustellen  sein. 
6)  zu  Reichl.  Verg.  XXXI. 

Jo.  Caesarii  dialectica,  nunc  demum  exactius  recognita  et  locupletior 
reddita.  Adjecta  est  Jo.  Murmel! ii  in  decem  praedicamenta  Aristotelis  isagoge, 
oppidoquam  utilis  huius  disciplinae  studiosis.  Coloniae,  Euch.  Cervicornus, 
1532.   8°  (8t-Bibl.  Lüneburg).  —  Vergl.  Reichliug  pag.  100,  Anm.  2. 

Dass  ausserdem  in  dem  Programm  des  Johanneums  zu  Lüneburg,  1880, 
sub  Nr.  281  eine  Ausgabe  der  Murmellius'schen  Abhandlung  von  1512  ange- 
geben ist,  beruht  nach  einer  gütigen  Mitteilung  des  Lüneburger  Bibliothekars, 
Herrn  Oberlehrer  Görges,  dem  ich  auch  für  die  nochmalige  Prüfung  des 
.Druckjahres  der  von  mir  nicht  selbst  eingesehenen  dortigen  Exemplare  zu 
Dank  verpflichtet  bin,  auf  einem  Irrtum:  Gemeint  ist  der  von  Reichling, 
Verz.  XXXI,  2  beschriebene  Druck  von  1519. 

7)  zu  Reichl.  Verz.  XXXVII. 

a)  Bl.  1  * :  In  artis  componen  |  dorum  versäum  rudimeta  mini*  mo 
labore  pueris  ediscende  Joannis  Murmelly  :Ruremunden  Isis  Tabu,^  Dar- 
unter das  von  Reichling  Nr.  XLVI,  1  beschriebene  Wappen.  Bl.  H>:  Index 
duodeeim  tabularum  huius  libelli.  Bl.  2a:  De  literarum  distributione.  Ta- 
bula prima  |  Bl.  13*>,  Z.  7:  Joannis  Murmeil ij  ad  proximum  Epi« '' gramma 
pareneticon.  \\  Folgen  14  Verse,  dann:  Finis  ,  Eiusdem  ode  sapphica  ad 
grammatices  stu*  j'  diosum  Dauetrie  in  edib9  Alberti  PaefV  raed  industrij 
typographie  magU  stri  ex  tempore  composita.  |'  (27  Verse).  Bl.  14»  hinter 
FINIS,  :  Excusum  Dauetrie  in  officina  literatoria  Alberti  Paef*  ,raed  Anno 
redemptionis  nostre  M.  D.  Xvirj.   '  Mense  Julio  , 

14  BU.  4».  Gothische  Typen.  Sig.  Aij— Ciij.  Ohne  Cust.  u.  Blatts.  (St.-B.  Lüne- 
burg). —  In  dieser  ersten  datierten  Ausgabe  sind  die  Verbesserungen  xu 
den  Caroleia  nicht  mehr  enthalten. 

b)  De  ratione  faciendorum  versuum.  Magdeburgi,  A.  Kirchner,  1581. 
8°.    (St-B.  Lüneburg). 

8)  zu  Reichl.  Verz.  XLI. 
Bl.  1 » :  Grammatice  regule "  Joannis  Murmellij  quibusdä  a  Jo» :  anne 
Bugenhagenio  additis.  cü  no*  minü  et  verborü  declinatione  \\  Joänis  Bugen- 
hagenij  dialogus  tetrastrophus  17J  In  preeeptoris  sui  Joannis  Murmellij  Andree 
Modestini  Phalecium  Hendecasyllabum  pre*  :i  cepta  grammatica.  1,  Folgen  12 
Verse.  Bl.  lb:  Venerabilibus  viris  Joanni  Boldewan  religio  so  patri  Priori 
conuentus  Monasterij  in  Belbuck  ordinis  Premöstra*  tesis.  r  Luce  Crümen- 
huss  Archigrämateo  reipu.  Treptöesis  dnis  suis  !  .  .  .  Joänes  Bugehagenius 
in  Christo  Jesu  S.  D.  unterzeichnet  Bl.  2»:  Ex  Treptonio  Pomeranico. 
Auno  dni  millesimo  :  quingentesimo  deeimoquinto.  kalendis  Februarij.  Andree 
Kikebusch  Chri  Sacerdoti  doctissimo  Pbilosopho  r  Colber  gensis  schole  Archi- 
didascalo  Joannes   Bugenhagenius    consacerdos  i,  Christi   Salutem.  ;|  Unterz. : 


17)  Murmel.  Cur  mea  das  aliis?    Bugen,  no  ut  mea  sed  tua  doctls 
Dedico:  quo  inter  nos  nomen  habere  queas. 
Murmel.  Innma  cur  doctis?    Bugen,  ut  tutet,  infima  neo  sunt 
Quis  sine  maiora  frustra  adit  ipse  puer. 


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Bibliographie  des  Münsterischen  Humanisten  Murmellius.  167 

Treptonio  Ex  aedibus  nostris.  Christi  domini  Millesimo  quingen  ||  tesimo  de- 
cimoquinto.  Ealendis  Februarijs.  ||  Bl.  2*»:  Regule  grammatice  ||  Bl.  7*,  Z.  14: 
Finis.  •„  Joannes  Bugenhagenius '  Pauca  hec  predictis  non  temere  addita  sunt.  || 
Bl.  8°  med.:  Declinationes  . . .  ex  Donato.  "  Bl.  12»:  Ad  adolescentem  quen- 
dam  nnicam  parentum  suorum  pro '|  lern  qui  renüciato  saeculo  religione  in- 
gressns  nt  in  ea  perse  ]ueret  Andree  Modestini  Heliacropolensis  Parenesis.ü 
(Fällt  4  Seiten).    Bl.  14b :  leer. 

14  Bll.  4°.  Bugenhagen's  Dialog,  sowie  des  Modestlnus  Hendecasyllaben  und 
Paraenesis  mit  lat,  sonst  mit  goth.  Typen  gedruckt.  Sign.  Aij— Ciij.  Cust.  u. 
Bits,  fehlen.    Ohne  Ort,  Drucker  und  Jahr.    (8t.-BibL  Lüneburg). 

Das  beschriebene  Exemplar  scheint  noch  1515  (nicht  erst  1516)  er- 
schienen und  der  von  Reichling  vergebens  gesuchte  Originaldruck  zu  sein, 
wenn  sich  auch  bestimmte  diesbezügliche  Angaben  nicht  vorfinden.  Die  Be- 
sorgung durch  Bugenhagen  kann  uns  nicht  besonders  befremden,  da  wir 
wissen,  dass  er  seit  1512  mit  Murmellius  in  Briefwechsel  stand  und  auch  die 
Neuherausgabe  von  dessen  „Epistolarum  moralium  über"  durch  den  Lüne- 
burger  Verleger  Johannes  Heist  —  der  in  der  Widmung  an  Kikebusch  eben- 
falls erwähnt  wird  —  1515  oder  1516  veranlasste  ").  Der  Annahme  (Reichl. 
1.  c.  pag.  106),  dass  Murmellius  die  „Regulae  grammaticaea  zuerst  unter  dem 
Titel  „De  latina  constructione  praecepta"  selbst  edierte,  widerspricht  der 
in  Anm.  17  mitgeteilte  Dialog. 

Anscheinend  giebt  auch  Goedeke  (1.  c.  Nr.  23),  der  sonst  sein  Ver- 
zeichnis der  Schriften  des  Murmellius  lediglich  nach  Reichling  angefertigt, 
noch  zwei  neue  Ausgaben  (Daventriae,  Alb.  Pafraet,  s.  a.  und  Coloniae  1535) 
des  „Sev.  Boethii  de  consolatione  philosophiae  opus  praeclarum  cum  praeci- 
batione  Joannis  Murmellii.  Coloniae,  Quentell,  1511".  (Reichl.  Verz.  XXVII). 
Thatsächlich  jedoch  sind  dieselben  wohl  nicht  spätere  Drucke  dieses  von 
Clement19)  aufgefundenen  und  beschriebenen  Werkes,  sondere  die  erste  und 
dritte  Ausgabe  der  zuerst  1514  erschienenen  grösseren  Arbeit.  (Reichl.  Verz. 
XXXIII;  Goed.  Nr.  29). 

Zum  Schluss  seien  mir  noch  einige  Bemerkungen  über  des  Alcimus 
Avitos*0)  „Poematum  libri  Via  Joa.  Murmellio  recogniti  et  emendati"  ge- 
stattet. Die  von  Reichling  erwähnte  Ausgabe  (Verz.  XVI:  Coloniae,  Mart. 
de  Werdena,  1509)  ist  nach  der  allerdings  nur  teilweise  vorgenommenen  Ver- 
gleichung  zu  urteilen  —  abgesehen  von  dem  auf  Bl.  1»  befindlichen  Tetras- 
tichon  Murmellii  —  nichts  als  ein  wortgetreuer  Abdruck  (Goedeke  1.  c.  Nr.  13 : 
„einfaches  Plagiat")  der  1507 ai)  von  Johann  Adelphus  Muling  herausgegebe- 
nen Gedichte  des  Avitus,  den  Murmellius  lediglich  in  dem  Bestreben  hat  an- 
fertigen lassen,  die  Verbreitung  dieses  zur  Lektüre  geeigneten  und  empfoh- 
lenen christlichen  Dichters  zu  fördern.  Die  Absicht,  des  Adelphus  Ver- 
dienst zu  schmälern,  hat  ihm  dabei  gänzlich  fern  gelegen:   er  hätte  sonst 

18)  Kraut  u.  Creceltus,  Beitrage  zur  Gesch.  des  Humanismus.  Heft  II,  pag.  31  ff. 
Biberfeld,  1875. 

19)  Bibliotheque  ourieuse,  Tom.  IV.    Hannover  1753  p.  436. 

20)  Über  Alcimus  Ecdioius  Avitus  vergl.  Teuffei,  Gösch,  der  röm.  Lttteratur,  IV. 
Aufl.,  Leipsig  1882,  §  474,5.  —  Die  Gedichte  sind  neu  herausgegeben  von  Bud.  Peipor  in 
Monumente  Germ.  hist.  Auetor,  antiquiss.  Tom.  VI  pars  II.    Berolini  1883  p.  197-294. 

21)  Argentorati,  Joannes  Grüninger.    kl.  8°.    (Unir.-Bibl.  Göttingen.) 
Westd.  Zeitschr.  f.  Gesch.  u.  Kunst.    VIII,    II.  13 


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168  Recensionen. 

sicherlich  nicht  des  Ringmannus  Phiiesius  und  besonders  des  Adelphus  Vor- 
rede in  den  Neudruck  übernommen.  Bei  diesem  Sachverhalt  ist  es  auch 
ziemlich  unwichtig,  ob  der  Kölner  Ausgabe  von  1509  noch  eine  andere  von 
Murmellius  veranlasste  vorangegangen  sei.  Reichling,  der  des  Adelphus 
Original  nicht  gekannt  zu  haben  scheint,  vermutet  dies  nach  einem  in  des 
Murmellius  Epigrammatum  liber  abgedruckten  Gedicht  an  Rudolf  von  Langen, 

das  beginnt: 

Sacris  historiis  sacer  poeta 

Quondam  deditus  Alcimus  canendis, 

Qui  mult08  latuit  sepultus  annos, 

Nunc  parvo  licet  et  brevi  libello 

Te  Langi  petit  .  .  . 
Seinem  Inhalte  nach  aber  konnte  Murmellius  dies  Gedicht  ebensogut 
wie  einer  von  ihm  selbst  besorgten  Ausgabe  auch  dem  Strassburger  Original 
beilegen,  das  er  Langen  als  Geschenk  oder  zur  Begutachtung  übermittelte. 
Noch  wahrscheinlicher  wird  die  auch  von  Graesse")  und  Brunet88)  geteilte 
Annahme,  dass  die  beiden  genannten  Ausgaben  unmittelbar  einander  folgen, 
wenn  man  berücksichtigt,  dass  die  Vorrede  des  Adelphus  an  den  Erzbischof 
Jakob  II.  von  Trier  erst  am  21.  August  1507  geschrieben,  das  Epigrammatum 
liber  (Reichl.  Verz.  XV)  dagegen  nach  dem  Eolophon  bereits  am  22.  Mai 
1508  gedruckt  wurde. 


Recensionen. 

Quellen  zur  Frankfurter  Geschichte.  Auf  Veranlassung  und  aus  den 
Mitteln  der  Administration  des  Dr.  Johann  Friedrich  Boehmer'schen 
Nachlasses  herausgegeben  von  Dr.  H.  Grotefend.  1.  Band. 
Chroniken  und  annalistische  Aufzeichnungen  des  Mittelalters,  be- 
arbeitet von  Dr.  R.  Froning.  2.  Band.  Chroniken  der  Refor- 
mationszeit nebst  einer  Darstellung  der  Frankfurter  Belagerung 
von  1552,  bearbeitet  von  Dr.  R.  Jung.  Frankfurt  a.  M.  (JQgel) 
1884.  88.  XLIV  u.  492,  XXXII  u.  730  SS. 
Inventare  des  Frankfurter  Stadtarchivs.  Mit  Unterstatzung  der  Stadt 
Frankfurt  a.  M.  herausgegeben  vom  Vereine  für  Geschichte  und 
Altertumskunde  zu  Frankfurt  a.  M.  1.  Band.  Eingeleitet  von 
Dr.  H.  Grotefend.  Frankfurt  a.  M.  (Völcker)  1888.  —  Ange- 
zeigt von  Richard  Fester  in  Karlsruhe. 

Noch  vor  wenigen  Jahrzehnten  musste  der  mit  Frankfurts  Vergangen- 
heit beschäftigte  Historiker  die  chronikalischen  Quellen  der  Stadt  an  den 
verschiedensten  Orten  aufsuchen.    Den  Latomus  fand  er  in  Florians  Chronik 


22)  Lehrb.  einer  allg.  Litterftrgesch.  Bd   II  Abt.  I  H.  I  Dresden   u.  Leipzig    1839 
B.  874.  —  Tregor  de  livres  rares.  Stippl.  Dresde  1869  p.  55. 

23)  Manuel  da  libraire.  Tom.  I  Paris  1860  p.  589. 


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Rezensionen.  169 

Ton  1664,  die  Collectaneen  des  Dominikaner  Herp  in  Senckenbergs  Selecta 
juris,  einige  Fragmente  des  fünfzehnten  Jahrhunderts  bei  Würdtwein.  Boeh- 
mers  Aasspruch,  dass  Frankfurt  gleich  der  ganzen  Wetterau  im  Mittelalter 
keinen  Chronisten  besessen  habe,  erwies  sich  schon  dann  als  irrig,  als  Steitz 
in  den  Jahren  1862  und  65  die  Gescblechtergeschichte  Bernhard  Rorbachs 
and  das  Tagebuch  seines  Sohnes  Job  ans  Tageslicht  zog.  Dass  übrigens 
Boehmer  selbst  von  seiner  1836  geäusserten  Ansicht  später  zurückgekommen 
war,  zeigte  der  1868  aus  seinem  Nachlasse  von  Huber  veröffentlichte  vierte 
Band  der  Fontes,  der  ausser  einer  verbesserten  Ausgabe  der  Acta  des  La- 
tomus und  dem  aus  Würdtwein  Bekannten  zum  ersten  Male  die  Annales 
Francofurtani  1306—64,  den  falschlich  sogenannten  Caspar  Camentz  und 
Fragmente  von  Wolfgang  Königsteins  Tagebuch  brachte,  letzteres  ein  Beweis, 
dass  Boehmer  auch  die  Chroniken  des  Reformationszeitalters  berücksichtigen 
wollte.  Da  Huber  bei  dieser  Ausgabe  sich  im  wesentlichen  auf  einen  Ab- 
druck Boehmerscher  Abschriften  beschränken  musste,  so  war  der  Kritik  und 
namentlich  der  Erklärung  noch  ein  weites  Feld  offen  gelassen.  Davon  legt 
der  erste  Band  der  Quellen  vollgültiges  Zeugnis  ab1),  der  gleich  den  Um- 
arbeitungen der  Kaiserregesten  als  Vollendung  des  von  Boehmer  Erstrebten 
angesehen  werden  darf.  Es  scheint  mir  daher  nicht  unangemessen,  wieder 
einmal  darauf  hinzuweisen,  wieviel  stattliche  Produktionen,  die  einer  Akademie 
zur  Ehre  gereichen  würden,  in  den  fünfundzwanzig  Jahren  seit  Boehmers 
Tode  mit  seinen  hochsinnig  in  den  Dienst  der  Wissenschaft  gestellten  Mitteln 
herausgekommen  sind,  Werke,  die  grossenteils  der  Geschichte  Westdeutsch- 
lands zu  Gute  kommen9). 

Ausgangspunkt  der  Quellenanalyse  für  den  ersten  Band  mussten  not- 
wendig die  Acta  des  Joh.  Steinmetz,  genannt  Latomus  (1524 — 98)  werden. 
Da  traf  es  sich  günstig,  dass  der  Bearbeiter  Froning,  den  J.  Weizsäcker 
auf  dieses  Thema  hingewiesen  hatte,  in  Frankfurt  unter  Grotefends  sach- 
kundiger Leitung  eeine  Studien  von  Neuem  aufnahm.  Denn  nur  hier,  wo 
das  Material  zur  Berichtigung  eines  so  ungenauen  Autors,  wie  es  Latomus 
ist,  wo  sich  vor  Allem  die  Bibliothek  des  Bartholomaeusstiftes,  dessen  Dechant 
Latomus  1561  «wurde,  befindet,  konnte  die  äusserst  verwickelte  Untersuchung 
zu  einem  gedeihlichen  Abschluss  gelangen.  Dies  geschah  in  Fronings  Dis- 
sertation über  „die  beiden  Frankfurter  Chroniken  des  Joh.  Latomus  und  ihre 
Quellen4*  im  Frankf.  Archiv,  N.  F.  8,  233  ff.,  die  der  Benutzer  der  ersten 
Bandhälfte  nicht  übersehen  darf.  Die  mühsame  Feststellung  des  Verhältnisses 
der  Handschriften  hat  jetzt  nur  noch  ein  antiquarisches  Interesse,  nachdem 


1)  Wir  bringen  diesen  ersten  Band  erat  jetat  in  Gemeinschaft  mit  dem  «weiten  aur 
Besprechung,  um  dem  Reoensenten  den  weiteren  Spielraum  allgemeiner  Betrachtung  über 
die  gesamte  Frankfurter  Geschichtsschreibung  zu  erschließen.    D.  Bed. 

2)  Es  sind  ausser  den  Quellen  die  Kaiserregesten  ron  Fioker,  Hmber,  Mühlbacher 
(Scheffer-Boichorst  und  Redlich  stehen  noch  aus);  Loersch,  der  Ingelheimer  Oberhof  1885; 
Bücher,  die  Berölkerung  Ton  Frankf.  im  14.  u.  15.  Jahrh.  86;  Boehmers  Leben  von  Janssen; 
Willg  Monument»  Blidenstadensia  74  und  Regesten  der  Mainser  Erzbischöfe  77  und  85. 
Fickers  Acta  imperii  selecta  70.  Winokelmanns  Acta  imperii  inedita  86.  Der  erwähnte 
Bd.  4  der  Fontes  und  neuerdings  die  Ergansungshefte  der  Mitteilungen  des  Instituts  für 
Osten.  Geschichtsforschung. 

13* 


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170  Recensionen. 

der  Autograph  der  Acta  durch  Kauf  aus  dem  Besitze  des  Pfarrers  Allmen- 
röder  in  Oberbiel  an  das  Stadtarchiv  gekommen  ist  Auch  sind  die  text- 
lichen Abweichungen  von  Boehmer-Huber  nicht  sehr  bedeutend.  Der  Wert 
der  neuen  Ausgabe  besteht  vielmehr  in  den  Anmerkungen,  dem  bei  wörtlicher 
Wiedergabe  durch  kleineren  Druck  kenntlich  gemachten  Quellennachweis, 
und  in  dem  gleichlaufenden  Drucke  der  hier  zum  ersten  Male  veröffentlichten 
„Antiquitates."  In  diesen  nicht  für  die  Öffentlichkeit  bestimmten  Aufzeich- 
nungen hat  Latomus  die  in  den  „Acta"  aus  Rücksicht  auf  seine  protestan- 
tischen Mitbürger  eingehaltene  Zeitgrenze  von  1524  überschritten.  Sie  reichen 
bis  1576,  decken  sich  für  die  Zeit  vor  1524  keineswegs  ganz  mit  den  Acta, 
so  hab.en  sie  namentlich  eine  Lücke  von  1356  bis  1499,  für  deren  Grund 
man  gern  die  Vermutungen  des  Bearbeiters  vernähme,  und  verbreiten  sich 
nach  1524  ausführlich  nur  über  die  Kaiserkrönung  Ferdinands  L,  das  Cere- 
moniel  bei  Gelegenheit  der  Krönung  Maximilians  II.  und  das  Domjubiläum 
von  1569.  Latomus  zeigt  sich  in  ihnen  als  erbitterter  Gegner  der  neuen 
Lehre,  und  was  er  zum  Jahre  1519  bemerkt  —  „fuit  tum  ecclesia  potissimum 
Germaniae  et  respublica  imperii  in  summo  flore  tranquillitate  et  pace.  am- 
plissima  etiam  spes  de  imperatore  novo  ....  hoc  quicquid  erat  foelicitatis, 
brevi  ereptum  est  statim  initio  imperii  Caroli  per  seditiosum  haeresiarcham 
Marthinum  Luther  diaboli  singulare  mancipium,"  pag.  111  —  das  erinnert 
lebhaft  an  Janssens  Auffassung  dieser  Epoche. 

Der  bedeutendste  Fortschritt  über  Boehmer-Huber  hinaus  ist  der  erst 
durch  den  zweiten  Band  gelieferte  Beweis,  dass  ein  Chronist  Caspar  Camentz 
nicht  existiert  hat.  Schon  Huber,  der  sich  auf  Boehmers  notizenlose  Ab- 
schrift allein  angewiesen  sah,  erkannte,  dass  unter  diesem  Namen  zwei  nicht 
zusammenhängende  Stücke,  lateinische  Annalen  bis  1484  und  deutsche  Me- 
moiren seit  1524  vereinigt  seien.  Als  Verfasserin  der  letzteren  ergab  sich 
nach  einer  älteren  und  vollständigeren  Kopie  Katharina  von  Ostheim,  ge- 
nannt Scheffers  Kreinchen,  vermählt  in  erster  Ehe  mit  Joh.  Comens  (t  1507) 
in  zweiter  mit  Hert  Weiss  von  Limburg.  Sie  schrieb  von  1524  bis  zu  ihrem 
1546  erfolgten  Tode  reichende  lebendige  Memoiren  (2,  279 — 96),  in  denen 
die  alte,  der  katholischen  Lehre  treu  gebliebene  Frau  ihren  Unmut  über  die 
bösen  Zeiten  oft  drastisch  genug  äussert.  Ihr  Neffe  erster  Ehe  Joh.  Comens 
hat  dann  eine  dürftige  Fortsetzung  bis  1562  angehängt.  Die  lateinischen 
Annalen  aber,  die  jetzt  als  „Anonymus"  zum  ersten  Male  ganz  abgedruckt 
sind,  stehen  in  der  von  Boehmer  abgeschriebenen  Kopie  vor  den  Memoiren, 
zeigen  Benutzung  einer  vierten  Redaktion  des  Latomus  und  gehören  wahr- 
scheinlich erst  dem  Anfange  des  siebzehnten  Jahrhunderts  an.  Der  älteren 
Überarbeitung  der  Memoiren  sind  dagegen  deutsche  Annalen  von  1306 — 43 
vorgesetzt,  die  schon  Joh.  Heise  (s.  u.)  seinen  Aufzeichnungen  vorausschickt, 
und  die  neuerdings  noch  (vgl.  Bd.  2,  658)  in  einer  Abschrift  von  1550  ent- 
deckt worden  sind.  In  die  Gruppe  der  späteren  Aufzeichnungen  gehören 
schliesslich  die  in  der  bunten,  nicht  chronologischen  Reihenfolge  des  Originals 
mitgeteilten  historischen  Notizen  aus  den  Collektaneen  Philipp  Schurgs 
(f  1601),  der  noch  bei  Latomus  Lebzeiten  in  das  Capitel  des  Stiftes  kam. 
Woraus  nun  Latomus,  der  Anonymus  und  Schurg  ihre  Notizen  geschöpft 
haben,  sieht  man  jetzt  erst  deutlich.    Es  sind  die  Annalen  von  1316  bis  64, 


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Recensionen.  171 

die  älteste  Quelle  der  Stadt,  die  bereits  erwähnten  deutschen  Annalen,  Herps 
wenig  Originales  enthaltende  Collektaneen,  wozu  jetzt  die  meist  unbekannten 
Notizen  über  Dombrand  und  Judenschlacht  von  1349,  Empfang  und  Wahl 
des  Königs,  und  die  Auszüge  aus  zwei  Sammelbanden  des  Bartholomäus- 
Stiftes  kommen,  unter  welchen  die  Aufzeichnungen  des  Dechanten  Joh.  König- 
stein (f  1462),  des  Kantor  K.  Feldener  (f  1481,  z.  T.  bei  Würdtwein,  subsid. 
diplom.  I  und  danach  Fontes  IV.)  und  des  Kantor  Sehwarzenberg  hervorragen. 
Beschränkten  sich  nun  die  drei  genannten  späteren  Gompilatoren  aHein 
auf  die  eben  angeführten  lokalen  Quellen,  so  verlohnte  sich  kaum  ihre  Mit- 
teilung. Der  Bearbeiter  aber  hat  mit  vielem  Scharfsinne  nachgewiesen,  dass 
ihnen  noch  andere  verlorene  Quellen  des  vierzehnten  Jahrhunderts  vorlagen. 
Doch  musste  die  Untersuchung  sehr  erschwert  werden  durch  den  Umstand, 
dass  die  Aufzeichnungen  des  fünfzehnten  Jahrhunderts  Königstein  und  Herp 
sich  einer  genauen  Quellenanalyse  fast  entziehen  (vgl.  Einleit.  XXVII).  So 
mnsste  die  Rekonstruktion  allein  von  den  zweifelhaften  späteren  Quellet 
aasgehen,  von  dem,  wie  Froning  sehr  hübsch  nachweist,  palaeographisch  un- 
geschälten Anonymus,  von  dem  Notizensammler  Schurg  und  von  Latomus, 
der  nicht  zuviel  sagt,  wenn  er  seine  Acta  selbst  „tumultuarie  collecta"  nennt. 
Bei  diesem  Versuche  ist  nur  zu  tadeln,  dass  der  Bearbeiter  scharfsinnige 
Hypothesen  seiner  Dissertation  in  den  Quellen  als  unumstösslich  feststehende 
Resultate  voraussetzt.  Schon  in  seiner  Dissertation  (Frankf.  Arch.  N.  F. 
8,  277)  wies  er  für  die  Jahre  1310 — 55  streng  chronologische  Aufzeichnungen 
als  teilweise  wörtlich  benutzte  Quelle  des  Anonymus  nach.  Gegen  die  chro- 
nologische Reihenfolge  aber,  die  in  Fronings  Beweis  eine  Hauptrolle  spielt, 
spräche  Folgendes.  I  pag.  141  gedenkt  der  Anonymus  zu  1345  gelegentlich 
der  Gründung  der  Katharinenkapelle  auch  der  Mitwirkung  des  Mainzer  Suf- 
fragans  mit  den  Worten  „Alberto  de  Bichelingen,  episcopo  praedicto",  ohne 
dass  dieser  vorher  genannt  sei.  Also  hat  nach  Fronings  treffender  Bemer- 
kung die  Vorlage  des  Anonymus  den  Weihbischof  vorher  schon  einmal  er- 
wähnt. Und  in  der  That  bringt  Schurg  (pag.  152)  wenig  früher  vor  der 
nämlichen  Notiz  eine  andere  Notiz  über  Albert,  nur  zu  1355.  Entstammt 
diese  aber  der  vom  Anonymus  benutzten  Quelle,  und  will  man  nicht  an- 
nehmen —  was  auch  der  Bearbeiter  Einleit.  XXIII  bezweifelt  —  dass  Schurg 
in  seinem  Sammeleifer  die  chronologische  Ordnung  seiner  Quelle  umgeworfen 
habe,  so  dürfte  die  chronologische  Folge  der  «Annalen  von  1310 — 55  kaum 
zu  halten  sein.  In  den  Quellen  geht  der  Bearbeiter  aber  noch  einen  Schritt 
weiter.  In  einem  1383  angefangenen  städtischen  Kopialbuche  fand  er  un- 
mittelbar hintereinander  zwei  verschiedene  Notizen  über  den  Tod  Ludwigs 
des  Baiern,  die  eine  überschrieben  „ex  registro  domini  Baldmari  de  Pettir- 
weil",  die  andere  „ex  reg.  dorn.  Gerlaci  Wiessen".  Die  erste  findet  sich  nun 
wieder  bei  Schurg  (151)  und  fast  wörtlich  bei  dem  Anonymus,  die  andere 
nur  bei  Schurg,  von  der  ersten  getrennt  durch  eine  Notiz  zu  1338  August  8. 
Der  Verfasser  der  Schurg  und  dem  Anonymus  gemeinschaftlichen  Notiz  über 
Kaiser  Ludwigs  Tod  wäre  demnach  der  Kanonikus  des  Bartholomaeusstiftes 
Baldemar  von  Peterweil,  der  Verfasser  einer  von  Euler  1859  (Mitteilungen 
des  Vereins  für  Gesch.  etc.  in  Fft.  Heft  1)  veröffentlichten,  durch  ihre  Sorg- 
falt ausgezeichneten  örtlichen  Beschreibung  Frankfurts  sowie  der  hier  zum 


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172  Recensionen. 

ersten  Male  mitgeteilten  kurzen  Notiz  zur  Geschichte  der  Domfabrik  (1,  6), 
und  der  mutmassliche  Verfasser  eines  von  Johann  Königstein  benutzten 
Buches  („über")  über  Wahl  und  Empfang  des  Königs  (1,  9),  über  dessen 
Leben  nur  die  zwei  bei  Würdtwein,  dioecesis  Moguntina  2f  604 — 5  gedruckten 
Urkunden  Auskunft  geben,  in  deren  einer  von  1379  er  mit  seinen  Geschwistern 
als  Stifter  einer  Vikarie  der  h.  Dreifaltigkeit  erscheint,  in  deren  zweiter  von  1384 
er  als  verstorben  erwähnt  wird  s).  Obige  sicher  Baldemarische  Notiz  gehört  nun 
nach  Froning  zu  einer  der  bei  Latomus,  Schurg  und  dem  Anonymus  vorkommen- 
den Notizen  zu  den  Jahren  1338,  42,  44,  47,  49,  die,  soweit  sie  Frankfurt  be- 
treffen, nachweislich  keinen  Fehler  enthalten,  und  der  Bearbeiter  weist  diese 
Notizen  daher  alle  dem  Baldemar  zu,  der  somit  der  älteste  Annalist  der 
Stadt  wäre.  Auf  diese  Vermutung  wurde  Froning  geführt  durch  die  Ähn- 
lichkeit der  Ausdrücke,  die  er  in  der  Schilderung  ganz  verschiedener  Ereig- 
nisse bemerken  will,  so  z.  B.  dass  mehrmals  gesagt  wird,  Kaiser  Ludwig  habe 
„sedibus  imperialibu8a  Gesetze  erlassen,  oder  dass  in  der  Beschreibung  von 
Prozessionen  der  Ausdruck  „candelae  tortae"  sich  wiederholt.  Derartige  sti- 
listische Argumente  sind  aber  doch  wohl  bei  mittelalterlichen  Quellenunter- 
suchungen erst  in  zweiter  Linie  und  nur  da,  wo  sie  in  grosser  Zahl  ins 
Treffen  geführt  werden  können,  zulässig.  Auch  finden  sich  die  bezeichneten 
Notizen  keineswegs  bei  allen  drei  Autoren  zugleich,  namentlich  dem  Anony- 
mus fehlen  einige,  deren  vollständige  Ignorierung  bei  dem  Baldemar  zeitlich 
so  nahe  stehenden  Verfasser  der  Annalen  von  1310  bis  55  immerhin  be- 
fremdlich scheint.  Nach  unserer  Annahme  (s.  o.)  hätte  er  freilich  einmal 
eine  Notiz  zu  1355  bei  Seite  gelassen.  Wer  endlich  sollte  nach  Abzug  der 
Baldemarischen  Aufzeichnungen  —  auch  zur  Judenschlacht  von  1349  nimmt 
Froning  eine  besondere  Quelle  an  —  der  Verfasser  der  übrigen  Notizen  sein, 
die  in  die  beim  Anonymus  erhaltenen  Annalen  Aufnahme  gefunden  haben? 
Der  1411  verstorbene  Gerlach  Weiss  jedenfalls  nicht ;  denn  seine  Notiz  fehlt 
bei  dem  Anonymus.  Schurg  entnahm  die  Nachrichten  über  Kaiser  Ludwigs 
Tod  nicht  dem  städtischen  Kopialbuch,  in  dem  sie  erhalten  sind,  weil  er  sie 
sonst  nicht  durch  eine  Notiz  zu  1338  getrennt  hätte.  Jeder  Versuch,  das 
Dunkel  der  Überlieferung  zu  erhellen,  verwickelt  hier  nach  anderen  Seiten  in 
unlösbare  Widersprüche,  und  man  muss  sich  m.  £.,  solange  das  Verhältnis 
Königsteins  und  Herps  zu  älteren  Vorlagen  unaufgeklärt  bleibt,  bescheiden, 
dass  besonders  bei  dem  Anonymus  noch  dem  14.  Jh.  angehörige  zuverlässige 
Aufzeichnungen  erhalten  sind,  Baldemar  und  Gerlach  aber  mit  Sicherheit  nur 
als  Verfasser  der  Notizen  über  Ludwigs  Tod  gelten  dürfen.  Vielleicht  exis- 
tierte ein  Sammelband  des  Bartholomaeusstiftes  aus  dem  14.  Jh.,  ähnlich 
den  (Einleit.  XIV)  von  dem  Bearbeiter  beschriebenen,  denen  dieser  die  unter 
IV  mitgeteilten  Aufzeichnungen  entnahm. 

Bei  Bearbeitung  der  zweiten  den  bürgerlichen  Aufzeichnungen  gewid- 
meten Bandhälfte  hatte  die  Kritik  einen  leichteren  Stand.    Nur  der  bisher 


S)  Schulte  hatte  in  den  Gott.  Gelehrt.  Ans.  1885  S.  1037  —  der  eine  igen  ausfflhr- 
liohen  Beeenslon  des  enten  Bande«  —  nähere  Angaben  Aber  Baldemar  vermisst,  weshalb 
fch  oben  das  wenige  Bekannte  anfahrte.  Übrigens  erhebt  Seh.  gegen  die  Baldemarhypo- 
these  keinen  Widersprach. 


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Recensionen.  173 

grösstenteils  unbekannte  „liber  gestorum"  Bernhard  Rorbachs  (1446—82) 
mQsste  nach  einer  unvollständigen  Abschrift  des  jüngeren  Fichard  mit  Heran- 
ziehung indirekter  Überlieferung  bei  Lersner,  in  Zum  Jungenschen  Manu* 
Skripten  u.  s.  w.  hergestellt  werden.  Dagegen  lagen  für  die  Geschlechter- 
geschichte Bernhards  (hier  als  stirps  Rorbach)  und  für  das  Tagebuch  seines 
Sohnes  Job  (1419 — 1502)  die  schon  von  Steitz  benutzten  Autographen  vor. 
Mit  Recht  hat  der  Bearbeiter  in  dem  Tagebuch  die  nicht  chronologische 
eines  gewissen  Reizes  nicht  ermangelnde  Anordnung  des  Originals  wiederher- 
gestellt. Das  besseren  Oberblickes  wegen  wird  man  daneben  die  Ausgabe 
von  Steitz  noch  immer  mit  Nutzen  gebrauchen  können.  Das  Tagebuch  ist 
mit  seinen  Angaben  über  geistliche  Spiele,  die  kurze  Anwesenheit  des  Reichs- 
kammergerichts in  Frankfurt  und  die  Festlichkeiten  und  Gastereien  der  Ge- 
sellschaft Limburg  seit  lange  als  kulturhistorisch  wertvolle  Quelle  erkannt. 
Ihm  reiht  sich  jetzt  der  in  demselben  lateinisch-deutschen  Mischstile  ge- 
schriebene „liber  gestorum"  von  Jobs  früh  verstorbenem  Vater  ebenbürtig  an, 
der  dnrch  seine  Nachrichten  über  Capistranos  Aufenthalt  in  Frankfurt,  den 
kaiserlichen  Besuch  von  1474  und  die  zahlreichen  Fehden  der  Stadt  mit 
ihren  Nachbarn  u.  a.  m.  noch  mehr  Beachtung  verdient  wie  das  Tagebuch. 
Nur  der  Vollständigkeit  wegen  seien  die  Klatschgeschichten  des  Aichmeisters 
Joh.  Heise  (bis  1493)  erwähnt,  zu  denen  Bd.. 2  aus  einer  inzwischen  bekannt 
gewordenen  älteren  Handschrift  eine  Reihe  von  Zusätzen  bringt. 

Der  Bearbeiter  dieses  Bandes  hat  es  sich  zur  Aufgabe  gemacht,  alle 
Nachrichten  seiner  Chronisten  auf  ihre  Richtigkeit  hin  zu  prüfen.  Da  es  sich 
hierbei  vorwiegend  um  Herbeiziehung  von  archivalis ehern  Material  handelte, 
war  die  Lösung  dieser  Aufgabe  nur  in  stetem  Zusammenwirken  mit  dem 
Stadtarchivar,  dem  Herausgeber  beider  Bände  möglich.  In  der  That  steckt 
in  den  Anmerkungen,  die  stellenweise  wichtiger  sind  wie  der  Text,  ein  gutes 
Stück  Arbeit  Auch  die  Stammtafeln  der  wichtigsten  Patrizierfamilien  nach 
Fichards  handschriftlicher  Geschlechtergeschichte  und  die  Exkurse  über  einige 
Fehden  der  Stadt  gehören  dahin.  Bei  den  Chroniken  des  Reformationszeit- 
alters verbot  sich  wegen  des  massenhaft  anschwellenden  Aktenmaterials  gleiche 
Ausführlichkeit  von  selbst.  Dem  Grundsatze  der  Berichtigung  falscher  That- 
Sachen  ist  aber  der  Bearbeiter  des  zweiten  Bandes,  der  sich  darin  als  Grote- 
fends  Nachfolger  erfolgreich  einfuhrt,  ebenfalls  treu  geblieben.  Wenn  Froning 
sowohl  wie  Jung  manche  für  Fachgenossen  überflüssige  Hinweise  gebracht 
haben,  so  entschuldigt  dies  wohl  der  Leserkreis  der  Quellen,  den  man  in 
erster  Linie  unter  den  in  Frankfurt  noch  immer  zahlreichen  Freunden  der 
heimatlichen  Vergangenheit  zu  suchen  hat.  Mit  ausführlicheren  Anmerkungen 
hat  Jung  nur  das  Tagebuch  des  Kanonikus  Wolfgang  Königstein  bedacht,  um 
ans  in  ihm  einen  zuverlässigen  Führer  durch  die  ersten  Jahrzehnte  der  Frank- 
furter Reformationsgeschichte  zu  geben  Gerade  das  aber  hatte  die  von  Steitz 
1876  besorgte  Ausgabe  des  Vereins  für  Frankfurts  Geschichte  vermissen 
lassen.  Der  würdige  Geistliche,  dessen  hervorragende  Verdienste  um  die 
Geschichte  seiner  Vaterstadt  dadurch  nicht  geschmälert  werden,  dass  ihm  die 
exakte  moderne  historische  Schulung  fehlte,  hat  sich  auch  in  seinem  Alter 
in  das  Autograph  Königsteins,  das  ihn  vierzig  Jahre  früher  von  einer  Heraus- 
gabe desselben  abschreckte,   nicht   ganz   eingelesen.    Denn   sein  Text  wird, 


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174  Recensionen. 

wie  eine  Coilationierung  mehrerer  Stellen  desselben  mit  dem  der  Quellen 
bestätigt,  nicht  selten  durch  schwere,  sinnstörende  Lesefehler  entstellt.  Aber 
auch  davon  abgesehen  verstand  es  sich  bei  Königstein  wie  bei  dem  ebenfalls 
durch  Steitz  1875  als  Neujahrsblatt  des  Vereins  herausgegebenen  Aufruhr- 
buche des  Ratschreibers  Jon.  Marstellers4)  ganz  von  selbst,  dass  sie  in  dieser 
abschliessenden  Ausgabe  nicht  fehlen  durften. 

Königstein  ist  nicht  der  einzige  Repräsentant  des  Liebfrauenstifts,  das 
jetzt  in  historiographi8cher  Beziehung  das  Bartholomäusstift  ablöst  Einge- 
leitet wird  der  Band  durch  Notizen  aus  einem.  Buche  des  Stiftes  von  1498 
bis  1518,  grösstenteils  von  der  Hand  des  Kanonikus  Job.  Humbracht  (1481 
bis  1531).  Die  wichtigeren  aber  zerstreuten  Notizen  des  Dekans  (seit  1531) 
Jodocus  Lochmann,  dessen  Nachfolger  im  Dekanat  1554  Königstein  wurde, 
hat  Jung  in  den  Anmerkungen  zu  Königstein  verwertet  Das  Tagebuch  aber 
wird  immer  wegen  seiner  ruhigen  sachlichen  Haltung  eine  sehr  schätzenswerte 
Quelle  bleiben.  Berichtet  doch  Königstein  über  die  unerfreulichen  Zänkereien 
in  seinem  Kapitel  mit  derselben  Offenherzigkeit  wie  etwa  über  das  anmassende 
Auftreten  der  Prädikanten  Melander  und  Algesheimer.  Leider  hören  seine 
Aufzeichnungen  in  der  auf  uns  gekommenen  Gestalt  schon  1533  auf.  Die 
übrigen  nur  in  Schurgs  Auszug  erhaltenen  Notizen  bis  1548  füllen  kaum  zwei 
Seiten.  So  sind  wir  für  den  so  überaus  wichtigen  Zeitraum  bis  1544  im 
wesentlichen  allein  auf  die  Annalen  des  Dr.  Joh.  Fichard  angewiesen,  deren 
Ausgabe  nur  ein  Wiederabdruck  der  von  dem  jüngeren  Fichard  im  Archiv 
für  ältere  deutsche  Litteratur  und  Geschichte  veranstalteten  Ausgabe  ist 
Denn  durch  ein  eigentümliches  Schicksal  sind  die  Originale  von  Fichards 
Annalen,  von  seiner  Lebensbeschreibung  und  der  Italia  bald  nach  des  jüngeren 
Fichard  Tode  spurlos  aus  dem  Besitze  der  Familie  verschwunden.  Aber 
niemand  wird  das  Werk  „des  grössten  Rechtsgelehrten  und  Staatsmannes, 
den  Frankfurt  im  16.  Jahrhundert  besessen  hat"5),  ohne  Enttäuschung  aus 
der  Hand  legen.  Viel  trägt  dazu  schon  bei  die  dem  lebensvollen  Stoffe  so 
völlig  unangemessene  Sprache  Sleidans,  die  der  seines  Livius  kundige  Stadt- 
syndikus durchweg  redet  mit  einer  merkwürdigen  Ausnahme  bei  Erwähnung 
des  „stummen  weines"  von  1540.  (267.)  Aber  vor  Allem  ist  er  bei  seiner 
intimen  Kenntnis  der  Verhältnisse  doch  sehr  dürftig.  Bei  der  Aufnahme  der 
.  Stadt  in  den  Schmalkaldischen  Bund  teilt  er  fast  nur  die  Fakta  mit  (259 
und  61).  Den  Tag  zu  Schmalkalden  vom  Juni — Juli  1543  besucht  er  selbst 
als  Gesandter  der  Stadt  zusammen  mit  Daniel  zum  Jungen.  Aber  er  berichtet 
nur  über  ein  Tertianfieber,  das  ihn  dort  befiel,  und  auch  eine  deutsche 
anderwärts  erhaltene  Aufzeichnung  von  seiner  Hand  über  diesen  Tag  sagt 
nur,  dass  sich  dort  „allerlei  onrichtiger  ding,  damit  mir  nie  wohl  gewesen, 
zutrugen.«  (275.) 

Da  hat  uns  nun  der  zweite  Band  neben  der  schon  erwähnten  Katharina 
Scheffer  eine  bislang  unbekannte,   lebensvolle,  wenn  auch  sekundäre  Quelle 


4)  Über  den  kritischen  Angelpunkt  des  Aufruhrbuchs,  den  ausser  von  Steile  auch 
Ton  Stern  in  den  Forschungen  X  behandelten  Artikelbrief  vom  92.  April  IS.'ö,  stellt  Jung 
eine  eingehendere  Untersuchung  in  Aussicht. 

5)  Auch  auf  ihn  verspricht  Jung  in  einer  besonderen  Monographie  zurückzukommen 


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Recensionen.  175 

erschlossen  in  der  Chronik  des  Schuhmacherhandwerks.  1468  beginnen  in 
dieser  erst  im  Jahre  1801  geschlossenen  Chronik  die  gleichzeitigen  nicht 
immer  regelmässigen  Eintrage  meist  über  innere  Vorgange  in  der  Zunft. 
Das  hier  Mitgeteilte  setzt  1604  ein.  Öfter  nennen  sich  die  Meister  am 
Schlüsse  ihrer  Eintrage,  and  wir  begegnen  hier  unter  den  Quellenschrift- 
stellern des  Jahres  1626  auch  der  interessanten  Gestalt  des  Hans  Hammer- 
schmidt von  Siegen,  des  bekannten  Führers  im  Aufruhr.  (12 )  Eine  erfreu- 
liche Erscheinung  ist  Jakob  Medenbach,  der  1631  mit  Erlaubnis  des  Rates 
die  erste  deutsche  Schule  in  Frankfurt  errichtete.  Sein  Handwerk  scheint 
er  aber  trotz  des  in  seiner  Bittschrift  an  den  Rat  ausgesprochenen  Wunsches 
(Kriegk,  Deutsches  Bürgertum  im  Mittelalter,  N.  F.,  121)  nicht  ganz  an  den 
Nagel  gehangt  zu  haben;  denn  seine  Aufzeichnungen,  die  Jung  seiner  Gruppen- 
einteilung  zu  lieb  auseinander  gerissen  hat,  reichen  von  1619  bis  47.  Be- 
sonders ausfuhrlich  verweilt  er  bei  den  Ereignissen  der  Jahre  1646  bis  47 
und  zeigt  sich  überall  als  ein  weltfreudiger  klarer  Kopf.  So  ist  er  zwar 
herzlich  froh,  als  1647  „die  cgiptischen  heuschrecken,  die  frommen  lanzknecht 
genanttf  endlich  abziehen,  aber  nicht  ohne  heimliche  Freude  erzahlt  der  alte 
Schulmeister,  wie  auf  Anstiften  des  kaiserlichen  Obersten  die  Jugend  Frank- 
furts sieh  mit  den  Trossbuben  der  Landsknechte  zusammenthut,  Fähnlein 
aufrichtet  und  den  Sachsenhäusern .  den  Krieg  ankündigt.  Dieses  sehr  un- 
schuldigen Bürgerkriegs  im  kleinen  gedenkt  auch  der  seit  1641  in  Frankfurt 
thaüge  Prädikant  Melchior  Ambach  (342)  charakteristisch  genug  für  die  ent- 
gegengesetzten Strömungen  der  Zeit  in  demselben  heftigen  Busspredigertone, 
mit  dem  er  auch  sonst  über  die  Jahre  1646—47  und  die  Belagerung  von 
1562  mit  einer  1666  geschriebenen  Widmung  an  den  Rat  berichtet  hat 
Nicht  uninteressant  ist  u.  a.  seine  Beschreibung  des  von  den  Kaiserlichen 
erbeuteten  und  über  Frankfurt  weggeführten  Feldgeschützes  des  Kurfürsten 
Johann  Friedrich.  Mit  nicht  zu  verkennender  Genugthuung  erzählt  er  von 
drei  herrlichen  grossen  Stücken,  der  Papst  genannt,  auf  welchen  dieser  als 
ccheusslicher  Drache  in  Gussarbeit  dargestellt  war,  und  verfehlt  auch  nicht, 
die  begleitenden  kräftigen  Reime  mitzuteilen. 

Nur  bis  zu  Bürens  Einzug  im  Dezember  1646  führt  uns  der  zuver- 
lässige, etwas  trockne  Bericht  des  Ratsschreibers  Urban,  während  die  aus 
der  Degenhartschen  Familie  stammende  Chronik  weiter  keinen  Wert  besitzt, 
als  dass  sie  die  ausserordentlich  strenge  Mannszucht  der  kaiserlichen  Lands- 
knechte zeigt.  Zu  diesen  hat  Jung  die  Schilderung  der  Ereignisse  des  Kriegs 
bei  Lersner  wieder  abgedruckt,  weil  dieser,  wie  er  nachweist,  ein  gleichzei- 
tiges unbekanntes  Tagebuch  und  noch  einen  weiteren  coaevus  benutzt  hat. 

Auch  die  Chroniken  über  die  Belagerung  erscheinen  hier  zum  ersten 
Male,  wennschon  der  ältere  Lersner  und  Kirchner  im  zweiten  Bande  seiner 
Frankfurter  Geschichte  sie  teilweise  benutzt  haben.  Die  wichtigste  ist  die 
vom  17.  Juli  bis  9.  August  1662  reichende  des  Dr.  Hierenymus  zum  Lamb, 
des  häufigen  Vertreters  der  Stadt  auf  Reichs-  und  Stadtetagen.  Zu  Ambach, 
dessen  wir  schon  gedachten,  gesellt  sich  sein  College  von  der  Dreikönigs- 
kirche  Markus  Sebander  mit  seinen  für  die  Angriffe  auf  der  Sachsenhäuser 
Seite  nicht  unwichtigen  Notizen,  übrigens  ein  „versoffen  pfäffle,"  der  ein- 
mal mit  den  Geistlichen  des  katholischen  Leonhardstiftes,  nachdem  er  sich 


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176  Recensionen. 

zuvor  mit  ihnen  betrunken  hat,  zum  Gottesdienst  geht,  sich  aber  in  seiner 
mit  dem  Jahre  1808  anhebenden  Chronik  der  Kirche  mit  seinen  seelsorge- 
rischen Erfolgen  recht  zufrieden  zeigt.  (509.)  Die  namentlich  von  Kirchner 
fast  ausschliesslich  benutzte/  nach  Jungs  Vermutung  von  Georg  Neuhaas 
herrührende  Chronik  ist  eine  unzuverlässige  Compilation,  in  der  Lamb  viel- 
fach wörtlich  ausgeschrieben  ist.  Die  übrigen  Quellen  sind  unbedeutend. 
Einiges  Interesse  beansprucht  nur  der  Jüdische  Bericht,  der  in  der  Urschrift 
und  Übersetzung  von  Dr.  Kracauer  mitgeteilt  hier  zum  ersten  Male  allgemein 
zugänglich  gemacht  ist.  Wir  erfahren  da,  dass  durch  die  Gnade  des  Herrn 
die  Christen  verhältnismässig  zehnmal  mehr  als  die  Juden  schanzen  mussten. 
(429).  Aber  auch  die  Kriegszucht  der  Hansteinschen  Landsknechte  erhält 
eine  wertvolle  Bestätigung. 

Diese  Quellen  haben  nun  mit  den  Aktenstücken,  die  der  jüngere  Lersner 
herausgab,  bei  Kirchner,  dem  alle  späteren  gefolgt  sind,  eine  so  mangelhafte 
Verarbeitung  gefunden,  dass  sich  der  Bearbeiter  zu  einer  neuen  Darstellung 
der  Belagerung  mit  Heranziehung  des  gesamten  Aktenmaterials  in  Frankfurt 
und  einiger  Marburger  Akten  entschloss.  Diese  Darstellung  wurde  auf  Wunsch 
des  Herausgebers  und  der  Boehmerschen  Administration  in  die  Quellen  auf- 
genommen, während  sie  meines  Eracbtens  schon  wegen  ihres  Umfanges  (S. 
518—655)  in  die  Publikationen  dos  Vereins,  für  die  sie  anfangs  bestimmt  war, 
gehört.  Das  zeigt  sich  auch  gleichsam  äusserlich.  Denn  die  ganze  Abhand- 
lung ist  wie  die  Einleitung  cursiv  gedruckt,  die  wenigen,  oft  nur  aus  zwei 
Worten  bestehenden,  in  den  Text  aufgenommenen  Citate  aus  den  Akten  aber 
in  Antiqua!  Sachlich  kann  man  sich  ja  mit  Jungs  Ausführungen  nur  ein- 
verstanden erklären.  Mit  behaglicher  Breite,  die  nur  manchmal  das  Bestreben 
verrät,  alle  in  den  Akten  gefundenen  Details  zu  verwerten,  erzählt  Jung  auch 
die  der  Belagerung  vorausgehenden  Verhandlungen  mit  dem  jungen  Land- 
grafen, mit  dem  kaiserlichen  Oberst  von  Hanstein  und  die  finanziellen  Folgen 
der  Belagerung,  deren  Bedeutung  für  den  allgemeinen  Verlauf  der  Ereignisse 
er  nicht  überschätzt,  und  zeigt  sich  auch  sonst  von  blinder  Voreingenommen- 
heit für  die  schwankende,  ängstliche  Politik  seiner  Vaterstadt  frei.  Das  treue 
Festhalten  Frankfurts  an  der  Sache  Karls  V.  erklärt  sich  zum  guten  Teil 
aus  seiner  steten  Sorge  um  das  Messprivileg,  von  dem  ja  in  erster  Linie 
sein  Wohlstand  abhing.  Zu  1547  berichten  Medenbach  und  Ambach  über- 
einstimmend (319,  342)  wie  die  Brabanter,  Kölner  und  Strassburger  Kaufleute 
unter  dem  Vorgeben,  in  Frankfurt  herrsche  infolge  der  kaiserlichen  Besatzung 
die  Pest,  ihre  Buden  in  der  Nachbarstadt  Mainz  eröffnen.  Damals  hat  die 
Stadt  ihr  gutes  Recht  behauptet.  Aber  weder  die  Verbündeten  noch  König 
Heinrich  II.  konnten  ihr  genügende  Garantieen  bieten  für  den  Fall,  dass  ihr 
der  Kaiser  das  Privileg  entzog.  Selbst  nach  dem  westfälischen  Frieden  hat 
sich  ja  die  kaiserliche  Gewalt  auf  diesem  Gebiet  ihre  wichtigsten  Gerecht- 
same gewahrt.  Auch  kriegsgeschichtlich  ist  die  Belagerung  nicht  ohne  In- 
teresse. Der  Bockenheimerthorturm  wird  während  derselben  von  der  Be- 
satzung zerstört;  denn  schon  bricht  sich  die  Ansicht  Bahn,  dass  Türme  den 
Belagerten  eher  schädlich  wie  nützlich  sind  •).    Nur  ungern  vermisst  man  zur 

6)  Die  verschiedenen  Phasen  der  Stadtbe  Festigung  harren  noch  einer  lusammen- 
fassenden,  sachkundigen  Darstellung.    Die  altere  Litteratnr  ist  stellenweise  gans  unbranch- 


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Recensionen.  177 

Illustration  der  Chroniken  eine  Reproduktion  des  kurz  nach  dem  Ereignis  von 
Faber  angefertigten  Belagerungsplanes.  Jung  würdigt  ihn  vollauf  als  Quelle. 
Schon  darum  hatte  er  eher  in  den  Band  gehört  wie  die  Abhandlung.  Die 
den  Thomas8chea  Annalen  vorgesetzte  lithographische  Nachbildung  im  zweiten 
Bande  des  Frankf.  Archivs  ist  doch  gar  zu  klein  und  entbehrt  zudem  der 
charakteristischen  figürlichen  Staffage,  der  grosse  Kruthoffersche  Steindruck 
Ton  1861  aber  ist  ausserhalb  Frankfurts  zu  wenig  verbreitet  Das  Register 
deB  ersten  Bandes  hat  den  Vorzug,  dass  es  der  Bearbeiter  selbst  anfertigen 
konnte,  für  den  zweiten  Band  übernahm  mit  anerkennenswerter  Bereitwillig- 
keit Dr.  Schellhass  die  Vollendung  desselben.  Wegen  der  Behandlung  der 
Orthographie  sei  mir  eine  allgemeine  Bemerkung  gestattet.  Es  ist  jetzt  Mode 
geworden,  dass  man  für  das  15.  Jahrhundert  strikt  den  Grundsätzen  der 
Reichstagsakten  folgt  Mit  dem  Jahre  1500  beginnt  dagegen  ein  mehr  oder 
minder  radikales  Verfahren,  das  am  consequentesten  wohl  in  der  Strassburger 
politischen  Correspondenz  durchgeführt  ist.  Froning  klagt  sich  nun  selbst 
an,  dass  er  zu  radikal  verfahren  sei.  Aber  gerade  diesem  Umstände  ver- 
danken beide  Bände  eine  grössere  Gleichförmigkeit,  als  es  sonst  der  Fall 
wäre,  insofern  Jung  nicht  nur,  wo  er  es  mit  Uffenbachschen  Kopieen  des  18. 
Jahrhunderts  zu  thun  hat,  gemässigt  radikale  Grundsätze  befolgt.  So  wird  man 
bei  Publikationen,  die  sich  über  das  15.  und  16.  Jahrhundert  zugleich  er- 
strecken, sich  gegenseitig  Zugeständnisse  machen  müssen,  wenn  nicht  eine 
neue  orthographische  Verwirrung  eintreten  soll.  Hoffentlich  lassen  die  fol- 
genden Bände,  die  Böhmers  Codex  diplomaticus  durch  Regesten  und  Urkunden 
ergänzen  sollen,  nicht  zu  lange  auf  sich  warten.  Ist  doch  Böhmers  Urkun- 
denbnch,  so  wie  es  Böhmer  ohne  Register  und  selbst  ohne  chronologisches 
Inhaltsverzeichnis  veröffentlichte,  ein  Unikum  von  Unbrauchbarkeit.  Wün- 
schenswert wäre  es,  dass  dort  oder  anderswo  über  die  historiographische 
Thätigkeit  der  Maximilian  zum  Jungen,  K.  Z.  Uffenbach  u.  s.  w.  Auskunft 
gegeben  würde.  Was  Kirchner  darüber  1807  sagte,  und  alles  später  Erschie- 
nene (man  vgl.  Grotefend,  Verzeichnis  von  Abhandl.  u.  Notizen  zur  Gesch. 
Ffts.  Fft.  a,  M.  1885  S.  56)  ist  veraltet,  und  für  eine  neue  Darstellung  das 
Wesentlichste  durch  die  kritische  Sichtung  des  Handschriftenschatzes  der 
Stadtbibliothek  bereits  gethan.  — 

Mit  der  Veröffentlichung  der  Inventare  des  Stadtarchivs  hat  dessen 
bisheriger  Vorstand,  unterstützt  durch  die  einsichtige  Opferwilligkeit  der  Ge- 
meindevertretung ein  Beispiel  gegeben,  das  hoffentlich  zahlreiche  Nachfolge 
findet  Was  die  letzten  Jahre  an  Publikationen  auf  diesem  Gebiete  gebracht 
haben  —  die  Archivberichte  der  Westdeutschen  Zeitschrift  (vgl.  besonders 
Ergänzung8heft  II),  die  Mitteilungen  aus  dem  Kölner  Stadtarchive,  die  Pfleger- 
berichte der  Badischen  historischen  Kommission  und  neuerdings  die  Archiv- 
berichte aus  Tirol  von  v.  Ottenthai  u.  Redlich  —  lässt  sich  mit  dem  Frankfurter 
Inventare  nicht  gut  vergleichen.  Dagegen  dürfte  ein  Vergleich  mit  Bruckers 
Inventar  des  Strassburger  Kommunalarchivs,  obwohl  auch  dieses  seine  in  dem 
französischen  Einteilungsprinzip  wurzelnde  Mängel  hat,  nicht  zu  Gunsten  der 


btr.   So  l&sst  Etiler  in  seiner  Anagebe  Baldemars  9.  20  die  neuen  Befestigungen  von  1628 
•ach  dem  Yaubansohen  Systeme  erbeut  sein  l 


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178  Recen8ionen. 

Frankfurter  Publikation  ausfallen.  Es  hängt  dies  aber  mit  der  von  Kriegk 
geschaffenen  Neuordnung  des  Stadtarchivs  zusammen.'  Kriegk  gehörte  noch 
zu  jener  älteren  Generation  von  Archivaren,  die  sich  im  Auseinanderreissen 
alter  Bestände  und  unaufhörlichem  Umordnen  nie  genug  thaten.  So  hat  er 
auch  die  alte,  durch  Dislocierungen  allerdings  vielfach  durchbrochene  Ord- 
nung des  Senats-  und  Ratsarchivs  —  dessen  Inhalt  in  den  Inventaren  im 
,  wesentlichen  veröffentlicht  werden  soll  —  umgestossen  und  grössere,  in  sich 
rein  chronologisch  geordnete  Abteilungen  gebildet,  die  in  der  Reihenfolge 
Reichssachen,  Rachtungen,  Dienstbriefe  von  Reisigen,  Hauptleuten  und  Amt- 
leuten, und  Reichssachen-Nachträge  jetzt  der  Öffentlichkeit  übergeben  werden. 
Schon  diese  Abteilungen  mussten  sich  häufig  kreuzen,  so  wenn  die  erste  die 
Verhandlungen,  die  zweite  aber  deren  Abschluss  enthält  Aber  auch  die 
Einteilung  der  Reichssachen  in  Urkunden  und  Akten,  eine  an  sich  schon 
recht  fragwürdige  Scheidung,  leidet  an  dem  schweren  Fehler,  dass  K.  alle 
Papierurkunden  und  Missive  den  Akten  zuwies,  so  dass  die  zunächst  mitge- 
teilten Reichssachen-Akten  bis  1499  schou  mit  einem  Missive  von  1330  be- 
ginnen. Dass  der  Inhalt  einer  so  grossen  Abteilung  ein  recht  bunter  ist, 
scheint  begreiflich,  aber  auch  so  wird  kein  Benutzer  unter  Reichssachen  den 
Schweinetrieb  der  Sprendlinger  Nr.  6822  oder  das  von  einer  Oppenheimer 
Magd  als  das  ihrige  reklamierte  tote  Kind  Nr.  898  erwähnt  vermuten.  Da 
jedoch  Kriegks  Repertorium  im  ganzen  sorgfältig  gearbeitet  ist,  und  eine  aber- 
malige Umarbeitung  sich  von  selbst  verbot,  so  wird  man  hinsichtlich  dieser 
Mängel  gern  ein  Auge  zudrücken. 

Dagegen  wäre  eine  genauere  Revision  des  Repertoriums  vor  der  Druck- 
legung erforderlich  gewesen.  Quidde  hat  in  der  Litteraturzeitung  1888  Nr.  52 
schon  hervorgehoben,  dass  wir  nie  wissen,  ob  wir  es  im  einzelnen  Falle  mit 
einer  einzigen  Nummer  oder  einem  ganzen  Convolut  zu  thun  haben.  Auch 
lässt  die  Präcision  des  Ausdrucks,  wie  das  ja  bei  einem  zunächst  nur  zur 
Orientierung  der  Beamten  selbst  bestimmten  Repertorium  ganz  natürlich  ist, 
vielfach  zu  wünschen  übrig.  Aus  Nr.  185  werden  die  Bearbeiter  der  Re- 
gesten der  rheinischen  Pfalzgrafen  und  der  Markgrafen  von  Baden  kaum  er- 
sehen können,  ob  es  für  ihre  Zwecke  in  Betracht  kommt.  Bei  Anfertigung 
des  Registers,  das  zweckmässig  erst  am  Schlüsse  der  ganzen  politischen 
Serie  erscheinen  soll,  wird  schon  wegen  der  wenig  sorgfältigen  Behandlung 
der  Eigennamen  ein  Zurückgehen  auf  die  Akten  doch  von  Nöten  sein.  Wenn 
die  Weiss  von  Fauerbach  bald  als  Furbach  (Nr.  1685,  6286,  6523),  bald  als 
Fauerbach  (Nr.  1446,  1807),  bald  als  Feurbach  (Nr.  345)  erscheinen,  so  sind 
wenigstens  Miss  Verständnisse  ausgeschlossen.  Aber  bei  minder  bekannten 
Eigennamen  ist  kein  Benutzer  imstande,  jedesmal  Inkorrektheiten  des  Inven- 
tars stillschweigend  zu  verbessern.  Weil  Kriegk  die  chronologische  der 
Gruppeneinteilung  vorgezogen  hatte  und  demgemäss  ausführlicher  wie  bei- 
spielsweise Brucker  sein  musste,  so  hätten  die  Tag-  und  Monatsdaten  nicht 
fehlen  dürfen.  Hingegen  waren  überflüssige  Ausführlichkeiten  des  Inventars, 
wie  in  Nr.  112  die  Anmerkung  über  Siegfried  zum  Paradies,  oder  Bemer- 
kungen wie  in  Nr.  1273  „Forderungen  Frankfurts  an  den  Erzbischof  von 
Trier  .  .  .  und  anderes  Unleserliche",  die  an  die  von  Grotefend  selbst 
pag.  VIII  gerügten  älteren  Signaturen  erinnern,  vor  dem  Drucke  zu  beseitigen, 


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Recensionen.  179 

wie  denn  auch  eine  genauere  Revision  schwerlich  die  „  Aussagen  des  ent- 
haupteten Heilmann  Kellner*  Nr.  998  unangetastet  gelassen  hätte.  Die  wäh- 
rend des  Druckes  erfolgte  Übersiedlung  Grotefends  nach  Schwerin  erklärt 
einigermassen  diese  Übelstände,  die  in  den  folgenden  Bänden  hoffentlich  nicht 
mehr  begegnen.  Abgesehen  davon  aber  wird  man  dem  Herausgeber  gern 
beistimmen,  wenn  er  sich  in  Rückblick  auf  seine  Frankfurter  Tbätigkeit 
„seine  Bestrebungen  um  grüsstmöglichste  Nutzbarmachung  der  Archivbeständetf 
als  sein  wesentlichstes  Verdienst  anrechnet.  Mit  derselben  die  Arbeit  anderer 
unterstützenden  Uneigennützigkeit  hat  er  die  Publikationen  des  Frankfurter 
Vereins  für  Geschichte  aus  den  Bahnen  des  Dilettantismus  herausgeführt  und 
noch  zuletzt  in  den  beiden  Bänden  der  Quellen  ein  Unternehmen  eingeleitet, 
welches  die  Grundlage  aller  künftigen  Arbeiten  auf  dem  Gebiete  der  Frank- 
furter Lokalgeschichte  sein  wird. 

Dr.  Georg  Erler.  Dietrich  von  Nieheim  (Theodericus  de  Nyem).  Sein 
Leben  und  seine  Schriften.  Leipzig.  A.  Dürr  1887.  —  Angezeigt 
von  Dr.  Ugen  in  Münster  i.  W. 

Unter  den  Schriftstellern  der  conciliaren  Epoche  um  die  Wende  des 
14.  und  15.  Jahrhunderts  ist  Dietrich  von  Niem  in  neuerer  Zeit  in  ganz 
besonderem  Masse  Beachtung  geschenkt  worden,  und  gewiss  nicht  mit  Unrecht. 
Ein  Mann,  welcher  mitten  in  eine  politisch  bewegte  Zeit  gestellt  war,  dessen 
Schicksale  aufs  engste  an  die  wichtigsten  Faktoren  derselben,  die  jeweiligen 
Statthalter  Christi,  in  mannigfachem  Wechsel  geknüpft  gewesen  sind,  und  der 
sich  dann  veranlasst  gesehen  hat,  seine  Eindrucke  und  Empfindungen  in  zum 
Teil  rasch  hingeworfenen  Traktaten  wieder  zu  geben,  wird  für  uns  stets  ein 
bemerkenswerter  Zeuge  für  jene  sein,  trotzdem  er  nicht  auf  der  Höhe  geistiger 
Begabung  gestanden  hat,  dass  er  vermocht  hätte,  mit  klarem  Blick  die 
Hanptmomente  jener  Bewegung  scharf  zu  erfassen  und  gestützt  auf  eine  ge- 
naue Kenntnis  der  besonderen  treibenden  Kräfte  derselben  uns  deren  Fort- 
schreiten in  einem  anschaulichen  Bilde  vor  Augen  zu  führen.  Kommt  noch, 
wie  es  bei  Dietrich  der  Fall  ist,  hinzu,  dass  wir  in  ihm  einen  eifrigen  Patrioten 
kennen  lernen,  der  nicht  nur  nach  Jahrzehnte  langem  Aufenthalt  in  Italien  in 
treuer  Liebe  an  seiner  sächsischen  Heimat  festhält,  dessen  Herz  auch  für 
sein  grösseres  deutsches  Vaterland  warm  und  begeistert  schlägt,  so  begreift 
sich  das  rege  Interesse,  das  er  gerade  neuerdings  erweckt  hat.  Auch  die 
kirchenpolitischen  Streitigkeiten  der  letzten  15  Jahre  mögen  in  gewissem 
Sinne  dazu  beigetragen  haben,  die  Aufmerksamkeit  auf  Dietrich  und  seine 
Schriften  zu  lenken.  Die  zahlreichen  sowohl  an  die  Person  wie  an  die  Werke 
des  Westfalen  anknüpfenden  Streitfragen  haben  dann  die  historische  Kritik 
immer  wieder  aufs  neue  herausgefordert. 

Zu  deren  Lösung  haben  in  den  letzten  Jahren,  abgesehen  von  dem 
neuesten  Biographen  Dietrichs  von  Niem,  Sauerland,  Lenz,  Lindner  und  Finke 
wertvolle  Beiträge  geliefert.  Lindner  verdanken  wir  eine  Charakteristik  des 
Westfalen,  welche  frisch  und  ansprechend  geschrieben,  dessen .  Persönlichkeit 
noch  am  lebendigsten  erfasst  und  deren  Bedeutung  nach  den  verschiedensten 
Seiten  ihrer  Thätigkeit  hin  wohl  auch  am  richtigsten  gewürdigt  hat.    Nur 


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180  Recensionen. 

meine  ich,  dass  die  Freude  einen  Schriftsteller  vor  sich  zu  haben,  welcher 
mehr  giebt  als  die  Erzählung  einer  Reihe  von  auf  einander  folgenden  Be- 
gebenheiten, der  den  Versuch  macht,  Menschen  in  ihrem  persönlichen  Sein 
und  Wesen  zu  zeichnen,  Örtlichkeiten,  die  er  kennen  gelernt,  in  breiterer 
Darstellung  zu  schildern,  Lindner  hier  und  da  verleitet  hat,  die  historio- 
graphische  Thätigkeit  Dietrichs  höher  anzuschlagen,  als  sie  es  in  Wahrheit 
verdient  Dietrich  von  Niem  ist  in  erster  Linie  Publicist  und  seine  geschicht- 
lichen Kenntnisse,  die  ja  füz  die  Zeit  recht  anerkennenswerte  sind,  dienen 
ihm  vorwiegend  dazu,  den  lichten  Hintergrund  zu  malen,  von  dem  sich  seine 
trüben  Zeitbilder  recht  grell  abheben  können.  Seine  drei  wichtigsten  Schriften 
zur  Zeitgeschichte,  Nemus  Unionis,  De  Schismate  und  die  Fortsetzung  der 
Letzteren,  die  sogenannte  Historia  Johannis  papae  XXIII  verraten  doch,  dass 
sie  mehr  augenblicklicher  Eingebung  ihre  Entstehung  verdanken,  dass  sie 
unter  den  frischen  Eindrücken  von  Ereignissen  geschrieben  sind,  die  Dietrich 
als  Wendepunkte  zum  Besseren  oder  Schlechteren  in  dieser  bewegten  Zeit 
ansah  und  von  denen  aus  er  es  angezeigt  fand,  einen  Rückblick  auf  die 
letztvergangenen  Erlebnisse  zu  werfen.  Und  haftet  ihnen  auch  nicht  eine 
ausgesprochen  politische  Tendenz  an,  sie  waren  für  die  sofortige  Veröffent- 
lichung bestimmt,  wie  die  Adresse  des  Erzbischofs  Friedrich  von  Köln,  unter 
der  sie  gehen,  beweist,  sie  sollten  nach  gewissen  Richtungen  hin  Stimmung 
machen.  Vor  allem  aber  tritt  darin  eine  so  starke  Dosis  von  teils  persön- 
licher Animosität  gegenüber  den  damaligen  Oberhauptern  der  Christenheit 
und  des  Reiches  zu  Tage,  dass  man  sich  schwer  der  Überzeugung  entschlagen 
kann,  Dietrich  habe  nicht  bisweilen  die  Gruppierung  der  Ereignisse  gegen 
besseres  Wissen  zu  Ungunsten  der  in  Betracht  kommenden  Persönlichkeiten 
vorgenommen.  Von  Dietrichs  Darstellungen  der  älteren  deutschen  Geschichte 
besitzen  wir  nur  Fragmente  einer  Chronik,  die  uns  zeigen,  dass  er  dem  Wesen 
seiner  Geschichtschreibung  nach  noch  recht  eigentlich  dem  Mittelalter  ange- 
hört; von  dem  neuen  Geiste,  von  dem  kritischen  Zuge  des  Humanismus  hat 
er  noch  nichts  in  sich  aufgenommen.  Daher  wird  man  Dietrich  von  Niem 
vorzugsweise  auch  als  Verfasser  von  zeitgeschichtlichen  Abhandlungen  zu 
würdigen  haben.  Das  hat  Erler  in  seiner  Gesamtcharakteristik  (vergl.  be- 
sonders S.  421  ff.)  auch  mit  richtigem  Verständnis  gethan,  aber  bei  der 
sonstigen  Beurteilung  der  Persönlichkeit  sowohl  wie  namentlich  der  Schriften 
desselben  im  Einzelnen  hat  er  diesen  Gesichtspunkt  nicht  überall  streng 
festgehalten.  Wenn  beispielsweise  der  künftige  kritische  Bearbeiter  unserer 
sogenannten  Kulturkampfszeit  etwa  Majunke  die  Ehre  anthun  würde,  ihn  als 
ersten  Quellenschriftsteller  für  seine  Darstellung  heranzuziehen,  so  müsste 
man  das  doch  als  Missgriff  bezeichnen.  Stimmungsbilder  gewisser  Kreise 
vermöchte  man  wohl  aus  dessen  Schriften  zu  rekonstruieren,  aber  selbst  diese 
dürften  dann  nicht  für  jeden  einzelnen  Zeitabschnitt  das  gleiche  unveränder- 
liche Gepräge  tragen;  vielleicht  Hessen  sich  selbst  einem  Manne  von  so  klarem 
und  festem  Standpunkt,  wie  ihn  Majunke  dauernd  festgehalten  hat,  Wider- 
sprüche in  seinen  Abhandlungen  aus  verschiedenen  Zeiten  nachweisen.  Wäre 
Erler  mit  ähnlichen  Erwägungen  an  die  Schriften  herangetreten,  für  welche 
die  Autorschaft  Dietrichs  aus  äusseren  Anzeichen  noch  nicht  ganz  sicher 
gestellt  ist,  er  würde  gewiss  weniger  kritisch  verfahren  sein.   Denn  das  darf 


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Recensionen.  181 

man  doch  annehmen,  hätten  Dietrich  v.  N.  Pressorgane,  wie  wir  sie  heute 
besitzen,  zur  Verfügung  gestanden,  so  würde  er  ohne  Frage  einen  bedeuten- 
den Teil  seiner  uns  bekannten  litterarischen  Produkte  als  politische  Leit- 
artikel oder  in  ähnlicher  Form  in  einem  solchen  niedergelegt  haben.  So 
aber  wurden  historisch  politische  Traktate  daraus,  in  denen  die  grossen 
Tagesfragen  in  Beziehung  zur  geschichtlichen  Vergangenheit  gesetzt  wurden, 
um  auf  diese  Weise  Mittel  und  Wege  zur  Lösung  der  Schwierigkeiten  an 
die  Hand  zu  geben. 

Dadurch  nun,  dass  Dietricn  gelegentlich  noch  geographische  Schilde- 
rungen und  die  verschiedenartigsten  Reiseeindrücke,  wie  er  sie  bei  seinen 
vielfachen  Wanderungen  in  sich  aufgenommen  hatte,  in  seine  Abhandlungen 
verwebte,  entstand  die  eigentümliche  Mischgattung  von  litterarischen  Erzeug- 
nissen, die  uns  durch  die  Mannigfaltigkeit  ihres  Inhaltes  so  lebhaft  interes- 
sieren und  die  wir  deshalb  nur  zu  leicht  geneigt  sind,  im  Vergleich  mit  den 
Werken  älterer  Autoren  auch  in  ihrem  quellenmässigen  Werte  zu  überschätzen. 
Aneas  Silvius  hat  in  ähnlicher  Weise  Geschichte  geschrieben,  nur  dass  in 
seinen  Schriften,  entsprechend  der  grösseren  Bedeutung  des  Mannes,  der  me- 
moirenhafte  Zug  stärker  hervortritt.  So  wenig  man  aber  an  letzteren,  den 
spateren  Pajpst  Pius  IL,  zur  Beurteilung  der  sittlichen  Persönlichkeit  als 
Massstab  unsere  heutige  hausbackene  Moral  anlegen  darf,  ebensowenig  ist  es 
bei  Dietrich  von  Niem  gestattet.  Nach  dieser  Richtung  hin  hat  Lorenz 
(Litterar.  Centralblatt  1888,  Nr.  8)  bereits  auf  die  allzu  rigorose  Auffassung 
Erlen  an  einzelnen  Stellen  hingewiesen.  Im  allgemeinen  zeichnet  sich  sonst 
die  Darstellung  Erlers  durch  ruhiges  und  massvolles  Urteil  ganz  besonders 
vorteilhaft  aus,  wie  denn  auch  die  Sorgfalt  und  der  Fleiss,  mit  dem  alles 
auf  Dietrich  bezügliche,  an  den  verschiedensten  Stellen  zerstreute  Material 
zusammengetragen  ist,  rückhaltslose  Anerkennung  verdienen. 

Nicht  allgemeine  Zustimmung  dürfte  Erler  darin  finden,  dass  er  ent- 
gegen dem  bisherigen  Brauch  die  Form  Dietrich  von  Nieheim  aufgenommen 
bat  Er  gesteht  selbst  zu  (S.  2,  Note),  dass,  wenn  Sauerland  die  Tradition 
nicht  durchbrochen  hätte,  er  es  ruhig  bei  der  alten  Bezeichnung  gelassen 
haben  würde.  Die  Namensfrage  steht  im  engsten  Zusammenhang  mit  der 
Abstammung  Dietrichs.  Nach  der  auch  von  E.  (S.  1,  Note)  angeführten, 
einem  Gesuch  des  Paderborner  Domkapitels  an  das  Baseler  Concil  aus  dem 
Jahre  1434  entnommenen  Stelle  ist  er  in  der  Stadt  Nieheim  geboren.  E. 
freilich  meint,  aus  den  Worten  .  .  oppidum  Nyhem  .  .  de  quo  olitn  oriundus 
fuü  .  .  M.  Theodericus  Nyhem  gehe  nicht  bestimmt  hervor,  ob  Dietrich  selbst 
in  dieser  Stadt  das  Licht  der  Welt  erblickte  oder  ob  nur  sein  Geschlecht 
hier  seinen  Ursprung  hatte.  Aber  knüpfte  nicht  eben  die  Controverse  an 
den  Namen  des  Westfalen,  so  würde  kaum  jemand  auf  die  letztere  Auslegung 
verfallen  sein.  Die  Mitglieder  des  Paderborner  Domkapitels  konnten  doch 
im  Jahre  1434  noch  recht  wohl  wissen,  wo  Dietrich  geboren  war.  Damit  ist 
freilich  die  Frage  ob  „Nyem"  zugleich  Geschlechtsname  oder  ob  es  nur  eine 
Bezeichnung  nach  dem  Heimatsorte  ist,  noch  keineswegs  entschieden.  E. 
bringt  S.  33  (vergl.  auch  S.  6)  ein  Moment  dafür  vor,  dass  es  auch  der 
Geschlechtsname  Dietrichs  war.  Er  hätte  meiner  Ansicht  nach  mit  noch 
grosserem  Gewicht  hervorheben  können,  was  er  S.  4  bloss  gelegentlich  erwähnt, 


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182 


Recensionen. 


dass  ein  Hermannus  de  Nyem  von  Dietrich  zu  seinem  Testaments? ollstn 
ernannt  ist.  Gewiss  es  wäre  möglich,  dass  Dietrich,  welcher  sich  insgc 
nach  seinem  Heimatsort  genannt  hätte,  einem  seiner  nächsten  Land* 
Hermann  von  Nyem  (Canonicus  und  später  Dechant  von  Busdorf  in  Padert 
der  sich  ebenfalls  nach  diesem  seinem  Geburtsort  bezeichnete,  zum  Vollstr 
seines  letzten  Willens  ausersehen  hätte.  Aber  liegt  es  denn  in  solchen  I 
nicht  viel  näher,  anzunehmen,  dass  Dietrich  seinen  Verwandten  um  d 
Liebesdienst  angegangen  hat?  Also  Dietrich  in  dem  damaligen  „Ny 
geboren,  führte  auch  den  Familiennamen  „de  Nyem,"  geradeso  wie  der 
(vergl.  Krümecke,  Westf.  Ztschrift.  3P,  S.  66)  erwähnte  Hennann  von 
der  gleichzeitig  Bürgermeister  der  Stadt  ist.  Ja  es  wäre  wohl  den 
dass  dies  der  Vater  oder  ein  sonstiger  näherer  Verwandter  unseres  Diel 
gewesen  wäre.  Demnach  entstammte  Dietrich  einem  angeseheneren  städti 
Geschlechte  und  damit  stimmt  trefflich  überein,  dass  er  nie  auf  adlige 
kunft  anspielt  (E.  S.  5).  Erwähnt  sei  noch,  dass  auch  jener  genannte 
mann  von  Niem  auf  seinem  Siegel  kein  Wappen  führt,  sondern  nur 
Heiligenfigur  mit  den  Attributen  der  Patrone  von  Busdorf  (Petrus  und  And 
dem  Schlüssel  und  dem  Andreaskreuz. 

Ausser  den  von  Krömecke  a.  a.  0.  und  E.  (S.  3  ff.)  aufgefü 
Trägern  des  Namens  Niem  aus  der  Gegend  von  Paderborn  sind  mir 
gelegentlich  in  Urkunden  begegnet  ein  Johannes  von  Nyhm,  der  1366  Kirc 
zu  Pappenheim  ist,  ferner  der  Freigraf  Gervordus  de  Nyem,  welcher 
zugleich  auch  als  Gogrebe  von  Beken  genannt  wird.  Letzterer  hat 
aufrechten  Maueranker  im  Schilde  und  gehört  wahrscheinlich  einer  i 
bürtigen  Familie  an.  Dietrichs  Geschlecht  scheint  sich  auf  die  neuere 
nicht  fortgepflanzt  zu  haben,  wir  wissen  daher  auch  nicht,  ob  der  Farn 
name  später  dem  Ortsnamen  entsprechend  modernisiert  worden  ist.  I 
dass  auch  adlige  Familien  die  ältere  Namensform  bis  in  die  neueste 
bewahrt  haben,  giebt  es  zahlreiche  Beispiele.  Bei  solcher  Sachlage 
entschieden  angemessener  an  der  durch  die  Tradition  geheiligten  Form 
zuhalten,  wobei  man  sich  die  Umwandlung  des  „yu  in  „itf  wohl  ohn 
denken  gefallen  lassen  kann. 

Dietrichs  Herkunft  aus  der  Gegend  von  Paderborn  spricht  sich 
noch  darin  aus,  dass  er  meistens  als  clericus  Paderb.  dioc.  bezeichnet 
Nur  einmal  nennt  er  sich  selbst  cleiicus  Lucensis  dioc.  (Nemus  Unionis  M 
vergl.  E.  292).  E.  (S.  3,  Note)  will  diese  Bezeichnung  nicht  gelten  li 
Aber  gesetzt  auch,  sie  ist  in  solchen  Fällen  wirklich  ungewöhnlich,  de 
kann  sie  doch  Dietrich  meinetwegen  aus  irgend  einer  Laune  gebraucht  h 
Der  Ausweg,  in  dem  clericus  einen  verderbten  Ortsnamen  zu  sehen,  sc 
mir  der  gekünsteltere. 

Über  die  Jugendzeit  Dietrichs  handelt  dann  E.  von  S.  6  an.  Es 
sich  schwerlich  Genaueres  über  den  Bildungsgang  des  Westfalen  fests 
lassen;  sicher  ist  nur,  dass  er  nicht  iu  Paris  studiert  hat  (vergl.  F 
Römische  Quartalschrift  I  1,  55  f.).  Die  amtliche  Beschäftigung  Dict 
an  der  päpstlichen  Kurie  beginnt  bereits  unter  Urban  V.  und  sie  füll 
die  Hälfte  seines  Lebens  aus.  E.  hat  die  Gelegenheit  benutzt,  uns  erwün 
Aufschlüsse  über  die  Zahl  und  die  Thätigkeit  der  verschiedenen  päpstl 


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Rezensionen.  183 

Kanzleibeamten  za  geben.  Wir  lernen  auf  diese  Weise  noch  andere  West- 
falen and  Rheinländer  kennen,  die  in  jener  Zeit  im  Dienste  der  Kurie  ge- 
standen haben :  Johannes  Ernesti  de  Bocholdia,  Conradus  de  Susato,  Uenricus 
de  Ratingen,  Johannes  de  Pempelvorde,  den  Protonotar  Uermannus  Dwerg, 
den  Abbreviator  Martinus  Anreppe  de  Lippia  u.  a.  Zu  dem  von  £.  (S.  26  ff.) 
beigebrachten  Verzeichnis  von  Bullen,  in  denen  sich  Dietrich  von  Niem  als 
Scriptor  resp.  als  Rescribendarius  unterzeichnet  hat,  kann  ich  noch  aus  Die- 
kamps  Collectaneen,  dem  Stiftsarchiv  in  Lemgo  entnommen,  nachtragen: 

ad  1.  1389  am  7.  November.  Datum  Rome  apud  S.  Petr.  VII.  Idus. 
Novembr.  Pont,  nostri  (Bonifacii  IX.)  anno  primo.  T.  de  Nyem. 

ad  1  u.  2.  1390  am  26.  Mai.  Datum  Rome  apud.  S.  P.  VII  Kai. 
Junii  Pont,  nostri  (Bonif.  IX.)  anno  primo.  pro.  T.  de  Nyem 
H.  de  Prestorio(?)    Unter  dem  Umbug  links  T.  de  Nyem. 

In  seine  niedersächsische  Heimat  scheint  Dietrich  auf  längere  Zeit 
nur  einmal  wieder  zurückgekehrt  zu  sein,  infolge  seiner  Erhebung  zum  Bischof 
von  Verden.  Die  mannigfachen  Zweifel,  welche  sich  bisher  immer  noch  an 
diesen  Vorfall  knüpften,  dürften  nun  wohl  durch  E'.s  genaue  Untersuchungen 
beseitigt  sein.  Dann  hat  D.  v.  N.  seinen  Aufenthalt  erst  kurz  vor  seinem 
Tode  wieder  im  Norden  genommen,  als  er  dem  Konstanzer  Concil  den  Rücken 
gekehrt  hatte.    In  Maastricht  ist  er  im  Jahre  1418  gestorben. 

Dietrichs  wichtigster  Lebensabschnitt  im  Dienste  der  Kurie  ist  so  eng 
mit  den  kirchlichen  Wirren  jener  Zeit  verknüpft,  dass  es  wohl  gerechtfertigt 
erscheint,  ihn  auf  breiterer  Grundlage,  wie  es  E.  gethan  hat,  zu  entrollen. 
Die  Hauptquelle  dafür  sind  nun  aber  des  Westfalen  eigne  Schriften.  Indem 
£.  deren  Besprechung  in  den  zweiten  Teil  seines  Buches  verwiesen,  hat  er 
sich  veranlasst  gesehen,  nach  der  Besprechung  der  als  echt  anerkannten 
Geschichtswerke  und  Traktate,  in  einem  Schlusskapitel  auf  einigen  20  Seiten 
das  Charakterbild  seines  Helden  noch  einmal  in  schärferen  Umrissen  zu 
zeichnen.  Durch  eine  einheitlichere  Disposition  wäre  vielleicht  eine  bessere 
Übersicht  bei  grösserer  Kürze  zu  erreichen  gewesen.  Die  Würdigung  der 
bedeutenderen  historischen  Werke  Dietrichs  ist  sehr  eingehend  und  ausfuhr- 
lich. Schade  nur,  dass  wir  nicht  tiefer  in  Zweck  und  Veranlassung  derselben 
einzudringen  vermögen. 

Von  den  angezweifelten  Schriften  hält  E.  Lindner  und  Finke  (vergl. 
Rom.  Quartalschrift  I,  146  ff.)  gegenüber  die  Invective  gegen  Johann  XXIII. 
für  ein  Werk  Dietrichs  und  sucht  damit  zugleich  die  von  Lindner  zuerst  ange- 
deutete und  von  Finke  dann  weiter  gesponnene  Vermutung,  als  habe  Dietrich 
vom  Anfang  seines  Konstanzer  Aufenthaltes  an  ein  Tagebuch  geführt,  auf 
das  er  in  der  Fortsetzung  von  De  schismate  verweise,  abzulehnen.  Ist  Fink  es 
Beweisführung  auch  keine  zwingende,  auf  jeden  Fall  aber  verdient  seine 
Hypothese  wiederholte  Prüfung.  Noch  weniger  glücklich  ist  E.  in  seiner 
Polemik  gegen  letzteren  bezüglich  der:  Monüa  de  necessitate  refannationis 
ecdesiae  gewesen.  Bekanntlich  hat  Lenz  „Drei  Traktate  aus  dem  Schriften- 
eyklus  des  Konstanzer  Koncilsa  Marburg  1876,  diese  Schrift  Dietrich  aus 
inneren  Gründen  zugeschrieben.  Dafür  hat  sich  in  dem  Cod.  Palat.  595  der 
Vaticanischen  Bibliothek,  einer  Handschrift  aus  dem  Anfang  des   15.  Jh., 

Wettd.  Zeitschr.  f.  Gesch.  a.  Kunst.    VIII,    II-  14 


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184  Recensionen. 

welche  den  Traktat  mit  der  Angabe  seines  Verfassers  enthalt,  die  wünschens- 
werteste Bestätigung  gefunden.  £.  fuhrt  nun  selbst  noch  S.  463 — 468  eine 
ganze  Reihe  von  Momenten  auf,  die  für  Dietrichs  Autorschaft  sprechen  and 
doch  kommt  er  S.  471,  weil  einige  Ansichten  über  die  kirchliche  Reform 
nicht  mit  den  sonst  von  D.  geäusserten  in  Übereinstimmung  zu  bringen  seien, 
zu  dem  Resultat,  dass  ein  anderer  der  Verfasser  von  De  necessäate  sein  müsse. 
Einer  solchen  Schlussfolgerung  liegt  denn  aber  doch  geradezu  ein  metho- 
discher Fehler  zu  Grunde.  Auf  S.  37?  sagt  £.  von  dem  Sendschreiben  an 
die  Kardinäle:  „Dietrich  selbst  hat  sich  unterzeichnet.  Kein  Zweifel,  dass 
er  die  Schrift  verfasst  hat."  Und  wenig  später  (S.  375)  heisst  es  von  dem 
Schreiben  an  Johann  XXIII.  de  bono  regimne:  „Die  Autorschaft  Dietrichs 
ist  durch  die  Unterschrift  T.  de  Nyem  sicher  gestellt. u  Und  wir  besitzen 
nicht  etwa  von  diesen  Schriften  die  Autographa.  Warum  soll  denn  in  dem 
einen  Falle  gelten,  was  in  dem  andern  als  nicht  beweiskräftig  bei  Seite  ge- 
schoben wird? 

Nachdem  Lenz'  auch  bei  anderen  Gelegenheiten  schon  zu  Tage  ge- 
tretenes glückliches  divinatorisches  Talent  in  dem  obigen  Falle  die  Probe 
so  glänzend  bestanden,  ist  man  leicht  versucht  ihm  auch  weiter  beizustimmen 
und  mit  ihm  die  Schriften  De  modis  und  De  dijficuUate  als  Werke  Dietrichs 
von  Niem  anzuerkennen.  Überdies  liefert  A.  Fritz,  der  bereits  früher  in 
einer  Münster'schen  Dissertation  die  Schriften  Dietrichs  auf  ihre  Quellen 
untersucht  hat,  neuerdings  den  Nachweis  (Westfälische  Zeitschrift  46,  1  S. 
157  ff ),  dass  in  den  drei  Traktaten  die  Auswahl  von  Notizen  und  älteren 
Quellen  ganz  in  der  nämlichen  Weise  getroffen  ist,  wie  in  den  unzweifelhaft 
echten  Werken  Dietrichs.  Ferner  stellen  Lenz  sowohl  wie  Finke  ausfuhrliche 
Begründungen  ihrer  abweichenden  Ansichten  in  Aussicht  Mögen  aber  auch 
Erlers  Resultate  in  mancher  Beziehung  Berichtigungen  erfahren,  durch  sein 
fleissiges  biographisches  Werk  ist  für  alle  weiteren  Forschungen  auf  diesem 
Gebiete  die  sicherste  Grundlage  gelegt. 

Die  evangelische  Kirche  von  Metz.    Entstehung,  Verfolgung,  Untergang 
und  Auferstehen.      Mit  einem  einleitenden  Teile  über   die   staat- 
lichen und  kirchlichen  Zustände  in  Metz  unmittelbar  vor  der  Re- 
formationszeit.    Nach    den  Quellen    dargestellt    von   F.  Die t seh, 
Pfarrer  daselbst.   Wiesbaden,  Kommissionsverlag  von  Rud.  Bechtold 
u.  Comp.    8°.    406  S.  —  Angezeigt  von  Dr.  Wolfram  in  Metz. 
Das  hier  behandelte  Thema  ist  nach  mehr  als   einer  Richtung  von 
interessantestem  Inhalt.    In  der  mühsamen  Entwicklung  des  protestantischen 
Bekenntnisses  zu  Metz,  in  der  systematischen  allmählichen  und  schieaslich 
so  gewaltsamen  Ausrottung  desselben  spiegelt  sich  die  Geschichte  der  fran- 
zösischen  evangelischen  Kirche   überhaupt  wieder.     Für  die  Kenntnis   der 
Metzer  Lokalgeschichte   muss  eine  zuverlässige  Darstellung  der  religiösen 
Entwicklung  von   um   so  höheren  Werte  sein,  als  bisher  die  Lothringische 
und  speziell  die  Metzer  Geschichte  von  deutschen  Gelehrten  fast  vollständig 
bei  Seite  gelassen  war.    Und  zur  Behandlung  gerade  dieses  Stoffes  lag  ge- 
radezu ein  Bedürfnis  in  weiten  nicht  nur  gelehrten  Kreisen  vor,  da  die  an 


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Recensionen.  185 

Zahl  so  bedeutende  evangelische  Gemeinde  der  Stadt  sich  über  ihre  Geschichte 
in  keinem  deutsch  geschriebenen  Werke  orientieren  konnte. 

Quellen  standen  dem  Verfasser  reichlich  zu  Gebote.  Die  Metzer  Stadt- 
bibliothek bewahrt  ein  kostbares  Manuskript  von  Paul  Ferry,  einem  Metzer 
protestantischen  Geistlichen  des  17.  Jhs. :  observations  s&ulaires.  Er  erzählt 
die  Geschichte  seiner  Kirche  und  seine  Darstellung  hat  dadurch  einen  her- 
vorragenden Wert,  dass  er  derselben  eine  ausserordentliche  Menge  offizieller 
Aktenstücke  eingereiht  hat.  Ebenda'  liegt  eine  dem  Anfang  des  18.  Jhs.  an- 
gehürige  chronique  protestante  anonyme,  weiter  eine  Chronik  von  Jos.  Ancillon 
u.  a.  m.  Sodann  ist  das  Metzer  Stadtarchiv  reich  an  bezüglichen  Dokumenten 
and  das  Bezirksarchiv  birgt  ausser  zahlreichen  einzelnen  Stücken  das  ge- 
samte handschriftliche  Material  des  Metzer  Parlaments.  Für  die  Geschichte 
der  Ausrottung  des  Protestantismus  steckt  hier  ein  bisher  noch  gänzlich  unbe- 
nutzter Fond,  dessen  Durcharbeitung  die  wichtigsten  Resultate  verspricht 

Von  gedruckten  Vorarbeiten  konnte  der  Verfasser  die  zwar  durchaus 
subjektiv  gehaltene,  immerhin  aber  doch  nicht  wertlose  histoire  de  l'he*r&ie 
ä  Metz  par  Meurisse,  die  bezüglichen  Teile  aus  der  histoire  de  Metz  [par 
Tabouillot]  und  die  erst  1884  erschienene  recht  sachliche  und  gründliche 
Arbeit  von  Thirion  Etüde  siir  l'histoire  du  protestantisme  &  Metz  zu  Rate 
ziehen. 

Dietsch  schickt  seiner  eigentlichen  Arbeit  drei  einleitende  Kapitel 
„Kirchliches  und  Unkirchliches  vor  der  Reformation"  voraus.  Er  giebt  darin 
kurze  Bemerkungen  über  die  Metzer  Verfassungsgeschichte,  spricht  über  die 
Sittenlosigkeit  des  Klerus  und  schildert  eingehend  die  Wirksamkeit  der  Wal- 
denser  und  der  diesen  verwandten  Sekten. 

Der  eigentlichen  Reformation  wendet  sich  der  Verfasser  im  zweiten 
Teile  zu.  Die. neue  Bewegung  ist  nicht  von  Osten  her  in  die  Stadt  gedrungen, 
ihre  Vertreter  sind  durchweg  Franzosen  oder  stammen  wenigstens  aus  dem 
französischen  Sprachgebiet.  Dementsprechend  ist  es  auch  die  Calvinistische 
Richtung,  welche  hier  Boden  gefasst  hat.  Aber  wie  schwer,  wie  unendlich 
schwer  haben  diese  Metzer  Reformatoren  Lambert  von  Avignon,  Jean  Chate- 
lain,  Pierre  Toussaint,.  Jean  Leclerc  und  ihre  Anhänger  ringen  und  kämpfen 
müssen,  mit  welchem  Todesmut  sind  sie  für  ihre  Überzeugung  eingetreten: 
Chatelain  und  Leclerc  sind  auf  dem  Scheiterhaufen  gestorben. 

Bis  zum  Erlass  des  Ediktes  von  Nantes  sind  den  Reformierten  kaum 
jemals  ruhige  Tage  beschieden  gewesen.  Es  ist  eigentlich  ein  fortwährender 
Kampf  um  ihre  Existenz.  Glauben  sie  endlich  einmal  ruhiger  in  die  Zukunft 
blicken  zu  dürfen,  da  tritt  ihnen  der  Rat,  der  Kaiser  oder  der  Gouverneur 
mit  schroffen  Massregeln  entgegen  und  sucht  den  verheissungsvollen  Anfang 
im  Keime  zu  ersticken.  Auch  Strassburg  und  der  schmalkaldische  Bund 
vermögen  trotz  redlichen  Bemühens  den  bedrängten  Glaubensgenossen  keine 
wirksame  Unterstützung  zu  gewähren. 

Sorgenfreie  Zeiten  bringt  erst  das  Regiment  Heinrichs  IV.  Ein  um  so 
grauenhafteres  Gegenstück  zu  diesen  ruhigen  Tagen,  in  denen  sich  die  Ge- 
meinde stattlich  entwickelt  hat,  bietet  die  Regierung  Ludwig  XtV.  Eine 
Vergünstigung  nach  der  andern  wird  der  Gemeinde  entzogen,  und  mit  der 
Aufhebung  des  Edikts  von  Nantes  bricht  ein  Sturm  über  die  Reformierten  los, 


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186 


Recensionea. 


der  für   alle  Zeiten  die  Spuren  seiner  Verwüstung  zurückgelassen  hat. 
glaubwürdigen  Detailschilderungen  der  grauenhaften  Vorgänge  spotten  j 
Beschreibung.    Auch  Metz  wird  von  den  Dragonaden  heimgesucht;  der 
leere   werden  zahlreiche  Opfer  zugeführt  und  selbst  den  Toten  versagt 
die  letzte  Ruhe. 

Das  erstrebte  Ziel  wird  erreicht;  bis  zur  französischen  Revoli 
kann  man  kaum  noch  von  einer  evangelischen  Gemeinde  reden.  — 

Der  behandelte  Stoff  umfasst  wie  man  sieht  wichtige  Ereignisse, 
fragt  sich,  ob  der  Verfasser  den  Anforderungen,  die  man  an  den  Geschi< 
Schreiber  derartiger  Vorgänge  stellen  darf,  gerecht  geworden  ist.  Man  i 
leider  mit  Nein  antworten. 

Wenn  irgendwo,  so  muss  bei  historischen  Darstellungen  konfession 
Vorgänge  die  strengste  Objektivität  walten.  Den  Protestanten  hätte  Jan 
Geschichte  des  deutschen  Volkes  zu  doppelter  Vorsicht  mahnen  sollen, 
nennt  nun  zwar  selbst  als  „die  unentbehrlichste  Eigenschaft  des  Geschit 
Schreibers  die  Unparteilichkeit  und  Leidenschaftslosigkeit",  wie  aber  ko 
er  seiner  Forderung  nach !  Das  katholische  Volk  ist  ihm  das  „irregeleiti 
„die  römische  Kirche  lässt  Ehegatten,  welche  aus  wichtigen  Gründen  e 
mit  einander  leben  können,  lieber  dem  Konkubinat  oder  der  Hurerei 
fallen44,  die  Nonnen  sind  ihm  die  „süssen  Schwestern4*.  Wenn  das  M< 
Parlament  den  Kaufleuten  Jeden  Bekenntnisses44  verbietet  an  Sonn- 
Festtagen  zu  arbeiten,  so  ist  ihm  das  ein  „gegen  die  Protestanten44  gefas 
„tief kränkender  Beschluss44.  In  der  Vorlage  des  Verfassers  lautet  eine  S 
me  capere  voluerunt;  bei  Dietsch  heisst  es  .  .  .  [die  Priesterschaft]  bege 
„mit  Geheul44  die  Gefangennehmung.  —  Das  sind  einige  wenige  aufs  Gei 
wohl  herausgegriffene  Beispiele  für  des  Verfassers  „ Leidenschaf tslosigk 
Mit  der  Unparteilichkeit  steht  es  nicht  besser:  Dass  es  im  Jahre  1552 
nehmlich  die  Protestanten  waren,  welchen  ein  Anschluss  an  die  französi 
Politik  wünschenswert  erschien,  lag  in  der  Natur  der  politisch-confessiom 
Zeitverhältnisse  und  ist  nicht  zu  bestreiten.  Das  giebt  auch  Dietsch  (IL 
Cap.  VI)  zu.  Im  4.  Teile  kommt  er  nun  wieder  auf  die  Vorgänge  von 
zurück  und  hier  versucht  er  eine  ganze  unnütze  Beschönigung  des  protej 
tischen  Verhaltens,  andrerseits  greift  er  die  Katholiken  wegen  derse 
Handlungsweise  in  der  ungerechtesten  Weise  an.  „Der  König  von  Fr 
reich  war  ein  Verbündeter  der  mächtigsten  deutschen  Fürsten44,  sagt  er 
Entschuldigung  der  Protestanten.  „Des  Ferneren  kann  man  nicht  sa 
dass  [die  Protestanten]  gegen  Recht  und  Pflicht  handelten,  indem  sie  wäh 
der  Verfolgung  die  Hilfe  der  deutschen  Fürsten  anriefen,  denn  Metz  get 
immer  noch  zum  deutschen  Reiche.44 

„Weniger  vorwurfsfrei  stehen  hingegen  die  Metzer  Katholiken  vor 
Geschichte.  Schon  im  Jahre  1529  wollten  sie  ihre  Stadt,  nur  um 
Reformation  nicht  zu  verfallen,  an  den  Herzog  von  Lothringen  verka 
Im  Jahre  1513  .  .  .  schrieben  sie  an  die  Königin  der  Niederlande  (sie !) 
an  den  Franzosenkönig  Franz  I.,  um  sich  ihnen  in  die  Arme  zu  werfen. 
Jahre  1565  rief  der  Kardinal  von  Lothringen  den  deutschen  Kaiser  zu  E 
Diese  zur  Steuer  der  Wahrheit  hier  namhaft  gemachten  Vorkommnisse  ze 
zur  Genüge,   auf  welcher  Seite  der  Verrat  geplant  und  verübt  worden 


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Recensionen. 


187 


aller  Welt  haben  die  Katholiken  schlimmeres  gethan  als  ihre  pro- 
ben Mitbürger,  dass  sie  „weniger  vorwurfsfrei  vor  der  Geschichte 
dass  sie  im  Vergleich  zu  jenen  des  Verrats  bezichtigt  werden  können, 
erartige  Beispiele  für  die  Parteilosigkeit  des  Verfassers  lassen  sich 
ilreich  anführen.  Dies  eine  dürfte  zur  Charakteristik  genügen, 
amerhin  würde  aber  die  Arbeit  von  Dietsch  bei  der  nötigen  Vor- 
der Benutzung  durch  die  Heranziehung  der  von  den  deutschen 
n  bisher  ziemlich  unbeachtet  gelassenen  Quellen  einigen  Wert  haben, 
i  selbständig  wäre.  Das  ist  leider  nicht  der  Fall.  Dietsch  citiert' 
5  86  und  später  noch  einigemale  das  bereits  erwähnte  Werk  von 
Etüde  sur  l'histoire  du  protestantisme.  Schlägt  man  dieses  Buch 
es  ist  1884  in  Nancy  erschienen  —  so  ergiebt  sich,  dass  fast  das 
erk  von  Dietsch  im  Wesentlichen  eine  Übersetzung  der  französisch 
jenen  Geschichte  ist 

anche  Übereinstimmung  beider  Bücher  mag  ja  aus  der  Benutzung 
mer  Quellen  erklärt  werden  können.  Wenn  aber  D.  oft  Abschnitt 
hnitt  dieselben  Thatsachen  berichtet  wie  Thirion,  wenn  er  dieselben 
m  Auszüge  bringt  wie  jener,  wenn  er  dieselben  Urteile  fallt,  wie  der 
aus  Nancy,  dann  dürfte  der  Schluss  wohl  berechtigt  sein,  dass  D. 
uibter  Weise  sich  die  Arbeit  Thirions  zu  Nutzen  gemacht  hat.  Ich 
iliebige  Stellen  aus  beiden  Büchern  heraus: 

Thirion.  Dietsch. 

;tz  dnt  en  grande  partie  ä  sa  2.  Die  Rechte,  die  er  (der  Kaiser 
gdographique  sa  longue  in-  ausübte)  waren  von  geringer  Bedeu- 
tung Dank  ganz  besonders  der  geo- 
graphischen Lage  der  Stadt  an  der 
Westgrenze  des  Reiches. 

Sie  hatte  ihren  Vertreter  im  Reichs- 
tag, den  sie  aber  oft  zu  beschicken 
vergass. 

In  Kriegs-  und  andern  Nöten  war 
sie  hingegen  auf  sich  selbst  ange- 
wiesen. 

3.  Die  kathol.  Kirche  zu  Metz  war 
eine  der  ältesten,  reichsten  und  ehr- 
würdigsten des  alten  Gallierlandes. 


ice,   situde  ä  l'extrdmite*  oc- 
de  l'empire  .  .  . 

rte  eile  negligeait  souvent  de 
representer  ä  la  diete. 


anche  eile  devait  pourvoir  ä 
te*  par  eile  meme  sans  esperer 
rs  du  dehors. 

e'giise    catholique    de    Metz 
siderle  au  moyen-äge  corame 
plus  anciennes  et  des  plus 
de  la  Gaule. 

e  malheureuse  femme  accuse"e 
lal  parle*  de  la  messe  et  du 
condamnee  ä  etre  noyde. 


a  nuit  suivante  un   courrier 

oncer  ä  Charles  IX   que  le 

son  frere  avait  vaincu  les 

Zeitiehr.  f.  Gesch.  u.  Kunst.  VIII,    IL 


76.  Eine  arme  Frau  hatte  den  Mut 
gegen  das  Verbot  unehrerbietig  vom 
Papste  und  der  römischen  Messe  zu 
sprechen;  sie  wurde  deswegen  zum 
Tode  durch  Ersäufen  in  der  Mosel 
verurteilt. 

136.  Am  13.  März  1569  kam  es ... . 
zur  Schlacht  bei  Jarnac  .  .  .  Die 
Kunde  von  diesem  Ereignis  wurde  dem 


15 


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188 


Recensionen. 


calvinistes  ä  Jarnac.  .  .  .  Ivre  de 
joie  Charles  IX  ordonna  bien  qu'il 
fftt  minuit  qu'on  sonnät  aussitöt  en 
signe  de  victoire  la  grosse  cloche 
municipale  appelläe  la'  Matte.  .  .  . 
Le  lendemaia  se  fit  en  actions  de 
gräces  une  procession  solennelle  que 
suivit  la  cour. 

338.  eile  n'avait  encore  subi,  que 
la  moindre  partie  des  e*preuves  qui 
lui  Itaint  r&erve'es.  Olry  fut  remis 
en  po88C88ion  de  son  office  de  notaire 
royal,  mais  la  douleur  habitait  cette 
triste  mai8on  oü  chacun  se  reprochait 
de  n'avoir  pas  perserere*  dans  sa  foi. 

Die  wenigen  Stellen,  die  den  verschiedensten  Partieen  der  Bücher  von 
Dietsch  und  Thirion  entnommen  sind,  werden  genügen,  um  den  Vorwurf,  den 
ich  gegen  den  erstgenannten  erheben  muss,  zu  rechtfertigen.  Fast  für  jedes 
Kapitel  lässt  sich  dasselbe  Verhältnis  zwischen  den  beiden  nachweisen.  Es 
mögen  einzelne  Teile  sein,  die  Dietsch  unabhängig  von  Thirion  gearbeitet  hat 
—  so  findet  sich  z.  6.,  soweit  ich  sehe,  Kap.  6  S.  226  ff.  in  der  französischen 
Vorlage  nicht  — ,  auch  einige  Quellen  wie  gewisse  Urkunden  des  Bezirks- 
archivs, Archivalien  von  Kürzel  u.  a.  kannte  Thirion  nicht,  in  der  Hauptsache 
aber  decken  sich  beide  Werke  mit  einander.  Dietsch  hat  dem  evangelischen 
Bunde,  dein  sein  Werk  gewidmet  ist,  einen  schlechten  Dienst  geleistet. 


König  in  der  Nacht  vom  20.  bis  21. 
März  überbracht.  Sofort  Hess  er  die 
grosse  Glocke  im  Münsterturm,  Mute 
genannt,  als  Zeichen  der  Siegesfreude 
anziehen.  .  .  .  Am  andern  Morgen 
wurde  gleich  in  der  Frühe  eine  all- 
gemeine Dankesprozession  gehalten. 

289.  Das  war  jedoch  nur  der  erstere 
und  geringere  Teil  ihrer  Leiden.  .  . . 
Olry  wurde  allerdings  wieder  in  sein 
Amt  eingesetzt.  .  .  .  Gewissensbisse 
quälten  die  Unglücklichen,  weil  sie 
ihren  Glauben  abgeschworen  hatten. 


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Ländliches  Dasein  im  14.  und  15.  Jahrhundert, 

vornehmlich  nach  Rheinischen  Quellen1. 

Von  K.  Lamprecht  in  Bonn. 


Wer  an  einem  schönen  Sommertage  ans  den  verkehrdurchfluteten 
Thälern  des  Rheinlandes  hinaufsteigt  in  die  Stille  der  Eifelfluren,  in  die 
Gegenden  etwa  am  Hillesheim  oder  Prüm,  der  kann  noch  heutzutage 
in  der  Anlage  der  Feldfluren  jener  Gebiete,  in  der  Verteilung  des 
Körnerbaus  auf  das  Ackerland,  ja  in  der  Lagerung  und  dem  gegen- 
seitigen Verhältnis  von  Wiese,  Wald  und  Weide  das  Bild  einer  längst- 
vergangenen Zeit  vor  sich  auftauchen  sehen.  Die  Eifel  ist  ein  wirt- 
schaftliches Meklenburg.  In  ihren  klassischen  Gegenden,  wo  die  braune 
Uaide  sich  auf  Meilen  hinzieht  und  unvermerkt  in  die  goldgebräunte 
Strahlenwirkung  der  sinkenden  Sonne  übergeht,  wo  noch  vor  wenigen 
Generationen  fast  nur  steinigte  Fusspfade,  jeden  grösseren  Verkehr  ab- 
schliessend, den  Boden  durchfurchten,  da  ist  für  den  Historiker  geweihtes 
Land,  da  lassen  sich  die  Wirtschaftsformen  einer  längst  verklungenen 
Zeit,  die  reine  Dreifelderwirtschaft,  die  Brenn-  oder  Schiffelwirtschaft 
and  andere  Arten  mittelalterlichen  und  urzeitlichen  Anbaus  noch  heute 
mit  Händen  fassen  und  nach  Wesen  und  Wirkung  verstehen. 

Doch  wäre  es  oberflächlich  geurteilt,  wollten  wir  das  Vorkommen 
urzeitlicher  Wirtschaftsformen  in  der  Eifel  als  eine  vereinzelte  Erschei- 
nung betrachten.  Man  steige  von  diesen  kahlen,  sturmdurchwühlten 
Höhen  hinab  in  das  Moselthal  mit  seinem  Weinduft,  seinen  Nussbaum- 
hainen  und  Kastanienwäldern,  und  man  wird  nicht  minder  starke,  wenn 
auch  anders  geartete  Spuren  gleich  ehrwürdiger  Vergangenheit  entdecken. 
Noch  in  den  fünfziger  Jahren  unseres  Jahrhunderts  mussten  die  Ein- 
wohner des  alten  Reichsfiscus  Eröv  von   den  preussischen  Behörden  in 

')  Gegenstück  zu  dem  Aufsatze  in  Wd.  Zs.  VI,  18  ff. 

Weitd.  ZeiUchr.  f.  Gesch.  u.  Kunst   VIII,    HL  16 

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190 


K.  Lamprecht 


Strafe  genommen  werden,  weil  sie  darauf  bestanden,  die  Bestimmt 
ihrer  alten  Rügeordnung  als  geltend  zu  betrachten  und  anzuwei 
die  rechtlichen  und  polizeilichen  Weisungen  dieser  Ordnung  aber  re 
ihrem  wesentlichen  Inhalt  nach  bis  mindestens  zum  Zeitalter  der  St 
zurück,  und  sie  erlebten  ihre  letzte  Bearbeitung  schon  kurz  nach 
Zeitalter  Luthers. 

Es  ist  an  der  Mosel  nicht  anders,  wie  in  der  Eifel:  lebte 
die  Wirtschaft  unverbrüchlich  fort,  so  erhielt  sich  hier  das  Reck 
Werte  zähester  Erinnerung:  mit  Recht  aber  wie  mit  Wirtschaft  dat 
wenn  auch  vielfach  verändert,  doch  auch  der  Kern  der  alten  g 
schaftlichen  Verfassung. 

Und  so  sähe  denn  die  alte  Zeit,  etwa  der  Schluss  des  M 
alters,  auf  dem  platten  Lande  der  Gegenwart  ziemlich  ähnlich?  3 
wäre  weniger  angebracht,  als  dieser  Schluss.  Wie  in  die  Geger 
des  Landlebens  noch  zahlreiche  Reste  des  mittelalterlichen  Daseins 
einragen  trotz  des  rasenden  Zuges  der  modernen  Entwicklung,  so 
das  mittelalterliche  Dasein,  in  den  Zeiten  einer  viel  langsameren 
faltung,  noch  ganz  anders  beherrscht  von  den  Mächten  seiner  Vergai 
heit,  von  den  Überlieferungen  der  vollen  ersten  anderthalb  Jahrtaus 
unserer  nationalen  Geschichte.  Macaulay  spricht  davon,  dass  ein 
länder,  welcher  in  das  Jahrhundert  der  glorreichen  Revolution  zui 
versetzt  werden  könnte,  keine  einzige  Grafschaft  Englands  wiedererke 
würde :  so  sehr  habe  sich  seitdem  Alles,  Menschen  und  Verhältnis» 
die  Natur  selbst  verändert.  Das  Gleiche  kann  man  in  noch  höh 
Grade  für  den  modernen  Deutschen  behaupten,  den  irgend  eine  Zai 
macht  zum  Zeugen  ländlichen  Daseins  etwa  im  14.  oder  15.  Jh.  ma 
würde:  nur  nach  langer  Beobachtung  würde  er  Fleisch  von  se 
Fleisch,  Blut  von  seinem  Blute  erkennen.  Denn  nichts  ist  wandeil 
als  der  Mensch  und  die  menschliche  Gesellschaft;  während  der  Nj 
forscher  ruhig  die  Aeonen  umfassenden  trägen  Entfaltungsreihen  c 
nischen  Daseins  erwägt,  erschrickt  der  Historiker  gegenüber  der  Ent? 
hing  des  geistesbelebten  Geschlechts  bisweilen  vor  der  Fülle  der  Gesi 

Nach  dem  Gesagten  kann  der  Lohn  einer  geschichtlichen 
trachtung  des  ländlichen  Daseins  im  14.  und  15.  Jh.  nicht  in  der 
findung  der  immerhin  ja  zahlreichen  Züge  liegen,  welche  sich 
dieser  Zeit  bis  auf  das  Heute  vererbt  haben.  Gewinn  und  Genuss 
vielmehr  nach  anderer,  unmittelbar  entgegengesetzter  Richtung  gefui 
werden.  Das  Landleben  des  ausgehenden  Mittelalters  umschliesst  i 
eine  Fülle  urzeitlichen  Daseins,   germanischer  Auffassung,    und   es 


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Ländliches  Dasein  im  14.  und  15.  Jahrhundert.  191 

schliesst  sie  in  nationalen  Formen.  Was  wir  über  Lieb  und  Leid, 
Denken  und  Dichten  unseres  Volkes  aus  der  kurzgefaßten  Überlieferung 
der  Römer  und  aus  der  ärmlichen,  fremdsprachlichen  Aufzeichnung  von 
Mönch  und  Kleriker  der  Frühzeit  kennen:  hier  spricht  es  zu  uns  im 
Wort  der  Väter  selbst,  und  es  redet  die  Sprache  ehrlicher  Selbstbe- 
wusstheit  und  unschuldigen  Stolzes,  bald  in  traulichem  Plauderton,  bald 
in  den  erhabenen  Formen  einer  Poesie,  deren  Inhalt  beinah  zu  gern  blos 
die  Höhen  des  Daseins  erfasst  und  den  Abgrund  des  Verderbens. 

Wenn  sich  aber  im  Bauernstand  des  15.  Jhs.  noch  die  lebendige 
Oberlieferung  des  geistigen  Lebens  der  Vorzeit  erhalten  hat,  so  darf 
das  nicht  auffallen.  Der  Stand  hat  auch  die  Verfassungsformen  der 
ersten  Ansiedlung  im  deutschen  Land  bis  zum  Ende  des  Mittelalters, 
ja  teilweis  darüber  hinaus  bewahrt.  Indem  er  so  die  äussere  Form 
trea  von  Geschlecht  zu  Geschlecht  vererbte,  vermochte  er  mit  der  Schale 
auch  den  Kern  zu  vermitteln. 

Die  Form,  in  welcher  die  Deutschen  einstens,  ein  grosses  Volk 
von  Viehhaltern  und  Bauern,  ihren  gemeinsamen  politischen,  rechtlichen 
und  wirtschaftlichen  Bedürfnissen  gerecht  wurden,  war  eine  sehr  ein- 
fache. Wie  die  Natur  ihren  Lebewesen  zur  Befriedigung  der  Daseins- 
forderangen  jedesmal  nur  die  sparsamsten  Vorrichtungen  zubilligt,  so 
dass  Organismen  niederer  Ordnung  stets  aufs  Einfachste  ausgestattet  er- 
scheinen, so  zeigen  auch  die  Anfänge  menschlich  -  geschichtlichen  Da- 
seins haushälterisch  einfache,  karg  gewählte  Formen.  In  vielen  Ge- 
schlechtsverbänden von  hundert  und  mehr  Familienhäuptern  hatten  die 
Germanen  vom  deutschen  Lande  Besitz  genommen;  und  jedem  dieser 
Verbände  war  eine  Bodenfläche  von  einer  oder  mehreren  Quadratmeilen 
zu  besonderer  Besiedlung  zugefallen.  Geräumig  aber  mussten  diese 
Stätten  erster  Ansiedlung  sein,  denn  noch  bedeckte  in  jener  Frühzeit 
des  1.  — 5.  Jhs.  Urwald  das  Land,  noch  war  die  Anzahl  von  Weide- 
plätzen auf  dem  Raum  einer  Quadratmeile  gering,  noch  dienten  nur  eine 
oder  einige  kleine  Flächen  in  diesem  Bezirke  spärlichem  Anbau.  Gleich- 
wohl veränderte  sich  die  alte  Geschlechtsgenossenschaft  allein  durch  die 
Thatsache  des  Sesshaftwerdens  in  einer  bestimmten  Gegend  aufs  Wesent- 
lichste. Hatte  der  Verband  bisher  auf  Blutzusammenhang  beruht,  so 
trat  an  die  Stelle  desselben  jetzt  das  Heimatsgefühl ;  der  genealogische 
Gesichtspunkt  wurde  vom  lokalen  abgelöst ;  die  Vetterschaft  verschwand, 
die  Landsmannschaft  trat  auf,  und  die  alte  Genossenschaft  des  Geschlechts 
ward  zur  Genossenschaft  gemeinsamer  Grenzen.  Lässt  sich  eine  solche 
Veränderung  ohne  wesentliche  Umbildung  des  genossenschaftlichen  Lebens 

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192  K.  Lamprecht 

denken?  Bislang  war  die  Genossenschaft  zugleich  Heeresverband  ge- 
wesen und  Gerichtsverband:  innerer  Streit  ward  unter  den  Mitgliedern 
rechtlich  gerichtet,  äusserer  Angriff  in  gemeinsamem  Kampfe  abgewehrt* 
Jetzt  ward  die  Genossenschaft  auch  in  hervorragender  Weise  Wirtschafts- 
verband: jetzt  galt  es  die  gemeinsame  Ausbeutung  der  neuen  Heimat 
zu  regeln. 

Es  musste  sehr  bald  zur  Weiterbildung  des  alten  genossenschaft- 
lichen Zusammenhanges  kommen.  Für  etwa  100  Familienhäupter  hatte 
man  die  Bewirtschaftung  der  Mark  noch  gemeinsam  regeln  können  — 
sollte  das  noch  geschehen  bei  der  im  Laufe  der  Geschlechter  notwendig 
eintretenden  Ausdehnung  der  Familienhäupter  auf  mehrere  Hunderte, 
ja  Tausende,  und  bei  einem  Ausbau  der  Mark  in  Dutzenden  von  Dörfern? 
Da  trat  die  alte  Gemeinwirtschaft  des  ursprünglichen  Verbandes  zurück, 
jeder  Komplex  von  Dörfern  regelte  seine  Weideberechtigungen  allein, 
und  die  Einwohner  jedes  Dorfes  bestimmten  selbständig  über  Plan  und 
Durchführung  ihres  Feldbaus.  So  sank  die  alte  Wirtschaftsverfassung 
des  Gesamtverbandes  der  Mark  auf  kleinere  Verbände  innerhalb  des 
alten  Umkreises  herab:  die  alte  Markgemeinde,  jetzt  aus  zehn  und 
mehreren  Dörfern  bestehend,  verfügte  etwa  nur  noch  über  den  gemein- 
samen Waldbestand  der  Urzeit,  einige  zusammenliegende  Dörfer  bildeten 
kleinere  Markgenossenschaften,  denen  aber  schliesslich  fast  auch  nur 
noch  die  Ordnung  der  Weidewirtschaft  verblieb,  und  aus  ihnen  endlich 
löste  sich  wiederum  als  kleinste  Einheit  die  blosse  Dorfmarkgenossen- 
schaft aus.  Eine  dreifache,  ja  oft  noch  stärkere  Differenzierung  des 
alten  grossen  Verbandes  trat  somit  ein :  wo  die  Urzeit  nur  einen  grossen 
Umkreis  gemeinsam  verfolgter  wirtschaftlicher  Interessen  gekannt  hatte, 
da  sah  das  15.  Jh.  diesen  Kreis  gefüllt  mit  einem  Netze  verschieden- 
artigster, kleinerer,  aber  stets  nach  dem  alten  Muster  geformter  Wirt- 
schaftsgemeinschaften. Das  Land  war  bedeckt  mit  genossenschaftlichen 
Systemen,  und  sie  alle  banden  die  ihnen  zugehörenden  Genossen  in  ur- 
zeitlichem Sinne:  mit  Leib  und  Leben,  mit  Hals  und  Hand,  mit  Lieb 
und  Leide.  Denn  nicht  auf  die  blosse  wirtschaftliche  Ausbeutung  des 
Heimatbodens  beschränkten  sich  diese  Genossenschaften  etwa  im  Sinne 
moderner  Aktiengesellschaften :  ihre  Glieder  gehörten  ihnen  vielmehr  mit 
ganzer  Person  an;  sie  waren  nicht  Teilnehmer,  sie  traten  nicht  zu- 
sammen auf  Grund  freien  Entschlusses,  sie  waren  vielmehr  und  nannten 
sich  Brüder,  sie  gehörten  ihrem  Kreise  zu  durch  Geburt  und  Dasein, 
und  ihr  Schicksal  verlief  in  Leben  und  Sterben,  in  Glauben  und  Wissen, 
in  Hoffnung  und  Absicht  gänzlich  innerhalb  des  genossenschaftlichen  Bandes. 


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Ländliches  Dasein  im  14.  und  15.  Jahrhundert.  193 

d  diese  urzeitliche  Bindung  des  Bauernlebens  in  die  Form 
chaftlicher  Lebensgemeinschaft  war  keineswegs  die  einzige, 
i  ihren,  wenn  auch  vielfach  entstellenden  Folgeerscheinungen 
15.  Jh.  lebenskräftig  bestand.  Neben  sie  stellte  sich  vielmehr 
liehe  Fülle  abhängiger  Genossenschaften,  all  jener  Verbindungen, 
3n  zugethane  Leute  und  Grundholde,  abhängige  Pächter  und 
chtige  sich  unter  ihren  Herren  zu  selbständigen,  genossenschaft- 
abenskreisen  abschlössen.  Und  diese  so  überaus  zahlreichen 
chaftlichen  Gliederungen,  wie  sie  die  Grundherrschaft  forderte 
Schutzherrschaft  aufwies,  sie  waren  nach  dem  Muster  jener 
:hen  Korporation  ursprünglicher  Blutsverwandtschaft  gebildet: 
gen  daher,  wie  diese,  die  Einzelperson  mit  all  ihren  sozialen 
önlichen  Voraussetzungen,  und  sie  schützten  sie  vor  fremdem 
rie  vor  innerer  Unbill. 

>en  dieser  Gesichtspunkt  des  Schutzes  kann  nicht  genug  betont 
Denn  so  wahr  es  ist,  dass  gegen  Schluss  des  Mittelalters  eine 
im  Sinne  der  germanischen  Urverfassung  fast  nirgends  mehr 
als  in  zerstreutem  Getrümmer  bestand  —  so  wenig  zutreffend 
srseits  die  Vorstellung  von  einer  gemeinen  und  gemeinschäd- 
nfreiheit  der  ländlichen  Bevölkerung  dieses  Zeitalters.  Gewiss 
td  zahlte  der  Bauer  seinem  gnädigen  Herrn,  er  war  sein  armer 
h.  sein  Unterthan,  aber  er  war  jhm  unterthan  nach  Recht  und 
Massstabe  der  Billigkeit,  welchen  er  und  seine  Genossen  dem 
zuwiesen.  Weit  war  man  entfernt  von  der  Einwirkung  will- 
►  Vergewaltigung;  schon  seit  Jahrhunderten  stand  es  als  Kampf- 
längst verschollener  Väter  fest,  dass  ein  Verhältnis  zwischen 
ind  Untergebenen  nur  auf  der  Grundlage  gegenseitiger  wohlge- 
Rechte  gedacht  werden  könne.  Und  wie  oft  hatte  nicht,  legen 
materiellen  Gesichtspunkt  an,  das  Recht  des  Untergebenen  dem 
»cht  empfindliche  Einbusse  gethan.  In  einer  Aufzeichnung  über 
renland  im  Banne  Berburg1*  heisst  es:  so  man  die  schweren 
welche  durch  Speisung  der  in  Frohndienst  bestellenden  Unter- 
larauf  gehen,  abzeugt,  so  wird  Unkosten  und  Nutz  schier  gar 
oder  die  Nutzbarkeit  für  die  Herren  über  die  Beschwernis 
;ar  gering  sein.  Und  auch  wo  der  Frohndienst  von  seiten  des 
nicht  so  schwer  vergütet  ward,  hatten  sich  für  die  Leistung 
i    doch    vielfach   rechtlich  völlig  gesicherte  Gegenleistungen   des 


)  Wßerburg  1595  §  9. 

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194  K.  Lamprecht 

Herren  eingebürgert.  Zumeist  handelte  es  sich  da  am  anentgeltliche 
Verpflegung  seitens  des  Herren  während  der  Arbeit  oder  sonstigen  Ver- 
pflichtung, und  zwar  meist  für  Mann  und  Frau,  ja  ein  Weistum  von 
Rachdorf  setzt  hinzu2:  wer  von  den  Verpflichteten  keine  Frau  hat, 
welche  er  zum  Essen  mitbringen  kann,  begegnet  demselben  ein  gut 
Persone,  der  mag  sie  mitbringen,  das  sollen  die  Herren  und  die  andern 
Teilnehmer  des  Essens  wohl  leiden.  Nicht  selten,  vor  allem  bei  der 
Ernte,  entwickeln  solche  Leistungen  ein  völlig  festliches  Gepräge:  die 
Junker  sollen  einen  Pfeifer  haben,  der  den  Schnittern  pfeife,  und  wann 
die  Sonne  noch  Baumes  hoch  steht,  so  sollen  die  Schnitter  tanzen,  bis 
es  Nacht  wird,  und  die  Junker  sollen  ihnen  Kost  geben,  die  da  gut 
und  gesund  sei,  und  auch  Trinken,  das  da  gut  und  gesund  sei8.  In 
all  diesen  Angelegenheiten  sind  die  Untergebenen  durchaus  nicht  blöde, 
sie  verlangen,  gestützt  auf  ihre  sichere  Rechtsstellung,  von  Jahrzehnt 
zu  Jahrzehnt  mehr:  „Ihr  seid  schuldig,  so  wird  einem  Herrn  gesagt4, 
Brot  und  Käs  zu  geben,  und  was  euer  guter  Wille  ferner  ist,  das 
haben  die  Hüfner  niemals  ausgeschlagen.  Die  Kost  aber  fordert  den 
Trank  von  sich  selbst." 

Ist  es  zu  verwundern,  wenn  auf  so  sicherer  Grundlage  Rechtens 
gediegene  Äusserungen  echt  ländlichen  Humors  erwachsen  ?  Von  beiden 
Seiten.  Der  Herr  legt  seinen  Untergebenen  allerlei  Pflichten  auf,  welche 
materiell  wenig  drücken,  von  der  gemütlichen  Seite  aus  betrachtet  aber 
gewisser  stimmungsvoller  Absichten  nicht  entbehren.  Hierhin  gehören 
z.  B.  die  bekannten  Froschlehen,  kraft  deren  einem  Bauer  als  Gegen- 
leistung für  die  Nutzung  eines  Hofes  die  Pflicht  auferlegt  ist,  die 
Frösche  benachbarter  Sümpfe  durch  Schlagen  auf  den  Kopf  zum  Ver- 
stummen zu  bringen,  so  lange  sein  Herr  in  dem  Dorfe  des  Froschlehens 
herbergt.  Schon  im  Beginn  des  13.  Jhs.  hören  wir  von  einem  solchen 
Lehen  an  der  Mosel5,  und  im  15.  Jh.  heisst  es  in  einer  Aufzeichnung 
des  Dorfes  Völklingen  6 :  gebürt  es  meiner  Frau,  der  Gräfin  von  Saar- 
brücken, zu  Völklingen  zu  liegen,  so  sollen  die  Frösche  schweigen,  dass 
sie  meine  Frau  nicht  wecken. 

Den   Untergebenen   war   eine   solche   humorvolle  Auffassung   von 


2)  WRachdorf  1538,  Grimm  1,  625. 

3)  WLindacheid  17.  Jh.  §  5  vgl.  WSchönfels  1682  §  11;   WGillenfeld 
1661,  Gr.  2,  412. 

*)  WRhens  §  1. 

ö)  US.  Max.  S.  434,  Mamer. 

6)  WVölklingen  1422,  Gr.  2,  10. 


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Ländliches  Dasein  im  14.  und  15.  Jahrhundert. 


195 


id  Verpflichtung   mindestens  ebenso  geläufig,    wie  den  Herren. 

ch  wo  die  Herren  in  früher  Zeit  altvolkstümliche  Rechte  usur- 

ten,  da  trat  man  der  Vergewaltigung  später  mit  der  unwider- 

i  Waffe  des  Humors  entgegen.      Nirgends  mehr,    wie  auf  dem 

der  Jagd   und   des  Fischfangs.     „Wer    in    diesem  Bezirk   und 

i  jagen,    zu  nagen  und  zu  fischen  habe?"    fragt  ein  Weistum 

gbert7.    Und  es  antwortet  sich  selbst:    „Das  haben  die  Bann- 

ind  der  arme  Mann  ziemlich  ein  Fischelchen  zu  fahen;  hoffen, 

m  sollens  ihnen  nit  wehren.*4    Und  das  Recht  eines  Eifeldorfs8 

für   den    Fall,    dass   einem   grundhörigen    Manne   ein    Stück 

in  sein  Haus  liefe:  „könnte  der  Mann  sein  Thor  zuthun  und 

behalten,    das   mag   er  thun,    sonder  Missethat  gegen  einen 


ch  kräftiger  bleibt  der  Humor  im  unmittelbaren  grundhörigen 
s.  Ein  Weistum  von  Rodenborn  behandelt  den  Fall,  dass  ein 
der  Zinseier  liefern  soll,  ohne  doch  Hühner  zu  haben :  da  soll 
idherr  ihm  dadurch  helfen,  dass  er  ihm  ein  Huhn  zum  Eier- 
Pension   giebt.     „Abe  einer  kein  hoener  me  hat,   ihme  seine 

zu  legen,  sali  der  herr  ihme  ein  hoen  lassen,  die  zinseiger 
,  und  sali  derselb  das  hoen  mit  den  eigeren  uf  palmtag 
1  Wie  hier,  so  hat  der  Herr  auch  sonst  dem  Grundholden 
„Wenn  ein  armer  Hofmann,  heisst  es  vieler  Orten 10,  im 
ennholz  geladen  hat  und  mit  dem  Wagen  nicht  fortkommen 
id  der  Grundherr  käme  geritten  und  fände  den  armen  Mann 
i,  so  soll  er  mit  einem  Fuss  aus  dem  Stegreif  treten  und  dem 
ann  zu  Weg  und  Steg  verhelfen." 

er  in  diesen  Äusserungen  einer  kleinen,  patriarchalisch-zufrie- 
elt  hallen  grosse  Grundsätze  einer  uralten  Vergangenheit,  und 
Tschaftliche  Pflichten  noch  der  Gegenwart  des  15.  Jhs.  wider. 

königliche  Preussen  im  17.  und  18.  Jh.  in  der  Bethätigung 
h  -  christlicher  Pflicht  die  Grundherren  zu  allseitigem  Schutze 
Ergebenen  zwang,  so  hatte  schon  ein  Jahrtausend  vorher  der 
aiser  Karl    die   Verpflichtung    der    Herren    zum    Schutz    ihrer 


1535,  Gr.  2,  55. 

WPronsfeld   1476,   Gr.   2,  553;   vgl.  Lamprecht,    Deutsches   Wirt- 
en 1,  486. 

RTRodenborn  1568  §  7. 
Lamprecht,  Wirtschaftsleben  1,  489. 


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e.    ' 


196  K»  Lamprecht 

Mundleute  ausgesprochen ".  Und  es  war  germanisch  wie  christlich 
zugleich,  wenn  die  herrschaftlichen  Geschlechter  des  deutschen  Mittel- 
alters immer  wieder  an  diese  erste  Aufgabe  des  Herrschenden  erinnert 
werden.  Denn  die  Herrschaft  deutschen  Rechts  bedeutet  schützenden 
Gebrauch  der  verliehenen  Kräfte  im  Sinne  gesellschaftlichen  Fortschrittes, 
und  das  Königtum  der  Bibel  ist  ein  Königtum  der  Armen  und  Schwachen. 
Umfassend  aber  wurde  dieser  Schutz  von  den  Untergebenen  aufgefasst 
und  rechtlich  zwingend  gefordert.  Der  Herr  soll  sie  schützen  auf  seine 
Kosten  bis  an  das  wütende  Meer,  darum  hat  er  seine  stehende  Rente 
und  Gülte12;  er  soll  in  den  Stegreif  für  sie  treten  bis  an  den  Rhein 
und  über  den  Rhein;  er  soll  sie  ziehen  lassen,  wenn  sie  sich  nicht 
nähren  können,  ja  wenn  er  dem  armen  Mann  auf  seinem  Auszug  be- 
gegnet, so  ist  er  schuldig,  ihm  fortzuhelfen,  dass  er  aus  dem  Lande 
kommen  und  sein  Brot  gewinnen  kann 1S.  Und  stösst  dem  Unterthanen 
gar  im  Dienste  des  Herrn  ein  Unfall  zu,  so  ist  dieser  ersatzpflichtig 
in  jeder  Hinsicht.  Da  Sache  wäre,  heisst  es  in  einem  Weistum u, 
dass  ein  Mann  im  Kriegsauszug  gefangen  würde,  unser  gnädiger  Herr 
soll  ihn  lösen;  wird  er  verwundet,  er  soll  ihm  einen  Arzt  bestellen, 
dass  er  geheilt  werde;  wird  er  tot  geschlagen,  er  soll  ihn  thun  zur 
Erde  bestatten  und  Weib  und  Kinder  versorgen,  bis  so  lang  sie  sich 
selbst  versorgen  könnten. 

Herren,  welche  diesen  Pflichten  nachkamen,  Untergebene,  welche 
die  Wohlthaten  patriarchalischer  Obrigkeit  genossen,  ein  gegenseitiges 
Verhältnis  endlich,  welches  den  Unterthanen  die  rechtlich  zwingende 
Zuweisung  derartiger  Herrschaftspflichten  ihren  Herren  gegenüber  ge- 
stattete :  dieser  Zustand  war  nicht  dazu  geschaffen,  die  Herren  zu  einer 
Kaste  übermütiger  Tyrannen,  die  Untergebenen  zu  einer  Welt  von 
Parias  entarten  zu  lassen.  Das  um  so  weniger,  als  Herren  und  Knechte 
derselben  Nation  und  demselben  Glauben  angehörten,  als  ein  Gott,  ein 
Sittengesetz,  ein  Frohgefühl  volkstümlichen  Stolzes  sie  beherrschte.  Noch 
mehr :  auch  sozial  waren  die  Schichten  der  Herrschenden  und  Dienenden 
auf  dem  Lande  noch  weniger  geschieden,  als  man  gemeinhin  sich  vor- 
stellt. Zwar  sass  der  Junker  droben  auf  seiner  Burg,  doch  lebte  er 
noch  inzwischen   seiner  Bauern;    den  städtischen  Absentismus  späterer 


»)  Gue'rard,  Mem.   de   Tlnstit.  Acad.   des  inscr.  Bd.  21,    1,   169  ff.; 
v.  Inama,  Grossgrundh.  S.  89. 

If)  WBiebern  1508,  Gr.  2,  191. 
,3)  WFellerich  1581,  Gr.  3,  792. 
")  WGondenbrett,  G.  2,  543. 


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Ländliches  Dasein  im  14.  und  15.  Jahrhundert.  197 

Zeit  kannte  der  Adel  des  15.  Jhs.  noch  nicht15.  Unter  den  Bauern, 
auch  mit  ihnen  gelegentlich  zu  leben  und  zu  fühlen,  hielt  er  nicht  für 
einen  Raab.  Wie  oft  sprechen  die  Dorfrechte  nicht  von  einer  Ein- 
quartierung edler  Herren  im  bäuerlichen  Haushalt!  Hat  dann  der 
Bauer  ein  Bett,  wohl  und  gut;  hat  er  aber  keines,  so  soll  er  ein 
krachend  Bett  machen  aus  Langstroh  und  darauf  legen  ein  schön  Leu- 
toch,  darauf  ein  Ohrkissen  und  darauf  wiederum  ein  schön  Leiltuch, 
und  darauf  ein  Deckeltuch;  darein  weise  er  seine  edeln  Herren  zu 
liegen  bis  morgens  in  der  Frühe;  und  wenn  die  edlen  Herren  alsdann 
aufstehen,  haben  sie  wohl  gelegen :  das  wissen  sie  wohl 1C. 

Ein  eindringendes,  tägiges  Zusammenleben  ergab  sich  namentlich 
beim  Abhalten  der  jährlichen  Gerichte  durch  den  Herren.  Da  zieht 
z.  B.  der  Abt  von  Mettlach  zu  Faha n  ein  in  des  Meiers  Haus  mit 
4  Mannen  und  4  Pferden,  mit  2  Windhunden,  mit  2  Yogelhunden,  und 
er  soll  haben  einen  Falkvogel  auf  seiner  Hand.  Da  soll  der  Meier 
seinen  Pferden  Futter  geben  bis  an  die  Ohren  und  Streusel  bis  an  den 
Bauch,  ferner  soll  man  dem  Yogel  ein  Huhn  geben  und  den  Hunden 
Brots  genug.  Und  der  Abt  soll  finden  ein  Feuer  ohne  Rauch  und  den 
Tisch  mit  weissen  Tüchern  gedeckt,  und  darauf  soll  man  stellen  zweier- 
lei Wein  und  zweierlei  Brot :  so  mag  der  Abt  an  eins  von  beiden  tasten 
welches  ihm  zum  allerbesten  beliebt.  Wie  sehr  unter  solchen  persön- 
lichen Beziehungen  wahre  Ehrerbietung  auf  der  einen  Seite,  echte  Leut- 
seligkeit und  ernster  Geschäftssinn  auf  der  andern  zum  Kennzeichen 
ländlich  sozialer  Entwicklung  ward,  das  zeigt  kaum  ein  Aktenstück 
nnseres  rheinischen  Landes  besser,  als  das  Protokoll  einer  Verhandlung 
über  die  Rechte  der  Vogtei  von  S.  Nabor  vom  J.  1365 18.  In  ihm 
heisst  es:  Da  kam  der  Graf  von  Saarbrücken  und  rief  Albrecht  den 
Meisterschöffen  von  Sanct  Nabor  und  fragt  ihn,  ob  er  ihm  sein  vogtei- 
liches  Recht  wollte  helfen  behalten,  so  weit  es  wirklich  ein  Recht  wäre? 
Der  Meisterschöffe  antwortet  also:  Gnädiger  Herr,  wisset,  wäret  ihr 
Aber  100  Meilen  Wegs  und  liesset  ihr  es  mich  wissen,  ich  käme  zu 
Euch  und  hülfe  ich  Euer  vogteilich  Recht  behalten,  das  ich  wohl  kenne, 
und  bin  das  schuldig  zu  thun,  von  Rechtswegen.  Da  Hess  der  Graf  von 
Saarbrücken  einen  Tisch  herzu  bringen  und  darauf  legen  ein  weisses 
Handtuch  und  hiess  den  Meisterschöffen  und  seinen  Unterbeamten  ihre 


15)  Vgl.  WNiederbachheim  1533  §  6;  WSchengen  1624  §  67,  72. 

,e)  WPiesport  erneuert  1575,  Gr.  2,  345. 

")  WFaha  1494  §  2. 

w)  Kremer,  Ardenn   Geschl.  Cod.  dipi.  509. 


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198  K*  Lamprecht 

Hände  waschen  and  trocknen,  und  Hess  Reliquien  von  der  Pfarre  herza- 
bringen und  auf  den  Tisch  setzen;  und  hiess  den  Meisterschöffen  und 
seine  Unterbeamten  ihre  Sporen,  ihre  Mäntel,  ihre  Käppchen,  ihr 
Messer,  ihre  Hüte  niederlegen  und  niederknieen  und  die  Hand  legen 
auf  die  Heiligen,  und  mahnte  sie  auf  ihren  Eid  und  ihre  Treu,  die  säe 
ihm  gethan,  und  auf  die  gegenwärtigen  Heiligen  und  auf  Gottes  Leich- 
nam, mit  dem  sie  erstehen  und  ersterben  sollen,  und  auf  die  Treu,  die 
sie  gethan  haben  Weib  und  Kind:  dass  sie  weder  durch  Liebe  noch 
durch  Furcht  noch  durch  Neid  noch  durch  Hass  noch  durch  keinerlei 
Sache  sich  abhalten  Hessen,  wahr  zu  sagen,  was  sie  von  der  Yogtei 
wQssten.  Erst  nach  dieser  Vorfrage  und  Ermahnung  erkundet  der  Graf 
die  ihm  zustehenden  Rechte. 

So  kann  es  kein  Zweifel  sein:  wie  die  Herren  des  14.  und  15. 
Jhs.  weder  sozial,  noch  national  noch  auch  religiös  und  sittlich  ihren 
Unterthanen  allzufern  standen,  so  lastete  auch  der  Druck  ihrer  Herr- 
schaft noch,  nicht  allzustark  auf  ihren  Schultern.  So  gewiss  fast  jeder 
Bauer  in  dieser  Zeit  seinen  Herrn  hatte,  so  gewiss  die  ursprünglich 
freien  alten  markgenossenschaftlichen  Verbände  unter  dem  Adel  des 
Landes  nicht  weniger  ihren  Meister  gefunden  hatten,  wie  die  von  An- 
beginn unfreien  Verbände  des  Frohnhofes  und  des  vogteilichen  Schutzes : 
so  gewiss  wurde  der  Charakter  der  bäuerlichen  Persönlichkeit  durch 
diese  so  verschiedenen  Herrschaftsverhältnisse  nicht  eben  massgebend 
bestimmt  oder  verschlechtert. 

Bedeutsamer  in  dieser  Hinsicht,,  ja  nach  vielen  Richtungen  aus- 
schlaggebend war  die  Thatsache,  dass  jeder  Wirt  des  platten  Landes 
mindestens  einer,  meist  aber  zwei  Genossenschaften  angehörte,  welche 
sein  Leben  aufs  Engste  banden,  und  deren  zeitgemässer  Fortschritt  aller- 
dings vornehmlich  durch  den  ihnen  nunmehr  anklebenden  herrschaft- 
lichen Charakter  verhindert  ward.  Diese  Genossenschaften  waren  die 
Markgenossenschaft,  jener  unmittelbare  Ausfluss  urzeitlichen  Verfassungs- 
lebens, einerseits,  und  andrerseits  irgend  eine  später  begründete  grund- 
hörige oder  vogteiliche  Verbindung.  Beide  Arten  der  Genossenschaft, 
so  wurde  schon  oben  betont,  beruhten  auf  Lebensgemeinschaft,  sie 
förderten  nicht  irgendwelche  Einzelziele  des  Individuums,  sondern  sie 
banden  das  ganze  Individuum  als  solches,  als  Persönlichkeit,  an  eine 
durchaus  bestimmte  Lebenshaltung,  an  ererbte  Freude  und  verjährten 
Schmerz,  an  die  gleichen  Interessen  eines  uralten  Rechtes  und  an  eine 
altfränkische  Wirtschaftsverfassung:  sie  knebelten  das  bäuerliche  Indi- 
viduum, indem  sie  jede  Neigung  zur  besonderen  Ausbildung  unterdrückten. 


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Ländliches  Dasein  im  14.  und  15.  Jahrhundert.  199 

Am  Schlüsse  des  Mittelalters  verhinderte  somit  wesentlich  der 
Fortbestand  der  urzeitlicben  Formen  genossenschaftlichen  Lebens  die 
weitere  Entwicklung  zu  wahrer  Freiheit.  Einst,  im  anfänglichen  Kampfe 
gegen  eine  rohe  Natur  und  gegen  noch  rohere  Menschenkräfte,  vom  4. 
bis  etwa  noch  zum  12.  Jh.,  war  das  Wesen  der  alten  Genossenschaft 
berechtigt  gewesen:  damals  handelte  es  sich  um  Mobilmachung  gleich- 
massiger  Kräfte  gegen  eine  in  ihren  Äusserungen  wenig  differenzierte 
Übermacht  des  Urwalds,  gegen  die  Widerstandskraft  jungfräulichen 
Bodens,  die  Brutalität  friedloser  Zustände:  die  Erziehung  der  grossen 
Menge  zu  den  freieren  Formen  menschlicher  Persönlichkeit  kam  noch 
nicht  in  Frage.  Aber  im  14.  und  15.  Jh.  war  die  Heimat  kolonisa- 
torisch bezwungen,  zu  besserer  Ausbeutung  geschickt  gemacht,  zu  gleich- 
massigem  Genüsse  verteilt;  und  das  Zeitalter  der  Landfrieden  zwischen 
Städten  und  Territorien  kam  herauf  und  ward  gekrönt  durch  den  all- 
gemeinen Landfrieden  des  Reichs  gegen  Schluss  des  15.  Jhs.  Wohl- 
stand begann  zu  blühen,  Friede  herrschte,  und  Gerechtigkeit  brach  sich 
Bahn  —  und  nun  erschien  das  Wesen  der  urzeitlichen  Genossenschaft 
veraltet.  Was  einst  Vernunft  gewesen,  ward  zum  Unsinn,  Wohlthat  zur 
Plage;  und  die  ländliche  Bevölkerung  litt  unter  dieser  Lage. 

Dazu  kam  ein  weiteres.  Wie  die  Genossenschaft,  so  war  die 
natürlichste  Grundlage  alles  menschlichen  Daseins,  die  Familie,  ihrem 
Wesen  nach  auf  dem  platten  Lande  nicht  zeitgemäss  weiter  gebildet 
worden.  Die  Familie  der  Urzeit  war  unendlich  verschieden  von  der 
beatigen.  Heute  ist  jedes  erwachsene  Familienmitglied  selbständig  in 
Thun  und  Denken,  frei  im  Zug  zur  Ferne  oder  im  heimatlichen  Ver- 
weilen; leicht  löst  es  sich  los  aus  dem  natürlichen  Schosse  der  Gene- 
ration, mit  welchem  es  durch  die  ersten  Beziehungen  seines  Daseins 
verknüpft  ward.  Das  Familienoberhaupt  hat  demgegenüber  nur  noch 
moralische  Macht,  es  gebietet  nur  über  das  Ansehen  enger  Freundschaft 
and  beratenden  Alters :  und  selbst  dieser  Einfluss  wird  in  der  Erziehung 
durch  Schule,  Kirche  und  Staat,  in  seinen  späteren  Wirkungen  durch 
die  rechtlichen  Freiheiten  des  modernen  Staatsbürgertums  gekreuzt.  In 
der  Vorzeit  war  das  Familienhaupt  Herr  des  Daseins  aller  Familien- 
angehörigen; sie  waren  sein  Gesinde  genau  in  der  Art  der  Sklaven; 
sie  waren  Sachen  im  Sinne  Rechtens;  ihre  Berufswahl,  ihr  Schicksal, 
ihr  Leben  hing  ab  vom  Willen  des  Hausherrn.  So  starken  Rechten 
nach  Innen,  wie  sie  geradezu  die  Persönlichkeit  jedes  Familienmitgliedes 
verneinten,  entsprachen  aber  ebenso  grosse  Pflichten  des  Familienhauptes 
nach  aussen.     Der  Vater  war   der   natürliche  Schützer  und  Verteidiger 


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200  K.  Lamprecht 

aller  seiner  Zagehörigen:  was  sie  betraf,  wurde  genau  so  aufgefasst, 
als  ginge  es  ihn  allein  und  persönlich  an :  nur  er  war  für  seine  Familie 
ausserhalb  des  Kreises  derselben  verantwortlich. 

So  kannte  der  Staat  der  Urzeit  überhaupt  nur  das  Familienober- 
haupt als  Tr&ger  staatlicher  Rechte  und  Pflichten :  die  Familie  als  solche 
war  für  ihn  nicht  vorhanden;  sie  war  persönlich  wesenloses  Zubehör 
des  Vaters.  Von  diesem  Gesichtspunkt  aus  wurden  auch  alle  staatlichen 
Vorteile  und  Rechte  der  Urzeit  zur  Verteilung  gebracht,  nicht  zum 
letzten  der  Grund  und  Boden  der  Heimat  selbst.  Die  Ansiedlung  voll- 
zog sich  in  der  Weise,  dass  jedem  Familienvater  ein  bestimmtes  Los, 
die  Hufe,  genügend  zur  Ernährung  für  ihn  und  die  Seinigen,  zuge- 
wiesen ward.  Indem  nun  die  ganze  Landverteilnng  sich  mit  Rücksicht 
auf  das  Wesen  des  urzeitlichen  Familienzusammenhanges  vollzog,  ward 
diesem  Zusammenhang  selbst  die  Gewähr  einer  besonders  zähen  und 
über  'Gebühr  langen  Lebensdauer  zugebilligt.         / 

Diese  besondere  Verkettung  der  Umstände  ist  es,  unter  welcher 
nach  Verlauf  von  so  vielen  Generationen  die  Landbevölkerung  des 
späteren  Mittelalters  zu  leiden  hat. 

In  dem  Verkehrsleben  der  Städte  war  die  alte  Auffassung  der 
Familie  längst  einem  freien  Leben  gewichen:  langsam  bereiteten  sich 
hier  die  Züge  der  modernen  Familie  vor,  es  löste  sich  das  alte  starre 
Familienerbrecht,  das  keinerlei  freie  testamentarische  Verfügung  zuge- 
lassen hatte;  die  Sitte  forderte  eine  freiere  Bewegung  der  Töchter  in 
der  Wahl  eines  geliebten  Gatten,  und  dem  Knaben  begann  sich  die 
weite  Welt  verschiedenster  wirtschaftlicher  und  geistiger  Thätigkeit  zu 
freier  Berufswahl  zu  öffnen.  Nichts  von  alledem  auf  dem  Lande:  der 
Sohn  folgt  dem  Vater  in  Erbe  und  Besitz,  Testamente  kennt  man  kaum 
anders  als  zu  Gunsten  kirchlicher  Schenkung,  und  die  Töchter  heiraten 
nicht,  sondern  werden  .verheiratet.  In  seinem  Heim  gebietet  der  Fa- 
milienvater noch  mit  unumschränkter  Gewalt;  noch  vertritt  er  fast 
allein  seine  Angehörigen  nach  Aussen.  Auch  diese  Verhältnisse  haben 
ihre  schönen  Seiten:  noch  war  die  ländliche  Heimstätte  ganz  anders, 
als  in  den  Städten  des  15.  Jhs.  oder  in  unserer  Zeit,  der  Sitz  unan- 
tastbaren Friedens,  und  der  Satz  „mein  Haus  ist  meine  Burgtt  galt 
im  vollen  Sinne  des  Wortes.  Wer  in  seinem  Hof  einen  Dieb  auf  hand- 
hafter That  ertappte,  der  mochte  ihü  an  den  Firstbalken  des  Hauses 
aufknüpfen  ungestraft,  als  selbstherrlicher  Richter  des  Hauses;  und 
auch  vom  ärmsten  Grundholden  durften  die  Zinse  nicht  im  Hause, 
sondern   nur  vor  dem  Gatterthor  des  Hofes   gefordert  werden.     Noch 


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Ländliches  Dasein  im  14.  und  15.  Jahrhundert.  201 

mehr  aber  als  das  Recht  forderte  in  dieser  Hinsicht  die  Sitte.  Wannehe 
der  Schultheiss  die  Zinse  aufhebt,  heisst  es  in  einem  Weistum 19,  so 
soll  er  also  gnädiglich  kommen,  dass  er  das  Kind  in  der  Wiege  nicht 
wecke  and  den  Hahn  im  Korbe  nicht  schrecke. 

Es  sind  das  glückliche  Folgen  eines  unverbrüchlich  erhaltenen 
Haas-,  Hof*  und  Dorffriedens.  Aber  man  vergesse  nicht,  dass  neben 
ihnen  herging  und  entwicklungsgeschichtlich  mit  ihnen  zusammenhing 
die  vollendete  Verneinung  jeder  persönlichen  Durchbildung  des  Indivi- 
duums im  Kreise  des  Geschlechts  und  der  Familie. 

In  diesem  Punkte  trafen  die  Wirkungen  des  allzulangen  Fortbe- 
standes des  urzeitlichen  Familienverbandes  und  der  urzeitlichen  Genossen- 
schaft zusammen.  Es  kam  zu  keiner  freieren  Entwicklung  der  bäuer- 
lichen Persönlichkeit:  —  wahrend  ringsum  das  Eis  brach  und  aus  dem 
Bingen  der  mittelalterlichen  Individualität  mit  den  Mächten  der  Religion 
und  der  Wissenschaft  sieghaft  das  freigeistige  Wirken  der  Reformation 
und  Renaissance  hervordrang,  blieb  der  Bauer  stecken  in  dem  urzeit- 
lichen Tiefstand  geistig  gebundenen  Wesens.  In  dieser  geistigen  Ver- 
kommenheit, dem  Zurückbleiben  einer  grossen  Volksschicht  bei  dem 
klaffenden  Bruch  zwischen  Mittelalter  und  Neuzeit,  ihrer  Unbeholfenheit, 
gegenüber  der  grössten  geistigen  Umwälzung  unserer  nationalen  Ge- 
schichte Stellung  zu  nehmen,  liegt  der  tiefste  Grund  beschlossen  für  die 
agrarischen  Revolutionen  der  zweiten  Hälfte  des  15.  Jhs.  und  der 
ersten  Jahrzehnte  des  folgenden  Zeitraums. 

Aber  eben  diese  Gebundenheit,  das  Verharren  auf  dem  ästhetischen, 
intellektuellen  und  sittlichen  Nährboden  der  Urzeit,  macht  die  bäuer- 
lichen Klassen  des  14.  und  15.  Jhs.  zu  den  glücklichsten  Überlieferern 
eines  uns  sonst  in  geschichtlichen  Quellen  kaum  noch  zugänglichen 
frühzeitlichen  Geisteslebens.  Und  es  ist  nicht  zu  verkennen,  dass  zur 
Verstärkung  dieser  besonderen  Fähigkeit,  als  Sammelgefäss  geistiger  Be- 
strebungen der  Vergangenheit  zu  dienen,  auch  noch  die  geringe  Höhe 
der  äusseren  Kultur  des  platten  Landes  vieles  beitrug. 

Denn  noch  war  Bedürfuis  und  Lebenshaltung  des  Bauern  primitiv 
genug;  nicht  selten  trat  in  den  Anschauungen  über  äusseres  Wohlsein 
und  materielle  Daseinsbefriedigung  noch  der  Zeitgeist  erster  Ansiedlung 
zu  Tage.  So  galt  schon  als  sesshaft,  wer  irgendwo  einen  Herd  auf- 
schlug, oder  wie  das  mittelalterliche  Recht  sich  ausdrückt,  wer  irgendwo 
Ranch  aufkehrte20,    und  der  Eigenschaft   eines  Hofes  entsprach  schon 

19)  WWeinsheim  (Bohnenhof)  1665,  G.  2,  531. 
*>)  WLosheim  1524. 


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202  K.  Lamprecht 

ein  Stück  Land,  so  breit,  dass  der  Gehöfer  ein  Ross  zu  wenden  ver- 
mochte*1. So  fand  ferner  der  Einwanderer,  der  kommende  Mann  mit 
dem  rostigen  Spiess,  überall  Raum,  wenn  er  auch  nur  zwei  Wagen- 
leitern aufrichten  konnte,  da  der  Rauch  aufging 2i,  oder  einen  Platz 
fand,  dass  er  ein  Feuer  machte,  und  eine  Bettstatt  und  einen  drei- 
faltigen Stuhl  und  eine  Geis  zu  halten  im  Stand  war13.  Wie  ur- 
sprünglich unter  solchen  Verhältnissen  noch  Erwerb  und  Einweisung  in 
Landbesitz  erfolgen  konnte,  zeigt  ein  Dorfrecht  der  Eifel  in  folgender 
Bestimmung24:  Wenn  ein  fremdelender  Mensch  käme  und  im  Hofbezirk 
Haus  zu  halten  begehrte,  der  soll  gehn  zum  Schultheissen  des  Hofes 
und  ihm  das  anzeigen.  Dann  soll  der  Hofschultheiss  den  fremden  Mann 
hinter  sich  nehmen  auf  sein  Ross  und  ihn  auf  das  Hofland  führen,  und 
wannehe  der  Fremde  auf  dem  Hotland  an  einem  Platze  ist,  da  es  ihm 
gefällt,  und  abspringt  und  daselbst  bauen  will:  da  soll  der  Schultheiss 
ihm  abmessen  15  Morgen  weit  und  breit  und  ihn  damit  belehnen  und 
ihm  Bann  und  Friede  gebieten. 

Dem  gleichsam  Provisorischen,  halb  Unstäten  solcher  Besitznahme 
entsprach  die  Art  des  Feldbaus  wie  der  wohnlichen  Einrichtung.  Wirt- 
schafts- wie  Wohngebäude  waren  der  Regel  nach  noch  hölzern;  die 
innere  Ausstattung  war  aufs  denkbarste  beschränkt.  Im  Winter  gab 
es  keine  behaglich  erwärmten  Räume:  begnügten  sich  doch  im  13.  Jh. 
sogar  noch  die  Nonnen  von  Rupertsberg,  abgesehen  von  vielleicht  einer 
geheizten  Stube,  mit  blossen  Pelzmänteln  zur  Warmhaltung  des  Körpers, 
,und  wussten  sich  doch  um  die  gleiche  Zeit  die  Frauen  von  Oberwerth 
bei  Koblenz  gegen  die  Kälte  im  allgemeinen  nicht  anders,  als  durch 
Bestreuung  des  Bodens  mit  Binsen,  zu  helfen25.  Wie  sollte  es  da  zu 
einer  reicheren  Ausstattung  bäuerlicher  Zimmer  gekommen  sein?  Nach 
einer  Aufzeichnung  vom  J.  1588  soll  ein  Pfarrhaus  im  Luxemburgischen 
unverbrüchlich  besitzen 26 :  einen  eisernen  Stubenofen,  einen  Hängel  über 
dem  Herd,  3  Bettladen  und  in  der  Stube  ein  Ruhebett,  einen  Tisch 
mit  seinen  Bänken,  einen  Schrank,  Glasfenster  in  der  Stube,  und  eine 
Stange  in  der  Mauer,  darauf  die  Hühner  ihren  Sitz  haben.  Ein  be- 
scheidenes Mobilar.    Wie  hoch   mag  es  gleichwohl   über  der  gebräuch- 


21)  WNiederburnhaupt,  Stoffel  S.  75. 
2S)  WKonsdorf  1556  §  7. 

23)  WSeffern  1549,  Gr.  3,  836. 

24)  WGondenbrett;  Lamprecht,  Wirtschaftsleben,  1,  136. 
a»)  MR.  ÜB.  1,  219,  1210. 

'•)  Sehnerw.  Brandenburg  1588  §  5. 


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Ländliches  Dasein  im  14.  und  15.  Jahrhundert.  203 

liehen  Ausstattung  des  Bauernhauses  in  gleicher  Zeit,  geschweige  denn 
im  14.  und  15.  Jh.  gestanden  haben! 

Es  versteht  sich,  dass  der  Ausstattung  des  Wohnraums  die  per- 
sönliche Haltung  der  Insassen  entsprach.  Nichts  erscheint  für  sie 
bezeichnender,  als  eine  kurze  chronikalische  Bemerkung  ans  der  2.  Hälfte 
des  17.  Jhs. 27:  im  Jahr  des  Herren  1672  begann  man  in  der  Stadt 
Koblenz  die  erste  Seife  zu  sieden.  Wie  um  die  Wende  des  15.  und 
16.  Jhs.  der  Bauer  auszusehen  pflegte,  zeigen  die  Kupferstiche  Schon- 
gauers  und  Dürers;  für  noch  frühere  Zeit,  nämlich  den  Beginn  des 
13.  Jhs.,  besitzen  wir  in  einer  der  Wundernovellen  des  Caesarius  von 
Heisterbach  die  folgende  eingehende  und  auf  das  Rheinland  bezügliche 
Schilderung :  da  kam  ein  vierschrötiger  Bauer,  mit  breiter  Brust,  eckigen 
Schultern  und  kurzem  Hals,  das  Haar  nach  der  Stirn  zu  kühnlich  ge- 
schoren, der  üppige  Haarwuchs  gleich  Ähren  herabzottelnd28. 

Plump  und  bäuerisch  renommistisch,  wie  das  Äussere,  waren 
auch  Feste  und  Luxus  des  Landvolks.  Man  ging  da  im  wesentlichen 
in  Essen  und  Trinken  auf.  Vom  Trinken  ist  das  bei  Deutschen  selbst- 
verständlich ;  erzählt  uns  doch  schon  eine  rheinische  Quelle  des  10.  Jhs. 
von  einem  Stammtisch  in  Utrecht,  dessen  Teilnehmer  nebenbei  nicht  an 
die  Unsterblichkeit  der  Seele  glauben  wollten29,  und  zeigen  uns  doch 
schon  Erzählungen  des  13.  Jhs.  das  wohlbekannte  Bild  der  unglücklichen 
Gattin,  welche  keine  Nacht  zu  Bette  zu  gehen  wagt,  ehe  der  Gemahl 
ans  der  Kneipe  heimgekehrt80.  Freilich  war  die  Polizeistunde  im 
Mittelalter  meist  schon  auf  9  Uhr  abends  angesetzt31,  wogegen  man 
morgens  schon  wieder  des  Sommers  um  5  Uhr,  des  Winters  um  6  Uhr 
zu  trinken  beginnen  konnte.  Andererseits  war  der  Trunk  keineswegs 
auf  die  Kneipe  beschränkt;  auch  bei  der  Arbeit,  vor  allem  bei  der 
Landarbeit,  wurde  gar  yiel  getrunken.  Der  arme  Mann,  bestimmt  ein 
Weistum3*,  soll  dem  Herren  einen  Tag  pflügen,  und  demselben  Acker- 
mann soll  man  stellen  einen  Eimer  voll  Weins  an  jede  Umwendeseite 
des  Ackers,  und  einen  weissen  Becher  darein,  wenn  es  ihm  und  seinem 
Knechte  Not  thut,  dass  sie  trinken. 

Gleichwohl,  was  will  das  Trinken  beim  Bauer  gegenüber  dem 
Essen  besagen.     Wie  oft  werden  in  den  ländlichen  Rechtsaufzeichnungen 


**)  G.  Trev.  c.  314. 

u)  Dial.  mai.  5,  6. 

*•)  Alp.  de  div.  temp.  1,  17. 

*)  Ces.  Dial.  mai.  5,  32. 

")  Für  das  platte  Land  vgl.  WRemich  1462  §  44. 

")  WMenzweiler  1429  §  3;  Lamprecht,  Wirtschaftsleben  1,  556. 


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204  K.  Lamprecht 

nicht  Sappe,  Speck  and  Erbsen,  die  Lieblingskost  des  gemeinen  Manns, 
genannt,  und  welche  Fülle  von  Speisezetteln  grösserer  Ausdehnung  kann 
man  denselben  Quellen  entnehmen !  Es  ist  ein  unerschöpfliches  Thema ; 
sogar  datiert  wurde  nach  der  Herstellung  besonders  geschätzter  Speisen. 
In  Oberlahnstein  wird  im  J.  1444  eine  Aufzeichnung  eingeführt  mit 
den  Worten:   Item  auf  den  Freitag,  als  man  das  Kraut  sott83. 

Werfen  wir  lieber  einen  Blick  auf  die  edleren  Festgenüsse  der 
b&uerlichen  Bevölkerung.  Im  Vordergrund  steht  hier  der  Tanz,  mit 
dem  sich  seit  uralten  Tagen  feierlicher  Aufzug,  darstellendes  Spiel  und 
Chorgesang  verbanden.  Es  ist  ein  Gebiet,  dessen  ursprüngliche  Aus- 
dehnung und  heitere  Reinheit  früh  durch  die  Kirche  gestört  ward.  Denn 
mit  diesen  Tänzen,  diesen  Feiern  verband  sich  fast  unverwüstlich  heid- 
nischer Brauch  und  alter  Glaube,  und  noch  lange  ward  sogar  versucht, 
mythologische  Erinnerungen  mit  Tänzen  vermischt  selbst  kirchlichen 
Festen  im  Gotteshause  oder  auf  dem  Gebiete  des  Friedhofes  einzuver- 
leiben. Und  wenn  es  auch  allmählich  gelang,  derartigen  Teufelsspuk 
von  Grund  aus  zu  tilgen  oder  wenigstens  aus  der  Kirche  zu  bannen, 
so  Hessen  sich  doch  die  Bauern  eine  festliche  Begehung  der  christlichen 
Feiern  in  ihrer  Weise  nicht  nehmen.  Es  kam  da  zu  eigentümlichen 
gegenseitigen  Rücksichten,  deren  bezeichnendster  Ausdruck  sich  bei  der 
Ausstattung  der  Bittgänge,  vor  allem  der  Frohnleichnamsprozession  ge- 
funden haben  dürfte.  Da  erhält  z.  B.  der  Pfarrer  von  Nomern  im 
Luxemburgischen  ll%  Sester  Wein,  wenn  er  das  heilig  Sacrament  um- 
trägt. Und  da  ein  Spielmann  vor  dem  heiligen  Sacrament  spielen  oder 
pfeifen  würde,  soll  man  ihm  4  Beier  oder  ll%  Ort  eines  Guldens  geben 
vor  Belohnung84. 

Aber  auch  die  Arbeit  entbehrte  nicht  jeglicher  Ergötzung.  Spiel 
und  Tanz  lagen  ihr  um  so  näher,  je  weniger  man  mit  der  Anschauung 
arbeitsvollen  Berufes  schon  denjenigen  Begriff  zwar  aufreibender,  aber 
segensreicher  Thätigkeit  verband,  in  welchem  wir  heute  zu  leben  ge- 
wohnt sind.  Der  Bauer  des  Mittelalters  arbeitete,  wie  heutzutage  das 
Kind :  er  hatte  Zeit,  Zeit  in  Hülle  und  Fülle,  die  Arbeit  war  ihm  noch 
eine  wirkliche  Last  und  er  verstand  sie  nicht  zu  ertragen  ohne  Pausen 
festlicher  Erholung.  So  vermittelten  ihm  Ernte  und  Aussaat,  Herbst  und 
Heumahd  ohne  weiteres  das  Gefühl  heiteren  Vergnügens  in  unterbrechen- 
dem Tanz  und  nachfolgendem  Festmahl,  und  auch  die  ernsten  Pflichten 


M)  Rhenus  1,  51. 

w)  WFels  1574  §  35-36,  Hardt  S.  258. 


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Ländliches  Dasein  im  14.  und  15.  Jahrhundert. 


205 


■  Urteilssitzung  und  gemeinsamer  herbstlicher  Wirtschaftsbe- 
aren  ihm  ohne  ein  volles  Genügen  an  Speise  and  Trank  nicht 
Und  wie  viel  Tage  gab  es  nicht  im  Jahr,  an  denen  über- 
feiert ward!  Nur  mühsam  hatte  die  Kirche  des  3.  bis  5.  Jhs. 
r  der  arbeitsamen  Welt   des   klassischen  Altertums   die  Feier 

christlichen  Sonntage  wie  einiger  Feste  durchsetzen  können: 
hluss  des  9.  Jhs.  war  die  Zahl  der  letzteren  an  der  Mosel 
f  33  gewachsen,  und  seit  dem  13.  Jh.  feierte  man  gar  88  Tage 
55,  bis  der  aufgeklarte  Absolutismus  des  vorigen  Jhs.  14  dieser 
jn  Feste  unterdrückte.  Dazu  kamen  noch  die  lokalen  Feiern: 
b,  Markt,  Bittgang,  Ding-  und  Zinstage,  später  Schützenfeste 
ageischiessen :  man  wird  kaum  irren,  wenn  man  ein  Drittel 
mten  Zeit  des  Bauern   im  15.  Jh.  als  festliche,   wenigstens  als 

berechnet. 

,  fand  der  Bauer  behaglichen  Nachdenkens  genügend  Müsse  zur 
rang  jenes  altererbten  Schatzes  geistiger  Anschauungen,  den 
dten   und  zu    vermehren    ihm  die  ganze  soziale  Fügung  seines 

die  genossenschaftliche  Bindung  seiner  Persönlichkeit  unver- 
machte.  Es  ist  für  den  modernen,  an  schriftliche  Feststellung 
ndes  gewöhnten  Sinn  kaum  noch  verständlich,  bis  zu  welchem 
t  diesen  Köpfen  die  Fähigkeit  zur  mündlichen  Überlieferung  eines 
Geisteslebens  entwickelt  war.  Am  Schlüsse  eines  in  schriftlicher 
mng    seitenlangen    Weistums    ihrer    Dorfrechte    bemerken    die 

von  Niederemmel 86 :    „so   es  die  Not  erfordern  und   die  Zeit 
möcht,  so  wollten  sie  auch  solches  Weistum  wohl  auswendig  der 
gleichwie  in  der  Verlesung  gelautet  hat,  mündlich  darthun  und 
n.a 
eilich    waren   solche  Leistungen  nicht  blos  Sache  der  Gedächt- 

Ihr  wahrer  Quellgrund  ist  vielmehr  in  dem  Konservativismus, 

sogar   in    der  Halsstarrigkeit   des   mittelalterlichen  Bauern  zu 

Trotzig  und  sicher  sass  er  auf  dem  Lande  der  Väter,  und 
nicht  Willkür   und  Wankelmut   schlechter  Herren   sittlich  und 

verdorben  hatten,  da  ersass  er  sich  zum  Selbstherren,  zur 
und  unentwegten  Festigkeit  in  Hass  und  Liebe,  in  Feindschaft 
undschaft.  Caesarius,  der  geistliche  Erzähler  des  13.  Jhs., 
nnmal37    von    zwei   Bauerngeschlechtern    des    Kölner  Bistums, 


Lamprecht,  Wirtschaftsleben  2,  521  ff. 
WNiederemmel  1532,  G.  2,  353. 
Dial.  mai.  11,  56. 

eiUchr.  f.  Goich.  u.  Kunst.  VIII,    III. 


17 


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206  K.  Lamprecht 

welche  in  sterblicher  Feindschaft  mit  einander  lebten.  An  der  Spitze 
eines  jeden  von  diesen  Geschlechtern  stand  ein  Familienhaupt,  ein  kühn- 
gemuter  und  stolzer  Bauer,  und  diese  beiden  Häupter  fanden  stets  neuen 
Anlass  zu  Streit,  neue  Gründe,  alten  Hader  fortzuspinnen,  friedensfeind- 
lich und  ruhelos.  Da  geschah  es  durch  Gottes  Willen,  dass  beide  am 
selben  Tage  starben.  Und  da  sie  zur  gleichen  Pfarrei,  nämlich  nach 
Neukirchen  gehörten  und  Gott  sie  am  gleichen  Tage  für  ihren  Hadersinn 
gestraft  hatte,  so  legte  man  beim  Leichenbegängnis  die  sterblichen  Reste 
von  beiden  in  ein  gemeinsames  Grab.  Doch  o  Wunder !  entsetzt  sahen 
die  Leidtragenden,  wie  sich  die  Körper  der  Bestatteten  mit  dem  Bücken 
gegeneinander  kehrten  und  mit  Kopf  und  Fuss,  ja  mit  dem  Rücken 
so  furchtbar  stiessen,  als  setzten  sich  wilde  Rosse  gegeneinander  zu 
Krieg  und  Abwehr. 

Was  wir  von  den  sittlichen  Begriffen  der  ländlichen  Bevölkerung 
des  Mittelalters  sonst  wissen,  das  stimmt  zu  dieser  Anekdote.  Noch  lebte 
in  diesen  Bauern  etwas  von  jener  Freiheit  der  Barbarei  germanischer 
Urzeit;  und  auch  wo  Gesetz  gegründet  war  und  Ordnung,  da  sprach 
aus  ihnen  noch  ein  starker  Geist  und  ungebrochene  Willenskraft.  Nirgends 
deutlicher,  als  im  Strafrecht.  Weder  die  Strafen,  noch  ihre  unerbitt- 
lich anschaulichen  Yerkündungsformeln  sind  für  zarte  Geister  geschaffen. 
„Wer  einen  Markstein  ausgrübe,  gebietet  ein  Recht  noch  aus  dem  Be- 
ginn des  16.  Jhs. 88,  den  soll  man  in  die  Erde  setzen  bis  an  seinen 
Gürtel,  und  soll  nehmen  sechs  Stück  un'gezähmten  Hornviehs  vor  einen 
Pflug,  und  soll  über  ihn  pflügen  mit  scharfer  Schaar;  kann  er  das 
überwinden,  so  soll  es  seine  Busse  sein.*1  Freilich  setzt  eine  mildere 
Anschauung  schon  hinzu:  „will  er  aber  die  Fahrt  nicht  bestehen, 
so  mag  er  Gnade  suchen  beim  Gerichtsherrn. u  Und  wie  urzeitlich 
scharf,  wie  dichterisch  lebhaft  zugleich  lautet  nicht  die  Verurteilung 
zum  Tode  am  Galgen  in  vielen  ländlichen  Rechten !  „Ich  weise  heutzu- 
tage dein  Weib  Wittwe,  deine  Kinder  Waisen,  deine  Erben  erblos,  dein 
Gut  deinem  gesetzlichen  Herrn.  Ich  weise  dir  heutzutage  eine  Eichen- 
gerte um  den  Hals,  einen  Hagedornknebel  in  den  Hals,  einen  dürren 
Baum  zu  reiten;  ich  weise  dir,  König  Karls  Gebot  zu  leiden!"  Leicht 
bediente  sich  blutiger  Ernst  der  uralten,  noch  auf  Karl  den  Grossen 
hinweisenden  Formel;  das  Menschenleben  galt  wenig;  im  Gericht  wie 
ausser  Gericht  schützte  keine  weichliche,  humanitäre  Anschauung  vor 
Hinrichtung,  vor  Blutrache,  vor  Mord  und  Totschlag.     Wie  viele  Herren 


M)  WSchanren  u.  Bruchweiler  1511,  G.  2,  138. 

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Ländliches  Dasein  im  14.  und  15.  Jahrhundert. 


207 


namentlich  im  früheren  Mittelalter,  von  erbitterten  Untergebenen 
m,  geblendet,  geschändet89.  Und  wie  mancher  Herr  vergalt 
inesart  durch  noch  rohere,  ja  ausgeklügelt  scheussliche  Behand- 
Von  einem  lothringischen  Grossen  heisst  es:  Niemand  war 
r  als  er.  Er  hängte  viele  Menschen  in  den  Kirchen  am 
sträng40. 

is  sind  freilich  Entartungen:  doch  mit  so  roher  Urkraft  der  That 
ch  zugleich  die  wunderbar  plastische  Einbildungskraft  einer  ur- 
l  Anschauung  erhalten. 

eit  vor  aller  unmittelbaren  geschichtlichen  Überlieferung  hat  es 
ärmanen  eine  Zeit  gegeben,  in  welcher  noch  keine  bedeutungs- 
ndlung,  kein  wichtiges  Wort,  keine  hinreissende  Absicht  abstrakt 
druck  gelangte.  Es  waren  Menschenalter,  welche  recht  eigent- 
Symbolischen  lebten,  stritten  und  litten.  Wenn  der  Frühling 
and  kam  und  die  Bäche  schwollen,  wenn  der  sprossende  Keim 
l  Boden  entwand  und  die  Lerche  zum  Himmel  stieg,  dann  fühlte 
•te  auch  der  germanische  Glaube  das  Nahen  der  Gottheit.  Aber 
nd  Gefühl  wurden  sofort  zur  symbolischen  That.     Die  Erdmutter 

die  Nährende,  zog  durchs  Land ;  die  Dorfgenossenschaft  empfing 
an  den  Marken  der  Heimat  den  von  Priestern  geführten  Wagen, 
lichem  Aufzug  ward  die  Darstellerin  der  Gottheit  selbst,  eine 
i,    mit   ihrem  Gefährt   zum  Herdfeuer   des  Dorfes  geleitet,    be- 

und  bewirtet.  Und  in  nicht  minder  festlicher  Begleitung,  unter 
tagen    des    Hochgesangs,    ward    die    sichtbare  Vertreterin    der 

am  andern  Tage  weiter  geführt  über  die  heimatliche  Flur 
su  einer  andern  Markgenossenschaft,  zu  fernerem  Segen,  fer- 
erehrung.  Wie  der  Gottesdienst  in  sichtbare,  greifbare,  un- 
re  Gewissheit  suchende  Verehrung  überging,  so  klebte  die  gleiche 
che    Gewissheit   des    Gedachten    und    Empfundenen    auch    allen 

Höhepunkten   handelnden   Daseins   an.     Der   Prozess    war   ein 

die  Parteien  die  Krieger,  die  Urteiler  die  Kampfrichter:  bis 
iste  zeigt  der  Rechtsgang  den  Widerschein  der  wogenden  Feld- 
Symbolisch  ward  auch  der  vertragsmässige  Rechtsverkehr  ver- 
wer  Grundbesitz  übertrug,  der  gab  dem  neuen  Eigentümer  ein 
liches  Stück  des  überwiesenen  Bodens  als  Symbol  sicheren 
;    und  wer  sich  einem  Volksgenossen  zu  Zins  und  Unterthänig- 


!  V.  Job.  Gorz.  40;  Ann.  Einsiedi.  1102. 
Thietm    7,  32. 


17* 


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208  K.  Lamprecht 

keit  weihte,  der  kniete  vor  ihm  nieder  and  legte  sich  den  Zinsgroschen 
auf  das  gebeugte  Haupt.  Wo  wir  auch  hinblicken:  es  ist  eine  Welt 
symbolischer  Empfindung,  symbolischer  Handlung,  ja  in  Symbolen  ver- 
laufenden Denkens,  welche  die  früheste  Zeit  unseres  nationalen  Daseins 
ausfallt. 

Unendlich  Vieles  von  dieser  eigenartigen  geistigen  Verfassung  ist 
in  der  ländlichen  Welt  des  ausgehenden  Mittelalters  noch  erhalten. 
Zäh,  wie  die  genossenschaftliche  Form  des  äusseren  Lebens,  ist  hier 
auch  die  innere  Gestaltung  des  geistigen  Daseins  gewahrt:  zäh  vor 
allem  bis  zur  Unverständlichkeit  pflanzt  sich  alter  symbolischer  Brauch 
fort  von  Geschlecht  zu  Geschlecht.  So  wird  die  Thatsache,  dass  das 
Gericht  unverletzt  bleiben  soll  vor  willkürlichem  Eingriff  des  Gerichts- 
herrn, durch  die  symbolische  Forderung  zum  Ausdruck  gebracht,  der 
Gerichtsherr  solle  zum  Gericht  einreiten  mit  einem  Pferde,  das  nur  mit 
leicht  zerreissbarem  Lindenbast  aufgezäumt  ist41,  oder  er  solle  Holz- 
schuhe anziehen  vor  der  Gerichtssitzung  anstatt  ritterlich  bespornten 
Fasskleids48.  In  diesem  Zusammenhang  wird  eine  merkwürdige  Stelle 
des  angeblich  Rheingauischen  Weistums  aus  dem  Ende  des  14.  Jhs. 
verständlich48:  wann  unsers  Herrn  des  Bischofs  Amtmann  in  dem 
Land  zu  Rheingau  dinget  auf  dem  Richtgestühl  zu  Lützelnau,  so  soll 
er  einreiten  als  ein  gewaltiger  Herr,  und  legen  den  Zaum  seines  Pferdes 
zwischen  seine  Beine,  und  in  seiner  Hand  haben  ein  weiss  Stäbchen  und 
auf  seinem  Haupte  einen  Hut  mit  Pfauenfedern.  Und  noch  deutlicher 
fast  und  anschaulicher  in  symbolischem  Sinne  lautet  eine  Stelle  des 
Mürringer  Waldweistums  ** :  wenn  Unrecht  im  Walde  geschieht,  so  soll 
der  Wehrmeister  das  an  den  Gerichtsherren  bringen,  und  dann  soll  der 
Herr  kommen  auf  einem  weissen  Ross  mit  einem  Lindenzaum,  und 
zwein  hagebuchenen  Sporen,  und  soll  haben  auf  seinem  Haupt  einen 
geflochtenen  Hut  und  darauf  einen  Kranz  von  Rosen,  und  soll  geritten 
kommen  mit  einem  weissgeschälten  Stabe  in  seiner  Hand  und  soll  klopfen 
auf  die  Stätte,  da  die  Gewalt  der  Frevel  geschehen  ist. 

Beinahe  nirgends  aber  ist  alter  Sinn  und  Brauch  besser  erhalten, 
als  in  dem  unendlichen  Reichtum  der  Mass-  und  Zahlbestimmungen45. 
Jede   vollkommen   sichere,    abstrakte  Festsetzung   widerstrebte  hier  ur- 


«)  WWampach  c.  1495  §  3. 

«)  WNiederprüm.  G.  3,  838. 

")  §  30. 

**)  1518,  G.  2,  580;  Lamprecht,  Wirtschaftsleben  1,  480  vgl.  498. 

*B)  Lamprecht  2,  3  ff. 


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Ländliches  Dasein  im  14.  und  15.  Jahrhundert.  209 

zeitlich  fohlendem  Sinne;  an  ihre  Statt  treten  sinnlich  greifbare  Be- 
grenzungen, welche  fast  stets  dem  persönlichen  Belieben  humorvollen 
Spielraum  lassen.  Wie  gross  sollen  Zinshühner  sein?  Eine  oft  gestellte 
Frage.  Sie  wird  nicht  beantwortet,  indem  man  Alter  oder  Gewicht  oder 
etwa  gar  Preis  der  Tiere  festsetzt.  Sie  sollen  so  gross  sein,  dass  sie  auf 
die  dritte  Sprosse  einer  Leiter  oder  auf  den  oberen  Band  eines  Gatters 
fliegen  können,  oder  so  ausgewachsen,  dass  sie  mit  Kopf  und  Schwanz 
hervorschauen,  wenn  ein  Mann  mittlerer  Grösse  sie  in  der  Hand  halt. 
In  ähnlich  sinnlicher  Weise  wird  der  Umfang  eines  Zinsbrotes  festge- 
stellt :  es  soll  so  gross  sein,  dass  ein  Pflugrad  in  der  Furche  stehe  und 
das  Brot  dabei,  dass  sie  einander  gleich  hoch  seien.  Und  eine  Karre 
mit  Schindeln  wird  gar  als  so  gross  bestimmt,  dass,  falls  ein  Rad  aus- 
ginge, ein  Mensch,  der  schon  dreimal  zum  Herrgott  gegangen  ist,  das 
Rad  mit  einer  Hand  und  die  Achse  mit  der  andern  Hand  greifen  und 
das  Rad  wieder  einzufügen  vermöge46. 

So  bewegte  sich  das  ganze  Denken  des  Bauern,  und  damit  auch 
sein  Ausdruck,  die  Sprache,  in  plastischer  Anschaulichkeit.  Sogar  auf 
dem  abstraktesten  Gebiete  des  praktischen  Denkens,  in  der  Rechts- 
sprache, ist  es  der  Fall.  Das  Recht  sagt  nicht,  Jemand  solle  frei  oder 
unfrei  sein  aberall,  es  sagt  vielmehr,  der  Mensch  solle  frei  oder  unfrei 
sein  von  der  Erden  bis  in  den  Himmel,  und  von  dem  Himmel  bis  auf 
die  Erde47.  Das  Recht  spricht  nicht  von  einem  Schwur  auf  die  ewige 
Seligkeit,  sondern  von  einem  Eide  auf  die  Fahrt,  die  des  Menschen 
Seele  fahren  soll,  wann  sich  Seele  und  Leib  von  einander  scheiden48. 
Das  Recht  weist  nicht  einem  Herren  kurzweg  das  Eigentum  an  einem 
Dorfe  zu,  sondern  es  erklärt  ihn  als  Grundherren  zu  Mann  und  Bann, 
zu  Flug  und  Fug,  zu  Funden  und  Pfründen,  von  der  Erde  bis  an  den 
Himmel,  von  dem  Himmel  bis  auf  die  Erde,  so  lange,  als  der  Bach 
flensst  auf  dem  Land,  der  Fisch  sich  sonnt  auf  dem  Sand,  und  die 
Eichel  lieget  im  Walde. 

Wenn  aber  Rechtsätze  sich  so  anschaulich  vortragen,  in  welche 
Tiefen  sinnlichster  Schilderung  musste  da  die  bäuerliche  Dichtung  ge- 
bettet sein!  Und  die  Dichtung  trieb  während  der  Ausgangszeiten  des 
Mittelalters  kräftige  Sprosse  in  ländlichen  Kreisen.  Schon  im  14.  Jh. 
heisst  es:  ees  lebt  kein  Bauer  auf  der  Erden,  so  grob,  der  nicht  ein 
Sanger  sein  will9  —  und  aus  dieser  Zeit,  wie  aus  dem  15.  Jh.  ist  uns 


")  WPluwig  1542,  G.  2,  121;  Lamprecht  I,  798. 
")  WReuland  1586  §  4. 
")  WStrinz  1446. 


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210  K.  Lamprecht. 

ein   unergründlicher   Schatz   bäuerlicher  Volkslieder   erhalten.     Sie  alle 
tragen   den  Charakter  urzeitlich -poetischen  Empfindens.     Da  ist  keine 
Rede  von  reflectorischem  Ausmalen  der  Gemütsbewegung,  keine  Spur  zeigt 
sich  von  gekünstelter  Verarbeitung  des  poetischen  Erlebnisses  nach  dem 
Vorbild  der  Blumen-  und  Thränendichtung  der  Minnesanger:    kurz  und 
knapp  wird  die  Empfindung  bezeichnet,   ihre  Erklärung  aber,   vielmehr 
Verklärung  empfängt  sie  symbolisch   durchwein  hinzugefügtes  Gleichnis, 
das  zumeist  nur  sprunghaft  aufs  Erratenlassen  ausgeht. 
Drei  Laub  auf  einer  Linden, 
Die  blühen  also  wohl  — 
Sie  thät  viel  tausend  Sprünge, 
Ihr  Herz  war  Freuden  voll49: 
das  ist  echte  Bauerndichtung  dieser  Zeit.     Oder: 

Dort  ferne  auf  jenem  Berge 

Legt  sich  ein  kalter  Schnee: 

Der  Schnee  kann  nicht  zerschmelzen, 

Denn  Gottes  Will,  der  muss  ergehn. 

Gottes  Wille,  der  ist  ergangen, 

Zerschmolzen  ist  uns  der  Schnee: 

Gott  gesegne  Euch,  Vater  und  Mutter, 

Ich  seh'  Euch  nimmermeh ! 50 
Uns  mutet  diese  Dichtung  fremd  an.  Obwohl  uns  der  erste  Laut 
einer  inneren  Stimme  sagt,  das  sei  urdeutsch,  fühlen  wir  doch  auf  der 
anderen  Seite  ebenso  unmittelbar,  welch  kaum  überbrückbare  Kluft  uns 
von  jener  Verfassung  des  Geistes  und  Gemütes  trennt,  der  diese  Dich- 
tung ihr  Dasein  verdankt. 

Es  ist  jene  Kluft,  welche  das  Bauerntum  auch  noch  des  spätesten 
Mittelalters,  ja  noch  des  16.  Jhs.  von  der  modernen  Zeit  überhaupt, 
von  den  Riesenfortschritten  persönlicher  Durchbildung  in  den  höheren 
Gesellschaftsschichten  schon  des  16.  Jhs.  scheidet.  Indem  der  Bauer 
an  dieser  Geistesverfassung  festhielt,  indem  er  treu  blieb  dem  alten 
Genossenschaftssystem  der  Urzeit,  indem  er  sich  nicht  zu  lösen  ver- 
mochte von  den  geistigen  wie  den  sozialen  und  materiellen  Lebens- 
formen des  Mittelalters,  ward  er  auf  lange  zum  Stiefkind  der  modernen 
Entwicklung. 


*9)  Scherer,  Litteraturgcsch.  1,  256. 

B0)  Goedeke  u.  Tittmann,  Liederbuch  S.  41. 


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Grundbesitz  der  Abtei  Echternach  in  Zeeland  (Holland), 

Von  J.  II.  tiallee  in  Utrecht  und  K,  Lamprechi  in  Bonn. 


Die  Hb.  %SK  der  Pariser  Nationalbibliothek  enthält  August  ins  J)e 
Concordantia  und  Sermones  (eine  nähere  Inhaltsangabe  in  Publ.  d,  L  S.  Hist. 
de  Hüstitut  de  Luxerabonrg  XL,  39),  Auf  der  ersten  Seite  steht  in  grüner 
und  roter  Uncialschrift;  „Dominus  abbas  Godefridus  obtulit  bunc  librum 
siucto  Wülibrordo  suisque  ibi  Deo  servientibus."  Wie  von  Delisle,  Cabinet 
des  Manuserits  II,  #62,  schon  angegeben,  rührt  der  Codex  von  Echternach  her. 
Zwei  Godefridi  waren  im  12.  Jh.  Äbte  in  der  Benedictinerabtei  zu  Echter- 
nach. Die  Ha.  ist  also  vor  oder  in  dieser  Zeit  geschrieben,  wie  auch  die 
Schrift  ergiebt,  welche  dem  Ende  des  11.  oder  dem  Anfang  des  12.  Jus. 
angehört. 

Zur  Ha.  gehört,  wie  tu  a.  die  darin  gezogenen  Linien  beweisen,  eine 
kleine  Aufzeichnung  auf  Fol.  265  ff,,  die  in  manchen  Hinsichten  Interesse 
hat;  besonders  wichtig  ist  sie  für  die  Kenntnis  des  alten  Zeelands.  Diese 
Aufzeichnung  wird  hier  zum  ersten  male  herausgegeben. 

Wie  aus  einem  Brief  der  Abtei  an  Heinrich  Vi.  (Houtheim,  Hist, 
Trevir.  I,  G2\)  bekannt  ist,  besass  die  Abtei  Echternach  viele  Güter  in 
Walachria,  Schal  da,  ßevelandia  und  in  Brinsila.  In  einem  Saeramentarium  der 
Pariser  Nat,-Bibl.  Xr.  JJ433  lat.  IX.  oder  X.  Jahrh.  werden  mehrere  Kirchen 
iu  Holland  und  Zeeland  verz  ei  ebnet,  welche  zur  Abtei  Echternach  gehörten, 
I  Publ,  de  Tlnst.  de  Luxembourg  XL,  31. 

Diese  Guter  gehören  unter  die  Offieicn  {Ambachten)  von  Nordmünster 
und  Westmünster,  unter  Dümbureh,  Poppedamme,  Gripeakerca  und  Ost- 
eapella.  Es  scheinen  die  belehnten  Personen  in  diesen  Orten  gewohnt  zu 
haben,  doch  auch  ausserhalb  dieser  Örter  gelegene  Guter  in  Besitz  gehabt 
zu  haben.    Sicher  ist  dieses  aber  nicht. 

Das  Officium  Nordratmster  war  auch  &ti>  Petri  genannt1)  nnd  gehörte 
wahrscheinlich  zu  der  Altenkirche,  welche  ebenfalls  den  Titel  Stü  Petri  führte, 
Daa  Officium  von  Westmünster  bicss  auch  officium  St,  Martini.  Die  Arne 
trennte  beide  Officia.  Sie  umfassten  die  nordöstlichen  und  die  westlichen 
und  südlichen  Umgebungen  der  Stadt  Middelburg. 


1)  P&her  werden  tun  h  einige  Güter  ohne  Namen  terra  S,  Petri  gen  aast, 

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212  J.  H.  Galtee  u.  K.  Lamprecht 

•Die  anderen  genannten  Orte:  Domburg,  Poppedamme,  Grypskerk, 
Oostcapelle  und  Koüdekerke  sind  die  in  späterer  Zeit  so  genannten  fünf 
Ambächten,  der  westliche  Teil  der  Insel  Walcheren. 

In  der  Äbfassungszeit  der  Aufzeichnung  war  das  Kloster  der  Praemon- 
stratenser  zu  Middelburg  schon  zur  Abtei  geworden,  wie  aus  der  Erwäh- 
nung des  abbas  s.  Mariae  in  Nr.  47  ersichtlich  ist.  Dieses  soll  im  Anfang 
des  12,  Jhs.  geschehen  sein  (circa  1128). 

Die  Nr.  67  erwähnte  terra  hospitalium  gehörte  entweder  dem  Hause 
der  Johanniter  zu  Middelburg  oder  zu  Kerkwerve  bei  Domburg. 

Die  Hs.  unseres  Codex  bietet  kein  Original,  sondern  die  Abschrift  wohl 
eines  Eheinländers,  der  die  niederdeutschen  Wörter  nach  seinem  Dialekte 
veränderte,  daher  die  Entstellungen  von  vielen  Namen  und  Veränderungen 
von  dik  (teich)  in  dich  (Sandich  =  Sandlk,  Dich  up  sutwer  =  Dlk  up  sutwer), 
ubter  Waterganc  statt  up  der  Waterganc  (auf  dem  Wassergraben).  Wer  in 
Nortwer,  Sutwer  scheint  gegen  hin  zu  bedeuten:  up  sutwer  =  gegen 
Süden  hin. 

Der  Abschreiber  hat  viele  Abkürzungen  gebraucht,  besonders  bei  den 
Namen  der  Maasse  und  Zahlen;  in  unserer  Ausgabe  sind  sie  alle  aufgelöst 

Verzeichnis  der  Ortsnamen. 

Die  meisten  Ortsnamen  sind  nicht  ausfindig  zu  machen,  da  sie  sich 
auf  Grundstücke  beziehen,  welche  im  Lauf  der  Zeiten  vielfach  ihre  Bezeich- 
nungen gewechselt  haben,  oder  auf  Karten  älterer  und  neuerer  Zeit  nicht 
vermerkt  sind. 

Die  Zusammensetzungen  mit  mede  (Wiese),  met  und  gern  et  (ein 
Landmass  von  */»  ha),  hof,  land,  werve  (hoher  Hausplatz),  h£m  und  heim- 
kin  (Haus)  sind  noch  heute  sehr  häufig  in  Zeeland.  Die  Zusammensetzungen 
mit  gers  beziehen  sich  wahrscheinlich  auf  neu  trocken  gelegten  Grund:  die 
gerse  (jetzt  gorsen)  sind  Wiesengründe  am  Meere,  gers  ist  urspr.  gres 
d.  i.  gras;  in  Ostfriesland  und  Groningen  ist  gras  (ausgesprochen  gras) 
Bezeichnung  eines  Wiesenmasses  (Bl*  ha)  noch  jetzt,  im  mittelndl.  war  gerse 
ein  Mass  von  Va  Morgen. 

Die  beigefügten  Buchstaben  geben  das  Ambacht  an,  unter  welchem  der 
Ort  genannt  ist. 

Alondeswirf,  K. ;  Bilzekenspolre,  W.;  Birnemede  (verschrieben  für 
Dunemede?),  W.;  Brethem  (vielleicht  für  Riethem),  W.;  Bretmede,  W.; 
Budeken  (Boudynskerke  bei  Koudekerk?),  K.;  Burgermede,  W. ;  Danieles- 
lant,  N.;  Dich  üb  suthwer;  Drigemet,  P.;  Dumburch;  Dirinmede  (1.  Duun- 
mede),  W.;  Duunmede,  bei  Vere,  W.;  Ellemerslant,  W.;  Ewilant,  W.;  Frise- 
mede,  W.;  Gerwinslant,  W.;  Girselant;  Giverdehemkin,  K.;  Gripeskirca, 
Grypskerk;  Grotmede,  W.  und  N.;  Gusfertheshem,  Oostc;  Heilewien,  N.; 
Heimkin  St.  Willebrordi,  N.;  Herberdeslant,  W.;  Herdinslant,  W.;  Herken- 
boldeshem,  W. ;  Higsewihem,  W. ;  Histenshem,  N.;  Holmet,  D. ;  Hftc  (Hoek),  K.; 
Hospitalium  terra,  K;  Hundeslant,  Oostc;  Igselaueslant,  W.;  Coldekerca, 
Kondekerke;  Collerdesmede,  Oostc. ;  Lanchenkin,  K.;  Manikinshem  (Munekins- 
hem?),  N.;  Maren,  K.;  Mete,  K.;  Middelmede,  Oostc;  Nortlant,  K.  N.; 
Northmede,  W. ;  Ort,  D.;  Ostduvelant  jetzt  Bruinisse,  W.;  Ostersgemede,  W.; 
Ostcapella,  Oostkapelle;  Ostmede,  W.;  Ostmur,  K.;  Palac,  K.;  Papilant,  W.; 


DigTtize 


Grundbesitz  der  Abtei  Echternach  in  Zeeland  (Holland).  213 

Polre,  Oostc. ;  Poppedamme,  Poppedamme ;  Reinzemede,  W. ;  Resertheshem,  W. ; 
Rethen  ouer  Coten?  K. ;  Sandich,  Zandyk  bei  Vere,  W. ;  Sivengeme>  N. ; 
Smalganc  (jetzt  ist  ein  h.  Smallegange  bei  Kloetinge  auf  Zuid  -  Beveland)  5 
Springe  (eigentl.  ein  Wassergraben),  W. ;  Stekelmede,  K. ;  Striche,  W. ;  Stump- 
hardesdich,  W. ;  Suthalfweies,  W. ;  Suthmet,  N. ;  Suthmede  üb  suthwer,  K., 
Oostc.;  Tiggemet,  W.;  Tingemet,  N.;  Tirdeboldeshem,  N.;  Tirnende,  W.i 
Tredissel,  K. ;  Tuadel  et  Maren,  K. ;  Tuageren,  N. ;  Tuegemet,  Tuagemet,  W., 
Oostc.,  K.;  Vaderkinshem,  W.;  Virdehalfgemet,  W.;  Virgemet,  W.;  Virte- 
burc,  N. ;  Vi vescap ergers,  K.;  Ylimede,  N.;  Volengers,  W.;  Volquilant,  W.; 
Yolquimede,  N. ;  Frisemede,  W. ;  Vromoldeslant,  N. ;  Waterganc  (eigentlich 
Namen  eines  Wassergrabens),  N. ;  Westmede,  W. ;  Westmede  üb  Westwer,  N. ; 
Wilinge  (an  den  Wielingen  bei  Westcapelle),  W. ;  Wivinhof,  N. ;  Wolberders- 
hof,  N.;  Woldrichesdich.  W.;  Wulivardeswirve,  W.  J.  H   Galle* e. 


In  officio  Westmunstre:  1.  Yolbrant  filius  Arnoldi  habet  in  West- 
mede üb  nortuuer  duas  mensuras  terre,  Frisemede  Septem  et  dimidiam, 
Resertheshem  Villi  et  dimidiam,  Northmede  quatuor  mensuras:  XXII  quarta 
parte  mensurae  minus.  Inde  dabit  duas  marcas  et  lodum ;  post  cuius  mortem 
libera  est  terra. 

2.  Beito  filius  Harmodi  duas  mensuras  in  terra  s.  Willibrordi,  unde 
dabit  dimidium  fertonem  et  dimidiam  libram  et  quinque  denarios. 

3.  Hugo  filius  Gerolphi  in  Ewilant  sex  mensuras,  in  Frisemede  quin- 
que, inde  dabit  marcam  et  quatuor  denarios  et  obolum. 

4.  Wilhelmus  filius  Arnoldi  Septem  mensuras  in  Ewilant,  inde  dabit 
dimidiam  marcam  et  dimidium  fertonem,  post  quorum  mortem  libera  est  terra. 

5.  Tancart  filius  Euboldi  in  Birnemede  (leg.  Dunemede?)  duas  men- 
saras et  dimidiam,  inde  dabit  fertonem  duodecim  denariis  minus,  item  de 
casa  domus  sue  duodecim  denarios,  post  cuius  mortem  libera  est  terra. 

6.  Hisegodo  filius  alius  in  Herberdeslant  novem  et  dimidiam,  Volqui- 
lant undecim,  item  Herberdeslant  duas  et  dimidiam  viginti  quinque  hastis 
minus.  Inde  dabit  duas  marcas  et  dimidiam  settin  minus,  post  cuius  mortem 
libera  est  terra. 

7.  Hugo  filius  Martini  in  terra  8.  Willibrordi  sex  mensuras,  inde  dabit 
dimidiam  marcam  et  tres  denarios;  p.  c.  m.  1.  e.  t. 

8.  Willekin  filius  Hugonis,  filius  Olfridi  in  Keinzemede  (oder  Rein- 
zemede) quatuor  mensuras  et  nonaginta  hastas,  in  Higsewihem  duas  et  dimi- 
diam, inde  dabit  dimidiam  marcam  et  settin;  p.  c.  m.  1.  e.  t. 

9.  Agatha  vidua  Reinzonis  de  undecim  mensuris  dabit  marcam. 

10.  Hugo  filius  Tibrandi  in  Burgermede  unam  mensuram,  inde  dabit 
dimidiam  fertonem,  p.  c.  m.  1.  e.  t. 

11.  Godebertus  Bast  et  Duodinus  filius  Abben  habent  novem  mensuras 
centom  hastis  minus,  in  Herkenboldeshem  quatuor  mensuras,  Volengers  duas, 
in  Dich  üb  suthuuer  unam,   Ostmede  dimidiam. 

12.  Heimkin  s.  Willibrordi  unam (Heimkin  s.  Willibrordi 

=  casa  s.  Wilibrordi.    In  der  radierten  Stelle  fiel  wohl  eine  Maassbezeich- 


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214 


J.  H.  Galtee  u.  K*  L  am  p  reckt 


uuug  au«)    Üervuiuslant  dimidiam.    Inde  datmnt   tres  fertones  et  duudo 
denan*s,  p.  q.  m.  I.  e.  t. 

13.  Uuselmus  filius  Ellinc  terra  s.  Willibrordi   quatuor    metisur 

dimidiam,  YolqiüLivtit  duas  et  dimidiam,  Osr  r 3t*  dimidiam,    Heimkm  s. 

hrordl  unam;  imlc  dabit  tres  fertones  et  sex  denarios,  p,  i\  tn.  1.  e.  1. 

14.  Hugo  ülkis  Abben  in  VirdehaliVemet  Ires  mensuras  et  Uimi 
Striche  unam  et  dimidiam,  Stumpardesdidi  quinque,  Herberdeslant  di 
dimidiam,  in  terra  S.  Willibrordi  unam,  SuthaliVueies  dimidiam,  Volq 
duas;  inde  dabit  marcam  et  dimidiam  et  sex  denarios  et  obotum;  pt  c.  m. 

lö.  Hugo  ji litis  Wolbrandi  in  Ellemerslant  novem  mensuras;  inde 
dimidiam  marcam  et  dimidium  fertonem  et  triginta  duos  denarios;  p  c.  m> 

IG.  Hugo  rilius  Wolbrandi  in  Ellemerslant  novem  mensuras;  inde 
dimidiam  marcam  et  dimidium  fertonem  ettriginta  duos  denarios*  p.  c,  m. 

17.  Tancart  filius  Wilhelmi  in  Ostmede  decem  mensuras  dimidia  D 
terra  s.  Willibrordi  Septem  dimidia  minus,  inde  dabit  quinque  lerton 
ijuadmgiuta  denarios.  Item  dabit  ex  parte  quae  commutata  est  cum  La 
octo  denarios  et.  nbolum,  p.  c.  m.  I.  e.  t. 

18.  Imma  vidua  Everdei  in  Ostduventant  (Ils.  Ostbuvenlant)  duas 
suras;  inde  dabit  dimidium  fertonem,  p.  c.  m    I.  e-  t- 

19.  Oerolphus  filius  Everdei  in  Bilzekiuspoke  ub  uortwer  duas 
suras ;  inde  solvit  dimidiam  fertonem,  p.  c,  m.  1.  e    t 

(F.  265b)  20.  Waltherus  filius  Bettums  in  terra  s.  Willibrordi  quj 
deeim  mensuras ;  inde  solvit  quinque  fertones,  j>.  v.  m.  L  e.  t 

2t.  Hugo  lilius  Wolfardi  in  Smalganc  miam  mcusurain;  in  Yird 
gemet  unam;  inde  solvit  quadraginta  quinque  denarios  ei  lodura,  p.  Cl  m.  I 

22.  Nanin  filius  Gerardi  in  Igselaueslande  ob  uortwer  duas  men 
in  Brethcin  (oder  Riethem?)  unam  et  Kohlt  tres  lihras  et  quadri 
quinque  denarios,  \\,  c.  m.  1.  e.  t. 

23.  Ilcnrieus  filius  Bettonis  in  Duuumede  unam  inensuram  et 
tres  solidoa,  p-  c.  m.  1.  e.  t. 

21.  Abbo  rilius  Edert  in  Vaderkinshetn  ub  nortuuer  unam  mens 
et  solvit  quadraginta  denarios. 

25.  Arnolt  filius  Hugonis  in  vuiegemet  (I.  Tuie-)  ub  sutuuer  unam 
suram  et  solvit  quadraginta  quinque  denarios. 

20.  Dftdimis  filius  Redelafi   dedit  s.  Willibrordo   et  s.  Marti no  s< 
mensuras    quarta  parte  minus    in   Vulivardevirue ,     de    quibus    Abbo 
eius  solvit  *.  Willibrordo  fertonem  et  s.  Marti  110  fertonem,  p.  l'.  m.  1,  c 

27.  Wilhelmus  filius  Hugonis  de  dunbus  mensuris  infra  vallum 
quinque  solid  ob,  sed  terra  nequaquam  est  libera. 

28.  TidT  (?)  et  Harnot  de  octo  mensuris  dimidium  marcam  et  lil 

29.  Tid1  Tidolfes  filius  Hacker  in  Tirncude  in  nuaiuor  roensuraa, 
quaginta  quinque  hastis  minus,  in  Virgemet  ub  ostuer  (Hs.  ubos 
unam  et  dimidiam  quartam,  ub  suthwer  in  uuiegemet  (I*  Tuuiegernefc)  dim; 
mensuram  et  viginti  hastas,  ub  Wilinge  duas  mensuras  viginü  qu 
Itastis  minus,  et  solvit  marcam,  p.  c.  m.  1.  c.  t. 

SO.  Hugo  tili ua  Dftdini  in  Herdinslant  unam  mensuram  ub  vuest 
et  solvit  libram,  p.  c.  m.  1.  e.  t. 


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Grundbesitz  der  Abtei  Echternach  in  Zeeland^  (Holland).  215 

31.  Werenboldus  filius  Godeberti  dedit  mensuram  in  Euerdeis  Heim- 
uindecim  den.,  p.  c.  m.  1.  e.  t. 

32.  Symon  filius  Reinen  in  Vuoldrichesdich  unam  mensuram  et  solvit 
or  solidoa,  p.  c.  m.  1.  e.  t. 

33.  WaJteroa  Terlinc  in  Ostmede  sex  mensuras,  Springe  quinque, 
nede  quinque,  Östersgemede  duas  et  solvit  Septem  fertones  et  dimidiam, 
m.  1.  e.  t. 

34.  Biggo  filius  Walini  de  una  mensura  in  Bretmede  libram,  p.  c.  m.  1.  e.  t. 

35.  Everdei  filius  Dfidini  debet  de  quatuor  mensuris  in  Grotmeda  ex 
Benedict!  tres  fertones  et  Abbo  filius  Dudini  debet  similiter  de  quatuor 

aiis  in  Westmeda  tres  fertones  ex  parte  eiusdem  Benedicti. 

36.  Heinricus  filius  Wivin  triginta  denarios  de  tribus  partibus  unius 
urae  in  Papilant;  item  de  casa  domus  cuiusdam  quindecim  denanos  in 
eh. 

37.  Hein  filius in  Tingemet  duas  mensuras  et  solvit 

lor  solidos,  p.  c.  m.  1.  e.  t. 

38.  Jordanus  filius  Gerolphi  de  una  mensura  in  Stricbe  dimidium  fer- 
u,  p.  c.  m.  1,  e.  t. 

In  Durah  urch,  39.  Vanin  filius  Tirdeboldi  in  Holmet  tres  mensuras 
Ivii  fertoDeni,  p,  c.  m.  1.  e.  t. 

4(X   Lidiuer  filius  Virdeboldi  de  una  mensura  in  Ort  libram,  p.  c.  m.  1.  e  t. 

In  Officio  N  in  tmunstre.  41.  Otgerus  filius  Epponis  in  Siuengeinet 
m  mensuras,  in  Virteburc  duas  et  et  solvit  tres  fertones,  p.  c.  m.  1.  e.  t. 

42.  Nicolaus  filius  Otgeri  habet  in  Virteburc  tres  mensuras,  Heimkin 
in  Tuageren   duas  et  dimidiam  et  solvit  tres  fertoues,  p.  c.  m.  1.  e.  t. 

43.  Heinerus  filius  Wilhelmi  in  Nortlant  decem  mensuras,  Histenshem 
lor   et  quartern  partem,   in  Girnt  duas,  Danieleslant  duodeeim,   de  bis 

tres  tnairas  et  dimidiam;  item  habet  bostbalf  (auf  der  Ostseite) 
f  Waiergam*  (auf  dem  Wassergraben)  Septem  mensuras  et  dimidiami 
»laut  duas  et  dimidiam,  ex  bis  solvit  marcam  lodo  minus.  De  domo  sua 
iium   fertonem, 

44.  Reinerius  filius  Elelmi  dedit  nobis  casam  domus  liberae,  quam 
t    idem    Keinerius.     [XXXIII]. 

45.  Item  Reinerius  de  octo  mensuris,  quarum  dimidiam  Hunoldi  in 
tT  triginta  solidna  et  duodeviginti  denarios;  et  terra  est  libera. 

(Fol.  2GHa).     46.  Wilbelmus  et  Wizo,  filii  Popponis   in  Vromoldeslant 
mensuras   quarta  parte  minus,  Wivinhof  tres  mensuras  et  quartana  par- 
ui  Vnaterganc  tres  mensuras,   in  Wolberdersbof  unam  et  dimidiam  et 
t   tres  fertones  et  libram,  p.  q.  m.  1.  e.  t. 

47.  Abbas  s.  Mariae  de  casa  Engerammi  duodeeim  denarios. 

48.  Hugo  filias  Deinart  de  casa  domus  sue  duodeeim  denarios. 

49*  Johannes  filius  Vuadini  de  tribus  mensuris  in  Volqimed  Septem 
s  et  terra  est  libera. 

50.  Bodinus  filius  Euerardi,  Harnot  filius  Wolbandi  de  una  mensura 
t'estmede  üb  uuestuuer  libram  unam,  Alart  in  Vlimede,  Lambertus  de 
mensura  et  ditnidia  libram  et  dimidiam  . .  .  (Raum  für  9  Buchstaben). 


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216 


J.  H.  Galle*e  u."  K.  Lamp recht 


51.  FiHua  Tamrardi  de  una  mensura  et  dimidia  in  Tirdebold 
libram  et  dimidiam. 

52.  Alart  tilius  Reilafi  de  duabus  mensuris  in  Heilewien  libram. 

53.  Poppo  filius  Wilhelmi  duas  mensuras  et  dimidiam  in  Tii 
westuuer,  in  Uirdcbalfgemet  tres  mensuras  et  dimidiam  et  solvit  ferloi 
tres  libras,  p.  c>  in.  I.  e.  t. 

54.  Egidms  anani  mensuram  in  Tiggemet1  inde  solvit  libram. 
*>,'>.  Poppo  filius  Wadini  de  sex  mensuris  in  Suthmet  dimidiam  n 

et  dimidiam  tertonem,  p.  c.  m.  1.  e.  t. 

56,  IrimboH  h'Iius  Wittonis  de  duabus  mensuris  in  Grotmede  dii 
fertonem,  p.  v,  m.  I.  e.  t. 

57.  Wauinus  tilius  Popponis  Ruphi  de  una  mensura  in  Manik: 
(oder  Munikinshem  ?)  libram. 

Tn  Poppedamme.  58.  Hugo  filius  Hartnodi  in  Drigemed  tre; 
suras  et  solvit  tres  libras,  p.  c.  m.  1.  e   t. 

In  Gripeskirca,  59.  Bonifacius  filius  Eustaeii  de  quiuque  m 
in  terra  b.  Willibrordi  ftrtonem  et  duodecim  denarios,  p.  c    m,  1    e.  t 

In  Ostcapclla.  60.  Igselaf  filius  Wiuin  de  duabus  mensuris  i 
fertbesbem  libram,  p.  c.  m.  1.  e.  t. 

Hl.  Herben  tilius  Everdei  de  duabus  mensuris  in  Midelmeda  q 
ginta  denarios,  p.  cr  m,  1.  e.  t. 

62.  Ricart  filius  Walini  de  duabus  mensuris  in  Tueegetnct  quad 
denarios,  p,  c.  m,  L  e,  t, 

63.  Johannes  tilius  Didolfes  de  una  mensura  in  Pülre  libram,  p.  e,  ■ 

64.  Geila  vidua  Einodi  de  una  mensura  in  Suthmerfa  üb  suthuuer 
pt  r  m.  1.  e.  t. 

65.  Ilamot  tilius  Engeruen  de  duabus  mensuris  in  Collerdesru 
suthwer  nuinque  solidos,  p.  c.  m.  1.  e.  t. 

66.  Gerbergn  vidua  Hartnodi  de  una  mensura  in  Hundeslant 
p    tu  m.  L  et  t. 

In    Coldekirca.     67.   Elelmus   filius   Reineri    habet    in  Stek< 
Reihen  ouer  Coten  decera  mensuras  et  dimidiam,  Tredissel  sex,  Palac 
dimidiam,  in  Mete  tres,  in  terra  Hospitalium  utium  et  dimidiam,  in  Su 
duas,    Aloudeswirf  unam,    ex   his   solvit  tres  marcas    dimidio  fertone 
item  de  tribus  mensuris,  quas  nobis  Benedictus,  frater  noster,  dedit,  fer 
p.  c.  mt  l.  e.  t 

ß&  Poppo  tilius  Gerardi  in  Tredissel  duas  mensuras,  Tuadcl  et 
tres,  Slckclmeda  quatuor,  Nortlant  quatuor,  ex  Iris  dabit  marcam  et  ires 

69.  Alart  tilius  Lamberti  in  Tuagemet  unam  mensuram,  Marc 
Laneheukin  duas,  Utidekin  duas,  Ostmur  duas,  Huc  duas,  Vivescaj 
quatuor  üb  nortuuer,  ex  his  dabit  marcum  et  dimidiam,  p.  C  m.  I.  & 

(F.  266b),  TQ.  Witto  filius  Wilhelmi  de  duabus  mensuris  in  G 
bemkin  tres  libras,  p.  c.  m.  1.  e.  t. 

Uu  .  ,  .  . 


Die  vorstehende  Aufzeichnung  wurde  mir  schon  im  J.  1883 
eine  auf  meine  Bitte  von  Herrn  Dr.  Löwenfeld    bereitwilligst 


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Grundbesitz  der  Abtei  Echternach  in  Zeeland  (Holland).  217 

)schrift  bekannt.  Obwohl  ihr  hoher  wirtschaftsgeschichtlicher 
vornherein  einleuchtete,  war  eine  wissenschaftliche  Ansbentnng 
it  möglich,  da  es  zum  genaueren  Verständnis  aller  Lokalerklä- 
ebrach.  Nun  hat  Hr.  Prof.  GallSe  in  Utrecht  diese  freund- 
;eben,  zugleich  eine  Collation  der  Abschrift  Löwenfelds  in  Paris 
n  lassen,  die  Aufzeichnung  zur  Herausgabe  vorbereitet  und  so 
nswerter  Weise  eine  Erklärung  des  eigenartigen  Dokuments 
t. 

nen  Wert  finde  ich  noch  mehr  in  sozialgeschichtlicher  als  in 
hichtlicher  Richtung.  Doch  mag  in  letzterer  Beziehung  sich  für 
eren  Kenner  der  Überlieferung  Walcherens  viel  mehr  folgern  lassen, 
le  Betrachtung  aus  der  Ferne.  Für  diese  muss  manches  proble- 
>leiben,  was  an  der  Hand  einschlagender  Flurkarten  leicht  zu 
re.  So  schon  die  Frage  des  Landmasses.  Die  Zusammenstellungen 
d  Drigemet  tres  mensuras,  Nr.  14  und  53  in  Virdelhalfgemet 
suras  et  dimidiam,  Nr.  47  in  Sivengemet  septem  mensuras 
nahe,  dass  mensura  die  Übersetzung  von  Gemet  sei,  zumal  da, 
Gewannen  in  Gemet  genannt  werden,  die  Zahl  der  mensurae 
ingegebene  Gemetzahl  der  ganzen  Gewanne  Obersteigt.  Trifft 
utung  zu,  so  hätten  wir  nach  Mitteilung  von  Hrn.  Prof.  Gallee 
lensura  das  feste  Mass  von  */&  ha,  und  das  Gemet  wäre  etwa 
en  zu  bezeichnen.  Hierzu  würde  auch  die  Einteilung  der 
in  bastae  stimmen;  diese  sind  mit  den  sonst  häufig  genannten 
parallelisieren,  denn  statt  mit  Rute  wurde  altertümlicher  mit 
messen,  z.  B.  bei  Ausübung  des  Speerrechts  auf  den  städti- 
assen,  vgl.  Gengier  Stadtrechtaltertümer  S.  89.  In  wie  viele 
5  mensura  zerfiel,  wird  nirgends  gesagt;  wie  Nr.  11  zeigt  in 
iert:  auch  das  beweist  für  die  Analogie  von  Rute  und  Speer, 
n  Verständnis  der  wirtschaftlichen  Bedeutung  der  Mensura  be- 
kurzer Auseinandersetzung  über  die  Münze.  Es  findet  sich 
nder  das  Pfund-  und  Marksystem;  sehr  erklärlich  bei  einem 
;  der  Rheinmündung  aus  der  1.  H.  des  12.  Jhs.  Die  gemein- 
ilmünzen  sind  solidi,  denarii  und  oboli,  denn  sie  kommen  so- 
mr.  wie  Ib.  verbunden  vor.  Der  ferto  geht  gewiss  auf  die 
igt  also  3  sol.  Neben  dieser  Rechnung  läuft  noch  ausnahms- 
3  Teilung  der  mr.  in  lod  und  settin  her,  über  welche  ich  aus 
n  Quellen  gleicher  Zeit  Aufklärendes  nicht  beizubringen  vermag, 
gleicht  man  nun  die  auf  je  eine  Mensura  (wie  sie  in  Nr.  10, 
30,   32,  34,  38,  40,  50,  54,  57,  63,  64,  66,  70  vorkommt) 


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218  J«  H.  GalWe  u.  K.  Lamprecht 

bezogenen  Münzangaben  mit  einander,  so  ergeben  sich  Unterschiede 
zwischen  40  nnd  360  d. ;  also  Wertbeziehungen  zwischen  1  und  9  für 
die  verschiedene  Güte  der  Mensura.  Das  lässt  auf  sehr  ausgesprochene 
Bonitierung  und  wohl  auch  auf  fortgeschrittene  Intensität  des  Anbaus 
schliessen. 

Das  Feldsystem  ist  dabei  nicht  gewöhnlich,  oder  wenigstens  nicht 
in  gewöhnlicher  Weise  entstanden.  Zwar  scheint  es  sich  um  Gewannen 
zu  handeln,  aber  die  Benennungen  derselben  zeigen,  dass  sie  zum 
allergrössten  Teil  nicht  gemeinsamer,  sondern  individualer  Aufwinnung 
ihr  Dasein  verdanken.  Nur  ursprüngliche  Bifange  können  Gewannen 
sein  wie  Ellemerslant  (Nr.  15,  26),  Gervuineslant  (Nr.  12),  Herber- 
deslant  (Nr.  6),  Herdinslant  (Nr.  30),  Papelant  (Nr.  36),  Volquilant 
(Nr.  6,  13),  Vromoldeslant  (Nr.  46);  auf  Eindeichung  durch  einen 
Einzelnen  lässt  schliessen  Vuoldrichesdich  (Nr.  32).  Auch  lagen  auf 
diesen  Bif&ngen  noch  einzelne  Höfe,  vgl.  Nr.  46;  einige  derselben 
lernen  wir  in  den  Benennungen  Aloudeswirf  (Nr.  67),  Gusfertheshem 
(Nr  60),  Herkenboldeshem  (Nr.  11),  Manikinshem  (Nr.  58),  Tirde- 
boldeshem  (Nr.  50),  Vaderkinshem  (Nr.  24)  kennen.  Die  meisten 
Gewannen  aber  scheinen  auf  ursprünglichem  Wiesengrund  entstanden 
zu  sein,  so,  dass  der  Rodung  schon  das  Privateigen  am  Rodeboden  vor- 
ausging. Hierauf  lassen  Namen  schliessen  wie  Westmede,  Frisemede, 
Northmede  (Nr.  1),  Ostmede  (Nr.  11,  13),  Collerdesmede  (Nr.  65), 
Volquimed  (Nr.  49),  Bretmede  (Nr.  34),  Midelmeda  (Nr.  61),  Gros- 
meda  (Nr.  25,  56),  Burgermede  (Nr.  10).  Noch  mehr  spricht  es  in 
dieser  Richtung,  wenn  Gewannen  nach  einem  ursprünglichen  Wiesen- 
mass  benannt  erscheinen,  und  ein  solches  ist  doch  wohl  das  Gemet, 
vgl.  Tuiegemet  (Nr.  26,  37,  53,  62,  69),  Drigemet  (Nr.  58),  Vir- 
gemet  (Nr.  29,  54,  auch  27),  Virdehalfgemet  (Nr.  14,  21,  53),  Siven- 
gemet  (Nr.  41). 

Ein  durchgehender  Charakter  lässt  sich  diesen  Angaben  jedenfalls 
entnehmen :  die  Flurverfassung  ist  verhältnismässig  stark  individualistisch. 
Sie  wird  mithin  nicht  der  gebundenen  Genossenschaft  der  Urzeit,  sondern 
erst  späterem  Ausbau  ihr  Dasein  verdanken;  ihr  Charakter  gegenüber 
dem  alten  Gewannensystem  ist  derselbe,  wie  der  Charakter  des  Hagen- 
hufendorfes  gegenüber  dem  germanischen  Urdorfe:  der  individualistische 
Zug  der  jüngeren  Hofanlage  findet  sich  auf  die  Flurlage  übertragen 
und  erweitert. 

Weist  somit  schon  das  agrarische  Bild  auf  sehr  fortgeschrittene 
Verhältnisse,    so   noch    vielmehr   die  Art  der  Bodennutzung.     Was  wir 


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Grundbesitz  der  Abtei  Echternach  in  Zeeland  (Holland).  219 

hier  vor  ans  haben,  ist  reine  Vitalpacht:  also  jenes  System,  in  dessen 
Übergangsformen  sich  fast  regelmässig,  wie  neuere  Forschungen  zeigen, 
ein  ausgesprochenes  Grundholdentum  zur  Freiheit  der  Person  und  der 
Bodenbenutzung  durcharbeitet.  Nur  dass  meines  Wissens  die  Vitalpacht 
als  System  noch  nirgends  auf  deutschem  Boden  so  ausserordentlich  früh 
nachzuweisen  war,  wie  hier  an  den  Grenzen  germanischen  Wesens. 

Nur  einmal  wird  in  der  ganzen  Aufzeichnung  noch  das  ältere 
System  des  Erbzinses  erwähnt,  und  hier  mit  offener  Betonung  der  Aus- 
nahme, Nr.  27:  W.  de  duabus  mensuris  infra  vallum  dabit  5  s.,  sed 
terra  neqnaquam  est  libera.  Ein  lehrreicher  Fall.  Das  einzige  noch 
im  Erbzins  stehende  Grundstück  liegt  in  der  Stadt  Middelburg,  infra 
Yallnm.  Hier  war  offenbar  die  Rente  so  enorm  gestiegen,  dass  der 
Erbzinsmann  es  vorzog,  sein  Land  zu  dem  sehr  geringen  Zins  von  30  d. 
für  die  mensura  in  Servitute  zu  behalten,  statt  sich  auf  eine  freie  Vital- 
pacht mit  starker  Erhöhung  des  Pachtschillings  einzulassen.  Man  sieht, 
wie  sich  alte  Formen  grundholder  Bodenbenutzung  unter  Umständen  in 
der  Stadt  besser  erhalten  können,  als  auf  dem  platten  Lande. 

Hier,  in  den  Ambachten  West-  und  Nordmunster  wie  in  den 
5  Amtern  Domburg,  Poppedamme,  Grypskerk,  Oostcapelle  und  Koude- 
kerke  ist  nur  von  Vitalpacht  die  Rede.  Der  Beweis  für  Pachtland 
gegenüber  der  naheliegenden  Vermutung,  es  handle  sich  nur  um  Seel- 
geräte in  Prekarienform,  wird  erbracht  einmal  durch  die  Thatsache, 
dass  das  Land  schon  durch  andere  Rechtshandlungen  mit  dem  Besitzer 
verbunden  erscheint  (Tausch  Nr.  17,  Schenkung  No.  67,  vgl.  Nr.  35), 
weshalb  denn  auch  eine  Reihe  von  Verträgen  für  die  terra  s.  Willi- 
brordi,  also  eine  oder  mehrere  alte  Bifanggewannen  der  Abtei  Echter- 
nach, stipuliert  ist,  vgl.  Nr.  2,  7,  12,  13,  14,  17,  20,  59.  Er  wird 
ferner  erbracht  durch  Nr  47:  hier  erscheint  ein  Abt  als  zahlend  de 
casa  Engerammi:  er  kann  in  dieser  Form  und  unter  dieser  Verpflich- 
tung bei  Lebenszeit  kein  Seelgerät  gestiftet  haben. 

Neben  Pachtländereien  erscheinen  bisweilen  auch  schon  Häuser 
in  Lebenspacht:  so  dass  der  Übergang  zur  Verpachtung  kleiner  Land- 
güter angebahnt  erscheint.  Es  sind  Anfänge,  wie  sie  sich  in  den  von 
mir  Deutsches  Wirtschaftsleben  Bd.  3  Nr.  1  veröffentlichten  Rupertsberger 
Akten  aus  der  Wende  des  12.  und  13.  Jhs.  in  verwandter  Weise,  nur 
ungleich  später  nachweisen  lassen.  Eigentümlich  ist,  dass  die  Abtei 
die  Häuser,  wie  es  scheint,  auf  fremdes  Erbzinsland  gebaut  hat,  oder 
wie  erklärt  sich  sonst  die  Formel  de  casa  domus  suae?  (Nr.  5,  48, 
vgl.  Nr.  36   und  43,   auch  44).      Unmöglich   ist   das   nicht;    in  Köln 


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220  *  J-  B.  Nordhoff 

z.  B.  unterschied  man,  wie  Hegel  S.  LXXV  ff.  nachgewiesen,  sehr  ge- 
nau zwischen  Arealzins  and  Hausmiete,  bzw.  Hauszins. 

Neben  den  allgemeinen  bisher  besprochenen  Beziehungen  erscheint 
es  als  Besonderheit,  wenn  der  Eingang  eines  Pachtverhältnisses  mit 
einer  Schenkung  von  Todeswegen  verbunden  wird.  So  in  Nr.  26.  Hier 
schenkt  der  Vater  an  die  echternacher  Martinskirche  in  Middelbnrg, 
der  Sohn  behält  aber  die  Nutzung  auf  Lebenszeit  gegen  einen  Pacht 
(Zins).  Ähnlich  ist  No.  44,  wohl  auch  Nr.  31,  aufzufassen;  hier  gilt 
aber  Nutzung  und  Zins  nur  auf  Lebenszeit  des  Stiftenden. 

Sind  diese  besonderen  Fälle  zufällige  Ausnahmen,  oder  sind  sie 
Reste  früherer  häufigerer  Geschäftspraxis  verwandter  oder  gleicher  Art? 
Ist  mit  anderen  Worten  die  Vitalpacht  aus  der  Prekaria  entstanden? 
Die  Frage  lässt  sich  nur  aus  früheren  Urkunden  Walcherens  beant- 
worten, welche  mir  nicht  zu  Gebote  stehen;  darf  man  nach  analogen 
Vorgängen  in  Frankreich  urteilen,  welche  auch  zeitlich  gänzlich  ein- 
schlagen, so  würde  der  vermutete  Zusammenhang  ganz  zweifellos  be- 
stehen; vgl.  Lamprecht-Marignan,  Etudes  sur  l'ötat  6conomique  de  la 
France  S.   181  ff.  K.  Lamprecht. 

•-»«»<►• 

Einheimische  Kloster-  und  süddeutsche  Laienbaumeister  in 
Westfalen  während  der  letztvergangenen  Jahrhunderte. 

Von  J.  B.  Nordhoff  in  Münster. 

Was  an  Bauzeichnungen  etwa  bis  zur  Mitte  des  15.  Jahrhun- 
derts, in  Westfalen  bis  zur  Mitte  des  17.  Jahrhunderts  vorliegt,  bezieht 
sich  entweder  auf  Aufnahmen  vorhandener  Werke  oder  ist  Schablone 
oder,  falls  wirklicher  Plan,  von  den  ausführenden  Meistern  noch  selbst 
gefertigt  —  als  „Idee"  oder  allgemeines  Vorbild  für  Bauleute  oder 
Bauherren  ohne  Massangabe  und  daher  ohne  den  Zwang  sklavischer 
Nachbildung1);  durchschnittlich  bleibt  der  Charakter  der  Skizze  auch 
im  16.  Jahrhunderte  und  der  Planmacher  ein  praktischer  Meister  — 
allein  die  Zeichnungen  kommen  überhaupt  mehr  in  Aufnahme  sowohl 
für  kleine  als  für  grosse  Werke  und  der  Zeichner  ist  vielfach  schon 
ein  anderer,  als  der  Ausführer,  im  Norden  häufiger  ein  M^ler  oder  ein 


l)  Vgl.  J.  Kreuser,  Der  christl.  Kirchenbau  A8  I,  565  und  besonders 
Fr.  Schmidt  in  den  Mitteill.  d.  k.  k.  Central-Kommission  XII,  1  ff.:  unter 
den  spätem  Wiener  Plänen  giebt  es  eine  Aufnahme  betreffend  Esslingen  (S.  2) 
und  viele  Schüler-  und  Lehrlingsarbeiten. 


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Einheim.  Kloster-  u.  süddeut.  Laienbaumeister  in  Westfalen.       221 

Goldschmied1),  der  immer  vermöge  seines  Handwerkes  oder  des  leben- 
digen Verkehres  mit  seinen  Zunftgenossen  aus  dem  Vollen  der  prak- 
tischen Kunst-  und  Formenwelt  schöpft. 

Erst  im  17.  Jahrhundert  fassen  auch  bei  uns  Pläne  und  Archi- 
tekten im  modernen  Sinne  Fuss,  sie,  die  anderwärts  besonders  in 
Italien  längst  dem  Handwerker  ihre  Blätter  vorgelegt  hatten,  ohne  selbst 
mehr  Hand  ans  Werk  zu  legen8).  Sie  gingen  meistens  aus  der  Reihe 
der  Ingenieure  hervor,  die  im  Festungsbau  die  Masse  der  Werke  und 
deren  Abstände  durch  genaueste  Vorzeichnung  feststellten;  das  „Genie* 
vereinte  daher  für  geraume  Zeit  in  sich  das  Zeichenwesen  wie  für  Bauten 
and  Kleinwerke  so  für  Landkarten,  und  sein  Mitglied  durchlief  wohl 
als  Architekt  in  fürstlichen  Diensten  alle  militärischen  Rangstufen. 
Aushülfe  leisteten  für  Kleinwerke  oder  Bauten  zweiten  Ranges  noch  ein- 
zelne Maler  oder  andere  Kräfte,  welche  sich,  man  möchte  sagen,  mehr 
zufillig  auf  das  Zeichnen,  vielleicht  auch  auf  die  Ausführung  verstanden, 
so  einzelne  jener  Mönche,  deren  Kunstspuren  wir  jetzt  verfolgen. 

Immerhin  sind  sie,  wenn  auch  in  verändertem  Verstände  die 
Nachfolger  jener  Künstlermönche,  welche  im  früheren  und  hohen 
Mittelalter  die  Kunst-Übung  und  Förderung  auf  ihre  Fahne  geschrieben 
hatten,  jener  Benediktiner,  welche  recht  die  antiken  Bauformen  des 
Südens  nach  dem  Norden  überführten  und  hier  zu  neuer  Form-  und 
Stilweise  umbildeten.  Diese  schwere  Arbeit  verrichtete  das  Kloster 
Corvei  fast  für  den  ganzen  Norden  Sie  zur  Mitte  des  11.  Jahrhunderts4) 
—  fördernd  griffen  ein  die  vornehmen  Frauenstifte  Sachsens,  des  Rhein- 
lands und  Westfalens  und  hier  vorab  Essen  und  Herford.  Und  als  die 
Corveier  ihr  Werk  gesichert  sahen,  übernahmen  die  Abdinghofer  Mönche 
zu  Paderborn  unter  der  Hut  der  Bischöfe  die  Ausbildung  der  kirch- 
lichen Baukunst  in  Westfalen  bis  an  den  Niederrhein  und  die  Clunia- 
censer  bildeten  dann  einen  eigenartigen  Westbau  aus.  Obschon  mit 
dem  11.  Jahrhundert  die  Bischofssitze  die  Klosterkunst  fortsetzten 
und  bald   darauf  die  Städte,    wie  Soest   und  Münster,    für  das  Spät- 


*)  Vgl.  S.  Müller  in  Obreen's  (Rotterdamer)  Archief  vor  Nederlandsche 
Kunstgeschiedenis  HI,  245  f. ;  IV,  227  ff.  Vgl.  D.  v.  Schönherr  in  d.  Mitteill. 
des  Heidelberger  Schlossvereins  (1889)  II,  101  ff. 

s)  Vgl.  meine  Notizen  über  die  umgestaltenden  Folgen  für  das  alte 
Kungthandwerk  in  Prüfers  Archiv  f.  kirchl.  Kunst  (1886)  X,  35  und  in  meinen 
Kunst-  u.  Geschichts-Denkmälern  des  Kreises  Warendorf  1886  S.  67,  153,  154. 

*)  Vgl.  meine  Ausführungen  im  Repertorium  f.  Kunstwissenschaft  (1888) 
XI,  148  ff. 

Wettd.  Zeitschr.  f.  Gesch.  n.  Kunst.    VIII,    in.  18 

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222  J-  B.  Nordhoff 

mittelalter  Bauleute  heranzogen,  welche  nach  allen  Seiten  von  ihrem 
Können  rühmliche  Zeugnisse  ablegten,  lassen  es  sich  hier  die  Gister- 
cienser  nicht  nehmen,  die  Architektur  wenigstens  einigermassen  zu  be- 
reichern, Von  Frankreich,  nämlich  von  ihren  Stammklöstern,  verpflanz- 
ten sie  nach  Deutschland,  vereinzelt  wohl  gar  durch  französische  Leiter5) 
an  ihre  Ordenskirchen  die  reichen  Chorbildungen  oder  auf  andere  Bau- 
plätze, welche  nur  ungern  vom-  altehrwürdigen  Rundbogen  Hessen,  die 
Keime  des  Spitzbogens.  Westfalen  besitzt  an  der  Cistercienserkirche  zu 
Marienfeld  die  ersten  namhaften  Versuche  des  Ziegelbaues  und  die 
edelsten  Überbleibsel  der  Bodenbeplattung  von  farbigen  und  schön  figu- 
rierten Fliesen6).  Von  den  Prämonstratensern,  denen  die  Laienbrüder 
gewiss  mehrorts  als  Handwerker  zu  Gebote  standen 7),  sind  wohl  gar,  wie 
vordem  auch  von  den  Benediktinern,  gemeinnützige  Anlagen,  z.  B.  Wege 
und  Aquädukte  unternommen,  welche  in  der  Zeit  der  Selbsthülfe  ge- 
wissen Gegenden  unerschwingliche  Opfer  auferlegt  hätten 8).  Die  Bettel- 
mönche endlich,  welchen  man  einen  Anteil  an  der  Verbreitung  des 
gotischen  Stieles  zuschreibt,  haben  gemäss  dem  Armutscharakter  ihres 
Ordens  die  reiche  Gesamtform  der  Basilika  vereinfacht,  aber  zugleich 
die  Chöre  mehr  verlängert,  als  es  in  der  landesüblichen  Bauweise  lag. 
Im  Spätmittelalter  erschlaffte  bei  den  reichen  wie  bei  den  armen 
Klosterinsassen  die  Zucht  und  ihren  wesentlichen  Bedarf  an  monumen- 
talen Kunstsachen  befriedigten  Laien;  höchstens  liess  hie  und  da  ein 
„Klosterbruder"  seiner  Neigung  für  eine  „ Mönchsarbeit"  oder  eine 
mechanische  Kunst  freien  Lauf,  und  sein  Erzeugnis  wurde  dann  ein 
Meisterwerk 9). 


5)  Vgl.  C.  Schnaase,  Gesch.  der  bildenden  Künste  Aa  V,  321, 175,  186. 
•)  Meine  K.-  u.  G.-D.  des  Kreises  Warendorf  S.  141, 142  mit  Abbildung. 
*)  Fr.  Winter,  die  Prämonstratehser  des  12.  Jahrhunderts  1865  S.  101, 103. 

8)  Laut  Urkunde  von  1248  in  den  Historisch-politischen  Blättern  (1888) 
87,  96.  —  Über  die  Bau  Verdienste  der  französischen  fratres  pontifices,  welche 
1184  die  päpstliche  Bestätigung  erhielten,  vgl.  Ostfriesische  Monatsschrift 
(1817)  VII,  24  ff.,  Korrespondenz -Blatt  des  Gesamt  -  Vereins  der  deutschen 
Geschichts-Vereine  (1859)  VII,  105  ff.,  Historisch-pol.  Bll.  87,  185. 

9)  So  trug   ein  äusserst  kostbarer  Kelch  des  Domes  zu  Münster  vom 

Jahre  1397  die  Inschrift:  Robertus  abbas  in  Huda  me  formari  fecit 

H.  Kock,  Series  episcoporum  Monasteriensium  (1802)  III,  68;  im  selben 
Cistercienserkloster  Hude  bei  Delmenhorst  und  um  dieselbe  Zeit,  gegen  1400: 
Fridericus  monachus  de  Huda  complevit  horologium  in  ecclesia  Monaste- 
riensi.  Rösters,  Chronicon  Marienfeldense  in  Kindlingers  Handschriften-Samm- 
lung B.  76  p.  320.  Vgl.  über  die  ferneren  Geschicke  und  Kunstler  dieser 
ebenso   künstlichen   als   kunstreichen   Domuhr   meine   Angaben    in   Prüfer's 


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Einheim.  Kloster-  u.  süddeut  Laieribaumeister  in  Westfalen.       223 

reilich  unterwarfen  sich  die  Benediktiner  and  Franziskaner  früher 
irm,  als  andere  Orden  und  die  Observanten 10)  gewannen  stetig  an 
n  Westfalen.;  doch  erst '  nachdem  die  Wogen  der  Reformation 
;gt  und  der  Abfall  verschiedener  Ordensklöster  verwunden  war, 
lie  Ruhe  für  die  Werke  des  Friedens  ein  und  regte  sich  bei 
le  bei  den  Kapuzinern,  die  gleichfalls  mehrorts  Niederlassungen 
n,  die  Hand  der  Kunst  und  Baukunst,  d.  h.  vorzugsweise  in 
aolischen  Landschaften,  welche  durch  ihre  Fürstbischöfe  dem 
auben  erhalten  oder  zurückgegeben  wurden, 
des  die  reichen  Klöster  nach  dem  dreißigjährigen  Kriege  ihre 
oder  gar  pompösen  Gebäude  den  Laien  überliessen,  waren  es 
eise  die  armen  Klöster,  welche  die  Künstler  und  Kunsthand- 
»teüten;  bei  den  Kapuzinern,  vielleicht  auch  bei  den  Franzis- 
zahlen sie,  wie  wir  vernehmen  werden,  zu  den  Handwerkern 
fabriciarii)  der  Ordensprovinz. 

»igt  sich  uns  überhaupt  das  Bau-  und  Kunstleben  der  letzten 
leite  in  einem  sonderbaren  Lichte,  so  stösst  uns  mehr  als  ein- 
der  heimischen  Baubewegung  die  Empfindung,  dass  der  Plan 
riss,  worum  sich  nun  schon  das  ganze  Kunstwesen  dreht,  halb- 
m  oder  doch  solchen  Händen  anvertraut  war,  die  von  der 
len  Kunstarbeit  Nichts  wussten. 

3n  befriedigendsten  Eindruck  macht  das  Vorgehen  und  Schaffen 
ehnönche,  das  allerdings  bei  weitem  den  Vergleich  nicht  aus- 
dem,  was  die  Münsterischen  Minoriten  im  18.  Jahrhundert  in 
chichtsforschung  geleistet  haben11).  Die  grösseren  Bau-  und 
fgaben  an  Kirchen  und  Schlössern  waren  bereits  den  Architekten 
en  vorbehalten,  wie  jene  der  reichen  Klöster. 
3r  Vorläufer  der  mönchischen  Künstler,  der  auch  für  protestan- 
iviere  Aufträge  übernahm,  war  der  Glockengiesser  Anton  Paris 
tiringen  1633— 1662  l2);  1651  erschien  sodann  auf  den  Wink 

ir  kirchl.  Kunst  EX,  81.  Friedrich  aus  Hude  ist  der  würdige  Vor- 
ies  Johan  Ruyschius  (f  1533)  in  Kloster  Gr.  St.  Martin  zu  Köln, 
leim,  Bibliotheca  Goloniensis  1747  p.  198. 

\  Vgl.  darüber  meine  Angaben  in  Pick's  Monatsschrift  für  die  Ge- 
Westdeutschlands (1875)  I,  172,  351  ff. 

I  Z.  B.  Erasmus  Küsters  geb.  1746  und  besonders  Nicolaus  Kind- 
49—1819.  Vgl.  B.  Sökeland,  Umgestaltung  des  Münsterischen  Gym- 
1828  S.  50. 

i  Meine  kunstgeschichtl.  Beziehungen  zwischen  dem  Rheinlande  nnd 
a  1873  S.  56,  57. 

18* 

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224  J.  B.  tfordhoff 

seiner  Obern  und  zwar  ausnahmsweise  im  Dienste  reicher  Ordensmänner, 
nämlich  der  Bentlager  Kreuzherren  bei  Rheine,  aus  einem  Jülicher 
Ordensconvente  der  Laienbruder  Albertus  de  Tyrano,  von  Geburt 
ein  Italiener  und  ein  äusserst  erfahrener  Maurermeister;  nachdem  er 
ihnen  die  Kirchengewölbe  repariert  hatte,  ging  er  an  die  von  den 
Schweden  ausgebrannten  oder  ruinierten  Bauteile  des  Klosters  und  starb 
1653  in  seinem  Jülicher  Stammkloster13).  1653  werden  uns  auch  die 
beiden  ersten  Franziskaner- Architekten  bekannt;  nun  meldet  der  Dom- 
propst (?)  Heinrich  Korf-Schmiesing  unterm  23.  Mai  dem  Münsterischen 
Fürstbischöfe  Christoph  Bernard  von  Galen,  er  habe  wegen  der  Wall- 
fahrtskapelle zu  Telgte,  worein  das  mirakulöse  Marienbild14)  aus  der 
dortigen  Pfarrkirche  versetzt  werden  sollte,  an  den  Bruder  Gerhard 
zu  Paderborn  geschrieben,  damit  er  herüberkomme,  jedoch  nicht  mehr 
von  ihm  erlangt,  als  eine  Bezeichnung  der  Baumaterialien  und  einen 
Abriss.  Da  dieser,  wie  er  vernommen,  dennoch  dem  Fürsten  besser 
gefalle  als  jener  des  Paters  Jodocus,  der  auch  an  Arbeitslohn  und 
Materialien  um  die  Hälfte  teurer  komme,  so  habe  er  geglaubt,  von 
dem  Stande  der  Bauangelegenheit  an  den  Fürsten  berichten  zu  sollen. 
Der  Bruder  Gerhard  war  Maler,  der  Pater  Jodocus  war  Observant; 
sonst  weiss  ich  für  den  Augenblick  nicht  anzugeben,  was  jener  damals 
zu  Paderborn  beschickte  15),  wo  Jodocus  seinen  Klostersitz  hatte,  wessen 


18)  P.  Grossfeld,  Beiträge  zur  Geschichte  der  Pfarrei  und  Stadt  Rheine 
187ö  S.  65,  35.  Bei  dieser  Gelegenheit  verweise  ich  die  Kunstschriftsteller 
der  deutschen  Renaissance  nochmals  auf  den  gefeierten  italienischen  Archi- 
tekten Alexander,  welcher  1547  zu  Jülich  die  Festung  umbaute,  um 
dieselbe  Zeit  auch  Projekte  für  die  Kölnische  Stadtbefestigung  (Wiethase  im 
Notizblatte  des  Architekten-  und  Ingenieur-Vereine  f.  Niederrhein  und  West- 
falen 1876  S.  8)  und  vielleicht  auch  für  den  Anbau  des  Jülicher  Rat- 
hauses gemacht  hat.  Vgl.  Zeitschr.  f.  bild.  Kunst  X,  86.  Ebenhier  führte 
ich  einen  zweiten  „Italienischen"  Architekten,  namens  Johan  Edeler  an ;  der- 
selbe hat  die  Landesburg  Sparenberg  bei  Bielefeld  um  1654  neugestaltet  und 
zwar  auf  Geheiss  desselben  Fürsten,  welcher  den  Alexander  nach  Jülich  be- 
rief. Hagedorn,  Vom  Zustande  der  Religion  ...  der  Grafschaft  Ravensberg 
(1747)  I,  157. 

u)  Wohin  es  nach  der  Sage  auf  eigene  Weisung  in  der  Reformations- 
zeit vom  Osnabrückischen  Kloster  Börstel  gefahren  war.  Vgl.  Möhlmann's 
Archiv  für  friesisch-westfälische  Geschichte  (1841)  I,  94.  Nach  der  Sage  ist 
es  aus  einer  Thorlinde  zu  Telgte  geholt  und  thatsächlich  im  Kerne  aus  Linden- 
holz gemacht,  nach  J.  Reinermann  -  (Krabbe),  Wallfahrt  nach  Telgte  1854 
S.  29  ff.  hier  schon  im  15.  Jahrhunderte  verehrt  und  in  einem  schlichten  Ge- 
häuse auf  dem  Kirchhofe  aufgestellt  gewesen. 

I5)  Der  Paderborner  Jesuit  Johan  Grothaus   aus  Beckum  f  1669  nl* 


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Einheim.  Kloster-  u.  süddeut   Laienbaumeister  in  Westfalen.        225 

ngenommen  oder  ob  ein  solcher  schliesslich  bei  einem  anderen 
kten  bestellt  ist16)?  —  genug,  Jodocos  wurde  Bauleiter,  der 
«in  zu  der  Kapelle  im  Folgejahre  1654  Ve  gelegt  und  das 
ins  Baumberger  Steinen  in  zwei  Jahren  hergestellt;  denn  1656 
ler  Fürst  seinem  Zahlmeister  Schröder,  einem  Bruder  Andreas 
182  Rth.  auszuzahlen:  von  Andreas  waren  nämlich  Gewölbe 
ar  illuminiert  und  Berichte  über  die  Maurer,  Schreiner,  Schmiede 
istigen  Handwerker  sowie  über  deren  Rechnungen  erstattet 17),  — 

er   nun  zugleich  die  Oberaufsicht  geführt  habe, 
n  Znsammenhange  mit  dem  Kapellenbau  erstanden  bis  1663  am 
von   Münster    nach   Telgte   Stationsbilder    und    ein   Kapellchen 
im)    beim  Schultenhofe  Pleister    —    letzteres   nach   dem   Risse 
aters  Blankenstat18). 

Laibwegs  in  die  klösterliche  Kunst  schlägt  auch  die  Einrichtung 
ipelle  auf  dem  Hause  Ermelinghof  bei  Hövcl ;  schon  1654  ward 
eben  und  später  durch  die  Zuthat  einer  Yicarie,  welche  der  Bischof 
1678  in  seinem  Testamente  stiftete,  zum  Abschluss  gebracht, 
genannten  Jahre  schrieb  dorthin  an  Alexander  von  Galen  ein 
eraard  Hackfort,  sobald  er  nach  Münster  gekommen,  habe  er 
i  Riss  für  den  Altar  von  einem  Schreiner  anfertigen  lassen  und 

Massen  dem  Fürsten  vorgelegt,  dieser  ihn  einem  Schreiner,  der 
jens bürg  kommen  wolle,  anbefohlen;  als  er  dann  zur  Audienz 
m  sei,  wäre  der  Riss  verlegt  gewesen  und  er  wolle  deshalb 
men  machen  lassen.     Die  Titel  für  die  (Votiv-)  Gläser  seien  in 

e  in  seinen  historisch-antiquarischen  Collecten  auch  Grundrisse  von 
uwerken  und  Kirchen  —  letztere  auch  um  1664  ein  F.  Polycarpus 
s  (aus  Paderborn?). 

I  Ein  bis  auf  den  Chor  dem  bestehenden  Baue  entsprechender  findet 
i  in  Crone's  Sammlung  mit  der  Inschrift :  Abritz  von  der  Capelle  zu 
Petro  Pictorius  Ingen,  me  delineavit.  Die  Kapelle  soll  nach 
;ter  jener  zu  Altötting  (A.  Hüsing,  Chr.  B.  v.  Galen  1887),  diese,  ein 
jer  Centralbau  des  13.  Jahrhunderts,  nach  lombardischen  Vorlagen 
;ein. 

i  Staats  -  Archiv  Münster,  Landes  -  Archiv  423  Nr.  11  —  von  einem 
onche  rührte  auch  vielleicht  1654/55  Modell  oder  Zeichnung  für  den 
jnd  die  Kuppel bedachung  des  Kirchturmes  zu  Wolbeck,  wobei  als 
vorgeschlagen  wurden  die  Aegidii-  und  Minoritenkirche  zu  Münster 
alte  Kirche  zu  Warendorf.  St.-Arch.,  Landes-Archiv  428  Nr.  8. 
i  K.  Tücking,  Gesch.  des  Stiftes  Münster  unter  Chr.  B.  v.  Galen 
297,  Münst.  L.-Arch.  423/11. 


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226 


J.  B.  Nordhoff 


seinem  Briefe  beschrieben,  das  Wappen  des  Fürsten  sei  von  < 
Studenten  gemalt  und  was  daran  in  Zeichnung  (lineamentis)  gebrc 
könne  der  Glaser  (Glasbrenner)  verbessern19). 

Dass  die  Observanten  zu  Münster  über  eine  Fertigkeit  im  M 
weit  hinaus  gingen,  erhellt  aus  dem  Benehmen  eines  Albert  Heile 
derselbe  meinte,  hier  könne  man  bei  den  Stein-  und  Bildhauern 
„  auslehren u  und  machte,  wie  in  deren  grossen  Gildebuche  verzei 
steht,  1691  —  obschon  nicht  ohne  Strafe  —  sein  Meister wei 
Barfüsser-Kloster  des  h.  Johannes20). 

Von  P.  Hermannus  Marx,  Observant  zu  Vechta,  stammte 
Pläne  für  ein  neues  Ordenskloster  zu  Dorsten  und  das  1730  — 
erbaute  Klostergebäude  zu  Vechta  selbst.  „Die  ganze  Anlag« 
Klosters  sowohl  als  die  dazu  gehörigen  Oekonomie-GebSude  sind  Z 
der  grossen  Kenntnisse  dieses  Mannes  in  der  Baukunst  2i).a 

1742  entwarf  mit  Genehmigung  des  Provinzial-Kapitels  der 
vinzial  P.  Antonius  Josephus  aus  Jülich,  weil  die  patres  f; 
ciarii  der  Ordensprovinz  wegen  Entlegenheit  des  Ortes  sich  nict 
die  Ocular-Inspection  einlassen  konnten,  den  Bauplan  für  die 
Kirche  der  Terciarier  des  Kapuziner  -  Ordens  zu  Brenschede  und 
auf  einer  Visitationsreise  zu  Hildesheim.  Der  Maurermeister  Jose 
aus  Augsburg  begann  rüstig  die  Arbeit,  konnte  jedoch  die  Mauer 
dem  Winter  nur  bis  zur  Hälfte  emporbringen  und  benutzte  dahe 
letzteren  mit  seinen  Gesellen  zum  Steinbrechen.  Das  Gewölbe  ' 
von  dem  An toniter -  Eremiten  Bruder  Antonius  aus  der  Klaus 
Gescher  aufgeführt,  nachdem  man  für  den  Kalk  den  erforderlicher 
körnigen  Sand  entdeckt  hatte.  Zur  Anfertigung  der  Altäre,  der  l 
und  der  Kirchenschränke  erschienen  1743  auf  Geheiss  der  Ordenso 
die  Laienbrüder  Thomas  und  Antonius  und  zu  diesen  kam  als  c 
der  Schreinerbruder  Sophronius  aus  Coesfeld,  dem  insbesondei 
Treppen  und  die  Kommunionbank  übergeben  wurden22). 


19)  Tücking  a.  a.  0.  S.  324  St.-A.  Ermelinghof  53*. 

*>)  Vgl.  Kock  1.  c.  III,  231. 

")  F.  M.  Driver,  Beschreib,  u.  Gesch.  des  Amtes  Vechte  1803  5 

M)  J.  S.  Seibertz  in  d.  Blättern  zur  näheren  Kunde  Westfalens 
S.  51 — 53;  einen  Platz  verdient  hier  wohl  auch  Job  an  Baptist  Molito 
1713  zu  Saalhausen,  zuerst  Pfarrer  zu  Keppel,  dann  zu  Karbach  und  c 
protonotarius  apostolicus,  gest.  1765  als  Vicarius  und  Fürstenbergischer 
meister  zu  Attendorn,  ein  geschätzter  Kräuterkenner  und  Architekt;  < 
hier  das  neue  Fürstenberger  Hospital  erbaut.  Ders.,  Westfälische  Bc 
zur  deutschen  Geschichte  (1819/23)  II,  10.   Erinnert  sei  auch  an  den  P 


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Einheim.  Kloster-  u.  siiddeut.  Laienbaumeister  in  Westfalen.       227 

Zu  den  letzten  Mönchsbauten28)  gehörte  die  Kirche  zu  Dörpen 
lslande  (1798 — 1801)  —  ihr  Baumeister  ist  der  Franziskaner 
eslaus  Koch,  später  Pfarrer  zu  Leer  und  (f  1832)  Yicar  zu 
sge24). 

lyrol  und  Bayern  belebten  und  verbesserten  ihre  Baukunde  wie 
Qhmittelalter 25),  so  auch  in  der  Folge  ja  bis  1756 26)  durch 
r  und  Formen  aus  Oberitalien  und  unterhielten  dadurch  eine 
e  Technik,  so  dass  ihre  Künstler  in  der  Neuzeit  sogar  in  West- 
[esucht  wurden.  Sie  waren  schon  im  16.  Jahrhunderte  mit  den 
n  zahlreich  gen  Norden  gezogen27)  und  folgten  nun  nach  West- 
edenfalls den  Fürstbischöfen  aus  dem  bairischen  Hause,  welchen 
185  vorzugsweise  die  Regierung  der  Bistümer  Münster  und  Pader- 
Descheert  war;  sie  fanden  nach  dem  30jährigen  Kriege  immer 
irbeit  und  Beschäftigung  an  den  Kloster  -  Kirchen-  und  Schloss- 
,  die  hier  bis  in  den  Anfang  unseres  Jahrhunderts  in  stattlicher 
aufgegangen  sind.  Im  18.  Jahrhundert  war  man  von  den  süd- 
len  Mauerleuten  in  Münster  so  eingenommen,  dass  selbst  vor- 
s  Geschichtsschreiber  der  Sage  Gewicht  beilegten,  es  sei  nicht 
3  Lambertikirche  (begonnen  1375),  sondern  dann  auch  die  Mino- 
rche  (um  1400)  von  Tyrolern  ausgebaut,  die  sich  zu  dem  Ende 
)rubbelu  als  Wohnungen  aufgeschlagen  hätten 28).  Und  unter  dem 
„Tyroler*  gingen,  scheint  es,  überhaupt  alle  fremden  Werkleute 


Körte  (eigentlich  Wegener)  1730—1803,  der  in  der  Physica  schon 
i  für  die  Elektrizität  gab  und  zu  Salzkotten  auf  Geheiss  des  Pader- 
Fürstbischofs  Wilhelm  Anton  von  Asseburg  (1763 — 1782)  die  dortigen 
ke  umbaute,  mehrere  Häuser  aufführte,  Kirche,  Orgel  und  Altäre  um- 
te,  nachdem  er  sich  auf  Reisen  in  Deutschland  und  Italien  seine 
ischen  und  bautechnischen  Kenntnisse  noch  besonders  vervollständigt 
Seibertz  a.  a.  0.  II,  329  ff.  G.  J.  Bessen,  Gesch.  des  Bistums  Pader- 
,  363. 

3)  Die  drei  Altäre  von  Holz  mit  Aufsätzen  und  Bildsäulen  .  .  .  haben 
i  Warendorf  Alpheus  Rincklage  und  Agapitus  Hertens  gebaut 
[eblich  auch  die  Altäre  zu  Wiedenbrück  und  Dorsten.   K.-  u.  G.-D.  des 

Warendorf  S.  51,  52. 

*)  J.  B.  Diepenbrock,   Geschichte    des  Amtes  Meppen  1838  S.  264. 
ehörte  als  Franziskaner  dem  Convente  zu  Aschendorf  an.     W.  Mithof, 
mkmale  u.  Altertümer  im  Hannoverschen  VI,  40. 
*)  Vgl.  Repertorium  f.  Kunstwissenschaft  XI,  149. 
m)  H.  Otte,  Geschichte  der  deutschen  Baukunst  1874  S.  727. 
0  Vgl.  C.  Gurlitt,  Geschichte  des  Barockstiles  .  .  .  III,  124. 
*)  Kock  1.  c.  H,  17. 


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228  J.  B.  Nordhoff 

—  auch   solche,    welche  aus  Baiern   und  den  rheinischen  Oberländern 
einwanderten. 

Dem  Namen  nach  einer  der  frühesten  Baukünstler  dieser  Art  war 
ein  Ingenieur  Damian  Nidecker,  der  1658  einen  Riss  für  die  Schloss- 
gräben zu  Neuhaus  entwarf  und  1660  auf  dem  Hause  Curl  bei  Dort- 
mund verweilte29)  —  sodann  der  Maurermeister  Anton  Zanollo  — 
sein  Name  kommt  noch  heute  in  München  vor.  Er  übernahm  1661 
zu  Herbern  den  Abbruch  der  alten  Kirche,  1664  rutenweise  den  Auf- 
bau der  neuen  und  vollendete  denselben  bis  auf  Ptfesterwerk  und  Ge- 
weller. Als  Steinhauer  wirken  daran  ein  Jacob  Moszer  und  die 
Meister  Adolf  Wichmann,  Johan  Hülsmann  und  Heinrich  Esters 

—  als  Maler  Gerdt   Struck,   als   Glaser  Johan   Spaen,   dem  der 
Münsterische  Kaufmann  Schwick  Braunschweiger  Glas  lieferte90). 

1691  verunglückten  beim  Baue  der  Jesuitenkirche  zu  Coesfeld 
die  Tyroler  Maurerleute  Hans  Peter  Schackmel,  Martin  Gross 
und  Andreas  Mucter31)  und  es  lässt  sich  erraten,  dass  sie  dabei 
nicht  die  einzigen  Ausländer  waren.  Von  zwei  Tyrolern  namens  Wey- 
rather  wurde  1684 — 1696  die  Kirche  zu  Beverungen  erbaut  und 
einer  von  ihnen  nahm  daselbst  Frau  und  Wohnsitz82).  Von  Bonn38) 
berufen  übernahmen  ihre  Landsleute  die  Drexeler  bis  1729  die  Vol- 
lendung der  stattlichen  Jesuiten-Residenz  zu  Meppen,  als  die  Arbeiten 
der  Westfalen  sich  nicht  dauerhaft  erwiesen84);  einer  von  ihnen  ist 
nach  der  Ortsüberlieferung  der  Urheber  der  frommen  Stuckbilder  am 
Plafond  der  Jesuitenkirche85). 


**)  Meiner  Notiz  fehlt  leider  der  Beleg,  aber  sicher  nicht  die  Glaub- 
würdigkeit. Curl  war  Stammhaus  des  damaligen  Paderborner  Fürsten  v.  d.  Reck. 

80)  M.  Land.-Arch.  344  Nr.  4.  Andere  Meister  und  eine  Notiz  über 
Antoni  Zanollo  zum  Jahre  1708  (?)  bei  J.  Schwieters,  Geschichtl.  Nachrichten 
1886  S.  63.  64. 

81)  Ch.  Marx,  Geschichte  des  Gymnasiums  in  Coesfeld  1829  S.  84. 

M)  W.  E.  Giefers  in  der  westfal.  Zeitschrift  f.  Geschichte  und  Alter- 
tumskunde (1871)  XXIX,  35. 

8S)  1653  gingen  noch  umgekehrt  Maurer  und  Steinmetzen  von  Dorsten 
zum  Brückenbau  nach  Bonn.  R.  Pick  in  d.  Annalen  des  histor.  Vereins  für 
den  Niederrhein  XXIV,  324. 

>*)  Diepenbrock  a.  a.  0.  S.  526. 

M)  Die  Stuckaturen  des  Schmiesinger  Hofes  zu  Münster  fertigte  laut 
Akten  1736/38  der  Quadratur  -  Meister  (Franz)  Joseph  Staudacher  aus 
Tagernßee  —  jene  im  neuen  Palais  zu  Detmold  1717  der  Italiener  Michel 
Caminata  (0.  Preuss,  Bauliche  Altertümer  des  lippischen  Landes  1873  S.  17), 
der  1717  mit  seinem  Landsmanne  Carl  Rossi  an  die  grossartige  Stuckbe- 


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ECinheim.  Kloster-  u.  süddeut.  Laienbaumeister  in  Westfalen.       229 

37  wurden  Mauerarbeiten  am  Domturme  zu  Minden  vorge- 
Löcher  in  denselben  eingehauen,  die  Steine  aus  den  Haus- 
ier Kalk  aus  dem  Lippischen  und  Arnsbergischen  geholt.  Der 
eister  Johannes  Zengeler  86)  weist  mit  seinem  Namen  nach  dem 
doch  nahm  er  wahrscheinlich  von  Westfalen  nicht  wieder  Abschied, 
im  Kloster  Brenschede,  von  dessen  Bauzeit  bereits  gesprochen 
5  ein  Maurer  aus  Würzburg  eine  steinerne  Treppe  zwischen 
in   und  niedern  Garten   und  wiederum  Tyroler87)  waren  die 

der  Kapuzinerkirche  zu  Marsberg  1752 — 1755. 
tmer  grösser  wurde  der  Andrang  der  Südländer  besonders  nach 

welches  sich  unter  den  kunstliebenden  Bischöfen  Clemens  August 
rn38)  und  Max  Friedrich  von  Königseck  (1719 — 1784)  zu 
[ittelpunkte  grossartiger  Gebäude  emporschwang  —  immer 
urde  die  Unzufriedenheit  der  westfälischen  Meister  und  die  Klage 
Vorrechte  der  Fremden.  Die  Regierung  musste  schliesslich 
en  und  die  Art,  wie  sie  entschied  oder  vielmehr  vermittelte, 
e  Neigung  zu  den  Fremden  durchblicken,  ohne  der  Zunft  den 
hres  Rechtsbestandes  zu  nehmen;  das  Zunftwesen  war  oder 
>ch  durchlöchert  von  den  Architekten,  die  sich  in  Sonderstel- 
ien,  von  den  Freiraeistern  und  besonders  von  Hofkünstlern,  wie 
Dm  Bischöfe  Galen  schon  ernannt  waren.  Um  so  mehr  sehen 
ster  und  Gesellen  in  ihrem  Fortkommen,  die  Gilde  in  ihrer 
nd  der  Ausführung  der  ihr  sonst  zuständigen  Arbeiten  gestört. 
irz  vor  und  nach  dem  Jahre  1770  brachen  die  Streitigkeiten 
a  gegenüber  den  Fremden  und  die  Verhandlungen  mit  der  Re- 
aus,    als  vier   anscheinend  sehr  tüchtige  Meister  entweder  den 

des  Domes  zu  Hildesheim  ging.  Beiträge  zur  Hildesheimer  Ge- 
[I,  14. 

Aren.  d.  Domcapitels  320». 

Seibertz  in  den  Blättern  zur  näheren  Kunde  Westfalens  S.  53,  12. 
Clemens  August  selbst  trieb  Kunstschreinerei  und  eine  Probe  der- 
in  Schachbretttiscb,  war  noch  in  unserem  Jahrhunderte  auf  einer 
ig  in  Münster  zu  sehen.  H.  Erbard  in  der  westfälischen  Zeitschrift 
Mehrere  um  1750  offenbar  von  ihm  nach  Westfalen  gezogene  Maler 
n  und  Italien  sind  angeführt  in  Prüfers  Archiv  f.  kirchliche  Kunst 
L4  —   beim  Baue   des  barmherzigen  Klosters  in   den  JJ.  1732/34 

Ziegelmeister  thätig  ein  Vastre"  und  ein  Bertram  aus  Lüttich,  und 
er   Graveur   Gotlieb   Elcano,    welcher    mit   dem   Goldschmiede 

die  Silberplatte  mit  dem  churfürstlichen  Wappen  für  den  Grund- 
rbeitete  und  1739/40  die  Stempel  für  domkapitularische  Münzen 
r  sicher  kein  Westfale  (Hofkammer  5  I,  56,  Dom-Kap.  IV,  H.  35»). 


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230  J.  B.  Nordhoff 

Eintritt  in  die  Gilde  erlangt  hatten  oder  doch  betrieben.  Es  war 
Aasländer  Friedrich  Hader,  Cassian  (and?)  Jonas  (oder  Je 
Grieser,  Franz  Jacob  Broschard  and  Anton  Falger.  Naet 
Gildenbache  traten  bei  jenem  Broschard,  als  er  Lehrlinge  zolies 
Ausfodergesellen  1774  auf  Anton  and  Christian  Schweighofer, 
Anton  Jacob  Boermann  and  Ladwig  Michöl  gebürtig  aus  Bergzs 
und  Zweibrücken;  daher  waren  wohl  alle  drei  ihrem  Meister 
Münster  gefolgt,  dieser  also  jedenfalls  von  Zweibrücken,  nicht,  wi< 
meint,  von  Saarbrücken  zugezogen. 

Hören  wir,  wie  es  dem  Ant.  Falger  erging.  Auf  eine  Bitt 
an  den  Fürsten  von  1769  86/i2  wies  dieser  die  Regierung  an 
Falger  entweder  dadurch,  dass  man  ihm  ein  Meisterstück  auferleg 
sonstwie  zum  „Amte44  zu  verhelfen;  die  Rate  berichteten  1771  7 
hatten  den  General-Major  Schlaun  —  er  war  des  Fürsten 
Architekt 39)  —  über  des  Bittstellers  Fähigkeiten  und  den  Stadtma 
über  die  Einreden  des  Steinhaueramtes  vernommen.  Schlaun's 
achten  und  der  Riss  des  Falger  seien  zu  Gunsten  des  letzteren  ausgc 
Sie  möchten  ihm  das  Steinhauer-Werk  (Kaminstein)  erlassen  und  i 
dem  Amte  aufgeben,  dem  Falger  gegen  Erlegung  der  üblichen  Gel 
das  Amt  zu  gewähren,  zumal  er  seine  auf  dem  Lande  verdienten 
Pfennige  inzwischen  ausgegeben  habe.  Sie  bitten  daher  den  F 
endlich  den  Magistrat  und  das  Amt  zu  nötigen,  den  Falger  a 
nossen  aufzunehmen  —  und  das  um  so  mehr,  als  bekanntermass 
Amt  in  vorigen  und  gegenwärtigen  Zeiten  in  Ansehung  des  ( 
bei  gleichem  Anlasse  in  der  Verfertigung  des  Meisterstückes  straf] 
dispensiert  habe.  Nichts  Anderes  könne  man  dem  Falger  von 
als  dass  er  ein  Fremder  sei.  Falger  figurierte  bald  als  Meii 
den  Gildebüchern  und  hat  treffliche  Arbeiten  verrichtet40).  171 
petierte  eine  ähnliche  Geschichte  wegen  der  Zulassung  des  Schmi 
der  Fürst,  jetzt  Max  Franz  von  Oesterreich,  nahm  sich  seiner 
falls  in  einem  Erlasse  an  die  Räte  an  und  empfahl  diesen,  ihm  e 
wenig  wie  einst  dem  Falger  und  Grieser  den  Eintritt  ins  Amt 
schweren   —   letzteres  hat  allmählich  seinen  Widerstand  aufgegel 


89)  Es  beurteilte  also  nunmehr  der  Mann  der  Zeichnung  die 
keit  und  Technik  eines  praktischen  Meisters  oder  Künstlers. 

*°)  So  den  neuen  Flügel  des  Schlosses  zu  Darfeld  mit  folgen« 
schrift  über  der  Thiire  des  Archivs:  D.  0.  M.  Primum  nunc  lapide 
regimine  Clementis  Augusti  Droste,  satrapae  haereditarii  etc.  etc.  et  c(oi 
Sophiae  de  Droste  de  Füchten  conjugum  posuit  Meister  A.  und  G.  F 
Anno  1781  die  .  .  .  Augusti.    Mitteilung  des  Herrn  Pfarrer  Müller  zu 

41)  Cabinets-Registratur  P.  XXXIV  E.  29. 


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Einheim.  Kloster-  u.  süddeut.  Laienbaumeister  in  Westfalen.       231 

Vielleicht  durch  das  Vorgehen  der  Münsterischen  Zunftgenossen 
ermutigt  beklagten  sich  1792  die  Maurer-  und  Steinmetzgesellen  zu 
Paderborn,  dass  man  sie  gegen  auslandische  Kräfte  zurfickstosse ; 
tod  den  drei  Meistern  Zengerley  —  wohl  ein  Nachkomme  des  zu 
Minden  angetroffenen  Zengerle  —  Sprenger  und  Wolfling  seien  die 
beiden  ersteren  Ausländer.  Diese  setzten  sich  Aber  die  Privilegien 
hinweg,  nähmen  gern  die  Tiroler  auf,  ohne  ihnen  die  erforderlichen 
Leistungen  abzuverlangen.  Sie  bitten  daher  den  Forsten  (Franz  Egon 
von  Fürstenberg),  er  möge  die  drei  Meister  bewegen,  den  heimischen 
Gesellen  den  Vorzug  vor  den  auswärtigen  zu  geben.  Darüber  vorge- 
laden sagte  Sprenger  aus,  er  habe  acht  Gesellen  aus  dem  Paderbornischen, 
Zengerley,  er  habe  vier  Gesellen  von  Fritzlar,  zwei  von  Hildesheim  und 
sechs  von  Lugde48)  —  letztere  also  aus  dem  Lande. 

Aus  diesen  Vorkommnissen  und  überhaupt  aus  der  Achtung,  der 
die  „Tyroler"  etwa  anderthalb  Jahrhunderte  bei  den  Bauherren  und 
Baaleitern  genössen,  geht  soviel  hervor,  dass  das  heimische  Baugewerbe 
auch  im  dreissigjährigen  Kriege  seine  alte  Energie  und  seine  höheren 
Bestrebungen  verloren  und  die  ruhmvolle  Bahn  der  Vorzeit  verlassen 
hatte.  Es  wäre  daher  auch  der  umfassenden  Bauaufgaben,  welche  ihm 
in  den  beiden  letzten  Jahrhunderten  erwuchsen,  schwerlich  Herr  ge- 
worden, wenn  nicht  neue  Anregung  und  neue  Kräfte  eingegriffen  hätten. 
Und  doch  war  das  ererbte  Kunstvermögen  in  der  Architektur  weit- 
aas dauerhafter,  als  in  der  zarteren  Malerei ;  immerhin  hatte  der  durch 
den  grossen  Krieg  nur  besiegelte  Verfall  beider  gemeinsame  in  der 
ganzen  Kultur  der  Neuzeit  wurzelnde  Ursachen,  welche  ich  bezüglich 
der  Malerei  anderswo48)  wenigstens  skizziert  habe. 

Zu  Lippstadt  steht  im  Bürgerbuche  zum  Jahre  1799  noch  ein 
Steinhauer  und  Maurer  Johan  Anton  Troxler  aus  dem  Elsass44)  und 
nach  Meinung  eines  altern  Geschichtskenners  wären  auch  die  Familien 
Hammerle,  Redtenbacher  und  Boner  durch  „tyroler"  Bauleute 
in  Westfalen  ansässig  geworden. 


**)  Paderborn.  Geh.  Rat  86. 

*»)#In  Prüfers  Archiv  X,  26,  34,  36. 

**)  Nach  Karl  Anton  Luzzano  (1783—1797)  erhielt  1797  ein  Andreas 
Wessin  aus  Mainz  das  Privileg  zu  Münster  Spielkarten  zu  verfertigen,  be- 
ziehungsweise die  von  ihm  gemachten  Karten  mit  dem  gewöhnlichen  Stempel 
zu  bezeichnen  und  Tapeten,  Gotton  und  sonstige  Papiere  ausschliesslich  zu 
bereiten  (Cab.  Reg.  P.  XXXIII,  B.  3). 

•^ö**« 

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232 


P.  Joerres 


Die  6656  Hufen  der  Abtei  St.  Maximin. 

Von  Dr.  P.  Joerres  in  Ahrweiler. 

$  1.  Es  ist  schwer  begreiflich,  dass  bisher  verhältnismässig  selten  A 

genommen  worden  ist  an  der  ungeheueren  Anzahl  von  Hufen,  welche  { 
2  vorhandenen  angeblichen  Originalien  Heinrich  II  der  Abtei  S.  Maximin 
gewisse  Zugeständnisse  genommen  und  dem  Herzog  Heinrieb,  dem  Pfalz 
Ezzo  und  einem  Grafen  Otto  geschenkt  haben  soll.  So  viel  wir  sehei 
ibis  vor  kurzem  Hontheim  der  einzige,  welcher  wenigstens  sagt,  dass  da 
„quantitas  terrae  vix  credibilis"  sei  (Hist.  Trev.  I,  369,  nota  b).  Bi 
äussert  im  J.  1875  in  Hirsch'  „Heinrich  II"  nicht  den  geringsten  2 
(vgl.  Bd.  III,  272  ff.).  Ebensowenig  thut  dies  W.  v.  Giesebrecht  (D.  i 
zeit  II6,  89),  ja  der  letztere  sagt  geradezu  —  und  bei  seiner  Vorauss 
gewiss  mit  Recht  —  dass  „Heinrich  II  das  Kloster  des  grössten  Teils 
Besitzungen  beraubt"  bat  (1.  c.  376,  ähnlich  98,  89  und  191).  Es 
uns  daher  fast  der  Mut,  unsere  Überzeugung  von  der  Unglaublichkeit 
Hufenzahl  öffentlich  zu  vertreten,  bis  wir  in  K.  Lamprecht's  „Deutsches 
schaftsieben"  I,  703  die  Worte  lasen:  „Die  Angabe  über  die  6650  Hu 
nicht  glaubhaft ;  es  ist  nicht  anzunehmen,  dass  der  ursprungliche  Hufenb 
den  von  Prüm  mindestens  um  das  dreifache,  den  des  (Trierer)  Erzstift 
destens  um  das  achtfache  überragt  habe,  dass  er  ferner  nach  seiner  Ben 
auf  etwa  den  sechsten  Teil  herabgesunken  sei".  Obschon  nun  Bressl 
reits  vor  2  Jahren  in  dieser  Zeitschrift  (V,  20  ff.)  hauptsächlich  aus 
mati sehen  Gründen  die  Unechtheit  nicht  nur  der  2  hier  in  Rede  steh 
sondern  auch  einer  ganzen  Reihe  anderer  S.  Maximinischen  Urkk.  er 
hat,  so  möchte  es  bei  der  Wichtigkeit  der  Sache  doch  nicht  zwecklo 
auch  aus  sachlichen  von  Bresslau  (1.  c.)  nur  kurz  und  nur  zum  T< 
sprochenen  Gründen  zu  zeigen,  dass  die  6656  Hufen  in  der  That  solc 
Steifleinen"  sind. 

2.  Die  zwei  Urkk.  befinden  sich  jetzt  in  der  Bibliotheque  na 
zu  Paris  in  Manuscr.  lat.  9266,  und  zwar  unter  den  Nummern  29  u 
In  Nr.  29  bekundet  Kaiser  Heinrich,  dass  er  von  der  Abtei  S.  Ms 
welcher  der  Abt  Haricho  vorsteht,  gegen  6656  Hufen  zu  Lehen  erhalte 
und  dass  er  diese  Hufen  seinen  Getreuen  dem  Herzog  Heinrich,  dem 
grafen  Ezzo  und  dem  Grafen  Otto  zu  (After-)  Lehen  gegeben  hat,  dami 
und  ihre  Erben  —  weil  der  altersschwache  Abt  Haricho  die  Hof-  und  1 
dienste  nicht  mehr*  wohl  leisten  kann  —  die  genannten  Dienste  für  d« 
und  die  Nachfolger  desselben  verrichten  sollen;  S.  Maximin  solle  i 
dieser  Beziehung  dieselbe  Freiheit  gemessen,  wie  S.  Willibrord  (in  I 
nach);  nur  nach  Mainz  oder  Metz  oder  Köln  sollen  sich  die  genannte] 
zu  einem  etwaigen  „generale  concilium  aut  collegium"  auf  erhaltene 
düng  hin  zu  begeben  haben.  Damit  der  Kaiser  aber  nicht  eines  unger 
Raubes  schuldig  zu  sein  scheine,  schenkte  er  auf  den  Rat  namentli 
Erzbischöfe  Aribo  von  Mainz,  Poppo  von  Trier  und  Piligrim  von  Köh 
sowie  dem  h.  Johannes  Ev.  und  dem  h.  Maximin  die  Verpflegungs 
(„servitium"),   welche  die  Abtei  bisher  ihm  und  einigen  seiner  Vorgän 


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Die  6656  Hufen  der  Abtei  St  Maximin.  233 

jedem  zweiten  Jahre  zu  leisten  pflegten.  Diese  Vergünstigung  darf  von  seinen 
Nachfolgern  nur  dann  aufgehoben  werden,  wenn  zuvor  die  Güter,  welche 
Heinrich  der  Abtei  zu  deren,  nicht  zu  seinem  Vorteil  weggenommen  hat,  der- 
selben vollständig  zurückgegeben  worden  sind.  Dem  Abte  und  seinen  Nach- 
folgern wird  dann  noch  verboten,  von  den  noch  übrigen  der  Abtei  verblei- 
benden Gütern  irgend  Jemandem  weltlichen  oder  geistlichen  Standes  etwas  zu 
Lehen  zu  geben.  Dann  werden  die  68  Orte  aufgezählt,  in  welchen  die  zu- 
letzterwähnten Güter  liegen.  Stirbt  einer  der  3  Stamme,  denen  jene  6656  Hufen 
zn  Lehen  gegeben  sind,  aus,  dann  soll  das  betreffende  Lehen  sofort  an  S.  Maximin 
zurückfallen.  Dafür  soll  dann  die  Abtei  wieder  den  entsprechenden  Königs- 
dienst leisten,  soweit  es  ohne  Schaden  der  Kirche  geschehen  kann.  Alle 
Yogteien  kann  die  Abtei  geben  und  wieder  abnehmen,  wem  sie  will.  Damit 
diese  ganze  Anordnung  des  Kaisers  noch  grössere  Festigkeit  erlange,  hat  er 
die  Bestätigung  derselben  durch  Papst  Benedict  erwirkt. 

Nr.  30  stimmt  wesentlich  und  meist  wörtlich  mit  Nr.  29  überein.  Die 
auffallendsten  Unterschiede  sind:  Ezzo,  Heinrich  und  Otto  stehen  in  dieser 
Folge.  Von  den  3  Erzbischöfen  wird  der  Kölner  vor  dem  Trierer  genannt. 
Endlich  Bind  in  Nr.  29  im  allgemeinen  die  68  Orte  so  genannt,  dass  sie  nach 
einander  liegen  im  Gau  Einrich,  im  Trechirgau,  im  heutigen  Rheinhessen, 
in  Rheinbaiern,  an  der  Mittelmosel  und  in  der  hohen  Eifel,  in  Luxemburg, 
il  der  Umgegend  von  Metz,  an  der  Untermosel  und  wieder  in  Luxemburg. 
Bei  Nr.  30  ist  die  Ordnung  einfacher :  Rheinhessen,  Rheinbaiern,  Umgegend 
von  Kreuznach,  Moselgegend  und  Eifel,  Umgegend  von  Metz,  Luxemburg, 
Trechirgau  und  Einrieb ;  es  werden  in  dieser  Nummer  nur  57  Orte  aufgezählt. 

3.  Also  6656  Hufen!  Eine  Hufe  war  ein  Landbesitz  von  einem  an- 
nähernd bestimmten  Werte,  ein  Besitz,  auf  welchem  sich  ein  Mann  mit  Knecht 
und  Magd  ernähren  konnte.  Wir  erinnern  nur  daran,  dass  Kaiser  Ludwig 
der  Fr.  (M.  G.  Scr.  II  207)  verordnet,  jedem  Pfarrer  solle  zu  seinem  Unterhalt 
eine  Hufe  nebst  Knecht  und  Magd  gestellt  werden,  dass  gemäss  den  Xantener 
Annalen  zum  J.  843  das  ganze  Reich  nach  Hufen  unter  die  streitenden 
Brüder  sollte  geteilt  werden,  dass,  wer  3  bis  5  Hufen  hatte,  1  Kriegsmann 
zn  stellen  hatte,  dass  die  Hufe  gleich  dem  Wergeid  des  Freien  gerechnet 
wurde.  Ein  ganz  bestimmtes  Mass  hatte  nun  selbstverständlich  die  Hufe 
anfangs  —  und  wohl  noch  im  9.  Jh.  —  nicht.  Später  aber,  jedenfalls  im 
12.  Jahrb.  und,  wie  ich  glaube,  auch  schon  im  elften,  hatte  sie  eine  bestimmte 
Grösse:  im  Kölnischen  Lande  betrug  diese  60  Morgen.  Es  ist  nicht  wohl 
anzunehmen,  dass  dieselbe  in  dem  Erzbistum  Trier,  welches  im  ganzen  weit 
weniger  fruchtbar  ist,  als  das  Kölner  Gebiet,  kleiner  gewesen  wäre.  Hont- 
heim  setzt  die  Hufe  (I,  359)  in  der  That  =  64  Morgen,  wobei  er  sich  freilich 
nicht  auf  historische,  sondern  auf  allgemein  landwirtschaftliche  Gründe  stützt 

In  dem  Maximiner  Güterverzeichnis  M.  U.  II,  465  wird 'aber  wirklich 
1  man8us  =  64  ingera ')  für  die  Metzer  Gegend  angenommen.  Freilich 
kommen  auch  kleinere  Hufen 2)  vor  —  obschon  ich  kein  bestimmtes  Beispiel 

1)  Dieselbe  Grösse  giebt  Nicol.  Novillanius  allgemein  an.     Hontheim  Frodr.  1012  b. 

2)  Bei  Ducange  wird  unter  „mansua"  eine  Urk.  von  Erzb.  Friedrich  von  Hamburg 
angeführt,  in  welcher  die  Lange  und  Breite  eines  „mangus*  zu  720  und  30  „virgae  regales" 
angegeben  wird.  Der  Inhalt  wäre  demnach  —  21600  Quadratruten.  Aber  wie  gross  ist  eine 
3rtrg»  reg&Us*  V 


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234  P-  Joerres 

für  das  Gebiet  des  alten  Lothringens  kenne  —  ohne  Zweifel  sind  aber  Hafen 
von  nur  30  Morgen  eine  Ausnahme  gewesen.  Nimmt  man  nun  die  Hofe  zu 
60  Morgen  =  60  X  180  Quadratraten  an,  so  findet  man  6656  Hufen  =  bei- 
nahe 18  deutsche  Quadratmeilen,  und  die  Hufe  zu  nur  30  Morgen  gerechnet, 
ergiebt  noch  immer  9  Quadratmeilen!  Und  wohl  gemerkt  ist  bei  der  Be- 
messung der  Hufe  der  zugehörige  Wald  oder  die  zugehörige  Holzberechtigung 
regelmassig  nicht  mitgerechnet.  Auch  sind  der  Abtei  S.  Maximin  nach  dem 
Verzeichnis  M.  U.  II,  428  (vgl.  auch  Lamprecht  1.  c.)  noch  gewiss  700  bis 
800  Hufen  geblieben.  Der  Besitzstand  vor  der  „Beraubung"  mfisste  also  gar 
etwa  7400  Hufen  gewesen  sein.  In  Frankreich  kommen  freilich  Abteien  vor, 
die  einen  solchen  Reichtum  besassen:  Fontanelle«  (M.  G.  II,  291)  besass  ca. 
4200  Hufen,  und  S.  Denys  wird  wohl  noch  reicher  gewesen  sein.  Auch  für 
Deutschland  nimmt  G.  Waitz  solchen  Reichtum  bei  einzelnen  Klöstern  an, 
aber  bestimmte  oder  gar  kontrolierbare  Angaben  macht  er  nicht,  alles  kommt 
nur  auf  ein  „soll"  hinaus.  (S.  D.  Vfg.  VII,  186  f.).  Zur  Vergleichung  bietet 
sich  uns  am  geeignetsten  wohl  die  Ahtei  Prüm  an.  Diese  hatte  gemäss  dem 
Registrum  von  893  nach  der  Berechnung  Lamprecht's  1C00  Hufen,  nach 
unserer  eigenen  höchstens  1800  Hufen.  Es  ist  doch  wohl  wenig  wahrschein- 
lich, dass  S.  Maximin  reicher  gewesen  sei.  Im  Gegenteil  beweist  der  Um- 
stand, dass  —  wie  die  Register  zu  den  M.  G.  S.  S.  zeigen  —  die  Abtei 
S.  Maximin  in  den  Quellenschriften  vor  1200  nur  etwa  halb  so  oft  genannt 
wird  als  die  Abtei  Prüm,  wohl  auch,  dass  die  materielle  Bedeutung,  also  der 
Besitz  von  S.  Maximin  weit  geringer  war,  als  derjenige  von  Prüm.  — 
K.  Lamprecht  hat  auch  auf  Gudrun  str.  916  und  917  (vgl.  909  und  1122) 
hingewiesen,  wo  es  von  dem  Kloster  auf  dem  Wülpensande  heist:  „slt  wart 
ez  also  riche,  daz  dar  dienten  wol  driu  hundert  huobe".  Also  das  war  rar 
einfache  Verhältnisse  im  13.  Jh.  schon  ein  reiches  Kloster  1 

4.  Indes,  wir  sind  in  der  Lage,  einen  bestimmteren  Beweis  zu  führen. 
Es  sind  so  viele  Maximiner  Urkunden  im  Original  oder  in  der  Abschrift  aus 
dem  12.  und  früheren  Jahrhunderten  vorhanden,  dass  wir  den^Güterbestand 
mit  hinreichender  Gewissheit  übersehen  können.  Wir  geben  im  Folgenden 
ein  Verzeichnis  der  bis  zum  Jahre  1023  genannten  Güter  der  Abtei,  indem 
wir  hinter  die  Namen  jedesmal  die  Jahre  setzen,  in  welchen  die  Güter  ge- 
nannt werden.  Wird  ein  Gut  in  beiden  Verzeichnissen  des  J.  1023  erwähnt, 
so  deutet  dies  die  einfache  Zahl  1023  an;  kommt  es  nur  in  Nr.  29  vor,  so 
steht  1023*,  findet  es  sich  endlich  nur  in  Nr.  30,  so  setzen  wir  1023**.  Sind 
nun  die  2  „Originale"  echt,  so  müssen  die  im  J.  1023  erwähnten  Güter 
erstens  nur  einen  geringen  Teil  der  vor  1023  genannten  ausmachen :  zweitens 
aber  muss  jedes  vor  1023  vorkommende  Gut,  welches  1023  nicht  aufgezahlt 
wird,  mit  grosser  Wahrscheinlichkeit  zu  den  1023  verlorenen  Gütern  gehören, 
und  darf  also  im  allgemeinen  nach  1023  nicht  mehr  als  Gut  von  S.  Maximin 
genannt  werden.  Wo  dies  letztere  nun  doch  der  Fall  ist,  haben  wir  wieder 
die  Jahreszahl  hinzugefügt8). 


3)  Die  betreffenden  Urkunden  findet  man  leicht  mittels  der  „Mittelrh.  Regesten  von 
Ad.  Göre"  Bd.  I;  Citate,  wie  Reg.  440  oder  F.  471,  beliehen  «ich  auf  die  Verzeichnisse  dsr 
8.  Maximinischen  Güter  und  M.  U.  II,  die  Zahl  giebt  die  Seite  an. 


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Die  6656  Hufen  der  Abtei  St,  Masimin. 


235 


an  der  Lieser  633. 
Perina  633,  893,  940,  962,  1023, 
Kimüs  633,  893,  940s  Hes   44 
Crwacum  683,  Heg,  4Gö. 
Lujcvicb  633,  Reg,  441. 
Regkrfola  633,  Reg,  442. 
Valli*  633,  940,  962,  966,  1023. 

^c  633,  Reg    444. 
Budetiacnm  «533,  Reg.  442. 
TftleTÄOc  633,  1066,  Reg.  430, 
MenbeJith  633,  940,  2®2,  1023. 
Letria  633,  893,  940,  962,  1023, 
Basuineaim  633, 

Steinsele  723  (G.  R,  155),  1023*. 
Witmiri  ecclesia  723  (G.  R.  155),  Ö93, 

940,  1U23, 
Cnmkiacmro  (oder  cttraieraco)  (G.  H, 

155),  1023* 

b«  752—68*)  1023*, 
T*benn  752— 68*),  893, 940,  962,  1023, 
dieym  (oder  Hukinesheimi  844, 
1D23. 
Mansch  853,  893,  940,  960,  962,  993, 

IÖ23*. 
Liudn  ,  F.  47t. 

t  888,  962,  1023** 
A]tnla  893,  940,  962,  1023. 
Alionlia  8B9,  962,  1023, 
Everuesheim  893,  962,  1023, 
Pricbina  893,  962,  1023. 
BsUmtl  893,  962,  1023. 
Iuvenil«  Ua  893,  910,  962,  1033. 
Kmbitalo  893.  940,   LI 
Bessi..  «40,  10a3. 

Bomacha  893,  1023, 
MatfictaMtorf  893,  1135,  Reg.  459. 
Kulina  893,  962,  963,  1023*. 
Efferitaga  893,  940,  962,  1023*, 
Rmhut  983,  »62,   »78,    1044  F.  471. 
Meroidivillit  893,  1023, 
Uiriifta  893,   1023. 
na  893,  1023. 
Aarabahc  897,  1107. 
Thinveuheim  897, 
Oumhereshusen   897,  940,  962,  1023. 


Furniveld  897.  1089, 

Biirmcnugen  909,  962,  996,  1023. 

EiuelingeD  909, 1140  u.  Reg,  S.  M.  430, 

Brecenheim  912,  1023. 

Vilare  912,  962,  1023. 

Lutiaco  912. 

Bisanga  912,  1023. 

Calltdi  928. 

Brula  925,  Reg.  S.  M,  451, 

Caradona  925,  Reg.  S.  M.  451, 

Beregon  925,  F,  S.  M.  469. 

Svrin  926,  Reg.  S.  M,  432, 

Radinga  9*6  =  Raticke  Reg.  465, 

RoeviUarc  IM 

Ansheresvillare  926. 

Gautbretatinge  U19,  F.  467. 

Agtillia  929. 

Dunrieba  929,  959,  F.  470. 

Theodonisvilla  930,    940,    962,    966, 

1023. 
Metis  940,  962,  1023. 
Gottldiflg*  940,  F.  469. 
Hchichesdorf  940,  996,  Reg.  436. 
Bumaga  940,  1140. 
IIunzeLiiiesdorf,  943,  R.  435. 
Mamhra  960,  3023. 
Suaveheim  962,  1023. 
Maanendal  962,  1023, 
Narkeim  962,  10 JH. 
Buktnheim  962,  1023. 
Kneringcsfrld  981,   1023. 
Basenbacb  962,  1044. 
Sjctnera  962,  1023. 
Iluoabah  962,  1023. 
Folmareebarh  962,  1023. 
Ochisbeim  962,  970,  975,  1023. 
Ratheresdorf  962,  1023. 
Meiste«**  962,  1023, 
Ehem  962,  1023. 
Daleheim  962,  1023*. 
Lumiche  962,  1044,  &  435. 
Dincrei  962,  1023. 
Gozolvesheim  962,  1023** 
Albiu-hn  962T  1023. 
Wiiddistein  962,  1023. 


II   llnnthtitn,   l'rrnlr,  !>?0  unrf   1001  b. 


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236  t\  JoerreS 

Wienheim  962,  1044,  Reg.  455.  Bingin  1023. 

Druhdildinga  962,  996,  1023.  Prubesdervot  1023. 

Frisinga  963,  1023*.  Arnolfesberc  1023. 

Hadespelt  963,  F.  468.  Flanheim  1023*. 

Ebiringon  963,  F.  468.  Bichendorf  1023. 

Villinisdorph  963,  F.  468.  Liezniha  1023. 

Sweierbach  963.  Hanewilre  1023. 

Barwilre  970,  R.  450.  Lutzelenkiricha  1023. 

Noyn  970,  F.  471.  Lunesdorph  1023*. 

Aredorph  970,  F.  471.  Luonkurt  1023. 

Riferesscheit  975,  F.  471.  Lukesinga  1023. 

Bopinga  975,  F.  471.  Billiche  992,  1023. 

Musca  975,  F.  471.  Beriebet  1023*. 

Huffeit  975,  F.  471.  Kriske  1023. 

Rodoron  975,  F.  471.  Sconeberch  1023*. 

ad  Aram  976.  Usperna  1023*. 

Gundelavinga  (?)  978.  Gracho  1023**. 

Mudenfurt  996,  1023*.  Straza  1023**. 

Platana  1000,  R.  438.  Curmiringa  1023**. 

Hesinesheim  1023. 

Also  bis  zum  Jahre  1022  werden  105  Orte  genannt,  wo  S.  Maximin 
Besitzungen  hatte,  oder,  da  die  a.  633  u.  975  erwähnten  Güter  „ad  Liseram" 
und  „ad  Aramtt  später  zweifellos  auf  bestimmte  Dörfer  oder  Höfe  bezogen 
werden,  nur  103  Orte.  Von  diesen  Besitzungen  werden  1023  als  S.  Maximin 
verbleibend  in  den  beiden  „Originalen"  43  aufgezählt,  in  Nr.  29  allein  stehen 
9,  in  Nr.  30  findet  sich  noch  1,  zusammen  also  wären  von  den  103  Besitzun- 
gen der  Abtei  53,  also  schon  mehr  als  die  Hälfte,  verblieben.  Von  den  50 
im  J.  1023  nicht  genannten  Besitzungen  gehören  nach  spätem  Urkunden,  und 
zwar  meist  gemäss  dem  etwa  1200  entstandenen  Registrum  bonorum  et  feo- 
dorum  dem  Kloster  noch  38  an.  Somit  ist  nur  von  12  Orten  nicht  ausdrück- 
lich nachweisbar,  dass  an  ihnen  S.  Maximin  nach  1023  noch  Güter  hatte. 
Von  diesen  waren  einige  z.  B.  die  von  Bastonecum,  Thiovenheim,  Lutiaco, 
Callidi,  welche  wir  nur  bezüglich  in  den  Jahren  633,  897,  912,  923  erwähnt 
finden,  vielleicht  durch  Tausch  oder  Verkauf  schon  früher  verloren  gegangen. 
Freilich  sind  1023  in  beiden  Originalen  noch  12,  in  Nr.  29  allein  noch  5  und 
in  Nr.  30  allein  noch  3  Orte,  zusammen  also  20  Höfe  genannt,  die  früher 
nicht  vorkommen.  Da  nun  in  Nr.  29  und  30  im  ganzen  73  Orte  erwähnt 
werden,  so  müssen  wir  nach  demselben  Verhältnisse  annehmen,  dass  S.  Maxi- 
min an  12  +  3  =  15  Orten  Besitzungen  hatte,  wo  solche  später  nicht  ur- 
kundlich nachzuweisen  sind- 

Gesetzt  also  S.  Maximin  habe  damals  15  oder  auch  20  Güter  verloren; 
sollen  darin  6656  Hufen  stecken?    Wir  denken,  die  Frage  genügt 

5.  Natürlich  stellen  die  beiden  „Originale"  die  Wegnahme  der  „6656 
Hufen"  immer  noch  als  eine  Wohlthat  hin,  die  Kaiser  Heinrich  der  Abtei 
angethan  habe;  dafür  sollen  nämlich  „quia  prefatus  abbas  (i.  e.  Haricho  von 
S.  Maximin)  iam  senio  confectus  commode  nobis  domi  militieque  servire  non 
pote8tu  drei  Grosse,   unter  welche  Heinrich   die  6656  Hufen  als  Lehen  ver- 


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Die  6656  Hufen  der  Abtei  St.  Maximin.  237 

teilt,  sowie  deren  Nachkommen,  statt  der  Äbte  von  S.  M.  jene  Hof-   und 
Kriegsdienste  leisten. 

Wir  wollen  nicht  die  nur  von  Brower,  Ann.  I,  512  nach  einer  Maxi- 
miner  Aufzeichnung  und  früher  schon  von  Nie.  Novillanius  nach  Bruschius 
(Hontheim,  Prodr.  1012)  gegebene  Nachricht  urgieren,  wonach  Haricbo,  der 
oben  als  „senio  confectus"  bezeichnet  wurde,  1024  noch  eine  Pilgerreise  nach 
Jerusalem  antritt  und  auf  dieser  zu  Myraea  in  Cilicien  stirbt;  auch  davon 
wollen  wir  absehen,  dass  nach  der  „Vita  Popponis"  (M.  G.  SS.  XI)  Poppo 
bereits  im  J.  1022  zum  Abt  von  S.  Maximin  bestellt  wurde  —  es  wird  viel- 
leicht nicht  mehr  möglich  sein,  die  Wahrheit  aus  diesen  einander  wider- 
sprechenden Angaben  zu  ermitteln.  Aber  welche  sonderbare  Begründung 
liegt  überhaupt  darin :  „weil  Haricho  die  Dienste  nicht  leisten  kann,  so  soll 
nicht  blos  er,  sondern  auch  alle  seine  Nachfolger  sollen  von  den  Diensten 
entbanden  sein?"  Indes  nicht  nur  von  den  Hof-  und  Kriegsdiensten  wird  die 
Abtei  freigesprochen,  sondern  auch  das  „servitium,  quod  nobis  et  quibusdam 
predece88oribu8  nostris  in  seeundo  semper  anno  de  eadem  abbatia  traditum 
est",  wird  der  Abtei  erlassen.  Damit  soll  nun  aber  das  Gewissen  K.  Hein- 
rieh's  vollständig  beruhigt  sein! 

Wieviel  waren  denn  jene  Befreiungen  wohl  in  der  Tbat  wert?  Aus 
Jaffe  V,  471  ersehen  wir,  dass  unter  Otto  II  für  einen  damals  projektierten 
Kriegszug  nach  Italien  diejenigen  Abteien,  welche  das  meiste  leisten 
mussten,  nämlich  Fulda  und  Reichenau  60  Panzerreiter  zu  stellen  hatten; 
ferner  hatten  u.  a.  Lorsch  50,  Prüm  40,  Kempten  30,  Sankt  Gallen  20  aufzu- 
bringen. Diese  Zahlen  sind  im  allgemeinen  auch  später,  wenigstens  bis  c.  1200 
dieselben  geblieben  (vgl.  Waitz,  Deutsche  Verfassungsgeschichte  8,  134  ff.). 
Wir  werden  nun  wohl  schwerlich  einem  begründeten  Widerspruch  be- 
gegnen, wenn  wir  die  Kosten  der  Stellung  eines  Panzerreiters  für  das  erste 
Viertel  des  11.  Jhs.  auf  etwa  2  Mark  ansetzen.  Dies  würde  also  für  Fulda 
120  Mark  bei  jedem  italienischen  Feldzug  betragen  haben.  Wir  sehen  davon 
ab,  dass  die  Kosten  bei  einem  einheimischen  Zuge  geringer  waren,  und 
nehmen  an,  S.  Maximin  habe  durchschnittlich  jährlich  für  den  Kriegsdienst 
120  Mark  aufbringen  müssen.  —  Was  den  Hofdienst  betrifft,  so  beschwert 
sich  Abt  Wibald  von  Stablo  und  Corvey  (Martene  et  Durand  H,  442,  ep.  261), 
dass  er  einmal  10  Wochen  am  Hofe  K.  Konrad's  III  habe  sein  müssen,  und 
dass  ihn  dies  40  Mark  gekostet  habe.  Höher  brauchen  wir  diesen  Dienst 
for  S.  Maximin  jährlich  auch  nicht  anzusetzen.  Indes  nehmen  wir  das  dop- 
pelte, also  80  Mark.  —  Das  besondere  alle  zwei  Jahre  von  S.  Maximin 
zu  leistende  „servitium"  wollen  wir  =  200  Mark  ansetzen,  so* dass  es  jähr- 
lich 100  Mark  betragen  hätte;  wir  haben  uns  für  diese  Zahl  entschieden, 
weil  auch  die  reiche  Abtei  Lorsch  gemäss  dem  Chron.  Laur.,  der  Urk.  K. 
Konrad's  vom  30.  Jan.  1147  und  der  Urkunde  des  P.  Eugen  vom  29.  März 
1148  jährlich  ein  „servitium"  von  100  Mark6)  zu  leisten  hatte.  —  Demnach 
würde  der  Wert  der  genannten  3  Leistungen  zusammen  jährlich  120  +  80 
-f  100  =  300  Mark  betragen  haben.    Diese  Rente  entsprach  damals  einem 


6)  In  der  2.  Quelle  steht  zwar  „librae",  die  beiden  andern  haben  aber  beide  „marcae". 
-  Alle  drei  Stücke  stehen  Codex  Lanr.  Dipl.  (Lamey)  I,  244— «49. 

Wettd.  Zeitechr.  f.  Gesch.  u.  Kunet.    VIII,    in.  19 

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238 


P.  Joerres 


Kapitalwert  von  etwa  3000  Mark.  Lamprecht  (1.  c.  I,  368)  berechne 
den  Wert  einer  Hufe  im  12.  Jh.  auf  2283,25  Gramm  Silbers,  also  - 
233,85  Gramm  eine  Mark  feines  Silber  ausmachen  —  auf  c.  10  Mark, 
men  wir  nun  an,  im  J.  1023  sei  der  Wert  des  Silbers  der  doppelte  gei 
und  man  habe  schon  für  5  Mark  durchschnittlich  eine  Hufe  kaufen  kü 
dann  wären  also  jene  der  Abtei  S.  Maximin  angeblich  geschenkten  3000 
=  600  aber  nicht  =  6656  Hufen!  —  Eine  andere  Rechnung  liefert  ein 
liches  Resultat.  Lorsch  kauft  gemäss  der  vorhin  angeführten  Urkunde  . 
Konrad's  III  vom  J.  1147  dem  Könige  ein  jährliches  „servitium"  von  100 
mit  3  Höfen,  Oppenheim,  Gingen  und  Wibelingen  ab.  Von  Gingen  (cf. 
Laur.  Nr.  63)  kennen  wir  die  Grösse  nicht.  Oppenheim  veranschlage  ic 
höchstens  30  Hufen  (cf.  1.  c.  Nr.  1527—1592)  und  Wibeldingen  (1.  c.  N 
bis  744)  auf  höchstens  40  Hufen.  Nehmen  wir  nun  an,  Gingen  sei  —  w; 
nicht  wahrscheinlich  ist  —  ebenso  gross  gewesen,  wie  Wibelingen,  dann 
im  J.  1147  einer  jährlichen  Leistung  von  100  Mark  die  Hergabe  voi 
Hufen  und  demnach  im  J.  1023  die  Hergabe  von  etwa  250  Hufen  entsprc 
das  macht  für  eine  Leistung  von  jährlich  300  Mark  die  Hergabe  voi 
Hufen.  —  Genug  mit  800  Hufen  hätte  S.  Maximin  jedenfalls  die  in 
stehenden  Befreiungen  zu  teuer  bezahlt. 

6.  Und  nun  zu  den  3  glücklichen  Lehensträgern  der  „6656  Hi 
Es  sind  Herzog  Heinrich,  der  Pfalzgraf  Ezzo  und  ein  Graf  Otto.  Der  a 
ist  allbekannt,  der  erste  kann  auch  wohl  kein  anderer  sein,  als  der  Seh 
K.  Heinrich's,  nämlich  Herzog  Heinrich  von  Bayern,  da  eben  sonst  kein 
zog  Heinrich  im  J.  1023  existierte  —  aber  wie  passt  auf  diese  zwe 
freilich  nur  in  Nr.  29  sich  findende  Zusatz  „qui  nichil  a  regno  vel*a 
habere  visi  sunt"?  Woher  hatten  sie  denn  das  Herzogtum  und  die 
grafschaft?  Gewiss  stammt  der  Zusatz  aus  einer  echten  Urkunde,  di< 
möglicherweise  auf  eine  wirkliche  Schenkung  an  die  beiden  genannten  I 
und  etwa  dem  Friedensschlüsse  (1011?)  zwischen  ihnen  und  K.  He 
folgte.  —  Was  den  dritten  Lehensträger  angeht,  so  haben  die  meisten  a 
Sohn  Ezzo's  gedacht,  der  aber  damals  wohl  noch  kaum  20  Jahre  alt  war,  uii 
viel  später  eine  Rolle  in  der  Geschichte  spielte.  Andere  haben  auf  Ott 
Hammerstein  geraten,  der  mit  dem  Kaiser  sich  allerdings  im  Sommer  1022 
gesöhnt  hatte,  aber  doch  gewiss  nicht  sofort  in  einer  so  beispiellosen  1 
beschenkt  wurde.  Giesebrecht  lässt  den  Otto  mit  Recht  unbestimmt: 
eben  keiner  des  Namens  bekannt,  der  hierher  passte.  —  Dann  ist  noc 
Bestimmung  der  „Originale"  zu  berücksichtigen:  wenn  das  Geschlecht 
der  3  Belehnten  in  der  direkten  Mannslinie  ausstirbt,  so  sollen  dessen  1 
an  S.  Maximin  zurückfallen.  Ezzo's  Geschlecht  starb  im  Mannesstamm 
seinem  Sohne  Hermann,  dem  Erzbischofe  von  Köln  1056  aus;  der  ji 
Sohn  Ezzo's,  Otto,  war  1047  hinübergegangen.  Auch  Otto  von  Hamme 
starb  c.  1045  ohne  Erben.  Von  einem  Heimfalle  der  Lehen  an  S.  Ma 
verlautet  Nichts. 

7.  Zur  Erreichung  welcher  Zwecke  aber  und  wann  ist  die  voi 
nachgewiesene  Fälschung  gemacht  worden  ?  Die  Zwecke,  welche  am  m< 
in  den  „Originalen"  hervortreten  —  die  Befreiung  von  Hof-  und  Kriegs* 
und  von  dem   alle  2  Jahre  zu  leistenden  „servitium"  —  scheinen  uns 


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Die  6656  Hufen  der  Abtei  St.  Maximin.  239 

die  hauptsächlichsten  zu  sein.  Eine  solche  Befreiung,  die  ohne  Zweifel  ein- 
mal stattgefunden  hat,  wurde  ja  durch  die  fortgesetzte  Übung  thatsächlich 
immer  mehr  bekräftigt,  und  wir  vernehmen  auch  nie,  dass  ein  deutscher 
König  gegen  dieselbe  angegangen  wäre.  In  den  beiden  Schriftstücken  werden 
aber  von  K.  Heinrich  angeblich  noch  einige  andere  Bestimmungen  getroffen: 
1)  wird  der  Abtei  der  Besitz  der  aufgeführten  Höfe  und  Kirchen  gewähr- 
leistet, und  dem  Abt  verboten  irgend  welchen  Teil  dieses  Besitzes  zu  Lehen 
zu  vergeben;  2)  wird  bestimmt,  dass  der  Abt  in  der  Wahl  und  Absetzung 
der  Vögte  frei  sein  solle,  und  dass  diese  nur  gewisse  bestimmte  Rechte  haben 
sollen;  3)  wird  gesagt,  dass,  falls  ein  Nachfolger  K.  Heinrich's  gegen  den 
Inhalt  der  Urkunden  angehen  sollte,  der  Abt  hiergegen  an  den  apostolischen 
Stnhl  „cui  idem  locus  sacratissimus  sub  antiquis  temporibus  Gonstantini  imp. 
et  Helenae  matris  illius  addictus  esse  dignoscitur",  appellieren  solle.  Dass 
die  2  ersten  dieser  3  Punkte  namentlich  unter  Heinrich  IV  und  seinen  Nach- 
folgern von  sehr  praktischer  Bedeutung  waren,  ist  bekannt.  Der  dritte  Punkt 
konnte  auch  gegen  einen  deutschen  König  einmal  verwandt  werden.  Vor 
allem  waren  es  die  Bischöfe  von  Trier,  welche  —  und  nach  Marx,  Gesch. 
des  Erzst.  Trier  III,  102  ff.  mit  Recht  —  die  unmittelbare  Stellung  der  Abtei 
anter  dem  apostolischen  Stuhle  anfochten.  Diese  Kämpfe  sind  besonders 
heftig  in  den  dreissiger  und  vierziger  Jahren  des  12.  Jahrhunderts  zwischen 
dem  trierer  Erzb.  Adalbero  und  dem  Abt  Gerhard  von  S.  Maximin  geführt 
worden;  sie  endigten  schliesslich  mit  der  Niederlage  der  Abtei,  welche  be- 
sonders durch  den  Einfluss  des  h.  Bernhard  herbeigeführt  wurde.  Zu  der  an- 
gegebenen Zeit  mögen  denn  auch  wohl  unsere  „Originale"  fabriziert  worden 
sein.  Bei  dieser  Annahme  begreift  sich  auch,  warum  in  den  2  Urkunden  bei 
den  Höfen  Guntershausen  und  Brechen  —  und  nur  bei  diesen  —  angegeben 
wird,  welchen  Zwecken  dieselben  in  der  Abtei  dienten  (für  die  Kleidung  der 
Mönche  und  für  Hospital-  und  Armenzwecke).  Gerade  diese  Höfe  hatten 
verschiedene  Grosse  in  den  vorhergehenden  Jahren  an  sich  gerissen :  K.  Hein- 
rich IV  restituiert  Guntershausen  der  Abtei  1107,  K.  Heinrich  V  thut  das- 
selbe 1116  und  1125;  wegen  Brechen  wird  ein  Streit  beigelegt  1080—1084, 
K.  Heinrich  V  muss  den  Hof  1123  und  noch  einmal  1125  der  Abtei  resti- 
tuieren6). In  der  Urkunde  von  1107  werden  als  Berauber  von  S.  Maximin 
o.  a.  genannt  Herzog  Heinrich  —  gemeint  ist  Graf  H.  von  Limburg,  der  von 
1101  bis  zum  13.  Mai  1106,  zu  welcher  Zeit  er  auf  dem  Fürstentage  zu  Worms 
abgesetzt  wurde,  Herzog  von  Niederlothringen  gewesen  war  —  und  Heisso 
de  Ruticho.  Sollten  daher  vielleicht  die  Namen  Herzog  Heinrich  und  Pfalz- 
graf Ezzo  in  die  „ Originale41  gekommen  sein  ? 

Noch  eine  Angabe  der  „Originale"  ist  zu  beachten.  Die  Abtei  wird 
bezeichnet  als  „abbatia  s.  Johannis  ev.  et  s.  Maximini".  Unter  den  ca.  85 
S.  Maximin  betreffenden  Urkunden,  welche  aus  den  Jahren  900  bis  1200  er- 
halten sind,  giebt  es  —  abgesehen  von  den  2  hier  besprochenen  —  nur  9,  in 
welchen  der  h.  Johannes  als  Mitinhaber  der  Abtei  bezeichnet  wird,  es  sind: 
der  Brief  des  Papstes  Agapit  II  vom  J.  950  (MU.  I,  257),  2  Urkunden  Otto's  I 
▼on  962  und  970  (MU.  I,  268  und  290),  1  Konrad's  II  von  1026  (MU.  I,  352), 


6)  MU.  I,  471;  496;  511;  439;  509;  511. 

19* 


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240  P.  Joerres 

2  Heinrich's  m  von  1044  und  1051  (MU.  I,  374  und  388),  1  des  Pa 
Leo  IX  von  1051  (MU.  I,  387),  endlich  2  Heinrich's  V  von  1107  (k 
472  und  475).  Gegen  den  Brief  des  P.  Agapit,  für  welchen  sachlich* 
denken  nicht  mehr  vorliegen,  hat  H.  Bresslau  (1.  c.  S.  62)  gewichtige  foi 
Gründe  geltend  gemacht;  die  6  folgenden,  deren  Echtheit  übrigens  zun 
schon  mit  derjenigen  der  beiden  von  1023  fallt,  hat  der  genannte  Er 
ebenda  S.  36  als  unecht  erwiesen;  auch  die  beiden  letzten  versieht  c 
demselben  Prädikat,  wiewohl  wir  zweifeln,  dass  diese  zwei  dasselbe  au 
1.  c.  angeführten  Gründen  verdienen.  Auch  die  in  den  2  „Originalen 
1023  und  in  den  angeführten  9  andern  Urkunden  vorkommende  Bezeic 
der  Abtei  weist  also  darauf  hin,  dass  diese  sämtlichen  Stücke  erst  nach 
entstanden  sind. 

H.  Bresslau  hat  aus  diplomatischen  Gründen  unwiderleglich  g< 
dass  sowohl  die  zuletzt  erwähnten  11  Urkunden,  mit  Ausnahme  des  £ 
des  P.  Agapitus,  als  auch  noch  6  weitere  im  Anfange  des  12.  Jh.  geschi 
worden  sind.  Er  glaubt  annehmen  zu  können,  dass  dieselben  zwischen 
und  1116  gefertigt  wurden.  Dieselben  zeigen  nämlich  durchaus  gleiche  S< 
eigentümlichkeiten,  wie  die  echte  Urkunde  Heinrich's  V  vom  1.  Juli 
Uns  scheint  hieraus  nur  zu  folgen,  dass  die  Stücke  aus  derselben  dii 
tischen  Schule  hervorgegangen  sind  und  nur  im  allgemeinen  der  gleiche 
—  nämlich  der  ersten  Hälfte  des  12.  Jh.  angehören.  Dass  namentlicl 
Falsator  den  Namen  „Benzo"  unter  die  gefälschte  Urkunde  von  1113 
geschrieben  habe  und  sich  dadurch  habe  verewigen  wollen,  halten  w 
nicht  glaublich,  weil  derselbe  dadurch  ja  seine  Fälschung  würde  vei 
haben,  was  sowohl  gegen  das  Interesse  der  Abtei,  als  gegen  sein  e 
gewesen  wäre. 

8.  Um  unsere  letzte  Bemerkung  zu  begründen  und  auch  weil  die 
an  sich  wohl  von  Interesse  ist,  mag  es  uns  gestattet  sein,  einige  Stell« 
mittelalterlichen  Schriftstellern  hier  mitzuteilen,  Aussprüche,  die  ge 
sind,  einerseits  die  freilich  sattsam  bekannte  Verbreitung  der  Urki 
falschung  zu  beleuchten,  andererseits  zu  zeigen,  wie  edlere  Geister 
Fälscher  beurteilten  und  wie  die  Päpste  und  Bischöfe  solche  Fälsch« 
straften.  —  Petrus  Blesensis  (gest.  1200)  ep.  68  sagt  von  den  Immu 
briefen  der  Klöster:  „Falsariorum  praestigiosa  malitia  ita  in  episco; 
contumeliam  se  armavit,  ut  falsitas  in  omnium  fere  monasteriorum  ezem 
praevaleat«.  —  Die  Miracula  s.  Matthiae  (M.  G.  SS.  VIII,  233)  er; 
folgendes :  Der  Pfalzgraf  Heinrich  (der  Bruder  Otto's  IV  ?)  wurde  voi 
seiner  Schreiber  („clerici")  verleitet,  sich  das  Dorf  Vilmar,  welches  '. 
Heinrich  (III,  a.  1052)  der  Abtei  S.  Matthias  (zu  Trier)  geschenkt  hatt 
zueignen.  Die  2  Schreiber  versprachen  „ei  privilegia  et  sigilla 
arte  facturos,  quibus  intuentium  oculi  deluderentur,  et  quasi  ante  : 
rum  annorum  curricula  facta  vetusta  et  antiquissima  viderentur".  — 
bischof  Richard  von  Canterbury  schreibt  in  einem  Briefe  an  die  Bi 
seiner  Provinz  (citiert  von  Pithoeus  zu  Decretal.  Gregorii  IX  lib.  5,  tit ! 
„Quoniam  in  his  partibus  publica  falsariorum  pestis  obrepsit  etc."  — 
ganze  eben  angeführte  Titel  der  Decretalen  handelt  nde  crimine  falsi' 
sonders  von  den  Fälschern  der  Papst-  und  Königs-Urkunden.    In  §  3  sc 


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I 


Die  6656  Hufen  der  Abtei  St.  Maximin.  241 

P.  Urban  in  (c.  1186)  an  einen  Bischof:  „Ad  audientiam  nostram  te  signi- 
ficante  pervenit,  quod,  cum  quosdam  clericos,  qui  falsaverunt  sigillum  Philippi 
regis  Francorum  carcerali  custodiae  mancipaveris  ....  Fraternitati  tuae 
re8pondemus,  ut  eis  nee  membrum  auferri,  nee  poenam  infligi  facias  corpo- 
ralem,  per  quam  periculum  mortis  possint  ineurrere,  sed  eis  a  suis  ordinibus 
degradati8  in  Signum  maleficii  characterem  aliquem  imprimi  facias,  quo  inter 
alios  cognoscantur ;  et  provinciam  ipsam  eos  abiurare  compellens,  abire  per- 
mittas".  —  P.  lnnocenz  schreibt  endlich  c.  1215  an  den  Bischof  von  Paris 
(Decr.  Greg.  1.  V,  tit.  40,  27):  „Pro  illo  vero  falsario  scelerato,  quem  ad 
mandatam  nostrum  capi  fecisti,  hoc  tibi  duximus  consulendum,  ut  in  perpe- 
tuum  carcerem  ad  agendam  poenitentiam  ipsum  includas  pane  doloris  et  aqua 
angustiae  sustentandum,  ut  commissa  defleat,  et  flenda  ulterius  non  committat". 
Schliesslich  mag  hier  die  Bemerkung  einen  Platz  finden,  dass  gemäss 
der  Urkunde  K.  Heinrich's  III  vom  25.  Juli  1044  die  Abtei  S.  Maximin  u.  a. 
begütert  sein  soll,  wie  Hontheim  I,  380  hat,  in  „Rewilere",  oder  wie  MU.  I, 
374  steht,  in  „Arevilere".  Ein  Vergleich  mit  den  anderen  Güterverzeichnissen 
lehrt,  dass  „Anevilere"  (=  Hannweiler,  Kr.  Saarbrücken)  zu  lesen  ist. 


»^B*«-*- 


Recensionen. 

Werken  van  het  historisch  Genootschap  gevestigd  te  Utrecht,  Nieuwe 
serie  No.  47  en  50. 

Enth  :  1.  P.  J.  B  l  o  k ,  Correspondentie  van  en  betreffende  Lodewijk  van  Nassau 
en  andere  onuitgegeven  documenten.    Utrecht  1887. 
2.  D.    van    der   Schueren,    Brieven    en   onuitgegeven   Stukken   van 
Jonkheer  Arend  van  Dorp.     Utrecht  1887. 

1.  Nachdem  Herr  Blök  durch  Veröffentlichung  der  Apologie  des  Grafen 
Ludwig  von  Nassau  die  niederländische  Geschichte  der  Jahre  1565—66  mit 
einer  hochwichtigen  Quelle  bereichert  hat,  teilt  er  in  dieser  neuen  Publikation 
Aktenstucke  von  höchst  verschiedenartigem  Inhalt  mit,  die  sich  über  die  Zeit 
von  1562—79  erstrecken,  und  nur  insofern  einen  gewissen  Zusammenhang  ge- 
winnen, als  der  grössere  Teil  derselben  sich  auf  den  Grafen  Ludwig  von 
Nassau  bezieht.  Eine  gelehrte  Gesellschaft,  wie  die  Historisch  Genootschap, 
hat  das  Recht,  derartige  Beiträge,  wenn  sie  überhaupt  interessant  sind,  in 
ihren  periodischen  Mitteilungen  zu  veröffentlichen,  ohne  hinsichtlich  der 
Ausscheidung  des  Unwesentlichen,  der  Vollständigkeit  der  litterarischen  Ver- 
weisungen und  der  Korrektheit  des  Textes  zu  strenge  Anforderungen  zu 
stellen.  Interessant  ist  aber  wenigstens  ein  Teil  des  hier  Veröffentlichten 
bald  durch  die  mitgeteilten  Thatsachen,  bald  durch  die  Auffassung  der  Vor- 
gange, welche  Graf  Ludwig  hegt  oder  seinem  Korrespondenten  beizubringen 
sucht  Hinsichtlich  der  wichtigen  Verhandlungen  von  1564^65  über  die  Be- 
kenntniseinigung der  französischen,  niederländischen  und  deutschen  Protestan- 
ten z.  B.  erfahren  wir  jetzt  mit  Bestimmtheit  (aus  dem  Brief  S.  30),  dass  es 
Graf  Ludwig  war  —  nicht  Graf  Johann  von  Nassau,  wie  Fruin  meinte,  nicht 


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242 


Recensionen. 


ein  hessischer  Landgraf,  wie  sich  Langeraad  einfallen  Hess  — ,  der  die 
Landgrafen  Wilhelm  übersandte  Wittenberger  Concordie  nach  Frank 
(Sedan)  schickte:  eine  Thatsache,  die  für  die  Beziehungen  Ludwigs 
seines  Bruders  Wilhelm  von  Oranien  zu  den  französischen  und  nieder! 
sehen  Protestanten  von  Bedeutung  ist  (vgl.  meine  Abhandlung  in  v.  S; 
Histor.  Zeitschrift,  N.  Folge  XXII  S.  408  fg.,  besonders  412  Anm.  2) 
welcher  Weise  Gr.  Ludwig  das  Urteil  der  deutschen  Fürsten  zu  beeinfl 
sucht,  ersieht  man  z.  B.  aus  einem  Schreiben  an  Landgr.  Wilhelm,  in  de 
frischweg  behauptet  (S.  65),  dass  eine  Forderung  des  Adelsbundes 
30.  Juli  1566,  nach  welcher  alle  kriegerischen  Massregeln  der  Regi 
unter  die  Leitung  von  Oranien,  Egmont  und  Hoorne  gestellt  werden  so 
in  dem  Vertrag  zwischen  Margaretha  und  den  Deputierten  des  Adelsbunde! 
25.  August  zugestanden  worden  sei.  —  Der  Text  der  Briefe  ist  im  \ 
meinen  lesbar,  und  manche  Fehler,  die  eher  der  Abschrift  als  der  Vc 
zur  Last  fallen  dürften,  sind  nicht  schwer  zu  verbessern,  z.  B.  S.  49 
statt  „zweimals,  ohne  die  Ministri  werde"  etc.  „zweivelsohne,  die  Mi 
werden**,  oder  S.  123  Z.  9  v.  u.  statt  „der  gepure  nahe  sich  wissen  la 
„der  gepur  nach  sich  weisen  lassen".  Das  „seltzara  heiter  recht"  S.  71 
wohl  ein  „seltzam  Reiterrecht"  sein.  Der  Dr.  Ehern  endlich  ist  kein 
kannter"  pfälzischer  Theologe  (S.  138  Anm.  2),  sondern  politischer  Rai 
seit  Nov.  1574  Kanzler  des  pfälzischen  Kurfürsten. 

2.  Diese  Publikation  verdankt  ihren  Ursprung  dem  glücklichen 
der  von  A.  v.  Dorp  hinterlassenen  Aufzeichnungen  und  gesammelten  A 
Sie  führt  das  Bild  eines  Mannes  vor,  der  als  Typus  zahlreicher  nieder 
scher  Staatsmänner  aus  der  Zeit  der  Freiheitskriege  gelten  kann.  Unte 
Regierung  Philipp  II  und  als  Beamter  desselben  hatte  Dorp  sich  gesti 
die  Blutgesetze  gegen  die  Protestanten  auszuführen;  nach  Gründung 
niederländischen  Freistaates  missbilligte  er  scharf  den  von  den  Calvii 
gegen  die  Katholiken  geübten  Zwang.  Nach  dem  Entscheidungsjahr 
zum  protestantischen  Bekenntnis  übergegangen,  stimmte  er  doch  aus 
und  Standesrücksichten  der  katholischen  Heirat  einer  seiner  Töchter  un 
katholischen  Erziehung  eines  Teils  seiner  Enkel  zu.  Mitten  unter  de 
geheuren  Zerstörungen  des  Eigentums,  welche  durch  Krieg,  Konfiskatioi 
Zahlungsunfähigkeit  der  Regierungen  herbeigeführt  wurden,  wusste  er  seil 
mögen  stetig  zu  vermehren :  er  verwaltete  Privat-  und  Staatsgelder,  bet< 
sich  gelegentlich  an  der  Ausrüstung  von  Freibeuterschiffen  und  war 
frei  vom  Verdacht  des  Unterschleifs.  In  seinem  persönlichen  Auftrete) 
er  prachtliebend  und  verschwenderisch,  gegen  die  Seinigen  streng  und 
Für  die  Sache  Oraniens  wagte  er  seinen  Kopf  schon  im  Jahr  1568  ud 
wann  des  Fürsten  Vertrauen  vollends,  als  er  demselben  im  Mai  157 
seinem  zweiten  Zug  nach  den  Niederlanden  mit  einem  Darlehen  von  10  ( 
zur  Hülfe  kam.  Von  da  ab  war  er,  solange  Oranien  lebte,  in  den  wicht 
diplomatischen,  militärischen  und  administrativen  Geschäften  thätig:  e 
Gouverneur  von  Zierikzee,  als  die  Stadt  belagert  wurde  (1575/76),  B 
mächtigter  der  holländisch  -  seeländischen  Staaten  auf  dem  Friedenskoi 
zu  Breda  (1675),  Bevollmächtigter  derselben  und  Oraniens  beiden  Ver 
lungen  mit  den  südlichen  Provinzen,  die  zur  Genter  Pacification  führten,  u 


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Bibliographie.  243 

Aas  all  seinen  Verrichtungen  hat  er  bald  magere,  bald  reichliche  Aufzeich- 
nungen hinterlassen,  die  eine  Fülle  von  Belehrung  in  sich  schliessen.  Den 
breitesten  Raum  nehmen  diejenigen  Schriftstücke  ein,  welche  sich  auf  seine 
Wirksamkeit  als  Geoeralsuperintendent  der  Truppenverpflegung  (1581  fg.) 
beziehen  und  in  der  That  eine  sehr  wichtige  Quelle  für  die  Geschichte  der 
Heeresverwaltung  jener  Zeit  bilden.  Der  Verf.  hat  sich  überall  angelegen 
sein  lassen,  den  bunten  und  lückenhaften  Inhalt  der  Aktenstücke  durch  sach- 
kundige Einleitungen  zu  erläutern ').  Eigentümlich  ist  dabei  die  ausgesprochene 
Abneigung,  die  überall  gegen  Dorp  und  gegen  Oranien  hervortritt;  letzterer 
erscheint  bei  ihm  als  geleitet  von  niederem  Eigennutz  und  eigentlich  feige. 
Ob  er  dabei,  besonders  wenn  es  sich  um  Aufdeckung  von  Motiven  handelt, 
die  Verhältnisse  überall  gründlich  abgewogen  hat?  Eine  Frage,  betreffend 
die  militärischen  Operationen  von  1583,  hat  schon  zu  einer  Auseinander- 
setzung zwischen  ihm  und  der  Redaktion  der  Werke  der  Histor.  Genootschap 
geführt  (II  S.  592).  Ähnliche  Diskussionen  lägen  nahe  über  die  Motive  des 
Unternehmens  gegen  Mecheln  von  1572  (I  Vorr.  S.  36),  über  die  Aufopferung 
Mechelns  und  Dendermonde's  (I  S.  101/2  mit  S.  115),  über  die  Erklärung 
des  Briefs  I  S.  138,  über  das  I  Vorr.  S.  38  gegen  Dorp  als  Söldnerkomman- 
dant ausgesprochene  abschätzige  Urteil  (vgl.  das  Aktenstück  S.  153)  u.  8.  w. 
Erst  durch  viel  eingehendere  Untersuchungen  werden  solche  Fragen  gelöst 
oder  —  bei  dem  Abscheu  des  auf  diesem  Geschichtsgebiet  herrschenden 
Parteigeistes  gegen  allseitiges  Abwägen  —  auch  noch  lange  nicht  gelöst  werden. 

R. 

•<&a&+  « — 


Bibliographie. 


Als  die  Redaction  dieser  Zs.  im  Jahre  1882  damit  begann,  jährlich 
eine  umfassende  Übersicht  der  neuesten  Litteratur  zur  westdeutschen  Ge- 
schichte zu  geben,  konnte  sie  sicher  sein,  mit  einer  solchen  periodischen 
Bibliographie  vielen  Wünschen  entgegenzukommen  und  einem  dringenden  Be- 
dürfnis abzuhelfen. 

Mittlerweile  hat  sich  die  Lage  geändert. 

Es  sind  einmal  eine  Fülle  ähnlich  angelegter  periodischer  Übersichten 
für  einzelne  Teile  Westdeutschlands  entstanden.  Was  der  Provinzial-  und 
Lokalforscher  der  schweizerischen,  badischen,  nassauischen  und  anderer  Ge- 
biete für  seine  besonderen  bibliographischen  Bedürfnisse  kennen  zu  lernen 
hat,  das  findet  er  jetzt  in  den  Einzelorganen  der  Geschichtsforschung  dieser 
Gebiete,  und  er  findet  es  dort,  entsprechend  der  beschränkteren  Aufgabe 
nnd  dem  reichlicher  bemessenen  Raum,  oft  vollständiger,  als  in  der  Biblio- 
graphie unserer  Zeitschrift. 

Andererseits  wird  dem  Bedürfnis  einer  Bibliographie  der  allgemeinen, 
vornehmlich  gesamtdeutschen  Geschichte  die  von  Dr.  Quidde  begründete 
Zeitschrift  für  Geschichtswissenschaft  seit  Beginn  dieses  Jahres  in  vortreff- 
licher Weise  gerecht ;  und  unsere  Leser  können  von  dieser  Bibliographie  um 
so  leichter  Nutzen  ziehen,   als  sie  hier  System  und  Anordnung  unserer  bis- 


1)  Ich  bemerke    gelegentlich,    dass  das  dem  Verf.  rätselhafte  Stück  I  S.  217  ein  An- 
trag der  Brasseler  ist.    Vgl.  Gachard,  actes  des  etat«  generaux  I  Nr.  830. 


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244 


Bibliographie. 


herigeu  Bibliographie  erweitert  wiederfinden  '.  Mit  dieser  neuen  Bibliogrs 
wird  der  zweite  flesichtspunkt,  den  wir  in  unseren  westdout  sehen  I 
sichten  verfolgten,  nämlich  den  Eiiizetforscher  auch  über  die  aügemi 
historischen  Erscheinungen  zu  orientieren,  so  weit  sie  irgend  einen  Zusam 
hang  mit  westdeutscher  Geschichte  haben,  in  weitestem  Sinne  erreicht 
Es  fehlt  somit  für  unsere  bisherigen  Übersichten  die  Berechtij 
weiter  fortgesetzt  zu  werden.  Wir  müssen  uns  damit  begnügen,  feniertri 
Orte  AUBUgcben,  an  welchen  sich  zumeist  treffliche  lokale  Bibliognpl 
finden;  und  wir  verweisen  für  die  allgemeinen  Beziehungen  ein  für  all 
auf  Quiddes  Zb.  für  Geschichtswissenschaft.  Wir  schlagen  diesen  Weg 
so  lieher  ein,  da  wir  auf  diese  Weise  wertvollen  Raum  für  die  Aufn 
fördernder  Untersuchungen  gewinnen,  und  weil  es  uns  bedünken  will,  da 
der  letzten  Zeit  für  das  Aussen  werk  der  geschichtlichen  Wissenschaft 
Bibliographie  und  historische  Hülfa  zweige  mehr  geschieht,  als  der  wah 
nutzbringende  Betrieb  unserer  Wissenschaft  erfordert. 

Für  die  Redactioi 

Lamprechi. 


Lokale  BibKographieen. 

Schweiz:  Anzeiger  für  Schweizer.  Ge- 
schichte 1889  Xo,  3  (S.  365  ff.). 

Baden:  F.  Lamey,  Badische  Geschieh ts- 
litteratur  des  Jahres  1888.  (Zeitschr. 
f.  d.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.  F.  1VT 
2,  254—272).  —  G.  Eckert,  Biblio- 
graphie penitentiaire  depuis  le  com- 
mencement  du  siecle,  Grand-D uc ho 
de  Bade.  (Acte»  du  congres  pe"ni- 
teutiaire  internal,  de  Rome.  II,  2, 
Rom  188*}.  --  E.  lleyck,  Badische 
Litteratur  1886—87.  IL  Geschichte. 
(Zeitschr.  d,  G*  f.  Beförderg.  der 
Geschieh  tski uide  v.  Freiburg.  VII, 
201-219).  —  F.  X.  Kraus,  Badische 
Litteratur  1885—88.  I.  Archäologie 
u.  Kunstgeschichte.  (Ebd.  187—200) 
—  Litter&turnütizen,  das  ganze  Ge- 


biet der  Zeitschrift  umfassend, 
schrift  f,  d.  Gesch.  d,  Oberrh. 
III.   12fi,  236,  382,  501.  -  Vgl. 
Mitteilungen  der  bat!,  histor. 
iiii^sion  Nr.  9;  ebd.  m  1  —  m 

(Mittelrhein :  E  Lohmeyer  in  Mil 
des  Vor.  f.  heas.  Gesch.  u.  La 
künde  1888  D+  S.  IX— XIV.  —  i 
talhlütter  d.  bist.  Vereins  f,  (Vi 
Hessen  1888  S.  241,  78.  —  FürN 
vgl.  Annal,  d.  Nass.  Vereins  Bi 

RheinproVMiz :  Zs.  des  Aachener 
schichtsvereins  10,  264—274. 

Holland:  Fruin's  B^dragen  voor  i 
[andache  geschiedenis  en  oud 
künde  4,  430,  —  Bihliograpl 
Adversaria  1,  4t,  100.  —  An 
Archief  voor  Nederlaudschc  ke 
schiedenis  2,  408 ;  8,  4  i0. 


1)  Wer  auf  eine  Bibliographie  weuiu&tena  der  mittelalterlichen  GeechichUi 
Wert  Ugit  wet übe  noch  weit  über  den  Inhalt  der  Übersichten  bei  Quid  de  Llnau*grb 
verwein«?u  wir  auf  die  ausgezeichnet  redi^if-rte  Z».  Le  moven-hge,  Bulletin  mtDino!  iTIj 
et  de  Philologie,  dfrin>  PK  A.  Marignau  et  IC.  W  Umritte,  I'atU,  F,  Viewsg.  Jährlich 
Kt  erscheint  mit  18S9  der  zweite  Jabrgaag.  IHc  Zb.  würde  namentlich  in  Vereins 
theken  vielen   Nutzen  htifteu. 


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iseographie  über  das  Jahr  1888. 
1.    Schweiz,  Westdeutschland,  Holland. 

Redigiert  von  Dr.  F.  Hettner. 


veiz. 

tes,    antiquarisches    Museum    I 

II*). 

rg,  Museum  I  S.  517,  II,  III. 

Museum  Schwab  I  S.  518,  II,  IV. 

i,  hist.  Verein  der  5  Orte,  Luzern, 

wyz,  Unterwaiden,  Zug  II,  IV, 

Sammlung  des  hist.  Vereins  von 
n  III. 
Museum  auf  dem  Stadthause  I 

,  Sammlung  der  antiquarischen 
laft  II- VII. 

Beschlii88  der  Vorsteherschaft 
l  Bericht  über  das  abgelaufene 
88  ausgegeben  werden.  Der 
im  Januar  1889  zu  veröflfent- 
Bericht  wird  die  beiden  Jahre 
umfassen. 

(C  Escher-Züblin.) 
antiquarisches  Museum  I S.  519, 

Museum  (Antiquarium)  I  S.  518, 
VII. 

bteilungder  griechisch- 

hen    Antiquitäten     wurde 

ein    seltenes    Fundstück    aus 

igst  vermehrt,  nämlich  durch 

gment  einer  dicken  Bleiplatte, 

mit  Friesornamenten  und  Me- 
in Relief  verziert  ist.  Ob 
Teil    eines  bleiernen  Behäl- 

wa    eines   Sarkophags,    oder 

Die  Nummern  bezeichnen  die  Jahrgänge  der  Zeitschrift,  in  welcher  die  betreffende 
\  erwähnt  ist 


die  Bekleidung  eines  andern  Gegen- 
standes oder  einer  Wand  ist,  bleibt  vor- 
derhand ungewiss.  Sie  zeigt  deutliche 
Spuren  der  Zerstörung  durch  Feuer. 
Von  ebenda  kamen  vier  römische  In- 
schriftsteine, die  bei  den  Ausgrabungen 
der  historisch  -  antiquarischen  Gesell- 
schaft zu  Tage  gefördert  worden  sind 
und  welche  wir  im  Interesse  ihrer  Er- 
haltung glaubten  acquirieren  zu  müssen. 
Der  schönste  darunter  enthält,  wie 
dies  mehrfach  auch  sonst  vorkommt, 
eine  Weihinschrift  an  Mercurius  Au- 
gustus.  Zu  den  kleinern  Sachen  ge- 
hören eine  bronzene  Waage  und  ein 
Gewichtstein  von  Äugst,  ein  Celt  und 
ein  Nasenring  von  Buus. 

Für  das  Münzkabinet  wurden  er- 
worben ein  in  Äugst  gefundenes  Bronze- 
medaillon des  Antoninus  Pius  von 
ausserordentlicher  Grösse,  und  eine  in 
Birsig  gefundene  Goldmünze  Kaiser 
Ferdinands  IL 

(Nach  gedrucktem  Jahresbericht  von 
J.  J.  Bernoulli.) 

Elsass-Lothringen. 

Altkirch,  Städtisches  Museum  I  S.  258, 9 
II 

MDIhausen,  Historisches  Museum  I  S.  10 
258,  IL 

Colmar,  Museum  I  S.  258  u.  S.  521, 11 
H,  III  S.  167,  IV— VI. 

Die  Restauration  der  Gemälde  durch 


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246 


Museographie. 


Hm.  Chiappini  ward  fortgesetzt.  Die 
Statuten  und  Geschäftsverhandlungen 
erscheinen  von  nun  ab  in  deutscher 
Sprache. 

Zuwaclis.  Einige  röm.  Fundstücke, 
gef.  1864  am  Kastelberg,  Kanton  Ober- 
lingen.  Der  Sammlung  wurde  über- 
wiesen das  im  J.  18S4  in  Horburg  (vgl. 
Wd.  Z.  V  S.  160)  in  einem  fränkischen 
Steinsarge  gefundene  Büchschen  aus  ge- 
triebenem Golde.  Es  ist  30  Gramm 
schwer.  Tal.  15  Fig.  1  u.  2  zeigt  das- 
selbe in  üriginalgrösse.  Es  enthielt 
2  Gewürznelken  und  vielleicht  Weih- 
rauch. —  Springender  Hirsch,  aus 
einem  Block  Eichenholz  geschnitzt, 
Wappenhalter  aus  Keichenweier.  — 
Kamin  aus  Reichenweiher  mit  den 
Wappen  der  Röttlin,  prachtvolle  Bild- 
haucrarbeit  in  Renaissancestil  — 
Bruchstücke  von  seltenen  Stucksäulen 
vom  ehem.  Kloster  yon  Feldbahn,  10. 
Jahrh.  —  Oberteil  eines  Christus  am 
Kreuz,  Steinsculptur  des  11.  Jahrh. 
aus  Geberschwcier. 

(Nach  14.  Bericht  der  Schöngauer 
Gesellschaft.) 

12  Strassburg,  Sammlung  der  Gesellschafft 
für  Erhaltung  der  historischen  Monumente 
I  S.  258,  II,  IV,  V. 

Aus  dem  Zuwaclis  des  Altertümer- 
museums sind,  ausser  einer  Anzahl 
kleinerer  römischer  Fundstücke,  her- 
vorzuheben: zwei  stattliche  fränk- 
ische Grabfunde  von  Ileidolsheim  (in 
jedem  derselbe  eine  schöne  goldene 
Fibel  mit  Mosaik);  eine  interessante 
Reihe  alter  Strassburger  Gewichte, 
darunter  eiues  mit  einem  Stempel  von 
1530;  hübsche  zinnerne  Schüsseln; 
mehrere  hölzerne  Statuen,  z.  B.  ein 
Christus  aus  Benfelden,  der  beim  Him- 
melfahrtsfest an  einer  Schnur  empor- 
gezogen ward;  ein  grosser,  kunstvoll 
geschnitzter  Kamm  von  Schildkrot  aus 
dem  Anfang  unseres  Jahrh.  u.  s.  w. 

13  Hagenau,  Sammlung  des  Hrn.  Staats- 
rat X.  Nessel  I  S    2ö8,  IL 

14  Zabern,  städt.  Museum  I  S.  258. 

15  Metz,  Museum  der  Stadt  I  S.  259, 
II— VI. 

In  den  Jahren  1888  u.  1889  wurden 
erworben :  1 )  flach  reliefierte  Steinplatte, 
1,24  m  h.,  1,05  br,  0,28  dick.  Oben 
läuft  eine  Kante  von  Eichenblättern, 
die  unten  und  an  den  beiden  Seiten 
abgemeisselt  ist.  In  der  Mitte  ein 
Löwe,  72  cm  h.,  68  cm  1.,  mit  fa^on- 


.  nierter  Mähne,  sich  nach  rückwärts 
umsehend  und  eine  menschliche  rechte 
:  Hand  in  der  Schnauze  haltend.  (Viel- 
|  leicht  Darstellung  irgend  eines  Marty- 
riums). Der  Stil  weist  die  Platte  spä- 
testens dem  11 — 155.  Jahrhundert  zu. 
Gef.  in  Scy  bei  Metz.  (Nr.  686  des 
neuen  Katalogs).  —  2)  Marmorbüste 
des  sogen.  „Sterbenden  Alexander", 
0,88  m  h.,  0,83  m  br.  Über  die  Fund- 
urastände  gilt  dasselbe,  was  Tornow 
(bei  Kraus,  Eis.-Lothr.  III,  S.  391)  über 
den  Caracalla  des  Herrn  Colchen  an- 
führt. Da  sich  in  dem  angeblichen 
Fundorte  Les  Etangs  (Tennchen)  ein 
Landsitz  der  Herzöge  von  Lothringen 
befand,  dürfte  der  Marmor  ein  Werk 
der  Renaissancezeit  sein,  wie  auch  der 
vorerwähnte  Caracalla.  —  Zu  letzerem 
ist  zu  berücksichtigen,  dass  er  nicht, 
wie  im  Katalog  bemerkt  ist,  dem  Mu- 
seum geschenkt,  sondern  nur  zeitweilig 
demselben  überwiesen  war.  —  3)  Vo- 
tivstein  des  Mercurius  Negotiator, 
0,64  m  h.,  0,40  br.  Die  Inschrift  lautet : 
MERCVRIO  "  NEGOTIA  I'  TORI  SA- 
CK |NVMISIVS  ,ALBIMVS  EXVOTO 
Der  Stein,  im  Jahre  1599  in  Metz  an- 
geblich gefunden  und  in  dem  Hause 
von  Jean  Aubry  aufbewahrt,  war  lange 
Zeit  vorschollen,  bis  er  August  89  von 
Hrn.  Pfarrer  Paulus  in  Oron  bei  Delme 
wieder  aufgefunden  wurde.  Über  die 
mehrfachen  Veröffentlichungen  dessel- 
ben vergl.  Robort,  e*pigr.  d.  1.  Mos.  I, 
p.  55  ff.  Ausführung  und  Form  der 
Buchstaben  (vergl.  die  ungewöhnlichen 
M)  lassen  es  als  kaum  zweifelhaft  er- 
scheinen, dass  auch  diese  vielerwähnte 
Inschrift  zu  den  Boissardschen  Fäl- 
schungen gehört,  wie  Nr.  144 — 147  des 
Katalogs.  (0.  A.  Ho  ff  mann.) 

Metz,  Musee  Migette  I  S.  259.  16 

Metz,  Sammlung   des  Hrn    Dufresne  1 17 
S.  260. 

Nach  dem  Tode  Dufresne's  zum 
grössten  Teil  übergegangen  in  die 
Sammlung  Huber  Nr.  18. 

Saargemünd,  Sammlung  des  Hrn.  Emile  18 
Huber  II. 

[Oberbronn,  Sammlung  des  Hrn.  Rauch  19 

[Mietesheim,  Sammlung  des  Hrn.  Jäger 20 
IL] 

Leberau,  Sammlung  des  Hrn.  Dietsch  II-]  l\ 
Ruffach,  Sammlung  des  Hrn.  Senck  II.]  22 
Weissenburg,  Städtische  Sammlung  IL]  23 
Niederbronn,  Städtische  Sammlung  II] 24 


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•  ^- r- n 


Museographie. 


247 


Luxemburg. 

25  Luxemburg,  Sammlung  des  Institut  royai 
grtnd  ducal  I  S.  275,  II,  111. 

Wirteinberg. 

26  Friedrichshafen,  Museum  des  Vereins 
tBf  die  Geschichte  des  Bodensee's  und 
seiner  Umgebung  I  S.  520,  II. 

27  langen,  Altertumssammlung  II— VI. 
Die  Stadtbehörde  hat  vor  drei  Jah- 
ren die  Überreste  des  früheren  Alter- 
tum8museum8  käuflich  an  sich  gebracht, 
am  sie  vor  gänzlicher  Verschleuderung 
zu  retten.  Vorstand  des  neugegrün- 
deten Altertumsvereins  ist  Hr.  Dekan 
Klaiber. 

Ausgrabungen  fanden  statt  in  der 
Nahe  der  Stadt  gegen  Südwesten.  Bei 
Anlage  eines  Fischteiches  fand  man 
in  der  in  der  Vertiefung  ausgegrabenen 
Ablagerungsschichte  verschiedeueÜber- 
reste  römischen  Ursprungs,  wie  z.  B. 
4  cm  lange  Bronzenägel  mit  3  cm  brei- 
ten Köpfen,  eiserne  Radnägol,  viele 
rundküpfige  Lattnägel,  grosse  Eisen- 
schlacken, in  denen  Holzfasern  bemerk- 
bar sind,  dann  andere  leichtere  Schlacken 
mit  einer  Steinmasse  zusammenge- 
backen, die  wie  Basalt  aussieht,  ferner 
grosse  Stücke  röm.  Mörtels,  d.  i.  Kalk 
mit  Ziegelmehl  vermengt ;  auch  ein  be- 
arbeitetes Stück  Hirschgeweih  mit 
Zacken,  im  längeren  Teile  mit  einer 
eckigen  Öffnung,  als  wenn  darin  ein 
eckiger  Gegenstand  befestigt  gewesen 
wäre,  ebenso  verschiedene  Knochen- 
reste, Eberzähne  u.  dgl.;  dabei  auch 
ein  Oberkiefer  mit  langen  Schneide- 
zähnen, welche  weisse  und  dunkle 
Querringe  zeigen,  endlich  schwärzliche 
Scherben  und  dabei  drei  blaue  Stein- 
chen, eine  viereckige  Schelle,  Stücke 
von  einer  eckigen  grünen  Glasflasche, 
ein  schmales  halbes  Hufeisen  u.  dgl. 
Nicht  zu  ferne  von  diesem  Platze,  et- 
was weiter  gegen  Südosten,  wurden  vor 
Jahren  die  Fundamente  einer  Römer- 
villa mit  schönem  Mosaikboden  ent- 
deckt, aus  welchem  nebst  anderem 
das  schöne  Medusenhaupt  ausgebro- 
chen wurde,  das  sich  in  der  vater- 
ländischen Altertumssammlung  in  Stutt- 
gart befindet. 

Auch  in  Ennentach-Altmengen  wurde 
an  einem  längst  bekannten  Orte  einer 
römischen  Niederlassung  durch  das 
Vereinsmitglied  Herrn  Konr.  Luib  für 
den  Verein  die  Ausgrabung  eines  Kel- 


lers übernommen.  Die  Ausbeute  an 
Altertümern  war  jedoch  eine  ziemlich 
geringe.  Ausser  einem  Stückchen  von 
einem  gedrehten  Steindeckel  (Gra- 
nit V)  wurde  noch  gefunden :  d  e  r  H  a  1 8  - 
ring  von  einer  Amphore  aus  einer 
grauen  Masse,  9  Stückchen  aus  Terra 
8igillata  mit  allerlei  Bildwerk;  darun- 
ter ein  Herkules  und  über  diesem  ein 
Stempel:  CIBISVS  FEC ,  dann  cinGe- 
fässbodenstück  mit:  VENIANN  (sehr 
undeutlich),  eines  mit  MARC  .... 
und  ein  anderes  mit  einem  eingeritzten 
Zeichen,  von  dem  übrigens  der  obere 
Teil  fehlt.  Auch  graues,  teilweise  ver- 
ziertes Töpfergeschirr  in  etwas  grösse- 
ren Stücken  fand  sich  vor  und  eine 
eiserne  Schnalle,  die  übrigens  auch  in 
den  oberen  Schichten  gelegen  haben 
mag 

Von  dem  nahe  gelegenen  Ruolfingen 
erwarben  wir  ein  dort  ausgegrabenes 
einschneidiges ,  ziemlich  roh  gear- 
beitetes Schwert  mit  50  cm  langer 
Klinge,  einfach  abgerundeter  Parier- 
stange und  breiter  Angel,  ferner  einen 
39  cm  langen  Wurfspiess  (SaufangV) 
und  eine  sichelartige  Waffe  aus  Bronze, 

3  cm  br.,  umgebogen  und  die  Spitze 
abgebrochen.  In  diesem  Zustande  noch 
19  cm  lang.  Auf  einer  Seite  am 
Rücken  befindet  sich  ein  erhabener 
Doppelrand,  dazwischen  eine  rinnen- 
artige Vertiefung  und  am  untern,  nicht 
abgebrochenen  Teile  auf  der  einen 
Seite  ein  3  cm  langer,  kegelförmiger 
Einhakstift,  wie  ihn  in  etwas  grösse- 
rem Massstabe  die  Sensen  haben.  (Viel- 
leicht ein  Stück  von  einer  Kriegssichel  V) 

Andere  Erwerbungen  sind:  1.  eine 
schon  1887  im  Mengener  Walddistriktc 
Rappenwinkel  aufgefundene  Waffe,  ein- 
schneidig, im  ganzen  40  cm  lang,  die 
Klinge    allein    26  cm   und    am    Griffe 

4  cm  br.,  der  Rücken  ist  6  mm  stark, 
die  Griffangel  breit  u.  unten  abgerundet. 

2.  Im  Juli  18^8  wurde  beim  Abgra- 
ben des  Stadtwalles  in  der  Nahe  des 
Klosters  ein  Dolch  gefunden,  ähn- 
lich dem,  welchen  Herr  Professor  Dr. 
K.  Müller  in :  „Die  römischen  Begräb- 
nisstätten in  Württemberg1*  S.  46,  in 
Zeichnung  anführt.  Er  ist  30  cm  lang, 
die  zweischneidige,  einerseits  flache, 
andererseits  gegen  die  Mitte  erhöhte 
(Grat)  Klinge  ist  20  cm  lang.  (Wohl 
mittelalterlich  ?) 

3.  Ein  zweiter  Dolch  wurde  im  Jett* 


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248 


Museographie. 


kofer  Gerechtigkeitswalde  beim  Aus- 
graben des  Stockholzes  gefunden.  (Juni 
1888).  Er  ist  ebenfalls  zweischneidig, 
hat  aber  auf  beiden  Seiten  der  22  cm 
langen  und  am  Griffe  5  cm  br.  Klinge 
in  der  Mitte  einen  Grat  und  rechts 
und  links  Blutrinnen.  Die  ganze  Länge 
beträgt  35  cm,   die  Angel  ist  schmal. 

Angekauft  wurden  verschiedene 
alte  Waffen :  2  Reiterpistolen  mit  Stein- 
schlüssern,  2  Hellebarten,  mehrere  Sä- 
bel (der  eine  hat  auf  beiden  Seiten  der 
Klinge  die  Jahreszahl  1414)  und  2 
Degen,  von  denen  der  eine  am  Knaufe 
mit  einem  Hundskopfe  und  mit  Jagd- 
bildern am  Griffe  verziert  ist. 

Ferner  wurde  erworben:  1.  ein 
Zinntellerchen  aus  der  Zeit  Ferdi- 
nands II,  flach,  mit  19  cm  Durchm. 
Der  4,5  cm  breite  Rand  enthält  in 
Deutsch  -  Renaissance  -Verzierungen  1 1 
deutsche  Kaiser  aus  dem  Habsburger 
Geschlechte,  ausgerüstet  zu  Pferde  und 
zwar  von  Rudolf  I  bis  zu  Kaiser  Ma- 
thias (incl.)  und  in  der  Vertiefung  ein 
Medaillon  Kaiser  Ferd.  II. 

2.  Ein  Ziegel  (Hohlziegel)  von  der 
Ennentacher  Kirche  stammend  von 
1490  (Erbauungsjahr  der  Kirche  1491 ) 
mit  der  Inschrift :  „anno  domine  düsätt 
(tausend)  cccc  und  Itttt  iar  wart  der 
Ziegel  gemacht  an  sant  ulrichsabend". 

3.  Ein  Konstanzer  Bildsiegel,  spitz- 
oval, stehend,  mit  gothischer  Inschrift. 
Dasselbe  ist  10  cm  hoch  und  7  cm 
br.  und  zeigt  die  Himmelskönigin  mit 
dem  Jesuskinde  auf  dem  Throne  unter 
einem  Baldachin  mit  reicher  gothischer 
Verzierung;  rechts  und  links  ebensolche 
und  zwar  unter  jenen  das  Konstanzer 
Bistumswappen  und  unter  diesen  das 
Hauswappen  des  Bischofs.  Inschrift 
teilweise  undeutlich:  ....  epus  ecce 
constan.  Die  Rückwand*  zeigt,  dass 
das  Siegel  ehemals  mit  einer  Urkunde 
verbunden  war. 

Die  Münz-  und  Medaillensaramlung 
bestand  bei  der  Übernahme  im  Jahre 
1886  aus  178  Münzen  und  74  Medaillen, 
zusammen  252  Stücken,  nunmehr  aus 
etwa  1200.  Das  Nähere  würde  ich, 
wenn  es  erwünscht  wäre,  ein  andermal 
berichten,  da  die  Aufnahme  und  Be- 
schreibung der  Sammlung  noch  nicht 
ganz  beendet  ist. 

Bemerke  übrigens  sogleich,  dass  die 
in  der  Museograhie  über  das  Jahr  1886 
bei  Nr.  27  S.  289  berührte  Münze  frei- 


lich keine  aus  Mengen  stammend 
da  Mengen  nie  eine  Münzstätte 
besass.  Dieselbe  ist  eine  Ti 
Münze  mit  der  Wertangabe  (l/t  I 
mengen).  (M.  C.  Zörlei 

Riedlingen,  Altertumsverein  II,  I 
VII. 

29  =  36a. 

Rottweil,  städt.  Sammlung  U,  V 

Rottenburg,  Sammlung  des  Alter 
Vereins  II— IV. 

Der  Zuwachs  war  in  den  le 
4  Jahren  nicht  belangreich;  mit 
nähme  von  baulichen  Resten,  w 
der  römischen  Zeit  angehören,  < 
Fibulae,  ein  Stylus  aus  Knochen, 
eiserne  Pfeilspitze,  mehrere  Mü 
unter  letzteren  sind  leserlich  D 
1  St.,  Trajan  ö  St,  Hadrian  3  St 
toninus  Pius  6  St.,  Marc  Aurel  ' 
Faustina  1  St. ,  Julia  Maesa  1 
Alexander  1  St.,  Elagabal  1  St.,  G 
nus  4  St.,  Probus  1  St.,  Victorinui 
(Dr.  Riess,  Domkapituli 

Wachendorf,  Sammlung  des  Fre 
von  Ow  II. 

Stuttgart,  Kgl.  Staatssammlung 
landischer  Altertümer    I    S.   254, 
VII. 

Vorgeschichtliche  Funde, 
von  dem  in  Kopenhagen  ansäe 
Architekten  A.  Leides dorff  vei 
wertvolle  Sammlung  von  über  3( 
Dänemark  gefundenen  Gegensti 
hat  S.  Maj.  der  König  dem  Mu 
überwiesen.  Neben  einigen  A 
stücken  aus  den  Kjökkenmöddi 
und  Thongefässen  aus  späterer 
bestehen  sie  hauptsächlich  aus  ! 
Werkzeugen  und  Waffen  der  jü 
Steinzeit  Neben  der  Grösse 
Meissel  fallt  besonders  die  El 
der  aus  Fl  int  geschlagenen  Lanze 
Messer  und  namentlich  der  gescl 
nen  Beile  ins  Auge.  Manche  I 
gebung  legt  die  Vermutung  voi 
tallenen  Vorbildern  nahe.  —  Aue 
dem  Lande  gingen  Einzelfunde 
römischer  Zeit  der  Sammlung  zi 

Funde  aus  dem  klassische] 
biet.  Der  verstorbene  Oberst 
Wundt  in  Comburg  bei  Hall  h 
Hess  eine  Sammlung  von  Brc 
Vasen,  Terracotten  und  kleinern 
morarbeiten,  über  400  Nummen 
Italien,  Dalmatien  u.  a.  L.  Im 
trage  des  k.  Kultusministeriums  i 
nahmen   im  Herbste   v.  J.  Pro: 


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Museographie. 


249 


Dr.  t.  Schwabe  (Tübingen)  und  der 
Unterzeichnete  eine  Sichtung  u.  Schätz- 
ung des  Bestandes,  der  sodann  von 
der  k.  Staatsregierung  erworben  wurde. 
Eine  Scheidung  der  Wundt'schen  Samm- 
lung ist  seitdem  vereinbart  worden, 
wonach  der  eine  Teil  an  das  hiesige 
Altertümermuseum  fallt,  der  andere 
dem  archäol.  Kabinet  der  Universität 
Tübingen  einverleibt  wird.  Wie  kaum 
anders  zu  erwarten,  ist  die  Echtheit 
vieler  Stücke  eine  zweifelhafte ;  es  ist 
aber  kein  Fehler,  wenn  solche  zu  ent- 
sprechend bescheidenen  Preisen  in  den 
Kauf  genommen  werden.  Über  Werke, 
wie  die  Bronze-Replik  der  StroganofT- 
schcn  Apollo-Statuette,  sind  die  Akten 
immerhin  noch  nicht  geschlossen.  An 
diese  Erwerbung  reiht  sich  ein  kost- 
bares Geschenk  unseres  Ehrenvorstan- 
des Prof.  Dr.  Seyffer,  bestehend  aus 
11  Gewandstücken  aus  oberägyptischen 
Gräbern,  welche  derselbe  vor  einiger 
Zeit  von  Dr.  Fr.  Bock  erworben  und 
dann  mit  besonderer  Vorsicht  gereinigt 
und  geglättet  hatte,  so  dass  die  Stoffe  ein 
erstaunlich  frisches  Ansehen  gewonnen 
haben.  In  feinster  Leinwand  und  Wolle 
sind  verschiedene  Techniken  des  We- 
bens,  Wirkens  und  Stickens  vertreten ; 
mannigfache  Farben,  darunter  mehrere 
Purpurarten,  und  allerlei  Zeichnungen, 
geometrische,  solche  mit  Pflanzenorna- 
ment (Rebenblätter),  sogar  eine  solche 
mit  menschlichen  Figuren,  kommen  zur 
Verwendung.  Die  Zeit  der  Herstellung 
mag  ins  4. — 7.  Jahrh.  n.  Chr.  gesetzt 
werden.  Zu  erwähnen  ist  noch  das 
Fragment  eines  röm.  Mosaikbodens 
aus  dem  Garten  des  Landesgefängnisses 
zu  Rottenburg  a.  N.,  mit  geomet- 
rischer Flächenverzierung  durch  Kreis- 
segmente, wie  solche  teils  identisch, 
teils  ganz  ähnlich  in  Trier  und  Um- 
gebung vorkommt. 

Reihengräberfunde.  Von  be- 
kannten Plätzen  wie  Inge rs heim  bei 
Crailsheim,  Kirchheim  a.  N.  gingen 
Waffen,  Bronzebeschläge  u.  A.  ein. 
Den  Hauptbestand  lieferte  aber  die  in 
diesen  Blättern  öfters  erwähnte  Grä- 
berstätte bei  Sindelfingen.  Neben  Eisen- 
waffen, Bronzebeschlägen,  Schnallen, 
Perlen  von  auffallender  Grösse  und 
Zeichnung,  silbervergoldeten  Fibeln 
fuhren  wir  nur  die  auf  Tal.  13  Fig.  2 
u,  3  abgebildeten  2  Silberbeschläge  auf, 
die  offenbar  auf  Leder  gesetzt  waren, 


in  Gestalt  zierlicher,  gravierter  und 
vergoldeter  Pferdchen,  und  den  schönen 
silbernen,  leider  zerbrochenen  Löffel 
(Tal.  13  Fig.  1). 

Kirchliche  Kunst.  Von  dem  be- 
deutsamen Gemälde  zu  Bebenhausen, 
die  Glorifikation  Mariae  auf  dem  Throne 
Salomonis  darstellend  und  um  1335 
gemalt,  hatte  vor  40  Jahren  Prof.  Dr. 
H.  Leibnitz  eine  vortreffliche  Kopie 
geschaffen,  die  nach  seinem  Ableben 
im  Anfang  d.  J.  der  Sohn  in  die  vater- 
ländische Sammlung  stiftete.  Die  Para- 
mente  sind  um  eine  Kasel  mit  präch- 
tiger spätgothischer  Reliefstickerei  ver- 
mehrt, die  Altargeräte  um  einen 
Abendmahlkelch,  Ulmer  Renaissance- 
arbeit, mit  den  Allianz wappen  der 
Stifter,  aus  Lonsee  bei  Ulm,  woher 
wir  auch  ein  hübsches  farbiges  Altar- 
gitter im  Barockstil  erwarben.  Neben 
manchen  Einzelkäufen  in  Eisen,  Bronze, 
Zinn,  schönen  alten  Stoffen  u.  A.  sei 
noch  ein  Doppelportal  aus  dem  Re- 
naissanceschlosse zu  Waldmanns- 
hof en,  O.-A.  Mergentheim,  erwähnt, 
aus  der  Zeit  von  1600,  das  am  ur- 
sprünglichen Standorte  Rücken  an 
Rücken  angebracht  war,  nun  aber  zu 
beiden  Seiten  der  im  Vorjahre  be- 
sprochenen prächtigen  Thürumrahmung 
von  Ochsenhausen  seine  schönen  In- 
tarsien und  seine  korrekte  Architektur 
zu  wirkungsvoller  Entfaltung  bringt. 
Eine  reicbgegliederte  Truhe,  gleich- 
falls mit  eingelegter  Arbeit  geschmückt, 
hat  in  dem  einen  der  Renaissanzezim- 
mer  seinen  Platz  erhalten.  In  Jahr- 
gang VI  S.  290  der  Wd.  Zs.  berich- 
teten wir  die  Zuweisung  der  Gobelins 
aus  dem  ehemals  fürstpröbstlichen 
Schlosse  ob  Ellwangen  seitens  der  k. 
Finanzverwaltung.  Dieselben  sind  hier 
vorsichtig  gereinigt  und  geflickt  wor- 
den und  haben  zunächst,  da  alle  Wände 
besetzt  sind,  ihren  Platz  an  der  Saal- 
decke gefunden;  ihre  Besichtigung 
wird  durch  Handspiegel  bequem  ge- 
macht. Aus  dem  ehemaligen  fürstl. 
Oratorium  der  Schlosskapelle  in  Lud- 
wigsburg hat  sodann  die  K.  Finanzver- 
waltung zwei  schöne  Bilder  in  Mosaik 
und  Hautelisse,  den  Ecce  Homo  und 
die  Mater  dolorosa  darstellend,  in  den 
Räumen  des  Museums  deponiert.  Sie 
zeichnen  sich  durch  prachtvolle  Me- 
tallrahraen  aus  und  sind  den  Wappen 
nach  zu  schliessen  ein  Geschenk  des 


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250 


Museographie. 


Papstes  Pius  VI.  Von  einer  spätro- 
manischen Glocke  der  Klosterkirche 
zu  Alpirsbach,  die  eines  Sprunges  hal- 
ber umgegossen  wurde,  Hessen  wir  ei- 
nen bronzierten  Gypsabguss  herstellen. 
Sie  führt  die  Legende:  ME  •  RESO- 
NANTE  •  DEVS  •  FVGIAT  •  STIGIS  • 
HING  •  ABIEVS.  —  ATQ  VE  •  PROC  VL  • 
PELLE  VIM  •  GRANDINIS- ATQVE  • 
PROCELLE.  —  Das  m.  a.  ABIEVS 
(v.  abigere)  ist  gleichbedeutend  mit 
„Kuodieb",  und  ist  metaphorisch  für 
den  seelenfangenden  Höllenfürsten  ge- 
braucht. (L.  Mayer.) 

34  Heilbronn,  Museum  des  historischen 
Vereins  1  S.  255,  V. 

35  Oehringen,  FDrstl.  Hohenlohe'schet  Fa- 
milien-Museum auf  Schloss  Neuenstein  II. 

6     Jagsthausen,  im  Schloss  des  Freiherrn 
von  Beriichingen  II. 

Hohenzollern. 

'-'  a  Sigmaringen,  FUrsti.  Hohenzollernsches 
Museum  I  S.  256  u.  521,  VI,  VIT. 

Hauptsächlicher  Zuwachs  im  J.  1888. 
A.  Skulptur:  1)  Bemaltes  Stuckrelief, 
Maria  mit  dem  Kinde,  altüorentinisch, 
H.  0,65,  Br.  0,52  m.  2)  Hochrelief  in 
gebranntem  Thon,  Maria  mit  dem  Kinde, 
altflorentinisch,  H.  0,66,  Br.  0,50  m. 
3)  Bemalte  Thonstatuette,  Maria  mit 
dem  Kinde,  in  der  Art  des  Jacobo 
Sansovino,  H.  0,36  m. 

ß.  Bronzeplaketteu:  1)  Grab- 
legung Christi,  H.  0,095,  Br.  0,07  m, 
italienisch,  16.  Jh.  2)  Beweinung  Christi, 
II.  0,085,  Br.  0,061  m,  italienisch,  Ende 
d.  15.  Jhs.  3)  Der  hl.  Hieronymus, 
Arbeit  des  Ulocrino,  H.  0,<  73,  Br. 
0,046  m.  4)  Maria  mit  dem  Kinde  und 
Johannes,  H.  0,131,  Br.  0,092  m,  ita- 
lienisch, 16.  Jh.  5)  Maria  mit  dem 
Kinde,  von  Engeln  umgeben,  H.  0,134, 
Br.  0,099  m,  Deutsch,  um  1520.  6) 
Hercules  mit  dem  Geryones  ringend, 
D.  0,117  m,  Arbeit  des  Moderno.  7) 
Darstellung  Christi  im  Tempel  von 
Moderno,  H.  0,10,  Br.  0,064  m.  8) 
Zwei  Centauren,  Langseite  eines  Diu- 
tenfasses)  von  Caradosso,  H.  0,065,  L. 
0,197  m.  9)  Die  Anbetung  der  Könige 
von  Moderno,  H.  0,094,  Br.  0,07  m. 
10)  Herodes  und  Salome,  D.  0,04  m, 
altburgundisch.  11)  Kusstafel;  Chris- 
tus am  Kreuze  zwischen  Maria  und 
Johannes,  Arbeit  des  Niccolö  Spinelli, 
II.  («,144,  Br.  0,094  m.  Dazu  kamen 
noch   zwei  Bleiausgüsse  geschnittener 


Bergkrystalle  des  Valerio  Bell 
fangennehmung  Christi  und  An 
der  Hirten. 

C.  Das  Kupferstichkabinet 
eine  wesentliche  Bereicherung 
Erwerbung  von  c.  100  Blätter 
runter  Arbeiten  des  Callot,  £ 
della  Bella,  Abr.  Bosse,  Ornamen 
nach  L.  Kilian,  sowie  hauptsi 
Stiche  süddeutscher  Meister  d 
und  17.  Jahrhunderts. 

Am  1.  Juni  1888  wurde  der! 
Hohenzollernsche  Hofrat  J.  Gr 
als  Conservator  am  Fürstliche 
seum  angestellt. 

(Dr.  Lehner,  Gröbb« 

Baden. 

Konstanz,  Rosgarten-Museum  I! 
H— VII. 

In  der  abgelaufenen  Periode  d< 
garten  -  Sammlung  hat  besondei 
Neuordnen  der  Belege  für  Sc 
tung  des  heimatlichen  Bo 
der  geologischen  Abteilung,  dei 
seum  gut  gethan.  War  die  Zeit  sei 
hauptsächlich  dem  Sammeln  um 
schaustellen  nach  zeitlichen  Gi 
gewidmet,  so  bringt  jetzt  eine 
ger- wissenschaftlich-praktische  ] 
Ordnung  mehr  inneres  Leben 
Kollektionen  und  übersichtlichen 
ständnis  in  die  Darlegung  der  H 
geschiente.  Es  wurden  wesentlich 
ken  noch  ausgemerzt.  In  besoi 
Kasten  fanden  Bohrergebnisse  ui 
dukte  der  heimatlichen  Salinen  z 
penau  und  Dürrheira  ihre  Aufs 
und  in  dem  Naturalien  -  Kabin 
Schlangen  unserer  Gegend. 

Die  Pfahlbauten-Zeit  ist 
neue  Funde  von  Schmucksachen 
thien,  Pectunculus,  Perlen,  durc 
schiedenförraige  Steinbeile  und 
Thon  gefässe,  eine  grosse  thönerni 
einseits27,  andernseits  32cmhocl 
27,  unten  16  cm  im  Durchmesser 
Geräte,  ein  Stück  mit  aufgewun 
Faden,  besser  illustriert  worden.  I 
geweih-Stücke  mit  offenbaren  A 
gen  an  Megaceros  hibernicus,  den 
men  Scheich",  gab  Bodmann,  v 
Vorerwähnte ;  auch  einen  zuges] 
ten  Feuersteinschülfer  in  Ren 
weih-Fassung. 

Die  Gruppe  der  römis 
Funde  verbesserte  sich  durch 
lierte  Aufstellung  des  beim  Bi 


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Museographie. 


251 


VinceQtius-Hausesin  Constanz,  der  alten 
bürgerlichen  Ansiedelung,  Aufgefunde- 
nen. Von  den  daselbst  gewonnenen  Mün- 
zen nenne  ich  Claudius  IL,  Constanti- 
nus  II.  (Constantii  I.  filius),  Domitianus, 
Hadrianus,  Julia  Augusta,  Julianus 
Apostata,  Lugdunum,  Probus,  Galba; 
dann  viele  Fragmente  von  Thonwaren 
aus  Terra  sigillata  mit  hübscher  Or- 
namentation,  einen  kleinen  Tierrumpf 
aus  Terra  cotta ;  Schliessbänder,  Scheibe 
und  Ringlein  aus  Bronze,  glasierte 
Thonstücke,  viele  Fragmente  ornamen- 
tierter Glasgefasse,  wie  sie  vereinzelter 
schon  im  Boden  von  Konstanz  und  Um- 
gegend gefunden  worden  sind. 

In  den  Gruppen  späterer  histo- 
rischer Zeit  sind  neu  aufgestellt  die 
Gefasse,  aus  denen  den  beiden  deutschen 
Kaisern  Wilhelm  der  Ehrentrunk  der 
Stadt  bei  den  Besuchen  1871  und  1888, 
nach  alter  Sitte,  dargereicht  wurde ;  dann 
die  Ehrenpokale,  welche  die  Konstanzer 
Sängerschaft  und  der  Ruderverein  Nep- 
tun sich  erwarben ;  Kunstgewerbliches 
der  Gegend  in  seiner  Beeinflussung  aus 
römischen,  vindelicischen  und  helve- 
tischen Quellen.  Da  ist  Manches  aus 
neuerer  Zeit  hinzugekommen ;  Trachten- 
stücke, Münzen  und  viele  Münz- Abgüsse. 

Vom  „Führer  durch  die  chorogra- 
phische  Sammlung  des  Rosgartens"  ist 
eine  neue  Auflage  im  Verlag  von  J.  A. 
Pecht  hier  erschienen,  nachdem  die  erste 
Zeitlang  vergriffen  war. 

(Ludwig  Leiner) 

38  Überlingen,  kulturhistorisches  u.  Natu- 
ralien-Kabinet  I  S.  2ö6,  IV— VII. 

In  dem  nun  abgelaufenen  Rechnungs- 
jahre 1888/89  wurden  erworben :  Pfahl- 
bau-Gegenstande, wie  Nephritbeiich en 
etc.  ausSipplingen  u.  Bodmann ;  Bronze- 
und  Eisenfunde  aus  Stahringen ;  zwei 
eiserne  Ofenplatten  mit  Relief  in  Rococo- 
8til  vom  Jahre  1767;  ein  Zinntellerchen 
und  2  silberne  Brautlöffel  aus  Sipp- 
Hngen;  eine  Kollektion  Zinngeschirr: 
Teller,  Kannen,  Büchschen  etc.  aus  dem 
ehemal.  Gesellschaftshaus  der  reichs- 
stadischen Küferzunft  Überlingens;  ver- 
schiedene Münzen;  Gipsabdrücke  der 
Munster-Inschriften;  ein  holzgeschnitz- 
tes Wappen  von  einem  alten  Schrank ; 
Kupferstiche ;  Gewandstücke ;  ferner 
naturalisierte  Tiere,  Fische  etc. 

(Lachmann.) 

39  Donaueschingen,  Fürstlich  Fürstenberg- 
sche  Sammlungen  I S.  256,  II,  III,  1V,.VU. 


Zwei  Pfeilspitzen  aus  einem  Acker 
bei  Fürstenberg  und  zwei  Bronzeringe 
aus  einem  Grabe  bei  Bräunungen. 
(A.  Hopfgartner.) 

Villingen,  Altertumssammiung  I  S.  256, 40 
VI. 

Freiburg  i.  Br ,  Stadtische  Altertümer-  41 
Sammlung  I  S.  266,  II -VII, 

(Rechnungsjahr  1888/89).  Zuwachs: 
eine  kleine  Sammlung  von  Graburnen 
und  sonstigen  Gräberfunden  aus  der 
Umgegend  von  Munzingen  im  Breisgau. 
Pfahlbautenfunde  aus  dem  Neuenburger 
See.  Neun  Gypsabgüsse  aus  der  Vorhalle 
des  Freiburger  Münsters,  einen  Cyclus 
allegorischer  Figuren  darstellend,  da- 
runter die  thörichten  und  klugen  Jung- 
frauen u.  dgl.  (Poinsignon.) 

Karlsruhe,  Grossherz.  Sammlung  vater-  42 
ländischer  Altertümer  I  S.  257,  II— VII. 

Unternehmungen:  a)  Untersuchung 
eines  Grabhügels  bei  Rappen  au,  A. 
Sinsheim,  vgl.  Wd.  Korr.  VIII,  60.  b) 
Untersuchung  der  Römerstrassen  im 
Lande  wird  fortgesetzt. 

Zuwachs:  180  Nummern,  darunter 
norddeutsche  prähistorische  Thonge- 
fässe,  2  Kirchenglocken  (eine  aus  dem 
13.  Jahrh.)  aus  der  Kirche  von  Seel- 
fingen,  A.  Stockach,  Grabhügelfunde 
von  Bretten  und  Merdingen,  Amt  Brei- 
sach, romanische  Kapitale  aus  dem 
Kreuzgang  des  Klosters  Schwarzach, 
Gegenstände  aus  dem  18.  Jahrb.  aus 
der  Verlassenschaft  des  f  Oberamts- 
richters Dr.  Schutt  in  Bruchsal,  Ofen- 
kacheln (Rococo)  aus  Breisach,  ein 
goth.  Ciborium  aus  Bronze  mit  Silber- 
gravierungen und  Email  aus  Waldkirch, 
ein  geschnitzter  u.  eingelegter  Schrank, 
Renaissance,  aus  Kloster  Allerheiligen. 
(Die  Sammlung  des  Mittelalterlichen 
und  Späteren  findet  im  Herbst  in  ei- 
nem neuen  Saal  zusammen  mit  der  Gr. 
Münzsammlung  Aufstellung). 

Die  Antikensammlung  wurde 
durch  einige  schwarzfigurige  Schalen, 
einen  Herd  von  Bronze  mit  4  liegen- 
den Löwen  an  den  Ecken  und  den 
Füssen  auf  Bronzerädchen  aus  Capo- 
dimonte  bei  Bolsena  und  eine  schöne 
Bronze-Cista  mit  reicher  Gravierung 
aus  Palestrina  bereichert.  Der  Katalog 
der  Bronzen -Sammlung  wird  von  Dr. 
Schumacher  bearbeitet. 

Die  Ethnographische  Samm- 
lung (Zuwachs  200  Nummern)  zählt 
3800  Nummern.  (E.  Wagner). 


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252 


Museographie. 


43  Heidelberg,  Stadt.  Kunst-  u.  Altertümer- 
Sammlung  auf  dem  Schlosse  I  S.  258, 
II— VII. 

Bedeutendere  neue  Erwerbungen  seit 
der  letzten  Bekanntmachung: 

1)  Die  älteste  bis  jetzt  nicht  be- 
kannt gewesene  Ansicht  der  Stadt  und 
des  Schlosses,  kleiner  aber  sorgfältiger, 
mit  „Heidelberg44  bezeichneter  Holz- 
schnitt in  Sebastian  Münsters  „Kalen- 
darium  Hebraicum"  von  1527. 

2)  Silberner  Siegelstempel  des 
PfalzgrafenLudwigPhilipp,  Vor- 
mund des  späteren  Kurfürsten  Karl 
Ludwig  vom  Jahre  1633,  mit  dem  kur- 
fürstlich pfälzischen  Wappen. 

3)  Griechische  Übersetzung 
des  Heidelberger  Katechismus, 
von  Friedrich  Sylburg,  gedruckt  zu 
Heidelberg  1597. 

4)  Porträt  des  Clemens  Perkeo, 
Hofnarren  der  Kurfürsten  Johann  Wil- 
helm und  Karl  Philipp,  ganze  Figur 
mit  Beiwerk,  Ölgemälde  von  Adrian 
van  der  Werff,  äusserst  fein  in  der 
bekannten  Manier  des  Meisters  aus- 
geführt.   (Auktion  Zschille). 

5)  Brustbild  des  Kirchenrats 
Paulus,  gestorben  in  Heidelberg  1851, 
Oelgemälde,  Geschenk  der  Mrs.  Call 
in  London.  (A.  May 8.) 

44  Heidelberg,  Privatsammlung  des  Herrn 
Albert  Mays  I  S.  258,  II. 

45  Mannheim,  Vereinigte  Sammlungen  des 
Grossherz.  Antiquariums  und  des  Alter- 
tumsvereins I  S.  258,  II— VII. 

Juni  1888  —  89.  Praehistorischer 
Grabfund  von  Aigle  (Schweiz):  Na- 
del und  Armband  von  Bronze.  Rö- 
mischer Denkstein  (sog.  Viergötter- 
altar) von  Mönchzell  (Amt  Heidelberg), 
vgl.  Korr.  VII,  186.  Bei  Hocken- 
heim, zwischen  Speier  und  Heidel- 
berg, das  als  Römerstation  bekannt 
ist  (Bonner  Jahrb.  X,  3),  fanden  sich 
unmittelbar  am  Dorf  nahe  der  obern 
Mühle  bei  Verlegung  des  Bachbettes 
mehrere  Netzbeschwerer  von  gebrann- 
tem Thon,  wie  wir  solche  auch  in  ei- 
nem römischen  Bau  bei  Neckarau  ge- 
funden haben.  Es  sollen  etwa  8  Stück 
gewesen  sein;  sie  wurden  meist  zer- 
schlagen und  zerstreut,  nur  ein  ganz 
erhaltenes  Exemplar  wurde  für  die 
Sammlung  gerettet.  Im  südlichen  Teil 
der  Mannheimer  Gemarkung,  Flur- 
bezirk Meerfeld,  stiess  man  bei  Gra- 
bungen zu  baulichen  Zwecken  (Fabrik 


Propfe)  auf  ein  Grab,  Skelettreste  mit 
Perlen  von  geschliffenem  Glas  and 
blauem  Thon,  die  wohl  zu  einem  Hals- 
band gehörten.  Man  durfte  ein  frän- 
kisches Grab  vermuten,  doch  ergab  die 
genauere  Untersuchung  der  Perlen, 
dass  dieselben  von  härterer  Erde,  ei- 
ner Art  Steingut,  hergestellt  sind,  und 
man  muss  annehmen,  daas  das  Grab, 
in  dem  sich  auch  eine  Flintenkugel 
fand  und  das  trotz  weiterer  Nachgra- 
bungen vereinzelt  blieb,  aus  den  Kriegs- 
zeiten des  vorigen  Jahrhunderts  her- 
rührt. Unter  den  Erwerbungen  aus 
dem  Mittelalter  und  der  neueren 
Zeit  sind  hervorzuheben:  Münzen, 
Denkmünzen  und  Siegelabdrucke  aus 
der  Schweiz,  Geschenk  von  Herrn 
Fabrikant  Bertheau ,  Rapperschwyl. 
Ankäufe  und  Schenkungen  von  Pfalzer 
Münzen,  Urkunden,  darunter  ein  Adels- 
diplom von  Karl  Theodor,  Kupferstiche 
und  Handzeichnungen,  die  sich  auf 
Pfälzer  Geschichte  und  Topographie 
beziehen ;  ferner  Zunftaltertümer,  Frei- 
maurerin8ignien,  Waffen,  ein  schön  be- 
maltes Wappenglas  u.  A.  m. 

Für  das  Antiquarium  (stadtischer 
Besitz)  17  Stück  Gipsabgüsse  nach  an- 
tiken Originalen,  Statuen  und  Büsten, 
aus  der  Vanni'schen  Versteigerung  in 
Frankfurt.  (K.  Baumann.) 

Mittelrhein. 

Miltenberg,  Altertümer  -  SammliiRf  der  46 
Stadt  1  S.  263,  II,  V,  VH. 

Keinerlei  Zuwachs. 

(Conrady.) 

Miltenberg,  Habei'sche  Privatum  mlang  47 
auf  der  Burg  I  S.  264,  II,  V— VII. 

Ausser  einigen  neueren  (nur  zum 
Zwecke  ihrer  Erhaltung  gelegentlich 
erworbenen)  geringen  Münzen,  sowie 
einem  schlichten  Degen  und  einfacher 
Hellebarte  aus  dem  17.  Jahrhundert 
wären  als  die  wesentlichsten  Zugange 
zu  nennen: 

1)  Ein  weitbauchiger  Steingut- 
krug,  40  cm  hoch,  mit  langbärtigem 
Gesichte  am  Halse,  sowie  einem  läng- 
lichen wappenartigen  Medaillon  (mit 
nassauischen  Löwen}  auf  der  Vorder- 
und  je  einem  runden  Medaillon  mit 
phantastischer  Darstellung  eines  ge- 
harnischten helmlosen  Mannes  (im 
Brustbild)  auf  den  Nebenseiten  der 
Wandung  (in  Relief,  wohl  nassauische 
Arbeit  des  17.  Jahrhunderts). 


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Hestd.  Jfci/vc/ir  W Ta/Ts 


A  Vit  j'%,  A'4  •  >  s/w/t*/////-/,  ftroxxt** 
ATSuJ na/ui/V.  Grösse. 

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Paulus  Museum,. 
Worms 


ffostd.  Zeiter/i/:  m  7äf** 


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IfrMd.  Zeiten  fWThtn, 


DU  Umfassungsmauer  des  ßmiunfiddes 
vor  dem   CUverlkor 

der  Stadt  Xanten. 


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der  *ufged€cktmPwtd& 
menU  ä  Mmurrut* 


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H Stuttgart 


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SAALBURG- FUNDSTUCKE. 


HOMBURG      V.O.H.  1889. 


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Museographie. 


253 


Klf  geschliffene  Steinwerk- 
e  von  der  Gemarkung  Eichen- 
zwei aus  grauem,  die  übrigen  aus 
clrwarzem  Kiesel  schiefer,  sämt- 
meisel-  und  keüartig,  oder  Ge- 
zum  Glätten.  (Conrady.) 

:haffenburg.  städt  Sammlung  I  S. 
IL 

>ach,  Graft.  Erbach  scha  Sammlung  II. 
rrmtadt,  Groisherzoglicnaa  Muaaam 

2m,  m,  v,  vi  s.  294,  vn. 

fjtmg  mn  lüSüt  *!*  (Aprü  bis  Ende 
?>-  I.  Die^archäolog.  Samm- 
ren, 1.  Römische  (griech.  und 
:>t.)  Altertümer,  a.  Ankäufe 
Kunde:  Statuette  eines  römischen 
Daars  aus  Gips,  bemalt,  angek.  vom 
-  germanischen  Central  -  Museum 
[min*. 

Germanische  Altertümer. 
n  kaufe  und  Funde:  Eine  Anzahl 
arzerThonscherbennebstKnochen- 
n  aus  einem  Hügelgrabe  in  der 
arkuug  Wicbelsbach  im  Odenwald ; 
Anzahl  roter  Thonscherben,  ein 
k  eines  eisernen  Schwertes,  ein 
L^ering,  ein  Stück  eines  solchen 
eiue  Schneide  eines  Steinbeils  nebst 
-hen resten  aus  einem  Hügelgrabe 
er  Gemarkung  Ober  -  Nauses  im 
1  wu-lil ;  1  Modell  in  Gips  des  zu- 
genannten Grabes;  ein  Steinbeil, 
in  der  Gemarkung  Birkert  bei 
Stadt  LG.;  1  Gesimsstück,  1  obe- 
Stück  eines  koriuthisierenden  Ka- 
s,  2  kleine  korinth.  Kapitale  mit 
Itljhttteni,  1  Bruchstück  eines  Ka- 
s,  das  mit  den  Kapitalen  der  Lor- 
r  Halle  verwandt  ist,  1  Pilaster- 
lal,  1  halbierter  Säulenfuss  mit 
reckt  er  attischer  Basis,  1  Stück 
s  Säulenschaftes,  1  Basis  einer 
e,  2  Stücke  vom  Friese  über  den 
nth.  Säulen  der  Lorscher  Halle,  1 
te  ähnlich  den  Abdeckungsplatten 
den  Bogen  der  Lorscher  Halle, 
adratische  Steine,  ähnlich  den  Be- 
iunjzsplatten  der  genannten  Halle, 
tück  eines  Fensterkreuzpfostens, 
ruchstücke  profilierter  gothischer 
ae,  1  profilierte  Kcke  eines  gothi- 
1 i  Thürpfostens,  sämtlich  ans  Sand- 
ig 2  Rühren  aus  Thon,  1  Thon- 
e  mit  Eichenblatt  -  Ornament  in 
.  t,  2  Bruchstücke  von  Thonfliesen, 
Bruchstück  einer  Reliefform  aus 
a  mit  Ornamenten,  1  Bruchstück 
r  Marraortliese  von  dreieckiger  Ge- 


stalt, 1  Bruchstück  einer  Steinfliese, 
1  auf  der  Oberfläche  quadratisches 
Steinchen  aus  Marmor,  1  dreieckige 
Fliese,  1  Amulett  aus  Blei  mit  auf 
Papier  gedrucktem  Anfange  des  Evan- 
geliums Johannes,  sämtlich  gef.  in 
dem  Bezirke  des  ehemaligen  Klosters 
Lorsch  beim  Abbruch  eines  Hauses; 
die  Architekturs  tu  cke  gehören  grössten- 
teils dem  ältesten  fränkischen  Kloster- 
bau an  dieser  Stelle  an.  Statuette  ei- 
nes fränkischen  Kriegers  in  Gips,  an- 
gekauft vom  röm.-germ.  Central-Museum 
in  Mainz. 

U.  Geschenke:  1  Beil  aus  Eisen, 
gef.  zu  Geisenheim  in  einem  Wein- 
berge und  1  Bronzering,  gef.  im  Kastell 
Lützel-  Wiebeisbach,  Geschenke  desHrn. 
Koller  in  Darmstadt ;  1  Beil  aus  Bronze, 
gef.  in  dem  Bezirke  der  Oberförsterei 
Lengfeld  i.  0.,  Geschenk  des  Ober- 
försters Hrn.  Preuschen  in  Zipfen  i.  0. 

II.  Kunstgewerbliche  Samm- 
lungen, a.  Ankäufe  und  Funde:  Gips- 
abgüsse von  Reliefs  der  Beerfelder 
Glocke  vom  Jahre  1529.  b.  Geschenke: 
Untere  Hälfte  einer  Ofenkachel  mit 
Wappenschild,  in  dem  ein  schreitender 
Löwe,  gef.  zu  Eberstadt  in  der  grossen 
Sandung  des  Ortes,  Geschenk  des  Hrn. 
Kotier;  1  Stempel  von  Bronze  mit 
Ornament,  gef.  im  Forstmeistergarten 
in  Lorsch,  Geschenk  des  Forstmeisters 
Herrn  Heyer  daselbst;  2  Bruchstücke 
von  Ofenkacheln  aus  Thon  mit  Reliefs, 
gef.  von  Herrn  Kotier  in  Seligenstadt, 
nebst  einer  Anzahl  Glas-  und  Thon- 
scherben  und  Eisenteilen. 

III.  Münzsammlung,  a.  Ankäufe 
und  Funde:  1  türkische  Goldmünze 
des  10.  Osmanen,  gef.  zu  Weinolds- 
heim  in  Rheinhessen;  20-Markstück  in 
Gold,  lO-Markstück  in  Gold,  ö-Mark- 
stück  in  Silber,  2-Markstück  in  Silber: 
Friedrich,  deutscher  Kaiser  etc.  1888 ; 
10-Markstück  in  Gold,  ö-Markstück  in 
Silber,  2-Markstück  in  Silber:  Lud- 
wig IV,  Grossherzog  von  Hessen  1888 ; 
1  Bronzemünze  Hadrians,  1  Silber- 
münze des  Septimius  Severus,  gef.  im 
römischen  Kastell  Lützel-Wiebelsbach. 

b.  Geschenke:  1  neue  koreanische 
Bronzemünze,  geprägt ;  1  koreanisches 
5-Käsch-Stück,  gegossen ;  1  japanischer 
Tempo,  gegossen,  sämtlich  Geschenke 
des  Herrn  Kraus,  ehemaligen  Münz- 
meisters in  Korea. 

Ausserdem  wurde    die  Münzsamm- 


■V«t4,  ZaiUchr.  f.  (JüBch.  u.  Kunst    VIII,    IIL 


20 


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254 


Museographie* 


lung  des  hist.  Ver.  f.  d.  Grossherzog- 
.  tum  Hessen  vertragsmässig  der  Münz- 
sammlung des  Museums  einverleibt. 

IV.  Ethnologische  Sammlung. 
Geschenke:  4  geschnitzte  Heiligen- 
schreine aus  Holz  mit  Figuren;  2 
Tempeltafeln  aus  Holz  mit  Sprüchen; 
1  Reitsattel  aus  Holz;  1  Bogen  mit 
Pfeilen,  1  Tempeltafel  mit  Münzen, 
sämtlich  aus  Japan. 

Ausserdem  wurde  eine  grosse  An- 
zahl von  Photographieen,  unter  diesen 
die  Originalaufnahmen  für  das  hessische 
Denkmälerwerk,  erworben. 

Seit  Dezember  1888:  Sonderausstel- 
lung einer  Sammlung  von  kunstgewerb- 
lichen Gegenständen  aus  Japan,  ver- 
anstaltet von  Herrn  Dr.  Scriba,  Pro- 
fessor der  Chirurgie  an  der  japanischen 
Universität  Tokio,  und  Sonderausstel- 
lung von  Gegenständen  der  Ainos  von 
demselben  Herrn. 

Der  Katalog  der  Sammlung  des  hist. 
Vereins  für  das  Grossherzogtum  Hessen 
ist  mitsamt  dem  Katalog  der  archäo- 
logischen Sammlungen  desGrossherzogl. 
Museums  noch  in  Bearbeitung. 

Als  besonders  hochherzige  Zuwen- 
dung hat  das  Museum  das  „Hessische 
Münzkabinet"  weiland  Sr.  Grossher- 
zoglichen Hoheit  des  Prinzen  Alexan- 
der von  Hessen,  eine  nahezu  vollstän- 
dige Sammlung  hessischer  Münzen, 
welche  ihm  von  den  hohen  Erben  über- 
wiesen wurde,  zu  verzeichnea 

(Prof.  Adamy.) 

51  Darmstadt.  Sammlung  des  hist.  Vereins 
I  S.  522,  II,  III,  VII. 

52  Hanau,  Bezirksverein  für  hess.  Gesch. 
u.  Landeskunde  I  S.  265,  II— VII. 

Erwerbungen  im  Jahre  1888.  Herr 
Gärtner  Karl  Seitz  schenkte  dem 
Museum  die  Fundstücke  aus  zwei  ger- 
manischen Brandgräbern,  die  Ende  April 
beim  Pflügen  auf  seinem  Acker  eine 
Viertelstunde  südöstlich  von  Hanau  ent- 
deckt und  am  20.  October  weiter  unter- 
sucht wurden.  Das  eine,  offenbar  ein 
Mannesgrab,  mit  einigen  Steinen  um- 
stellt, lieferte  zahlreiche  Stücke  einer 
einfach  gerundeten  groben  Urne,  die 
mehr  als  60  cm  Dm.  hatte,  ausserdem 
Fragmente  vonThongefässen,  die  wahr- 
scheinlich als  zusammengeraffte  Scher- 
ben ins  Grab  geworfen  waren,  sodann 
eine  16  cm  lange  Speerspitze  von  Bronze 
mit  schmaler  Tülle,  deren  Durchmesser 
nur  2  cm  beträgt  (abgab.  Tal.  11  Nr.  1),  ein 


unvollständiges  Bronzemesser  und  den 
Tal.  11  Nr.  2  abgebildeten  Gegenstand  von 
Bronze,  dessen  Verwendung  uns  noch 
rätselhaft  geblieben  ist :  ein  beweglicher 
Ring,  der  3  cm  äusseren  Dm.  hat,  hält  ein 
fast  4  cm  langes  Anhängsel  rund  wie 
Draht,  aber  von  ungleicher  Dicke.  Das 
andere  15  m  davon  entfernte  Grab,  durch 
grosse  Basaltsteine,  von  denen  mehrere 
1  m  lang  waren,  sorgfältig  verwahrt,  war 
ein  Frauengrab  aus  späterer  Zeit.  Es 
fanden  sich  darin  viele  Fragmente  von 
besserem  Thon,  zierlich  gearbeitet,  fast 
alle  sehr  dünn,  so  das!  die  Herstellung 
nur  bei  wenigen  gelang  (Taf.  11  Nr.  5  Höhe 
21  und  grösster  Dm.  18  cm,  Nr«  6  mit  6 
Bogen  rundum  verziert  Höhe  7  und  Dm. 
10  cm,  Nr.  7  Höhe  fast  4  und  grösster 
Dm.  51/»  cm),  ferner  zwei  faustgrosse 
runde  Steine,  der  eine  ein  Quarz,  der 
andere  ein  Sandstein,  mit  Spuren  des 
Gebrauchs  zum  Reiben  oder  Quetschen, 
von  Bronze  ein  geschlossener  Armring 
(Taf.  11  Nr.  3  Dm.  6  und  8  cm),  ein  Messer 
und  eine  11  cm  lange  Nadel  (Taf.  11  Nr.  4) 
mit  flachem  Kopf,  den  drei  erhöhte  con- 
centrische  Kreise  zieren. 

Von  Enkheim  bekamen  wir  ein  im 
Sande  gefundenes  eisernes  Schwert  aus 
der  Merovinger  Zeit.     ' 

Die  Sammlung  römischer  Altertümer 
wurde  durch  drei  Töpferstempel  ver- 
mehrt ;  zwei  davon,  SABIN VS  undTOC- 
CAFECIT,  fanden  sich  bei  Marköbel, 
der  dritte,  TOCGAF,  beim  Baggern  im 
Main  an  der  Kinzigmündung,  gerade  da, 
wo  im  Jahre  1886  ein  römischer  Brücken- 
pfeiler zum  Vorschein  kam.  Durch  Hrn. 
Lehrer  Schaack  wurden  folgende  Gegen- 
stände, die  er  bei  Gelegenheit  eines  Neu- 
baues in  Gross-Krotzenburg  selbst  aus- 
grub, dem  Museum  übergeben :  ein  De- 
nar des  Septimius  Severus  mit  dem  in 
hiesiger  Gegend  unbekannten  Revers 
LEGXICLA  (Claudia),  ein  Plattenfrag- 
ment, worauf  ein  Stempel  der  22.  Legion 
dreimal  eingedrückt  war,  und  ein  12  V»  cm 
langer  absonderlicher  Löffel  von  Bronze 
(Taf.  11  Nr.  9). 

Bei  Mittelbuchen  führten  Verkoppe- 
lungsarbeiten  zur  Entdeckung  neuer  An- 
haltspunkte für  römische  Niederlassun- 
gen an  verschiedenen  Stellen.  Wir  er- 
warben von  da  Wasserleitungsröhren 
mit  Schlammkasten,  eine  Fibula  von 
Bronze,  einen  Stilus  von  Knochen, 
Sachen  von  Glas  und  Eisen,  Grabkrüge 
und  vor  allem  die  auf  Taf.  11  Nr.  8  abgebil- 


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Museographie. 


255 


dete  60  cm  hohe  aus  einem  Sandstein  ge- 
hauene Urne,  die  mit  einer  Sandstein- 
platte zugedeckt  war.  Sie  ist  sehr  plump 
gearbeitet ;  die  Öffnung  ist  nicht  kreis- 
rund, hat  etwa  42  und  44  cm  äusseren 
Dm. ;  die  4  Seiten  des  Sockels  haben  un- 
gleiche Länge,  ungefähr  38  und  40  cm ; 
an  romischem  Ursprung  ist  aber  nicht  zu 
zweifeln,  denn  im  Innern  befanden  sich 
ausser  Knochen  ein  Lämpchen  und  Glas- 
splitter, und  die  ausgeworfene  Erde  ent- 
hielt einige  romische  Scherben. 

(Suchier.) 

53    Frankfurt  a.  M.,  Historisches  Museum 
I  S.  266,  II— VII. 

In  dem  abgelaufenen  Vereinsjahr 
tritt  die  Erforschung  unserer  Umgebung 

,  und  der  Ankauf  einer  ganzen  Samm- 
lung in  den  Vordergrund. 

Durch  die  erstere  ist  unser  Museum 
in  den  Besitz  einer  grossen  Anzahl 
höchst  merkwürdiger  prähistorischer 
Geftsse  and  Bronze  -  Gegenstände  ge- 
langt, welche  unter  der  Leitung  des 
Herrn  Konservator  Cornill,  unter 
Mitwirkung  einiger  Vorstands-  und  Ver- 
einsmitglieder, namentlich  unter  der 
aufopfernden  Thätigkeit  des  Herrn  Dr. 
Hammeran  und  des  Herrn  Oberstabs- 
arzt Dr.  Kuthe  zu  Tage  gefördert 
wurden. 

Da,  wo  in  unserem  Stadtwald  der 
von  den  beiden  alten  Eichen  hinter 
dem  Sandhof  nach  der  Niederräder 
Chaussee  hinlaufende  Weg  diese  Chaus- 
see im  rechten  Winkel  trifft,  war  bei 
der  Abholzung  des  für  die  Waldeisen- 
bahn bestimmten  Geländes  eine  Gruppe 
von  Grabhügeln  freigelegt  worden. 
Wahrend  sonst  der  Waldbestand  es 
unmöglich  macht,  ähnliche  Hügel,  deren 
unser  Stadtwald  eine  ziemliche  Anzahl 
birgt,  zu  eröffnen,  so  war  hier  die 
günstigste  Gelegenheit  dazu  geboten. 
Das  freundliche  Entgegenkommen  des 
fiahnunternehmers,  sowie  des  Herrn 
Oberförsters  Hensel,  welcher  den  lei- 
tenden Herren  geübte  Waldarbeiter  zur 
Verfügung  stellte,  erleichterte  die  Ar- 
beit sehr,  und  so  wurden  vier  Hügel 
vorsichtig  ganz  abgetragen,  in  welchen 
30  verschiedene  Beerdigungsstellen 
nachweisbar  waren.  Diese  Arbeiten 
nahmen  die  Zeit  vom  7.  bis  26.  Mai 
in  Ansprach.  Noch  mehrere  solcher 
Grabhügel  befinden  sich  nach  dem  Sand- 
hofe zu  im  Walde,  und  es  ist  zu  be- 
obachten, dass  diese  Gräber  da  ange- 


legt worden  sind,  wo  sich  das  Erd- 
reich aus  dem  sandigen  Untergrunde 
des  alten  Inundationsgebietes  des  Maines 
schon  um  ein  geringes  erhebt,  und  eben- 
so ist  es  bemerkenswert,  dass  das  Ma- 
terial, welches  zur  Anhäufung  der  Hügel 
benutzt  wurde,  nicht  dem  gleich  daneben 
liegenden  Sand-  und  Kiesboden  entnom- 
men wurde,  sondern  gute,  von  weiter 
her  herbeigetragene  Erde  ist. 

Der  zunächst  in  der  bezeichneten  Eeke 
liegende  Grabhügel  war  seinem  Umfange 
nach  der  bedeutendste.  Obgleich  ein 
Teil  desselben  schon  bei  dem  Bau  der 
Chaussee  abgetragen  worden  war,  ein 
andrer  Teil  noch  von  Wald  bestanden 
ist,  so  ergab  er  doch  die  wertvollste 
Ausbeute  und  namentlich  konnten  in 
ihm  zwei  Schichten  von  Grabstellen 
über  einander  festgestellt  werden,  die 
eine  in  ca.  m  1,20 — 1,60  Tiefe,  die  andere 
in  ca.  m  1,80—2,00  Tiefe.  Die  obere 
Schichte  enthielt  nur  Gräber  mit  Lei- 
chenbestattung, bei  welchen  keine 
umfassenden  Steinkränze  nachweisbar 
waren.  Die  untere  Schichte  ergab  da- 
gegen vier  Brandgräber,  unter  welchen 
ein  Lehmboden  lag,  und  über  welchen 
eine  aus  grossen  Sandsteinfindlingen 
und  gebrochenen  Muschelkalkstücken 
gebildete  massige  Steinkammer  von  ur- 
sprünglich unbestimmbarer  Form  zu- 
sammengestürzt war,  einen  pyramidalen 
Haufen  bildend,  welcher  die  Scherben 
von  12  Gefässen  enthielt,  die  unter  der 
Leitung  des  Herrn  Cornill  zum  grös- 
seren Teile  wieder  zusammengesetzt 
werden  konnten  und  nun  einen  höchst 
wertvollen  Zuwachs  unseres  Museums 
bilden.  Sie  unterscheiden  sich  von  den 
vielen  anderen,  teils  ganz,  teils  in 
Scherben  gefundenen  Gefässen  durch 
die  Vorzüglichkeit  ihrer  Ausführung. 
Besonders  hervorzuheben  sind  die  Ge- 
fasse  in  Urnenform,  von  welchen  das 
grösste  0,27  cm  in  der  oberen  Öffnung, 
0,35  cm  in  seiner  grössten  Ausbauch- 
ung misst.  Sie  sind  aus  einer  schwar- 
zen Erde  geformt,  welche  mit  weissem 
Quarzsande  gemischt  ist,  und  von  aussen 
schwarz  glänzend  poliert;  die  Wandun- 
gen sind  auffallend  dünn,  die  Kreisli- 
nien auf  das  genaueste  gezogen,  ob- 
gleich die  Benutzung  der  Töpferscheibe 
nicht  angenommen  werden  kann.  Das 
Charakteristische  an  ihnen  besteht  da- 
rin, dass  sie  gleichsam  aus  verschie- 
denen, in  einander  gesteckten  Gefässen 

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256 


Museographie. 


gebildet  erscheinen,  wie  wenn  man  eine 
glatte  Urne  in  eine  niedrige  Schüssel 
eingesenkt  hätte,  von  welcher  an  eini- 
gen Stellen  Lappen  höher  hinaufragen, 
welche  durch  kreisrunde,  gewissermas- 
sen  grosse  Nagelköpfe  nachahmende 
Verzierungen  an  die  obere  Urne  be- 
festigt erscheinen.  Diese  ganz  eigen- 
tümliche Anordnung  und  Formgebung 
findet  sich  in  verschiedenartigen  Pro- 
filierungen ,  sowie  in  verschiedenen 
Grössen  und  Thongattungen  vor,  aber 
immer  mit  Wahrung  der  geschilderten 
Eigentümlichkeiten.  Das  zierlichste 
dieser  Gefassgattung  ist  aber  nur  in 
einzelnen  Stücken  erhalten;  es  zeich- 
net sich  vor  allen  andern  dadurch  aus, 
dass  der  rundum  laufende  Kreis,  in 
welchem  der  obere,  in  schräger  Fläche 
gebildete  Teil  der  Urne,  sich  an  die 
Bauchung  derselben  anschliesst,  wie  ein 
auf  das  Zierlichste  gekerbter  Draht  be- 
handelt ist,  und  dass  die  Ränder  der 
erwähnten  Lappen  des  unteren  Teiles 
von  feinen  Parallel-Linien  begleitet  sind. 
Auch  befinden  sich  unter  den  Frag- 
menten ebenso  gebildete  Stücke  einer 
Urne  von  ca.  0,15  cm  oberer  Öffnung, 
aus  feinstem,  hartgebranntem,  hellröt- 
lichen Thone,  so  dünn  wie  unser  mo- 
dernes Porzellan,  auch  ein  ähnliches 
Stück  aus  einer  hellgrauen  Masse,  wel- 
che aber  von  aussen  geschwärzt  ist. 
Fast  noch  dünner  sind  die  Bruchstücke 
eines  kleinen,  becherartigen  Gefässes. 

Noch  gehören  zu  jener  Gruppe  zwei 
wieder  ganz  zusammengesetzte,  wie  auch 
einige  nur  in  Bruchstücken  vorhandene 
flache  Schüsselchen  von  0,15  cm  Durch- 
messer, welche  genau  die  Form  von 
solchen  in  etruskischen  Gräbern  häufig 
vorkommenden  haben.  Leider  sind  die 
Bronzebeigaben  durch  die  Verbrennung 
durchaus  zerbröckelt,  zerfallen  und 
fast  unkenntlich  geworden;  doch  sind 
Teile  von  Fibeln  erkennbar,  auch  eine 
Discus-Spirale,  deren  Draht  gegen  das 
äussere  Ende  hin  platt  gehämmert  ist. 
mutmasslich  zu  einem  Halsgehänge  ge- 
hörig. (Vgl.  Dr.  Jul.  Naue,  Die  Hügel- 
gräber zwischen  Ammer-  und  Staffel- 
see, Taf.  XVIII,  4  u.  5.) 

Diese  unter  den  anderen  Funden  ganz 
vereinzelt  dastehende  Gruppe  von  Ge- 
fässen  findet  aber  ein  sehr  merkwürdiges 
Analogon  unter  der  von  unserm  Vereine 
schon  vor  Jahren  erworbenen  Dieffen- 
bach'schen  Sammlung  von  Gefassen  und 


Bronzen.  Es  ist  der  Inhalt  eines  1878  bei 
Nauheim  aufgedeckten  Grabes,  welches 
genau  dieselbe  Gattung  von  Urnen  und 
flachen  Schüsseln  mit  allen  oben  er- 
wähnten Merkmalen  ergab,  aber  ausser- 
dem, da  es  kein  Brandgrab  war,  vor- 
züglich erhaltene  Bronzen  lieferte.  Ganz 
unversehrt  erhalten  ist  eine  edelge- 
formte  Lanzenspitze;  in  Stücken  da- 
gegen der  Bronzeüberzug  eines  flach 
gewölbten  runden  Holzschildes,  der 
parma.  Die  ungewöhnliche  Erhaltung 
des  Holzes  ist  nur  der  Imprägnierung 
durch  die  Grünspanlösung  zuzuschrei- 
ben, welche  der  Bronzeüberzug  veran- 
lasste. Auch  Reste  von  Bronze -Gür- 
telhaken, ganz  erhaltene  Doppelknöpfe 
und  andere  Bronzereste  fanden  sich  in 
dem  Grabe.  Dieser  Fund  steht  aber 
ebenso  vereinzelt  unter  den  ande- 
ren Grabfunden  der  Dieffenbach'echen 
Sammlung  aus  der  Nauheimer  Gegend 
da,  die  ausser  den  bezeichneten  auch 
nur  sehr  geringe  Gefasse  ergab,  wie 
unser  Fund  aus  dem  Stadtwald  zu  den 
ihn  umgebenden  Grabstellen.  Da  letz- 
tere der  unteren  Schichte  des  Grab- 
hügels entnommen  ist,  so  muss  er  einer 
früheren  Periode  angehören,  als  die 
oberen  Bestattungen.  Wie  gross  der 
Zeitabstand  zwischen  den  unteren  und 
oberen  Beerdigungen  sein  mag,  ist 
schwer  zu  bestimmen;  in  der  Natur 
der  Dinge  liegt  es,  mindestens  die  Zeit- 
dauer anzunehmen,  in  welcher  noch 
Kinder  und  Enkel  der  Bestatteten  leb- 
ten, welche  die  Grabstätte  ihrer  Vor- 
fahren wohl  nur  ungern  gestört  ge- 
sehen hätten,  während  spätere  Gene- 
rationen vielleicht  mit  Vorliebe  einen 
schon  aufgeworfenen  Grabhügel  weiter 
benutzten.  Letzteres  scheint  hier  der 
Fall  gewesen  zu  sein.  Für  die  Zeit- 
bestimmung dieser  beiden  Gruppen  mag 
neben  der  Beschaffenheit  der  Beigaben 
in  Bronze  auch  bei  den  Gefassen  die 
oben  erwähnte  eigentümliche  Verzie- 
rung der  schüsselartig  vertieften  kleinen 
Kreise  mit  einer  Erhöhung  in  der  Mitte 
Licht  werfen,  da  mit  ganz  ähnlichen 
Nagelköpfen  verzierte  Schwertgriffe 
aus  der  älteren  Hallstatt- Periode  be- 
kannt sind,  eine  Periode,  deren  Beginn 
ca.  900  vor  Christus  zu  setzen  ist. 
Aber  der  Vergleich  mit  dem  Inhalt 
des  Nauheimer  Grabes  gestattet  uns, 
weiter  zurück  auf  das  Ende  der  Bronze« 
zeit  zu  schliessen,  obgleich  das  Nan- 


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Museograpbie. 


257 


heimer  Grab  schon  Leichenbestattung 
aufweist,  was  die  Übergangsperiode  aus 
der  jüngeren  Bronzezeit  in  die  ältere 
Hallstatt-Periode  bezeichnet. 

Mit  dieser  Annahme  würden  auch 
Ergebnisse  der  oberen  Schichte  über- 
einstimmen. Sie  weist  nur  Leichenbe- 
stattung auf,  obgleich  dieselbe  in  jener 
Periode  gemeinschaftlich  mit  Brandbe- 
stattung auftritt.  Es  ist  für  die  ältere 
Hallstatt-Periode  bezeichnend,  dass  die 
Sitte,  die  Grabstellen  mit  Steinen  zu 
überwölben  oder  zu  bedecken,  abnimmt ; 
dagegen  werden  die  Gräber  häufig  mit 
Steinen  umlegt.  Es  fanden  sich  aber, 
wie  schon  erwähnt,  in  der  oberen 
Schichte  keine  Steinkränze  vor,  wohl 
aber  in  den  angrenzenden  Hügeln; 
auch  zeigte  sich  nur  Leichenbestattung. 
War  auch  kein  Skelett  mehr  erhalten, 
so  Hess  sich  doch  bei  einem  der  Grä- 
ber die  Richtung  des  Körpers  durch 
die  Lage  des  einen  aufgefundenen  Bron- 
ze-Armringes (0,07V*  cm  Dm.)  und  der 
beiden  Bronze-Beinringe  (0,10  cm  Dm.) 
erkennen.  Der  Eopf  lag  nach  Norden 
zu,  die  Füsse  nach  Süden.  Auch  waren 
von  den  Schienbeinen  die  Teile  er- 
balten, welche  durch  ihre  Berührung 
mit  den  Bronzeringen  mit  kupfriger 
Lösung  imprägniert  waren.  Ein  jeder 
dieser  sehr  schweren  Beinringe  besteht 
aus  zwei  gegossenen  Ringen  vom  Durch- 
schnitt eines  halben  Cy linders,  welche 
mit  ihren  beiden  Durchschnittsflächen 
aufeinander  gelötet  waren;  bei  einem 
derselben  hat  sich  diese  Verbindung 
gelöst  und  er  ist  in  zwei  Teile  zer- 
fallen (Hüg.  I,  Grab  12).  Sieben  dünne 
Bronzedraht- Ringchen ,  welche  auch 
diesem  Grabe  angehören,  mögen  Teile 
einer  kleinen  Kette  gewesen  sein. 

Ein  schwerer  Beinring  aus  hellgrauer 
Bronze,  mit  erkennbar  erhöhten  Guss- 
kupferresten fand  sich  vereinzelt  vor 
(Hüg.  I,  Grab  14),  mit  ihm  ein  Stück- 
eben des  Wadenbeines;  offenbar  war 
durch  die  Forstkultur  die  obere  Schichte 
des  Hügels  schon  gestört  worden.  Eben- 
so fand  sich  vereinzelt  ein  Bronze- 
Halsring  (0,13V«  cm  Dm.),  an  welchem 
als  einziger  Rest  des  Skelettes  ein 
Stackchen  der  Kinnlade  haftete,  wel- 
ches sich  mit  dem  Grünspan  verbunden 
hatte,  so  auch  einige  der  Zähne  und 
Stückchen  der  Halswirbel,  welche  der 
Ring  berührt  hatte  (Hüg.  I,  Grab  2). 
Isoliert  fand  sich  gleichfalls  eine  Fibel 


aus  Bronzedraht,  deren  Rücken  aus 
sechs  neben  einander  liegenden  Kreisen 
gebogen  war  und  sich  in  zwei  weite- 
ren Kreisbiegungen  in  die  Nadel  fort- 
setzte (Hüg.  I,  Grab  3). 

Neben  diesen  Bronzefunden  sind  die 
in  dieser  oberen  Schichte  gefundenen 
Gefässe  von  grossem  Interesse,  ob- 
gleich sie  weit  hinter  dem  beschrie- 
benen schwarzen  der  Brandgräber  zu- 
rückstehen, auch  aus  freier  Hand  ge- 
macht sind.  In  erster  Linie  ist  eine 
Urne  von  0,17  cm  in  ihrer  oberen 
Öffnung  zu  erwähnen.  Ihre  Form  ist 
sehr  einfach:  unter  einem  etwas  vor- 
springenden Rande  baucht  sie  sich 
stark  aus,  verjüngt  sich  aber  wieder 
sehr  rasch  nach  unten.  Sie  besteht 
aus  schwärzlicher,  grober  Masse,  wel- 
che jedoch  innen  wie  aussen  mit  einer 
dünnen  gelblichen  Thonschichte  über- 
zogen ist.  Der  Rand  der  Urne  ist 
vermittelst  Graphit  geschwärzt  und  der 
obere  Teil  der  Bauchung  mit  roter 
Farbe  bedeckt,  welche  mit  eingebrannt 
worden  ist.  Dieser  breite  rote  Streifen 
ist  durch  Rauten,  welche  sich  an  ihren 
Spitzen  berühren,  verziert  und  diese 
Rauten  sind  mit  Eindrücken  eines  Holzes 
ganz  ausgefüllt,  dessen  Spitze  wiederum 
rautenförmig  abgeflacht  war.  Dieser  rote 
Streifen  ist  oben  und  unten  durch  ähn- 
liche Eindrücke  mit  Borten  versehen,  und 
wir  haben  somit  ein  reich  entwickeltes 
dekoratives  System  in  Form  und  Farbe 
vor  uns.  In  dieser  Urne  befand  sich 
ein  aus  graulichgelbem  Thon  geform- 
tes kleines,  unten  spitz  ausgehendes, 
becherartiges  Gefass,  welches  man  wohl 
als  Trinkbecher  bezeichnen  kann  (Hüg.  I, 
Grab  1).  Mehrfach  fanden  sich  noch 
Scherben  solcher  Becher  vor,  die,  wie 
es  scheint,  unter  den  Beigaben  nicht 
fehlen  durften ;  auch  fand  sich  ein  Ring 
aus  grauem  Thon,  dessen  Zweck  war, 
die  untere  Spitze  des  Bechers  aufzu- 
nehmen und  dadurch  das  Feststehen 
desselben  zu  ermöglichen.  Eine  dem 
Stoffe  nach  ganz  gleiche,  doch  kleinere 
und  nur  wenig  verzierte  Urne,  welche 
gleichfalls  von  aussen  rot  bemalt  war, 
fand  sich  in  einer  anderen  Grabstätte 
(Hüg.  I,  Grab  5)  mit  jener  grösseren 
unverzierten  aus  dem  gleichen  Stoffe, 
welche  aber  auf  der  Aussenseite  nicht 
rot  sondern  schwarz  gefärbt  war.  Noch 
gehörten  zu  diesem  Grabe  fünf  bauchige 
Schüsseln  von  0,23  cm  Dm.,  welche 


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Museographie. 


schräg  aufrecht  stehend,  an  einander 
gelehnt  gefunden  wurden.  In  eine  der- 
selben war  ein  eisernes  Messer  von 
geschwungener  Form  gelegt,  dessen 
Heft  verwittert  war.  Alle  diese  Schus- 
seln sind  aus  der  erwähnten  schwarzen 
Erde  geformt,  welche  beiderseitig  mit 
einer  Schichte  gelben  Thones  über- 
zogen zu  sein  scheint,  wenn  dies  nicht 
etwa  die  Folge  des  Brennens  ist;  alle 
sind  aussen  und  innen  mit  einem  zoll- 
breiten schwarzen  Graphitrand  ver- 
sehen; drei  derselben  sind  ausserdem 
aber  im  Innern  noch  mit  einem  breiten 
Graphitkreuz  verziert,  dessen  Arme 
von  dem  schmalen  runden  Boden  aus- 
gehend sich  bis  zu  dem  Schüssel rand 
hin  verbreitern.  Ich  habe  schon  auf 
das  mutmassliche  Alter  unserer  Gräber 
hingewiesen,  damit  nicht  etwa  der  Ge- 
danke entstehen  könne,  aus  diesen 
Kreuzen  auf  unsere  christliche  Aera 
zu  schliessen.  Solche  Kreuze  in  Schüs- 
seln sind  an  den  verschiedensten  Orten 
Deutschlands  gefunden  worden:  z.  B. 
in  der  Niederlausitz,  zwischen  Ammer- 
und Staffelsee  und  anderen  weit  aus- 
einander liegenden  Orten,  so  dass  da- 
durch die  Gleichmässigkeit  gewisser 
Entwickelungsperioden  über  weit  aus- 
gedehnte Ländergebiete  aufs  Deut- 
lichste festgestellt  wird. 

Noch  in  dem  ersten  grossen  Hügel, 
doch  etwas  westlicher  gelegen,  war  ein 
zweites  Brandgrab  nachzuweisen,  und 
zwar  durch  viele  gebrannte  Knochen- 
reste und  Bruchstücke  von  Gefassen 
roher  Beschaffenheit,  teils  aus  grauem, 
nur  wenig  gebranntem  Thone,  teils  et- 
was besser  aus  rötlichem  Thone  ge- 
arbeitet und  geschwärzt  oder  auch  in 
natürlicher  Farbe  belassen  (Hüg.  I, 
Grab  9).  Zu  diesem  Grabe  gehören 
auch  viele  Klumpen  eines  durchaus 
mit  Rost  durchdrungenen  Lehmes,  und 
es  liegt  die  Vermutung  nahe,  dass  die- 
selben von  dünnen  Eisenplatten  her- 
rühren, welche  man  gegen  das  Ende 
der  jüngeren  Hallstatt-Periode  auf  den 
Boden  der  Lehmschichte  eines  Grabes 
legte.  Doch  soll  hiermit  nicht  mehr 
als  eine  Vermutung  ausgesprochen  sein. 

Der  zweite  mehr  nach  Niederrad  zu 
gelegene  Hügel  ergab  ein  unverletztes, 
0,18  cm  hohes,  eigentümliches  und  ganz 
vereinzelt  dastehendes  Gefäss  aus  gel- 
bem Thone  mit  schwarzem  Kern  in 
der  Form  einer  sich  nach  unten  ein- 


ziehenden Vase,  welche  in  der  unteren 
Hälfte  sich  wiederum  ausbaucht.  Es 
ißt  auf  seiner  ganzen  Aussenseite  ver- 
mittelst eines  spitzen  Instrumentes  mit 
Zickzacklinien  verziert,  welche  Flecht- 
werk nachahmen,  so  dass  man  sich  als 
Vorbild  für  diese  Vase  wohl  ein  Wei- 
den- oder  Binsen  -  Körbchen  denken 
kann.  Dabei  lag  ein  Steinbeil  nebst 
dem  dazu  gehörigen,  schon  stark  aus- 
gewetzten Schleifstein  und  ein  Feuer- 
steinmesserchen.  Knochenreste  wur- 
den nicht  gefunden,  da  keine  Bronze- 
zugaben Teile  derselben  imprägnieren 
konnten  (Hüg.  U,  Grab  6).  Wie  dieses 
enthielt  auch  ein  anderes  Grab  des- 
selben Hügels  eine  bestattete  Leiche, 
denn  es  fanden  sich  mit  vier  dünnen, 
aus  Bronzedraht  zusammengebogenen 
Armringen  einige  Knochenreste  vor 
und  dabei  eine  Anzahl  von  kleinen 
Bronze-Ovalen,  deren  rechts  nnd  links 
umgebogene  Enden  als  Nieten  dienten, 
vermittelst  welcher  sie  auf  Leder  oder 
Metall  aufgesetzt  worden  waren.  Die- 
ses Grab  war  mit  Steinen  umlegt 
(Hüg,  II,  Grab  3). 

Einen  reicheren  Fund  ergab  der 
dritte  Hügel,  in  welchem  ausser  zwei 
nicht  sehr  dicken  Bronze  -  Beinringen, 
welche  durch  das  Tragen  teilweise 
schon  dünner  gewetzt  waren,-  noch 
fünf  Gefasse  gefunden  wurden,  d.  h. 
drei  Schüsseln,  ein  Trinkbecher  und 
eine  grosse,  oben  0,26  cm  weite,  in 
der  Bauchung  aber  0,39  cm  haltende 
Urne  von  einfacher  Birnform  mit  kur- 
zem, schräg  nach  aussen  ragendem 
Halse.  Mit  Ausnahme  einer  Schüssel, 
welche  aus  grauem  Thone  geformt  ist, 
sind  die  anderen  alle  aus  rötlich-gel- 
bem Thone  hergestellt,  und  nur  die 
grosse  Urne  ist  von  aussen  geschwärzt. 
Auch  ßie  ist  mit  der  Hand  geformt, 
doch  in  sorgfältiger  Weise  (Hüg.  III, 
Grab  2). 

Im  vierten  Grabhügel  war  ein  Kin- 
dergrab, umlegt  von  Steinen,  deutlich 
durch  die  Beigaben  gekennzeichnet 
Sie  bestehen  in  zwei  Armringchen  aus 
ganz  dünnem ,  zusammengebogenem 
Bronzedraht  und  zwei  etwas  stärkeren, 
zusammenge8chwei8sten  oder  gegosse- 
nen Beinringen  von  0,05  cm  Dm.  (Hüg. 
IV,  Grab  2).  Ein  anderes  Grab  des- 
selben Hügels  war  mit  einer  Stein- 
stückung  bedeckt  und  ergab  nur  zwei 
Zähne,  die  wahrscheinlich  durch  den 


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Museographie. 


259 


Grünspan  einer  Bronzenadel  mit  Spi- 
ralkopf grün  gefärbt  und  erhalten  wor- 
den waren,  und  acht  Bernsteinperlen 
verschiedener  Grösse,  so  dass  wir  hier 
wohl  ein  Frauengrab  annehmen  müssen 
(Bog.  IV,  Grab  8).  Auch  in  diesem 
Hügel  ist  ein  Brandgrab  durch  die 
Knochenreste  nachweisbar.  (Hüg.  IV, 
Grab  7). 

Die  Abtragung  einiger  Hügel,  welche 
in  die  Strecke  der  Isenbnrger  Wald- 
bahn feilen,  da  wo  der  Welsche  Weg 
dieselbe  kreuzt,  ergab  nur  eine  hübsche 
Fibel,  wie  wir  sie  aus  der  La  Tene- 
Periode  kennen,  aus  Bronzedraht  mit 
einem  durch  Einkerbungen  verzierten 
Scblossstücke  oder  Bügelende  von  quad- 
ratischem Durchschnitt,  und  einige 
Bronzebügel  von  flacher  Form,  wahr- 
scheinlich zu  Fibeln  gehörig.  Doch 
war  dorten  auch  Leichenbestattung 
nachweisbar. 

Vergegenwärtigen  wir  uns  noch  ein- 
mal die  verschiedenen  Fundbestände, 
d.  h.  einesteils  die  Brandgräber  in  der 
tieferen  Lage,  die  derselben  ange- 
hörigenvorzüglich geformten  schwarzen 
Gefasse,  die  Bronze  -  Spirale  und  die 
gewaltige  Steinpackung;  und  anderer- 
seits in  der  oberen  Lage  und  in  den 
unversehrten  HügelnLeichenbestattung, 
die  mit  Rot  und  Graphit  bemalten, 
doch  etwas  roheren  Gefasse  nebst  weit 
gewöhnlicheren,  das  Vorkommen  der 
Bronzefibel  und  das  Auftreten  des 
Eisens  in  dem  Messer  (und  eventuell 
in  den  Eisenplatten),  so  dürfte  sich 
doch  wohl  die  Schätzung  als  richtig 
erweisen,  dass  die  untere  Schichte  der 
Grenze  zwischen  jüngerer  Bronzezeit 
und  älterer  Hallstattperiode  angehört, 
die  obere  Schichte  aber  und  die  an- 
grenzenden Hügel  in  den  Übergang  der 
alteren  Hallstattperiode  in  die  jüngere 
zu  setzen  sind,  also  etwa  in  das  5.  oder 
4.  Jahrh.  vor  unserer  Zeitrechnung. 

Noch  bleibt  es  unaufgeklärt,  welchen 
Stammes  die  Bewohner  unserer  Gegend 
waren,  welche  diese  Grabhügel  schich- 
teten. Aber  zwischen  dem  Erlöschen 
dieser  Kulturstufe  und  derjenigen,  die 
sich  entwickelte,  als  die  Römer  in  un- 
serer Gegend  festen  Fuss  gefasst  hat- 
ten, liegt  noch  eine  gleichfalls  hoch- 
interessante Kulturperiode :  es  ist  jene, 
welche  man  mit  dem  Namen  der  La 
Tene-Periode  bezeichnet,  welche  wir 
auch  bereits  in  unserer  nächsten  und 


etwas  entfernteren  Umgebung  Gelegen- 
heit hatten,  durch  Funde  kennen  zu 
lernen,  und  welche  auch  in  unserem 
Museum  schon  vertreten  ist.  Es  ist 
eine  Periode,  in  welcher  die  Menschen 
vorzugsweise  Eisen  verarbeiteten  und 
darin  zu  grosser  Geschicklichkeit  ge- 
langt waren,  während  die  Bronze  sehr 
zurücktritt  Namentlich  zeigt  sich  dies 
in  den  mächtigen  Eisenschwertern, 
die  von  einer  feingearbeiteten  Scheide 
von  Eisenblech  mit  Ornamentierung 
umhüllt  sind,  wie  sie  uns  durch  die 
Funde  in  der  Nähe  der  Ginnheimer 
|  Landstrasse  aus  den  Lehmgruben  des 
j  Herrn  Hansel  bekannt  geworden  sind, 
und  wie  sie  sich  auch  in  der  Dieffen- 
bach'schen  Sammlung  aus  der  Gegend 
von  Nauheim  finden.  Eine  Eigentüm- 
lichkeit dieser  Bevölkerungen  war  es, 
dass  sie  die  Waffen  im  Feuer  bogen 
und  unbrauchbar  machten,  bevor  sie 
dieselben  dem  Toten  in  sein  Grab 
legten. 

Die  nächstfolgende  römische  Pe- 
riode unserer  Gegend  hat  uns  in  die- 
sem Jahre  wenig  geliefert;  der  Hed- 
dernheimer  Boden,  dem  unser  Museum 
seine  interessantesten  und  wertvollsten 
Gegenstände  verdankt,  hat  sich  in 
diesem  Jahre,  abgesehen  von  einigen 
Kleinigkeiten,  unfruchtbar  erwiesen. 

Aus  dem  übrigen  Zuwachs  ist  be- 
sonders hervorzuheben  ein  mächtiger 
fürstlicher  Lehnsessel  aus  dem  17.  Jahr- 
hundert, reich  geschnitzt,  vergoldet 
und  mit  rotem  Lederüberzug  versehen, 
ein  lebendiges  Zeugnis  des  prunkvollen 
Geschmackes  jener  Zeit;  eine  Truhe 
mit  reich  geschnitzter  Vorderseite  und 
geschnitzte  Bauernstühle  aus  Mecklen- 
burg und  Hannover.  Ferner  ein  auf 
das  Sorgfältigste  gearbeiteter  Tisch  mit 
Schrankaufsatz,  durch  Zinneinlegungen 
verziert,  und  ein  Schiebladenschränk- 
chen  nebst  zwei  geflochtenen  Rohr- 
stühlen  aus  dem  vergangenen  Jahrh. 

In  erfreulichster,  ja  überraschender 
Weise  hat  sich  unsere  Sammlung  von 
Porzellanen  und  Modellen  der  Höchster 
Porzellanfabrik  vermehrt,  worauf  der 
Vorstand  besonderen  Wert  legt,  da 
diese  Fabrik,  in  unsrer  nächsten  Nähe 
gelegen,  ganz  ausgezeichnete  Künstler 
beschäftigt  hat.  Der  Verein  selbst 
kaufte  eine  allerliebste  Biskuitböste, 
eine  Art  Venuskopf,  auch  ein  alle- 
gorisches Figürchen  aus  weissem  Por- 


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260 


Museographie. 


zellan  und  einen  kleinen,  mit  Blumen 
bemalten  Seidelkrug.  Von  Herrn  An- 
tiquar Alt  mann  erhielten  wir  ein  sehr 
hübsches  Figurchen  zum  Geschenk  und 
ebenso  von  Herrn  Zais  in  Wiesbaden, 
dem  Herausgeber  des  schönen  Werkes 
über  die  Höchster  Porzellan-Manufak- 
tur, drei  Gefasse  und  ein  Figürchen. 
Die  stadtische  Kommission  für  Kunst- 
u.  Altertumsgegenstände  kaufte  gleich- 
falls ein  ausgezeichnet  schönes  Modell- 
figürchen  einer  Venus  mit  Amor  und 
fünf  allerliebste  Biskuitgruppen ,  so 
dass  mit  diesem  Zuwachs  zu  dem  schon 
Vorhandenen  die  Sammlung  bereits 
eine  ganz  hervorragende  Gruppe  in 
unserem  Museum  bildet.  Überhaupt 
ist  unsere  keramische  Sammlung  teils 
durch  Erwerbungen,  teils  durch  Ge- 
schenke in  den  Abteilungen  der  Ma- 
joliken, Fayencen  und  Thonkrüge  auf 
das  Erfreulichste  vermehrt  worden. 
Auch  die  Sammlungen  in  Metallgegen- 
ständen, Hausgeratschaften,  Kostümen 
und  Stoffen  hat  mannigfache  Bereiche- 
rung erfahren.  Unter  den  Stoffen 
müssen  wir  ganz  besonders  ein  höchst 
interessantes  Geschenk  des  Herrn 
Sonnemann  hervorheben,  bestehend 
in  vier  Stücken  altägyptischer,  aus  den 
Gräbern  von  Theben  stammender  Baum- 
wollgewebe allerfeinster  Gattung,  un- 
übertroffen durch  unsere  neuesten  In- 
dustrieen,  und  ferner  in  zwei  Gobelin- 
Webereien  koptischen  Ursprungs. 

Die  Haupterwerbuug  unseres  Ver- 
eins in  dem  abgelaufenen  Vereinsjahre 
bestand  aber,  wie  schon  Eingangs  er- 
wähnt, in  einer  Sammlung  von  Initialen 
aus  dem  13.  bis  zum  17.  Jahrhundert, 
welche  Herr  Maler  Peter  Becker  im 
Verlaufe  vieler  Jahre  mit  grosser  Sach- 
kenntnis gesammelt  hatte  und  welche 
der  Verein  für  die  Summe  von  1500 
Mark  angekauft  hatte.  Sie  enthält  eine 
grosse  Anzahl  von  Initialen  auf  Perga- 
ment gemalt,  welche  alten  Handschrif- 
ten entnommen  sind,  zum  Teil  mit 
figürlichen  Darstellungen  und  mit  Tei- 
len der  zugehörigen  Schrift;  sodann, 
mit  der  Entstehung  der  Buchdrucker- 
kunst beginnend,  Drucke,  in  welchen 
die  Initialen  und  Randverzierungen  wie 
in  den  alten  Handschriften  in  Malerei 
ausgeführt  sind;  sodann  Drucke,  in 
welchen  auch  die  Verzierungen  in  Holz- 
schnitt mit  eingedruckt  und  dann  ko- 
loriert wurden,   und  schliesslich  eine 


Anzahl  von  Blätter,  in  welchen  auch 
die  Initialen  nur  in  schwarz  oder  rot 
gedruckt  sind  mit  gänzlichem  Verzicht 
auf  farbige  Behandlung.  Unter  den 
Pergament  -  Initialen  sind  namentlich 
hervorzuheben :  16  romanische  Initialen 
aus  dem  Anfange  des  13.  Jahrhunderts, 
welche  kleine  figürliche  Darstellungen 
enthalten,  wie  z.  B.  die  Enthauptung 
Johannis  und  die  Salbung  der  Füase 
Christi.  Die  Initialen  selbst  sind  als 
vielfache  bandartige  Verschlingungen 
mit  roten  Umrissen  behandelt;  die 
Schrift  selbst  trägt  noch  den  Charakter 
der  runden,  lateinischen  Formen. 

1  grosser  Initiale,  deutsch  -  roma- 
nisch, aus  dem  Anfange  des  13.  Jahr- 
hunderts, behandelt  wie  die  vorher- 
gehenden, unten  in  eine  Tierfigur  en- 
dend; die  lateinischen  Formen  der 
Schrift  beginnen  hier  bereits  den  ecki- 
gen Charakter  der  späteren  sogenann- 
ten gothischen  Schrift  anzunehmen. 

3  grosse  Pergamentblatter,  italien- 
ische Arbeit,  welche  den  Übergang 
der  romanischen  Ornamentik   in   die 

Sothische  zeigen,  was  sich  namentlich 
adurch  kennzeichnet,  dass  der  Initiale 
selbst,  welcher  in  der  romanischen 
Periode  eine  in  sich  abgeschlossene 
Form  darstellte,  hier  bereits  mit  Li- 
nienwerk und  Ausläufern  umgeben  ist, 
während  sich  in  der  gothischen  Periode 
der  Initiale  selbst  in  Ornamente  ver- 
läuft, an  welche  sich,  zum  Teil  auch 
in  Form  von  Randverzierung  und  Rand- 
leisten, eine  weitere  reiche  Ornamen- 
tierung anschliesst 

9  Initialen  mit  starkem  Goldauftrag 
und  bunten  Farben,  noch  in  kompak- 
ten Formen,  romanisch  -  gothisch,  13. 
Jahrhundert. 

1  grosser  Initiale,  weiss  auf  blauem 
Grund,  mit  beginnender  Ausladung, 
Mitte  des  13.  Jahrhunderts. 

17  kleinere  frühgothische  Initialen 
ohne  Gold,  Ende  des  13.  Jahrhunderts. 

4  sehr  schöne  grosse  gothische  Ini- 
tialen mit  Goldauflage,  stilvoll  schönes 
buntes  Blattwerk  einschliessend,  14. 
Jahrhundert. 

17  herrliche  grosse  Initialen,  leicht 
koloriert,  ohne  Gold,  mit  schön  aus- 
geführtem Blattwerk,  Anfang  des  15. 
Jahrhunderts. 

1  Burgundische  Miniature,  die  Ver- 
kündigung der  Hirten  auf  dem  Felde 
darstellend,  ganz  umgeben  von  einer 


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Museographie. 


261 


Einfassung  feinsten,  zierlichsten,  bunten 
Bankenwerkes  mit  Gold,  Anfang  des 
15.  Jahrhunderts. 

1  grosses  Blatt  von  vielfarbigem 
Rankenwerk  in  grossen  Formen  um- 
geben, Deutsch,  15.  Jahrhundert. 

4  grosse  Blätter,  deren  Initialen  mit 
prachtvoll  italienischen  Renaissance- 
Blattwerk  geschmückt  sind,  15.  Jahr- 
hundert. 

6  Stück  aufs  Feinste  ausgeführte 
Randleisten  auf  Goldgrund,  Blumen 
und  stilvolles  Rankenwerk  darstellend ; 
kölnische  Arbeit  vom  Ende  des  15. 
Jahrhunderts.  Aus  dem  gleichen  Ori- 
ginalwerke stammend  hat  unser  Ver- 
ein schon  in  früheren  Jahren  einige 
Blätter  angekauft,  so  dass  diese  Ver- 
vollständigung eine  ganz  unerwartete 
gewesen  ist. 

Hieran  reihen  sich  nun  die  erwähn- 
ten gemalten  Randverzierungen  aus  der 
ersten  Zeit  des  Buchdruckes,  also  aus 
der  zweiten  Hälfte  des  15.  Jahrhun- 
derts: 1  Blatt,  gedruckt  von  Kolinger 
1481,  mit  gemaltem  Initialen  und  Laub- 
werk; desgleichen  noch  verschiedene 
ähnlicher  Art  Ganz  besonders  schön 
ist  ein  Blatt  von  1474,  bei  welchem 
sowohl  der  Initiale  als  zwei  Ränder 
des  grossen  Blattes  mit  Rankenwerk 
und  Figuren  ganz  in  Holz  geschnitten 
umgeben  und  dann  leicht  koloriert  sind. 
Von  da  ab  verschwinden  nach  und  nach 
die  kolorierten  Initialen  ganz,  um  in 
den  gewöhnlichen  Buchdruck  mit  roten 
und  schwarzen  Initialen  überzugehen, 
welche  bald  in  die  bekannten  gesclmör- 
kelten  Alphabete  des  16.  und  17.  Jahr- 
hunderts ausarten.  Vom  Jahre  1499 
finden  wir  ein  Blatt  Initialen  in  Holz- 
schnitt mit  biblischen  Figuren,  welche 
in  Augsburg  bei  Erhard  Rutdolt  ge- 
druckt sind;  von  1520  ein  aus  der 
Druckerei  des  Johannes  Frobenius  in 
Basel  hervorgegangenes  Blatt  mit  Holz- 
schnitt-Initialen, welche  nur  in  schwarz 
mit  Kinder-  und  Tierfiguren  verziert 
sind.  Auch  aus  dem  16.  und  17.  Jahr- 
hundert erhält  unsere  Sammlung  inter- 
essante Beiträge,  so  dass  in  derselben 
ein  vollständiges  Bild  dieses  Kunst- 
zweiges von  seinen  frühesten  Anfängen 
bis  zu  seinem  gänzlichen  Erlöschen 
und  dem  Übergang  in  unseren  modernen 
Buchdruck  gegeben  ist,  welcher  sich 
bemüht,  an  die  aufgegebene  Kunst 
wieder  anzuknüpfen. 


Über  diesen  Ankauf,  wie  über  die 
prähistorische  Bereicherung  unseres 
Museums  hielt  ich  es  für  angezeigt, 
Ihnen  ausführlicher  zu  berichten,  da  uns 
der  Raummangel  verbietet,  diese  Samm- 
lungen jetzt  schon  dem  Publikum  durch 
Aufstellung  zur  Anschauung  zu  bringen. 
Aber  ich  darf  auch  hinzufugen,  dass 
die  Aussichten  auf  endliche  Abhülfe 
dieses  Missstandes  ihrer  Verwirklich- 
ung immer  näher  rücken.  Bald  wird 
nämlich  das  Justizgebäude  vollendet 
sein  und  damit  das  Leinwandhaus  frei 
werden.  Es  trifft  sich  glücklich,  dass 
gerade  dieses  Gebäude,  welches  eine 
Hauptzierde  unserer  Stadt,  ein  unter 
den  Profanbauten  der  Gothik  von  allen 
Kennern  bewundertes  Werk  ist,  unse- 
rem Museum  so  nahe  liegt,  dass  es 
leicht  mit  demselben  zu  verbinden  ist 
und,  zweckentsprechend  hergestellt  und 
von  den  angeklebten  schlechten  Bauten 
befreit,  den  Bedürfnissen  unseres  Mu- 
seums gerecht  gemacht  und  zugleich 
ein  neuer  Schmuck  jenes  interessanten 
Stadtteiles  werden  kann.  Wir  glauben 
uns  in  der  Hoffnung  nicht  zu  täuschen, 
dass  sowohl  Magistrat  als  Stadtver- 
ordnete gerne  unserem  Museum,  wel- 
ches sich  in  der  kurzen  'Zeit  seines 
Daseins  nicht  nur  in  lebhaftestem  Grade 
die  Gunst  unserer  Mitbürger,  sondern 
auch  die  Aufmerksamkeit  des  Aus- 
landes erworben  hat,  die  Möglichkeit 
zu  seiner  Weiterentwicklung  gewähren 
werden,  denn  der  jetzige  Zustand  der 
Überfüllung  ist  auf  die  Dauer  uner- 
träglich. 

(Nach  dem  12.  Jahresbericht  des 
Vereins  f.  d.  h.  Mus.,  abgefasst  von 
Otto  Donner-von  Richter.) 

Frankfurt,   Sammlung   des   Herrn   Dr.  53a 
Hammeran  I  S.  267. 

Frankfurt,  Sammlung  des   Herrn  Carl  53b 
Anton  Milan!  I  S.  267. 

ROdelsheim,    Sammlung    des    Grafen  54 
Solm-RQdelsheim  U. 

Homburg,   Saalburgmuseum  I  S.  523,55 
II,  III,  IV,  VI,  VU. 

Unter  den  in  letzter  Zeit  auf  der 
Saalburg  ausgegrabenen  Eisensachen 
sind  diejenigen  von  besonderem  Inter- 
esse, die  wir  auf  Taf.  14  in  natür- 
licher Grösse  dargestellt  haben: 

Fig.  1.  Ein  eisernes  Rollengestell 
mit  Schraube,  letztere  ist  eingefeilt, 
genau  wie  noch  im  Anfang  unseres 
Jahrhunderts  die  Schrauben  hergestellt 


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262 


Museographie. 


wurden.  Die  Vorrichtung  zum  An- 
schrauben in  Holz  mag  zum  Aufhän- 
gen einer  Lampe  oder  dergl.  gedient 
haben. 

Fig.  2.  Stempel  zum  Einbrennen 
von  Buchstaben  in  Holz  oder  zum 
Zeichnen  von  Vieh.  E3  ist  möglich, 
dass  an  dem  zweiten  Buchstaben,  der 
als  G  erscheint,  ein  Stück  abgebrochen 
ist,  wodurch  derselbe  als  0  zu  lesen 
wäre,  was  0  A  ergeben  würde. 

Fig.  3.  Ein  Vorreiber  für  einen 
Laden  oder  eine  Thüre,  wie  sich  solche 
jetzt  noch  vielfach  im  Gebrauch  be- 
finden. 

Fig.  4.  Eine  Schere;  sie  ist  in 
Form  und  Grösse  fast  genau  wie  die 
Scheren  der  Blechschmiede,  auch  ist 
dies  interessante  Fundstück  unseren 
Rosenscheren  ähnlich. 
56  Wiesbaden,  Museum  für  Altertümer 
I  S.  267,  II— VII. 

Werkzeuge  mit  sehr  altertümlichen 
Töpfereien  u.  das  Gehörn  desBosprimi- 
genius  erhielten  wir  aus  Bierstadt.  Jene 
keramischen  Erzeugnisse  sind  älter 
und  doch  feiner  und  genauer  als  die 
aus  unseren  Hügelgräbern,  sie  sind 
in  jedem  Scherben  auf  bewahrens wert. 
Auch  bei  den  Kasinobauten  fanden 
sich  Töpfereien,  die  vielleicht  noch 
über  die  Hügelgräberzeit  — .  in  die 
der  Pfahlbauten  hinaufreichen  da  sich 
dazwischen  ausser  dem  Unio  sinuatus 
auch  die  Unterkiefer  des  Torfschweins 
finden. 

Ein  hübsches  Chloromelanit-Beil  em- 
pfingen wir  aus  Münster,  in  dessen  Wald 
wir  einer  Ausgrabung  durch  Herrn  von 
Reinach  assistierten;  dieselbe  brachte 
nur  Geringes  und  Bekanntes. 

Im  Gemeindewalde  von  Heckholz- 
hausen haben  wir  im  Distrikt  Pfuhl 
mehrere  Grabhügel  untersucht  und 
Thon-,  Bronze-  und  Eisengegenstände 
gefunden,  darunter  ein  Langschwert, 
mehrfach  zusammengefallen,  wie  man 
es  in  der  Wetterau  den  Chatten  glaubt 
zuschreiben  zu  können. 

Ein  Halsring,  in  dessen  Näpfchen 
roter  Schmelz  wie  in  denen  einer 
Gürtelschliesse  mit  pferdekopfartigem 
Haken  sass,  ein  geperlter  Armring 
und  ein  geschweiftes  Bronzemesser 
kamen  uns  aus  Rheinhessen  zu  und 
zählen  zu  den  der  La  Tene-  Periode 
angehörigen  Dingen. 

Aus  römischer   Zeit  waren    die 


Erwerbungen  nicht  eben  reichlich: 
sieben  Thonlampen  mit  Reliefs,  da- 
von zwei  mit  dem  Töpferstempel 
COMVNI  und  AVITVS.  Den  letz- 
teren Namen  und  MARINVS  fanden 
wir  auch  auf  zwei  Terra  -  sigillata- 
Scherben.  A  us  Köln  4  hübsche  schwarze 
Puppengeschirre.  Aus  dem  Maifeld, 
was  leider  nur  allzu  spekulativ  aus- 
gebeutet wird,  empfingen  wir  eine 
schwarze  Thonflache  mit  darüber  ge- 
stülptem Becher;  eine  Kanne  von  rotem 
Thon  mit  weissen  Tupfen;  von  Glas 
einen  Kelch  auf  hohem  Fuss,  der  erste 
dieser  Art,  den  wir  besitzen;  eine 
viereckige  Flasche  und  eine  Bowle; 
von  Bronze  einen  Zügelring  mit  seiner 
üblichen  Befestigung  auf  dem  Kummet; 
von  Terracotta  eine  Hühnerhofscene 
und  einen  misslungenen  Glasierungs- 
versuch  an  einem  kleinen  Fläschchen. 

Wir  haben  hier  noch  nachzuholen 
ein  ägyptisches  Alabastron  (Balsam- 
flasche) von  blauem  Glas,  gelb  ge- 
würfelt, und  ein  grünglasiertes  Votiv- 
plättchen,  auf  welchem  der  schakal- 
köpfige  Anubis  gelb  bemalte  Augen 
hat.  Aus  Terracotta  ein  kleines  Akro- 
terion  von  Paestum  und  zwei  Tanagra- 
Köpfchen. 

Aus  fränkischen  Gräbern  bei  Brau- 
bach, aus  denen  wir  zur  Zeit  des  Eisen- 
bahnbaues 1860  Waffen  und  Schmuck- 
sachen empfangen  hatten,  empfingen  wir 
jetzt  ein  dazu  gehöriges  gelbes  ge- 
ripptes Trinkglas. 

Nicht  ohne  Interesse  sind  zwei  Paar 
Gürtelbeschläge  in  Form  bärenartiger 
Schnabeltiere,  dann  solche  von  süber- 
plattierter  Bronze,  als  Beispiele  dieser 
Technik,  verschiedene  Riembeschläge, 
ein  silberner  Ohrring  und  zwei  goldene, 
mit  nachgeahmtem  Filigran  verziert, 
eine  grosse  Zierscheibe  und  eine  runde 
Fibula  von  Nackenheim.  Von  eben 
daher  eine  Gürtelkette,  wie  sie  die 
fränkischen  Frauen  trugen,  daran  hän- 
gend zwei  Hirschhaken,  eine  aus  einer 
römischen  Grünsteinplatte  rund  herge- 
richtete u  seitlich  durchbohrte  Scheibe, 
und  zwei  Thonperlen  nebst  einem  aus 
Marmor  gedrechselten  Ringe,  aus  Fran- 
kengräbern auf  dem  Maifelde  spät- 
römische  Kupfermünzen. 

Die  Zeit  des  Mittelalters  und  der 
darauf  folgenden  Jahrhunderte  ist  ver- 
treten durch  einige  Geräte  und  meh- 
rere Töpfereien. 


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Museograpbie. 


263 


Ein  für  uns  besonders  merkwürdiges 
Stück  ist  ein  Sporn  des  Kaisers  Adolf 
—  wenigstens  spricht  nichts  dagegen 
und  manches  dafür.  Seine  Form  ist 
die  vom  Ende  des  13.  Jahrhunderts,  er 
ist  auf  dem  Schlachtfelde  vor  Gollheim 
in  der  Erde  gefunden.  Er  ist  vergol- 
det und  es  ist  bekannt,  dass  der  Kaiser 
im  Gegensätze  zu  seinen  Gegnern  in  gol- 
dener Rüstung  kämpfte  und  fiel.  Ein 
etwa  100  Jahre  jüngerer  Sporn  wurde 
beim  Kanalbau  in  Wiesbaden  gefun- 
den. Eine  Partisane  von  der  Dannen- 
felser  Mühle.  Renaissance- Wandplatte, 
die  sich  bei  zwei  Skeletten  im  Baue 
der  Markt-  und  Kirchgassenecke  fand. 
Für  die  Geschichte  des  Thongewerbes 
sind  zwei  Steinzeugtöpfe  von  Interesse, 
sie  tragen  den  Charakter  des  frühen 
Mittelalters,  und  dadurch  dass  sie  beim 
Brand  verdorben  sind,  sind  sie  für  uns 
um  so  wertvoller:  —  sie  zeigen,  dass 
sie  nie  in  den  Handel  gekommen,  d.  h.  in 
Marienthal,  früher  Aulhausen,  gemacht 
worden  sind. 

Eine  der  ausgezeichnetsten  Porzel- 
lanfabriken war  die  1740  gegründete 
Ton  Höchst  am  Main  und  es  ist  inter- 
essant ihre  Erzeugnisse  mit  den  an- 
deren früher  und  später  ins  Leben  ge- 
tretenen Porzellan-  und  Fayencefa- 
briken zu  vergleichen.  Wir  besitzen 
der  namhaftesten  Marken  etwa  13  in 
Porzellan  und  7  in  Fayence. 

Gemalte  Trinkgläser  mit  Wappen  aus 
dem  17.  Jahrhundert. 

Ein  Topf  ans  dem  Walde  von  Schrez- 
beim  bei  EUwangen  zur  Bereitung  des 
Urnenharzes. 

Byzantinisches,  jedenfalls  slavisches 
Oelgemälde  der  heiligen  Maria,  um- 
geben von  sechs  Heiligen;  überall 
zeigen  sie  nur  die  Gesichter,  während 
Kleidung  und  Hintergrund  von  einer 
beweglichen,  getriebenen  Silberplatte 
bedeckt  sind ;  ferner  zwei  Reliquiarien 
mit  feiner,  weiblicher  Klosterarbeit,  so- 
wie ein  anderes  in  Form  eines  Kruzi- 
fixes von  gutem,  derbem  Holzschnitz- 
werk 

Authentisch  beglaubigter  Gypsabguss 
von  dem  Schädel  des  Philosophen  Kant. 

Für  nnser  ethnographisches 
Museum  empfingen  wir  einen  Dolch 
mit  trefflicher  Lederarbeit  an  Griff 
und  Scheide,  ein  eigentümliches  Ge- 
webe und  einen  Pfeil. 

Einen  Wasserkühler  (Gulle)  aus  Nil- 


thon  und  eine  Betschnur  gleichfalls 
aus  Aegypten. 

Ein  merovingischer  Triens  von  Gold 
und  vier  spätrömische  Kupfermünzen 
fanden  sich  in  fränkischen  Gräbern  des 
Maifeldes. 

(Nach  einem  Bericht  des  Konserva- 
tors Oberst  von  Cohausen  im  Rhein. 
Kurier.) 

Wiesbaden,   Sammlung   des   Herrn   A.  56a 


Wiesbaden,  Münzsammlung  des  Herrn  56b 
Pelizeirat  Höhn  III. 

Wiesbaden,  Münzsammlung  des  Herrn  56c 
J.  Isenbeck  III 

Wiesbaden,  Sammlung  des  Hrn.  E.  Zais  66d 
III. 

Oberlahnstein,  Altertumsverein  I  S.  523, 57 
II,  III,  IV. 

Speler,  Museum  I  S.  260,  II,  III,  IV  58 
S.  204,  V— vn. 

I.  Unternehmungen:  a)  Aufdeckung 
römischer  Gebäudeanlagen  in  den  Heiz- 
wiesen bei  Bliesdalheim,  worüber  von 
einem  Grundriss  begleiteter  Bericht  im 
XIII.  Hefte  der  „Mitteilungen  des  histo- 
rischen Vereins  der  Pfalz u  S.  192  ff. 
erstattet  worden.  —  h)  Ausgrabungen 
auf  der  Heidenburg  bei  Kreimbach, 
einem  spätrömischen  Refugium,  ähnlich 
den  Heidenbnrgen  bei  Waldfischbach 
und  Oberstaufenbach.  Einen  Bericht 
über  die  bisherigen  Ergebnisse  der  von 
Dr.  Mehlis  geleiteten  Ausgrabungen 
wird  das  nächste  Heft  der  Vereins- 
mitteilungen enthalten. 

II.  Zuwachs:  a)  An  prähistori- 
schen Altertümern.  Ausser  einem 
in  Berghausen  gefundenen  Steinmeissel 
aus  grauem  Material  nennen  wir  vor 
allem  ein  prachtvolles  Feuersteinmesser 
mit  doppelter  haarscharfer  Schneide 
in  drei  Bruchstücken,  von  denen  die 
zwei  zusammengehörigen  11  cm  lang 
und  2,5  cm  breit  sind,  das  dritte  eine 
Länge  von  5,5  cm  und  eine  Breite  von 
3,5  cm  hat,  während  zwischen  diesem 
und  den  beiden  anderen  Stücken  noch 
ein  grösseres  Bruchstück  fehlt,  ebenso 
wie  die  Spitze  teilweise  abgebrochen 
ist.  Gefunden  auf  dem  Pionierübungs- 
platz bei  Speier.  —  Aus  Nanzdiezweiler 
am  Glan  stammen  27 — 30  Bronzeringe, 
worunter  ein  vollständiger  und  ein  zer- 
brochener Halsreif,  sowie  zwei  massive 
unverzierte  und  ein  zerbrochener  ver- 
zierter Fussreif,  das  Übrige  meist 
offene  und  durch  Einschnitte  verzierte 


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264 


Museographie. 


Armreife.  Dr.  Mehlis,  der  an  der 
Fundstelle  weitergrub  und  vier  Ringe, 
Ringfragmente  und  Scherben  fand,  kon- 
statierte das  Vorhandensein  eines  Grab- 
gewölbes aus  der  Bronzezeit  ca.  1000 
v.  Chr.  —  An  der  bekannten  Fund- 
stelle in  Leimersheim  kamen  weiter 
zum  Vorschein  ein  dünner  Halsreif,  ein 
ebensolcher  Fussreif  und  zwei  Arm- 
reife mit  petschaftähnlichen  Schluss- 
knöpfen. In  denen  des  Halsreifes  be- 
finden sich  an  der  oberen  Seite  kleine 
Löcher;  ebenso  ist  die  dahinter  be- 
findliche, gleichfalls  knopfartige  Ver- 
dickung in  der  Richtung  der  Senkrech- 
ten von  zwei  grossen  durchgehenden 
Löchern,  in  wagrechter  Richtung  von 
einem  bis  in  die  Mitte  gehenden  durch- 
bohrt. —  Schönes  Eisenschwert  der 
la  Tene-Zeit,  nach  Form  und  Grösse 
(69  cm  lang,  wovon  16  cm  auf  die 
Griffzunge  entfallen,  bei  6  cm  Breite) 
einem  römischen  Gladius  sich  nähernd, 
von  der  pfalzisch  -  hessischen  Grenze, 
b)  An  römischen  Altertümern. 
Die  bereits  im  Frühjahr  1887  in  einem 
verschütteten  römischen  Steinbruche 
bei  Breitfurt  im  Bliesthale  aufgedeck- 
ten beiden  bossierten  römischen  Rei- 
terstatuen von  2,50  m  Länge  und 
2,66  m  Höhe,  wohl  die  grössten  römi- 
schen Skulpturwerke  diesseits  der 
Alpen,  wurden  während  des  abgelaufe- 
nen Jahres  nach  Speier  überfuhrt  und 
vor  dem  Ost-Portale  des  Museumsgebäu- 
des aufgerichtet  Siehe  die  photolitho- 
graphische Abbildung  der  einen  der 
beiden  Statuen  im  XIII.  Hefte  der  Ver- 
einsmitteilungen. Ebendaher  stammt 
ein  Bossierhammer  von  12  cm  Länge 
und  6  cm  geringster  Breite  und  Höhe. 
—  Von  der  Heidenburg  bei  Kreim- 
bach  rühren  vermutlich  zwei  römische 
Denksteine,  wovon  der  eine  mit  der  Dar- 
stellung eines  Centauren  geschmückte 
bisher  an  der  Strasse  zwischen  Karl- 
bach und  Rutsweiler  eingemauert,  der 
andere  mit  einem  Brustbild  versehene 
in  eine  Gartenmauer  in  Rossbach  ein- 
gelassen war.  —  Vier  kleinere  Urnen 
und  drei  Teller  oder  Untersätze,  so- 
wie eine  schöne  graue  Urne  von  28  cm 
Höhe  und  85  cm  Umfang  nebst  einem 
als  Deckel  dienenden  ziemlich  tiefen 
Teller  aus  schwarzem  Thon  wurden  in 
Speier  gefunden,  ebenso  eine  verzierte 
Patera  aus  terra  sigillata  mit  dem 
Stempel    REST1TVTVS   und   andere 


Stempel  wie  AVITVS  F,  CABIA , 

CERIAL1SF,  IASSVSF,  IVLIANVS, 
TER  •  F  u.  s.  w.  —  In  Mechtereheim 
wurden  auf  dem  Hochufer  des  Rheine« 
mehrere  (4  —  5)  Gräber  aufgedeckt, 
welche  aus  je  4  römischen  Falzziegeln 
bestanden,  die  um  einen  wagrecht  ge- 
legten Ziegel  gestellt  und  von  einem 
ebensolchen  überdeckt  waren.  Im 
Innern  dieser  Gräber  befanden  sich 
ausser  Klumpen  geschmolzenen  Glases, 
Eisenteilen  u.  dgl.  sechs  Aschenkrüge 
von  gewöhnlicher  Form,  ein  Grablämp- 
chen,  eine  Schale  mit  hohem  Fuss, 
sowie  5  kleinere  samische  Gefässe 
(Schale,  Becher  und  3  Schüsselchen), 
wovon  zwei  mit  den  Stempeln  BORLF 
und  VERECVND  •  F  und  ein  14  cm 
hohes  und  29  cm  im  Umfange  messen- 
des viereckiges  Glas  mit  niedrigem 
Hals  und  breitem,  rechtwinklig  ge- 
bogenem Henkel.  —  Die  Ausgrabungen 
auf  den  Heizwiesen  bei  Bliesdalheim 
lieferten  ausser  den  gewöhnlichen  Glas- 
und  Thonscherben,  Eisenfragmenten, 
Stücken  von  farbigem  Wandverpatz, 
kleinen  Bronzemünzen  u.  s.  w.  keine 
besonderen  Fundresultate;  nur  5  meist 
zierlich  geformte  beinerne  Nadeln  und 
eine  flache,  auf  der  Oberfläche  orna- 
mentierte und  in  der  Mitte  mit  einem 
Loche  versehene  beinerne  Scheibe  von 
4  cm  Dm.  verdienen  hervorgehoben 
zu  werden.  —  Dagegen  brachte  ein 
seltenes  Fundstück  der  Zufall  in  Eisen- 
berg zu  Tage  in  Gestalt  eines  Deichsel- 
kopfes aus  Bronze  von  22  cm  Länge, 
der  am  vorderen  Ende  in  zwei  lang 
vorgestreckte,  nach  entgegengesetzten 
Richtungen  gewandte  Basiliskenköpfe 
sich  teilt. 

c)  An  Gegenständen  des  Mit- 
telalters und  der  neueren  Zeit 
In  dieser  Abteilung  war  es  wieder  vor- 
zugsweise das  Münzkabinet,  das  zahl- 
reiche wertvolle  Bereicherungen  er- 
hielt, so  aus  dem  vom  Unterzeichneten 
in  den  „Mitteilungen  der  bayerischen 
numismatischen  Gesellschaft  für  1888", 
S.  7—54  beschriebenen,  aus  485  Gold- 
und  129  Silbermünzen  des  Mittelalters 
bestehenden  Dirmsteiner  Funde  5  sel- 
tene pfalzische  Gold-  und  3  Silber- 
münzen, eine  Sammlung  von  118  im 
Bliesthale  gefundenen  Münzen,  von 
Augustus  bis  Magnus  Maximus  reichend, 
und  84  neuere  Münzen  und  Medaillen, 
Geschenk     des    Herrn    Bezirksamts- 


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Museographie. 


265 


r  Lnxenburger,  nunmehr  in 
ifurt,  ferner  von  besonders  kost- 
Stöcken  ein  65,6  mm  im  Dm. 
silbernes  Medaillon  des  Speierer 
8  Damian  Hngo  von  1719,  zwei 
en  auf  die  Vermählung  der 
re  Magdalena  von  der  Pfalz 
ser  Leopold  I.  1677,  einen  Du- 
ron Karl  II.  von  Pfalz  -Zwei- 
i  von  1788,  eine  noch  unedierte 
e  auf  die  Einnahme  Landaus 
den  römischen  König  Joseph 
eine  Notklippe  aus  derselben 
ung  mit  dem  Wappen  Melacs 
r  Wertbezeichnung  iiii  LI  VRE 
i)  u.  s.  w.  —  Auch  die  Kupfer- 
omhing  wurde  erheblich  ver- 
namentlich durch  Erwerbung 
sihe  von  Ansichten,  Plänen  und 
ttern,  welche  auf  die  Belage- 
von  Frankenthal  im  dreissig- 
i  Kriege  und  diejenigen  von 
sburg  und  Landau  in  den  Krie- 
Iwigs  XIV.  sich  beziehen.  Auch 
rosse  kolorierte  Ansicht  der 
»peier  von  der  Domseite  aus 
te  des  16.  Jahrb.,  die  älteste 
t  bekannte,  und  verschiedene 
Portraits  wie  die  des  Speierer 
s  Eberhard  von  Dienheim  (1581 
0)  gehören  hieher. 

(Dr.  W.  Harster.) 
ein,  Sammlung  der  anthropologi- 
ection  der  PoIMchia  1  S.  261,  IL 
dein,  Sammlung  der  Frau  L.  Fitz' 
IL] 

beim,  Sammlung  des  Hrn.  Ober- 
Jndemann  IL] 
lierg,  Sammlung  des  Hrn.  Pfarrer 

nj 

itatft,  Sammlung  des  Hrn.  Lehrer 

kenthal,  Sammlung  IL] 
•im,  Sammlung  des  Altertumsver- 
>.  260. 

den  letztjährigen  Zuwachs  vgl. 
Korrbl.  VII,  72, 86, 155 ;  VIII,  54. 
tirn,  Sammlung  des  Hrn.  J.  Geras* 
S.  261. 
s,    Paulus  -  Museum   I   S.  261, 

kitte  1888  bis  Mitte  1889. 1.  Un- 
mgen:  a)  Ausgrabung  fränki- 
Grabfelder  in  Gunders- 
Mörstadt  und  Flomboro. 
ieraheim  wurden  die  Untersu- 
i  auch  in  diesem  Jahre  fortge- 
id  auf  einem  Grundstück  noch 


11  Gräber,  darunter  3  unversehrte,  auf- 
gedeckt. Von  den  letzteren  war  nur  das 
erste  mit  Beigaben  ausgestattet,  unter 
welchen  eine  Bronzeschüsse]  und  ein 
Glasfläschchen  von  seltener  Form,  abgeb. 
Taf.  3  Nr.  4,  besonders  bemerkens- 
wert sind.  Im  Ganzen  wurden  bis  jetzt 
69  unversehrte  und  107  zerstörte  Grä- 
ber aufgedeckt.  In  Mörstadt  wurde 
die  Untersuchung  ebenfalls  weiter  fort- 
gesetzt und  wurden  dort  8  unversehrte 
und  viele  zerstörte  Gräber  angetroffen. 
Auf  dem  neu  entdeckten  Grabfelde 
von  Flomborn  dagegen  wurden  76  un- 
versehrte, zum  Teil  mit  sehr  reichen 
Beigaben  ausgestattete  Gräber  und  nur 
21  zerstörte  bis  jetzt  aufgefunden. 

b)  Untersuchung  einer  Stelle  an  der 
Rheinstrasse  (Gemarkung  H  e  r  r  n  s  - 
heim)  nach  röm.  Gräbern,  wo  die 
im  vorigen  Jahresberichte  erwähnte 
Kroese  Glasflasche  aufgefunden  wurde. 
Es  wurden  jedoch  in  unmittelbarer 
Nähe  des  Fundplatzes  keine  weiteren 
Gräber  mehr  entdeckt. 

c)  Ausgrabung  eines  Teiles  des  nörd- 
lichen Römerfriedhofes  in  der 
Mainzerstrasse  vor  deren  Pflaste- 
rung. Es  wurden  7  Aschenbestattungen 
in  Aschenkisten,  Urnen  und  Ziegel- 
kisten gefunden,  bestehend  in  4  Aschen- 
urnen, 8  Krügen,  4  Lampen,  1  Glas 
und  2  Bechern  aus  Thon. 

d)  Untersuchung  röm.  Strassen- 
züge  in  Worms.  Bei  den  Kanali- 
sation- und  Wasserleitungsarbeiten 
wurden  auch  in  diesem  Jahre  an  vie- 
len Stellen  röm.  Strassenkörper  bloss- 
gelegt  und  ausser  den  im  vorigen  Jah- 
resbericht erwähnten  Strassen  wieder 
7  neue  aufgefunden,  so  dass  bereits 
ein  ganzes  Netz  von  Strassen,  etwa 
15—16,  innerhalb  der  Stadt  nachge- 
wiesen werden  konnte. 

e)  Untersuchung  röm.  Gebäude- 
reste in  Worms.  Bei  den  vorhin 
erwähnten  Arbeiten  wurden  auch  viele 
Gebäudereste  aufgefunden  und  ein- 
gezeichnet. 

f)  Untersuchung  einer  Stelle  in 
Flonheim  nach  La  Tene-Gräbern. 
Ausser  einem  zufällig  gemachten  schö- 
nen Funde  an  dieser  Stelle  (siehe  La 
Tene-Periode)  wurden  keine  weiteren 
Gräber  mehr  entdeckt. 

II.  Zuwachs:  b.)  An  praehistor. 
Altertümern:  1)  Steinzeit:  Aus 
Worms,  Speiererstrasse,  ein  schöner 


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266 


Museographie. 


Steinmeissel  aus  grünlicher  Gesteins- 
art; vom  Weinsheimer  Zollhaus 
Bruchstück  eines  ebensolchen  Meisseis; 
aus  Flomborn  2  durchbohrte  Häm- 
mer und  1  Steinmeissel;  aus  Dintes- 
heim  3  undurchbohrte  Meissel;  aus 
Oberflörsheim  2  durchbohrte  Häm- 
mer; aus  Jugenheim  (Rheinhessen) 
10  Steinwerkzeuge  aus  schwarzem  Kie- 
selschiefer, darunter  1  durchbohrter 
Hammer;  aus  Plan  ig  ein  Feuerstein- 
schaber ;  aus  Bennhausenb undurch- 
bohrte Steinbeile,  darunter  1  Miniatur- 
beil; aus  Bö rr Stadt  1  schwarzes  Stein- 
beilchen; aus  Andernach  mehrere 
Feuersteinschaber ;  aus  der  Schweiz 
2  paläolith.  Steinmeissel  (Spiennes) 
und  eine  Collektion  Steinwerkzeuge 
aus  dem  Bodensee,  darunter  1  kleines 
mit  Hornfassung,  ferner  1  Pfriemen 
und  1  Spindel;  aus  Amerika  (Ohio- 
Mo  unds)  2  altindianische  Silexpfeil- 
spitzen  und  Topfscherben;  aus  Off- 
stein, Lei8elheim  und  Flomborn 
je  ein  Handmühlstein. 

2)  Bronzezeit:  Aus  dem  Rheine 
bei  Mainz  ein  schöner  Fund,  von 
Hrn.  Major  v.  Heyl  dem  Museum  zum 
Geschenk  gemacht,  bestehend  aus  ei- 
nem schönen  Schwert  mit  schilfblatt- 
förmiger Klinge,  abgeb.  Taf.  4  Nr.  2, 
einer  Lanze,  einer  grossen  Nadel  mit 
verziertem  Kopf  und  einer  Pfeilspitze 
mit  Widerhaken  an  der  Tülle;  aus 
der  Rasor'schen  Sammlung  (wahrschein- 
lich Umgebung  von  Worms)  ein  schwerer, 
massiver  Bronzearmring  mit  kolbigen 
Enden;  aus  Dromersheim  ein  Fund, 
bestehend  aus  7  grösseren  und  klei- 
neren Gefässen,  1  Lanze  und  1  Arm- 
ring; vom  Weinsheimer  Zollhaus 
1  Spindel  aus  Thon;  aus  Off  stein, 
Leiselheim,  Flonheim  u.  Stetten 
Gefässscherben  aus  Trichtergruben. 

3)  Hallstätter  Periode:  Aus 
einem  Grabhügel  im  H agenauer 
Walde  1  Oberarmring;  aus  Flom- 
born 2  Fussringe;  aus  Bennhausen 
1  Fuss-  und  1  Armring. 

4)  La  Tene-Periode:  Aus  Flon- 
heim ein  Fund,  bestehend  aus  zwei 
schönen  Drehscbeibengefössen,  einem 
Krug  und  einer  Urne  (letztere  genau 
wie  bei  Lindenschmit  A.  u.  h.  V.  Bd.  I 
Heft  VI.  Taf.  VI.  Nr.  6),  einem  Seiher 
aus  Bronze  mit  mäanderartigem  Muster, 
abgeb.  Taf«  3  Nr.  1.  einem  leicht  ge- 
krümmten Hackmesser   mit   Öse   aus 


Eisen,  40  cm  lang,  einer  ringförmigen 
Schnalle  (sehr  selten)  aus  Eisen,  einer 
Thonspindel,  einem  Glas-  und  2  Bronze- 
ringchen  und  dem  Rest  einer  Sp&t- 
La  Tfene-Fibel  aus  Bronze.  Bei  der 
Bestattung  lagen  Fuss-  und  Kinnbacken- 
knochen vom  Schwein ;  aus  0  s  t  h  o  f  e  n 
Reste  von  Grabbeigaben,  bestehend  aas 
geschmolzenen  Teilen  von  blauen,  grü- 
nen und  schwarzen  Glasperlen,  2  grösse- 
ren und  6  kleineren  Bronzeringen,  einem 
halben  Armring,  geschmolzenen  Bronze- 
stücken, einem  zierlichen  11  cm  h.  Thon- 
becher  und  Resten  eines  bauchigen 
Kruges  aus  einem  Grabe  in  der  Nähe 
des  im  Bericht  von  1886  beschriebenen 
Grabes;  aus  Wo  listein  ein  Görtel- 
haken aus  Bronze  von  seltener  Form ; 
aus  A  r  m  8  h  e  i  m  ein  Halsring  von  Bronze 
mit  petschaftähnlichen  Schlussknöpfen; 
aus  Grosswinternheim  eine  gallische 
Münze(Regenbogen8chü8sel) ;  ausT  r  i  e  r 
eine  solche  aus  Bronze. 

b)  An  römischen  Altertümern: 
Die  im  Beginn  der  Mainzerstrasse 
beim  Kanalbau  gemachten  Funde,  be- 
stehend in  24  Aschenurnen,  12  Lämp- 
chen  zum  Teil  mit  Stempel,  50  Krügen, 
5  Tellern  mit  und  ohne  Stempel,  8 
Gläsern,  Nadeln,  Fibeln  und  Münzen. 
Die  Bestattungen  waren:  2  Steinaärge 
(1  zerstört),  8  Ascbenkisten  ans  Stein, 
15  Ziegelkisten,  16  Urnenbestattungen 
in  der  blossen  Erde  und  einmal  eine 
Bestattung  in  einem  ans  grossen  Zie- 
gelplatten dachförmig  zusammengestell- 
ten Raum,  in  welchem  ein  ausgestreck- 
tes Skelett  lag  ohne  Beigaben.  Vorn 
und  hinten  war  der  Ranm  durch  2 
ebenso  grosse  Platten  geschlossen.  Drei- 
mal wurden  bei  den  calcinierten  Knochen 
grosse  Stücke  wohlriechenden  Harzes 
gefunden,  eines  im  Gewicht  von  135 
Gramm.  —  Einige  Gefftsse  und  ein 
Lämpchen  gef.  im  Beginn  des  Lieb- 
frauenringes; das  nördlichste  bis 
jetzt  gefundene  Grab.  —  Einige  Gläser 
von  dem  beim  Bau  des  Kamines  in  der 
Kunstwollfabrik  gemachten  Fond 
herrührend.  Gefunden  wurden  8  ziem- 
lich nahe  beieinander  stehende  Stein- 
särge, darunter  5  unversehrte.  Unter 
letzteren  nur  2  mit  Beigaben  von  Glä- 
sern. —  Von  dem  Grabfund  an  der 
Ecke  der  Hermann-  u.  Schweden- 
strasse (4  Steinsärge,  von  welchen  1 
unversehrt,  aber  ohne  Beigaben  und  3 
zerstörte  Ziegelgräber)  nur  ein  Ziegel- 


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Museographie. 


267 


stock  mit  Stempel.  20  m  nordöstl. 
davon  in  der  Hermannstrasse  ein  zer- 
störter Sarg;  das  am  weitesten  nach 
Osten  gelegene  Grab  des  nördl.  Fried- 
hofes. —  Funde  bei  den  Kanal-  und 
Wasserleitungsarbeiten  in  der  Käm- 
mererstrasse, bestehend  in  Gefas- 
sen,  Sigillatastempelny  einigen  Fibeln, 
Münzen  und  Nadeln.  Ferner  wurde 
ein  Thürbeschwerer  uod  der  obere  Teil 
eines  Reitergrabsteines  gefunden.  Von 
der  schön  gearbeiteten  Skulptur  sind 
noch  Kopf  und  Rücken  des  Pferdes 
mit  Reiter  und  der  Lanzenträger  er- 
halten. Auf  dem  Markte  und  Neu- 
markte wurden  ebenfalls  Nadeln,  Ge- 
fassbrnchstücke  und  ein  Leuchter  aus 
Thon  gefunden.  An  der  Ecke  der 
Speyerer-  u.  Wollstrasse  wurden 
bei  3  m  Tiefe  grosse  Säulenbasen  und 
Säulentrommeln  gef.  In  der  Speye- 
rerstrasse  ein  Säulenstück  und  viel 
bemalter  Stuck,  sowie  Mühlsteine,  Mün- 
zen und  Nadeln  aus  Bein.  Ferner 
die  aus  je  einem  grossen  Steine  be- 
stehenden vier  Pfeiler  der  röm  Holz- 
brücke über  den  Eisbach,  von  wel- 
chen zwei  erhalten  wurden.  In  der 
Andreasstrasse  einige  Gefässe,  ein 
kleiner  Fingerring  aus  Gold  und  ein 
Schlittschuh  aus  Pferdeknochen.  In  der 
Petersstrasse  ein  schöner  grosser 
lntaglio.  —  Beim  Bau  des  Gaswer- 
kes wurden  mehrere  Nadeln,  Hornin- 
strnmente,  Münzen,  farbiger  Stuck,  ein 
aus  Tbon  gebrannter  fratzenhafter  Kopf, 
ähnlich  den  Fratzen  der  Gesichts- 
arnen,  ein  kleiner  Pfau  aus  Bronze, 
ferner  1  Mühl-  und  1  Schleifstein,  Heiz- 
rohren, Säulcnreste,  viele  Sigillatastem- 
pel  und  Anderes  gefunden.  In  der  Tiefe 
und  man  auch  b  ziemlich  dicht  bei- 
einander gelegene  römische  Brunnen, 
in  welchen  noch  Reste  der  Holzver- 
schalung steckten ;  einer  war  mit  Back- 
steinen ausgemauert.  Ein  noch  erhal- 
tener Vs  m  hoher  Mauerkranz  dessel- 
ben wurde  samt  den  Dauben  der  in 
der  Tiefe  steckenden  sogen.  Bütte  im 
Museum  aufgestellt.  —  Beim  Ausgra- 
ben der  Hochstrasse  wurden  viele 
röm.  Reste  gefunden.  Es  scheinen  dort 
Ziegelbrennereien  bestanden  zu  haben, 
denn  Reste  eines  Brennofens  fand  man, 
ausserdem  eine  Wasserleitung,  be- 
stehend aus  21  Stück  ganzen  und  ei- 
nigen zerbrochenen  Thonröhren,  jede 
48  cm  hoch  und  11  cm  weit,  die  in- 


einander gesteckt  und  mit  Letten  ge- 
dichtet waren.  Eine  andere  Wasser- 
leitung bestand  aus  zusammengesetz- 
ten Hohlziegeln.  Ferner  wurden  zwei 
grosse  Mühlsteine,  wahrscheinlich  zum 
Zerreiben  der  Erde  dienend,  gefunden, 
sowie  verschiedene  Gefässe  von  beson- 
derer Form,  unter  welchen  eine  sehr 
selten  zu  sein  acheint  Sie  kam  in  3 
zerbrochenen  Exemplaren  vor.  Es  ist 
ein  sich  ganz  spitz  verjüngendes,  ausseh 
mit  concentrischen  Kreisen  versehenes 
Gefäss,  das  am  Ausguss  2  kleine  Henkel 
trägt.  Ob  es  unten  in  der  Spitze  offen 
war,  konnte  nicht  konstatiert  werden, 
abgab.  Tat.  3,  Nr.  5.  Aus  der  Rasor- 
schen  Sammlung  verschiedene  früher 
gemachte  Funde  aus  Worms.  Aus  dem 
Rheine  bei  Mainz  stammend  und  dem  f 
Museum  von  Hrn.  Major  v.  Heyl  ge- 
schenkt ein  prachtvoll  erhaltener  Gla- 
dius  mit  Sticbblatt  und  reich  in  durch- 
brochener Arbeit  verzierter  Scheide. 
Nur  der  Schlussknopf  fehlt.  Wurde 
im  rüm.-germ.  Gentral-Museum  restau- 
riert. Abgeb.  Tal.  4,  Nr.  3.  —  Vom 
Weinsheimer  Zollhaus  ein  mit 
Knöpfen  verzierter  Bronzering  eines 
Pferdegeschirres.  —  Aus  Dromers- 
heim  4  Fibeln  und  1  lntaglio.  Aus 
Planig  eine  Schnallenfibel,  1  Schlüs- 
sel, 2  Anhänger,  1  Ring  und  Knöpfe. 
Aus  Siefersheim  eine  Melonenperle, 
ein  Mühlstein  und  ein  Säulenfragment. 
Aus  Mettenheim  mehrere  Sigillata- 
Stempel  u.  Münzen.  Aus  Mainz  eine 
Sandalensohle  mit  Kappe.  Aus  Bonn 
eine  Kollektion  von  Sigillatastempeln. 
Aus  Köln  3  wertvolle  Funde  von  Hrn. 
Freiherrn  Heyl  zu  Herrnsheim  dem 
Museum  zum  Geschenk  gemacht:  1) 
Ein  grosses  Glasgefäss  mit  Doppelhen- 
keln und  Deckel,  abgeb.  Taf.  5,  Nr.  2 ; 
zwei  zierliche  kleinere  Gläser,  das  eine 
abgeb.  Taf.  5,  Nr.  3,  sowie  eine  grosse 
Lampe  von  seltener  Form,  auf  der 
noch  2  kleinere  Lämpchen  angebracht 
sind,  abgeb.  Taf.  5,  Nr.  1,  und  1  schön 
verziertes  Gefäss  en  barbotine.  2)  Ein 
merkwürdiger  und  seltener  Fund,  be- 
stehend aus  einer  Kollektion  aus  Bern- 
stein geschnitzter  Gegenstände  in  einer 
Aschenkiste  gef.  in  der  Luxemburger- 
strasse, abgeb.  Taf.  6,  Nr.  1 — 12.  Die 
einzelnen  Stücke  sind :  2  Würfel  (6)  mit 
einem  Satz  Spielsteine  (6  Stück)  in 
Spindelform  und  durchbohrt  (8).  Ein 
Stab,  der  aus  13  grösseren  und  kleineren, 


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268 


Museographie. 


verschieden  verzierten,  auf  einen  Bron- 
zestift gereihten  cylinderförmigen  Per- 
len zusammengesetzt  ist  (4).  Ausserdem 
sitzen  unten  und  in  der  Mitte  2  Scheib- 
chen und  oben  2  anders  geformte 
Perlen.  Sie  dienten  wohl  alle  zum 
Spiel,  ähnlich  wie  die  Spielsteine.  Ein 
Gegenstand  in  Form  einer  Panspfeife 
(9)  mit  auf  den  Pfeifen  steckenden 
zierlich  gedrehten  Pfropfen,  von  wel- 
chen noch  3  erhalten  sind  (10,  11). 
Eine  zierlich  geschnitzte  Muschel  (1) 
mit  darin  liegendem  kleinen  Löffelchen 
(letzteres  hat  einen  längeren  Stiel  als 
in  der  Zeichnung  (12)  angegeben).  Ein 
messerähnliches  Instrument  (7);  dann 
3  Früchte:  wie  es  scheint  einen  Pa- 
radiesapfel mit  zierlich  geschnitzten 
Blättern  (5),  eine  Feige  (2)  und  eine 
Dattel  (3)  darstellend.  Wahrscheinlich 
haben  auch  diese  Stücke  zum  Spiele 
gehört  Der  Fund  soll  später  noch 
eingehender  behandelt  werden.  3)  Ein 
Fund,  bestehend  aus  zwei  zierlich  ge- 
formten silbernen  Löffeln,  abgeb.  Taf.  3, 
Nr.  2  u.  3,  beide  mit  Niello  und  auf  der 
Innenseite  mit  eingravierten  Ornamenten 
verziert,  die  bei  dem  einen  Löffel  zum 
Teil  vergoldet  sind ;  einer  silbernen  mit 
Niello  verzierten  Armbrustfibel  und  ei- 
nem silbernen  Fingerring  mit  der  Auf- 
schrift HARM.  Dabei  soll  eine  Gold- 
münze des  Marc  Aurel  gelegen  haben.  — 
Eine  Anzahl  röm.  Skulpturen  aus  dem 
Kreise  Meisenheim,  dem  Museum 
geschenkt  von  den  Erben  des  verleb- 
ten Medizinalrat  Dr.  Schaffner  in  Mei- 
senheim: 1)  Ein  Viergötteraltar  mit 
den  Figuren  der  Juno,  des  Hercules, 
des  Apollo  und  der  Diana  oder  Mi- 
nerva. Der  Sockel  ist  auch  noch  er- 
halten, auf  welchem  der  Altar  auf- 
recht stehend  gefunden  wurde.  2)  Eine 
mit  tiefen  Kanellierungen  versehene 
Säulentrommel,  in  welcher  frei  heraus- 
gearbeitete Figuren  stehen,  abgeb.  Taf.  7, 
Nr.  2.  3)  Der  Torso  einer  Reiter-  und 
Gigantengruppe,  abgeb.  Taf.  7,  Nr.  1. 
4)  Ein  lorbeerbekränzter  männlicher 
Kopf  mit  eigenartiger,  archaischer 
Bartfrisur  (Imperator?)  einer  über- 
lebensgrossen  Statue  oder  Büste,  aus 
rauem  Sandstein  mit  grossem  Geschick 
gehauen.  Vorzüglicher  Ausdruck  des 
Gesichts,  abgeb.  Taf.  8,  Nr.  1.  5)  Eine 
Maske  aus  Sandstein  mit  spitzen  Ohren 
und  aufgesperrtem  Munde  (Pan  ?),  ab- 
geb. Taf.  8,  Nr.  2.  6)  Ein  kleiner  Haus- 


altar aus  Sandstein  mit  einer  stehen- 
den männlichen  Figur  (Mercur?),  ab- 
geb. Taf.  4,  Nr.  1.  7)  Eine  Säulenbasis 
aus  gelblichem  Sandstein.  Sämtliche 
Skulpturen  und  deren  Fundplätze  sol- 
len noch  eingehend  später  behandelt 
werden. 

c)  An  fränki8chenAltertümern: 
Die  reichen  Funde  des  Grabfeldes  von 
F 1  o  m  b  o  r  n.  Sie  sollen  später  beson- 
ders beschrieben  werden.  Ebenso  die 
von  Gundersheim  und  Mörstadt 
(8.  Unternehmungen).  Aus  Schierstein 
ein  ausserordentlich  reich  verzierter, 
mit  Almandinen  besetzter  Armring. 
Die  Art  des  Verschlusses  ist  ganz  die 
der  modernen  Armringe  und  bis  jetzt 
noch  nicht  beobachtet  worden,  abgeb. 
Taf.  4,  Nr.  4.  Aus  der  Rasor'schen  Samm- 
lung eine  Spatha  von  der  Andreas- 
strasse (Viadukt),  eine  Axt,  Lanze  und 
ein  Schildbuckel  von  dem  Grabfeld  von 
Mo  nsheim  und  eine  Lanze  aus  Rhein- 
gönnheim. Aus  Osthofen  ein  vor 
langer  Zeit  gemachter  Fund,  bestehend 
aus  einem  Kreuz,  verschiedenen  Rie- 
menbeschlägen, Schnallen  aus  Bronze, 
so  wie  2  Gefassen.  Aus  PI  an  ig  eine 
Kollektion  von  Gürtel-  und  Riemenbe- 
schlägen, Schnallen  und  Knöpfen  (55 
Stück)  aus  Bronze  und  15  tauschier- 
ten  Eisenbeschlägen,  ferner  eine  Zier- 
scheibe aus  Bronze.  Aus  Stetten  eine 
schön  verzierte  Schnalle  aus  Bronze. 
Aus  der  Schillerstrasse  ein  schönes 
mit  eingestanzten  Ornamenten  verzier- 
tes Gefäss.  (Dr.  Koehl.) 

Auch  die  meisten  der  übrigen  Ab- 
teilungen des  Paulus-Museums  sind  im 
verflossenen  Jahre  durch  neue  Zugänge 
vermehrt  worden.  Besondere  Erwäh- 
nung verdienen  namentlich  zwei  Funde 
mittelalterlicher  Münzen,  die  bei  den 
zahlreichen  im  Innern  und  in  der 
nächsten  Umgebung  der  Stadt  im  letz- 
ten Jahre  vorgenommenen  Erdarbeiten 
gemacht  worden  sind.  Der  erste  Fund 
wurde  im  Juni  1888  auf  dem  Neu- 
markt an  der  Ecke  der  Magnuskirche 
gemacht.  Hier  stiessen  die  Arbeiter 
auf  ein  mittelalterliches  Grab  und  fan- 
den in  demselben  63  ganze  und  2  halbe 
Wormser  Denare  des  Kaisers  Hein- 
rich IL  Sie  haben  alle  dieselbe  Prä- 
gung, sind  meist  schlecht  ausgeprägt, 
dabei  stark  abgeschliffen  und»,  wie  es 
scheint,  etwas  kleiner  als  die  bei 
Dannenberg  abgebildeten  Exemplare. 


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Museographie. 


269 


ler  einen  Seite  befindet  sich  die 
ltung  eines  Tempels  mit  der  Um- 
t  VVORMATfta),  auf  der  andern 
ein  Kreuz  mit  4  Punkten  in  den 
ein,  um  deren  einen  das  charak- 
sche  Zeichen  der  Wormser  De- 
ein  Halbmond,  gelegt  ist.  Die 
brift  lautet  Heinricus. 
•  zweite  Fund  wurde  am  19.  Sep- 
r  1888  bei  Planierungsarbeiten 
er  Bürgerweide  gemacht.  In  ei- 
rohen  irdenen  Topf  fand  man 
Stück  Silbermünzen  (möglicher- 
sind auch  noch  einige  Stück  ab- 
u  gekommen).  Die  Münzen  sind 
usnahme  von  2  wirklichen  Brac- 
i  lauter  sogenannte  Halbbractea- 
papierdünne,  zum  Teil  nur  ein- 
geprägte Stücke,  deren  Grösse 
len  der  eines  Fünfzigpfennig- 
»s  und  der  eines  Fünfmarkstückes 
nkt.  Der  Fund  stammt  aus  dem 
i  Viertel  des  13.  Jahrhunderts 
eichnet  sich  durch  grosse  Man- 
tigkeit  in  den  Geprägen  aus, 
es  über  100  verschiedene  sind, 
manchen  Münzen  sind  3  Sorten 
nterscheiden ,  solche,  die  nur 
Stempel  der  Vorderseite,  solche, 
iur  den  Stempel  der  Rückseite, 
lolche,  die  beide  Stempel  zeigen, 
lehrzahl  der  Gepräge  ist  sicher 
tadt  Worms  zuzuweisen,  nur  we- 
gehören  sicher  benachbarten 
tätten  an,  von  andern  kann  die 
tätte  bis  jetzt  noch  nicht  mit  Be- 
itheit  angegeben  werden.  Ein  in 
i  1858  vor  dem  Thor  des  Pau- 
useums  gemachten  Münzfunde 
nals  vertretenes  Gepräge  findet 
luch  in  dem  neuen  Funde  wieder, 
iiesen  Funden  abgesehen  wurde 
Münzsammlung  durch  mehrere 
ert  bei  den  Erdarbeiten  in  der 
gefundene  römische  Münzen,  so- 
urch  zahlreiche  Geschenke  und 
rbungen  von  mittelalterlichen  und 
en  Münzen  vermehrt.  Von  den 
igen  zu  der  Abteilung  Münzen 
tadt  Worms  seien  besonders  er- 
t  der  Goldgulden  der  Stadt  vom 
1 1510  und  ein  in  doppelter  Stärke* 
prägtes  Exemplar  des  Ratsthalers 
625. 

sonders  vermehrt  wurde  auch  die 
lung  mittelalterlicher  und  späterer 
Skulpturen  durch  zahlreiche  Säu- 
Kapitäle,   Säulenfüsse ,   Gesimse, 

td.  Zeitaehr.  f.  Gesch.  n.  Kunst.  VIII, 


Wasserspeier,  ferner  Wappen  und 
Grabsteine  (die  letzteren  meist  aus 
dem  16.  und  17.  Jahrhundert). 

Die  im  Dom  dem  Grab  des  Bischofs 
Konrad  von  Sternberg  (1171—1192) 
entnommenen  Gewandreste,  Schuhe, 
Holzkelch  nebst  Patene  aus  Holz  und 
Bischofsstab  wurden  dem  Paulus-Mu- 
seum übergeben,  ebenso  die  gleich- 
zeitig gefundenen  Überreste  eines  al- 
ten Bodenbelags  des  Domes  aus  schwar- 
zen und  weissen  in  schönem  Muster 
zusammengesetzten  Marmorstücken  be- 
stehend. 

Von  den  zahlreichen  Zugängen  zur 
Bibliothek  des  Museums  wollen  wir 
hier  nur  eine  reiche  Sammlung  älterer 
Druckschriften  der  Reichsstadt  Worms 
erwähnen,  die  von  dem  Ratsmitglied 
Knode  im  vorigen  Jahrhundert  zusam- 
mengebracht und  nun  der  Museums- 
bibliothek übergeben  worden  ist.  Ebenso 
ist  das  Archiv  des  Museums  durch  eine 
Reihe  interessanter  Schriftstücke  ver- 
mehrt worden  z.  B.  die  (Wormser) 
Juden- Ordnung  de  1570  nebst  einem 
1743  an  die  allgemeine  Reichsversamm- 
lung gerichteten  Memorial e  inbetreff 
dasiger  Judenschaft. 

Die  von  ihm  gestiftete  Lutherbiblio- 
thek hat  Herr  Major  von  Heyl  auch 
im  verflossenen  Jahre  wieder  durch 
verschiedene  seltene  Drucke  und  wert- 
volle Reformationsmünzen  vermehrt, 
besonders  erwähnen  wollen  wir  hier 
nur  2  Karikaturen  auf  Luther,  die  eine 
etwa  von  1520,  die  andere  etwas  spä- 
ter, 2  interessante  Gegenstücke  zu  den 
viel  besprochenen  Spottbildern  des 
Lucas  Cranach  auf  das  Papsttum. 
Ferner  wurde  derselben  gestiftet  von 
Herrn  Maler  Guido  Schmitt  zur  Zeit 
in  Heidelberg  der  Karton  zu  einem 
grossen  von  ihm  für  eine  evangelische 
Kirche  gefertigten  Ölgemälde  der  Büste 
Luthers.  (Dr.  Wecke rl in g.) 

Pfeddersheim,   Sammlung  des  Hrn.  Dr.  68 
Kohl  I  S.  262,  II. 

Übergegangen  in  die  Sammlung  des 
Paulusmuseums  in  Worms. 

Alzei,  Sammlung  des  Hrn.  Postdirektor  68a 
Wimmer  I  S.  268. 

Mainz,   Originalsammlung   des  Vereins  69 
zur   Erforschung   der    rhein.   Geschichte 
und  Altertümer  1  S.  267,  II— IV,  VI,  VII. 

Von  Mitte  1888  bis  Mitte  1889. 1.  Aus- 
grabungen :  a.  Fortführung  der  Ausgra- 
bung des  römischen  Friedhofs  am 

21 


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270 


Museographie. 


Neuthor  zu  Mainz.  Es  wurden  noch 
20  Grabstätten  aufgedeckt.  Die  Gesamt- 
zahl der  im  verflossenen  Jahre  untersuch- 
ten Gräber  beträgt  also  36.  Weitaus  die 
meisten  Bestattungen  fanden  sich  in 
Steinsärgen,  doch  wurden  auch  zwei 
Steinkisten,  zwei  Bleisärge  und  die 
Spuren  mehrerer  Holzsärge  gefunden. 
Die  wertvollsten  Beigaben  bestanden 
wiederum  in  Gläsern.  Auf  die  36  Grab- 
stätten verteilen  sich  68  Glasgefässe, 
darunter  befinden  sich  viele  bemerkens- 
wert durch  schöne  Form,  auch  einige  mit 
eingeschliffenen  Verzierungen,  abgeb. 
Tat.  10,  Nr.  1,  2,  3,  4.  Wir  erwähnen 
noch  5  ineinanderpassende  kleine  Be- 
cher und  ein  Glas  von  der  bekannten 
kugeligen  Form  mit  trichterartigem 
Hals,  welches  die  eingeritzte  Inschrift 
trägt:  CVRREPVERM.  Vgl.  Wd. 
Korr.  VIII,  89.  Ein  schon  in  unserem 
vorigen  Berichte  erwähnter  Glasbecher 
zeigte  nach  sorgfältiger  Reinigung  Reste 
einer  mit  Gold  aufgemalten  und  ein- 
gebrannten Inschrift. 

Tböngefasse  sind  im  ganzen  wenige 
gefunden,  darunter  aber  ein  Trink- 
becher mit  den  eingeritzten  Brustbil- 
dern der  Wochengötter  und  der  In- 
schrift accipe  me,  süies  et  trade  sodaU; 
abgeb.  Taff.  10  Nr.  5  u.  5a. 

Schmuckgerät  ist  ebenfalls  wenig 
vertreten ;  die  Funde  beschränken  sich 
auf  eine  Anzahl  Goldperlen  (von  einer 
Halskette)  in  einem  hölzernen  mit  Erz 
beschlagenen  Schmuckkästchen,  Arm- 
ringe aus  Gagat  und  eine  Anzahl  Na- 
deln. An  Münzen  fanden  sich  solche 
von  Hadrian,  Faustina  und  Claudius 
Gothicus. 

b)  Die  im  verflossenen  Herbst  unter- 
nommene Aufgrabung  des  fränk. 
Grabfeldes  zu  Vendersheim  in 
Rheinhessen  brachte  keinen  beson- 
deren Erfolg,  da  die  aufgedeckten  Grä- 
ber sich  sämtlich  als  bereits  durch- 
wühlt erwiesen.  Die  Arbeiten  wurden 
daher  bald  eingestellt.  Von  den  Fund- 
stücken erwähnen  wir  nur  einen  Eimer 
mit  schönen  eisernen  Beschlägen,  zwei 
Gefasse  aus  Thon,  einen  Glasbecher 
und  einige  tauschirte  Beschläge. 

c.  Bei  den  Kanalarbeiten  in  der 
Schustergasse  kam  der  Grundstein  ei- 
nes zum  ehemaligen  Jesuitenkloster 
gehörigen  Gebäudes  zum  Vorschein. 
Die  Inschrift  der  Vorderseite  besagt, 
dass  Wolfgang,  Erzbischof  von  Mainz 


und  Kurfürst  des  Reichs  dieses  Haus, 
zur  Ehre  Gottes  und  zu  öffentlichem 
Nutzen,  der  Gesellschaft  Jesu  für  alle 
Zeiten  gestiftet  habe.  Eine  Aushöh- 
lung auf  der  Oberfläche  enthielt  eine 
Scheibe  aus  Blei  mit  dem  schön  ge- 
arbeiteten Wappen  des  Erzbischofs 
Wolfgang  von  Dalberg  auf  beiden  Sei- 
ten. Auf  dieser  Scheibe  lag  in  Papier 
geschlagen  ein  Silberstück  mit  dem 
Bild  des  hl.  Martin,  ein  Goldgulden 
mit  der  Aufschrift  MONE  NOV  AVRE 
MOGV.  und  zwei  nnd  zwanzig  kleine 
schüsseiförmige  Mainzer  Silbermünzen. 
II.  Vermehrung  der  Sammlung  durch 
Ankäufe  und  Geschenke,  a.  Vor  rö- 
mische Altertümer:  23  Steinbeile 
verschiedener  Grösse  aus  Jugenheim. 
Zwei  lange  meisselartige  Instrumente 
aus  Stein,  ebendaher.  Zwei  schöne 
Bronzenadeln,  zwei  Steinbeile  und  zwei 
rohe  Thongefasse,  Grabfund  bei  Escholl- 
brücken.  18  Steinbeile  und  Werkzeuge 
aus  verschiedenen  Gegenden  Rhein- 
hessens. Eine  durchbohrte  Hammer- 
axt aus  Wörrstadt.  DeBgl.  aus  Goddelau 
im  Ried.  Desgl.  aus  Nierstein.  Desgl. 
aus  dem  Rhein  bei  Mainz.  Ein  schei- 
benförmiges poliertes  Gerät  aus  Stein, 
Goddelau  im  Ried.  Ein  dreikantiger 
Armring  aus  Erz  mit  knaufartigen 
Enden  und  Strichverzierungen,  Geisen- 
heim.  Ein  gleicher  aus  Weisenau  bei 
Mainz.  Ein  geschlossener  Armring  aus 
Erz,  zwei  Zierscheiben  und  ein  Teil 
eines  Pferdegebisses  aus  Erz,  aus  dem 
Rhein  bei  Mainz.  Ein  dünner  Hals- 
ring mit  Gusszapfen,  zwei  dünne  Arm- 
reife, eine  Haarnadel  aus  Erz,  Grab- 
fund bei  Wenigenumstadt  (Starkenburg). 
Eine  Haarnadel  aus  Erz  mit  kleinem 
scheibenförmigem  Kopf,  aus  dem  Rhein 
bei  Mainz.  Desgl.  mit  radförmigem 
Kopf  und  zwei  Ohrringe  aus  Erz  aus 
Jugenheim  in  Rheinhessen.  Ein  etrus- 
kisches  Henkelbeschläge,  gefunden  bei 
Armsheim,  Rheinhessen.  Ein  Celt  aus 
Erz  mit  Schaftlappen,  aus  dem  Rhein. 
Ein  Hohlcelt  von  Goddelau.  Ein  Erz- 
schwert, abgab.  Taff.  9,  Fig.  1,  gefun- 
den in  der  Nahe  bei  Bingen.  Ein  Ge- 
fass  aus  Thon  mit  Ösen  zum  Durch- 
ziehen einer  Schnur,  und  ein  zwei- 
henkliges Gefass  von  seltener  Form, 
abgeb.  Taff.  9,  Flg.  2  u.  3,  Fundort 
Flonheim.  Bruchstück  eines  Eisen- 
schwertes von  sog.  Hallstattform,  sorg- 
fältig mit  Stoff  umhüllt,   ohne  Reste 


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Museographie. 


271 


der  Scheide;  dabei  eine  Schale  aus 
Thon  mit  Graphitbemalung,  gefunden 
bei  Schaafheim,  Bergstrasse.  Ein  eiser- 
nes Schwert,  eine  grosse  Lanze,  zwei 
eiserne  Fibeln,  gefunden  zu  la  Tene. 
Zwei  eiserne  Pferdetrensen  und  Bruch- 
Stock  eines  eisernen  Messers  mit  eiser- 
nem Griff,  gefunden  in  Rheinhessen; 
abgt*.  Taf.  9,  Fig.  4  u.  5. 

b.  Römische  Funde.  6  Eisen- 
äite  aus  dem  Rhein.  Zwei  Schiffbauer- 
werkzeuge ebendaher.  Ein  kleiner  ge- 
henkelter Krug  aus  Erz,  verziert,  ge- 
funden bei  Bingen.  Eine  grosse  Fibula, 
Armbrustform,  und  mehrere  spangen- 
förmige  Gewandnadeln  aus  Erz,  ge- 
funden in  Mainz.  Ein  Zierrat  in 
Gestalt  eines  Steinbocks  mit  Fisch- 
schwanz, Erz,  gefunden  in  Weisenau. 
Drei  Schlüssel  aus  Eisen,  gefunden  in 
Mainz.  Ein  Schlüsselgriff  aus  Erz  in 
Gestalt  eines  Pferdekopfes,  aus  Wei- 
senau. Eine  Statuette  des  Merkur  und 
eine  zwerghafte  Gestalt  mit  grossem 
Phallus,  beide  gefunden  in  Mainz.  Eine 
schön  verzierte  Schussel  (terra  sigil- 
lata)  und  eine  Anzahl  Töpfe,  Urnen 
und  Krüge  aus  Thon,  aus  Mainz  und 
Rheinhessen.  Zwei  menschliche  Füsse, 
ein  weiblicher  Kopf,  eine  weibliche 
Brost  aus  Thon,  Votivgegenstände,  ge- 
funden in  Italien. 

c  Fränkische  Funde.  Ein  eiser- 
nes Hiebmesser  mit  Scheidebeschlagen 
ans  Erz.  Fundort  Engers.  Drei  Hieb- 
messer, drei  Lanzen,  vier  Messer,  Fund- 
ort Wörrstadt  Ein  tauschirtes  Gur- 
telbeschlage, 4  Riemenzungen,  mehrere 
Schnallen  aus  Eisen  und  Weissmetall, 
Spindelsteine  und  ein  Fingerring  aus 
Erz,  ebendaher.  Eine  Lanze  aus  Ven- 
dersheim.  Desgleichen  mit  geriefter 
Tülle  und  vorstehenden  Hacken,  aus 
dem  Rhein  bei  Mainz. 

(Dr.  L.  Lindenschmit.) 
70    Mainz,  Römisch-germanisches  Ccntral- 
Mtseum  I  S.  268,  II— IV,  VI,  VII. 

Von  Mitte  1888  bis  Mitte  1889. 
Die  im  röm.-germ.  Museum  vereinigten 
Nachbildungen  erreichen  die  Zahl  von 
10,880.  Es  ergiebt  sich  gegenüber  unse- 
rem Bericht  im  Vorjahre  eine  Vermeh- 
rung um  450  Nummern.  Nachfolgend 
eine  kurze  Übersicht  der  bemerkens- 
wertesten Gegenstände.  I.  Vor  rö- 
mische Altertümer.  Aus  den  circa 
170 Nummern  fuhren  wir  an :  Eine  Helm- 
haube aus  Erz  mit  schmalem  Rande,  ge- 


funden am  Sempach-See,  Besitzer  Herr 
Dr.  Naue  in  München.  Ein  etruskischer 
Helm  aus  Erz  mit  schmalem  verzierten 
Rande,  gefunden  zu  Volterra ;  der  vor- 
dere Teil  zeigt  in  der  Mitte  eine  Palmette 
in  feiner  Gravierung,  zu  beiden  Seiten 
schreitende  Löwinnen;  unter  der  Pal- 
mette tritt  ein  Löwenkopf  plastisch  her- 
vor ;  Besitzer  Herr  Professor  Ernst  aus'm 
Weerth  in  Kessenich  bei  Bonn.  Ein 
kurzes  Schwert  aus  Erz,  gefunden  zu 
Dodona;  eine  lange  schmale  Schwert- 
klinge aus  Erz,  aus  dem  Tiber  bei  Rom; 
ein  Schwert  mit  Griffzunge  und  drei 
Nieten  aus  Calabrien;  ein  Erzschwert 
aus  Ungarn;  sämtlich  im  Besitz  des 
Herrn  Dr.  Naue  München.  Erzschwert 
aus  der  Nahe  bei  Bingen,  aufbewahrt 
im  Mus.  zu  Mainz.  Eine  Dolchklinge 
aus  Erz,  gefunden  bei  Seifenau,  Kreis 
Goldberg  in  Schlesien,  Orig.  im  Mus. 
von  Breslau.  Ein  Dolch,  gefunden  zu 
Dodona,  6  kleine  Dolchklingen  aus 
cypri8chen  Gräbern,  Orig.  im  Besitz 
des  Herrn  Dr.  Naue  in  München.  Ein 
Brustschmuck,  bestehend  aus  einer 
in  Erz  getriebenen  halbkreisförmigen 
Platte,  deren  gerade,  nach  unten  ge- 
richtete Seite  an  Ringen  scheerenartig 
geformte  Klapperbleche  trägt ;  Fundort 
Aislingen,  Orig.  im  Besitz  des  bist.  Ver- 
eins zu  Dillingen.  Eine  gehenkelte 
Trinkschale,  aus  Erzblech  getrieben, 
gefunden  bei  Seifenau,  /Kreis  Goldberg, 
im  Besitz  des  Museums  in  Breslau.  Eine 
Gürtelschliesse  aus  Erz,  die  Haken 
in  Gestalt  von  Pferdeköpfen,  Fundort 
in  Bayern,  Orig.  im  Besitz  des  Herrn 
Dr.  Naue  in  München.  Ein  Gruppe  von 
Spiralfibeln  teils  aus  Hallstatt,  teils 
italienischer  Herkunft;  eine  Bügelfibula 
mit  runder  gravierter  Schlussplatte  aus 
Arezzo,  Originale  im  Besitz  des  Herrn 
Dr.  Naue  in  München  Ein  Schwert 
aus  Eisen,  Hallstattform;  der  Griff 
und  Knauf  mit  gepresstem  Goldblech 
überkleidet ;  es  ist  zusammen  gefunden 
mit  einer  Anzahl  jener  reich  verzierten, 
gemalten  Gefasse,  deren  wir  im  vorigen 
Berichte  Erwähnung  thaten.  Fundort: 
Grabhügel  am  Sternberg  in  der  Rauhen 
Alb,  Orig.  im  Mus.  zu  Stuttgart.  Ein 
Dolchmesser  aus  Eisen  in  hölzerner, 
reich  mit  eisernen  Beschlägen  verzier- 
ter Scheide,  Fundort  im  Garda-See, 
Besitzer  Herr  Dr.  Naue  in  München. 
4  zusammengebogene  Eisenschwerter, 
zwei  davon  in  ihren  Scheiden,  Fundort 

21* 

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272 


Museographie. 


Nauheim,  aufbewahrt  im  Mas.  zu  Frank- 
furt a.  M.  Ein  merkwürdiges  Zierge- 
rät aus  den  Gräbern  von  Nauheim,  ge- 
bildet durch  einen  mit  zwei  Gesichtern 
versehenen  Kopf.  Die  emporgezogenen 
Winkel  des  ungeheueren  grinsenden 
Mundes,  die  vorstehenden  starren  Augen 
erinnern  an  die  ältesten  Darstellungen 
des  Medusenhauptes  in  Griechenland 
und  Etrurien.  Der  Kopf  ist  hohl  und 
oben  offen;  zu  beiden  Seiten  der  Öff- 
nung ein  beweglicher  Ring.  Orig.  in 
der  Sammlung  des  Herrn  Dieffenbach 
in  Friedberg. 

II.  Römische  Altertümer.  Von 
den  114  Nummern  nennen  wir  folgende 
Gegenstände.  Sechs  verschiedene  Mus- 
ter römischer  Schuppenpanzerung,  zum 
Teil  nach  den  im  Museum  zu  Mainz 
befindlichen  Bruchstücken,  teils  nach 
Darstellungen  auf  Grabdenkmalen.  Vi- 
siermaske eines  Helms  aus  Erz  in  Form 
eines  menschlichen  Gesichtes,  Fundort 
Gräfenhausen,  Amt  Neuenburg,  aufbe- 
wahrt im  Museum  zu  Stuttgart.  Ein 
Helm  aus  Erz  mit  grossem  Nacken- 
8chinn,  derselbe  trägt  in  punktierter 
Schrift  den  Namen  C  PRITONI,  ge- 
funden bei  Köln  im  Rhein,  in  Privat- 
besitz in  Köln.  Ein  römischer  Gladius 
mit  verstärkter  vierkantiger  Spitze,  ge- 
funden zu  Klein winternheim,  aufbe- 
wahrt in  der  Sammlung  des  Altertums- 
vereins zu  Mainz.  Ein  Gladius  in  präch- 
tiger, reich  mit  durchbrochener  Arbeit 
verzierter  Scheide,  gefunden  im  Rhein 
bei  Mainz,  aufbewahrt  im  Museum  von 
Worms.  Ein  Gladius  mit  zusammen- 
gebogener Klinge  aus  einem  Grabe  zu 
Reichersdorf  in  Brandenburg ;  die  Angel 
trägt  den  Stempel  N  AT  ALIS ;  die  Klinge 
ist  doppeltgekehlt  und  das  scheiben- 
förmige Schlussstück  der  Scheide  9  cm 
im  Dm.,  ist  mit  Silbertauschierung  der 
edelsten  Art  bedeckt;  Orig.  aufbewahrt 
in  der  Sammlung  des  Gymnasiums  zu 
Guben.  Zwei  Schildbuckel  aus  Eisen, 
ebendaher,  wie  auch  zwei  Sporen  aus 
Eisen.  Eine  Scheibenfibula  aus  Erz  mit 
prachtvollen  Nielloeinlagen,  gefunden 
zu  Aislingen,  im  Besitz  des  hist.  Vereins 
zu  Dillingen  a.  D.  Zwei  emaillierte  Ge- 
wandnadeln, gefunden  zu  Worms,  Orig. 
im  Mus.  zu  Worms.  Eine  Fibula  in  Tau- 
bengestalt aus  Erz ;  gefunden  zu  Eglsee 
in  Oberbayern,  im  Mus.  von  Traunstein. 
Eine  Gürtelschliesse  aus  Silber  mit  Or- 
namenten in  durchbrochener  Arbeit  von 


hervorragender  Schönheit,  gefunden  in 
Köln,  Besitzer  Herr  Regierungsbau- 
meister Forst  in  Köln.  Verschieden 
geformte  Gürtelschnallen  aus  Erz  und 
|  Eisen,  gefunden  zu  Aislingen,  Orig.  im 
Mus.  zu  Dillingen.   Ein  schön  verzier- 


tes Schöpfgefä8s  aus  Erz  ebendaher. 
Ein  kleiner  gehenkelter  Krug  aus  Erz, 
gefunden  bei  Bologna,  im  Besitz  des 
Herrn  Dr.  Naue  in  München.  8  Schlüssel, 
zum  Teil  mit  reichverzierten  Griffen, 
gefunden  in  Mainz,  aufbewahrt  in  der 
Sammlung  des  Altert  ums  Vereins  zu 
Mainz. 

III.  Nachbildungen  von  Funden 
der  fränk.-alamannischen  Zeit. 
Aus  den  155  Gegenständen  ist  nament- 
lich zu  erwähnen :  Eine  schöne  Spatha 
mit  8Übertauschiertem  Knauf  und  Pa- 
rierstange, gefunden  zu  Vendersheim  in 
Rheinhessen,  aufbewahrt  in  der  Samm- 
lung des  Altertums vereins  in  Mainz. 
Zwei  Hiebmesser  von  ungewöhnlichen 
Verhältnissen ;  die  sehr  schmale  Klinge 
misst  70  cm,  während  auf  den  Griff 
nur  17  cm  kommen.  Hierbei  ein  schön 
verziertes  Scheidebeschläg  aus  vergol- 
detem Erz.  Fundort:  in  Oberbayern. 
Der  obere  Teil  einer  reich  verzierten 
Schwertscheide  aus  getriebenem  Silber 
mit  hochinteressanten  Darstellungen. 
Die  in  Felder  eingeteilte  Fläche  zeigt 
unter  anderem  eine  gepanzerte  mensch- 
liche Figur,  die  ein  gewaltiges  Schwert 
in  der  einen  Hand,  in  der  anderen  einen 
Speer  hält,  am  Rücken  hängt  ein  Pfeil- 
köcher herab.  Der  Kopf  ist  der  eines 
Wolfes ;  Fundort :  Gutenstein  bei  Sig- 
maringen, Besitzer  Herr  Eulenstein, 
Kgl.  Regierungsbaumeister.  Eine  grosse 
eiserne  Lanze  mit  silbernen  Knöpfen 
an  der  Tülle,  ebendaher.  Ein  eiserner 
schön  mit  Silber  tauschierter  Sporn, 
gefunden  bei  östrich  im  Rheingau,  Be- 
sitzer Herr  Dael  in  Winkel.  Ein  Steig- 
bügel aus  Erz,  Fundort  Pfahlheim, 
aufbewahrt  im  Mus.  zu  Stuttgart.  Zwei 
Bruchstücke  von  Gürteln,  wahrschein- 
lich am  Gürtel  herabhängende  Zier- 
riemen, aus  Leder  mit  Erzknöpfen  und 
Nägeln  beschlagen;  gefunden  zu  An- 
dernach, im  Besitz  des  Herrn  Dr.  Naue 
in  München.  Eine  Gürtelschnalle  mit 
Beschlag  aus  Erz,  die  Fläche  ist  mit 
gravierten  Vogelköpfen  verziert  und 
mit  kleinen  runden  Almandinen  besetzt, 
Fundort  bei  Pfahlheim,  auf  bewahrt  im 
Mus.  zu  Stuttgart.  Drei  Gürtelbeschläge, 


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Museographie. 


273 


iden  zu  Andernach,  im  Besitz  des 
a  Professor  Ernst  aus'm  Weerth; 
iserner  Rahmen  umschliesst  einen 
itz  aus  gepresstem  Erzblech ;  der- 
i  Beschläge  wurden  unseres  Wis- 
bis  jetzt  nicht  beobachtet.  Zwei 
zenfibeln  aus  vergoldetem  Silber, 
iden  bei  Engers,  aufbewahrt  im 
von  Worms.  Zwei  desgl.  mit  Al- 
inen  besetzt,  gefunden  bei  Biblis 
kenburg),  im  Besitz  des  Herrn 
r  in  Darmstadt.  Zwei  hervorragend 
te  Scheibenfibeln   aus   Gold  mit 

Steinen  besetzt,  gefunden  bei 
re,  Orig.  im  Mus.  zu  Worms.  Eine 
ne  Scheibenfibula  mit  rotem  und 
m  Glasfluss  verziert,  die  Ruckseite 
Runenschrift,  gefunden  zu  Ba- 
i,  aufbewahrt  im  Mus.  zu  Stutt- 

Eine  kleine  mit  Almandinen  be- 
s  Rosettenfibula,  deren  Rückseite 
Dschrift  tragt,  gefunden  bei  Fried- 
im  Besitz  des  Herrn  Dieffenbach 
riedberg.  Eine  Rundfibula  aus 
,  die  Mitte  nimmt  eine  in  Erz- 

gepresste,  stark  vergoldete  bar- 
;he  Nachahmung  einer  römischen 
t  ein,  die  Gestalt  der  Roma  auf 
i  Thron  mit  dem  Scepter  in  der 

und  der  Siegesgöttin  auf  der 
streckten  anderen  Hand  und  der 
hrift:  INVICTA  ROMA  VTERE 
X.  Der  eiserne  Rand  ist  mit 
•  eingelegt.  Fundort  in  Köln,  Be- 
H*>rr  C.  A.  Niessen  daselbst.  Ein 
and  aus  Silber,  es  bewegt  sich  in 

Scharnier  um  das  Anlegen   zu  | 
[liehen.    Zwei  Drachenköpfe  bil-  j 
ie  Enden,  dieselben  sind  mit  AI- 
nen  besetzt.    Das  Armband  wird 

eine   Feder,   die   gleich   einer  I 
i    aus    dem    Rachen    des    einen  j 
s  hervorsieht    und   in   die   ent- 1 
lende  Öffnung  des  anderen  ein- 
cken  ist,  verschlossen ;  gefunden 
öln,  Besitzer  Herr  Forst,  Regie- 
baumeister in  Köln.     Eine  Zier- 
•e  aus  Erz   in  einem  Elfenbein- 
»efestigt;  gefunden  bei  Biblis,  im 

des  Herrn  Kofler  in  Darmstadt. 
Anschluss  an  die  Aufstellung  des 
bildes  eines  frank.  Kriegers,  wel- 
i  vorigen  Jahre  stattfand,  erfolgte 
rrichtung  eines  Tropaeums  aus 
lildungen  fränkisch-alamannischer 
!-  und  Trutzwaffen.  Diese  Mo- 
sind  in  den  Stoffen  der  Originale, 
ürlicher  Grösse  hergestellt,  und 


dürften  als  Mittel  die  lebendige  An- 
schauung zu  fördern,  besondere  Er- 
wähnung verdienen. 

(Dr.  L.  Lindenschmit.) 

Mainz,  Sammlung  des  Hrn.  Fr.  Heerdt.  II.  71 
Nach  dem  am  27.  Juli  1887  erfolgten 
Tode  ihres  Begründers  kommt  die  Samm- 
lung gruppenweise  zur  Veräusserung. 
Vergeben  sind  bereits  die  Gläser  (dar- 
unter prächtige  Lokal funde)  an  einen 
Frankfurter  Händler,  ferner  die  aus 
dem  Rhein  erhobenen  röm.  und  früh- 
mittelalterlichen Waffen  und  Geräte 
(durch  einen  hiesigen  Händler  teil- 
weise ans  Germ.  Museum  in  Nürnberg, 
teilweise  an  Hans  Graf  Wilczek).  Die 
Gruppe  Edelmetall  (Ringe,  röm.  und 
mittelalterliche  trefflich  vertreten)  ist 
noch  nicht  veräussert. 

Mainz,  Sammlung  des  Herrn  Architekt  72 
Prestel  U. 

Mainz,  Sammlung  des  Hrn.  Dr.  Gusner  73 
II 

Mainz,   Sammlung  des  Herrn  Fr.  Jos.  74 
Usinger  II. 

Im  frühern  Bestände. 

Mainz,  Sammlung  des  Hrn.  Saly.Fürth.  74a 
Eine  feine  Collektion  Edelmetall- 
Arbeiten  des  16.,  17.  und  18.  Jahrh. 
in  sehr  guter  Wahl.  Dazu  existiert 
ein  1886  prächtig  in  4°  gedruckter 
Katalog  (7  photogr.  Tafel  mit  34  Nrn., 
nicht  im  Handel),  Silbermarken  dazu 
faesimiliert. 

Mainz,  Sammlung  des  Herrn  Verlags- 74b 
buchhandler  Gg.  Kirchheim. 

Höchster  Porzellan -Figuren 
in  reicher  Zahl  und  vorzüglicher  Wahl. 

Bingen,   Sammlung  von  Hrn.  Architekt  75 
Eberh.  Soherr  11. 

Die  römischen  und  fränkischen  Funde 
dieser  Sammlung  kamen  nach  dem  Tode 
Soherr's  in  das  Mainzer  Museum,  vgl. 
Westd.  Zeitschr.  VII,  Nr.  69. 

ttheinpro-vinz. 

Kreuznach,   Sammlung  der  Stadt  I  S.  76 

268,  V. 

Die  Sammlung  des  histor.  Vereins 
zu  Kreuznach  ist  im  letzten  Jahre  teils 
durch  geschenkte  Urkunden  und  Bücher 
bereichert  worden,  namentlich  aber  hat 
der  Verein  seine  Münzsammlung  durch 
andere  Ankäufe,  wie  auch  besonders 
durch  eine  Sammlung  von  1500  röm. 
Münzen  ergänzt,  unter  denen  sich  die 
silbernen  Republikmünzen  und  die 
Grosserze  der  Kaiserzeit  auszeichnen. 


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Googk 


274 


Museographie. 


Der  Verein  stellt  zwei  kleinere  wohl- 
geordnete Sammlungen  röm.  Münzen 
zum  Einkaufspreise  zum  Verkauf. 
(Dr.  0.  Kohl.) 
76a     Birkenfeld.  Sammlung  des  Altertums- 
vereins III,  IV. 

Über  den  letztjährigen  Zuwachs  vgl. 
Westd.  Korrbl.  VII,  154;  VIII,  62. 

77  Saarbrücken,  Sammlung  des  Vereins  fllr 
die  Saargegend  I 8.  268,  II,  III,  V-VIl. 

Kein  Zuwachs.         (Dr.  Krohn) 

78  Mettlach.  Sammlung  des  Hrn.  E.  Boch 
II-IV. 

79  Nennig,  Sammlung  des  Hrn.  de  Muslel 
auf  Schlots  Thorn  II. 

80  Trier,  Provinzlalmuseum  I  S.  269,  II 
—VII. 

Vom  1.  Äprü  1888  bis  3t  März  1889. 
Vom  16.  August  bis  15.  September 
wurden  im  Kreise  Daun  bei  dem  Dorfe 
Mehren  verschiedene  archäol.  Unter- 
suchungen geführt.  Im  Gemeindewalde 
Nast  wurden  4  Hügel  umgegraben,  von 
denen  einer  die  stattliche  Höhe  von 
4  m  hatte;  sie  enthielten  römische 
Brandgräber  in  grossen  bauchigen  Thon- 
gefassen  (Dolien).  Von  grösserem  Er- 
folg waren  die  darauf  im  Rothläufer 
bei  dem  Dorfe  Steinenberg  vorgenom- 
menen Untersuchungen;  sie  galten  ei- 
nerseits der  sorgfaltigen  Aufnahme 
einer  umfangreichen  vorgeschichtlichen 
Befestigung,  welche  den  höchsten  Punkt 
des  Plateaus,  den  sog.  Steinenberger 
Ley,  in  der  Form  von  drei  sich  an- 
einander anschliessenden  Ringen  über- 
zieht; andererseits  der  Erforschung 
eines  am  Südabhange  des  Ley's  ge- 
legenen Hügelgräberfeldes;  42  Hügel 
wurden  festgestellt,  während  in  dem 
undurchdringlichen  Dickicht  eines  jun- 
gen Tannenbestandes  eine  bei  weitem 
grössere  Zahl  vermutlich  noch  ver- 
borgen liegt.  Ausgegraben  wurden  im 
Ganzen  20  Hügel,  welche  mit  einer 
Ausnahme  sämtlich  je  ein  oder  mehrere 
Begräbnisse  bargen.  In  einem  Hügel 
Hess  sich  mit  Bestimmtheit  Leichen- 
brand feststellen,  während  für  die 
übrigen  Bestattung  nachweisbar  oder 
zu  vermuten  war.  Sämtliche  Begräb- 
nisse stammten  von  einer  vorrömischen 
Bevölkerung,  welche  das  Eisen  schon 
kannte,  die  Gefasse  aber  noch  ohne 
Töpferscheibe  bearbeitete.  Die  Funde 
bestehen  hauptsächlich  aus  Urnen  von 
seh  warzer  Färbung  und  mit  geradlinigen 
Ornamenten,  aus  eisernen  Lanzen,  bron- 


zenen Arm-  und  Halsringen  (nament- 
lich Wenderingen)  und  einem  Bronze- 
eimer. Sie  sind  den  von  J.  Klein,  Bonn. 
Jahrb.  86  besprochenen  Funden  von 
Hennweiler  gleichartig.  Sie  bieten  einige 
sehr  beachtenswerte  Gegenstände  und 
bilden  für  unsere  an  vorgeschichtlichen 
Altertümern  noch  sehr  arme  Sammlung 
eine   sehr    erwünschte  Bereicherung. 

Die  Kanalisationsarbeiten,  welche  in 
Trier  auf  dem  Palastparadeplatz  und 
in  den  Höfen  der  Palastkaserne  der 
Militarfiskus  ausführen  Hess,  wurden 
seitens  des  Museums  aufmerksam  ver- 
folgt. Sie  führten  zur  Entdeckung  ei- 
ner grossen  Anzahl  römischer  Mauern 
und  einiger  Mosaiken  und  sind  für  die 
Topographie  des  römischen  Trier  des- 
halb von  Interesse,  weil  die  einen  mit 
der  römischen  Basilika  in  Verbindung 
stehen,  die  anderen  den  Palastparade- 
platz in  einer  Weise  durchkreuzen, 
dass  die  bisherige  Annahme,  unter 
diesem  Platze  habe  das  Forum  der 
constantinischen  Periode  gelegen,  wenn 
nicht  aufgegeben,  so  jedenfalls  auf  den 
westlichen  Teil  des  Platzes  beschrankt 
werden  muss. 

Auf  der  Johann  -  Philippstrasse  in 
Trier  wurden  grössere  Teile  eines  in- 
teressanten römischen  Mosaikbodens 
ausgehoben. 

Aus  dem  Zuwachs  der  Sammlung 
sind  hervorzuheben: 

Steinmonumente:  Inschrift  auf 
Lucius  Caesar  (16906),  Adoptivsohn 
des  Augustus,  älteste  Inschrift  in  den 
Rheinlanden,  gefunden  in  Trier  im 
Bischofshof,  bespr.  Wd.  Korr.  VII,  119. 
—  Grabeiste  (h.  65,  br.  51  cm)  mit  der 
Darstellung  eines  Leisten,  einer  Feile, 
eines  Hammers  und  der  Ascia,  also  das 
Grabe  eines  Leistenfabrikanten  bildend 
(169fo),  gefunden  auf  dem  röm  Leichen- 
acker  auf  der  Petrusstrasse.  Die  Vor- 
derseite ist  abgeb.  Taf.  16  Nr.  2.  —  Zwei 
Reliefstücke  aus  Muschelkalk,  das 
eine  den  Oberkörper  eines  Jünglings 
(Apollo?)  und  den  linken  Arm  einer 
andern  Figur,  br.  1  m,  h.  66  cm  (17064), 
das  andere  einen  Amor,  h.  75  cm, 
(17065),  darstellend,  zusammen  gef.  in 
Maximin  und  vermutlich  von  einem 
Grabmonument  herstammend.  —  Block 
aus  rotem  Sandstein,  h.  60,  br.  44, 
bz.  38  cm,  von  der  Ecke  eines  grossen 
Grabmonumentes  herröhrend ;  die  eine 
Seite  zeigt  den  rechten  Teü  der  be- 


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Museographie. 


275 


kannten  Darstellung  des  Mittagsmahles, 
eine  Frau  mit  Frachten  in  dem  Schoss 
sitzt  auf  einem  Lehnstuhl,  hinter  ihr 
steht  eine  Dienerin ;  auf  der  anderen 
Seite  ist  ein  Mann  vermutlich  mit  einem 
grossen  Hobel  dargestellt  (17237) ;  der 
Stein  war  bislang  in  einem  Hause  in 
Castel  (bei  Saarburg)  eingemauert  und 
soll  daselbst  vor  ungefähr  10  Jahren 
gefunden  worden  sein.  —  Bruchstück 
einer  Einfassung  aus  parischem  Mar- 
mor von  rechteckiger  Grundform,  einer 
Ciste  ähnlich,  aber  ohne  Boden  (17049), 
erhalten  ist  nur  ein  Eckstuck,  welches 
von  der  skulpierten  Vorderseite  ein 
Stack  von  29  cm  Länge  enthält,  und 
ein  Teil  der  linken  Schmalseite.  Auf 
der  Vorderseite  Beste  einer  Opferdar- 
stellung: von  links  her  schreiten  eine 
langgekleidete  Frau  und  ein  Mann, 
welcher  einen  Stab  (?)  über  der  linken 
Schulter  trägt,  auf  ein  Thymiaterion 
so.  Den  Figuren  fehlen  die  Köpfe, 
sie  sind  jetzt  etwa  15  cm  hoch.  Gef. 
in  Trier  auf  dem  Palastparadeplatz. 
—  Eine  oberste  Säulentrommel  aus 
Sandstein,  Dm.  48  cm,  auf  dem  Rande 
der  Oberseite  steht  auffallender  Weise 
folgende  Inschrift:  [d.]n.imp.  Gorctian 
argentum  et  aurufm]  (17079),  gef.  zwi- 
schen 1859  u.  61  im  Böthlinger  Schloss 
bei  Kleinblittersdorf  (Er.  Saarbrücken), 
vgl.  Schröter,  Mitteil,  des  Saarbrück  er 
Vereines  IV,  S.  44,  abgeb.  Taf.  16  Nr.  3; 
erworben  auf  eine  gütige  Mitteilung 
des  Prof.  Zangemeister  in  Heidelberg 
hin.  —  4  christliche  Inschriften,  sämt- 
lich gef.  in  Maximin:  Griechische 
Grabinschrift  des  Ursikinos  Anatolikos, 
bespr.  Wd.  Korrbl.  VII,  118.  —  Frag- 
ment aus  weissem  Marmor  (17066) 


14,8  cm- 


1 


HIC  P  A 
CIBISDE 


QVI  V  I  X  i; 
AMICIIS 


Zu  erklären   vermutlich  Hie  paus[at 

J,  cum  (=  civis)  De  .  .  .  .  ,  qui 

vixi[t  anrm . . .]  amici  isftius  titulumpo- 
suemnt].  Da  die  Freunde  das  Begräb- 
nis besorgen,  liegt  es  nahe  an  einen 
in  der  Fremde  Verstorbenen  zu  denken. 
Zu  eibis  ygl.  den  auch  sonst  ähnlichen 
Mailänder  Titel  CIL  V,  6209. 


Fragment  aas  grauem  Marmor  (17067) 

<        —  19  cm  > 

hie  jace  >TINPACAEFAi7\ to 
infans  fi  $)  E  L I  8  Q  V I V  I  X  I  .\  an 
noslimensl  SXPROMERITC 
'ISYIR  El  YSTITV  l 

-  {>  ■* 

Z.  1  FATA  sicher,  vermutlich  Fa- 
talis ;  Z.  4  . . . .  M  unerklärt  Zwischen 
den  beiden  Monogrammen  der  Ober- 
körper einer  Frau  mit  erhobener  Linken. 

Fragment  aus  weiss.  Marmor  (17068) 

a —  14  cm  — h 


pace 


.  A  R  I  8  o\ 
SPATERTI* 

uZ  V  M   P  0  .ßuit 

Römische  Kleinaltertümer: 
kleiner  goldener  Phallus  (16794),  gef. 
auf  der  Petrusstrasse;  goldener  Fin- 
gerring mit  Nicolo,  letzterer  ohne  Dar- 
stellung (16977),  gef.  in  Alttrier ;  schöne 
Apollostatuette,  gut  erhalten,  nur  feh- 
len beide  Füsse,  jetzige  Höhe  11  cm 
S  16941),  gefanden  in  Löwenbrücken; 
Ironzealtar  mit  Dedikationsinschrift  an 
Mercur  (17135),  gef.  unweit  Temmels, 
bespr.  Wd.  Korrbl.  VIII,  49.  Schöne 
Gläser  16906a,  gef.  in  Maximin;  19620, 
gef.  auf  der  Petrusstrasse ;  17073—77, 
gef.  in  Särgen  unweit  Ollmuth ;  17230, 
gef.  bei  Castel  bei  Saarburg;  17266, 
gef.  bei  Trier  unter  dem  Markusberg, 
eine  ungewöhnlich  exakt  gearbeitete, 
vermutlich  in  der  Form  geblasene  ein- 
henklige Flasche. 

Nachrömische  Gegenstände: 
Ti8chförmiges  Untergestell,  lljcm  lang, 
7  cm  breit,  4£  cm  hoch,  aus  vergoldeter 
Bronze,  mit  reicher  Rankenornamentie- 
rung,  wobei  der  Grund  mit  blaugrüner 
Emaille  ausgefüllt  ist,  etwa  13  Jh., 
gef.  in  Maximin  (16789).  —  Bisher  un- 
bekannte Denkmünzen  auf  die  Trierer 
Karfürsten  Lothar  von  Metternich 
(16932)  und  Johann  Hugo  (17304). 

Ferner  Gipsabgüsse  des  hervor- 
ragenden praehistorischen  Fundes  von 
Wallerfangen,  jetzt  im  Musle  St.  Gfr- 
main  (17163—17216)  und  Nachbil- 
dungen römischer  und  fränkischer 
Waffen  (17267—99),  angefertigt  im 
römisch-germ.  Museum  in  Mainz. 

Die  Thätigkeit  des  Direktors   war 


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276 


Museographie. 


hauptsächlich  durch  den  Museumsum- 
zug in  Anspruch  genommen;  zunächst 
waren  die  Unterlagen  zur  Anfertigung 
der  Möbel  zu  gewinnen,  zu  welchem 
Zwecke  Reisen  nach  Berlin  und  in  die 
süddeutschen  Museen  unternommen 
wurden;  am  10.  Januar  begann  der 
Umzug  selbst. 

Bei.  der  städtischen  Verwaltung  wurde 
die  Überlassung  der  besseren  Ölge- 
mälde, welche  dieselbe  in  der  Stadt- 
bibliothek bis  jetzt  aufbewahrte,  bean- 
tragt und  Genehmigung  erzielt  —  Die 
Bronzealtertümer  wurden  einer  gründ- 
lichen Reinigung,  die  Terracotten  und 
bessern  Thongefässe  einer  Restauration 
unterzogen. 

An  Eintrittsgeldern  wurden  in  den 
Thermen  in  St.  Barbara  892,85  M .,  im 
Museum,   welches   von   Dezember  ab 
geschlossen  war,  268,50  M.  erzielt 
(Hettner.) 

81  Coblenz,  Im  Gymnasium  II. 

81a     Coblenz,  Städtische  Lang' sehe  Gernftlde- 
Sammlung  I  S.  271,  IV. 

82  Neuwied,    Sammlung    Sr.   Durchlaucht 
des  FQrsten  von  Wled  IL 

82a     Andernach,   Sammlung  von  Herrn  Jos. 

Graf  I  S.  271. 
82b     Andernach,  Sammlung  im  Stadthause  III. 

83  Bonn,  Provinzlaimuseum  I S.  27 1,  IV,  V. 

84  Bonn,  Sammlung  vaterl.  Altertümer  bei 
der  Universität  I  S.  271. 

85  Köln,  Museum  Wallraf-Richartz  I S.  271. 
85a     Köln,    Historisches    Museum.     Durch 

Beschluss  der  Stadtverordneten  -  Ver- 
sammlung vom  13.  Juli  1888  sollte  in 
der  restaurierten,  in  der  Anlage  aus 
dem  12.  Jahrhundert  herrührenden 
Hahnenthorburg  ein  Historisches  Mu- 
seum errichtet  werden.  Dasselbe  ist 
bestimmt  nur  solche  Denkmäler  jeder 
Art  aufzunehmen,  welche  sich  auf  die 
Geschichte  der  Stadt  Köln  beziehen 
oder  diese  Geschichte  zu  illustrieren  ] 
geeignet  sind,  mit  Ausschluss  der  Ur- 
kunden etc.,  welche  im  Archiv  ihren 
Platz  finden  und  der  Funde  römischer 
Zeit,  welche  im  Wallraf-Richartz-Mu- 
seum  aufgestellt  sind.  Die  Leitung  des 
Museums  wurde  dem  Unterzeichneten 
übertragen,  am  16.  August  konnte  es 
eröffnet  werden. 

Der  Inhalt  des  Museums  setzte  sich 
zunächst  zusammen  aus  Objekten,  wel- 
che sich  bereits  im  Besitz  der  Stadt 
befanden.  Archiv,  Bibliothek,  Museum, 
Rathaus  bargen  allerlei  Gegenstände, 
welche  nur  der  Vereinigung  und  Auf- 


stellung harrten,  um  einen  ganz  be- 
achtenswerten Stamm  einer  historischen 
Sammlung  zu  bilden.  Das  Archiv  hielt 
zwei  ganze  Abteilungen  seit  langem  zur 
Abgabe  bereit:  die  Plankammer  und 
die  sog.  Fahnenkammer,  letztere  ent- 
hielt :  Fahnen,  Sigelstempel,  Schlüssel, 
Maasse  und  Gewichte  etc.  Die  Biblio- 
thek hatte  seit  Jahren  Pläne,  Ansich- 
ten, Porträts  und  andere  auf  Köln  be- 
zügliche Darstellungen  gesammelt;  in 
den  völlig  ungeordneten  Kupferstich- 
Mappen  des  Wallraf-Richartz-Museums 
fanden  sich  hunderte  hierhergehöriger 
Blätter,  ferner  wurden  aus  letzterem 
Bilder,  sämtliche  Waffen,  die  köln. 
Münzen  und  anderes  überwiesen.  Nach 
Vereinigung  aller  dieser  bereits  im 
städtischen  Besitz  befindlichen  Gegen- 
stände umfasst  das  historische  Mu- 
seum der  Stadt  Köln  folgende 
Gruppen : 

Waffen,  einfache  Rüstungsstücke 
ohne  künstlerischen  Wert,  Schwerter, 
darunter  drei  schöne  Zweihänder,  Arm- 
ruste,  Gewehre  verschiedener  Systeme 
und  Zeiten.  Faust-  und  Feuerrohre. 
Andere  Waffen  späterer  Zeit  bis  zu 
den  Napoleonischen  Kriegen.  Hervor- 
zuheben sind  eine  schöne  Brust  und 
Helm  in  blankem  Eisen  mit  reicher 
Ätzung  aus  der  ersten  Hälfte  des  IB. 
Jahrhunderts,  vier  vorzüglich  geätzte 
Morions,  eine  gut  geschnittene  Ann- 
rast,  mehrere  Spontons.  Sodann  zwei 
gemalte  Tartschen  des  14.  Jahrhunderts. 

Richtschwerter,  darunter  das 
prachtvolle  Stadt-Richtschwert  des  14. 
Jhs.  mit  emailliertem  Knauf. 

Modelle  alter  jetzt  zerstörter  köl- 
nischer Bauten. 

Münzen,  stadtkölnische  und  erz- 
bischöfliche, sowie  Medaillen. 

Münzstempel.  Über  diesen  aus- 
serordentlich kostbaren  Schatz  hat  vor 
kurzem  P.  Joseph,  die  Münzstempel 
und  Punzen  im  Historischen  Museum 
der  Stadt  Köln  in  der  „Wiener  nu- 
mismat.  Zeitschrift"  ausführlich  be- 
richtet. Die  Sammlung  umfasst  554 
Stück ,  Münzstempel ,  Nachstempel, 
Punzen  und  einige  Stempel  zweifel- 
hafter Bestimmung. 

Siegelstempel  (Petschafte),  grosse 
Sammlung  z.  T.  mittelalterlicher  Stem- 
pel, darunter  Arbeiten  von  höchstem 
künstlerischen  Wert  Hier  sind  n.  a. 
zahlreiche  Stempel  städt.  Behörden, 
der  alten  köln.  Stifter,  Kirchen,  Klöster, 


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Museographie. 


277 


Innungen,  der  Universität  Köln  etc. 
glücklich  gerettet. 

Abgüsse  von  Siegelabdrücken, 
wohl  meist  von  Urkunden  genommen. 

Hohl-  und  Längenmasse,  Ge- 
wichte vom  16. — 19.  Jahrhundert. 
—  Waagen. 

Fahnen,  darunter  2  auf  Seide  ge- 
malte herrliche  Stadtbanner  des  15. 
Jh8.,  eine  Spottfahne  vom  Ende  des 
14.  Jhs.,  2  Fahnen  des  16.  Jhs.  End- 
lich Bargerwehr-,  Vereins-  u.  sonstige 
Fahnen  des  19.  Jhs.  — ■  Eine  Anzahl 
sehr  zerstörter  Fahnen  müssen  noch 
restauriert  werden. 

Möbel.  Geldtruhf n  in  Holz  und 
Eisen  15.— 18.  Jh  ,  Zähltisch  des  alten 
Stadtrentamtes  19.  Jh.,  Kasetten  zur 
Aufbewahrung  von  Schlüsseln  etc. 

Kleinere  Gegenstände,  welche 
wirklich  oder  angeblich  zu  einzelneu 
historischen  Personen  in  Beziehung 
stehen:  Hermann  v.  Goch,  Albertus 
Magnus,  P.  P.  Rubens  etc. 

Pläne.  Originalzeichnungen  resp. 
Aufnahmen  von  Gebäuden,  Ländereien 
Karten  und  Pläne. 

Grosse  Sammlungen  von  Ab- 
bildungen aller  Art,  Gemälde, 
Stiche,  Lithographieeil,  Holzschnitte, 
Photographieen,  und  zwar  Ansichten 
der  Stadt,  einzelner  Gebäude  und 
Denkmäler  derselben.  Pläne  und  Kar- 
ten. Darstellungen  historischer  Ereig- 
nisse, kölnischer  Feste  (Karneval,  Dom- 
baufeste  etc.).  —  Bilder  der  köln.  Pat- 
rone und  Heiligen.  Porträts.  Kalender. 

Diesen  Bestand  zu  vermehren  wird 
in  erster  Linie  Aufgabe  des  Museums 
sein:  es  rechnet  dabei  nicht  sowohl 
auf  die  von  der  Stadt  gewährten  Mittel 
als  auf  den  opferfreudigen  Sinn  der 
kölnischen  Bürger,  der  sich  gelegent- 
lich auch  schon  in  erfreulicher  Weise 
bethätigt  hat.  Daneben  erwächst  ihm 
die  Pflicht,  auch  die  noch  vorhandenen 
Reste  alter  Architektur  zu  erhalten, 
wenn  nötig  zu  sammeln  und  an  einer 
Stelle  zu  vereinigen,  sowie  alte  künst- 
lerische oder  historisch  wertvolle  Reste, 
deren  Untergang  oder  Abbruch  nicht 
zu  hindern  ist,  wenigstens  im  Bilde 
festzuhalten. 

Recht  dringend  nötig,  ja  eine  Ehren- 
pflicht der  Stadt  aber  ist  es  und  die 
Verwaltung  wird  sich  der  Aufgabe,  hier 
Wandel  zu  schaffen  nicht  entziehen 
können ;  die  gleiche  Sorge,  welche  nun- 
mehr den  Resten  aus  nachrömischer 


Zeit  zu  teil  wird,  auch  den  römischen 
Resten  zuwenden.  Alljährlich  gehen 
die  kostbarsten  Funde  aus  der  Stadt, 
wichtige  topographische  Entdeckungen 
werden  nicht  einmal  in  Zeichnung  fest- 
gehalten —  kurz  es  ist  ein  Jammer. 
Hoffen  wir,  dass  durch  die  bevor- 
stehende Änderung  in  der  Leitung  des 
städt.  Museums  auch  in  diese  Dinge  ein 
frischerer  Zug  komme. 

(A.  Pabst.) 

Köln,  Sammlung  des  Hrn.  E,  HestattSß 
I  S.  271,  II— vir. 

Zwölf  Lampen,  darunter  4  vorzügliche 
Exemplare  mit  folgenden  Darstellun- 
gen, Victoria  nach  links,  einen  Schild 
haltend,  auf  welchem  ein  Januskopf 
Dm.  10  cm ;  2  Gladiatoren  Dm.  10  cm ; 
christliches  Monogramm  Dm.  75  mm, 
und  ein  tanzender  Mann  in  langer  Mütze 
Dm.  9  cm,  tbgeb.  Taf.  13  Nr.  6.  —  Terra 
cotta  einer  sog.  Matrone  mit  Hündchen 
H.  17  cm,  eine  schöne  Gesichtsurne 
H.  20  cm,  Dm.  22  cm ;  Urne  in  bräun- 
lichem Thon  H.  28,  Dm.  24  mit  zwei 
Reihen  en  barbotine  aufgelegter  Blät- 
ter; Schale  aus  Sigillata  mit  Löwen- 
kopf als  Ausguss  H.  10  cm,  Dm.  20  cm. 
Aus  Bronze :  Statuette  eines  Jünglings 
mit  Kranz,  vielleicht  Apollo,  H.  15  cm 
und  auf  einem  zur  Befestigung  be- 
stimmten Untergestell  eine  Taube. 
(Ed.  Herstatt.) 

Köln,  Sammlung  von  Hrn.  Fr.  Merkens  87 
I  S.  272,  II- VH. 

Köln,   Sammlung  von  Hrn.  F.  H.  Wolff83 
I  S.  273,  II. 

Köln,  Sammlung  von  Hrn.  W.  Forst.  VII.  88a 
Die   Sammlung   römischer  Altertümer 
vermehrte  sich  seit  dem   letzten  Be- 
richte um  etwa  50  Nummern,  von  denen 
die  bemerkenswerteren  nachfolgen. 

I.  Stein.  Ring  aus  milchweissem 
Onyx  geschnitten.  Auf  dem  Petschaft 
opfert  ein  nackter  Mann  am  Altare 
des  Priap,  neben  welchem  die  Bild- 
säule der  Diana  von  Ephesus  und  ein 
Hündchen  steht.  Rechts  und  links  die 
Buchstaben  J  E  und  &  77,  (äusserer 
Durchm  3  ä  21/*  cm.  —  Messergriff 
aus  Lava  (Gagat)  geschnitzt,  in  wel- 
chem aber  anstatt  einer  Klinge  eine 
lange  und  starke  runde  Nadel  von 
dunkelgelbem  Glase  steckt.  (Griff  IG1/*, 
Nadel  9  cm  lang).  —  Ring  aus  Bern- 
stein, welcher  statt  des  Petschaftes 
die  geschnitzte  Figur  einer  liegenden 
Dogge  trägt,  welche  sich  mit  dem 
Fusse  hinter  dem  Ohre  kratzt.  (Äusse- 


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278 


Museographie. 


rer  Durchm.  4  ä  31/*  cm).  —  Bruch- 
stück einer  menschlichen  Gruppe  ans 
Bernstein:  zwei  tanzende  Kinder,  hin- 
ter denen  anscheinend  eine  dritte 
grössere  Figur  stand,  deren  obere 
Hälfte  aber  fehlt.  3  cm  hoch  und  breit. 

IL  Terracotta.  Dunkelgrüner  Bar- 
bontinetopf  mit  Hirsch,  Hündin,  Hase 
und  Hund,  12  cm  hoch.  —  Statuette 
eines  Schauspielers  in  der  Rolle  des 
Silen,  12  cm  hoch.  —  Desgl.  in  der 
Rolle  eines  Auguren,  12  cm  hoch.  — ■ 
Dunkelgrüner  Topf  mit  aufgelegten 
weissen  Ranken  verziert  und  der  Um- 
schrift hüaris  *ts,  13  cm  hoch.  — 
Desgleichen  mit  kumpigen  Eindrücken, 
weissen  Ranken  und  der  Umschrift  Mi 
vwaÜ8  amici,  13  cm  hoch.  —  Lampe 
von  rötlichem  Thon  und  in  Form  ei- 
nes Faunkopfes.  —  Roter  Barbo- 
tinetopf mit  zwei  Pfauen  und  reichem 
Pflanzenornament,  14  cm  hoch. 

UI.  Metall.  Goldene  Fibula  (Da- 
menbroche)  mit  eleganten  Verzierungen. 

—  Goldener  Ohrring  mit  Filigranarbeit 
und  einem  zierlichen  Anhängsel.  — 
Ein  Paar  goldene  Ohrringe  in  Form 
von  verzierten  Hohlringen  von  21/«  cm 
Durchm.  —  Goldener  Damenring,  mit 
einem  ungeschliffenen  Smaragd  ver- 
ziert —  Goldener  Ohrring  mit  zwei 
grösseren  roten  Steinen  und  einem 
kleinen  spitzen  Rubin  verziert.  —  Gol- 
dener Ohrring  mit  drei  linsenförmigen 
roten  Steinen.  —  Silbervergoldete  Gür- 
telschliesse  in  feinster  durchbrochener 
Arbeit. 

Bronze.  Fingerring  mit  der  in  Sil- 
ber eingelegten  Umschrift  Eu&ebiae.  — 
Siegelring  mit  rotem  Steine,  darauf 
eine  Minerva  mit  der  Lanze.  —  Sta- 
tuette des  Mars  in  voller  Rüstung 
(Helm,  Panzer  nebst  Unterkleid  und 
Beinschienen),  die  erhobene  Rechte 
hält  die  Lanze,  die  Linke  hielt  den 
Schild,  welcher  jetzt  fehlt,  14  cm  hoch. 

—  Statuette  des  sitzenden  Jupiter  Se- 
rapis, 16  cm  hoch.  —  Statuette  eines 
geflügelten  Genius  mit  Haken  zum 
Aufhängen  auf  dem  Kopfe,  in  der  Lin- 
ken eine  Ampulla  haltend,  10  cm  hoch. 

—  Statuette  eines  Pontifex  im  Opfer- 
gewande,  den  Kopf  verschleiert,  in  der 
Rechten  die  Patera,  in  der  Linken  den 
Lituus  haltend,  8  cm  hoch.  —  Deckel 
eines  Kästchens,  den  auf  der  Löwen- 
haut ruhenden  Herkules  darstellend, 
5  cm  lang,  3  cm  hoch.  —  Statuette  ei- 


nes nackten  Pferdebändigers  in  stark  be- 
wegter Stellung,  anscheinend  Teilstück 
einer  Gruppe,  8  cm  hoch.  —  Statuette 
eines  jungen  Mannes  (Läufers  oder 
Diskus werfers  ?),  ganz  nackt,  15  cm 
hoch.  —  Bronzeplattchen  mit  feinster 
und  vollkommen  erhaltener  Email, 
buntfarbig  und  reich  verziert,  4  cm 
lang,  l1/«  cm  breit.  — -  Maske  eines 
Wassergottes  mit  spitzen  Ohren,  schilfi- 
gem Haar  und  Barte,  in  letzterem  zwei 
Fisch  chen  spielend,  mit  Wasserlinsen 
auf  Stirn  und  Wangen  und  zwei  frei 
stehenden  Krebsscheeren  über  dem 
Scheitel,  20  cm  lang,  10  cm  breit 

IV.  Elfenbein.   Geschnitzter  Ring, 

Cladus 
auf  dem  Petschaft  die  Namen    ____.  i 

Jblate 

an  beiden  Seiten  menschliche  Köpfe, 
3  cm  Durchm.  —  Ring  mit  männlichem 
Brustbilde,  4  cm  Durchm.  —  Taschen- 
messer mit  geschnitztem  Griff  aus  Elfen- 
bein und  eingeschagener  zugerosteter 
Klinge. 

V.  Glas.  Verschiedene  kleinere 
meist  bunte  Gläser,  sowie  eine  hohe 
Kanne  mit  umlaufenden  Nuppen  und 
geflochtenen  Henkel,  16  cm  hoch. 

Die  aufgeführten  Gegenstände  sind 
durchweg  in  Köln  aufgefunden,  mit 
Ausnahme  vielleicht  der  sub  III  ge- 
nannten goldenen  Fibula  und  goldenen 
Ohrringe.  Diese  Gegenstände  zeigen 
nämlich  einen  italischen  Typus,  doch 
ist  dadurch  nicht  ausgeschlossen,  dass 
dieselben  schon  im  Altertume  nach 
Köln  gelangt  sind,  und  würden  sie  in 
diesem  Falle  ebenfalls  als  Kölner 
Funde  zu  bezeichnen  sein.  Das  Näm- 
liche gilt  von  einigen  sub  V  erwähn- 
ten kleinen  bunten  Gläsern.  Für  alle 
übrigen  Gegenstände  ist  der  Fundort 
zweifellos  Köln.  (W.  Forst.) 

Köln,   Sammlung  von  Hrn.  Carl  SUdt-88b 
feld  I  S.  273. 

Köln,  Sammlung  des  Hrn.  C.  A.  Niesten.  88c 
Hervorragende  Sammlung,  von  dem  Be- 
sitzer durch  einen  Katalog  (Jan.  1889) 
und  Photographieen  (letztere  käuflich 
bei  Hofphotograph  A.  Schmitz,  Klingel- 
pütz) allgemeiner  zugänglich  gemacht 

Über  die  Entstehung  der  Sammlung 
entnehmen  wir  dem  Vorwort :  „  Als  ich 
in  reiferen  Jahren  im  British  Museum 
zu  London,  im  Louvre  zu  Paris  und 
an  manchen  anderen  Städten  des  Aus- 
landes mit  tiefem  Bedauern  sah,  wie 
die  im  deutschen  Vaterlande,  nament- 


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Museographie. 


279 


lieh  im  Rheinlande  aufgefundenen  Ge- 
genstände aus  der  Römerzeit  in  die 
Fremde  verschleppt  und  so  diese  wert- 
vollen Zeugen  längst  verschwundener 
Zeiten  der  heimischen  Altertumskunde 
far  immer  entzogen  worden  sind,  fasste 
ich  den  Entschluss,  keine  Zeit,  Mühe 
and  Kosten  zu  scheuen,  um  meinerseits 
soviel  als  möglich  der  ferneren  Ver- 
schleppung vorzubeugen  und  neue,  be- 
sonders für  die  Geschichte  der  Rhein- 
provinz  —  meiner  Heimat  —  wichtige 
Funde  dem  Vaterlande  zu  erhalten. 

Von  dieser  Gesinnung  beseelt,  habe 
ich  seit  mehr  als  15  Jahren  die  mir 
häufig,  namentlich  bei  der  Erweiterung 
der  Stadt  Köln  und  den  zahlreichen 
grossen  Bauten,  bezw.  Ausschachtun- 
gen in  der  Altstadt,  gebotene  Gelegen- 
heit zum  Ankauf  solcher  Gegenstände 
mit  Eifer  benutzt. 

Summarische  übersieht'.  Glaser  282 
Nrn.,  Gefasse  aus  terra  nigra,  terra 
sigillata  und  Thon  276  Nrn.,  Lampen 
187  Nrn ,  Etruskische  Gegenstände  25 
Nrn.  —  Statuen,  Büsten,  Tiere  65 
Nrn.  —  Bronzen  265  Nrn.,  darunter 
ein  'Florakopf  in  getriebenem  Golde'. 
Elfenbein  31,  Schmucksachen  141,  Waf- 
fen 34,  Egyptisches  11  Nrn.,  Münzen 
60  Stück. 

Zuwachs  von  1889,  aufgeführt  nach 
einem  gedruckten  Nachtrag  zum  Kata- 
log. Gläser  25  Nummern,  darunter 
weisse  Henkelflasche  mit  tief  geschnit- 
tener reicher  Ornamentik  am  Bauch. 
Grüne  zweihenklige  Flasche  in  Form 
einer  Traube.  Thongefässe  32  Nrn., 
darunter  viele  Becher  mit  Aufschriften, 
ans  denen  erwähnt  seien:  beate  tibi 
süvüa;  fdix;  disee;  vincas;  uti.  Schüs- 
sel ans  terra  sigillata  mit  Jagdscenen, 
Dm.  26  cm.  Topf  aus  terra  nigra, 
dann  wie  ein  Kartenblatt,  die  untere 
Hälfte  kegelförmig,  die  obere  ausge- 
baucht, mit  Stempel  CAMVS.  Lampen 
6  Nrn.;  Statuen,  Büsten,  Thiere  u.  dgl. 
8  Nrn. :  Venus  aus  Thon,  auf  einer 
Halbkugel  stehend;  zwei  nebeneinander 
sitzende  Figuren  mit  Polychromierung, 
am  Oberrhein  gef. ;  Juppiterkopf  (Bai- 
samarium) aus  Marmor.  Aschenkiste, 
37  cm  lang,  18 Va  cm  br.,  24  cm  hoch, 
aus  rosso  antico,  gefunden  in  Rom, 
versehen  mit  der  Inschrift:  L.  Marci 
HSare,  dem  Brustbild  des  Verstorbe- 
nen und  Meergottheiten.  Bronzen  23 
Nrn.  Elfenbein :  Figürchen  eines  Her- 


cules. Schmuksachen  11  Nrn.  Mehrere 
Ringe  mit  Gemmen,  mehrfacher  Schmuck 
aus  Gagat.  Römischer  Helm,  Münz- 
formen aus  terra  nigra  von  Gordian, 
Trajanus,  Decius,  Hostillian. 

Aachen,  Suermond  -  Museum  I  S.  270,89 
H-VH. 

Dr.  Alfred  von  Reumond,  Geheimer 
Legationsrat,  hatte  seine  reichhaltige 
Büchersammlung  der  Stadt  Aachen  ver- 
macht mit  der  Bestimmung,  dass  die 
Werke  kunstgeschichtlichen  und  kunst- 
wissenschaftlichen Inhaltes,  sowie  alle 
Abbildungswerke  dem  städtischen  Mu- 
seum überwiesen  werden  sollten.  Nach 
dem  1887  erfolgenden  Tode  A.  von  Reu- 
monts  wurde  eine  Teilung  der  gesamten 
Büchersammlung  für  die  Stadtbibliothek 
und  das  Museum  vorgenommen.  Der  auf 
das  Letztere  fallende  Teil  wurde  von  der 
Museums  Verwaltung  katalogisiert  und, 
nachdem  die  räumlichen  Verhältnisse 
hierfür  hergerichtet  worden  waren,  im 
Kupferstichkabinet  in  einem  eigens  an- 
gefertigten Schrank  von  Eichenholz  in 
würdiger  Ausstattung  und  Verzierung 
aufgestellt  und  durch  die  auf  dem  Kopf- 
teil des  Schrankes  angebrachte  In- 
schrift: „Büchersammlung  Alfred  von 
Reumond"  bezeichnet  Die  Sammlung 
umfasst  bei  einer  langen  Reihe  sehr 
wertvoller  Werke  523  Nummern  mit  863 
Bänden.  (Fritz  Berndt.) 

Neuss,  Städtische  Sammlung  I  S.  273, 90 
II— VII. 

Bei  einem  Haus  -  Abbruche  wurden 
früher  mehrere  mittelalterliche  Münzen 
gefunden  und  in  diesem  Jahre  vom  hie- 
sigen Altertumsverein  erworben.  Die- 
selben sind  in  Silber  geschlagen  von: 
Wilhelm  I,  Herzog  von  Berg  (1360— 
80),  in  Mülheim  a.  Rh.  geprägt  Wil- 
helm U  (1356—61),  Herzog  von  Jülich, 
in  Düren  geschlagen.  Friedrich  von 
Saarwerden  (1370—1414),  Erzbischof 
von  Köln,  in  Deutz  geschlagen.  Zwei 
Exemplare  von  Cuno  von  Falkenstein, 
Bischof  von  Trier  (1362—88),  in  Kob- 
lenz geschlagen.  Die  Münzen  sind 
von  guter  Erhaltung. 

An  interessanten  Drucken  erhielt 
unsere  Sammlung,  ausser  mehreren 
Neusser  Stadtansichten  von  Hogenberg, 
ein  Exemplar  der  seltenen  Reimchro- 
nik von  Wierstraut;  diese  erschien 
zuerst  1497  in  Köln;  im  Jahre  1564 
wurde  die  erste  Auflage  mit  veränder- 
tem Texte  in  zweiter  Auflage  in  Köln 


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280 


Museographie. 


bei  Hirtzborn  herausgegeben;  unser 
Exemplar  ist  eins  der  zweiten  Aus- 
gabe, leider  fehlt  Titel  und  mehrere 
Schlussblätter.  Wierstraut  war  wäh- 
rend der  Belagerung  von  Karl  dem 
Kühnen  von  Burgund  Stadtsekretär 
und  hat  als  Augenzeuge  dieses  in  der 
Literaturgeschichte  bekannte  Gedicht 
verfasst;  dasselbe  existiert  nur  noch 
in  wenigen  Originaldrucken. 

Im  verflossenen  Winter  legte  der 
Ziegeleibesitzer  A.  Broix  eine  Sand- 
grube an  in  dem  Strassenwinkel,  wel- 
cher von  der  alten  römischen  Rhein- 
strasse und  dem  Wege  von  Novesium 
nach  Tolbiacum  gebildet  wird ;  in  den 
oberen  Erdschichten  fanden  sich  ver- 
schiedene mittelalterl.  Lanzenspitzen, 
Hufeisen,  Pferdekopfzeug,  sowie  Scher- 
ben von  kölnischen  Trinkkrügen,  wahr- 
scheinlich aus  der  burgundischen  Be- 
lagerung herrührend;  in  der  Nähe 
des  Fundortes  hatte  Karl  der  Kühne 
sein  Hauptquartier.  In  den  tieferen 
Schichten  (von  1  m)  fanden  sich  meh- 
rere röm.  Thonscherben  mit  schönen 
Relieffiguren  von  terra  sigillata,  sowie 
ein  Säulenfuss  in  Weibernstein.  Herr 
Broix  schenkte  die  Fundobjekte  dem 
Altertums  verein.  An  derselben  Stelle 
wurden  mehrere  römische  Mittelbronze- 
münzen von  Nero,  Vespasian  und  Do- 
mitianus,  sowie  bei  diesen  einige  kleine 
gallische  Münzen  gefunden,  welche  in 
Privatbesitz  kamen ;  dieselben  sind  ohne 
Schrift  mit  Tierfiguren  (Pferd,  Vogel 
oder  einem  sternförmigen  Zeichen) 
versehen.  In  der  Nähe  des  Fundortes 
wurde  im  Anfang  des  Jahrhunderts  bei 
Anlage  des  französischen  Kanal  du 
Nord  ein  Bacchusaltar  gefunden. 

(Dr.  Sels.) 

91  Düsseldorf,  historisches  Museum   I  S. 
274,  U,  III. 

92  Düsseldorf,  Sammlung  des  Herrn  Gunt- 
rum  II. 

93  Eiberfeld,    Sammlung    des    bergischen 
Geschichtsvereins  I  S.  274,  II. 

94  Uerdingen,    Sammlung   des   Herrn  Fr. 
Stollwerk  I  S.  524. 

94a     Crefeld,  Sammlung  des  Museumsvereins 
VII. 

Es  wurden  108  Gegenstande  im  Be- 
trage von  M.  3600,97  erworben,  da- 
runter sind  als  die  hervorragendsten 
die  folgenden  Nummern  zu  verzeich- 
nen :  Eine  Anzahl  kampanischer  Vasen 


und  Urnen  aus  der  Sammlun; 
Gabrielli  aus  Neapel.  1  Tab« 
Rahmen,  Stuckrelief,  vergold 
mit     gemalten    Ornamenten , 

15.  Jahrh.  2  Bilder  -  Rahmen, 
det  und  mit  gemalten  Orna 
Italien,  16.  Jh.  1  Truhe,  Rena 
geschnitzt,  Italien,  Ende  des 
Eine  Anzahl  Kacheln  und  Flii 
Süd-  und  West- Deutschland, 
18.  Jh.  Eine  Anzahl  schmiedi 
Gegenstände :  Glockenstuhl , 
Leuchter,  Wandarme,  Schlösser 

16.  bis  18.  Jh.  Schreibtisch  b 
Palisanderholz  mit  Metall-Marq 
Arbeit,  17.  Jh.  Kabinetschranl 
schiedenen  Holzarten.  Rena 
16.  Jh.,  Süddeutschland.  Stül 
1  Wiege,  geschnitzt  und  bema 
Jahre  1689,  Süddeutschland. 

(Nach  dem  4.  Bericht  des  V 

Rheinberg,  Sammlung  des  Yen 
Geschichtsfreunden     I  S.  274. 

Xanten,    Sammlung    dos    niec 
Altertumsvereins  II-VIL 

Geschäftsjahr  1888/89.  A. 
nehmungen:  Die  Aufdeckung 
den  letzten  Jahresberichten  b 
benen  Umfassungsmauer  wurde 
vollendet.  Es  wurde  der  no 
lende  Teil  d*r  NW  -  Mauer 
graben  und  die  nördliche  Ec 
gestellt.  In  dieser  abgerundet« 
befanden  sich  2  unzusammenbi 
Fundamente  von  12  bez.  2.50  o 
und  1 ,50  m  Br.  In  dem  Verla 
NW-Mauer  zeigten  sich  die  St 
tionen  eines  Turmes,  die  3,50 
innen  sich  erstreckten  und  nach 
0,50  ra  aus  der  Mauer  hervc 
bei  einer  Breite  von  5,60  m.  In 
Inneren  war  ein  leerer  Raum  \ 
zu  2,50  in.  Geuau  auf  die  Mitt 
Fundamente  läuft  in  den  Äck 
nördlichen  Teiles  der  Flur  „op 
Burg",  kaum  2  Zoll  von  Hnn 
deckt,  ein  alter  Kiesweg  und  w< 
den  Turm  trifft,  war  in  einei 
von  1  m  alles  Mauerwerk  ausgel 
und  zwar  nach  seiner  Errichtu 
die  unregelmässigen  Seitenfläcl 
weisen,  denn  wäre  diese  Öffnui 
Aufmauern  gelassen,  so  wün 
Wände  platt  sein.  Es  ist  so 
gang  zu  dem  Innenraum  und  c 
gang   durch    die  Umwallung  g 

Westlich   von   diesem   Turn 


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Museographie. 


281 


Qt  wurde  ein  zweiter  Ausbau  auf- 
ct   und   zwar   in   der  Nähe   der 

wo  die  alte  Rumerstrasse  von 
nach  Nymwegen  sich  hinzieht, 
ussere  Seite  derselben  springt 
1  vor,  der  nach  innen  ragende 
iat  5  m  Länge  bei  6  m  Breite. 
iere  Innenraum  zeigt  nach  zwei 
eine  sich  abrundende  Verdickung, 
ch  ein  2  m  im  Durchmesser  hal- 

Kreis  entstand,  in  dessen  ge- 
emauerten  Wänden  drei  Nuten 
leren  Zweck  unklar  ist.  Diese 
mente  werden  wahrscheinlich 
der  nördlichen  Thoranlage  sein, 
ben  stossen  an  den  mit  Bäumen 
ten  Hofplatz  eines  Hauses,  den 
der  oben  erwähnte  Römer  weg 
det.  Einer  weiteren  Aufgrabung 
lithin  hierdurch  leider  ein  Ziel 
kt. 

die  Mitglieder  des  Vereins  wurde 
[arte  der  Umfassungsmauer  an- 
gt,  die  auf  Tal.  12  im  verkleinerten 
tau  wiedergegeben  ist.  Die  Mauer 
liesst  in  Trapezform  ca.  83Hectar. 
Zuwachs,  a)  Durch  Fundstücke 
m  Ausgrabungen:  Schalen  und 
stücke  von  Terra  sigillata  mit 
el:  Albini,  Of  Acuti,  Of  Bassi, 
m.,  Sabinm,  Rundstempel  um  ^ 
fe.  T.  Mal.  Fort(is)  feci.  Mün- 
d  Con8tantinus,  Nerva  (Coli.  61  \ 
lian    b)  Durch  Ankauf:  1  Gold- 

des  Claudius  (Coh.  5)  gef.  in 
,  15  Gemmen  gef.  teils  alte  Burg, 
irten.  Verschiedene  Gegenstände 
tmze  wie  Schlüssel,  Ring,  Schnalle, 
dnadel,  Nagel.  Denar  von  Au- 
,  Antoninus.  Mittelerz  von  Traian, 
Faustina,  Postum us. 

(Dr.  Steiner). 
s,  Sammlung  im  Rathaus  I  S.  523. 

land. 

vegen,  Städtische  Sammlung  1  S. 
-VII. 

ück  röm.  Mosaik  unbekannter 
lft.  Gemmen:  1)  Achat,  Intaglio, 
ibild,  in  silbernem  Ring,  gef. 
r  Winseling.  2)  Blaue  Glaspaste, 
lischer  Gelehrter,  gef.  bei  Nym- 
3)  Nicolo,  2  Fische,  in  silber- 
ing, gef.  auf  dem  Huncrberg.  — 
ne  weibliche  Pudcnda  auf  sechs- 
n  Plättchen,  lang  2\z  cm,  gef. 
r  Winseliug.      Bronzestatuette 


eines   Priesters,   hoch  4  cm,   gef.  auf 
dem  Hunerberg.     Mehrere  Münzen. 
(Nach  gedrucktem  Bericht). 

Utrecht,     Provinzialmuseum    1887/88  98 
I  S.  276,  II-V,  VII. 

Kein  Zuwachs  aus  dem  Altertum. 
(Hulsebos.) 

Leyden,  Kffnigl.  Niederländisches  Reichs-  99 
museum  der  Altertümer  I S.  27o,  II— VII. 

Erwerbungen  von  den  in  Niederlän- 
dischem Boden  gefundenen  oder  auch 
in  Niederland  durch  Ankauf  erworbenen 
Altertümern,  1888. 

Provinz  Noord-Brabant.  Aus  M  o  o  k : 
Bei  den  Arbeiten  für  die  Eisenbahn- 
linie Nymegen-Venlo  wurde  in  der  Nähe 
der  Brücke  über  die  Maas,  bei  den 
Ausgrabungen  an  beiden  Ufern,  eine 
ansehnliche  Zahl  römische  Altertümer 
gefunden  und  von  den  Beamten  der 
Reichswerke  dem  Museum  Übermacht. 
Diese  recht  hübsche  Sammlung  ent- 
hielt viele  Thongefasse :  Drei  Schüsseln 
mit  Gussröhre  H.  8—9,5,  Dm.  24—30 
cm.  Zwei  Schalen  H.  3,5  u.  2,7,  Dm. 
18  und  20  cm.  Eine  Schale  H.  7,8, 
Dm.  24,5  cm,  mit  eingedrückter  Marke 
in  dem  Boden.  Acht  Schüsseln  von 
terra  sigillata  H.  3,5-4,9,  Dm.  16—18 
cm,  eine  mit  eingedrückter  Marke: 
OF  PRIMI,  und  eine  mit  Epheublät- 
tern  auf  dem  Rande  Dreizehn  Töpfe 
oder  Urnen  von  7,2 — 14  cm  IL,  Dm. 
8,5 — 23,5  cm.  Ein  Töpfchen  von  sel- 
tener Form  H.  11,5,  Dm.  16  cm.  Drei 
Töpfchen  mit  eingedrückten  Streifchen 
und  Höhlungen  H.  10—14,5,  Dm.  10 
16,5  cm.  Sechs  Schalen  und  Schüssel- 
chen von  terra  sigillata,  zwei  mit  Fa- 
brikmarke, einige  mit  Reliefverzierun- 
gen. Siebenzehn  Krüge  mit  und  ohne 
Henkel  H.  14  -27,  Dm.  12-16  cm. 
Zwei  kleinere  II.  8,  Dm.  7  cm.  Zwei 
Lampen  mit  Reliefverzierung  Ein 
Weiberhaupt  als  Ölflasche  H.  10,3,  Dm. 
4  u.  6  cm.  Ein  gläserner  Trinkbecher. 
Drei  Bronzeglöckchen  und  vier  Kaiser- 
münzen 1«  und  Mittelgrösse. 

Provinz  Gelderland.  Aus  Ewyk: 
Ein  Steinbeil  oder  Keil  von  einfacher 
Form  L.  5  cm. 

Provinz  Utrecht.  Aus  Wo  erden: 
Einige  Fragmente  von  römischem 
Geschirr.  Ein  Denarius  von  Galba; 
Rev.  Lorbeerkranz  mit  s.  p.  r\  ob\  c  s. 
und  zwei  Bronzen  1er  Gr.,  von  Vcs- 
pasianus  und  Traianus. 


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282 


Museographie. 


Provinz  Friesland.  Von  verschiedenen 
Terpen1):  Zu  Jelsum:  Viele  Über- 
reste von  Töpferwaren,  meist  sehr  roh 
bearbeitet;  Fuss  und  Teil  einer  Urne 
Dm.  13,5  cm.  Drei  Töpfchen  von  2,1 
— 5,2  cm  H.,  Dm.  3,5 — 6  cm ;  eins  mit 
Deckel.  Kugelrunder  Knopf  eines  Stabes 
oder  Stockes.  Kegeiförmiger  Stopfen. 
Fünf  Spinnrockensteinchen.  Gläserne 
Korallen.  Ein  Fläschchen  mit  parallelen 
Rippchen.  Drei  Metatarsen  von  Pferden, 
als  Schlittschuhe  bearbeitet.  Zwei  bei- 
nerne Lanzenspitzen  (?)  L.  8  cm.  Ein. 
Pfriemen  L.  10  cm.  Ein  do.  nach 
beiden  Enden  spitz  auslaufend  (Haar- 
nadel?), L.  13,8  cm.  —  ZuBeetgum: 
Fragmente  von  Andernachschem  Tuf- 
steine  (Handmühle);  von  tannen-  und 
eichenhölzernen  Tonnen.  Topfwaren: 
Fragmente  meistens  von  rohen  Ge- 
fassen  aus  ziemlich  hart  gebacke- 
ner  Erde;  darunter  von  einem  ziem- 
lich grossen  Gefasse,  Dm.  25  cm.  Auch 
einzelne  mit  in  dem  Rande  eingedrück- 
ten Verzierungen  und  mit  Henkeln. 
Eine  kugelförmige  Urne  H.  21,  Dm. 
22  cm.  Eine  kleinere  H.  15,  Dm.  18 
cm.  Ein  Schalchen  mit  drei  durch- 
löcherten Henkelchen  H.  3,7,  Dm.  5,5 
cm.  Sehr  kleine  Töpfchen  H.  2,2,  Dm. 
6,5  cm.  Ein  längliches  Gefass,  sehr 
roh  und  grob,  in  der  Form  eines  Körb- 
chens H.  3,6,  Br.  12,5,  D.  6,5  cm. 
Plattrunde  Scheiben  mit  grosser  Öff- 
nung in  der  Mitte  H.  4,5,  Dm.  11,5  cm. 
Ein  dicker  Ring  H.  3,9,  Dm.  11  cm. 
Korallen,  Knöpfe,  Spinnrockenstein- 
chen. Von  Bein:  Metatarsen  von 
Pferden  als  Schlittschuhe.  Henkel  eines 
Pfriemes.  Eine  Haarnadel  L.  17,8  cm. 
Eine  Nähnadel  L.  12,5,  Br.  1,3  cm. 
Ein  Knöchelchen  (Spielzeug)  mit  16 
hineingestochenen  Pünktchen  L.  1,7, 
Br.  2,5,  D.  1,6  cm.  Viele  bearbeitete 
Hirschhörner.  —  Zu  Beetgumermo- 
len:  Fragmente  von  Handmühlsteinen. 
Töpferwaren:  Grosse  Scheibe  oder 
Deckel  eines  Gefasses,  mit  eingedrück- 
ten Verzierungen  auf  dem  Rande,  Dm. 
15,5  dick  3  cm.  Scherbe  eines  grossen 
römischen  Kruges.  Fragmente  vieler 
verschiedenen  Gefasse  in  verschiede- 
nen Formen,  Bearbeitung  und  Verzie- 


1)  Terpen  Bind  die  Anhöhen  nnd  höher 
gelegenen  Teile  des  Landes,  wo  die  ältesten 
Bewohner  nnd  auch  spätere  Bevölkerung  sieh 
niederliessen,  um  sich  gegen  die  tägliehen 
Überschwemmungen  des  Meeres  au  schützen. 


rungen.  —  Zu  Wilaard:  Ein  Spinn- 
rockensteinchen von  Töpfererde. 
Aus  Bein:  Spinnrockensteinchen.  Ein 
Pfriem  L.  11,7,  1,2  cm.  Eine  Näh- 
nadel L.  8,1,  Br.  0,6  cm.  Eine  vier- 
seitige Nadel  mit  der  Öffnung  in  der 
Mitte  L.  7,  Br.  0,6  cm.  Eine  uner- 
kennbare römische  Kaisermünze  1er  Gr. 
—  Zu  Wytgaard:  Fragmente  von 
Handmühlsteinen.  Top  f  er  w  ar  e :  Töpf- 
chen mit  umgebogenem  Rande,  Henkel 
und  platten  Boden ;  unter  dem  Henkel 
zwei  vor  dem  Backen  eingedruckte  Bie- 
gungen. —  Zu  Teerns:  In  Stein: 
Schiefer.  Platter  ovaler  Reibestein 
H.  1,35,  Br.  66,  D.  4  cm.  Töpfer- 
ware. Gebackene  Steine:  Frag- 
ment eines  roh  geformten  sehr  grossen 
Gefasses  H  18,5,  D.  5  cm.  Randes 
cylinderförmiges  Gefass,  dessen  Boden 
mit  fünf  Löchern  durchbohrt,  und  ein 
in  dem  Gefasse  schliessender  und  be- 
weglicher Cylinder,  eine  Art  Mühle, 
wie  man  sich  derer  noch  in  spateren 
Zeiten,  um  Senf  zu  bereiten,  bediente 
H.  10,4,  Br.  9,6,  Dm.  17,  D.  11,5  cm. 
Viereckiges  Gefass  mit  aussteckendem 
Teile  an  einem  Ende  H.  9,5  Br.  22, 
Dm.  13,5,  D.  1,5  cm.  Viele  Scherben 
von  Gefässen,  mit  und  ohne  Henkel; 
Töpfchen  mit  Henkel  H.  4,6,  Dm.  8,5 
cm.  Zwei  Töpfchen,  nach  unten  spitzig 
H.  4,  Dm.  4  u.  5,6  cm.  Terra  si- 
g  i  1 1  a  t  a :  Drei  Scherben  von  römischen 
Schalen.  Schüsselchen  innen  und  aussen 
mit  eingedrückten  dreieckigen  Figuren 
H.  3,7,  Dm.  9  cm.  Scheibe  (oder 
Deckel)  mit  Knopf  Dm.  10,1  cm. 
Dicke  Scheibe  mit  grosser  Öffnung  in 
der  Mitte  H.  5,7,  Dm.  11,5  cm.  Knöpfe, 
Spinnrockensteinchen,  Korallen.  Ein 
Ball  Dm.  5  cm.  In  Metall,  Bronze: 
Bienenkorbförmige8  Glöckchen  H.  6, 
Dm.  4  cm.  Ein  Instrument  unsicherer 
Bedeutung  L  13,5  cm.  Ein  Stift  L.  8,5 
cm.  Eisen:  Eine  Schere  L.  15,7cm. 
Ein  Hufeisen  Br.  2,5  cm.  Ein  Ring 
H.  1,3,  Dm.  3,1  cm.  In  Glas:  Zwei 
Korallen,  grün  und  blau.  In  Bein: 
Eine  länglich  viereckige  Platte,  mit 
fünf  Löchern  durchbohrt,  und  rund- 
umher eingravierten  Kreisen.  Ein  Halb- 
cylinder  mit  eingravierten  Kreisen.  Ein 
langer  Haarkamm  L.  17  cm.  Oberteil 
eines  dreieckigen  Haarkammes  mit  ein- 
gravierten Kreisen  L.  3,5  cm.  Teil 
eines  Doppelkammes  L.  3,5  u.  2,8  cm. 
Ein  Schachtelchen  H.  5,6  cm.     Ein 


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Museographie. 


283 


Spatelchen  L.  8,9  cm.  Vier  Pfriemen 
L.  8,7,  8,8,  9,5  u.  10,6  cm.  Eine  Haar- 
nadel L.  9,4  cm.  Ein  Löffelchen  mit 
Stiel  L.  13,5  cm.  Eine  Nadel  mit  Öhre 
L.  8,4  cm.  Henkel  eines  Instruments 
mit  Linienverzierung  L.  11,2  cm.  Fünf 
Spitzen  für  Lanzen  (?)  L.  12—18  cm. 
21  Metatarsen  von  Pferden  und  Rin- 
dern, deren  einige  als  Schlittschuhe 
bearbeitet  Menschliche  Schädelkappe 
(dolichocephal)  mit  einer  Öffnung  in 
dem  rechten  Wandbeine,  entstanden 
durch  Verwundung  mit  einem  scharfen 
Instrumente,  H.  18,  Br.  13,1  cm.  Spinn- 
rockensteinchen  von  dem  Kopfe  eines 
menschlichen  Schenkelbeines  angefer- 
tigt Eine  Menge  bearbeitete  Hirsch- 
hörner. Zwei  Schweinezähne.  Drei 
Rippen  eines  eidechsenartigen  Tieres 
(Saurus?),  L.  9,  16,8  u.  19  cm.  —  Zu 
Fink  um:  Bein:  Metatarse  eines 
Pferdes  zu  Schlittschuhen  bearbeitet 
Glas:  Eine  plattrunde  blaugrüne  Ko- 
ralle Dm.  1,2  cm.  —  Zu  Aals  um: 
Bein:  Metatarse  als  Schlittschuh.  Ein 
sehr  schön  bearbeiteter  und  ausge- 
zeichnet conservierter  Haarkamm,  dem 
blos  sieben  Zähne  fehlen  L.  18,ft,  Br. 
5  cm.  Tupf  er  wäre:  Zwei  Knöpfe 
Dm.  2,8  cm.  Glas:  Zwei  plattrunde 
Korallchen,  lichtgrün  und  dunkelrot 
Dm.  1,5  u.  0,9  cm.  —  Zu  Dein  um: 
Schiefer:  Wetzstein,  oval,  L.  16,  Br. 
4,D.  2,6cm.  Roter  Porphyr:  Wetz- 
stein, länglich  vierseitig,  L.  12,4  und 
3,6  cm.  Töpferware:  Acht  Frag- 
mente von  Gefassen  mit  einem  Henkel. 
Fünf  Fragmente  von  Gefassen,  eines  mit 
eingedrückter  Verzierung  in  dem  Rande 
nnd drei  mit  Henkel.  —  ZuJorwerd: 
Bein:  Haarkamm  mit  zehn  ganzen  und 
zwei  gebrochenen  Zähnen  L.  15  cm. 
Halbkugelformiges  Spinnrockenstein- 
chen,  von  dem  Kopfe  eines  mensch- 
lichen Schenkelbeines  verfertigt  —  Zu 
Menaldum:  Stein:  Fragment  eines 
Handmühlsteines.  Töpferware:  Bo- 
den eines  Gefasses  Dm.  9  cm.  Frag- 
ment mit  eingedrückter  Verzierung  in 
dem  Rande. 

Provinz Givningen.  ZuKlein-Garn- 
werd  in  einer  Terp:  Bernstein, 
Glas,  Thonerde  u.  s.  w.:  27  Ko- 
rallen (14  in  Bernstein)  von  plattrun- 


den und  länglichen  Formen,  rot,  weiss, 
blau,  grün  und  braun,  Dm.  0,4—0,8  cm, 
gefunden  auf  dem  Skelette  eines  Weibes, 
und  wahrscheinlich  zu  einem  Hals- 
schmuck gehörig.  In  der  Nähe  war 
auch  ein  Skelett  eines  Mannes  mit 
Oberresten  eines  fränkischen  (?)  Schwer- 
tes gefunden. 

Provinz  Drenthe.  Ein  Beil  oder  Keil 
von  Schiefer  L.  9,8,  Br.  6  u.  2,7  cm, 
der  mutmasslich  aus  Drenthe  im  An- 
fange dieses  Jahrhunderts  an  das 
damalige  Reichsmuseum  zu  Amster- 
dam geschickt  und  daher  bei  dem  mi- 
neralogischen Museum  in  Utrecht  in 
Verwahrung  gegeben  wurde,  während 
die  übrigen  aus  Drenthe  in  Amster- 
dam befindlichen  Altertümer  nach  dem 
Reichsmuseum  der  Altertümer  in  Leiden 
überfuhrt  wurden.  Ein  grosses  Beil 
von  Diorit  (?),  sehr  sauber  und  glatt 
poliert,  mit  scharfer  Schneide  L.  20, 
Br.  9  u.  4  cm  (ibgeb.  Taf.  13  Nr.  4), 
mutmasslich  aus  dem  niederländischen 
Boden  und  aus  dem  mineralogischen 
Museum  in  Utrecht  nach  Leiden  ge- 
schickt. —  Aus  Kolderveen  bei 
M  e  p  p  e  1 :  Ein  Kanoe,  aus  einem  Eichen- 
baum ausgehöhlt,  wurde  unter  dieser 
Gemeinde,  bei  dem  Austiefen  eines 
Grabens,  auf  einer  geringen  Tiefe  unter 
dem  Boden  entdeckt  und  mit  vieler 
Sorge  ausgegraben.  Nach  dem  Museum 
zu  Leiden  überführt,  wurden  alle  ver- 
schiedenen Fragmente,  nachdem  sie 
gehörig  getrocknet  waren,  mit  einan- 
der vereinigt  und  zu  einem  Ganzen  in 
der  ursprünglichen  Form  sehr  genau 
wiederhergestellt.  Die  Masse  sind: 
Länge  5,76  m,  Breite  in  der  Mitte 
0,76,  auf  dem  Boden  0,40  m,  Tiefe 
ungefähr  0,13  m.  Die  weniger  ausge- 
höhlten Teile  an  den  beiden  etwa 
spitzig  zulaufenden  Enden  oder  Steven 
haben  eine  Länge  von  1,33  u.  1,42  m. 
In  dem  Boden  sind,  in  regelmässigen 
Abständen,  drei  viereckige  Löcher  von 
etwa  3  cm  mit  hölzernen  Zapfen  ge- 
schlossen (abgeb.  Taf.  13  Nr.  6  u.  5«). 
(C.  Leemans.) 
Leeuwarden,  Museum  I  S.  276,  IL  100 
Erhielt  das  hervorragend  wichtige 
Denkmal  der  Hludana,  vgl.  Wd.  Korr. 
VIII,  5. 


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284 


Museographie. 


2.    Decouvertes  d'antiquites  en  Belgique. 

Par  H.  Schaermans. 


töpoque  ant^historique.  Lo 
„dolmen"  de  Solwaster  (Sart,  pres  de 
Spa)  dont  il  a  &e*  question  dans  le  compte 
rendu  de  l'annle  prec^deute,  continue 
ä  6tre  aussi  vivement  contestä  que 
defendu  avec  ardeur.  Les  gäologues, 
MM.  Moreels,  de  Walque,  y  voient  une 
pierre  de  grande  dimension,  rien  de 
plus;  MM.  Comhaire,  Harroy  soutien- 
nent  meme  que  d'autres  blocs,  par- 
semea  dau8  la  lande,  ont  fait  partie 
de  cromlechs :  on  a  beaacoup  dcrit  sur 
ce  sujet,  sans  Pavoir  £puis£. 

Le  congres  arche'ologique  de  Char- 
leroy  a  donnl  une  grande  impulsion 
aux  recherches  arch^ologiques. 

Je  recueille  dans  les  documents  re- 
latifs  a  ce  congres,  les  notes  suivantes, 
en  eliminant  tout  ce  qui  a  dejä  fait 
l'objet  des  listes  de  Schayes  et  van 
Dessel:  Hainaut,  un  dolmen  ä  Bouf- 
fioulx,  un  autre  äPresles;  des  menhirs, 
dits  les  Zeupires,  ä  Gozde;  un  autre 
ä  Velaines-8ur-Sambre;  Naraur,  un 
menhir  ä  Fayat ;  Limbourg,  un  dolmen 
ä  Diepenbeek  (on  y  mentionne  encore 
un  cromlech  de  huit  grandes  pierres 
brutes,  qui  aurait  disparu:  c'est  tout 
simplement  le  cercle  forme*  par  les 
bornes  de  la  commune  d'Overpelt). 

A  We'ris  (Luxembourg),  M.  Moreels 
a  ddcouyert  un  deuxieme  dolmen  (cham- 
bre  s^pulcrale) ;  mais  il  y  a  lieu,  sinon 
de  ne  pas  considerer  comme  menhir 
une  pierre  isolee  situee  non  loin,  au 
moins  de  rejeter  comme  argument,  en 
faveur  de  son  caractere,  son  nom  qui 
ressemble  ä  celui  de  menhir:  ce  mot 
est,  en  effet,  un  terme  conventionnel 
emprunt«*,  au  siecle  pass£,  par  Legrand 
d'Aussy  ä  la  langue  des  Bretons  mo- 
dernes: c'est  ce  qui  a  dte*  objecto  k 
la  röche  m  i  n  i  r  de  M.  Grandgagnage, 
qui  n'&ait  qu'une  röche  des  minie- 
res, ou  une  pierre  des  rouges  mi- 
nieres (nom  d'un  ruisseau  voisin), 
pres  de  Remouchamps  (Aywaille). 

A  Oppagne  (Luxembourg),  M.  Mo- 
reels indique  un  autre  dolmen,  ä  500 
pas  de  celui  de  We'ris. 

On  Signale  ,a  Andenne  (Namur),  au 
lieu  dit :  les  Echavees,  ancienne  route 
dite  „des  Sarrazins",  un  tombeau  qu'on 
rapporte  k  l'e'poque  ant£-historique. 


Des  instrumenta  en  silex  ont  ät4 
ddcouverts  ä  Baileux  (Hainaut),  et 
dans  le  Limbourg  on  Signale:  deux 
„haches",  Pune  de  0»»  24  de  long,  et 
silex  gris  jaunätre,  provenant  de  Me- 
chelen,  Pautre  en  röche  vert  pale,  tres 
petite,  de  Caulille ;  de  plus,  un  coutean 
en  silex  roux  jaune,  de  Sutendael,  et 
une  pointe  de  fleche,  de  Maeseyck. 

L'äge  dit  „de  bronze"  a  fourni,  dans 
un  tumulus  a  Wavre  (Brabant),  un  vase 
depeint  comme  ayant  des  deesins  poly- 
chromes (?),  plus  un  fragment  d'eple 
et  ce  qu'on  appelle  „rasoir",  objet 
d'une  forme  caracte'ristique  pour  ladite 
epoque. 

«Tai  de*crit  dans  le  Bulletin  ar- 
che'ologique lilgeois,  un  petit 
cheval  en  bronze,  de  forme  tres  pri- 
mitive, trouve*  en  remaniant  une  route 
romaine  ä  Ciavier  (Liege) :  je  rapporte 
cet  objet  ä  l'e'poque  anterieure  k  la 
conqußte  romaine,  et  j'en  Signale  la  rea- 
semblance  avec  ceux  d'Etrurie  et  de 
Hallstatt. 

fipoque  romaine.  On  Signale  a 
Burtscheid,  pres  d'Aix-la-Chapelle, 
la  d^couverte  d'une  conduite  d'eau, 
pour  bains,  avec  tuiles  portant  la 
marque  leg  VI  vic  p  f. 

A  Montigny-sur-Sambre  (Hainaut), 
on  a  signal£  comme  pont  romain  un 
ouvrage  n'ayant  que  2m65  de  large, 
monte4  sur  arcades,  et  auquel  on  n'avait 
pas  fait  attention  jusqu'ici ;  dans  Phy- 
pothese  qui  est  contestee,  que  ce 
serait  un  ouvrage  des  Romains,  il  y 
a  lieu  de  se  demander  si  ce  n'est  pas 
un  petit  aqueduc,  ä  raison  de  Pen- 
caissement  de  ce  qu'on  pourrait  prendre 
pour  la  cunette;  mais  on  n'indique 
pas  la  pente  caracte'ristique  d'environ 
l1/»  P-  °/°  <lui  distingue  les  aqueducs  de 
cette  dpoque.   C'est  un  sujet  ä  Studier. 

A  Messancy  et  ä  Yillers-sur-Semois 
(Luxembourg),  on  a  trouve'  deux  autels 
romains,  le  premier  portant  ä  ses  faces 
Apollon,  Mercure,  Junon,  Minerve; 
Apollon  seul  est  reconnaissable  snr  le 
second ;  ä  Sainte-Marie  (ibid),  au  haut 
du  Faye*  (hameau  de  Fratin),  on  a 
trouve'  un  monolithe  cubique,  qu'on 
considere  aussi  comme  un  autel,  mais 
ante- romain. 


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Museographie. 


285 


A  Xhoris  (Liege),  on  a  dlcouvert 
ane  necropole  belgo-romaine,  d'ou  Ton 
a  extrait  notamment  une  fibule  en 
bronze  ornee  d'un  buate  de  dame  ro- 
maine,  d'un  fort  beau  travail ;  un  bou- 
ton  en  bronze,  incruste*  d'une  sene  de 
petita  triangles  en  argent  disposls  en 
cercle;  une  bofte  ovale,  auasi  en  bronze, 
doublte  en  argent,  et  un  ailex  tailll, 
en  forme  de  pointe  de  fleche  en 
amande.  Dans  le  voisinage,  on  indique 
une  grotte  artificielle,  jadis  muree, 
que  Ton  fouillera. 

Dans  le  parc  de  Modave,  pres  de 
Hny,  M.  Ivan  Braconnier  a  präside*  ä 
des  fouilles  dans  une  villa  belgo-ro- 
maine; j'ai  vu  une  partie  du  reaultat 
des  trouvailles  et  j'y  ai  distingue*  des 
fragments  de  peintures  murales,  une 
briqne  brisee:  sur  deux  lignes,  frag- 
ment  d'on  aiphabet,  en  graffitto.  Des 
tuiles  ont  le  marque  (NE)H  (les  deux 
premieres  lettres  en  monogramme),  que 
j'ai  dejä  signalge  aux  environs  de 
Landen,  etc. 

Dans  le  Hainaut,  on  a  fait  des  trou- 
vailles  de  la  meme  epoque  ä  Courcelles, 
Fontaine-Valmont,  Gougnies,  Hantes- 
Wiheries,  La  Buissiere,  Sart-la  Buis- 
siere, Solre-sur-Sambre,  Strle,  Thiri- 
mont,  Try-Saint-Pierre. 

M.  Bernier,  d'Angre,  a  decouvert  en 
sa  commune  des  monnaies  de  bronze 
de  Domitien,  Trajan,  Gonstantin,  des 
Twes  avec  marques  de  potior:  ath, 
pfo,  oullo8,  aetermm,  vererius,  oppasiof, 
et  sur  le  bord  d'une  terrine:  virüisse, 
des  epingles  en  bronze,  un  bracelet, 
id.,  ome*  de  six  pendeloques,  des  fibules, 
epingles,  une  pince  ä  epiler. 

Le  meme  Signale  dans  les  environs 
d'Angre:  äRombies,  des  monnaies  de 
Neron,  Hadrien,  Antonin,  Marc-Aurele, 
Faustine,  Postume,  un  grand  vase  de 
▼erre.  A  Gurgies,  449  monnaies  de 
193  ä  260;  ä  Sebourg,  une  monnaie 
de  la  famille  Plancia,  une  id.  en  bronze 
de  Faustine. 

A  Havre*  (egalement  Hainaut),  on  a 
decombre'  des  urnes,  des  monnaies 
d'Antonin,  Faustine,  Postume,  £laga- 
bale,  Gordien  et  Julia  Domna. 

Antiquitls  frankes.  A  Sainte- 
Marie  (Luxembourg),   la   section   de 


Fratin,  deja  signalee,  a  rävele*  une 
tombe  franke,  contenant  outre  des 
urnes  et  une  petite  bouteille  de  verre 
fortement  bombte,  tout  Pattirail  d'un 
guerrier  frank:  petits  couteaux,  fran- 
cisque,  petite  hache,  framle,  boucle  de 
ceinturon,  plaques  de  bronze  avec  rivets, 
silex,  briquet,  ciseaux,  etc. 

A  Oteppe  et  ä  Vierset-Barse  (Liege], 
ont  e'te'  egalement  visite*es  des  sepul- 
tures  frankes. 

Mais  oü  Pon  s'est  vraiment  pique* 
d'honneur  pour  trouver  des  antiquite's 
frankes  en  vue  du  congres  cite*,  c'est 
en  la  province  du  Hainaut.  On  a  trouve* 
du  frank  partout,  ä  Acoz,  Ecaussines 
d'Enghien,  £louges,  Feluy,  Fontaine- 
Valmont,  Forges-lez-Chimay,  Gougnies, 
Hantes-Wiheries,  Harmignies,  La  Buis- 
sere,  Marcinelle,  Momignies  (au  Fort- 
Matot) ,  Montigny  -  Saint  -  Christophe, 
Spiennes,  Stree,  Thirimont,  Trivieres 
(plusieurs  de  ces  localite«  dejäsignale*es 
pour  les  trouvailles  romaines). 

On  a  meme  eu,  au  congres  de 
Charleroy,  l'ambition,  louable  certes, 
mais  peut-etre  un  peu  exageräe,  de 
classer  les  se'pultures  frankes,  en  ri- 
puaires,  en  saliques,  de  la  premiere 
gpoque,  de  la  deuxieme,  de  la  troi- 
sieme.  Tout  le  monde  n'a  pas  e'te' 
d'avis  de  proce*der  avec  cette  rapiditl, 
et  notamment,  M.  Kurth,  professeur 
ä  Puniversite*  de  Liege,  a  präsente*  de 
serieuses  objections  au  Systeme  präsentä. 

Quoi  qu'U  en  soit,  parmi  les  sepul- 
tures  indiquees,  il  en  est  dejä  qui  sont 
decrites  sommairement ,  notamment 
Celles  d'Harmignies ,  oü  une  tombe 
contenait:  couteaux,  scramasaxe,  fran- 
cisque,  fer  de  lance,  grande  et  large 
epee,  pointes  de  fleche,  de*bris  d'un 
bouclier,  boucles  de  ceinturon  en  fer 
damasquine*  d'argent,  anneau  de  trousse, 
amulette8,  lanieres  en  cuir,  plus  des 
vases  en  terre,  etc. ;  d'autres  tombeaux 
ont  fourni  une  boucle  d'oreille  en 
argent,  une  pierre  taillee  assujettie  au 
bronze  par  un  tenant  en  fer. 

Les  fouilles  d'Harmignies  ont  e'te* 
eifectuees  par  MM.  le  baron  Alf.  de 
Loe,  Victor  Dejardin,  etc. 

(H.  Schuermans.) 


-o«-©0€*»-« 


Wettd.  Zritaohr.  f.  Getch.  u.  Kuntt.  VIII,   HI. 


22 


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Limes-Studien. 

Von  A.  Hainnieran. 


I.    Allgemeines.     Der  Taunus- Limes. 

Eine  Frage  von  grosster  Bedeutung  für  tlie  Beurteilung  des  Limes  !) 
betrifft  seine  Geschichte.  Sie  ist  meines  Erachtens  nocb  nicht  hin- 
reichend in  Betracht  gebogen,  geschweige  beantwortet  Worten,  Dennoch 
moss  jede  gewissenhafte  Detail-Untersuchung  zu  der  Erwägung  kommen : 

J)  Wie  der  römische  Limes  mit  einer  deutschen  Bezeichnung  zu  nennen 
sei,  darüber  ist  bis  heute  keine  Ü  herein  Stimmung  erzielt.  Man  hat  ihn  vor 
■Jahrzehnten  mit  Vorliebe  „P  fähig  rahon"  genannt  und  diesen  im  rheinischen 
Laude  allgemein  volkstümlichen  Namen  auch  in  die  wissenschaftliche  Nomen- 
tlatur  eingeführt,  aber  gerade  er  (wie  das  älteste  „nfal**)  beruht  auf  einem 
»einer  Attribute,  das  wir  bisher  wissenschaftlich  nicht  mit  Bestimmtheit  er- 
klären knnnen  (der  eine  denkt  an  durchgehende  Pallisadienui£,  der  andere 
an  vereinzelte  Grenzpfähle,  ein  dritter  an  den  Hott  Phol)  und  der  .,  Graben" 
ist  nicht  einmal  überall  vorhanden.  „Grenz  wehr"  hat  Kosscl  bevorzugt, 
-fJrcn/.wall**  Hühner  und  Co  hause  n+  Erste  res  präjudiciert  die  Bestimmung, 
letzteres  setzt  einen  Wall  voraust  der  nicht  überall  besteht,  den  Cohausen 
selbst  an  der  Donau  leugnet  und  im  Oden  wähle  nicht  als  Grenze  gelten  lassen 
will,  Angesichts  dieser  Unsicherheit  blieb  ich  stets  und  bleibe  hei  der  nV 
irischen  Bezeichnung  Limes  als  einer  wissenschaftlich  unzweideutigen,  nicht* 
voraussetzenden  nnd  bin  der  Meinung,  dass  es  auch  jetzt  noch  ratsam  er- 
scheint, alle  jene  neuereu  Deutungs- Namen  abzulehnen.  Unter  Limes  lässt 
sich  die  Übe  in-,  die  Donau-  und  die  Odenwald  -  Neckar  -  Linie  ohne  inneren 
Widerspruch  zusammenfassen,  so  verschieden  ihr  Bau  auch  ist:  die  erstere 
ist  ein  Wall  mit  Graben,  die  zweite  eine  Mauer,  die  dritte  keines  von  beiden, 
Mominscn  hat  hingst  den  Begriff  des  Wortes  Limes  als  Weg  und  Grenze 
händig  erläutert,  nichts  widerspricht  dieser  Definition  in  der  uns  vorliegenden 
Krach  einung  des  grossartigen  Werkes  und  dass  das  römische  Gebiet  sieb 
durch  dasselbe  vom  Barbaren -Lande  abschloss,  beweist  schon  das  resolute 
aufhören  jedes  römischen  Anbaues  jenseits  demselben. 

W*iU.  Z*iUchr    t  GbipH.  u    Kanit.    VIII,    IV,  2H 


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288  A.  Hammeran 

wie  war  die  älteste  Anlage  beschaffen  und  welches  waren  die  Verände- 
rungen und  Formen,  die  er  im  Laufe  der  Zeit  durchlief?  Im  Allge- 
meinen beruhigt  man  sich  bei  der  noch  heute  vorliegenden  Erscheinung. 
Aber  diese  ist  nicht  überall  massgebend,  da  sie  naturgemäss  die 
späteste  ist  und  unzweifelhaft  hat  ein  so  wichtiges  militärisches  Werk 
im  Laufe  der  Zeit  zahlreiche  Modifikationen  erfahren.  Wir  haben  zu 
bedenken,  dass  zwei  Jahrhunderte  für  den  nahezu  intakten  Bestand, 
wohl  auch  für  die  Besetzung  der  deutschen  Linie  in  Anspruch  genommen 
werden  müssen.  In  der  ersten  Hälfte  des  ersten  Jahrhunderts  erscheinen 
überall  Vorarbeiten  in  Form  von  Abschnittswällen,  Befestigungen  und 
Umhegungen  einzelner  Landschaften,  alle  sind  ausgesprochen  militärischer 
Natur.  Nach  meiner  Überzeugung,  die  im  Folgenden  näher  begründet 
werden  soll,  hat  der  Limes  selbst  in  der  Hauptsache  ebenfalls  eine 
militärische  Bestimmung.  Am  Niederrhein  kennt  man  die  Ihnites  schon 
zu  Tiberius'  Zeit  und  am  Mittelrhein,  im  Main-  und  Nidda-Thal  wird 
keine  andere  Methode  zur  Anwendung  gekommen  sein.  Munitionen 
viarum  et  ßumimim  erwähnt  Tacitus  Ann.  I,  56  gelegentlich  des  Feld- 
zugs des  Germanicus  im  Nidda-Gebiet,  am  Südhang  des  Taunus.  Da- 
mals bestand  also  bereits  ein  System  der  Sicherung  in  jener  wasser- 
reichen und  fruchtbaren  Wettern  u,  die  später  von  den  Romern  (vermutlich 
auch  wegen  ihrer  Fruchtbarkeit  und  Zugänglichkeit)  in  ihr  Grenzlaml 
einbezogen  wurde. 

Wo  Verteidigungsbauten  in  Form  von  Erd werken  oder  befestigten 
Strassen  bestanden,  mussten  auch  Castelle  sein.  Eines  bedingt  das 
Andere.  In  der  That  erwähnt  Tacitus  schon  in  jener  Frühzeit  ein 
solches :  posito  castcllo  —  in  monte  Tauno.  Man  baut  das  Castell  bei 
dauernder  Okkupation  nicht  ohne  die  Strasse,  und  nichts  erläutert 
dieses  echt  römische  Prinzip  schöner  als  die  Saalburg,  zu  welcher  von 
der  römischen  Ansiedlung  bei  Heddernheim  eine  schnurgerade  Militär- 
strasse heraufzieht.  Sie  redet  lauter  als  jede  historische  Thatsacho 
einerseits  für  die  im  Taunusgebiet  so  notwendige  Theorie  der  Etappe, 
d.  h.  sie  zeigt,  dass  bei  Heddernheim  das  Niddagebiet  erst  gesichert 
sein  musste,  ehe  man  sich  auf  die  Höhe  begab  und  den  Pass  ab- 
sperrte, und  andererseits  sagt  sie  uns,  indem  sie  die  verlängerte  Castell- 
achse  darstellt,  dass  die  Anlage  des  Castells  der  Anlage  der  Strasse, 
in  keinem  Falle  vorausging.  Herr  von  Cohausen  hat  Ursache  und 
Wirkung  hier  treffend  bezeichnet,  indem  er  bemerkt  (Grenzw.  S.  117), 
dass  man  „die  mehr  östliche  oder  mehr  westliche  Lage  des  südlichen 
Endpunkts  der  Strasse  nicht  von  der  zufälligen  Lage  und  Richtung 


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Limes-Studien. 


289 


Castells  abhängig  gemacht  haben  würde"  ;  man  könne  daher,  fügt 
rinzu.  nur  „aus  geometrischen  Gründen  sagen,  dass  die  Strasse 
n    vorhanden  war,  als  man  das  Castell  erbaut  hat,   oder  wenigstens 

Strasse  und  Castell  gleichzeitige  Anlagen  sind".     Unzweifelhaft  ist 

fernerhin  berechtigt,  bei  der  Saalburg  geltend  zu  machen,  dass  sie 
ranglich,  wenn  sie  auch  nachweisbar  nicht  so  umfangreich  war  wie 
heute  sich  darstellt,  als  vorgeschobener  Posten  im  Gebirge  ohne 
aläre  Militärstrasse  gerade  an  diesem  wichtigen  Passe  nicht 
i  bestehen  können.  Dieser  Umstand  bekräftigt  meines  Erachtens 
ler  nachdrücklichsten  Weise  die  Theorie  jener  geraden  Linie,  die 
weckmassig  geführt  ist  wie  sie  heute  noch  geführt  werden  müsste. 
Die  römische  Okkupation,  das  sollte  eindringlicher  betont  werden, 

aberall  zur  Grundlage  den  Bau  der  Militärstrasse.  Darum 
sie  meist  unabhängig  von  Ansiedlungen  der  Landesbevölkerung, 
eibt  vielmehr  vielfach  die  Entstehung  der  Ortschaften  vor.  Es  ist 
beklagenswert,  dass  das  Strassensystem  des  Limes  seither  eine 
haus  untergeordnete  Rolle  bei  den  Untersuchungen  spielt.  Castelle 
a  jedesfalls  an  diesen  Strassen  auch  im  Binnenlande  während  der 
Wicklung  des  Verteidigungs  -  Systems.  Wir  finden  noch  die  Rudi- 
te  solcher  im  Taunusgebiet  in  Wiesbaden,  Hofheim,  Kesselstadt  etc., 
s  dass  wir  sagen  können,  in  welcher  Entwicklung  und  Erscheinungs- 
i  der  Sturm  des  3.  Jahrhunderts  sie  traf  Die  rückliegenden  Castelle 
»n    naturgemäss   die    ersten   und  wichtigsten   im    ersten  Jahrhundert 

deV  Anlage  des  Limes,   wenn  sie  auch  im  dritten  vielleicht  beden- 
;slos  waren  und  nur  gelegentlich  als  Soutiens  dienten. 

Ich  nehme"  zwei  erste  Angriffslinien  am  Mittelrhein  an,   die 

Limesbau  vorangingen  und  vorarbeiteten.     Die  Hauptlinie  geht  von 
ontiacum  und  dem  Brückenkopf  Castellum  Mattiacorum  in  das  Ge- 

der  Taunusebene,  dem  Lauf  des  Maines  parallel,  bis  in  die  Wetterau ; 
diente  stets  als  Operationslinie  gegen  die  Chatten.  Die  andere  nimmt 
n  kürzeren  Anlauf  in  das  nassauische  Gebirgsland ;  wenn  nicht  alles 
t,  war  sie  eine  zu  Beginn  der  Kämpfe  viel  benutzte  und  stark  be- 
lte:  sie  zieht  von  Castel  nach  Wiesbaden  (dem  Castell  auf  dem 
ienberg)  und  alsdann  auf  die  Höhe,  wo  Castell  Zugmantel  bei  Orlen- 
t>ach  liegt.  Die  erste  Linie  ist  überall  anerkannt,  ihre  Wichtigkeit 
gleichsam  historische  Bedeutung  testieren  die  Schriftsteller  von 
itus  an  gleichwie  der  Gang  der  Ereignisse,  ihre  topographische 
;tik  in  der  Landschaft  erläutert  die  Elisabethenstrasse  noch  durch 
lebendige  Fortdauer    im    Mittelalter    und    vor    allem   dokumentiert 

23* 

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290  A.  Hammeran 

ihre  Defensivkraft  jener  grosse  Centralpunkt  bei  Heddernheim,  der  kein 
Castell,  sondern  eine  römische  Stadt  von  gewaltigen  Festimgsmauern 
umgeben  darstellt,  wie  wir  Ähnliches  auf  dem  rechten  Rheinufer  nicht 
mehr  begegnen. 

Anders  verhält  es  sich  mit  der  zweiten  Linie.  Wenn  ich  ihre 
Bedeutung  im  ersten  Jahrhundert  hervorhebe,  so  kann  ich  keine  Zeugen 
historischer  Art  für  dieselbe  reden  lassen,  kaum  einige  lokale  Beobachter, 
da  im  Wesentlichen  Niemand  als  die  älteren  Antiquare  des  Nassauer 
Landes  sich  um  diese  wichtigen  Untersuchungen  gekümmert  hat.  Aber 
es  gibt  zwei  Momente,  die  sehr  eindringlich  die* Bedeutung  dieses  Terrain- 
Abschnitts  bezeugen.  Einmal  ist  die  Senkung  des  breiten  Thaies  der 
Wörs  und  Ems  (der  sogenannte  „Goldene  Grund")  für  die  Be- 
völkerungen, die  zwischen  Rhein  und  Lahn  verkehrten,  ein  jederzeit 
geöffneter  und  betretener  Pass  gewesen.  Die  Thalweitung  von  Idstein 
hat  in  der  römischen  Zeit  unzweifelhaft  bei  feindlichem  und  bei  fried- 
lichem Zusammentreffen  eine  grosse  Rolle  gespielt.  Hier  geht  die  wichtige 
sog.  Siebenkippel  -  Strasse  hindurch  und  hier  hat  der  Limes  eine  aus- 
nahmsweise umfangreiche  Verstärkung  in  Form  des  „Triangels"  erfahren, 
die  noch  heute  für  die  Wichtigkeit  dieser  Thalsperre  spricht.  Sodann 
finden  sich  auf  beiden  Seiten  des  Passes  zwei  Befestigungen,  die  von 
ganz  aparter  Art  sind  und  eine  genauere  Betrachtung  verdienen  als  sie 
seither  gefunden  haben,  Castell  Zugmantel  und  das  kleine  Werk 
Eichelgarten.  Bevor  jedoch  diesen  Umständen  näher  getreten  werden 
kann,  ist  auf  die  Situation  des  Castells  Wiesbaden  Bezug  zu  nehmen. 
Unzweideutig  ist  dies  eine  sehr  alte  Anlage,  sie  hat  zur  Strasse  ins 
nassauische  Gebirgsland  die  gleiche  Beziehung  wie  Heddernheim  zum 
Saalburg- Abschnitt  des  Limes  und  sie  hat  den  Vorteil  vor  jenem,  dass 
sie  eine  kürzere  Rückzugslinie  zum  Hauptquartier  Mogontiacum  darbot, 
folglich  auch  einen  entschiedeneren  Offensivstoss  in  das  feindliche  Land 
gestattete.  Ebenfalls  war  hier  noch  kein  Limes  nötig,  sobald  einmal 
das  Castell  auf  dem  Heidenberg  bestand,  wohl  aber  waren  die  Strassen 
und  die  Befestigungen  auf  der  Passhöhe  erforderlich.  Wenn  man  sich 
auf  den  Vorhöhen  des  Taunus  an  der  Nidda  festgesetzt  hatte  und  von 
hier,  wie  Germanicus  und  später  Pomponius  es  thun,  Streifzüge  unter- 
nahm, so  konnte  man  via  Wiesbaden-Orlen  jederzeit  dem  Feind  in  die 
Flanke  kommen. 

Ich  behaupte  deshalb,  dass  die  Anlage  des  Wiesbadener  Castells 
eine  der  ältesten  Unternehmungen  auf  der  rechten  Rheinseite  darstellt, 
wahrscheinlich  dem  ersten  Drittel  des  ersten  Jahrhunderts  angehört  und 


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Limes-Studien. 


291 


Strasse  und  Castell  auf  alle  Fälle  uicbt  später  als  die  Strasse 
1  -  Heddernheiin  erbaut  sind.  Wie  kounte  auch  hier  über  der 
ichen  Bäderstadt  der   Mattiaker    ein    römisches   Castell   entstehen, 

es  nicht  eine  wichtige  Position  nach  dem  Feindeslande  hin  zu 
zen  galt  ?  Die  Einfalle  der  trotzigen  Bevölkerung  des  Gebirgslandes 
;en  an  dieser  gefahrvollen  Einsattlung  des  Taunus  von  unmittel- 
,  furchtbarer  Wirkung  sein;  denn  jene  hatte  kein  Vorterrain  zu 
laufen.  Man  ziehe  doch  in  Erwägung,  dass  hier  die  Usipier 
über  standen,  die  als  Gegner  kaum  minder  gefurchtet  waren  wie 
Chatten  (sie  haben  Mainz  einmal  tüchtig  mitgespielt),  dass  ferner 
igambrer  nicht  sehr  entfernt  wohnten  (noch  im  nördlichen  Lahn- 
t  und  im  Westerwald)  und  jenen  stets  bereite  Helfer  waren, 
bedenke  endlich,  dass  gerade  dieses  Gebiet  niemals  von  den 
ern  bezwungen  worden  ist.  Noch  im  dritten  Jahrhundert  zog 
der  Limes  in  respektvollem  weitem  Bogen  um  das  Waldgebiet  des 
Hieben  Nassau  her  und  es  bietet  sich  infolge  dessen  die  merk- 
ge  Erscheinung,  dass  er  im  Osten  (längs  der  Wetterau)  die  Front 
Westen  und  im  Westen  (längs  des  Rheins)  die  Front  nach  Osten 
;t.  Er  hat  dergestalt  ein  grosses  Gebiet  unberührt  gelassen,  gleich- 
aur  umklammert,  das  der  mittleren  Lahn  mit  ihren  südlichen  und 
ichen  Zuflüssen  bis  zum  Westerwald,  während  —  so  sollte  man 
ersten  Zusehen  annehmen  —  eine  direkte  Linie  von   der  „Hune- 

bei  Butzbach  mindestens  bis  zur  Lahnmündung  nicht  nur  einen 
erigen  Gegner  durch  Einfriedigung  geschwächt  oder  beseitigt,  son- 
auch  einen  weit  weniger  mühsamen  Bau  verursacht  hätte.  Aber 
diese  gerade  Linie  nicht  gewählt  wurde,  das  hatte  seinen  guten 
1;  denn  hier  musste  der  Limes  ohne  Rücksicht  auf  die  Wasser- 
te gezogen  werden  und  dies  haben  die  Römer  überall  zu  vermeiden 
tit.  Gebirgskämme  sind  Grenzen  in  höherem  Maasse  als  Flüsse 
als  schwächer  profiliertes  Gebirgsterrain  —  dieser  Grundsatz  ist 
mischer  Zeit  als  massgebend  für  die  Terrain-Absteckung  erkannt 
)efolgt  worden. 

Vor  Allem  aber  bot  die  bogenförmige,  fast  einen  Halbkreis  be- 
ibende  Linie  den  ausserordentlichen  Vorteil,  den  Gegner  zu 
elter  Frontstellung  zu  zwingen  und  ihn  zu  umfassen, 
lochte  zu  erwägen  geben,  ob  nicht  dieser  Umstand,  der  von  höchster 
Uung  für  die  Verteidigung  des  gesamten  Mittelrhein-Gebietes  war, 
icht  die  Hauptursache  des  merkwürdigen  und  bisher  noch  uner- 
»n  ausspringenden  Winkels   des  Wetterau-Limes  sein  könnte.     Die 


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292  A.  Hammeran 

römische  Offensiv-Taktik  ist  schon  im  ersten  Jahrhundert  reichlich  durch 
die  Streifzüge  ins  Chatteniand  bezeugt  und  sie  wird  hier  auch  für  die 
Folgezeit  sehr  wirksam  gewesen  sein.  Es  muss  doch  im  höchsten  Grade 
auffallen,  dass,  wenn  eine  solche  Offensiv-Taktik  nicht  bestand,  die  Ent- 
wicklung der  Linie  als  eine  so  umfangreiche  sich  darstellt;  sie  war 
alsdann  eher  ein  Hindernis,  eine  Verlegenheit  für  den  Besitzer  des  um- 
schlossenen Gebietes,  da  es  ihn  im  Angriffsfall  zu  erhöhter  Aufmerk- 
samkeit und  grösserer  Truppen-Entwicklung  nötigte.  Auch  dies  ist  ein 
Beweis  gegen  die  Theorie  von  der  Zoll-Linie ;  für  eine  solche  wäre  diese 
ungemessen  entwickelte  Front,  die  halb  Ost-,  halb  West-Stellung,  höchst 
unpraktisch,  eigentlich  zwecklos  gewesen,  für  die  Offensiv-Vorstösse  auf 
einer  vorwiegend  militärischen  Linie  war  sie  durchaus  zweckentsprechend 
und  wirkungsvoll. 

Dass  die  doppelte  Front  des  Limes  eine  Absicht  und  kein  topo- 
graphischer Zufall  ist,  dafür  scheint  mir  auch  die  Energie  zu  sprechen, 
mit  der  sich  die  westliche  Linie,  dem  Rheine  parallel,  mit  einem  schmalen 
Ufersaum  begnügt,  während  man  doch  bequemer  die  Strecke  Kernel- 
Hönningen  hätte  aufgeben  und  den  Rhein  als  Grenze,  wie  in  Unter- 
germanien, benutzen  können.  Das  Rheingau  war  damit  umschlossen  und 
an  dem  flussabwärts  gelegenen  Streifen  Landes  bis  zur  Lahn  und  zum 
Wiedbach  konnte  an  und  für  sich  nichts  gelegen  sein,  zur  Zollgrenze 
war  diese  Linie  ganz  ungeeignet.  Aber  es  galt  eben,  einen  gewissen 
Raum  für  die  Entwicklung  von  Strassen  und  Castellen  zum  Angriff  und 
zur  Verteidigung,  eine  Operationsbasis  zu  gewinnen,  wenn  man  den 
Feind  so  wie  geschildert  wurde  zwischen  zwei  Feuer  bringen  wollte. 

Mit  der  Annahme  eines  militärtechnischen  Grundes  für  die  Bogen- 
führung  des  Wetterauischen  Limes  müsste  notwendig  die  hier  und  da 
herrschende  Ansicht  von  einer  späteren  Entstehung  dieses  Teils  der 
Linie,  von  einer  Erweiterung  nach  Nordosten  hinfällig  werden. 
In  der  That  ist  bisher  kein  Moment  hervorgetreten,  das  die  letztere 
hätte  begründen  können.  Weder  bautechnische  Merkmale  noch  zeitliche 
Kennzeichen  inschriftlicher  oder  sonstiger  Art  sind  vorhanden,  die  für 
die  Anlage  eine  wesentlich  spätere  Periode  bezeichnen  könnten,  als  sie 
die  nassauische  Strecke  erkennen  lasst.  Im  Gegenteil  haben  bisher 
gerade  die  ältesten  Stempel-Typen  der  22.  Legion  sich  in  den 
gleichen  Abdrücken  in  der  Wetterau  gefunden  wie  z.  B.  auf  der  Saal- 
burg. Ich  halte  bis  zum  Beweis  des  Gegenteils  die  Wetterau-Linie  für 
gleichzeitig  mit  der  Taunus-Linie  und  für  ein  Werk  desselben  Entwurfs. 
Dass  dieser   grosse  und   zusammenhängende  Entwurf  aus  der  Zeit  Do- 


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Limes-Studien 


293 


ians     ln'iTühit.    dafür    .spricht    unter   Anderem    auch    Folgendes.     In 

rüiiiischcn  WVtterau  müssen  Angehörige,  vielleicht  versprengte  Teile 

nsipischen  Stammes  gewohnt  haben.     Die  Chatten  mochten  sich 

U    der  Anlage  des  Limes  der  fremden  Botinässigkeit  in  keinem  Falle 

?n,   mit  aller  Bestimmtheit  werden  von  Tacitus  Germ.  32  die  Usipier 

Tenkterer    zunächst    dem   Rheine,    d.    h.    zwischen    Chatten    und 

»in,    genannt       Da    aber    nach    dem    einen  Abschnitt    bezeichnenden 

(Img  de?  Domitian  im  Jahre  83  eine  Aushebung  unter  den  Usipiern 

zv iiümi inen  wird    und  eine  Cohors  Usipiorum    alsbald    in  Brittannien 

Steint  (Tac,  Agr.  28),   so  liegt  es  nahe,    an  eine  wenn  auch  unbe- 

tende  Abteilung    dieses  Völkchens  zu  denken,    die  gerade  durch  die 

irang    des  Limes    im-  Taunusgebiet    und    in    der  Wetterau  von   dem 

lpt^tainin  abgetrennt  wurde   und   das  Schicksal  der  Mattiaken  erlitt. 

einen»  anderen  Teile  des  römischen  Gebietes  konnten  Usipier  nicht 

inen,  als  äußerste  Grenze  wäre  ihnen  innerhalb  desselben  Hochtaunus 

Ost  Li  mm*   oder   der  schmale   Ufersaum   zwischen  Schwalbach    und 

$    zuzuweisen.     Die  Usipier    sind   schon   in  früher  Zeit  vom  Nieder- 

in    nach  Soden  gedrängt,    sie    erscheinen  im  Jahre  69,    zusammen 

t    Chatten    und  Mattiaken,    vor  Mainz,    wo   sie   plündern  (Tac, 

.    4.   37).    and  wir  haben  demnach  anzunehmen,   dass  sie  schon  da- 

s    nicht  lerne  von    den    beiden    anderen  Stämmen  wohnten  und  dass 

zusammen    die  Territorien  Nassaus    und  Hessens   einnahmen.     Hat 

nitian,   wie  es  wahrscheinlich  ist,    im  Jahre  83  oder  84  die  Unter- 

fuug  dieser  Landschaften    durch   die  planmässige  Anlage    des  Limes 

onnen,  so  war  gerade  die  Einbeziehung  der  Wetterau  in  das  römische 

»iet  jener  neue  und  wirkungsvolle  Gedanke,  der  die  Besitznahme  von 

seitherigen  Methode  der  Okkupation  unterschied  und  der  die  Ursache 

ü,  dass  eine  Epoche  der  relativen  Beruhigung  folgte. 

Umsomehr  dürfen  wir  nicht  unterlassen,  uns  nach  Merkmalen  des 
heren  Zustandes  umzusehen.     Die  Schwierigkeit  dieser  Untersuchung 
offenkundig,    da   in  den    meisten  Fällen   jede  Spur  des  ältesten  Be- 
ides verwischt   ist    und    der  Limes   selbst   eine    radikale  Beseitigung 
früheren  Formen  der  Okkupation  mit  sich  brachte. 

Friedberg  und  die  Saal  bürg  lassen  sich  jetzt  bereits  in  die 
ttxjgBT  Jahre  des  ersten  Jahrhunderts  zurück  datieren.  Bezüglich 
terer  liegt  in  neuester  Zeit  als  Beweis  hierfür  der  Fund  eines  Stem- 
i  der  14.  Legion  auf  einem  Wagenrad  vor,  der  nicht  nach  dem 
re  89  dort  zurückgelassen  sein  kann.  Bekanntlich  war  bisher  nicht 
leideste  Spur   der  14.  Legion  am  Limes  vorgekommen.     Friedberg 


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294  '  A.  Hammerau 

hat  bauliche  Anlagen,  die  ebenfalls  der  14.  Legion  angehören  und  die 
schon  auf  zerstörten  Bauten  lagern.  Das  Wiesbadener  Castell  war, 
gleich  der  Saalburg,  zu  einer  gegebenen  Zeit  der  Endpunkt  einer  Mili- 
tärstrasse  und  es  musste  also  diese  Zeit  vor  die  Anlage  des  Limes 
fallen.  Sobald  aber  ein  wirksamer  Schutz  gegen  die  Einfalle  der  Ger- 
manen erreicht  werden  sollte,  musste  auf  der  Passhöhe  des  Taunus  für 
Befestigungen  Vorsorge  getroffen  sein.  Wir  finden  nun  hier,  wie  bereits 
bemerkt  wurde,  zunächst  das  Castell  Zugmantel  und  zwar  in  einer 
merkwürdigen  Situation.  Es  ist,  gleich  den  beiden  benachbarten  Castellen 
Holzhausen  und  Eichelgarten,  mit  den  Prinzipalseiten  (den  Lang- 
seiten) nach  dem  Limes  gelegen,  was  durchaus  gegen  die  Regel  ist. 
Bei  Castell  Holzhausen  richtet  sich  diese  Lage  deutlich  nach  dem  Lauf 
der  altQn  Strasse  (Hessenstrasse),  bei  Eichelgarten  nach  dem  Fürsten- 
weg. Was  liegt  näher  als  anzunehmen,  dass  diese  Castelle  ursprüng- 
liche Anlagen  sind,  die  dem  Limesbau  vorausgehen  und  einer  Zeit  an- 
gehören, wo  es  nur  einzelne  gefährdete  Punkte  zu  schützen  galt. 
Zwischen  Castell  und  Limes  hat  schon  Krauss  einen  grossen  erhöhten 
Platz,  einen  „Lagerplatz",  wie  er  ihn  nennt,  konstatiert;  Rössel  be- 
zeichnet ihn  als  eine  Art  Manöverfeld.  Vielleicht  war  es  ein  Markt- 
platz, wie  wir  deren  mehrere  bei  den  Limescastellen  kennen,  der  zum 
friedlichen  Verkehr  mit  den  Überhöhischen  Nachbarn  an  dieser  Stelle 
passend  gelegen  hätte;  allerdings  befindet  sich  der  Marktplatz  der 
„Alteburg"  bei  Heftrich  sehr  nahe. 

Auffallender  noch  als  die  Lage  dieser  jedesfalls  sehr  alten  Castelle 
ist  der  Umstand,  dass  das  nahe  gelegene  „Eichelgarten"  *)  ein  Erd- 
werk, das  einzige  des  Limes  darstellt8).  In  der  unmittelbaren  Nähe 
kommt  dieser  Fall  noch  einmal  vor,  beim  sog.  „Heidekringen"  bei 
Wehen,  der  nach  Cohausens  Urteil  ein  römisches  Werk  darstellt  und 
ebenfalls  diesem  Terrain- Abschnitt  angehört,  wenn  er  auch  etwas  zu- 
rückliegt und  zum  Limes  nicht  in  sichtbare  Beziehung  tritt.  (Castell 
Neu- Wirtshaus  bei  Hanau  ist  kein  reines  Erdwerk,  da  es  eine  leichte 
Trockenmauer  im  Inneren  ergab).  Ich  kann  mir  diese  Anlagen  nicht 
anders   erklären,    als   dass   sie   der  Frühzeit  der  Occupation  angehören 


.2)  Der  Name  dieses  Castells  hat  mit  einer  Eichenpflanzung  nichts  zu 
thun;  da  niemals  eine  solche  hier  bestand  und  der  Boden  dafür  ungeeignet 
ist,  erscheint  er  Cohausen  rätselhaft.  Ich  bin  überzeugt,  dass  er,  ebenso 
wie  der  „Eichelstein"  in  Mainz  und  die  „Igelsäule",  vonAigil  abzuleiten  ist. 

3)  Kofier  glaubt  neuerdings  Erdwerke  in  der  Wetterau  gefunden  zu 
haben,  die  er  jedoch  nicht  für  Castelle  erklärt. 


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Limes-Stuctten.  295 

kann  nur  Cohansen  beistimmen,   wenn  er  dem  Gastell  Eichelgarten 

inlass  seiner  inkorrekten  Form  und  seines  „elenden  Profils"  (es  hat 

keine  Eingänge   oder  Thore)    eine   Ausnahmestellung   vindiziert 

es  „entweder   einer   dem  Bau   des  Pfahlgrabens   vorausgegangenen 

seinem  Verlust  nachfolgenden  Zeit"    zuschreibt,   den  Ileidekringen 

als  Marschlager  vielleicht  der  Zeit  vor  Anlage  des  Limes  bezeich- 

Von    der  Zeit   nach   dessen  Aufgabe   kann  wohl   bei  Eichelgarten 

die  Rede   sein,    da   das  Castell  diesem  unmittelbar  anliegt.     Ehe 

die  systematischen  Limescastelle  baute,  die  iu  bestimmten  Abstän- 

angelegt  sind,  waren  solche  Erdkastelle  nötig,  um  als  „praesidia", 

sie  Tacitus   nennt,    den   ersten  Halt   im   feindlichen  Land   zu   ge- 

en.     Es   kann   wohl   sein,    dass   auch  der  Heidekringen  eine  erste 

rnehmung  oberhalb  Wiesbaden  darstellt. 

Aus  allen  diesen  Erscheinungen ,  die  etwas  Aussergewöhnliches 
ieten,  ergiebt  sich  mit  Bestimmtheit,  dass  der  ganze  Abschnitt  der 
Libbacher  Heide  und  des  Idsteiner  Thaies,  der  schon  in  einer 
m  Zeit  in  Beziehung  zu  dem  Rheinthal  steht  und  einen  unmittel- 
n  Weg  auf  Castel  und  Mainz  eröffnete,  die  besondere  Aufmerksam- 
der  römischen  Kriegskunst  schon  in  'der  Zeit  vor  dem  Limesbau 
sich  zog  und  als  eine  Haupt- Ausfallspforte  des  germanischen  Landes 
ichtet  wurde. 

Es  gab  unzweifelhaft  eine  Periode,  wo  die  Verteidigung  des  Mit- 
ein-Gebietes  nur  auf  den  Brückenkopf  zu  Castel  und  die  zurück- 
nden  Castelle  zu  Heddernheim,  Wiesbaden  und  vielleicht  Friedberg 
Ändet  war.  Dass  dies  als  ein  Verteidigungssystem  gelten 
»te,  beweist  allein  schon,  wie  wenig  man  sich  bei  der  Erweiterung 
der  eigentlichen  Feststellung  der  Grenze  mit  der  Idee  einer  Zoll- 
3  begnügte.  Ich  kann  diese  Idee  der  vorwiegenden  Bestimmung  des 
s  als  Zolllinie  angesichts  der  ganzen  Geschichte  und  Entwicklung 
jlben,  angesichts  seiner  immensen  Verteidigungsmittel  und  kompli- 
en  Anlagen  nur  höchst  verwunderlich  finden.  Sie  ist  meines  Er- 
ms  ein  warnendes  Beispiel,  wieweit  eine  theoretische  Interpretation 
)lchen  Dingen  von  der  einfachsten  Wahrheit  abirren  kann.  Wozu 
Her  Welt  bedurfte  es  zu  einer  ausschliesslichen  Zollgrenze  (der 
mzweck  der  Absperrung  soll  nicht  geleugnet  werden)  so  sorgsam 
ahrter  und  mit  allen  Mitteln  römischer  Kriegskunst  ausgerüsteter 
3lle,  ihrer  Thortürme  und  Ausfallpforten,  des  doppelten  Spitzgrabens 
des  ganzen  wohlausgedachten  Wehrsystems?  Waren  vielleicht  die 
£en   von   schweren  Geschützkugeln   aus  Stein,    die  man  jetzt  schon 


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296  A.  Hammeran 

mehrmals    in    und    bei    den  Castellen    aufgefunden    hat,    auch    nur    für 
Banden  von  Schmugglern  und  Plünderern  bestimmt,    von  denen  bestän- 
dig gefabelt  wird  ?     Sie  sind  gefunden  in  den  Castellen  von  Wiesbaden, 
(Cohausen,  Grenzw.   171),  Mainhardt,  Hainhaus-Vielbrunn  im  Odenwald 
(Knapp,  röra.  Denkm.  d.  Odenw.-  S.  78)  und  Cohausen  hat  selbst  darauf 
hingewiesen,  dass  sie  nur  für  Wurfmaschinen  verwendet  werden  konnten, 
die  auf  den  Mauertürmen  Aufstellung  fanden.     Wenn  das  kein  grosser 
Krieg  ist  und  keine  Verteidigungsanstalt,  so  muss  man  eine  neue  Defi- 
nition für  diese  Sache  und  für  römische  Castelle  feststellen.     Der  mili- 
tärischen Absicht  des  Limes  wird  widersprochen  und  doch  wird  überall 
(z.    B.   von   Cohauseu,    Grenzw.    116)    von    der    „strategischen    und 
taktischen  Absich t"  der  einzelnen  Castelle  rühmend  geredet,  wird  die 
Saalburg   als   ein  Lehrobjekt  eisten  Ranges  gepriesen!     Wozu  bedurfte 
es  solcher  Muster  für  eine  Zollbehörde  und  eine  Schmuggler-Gesellschaft  ? 
War  die  Linie  nur  eine  Zollgrenze,  so  erscheint  der  Wetterauer  Bogen 
geradezu  abenteuerlich  und  eine  Linie  Friedberg- Altenstadt  oder  Fried- 
berg-Krotzenburg  war  einzig  rationell.     Fragen  wir,  was  die  Anhänger 
der  Zoll-Idee   veranlasst  hat,    den  Limes  für  nichts  Besseres  zu  halten, 
so    ist    es    im   Wesentlichen    die    Annahme    seiner    angeblichen    in    der 
Konstruktion   begründeten    geringen   Widerstandskraft   bei   ausgedehnter 
Entwicklung,  der  nicht  ausreichenden  Truppenzahl  und  der  nicht  überall 
strategisch   sinnvoll  gelegten  Trace,    die  öfters  vom  feindlichen  Gelände, 
überhöht   ist.     Alles   dies   hat  Herrn   von  Cohausen   zu   dem    bündigen 
Satze  geführt    (S.  348):     „der    Pfahlgraben    selbst   diente    nirgends 
zur  Verteidigung**.     Und  nach  Mommsen,  Rom.  Gesch.  5,  142,  soll 
bei  der  Tracierung  des  Limes  „an  Kriegszwecke  überhaupt  nicht 
gedacht"  sein.     Nun  kennen  wir  aber  vor  Allem  den  ganzen  Apparat 
der    Verteidigung    noch    nicht    hinreichend,    um    darüber    abzuurteilen, 
welchen  Schutz   der  Limes   durch    seine  Konstruktion   bot;    wir   wissen 
noch  nicht,   was   eigentlich   der  Pfahl  bedeutete   und  ob  und  wie  der- 
selbe zur  Verstärkung  der  Linie  wirkte.     Es  ist  begreiflich,  dass  selbst 
eine   durchgehende  Pallisadierung    bei  solidester  Verfassung  an  und  für 
sich   einer   feindlichen    Truppe   den    Durchbruch    nicht   wehren   konnte, 
sobald  diese  ungestört  blieb.     Aber  wer  sagt  uns,  dass  dieser  Fall 
im  römischen  Sinne  überhaupt  eintreten  konnte?     Man    muss   vielmehr 
annehmen,    dass   das  ganze  Gewicht  der  Verteidigung  in  dem  vorzüg- 
lichsten Signalsystem    beruhte   und   dass  hierbei  eine  Pallisade  gar 
wenig  in  Betracht  kam ;  dies  lässt  sich  durch  die  Lage  der  Türme  und 
Stationen  beweisen. 


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Limes-Studien. 


297 


Ich  muss  gestehen,  dass  ich  mir  die  Idee  der  Pallisadierung 
ieate  noch  nicht  zurechtzulegen  vermag  und  letztere  in  keiner  Weise 
nachgewiesen  erachte.  Im  Wesentlichen  spricht  für  sie  der  Name 
Igraben,    aber   es  muss  mit  Nachdruck   darauf  hingewiesen  werden, 

wissenschaftlich  genommen,  bisher  nicht  der  geringste  Beweis 
ine  solche  Verstärkung  vorliegt.  Der  merkwürdige  Umstand,  dass 
lern  bayrischen  Teil  der  Linie,  der  „Teufelsmauer",  wo  doch  un- 
elhaft  kein  Erdwall  sondern  eine  Mauer  besteht,  ebenfalls  die 
3u  Pfahlheck,  Pfahlrain,  Pfahlranken  im  Volksmund  vorkommen 
lusen  S.  9),  aber  nirgends  die  Bezeichnung  Pfahlgraben 
heint  und  dass  diese  Strecke  thatsächlich  keinen  Graben 
eist,  muss  uns  zunächst  klar  machen,  dass,  wenn  Pallisaden  be- 
en,  diese  hier  nicht  auf  der  Sohle  eines  Grabens  angebracht 
i.  Da  nun  aber  ferner  auch  kein  Wall  hier  existiert,  so  fragt 
sich,  wo  denn  der  Pfahl  gestanden  haben  soll.  Er  müsste 
einer  Mauer  von  c.  3  m  Höhe  und  1  in  Breite  (so  berechnet 
is  ihre  Dimensionen4))  als  Brustwehr  angebracht  gewesen  sein, 
rerseits  ist  ein  auffallender  Umstand,  der  noch  nicht  genügend  be- 
t  ist,  das  totale  Fehlen  jeder  Bezeichnung,  die  auf  Pfahl, 
Igraben  oder  damit  zusammengesetzte  Orts-  und  Flur- 
en  sich   bezieht,    im   ganzen   Bereich   der   Odenwaldlinie. 

haben  wir  thatsächlich  keinen  Wall  und  Graben,  sondern  nur 
zusammenhängende  Linie  von  Castellen   und  Wachtürmen.     Diese 

im  Volksmund  niemals  Pfahl  oder  Pfahlgraben.  Daraus  geht 
r.  dass  nicht  die  Befestigungslinie  an  und  für  sich,  sondern  eben 
lie  sichtbare  Verbindung  derselben  (in  Form  von  Mauer  oder 
i  mit  dem  „Pfahl"  in  Beziehung  gesetzt  wird. 

Es  sei  mir  gestattet,  die  immerhin  bemerkenswerthe  Auslassung 
b  Grimms  in  der  „Deutschen  Mythologie",  II.  Ausg.  S.  975, 
3r  zu  setzen,  da  sie  die  mythische  Deutung  des  Namens  aus- 
>  behandelt  und  da  sie  mir  gegenüber  unseren  einseitig  archäo- 
hen  Untersuchungen  allzu  wenig  bekannt  geworden  zu  sein  scheint, 
tn  sagt :  „Das  Volk  nennt  die  römischen  Festungswerke  in  Bayern, 
aben,  Franken  und  der  Wetterau  nicht  nur  Teufelsmauern,  sondern 
Pfalgraben,   Pohlgraben,   Pfahltöbel,   ja   ganz   einfach  den 


*)  Vgl.  Westd.  Zs.  V,  150.    Cohauseu  hat  nach  einer  irrigen  Berech- 
10  Fuss  Breite  angenommen ;   aber  Paulus  weist  nach,   dass  nur  die 

im  er  fläche  der  Mauer  10—12  Fuss  breit  ist,  weshalb  man  früher  auf 

Strasse  schloss. 


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298  A.  Hammera« 

Pfal,  pl.  die  Pfäle,  was  mau  aus  Pfahl,  palus,  einem  schon  früh  in 
unsere  Sprache  aufgenommen  lat.  Wort  (GrafF  3,  331)  deutet.  Doch 
in  diese  Mauern  sind  nur  Steine  und  Ziegeln,  keine  Pfale  verwandt; 
richtiger  scheint  es,  die  Benennung  wiederum  auf  Phol  [den  Gott]  zu 
ziehen,  wofür  deutlich  spricht,  dass  in  der  Wetterau  die  Form  Wuls- 
graben  vorkommt  (DiefFenbach,  Wett.  142),  eine  blos  erweichte  Aus- 
spracbs  statt  Phulsgraben,  wir  haben  schon  verschiedentlich  erkannt, 
wie  Phol,  Pfal,  Pfui  wechseln.  Noch  mehr,  die  Teufelsmauer  heisst 
auch  hin  und  wieder  der  Schweingraben,  und  eine  merkwürdige 
Schwäbische  Yolkssage  meldet,  er  sei  Nachts  von  einem  Gockelhahn 
und  einem  Schwein  in  dem  Erdboden  aufgehackt  und  aufgewühlt 
worden.  (Prescher's  bist.  Bl.,  Stuttgart  1818  S.  67.  Da,  wo  der 
Wall  sich  über  den  Kochersberg  an  den  Murrfluss  zieht  nennen  ihn  die 
Landleute  allgemein  den  Schweingraben).  Weist  das  nicht  unverkenn- 
bar auf  Phol  den  Eber?  Ich  zweifle  kaum,  es  werden  sich  aus  Volks- 
Überlieferungen  und  örtlichen  Namen  weitere  Bestätigungen  ergeben. 
Christnachts  soll  der  Teufel  auf  der  Teufelsmauer  einher  fahren  (Abb. 
der  Münchener  Akad.  I  23  vgl.  38),  wie  in  den  Zwölften  fast  alle 
heidnischen  Götter  sich  rühren.  Nicht  zu  übersehen  ist,  dass  auch  in 
solchen  Gegenden  Teufelsgraben,  Dükersgraben  vorkommen,  z.  B. 
in  Niederhessen,  wo  gar  keine  römische  Mauern  gezogen  waren;  alle 
auffallenden  Steinfelsen  und  Mauern  werden  von  der  Phantasie  des 
Volkes  entweder  auf  Riesen  und  Teufel  oder  auf  Römer  und  Hellenen 
zurückgeschoben".     Soweit  Grimm. 

Es  giebt  aber  auch  ein  Pohlfels,  einen  Pohlbach  in  Gegenden, 
wo  kein  römischer  Limes  existiert  (ersteres  bei  Waldweiler,  letzteres 
im  Kreise  Prüm  auf  dem  linken  Rheinufer);  ich  entnehme  dies  den 
Nachtragen  zu  Grimm  Myth.  4.  Ausgabe  von  Elard  Hugo  Meyer  B.  III 
S.  80.  Dort  wird  auf  die  einschlagenden  Eigennamen  hingewiesen: 
Baiborn  (Weist.  I,  778  u.  779)  in  der  Pfalz,  Baldeburnen,  Polborn, 
Vollborn,  Fülleborn;  auch  der  Ortsname  Palgunse  (=  Pohlgöns),  der 
zum  Eigennamen  wird,  gehört  hierher.  Meyer  hält  für  „höchst  an- 
nehmbar", dass  Phol  blosse  Koseform  von  Balder  oder  Paltar  sei,  da 
die  Verschiedenheit  des  Anlauts  nicht  störe.  Der  Wirbelwind  heisst 
Pulhoidchen,  Pulhaud.  Ich  füge  hinzu,  dass  in  der  Schweiz,  dem 
Elsass  und  der  Pfalz  der  „Bollhanimel"  ebenfalls  in  der  Christnacht 
als  „Dorftier"  auftritt  (wie  der  Teufel  auf  der  bayerischen  Teufels- 
mauer), bald  als  Hammel,  bald  als  Kalb,  Rind  oder  Gans  (Becker,  die 
Pfalz  und  die  Pfalzer  S.  470). 


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Limes-Stadien. 


Die  Bezeichnung  „Schweinegraben"  kommt  ausser  in  Bayern, 
intlich   auch   sonst  mehrfach  am  Limes  vor,    z.  B.   zwischen  Mar- 

und  Altenstadt,  bei  Welzheim  am  Württembergischen  Limes 
.äsen  S.  27).  Zwischen  Walldürn  und  Miltenberg  (S.  32)  heisst 
,imes  an  einer  Stelle  Saugraben,  zur  Capersburg  im  Taunus  führt 
austeg.     Bei  Marköbel  liegt  der  Sauberg. 

Dass  für  Pfal  auch  öfters  Pfui  oder  Faul  auftritt,  wie  bemerkt 

ist  gewiss   sehr  beachtenswert;    dies   kommt  vor  bei  Langenhain 

S.  91),  ein  Pfuhlborn  entspringt  am  Limes  südwestlich  der 
•sburg,  an  der  Strasse  von  Rodheim  nach  Webrfieim5). 

Der  Graben  fehlt  öfters  auch  beim  Taunuslimes  auf  sonst  gut 
tenen  Strecken;  er  ist  also  auch  hier  nicht  für  eine  Pallisade 
mdbar.  Aber  ebendort  tritt  auch  öfters  in  felsigem  Terrain  eine 
hliessliche  Konstruktion  des  Walles  aus  Steinen  auf  (wie  zwischen 
urg  und  Feldberg  -  Castell) ;  es  ist  ganz  unerfindlich,  wo  auf 
n  die  Pfähle  befestigt  gewesen  sein  sollten,  wir  müssten  denn  eine 
üekliche  Mauerkonstruktion  voraussetzen,  was  doch  wohl  hier  nicht 
dg   ist    und  was    ein  Fundament   ergeben    raüsste.     Ich  will  nach 

die  Pallisaden  nicht  von  vornherein  leugnen  oder  für  unmöglich 
ren,  aber  ich  kann  sie  aus  der  Bezeichnung  Pfahlgraben  und  aas 
Befund  nicht  ohne  weiteres  entnehmen6). 

3)  Bei  Rückiogen  sind  einige  sehr  wichtige  Bezeichnungen  im  Volks- 
erhalten: das  Foelche,  der  Faul  graben  (mit  ganz  klarem  Wasser), 
h  am  Pfaffendamm   die  Faul  brücke   (Duncker,    Beiträge  etc.  S.  39, 

1). 

6)  Herr  Prof.  R.  Henning  in  Strassburg  hatte  die  Güte,  mir  auf 
i  Anfrage  folgenden  Bescheid  zu  geben,  der  im  Wesentlichen  sich  für 
lerleitung  des  Wortes  von  Pfahl  ausspricht:  die  Form  des  Namens 
für  den  Gott  sei  bereits  in  der  alten  Zeit  (2.  Merseburger  Spruch) 
•  überliefert.  Zwischen  ihr  und  phäl,  pfal  --  Pfahl  bestehe  keinerlei 
liliche  Brücke.  „Beide  Formen  können  in  alter  Zeit  niemals  vermischt 
;n  sein.  Nun  sind  aber  die  Ortsnamen  Phal,  Phalbach,  Pfahlheim, 
rtorf  aus  dem  9.— 11.  Jahrhundert  sicher  belegt  (Förstemann  2.  1187  f.) 
sie  liegen  an  solchen  Stellen,  dass  man  ihren  Zusammenhang  mit  dem 
m  oder  Limes  und  dem  im  Mittelalter  so  genannten  Pfahl  oder  Pfahl- 
n  nicht  bezweifeln  kann.  Das  Phal  dieser  Ortsnamen  muss  auch  un- 
gt  mit  ahd.  phal,  lat.  palus  identisch  sein,  welches  letztere  bereits  vor 
iautverschiebung  hVs  Germanische  drang.  Das  Wort  muss  im  Vulgär- 
n  bereits  eine  technische  Bedeutung  gehabt  haben."  Henning  erwähnt 
an  die   bekannte  Stelle  bei  Ammian  18,  2,  15  (regio,  cui  Capellatii  vel 

nomen  est)  und  fragt :  „sind  danach  die  pali  eigentlich  die  Grenzpfähle 
«He  Wälle   mit  Verhauen,  wie  sie  auch  sonst  zwischen  den  Territorien 


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300  A.  Hammeran 

Man  hat  sich  vielfach  den  Kopf  darüber  zerbrochen,  wie  der 
Zug  des  Limes,  namentlich  im  Gebirge,  wo  er  von  der  geraden  Linie 
abweicht  und  wo  aller  Orten  Überhöhungen  und  schroffe  unstra- 
tegische Positionen  vorkommen,  zu  erklären  sei.  Aus  letzteren  hat 
Herr  von  Cohausen  nicht  den  geringsten  Teil  seiner  Argumentation  gegen 
die  militärische  Bestimmung  des  Werkes  abgeleitet.  Die  Erklärung  ist 
folgende.  Für  die  Führung  des  Limes  waren  den  Römern  zwei  Prin- 
zipien massgebend:  die  möglichst  gerade  Linie  als  die  kürzeste  und 
rationellste  Verbindung  der  Stationen  und  die  grundsätzliche  Einhal- 
tung der  Wasserscheide  bei  Vermeidung  der  höchsten  Berge. 
Aus  der  Kombination  dieser  beiden  Faktoren  lässt  sich  auf  der  Karte 
mit  Leichtigkeit  gerade  diejenige  Linie  im  Gebirgsterrain 
ausfindig  machen,  die  thatsächlich  gewählt  wurde.  Massgebend 
ist  dabei,  dass  das  Prinzip  der  geraden  Linie  stets  die  Vorhand  behält ; 
so  zwar  dass  im  Falle  eines  nötigen  Entscheids  zwischen  beiden  Mög- 
lichkeiten, wie  sich  öfters  beobachten  lässt,  lieber  ein  kleiner  Wasser- 
lauf, in  der  Ebene  stets  auch  ein  grösserer  Bach  oder  ein  Fluss  direkt 
und  ohne  Umweg  durchschnitten  wird.  Wo  es  aber  angeht,  wird  im 
Gebirg  tiberall  die  Wasserscheide  eingehalten.  Es  geschieht  dies 
aus  einem  Grunde,  den  schon  Yates  mit  nüchternem  Sinne  erkannt  und 
hervorgehoben  hat:  das  Wasser,  namentlich  der  Gebirgsbäche  war  von 
verderblichster  Wirkung  auf  den  Bestand  des  Walles  und  es  galt,  dem- 
selben die  thunlichst  geringe  Fläche  zu  bieten,  womöglich  ganz  auszu- 
weichen. Das  ist  im  Taunus  meisterhaft  durchgeführt.  Wo  Ausnahmen 
vorkommen,  wie  beim  Durchschneiden  des  Erlenbachs  im  Köpperner 
Thal  (bei  dem  Lochmühle- Castell),  der  Use  bei  Langenhain,  des  Datten- 
bachs  bei  Cröftel,  des  Mühlbachs,  Emsbachs,  Wiedbachs  war  eine  andere 
Führung  ohne  fast  unmögliche  Umwege  nicht  ausführbar,  der  Knoten 
musste  zerhauen  werden.  Dieselbe  Erscheinung  linden  wir  natürlich 
bei  grösseren  Wasserläufen,  vorwiegend  in  der  Ebene:  die  Kinzig  bei 
Rückingen,  die  Nidda  bei  Staden,  die  Horloff,  die  Aar,  die  Lahn 
bei  Ems  konnten  nur  direkt  geschnitten  werden.  Aber  wie  sorgsam 
und  berechnend  verfuhr  man  mit  der  Ausstossung  des  kleinsten  Bäch- 
leins, wenn  es  keinen  grossen  Umweg  kostete !  Bei  Marköbel  wird  der 
Krebsbach  aufs  Genaueste  umschlossen  (in  diesem  Falle  genügte  die  ge- 


verschiedener Stämme  erwähnt  werden  und  ist  der  Phal  danach  überhaupt 
nur  als  ein  Grenzwall  oder  Grenzgraben  zu  verstehen  ?  Jedenfalls  aber  kann 
sieh  die  Vermischung  zwischen  Phal  und  Phol  erst  in  den  Dialekten  seit  dem 
13.  Jahrhundert  vollzogen  haben,  früher  nicht". 


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Limes-Studien. 


301 


Linie),  zwischen  Bisses  und  dem  Schwalheinier  Hof  in  der  Wetterau 
das  Echzeller  Ried  umgangen,  in  unmittelbarer  Nähe  von  Langen- 
wird der  Bach  des  Vogelthales  rund  umschlossen  (damit  er  deu 
j  nicht  durchbreche,  läuft  dieser  parallel);  vor  allem  die  Quelle 
Vors  vor  Idstein  ist  aufs  Genaueste  verwahrt  und  eingeschlossen, 
»ordabhang  des  grossen  Feldbergs,  oberhalb  Reiffenberg,  entspringen 
kleine  Quellen  dicht  beim  Limes  (darunter  der  sog.  Pohlbora), 
im  Walle  selbst,  zwei  etwas  oberhalb.  Sie  haben  bis  heute  fast 
das  Mindeste  am  Walle  zerstört,  so  dass  es  scheinen  könnte,  als 
sie  in  einer  Fassung  durchgeführt  gewesen. 
Diesen  Tracen  gegenüber,  die  doch  gewiss  auffällig  genug  sind, 
»ine  andere  Erklärung  möglich,  als  dass  man  einen  grossen  Wert 
ie  Erhaltung  legte  und  das  Wasser  als  zerstörende  Kraft  genau 
»chnung  zog.  Am  deutlichsten  zeigt  sich  jedoch  dieser  Grundsatz 
m  Bestreben,  die  Übergänge  der  Wasserläufe  durch  besondere 
drangen  zu  verwahren  und  zu  verstärken.  Solche  Verwahrungen 
Verdoppelungen  des  Walles  zeigt  der  Kümmelbach  in  Württemberg 
usen  28),  die  sorgfältige  Zangen-Anlage  vor  dem  Feldberg- Castell  an 
juellen  der  Weil,  der  sog.  Triangel  bei  der  Wörsquelle,  wahrschein- 
lich eine  Verdopplung  beim  Köpperner  Thal.  Bei  Arnsburg  ist 
•urchschneidung  der  Wetter  mittels  einer  sehr  merkwürdigen  Ab- 
ig  der  Linie  bewirkt,  die  den  geradlinigen  Lauf  unterbricht  und 
iifelhaft  irgend  eine  auf  die  Verteidigung  bezügliche  Bedeutung  hat. 
bei  Oberbiber  ist  die  gleiche  Erscheinung  zu  beobachten  (Cohausen 
38),  wo  der  Durchgang  der  Aubach  stattfindet.  Eine  bemerkens- 
Anlage  zeigen  ferner  einige  Stellen  des  Limes,  die  durch  Sümpfe 
rchführen.  Bereits  in  Band  VII,  S.  61  der  „Westd.  Zs.4i  hat  Dahm  die 
tleitung  desselben  durch  den  sog.  Doppelbiersumpf  zwischen  Krotzen- 
und  Rückingen  mittels  Pfählen  nachgewiesen.  Ganz  in  derselben 
fand  auch  Pfarrer  Möbius  im  Sumpf  der  Horlof  eine  Reihe  enge 
menstehender  Eichenpfahle,  die  freilich  seither  nicht  richtig  ge- 
sind (Cohausen  66)  und  Kofler  hat  dort  Ähnliches  im  Bett  des 
hens  beobachtet,  was  er  für  einen  Übergang  (eine  Furt)  auf 
in  hält. 

Sind  demnach  die  Führungen  des  Limes  durch  die  Wassergebiete 
1  durchaus  rationell,  so  dürften  auch  andere  seither  beanstandete 
^inungen,  sobald  sie  nur  im  Zusammenhang  betrachtet  werden, 
km  Verständnis  sich  erschliessen.  Zwischen  Langenhain  und  dem 
ier    gelegenen    Castell    Kaisergrube,    weiterhin    bis    zur    Saalburg 


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302  A.  Hammeran 

ist  der  Limes  so  gelegt,  dass  der  Blick  nach  dem  Niddathal  und  der 
Wetterau  entzogen  ist,  indem  nirgends  die  höchste  Bergkappe  er- 
strebt, wohl  aber  die  Wasserscheide  gewahrt  wird.  Ganz  ähnlich,  nur 
nach  umgekehrter  sudlicher  Richtung,  läuft  die  Strecke  beim  Kiesshübel 
und  Rosskopf  (zwischen  der  Saalburg  und  dem  Feldberg).  Gohaosen 
wundert  sich,  dass  der  Limes  dort  nicht  den  Winterstein,  hier  nicht 
den  Gipfelpunkt  des  Rosskopfs  und  des  Einsiedlers  erstiegen  habe.  Ich 
sehe  nicht  ein,  wozu  dies  nötig  war.  Überschau  zu  gewinnen,  war  für 
das  eigene  Land  nicht  erforderlich;  fehlte  dieselbe  doch  für  das  feind- 
liche an  vielen  Stellen  und  war  gar  nicht  so  wichtig,  als  man  sie  in 
unserer  Zeit  der  ferntragenden  Geschosse  wichtig  hält.  Den  Feind  sah 
man  immer  noch  früh  genug,  um  ihn  aufzuhalten 7).  Was  aber  sollte  die 
völlig  nutzlose  Arbeit,  den  Limes  auf  einen  hohen  Berg  zu  fuhren  und 
die  Truppen  dann  auf-  und  abmarschieren  zu  lassen  ?  Am  Nordabhang 
des  grossen  Feldbergs  zieht  der  Wall  sicher  und  unbekümmert  auf  halber 
Höhe;  wenn  er  die  höchste  Kuppe  erklommen  hätte,  würde  er  aller- 
dings einen  Ausblick  ins  Mainthal  gewonnen  haben,  aber  wofür?  und 
um  welchen  Preis !  Die  Wasserscheide  hat  er  auf  seine  Weise  trefflich 
eingehalten. 

Es  führt  mich  dies  nunmehr  auf  einen  sehr  wichtigen  und  sehr 
verschieden  beurteilten  Punkt,  das  Signalsystem,  welches  Cohausen, 
da  er  eine  komplizierte  Methode  der  Inland-Signale  voraussetzt,  haupt- 
sächlich veranlasst  hat,  eine  neue  und  eigenartige  Erklärung  der  sog. 
Begleithügel  zu  geben.  Wohl  kann  er  sich  den  Unterschied  zwischen 
den  einzelnen  Strecken  nicht  erklären  und  fragt  verwundert  (S.  128), 
weshalb  auf  der  Linie  Langenhain-Capersburg  eine  solche  Signalisierung 
nicht  vorhanden  und  thatsächlich  nicht  möglich  war,  da  jene  auf  dem 
westlichen  Hang  des  Gebirges  liegt.  Man  muss  antworten,  dass,  wenn 
überhaupt  solche  Feuersignale  zur  Alarmierung  in  das  Land  gegeben 
worden  wären,  sie  in  der  Wetterau  sicherlich  so  wenig  gefehlt  hätten 
wie  im  Main-  und  Niddathal.  Das  allein  genügt,  um  die  Idee  der 
grossen  Feuersignale  vom  Gebirg  in  die  Ebene  für  gänzlich  hinfallig 
zu  erklären. 


7)  Es  wird  meist  gar  nicht  beachtet,  dass  vorgeschobene  Werke 
vor  dem  Limes  existiert  haben  müssen.  Ein  solches  ist  der  sog.  Drusus- 
kippel  vor  der  Saalburg  (Schmidt  sah  auf  ihm  noch  die  Fundamente  eines 
runden  Turmes,  vermutlich  eines  Holzturmes),  Paulus  hat  die!  Existenz 
ähnlicher  Schanzen  in  Württemberg  behauptet  (Westd.  Zs.  V,  151)  und  Con- 
rady  hat  mir  neuerdings   eine  vorliegende  Befestigung  bei  Walldürn  avisiert. 


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Limes-Studien. 


303 


Es  niüsste  seltsam  und  n »erklärlich  erscheinen,  wenn  nur  an  ganz 
Inzelten  Stellen  des  Limes  ein  solches  Fernsigna]  durch  Fanale  he- 
uen hätte.  Wir  kennen  aber  im  östlichen  Taunus-Limes  nur  neun 
1er  Gruppen,  Thürrae  mit  Begleithügeln.  Sie  liegen  auf  der  Strecke 
Castell  Kaisergrube  bis  zum  Rothen  Kreuz  beim  kleinen  Feldberg ; 
er  westlich  bis  zum  Castell  Holzhausen  finden  sich  dann  in  der  Linie 
anderen  Befestigungen  noch  drei  einzeln  gelegene  Erdhflgel  oder 
inzen  ohne  Turmkern,  deren  Situation  nicht  ganz  die  gleiche  ist. 

Kofier  hat  bereits  ganz  richtig  geltend  gemacht,  dass  die  Begleit- 
et schon  deshalb  nicht  für  Feuersignale  dienen  konnten,  weil  sie  häufig 
t  an  den  Türmen  liegen  und  diese  mithin  leicht  in  Brand  gesetzt  wor- 
wären.  Auch  hat  Cohausen  selbst  bemerkt  (S.  128),  dass  auf  dem 
;kopf  die  Türme  südlich  der  Begleithügel,  d.  h.  nach  der  Ebene 
m,  wodurch  der  Feuerschein  ganz  unbegreiflicher  Weise  dem  Binnen - 
teilweise  entzogen  oder  wenigstens  die  Sichtbarkeit  erschwert  würde. 

Man  könnte  gegen  den  Einwand  der  Gefährdung  der  Türme  durch 
Sähe  der  Signalhügel  (als  Fanale  gedacht)  geltend  machen,  dass  die 
eren  mit  den  ersteren  nicht  gleichzeitig  zu  sein  brauchen,  dass 
js  früher  bestand  als  das  andere.  Diese  Erwägung  ist  meines 
Mens  von  allergrösster  Bedeutung  für  die  ganze  Frage,  wenn  sie 
i  an  der  Unzuläßsigkeit  der  Signal-Idee  nichts  ändern  kann. 

Vergegenwärtigen  wir  uns  zunächst  die  Situation  und  Beschaffen- 
der sog.  Begleithügel.  Die  Odenwaldlinie  besitzt  deren  eine  ganze 
.,  ebenso  kommen  sie  am  Donau-Limes  vor.  Es  sind  Erdhügel,  die 
einem  ll/2 — 2  m  tiefen  Graben  umgeben  sind  und  eine  mehr  oder 
ler  flache  Erhebung  von  meist  nicht  bedeutendem  Umfang  (durch- 
ittlich  12 — 15  Schritt  Durchmesser)  darstellen.  Bei  der  Durch- 
ung,  wie  sie  schon  mehrfach  stattgefunden  hat,  fand  man  sich  ge- 
ilich  sehr  enttäuscht,  wenn  man  irgendwelchen  charakteristischen 
It  erwartete.  Es  ergaben  sich  meist  ganz  unbedeutende  Reste,  zü- 
rn Trockenmauern,  aber  nirgends  ein  eigentliches  in  Mörtel  gesetztes 
erfundament.  Nun  hat  Cohausen  diese  Hügel  zu  sehr  einander 
emdet,  in  Kategorieen  von  allzu  verschiedener  Bestimmung  einge- 
und  eine  Anzahl  derselben  dadurch  aus  der  Reihe  der  sog.  Signal- 
1  ausgeschieden,  die  einen  für  Grabhügel,  die  andern  für  Wohn- 
1  erklärend.  Die  Frage  ist  dadurch  in  hohem  Grade  verwirrt 
en.  Es  lässt  sich  dem  gegenüber  nur  konstatieren,  dass  kein 
entlicher  Unterschied  in  der  Konstruktion  dieser 
-Hügel  besteht.     Ihnen   allen   ist   die  flache  innere  Erhebung, 

restd.  Zeitschr.  f.  Gesch.  u.  Kunst.    VIII,    IV.  24 

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304  A.  Hammeran 

der  kreisrunde  Graben  und  der  Mangel  eines  in  Mörtel  gesetzten  bau- 
lichen Kernes  gemeinsam.  Die  unwesentlichen  Merkmale,  wodurch  sie 
sich  von  einander  unterscheiden,  lassen  sich  in  kurzem  zusammenfassen. 
Ich  gebe  zu  diesem  Behufe  eine  Übersicht  der  sämtlichen  derartigen 
Vorkommnisse  des  Taunus-Limes,  die  bis  jetzt  fehlt  und  die  wegen  der 
disparaten  Behandlung  des  Themas  in  Cohausens  Werk  für  den  Leser 
ausnehmend  erschwert  ist.     Die  Gruppen  sind  folgende: 

1)  3  Hügel  etwas  südlich  von  dem  Castell  „Kaisergrube*  bei 
Langenhain. 

2)  3  Hüg.,  die  „Rittergräber",  bei  der  Capersburg. 

3)  4  Hüg.  am  Grauenberg. 

4)  3  Hüg.  auf  dem  Weissenstein. 

5)  3  Hüg.  auf  dem  Kiesshübel. 

6)  4  Hüg.  am  Rossköpf. 

7)  2  Hüg.  auf  dem  Klingenkopf. 

8)  2  Hüg.  zwischen  Castell  „Altes  Jagdhaus"  und  Turm  Stockplacken. 

9)  2  Hüg.  auf  dem  Kleinen  Feldberg,  oberhalb  des  „Rothen  Kreuzes". 
Mit    Ausnahme   von    Nr.   1,    7,    8    und    9    sind    diese    Gruppen 

mehr  oder  weniger  untersucht;  die  meisten  hat  Cohausen  aufgegraben, 
einige  Kofler  und  Andere,  über  die  Untersuchungen  haben  wir  meist  nur 
sehr  summarische  Berichte.  Ich  fasse  die  Ergebnisse  zusammen,  um 
die  jedesmaligen  Unterschiede  und  Übereinstimmungen  zu  kennzeichnen. 
Mindestens  ein  Hügel  birgt  in  der  Regel  in  jeder  Gruppe  ein  Turm  - 
fundament;  aber  es  giebt  auch  Ausnahmen.  Keinen  Turm 
hat  Gruppe  2;    nicht  bekannt   ist   das  Verhältnis  bei  Nr.  1,    7,  8.  9. 

Gruppe  1  ist,  wie  bemerkt,  noch  nicht  untersucht. 

Gruppe  2,  welche  Kofler  für  drei  „Hünengräber"  ansah,  welche 
aber  schön  wegen  ihrer  Gräben  nicht  als  solche  gelten  können,  hat 
Cohausen  durchgegraben  (S.  100)  und  in  dem  mittleren  eine  runde 
Steinlage  von  5,65  zu  6,15  m  äusserem  Durchmesser  aus  „ein- 
fachen Quarzblöcken u  gefunden;  innerhalb  derselben  ähnliche  Steine  wie 
ein  Rechteck  mit  kleineren  Vierecken  von  ca.  40  zu  40  cm  gestellt, 
darin  wenige  schlechtgebrannte  ziegelrote  Thonscherben.  Cohausen  hält 
das  Ganze  für  ein  Grab,  d.  h.  ein  römisches  Grab,  wofür  er  gewiss 
nicht  viele  Gläubige  finden  wird,  da  römische  Gräber  auf  dem  rechten 
Rheinufer  nirgends  als  Hügel  aufzutreten  pflegen.  (S.  102  hat  dies 
Cohausen  selbst  betont.)  Die  beiden  äusseren  Hügel  enthielten  nichts 
als  eine  Lage  gelben  steinfreien  Lehms,  darin  ebenfalls  geringe 
Scherbenreste   und   ein   zollgrosses  Stück  Eisen,    dagegen  keine  Kohlen 


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Limes-Studien. 


305 


h   Steine.      Diese   beiden  Hügel    erklärt    der   Untersuchende    für 
hnhügel,  etwa  mit  einer  Holzhütte  besetzt. 

Gruppe  3  enthält  unter  den  4  Hügeln  einen  Turm,  den  Kof- 
1876  aufdeckte  (Kofler,  Der  Pfahlgraben  und  die  Pfahlgr.-Castelle 
der  Umgebung  von  Homburg  1877,  S.  14).  Einer  der  anderen 
jel  ergab  weder  Mauerwerk  noch  Steine,  ein  dritter  (auffallender 
ise  ebenfalls  von  Kofler  als  „Hünengrab",  von  Cohausen  als 
rabhügel"  angesehen)  in  45  cm  Tiefe  eine  runde  Steinsetzung 
[ranz")  40—50  cm  dick.  „In  gleicher  Tiefe  mit  den  untersten 
ioen  fand  sich  ein  Pflaster  von  13 — 17  grösseren  Steinen,  darunter 
as  grau-gelbe  Erde  und  dann  der  gewachsene  Boden."  (Der  Bericht 
lers,  welchen  Cohausen  benutzte,  ist  nach  seinem  hier  gegebenen 
rtlaut  klar  genug  und  einer  der  wichtigsten  dieser  Untersuchungen; 
chwohl  verflüchtigt  ihn  letzterer  in  folgende  Fassung:  „Auch  dieser 
;el  wurde  1872  [richtig:  1874]  aufgegraben  und  soll  man  in  der 
te  eine  Steinpackung  und  vor  dieser  mit  einem  Abstand  einen  Stein- 
is  gefunden  haben."  Der  Grundriss  des  Hügels  Taf.  11  ist  aber 
h  wohl  Koflers  Tafel  entnommen. 

In  Gruppe  4,  den  Hügeln  auf  dem  Weissenstein,  ergab  sich  der 
liehe  Hügel  als  Turm;  die  beiden  anderen,  dicht  am  Limes  gele- 
en  sind  von  Gräben  umgeben:  der  östlichere  bestand,  wie  Co- 
sens  Durchgrabung  ergab  (S.  122),  „ausschliesslich  aus  Steinen  und 
ib  nur  dies,  von  Mauer,  Töpferei  und  Kohlen  keine  Spur"  (es  wird 
u  erklärt,  dass,  weil  ein  Graben  um  den  Hügel  zieht,  dieser  kein 
ab  sein  könne,  während  doch  der  die  runde  Steinsetzung  bergende 
Gruppe  3  ebenfalls  mit  Graben  versehen  ist  und  von  Cohausen  als 
b  erklärt  wird).  Von  dem  westlicheren  sagt  Cohausen  Folgendes: 
r  Hügel  C  Hess  bei  seiner  Ausgrabung  unter  einer  fast  nur  aus 
inen  mit  wenig  Erde  bestehenden  Umhüllung  die  Fundamente  ein^s 
eckigen  Turmes  von  5,35  ä  5,18  m. mit  80  cm  starken  trocknen 
chstein-Mauern,  jedoch  keinen  Verputz  und  kein  Fundstück  ent- 
ken."  Schon  Rössel,  Grenzwehr  S.  42,  glaubte  nun  aber  nur  „rohes 
verbundenes  Steinbrockmaterial"  in  diesem  Hügel  wahrzunehmen 
als  ich  die  Hügelgruppe  nach  Cohausens  Aufgrabung  aufsuchte, 
mir  auf,  wie  wenig  der  äussere  Habitus  einem  Turm  entspricht: 
Graben,  der  den  Türmen  fehlt,  ist  deutlich  vorhanden,  von 
*m  Fundament  sah  man  nichts  (hier  ist  nämlich  Alles  wieder  zuge- 
kt,  während  der  dahinter  liegende  Turm  aufgedeckt  und  verwahrt 
egt)    und   nur  einige  grössere  Steine  ragen  aus  der  Oberfläche  her- 

24* 

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306  A.  Hammeran 

vor.    Ich  vermute,  dass  in  dem  Erdhflgel  einTrockenraauer-Funda- 
ment  (Steinsetzung)  vorliegt  wie  in  Gruppe  2  und  3,  aber  kein  Steinturm. 

Gruppe  5,  auf  dem  Kisshübel,  enthält  3  Hügel.  Es  ist  um- 
ständlich, sie  zu  identifizieren,  da  Cohausen  ihre  von  Rössel  herstam- 
menden Namen  verwechselt:  Hügel  A  heisst  bei  Rössel  Blanc  (nicht 
Steinhäusser),  B  heisst  Steinhäusser  (nicht  Jacobi),  C  Jacobi 
(nicht  Blanc) :  Hügel  B  enthielt  einen  Turm,  C  angeblich  ebenfalls  einen 
solchen  mörtellos  gebauten,  mir  aber  sehr  zweifelhaften  (er  liegt 
nämlich  mitten  auf  dem  Limes,  was  bei  Stein-Türmen  nicht  der  Fall 
zu  sein  pflegt;  von  der  Freilegung  ist  nichts  mehr  zu  sehen,  der 
Hügel  ist  wieder  zugedeckt,  während  der  daneben  befindliche  Turm 
abennals  frei  liegen  blieb).  A  hat  einen  Graben  und  scheint  bei  der 
Aufgrabung  Cohausens  auch  wieder  eine  Rundsetzung  vonSteinen 
ergeben  zu  haben.  Dies  ist  so  ausgedrückt:  „der  Hügel  fand  sich  aus 
grossen  hochkantig  schräg  gestellten  Steinblöcken  bestehend,  welche  in 
der  Mitte  einen  mit  Boden  [Erde?]  gefüllten  Kessel  bildeten;  darin 
zeigten  sich  3  oder  4  Schichten  ausgelaugter  Asche  mit  sehr  wenig 
Kohle,  keine  Topfscherben". 

Gruppe  6,  auf  dem  Rosskopf.  Hügel  A  liegt  mitten  auf  dem 
Wall  des  Limes,  hat  einen  Graben  und  ergab  bei  der  Aufgrabung 
n  mehrere  Schichten  von  Asche  und  Kohlen u.  Genau  dasselbe  zeigte  D. 
während  C  einen  Turm    enthielt   und  von  B   das  Gleiche  erklärt  wird. 

Gruppe  7,  Klingenkopf,  ist  noch  uneröffnet. 

Gruppe  8  und  9,  desgleichen  noch  nicht  untersucht. 

Soweit  reicht  der  Befund.  Die  Deutung  ist  eine  weit  auseinander- 
gehende und  Rössel  hat  sogar  die  ungeheuerliche  Idee  von  „germani- 
schen Rundtürmen1*  (Grenzwehr  S.  45)  ausgesprochen,  er  hielt  die 
äussere  Form  der  Hügel  vor  deren  Aufdeckung  für  massgebend  und 
bezeichnete  sie  als  „Bauten  von  primitivster  Kunstlosigkeit,  die  auf 
kreisrunder  Basis  zu  kegelförmigem  Haufwerk  von  Steinblöcken  ge- 
staltet" seien,  indem  er  (auch  bei  den  Türmen)  „keine  Spur  von  Kalk- 
mörtel14 annimmt  (S.  41).  Kofler  hat,  wie  bereits  bemerkt,  einige  der 
Begleithügel  als  „Hünengräber"  bezeichnet,  Cohausen  hält  sie  teils  für 
Fanale,  teils  für  Wohn-,  teils  für  Grabhügel.  Grabesbeigaben  sind 
nirgends  nachgewiesen,  Thonscherben  sind  natürlich  nicht  massgebend. 
Wenn  wir  uns  nun  vergegenwärtigen,  wie  anderwärts  jene  Erdhügel  be- 
schaffen sind  und  was  das  Gemeinsame  der  hier  untersuchten  darstellt, 
so  müssen  wir  zu  der  Überzeugung  gelangen,  dass  dieselben  aus  den 
bereits   angegebenen  Gründen  weder  als  Standplätze   für  grosse  Feuer- 


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Limes-Studien. 


307 


le  (Feuersaalen),  wozu  nicht  einmal  eine  so  geringe  Erhöhung  er- 
rlich  war,  noch  als  Grabhügel  gedient  haben  können. 

Dagegen  ist  die  weiterhin  vermutete  Bestimmung,  die  der  Wohn - 
jl,  sehr  diskutabel  und  unzweifelhaft  hat  ein  Teil  dieser  Plätze, 
lach  Kofler  neuerdings  in  seinem  Bericht  Aber  die  Odenwaldlinie 
amt,  als  pallisadierte  und  zum  Schutze  gegen  Menschen  und  Tiere 
einem  Graben  umgebene  Standplätze  von  kleinen  Holzhäusern  ge- 
Hierfür  wäre  die  Erhöhung  im  Terrain  genügend  gerecht- 
t,  im  andern  Falle  nicht ;  denn  unmöglich  kann  ich  Cohausen  Recht 
t.  wenn  er  seine  Fanale  mitten  im  Walde  gelegen  annimmt8)  und 
rch  gerade  die  behauptete  Signalisierung  wie  die  Verbindungen  er- 
»rt.  Vielmehr  ist  es  mir  nicht  zweifelhaft,  dass,  ebenso  wie  das 
srrain  des  Limes  in  römischer  Zeit  abgeholzt  und  sturmfrei  sein 
:e,  auch  das  nächstgelegene  Binnen  -  Terrain  nicht  im  Walde  ver- 
t  liegen  durfte,  einerlei  ob  Feuersignale  oder  nicht  bestanden.    Es 

somit  gar  keinen  Unterschied  gemacht,  wenn  in  freiem  Terrain 
"euersignal  zwei  Meter  höher  lag.  Ich  habe  bereits  nachgewiesen, 
ehr  die  Erdhügel  als  Signalhügel  des  offenen  Landes  unver- 
licher  Weise  lokalisiert  und  irrationell  gelegt  wären,  wie  sie  in  der 
»rau  (weil  am  unsichtbaren  Westhang  des  Gebirgs  verborgen  oder 
laupt   fehlend)  gar  nicht  als  Signale  dienen  konnten.     Aber  es  giebt 

einen  merkwürdigeren  Fall,  er  betrifft  die  zwei  Hügel  am 
len  Feldberg  (Nr.  9).  Diese  konnte  Cohausen  als  Signalhügel 
aupt  nicht  gebrauchen,  sie  liegen  auf  dem  Nordabhang  des  ziem- 
lohen  Berges  und  jede  Möglichkeit,  dass  Feuerzeichen  von  hier  ins 
:he  Land  hätten  leuchten  können,  ist  durch  den  vorliegenden  Berg 
chnitten.  Hier  also  wird  das  Signal-Prinzip  unbedenklich  verlassen, 
irden  ausschliesslich  zwei  Wohnhügel  angenommen.  Aber  in  keinem 
itlichen  Punkte  unterscheiden  sich  diese  beiden  Hügel  von  den  übrigen ; 
nd  ein  wenig  mehr  abgeflacht   und  vom  Limes   um  160  Schritte 

400  wie  Cohausen  sagt)  abgerückt,  worauf  ich  zurückkomme. 

Neuerdings  ist,  worüber  mir  im  Augenblick  eine  gütige  Mitteilung 
lerrn  Conrady  in  Miltenberg  vorliegt,  innerhalb  der  Mümling- 
e  eine  für  unser  Thema  hochwichtige  neue  Entdeckung  gemacht 
m.  Neben  dem  Turm  bei  Hesselbach,  der  im  Sommer  dieses 
s  die  Inschrift  der  Triputiensischen  Brittonen  ergab,  befinden  sich 
Erdhügel.      Sie   wurden,   einige  Zeit  nach  jenem  Funde,   gleich- 


8)  8.  Grenzwall  128:    „Die  Hügel  sind  mit  Gräben  umgeben,  um  das 
zu  bescbräBken  und  einen  Waldbrand  zu  verhüten'4. 


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308 


A.  Hammeran 


falls  untersucht  und  es  zeigte  sich  in  dem  einen  derselben  ein  Trocken- 
Mauerwerk  von  dieser  Gestalt: 

Die  Mauer,  welche  80 — 90  cm 
Dicke  hat,  ist  an  zwei  Seiten  der  quad- 
ratischen Fläche  mit  Schlitzen  ver- 
sehen, in  welchen  vielleicht  Holzpfosten 
eingesetzt  waren  9).  Daraus  ergiebt  sich 
meines  Erachtens  mit  Notwendigkeit, 
dass  sie  das  Fundament  eines  Holz- 
baues war,  vermutlich  eines  Wohn- 
gebäudes. Kofler  hat  ein  ähnliches 
Trockenmauer  -  Fundament  in  einem 
Erdhügel  des  Lützelbacher  Bannholzes 
aufgegraben  (Westd.  Zs.  VIII,  S.  143),  das  5,  20  m  lang  und  breit 
und  ebenfalls  Im  dick  war,  innen  lag  eine  5  cm  starke  gestampfte 
Lettenschichte.  Er  sagt,  es  hätten  die  4  Ecksteine  gefehlt  (war  die 
Setzung  vielleicht  abgerundet  oder  standen  hier  ursprünglich  ebenfalls 
Holzpfosten?)  und  einzelne  Steine  seien  behauen  gewesen. 

Diese  beiden  Vorkommnisse  stimmen  vollkommen  zu  unseren  oben 
aus  dem  Taunus  beschriebenen.  Was  begegneten  wir  dort?  In  nicht 
bedeutender  Tiefe  wiesen  die  Erdhügel  in  mehreren  Fällen  runde  oder 
viereckige  Steinsetzungen,  Trockenmauern  auf  (Gruppe  2,  3. 
5,  vermutlich  aucb  4).  Nun  ist  es  wahrscheinlich,  dass  die  runden 
Fundamente  etwas  anderes  zu  bedeuten  haben  als  die  viereckigen.  Auf  den 
etsteren  stand  meiner  Meinung  nach  ein  Holzturm  und  hier  können 
wir  unbedenklich  die  Signal-Idee  acceptieren.  Diese  Türme  signalisierten 
aber  sicherlich  nicht  in  die  Ebene,  ins  Binnenland,  sondern  sie  waren 
nur  längs  der  Linie  des  Limes  von  Nutzen  und  dienten  in  der 
Hauptsache  keinem  anderen  Zwecke  als  die  gemauerten  Türme. 

Wir  kommen  damit  zu  dem  Kernpunkt  der  Frage.  War  das 
letztere  der  Fall  —  ich  nehme  natürlich  bei  Nacht  Fackelsignale,  wie 


9)  Die  Mauer  war  aus  unbehauenen  Steinen  mangelhaft  ausgeführt, 
noch  etwa  1  m  hoch,  stark  anlaufend.  Jede  Seite  des  Quadrats  mass  c.  5  m. 
der  umschlossene  Erdkern  bestand  aus  gewachsenem  und  aufgefülltem,  mit 
Steinen  untermischtem  Grund.  Die  Schlitze  hatten  unregelmässige  Abstände 
und  waren  zwischen  12  und  20  cm  breit ;  sie  gingen  durch  die  ganze  Mauer- 
dicke, jedoch  nur  auf  der  Nord-  und  Ostseite.  Die  Westseite  zeigte  keine 
Schlitze  und  die  Südseite  war  durch  frühere  Aufgrabung  zerstört  —  Der 
zweite  Hügel  ergab  auf  allen  Seiten  ebenfalls  geschlitzte  Trockenmauern, 
nicht  anlaufend.    (Holzbauten  beweist  auch  Knapp's  „Brandasche"). 


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Limes-Stadien. 


30» 


auf  der  Trajanssäule  gezeigt  sind,  am  Tage  aber  (was  gewiss  zu 
ig  beachtet  wird),  Hörn-  oder  andere  tönende  Signale  an  — ,  so 
inen  die  Holztürme  anmöglich  gleichzeitig  mit  den 
in  türmen  sein.  Gegen  diese  Gleichzeitigkeit  spricht  auch  in  den 
sten  Fällen  ihre  gegenseitige  Lage :  in  zwei  Fällen  (5  und  6)  fanden 
sie  auf  den  Wall  des  Limes  aufgesetzt  und  daraus  leiteten  Rössel 
Cohausen  die  seltsame  Anschauung  ab,  dass  der  Wall  sie  gleichsam 
Richtpunkte  benutzt  hätte  und  gegen  sie  hin  gebaut  wäre.  So  be- 
ul erscheint  mir  nun  die  Sache  nicht.  Der  Limes  führt  seine 
ce  nach  anderen  Rücksichten.  Wir  dürfen  zunächst  Eines  als  ge- 
ert  betrachten :  die  Steintürme,  wie  sie  jetzt  neben  den  leeren  Hügeln 
Holztürme  stehen,  konnten  nicht  mit  jenen  zusammen  existieren, 
ren  die  Holztürme  nun  die  früheren  oder  die  späteren?  Ich  bin 
len  Augenblick  zweifelhaft,  mich  für  die  letztere  Eventualität  zu  ent- 
»iden.  Aus  der  überraschenden  Sorglosigkeit,  mit  welcher  die  Türme 
Wall  besetzt  und  durchbrochen  haben  (auf  dem  Rosskopf  be- 
bt er  an  dieser  Stelle  nicht  mehr,  Cohausens  Aufnahme  ist  unrichtig), 
zu  schliessen,  dass  der  Limes  zu  der  Zeit  ihrer  Anlage  keinen  oder 
keinen  Verteidigungswert  mehr  hatte  und  nur  für  vorübergehende 
«ke  besetzt  wurde.  Ebenso  beweist  die  so  sehr  lokalisierte  Anlage 
Holztürme,  die  Beschränkung  auf  kurze  Strecken,  ihre  mit  dem 
ntlichen  ursprünglichen  Plan  und  Defensivsystem  des  Limes  nicht 
mindesten  zusammenhängende,  zeitlich  wahrscheinlich  sehr  begrenzte 
er.  Die  alten  Verteidigungs-  und  Beobachtungstürme,  die  der 
heren  solideren  Anlage  gemäss  durchweg  aus  Stein  erbaut 
d,  waren,  infolge  der  stets  wiederholten  germanischen  Einfälle,  im 
ten  Jahrhundert,  vielleicht  erst  gegen  dessen  Mitte,  zerstört  und  es 
b  keine  Wahl  als  sie  im  Verteidigungs  -  Falle  durch  Holzbauten  an 
«lben  Stelle  zu  ersetzen,  da  man  für  Steinbauten  keine  Zeit  hatte, 
ald  aber  den  Truppen  keine  dauernde  Okkupation  des  Limes  ge- 
tet  war  und  keine  umfangreichen  Stationen  zustanden,  musste  für 
Wachtposten  dieser  Türme  wenigstens  ein  bewohnbarer  unmittel- 
?r  Aufenthalt  geschaffen  werden;  so  entstanden  die  umgrabenen 
hnhügel  neben  den  Turmhügeln. 

Es  giebt  noch  ein  schönes  Beweisobjekt  für  meine  Theorie.    Rössel 

vor   dem  Castell  Zugmantel   (zwischen   ihm  und  dem  Limes)  einen 

en   umwallten  Hügel   entdeckt,    den   er   den    Signalturm  Forst 

3t.     Er   hat   48  Schritt  Durchmesser,    ist   also  beträchtlich  grösser 

die  Erd-Hügel  im  Osttaunus,  die  durchschnittlich  höchstens  15 — 20 


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_ 


310  A.  Hammeran. 

Schritt  messen.  Cohausen  hält  die  Umwallung  für  eine  All  Ringwall 
oder  Randschanze,  etwa  eine  „alemannische  Grenzburgu.  Aber  Rössel 
hat  richtig  erkannt,  dass  nichts  Anderes  als  ein  römischer  Signalturm 
auf  diesem  wichtigen  Punkte  stand.  Nun  ist  aber  klar,  dass  dieser 
zur  Zeit  des  Bestehens  des  Castells  Zugmantel  gar  keine  Existenz-Be- 
rechtigung hatte.  Er  mflsste  entweder  vor  oder  nach  ihm  bestanden 
haben.  Vor  ihm  aber  kann  er  in  keinem  Falle  bestanden  haben,  da 
die  Römerstrasse,  von  Wiesbaden  kommend,  genau  in  die  Castell-Achse 
einläuft  und  deshalb  gleichzeitig  mit  dem  Castell  gebaut  ist.  Folg- 
lich bestand  der  umwallte  Turm  zu  einer  Zeit,  als  wohl  noch  die  Strasse 
vorhanden,  das  Castell  aber  bereits  zerstört  war. 

Ein  zweites  gewichtiges  Argument  für  die  Spätzeitlichkeit  der 
Rundtürme  bilden  die  beiden  Hügel  am  kleinen  Feldberg.  Sie 
sind  beträchtlich  höher  gelegen  als  der  nächste  Steinturm  des  Limes 
am  Roten  Kreuz.  Man  hätte  sie  gewiss  nicht  von  Anfang  an,  zu  Be- 
ginn der  Okkupation  dorthin  verlegt.  Als  aber  in  der  Spätzeit  der 
Stein  türm  zerstört  war,  suchte  man  zu  Signalzwecken  eine  etwas 
höhere  Lage,  da  man  vom  Limes  unabhängiger  war.  Die  eine  der 
Umgrabungen  ist  etwas  quadratisch.  Auf  einer  ähnlichen  bei  Orlen 
fasst  Cohausen  selbst  (S.  157)  einen  Holzturm  ins  Auge. 

Dass  es  sich  bei  diesen  Erdhügeln  (wie  ich,  objektiv  genommen, 
dieselben  lieber  als  „Begleithügelu  nennen  möchte)  wirklich  um  Rund- 
türme handelt,  glaube  ich  durch  obige  Untersuchung  nachgewiesen  zu 
haben.  Unzweifelhaft  spricht  dieser  Umstand  selbst  für  die  späte 
Zeit  ihrer  Entstehung.  Ich  halte  es  für  unglaublich,  dass,  entgegen 
allen  uns  bekannten  Militärbauten  der  besseren  Zeit,  römische  Wart- 
türme mit  kreisförmigem  Grundriss  und  in  Holzbau  vor  dem  dritten 
Jahrhundert  ausgeführt  worden  sein  sollen.  Gegen  die  Möglichkeit  aber, 
dass  die  viereckigen  Trockenmauern  das  Fundament  von  Türmen, 
nicht  von  Häusern  bildeten,  spricht,  wenn  wir  nur  ein  Beispiel  heraus- 
nehmen, Folgendes:  die  beiden  zusammenliegenden  Hügel  beim  Tanne 
von  Hesselbach  können  nur  Wohnhäuser  getragen  haben,  da  für  zwei 
Holzthürme  an  jener  Stelle  sicherlich  kein  Anlass  vorlag.  Dass  aber 
kein  Holzturm  neben  ihnen  stand,  ist  leicht  erklärlich:  der  Steinturm 
war  hier  noch  aus  früherer  Zeit  erhalten,  wie  dies  gewiss  öfters  vorkam. 
So,  glaube  ich,  werden  frühe  und  späte  Formen  der  Limes-Befestigungen, 
ein  bestimmtes  Nacheinander  und  eine  Entwicklung  aus  Obigem  mit 
einiger  Wahrscheinlichkeit  hervorgehen. 

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HrstA  Zätschr.  TW.  TafM. 


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Jtextd.  ZäLsdw  IfflTtffZ 


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Vier  Ringwälle  im  Hunsrück. 

Von  Friedr.  Koller  in  Darmstadt. 

(Hierzu  Tafel  16  u.  17.) 

Das  reizende  Idarthal,  das  sich  vom  Idargebirge  aus  zu  beiden 
Seiten  des  Idarbaches  bis  nach  Oberstein  hin  ausdehnt,  gleicht  sowohl 
in  landschaftlicher,  wie  in  kulturgeschichtlicher  Beziehung  vielfach  dem 
kleinen  Urselbachthale  im  Taunus,  in  der  Nähe  von  Oberursel  und 
Homburg  vor  der  Höhe.  Wie  hier,  bei  der  Heidtränke,  die  Hänge 
des  Altkönigs  (der  Althöfer  Mauer  und  des  Hesseibergs)  und  die  des 
Hangelsteins  (Goldgrube)  sowie  des  Lindenbergs  so  nahe  zusammentreten, 
dass  neben  dem  Bach  kaum  Kaum  für  einen  Fahrweg  gelassen  ist,  so 
finden  wir  dort  am  Katzenloch  die  Hänge  des  Sandkopfs,  des  Hohefels 
und  des  Silberichs  so  nahe  zusammengerückt,  dass  der  Idarbach  und 
die  von  Oberstein  nach  Kempfeld  führende  Strasse,  den  im  Thale 
Läufig  vorkommenden  Schleifmühlen  kaum  Raum  zu  vergönnen  scheinen. 
Hier,  wie  dort,  sind  die  Berge  bedeckt  mit  schattigen  Eichen-  und 
Buchenwäldern,  zwischen  denen  kahle,  rauhe,  aus  Grauwacke  und  Quarzit 
bestehende  Rossein  sich  grossen  erstarrten  Strömen  gleich  zu  Thal 
senken;  hier,  wie  dort,  sind  aber  auch  die  Bergkuppen  gekrönt  mit 
Bollwerken  vorgeschichtlicher  Zeit,  welche  uns  Nachricht  geben  von  der 
frühen  Bevölkerung  der  östlich  vorliegenden  Thalgelände. 

Auf  der  Rückkehr  von  der  Generalversammlung  des  deutschen 
anthropologischen  Vereins  zu  Trier  im  Jahre  1883  hatte  ich  in  Ge- 
meinschaft mit  dem  leider  so  früh  verstorbenen  Oberlehrer  Fr.  Möller 
aus  Metz,  der  bei  den  geehrten  Lesern  dieses  Blattes  gewiss  noch  in 
gutem  Andenken  stehen  wird,  diese  vorgeschichtlichen  Anlagen  zum 
Gegenstand  einer  Untersuchung  gemacht.  Die  Generalversammlung  des 
Gesamtvereins  der  deutschen  Geschichts-  und  Altertumsvereine  zu  Metz 


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312 


Fr.  Kofier 


gab  mir  bei  der  Fahrt  durch  das  Nahethal  Gelegenheit  diese  Werke 
in  Gesellschaft  des  land-  und  wegkundigen  Herrn  Gymnasialdirektor 
Back  aus  Birkenfeld  auch  in  diesem  Jahre  zu  besichtigen  und  meine 
früheren  Notizen  mit  den  Örtlichkeiten  zu  vergleichen,  so  dass  ich  jetzt 
im  Stande  bin  ein  ziemlich  genaues  Bild  dieser  interessanten  Zuflucht- 
stätten zu  geben. 

Die  vorgeschichtlichen  Befestigungen,  welche  sich  nördlich  und 
südlich  vom  Katzenloch  in  einer  Linie  von  5  km  Länge  befinden  und 
das  Thal  gleichsam  zu  sperren  und  zu  beherrschen  scheinen,  sind: 

1.   Die  Wälle  der  Wildenbnrg. 

Hoch  in  die  Lüfte  ragt  noch  der  Fels,  an  dessen  Hängen  einst 
die  mächtige  Feste  Wildenburg   erbaut  war   und  macht  sich  schon  von 

Weitem  her  dem  Auge 
bemerkbar.  Die  stolze 
Burg  aber  ist  gebrochen 
und  zerfallen  und  was 
das  Mittelalter  mit  allen 
Mitteln  der  Kunst  ge- 
schaffen hatte ,  das 
deckt  nun  Dornge- 
strüpp, Laub,  Immer- 
grün und  Rasen,  kaum 
erinnert  noch  ein  Stück- 
chen Mauerwerk  an 
frühere  Stärke  und  ver- 
gangene Pracht.  Merk- 
würdig bleibt  es,  dass 
dicht  bei  dieser  Stätte 
der  Zahn  der  Zeit 
Werke  verschont  hat, 
welche  Menschenhand 
ohne  alle  Mittel  der 
Kunst  aufgeführt  hat. 
Denn  es  erheben  sich 
dort  mächtige  Stein- 
wälle, die,  wenn  auch 
von  oben  her  verfallen,  nun  wilden  Steinhaufen  und  Rossein  gleichen, 
in  ihrem  innersten  Kerne  noch  glatt  geschichtete  Trockenmauern  bergen 


200  Schritt 


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Vier  Kingwälle  im  Hunsrück.  313 

rden;  Walle  die  in  ihrer  Anlage  die  grösste  Ähnlichkeit  mit  den 
Ahmten  Befestigungen  des  Altkönigs  im  Taunus  und  dem  Hunnen- 
?e  bei  Otzenbausen  im  Hunsrück  zeigen. 

Die  Kuppe,  auf  welcher  die  Feste  Wildenburg  einst  gelegen  warr 
let  einen  schmalen  Gebirgsgrat,  der  gegen  300  Schritt  weit  von  0. 
h  W.  zieht  und  hier  mit  einem  höheren,  turmartigen  Felsen  ab- 
liesst.  Nördlich  von  diesem  Grat  dehnt  sich  ein  schmales  10 — 30 
iritt  breites  Plateau  aus,  dessen  Nordrand  steil  zum  Thale  abfällt, 
ilich  vom  Grat  dacht  sich  der  Bergrücken  in  Hängen  von  25 — 30 
id  Böschung  ab.  Der  Nordrand  des  Plateaus  wird  an  verschiedenen 
llen  überragt  von  8  —  10  Fuss  hohen  senkrecht  aufsteigenden  Fels- 
ilden.  An  den  Orten,  wo  diese  fehlen,  machen  sich  Überreste  eines 
inwalles  bemerkbar,  der  mit  jenen  zusammen  einen  263  Schritt 
?en  Abschluss  nach  N.  und  NW.  bildet  und  sich  an  den  obenge- 
inten turmartigen  Felsen  und  die  seitlich  liegenden  Felsmassen  an- 
ate,  durch  die  ßurgbefestigungen  aber  durchbrochen  ward.  Der 
.11  ist  jetzt  vielfach  geschleift  und  an  einzelnen  Stellen  bis  auf  ganz 
niges   abgetragen,    sein  höchster  Teil  erreicht  kaum  mehr  die  Höhe 

1  m.  An  diesen  Wall  reihen  sich  zwei  mächtige  Wälle  in  Bogen- 
n,  die  in  139,  resp.  246  Schritt  Entfernung  von  der  Mitte  des 
drandes  aus  gerechnet  hinziehen,  am  Anfangs-  und  Endpunkte  des 
t  befindlichen  Walles  sich  anschliessen  und  auf  diese  Weise  einen 
sseren  Hof  mit  einem  Vorhofe  bilden. 

Der  kleinere  dieser  Wälle  hat,  von  innen  gemessen,  eine  absolute 
je  von  etwa  1  m.  Die  Mauer,  welche  ihn  einst  bildete,  ist  beim 
ammensturz  den  südlichen  Hang  hinabgerutscht  und  bildet  jetzt  eine 
chung  von  5—6  m  Länge.  Er  beginnt  bei  Felsmassen,  welche  den 
drand   der   Kuppe   samt   den   daran   hinlaufenden  Wall  nach    Osten 

begrenzen  und  zieht  in  einem  sanften  Bogen  nach  W.  In  140 
ritt  Entfernung  von  dem  Anfangspunkte  zeigt  er  einen  4  Schritt 
iten  Eingang  (Thor),    der   durch   eine  Unterbrechung   des  Walles  in 

Weise  gebildet  wird,  dass  der  von  Ost  kommende  Arm  etwa  4  m 
t  über  den  von  W.  kommenden  übergreift.  Der  letztere  lässt  sich 
h  auf  weitere  173  Schritt  verfolgen,  scheint  sich  früher  an  den 
nartigen  Felsen  angelehnt  zu  haben  und  bei  der  Anlage  der  Wilden- 
g  auf  eine  Länge  von  107  Schritt  geschleift  worden  zu  sein,    denn 

Wall  mit  dem  westwärts  liegenden  tiefen  Graben,  an  dem  der 
inwall  jetzt  endet,  gehören  zu  den  Befestigungen  der  mittelalterlichen 
g.  Die  Gesamtausdehnung  würde  demnach  420  Schritt  betragen  haben. 


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__ 


314  Fr.  Kofler 

Der  zweite  Steinwall  beginnt,  wie  der  erste,  an  dem  Felsen, 
welcher  den  Nordrand  nach  Osten  hin  abschliesst.  Er  zieht  zuerst 
126  m  weit  von  N.  nach  S.  und  wendet  sich  dann  in  einem  Bogen 
westwärts.  Hier  wird  er  in  kurzer  Entfernung  von  zwei  Weganlagen 
der  Neuzeit  durchschnitten,  zeigt  20  Schritt  weit  Bogenform,  läuft  dann 
ganz  gerade  und  dreht  sich  nach  170  Schritt  mehr  nach  NW.  In 
-dieser  Richtung  zeigt  er  nach  96  Schritt  ein  Thor  von  derselben  Be- 
schaffenheit, wie  das  oben  erwähnte,  welches  in  den  Haupthof  fahrt, 
während  das  zweite  zum  Yorhof  leitet.  Das  letztere  ist,  da  es  wohl 
seit  langer  Zeit  nicht  mehr  durch  Fuhrwerk  benutzt  wird,  stark  zu- 
sammengebrochen, scheint  aber  ebenfalls  4  m  Breite  gehabt  zu  haben. 
16  Schritt  östlich  davon  liegt  unmittelbar  am  Walle  ein  auffälliger 
Steinhügel.  Von  dem  Thore  ab  bis  zur  Försterwohnung,  117  Schritt 
Entfernung  ist  der  Wall  noch  auf  64  Schritt  bemerkbar,  der  Rest,  der 
wahrscheinliche  Anschluss  an  den  hohen  Fels,  wurde  bei  Anlage  der 
Burg  geschleift.  Die  Gesamtlänge  dürfte  auf  613  Schritt,  der  Umfang 
<les  ganzen  äusseren  Walles  auf  883 — 900  Schritt  zu  schätzen  sein. 

Innerhalb  der  Befestigung  sind  zwei  Brunnen.  Der  erste  bildet 
^ine  5 — 6  m  im  Durchmesser  haltende,  1  m  tiefe  Lache  oder  Cisterne, 
bei  der  sich  auf  zwei  Seiten  eine  ehemalige  Steinsetzang  erkennen  lässt. 
In  heissen  Sommern  soll  sie  versiegen,  doch  war  dies  1883  und  1889 
nicht  der  Fall !  Der  zweite  Brunnen  ist  eine  Quelle,  welche  am  Rande 
-des  inneren  Walles  entspringt  und  ähnlich  wie  die  Quelle  im  Hunnen- 
ring bei  Otzenhausen  gefasst  ist.  In  ihr  soll  das  Wasser  nie  versagen. 
Ein  mit  Steinwällen  besetzter,  nach  der  Wildenburg  führender  Weg 
weist  auf  eine  Benutzung  der  Zufluchtstätte  durch  die  Bewohner  der 
Oegend  von  Herborn  und  Veitsrodt  hin,  von  welch  letzterem  Orte 
auch  eine  festangelegte,  breite  Strasse  nach  der  Wildenburg  geführt 
haben  soll.  (Mitteilung  des  Herrn  Landtagsabgeordneten  Peter  Wagner 
in  Kirschweiler). 

2.   Die  Befestigung  auf  dem  Hohefels,  genannt  „die  Schanz44. 

Von  der  Wildenburg  aus  gehen  in  der  Richtung  nach  dem  Katzen- 
loch zwei  Höhenzüge,  die  nur  durch  eine  kleine  Thalmulde  von  einander 
getrennt  sind.  Der  eine  endet  mit  dem  Sandkopf,  der  andere  mit  dem 
Hohefels.  Der  letztere  bildet  anfangs  ein  ziemlich  ebenes  Plateau,  das 
sich  nach  dem  Katzenloch  hin  allmählich  an  Breite  verringert,  bis  es 
in  einzelne  Felskegel  übergeht,  die  mit  dem  genannten,  senkrecht  ins 
Thal  abfallenden  Hohefels  enden.     Etwa  80  Schritt  östlich  von  diesem 


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Vier  Ringwalle  im  Hunsrück. 


■115 


Fels  rieht  zwischen  zwei  Felskuppen  ein  50—55  Schritt  (die  Stelle  ist 
ttfcf*  zu    begehen)    langer,    3  V*  m   breiter   und    1   m    tiefer  Graben, 

jetzt  ohne  Auf- 
wurf, quer  über 
den  Gebirgsrük- 
ken  and  schlieft 
somit  einen  80 
Schritt  langen, 
30—35  Schritt 
breiten  Raum 
von  dem  weiter 
östlich  liegenden 
Plateau  ab.  Nach 
drei  Seiten  hin 
h turnst**  wie  s.  si*.  fallen  die  Ränder 

dieses  Raumes  in  Felsraassen  und  Rossein  steil  nach  dein  Thale  ah, 
Der  Nordseite  entlang  ziehen  die  Überreste  einer  Mauer  aus  horizontal 
geschichteten  Steinen,  die  bei  dem  äußersten  Felsen  im  Westen  anfangt 
und  sich  mit  wenig  Unterbrechungen  bis  zum  genannten  Graben  fort- 
setzt. An  den  Stellen,  wo  sie  am  besten  erhalten  ist,  hat  sie  eine 
Höhe  Ton  Im,  an  anderen  Stellen  gleicht  sie  mehr  einer  Rampe.  Die 
Westseite  ist  durch  Felsen  geschützt,  die  Südseite  ward  an  allen  Orten 
wo  man  den  Schutz  durch  die  Stein  rossein  nicht  für  ausreichend  hielt, 
durch  künstlich  augelegte  steile  Böschungen  aus  Steinen  und  aus  Erde 
verstärkt.  Die  beiden  Endpunkte  des  oben  genannten  Grabens  werden 
nach  dein  Tbale  hin  durch  horizontal  geschichtete  Steinmauern  ab- 
geschlossen. 

Östlich  von  diesem  Graben  oder  Abschnitts  walle  lassen  sich  am 
Rande  der  Nordseite  entlang  spärliche  Reste  einer  Mauer  und  wo  diese 
fehlt,  künstlich  hergestellte  Böschungen  noch  etwa  100  Schritt  weit 
verfolgen  und  legen  den  Gedanken  nahe,  dass  die  Zufluchtstätte,  die 
wir  trotz  der  Beschränktheit  des  Raumes  hier  annehmen  müssen,  einst 
mit  einem  Vorhofe  versehen  war,  der  im  Laufe  der  Zeit  verschwunden 
ist,  da  man  das  Material  desselben  zu  industriellen  Zwecken  vernutzte. 
Der  Felsgrat  besteht,  wie  Herr  Wagner  mir  sagte  aus  einem  sehr  festen 
ywzit,  der  in  den  zahlreichen  Schleifereien  des  Thaies  zum  Herrichten 
ier  Vertiefungen  in  den  Schleifsteinen  benutzt  und  so  häufig  abgeholt 
wird,  dass  man  oft  in  Zeiträumen  von  3 — 4  Monaten  die  grössten 
Veränderungen  an  den  Gestein smassen  wahrnehmen  kann,     232  Schritt 


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31« 


Fr.  Kotier 


östlich  von  dem  Abschnittsgraben  bemerkt  man  die  Überre 
Weges  und  es  ist  möglich,  dass  sich  der  Yorhof  einst  bi« 
erstreckte. 

3.   Der  Wall  auf  dem  Silberieh,  genannt  „die  Fwti 

Anf  der   rechten  Seite    des  Idarbaches,   südlich  vom  K 
macht  sich  schon  von  weit   her   eine   bewaldete  Felskuppe  b< 

welche  der  Silberg  o 
rieh  genannt  wird.  IN 
Teil  desselben  ist  ein 
nach  NO.  streichen« 
grat,  der  vielfach 
und  geborsten  eine  wü 
merstätte  zeigt,  wie 
in  den  Bergen  wild 
troffen  wird.  Es  schei 
Maassstab  wie  6.  sis.  Riesenhände    einst    i 

Felsen  gerüttelt  hätten,  so  eigentümlich  wild  liegen  die  Qu 
welchen  einst  diese  Lei  bestand/  unter  und  übereinander,  1 
im  losen  Verbände  emporragend,  teils  in  Rossein  zu  Thal 
Hier  haben  Menschenhände  aus  rohen  Steinen  ohne  allen 
ein  Bollwerk  geschaffen,  das  in  manchen  seiner  Teile  vi 
hunderte  hindurch  dem  Zahne  der  Zeit  wiederstanden  hat 
heute  ein  Bild  der  Zufluchtstätten  vorgeschichtlicher  Zeit  gie 
kaum  an  einem  anderen  Orte  angetroffen  wird. 

Ähnlich  wie   bei    der  Wildenburg    zieht   auch   hier   ein 
von  152  m  Länge  in  der  Richtung  SSW.  nach  NNO.   auf  d 
hin,  schmal  beginnend  und  sich  nach  und  nach  bis  zu  30  Sc 
breitend,   welcher  beinahe  nach   allen  Seiten  hin,   in  Entfernt 
14—30  Schritt  von   einem  Walle   umgeben   ist,    der   einen 
Schritt  im  Umfang   messenden  Raum    einschliesst.     Dieser  b( 
Bodenerhebungen  nach  aus  drei  verschiedenen  Plateaus,  einem 
nördlichen   und  mittleren.     Das  letztere  besteht,    wenn  man 
zeichnen  darf,  aus  zwei  übereinander  liegenden  Terrassen  von 
2 — 6  m  Höhe,  zu  denen  treppenartige  Felsstufen  emporführe 
mittlere   Raum    hat   die  Form   eines   spitzwinkeligen   Dreieci 
Basis  etwas   kürzer   als   die   grösste  Breite   des  Raumes  selbs 
von  mir  zu  32  Schritt  angenommen  wird,      (Des  zerklüftete] 
wegen  war  es  unmöglich  allerwärts  genaue  Maasse  zu  nehme 


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Vier  Ringwulle  im  ttunsriick. 


317 


sadüdbe    Itaum    kann    beinahe    mit     einem    recht  winkligen 

verglichen  werden,  dessen  Hypotenuse   an   ifer  weitesten  Stelle 

0  Schritt   um  d«  längeren  der  beiden  Katheten  entfernt  ist 

Der   nördliche  Raum,    von    ganz    un regelmässiger  Form,    welcher 

r  vielen  scharfkantigen  Steine  wegen  kaum  zu  beschreiten  ist,  erreicht 

eiifalb  mit  30  Schritt  seine  groaste  Breite. 

Im  südlichen  Töfle  wird  der  in  steilen  BoüqIo  abfalb-ndr  Riad 
n  einzelnen  Felsmassen  überragt.  Wo  diese  fehlen,  ist  ein  Steinwall 
merkbar,  der  noch  hin  und  wieder  Spuren  ehemaliger  horizontaler 
Dichtung  zeigt.  Er  zieht  von  der  Ostecke  aus  sich  stets  an  Fels* 
mlehnend  97  Schritt  weit  in  südsüd westlicher  Richtung,  VOfldeJ 
h  dann  beinahe  in  einem  rechten  Winkel  nach  W.  sich  stets  wieder 
Nsmas&en  anlehnend.  Diese  Richtung  mit  wenigen  Abweichungen 
fafealtend  zeigt  er  nach  weiteren  1^0  Sehritt  einen  Eingang,  der 
enfalb  durch  das  Lbereinandergreifen  der  Wallanne  gebildet  wird 
t  innere  Wallann  zieht  von  diesem  Thore  aus  noch  28  Schritt  weiter 
ch  W-  und  wendet  sich  dann  in  einem  spitzen  Winkel  »ach  NO., 
ift  29  Schritt  weit  in  dieser  Richtung  und  endet  bei  einer  gewaltigen, 
l  Schritt  breiten,  aus  grossen  jirisiuatischen  Qua  rzit  blocken  bestehenden 
nssel  mit  steilem  Abfall  nach  Norden.  Jenseits  derselben  setzt  sich 
t  Wall  auf  eine  Lange  von  84  Schritt  als  schön  erhaltene  6  bis 
pMl  hohe,  horizontal  geschichtete  Trockenmauer  fort  und 
b  an  der  Ostecke  wieder  an  den  Fels  und  den  Wall  an.  von 
neu   au<  wir  unsere  Wanderung  begannen. 

In  der  nördlichen  Abteilung  bemerkt  man  einige  uuregelmä- 
ch  beinahe  kreisrunde  freie  Plätze  von  5 — 6  m  Durchmesser,  ta- 
uen der  Stein  wüste.  Ob  wir  hier  Wohnräume,  Pferche  für  das  Vieh 
lernen  zu  suchen  haben,  mflsste  erst  durch  Nachgrabungen  er- 
esen  werden.  Eine  Quelle  befindet  sich  in  500  Schritt  Entfernung 
süich  vom  Walle. 

Herr    Landtagsabgeordneter   Wagner   in    Kirschweiler,    der   midi 

r   i\    Jahren    auf    die    eigentümlichen    Felslagerungen    des    Silberichs 

566  Jahr   auf   die  Schanze  aufmerksam  machte,    teilte  uns  mit, 

ss  das  Bollwerk,  welches  im  Volksmunde  die  „Festung"  heisst,  noch 

Laufe    des     französischen    lEevolutionskrieges    von    den    Bewohnern 

-  als  Zufluchtstatte  benutzt  wurde. 

Die  Festung   ist  gewiss   der  interessanteste  Ringwall,    der  je  von 

l<  btigt  wurde* 


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318  van  Werveke 

4.   Der  Wall  auf  dem  Ringskopf. 

Von  dem  Silberich  ans  zieht  ein  Höhenrücken  in  sodwestlicher 
Richtung,    der  in  einem  nur  wenig  höher  aufsteigenden,  nach  3  Seiten 

jp»  ziemlich  steil  abfallenden 
Bergvorsprung  endigt,  und 
der  Ringskopf  genannt 
wird.  Er  trägt  seinen 
Namen  von  einem  ihn 
umgürtenden  Steinringe, 
der  auf  der  Angriffsseite 
mit  1,75  m  Höhe  seine 
MaassBtab  wiTsTw«.  bedeutendste  Starke  zeigt. 

Er  ist  beinahe  herzförmig,  hat  eine  Längsachse  von  182,  eine  mittlere 
Querachse  von  (42.  73.  122)  79  Schritt,  sein  Umfang  betrögt  555 
Schritt.  In  der  Nordecke  lehnt  er  sich  an  Felsen  an.  48  Schritt 
von  der  Ostecke  entfernt  befindet  sich  auf  der  SO-Seite  des  Bollwerks 
ein  Thor,  das  ebenfalls  durch  das  Übereinandergreifen  der  Wallarme 
gebildet  wird.  Zwei  weitere  Eingänge  stammen  aus  neuerer  Zeit.  Das 
innere  ist  geebnet  und  ziemlich  frei  von  Steinen.  Quellen  befinden  sich 
in  5  und  10  Min.  Entfernung  südlich  und  nördlich  vom  Wall. 

Auffällig  bleibt  es,  dass  sich  an  keinen  der  hier  beschriebenen 
Wälle  irgend  welche  Sagen  knüpfen,  wie  dies  bei  den  Wällen  des 
Taunus,  des  Vogelsberges  und  andern  der  Fall  ist. 

o-*30€*-« 

Fund  römischer  Münzen  zu  Ettelbrück. 

Von  Prof.  van  Werveke  in  Luxemburg. 

Am  9.  Oktober  d.  J.  fand  der  Ziegenhirte  von  Ettelbrück  in  einem 
Grundstücke  aufLopert,  unfern  der  Stelle,  wo  im  J.  1856  600  Silbermünzen 
von  Gordian  bis  Postumus  gefunden  wurden  (vgl.  Wd.  Zs.  VII,  169),  beim 
Kartoffelausnehmen,  in  einer  Tiefe  von  etwa  20  cm  ein  grau  irdenes  unge- 
henkeltes Gefäss  mit  ca.  2000  Kupfermünzen,  Mittel-  und  Eleinerzen,  aus  der 
zweiten  Hälfte  des  dritten  Jahrhunderts.  Herr  Schmit-Krombach  von  Ettel- 
brück, dem  hierfür  der  wärmste  Dank  gebührt,  meldete  einige  Tage  nachher 
den  Fund  Seiner  Exe.  dem  Staatsminister  Herrn  Eyschen,  infolge  dessen  ich 
schon  am  14.  desselben  Monats  den  gesamten  Fund,  mit  Ausnahme  von 
ca.  50 — 60  Stück,  für  das  Museum  der  historischen  Gesellschaft  erwerben 
konnte.  Die  Münzen  der  früheren  Kaiser,  von  Gallien  bis  QuintiUus,  sind 
zum  Teil  von  mittelmässiger  Erhaltung,  die  der  späteren  Kaiser,  von  Tacitus 


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Fund  römischer  Münzen  zu  Ettelbrück. 


319 


i  ronstantios  Ch-lorns,  meistens  Heur  de  coin  und  mit  wonlerbaltencm 
benad  rersebeo.  Im  Garnen  Habe  icb  1982  Stück  erworben,  unter  denen 
i  912  Varietäten  konstatiert  habe;  127  derselben  sind  teils  mehr  oder  minder 
tarnend»  Varietäten  von  bei  loben  aufgeführten  Münzen,  teils  neue  Tv|Nn  ; 
brerc  sind  bei  (oben  nur  nach  Banduii  beschrieben. 
Der  Fnnd  enthält  Münzen  folgender  Kaiser: 


oJL 


Bsrati 


deichen  Im 

Fallt«    \U\i\ 

Abschnitt 


L  Auti, 


1t«v«n 


Peldt  limi 
Abuhnltt 


Almndantia  nitg. 


20  Aconit,  atlg. 
24  Aequitas  aug. 
96 

3  Aetermtas  aug. 


H5 


Aetem  aug. 


| ^  Apo  1  inj  conservat  -      1 
raJApollmicons,  aug. 

ra 


Dianac  mos.  aug. 


Dianac  wn*.  aug. 


K  lern  i  tag  aug. 
Fecunditas  aug. 

Felieit.  publ. 
Fides  miJitiim 

Fortuna  red. 


Fortuna  redux         4 
17 
1 
3 


Fort,  redux 
Genius  exereu 
ludulgeut.  ang. 


-i- 

XI 
XII 

-I- 

XII 

H- 

T 
-IN 

II|- 
-|S 

-|* 
-I« 

-1- 


bitttsf  (»pm  XuuMro  von  CAhta  bo**iohn«  #itt*  nnariitrte  VurieUt- 
ilil     ZrtUrlir.  f.  üi'ttib    n,   Knust.     \  III,     IV.  t>5 


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320 


van  Werveke 


Cohen 
f.  Aufl. 


342 

340 


barba- 
risch 


344 

345 
361 


388 
389 
404 
416 
423 


426V. 

Un- 
ediert 

563 
586 

596 
617 


667 

668 
699 


699V. 

Un- 
ediert 

Un- 
ediert 


Revers 

*Iovi  cons.  aug. 

»»        »        »» 

Iovis  cons.  aug. 
Iovi  cons.  aug. 

«        »>        »i 
Iovi  conservat. 

Iovi  propugnat. 

Iovis  stator. 

Iovi  ultori 
Iuno  conservat. 
Laetitia  augg. 


Laetitia  augg. 
Liberal,  aug. 

Libero.  P.  cons. 

aug. 
Liberias  aug. 
Marti  pacifero 


Neptuno  cons. 
aug. 

Neptuno  cons. 

aug. 
Oriens  aug. 


Oriens  augg. 
Pannoniae 


Zeichen  im 
Felde  and 
Abschnitt 


13 


^Ll 


S|- 
-|N 

-IV 


+ 


Cohen 
8.  Aufl. 


717 
718 

719 


720 
727 


728 

774 
786 


818 
859 

862 


873V. 

Un- 
ediert 


932 
934 

Un- 
ediert 


951 
952 


Revers 


Pax  aeterna 
Pax  aeterna  aug. 


Pax  aug. 


Pax  publica. 
Pietas  aug. 


P.  m.  tr.  p.  VII 

COS. 

Provid.  aug. 


Providentia  aug. 
PROVIdENTIA 

AVG. 
Pudicitia 

Salus  aug. 


Seculares 
Securit.  aug. 

Securit.  orbis. 


Zeichen  im 
Felde  tind 
Abschnitt 


j\- 

A|- 
A\- 
A\- 

A|- 

*\~ 

S|I 

T|- 

V|- 

T|- 


-|P 
MP 

D|- 
MP 

-IX 
S|- 


MS 

-|SI 

*|P 


-I- 

VI 


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Fund  römischer  Mitiueu  in  Kttclltrück. 


321 


-fl  Hov«* 


it  peilet. 


Sfd.  CQOA  mg; 


1 
H    rheritas  aug. 


Ans?,  in  parc 

Fectinditas  aug, 
*i 

H  IT 

II  ., 

luno  rem  9  errat. 

Tunoni  rnns.  aug, 
Inno  rcgjna 

Moneta  ang. 


8 

H 
1 

2 

16 


Zeit.' tien  im 
Felde  uml 
Afaachaitt 


Fides  militimi 
Oriens  aug. 

Vux  aug. 


1 
1 


-|M 

-|H 

I 
v  -Mi.  i j 

B 

-I- 

XI 


Coiita 

i,  Ana. 


um 

1075 
1118 
1221 
1831 


Safonina. 


7fi 

84 
89 
92 

94 
121 
129 

143 


Postumus. 


Victorinus. 


Huver* 


1009    UhcritM  aug, 
1071     Victoria  aot. 


Victoria  mg, 
Victoria  wag.  III 
Virtua  aug. 
Virtns  augiisti 

Summa 


Pax  pnblirn 

Pietas  augg. 
Provid.  nu* 
Pndinti.i 


Venus  genetrix 
Venus  victrix 

\  "nstn 


'/eichen  im 
Felde  und 
Abichnitt 


21 
1 

I 

2 

I 
1 

I 

L> 


W. 


112 
131 


Salus  mg, 
Virtns  ang. 
Zerttdrt 


:t:t 


-IG 
-|C 

-ie 

Z|- 

\l- 


-II» 

X|  - 


-IQ 

-im 
-I« 


■25* 


Digitized  by 


Google 


322 


van  Werveke 


ruhen 

2.  An« 


i   ivers 


Zeichen  im 
Felde  und 
Abschnitt 


Cohen 
2.  Aufl. 


Beyer« 


Zeichen  in, 

Kehle  E 

Abschnitt 


20 


54 
1b 

HU 


luv. 
7 

6 

fiV, 
12 

14 
16 


17 
21 

>[\\ 
22 

22V. 

i"n- 

*•■!  in! 

28 
33V. 


Victoria  aug. 


Harita  (sie)  aug. 
1  [Maritas  aug. 
Laciitia  aug.  n. 
Pas  aug. 


PAX  (od.  PAXS) 
AV^  (barbarisch) 


Aconita«  aug. 


Ac  formt,  aug. 


Anno na  aug. 


Anotia  aug. 
Apoll i  cons. 
Conco 


Marius. 


Tetricus  Vater. 


207 


Tetricus  Sohn. 


Claudius  II. 


-u 


N|- 


-|H 


39 


50 

Un- 
ediert 


69 

77 
79 

80 


81 
84 
86 
87 


Salus  aug. 
Sped  nugt  (sir) 
Virtiis  nngp;. 
barbarisch 


Pictas  aug. 
Sjvcs  augg. 


1 
1 


Consacratin 

Consecratia 

(Altar) 
Conaecratio 

„        Adler 
„        Adler 
mit  Kim  uz 
Consecrato  (sie) 

Diana  lud  f. 

Felle,  tenpo. 
Felieitas  ang. 


Fides  exerci. 


3 

165 

5 
113 

1 

l 
S 


=¥ 


B|- 
-|1 


^|X1 


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Fund  romischer  Münzen  zu  Ettelbrück. 


323 


Cohen 

£ 

Zeichen  im 

Cohen 

m     Zeichen  im 

Bevers 

44 

Felde  and 

Bevers 

I 

l-elde  und 

1  Aufl. 

•5 
OD 

Abschnitt 

2.  Aufl. 

35 
2 

Abschnitt 

88 

Fides  milit. 

3 

=lr 

162 

Marti  pacif. 

X|- 

169V. 

Marti  pacifero 

1 

1"b- 

ediert 

92 

Fides  militum 

1 
2 

-ie 

Un- 
ediert 

Pax  aet. 

1 

_._ 

1 

192 

Pax  aeterna 

1 

1 

92V. 

U                   » 

S.P.Q.R. 

102 

Fortuna  redux 

4 

197 

Pax  aug. 

3 

104 

71                        11 

4 

-|Z 

198 

ii      ii 

3 

110  j  Genius  aug. 

7 

199 

ii      i» 

3 

110V.'      „        „ 

109        „         „ 

3 
6 

-|r 

200 

ii      n 

-1- 
P 

111 

»»                     »1 

1 

— I— 

114 

Genius  exerci. 

9 

202 

71             71 

T 

114  V. 

n              » 

2 

10 

-|Z 

Un- 
ediert 

Pax  augus. 

115 

i>              ii 

7 

-|Z 

204 

Pax  augusti 

A|- 

ii              " 

204V. 

A|- 

124 

Iovi  statori 

18 

Un- 

ii        ii 

124V. 

2 

ediert 

,,     (Divo 

Un- 
c  tliert 

130 

»?        » 
Iovi  Stator. 
Iovivictori(Kopf) 

„      „    (Büste) 

1 

6 
27 

-|N 
-IN 

214 

Claudio) 
Pax  augusti 
P.  m.  tr.  p.  II. 

A|- 

131 

1 

C08.  p.  p. 

11            »1 

2 

-IN 

215 

P.  m.   tr.  p.   II 

132 

1 

C08.  p.  p. 

138 

11             11 

Laetitia  aug. 

3 
1 

—  |P 

220 

Provid.  aug. 

ii         n 

— |XU 

»»          » 

1 

-|S 

223V. 

3 

ii          n 

138V. 
139V. 

140 

77                      11 

n              » 

7»                      11 
>»                      1» 

1 
2 

1 

* 

224 

225 
227 

ii          n 

ii          ii 
Providen.  aug. 

^ 

Un- 
edler! 

Laetitia  fund. 

1 

XXIB 

230 

i>          ii 
Provident.  aug. 

11 

-|T 

144V. 

Liberalitas  aug. 

1 

230V. 

n           ii 

— |XII 

144 

7»                         11 

3 

233 

ii           ii 

148 

Liberitas  aug. 

1 

ii           ii 

—  |XII 

151 

Libert  aug. 

5 

ii           ii 

»         n 

6 

-|X 

234 

n           ii 

s 

152 

11                    77 

12 

153 

J»                  17 

1 

236 

ii           ii 

—  U 

160 

Mars  ultor. 

7 
13 

-|H 

262 

ii           ii 
Salus  aug. 

13 

159 

7»                17 

11                1» 

7 

268 

Un- 

Securit.  aug. 

-|XI 

159V. 

1»                11 

3 

-|H 

ediert 

ii        ii 

Digitized  by  VjOOQlC 


324 


vau  Wervcke 


.* 

Zeichen  im 

M 

Zeichen  im 

2.  Aufl. 

Revers 

S 

OQ 

Felde  und 
Abschnitt 

2.  Aufl. 

Bevers 

2 

Felde  nnd 
Abschnitt 

Un- 

ediert 

Securit.  perpet. 

1 

303 

Victoria  aug. 

1 

-\r 

276 

Spes  aug. 

3 

i|- 

302 

6 

-!- 

i»      » 

1 

n|- 

s 

281 

Spes  publica. 

7 

308 

Victoriae  gothic. 

1 

284 

»             n 

3 

^ 

313 
314 

Virtus  aug. 

»»        » 

31 
11 

-le 

285 

Temporum  feli. 

1 

-|p 

Un- 
ediert 

»>        »> 

1 

286 

Uberitas  aug. 

2 

316 

2 

— -j  — 

293 

Victoria  aug. 

13 

n           » 

P 

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769 

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Zerstört 

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791 

5 

8V. 
17 
26 


28V. 
39 


Un- 
edierfc 

60 


60 


Un- 
ediert 


Aeternit  aug. 


Apollini  cons. 
Conco.  exerc. 
Concordia  aug. 
Fides  milit. 
Fides  militum 

Laetitia  aug. 


Concord.  milit. 
Concordia  mili. 


Concordia    mili- 
tum 

Fides  militum 


-\J 


— |xn 


Qulntillus. 


50 
52 
67 
57V. 
59 
63 


70 


73 


Aurelianut. 


-1- 

95 

*c* 

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106 

s- 

-1- 

108 

T;XXIP 

131 

Laetitia  aug. 

»         » 
Marti  pacif. 
Pax  augusti. 
Providen.  aug. 

»>         »» 
Provident.  aug. 
Securit  aug. 

Victoria  aug. 

»»         » 
Virtus  aug. 


Fortuna  redux 
Iovi  conser. 

»>       » 
Marti  pacif. 


3 


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XII 

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X|- 
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!•' i  römischer  Mütuseu  zu  Etiellirmh, 


328 


143 

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144 


IHl 
171 


BtTYl  El 


Urions  aug. 


Pacatör  orbis 
Pumiouiuc 
Pietas  aug. 


7 
14 

9 


16V 
45 


*  oiuordiae  mili- 
tum 

Vbiiug  fclix 


itfts  aug. 
(Jlemeutia  tetnp. 


Folirkas  saeeuli 
Fides  mUitum 


Z«iebeo  imii 
Efrld«  tmd 
Abi^Unitt 


p. 
-I- 

-I- 


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192     Restitut.  orbia 
1Ö8V- 

2U1  Itostirut.orieiif.is 
Itestitutur  orbis 
Komac  aeter. 

220    Iloraac   aötemao 

2ö7     Victoria  aug, 


274 


Virtus  aug. 
Vktua  luilUum 


Scvcrina. 


SXXT 


Tacitus. 


-I- 

XX1Z 

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-I- 

XXIZ 

-1  - 

XXIs 


47 

57V. 

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64 


Venus  felix 


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Fides  milituui 

Laetitiu  futid. 
ilars  victor. 
Marti  naeif, 

Pax  aetorua 
Pax  aug* 


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1 
1 
1 

1 
1 
2 

1 

1 
8 

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Zciclivn  Im 
Kai  da  iiiiil 
Abiüüoill 


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-I- 

~3~ 


Digitized  by  VjOOQ  LC 


326 


vau  Werveke 


Cohen 
2.  Aufl. 

Revers 

§ 

Zeichen  im 
Felde  und 
Abschnitt 

Cohen 
2.  Aufl. 

Kerer* 

JM 
2 

Zu  ich*  ii  im 
Pride  und 

Abschnitt 

73 
75V. 
123 

Pax  augusti 
Salus  aug. 

1 
1 

1 

-1- 
p 

XXI 

137 
144 

Spes  publica 

Temporum    feli- 
citas 

1 
1 

-1- 

CA 
A|A 

Florianus. 


15 
25 


Concordia    mili- 
tum 

Fides  milit. 


S 
XXIC 


35 
46 


Jovi  statu  ri 
Paeator  orbis 


1  -|Z 

2  ^ 


III 


Probus. 


Cohen 
2.  Aufl. 


1 
Un- 
edlen 
36 


36 
39 
39 
41 

Un- 

ediert 

74 

84V. 
87 

101 

102 
105 

108V. 
150 
157 
121 
126 

137V. 

137V. 
146 


Beven 


Abundantia  aug.  . 
Adventus  aug. 

»  » 

»  »> 

»  »> 

Aequitas  aug.  .    . 
dementia  temp. 

Comes  aug.  .    .    . 

Comiti  Probi  aug. 
Concordia  aug.     . 

Concord.  milit. 


Stück 


Feld 


2 
3 


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Abschnitt 


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XXI 


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Fund  römischer  Muiiaeu  zu  Euelbruck. 


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trval  aug.  .  , 

TT  >  ■ 

Felicit,  temp«  .  .  . 

I  eliritas  wag,  .  . 

I  Vlintas  äec,   .  .  , 

Fides  milit. 

Fides  militum  .  . 

P  *p  ■ 

Brculi  paeif.    ,  . 

Herculi  paeif.  .  ,  ■. 

Ereuli  padfero  .  . 

Iovi  cons*  Prob.  aug. 

j,  n  ri  ti 

Iovi  conservato,  .  . 

Laetitia  aug.    .  .  . 

Mar«  victor      .  .  , 

Marti  paeif.      . 

n         ..  . 

Öries  (sie)  aug.  .  > 

Tax  aug 

Fax  augusti     .  ,  . 

n         ii  * 

*T  11  ■ 

Piaetaa  aug,     ,  .  . 

Pietas  aug,       ,  .  . 

Itestitut.  orbis  .  . 

Homae  acter.  ,  .  , 


Salus  mg.   . 
Salus  public. 
Hecurit  jierji. 
Soli  invicto 


Feld 


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B  Blitz  B 

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Digitized  by  VjOOQ LC 


328 


van  Werveke 


Cubtu 
*,  Aofl, 


Revers 


Stock 


Feld 


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677 
701 
713 
727 


762 
766 


773 
816 

826 

83av. 

849 
869 
912 


10 
18 

50V. 
79 

93 
96 
99 


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9 

31V. 

45 

74 

83V. 

116 

116 

120 

120V, 


Soli  iuvicto      ....... 

Spes  aug 

Tempur.  felici 

Tempo  r.  telicit 

i 

Victoria  aug 

Victoria  aug,  n 

Victoria  germ. 

* 

Virtus  aug 







Virtus  augusu 

Virtus  Probt  aug 

Carut. 

Aetoftit  imperi 

Coiisci ratio 

Tax  augg 

Spes  publica 

Victoria  aug* 

Victoria  augg 


Aequitas  augg. 

Fides  milituw. 
Iovi  victor i. 
Pietas  augg,     . 
Principi  iuventut. 
Saeeuli  felicitas 


ic 


B|- 


105 


Carinut. 


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Al- 

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R  Blitz  A 

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II 
111 

SXXl 


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Digitized  by  LjOOQIC 


Fund  römischer  Münzen  zu  Ettelbrück. 


329 


|  Aufl.  ! 


Reveri 


Stück 


Feld 


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18 
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43  I 
61 
76 
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107 

Ha 


lovi  viutori 
Mars  victor 


Fax  augg.  .  .  . 
Pietas  augg.  .  . 
Principi  iuventut. 


V  irtus  augg.     .     . 
Undique  victores. 


it 


Venus  genetrix 
Venus  victrix 


Abundat  (sie)  augg. 
Abundant.  augg.  . 
Ciaritas  augg.  __  . 
Fides  milit.      .    . 


lovi  augg. 


Iovi  conser.  augg. 


lovi  conservat 


Numerianus. 


Diocletianus. 


Mignii  Urbica. 


-|C. 
-|C. 
B|- 
-|C. 


PI- 


1 

2 

1 

1 

1 

D|- 

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2 

2 

1 

1 

1 

1 

13 

6 

1 

1 

1 

2 

A|- 

1 

-|A. 

1 

B|- 

2 

-|A 

2 

1 

Abschnitt 


KAB. 


KAJ 

VIXXI. 

XXI. 

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A 

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A 

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A 

I 
SML 


SML 

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Digitized  by  VjOOQlC 


330 


van  Werveke 


Cokeu 
2.  Aufl.  j 


R  e  v  e  r  8 


214V. 

215V. 
237 


240V. 


Un- 
cdiert 


296 
297 

Un- 
ediert 

354 
356 
362 
366 

367 
372 

Un- 
ediert 

376 

Un- 
ediert 

383V. 
410 
453 

Un- 
ediert 

526 
536 


Iovi  conservat.  aug. 

i>  »»  n 

Iovi  conservat.  augg. 

JJ  »  »' 

>1  H  " 

Iovi  conservatori 


Iovi  tutatori  augg. 


Laetitia  fund. 
Oriens  augg. 
Pax  aetern. 
Pax  augg.    . 


P.  M.  TR.  P.  VIII.  COS.  IUI.  P.  P. 

Providentia  aug 

Saecurit.  perp 

Securit.  perp 

Virtuti  augg 

VOT.  X.  M.  XX 


Stück    ;        Feld 


AllsdiliLll 


10 


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Zeiohtn  im 
Kcdd*  iiiL-i 
Abschnitt 

85 

Genio  popiili  ro- 

mani 

3 
1 

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91 

Genio  populi  ro- 
mani 

2 
1 
2 

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Digitized  by  VjOOQ IC 


l'utid  römischer  Münzen  M  Ktteibriu'k, 


881 


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Heren 

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Z(ULblliMi  im 
Hliil 

Cnlu-ii 
2,  Aufl. 

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7 

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A  Uefa«  in 

3 

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86 

Genio  pnpuH  r<v 
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Maximianus  Herculius. 


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26 
27 
84 
43 
95 

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277  V 

m 

328 
324 


Ahiinihmt  augg. 

Auapic,  felir. 

Cornea  augg. 
Gracnrdia  augg* 
Fei  ich*  jniM. 

Horculi    coüaer- 

vat. 
HetcnJi  invictn 

IQgg, 

Herrnli   parifero 

»  ii 

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lovi  au™. 


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438 

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A 

IOYiconseraugg. 

tnvi  ronservaL 
JLQ& 


Iovi  riinsorvatori 

Iavi  conser vfitori 
augg, 

Pax  aoffi 


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A 
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Digitized  by  VjOOQ LC 


332 


▼an  Werveke 


Cohen 
2.  Aufl. 

442 

448 


450 
453 

454V. 
456 

516V. 

516V. 
516 
524 


Un- 
eriiert 


Revers 


Zeichen  im 

I  Felde  und 

Abschnitt 


Pax  augg. 


Salus  augg. 


>»        » 


-i- 

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Cohen 
2.  Aufl. 


525 

531 

531V. 

537 

555 

556 

565V. 
605 

607V. 
607V. 


Un* 
ediert 


651 


Revers 


Salus  augg. 
Securit.  perpet. 

Tempor.  felicit. 

Virtu8  augg. 


Zeichen  im 
Feld«  und 
Abschnitt 


»»  »i 


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>»  »» 


Virtuti  augg. 


>!  >» 


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Mütderze. 

153 

Gcnio  populi  ro- 
mani 

1 

"TO" 

Genio  populi  ro- 
mani 

1 

V            ♦»            J» 

1 

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156 

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157 

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159 

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Digitized  by  VjOOQlC 


Fun«!  römischer  ftfünsea  tu  Eftdtaftak. 


333 


loben 


BeT*J> 


/rieben  im 
I-Vhle  iniil 
Ahirlitiitt 


2,  Aufl. 


B«i  u  i 


Ztiehtti  im 
Keld«  uml 

Abiehmct 


Canstantius  Chlorus,  Caesar 


8 
12 

211) 


Claritas  augg. 


Com  es  Mlggi 
Confordia   aagg. 

Oriens  angjr. 


^JPax  onp?. 


-   1 

ITR 

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1 

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276    Stcwft  angg. 

179    Tcmpor,  felrciL 
295  |  Virttis  angjr. 


L.  ■        ftt-83 


populi  rn- 

mftni 


300 

Müteta.e. 


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\4VAComes  au  gg. 
«^  iCnnconlia  augg< 
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Oriens  ancp. 


Gen  in  populi  ro- 
oumj 


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Ocnio  populi  ro- 
niaiii 


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Galer i us  Maximianus,  Caesar. 
DI  — 


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163 
182 
194 
201 


Minderte, 


Pas  angg* 

1 

Providern^  tleor. 

2 

Securit.  augg. 

2 

Tempo r.  feudi 

2 

tfotis  X. 

1 

Vot.  X.  m.  XX. 

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166 


Gcnio  populi  rn 
mani 


Moneta  s  au  gg. 
Bf  raeiis.  an, 


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1 

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TR 
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Digitized  by  VjOOQ LC 


334 


van  Wervcke 


Es  ergiebt  sich  daraus,  dass  von  den  zu  Trier  geprägten  Kleinerzen 
unseres  Fundes  kein  Exemplar  nur  mit  zwei  Buchstaben  signiert  ist;  sie 
würden  demnach,  entsprechend  der  von  Direktor  Dr.  Hettner  aufgestellten  Folge 
der  Trierer  Prägungen,  Westd.  Zeitschr.  VI,  S.  143,  nicht  vor  das  Jahr  299 
lullen.  Indessen  führen  mehrere  der  Reverse  auf  einen  früheren  Zeitpunkt; 
der  Revers  AVSPIC.  FEL.  wohl  auf  den  Regierungsantritt  der  beiden  Cae- 
sarea Constantius  und  Galerius,  VOT.  X.  M.  XX.  und  VOTIS  X  auf  die 
Itacennalien  der  beiden  Kaiser  oder  Diocletians  allein,  alle  drei  also  auf  die 
Jahre  293  oder  294.  Dass  übrigens  die  neun  Reverse,  die  wir  auf  den  Trierer 
hl  ciaerzen  dieser  Zeit  finden,  derselben  Periode  angehören,  ergiebt  sich  klar 
aus  den  Prägevermerken,  die  wir  der  besseren  Übersicht  halber  in  folgender 
Tunelle  zusammenfassen. 


Dioclttian 

Maximian 

Constantius 

Galerius 

AVSPIC.  FEL. 

? 

-ID 
FTR 
D|- 
|TR 

FTR  oder 
FTR 

-ID 

FTR 

• 

CLARITAS  AVGG. 

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1 
PTR 

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PTR 

PTR   PTR 

I  1  DES  MILIT. 

PTR    PTR 
PXXIT 

PTR 

PTR 

IB 
PTIT 
D| 
PTR" 

PIETAS  AVGG. 

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pj^.(  Aureus) 
PTR"  FTR" 

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PKMTOR.FELICIT.             ? 

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1 
FTR" 

VIRTVS  AVGG. 

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PTR    PTR 

c^  je 

PTR    PTR 

VOT.  X.  M.  XX. 

PTR    PTR 

! 

V 

FTS"?PTO 
DI 
FTR" 

VOTIS  X. 

PTR    PTR 

II 
VOTIS  AVGG.            | 

PTR 

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Fund  römischer  Münzen  zu  Ettelbrück. 


336 


Der  Sachverhalt  scheint  mir  demnach  folgender  zu  sein :  Die  Münze 
von  Trier  wurde  eingerichtet,  nachdem  Constantius  Chlorus,  Caesar  ernannt, 
Gallien  zu  seinem  Teilreiche  erhalten  hatte;  es  wurde  in  ihr  nur  Gold  und 
Kleinerz  geprägt  bis  zur  Diocletianischen  Münzreform  des  Jahres  296.  Mit 
diesem  Jahre  hörte  die  Prägung  von  Klcinerz  auf;  die  Mittelerze  traten  nun- 
mehr an  die  Stelle  und  zwar  zuerst,  während  mehrerer  Jahre  und  Emissionen, 
der  Revers  GENIO  POPVLI  ROMANI. 

Während  nun  die  Kleinerze  unseres  Fundes  nicht  über  296  hinaus- 
geben, gehören  die  Mittelerze  nur  den  zunächst  folgenden  drei,  höchstens  vier 
Jahren  an.  Vertreten  sind  nämlich  nur  die  vier  ersten  Emissionen,  "4und,  was 
besonders  auffallig  ist,  die  vierte  nur  mit  2,  die  fünfte  nur  mit  1  Exemplare. 
Nur  wenige  Mittelerze  sind  nicht  aus  Trier,  wie  es  sich  ja  bei  der  Lage  des 
Fundortes  nicht  anders  erwarten  Hess ;  wir  sind  daher  berechtigt  anzunehmen, 
dass  der  Fund  erst  ganz  kurze  Zeit  nach  der  Ausgabe  der  5.  Emission  ver- 
graben wurde,  andererseits  die  vierte  Emission  nur  kurze  Zeit  währte  und 
eben  daher  nur  wenig  Exemplare  derselben  in  unserm  Funde  vertreten  sind. 
Die  vierte  Emission  wird  von  Dr.  Hettner  etwa  in  das  Jahr  298  verlegt,  die 
fünfte  in  die  Jahre  299—305  Mai.  Wir  nehmen  also  an,  dass  der  Fund  im 
Jahre  299,  möglicherweise  bereits  gegen  Ende  des  Jahres  298,  vergraben 
worden  ist. 


Die  ursprüngliche  Fassung  des  Trierer  Silvester- 
Privilegs1). 

Von  H.  V.  Sauerland  in  Trier. 

Über  die  älteste  Fassung  und  die  Entstehungszeit  der  in  der 
Aufschrift  genannten  Trierer  Falschurkunde  ist  im  Laufe  der  letzten 
45  Jahre  viel  hin  und  her  gestritten  worden.  Für  ihre  ehedem  be- 
hauptete Echtheit  hat  zwar  keiner  mehr  einzutreten  gewagt ;  doch  suchte 
man  vielfach  den  Text  wenigstens  möglichst  weit  ins  Altertum  zu  rücken, 
nämlich  bis  in  die  zweite  Hälfte  des  fünften  Jahrhunderts  unserer  Zeitrech- 
nung. Dieses  angebliche  hohe  Alter  des  Privilegs  haben  in  dem  all- 
bekannten Streite  um  die  Echtheit  oder  Unechtheit  der  Trierer  „tunica 
inconsutüis"  der  Trierer  Seminarprofessor  Marx,  der  Bonner  Privat- 
docent  Dr.  Clemens,  der  Bilker  Pfarrer  Binterim  und  endlich  Joseph 
Görres  zu   behaupten  gesucht.     Der  Hauptgrund,    worauf  sie  ihre  Be- 


')  Die  irrige,  aber  bisher  ausschliesslich  angewandte  Bezeichnung  der 
Urkunde  als  eines  Diploms  habe  ich  aufgegeben,  und  möchte  ich  ersuchen, 
auch  andererseits  die  richtige  Benennung  derselben  als  eines  fangeblichen) 
Privilegs  zu  gebrauchen. 

Wettd.  ZeitMhr.  f.  Geich.  u.  Kunst.  VHI,    IV.  26 

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I*-*.-' 


336  H.  V.  Sauerland 

hauptung  stützten,  war  die  Angabe  der  Gesta  Treverorum,  dass  der 
Trierer  Erzbischof  Volusian,  dessen  Pontifikat  in  die  zweite  Hälfte  des 
fünften  Jahrhunderts  gesetzt  wird,  das  Silvesterdiplom  von  dem  Römischen 
Papste  habe  erneuern  lassen  (rescribi  fecit).  Ihnen  gegenüber  hat 
H.  v.  Sybel  in  den  von  ihm  und  Gildemeister  während  jenes  Streites 
publizierten  Brochuren  mehrfach  die  erst  ins  11.  Jahrhundert  zu  setzende 
Entstehung  jener  Fälschung  zu  erweisen  sich  bemüht.  Obschon  seine 
über  diesen  Punkt  handelnden  Ausführungen  mehrfach  nicht  aasreichend 
begründet  sind,  muss  doch  jeder  Unbefangene  gestehen,  dass  jene  vier 
Herren  ihre  Ansicht  über  das  hohe  Alter  des  Diploms  mit  wenig  Ge- 
schick und  Glück  vertreten  haben,  so  dass  Sybels  Ansicht  bis  in  die 
neueste  Zeit  als  die  richtige  gegolten  hat.  Meinerseits  habe  ich  dann 
noch  im  vorigen  Jahre  versucht,  als  Entstehungszeit  des  Privilegs  nach- 
zuweisen die  Zeit  nach  dem  Tode  des  Kölner  Erzbischofs  Bruno  (965) 
und  vor  dem  Privileg  des  Papstes  Johann  X1.1I  zu  Gunsten  der  Trierer 
Kirche  (969  Jan.  22) 2).  Indes  will  ich  schon  jetzt  bei  dieser 
Gelegenheit  bemerken,  dass  ich  mit  Rücksicht  auf  teils  schon  von  Sybel 
geltend  gemachte,  teils  neuerdings  von  mir  gefundene  Gegengründe  nicht 
mehr  imstande  bin,  die  Behauptung  dieser  Entstehungszeit  aufrecht  zu 
erhalten.  Keineswegs  aber  habe  ich  Grund,  irgendwie  mich  der  An- 
sicht Beissel's  anzuschliessen,  der  bald  nach  dem  Erscheinen  meiner 
„Trierer  Geschichtsquellen  des  11.  Jahrhunderts"  im  zweiten  Teile  seiner 
„Geschichte  der  Trierer  Kirchen"  (S.  26—62)  wieder  auf  die  von  den 
genannten  vier  Herren  vor  45  Jahren  behauptete  Ansicht  zurückgriff.  Nach 
Beissel  (S.  56)  sind  es  „Tbatsachen,  dass  Silvester,  vielleicht  nur  in  einem 
Briefe,  dem  Agritius  auf  Betreiben  Helena's  eine  hervorragende  Stellung 
unter  den  Bischöfen  Galliens  und  Germaniens  vermittelte,  und  dass  das 
Schriftstück  Silvesters,  welches  zur  Zeit  Yolusians  erneuert  wurde,  im 
Wesentlichen  in  der  heute  vorliegenden  Silvesterurkunde  enthalten  sei". 
Doch  räumt  er  ebendort  ein.  dass  diesen  zwar  „eine  streng  wissen- 
schaftliche und  sichere  Begründung  fehle",  meint  aber,  dass  man  die- 
selben noch  als  „wahrscheinlich  richtige  hinnehmen  kann,  obgleich  frei- 
lich mehr  Sicherheit  und  gegründetere  Überzeugung  geboten  wäre,  wenn 
höher  hinaufreichende  Zeugen  als  Bürgen  aufträten".  Man  merkt  es 
der  ganzen  gewundenen  und  verklausulierten  Redeweise  hier  an,  wie 
misslich  es  mit  seiner  Zuversicht  bezüglich  der  hier  behaupteten  „That- 
sachen"  bestellt  ist.     Es   sieht   dann   auch  schon   fast  wie  eine  Brücke 


*)  Vgl.  meine  Trierer  Geschieh tsquellen  des  11.  Jahrh.  S.  97—106. 

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*1» 


Die  ursprüngliche  Fassung  des  Trierer  Silvester-Privilegs.         337  * 

für  den  Fall  des  Rückzugs  aus,  wenn  er  wenige  Seiten  weiter  (S.  61) 
mit  dem  vieldeutigen  Ausspruche  nachkommt:  „Vielleicht  ist  die  heute 
erhaltene  Form  des  Silvesterdiploms  nur  eines  der  Hülfsmittel,  durch 
<lie  man  in  Trier  die  alten  Vorrechte  zu  verteidigen  suchte",  und  wenn 
er  dann  sogleich  hinzufügt:  „Sie  mag  falsch  sein  in  der  Form,  ist  aber 
richtig  in  ihrem  Inhalte".  Zum  Rückzuge  bläst  denn  auch  schon  ein 
anonymer  Anhänger  Beissels  in  einem  der  jüngsten  Hefte  der  „historisch- 
politischen Blätter14  (Bd.  103,  1889,  Juni-Heft  XI).  In  seinem  langen 
.(17  Seiten  umfassenden)  lobesvollen  Referate  über  Beissels  zweiten  Band 
sieht  er  sich  doch  genötigt,  dessen  Behauptung  über  eine  Entstehung 
•des  Textes  zur  Zeit  Volusians  aufzugeben  und  die  Entstehungszeit  um 
die  Kleinigkeit  von  etwa  400  Jahren  später  zu  datieren,  weil  es  seines 
„Erachtens  sicher  ist,  dass  die  heutige  Fassung  nicht  in  der  Zeit  des 
Bischofs  Volusian  entstanden  ist",  da  „man  fast  genötigt  wird,  die 
Entstehung  der  heutigen  Fassung  in  jene  Zeit  zu  verlegen,  während 
welcher  das  Reich  Lothars  II  bestand"  (S.  841,  842).  Er  citiert  dann 
noch  jenen  oben  charakterisierten  vieldeutigen  Ausdruck  Beissels,  der  ja 
auf  die  Annahme  jeder  noch  so  späten  oder  noch  so  frühen  Abfassungs- 
zeit passt,  sendet  aber  diesem  Citat  die  Bemerkung  voraus :  „Das  End- 
urteü  Beissels  über  dieselbe  (Urkunde)  wird  trotzdem  bestehen  bleiben" 
(S.  843).  So  bringt  er  es  mit  anerkennungswerter  Geschicklichkeit 
fertig,  vor  seinem  Lesepublikum  das  Silvesterprivileg  400  Jahre  später 
zu  datieren  als  Beissel  und  doch  in  demselben  Lesepublikum  die  An- 
sicht zu  erzeugen,  dass  „das  Endurteil"  desselben  Beissel  über  dasselbe 
Silvesterprivileg  „bestehen  bleiben  wird".  Vielleicht  dass  er  sich  später 
einmal  der  Ansicht  Sybels  zuwendet,  welcher  die  Abfassungszeit  des 
Silvesterdiploms  ins  10.  oder  11.  Jahrhundert  setzt;  dann  wird  es  ihm 
voraussichtlich  wieder  ein  Leichtes  sein,  bei  seinen  Lesern  die  Ansicht 
zu  konservieren,  dass  auch  desfalls  „das  Endurteil  Beissels  über  dieselbe 
Urkunde  bestehen  bleibt". 

Es  ist  nun  hier  nicht  meine  Absicht,  die  Ansichten  Sybel's, 
BeisseFs  und  des  Anonymus  der  hist.-pol.  Blätter  über  die  Entstehungs- 
zeit des  Silvesterprivilegs  zu  prüfen.  Dies  kann  nämlich  erst  dann  mit 
Sicherheit  geschehen,  wenn  die  Vorfrage  über  die  älteste  Fassung 
oder  den  ursprünglichen  Text  der  Falschurkunde  entschieden  ist.  Zwar 
behauptet  nun  Beissel  (a.  a.  0.  S.  36  u.  37)  mit  grosser  Zuversicht, 
eine  sichere  Lösung  dieser  Frage  und  eine  völlige  Widerlegung  der 
Ansicht  Sybel's  auch  in  diesem  Punkte  geliefert  zu  haben;  indes  sind 
seine  Gründe,   wie   sich  im   Folgenden   ergeben   wird,    hinfällig,    und 

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338  H.  V.  Sauerland 

ebenso  auch  der  weitere  Grund,  womit  ihm  in  dieser  Frage  der  Ano- 
nymus der  historisch-politischen  Blätter  (S.  840)  zu  Hülfe  kommt. 

Bei  der  Frage  nach  dem  ursprünglichen  Texte  des  Silvesterprivi- 
legs kommen  heute  nur  mehr  zwei  Fassungen  in  Betracht3):  Die  eine 
kürzere  findet  sich  im  Drucktexte  von  Brower's  Antiquitates-et  Annales 
Trevirenses 4)  und  in  Brower-Masen's  Metropolis  Ecclesiae  Trevericae 5) ; 
die  andere  ist  der  Text,  auf  welchen  zuerst  von  Sirmond  hingewiesen 
ist  und  der  uns  ausser  von  Papebroch  noch  von  Wiltheim  und  Calmet. 
ferner  auch  durch  den  Trierer  Codex  Egberti 6)  und  durch  die  Chronik 
Hugos  von  Flavigny7)  überliefert  ist.  Im  Nachstehenden  stelle  ich 
beide  Texte,  den  kürzeren  unter  der  Bezeichnung  B,  den  längeren  unter 
der  Bezeichnung  S,  neben  einander8). 

B:  S: 

Sicut  in  gentilitate  propria  virtute,  Sicut  in  gentilitate  propria  virtute. 

sortire  et  nunc  Trevir  super  Gallos  sortire  et  nunc  Trevir9)  primas  su- 
et  Germanos  primatum,  quem  tibi  prae  per10)  Gallos  spiritualem  ")  et  Ger- 
omnibus harum  gentium  episcopis  in  manos  prioratum,  quem  tibi  prae  om~ 
primitiv is  christianae  religionis  doc-  nibus  harum  gentium  episcopis  in 
toribus,  Euchario,  Valerio,  Materno,  primitivis  christianae  religionis  doc- 
per  baculum  caput  ecclesiae  Petrus  toribus  scilicet  Euchario,  Valerio. 
significavit  habendum,  suam  quodam-  Materno  18)  ac 1S)  per  baculum  ")  ca- 
modo  minuens  dignitatem,  ut  te  par-  put  ecclesiae15)  Petrus  signavit  ha- 
ticipem  faceret,  quem  ego  Silvester  bendum ,  suam ")  quodammodo  mi- 
eius  servus  successioneque  indignus  nuens 17)  dignitatem,  ut  te  participem 
per  patriarcham  Agricium  renovans  faceret.  Quem18)  ego  Silvester  eins 
confirmo.  servus  19)  successioneque  indignus  per 

patriarcham  Agricium*0)  renovans  con- 
firmo ad  honorem  dominae  *')  Helenae 
augustae,  eiusdem  metropolis  indi- 
genae,  quam  ipsa  fclix  per  apostolum 


3)  Vgl.  meine  Trierer  Gesch.-Qu.  des  11.  Jh.  S.  88  ff.  —  In  der  neuen 
Ausgabe  der  Regesta  Pontificum  Nr.  179  ist  die  Urk.  mit  den  späteren  Inter- 
polationen citiert. 

4)  Ed.  I».  Coloniae  1626  p.  243.    Ed.  II».  Leodii  1670  p,  215. 

5)  Ed.  Chr.  de  Stramberg,  Confluentiae  1855.  I.  p.  22. 

6)  Trierer  Stadtbibl.  cod.  82  fol.  1. 

7)  Mon.  Germ.  Scriptt.  VIII.  298. 

8)  In  den  nächstfolgenden  textkritischen  Anmerkungen  bezeichnet  W 
die  Varianten  bei  Wiltheim,  C  die  bei  Calmet,  E  die  im  Codex  Egberti,  H  die 
in  Hugo's  Chronik,  A  die  in  der  Vita  8.  Agritii  (II,  7). 

•)  Treviri  H.  —  10)  ac  super  C.  —  »)  spiritali  E,  spirituali  W.  — 
ia)  et  Martino  W.  —  18)  fehlt  H.  —  ,4)  baculum  suum  Hu.  W.  —  l$)  aec- 
clesiae  E.  —  lfl)  fehlt  E.  —  1T)  innuens  W.  —  18)  Que  E,  quomodo  Ä  — 
19)  servus  eius  H.  —  20)  Antiocenum  A.  —  21)  patriae  dominae  E  und  A. 


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Die  ursprüngliche  Fassang  des  Trierer  Silvester-Privilegs.  339 

Mathiam  Judea22)  translatum  caete- 
risque28)  reliquiis  domini  magnifice 
ditavit 2*)  specialiterque  provexit.  Hu- 
ius25)  privilegii  conscii20)  nocivi  aemuli 
communione  dirimantur,  quoniani  ana- 
themate  maculantur. 

Privilegium27)  quod  Volusianus  epis- 
copus28,)  rescribi29)  iussit. 

Die  Gründe,  weshalb  Sybel  die  Fassung  B  für  die  ursprüngliche 
ah,  hatte  er  in  der  Streitschrift:  Der  h.  Rock  zu  Trier  u.  s.  w. 
isseldorf  1845)  I  S.  26  dargelegt: 

„Brower  sagt,  er  gebe  die  Urkunde  nach  einer  sehr  alten  Handschrift, 
isenius  bemerkt,  die  Handschrift  sei  von  verdächtiger  Glaubwürdigkeit,  er 
t  aber  keinen  Grund  für  die  Anklage,  als  dass  in  seinem  Exemplar  frei- 
h  die  h.  Helena  und  die  h.  Tunika  erwähnt  werden.  Wenigstens  gesteht 
ehrlich  genug  dabei,  dass  sein  Exemplar  erst  im  14.  Jahrhundert  ge- 
trieben sei.  Dass  in  Browers  Exemplar  mehr  gestanden,  dass  er  es  aus 
;end  einem  Gninde  weggelassen  habe,  um  es  vielleicht  später  irgendwo 
izurücken,  daran  ist  gar  nicht  zu  denken.  Gleich  nachher  erörtert  er 
litläufig  die  Reliquien  und  die  Heimat  der  Helena,  giebt  zu,  dass  vor  dem 
.  Jahrhundert  niemand  in  Trier  etwas  von  dem  Rocke  gewusst  habe, 
det,  dass  überhaupt  niemand  seine  Ansprüche  an  Helena  beweisen  könne. 
is  Alles  wäre  unmöglich,  wenn  er  in  seiner  Urkunde  ein  Zeugnis  darüber 
habt  hätte.  .  .  .  Ihm  pflichtet,  mit  ausdrücklicher  Verwerfung  des  Ma- 
lius,   der  Bearbeiter  des  Lebens   der  h.  Helena  in  den  Bollandisten  beiu. 

Diesen  Gründen  Sybels  tritt  Beissel  in  seiner  Geschichte  der 
erer  Kirchen,  II.  Teil:  Geschichte  des  h.  Rockes  S.  36—37  mit 
'enden  Ausführungen  entgegen: 

„Wo  Brower  die  Urkunde  einfügt,  handelt  es  sich  keineswegs  um  einen 
llständigeu  Abdruck,  sondern  nur  um  den  Nachweis,  dass  Agritius  von 
Ivester  die  Primatial würde  erhielt.  Dazu  genügte  die  erste  Hälfte  der 
künde.  Es  ist  demnach  in  keiner  Weise  sicher  gestellt,  dass  Brower 
rklich  eine  Fassung  der  Urkunde  vor  sich  liegen  hatte,  welche  nicht  mehr 
thielt,  als  er  dort  abdruckt,  wo  er,  wie  gesagt,  nur  ein  Beweisstück  für 
q  alten  Vorrang  der  Trierer  Metropole  zu  geben  beabsichtigt.  Hat  Brower 
5  guten  Gründen  nur  die  erste,  nur  die  ihm  dienliche  Hälfte  der  Urkunde 
gedruckt  (das  konnte  er  thun,  weil  er  ja  eine  Geschichte,  nicht  eine  Ur- 
ndensammlung  veröffentlichen  wollte),  so  deckt  sich  sein  Text  im  Wesent- 
ben  mit  dem  Verduner ao).    Brower  sagt  nirgendwo,  er  habe  eine  kürzere 


22)  a  Judaea  W,  U.  — 28)  ceteris  H.  —  cum  clauo  caeterisque  A.  —  24)  do- 

t  W.  —  »)  Huius  —  maculantur  feMt  W.  —  w)  cleri  H.  —   ")  Pr 

.  .  ir,  Exemplar  E,  EPR  (Exemplar)  H.  —  2*)  archiepiscopus  W,  H. 
*•)  conscribi  C,  inscribi  W. 

*>)  So  nennt  Beissel  die  Fassung  S. 


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340  H.  V.  Sauerland 

„Fassung  gefunden,  und  man  hat  keinerlei  Beweis  dafür  beigebracht,  dass- 
„Brower  alles  abdrucken  Hess,  was  ihm  vom  Silvesterdiplom  vorlag.  Da 
„äussere  Gründe  fehlen,  wollte  v.  Sybel  u.  s.  w.  u.  s.  w.a81). 

Um  den  Wert  oder  Unwert  dieser  beiden  einander  entgegenge- 
setzten Ausführungen  richtig  zn  beurteilen,  muss  man  an  erster  Stelle 
berücksichtigen,  dass  in  Browers  Drucktexte  die  Echtheit  des  Silvester- 
privilegs vorausgesetzt  wird82).  Unter  dieser  Voraussetzung  ist  aber 
letzteres  eine  der  wichtigsten,  ja  wohl  die  wichtigste  von  allen  Trierer 
Urkunden.  Darf  nun  aber  von  jedem  auch  nur  einigermassen  ver- 
ständigen Geschichtsschreiber,  der  überhaupt  Urkunden  seinem  Werke 
einverleibt,  vorausgesetzt  werden,  dass  er  eine  Urkunde  von  so  ausser- 
ordentlich grosser  Wichtigkeit  auch  sicherlich  ganz  mitteile  und  nicht 
einen  sehr  wichtigen  Teil  derselben  auslasse,  zumal  da  sowohl  jenes 
Ganze  als  auch  dieser  Teil  nur  den  sehr  geringen  Raum  weniger  Zeilen 
in  Anspruch  nehmen,  so  gilt  diese  Voraussetzung  ganz  besonders  gerade 
von  Brower.  Dieser  erweist  sich  in  seinem  grossen  Trierer  Geschichts- 
werke nicht  nur  überhaupt  als  ein  sehr  scharfsinniger  und  besonnener 
Geschichtsschreiber,  der  eine  so  wichtige  und  dazu  so  kurze  Urkunde 
sicher  nicht  in  verstümmelter,  um  einen  sehr  wichtigen  Bestandteil  ge- 
kürzter Form  gegeben  haben  würde,  sondern  er  zeigt  sich  auch  ins- 
besondere inbezug  anf  die  Urkunden  als  ein  Mann,  der  auf  diese  mit 
Recht  sehr  grossen  Wert  legt  und  jede  wichtigere  mit  einer  für  jene 
Zeit  noch  seltenen  diplomatischen  Genauigkeit  und  möglichsten  Voll- 
ständigkeit in  seinem  Werke  aufführt.  Unter  solchen  Umständen  würde 
es  schon  an  und  für  sich  ganz  unbegreiflich  sein,  wenn  Brower  das 
für  echt  gehaltene  Silvesterprivileg  nicht  vollständig  mitgeteilt  hätte. 

Nun  kommt  aber  noch  hinzu,  dass  in  jenem  Abschnitt  des  Druck- 
textes Brower's  (lib.  IV),  wo  zu  Anfang  der  Wortlaut  des  als  acht 
behaupteten  Sylvesterprivilegs  —  sei  es  ganz  oder  teilweise  —  mitge- 
teilt wird  (S.  215),  gleich  darauf  in  grosser  Ausführlichkeit  über  Helena 
und  ihre  angebliche  Geburt  in  Trier,  über  ihre  Reliquiensendung  dahin 


31)  Im  Folgenden  polemisiert  Beissel  noch  gegen  Sybel,  weil  dieser  in 
seiner  Übersetzung  der  Urkunde  das  Wort  „Trevir"  nicht  wörtlich  durch 
„Trierer"  sondern  durch  „Trier"  übersetzt  und  hierauf  die  Behauptung  ge- 
gründet hat,  dass,  da  in  der  längeren  Fassung  (S)  am  Schlüsse  die  Stadt 
Triep'in  dritter  Person,  dagegen  anfangs  in  zweiter  Person  erwähnt  werde,, 
sich  diese  längere  Fassung  als  ein  späteres  „Flickwerk"  charakterisiere. 

")  Vgl.  die  unmittelbar  voraufgehenden  Worte:  Ceterum,  diploma  a 
Silve8tro  traditum,  etsi  rerum  et  temporum  tot  iniuriis  casibusque  periit,  sen- 
tentia  tarnen,  vetustissimis  asservata  schedis,  mansit. 


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Die  ursprüngliche  Fassung  des  Trierer  Silvester-Privilegs.         341 

d  aber  den  „Patriarchen"  Agritius  gehandelt  wird.  Hier  wird  nun 
ar  gerühmt,  dass  fast  alle  Schriftsteller  des  Mittelalters  einstimmig 
slden,  Helenas  Reliquiensendung  sei  durch  Agritias  nach  Trier  ge- 
igt33); aber  das  einzige  angebliche  Zeugnis  dafür  aus  der  antiken 
it.  ein  Satz  in  der  Chronik  des  Eusebius,  wird  als  eine  spätere  Rand- 
isse  in  einer  Handschrift  der  Trierer  Dombibliothek  nachgewiesen,  so 
>s  in  Browers  Drucktext  jene  behauptete  Trierer  Geburt  der  Helena 
d  ihre  Reliquiensendung  durch  Agritius  ganz  ohne  ältere  Bezeugung 
iibt.  Gerade  hierfür  aber  wären  die  nach  „confirmo"  folgenden 
9rte  der  längeren  Fassung  des  Silvesterprivilegs,  so  lange  dieses  für 
ü  gehalten  wurde,  das  älteste,  gewichtigste  und  nächstliegende  Zeugnis 
jresen.  Und  so  wird  es'  ganz  widersinnig,  dass  Brower  auf  dieses 
ugnis  sich  nicht  bezogen,  ja  sogar  das  unmittelbar  vorher  wörtlich 
tgeteilte  Privileg  gerade  um  jene  Schlussworte  verstümmelt  haben 
lte,  die  als  das  beste  Zeugnis  für  seine  folgenden  Ausführungen  über 
xitius,  Helena  und  ihre  Reliquienschätze  hätten  dienen  können. 

Die  Wichtigkeit  der  Urkunde  an  sich,  so  lange  diese  als  acht 
»gegeben  wurde,  ferner  die  vielfach  erprobte  Sorgfalt  Browers  in  der 
verkürzten  Wiedergabe  wichtiger  Urkunden  und  endlich  die  Beweis- 
et der  im  Drucktext  fehlenden  Worte  für  seine  nächstfolgenden  Aus- 
übungen nötigen  zu  der  Annahme,  dass  Brower  den  ganzen  Text  der 
künde  habe  bringen  wollen.  Somit  scheint  Sybel  ganz  im  Rechte 
rcesen  zu  sein,  wenn  er  den  in  Brower's  Drucke  gebotenen  und,  wie 
rt  versichert  wird,  aus  sehr  alten  Handschriften  geschöpften  Wortlaut 
itostissimis  asservata  scbedis)  auch  als  den  ursprünglichen  und  voll- 
ndigen  angesehen  hat. 

Beissel  ist  dagegen  im  Unrecht,  wenn  er  behauptet,  da,  wo 
ower  die  Urkunde  einfüge,  handele  es  sich  nur  um  den  Nachweis, 
ss  Agritius  von  Silvester  die  Primatialwürde  erhielt.  Nein!  ebenda 
adelt  es  sich  ferner  auch  um  den  noch  viel  wichtigern  und  viel  aus- 
irlicher  besprochenen  Nachweis,  dass  Helena  eine  Triererin  sei,  dass 
die  bedeutendsten  Reliquien  durch  den  Agritius  nach  Trier  geschickt 
be,  und  für  diesen  Nachweis  wäre  in  Browers  Druckausgabe  gerade 
s  angeblich  ausgelassene  Stück  der  Urkunde  das  beste  Beweismittel 
nresen.     Ja  gerade  jenen  Nachweis  über  die  von  Silvester  auf  Agritius 


M)  Quorum  sane  reliquiarum  monumentis  dum  perquireudis  et  in- 
itigandis  pro  virili  me  trado,  conspirasse  quidem  mediae  aetatis  scriptores 
e  omnes  observo,  eas  Helenae  Augustae  munificentia  per  Agritium  haec 
loca  .  .  .  translatas.    S.  216. 


342  H.  V.  Sauerland 

gegebene  „Primatialwttrde"  erklärt  der  Brower 'sehe  Drucktext  an  dieser 
Stelle  tibergehen  und  erst  anderwärts  liefern  zu  wollen84).  Beissel  ist 
ferner  im  Unrecht,  wenn  er  behauptet,  nur  die  erste  Hälfte  der  Urkunde 
sei  Brower  „dienlich"  gewesen ;  nein  gerade  die  zweite  nicht  gedruckte 
Hälfte  wäre  ihm  zum  Erweise  des  Nächstfolgenden  sehr  dienlich  ge- 
wesen. Und  darum  ist  Beissel  auch  im  Unrecht,  wenn  er  behauptet, 
Brower  habe  „aus  guten  Gründen  nur  die  erste  Hälfte  der  Urkunde1* 
mitgeteilt ;  nein,  im  Drucktexte  wäre  aus  viel  besseren  Gründen,  nämlich 
zum  Erweise  des  Nächtfolgenden,  auch  die  Mitteilung  der  zweiten  Hälfte 
am  Platze  gewesen.  Beissel  ist  im  Unrecht,  wenn  er  behauptet,  dass 
Brower  die  zweite  Hälfte  auslassen  „konnte,  weil  er  ja  eine  Geschichte, 
nicht  eine  Urkundensammlung  veröffentlichen  wollte14.  Denn  diese  Be- 
hauptung geht  von  der  ganz  irrigen  Voraussetzung  aus,  dass  nur  der 
Hersteller  eines  Urkundenbuches,  nicht  aber  unter  bestimmten  Um- 
ständen auch  der  Verfasser  einer  Geschichte  ausreichend  veranlasst,  ja 
mitunter  moralisch  genötigt  sei,  die  ganze  Urkunde  abzudrucken;  und 
dass  eben  dieser  Fall  hier  vorliege,  ist  oben  erwiesen  worden  Beissel 
dreht  den  Sachverhalt  völlig  um,  indem  er  demjenigen,  der  behauptet, 
dass  Brower  an  jener  Stelle  „alles  abdrucken  Jiess,  was  ihmff  —  in  den 
„vetustissimis  schedis"  —  „vom  Silvesterdiplom  vorlag",  die  Pflicht  dies 
zu  beweisen  zuschiebt.  Im  Gegenteil  liegt  die  Beweispflicht  hier  dem- 
jenigen ob,  der  da  behauptet,  Brower  habe  den  in  „vetustissimis  schedis- 
vorgefundenen  Wortlaut  am  Schlüsse  nur  verstümmelt  mitgeteilt. 

Gerade  zu  kläglich  aber  ist  dasjenige,  was  der  Anonymus  in  den 
hist.  polit.  Blättern  (a.  a.  0.  S.  840)  zu  Gunsten  der  Ansicht  Beissel 's 
anführt : 

„Auch  darin  dürfte  Beissel  gegen  von  Sybel  das  Richtige  für  sich 
haben,  dass  die  als  älteste  ausgegebene  Browersche  Fassung  der  Urkunde 
nur  eine  Verkürzung  derselben  ist.  Das  bezeugt  schon  Masen  .  .  .  einige 
Jahrzehnte  später  in  seinen  Additamenta  zu  dessen  Annales  Trcvirenses,  in- 
dein  er  am  Hände  als  Quelle,  aus  welcher  Brower,  allerdings  nicht  wortge- 
treu geschöpft  habe,  Pergamenthandschriften  des  Domes  anfuhrt,  wahrschein- 
lich die  Urkundensammlung  von  Balduin.     Nichts  desto  weniger  giebt  auch 


S4)  Verum  haue  de  primatu  et  sacratissimae  metropolis  honore  diseep- 
tationem,  alium  in  locum  reservare  placuit.  A.  a.  0.  Brower  hat  dann  auch 
dieses  Versprechen  erfüllt  in  dem  von  ihm  verfassten,  später  von  Masen  über- 
arbeiteten und  endlich  '  von  Stramberg  herausgegebenen  Werke  Metropolis 
Ecclesiae  Trevericae,  wo  in  Buch  I  Kapitel  5  S.  21  ff.  unter  der  Aufschrift : 
„Ecciesiae  Trevericae  primatus  aliunde  stabilitur"  jene  „diseeptatio  de  primatu 
et  sacratissimae  metropolis  honore"  geliefert  wird. 


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Die  ursprüngliche  Fassung  des  Trierer  Silvester-Privilegs  343 

äsen  das  Silvesterdiplom  in  derselben  gekürzten  Fassung  wie  Brower,  wo 
in  der  Metropolis  den  Trierer  Primat  daraus  beweist.  Er  selbst,  wie 
rower  an  der  entsprechenden  Stelle  wollte  blos  den  Trierer  Primat  beweisen, 
id  dazu  genügte  es,  die  erste  Hälfte  des  Dokumentes  anzuführen.  Die  zweite 
alfte  zu  geben  war  zwecklos.  Wenigstens  fehlt  bis  jetzt  völlig  der  Beweis 
r  die  Annahme  der  Gegner,  Brower  habe  den  vollständigen  ihm  vorliegen- 
in Text  gegeben". 

Die  letzten  drei  Sätze  sind  eine  blosse  Wiederholung  der  Behaup- 
ten Beissels.  In  den  voraufgehenden  aber  stützt  sich  Anonymus  auf 
e  Angaben  Masen 's,  des  Herstellers  der  zweiten  Ausgabe  des  Brower- 
hen  Drucktextes.  Dies  ist  schon  von  vorn  herein  ein  bedenkliches 
erfahren.  Denn  wenn  Anonymus  sich  einmal  die  Additamenta  Masens 
iher  ansieht,  so  wird  er  erkennen,  dass  letzterer  in  den  Vorkenntnissen 
t  geschichtlichen  Forschung  sehr  schwach  ist.  Zum  Erweise  diene 
er  ein  Additamentum  Masen's  (II,  553),  worin  er  einen  angeblich  von 
rower  übersehenen  Irrtum  berichtigen  will.  Dieser  hatte  (I,  567)  eine 
rierer  Inschrift  gebracht,  welche  „Anno  incarnationis  dominicae  1088 
dictione  XI.  X  Kai.  Oct.  .  .  .  regnante  Heinrico  imp.  III  imperii  sui 
iintou ,  also  ganz  richtig  datiert  ist.  Masen  bemerkt  dagegen,  dass 
is  Jahr  1088  doch  „juxta  calculum  Browerianum  Henrici  IV.  Imp. 
XII. u  sei  und  dass  also  wohl  in  dieser  Inschrift  „ignorantia  lithogra- 
lorum  peccatum  fuisse,  quibus  Christi  quam  Henricorum  anni  numerique 
»tiores  fuerint".  Offenbar  aber  verhält  die  Sache  sich  genau  umge- 
ihrt.  Es  zeigt  sich,  dass  der  Hersteller  der  Inschrift  sowie  auch 
rower  ganz  richtig  gerechnet  haben,  dass  dagegen  —  solius  historio- 
aphi  Jacobi  Masenii  ignorantia  peccatum  fuisse,  cui  Christi  quam 
enricorum  anni  notiores  fuerint.  Unmittelbar  darauf  rügt  Masen  noch 
oen  ganz  ähnlichen  vermeintlichen  Fehler  Browers.  Dieser  bringt 
[,  20)  eine  Inschrift  von  Orval,  welche  „anno  dorn,  incarn.  1124 
dict.  III.  pridie  Kai.  Oct.  .  .  .  regnante  imperatore  Henrico  huius 
nninis  quarto  anno  secundo  reconciliationis  inter  regnum  et  sacerdotium" 
itiert  ist;  dazu  bemerkt  Masen,  hier  sei  irriger  Weise  das  Jahr  1124 
nit  dem  zweiten  Jahre  des  Kaisers  Heinrich  IV.  verbunden",  da  jenes 
>cli  „iuxta  eiusdem  Browerianae  historiae  seriem  annus  Henrici  V. 
gnantis  XIX."  sei!  Auch  gerade  in  jenem  Additamentum  (I,  577), 
Elches  Anonymus  als  Beweismittel  für  Beissel's  Ansicht  zu  verwerten  ver- 
icht,  bekundet  Masen  die  Unzuverlässigkeit  seiner  Angaben.  Die  jüngste 
id  am  meisten  interpolierte  Fassung  des  Silvesterprivilegs,  welche  im  Bal- 
üoeum  überliefert  ist,  wirft  er  unterschiedslos  mit  der  viel  älteren 
id  kürzeren  Fassung  S  zusammen,    ja  er  hält  letztere  für  eine  unge- 


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_ 


344  H.  V.  Sauerland 

naue  Abschrift  der  ersteren.  Nachdem  er  diese  beiden  Fassungen  er- 
wähnt hat,  verspricht  er  den  getreuen  Wortlaut  des  Privilegs  zu  geben, 
liefert  aber  nun  in  Wirklichkeit  weder  den  Wortlaut  der  einen  noch 
den  der  anderen  Fassung,  sondern  einen  solchen,  welcher  mit  der  in 
den  Gesta  Treverorum  enthaltenen  Fassung  identisch  ist,  die  an 
Alter  und  Umfang  zwischen  jenen  beiden  steht.  So  tritt  zu  Tage,  dass 
er  alle  drei  Fassungen  confundiert  und  von  ihrer  Verschiedenheit,  sowie 
von  dem  durch  Interpolationen  bewirkten  Entstehen  der  mittleren  aus 
der  kürzeren,  sowie  der  längsten  aus  der  mittleren  gar  keine  Ahnung 
hat.  Einem  so  unzuverlässigen  Schriftsteller  gegenüber  wäre  entschie- 
denes Misstrauen  angemessen  gewesen,  wenn  er,  wie  Anonymus  dessen 
Text  versteht,  versichert,  dass  Brower  den  Wortlaut,  aus  „Pergament- 
schriften des  Domes,  wahrscheinlich  aus  der  Urkundensammlung  von 
Balduin  geschöpft  habe".  Eine  einfache  Yergleichung  des  von  Masen 
gebrachten  „wortgetreuen"  Textes  mit  dem  des  Balduineums 85)  würde 
die  Unrichtigkeit  dieser  Versicherung  sofort  ergeben  haben. 

Somit  bleiben  die  Gründe,  welche  Sybel  für  die  Annahme,  dass 
B  die  ursprüngliche  Fassung  des  Silvesterprivilegs  sei,  gebracht  hat, 
gegenüber  den  Gegengründen  Beissels  und  des  Anonymus  bestehen,  und 
es  scheint  demnach  sicher,  dass  nach  Sybel  B  und  nicht  S,  wie  jene 
beiden  zu  beweisen  versucht  haben,  die  ursprüngliche  Fassung  der 
Urkunde  sei.  Und  doch  ist  wegen  eines  sehr  sonderbaren  Umstanden 
den  darzulegen  mir  nun  noch  erübrigt,  gerade  das  Umgekehrte  der  Fall. 
Sybel's  Ansicht  ist  trotz  der  dafür  geltend  gemachten  guten  Gründe 
irrig;  Beissel's  und  des  Anonymus  Gegenansicht  ist  trotz  der  Hin- 
fälligkeit ihrer  Gründe  die  richtige.  Nicht  B,  sondern  S  ist  die 
ursprüngliche  Form  des  Silvesterprivilegs! 

Auf  beiden  Seiten  ist  man  nämlich  bis  heute  von  der  ganz  natür- 
lichen Voraussetzung  ausgegangen,  dass  der  unter  Brower's  Na- 
men gedruckte  Text  an  jener  Stelle  (1  215)  auch  wirklich 
von  Brower  herrühre,  und  dass  also  insbesondere  die  in  Brower's 
Drucke  dem  Wortlaut  des  Silvesterprivilegs  voraufgehenden  und  nach- 
folgenden Sätze  ein  einheitliches,  auf  denselben  Grundgedanken  und  von 
demselben  Schriftsteller  aufgebautes  Ganze  seien.  Diese  Voraussetzung 
aber  erweist  sich  thatsächlich  als  ganz  irrig.  Denn  in  der  Druckaus- 
gabe des  Brower'schen  Werkes  rührt  der  Text  des  Silvester-Privi- 
legs  samt  den  zunächst   voraufgehenden   und   nächstfolgenden  Stücken 

85)  Vgl.  Masen-Brower  Antiqu.  et  Ann.  Trev.  I  577  mit  Beyer  Mittelrh. 
Urk.-  Buch  I,  1. 


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Die  ursprüngliche  Fassung  des  Trierer  Silvester-Privilegs.         34{> 

gar  nicht  von  Brower  her,  sondern  ist  vielmehr  ein  Einschub  von 
anderer  Hand,  welche  an  dieser  Stelle  den  ursprünglichen  Text  Browers 
ausgeschaltet  und  dafür  einen  neuen  eingefügt  hat.  Der  Sachverhalt 
im  einzelnen  ist  nämlich  folgender: 

P.  Christoph  Brower  S.  J.  hat  sein  grosses  Trierer  Geschichts- 
werk, an  welchem  er  gegen  30  Jahre  lang  gearbeitet  haben  soll,  zwar 
selber  vollendet,  aber  den  Druck  desselben  nicht  mehr  erlebt.  Erst 
neun  Jahre  nach  seinem  Tode  (1617)  erschien  es  zu  Köln  unter  dem 
Titel:  Annälium  Trevericorum  cum  proparasceue  et  metropoli  libri 
XXIV.  ed.  per  Bernardum  Gualterum 86),  aber  mit  zahlreichen  und 
grossen  Veränderungen  namentlich  in  den  ersten  Büchern.  Jedoch  auch 
diese  erste  Druckausgabe  missfiel  an  massgebender  Stelle.  Hierüber 
meldet  Wyttenbach  in  zwei  Vorblatt-Notizen  des  Exemplars  der  Trierer 
Stadtbibliothek:  „Die  Exemplare  dieser  ersten  Auflage  sind  äusserst 
selten.  Die  öffentliche  Gewalt  hatte  sich  ihrer  zu  bemächtigen  gesucht. 
Die  wenigen,  die  gerettet  wurden,  wurden  gewöhnlich  des  Titelblattes 
und  der  Vorrede  und  einiger  Blätter  am  Ende  beraubt,  um  sie  unkennt- 
lich zu  machen.  Das  sieht  man  an  dem  Exemplare  der  öffentlichen 
Bibliothek  dahier,  wie  auch  an  dem  mehligen"  . .  .8r*)  „Praesens  editio 
Coloniae  facta  est  per  Bernardum  Gualterum  1626.  Prima  est,  maxi- 
maeque  raritatis,  nam  supremae  auctoritatis  iussu  fuit  suppressa".  Nach 
einer  nochmaligen  „Verbesserung"  erschien  dann  in  Lüttich  im  J.  1670 
die  von  Jacob  Masen  besorgte  neue  Ausgabe,  nach  welcher  gewöhnlich 
citiert  wird.  Beide  haben  an  der  das  Silvesterprivileg  enthaltenden 
Stelle  keine  Textverschiedenheiten,  so  dass  bezüglich  solcher  nur  einer- 
seits der  Drucktext  überhaupt  und  andererseits  der  Wortlaut  des  ur- 
sprünglichen Browerschen  Werkes  in  Betracht  kommt.  Von  letzterem 
ist  uns  nun  glücklicher  Weise  gerade  der  erste  Teil,  welcher  fast  bis  zum 
Tode  des  Erzbischofs  Eberhard  (1066)  reicht,  erhalten.  Es  ist  dies 
Handschrift  1362*  der  Trierer  Stadtbibliothek  mit  der  Aufschrift: 
Trevericarum  Antiquitatum.  Sowohl  die  Schrift  als  auch  der  Inhalt 
weist  dieselbe  als  das  ursprüngliche  Werk  Browers  nach.  Ausserdem 
befindet  sich  darin  auf  Blatt  2'  eine  aus  dem  Anfang  dieses  Jahrh. 
stammende    Einzeichnung :     „Codex    autographus    Broweri37),    olim    in 

")  In  Wirklichkeit  ist  nur  der  erste  18  Bücher  umfassende  Band,  der 
big  zum  Tode   des  Kurfürsten  Otto  von  Ziegenhain  (1429)  reicht,  publiziert. 

M»)  Ebenso  auch  an  den  beiden  Expemplaren,  die  sich  in  der  Graft, 
v.  Kewelstatt'schen  Bibliothek  zu  Trier  befinden. 

S7)  Dass  die  Handschrift  von  Brower  selbst  angefertigt  sei,  scheint  mir 
sehr  zweifelhaft ;  ich  möchte  sie  für  eine  in  seinem  Auftrag  angefertigte  Rein- 
schrift halten. 

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346  H.  V.  Sauerland 

Archivio  Eccles.  Cath.  nostrae  asservatus"  und  darunter  von  Wytten- 
bacfas  Hand  die  Notiz:  „Reeepi  hunc  codicem  ...  ex  dono  D.  Leib- 
fried Advocati  Trevir.  die  28  a.  Febr.   1819.     Wyttenbach*. 

Der  das  Silvesterprivileg  umgebende  Teil  dieses  bandschriftlichen 
Textes,  welcher  hier  zu  Anfang  des  fünften  Buches  erscheint,  während 
der  entsprechende  Teil  des  Drucktextes  im  Eingange  des  vierten  Buches 
sich  befindet,  lautet  nun  folgendermassen : 

„Fuit38)  is  Agritius  Antiochenus  Patriarcha,  ut  in  omnibus  ecclesiae 
nostrae  mandatum  literis  inuenio  monumentis.  Hunc  ergo,  cum  aliis  prae- 
stantibus  ab  Imperatrice  muneribus  excultum,  tum  haud  exigua  portioue  gazae 
nuper  e  Palestinae  sacris  locis  erutae  donatum  venisse  ferunt  in  Treviros; 
tulisse  autem  a  B.  Siluestro  priuilegium  id,  cuius  formam  quandam  Gestorum 
liber  in  haec  verba  contulit: 

Sicut  in  gentilitate  propria  virtute  sortire  et  nunc  Treuir  primas  super 
Gallos  et  Germanos  prioratum  obtine 39),  quem  tibi  prae  omnibus  harum  gen- 
tium Episcopis  in  primitiuis  Christianae  religionis  doctoribus,  scilicet  Euchario, 
Valerio  et  Materno,  tum  etiam  per  Baculum  caput  Ecclesiae  Petrus  signauit 
habendum,  suam  quodammodo  minuens  dignitatem,  ut  te  participem  faceret. 
Quem  ego  Siluester  eius  seruus  successioneque*  indignus  per  Patriarcham 
Antiochenum  Agricium  renouans  confirmo  ad  honorem  patriae  Dominae  Helenae 
Augustae,  Metropolis  eiusdem  indigenae,  quam  ipsa  felix  per  Apostolum  Ma- 
thiam  e  Judaea  translatum  cum  Tunica  et  clauo  Domini  et  dente  S.  Petri 
et  Sandaliis  S.  Andreae  Apostoli  et  capite  S.  Cornelii  cctcrisque  reliquiis 
magnifice  dotauit  specialiterque  prouexit. 

Ceterum  acriore  quadam  in  huius  inquirendam  narrationis  veritatem 
cnra  mihi  incumbenti  persaepe  venit  in  m entern  vereri,  ne,  si  tanquam  admi- 
niculis  quibusdam  huius  historiae  fides  aliunde  fulciretur,  parum  aut  imperi- 
torum  sustentaretur  imbecillitas  aut  obtrectatorum  obuiam  iretur  calumniis; 
praesertim  cum  haec  ab  scriptoribus  quibusdam,  bona  eorum  venia  dixerim, 
{Daneben  steM  am  Bande  von  derselben  Hand:  Sc  eck  mann  in  praefatione 
ad  Agritii  vitam 40)  et  homiliae  quaedam  variarum  Bihliothecarum.)  et  Hcentius 
tractata  et  inconsultius  exaggerata  reperiam.  Quibus  cum  praeter  ipsius 
Agritii  aduentum  et  reliquias  in  Belgicam  traosportatas  tum  Treuiros  ipsos 
Idolorum  cultu  demum  maiore  studio  abstentos  cum  nihil  liquere  per  vetustatis 
obliuionem  vel  ipsorum  confessione  pateat,  haec  omnia  tarnen  et  inflatius 
-commemorare  cum  damno  et  periculo  summae  rei  non  destiterunt.  Quod 
itaque  ad  caput  historiae  facit,  excutienti  primariae  aedis  vetera  raonumenta 


M)  Vgl.  dazu  den  Drucktext  I.  S.  215:  Silvester  nil  negandum  ratus  . . . 
bis  S.  216:  .  .  .  his  litterarum  tanquam  vestigiis  impressam. 

39)  Ist  irrig  am  Schluss  der  Seite  hinzugefugt. 

40J  Es  scheint  die  von  Scheckmann  verfasste  Vita  s.  Agritii  gemeint 
2U  sein,  die  sich  in  einem  Sammel bände  unter  den  Handschriften  der  Trierer 
Stadtbibliothek  findet  und  eine  mit  Benutzung  der  älteren  Vita  s.  Agritii  in 
«ehr  schwulstigem  Stil  hergestellte  Arbeit  ist. 


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Die  ursprüngliche  Fassung  des  Trierer  Silvester- Privilegs.  347 

über  temporum  in  membrana  eleganti  exaratus  venit  in  manus.  Huius  series 
ex  Eusebio,  Hieronimo,  Prospero  et  Reginone  pertexta  et  ad  annum  Christi 
perducta  DCCCCLXXXIII,  ubi  Helenae  mentionem  post  Constantii  obitum 
intulit,  denique  subnectit :  Haec  Helena  Trevereos  .  .  .  Nun  folgt  das  Cüat 
wie  auf  S.  216  der  Druckausgabe. 

Aus  diesem  handschriftlichen  Texte  geht  zunächst  hervor,  dass 
Brower  die  Herkunft  Helen a's  aus  Trier,  die  von  ihr  bei  Papst  Silvester 
erwirkte  Sendung  des  Agritius  nach  Trier  und  ihre  durch  letzteren  an 
ihre  angebliche  Vaterstadt  überbrachtes  Reliquiengeschenk  als  geschicht- 
liche Thatsachen  auffasst.  Insofern  herrscht  Übereinstimmung  zwischen 
Browers  achtem  Texte  und  dem  unter  seinem  Namen  veröffentlichten 
Drucktexte.  Brower  führt  dann  als  Zeugnis  für  diese  angeblichen 
Thatsachen  zunächst  das  Silvesterprivileg  an,  citiert  dessen  vollstän- 
digen Wortlaut  und  zwar  nach  eigenem  Eingeständnis  aus  den  Gesta 
(Trevirorum),  setzt  aber  in  dessen  Wortlaut  und  Beweiskraft  durchaus 
kein  festes  Vertrauen.  Dies  ergiebt  sich  schon  aus  den  voraufgehenden 
Aasdrücken  (venisse  ferunt,  formam  quandam,  in  haec  verba  contulit), 
noch  mehr  aber  aus  den  zunächst  folgenden  Worten,  worin  er  sich  in 
scharfen  Ausdrücken  gegen  Scheckmann  und  andere  Neuere  wendet, 
welche  der  Urkunde  zu  hohen  Wert  beigemessen  und  dadurch  nur  den 
Gegnern  günstige  Gelegenheit  zu  Angriffen  geboten  hätten.  Er  erklärt 
deshalb  anderweitiges  Beweismaterial  für  die  angeblichen  Thatsachen  für 
wünschenswert  oder  gar  für  notwendig;  und  er  rühmt  sich,  solches  in 
einer  uralten  Handschrift  der  Dombibliothek  gefunden  zu  haben.  Nach 
der  von  ihm  gelieferten  Beschreibung  scheint  sie  ein  Exemplar  der 
Chronik  Regino's  mit  einer  bis  zum  Jahre  983  reichenden  Fortsetzung 
gewesen  zu  sein.  Die  darin  vorgefundene  Notiz  über  Helena,  Agritius  und 
über  die  von  jener  durch  diesen  nach  Trier  gesandten  Reliquien  erschien 
Brower  von  viel  grösserer  Beweiskraft  als  das  in  seinen  Augen  sehr 
zweifelhafte  Silvesterprivileg,  und  er  verzichtete  demgemäss  darauf,  im 
folgenden  über  Helena,  Agritius  und  die  Reliquiensendung  handelnden 
Texte  sich  noch  auf  diese  Urkunde  zu  berufen.  Sein  hier  eingeschla- 
genes Verfahren  wäre  völlig  richtig,  wenn  jene  Notiz  ein  ursprüng- 
licher Bestandteil  der  mit  dem  Jahr  983  abschliessenden  Chronik  ge- 
wesen wäre.  Nun  aber  fand  man,  als  man  Browers  Text  für  den 
Druck  bearbeitete,  dass  eben  jene  Notiz  ein  Zusatz  von  zweiter  Hand 
sei.  Durch  diesen  Umstand  wurde  die  Beweiskraft  der  Notiz  selbst- 
verständlich für  die  ersten  10  Jahrhunderte  vernichtet,  und  die  rüh- 
menden Worte,  womit  Brower  auf  den  Wert  der  Notiz  hingewiesen 
hatte,   mussten   getilgt  werden.     Das  einfachste   und  einzig  richtige  für 


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:|4S  II.  V.  Swterland 

die  Bearbeitung  seines  handschriftlichen  Textes  wäre  nun  gewesen,  offen 
anzuerkennen  T  dass  ein  Bewei>  für  jene  Behauptungen  über  Helena, 
Agritius  und  deren  Trierer  lieht]  nienschätze  aus  dem  ersten  Jahrtausend 
gar  nicht  zu  erbringen  sei.  und  dass  man  sich  desfalls  lediglich  auf 
spätere  Zeugnisse  beschranken  müsse.  Indes  zu  einem  so  radikalen 
Verzicht  konnten  oder  wollten  die  Herausgeber  sich  nicht  entschließen. 
Zunächst  tilgten  sie  den  von  Brown*  geäusserten  Zweifel  über  die  Ächt- 
heit  des  Silvesterdiploms  und  strichen  auch  jenen  Satz  Browers,  worin 
die  ftbersehwänglkhen  Darstellungen  von  Scheckmann  und  Genossen 
über  die  angebliche  Tbätigkeit  der  Helena  und  des  Agritius  für  Trier 
getadelt  wurden.  Den  Wortlaut  des  Zusatzes  zur  Chronik  Regino's 
brachten  sie  mit  der  Bemerkung  dass  er  zwar  von  einem  zweiten  ge- 
schrieben und  ausserhalb  des  Textes  sei,  aber  „von  alter  und  getreuer 
Hand*  stamme  und  „wenn  auch  aus  späterer  Zeit"  stammend,  doch  den 
Glauben  der  Vorfahren  erweise  und  festhalte.  Vom  Silvesterprivileg 
aber  gaben  sie  nur  die  zwei  ersten  Drittel  des  Wortlauts,  welche  über 
den  angeblich  von  Petrus  der  Trierer  Kirche  verliehenen  Primat  han- 
delten mit  der  Versicherung,  dass  zwar  die  von  Silvester  (an  Agritius) 
Übergebene  Urkunde  verloren  sei.  dass  aber  deren  Ausspruch  in  alten 
Schriftstücken  erhalten  sei41).  Warum  sie  nun  aber  das  letzte  Drittel 
der  Urkunde,  welches  über  Helena's  Herkunft  aus  Trier,  über  Agritius 
und  über  die  von  Helena  durch  Agritius  nach  Trier  gesandten  Reliquien 
handelt,  fortgelassen  haben,  darüber  lassen  sich  nur  Vermutungen  auf- 
stellen, die  einzeln  aufzuführen   sich  nicht  lohnt. 

Indes  sollte  doch  nicht  vielleicht  der  Bearbeiter  des  Brower- 
schen  Werkes  „sehr  alte  Handschriften"  gefunden  haben,  die  überein- 
stimmend nur  die  ersten  beiden  Drittel  der  Urkunde  (S)  enthielten? 
Nach  meinem  Dafürhalten  sicher  nicht!  Wären  wirklich  gegen  Anfang 
des  17.  Jahrhunderts  solche  „sehr  alte  Handschriften"  mit  der  kürzeren 
Fassung  der  Urkunde  vorhanden  gewesen,  so  würde  doch  sicher  Brower 
während  der  langen  Jahre  seiner  Forschungen  in  der  Trierer  Geschichte 
wenigstens  eine  von  diesen  „sehr  alten  Handschriften"  aufgefunden  haben 
und  dann  die  Urkunde  nach  dieser  Fassung,  nicht  aber  nach  den  fabel- 
reichen Gesta  Treviroruni  seinem  Werke  einverleibt  haben.  Einen  An- 
haltspunkt, um  zu  bestimmen,  was  die  Bearbeiter  der  ersten  Druckaus- 
gabe unter  den  „vetustissiniis  schedis"  verstanden  haben,  geben  uns 
diese  selbst   durch    ihre  Bezeichnung  der  Chronik,    in  welcber  sich  der 


tt)  Senteutia  tarnen  vetustissimis  asservata  schedis  mansit. 

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Die  ursprüngliche  Fassung  des  Trierer  Silvester-Privilegs.  [{49 

ben  erwähnte  Zusatz  Ober  Helena  and  Agritius  befanden  hat.  Brower 
«schreibt  sie  ziemlich  genau  als  „über  temporum"  und  als  „series  ex 
Susebio,  Hieronymo,  Prospero  et42)  Reginone  pertexta  et  ad  annum 
Ihristi  perducta  DCCCCLXXXIII" ;  dagegen  wird  sie  von  den  Bear- 
eitern  des  Brower 'sehen  Drucktextes  einfach  „Manuscriptum  Eusebiani 
;bronicitt  genannt.  Bei  einer  so  nachlässigen  und  ungenauen  Bezeich- 
ungsweise  wird  es  dann  auch  ganz  erklärlich,  wenn  unmittelbar  vorher 
ie  verschiedenen  Handschriften  der  Gesta  Treverorum,  denen  Brower  den 
'ext  der  Urkunde  entlehnt  hat.  von  den  Bearbeitern  als  „vetustissimae 
chedae"  bezeichnet  werden.  Für  meine  Ansicht  zeugt  dann  auch  endlich 
er  noch  erhaltene  ältere  handschriftliche  Text  der  Metropolis,  deren 
rster  Entwurf  und  ältester  Text  ja  gleichfalls  von  Brower  herrührt, 
acht  das  Concept  Browers,  sondern  vielmehr  eine  nach  seinem  Tode  von 
'.  Masens  Hand  hergestellte  Umarbeitung  liegt  uns  vor  im  Codex  Nr.  1364a 
Standnr.  114)  der  Trierer  Stadtbibliothek.  Der  Text  weist  viele  ge- 
ilgte  Stellen  auf,  deren  Ersatz  nur  selten  am  Rande,  sondern  meistens 
nmittelbar  nach  der  getilgten  Stelle  und  innerhalb  des  Schriftrahmens 
ebracht  ist.  sodass  sich  die  Arbeit  als  Entwurf  kennzeichnet.  Von 
ieser  Handschrift  abzuleiten  sind  zwei  jüngere  Abschriften :  die  eine  in 
er  Trierer  Dombibliothek,  Cod.  256  A  u.  B,  über  dessen  Provenienz 
ine  auf  die  Innenseite  des  vorderen  Einbanddeckels  des  zweiten  Bandes 
ingetragene  Notiz  genügende  Auskunft  giebt43);  die  andere  in  der 
Tierer  Stadtbibliothek,  Cod.  1364b  (Standnr.  72).  Nach  dieser  letzteren 
Abschrift  scheint  Chr.  v.  Stramberg  seine  Druckausgabe  besorgt  zu 
taben.  Denn  hier  wie  dort  fehlen  die  in  den  beiden  erstgenannten 
landschriften  enthaltenen  Randanmerkungen,  welche  über  die  von  dem 
Verfasser  benutzten  Quellen  Aufschluss  geben.  Eben  wegen  dieser  An- 
aerkungen  aber  sind  die  beiden  erstgenannten  Handschriften  von  be- 
onderem  Werte  wie  überhaupt  so  auch  insbesondere  in  Beziehung  auf 
len  Wortlaut  des  Silvesterprivilegs.  Denn  dieses  findet  sich  ja  auch 
m  Drucktexte  der  Metropolis  und  zwar  auch  hier  in  derselben  kürzeren 
Fassung  (B)  wie  im  Drucktexte  der  Antiquitates  et  Annales  Trevirenses. 
Jüchen  wir  nun  in  der  älteren  Handschrift  die  entsprechende  Stelle,  so 
inden  auf  Seite  15/16  wir  folgenden  Text: 


**)  Beda  ist  vergessen. 

4S)  Liber  Imperialis  et  exempti  monasterii  sti.  Maximini  prope  Treviros 
üb  Alexandro  Abbate  descriptus  ex  antographo  Auctoris  eidem  a.  R.  Patre 
Boudet  Rectore  Collegii  Trevirensis  communicato. 


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n 


350  H.  V.  Saaerland 

j, .  .  .  quam  in  rem,  constanti  maiorum  traditione ,  tabularum,  quas  olim 
prompsimus 44),  sententia,  si  non  tenor  ipse,  veteribus  manu  scriptis  est 
commendata : 

Sicut  in  gentilitate  propria  virtute,  sortire  et  nunc  Trevir  —  hierauf 
ist  von  derselben  Hand  über  dem  nächstfolgenden  Worte  'super'  nachgetragen: 
primas  et'  —  super  Gallos  et  Germanos  Primatum  —  am  letzten  Worte  ist 
ton  derselben  Hand  'matum'  getilgt  und  dafür  'oratum'   übergeschrieben  — 

quem per  Agritium  patriarcham  —  zum  letzten  Worte   ist  am  Bande 

von  derselben  Hand  zugesetzt  'Antiochenum'  —  renovans  confirmo". 

Neben  diesem  Texte  sind  am  Rande  von  derselben  Hand  zwei 
Quellenvermerke  verzeichnet : 

„M.  S.  gest.  et  Medulla  gestor.  lib.  2  cap.  4."  und  * 

„NB  alia  lectio  habet:  Sortire  et  nunc  Trevir  Primas  super  Gallos  et 
Germauos  prioratum". 

Der  zweite  Vermerk  ist  wieder  mit  derselben  Dinte  durchstrichen ;  offen- 
bar ist  er  durch  die  im  Texte  der  Urkunde  eingetragenen  Korrektoren 
überflüssig  geworden.  Der  erste  Vermerk  aber,  welcher  auch  in  der  Hand- 
schrift der  Dombibliothek  (256  A.  Seite  40)  wiederkehrt,  ist  geblieben  und 
giebt  uns  die  Thatsache,  dass  der  Schreiber  für  den  Text  des  Privilegs  nur 
die  Gesta  Trevirorum  und  (Enen-Scheckmann's)  Medulla  Gestorum  als 
Quelle  anführt.  Da  das  letztgenannte  Werk  erst  im  zweiten  Jahrzehnt 
des  16.  Jahrhunderts  entstanden  und  dann  auch  sogleich  im  Druck  er- 
schienen ist,  so  wird  es  doch  unmöglich  zu  den  „veteribus  manu  scrip- 
tis" gehören,  auf  die  sich  der  Schreiber  in  den  dem  Privileg  vorausge- 
sandten Worten  beruft.  Also  reduzieren  sich  die  „vetera  manu  scripta" 
des  Überarbeiters  der  Metropolis  gerade  wie  die  „vetustissimae  schedae'* 
des  Überarbeiters  der  Antiquitates  Treviricae  in  Bezug  auf  den  Wort- 
laut des  Silvesterprivilegs  auf  die  Gesta  Trevirorum.  Obschon  nun,  wie 
gesagt,  auch  in  der  älteren  Handschrift  der  Metropolis  nicht  mehr  der 
ursprüngliche  Text  Browers,  sondern  schon  eine  Überarbeitung  vorliegt, 
so  ist  doch  nicht  der  geringste  Grund  vorhanden,  daran  zu  zweifeln, 
dass  Brower  selbst  in  dem  ursprünglichen  Texte  der  Metropolis  nur 
die  ersten  zwei  Drittel  des  Silvesterdiploms,  welche  über  den  Primat 
der  Trierer  Kirche  handeln,  mitgeteilt  hat,  da  er  in  dem  betreffenden 
Kapitel  laut  Aufschrift  und  Inhalt  nur  diesen  Primat  behandelte  und 
sich  somit  gar  nicht  veranlasst  sah,  das  letzte  Drittel,  welches  über  die 
von  Helena  durch  Agritius  bewerkstelligte  Reliquiensendung  meldete, 
mitzuteilen,  zumal  da  er  schon  vorher  in  den  Antiquitates  et  Annales 
den  ganzen  Wortlaut  einschliesslich  des  letzten  Drittels  mitgeteilt  hatte. 

")  Also  ist  der  Text  dieser  Handschrift  geschrieben  nach  dem  Er- 
scheinen der  ersten  Druckausgabe  der  Antiquitates  et  Annales  (1626),  folglich 
nach  Browers  Tode  (1617)  und  nicht  von  Brower.    « 


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Die  ursprüngliche  Fassung  des  Trierer  Silvester-Privilegs.         351 

Vielleicht  mag  dann  gerade  diese  in  Browers  handschriftlicher 
etropolis  vorgefundene  Kürzung  des  Urkundentextes  für  den  ersten 
earbeiter  des  Browerschen  Textes  der  Antiquitates  die  Veranlassung 
»wesen  sein,  nun  auch  hier,  freilich  in  seltsam  zweckwidriger  und 
irzsichtiger  Weise,  den  Urkundentext  gleichmässig  zu  kürzen. 

Somit  ist  nunmehr  Sybels  Ansicht,  dass  der  in  Browers  Druck- 
lsgaben  enthaltene  kürzere  Text  des  Silvesterprivilegs  auch  der  älteste 
ld  ursprüngliche  sei,  endgültig  beseitigt.  Es  fragt  sich  nur  noch,  ob 
ich  nun  wirklich  diejenige  Fassung,  welche  ich  mit  S  bezeichnet  habe, 
s  die  älteste  zu.  gelten  habe.  Was  ihre  handschriftliche  Überlieferung 
trifft,  so  ist  das  Alter  der  von  Sirmond  gefundenen  Handschrift,  seit 
ese  verloren  gegangen  ist,  nicht  mehr  zu  bestimmen.  Der  Text  auf 
jm  ersten  Blatte  des  Codex  Egberti  wird  von  Kraus  ins  11.,  von 
ir  ins  12.  Jh.  eingeschätzt.  Falls  erstere  Ansicht  sicher  die  richtige 
äre,  so  würde  sich  hierdurch  ergeben,  dass  diese  Fassung  (S)  älter 
äre  als  die  der  Gesta  Treverorura.  Aber  eine  solche  Sicherheit  be- 
eilt nicht.  Besser  eignet  sich  zur  Zeitbestimmung  der  Text  in  der 
lironik  Hugo's  von  Flavigny.  Weil  derjenige  Teil  der  Chronik,  welcher 
e  Fassung  S  des  Silvesterprivilegs  enthält,  zwischen  den  Jahren  1090 
s  1096  geschrieben  ist45),  so  ist  eben  diese  Fassung  von  älterer  Be- 
aubigung  als  die  der  Gesta  Treverorum,  deren  Entstehung  um  einige 
ihre  jünger  ist  als  Hugo\s  Chronik.  Ungefähr  ein  gleiches  Alter  ist 
ichweislich  für  diejenige  Fassung,  welche  uns  in  der  Vita  s.  Agritii 
>erliefert  ist,  deren  Abfassungszeit  sicherlich  die  zweite  Hälfte  des 
t.  Jahrhunderts  ist.  Indes  sind  die  Abweichungen  beider  so  gering40), 
iss  ich,  nachdem  B  als  älteste  und  kürzeste  Fassung  beseitigt  ist, 
ich  ausser  Stande  sehe,  den  Wortlaut  der  Urkunde  in  der  Vita  s. 
gritii  noch  als  eine  besondere  Fassung  anzusehen.  Aus  diesem  Grunde 
ibe  ich  dann  auch  schon  oben  (S.  7)  deren  drei  Abweichungen  zu  S 
ngetragen.  Letzteres  ist  die  ursprüngliche  Fassung  des  Silvesterprivi- 
gs,  das  im  zweit-  und  drittletzten  Jahrzehnt  des  11.  Jahrhunderts 
ichweislich  schon  vorhanden  ist.  Ob  es  zu  eben  dieser  Zeit  oder  in 
ner  früheren  entstanden  ist,  dies  behalte  ich  einer  späteren  Unter- 
teilung vor.  Was  ich  aber  schon  jetzt  mitteilen  will,  ist,  dass  die 
ireits  oben  erwähnten  Ansichten  Beissels  und  des  Anonymus  in  den 
st.-pol.  Blättern  über  die  Entstehungszeit  der  Urkunde  sicher  falsch  sind. 

**)  Vgl.  Mon.  Germ.  VIII.  281. 

*•)  Vgl.  meine  Trierer  Gesch.-Quellcn  des  11.  Jahrh.  S.  90. 

Westd.  ZeiUchr.  f.  Geach    n.  Kunst.    VIII,    IV.  27 

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352  P.  Bahlmann 

Neue  Beiträge  zur  Geschichte  der  Kirchen-Visitation 
im  Bistum  Münster.   1571 — 1573. 

Von  Custos  Dr.  P.  Bahlmann  in  Münster  i.  W. 

Die  von  dem  Bischof  Johann  von  Hoya1)  veranlasste  allgemeine 
Kirchenvisitation  erregt  ein  besonderes  Interesse  hauptsächlich  deshalb, 
weil  deren  Protokolle  neben  den  um  dieselbe  Zeit  erstatteten  Berichten 
der  Archidiakonen  über  die  kirchlichen  Zustände  der  Diöcese  Münster 
im  16.  Jahrhundert  den  ersten  näheren  Aufschluss  geben.  Freilich 
lassen  sich  gegen  die  Glaubwürdigkeit  derartiger  Schriftstücke  mancherlei 
Einwände  erheben2),  doch  sind  die  unseren  wenigstens  frei  von  jeder 
absichtlichen  Verdunkelung  der  thatsächlichen  Verhältnisse,  da  sie  dem 
glaubenstreuen  und  energischen  Bischof  das  Material  liefern  sollten  für 
die  erforderlichen  Massnahmen  gegen  die  offenkundigen  Übelstände,  die 
sich  infolge  der  Sorglosigkeit  oder  Schwäche  seiner  Vorgänger  einge- 
schlichen und  festgesetzt  hatten.  Die  aber  wegen  der  häufigen  Wider- 
sprüche beider  Quellen  von  Keller3)  geäusserten  Bedenken  hat  bereits 
Hüsing4)  zurückgewiesen. 

A.   Die  Archidiakonats-Berichte. 

Zu  dem  Wirkungskreise  der  Archidiakonen  gehörte  nach  Söke- 
landr>)  die  Aufsicht  sowohl  über  den  persönlichen  Wandel  der  Geist- 
lichkeit und  den  Gottesdienst,  als  auch  über  das  Vermögen  der  Pfarren 
und  Kirchen,  die  Küstereien,  Schulen  und  Armenhäuser,  die  Investitur 
der  Geistlichen,  Küster  und  Schullehrer,  die  Prüfung  der  Ausgaben 
und  Einnahmen,  die  Genehmigung  der  Verkäufe  aus  dem  Pfarrei-  und 
Kirchenvermögen  und  aller  dasselbe  betreffenden  Verträge.  Überdies 
hielten  die  Archidiakonen  zweimal  im  Jahre,  im  Frühlinge  und  Herbst, 
an  Ort  und  Stelle  die  Kirchenvisitation  und  das  Sendgericht.    Wörtlich 


*)  Zum  Bischof  von  Münster  erwählt  am  26.  Oktober  1566,  seit  1553 
Bischof  von  Oanabrück  und  von  1568  auch  Bischof  von  Paderborn ;  gest.  am 
5.  April  1574. 

2)  Vgl.  H.  Hering,  Mitteilungen  aus  dem  Protokoll  der  Kirchen-Visitation 
im  sächs.  Kurkreise  v.  J.  1555.  Osterprogr.  der  Universität  Halle.  Witten- 
berg 1889,  p.  3  f. 

3)  Die  Gegenreformation  in  Westfalen  und  am  Niederrhein.  Teil  I 
(Publikationen  aus  den  K.  Preuss.  Staatsarchiven.  Bd.  IX)  Leipzig  1881,  p.  288. 

4)  Der  Kampf  um  die  kathol.  Religion  im  Bistum  Münster.  1535—1585. 
Münster  1883,  pag.  IX.  —  Vergl. :  Histor.-polit.  Blätter  für  d.  kathol.  Deutsch- 
land Bd.  92.     München  1883,  p.  298-  303. 


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Neue  Beitr.  z.  Gesch.  d  Kirchen- Visitation  im  Bistum  Münster.        353 


stimmte  das  gleich  nach  des  Bischofs  Johann  Regierungsantritte  ent- 
>rfene  und  1569  erschienene  Capitular-Statut  des  Domkapitels :  „Item 
sollen  und  willen  die  Herrn  so  de  Archidiakonaten  haben  dieselbige 
twidder  durch  sich  selbst  oder  eine  kundige  Erbare  Geistliche  Persone 
d  nicht  durch  Leien  oder  geringschätzige  leichtfertige  Dienere  oder 
hreibers  so  nit  geistlichen  Stands  und  Erbarlichen  ansehnlichen  Wesens 
u  dess  Jars  zweimal  lassen  visitiren  oder  bereiden,  mit  getrauwen 
eiss  Ufsicht  daruff  tragen,  dass  die  Pastoren  Vicecuraten  und  Kirchen- 
mer  eines  unlesterlichen  erbaren  Wandels  und  Lebens  sein  von  un- 
rfelschder  Christlicher  Catholischer  unwichtiger  Lehr,  die  Sacramenten 
eh  Ordnung  der  alter  Catholischer  Kirchen  aussteilen  und  sunst  geine 
uwerung  inzufueren  gestatten  und  die  Excessen  mher  zur  Straff  der 
gernisse  nnd  Besserung  des  Negsten  dan  umb  eigen  Profeit  oder  Geldes 
llen  corrigirt  vorgenommen  und  exercirt  werden"  6).  Noch  in  dem- 
hen  Jahre  (1569)  genügte  denn  auch  der  neu  ernannte  Domdechant 
ttfried  von  Raesfeld  seiner  Visitationspflicht  in  Bocholt7)  und  dass 
n  andere  Archidiakonen  bald  folgten,  zeigen  deren  Berichte  aus  dem 
ire  1571,  die  wir  nach  einem  auf  der  Königl.  Bibliothek  in  Berlin 
indlichen  Auszuge8)  hier  wiedergeben. 

1)  Archidiakonat  des  Canonicus  Joh.  Nagel. 
Canonici,  Vicarii  et  verbi  divini  praecones  Ecclesiae  Bcchemensis  hoc 
dem  nomine  commendandi,  quod  avitae  et  Catholicae  rcligionis  amatorcs 
is  et  laudabiles  Ecclesiae  consuetudines  inconcusse  servantes,  singulis 
bus  matutinas  preees,  Missae  sacrificium  aliasquc  horarias  preces  sedulo 
itent.  —  Quoad  Senatum  et  communes  cives  nulla  haereseos  suspicis  habetur, 
a  quantum  ego  quidem  animad  vettere  potui,  ne  latum  unguem  ab  universal i 
i  desciverunt :    eo  tarnen  salvo,   si   fortassis    morbida  quaedam  ovis   inter 

*')  Zeitschrift  tür  vaterl.  Geschichte  und  Altertumskunde.  Band  XVI. 
nster,  1855,  pag.  65. 

*)  Keller,  1.  c.  Aktenst.  Nr.  275,  pag.  372.  —  Das  Statut  ist  unter- 
:hnet  von  Bernh.  Morden  Praep.  m.  p.,  Godefr.  a  Raesfeld  Scholasticus, 
terus  a  Raesfeld  Thesaurarius,  Ravenus  ab  Hoerde  Vicedominus,  Casparus 
Wrede,  Diderich  von  der  Reck,  Johan  Nagel,  Balth.  von  Büren,  Melchior 
i  Büren,  Heidenrick  von  Oer,  Arndt  von  Buren  Cantor,  Goesen  von  Ras- 
It,  Heidenrich  Droste,  Wilhelm  Schenkink,  Rodolph  von  Munster,  Bern- 
d  Smisingh,  Bernhardus  a  Beuren,  Herman  von  Depenbroick,  Jasper 
lenkink,  Adolph  von  Rasfeld,  Conrad  Ketteier,  Herbordt  de  Baer,  Diederich 
Rasfeldt,  Mensse  von  Heiden,  Heinrich  von  Reede,  Wennemar  von  Asche- 
ick.  —  Über  die  Pflichten  der  Archidiakonen  vgl.  auch  Form,  visit.  V,  16—23. 

7)  Keller,  1.  c,  pag.  285. 

»)  MS.  Boruss.  Fol.  845.  —  Bei  Keller  (1.  c.  Aktenst.  Nr.  287—291) 
zum  Teil  abgedruckt. 


27* 


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354  P.  Bahlmann 

cives  aliimde  aliquam  pravac  doctrinae  labem  hausisset,  unde  n< 
(,'aptulo  Senatuivc  constaret,  esset,  illa  per  hanc  meam  attesta 
excusabitur.  Joannes  Trippelfoei 

promotor  officii  licet  indig 

2)  Archidiakonat  des  Thesaurars  B.  von  Raesfeld. 

a)  Über  die  „der  Dom  Custerien  annectirte  Arcbidi 
kirchen"  s.  Keller  1.  c.  Aktenst.  Nr.  287.  —  Das  von  demselb 
Original  (?)  im  Kgl.  Staats-Archiv  zu  Münster  (M.  L.-A.  552,  9)  1 
der  uns  vorliegenden  Abschrift  völlig  übereinstimmend   —  fort: 

b)  Verzeichnusse  der  angehoerenden  pfarrkireben  und  ! 
dem  Archidiaconatt  der  Thesaurarien  zu  ewigen  tagen  einverle 
durch  verbinderunghe  der  weltlichen  obrichkeit,  dair  under  sie  v 
lieh  gelegen,  deren  Sendtge  richten  eine  zeitlar.ck  hero  nitt  geh 
nhun  also  zu  mehren  theill  durch  die  nuwe  angestelte  Bisclu 
nidderlanden  dem  Stifft  Munster  abgezogen  werden. 

Grolle  und  Leichtenvorde  im  ampt  Bredevorde :  in  "du 
hab  ich  etzliche  mael  Personen  investiret  und  noch  lestlich 
71.  Jair,  also  dass  maeu  dieser  in  possession  ist,  aussgenommen  it 
lieber  zeit  perturbation :  Alten  im  ampt  Bredenvordc,  Dinxberl 
Bredevorde,  Hcngell  uppen  Goy,  Seilern  uppen  Goy,  Verseveldt  i 
Ucrghlandt,  Syvoldt  in  des  Herrn  Berghelandt. 

Neede  in  der  Herschaft  von  Borckeloe:  dweil  diss  kersr 
noch  zwei  anderen  der  Vicedominattjurisdiction  zugehörig,  a 
(ieistern  und  Kybcrghen)  ohne  mittel  im  Stiftt  Münster  gelcgei 
7  oder  8  Jairen  ungefehrlich  der  Yicedominus,  dhomaels  Her 
Hocrde,  und  ich  bie  der  graiffinnen  von  Brunckhorst  zweymael 
angehalten,  umb  zu  gestatten  die  Sendtgerichte  widderumb  zu  in 
in  ihre  übunghe  zu  brengen,  ist  unss  aber  ider  zeit  abslegige  an 
ich  nochmals  zu  Nede  versuchen,  das  Sendtgerichte  verkündigei 
umb  zu  besuchen,  wess  dairgegen  fürgewant  wirdt,  der  Zuversicht 
die  Herrn  Commissarien  und  Visitatoren  auch  daselbst  der  Vi 
undernemmen  und  also  im  sehwunck  widderumb  helffen  bringen. 

Nhun  hab  ich  nitt  unterlaissen,  als  sich  der  Pastoir  zu  Gn 
dass  der  Biscboft'  von  Deventcr  edictum  hab  aussgehen  laissen, 
für  einen  ordinarium  zu  erkennen,  dass  ich  sulchs  auff  Rhom 
iind  Hactlis  begert,  darauf!  mir  die  antwort  worden,  quoad  edict 
Daventriensis,  qui  querit  vestras  parochias  deglutire,  audivi  a  m 
rendissimo  Patre  N.  N. 9),  cum  hae  de  causa  Suam  Reverendam 
eonvenissem,  hoc  idem  contigisse  Episcopo  Leodiensi  cum  quil 
Episcopis  et  propterea  ipsum  impetrasse  a  Summo  Pontitice  rcs< 
mandabatur  quibusdam  in  dignitate  Ecclesiastica  illis  in  partibu 
ut  constito  [sie!]  de  antiqua  possessione  jurisdietionis  Episcop 
illum  manutenerent  et  Episeopos  ptos  coercerent  etc. 


9)  Domino  üaspure  Uroppero  durchgestrichen,  dafür  N.  X.  gesetzt. 


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Neue  Beitr.  z.  Gesch.  d.  Kirchen-  Visitation  im  Bistum  Münster.        355 

Haue  eaudeni  via m  ingredi  pro  duiuiuaüoue  Vestra  Reverenda  cogitavi 
,  sed  baec  a  Reverendissimo  Episcopo  et  Principe  huius  dioecesis  proveuirc 
ius  est. 

3)  Archidiakonat  des  Vicedominus  Bernh.  von  Büren. 

Ascheberg,  Südtkerken,  Borck,  Halteren  cum  adkaerentibus  llüldereu 
.ipramssdorff,  Hervest  cum  filia  Holt  erb  uessen,  Lembeck,  Dodorft'  et  Korup 
,,  Telgt  cum  Handrup,  Westbeveren,  Oestbeveren,  Ewerswiukel,  Stromberg, 
sensehl :  hi  se  habent  Catholice  seeundum  Romanam  Ortbodoxam  Ecclesiam  ; 
S'ordtkerken:  inter  annos  circiter  tres  vel  quatuor  nullus  fuit  aedilis 
aedituus  propter  discordiam  Marschalci  cum  Domino  de  Ruiven  (V)  in 
;imum  Ecclesiae  detrimentum. 

Wulffen  autemet  Radde,  tiliae  in  Lembecke,  asseclae  Martini  Lutheri. 

Geisteren  et  Eibergen:  Synodus  desolata. 

4)  Archidiakonat  des  Domherrn  Balth.  von  Büren. 
Erstattet  vom  Promotor  ofncii,   dem  Vicarius   Diederich  Morrien.  — 
;edr.  bei  Keller  (1.  c.  Aktenst.  Nr.  289). 

5)  Archidiakonat  des  C ellerar 8  Melchior  von  Bueren. 
Capitulum  [Dulmaniense]   omnia  antiquam  religionem  deceutia  ordine 
nie  servat,  excessus  ibidem  sunt  simplicis  fornicationis. 

B)  Archidiakonat  des  Propstes  Bernh.  Schmising. 
Ennigerloh  ist  guet  catholisch,  item  tho  Oestenfelde,  commuuicert 
utraque  specie,  item  tho  Ol  de  ist  gueth,  item  tho  Vel  de  die  Capellan 
sehr  gutli,  item  tho  Diestedde  weiss  nicht  anders  alss  guet,  item  tho 
rrssloh  ist  gueth,  darin  ist  gehörig  die  Capelle  tho  Oestholte,  ist 
berges  [gehörig]  und  ist  filia  in  Warrslohe,  dae  sie  willen  nicht  länger 
eu,  hebben  ihren  eigen  Pastorn,  ihre  selbst  begrebnusse  und  fragen  nicht 
i  dem  Archidiacon,  noch  pastorem,  noch  nach  keinem  menschen  der  weit, 
i  tho  Ilertzfelde  ist  es  gueth,  item  tho  Libborgh,  dragt  uff  beiden 
ilderen,  item  tho  Untrop  ist  Martinisch,  item  tho  Dolbergen  ist  sehr 
i,  item  tho  Heessen.ist  sehr  gueth,  item  tho  Hovell  dooeht  nichts,  ist 
tinisch,  item  tho  Becktfmb  ist  nuhn  sehr  gueht. 

7)  Archidiakonat  des  Canonicus  Bernh.  Morrien. 

Albo  officio  majori  Archidiaconatus  annexus  dicitur  Aldenluneu,  in  qua 

solummodo   est   parochia,    cuius   pastor  Diricus  Alstedde,    vir   sincerus 

ino  Catholicus  et  fidei   Catholicae  adversus  vicinos  Lunenses,  a  quibus 

aliquot  annos  non   leves  contumelias  et  multiplices    irrisiones   passus, 

rimus  propugnator,   ob   cuius  zelum   nihil   haereticae  pravitatis  hoc  tem- 

\  in  ea  parochia  deprehenditur.  Promotor  ofricii 

Diricus  Morrien,  Vicarius. 

Darauf  folgt:  „Verzeichnuss  desjenig,  was  Pastor  und  Kirchräthe  zu 
nlühnen  wieder  dem  Richter,  auch  Burgermeister,  Rath  und  Gemeinde  zu 
cn  der  furgenohmmenen  Vernewerungen  und  zugefügeter  Beschwehr  für 
für  beklaget  und  noch  klagen". 


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356  P.  Bahlmanu 

8)  Archidiakonat  des  Canonici«  Goswin  von  Raesfeldt. 

Dieweil  aber  gemelter  Herr  Archidiaconus  newlich  nach  absterben 
weilandt  Herr  Diedericbs  von  der  Recke  ahn  diese  Archidiaconat  gerathen,  hat 
man  bisshero  sonderlich  keine  defectus  vornehmen  mögen  mit  freundtlicben  Be- 
gehr, [dass]  die  Herrn  Visitatoren  fleissige  erforschung  fürwenden  wollten,  ob 
einige  Unrichtigkeit,  die  hieher  verschwiegen  gewesen,  zu  richtigkeit  und 
vorigen  Wohlstandt  zu  bringen  ungespahreter  weyse  sich  nicht  unterwinnen 
lassen. 

9)  Archidiakonat  Wilhelra's  von  Elberfeld. 
a)  Sedes  synodales  Praepositurae  Sancti  Ludgeri  Monsis. 

Rinkerodde,  Herberen,  Sendenhorst,  Oldenberge,  Borg- 
horst, Embsdetten,  Reine  cum  adjacentibus  Nienkercken,  Saltz- 
bergen  et  Messumb,  Saerbecke,  Greven  cum  Hembergen:  hae 
parochiae  insistunt  Catholicae  religioni  quorundarum  sacerdotum  concubinatu 
excepto. 

Schüttorp  vero  Nordthorn  et  Gildehuessen  profitentur  Ati- 
gustanam  confessionem,  nemo  autem  hisce  locis  statutis  temporibus  ad  syno- 
dum  comparet,  quo  authore  id  fiat  incertum  est 

b)  Sedes  synodales  Archidiaconatus  in  Winterswijk. 

Dingden  et  Brünen:  religio  satis  corrupta.  —  Oldenscherenbeck : 
pastor  quidem  catholicus,  sed  per  magistratum  impeditur,  Erle  alter  Cal- 
vinis  [?]  —  Raessfeldt,  Boreken,  Groten,  Reckumb,  Lütken- 
Reckumb:  hae  perseverant  in  Catholica  religione.  —  Veersche  [c.  i.  We- 
seke]:  vacillat.  —  Velen:  professionis  Augustanae.  —  Gescher,  Oester- 
wick  etHoltwich:  Catholicae  sunt.  —  Mores  et  religio  Commendatoris 
in  Borgsteinvorde  cum  tota  civitate  nullum  non  latent.  —  Embsbühren 
et  Schepstorp:  satis  catholici,  si  per  magistratum  Benthemensem  delatio 
ad  synodum  suis  non  esset  prohibita. 


Verteilt  waren  die  Archidiakonate  der  Diözese  Münster10)  damals 
folgendermassen : 

1 .  Archidiaconatus  Cancellariae:  Horstmar,  Ahaus,  Be vergern,  Sassen- 
berg et  similes  Ecclesiae  iuxta  castra  Reverendissimi  Episcopi  Monasteriensis. 

2.  Rabanus  de  II oerde,  Praepositus  Maioris  Ecclesiae,  Archidiaconus 
in  civitate  Monasteriensi  (exceptis  Transaquensibus  ")  et  in  Angelmodde. 

3.  Godefridus  a  Raesfeld,  Decanus  Maioris  Ecclesiae,  Arch.  in 
Bocholt  et  Gimbte. 

4.  Bitter us  a  Raesfeld,  Thesaurarius  Maioris  Ecclesiae,  Arch.  in 
Vreden,  Rhede  prope  Bocholt,  Wällen,  Wessum,  Alstedde,  Epe,  Gronau, 
Heck,  Nienborg,  Leer,  Roxel,  Albachten  et  Alverskirchen  ") ;  im  Amt  Brede- 

10)  Ein  Verzeichnis  aus  dem  J.  1313  8.  Jos.  Niesert,  Munstersche  Urkundensamm- 
lung.  Bd.  VII.  Coesfeld  1837,  pag.  141—144,  spätere  ibid.  pag.  114— 118  u.  119—137,  sowie 
A.  Tlbus,  Gesch.  Nachrichten  über  die  Weihbischöfe  ron  Münster.  Münster  186*2  p.  164—166. 
—  Vgl.  auch  Allgem.  Archiv  für  die  (ieschichtskunde  des  Preus*.  Staates.  Herausg.  v»»u 
L.  von  Ledebur.    Bd.  IV.    Berlin,  Posen  und  Bromberg  1831,  S.  214—856. 

11)  Cfr.  Nr.  24. 

12)  Die  genannten  Orte  gehörten  snm  Archidiakonat  der  Domküsterei,  die  folgenden 
zu  dem  der  Dom-Thesanraric.  —  Vgl.  den  Archidiakonats-Bericht  Nr.  2. 


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Xeue  Beitr.  z.  Gesell,  d.  Kirchen-  Visitation  im  Bistum  Münster.        357 

vourt:  Groll  [vel  Groenlo],  Lichtenvoorde,  Aalten,  Dinxperlo  et  Hengelo;  in 
des  Heren  bergland :  Varsseveld  et  Silvold ;  Neede  in  der  Herrschaft  Borkelo. 

5.  Bernardus  a  Bueren,  Yicedominus  Maioris  Ecclesiae,  Arch.  in 
Ascheberg,  Südkirchen,  Nordkirchen,  Bork,  Haltern,  Hullern,  Lippramsdorf, 
Hervest  cum  Holsterhausen  lilia,  Lembeck  rilia  Wulfen,  lihade,  Darup  et  Rorup 
filia,  Teilte  cum  Handorf,  Westbevern,  Ostbevern,  Everswinkel,  Stromberg, 
Itocsensell,  Geistern,  Eibergen. 

6.  Godefridus  a  Kaesfeld,  Praepositus  Ecclesiae  St.  Mauritii,  Arch. 
in:  iloetmar,  Westkirchen,  Eunigcr,  Vorhelm,  Walstedde,  Drensteinfurt,  Ott- 
marsbocholt,   Seim,  Ulfen,   Seppenrade,   Lüdinghausen,   Senden,  Amelsbüren. 

7.  Melchior  a  Bueren,  Veteris  Ecclesiae  Praepositus  nee  non 
Maioris  Eccles.  Canonicus  et  Cellerarius  ac  ratione  Cellerariae  Praepositus 
baneti  Victoris  Dulmaniensis,  Arch.  in  Dülmen. 

8.  Goswinus  a  Kaesfeld,  Maioris  Ecclesiae  Canonicus,  Arch.  in 
Stadtlohn  et  Südlohn. 

9.  Joannes  Nagel,  Maioris  Ecclesiae  Canonicus  et  Praepositus  in 
Beckum,  Arch.  in  Beckum. 

10.  Balthasar  a  Bueren,  Maioris  Ecclesiae  Canonicus,  Arch.  in 
Warendorf,  Einen,  Milte  et  Füchtorf. 

11.  Bernardus  Morrien,  Maioris  Ecclesiae  Canonicus,  Arch.  in 
Alt-Lünen. 

12.  Heidcnricus  ab  Ohr,  Maioris  Ecclesiae  Canonicus,  Arch.  in 
Billerbeck,  Darfeld  et  Holthausen. 

13.  Arnoldus  a  Bueren,  Canonicus  et  Cantor  Maioris  Ecclesiae, 
Arch.  in  Albersloh. 

14.  Bernardus  Schmising,  Bursar ius  et  Praepositus  St.  Martini, 
Arch.  in  Ennigerloh,  Ostenfelde,  Oelde,  Vellern,  Sünninghausen,  Wadersloh 
filia  Capellae  zu  Ostholte 1S),  Herzfeld,  Lippborg,  Uentrop,  Dolberg,  Heesseu, 
Hövcl,  Bockum,  Diestedde. 

15.  Guilielmus  ab  Eiber feld,  Praepositus  S.  Ludgeri,  Arch.  in 
Hinkerode,  Herbern,  Sendenhorst,  Altenberge,  Borghorst,  Emsdetten,  Rheine, 
Neuenkirchen,  Salzbergen,  Mesum,  Saerbeck,  Greven,  Hern  berge,  Schüttorf, 
Xordhorn  et  Gildehaus. 

[Archidiaconatus  in  Winterswijk] :  Dingden,  Brüueu,  Alt-Schermbeck, 
Erle,  Kaesfeld,  Borken,  Gross-Reken,  Klein-Reken,  Weseke,  Velen,  Gescher, 
Osterwick,  Holtwick,  Burgsteinfurt,  Emsbüren  et  Schepsdorf. 

16.  Praepositus  in  Cappenberg:  Arch.  in  Ahlen  et  Werne. 

17.  GerhardusabEsschede,  Praepositus  in  Varlar,  Arch.  in  Coesfeld. 

18.  Everwihus  Droste,  Decanus  Ecclesiae  St.  Martini,  Arch.  in 
Buldern  et  Hiddingsel. 

19.  Theodorus  ab  Ham,  Thesaurarius  Ecclesiae  St.  Martini,  Arch. 
in  Havixbeck. 

20.  Thesaurarius  Veteris  Ecclesiae :  Arch.  in  Laer,  Eggenrode,  Asbeck 
et  Schöppingen. 


13)  Wohl  Osthöre.     Vgl.  Ad.  Tibus,  Urüudungsgeschichte  der  Stifter  ...  des  alten 
Bistums  Münster.    Teil  I.    Münster  [1867—1  1885  Anmerkung  Nr.  1197. 


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358 


P.  Bahlmauu 


21..  Teod.  Maiss,  Dccanus  in  Nottulu,  Arch.  iu  Nottulu,  Ap 
et  Schapdetten. 

22.  Joannes  a  Syborgh,  Decanus  in  Langenhorst,  Arch.  ii 
hörst,  Ochtrup  et  Wettringen. 

23.  Henricus   Bisschopinck,    Thesaurarius   Ecclesiae   St. 
Anh.  in  Hiltrup. 

24.  Michael  Iluperti,    Decanus   Transaquensis ,    Arch.    in 
Transaquas  et  Nienberge. 

B.    Die  Visitations-Protokolle. 

Am  1.  Juli  1571  beauftragte  Bischof  Johann  den  P: 
Ofticialats  Theodorich  von  Hamm,  den  Generalvicar  Jacob  } 
Dechanten  Everwin  Droste  und  Michael  Ruperti,  den  Dompredi 
laus  von  Steinlage  und  den  Pfarrer  Caspar  Modewich,  eine  a 
Visitation  der  Diözese  abzuhalten  und  den  Befund  durch 
Notare  w)  ausführlich  aufzeichnen  zu  lassen 15),  welchem  Befehl 
mission  vom  16.  August  desselben  Jahres  bis  zum  9.  September 
gewissenhaft  nachkam.  Ein  vollständiges  Bild  ihrer  Thätigl 
die  nachstehende  Übersicht. 

Es  wurden  laut  der  Original-Protokolle  examiniert  zu 
1517.  Münster: 

August  16.     Capitel  des  Alten  Doms  (Dechant:  Jakob  Voss). 
„17.  „       zu  St.  Mauritz  (Dechant:  Schenckingh). 

„18.  „       zu  St.  Ludgeri  (Dechant:  Christoph  Brei 

„     20.  „       zu  St.  Martini  (Dechant:  Everwin  Drosl 

„      21.     Geistl.  von  Überwasser  (Dechant:  Michael  Ruper 

berge  und  Kinderhaus. 
„     22.     Geistl.    von    St.  Aegidii    (Propt  Wesselus   Hessm 

Hüsing  pag.  44:  Wilh.  Huismann). 
„       „       Geistl.  von  St.  Lamberti  (Pfarrer  Caspar  Mode^ 
„     24.     Collegiüm    ad    fontem   salientem,    Fraterherren 
Stuitwerck  n)  und  Conventualen).  —  (Non  lu 
tarn  Regulam). 

u)  Als  solche  ernannten  die  Visitatoren  am  9.  August:  Christi 
und  Frau/.  Holten. 

15)  Keller,  1.  c.  Aktenst.  Nr.  28f>. 

16)  Nach  Keller  und  Hüsing  wurde  die  Visitation  schon  157 
Letzterer  (cf.  pag.  53)  hält  die  vorgefundene  Jahreszahl  1573  a 
für  einen  Schreibfehler;  jedoch  beseitigen  die  im  Original  den  einze 
beigelügten  Wochentage  jeden  Zweifel  an  der  dreijährigen  Dauer. 

17)  Vielleicht  der  13.  Pater,  der  in  dem  von  Erhard  (Ze 
vatcrl.  Gesch.  u.  Altert.  Bd.  VI,  Münster  1843,  pag.  89  ff.)  mitget 
dächtnisbuch  des  Fraterhauses  fehlt. 


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Neue  Beitr.  z.  Gesch.  d.  Kirchen- Visitation  im  Bistum  Münster.       859 

Aagust  25.     Minoriten-Kloster  in  Münster  (Joh.  Sickinan,  Pater  Custos). 
„      „       Heinr.  Bisschopinck,    Senior   et  Thesaurarius  St.  Ludgeri, 

der  am  18/8  nicht  erschienen  war. 
„     28.     Geistl.  von  St.  Servati  (Pfarrer:  Joh.  Krytt). 
„      n        Augustinerinnen- Kloster  Rosendahl  in  Münster. 
r,      „        Beghinenhaus  Hofringe   in  Münster.      (Non   habent  singu- 

lerem  Regulam). 
„     20.     Augustinerinnen-Kloster  Niesing  in  Münster. 
„      „        Tertiarierinnen-Kloster  Ringe  in  Münster, 
„      x        Beghinenhaus  Reine   in  Münster.    (Non  habent  Regulam). 
z  Varlar: 

l  Septbr.     1.     Prämonstratenser  -  Kloster  in   Varlar   (Gerh.   ab   Eschede, 

Praepositus). 

Coesfeld: 
„       2.     Geistl.  von  Coesfeld  und  Lette. 
„       3.     Cistercienserinnen  -  Kloster  Marienborn  zu  Coesfeld18)  (Al- 

heidis  Travelman,  Abbatissa). 
„       „      Beghinenhaus  Stoltering  zu  Coesfeld  (Non  habent  Regulam). 
j  „       ,      Franziskanerinnen-Kloster  Annenthal  (Kleines  Schwestern- 

liaus)  zu  Coesfeld.     (Elis.  Herde,  Mater). 
Grosses  Schwesternhaus  (Augustinessen  -  Kloster)    zu  Coes- 
feld.    (Apollonia  Hagenbeck,  Mater). 
Bocholt19): 
Geistl.  von  Bocholt. 
Vicecuratus  Lubbert  Eisinck  in  Rhede. 
6.     Adeliges  Damenstift  (Grosses  Weisses  Kloster)  in  Bocholt. 
(Non  habent  Regulam). 
n  „      Domus  Sororum  St.  Agnetis  genannt  Marienberg  in  Bocholt. 

(Mechtildis   Buenink,    Mater).     —    (Habent    Regulam 
Sancti  Augustini), 
t»        7.     Vicecuratus  Everh.  Kock   und  Vicar   Simon  Busschius   in 

Dingden. 
»       „      Pfarrer  Frider.  Jegeringh  in  Dinxperlo. 
„      8.     Cistercienser-Kloster  Gross-Burlo  (Arnold  Provestinck,  Prior). 

Weseke: 
„      „      Pfarrer  Herrn.  Traa  in  Weseke. 

,8)  Unterstand  dem  Abt  von  Kamp  bei  Rheiuberg. 
,9)  Auf  der  Durchreise  (4.  Septbr.)  wurden  die  Kirchen  in  Velen  und 
Rhede  visitiert. 


TJ 


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360 


P.  Bahlmaim 


Septbr. 


9 
10 


12. 


October    3. 


4. 


n  O. 

n  12. 

Uecbr.  11. 

n  » 


1572. 
Februar  7. 

„       8. 


Borken: 
Capitel  von  Borken. 
Schwesternhaus  zu  Marienbrinck  in  Borken  (Anna  Sweders, 

Mater).  —  (Habent  Regulam  S.  Augustini). 
Geistl.  von  Ramsdorf,  Reken,  Heiden  und  Velen380). 

Horstmar: 
Capitel  zu  Horstmar.     (Dechant:  Heinr.  Droste). 

Münster: 
Geistl.  von  Ostbevern,  Boesensell,  Westbevern,  Billerbeck, 

Darfeld,  Alverskirchen,  Handorf  und  Ascheberg. 
Geistl.  von  Senden,  Enniger,  Ottmarsbocholt,  Westkirchen, 
Hoetmar,  Walstedde,   Drensteinfurt,    Amelsbüren,    Vor-, 
heim  und  Gimbte. 
Geistl,  von  Angelmodde,  Sendenhorst,  Hiltrup,  Havixbeck, 

Hembergen,  Rinkerode,  Roxel,  Greven,  Altenberge. 
Cistercienserinnenkloster  St.  Aegidii21). 
Pfarrer  von  Coerde. 
„       Unterkaplan  an  der  Kapelle  zu  Emmer  (Pf.  Albersloh1*). 
„       Pfarrer  in  Wolbeck. 
12*3)  Geistl.  von  Nottuln  und  Appelhülsen. 

Telgte: 
Geistl.  von  Telgte  und  Everswinkel. 

Rengering: 
Cistercienserinnen  -  Kloster    zu  Rengering   (Angela  Nucks, 
Abbatissa) M). 

Vinnenberg: 
„      Benediktinerinnen-Kloster  zu  Vinnenberg.  [Protokoll  selbst 
fehlt!]. 

Warendorf: 
9.     Geistl.  von  Warendorf,  Milte,  Füchtorf,  Sassenberg,  Einen. 


20)  Nach  Hüsing  1.  c.  pag.  47  visitierte  inzwischen  ein  Teil  der  Visita- 
toren die  Pfarreien  Erle,  Rhade,  Lembeck  und  Wulfen,  [cf.  10/5  1572  und 
Hüsing  1.  c.  pag.  51]. 

21)  Unterstand  dem  bei  der  Visitation  auch  anwesenden  Abte  von  Liesborn. 
2i)  Diese  Kapelle  war  bis  1885  vorhanden. 

2S)  Nach  Hüsing  1.  c.  pag.  48  erschienen  am  12.  Dezbr.  die  Geistlichen 
von  Rorup  und  Darup  und  erst  am  13.  die  von  Nottuln  und  Appelhülsen. 
-*)  Unterstand  dem  Abte  von  Marienfeld. 


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Neue  Beitr.  &  Gesdi,  d.  Kirchen- Visitation  im  Bistum  Münster.        3ßl 

Maiienfeld: 
"ubr.      11.     Cistereienser-Kloster  Marienfeld.  (Herrn.  Fromme,  Ablas), 
^         „        Pfarrer  von  Lette,    Beelen    und  Greifen  und  Deebant  von 
Harsewinkel 

Freckenhorst: 
Vjiril      31.     Adeliges  Damenstift  zu  Freckenhorst. 

Strotnberg: 
Hai  l1*)  Geistl.    von   Stromberg.     [Protokoll   fehlt;    nur   der   Kopf 

vorhanden!) 
Geibth  von  Üelde,   Ennigerloh,    Ostenfelde,    Sünninghaii>cn 
und  Yellern. 

Liesborn: 
w  2-     Benediktiner-  Kloster  Liesborn. 

n  „       Vieecuratus  von  Wadersloh  und  die  Pfarrer  von  Diestedde 

und  Herzfeld. 

Beckum: 
u  3.     Angustinerinnen-KIoster  zu  Beckum. 

„  „      Capitel  zu  Beckum  (z,  Z.  ohne  Dechant). 

Ahlen: 
n  4.      Augustinerinnen-Kloster  zu  Ablen. 

v  n      Vieecuratus  Gerh\  Eggelman  in  Lippborg. 

m  5.     Geistt,  von  Ahlen. 

Werne: 
M  (i,     Geistl.  von  Werne, 

j,  7.     Prämonstratenser-KIoster  Cappenberg. 

n  ,      Geistl.    von  Bork,    Alt-Lünen,    Heessen,    Dolberg,    HüvH, 

Bockum,  Südkirchen,  Nordkirchen,  Uentrop. 
Dülmen'6): 
H  8,     Augustinerinoen-Kioster  in  Dülmen. 

r  9*")  Capitel  zu  Dülmen  (z.  Z.  ohne  Dechant). 

n      Geistl.   von  Haltern,    Hullern    [nach  Hüsing  1.  c.  pag.  50 

auch:]    Härtest,    Lippramsdorf  und  Haus  Dülmen.  — 

[Das  Protokoll  fehlt!] 

^  10,     GeistL    von    Alt  -  Schermbeck ,    Holsterhausen,    LemböcRi 

Khaile,  Wulfen*8),  Schloss  Raesfeld,  Hiddingselu.  Buldern. 

**)  Bei  Hüsing  \.  c.  pag.  4JJ  irrtümlich  nl.  März". 
**J  Nach  Hiteing  t.  c.  pag.  60  besuchten  die  Visitatoren  auf  der  Reise 
ach  Dülmen  die  Kirchen  zu  Ulfen,  Hullern  und  Haltern. 
iT)  Bei  Hfising  L  &  pag.  46  irrtümlich  „9.  März". 
**J  Vj*lt  Anmerkung  20. 

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362  P.  Bulilmaim 

Lüdinghausen: 
Mai        16.     Geistl.  von  Lüdinghausen,  Ollen,  Selin,  Seppenrade,  Venne 
und  Herbern. 
„         17.     Karthäuser-Kloster  zu  Weddern. 

Nottuln. 
„  „       Adelige  Damenstift  Nottuln. 

1573.  Hohenholte: 

August  29.     Kloster  Hohenholte. 

Klein-Burlo: 
„     30.     Cistercienser-Kloster  Klein-Bnrlo. 

Asbeck: 
„     31.     Adeliges  Damenstift  zu  Asbeck. 

„      „       Geistl.    von   Asbeck ,    Eggenrode ,    Legden ,    Schöppingen, 
Holtwick,  Osterwick  und  Gescher. 
Ahaus: 
Septbr.     1.     Geistl.  von  Ahaus,  Wüllen,   Epe,  Heek,  Nienborg  (Novum 
castrum),  Wessum  und  Alstedde. 
Vreden: 
„       2.     Geistl.  von  Stadtlohn,  Südlohn  und  Vicarius  von  Ottenstein. 
„       3.     Adeliges  Damenstift  nebst  Collegiatcapitel  zu  Vreden. 

Langenhorst: 
„       4.     Geistl.  von  Langenhorst,  Ochtrup,  Wettringen,  Weibergen 

und  Vicecuratus  ;von  Ottenstein. 
„       „      Kloster  Langenhorst. 

Metelen: 
-     „       5.     Adeliges  Damenstift  und  Geistl.  zu  Metelen. 

Borghorst: 
n       6.     Adeliges  Damenstift  nebst  Collegiatcapitel  zu  Borghorst. 
„       „      Geistl.  von  Nordwalde.  Iiaer  und  Holthausen. 

Burgsteinfurt: 
„       7.     Johanniter-Commende  zu  Burgsteinfurt  (Henricu  sab  Hövell, 
Balivus). 

Bentlage: 
„       8.     Kreuzherren  -  Kloster   zu   Bentlage    (Haben t  liegulam    St. 

Augustini). 
„       9.     Geistl.    von .  Rheine,    Bevergern,   Emsdetten,    Mesum    und 
Emsbüren. 
Die   betreffenden   Protokolle,    diejenigen    der   Klosterkirchen    und 
weniger  Pfarrkirchen  ausgenommen,  fand  Tibus29)  im  bischöfl.  Gteneral- 

29)  Weihbischöfe  pag.  93  und   Gründungsgeschichte  Anmerk.  Nr.  326. 

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Neue  Beitr.  z  Gesch.  d.  Kirchen- Visitation  im  Bistum  Münster.        363 

Vicariat  za  Münster,  das  vollständige  Original  Keller  30j  auf  der  Königl. 
Bibliothek  zu  Berlin  (Msc.  Boruss.  Fol.  845)  wieder.  Auszüge  daraus 
veröffentlichten : 

Niesert,   1.  c.  pag.  27 — 28   nach    einer   jetzt  der  Kgl.  Bibl.    zu 

Berlin  gehörigen  Abschrift81)   aus  dem  16.  Jahrh.,    allerdings 

unter  Beibehaltung  der  fehlerhaften  Überschrift  „Visitätio  habita 

ab    Episcopo    Monasteriensi    Ernesto    Bavaro,     Archiepiscopo 

Coloniensi".     Anno  1592  38). 

Keller,    1.  c.  pag.  288—290    und  Aktenst.  Nr.  292    nach    einer 

in  demselben  Berliner  Volumen  befindlichen  Abschrift  aus  dem 

18.  Jahrh. 

Ilüsing,  1.  c.  pag.  42 — 54    und  234 — 236    nach  Aufzeichnungen 

des  verstorbenen  Domdechanten  Krabbe  aus  dem  Exemplar  dos 

General- Vicariats,  dem  auch 

Tibus,  Weihbischöfe  pag.  95 — 102  den  Bericht  über  die  Visitation 

der  St.  Aegidii-Pfarre  wörtlich  entnommen  hat. 

Hoffentlich  lässt  auch  die  schon  von  Keller 8S)  und  Diekamp  u)  als 

wünschenswert  bezeichnete  unverkürzte  Drucklegung  und  Bearbeitung 

der  Protokolle   nicht    mehr   allzulange    auf   sich  warten.      Die  Haupt- 

schwierigkeit    lag    bisher    darin,    dass    das    allein    zugängliche  Berliner 

Original  „nur  die  Antworten  der  Geistlichen  und  Lehrer  auf  die  ihnen 

nach  der  Forraula  visitandi  vorgelegten  Fragen,  nicht  aber  die  letzteren 

wiedergiebt.     Da  die  Formula  bis  jetzt  noch   nicht  wieder  aufgefunden 

worden   ist  und   die  Antworten    in  vielen  Fällen    einfach  Ja  oder  Nein 


ao)  Keller  1.  c.  pag.  287.  —  Das  Schriftstück  umfasst  87  eng  geschrie- 
bene Folioblätter;  doch  sind  leer:  Bl.  lb,  19b,  20a,  27b,  28a,  29b,  40b,  41a, 
42b,  52b  und  Bl.  69. 

31)  In  Msc.  Boruss.  Fol.  845. 

**)  Diesen  Irrtum  berichtigt  bereits  Tibus,  Weihbischöfe  Anm.  Nr.  134. 
—  Das  von  Niesert  benutzte  Schriftstück  trägt  zwar  die  von  ihm  wiederge- 
gebene Überschrift,  doch  lässt  sich  noch  deutlich  erkennen,  dass  die  ursprüng- 
liche Jahreszahl  1572  erst  später  —  wohl  um  sie  mit  der  Regierungszeit  des 
Bischofs  Ernst  von  Baiern  (1585—1612)  in  Einklang  zu  bringen  —  in  1592 
umgewandelt  ist.  Von  einer  Visitation  im  J.  1592  hat  Tibus  (I.  c.  pag.  141) 
in  den  Akten  des  General  -  Vicariats  nichts  vermerkt  gefunden  und  dürfte 
desshalb  die  von  Erhard  (Geschichte  Münsters,  Münster  1837,  pag.  436)  ge- 
brachte Nachricht  über  eine  solche  lediglich  durch  Niesert's  Protokoll  ver- 
anlasst sein. 

M)  1.  c.  pag.  287. 

34)  Zeitschr.  für  vaterl.  Gesch.  n.  Altertumsk.  Bd.  42.  Münster  1884. 
I.  pag.  172. 


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364  £.  ßahlmann 

lauten,  so  lässt  sich  häufig  der  eigentliche  Inhalt  der  Aussage  gar  nicht 
mehr  constatieren"  35).  Die  Benutzung  der  Protokolle  erleichterte  auch 
nicht  der  inzwischen  von  Hüsing  (1.  c.  pag.  39 — 41)  aus  dem  Nach- 
lasse Krabbe's  mitgeteilte  Auszug  der  Formula;  sehr  erfreut  waren 
wir  daher,  auf  der  Königl.  Paulinischen  Bibliothek  zu  Münster  in  dem 
aus  der  Bibliotheca  Cathedralis  Ecclesiae  Monasteriensis  stammenden 
Msc.  Nr.  245  eine  Abschrift  derselben  zu  linden,  der  nur  die  ersten 
43  Fragen  fehlen,  welche  dem  anderen,  im  dortigen  bischöflichen 
General  -  Vicariats  -  Archive  ruhenden  Exemplare  entnehmen  zu  dürfen, 
uns  durch  Vermittelung  des  Herrn  Domkapitulars  Tibus  gütigst  gestattet 
wurde.     Das  von  dem  Bischof   selbst   unterschriebene  Formular  lautet: 

I.   Interrogatoria  Parochis  et  his,   qui  animarum  curam  habent,  circa  fidem  et 
doctrinam  proponenda. 

l.M)  An  credant  ea  omnia,  quae  continentur  in  Symbolo  Apostolioo, 
et  in  co  symbolo  fidei,  quo  saneta  catholica  orthodoxa  et  Apostolica  Romana 
Ecclesia  utitur,  quodque  in  Missae  officio  legi  seu  decantari  consuevit? 

2.  An  credant  veritatem  fidei  ac  diseiplinam  vitae  Christianae  non 
tantum  in  veteri  et  novo  testamento  tarn  quam  scripto  Dei  verbo,  sed  etiam 
in  traditionibus  tamquam  verbo  Dei  non  scripto  magna  ex  parte  contineri. 
Et  quod  traditiones,  quas  Ecclesia  catholica  ab  Apostolis  et  sanetis  Patribus 
aeeeptas  continua  successione  tamquam  fidele  depositum  conser?avit,  non 
uiinori  veneratione  suseipiendae  sint  quam  ipsa  scriptura  sacraV 

3.  An  reeipiant  omnes  tarn  veteris  quam  novi  Testamenti  libros  integre, 
prout  in  vulgata  veteri  editione  habentur  et  ab  Ecclesia  pro  Canonicis  reeepti 
sunt,  et  qui  sint  isti.  Et  praesertim  an  reeipiant  libros  Machabeorum,  Epi- 
stolam  D.  Jacobi,  Apocalipsim  Sancti  Joannis? 

4.  An  sentiant  eum  tantum  modo  verum  esse  sacrae  scripturae  intcl- 
lcctum,  quem  Catholica  et  Apostolica  Romana  Ecclesia  semper  tenuit  et 
tenet,  et  quod  dumtaxat  ad  illam  pertineat  de  vero  sensu  et  interpretationc 
sacrantm  scripturarum  judicare  ac  dubia  circa  fidem  et  religionem  oborta 
deeidere  nee  esse  illud  cuiusvis  privati  hominis? 

De  peccato  originali  et  de  iustificatione. 

5.  (1)  An  credant  Adamum  primum  hominem  per  divini  mandati  trans- 
gressionem  iustitiam,  in  qua  positus  erat,  amisisse,  a  Dei  gratia  excidisse  et 
in  mortem  diabolique  potestatem  ineidisse.  Et  quod  propter  Adami  lapsum 
omnes  homines,  quotquot  postmodum  nati  sunt  et  nascentur,  peccato  originali 
teneantur  obnoxii  et  natura  filii  irae  censeantur:  tametsi  de  sola  beata  et 
mmaculata  virgine  Maria  pie  fateantur,  quod  et  saneta  Tridentina  Synodus 
dcclaravit? 

6.  (2)   An  credant  ab  huiusmodi  peccato   origine  et  propagatione  con- 

»)  Keller  1.  c.  pag.  288. 

36)  Die  in  beiden  Abschriften  meist  fehlenden  Zahlen  haben  wir  in  möglichster 
Übereinstimmung  mit  den  betr.  Nummern  der  Autworten  in  den  Origiuslprotokolleii  der 
Übersichtlichkeit  mal  leichteren  Citierung  halber  durchweg  vorgesetzt. 


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Neue  Beitr.  z.  Gesch.  d.  Kirchen-Visitation  im  Bistum  Münster.        365 

acto  ac  a  mortis  diaholique  potestate  nullo  alio  medio  humanum  genus 
)eratum  esse  aut  liberari  potuisse  quam  merito  beatissimae  passionis  et 
oriosissimae  resurrectionis  Jesu  Christi,  unici  domini  redemptoris  ac  media- 
ris  nostri? 

7.  (3)  Cumque  huius  redemptionis  fides  et  confessio  omnibus  hominibus 
1  salutem  consequendam  sit  necessaria.  An  non  sentiant  in  eo  praecipue 
clesiastici  doctoris  operam  versari  debere,  ut  fideles  scire  ex  animo  cupiant 
isum  Christum  et  hunc  cruciüxum  aliudque  nomen  non  esse  datum  hominibus 
b  coelo,  in  quo  oporteat  nos  salvos  tieri,  siquidem  ipse  est  propiciatio  pro 
iccatis  nostris? 

8.  (4)  An  firmiter  credant,  quod,  tametsi  Christus  pro  omnibus  sit 
!>rtuus,  non  tarnen  omnes  mortis  ac  passionis  ejus  beneficium  recipiant;  et 
iod  post  promulgatum  Evangelium  omnibus,   qui  iustificari  et  a  statu  irae, 

quo  nati  sunt,  in  statum  gratiae  ac  adoptionis  tiliorum  Dei  transferri  atque 
eo  aeternam  vitam  consequi  velint,  necessarium  omnino  sit,  ut  primum 
rmium  per  baptismum,  regenerationis  lavacrum,  Christo  et  Ecclesiae  inse. 
ntiir  ac  deinde  in  sincera  fide,  spe  et  charitate  per  sacramentomm  Ecclesiae 
mmunionem  ac  mandatorum  Dei  observationem  pie  et  juste  vivendo  ad 
lern  usque  perseverentV 

9.  (5)  An  credant,  quae  de  praeparatione  sive  dispositione  ad  iustiti- 
tionem  in  adultis  saneta  Tridentina  Synodus  ulterius  explieavit? 

De  sacramentis  in  genere. 

10.  (1)  Utrum  credant  Septem  esse  novae  legis  seu  Evangelii  vera  ac 
opria  sacramenta  nee  plura  aut  pauciora  reeipi  debere  caque  a  sacramentis 
tcris  legis  longe  lateque  diversa  esse? 

11.  (2)  An  credant  illa  ipsa  sacramenta  a  Christo  instituta  ad  humani 
neris  salutem  (licet  non  omnia  singulis)  necessaria  esse,  et  unum  quodque 
nun  praeter  visibile  Signum  specialem  gratiam  in  se  continere  et  his,  qui 
pedimentum  non  ponunt,  conferre? 

12.  (3)  An  fateantur  reeeptos  Ecclesiae  ritus,  in  solenni  sacramen- 
mm  observatione  adhiberi  solitos,  sine  peccato  et  haeresis  nota  contemni, 
jici  aut  pro  euiuseunque  libitu  mutari  vel  etiam  lingua  germanica  translatos 
erceri  non  posse? 

13.  (4)  An  credant  per  haec  tria  sacramenta  videlicet  Baptismum, 
nfirmationem  et  Ordinem  characterem  indelebilem  imprimi  et  ideo  illa 
itcrari  non  posse  nee  debere? 

De  Baptismo. 

14.  (1)  Utrum  credant  in  Sacramento  Baptismi  non  solum  originale 
ccatum,  sed  etiam  omnia  actualia  peccata  et  crimina  plenissime  cum  culpa 
poena  remitti:  et  praeterea  justitiami  et  sanetitatem  in  eo  donari  csseque 
ld  sacramentum  ita  necessarium,  ut  post  eius  institutionem  nullus,  etiam 

Christianis  parentibus  ortus,  sine  eo  in  partem  sortis  sanetoram  reeipi 
tuerit  aut  possit? 

15.  (2)  An  credant  infantes,  etiamsi  actu  proprio  fidem  profiteri  non 
ssint,  recte  tarnen  in  fide  Ecclesiae  baptizari.  Etsi  in  iusta  aetate  deces- 
rint,  solum  eis  baptismum  ad  salutem  sufficere,  nee  debere  cos,  si  ad  annos 


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366  P.  kahlmann 

cliscretionis  pervcnerint,  rebaptizari  aut  saltem  intcrrogari,  an  baptismum  ratnm 
habeant  ? 

16.  (3)  An  credant  huius  sacramenti  ministros  solos  esse  sacerdotes 
nee  possc  per  alios,  nisi  extrem o  necessitatis  casu,  ministrari  quodque  vera 
de  hoc  sacramento  doctrina  et  verus  eiusdem  usus  in  saneta  catholica  et 
Apostolica  Romana  Ecclesia  fuerit  et  adhuc  sit? 

De  fide  et  operibus. 

17.  (1)  Utrum  credant  baptizatis,  cum  adolescerint,  non  solum  fidem 
(licet  illa  fundamentum  sit  et  radix  justificationis  nostrae)  verum  etiam  cha- 
ritatis  opera,  quae  per  observationem  mandatorum  Dei  et  Ecclesiae  exer- 
centur,  necessaria  esse,  si  vitam  ingredi  velint,  atque  adeo  veram  esse  sen- 
tentiam  Ecclesiae,  quae  cum  beato  Jacobo  Apostolo  asserit:  fidem  sine 
operibus  mortuam  et  fidem  solam  sine  operibus  non  iustificare? 

18.  (2)  Anne  sentiant  impiam  eorum  esse  sententiam,  qui  omnia  etiam 
tidelium  bona  opera  peccata  esse  affirmant,  sanam  autem  et  reetam  esse 
doctrinam  Ecclesiae,  qua  dicitur:  Bona  fidelium  opera,  qui  in  Christo  renati 
in  sanetitate  et  justitia  ambulant,  Deo  grata  esse  ac  vitae  etiam  aeternae 
meritoria:  non  quidem  sua  vi  et  dignitate,  sed  quatenus  ex  spiritu  fidei  et 
charitatis  proficiseunt  et  misericordi  Dei  promissione  ac  gratia,  qua  bene  ope- 
rantibus  in  finem  et  in  ipso  sperantibus  vitam  aeternam  tamquam  mercedem 
operum  et  laborum  se  tamquam  justum  iudicem  redditurum  polliceturV 

De  Confirmatione.  * 

19.  (1)  Utrum  credant  baptizatis  per  sacramentum  Contirmationis  dari 
spiritum  sanetum  ad  robur,  tutelam  et  incrementum  fidei,  neque  posse  hoc 
sacramentum  ab  adultis,  qui  eins  copiam  habere  possunt,  sine  gravi  peccato 
contemni? 

20.  (2)  An  credant  huius  sacramenti  ordinarium  ministrum  esse  solum 
Episcopum:  non  etiam  inferiores  sacerdotes  aut  alios  clericos  nedum  laicos? 

De  sacramento  Eucharistiae. 

21.  (1)  An  credant  in  Sacramento  Eucharistiae  per  verba  consecrationis 
ipsam  substantiam  panis  et  vini,  quam  natura  formavit,  vere  converti  in  ipsum 
corpus  et  sanguinem  Domini  nostri  Jesu  Christi :  manentibus  ibidem  dumtaxat 
exterioribus  speciebus  panis  et  vini  ita,  ut  consecratione  peraeta  incompre- 
hcnsibili  Dei  potentia  in  ipsa  Eucharistia  vere,  realiter  et  substantialiter  sit 
corpus  et  sanguis  cum  anima  et  divinitate  domini  nostri  Jesu  Christi? 

22.  (2)  An  credant  non  modo  sub  una  specie,  panis  scilicet  et  vini, 
sed  etiam  sub  minima  particula  cuiusque  speciei  integrum  corpus  et  sanguinem 
Christi  verumque  sacramentum  contineri  et  sumi? 

23.  (3)  An  credant  in  hostia  consecrata  etiam  extra  usum  et  sump- 
tionem  esse  et  manere  verum  corpus  et  sanguinem  Christi:  et  ideo  sacram 
Eucharistiam  in  sacrario  recte  seeundum  antiqaissimam  Ecclesiae  consne- 
tudinem  asservari  et  in  ecclesiis  pro  decumbentibus  et  infirmis  omnino  pic  et 
necessario  custodiri? 

24.  (4)  An  credant  huic  sacramento  propter  praesentiam  Christi  eum 
honorem,  qui  regi  regum  et  domino  dominantium  debetur,  exhibendum  esse? 

25.  (5)     An  veram  credant  ac  etiam  reeipiant  S.  Ecclesiae  doctrinam, 


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quae  tradit  laicos  et  sacerdotes  non  celebrantes  nequaquam  ex  institutione 
Christi  necessario  teneri  ad  utramque  speciem  tenendam.  Et  an  fateantur, 
cum  non  minus  sub  una  quam  sub  utraque  specie  continoatur  ac  sumatur, 
non  posse  istam  sub  una  specie  communicandi  consuetudinem  tot  saeculis  in- 
concusse  observatam  privata  alicuins  ant  aliquorum  temeritate  sine  schismatis 
crimine  mutari  aut  rejici? 

'  26.  (6)    An  fateantur  veros  huius  sacramenti  ministros  esse  solos  pres- 

byteros  in  catholica  Ecclesia  rite  ordinatos,  non  laicos  aut  minores  clericos, 
ot  maxime  consecrationis  verba  super  pane  et  vino  proferant,  nee  debere 
etiam  ipsos  sacerdotes  rite  ordinatos  et  in  catholicae  Ecclesiae  communione 
existentes  corpus  et  sanguinem  Christi  conficere,  nisi  in  solenni  Missae  sacrificio? 

De  sacrificio  Missae. 

27.  (1)  An  de  Missae  sacrificio  idem  sentiant  ac  profiteantur,  quod  ab 
Apostolorum  temporibus  in  hunc  usque  diem  saneti  Patres  et  catholica  Ecclesia 
semper  sensit  et  professa  est  sentitque  et  profitetur:  videlicet  in  Missa  offeri 
verum  proprium  ac  .non  tantum  laudis  et  gratiarum  actionis,  sed  etiam  pro- 
piciatorium  sacrificium  corporis  et  sanguinis  domini  nostri  Jesu  Christi,  et  id 
quidem  incruentum  ac  commemorativum  et  representativum  eius  sacrificii,  quo 
Christus  semel  semetipsum  in  ara  crucis  in  sanguine  suo  Deo  Patri  in  odorem 
suavitati8  obtulit  ad  operandam  totius  mundi  redemptionem  ? 

28.  (2)  An  sentiant  hoc  sacrificium  a  Christo  tamquam  sacerdote 
seeundum  ordinem  Melchisedech  in  ultima  coena  institutum  omnibus  sacrifieiis 
veteris  legis,  quibus  Christus  sua  morte  finem  imposuit,  successisse  ac  novae 
legis  novum  sacrificium  merito  appellari  esseque  hanc  illam  hostiam,  quam 
Dominus  per  Malachiam  nomini  suo  in  omni  loco  mundam  offerendam  praedixit? 

29.  (3)  An  profiteantur  hoc  sacrificium  et  hanc  oblationem  pro  vi  vis 
ac  defhnetis,  pro  bonis  impetrandis  et  malis  avertendis  et  omnibus  necessi- 
tatibus  recte  ofFerri  nee  quieque  in  Canone  aut  toto  Missae  officio  contineri, 
quod  impium  aut  etiam  erroneum  sit.  Quodque  huius  sacrificii  offerendi  po- 
testatem  Christus  in  ultima  coena  Apostolis  eorundemque  in  sacerdotio  suc- 
ces8oribus  dederit  et  commiserit? 

De  Poenitentia. 

30.  (1)  An  credant  baptizatis  in  peccata  lapsis  summe  necessarium 
esse,  ut  per  sacramentum  Poenitentiae  reconcilientur  Deo,  cum  poenitentia 
sit  seeunda  post  naufragium  tabula? 

31.  (2)  An  cum  Ecclesia  fateantur  in  hoc  sacramento  praeter  abso- 
lutionem  tria  potissimum  requiri:  primo  contritionem.  qua  hominis  veterem 
vitam  ex  animo  et  vere  detestentur  novamque  et  innocentem  certo  inchoare 
proponant,  deinde  confessionem  sacramentalem,  qua  primum  Deo,  deinde 
sacerdoti  tamquam  iudici  et  medico  animae  vulnera  sua  peccata  praesertim 
mortalia  omnia  post  diligentem  conscientiae  explorationem  oecurrentia 
detegant:  postremo  satisfactionem,  qua  fruetus  poenitentiae  dignos  ad 
veteris  quidem  vitae  castigationem  et  vindietam  ad  novae  autem  custodiam 
accommodato8  facere  studeant? 

32.  (3).  An  sentiant  claves  Ecclesiae,  hoc  est  remittendi  et  retinendi 
peccata,  solvendi  et  ligandi  animas  hominum,  item  exeommunicandi  et  ad 

Westd.  Zeitschr.  f.  Gesch.  n.  Kaust    VIII,    IV.  28 


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368  P.  Bahlmann 

communionem  recipiendi  inter  lepram  et  non  lepram  iudicandi  potestatem  et 
auctoritatem,  nequaquam  aliis  quam  sacerdotibus  in  catholica  Ecclesia  rite 
ordinatis  traditam  et  concessam? 

De  Extrema  Unctione. 

33.  An  profiteantur  extremam  Unctionem  verum  esse  sacramentum  a 
Christo  quidem  institutum,  a  Divo  autem  Jacobo  promulgatum:  nee  posse 
iliud  sine  gravi  peccato  et  aperta  haeresis  nota  contemni,  sed  omnino  per 
sacerdotes  rite  et  catbolice  ordinatos  graviter  decumbentibus  administrari 
debere,  ut  aegrotus  per  dominum  allenietur  et,  si  in  peccatis  sit,  eidem 
remittantur? 

De  Ordine. 

34.  (1)  An  tirmiter  credant  Jesum  Christum  peculiare  ordinis  seu 
sacrae  Ordinatimis  sacramentum  instituisse,  per  quod  publici  ministri  verbi 
divini  et  sacramentorum  Ecclesiae  legitime  assumerentur  et  vocarentur,  quo 
etiam  sacramento  per  manum  Episcopalium  impositionem  spiritualis  potestas 
et  gratia  daretur,  qua  ratum  esset  ac  iieret  ministerium  illis  concreditum,  ita 
ut  hi,  qui  in  catholica  Ecclesia  ritu  ac  more  catholico  ab  Episcopie,  quorum 
horum  proprium  munus  est,  legitime  ordinati  non  sunt,  sed  vel  sua  sponte 
currunt  val  a  laicis  seu  etiam  haereticis  extra  Ecclesiae  communionem  existen- 
tibus  instituuntur,  assumuntur  seu  mittuntur,  nullam  habeant  re  vera  in  eccie- 
siasticis  et  spiritualibus  punetionibus  potestatem? 

35.  (2)  An  fateantur  illam  esse  ordinatissimam  et  a  Spiritu  Sancto 
profeetam  dispositionem,  qua  in  Ecclesia  multi  sunt  ministrorum  ordines  non 
tantum  nominibus  verum  etiam  offieiis  et  potestate  spirituali  differentes 
aliisque  alii  digniores  et  superiores,  et  ad  conservandam  illam  fidei  unitatem 
morumque  diseiplinam  plurimum  valere  ecclesiasticum  hierarchiam,  in  qua, 
dum  singuli  suum  exsequuntur  officium  etEpiscopi  atque  Archiepiscopi  maiorem 
caeteris  presbyteris  potestatem  obtinent,  unus  tarnen  pro  tempore  agnoscitur 
8ummus  pontifex,  Sanctae  Romanae  Ecclesiae  Episcopus,  Beati  Petri  Aposto- 
lorum  prineipis  in  cathedra  successor.  Esse  autem  plane  haereticos  et  schis- 
maticos,  qui  hunc  ordinem  et  hanc  hierarchiam  ecclesiasticam  perturbant, 
oppugnant  et  sublatam  volunt? 

De  Matrimonio. 

36.  (1)  An  credant  in  sacramento  Matrimonii  gratiam  conferri,  qua  et 
naturalis  amor  coniugum  perficiatur  et  indissolubile  illud  vinculum  confirmetur 
et  coniuges  sanetificentur  jamque  non  amplius  duo  sint,  sed  quod  mirabile 
est  una  caro:  ita  ut,  quos  Deus  coniunxit,  homo  separare  non  debeat  nee 
possit? 

37.  (2)  An  sentiant  et  agnoscant  eam  potestatem  semper  penes  Eccle- 
siam  fuisse  et  etiamnum  esse,  ut  plures  consanguinitatis  et  affinitatus  gradus 
matrimonium  impedientes,  quam  in  levitico  expressi  sunt,  constituere  nee  non 
certis  anni  temporibus  solennitatem  nuptiarum  prohibere  possit,  et  quae  sint 
ista  tempora? 

38.  (3)  An  fateantur  propter  adulterium  ita  matrimonium  dissolvi  non 
posse,  ut  utroque  vivente  uterque  vel  etiam  alter  etiam  innocens  ad  alias 
nuptias  possit  transire,  nee  posse  inter  coniuges  sine  iudicio  Ecclesiae  ullo 
modo  divortium  fieri  ? 


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39.  (4)  An  observent  ea,  quae  patres  oecumenici  Tridentini  Synodi 
propter  hominum  inoboedientiam  decreverunt  de  clandestinis  matrimoniis  deque 
reformatione  matrimonii,  et  an  habeant  librum,  in  quo  coniugum  et  testium 
nomina  diemque  et  locum  contracti  matrimonii  describant.  An  futuros  con- 
iuges  hortentur,  ut  antequam  contrahant  vel  saltem  triduo  ante  matrimonii 
-consummationem  sua  peccata  diligenter  confiteantur  et  ad  sanctissimae  Eucha- 
ristiae  sacramentum  pie  accedant  ? 

De  purgatorio,  sanctorum  invocatione,  reliquiis  et  immaginibus, 
ciborum  delectu,  sacris  Bibliis,  praedicationibus  etc. 

40.  (1)  An  etiam  credant  Ecclesiam  catholicam  ex  traditione  Apostolica 
habere  usum  orandi  pro  fideKbus  defunctis? 

41.  (2)  An  igitur  sentiant  etiam  Ecclesiam  catholicam  recte  credere, 
purgatorium  esse  animasque  defunctorum  in  eodem  detentas  eleemosynis 
yivorumque  fidelium  pietate  et  potissimum  acceptabili  Altaris  sacrificio  iuvari? 

42.  (3)  An  credant  Sanctos  cum  Christo  regnantes  recte  tamquam 
intercessores  invocari  eorumque  preces  apud  communem  Dominum  plurimum 
valere  eorundemque  Sarictorum  reliquias  et  imagines  in  ecclesia  retinendas 
-esse,  quodque  non  solum  dies  dominica  sed  etiam  alii  dies,  quos  Ecclesia  pro 
festis  haben  voluit  cum  honore  et  Dei  servitio,  postpositis  aliis  operibus  ser- 
vitibus  transigendi  sint? 

43.  (4)  An  credant  jejunia  ab  Ecclesia  instituta  observanda  esse  nee 
posse  extra  necessitatis  extremae  casum  sine  peccato  violari,  et  qui  sint  dies 
et  texnpora  jejuniis  dicata? 

44.  (5)  Utrum  habeant  sacra  Biblia,  vetus  videlicet  et  novum  Testa- 
mentum,  et  ex  cuius  editione  seu  versioneV 

45.  (6)  An  ipsi  per  se  diebus  dominicis  et  festivis  populo  Evangelia 
et  Epistolas  explicent  orthodoxe  et  sincere,  et  quorum  expositiones,  Postillas 
et  homilias  in  expositione  eorundem  sequantur? 

46.  (7)  An  instruant  et  doceant  populum  de  hie,  quae  ad  ndem  et 
quae  ad  morum  diseiplinam  pertinent,  ut  scire  possit  et  clare  intelligere,  quid 
credere  et  quomodo  vocatione  pie  et  honeste  vivere  debeat,  et  an  propositis 
populo  praeeeptis  Decalogi  non  misericordiam  solum,  verum  etiam  iustitiam 
Dei  proponant,  ut  et  poenitentes  ad  bene  sperandum  inflamment,  et  malos 
propositis  gehennae  cruciatibus  a  vitae  pravitate  deterreant? 

47.  (8)  An  rüdes  et  parvulos  suae  Parochiae  certis  temporibus  instruant 
et  doceant  symbolum  Apostolicum,  orationem  Dominicam,  salutationem  An- 
gelicam  et  decem  praeeepta  Domini,  an  saltem  habeant  virum  catholicum  et 
idoneum,  qui  id  faciat,  et  ex  cuius  Catechismo  ista  tradantur? 

48.  (9)  An  frequenter  admoneant  suos  Parochianos,  ut  dominicis  et 
festiß  diebus,  dum  divina  celebrantur,  semper  praesentes  sint,  concionem  sub 
silentio  audiant,  ut,  quae  audita,  memoriae  commendent,  liberos  suos  ac 
familiam  ad  pietatem  instruant  hisque  imprimis  symbolum  fidei,  orationem 
Dominicam,  salutationem  Angelicam  et  Decalogum  inculcent  et  ab  iisdem 
frequenter  recitari  curent,  atque  ut  juniores  adultos  et  in  supradictis  bene 
iiistructos  ad  Episcopum  pro  Gonfirmationis  sacramento  aeeipiendo  deducant? 

49.  (10)  An  populum  frequenter  doceant  de  sacramentis  Ecclesiae 
et  eorum  gratia  et  mysteriis,  et  ut  Ulis  pie  et  religiöse  ad  salutem  suam  utatur? 

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370  P.  Bahlmann 

50.  (11)  An  soleant  ipsi  fontem  Baptismi  statuta  temporibus  iuxta 
Ecclesiae  consuetudinem  benedicere  atque  etiam  sacramentum  Baptismi  secun- 
dum  Agendam  ecclesiasticam  adhibitis  omnibus  ritibus  et  ceremoniis  in  Ec- 
clesia  catholica  hactenus  observari  consuetis  administrare,  an  vero  aliquid 
mutaverint? 

51.  (12)  An  sciant  et  intelligant  ipsi  atque  etiam  populum  de  suggestu 
instruant,  ad  quid  sacramentum  Baptismi  conferatur,  cur  aqua  baptismalis 
benedicatur  et  consecretur,  cur  baptizandus  renunciet  diabolo  per  susceptores* 
cur  exortizetur  et  exsuffletur  contraria  potestas,  cur  Signum  crucis  toties 
imprimatur,  cur  sal  benedictum  detur  et  aures  baptizandi  aperiantur,  cur  in 
pectore,  scapulis  et  vertice  capitis  inungatur,  cur  induatur  veste  Candida,  cur 
praeferatur  ei  cereus  ardens  ad  altare,  et  cur  illic  de  absolutione  et  vino 
benedicto  accipiat? 

52.  (13)  An  admoneant  populum  in  concionibus,  ut  Baptizandis  sus- 
ceptores adhibeant  provectioris  aetatis,  qui  intelligenter  ad  interrogata  respon- 
dere  queant;  an  fide  catholica  ita  sint  instructi,  ut,  si  necesse  sit,  parvulos 
in  eadem  instruere  possin t? 

53.  (14)  An  sint  ipsorum  inter  Parochianos  Anabaptistae  et  impie  de 
hoc  sacramento  sentientes,  et  qui  infantes  non  curent,  aut  alibi  et  aliter 
baptizari  faciant,  quam  consuetudo  Ecclesiae  patitur,  an  tales  corrigant,  aut 
saltem  superioribus  corrigendos  denuncient  ? 

54.  (15)  Utrum  ipsi  sacriticium  Missae  frequenter,  praesertim  vero 
diebus  dominicis  et  festivis,  atque  alias  secundum  fundationem  suorum  bcne- 
iiciorum  celebrare  soleant? 

5fr.  (16)  An  in  celebranda  Missa  morem  ac  ritum  catholicum  omnino 
sequantur,  nullo  addito,  detracto  vel  immutato;  an  etiam  Canonem  integre 
legant,  an  vero  eundem  omittant  seu  mutilatum  legant? 

56.  (17)  An  cantiones  ab  Ecclesia  receptas  reiecerint  vel  mutarint,  et 
an  germanicas  cantiones  in  Missa  admiscere  soleant,  quae  et  quales  illae  sint, 
et  qua  auctoritate  eas  in  Ecclesiam  introduxerint  ? 

57.  (18).  An  ipsi  intelligant,  in  quem  finem  Missae  sacrificium  pera- 
gatur,  quem  fractum  et  celebrans  et  populus  astans  ex  eo  capere  possit  et 
debeat,  quid  vestes  sacrae  et  ceterae  ceremoniae  omnes  significent  Et  an 
de  his  omnibus  pie  et  religiöse  populum  instruant  eumque  admoneant,  ut 
libenter  officio  Missae  intersit  et  votis  Ecclesiae  vota  sua  coniungat,  utque 
una  cum  sacerdote  mortem  Christi  Deo  Patri  pro  peccatis  suis  offerat  et 
frequenti  confessione  se  expurgans  si  non  sacramentaliter,  saltem  spiritualiter 
corpus  et  sanguinem  Christi  manducet  atque  una  cum  sacerdote  pro  legitimis 
suis  Magistratibus,  tarn  ecclesiasticis  quam  saecularibus,  pias  ad  Deunvobse- 
crationes  fundant? 

58.  (19)  An  sint  ex  ipsorum  Parochianis,  qui  de  Missa  impie  et  irreli- 
giöse vel  saltem  scurriliter  et  irreverenter  sentiant? 

59.  (20)  Utrum  doceant  populum,  quam  magnum  et  sublime  sacramentum 
sit  Eucharistia,  et  quantam  gratiam,  quam  magnos  fructus  ex  digna  eins  per- 
ceptione  consequi  valeat,  admonentes,  ut  unusquisque  in  summis  festivitatibus 
et  ad  minimum  semel  quotannis,  idque  in  Paschatis  festo,  ieiunus  et  confessus 
piligenti  probatione  praemissa  ea  fidei  puritate  et  animi  devotione  ad  mensam 


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Domini  accedat,    ne  in  poenas  a  D.  Paulo   indigne  sumentibus  comminatas 
incidat? 

60.  (21)  An  soleant  Eucharistiam-  in  sacrario  seu  loco  honesto  cum 
perpetuo  lumine  conservare  et  an  semper  in  suis  ecclesiis  hostias  consecratas- 
habeant  pro  infirmis,  et,  cum  Eucharistiam  ad  infirmos  deferunt,  lumen  et 
campanellam  faciant  praeferri  ad  dandum  fidel ibus  Signum? 

61.  (22)  An  in  festo  corporis  Christi  aliisque  festivitatibus  solitis  sanc- 
tam  Eucharistiam  cum  reverentia  circumferant  populumque  doceant,  ut  remotis 
omnibus  profanis  ludis,  iocis  et  confabulationibus  religiöse  ac  devote  pro- 
cedat et  oret? 

62.  (23)  An  hostias  consecratas  superfluas  religiöse  in  sacrarium  re- 
ponere,  nee  non  frustula  seu  fragmenta  hostiarum  consecratarum  ante  ablu- 
tionem  tempore  oportuno  in  Missa  reverenter  sumere  soleant? 

63.  (24)  Quomodo  soleant  adm  in  istrare  sacramentum  Eucharistiae ; 
atrum  subditos  et  Parochianos  suos  sub  una  an  sub  duabus  speciebus  soleant 
communicare,  et  si  sub  duabus,  qua  auetoritate  id  faciant? 

64.  (25)  An  habeant  Parochianos,  qui  sacram  Eucharistiam  vel  omnino 
contemnant  vel  saltem  sub  una  specie  illud  sumere  recusent,  et  quortium  isti 
se  conferant,  an  illos  informent  et  corrigant  aut  saltem  incorrigibiles  superiori- 
bus  suis  denuncient? 

65.  (26)  Utrum  doceant  populum  verum  usum  extremae  Unctionis  et 
an  sacramentum  hoc  iuxta  Agendam  Ecclesiae  cum  orationibus  et  Litaniis 
aegroti8  impertiant.  Et  an  sint  ex  eorum  Parochianis,  qui  illud  sacramentum 
contemnunt,  atque  an  tales  ab  ecclesiastica  sepultura  arceant? 

66.  (27)  An  similiter  populum  de  sacramento  Poenitentiae  saepe  in- 
stituant  sintque  in  audiendis  confessionibus  circumspecti,  ut  pro  peccatorum 
et  personarum  qualitate  salutares  et  medicinales  satisfactiones  iniungant  et 
frequenter  admoneant  unumquemque  Christianum  hominem  ex  praeeepto 
Ecclesiae  teneri,  in  summis  festivitatibus  saltem  semel  in  anno,  videlicet  in 
festo  Paschatis,  et  confiteri  delicta  et  Eucharistiam  sumere? 

67.  (28)  Qua  verborum  forma  soleant  uti  in  absolvendo,  et  an  usum 
privatae  seu  auricularis  confessionis  in  Ecclesiis  suis  retineant  an  vero  eum 
immutaverint.    Et  an  sint,  qui  nunquam  aut  raro  conü teantur  ? 

63.  (29)  An  etiam  instruant  eos,  qui  matrimonio  iungi  affeetant,  qua 
tide  et  religione  in  Christo  convenire  debeant,  quem  honorem  mulier  viro 
et  vir  mulieri  debeat  ? 

69.  (30)  An  praemittant  tres  proclamationcs  tribus  diversis  festivis 
diebus  ? 

70.  (31)  An  sciant,  quot  sint  tarn  carnalis  quam  spiritualis  cognationis 
nee  non  affinitatis  gradus,  in  quibus  matrimonium  sit  prohibitum,  et  an  eos 
numerare  possint? 

71.  (32)  An  soleant  quoseunque  advenas  et  ignotos  non  ferrentes 
testimonia,  unde  venerint,  aut  etiam  alienos  Parochianos  sine  istorum  Pastorum 
licentia  matrimonialiter  coniungere? 

72.  (33)  An  sint  in  eorum  Parochiis,  qui  in  gradibus  prohibitis  con- 
traxerint  saltem  clandestine,  aut  qui  divortio  facto  mutuo  consensu  sine  iudicio 
Ecclesiae  discesserint? 


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73.  (34)  Utrum  doceant  plebem  orare  pro  defanctis,  ut  a  peccatia 
solvantur,  et  item  pro  quibus  defunctis  orare  debeant,  eandemque  plebem 
instituant,  quomodo  Sanctos  Dei  invocare  eorundemque  intercessiones  flagitare 
nee  non  eorundem  reliquias,  imagines  et  dies  festos  honorare  debeant? 

74.  (35)  An  de  suggestu  denuncient,  quibus  diebus  et  temporibua 
jejunia  ab  Ecclesia  sint  indieta,  diligenter  eos  admonentes,  ut  ea  semper 
servare  et  a  eibis  prohibitis  oboedi enter  abstinere  stadeant? 

75.  (36)  An  sint  in  eorum  Parocbiis,  qui  exsequias  et  iusta  parenübus,. 
liberis  aut  aliis  cognatis  persolvere  recusent,  haud  aliter  ac  si  cum  corporibus 
etiam  animae  illorum  essent  extinetae? 

76.  (37)  An  sint  item,  qui  jejunia  Ecclesiae  contemnentes  nullo  dierum 
habito  discrimine  magno  aliorum  scandalo  carnes  vorent,  aut  qui  in  Sanctos 
Dei  eorundemque  reliquias  et  imagines  blasphemi  ac  inter  festos  ferialesque 
dies  nullum  discrimen  facere  reperiantur? 

77.  (38)  An  Processiones  diebus  solitis  in  signo  crucis  et  vexillis  nee 
non  aqua  benedieta  peragant  ipsique  sei  an  t  populumque  instruant,  quid  illa  ac 
ceterae  cremoniae  ecclesiasticae  significent? 

78.  (39)  An  soleant  ignotos  et  vagos  sacerdotes  aut  etiam  fugitivos 
et  extra  oboedientiam  constitutos  monachos  absque  suorum  Praelatorum  seu 
Ordinarii  testimoniis  ad  celebranda  divina  et  praedicandum  Dei  verbum 
admittere  ? 

79.  (40)  An  sint  seu  in  eorum  Parocbiis  venire  soleant  lupi  quidam, 
qui  vel  aperte  haeresibus  suis  gregem  sibi  non  commissum  invadant  aut  saltem 
n  castris  aliisque  conventiculis  oecultis  dogmata  catholicae  fidei  contraria 
disseminare  et  sacramenta  schismatico  more  admi nistrare  praesumant :  qui  et 
quales  illi  sint? 

80.  (41)  An  sint  in  ipsorum  Parocbiis  monachi  seu  moniales  apostataer 
qui  vel  in  babitu  extra  tarnen  suum  monasterium  vivant,  vel  abiecto  etiam 
babitu  incestas  nuptias  contraxerint  ? 

81.  (42)  An  vigeant  sub  eorum  Parochia  superstitiones,  malaficia, 
publica  perjuria,  adulteria,  stupra,  incestus,  odia,  invidiae  et  praesertim  usurae? 

82.  (43)  An  sit  ibidem  contemptus  ecclesiasticae  jurisdictionis,  et  an 
saeculares  judices  et  magistratus  de  causis  spiritualibus  et  correctione  eccle- 
siasticarum  personarum  se  intromittere  et  sie  immunitatem  et  Jurisdictionen! 
ecclasiasticam  perturbare  praesumant? 

83.  (44)  Utrum  vicini  pastores  sint  catbolici  an  vero  schismatici  seu 
haeretici;  utrum  in  Baptismatis,  Eucbaristiae,  Poenitentiae  et  Extremae 
Unctionis  sacramentis  catholicam  doctrinam  et  ritus  sequantur;  an  aliquam 
immutationem  fecerint ;  an  Missam  celebare  soleant  et  quomodo  ;  an  admisceant 
cantiones  germanicas,  et  quales  illae  sint;  item  an  praesumant  alienos  Paro- 
chianos  ad  se  trahere  et  iis  sacramenta  administrare ;  qualem  vitam  agant 
et  quae  de  iis  bonorum  bominum  existimatio? 

84.  (45)  An  palam  criminosos  et  qui  peccati  certissimam  occasionem 
dimittere  nolunt,  item  exeommunicatos  a  sacramentorum  communione  sanc- 
tisque  mysteriis  abarceant  ac  publica  peccata  publice,  privata  vero  in  privativ 
confessionibus  corrigant    Et  an  fideliter  doceant,  ut  hi,  qui  criminibus  ligatl 


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sunt,  tantisper  a  sanctorum  perceptione  mysteriorum  abstineant,  donec  verae 
emendationis  propositum  sumant  et  absolvantur? 

II.    De  vita  et  moribut  Parochorum  et  reiiquorum  Clerlcorum. 

1.  Quod  sit  istorum  nomen  et  cuius  sint  aetatis.  An  legitimi  vel 
illegitimi  nati.  Et  illegitimi,  an  super  defectu  natalium  habeant  dispensationem ; 
atque  ut  eam  ostendant. 

2.  Ubi  et  a  quo  Episcopo  sint  ordinati;  utrum  examinati  et  admissi, 
tarn  minores  quam  maiores  ordines  successive  statis  temporibus  acceperint,* 
an  vero  furtim  et  per  saltum  aut  etiam  extra  tempora :  et  an  ad  hoc  habuerint 
dispensationem,  ut  super  bis  omnibus  tarn  formatas  quam  etiam  dispensationes 
ostendant. 

3.  An  sint  veri  pastores  et  canonicam  habeant  institutionem,  et  a  quo 
illum  habeant;  et  ut  eam  ostendant. 

4.  Quod  si  sint  vicecurati,  quisnam  verus  sit  pastor.  An  ab  Archi- 
diacono  seu  Ordinario  sint  probat i  et  admissi  et  an  habeant  tantum,  ut  honeste 
sustentari  possint? 

5.  An  alibi  professi  fuerint  monachatum  et  relicto  habitu  facti  sint 
apostatae  V 

6.  An  singulis  diebus  horas  canonicas  soleant  legere,  prout  tenentur ; 
atque  ut  Breviarium  suum  ostendant. 

7.  An  concubinam  domi  detineant  aut  aliam  mulierem,  quam  sibi 
fortassis  de  facto  matriomonialiter  copulari  fecerint,  et  quis  eos  coniunxerit. 
Qnot  habeant  proles.    Et  an  plures  habeant  seu  habuerint  concubinas? 

8.  An  vestes,  nee  non  tonsuram  seu  coronam  ferre  soleant  clericalem, 
et  quoties  eam  quotannis  tonderi  curent.  Et  an  longam  hispidamque  barbam 
consueverint  alere? 

9.  An  sint  vinolenti  et  ebriosi,  percussores,  tabernarii,  negotiatores, 
venatores,  aleatores,  usuarii  et  alioquin  reprehensibiles,  ut  a  bonis  viris  non 
bonum  habeant  testimonium? 

10.  Utrum  custodes  Ecclesiarum  suarum  sint  viri  catholici  et  vitae 
irreprehensibilis.  An  norint  cantum  ecclesiasticum ;  an  veste  alba  semper  in 
£cclesia  utantur;  an  etiam  hirsutam  alant  barbam,  ac  alias;  au  ea,  quae 
ipsis  concredita  sunt,  rite  administrent  et  custodiant? 

11.  An  patiantur  oenopolia  et  tabernas  ante  sacrum  in  Ecclesia 
peractum  patere  ac  populum  sub  divinis  et  concione  circumam biliare  in  coe- 
meteriis,  ita  ut  ipsi  eundem  non  corrigant  aut  saltem  superioribus  corrigen- 
dum  denuncient? 

12.  An  habeant  populum  morigerum  et  qui  in  quatuor  summis  festi- 
vitatibus  oblationes  suas  ad  altare  deferant  et  missaticum  ac  alia  jura  paro- 
chiaUa  seeundum  veterem  Ecclesiae  ritum  solvant? 

III.    De  ecelesiis  benefleiisque  ecclesiasticis  et  eorundum  bonis. 

1.  Sub  cuius  Sancti  aut  quorum  Sanctorum  invocatione  aut  patrocinio 
ipsa  principali8  ecclesia  sit  fundata,  et  quis  sit  eiusdem  Collator.  Et  an 
tantum  habeant  in  annuis  reditibus,  ut  inde  honeste  sustentari  possint? 

2.  Utrum  in  eadem  ecclesia  sint  alia  beneficia  et  in  quorum  honorem 
eadem  fundata   et  dotata;    qui  sint  eorundem  Collatores,  qui  sint  eorundem 


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374  P-  Bahlmaim 

veri  possessores ;  utrum  personaliter  resideant  an  per  alios   beneficii  onus  et 
debitum  carari  faciant.    Et  an  Canonici  instituti  sint? 

3.  Utrum  preterea  sint  alia  hospitalia  aut  sacella  in  castris  nobilium 
aut  alias  in  ipsa  Parochia  sita  et  quot  in  illis  beneficia  sint,  ad  cuius  colla- 
tionem  pertineant,  qui  sint  eorundem  possessores? 

4.  Utrum  omnia  ornamenta  praedictarum  principalium  ecclesiarum  nee 
non  aliorum  beneficiorum  aut  vicariorum,  puta  calices,  monstrantia,  vestes  et 
similia  recte  sint  conservata;  an  vero  aliquid  ex  illis  alienatum,  distractum 
aut  sublatum  sit,  per  quos  illud  factum? 

ö.  An  praedieta  ornamenta  decenter  sub  clausuris  a  situ,  rubigine  et 
tineis  incorrupta  custodiantur,  laventur  ac  mundenturV 

6.  An  altaria,  statuae,  imagines  sublatae,  disieetae  et  confrartae,  per 
quos  et  quando  illud  factum? 

7.  An  bona  ecclesiarum  ac  aliorum  beneficiorum  immobilia,  ut  sunt 
agri,  praedia,  census  annui,  in  totum  vel  aliqua  ex  parte  sint  deperdita,  aut 
8altem  vendita  et  alienata;  per  quos  et  in  quos  tales  alienationes  faetae,  et 
quorum  auetoritate.  Utrum  quiequid  ex  huiusmodi  alienationibus  redactum 
est  in  usus  ecclesiae,  ut  beneficii  totum  bona  fide  sit  conversum? 

8.  An  sint,  qui  huiusmodi  beneficia  supprimant  vel  extinguant  vel 
saltem  bona  et  res  ad  ea  pertinentes  ipsi  oecupent  eaque  sibi  usurpent,  licet 
aliis  nomine  et  titulo  tenus  conferant:  et  qui  sint  isti? 

9.  An  Provisores  tarn  Parochialium  ecclesiarum  quam  hospitalium 
quotannis  rationem  legitime  reddant  et  de  rebus  ecclesiae  et  hospitalium  cum 
ipsiits  Plebani  consensu  ita  disponunt,  prout  debent? 

10.  An  sint  ecclesiae,  altaria  et  coemiteria  nondum  consecrata,  aut 
cousecrata  quidem  sed  postmodum  violata  et  profanata  ac  nondum  reconciliata. 
Et  an  de  hoc  Ordinarius  factus  sit  certior? 

11.  An  coemiteria  sine  cognitione  et  assensu  Ordinarii  sint  angustata 
et  restrieta:  per  quos  et  quando  id  factum? 

12.  Au  pro  infantibus  sine  Haptismate  mortuis  separatim  habeant 
sepulturas  et  an  loca  illa  ad  alium  usum  translata  aut  vendita  sint  ex  toto 
vel  ex  parte,  et  per  quos  id  factum? 

13.  An  morentur  in  coemiteriis  tabernarii,  caupones  aut  etiam  aliae 
personae  turpes  et  infames? 

14.  An  ecclesiae  adieeta  sit  aut  olim  fuerit  schola  seu  paedagogium 
et  an  adhuc  in  vigore  sit  et  quare  esse  desierit? 

IV.    De  schola. 

1.  Quot  didascali  scholae  praepositi  sint,  et  quomodo  unieuique  eorum 
de  salario  suo  sit  provisum ;  an  certi  reditus  ad  schola m  pertineant  et  quanti 
Uli  sint? 

2.  Unde  ludimagistri  illi  seu  paedagogi  sint  oriundi ;  utrum  sint  monachi 
apostatae,  schismatici  seu  haeretici:  an  vero  catholici,  docti  honestaeque 
conversationis  et  vitae  ac  iuventutem  diligenter  et  sedulo  instituentes.  Et  a 
quibus  isti  didascali  ab  antiquo  assumi  seu  deputari  consueverint  ac  iam 
deputentur  ac  assumantur? 

3.  Utrum  imprimis  ea  iuventutem  doceant,  quae  ad  fidei  et  religtonis 


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nostrae  fuudamentum,  hoc  est  catechismum,  speetant,  et  an  hoc  ipsum  plane 
et  per  omnia  catholice  fiat? 

4.  Utrum  Hbros  iuventuti  proponant  obscoenos,  suspectus  et  contagiosos, 
quibus  vel  aperte  catholica  fides  oppugnatur  vel  saltem  oblique  pueris  aliud 
agentibus  et  id  ipsum  nequaquam  sentientibus  ea  instiliantur,  quae  non  ex 
omni  parte  sana,  incorrupta  et  catholicae  religioni  conformia  existimantur, 
quales  nonnullorum  grammaticae,  dialecticae  et  rethoricae  institutiones  ac 
colloquia  ? 

5.  An  pueros  doceant  cantum  ecclesiasticum,  una  cum  illis  diebus 
praesertim  festis  sacro  Missae  officio,  concionibus  et  aliis  divinis  laudibus 
intersint:  an  potius  eos  doceant  germanicas  Psalmorum  cantiones  suspeetas 
et  profecto  contra  genuinum  scripturae  sensum  et  intellectum  traduetas?    . 

V.  Inquirenda  in  collegiatis  ac  aliis  ecciesiis,   in  quibus  Praeposlti,   Decani  aut 
Pastores  pluribus  Vicariis  praesunt*7). 

1.  Initio  sub  cuius  Sancti  patrocinio  ecclesia  sit  fundata.  Quot  in  ea 
existant  canouicatus  et  praebendae,  item  vicariae,  commendae  et  ofheiationes  V 

2.  Ad  quem  seu  quos  canonicatuum  reliquorumque  beneficiorum  collatio, 
proyisio  seu  quaevis  alia  dispositio  pertineat? 

3.  Quot  et  quos  habeant  in  ecclesia  Praelatos  et  in  dignitate  constitutos. 
An  habeant  jus  illos  eligendi  et  quem  modum  in  eligendo  sequantur  et  an 
in  electione  hoc  solum  spectetur,  ut  digni  et  idonei  eligantur? 

4.  An  ipsorum  Praepositi  res,  bona,  privilegia,  Status  ac  jura  eccle- 
«iarum,  nee  non  personas  et  servos  ad  eas  pertinentes  petenter  et  patenter, 
prout  ex  officio  tenentur,  defendant  et  vocati  a  suis  debitam  praebeant 
assistentiam  ? 

o.  An  Decanus  item  Praepositus  aut  Pastor  personaliter  apud  ecclesiam 
resideant:  quis  ille  sit  et,  si  nullum  forte  superiorem  habeant  aut  is  non 
resideat,  quae  sit  eius  rei  causa  V 

6.  An  Decanus  vel  superior  laudabili  exemplo  praecedat,  officio  suo 
strenue  fungatur,  excessus  et  insolentiam  tarn  Canonicorum  quam  Vicariorum 
aliorumque  subditorum  sine  personarum  respectu  poena  competenti  coerceat  V 

7.  Quoties  singulis  annis  et  quibus  temporibus  capitula  diseiplinae 
obserYentur  et  utrum  in  his  ea,  quae  debet  gravitas  tarn  in  monendo  quam 
corrigendo  adhibeatur.  Et  praesertim  num  Decanus  tarn  Canonicos  quam 
Vicarios  ad  sacrae  scripturae  Studium  diligenter  adhortetur,  ut,  quid  in 
ecciesiis  canatur,  recte  intelligentes  non  labiis  tantum  sed  etiam  cordibus 
Deo  psallant,  gratias  agentes  ac  semper  pro  omnibus  Deum  orantesV 

8.  An  cum  Decanus  aut  superior  ex  causa  rationabili  abest,  alii  idoneo 
vices  suas  committat,  ne  subditi  sine  rectore  tamquam  oves  absque  pastore 
vagenturV 

9.  An  sit  in  ecclesia  Scholastor  seu  Scholasticus :  quis  ille  sit  et  an 
muneri  suo  cum  dignitate  praeesse  possit? 

10.  An  caveat  diligenter,  ne  quem  emaneipet  aut  emaneipandum  prae- 
sentet  nisi  idoneum  et  an  scholam  trivialem  ecclesiae  adhaerentem  per  sincere 
catholicum,  doctos  ac  probos  administrari  curet  magistros? 

87)  Die  Fragen  6,  7,  24-30,  32—37  u.  41-01  s.  bei  Tibus,  Weihbiachöfe  pag.  95—101. 

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11.  An  curatum  sit,  ut  in  ista  schola  certus  puerorum  numerus  ad 
pietatem  et  religionem  a  teneris  annis  informetur:  ac  in  disciplina  ecclesiastica 
erudiatur,  ex  quo  tamquam  seminario  quodam  desumi  poseint  ad  officia 
ecclesiastica  idonei,  prout  in  Conc.  Trident.  Sess.  7  sub  Pio  IV  salubriter 
constitutum  reperitur? 

12.  An  Thesaurarii  lumioum,  ornamentorum  ac  totius  ecclesiae  thesauri 
diligentem  rationem  habeant  curentque,  ne  ad  sacra  admittentur  suspensiv 
excommunicati,  interdicti  aut  alioquin  publice  criminosi  ac  indigni,  cum  illud 
antiquitus  eorum  tamquam  ecclesiarum  custodum  fuerit  officium? 

13.  An  itidem  per  Theaaurarios  aut  eos,  ad  quos  id  de  sonauetudine 
spectat,  mercimonia,  deambulationes  sub  divinis  et  quicquid  divini  officii  cele- 
brationem  impedit  aut  dehonestat  aut  alioquin  in  ecclesiis  committere  turpe 
sceleratumque  est,  serio  prohibeant? 

14.  An  ceteri  item  Offiriati  ecclesiae,  quales  sunt  Cellarii,  Bursarii, 
Fabricae  Magistri  et  consimiles,  suis  quique  officiis  boneste  praesint,  rationem 
ad  calculum  legitime  suis  temporibus  reddant,  ecclesiae  non  autem  suam 
utilitatem  quaerentes? 

15.  An  sint  in  ecclesia  Praelati,  qui  Archidiaconatum  habeant  annexum: 
qui  sint  illi ;  quot  et  quas  Parochias  in  sui  Archidiaconatus  regiuncula  subiec- 
tas  habeant? 

16.  An  illi  ipsi  Archidiaconi  suas  Parochias  ac  regiunculas  quotannis 
bis  idque  ante  Episcopalem  Synodum  satis  mature  visitent  et  an  hoc  ipsum 
per  se  aut  saltem  probos  et  idoneos  Presbyteros  faciant,  an  vero  coniugatis, 
scribis  aut  alioquin  levibus,  indoctis  et  ad  tantam  rem  ineptis  hominibus  vices 
suas  committant? 

17.  An  sollicite  intendant,  ut  tarn  pastores  ac  aliae  ecclesiasticae 
personae,  quam  etiam  laici  ipsi  8  subiecti  in  fide  et  catholica  religione  tenean- 
tur,  ut  bonis  operibus  abundent  utque  tarn  nascentes  haereses  et  Schismata 
quam  alia  vitia  et  crimina  quamprimum  exstirpentur,  antequam  radices  agant 
altius,  ut  re  ipsa  Episcoporum  oculi  et  sint  et  dicantur? 

18.  An  vitia  et  delicta  in  visitando  comperta  pro  eorundem  gravitate 
salutaris  poenitentiae  impositione  corrigant,  pro  publicis  criminibus  publica» 
inungentes  poenitentias  atque,  ubi  delicti  enormitas  id  ipsum  postulare  videtur* 
censuris  et  poenis  ecclesiasticis  ac  canonicis,  puta  excommunicationis,  et  aliis 
non  leviter  sed  cum  maturitate  et  gravitate  utantur,  et  sie  aliis  etiam  terror 
quidam  ineutiatur? 

19.  An  poenitentiae  loco  nihil  aliud  quam  peeunias  emungant  et  an 
muletas  peeuniarias  in  his  casibus,  quibus  Ganones  permittant,  exaetas  in 
privatum  aut  alium  pium  usum  convertant?  ' 

20.  An  aeeeptis  nummis  delicta  patiantur  impunita  coniunetosque  et 
dissimulantes  patiantur  criminosos  in  suis  insordescere  sceleribus  magis  de 
suo  lucro  quam  de  animarum  sibi  commissarum  salute  solliciti,  haudquaquam 
cogitantes  eas  aliquando  Deum  in  die  illa  magna  et  valde  tremenda  ab  ipso- 
rum  requisiturum  manibus? 

21.  An  itidem  Archidiaconi  omnes  in  Synodo  Episcopali  perBonaliter 
compareant  ibidemque  statum  et  conditionem  regiuneulae  suae  exponant  et 
ad   eandem  Synodum  graviora  crimina,  ut  decet,  referant.    Imprimis  an  sine 


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dissimulatione  in  ista  Synodo  aperiant,   si  quid  adversus  iidem   catholicam 
pietatemque  christianam  in  suis  regiunculis  emersisse  compererint? 

22.  Num  iidem  Archidiaconi  de  causis  et  casibus  soli  Episcopali  po- 
testati  et  Jurisdiction!  se  intromittant  ? 

23.  An  iidem  designatos  ad  beneficia  diligenter  examinent  nee  ante 
admittant,  quam  et  idonei  judicati  fuerint  et  solitum  juramentum  de  fide  et 
catholica  religione  servanda,  de  oboedientia  Episcopo,  Archidiacono  aliisque 
Superioribu8  praestanda,  item  de  officio  beneiieii  sui  implendo  eiusdemque- 
bonis  conservandis  praestiterint  personaliter? 

24.  Latius  an  collegiatae  ecclesiae  annexa  sit  Parochialis,  quis  eiusdem 
curam  habeat,  Decanus  an  Capitulum ;  per  quem  aut  quos  verbum  Dei  populo- 
anuuncietur  ac  sacramenta  administrentur,  an  Uli  per  omnia  sincere  catholici 
an  vero  de  schismate  et  haeresi  sint  suspecti.  Num  res  sacrae  divinaque- 
officia  tarn  quoad  sacramentorum  administrationem  quam  ceremoniarum  can- 
tusque  ecclesiastici  observationem  more  catholico  observentur,  quemadmodum 
antiquitus  consuevit  atque  etiamnum  hodie  in  Maiori  Ecclesia  Monasteriensi 
observatur:  an  vero  aliqua  sit  facta  mutatio,  quaenam  illa,  quamdiu  et  per 
quem  seu  quos  introdueta?  Et  ut  novatores  illi  accersantur  a  Visitatoribua 
examinandi  in  fide  et  religione  quemadmodum  supra  de  Pastoribus. 

25.  An  divinus  eultus  in  collegiatis  ecclesiis  quotidie  statutis  horis 
devote  et  reverenter  observetur,  prout  Canones  et  ipsorum  collegiorum  re- 
quirit  fundatio? 

26.  Anne  verum  quod  saepenumero  et  matutinae  et  vespertinae  precea 
nonnunquam  sacrae  Missae  officium  omittatur  in  maximum  Christi  fidelium 
scandalum,  et  quae  sit  istius  rei  causa;  num  ab  ipso  Decano  et  Superioribus 
an  ab  aliis  istius  negligentiae  trahatur  occasio  et  a  quibus? 

27.  An  omnes  tarn  Canonici  quam  Vicarii  suum  quisque  officium,  ad 
quod  ex  fundatione  vel  ex  gradu  aut  alioquin  ex  ordinatione  Superioria 
tenentur,  sedulo  ac  prompte  faciant.  An  vero  sint,  qui  id  facere  recusent 
aut  negligant  aut  prae  inscitia  nee  possint  nee  addiscere  curent? 

28.  An  Psalmi  et  reliqua  cantica  divina  pronuncientur  seu  canantur 
tractim  idque  voce  et  sono  medioeri,  ut  mens  sensum  verborum,  priusquam 
verba  ipsa  transmittantur,  assequatur.  Et  anne  potius  verum  ita  plerumque 
raptim  et  cursorie  cani  quasi  aut  tempus  deficiat  aut  stipis  potius  quam 
divini  eultus  gratia  in  Ecclesia  fuerint  congregati  non  sine  magno  bonorum 
offendiculo  ? 

29.  An  legen tes  lectiones  aut  aliud  quid  canentes  simplici,  clara  et  ad 
omne  genus  pronunciationis  aecommodata  voce  utantur,  ita  ut  ab  omnibusr 
quid  legatur  aut  canatur,  pereipi  possit? 

30.  An  sub  divinis  altum  teneatur  silentium,  an  vero  reperiantur,  qui 
confabniationibus ,  exaerationibus  et  item  cursitationibus  non  necessariis 
astantes  impediant  ab  inten tione  verbi  Dei,  quod  legitur,  et  num  isti.  corri- 
gantnr,  ut  decet? 

31.  An  absentes  et  qui  divinis  offieiis  ab  initio  usque  ad  finem  non 
interfuerunt  distributionum  seu  pruesentiarum  fiant  partieipes,  et  unde  illa 
^onsuetudo  seu  potius  corruptela  irrepserit? 

32.  An  sacerdos  summam  Missam  celebrans  nee  non  Diaconus  et  Sub- 


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378  P.  Bahlmann 

«liaconus,  qui  eidem  min is tränt,  cum  humilitate  et  devotione  suum  officium 
peragant,  non  sub  tarn  tremendo  mysterio  circumspectantes  aut  etiam  ad 
altare  seu  in  sedili  prope  altare  confabulantes ;  et  num  in  special ibus  Missis 
similis  humilitas  et  devotio  observetur,  ne  fidelis  populus  astans  magis  ex 
consuetudine  quam  ex  timore  et  Dei  amore  Missas  a  sacerdotibus  celebratas 
-arbitretur? 

-  33.  An  itidem  ceteri  Canonici  et  Vicarii,  qui  sacris  intersunt,  ad  ea, 
quae  in  sacrificio  Missae  aguntur,  diligenter  attendant  vota  sua  sacrifacanti 
ac  mini8terium  publicum  agenti  cum  pietate  accomodantes,  quo  eorum  parti- 
cipes  per  Dei  gratiam  efficiantur,  quae  sacerdos  omnium  nomine  ad  altare 
-agit  et  operatur? 

34.  An  similiter  ad  Ecclesiae  orationes,  qnas  Collectas  vocamus,  omnes 
Stent  aperto  (ut  Apostolus  iubet)  capite,  idem,  quod  sacerdos  si  non  ore, 
saltem  mente  orantes.  Et  praesertim  an  a  Praefatione  usque  ad  completam 
Communionem  omnes  Stent  supplices  et  inclinati  verbis  sese  Canonis  accom- 
modantes,  in  quo  sacerdos  ad  Deum  loquens  omnes  ait  stare  supplices? 

35.  An  Epistola,  Evangelium,  Symbolum,  Praefatio  et  Oratio  dominica 
tota  sine  decurtatione  cantentur,  an  vero  alia  observetur  hac  in  re  consuetudo  ? 

36.  An  Missae  speciales  ita  celebrentur,  ne  summum  sacrum  turbetur. 
Et  an  lectiones  et  orationes  sacrae  (Canone  tarnen,  qui  semper  submissa  voce 
in  Ecclesia  legi  consuevit,  excepto)  in  Ulis  ita  diserte  pronuncientur  et  clare, 
ut  a  circum8tantibus  audiri  et  intelligi  possint? 

37.  An  organa  aliquid  saeculare  ac  lascivum  resonent  et  an  sileant  a 
Praefatione  eo  usque,  donec  sacerdos  pacem  populo  fuerit  precatus,  an  vero 
alia  consuetudo  observetur? 

38.  An  sub  divinis  Capitulares  conventus  soleant  haberi  aut  ratione 
talium  tractatuum  divina  omitti,  et  quando  ea  consuetudo  seu  potius  cormp- 
tela  invecta,  cum  divinis  peractis  ad  tales  tractatus  oporteat  accedere? 

39.  An  in  tractatibus  Capitularibus  vota  ordine  a  senioribus  ad  juniores 
usque  dicantur  nee  ante  concludatur  quam  omnium  suffragia  sint  audita  et 
bene  consideratum,  quod  niaior  saniorque  pars  senserit.  Et  an  Decani  et 
Superiores  omnes  etiam  minimos  patienter  audiant? 

40.  An  sint  aliqui,  qui  in  hisce  tractatibus  alterius  sermouem  indis- 
crete  interrumpant  rixisque  et  clamoribus  dediti  nee  senioribus  locum  dare 
nee  ea,  quae  ad  pacem  sunt,  amplecti  velint.  Et  quinam  isti  sunt;  num  ob 
hoc,  prout  decet,  corrigantur? 

41.  Vigeatne  amplius  laudabilis  illa  consuetudo,  ut  infinno  ecclesiae 
jnembro  Extrema  Unctio  praesente  tota  congregatione  impendatur,  sicut 
Psalmi,  Litaniae  et  Orationes  seeundum  Agendam  ecclesiasticam  super  infir- 
mum  ab  omnibus  genibus  flexis  devote  dicantur  seeundum  verba  Jacobi  Apos- 
toli:  „Infirmatur  quis  etc.u  et  quando  illa  consuetudo  desierit? 

42.  An  sint  Canonici  aut  Vicarii  de  haeresi  aut  schismate  suspecti,  et 
qui  sint  illi  V 

43.  An  iuveniantur  ex  Canonicis  et  Vicariis,  qui  seeundum  constitu- 
tionein  Canonis  „Omnis  utriusque  sexus  de  Poenitentia  et  Remissionen  ad 
minimum  semel  in  anno  suis  Superioribus  aut  de  eorundem  assensu  alii 
•catholico  sacerdoti  sua  peccata  confiteri  et  sacram  Eucharistiam  seeundum 


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Ecclesiae  ritum  percipere  contemnant.    Et  an  hi  secundum  Canonem  prae- 
dictum  puniantur,  et  quinam  illi  sint? 

44.  An  sint  Vicarii  seu  Canonici,  qui  quotidianas  distributiones  vili- 
peodentes  vel  in  totum  vel  magna  ex  parte  se  ab  ecclesia  absentent,  corpo- 
ribns  interim  et  oboedientiis  et  aliis  beneficiorum  suorum  fructibus  gaudentes : 
non  attento  quod  hi  fructus,  qui  ex  corporibus  et  oboedientiis  praebendorum 
beneüciorum  proveniunt,  non  minus  pro  officio  in  ecclesia  continue  faciendo 
a  piis  hominibus  dati  sint  quam  praesentiae  quotidianae.  Quinam  sint  isti  et 
quid  rerum  agant? 

45.  An  sint  itidem  Canonici  ant  Vicarii,  qui  tempore  divinorum  aliis 
psallentibus  extra  chorum  spatiari  soleant  vel  in  choro  desidentes  aliud  agant 
quam  id,  quod  illic  ab  omnibus  fieri  convenit? 

46.  An  sint,  qui  horas  canonicas  raro  aut  nunquam  legere  consueve- 
rint  aut  etiam,  qui  ne  Breviaria  quidem  habeant,  atque  ut  singuli  ea  Visi- 
tatoribus  ostendant. 

47.  An  sint  Canonici  concubinas  apud  se  publice  multorum  offendiculo- 
detinentes,  ut  eorum  delictum  nulla  tergiversatione  possit  celari,  et  qui 
sint  isti? 

48.  An  sint,  qni  tonsuram  et  habitum  clericalem  deferre  contemnant, 
contra  statuta  synodalia  antiquissiraamque  huius  Dioecesis  consuetudinem 
prolixam  barbam  alere  et  capillos  ad  cutem  usque  rädere  non  erubescant? 

49.  An  sint,  qui  sine  ulla  verecundia  publice  excelsos  pileos  sertis 
aareis,  argenteis  ac  gemmeis  atque  etiam  avium  pennis  ac  plumis  decoratos 
imo  dedecoratos  gestent  ac  in  caligis  et  vestibus  sectis  dissectisque  etiam 
gladiati  ac  pugionati  (ut  ita  loquamur)  non  secus  ac  milites,  vel,  si  verum 
liceat  dicere,  scurrae  potius  conspiciantur  in  plateis:  imo  in  ipsts  etiam  ec~ 
clesiis  in  totius  clericalis  ordinis  dedecus  et  offendiculum  piorum  omnium,  et 
qni  sint  isti? 

50.  An  sint,  quos  hnitis  sacris  talarem  tunicam  amplius  deferre  pudeat 
et  potius  in  laicali  brevi  pallio  videri  vel  potius  videri  velint:  pedes  in  di- 
versis,  alterum  videlicet  in  sacris,  alterum  autem  in  profanis  ponentes? 

51.  An  sint  inter  Canonicos  et  Vicarios  usuarii,  caupones,  tabernarii,. 
negociatores,  venatores,  ebriosi  ac  temulenti,  rixis  ac  convitiis  dediti,  men- 
dace8,  leves,  nugigeruli,  inoboedientes  ac  refractarii,  qui  quotidie  et  laicis 
oüendiculum  et  superioribus  suis  negotium  molestiasque  praebeant? 

52.  An  sint,  qui  luxu,  alea,  vestitu  nimis  delicati  aut  alioquin  turpiter 
non  modo  suum,  verum  etiam  Christi  Patrimonium  prodigant,  eleemosynaa 
autem,  prout  debent,  dare  omittant? 

53.  An  sint  Canonici,  qui  conspirationes,  quas  ligas  vocant,  inter  se 
contra  suos  superiores  aut  alios  fratres  faciant? 

54.  An  juniores  Vicarii  senioribus,  inferiores  Canonici  superioribus  et 
item  Vicarii  Canonicis,  omnes  autem  suis  Praelatis  et  Praepositis  debitum 
honorem  et  oboedientiam  praestent? 

55.  An  jura,  litterae  et  monumenta  ecclesiarum  in  Archivo  sub  clau- 
suni asserventur  et  an  diversi  ad  Archivum  claves  habeant,  ita  ut  fraus* 
aliqua  committi  non  possit? 


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380  P-  Bahlmann 

56.  An  bona  ecclesiarum  immobilia  aiiqua  alienata  sint ;  quando,  quibus 
ex  cau8iß  et  in  quos  alienatio  facta  et  in  quem  usum  pecuniae  conversaeV 

57.  An  Ecciesia  ab  aliquibus  vi  aut  alia  machinatione  sinistra  suis 
juribus,  bonis,  decimis  censibusque  defraudetur;  a  quibus  et  quo  colore  id  fiat? 

58.  An  templa  conserventur  sarta  tecta  et  an  domus  et  aedificia  ad 
ecclesiam  spectantia  saltem  in  anno  semel  inspiciantur  cureturque,  ne  inha- 
bitatorum  negligentia  in  dispendium  ecclesiae  intereant? 

59.  An  in  ecciesia  altaria,  statuae  vel  aliud  quid  disjectum,  confractum 
Aut  alias  ablatum;  quando  et  per  quos  id  factum? 

60.  An  Canonici  et  Vicarii  Executores  Testamentorum  testatore  mortuo 
confe8tim  in  fide  dignorum  testium  et  Notarii  praesentia  de  bonis  defuncti 
etiam  minimis  inventarium  conficiant  ac  obsignanda  obsignent,  ne  (ut  fieri 
solet)  per  familiam,  cognatos  ac  alios  bona  praesertim  mobilia  diripiantur? 

61.  An  tale  inventarium  nee  non  testamentum,  si  quod  repertum  est, 
vel  Capitulo  vel  eliam  Sigillifero,  prout  quaeque  ecciesia  privilegiata  existit, 
per  Executores  intra  debitum  tempus  exhibeatur,  ut  executionis  commissionem 
aeeipiant?    • 

62.  An  sint,  qui  testamentorum  executionem  ultra  annum  absque  causa 
et  dilatione  impetrata  protrahant,  aut  ea,  quae  ecclesiis,  pauperibus  vel  etiam 
aliis  legata  sunt,  vel  sibi  retineant  vel  in  alios  usus,  quam  testator  destinaverat, 
<wnvertant  ? 

63.  An  Campanarii,  qui  dieuntur,  satis  sint  ad  id  officium  idonei,  ad 
minus  sint  clerici  et  in  lineis  officium  suum  faciant  nee  barbam  alant? 

64.  An  sacra  vasa,  vestes,  ornamenta  ac  alia  sibi  commissa  studiose 
conservent,  sollicite  curantes,  ut  in  ecciesia  expurgatis  sordibus  mundities 
appareat,  aliaque  sui  officii  quae  sunt  debite  exequentes  ? 

VI.   Forma  inquirendi  In  monasteriis  Monachorum. 

1.  Imprimis  fiat  inquisitio  de  Regula  Ordinis :  an  haec  fratibus  singulis 
mensibus  ad  minimum  semel  praelegatur  et  an  probe  ab  omnibus  intellecta 
commendetur  memoriae  ac  teneatur? 

2.  An  saneta  oboedientia  vigeat,  et  an  vivatur  in  monastica  paupertate 
et  saneta  continentia? 

3.  An  quisquam  quid  propra  sibi  vindicet,  qualecunque  etiam  hoc  ait, 
aut  habeat  privatum  peculium? 

4.  An  Deus  die  noctuque  horis  statutis  psalmodiis  et  laudibus  colatur 
piisque  preeibus  pro  communi  salute  et  Ecclesiae  prosperitate  pulsetur.  Et 
an  sacra  Missarum  solemnia  tarn  pro  vi  vis  quam  defunetis  ad  Regulae  et 
antiqui  moris  praescriptum  et  seeundum  fundationes  eiusmodi  divinorum 
officiorum  celebrentur? 

5.  An  pax  inter  fratres,  inter  Laicos  identidem,  qui  conversi  vocantur, 
vel  devoti  totamque  monasterii  familiam  effloreat? 

6.  Num  clanculum  mutuo  invideant  ? 

7.  Num  contentionibus,  rixis  et  dissidiis  conflictentur  ? 

8.  An  humilitatem  insinuent,  mutuum  ament  et  patientes  sint  invicem 
libenter  condonantes,  si  quis  ad  versus  alium  habet  querelam? 

9.  An  rerum  coelestium  meditationi  et  aliis  studiis  piis  et  honestis 
sedulam  dent  operam? 


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10.  An  habeant  quotidie  lectionem  aliquam  Sacrae  Scripturae  illustra- 
tricem,  qua  devotionem  suam  alent  seque  ad  cognoscendam  et  ad  implendam 
Dei  voluntatem  inflamment? 

11.  An  habeant  iustam  curam  instruendae  bibliothecae,  quae  et  inspi- 
cienda  est? 

12.  An  scripturas  expositas  diligenter  tractent  et  secum  ruminent, 
quo  se  (quibus  hoc  muneris  incumbit)  ad  praedicationem  verbi  divini  eius- 
modi  exercitatione  tarn  pia  aptos  efficiant? 

13.  An  tempore,  quod  eis  a  celebratione  divinorum  et  lectionibus 
reliquum  est,  semper  pii  et  honesti  aliquid  agant,  quo  diabolus  eos  nunquam 
otioeos,  sed  semper  reperiat  occupatosV 

14.  An  interduui  in  cubiculis  aliqui  compotent,  ludant  aut  luxui  indul- 
geant  aut  etiam  saeculares  clam  ad  se  invitent? 

15.  An  rebus  profanis  seu  mechanicis  artibus  suam  professionem  non 
decentibus  et  a  pietate  avocantibus  incumbant? 

16.  An  statim  a  completorio  suum  quisque  petat  cubiculum  et  in 
silentio  agatV 

17.  An  iusto  tempore  claudatur  et  aperiatur  dormitorium? 

18.  An  messium  tempore  rusticorum  et  mulierum  coetibus  se  immisceatV 

19.  An  monachis  bonae  indolis,  qui  progressum  aliquem  in  litteris  et 
Sacrarum  Scripturarum  cognitione  fecerint  et  se  ad  aliud  suae  provinciae 
monasterium,  in  quo  schola  celebrior  et  professio  frequentior  et  accuratior 
habetur,  mitti  petunt,  ut  illic  in  sacris  litteris  simul  et  religionis  observantia 
magis  ac  magis  instituantur  ac  proficiant,  copia  fiat  illa  concedendi? 

20.  Quaerendum  de  vita  et  conversatione  Fraelatorum. 

21.  An  visitatio  proxima  rite  sit  observata? 

22.  An  Praelatus,  quae  ad  observationem  Ordinis  et  religionis  pertinent, 
diligenter  prosequatur  et  in  exigenda  Regula  et  statutis  Ordinis  fervens 
conspiciatur  ? 

23.  An  eadem  etiam  ad  christianam  pietatem  et  aequitatem  pro  ratio ne 
personarum  et  aliarum  circumstantiarum  moderetur,  ut  semper  primas  obtineat 
fraterna  charitas  et  magis  spectetur  in  omni  opere  pietas,  quae  ad  omnia 
valet,  quam  exercitatio  corporalis,  quae  ad  modicum  utilis  est,  ut  testatur 
Apostolus  1  Timoth.  4. 

24.  An  bonum  exemplum  fratibus  aliisque  subditis  suis  praebeat  in 
religionis  observantia  V 

25.  Num  saepe  ex  monasterio  discedens  alio  proficiscatur  seu  extra 
illud  habitationem  suam  constituat  vel  longam  moram  trahat? 

26.  An  pacem,  tranquillitatem  et  concordiam  inter  omnes  sibi  subiectos 
nutriat  ac  conservet? 

27.  An  fratres  ad  studia  sacrarum  litterarum  sedulo  invitet? 

28.  An  mensa  communis  habeatur,  et  qualjs  sit  victus  quotidianus? 

29.  An  Praelatus  convivetur  communiter  cum  fratribus  mensa  communi 
contentus  an  privata  magis  oblectent? 

30.  Num  otiosos  et  vanos  faciat  sumptus? 

31.  An  familiam  superfluam,  vel  equos  ad  fastum  vel  pompam  potius 


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382  P.  Bahlmann 

quam  ad  necessitatem  principum  more  nutriat  magisque  saecularem  quam 
religiosam  ducat  vitamV 

32.  An  magi8  in  humilitate  vivat  frugaliter  et  quae  ultra  necessita- 
tem  supersunt  in  pauperes  et  educationem  studiosorum,  quo  possint  Ecclesiae 
olim  usui  esse,  expendat? 

38.   An  honeste  cum  laicis  conversetur  et  qualis  sit  hospitum  receptio? 

34.  An  8ua  negligentia  fratres  luxui  et  compotationibus  studeant? 

35.  An  ad  mensam  Sacrae  Scripturae  cum  homiliis  Patrum  aptae  tem- 
poribus  semper  legantur? 

36.  An  vitia  fideliter  et  strenue  corrigat  citra  personarum  acceptio- 
nem  canonicam  et  regulärem  exercens  disciplinam.  Et  an  capitula  disciplinae 
crebro  et  secundum  praescriptum  Regulae  diligenter  observentur? 

37.  Item  diligenter  quaerendum  de  clausura  monasteriorum  et  ingressu 
laicorum  et  mulierum. 

38.  An  silentium  iuxta  Kegulam  teneaturV 

39.  An  sint  inter  eos,  qui  suos  habeant  privatos  congressus,  qui  in- 
vicem  conspirent  et  dissidia  excitent? 

40.  An  mutua  reverentia  inter  fratres  colatur  et  an  colloquia,  dum 
colloqui  licet,  pia  sint  et  religiosa? 

41.  Quaerendum  quoque  an  certus  sit  in  monasteriis  numerus  perso- 
narum aut  incertus. 

42.  An  suppetat  victus  et  an  res  et  bona  suis  monasteriis  dicata  pos- 
sideant  et  an  injustis  gravaminibus  laicorum  divexentur? 

43.  An  habeant  ecclesias  parochiales  incorporatas  V 

44.  Qualis  sit  talibus  ecclesiis  curator  praefectus,  cuius  aetatis,  vitae, 
doctrinae,  conditionisV 

45.  An  sufficientem  portionem  ex  Parochiae  fructibus,  unde  se  honeste 
alere  possit,  ei  assignaverint,  ut  non  sit  Uli  necesse,  se  sordidis  ministeriis 
addicere  seu  officium  negligere? 

46.  An  talis  curator  sit  sub  oboedientia  Praelati  et  an  per  visitatio- 
nem  Praelati  vita  et  mores  eius  interdum  explorentur? 

47.  Quaerendum  de  officiis:  an  qui  officiis  praefecti  sunt,  ut  sunt 
Priores,  Subpriores,  Praefecti  scholae,  Camerarii,  Sacristae,  Gellarii  et  Pro- 
curatores  et  id  genus  alii  suis  singulis  officiis  graviter  et  religiöse  incumbant, 
iuxta  Regulae  decreta? 

48.  Qui  sunt  illorum  mores,  quae  vita,  quae  conversatio? 

49.  An  officiis  impositis  ad  licentiorem  vitam  vivendam  et  ad  luxum 
abutantur? 

50.  An  sint  in  ministeriis  fideles,  aequi,  non  praefracti  sed  modesti  et 
mansueti,  continentes  et  casti? 

51.  Est  quoque  diligenter  quaerendum  de  habitu  et  conditionibus 
fratrum  conversorum. 

52.  Deinde  an  sint  ex  monasterii  sodalüio  aliqui  facti  desertores  sui 
monastici  instituti  et  fugitivi,  apostatae? 

53.  An  siut,  qui  habitum  abjecerunt,  qui  sunt  vel  haeresi  polluti  vel 
de  ea  suspecti?    * 


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Neue  ßeitr.  z.  Gesch.  d.  Kirchen- Visitation  im  Bistum  Münster.        383 

54.  An  facti  sint  quidam  exiticii,  qui  se  incestis  nuptiis  polluerunt 
aut  qui  extra  septa  monasteriorum  concubinis  vel  feminis  de  Incontinentia 
suspectis  cohabitent? 

55.  An  sint,  qui  sub  praetextu  dispensationum  Apostolicarum,  quae 
ab  Ordinariis  causa  legitime  cognita  non  fuerint  approbatae,  vota  religionisque 
suae  instituta  deseruerint? 

56.  Ubi  tales  refractarii  et  votifragi  foveantur  et  receptentur? 

57.  An  sint.  qui  parvulos  in  baptismo  suscipiant  aut  nuptiarum  con- 
viviis  intersint? 

58.  An  comoediae  ludantur  in  monasterio  et  quae? 

Apud  fratres  quatuor  ordinum  mendicantium  hoc  interrogatorium  ad- 
jiciendum  est :  An  audiendis  confessionibus  se  intromittant  alii  quam  praesen- 
tati?  Et  illic  quoque  diligenter  examinandi  sunt  lectores  et  concionatores 
de  doctrina,  et  inspiciendi  libri,  quibus  utuntur. 

Cetera  pro  diversa  locorum,  ordinum  et  monasteriorum  conditione  et 
pro  rerum  et  casuum  subinde  accedentium  qualitate  Visitatorum  discretio 
suppleat. 

VII.   Formula  inquirendi  in  monasteriis  Sanctimoniaiium. 

De  iisdem  fere  pro  Visitatorum  tarnen  circumspectione  et  prudentia 
inquirendum  est  de  quibus  in  virorum  monasteriis  inquiri  oportet,  exceptis 
articulis,  qui  solos  monachos  proprio  respiciunt,  quorum  loco  Visitatores  alia 
interrogatoria  congrua  personis  substituent,  qualia  sunt:  quibus  affectibus  et 
qua  forma  ad  electionem  Abbatissarum  ac  aliarum,  quibus  monasteriorum 
moderatio  commissa  est,  procedatur. 

1.  An  in  eiigendo  servetur  Regula  cessetque  omnis  impressio  et  corruptio  ? 

2.  Quomodo  ab  his,  qui  officiis  praesunt,  ea  gerantur? 

3.  Et  imprimis  post  inquisitionem  factam  de  Abbatissa,  Priorissa,  Sub- 
priosissa,  Cellaria,  Procuratrice  et  reliquis,  quae  in  officiis  sunt,  quaeren- 
dum  erit. 

4.  An  sit  in  monasterio  ludimagistra  seu  scholae  Praefecta ,  quae 
latine  novit? 

5.  Et  an  haec  diligenter  et  sedulo  instituat  in  rudimentis  grammaticis 
virgunculas  juniores;  et  an  formet  eas  ad  pietatem  et  religionem? 

6.  Et  quaenam  rudimenta  tradat  et  quos  libellos  ad  pietatem  perti- 
nentes  rudioribus  virgunculis  praelegat  et  exponat? 

7.  An  etiam  in  vigiliis  dierum  festorum  et  ipsis  diebns  festis  exponat 
suis  cholasticis  virginibus  hymnos,  sequentias,  Epistolam  et  Evangelium  Dei  ? 

8.  Et  an  ad  litteram  saltem  sciat  exponere  Psalterium? 

9.  Quibus  libellis  vel  ad  suam  instructionem  vel  ad  precandum  Deum 
virgines  utantur,  qui  etiam  sunt  inspiciendi  simul  cum  libris,  quibus  utuntur 
in  officiis  divinis? 

10.  An  habeant  concionatorem  aliquem  virum  gravem  et  catholicum,  a 
quo  audiant  verbum  Dei  diebus  saltem  festis? 

11.  Et  an  idem  vel  alius  non  minore  gravitate,  integritate,  discretione 
et  prudentia  sit  eis  a  confessionibus? 

12.  An  is  ex  iusta  causa  petentibus  permittat  virginibus  etiam  alii 
catholico  pio  et  discreto  sacerdoti  confessario  connteri? 

Wertd.  Zeitschr.  f.  Gesch.  u.  Kunst.    VIII,    IV.  29 

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384  P-  Bahlmann 

13.  An  suis  temporibus  iuxta  Regulae  praescriptum  communicent? 

14.  Item  de  observatione  cultus  divini  ut  supra  de  monachis. 

15.  An  habeant  fidum,  frugalem  et  honestum  Oeconomum,  qui  quater 
in  anno  et  quoties  poscitur,  paratus  sit  reddere  negotiorum  suoruro  rationem? 

16.  Et  an  hactenus  res  monasterii  meliores  fecerit  seu  saltem  non 
deteriores  ? 

17.  Et  tales  viri  Visitatoribus  sistendi  sunt  examinandi  de  vita  et 
doctrina. 

18.  Quaerendum  est  de  ecclesiis  incorporatis  (st  quas  habeant)  ut 
supra  in  formula  inquirendorum  monachorum. 

19.  Num  sanctimoniales  extra  septa  suorum  monasteriorum  contra 
Regulam  Ordinis  sui  se  interdum  proripiant,  cum  potius  intra  ea  latere  debeant 
ac  Soli  Deo,  pudicitiae  amatori,  cui  se  consecrarunt,  quemque  repudiatis  huius 
saeculi  amatoribus  praeoptarunt,  illibatas  [se]  conservare? 

20.  An  pateant  virorum  conspectibus  seu  an  permittant  viris  monaste- 
rium  ingredi  excepta  inevitabili  neces&itatis  causa? 

21.  An  habeant  ullae  picturas  inhonestas  et  nimis  saeculares  in  suis 
cubiculis  ? 

22.  An  conversationem  aliquam  suspectam  habeant  cum  extraneis? 

23.  An  permittatur  eis  accipere  epistolas  vel  dare  extra  monasterium, 
quas  non  legat  prius  Abbatissa  vel  illa,  cui  regimen  conventus  incumbat? 

24.  An  permittatur  Ulis  cum  extraneis  privata  colloquia  habere  et 
suis  uti  diverticulis  ? 

25.  Quibus  artificiolis,  quod  superest  temporis  a  finitis  sacris,  lectione, 
precibus  et  contemplationibus  divinis,  terant? 

26.  Num  studiosae  sint  artis,  quae  citius  feratur  a  saecularibus  quam 
spiritualibus  Deo  dicatis  virginibus,  qualis  est  consuendi  acupicta,  sudariola 
et  inclusa? 

27.  Breviter  num  exercitationes  amplectantur,  quae  citius  mentem 
Deo  dicatam  evertant  atque  in  mundum  retrahant,  quam  diabolnm  per  otium 
insidiantem  propellantV 

28.  An  sint  inter  eas  conspirationes  seu  ligae  quaedam,  ut   vocant? 

29.  An  sint,  quae  dissidia,  rixas  et  contentiones  excitent,  iracundae, 
invidae  odii,  tenaces,  contumeliosae  seu  maledicae,  obtrectantes,  detrahentes, 
detrahentes,  calumniatrices,  mendaces  etc? 

30.  Interrogandum,  ut  de  monachis  dictum  est,  de  oboedientia  et 
paupertate,  an  quid  proprium  possideant  et  de  custodia  continentiae. 

31.  De  mensa  communi  et  quis  ac  qualis  victus  singulis  quibusque 
temporibus  praebeatur. 

32.  An  propter  victum  vel  similes  ob  causas  sint  inter  eas  munnu- 
rationes  et  turbulentae  indignationum  specificationes  ? 

33.  Indagandum,  an  alicubi  religionis  suae  bene  et  sancte  institutae, 
quam  et  professae  sunt,  habitum  deposuerint  et  vestes  saeculares  religionis 
taedio  aptaverint  cum  fidelium  scandalo  et  Status  sui  ignominia,  cum  videantur 
religionem  pro  veste  posuisse,  sicut  impudica  mulier  cum  veste  pudorem  ponit. 

34.  An  tales  sub  excommunicationis  poena  monendae  sint,  ut  habitum 


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Neue  Beitr.  z.  Gesch.  d.  Kirchen- Visitation  im  Bistum  Munster.       385 

Depositum  recipiant,  nee  aliae  videri  velint  quam  quales  se  profitentur,  hoc 
est  sponsas  Deo  dicatas? 

35.  An  eint,  quae  ulla  fatua  superstitione  teneantur,  quae  Ulis  exi- 
menda  est,  inflammandaeque  sunt  ad  verum  Dei  eultum  et  vivam  charitatem? 

Vlli.   Inquirenda  in  monasterlis  Canonissarum  saecularium M). 

Cum  haec  monasteria  fere  constituta  sint  instar  collegiatarum  eccle- 
siarum  proinde  eorum  pleraque,  quae  illic  inquiri  oportet,  hie  quoque  seeun- 
dnm  conditionem  personarum  et  locorum  ac  seeundum  discretionem  Visitato- 
rum  indaganda  erunt. 

Praeterea  inquirendum  fere  de  Omnibus  his,  quae  investiganda  sunt  in 
mona8teriis  sanetimonialium,  exceptis  his,  quae  tria  illa  substantialia  vota 
respiciunt.    Speciatim  autem  interrogetur : 

1.  De  forma  et  modo  eligendi  Abbatissam  et  reliqua  ad  officia  Ecclesiae 
gerenda. 

2.  Et  an  eiusmodi  electiones  pure  fiant  speetata  tantum  Ecclesiae 
utilitate,  an  per  corruptionem,  impressionem  vel  alio  illicito  modo? 

3.  Quaerendum  de  ecclesiis  incorporatis. 

4.  Num  mensam  habeant  communem  vel  suam  quaeque  peculiarem? 

5.  An  communi  utantur  dormitorio,  ne  pudicitiae  insidiatori  sathanae 
detur  occasio  ad  incontinentiam  tentandam? 

6.  Num  nimis  exquisito  et  procaci  habitu  utantur  incedentes  vestibus 
nimis  saeculariter  comptis  et  excultis? 

7.  An  in  his  monasteriis  filiae  nobilium  discant  non  laseivire,  non 
superbire,  sed  Deum  timere  et  pietati  studere? 

8.  An  piis  exercitiis  assuescant  et  non  solum  a  malo  sed  ab  omni 
specie  mala  abstineant  et  non  alicui  malae  de  se  suspicioni  causam  praebeant  ? 

9.  An.  permittatur  viris  seu  procaeibus  adolescentibus  in  ipsam  etiam 
noctem,  quamdiu  eis  Übet,  cum  virginibus  commessari  et  confabulari.  Et  an 
Ulis  permittant  intra  monasterii  septa  dormire? 

10.  An  Abbatissae  collegiorum  nobilium  virginum,  quas  tanto  magis 
oportet  collegiis  suis  adesse  quanto  virgines  illae  maiori  custodia  sunt  dignae, 
perpetuo  apud  ea  resideant? 

11.  An  eiusmodi  Abbatissae  diligenter  prospiciant,  ne  quid  in  huiusmodi 
collegiis  committatur,  quod  aliquam  habeat  mali  speciem? 

12.  Et  praesertim  an  diligenter  observent,  ut  omnes  in  dormitorio 
communi  nocte  decumbant  et  in  habitu  ipsas  decente  incedant  ac  hora8 
canonicas  rite  persolvant  ceteraque,  quae  probatae  earum  constitutiones  et 
Reformationis  Caesaris  etc.  formula  exigit? 

13.  An  sint  Abbatissae,  quae  plurium  collegiorum  in  se  curam  rece- 
perint  et  tarnen  nulli  eorum  suum  quod  debent  officium  rite  praestent? 

14.  Qualis  sit  illarum  familia:  quo  Cappellano  et  quibus  ministris  et 
officialibus  utantur? 

lö.   An  Praepositissae,  Decanissae  et  alia  officia  Ecclesiae  gerentes 


38)  Völlig  abweichend  von  Diekamp's  „Interrogata  in  collegiatis  nobilium  virginum" 
0-  c  pag.  173—175),  die  daher  doch  wohl  späteren  Ursprungs  sind. 

29* 

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386  P.  Bahlmann 

officiis  suis  rite  fungantur.    Et  praesertim  an,  quibus  aliqua  admiuistratio 
bononim  commissa  est,  frugales  sint  et  fideles? 

16.  Ante  omnia  diligenter  quaerendum,  quaenam  sint  [sie!]  inter 
Canonissas,  quae  virgines  legere,  canere  et,  quod  legunt  et  canunt,  intelligere 
doceat.    Et  an  illa  stio  munere  sedulo  et  diligenter  fangaturV 

17.  Qualis  sit  familia  virginum :  an  vereeunda,  sobria,  pudica,  breviter 
bonae  famae  ac  laboriosaV 

18.  An  vero  ministrent  eis  puellae  iuveneulae,  laseivae,  ad  saeculum. 
comptae,  procaces,  otiosae  et  famae  non  aatis  integrae? 

19.  An  in  his  collegiis  cura  pauperum  habeatur:  quod  reliquum  est 
a  levata  mensa  inter  pauperes  distribuatur  ? 

In  bis  monasteriis,  ubi  ita  agitur  plus  satis  licentiose,  ut  nullus  unquam 
Pontifex  hunc  statum  seu  vivendi  conditionem  voluerit  approbare,  multa  opus 
est  ex  verbo  Dei  instruetione,  admonitione  et  exhortatione,  quam  oportet 
adhibere  in  spiritu  lenitatis,  nam  hie  minus  parum  promovebit. 

Quod  ad  inquirendos  Canon icos,  Vicarios  et  alios  ministros  harum 
ecclesiarum  attinet,  eadem  omnino  forma  servabitur,  quae  in  collegiis  virorum. 

Diese  Fragen  gewähren  selbst  ohne  die  Antworten  schon  ein 
wenigstens  annäherndes  Bild  jener  Zeiten,  da  in  ihnen  ebeuso  erschöpfend 
die  vorhandenen.  Schäden  wie  die  Forderungen  der  kirchlichen  Behörde 
an  Clerus  und  Volk  zum  Ausdruck  kommen.  Als  ein  Beweis  für  die 
Bedeutung,  die  man  ihnen  von  vornherein  zugeschrieben,  darf  wohl 
gelten,  dass  noch  i.  J.  1571  ein  Teil  derselben  in  deutscher  Über- 
setzung erschien,  unter  dem  Titel: 

Affdruck  |  Der  Inquisition  ader  |  des  gründtliken  vndersöchens 
der  treffliken  fragstücken,  der  |  bestendiger  vnde  Christlicher  Re- 
ligion, vnd  Gelouens,  der  |  jennigen  so  ym  Stifft  Münster  gesessen, 
nhu  neuwelick  |  jtziges  Jaers  Dusent  Fünffhundert  Ein  vnnde 
-suuentich  ym  September  von  denn  Geistliken  des  ortz  gedaen,  vnd 
angericht,  jedermen-  |  lick  ghar  nütte  vnnde  leeflick  |  tho  lesen. 
Malachie  2.  |  (3  Zeilen)  |  Eseckie  13.  |  (l  Zeile)  |  Heseckie  13.  |  (2 
Zeilen)  |  Gedruckt.  |  Mit  gnaden  vnde  fryheit  Jhesu  Christi,  |  der 
Apostolen  vnde  Apostoli-  |  sehen  Kercken.  |  Im  Jaer  1571.  | 

Ein  vollständiges  Exemplar  vermochten  wir  leider  nicht  aufzu- 
treiben; der  auf  dem  Eönigl.  Staats- Archiv  zu  Münster  aufbewahrte 
erste  Bogen  (4  Bll.  4°)  enthält  ausser  dem  Titelblatt  in  31  Absätzen 
die  Übersetzung  von  I  1,  4,  10,  40—45,  54  —  58,  60,  61,  63,  67, 
73,  75—77,  81,  83  und  II  1—3,  6,  7.  —  Zwölf  Jahre  später  be- 
gegnen wir  allerdings  nochmals  einer  Übersetzung  von  einzelnen  Fragen 
und  zwar  (wenn  auch  in  anderer  Reihenfolge)  von  I  1—4,  8,  10 — 12, 
17—19,    22—26,    29,   30,  41  —  45,  50,  53—56,  60—62,  64—69, 


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Neue  Beitr.  z.  Gesch.  d.  Kirchen-Visitation  im  Bistum  Münster.        387 

74,  77  und  II  1 — 8;  diesmal  jedoch  in  dem  von  gegnerischer  Seite 
verfassten  und  1583  nächtlicher  Weile  in  Münster  verbreiteten  Buche 
„Mönstersche  Inquisitio",  das  wir  nebst  des  Fabricius  Gegenbericht  und 
dessen  Widerlegung  in  der  Zeitschr.  f.  vaterl.  Gesch.  u.  Altertumsk. 
Bd.  47  Münster  1889  I  ausführlich  beschrieben  haben. 

•~SO€^« 

In  Sachen  von  Dietsch:  „Evangelische  Kirche 
von  Metz". 

i. 

Jahrgang  VIII,  S.  184  ff.  dieser  Zeitschrift  wird  unser  Buch  „Die 
Evangelische  Kirche  von  Metz"  von  dem  Archivdirektor  des  Bezirks  Loth- 
ringen, Herr  Dr.  Wolfram  zu  Metz,  in  einer  Weise  besprochen,  welche  uns 
«ine  Erwiderung  in  derselben  Zeitschrift  zur  Pflicht  macht.  Dr.  Wolfram  hat 
sein  Urteil  auf  leichtfertige  Weise  und  auf  Grund  unzulänglicher  Kenntnis 
der  von  uns  benutzten  Quellen  abgegeben.  Dazu  scheint  er  unsere  Eigen- 
schaft als  Pfarrer,  welcher  vor  allem  für  die  Glieder  seiner  Gemeinde  und 
dann  für  die  Evangelischen  im  allgemeinen,  welche  ein  Interesse  für  unsere 
hiesige  Kirche  haben  können,  schreibt,  nicht  haben  in  Betracht  ziehen 
wollen.  Auch  der  Zweck  unserer  Arbeit  ist  ihm  entgangen,  wahrscheinlich 
weil  er  unser  Vorwort  nicht  gelesen  hat.  Seine  unbegründeten,  ungerechten 
Angriffe  werden  wir  so  kurz  als  möglich  beantworten,  um  die  „Westd.  Zeitschr. u 
nicht  über  Gebühr  in  Anspruch  zu  nehmen. 

Dr.  Wolfram  wirft  uns  vor,  unser  Buch  in  nicht  leidenschaftsloser 
noch  unparteiischer  Weise  geschrieben  und  es  in  seinen  wesentlichen  Teilen 
aus  dem  Ende  1884  erschienenen  Werke  von  Thirion  „Etüde  sur  l'histoire 
du  protestantisme  ä  Metz"  übersetzt  zu  haben.  Und  um  beide  Behauptungen 
zu  begründen,  zitiert  er  zuerst  Teile  aus  unserm  Buche,  und  dann  stellt  er 
in  zwei  Kolonnen  Sätze  aus  Thirion's  Werk  und  aus  unserm  Buche  neben- 
einander. Wir  werden  in  unserer  Erwiderung  zeigen,  wie  unberechtigt  letztere 
Anklage  ist.  Was  die  „Leidenschaftslosigkeit"  und  die  „Unparteilichkeit" 
betrifft,  so  verweisen  wir  auf  eine  einen  Druckbogen  umfassende  Broschüre, 
welche  wir  in  diesen  Tagen  über  die  Angelegenheit  haben  erscheinen  lassen. 

Wir  bitten  den  Leser  noch,  zuerst  das  Vorwort  unseres  Buches  in 
Kenntnis  nehmen  zu  wollen.  Er  wird  erfahren,  dass  wir  weder  als  Geschicht- 
schreiber noch  als  Geschichtsforscher  auftreten  wollen,  sondern  einfach  als 
Pfarrer,  welcher  „auf  Grund  sicherer  Quellen"  den  Gliedern  seiner  Gemeinde 
die  Geschichte  ihrer  Kirche  erzählen  will.  Nicht  ohne  Absicht  haben  wir 
daher  unser  Buch  nicht  „die  Geschichte  etc.a  sondern  „die  Evangelische 
Kirche  von  Metz"  betitelt.  Wenn  er  unser  ganzes  Buch  zu  lesen  sich  be- 
mühen wird,  so  wird  er  erfahren,  dass  wir  fest,  aber  gerecht  in  unserm  Ur- 
teile sind.  Da  wir  nach  allen  Richtungen  hin  einen  freien,  d.  i.  liberalen 
Standpunkt,  einnehmen,    so  können  wir  auch  allen  religiösen  Anschauungen 


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388  In  Sachen  von  Dietsch:  Evangelische  Kirche  von  Metz. 

gerecht  werden.  Nor  zwei  Dinge  geissein  wir  unbarmherzig :  die  Verfolgungs- 
sucht,  wo  wir  sie  finden,  und  die  dieses  Laster,  aus  politischer  und  anderer 
Klugheit,  züchtende  Nachsicht  und  Schonung. 

Wir  haben  an  unserm  Buche  (ein  ev.  Pfarrer  zu  Metz  verfugt  zu 
wissenschaftlichen  Studien  über  nicht  allzuviel  Zeit),  wie  es  nun  vor  uns 
liegt,  über  acht  Jahre  gearbeitet.  Als  das  Werk  Thirion's  „Etüde  sur  Phist. 
du  prot.  ä  Metz"  erschien,  hatten  wir  alles,  was  wir  zu  Metz  selbst  an  ge- 
druckten und  handschriftlichen  Quellen  zu  unserm  Zwecke  finden  konnten, 
und  manches  .andersartige  bereits  gesammelt  und  geordnet,  und  unsere  Auf- 
gabe war  soweit  gediehen,  dass  wir  mit  der  Einteilung  unserer  Geschichte 
in  sechs  Teile  fertig  waren.  Die  Doktorthese  von  Thirion  kam  uns  zu  sehr 
ungelegener  Zeit  in  den  Weg,  und  machte  uns  zuerst  stutzig  und  kühlte  uns 
ab.  Wir  sahen  aber  bald,  dass  dieser  unsere  Geschichte  vom  politischen 
Standpunkte  aus  behandelte,  während  wir  sie  nur  vom  kirchlichen  und  reli- 
giösen aus  erzählen  konnten.  Somit  arbeiteten  wir  ruhig  weiter,  indem  wir 
Thirion  selbst,  soweit  es  anging,  als  Quelle  benutzten.  An  den  in  Paris  be- 
findlichen und  von  ihm  gebrauchten  Quellen  konnten  wir  aus  Mangel  an  Zeit 
selbst  nicht  schöpfen,  wie  wir  in  unserm  Vorwort  erklären.  Wir  zitieren  aber 
Thirion,  da  wo  wir  ihn  zu  Rate  ziehen.  Hätten  wir  sein  Buch  unbenuzt  ge- 
lassen, so  wären  wir  in  den  von  Dr.  Wolfram  begangenen  Fehler  verfallen, 
welcher  unser  Buch  kritisiert,  ohne  die  Quellen,  und  darunter  zwar  die 
wichtigste  —  nämlich  einen  Aufsatz  von  0.  Cuvier  in  der  EncyclopeMie  des 
sciences  religieuses  von  Lichtenberger,  1880,  den  Thirion  zweifellos  reichlich 
benutzt  hat  —  wie  uns  scheint,  nur  dem  Namen  nach,  zu  kennen.  Nun 
zur  Sache. 

Einteilung  der  Werke. 
Thirion.  Dietsch. 

Einleitung.  I.  Teil. 

Kirchliches   und  Unkirchliches  vor 
der  Reformation. 

I.  Teil.  U.  Teil. 

Von  1519  (?)  bis  1552.  Von  1621  bis  1561. 

Von   Cornelius  Agrippa  oder  von  Von   Beginn    der   Reformation   in 

Anfang  des  16.  Jahrhunderts  bis  zum  Metz  bis  zum  ersten  Sieg  derselben 
Einzug  der  Franzosen  in  Metz.  und   der  Gründung  der  reformierten 

Kirche  daselbst 

II.  Teil.  III.  Teü. 

Von  1552  bis  1598.  Von   der   ersten   freien  Religions- 

Vom  Einzug  der  Franzosen  in  Metz      Übung   der  Protestanten  in  Metz  bis 

bis  zur  Veröffentlichung  des  Ediktes      zur  Veröffentlichung  des  Patentbriefs 

von  Nantes.  von  Senlis,  welcher  Metz  das  gewährte, 

was  das  Edikt  von  Nantes  den  Huge- 
notten in  Frankreich. 

III.  Teil.  IV.  Teü. 
Von  1598  bis  1685.                                  Von  1592  bis  1685. 

Von  der  Veröffentlichung  bis  zur  Von   der  Veröffentlichung  des  Pa- 

Aufhebung  des  Ediktes  von  Nantes.      tentbriefs  von  Senlis  bis  zur  Aufhe- 
bung des  Ediktes  von  Nantetf. 


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In  Sachen  von  Dietsch:  Evangelische  Kirche  von  Metz. 


389 


Thirion. 
IV.  Teil. 
Von  1685  bis  1715  (?) 
Unmittelbare  Folgen  der  Aufhebung 
des  Ediktes    von   Nantes    und  Zer- 
streuung der  Protestanten  von  Metz. 


,  Dietsch. 

V.  Teil. 
Von  1685  bis  1787. 

Von  der  Aufhebung  des  Ediktes 
von  Nantes  und  ihren  Folgen  bis  zur 
Veröffentlichung  des  Toleranzediktes 
von  Ludwig  XVI,  wodurch  den  Pro- 
testanten in  Frankreich  ein  Civilstand 
gesichert  wird,  und  zum  Wiederer- 
wachen der  reformierten  Kirche  von 
Metz. 

VI.  Teil. 
Von  1787  bis  1888. 

Leben  und  Verfassung  der  während 
der  Revolution  wiederstandenen  evan- 
gelischen Kirche  von  Metz  von  ihrer 
Neugründung  bis  heute. 

Diese  Nebeneinanderstellung  beider  Einteilungen  bedarf  keines  weiteren 
Kommentars.  Jeder  unparteiische  Leser  wird  sich  überzeugen  können,  dass 
sie  grundverschieden  voneinander  sind. 

Um  unsere  „  Übersetzung  des  Wesentlichen"  aus  der  Etüde  sur  l'hist* 
du  prot.  etc.  von  Thirion  nachzuweisen,  zitiert  nun  Dr.  Wolfram  einige  Aus- 
züge aus  beiden  Werken  und  stellt  sie  nebeneinander.  Die  ersten  ganz  un- 
wichtigen Sätze  und  Ausdrucke,  die  man  zu  hunderten  in  allen  Büchern  finden 
kann,  wollen  wir  übergehen  und  an  dasjenige  uns  halten,  welches,  weil  ge- 
schichtliche Thatsachen  enthaltend,  von  Wichtigkeit  ist.  Wir  fugen  in  einer 
dritten  Kolonne  die  Quelle  bei,  an  welcher  wir  geschöpft  haben. 


Thirion. 
S.  47.  Une  mal- 
heureuse  femme  ac- 
cusee  d'avoir  mal 
parle  de  la  messe  et 
du  pape  fut  condam- 
nee  ä  etre  noyäe. 


Dietsch. 
S.  76.  Eine  arme  Frau 
hatte  den  Mut,  gegen 
das  Verbot  unehrerbietig 
vom  Papste  und  der  rö- 
mischen Messe  zu  spre- 
chen; sie  wurde  deswe- 
gen zum  Tode  durch  Er- 
säufen in  der  Mosel 
verurteilt.  (Das  Leben 
wurde  ihr  zwar  aus 
besonderer  Gnade  ge- 
schenkt, dafür  aber  wur- 
de ihr  die  Zunge  abge- 
schnitten, und  ein  Ver- 
bannungsbefehl über  sie 
verhängt). 


Quelle. 
Calvini  opera  XI.  Col. 
649  f.  Myconius  Calvino.  — 
Amputavit  (Boysot)  prae- 
terea  linguam  mulierculae 
quae  invecta  erat  in  missam 
papae  verius  quam  petulan- 
tius,  et  haec  poena  fuit  ex 
gratia,  nam  sententia  lata 
mergi  debebat.  Hodie  cum 
multis  aliis  exsulibus  Ar- 
gentinae  moratur. 


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390 


In  Sachen  von  Dietsch:  Evangelische  Kirche  von  Metz. 


Thirion 
S.  156.  La  nuit 
suivante  un  courrier 
vint  annoncer  ä  Char- 
les IX  que  le  13  Mars 
son  frere  avait  vaineu 
les  calvinistes  ä  Jar- 
nac  .  .  .  Ivre  de  joie 
Charles  IX  ordonna, 
bien  qu'il  füt  minuit, 
qu'on  sonnät  aussitöt 
en  signe  de  victoire 
la  grosse  cloche  mu- 
nicipale  appelle  la 
Mutte  .  .  .  Le  lende- 
main  se  fit  en  actions 
de  graces  une  pro- 
cession  solennelle  que 
suivit  la  cour. 


S.  338.  Elle  n'avait 
encore  subi  que  la 
moindre  partie  des 
epreuves  qui  lui 
ätaient  reservees. 
Olry  fut  remis  en 
possession  de  son 
office  de  notaire  ro- 
yal,  mais  la  douleur 
habitait  cette  triste 
maison  oü  chaeun  se 
reprochait  de  n'avoir 
pas  perse'vere  dans 
sa  foi. 


Dietsch. 
S.  136-  Am  13.  März 
1569  kam  es  .  .  .  zur 
Schlacht  bei  Jarnac  .  . . 
Die  Kunde  von  diesem 
Ereignisse  (kam  acht 
Tage  später  nach  Metz 
und)  wurde  dem  König 
in  der  Nacht  vom  20. 
zum  21.  März  (um  11 
Uhr)  überbracht.  Sofort 
Hess  er  die  grosse  Glocke 
im  Münsterturm,  Mute 
genannt,  als  Zeichen  der 
Siegesfreude  anziehen . . . 
Am  andern  Morgen  wur- 
de gleich  in  der  Frühe 
eine  allgemeine  Dankes- 
prozession gehalten  (wel- 
che der  König  und  sein 
Hof  mit  ihrer  Gegenwart 
beehrten). 


S.  289.  Dies  war  je- 
doch nur  der  erstere  und 
geringere  Teil  ihrer  Lei- 
den: (es  erwarteten  sie 
noch  viel  härtere  Prü- 
fungen) Olf  y  wurde  aller- 
dings wieder  in  sein  Amt 
eingesetzt;  (aber  er  er- 
füllte seine  Pflicht  nicht 
mehr  mit  Freude  und) 
Gewissensbisse  quälten 
die  Unglücklichen  Tag 
und  Nacht,  weil  sie  ihren 
Glauben    abgeschworen 


Quelle. 

Meurisse,  Histoire  de  la 
naissance  et  de  la  deca- 
dence  de  Fheresie  ä  Metz, 
328  f. 

Car  sur  les  unze  heures 
de  nuict,  le  sieur  de  Losses 
estant  arrive  .  .  .  apporta 
nouvelles  au  Roy  de  Fheu- 
reux  succes  de  la  bataille 
...  de  Jarnac  .  .  .  en  la- 
quelle  Parmee  du  Roy  est 
ait  demeuree  victorieuse,  et 
celle  des  Religionnaires  def- 
faite  et  le  Prince  de  Conde 
...  tue  ...  le  Roy  ä  ces 
nouvelles  .  .  .  tout  trans- 
porte  de  joie,  se  jetta  en 
bas  du  lict  et  commanda 
qu'on  sonna  la  cloche  ap- 
pellee  Mute,  en  signe  de 
victoire  .  .  .  Le  lendemain 
quatrieme  du  mois  .  .  il  se 
fit  une  procession  solem- 
nelle,  en  actions  de  graces, 
d'une  si  heureuse  victoire, 
ä  laquelle  le  Roy  assista, 
avec  toute  sa  cour  .  .  . 

Olry,  la  Persecution  de 
1'Egl.de  Metz,  S.  124  f.... 
Et  Pon  me  remit  en  pos- 
session de  mon  office  de 
notaire  royal,  que  je  n'cxer- 
$ai  plus  qu'avec  douleur 
et  tristessft  .  .  .  Ma  con- 
science  me  reprochait  a  tout 
raoment  lVnormite  de  ma 
signature,  ne  laissant  aueun 
repos  ä  mon  esprit. 


hatten. 

Als  Dr.  Wolfram  die  zwei  ersten  Kolonnen  nebeneinanderstellte,  hatte 

er  sicherlich  die  von  uns  in  der  dritten  angegebene  Quelle  nicht  gelesen  oder 

auch  gar  nicht  gekannt.    Wir   denken,   dass   hier  mehr   als  Versehen  oder 

Leichtfertigkeit  im  Urteile  vorliegt  und  verweisen  nochmals  anf  unsere  diese 


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/ 

In  Sachen  von  Dietsch:  Evangelische  Kirche  von  Metz.  391 

Sache  betreffende  Broschüre.  Dr.  Wolfram  behauptet,  dass  wir  „in  uner- 
laubter Weise"  die  Arbeit  Thirions  uns  zu  Nutzen  gemacht  haben,  auch  noch 
deswegen,  weil  wir  dieselben  Urteile  Allen  wie  „der  Gelehrte  von  Nancy", 
dessen  Arbeit  eine  sehr  „gründliche"  und  "objektiv"  gehaltene  sei,  und  doch 
wirft  er  uns  vor,  „leidenschaftlich"  und  „parteiisch"  in  unserm  Urteile  zu 
sein.  Wie  reimt  sich  das?  —  Wir  geben  besondere  Urteile  ab  über  Cor- 
nelius Agrippa,  S.  17  f.  unseres  Buches.  Über  Jean  Leclerc  S.  36;  über 
zwei  in  Metz  ersäufte  Wiedertäufer,  S.  40;  über  Farel,  S.  60;  über  Caroli, 
S.  68;  über  Heinrich  II,  S.  84;  über  de  Vieilleville,  S.  144;  über  Noel 
Journet,  S.  158  f.;  über  eine  Eheauflösung,  S.  160  f.,  über  die  Hugenotten 
von  Frankreich  und  Metz,  S.  184  f.;  über  Katharina  von  Bourbon,  S.  189; 
über  Paul  Ferry,  S.  197,  211  f.;  über  Meurisse,  S.  201  f.;  über  die  Hinrich- 
tung von  Nicolas  Anthoine  und  Michel  Servede,  S.  203;  etc.  etc.  Man  ver- 
gleiche diese  Urteile  und  noch  viele  andere  mit  den  etwa  von  Thirion  abge- 
gebenen, die  wir  nur  zum  geringern  Teile  gelesen  haben.  Sie  werden  durch- 
schnittlich, des  Standpunktes  wegen,  den  wir  einnehmen,  diesen  widersprechen. 
Wenn  ähnliche  oder  dieselben  Ausdrücke  in  beiden  Büchern  vorkommen,  so 
sind  sie  nachweislich  auf  die  Quellen  zurückzufuhren. 

Jeder  nicht  voreingenommene  Leser  wird  nun  über  die  Kritik  Dr. 
Wolframs  hinreichend  erbaut  sein.  Wir  aber  legen  die  Feder  nieder  mit 
dem  Entschlüsse,  jeden  etwaigen  neuen  Angriff  unbeantwortet?zu  lassen,  da 
unser  Amt  zu  einer  solchen  Polemik  uns  keine  Zeit  lässt,  wir  auch  wenig 
Neigung  dazu  haben,  zumal  wir  die  Überzeugung  in  uns  tragen,  ein  Stück 
Arbeit  gethan  zu  haben,  das  doch  nicht  so  wertlos  ist,  wie  Dr.  Wolfram  die 
Leser  der  „Westdeutschen  Zeitschrift"  möchte  glauben  machen. 

Metz,  den  29.  Juni  1889. 

F.  Dietsch,  evangel.  Pfarrer. 

2. 

Die  Beantwortung  der  vorstehenden  Replik  muss  ich  mit  dem  Bekennt- 
nis eines  Irrtums  beginnen.  Als  ich  das  Buch  von  Dietsch  in  die  Hand 
nahm,  auf  dem  Titel  die  stolze  Ankündigung  las  „nach  den  Quellen  darge- 
stellt", aus  der  Einleitung  ersah,  dass  der  Verfasser  ein  „der  Wahrheit 
peinlich  entsprechendes  Bild"  geben  wolle,  ebenda  erfuhr,  dass  seine  Quellen 
zahlreiche  „auf  dem  Stadt-  und  Bezirksarchiv  befindliche  Manuskripte"  etc. 
seien,  da  musste  ich  annehmen,  dass  ich  es  mit  einem  Werke  zu  thun  hatte, 
das  Auspruch  auf  historische  Zuverlässigkeit  mache.  Heute  belehrt  mich 
Herr  D.,  er  schreibe  als  Pfarrer,  nicht  als  Geschichtsforscher.  Das  Ziel  der 
Geschichtsforschung  und  quellenmässigen  Darstellung  ist  die  Erkenntnis  der 
Wahrheit.  In  Anbetracht  dessen  wusste  ich  bisher  freilich  nicht,  dass  zwischen 
einem  Historiker,  der  Geschichte  forscht  und  einem  Pfarrer,  der  dasselbe 
thut,  ein  Gegensatz  bestehe.  Ich  kann  mich  auch  heute  noch  nicht  ent- 
schliessen,  die  Ansicht  des  Herrn  D.  so  allgemein  anzuerkennen  und  glaube, 
dass  der  aufgestellte  Gegensatz  zwischen  Pfarrer  und  Geschichtsforscher  eine 
über  die  Person  des  Herrn  D.  hinausreichende  Geltung  nicht  haben  dürfte. 

Ich  hatte  Herrn  D.  vorgeworfen,  dass  er  die  von  ihm  selbst  geforderten 
-„unentbehrlichsten  Eigenschaften   des  Geschichtsschreibers,   die  Unparteilich- 


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392  In  Sachen  von  Dietsch:  Evangelische  Kirche  von  Metz. 

keit  und  Leidenschaftslosigkeit"  nicht  besitze  und  meine  Behauptung  durch 
Beispiele  erhärtet.  Um  sich  hiergegen  zu  verwahren,  verweist  Herr  D.  auf 
eine  Brochüre.  Weshalb  fuhrt  er  in  dieser  wissenschaftlichen  Zeitschrift 
keinen  einzigen  Gegengrund  an.    Ich  darf  mir  die  Antwort  hierauf  wohl  sparen. 

Um  so  breiter  geht  Herr  D.  auf  meinen  zweiten  Vorwurf,  dass  er  in 
unerlaubter  Weise  das  Buch  von  Thirion  benutzt  habe,  ein.  Hier  muss  ich 
zunächst  feststellen,  was  Herr  D.  für  Ansichten  von  dem  Begriff  „Quelle" 
hat.  Einen  im  Jahre  1880  in  der  encyclopedie  des  sciences  relig.  erschie- 
nenen Aufsatz  von  Cuvier  nennt  Herr  D.  „die  wichtigste  Quelle"  *)  seines 
Buches.  Ist  es  glaublich,  dass  einem  wissenschaftlich  gebildeten  Manne,  der 
ein  406  Seiten  langes  Geschichtswerk  „nach  den  Quellen  dargestellt44  heraus- 
giebt,  noch  die  elementarsten  historischen  Begriffe  abgehen  V  Wenn  mir  dies 
Bekenntnis  schon  früher  vorgelegen  hätte,  würde  ich  es  allerdings  unterlassen 
haben,  das  Buch  des  Herrn  D.  einer  wissenschaftlichen  Besprechung  zu 
unterziehen. 

Und  weiter:  Thirions  Buch  sei  erschiennn,  so  erzählt  der  Verfasser,, 
als  er  gerade  selbst  bei  der  Ausarbeitung  seines  Werkes  gewesen  sei.  Doch 
„wir  arbeiteten  ruhig  weiter,  indem  wir  Thirion  selbst,  soweit  es  anging,  als 
Quelle  benutzten" a).  Weiter  habe  auch  ich  nichts  beweisen  wollen;  nur 
dass  ich  meine  Beobachtung  in  etwas  andere  Worte  kleide,  die  da  lauten: 
Herr  Dietsch  hat  aus  Thirion  abgeschrieben. 

Somit  wären  wir  uns  in  unserer  Auffassung  recht  nahe  gekommen, 
wenn  Herr  D.  nicht  noch  hinzusetzte,  „wir  citieren  aber  Thirion,  da  wo  wir 
ihn  zu  Rate  ziehen"  und  infolge  dessen  sich  angestrengt  bemüht  die  Überein- 
stimmung der  von  mir  beigebrachten  Stellen  aus  der  Gemeinsamkeit  der 
Quelle  abzuleiten. 

Als  erstes  Argument  für  die  Selbständigkeit  seiner  Arbeit  bringt  Herr 
D.  den  Nachweis,  dass  sein  Werk  eine  andere  Disposition  als  das  Buch  von 
Thirion  habe. 

Mit  diesen  Ausführungen  die  Originalität  einer  Arbeit  beweisen  zu 
wollen,  ist  —  milde  ausgedrückt  —  ein  recht  ungeschickter  Versuch.  Jeder 
Primaner,  der  sich  in  Thirions  Buch  eingelesen  hat,  wird  für  den  Stoff  des- 
selben die  verschiedenartigsten  Einteilungen  in  beliebiger  Anzahl  anfertigen 
können,  hierzu  braucht  er  auch  keine  einzige  Quelle  aufzuschlagen. 

Weiter  zeigt  nun  Herr  D.,  dass  all  das,  was  ich  als  Plagiat  aus  Thirion 
angesehen  habe,  in  einer  gemeinsamen  Quelle  stehe. 

Dass  weder  Dietsch  noch  Thirion  ihre  Kenntnisse  aus  der  Luft  ge- 
schöpft haben,  glaube  auch  ich.  Es  bandelt  sich  nur  darum,  ob  Herr  D.  die 
ursprüngliche  Quelle  wirklich  angesehen  hat,  oder  ob  er  Th.  ausschreibt. 

Auf  die  ersten  Auzüge,  die  ich  beiden  Werken  entnommen  habe,  geht 
Herr  D.   bezeichnender  Weise  nicht  ein.     „Es  sind  ganz  unwichtige  Sätze 


1)  Ich  füge  hier  den  von  anderer  Seite  erbrachten  höchst  lustigen  Nachweis  hinan, 
dass  Herr  D  seine  „wichtigste  Quelle"  naoh  denCitaten  an  urteilen  gerade  einmal 
benntst  hat. 

2)  Am  SchhiBS  seiner  Replik  wird  Herr  Dietsch  wieder  kühner  und  behauptet,  er 
habe  die  Urteile  Thirions  —  d.  h.  also,  da  diese  im  gansen  Buche  rerstreut  sind,  Thirions 
Buch  Oberhaupt  —  nur  «um  geringeren  Teile  gelesen. 


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In  Sachen  von  Dietsch:  Evangelische  Kirche  von  Metz.  393 

und  Aasdrücke,  die  man  zu  hunderten  in  allen  Büchern  findet."  Mir  sind 
sie  sonst  noch  nicht  begegnet,  auch  anderen  Herren  nicht,  die  ich  danach 
fragte  und  ich  glaube  fast,  das  Schweigen  des  Herrn  D.  ist  gleichbedeutend 
mit  dem  Geständnis,  dass  er  ertappt  ist.  Wenn  ich  noch  hinzufuge,  dass 
die  von  mir  aus  Seite  2,  resp.  24  gegebenen  Auszüge  nicht  wie  sie  Herr  D. 
an  anderer  Stelle  behandelt  hat,  drei  zusammenhangslose  Bemerkungen .  sind, 
sondern  dass  sie  bei  Thirion  wie  bei  Dietsch  eine  zusammenhängende  Stelle 
bilden,  so  dürfte  das  genügend  erklären,  weshalb  Herr  D.  sich  hier  so  schwer 
getroffen  fühlt.  Wenn  wirklich  die  zufällige  Konkordanz  eines  der  drei 
Sätze  bei  zwei  Schriftstellern  möglich  wäre,  die  Wiederkehr  derselben  drei 
Sätze  in  engstem  Zusammenhang  ist  ohne  die  Annahme  einer  Abschreiberei 
undenkbar. 

Für  die  weiteren  Stellen  47,  156,  338  kann  sich  Herr  D.  scheinbar 
auf  eine  gemeinsame  Quelle  stützen.  Bei  derartigen  Ausflüchten  ist  der  Be- 
schuldigte mit  Sicherheit  nur  zu  fassen,  wenn  er  Bemerkungen  zusetzt,  die  in 
der  angeblich  gemeinsamen  Quelle  nicht  zu  finden  sind,  wohl  aber  in  dem 
Buche,  das  er  abgeschrieben  haben  soll.  Und  eine  derartige  charakteristische 
Stelle,  wie  sie  schlagender  nicht  sein  kann,  findet  sich  in  den  oben  gegebenen 
Auszügen  in  der  That.  Man  vergleiche  das  Citat  Thirion  388,  Dietsch  289,. 
da  steht  wohl  in  der  angeblichen  Quelle  (Olry,  la  pers&ution  de  Peglise  de 
Metz)  wie  bei  Dietsch  und  Thirion:  Olry  wurde  wieder  in  sein  Amt  einge- 
setzt etc.     Wo  aber  sind  in  der  angeblich  benutzten  Quelle  die  Worte 

Dietsch:  Thirion: 

dies  war  jedoch  nur  der  erstere  und  eile  n'avait  encore  subi  que  la  moindre- 
geringere  Teil  ihrer  Leiden.  partie  des  epreuves. 

„Das  sind  ganz  unwichtige  Sätze  und  Ausdrücke u  wird  Herr  D.  sagen, 
„wie  sie  sich  zu  hunderten  in  allen  Büchern  finden."  Merkwürdig  nur,  dass 
sie  bei  Dietsch  und  Thirion  an  derselben  Stelle  vorkommen 

Wenn  ich  bei  meiner  ersten  Recension  weitere  Begründungen  meine» 
Vorwurfs  sparen  zu  können  glaubte,  so  nötigen  mich  die  höflichen  Ausdrücke 
„Leichtfertigkeit",  „unzulängliche  Kenntnis u  und  was  „noch  mehr"  hier  bei 
dem  bösen  Kritiker  von  Herrn  D.  vorausgesetzt  wird,  heute  einige  weitere 
Bemerkungen  über  die  Arbeitsmanier  des  Herrn  D.  hinzuzufügen. 

Man  kann  zwei  Arten  von  Plagiat  bei  ihm  unterscheiden,  eine  feinere 
und  eine  plumpe.  Die  erste  besteht  darin,  dass  er  Absatz  für  Absatz  dem 
Buche  von  Thirion  folgt,  dabei  aber  gelegentlich  eine  ihm  gerade  zugängliche 
Quelle,  auf  die  ihn  Thirion  hinweist,  selbst  nachschlägt  und  seinen  Text  auf 
Grund  der  Quelle  etwas  erweitert  oder  verändert.  Dass  er  aber  trotzdem 
durchaus  auf  Thirion  fusst,  das  lässt  sich  an  solchen  Stellen  schlagend  nach- 
weisen, wo  die  Erzählung  Thirions  nicht  streng  logisch  vorwärts  geht,, 
sondern  etwas  kraus,  zusammenhangslos,  von  Eigenbemerkungen  durchsetzt 
ist  und  infolge  dessen  die  Quellen,  soweit  solche  zugrunde  liegen,  ausseror- 
dentlich häufig  wechseln.  Herr  D.  macht  alle  Sprünge  Thirions  mit,  folgt 
ihm  getreulich  auf  allen  Irrwegen  des  Quellenlabyrinths  und  lässt  im  Quellen* 
citat  eine  Lücke,  wenn  die  betreffende  Bemerkung  von  Thirion  selbst  stammt. 
So  beispielsweise  Thirion  Seite  55  ff.,  Dietsch  Seite  38  ff. 


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394 


In  Sachen  von  Dietsch:  Evangelische  Kirche  von  Metz. 


Thirion: 
Versuchte  Rückberufung 
des  Pierre  Toussain. 
Die    Katholiken    versu- 
chen einen  fremden  Fürs- 
ten zu  rufen. 
Die   allgemeine  Stimm- 
ung den  Katholiken  un- 
günstig, 

Beweis :  a.  Drei  Män- 
ner werden  mit  Kirchen- 
visitation beauftragt. 

b.  Noch  bedeutsamer 
•eine  Inschrift. 

c.  Verlangen  des  Ma- 
gistrats dem  Didier  Abria* 
ein  Kanonikat  zu  ver- 
leihen. 

Toussaint    vielleicht    in 
Metz. 

Merkwürdig,  dass  damals 
kein  lutherischer  Predi- 
ger in  Metz  war. 
Aber  Toussain  stand  in 
Korrespondenz  mit  Metz. 
1538  kommen  drei  Ana- 
baptisten nach  Metz. 
Calvin  damals  in  Strass- 
burg  ou  il  „suivait  at- 
tentivemeut  ce  qui  se 
passait  a  Metz". 


Calvins  Bruder  in  Metz. 
Butzer  in  Metz. 
Verfügung  der  Dreizeh- 
ner gegen  den  Aufenthalt 
Fremder. 

Calvin  trägt  sich  .mit 
der  Hoffnung  selbst  nach 
Metz  zu  kommen. 
Les  protestants  y  de- 
venaient  cependant  plus 
forts  et  plus  nombreux 
de  jour  en  jour. 


Dietsch: 
Dasselbe. 

Dasselbe. 


Dasselbe. 

Dasselbe. 

Dasselbe. 
Dasselbe. 


Quelle: 
Herrn  inj  ard,  corresp.  des 
reformateurs. 
Ferry  obs.  se'c. 


Meurisse  hist.  de  Tb  er. 
(von  D.  nicht  cidert). 

La  Hvere  ann.  de  Metz. 


Meurisse  hist   de  l'her. 

Meurisse  hist.  des  eve- 
ques. 


Dasselbe. 


Dasselbe. 


Dasselbe. 


Herminjard. 


Herminjard. 
La  Hyere. 


„Nun  kommt  die  Reihe  Calvini  opera  X  357. 
an  Calvin"  (Zwischenbe- 
merkungen über  Calvins 
Leben),  der  „in  Strass- 
burg  aufmerksam  ... 
den  Entwicklungsgang 
der  Reformation  in  Metz 
verfolgte". 

Calvini  opera  X  421. 
*      X  447. 

Calvini  opera  X  424. 


Dasselbe  umgestellt. 
Dasselbe. 

Dasselbe. 


Die  Zahl  der  Protestan- 
ten nahm  täglich  zu. 


Calvini  opera  Thiriot  X 
424,  Dietsch  XI  55. 


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In  Sachen  von  Dietsch;  Evangelische  Kirche  von  Metz. 


395 


Thirion: 
Verhältnisse  in  Deutsch- 
land, Tage  zu  Worms, 
Augsburg,  Gründung  des 
schmalkaldischen  Bun- 
des,  u.  s.  w.   u.  s.  w. 


Dietsch:  Quelle: 

Dasselbe:         Tage    zu  __ 

Worms   (Speier)   Augs- 
burg,     Gründung     des 
schmalkaldischen     Bun- 
des,  u.  s.  w.  u.  s.  w. 
Feineres  Plagiat  habe  ich  die  im   vorstehenden  gekennzeichnete  Art 
und  Weise   der  Benutzung  von  Thirions  Werk    genannt   und    doch   ist   das 
Verfahren  viel  schwerer  zu  verurteilen  als  das  Vorgehen  bei  dem  an   sich 
augenfälligeren   plumpen  Plagiat.    Wenn    es   bei   letzterem   zunächst  Worte 
oder  Sätze  sind,  die  als  entlehnt  in  die  Augen  fallen,  hier  ist  es  die  gesamte 
geistige  Arbeit  Thirions,   die   sich  Herr  D.   zu   eigen  macht.    Welche  Mühe 
hat  es  gekostet,  all  diese  Quellen  nacheinander  durchzustudieren,  sie  zu  ex- 
cerpieren,  kritisch  zu  sichten,  die  einzelnen  Stücke  untereinander  in  Zusam- 
menhang zu  bringen,  kurz  aus  dem  Wirrsal  der  Einzelheiten  das  ganze  fertige 
Bild  zu  schaffen  —  und   all  diesen  Aufwand  von  Mühe  und  Scharfsinn  giebt 
Dietsch  jetzt  als  eigene  Arbeit  aus. 

Doch  es  giebt  noch  ein  weiteres  Argument,  diese  Art  des  Plagiats  zu 
erläutern  und  das  führt  uns  gleichzeitig  zum  zweiten  Teile:  dem  plumpen 
Plagiat  über.  Wie  schon  das  Vorstehende  ergiebt,  ist  Herr  D.  kein  selb- 
ständiger Kopf  und  so  wird  es  ihm  besonders  schwer,  Übergänge  von  einem 
zum  andern  Absatz  zu  finden.  Unglücklicherweise  lassen  sich  diese  Ent- 
lehnungen aber  nicht  durch  eine  angeblich  gemeinsame  Quelle  decken. 
Thirion.  Dietsch. 

301.  Le  parlament  devancait  dans  270.  Das    Parlament    überbot    die 

son  zele  les  mesures  rigoureuses  prises      strengsten  Edikte  des  Königs. 
par  le  roi. 

335.  [Bericht  über  Olry  eingeleitet 
durch  folgende  Worte :]  Un  de  ceux 
qui  furent  victimes  de  ces  persecutions 
a  raconte*  lui-meme  ce  qu'il  endura 
dans  ces  tristes  jours;  il  a  consigne* 
ces  lugubres  Souvenirs  dans  un  opus- 
cule  .  .  .  insitute  la  persecution  de 
l'eglise  de  Metz. 

370.  Cette  lettre  recue  Bouffiers 
s'occupa  de  mettre  ä'  execution  les 
ordres  qu'elle  contenait 

377.  Le  terrible  exemple  fait  par 
Louvois  sur  Olry  et  les  autres  depor- 
tes  messins  semblait  en  effet  avoir 
frappe*  de  terreur  les  recalcitrants. 

377.  Neaumoins  le  ministre  ne  se 
faisait  aucune  illusion  au  sujet  de 
ces  abjurations  force'es. 


287.  [Bericht  über  Olry  eingeleitet 
durch  folgende  Worte:]  Jean  01ryr 
eines  der  Opfer  dieser  Verfolgungen 
hat  seine  Erlebnisse  in  einem  Werk- 
chen  unter  dem  Titel  „die  Verfolg- 
ung der  Kirche  von  Metz"  niederge- 
schrieben. 

309.  Der  Marquis  de  Bouffiers  be- 
eilte sich,  den  Befehlen  des  Ministers 
nachzukommen. 

314.  Die  Verbannung  Olrys  und 
einiger  der  vornehmsten  unter  seinen 
Glaubensgenossen  hatte  auf  die  Metzer 
Protestanten  niederschmetternd  ge- 
wirkt. 

314.  Weder  der  König  noch  seine 
Minister  konnten  sich  über  den  Wert 
dieser  unter  dem.  Stiefel  der  Drago- 
ner ....  vollzogenen  Bekehrungen 
täuschen. 

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396 


In  Sachen  von  Dietsch:  Evangelische  Kirche  von  Metz. 


Thirion. 
379.  Cependant  comme  la  surveil- 
lance  se  relächait  an  peu  .  .  .  beau- 
coup  de  re'forme's  en  profitaient  pour 
s'abstenir  de  prendre  part  aux  sacre- 
.ments  catholiques. 


Dietsch. 
316.  Wie  aber  die  Verfolgung  nach- 
liess,  so  erwachte  auch  der  protestan- 
tische Geist. 


Wir  sehen,  hier  tritt  schon  die  plumpe  Art  des  Plagiats  deutlich  her- 
vor. Zum  Beweis,  wie  gründlich  Herr  D.  diese  betrieben  hat,  wende  ich  mich 
jetzt  Stellen  zu,  in  denen  er  sich  ausdrücklich  auf  eine  Quelle  beruft  Der 
Nachweis  der  Abschreiberei  ist  hier  erbracht,  wenn  sich  herausstellt,  dass 
das  Buch  von  Dietsch  mit  dem  von  Thirion  charakteristische  Ausdrucksweisen 
und  Eigentümlichkeiten  gemein  hat,  die  in  der  angeblich  gemeinsamen  Quelle 
nicht  zu  finden  sind. 

Ich  habe  bereits  oben  ein  Beispiel  hierfür  erbracht;  weitere  finden 
sich  auf  Schritt  und  Tritt:     So 


Thirion  27. 
La  chapitre  de  la  cathl- 
drale  .  .  .  e*tait  compose 
de  quarante  membres. 


Thirion  27. 
sur  les  quels  il  y  avait .... 
quatre  officiers,  le  cer- 
chier, Fe'colatre,  le  coütre 
<et  Paumönier. 


Dietsch  4. 
Das  Kapitel   des  Mün- 
sters   bestand    aus    40 
Mitgliedern. 


Dietsch  4. 
zähltauf:  „den Wächter 
(cerchier),  den   Schola- 
ster,    den   Küster,   den 
Almosenier. 


Meurisse,    hist.   des 

ev.  27. 
Les  dignitez,  personnats 
Offices  de  cest  mere  eglise 
sont  (folgt  die  Aufzäh- 
lung): le  tout  ensemble 
faisant  quarante  pre- 
bendes. 

Meurisse  1.  c.  27. 
nennt:  Pausmonier,  l'e- 
scholatre  et  le  coustre. 


Man  beachte:  Die  Quelle  weiss  nichts  von  cerchier;  man  sehe  weiter 
-die  Reihenfolge  der  Ämter,  die  bei  Dietsch  und  Thirion  in  derselben  Weise 
von  der  Quelle  abweicht. 

Auch  auf  ganze  Abschnitte  lässt  sich  diese  Beobachtung  ausdehnen. 
In  seinem  ersten  Kapitel  Seite  2,  Zeile  24—31  giebt  uns  Herr  Dietsch  einen 
Überblick  über  die  Verfassungsverhältmsse  der  Stadt  Metz  im  12.  und  13. 
Jahrhundert,  Thirion  bringt  dasselbe  Seite  23,  Zeile  5—24  (er  ist  etwas  aus- 
führlicher).   Folgendermassen  lautet  die  Stelle: 

Le  maitre-e'chevin  repre'sentait   la  Der  Oberschöffe  .  .  .  war  der  Ver- 

rlpublique   dans    ses   relations   avec      treter  der  Republik  in  allen  auswär- 


les  e'trangers  .... 

Le  mattre-e'chevins  en  fonctions 
porvoyait  aux  vacances  qui  se  pro- 
duisaient  dans  le  conseil  pendant  son 
ann£e  et  s'attribuait  ordinairement  la 
premiere. 


tigen  Angelegenheiten. 

Die  im  Laufe  des  Verwaltungsjah- 
res freigewordenen  Stellen  wurden 
von  ihm  besetzt;  die  erste  im  Rate 
der  Schöffen  behielt  er  gewöhnlich  für 
sich  selbst. 


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In  Sachen  von  Dietsch:  Evangelische  Kirche  von  Metz.  397 

Les  treize  renouvells  integralement  Die  Dreizehner  wurden  jedes  Jahr 

chaque  annee  le  jour  de  la  chande-  am  Tage  Lichtmess  vollständig  er- 
leur  ätaient  juges  sans  appel  au  cri-  nenert.  Die  Verwaltung  der  Stadt 
minel  ....  und  die  hohe  Gerichtsbarkeit  in  Cri- 

minalsachen  lag  in  ihren  Händen. 

Thirion  verweist  für  die  Gesamtdarstellung  dieser  Verhältnisse  auf 
Klippfei,  Metz  cite*  episcop.  et  imperiale  p.  24 ;  auch  Dietsch  citiert  lediglich 
Klippfei.    Für  unsere  Stelle  geben  beide  keine  bestimmte  Seitenzahl. 

Sehen  wir  nun,  wo  sich  der  betreifende  Auszug  bei  Klippfei  findet. 
Auf  Seite  145  sagt  er : 

Le  maitre  e'chevin  ätait  le  representant  de  la  cite  (nicht  re*publique 
wie  Thirion  und  —  Dietsch  schreiben)  dans  ces  relations  avec  les  puissan- 
ces  e*trangeres.  Auf  derselben  Seite  findet  sich  noch:  Le  maitre  e'chevin 
pourvoit  ä  tous  les  offices  vacants,  um  aber  den  zweiten  Teil  des  Dietsch- 
Thirionschen  Satzes  zu  belegen  müssen  wir  schon  vier  Seiten  weiter  gehen. 
Da  heisst  es :  Enfin  il  devait  .  .  .  se  donner  ä  lui-meme  le  premier  ^chevinat. 

Von  der  Wahl  der  Dreizehner  ist  gar  erst  Seite  156/7  die  Rede  und  über 
ihre  Kompetenz,  die  Dietsch  -  Thirion  in  demselben  Absätze  charakterisieren, 
liest  man  Seite  159:  Au  criminel  les  treize  jugeaient  souverainement  et 
sans  appel. 

Also  Herr  Dietsch  hat  genau  wie  Thirion  den  kleinen  Passus  von  5 
Zeilen  zusammengestellt  aus  Klippfei  Seite  145,  148,  156,  157  und  159.  Eine 
merkwürdige  Geistesverwandtschaft. 

Auf  Seite  90  erzählt  Dietsch,  Seite  111  Thirion  von  einer  Verschwö- 
rung zur  Zeit  Vieillevilles.    Da  heisst  es 

Thirion.  Dietsch. 

Un  complot  fut  tram£  en  1555  par  Die  mit  Vieilleville  unzufriedenen 

les  cordelier8  de  Metz  en  vue  de  Franziskaner  zettelten  eine  Verschwö- 
livrer  la  ville  au  gouverneur  espagnol  rung  an,  wodurch  die  Stadt  in  die 
du  Luxembourg  ...  La  conjuration  Hände  des  spanischen  Gouverneurs 
fout  d&ouverte  et  les  Espagnols  qui  von  Luxemburg  gespielt  werden  sollte, 
s'avancaient  dejä  pour  susprendre  la  Sie  wurden  aber  bei  Zeiten  entdeckt, 
place  furent  repousstSs  par  les  Fran-  die  auf  Metz  marschierenden  Spanier 
cais.  Quatorze  des  moines  coupables  geschlagen  und  14  Franziskaner  auf 
furent  pendus.  Befehl  Vieillevilles  gehangen. 

Thirion  citiert  hier  als  Quelle  Carloi  mem.  de  Vieilleville,  Dietsch 
desgleichen.  Thirion  hat  von  dem  fünfbändigen  Werke  weder  Band-  noch 
Seitenzahl  genannt,  auch  Dietsch  unterlässt  es.  Und  nun  schlage  man  die 
Geschichte  bei  Vieilleville  (Band  III)  nach:  Sie  zieht  sich  (unterbrochen  von 
einigen  andern  Erzählungen)  hin  von  Seite  249  bis  Seite  349.  Ist  es  denk- 
bar, dass  zwei  Leute  in  c.  6  Zeilen  unabhängig  von  einander  über  den  Inhalt 
von  100  Seiten  mit  denselben  Worten  referieren! 

Herr  Dietsch,  sollte  man  meinen,  ist  gründlichst  überführt.  Doch  er 
wird  sich  auch  hier  noch  zu  helfen  wissen.  Das  ist  die  berühmte  Duplicität 
der  Thatsachen,  wird  er  sagen.  Wie  schon  öfter  zwei  grosse  Geister  unab- 
hängig voneinander  dieselbe  Entdeckung  gemacht  haben,   so  hat  auch  hier 


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398  In  Sachen  von  Dietsch:  Evangelische  Kirche  von  Metz. 

dieselbe  Eingebung  zwei  Leuten  zu  demselben  Resume*  verhelfen.  Und  diese 
Duplicität  hat  noch  weiter  geführt:  Dietsch  hat  sogar,  selbstverständig  an- 
abhängig von  Thirion,  dieselben  Fehler  gemacht  wie  der  Gelehrte  aus  Nancy. 

Seite  2  erzählt  Herr  Dietsch,  dass  die  Dreizehner  jedes  Jahr  zu  Licht- 
raess  vollständig  erneuert  wurden.  Schlägt  man  aber  seine  angebliche  Quelle, 
Klippfei,  auf,  so  findet  sich  (S.  156/7),  dass  am  Lichtmesstage  wohl  die  Ver- 
eidigung der  Dreizehner  stattfand,  dass  die  Wahl  aber  8  Tage  früher,  am 
25.  Januar,  gewesen  ist. 

Und  was  sagt  Thirion?  (p.  23;  Quelle:  Klippfei):  Les  treize  renou- 
veles  inte*gralement  chaque  anne'e  le  jour  de  la  chandeleur! 

Weiter:  Dietsch  Seite  3—4  schildert  die  kirchlichen  Verhältnisse  vor  der 
Reformation.  Als  Quelle  giebt  er  an  Meurisse,  histoire  des  ävgques  S.  26—30. 
Unter  anderem  sagt  er:  Der  geistliche  Verwaltungssprengel  bestand  ausser 
dem  Kapitel  des  Münsters  aus  12  Kollegialkirchen,  dreiundzwanzig  Abteien, 
zwei  und  dreissig  Klöstern  u.  s.  w. 

Meurisse  führt  an  der  angegebenen  Stelle  die  einzelnen  Kollegiate  und 
Klöster  auf,  ohne  bei  den  letzteren  eine  Zahl  zu  nennen.  Zählen  wir  nach, 
so  ergiebt  sich,  dass  es  nicht  23  sondern  22  Klöster  sind.  Herr  Dietsch 
scheint  also  falsch  addiert  zu  haben.  Und  was  sagt  Thirion?  (S.  27,  Quelle: 
Meurisse  hist.  des  ev6ques):  Au  point  de  vue  spirituel,  Peglise  de  Metz 
comprenait  le  chapitre  de  la  cathe'drale,  douze  collegiales,  vingt-trois  ab- 
bayes,  trente  deux  monasteres  etc.  Dietsch  und  Thirion  haben  also  beide 
unabhängig  von  einander  22  Namen  in  derselbee  Weise  falsch  addiert  Man 
sieht,  auch  heute  kommen  noch  Wunder  vor. 

Dietsch 8)  erzählt  Seite  186,  •  Meurisse  schätze  die  Protestanten  „auf 
zwei  Drittel  der  Gesamtbevölkerung  der  Stadt"  und  verweist  hierbei  auf 
Meurisse  histoire  de  Phere*sie  S.  505. 

Bei  Meurisse  steht  aber  gerade  umgekehrt:  catholiques  qui  fönt 
aujourd'hui  .  .  .  plus  des  deux  tiers  de  la  ville. 

Und  was  sagt  Thirion?  (206/7,  Quelle:  Meurisse  hist.  de  l'hettrie  ä 
Metz  505):  L'e>eque  Meurisse  .  .  estimait  qu'ils  formaient  (scilicet:  les  pro- 
testants)  alors  ä  peu  pres  les  deux  tiers  de  la  population  urbaine. 

Will  Herr  Dietsch  noch  mehr  hören? 

Ich  habe  in  der  ersten  Recension  gesagt,  dass  Herr  D.  das  Buch  von 
Thirion  in  unerlaubter  Weise  benutzt  habe;  heute,  nachdem  mich  Herr  D. 
zu  einer  nochmaligen  Prüfung  des  Verhältnisses  der  beiden  Werke  veranlasst 
hat,  muss  ich  mein  Urteil  in  etwas  ändern.  Heute  sage  ich,  das  Buch  von 
Dietsch  ist  in  wesentlichen  Teilen  ein  dreistes  Plagiat. 

Herr  D.  behauptet,  er  citiere  Thirion,  wo  er  ihn  benutzt  habe.  Herr 
Pfarrer  Dietsch  hat  damit  einen  Irrtum  begangen. 

Metz.  Dr.  Wolfram. 


3)  Das  Beispiel  ist  bereits  von  anderer  Seite  beigebracht. 

»^^Sl«^« 


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Recensionen.  399 


Recensionen. 

Jahrbuch  der  Gesellschaft  für  Lothringische  Geschichte  und  Altertums- 
künde.  I.  Jahrg.  1888—89.  Metz.  333  S.  6  Mark.  —  Ange- 
zeigt von  H.  V.  Sauerland  in  Trier. 

Wohl  noch  nie  ist  irgendwo  im  Gobiete'des  deutschen  Reiches  ein 
.geschichtlicher  Verein  unter  so  schwierigen  Verhältnissen  entstanden  als  der 
zu  Metz,  wo  einem  solchen  Unternehmen  scharfe  konfessionelle  und  nationale 
Gegensätze  widerstrebten.  Um  so  erfreulicher  ist  die  durch  das  vorliegende» 
erste  Jahrbuch  des  dortigen  Vereins  bekundete  Thatsache,  dass  es  gelungen 
ist  jene  Schwierigkeiten  zu  überwinden.  Am  20.  Sept.  1888  erschien  der 
vom  Bezirkspräsidenten  Freiherrn  von  Hammerstein  und  dem  Bezirksarchiv- 
direktor Dr.  Wolfram  unterzeichnete  Aufruf  zur  Bildung  eines  Vereins,  der 
»ich  dann  am  13.  Oktober  konstituierte  und  schon  kaum  nach  Jahresfrist 
über  100  Mitglieder  aus  den  verschiedensten  konfessionellen  und  nationalen 
Parteistellungen  zählt.  Dass  aber  diesem  äusseren  Gedeihen  auch  ein  frisches 
inneres  Leben,  welches  sich  in  Förderung  der  geschichtlichen  Forschung  be- 
thätigt,  entspricht,  beweist  der  reiche  Inhalt  des  ersten  Jahrbuches,  in  welchem 
uns  15  grössere  und  6  kleinere  Beitrage  zur  Kenntnis  der  Lothringischen 
Geschichte  und  Altertumskunde  geboten  werden.  Jedoch  befinden  sich  unter 
diesen  Beiträgen  auch  mehrere,  welche  nicht  nur  für  die  besondere  Geschichte 
des  Lothringischen  Landes,  sondern  auch  für  die  allgemeine  Geschichte  von 
Interesse  sind.  Was  zunächst  die  Zeit  der  Römerherrschaft  betrifft,  so  ist  in 
dieser  Beziehung  ein  Aufsatz  von  Dr.  A.  Hoffmann-Metz  über  „die  ßagau- 
densäule  von  Merten  im  Museum  von  Metz"  hervorzuheben.  Darin 
wird  das  gewaltige,  etwa  12  Meter  hohe  Sänlenmonument,  das  im  Jahre  1878 
bei  Saarlouis  auf  lothringischem  Gebiete  in  seinen  Trümmern  aufgefunden 
wurde,  in  recht  klarer  Darstellung  als  ein  Denkmal  hinzustellen  versucht,  das 
den  Sieg  versinnbilden  sollte,  welchen  Maximian,  der  bekannte  Mitkaiser 
Diokletians,  im  Jahre  285  n.  Chr.  über  die  Bagauden  im  nordöstlichen  Gal- 
lien errungen  hat.  Für  die  allgemeine  Geschichte  des  Mittelalters  sind  von 
Bedeutung  drei  Arbeiten  Dr.  Wolfram's:  die  eine  bringt  6  „angedrückte 
Kaiserurkunden"  aus  den  Jahren  997,  1056,  1150,  1210,  1214  und  1215; 
die  zweite  liefert  „Regesten  der  im  Bezirks-  und  Hospitalarchiv  zu 
Metz  befindlichen  Pap  st  Urkunden;  wichtiger  noch  als  beide  ist  die 
dritte,  welche  „kritische  Bemerkungen  zu  den  Urkunden  des  Ar- 
nulfsklosters"  enthält  und  in  einer  sehr  sorgfältigen  Untersuchung  von  den 
20  ältesten  Urkunden  dieser  Abtei  aus  der  Merovinger-  und  Karolingerzeit 
8  als  gefälscht  erweist  und  dann  auch  noch  nach  einer  Besprechung  der 
beiden  (gefälschten)  Bullen  Leo's  IX.  für  das  Arnulfkloster  und  für  das 
Metzer  Domkapitel  (Reg.  Pont.  ed.  II.  Nr.  4186  u.  4187)  den  bisher  un- 
edierten  Wortlaut  zweier  älterer  Papsturkunden,  Calixt's  IL  und  Innocenz7  II. 
mitteilt.  Bezüglich  der  von  mir  au  zweiter  Stelle  genannten  Papstregesten 
kann  ich  hier  als  Verbesserung  bezw.  Ergänzung  noch  bemerken,  dass  Nr.  135 
und  139  (S.  213  n.  214)  irrige  Datierungen  haben,  für  welche  1379  Aug.  29 

Weitd.  Zeitichr.  f.  Oeach.  u.  Kunst    VIII,    IV.  30 

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400 


Recensionen. 


und  1384  März  28  einzustellen  sind;  dass  ferner  zwischen  Nr.  139  und  140 
folgendes  Regest  nachzutragen  ist: 

1387  Jul.  9.  Clemens  VII.  incorporat  ecclesiam  parochialem  de  Roseriis 
ad  Salinas  capitulo  ecclesiae  cathedralis  Metensis.     „Romana  mater  ccclesia." 

Dat.  Avinione  7.  Jd.  Jul.  pont.  a.  9.    M.  Bez.  A.  or.  c.  sig. 

Aus  der  neueren  Geschichte  hebe  ich  hervor  einen  von  dem  eingebornen 
(kath.)  Pfarrer  Paulus  in  Puzieux  gelieferten  Beitrag:  „Politique  d'annexion 
francaise  en  Lorraine  ä,  la  flu  du  XVII.  siecle."  Derselbe  bringt  eine 
von  dem  franz.  Generalprokurator  Ilavault  im  vorletzten  Jahrzehnt  des  17. 
Jahrh.  verfasste  Denkschrift  über  die  Mittel  und  Wege,  wie  man  französischer- 
seits  die  Sympathieen  der  Bevölkerung  Lothringens  für  Frankreich  gewinnen 
könne  und  solle.  Diese  Denkschrift  liefert  für  die  Geschichte  den  ganz  un- 
bcwus8ten  Beweis,  dass  es  damals,  also  130  Jahre  nach  der  Annexion  von 
Metz,  Toul  und  Vcrdun,  den  Franzosen  noch  gar  nicht  gelungen  war,  die 
alte  Anhänglichkeit  der  Lothringer  ans  deutsche  Reich  schwinden  zu  machen 
und  diese  für  Frankreich  günstig  zu  stimmen.  Und  so  enthält  denn  diese 
Denkschrift  auch  für  die  Staatsmänner  und  Politiker  der  Neuzeit  die  wichtige 
Lehre,  wie  thöricht  das  ungeduldige  Verlangen  sei,  dass  ebenderselbe  Volks- 
stamm, der  seit  kaum  zwei  Jahrzehnten  wieder  dem  deutschen  Reiche  zurück- 
gewonnen ist,  nun  auch  in  dieser  so  kurzen  Zeit  seine  politischen  Sympa- 
thieen und  Antipathiccn  schon  gewechselt  haben  müsse.  Erst  viel  Geduld 
und  viel  Zeit  kann  und  wird  diese  Änderung  wirken. 


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\ 


Kedlgtrt 
▼on  Or.  Hettner  In  Tri« 

und 
Professor  Dr.  Uunprochi 

In  Bonn. 


der 


*    Vorlag 

der 

FR.   LINTZ'schon 

Buchhandlung 

In  Trior. 


Westdeutschen  Zeitschrift  für  Geschichte  und  Kunst, 

«gleich  Organ  der  historisch-antiquarischeR  Vereine  zu  Backnang,  Birkenfeld,  Dfirk- 
keha,  Dnsseldorf,  Frankflirt  a.  M.,  Karlsruhe,  Mainz,  Mannheim,  Metz,  Neuss,  Speyer, 
Strasburg,  Stuttgart  and  Worms,  sowie  des  anthropologischen  Vereins  zu  Stuttgart. 

♦ 


Januar. 


Jahrgan?  VIII,  Nr.  1. 


1889. 


Dm  Korreepondensblatt  erscheint  in  einer  Auflage  von  360O  Exemplaren.    Inserate  a  85  Pfg.  für  die 

gespaltene  Zeile  werden  von  der  Verlagehandlung  und  allen  Inseraten -Bureaus  angenommen,  Beilagen 

Bsoh  Uebereinkunft.  —  Die  Zeitschrift  erscheint  vierteljährlich,   das  Korrespondensblatt  monatlich.  — 

Abonnementepreis  15  Mark  fttr  die  Zeitschrift  mit  Korrespondensblatt,  für  letzteres  allein  5  Hark. 


Neue  Funde. 

1.  Flombont,  8  Dez.  [Fränkische  Altertümer.] 
Beim  Umroden  eines  Ackerfeldes  fand  man 
zwei  frankische  Gräber  und  darin  verschie- 
dene, noch  guterhaltene  wertvolle  Gegen- 
stände, zwei  Schwerter,  Armreife,  eine 
Anzahl  Ringe  und  noch  andere  Metall- 
gegenstände. 

2.  Grenzhausen.  Ende  November  wurde  das 
Burgverliese  des  Turmes  der  Burg  Grenzau, 
welche  durch  Balduin  von  Trier  1347  zer- 
stört worden  ist,  geöffnet,  um  von  der 
Erdoberfläche  einen  Eingang  anzulegen, 
welcher  die  Besteigung  des  Turmes  von 
Innen  ermöglichen  soll.  Bei  dieser  Ge- 
legenheit wurden  im  Innern  verschiedene 
Gegenstände,  Krüge,  Überreste  von  Stroh, 
welche  durch  das  lange  Lagern  zusammen- 
gefilzt und  torfartig  verwachsen  sind,  sowie 
eine  Büchse,  Steinkugeln  etc.  vorgefunden* 

3.  Niedermendig.  In  der  hiesigen  roma- 
nischen Kirche  wurden  Wandmalereien  aus 
dem  13.  Jh.  blossgelegt.  Bis  jetzt  sind, 
laut  der  „Cobl.  Volksztg.",  sichtbar :  ein 
jüngstes  Gericht,  die  zwölf  Apostel  und 
eine  Figur  des  h.  Christ  ophorus  von  etwa 
6  m  Grösse. 

4.  Roftzheim  (Rgb.Köln).  In  der  hiesigen  Pfarr- 
kirche sind  Wandmalereien  unter  de  r  Tünche 
gefunden  worden.  Die  Apostelbilder,  welche 
alle  drei  Wände  des  Chores  ehemals  be- 
deckten, gehören  dem  Ende  des  15.  Jh.  an; 
sie  tragen  sämtlich  Spruchbänder  mit  je 
einem  Artikel  des  apostolischen  Glaubens- 
bekenntnisses. Von  gleichem  Alter  wie  die 
Apostelbilder  sind  die  Blumenranken,  welche 


die  Gewölbe  im  Chor  und  in  der  Turm- 
halle schmücken.  Das  jüngste  Gericht  auf 
dem  Triumphbogen  scheint  um  die  Mitte 
des  16.  Jhs.  entstanden  zu  sein;  wohl  etwas 
jünger  ist  der  h.  Christophorus  auf  der 
westlichen  Wand  der  Turmhalle.  Die 
Malereien  werden  gegenwärtig,  soweit  es 
noch  möglich  ist,  im  engen  Anschluss  an 
das  Vorgefundene  wieder  hergestellt.  Das 
Kirchlein  stammt  aus  der  spätromanischen 
Zeit;  1497  erhielt  es  seine  spätgothischen 
Gewölbe  und  andere  der  damaligen  Bau- 
weise entsprechende  Veränderungen.  Die 
Seitenmauern  wurden  im  Laufe  der  Jahr- 
hunderte dreimal  mit  Mörtel  überzogen; 
an  jedem  Verputze  sind  die  Spuren  ein- 
stiger Bemalung  wahrnehmbar.  Der  letzte 
Verputz  war  mehrmals  übermalt. 

Friesland.  [Inschrift  der  Hludana].  In  der  5. 
ersten  Hälfte  des  August  l>  1888  ist  bei 
dem  ungefähr  8  km  nordwestlich  von  Leeu- 
warden  in  Friesland  gelegenen  Dorfe  Beet- 
gum  ein  wichtiges  Votivdenkmal  gefun- 
den worden,  die  erste  römische  Lapidar- 
inschrift des  friesischen  Bodens.  Der 
59  cm  tfreite,  22  cm  tiefe  und  noch  bis 
64  cm  hohe  Stein  kam  zu  Tage  bei  dem 
Abgraben  eines  der  gerade  in  Friesland 
zahlreichen  künstlichen  Erdhügel,  welche 
dort  „terpen"  heissen2),  und  zwar  an  der 

*)  Die  Angaben  über  den  Fandtag  und  die  erste 
Veröffentlichung  schwanken ;  s.  Pleyte  und  Boiase- 
vain  an  den  weiterhin  angeführten  Stellen. 

*)  Ausführlich  handelt  Über  terpen  Acker 
Stratingh,  aloude  Staat  I  (1849)  s.  190  ff.,  welcher 
auf  der  Karte  in  Teil  II  Abt.  2  zugleich  die 
noch  vorhandenen  Hügel  verzeichnet  hat;   ferner 

O 


_    3    — 


—    4    — 


Nordseite  desselben  in  einer 
Tiefe  von  2  m,  etwa  4  m  über 
dem  Meere;  schon  am  18. 
August  wurde  er  dem  Pro- 
vinzialmuseum  zu  Leeuwarden 
einverleibt.  Nach  kurzen  und 
ungenügenden  Veröffentlich- 
ungen in  Zeitungen8)  wurde 
der  Fund  eingehend  bespro- 
chen von  den  holländischen 
Gelehrten,  denen  ja  hierbei 
der  Vortritt  gebührte,  1)  von 
Dr.  W.  Pleyte  in  den  „Vers- 
lagen der  kgl.  Akad.,  letter- 
kunde«  III  6  p.  58,  2)  von 
Prof.  Boissevain  zu  Gronin- 
gen in  der  Zeitschrift  „De 
vrye  Fries«  XVII  (1888)  p. 
327  (mit  einem  Lichtdruck) 
und  3)  von  demselben  in  der 
Mnemosyne  1888  p.  439.  Mir 
liegt  ausser  einer  von  Pleyte 
an  mich  und  einer  von  Boisse- 
vain an  Mommsen  gesandten 
Abschrift  noch  durch  Pleyte's 
Güte  ein  wohlgelungener  Ab- 
klatsch vor.  Die  neben- 
stehende Abbildung  ist  die 
getreue  phototypische  Wie- 
dergabe einer  Aufnahme  des 
Hofphotographen  Th.M.Staas 
in  Leeuwarden,  welche  für  diesen  Zweck 
bereitwilligst  zur  Verfügung  gestellt  wor- 
den ist. 

Wir  sehen  oben  den  unteren  Rest  einer 
sitzenden  weiblichen  Figur,  welche  ur- 
sprünglich offenbar  in  einer  Nische  oder 
aedicula  dargestellt  war,  ähnlich  wie  auf 
den  Denkmälern  der  Nehalennia,  Matronen 
und  anderer  Göttinnen.  Ausser  den  Füssen 
und  dem  herabhängenden  Gewände  lässt 
sich  keine  Einzelheit  des  Reliefs  mehr  er- 
kennen ;  nach  den  fehlenden  Stücken  hat 
man,  wie  ich  höre,   eifrig  aber  vergeblich 

Janssen,  Bonn.  Jahrb.  43  (1867)  S.  57  ff.  Die  von 
Plinius  nat.  h.  16  §  3  im  Lande  der  Chauci  er- 
wähnten Humuli'  waren  wohl  solche  terpen.  — 
Das  Nähere  über  den  Beetgumer  Hügel  findet  man 
bei  Boissevain  in  De  vrije  Fries  17,327. 

8)  Von  diesen  liegt  mir  der  Leeuwarder  Cou- 
rant  vom  21.  August  vor,  welche  Nummer  ich 
ebenso  wie  die  später  in  erwähnende  Photographie 
und  den  vrije  Fries  Herrn  W.  B.  S.  Boeles  in 
Leeuwarden  verdanke. 


gesucht.  Unter  der  Figur  steht  folgende 
Inschrift  mit  wohlgeformten  Buchstaben, 
deren  Höhe  in  den  fünf  Zeilen  50,  50,  45, 
45,  43  mm  beträgt 

OEAEHLVDANAE 
C0NDVCT0RES 
PISCATVSMANCIPI 
Q-VALERIO'  SECV 
NDO    a   V  -  S  •  L  •  M 
Der  Stein  ist  links  und   rechts  etwas 
beschädigt  und  daher  ist  je  der  erste  Buch- 
stabe von  Z.  1,  3,  4,  sowie  je  der  letzte 
von  Z.  1,  2,  3   nicht  vollständig  erhalten. 
Die  Lesung  steht  aber  völlig  sicher ;  denn 
dass  am  Ende  der  3.  Zeile   ein  E   einzu- 
setzen ist   —   mögen  die  Querstriche   ur- 
sprünglich  dagestanden   haben   oder  vom 
Steinmetzen  vergessen  worden  sein  —  un- 
terliegt nach  dem  Zusammenhang  keinem 
Zweifel.  —  Z.  1  nach  HLV  steht  übrigens 
deutlich  D,  nicht  etwa  B. 

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—    5    — 


—    6    — 


DeaeRludanae  conductores  piscatus  man- 
che] Q(umto)  VcUerio  Secundo  v(otum)  s(ci~ 
vervnt)  l(ibente$)  m(erüo). 

Diese  Göttin  ist  bereits  aus  mehreren 
Inschriften  bekannt: 

1)  DEAE  HLVDAKE,  gef.  inBirten*), 
dann  in  Cleve,  jetzt  im  Univ.-Musenm  zu 
Bonn  (von  mir  kopiert).    Bramb.  150. 

2)  ///VD  *  SAC,  bei  Nymwegen  gef.,  jetzt 
in  Utrecht  (von  mir  kopiert).  Bramb.  106. 
Janssen,  dessen  Kunst  Inschriften  zu  lesen 
ebenso  wie  seine  Urteilsfähigkeit  nicht  her- 
vorragend waren,  gab  B.  J.  23,  169  die 
ganz  unmögliche  Lesung  und  Erklärung: 
Vofago)  sac(rum).  Es  steht  vielmehr,  wie 
ich  bereits  in  den  fitudes  däd.  ä  Lee- 
mans  1885  p.  239  ausgesprochen  habe, 
D  da  und  vor  VD  kann  etwas  ausgefallen 
sein.  Es  lässt  sich  vermuten :  [L] VD  oder 
[FL]VD. 

3)  ILV0ENAE  (aus  der  Zeit  von 
Alexander  Severus)  gef.  in  Iversheim  bei 
Mönstereifel,  jetzt  im  Prov.  -  Museum  zu 
Bonn.  B.  J.  50  S.  184.  Von  mir  revidiert 

Dagegen  gehört  nicht  hierher  das  am 
Monterberge  bei  Calcar  gefundene  Frag- 
ment Br.  188,  auf  welchem  Schneider  B. 
J.  22,  62  DEA  [Druckfehler  für  DEAE] 
HLV///ENJE  las,  während  nach  Janssen 
B.  J.  23,  170  DEAE  HLVjDENiE  „sehr 
deutlich  steht".  Ich  habe  den  Stein  in 
Leiden  sorgfältig  und  wiederholt  unter- 
sucht und  gefunden,  dass  zu  Anfang  der 
2.  Zeile  kein  D  steht  oder  gestanden 
haben  kann,  die  Reste  ///:  vielmehr  auf 
C  fuhren;  ferner  ist  Z.  1  H  von  L  viel- 
leicht durch  eine  Interpunktion  getrennt. 
Danach  würde  zu  lesen  sein  HLVCENJC 
oder  HLVCEN^),  und  diese  Göttin  hat 
sich  1881  in  Mainz  gefunden:  Virodacti 
»ve  Lucenae,  s.  Jak.  Keller,   1.  Nachtrag 

*)  Janssen,  Bonn.  Jahrb.  28  S.  172  bezweifelt 
diesen  Fundort,  aber  nur  infolge  seiner  Annahme, 
dieser  Stein  müsse  ebenso  wie  die  andere  Hludana- 
Inschrift  Bramb.  188  anf  dem  Monterberg  gefanden 
sein.  Diese  Voraussetzung  ist  an  sich  schon  yöllig 
haltlos.  Janssen  irrt  ferner  mit  seiner  Behaup- 
tung, Birten  werde  erst  von  Buggenhagen  (179*) 
als  Fundort  angegeben ;  denn  bereits  In  de  Betouw, 
de  ar.  1783  p.  13  sagt  ausdrücklich:  aram  in  <pago 
Arten  enttarn,  und  es  liegt  kein  Grund  vor,  dieses 
Zeugnis  in  Zweifel  zu  ziehen.  Dazu  kommt,  dass 
Br.  188,  wie  sich  ergeben  wird,  der  Hludana  oder 
Hludena  gar  nicht  geweiht  ist. 


(in  der  Mainzer  Zeitschr.  1883)  Nr.  84». 
Die  Vermutung,  dass  sie  mit  Lucina  iden- 
tisch sei,  ist  ebenso  unbewiesen  und  un- 
sicher als  naheliegend. 

Über  die  Göttin  Hludana  oder  fflufrena, 
welche  wir  also  in  ganz  verschiedenen,  aber 
rein  germanischen  Gebieten  der  Germania 
inferior  verehrt  finden,  handelt  Jakob  Grimm, 
Myth.  I4  S.  212.  Er  nimmt  die  schon  von 
Thorlacius  nachgewiesene  Identität  mit  der 
aus  altnordischen  Quellen  bekannten  Göttin 
Hlodyn  an,  deren  Name  „Schirmerin  der 
Feuerstätte"  bedeute. 

Es  ist  dies,  wie  gesagt,  die  erste  Stein- 
inschrift, welche  in  Friesland,  überhaupt 
nördlich  vom  Altrhein  in  Holland  zu  Tage 
gekommen  ist.  Die  bisherigen  epigraphi- 
schen Funde  beschränkten  sich,  soviel  ich 
weiss,  auf  zwei  Stempel 5)  von  „metallenen" 
(offenbar  bronzenen)  Gefässen,  welche  sich 
1777  in  einem  Tumulus  auf  Texel  fanden, 
und  den  Graffito  auf  einem  1844  zu  Sta- 
voren  in  Friesland  an  der  Zuydersee  zu 
Tage  gekommenen  Dolium. 6)  Dieser  Beet- 
gumer  Fund  mahnt  von  neuem  daran,  wie 
irreführend  Schlussfolgerungen  ex  silentio 
sein  können. 

Wir  finden  hier,  dass  eine  römische 
societas  mit  einem  manceps  als  ihrem  Ver- 
treter dort  den  Fischfang  gepachtet  hatte. 
Bekanntlich  wurden  vom  Staate  die  indi- 
rekten Abgaben,  sowie  die  Einkünfte  von 
staatlichen  Waldungen,  Weiden,  Gewässern, 
Salinen  und  Bergwerken  an  Aktiengesell- 
schaften  verpachtet;  cfrumenta  et  pecuniae 

*)  Nach  Van  Cuyck,  Besohrijying  (Amst. 
1780):  ADBAXIVS  F  und  MATVTIO  F. 

•)  Pleyte,  oudheden,  Friesland  Taf.  XIII, 
1  u.  8.  50.  Das  unten  defekte  Dolium  ist  nooh 
0,75  hoch;  es  hatte  wohl  einen  geraden  Boden 
und  war  nicht  (wie  Pleyte  nach  Amphoren  an- 
nimmt) zugespitzt.  Auf  den  mir  Ton  Herrn  Boeles 
gütigst  übersandten  Abklatschen  lese  ich  PLAT 
(entweder  N  mit  A  oder  A  mit  V  ligiert,  also  PIAN 
oder  PIAV).  P  ist  95  mm  hoch;  die  darauf  folgen- 
den Züge  sind  nicht  ganz  deutlich;  das  I  trifft 
oben  mit  der  ersten  Spitse  des  .Monogramms  zu- 
sammen, der  erste  Strich  des  a  bezw.  n  ist  wie 
gewöhnlich  in  der  Cursivschrift  weit  nach  unten 
gezogen  (s.  Corp.  L  L.  IV  tab.  I.).  Pleyte's  Fao- 
simile,  welches  übrigens  die  Buchstaben  linksl&uflg 
(in  SpiegelbUd)  gibt,  läset  die  obere  Hälfte  de« 
2.  Striches  von  N  weg.  Als  Gewichtsangabe  (pondo 
GIV  oder  GXV)  diese  Buchstaben  mit  Pleyte  zu 
erklären,  halte  ioh  für  bedenklich;  vieUeioht  sind 
es  Initialen  von  Personennamen.  ^-> 

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7     — 


—    8    — 


vectigales,  cetera  publicorum  fructuum  so- 
cietatibus  equitum  Romano rum  agitabantur* 
sagt  Tacitus  Ann.  4,  6.  Der  Staat  schloss 
aber  nicht  mit  der  Gesellschaft  ab,  sondern 
mit  deren  Vertreter,  dem  manceps,  der  des- 
halb auch,  allerdings  nicht  technisch,  als 
auctor  societatis  oder  princeps  publicanorum 
bezeichnet  wird  (Marquardt  EL8  S.  300). 
Bemerkenswert  ist  die  hier  wie  es  scheint 
zum  ersten  Male  vorkommende  Anfügung 
des  manceps  im  Ablativ.  Mommsen  teilt 
mir  über  diesen  Gegenstand  gütigst  folgende 
Auseinandersetzung  mit:  „Der  Form  nach 
neu  ist  wohl  der  Gegensatz,  in  welchem  hier 
die  conductores  zum  manceps  erscheinen, 
obwohl  er  sich  leicht  erklärt.  Bekanntlich 
werden  die  staatlichen  Verpachtungen  und 
Verdingungen  nach  römischer  Uebung  durch- 
gängig mit  Societäten  abgeschlossen;  aber 
bei  der  Licitation  selbst  tritt  für  die  So- 
cietät  immer  ein  einzelner  Mann  auf  und 
diesem  wird  zugeschlagen:  manceps,  sagt 
Festus  p.  151,  ist  gut  aliquid  a  popido  eruit 
conducitve,  quia  manu  sublata  significat  se 
auctorem  emptionis  esse  (vgl.  Staatsrecht  II8 
S.  430  A.  6).  Also  ist  der  manceps  der 
Vormann  der  conductores,  und  konnte,  wenn 
diese  eine  Dcdication  vollziehen,  hinzuge- 
fügt werden,  dass  dies  geschehen  sei  unter 
der  Vorsteherschaft  desselben,  mancipe  (so 
ist  offenbar  zu  lesen)  Q.  Valerio  Secundo. 
Genau  dasselbe  Rechtsverhältnis  drücken  die 
kaiserlichen  Verpachtungsbedingungen  für 
das  vipascensische  Bergwerk  in  Lusitanien- 
durch  die  Worte  conductor  und  socius  aus, 
neben  denen  dann  noch  der  regelmässig 
unfreie,  auf  keinen  Fall  an  der  Pacht  be- 
teiligte Geschäftsführer  (actor)  genannt 
wird;  der  manceps  konnte  auch  als  prin- 
cipaler  conductor  und  die  übrigen  Partici- 
panten  als  socii  aufgefasst  werden".  — 

Unsere  Inschrift  ist  die  erste,  welche 
conductores  piscatus  nennt,  wie  denn  über- 
haupt das  Verpachten  der  Fischerei  nicht 
häufig  erwähnt  wird.  Ich  führe  einiges 
hierauf  Bezügliche  an;  zunächst  die  von 
Böckh  im  „Staatshaushalt"  (3.  A.  von  M. 
Fränkel)  gegebenen  Nachweise.  rDie  At- 
tische Tempelbehörde  von  Delos  verpachtet 
Meeresgewässer,  sei  es  in  Rücksicht  des 
Salzgewinnes  oder  der  Fischerei"  (I  S.  372 
A.  c).  Böckh  schliesst  ferner  aus  Aristoteles 


Oecon.  II 2, 3,  dass  in  Byzanz  Seefischerei1) 
und  Salzverkauf  ursprünglich  dem  Staate  ge- 
hörten (ebendas.  und  S.  697).  Nach  Photins 
unter  Kvvtiog  [danach  Suidas]  waren  die 
Einkünfte  aus  dem  natürlich  verpachteten 
Thunfischfange  im  Meere  bei  Halae  (gegen- 
über von  Euboea)  vom  Staate  dem  Apollo- 
tempel am  Hymettos  überwiesen  (S.  268); 
nach  der  Inschrift  im  Corp.  I.  AU.  II 1050 
verpachtet  ein  Athenatempel  ein  Gewässer, 
vsXpa  (Nachtrag  Fränkels  S.  74*).  — 
Strabo  14  p.  642  erwähnt  zwei  sehr  ein- 
trägliche Seen  an  der  Kaystros-Mündung 
als  Eigentum  des  Ephesischen  Dianatem- 
pels; sie  wurden  der  Göttin  durch  „die 
Könige"  entrissen,  aber  durch  die  Römer 
wieder  zurückgegeben.  Später  hatten  pu- 
blicani  (örjfioanavai)  die  Gefalle  {rilrj)  ge- 
waltsam an  sich  gerissen,  jedoch  gelang 
es  in  Rom  der  Reclamation  Artemidors 
(also  etwa  in  sullanischer  Zeit)  die  Seen 
dem  Tempel  wiederzugewinnen  (s.  Böckh 
I  372).  —  Ferner  erwähnt  Polybius  VI 
17  ausdrücklich,  dass  auch  Flüsse  und 
Seen  von  den  römischen  Censoren  ver- 
pachtet wurden.  —  Der  Averner  und  Lu- 
criner  See  *olim  propter  copiam  piscium 
vectigalia  magna  praestabant'  liest  man  bei 
Servius,  Georg.  II  161,  wo  zugleich  von 
redemptores  die  Rede  ist«  Wenn  bei  Paulus 
ex  Festo  p.  121  steht:  'Lacus  Lucrinus  in 
vectigalibus  publicis  primus  locatur  fm- 
endus  ominis  boni  gratia',  so  bezieht  sich 
diese  Stelle  natürlich  ebenso  wie  die  vorige 
auf  den  Fischfang  und  besonders  auch  auf 
die  Gewinnung  von  Austern.  —  Ulpian,  Dig. 
43,  14,  1  §  7:  'Publicano,  qui  lacum  vel 
stagnum  conduxit,  si  piscari  prohibeatnr, 
utile  interdictum  competere  Sabinus  con- 
sentit :  et  ita  Labeo.  Ergo  et  si  a  munici- 
pibus  conductum  habeat,  aequissimum  erit 
ob  vectigalis  favorem  interdicto  eum  tuen.* 
(Vgl.  Marquardt  II2  S.  247).  —  Den  usus- 
fructus  eines  stagnum  erwähnt  derselbe 
Dig.  7,  4,  10  §3. 

Überraschend  neu  ist  nun  unsere  In- 
schrift als  Zeugnis  dafür,  dass  die  Römer 
ihren  Unternehmungsgeist  auch  auf  jenen 
Norden  erstreckten  und  zwar  für  die  Fische- 
rei.   Es  unterliegt  keinem  Zweifel,  ver- 

7)  Vgl.  Aber  den  Thunfiechfang  bei  Bjzanx: 
Kissen,  ital.  Landesk.  I  S.  Hl, 


Dibble 


_    9    — 


—     10    — 


dient  aber  ausdrücklich  hervorgehoben  zu 
werden,  dass  die  betr.  Gewässer  dem  Staate 
gehörten ;  es  mögen  in  Friesland  Seen  oder 
Flüsse8)  existiert  haben,  welche  Privat- 
oder Gemeinde  -  Eigentum  waren,  gewiss 
aber  verlohnte  es  sich  nicht  für  römische 
publicani,  diese  zu  pachten.  Die  hier 
bezeugte  Ausbeutung  erstreckte  sich  ver- 
mutlich 1)  auf  das  Meer,  2)  auf  die  lacus 
und  event.  stagna  und  3)  auf  Flüsse  und 
besonders  die  Flussmündungen.  Was  das 
Meer  betrifft,  so  schreibt  mir  Mommsen: 
„Dass,  soweit  das  römische  Gebiet  sich 
erstreckte,  wie  die  Küste  so  auch  der 
Meeresboden  im  öffentlichen  Eigentum 
standen  und  also  der  staatlichen  Verpach- 
tung unterlagen,  bedarf  keines  Beweises 
(vgl.  Marquardt  II»,  159).tf  —  Wie  weit 
von  der  Küste  übrigens  das  Meer  vom 
Staate  als  Eigentum  in  Anspruch  genom- 
men war,  ist  meines  Wissens  nicht  bekannt. 
Die  Fischer  werden  sich  jedenfalls  nicht 
weit  hinaus  auf  das  hohe  Meer  gewagt 
haben.  —  Über  lacus  und  stagna  sind  im 
Yorigen  bereits  Nachweisungen  gegeben. 
Interessant  sind  hierfür  besonders  noch  die 
Darlegungen  Nissens  (ital.  Landeskunde  I. 
S.  207  u.  307)  über  die  Fischerei  in  den 
Lagunen  des  adriatischen  Meeres  und  in 
den  Maremmen.  Er  fuhrt  an  der  letzteren 
Stelle  namentlich  auch  Rutilius  I  378  an, 
nach  welchem  die  Römer  die  Strandseen9) 
gleichfalls  als  Fischerbehälter  ausnutzten. 
—  Dass  die  Flussfischerei  besonders  ein- 
träglich ist  in  den  unteren  Stromläufen 
and  speziell  an  den  Mündungen  hat  man  in 
römischer  Zeit  natürlich  wohl  gewusst.  Man 
kannte  auch  den  Grund  davon.  Plutarch 
de  solertia  anim.  32  erwähnt  ausdrücklich, 
dass  Fische,  wenn  sie  laichen  wollen,  aus 
dem  Meere  in  die  Flüsse  ziehen  oder  Seen, 
welche  mit  dem  Meer  in  Zusammenhang 
stehen,  aufsuchen.  Dass  der  ldß$a£  aus 
dem  Meer  in  die  Flüsse  hinaufsteigt,  sagt 
Oppian  de  piscat.  I.  119  sq.  Der  Salm 
war  schon  im  Altertum  sehr  geschätzt,  in 
Aquitanien  wurde  er  sogar  allen  Seefischen 
yorgezogenJPlinius  9  §  68). 

*>  Private  laeu»  pitcatorü  kommen  in  den 
Digesten  50,  16,  4  §  6  vor.  Über  flumina  genüge 
es  auf  Dig.  43,  18  au  verweisen. 

•)  Vgl.  das  Ton  Nissen  S.  113  Aber  Fisch  er- 
rtafte  Angefahrte. 


Vergegenwärtigen  wir  uns  nun  die  Lage 
des  Fundorts  unserer  Inschrift  in  der  Rö- 
merzeit, soweit  dies  nach  den  gewaltigen 
Umgestaltungen  Hollands  überhaupt  mög- 
lich ist.  Soviel  wir  wissen,  haben  die 
bedeutenden  Meereinbrüche  und  Landab- 
reissungen  erst  in  nachrömischer  Zeit  statt- 
gefunden, vermutlich,  weil  der  Schutz  der 
Küste  gänzlich  verwahrlost  wurde;  dass 
die  Römer  in  dieser  Richtung  geeignete 
Massregeln  ergriffen  hatten,  lässt  sich  mit 
Wahrscheinlichkeit  annehmen.  Wenn  sie 
Festungen,  wie  z.  B.  die  vor  der  Mündung 
des  Altrheins  bei  Katwijk10)  anlegten,  so 
müssen  sie  auch  für  Uferbauten  zum  Schutze 
derselben  gesorgt  haben.  Es  lässt  sich 
aber  annehmen,  dass  sie  überhaupt  Vor- 
kehrungen zur  Sicherung  der  Küste  ge- 
troffen haben.  —  Nach  den  Untersuchungen 
holländischer  Gelehrter,  von  denen  hier 
besonders  die  vortrefflichen  Werke  von 
Stratingh  und  Van  der  Bergh11)  erwähnt 
seien,  floss  westlich  von  Beetgum  der  F 1  e  v  o, 
welcher  durch  die  fossa  Drusiana  ober- 
halb Arnheim  mit  dem  Rhein  verbunden 
war,  durch  Seen1*)  strömte  und  zwischen 
den  jetzigen  Inseln  Texel  und  Vlieland 
mündete18);  der  Name  hat  sich  ausser  in 
dem  dieser  Insel  noch  für  die  Meerenge 
das  'Vlie'  erhalten.  Hier  lag  das  Castell 
Flevum  (Tacitus  Ann.  IV,  72  und  nach  ihm 
Ptolem.  II,  11  §  12).  Östlich  von  Beetgum 
und  weit  näher  als  der  Flevo  war  ehedem  der 
im  8.  Jahrhundert  Bord  ine  (oder  Bordne) 


10)  Sie  lag  ziemlich  weit  westlich  von  dem 
jetsigen  Strande;  s.  Van  den  Bergh,  handboek  der 
xniddel-nederl.  Geographie,   2.  druk,   1872  p.  86  ff. 

")  S.  bes.  die  Karte  bei  Stratingh,  aloude 
Staat  (in  Teil  I)  und  die  bei  Van  den  Bergh, 
welche  scharfsinnige,  wenn  anch  natürlich  nioht 
in  allen  Einzelheiten  sichere  BekonstruktionsYer- 
snche  des  ehemaligen  Zustandet  dieses  Terrains 
geben  (die  Yan  den  Bergh's  speziell  für  die  frank- 
ische Zeit).  Ausserdem  Tgl.  Ph.  van  Blom,  De 
Middelzee.  in  dem  (mir  soeben  durch  die  Güte  des 
Herrn  E.  W.  Mo  es  in  Botterdam  zugehenden) 
Frieschen  Volksalmanak  voor  1889  p.  158—198  mit 
einer  Karte.  Auf  S.  169  findet  sich  hier  auch  die 
Inschrift  besprochen. 

t*)  Einen  oder  mehrere  lacus  erwähnen  Mjsla 
3,8  extr. ;  Plinlus  IV  f  101;  Tacitus  Germ.  84; 
Ann.  I  60;  II  8;  XIII  54.  Sie  sind  jetzt  in  der 
Zuydersee  vereinigt. 

")  Ton  Heia  und  Plinius  als  die  nördlichste 
Bheinmündung  betrachtg^^^ 


—  11  — 


—     12     — 


genannte  Fluss"),  welcher  zwischen  den 
jetzigen  Inseln  Terschelling  und  Ameland 
mündete.  Wahrscheinlich  ist  er  identisch 
mit  dem  im  6.  Jahrh.  von  Venantius  For- 
tunatus  VII,  7, 51  genannten  Bordaafluvius, 
und  vielleicht  verdankte  die  vom  Anon. 
Ravennas  p.  226,  3  (Parthey)  erwähnte 
fries.  Stadt  Bordonchar  ihm  den  Namen. 
Stratingh  vermutet  nicht  ohne  Wahrschein- 
lichkeit, dass  dieser  Fluss  zu  identifizieren 
ist  mit  dem  Vidrus  hei  Ptol.  IT,  11  §  1 
(wohl  auch  hei  Tacitus  Ann.  I  70  einzu- 
setzen19). Später  haben  die  Fluten  hier 
grosse  Landstrecken  weggerissen,  denn  wir 
finden  da  im  J.  1297  ein  Meer  erwähnt 
fmare  quod  Bordena  vocatur'),  welches 
dann  die  Midddzee  genannt  wurde.  An 
dem  südlichen  Ufer  des  Meerbusens,  in 
welchen  diese  Mittelsee  mündete,  liegt 
Beetgum.  Seit  dem  16.  Jahrh.  ist  hier 
wieder  künstlich  neues  Land  gewonnen 
worden.  Auf  den  archäologischen  Karten 
aber  von  Stratingh  (in  Bd.  II  2)  und  von 
Pleyte  lässt  sich  aus  dem  Fehlen  aller 
Alterturasfunde  erkennen,  wie  weit  hier 
das  Land  weggerissen  war. 

Hier  also,  in  einem  der  zwei  genannten 
Flüsse  oder  event.  in  beiden,  ferner  in  den 
mit  ihnen  zusammenhängenden  Binnenseen, 
in  den  Strandseen  und  endlich  im  Meere 
selbst  sind  die  römischen  Pächter  thätig 
gewesen.  Wohl  mag  einmal  eine  ihrer 
Expeditionen  in  arge  Not  geraten  sein, 
in  welcher  sie  dann  die  deutsche  Göttin 
des  sichern  Heims,  des  Herdes  anrief  und 
das  Gelübde  that,  infolge  dessen  nach 
glücklicher  Rettung  dieses  Denkmal  errich- 
tet wurde. 

Der  Beetgumer  Stein  hat  aber  noch  in 
einer  Beziehung  eine  grosse  Bedeutung. 
Friesland  und  überhaupt  der  nördliche  Teil 
des  Königreichs  Holland  muss  zu  jener 
Zeit  zum  römischen  Reiche  gehört  haben. 
Dass  dies  bis  47  der  Fall  war,  ist  sicher. 
In  diesem  Jahre  aber  wurden  von  Claudius 
die  untergermanischen  Besatzungen  an  das 


")  S.  Van  den  Bergh  p.  45—47. 

»)  Bei  der  sicheren  Abhängigkeit  des  Ptole- 
maeus  von  Tacitns'  Schilderung  der  Feldzüge  in 
Germanien  hat  diese  (schon  alte)  Vermutung 
grosse  Wahrscheinlichkeit. 


linke  Rheinufer  zurückgezogen16).  Dass 
trotzdem  auch  in  der  Folgezeit  das  über- 
rheinische Gebiet  wenigstens  grossenteils 
noch  reichsangehörig  blieb,  hatte  Mo  mm- 
sen  (Rom.  Gesch.  V  S.  115)  aus  der  Fort- 
dauer der  Aushebung17)  erschlossen.  Nun 
gehört  unsere  Inschrift  der  Schrift  nach 
höchst  wahrscheinlich  nicht  in  die  Zeit 
vor  47 ;  diese  weist  weit  eher  auf  das  Eode 
des  1.  Jahrhunderts ,  etwa  auf  die  Zeit  des 
Yespasian  bis  Trajan  hin.  Auch  findet  sich 
im  Texte  selbst  nichts,  was  positiv  für 
den  Anfang  der  Kaiserzeit  spräche,  z.  B. 
das  Fehlen  des  Cognomens.  Danach  dürfen 
wir  unser  Denkmal  als  eine  Bestätigung 
jener  Ansicht  betrachten  und  dieses  ge- 
winnt damit  einen  um  so  grösseren  histo- 
rischen Wert. 

Heidelberg.  Zangemeister. 


Chronik. 

Winckelmannsfeier  in  Bonn  am  9.  Dez.  1888. 6. 
Der  Vorsitzende  des  Vereins  von  Alter- 
tumsfreunden, Geh.  Rat  Schaaff  hausen,  legte 
als  Festschrift  eine  Beschreibung  des  rö- 
mischen Castrums  in  Bonn  von  Herrn  Ge- 
neral v.  Veith  vor.  Im  zweiten  Teile  der 
Schrift  hat  Herr  Professor  Klein  die  in 
dem  Castrum  geraachten  Einzelfunde,  die 
sich  im  Provinzialmu8eum  befinden,  zu- 
sammengestellt und  beschrieben.  Der  Vor- 
sitzende ging  hierauf  zur  Erklärung  einiger 
neuer  und  bemerkenswerter  Altertumsfunde 
über,  die  ausgestellt  waren.  1.  Vier  grosse 
und  schön  verzierte  Bronze-Eimer 
wurden  in  einem  römischen  Grabe  zu 
Mehrum  bei  Dinslaken  gefunden,  einer 
enthielt  die  Knochenasche  des  Verstorbenen, 
der,  nach  den  Beigaben  zu  schliessen,  ein 
Krieger   war.     Die   betreffenden    Gefasse 

»«)  Tacitns  Ann.  XI  19.  Es  fragt  sich  übrigens 
welcher  von  den  verschiedenen  Rheinarmen  hier 
anzunehmen  ist;  meines  Eracbtens  der  mittlere, 
bei  Katwijk  mündende.  Er  hatte  swar  schon  zu 
Plinius'  Zeit  (n.  h.  4  {  101)  nur  massige  Wasser- 
menge (modicwn  alveum);  jedoch  nur  dieser  Arm 
hiess  damals  (s.  Plinius)  wie  noch  heutigen  Tages 
„Rhein".  Tor  allem  aber  sind  hierfür  beweisend 
die  Militarziegeln,  welohe  entlang  seinem  linken 
Ufer  gefunden  worden  sind.  Dies  ist  offenbar  seit 
Claudius  die  nördlichste  militärische  Besatsunge- 
linie  gewesen. 

")  Ephem.  eplgr.  Vp.  174  ;  Tgl. Herme a  19  p.  «58. 


—    13    — 

müssen  für  griechische  gehalten  werden 
wegen  der  Ornamente,  die  am  obern  Rande, 
an  den  Henkeln  und  Henkelansätzen  ange- 
bracht sind ;  diese  Gefässe  sind  aus  einem 
Stack  getrieben,  eine  Kunstarbeit,  die  nur 
den  Griechen  zugeschrieben  werden  kann. 
2  Zeigt  der  Vorsitzende  einen  römischen 
Goldring  vor  von  seltener  Grösse  und 
Schönheit,  er  wurde  von  einem  Ackerer 
auf  dem  Felde  bei  Worringen  gefunden 
und  ist  wie  die  Bronze  -  Eimer  für  das 
Provinzial-Museum  erworben.  Ihn  ziert  ein 
stehendes  Bild  der  Minerva  in  erhabener 
Arbeit.  Daraufspricht  der  Vorsitzende  über 
die  Graf'schen  egyptischen  Holzgemälde 
and  Professor  Justi  über  den  Maler  Hiero- 
nymus  van  Aeken,  der  sich  selbst  nach 
seinem  Wohnort  Herzogenbusch  Jherony- 
mus  Bosch  nannte.      (Nach  Köln.  Ztg.) 

7. C. Kehlte,  Studien  zur  ältesten  Geschichte 
der  RheinUnde,  X.  Abteilang  mit  4 
Tafeln,  herausgegeben  vom  Altertumsverein 
für  den  Kanton  Dtlrkheim.  Leipiig,  Dunker 
und  Huwblot.    8°.    HS  8.    8  Mk. 

Hr.]  Das  Heft  enthält  14,  mit  einer  Aus- 
nahme, schon  früher  veröffentlichte  Abhand- 
langen ;  an  die  zumWiederabdruck  gelangten 
wurde,  wie  die  Vorrede  sagt,  die  bessernde 
und  nachhelfende  Hand  gelegt.  Wir  re- 
ferieren kurz  über  die  einzelnen  Abhand- 
lungen: I.  Zur  Ringmauerfrage.  Be- 
schreibung einiger  Ringwälle,  ihre  Benutzung 
im  Mittelalter  und  der  Römerzeit,  Erwäh- 
nungen derselben  bei  Cäsar  und  Tacitus, 
ihre  Bestimmung  sei  im  allgemeinen  die 

I  eines  Refugiums.  II.  Zur  Zeit  der  Er- 
bauung der  mittelrheinischen  Ring- 
mauer n.    Für  die  Dürkheimer  Ringmauer, 

|  die  Limburg,  den  Altkönig  und  den  Glei- 
chen bei  Römhild  wird  auf  die  La  Tene- 
zeit  als  Zeit  der  Erbauung  geschlossen. 
III.  Zur  Dürkheimer  Ringmauer:  es 
wird  ein  Vorwall  auf  dem  südöstlichen 
Vorplateau  nachgewiesen.  IV.  D  i  e  D  e  n  k  - 
mäler  der  Cimbern  am  Rhein.  Behan- 
delt die  von  Tacitus  Germ.  37  erwähnten 
caetra  ac  spatia  der  Cimbern.  V.  Ring- 
maueranlagen am  Hartgebirge  und 
der  Kemmersberg  bei  Wachenheim 
in  der  Pfalz.  VI.  Die  Houbirg,  eine 
keramische  Studie.  Für  diesen  grossen, 
unweit  Nürnberg  belegenen  Ringwall  wird 
aus  aufgefundenen  Scherben   geschlossen, 


—    14    — 

dass  die  Erbauung  in  die  Hallstattperiode, 
eine  zweite  Benutzung  in  die  Zeit  einer 
aslavi8chen  Wanderung  im  5.  bis  7.  Jahrh. 
falle.  VII.  An  der  Eisenstrasse  und 
auf  dem  altenRothenberge.  VIII.  Aus- 
grabungen auf  der  Heidenburg  bei 
KreimbachinderPfalz.  Vgl.Wd.Korr. 
VI,  165.  IX.  Das  Schloss  bei  Bie- 
bermühle.  Es  ist  hufeisenförmig,  weist 
nur  noch  sehr  geringfügige  Reste  auf  und 
wird  für  römisch  und  zwar  trajanisch  an- 
gesehen. X.  Schlosseck.  Die  Burg  wird 
auf  Grund  von  Wappenresten  als  Eigen- 
tum der  Grafen  Leiningen  hingestellt,  als 
im  J.  1202  erbaut  und  im  J.  1237  schon 
wieder  zerstört  erwiesen.  XI.  Schlüsse. 
Die  Erbauung  der  Wallburgen  falle  zumeist 
in  das  9—10  und  4—5  Jahrh.  n.  Chr.,  2—1 
und  5—4  Jahrh.  v.  Chr.  und  in  die  Zeit  der 
ältesten  arischen  Einwanderung.  XII.  Ein 
Urnenfund  von  Erpolzheim  in  der 
Pfalz.  13  ohne  Drehscheibe  angefertigte 
Urnen  wurden  bei  einander  gefunden;  in 
einer  34  cm  hohen  Urne,  über  welche  eine 
Schale  gestülpt  war,  standen  19  kleine, 
etwa  6  cm  hohe  Schöpfgefässe,  neben  der- 
selben ein  Schöpfgefäss  und  eine  Urne  mit 
langem  Halse.  —  Da  drei  der  kleineren 
Urnen  mit  Knochen  gefüllt  waren,  glaubt 
M ,  dass  die  grosse  Urne  mit  ihrem  Inhalt 
als  Familiengrab  anzusehen  sei  [?].  Die 
grosse  Urne  ist  geziert  mit  Wellenlinien, 
die  in  Gruppen  von  je  drei  parallel  von 
oben  nach  unten  laufen ;  eines  der  kleinen 
Schüsselchen  ist  auf  der  Aussenseite  mit 
einem  Stempel  ungefähr  von  der  Form 
eines  Ypsilons  versehen ;  M.  rechnet  die  Ur- 
nen zum  Lausitzer  Typus  und  weist  sie 
hier  wohnenden  Sueben  zu.  XIII.  Ein 
praehistorischer Schmuck.  Behandelt 
14  ineinander  hängende,  gut  erhaltene,  nur 
an  der  Aussenseite  einfach  ornamentierte 
Bronzeringe,  welche  1886  bei  Odernheim 
gefunden  wurden.  XIV.  Praehistorische 
Eisenbarren  vom  Mittelrheinlande. 
Es  existieren  jetzt  42,  von  denen  einige 
sicher  mit  La  Tene-Sachen,  einige  sicher 
mit  röm.  Sachen  zusammen  gefunden  wur- 
den, sie  seien  sämtlich  in  Eisenberg  her- 
gestellt, stellten  Eisengeld  vor  und  seien 
deshalb  in  Normalgewichten  von  6,  bz.  3  Kg. 
angefertigt. 


—    15    — 

8.  C.  Schmidt.  Strassburger  Gassen-  und  Hausernamen 
im  Mittelaitor.  Zweite  nen  bearbeitete  Auf- 
lage. Strassburg,  C.  F.  Schmidt,  1888.  IV 
und  906  SS. 

Das  als  trefflich  bekannte  Buch,  welches 
im  J.  1871  zum  ersten  Male  ausgegeben 
ward,  nachdem  sein  1870  begonnener  Druck 
während  der  Belagerung  gestockt  hatte, 
erscheint  jetzt  in  verstärkter  Auflage  von 
neuem,  besser  geordnet  und  vor  allem  mit 
einem  gewissenhaft  gearbeiteten  Register 
versehen,  das  erst  allgemeinere  Zusammen- 
hänge in  der  unendlichen  Fülle  lokaler 
Einzelheiten  zu  verfolgen  gestattet.  Be- 
deutend vorgearbeitet  freilich  hat  der  Verf. 
in  dieser  Richtung  in  der  Einleitung  (S.  1 
bis  30),  welche  in  anregender  Darstellung 
über  die  Schicksale  der  Strassburger  Alten- 
stadt, die  Entwicklung  des  Strassburger 
Anbaus,  Bau-  und  Strassenpolizei,  Bau- 
bescheidenheit und  Bauluxus,  Gassen-  und 
Häusernamen  im  mittelalterlichen  Strass- 
burg aufklärt.  Auch  ein  Verzeichnis  der 
verschiedenen  Gewerksarten  Strasburgs 
im  Mittelalter  findet  sich  hier;  es  bestä- 
tigt und  erweitert  die  neuerdings  wieder 
von  Bücher  für  Frankfurt  eingehend  be- 
leuchtete Thatsache,  dass  die  mittelalter- 
liche Arbeitsteilung  eine  anders  geartete, 
viel  weitergehende  war,  als  die  moderne. 
Da  man  ein  Verzeichnis  dieser  Art  in  der 
Einleitung,  wie  dem  Buche  überhaupt, 
schwerlich  suchen  wird,  so  sei  es  hier  be- 
sonders hervorgehoben. 

9,  A. Hartzog,  Rechts-  und  Wirtschaft  sver- 
fassungdes  AbteigebietesManrs- 
mttnster  wahrend  des  Mittelal- 
ters. (Beitrage  zur  Landes-  und  Volks- 
kunde von  Elsass-Lothringen  IX),  Strassburg, 
Helts,  1888.    114  SS. 

Sieht  man  von  der  Bearbeitung  der 
ältesten  Weissenburger  Archivalien  ab,  so 
lässt  sich  wohl  kaum  ein  dankbareres 
Thema  lokaler  Wirtschaftsgeschichte  inner- 
halb elsässischer  Grenzen  denken,  als  das 
hier  bearbeitete.  Um  so  mehr  muss  der 
Referent  bedauern,  sich  mit  der  Art  der 
Behandlung  seitens  des  Verf.  weder  inhalt- 
lich noch  vor  allem  methodisch  einver- 
standen erklären  zu  können.  Statt  die 
Überlieferung,  welche  sich  nach  wieder- 
holten codifikatorischen  Aufzeichnungen 
leicht  abstufen  lässt,  systematisch  zu  sichten, 
und  auf  sie  hin  die  Entwicklung  ihren  ein- 


—    16    — 

zelnen  Perioden  nach  lokal,  und  unbeküm- 
mert um  moderne rechtsgeschichtlicheTheo- 
rieen  aufzubauen,  hat  er  es  vorgezogen, 
unter  zeitlich  fast  ununterschiedlicher  Her- 
anziehung des  Quellenmaterials  ein  Ge- 
samtgemälde zu  geben,  das  seinen  Zusam- 
menhang durch  Sohm'sche  Anschauungen 
über  die  deutsche  rechtsgeschichtliche  Ent- 
wicklung erhalten  sollte,  ihn  aber  nicht 
erhält,  weil  diese  Theorieen  hier  wie  in 
jedem  Falle,  wo  man  sie  aus  ihrer  Ab- 
straktion zu  vergangener,  vor  allem  zu 
wirtschaftlicher  Wirklichkeit  auszugestalten 
sucht,  sich  als  hinfallig  erweisen. 

Lamprecht. 

Terwelp,  6.,  Beitrage  zur  Geschichte  dar  JA. 
Stadt  Andernach,     a)   Das   Grab   dea 
Kaisers  Valentinian.    b)   Vier    Ablassbrief*. 
Progymnasialprogramm,    Andernach,    1888. 
40.    18  S. 

Hr.]  Im  Pfarrarchive  zu  Andernach  be- 
findet sich  eine  in  der  Kirche  aufgefundene 
Bleitafel  mit  4  Inschriften.  Die  eine  lautet: 
088a  Valentiniani  inperatoris  recondüa  a 
venerabüi  Treverensi  archiep(i8c)o  T(h)eo- 
dorico.  die  2.  erwähnt  eine  Translation 
derselben  durch  den  Laacher  Abt  Wigand 
im  J.  1337,  eine  3.  und  4.  sprechen  von 
Bemühungen  des  Andernacher  Stadtrates 
um  diese  Ossa  in  den  Jahren  1543  u.  1591. 
[Die  Lesung  von  vidü  in  Nr.  3  erscheint 
sehr  zweifelhaft].  Da  der  1.  Valentinian 
in  Constantinopel  (Amm.  Marc  XXX,  10), 
der  2.  in  Mailand  (vgl.  Tillemont  V  p.  355) 
beigesetzt,  der  3.  zu  Rom  getötet  und  viel- 
leicht neben  seiner  Mutter  in  Ravanna 
bestattet  wurde  (vgl.  Tillemont  VI  p.  253), 
von  einer  Translatio  des  Leichnams  aber 
auch  nur  eines  dieser  Kaiser  nicht  die 
geringste  Notiz,  ausser  in  dieser  Bleiin- 
schrift vorliegt,  die  Bleiinschrift  nach  Men- 
zeln Urteil  nicht  vor  dem  15.  Jahrh.  ab- 
gefaßt ist,  so  hat  diese  nicht  die  geringste 
Glaubwürdigkeit.  Schon  Tillemont  nannte 
sie  (V.  p.  74)  une  Imagination  sans  fim- 
dement 

Die  Entstehung  der  Andernacher  Blei- 
tafel sucht  Terwelp  aus  folgender  Notiz 
der  Chronica  regia  Godefredi  Coloniensis 
zum  J.  1174  zu  erklären:  Eodem  anno 
apud  Antonnacum  quidam  fodtentcs  corpus 
Valentiniani  Imperatoris  invenerunt,  sicut 
in  subscriptione  denarü,  qui  una  secum  re- 

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—     17     — 

pertus  est,  contmebatur;  ad  caput  quoque 
tjus  Corona,  ad  pedes  vero  urna,  ad  latus 
autem  aladius  rubigine  peresus,  aureum 
haben*  capulum  et  lapidem  victoriae  est 
inventus. 

Einem  derartigen  reichen  Grabfunde 
gegenüber  konnte  leicht  die  Meinung  ent- 
stehen, der  Begrabene  müsse  ein  Herrscher 
sein  und  in  ihm  alsdann  Valentinian  zu 
erkennen,  legte  die  Münze  nahe.  Es  irrten 
indes  wahrscheinlich  die  alten  Andernacher, 
wie  auch  Terwelp,  in  der  Annahme,  es 
handele  sich  um  ein  römisches  Grab.  Das 
Schwert  mit  dem  goldenen  Griff  weist  auf 
einen  fränkischen  Krieger  und  wenn  auch 
Kronen  in  fränkischen  Gräbern  ebenso 
wenig  gefunden  worden  sind  wie  in  römi- 
schen, so  legt  doch  die  Thatsache,  dass 
mehrfach  fränkische  Eimerbeschläge  als 
Kronen  aufgefasst  wurden  (vgl.  Linden- 
schmit,  Altert,  d.  Vorzt  zu  III.  2.  6.  1) 
die  Vermutung  nahe,  es  handele  sich  hier 
um  den  gleichen  Fall. 

b)  Veröffentlichung  von  4  Ablassbriefen : 
1  und  2  von  1263  u.  1271  zu  Gunsten  des 
Andernacher  Hospitals;  3  von  1458  für  den 
Jodocusaltar  der  Andernacher  Pfarrkirche; 
4  von  1520  für  die  Bruderschaft  vom  allerh. 
Sacrament. 

H.  Köln  und  seine  Bauten.  Festschrift  zur  VIII.  Wan- 
dsnreraammlung  des  Verbandes  deutscher 
Architekten-  und  Ingenieur- Vereine  in  Köln 
Tom  12.— 18.  August  1888;  herausgegeben 
tob  Architekten-  und  Ingenieur-Verein  für 
Rheinland  u.  Westfalen.  Köln,  1888.  Selbst- 
verlag des  Vereins. 

L.  Diese  Festschrift,  welche  in  ihrem 
806  SS.  umfassenden  glänzend  und  reich 
illustrierten  Text  vor  allem  das  moderne 
Köln  behandelt,  muss  auch  dem  Historiker 
lebhaft  empfohlen  werden.  Schon  der  zweite 
Teil,  welcher  von  S.  243  ab  das  Bauwesen 
der  Gegenwart  bespricht,  enthält  in  seinen 
verschiedenen  Abschnitten  (Anlage  der 
Stadt,  Verkehrsanstalten,  öffentliche  Hoch- 
bauten, Privatgebäude,  Industrie)  eine  Fälle 
geschichtlichen  Materials,  ja  ganze  ge- 
schichtliche Abschnitte,  u.  a.  einen  geschicht- 
lichen Überblick  der  kölnischen  Gewerbe- 
thätigkeit  von  dem  Direktor  der  kauf- 
männischen Hochschule  Dr.  Engelmann. 
Der  ganze  erste  Teil  aber  (S.  1—243)  ist 
aasgesprochener  Weise  der  Schilderung  der 


—    18    — 

baugeschichtlichen  Entwicklung  gewidmet. 
In  der  That  enthält  er,  aus  der  Feder  des 
Architekten  Wiethase,  eine  volle  stadt- 
kölnische Baugeschichte,  welche  zugleich, 
soweit  es  nötig,  über  Köln  hinaus  in  die 
Architekturgeschichte  der  Umgegend  über- 
greift (Aachen,  Brauweiler,  Altenberg,  Bonn, 
Brühl,  Beiisberg).  Es  ist  die  erste  zusam- 
menhängende Geschichte  der  kölner  Archi- 
tektur, welche  hier  geboten  wird.  Dass 
sie  nicht  völlig  gleichmässig  durchgearbei- 
tet erscheint,  erklärt  sich  schon  aus  dieser 
Thatsache,  noch  mehr  aus  der  ausserordent- 
lichen Kürze  der  Zeit,  in  welcher  sie  ge- 
schrieben wurde.  Sieht  man  aber  von  den 
hieraus  erfassenden  Bedenken  ab,  so  darf 
ihrem  trefflichen  Inhalt  fast  uneinge- 
schränktes Lob  gezollt  werden.  Ja  auch 
der  Halt,  welchen  vertiefte  Einzelstudien 
bei  einer  Gelegenheitsschrift  nur  unvoll- 
kommen bieten  konnten,  ist  nahezu  ersetzt 
durch  die  reiche,  künstlerisch  und  lokal- 
geschichtlich gleich  erfahrene  Persönlich- 
keit des  Verfassers.  Die  Art  der  Grup- 
pierung, die  hin  und  wieder  gegebenen 
Einzelurteile  beweisen,  dass  wir  es  hier 
mit  einem  langsam,  in  jahrzehntelangem 
Zusammenleben  errungenen  Vertrautsein 
des  Verfassers  mit  den  beschriebenen  Mo- 
numenten zu  thun  haben.  Hier  liegt  die 
besondere  Stärke  der  Arbeit;  vornehmlich 
ersichtlich  wird  sie  in  der  Bearbeitung 
der  vielfach  kontroversen  romanischen  Bau- 
geschichte,  dann  wiederum  in  der  auch 
stofflich  über  die  bisherigen  Leistungen 
weit  hinausführenden  Schilderung  der  Ent- 
wicklungen des  16.  bis  18.  Jhs. 
Schriftproben  aus  Hss.  das  14.  bis  16  Jhs.,  aosam-  12. 
mengestellt  von  R.  Thoramen.  Basel,  Detlofa 
Verlag,  1888.  20  Tafeln  in  Lichtdruck  nebst 
VI  n.  18  SS.  Text    Kl.  Fol. 

Diese  Schriftproben,  welche  Kloster- 
schriften, städtischen  Kanzleischriften  und 
bürgerlichen  Aufzeichnungen  der  Jahre  c. 
1350—1500  entnommen  sind,  werden  dem 
praktischen  Bedürfnis  angehender  Palaeo- 
graphen  wesentliche  Dienste  leisten.  Dass 
sie  ein  und  derselben  Gegend,  ja  Stadt 
entnommen  sind,  nämlich  Basel,  kann  man 
bei  dem  geringen  Umfang  der  Sammlung 
—  und  diese  war  wieder  durch  den  Buch- 
preis bestimmt  —  nur  richtig  finden.  Zu- 
dem ist  die  Auswahl  auf  lokal  beschränk- 
ende   y  g 


—    19    — 

tem  Gebiete  so  getroffen,  dass  wenn  nicht 
für  palaeographisch-wissenschaftliche  Stu- 
dien, so  doch  für  die  praktische  Lesearbeit 
der  Kenntnis  der  Schrift  auch  in  anderen 
Gegenden  genügende  Unterlage  geboten 
wird.  Unseren  westdeutschen  Lesern,  den 
Liebhabern  und  Forschern  der  Provinzial- 
geschichte  insbesondere,  muss  das  neue 
Hilfsmittel  schon  als  einziges  seiner  Art 
dringend  empfohlen  werden. 


Miscellanea. 

13.  Die  Hastiferi  von  Castel.  Die  vor  Kurzem 
in  Castel  gefundene  im  Korrbl.  VI  (1887) 
119  abgedruckte  Inschrift: 

[I(n)]    honorem)     d(omus)    d(ivintie) 
n[u]min[i]  Aug(usto)  hastiferü  (so)  sive 
pa8tor(es)    consistentes  kastello  Mattia- 
corum  [d]e  suo  posue[r]unt  Villi  hol. 
Aprües  [rjxdiano  e[t]  Cri\s]pino  c[o]s. 
(224  n.  Chr.) 
ist  nach  einer  kurzen  von  mir  ihr  gewid- 
meten Erörterung  (Hermes  22,   557,   vgl. 
Wd.  Korr.  VI,  197)  kürzlich  sehr  ausführ- 
lich von  Maul  (Philologus  1888  S.  487—513) 
behandelt  worden.   Es  ist  nicht  meine  Ab- 
sicht, auf  die  von  diesem  Gelehrten  vorge- 
tragenen Ansichten  und  Einfalle  im  Ein- 
zelnen  einzugehen;   aber  einige  entschie- 
den irrige  Aufstellungen  möchte  ich  zurück- 
weisen,   da  die  Auffassung  des   wichtigen 
Denkmals  dadurch  beeinträchtigt  wird. 

Vornehmlich  gilt' dies  von  dem  Begriff 
des  consistere.  Derselbe  steht  völlig  fest. 
Das  Wort,  gebildet  von  sistere,  dem  ver- 
stärkten stare,  wie  (ledere  das  verstärkte 
dare  ist,  und  der  Präposition,  bezeichnet, 
bezogen  auf  eine  örtlichkeit,  das  längere 
Verweilen  einer  Mehrheit  von  Personen 
oder  auch  eines  Einzelnen  neben  mehreren 
gleichgestellten  Anderen  an  diesem  Ort, 
die  factische  Dauer  des  Aufenthaltes,  wo- 
gegen die  rechtliche  Zugehörigkeit  zu  dem 
Orte  regelmässig  durch  den  Genitiv  des 
Ortsnamens  oder  durch  das  gleichwertige 
Adjectiv  ausgedrückt  wird.  Die  Gegen- 
sätzlichkeit dieser  Bezeichnung  zu  der- 
jenigen der  Gemeindeangehörigkeit  zeigt 
sich,  wie  ich  dies  schon  früher  auseinan- 
dergesetzt habe,  in  dem  technischen  Sprach- 
gebrauch vorzugsweise   nach  zwei  Seiten 


—    20    — 

hin:  wenn  consistere  mit  einer  Örtlichkeit 
verbunden  wird,  so  ist  diese  entweder  eine 
solche,  auf  welche  die  Gemeindeangehörig- 
keit überall  nicht  bezogen  werden  kann, 
oder  die  Personen,  um  welche  es  sich 
handelt,  werden  damit  als  nicht  gemeinde- 
angehörig  bezeichnet. 

In  der  ersteren  Anwendung  erscheint 
consistere,  wo  es  bezogen  wird  auf  den 
Versammlungsplatz,  welcher  in  der  spätem 
Latinität  danach  selbst  consistorium  ge- 
nannt wird.  Dies  findet  sich  häufig  in 
stadtrömischen  Inschriften :  fabri  qui  con- 
sistunt  in  scola1)  sub  theatro  Aug.  Pom- 
peian(o)  (C.  VI,  9404)  —  coüegium  cocorum 
Aug.  n  quod  consistä  in  Palatio  (C.  YI, 
7458)  —  coüegium  quod  consistä  in  praedis 
Larci  Macedonis  (C.  VI,  404),  seltener  in 
Inschriften  anderer  Städte,  wie  zum  Bei- 
spiel die  mehrfach  vorkommenden  Wein- 
händler Lugaduni  in  kanabis  consistentes. 
Rechtlich  gleichartig  tritt  es  auf  in  Be- 
ziehung auf  einen  vicus ;  der  Gegensatz  der 
rechtlichen  Gemeindezugehörigkeit  und  der 
factischen  Ortsgemeinschaft  tritt  in  beson- 
derer Deutlichkeit  hervor  in  dem  coüegium 
centonar(iorum)  Placent(inorum)  consisten- 
tium  Clastidi  (C.  V,  73.i7)  und  dem  eol- 
legium  n(autarum)  V(eronensmm)  A(rdicae) 
consistentium  (C.  V,  4017).  Gleichartig  fer- 
ner ist  die  Anwendung  dieser  Bezeich- 
nung auf  die  von  mir  so  genannten  Lager- 
städte, die  canabae  legionum;  da  diesen 
das  Stadtrecht  mangelt  und  also  die  Ge- 
meindezugehörigkeit hier  ausgeschlossen 
ist,  so  tritt  dafür  das  Domicil  ein.  Den 
seiner  Zeit  von  mir  zusammengestellten 
Belegen,  die  ich  nicht  wiederhole,  fuge  ich 
einen  später  gefundenen  hinzu:  in  Durosto- 
rum  in  Niedermösien  wird  unter  Pius  dem 
Jupiter  und  zugleich  c(ivibus)  B(omanis) 
et  consistentibus  in  canabis  Adis  l(e)g(iom) 
XI  Cl(audiae)  ein  Tempel  nebst  Statuen 
gewidmet 2). 

Wo  dagegen  consistere  mit  einem  Stadt- 
namen verbunden  auftritt,  wird  es  regel- 
mässig auf  die  in  dieser  Stadt  nicht  ver- 

1)  Nicht  in  «rte,  wie  aus  Versehen  in  meiner 
Abhandlung  Hermes  7,  S09  und  danach  bei  Man« 
8.  495  gedruckt  ist. 

2)  Jirecek  in  den  Arch.  Epigr.  Mitt.  aus  Oester- 
reich  10  (1886)  8.  808. 

y  O 


—     21     — 


bürgerten,  sondern  nur  in  ihr  sich  aufhal- 
tenden Personen  bezogen.  Beispielsweise 
finden  sich  also  Busg(umenses)  et  Busg(u- 
nhs)  eonsistentes  (G.  VIII,  9250)  —  cultores 
Joris  Hdtopolitani  Berytenses  qui  Puteolis 
consistuni  (C.  X,  1634),  anderswo  (C.  X, 
1579)  bezeichnet  als  corpus  Hdiopdüano- 
rum  —  Gra[lat]ae  consistentes  municipi(o) 
(C.  III,  860)  und  sonst  oft.  Das  Wort 
wechselt  in  dieser  Verbindung  mit  nego- 
tütntes,  tQya£6fifvoty  nQayfiarsvofttvoi  und 
ähnlichen  Ausdrücken,  wie  dies  oft  ge- 
nug ausgeführt  worden  ist.  Durchgängig 
pflegen  die  auswärts  thätigen  Kaufleute 
in  dieser  Weise  bezeichnet  zu  werden. 
Scharfer  tritt  der  Begriff  nirgends  hervor 
als  bei  Ulpian  (Dig.  5,  1,  29,  2) :  si  quo 
constitä,  non  dico  iure  domicilii,  sed  tabernu- 
lam  pergulam  horreum  armarium  officinam 
conduxü  ibique  distraxü  egit,  defendere  9t 
00  loco  debebit.  Hier  ist  ausgesprochen, 
dass  vor  allem  die  am  Ort  domicilierten 
Fremden  zu  den  consistentes  gehören,  ausser- 
dem aber  jeder  Geschäftsinhaber,  auch 
wenn  er  an  dem  betreifenden  Ort  nicht 
wohnt,  wogegen  der  Jurist  a.  a.  0.  den 
Reisenden  ausdrücklich  ausschliesst.  Auch 
die  Rechtsfolge  des  Consistierens  tritt  hier 
deutlich  hervor:  während  für  den  Incolat 
mit  seinen  Rechten  und  Pflichten,  nament- 
lich für  die  Übernahme  der  honores  und 
der  munera  das  Domicil  gefordert  wird,  be- 
gründet die  als  consisterc  bezeichnete  eben- 
falls nur  faktische,  aber  schwächere  Orts- 
angebörigkeit  den  örtlichen  Gerichtsstand8). 
Hinsichtlich  der  Zeitdauer  stehen  die  in- 
colae  und  die  consistentes  sich  gleich ;  blei- 
bend sind  beide  Verhältnisse  gedacht,  zu- 
gleich aber  ohne  feste  Zeitgrenze,  so  dass 
die  Beendigung  jederzeit  nach  dem  Belieben 
der  Betreifenden  eintreten  kann. 

Allerdings   werden    diese  Wendungen 
in  voller  Schärfe  nur  da  gehandhabt,   wo 


3)  Die  Stell«  ist  bei  Gelegenheit  des  sogenann- 
ten forum  contractu*  von  den  Juristen  mehrfach  er- 
örtert worden.  Savigny  (System  8,  221),  der  das 
forum  contractu*  leugnet,  fasst  sie  als  freiwillige 
Unterwerfung  unter  den  Gerichtsstand  des  Ver- 
tragtorts. Es  wflrde  vielleicht  am  einfachsten  sein, 
da  das  Domicil  ein  mehrfaches  sein  kann,  den  Ge- 
schäftsbetrieb als  qualificierte  und  auf  einen  be- 
stimmten Kreis  von  Rechtshandlungen  einge- 
schränkte Domicilierung  aufzufassen. 


der  Gegensatz  der  rechtlichen  und  der 
faktischen  Ortsangehörigkeit  in  Betracht 
kommt.  Oft  genug  wird  die  Ortsangehörig- 
keit schlechthin  bezeichnet  und  an  jenen 
Gegensatz  nicht  gedacht.  Unbedenklich 
sagt  man  vicani  Minnodunenses,  navicularü 
Arilicenses,  wo  die  Zugehörigkeit  zwar 
bloss  eine  factische  ist,  aber  als  solche  nicht 
betont  wird;  ja  da  bei  dem  vicus  die  recht- 
liche überhaupt  nicht  vorkommen  kann,, 
ist  es  überflüssig,  falls  nicht  zugleich  die 
Stadtgemeinde  erwähnt  wird,  die  Zuge- 
hörigkeit zu  qualifizieren.  Mit  consistere 
verhält  es  sich  anders  als  mit  dem  Affec- 
tiv: wo  die  rechtliche  Zugehörigkeit  be- 
sieht, darf  die  faktische,  die  allerdings 
regelmässig  daneben  auch  vorhanden  ist, 
in  genauer  Rede  nicht  gesetzt  werden.  Die 
Ausnahmen,  welche  Maue*  geltend  macht 
und  wegen  deren  er  die  Regel  anficht, 
sind  die  folgenden: 

Lyon:  corporatus  inter  ittriclar(ios)  Lug(u* 
duni)   consistentium  (so)  Boissieu 
p.  409  «  Henzen  6991. 
patron[us)  eq(ues)  R(omanus)  IIIIJI 
vir(um),  utiiclar(iomm),  fdb(rum) 
Lugud(uni)  consistentium.  Boissieu 
p.  209  =  Henzen  7007. 
negotiatores  vinari  Lugud(uni)  con~ 
[sist]entes.      Boissieu    p.   390  = 
Henzen  7254 ;  in  den  anderen  In- 
schriften   derselben    Kaufmann- 
schaft steht  weiter  in  kanabis. 
corporatus  inter  fabros  tign(uarios) 
Lug(uduni)  consist(entes).  Boissieu 
p.  203  =  Henzen  7260. 
patron(us)    Conde[atium    et  Arecja- 
rior(um)  Lugud(uni)  consistentium. 
Boissieu  p.  260  =  Henzen  6950. 
patronus  centonarior(um)  Lug(uduni) 
consist[entium].    Boissieu  p.  201. 
centonario  Lug(uduni)    consistent(i). 

Boissieu  p.  197. 
dendrophori   Lugudini    oonsistentes. 
Boissieu  p.  31. 
Feurs  unweit  Lyon: 

fabri  Ugnuar(i),  qui  foro  8egus(iavo- 
rum)  consistunt.    Henzen  5216. 
Trier:  genio     are(na)riorum     consistentium 

cot.  Aug.  Tre.    Brambach  770. 
Sigus :  cultores  qui  Sigus  consistunt  G.  VIII, 
5695. 


—    23    — 


—    24     — 


Gesetzt,  es  verstiessen  diese  Fälle  sämmt- 
lich  gegen  die  Regel,  dass  consistere  bei 
rechtlicher  Gemeindezugehörigkeit  nicht 
gesetzt  werden  darf,  so  würde  dies  die 
Regel  selbst  keineswegs'  erschüttern;  es 
wäre  eben  eine  inkorrekte  Handhabung 
des  Wortes  in  vereinzelten  Fällen,  die 
beinahe  ausschliesslich  nach  Lyon  gehö- 
ren und  höchstens  eine  örtliche  Abweich- 
ung von  der  Norm  begründen  könnten. 
Aber  auch  dies  kann  keineswegs  einge- 
räumt werden.  Mehrere  der  Inschriften 
können  füglich  auf  den  Versammlungsort 
bezogen  werden.  Bei  der  Lyoner  Schiffer- 
gilde lag  es  nahe  zuzusetzen,  dass  ihr  Lokal 
«ich  in  der  Stadt  befand;  dasselbe  lässt 
sich  bei  anderen  dieser  Collegien  annehmen. 
Bei  den  Weinhändlern  daselbst  tritt,  wie 
ich  früher  schon  erinnert  habe,  die  officielle 
Bezeichnung  Luguduni  in  kanabis  wahr- 
scheinlich einmal  verkürzt  auf.  Vor  allem 
aber  legt  die  auffallende  Thatsache,  dass 
diese  Ausdrucksweise  vorzugsweise  sich  in 
Lyon  zeigt,  die  Vermutung  nahe,  dass  in 
djesem  grossen  Mittelpunkt,  wohin  von 
allen  Seiten  her  die  Ansiedler  zusammen- 
strömten, die  Collegien  grossenteils  aus 
Personen  bestanden  haben,  die  das  städt- 
ische Bürgerrecht  nicht  besassen  und  dass 
die  fabri,  die  Dendrophoren,  die  Cento- 
narier,  die  eigentlich  zu  bezeichnen  waren 
als  Lugudunenses  et  Luguduni  consistentes, 
häufig  sich  allein  der  letzteren  auf  alle  Mit- 
glieder passenden  Bezeichnung  bedienten. 
Wie  weit  dies  reicht,  lässt  sich  nicht  be- 
stimmen. Es  kann  wohl  sein,  dass  in 
«inigen  jener  Fälle  die  faktische  Ortsan- 
gehörigkeit inkorrekt  gesetzt  ist;  aber  an 
einem  sicheren  Beweis  auch  nur  eines 
einzigen  FaHes  der  Art  fehlt  es. 

Also  werden  wir  fortfahren  consistere 
von  demjenigen  ständigen  Aufenthalt  zu 
verstehen,  welcher,  wie  Ulpian  dies  aus- 
spricht, bei  mangelnder  Gemeindeange- 
hörigkeit den  örtlichen  Gerichtsstand  be- 
gründet. Wenn  nach  Maul  'dem  Worte 
'einfach  die  allgemeine  Bedeutung  des  Be- 
stehens, Geltunghabens  Existirens  beizu- 
legen ist,  mit  der  Nuance,  dass  dies  Be- 
istehen eine  rechtliche  Begründung  hat' 4), 

4)  Die  'rechtliche  Begründung'  schreibt  sich 
davon    her,    dass  in  den  Pandekten   gesagt  wird 


so  habe  ich  vergeblich  versucht  mit  diesen 
Worten  einen  Begriff  zu  verbinden.  Der 
Gegensatz  würde  danach  sein  dasjenige, 
was  nicht  existiert  oder  was  auf  un- 
rechtliche Weise  existiert.  Wer  überhaupt 
einen  Rechtsbegriff  zu  fassen  fähig  ist, 
wird  einräumen,  dass  dieser  nichts  aus- 
seht iessende  Rahmen  die  Nichtigkeit  der 
seltsamen  Definition  in  naiver  Weise  zum 
Ausdruck  bringt.  Man  versuche  nur  die 
Worte  Rusgunienses  et  Rusguniis  consistentes 
nach  dieser  sogenannten  Definition  zu  inter- 
pretieren oder  den  örtlichen  Gerichtsstand 
an  solche  Philologie  anzuknüpfen. 

Eben  darum,  weil  consistere  auf  die 
Stadtgemeinde  als  solche  in  korrekter 
Rede  nicht  bezogen  werden  kann,  ist  es 
von  hervorragender  Wichtigkeit,  dass  in 
der  neuen  Inschrift  von  Castel  die  hastiferi 
bezeichnet  werden  als  consistentes  kastdlo 
Mattiacorum.  Dass  die  Mattiaker  eine  ci- 
vitas  gewesen  sind  und  Gemeindebeamte 
gehabt  haben,  ist  ausser  Zweifel;  heisst 
doch  das  Collegium  selbst  in  seiner  zweiten 
seit  langem  bekannten  Inschrift  hastiferi 
civitatis  Mattiacorum.  Aber  die  neu  gefun- 
dene Inschrift  macht  es  zweifelhaft,  ob 
diese  civitas  einfach  dem  casteüum  gleich 
gesetzt  werden  kann,  das  den  Gaunamen 
trug.  Es  steht  damit  ganz  ebenso  wie  mit 
der  oben  angeführten  Inschrift  der  fabri 
quiforo  Segusiavorum  consistunt.  In  beiden 
Fällen  kommt  hinzu,  dass  sowohl  casteBum 
wie  forum  im  Gegensatz  zu  der  Stadtge- 
meinde den  des  Stadtrechts  entbehrenden 
Fleoken  bezeichnen.  Allerdings  ist  dies  in- 
sofern nicht  schlechthin  entscheidend,  als, 
wie  bei  uns  die  Benennung  Dorf  und  Markt, 
so  im  Altertum  jene  Bezeichnungen  dem 
Flecken  nach  Erteilung  des  Stadtrechts 
bleiben  kann;  aber  wo,  wie  hier,  die 
mangelnde  Stadtbezeichnung  und  das  den 
Mangel  der  Gemeindeangehörigkeit  ausdrü- 
ckende consistere  zusammentreffen,  spricht 
die  grosse  Wahrscheinlichkeit  dafür,  dass 
das  casteüum  Mattiacorum  nichts  ist  als 
eine  der  Ortschaften  der  gleichnamigen 
civitas.     Dass    mehrere    ansehnliche   Ort- 


donaiio  facta  iure  consistit  u.  dgl.  m.  Natürlich  hat 
dieses  'zu  Recht  bestehen*  mit  dem  auf  eine  Ört- 
lichkeit bezogenen  contistert  keine  engere  Gemein- 
schaft. 

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—    26    — 


schalten  eine  civitas  bilden,  kommt  in  Italien 
in  dieser  Weise  nicht  vor ;  in  Gallien  ist  es 
gewöhnlich — es  genagt  an  die  duo  capita  der 
Vocontier,  an  Autricum  (Chartres)  und 
Cenabum  (Orleans)  der  Carnuten  zu  erin- 
nern. Mau£  freilich  meint  (S.  497),  dass 
ich  in  der  R.-G.  5,  135  irrtümlich  die  ci- 
vitas Mattiacorum  mit  der  civitas  Taunen- 
sium identificiert  habe,  Verleitet  durch 
'die  Inschrift  Brambach  1330:  [pro  saX]ute 
fCC'  M-  T/,  welche  Zeichen  jedoch  mit 
fJ.  Becker  zu  lesen  sind  c(ivium)  c(ivi- 
'tatum)  M(attiacorum)  T(aunensiumJ.  Denn 
nach  den  auch  sonst  in  genügender  Zahl 
Vorhandenen  Monumenten  kann  darüber 
rgar  kein  Zweifel  bestehen,  dass  Castel 
'(civitas  Mattiacorum)  und  Praunheim-Hed- 
'dernheim  (civitas  Taunensium)  zwei  von 
'einander  verschiedene  selbständige  Civi- 
'taten  waren'.  Ich  bedaure  meinem  neuen 
Führer  nicht  folgen  zu  können.  Die  ört- 
liche Bezeichnung  der  römischen  Nieder- 
lassung bei  Heddernheim  war  meines  Er- 
achteos Nävus  vicus;  in  den  bekannten  da- 
selbst gefundenen  dem  genius  platcae  novi 
dci  (C.  I.  Rh.  1444,  1445)  gesetzten  In- 
schriften kann  vicus  unmöglich  eine  Strasse 
sein,  da  von  der  Hauptstrasse  —  das  ist 
platea  —  einer  neuen  Strasse  nicht  ge- 
sprochen werden  kann.  Auch  die  Auf- 
fassung als  Stadtviertel,  wie  vicus  auf  den 
Steinen  von  Ariminum  und  Antiochien  in 
Pisidien  auftritt,  (Staatsrecht  3,  114) 
hat  für  eine  nicht  allzu  bedeutende  Siede- 
lang keine  Wahrscheinlichkeit.  Aber  mag 
diese  Auslegung  der  Inschriften  richtig  sein 
oder  nicht,  für  die  hier  in  Rede  stehende 
Frage  kommt  darauf  nichts  an.  Die  Bezeich- 
nung civitas  kommt  dem  Gau  zu  und  kann 
auf  eine  einzelne  Ortschaft  desselben  nur 
in  der  Weise  übertragen  worden  sein,  wie 
zum  Beispiel  Durocortorum  in  späterer  Zeit 
meist  civitas  Bonorum  genannt  wird.  Wäre 
es  erwiesen,  was  keineswegs  erwiesen  ist, 
dass  diese  Übertragung  bei  Heddernheim  ein- 
getreten ist,  so  würde  daraus  noch  keineswegs 
folgen,  dass  das  casteüum  Mattiacorum  nicht 
eiue  zweite  Ortschaft  desselben  Gaues  gewe- 
sen ist.  Auch  die  von  J.  Becker  vorgeschla- 
gene Interpretation  jener  Inschrift  wird 
dadurch  nicht  probabler,  dass  sie  wieder- 
holt wird.   Dedicationen  dieser  Art  für  das 


Wohlergehen  zweier  Ortschaften  sind  mir 
nicht  erinnerlich.  Das  einfache  O  kann 
in  dieser  Epoche  nicht  füglich  den  Plural 
anzeigen,  und  das  Fehlen  der  Copula  ist 
noch  weniger  gerechtfertigt.  Die  Doppel- 
bezeichnung civitas  Mattiacorum  Taunensium 
befreit  aus  vielen  Nöten.  Ich  möchte  nicht 
über  diese  schwierigen  Fragen  mit  der- 
jenigen Zuversichtlich keit  absprechen,  wie 
sie  jüngeren  Forschern  vielleicht  wohl  an- 
steht; aber  so  gewiss  die  Ortschaften  Castel 
und  Heddernheim  verschieden  waren,  so- 
wenig ausgemacht  ist  es,  dass  sie  zu  ver- 
schiedenen civitates  gehört  hatten. 

Über  das  Wesen  der  hastiferi  selbst 
habe  ich  im  Hermes  (vgl.  Wd.  Korr.  VIr 
197)  darauf  hingewiesen,  dass,  da  der 
Altar  am  24.  März,  dem  Bluttag,  dem 
Hauptfesttag  der  grossen  Mutter  gesetzt 
ist,  ihre  Beziehung  auf  diesen  Cult  und  da- 
mit ihre  Gleichung  mit  den  Dendropho- 
ren  ausser  Zweifel  ist.  Mauls  Hypothese, 
dass  die  dendrophori  eigentlich  Holzhänd- 
ler gewesen  und  als  solche  zu  einem  sacra- 
len  Collegium  umgebildet  wurden,  bedarf 
schon  an  sich  einer  Widerlegung  nicht. 
Diese  Ausdehnung  des  Holzhandels  im  rö- 
mischen Reich  ist  sachlich  ebenso  wunder- 
lich, wie  sprachlich  die  Bezeichnung  des- 
Holzhändlers  als  eines  Baumträgers.  In- 
dem die  neugefundene  Inschrift  die  hasti- 
feri deutlich  den  dendrophori  gleicht  und 
zugleich  jene  als  pastores  bezeichnet,  sollte 
man  meinen,  dass  sie  der  Holzhändler- 
Phantasie  ein  Ende  machen  würde;  in 
welchem  Grade  Maue  sich  dieser  Evidenz 
verschliesst  und  die  Identität  der  Hastiferi 
mit  den  Dendrophoren  auch  jetzt  noch  in 
Abrede  stellt  (S.  491.  511),  ja  sogar  durch 
diese  Inschrift  jenen  unglücklichen  Einfall 
bestätigt  findet,  mag  man  bei  ihm  selber 
nachlesen,  si  tantist.  Dass  derselbe  den 
Hastiferi  den  Charakter  als  Lokalmiliz  ab- 
spricht, lässt  sich  verteidigen.  Es  spricht 
dafür  die  Benennung,  die  doch  wohl  nicht 
ohne  Ursache  in  dieser  Weise  latinisiert 
ist,  der  Fundort  mit  seiner  militärischen 
Wichtigkeit  und  vor  allem  die  Bezeichnung 
dieses  Dendrophorencollegiums  zugleich  als 
einer  Genossenschaft  von  Hirten,  das  heisst, 
wie  Maue'  selbst  weitläufig  entwickelt,  von 
Bewaffneten.    Dies  passt  so  wenig  zu 

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—    27    — 

was  wir  von  den  Dendrophoren  wissen, 
dass  man  eine  Erklärung  dafür  sucht,  und 
diese  ist  gefunden,  wenn  das  Dendropho- 
rencollegium  in  den  Grenzstädten  bei  dem 
Sicherheitsdienst  verwandt  ward.  Aber 
diese  Indicien  können  allerdings  alle 
trügen.  Nach  Mauäs  Ansicht  wird  meine 
Bemerkung  schon  dadurch  hinfällig,  dass 
ich  selbst  den  sacralen  Charakter  des  Col- 
legiums  anerkannt  habe.  'Eine  militärische 
'Aufgabe,  wie  sie  diese  sacrale  Körperschaft 
^gehabt  haben  soll,  ist  eben  in  dem  ganzen 
Vereinswesen  unerhört'.  Aber  es  ist  an- 
dererseits wohl  bekannt,  dass  das  Vereins- 
wesen der  Kaiserzeit  wesentlich  zu  prak- 
tischen Zwecken  benutzt  ward.  Die  Col- 
legien  der  fabri  und  der  cetitonarii  haben 
als  Feuerwehr  gedient ;  das  der  fabri  von 
Ostia  ist  geradezu  als  numerus  caligatorum 
militärisch  organisiert  worden.  Über  das 
provinziale  Vereinswesen  wissen  wir  unge- 
fähr ebenso  viel  wie  über  den  städtischen 
Sicherheitsdienst ;  zu  versichern,  dass  jenes 
mit  diesem  sich  nicht  habe  berühren  kön- 
nen, zeugt  mehr  von  Zuversicht  als  von 
Einsicht. 

Die  abermalige  Beschäftigung  mit  den 
beiden  Steinen  der  hastiferi  hat  mir  die 
Vermutung  nahe  gelegt,  ob  nicht  noch  ein 
dritter  derselben  Körperschaft  gehören 
möchte;  ich  meine  den  zu  Oberolm  bei 
Mainz  gefundenen  in  Beckers  Katalog  des 
Mainzer  Museums  als  Nr.  267  aufgeführten, 
Ich  bat  also  meinen  Freund  Zangemeister 
um  seine  Abschrift  der  zum  Teil  zerstör- 
ten Inschrift,  welche  ich  hier  mitteilen  darf5) : 

t  ivmi/öi/////L 

RISCAS-ELLiüAT 

TIACORVM    •    AVR 

CANDIDV8*  CORNI 
5     CVLARIVS    MAI/IC 

RVMGORIi/IANO"/ 

ALECVS  INT'//// 

5)  [Einem  uns  nachträglich  zugehenden  Brief 
J.  Kellers  in  Mains  an  Mommsen  entnehmen  wir 
Folgendes :  „Zeile  1  V I  /  A  N  /////// 1 L,  der  Baum 
«wischen  N  und  I  reicht  etwa  für  7  Buchstaben. 
Z.  5  und  6  MATTO  |  BVM  ÖOBDIA/Oi  Nach 
meinem  Dafürhalten  ist  die  Lesung  vicanis  hasti- 
feri* wie  MaUila]c[o]rum  Gordianor(um)  vollkom- 
men gerechtfertigt,  obwohl  die  Zerstörung  von 
Z.  5  die  Schreibung  nicht  mehr  ganz  erkennen 
lasst«.  D.  Bed.] 


—    28    — 

Die  Schwierigkeiten,  welche  der  Stein 
bietet,  vermag  ich  nicht  zu  lösen.  Hinter 
corniculartus  muss  eine  Militärabteilung 
genannt  gewesen  sein ;  aber  die  Benennung 
ist  nicht  zu  enträtseln  —  Mattiacorum 
Grordianorum  passt  weder  recht  zu  den 
Spuren  noch  ist  es  sachlich  ohne  Anstoss. 
Auch  die  Beziehung  des  aUectus  Mar  . . . 
zu  einem  activen  Soldaten  ist  befremdlich. 
Dagegen  scheint  zu  Anfang  gestanden  zu 
haben  vicanis  h[astif]e\ri$  casteUi  Mattiaco- 
rum; unabhängig  von  einander  sind  Zange- 
meister sowohl  wie  ich  auf  diese  Lesung 
geführt  worden.  Die  Spuren  und  die 
Raumverhältnisse  stimmen  genau,  nur  dass 
freilich,  wenn  man  die  möglichen  Ligaturen 
in  Rechnung  zieht,  auch  vicanis  et  hast*- 
feris  gelesen  werden  kann,  was  Zange- 
meister,  vielleicht  mit  Recht,  vorzieht. 
Wichtig  aber  ist  es  und  meines  Erachtens 
zweifellos,  dass  hier  dem  casteUum  Mattia- 
corum ausdrücklich  vicani  beigelegt  werden, 
also,  wie  es  oben  ausgeführt  ist,  diese  Ort- 
schaft nicht  mehr  war  als  ein  Flecken. 
Mommsen. 


Vereinsnachrichten 

unter  Redaction  der  Vereinsvorstande. 

Frankfurt*.  M.  Verein  für  Geschichte  14 
und  Altertumskunde.  In  der  Sitzung 
vom  19.  November  hielt  Herr  Dr.  jur.  A. 
Dietz  einen  Vortrag  über  das  Frank- 
furter Zeitungswesen  bis  1810  auf 
Grund  eigener  Forschungen  im  Frankfur- 
ter Stadtarchiv  und  unter  Berücksichtigung 
der  neueren  Litteratur.  Durch  die  Ver- 
wechslung der  Grundbegriffe  wurde  die 
Anfangsepoche  des  Zeitungswesens  bald 
vorgerückt,  bald  zurückgesetzt.  Das  Wort 
„Zeitung"  muss  im  modernen  Sinn  definiert 
werden:  unter  Zeitung  ist  ein  in  regel- 
mässiger, kürzerer  d.  h.  wenigstens  wöchent- 
licher Aufeinanderfolge  erscheinendes,  die 
Tagesereignisse  berichtendes,  für  Jeder- 
mann bestimmtes  und  Jedermann  zugäng- 
liches Druckerzeugnis  zu  verstehen.  Wie 
in  Europa  Deutschland,  so  nahmen  in 
Deutschland  die  Reichsstädte  bezüglich  des 
Zeitungswesens  den  ersten  Rang  ein.  Stras- 
burg kann  die  älteste  Zeitung  aufweisen. 
Dieselbe  ist  aus  dem  Jahr  1609.  In  Frankfurt 

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—    29    — 

a.  M.  wurde  die  erste  Zeitung  1615  von  dem 
Buchhändler  Egenolph  Emmel  gegründet. 
Diese  sowohl  wie  alle  anderen  Zeitungs- 
unternehmen von  Buchhändlern  hatten  sich 
während  des  17.  Jahrhunderts  gegen  die 
Ansprüche  der  Post  auf  ein  ausschliess- 
liches Zeitungsprivileg  zu  wehren.  Das 
Journal  wurde  um  das  Jahr  1665  von  dem 
Bachhändler  Wilhelm  Serlin,  einem  Thor- 
schreiberssohn aus  Nürnberg,  gegründet. 
Es  fand  bald  eine  ausserordentliche  Ver- 
breitung und  mag  von  1680  bis  1730  das 
bedeutendste  Blatt  Deutschlands  gewesen 
sein.  Die  Zeitungspresse  des  17.  Jahr- 
hunderts erblickte  ihre  Aufgabe  nur  in  der 
Mitteilung  der  Tagesereignisse,  nicht  auch 
in  einer  Beurteilung  derselben.  Im  Gegen- 
teil wurde  jedes  politische  Raisonnement 
verworfen.  Ein  Nachrichtsblatt  erschien  seit 
1722  und  hatte  sich  durch  viele  Vorurteile 
durchzukämpfen.  Vom  Jahre  1734  an  bis 
zum  Ende  des  Jahrhunderts  sehen  wir 
nicht  weniger  als  sechs  französische  Zei- 
tungen entstehen.  In  den  Jahren  1796  bis 
1810  nahm  Frankfurt  a.  M.  mit  seinem 
Zeitungswesen  eine  hervorragende  Stellung 
ein.  Es  wurden  zugleich  fünf  grosse  po- 
litische Blätter  herausgegeben.  Die  Ein- 
fuhrung einer  regelmässigen  Zeitungscensur 
fallt  in  das  Jahr  1784.  Seit  1792  stand 
sie  unter  französischem  Einfluss  und  wurde 
mit  grosser  Härte  gehandhabt.  Jede  patri- 
otische Äusserung,  jede  Mitteilung  einer 
für  Frankreich  nachteiligen  Nachricht  hatte 


-    80    — 

eine  strenge  Bestrafung  zur  Folge.  Unter 
dem  Fürstprimas  Dalberg  besserten  sich 
die  Verhältnisse  nicht.  Ende  1810  kassierte 
er  ohne  weiteres  sämtliche  politische  Blätter. 
Vom  1.  Januar  1811  ab  erschien  nur  eine 
einzige,  offizielle  Zeitung. 

Die  alljährlich  stattfindende  Feier  des  16. 
Winckelmanntages  wurde  wie  üblich  in 
Gemeinschaft  mit  dem  Freien  Deutschen 
Hochstifte  und  dem  Vereine  für  das  Histo- 
rische Museum  am  10.  Dez.  begangen.  Der 
Vorsitzende  des  letzteren,  Herr  Maler  0. 
Donner-v.Richter  sprach  über  die  an- 
tike Malerei  nach  neuen  und  neu- 
estenFunden.  Der  interessante  Vortrag 
verfolgte  die  Entwicklung  der  Malerei  der 
Alten  von  ihren  geringen  Anfängen  an  bis 
in  die  christliche  Zeit  hinein  unter  Zu- 
grundelegung der  Zeugnisse  der  klassischen 
Schriftsteller  und  unter  steter  Verweisung 
auf  die  zahlreichen  Funde  besonders  dieses 
Jahrhunderts,  welche  vielfach  in  schönen 
Nachbildungen  vorgelegt  wurden.  In  be- 
sonders eingehender  Weise  wurde  der  Be- 
deutung der  vor  kurzem  in  Mittel- Aegypten 
aufgefundenen  Porträts  gedacht,  über  welche 
der  Vortragende  bereits  Wd.  Korr,  VH,  156 
eine  kurze  Skizze  gegeben  hat. 

In  den  geselligen  Zusammenkünf- 
ten wurden  den  Mitgliedern  mehrfach  in- 
teressante Frankofurtensien  aus  städtischem 
oder  privatem  Besitze  vorgelegt  und  be- 
sprochen. 


IS,  Mstz.  Gesellschaft  für  lothring. 
Geschichte  und  Altertumskunde* 
Sitzung  vom  5.  Dec.  Pfarrer  Paulus  aus 
Puzieux  referierte  über  seine  Ausgrabungen 
bei  Varsberg  und  legte  die  Resultate  der- 
selben :  drei  Scramasaxe,  eine  Lanzenspitze 
und  verschiedene  Schmuckstücke  der  Ge- 
sellschaft vor.  Die  gefundenen  Gegenstände 
weist  er  dem  4.  oder  5.  Jahrhundert  zu. 


Fabrikant  Adt  aus  Forbach  überreichte 
ein  Album  mit  Photographieen  der  von 
ihm  auf  dem  Schlossberge  zu  Forbach  ver- 
anstalteten Ausgrabungen  der  alten  Burg. 

Archivdirektor  Dr.  Wolfram  sprach 
über  die  karolingischen  und  merovingischen 


Metz.  Socie'te*  d'histoire  etd'ar-i$. 
chäologie  lorraine.  Seance  du  5 
decembre.  —  M.  l'abbe*  Paulus,  eure'  ä 
Puzieux,  donne  connaissance  du  resultat 
obtenu  par  les  fouilles  qu'il  ä  fait  faire, 
dans  les  environs  de  Warsberg,  et  fait 
passer,  sous  les  yeux  des  membres  de  la 
socie'te",  les  objets  decouverts,  ä  savoir: 
3  scramasaxe8,  un  fer  de  lance  et  diförents 
objets  de  parure ;  il  attribue  ces  objets  au 
4*  ou  au  5«  siecle. 

M.  Adt,  fabricant  ä  Forbach,  commu- 
nique  une  se'rie  de  vues  photographiques 
prises  sur  les  lieux  qu'il  a  fait  fouiller  au 
Schlossberg  pres  de  Forbach. 

M.  le  docteur  Wolfram,  directeur  des 
archives,  entretient  la  Socie'te'  de  chartes 

o 


—     31     — 


—    32    - 


Urkunden  aus  den  Beständen  des  Arnulfs- 
klosters. 

Vom  Pfarrer  Curique  aus  Oberkonz 
ging  ein  wissenschaftliches  Begleitschreiben 
zu  einem  in  der  Gegend  von  Kirchnaumen 
gefundenen  und  gleichfalls  übersandten 
Steinbeil  ein. 

Bezirkspräsident  Freiherr  v.  Hammer- 
stein teilt  mit,  welche  historische  Denk- 
mäler des  Landes  klassiert  sind.  Er  er- 
sucht, Anträge  auf  weitere  Klassierungen 
einzureichen,  damit  die  noch  vorhandenen 
Monumente  vor  der  Vernichtung  geschützt 
werden  können. 

Der  Präsident  zeigt  der  Versammlung 
an,  dass  der  Gesamtverein  der  historischen 
Vereine  Deutschlands  seine  nächste  Jahres- 
versammlung im  September  1889  in  Metz 
und  zwar  in  Anlehnung  an  die  Gesellschaft 
für  lothr.  Geschichte  und  Altertumskunde 
abzuhalten  gedenkt. 

Auf  Vorschlag  des  Präsidenten  wird 
Herr  Professor  Kraus  in  Freiburg  ein- 
stimmig zum  Ehrenmitglied  gewählt. 

In  der  darauffolgenden  Vorstandssitzung 
wird  beschlossen,  das  Correspondenzblatt 
der  Westdeutschen  Zeitschrift  zum  Vereins- 
organ zu  machen.  Dasselbe  wird  künftig 
den  Mitgliederu  der  Gesellschaft  unent- 
geltlich alle  4  Wochen  zugehen.  Damit 
ist  das  Erscheinen  des  Jahrbuchs  nicht 
ausgeschlossen ;  die  Beiträge  für  dasselbe 
müssen  bis  zum  1.  Juni  an  den  Schrift- 
fuhrer  der  Gesellschaft  eingereicht  werden. 


Die  nächste  Sitzung  der  Gesellschaft 
findet  am  Mittwoch  den  6.  Februar  im 
Bezirkspräsidium  statt.  Die  Sitzungen  sind, 
worauf  hier  noch  einmal  aufmerksam  ge- 
macht werden  soll,  Versammlungen  aller 
Gesellschaftsmitglieder,  nicht  nur  des  Vor- 
standes. Eventuelle  Vorträge  oder  wissen- 
schaftliche Mitteilungen  bittet  der  Vorstand 
bis  zum  1.  Februar  dem  Schriftführer  ge- 
fälligst anzumelden. 


carlovingiennes   et  meYovingiennes  prore- 
nant  des  archives  de  l'abbaye  de  St  ArnouM. 

II  est  donne"  connaissance  d'une  lettre 
de  l'abbe"  Curicque,  eure"  ä  Oberkonz,  par 
laquelle  celui-ci  adresse  ä  la  Socie'te",  avec 
un  rapport  scientifique,  une  hache  en  siiex 
trouve*e  dans  les  environs  de  Kirchnaumen. 

M.  le  baron  de  Hammerstein,  President 
de  la  Lorraine,  donne  communication  de 
l'e'tat  des  monuments  historiques  classls 
dans  le  de'partement  de  la  Lorraine,  et 
demande  qu'on  veuille  bien  lui  designer 
d'autres  monuments  ä  cl asser,  afin  que 
leurs  restes  puissent  elre  pr£serve*s  d'une 
complete  destruetion. 

Lo  pre'sident  fait  savoir  ensuite  ä  la 
räunion  que  l'Assembll  ge'närale  des  societes 
historiques  d'Allemagne  se  propose  de  se 
räunir  au  mois  de  septembre  prochain  en 
Session  annuelle  ä  Metz,  et  qu'elle  compte 
ä  cet  ägard  sur  la  bienveillance  de  la 
Socie'te'd'histoire  et  d'arche"ologie  lorraine. 

Sur  la  proposition  du  President,  M. 
Krauss,  professeur  ä  Püni versitz  de  Fri- 
bourg,  est  nomine*  ä  l'unanimite"  membre 
d'honnear  de  la  socie'te". 

Dans  la  s&nce  du  Bureau,  qui  a  suivi 
celle  de  la  Socie'te",  il  a  £te"  d£cide"  que  le 
„Correspondenzblatt  der  Westdeutschen 
Zeitschrift"  servirait  d'organe  de  publica- 
tione  ä  la  Socie'te"  et  que  ce  Journal  serait 
adresse"  gratuitement,  tous  les  mois,  ä 
chaeun  des  membres  de  la  Socie'te"  et  ce, 
sans  pre"judicier  ä  la  publication  de  l'an- 
nuaire.  Quant  aux  travaux  destines  ä 
paraftre  dans  cet  Annuaire,  ils  de?ront 
6tre  adres8e"s,  d'ici  au  1«  juin  prochain,  au 
8ecre"taire  de  la  Socie'te". 

La  prochaine  reunion  de  la  Socie'te"  aura 
lieu  ä  la  Pre"sidence,  le  mercredi  6  ferner. 
Aux  räunions  de  la  Socie'te",  qu'on  veuille  bien 
ne  pas  l'oublier,  assistent  tous  les  socie- 
taires,  aussi  bien  que  les  membres  du 
Bureau.  —  Le  secre"taire  demande  aussi 
qu'on  veuille  bien,  d'ici  au  1er  fe"vrier,  lui 
donner  connaissance  des  Communications 
qui  devront  etre  faites  a  la  prochaine  seance. 


Digitizod  by 


Google 


r*.   LINTZ'80HE  BUCHDRUCKER«   IN  TRIER. 


Etilglrt 
tob  Dr.  Hettnef  in  Triff 

und 
Professor  Dr.  Unprtcht 

I«  Bonn. 


der 


Verl»; 

dar 

FR.  LINTZ'schen 

Buchhandlung 

in  Trier. 


Westdeutschen  Zeitschrift  für  Geschichte  und  Kunst, 

«gleich  Organ  der  historisch-antiquarischen  Vereine  in  Backnang,  Birkenfeld,  Dfirk- 
heim,  Disseldorf,  Frankfurt  a.  M.,  Karlsruhe,  Mainz,  Mannheim,  Metz,  Nenn,  Speyer, 
Stranlarg,  Stattgart  and  Worms,  sowie  des  anthropologischen  Vereins  zu  Stuttgart. 

♦ 

Februar.  Jahrgang  YIH,  Nr.  2.  1889. 

Dm  Korrespondensblatt  erscheint  in  einer  Auflege  von  3000  Exemplaren.    Inserate  e  26  Pfg.  für  die 

gespaltene  Zeile  werden  ron  der  Verlagshandlnng  und  allen  Inseraten-Bnreans  angenommen,  Beilagen 

nach  Uebereinknnft.  —  Die  Zeitschrift  erscheint  vierteljährlich,  daa  Korrespondensblatt  monatlich.  — 

Abonnementspreis  16  Mark  für  die  Zeitschrift  mit  Korrespondensblatt,  far  letsteres  allein  6  Mark. 


Neue  Funde. 

17.  Rottweil.  [Römisches  Lager].  Während 
die  Flur  „Hochmauern"  auf  dem  rechten 
Neckarufer  schon  seit  mehr  als  100  Jahren 
dnrch  rumische  Funde  aller  Art,  besonders 
aber  in  Mosaik,  berühmt  geworden  ist  und 
infolge  der  Hölder'schen  Ausgrabungen 
(s.  Haugs  Bericht  Korrbl.  VII,  1)  auch 
neuestens  wieder  viel  genannt  wird,  blieb 
das  auf  dem  linken  Ufer  an  der  knieför- 
migen  Beugung  des  Neckars  gelegene,  durch 
seine  Umwallung  und  Graben  höchst  augen- 
fällige, äusserlich  in  seltener  Grossartig- 
keit erhaltene  römische  Lager  wenig  be- 
achtet. Abgesehen  von  einer  angeblich 
römischen,  5  m  hohen,  oberirdischen  Haus- 
mauer, kannte  man  bis  auf  die  neueste 
Zeit  keinerlei  Mauerreste,  ja  nicht  einmal 
römische  Ziegel  oder  Scherben  von  dem 
Lagerplatz,  und  Grabungsversuche,  welche 
t.  Kailee  anstellen  liess,  ergaben  keine 
Mauern.  So  kommt  es,  dass  der  letztere 
noch  in  seiner  nachgelassenen  Abhandlung 
über  das  rätisch-germ.  Kriegstheater  der 
Römer  (Württb.  Viertelj.  1888  S.  103)  Rott- 
weil  und  Windisch,  ohne  Zweifel  mit  glei- 
chem Unrecht,  zu  den  passageren  Lager- 
anlagen rechnet.  Um  dieser  Ungewissheit 
ein  Ende  zu  machen,  habe  ich  die  Sache 
im  Rottweiler  Altertumsverein  angeregt, 
und  auf  dessen  Einladung  und  mit  seiner 
Hilfe  zweitägige  Ausgrabungen,  je  mit  12 
bis  16  Mann,  vorgenommen.  Hierdurch 
steht  nun  vorerst  so  viel  fest,  dass  in 
Hottweil  das  Standlager  einer  Legion  mit 
Umfassungsmauern,     gemauerten    Thoren 


und  Türmen  vorhanden  ist.  Ohne  der 
nachfolgenden,  detailierten  und  zeitfordern- 
den Ausgrabung,  welche  nunmehr  Aufgabe 
des  Rottweiler  Vereines  und  von  Herrn 
Prof.  Holder  schon  begonnen  worden  ist, 
vorzugreifen,  gebe  ich  hier  das  allgemeine 
Bild,  welches  sich  bis  jetzt  ergeben  hat. 
Der  von  Wall  und  Graben  begrenzte 
Lagerraum  bildet  ein  den  natürlichen  Ver- 
hältnissen angepasstes,  verschobenes  Vier- 
eck von  825  m  Länge  und  durchschnitt- 
lich 400  m  (im  Max.  500)  Breite,  und  be- 
deckt eine  Fläche  von  etwa  33  Hektar. 
Die  Umfassungsmauer  ist  auf  grosse  Strecken 
noch  vortrefflich  erhalten,  in  einer  Stärke 
von  1,4  bis  2  m;  am  besten  erhalten  ist 
sie  auf  der-  Ostseite,  wo  sie  (mit  der  Höl- 
derschen  Fortsetzung)  auf  eine  Länge  von 
etwa  600  m  nachgewiesen  ist.  Der  Ab- 
stand der  Mauer  vom  Wall  ist  sehr  ver- 
schieden. In  der  Prätentura,  dem  nörd- 
lichsten Drittel,  steht  die  westliche  Mauer 
auf  dem  wallartigen  Rand,  die  östliche  da- 
gegen ist  5  m  von  derselben  entfernt  und 
durch  doppelten  Graben  und  Wall  ge- 
schützt. In  den  südlicheren  Teilen  bleibt 
die  Mauer  50  bis  80  m  hinter  dem  Walle 
zurück,  so  dass  der  mauerumschlossene 
Raum  des  Lagers,  soweit  sich  bis  jetzt 
beurteilen  lässt,  wenig  über  20  ha  messen 
dürfte.  Das  Lager  wird  durch  die  via 
prmcipalis  und  via  quintana,  welche  beide 
schon  äusserlich  kenntlich  sind  (erstere 
als  Weg  zur  Lumpenmühle,  letztere  als 
„Heerstrasse"),  in  3  Teile  geteilt.  Das 
Lager  hatte  ferner   mindestens  6  Thore, 


—    35    — 


welche  schon  äusserlich  erkennbar  sind 
und  von  welchen  das  rechte  Prinzipalthor 
von  Holder  ausgegraben  worden  ist.  Da 
der  Lagerplatz,  eine  gegen  die  Neckarecke 
sanft  abfallende  Fläche,  in  ihren  tieferen 
Lagen  immer  noch  20  m  Steilabfall  gegen 
den  Neckar  hat,  mussten  die  Strassen  in 
Einschnitten  die  Höhe  erreichen,  und  die 
Thore  sind  ziemlich  weit  nach  innen  ge- 
rückt. Von  dem  Prätorialthor,  dem  Bahn- 
hof gegenüber,  wurde  die  via  practoria  in 
den  Feldern  mittelst  11  Querschnitten  auf 
eine  Länge  von  130  m  verfolgt;  sie  ist 
nur  3  m  breit,  besteht  aus  einem  einfachen, 
etwas  gewölbten  Pflaster,  und  ruht  jeder- 
seits  auf  einem  fussdicken  Mäuerchen. 
Merkwürdig  ist  im  Innern  besonders  eine* 
1,4  m  starke  Quermauer  entlang  der  via 
printipalis,  welche  die  Prätentur  gegen  den 
übrigen  Lagerraum  abschliesst.  Die  via 
quartana  hat  Mörtelguss,  ist  ebenfalls  sehr 
schmal  (3  m),  und  entspricht  wie  die  via 
praetoria  der  frühen  Zeit  ihrer  Entstehung 
(1.  Jahrh.).  Auch  im  Innern  des  Lagers 
sind  schon  an  mehreren  Stellen  Mauern 
und  Ziegelreste  gefunden  worden.  Nament- 
lich trifft  man  allerorts  wo  man  gräbt,  rö- 
mische Scherben  (jedoch  nur  ein  einziges 
Mal  Siegelerde)  und  Tierknochen,  fast 
immer  von  Rind  und  Schwein;  ich  habe 
in  den  zwei  Tagen  wohl  20  Stirnzapfen 
vom  Rind  ausgegraben.  Auch  liegt  an 
manchen  Stellen  des  Lagers  eine  bis  1  V*  m 
hohe  Kulturschicht.  An  zwei  Stellen  inner- 
halb der  Umwallung  fand  man  früher  ala- 
mannische  Gräber. 

Noch  muss  die  auch  von  Haug  erwähnte 
oberirdische  Hausmauer  besprochen  wer- 
den, welche  noch  jetzt  5  m  hoch  und  nur 
0,9  m  stark  und  mit  Schiessscharten  ver- 
sehen ist.  Sie  besteht  aus  kleinen,  hori- 
zontal geschichteten  Quaderchen,  welche 
jedenfalls  einer  römischen  Mauer  entnom- 
men sind  und  leicht  verfuhren  können,  die 
ganze  Mauer  für  römisch  zu  halten.  Bei 
näherer  Überlegung  muss  man  jedoch 
a  priori  sagen,  es  ist  undenkbar,  dass  «ine 
so  dünne  Mauer  auf  ebenem  Terrain  aus 
römischer  Zeit  sich  erhalten  konnte,  und 
es  würde  aller  seitherigen  Erfahrung  Hohn 
sprechen,  wonach  diesseits  des  Rheins  sich 
keine  Mauer  über  der  Erde  (so  wenig  als 


eine  Strasse)  ohne  Bedeckung  erhalten  hat. 
Es  dient  auch  zur  Beruhigung,  dass  Holder 
die  2  m  starke  römische  Umfassungsmauer 
im  Garten  hinter  dem  fraglichen  Haus  vor- 
überlaufend gefunden  hat 

Auf  Grund  dieser  Funde  dürfen  wir 
jetzt  wohl  aussprechen :  Rottweil  war  eine 
Zeit  lang  das  Standquartier  der  Leg.  XI 
C.  P.  F.  und  ihrer  Auxilia,  von  welchen 
wir  die  Coh.  I  Flavia  und  Coh.  I  Itur. 
kennen.  Wenn  die  Wallanlage  für  eine 
Legion  etwas  zu  gross  erscheint,  so  ist 
sie  durch  die  Ummauernng  auf  die  nor- 
male Grösse  des  Legionslagers  zurückge- 
führt, als  welche  wir  etwa  600  x  400  m 
oder  20  ha  (Bonn,  Strassburg,  Regensburg) 
ansehen.  Näher  steht  in  Bezug  auf  die 
Grössenverhältnisse  das  in  der  ganzen  An- 
lage viele  Ähnlichkeit  bietende  Heddern- 
heim  (950  x  480),  in  welchem  wir  vielleicht 
für  die  gleiche  Zeitperiode  das  Stand- 
quartier der  14.  Legion  annehmen  dürfen. 
Die  obigen  Funde  dürften  einen  kleinen 
geschichtlichen  Ausblick  rechtfertigen. 

Wir  werden  wohl  keinen  Widerspruch 
zu  fürchten  haben,  wenn  wir  das  Stand- 
lager in  Rottweil  der  Zeit  des  zweiten  Ver- 
stosses der  Römer  im  transrhenanischen 
Germanien  zuweisen. 

Die  Zeit  des  ersten  Vorstosses  ist 
charakterisiert  durch  die  Anwesenheit  der 
4.  und  21.  Legion,  welche  bis  zum  Jahr  69 
dauerte.  In  dieser  Periode  ist  zunächst 
die  hessische  Linie  Mainz-Wiesbaden-Hof- 
heim-He  ddernh  ei  m-Friedberg  bereits  nach- 
weisbar; sie  bildet  die  Vorpostenstellung 
und  einen  Keil  in  das  Cliattenland.  Sodann 
ist  die  Neckarmündung  (Neuenheim)  mit 
einem  militärischen  Posten  von  der  21.  L» 
gion  besetzt.  Ferner  haben  die  Röme 
von  Vindonissa  aus  Vorp ostenstell ung  ge- 
nommen zum  Schutz  des  südlichen  Ein- 
fallthores  der  Germanen,  und  die  drei  Plätze 
besetzt:  1)  den  Rheinübergang  Koblenz- 
Zurzach,  2)  Heideggerhof,  3)  Scbleitheim. 
Diese  sind  von  der  21.  Legion  erbaut  (sie 
trägt  merkwürdigerweise  nicht  den  Beisatz 
R.  sondern  C.  und  S.  C.  Vi.). 

Die  Zeit  des  zweiten  Vorstosses  (70  bis 
etwa  105)  ist  gekennzeichnet  durch  die 
Anwesenheit  der  14.,  1.  adi.,  und  1 1.  Legion. 
Der  hessische  Rückenmarksstrang  wird  fest- 


—    3?    — 


—    38    — 


gehalten.  Im  Rheinthale  sind  die  Spuren 
dieser  Legionen  zu  verfolgen  von  Gerns- 
heim  über  Heidelberg,  Baden-Baden  bis 
Mahlen.  Von  Süden  her  wird  der  Keil 
vorgeschoben:  Beringen,  Siblingen,  Singen, 
Hüfingen  und  Rottweil  —  alle  mit  den 
Stempeln  der  11.  Leg.  —  sind  die  Zeugen 
dafür.  Bas  Standquartier  der  Legion,  bis- 
her in  Windisch,  wird  nach  Rottweil  vor- 
geschoben; am  nächsten  liegt  es  anzu- 
nehmen, da8S  dies  im  Jahr  83  von  dem 
3.  Flavier,  Domitian,  geschehen  sei;  dann 
haben  wir  mit  Mommsen  (R.  G.  V.  139) 
die  einfachste  Erklärung  dafür,  warum  der 
Pluralis  ßnfiol  QXaßioi  (od.  Qlaoviot)  ge- 
setzt ist  Denn  dass  wir  in  Rottweil  die 
davischen  Altäre  des  Ptolemaeus  zu  suchen 
haben,  wird  durch  die  zusammentreffenden 
Cmstände  doch  immer  wahrscheinlicher 
gemacht;  auch  dass  derselbe  Yindonissa 
nicht  mehr  nennt,  welches  erst  später  wie- 
der grössere  Bedeutung  erlangt  hat,  ist 
hier  zu  beachten.  Die  Reichsgrenze  muss 
dann  freilich  etwas  weiter  nördlich  gezogen 
worden  sein  und  dürfte  noch  eine  nörd- 
lichere Station  der  11.  Legion  gefunden 
werden,  da  das  Legionslager  Vorposten 
brauchte. 

Die  Periode  des  dritten,  endgiltigen 
Vor8to88es,  mit  den  Limesbauten  von  Rhein- 
hrohl  bis  Lorch  und  am  Neckar  bis  Rot- 
tenburg herauf,  ausschliesslich  durch  die  8. 
und  22.  Legion,  wird  man  sich  hüten  müssen, 
zu  früh  anzusetzen.  Es  darf  nicht  über- 
sehen werden,  dass  die  älteren  Legionen 
am  ganzen  Limes,  dem  hessischen  sowohl 
als  dem  fränkischen  und  schwäbischen, 
fehlen.  Dieselben  haben  ihre  Baulust  so 
hinreichend  bekundet,  dass  es  gewiss  nicht 
blossem  Zufall  zuzuschreiben  ist,  wenn  sie 
nirgends  an  der  Limeslinie  gebaut  haben. 
Dann  aber  dürfen  wir  weder  die  Stelle 
des  Frontinus  betr.  die  120  Meilen  lange 
Grenzlinie,  noch  die  Taciteischen  Stellen 
über  die  agri  decumates  (wie  schon  Momm- 
sen Y.  139  aufmerksam  gemacht  hat)  und 
das  ebenso  bekannte  „UmiU  acta  promoUsque 
)>raef<idüsu,  auf  den  eigentlichen  sogenann- 
ten Limes,  sei  es  der  hessische  oder  schwä- 
bische, ja  nicht  einmal  auf  die  Neckarlinie 
beziehen.  Es  könnte  ja  die  Vorschiebung 
nur  im  Jahre  97  geschehen  sein,  läge  aber 


dann  der  Schilderung  des  Tacitus  a.  98  zu 
nahe,  da  derselbe  sich  nicht  auf  die  aller- 
jüngste  Vergangenheit  bezieht,  und  die 
1.  u.  11.  Legion  könnten  während  der  8 
Jahre  bis  105  nicht  müssig  gelegen  haben. 

Wir  müssen  vielmehr  für  diese  Zeit 
die  Existenz  eines  anderen  Limes,  den 
Zeitverhältnissen  entsprechend,  annehmen, 
eine  Grenzlinie,  welche  den  Germanen  den 
sichern  regrexms  in  profunda  süvarum  (wie 
Front,  sagt)  d.  h.  den  Schwarzwald  ab- 
schnitt, und  eine  solche  Linie,  von  West 
nach  Ost  durchgezogen,  etwa  mit  Rottweil 
als  Mittelpunkt,  hiess  dann  mit  vollem 
Recht  limes  decumanus,  was  im  Sinne  der 
römischen  Geometer  nichts  anderes  ist  als 
eine  westöstliche  Aussteckungslinie  im 
Gegensatz  zum  cardo,  und  was  wir  heute 
als  Abscisse  und  Ordinate  unterscheiden, 
mit  dem  Unterschiede,  dass  die  römischen 
Kunstausdrücke  wegen  ihrer  häufigen  An- 
wendung dem  Volk  geläufiger  waren  als 
nnsere  Benennungen  heutzutage  sind1). 

Für  eine  solche  Grenzlinie  wird  es 
nicht  schwer  sein,  die  Länge  von  120  Mei- 
len herauszufinden.  Die  Linie  Strassburg- 
Rottweil  (durch  das  Kinzigthal)  beträgt  60 
Meilen,  von  Rottweil  an  die  Donau  zum 
Anschluss  an  Rätien  hat  man  bis  Mengen 
etwas  zu  wenig,  bis  zum  Bussen  die  ge- 
wünschte Zahl,  bis  Ulm  etwas  zu  viel. 
Die  Linie  Offenburg  (vom  römischen  Rhein- 
thal) bis  Aalen  (rätische  Grenze),  welche 
v.  Kailee  als  Interimsgrenze  zeichnet,  welche 
er  aber  viel  zu  früh  ansetzt,  hätte  genau 
die  gewünschte  Grösse.  Es  würde  sich 
nur  darum  handeln,  thatsächliche  Spuren 
für  die  zeitweilige  Existenz  einer  solchen 
Grenze  zu  finden,  und  ich  glaube,  das  wird 
sich  von  selbst  geben,  wenn  wir  einmal 
über  das  römische  Strassenwesen  etwas 
mehr  besitzen  als  blosse  Hypothesen,  wo- 
für freilich  die  Aussichten  augenblicklich 
noch  schlecht  sind.   Vorerst  aber  sei  hin- 


1)  Man  iollte  deshalb  endlich  einmal  auf- 
hören, Ton  „Zehntlanden,*  „Zehnthof"  und  „Zehnt- 
scheuer",  „Zehntbauer"  u.  dgl.  zu  reden,  naehdem 
doch  die  Gelehrten  (Mommsen,  Zangemeister, 
Hammeran,  Aebach)  einig  in  sein  scheinen,  dass 
die  Ableitung  der  agri  decumate*  von  der  Zehnt- 
pflichtigkeit  unhaltbar  Ist,  und  nicht  Antreffende 
Vorstellungen  aus  einer  spatern  Zeit  auf  die  Römer 
übertragt-  O 


—    39    — 

gewiesen  auf  die  Existenz  röm.  Kastelle 
zwischen  Einzig-  und  oberem  Neckarthal 
(bei  Alpirsbach,  Waldmössingen  und  Unter- 
ifflingen),  welche  Rottweil  vorgelagert  sind 
und  nur  unter  Voraussetzung  einer  solchen 
Grenzlinie  Bedeutung  zu  haben  scheinen. 

Als  um  das  Jahr  105  die  obere  Rhein- 
armee von  4  auf  2  Legionen  beschränkt 
wurde,  blieb  die  22.  Leg.  in  Mainz,  die  8. 
in  Strasburg,  dagegen  wurde  die  1.  adi. 
von  Mainz  und  die  11.  von  Rottweil  fort- 
gezogen und  nicht  mehr  ersetzt.  Die  Be- 
setzung von  Rottweil  als  Standquartier  der 
11.  Leg.  fällt  somit  zwischen  die  Jahre  84 
und  105  n.  Chr.,  und  war  auch  in  dieser 
Zeit  keine  ununterbrochene,  da  die  1.  und 
11.  Leg.  wahrscheinlich  zu  den  dacischen 
Kriegen  beigezogen  worden  sind. 

Stuttgart,  im  Dez.  1888.  K.  Miller. 
18.  Köln.  [Inschrift  aus  Köln  mit  dem  antiken 
Namen  von  Deutz.]  Ein  sehr  interessanter 
epigraphischer  Fund  ist  im  August  1888  in 
Köln  bei  Gelegenheit  der  Kanalisationsar- 
beiten auf  dem  westlich  an  der  Gereons- 


—    40    — 

kirche  gelegenen  Platze  „Gereonskloster- 
gemacht  worden.  Etwa  7  Schritte  von  der 
SO-Ecke  des  Hauses  Nr.  2  in  der  Ver- 
längerung der  W-Seite  der  Probsteigasse 
fand  sich  nach  Angabe  der  Arbeiter  etwa 
anderthalb  Meter  tief  im  Schutt  neben 
einer  Mauer  eine  beschriebene  Steinplatte, 
dabei  zwei  römische  Töpfe  voll  Knocheo, 
ein  Fläschchen  von  grauem  Thon  und  ein 
Lämpchen.  Als  ich  am  3.  September 
mit  Herrn  Rektor  Schwörbel1),  welcher 
die  Güte  hatte  mir  die  dortigen  Funde  zu 
zeigen,  den  Stein  besichtigte,  lag  er  noch 
auf  dem  Platze,  desgleichen  am  4.  Sept ; 
dem  Vernehmen  nach  sollte  er  demnächst 
von  dem  städtischen  Bauamte  dem  Wallr&f- 
Richartz  -  Museum  überwiesen  werden. 

Auf  der  ziemlich  roh  behauenen,  64  cm 
breiten,  61,5  cm  hohen  und  14  cm  dicken 
Steinplatte  steht  in  rohen,  unregelmässigen 
Buchstaben 9),  welche  auf  das  vierte  Jahr- 
hundert hinweisen,  die  folgende,  hier  auf 
Grund  meiner  Lesung  nach  einem  Abklatsch 
abgezeichnete  Inschrift: 


VIArOR/fwTf&o! 

MTIKAf/lNCO 

VV'liv..    .  .  .  /-  .  n  \\L\  D 1  VIT  ES  l  (*•      _~.a 


m0&k 


",JlllVlllll)ll}lffi'"ll!'JI''''l"1,'!,l''*l'''ll',"l'ili'iiiii 


1)  Ich  benutze  diese  Gelegenheit,  um  Herrn  Rektor  Schwörbel   für  seine  freundliche  Unter, 
atutsung  meiner  dortigen  Nachforschungen  für  das  Corpus  den  verbindlichsten  Dank  aussuaprechen. 
S)  Der  erste  Buchst,  von  Z.  1  ist  62  nun,  der  erste  von  Z.  7  nur  26  nun  hoch. 


—    41    — 

Viatormus  protector  mi(li)tav[it]  a[n]ttOs 
iriginta  occissus  (sie)  in  barbarico  iuxta 
Dicüia(m)  a  Franco;  Vicarius  Bivite(n)si  m. 

Z.  2  hat  der  Steinmetz  aus  Versehen 
MITWTI  statt  müitavä  geschrieben,  in- 
dem er  U  weggelassen  nnd  den  Horizon- 
talstrich des  t  irrtümlich  über  das  Torher- 
gehende t  gesetzt  hat.  —  Am  Ende  der- 
selben Z.  stand  entweder  blos  A  (also 
anos)  oder  AT,  da  der  ligierte  Strich  zer- 
stört sein  kann.  —  Unten  ist  die  Ober- 
fläche des  Steins  nur  roh  behauen,  aber 
teilweise  auch  später  beschädigt,  so  dass 
möglicherweise  Z.  7  vor  vicaruts  etwa  drei 
Buchstaben  verloren  gegangen  sein  könnten 
oder  einige  mehr,  wenn  die  Zeile  aus- 
nahmsweise vorgerückt  war.  Wahrschein- 
lich fehlt  aber  nichts,  da  jetzt  der  freie 
Raum  vor  der  Zeile  dem  hinter  derselben 
symmetrisch  entspricht  Dass  unter  der 
7.  Zeile  noch  etwas  gestanden  hat,  ist 
nicht  ganz  unmöglich,  aber  wenig  wahr- 
scheinlich. —  Ausdrücklich  sei  noch  be- 
merkt, dass  Divitesi  und  nicht  etwa  Divätesi 
dasteht;  die  kleine  Erhöhung  der  Haste  vom 
K  (vgl.  Z.  6  das  F)  darf  keinesfalls  als  ligier- 
tes  i  betrachtet  werden.  Die  Form  Dhi- 
ttnsis  kommt  auch  sonst  vor :  Corp.  HI  728, 
VI  3637,  Orelli  3391  —  Kellermann  Vig. 
279;  die  andere  Schreibung  Divitiensis 
(Bramb.  991,  1237,  Corp.  VIU  90Ö9)  ist 
also  nicht  mit  Hübner,  B.  J.  80  S.  131  als 
die  einzig  berechtigte  anzusehen.  —  Schwie- 
rigkeit macht  die  Lesung  des  nach  einem 
grösseren  Spatium  folgenden  Schlusszei- 
chens. Vielleicht  ist  es  als  M  oder  als 
Ligatur  von  AM  zu  deuten.  Nicht  unmög- 
lich wäre  aber  auch,  dass  SM  dastände,  so 
dass  der  Steinmetz  vielleicht  das  S  zu  weit 
nach  rechts  gesetzt  hätte.  Doch  dies  nur 
als  vorläufige  Vorschläge  salvo  meliore. 
Die  Lesung  Dwüeshtm,  an  welche  ich  an- 
fangs gedacht  hatte,  ist  unzulässig. 

Eine  Grabinschrift  und  noch  dazu  eine 
des  vierten  Jahrhunderts,  welche  so  inhalt- 
reich ist  wie  die  vorliegende,  gehört  zu 
den  grös8ten  Seltenheiten.  Der  vermut- 
lich als  Veteran  zum  protector  avancierte 
Viatormus  wurde  in  einem  Dienstalter  von 
30  Jahren  im  „Ausland"  unweit  Deutz  von 
einem  Franken  (oder  von  dem  Franken?) 
getötet    Der  Überrhein  war  damals  also 


—    42    — 

bereits  in  den  Händen  der  Franken  und 
wurde  zum  barbaricum  gerechnet  —  mit 
Ausnahme  von  dem  Brückenkopf  Köln's, 
der  Festung  Deutz.  —  Ich  beabsichtige  für 
heute  keine  ausfuhrliche  Behandlung  der 
Inschrift  und  beschränke  mich  daher  auf 
Folgendes.  Der  Name  Viatorinus  kommt 
z.  B.  im  3.  Bande  des  Corpus  mehrmals 
vor.  Bezüglich  der  protectores  des  4.  Jahr- 
hunderts sei  auf  Mommsen  Ephem.  V  p. 
131  ff.  verwiesen.  Wie  ist  aber  die  letzte, 
in  kleineren  Buchstaben  geschriebene  Zeile 
zu  erklären?  Der  Name  Vicarius  findet 
sich  öfter  (z.  B.  Corp.  HI,  wo  er  Nr.  5467 
zufällig  zusammen  mit  Viatorina  vorkommt), 
und  es  liegt  jedenfalls  am  nächsten  anzu- 
nehmen, dass  hier  der  Name  dessen  steht, 
der  dem  Verstorbenen  die  Inschrift  gesetzt 
hat.  Also  etwa:  Vicarius  Diväe(n)si(8)  — 
oder  Divüe(n)sis — m(erenti),  nämlich  titulum 
posuit  oder  dgl.  Nicht  ganz  ausgeschlos- 
sen bleibt  indessen,  dass  vicarius  die  Stel- 
lung dieses  dann  nicht  mit  Namen  bezeich- 
neten Mannes  angäbe. 

Vor  Allem  aber  ist  die  Inschrift  wich- 
tig, weil  sie  endlich  sicherstellt,  wie  der 
alte  Name  von  Deutz  lautete,  nämlich 
D  i  v  i  t  i  a ,  und  ferner,  dass  die  in  Inschriften, 
bei  Ammian  und  in  der  Notitia  Dign.  vor- 
kommenden Divitenses  oder  Divitienses 
allerdings  nach  Deutz  benannt  waren.  Die 
Inschrift  bietet  uns  zugleich  auch  dieses 
Adjectivum.  Damit  ist  eine  seit  Jahr- 
hunderten besprochene  und  in  verschie- 
dener Weise  beantwortete  Frage8)  endlich 
definitiv  erledigt.  Ich  behalte  mir  vor 
hierauf  bei  Besprechung  der  Inschrift  des 
Deutzer  Castells  (Bramb.  spur.  Nr.  26) 
zurückzukommen.  Vorläufig  sei  nur  be- 
merkt, dass  ich  sie  mit  Hübner  (B.  J.  80 
S.  130)  für  zwar  interpoliert,  aber  sicherlich 
acht  halte.  Es  ist  dafür  indessen  noch 
der  Beweis  zu  erbringen. 

Zangemeister. 


3)  Vgl.  z.  B.  die  Znsammenstellung  von  Deycks 
in  den  B.  J.  15  S.  1  ff.,  welcher  auch  die  verschie- 
denen mittelalterlichen  Namensformen  von  Deutz 
anfahrt,  Übrigens  in  seinen  Schlussfolgerangen 
nicht  selten  das  Richtige  verfehlt. 


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—    43    — 

Chronik. 

19.  Von  dem  Eifer,  mit  welchem  die  hol- 
ländische Geschichte  neuerdings  mit  An- 
lehnung nicht  nur  an  deutsche  Methoden, 
sondern  auch  an  innerhalb  der  deutschen 
Grenzpfähle  aufbewahrtes  Material  betrie- 
ben wird,  giebt  der  Versiag  aangaande  een 
onderzoek  in  Duetschland  naar  Archivalfa  be- 
langrijk  voor  de  Geschiedenit  van  Nederland 
door  Dr.  P.  J.  Blök,  Professor  an  der 
Universität  Groningen  (S'Gravenhage,  1888, 
206  SS.)  eine  treffliche  Vorstellung.  Es 
sind  Forschungen,  welche  in  den  Jahren 
1886  und  1887  angestellt  wurden,  und 
welche  sich  auch  auf  einen  guten  Teil 
westdeutscher,  insbesondere  nördliche  Ar- 
chive beziehen  (Köln,  Düsseldorf,  Münster, 
Osnabrück).  Von  unmittelbarem  Interesse 
sind  für  die  deutsche  Forschung  die  in  den  | 
Belagen  (S.  31—187)  gegebenen  Stücke; 
wir  heben  heraus:  Über  die  stadtkölnischen 
Kopiebücher  (Missivenbücher),  Liste  der 
Tochterklöster  von  Steinfeld,  Inkunabeln 
der  kölner  Stadtbibliothek,  Urkunden  aus 
dem  Düsseldorfer  Staatsarchiv. 

20.  Mit  Beginn  des  neuen  Jahres  erscheint 
in  Toulouse  eine  Revue  meridlonale,  Bulle- 
tin Trimestrel  consacre*  ä  l'histoire  et  la 
litterature  du  Midi  de  la  France,  unter 
der  Redaktion  des  Toulouser  Professors 
A.  Thomas.  Die  neue  Zeitschrift,  deren 
erstes  Heft  eine  Fülle  trefflicher  Beiträge 
(u.  a.  von  L.  Delisle  und  Paul  Meyer) 
aufweist,  verfolgt  für  den  Süden  Frank- 
reichs etwa  den  Plan  der  Westdeutschen 
Zeitschrift  für  die  deutschen  Rheinlande. 
Es  ist,  nach  dem  Erscheinen  der  Annales 
de  PEst  in  Nancy  und  der  Revista  storica 
Italiana,  der  dritte  umfassende  Versuch, 
den  verstreuten  provinzialgeschichtlichen 
Studien  eines  grösseren  Gebietes  in  einem 
gemeinsamen  periodischen  Unternehmen 
einen  Sammelpunkt  zu  verschaffen.  Wir 
begrüssen  diese  Bestrebungen  der  Nach- 
barländer mit  ungeteilter  Freude. 

21.  Jahresbericht*  dar  GaschlcMawiaaenachtft   Im  Auf- 

trage <L  hiit  Get.  in  Barlin  herauageg.  Ton 
J.  Jastrow.  1884;  848,885,894  8.  VII.  Jahr- 
gang. —   1885;  195,  848,  400  8.  VIII.  Jahrg. 

Mit  diesen  beiden  Bänden  haben  die 
JB.  einen  dankenswerten  Schritt  zur  Ein- 
holung des  Rückstandes  gethan,  der  durch 


—    44    — 

Zusammenwirken  verschiedener  Umstände  ' 
jn  mehreren  Jahren  entstanden  war.    Nur 
unter  wirklichen  Opfern  sowohl  der  Re- 
daktion wie  des  Verlegers  lässt  sich  dies 
heute  durchsetzen. 

Die  Freunde  der  JB.  nehmen  mit  ihrer 
Con8olidierung  immer  mehr  zu,  und  Nie- 
manden der  sie  kennt,  wird  der  Fortschritt 
entgangen  sein,  welchen  sie  nach  organi- 
satorischer und  inhaltlicher  Beziehung  zei- 
gen. Sie  nehmen  in  der  historischen  Pro- 
duktion der  Gegenwart  eine  erste  Sichtung 
des  Geleisteten  vor,  sie  wollen  orientierend 
wirken  in  allen  historischen  Fragen. 

In  dem  riesigen  Rahmen  fehlen  nicht 
ungleiche,  auch  unzureichende  Berichte: 
aber  nur  ein  Übelwollender  möchte  sich 
das  Vergnügen  machen,  durch  den  Hinweis 
auf  einzelne  Fehler  einen  Tadel  gegen  das 
Ganze  motivieren  zu  wollen.  Hier  gilt  es 
einen  relativen  Massstab  der  Anforderung 
zu  nehmen  und  von  dem  Geleisteten  Ge- 
brauch zu  machen.  Dem  Ret  erscheint 
das  Ganze  in  einer  sonst  doch  nicht  ge- 
sehenen Eigenart  und  Tüchtigkeit 

Die  JB.  sind  bisher  nur  in  beschränk- 
ter Weise  von  den  Verlegern  durch  Zu- 
sendung von  Recen8ionsexemplaren  unter- 
stützt worden,  und  was  noch  mehr  jus 
Gewicht  fällt,  fast  gar  nicht  durch  Zusen- 
dung von  Separatabzügen  entlegener  Zeit- 
schriften und  Zeitungen.  Mit  welchen 
Opfern  an  Zeit  und  Mitteln  hier  eine  auch 
nur  relative  Vollständigkeit  zu  erzielen, 
weiss  Referent,  der  jahrelang  Mitarbeiter 
war,  bis  andere  Arbeiten  dieser  viel  Idea- 
lismus verlangenden  Aufgabe  zu  entsagen 
ihm  geboten,  aus  eigener  Erfahrung;  die 
Anordnung  der  JB.  bringt  es  schon  zu 
wege,  dass  völlig  Fehlendes  sich  nur  in 
einem  Prozentsatz  findet,  der  die  JB.  z.  B. 
auch  von  den  Jahresberichten  für  Ger- 
manistik sehr  zu  ihrem  Vorteil  unterschei- 
det Man  muss  von  dem  Benutzer  voraus- 
setzen dürfen,  dass  er  über  ein  allgemeines 
Thema  Aufschluss  nicht  nur  unter  diesem 
Kapitel,  sondern  auch  unter  anderen  Ka- 
piteln zu  suchen  versteht  Schon  die  Öko- 
nomie verlangt  es,  dass  jedes  Werk  mög- 
lichst nur  an  einer  inbetracht  kommenden 
Stelle  erwähnt  werde;  der  ebenso  kompli- 
zierte wie  durchsichtige  Organismus  des 

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—    46    — 


—    46 


Werkes  zeigt  seit  dem  Beginne  mit  jedem 
Jahrgang  einen  Fortschritt  der  Entwicke- 
lung  im  guten  Sinne.  In  der  Hauptsache 
erscheint  diese  jetzt  abgeschlossen:  das 
geschickte  Abkürzungssystem,  dessen  wei- 
teste Verbreitung  nur  eine  Frage  der  Zeit 
ist  —  Bresslaus  Urkundenlehre  wendet  es 
zum  ersten  Male  ausserhalb  der  JB.  an  — 
der  Stil  der  Besprechung  für  kürzere  und 
grossere  Arbeiten,  welche  letzteren  ohne- 
hin dem  Publikum  bekannt,  hier  nur  der 
Vollständigkeit  wegen  nicht  fehlen  dürfen, 
Citate  weniger  bedeutender  Sachen,  solcher 
deren  Referat  für  den  künftigen  Jahrgang 
vorbehalten  wird,  Inhaltsverzeichnis,  Re- 
gister und  anderes  zahlen  hierher,  nament- 
lich auch  die  allmählich  festere  Begrenzung 
des  Umfange8,  der  eine  Zeitlang  das  Mass 
verlieren  zu  wollen  schien. 

Alles  aber  lagst  dem,  der  einen  Ein- 
blick in  das  Getriebe  dieser  Maschine  ehr- 
lich zu  gewinnen  bemüht  ist,  den  vorteil- 
haftesten Eindruck  von  dem  Bestreben  der 
Mitarbeiter,  der  Redaktion  und  des  Ver- 
legers zurück. 

Die  Leser  dieser  Zeitschrift  betrifft 
uatürlich  nur  ein  kleiner  Teil  des  Ganzen. 
Es  dürfte  aber  doch  ernstlich  jedem,  der 
nicht  seine  Zeit  verlieren  will,  anzuraten 
sein,  die  Orientierung  der  Jahrbücher  nicht 
zu  verschmähen.  Das  Material  beginnt 
mit  den  Arbeiten,  welche  Römer  auf  ger- 
manischem Boden  betreffen,  in  dem  Kapitel 
„Rom  und  Italien"  und  „Germanische  Ur- 
zeit", wie  „Fränkisches  Reich  unter  den 
Merowingern" ;  es  ist  ferner  in  den  fol- 
genden reichsgeschichtlichen  Kapiteln  zu 
suchen.  Natürlich  enthält  auch  „Deutsche 
Verfassungsgeschichte  (nebst  Rechts-  und 
Wirtschaftsgeschichtlichem)"  vieles  zur 
westdeutschen  Geschichte,  während  schon 
in  dem  Zusatz  des  Titels  die  Beschränkung 
ersichtlich  ist,  dass  an  dieser  Stelle  be- 
sonders für  Rechts-  und  Wirtschaftsge- 
schichte die  Localkapitel  haftbar  sein 
sollen.  Diese  letzteren  —  für  die  west- 
deutschen Gebiete,  besonders  „Südwest- 
deutschland",  „Mittelrhein"  und  „Nieder- 
rhein" —  fuhren  dasjenige,  wovon  die 
andern  Kapitel  nicht  Gebrauch  gemacht 
haben,  neben  kürzerer  oder  unter  Umstän- 
den ausfallender  Behandlung  an  anderen 


Orten  erwähnter  Nummern  auf.  Hier  muss 
man  sich  mit  dem  Erreichbaren  begnügen, 
wenn  auch  einmal  ein  Buch,  das  dem  ei- 
nen Kapitel  zugehört  (worüber  übrigens 
den  Ansichten  der  Verfasser  ein  gewisser 
Spielraum  zuzugestehen  ist)  in  einem  an- 
dern  eine  Stelle  findet.  Auch  das  Kapitel 
Papsttum  und  Kirche  wird  für  westdeutsche 
Geschichte  herangezogen  werden  können. 
Den  Inhalt  eines  Werkes  wie  die  JB. 
näher  zu  charakterisieren,  ist  unmöglich; 
man  muss  sich  mit  Hinweisung  auf  die 
Gesichtspunkte,  nach  denen  wissenschaft- 
licher Forschung  hier  eine  unvergleichliche 
Handhabe  geboten  wird,  und  auf  die  Rela- 
tivität der  Ansprüche,  welche  an  solche 
Arbeiten  gestellt  werden  können  und  müssen, 
begnügen.  Dass  in  dieser  Beziehung  das 
Mögliche  geleistet  ist,  wird  einem  billig 
Denkenden,  gerecht  und  ohne  Voreinge- 
nommenheit Urteilenden  zu  leugnen  nicht 
einfallen.  — g. 


Miscellanea. 

Numeri  der  Germania  superior  auf  einer  22. 
Inschrift  aus  Falerii.  Die  Inschrift,  welche 
den  Ausgangspunkt  der  folgenden  Unter- 
suchung bildet,  ist  seit  längerer  Zeit  be- 
kannt, ohne  jedoch  die  Beachtung  zu  finden, 
welche  ihr  zweifellos  gebührt.  Sie  ist  zu- 
letzt abgedruckt  im  C.  I.  L.  XI  Nr.  3104 
und  lautet: 

_  J\Yni   IR/; 

IANORrPRAEPOSII 
ISORRHOENISPRAEPOS  \ito 
XPLORATIONISSEIOPENSIS 
5     NVKERIA  VRE  LIANEN  SIS 
PRAEPOSiTO'NVMERI/BRI 
TON VM-PRA EP  OS  ITO  jANNo 
N  A  E •  E X  P  EJHTIj) H\*jger   ' 
^AJij^CA* 

Die  exploratio  Setopensis  (Z.  4)  kehrt 
wieder  in  einer  lückenhaften  Inschrift  aus 
Miltenberg,  Brambach  1739,  deren  richtige 
Ergänzung  allerdings  bis  jetzt  verfehlt 
wurde1). 


1)  loh  gebe  sie  naoh  Zangemeister's  Abschrift. 
Dia  Ergänzung  Z.  2  Ci[mbri]ano  hatte  bereit«  Christ 

Bh.  Jahrb.  46  S.  ISO  gefunden. 

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—    47    — 


—    48    — 


IN 


M  E   K  C  V-  R  0 

'mbri  \<S    N   0 


Da  die  sichere  Ergänzung  der  5.  Zeile 
p[raeposi]tus*)  auch  in  Zeile  6  die  Lücke 
auf  7  Buchstaben  bestimmt,  so  habe  ich 
vermutungsweise*)  n(umeri)  [expiorato- 
rum) 8ei]open[sium]  ergänzt  Denn  der- 
selbe Truppenkörper  kann  sowohl  explora- 
or  es  als  auch  numerus  expioratorum  heissen, 
wie  das  sichere  Beispiel  exploratores  Bivi- 
Hernes  zeigt4).  Der  Ausdruck  exploratio  ist 
gewiss  gleichbedeutend  mit  exploratores, 
wenn  er  auch  bis  jetzt  vereinzelt  steht. 
In  gleicher  Weise  wechselt  vexülatio  mit 
vexülarii.  Die  Grösse  der  Lücke  gestattet 
in  Zeile  8  nur  ASPRIS  (a.  212)  nicht  aber 
SILANIS  (a.  181)  zu  ergänzen. 

Auch  der  numerus  Aurdianensis  (Z.  5  der 
Inschrift  von  Falerii) B)  ist  in  Obergermanien 


8)  Es  braucht  kaum  hervorgehoben  zu  werden, 
daes  die  Ergänzung  praefectus  nicht  möglich 
ist.  Denn  da  Felix  das  Commando  über  den  nu- 
merus alscenturio  legionis  führt,  so  kann 
dasselbe  nur  ausserordentlich  gewesen  sein,  was 
eben  mit  praepositus  beseiohnet  wird. 

3)  Ich  übersehe  keineswegs,  dass  nach  den 
weiter  unten  erläuterten  Benennungen  der  numeri 
Brittonum  nach  den  Stationsorten  hier  auch  Brit- 
(tonum)  ergänzt  werden  kann. 

4)  Brambach  1237  numerus  explorato- 
rumDivitiensium  und  Brambach  991  p  r  a  c  f. 
expioratorum  Divitiensium. 

6)  Wenn  der  Stein  hinter  S  ei opensis  wirk- 
lich Tollstindig  ist,   so   musste   man   annehmen, 


und  zwar  in  Oehringen  stationiert  gewesen. 
Er  wird  genannt  in  der  Inschrift  Bram- 
bach 1559,  deren  drei  letzte  Zeilen  nach 
Zangemeisters  Abschrift  lauten: 

TlTI-S-fG^X-^R^«-« 

Die  Ergänzung  der  Zeile  5  beruht  auf 
der  Inschrift  von  Falerii.  Die  Grösse  des 
T  nach  BR+  weisst  darauf  hin,  das  hier 
in  gleicher  Weise  wie  hinter  IELVE  TL 
stand  •). 

Die  sichere  Ergänzung  der  Z.  6  u.  ? 
bietet  eine  Inschrift  aus  Miltenberg.  Rhein. 
J.  60  (1877)  p.  52  (hiernach  Zangemeisters 
Kopie)  Fortunae  sacrum  C.  Valerius  Qui- 
rina  Titus  >  legionis  ex  corniculano  cos7). 

Der  Name  des  numerus  Aurdianensis 
giebt  zum  erstenmal  Aufschlüge  über  die 
richtige  Form  des  römischen  Namens  von 
Oehringen,  welcher  bisher  nur  in  abge- 
kürzter Fassung  bekannt  war  durch  die 
Inschrift  Brambach  1561:  in  h.  d.  d.  cica- 
nis  Aurd.  Signum  Mmervae  suo  ünpend») 
resütuü  Faustms  JftorenUnus  quaestor  Lupo 
et  Maximo  cos  (n.  Chr.  232).  Oehringen 
hiess  also  vicus  Aurdianus.  Die  Benen- 
nung des  numeri»  Aurdianensis  nach  dem 
vicus  Aurdianus  findet  eine  Analogie  in 
dem  numerus  Divitiensium,  der  ohne 
Zweifel  nach  seinem  ältesten  Standquartier 
Divitia  (=  Peutz)   seinen  Namen  fuhrt*). 

dass  die  ezploratio  Seiopensis  «inen  Teil 
des  numerus  Aurelianensis  bildete.  Aber 
Tielleicht  ist  e  t  in  ergänzen  und  der  Unbekannt« 
kommandierte   gleichseitig  beide  Trappenkörper. 

6)  Aach  wer  an  der  bisherigen  Ergaaiung, 
welche  BRITones  aasschreibt,  festhalt,  wird 
die  Beziehung  des  numerus  Aurelianensis  auf 
Oehringen,  nach  dem  sofort  darsulegenden  Ur- 
sprung dieser  Beinamen,  nicht  zurückweisen  kön- 
nen. In  gleicher  Weise  treten  neben  den  Britton«, 
exploratores  auch  in  der  Inschrift  Brambach  1751 
n(umerus)  Brit(tonum)  et  explora- 
tor(es)  Nemaningensi  um  auf.  VgL  auch 
C.  I.  L.  VH  1052. 

?)  Diese  Parallelinschrift  zeigt  zugleich,  da»s 
das  Zeichen  in  Zeile  7  Vor  .EG  sicher  conto rio 
bedeutet 

8)  Dass  Deutz  im  Altertum  wirklich  Di- 
vitia hiess,  seigte  die  von  Zangemeister  oben 
Nr.  18  edierte  Inschrift  Im  vierten  Jahrhundert 
stand  der  numerus  Divitensium  in  Thrakien,  wie 
O 


—    49 


—    50    — 


Man  wird  daher  die  Ansicht  Mommsens 
(in  Hermes  XIX  p.  225  Anm.  2),  dass  bei 
den  in  Obergermanien  lagernden  Brä(tones) 

Cal. (Brambach  1563  d),  Brittones 

Curcedens(es)  (Brambach  1435),  Brittones 
Triputenses  (Brambach  1392,  1394,  1782, 
1778),  die  an  zweiter  Stelle  stehenden  Na- 
men auf  die  Lagerplätze  der  Truppenkörper 
zu  beziehen  seien,  als  durchaus  zutreffend 
bezeichnen  müssen.  Es  ist  klar,  dass  sich 
auf  diese  Weise  ein  überraschendes  Mittel 
darbietet,  die  unbekannten  antiken  Namen 
der  Limescastelle  zu  bestimmen.  Danach 
könnte  Miltenberg  mit  einiger  Wahrschein- 
lichkeit Seiopa  geheissen  haben.  Welcher 
der  zahlreichen  numeri  Brittomm  Ober- 
germaniens  in  Zeile  6  der  Inschrift  von 
Falerii:  praeposüo  numeri  Brittonum  ge- 
meint ist,  lässt  sich  bei  dem  Mangel  jedes 
Beinamens  nicht  erkennen. 

Auch  das  letzte  Amt  Z.  7  praeposäus 
tmn[o]nae  expeditioms  Germanicae  führt  uns 
nach  Germanien.  Es  scheint  daher  be- 
fremdend, dass  der  Unbekannte  aus  Falerii 
nach  dem  ausserordentlichen  Kommando 
der  orientalischen  Orrhoener  ohne  Beklei- 
dung einer  ordentlichen  Oftizierstelle  den 
Befehl  über  verschiedene  Abteilungen  am 
rheinischen  Limes  erhält.  Hier  kommt  uns 
die  litterarische  Überlieferung  in  glück- 
licher Weise  zu  Hilfe.  Herodian  berichtet, 
dass  Alexander  Severus  zum  Kriege  gegen 
die  Germanen  Osrhoenische  Bogenschützen, 
Maurusier  und  parthische  Überläufer  auf- 
geboten habe.  Eben  diese  Truppen  kämpfen 
dann  in  dem  Kriege,  den  Maximinus  Thrax 
nach  der  Ermordung  des  Alexander  Severus 
am  Rheine  geführt  hat  •).  Deshalb  ist  zu 
ergänzen  in  der  Inschrift  vou  Falerii  Z.  2  f. 
praepo8Ü[o  sagätar]is  Orrhoenis.  Die  eigen- 
tümliche Änderung  der  Construktion  (denn 
hier  ist  praeposüus   mit   dem  Dativ   des 

die  Inschrift  C.  I.  L.  III  7*8  und  a  r  c  h  a  e  o  1.  e  p  i  - 
iraph.  Mitt.  aus  Oesterr.  10  p.  60  D.  m.  F[la- 

▼  ius]    Felix    sig[nifer]    n(umeri)    Di- 

▼  itgensium)  rixit  an  XXX  oi vi»  [Am]- 
bisnensis  beweisst.  Da  dia  Ambiani  in  dar 
Balgica  wohnen,  so  wird  Flavius  Felix  kurz  vor  der 
Zeit  in  den  numerus  eingetreten  sein,  in  welcher 
dieser  sein  rheinisches  Standquartier  mit  dem 
thrakiechen  vertauschte. 

9)  Herodian  6,  7,  8  u.  7,  1,  10;  2,  1.  Die  Vita 
Alszandri  Severi  61,  8  und  Maximini  11,  1  u.  7 
haben  nur  aus  Herodian  geschöpft. 


Truppenkörpers  und  nicht  wie  bei  den 
numeri  mit  dem  Genetiv  verbunden)  er- 
klärt sich  daraus,  dass  die  Orrhoenen  keine 
stehenden  Truppenkörper  waren,  sondern 
für  den  Kriegsfall  aufgebotene  Milizen, 
welche  unter  römischen  Offizieren  dienten 10). 
Die  Herodianstelle  laset  es  wenigstens  als 
möglich  erscheinen,  dass  der  verstümmelte 
numerus  am  Anfang  der  Inschrift  von 
Falerii  numeri  [Maureftanorum  hiess11).  Ist 
diese  Erklärung  richtig,  so  hat  man  unter 
expedxtio  Germanica  (in  Z.  8  f.)  den  Ger- 
manenkrieg des  Kaisers  Maximinus  Thrax 
zu  verstehen. 
Heidelberg.         A.  v.  Domaszewski. 

Zu  Korr.  VIII,  13,  [Die  Hastiferi  von  Castel],  23. 

8. 27.  Die  Lesung  cormcularius  Mattiacorum 
Gordianorum  darf  sowohl  nach  Kellew  Au- 
topsie wie  auch  nach  Einsicht  des  mir  von 
Hrn.  Lindenschmit  freundlichst  übersandten 
Abklatsches  als  wahrscheinlich  gelten,  wenn- 
gleich der  Zweifel  bestehen  bleibt,  ob  der 
Steinmetz  nicht  am  Schluss  der  fünften 
Zeile  einen  oder  zwei  Buchstaben  ausge- 
lassen hat.  Ist  die  Lesung  wenigstens  an- 
nähernd richtig,  so  ist  dieser  einer  der 
singulärsten  unter  den  römischen  Soldaten- 
steinen, der  freilich,  vereinzelt  wie  er 
bis  jetzt  steht,  recht  sichere  Ergebnisse 
nicht  liefern  kann.  Wir  kennen  eine  zweite 
Cohorte  der  Mattiaker  durch  zwei  Militär- 
diplome der  Provinz  Niedermoesien  aus 
dem  J.  99  (arch.  epigr.  Mitt.  aus  Oesterreich 
11,  26)  und  134  (C.  I.  L.  III  p.  877  vgl. 
Eph.  ep.  U  p.  453>;  von  der  ersten  Co- 
horte haben  sich  bis  jetzt  meines  Wissens 


10)  Aus  demselben  Grunde  sagt  man  p  r  a  e  - 
positns  vexillationibus  C.  I.  L.  III,  600 ; 
X,  5829;  praepositus  TexillariisX,  5178 
praepositns  vexillationi  exereitns 
M  [  o  e  s  i  a  oj  ]  XII,  1588.  Denn  auch  die  vexülatio- 
nes  sind  Torübergehend  für  bestimmte  militar. 
Zwecke  gebildete  Abteilungen. 

11)  So  heissen  die  aus  dem  römischen  Maure- 
tanien aufgebotenen  Milizen  im  Gegensatz  zu  den 
ausserhalb  der  Beichsgrenze  wohnenden  Mauri, 
wie  ein  neugefundenes  Militardiplom  aus  dem  Jahre 
158  (Aroheologia  ärtesitft  N.  F.  B.  VI  p.  317  f ) 
gezeigt  hat  Z.  8  f.:  Manret(ani)  Caes(arien- 
ses)  qui  sunt  cum  Mauris  gentilibus 
in  D  a  o  i  a.  Leider  hat  Bormann  die  Inschrift  aus 
Falerii  nicht  gesehen.  Nach  dem  Fussabstande 
des  I  und  A  mfisste  es  leicht  zu  entscheiden  sein, 
ob  der  erste  Buchstabe  I  oder  T  war. 


-    61    - 

keine  Denkmäler  gefunden.  Aber  schwer- 
lich ist  eine  von  ihnen  in  der  Mainzer  In- 
schrift gemeint;  die  Weglassung  der  Co- 
hortenbezeichnung  ist,  man  darf  wohl  sagen, 
unerhört,  und  auch  davon  abgesehen,  kann 
man  eine  Mattiakercohorte  eher  an  jedem 
anderen  Orte  erwarten,  als  im  Mattiaker- 
gau  selbst.  Eher  wird  an  einen  numerus 
zu  denken  sein  von  der  im  Hermes  19, 
219  von  mir  erörterten  Kategorie.  Aller- 
dings ist  auch  bei  einer,  solchen  Truppe 
die  nackte  Nennung  des  Ethnikou  auffal- 
lend, aber  doch  nicht  ohne  annähernd 
ähnliche  Beispiele  und  die  Bezeichnung 
nach  dem  Standort  hier  in  der  Ordnung 
(a.  a.  0.  S.  225),  mag  dieser  nun  zugleich 
der  Heimatort  der  Truppe  gewesen  sein 
oder  nicht.  Dass  eine  solche  Truppe  ei- 
nen cornicidarius  hat,  ist  wiederum  ohne 
Beispiel,  aber  insofern  nicht  befremdend, 
als  schon  die  cornicularä  der  Cohorten, 
vermutlich  nicht  so  sehr  wegen  ihrer  ge- 
ringen Zahl,  als  wegen  der  Geringfügig- 
keit dieser  Stellung,  sehr  rar  sind  (Cauer 
eph.  epigr.  4,  417  n.  76.  77)  und  die  der 
numeri  im  Hang  noch  tiefer  gestanden 
haben  müssen.  Vor  allem  auffallend  aber 
ist  die  enge  Beziehung  dieses  militärischen 
Subalternen  zu  der  Einwohnerschaft  des 
Standorts  seiner  Truppe,  welche  sowohl 
in  der  Dedication  an  die  vieani  hervor- 
tritt wie  auch  in  der  Allection  in  irgend 
welche  Körperschaft;  denn  die  Allection 
ist  eine  bürgerliche  Institution  und  fordert 
eine  derartige  Beziehung.  Bei  abermaliger 
Betrachtung  des  Abklatsches  haben  sowohl 
Zangemeister  wie  ich  uns  überzeugt,  dass 
hinter  inter  ein  schmaler  Buchstabe,  dem 
Raum  nach  wahrscheinlich  ein  I,  und  dann 
ein  P  gestanden  hat;  ich  vermute,  dass 
zu  lesen  ist  cülectus  inter  [i]p[sos].  Dann 
haben  die  vieani  hasUferi  diesen  Soldaten 
in  ihre  Gemeinschaft  aufgenommen.  Dies 
ist  allerdings  gegen  alle  Regel ;  die  einzige 
ähnliche  Anomalie  ist  der  in  Carnuntum 
als  magister  coüegii  veteranorum  centottarto- 
rum  neben  einem  Civilbeamten  fungierende 
Legionär  C.  I.  L.  III,  4496».  In  unserem 
Fall  könnte  die  Aufnahme  des  zur  Garni- 
son gehörigen  Subalternoffiziers  unter  die 
vielleicht  die  Localmiliz  repräsentierenden 
oicani  hasUferi  mit  der  besonderen  Be* 


-    52    — 

schaffenheit  sowohl  der  Truppe  wie  des 
Collegiums  in  Verbindung  stehen.  Un- 
sichere Vermutung  bleibt  dies  allerdings; 
wie  denn  die  Beziehungen  zwischen  den 
römischen  Besatzungen  nnd  den  dazu  ge- 
hörigen bürgerlichen  Ansiedelungen  noch 
vielfacher  Aufklärung  harren.  Eigentlichen 
Aufschluss  können  nur  weitere  Entdeckun- 
gen geben. 

Es  wurde  oben  S.  26  gesagt,  dass  die 
Umnennung  der  dendrophori  in  hasUferi 
wohl  nicht  ohne  Gruud  erfolgt  ist.  Dies 
würde  sich  bestätigen,  wenn  es  sicher 
stände,  dass  in  Vienne  dendrophori  und 
JiasUferi  neben  einander  bestanden  haben. 
Indes  aus  den  beiden  Inschriften  eines 
dendrophorus  munificus  (C.  I.  L.  XII,  1917) 
und  eines  magist(er)  (h)asUferor(um)  (das. 
1814)  kann  dies  nicht  gefolgert  werden,  da 
dieselbe  Genossenschaft  füglich  sich  mit 
beiden  Namen  genannt  haben  kann. 

Mommsen. 

Ein  Wappenstein  der  Abtei  Limbvrf  a.  H.24. 
In  der  Novembernummer  des  Korrespon- 
deuzbla'tts  der  westd.  Zeitschrift  für  Ge- 
schichte und  Kunst  VII  (1888)  findet  sich 
ein  Artikel  „Aus  der  Pfalz"  (143),  der  neben 
dem  Bericht  der  Renovationen  auf  der 
Limburg  a.  H.  noch  einige  irrtümliche  Be- 
merkungen über  ein  in  dieser  Klosterruine 
befindliches  Wappen  enthält,  die  ich  zu 
berichtigen  imstande  bin. 

Der  hier  einschlägige  Wortlaut  besagt: 
„Auf  dem  schief  gestellten,  oben  gerad- 
linigen, nach  unten  spitz  zulaufenden 
Schilde  ist  ein  heraldisch  links  schreiten- 
der Greif  oder  Drache  dargestellt  mit  er- 
hobenen Vordertatzen.  Auf  dem  Haupte 
mit  aufgesperrtem  Rachen  trägt  er  3  Zinken, 
welche  entweder  Hörner  oder  eine  Mauer- 
krone darstellen  sollen.  Das  Wappentier 
ist  durch  2  Schweife  ausgezeichnet.  — 
Das  Wappen  gehört  wohl  dem  12.  Jahr- 
hundert an.*4 

Die  Mehrzahl  dieser  Worte  ist  zu  be- 
richtigen; gleichzeitig  lässt  sich  auch  mit 
Hülfe  der  Wappen-  und  Siegelkunde  der 
Wappenherr  feststellen. 

Es  ist  sehr  zu  bedauern,  dass  man  den 
oben  geradlinigen,  nach  unten  spitz  zu- 
laufenden Schild  —  somit  den  sogenannten 
„Dreiecksschild4*  — ,  der  nach  alter  guter 
o 


—    ÖS    - 

Sitte,  nach  dem  Geschmack  des  Mittelalters 
nach  einer  Seite  hin  geneigt  war,  bei 
dessen  Versetzung  au  eine  andere  Stelle 
— .  anno  1888  —  gerade  gestellt  hat.  Das 
Neigen  des  Dreiecksschilds  nach  rechts 
oder  links  (hier  müsste  er  wegen  der  Rich- 
tung des  Wappentiers  heraldisch  links  ge- 
neigt sein)  ist  viel  stilächter  und  dem 
Charakter  jener  Zeit  entsprechender,  als 
die  steifere  Form  des  geradegestellten 
Schildes.  Ad.  M.  Hildebrandt  sagt  in  seiner 
vortrefflichen  kleinen  „Wagpenfibel"  S.  40: 
„Gothische  Schilde  erscheinen  meist  ge- 
lehnt/ Diese  alte  Regel  findet  man  haupt- 
sächlich bei  Wappen,  welche  auf  Bauwerken 
vorkommen,  bestätigt 

Das  hier  in  Rede  kommende  Wappen- 
tier ist  nun  keineswegs  ein  Greif  oder 
Drache,  sondern  ein  Löwe,  was  für  die 
Auffindung  des,  dieses  Wappen  führenden 
Geschlechtes  von  grosser  Wichtigkeit  ist 
Wer  sich  auch  nur  jemals  ein  wenig  mit 
der  wieder  zu  Ehren  gekommenen  Heraldik 
beschäftigt,  weiss,  dass  der  Greif  oder  Drache 
—  übrigens  2  ganz  von  einander  ver- 
schiedene Tiere!  —  nach  den  conven- 
tioneilen, stets  beobachteten  Regeln  der 
Wappenzeichnung  immer  mit  Flügeln  er- 
scheinen, während  das  hier  besprochene 
Tier  sofort  deutlich  als  Lowe  anzusprechen 
ist,  der,  wie  man  in  der  Verfallzeit  der 
Heraldik  gesagt  haben  würde,  „zum Kampfe" 
oder  „zum  Grimme  geschickt/  mit  anderen 
Worten  auf  seinen  2  Hinterbeinen  „auf- 
gerichtet1* ist  und  die  beiden  Vorderpranken 
vorwärts  von  sich  weg  streckt.  Es  ist  die 
charakteristische  Darstellungsweise  sämt- 
licher heraldischer  Löwen  aus  der  früh- 
(auch  spät-)  gothischen  Periode,  und  wird 
jeder  Sachverständige  dieses  Tier  sofort 
als  Löwen  erkennen;  dasselbe  mit  irgend 
einem  anderen  Wappentiere  in  diesem  Falle 
zu  verwechseln,  ist  ganz  unmöglich. 

Die  3  Zinken  auf  dem  Haupte  sind 
weder  Hörner  noch  Mauerkrone,  sondern 
die  einfache,  ursprünglich  königliche,  später 
!  überhaupt  adeliche,  3  blättrige,  3  zinkige 
[  Krone,  wie  man  sie  z.  B.  auf  dem  Haupt 
des  pfälzischen  Löwen,  sowie  zahlreicher 
anderer  Löwen  sieht 

Der  augenscheinlich  nicht  künstlerisch 
gebildete  Steinmetz  oder  Bildhauer,   der 


—    64    — 

dieses  Wappen  fertigte,  verstand  es  eben 
nicht  bessert  die  Krone  zum  Ausdruck  zu 
bringen,  und  machte  3  gleichmassig  nach 
oben  herausstehende  Zinken. 

Eben  wegen  dieser  Gleichmässigkeit  der 
3  Zacken  lässt  sich  bloss  auf  eine  Krone 
Bchliessen,  auch  kenne  ich  in  der  ganzen 
Heraldik  keinen  Löwen  mit  1,  2  oder  3 
„Hörnern.- 

An  eine  „Mauerkrone"  (die  noch  dazu 
nie  im,  sondern  höchstens  auf,  d.  h.  über 
dem  Schilde  erscheinen  könnte)  lässt  sich 
schon  deshalb  nicht  denken,  da  die  heral- 
dische Mauerkrone  eine  Erfindung  der 
neueren  Zeit  ist  und  in  der  Zeit  der  guten 
Heraldik,  welcher  das  in  Rede  stehende 
Wappen  angehört,  überhaupt  noch  nicht 
vorkommt.  (Siehe  Hildebrandt,  Wappen- 
fibel, Seite  33  il  42).  Die  älteste  bekannte 
Mauerkrone  über  einem  Wappen,  datiert 
von  1532;  dass  die  altrömische  Mauerkrone 
nicht  hierher  gehört,  versteht  sich  von  selbst. 

Was  die  richtig  angegebenen  2  Schweife 
anbelangt,  so  will  ich  bloss  erwähnen,  dass 
diese  Abnormität  eines  wirklichen  Leuen 
in  der  Wappen-Darstellung  des  Mittelalters 
wie  der  Neuzeit  keineswegs  etwas  Seltenes 
ist ;  man  betrachte  z.  B.  bloss  wieder  den 
pfälzischen,  thüringischen,  böhmischen  etc. 
Löwen.  Aus  dem  Bestreben,  die  Fläche 
des  Schildes  zur  grösseren  Festigung  des- 
selben möglichst  ganz  mit  der  aufgelegten 
Wappenfigur  auszufüllen,  entstand  wohl 
ursprünglich  der  doppeltgeschwänzte  Löwe, 
der  allmählich  bei  einzelnen  Familien  (siehe 
Pfalz,  Böhmen)  charakteristisch,  —  ein 
integriernder  Bestandteil  des  Wappens, 
eine  Unterscheidung  von  anderen  Linien 
wurde,  bei  vieleu  aber  auch  eine  neben- 
sächliche Rolle  spielte,  so  dass  ein  Löwe 
der  letzteren  Art  bald  mit  1,  bald  mit  2 
Schweifen  dargestellt  wurde. 

Würde  sich  nun  in  qu.  Wappen  nichts 
anderes  befinden,  als  der  hier  besprochene, 
doppeltgeschwänzte,  gekrönte  Löwe,  so 
Hesse  sich  leicht  an  die  nachmaligen  Schirm- 
herren der  Abtei,  die  Pfalzgrafen  bei  Rhein, 
denken ;  allein  in  der  oben  wiedergegebenen 
WappenbeschreibungimKorrespondenzblatt 
ist  ein  Hauptbestandteil,  weil  übersehen, 
nicht  angegeben:  das  im  oberen  Teil  des 

Digitized  by  VjOOQ  IC 


—    56    - 

Schildes  über  dem  Löwen  befindliche,  deut- 
liche „  Schildeshaupt. u 

Ein  solches  nimmt  den  obersten  dritten 
oder  vierten  Teil  eines  Schildes  ein  und 
zeigt  eine  „Farbe"  (blau,  rot,  schwarz,  grün) 
oder  ein  „Metall"  (gold-gelb,  silber-weiss). 
Bei  Skulpturen  kennzeichnet  es  sich  als 
erhaben,  überstehend  oder  vertieft,  jeden- 
falls durch  einen  Querteilstrich  im  oberen 
Drittel  oder  Viertel  des  Schildes  vom 
übrigen  Schildinhalt  getrennt.  —  Hier  ist 
das  Schildeshaupt  erhaben,  über  den  Löwen 
hervorstehend,  dargestellt 

Dieser  wichtige  Bestandteil  leitete  auch 
zur  Auffindung  des  Geschlechts  hiu,  dem 
der  betreffende  Wappenherr  angehörte; 
ohne  dies  Schildeshaupt  wäre  wohl  die 
Bestimmung  dieses  Wappens  nicht  möglich 
gewesen,  da  blosse  Löwenwappen  ohne 
besondere  Beizeichen  etc.  nichts  weniger 
denn  selten  sind. 

In  meinem  Leiningenschen  Privatarchiv 
fand  ich  beim  Nachforschen  nach  jenem 
Wappen  an  2  Urkunden  2  Siegel,  die  ge- 
nau das  hier  beschriebene  Wappen  trugen, 
das  sich  nunmehr  als  das  des  Geschlechts 
„Bock  von  Erffenstein"  erwies. 

Emmerich  Bocq  von  Erffenstein  siegelt 
im  Revers  über  die  vom  Junker  Johann  Graf 
von  Leiningen  erhaltene  Belehnung  mit 
dem  Hause  Erffenstein  und  dem  darüber  ge- 
legenen Burgstaden  nebst  dem  dazu  ge- 
hörigen Dorfe  Estall,  d.  d.  1380  mit: 
1  aufgerichteten  Löwen  unter  Schildeshaupt; 
Siffrit  Bock  von  Erffenstein  siegelt  an  einer 
Urfehdschwörung  vieler  pfälzischer  Ade- 
liger mit  Graf  Schaffrit  von  Leiningen  d.  d. 
1452  ebenfalls  mit:  1  aufgerichteten,  hier 
doppeltgeschwänzteu  Löwen  unter  Schil- 
deshaupt. 

Geht  man  nun  in  J.  G.  Lehmann's 
„Dürkheimer  Thal"  (Geschichtliche  Ge- 
mälde aus  dem  Rheinkreise  Bayerns ;  Hei- 
delberg 1834)  die  Reihe  der  Äbte  der 
Limburg  durch,  so  findet  man  Seite  195: 
Johannes  HL  aus  dem  Geschlechte  der 
Bock  von  Erffenstein,  der  von  1411  bis 
wahrscheinlich  1480  Abt  war. 

Da  die  Form  des  Dreiecksschildes  (ne- 
ben der  Tartsche)  Anfang  des  15.  Jahrh. 
auf  Bauwerken  und  in  Skulpturen  noch 
vielfach  vorkommt,  so  stehe  ich  nicht  an, 


—    56    — 

dieses  hier  besprochene  Wappen  der  Bock 
von  Erffenstein  mit  diesem,  demselben  Ge- 
schlecht angehörigen  Abte  in  Verbindung 
zu  bringen,  und  glaube,  dass  er  sein  Wappen 
nach  Abschluss  seiner  Bautbätigkeit  an 
dem  von  ihm  erbauten  Teile  (an  dem  mau 
1887  qu.  Wappen  fand)  hat  anbringen 
lassen,  wie  dies  ja  so  häufig  geschah,  um 
der  Nachwelt  den  Erbauer  zu  vermelden. 

Dem  12.  Jahrh.  —  wie  es  a.  a.  0.  ver- 
mutet wird  —  dürfte  das  Wappen  —  auch 
dem  Stile  nach!  —  nicht  zuzuschreiben 
sein,  denn  in  diesem  Jahrhundert?  in  wel- 
chem das  Wappenwesen  erst  seinen  Ur- 
sprung nahm  (als  Folge  der  Kreuzzüge), 
war  der  Gebrauch  von  Wappen  keineswegs 
schon  ein  allgemeiner  oder  weitverbreiteter. 
Kennt  doch  weiland  Fürst  F.  K.  zu  Hohen- 
lohe,  der  bedeutendste  Heraldiker,  vom 
ältesten  bekannten  Siegel,  von  1157  an, 
im  12.  Jahrhunderte  überhaupt  nur  deren 
23.  (Siehe  Korrespondenzblatt  des  Gesamt- 
vereins, 1883,  Nr.  5,  pag.  40.)  Von  Wappen 
der  Pfälzer  Gegend  sind  unter  diesen  23 
nur  die  Leiningen  (diese  2mal,  das  erste 
Mal  1165)  vertreten. 

Ich  hoffe,  mit  diesen  Auseinandersetz- 
ungen einen  kleinen  Baustein  zur  Ge- 
schichtsforschung der  ewig  schönen  Abtei 
Limburg  a.  H.  geliefert  zu  haben,  deren 
nähere  geschichtliche  Beleuchtung  und 
deren  Wiederaufbau  auf  dem  Papier  wir 
hoffentlich  bald  aus  berufener  Feder  eines 
Sachverständigen  (analog  der  trefflichen 
Schleuning'schen  Monographie  über  die 
Michaelsbasilika  auf  dem  Heiligenberg  bei 
Heidelberg)  erwarten  dürfen. 

Breslau,  Neujahr  1889. 
K.  E.  Graf  zu  Leiningen- Westerburg, 

Prem.-Lieut  und  Brigade- Adjutant 

Zu  der  Arbeit  von  Wagner  „Ober  alte  25. 
SchmuckgegensUnde  aus  Gagat  und  verwand- 
teil  Stoffen"  in  Korrbl.  VII,  138  sei  nns 
ein  kleiner  Nachtrag  gestattet 

Im  Jahre  1478  erteilte  der  damalige 
Graf  von  Nassau-Saarbrücken  den  20  6a- 
gatschleifern,  die  ihre  Mühlen  auf  der 
rechten  Saarseite  an  dem  Scheidter  Bache 
hatten,  eine  Zunftordnung,  die  sich  noch 
im  Koblenzer  Archiv  befindet  Leider  ent- 
hält das  Schriftstück  kein  Wort  über  den 
o 


—    57    — 


-    58    - 


verarbeiteten  Stoff.  Dass  auf  diesen  Müh- 
len Schmuckgegenstande  hergestellt  wur- 
den, steht  ausser  allem  Zweifel.  Man  darf 
dabei  wehl  schwerlich  mit  Köllner,  Ge- 
schichte der  Städte  Saarbrücken  und  St 
Johann  II.  Band,  an  Achat  denken.  Nach 
Ansicht  hiesiger  Fachleute  können  daselbst 
nur  Kohlen  aus  den  Tagebauten  der  Dud- 
weiler und  Sulzbacher  Flötzen  — -  den 
ältesten  des  Saarbeckens  —  die  eine  der 
sogen.  Cännelkohle  ahnliche  Struktur  ha- 
ben und  auch  wohl  so  genannt  werden, 
verarbeitet  worden  seien.  Die  Entfernung 
zwischen  den  Mühlen  und  den  genannten 
Gruben  betragt  nicht  über  eine  Stunde. 
Überreste  von  solchen  Schmuckgegenstän- 
den sind  noch  nicht  gefunden  worden. 
Saarbrücken.  Jungk. 

26.  In  dem  1345  geschriebenen  Himmero- 
der  Chartular  der  Trierer  Stadibibl.  Nr. 
1717  Bd.  3  Bl.  97*  findet  sich  van  einer 
Hand  14.  Jhs.  folgende  für  die  MoseUande 
wichtige  Declaratio  papalis  de  decima  solvenda. 

1.  De  redditibus  et  proventibus  lepro- 
soriarum  domorum  dei  et  hospitalium  pau- 
pernm,  qui  in  usus  pauperum  convertuntur 
et  infirmorum,  decima  non  solvetur. 

2.  niud,  quod  de  caseis  de  aliis  depu- 
tatia  pitantiis  monachorum  superest  et  ven- 
ditur,  estimabitur  et  appreciabitur,  et  de- 
cima pars  solvetur. 

3.  De  legatis  sive  missis  et  xeniis1 
nobis  et  conventibus,  id  est  de  hiis,  que 
nobis  presentantur,  decima  non  solvetur. 

4.  De  nemoribus  et  aliis  silvis,  que  non 
venduntur  nee  vendi  consueverunt,  sed  in 
foresta  dimitti,  decima  non  solvetur,  nisi 
propter  necessitatem  seu  voluntatem  ven- 
dendi,  et  tunc  considerato,  quantum  valet 
seu  valere  potest  quodlibet  iuger  seeun- 
dum  consuetudinem  terre  et  seeundum  con- 
ditionem  loci,  et  estimatione  facta  solvetur 
decima  non  de  totali  summa  venditionis, 
sed,  si  vendatur  iuger  pro  20  Ib.  et  si  se- 
eundum consuetudinem  terre  non  valeat 
nisi  quinque  s.  annui  redditus,  non  solve- 
tur decima  nisi  de  quinque  s.  durante 
deeimatione. 

5.  De  hiis  que  donantur  vel  conferun- 

1)  B*.  exMMils. 


tur,  dum  tarnen  sine  fraude  fiat,  decima 
non  solvetur. 

6.  De  paseuis  et  pratorum  sive  nemo- 
rum  herbariis  sive  feno,  si  vendantur,  de- 
cima persolvetur. 

7.  De  stagniß  et  piscariis  sie  solvetur: 
si  vendantur  tempore  deeimationis,  atten- 
dendum  est,  a  quo  tempore  venduntur  et 
piscantur,  ut  si  de  quinquennio  in  quin- 
quennium  vendantur,  de  pretio  faciende 
sunt  quinque  partes  et  de  tot  partibus 
solvetur,  quot  annis  decima  est  solvenda, 
ita  quod  quilibet  annus  durante  deeima- 
tione solummodo  habeat  partem  suam. 

8.  De  piseibufl  stagnorum  et  aminalibus 
grangiarum,  si  comeduntur  et  non  vendun- 
tur, decima  non  solvetur. 

9.  De  ripariis  et  fluminibus  annue  ven- 
ditionis decima  persolvetur,  si  vero  pro 
parte  piscium  aliqua  ad  piscandum  locan- 
tur  et  illa  pars  piscium  comeditur,  decima 
non  solvetur;  si  autem  venditur,  decima 
solvetur;  si  vero  propriis  expensis  piscan- 
tur et  venduntur,  deduetis  expensis  de  eo, 
quod  supererit,  decima  persolvetur. 

10.  De  oblationibus  fidelium,  quamvis 
expendantur,  decima  persolvetur;  si  vero 
talis  est  oblatio,  de  qua  deberet  aliquid 
fieri,  quod  in  monasterio  perpetuo  rema- 
neret,  decima  non  solvetur. 

11.  De  legatig  monasteriis  relictis2  non 
ad  emendum  redditus  scilicet  simpliciter 
decima  persolvetur. 

12.  De  fructibus  arborum,  que  come- 
duntur, decima  non  solvetur ;  si  venduntur, 
decima  persolvetur. 

13.  De  fructibus  gregum  et  animalium 
decima  persolvetur,  deducentur  tarnen  ex- 
pensa,  que  fiunt  pro  custodia,  fruetus  autem 
debent  intelligi  lac  et  lana. 

14.  De  fructibus  ortorum,  qui  vendun- 
tur, decima  persolvetur,  si  vero  comedun- 
tur, decima  non  solvetur ;  flet  autem  solutio 
deeime  non  in  solutione  deeime  partis  frac- 
tuum,  sed  in  peeunia  ad  estimationem  de- 
eime portionis. 

15.  Expense,  que  fiunt  in  arando  et 
colendo  bona  quelibet  seu  fruetus  colli- 
gendo,  expense  primo  deducentur;  et  de 
eo,  quod  supererit,  decima  persolvetur. 


2)  H$.  mederholl 


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-    59    — 

27.  Gesellschaft  für  Rheinische  Ge- 
schichtskunde. 

Die  8.  Jahresversammlung  der 
Gesellschaft  für  Rheinische  Ge- 
schichtskunde ist  am  19.*  Dezbr.  1888 
in  Köln  gehalten  worden. 

Nach  einem  öffentlichen  Vortrage  von 
Herrn  Dr.  Thode  aus  Bonn  über  die  alt- 
kölnische  Malerschule,  die  Gnindzüge  ihrer 
Entwicklung,  vor  einem  grösseren  Hurer- 
kreise berichtete  der  Vorsitzende  über  den 
Stand  der  Arbeiten  der  Gesellschaft. 

Seit  der  siebenten  Jahresversammlung 
gelangten  zur  Ausgabe: 

1)  Der  Koblenzer  Mauerbau,  Rech- 
nungen 1276  bis  1289,  bearbeitet  von 
Dr.  Max  Bar.  Mit  einem  Plane. 
(V.  Publikation.) 

2)  Kölner  Schreinsnrkunden  des 
12.  Jahrhunderts,  Quellen  zur 
Rechts-  und  Wirtschaftsgeschichte  der 
Stadt  Köln,  herausgegeben  von  Ro- 
bert Hoeniger.  Bd.  I,  1884—1888. 
(I.  Publikation,  Schluss-Lieferung.) 

Der  2.  Band  der  Kölner  Schreins- 
urkunden des  12.  Jahrh.  wird  die  Ur- 
kunden der  Bezirke:  Aposteln,  Gereon, 
Niederich  und  Severin,  Bruchstücke  des 
Schöffenschreins,  die  Bürgerverzeichnisse 
und  die  Mitgliederliste  der  Gilda  merca- 
toria,  die  Einleitung  des  Herausgebers  und 
das  Register  zu  beiden  Bänden  enthalten; 
das  völlig  zu  vollendende  Manuskript  wird 
voraussichtlich  im  Herbst  1889  der  Presse 
übergeben  werden. 

Der  Druck  des  ersten  Bandes  der 
Rheinischen  Weistümer  von  Professor 
Dr.  Loersch  wird  nunmehr  beginnen, 
nachdem  die  philologische  Bearbeitung  der 
Texte  Herr  Dr.  Konstantin  Nörren- 
berg  in  Marburg  eben  zum  Abschluss  ge- 
bracht hat  Nach  seiner  Vollendung  wird 
auf  Grund  des  vorhandenen  Zettelkatalogs 
die  Herstellung  eines  zweiten  Bandes  kur- 
trierischer  Weistümer  ohne  Aufenthalt  in 
Angriff  genommen  werden ;  einzelne  Hand- 
schriften der  Trierer  Stadtbibliothek  hat 
Herr  Dr.  Sauerland  behufs  Verzeichnung 
von  Weistümern  durchforscht.  Die  von 
Herrn  Dr.  Herrn.  Forst  begonnene  syste- 
matische Durcharbeitung  von  Akten  des 


Düsseldorfer  Staatsarchivs  ist  durch  seine 
Versetzung  nach  Osnabrück  unterbrochen 
worden.  Weitere  Forschungen  nach  un- 
gedruckten kurkölnischen  Weistümern  wird 
Geheimrat  Dr.Harless,  welcher  die  Weis- 
tümer des  nördlichen  Teiles  der  Provinz 
mit  herauszugeben  bereit  ist,  in  nächster 
Zeit  anstellen. 

Die  Ausgabe  der  Aachener  Stadt- 
rechnungen von  Professor  Dr.  Loersch 
konnte  aus  dem  im  Bericht  von  1886  er- 
wähnten Grunde  nur  geringe  Förderung 
erfahren,  diese  durch  die  Mitwirkung  des 
Aachener  Stadtarchivars  Herrn  R.  Pick. 

Für  die  Ausgabe  der  Urbare  der  Erz- 
diöcese  Köln  von  Professor  Dr.  Crece- 
lius  hat  Herr  Dr.  Wächter  in  Düssel- 
dorf aus  dem  dortigen  Staatsarchiv  ein 
Verzeichnis  von  15  Heberegistern  aus  dem 
12.  bis  16.  Jahrh.  neuerdings  aufgestellt 
und  gedenkt  Herr  Leonard  Korth  in 
Köln  die  kölnischen  Archive,  besonders 
die  reichen  Sammlungen  der  städtischen 
Armenverwaltung,  genau  zu  durchmustern. 

Der  Rrläuterung8band  zum  Buche 
Weinsberg  von  Professor  Dr.  Hfihl- 
baum  wird  wahrscheinlich  im  Jahre  1889 
im  Manuskript  vollendet  werden.  Er  soll 
durch  die  Urkunden  und  Akten  des  Kölner 
Stadtarchivs  und  anderer  Archive  diesel- 
ben Verhältnisse  und  dieselbe  Zeit  der 
stadtkölnischen  Geschichte  beleuchten, 
welche  die  Denkwürdigkeiten  Hermanns 
von  Weinsberg  geschildert  haben.  Vor- 
nehmlich wird  die  Erläuterung  der  zweiten 
Hälfte  des  16.  Jahrh.  gelten,  aber  der 
Band  soll  auch  über  die  Aufgabe  hinaus- 
gehen, nur  die  Mitteilungen  des  Buches 
Weinsberg  zu  ergänzen.  Einige  glückliebe 
neue  Funde  werden  dieser  Arbeit,  welche 
weit  vorgeschritten  ist,  zugute  kommen. 

Der  Druck  der  unter  Professor  Dr. 
Kitters  Leitung  bearbeiteten  Landtags- 
akten der  Herzogtümer  Jülich-Berg 
hat  noch  nicht  beginnen  können.  Abhal- 
tungen des  mit  der  Ausführung  betrauten 
Gelehrten,  Herrn  Dr.  von  Below  in  Kö- 
nigsberg, daneben  auch  die  Schwierigkei- 
ten, die  mit  der  Kürzung  des  weitschwei- 
figen Materials  und  der  Erläuterung  der 
in  den  Landtagsverhandlungen  berührten 
Gegenstände  auswärtiger  Politik  und  inne- 

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—  ei  - 

rer  Verwaltung,  des  Steuerwesens,  der 
Rechtsgesetzgebung  und  der  kirchlichen 
Verhältnisse  verbunden  sind,  haben  dem 
raschen  Fortgang  der  Editionsarbeit  im 
Wege  gestanden.  Gegenwärtig  ist  alle 
Aussicht  vorhanden,  dass  das  Werk  im 
vorstehenden  Jahre  mit  ungeteilter  Kraft 
gefordert  wird.  Zunächst  wird  der  noch 
rückständige  dritte  Teil  der  von  Herrn 
Dr.  von  Bei ow  verfassten  Untersuchungen 
iiber  die  Anfänge  der  landständischen  Ver- 
fassung von  Jülich-Berg  vollendet  und  ver- 
öffentlicht werden,  dem  dann  ein  erster 
Teil  der  Akten  hoffentlich  bald  folgen  wird. 

Von  der  Ausgabe  der  älteren  Ma- 
trikeln der  Universität  Köln  von  den 
Herren  Dr.  Hermann  Keussen  und  Di- 
rektor Dr.  W.  Schmitz  ist  für  1889  der 
erste  Band  zu  erwarten.  Er  wird  die  bei- 
den ältesten  Matrikeln  der  Universität  aus 
den  Jahren  1389  bis  1465  umfassen  und 
mit  den  im  vorigen  Bericht  angedeuteten 
Erläuterungen  versehen  sein.  Für  diese, 
zugleich  zur  Ergänzung  der  Eintragungen 
in  den  Matrikeln,  hat  Herr  Dr.  Keussen 
neben  den  Urkunden  und  Akten  des  Köl- 
ner Stadtarchivs  das  handschriftliche  Buch 
der  Kölner  theologischen  Fakultät,  aus  der 
KgL  Bibliothek  in  Berlin  und  die  Auszüge 
aus  den  verlorenen  Dekanatsbüchern  der- 
selben Fakultät,  welche  in  einem  hand- 
schriftlichen Bande  der  Nationalbibliothek 
in  Paris  aufbewahrt  werden,  durch  die 
Vermittlung  der  Staatsbehörden  in  Köln 
benutzen  können.  Die  Übersendung  an- 
derer Pariser  Handschriften,  aus  der  Biblio- 
thek der  Sorbonne,  ist  in  Aussicht  gestellt. 
Die  sehr  ergiebigen  Dekanatsbücher  der 
artistischen  Fakultät,  die  in  Köln  selbst 
noch  vorhanden  sind,  wurden  den  mit  der 
Edition  beschäftigten  Gelehrten  vorent- 
halten. 

Bei  der  Ausarbeitung  der  Regesten 
der  Erzbischöfe  von  Köln  bis  z.  J. 
1500  von  Professor  Dr.  Menzel  ist  die 
Untersuchung  des  älteren  Urkundenwesens 
der  Erzbischöfe  in  diesem  Jahre  fortge- 
setzt worden.  Die  Repertorien  sind  durch 
Auszüge  aus  gedruckten  Werken  erweitert 
and  durch  mehrere  noch  ungedruckte  Ur- 
kunden aus  dem  12.  und  13.  Jahrh.  be- 
reichert worden.    Eine  eingehende  und  ab- 


schliessende Behandlung  wurde  den  Ur- 
kunden der  ersten  Hälfte  des  11.  Jahrh. 
zu  Teil ;  für  die  Bearbeitung  der  Urkunden 
des  ganzen  12.  Jahrh.  ist  ein  Mitarbeiter 
gewonnen. 

Für  die  Ausgabe  der  ältesten  Ur- 
kunden der  Rheinlande  bis  z.  J.  1000, 
gleichfalls  von  Professor  Dr.  Menzel,  sind 
in  diesem  Jahre  vollständig  bearbeitet  die 
Kartulare  von  Prüm  (Trier),  S.  Maximin 
(Koblenz)  und  Echte  mach  (Gotha),  welche 
den  grössten  Teil  der  älteren  Urkunden 
hergeben.  Das  Kartular  von  Stablo  (Düs- 
seldorf) ist  in  Angriff  genommen  und  wird 
mit  Heranziehung  des  in  Bamberg  befind- 
lichen Codex  Stabulensis  weiter  bearbeitet 
werden.  Sämmtliche  im  Geh.  Staatsarchiv 
in  Berlin  befindliche  Original  -  Urkunden 
über  das  Rheinland  und  die  Originale  für 
Stablo  in  Düsseldorf  sind  durchforscht. 

Die  Arbeiten  zur  Herausgabe  der  Ada- 
Handschrift,  welche  Prof.  Dr.  Lamp- 
recht überwacht,  sind  im  Lauf  des  Jahres 
so  weit  gefördert  worden,  dass  die  Druck- 
legung des  Werkes  unmittelbar  bevorsteht. 
Der  erste  Teil,  die  Darstellung,  umfasst 
eine  Beschreibung  und  paläographische 
Prüfung  der  Handschrift  von  Professor  Dr. 
Menzel,  eine  textkritische  Würdigung  von 
Herrn  Dr.  Corssen  in  Jever,  eine  kunst- 
geschichtliche Bearbeitung  von  Herrn  Prof. 
Dr.  Janitschek  in  Strassburg,  und  eine 
Beschreibung  des  Einbanddeckels  von  den 
Herren  Domkapitular  Schnütgen  in  Köln 
und  Museumsdirektor  Dr.  Hettner  in 
Trier;  die  Manuskripte  für  diesen  Teil 
sind  insgesamt  eingelaufen.  Den  zweiten 
Teil  bildet  ein  Tafelwerk;  es  wird  ausser 
allen  wichtigeren  Blättern  der  Ada-Hand- 
schrift auch  Abbildungen  aus  Handschrif- 
ten wiedergeben,  welche  jener  nahe  ver- 
wandt sind  oder  neben  ihr  hergehen.  Gleich- 
zeitig mit  der  Vollendung  des  ersten  Teiles 
im  Druck  wird  der  Abschluss  des  Tafel- 
werkes erfolgen  können. 

Für  den  geschichtlichen  Atlas  der 
Rheinprovinz  hat  HerrCand.  hist.  Kon- 
stantin Schulteis  in  Bonn  die  Grund- 
karte, welche  in  allen  Blättern  des  Werkes 
wiederkehren  wird,  vollendet;  ihre  Ver- 
vielfältigung ist  zunächst  ins  Auge  gefasst. 
Die  Bearbeitung  der  einzelnen  Karten  soU 


63    — 


64    - 


in  Anknüpfung  an  die  Amtsbeschreibungen 
von  den  jüngeren  Verhältnissen  ausgehen 
und  die  geschichtliche  Gestaltung  der 
Rheinprovinz  rückwärts  verfolgen.  Herr 
Schulteis  wird  hierbei  seine  Aufmerk* 
samkeit  zunächst  vorzüglich  dem  südlichen 
Teile  der  Provinz  zuwenden  und  wird  da- 
neben die  Verzeichnung  aller  älteren  karto- 
graphischen Darstellungen  des  Rheinlandes 
und  seiner  Teile,  die  bereits  mehr  als 
200  Nummern,  insbesondere  aus  den  Ar- 
chiven und  Bibliotheken  von  Frankfurt  a/M., 
Köln  und  Mainz  umfasst,  fortsetzen.  Eine 
Vermehrung  der  Arbeitskräfte  ist  in  Aus- 
sicht genommen.  Das  Werk  hat  überall 
Förderung  erfahren;  für  die  Darstellung 
des  Herzogtums  Jülich  hat  der  Herr  Graf 
Ernst  von  Mirbach-Harff,  Patron  der 
Gesellschaft,  die  umfangreichen  Vorarbeiten 
seines  verstorbenen  Bruders,  des  Grafen 
Wilhelm  von  Mirbach-Harff,  zur  Ver- 
fügung gestellt. 

Die  Leitung  der  Beschreibung  der 
geschichtlichen  Denkmäler  der 
Rheinprovinz  ist,  wie  im  vorigen  Be- 
richte erwähnt  wurde,  einem  besonderen 
Ausschusse  des  Vorstandes  übertragen, 
welcher  sich  später  durch  Vertreter  kunst- 
geschichtlicher Forschungen  im  Rheinland, 
durch  die  Herren  Professor  Dr.  Justi  in 
Bonn,  Appellationsgerichtsrat  Dr.  Rei- 
chensperger  und  DomkapitularSchnüt- 
gen  in  Köln  und  Dr.  Thode  in  Bonn 
ergänzt  hat.  Die  Grundsätze  für  die  Aus- 
arbeitung der  Beschreibung  und  die  An- 
schläge für  die  Kosten  des  ganzen  Unter- 
nehmens, diese  unter  Berücksichtigung  der 
Denkmäler-Beschreibungen  in  andern  Pro- 
vinzen des  Staates  und  in  andern  deutschen 
Ländern,  sind  festgestellt  und  dem  Herrn 
Landesdirektor  mitgeteilt  worden;  der 
Provinzialausschu8s  hat  sich  mit  dem  vor- 
gelegten Plane  einverstanden  erklärt  und 
schon  für  das  laufende  Jahr  eine  weitere 
Beisteuer  ausser  der  von  vornherein  über- 
wiesenen Summe  beschlossen.  Inzwischen 
sind  Fragebogen  und  ähnliche  Formulare 
ausgearbeitet  und  mit  verschiedenen,  für 
Ausführung  und  Leitung  der  nächsten  Ar- 
beiten geeigneten  Persönlichkeiten  Unter- 
handlungen angeknüpft  worden,  welche  die 
Aussicht  eröffnen,  dass  in  nicht  allzu  ferner 


Zeit  die  Beschreibung  der  Denkmäler  ein- 
zelner Kreise  fertiggestellt  werden  kann. 
Als  neues  Unternehmen  der  Gesellschaft 
hat  der  Vorstand  die  Bearbeitung  und  Her- 
ausgabe der  Zunfturkunden  der  Stadt 
Köln  beschlossen.  Die  Leitung  hat  Pro- 
fessor Dr.  Höhlbaum,  die  Ausfuhrung 
Herr  Cand.  Kaspar  Keller  in  Köln  über- 
nommen; letztere  ist  auf  eine  Zeit  von 
zwei  Jahren  veranschlagt  Das  Werk  soll 
eine  vollständige  Sammlung  der  kölnischen 
Zunfturkunden  werden,  nicht  bloss  die 
älteren  Zeiträume  berücksichtigen,  und 
neben  den  reichen  zunftgeschichtlichen 
Dokumenten  des  historischen  Stadtarchirs 
von  Köln  die  wertvollen  Beiträge  aufar- 
beiten, welche  einheimische  und  auswärtige 
Sammlungen,  z.  B.  das  Germanische  Mu- 
seum in  Nürnberg,  darbieten;  auch  die 
Überreste  der  ehemaligen  Zunft -Archive 
werden  für  dieses  Werk  verwertet  werden 
können,  Dank  der  thätigen  Unterstützung, 
die  ihm  von  Freunden  der  Zunftgeschichte 
in  Köln  geliehen  wird.  Die  Arbeit  ist 
bereits  in  Angriff  genommen  und  hat  schon 
eine  stattliche  Zahl  bisher  unbekannter 
Zunfturkunden  zu  Tage  gefördert 

Von  der 

Wsstdeotsebei  Zeitschrift 

wurde  ausgegeben  Jahrg.  VII  (1688)  Heft  IV, 

enthaltend: 

Friedrieh  Keiler,  Der  Bingwall  „Heunebarg*  bei 

Lichtenstein  im  Grosshersogtum  Hessen. 
J.  It.  Nordhoff.  Das  Kirchlein  *u  Hiltrup. 
Karl  Zugeneigter,   Zur  Geschichte   der  grossen 
Heidelberger,   sog.  Manessischen  Llederhand- 
schrift. 
Reeensloaen: 

Die  Chroniken  der  deutschen  Städte 
vom  14.  bis  ins  16.  J  a  h  r  h.  Zwanzigster 
Band:  Die  Chroniken  der  westfälischen  und 
uiederrheinischen  Städte.  Erster  Band.  — 
Beiträge  cur  Geschichte  Dort- 
munds und  der  Graf sohaft Mark.  IV: 
Die  grosse  Dortmunder  Fehde  von  1SSS  bis 
1389;  von  Alexander  Mette.  —  Ange- 
zeigt von  Dr.  B  u  b  e  1  in  Dortmund. 
Mitteilungen  des  Vereins  für  Kon  de 
der  Aachener  Vorzeit,  im  Auftrag 
des  Vorstands  herausgegeben  von  Richard 
Pick,  Archivar  der  Stadt  Aachen.  Krster 
Band,  zweite«  Heft.  —  Angeseigt  von  Prof. 
Dr.  Hugo  Loersch  in  Bonn. 

Photographitsn 

der 

hervorragendsten  Sculpturen 

aus 

tfenmagen. 

Zu  bestehen  durch  die  Fr.  Uatz'sche  Buohhand- 
lang  in  TtlejQJtJZ  [£ 


fR.   UNTZ'SOHE  BUCHDRUCKERS!  IN  TW«. 


In  Trier 


Prefttter  Dr.  LamgttcM 
ta  Beim. 


der 


Verla* 

der 

FR.   LINTZ'SChtft 

Buchhandlung 

in  Trier. 


Westdeutschen  Zeitschrift  für  Geschichte  und  Kunst, 

sogleich  Organ  der  historisch-antiquarischen  Vereine  zu  Backnang,  Birkenfeld,  Dürk- 
lehn,  Düsseldorf,  Frankfurt  a.  M.,  Karlsruhe,  Mains,  Mannheim,  Metz,  Neuss,  Speyer, 
Strasburg,  Stuttgart  und  Woms,  sowie  des  anthropologischen  Vereins  zu  Stuttgart. 

♦ 

März.  Jahrgang  VIII,  Nr.  3.  1889. 


Dm  Korrespondensblatt  erscheint  in  einer  Auflege  tob  3600  Exemplaren.    Inserate  a  25  Pfg.  für  die 

gespaltene  Zeile  werden  von  der  Verlagshandlung  und  allen  Inseraten-Bureaus  angenommen,  Beilagen 

nach  Uebereinkunit.  —  Die  Zeitechrift  erscheint  rlerteljahrlioh,   das  Korrespondenzblatt  monatlioh.  — 

Abonnementspreis  15  Mark  fttr  die  Zeitschrift  mit  Korrespondensblatt,  für  letsteres  allein  5  Mark. 


Neue  Funde. 

28.  Frankfurt  a.  M.  [Heddernheimer  u.  u.  Funde 
in  der  Haoborlin'schen  Sammlung].  Im  Winter 
1887/88  erwarb  Hr.  Dr.  jur.  J.  Haeberlin 
zwei  zu  einem  Mitbraeum  gehörige  aus 
Basalt  gearbeitete  Stücke,  eine  Ära  und 
eine  Gewandfigur.  Sie  waren  im  Jahre  zu- 
vor in  der  Römerstadt  bei  Heddernheim 
gefunden  worden  und  wurden  von  demselben 
Manne  verkauft,  der  1887  auf  gemietetem 
Felde  das  Mitbraeum  ausgegraben  hatte 
(Korr.  VI,  23).  Wenn  derselbe  es  auch 
vermied,  über  Fundzeit  und  Fundort  völlig 
genügende  Auskunft  zu  geben,  so  ist  doch 
wahrscheinlich,  dass  der  neue  Fund  jenem 
grösseren  Funde  nicht  fern  war  und  viel- 
leicht einem  privaten  Mithraskultus,  der 
sich  an  den  des  Tempels  anschloss,  ange- 
hörte. Die  Figur  des  fackeltragenden 
Jünglings  ist  53  cm  hoch  *) ;  sie  tragt  Leib- 
rock und  Mantel  und  ist  vollständig  er- 
halten, nur  die  Füsse  fehlen»  und  das  Ende 
der  Fackel,  welche  gesenkt  in  der  rechten 
Hand  ruht  Die  Linke  hängt  ruhig  zur 
Fackel  herab.  Das  Gesicht  ist  breit  und 
kraftig,  der  Blick  hat  einen  schwärmeri- 
schen Ausdruck,  das  reiche  lockige  Haar 
deckt  eine  phrygische  Mütze.  Das  rechte 
Bein  ist  das  Stehbein,  das  linke  ist  dar- 
;    über  geschlagen.    Von  der  entsprechenden 

1    Figur,  welche  einst  die  er-         . , — r 

hobeneFackel  trug, fand  sich      \J       XXX 
noch  die  Basis  mit  dem  fest- 


1)  Vollständig  mag  sie  mit  Einschlnss  der  Basis 
62  cm  hoch  gewesen  sein. 


aufstehenden  linken  und  der  Spitze  des 
rechten  Fusses  (in  demselben  Besitze). 

Der  Altar,  56  cm  hoch  und  an  der 
Basis  22,  an  dem  Hauptstück  16  cm  breit, 
hat  weder  Inschrift  noch  Skulpturschmuck, 
wohl  aber  schwache,  jedoch  sichere  Reste 
von  Bemalung.  Die  Rückseite  ist  nicht 
ausgearbeitet,  sie  war  wohl  an  einer  Wand 
befestigt.  In  der  Mitte  der  kreisrunden 
Vertiefung,  welche,  rechts  und  links  von 
einer  Volute  begrenzt,  auf  der  Oberfläche 
des  Altars  angebracht  ist,  befindet  sich 
eine  kreisrunde  Erhöhung,  die  wie  ein 
Geldstück  aussieht;  es  wurde  schon  ver- 
mutet, dies  solle  eine  Aufforderung  zu  Geld- 
spenden darstellen. 

In  derselben  Haeberlin'schen  Sammlung, 
die  sich  unter  anderm  durch  die  Mannig- 
faltigkeit ihrer  Thongefässe  auszeichnet  — 
ich  erwähne  eine  grosse  Schüssel  von  Sigil- 
lata  mit  einer  prächtigen  Jagddarstellung 
und  ein  zwar  aus  geringerem  Thon  ge- 
branntes grosses  Gefäss  von  ausgezeichne- 
ter Schönheit  der  Form  —  sah  ich  folgende 
in  den  letzten  Jahren  gefundene  Sigillata- 
stempel  aus  Heddernheim:  DAGOMM/S 
F  —  CALVI  OF  —  MAR±AL  FE  — 
MICC10,  und  neben  letzterem  den  einge- 
ritzten Namen  SEC VRI.  Ferner  ein  Wag e  - 
balken,  dessen  eine  Seite  hier  abgebildet 


t  ■ 
XX 


3 


ist;  vier  emaillierte  Fibulae ;  endlich  einen 
bronzenen  Stilus,    dessen   Spitze    abge- 

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—    67    — 

brochen  ist  und  der  auf  seinen  vier  Seiten 
die  Inschrift  trägt:  FELIX  |  FELICIOR  | 
SCRIBE  |  DICTA.  Diesen  netten  Fund, 
der  von  dem  Verkäufer  der  Mithrasfunde 
erworben  wurde,  erklärt  Hr.  Dr.  Haeberlin 
dahin,  der  Stilus  sei  als  Geschenk  für  den 
Schreibunterricht  eines  Kindes  namens 
Felix  bestimmt  gewesen,  dieses  möge  in 
seinem  künftigen  Leben  immer  glücklicher 
werden,  und  möge  nun  damit  anfangen  zu 
schreiben  was  es  bisher  nur  sprechen  konnte 
(dicta).  Vielleicht  kann  es  auch  heissen: 
zu  schreiben  was  ihm  gesagt  (diktiert)  wer- 
den wird. 

In  der  altberühmten  Münzsammlung  des- 
selben Besitzers  findet  sich  ein  in  Heddern- 
heim  1885  ausgegrabenes  Medaillon  des 
Kaisers  Nerva,  dessen  Gepräge  mit  „vehi- 
culatione  Italiae  remissa"  so  genau  den 
bei  Cohen,  Me'dailles  imperiales  Bd.  I1 
pl.  XIX  unter  Nr.  115  im  Avers  und  Nr. 
182  im  Revers  abgebildeten  Gross-Bronze- 
Stempeln  entspricht,  dass  es  als  mit  den- 
selben Münzstempeln  geprägt  anzusehen 
ist,  das  aber  von  einem  breiteren  freien 
Raum  umgeben  ist,  so  dass  es  nicht  wie 
jene  nur  35  sondern  44  mm  Durchmesser 
hat.  Dieses  gut  erhaltene  Medaillon  (Sig- 
num einer  Cohorte?)  ist  in  dieser  Form 
bis  jetzt  ein  Unicum. 

Alles  bisher  Genannte  stammt  aus  Hed- 
dernheim.  Aus  Bingen  erwähne  ich  einen 
Sigillatenstempel  SRBILI  OF  und  irgend- 
woher aus  der  Nähe  von  Trier  ein  1888 
in  einem  Sarkophage  gefundenes  vorzüg- 
lich erhaltenes  schönes  Glasgefäss  von 
29  cm  Höhe  und  85  cm  Umfang  mit  zwei 
je  doppelt  geteilten  Henkeln. 

Frankfurt  a.  M. 

Alexander  Riese. 
29.  Trier.  [Christliche  Inschrift  aus  Matthias]. 
Als  im  vergangenen  Sommer  die  längs 
der  Südwand  der  Matthiaskirche  laufende 
Wasserabzugsgosse  tiefer  gelegt  wurde,  fand 
man  ebendort  nicht  tief  unter  dem  Fuss- 
boden  des  abgebrochenen  nördlichen  Kreuz- 
ganges der  Matthias  -  Abtei  einen  mitten 
von  oben  nach  unten  durchbrochenen  Grab- 
stein von  weissem,  sehr  feinkörnigem  Steine, 
70X*&  cm  gross.  Wiederzusammengefügt 
und  mit  einem  festen  und  schützenden 
eichenen  Rahmen  eingefasst,  befindet  sich 


derselbe  jetzt  mit  zahlreichen  anderen  auf 
dem  dortigen  Kirchhofe  ausgegrabenen  rö- 
mischen Grabsteinfragmenten  in  der  ehe- 
maligen grösseren  Sakristei  der  Abteikirche. 
Die  Politur  der  Vorderseite  ist  noch 
ziemlich  gut  erhalten,  und  auch  die  rauh 
geflachte  Rückseite  hat  durch  die  Corrosion 
der  Feuchtigkeit  wenig  gelitten.  Auf  der 
Vorderseite  befindet  sich  in  sehr  schöner 
und  regelmässiger  römischer  Antiqua  nach- 
stehende Inschrift: 


MEMORIO    CONIVGI 

DVLCI88IM0  QVI 

VIXIT  ÄNNIS  XXXVII 

FE8TA   POSVIT 

* 

INPACE 

&        # 

v 

Von  ganz  anderem  Charakter  und  un- 
verkennbar schon  der  nachrömischen  Zeit 
angehörend  ist  die  Inschrift  der  Rückseite : 


UIRTUS  %$  INPER-  I 


H08TE8  ^  UINCTI 


LUDANT  (ffy  ROMANI 


Die  Formen  des  unten  gebogenen  V,  des 
R  und  die  geschweiften  Mittellinien  in  N 
und  M  weisen  auf  eine  Zeit  hin,  die  wohl 
noch  jünger  als  die  der  Karolinger  sein 
dürfte.  H.  V.  S. 


Chronik. 

Nfther,  Die  römischen  Militarstrassen  und  30 
Handelswege  in  der  Schweif  und  in 
Südwestdeutschland,  insbesondere 
in  Elaass-Lothringen.    Zweite  Auflage. 
Strassburg  1888. 

In  der  Einleitung  seiner  Arbeit  führt 
der  Verfasser  aus,  dass  „namentlich  seine 
Darstellungen  des  jetzigen  Zustandes  oder 
der  Verödung  der  [durch  die  röm.  Itioe- 
rarien  beglaubigten  Heerstrassen]  nach  fast 
15  Jahrhunderten  für  die  Altertumsforsch- 
ung von  Interesse  seien  und  den  Beweis 
o 


—    70 


liefern,  dass  die  römischen  Strassenbauten 
wie  die  übrigen  Bauwerke  der  Romer  vom 
jetzigen  Kulturboden  bedeckt  und  nur  noch 
wenig  sichtbare  Spuren  derselben  vorhan- 
den sind".  Das  wäre  eine  merkwürdige 
Arbeit  geworden,  wenn  sie  programmgetreu 
durchgeführt  wäre.  N.  lässt  es  denn  auch 
bei  seinem  Einleitungssatz  bewenden  und 
bemüht  sich  vielmehr,  aus  den  erhaltenen 
Resten  den  Strassenlauf  zu  rekonstruieren. 
Seine  Studien  erstrecken  sich  von  Chälons 
sur  Sadne  im  Südwesten  bis  noch  Augs- 
burg im  Südosten  und  Mainz  im  Norden« 
Für  diese  weiten  Gebiete  stellt  der  Ver- 
fasser im  Wesentlichen  die  Resultate 
früherer  Arbeiten  zusammen,  für  Elsass- 
Lot bringen,  das  er  „insbesondere"  in  das 
Auge  gefasst  hat,  rühmt  er  sich  lokale 
Studien  gemacht  zu  haben.  Wie  steht  es 
damit?  Ich  gehe  zunächst  auf  die  Schil- 
derung der  in  Lothringen  nachweisbaren 
Wege  ein. 

Herr  N.  zeichnet  hier  einen  Weg  von 
Metz  nach  Scarpona  und  Trier,  sodann  die 
Strasse  von  Metz  nach  Strassburg  auf 
seiner  Karte  ein.  Die  westwärts  von  Metz 
nach  Verdun  führende  und  noch  heute 
oberhalb  Rezerieulles  so  schön  sichtbare 
Militärstra88e  hat  er  gar  nicht  auf  seiner 
Karte  angedeutet  Er  erwähnt  dieselbe 
fluchtig  (S.  24)  unter  den  „Handelswegen" 
und  sagt,  sie  weise  die  Lage  und  Richtung 
der  jetzigen  Landstrasse  über  Mars-la-tour 
nach  Verdun.  Hiernach  scheint  N.  das 
noch  sichtbare  Stück  gar  nicht  zu  kennen ; 
denn  dies  deckt  sich  durchaus  nicht  mit 
der  jetzigen  Landstrasse.  Auch  im  fran- 
zösischen Gebiete  hat  der  Weg  eine  andere 
Lage  gehabt.  Ebensowenig  erwähnt  Herr 
X.  in  seiner  Darstellung  etwas  über  das 
Lothringen  durchkreuzende  Stück  der 
Strasse  Metz  -  Scarpona,  desgleichen  sind 
ihm  die  Spuren  der  Strasse  Metz-Mainz  in 
dem  Metz  zugewandten  Stücke  unbekannt. 

Und  wie  verfolgt  er  die  wichtige  Militär- 
strasse Metz-Trier?    Herr  N.  schreibt: 

„Diese  Verbindungsstrasse  berührt  fast 
nur  das  deutsche  Gebiet  Sie  folgte  dem 
Höhenrücken  des  linksseitigen  Moselufers 
and  überschreitet  bei  Grosshettingen  die 
flache  Einsattlung  eines  Seitenthaies  der 
Mosel.    Hier  ist  sie  als  Gemeinde-  und 


Feldweg  noch  bei  5  m  Breite  gut  erhalten, 
sodann  gewinnt  sie  die  Höhen  westlich  von 
Rodemachern  bis  in  welche  Gegend  ich  sie 
verfolgt  habe". 

Herr  N.  hat  die  Strasse  bis  dahin  ver- 
folgt? Man  vergleiche  seine  Karte  mit 
seiner  Beschreibung  und  urteile.  Wo  gebt 
da  die  eingezeichnete  Strasse  über  Gross- 
hettingen und  Rodemachern?  Herr  N.  lässt 
die  Strasse  die  Mosel  überschreiten,  wäh- 
rend Rodemachern  weit  westlich  vom  linken 
Flussufer  zu  suchen  ist.  Wenn  die  Karte 
nicht  sehr  flüchtig  angefertigt  ist,  so  bleibt 
nur  die  Annahme  übrig,  dass  Herr  N.  das 
von  ihm  angeblich  begangene  Stück  nie 
gesehen  hat  Herr  N.  setzt  aber  Folgendes 
seiner  Schilderung  hinzu: 

„Die  strenge  Kontrole,  welcher  man  in 
Lothringen  allenthalben  jetzt  unterworfen 
ist  und  das  Misstrauen,  welchem  man  hier 
von  seiten  der  Einwohner  begegnet,  er- 
schweren dem  Altertumsfreunde  die  Forsch- 
ung derart,  dass  man  froh  ist,  wenn  man 
diese  Gegend  hinter  sich  hat". 

Die  Unvollkommenheit  einer  Arbeit  durch 
derartige  Beschuldigungen  decken  zu  wollen, 
ist  kein  rühmliches  Verfahren. 

Man  hätte  nun  wenigstens  annehmen 
sollen,  dass  ein  Mann,  der  ein  Buch  über 
Römerstrassen  insbesondere  inElsass-Loth- 
ringen  in  II.  Auflage  erscheinen  lässt, 
die  einschlägige  Litteratur  gelesen  hat. 
Aber  auch  davon  kann  wohl  keine  Rede 
sein.  Dass  französische  Forscher  längst 
die  Spuren  der  Strassen  Metz  -  Scarpona, 
Metz -Verdun,  Metz -Mainz  aufgezeichnet 
haben,  dass  von  ihnen  die  Existenz  einer 
Römerstrasse  auf  dem  rechten  Moselufer 
nach  Trier  nachgewiesen  ist,  bleibt  Herrn 
N.  völlig  unbekannt.  Er  setzt  die  in  dem 
Itinerar  genannten  Stationen  Caranusca  und 
Ricciacum  an  irgend  eine  beliebige  Stelle 
seiner  Karte  ohne'Kenntnis  davon  zu  haben, 
dass  Ricciacum  in  Ritzingen  längst  lokali- 
siert ist.  —  Das  Unglück  für  Herrn  N. 
war,  dass  die  zweite  Lieferung  von  Kraus 
Kunst  u.  Altertum  (Lothringen)  noch  nicht 
vorlag.  Die  erste  hat  er  gründlichst  aus- 
genützt So  ist  der  Satz  „danach  deckte" 
etc.  p.  23  wörtlich  aus  Kraus  entnommen, 
andere  lassen  ihren  Ursprung  deutlich  er- 
kennen. 


—    71    — 

Ich  denke,  die  Aasführungen  genügen, 
um  darzuthun,  dass  die  auf  Lothringen  be- 
züglichen Stellen  des  Näherschcn  Werkes 
unbrauchbar  sind. 
Metz.  Dr.  Wolfram. 


Miscellanea. 

31.  Votivtäfelchen  an  Juppiter  Dolichenus.  Un- 
längst wurden  bei  Pfunz  zwei  Bronze- 
tafelchen mit  Inschriften,  eines  in  Perl- 
schrift, gefunden,  über  welche  wir  nach 
einer  Mitteilung  W.  Christ's  in  München  an 
Mommsen  zu  berichten  in  der  Lage  sind. 
Die  eine  Inschrift,  auf  einem  12  cm 
langen  und  9  cm  breiten  Täfelchen  befind- 
lich, hat  ungefähr  beistehende  Gestalt  und 
bietet  keine  Schwierigkeiten. 


I   ■  0    o  M   • 

DO  LOC  E  N  I 

DEMI  TTIY  S 

SACERDO  8a 

D  *  D 


v 


j\ 


Das  andere  Täfelchen  ist  IOV2  cm  lang 
und  71/«  cm  breit  und  unten  abgebrochen. 


\r 


I       0     o      M       I 

DVLICENo 
V  JM'FE  RV  M 


Die  auf  den  Ecken  stehenden  Buch- 
staben, von  denen  der  rechte  wahrschein- 
lich F,  nicht  E,  ist,  fasst  Mommsen  ver- 
mutungsweise als  die  Anfangsbuchstaben 
der  Namen  des  Dedikanten,  was  sich  auch 
deshalb  empfiehlt,  weil  nach  der  Form  des 
Täfelchens  das  ehemalige  Vorhandensein 
einer  4.  die  Namen  enthaltenden  Zeile  we- 
nig wahrscheinlich  ist.  Über  den  Schluss 
der  Inschrift  schreibt  Christ:  „durch  den 
Vergleich  der  Ligorischen  stadtrömischen 
Inschrift  CIL.  VI,  5  Nr.  423  (Jovi  optima 
maximo  Dolycheno  übt  ferrum  nascitur  C. 
Sempromus  Bectus  >  frumentarius  d.  d.), 
deren  Echtheit  durch  den  neuen  Fund  er- 
wiesen wird,  ergiebt  sich  als  Lesung  für 
Zeile  3  und  4:  'tibi  ferum  nascitur,  wie 
bereits  Arnold  in  der  Beilage  zur  Allge- 


—    72    — 

meinen  Zeitung  1889,  Nr.  17  u.  22  richtig 
erkannt  hat.  Die  Reste  des  2.  Buchstabeu 
in  der  3.  Zeile  weisen  allerdings  mehr  auf 
ein  R,  scheinen  aber  eine  Ergänzung  auf  B 
nicht  auszuschliessen.  In  der  letzten  Zeile 
stehe  ich  ein  für  das  R,  das  V  ist  nicht 
sicher,  noch  weniger  das  N  zu  Anfang. 
Dass  das  ferum  der  neuen  Inschrift  nichts 
anderes  ist  als  ein  Druckfehler  für  ferrum, 
zeigt  die  Dacische  Inschrift  CIL.  III,  1128 
numini  et  virtutibus  ....  I  nato,  ubi  ferrum 
exo[rüur].  Auch  belehrt  mich  mein  Freund 
Bergwerkdirektor  Gümbel,  dass  sich  im 
nördlichen  Syrien  bedeutende  Erzberge 
finden". 

Lediglich  als  naturwissenschaftliche  No- 
tiz dürfen  indess  diese  Worte  auf  diesen 
Votiven  schwerlich  aufgefasst  werden;  es 
muss  eine  freilich  zur  Zeit  nicht  näher 
bestimmbare  Verbindung  zwischen  jener 
Erzgewinnung  und  dem  Gotte  bestanden 
haben. 

Ein  Nachtrag  zu  Holsteins  Bibliographie 32 
der  Reuchlinschen  Komödien. 

Von  Custos  Dr.  P.  Bahlmann  in  Münster 
i.  W. 
Unter  Benutzung  der  Bestände  der 
Bibliotheken  zu  Berlin,  Bremen,  Breslau 
Dresden,  Freiburg,  Göttingen,  Greifswald, 
Halle,  Hamburg,  Hannover,  Heidelberg, 
Klosterneuburg,  Kulm,  Leipzig,  München, 
Nürnberg,  Oldenburg,  Schlettstadt,  Stutt- 
gart, Tübingen,  Wernigerode,  Wien,  Wolfen- 
büttel, Würzburg,  Zürich  und  Zwickau  ist 
es  Hugo  Holstein  in  seinem  vor  Kurzem 
erschienenen  Werke  *)  gelungen,  eine  ziem- 
lich vollständige  Bibliographie  vonReuch- 
lin's  beiden  Komödien,  Scaenica  progym- 
nasmata  und  Sergius,  zu  geben.  In  der 
Königl.  Paulinischen  Bibliothek  zu  Münster 
i.  W.  aber,  die  auch  3  von  H.  anderweitig 
gefundene  Drucke')  besitzt,  befinden  sich 
noch  2  Text- Ausgaben  der  Scaenica  pro- 
gymnasmata,  deren  eine,  Köln  1515,  Hol- 

1)  Johann  Heuchlins  "  Komödien.  Halle  a.  S. 
1888.   8«.    VIII,  172  pp. 

8)  Scaen.  prog.  (Textansgaben) :  Phoree,  Thom. 
Anshelm,  1609  (Holst  p.  157  Nr.  6).  Liptsk,  Va- 
lentin Schamann,  M.  ccccc.  xiiij  (nieht  M.  cccc  xüij 
wie  Holst,  pag.  158  Nr.  10;. 

Sergios  onm  ooment  Oeorgii  8imlar:  Tnbisgse 

Thom.  Anshelm,  1618  (Holst,  p.  165  Nr.  10). 

g         y  3 


—    73  ->— 


—    74    — 


stein  (8.  pag.  159)  nicht  angetroffen  hat, 
deren  andere,  Münster  1509,  ihm  sogar 
trotz  der  angezogenen  Notiz  Brunet's  nicht 
zu  existieren  scheint  (H.  pag.  157,  Anm.  2). 
Holstein  hat  dabei  übersehen,  dass  sich  in 
Xiesert's  Beiträgen  zur  Buchdruckerge- 
schichte Münsters,  Coesfeld  1828,  pag.  12, 
eine  Beschreibung  des  letzteren  Werkes 
nach  einem  von  N.  besessenen  Exemplar 
vorfindet.  Diese  aus  Niesert's  Nachlass 
von  der  Paulinischen  Bibliothek  erworbene 
Ausgabe  beginnt: 

Joannes  [sie!]  Reuchlin  Phorcensis.  L. 
L.  juris  doctoris  Scenica  Progymnasma'l  ta. 
Hoc  est  Ludicra  preexercitamenta.  Dar- 
unter das  von  H.  (pag.  57)  erat  in  der 
Ausgabe  Deventer  1513  gefundene  Hexas- 
tichon Joannis  Murmellii,  dem  folgt: 

Antonij    Tünicei    ad    puerum    lau'  ne 
lingue  studiosum  hexastichon. 
Hunc  puer  exiguo  redimas  precor  ere 

libellum 
Si  tilfi  vernanti  lingua  latina  sedet 
Hinc  decus  ausonie  modico  jam  tempore 

lingue 

Disces :  et  quiequid  nunc  petis  ore  loqui 

Hoc  tibi  vix  ullus  libro  iueundior  extat 

Multis  nam  salibus  totus  ubiqsscatet8). 

Auf  der  Rückseite  dieses  ersten  Blattes 

steht  der  Prolog ;  auf  Blatt  As  beginnt  die 

eigentliche  Komödie,   die   auf   der  ersten 

Seite  des  12.  Blattes  schliesst.  Unmittelbar 

dahinter  statt  des  in  der  Deventer  1513- 

Ausgabe  befindliche  Decatostichon  (Holst. 

pag.  58) : 

Antonij  Tünicei  de  Joan  ne  Reuchlin 
Hexastichon. 
Splendida  subtil i  latialis  verba  loquele 

Doctus  Joannes  Capnion  arte  facit 
Vix  hie  concedit  Carthaginis  urbis  alumno 
Nee  salibus  cedit  Piaute  diserte  tuis 
Vincit  teutonicae  eunetus  praestatqs  poetas 
Eloquio  gentis :  scömata  laeta  canens. 
Hoc  opusculü  foelici  exitu  ab  industrio 
viro  Lauretio  Bornman  aeneis  typis   ex- 
cusam  e   in  preclara  urbe  Monasteri  ensi 
Vestphalie  metropoli  nobilissima  ,  Ipso  die 
Elisabeth.    Anno  M.  d.  ix.  ; 

12  Bl.  4».  Panier  VII,  p.  423  Nr.  4.  Gothische 
Typen.  Sig.  Aij — Biiij,   ohne  Custoden  und 

3)  Vgl.    Tunneken's   Ogdoaatiohon   bei  Holst, 
pag.  58. 


Blatts.     Die  Rückseite  des  13.  Blattes  frei. 
Didaskalte  und  Noten  für  den  Chor  fehlen. 

Die  aus  dem  Benedictiner-Kloster  Lies- 
born stammende  Kölner  Ausgabe  ist  betitelt : 
Joannis  Reuchlin  Phorcen-  |sis.  L.  L. 
doctoris  celeberrimi  atqa  trium  linguarum 
Hebraice  Grece  &  Latine  |  viri  dootissinii 
Comaedia.  cui  titulus  est  Scoeni-  <  ca  pro- 
gymnasmata. 

Addita  est  insup  divi  llieronymi  ad 
Ath- ;  laetam  super  institutione  filiae  epis- 
tola  au- '  rea :  puerorü  institutiöi  accömo- 
datissima. , 

Darunter  dasselbe  Hexastichon  Mur- 
mellii wie  oben,  dem  das  Titelepigramm 
Sebastian  Brant's  (Holstein  pag.  31)  folgt 
—  Auf  der  Rückseite  von  Fol.  1  der  Pro- 
log und  das  Personen- Verzeichnis,  Fol.  2 
bis  Fol.  10 b  med.  der  Text  der  Komödie, 
dann  bis  Fol.  16*  die  Didaskalie,  der  Brief 
des  hl.  Hieronymus  und  3  Epigramme  Herrn. 
Buschii  auf  die  hl.  Maria,  <Jie  in  moderni- 
sierter Abschrift  lauten: 

Hermannus  Busch ius  pasiphilus  in  lau- 
dem  divae  atque  inviolatae  virginis. 
Yirgo  puellaris  candor  pulcherrima  salve 
Lilia  cui  cedunt:  purpureaeque  rosae 
Quem  mare:  nee  tellus  caperet  nee  lu- 
eidus  aer 
Nee  coelum :  stigii  nee  specus  atra  Jovis 
Hunc  utero  Regina  tuo  sanetissima  claudis 
Aque  hominem :  salva  virginitate :  paris 
Quare  supplieibus  lunato  poplite  palmis 
Te  genus  humanuni  laudat :  adorat  amat: 
De  eadem  tetrastichon 
Haec  est  cui  tellus  servit:   cui  pontus: 

et  aether 
Haec  est  unigeni  sponsa:  parensque  dei 
Hunc  pete  qui  luctu  premeris :  morboque 

gravaris 

Namque  potest  casus  sola  levare  tuos. 

Ad  eandem. 

Quae  modo  sidereo  resides  sublimis  olympo 

Quae  pedibusjeernis  euneta  subesse  tuis 

Yirgo:  parensque  simul:   fons  et  pieta- 

tis  origo 
Propicia  in  famulos  lumina  flecte  tuos.4) 


4)  Diese  Epigramme  finden  sich  aaoh  in  dem 
Werk:  In  hoc  opnsculo  haeo  continentnr.  Her- 
manni  Bnschii  Spicileginm  35  illustrium  philo- 
sophornm  anotoritates  ntilesqae  sententias  oon- 
tinens.    Einsdem   in   laudem  divae  virginis  Epi- 


—    76    - 

[A.  E.]  Hie  finem  capit  Comedia  Joftnis 
Reuchlin  cui  adie  eta  est  Epl'a  unica  divi 
Hieronymi.  Impressa  Colonie  ;,  in  edibus 
Cornelii  zyrckzee5)  apud  edem  predicatorü ; 
habitätis.  Anno  M.  ccccc.  XV.  mense 
Aprili  die  eius  tertia. !' 

Panzer  VI,  p.  876  Nr.  856.  16  Blatt  4«,  die 
RUckseit«  dea  letzten  Blattet  frei.  Lateinisobe 
Typen.  Big.  aij— ciij.  Cust.  u.  Blatts,  fehlen. 
Ohne  Noten  für  den  Chorgesang.  Die  von 
Holstein  (s.  pag.  96  n.  97)  in  allen  Drucken  big 
J519  beobachtete  Lesarten  v.  166  -dooet  .  .  . 
errorum  statt  decet  .  .  .  erronum  n.  v.  869 
caelestibus  statt  oaelestis  bieten  beide  Exem- 
plare. 

Nicht  einmal  erwähnt  wird  von  Hol- 
stein ein  anderer,  mit  der  zuletzt  beschrie- 
benen Ausgabe  in  demselben  Liesborn  er 
Sammelband  befindlicher  Druck.  Freilich 
ist  dessen  Existenz  fast  ganz  unbekannt; 
einzig  Nordhoff  in  seinen  „Denkwürdigkei- 
ten aus  dem  Münsterischen  Humanismus11 
Münster  1874,  pag.  145,  nennt  ihn  als  ein 
Erzeugnis  der  Tzwyvel'schen  Presse.  So 
interessant  es  aber  auch  ist,  dies  Buch  trotz 
der  ihm  innewohnenden  Tendenz  als  Schul- 
lektüre auch  in  Münster  eingeführt  zu 
sehen,  so  liegt  sein  Hauptwert  doch  darin, 
dass  wir  in  ihm  finden 
des  Murmellins  „Laus  s.  Encomium 

Reuchlini.    Anno  1516", 
ein  Gedicht,   das  bisher  schon   oft,   aber 
immer  vergeblich  gesucht  worden6).    Wir 
meinen : 


grammata  quaedam.  Epistolae  item  et  versus 
quornndam  doctornm  virorum  ad  eundem.  Oestrum 
in  Tilmannnm  Heverlingum  einsdem.  [A.  E.j  Im- 
pressum ad  honorem  et  sempiternam  Tilmanni 
Heuerling!  memoriam  Anno  1507  duodeeimo  Calend. 
Deoem.  Blatt  17b  und  18a,  jedoch  Epigr.  I.  u.  II 
mit  folgenden  Abweichungen: 

Epigr.  I,  3—7: 
Quemque  nee  teil  üb,  nee  aquae,  neo  lucidus  aether 

Nee  ooelnm,  stigii,  neo  loca  senta,  Iovis 
Comprendunt,  utero  olaudis  regina  sacrato 

Et  nobis,  salva  virginitate,  paris 
Iuste,  supplieibus,  limato  poplite,  palmis. 

Epigr.  II,  2:  aeterni  statt  unigeni.. 
4:  ista  statt  sola. 

5)  Cornelius  aus  Zieriksee  in  Zeeland  druckte 
von  1489  bis  1517,  anfangs  auch  nur  unter  der 
Firma  der  „Fratret  Predicatores"  und  wohnte  in 
dem  jetzt  mit  Stookgasse  Nr.  2  bezeichneten  Hause. 

6)  Erhard,  Geschichte  des  Wiederaufbltthens 
wissensch.  Bildung.  Bd.  III,  Magdeburg  1882  p.  140. 
—  Reichling,  Johannes  Murmellius.  Sein  Leben 
und  seine  Werke.  Freiburg  i.  B.  1880,  p.  105.  — 
Goedeke,  Orundriss  zur  Oesohiohte  der  deutschen 
Dichtung.    IL  Aufl.    Dresden  1884,  p.  426. 


—     76     — 

Comedia  Joannis  Reuchlin  Phorceosis 
L.  L.  doctoris  que  Serilgius  vel  Capitis 
caput  inscribitur. I!  Darunter  nach  dem  von 
Nordhoff  1.  c.  abgedruckten  Hendecasyllabi 
Joa.  Peringii. 

D.  Erasmus  Roterodamus  in  quadam 
epistola  ad  I  Raphaelem  cardinalem  saneti 
Georgii  inter  cete  ra  de  Reuchlino  hone 
in  modum  scribit  :  Reuchlino  omnis  debet 
germania.  in  qua  priraus  graecarum  et 
hebraicarum  litterarum  Studium  excit&vit 
vir  est  enim  complurium  lin-  Iguarum  egre- 
gie  peritus.  variis  expolitus  diseiplinis.  jam 
libris ;{ editis  clarus.  et  orbi  Christian ö  notus. 
Caesari  Maximi  liano  comprimis  gratua.  ut 
cui  sit  a  consiliis. ,  (Modernisierte  Abschrift). 

Fol.  2— 10b  enthält  den  Prolog  mit  an- 
schliessender Comedia  in  der  Lesart  der 
zweiten  Recension,  ohne  Actbezeichnnng 
und  wie  alle  späteren  Ausgaben  ohne  den 
Chorgesang  vor  dem  Epilog.  Auf  Blatt  11 
unter  Auflösung  der  Abbreviaturen: 

Joannis  Murmellij  Ruremundensis  epi- 
gram ma  in  lau  dem  Joannis  Reuchlin  Phor- 
censis  composi !  tum  ex  tempore  in  edibus 
Alberti  Pacfraedt  Da  '  ventriensis  typo- 
graphi  diligentissimi :  et  bonos  libros  Jo- 
annis edicolly 7)  viri  literatissimi  opera 
ante  |  revisos.  emendatosque  in  lucem  foeli- 
citer  emittentis. ; 
Joannes  Reuchlin  Phorcensis  gloria  nostri 

Temporis :  Europe  tergeminumque  decus 
Hie  primus  latie  et  grece  conjuxit  hebream 

Grammaticen:  doeuit  primaque   verba 

loqui 
Hie  et  mirifico  super  admirabile  verbo 

In  lucem  fausto  sidere  misit  opus 
Hie  et  hypoeriticas  acies :  et  barbara  castra 

Fudit :  et  admotis  ignibus  ussit  hydram 

7)  Über  Joh.  Aedicollius  s.  bes.  KraflFt  u.  Cre- 
celins,  Beiträge  zur  Geschichte  des  Humanismus 
Heft  I  pag.  55,  Heft  II  p.  80,  61,  62  und  Beleb- 
ung 1.  o.  pag.  17,  86,  98,  101,  152,  155.  —  Hinsicht- 
lich der  zu  Deventer  (1613)  erschienenen  Bpistolae 
morales  Murmellii  mit  der  Epistel  De  vulgi  stul- 
titia  hominem  ex  Testitu  iudicantisme  und  ein 
Brief  an  Aedicollius  sei  noch  erwähnt,  dass  sich 
das  von  Beichling  (pag.  98  f.)  gesuchte  Exemplar 
Erhard's  in  der  bereits  1852  von  der  Paulinischen 
Bibliothek  angekauften  Erhardschen  8ammlung 
befindet.  Die  von  Beichling  (pag.  152  und  156) 
gegebene  Beschreibung  trifft  auch  für  dieses  Buch 
völlig  zu;  nur  der  Titelholzschnitt  (hier  Christus 
allein)  weicht  von  dem  des  einen  Hamburger 
Exemplars  ab,  s.  Mscpt  Die  Sohlussbemerkung: 
Impressum  Baventriae  etc.  ist  vorhanden. 


-    77 


-    78   - 


Antiquisque     suum     scriptoribus     auxit 

honorem 
Qui  vere  docti:  quique  fuere  pij 
Qui  sibi  non  precio :  verum  sudore  pararunt 

Artes:  nee  titulos  arripuere  sibi 
Plure8  sunt  hodiedoctores :  quam  bene  docti 
Quod  verbumValle  semper  in  ore  fuit 
Plebs  graditur  demens  alta  lataque  platea 

Inflatumque  levi  vulgus  honore  turnet 
Arcta  sed  a  paucis  virtutum  semita  magno 

Conteritur  nisu:  qui  pietate  nitent 
Nee   se:    sed    solum    Christum    novere 

magistrum 
Huncque  vocant  dominum :  se  famulosque 

putant 
Nee  catbedram  Mose  nummis  mercantur 

et  auro 
At  sacre  Studium  legis  ubique  volunt 
Hos  inter  prineeps  noster  Phorcensis  in 

omnes 
Aurea  Hnguarum  vult  dare  dona  trium 
Quem  mihi  Pasiphilus  descripsit  Buschius 

olim 
Depinxit  graphice:  percoluitque  virum 
Qnum  nobis  semper  vir  collaudaudus  (sie!) 

in  oras 
Holtlandi  misit  carthea  dona  soli. 
Darunter  (Fol.  11 b)  noch  ein   Lobge- 
dicht von  Jacob  Dracontius  auf  Reuchlin 
[s.  Holstein  pag.  32],  am  Ende  (Fol.  12»): 
Excusum  Monasterij   in   edibus  Theo  | 
dorici  Tzwyvel  Anno  salutis  nostrae  Mi  j 
lesimo  quingentesimo  deeimo  sexto.  | 

19  BL  4«,  die  Bttckseit«  des  ersten  und  lets- 
ten  Blattes  frei.  Oothisehe  Typen.  Sign. 
Alj— BiiiJ,  ohne  Cnstoden  nnd  Blatts. 


Vereinsnachrichten 

unter  Redaction  der  Vereinsvorstände. 
33.  Franklurta.  M.  Verein  für  Geschichte 
und  Altertumskunde.  In  der  Sitzung 
vom  7.  Januar  sprach  Herr  Dr.  A.  Ham- 
mer an  über  die  im  Sommer  1888  im 
Frankfurter  Stadtwalde  aufgedeck- 
ten Hügelgräber.  Der  Vortragende 
fahrte  aus,  dass  die  Erforschung  der  hei- 
mischen Altertümer  in  den  letzten  Jahr- 
zehnten sehr  bedeutende  Fortschritte  auf- 
zuweisen habe  und  beanspruchen  dürfe, 
unter  den  Quellen  unserer  Geschichte  in 
erster  Reihe  zu  stehen.  Es  handle  sich 
längst  nicht  mehr  um  untergeordnete  Grab- 


untersuchungen zur  Befriedigung  dilettan- 
tischer Neugier  und  um  phantastische  Aus- 
malung der  Vorgeschichte.  Die  Zeugnisse 
für  den  reichen  kulturellen  Inhalt  der  letz- 
teren seien  im  Gegenteil  in  Fülle  erbracht, 
wenn  dieselben  auch  von  der  Geschicht- 
schreibung noch  gar  lakonisch  behandelt 
würden.  Die  Altertumsforschung  steht  im 
wesentlichen  zwei  scharf  getrennten  grossen 
Perioden  der  Vorgeschichte  gegenüber: 
dunkel  und  ethnisch  noch  sehr  verschieden 
erklärt,  obwohl  reichlich  erforscht,  ist  die 
erste,  die  in  voller  Entwicklung  bis  zur 
Wende  unserer  Zeitrechnung  reicht,  weiter 
gegriffen  bis  in  die  Zeit  der  Völkerwande- 
rung. Wenn  von  der  Höhlenzeit  abge- 
sehen wird  (deren  Inventar  weit  gering- 
fugiger  sich  darstellt),  so  zählt  die  Periode 
der  sog.  Bronzezeit  gewiss  nach  einer 
Reihe  von  Jahrhunderten,  aber  nicht  nach 
einer  Reihe  von  Jahrtausenden,  wie  wohl 
geglaubt  worden  ist.  Sie  ist  indessen  keine 
reine  „Bronzezeit",  sondern  recht  eigent- 
lich eine  Eisenzeit,  wie  die  Metalltechnik 
leicht  nachgewiesen  hat ;  die  künstlerische 
Bronze,  im  Norden  aus  dem  Süden  impor- 
tiert, hat  sich  jedoch  überall  besser  er- 
halten als  das  Eisen  und  war  das  Lieb- 
lingsmetall besonders  für  Schmuck  und 
Hausrat.  Die  Metallzeit  ist  kaum  mehr 
eine  vorgeschichtliche  zu  nennen ;  sie  fällt 
in  Asien  wie  in  Europa  mit  der  Geschichte 
zusammen,  nur  dass  die  Überlieferung  im 
letzteren  Kulturgebiete  in  weit  höherem 
Masse  mangelt.  Scharf  getrennt  von  dieser 
Periode  und  reichlich  erforscht  ist  die  Zeit 
der  sog.  „Reihengräber",  die  Merovinger- 
Zeit,  eine  recht  eigentlich  germanische 
Kultur-Entwicklung.  Sie  ist  zuerst  in  Eng- 
land (bereits  zu  Ende  des  vorigen  Jahr- 
hunderts durch  James  Douglas)  wissen- 
schaftlich erforscht  und  richtig  erkannt 
worden.  Deutschland  und  Frankreich  folg- 
ten auffallend  spät  in  dieser  Erkenntnis 
und  mit  vielfachen  Schwankungen.  Es 
folgte  eine  kurze  Darstellung  dieser  wis- 
senschaftlichen Entwicklung  und  eine  all- 
gemeine Schilderung  des  Charakters  der 
Gräber.  Eine  weit  höhere  Kultur  zeigt 
die  Grabhügel  -  Periode.  Selbst  die  Be- 
stattungsweise ist  eine  andere  als  in  der 
Merovingerzeit.      Letztere  weist    in   der 

o 


-    79    - 

Hauptsache  als  eine  Folge  der  Christiani- 
sierung Leichen-Bestattung  auf,  aber  heid- 
nische, germanische  Sitte  war  durchweg  die 
Verbrennung,  was  im  Einzelnen  nachge- 
wiesen wurde.  Tacitus  spricht  nur  von 
solcher.  Gleichwohl  finden  sich  allerwärts 
in  vorchristlichen  Hügeln  Bestattungen  vor, 
was  deren  germanischen  Ursprung  durch- 
aus abweisen  lässt.  Waffen,  Schmuck  und 
Geräte  der  Grabhügel  zeigen,  wenn  auch 
erwiesenermassen  importiert,  eine  Stufe 
der  Bildung  jenes  Volkes,  die  den  Bil- 
dungsgrad der  Germanen  zu  Tacitus'  Zeit 
und  selbst  in  der  Völkerwanderungsepoche 
weit  hinter  sich  lässt.  Namentlich  die 
Waffen  sind  selbst  noch  im  6.  Jahrhundert 
weit  primitiver,  die  Thongefässe  (offenbar 
teilweise  im  Lande  hergestellt)  haben  in 
der  vorchristlichen  Zeit  kunstvollere  und 
feinere  Formen  als  in  der  merovingischen. 
Der  italische  Import  beginnt   bereits   im 


-    90    - 

5.  vorchristlichen  Jahrhundert  und  zu  jener 
Zeit  waren  Germanen  noch  gar  nicht  auf 
dem  linken  Rheinufer  sesshaft,  gerade  da, 
wo  die  prachtvollsten  und  zahlreichsten 
archaischen  Bronzefunde  in  den  Hügelgrä- 
bern vorliegen.  Der  Vortragende  schloss 
daraus,  dass  die  Hügelgräber  nicht  den 
Germanen  zugeschrieben  werden  könnten 
und  dass  die  bezügliche  Hypothese  bisher 
gänzlich  unbewiesen  sei.  —  Es  ward  so- 
dann die  Erläuterung  neuer  Grabhügel- 
Funde  des  Frankfurter  Waldes  vorgenom- 
men, worüber  zahlreiche  Aufnahmen  und 
die  Fundstücke  vorlagen.  Fünf  Hügel  wa- 
ren gänzlich  abgetragen  worden  (mittels 
concentrischer  Parallelgrabung);  in  den- 
selben wurden  sowohl  Brand-  als  Bestat- 
tungsgräber gefunden:  sie  enthielten  eine 
Anzahl  kleinere  Bronzen,  wenige  Knochen- 
reste, vor  allem  aber  bemalte  Thongefässe. 


Hochbedeatendes  litteratur-  und  kulturgeschichtliches  Werk. 

QUELLEN  ZUR  GESCHICHTE 


DES 


GEISTIGEN   LEBENS 

IN 

DEUTSCHLAND 

WÄHREND  DES  SIEBZEHNTEN  JAHRHUNDERTS 
NACH    HANDSCHRIFTEN 

HERAUSGEGEBEN  UND  ERLÄUTERT 
VON 

DR.  ALEXANDER  REIFFERSCHEID 

O.  Ö.  PROFESSOR  DER  DEUTSCHEN  PHILOLOGIE  IN  GREIFSWALD. 

X. 
BRIEFE    G.   M.   LINGELSHEIMS,    M.    BERNEGGERS    UND   IHRER   FREUNDE. 

Nach  Handschriften 

der  kgl.  Bibliotheken  in  Kopenhagen  und  Stockholm,  der  Stadtbibliotheken  in  Bremen,  Breslau,    Danzig, 

Hamburg  und  Lübeck,  der  Universitäts-Bibliotheken  in  Leiden  und  Stockholm,  der  Bibliothek  der  kgl. 

Ritterakademie  in  Liegnitz,  des  kgl.  Staatsarchivs  iu  Breslau  und  des  Reichsarchivs  in  Stockholm. 

XIX,  1048  S.  Lex.  8«.  geh.  X  SO.— 


Die  „Quellen  zur  Geschichte  des  geistigen  Lebens  in  Deutschland  während  des  XVII.  Jahr- 
hunderti"  sollen  in  mehreren  Banden  auf  Grund  planmässiger  Durchforschung  der  Bibliotheken  und 
Archive  Deutschlands  Bowie  des  Auslandes  eine  sorgsam  gelichtete  Auswahl  aus  der  reichen  hand- 
schriftlichen Litteratur  des  XVII.  Jahrhunderts  geben,  welche  freier  und  rückhaltloser  auftritt,  als  die 
durch  verschiedene  Rücksichten  gebundene  gedruckte,  und  daher  auch  in  höherem  Grade  als  diese  das 
Verständnis  des  damaligen  Geisteslebens  zu  erschliessen  vermag. 

Dieser  I.  Band,  der  endlich  nach  langer  Vorbereitung  erscheint,  enthält  Briefe  aus  dem  Heidel- 
berg-Strassbnrger  Kreise,  der  eigentlichen  Geburtssttttte  der  neueren  deutschen  Litteratur.  Den  geistigen 
Mittelpunkt  bilden  der  Geheimrat  Georg  Michael  LingelSheim,  der  später  in  seiner  Vaterstadt  Strasburg 
lebte,  der  von  ihm  angeregte  Professor  Matthias  Bernegger  und  die  von  ihnen  vertretenen  Interessen. 
In  einem  Anhange  folgen  Auszüge  aus  Briefen  des  Strassburger  Schulrektors  Joh.  Sturm  an  einen  ver- 
trauten Freund.  Nur  wenige  Briefe  sind  gedruckten  älteren  Sammlungen  entnommen,  da  sie  sum  Ver- 
ständnis der  übrigen  unentbehrlich  sind.    Die  meisten  waren  bisher  ungedruckL 

Verlag  vtn  Gebrüder  Henninger  in  Heilbronn. 
ME"  Hierzu  ein  Prospekt  der  Dorn'schen  Bnchhandlvng  in  Ravensburg.  ^Ml 

FR.   LINTZ'SOHC   BUCHDRUCKER«!  IN  TRIER. 


ftrtlflrt 
von  Dr.  Hattonr  in  Triff 

und 
Professor  Dr.  LamprocM 

In  Bonn. 


Korrespondenzblatt 


der 


Verl»* 

der 

FR.   MNTZ'schen 

Buchhandlung 

in  Trier. 


Westdeutschen  Zeitschrift  für  Geschichte  und  Kunst, 

zugleich  Organ  der  historisch-antiquarischen  Vereine  zu  Backnang,  Birkenfeld,  Dürk- 
ktim,  Düsseldorf,  Frankfurt  a.  M.,  Karlsruhe,  Mainz,  Mannheim,  Metz,  Neuss,  Speyer, 
Strasburg,  Stuttgart  nnd  Worms,  sowie  des  anthropologischen  Vereins  zn  Stuttgart. 

♦ 

April.  Jahrgang  VIII,  Nr.  4.  1889. 

Dm  Korrespondensblatt  erscheint  in  einer  Auflage  tou  30>OO  Exemplaren.    Inserate  a  25  Pfg.  für  die 

gespaltene  Zeile  werden  ron  der  Verlagehandlung  und  allen  Inseraten-Bureaus  angenommen,  Beilagen 

nach  Uebereinkunft.  —  Die  Zeitschrift  ersoheint  vierteljährlich,   das  Korrespondensblatt  monatlich.  — 

Abonnementspreis  16  Mark  für  die  Zeitschrift  mit  Korrespondensblatt,  für  letsteree  allein  5  Mark. 


Neue  Funde. 

34.  Stuttgart.  [Römische  Gebäude  u.  Befestigung 
im  Schussenthai].  Eine  halbe  Stande  nörd- 
lich von  Ravensburg,  gerade  gegenüber 
•ler  bekannten,  prachtvoll  gelegenen  ehe- 
maligen Benediktinerabtei  Weingarten,  beim 
Füial  Hof,  Gemeinde  Berg,  hat  der  dor- 
tige Pfarrverweser  Lupberger  vor  kurzem 
römische  Substruktionen  (u.  a.  mit  Hypo- 
kaustumpfeilern  aus  Molassesandstein)  aus- 
gegraben. Weitere  Untersuchung  ergab, 
dass  dieselben  einem  befestigten  und 
künstlich  verebneten  Platz  von  grosser 
Aasdehnung  angehören.  Die  Front  gegen 
das  Schussenthai  (Ostseite)  zeigt  deutliche 
Spuren  von  Wall  und  Graben  und  hat  eine 
Länge  von  350  m;  die  Nord-  und  Süd- 
grenze sind  durch  tiefe  Graben  schon  aus 
der  Ferne  erkennbar.  Die  Westgrenze  ist 
nicht  sicher  festgestellt.  Die  beiden  vor- 
deren Ecken  sind  abgerundet,  aber  ver- 
tieft, so  dass  man  glaubt  annehmen  zu 
müssen,  es  seien  hier  Mauersteine  ausge- 
graben worden  und  somit  einst  Türme  ge- 
standen. In  der  Nähe  sind  zwei  prae- 
bistorische  Erdwerke  (Refugien),  das  eine 
(bei  Tobel)  nur  300  m  entfernt,  das  an- 
dere, die  Ringgenburg  bei  Schmalegg  — 
Oberschwabens  grösste  Völkerburg  —  3  km 
entfernt;  ausserdem  drei  Grabhügelgruppen. 
Da  gestempelte  Ziegel  hier  wie  in  ganz 
Oberschwaben  fehlen,  so  lässt  sich  über 
die  Bedeutung  der  ganzen  Anlage  noch 
nichts  Sicheres  aussagen.  Beachtenswert 
ist  jedenfalls  die  Grösse,  welche  in  Ober- 
schwaben ihres  Gleichen  nicht  mehr  findet. 


Freilich  sind  die  zwei  bedeutendsten  rö- 
mischen Plätze  des  württembergischen  Ober- 
schwaben (Mengen  und  Risstissen)  in  Be- 
zug auf  Befestigung  noch  gar  nicht  unter- 
sucht. Eine  etwas  eingehendere  Beschrei- 
bung des  Platzes  habe  ich  im  Oberschwäb. 
Anz.  6.  Januar  1889  Beil.  gegeben. 

Miller. 
Heidelberg.  [Rom.  Inschrift  aus  d.  J.  225.]  35. 
Die  unter  Leitung  von  W.  Schleuning  fort- 
geführten Ausgrabungen  in  den  Ruinen  der 
Michaels  -  Basilika  auf  dem  oberen  Gipfel 
des  Heiligenberges  bei  Heidelberg  haben 
am  15.  Oktober  1888  eine  weitere1)  rö- 
mische Inschrift  zu  Tage  gebracht  und 
zwar  die  erste  datierte,  zugleich  wohl  auch 
die  interessanteste  von  allen.  Der  rote 
Sandstein,  auf  welchem  sie  steht,  ist  jetzt 
0,23  br.  (bei  Z.  1),  bis  0,97  h.  und  0,46  tief2). 
Auch  dieser  war  wie  die  früher  gefundenen 
Stücke  bei  dem  Bau  der  Basilika  verwen- 
det: das  Inschriftfeld  war  so  mit  Mörtel 
bedeckt,  dass  erst  nach  Entfernung  des- 
selben mittelst  Salzsäure8)  die  15  Zeilen 
zu  Tage  kamen.  An  beiden  Nebenseiten, 
sowie  über  der  Inschrift  ist  der  Stein  im 
Mittelalter  behufs  seiner  baulichen  Ver- 
wendung roh  abgemeisselt.  An  der  letzteren 
Stelle  hat  der  Maurer,  um  eine  ebene  Fläche 
zu   erhalten,   wohl   den   Vorsprung  eines 

1)  Vgl.  Korrbl.  1888  Sp.  113  Nr.  75.  —  Diesen 
neuesten  Fund  habe  ich  kurz  erwähnt  in  der 
Heidelberger  Zeitung  vom  16.  Oktober  1888. 

2)  Die  Tiefe  ist  hinten  an  einer  Stelle,  wo  ein 
Stück  herausgebrochen  ist,  defekt. 

3)  Die  Salzsäure  kann  bekanntlich  bei  Sand- 
stein unbedenklich  verwendet  werden. 


Dogle 


—    83    — 

Gesimses  abgehauen.  Es  lässt  sich  daher 
annehmen,  dass  von  der  Inschrift  dieses 
Steines  oben  nichts  oder  höchstens  ein 
Paar  vielleicht  auf  dem  Gesims  befindliche 
Buchstaben  verloren  gegangen  sind.  Die 
Schrift4)  ist  ziemlich  roh,  übrigens  tief 
eingehauen:  die  Lesung  des  wirklich  Er- 
haltenen macht  daher  fast  durchweg  keine 
Schwierigkeit.  Die  nebenstehende  Kopie 
giebt  meine  Lesung  des  Textes  und  soll 
nur  dazu  dienen,  dieselbe  zu  illustrieren; 
manche  Vertiefungen,  welche  sicher  zu- 
fällig sind  oder  mir  wenigstens  zufällig  zu 
sein  scheinen,  sind  auf  derselben  wegge- 
lassen. Der  Abdruck  des  Textes  mit  Hilfe 
eines  Cliches  war  schon  deshalb  erforder- 
lich, weil  die  jetzt  noch  in  dieser  Zeit- 
schrift verwendeten  Typen  für  die  Wieder- 
gabe von  fragmentierten  Inschriften  unge- 
eignet sind. 

In  der  1.  Zeile  nach  V  ist  die  Inter- 
punktion zwar  nicht  völlig  sicher,  aber 
sehr  wahrscheinlich,  denn  zufällig  ist  die 
Vertiefung  schwerlich.  —  Am  Schluss  der 
2.  Zeile  kann  an  sich  ebensowohl  M  als 
NI  ergänzt  werden.  —  Der  erste  Buchstabe 
der  3.  Zeile  kann  Q  gewesen  sein.  Von 
einer  Interpunktion  ist  in  dieser  Zeile  keine 
Spur  zu  sehen.  —  Z.  5  zu  Ende  ist  kein 
sicherer  Rest  eines  0  erhalten.  —  Wenn 
der  erste  Buchstabe  der  8.  Z.  ein  P  war, 
so  muss  die  Hasta  desselben  weit  herunter- 
gegangen sein  wie  bei  dem  B.  —  Die  Reste 
zu  Anfang  der  10.  Z.  lassen  verschiedene 
Deutungen  zu.  —  Z.  11  ist  wahrscheinlich 
NVM  FEC  zu  lesen;  gegen  die  Lesung 
NVMERO  spricht  der  Umstand,  dass  0 
unmöglich  und  ER  schwerlich  zulässig  sind. 
—  In  der  13.  Zeile  sind  die  zwei  Striche 
an  der  Hasta  des  K  der  guten  antiken 
Weise  gemäss  kurz;  getrennt  und  fast 
parallel,  wie  hier,  kommen  sie  auch  bisweilen 
vor.  Der  das  A  angebende  Ligaturstrich 
ist  nicht  ganz  deutlich  erhalten,  wahrschein- 
lich steht  er  aber  im  M  und  nicht  im  R. 

Links  und  rechts  ist  der  Stein  abge- 
meisselt  und  teilweise  ausgebrochen;  dass 
hier  aber  jetzt  nur  sehr  wenig  fehlt,  ersieht 
man  leicht  aus  Z.  4  ff. :  pro  \  sua  beniv[o]- 


—    84    — 


4)  Das  T  der  1.  Z.  ist  35  mm,  das  C  der  15.  Z. 
87  mm  hoch. 


^      *r^.  — 

«*  w#"  •&  — 
i  *  A  ->*  ^' 

'ii  iari  y-j 

LLAJ1NV 
J)VEMßVFi\ 

VAHEN-V 

ent'jai 

I  CITMß)! 

SAILITO/^ 

|  GERM  N| 
NVM  fBC 

'  p>o  Co 


lenbia 5)  et  su[l]  |  licütidi[ne],  Z.  8  fg. :  com 
müüon  .  .  und  Z.  13—15  VII  k.  Marthas] 
FuscodD[ex][tro  co[s].  Trotz  dieser  kleinen 
Defekte   in  den  15  Zeilen  ist  die  Ergän- 
zung   und   Erklärung    doch    von   grosser 
Schwierigkeit.    Ich  habe  die  merkwürdige 

5)  <Der  Funkt  nach  dem'  scheint  nicht  znfiUig. 
benivolentia  ist  also   in  zwei  Worte  getrennt.     Die 
Schreibung  benlv.  kommt   bekanntlich  häufig  ror. 
O 


—    85    — 

Inschrift  häufig  und  sorgfältig  betrachtet, 
auch  mit  meinem  Freunde  A.  von  Doma- 
szewski  eingebend  besprochen,  ohne  dass 
wir  aber  über  manche  Punkte  zu  einem 
sicheren  Ergebnis  gelangt  sind.  Die  nach- 
stehende Deutung  möge  daher  nur  als  ein 
vorläufiger  Versuch  betrachtet  werden.  — 
Vor  allem  ist  der  Zusammenhang  unklar, 
und  es  rührt  die  Schwierigkeit,  diesen  zu 
erkennen,  gewiss  nicht  allein  daher,  dass 
eine  ganz  ungewöhnlich  formulierte  Votiv- 
inschrift  vorliegt,  vielmehr  ist  offenbar  eine 
grossere  Lücke  anzunehmen,  denn  weder 
die  Gottheit  noch  der  oder  die  Dedikanten 
finden  sich  genannt  Es  fehlt  also  ohne 
Zweifel  der  Anfang  der  Inschrift.  Dieser 
hat  aber  schwerlich  auf  dem  oberen  Teile 
dieses  Steines  gestanden;  denn,  wie  oben  be- 
merkt wurde,  ist  hier  der  Gesimsvorsprung 
veggemeisselt,  und  dieser  könnte  zwar  den 
Xamen  der  Gottheit  enthalten  haben,  es 
fehlt  aber  sicherlich  weit  mehr.  Nun  führt 
die  Form  des  Steines,  seine  im  Verhältnis 
zur  Höhe  und  Tiefe  sehr  geringe  Breite  zu 
der  Vermutung,  dass  er  von  keiner  Ära 
oder  Basis  herrührt,  sondern  wahrschein- 
lich von  einem  Pfosten ;  der  Anfang  würde 
also  auf  dem  anderen  nicht  erhaltenen 
Pfosten  gestanden  haben.  Bei  dieser  An- 
nahme findet  der  Defekt  seine  einfache 
Erklärung.  Z.  1  liegt  es  zwar  nahe  an 
ostiarius  und  Z.  2  etwa  an  Fl(avii)  Lati- 
ma[ni]  zu  denken,  aber  wie  kann  dann  das 
folgende  [qjuem  ')  auf  diesen  Fl.  Latinianus 
oder  den  ostiarius  in  Beziehung  gebracht 
werden  ?  Dazu  kommt,  dass  Z.  1  nach  V 
wahrscheinlich  eine  Interpunktion  steht. 
Von  ostiari(t)  etwa  eines  v(ici)  S .  .UaU- 
nian[i]  *)  (in  welchem  Falle  wir  den  Namen 
der  hiesigen  römischen  Ansiedelung  kennen 
lernten)  kann  aber  ebenfalls  nicht  die  Rede 
sein;  denn  auch  dann  bleibt  quem  mit 
folgendem  fec(ü)  oder  was  dagestanden 
haben  mag,  unerklärbar,  abgesehen  davon, 
dass  die  Erwähnung  von  ostiarii,  also 
Sklaven,  in  einer  solchen  Inschrift  höchst 
seltsam  wäre.   Ferner  wird  man  vergeblich 

6)  Denn  so  nnd  nicht  [/]<>«•«•  ist  doch  gewiss 
zu  ergänzen. 

7)  Die  Erg&nsung  der  Lücke  bleibt  natürlich, 
wenn  ee  sich,  wie  es  scheint,  um  einen  unbekannten 
Neuen  handelt,  unsicher.  Beispielsweise  konnte 
*Q  SELLATINIAXI  gedacht  werden. 


-    86    — 

versuchen  in  V  •  S . .  LLATINIAN//  die 
Namen  der  Civitas  ülpia  8,  N.  (s.  Westd. 
Zeitschr.  III  S.  245)  hinein  zu  interpretie- 
ren. —  Sollte  also  nicht  vielleicht  zu  er- 
klären sein :  ostia  rw(%)  S . .  Uatiman[i]  ? 
Die  Inschrift  würde  dann  also  lauten: 

Ostia  riv(i)  S . .  ttatinianffl,  [qjuem 

QVei V[e]tu8  oo(n)s(tdaris)  pro  sua 

bemv[oßentia  et  su[l]licitudi[ne]  [Pjrobi 
commüüon{%8?]  German[i?]  num(ini?)  fe- 
c(it)i  t?.  s.  1. 1  m.  VII K.  Marthas]  Fitsco 
et  D[ex]tro  co[s.]. 

Auf  dem  verlorenen  Pfosten  stand  also 
der  Anfang  der  Inschrift  und  dieser  ent- 
hielt zunächst  den  Namen  der  Gottheit 
und  zwar  vermutlich  den  des  Merkur8) 
mit  vorausgehendem  oder  nachfolgendem 
m  h.  d  d.  oder  pro  sohlte  imp.  u.  s.  w.; 
dann  war  der  oder  die  Dedikanten,  viel- 
leicht die  vicani  des  bei  Heidelberg  liegen- 
den vicus  genannt,  in  welchem  Falle  wei- 
terhin wohl  folgte  eine  Formel  wie  cu~ 
ram  agente;  diese  erste  Kolumne  schloss 
vielleicht  mit  lacum  (piscinam  oder  Ähnl.) 
et,  woran  sich  dann  unmittelbar  das  Ostia 
unseres  Steines  anschloss.  Eivus  ist  der 
bekannte  technische  Ausdruck  für  den 
Kanal  einer  Wasserleitung,  mag  er  nun 
überirdisch  oder  unterirdisch  sein9).  In 
unserem  Klima  und  zwar  auf  dieser  Höhe 
wird  man  die  Leitung,  um  sie  vor  dem 
Frost  zu  schützen,  höchstwahrschein- 
lich unter  der  Erde  angelegt  haben,  und 
aus  demselben  Grunde  ist  es  denkbar, 
dass  am  Ende  der  Wasserleitung  ein  ver- 
schlossener Raum  (ein  lacus,  eine  piscina 
oder  dgl.)  gebaut  wurde  mit  Thüren;  die 
Pfosten  von  einer  der  letzteren  trugen  diese 
Inschrift.  Wonach  der  rivus  benannt  war, 
ob  z.  B.  nach  der  Quelle  oder  dem  Berge 
oder  dem  vicus,  lässt  sich  nicht  erraten. 
Wenn  übrigens  das  Wasser  wirklich  bis 
auf  diese  Höhe  geleitet  worden  sein  sollte, 
so  müssten  dazu  geschlossene,  kommuni- 
zierende Röhren  benutzt  worden  sein,  welche 


8)  s.  Korrbl.  1888  8p.  114  A.  1. 

9)  Vgl.  s.  B.  Frontin  de  aq.  (ed.  Buech.)  p.  8,11 ; 
4,9;  5,6;  6,12;  7,8;  8,14.19;  9, 6  nnd  oft.  Einen 
gemauerten  und  gewölbten  unterirdischen  Wasser- 
leitungskanal habe  ich  ror  einiger  Zeit  bei  Trier 
besichtigt,  als  Hettner  dessen  Lauf  mittelst  Aus- 
grabungen feststellen  liess^.^ 


—    87    — 

ja  im  Altertum  bekannt  waren10).  Der 
445  m  hohe  Gipfel  des  Heiligenberges  fällt 
nämlich  nach  allen  Seiten  ab  und  ist  von 
dem  höheren  Rücken,  auf  welchem  „die 
hohe  Strasse"  (473 — 515  m)  nach  dem 
Weissen  Stein  (652  m)  läuft,  durch  eine 
nur  357  m  hohe  Einsattlung  getrennt.  — 
Der  Konsular,  d.  h.  der  Statthalter  Ober- 
germaniens,  hatte  also  für  die  hier  ver- 
ehrte Gottheit  diese  Leitung  anlegen  lassen 
und  zwar«  durch  die  Mühwal tung  u)  eines 
Probus.  Vielleicht  war  dieses  Terrain 
Domanial-Eigentum,  so  dass  der  höchste 
kaiserliche  Beamte  der  Provinz  über  die 
Verwendung  desselben  zu  verfugen  hatte. 
Im  Einzelnen  sei  noch  erwähnt,   dass 

dieser   Q.    Vei Vetus  bis  jetzt 

weder  als  Statthalter  dieser  Provinz12) 
noch  sonst  überhaupt  bekannt  ist.  —  Die 
Anfügung  des  nicht  von  pro  mit  abhäng- 
igen Ablativs  soUkitudine  durch  et  ist 
etwas  ungeschickt.  Sollte  vielleicht  zu 
ergänzen  sein:  pr(oUnciae)  [G(ermaniae) 
s(ttperioris)]  ?  Für  ein  G  und  ein  kleines  s 
würde  der  Platz  ausreichen.  —  Z.  6  ist  die 
Form  suUicitucUfie  bemerkenswert.  —  Dieser 
Probus  scheint  ein  nicht  reichsangehöriger 
Germane  zu  sein,  welcher  aber  freiwillig 
in  dem  römischen  Heere  diente  oder  ihm 
attachiert  war.  Ebenso  hat  man  vielleicht 
die  'commilitones  barbarf  im  Corp.  VII. 
Nr.  924  als  Soldaten  (Britannier  ?)  aus  dem 
jenseits  der  römischen  Grenze  gelegenen 
Gebiete  zu  fassen.  Welche  Stellung  dieser 
Germane  einnahm,  wissen  wir  nicht,  um  so 
weniger  als  der  Anfang  der  Inschrift  fehlt 
und  sich  nicht  feststellen  lässt,  ob  er 
comnrllito  in  Bezug  auf  den  Statthalter 
oder  in  Bezug  auf  dort  etwa  genannte 
Soldaten  genannt  wird.  Vermuten  lässt 
sich,  dass  er  das  besondere  Vertrauen  des 
Statthalters  genoss,  denn  damit  würde  sich 
erklären,  dass  er  mit  der  Ausführung 
dieser  Anlage  betraut  wurde,  zu  welcher 
ihn  auch  wohl  Lokalkenntnis  besonders 
befähigte.  Leider  bleibt  aber  noch  der 
Buchstabe  zu  Anfang  der   10.  Zeile  und 

10)  Z.  B.  in  Alatri  (Corp.  X  Nr.  5807). 

11)  Vgl.  den  Ausdruck  inristtnte  in  der  Inschrift 
des  S.  Jhs.  aus  Jagsthauten  (Bramb.  Nr.  1608), 
welcher  für  einen  Tribunen  gebraucht  ist. 

12)  Vgl.  die  Liste  bei  Liebenam,  Forschungen  I 
(1888)  S.  204  ff. 


—    88    — 

damit  die  Ergänzung  commüitan[is]  un- 
sicher. Sollte  in  den  Resten  vielleicht  ein 
umgekehrtes  kleines  s  zu  erkennen  sein? 
Es  kann  auf  blossem  Zufall  beruhen,  dass 
sie  jetzt  einem  Centurionenzeichen  oder 
einem  halbzerstörten  B  nicht  unähnlich 
sind.  —  Nach  den  Schlusszeilen  ist  das 
Denkmal  am  23.  Februar  225,  also  unter 
Severus  Alexander  errichtet. 

Vor  Allem  ist  nun  zu  wünschen,  dass 
die  weiteren  Ausgrabungen  noch  die  andere 
Hälfte   dieser   ausserordentlich   merkwür- 
digen Inschrift  zu  Tage  fordere. 
Heidelberg.  Zangemeister. 

Datteln,  5.  Jan.  Vor  einigen  Tagen  wurden  38. 
auf  dem  Urnenfelde  in  der  Nähe  der  Rö- 
merstrasse wiederum  mehrere  wohlerhaltene 
Urnen  gehoben,  darunter  ein  seltenes 
Stück.  Dieselbe  besteht  aus  einer  grössern 
äussern  Urne,  35  cm  hoch  bei  35  cm  Durch- 
messer und  schliesst  eine  kleinere,  schön 
geformte  Urne,  welche  mit  einem  Deckel 
verschlossen  ist,  ein.  Der  Fund  soll  dem 
Museum  für  Orts-  und  Heimatskunde  zn 
Kecklinghausen  übergeben  werden. 

(Köln.  Ztg.) 


Chronik. 

Du  ROmiache  Laqer  in  Bonn.  Festschrift  zu  Winckoi-  37. 
manns  Geburtstage  am  9.  Dezbr   1888.  Her- 
ausgegeben  vom  Vorstand    des  Vereins  von 
Altertumsfreunden  im  Rheinland.    4°.  43  S. 
und  2  Plane.     Bonn  1888. 

Schon  lange  hat  man  einer  Veröffent- 
lichung des  Ergebnisses  der  Aufgrabungen, 
welche  seit  Jahren  bei  Bonn  zur  Feststel- 
lung des  dort  gestandenen  römischen  Win- 
terlagers betrieben  wurden,  mit  Spannung 
entgegen  gesehen.  Nun  ist  sie  als  Fest- 
schrift zu  Winckelmanns  Geburtstage  er- 
folgt. —  Sie  besteht  aus  einer  Beschrei- 
bung der  Castra  durch  Generalmajor  von 
Veith,  einem  Vorwort  durch  Geheimrat 
SchaafThausen  und  einer  Nachweisung  der 
an  der  Stelle  der  Aufgrabung  gemachten 
Funde  durch  Prof.  Klein.  Der  Bearbei- 
tung sind  2  Pläne  beigefügt  Nr.  I  ent- 
hält den  Eintrag  der  festgestellten  Mauer- 
reste durch  den  Markscheider  des  Ober- 
bergamts Hauptmann  a.  D.  Lüling ;  Nr.  II 
zeigt  uns  ein  Grundrissbild  des  Lagers 
durch  General  von  Veith. 


>8l 


—    89 


90    — 


Leider  sind  die  an  die  Veröffentlichung 
geknüpften  Hoffnungen,  die  Altertums- 
wissenschaft wiederum  durch  ein  über 
jeden  Zweifel  genau  festgestelltes  Rümer- 
denkraal  von  historischer  Wichtigkeit  be- 
reichert zu  sehen,  damit  nicht  in  der  ge- 
wünschten Weise  erfüllt  worden. 

Gegen  die  richtige  Feststellung  des 
Lagers  erregt  zunächst  der  Durchgang  der 
alten  Rheinstrasse  durch  'die  Befestigung 
Bedenken,  was  zur  Folge  gehabt  hätte, 
dass  der  lebhafte  Verkehr,  welcher  gewiss 
schon  damals  auf  dieser  Strasse  sich  be- 
wegte, unterbrochen  war,  wenn  die  Thore 
des  Lagers  geschlossen  wurden,  was  nächt- 
lich ohne  Zweifel  geschah.  Der  Satz  Co- 
hausen's  (Grenzwall  S.  335):  „Nie  geht 
eine  Strasse  durch  das  Kastell,  sondern 
immer  nur  an  ihm  vorüber"  hat  sich  durch- 
weg bestätigt.  Mit  Sicherheit  ist  anzu- 
nehmen, dass  auch  bei  Bonn  die  Strasse 
nicht  durch  das  Lager,  sondern  an  der 
Westfront  entlang  führte. 

Auf  der  Westfront,  nicht  auf  der  Nord- 
front, wie  wir  es  auf  Plan  II  sehen,  hätten 
wir  die  porta  praetoria,  das  eigentliche 
Ausmarschthor  der  Legion,  von  wo  sie 
sich  nach  Nord,  West  und  Süd  wenden 
konnte,  zu  suchen,  der  porta  praetoria 
gegenüber  vom  Rhein  die  porta  decumana. 
Man  nannte  letztere  auch  porta  qiiaestoria, 
weil  durch  dieselbe  die  Zuführung  der 
Yerpnegungsbedürfnisse  erfolgte.  Für  die- 
sen Zweck  war  die  Lage  an  einem  schiff- 
baren Strome  besonders  bequem. 

Selbstverständlich  würden  alle  Einwürfe 
verstummen  müssen,  wenn  eine  Feststel- 
lung des  Lagers  nach  völlig  untrüglichen 
Spuren  nachgewiesen  wäre.  Wir  wollen 
nun  untersuchen,  ob  dieses   der  Fall  ist. 

Schon  im  Jahre  1818  haben  am  Wichels- 
hofe,  wo  man  das  Lager  vermutete,  die 
Forschungen  im  Terrain  den  Anfang  ge- 
nommen. Das  Ergebnis  ist  in  einer  durch 
Dr.  Dorow  verfassten  Schrift  veröffent- 
licht. Wie  man  daraus  ersieht,  hat  man 
sich  damals  nur  damit  beschäftigt,  Gebäu- 
lichkeiten,  auf  deren  Spur  man  gestossen 
war,  aufzudecken.  Eine  Feststellung  der 
fortifikatorischen  Umfassung,  womit  man 
den  Anfang  hätte  machen  sollen,  war  nicht 
in  das  Auge  gefasst. 


In  derselben  Weise  verfuhr  man  bei 
späteren  Aufgrabungen,  deren  Ergebnis 
im  Jahre  1851  von  Dr.  Braun  veröffent- 
licht wurde. 

Seit  dem  Jahre  1876  hat  das  Provinzial- 
museum  zu  Bonn  die  Forschungen  in  die 
Hand  genommen  und  wurden  dieselben 
durch  dessen  Direktor  Prof.  aus'm  Weerth 
geführt  Dieselben  sind  bis  zum  Jahre 
1883  zum  Teil  mit  Zuziehung  des  Herrn 
Generalmajor  von  Veith  betrieben  worden. 
Schliesslich  haben  noch  1886—1887  Auf- 
grabungen unter  Leitung  des  Professor 
Klein  stattgefunden. 

Ein  schriftlicher  Bericht  des  Professor 
aus'm  Weerth  über  das  von  ihm  erzielte 
Ergebnis  ist  nicht  bekannt  geworden.  Seine 
gelegentlich  der  Winckelmanns  -  Feier  in 
den  Jahren  1878  und  1879  gemachten 
mündlichen  Mitteilungen  (Vorwort  der 
Schrift  S.  XII  und  XIV)  Hessen  jedoch 
darauf  schliessen,  dass  auch  er  sich  in 
erster  Reihe  mit  der  Aufgrabung  von  Ge- 
bäulichkeiten  und  weniger  mit  der  so  not- 
wendigen Feststellung  der  Umfassung  be- 
schäftigt hat.  Auffallend  ist  es,  dass  in 
der  Schrift  die  unter  aus'm  Weerths  Lei- 
tung aufgenommenen  Pläne  und  Zeich- 
nungen (siehe  Schrift  S.  XII,  Zeile  24) 
nicht  benutzt  sind,  sondern  nur  eine  Karte, 
welche  (Vorwort  S.  XVI)  erst  nach  Schluss 
der  aus'm  Weerthschen  Forschungen  im 
Jahre  1886  auf  Antrag  des  Vorstands  des 
Vereins  von  Altertumsfreunden  aus  Mitteln 
der  Kommission  der  Rheinischen  Provinzial- 
Museen  angefertigt  wurde.  Diese  Karte 
ist  als  Plan  I  dem  Festprogramm  beige- 
geben. Unzweifelhaft  enthält  sie  die  ge- 
treue Aufzeichnung  der  gefundenen  Mauer- 
spuren, wenn  sie  auch  für  den  Beschauer 
bei  dem  gänzlichen  Mangel  von  Querschnit- 
ten und  erläuternden  Signaturen  nicht  im- 
mer ganz  verständlich  ist.  Mit  Sicherheit 
ist  aber  daraus  zu  entnehmen,  dass  eine 
genaue  Erforschung  der  fortifikatorischen 
Umfassung,  so  wie  es  hätte  geschehen  sol- 
len, indem  man  Schritt  für  Schritt  die  Spur 
derselben  durch  neben  einander  gelegte 
Einschnitte  verfolgt,  nicht  stattgefunden  hat. 

In  der  Flucht  der  in  den  Plan  ein- 
punktierten Umfassungen  sehen  wir  nach 
Süden,    Norden   und    Osten   nur   wenige» 

o 


—    91    — 

Mauerspuren  mit  Unterbrechungen  bis  zu  ' 
200  m,  nach  Westen  sogar  nichts  als  eine 
einzige  Gebäulichkeit ,    welche   in   ihrem 
Grundriss  auffallend  einem  Keller  römischer 
Bauart  gleicht. 

Da  auf  Karte  I  Querschnitte  ganzlich 
fehlen,  so  liefert  sie  auch  keinen  Beweis, 
dass  die  eingezeichneten  Mauerspuren  auch 
wirklich  Teile  einer  Befestigung  waren. 
Auf  der  Karte  II  sehen  wir  einen  Quer- 
schnitt der  Befestigung,  jedoch  ohne  An- 
gabe, wo  er  genommen  ist. 

Nach  der  Beschreibung  hätte  der  Wall, 
ungefähr  wie  die  Stadtmauern  Pompejis, 
eine  Stärke  von  9  m  (30  Fuss)  gehabt 
und  aus  2  Mauern  mit  dazwischen  gefüll- 
ter Erde  bestanden;  die  äussere  Mauer 
wäre  21/«  m,  die  innere  1  m  am  Funda- 
ment stark  gewesen,  daran  hätte  ein  Gra- 
ben gelegen,  welcher  am  oberen  Rande 
18  m  (60  Fuss),  auf  der  Sohle  3  m  (10 
Fuss)  breit  und  6  m  (20  Fuss)  tief  ge- 
wesen wäre. 

Aus  dem  Eintrag  in  Karte  I  ist  dieses 
Profil  nicht  zu  erkennen,  es  mag  daher 
wohl  ein  Irrtum  vorliegen,  denn  ein  ähn- 
liches wurde  bis  jetzt  noch  bei  keinem 
Lager  oder  Kastell  Germaniens  gefunden, 
da  wo  die  Befestigung  mit  Sicherheit  fest- 
gestellt wurde ;  bei  Mainz,  worauf  man  sich 
bezogen  hat,  ist  dieses  nicht  der  Fall. 

Die  fortifikatori8chen  Umfassungen  be- 
standen bei  den  älteren  Anlagen  in  der 
Regel  aus  einer  3—4  Fuss  starken  Brust- 
mauer (Lorica),  dahinter  der  Wehrgang, 
davor  der  Graben,  bei  den  späteren  An- 
lagen sehen  wir  anstatt  der  Brustmauer 
eine  Vollmauer,  welche  bei  der  sehr  starken 
Deutzer  Umfassung  die  Stärke  von  10  Fuss 
hatte.  Ganz  in  Widerspruch  mit  den  Über- 
lieferungen sehen  wir  die  Form  und  Ab- 
messungen des  Grabens.  Ein  60  Fuss 
breiter  und  20  Fuss  tiefer  Graben  wird 
wohl  bei  keiner  antiken  Stadtbefestigung, 
vielweniger  aber  bei  einer  Kastell-  oder 
Lagerbefestigung  nachzuweisen  sein.  Zu- 
dem entsprechen  auch  die  Böschungen 
nicht  der  römischen  Weise.  Die  gewöhn- 
liche Form  war  die  des  Spitzgrabens  (fossa 
fastigata),  die  Tiefe  machte  man  in  der 
Regel  gleich  der  halben  oberen  Graben- 
breite.    Nach  Vegetius   betrug    dieselbe 


-r    92    — 

bei  dem  stärksten  Profil  17  Fuss,  ob- 
schon  auch  etwas  breitere  Gräben  vorkom- 
men. Merkwürdiger  Weise  soll  die  Ost- 
front, welche  dem  Rhein  zugewendet,  je- 
doch 80  m  davon  entfernt  gezeichnet  ist, 
dieses  ungewöhnlich  starke  Befestigungs- 
profil nicht  besessen  haben.  Dort  soll 
nach  der  Beschreibung  ein  12  m  (40  Fuss) 
starker  Erdwall  ohne  Mauerbekleidung  und 
ohne  Graben  gewesen  sein.  Zu  dieser  An- 
nahme scheint  man  offenbar  nur  dadurch 
gekommen  zu  sein,  dass  nach  dieser  Rich- 
tung Spuren,  welche  man  mit  Sicherheit 
für  die  Reste  einer  Befestigung  hatte  hal- 
ten können,  überhaupt  nicht  gefunden  wor- 
den sind.  Ein  12  m  breiter  Erdwall  ohne 
vorliegenden  Graben  konnte  sichere  Spuren 
nicht  hinterlassen  und  wäre  50  m  vom 
Rhein  entfernt  kein  fortifikatorisches  Hin- 
dernis gewesen.  Ausserdem  hätte  die  Auf- 
führung eines  so  starken  Walles  ohne  vor- 
liegenden Graben,  woraus  die  Erde  dazu 
entnommen  wurde,  ein  gutes  Stück  un- 
nötige Arbeit  gemacht,  da  das  Material 
hätte  angefahren  oder  zugetragen  werden 
müssen. 

Auf  der  Süd-,  Nord-  und  Westfront 
sehen  wir  je  ein  Thor  eingezeichnet,  aut 
der  Ostfront  hat  man  es  als  nicht  genügend 
festgestellt,  fehlen  lassen.  Der  angenom- 
menen Orientierung  entsprechend  ist  das 
Thor  auf  der  Südfront  porta  decumana  ge- 
nannt Ohne  hinreichende  Begründung 
wird  demselben  bei  der  Niederlage,  welche 
die  Besatzung  des  Lagers  im  Jahre  70 
durch  Batavercohorten  erlitt,  eine  histo- 
rische Bedeutung  beigemessen.  Bei  der 
Erzählung  dieses  Vorfalls  wird  ein  be- 
stimmtes Thor  überhaupt  nicht  genannt. 
Die  darauf  bezügliche  Stelle  Tac  Hist. 
IV,  20  sagt :  Cedentibus  Bdgis  peüäur  legio 
et  vaüum  portasque  trepidi  petebant. 

Diese  sogenannte  porta  decumana  sehen 
wir  auf  Plan  II  nach  dem  Herkulaner 
Thore  zu  Pompeji,  welches  3  Ausgänge 
hat,  ergänzt.  Abgesehen  davon,  dass  man 
nicht  recht  begreifen  kann,  wie  eine  Kopie 
des  Herkulaner  Thores  hätte  nach  Bonn 
kommen  können,  geben  die  in  dem  Plane  I 
eingezeichneten  Spuren  dazu  keine  Ver- 
anlassung. 

Der  porta  decumana  gegenüber  sehen 

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—     04     — 


wir  die  porta  praetoria  in  einer  Figur, 
welche  einem  Thore  überhaupt  nicht  ähn- 
lich sieht.  Im  Texte  wird  es  dadurch  er- 
klärt, dass  die  hier  durchgehende  Strasse 
eine  vollständige  Feststellung  verhindert 
habe.  Die  Thorruinen  wären  aber  nicht 
unter,  sondern  neben  der  Strasse  zu  suchen 
gewesen.  Auf  der  Westfront  ist  das  porta 
principalis  sitwtra  genannte  Thor  frei  nach 
der  auf  Karte  I  eingezeichneten  Spur,  in 
welcher  man  die  Reste  eines  Kellers  er- 
kennen kann,  ergänzt.  Es  ist  bereits  er- 
wähnt worden,  dass  man  nach  Karte  1  in 
der  500  m  langen  Flucht  der  Westfront, 
ausserdem  keine  Mauerspur  eingezeichnet 
findet,  offenbar  weil  in  dieser  Richtung 
weiter  nichts  gefunden  wurde. 

Nach  der  Beschreibung  wurde  die  Um- 
fassung durch  Türme  flankiert,  jedoch  auf- 
fallender Weise  nur  auf  der  Nordfront. 
Sie  sind  durch  eine  freie  Ergänzung  von 
hinter  der  Nordfront  gefundenem  Mauer- 
werk entstanden.  Wir  sehen  daraus  quad- 
ratische Türme  von  20  m  (75  Fuss)  Sei- 
tenlänge hergestellt.  Türme  von  diesem 
Umfang  sind  jedoch  bei  antiken  Befesti- 
gungen bis  jetzt  nicht  gefunden  worden. 
Selbst  die  Türme  der  Porta  nigra  zu  Trier 
aas  constantinischer  Zeit,  welche  19  m  in 
der  Länge  und  9,5  m  in  der  Breite  messen, 
würden  an  Umfang  weit  hinter  den  Bonner 
Türmen  zurückbleiben,  ebenso  auch  die 
mächtigen  runden  Deutzer  Türme,  welche 
derselben  Zeit  entstammen,  indem  deren 
Durchmesser  nur  15  m  betrug.  Die  Türme 
der  Befestigung  Pompeji's,  10  m  lang  und 
7.50  m  breit,  haben  noch  nicht  den  4.  Teil 
des  Umfanges.  Bei  der  älteren  römischen 
Lagerbefestigung,  so  bei  der  Saalburg, 
findet  man  gewöhnlich  nur  regelmässig  vier- 
seitige Thortürme  von  6—8  m  Seitenlänge 
und  keine  Flankierungstürme  des  Walles, 
liier  bei  der  Bonner  Umfassung  läge  das 
merkwürdige  Beispiel  vor,  dass  nur  der  Wall 
und  nicht  aber  die  Thore,  welche  man  be- 
sonders kräftig  flankieren  musste,  mit  diesen 
grossen  Türmen  versehen  gewesen  wären, 
und  auch  nur  die  Nordfront  diese  Türme 
besessen  hätte,  obgleich  die  Befestigung 
nach  Süden  und  Westen  einem  feindlichen 
Angriffe  genau  in  derselben  Weise  ausge- 
setzt war  wie  die  Nordfront.  Für  ein  sol- 


ches fortitikatorisches  Verhältnis  fehlt  das 
Verständnis. 

Alle  diese  mit  dem  römischen  Be- 
festigungswesen  nicht  in  Einklang  zu 
bringenden  Erscheinungen  des  Bildes  auf 
Plan  II  schien  es  zweckmässig,  im  Interesse 
der  Sache  hervorzuheben.  Es  drängt  sich 
dabei  die  Frage  auf,  ob  in  den  aufgefun- 
denen Spuren  das  einst  bei  Bonn  vor- 
handene Winterlager  der  ersten  Legion 
wirklich  zu  erkennen  sei. 

Der  erste  und  älteste  Entwurf  dieses 
Bildes  stammt  von  dem  Oberstlieutenant 
Schmidt,  dessen  Forschungen  der  31.  Band 
der  Bonner  Jahrbücher  enthält.  Seite  75 
lesen  wir  daselbst :  „Die  Castra  Bonnensia 
haben  auf  der  alten  Mauer  gelegen.  Dieser 
Raum  wird  begrenzt  östlich  durch  das 
hohe  Rheinufer,  südlich  durch  den  Heer- 
weg, westlich  durch  den  Reitweg  und  nörd- 
lich durch  eine  Linie,  die  vom  Jesuiten- 
hofe nach  dem  Reitwege  gezogen  wird  und 
ist  8—10'  über  die  umliegende  Gegend  er- 
höht, gegen  welche  er  westlich  und  nörd- 
lich einen  sehr  sichtbaren  Abfall  hat.  Ferner 
Seite  76 :  Wo  sie  (die  alte  römische  Rhein- 
strasse) den  Heerweg  schneidet  und  süd- 
lich in  das  Lager  tritt,  würde  die  porta 
decuiiuuia,  und  wo  sie  nördlich  aus  dem- 
selben führt  die  porta  praetoria  zu  suchen 
sein.  Diese  Strasse  bildet  die  via  prae- 
toria oder  plataea  des  Lagers,  sowie  den 
Weg,  der  von  dem  Wicheishofe  nach  dem 
Reitwege  führt,  die  via  principalis;  die 
;  porta  principalis  dextra  würde  beim  Wichels- 
i  hofe  und  die  porta  principalis  sinistra  da 
,  zu  suchen  sein,  wo  jener  Weg  mit  dem 
,   Reitwege  zusammentrifft". 

Genau  in  denselben  Grenzen  und  in 
derselben  Orientierung  sehen  wir  die  An- 
lage auf  Plan  II  hergestellt  —  Oberst- 
lieutenant Schmidt,  ein  im  übrigen  um  die 
Rheinische  Altertumskunde  sehr  verdienter 
Forscher,  hat  aber  seine  Ansicht  bereits 
im  Jahre  1840  niedergeschrieben  und  ist 
schon  im  Jahre  1846  gestorben.  Sie  war 
nicht  das  Ergebnis  einer  eingehenden  For- 
schung —  wozu  Oberstlieuteuant  Schmidt 
keine  Gelegenheit  hatte  —  sondern  ent- 
sprang aus  einer  äusserlichen  Betrachtung 
des  Grund  und  Bodens,  worauf  das  Lager 
vermutet  wurde.    Wahrscheinlich  hatte  er 

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95    — 


—    96    — 


für  die  Beurteilung  der  Grösse  sich  das 
römische  Köln  als  Vorbild  genommen,  wel- 
ches noch  bis  vor  kurzem  für  die  Stelle 
eines  römischen  Winterlagers  für  2  Legio- 
nen gehalten  wurde.  Wäre  es  ihm  ver- 
gönnt gewesen,  die  Ergebnisse  späterer 
Forschung,  namentlich  die  Feststellung  der 
cäsarischen  Läger  in  Frankreich  zu  er- 
leben, so  würde  er  sich  wahrscheinlich 
mit  grösserer  Vorsicht  ausgesprochen  haben. 

Die  Entstehung  des  Irrtums  bei  der 
Feststellung  der  fortifikatorischen  Umfas- 
sung des  Lagers  wäre  deshalb  leicht  zu 
erklären.  Jeder,  welcher  sich  damit  be- 
schäftigt, die  Spuren  einer  baulichen  An- 
lage unter  der  Erde  zu  suchen,  weiss,  wie 
leicht  man  dabei  in  Täuschungen  geraten 
kann,  wenn  man  mit  vorgefassten  Ansich- 
ten an  das  Werk  geht.  Man  suchte  die 
Umfassung  genau  in  den  Linien  der  von 
dem  Oberstlieutenant  Schmidt  bestimmten 
Grenzen,  glaubte  sie  dort  finden  zu  müssen 
und  hielt  die  Spuren  des  in  diesen  Rich- 
tungen gefundenen  Mauerwerks  für  Be- 
standteile der  Befestigung. 

Wahrscheinlich  befand  sich  das  eigent- 
liche Lager  zwischen  der  römischen  Rhein- 
strasse um)  dem  Rhein  etwas  nördlich  vom 
Wicheishof.  In  der  RichtuHg  der  jetzt  auf 
Plan  II  gezogenen  Nordfront  östlich  der 
Rheinstrasse  könnte  man  wohl  auch  jetzt 
schon  auf  die  Spur  der  Befestigung  ge- 
stossen  sein.  Nur  dadurch  ist  sie  aber 
in  ihrer  Gesamtausdehnung  festzustellen, 
dass  die  an  einer  Stelle  mit  Sicherheit 
nachgewiesene  Spur  Schritt  für  Schritt  ver- 
folgt wird. 

Sehr  anerkennenswert  ist  die  vorzüg- 
liche Ausführung  der  beiden  Pläne,  welrhe 
der  Festschrift  beigegeben  sind,  aber  freie 
zur  Vervollständigung  des  Bildes  vorge- 
nommene Ergänzungen  hätten  auch  als 
solche  bezeichnet  werden  sollen. 

Deutz.  Wolf. 

88.  H.  Heck  er  bespricht  in  den  'Neuen 
Jahrb.  für  Philologie  139.  u.  140.  Bd.  1.  Heft 
S.  59—80*  die  historischen  Quellen 
für  die  Alamanenschlacht  bei  Strassburg 
vielfach  gegen  Wiegand  und  Nissen  pole- 
misierend. Libanios  habe  vieles  entstellt, 
Zosimos  seine  Vorlage  in  tendenziöser 
Weise  umgestaltet,  Julians  Brief  an  die 


Athener  sei  eine  Streitschrift  der  schlimmsten 
Art ;  wir  seien  somit  für  die  Schlacht  ein- 
zig und  allein  auf  Ammian  angewiesen,  bei 
dem  wir  den  Bericht  Julians  hätten.  Aber 
Julian  habe  nicht  nur  seine  Thaten  über- 
schätzt, sondern  es  auch  oft  mit  der  Wahr- 
heit nicht  genau  genommen.  Dazu  komme 
Ammians  Neigung  zu  rhetorischen  Über- 
treibungen. Die  Schlacht  sei  Ende  Juli 
gewesen,  nicht  wie  Wiegand  und  Kissen 
aus  einem  nicht  verwertbaren  Zeugnis 
schliessen,  in  der  zweiten  Hälfte  August: 
der  Ort  der  Schlacht  sei  von  Wiegand. 
soweit  seine  Darstellung  auch  davon  ent- 
fernt sei,  ein  richtiges  Bild  von  dem  Ver- 
lauf und  der  Bedeutung  der  Schlacht  zu 
geben,  soweit  dies  mit  unseren  Quellen  mög- 
lich sei,  richtig  bestimmt  worden. 

(Woch.  f.  k.  Phil.; 

M.  Klrmis,  Die  Numismatik   in  der  Schale  39. 
Zugleich     eine    Einleitung    iu    dt; 
•  Studium  dieser   Wissenschaft.    Pn>- 
gymnasialprograuim  von   Keumfinfiter,  l*rv 
Progr.-Nr.  260.    4«.    30  S. 

Enthält  folgende  Kapitel :  Nora  Nutzen 
des  Münzstudium8 ;  Die  Münzen  als  I>e- 
monstrationsobjekt  in  der  Schule;  Die 
Anlage  von  Münzsammlungen  auf  Grund 
einer  Entwicklungsgeschichte  des  Münz- 
wesens;  Die  Aufbewahrung  und  die  Rei- 
nigung der  Münzen  ;  Der  Ankauf  der  Münzen : 
Die  Anfertigung  von  Kopieen;  Die  Erken- 
nung von  Falsifikaten:  Behandlung  von 
Münzfunden ;  Numismatische  Termini  tech- 
nici ;  Litteratur.  —  Das  sehr  gut  orientie- 
rende Schriftchen  sei  angehe u den  Münz- 
sammlern bestens  empfohlen. 


Miscellanea. 

Priscillian,  seine  Schriften  und  sein  Pro- 40. 
zess. 

Unter  den  ketzerischen  Sekten  der  rö- 
mischen Zeit  ist  diejenige  des  Spaniers 
Priscillian,  der  385  n.  Chr.  in  Trier  uir- 
geblich  als  Zauberer,  thatsächlich  als  Ketzer 
hingerichtet  wurde,  bisher  wohl  die  am 
schärfsten  und  allgemeinsten  verurteilte  ge- 
wesen. Dass  die  Sekte  den  dualistischen 
Lehren  des  Manichäertums  angehangen, 
wie  es  die  Zeitgenossen  und  abgeleiteten 
Quellen  berichten,  ist  von  keiner  Seite 
ernstlich   bestritten  worden.     Aber  auch 

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—    97    — 

die  gegen  die  Priscillianer  erhobenen  An- 
klagen des  sittlichen  Indifferentismus,  der 
Zauberei,  Bekämpfung  der  Ehe  und  Veran- 
staltung von  nächtlichen  Orgien  haben  bei 
einer  Reihe  von  modernen  Historikern  unbe- 
dingten Glauben  gefunden.  Ich  nenne  als 
einziges  Beispiel  den  Geschichtsschreiber  der 
spanischen  Kirche,  den  Benediktiner  Garns, 
dem  die  Sekte  als  „die  schmutzigste  und 
abscheulichste  aller  Haeresieen"  erscheint, 
die  mit  allem  Recht  durch  das  Schwert 
ausgerottet  worden  sei  (Kirch. -Gesch.  von 
Spanien  II,  1,  384.  376) ;  ein  milderes  und 
gerechteres  Urteil  ist  dagegen  u.  A.  von 
IL  Ritter  und  H.  Schiller  gefällt  worden. 
Durch  eine  merkwürdige  Schicksalsfügung 
sind  wir  heute,  über  1500  Jahre  nach  dem 
Blutgerichte  von  Trier,  in  den  Stand  ge- 
setzt, den  Prozess  über  die  Schuld  der 
Priscillianer  von  neuem  aufzunehmen  und 
dieselbe  nach  dem  Grundsatze  „audiatur 
et  altera  pars!"  unbefangen  zu  prüfen. 

Unter  den  reichen  handschriftlichen 
Schätzen  der  Würzburger  Universitäts- 
bibliothek hat  Dr.  Georg  Schepss  in 
Würzburg  einen  Teil  der  Schriften  des 
rKetzerstf  Priscillian  aufgefunden,  welche 
zwar  nicht  den  Namen  des  Verfassers 
tragen,  für  welche  aber  Seh.  in  seinem 
prächtigen  Schriftchen  „Priscillian"  (Würz- 
burg, 1886,  Stuber,  8°)  dessen  Eigentums- 
anspruch ausser  allen  Zweifel  gestellt  hat. 
Nun  liegen  die  11  Traktate  der  Würzbur- 
ger HS.  (saec.  V)  in  einer  von  Seh.  mit 
ausserordentlicher  Sorgfalt  veranstalteten 
kritischen  Ausgabe  als  Band  XVIII  des 
Wiener  „Corpus  scriptorum  ecclesiastico- 
rumu  (Wien,  1889,  Tempsky,  8°)  vor,  eine 
reiche  Fundgrube  für  die  historisch-philo- 
logische und  für  die  theologische  For- 
schung1). In  besonders  hohem  Grade 
werden,  um  nur  Einzelnes  hervorzuheben, 
den  Theologen  die  von  Seh.  mit  unver- 
drossener Ausdauer  nachgewiesenen  Hun- 


1)  Den  Würzburger  Traotaten  sind  in  der  Aus- 
gabe von  Schepas  noch  die  sogenannten  „Canones" 
des  Priscillian,  eine  summarische  Darstellung  des 
Paulinischen  Lehrbegriffs,  die  sich  aber  nur  aus 
Stellen  der  Briefe  des  Paulus  zusammensetzt,  so- 
wie die  kurze  Schrift  eines  Orosius  „Commoni- 
torium  de  errore  Friscillianistarum  et  Origenista- 
rum",  beide  unter  Benutzung  reichen  handschrift- 
lichen Materials  abgedruckt. 


—    98    — 

derte  von  Citate  aus  einer  der  vorhiero- 
nymianischen  lateinischen  Bibel- 
übersetzungen interessieren, -dann  auch 
die  reichhaltigen  Aufschlüsse,  welche  wir 
durch  Priscillian's  Schriften  über  die 
haeretischen  Sekten  seiner  Zeit  und  über 
die  kirchlichen  Verhältnisse  in  Spanien  zu 
Ende  des  4.  Jahrhunderts  erhalten;  an- 
derseits kommt  den  Traktaten  auch  für 
unsere  Kenntnis  der  spanischen  Latinität 
und  für  die  Bereicherung  des  lateinischen 
Wortschatzes  eine  sehr  erhebliche  Bedeu- 
tung zu.  An  dieser  Stelle  sei  zunächst 
nur  der  Gewinn,  den  wir  aus  dem  Funde 
für  die  Beurteilung  der  Persönlichkeit  und 
der  religiösen  Stellung  Priscillian's  ziehen 
können,  eingehender  erörtert. 

Wenn  wir  an  Priscillian's  Traktate  mit 
der  durch  die  Schilderungen  seiner  Bio- 
graphen erweckten  Erwartung  herantreten, 
in  ihnen  die  Spuren  eines  glänzenden,  viel- 
seitig gebildeten  und  zu  tiefsinniger  Speku- 
lation hinneigenden  Geistes  zu  finden,  so 
werden  wir  durch  Form  und  Inhalt  seiner 
Schriften  in  dieser  Erwartung  gründlich 
getäuscht.  Sehen  wir  von  den  Stellen  ab, 
welche  Priscillian's  persönliche  Verhältnisse 
behandeln,  so  bleibt  uns  von  der  Lektüre 
seiner  Schriften  ein  nichts  weniger  als 
sympathischer  Eindruck  zurück.  Die  an- 
geschlagenen theologischen  Themata  (über 
die  Weltschöpfung,  die  Einheit  und  All- 
macht Gottes,  über  das  Fastengebot,  den 
Wert  der  Askese,  die  Benutzung  der  Apo- 
kryphen u.  s.  w.)  werden  in  unendlicher 
Breite  und  in  einer  nur  schwer  verständ- 
lichen schwulstigen  Ausdrucksweise  ab- 
gehandelt; von  einer  Originalität  des  Ge- 
dankengangs kann  schon  um  deswillen 
meist  keine  Rede  sein,  weil  der  Verfasser 
sich  in  dem  massenhaften  Anführen  von 
Bibeistelien  geradezu  überstürzt,  so  zwar, 
dass  auf  weite  Strecken  seine  Auseinander- 
setzungen nur  aus  einer  Kette  von  bib- 
lischen Gitaten  bestehen.  Von  einer  Vor- 
liebe für  klassische  Bildung  und  Littera- 
tur,  wie  sie  namentlich  Bernays  (Über 
die  Chronik  des  Sulpicius  Sevems)  als  für 
Priscillian  charakteristisch  angenommen 
hatte,  findet  sich  in  den  Traktaten  keine 
Spur;  alles  weist  vielmehr  in  ihnen  dar- 
auf hin,  dass  der  Verfasser  ein  finsterer 

o 


—    99    — 


—    100    — 


theologischer  Eiferer  gewesen  ist,  der  in 
der  Erwartung  des  jüngsten  Gerichtes  sei- 
nen Jüngern  die  Abtötung  des  Fleisches 
and  die  asketische  Abkehr  von  der  Welt 
nicht  eindringlich  genug  ans  Herz  legen 
kann.  Befindet  sich  Priscillian  hierin  ganz 
und  gar  im  Einklang  mit  den  Auffassungen 
der  rechtgläubigen  kirchlichen  Kreise  seiner 
Zeit,  so  möchte  auch  nach  keiner  anderen 
Richtung  hin  eine  Abweichung  der  Traktate 
von  der  katholischen  Orthodoxie  nachzu- 
weisen sein,  ein  Umstand,  der  um  so 
schwerer  ins  Gewicht  fällt,  als  Priscillian 
seine  persönlichen  Ansichten  über  strittige 
Lehrpunkte,  wie  z.  B.  über  den  Wert  der 
apokryphischen  Schriften  (tract.  III)  mit 
aller  Entschiedenheit  vertritt.  Von  beson- 
derer Wichtigkeit  sind  die  beiden  ersten 
Traktate  Priscillians  (der  erste  an  „bea- 
tissimi  8acerdotestt,  der  zweite  an  den  Papst 
Damasus  gerichtet),  in  welchen  er  zu  den 
gegen  ihn  erhobenen  Anklagen  des  Mani- 
chäertums,  der  Magie  und  des  Dämonen- 
kultus Stellung  nimmt.  Er  weiss  kaum 
genug  Worte  der  Entrüstung  zu  finden, 
um  diese  Anklagen  als  verleumderisch  zu- 
rückzuweisen, indem  er  gleichzeitig  einen 
Fluch  über  den  andern  gegen  die  ver- 
schiedenen ketzerischen  Sekten,  die  Mani- 
chäer,  Dämonenverehrer  u.  s.  w.  und  gegen 
alle  Gegner  des  kirchlichen  Dogmas  schleu- 
dert; den  Vorwürfen  über  seine  Stellung 
zur  Trinitätslehre  tritt  er  durch  Ablegung 
eines  durchaus  orthodoxen  Glaubensbe- 
kenntnisses entgegen. 

Angesichts  des  unverkennbaren  tief  reli- 
giösen Ernstes  der  Traktate  wird  man 
Prisciliian's  nachdrückliche  Beteuerung 
seiner  Orthodoxie  für  trügerisches  Blend- 
werk doch  wohl  nur  in  dem  Falle  ansehen 
dürfen,  dass  uns  unzweideutige  Beweise 
für  seine  Unehrlichkeit  und  für  seine 
ketzerische  Gesinnung  vorgelegt  werden. 
Mit  Recht  hat  Schepss  das  bisher  gegen 
Priscillian  ins  Feld  geführte  Anklagema- 
terial als  durchaus  unzureichend  für  eine 
Verurteilung  betrachtet.  In  erster  Linie 
kommt  hier  die  Persönlichkeit  der  An- 
kläger des  Priscillian,  der  Bischöfe  Itfaacius 
von  Estombar  und  Idacius  von  Merida,  in 
Betracht,  deren  leidenschaftlicher  Haas 
gegen  Priscillian  von  ihrem  gut  katholischen 


Zeitgenossen  Sulpicius  Severus  ausdrück- 
lich bezeugt  und  von  welchen  der  erstere 
als  ein  wahres  moralisches  Scheusal  ge- 
schildert wird.  Beide  haben  unter  Gra- 
tian's  Regierung  in  ihrem  Streite  mit  den 
Pri8cillianern  Unrecht  bekommen,  beide 
haben  nach  dem  Sturze  des  Usurpator» 
Maximus  unter  dem  Drucke  der  öffentlichen 
Verachtung  ihre  Bistümer  aufgeben  müssen  r 
gleichzeitig  mit  Priscillian  ist  von  diesen 
Zeloten  in  Trier  kein  Geringerer  als  der 
heilige  Martin  von  Tours,  der  grösste  Wun- 
derthäter  der  abendländischen  Welt,  als 
Ketzer  angeschuldigt  worden,  weil  er  ebenso 
wie  auch  Ambrosius  von  Mailand  das  Vor- 
gehen der  beiden  Ankläger  als  unchrist- 
lich missbilligt  hatte.  Aber  man  beruft 
sich  auf  das  eigene  Geständnis  Priscillian1» 
hinsichtlich  der  ihm  zur  Last  gelegten 
Haeresieen  und  moralischen  Verirrungen! 
Namentlich  Garns  legt  auf  die  Bekennt- 
nisse, die  Priscillian  in  Trier  vor  dem 
Präfekten  Evodius  ablegte,  hohen  Wert 
und  erkennt  in  ihnen  „noch  einen  Rest, 
ein  Hervorbrechen  jener  ursprünglich  edlen 
und  herrlichen  Natur,  welche  er  durch 
Hochmut  und  Sinnlichkeit,  sowie  durch 
Heuchelei  zerrüttet  hatte".  Garns'  Urteil 
wäre  vermutlich  anders  ausgefallen,  wenn 
er  8i ch  erst  darüber  vergewissert  hätte, 
ob  das  Bekenntnis  ein  freiwilliges  oder 
durch  die  Folter  erzwungenes  gewesen  ist. 
Es  steht  aber  ausser  allem  Zweifel, 
dass  Priscillian  in  Trier  gefoltert 
wurde.  Bernays'  Darstellung  des  gegen 
Priscillian  geführten  Prozesses  hat  das 
Verdienst,  zum  ersten  Male  darauf  hinge- 
wiesen zu  haben,  dass  die  Anklage,  welche 
zuerst  der  schändliche  Bischof  Ithacius, 
dann  ein  kaiserlicher  Beamter  gegen  Pris- 
cillian erhob,  nicht  auf  Ketzerei,  sondern 
auf  „Maleficium"  gelautet  hat;  um  so  ver- 
wunderlicher ist  es,  dass  von  Bernays,  auf 
dem  im  Wesentlichen  die  Späteren  fussen, 
die  römischen  Rechtsbestimmungen  über 
die  Folterung  dir  wegen  Zauberei  nnd 
Dämonenkuitus  Angeklagten,  der  „malend", 
nicht  in  Betracht  gezogen  worden  sind. 
Gerade  das  Verbrechen  der  Magie  und  des 
Maleficiums  ist  es,  bei  welchem  ebenso  wie 
bei  dem  Crimen  maiestatis  die  Folterung 
der  Angeklagten  in  der  spätrömischen  Zeit 

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—    101    — 

anbedingt  freigegeben  war;  im  Jahre  858 
n.  Chr.  war  sogar  der  kaiserliche  Hofstaat 
des  Constantius  und  Julianus  den  diesbe- 
züglichen Bestimmungen  unterworfen  wor- 
den. Es  fehlt  aber  auch  nicht  an  Zeug- 
nissen, welche  der  ausgedehnten  Anwen- 
dung der  Folter  in  den  Zaubereiprozessen 
des  vierten  und  fünften  Jahrhunderts  aus- 
drücklich Erwähnung  thun  (vgl.  Geib,  Ge- 
schichte des  röm.  Criminalprozesses  S.  617. 
Cod.  Theod.  IX,  16,  6.  IX,  35,  2.  Ammian. 
Marcell.  XVI,  8.  XIX,  12.  XXVIII,  1. 
XXIX,  1.  2.    Zosim.  IV,  14). 

Unter  diesen  Umständen  mftsste,  auch 
wenn  es  uns  nicht  Drepanius  Pacatus  (XII 
paneg.  Lat.,  rec.  Baehrens  c.  29  p.  297) 
ausführlich  bezeugte  und  wenn  der  Prozess 
Priscillians  auch  unter  strengster  Einhal- 
tung der  Rechtsnormen  verhandelt  worden 
wäre,  mit  Bestimmtheit  angenommen  wer- 
den, dass  Priscillian,  der  eben  noch  sieges- 
gewiss  von  der  Synode  zu  Bordeaux  an 
den  Kaiser  appelliert  hatte,  auf  der  Fol- 
ter die  ihm  zur  Last  gelegten  Verbrechen 
eingestand.  Um  wie  viel  brutaler  mag 
aber  das  gegen  ihn  eingeschlagene  Ver- 
fahren gewesen  sein,  nachdem  der  wilde 
und  gewissenlose  Usurpator  Maximus  die 
Sache  der  Feinde  Priscillian's  zu  der  seinigen 
gemacht  und  nachdem  dessen  Habgier  weit- 
gehende Hoffnungen  an  die  Konfiskation 
der  Güter  der  Priscillianer  geknüpft  hatte 
(Sulp.  Sev.  Dial.  II,  11,  10)!  Auch  die- 
jenigen Parteigänger  Priscillian's,  welche 
or  der  peinlichen  Befragung  (Sulp.  Sev. 
chron.  II,  51:  ante  quaestionem)  es  vor- 
gezogen hatten,  sich  und  ihre  Genossen 
zu  denunzieren,  konnten  zufrieden  sein,  mit 
dem  Exil  davonzukommen.  Wie  zu  Bor- 
deaux, wo  die  Priscillianerin  Urbica  gestei- 
nigt wurde  (Prosp.  Aquit.),  mögen  dann 
auch  anderwärts  die  verfehmten  Ketzer 
dem  zu  wilder  Leidenschaft  aufgehetzten 
Pöbel  zum  Opfer  gefallen  sein.  Je  grösseres 
Aufsehen  diese  in  der  Geschichte  der  Kirche 
unerhörten  Vorgänge  machten,  desto  er- 
wünschter für  Maximus,  dessen  Streben  ja 
in  erster  Linie  dem  Ziele  galt,  den  ortho- 
doxen Kreisen  als  der  gottgesandte  Vor- 
kämpfer gegen  das  von  Valentinian  II  be- 
schätzte Ketzertum  zu  erscheinen  und  da- 
mit,  wie   Schiller  richtig    bemerkt,    die 


—     102    — 

mangelnde  Legitimität  zu  ersetzen.  Hatte 
man  bei  der  Prozessierung  Priscillian's  aus 
Zweckmässigkeitsgründen  zu  der  Anklage 
auf  das  mit  Folter  und  Tod  bedrohte  Ver- 
brechen des  „Maleficium"  gegriffen,  so  zog- 
Maximus,  nachdem  der  Justizmord  ge- 
schehen war,  es  vor,  die  Priscillianer  ia 
seinem  Briefe  an  Papst  Siricius  als  „Mani- 
chäer"  zu  bezeichnen  und  sich  als  Retter 
der  durch  sie  bedrohten  christlichen  Welt 
zu  rühmen  (Coust,  pontific.  epist.  p.  420). 
Wie  leichtherzig  aber  man  in  jener  Zeit 
den  Vorwurf  des  „Manichäertums4  gegen 
Rechtgläubige  erhob,  zeigt  uns  eine  von 
Hieronymus  (ep.  22)  gegebene  Schilderung 
der  bigoten  Römerinnen,  von  denen  jedes, 
blass  und  niedergeschlagen  aussehend* 
Mädchen,  das  ihnen  in  den  Weg  kam,  als 
Manichäerin  verketzert  wurde;  auch  in 
Spanien  war  nach  Priscillian's  Hinrichtung- 
asketische  Lebensführung,  theologische  Ge- 
lehrsamkeit und  blasse  Gesichtsfarbe  ein 
für  die  Verurteilung  als  Ketzer  hinreichen- 
der Grund  (Sulp.  Sev.  II,  50,  3  51,  9-10. 
Dial.  II,  11,  5).  Gerade  Hieronymus,  der 
durch  die  niedrigsten  gegen  seine  Recht- 
gläubigkeit und  gegen  seine  Moralität  aus- 
gestreuten Verleumdungen  zum  Verlassen 
Roms  bestimmt  wurde  (ep.  45),  hätte- 
triftige  Ursache  gehabt,  der  Frage  nach 
der  Schuld  Priscillian's  tiefer  auf  den 
Grund  zu  gehen,  als  dies  von  seiner  Seite 
geschehen  ist.  Was  bedeutet  aber  für 
uns  Priscillian's  abfällige  Beurteilung  durch 
den  den  spanischen  Verhältnissen  ferne 
stehenden  Hieronymus,  Augustinus  und  die- 
von  deren  Urteil  abhängigen  Späteren  gegen- 
über der  Thatsache,  dass  Priscillian  und 
seine  in  Trier  hingerichteten  Genossen  in 
Spanien  als  Märtyrer  und  Heilige  verehrt, 
wurden,  dass  unmittelbar  nach  dem  Blut- 
gericht von  Trier  ganz  Galicien  mit  sämt- 
lichen Bischöfen  dieser  Provinz  nicht  „denk 
Priscillian ismus  zufiel",  wie  es  in  der  tra- 
ditionellen Darstellung  heisst,  sondern  für 
die  Unschuld  des  Priscillian  und  gegen 
seine  unwürdigen  Ankläger  auftrat?  Ge- 
rade die  Art  und  Weise,  in  der  die  Ver- 
söhnung dieser  „Priscillianer**  mit  dem 
gegnerischen  Teil  des  spanischen  Episco- 
pates  erfolgte,  lässt  uns  erkennen,  das» 
man  ihnen  eigentliche  Heterodoxie  nicht. 

o 


—    103    — 


—    104    — 


zum  Vorwurf  machen  konnte  (vgl.  Garns 
Ä.  a.  0.  S.  383).  Mag  Priscillian  in  ein- 
zelnen theologischen  Fragen,  so  rücksicht- 
lich der  Wertschätzung  der  vom  Kanon 
ausgeschlossenen  Schriften,  seine  eigenen, 
keinesfalls  aber  weit  von  den  strengkirch- 
lichen Anschauungen  abweichenden  Wege 
gegangen  sein,  zum  Ketzer  haben  ihn,  wie 
es  seine  Schriften  bezeugen,  erst  seine 
persönlichen  Feinde  gestempelt.  Der  Vor- 
wurf der  manichäischen  Ketzerei  hat  viele 
Jahrhunderte  lang  unverdient  auf  dem 
orthodoxen  und  asketischen  Eiferer  ge- 
lastet; was  ihm  den  Untergang  brachte, 
hat  wohl  der  Panegyrikus  des  Drepanius 
Pacatus  (c.  XXIX  p.  297)  am  richtigsten 
in  den  Worten  zusammengefasst :  nimia 
religio  et  diligentiusculta  divinitas. 
Giessen.  Herrn.  Haupt. 

41.  Zur  Inschrift  der  Hastiferi  von  Castel.  In 
der  Besprechung  der  neu  gefundenen  In- 
schrift der  hastiferi  von  CasteUum  Mattia- 
corum  durch  Th.  Mommsen  im  Korrbl. 
VIII,  13  ist  die  Definition,  die  ich  von  der 
Bedeutung  des  Wortes  consistere  für  die 
Mehrzahl  der  Coli egialin schritten  gebe1), 
missverstanden.  Ich  kann  diese  unrichtige 
Auffassuug  meiner  Worte  um  so  weniger 
unwidersprochen  lassen,  als  die  Autorität 
M/s  den  gemachten  Bemerkungen  von  vorn- 
herein Berechtigung  zuzusichern  droht. 

Nachdem  ich  in  meinem  Aufsatz  (S.  491) 
die  Bedeutung  des  Wortes  für  das  faktische 
Verweilen  an  einem  Ort,  ohne  dass  der 
Verweilende  an  demselben  auch  domizi- 
liert oder  gemeindeangehörig  ist,  belegt 
hatte,  führte  ich  die  Beispiele  aus  den  In- 
-s ch ritten  der  Collegien  au,  die  nicht  zu 
dieser  Bedeutung  passen  und  die  auch 
Mommsen  als  Ausnahmen  zu  seiner  Regel 
.gelten  lässt.  Von  diesen  ausgehend  be- 
gründete ich  mit  Heranziehung  einer  An- 
zahl Stellen  aus  den  Pandekten  und  solcher 
•Collegialinsch ritten,  in  welchen  consistere 
mit  dem  synonym  gebrauchten  esse  ver- 
tauscht erscheint,  die  Definition,  dass  con- 
sistere einfach8)  die  technische  Bedeutung  des 

1)  Philologue  1888,  8.  49S. 

8)  Der  Ausdruck  „einfach"  wurde  gebraucht 
im  Gegensatz  zu  der  bei  der  M'schen  Erklärung 
.nötigen  Annahme  von  inkorrekten  Abkürzungen. 
JMe  Worte  „die  allgemeine  Bedeutung"  galten 
•der  Beziehung  meiner  Definition  auf  samt  Höhe 


Bestehens,  Geltunghabens,  Existie- 
ren s  besitzt,  mit  der  Nuance,  dass  dies 
Bestehen  eine  rechtliche  Begrün- 
dung hat.  Natürlich  ist  nach  meiner  Auf- 
fassung diese  „Nuance"  des  rechtlich 
Begründetseins  integrierender  Bestand- 
teil der  Definition,  sie  ist  die  notio  speci- 
fica,  wie  auch  aus  der  ganzen  folgenden 
Ausführung  erhellt.  Denn  dort  wird  wie- 
derholt das  Wort  consistere  erläutert  oder 
umschrieben  durch  „Bestehen  de  iure", 
„(rechtlichen)  Bestand  haben,  existieren 
(als  gestatteter  Verein)"  S.  493,  „rechtlich 
Begründetsein*4  S.  494;  „als  Colleg  mit 
staatlicher  Genehmigung  seinen  Sitz  an 
einem  Ort  haben*4  S.  495,  vgl.  auch  die- 
selbe S.  Anfang  und  S.  498,  3.  Zle.  von  ob. 

Der  Gegensatz  zu  consistere  in  diesem 
Sinn  kann  also  nur  sein:  auf  unrecht- 
liche Weise,  d.  h.  für  das  römische  tol- 
legialwesen  der  Kaiserzeit:  ohne  staat- 
liche Genehmigung  existieren.  Kei- 
neswegs aber  lässt  sich  ausser  diesem 
Gegensatz  auch  noch  ganz  allgemein  das 
Nicht- Existieren  als  Gegensatz  auf- 
stellen. Damit  werden  die  weiteren  Be- 
merkungen, die  sich  bei  M.  hieran  an- 
knüpfen, gegenstandslos. 

Wenn  aber  M.  nun  hinzufügt,  man  möge 
nur  die  Worte  Rusgunienses  et  Busgunii* 
consistentes  nach  meiner  Definition  interpre- 
tieren, so  hat  er  übersehen,  dass  dies 
Beispiel  überhaupt  hier  gar  nicht  anwend- 
bar ist;  denn  S.  491  A.  11  beziehe  ich  aus- 
drücklich —  wie  Mommsen  —  diese AVone 
auf  die  Bürger  von  Rusguniae  und  die 
sich  dort  aufhaltenden,  nicht  verbürger- 
ten Personen. 

Frankfurt  a.  M.  H.  C.  Maue. 


Vereinsnachrichten 

unter  Redaction  der  Vereinsvorstande 
DOssoldorf.  Geschichts -Verein.  In 42. 
der  General  -  Versammlung  des  Vereins, 
welche  am  29.  Januar  im  Vereinslokale 
bei  Kaletsch  abgehalten  wurde,  erstattete 
zunächst  der  Vorsitzende  Herr  Dr.  Bone 
Bericht  über  das  abgelaufene  Jahr;  der 
Verein   hat  3  Mitglieder  durch   den  Tod 

in  Betracht  kommende  Collegialinschriften,  <1<* 
lyoner  und  sonstigen  von  M.  p.  22  zuaammeng*- 
etellten  nicht  ausgenommen. 


Dogle 


—    105    — 


106 


verloren  und  die  Mitgliederzahl  betrug  beim 
Jahresschluss  251,  doch  sind  in  diesem 
Jahre  bereits  7  weitere  hinzugetreten.  Ver- 
einssitzungen wurden  in  den  4  ersten 
nnd  3  letzten  Monaten  des  Jahres  zwölf 
gehalten,  unter  denen  der  Vorsitzende  be- 
sonders die  öffentliche  Sitzung  hervorhob, 
welche  der  Verein  gelegentlich  des  Stadt- 
jnbiläums  am  16.  Oktober  v.  J.  in  Gemein- 
schaft mit  dem  Historischen  Verein  für 
•len  Xiederrhein  und  anderen  befreundeten 
Vereinen  in  der  Tonhalle  hielt.  In  den 
Sommermonaten  wurden  Ausflüge  und 
zwangslose  Zusammenkünfte  auf  dem  Eis- 
kellerberg, hier  auch  am  10.  Juni  ein  Burg- 
mauer -  Konzert  veranstaltet.  Die  Ver- 
öffentlichungen des  Vereins  waren  der 
.angersehnte  Bibliothekskatalog  und  das 
Jahrbuch  3,  zugleich  Festschrift  zur  Feier 
les  600jährigen  Bestehens  Düsseldorfs  als 
Madt.  In  Anknüpfung  von  Publikationen- 
tausch  mit  grösseree  auswärtigen  Ver- 
einen wurde  fortgefahren,  soweit  die  er- 
wachsenden Verpflichtungen  das  zu  erlauben 
schienen.  Dieser  Tausch,  einige  Geschenke 
md  Anschaffungen,  welch  letztere  der 
grossen  sonstigen  Ausgaben  wegen  nur  in  be- 
schränktem Masse  gemacht  werden  konnten, 
brachten  der  Vereins-Bibliothek  in 
•ler  Bleichstrasse  Zuwachs.  Erwerbungen 
von  historisch  merkwürdigen  Gegen- 
standen wurden  im  vergangenen  Jahre 
nicht  gemacht;  auch  Ausgrabungen  oder 
sonstige  örtliche  Feststellungen  können  erst 
mit  Erfolg  unternommen  werden,  wenn 
•lern  Verein  grössere  Mittel  zu  Gebote 
stehen,  was  um  so  mehr  zu  wünschen,  als 
auch  das  historische  Museum  mit  seinen 
Mitteln  sehr  haushalten  muss.  Eine  be- 
sondere Aufgabe  erwuchs  dem  Verein  aus 
dem  600jährigen  Bestehen  Düssel- 
dorfs als  Stadt,  und  es  gelang  nur  unter 
Überwindung  grosser  und  teilweise  unver- 
ständlicher Schwierigkeiten  die  öffentliche 
Feier  am  13.  bis  16.  Oktober  als  allge- 
meines Fest  zustande  zu  bringen.  Der 
Vorsitzende  teilte  ferner  mit,  dass  Exem- 
plare der  Festschrift  Sr.  Majestät  dem 
Kaiser,  Ihrer  Majestät  der  Kaiserin  Au- 
gusta,  Ihrer  Majestät  der  Kaiserin  Fried- 
rich, Sr.  Königlichen  Hoheit  dem  Prinzen 
Heinrich  von  Preussen,  Sr.  Majestät  dem 


Könige  Karl  von  Rumänien,  Sr.  Hoheit 
dem  Fürsten  von  Hohenzollern,  Sr.  Durch- 
laucht dem  Fürsten  zu  Wied,  Sr.  Durch- 
laucht dem  Fürsten  Bismarck,  sämtlichen 
preussischen  Ministern  u.  s.  w.  überreicht 
worden,  und  dass  von  allen  diesen  höchsten 
imd  hohen  Stellen  huldvolle  und  freund- 
liche Dankschreiben  eingegangen  seien, 
insbesondere  gedachte  er  des  wohlwollen- 
den Interesses,  welches  Se.  Königl.  Hoheit,, 
der  Prinz  von  Preussen,   in  wiederholten 

!  Schreiben  bekundet  habe.  Dass  die  finan- 
zielle  Lage   des  Vereins   als   eine  ver- 

'  hältnismässig  gute  erscheine,  sei  nur  der 
Zuwendung  seitens  der  Stadt  und  dem 
Entgegenkommen  des  Verlegers  zu  danken. 
In  dieser  und  mancher  anderer  Hinsicht 
müsse  der  Bereitwilligkeit  der  schon  vor- 
handenen Mitglieder  in  thätiger  Mitarbeit 
und  der  Bereitwilligkeit  der  Bürgerschaft 
vertraut  werden;  täusche  man  sich  darin 
nicht,  so  dürfe  der  Weg  des  neuen  Ver- 
einsjahres mutig  beschritten  werden,  für 
welches  das  Zustandekommen  eines  Jahr- 
buches in  entsprechendem  Umfange  bereit» 
gesichert  sei.  Nachdem  hierauf  der  Schatz- 
meister, Herr  Hofjuwelier  Bloos,  Rechen- 
schaftsbericht erstattet,  wurde  durch  ein- 
stimmigen Beschluss  im  Hinblick  auf  die 
wesentlich  gesteigerten  Anforderungen  an 
den  Verein  und  damit  derselbe  seine  Stel- 
lung in  der  Reihe  der  übrigen  wissenschaft- 
lichen Vereine,  mit  denen  er  in  Verbindung 
stehe,  mit  Ehren  wahren  könne,  der  Jahres- 
beitrag auf  fünf  Mark  erhöht.  Dann  wur- 
den eine  Reihe  historisch  bemerkenswerter 
Gegenstände  dem  historischen  Museum  als. 
Geschenke  überwiesen.  Endlich  fand  noch 
die  Ergänzungswahl  für  den  Vorstand 
und  die  Wahl  der  Revisoren  statt;  an 
Stelle  der  ausscheidenden  Vorstandsmit- 
glieder Herrn  Baurat  Moeller  und  Herrn 
Maler  Seyppel  wurden  die  Herren  Landge- 
richtsrat Kirsch  und  Gymnasiallehrer  Kniff- 
ler in  den  Vorstand  gewählt ;  als  Delegier- 
ter seitens  der  Arbeitskommission  fungiert 
auch  in  diesem  Jahre  Herr  Hauptmann 
Kohtz.  Von  diesem  Herrn,  sowie  von  dem 
Herrn  Ph.  Braun  und  Herrn  Maler  Richard 
Sohn  wurden  nach  Schluss  der  General- 
versammlung Geschenke  an  die  Vereins- 
bibliothek gemacht. 

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107    — 


—    108 


43.  Frankfurt  a.  M.  Verein  für  Geschichte 
und  Altertumskunde.  Am 28.  Januar 
fand  die  jährlich  wiederkehrende  Gene- 
ralversammlung des  Vereins  statt.  Aus 
dem  Jahresberichte  sei  hier  erwähnt,  dass 
der  Verein  in  diesem  Jahre  den  zweiten 
Band  der  dritten  Folge  des  Archivs  für 
Frankfurts  Geschichte  und  Kunst, 
sowie  den  zweiten  Band  der  Inventare 
des  Frankfurter  Stadtarchivs  aus- 
geben wird.  Den  wissenschaftlichen  Teil 
der  Sitzung  bildete  ein  Vortrag  des  Um. 
Dr.  R.  Froning  über  den  verdienten 
Frankfurter  Geschichtsschreiber  und  Archi- 
var G.  L.  Kriegk  (1805—1878),  der  sich 
eingehend  mit  der  Thätigkeit  Kriegks  in 
Frankfurt  und  seinen  zahlreichen  Arbeiten 
zur  Geschichte  dieser  Stadt  befasste. 

44.  In  der  Sitzung  vom  11.  Februar  spra- 
chen die  Herren  Stadtarchivar  Dr.  R.  Jung 


und  Konservator  0.  Com i  11  über  die  Ge- 
schichte des  städtischen  Rathauses, 
des  Römers  und  der  jetzt  mit  ihm  ver- 
einigten Nebengebäude  Laderam  -  Alt  Lim- 
purg,  Löwenstein,  Frauenstein,  Salzhaus. 
Wanebach,  Goldener  Schwan,  Frauenrode, 
Viole,  Schwarzenfels.  Die  beiden  Vorträge 
enthielten  die  Ergebnisse  der  Nachfor- 
schungen, welche  die  beiden  Herren  in 
den  urkundlichen  Quellen  des  Stadtarchivs 
und  an  den  bildlichen  Darstellungen  des 
historischen  Museums  angestellt  hatten, 
um  für  die  bevorstehende  Wiederherstellung 
der  Römerfacade  alle  Veränderungen  fest- 
zustellen, welche  das  weit  über  die  Mauern 
der  Stadt  berühmte,  auch  für  die  vaterlän- 
dische Geschichte  denkwürdige  Haus  seit 
dem  Ankaufe  durch  die  Stadt  (1405,  erste 
Erwähnung  1322)  im  Äusseren  und  Inne- 
ren erfahren  hat. 


45.  Metz.  Gesellschaft  für  lothring- 
ische Geschichte  u.  Altertumskunde. 
Sitzung  vom  6.  Februar. 

Der  Präsident  teilt  mit,  dass  allen,  auch 
den  auswärtigen  Mitgliedern  der  Gesell- 
schaft vom  Herrn  Bürgermeister  gestattet 
ist,  Bücher  der  Stadtbibliothek  zu ,  ent- 
leihen und  das  städtische  Museum  an  allen 
Tagen  zwischen  10  und  4  Uhr  zu  besuchen. 


Abbe*  Cavillon  verliest  eine  aus  dem 
Jahre  1413  stammende  Inschrift  des  alten 
Beinhauses  zu  S.  Avold :  hie  in  gericht  und 
recht,  hie  lie  der  her  by  dem  knecht,  nu 
trendet  hie  bei  und  louet  ji,  wer  der  ! 
best  sie^ 

Dr.  Herzog  macht  darauf  aufmerksam, 
•dass  dieselbe  Inschrift  sich  auch  an  an- 
dern Orten,  beispielsweise  in  Rufach  finde. 

Dr.  Hoffmann  spricht  über  Mercur  mit 
dem  Beutel  in  lothringischen  Bildwerken. 
Er  führt  hierbei  aus,  dass  der  rechte  Arm 
des  Apollo  Stroganoff  eine  spätere  Ergän- 
zung sei  und  dass  das  in  der  Hand  befind- 
liche Rudiment  den  Überrest  eines  Beutels 
darstelle.  Der  Arm  sei  demnach  missver- 
*tändlich  der  Statue  eines  Mercur  mit  dem 
Beutel  nachgebildet;  ursprünglich  habe  die 
Hand  den  Bogen  gehalten. 


Metz.    Socie'te"  d'histoire  et  d'ar-45. 
che"ologie    lorraine.    —    Seance  du  6 
ferrier 

Le  President  fait  savojr  que  le  Maire 
de  Metz  a  accorde"  ä  tous  les  membres  de 
la  Societl,  meme  ä  ceux  qui  ne  sont  pas 
domicilies  ä  Metz,  la  faveur  d'emprunter 
des  livre8  ä  la  bibliotheque  de  la  Tille  et 
de  visiter  le  Musee,  tous  les  jours,  de  10 
heures  du  matin  ä  4  heures  de  l'apres- 
dine'e. 

M.  Tabbe"  Cavillon  communique  une  in- 
scription  lapidaire  de  Fan  1413,  qui  sc 
trouve  sur  le  charnier  de  Saint- Avold,  et  qui 
peut  se  traduire  ainsi:  Ci-git  en  justice  et  en 
droit  le  maitre  ä  cöte*  du  serviteur ;  approchez 
et  voyez  quel  est  le  meilleur  des  deux. 

A  ce  sujet,  M.  le  docteur  Herzog  fait 
remarquer  que  cette  inscription  ce  ren- 
contre  egalement  dans  d'autres  localites, 
entre  autres  ä  Rufach. 

M.  le  docteur  Hoffmann,  en  entretenant 
la  Socie'te'  du  Mercure  ä  la  bourse,  tel  qu'il 
est  repr^sente*  par  la  statuaire  lorraine, 
est  amene*  ä  demontrer  que  le  bras  droit 
de  l'Apollon  Stroganoff  a  £te*  restitue'  ul- 
terieurement  ä  cette  statue,  et  que  les 
restes  de  l'objet  tenu  en  main  rappellent 
une  bourse.  De  la  il  conclut  que  le  bras 
de  cette  statue  a  e*te*  fait  plus  tard  et  ä 
tort,  d'apres  un  statue  de  Mercure  ä  la 
bourse;  en  principe  la  main  tenait  un  arc. 


—    109 


110    — 


Pfarrer  Paulus  legt  der  Gesellschaft  ein 
Reliquiar  des  12.  Jahrhunders  vor.  Das- 
selbe stammt  aus  einer  lothringischen  Kirche. 
Es  ist  in  Kupfer  gearbeitet,  vergoldet  und 
sehr  schön  emailliert.  Die  Gesellschaft 
hat  das  wertvolle  Kunstwerk  für  ihre  Samm- 
lung erworben. 

Schliesslich  spricht  Banquier  Eberhard t 
über  die  Römerstrassen  von  Metz  nach 
Trier  und  Verdun,  er  behandelt  hierbei 
besonders  die  Strasse  auf  dem  rechten 
Moselnfer  nach  Trier. 

In  der  nachfolgenden  Vorstandssitzung 
wird  beschlossen,  dem  Gesamtverein  der 
historischen  Vereine  Deutschlands  beizu- 
treten. 


46.  Strassburg.  Gesellschaft  für  Erhal- 
tung der  historischen  Denkmäler. 
Sitzung  vom  14.  November  1888.  Das 
Bureau  wird  in  der  Weise  erneuert,  dass 
Herr  Straub  Vorsitzender  bleibt,  Herr 
Barack  zu  dessen  Stellvertreter,  die 
Herren  Wiegand  und  Reuss  zu  Schrift- 
fuhrern,  Herr  Euting  zum  Bibliothekar 
ernannt  werden ;  Schatzmeister  bleibt  Herr 
Kurtz.  Ferner  wird  auf  Antrag  des 
Herrn  v.  Müllenheim  -  Rechberg  ein 
Redaktionsausschuss  für  die  Herausgabe 
der  Sitzungsprotokolle  und  des  Jahrbuchs 
eingesetzt  und  in  diesen  ausser  dem  Vor- 
sitzenden die  Herren  Dacheux,  Martin 
und  Wiegand  gewählt.  —  Für  die  Ver- 
öffentlichung der  Strassburger  Chroniken 
im  Jahrbuch  soll  das  Ministerium  um  ei- 
nen Geldzuschuss  ersucht  werden.  —  Herr 
Salomon  berichtet  über  die  Wiederauf- 
findung des  Gedenksteins  mit  einer  von 
Obrecht  verfassten  lateinischen  Inschrift 
für  den  im  Jahre  1679  vorgenommenen  Ab- 
bruch der  Emporbühne  (podium)  in  der 
Thomaskirche  zu  Strassburg;  der  seither 
verschollene  Stein  war  hinter  dem  1775 
errichteten  Schöpflindcnkmal  versteckt  ge- 
wesen. —  Herr  Euting  weist  auf  kleine 
Nachbildungen  der  Strassburger  Münster- 
uhr im  britischen  Museum  (1589  von  Isaak 
Habrecht  gearbeitet)  und  im  Schloss  Rosen- 
borg bei  Kopenhagen  (von  1594)  hin.  — 
Drei  von  Herrn  Notar  Ritleng  der  Ge- 
sellschaft geschenkte,  aus  dem  alten  Kloster 


M.  le  eure  Paulus  fait  passer  sous  les 
regards  de  la  Socie'te'  un  reliquaire  du  XII« 
siecle.  Ce  reliquaire  appartenait  ä  une 
eglise  de  la  Lorraine.  II  est  en  cuivre,  est 
dore  et  magnifiquement  £maill£.  La  Socie'te' 
a  acquis,  pour  ses  collections  d'antiques, 
ce  pre'cieux  objet  d'art. 

Finalement  M.  le  banquier  Eberhardt 
a  entretenu  la  Socie'te'  des  voies  romaines 
de  Metz  ä  Treves  et  ä  Verdun,  et  a  ac- 
corde'  une  mention  toute  particuliere  ä  la 
voie  de  la  rive  droite  de  la  Moselle. 

Dans  la  seance  du  Bureau,  qui  a  fait 
suite  ä  celle  de  la  Socie'te,  il  a  £t£  deude 
que  la  Societe*  d'histoire  et  d'arche'ologie 
s'affilierait  ä  1' Association  generale  des  So- 
ciäte's  historiques  de  l'Allemagne. 

der  Reuerinnen  am  Waseneck  in  Strass- 
burg stammende  Inschriftsteine,  die  in  den 
kürzlich  niedergerissenen  ehemaligen  Mur- 
hof eingemauert  waren,  werden  von  Herrn 
Straub  besprochen.  Der  interessanteste 
ist  ein  Denkstein  für  Meister  Englin  von 
Braunschweig  (gest  1481),  einen  Freund 
Geilers  von  Kaisersperg ;  er  war  Beichtiger 
jenes  Klosters  und  hatte  sich  um  den  Neu- 
bau desselben  (seit  1474)  verdient  gemacht. 
Eine  ähnliche  Stellung  nahm  Konrad  Pfet- 
tesheim,  dem  der  zweite  Stein  gewidmet 
ist,  ein.  —  Herr  Salomon  macht  auf  einen 
weiteren  beim  Abbruch  des  Drachenhofes 
neuerdings  gefundenen  Grabstein  von  1413 
aufmerksam. 

Sitzung  vom  12.  Dezember.  Das  Vor-  4-7. 
Standsmitglied  Herr  Ringeisen  [seither 
am  25.  Jan.  1889  verstorben]  hat  der  Ge- 
sellschaft ein  von  ihm  in  Rosheim  erwor- 
benes Haus,  einen  der  ältesten  Überreste 
romanischer  Baukunst  im  Elsass,  zum  Ge- 
schenk angeboten,  da  die  Stadt  Rosheim 
das  gleiche  Anerbieten,  unter  Verpflichtung 
für  die  Erhaltung  zu  sorgen,  abgelehnt 
hatte.  Erhalten  sind  die  sehr  dicken 
Aussenmauern,  ein  schöner  Kamin  aus  dem 
12.  Jahrhundert  und  das  ziemlich  schad- 
hafte Dach.  Die  Herren  Schrieker  und 
Nessel  machen  auf  die  möglicherweise 
sehr  bedeutenden  Kosten  und  Verpflichtun- 
gen aufmerksam,  die  der  Besitz  eines  sol- 
chen Hauses  nach  sich  ziehen  könnte.  Hr. 
Winkler  findet  den  Zustand  des  Hauses 

o 


—  11t   — 


—    112 


nicht  so  bedenklich  und  glaubt,  die  Unter- 
haltungskosten würden  nicht  erheblich  sein. 
Er  und  andere  Mitglieder  weisen  auf  Hrn. 
Ringeisens  grosse  Verdienste  um  die  Ge- 
sellschaft hin,  die  eine  Ablehnung  der  dem- 
selben am  Herzen  liegenden  Angelegenheit 
nicht  gestatteten.  Der  Vorstand  beschliesst 
demgemäss  die  Annahme  des  Geschenkes. 
—  Herr  Straub  legt  Reste  von  etwa 
fünfzig  römischen  Gefässen  vor,  die  kürz- 
lich in  Strassburg  zum  Vorschein  gekom- 
men sind.  —  Herr  Wiegan d  teilt  die 
Geschäftsordnung  des  Redaktionsausschus- 
ses mit.  [Band  14  Lief.  1  ist  inzwischen 
erschienen.  Sie  umfasst  die  Fortsetzung 
von  Specklins  Collectaneen,  1329  — 1402, 
herausgegeben  von  R.  Reuss ;  Aktenstücke 
zur  Geschichte  der  Klöster  Murbach  und 
Ebersheimmünster,  mitgeteilt  von  F.  W. 
E.  Roth  in  Darmstadt:  Sitzungsberichte 
aus  dem  Jahre  1888].  —  Herr  Barack 
erörtert  ausführlich  die  in  Elsass- Loth- 
ringen und  in  anderen  deutschen  Staa- 
ten giltigen  gesetzlichen  Bestimmungen  über 
antiquarische  Funde  und  deren  Verwertung; 
namentlich  fehlt  in  Elsass-Lothringen  eine 
Anzeigepflicht  des  Finders  und  ein  Vor- 
kaufsrecht des  Staates.  Eine  eingehende 
Besprechung  über  den  Nutzen  einschlägiger 
Bestimmungen  lässt  eine  weitere  Klärung 
der  Frage  wünschenswert  erscheinen.  — 
Herr  Hering  in  Barr  schlägt  vor,  an- 
lässlich des  beabsichtigten  Abbruches  des 
Schlösschens  Walf  bei  Oberehnheim  einen 
Turm  desselben  mit  Wendeltreppe  und  ei- 
ner Inschrift  aus  dem  16.  Jahrhundert  zu 
erhalten.  Es  sollen  nähere  Angaben  ein- 
geholt werden. 
48.  Sitzung  vom  9.  Januar  1889.  Herr 
Straub  teilt  mit,  dass  der  Pfarrer  von 
Rosheim  sich  bereit  erklärt  habe,  das  Erd- 
geschoss  des  von  Hrn.  Ringeisen  geschenk- 
ten Hauses  (s.  die  vor.  Sitzung)  zu  mieten 
und  auf  seine  Kosten  zu  einer  Abendschule 
herzurichten.  Herr  Winckler  wird  den 
Plan  entwerfen  und  demgemäss  soll  der 
Mietsvertrag  gemacht  werden.  —  Herr 
Oberförster  Buchholtz  hat  der  Gesell- 
schaft eine  Anzahl  in  Meklenburg  gefun- 
dener Gegenstände  aus  dem  Steinzeitalter 
(Beile,  Pfeilspitzen  u.  6.  w.)  geschenkt  — 
Herr  Straub  berichtet  über  eine  Glocke 


zu  Rieding  bei  Saarburg  mit  der  Inschrift : 
t  MERESONANTE  PIA- MALA- 
CVN(C)TA  •  RE(PE)LLE  •  (M)ARIA 
Die  Glocke  ist  aus  dem  Ende  des  14.  Jahr- 
hunderts. Da  mehrere  Buchstaben  der  In- 
schrift fehlen,  andere  umgestürzt  oder  ver- 
kehrt gegossen  sind,  so  ist  der  nicht  sel- 
ten vorkommende  Spruch  bisher  sehr  ver- 
schiedenartig gedeutet  worden.  —  Herr 
v.  Müllenheim  -  Rechberg  legt  einen 
Kreuzer  vom  J.  1703  und  ein  Exemplar 
der  von  der  freien  Stadt  Strassburg  im 
Jahre  1617  an  die  Schuljugend  verteilten 
Denkmünze  für  das  Jubiläum  der  Refor- 
mation vor. 


Von  der 

Westdeutsche!  Zeitschrift 

wurde  aus  gegeben  Jahr?.  VIII  (1889)  Heft  I, 
enthaltend : 

Rnd.  Henning,  Die  Germanen  in  ihrem  Verhältnis 
zu  den  Nachbarvölkern. 

Frledr.  Koller.  Die  Neckar  -  Mümlinglinie  von 
Schlossau  an  bis  zur  hessischen  Grenze  an- 
weit Wörth  a.  M.    (Forts,  folgt.) 

J.  T.  Pflngk  -  EUrttUBg,  Über  die  Krönung  der 
Königin  Gisela. 

J.  Priesack  und  J.  Sehwalm,  Das  Coneeptbnch 
des  Rudolf  Losse. 

J.  B.  Seidenberger,  Die  kirchenpolitische  Litera- 
tur unter  Ludwig  dem  Bayern  und  die  Zonft- 
kampfe  vornehmlich  in  Mainz. 


Neuer  Verlag  der  Fr.  Iilntz' sehen  Buchhand- 
lung in  Trier.  Zu  beziehen  durch  sämtliche 
Buchhandlungen : 

Römische  Mosaiken  aus  Trier 
und  Umgegend 

von  Domkapitular 

J.  N.  von  Wilmowftky. 

Nach  dessen  Tode  herausgegeben  von  der  Gesell- 
schaft für  nützliche  Forschungen 
durch  deren  Sekretär  Muaeuma-Dfrektor  Dr.  Hettner. 
Neun  chromolithographierte  Tafeln  auf  Carton  in 
der  Grösse  von  58  auf  46  cm  und  ein  Textheft  in 
Quart.  Preis  in  Mappe  20  Mark. 
Das  Werk  ist  von  gleicher  Bedeutung  für  das 
moderne  Kunstgewerbe  wie  für  die  archäologische 
Forschung.  Das  römische  Trier  hatte  eine  Falle 
herrlicher  Mosaiken,  v.  Wilmowsky  hat  die  in 
den  Jahren  1840—1870  aufgefundenen  Fussboden- 
und  Wandmosaiken,  sowie  Marmortafelungen  der 
Basilika,  vieler  Prachtgeb&ude  Trier 's  und  der 
Villen  des  Saar-  und  Moselgebietes  in  peinlich 
ausgeführten  Zeichnungen  von  hervorragender 
Schönheit  zusammengestellt,  welche  in  diesem 
Werke  jetzt  im  ganzen  Reichtum  der  Farbenscela 
der  Originale,  in  trefflichen  Reproduktionen  der 
lithographischen  Anstalt  von  G.  Welsbacher  in 
Darmstadt  vorliegen.  Die  Mosaiken,  teils  nur  mit 
Ornamenten,  teils  mit  Figuren  geziert,  eignen  sich 
in  hohem  Masse  für  moderne  Nachahmung  in 
Thonplatten,  Stickereien  und  Teppichen.  Der  Text 
giebt  Aufschluss  Über  die  Auffindung  der  einzel- 
nen Mosaiken  and  einen  Überblick  über  die  Ge- 
schichte des  Mosaikes  Überhaupt. 


FR.  LlNTZ'BCHe  BUCHDRUCKER«!  IN  TRIER. 


Kedigirt 
tob  Dr.  Hettner  In  Trier 

und 
Professor  Dr.  Lamprecht 

In  Bonn. 


der 


Verlag 

der 

FR.  LINTZ'schen 

Buchhandlung 
In  Trier. 


Westdeutschen  Zeitschrift  für  Geschichte  und  Kunst, 

zugleich  Organ  der  historisch-antiquarischen  Vereine  zu  Backnang,  Birkenfeld,  Dürk- 
keim,  Düsseldorf,  Frankfurt  a.  M.,  Karlsruhe,  Mainz,  Mannheim,  Metz,  Neuss,  Speyer, 
Strasburg,  Stuttgart  und  Worms,  sowie  des  anthropologischen  Vereins  zu  Stuttgart. 

♦ 


HaL 


Jahrgang  VÜI,  Nr.  5. 


1889. 


Du  Korrespondensblatt  erscheint  in  einer  Auflage  von  3600  Exemplaren.    Inserate  4  25  Pfg.  für  die 

gespaltene  Zeile  werden  ron  der  Verlagshandlung  und  allen  Inseraten-Bureaus  angenommen,  Beilagen 

nach  Uebereinkunft.  —  Die  Zeitschrift  erscheint  vierteljährlich,  das  Korrespondensblatt  monatlich.  — 

Abonnementspreis  15  Mark  für  die  Zeitschrift  mit  Korrespondensblatt,  für  letzteres  allein  5  Mark. 


Neue  Funde. 

49.  Hr.]  Nittel  bei  Trier.  [Römisches  Bronze- 
»ostament  mit  Inschrift].  Durch  die  freund- 
liche Vermittelung  der  Herreu  Landrat 
Mohr  in  Saarburg  und  Pfarrer  Bisten  iu 
Ayl  kam  im  Dezember  vorigen  Jahres  ein 
kleines  römisches  Bronzepostament  mit 
Inschrift  in  den  Besitz  des  Trierer  Pro- 
vinzialmuseums.  Über  dessen  Auffindung 
verdanke  ich  Herrn  Pfarrer  Kiesgen  in 
Temmels  folgende  Notiz:  „Das  Postament 
wurde,  als  vor  zwei  Jahren  ein  neuer  Weg 
durch  die  Weinberge  über  den  Nitteler 
Berg  nach  Wellen  angelegt 
wurde,  von  einem  Arbeiter  in 
einer  sog.  Rausche  (ein  Haufen 
Steine,  der  aus  den  Weinber- 
gen zusammengetragen  ist)  ge- 
funden. An  dem  Fundorte  hat 
aber  nach  meiner  Meinung 
nie  eine  Villa  oder  sonst  ein 
Gebäude  gestanden,  denn  dage- 
gen zeugen  die  nackten  Felsen, 
die  sich  noch  jetzt  hier  und 
da  erheben.  Vermutlich  ist 
das  Postament  entweder  mit 
der  Erde  oder  in  dem  Dünger 
in  einen  Weinberg  gekom- 
men und  beim  Auslesen  der 
Steine  aus  dem  Weinberg  in 
die  Rausche  gewandert4*.  Das 
Postament  hat  eine  sechseckige 
Grundform,  Gesims  und  Sockel 
treten  stark  vor;  über  dem 
Gesims  erhebt  sich,  nach  Art 
einer  Attika,   ein  Rand.      Die 


grösste  Höhe  beträgt  9  cm  und  von  glei- 
cher Ausdehnung  ist  die  grösste  Breite. 
Das  Postament  ist  unten  und  oben  offen; 
die  Platte,  an  welcher  die  Figur  befestigt 
war,  muss  also  in  den  Postamentrand  ein- 
geschoben worden  sein.  —  Die  äussere 
Oberfläche  hat  einen  silberglänzenden 
Überzug,  der  vermutlich  aus  silberhaltigem 
Zinn  besteht.  Auf  zwei  neben  einander 
liegenden  Seiten  des  Postamentes  befin- 
det sich  eine  Inschrift,  deren  Zeilen  über 
die  zwei  Seiten  weglaufen: 


C 


X 


1NH      DD 


W 


mzm  RsiciA 


$$m 


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—     115    — 


—    116    - 


Die  Buchstaben  sind  sehr  roh  einge- 
schnitten, die  Zeilen  laufen  nicht  in  einer 
Geraden  hin.  Der  Anfertiger  hat  zunächst 
die  Buchstaben  vorpunktiert,  anfänglich 
aber  den  Raum  anders  verteilt,  denn  unter 
Zeile  3  sieht  man  deutlich  die  einpunk- 
tierten  Buchstaben  GNVM  ]  M,  welche 
offenbar  Reste  der  später  in  der  2.  Zeile 
untergebrachten  Worte  Signum  Mercuri  sind. 
Andere  Vorpunktierungen,  wie  am  Ende 
von  Zeile  2  V  unter  V,  oder  in  Zeile  3 
eine  Hasta  neben  dem  ersten  T  werden 
als  Vor\)unktierung  der  Inschrift  in  ihrer 
jetzigen  Fassung  anzusehen  sein. 

Die  Form  E  für  F  in  fratribus  findet  sich 
häufig  auf  rheinischen,  namentlich  spätzeit- 
lichen Inschriften.  Das  Gentile  ist  eine 
Weiterbildung  aus  dem  in  Gallien  häufigen 
Namen  Tetricus. 

Die  Inschrift  besagt:  Zu  Ehren  des 
kaiserlichen  Hauses.  Das  Bildnis  des  Mer- 
cur  schenkt  Tetricianius  Serotinus  seinen 
Brüdern. 

Das  Postament  wird  etwa  dem  Ausgang 
des  3.  Jahrh.  angehören.  —  Die  Statuette 
ist  leider  nicht  mit  aufgefunden  Der  65  mm 
hohe  Mercur  aus  Bronze,  welcher  1860 
beim  Bau  der  Kirche  in  Temmels  gefun- 
den und  in  die  Luxemburger  Sammlung 
gekommen  ist  (vgl.  Arendt  in  Publ.  de  la 
soc.  Luxembourg  1859  XV  p.  207),  hat 
selbstverständlich  zu  diesem  Postamente 
keine  Beziehung;  ich  erwähne  dies  nur, 
weil  die  entgegengesetzte  Ansicht  mehrfach 
ausgesprochen  wurde. 


Chronik. 

50-  Geschichte  der  Chatten.  Fragment  einer  Gösch ichte 
des  ehemaligen  Kurfürstentums  Hessen.  Aus 
dem  litterarischen  Nachläse  von  Dr.  Albert 
Duncker.  Herausg.  von  Dr.  Georg  Wolff. 
Kassel,  1888.  178  S.  8«.  (Sonder -Abdruck 
aus  der  Zeitschrift  des  Vereins  für  hessische 
Geschichte  und  Landeskunde.  Neue  Folge. 
Bd.  XIII.) 

Mit  wehmütiger  Empfindung  haben  wir 
die  nachgelassene  Schrift  Dunckers  über 
die  Geschichte  der  Chatten  zur  Hand  ge- 
nommen, die  so  ganz  dazu  angethan  ist, 
den  Schmerz  über  den  frühen  Hingang  des 
verdienten  Forschers  und  liebenswürdigen 
Freundes  wieder  von  neuem  wachzurufen. 
Nur  ein  kleines  Bruchstück   der  Gesamt- 


geschichte von  Hessen,  deren  Bearbeitung 
sich  Duncker  als  Lebensaufgabe  gesetzt, 
hat  der  Unermüdliche  abschliessen  dürfen; 
wie  deutlich  lässt  aber  schon  dieses  Frag- 
ment erkennen,  was  wir  von  D.'s  Hessischer 
Geschichte  zu  erwarten  hatten !  Die  ganze 
Anlage  der  Darstellung  zeigt,  dass  D.  die* 
selbe  nicht  in  erster  Linie  für  den  Forscher, 
sondern  für  die  weiteren  gebildeten  Kreise 
bestimmt  hatte.  Wie  es  ja  nicht  erst  be- 
sonders hervorgehoben  zu  werden  braucht, 
beruht  dieselbe  in  allen  ihren  einzelnen 
Punkten  auf  der  umfassendsten  und  ein- 
dringendsten Kenntnis  des  Quellenmaterials. 
Dem  Leser  aber  wird  nirgends  das  Ein- 
gehen auf  die  zum  Teil  viel  verschlungenen 
und  unwegsamen  Pfade  der  Detailunter- 
suchung zugemutet;  ohne  Beigabe  eines 
gelehrten  Apparates  werden  ihm  die  Er- 
gebnisse der  gerade  in  den  letzten  Jahr- 
zehnten besonders  erfolgreich  fortschrei- 
tenden historischen  und  topographischen 
Forschung  in  markigen  Umrissen  vor  Augen 
geführt.  Der  unter  diesen  Umstanden 
doppelt  verantwortungsvollen  Aufgabe,  nur 
die  wirklich  gesicherten  wissenschaftlichen 
Resultate  seiner  Darstellung  zugrunde  zu 
legen,  ist  Duncker  in  den  weitaus  meisten 
Fällen  durchaus  gerecht  geworden.  So 
zeichnen  sich  namentlich  die  Ausfuhrungen 
über  die  Reste  der  Steinzeit,  über  die 
keltischen  Ansiedelungen,  über  die  vor- 
merovingischen  Grabstätten  und  Befesti- 
gungsanlagen in  Hessen  durch  eine  muster- 
hafte Umsicht  und  Vorsicht  in  der  Beur- 
teilung der  Bedeutung  der  antiquarischen 
Funde  und  der  von  Früheren  geäusserten 
Hypothesen  aus.  Form  und  Gliederunsr 
der  Darstellung  ist  eine  sehr  ansprechende. 
Im  ersten  Kapitel  (S.  4—34)  behandelt  D. 
die  vorgeschichtliche  Zeit,  die  Herrschaft 
der  Kelten,  die  ersten  Berührungen  suebisch- 
chattischer  Stämme  mit  den  Römern.  Der 
Schilderung  des  Landes  und  Volkes  der 
Chatten  zur  Römerzeit  ist  das  zweite  Ka- 
pitel (S.  34—60)  gewidmet.  Am  umfang- 
reichsten ist  die  im  dritten  Kapitel  (S.  60 
bis  153)  gegebene  Darstellung  der  Kämpfe 
der  Chatten  mit  den  Römern  bis  zum  Zer- 
falle des  weströmischen  Reiches  und  dem 
Emporkommen  der  .Franken;  mit  Recht 
wurde  hier  die  Geschichte  der  römischen 

Digitized  by  VjOOv  IC 


—     117    - 

Herrschaft  in  der  Wetterau,  deren  Aufhel- 
lung nicht  zum  wenigsten  den  Forschungen 
Dunckers  und  Wolffs  zu  danken  ist,  mit 
besonderer  Ausführlichkeit  behandelt.  Hin- 
sichtlich der  Geschichte  des  rumischen 
Grenzwalls  in  Deutschland  war  es  für  den 
Referenten  besonders  erfreulich,  seine  Ver- 
mutung (Rom.  Grcnzwall  S.  44),  dass  M. 
Aurelius  ein  li  er  vorragender  Anteil  an  der 
Errichtung  des  Limes  Raeticus  zufallt,  von 
D.  (S.  123)  aufgenommen  zu  sehen;  D.'s 
Gleichsetzung  des  vielbesprochenen  „Muni- 
mentum  Traiani"  mit  der  Rom  er  Stadt  bei 
Heddernheim  (S.  136)  und  seine  Ausfüh- 
rungen über  die  administrative  Gliederung 
der  rumischen  Wetterau  (S.  144  f.)  wird 
man  zum  wenigsten  einen  erheblichen  Grad 
von  Wahrscheinlichkeit  zusprechen  dürfen. 
Am  wenigsten  abgeschlossen  erscheint  das 
der  Darstellung  der  merovingischen  Zeit 
gewidmete  Schlusskapitel  (S  153—173), 
das  der  ursprünglichen  Überschrift  nach 
auch  die  karolingische  Epoche  und  die  Be- 
kehrung der  Hessen  zum  Christentum  um- 
fassen sollte.  Nachdem  das  Kapitel  ein- 
mal gedruckt  vorliegt,  können  wir  nicht 
umhin,  unserem  Widerspruch  gegen  die 
mit  grosser  Bestimmtheit  vorgetragene 
These  von  den  näheren  Beziehungen  der 
Chatten  zu  den  sali  sehen  Franken  —  im 
Gegensatz  zu  den  Ripuariern  —  Aus- 
druck zu  geben.  Das  Ausschlag  gebende 
Argument  für  die  behauptete  ursprüngliche 
Identität  der  Chatten  mit  den  salischen 
Franken  ist  für  Duncker  (S.  155,  169  ff.) 
die  Thatsache  der  Gemeinschaft  des  ältesten 
Volksrechtes  der  Chatten  mit  dem  der  sa- 
lischen Franken;  nun  reichen  aber  die 
Zeugnisse  für  die  Geltung  des  salischen 
Rechtes  auf  hessischem  Boden  nicht  weiter 
als  bis  in  das  9.  Jahrhundert  hinauf  (R. 
Schröder,  die  Franken  und  ihr  Recht. 
Zeitschrift  der  Savigny-Stiftung  für  Rechts- 
geschichte. Bd.  II  German.  Abt.  1881.  S. 
21  f.,  43  f.  Dagegen  Dahn,  Deutsche  Ge- 
schichte I,  2  S.  28  ff.  407),  also  in  eine 
Zeit,  für  welche  der  von  dem  herrschen- 
den fränkischen  Stamme  auf  Hessen  ge- 
übte Eintiuss  von  vornherein  als  ein  sehr 
bedeutender  angenommen  werden  muss. 
Wie  die  Volksrechte  der  Salfranken, 
Baiern,  Burgunder,  Westgothen  unter  sich 


—    118    — 

die  engsten  Beziehungen  und  gegenseitigen 
Entlehnungen  aufzeigen,  so  lässt  sich  spe- 
ziell für  die  Lex  Ripuaria  eine  weitgehende 
Abhängigkeit  von  der  Lex  Salica,  für  die 
Lex  Angliorum  et  Werinorum  eine  durch- 
gehende Anlehnung  an  die  Lex  Ripuaria 
nachweisen  (vgl.  H.  Brunncr,  Deutsche 
Rechtsgeschichte  S.  292  ff.);  man  wird 
aber  doch  schwerlich  aus  der  Verwandt- 
schaft dieser  Volksrechte  einen  Schluss 
auf  die  ursprüngliche  Stammverwandtschaft 
der  betreffenden  Völker  ziehen  wollen.  So 
wird  denn  auch  die  Reception  des  sal- 
fränkischen  Rechtes  in  Hessen  in  der  spä- 
teren merovingischen  Zeit  weder  aus  der 
Unstetigkeit  der  Sitze  der  Chatten  (Duncker 
S.  169)  —  welcher  deutsche  Stamm  wäre 
denn  sesshafter  gewesen?  —  noch  aus  deren 
Verwandtschaft  mit  den  seit  langen  Jahr- 
hunderten aus  der  hessischen  Heimat  aus- 
gewanderten Batavern  und  Chattuariern  zu 
erklären  sein,  sondern  aus  dem  Abhängig- 
keitsverhältnis, in  welches  die  Hessen  zu 
dem  fränkischen  Reiche  getreten  waren. 
Wir  werden  darum  auch  die  Spuren  der 
Geltung  der  Lex  Salica  im  Mosel-,  Mittel- 
rhein- und  Maingebiet  und  die  in  das 
Thüringcrland  tief  eindringende  fränkische 
Kolonisation  keineswegs  mit  Schröder 
(a.  a.  0.  S.  23  ff.)  und  Duncker  (S.  165  f.) 
ausschliesslich  oder  auch  nur  vorwiegend 
auf  eine  Massenauswanderung  der  Chatten 
zurückführen  dürfen;  die  Führung  wird 
auch  hier  den  eigentlichen  Franken,  Saliern 
und  Ripuariern,  zugefallen  sein,  wenn  auch 
nicht  geleugnet  werden  soll,  dass  die  Chat- 
ten an  dieser  Kolonisationsbewegung  sich 
lebhaft  beteiligt  haben.  Umfang  und  Gren- 
zen der  chattischen  Kolonisation  werden 
sich  aber  aus  verschiedenen  Gründen  schwer- 
lich allein  mit  Hülfe  der  Ortsnamen-For- 
schung feststellen  lassen;  unterstützend 
wird  hier  die  Dialektforschung  einzutreten 
haben,  auf  deren  Heranziehung  bei  aller 
berechtigten  Zurückhaltung  gegenüber  vor- 
schnell gezogenen  Schlüssen  der  einschlagen- 
den sprachgeschichtlichen  Untersuchungen 
doch  nicht  ganz  verzichtet  werden  durfte. 
Die  nach  Mitteilung  des  Herausgebers  dem 
Manuskripte  des  Schlusskapitels  beigesetz- 
ten Bleistift-Notizen  Dunckers  lassen  ver- 
muten, dass  der  Verfasser,  wäre  ihm  dio 
y  y  3 


—    119    — 

Vollendung  seines  Werkes  beschieden  ge- 
wesen, doch  noch  die  für  den  gedruckten 
Text  massgebenden  Aufstellungen  Schröders 
über  das  Verhältnis  der  Chatten  zu  den 
Franken  eingeschränkt  und  mit  den  gegen- 
teiligen, zum  Teil  sehr  berechtigten,  Auf- 
fassungen Müllenhoffs  und  Dahns  auszu- 
gleichen versucht  haben  würde.  Dem  Her- 
ausgeber schulden  wir  für  die  Veröffent- 
lichung der  wertvollen  Gabe  grossen  Dank. 
Während  der  Text  des  Dunckerschen  Ma- 
nuskriptes von  Wolff  mit  allem  Rechte  im 
Wesentlichen  unverändert  wiedergegeben 
worden  ist,  bringen  die  von  W.  beigegebe- 
nen Anmerkungen  eine  reiche  Auslese  aus 
den  neuesten  archäologischen  Erkundun- 
gen, die  wir  meist  den  erfolgreichen  Aus- 
grabungen des  Hanauer  historischen  Ver- 
eins verdanken;  die  Geschichte  der  römi- 
schen Wettcrau  ist  durch  sie  vielfach  in 
neues  Licht  gesetzt  worden. 

Giessen.  II  er  man  Haupt. 


Miscellanea. 

51.  Zu  Korr.  VIII,  28  u.  29.  Nr.  28  wird 
Inspection  der  4  Seiten'  wohl  die  Mög- 
lichkeit ergeben ')  zu  verbinden  (wie  man 
für  den  Stilus  verlangt) :  dieta  fdix,  scribe 
fdievar  (dem  uterefdix  nachgebildet  und  wie 
z.  B.  Pelagonius  im  Anfang  seiner  med. 
vetcrinaria  den  Adressaten  bittet :  ut  liben- 
ter  suseipias,  libentius  legas). 

Nr.  29  wirklich  so  ?  Die  Grabtafel  zur 
Spieltafel  gemacht,  und  nicht  umgekehrt? 
Ist  der  Schriftcharakter  dafür  stringenter 
Beweis,  da  die  Tabulae  lusoriae  doch  ge- 
legentlich nachlässige,  fast  cursive  Züge 
haben  ? 2)  Ich  kenne  kein  späteres,  sicheres 
Zeugnis  für  dies  genus  (6  Worte  ä  6  Buch- 
staben) als  die  poetae  scholastici  der  AL 
495  —  506  Riese.  Merkwürdig ,  wie  bei 
I>PERI,  da  mp  ligiert  ward  und  nur 
einen  Buchstaben  repräsentierte,  der  Punkt 
den  6.  Buchstaben  vertritt,  ohne  dass  man 
wagte  imperü  einzuführen.  Schwerlich 
ist  die  'Rückseite*  jünger   als   die  Zeiten 

1)  Hr.  Prof.  Riese  bejaht  dies.    [D.  Red.] 

2)  Ich  hatte  bis  jetzt  noch  nicht  Gelegenheit 
die  Tafel  zu  sehen;  die  Richtigkeit  der  Ver- 
mutung erscheint  aber  so  zweifellos,  dass  ich  sie 
schon  jetzt  mitteile;  später  hoffe  ich  ein  Clichö 
der  Inschrift  nachfolgen  lassen  zu  können.     [Hr.] 


—    120    — 

Salvian's,   auch   wegen  des  Wappenwortes 
virtm  imperi. 

Bonn,  13.  März.  Buche ler. 

Zu  Korr.  VIII,  35.  [Römische  Inschrift  aus  5; 
Heidelberg  aus  dem  J.  225].  Zangemeisters 
Erklärung  der  merkwürdigen  Inschrift  hat 
ihm  seihst  nicht  genügt  und  wird  auch 
Andere  nicht  befriedigen.  Sollte  sie  nicht 
vielmehr  ungefähr  in  folgender  Weise  zu 
lesen  sein? 

H]o$tiariu(s)    S[te]llatinian[u(s)] ,    quem 

QVEIV//VS  co(n)s(ularis)  pro  sua  Irni- 

voientia     et    su[l]licüudin[e]  prof>(arit). 

i(tem)   conimüüon[es]   Germati[ici?]  »«- 

m(eri)  fec(erunt) 

Dass  zu  Anfang  ein  auf  u  oder  us  aus- 
gehender Personenname  im  Nominativ  ge- 
standen hat,  halte  ich  für  ebenso  sicher 
wie  es  nicht  möglich  erscheint  denselben 
in  einwandfreier  Weise  herzustellen:  was 
ich  Eingesetzt  habe,  soll  nur  ungefähr  die 
Richtung  geben.  Unbedenklich  ist  meines 
Erachtens,  dass  das  Wohlwollen  des  Feld- 
herrn für  seine  Mannschaften  wie  auch 
die  Fürsorge  für  dieselben  bei  Gelegenheit 
des  Eintritts  eines  Rekruten  hervorgehoben 
wird.  Dagegen  ist  i(tem)  ein  Notbehelf 
und  vielleicht  das  Zeichen  verhauen  für 
"E  oder  dieses  aus  I  durch  Farbe  herge- 
stellt. Die  Bezeichnung  Germanicus  numerus 
=  numerus  ad  exercüum  Germanicum  j*r- 
tinens  ist  nicht  die  solenne;  aber  in  einer 
Inschrift,  die  offenbar  nicht  von  einem  j 
technisch  gebildeten  Concipienten  herrührt,  i 
sondern  von  einem  der  Soldaten  selbst  J 
aufgesetzt  ist,  lässt  es  sich  ertragen. 

Mommsen. 

Eine  deutsche  Übersetzung  der  Bopparderfl 
Übereinkunft  vom   J.  1291.     Mitgeteilt  ion 
Geh.  Justizrat  Prof.  Dr.  Loersch  in  Bonn. 

Von  der  für  die  Verfassungsgeschichte 
von  Boppard  so  wichtigen  Übereinkunft, 
welche  zwischen  Dienstmannen  und  Schöffen  j 
am  23.  August  1291  abgeschlossen  wurde 
und  nach  dem  Original  von  Günther,  Codex 
diplomaticus  Rheno  -  Mosellanus  H,  480, 
Nr.  339  veröffentlicht  ist  (vgl.  Goerz,  Mit- 
telrheinischc  Regesten  IV,  Nr.  1931),  hat 
sich  bei  Gelegenheit  der  Durchforschunir 
des  Koblenzer  Staatsarchivs  für  die  Aus- 
gabe der  Rheinischen  Weistümer  eine  alte, 
o 


—     121 


—    122    — 


vielleicht  sogar  gleichzeitige  deutsche  Über- 
setzung gefunden.  Sie  ist  von  einer  Hand 
.  aus  dem  Anfang  des  15.  Jahrhunderts  ein- 
getragen in  die  Handschrift  Msc.  CHI  a,  62, 
Nr.  35.  Diesem  Eintrag  liegt,  wie  dessen 
Schluss  zeigt,  eine  Abschrift  zu  Grunde, 
welche  am  16.  Juli  1331  unter  den  Siegeln 
der  ßopparder  Stiftsherren  Siegfried  und 
Radolf  ausgefertigt  worden  ist.  Die  Über- 
setzung giebt  eine  sehr  ungelenke,  zum 
grössten  Teil  geradezu  wörtliche  Umschrei- 
bung des  lateinischen  Textes,  ist  jedoch 
für  dessen  Erklärung,  we£en  der  Ver- 
deutschung der  auf  das  Gerichtswesen  uncl 
das  Verfahren  bezüglichen  Ausdrücke  aber 
überhaupt  von  Wert.  Der  Abdruck  an 
dieser  Stelle  dürfte  deshalb  gerechtfertigt 
erscheinen. 

Reichte    der   dienstmanne   und 
scheffen  von  Boparden  under  sich. 

In  goitz  namen  amen.  Umb  dat  nyt 
der  dede,  die  nu  levent,  die  wirdich  sint 
gedechtnissc  der  nachcomenden,  mit  ver- 
gessenheid  oder  unwissenheid  hemamals 
werden  vernychtet,  tzemet  und  ist  nütze, 
die  mit  vestenungen,  sigelen  und  schrichts 
und  auch  levendigen  tauge  tzü  verewigen. 
Hervan  ist,  daz  wir  Conrait  schulteis, 
dienstmanne  und  scheffen  der  stat  Bopar- 
den kunt  willen  sijn  allen  luyden,  daz  wir 
haben  üb  er  d  ragen  allesament  in  eyn,  nyt 
zu  intzesetzen  nftwe  reichte  sunder  zu  ver- 
nuwen  die  alden,  die  bis  her  zu  by  uns 
waren  und  vort  duren  sullen  in  tzukomen- 
den,  daz  alle  reichte,  die  nach  urtel  uyfz- 
gefordert  werdent  for  dem  gerichte,  die 
dycnstmanne  solen  sagen  und  urtel  geven 
mit  den  scheffen,  und  des  gelychs  die 
schenen  eync  mit  den  dienstmannen,  und 
nmb  dat  geyn  gebrech  des  gerichts  werde 
gehabt,  die  gene  gehabten  mach,  solent 
urtel  sagen,  der1  andere  gebreste  und  abe- 
sijn  nyt  daran  hindernde.  Vort  als  der 
schulteis  daz  gerichte  erfolgent,  also  ab 
man1)  scholt  oder  cynche  gude  ymands 
vor  dem  gerichte  ubermitz  urdele  tzu  wer- 
dent gerichtet,  die  dienstmanne,  die  mit 
yme  zft  richtene  gayn  wnlden,  gelychen  deil 
solen  entfangen   mit  den  scheffen,   und  as 

1)  Ansatz  zu  andorcr  Wendung  der  Über- 
setzung; lat. :  cum  debita  vel  aliqna  bona  alieni  . .. 
adiudicabuutur. 


urdele  geheisschet  werdent,  so  sal  der 
schulteis  die  dyenstmanne  manen  mit  der 
hulden,  die  sij  gedain  haint,  und  die  scheffen 
mit  yren  eyden.  Dar  enboyven  as  gebrest 
scheffen  eynes  oder  mee  were,  eyn  ander 
off  andern  oyvermitz  die  dienstmanne  und 
scheffen  eynd rechtlichen  solen  werden  ge- 
koren, also  dat  die  andern  off  ander  zu 
der  kure  nyt  vortvaren  solen.  In  den 
princi palen  und  hogesten  richtlichen  dagen, 
die  gemeynliche  wissenthafte  ding  nennet, 
ob  eynich  übergriff  oder  braiche,  so  der 
gemeynte  so  des  rychs  were,  die  dynst- 
manne  mit  den  scheffen  ind  die  scheffen 
mit  den  dienstmannen  solen  daz  wroigen, 
daz  zftge8atzt,  daz  an  den  urtel en  zegeven 
steden  und  durffern,  die  yre  reichte  by 
uns  heisschent  und  von  aldem  reichte 
heisschen  sullent,  tzüsamen  gerouffen  so 
die  dienstmanne  so  scheffen  solent  züsamen 
urdel  geben,  noch  eyne  partye  sunder  die 
andere  geyn  urdel  geben  mag  oder  sal. 
Und  ob  ortete  ubermitz  dienstmanne  und 
scheffen8)  eyndreichtlichen  gesprochen  wur- 
den, den  ist  zu  tzestainde,  sunder  ob  ymand 
dar  entgen  comen  wulde  oder  widerrouffen, 
as  zu  reichte  daz  yme  dünken  wirdt  Stade 
zu  dftne,  der  mach  sich  berouffen.  Von 
alder  gewoynden  ist  auch  gesetzet,  daz 
tzwene  vomme  getzale  der  dienstmanne 
tzwene  slussele  zu  dem  gemeynen  sigele 
der  stat  von  Boparden  tzubehorende  und 
eynre  vomme  getzale  der  scheffen  den 
dritten  getruwelichc  sullen  verwaren.  Vortan 
saissen  und  setzen  wir,  und  daz  auch  was 
von  alders,  daz,  so  wanne  der  rait  oder 
petsonen  zürne  raide  zu  Boparden  behorende 
geviele  gekoren  ze  werden,  tzwa  partijen 
vomme  getzale  der  rittcr  und  dienstmanne 
und  die  dritte  vomme  getzale  der  burger 
und  scheffen  sullen  genomen  werden.  Vort 
so  ordineren  wir,  daz  auch  wider  daz  aide 
reicht  nyt  enlüdet,  daz  so  wer  gekoren 
wirdt  zu  scheffen  soi  geben  den  dynstman- 
nen  und  scheffen  eyn  wirdschaff  off  con- 
rcit3),  die  dar  mit  sijn  wollent  oder  co- 
men. über  wilche  uberconunge  und  ordi- 
nancien  wir  hau  dftn  werden  tzwey  par 
brieve  eynes  heltnisses,  ychlicher  partijen 

2)  und  sehe  f Ten  in  der  Vorlage  zweimal. 

3)  S.   Lexer,    Mhd.    Handwörterbuch   I,   1779 
unter  kunreiz. 


-    I2ä 


-    124    — 


eynen,  und  ychlich  besigelt  werden  mit 
gemeynen  sigele  der  stat  von  Boparden 
eyne  mit  sigelcn  der  erbarn  manne  cano- 
niche  der  kirchen  von  Boparden,  daz  zit 
beden  ychlicher  partijen  desen  entgen wor- 
digen ordinancicn  und  oyverkomcns  ist 
angehenket.  Und  wir  canoniche  der  vor- 
genanten kirchen  zu  Boparden,  zu  beden 
so  der  dienstmanne  so  der  scheffen,  betzft- 
gen  uns  zu  meirren  vesteniclieit  aller  vor- 
geschrieben, die  eweclichen  duren  sullent 
unwiderroufflichcn,  unser  kirchen  sigel  de- 
sem  entgen  wordigen  angehenket.  Gegeben 
und  geschiet  in  den  jaren  ucss  herrcn 
dusend  tzwey  hundert  eyn  und  nüntzich, 
uff  avent  sent  Bartholomeis  apostolen,  ent- 
genwordich  vil  geloiffsamer  luyde.  Dese 
copie  ist  gegeben  under  sigelen  der  vur- 
sichtigen  manne  hern  Syfrids  und  Radolfs, 
canoniche  der  kirchen  von  Boparden,  in 
den  jaren  unss  herren  duysent  CCCXXXI, 
des  neisten  dages  scheydunge  der  heyliger 
apostolen. 


Vereinsnachrichten 

unter  Redaction  der  Vereinsvorstände. 
54.  DUrkheim.  Altertum 8 verein.  9.  März. 
Das  Museum  des  Vereins  hat  letzter  Zeit 
abermals  mehrere  Geschenke  erhalten.  Se. 
Erl.  Karl  Emich  Graf  von  Leiningen- 
Westerburg,  kgl.  Brigade  -  Adjutant  zu 
Breslau,  der  stete  Gönner  unseres  Ver- 
eins, sandte  vier  prächtige  Photographieen 
in  Cabinetformat,  darstellend:  1)  ein  Lei- 
ningen- Westerburgisches  Alliance- Wappen, 
2)  das  Portal  des  Leiningen'schen  Schlosses 
zu  Grünstadt,  3)  und  4)  Ansichten  der 
Emichsburg  zu  Kleinbockenheim,  ausser- 
dem 5)  sein  nach  der  Handschrift  Manesse 
komponiertes  Buchzeichen.  —  Herr  Albert 
Lob  zu  Ungstein  schenkte  ein  am  Fusse 
des  Spiel berges  mit  Holzkohlen  und  Tier- 
knochen gefundenes  Hirschgeweih,  her- 
rührend von  einem  Achtender.  Diese  Reste 
von  einer  vorhistorischen  Höhlen -Wohn- 
stätte lagen  2,20  m  tief  im  roten  Lehm. 
—  Herr  Gutzbesitzer  Karl  Schaefer 
schenkte  ein  sehr  altes  Sesel  =  Wingerts- 
messer,  gefunden  1  m  tief  im  Geröll  des 
oberen  Spielbcrgs.  Es  ist  nach  seinem 
Typus  römischen  Ursprungs.    Bekanntlich 


geht  das  Sesel  =  secuta  auf  die  Römer 
zurück.  —  Herr  Georg  Bär,  Winzer  zu 
Ungstein,  schenkte  zwei  auf  dem  Weil- 
berge, der  Stelle  einer  römischen  Ansiede- 
lung, jüngst  gefundene  Römermünzen.  Eine 
rührt  von  Caesar  Augustus  (Octavianns) 
f  14  n.  Chr.,  eine  von  Kaiser  Valens 
(f  378  n.  Chr.)  her.  Erstere  trägt  auf 
dem  Avers  die  Umschrift:  CAESAR  AVG 
TRBVNIC  POTEST,  auf  dem  Revers: 
(L  naerius)  SVRDINVS  •  ÜI  •  VIR  (a.  a.  a. 
/.  /.  SC.  (Cohen  I*  470)  —  Die  beiden 
Münzen  geben  kurz  und  gut  die  Dauer 
der  vi  IIa  rustica  an.  —  Den  freundlichen 
Gebern  spricht  hiermit  der  Vereinsvorstand 
geziemenden  Dank  aus. 

In  der  Generalversammlung  des  Ver-55. 
eins  am  16.  März  erstattete  der  Vorstand 
Bericht  über  das  verflossene  Vereinsjahr. 
Darnach  hat  sich  das  Museum  um  ca. 
180  Nummern  vermehrt  und  umfasst  z.  Z. 
ca.  3000  Nummern.  Die  Neuerwerbungen 
begreifen  ausser  speziell  Dürkheimer  Alt- 
sachen römische  Gegenstande  aus  der 
Gemmingschen  Sammlung,  23  Wappen  des 
Hauses  Leiningen,  die  Eisenbarren  von 
Weisenheim  a/Berg,  den  Dürkheimer  Drei- 
fuss  in  Abguss  u.  s.  w.  in  sich.  Aach 
wurden  auf  der  letzten  Münchener  Ge- 
werbeaasstellung mehrere  Kopieen  wert- 
voller romanischer  Kunstdarstellungen,  z.  B. 
der  bekannte  Becher  von  Köln,  erworben. 
Das  Lapidarium  ward  vermehrt  um  sechs 
zu  Seebach  gefundene  wohlerhaltene  Kapi- 
tale aus  der  romanischen  Übergangszeit, 
ferner  einen  Wappenstein  aus  der  Renais- 
sancezeit von  Wachenheim  n.  A.  Auch  die 
Bibliothek  wurde  mit  Werken  vonMommsen, 
Näher,  Cochet,  J.  G.  Lehmann  n.  A.  ver- 
mehrt. Die  Einnahmen  beliefen  sich  für 
1888  auf  755  M.,  die  Ausgaben  auf  530  M., 
so  dass  ein  Überschuss  von  225  M.  vor- 
handen ist.  Für  das  neue  Jahr  beschloss 
die  Vorsammlung  ihr  Hauptaugenmerk  auf 
dreierlei  zu  richten.  Erstens  soll  ein  Teil 
der  Einnahmen  auf  Ausgrabungen  auf  der 
Limburg  verwendet  werden,  und  zwar  auf 
Freilegung  der  Königsgruft  der  Salier, 
welche  sich  südlich  vom  Kryptaeingang 
unterhalb  der  Vierung  befand.  Auch  die 
Keller  sollen  aufgeräumt  werden.  Zweitens 
soll  für  die  Steindenkmäler  des  Vereins 
o 


—    125    — 

auf  der  Limburg  oder  zu  Serbach  ein 
Schutzdach  beschafft  werden.  Drittens 
sollen  die  römischen  Inschriften  auf  dem 
Bruüholdis8tuhle  des  weiteren  untersucht 
werden.  Der  Vorsitzende  sagte  zum  Schluss 
der  Stadt  und  dem  Kanton  Dürkheim 
besten  Dank  für  die  jährliche  materielle 
Unterstützung.  In  den  Ausschuss  wurden 
gewählt  die  Herren  Bürgermeister  Tartter, 
Reallehrer  Griebel,  Dr.  Theodor  Mehlis. 
Letzterer  übernahm  das  Amt  eines  Schrift- 
führers. Mit  der  Aufsuchung  der  Salier- 
gruft auf  der  Limburg  wird  nach  erteilter 
Genehmigung  von  Seiten  der  Stadt  Dürk- 
heim in  nächster  Zeit  begonnen. 

56.  Frankfurt  a.  M.  Verein  für  Qeschichte 
und  Altertumskunde.  Am  11.  März 
sprach  Herr  Prof.  Dr.  V.  Valentin  über 
den  im  Jahre  1781  in  Frankfurt  entstan- 
denen „Plan  einer  in  der  Kayserlichen  und 
Freyen  Reichs-Stadt  Franckfurt  zu  errich- 
tenden Akademie  der  freyen,  schö- 
nen bildenden  Künste  undnüzlichen 
Wissenschaften",  welcher,  in  den  Krei- 
sen der  hiesigen  Maler-  und  Zeichner- 
Akademie  (vgl.  des  Redners  Buch:  Über 
Kunst,  Künstler  und  Kunstwerke  S.  133  ff.) 
entstanden,  eine  Erweiterung  derselben  auf 
alle  künstlerischen  und  wissenschaftlichen 
Gebiete  unter  Berücksichtigung  der  Er- 
fordernisse des  praktischen  Lebens  be- 
zweckte, aber  vom  Rate  damals,  weil  zu 
weitgehend,  abgelehnt  wurde.  Dieser  für 
die  geistigen  Bestrebungen  seiner  Zeit 
höchst  charakteristische  Plan  wird  im 
nächsten  Bande  des  „Archivs  für  Frank- 
furts Geschichte  und  Kunst"  zum  Abdruck 
kommen.  —  Darauf  machte  Herr  0.  Don- 
ner-von  Richter  Mitteilungen  über  den 
Meister  Johann,  Maler  von  Bamberg, 
oder  Meister  Johann,  Schilder  von  Babin- 
berg,  wie  er  sich  selbst  in  einer  Urkunde 
von  1382  nennt  (vgl.  Böhmer,  Cod.  Dipl. 
Moenofr.  S.  759).  In  dieser  Urkunde  quit- 
tiert er  den  Stifts berren  des  Bartholomäus- 
Stiftes  für  800  fl.  (u.  8  fl.  „vor  ein  paar 
claider")  seine  Bezahlung  für  die  Gemälde- 
tafeln, welche  er  für  den  Hochaltar  in 
dem  neuen,  vergrösserten  Chore  der  alten 
Salvatorkirche,  nun  St  Bartolomäuskirche 
oder  Dom  genannt,  gemalt  hatte.  Der  Vor- 
tragende zeigt  die  einzig  erhaltenen  Ab- 


—    126    — 

bildungen  dieses  Altars,  dem  Diarium  der 
Krönung  des  Kaisers  Mathias  entnommen, 
vor  und  begründet  seine  Ansicht,  dass 
diese  Allbildungen,  obgleich  in  der  Zeich- 
nungsweise des  17.  Jahrhunderts  über- 
tragen, dennoch  in  der  Hauptsache  die 
Disposition  des  Altars  und  der  Figuren 
der  Gemälde  treu  wiedergeben. 

In  der  Sitzung  vom  25.  März  sprach  57. 
Herr  Dr.  J.  Kracauer  über  eine  dem 
Oberstlieutenant  Immler  aufgetragene  kai- 
serliche Kommission  gegen  Frank- 
furt während  des  dreissigjährigen 
Krieges.  Immler,  ein  Abenteuerer  der 
schlimmsten  Gattung,  welcher  sich  bereits 
in  Gelnhausen  durch  schamlose  Erpres- 
sungen bereichert  hatte,  wies  Frankfurt 
1640  ein  Schreiben  Kaiser  Ferdinands  III 
vor,  in  dem  dieser  der  Stadt  für  ihre 
schwedenfreundliche  Haltung  bittere  Vor- 
würfe machte  und  Immler  beauftragte, 
gegen  alle  diejenigen,  welche  den  Feinden 
Vorschub  geleistet  hätten,  Untersuchung 
anzustellen.  Ausserdem  bemerkte  Immler, 
dass  er  von  der  Judenschaft  30000  Thlr. 
einzuziehen  habe  als  Beitrag  zu  den  Kriegs- 
kosten Ehe  der  Rat  ernstlich  auf  das 
Gesuch  Immlcrs  Rücksicht  nahm,  zog  er 
bei  seinen  Vertretern  auf  dem  Reichstag 
zu  Regensburg  Erkundigungen  über  ihn 
ein.  Sic  rieten,  die  Forderung  abzuweisen, 
da  die  Hofkammer  von  dieser  kaiserlichen 
Kommission  gar  nichts  wisse.  Inzwischen 
lebte  Immler  mit  einem  Gefolge  von  16 
Personen  in  Saus  und  Braus  auf  Borg  in 
Frankfurt,  bis  der  Kaiser,  durch  mehrere 
Eingaben  des  Rates  bestimmt,  Befehl  gab, 
die  Kommission  niederzuschlagen.  Am 
23.  Dezember  erhielt  Immler  davon  Kennt- 
nis, doch  räumte  er  so  leicht  nicht  das 
Feld.  Er  verlangte  ein  vom  Kaiser  selbst 
unterzeichnetes  Abberufungsschreiben.  Als 
dieses  ankam,  erklärte  er  es  als  unter- 
schoben, doch  wolle  er  abziehen,  wenn  der 
Rat  die  Judenschaft  zur  Zahlung  von 
4000  Thlr.  anhalte.  Dieser  ging  darauf 
nicht  ein.  Inzwischen  hatten  Immlers 
Gläubiger  Schuldarrest  über  ihn  verhängen 
lassen  Er  Hess  sich  aber  nicht  einschüch- 
ternt  sondern  überreichte  am  11.  Februar 
dem  Rat  ein  neues  Schreiben  des  Kaisers, 
das  ihn  mit  einer  zweiten  Kommission 
gegen  die  Stadt  betraute,  und  zwar  wegen 


—    127    — 


128    — 


angeblicher  Begünstigung  französischer 
Geldlieferungen  an  die  Schweden.  Der 
Rat  erklärte,  nichts  davon  zu  wissen;  um 
jedoch  Immler  los  zu  werden,  hob  er  dessen 
Schuldhaft  auf.  Dieser  weigerte  sich  aber, 
die  Stadt  zu  verlassen,  bis  er  von  den  Juden 
Geld  erhalten  hätte.  Welchen  Ausgang  die 
Sache  nahm,  ist  aus  den  vorhandenen  Akten 
nicht  zu  entnehmen;  doch  hat  Immler,  der 
seine  Forderungen    immer    mehr    herab- 

59.  Metz.  Gesellschaft  für  lothring- 
ische Geschichte  u.  Altertumskunde. 
Sitzung  vom  3.  April. 

Anwesend  gegen  40  Mitglieder.  Auf 
Vorschlag  des  Präsidenten  wird  Herr  Ka- 
nonikus Straub  in  Strassburg  einstimmig 
zum  Ehrenmitglied  gewählt. 

Herr  Pfarrer  Vion  spricht  sur  Pancien- 
netc*  du  patois  messin  et  sur  Pusage  qui 
en  est  fait  aujourd'hui.  Er  stellt  das  bal- 
dige Erscheinen  seines  glossaire  du  patois 
messin  in  Aussicht.  Das  ausserordentliche 
Interesse,  welches  der  Vortrag  hervorge- 
rufen hat,  bekundet  die  lebhafte  Debatte, 
welche  sich  daran  knüpft. 

Herr  Dr.  Hoffmann  spricht  über  die 
Mertener  Säule.  Er  sieht  in  ihr  ein  Sieges- 
denkmal, das  vom  siegreichen  im  Winter- 
lager zwischen  Metz  und  Trier  kampieren- 
den Heere  dem  Kaiser  Maximian  für  die 
Niederwerfung  des  gallischen  Bauernkrieges 
um  das  Jahr  286  errichtet  worden  ist. 
Für  die  Figur  hat  eine  Gruppe  der  per- 
gamenischen  Gigantomachie  dem  Künstler 
als  Vorbild  vorgeschwebt. 

Herr  Stadtbibliothekar  Alfeldt  zeigt 
eine  Ofenplatte  mit  Wappen  und  Namen 
des  Abtes  Hellot  von  S.  Symphorien  von 
1619  und  teilt  hierbei  die  Lebensgeschichte 
des  Abtes  mit. 

Herr  Pfarrer  Paulus  legt  Ofenkacheln 
des  chäteau  Brehain  vor,  die  aus  dem  15. 
Jahrhundert  stammen;  ebenso  zeigt  er  eine 
Goldmünze  Philipp  II  von  Spanien,  die  bei 
Secourt  gefunden  ist. 


Die  Herren  Alfeldt  und  Paulus  über- 
weisen die  vorgelegten  Funde  der  histori- 
schen Gesellschaft. 


stimmte,  offenbar  weder  von  der  Stadt  noch 
von  der  Judenschaft  das  Geringste  erhalten. 

Am  8.  April  sprach  Herr  F.  Kofi  er  58. 
aus  Darmstadt  über  die  römischen  Be- 
festigungen zwischen  Neckar  und  Main 
oder  die  sogen.  Mümlinglinie  nach 
eigenen  Aufnahmen.  Für  diesen  interes- 
santen Vortrag  können  wir  jetzt  auf  den 
Aufsatz  des  Redners  im  ersten  Hefte  der 
Westd.  Zeitschr.  1889  verweisen. 

Metz.    Sociäte*  d'histoire  et  d'ar-59. 
chäologie    lorraine.   —   Seance  du  3 
Avril 

Sont  pre*sents  environ  quarante  membres. 
Sur  la  proposition  qui  en  est  faite  par  le 
President,  M.  l'abbe  Straub,  chanoine  de  la 
cathe'drale  de  Strasbourg,  est  nomine,  a 
l'unanimitd,  membre  honoraire  de  la  Society 

M.  le  eure*  Vion  parle  sur  Tanciennete 
du  patois  messin  et  sur  Pusage  qui  en  est 
fait  aujourd'hui.  II  laisse  esperer  que  son 
Glossaire  du  patois  messin  pourra  etre 
prochainement  imprime\  Une  vive  discus- 
sion  s'engage  ä  la  suite  de  cet  expose 
et  prouve  combien  il  a  interesse*  la  Societe. 

M.  le  docteur  Hoffmann  entretient 
ensuite  l'assemblee  de  la  colonne  de  Her- 
ten. II  y  voit  un  monument  erige,  par 
les  troupes  victorieuses  qui  hivernaient  entre 
Metz  et  Treves,  en  memoire  de  la  victoire 
remportöe  par  l'empereur  Maximien  en 
Tan  286  sur  les  paysans  gaulois  revoltes.  Le 
statuaire  a  puisä  ses  inspirations,  en  ce  qui 
concerne  les  scenes  reprlsentäes,  dans  un 
groupe  de  la  gigantomachie  pergamenienne. 

M.  Alfeld,  bibliothtScaire  de  la  Ville,  pro- 
duit  une  taque  de  chemine'e  portant  un  ecus- 
son  armorie,  le  nom  de  Hollot,  abbe  deSaint- 
Symphorien,  et  la  date  de  1619,  et  fait,  a 
cette  occacioo,   la  biographie   dudit  abbti. 

M.  le  eure*  Paulus  fait  voir  des  carreaux 
de  fourneau  provenant  du  chäteau  de 
Brehain  et  remontant  au  XV«  siecle.  II 
fait  de  meme  passer  sous  les  yeux  de  la 
societe  une  piece  de  monnaie  en  or  a 
Peftigie  de  Philippe  II,  roi  d'Espague,  qui 
fut  trouväe  pres  de  Secourt. 

La  Societe  re^oit  en  don,  de  MM. 
Alfeldt  et  Paulus,  les  antiques  dont  il 
s'agit  plus  haut,     r^ 

s  ^dby  Google 


FR   LINTZ'SCHE  BUOHDRUOKERCI  IN  TRIER 


Rediglrt 
▼<m  Dr.  Haftner  In  Trltr 

und 
Professor  Dr.  Lanprocht 
In 


der 


Verlag 

der 

FR.  LINTZ'tchen 

Buchhandlung 

in  Trier. 


Westdeutschen  Zeitschrift  für  Geschichte  und  Kunst, 

«gleich  Organ  der  historisch-antiquarischen  Vereine  in  Backnang,  Birkenfeld,  Dfirk- 
lein,  Düsseldorf,  Frankfurt  a.  IL,  Karlsruhe,  Maine,  Mannheim,  Metz,  Neuss,  Speyer, 
Strasburg,  Stuttgart  und  Worms,  sowie  des  anthropologischen  Vereins  zu  Stuttgart. 

♦ 

Juni  &  Juli. 


Jahrgang  VIII,  Nr.  6  &  7. 


1889. 


Das  Korrespondensblatt  erscheint  in  einer  Auflage  von  3000  Exemplaren.    Inserate  a  85  Pfg.  für  die 

gespaltene  Zeile  werden  ron  der  Verlagshandlang  und  allen  Inseraten-Bureaus  angenommen,  Beilagen 

nach  Uebereinkunft.  —  Die  Zeitschrift  erscheint  vierteljährlich,  das  Korrespondensblatt  monatlich.  — 

Abcnnementspreis  15  Hark  für  die  Zeitschrift  mit  Korrespondensblatt,  fttr  letsteres  allein  5  Mark. 


Neue  Funde. 

60.      Karlsruhe.   [Grabhügel  bei  Rappenau],  In 

demFreiherrl.  von  Gemmingen'schen  Walde, 
20  Min.  nordwestl.  von  Rappenau,  A.  Sins- 
heim, befinden  sich,  etwa  5  Min.  von  ein- 
ander entfernt,  2  Gruppen  von  Grabhügeln; 
die  eine  „in  den  3  Eichen"  besteht  aus 
5  oder  6  grossen  Hügeln  mit  16 — 18  m 
Dm.,  die  andere  westlichere,  „im  Heiden- 
schlag" aus  16  kleineren  mit  10—16  m 
Dm.,  welche  um  den  grössten  von  allen, 
dessen  Dm.  30  m  misst,  herumgestellt  sind. 
Von  der  ersteren  Gruppe  ist  ein  Hügel 
1834  von  Dekan  Wilhelmi  in  Sinsheim 
untersucht  worden;  1835  grub  er  3  weitere 
kleinere  von  der  2.  Gruppe  aus.  Es  er- 
gaben sich  damals  (s.  Jahresberichte  des 
Sinsheimer  Altertumsvereins  von  Wilhelmi, 
IV.  1834  p.  8  ff.  und  V.  1836  p.  2  ff.),  so 
interessante  Bronzefunde  aus  der  la  Tene- 
Zeit  (dieselben  sind  jetzt  in  der  Gr.  Staats- 
sammlung in  Karlsruhe),  dass  es  angezeigt 
schien,  die  Untersuchung  auf  die  weiteren 
Gräber  auszudehnen,  eine  Arbeit,  welche 
allmählich  in  Gemeinschaft  mit  dem  Mann- 
heimer Altertumsverein  ausgeführt  werden 
soll.  Zunächst  habe  ich  vom  23.-25.  Mai 
d.  J.  den  grössten  Hügel  der  ersten  Gruppe, 
welcher  dem  von  Wilhelmi  untersuchten 
zunächst  liegt,  unterstützt  durch  Mittel  des 
Karlsruher  Altertumsvereins  geöffnet  und  bin 
dabei  zu  einem  unerwarteten  Resultate  ge- 
kommen. Der  Hügel  war  2,70  m  hoch 
mit  einem  Dm.  von  18  m;  dem  festen 
Lehm,  aus  dem  er  gebaut  war  und  der 
die  Arbeit  an  demselben  nicht  wenig  er- 


schwerte, verdankte  er  seine  ungewöhnlich 
unveränderte,  feste  und  ebenmässige  Run- 
dung. Thatsächlich  bestand  er  nur  aus 
Lehm;  einige  wenige  Steinplatten,  welche 
in  verschiedenen  Tiefen,  manchmal  fast 
senkrecht  auf  der  Kante  stehend,  zu  Tage 
traten,  schienen  zufallig  her  eingeworfen, 
ohne  einen  besonderen  Zweck  zu  erfüllen. 
Wenige  kleine  Thonscherbenstückchen  und 
Kohlenspuren  durchsetzten,  wie  gewöhn- 
lich, die  Erde.  Wichtiger  erschien  eine 
grosse,  bis  zu  20  cm  mächtige  Aschen- 
schicht, welche  in  50  cm  Tiefe  von  der 
Mitte  weg  2  m  weit  in  einer  Breite  von 
1 — 1,40  m  sich  hinzog.  Es  war  nur  Asche, 
wenige  Kohle,  keine  verbrannten  Knochen- 
teile, keine  Scherben,  also  wohl  nur  der 
Rest  eines  grossen  vor  Vollendung  des 
Hügels  auf  seinem  Gipfel  angezündeten 
Feuers.  Was  an  Kohle  darunter  war, 
deutete  auf  Laubholz.  60  cm  tiefer  unter 
der  Feuerstelle  fand  sich  ein  grosses  Stück 
von  einem  dünnen  massiven  Bronze-Arm- 
ring von  kreisrundem  Querschnitt  und  in 
der  Nähe  ein  kleiner  dicker  eiserner 
Ring,  beide  ohne  erkennbaren  Zusammen- 
hang mit  einer  etwaigen  Bestattung,  also 
wohl  bei  Aufrichtung  des  Hügels  zufällig 
in  die  Erde  geworfen.  Auch  als  in  einem 
grossen  mittleren  Kreis  von  9  m  Dm.  der 
gewachsene  Boden  erreicht  war,  konnte 
noch  nichts  von  einem  Begräbnis  entdeckt 
werden ;  dagegen  war  ziemlich  in  der  Mitte 
des  Hügels  der  Boden  auf  einer  recht- 
eckigen Fläche   von   1,60  m   Länge   und 

1  m  Breite  auffallend   locker    und   noch 

o 


131     — 


—     132    — 


immer  mit  Kohlenstückchen  durchsetzt. 
Als  man  die  Stelle  auf  ca.  1  m  Tiefe  un- 
ter den  gewachsenen  Boden  weiter  auf- 
grub, stiess  man  endlich  zuerst  auf  einen 
Schädel  und  dann  auf  ein  ganzes  Ske- 
lett, das,  noch  leidlich  erhalten,  auf  sei- 
ner rechten  Seite  von  W.  nach  0.  mit  dem 
Blick  nach  S.  mit  ziemlich  stark  herauf- 
gezogenen Knieen  in  dem  kleinen  Räume 
lag.  Die  Hände  hatten  sich  vor  dem  Un- 
terleib vereinigt  und  hier  lagen  2  Stein- 
werkzeügchen,  ein  kleiner  geschliffener 
Meissel  von  schwärzlichem  alpinischem 
Stein  und  ein  kleines  Werkzeug  von  hellem 
geschlagenem  Feuerstein,  beides  Material, 
das  in  der  Gegend  nicht  vorkommt.  Von 
Metall  keine  Spur.  Etwa  40  cm  südlich 
vom  Schädel  lag  ein  in  viele  kleine  Scher- 
ben zerdrücktes  Thongefäss,  das  wegen 
seines  sehr  schlechten  Brandes  sich  nicht 
mehr  herstellen  Hess.  Es  scheint  ein 
bauchiger  Krug  gewesen  zu  sein,  der  am 
Hals  mit  einer  Schnurverzierung  in  4  Pa- 
rallelkreisen und  darunter  mit  Zickzack 
in  derselben  Manier  verschönert  war.  Das 
Grab  war  auf  40  cm  Höhe  mit  einer  Schicht 
von  besonders  fettem  gelbem  Lehm  aus- 
gekleidet, aber  nicht  damit  gedeckt. 

Die  ganze  Bestattungs  weise,  tiefer  als 
der  gewachsene  Boden,  die  Leiche  auf  der 
Seite  liegend  mit  hinaufgezogenen  Knieen, 
dabei  nur  Steinwerkzeug  und  ein  rohes 
Thongefäss  mit  Schnurverzierung,  gewinnt 
noch  besonderes  Interesse  dadurch,  dass 
ich  1883  in  dem  etwa  3  Stunden  entfernten 
Gemmingen  ein  Begräbnis  in  einem  Grab- 
hügel mit  ganz  denselben  Merkmalen 
gefunden  habe,  nur  dass  dort  weiter  oben 
im  Hügel  noch  2  weitere,  also  jüngere  Be- 
stattungen mit  Bronzebeigaben  entdeckt 
wurden.  (S.  E.  Wagner,  Hügelgräber  und 
Urnenfriedhöfe  in  Baden,  1885  p.  43  f.). 
Sind  diese  unteren  Begräbnisse  mit  ihren 
Steinwerkzeugen  viel  älter  als  die  oberen, 
welchen  Bronzestücke  im  La  Tene-Typus 
beiliegen,  oder  als  diejenigen,  welche  Wil- 
helmi  in  der  Rappenauer  Gruppe  in  den 
nebenstehenden  Hügeln  fand?  Die  Ant- 
wort wird  zu  vertagen  sein,  in  der  Aus- 
sicht, dass  vielleicht  die  weiteren  Hügel 
eine  wünschenswerte  Auskunft  geben.  Vor- 
läufig ist  es  wenigstens  als  auffallend  zu 


bezeichnen,  wenn  in  derselben  Gegend 
zwei  Bestattungen  von  so  sehr  überein- 
stimmender Eigentümlichkeit  gefunden  wur- 
den, dass  sie  als  Beweis  für  eine  bestimmte, 
in  jener  Zeit  waltende  Sitte  angesehen 
werden  zu  können  scheinen. 
Karlsruhe.  E.  Wagner. 

Darmstadt.  [Römische  Funde  im  Ried].  Bei  61, 
Biblis  wurden  in  der  Nähe  des  Bahnhofes 
Scherben  römischer  Thon-  und  Sigillata- 
Gefässe  gefunden.  Beste  von  Mauerwerk 
konnten  aber  weder  mit  dem  Sondiereisen 
noch  durch  Versuchsgräben  nachgewiesen 
werden.  Es  ist  anzunehmen,  dass  in  der 
steinarmen  Gegend  die  Fundamente  römi- 
scher Gebäude  schon  längst  ausgebrochen 
sind. 

1500  m  südöstlich  von  Biblis,  im  sog. 
Bruch  hatte  man  auf  verschiedenen  Äckern 
wiederholt  römische  Gegenstände  gefunden. 
Bei  Nachgrabungen,  welche  ich  dort  vor- 
nahm, stiess  ich  auf  zahlreiche  römische 
Ziegel,  Gefassscherben,  Sigillata,  Eisenge- 
räte, Wand  verputz,  Stücke  von  Estrich 
und  Mörtelbrocken.  Auch  hier  fehlten 
Mauerüberreste. 

Auf  dem  höchsten  Teile  des  Bruchs, 
genannt  die  Brunnenhöhe,  finden  sich  rö- 
mische Ziegel  und  Backsteinbrocken  in 
Menge  vor. 

Eine  andere  Römerstatte  fand  ich  1500  m 
südöstlich  vom  Dorfe  Klein-Rohrheim  und 
500  m  von  der  Steinerstrasse  (Römerstrasse 
Mainz  -  Ladenburg)  entfernt  Hier  haben 
sich  die  Fundamente  von  Gebäuden  unter 
der  Ackeroberfläche  erhalten. 

Friedr.  Kofier. 

Birkenfeld.  [Hügelgrab  bei  Wickenrodt].  6t 
Über  die  wellige  Hochfläche  zwischen  dem 
Hahnenbach  (der  Kir)  und  dem  Fischbach 
zieht  von  der  Nahe  her  in  nördlicher  Rich- 
tung eine  alte  Strasse,  in  deren  Nähe  in 
dem  Walde  „Hirtenbösch"  südöstlich  von 
Wickenrodt  und  in  dem  näher  bei  Bergen 
gelegenen  Walde  „Ochsenheck"  vor  Jahr- 
zehnten bereits  manche  alte  Gräber  durch 
Mitglieder  des  „Vereins  für  Altertums- 
kunde im  Fürstentum  Birkenfeldtt  aufge- 
deckt worden  sind,  welche  zum  Teil  wert- 
volle Funde  für  die  Birkenfelder  Samm- 
lung geliefert  haben.  So  namentlich  zwei 
ungewöhnlich  grosse  bronzene  Halsringe, 


—    133    — 

von  denen  der  eine,  ein  „  Totenkranz, "  den 
Eindruck  eines  Blätterkranzes  macht  (Wd. 
Zeitschr.  Jahrg.  HI,  Taf.  IX). 

Im  „Hirtenbösch"  liegen  10  oder  mehr 
kreisförmige  Hügelgräber  zerstreut.  Die 
meisten  sind  früher  aufgedeckt  oder  nur 
in  der  Mitte  aufgegraben  worden ;  ein  noch 
unversehrter  Grabhügel  von  mehr  als  12  m 
Durchmesser  und  nicht  ganz  1  m  Höhe 
in  der  Mitte  wurde  am  23.  Mai  1888  durch 
den  Berichterstatter  und  andere  Mitglieder 
des  Vereins  aufgedeckt.  Weil  der  Hügel 
mit  jungen  Eichenhochstämmen  bewachsen 
ist,  konnte  an  ein  völliges  Abheben  auch 
nur  der  Mitte  nicht  gedacht  werden.  Es 
wurde  aber  auf  zwei  rechtwinklig  in  der 
Mitte  zusammenlaufenden  Linien  der  Bo- 
den in  der  Breite  von  je  1  m  oben  abge- 
hoben und  dann  allmählich  tiefer  gegraben. 
Dabei  kam  denn  gerade  in  der  Mitte  un- 
gefähr 15  cm  unter  der  Oberfläche  eine 
bauchige  Urne  mit  einem  grössten  Durch- 
messer von  ungefähr  26  cm  zum  Vorschein, 
mit  flachem  Boden,  aus  bräunlichem,  im 
Innern  schwärzlichem  Thon.  Der  obere 
Rand  war  abgebrochen,  die  ganze  Urne 
etwas  verschoben  und  von  alten  Rissen 
durchzogen.  Die  Verzierung  besteht  in 
2  parallelen,  unsicher  geführten  Linien, 
welche  sich  um  den  oberen  Teil  des  Bauches 
herumziehen,  und  darunter  befindlichen 
Gruppen  von  je  5  Strichen,  welche  schräg, 
abwechselnd  nach  rechts  und  nach  links, 
gestellt  sind. 

Unten  in  der  Urne  stand  ein  kleiner 
2sapf,  auf  dessen  Boden  eine  mit  Lehm 
vermischte  Aschenschicht  sich  fand.  Es 
waren  nämlich  Urne  und  Napf  ganz  mit 
säher,  eingeschlämmter  Thonerde  gefüllt 
von  der  gleichen  Art,  wie  die,  woraus  der 
Hügel  gebildet  ist  —  dazwischen  Stückchen 
schwarzer  Holzkohle  — ,  während  doch 
jetzt  über  der  Urne  nur  mehr  schwärzlicher 
Waldboden  und  Wurzelwerk  lagerte.  Auch 
deshalb  ist  anzunehmen,  dass  ursprünglich 
bei  viel  kleinerem  Umfang  des  Hügels  die 
Spitze  sich  beträchtlich  über  den  Stand 
der  Urne  erhob.  Die  Urne  war  von  rohen 
Steinen  in  regelloser,  ohne  Zweifel  auch 
verschobener  Stellung  umschlossen;  und  in 
der  Entfernung  von  etwas  mehr  als  1  m 
von  der  Mitte  kamen  auf  den  beiden  ab- 


—    134    — 

gehobenen  Flächen  etwas  grössere  Steine 
zum  Vorschein,  welche  sich  durch  eine 
nachträgliche  weitere  Aufgrabung  zu  einem 
Steinkranze  ergänzten.  Neben  der  Urne 
steckte  im  Lehmboden  ein  verschobener 
Bronze-Halsring,  sehr  stark  von  Oxyd  zer- 
fressen, an  welchem  weder  Knäufe  an  den 
Enden,  noch  sonstige  Verzierungen  erkenn- 
bar sind;  aber  die  eingebohrten  feinen  Löcher 
lassen  auf  daran  befestigte  zierliche  Ge- 
hänge schliessen,  welche  gänzlich  durch 
die  Feuchtigkeit  des  Bodens  zerstört  wor- 
den sind.  Unter  dem  Platze  der  Urne  in 
einer  Tiefe  von  ca.  65  cm  fand  sich  eine 
wagrechte,  dünne  Schicht  von  Stückchen 
schwarzer  Holzkohle,  ohne  Zweifel  daher- 
rührend,  dass  auf  der  Stelle  der  Beisetzung 
der  Urne  die  Verbrennung  der  Leiche 
stattgefunden  hatte.  In  einer  Tiefe  von 
ca.  85  cm  erschien  der  gewachsene  Boden. 
Birkenfeld.  Back. 


Chronik. 

D.  Schaefer,  Das  eigentliche  Arbeitsgebiet  63. 
der  Gesohiohte.     Akademische  Antritts- 
rede in  Tübingen.     Jena,  G.  Fischer,  1888, 
35  SS. 

S.  findet  die  eigentliche  Aufgabe  der 
Historiker  darin,  den  Staat  nnd  zwar  vor 
allem  den  nationalen  Staat  fcum  geschicht- 
lichen Verständnis  zu  bringen  (S.  23).  Eine 
Auf  Passung,  der  man  sich  voll  an  schliessen 
kann  unter  der  von  S.  gebilligten  Forde- 
rung, dass  die  Voraussetzungen  staatlichen 
Lebens  allseitig  zu  erfassen  seien  (S.  33). 
Nur  dass  S.  diese  Voraussetzungen  doch 
zu  einseitig  in  der  sittlichen  Sphäre  sucht 
Ist  diese  überhaupt  eine  primäre?  Giebt 
sie  ferner  nicht  bloss  eine  Seite  indivi- 
duellen Lebens  wieder,  aus  dessen  vollster, 
zumeist  nationaler  Zusammenfassung  doch 
das  staatliche  Leben  resultiert?  Mit  Becht 
macht  S.  Front  gegen  den  neuerdings  noch 
immer  mehr  überhandnehmenden,  übrigens 
m.  £.  ungefährlichen  kulturgeschichtlichen 
Brie- ä-brac- Unfug:  aber  sollte  die  Ge- 
schichte intellektueller  und  ästhetischer 
Leistungen  nicht  auch  für  die  staatlichen 
Wandlungen  von  Bedeutung  sein?  Man 
denke  an  das  Perikleische  Athen,  an  den 
Einfluss  der  Civitas  Dei,  an  die  Entwick- 
lung des  päpstlichen  Primats,  an  das  Flo- 
y  y  3 


—    135 


—    136 


•  renz  der  Mediceer,  den  Einfluss  der  abso- 
lutistischen Staatstheorieen  u.  s.  w. 

In  dieser,  wie  in  anderen  Fragen  liegt 
der  Vorzug  des  Vortrags  mehr  in  der 
klaren  Bezeichnung  eines  freilich  von  kei- 
nem Verständigen  bezweifelten  Zieles.  Wo 
wir  dagegen  eine  Begründung  der  Auf- 
stellungen suchen,  auf  welche  das  Ganze 
abzielt,  bleiben  unsere  Hände  leer.  Denn 
dass  sich  aus  einer  übrigens  fesselnden 
Übersicht  der  deutschen  Historiographie, 
wie  sie  S.  giebt,  in  dieser  Hinsicht  Details 
ableiten  lassen,  ist  wohl  auch  nicht  die 
Ansicht  des  Verf.  Ihrer  aber  vor  allem 
bedürfen  wir.  Welches  ist  die  Stellung 
des  Einzelnen  zum  Staate  im  geschicht- 
lichen Wandel  —  wie  konstituieren  die 
Einzelleben  ein  politisches  Dasein?  Wie 
stellt  sich  die  materielle  Entwicklung,  wie 
die  soziale  zum  Staate?  Nach  welchem  Ge- 
sichtspunkt sind  diese  Entwicklungen  dem- 
gemäss  historiographisch  heranzuziehen? 
Tausend  Fragen  ergeben  sich  hier,  über 
welche  nachzudenken  keinem  Historiker 
der  Gegenwart  erspart  werden  kann. 


Miscellanea. 

64.  Berichtigung.  In  meinen  kürzlich  bei 
Teubner  erschienenen  „Forschungen  zur 
Geschichte  der  Rheinlande  in  der  Römer- 
zeit" glaube  ich  erwiesen  zu  haben,  dass 
eine  Provinz  Germania  zur  Zeit  des  Au- 
gustus  weder  genannt  wird  noch  bestand. 
Eine  unvollständig  erhaltene  Stelle  des 
Monumentum  Ancyranum  habe  ich  dabei 
S.  6  nach  der  Fassung  im  CIL.  III  p.  796  f. 
citiert  und  so  leider  übersehen,  dass  die 
seitdem  durch  Humann  und  v.  Domas- 
zewski  erfolgte  Ermittelung  des  griechischen 
Textes,  welchen  dann  Mommsen's  Ausgabe 
von  1883  wiedergiebt,  ihr  eine  andere 
Fassung  giebt.  Das  Griechische  lautet: 
rccXccviag  nett  ^anceviag,  ofioicog  öl  xcä 
rsQfictvittv,  Ttccfrmg  'Axtavog  ntQixXtUi,  an 6 
reedtiocov  (jl£xQl  oxofiarog  "Alßiog  norctfiov 
iv  sIqijvt]  xaTtazrjoa,  und  danach  ist  der 
fragmentarisch  erhaltene  lateinische  Text: 
*GaUias  et  Hispanias  provicia[s,  item  Ger- 
maniam  qua  claujdü ')  Oceanus'  ff.  —  Meine 
Ansicht  wird  durch   diesen  Text  teils  be- 


1)  So  Wölfflin;  ltt  Gtrmaniam  qua  indudW 
Mommeen;  'item  Gtrmaniam  ut  indudW  Hang  (Bur- 
aian's  Jahresbericht  LVI  97). 


stätigt,  teils  schärfer  präcisiert  Die  GaUiae 
werden  nämlich  provinciae  genannt  —  dass 
die  griechische  Übersetzung  dies  weglässt, 
ist  unwesentlich  —  Germania  aber  nicht. 
Dieses,  von  GaUiae  getrennt  genannt,  ist 
ein  von  den  Römern  mehr  oder  weniger 
„in  Frieden  versetztes u  Land,  ist  aber  noch 
in  keine  formula  provinciae  gebracht,  son- 
dern es  wurde  von  dem  obersten  Leiter 
des  •  benachbarten  gallischen  Landes  mit- 
verwaltet; was  für  später  etwa  geplant 
war,  wissen  wir  nicht.  Mein  Satz  auf  S.  6: 
„Aus  diesen  Worten  ergiebt  sich,  dass  für 
Augustus  die  GaUiae  provinciae  bis  zur 
Elbe  reichen,  eine  davon  losgetrennte  ger- 
manische Provinz  kennt  er  nicht",  ist  also 
in  seiner  ersten  Hälfte  dahin  zu  präri- 
sieren,  dass  zwar  die  provinciae  nur  bis 
zum  Rhein,  das  Imperium  des  Provinzial- 
stattbalters  aber  auch  über  Germanien 
reichte,  und  zwar  13  n.  Chr.  *)  bis  zur 
Mündung  der  Elbe  (also  damals  faktisch 
nur  bei  den  Seestämmen,  welche  auch 
nach  der  Varianischen  Niederlage  Rom 
treu  blieben?  so  schränkt  Wölfflin,  Sitzber. 
d.  bair.  Akad.  1886  S.  275  den  Sinn  in 
geographischer  Beziehung  ein) ;  die  zweite 
Hälfte  meines  Satzes  aber  bleibt  sowie 
die  weitere  Deduktion  gültig. 
Frankfurt  a.  M.  Alex.  Riese. 

Römische  Schwertscheiden  mit  Inschriften.  6 
Castan  hat  in  der  Revue  des  Societes  Sa- 
vantes  se>.  VII  Bd.  IV  (1881)  S.  68,  231  f. 
ein  Bronzebeschläg  aus  Baumotte-les-Pins 
(Ddp.  Haute-Saöne)  mit  der  durchbroche- 
nen (ä  jour  gearbeiteten)  Inschrift 

1.  A  Q  V  I  S  f-E  G  E  M; 
publiziert  und   mit  Recht  zur  Ergänzung 
ein    ähnliches    in  Avenches    befindliches 
(Mommsen,  Inscr.  Helv.  n.  3434) 

2.  hEGEMELMANVSF 

beigezogen.  Auf  beiden  Beschlägen  steht 
nach  der  Ligatur  HS  ein  schnallenförmiges 
Ornament,  wie  auf  ersterein  auch  vor  Aquis. 
Dies  hat  Castan  richtig  erkannt,  Mommsen 
hatte  das  (z.  T.  ausgebrochene)  Ornament 
als  C  gelesen  und  das  L  in  der  Ligatur 
übersehen.  Am  Schlüsse  der  Inschrift 
nimmt  Mommsen  noch  ein  F  an,  Castan 
betrachtet  das  betr.  Zeichen  vielmehr  als 
ornamentales,  mit  Unrecht,  wie  wir  sehen 

2)  d.  h.   in  der  Zeit  des  Monom.  Ancjranom. 


—    137    — 


138 


werden  1).  Castan  liest  also  Aquis  Hei- 
(veticis)  Gemellianu8  und  betrachtet  das 
Bronzeblech  als  Ornamental  Verkleidung  ei- 
nes Thürbeschlägs  einer  Aedicula,  welche 
das  Bild  der  Lokalnymphen  der  Aquae 
Helveticae  (Baden  bei  Zürich)  geborgen 
habe,  und  von  welchem  in  dem  Museum 
von  Avenches  noch  2  andere  Blechstücke 
genau  derselben  Gestalt  und  Dimension, 
jedoch  nur  mit  ornamentalem  Laubwerk 
verziert,  vorhanden  seien.  Da  wir  nun  2 
solcher  Bronzebleche  mit  der  Aufschrift 
Gemellianu8  besitzen,  müssten  wir  (sagt 
Castan)  annehmen,  dass  derselbe  2  ähnliche 
Aediculae  errichtet  habe,  in  der  Hauptstadt 
Helvetiens  (Avenches)  und  in  einer  präch- 
tigen Villa  des  Sequanerlandes  (Baumotte). 
Vielleicht  sei  dieser  Gemellianus  einer  der 
„haute  fonctionnaires"  dieser  provincia 
Maxima  Sequanorum,  die  238  von  Kaiser 
Maximus  Pupienus  errichtet  wurde  (!),  wo- 
mit stimme,  dass  die  Ligatur  ihrem  paläo- 
graphischen  Charakter  nach  ins  3.  Jahr- 
hundert gehöre. 

Die  Sache  mag  manchem  ganz  hübsch 
zurecht  gelegt  erscheinen,  ist  aber  leider 
falsch;  denn  es  ist  mir  gelungen,  nicht 
weniger  als  noch  7  (8)  ganz  gleiche  Be- 
schläge mit  derselben  Inschrift,  an  den 
verschiedensten  Orten  gefunden,  ausfindig 
zu  machen,  so  dass  unmöglich  angenommen 
werden  kann,  Gemellianus  habe  an  allen 
diesen  solche  aediculae  errichtet8). 

3.  CIL.  III  6017*,  in  Regensburg  ge- 
funden 3) 

1)  Hagen,  tituli  Aventicenses  n.  126  (Berner 
Univ.  Pgrm.  1878)  liest  mach  fälschlich  nur  Ge- 
mellianus: „iUud  HEC  non  componitar  nisi  Orna- 
ment! liueolis,  idem  de  illa  F  statuendum". 

2)  Den  Herren  Fröhner,  Lindenschmit,  Ohlen- 
schlager  nnd  Zangemeister,  die  mir  die  liebens- 
würdigste Auskunft  auf  meine  Anfragen  gegeben 
haben,  sage  ich  auch  an  dieser  Stelle  meinen  Dank. 
Hrn.  Fröhner  verdanke  ich  die  Kenntnis  des  Castan'- 
sehen  Artikels  und  des  Begeneburger  Exemplars. 
Herrn  Ohlenschlager  den  Nachweis  zum  Strass- 
burger  Stuck,  (vgl.  Anm.  8),  Herrn  Zangemeister 
nach  verschiedenen  Seiten  hin  Unterstützung. 

3)  Mommsen  schreibt  dasu:  „simile  (falsum?) 
exemplum  nuper  prodiisse  Btrassburgi  mihi  narra- 
verunt".  Es  ist  auch  in  den  Verh.  d.  hist.  Ter.  f. 
Oberpfals  XXI  (1862)  8.  820  als  im  Antiquarium 
daselbst  befindlich  erwähnt.  Es  scheint  durch 
den  Brand  1870  au  Grunde  gegangen  au  sein.  — 
Vielleicht  findet  sich  noch  da  und  dort  ein  oder 
das  andere  Exemplar. 


AQVI8  FECEl^y 

vor  Aquis  und  nach  IE  wieder  das  Schnal- 
lenornament. Mommsen  erinnerte  sich  da- 
bei nicht  mehr  an  das  Stück  von  Avenches. 

4.  Katalog  der  Collection  A.  Castellani 
Paris  1884  S.  37  n.  334 

'8FEGEMELLIANV8F 
jetzt  im  Besitze  Fröhners,  unbekannten 
Fundorts.  L  in  FE  und  F  am  Ende  ist 
(nach  Fröhner)  sicher,  da  in  der  Ligatur 
die  untere  Hasta  länger,  in  F  die  obere 
Transversalhasta  deutlich  ist  Nach  FE 
erscheint  das  Schnallenornament,  nach  F 
nichts  mehr,  ebenso  wenig  wie  auf  dem 
Exemplar  von  Avenches.  Im  Katalog  wird 
es  als  Gürtel  beschlag  erklärt. 

5.  Ein  unpnbliziertes  im  Karlsruher 
Museum  (n.  748),  ebenfalls  unbekannten 
Fundorts 

A  Q  V I  S  hE  G  E  f] 
mit  Schnallenornament  wie  bei  3.    Die  un- 
tere Transversalhasta  in  IE  ragt  etwas  vor. 

6.  Im  Museum  zu  Mainz,  auf  dem  Käst- 
rich  gefunden,  ebenfalls  noch  nicht  heraus- 
gegeben 

AQJYISK) 
mit  dem  geläufigen  Ornament,  die  untere 
Querhasta  ist  (nach  Lindenschmits  freund- 
licher Auskunft)  nicht  länger  als  die  obere. 

7.  Gleichfalls  im  Mainzer  Museum,  Lin- 
denschmit  Alt.  h.  Vorz.  m  5  T.  5  n.  7, 
ebenfalls  auf  dem  Kästrich  gefunden,  kleines 
Fragment  mit  den  Buchstabenresten 

\l  V  8  F 
Form  und  Verzierungsweise  (nebst  Fund- 
ort) machen  es  höchst  wahrscheinlich,  dass 
wir  hier  den  Rest  eines  gleichen  Beschlages 
haben.  Es  wird  von  Lindenschmit  als  Ort- 
band einer  Schwertscheide  erklärt. 

8.  Mitt.  d.  antiquar.  Gesellsch.  in  Zürich 
XV  S.  156  (abg.  T.  XVI  n.  13,  aber  falsch 
ergänzt),  gefunden  in  den  Trümmern  eines 
römischen  Hauses  bei  Pfafficon  (Kanton 
Luzern  an  der  Grenze  gegen  Aarau)  ein 
Beschlag  derselben  Form  mit  der  Inschrift 

G3MEfc/V 

Die  Ligaturen  (in  Gemellianus)  und  Ver- 
zierungen unten  am  Ortband  sind  zwar 
etwas  anders  als  bei  den  vorhergehenden 
Beispielen,  indessen  kann  kein  Zweifel  sein, 
dass  es  mit  denselben  in  Zusammenhang 
zu  bringen  ist  ^itizedt 


—    139 


—    140 


9.  Beistehendes  fast  ganz  vollständiges 
Exemplar,  vor  kurzem  in  Friedberg  i.  d. 
Wetterau  (Oberhessen)  an  einer  Querstrasse 
der  römischen  (friedlichen)  Niederlassung 
gefunden,  ist  im  Besitz  des  Hrn.  G.  Dieffen- 
bach  daselbst;  ich  erfuhr  von  ihm  durch 
Herrn  Professor  Zangemeister. 


Die  in  Naturgrösse  gemachte  Zeichnung 
rührt  von  Herrn  Dieffenbach  selbst  her, 
dem  ich  hierfür  sowie  für  seine  freundliche 
Auskunft  über  die  Schrift  herzlichst  danke. 
Inbetreff  des  2*«n  L  in  Gemellianus  schreibt 
Herr  Dieffenbach:  „Das  zweite  L  hat  oben 
eine  stehengelassene  Ecke,  hat  daher  das 
Ansehen  eines  E,  dem  der  mittlere  Quer- 
balken fehlt  Spuren  eines  Abbruchs  sind 
nicht  vorhanden."  Es  dürfte  wohl  auf  ein 
Versehen  des  Ausschneiders  zurückzuführen 
sein.  Dasselbe  ist  inbetr.  des  S  am  Ende 
von  Gemellianus  namentlich  in  Anbetracht 
des  guten  S  in  Aquis  zu  sagen.  Das  F 
am  Ende  ist  hier  sehr  schön  und  deutlich» 
„Der  Absatz  auf  der  untern  Längsleiste  ist 
ein  angedeuteter  Bruch,  welcher  schon  im 
Altertum  stattgehabt  und  sich  über  die 
Buchstaben  I  bis  M  ausgedehnt  hat" 

Nach  vorliegendem  Material  kann  an 
der  Lesung  Aquis  Hei.  Gemellianus  ffccä) 
kein  Zweifel  sein.    Es  bleibt  nur  noch  die 
Frage,   ob  vor  'Aquis'   nicht  noch  etwas 
gestanden  hat    Der  Umstand,   dass  nach 
dem  Schluss-F  das  schnallenförmige  Orna- 
ment fehlt,  macht  wahrscheinlich,  dass  es 
im  Innern   des  Textes  als  Interpunktion 
gedient  habe.    Also  möchte  man,  da  es  vor 
Aquis  stets»  vorhanden  ist,  annehmen,  dass 
vor  diesem  noch  ein  Wort  gestanden  habe. 
Auch  des  künstlerischen  Abschlusses  wegen 
könnte  man  an  sich  noch  etwas  vermuten. 
Die  Untersuchung  des  Mainzer  wie  hiesigen 
(Karlsruher)  Exemplars  geben  keinen  siche- 
ren Anhalt    Inbetr.  des  Mainzer  schreibt 
mir  Lindenschmit :  „Ob  unser  Exemplar  vorn 
abgebrochen  ist,  lässt  sich  mit  Bestimmtheit 
nicht  sagen;  die  beiden  Leisten,  zwischen 
welchen  die  Inschrift  lauft,  sind  gleich  lang 
und  zeigen  keine  Bruchflächen. tt    Dasselbe 
gilt  vom  Karlsruher.     Aber  auch  die  in 
Baumotte  u.  Regensburg  gefundenen  brechen 
in  derselben  Weise  vor  dem   vor  Aquis 
befindlichen  Schnallenornamente  ab,  soviel 
sich  aus  der  von  Castan  beigefügten  und 
einer  mir  von  Herrn  Ohlenschlager  gütigst 
überladenen  Zeichnung  ersehen  lässt  Dies 
dürfte  doch  kein  Zufall  sein.  Indessen  lässt 
sich  die  Frage  erst  mit  einiger  Sicherheit 
entscheiden,  wenn  wir  den  Zweck  dieser 
eigentümlichen  Beschläge  festgestellt  haben. 

Über  Castans  Ansicht  brauchen  wir  nicht 
mehr  zu  sprechen;  auch  die  Erklärung  im 


—     141     — 

Castellanischen  Katalog  als  Gürtelbeschläg 
ist  unmöglich,  weil  solche  gewölbt  sind. 
Den  richtigen  Weg  zeigt  Lindenschmits 
Bestimmung  des  Bruchstücks  n.  7  als  Ort- 
band. Meines  Erachteng  können  es  nur 
Beschläge  von  römischen  Schwertscheiden 
gewesen  sein,  worin  mir  auch  Lindenschmit 
beistimmt.  Dies  zeigt  namentlich  ein  Ver- 
gleich mit  dem  bei  Lindenschmit  Alt.  h. 
Vorz.  II,  4  T.  3  n.  5  abgebildeten  Exem- 
plar4), über  dessen  Detail  mir  Linden- 
schmit schreibt:  „Der.  Bügel  ist  umge- 
schlagen und  hat  an  beiden  nach  oben  ge- 
richteten Seiten  einen  Schlitz,  jedenfalls 
zur  Aufnahme  von  Seitenleisten  aus  Metall, 
wie  sie  fast  an  jeder  römischen  Schwert- 
scheide erscheinen;  es  blieb  also  ein 
schmaler  Streif  des  Leders,  welches  den 
eigentlichen  Körper  der  Scheide  bildete, 
zwischen  dem  ornamentierten  Beschlag  in 
der  Mitte  und  den  beiden  Seitenleisten  un- 
bedeckt." Die  taschenförmige  Umbiegung 
am  breiten  Ende  ist  auf  unserer  Zeichnung 
nicht  sichtbar,  aber  vorhanden,  wie  Herr 
Dieffenbach  besonders  hervorhebt.  Der  or- 
namentierte Mittelkörper  des  obigen  Stückes 
zeigt  2mal  zu  beiden  Seiten  kleine  haken- 
artige Ansätze,  wahrscheinlich  zum  Ein- 
drücken in  das  Leder  oder  Hghuler  Scheide. 
Ähnliche  Ansätze  sehen  wir  auf  allen  oben 
zusammengestellten  Exemplaren,  fast  stets 
an  denselben  Stellen  (zu  beiden  Seiten  des 
Schnallenornaments),  die  von  mir  gesehe- 
nen noch  mit  Resten  kleiner  eiserner 
Nägel  chen 5). 

Kommen  wir  jetzt  auf  die  Frage  zu- 
rück, ob  vor  dem  Schnallenornament  vor 
fAquis'  etwas  fehle  (etwa  die  Legion  oder 
Cohorte  u.  Ornament),  so  müssen  wir  sagen, 
dass  bei  der  Verwendung  als  Scheidenbe- 
schläg  ein  Abschluss  nach  oben  nicht  nur 
unnötig,  sondern  sogar  störend  gewesen 
wäre.  Also  werden  wir  diese  Beschläge 
trotz  des  über  das  Schnallenornament  Ge- 
sagten als  vollständig  betrachten    dürfen. 

4)  Ähnlich  werden  wohl  die  andern  in  Avenches 
befindlichen,  oben  tob  Castan  erwähnten,  mit  or- 
namentiertem Laubwerk  versierten  Beschlag«  sein. 

5)  Das  Pariser  und  Friedberg'sche  Exemplar 
haben  jenen  Schiit«  im  Bügel  nicht,  waren  also 
ohne  Seitenleisten.  Anf  der  Rückseite  ist  bei  beiden 
noch  ein  Best  eines  Beschlags  erhalten,  der  darauf 
hinweist,  dass  die  Schrift  unterlegt  war. 


—     142     — 

Auffallen  könnte,  dass  der  Name  des 
Fabrikanten  sich  so  breit  macht.  Doch  bei 
der  eigentümlichen  Gestaltung  der  Buch- 
staben, die  auf  den  ersten  Blick  nur  wie 
Ornamente  aussehen  und  zudem  zuunterst 
angebracht  waren,  ist  dies  weniger  der 
Fall.  Auf  ein  ganz  ähnliches  Beispiel  hat 
mich  Herr  Professor  Zangemeister  auf- 
merksam gemacht  Von  Haug,  Königreich 
Württemberg  1882  S.  14o  und  Miller,  die 
röm.  Begräbnisstätten  in  Württemberg  S.  39 
ist  ein  Bronzeplättchen  aus  einem  Grab- 
fund (Bronzevasen,  Reife  einer  Bütte  (?)  etc.) 
bei  Mochenwangen  (Oberamt  Ravensburg) 
erwähnt,  welches  ursprünglich  aufgelötet 
war,  mit  der  punktierten  Inschrift  L. 
Cusseius  Ocellio  fecit  col(onia)  JtU(ia) 
Eq(uestri)  •),  d.  h.  von  Nyon  am  Genfersee. 
Also  eine  ähnliche  Fabrikmarke.  Von  den 
mitgefundenen  Münzen  konnte  Trajan,  Do- 
mitian,  und  wahrscheinlich  ein  Antoninus 
bestimmt  werden. 

Was  die  Zeit  unserer  Bronzen  betrifft, 
so  liegt  gar  kein  Grund  vor,  mit  Castan  in 
das  3.  Jahrhundert  herabzugehen7).  Die 
schönen  Buchstaben  und  die  zierliche  Ar- 
beit weisen  eher  auf  bessere  Zeit  hin; 
wahrscheinlich  sind  sie  aus  dem  2.  Jahrh., 
aber  auch  das  1.  Jahrh.  ist  keineswegs 
ganz  ausgeschlossen. 

Nach  der  vorstehenden  Erklärung  ver- 
danken wir  dieser  Inschrift  das  erste  Zeug- 
nis für  den  vollen  Namen  des  heutigen 
Baden  an  der  Limmat,  in  der  Nahe  der 
einstigen  Römerfestung Vindonissa:  Aquae 
Helveticae  (denn  eher  so  als  „Helve- 
tioruma  wird  die  Abkürzung  „Heltf  aufzu- 
lösen sein).  Aus  Tacitus  Hist.  I  67  wussten 
wir  bereits,  dass  sich  dort  schon  im  Jahre 
69  n.  Chr.  eine  ansehnliche  Ortschaft  be- 
befand: „in  modum  municipii  extructus 
locus,  amoeno  salubrium  aquarum  usu  fre- 
quens".  Dass  es  ein  vicus  war,  erfahren 
wir  aus  der  Inschrift  bei  Mommsen  Inscr. 
Helv.  n.  241,  in  welcher  sich  die  Einwoh- 
ner vicani  Aquenses  nennen. 

6)  Die  Lesung  der  Inschrift  ist  nach  Zange, 
meister,  welcher  das  Original  kopiert  bat,   sicher. 

7)  Denn  aus  der  Ligatur  HEL  laset  sich  kein 
solcher  Anhalt  für  die  Zeitbestimmung  entnehmen. 
Auch  Namensformen  auf  -anus  kommen  schon  im 
ersten  Jahrhundert  vor,  vgl.  Hubner,  Born.  Epi- 
graphtt  8.  5.6. 


—     143    — 

Ausserdem  giebt  uns  die  Thatsache  der 
Versendung  solcher  Waffen  in  die  ver- 
schiedensten Orte  der  Provinz  Germania 
superior  und  Raetia  einen  interessanten 
Einblick  in  den  Vertrieb  solcher  Fabrikate 
und  das  römische  Bewaffhungswesen. 

Karlsruhe,  Juni  1889. 

K.  Schumacher. 


.  Monumenta  Germaniae  1888—89. 

Vgl.  VII,  71. 

Die  Plenarversammlung  der  Central - 
direktion  wurde  vom  21.— 23.  März  in 
Berlin  abgehalten.  Erschienen  waren  alle 
Mitglieder  —  unter  ihnen  zum  ersten  Male 
die  Herren  Prof.  Bres s lau  u.  Dr.  Holder- 
Egger  —  mit  Ausnahme  der  Professoren 
Huber,  Maassen,  Mommsen,  von 
Sickel,  Wattenbach,  welche  durch 
Reisen  oder  aus  andern  Gründen  verhin- 
dert waren. 

Der  in  dem  letzten  Berichte  beklagte 
provisorische  Zustand  des  Unternehmens 
hat  endlich  am  9.  Mai  1888  durch  die 
Ernennung  des  Professors  E.  Dümmler 
in  Halle  zum  Vorsitzenden  der  Central- 
direktion  mit  den  Rechten  und  Pflichten 
eines  Reichsbeamten  nach  mehr  als  zwei- 
jähriger Dauer  seine  Endschaft  erreicht. 
Dass  die  Arbeiten  auch  in  der  Zwischen- 
zeit ihren  ungestörten  Fortgang  nehmen 
konnten,  wurde  der  einstweiligen  Leitung 
des  Herrn  Prof.  Wattenbach  verdankt. 

Vollendet  wurden  im  Laufe  des  Jahres 


in  der  Abteilung  Scriptores: 
Scriptorum  Tomus  XV,  2. 
Scriptores  rerum  Merovingicarum  ed.  Krusch 

Tom.  IL 
Carmen  dt  beUo  Saxonico  ed.  Holder-Egger 

in  8. 
Thietmari  Merseburgensis   Ckronicon   ed. 
Kurze. 
in  der  Abteilung  Leges: 
Lex  Alamannorum  ed.  K.  Lehmann. 

in  der  Abteilung  Dijüomata: 
Die  Urkunden  Ottos  II. 

von  dem  Neuen  Archiv  der  Ge- 
sellschaft : 
Band  XIV. 


—    144    — 

Die  Abteilung  der  Auetores  Antiquissimi 
nähert  sich  ihrem  Abschlüsse.  Die  Aus- 
gabe des  Claudian  von  Prof.  Birt  wird 
noch  in  diesem  Jahre  erscheinen,  die  von 
Herrn  Pj*of.  Mommsen  selbst  bearbeiteten 
kleinen  Chroniken,  Hieronymus  und  seine 
Fortsetzer,  sind  in  der  Handschrift  von 
ihm  vollendet,  für  die  lange  ersehnte  Aus- 
gabe des  Cassiodor  sind  die  kritischen 
Vorarbeiten  mit  Beihilfe  des  Herrn  Archi- 
vars Krusch  in  Marburg  zu  Ende  geführt. 
Die  italienischen  Handschriften  in  Rom, 
Florenz  und  Neapel  hat  Herr  Prof.  Momm- 
sen bei  Gelegenheit  einer  im  Frühling  1888 
unternommenen  Reise  selbst  verglichen,  die 
französischen,  soweit  dies  nicht  schon  durch 
Herrn  Prof.  Wilh.  Meyer  geschehen  war, 
und  die  englischen  in  diesem  Frühjahre. 
Die  Akten  der  romischen  Synoden  aus  der 
Zeit  Theoderichs  sollen  der  Ausgabe  bei- 
gefügt werden.  Ausgedehntere  Unter- 
suchungen, die  mit  derselben  zusammen- 
hängen, sind  im  Neuen  Archiv  niederge- 
legt worden.  Der  Druck  des  Cassiodor 
wird  im  nächsten  Sommer  beginnen,  im 
Anschlüsse  an  den  der  Chroniken. 

Für  die  Abteilung  Scriptores  hat  Herr 
Dr.  Krusch  den  2.  Band  der  SS.  Mero- 
vingici,  über  dessen  Inhalt  schon  berichtet 
wurde,  durch  Hinzufügung  der  Register 
vollendet,  nachdem  diese  durch  die  Teil- 
nahme des  Herausgebers  an  den  Cassiodor- 
arbeiten  sich  lange  verzögert  hatten.  Für 
die  noch  fehlenden  Merowingischen  Hei- 
ligenleben, deren  Umfang,  auch  bei  man- 
chen Beschränkungen,  aber  mit  Einschlass 
einiger  älterer  Stücke,  auf  2  Bande  ver- 
anschlagt werden  muss,  wird  der  Heraus- 
geber im  Spätherbst  oder  Winter  die  schon 
länger  geplante  Reise  nach  Frankreich 
antreten. 

Die  Fortsetzung  der  alten  Reihe  der 
Scriptores  in  Folio  wurde  Herrn  Dr.  H  o  1  d  e  r- 
Egger  zu  selbständiger  Ausfuhrung  über- 
tragen. Herr  Dr.  E.  Sackur,  welcher 
seit  dem  1.  Oktober  1888  als  Mitarbeiter 
an  die  Stelle  des  Herrn  v.  Heinemann 
getreten  ist,  leistet  ihm  hierbei  Unter- 
stützung. Vollendet  ist  die  2.  Hälfte  des 
15.  Bandes,  dessen  Register  zum  Teil  noch 
Herr  v.  Heinemann  vorbereitet  hatte, 
und  es  sind  damit  die  Nachträge  zu  den 

Digitized  by  VjOOQ  IC 


—     14.)    — 

früheren  vorstaufischen  Bänden  zum  Ab- 
schlüsse gelangt.  Neben  dem  Herausgeber 
beteiligten  sich  an  der  Arbeit  zumal  Herr 
Dr.  Sauerland  in  Trier  und  die  Herren 
Wattenbach,  Weiland  und  Perlbach. 
Von  bisher  unbekannten  Stücken  verdienen 
u.  a.  die  Lebensbeschreibungen  der  5  Ein- 
siedler von  Bruno  von  Querfurt  und  des 
Abtes  Gregor  von  Burtscheid  und  kurze 
Annalen  aus  Laon  und  St.  Vincenz  zu 
Metz  Erwähnung.  Der  Druck  des  29.  Ban- 
des ist  soweit  fortgeschritten,  dass  seiner 
Vollendung  vielleicht  schon  im  Laufe  des 
Jahres  entgegengesehen  werden  kann.  Die 
Hs.  der  Annales  Hannoniae  des  Jacques 
de  Guise  zu  Yalenciennes  soll  in  Verbin- 
dung mit  andern  Reisezielen  von  Herrn 
Dr.  Sackur  verglichen  werden.  Gleich- 
zeitig wurden  die  Vorbereitungen  für  den 
30.  Band  fortgesetzt,  für  den  Herr  Dr. 
Simonsfeld  im  vergangenen  Frühjahre 
einige  Vergleichungen  in  Oberitalien  aus- 
geführt hatte.  Dieser  ebenso  wie  der  31. 
Band  ist  für  die  Italienischen  Chroniken 
der  Staufischen  Zeit  vorbehalten  und  muss 
deshalb  mit  ihm  zugleich  in  Angriff  genom- 
men werden.  In  dem  30.  Bande  stehen 
die  umfangreichen  Werke  Sicards  nebst 
dem  Chronicon  Regiense  und  Salimbenes 
in  Aussicht,  im  31.  einige  z.  T.  poetische 
Schriften  von  allgemeiner  Bedeutung,  wie 
das  Carmen  de  Gestis  Friderici  I,  Liguri- 
nus,  Petrus  de  Ebulo,  Relationen  über  den 
Frieden  von  Venedig,  denen  die  andern 
Quellen  in  landschaftlicher  Anordnung  fol- 
gen würden.  Ungemein  wünschenswert 
vom  kunstgeschichtlichen  Standpunkte  aus 
wäre  eine  vollständige  Veröffentlichung  der 
etwa  50  geschichtlich  wertvollen  Bilder  der 
Berner  Handschrift  des  Petrus  de  Ebulo. 
Von  dem  durch  Herrn  Holder-Egger 
bearbeiteten  Carmen  de  bello  Saxonico 
ist  wegen  des  vielseitigen  Interesses,  wel- 
ches es  in  neuerer  Zeit  erregt  hat,  eine 
Sonderausgabe  erschienen.  Die  neue  kri- 
tische Handausgabe  Thietmars  von  Merse- 
burg von  Herrn  Dr.  Kurze  in  Halle  hat 
durch  nochmalige  Vergleichung  der  Dres- 
dener Handschrift  zu  wichtigen  Ergebnissen 
über  die  Art  der  Entstehung  geführt  und 
ist  soeben  vollendet.  In  Vorbereitung  findet 
sich    von   demselben   eine    Ausgabe    der 


—    146    — 

Chronik  des  Abtes  Regino  von  Prüm,  für 
welche  in  umfassender  Weise  die  Hand- 
schriften in  München,  Einsiedeln,  Schaff- 
hausen, Paris,  London,  Köln  und  Wien 
benutzt  worden  sind.  Sie  soll  im  Laufe 
des  Jahres  gedruckt  werden.  Es  wäre 
sehr  zu  wünschen,  dass  auf  den 
Bibliotheken  solcher  Lehranstal- 
ten, denen  die  Gesamtausgabe  der 
Monumenta  Germaniae  unzugäng- 
lich ist,  wenigstens  die  stattliche 
Reihe  dieser  Handausgaben  wich- 
tiger Quellen  als  Ersatz  Eingang 
fände. 

Die  auf  2  Bände  berechnete  Sammlung 
der  Streitschriften  des  11.  und  12.  Jahr- 
hunderts, an  welcher  von  den  Mitarbeitern 
namentlich  die  Herren  Dr.  KunoFrancke 
und  von  Heinemann  thätig  waren,  ist 
soweit  vorbereitet,  dass  seit  Anfang  des 
Jahres  der  Druck  des  1.  Bandes  beginnen 
konnte,  der  namentlich  auch  Beiträge  der 
Professoren  Thaner  in  Graz  und  Bern- 
heim  in  Greifswald  enthält.  Er  wird  u.  a. 
auch  ein  bisher  ungedrucktes  Werk  des 
Manegold  von  Lautenbach  bringen. 

Der  Druck  der  von  Herrn  Prof.  E. 
Schröder  bearbeiteten  Deutschen  Kaiser- 
chronik ist  zwar  etwas  weiter  fortgeschrit- 
ten, wird  aber  vor  dem  Sommer  dieses 
Jahres  keinenfalls  an  sein  Ende  gelangen 
können.  Es  soll  deshalb  mit  dem  Drucke 
der  Werke  Enenkels  durch  Herrn  Prof. 
Strauch  in  Tübingen,  von  denen  die  Welt- 
chronik im  Texte  vollendet  vorliegt,  neben 
der  Kaiserchronik  begonnen  werden.  Herr 
Prof.  Seemüller  in  Wien  hofft  Otackers 
Steirische  Reimchronik,  die  für  den  3.  Band 
bestimmt  ist,  bis  zum  Herbst  druckreif  vor- 
zulegen, nachdem  er  im  vorigen  Dezember 
noch  einige  handschriftliche  Studien  dafür 
in  Göttweig  und  Linz  gemacht  hat. 

In  der  Abteilung  der  Leges  ist  die  neue 
kritische  Quartausgabe  der  Lex  Alaman- 
norum  von  Herrn  Prof.  K.  Lehmann  in 
Rostock  im  Sommer  schon  ausgegeben 
worden.  Der  Druck  der  Lex  Romana 
Curiensis,  mit  welcher  der  5.  Band  und 
die  Folioausgabe  der  Leges  abschliesst, 
von  Herrn  Dr.  Zeumer  schreitet  unun- 
terbrochen fort.  Als  nächste  Aufgabe  sind 
diesem  die  Leges  Visigothorum  übertragen 

o 


—     147    — 


—     148    — 


worden,  deren  ältesten  Codex  rescriptus 
in  Paris  er  bereits  im  Oktoker  1888  ver- 
glichen hat.  Die  Redaktion  des  Königs 
Rekesvinth  mit  diesen  Pariser  Fragmenten 
wird  zunächst  in  einer  Handausgabe  er- 
scheinen. Die  Ausgabe  der  beiden  Bur- 
gundischen Leges  hat  Herr  Prof.  von  Sali s 
in  Basel  übernommen  und  hofft  sie  im 
laufenden  Jahre  fertig  zu  stellen.  Eine 
damit  zusammenhängende  Revision  der 
Blnhme'scben  Ausgabe  des  Edictum  Theo- 
derici  hat  Herr  Dr.  Burchard  in  Berlin 
im  Wesentlichen  vollendet.  Auf  die  Fort- 
setzung der  Kapitularienausgabe  musste 
Herr  Prof.  Boretius  wegen  seines  lei- 
denden Zustandes  verzichten,  doch  ist 
Aussicht  vorhanden,  seine  Arbeit  durch 
andere  Hände  ergänzen  zu  lassen.  Für 
die  Deutschen  Reichsgesetze  setzt  Herr 
Prof.  Weiland  in  Göttingen  seine  na- 
mentlich in  handschriftlichen  Untersuch- 
ungen bestehenden  Vorarbeiten  fort.  Herr 
Dr.  Kehr  wird  dafür  die  Deutschen  Staats- 
verträge mit  Venedig  neu  vergleichen. 

Herr  Hofrat  Maassen  in  Wien  ist  in 
seiner  Arbeit  an  der  Herausgabe  der  Me- 
rowingischen  Synoden  durch  den  frühen  Tod 
seines  Mitarbeiters  Dr.  F.  Stöber  am  26. 
August  1888  sowie  durch  die  vorangehende 
Erkrankung  desselben  nicht  unerheblich 
aufgehalten  worden,  trotzdem  ist  es  ihm 
mit  der  Unterstützung  des  Dr.  B retholz 
gelungen,  den  Text  so  weit  zu  fördern, 
dass  der  Beginn  des  Druckes  nach  Jahres- 
frist in  Aussicht  steht.  An  den  Deutschen 
Stadtrechten  hofft  Herr  Prof.  Frensdorff 
seine  länger  unterbrochene  Thätigkeit  dem- 
nächst wieder  aufnehmen  zu  können. 

In  der  Abteilung  Diplomata  ist  unter 
der  Leitung  des  Hofrats  von  Sickel  der 
Halbband  mit  den  Diplomen  Ottos  II.  im 
Sommer  1888  ausgegeben  worden.  Für  die 
Fortsetzung  ist  an  Stelle  des  ausgeschie- 
denen Dr.  Kehr  als  Mitarbeiter  Dr.  W. 
Erben  getreten,  der  neben  dem  Wiener 
Stadtarchivar  Dr.  Uhlirz  an  den  Diplomen 
Ottos  III.  thätig  war.  Diese  sollen  im 
Herbste  dem  Drucke  übergeben  werden. 
Um  die  grosse  Sammlung  der  Kaiserur- 
kunden etwas  rascher  zu  fördern,  hat  Herr 
Prof.  Bresslau  es  übernommen,  die  Pe- 
riode der  Salißchen  Kaiser  von  Konrad  II. 


an  schon  jetzt  vorzubereiten,  während  die 
Ausgabe  der  Urkunden  Heinrichs  U.  von 
Herrn  Dr.  V.  Bayer  in  Strassburg  zu  er- 
warten steht. 

Die  Leitung  der  Abteilung  Epistolae  ist 
von  Herrn  Prof.  Wattenbach  auf  den 
Vorsitzenden  übergegangen.  Herr  Dr.  Ro- 
denberg  hat  seine  Römische  Reise  im 
Juni  1888  vollendet  und  auf  dieser  den 
grösseren  Teil  des  Materials  für  den  3. 
Band  der  aus  den  päpstlichen  Regesten  zu 
entnehmenden  Briefe  teils  durch  Abschrift 
teils  durch  Vergleich ung  erledigt.  Nur 
etwa  160  Nummern  müssen  nachträglich 
noch  auf  anderm  Wege  beschafft  werden. 
Von  den  Vorständen  des  Vatikanischen 
Archivs  wurde  er  in  zuvorkommender  Weise 
unterstützt.  Der  Band  wird  im  Laufe  des 
Jahres  druckfertig  werden  und  diese  Samm- 
lung abschliessen. 

Für  das  Registrum  Gregorii  konnte  an 
Stelle  des  verstorbenen  Dr.  Ewald  noch 
kein  geeigneter  Fortsetzer  der  überaus 
schwierigen  Aufgabe  gefunden  werden, 
wenn  auch  nach  verschiedenen  Seiten  Un- 
terhandlungen angeknüpft  worden  sind. 

Inzwischen  ist  nach  den  beiden  für  die 
Briefe  Gregors  offen  gehaltenen  Bänden 
der  Druck  des  dritten  der  Epistolae  seit 
dem  Ende  des  vorigen  Jahres  begonnen 
worden,  die  Briefe  der  Merowingischen 
Zeit  umfassend,  in  welchem  Herr  Dr.  Gund- 
lach  mit  einer  Sammlung  aus  Arles  den 
Anfang  macht.  Auch  von  den  nachfolgen- 
den Schreiben  hat  er  einen  grossen  Teil 
bearbeitet.  Die  Briefe  des  Bischofs  De- 
siderius  von  Cahors  sind  von  Herrn  Prof. 
W.  Arndt  beigesteuert  worden,  die  seit 
langer  Zeit  von  demselben  übernommenen 
Briefe  des  heiligen  Bonifatius  hat  er  dem 
Vorsitzenden  überlassen.  Nach  den  Me- 
rovingischen  sollen  unmittelbar  die  Karo- 
lingischen Briefe  in  Angriff  genommen 
werden.  Herr  Dr.  G  u  n  d  1  a  c  h  hat  die  von 
ihm  hergestellten  Ausgaben  durch  erläu- 
ternde Abhandlungen  im  Neuen  Archiv 
begleitet  und  wird  darin  fortfahren. 

In  der  Abteilung  Antiquitaies  wurde 
der  Druck  der  Necrologia  Germaniae  Hr 
die  Salzburger  Erzdiözese,  bearbeitet  von 
Herrn  Dr.  Herzberg-Fränkel,  fortge- 
setzt, der  im  Sommer  dafür  eine  Reise 
o 


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—    149    — 

nach  Graz,  St.  Paul,  Klagenfurth  und  Salz- 
burg unternahm.  Die  erste  Hälfte  dieses 
Bandes  wird  in  einigen  Monaten  erscheinen. 
Den  Druck  des  3.  Bandes  der  Poetae  la- 
tini  Carolini  hofft  Herr  Dr.  Harster  in 
Speier  im  Herbste  wieder  aufnehmen  zu 
können,  nachdem  inzwischen  die  Hand- 
schriften des  Milo  von  St.  Amand  in  Va- 
lenciennes  noch  verglichen  worden. 

Die  Anfertigung  eines  ausführlichen 
Inhaltsverzeichnisses  aller  bisher  gedruck- 
ten Bände  der  Monumenta  Germania e  haben 
die  Herren  Dr.  Holder-Egger  und  Zeu- 
raer  übernommen.  Dasselbe  wird  als  ein 
Band  der  Quartausgabe  erscheinen. 

Die  Redaktion  des  Neuen  Archivs  ist 
von  Herrn  Prof.  Wattenbach  auf  Herrn 
Prof.  Br esslau  übergegangen,  weicherden 
14.  Band  in  regelmässiger  Folge  heraus- 
gegeben hat.  Diese  für  jeden  Besitzer  der 
Monumenta  Germaniae  unentbehrliche  Zeit- 
schrift wird  neben  einzelnen  Quellenschrif- 
ten vorzugsweise  durch  kritische  Unter- 
suchungen ausgefüllt,  welche  die  Ausgabe 
der  Quellen  vorbereiten. 

Einzelne  Vergleichungen  oder  Abschrif- 
ten wurden  im  verflossenen  Arbeitsjahre 
freundlichst  besorgt  von  den  Herren  Graf 
Cipolla  in  Turin,  Prof.  Höhlbaum  in 
Köln,  A.  M  o  1  i  n  i  e  r  in  Paris,  £  m  i  1  e 
Ouverleaux  in  Brüssel,  K.  Schottmül- 
ler in  Rom.  Dr.  H.  Simonsfeld  in  Mün- 
chen u.  s.  w. 

Handschriften  wurden  teils  nach  Berlin 
teils  nach  Halle  oder  Marburg  zur  Be- 
nutzung zugesandt  aus  Einsiedeln,  St.  Gallen, 
Hannover,  Karlsruhe,   Köln,  Kopenhagen, 
I       München,  Paris,  Schaffhausen,  Trier.    Eine 
|       befremdliche  Ausnahme  bildete  die  Biblio- 
thek zu  Wolfenbüttel,  welche  nach  einem 
!       neuerlichen    Beschlüsse    des     herzoglich 
!       Braunschweigischen  Ministeriums  die  Ver- 
sendung von  Handschriften  vollständig  ver- 
sagen zu  müssen  glaubt. 


Vereinsnachrichten 

unter  Redaction  der  Vereinsvorstände. 

67.  Frankfurt a.M.  Vereinfür  Geschichte 
und  Altertumskunde.  Am  29.  April 
1889  sprach  Herr  Dr.  H.  v.  Nathusius- 


—     150    — 

Neinstedt  über  Einwanderungen  in 
Frankfurt  im  13.  Jahrhundert.  Trotz- 
dem die  Quellen  im  allgemeinen  seit  dem 
13.  Jahrh.  reicher  fliessen,  sind  ihre  Nach- 
richten, besonders  für  diesen  Gegenstand,, 
sehr  spärlich.  Die  Urkunden,  nur  um  solche 
kann  es  sich  handeln,  sind  für  bestimmte 
Zwecke  angefertigt,  Bürger-  und  Bede- 
bücher hat  Frankfurt  erst  für  das  14.  Jahrh. t 
man  muss  sich  an  den  vorkommenden  Namen 
als  Angabe  der  Herkunft  genügen  lassen. 
Nach  einer  kurzen  Übersicht  der  verschie- 
denen Gruppen  von  Familiennamen  im 
13.  Jahrh.  führte  Redner  alle  diejenigen 
Familien  an,  die  in  Frankfurter  Urkunden 
dieser  Zeit  ihren  Namen  von  einem  Orte- 
herleiten und  sich  dadurch  als  eingewan- 
derte kennzeichnen.  Die  meisten  stammen 
aus  den  Orten  der  Wetterau  und  anderen 
Nachbarstädten,  die  entferntesten  Orte  sind 
Köln  und  Esslingen.  Der  Beweis,  dass  diese 
Familien  wirklich  aus  den  gleichnamigen 
Orten  stammen,  wird  teils  schwer  zu  führen, 
teils  unmöglich  sein,  doch  ist  er  in  einzel- 
nen Fällen  möglich,  besonders  bei  solchen 
Familien,  die  als  Ritter  einwandern  und 
sich  den  Geschlechtern  anschliessen.  Nach 
kurzer  Wiederholung  des  über  diese  Frage 
an  anderem  Orte  Gesagten  (vgl.  Korrespon- 
denzbl.  des  Gesamtvereins  der  deutschen 
Gesch.-Vereine  1889,  1  ff.)  ging  der  Vor- 
tragende auf  einzelne  Frankfurter  Familien 
|  näher  ein.  Die  Herkunft  der  ausgestorbe- 
nen Familien  Rorbach,  Glauburg,  Oven- 
bach,  Goltstein  v.  Wickstadt  von  den  be- 
treffenden Orten  kann  durch  Urkunden 
wenigstens  indirekt  bewiesen  werden,  die 
der  noch  lebenden  Freiherrn  v.  Holzhausen 
von  dem  gleichnamigen  Dorfe  bei  Hom- 
burg v.  d.  H.  direkt  aus  einer  Urkunde 
von  1241,  nach  welcher  der  Vater  Heinrich 
v.  H.,  Centurio  der  dortigen  Burg,  als  ver- 
storben erwähnt  wird,  und  sein  Sohn  Hein- 
rich Bürger  zu  Frankfurt  ist. 

In  der  Sitzung  vom  13.  Mai  sprach  Herr  68L 
Dr.  0.  Heuer  über  die  Schlacht  bei 
Cronberg  am  14.  Mai  1389.  Im  Ein- 
gang wurde  die  Vorgeschichte  der  Schlacht, 
so  wie  die  Stellung,  welche  ihr  in  dem  grossen 
Kampfe  der  Städte  gegen  Rittertum  und 
Fürstenmacht  zukommt,  dargelegt.  Sodann 
folgte  eine  Erörterung  über  die  Quollen,. 


—     151     = 

•welche,  freilich  nur  lückenhaft,  Kunde  gehen 
von  dem  Auszuge  der  Frankfurter  Bürger- 
schaft gegen  Stadt  und  Burg  der  Bitter 
von  Cronberg,  die,  der  Städte  Not  nach 
den  Niederlagen  bei  Döffingen  und  Pfed- 
-dersheim  benutzend,  im  Bunde  mit  dem 
Pfalzgrafen  und  der  wetterauischen  Ritter- 
schaft Frankfurt  bedrängten.  Den  bishe- 
rigen, mehr  phantasie vollen  als  genauen 
Darstellungen  entgegentretend  hob  der  Vor- 
tragende hervor,  dass  es  sich  nicht  um 
ein  grossangelegtes ,  auf  Belagerung  und 
-Eroberung  von  Cronberg  abzielendes  Unter- 
nehmen handelte,  sondern  dass  der  Zweck 
des  Auszugs  nur  die  Schädigung  des  Fein- 
des durch  Nähme  und  Brand  war.  Seine 
Dauer  war  von  vornherein  nur  auf  einen 
Tag  berechnet.  Wir  haben  es  daher  nicht 
mit  Kämpfen  vom  12.  bis  14.  Mai  zu  thun, 
sondern  nur  mit  einem  einzigen  Schlacht- 
tage. Wie  bei  dem  Zuge  der  Reutlinger 
gegen  Urach  12  Jahre  früher  am  gleichen 
Tage  entspann  sich  auf  dem  Rückzuge  das 
-entscheidende  Gefecht.  Gegen  die  nachfol- 
genden Cronberger  Ritter  und  Bürger  waren 
die  Frankfurter  anfangs  siegreich ;  verhäng- 
nisvoll aber  wurde  für  sie  das  Eintreffen 
•einer  pfälzischen  Reiterschar,  die  aller 
Wahrscheinlichkeit  nach  ihnen  in  die  Flanke 
«oder  in  den  Rücken  fiel.  Nicht  an  ver- 
schiedenen Stellen,  wie  bisher  angenommen, 
wurden  die  Frankfurter  in  vereinzelten 
Haufen  angegriffen  und  geschlagen,  sondern 
zwischen  den  Dörfern  Steinbach,  Eschborn 
und  Praunheim  ist  das  Schlachtfeld  zu 
suchen.  Hier  sank  das  grosse  Stadtbanner, 
von  der  Blüte  der  Frankfurter  Geschlechter 
und  den  adligen  Söldnern  tapfer  vertei- 
digt. Mit  seinem  Falle  war  die  Schlacht 
•entschieden;  die  Zünfte  wandten  sich  zur 
Flucht.  Wahrscheinlich  infolge  des  Um- 
standes,  dass  die  Pfälzer  den  Rückzug  ab- 
geschnitten hatten,  geriet  fast  die  Hälfte 
des  Frankfurter  Bürgerheeres  in  Gefangen- 
schaft. Mehr  als  600  fielen  den  Feinden 
in  die  Hände.  Die  Stadt,  welche  ausser- 
dem zu  gleicher  Zeit  als  Mitglied  des 
.grossen  Städtebundes  an  dessen  Misser- 
folgen schwer  zu  tragen  hatte,  musste  sie 
mit  der  gewaltigen  Summe  von  70000 
"Gulden  auslösen.  Noch  lange  Zeit  waren 
die  Folgen  dieser  Niederlage  in  der  vor- 


—    152    — 

sichtigen  Politik  und  der  drückenden  Fi- 
nanznot Frankfurts  zu  spüren. 

In  der  Sitzung  vom  27.  Mai  beging  der  69. 
Verein  eine  weitere  Jahrhundertfeier ;  Herr 
Stadtarchivar  Dr.  R.  Jung  sprach  über 
die  Leiden  Frankfurts  zur  Zeit  der 
Pfalzverwüstung  1689.  Sie  waren  frei- 
lich, mit  denen  der  Rheinischen  Städte 
Worms,  Speier,  Oppenheim  verglichen,  nur 
harmloser  Natur ;  immerhin  aber  wurde  die 
Mainstadt  durch  die  damaligen  Kriegser- 
eignisse stark  in  Anspruch  genommen.  Von 
den  Forderungen  und  Drohungen  der  Fran- 
zosen, welche  ihre  Streifzüge  sengend  und 
brennend  bis  vor  die  Mauern  Frankfurts 
ausdehnten,  in  Schrecken  gesetzt,  Hess  der 
Rat  die  Stadt  in  Verteidigungszustand  setzen ; 
man  war  fest  entschlossen,  die  Stadt  bis 
aufs  äusserste  zu  verteidigen,  und  bat  die 
benachbarten  Reichsstände  um  militärische 
Hülfe.  Frankfurt  wurde  so,  nachdem  Mainz 
ruhmlos  in  die  Hände  der  Franzosen  ge- 
fallen, der  Mittelpunkt  des  Widerstandes 
gegen  die  Feinde  am  Mittelrhein;  hier 
sammelte  sich  nach  und  nach  die  kaiser- 
liche Armee  unter  dem  Herzog  von  Loth- 
ringen und  ging  Ende  Mai  1689  zur  Of- 
fensive gegen  Mainz  über,  durch  dessen 
Eroberung  die  Rheinlande  von  dem  furcht- 
baren Feinde  befreit  wurden.  Unter  dem 
Kriegszustände  und  seinen  vielfachen  Be- 
schränkungen hatte  die  Stadt  und  ihr 
Handel  schwer  zu  leiden.  Nach  der  Wie- 
dereroberung von  Worms  war  es  Frank- 
furt, welches  einen  Teil  der  flüchtigen 
Einwohnerschaft  in  seinen  Mauern  aufnahm 
und,  selbst  mit  reichlichen  Geldmitteln  ein- 
greifend, die  Reichsstädte  mit  Erfolg  zur 
Unterstützung  des  unglücklichen  Worms 
aufforderte. 

Am  12.  Mai  unternahm  der  Verein  einen  70. 
Ausflug  nach  Worms,  woselbst  die 
zahlreich  erschienenen  Mitglieder  mit  ihren 
Damen  von  den  Herren  des  Wormser  Al- 
tertumsvereins in  liebenswürdigster  Weise 
geführt  wurden.  —  Der  diesjährige  Himmel- 
f  a  h  r  t  s  a  u  8  f  1  u  g  galt  der  Besichtigung  des 
Römer-Kastells  Saal  bürg  bei  Homburg 
und  des  dortigen  Saalburgmuseums.  Auch 
hier  sind  wir  den  Herren  vom  Hombnrger 
Verein  für  ihr  freundliches  Entgegenkom- 
men verpflichtet.       ^ 

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—    153    — 

71.  Am  29.  Juni  besichtigte  der  Verein  das 
römisch  -  germanische  Centralmuseum  in 
Mainz,  woselbst  wir  uns  der  sachkundigen 
Führung  der  Herren  Dr.  Velke  und  Dr. 
Keller  zu  erfreuen  hatten. 

72.  Karlsruhe.  Altertumsverein.  Am 
25.  Oktober  1888  trug  Herr  0.  Ammon 
über  Römerstrassen  in  Baden  vor,  wobei 
er  wesentlich  das  Allgemeine  seiner  Unter- 
suchungen darzustellen  bestrebt  war.  Grund- 
sätzlich unterschied  er  zwischen  Römer- 
strassen, welche  Anlage  und  Ausfuhrung 
den  Römern  verdanken,  und  zwischen  von 
ihnen  vorgefundenen,  benützten,  auch  teil- 
weise verbesserten  Eommunikationswegen. 
Neuanlagen  erfolgten  von  strategischen 
Gesichtspunkten,  möglichst  in  geraden 
Linien.  Diese  Ausführungen  illustrierte 
Redner  durch  reiches  Material  eigener 
Untersuchung,  dessen  völlige  Sammlung 
und  Niederlegung  im  Druck  als  wünschens- 
wert bezeichnet  werden  muss. 

73.  Über  Grabhügeluntersuchung  zu  Bretten 
im  Lehrwald  —  nach  den  geringen  Resten 
—  zu  sehr  früher  Periode,  zur  Bronzezeit 
zu  zahlen,  ferner  zu  Merdingen,  A.  Brei- 
sach, sprach  am  29.  November  Herr  geh. 
Hofrat  Wagner.  Besonders  der  letztere 
Grabhügel,  „Zwölferbuck"  genannt,  bot 
interessante  Ausbeute,  Eisenreifen  und 
Naben  von  Wagenrädern,  Trense,  Pferde- 
schmuck und  aus  vielen  Trümmern  restau- 
riert 2  Urnen,  deren  eine  in  prächtigen 
Farbenverzierungen  48  cm  Dm.  bei  37  cm 
Höhe  hat.  Die  Funde  gehören  der  Hall- 
stattperiode an;  der  Hügel  war  wahrschein- 
lich schon  früher  geplündert.  —  Dr.  Wilser 
erklärte  in  einem  Vortrage  derselben  Sitzung 
die  Inschriften  des  Goldfundes  von  Nagy- 
Szent-Miklos,  welcher  weder  von  noch  für 
Germanen  gefertigt  sei,  für  sarmatischer 
Schrift  und  Sprache.  Dass  auch  in  diesem 
alteuropäischen  Alphabet  wirkliche  Runen 
vorkommen,  sei  Beweis  für  die  Erhaltung 
der  urarischen  Schrift  in  den  Runen.  — 
Endlich  sprach  Prof.  Rosenberg  über 
ein  romanisches  Rauchfass  aus  Immenstaad, 
woran  er  eine  Geschichte  des  Rauchfasses 
knüpfte. 

74.  Am  3.  Januar  1889  trug  Architekt 
Kossmann    über    das    Schwarzwaldhaus 


—    154    — 

vor;  er  schilderte  es  in  seiner  malerischen 
Totalerscheinung,  in  seiner  in  Beziehung 
auf  die  Lebensweise  der  Bewohner  ge- 
setzten Disposition,  welche  letztere  an  vor- 
gelegtem Material  erläutert  wurde.  Auf 
Grund  des  Vortrags  wurde  in  Aussicht 
genommen,  in  noch  festzustellender  Weise 
(Fragebogen)  weitere  Erhebungen  über  ba- 
dische Bauernhäuser  zu  veranlassen. 

Am  31.  Januar  legte  Herr  Maler  von  75. 
Meckel  orientalische  Majoliken  in  Origi- 
nal und  Kopie  vor.  Die  Originalstücke 
dieser  in  feinerer  Ausführung  in  Egypten 
heute  untergegangenen  Kunst  sind  freilich 
nur  Scherben,  meist  blau  auf  weiss  auch 
durch  eine  dritte  Farbe  belebt  (schwarz), 
zeigen  aber  in  des  Vortragenden  Restau- 
rationen alle  Reize  geschmackvoller  Kom- 
position. Redner  berührte  auch  das  ein- 
schlägige Kunstgewerbe  der  Perser  und 
anderer  arabischer  Völker.  —  Geh.  Rat 
Wagner  wies  Photograph ieen  der  Mumien- 
bilder von  El  Faium  vor. 

In  gemeinschaftlicher  Sitzung  mit  dem  76» 
naturwissenschaftlichen  Verein   hörte  der 
Altertums  verein  am  11.  Februar  einen  Vor- 
trag  des  Herrn  Ammon  über  Körper- 
messungen. 

Die  Generalversammlung  vom  25.  Febr.  77. 
brachte  zunächst  einen  Vortrag  Dr.  Wil- 
sers  über  „Die  dunkeln  Jahrhunderte  der 
deutschen  Geschichte",  welcher  aufs  neue 
gegen  „die  unfruchtbare  Irrlehre  von  der 
asiatischen  Heimat  der  Germanen"  auftrat 
—  In  dieser  Sitzung  wurde  nach  Bericht- 
erstattung über  die  Vermögenslage  des  Ver- 
eins und  seine  Thätigkeit  der  bisherige 
Vorstand  wiedergewählt. 

In  der  letzten  Sitzung  vor  der  alljähr-  78. 
liehen  Vertagung  (28.  März  1889)  des  Ver- 
eins hörte  derselbe  Hrn.  Architekt  Schmitt 
über  „Römische  Tempel  in  Speyer".  Auf 
Grundlage  von  römischen  Gesimsstücken, 
die  Vortragender  bei  der  Restauration  des 
Ostgiebels  1868  am  Dome  zu  Speyer  ent- 
deckte, führte  derselbe  aus,  diese  Reste 
müssten  von  dem  Diana-,  Mars-  oder  Venus- 
tempel zu  Speyer  herrühren,  und  seien 
zeitlich  auf  das  V*  Jh.  zu  fixieren,  wahr- 
scheinlich Reste  des  Dianatempels.  —  Geh. 
Hofrat  Wagner  berichtete  über  Neuerwer- 

o 


—    155    — 

bangen  der  Altertumshalle:   ein  röm.  Bi- 
sellium,  eine  altitalische  Bronzecista  her- 

79.  Metz.  Gesellschaft  für  lothring- 
ische Geschichte  u.  Altertumskunde. 
Sitzung  vom  29.  Mai  1889. 

Die  Gesellschaft  hat  einen  Ausflug  nach 
Forbach  unternommen.  Dort,  vor  dem 
Schlossbergkause  des  Herrn  Adt,  findet  die 
diesmalige  Sitzung  statt 

Der  Präsident  teilt  die  Aufnahme  ei- 
niger neuer  Mitglieder  mit.  Er  giebt  so- 
dann das  Wort  dem  Archivdirektor  Dr. 
Wolfram.  Derselbe  referiert  über  eine 
Arbeit  des  Herrn  Förster  Bouchholz  aus 
Jallaucourt:  die  lothringischen  Mare.  Es 
handelt  sich  dabei  um  die  Frage,  ob  diese 
Mare  —  Bodensenkungen  von  einem  Durch- 
messer von  10 — 20  m  —  natürliche  Sen- 
kungen sind  oder  aber  von  Menschenhand 
angelegt  wurden. 

Herr  Bouchholz  vertritt  die  letzte  An- 
sicht und  belegt  dieselbe  durch  eine  grosse 
Reihe  von  eigenen  Beobachtungen  und  die 
Zusammenstellung  der  Resultate  französi- 
scher Forscher. 

Es  spricht  hiernach  Oberlehrer  Besler 
aus  Forbach  über  die  Geschichte  des 
Schlosses  Forbach.  Eine  römische  Be- 
festigung des  Hügels  hält  er  für  ausge- 
schlossen. Die  Burg  ist  eine  Gründung 
des  13.  Jahrhunderts. 

Nach  dem  Vortrage  findet  unter  Füh- 
rung der  Herren  Adt  und  Besler  eine  Be- 
sichtigung der  vom  erstgenannten  zum 
grossen  Teil  wieder  freigelegten  Schloss- 
ruinen statt. 


—    156    — 

vorragender  Arbeit  (3.  Jh.  vor  Chr.),  Stoff- 
proben aus  altcoptischen  Gräbern. 

Metz.    Socigte*  d'histoire  et  d'ar-79. 
chgologie  lorraine.   —   Seance  du  29 
Mai  1889. 

La  Socie*te"  s'est  rendue  en  excursion 
ä  Forbach,  et  lä  eile  s'est  reuni  en  seance 
devant  la  maison  que  M.  Adt  possede  au 
Schlossberg. 

Apres  que  le  President  eut  donnee 
connaissance  de  l'admission  de  plusieurs 
membre8,  le  parole  fut  donn£e  ä  M.  Wolf- 
ram, directeur  des  Archives,  pour  rendre 
compte  d'un  travail  sur  les  mares  lorraines, 
prlsenti  par  M.  Bouchholz,  garde  ge'ne'ral 
ä  Jallaucourt.  II  s'agissait  d'ltablir  si  ces 
mares,  de*pressions  du  terrain  d'un  dia- 
metre  de  10  ä  20  metres,  sont  l'oeuvre 
de  la  nature,  on  bien  celle  de  la  main 
de  l'homme. 

M.  Bouchholz  partagea  cette  derniere 
maniere  de  voir  et  le  justifia  tout  par  un 
grand  nombre  d'observations  qu'il  a  faites 
lui  meme,  que  par  les  d&ouvertes  faites 
ä  cet  e'gard  par  des  observateurs  francais. 

M.  Besler,  professeur  suplrieur  k  For- 
bach, entretint  ensuite  la  socilte'  da 
chäteau  de  la  dite  ville.  II  n'admet 
point  que  la  montagne  ait  6te*  fortifiee  par 
les  Romains  mais  il  e*tablit  que  la  construc- 
tion  du  chäteau  remonte  au  13«  siecle. 

Cet  expose*  termine*,  MM.  Adt  et  Besler 
ferint  voir  aux  membres  de  la  socie'te'  les 
ruines  du  chäteau,  qui  out  &£  mises  ä  nu 
en  grande  partie,  par  les  soins  du  premier 
de  ces  messieurs. 


SO.  Strassburg.  Gesellschaft  für  Erhal- 
tung der  historischen  Denkmäler. 
Sitzung  vom  13.  März  1889.  Der  Vor- 
sitzende Herr  Straub  widmet  dem  am 
25.  Januar  in  Rouen  verstorbenen  Archi- 
tekten Hrn.  A.  Ringeisen  von  Schlett- 
stadt  warme  Worte  dankbarer  Erinnerung. 
Seit  1856  dem  Vorstände  angehörig,  hat 
dieser  an  allen  baulichen  Erhaltungsarbei- 
ten der  Gesellschaft  eifrig  mitgewirkt  und 
lange  Jahre  hindurch,  in  den  Generalver- 
sammlungen über  diese  Seite  derVereins- 
thätigkeit  Bericht  erstattet.  —  Ein  Schrei- 
ben des  Bürgermeisteramtes,  das  die  Not- 


wendigkeit einer  Räumung  des  gegenwärtig 
von  der  Gesellschaft  innegehabten  Lokals 
in  nicht  allzu  langer  Frist  ankündigt  und 
den  sog.  „Doctorgarten"  zur  Aufstellung 
der  Steindenkmäler  anbietet,  regt  eine 
lebhafte  Erörterung  an.  Dabei  wird,  na- 
mentlich von  Hrn.  Schricker  u.  Barack, 
nachdrücklich  auf  das  jetzt  noch  von  der 
Universitäts-  und  Landesbibliothek  benutzte 
Schloss  hingewiesen,  dessen  zahlreiche  und 
weite  Räumlichkeiten  zur  Aufnahme  sämt- 
licher Strassburger  Kunstsammlungen  vor- 
züglich geeignet  erscheinen,  sobald  der 
Neubau  für  die  Bibliothek  fertig  sein  wird. 

igi  ize      y  g 


—     157     — 

Die  Herren  Straub  und  Michaelis  wer- 
den beauftragt  in  diesem  Sinne  mit  dem 
Herrn  Bürgermeister  Back  zu  verhandeln. 
—  Herr  Barack  berichtet,  dass  seine 
Bemühungen,  durch  Vermittelung  des  Hrn. 
Kreisdirektors  in  Bolchen  einen  in  Gehn- 
kirchen  kürzlich  gemachten  Altertumsfund 
für  den  Verein  zu  erwerben,  gescheitert 
seien.  Die  Fundstücke  sind  zerstreut,  dar- 
unter auch  ein  kleiner  Altar,  über  den  nun- 
mehr nichts  Näheres  zu  ermitteln  ist.  —  Hr. 
Straub  legt  die  von  Hrn.  Winckler  mit- 
geteilten Zeichnungen  zweier  aus  dem  Ober- 
elsass  stammender  thönernen  Wappen  (der 
Familien  Müllenheim  und  Stauffen)  aus  der 
Renaissancezeit  vor.  Sodann  bespricht  er 
einen  kürzlich  beim  Drachenhof  gefundenen 
Grabstein  von  1442,  der  den  Prior  des 
Carmeliterklosters  Walther  Grafft,  genannt 
Schanlit,  knieend  darstellt.  — Hr.  Schlos- 
ser fuhrt  in  eingehender  Darlegung  den 
Nachweis,  dass  das  von  Moscherosch  in 
seinem  Philander  von  Sittewald  beschrie- 
bene Schloss  Geroldseck  nicht  das  be- 
kannte Schloss  oberhalb  Zabern  sei,  son- 
dern dass  der  in  Finstingen  als  Vogt  an- 
sässige Dichter  das  ebendort  einst  zwischen 
Xiederstinzel  und  Wolfskirchen  belegene 
Schloss  gleichen  Namens  im  Sinne  habe. 
Jeder  Name  und  jeder  einzelne  Zug  der 
Schilderung  findet  dabei  eine  befriedigende 
Erklärung.  Herr  Schlosser  wird  den  aus- 
führlichen Nachweis  unter  Beigabe  einer 
Spezialkarte  im  Jahrbuch  mitteilen.  Herr 
Martin  weist  darauf  hin,  dass  er  bereits 
in  der  Bearbeitung  von  Wackernagels  deut- 
scher Litteraturgeschichte  die  Unverträg- 
lichkeit von  Moscheroschs  Angaben  mit  dem 
Zaberner  Geroldseck  kurz  bemerkt  habe, 
wenn  ihm  auch  die  von  Hrn.  Schlosser  nachge- 
wiesene Örtlichkeit  unbekannt  gewesen  sei. 
81.  Sitzung  vom  25.  Mai.  Es  wird  der 
Wunsch  ausgesprochen  ein  aus  dem  ehe- 
maligen Murhof  stammendes  zierliches  Grab- 
relief, das  jetzt  an  allzu  zugänglicher  Stelle 
eingemauert  ist,  besser  geschützt  zu  sehen. 
Das  Relief  zeigt  in  vortrefflicher  Sculptur 
des  16.  Jhs.  einen  Distelstrauch,  umgeben 
von  der  Inschrift  „0  mensch  zart,  Be- 
denk der  blumen  art.  L.  P.  Orate 
eo.a  —  Herr  Straub  legt  den  von  Herrn 
Kreisdirektor  Pöhlmann  in   Schlettstadt 


—    158    — 

für  die  Landessammlung  erworbenen  In- 
halt eines  fränkischen  Grabes  in  Markols- 
heim  vor.  Es  sind  Bestandteile  eines  weib- 
lichen Schmuckes,  eine  grosse  goldene 
Zierscheibe  mit  farbigen  Steinen  von  einer 
Gewandnadel,  ein  Kugelhalsband  mit  drei 
kleinen  goldenen  Hängescheiben,  eine  kugel- 
förmige Amuletkapsel  aus  Erz  und  noch 
einige  Erzgegenstände.  —  Auch  legt  der- 
selbe eine  bei  Heidolsheim  gefundene 
Lanzenspitze  vor.  —  Ferner  gedenkt  er 
des  kürzlich  verstorbenen  Vorstandsmit- 
gliedes, des  verdienten  Strassburger  Stadt- 
archivars J.  Brucker,  mit  ehrenden 
Worten.  —  Herr  Reuss  übergiebt  der 
Gesellschaft  seine  Ausgabe  der  „Kleinen 
Strassburger  Chronik",  eine  Gelegenheits- 
publikation aus  einer  Handschrift  der 
hiesigen  Stadtbibliothek.  —  Hr.  Straub 
berichtet  über  die  Verhandlung  mit  dem 
Herrn  Bürgermeister,  nach  der  die  Gesell- 
schaft noch  für  einige  Jahre  in  ihrem 
jetzigen  Lokal  wird  verbleiben  können. 
Für  später  steht  eine  Vereinigung  aller 
hiesigen  Kunstsammlungen  im  Schloss  zu 
hoffen.  Dem  von  neuem  drohenden  Ab- 
bruch des  „Drachenschlösschens"  (s.  1888 
Nr.  159.  161)  soll  nach  besten  Kräften 
entgegengetreten  werden.  —  Freiherr  v. 
Müllenheim  -  Rechberg  hat  die  Ab- 
schriften einiger  auf  das  Strassburger  Haus 
„zum  Seidenfaden u  (beim  Guldenturm  am 
Illstaden)  bezüglichen  Aktenstücke  aus  hie- 
sigen Archiven  eingesandt,  die  sich  nament- 
lich auf  den  missglückten  Versuch  eines 
Wirtes  beziehen,  dort  im  Jahre  1575  eine 
Welschenherberge  „zu  Pferde"  einzurich- 
ten. —  Herr  Salomon  berichtet  über  die 
umfangreichen  und  sehr  genauen  Unter- 
suchungen des  Herrn  Seyboth  über  die 
einzelnen  Strassburger  Häuser  und  ihre 
Geschichte.  Der  Vorstand  behält  sich  vor, 
nach  näherer  Einsicht  in  die  Arbeit  und 
ihre  künstlerischen  Beilagen,  deren  Heraus- 
gabe nach  Möglichkeit  zu  fördern.  — 
Auf  Anregung  des  Herrn  Gerock  soll 
unter  Bezug  auf  eine  kürzlich  in  Girbaden 
vorgekommenen  Roheit  der  Oberschulrat 
ersucht  werden,  auf  die  Schonung  der 
Ruinen  durch  die  Schuljugend  hinzuwirken. 
—  Herr  Reinhardt  legt  die  Kopie  einer 
alten.  Zeichnung  von  Dagsburg  vor. 

igitize      y  g 


—    159    — 

Von  der 

Westdeutschen  Zeitschrift 

wurde  ausgegeben  Jahr«.  VIII  (1889)  Heft  II, 

enthaltend : 

Otto  Hlreehfeld,  Beitrage  cur  Geschichte  der  Nar- 

bonensiBchen  Provinz. 
Friedrich  Keiler,  Die  Neckar -Mümlinglinie   von 
Schlossau    an   bis    zur    hess.    Grenze    unweit 
Wörth  a.  M.     (Portsetzung.) 
P.  Bablmann,  Eine  Ergänzung  der  Bibliographie 

des  Münsterischen  Humanisten  Murmellius. 
Rec  eng  Ionen; 

Quellen  zur  Frankfurter  Geschichte. 
Auf  Veranlassung  und  aus  den  Mitteln  der 
Administration  des  Dr.  Johann  Friedrich 
Boehmer'schen  Nachlasses  herausgegeben  von 
Dr.  H.  Grotefend.  1.  Band.  Chroniken  und 
annalistische  Aufzeichnungen  des  Mittelalters, 
bearbeitet  von  Dr.  B.  Fronin g.  2.  Band. 
Chroniken  der  Beformationszeit  nebst  einer 
Darstellung  der  Frankfurter  Belagerung  von 
1652,  bearbeitet  von  Dr.  B.  Jung.  —  Invcn- 
tare  des  Frankfurter  Stadtarchivs. 
Mit  Unterstützung  der  Stadt  Frankfurt  a.  M. 
herausgegeben  vom  Vereine  für  Geschichte 
und  Altertumskunde  zu  Frankfurt  a.  M.  1.  Band. 
Eingeleitet  von  Dr.  H.  Grotefend.  —  An- 
gezeigt vonBichardFesterin  Karlsruhe. 
Dr.  GeorgErler.  Dietrich  vonNieheim 
Theodericus  de  Nyem).  Sein  Leben  und 
seine  Schriften.  —  Angezeigt  von  Dr.  I Igen 
in  Münster  i.  W. 
Die  evangelische  Kirche  von  Metz. 
Entstehung,  Verfolgung,  Untergang  und  Auf- 
erstehen. Mit  einem  einleitenden  Teile  über 
die  staatlichen  und  kirchlichen  Zustände  in 
Metz  unmittelbar  vor  der  Beformationszeit. 
Nach  den  Quellen  dargestellt  von  F.  D  i  ets  c  h , 
Pfarrer  deselbst  —  Angezeigt  von  Dr.  Wolf- 
ram in  Metz. 


Verlag  der  Fr.  Llntz'schen  Buchhandlung  in  Trier: 

Dir  Dom  zu  Tritt 

in  seinen  drei  Hauptperioden: 

der  Komischen,  der  fränkisch«,  der  Romanischen, 

beschrieben  und  durch  26  Tafeln  erläutert 
von 

Dr.  J.  N.  von  Wilmowsky. 

Preis  90  Mark. 
Herabgesetzter  Barpreis  SO  Mark. 

Geschichte  des  Imtittes  Trier 

d   i.  der  Stadt  Trier  und  des  Trierischen  Landes 

als    Churfürstentum    und    als    Diözese   von    den 

ältesten  Zeiten  bis  zum  Jahre  1816. 

Von  Domkapitular 

Dr.  J.  Marx« 

6  Binde.    1858-64.    Preis  Ji  32.25. 


—      160     — 

Neuer  Verlag  der  Ft.  X.lntz'sohen  Buchhand- 
lung in  Tri«t.  Zu  beziehen  durch  sämtliche 
Buchhandlungen : 

Römische  Mosaiken  aus  Trier 
und  Umgegend 

von  Domkapitular 

J.  H".  von  Wilmowsky. 

Nach  dessen  Tode  herausgegeben  von  der  Gesell- 
schaft für  nützliche  Forschungen 
durch  deren  Sekretär  Mueeume-Direktor  Dr.  Hettner. 
Neun  chromolithographierte  Tafeln  auf  Carton  in 
der  Grösse  von  58  auf  46  cm  und  ein  Textheft  in 
Quart.  Preis  in  Mappe  20  Mark. 
Das  Werk  ist  von  gleicher  Bedeutung  für  das 
moderne  Kunstgewerbe  wie  für  die  archäologische 
Forschung.  Das  römische  Trier  hatte  eine  Fülle 
herrlicher  Mosaiken,  v.  Wilmowsky  hat  die  in 
den  Jahren  1840—1870  aufgefundenen  Fussboden- 
und  Wandmosaiken,  sowie  Marmortafelungen  der 
Basilika,  vieler  Prachtgebaude  Trier's  und  der 
Villen  des  Saar-  und  Moselgebiete«  in  peinlich 
ausgeführten  Zeichnungen  von  hervorragender 
Schönheit  zusammengestellt,  welche  in  diesem 
Werke  jetzt  im  ganzen  Beichtum  der  Farbenseals 
der  Originale,  in  trefflichen  Reproduktionen  der 
lithographischen  Anstalt  von  C.  Welzbacher  in 
Darmstadt  vorliegen.  Die  Mosaiken,  teils  nur  mit 
Ornamenten,  teils  mit  Figuren  geziert,  eignen  sich 
in  hohem  Masse  für  moderne  Nachahmung  in 
Thonplatten,  Stickereien  und  Teppichen.  Der  Text 
giebt  Aufschluss  Über  die  Auffindung  der  einzel- 
nen Mosaiken  und  einen  Überblick  über  die  Ge- 
schichte des  Mosaikes  überhaupt. 

Verlag  der  Fr.  Llntz'schen  Buchhandlung  in  Trier: 

Beschreibendes  Verzeichnis 

der 

Handschriften  der  Stadtbiilietitk 

zu  Trier. 

Heft  1  (Bibel-Texte  und  Commeirtare) 
von 

M.  Keaffer, 

Bealgymnasiallehrer  und  Stadt-Bibliothekar. 
Preis  ff«h.  3  Mark. 


Lahneck  und  Oberlahnstein. 

Bin  Beitrag  zur  Spnzialffnnoliiolit«   dnr 
Rheinland« 

von  Dr.  Jul.  Wegelet 

Preis  80  Pfg. 


Urkundliche  Geschichte  der  Abtei  Hettlach 

von 

Dr.  J.  C.  Lager. 

Mit  8  Tafeln.    Preis  6  Jk 


Richard  m  Greiffeftriu  u  Vdlnrths 

Erzbischof  und  Kurfürst  von  Trier  151 1—1531. 

Ein  Beitrag  sur  Specialgeschichte  der  Rheinland« 
von 

Dr.  Jil.  Wegeier. 

Mit  einer  Tafel.    Preis  Ji.  1.60. 


Die  Facsimiles 

von  OriginalplÄnen  deutscher  Dome 

auf  72  cm  breitem  Papier. 

Von  O.  W.  Schmidt,  Architekt. 

Originalplan    des   Domes    au   Köln    9  A  1  Blatt 

8,27  m  hoch. 
Originalplan  des  Domes  au  Regentburn  Ȇ Blatt 

fc,89  m  hoch. 
Originalplan   des    Domes    au   Ulm    6  X    1  Blatt 
1  72  m  hooh. 

3  Entwürfe  aum  -Dome  au  Frankfurt  BAI  Blatt 
1,10  m  hoch. 

4  Plane  aum  Munster  en  Straeshwo  21  A 

fn.  UNTZ'SCMC  BUGHORUOKCnei  IN  TOB*. 


Kediglrt 
von  Dr.  Hottntr  In  Trlw 

and 

Professor  Dr.  Lamprecht 

In  Bonn. 


Karrespondenzblatt 


der 


Verlag 

der 

FR.   LINTZ'oohen 

Buchhandlung 
In  Tri«. 


Westdeutschen  Zeitschrift  für  Geschichte  und  Kunst, 

»gleich  Organ  der  historisch-antiquarischen  Vereine  zu  Backnang,  Birkenfeld,  Dürk- 
heim,  Düsseldorf,  Frankfurt  a.  M.,  Karlsruhe,  Mainz,  Mannheim,  Metz,  Neuss,  Speyer, 
Strassbnrg,  Stuttgart  und  Worms,  sowie  des  anthropologischen  Vereins  zn  Stuttgart. 

♦ 

Anglist  Jahrgang  VIII,  Nr.  8.  1889. 


Dm  Korrespondenzblatt  erscheint  in  einer  Auflage  von  3000  Exemplaren.    Inserate  a  25  Pfg.  für  die 

gespaltene  Zeile  werden  von  der  Verlagshandlung  und  allen  Inseraten-Bureaus  angenommen,  Beilagen 

nach  Uebereinkunft.  —  Die  Zeitschrift  erscheint  vierteljahrlich,   das  Korrespondenzblatt  monatlioh.  — 

Abonnementspreis  15  Mark  für  die  Zeitschrift  mit  Korrespondenzblatt,  für  letzteres  allein  5  Mark. 


Neue  Funde. 

K.  Frankfurt  a.  M.,  Ende  August.  Vor  ei- 
nigen Wochen  brachen  Forstbeamte  des 
Fürsten  von  Leiningen,  die  zur  Verwen- 
dung bei  Wegearbeiten  Steine  aufsuchten, 
südlich  von  Hesselbach  im  Odenwald 
eines  der  dortigen  Turmfundamente 
der  römischen  Mümling  -  Linie  aus.  Die 
Arbeit  geschah  leider  ohne  sachkundige 
Beaufsichtigung  in  sehr  tumultuarischer 
Weise  (als  ich  kurz  darauf  den  Ort  be- 
sichtigte, fand  ich  zwei  Seiten  des  Turmes 
herausgerissen,,  es  lagen  noch  einige  schön 
profilierte  Gesimsstücke  an  Ort  und  Stelle) ; 
doch  hatte  sie  das  erfreuliche  Ergebnis, 
dass  ein  wichtiger  Inschriftstein ')  gefunden 
wurde.  Derselbe  ward  alsbald  nach  Schloss 
Waldleiningen  verbracht,  wo  ich  ihn  sah 
und  abschrieb.  Er  ist  inzwischen  dem 
Karlsruher  Museum  geschenkt  worden.  Die 
Inschrift1)  lautet  wie  folgt: 


Der  Stein  .hat  die  Form  eines  Halb- 
kreises, als  wäre  er  in  eine  Mauer  einge- 
lassen gewesen.    Er  lag  kaum  einen  halben 

1)  Die  erste  genauere  Abschrift  erhielt  ich 
durch  die  Güte  des  Herrn  Koller.  Die  meinte 
ergab  nur  geringfügige  Varianten, 


Meter  tief,  ein  paar  Fuss  vor  dem  Turme. 
Er  zeigt  eine  stark  profilierte  Umrahmung 
von  20  cm  Breite,  die  am  Rand  wiederum 
wulstig  und  gekerbt  ist;  sie  ist  mit  10  je 
gleich  weit  von  einander  entfernten  ra- 
dialen Strichen  ornamentiert.  Die  Dicke 
des  Randes  betragt  0,045  m;  die  Höhe 
der  Inschrift  0,585,  die  Dicke  des  Steines 
0,019,  seine  untere  Frontlänge  0,910,  die 
Buchstabengrösse  0,040  m. 

Die  Inschrift  ist  eine  dem  Antonin us 
Pius  gewidmete  einfache  Dedikation,  die 
nach  Ausweis  der  Consuln  (Claro  II  et 
Severo  ist  zu  ergänzen)  dem  Jahre  146 
angehört.  Dedikanten  sind  die  Tripu- 
tiensischen  Brittonen,  die  schon  mehr- 
fach am  Odenwald-Limes  vorkommen ;  ich 
zähle  jetzt  fünfmal:  Castell  Schlossau, 
Amorbach,  Castell  bei  Würzberg,  Turm 
bei  Eulbach  und  Turm  bei  Hesselbach2). 
Alle  diese  Fundorte  gehören  dem  süd- 
licheren Teile  der  Odenwald-Linie  an ;  der 
Stein,  der  sich  ehemals  in  Amorbach  fand, 
ist  ein  alter  Fund,  jetzt  verloren  und  un- 

8)  Mau  kann  als  sechste  die  (nioht  mehr  sur 
Mümling-Linie  gehörige)  Insohrift  hinzurechnen, 
welche  beim  Castell  Altstadt  unterhalb  Miltenberg 
gefunden  wurde  nnd  welche  „exploratores  Trip(u- 
tienses)"  nennt.  Übrigens  ergiebt  sich  aus  unserer 
neuen  Insohrift  nonmehr  zweifellos,  dass  der  Name 
Triputienses  lautet,  nicht  Tripotienses, 
wie  Urlichs  bei  jener  Miltenberger  Inschrift  (Bonn. 
Jahrb.  00,  S  78)  aus  einem  schattenhaften  Zuge 
auf  dem  Stein  (nach  Conrady's  Lesung)  herzu- 
stellen versuohte.  Er  stutzte  sich  dabei  auf  eine 
mögliche  Nachlässigkeit  Apian's,  der  den  (nioht 
mehr  erhaltenen)  Amorbaoher  Stein  aberlieferte; 
dieser  aber  war  seither  der  einzige,  der  die  aus- 
f übrigere  Form  Triputienses  bewahrt  hatte. 

O 


—    163    — 


164    — 


bekannten,  aber  jedesfalls  benachbarten 
Fundorts.  Bekanntlich  kommen  andere 
Brittonen  an  dem  Württembergischen  Teil 
des  äusseren  Limes  vor  (Oehringen,  Böckin- 
gen) und  auf  den  ihrem  Fundorte  nach  noch 
nicht  sicher  ermittelten  AschafFenburger 
Steinen,  Bramb.  1751  und  1757,  nördlicher 
in  Heddernheim  1455. 

Mommsen  setzt  die  Numeri,  Ephem.  ep. 
V  163,  nicht  früher  als  Marc  Aurel;  ich 
habe  ehedem  schon  (Westd.  Zs.  4,  S.  185 
Note)  einen  leisen  Zweifel  an  dieser  Zeit- 
bestimmung, die  mir  zu  spät  erschien,  ge- 
äussert. Unsere  Inschrift  konstatiert  die 
Existenz  wenigstens  dieser  Brittonen  etwa 
15  Jahre  früher  und  ist  schon  dadurch 
recht  lehrreich.  Wichtiger  noch  ist  die 
Datierung  wegen  des  Um  Standes,  dass  sie 
die  erste  gesicherte  der  Mümling- Linie, 
soweit  diese  Hessen  und  Baden  angehört, 
darstellt.  Ein  Fragment,  Bramb.  1392,  aus 
dem  Castell  bei  Würzberg  ist  von  Christ, 
Bonn.  Jahrb.  52,  S.  63,  zwar  dem  Jahre 
145  vindi eiert  worden,  das  ist  aber  sehr 
unsicher.  (Ich  habe  diese  Inschrift,  die 
thörichter  Weise  von  Knapp  an  einem 
falsch  restaurierten  Turm  im  Eulbacher 
Park  hoch  eingemauert  ist,  kürzlich  selbst 
untersucht,  der  angebliche  Schluss  COS 
steht  nicht  einmal  darauf  oder  ist  wenigstens 
ganz  verschwunden.) 

Der  Vermutung,  welcher  Fuchs  und 
Lehne  Ausdruck  gaben,  dass  die  Tripu- 
tienser  nach  dem  englischen  Ortsnamen 
Tripontium  genannt  seien,  wird  zwar  noch 
vielfach  nachgesprochen,  ich  sehe  aber 
gar  keine  Gründe  hierfür  und  man  hat 
mit  Recht  auf  die  Verschiedenheit  der 
Namensform  hingewiesen,  der  die  Identität 
ausschliesst.  Sehr  wahrscheinlich  liegt  uns 
der  Name  näher  und  die  Brittonen  sind 
nicht  in  Brittannien  zu  suchen.  Das  Ver- 
hältnis dieser  Numeri  und  einiger  Cohorten 
zum  Limes,  die  Zeit  ihrer  Anwesenheit 
und  vor  allem  ihr  paralleles  Vorkommen 
am  äusseren  und  inneren  Limes  erscheint 
näherer  Untersuchung  wert;  ich  möchte 
nur  darauf  hinweisen,  dass  die  Cohors  I 
Sequanorum  et  Rauracorum  jetzt  sowohl 
im  Castell  zu  Schlossau  (Korrbl.  III,  91) 
wie  in  Miltenberg  (Bramb.  1740,  1744) 
nachgewiesen  ist  und  dass  bei  der  Cohors 


XXIIII  Voluntariorum  ein  gleiches  Ver- 
hältnis stattfindet.  Die  Frage  der  Zeit- 
stellung unserer  Mümling  -  Neckar  -  Linie 
bedarf  einer  durchaus  neuen  Untersuchung 
und  ich  glaube,  dass  man  hierin  um  ein 
gutes  Stück  vorwärts  kommen  kann,  wenn 
man  alle  in  den  letzten, Jahren  gesammel- 
ten belangreichen  Erfahrungen  in  Rech- 
nung zieht. 

Im  Verfolg  der  Auffindung  unserer 
neuen  Inschrift  wurde  am  19.  August  von 
Herrn  Conrady  die  Begrenzung  des  Turm- 
fundamentes durch  Ausgrabung  festgestellt, 
am  23.  August  nahm  Oberförster  Glaser 
im  Auftrag  der  fürstl.  Leiningen'schen  Ver- 
waltung, unter  Beihülfe  des  Herrn  Dr. 
Quarck  aus  Frankfurt,  die  vollständige 
Blosslegung  des  Turmes  vor,  die  eine 
erfreuliche  Nachlese  ergab.  Dem  letzteren 
Herrn  verdanke  ich  eine  sorgfältige  Auf- 
nahme der  Funde  und  einen  Grundriss, 
die  im  Folgenden  benutzt  sind. 

Der  Turm  hat  quadratische  Form,  mit 
äusserer  Seitenlänge  von  5,60  m;  die 
Mauerstärke  beträgt  0,92  m.  Die  vier 
Seiten  hatten  noch  mehrere  Lagen  der  wie 
immer  schön  behauenen  regelmässigen 
Quader  im  Verband  aufzuweisen,  die  Nord- 
seite 6  solcher  übereinander,  die  am  besten 
erhaltene  Südseite  3  (wobei  zu  beachten 
ist;  dass  gerade  hier  bei  der  ersten  Weg- 
nahme der  Steine  eine  beträchtliche  Zer- 
störung ohne  Aufnahme  stattfand);  der 
Mörtel  war  überall  erhalten.  Im  Innern 
des  Turmes  fanden  sich  Topfscherben, 
Stücke  von  schraffierten  Estrichplatten  und 
eine  0,012  m  grosse  wenig  gerundete 
Bronzelamelle  (etwaige  Bestimmung  ist  mir 
nicht  bezeichnet).  Vor  der  äusseren  Ost- 
seite des  Turmes  traf  man,  etwa  1  m  tief 
und  fast  im  rechten  Winkel  zur  Mauer 
liegend,  auf  zwei  Stücke  von  vier- 
eckigen Säulen  aus  Sandstein,  deren 
eines  wie  es  scheint  nahezu  die  ursprüng- 
liche Höhe  der  Säule  hat.  Letzteres  ist 
1,12  m  hoch,  hübsch  proportioniert  und 
gut  erhalten.  Es  ist  am  unteren  Rande  des 
Sockels  0,350  m  breit,  über  dem  Sockel 
folgen  zwei  je  0,040  m  hohe  Wulste,  worauf 
die  eigentliche  Säule  0,900  m  hoch  sich 
erhebt  0,115  m  unter  dem  oberen  Ende 
und  0,055  unter  der  breitesten  Ausladung 

Digitized  by  VjOOQ  IC 


—    165 


der  Mitte  sind  je  zwei  winklige  Löcher 
(zu  beiden  Seiten)  eingemeisselt,  als  „seien 
Eisenklammern  oder  Thürangeln  darin  be- 
festigt gewesen".  (Vielleicht,  dass  die  Säu- 
len Thür-  oder  Fenstergewänder  des  Turmes 
bildeten?)  Das  zweite  Säulenbruchstück 
ist  nur  0,560  m  hoch  (Sockel,  zwei  Wulste 
und  ein  0,270  m  hohes  Säulenstück) ;  es 
gleicht  einifeermassen  dem  andern,  soweit 
erhalten,  ist  aber  in  den  Massen  nicht 
identisch.  Mir  scheint  es,  da  die  Basis 
höher  und  schmäler  ist,  eher  das  Gapitell 
einer  zweiten  Säule  zu  sein,  wonach  die 
andere  vielleicht  ein  ebensolches  oberes 
Ende  aufwies.  Säulen  als  Tischfüsse  und 
als  Träger  für  Figuren  kommen  häufig  vor, 
als  Architekturstücke  selten  und  von  Limes- 
Türmen  sind  mir  gar  keine  bekannt;  im 
Eulbacher  Park  stehen  einige,  darunter  auch 
eine  vierkantige  (bei  Knapp  abgebildet); 
sie  lassen  sich  aber  nicht  als  Bau- Be- 
stand teile  nachweisen. 

A.  Hammeran. 
83.  Wiesbaden.  Der  Rheinische  Kurier  be- 
richtet, dass  am  26.  Mai  bei  Gelegenheit 
von  Bodenarbeiten  an  dem  Georgschen 
Ringofen  bei  Schierstein  abermals  ein 
Frankengrab  mit  wertvollem  Inhalt  gefun- 
den wurde.  Von  den  Fundstücken  werden 
—  ausser  dem  menschlichen  Gerippe  — 
erwähnt  zwei  sehr  gut  erhaltene,  mit  Stei- 
nen besetzte  Spangen,  an  welchen  noch 
die  sehr  dünnen  Nadeln  erhalten  sind,  und 
ein  zierlicher  Becher  von  kaum  10  cm 
Höhe,  welcher  aus  sehr  dünnem  Glase  her- 
gestellt und  mit  einem  zierlichen  Fusse 


—    166    — 

versehen  ist;  ferner  ein  wohlerhaltener 
Bing  mit  acht  mehr  oder  weniger  kugel- 
förmigen Erhöhungen  und  einzelnen  Steinen; 
der  grösste  der  Aufsätze  ist  hohl.  Leider 
sollen  die  früher  und  jetzt  bei  Schierstein 
gefundenen  Gegenstände  nicht  zu  einer 
Sammlung  vereint  worden,  sondern  zum 
Teil  in  den  Besitz  von  Händlern  gelangt, 
zum  Teil  dem  Museum  von  Wiesbaden  oder 
Berlin  einverleibt  worden  sein.      Otto. 

Okarben,  in  der  Wetterau.  [Römische  84. 
Niederlassung].  Untersuchungen ,  welche 
durch  Hrn.  Professor  Dr.  Buchner  und 
mich  im  Auftrage  des  oberhessischen  Ver- 
eins für  Lokalgeschichte  zu  Okarben  vor- 
genommen wurden,  ergaben,  dass  an  der 
Stelle  des  heutigen  Dorfes  eine  römische 
Niederlassung  bestand,  die  sich  weit  über 
dessen  Grenzen  hin  nach  Nord  und  Süd 
ausdehnte.  Bei  dem  Ausheben  der  Ver- 
suchsgräben wurden  Überreste  von  Mauern, 
Estrichboden,  Verputz  der  Wohnräume, 
Schiefer-  und  Ziegelstücke,  zahlreiche  Beste 
von  Heizkacheln,  Scherben  von  Thon-  und 
Terrra  sigillata-Gefässen  aufgefunden.  Zu 
gleicher  Zeit  wurden  südlich  vom  Ort,  an 
beiden  Seiten  der  Steinstrasse,  römische 
Brandgräber  aufgedeckt.  Über  diese  Strasse, 
welche  von  Heddernheim  kommt  und  an 
Okarben  vorüber  nach  dem  Limes  zieht, 
behalte  ich  mir  vor  später  zu  berichten. 
Friedr.  Kofier. 

Mainz,  im  August  1889.  [Die  römischen  85. 
Inschriftfunde  von  der  „Neuen  Anlage"].  Wie 
die  Tagesblätter  seiner  Zeit  mehrfach  in 
Kürze  gemeldet,  wurde  bei  den  Arbeiten, 
die  im  Frühjahr  und  Sommer  1888  von 
der  Stadt  Mainz  unternommen  wurden,  um 
die  durch  die  Verlegung  der  Geleise  der 
Mainz-Aschaffenburger,  Mainz-Frankfurter 
und  Mainz- Wormser  Linien  der  Ludwigs- 
bahn sowie  durch  die  Erweiterung  des 
Gaswerkes  geschmälerte  „Neue  Anlage" 
vor  dem  Neuthor  nach  SW.  zu  vergrössern, 
ein  römisches  Grabfeld,  und  zwar,  wie 
schon  aus  den  Funden  des  J.  1883  und 
früheren  Erfahrungen  hervorging,  ein  Grab- 
feld der  bürgerlichen  Bevölkerung  des  rö- 
mischen Mainz  aufgedeckt,  teils  bis  in  die 
späteste  Kaiserzeit  reichende  Sarkophag- 
bestattungen, teils  in  vermoderte  Holzsärge 
geborgene  Leichen,  teils  Brandgräber.  Das 

igi  ize      y  g 


—    167    — 


168    — 


Abstechen  des  nach  NO.  flach  verlaufen- 
den Bergabhanges,  das  Durchschlagen  einer 
neuen  Fahrstrasse  und  die  Anlage  eines 
die  Fahrstrasse  mit  dem  Hauptwege  der 
Anlage  verbindenden  Weges  gaben  ein 
höchst  lebendiges  Bild  dieser  Gräberstätte, 
und  durch  das  gewissenhafte  Zusammen- 
wirken des  Stadtbauamtes,  des  Unterneh- 
mers, des  Altertumsvereins  und  des  rö- 
misch-germanischen Centralmuseums  war 
es  möglich,  die  Funde  sachgemäss  zu  er- 
heben und  zu  bergen.  Über  sämtliche 
Funde  ist  vom  Stadtbauamte,  dem  die 
Altertumsforschung  auch  bei  dieser  Gele- 
genheit wieder  den  wärmsten  Dank  schul- 
det, ein  genauer  Plan  aufgenommen  wor- 
den; auch  wurde  die  Fundstätte  in  ihrem 
damaligen  höchst  merkwürdigen  Anblick 
photographisch  fixiert,  so  dass  ausreichen- 
des Material  zu  einer  ausfuhrlichen  Ver- 
öffentlichung dieser  bedeutsamen  Funde, 
die  über  die  römische  Bestattungs weise 
nach  manchen  Seiten  hin  Licht  geben,  vor- 
handen ist.  Auch  sei  hier  der  Grossherzogl. 
Bürgermeisterei  und  der  Stadtverordneten- 
versammlung der  lebhafteste  Dank  dafür 
abgestattet,  dass  durch  die  Bewilligung 
einer  namhaften  Summe  zur  Schadloshal- 
tung des  Unternehmers  die  gewissenhafte, 
bedachtsame  und  sachgemässe  Untersuch- 
ung und  Erhebung  der  Funde  ermöglicht 
wurde.  Eine  ausführliche  Publikation  des 
Gesamtfundes,  wahrscheinlich  mit  Plänen 
und  Abbildungen,  wird  jedenfalls  in  Bälde 
erfolgen.  Ich  selbst  werde  es  mir  versagen 
müssen,  an  derselben  mitzuwirken,  da  eine 
Veränderung  meiner  Stellung  mir,  für  die 
nächsten  Jahre  wenigstens,  zu  antiqua- 
rischen Arbeiten  schwerlich  Zeit  lassen 
wird.  Doch  will  ich  hier  in  Kürze  über 
das  epigraphische  Ergebnis  der  neuen 
Funde  in  der  „Anlage"  berichten. 

I.  Cippus  eines  Soldaten  der  22. 
Legion  (Grab  Nr.  20):  gefunden  am  23. 
Juni  1888  an  der  Böschung  nach  dem 
Haupteingange  zur  „neuen  Anlage",  gegen- 
über dem  Übergang  der  Eisenbahnlinie 
Mainz-Worms.  Der  Cippus  war  als  Deckel 
eines  Frauensarkophags  verwandt  worden, 
die  Schriftseite  nach  unten.  Der  Sarko- 
phag enthielt  eine  Frauenleiche  mit  reichen 
Glasbeigaben,  nämlich :  3  Kugelflaschen  mit 


trichterförmigem  Hals ,  5  ineinanderge- 
stellte  kleine  Schalen  und  ein  höchst  in- 
teressantes becherförmiges  Glasgefass  mit 
aufgelegter  Goldornamentierung.  Die  Gold- 
verzierung dieses  letztgenannten  Glas- 
bechers besteht  aus  dünnaufgelegtem  Gold- 
blatte, das  zum  Teile  zerstört  ist,  und 
enthält  zwischen  einfachem  Rankenwerk 
eine  Inschrift,  die  ich  noch  zu  besprechen 
gedenke. 

Der  als  Deckel  des  Frauengrabs  ver- 
wandte Cippus  ist  grüner  Sandstein,  wäh- 
rend der  Sarkophag  aus  rotem  Sandstein 
besteht.  Der  Cippus  ist  ungefähr  2,11  m  1. 
(unten  unregelmässig  abgeschlossen),  0,64  ra 
br.,  0,25  m  d.  Von  der  Länge  kommen 
1,14  m  auf  den  Sockel,  dessen  unterer,  in 
die  Erde  gesteckter  Teil  rauh  gelassen  ist, 
während  darüber  eine  Fläche  von  0,14  m 
Höhe  einigermassen  glatt  bearbeitet  er- 
scheint; darüber  befindet  sich,  0,74  m  h., 
das  Inschriftfeld,  oben  halbkreisförmig  ab- 
geschlossen und  von  einfachen,  unten  und 
zu  den  Seiten  doppelten  Leisten  umzogen. 
Die  Halbrundstäbe  der  Doppelleisten  sind 
mit  granatkemartigen  Ornamenten  verziert, 
die  jedenfalls  eine  Art  von  Spiralverzie- 
rung darstellen  sollen.  Auf  dem  Schei- 
tel des  Abschlussbogens  aufsitzend,  schliefst 
ein  Querband  über  dem  Inschriftfelde  eine 
Querfläche  von  0,23  m  H.  ab.  Dieses 
Querband  ist  durch  Flachrelief  verziert, 
das  bei  der  brüchigen  Struktur  des  Steines 
zum  grossen  Teil  weggesplittert  ist  Er- 
halten ist  links  bis  zum  Kopfe  ein  nach 
rechts  schreitender  Greif,  mit  erhobenem 
Schweife  und  erhobener  Tatze,  die  Flügel 
sind  nach  dem  Kopfe  zurückgeschweift. 
Von  der  entsprechenden  Greifengestalt 
rechts  sind  nur  Teile  der  Vorderbeine  er- 
halten. Zwischen  den  beiden  Greifen  ist 
der  untere  Teil  eines  schalenartigen  Ge- 
fasses  mit  schmalem  Fusse  erhalten,  aus 
dem  3  Mohnstengel  mit  den  Kapseln  her- 
vorwachsen. In  den  Zwickeln  zwischen 
dem  Inschriftfeld  und  der  oberen  Quer- 
leiste schweben  je  ein  Delphin,  den  Kopf 
abwärts  gerichtet. 

Die  in  hohen,  schmalen  Buchstaben  mit 
gleich  dicken  Strichen  gut  und  sorgfältig 
gehauene  und  durch  Dreispitze  interpun- 
gierte  Inschrift  lautet: 

y  o 


—     169    — 
D  •  M 

c'v alerivs- 
secvkdvs'mil 
leg-xxhpr-p-f- 
stipxxvval      5. 
v  eranivs 

fratri-fc 

D(is)  Ma(nibu$).  C(aius)  Valerius  Secundus, 
mi(le8)  leg(ionis)  vicesimae  secundae,  pr(imi- 
geniae)  p(iae)  f(ideli8),  stip(enäiorum)  viginti 
quinque.  Val(erius)  Veramus  fratri  f(acien~ 
dum)  c(uravit). 

Die  Buchstaben  in  Z.  1  sind  0,075  m, 
in  Z.  7  0,05  m  h.  Z.  1  MA  gebunden; 
Z.  3  ND  gebunden,  L  auf  der  Leiste;  Z.  4 
über  der  Zahl  der  Querstrich. 

Durch  den  Umstand,  dass  in  unserm 
Falle  ein  älterer  Cippus  eines  Brandgrabes 
als  Deckel  eines  jüngeren  Sarkophages 
verwandt  ist,  könnte  man  versucht  werden, 
den  Cippus  des  Soldaten  der  22.  Legion 
einer  recht  frühen  Zeit  zuzuweisen,  wozu 
man  allenfalls  auch  noch  die  auf  unserer 
Inschrift  erscheinende  volle  Namensform 
heranziehen  könnte. 

Aber  aus  der  Gesamterscheinung  des 
römischen  Friedhofes  in  der  „Neuen  An- 
lage" ergiebt  sich,  dass  er  der  späteren 
Kaiserzeit  angehört,  so  dass  man  nicht 
anzunehmen  braucht,  es  müssten  die  dabei 
als  Sarkophagdeckel  verwandten  tippen 
gerade  der  Frühzeit  der  römischen  Be- 
siedelung  im  Rheinlande  angehören.  Auch 
die  3  Nomina  geben  kein  Argument ;  denn 
ihre  Anwendung  ist  zeitlich  nach  unten 
sehr  wenig  begrenzt.  Die  Formel  D  •  M 
weist  auf  die  spätere  Zeit  hin ;  doch  muss 
man  sich  hüten,  Grabsteine,  die  diese  über 
sehr  lange  Zeit  hinaus  angewandte  Formel 
tragen,  darum  zeitlich  allzutief  zu  rücken. 

Dem  ältesten  Aufenthalte  der  22.  Legion 
in  Mainz,  dem  die  Zahlbacher  Steine  und 
auch  ein  in  Mainz  gefundener  (Korr-  Y, 
143,  171),  angehören,  nämlich  der  Zeit  von 
43  n.  C.  bis  zum  Bataverkriege  (70  n.  C), 
kann  unser  Stein  nicht  angehören.  Das 
beweisen  die  Ehrenbeinamen  P  *  F,  die 
(Mommsen,  Korr.  Y,  171)  nicht  vor  86  n.  C. 
vorkommen  und  wahrscheinlich  nach  dem 
Saturninusauf8tande  vom  Jahre  88/89  n.  G. 
der  Truppe  verliehen  wurden  (ich  halte  an 


—    170    — 

dieser  die  Erteilung  der  Beinamen  p.  f. 
am  besten  erklärenden  Annahme  fest,  trotz 
der  dagegen  erhobenen  Bedenken,  z.  B. 
Dessau,  Dtsch.  Littztg.  1887  Nr.  6).  Aus- 
serdem fehlt  die  Tribus  und  die  Heimat- 
bezeichnung des  Soldaten;  er  gehört  also 
nicht  mehr  der  Zeit  an,  wo  die  22.  Legion 
in  Italien  und  der  Narbonensis  aushob, 
sondern  in  die  Zeit  nach  der  von  Hadrian 
sicher  für  Afrika  eingeführten  und  allem 
Anscheine  nach  auf  das  ganze  Reich  aus- 
gedehnten Konskriptionsordnung,  wonach 
die  Legionen  in  ihren  Garnisonsterritorien 
aushoben  (Mommsen,  Hermes,  19,  S.  21, 
Korr.  V,  171).  Mit  dieser  Einführung  der 
örtlichen  Konskription  hängt  das  Fehlen 
der  Tribus  und  der  Heimatsangabe' zusam- 
men. Unsere  Inschrift  geht  demnach  nicht 
über  die  Zeit  des  Hadrian  hinauf.  Doch 
darf  man  sie,  trotz  des  D  *  M,  nicht  zu 
tief  hinabrücken,  da  sie  von  einem  Brand- 
grabe herrührt.  Meiner  Meinung  nach  ge- 
hört sie  in  die  2.  Hälfte  des  2.  christlichen 
Jahrhunderts. 

II.  Bruchstück  eines  römischen 86. 
Sarkophags,  gefunden  bei  der  Erweite- 
rung der  „Neuen  Anlage"  zu  Mainz  im 
Sommer  1888.  Yon  dem  Sarkophag,  der 
nur  als  Bruchstück  und  leer  gefunden 
wurde,  ist  etwa  die  rechte  Hälfte  (vom 
!  Beschauer  aus)  erhalten.  Das  Material 
ist  gelblicher  Sandstein;  das  erhaltene 
Stück  misst :  L.  1,43  m,  H.  0,59  m,  Tiefe 
0,76  m,  Wandstärke  0,15  —  0,16  m.  Die 
Schrift  ist  in  guten  quadratischen  Zügen 
gehauen  und  dreispitzig  interpungiert ;  die 
Buchstaben  sind  0,07  m  h.  (das  G  des 
Schlusses  der  Inschrift  0,096  m).  Der  In- 
schriftrest lautet: 

R    TAB VL ARIO 

D  A'CONIVX*  A  VR 

nOCLA'FILIAE-ETHER 

C 

.  .  .  .]  tabulario,  [....]  da,  coniux, 
Aur[dia  . .  .  .]  rocla,  filiae  et  her[edes,  f(a- 
ciendum)]  c(uraverunt). 

Da  das  Grabfeld  der  bürgerlichen  Be- 
völkerung des  römischen  Mainz  angehörte, 
haben  wir  in  dem  „tabularius"  einen  bür- 
gerlichen Registrator,  sei  es  einen  Ge- 
meindebeamten oder  Privatbediensteten,  zu 
erkennen. 

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—    171    — 

Z.  2  D  am  Anfange  nur  teilweise  er- 
halten; ebenso  B  am  Anfange  von  Z.  3. 
Am  Fusse  der  erhaltenen  Inschrift  ein 
nach  rechts  oben  gerichteter  Cypressen- 
zweig,  dem  ein  solcher,  nach  der  Gegen- 
seite gerichtet,  entsprochen  haben  muss. 
87.  III.  Bruchstück  einer  Grabin- 
schrift, gefunden  im  Sommer  1888  bei 
der  Erweiterung  der  „Neuen  Anlage".  Das 
Bruchstück,  ein  unregelmässiger,  arg  zer- 
störter Kalksteinbrocken  von  etwa  0,41  m 
Br.,  0,27  m  H,  0,185  m  D.,  wurde  auf  dem 
Arbeitsfelde  ohne  Verbindung  mit  einem 
Begräbnisse  gefunden.  Den  unbeholfen, 
mit  gleich  dicken  Strichen  hoch  und  schmal 
gehauenen  Buchstaben  zufolge  gehört  sie 
in  die  Frühzeit  der  römischen  Herrschaft 
am  Bheine  (der  Bogen  des  P  erreicht  in 
seinem  Auslaufe  die  Hasta  nicht);  auch 
die  Formel  „hie  sita  est"  weist  auf  diese 
Zeit  hin.    Die  Inschrift  lautet: 


[.  .  .]ra  h(k)  s(üa)  e(ü).  [.  .  ,]ticus 
coniux  d(e)  s(uo)  p(owü)  oder :  d(e)  s{ua) 
p(ecunia)  merüo. 

5.  Zwei  undeutliche  Buchstabenhasten. 

Rechts  vom  Beschauer  ist  die  Inschrift 
durch  eine  einfache  Leiste  abgeschlossen; 
also  sind  die  Zeilenschlüsse  erhalten.  Z.  3 
und  4  sind  auch  in  den  Anfangen  erhalten, 
müssen  also  kürzer  gewesen  sein,  als  die 
übrigen  Zeilen.  In  Z.  1  steht  E  am  Schluss 
über  der  Leiste;  Z.  2  und  4  0  kleiner. 
Die  Buchstaben  sind  0,04  m  hoch.  Die 
gleichbedeutende  Angabe  a  se  findet  sich 
beispielsweise  auch  auf  der  Grabschrift  bei 
Brambach  187  und  für  das  sonst  den  Weihe- 
inschriften eigene  merüo  ist  das  ob  merita 
auf  den  Grabschriften  bei  Wilmanns, 
exempla  1693  und  2618  u.  s.  w.  zu  ver- 
gleichen. 
88.  IV.  Bruchstück  einer  römischen 
Grabinschrift,  gefunden  im  Sommer 
1888  bei  der  Erweiterung  der  „Neuen 
Anlage".  Das  Fragment  stammt  von  der 
obersten  Zeile  einer  Inschrift  und  ist  oben 


—    172    — 

durch  eine  kräftige  Hohlkehlleiste  abge- 
schlossen. Material  weisslicher  Kalkstein; 
Masse:  L.  0,34  m,  H.  0,25  m,  D.  0,15  m. 
Das  Bruchstück  könnte  von  einem  Sarko- 
phage stammen.  Die  glatte  Bearbeitung 
der  Seitenfläche  links  vom  Beschauer  muss 
später  erfolgt  sein.  Die  Vorderfläche 
scheint  Spuren  eines  ölfarbenartigen  An- 
striches aufzuweisen.  Die  Buchstaben  sind 
sehr  schön  gehauen  und  0,1  m  hoch. 
X  R  I  A 

V.   Glasgefäss  mit  Inschrift,  ge-89. 
funden  im  Sommer  1888  bei   der  Erwei- 
terung der  „Neuen  Anlage"   zu  Mainz  in 
einem   Frauensarkophage    (Grab  Nr.  26) 
mit  mehreren  anderen  Glasgefassen.    Das 
Inschriftgefä8s    ist   eine   kugelige  Flasche 
von  grünlich  weissem  Glase  mit  trichter- 
förmigem Ausguss.     JJm  die  obere  Wöl- 
bung, da  wo  der  Hals  ansetzt,  läuft  eine 
einzeilige  eingeätzte  Inschrift: 
CVRREPVERM 
Den  Schluss  der  Inschrift  bildet  ein  baum- 
zweigartiges  Ornament ;  über  der  Inschrift 
zieht  sich   ein   zickzackartiger  Ornament- 
streifen  hin. 

Das  M  am  Schlüsse  wird  wohl  in  MI 
zu  ergänzen  sein.  I 

Dr.  Jakob  Keller. 

Worms.  [Hügelgrab  bei  Albisheim].  Da  90. 
die  Auffindung  eines  auch  nur  einiger- 
massen  erhaltenen  Grabhügels  in  der  Nähe 
von  Worms  wegen  des  Fehlens  von  Wald 
und  der  intensiven  Bebauung  der  Felder 
zu  den  allergrössten  Seltenheiten  gehört 
(selbst  in  dem  übrigen  Rheinhessen  giebt 
es  keine  Grabhügel  mehr,  mit  Ausnahme 
eines  kleinen  Stückchen  Waldes,  dem  so- 
genannten Vorholz,  an  der  bayerischen 
Grenze  westlich  von  Alzey)  und  auch  in 
den  angrenzenden  unbewaldeten  Teilen  der 
Pfalz  aus  demselben  Grunde  die  Grab- 
hügel verschwunden  sind,  so  dürfte  die 
Auffindung  eines  solchen  wohl  erhaltenen 
Hügels,  selbst  wenn  er  auch  keine  bedeu- 
tenden Funde  ergeben  hat,  dennoch  der 
Beschreibung  wert  erscheinen.  Derselbe 
wurde  im  vergangenen  Jahre  bei  der  Cr-  i 
barmachung  eines  bisher  wüst  gelegenen 
Feldes  auf  der  Höhe  westlich  von  Albis-  j 
heim  an  der  Pfrimm  entdeckt.  Das  Feld 
liegt  hoch  über  dem  Pfrimmthal  auf  dem 

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173    — 


—    174 


höchsten  Punkte  des  von  Ost  nach  West 
ziehenden,  ganz  mit  Weinbergen  bedeckten 
„ Wartberges",  etwa  400  m  westlich  des 
Wartturmes  auf  der  sogenannten  „Knie- 
brech".  Dicht  an  dem  Felde  vorbei  führt 
eine  alte,  sicher  schon  lange  vor  der 
Römerherrschaft  angelegte  Strasse  aus  dem 
Pfrimmthal  und  der  römischen  Nieder- 
lassung bei  Albisheim  über  den  Wart- 
und  „Hungerberg"  an  der  sogenannten 
„alten  Mauer",  ebenfalls  einer  römischen 
Niederlassung,  vorbei  nach  dem  Thal  des 
„Gutleutbachesu  (über  das  Wort  „Gutleut" 
siehe  Korrbl.  V,  27  u.  VII,  36).  Von  dort 
ab  heisst  der  in  der  Richtung  nach  dem 
Donnersberg  ziehende  einfache  Feldweg 
noch  jetzt  die  nKohlstrasseu  *). 

Die  Stelle,  wo  der  Grabhügel  sich  früher 
erhob,  war  eine  wohl  ausgesuchte,  denn 
keine  gleiche  mehr  wäre  zu  finden  ge- 
wesen, von  der  aus  man  eine  so  weite 
und  schöne  Rundsicht  hätte  haben  können 
über  das  Pfrimmthal  weg  nach  der  Rhein- 
ebene sowohl  wie  nach  dem  den  Horizont 
nach  Westen  abschliessenden  mächtigen 
Donnersberge  hin.  Sicher  war  das  Grab- 
mal nicht  vereinzelt  gewesen,  sondern  es 
erhob  sich  ehemals  hier  oben  längs  der 
alten  Heerstrasse  eine  ganze  Hügelgruppe. 
Die  übrigen  mussten  längst  dem  schon  Jahr- 
hunderte alten  Weinbau  weichen  und  nur 
das  eine  blieb  durch  einen  Zufall  verschont, 
um  nun  nach  dritthalb  tau  send  Jahren 
Kunde  zu  geben  von  jener  fern  entlegenen 
Zeit.  Es  war  eine  mit  Geröll  und  dichtem 
Dornengestrüpp  bedeckte  Stelle,  die  jetzt 
dem  Weinbau  zugänglich  gemacht  und  zu 
diesem  Zwecke  umgerodet  werden  sollte, 
da  stiessen  die  Arbeiter  in  Mitten  dieser 
Wüstung  plötzlich  auf  eine  länglich  runde, 
hügelförmige  Erhöhung.  Als  man  nun  beim 
Abtragen  der  Erde  bis  an  diese  Erhöhung 
gekommen  war,  fand  man ,  dass  sie  in 
ihrem  Umkreis  aus  grossen  Kalkstein- 
blöcken bestand,  die  neben  einander  ge- 
setzt waren  und  zwar  absichtlich  so,  dass 
alle  nach  dem  Mittelpunkte  des  Kreises 
zu  geneigt  waren.  Es  wechselten  Stein- 
blöcke von  l1/*  mit  solchen  von  1/a  m  Höhe 
ab.      Die   Steinsetzung  bildete  ein   Oval, 

1)  Diese  Strasse  ist  in  der  praehistor.  Karte 
der  Pfalz  von  Mehlis  nicht  erwähnt. 


dessen  von  Nord  nach  Süd  gerichteter 
grösster  Durchmesser  etwa  7  m,  dessen 
kleinster  etwa  4—6  m  betrug.  Inmitten 
dieses  Steinkranzes  fand  sich  keine  Stein- 
setzung mehr,  der  eigentliche  Hügel  be- 
stand vielmehr  aus  einer  Erdaufschüttung 
und  zwar  war  Lehm  dazu  verwandt,  der  sich 
an  dieser  Stelle  sonst  nicht  findet.  Der- 
selbe muss  aus  grösserer  Entfernung,  wie 
das  ja  auch  vielfach  anderswo  beobachtet 
worden  ist,  herbeigeholt  worden  sein. 
Übereinstimmend  gaben  alle  Arbeiter,  und 
zwar  spontan,  ihrer  Verwunderung  darüber 
Ausdruck,  hier  diese  Erde  anzutreffen,  und 
erklärten  sofort,  dieselbe  könne  nur  aus 
grösserer  Entfernung,  mehrere  Gewannen 
weiter,  zum  Zwecke  der  Aufschüttung  her- 
beigebracht worden  sein  Leider  wurde 
der  Hügel  nicht  mit  der  nötigen  Vorsicht 
abgetragen,  so  dass  alle  Verhältnisse  klar 
hätten  erkannt  werden  können.  Das  Fol- 
gende konnte  nur  aus  den  ziemlich  zuver- 
lässig klingenden  Aussagen  der  Arbeiter, 
leider  erst  einige  Tage  nach  der  Auffin- 
dung, an  Ort  und  Stelle  festgestellt  werden. 
Zunächst  stiessen  sie  im  östlichen  Teile 
des  Hügels  auf  einen  Haufen  Knochen, 
wie  sie  sagten,  die  nach  ihrer  Ansicht 
durch  einander  gelegen  hätten  und  etwa 
vier  Skeletten  angehört  haben  könnten, 
auch  wären  die  Knochen  ziemlich  mürbe 
und  zerfallen  gewesen.  An  den  Rippen 
oder  an  den  Oberarmen  eines  der  Skelette 
sollen  angeblich  zwei  grosse,  massive,  ziem- 
lich roh  gegossene  Ringe  aus  Bronze  ge- 
legen haben,  an  einer  anderen  Stelle  des- 
selben Skelettes  wollen  sie  einen  kleineren, 
aus  Bronzeblech  hohl  getriebenen  Ring  ge- 
funden haben,  dessen  spitz  zulaufendes 
eine  Ende  in  das  andere  federnd  eingriff. 
Verziert  war  derselbe  nicht,  nur  hingen 
daran  zwei  kleine  Ringelchen  aus  dünnem 
Bronzedraht.  Im  westlichen  Teile  des 
Hügels  soll  ein  noch  vollständig  erhaltenes 
Skelett  ausgestrekt  gelegen  haben,  welches 
die  Arbeiter  jedoch  leider  zerstörten.  Das- 
selbe soll  genau  von  Süd  nach  Nord  ge- 
legen und  an  den  Vorderarmen  zwei  kleine 
massive  Armringe  aus  Bronze  getragen 
haben. 

Prüfen  wir  nun  die  Angaben  der  Arbei- 
ter an  der  Hand  der  aufgefundenen  Gegen- 

igitize      y  ^ 


—    17.')     — 


—    176    — 


stände,  so  scheint,  wenn  die  Angabe  Glauben 
verdient,  dass  sie  im  östl.  Teile  des  Hügels 
die  Knochen  von  mehreren  Skeletten  ge- 
funden haben,  der  Hügel  an  dieser  Stelle 
schon  einmal  geöffnet  und  beraubt  worden 
zu  sein,  möglich  aber  auch,  dass  die  Ar- 
beiter, die  im  Beginne  der  Arbeit  noch 
unaufmerksam  gewesen  waren,  die  regel- 
recht gelagerten  Skelette  selbst  zerstört 
haben.  Sicher  ist,  dass  nur  von  einem  die- 
ser Skelette  Beigaben  aufgefunden  wurden. 
Es  war  dies,  wie  sich  aus  den  schweren, 
plumpen  9,5  cm  im  Lichten  messenden 
Fussringen  und  dem  5  cm  im  Durchmesser 
messenden  hohlen  Ohrringe  ergab,  das  Grab 
einer  Frau  gewesen.  Die  Fussringe  zeigen 
noch  wenig  von  der  sonst  so  häufig  be- 
obachteten, charakteristischen  Abnützung, 
mithin  sind  sie  noch  nicht  sehr  lange  ge- 
tragen worden.  Nach  NessePs  sehr  zuver- 
lässigen, einem  ausserordentlich  grossen 
Material e  gewissenhaft  entnommenen  Be- 
obachtungen gehören  diese  schweren  Fuss- 
ringe immer  nur  Frauengräbern  an.  Auch 
ich  kann  nach  meinen  bisherigen  Beobach- 
tungen diese  Behauptung  nur  bestätigen. 
Der  dabei  gefundene  hohle  Ohrring  kommt 
auch  in  den  Hügelgräbern  des  Hagenauer 
Waldes  sehr  häufig,  selbstverständlich  auch 
immer  nur  in  Frauengräbern  vor.  Die 
im  westlichen  Teile  des  Hügels  bei  dem 
unversehrten  Skelette  gefundenen  Finge 
sind  zwei  geschlossene,  ziemlich  dünne, 
4,5  cm  im  Lichten  messende  Armringe. 
Sie  können  ihrer  Grösse  nach  nur  von 
einem  jungen  Mädchen  getragen  worden 
sein. 

Es  hat  also  der  Hügel,  wie  sich  mit 
Bestimmtheit  erkennen  lässt,  das  Grab  ei- 
ner Frau  und  eines  Kindes  umschlossen. 
Ob  er  noch  mehr  Skelette  ohne  Beigaben 
enthalten  hat,  also  ein  Familiengrab  ge- 
wesen war,  wie  die  meisten  Hügelgräber 
dieser  Periode,  lässt  sich  nicht  mit  Sicher- 
heit sagen.  Eisenspuren  wurden  nicht  ge- 
funden, ebensowenig  Gefässreste.  Die  Ske- 
lette waren  auf  dem  ursprünglichen  Boden 
gebettet  und  darüber  war,  obwohl  die  Kuppe 
des  Hügels  längst  eingefallen  ist,  eine  noch 
jetzt  in  der  Mitte  i1/«  m  messende  Lehm- 
schicht gelagert.  Selbstverständlich  muss 
der  Hügel  früher  viel  höher  gewesen  sein 


und  weit  über  den  Steinkranz  herausge- 
ragt haben. 

Die  Bestattungen  charakterisieren  sich, 
wie  aus  den  Funden  hervorgeht,  als  solche 
der  jüngeren  Hallstattzeit,  einer  Periode, 
die  in  Süd  Westdeutschland  am  reichsten 
in  den  zahlreichen  Hügelgräbern  des  Hage- 
nauer Waldes  vertreten  ist. 

In  der  Nähe  des  Hügels  fanden  die 
Arbeiter  ferner  noch  mehrere  mit  Asche 
gefüllte  Gruben  und  darin  liegend  Scher- 
ben von  rohen,  dickwandigen  Gefassen 
mit  Nägeleindrücken,  ein  Stück  geschmolze- 
ner Bronze  und  einen  schönen,  kahn för- 
migen Feuersteinschaber  von  12,5  cm 
Länge,  sowie  noch  ein  Bruchstück  eines 
eben  solchen  Schabers.  Diese  Reste  ge- 
hören einer  früheren  Zeitperiode  an  und 
haben  mit  dem  Grabhügel  nichts  zu  thun. 

Sämtliche  Funde  wurden  von  dem  Eigen- 
tümer des  Grundstückes,  Herrn  Mühlen - 
besitzer  Christian  Schlossstein  aus  Albis- 
heim  auf  das  bereitwilligste  dem  Paulus- 
museum zur  Verfügung  gestellt. 

Dr.  Koehl. 

Neue   Inschriftfragmente  aus  Köln.     Am  91, 

11.  Juli  d.  J.  gelangten  in  das  Museum 
Wallraf  -  Bichartz  folgende  Inschriftfrag- 
mente.   Fundort  Apostelkloster. 


Höhe  der  Buchstaben  in  Zeile  1  4\i  cm, 
in  Zeile  2  und  3  etwa  4  cm.  Hierzu  ge- 
hört ein  kleineres  Fragment,  das  wahr- 
scheinlich oben  anzusetzen  ist;  danach 
würde  die  Gesamthöhe  etwa  54  cm  be- 
tragen. Die  grösste  Breite  beträgt  35  cm, 
die  grösste  Dicke  etwa  33  cm.  Die  Buch- 
staben sind  von  guter  Gestalt,  das  P  hat 
offene  Form.  Auf  dem  kleineren  Fragment 
sind  nur  die  oberen  Beste  zweier  senk- 
rechter Hasten  zu  erkennen. 


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—    177 


IL 


Grösste  Breite  23  cm,  grösste  Höhe  28  cm. 
Die  Buchstaben  in  Zeile  2  sind  6  cm,  in 
Zeile  3  41/«  cm  hoch.  Die  Oberfläche  ist 
etwas  verwittert.  Zeile  1  am  Ende  wahr- 
scheinlich B,  Zeile  2  am  Ende  eher  C 
als  O  (daher  die  Ergänzung  GENIO  nicht 
wahrscheinlich),  Zeile  3  wohl  p  VBL ' ,  wie 
in  Zeile  1. 


III. 


Y#* 


P  V 
E 

.  D  'A  N  Ae 
P  1  L't  E 

Breite  34  cm,  Dicke  9  cm,  grösste  Höhe 
29  cm.  Höhe  der  gut  geformten  Buch- 
staben 4  cm.  Das  P  ist  offen.  Der  erste 
Buchstabe  in  Z.  2  kann  I,  F,  P  oder  T 
gewesen  sein,  das  drittletzte  Zeichen  der- 
selben Zeile  wahrscheinlich  N.  Bemerkens- 
wert der  Querstrich  über  dem  I  in  EIVS, 
wohl  das  Zeichen  der  Doppelung. 
Bonn,  13.  Juli  1889. 

Max  Ihm. 


Chronik. 

92.  K.  Bltslngtr,  Fände  römischer  Münzen  im  Gross- 
hersogtum  Baden  III.  Beilage  zum  Pro- 
gramm des  Gros  ah.  Progymnasiums  in  Donau- 
esc  hingen.    1889.    4«.    8.  88—41. 

Über  römische  Münzfunde  in  Baden  in 
der  Zeitschr.  für  Geschichte  des  Oberrheins 
N.  F.  IV.  8  S.  273—282. 

Hr.]  Das  zuerst  genannte  Programm 
bringt  den  Ahschluss  der  schon  im  Westd. 
Korr.  VI,  122  und  VII,  100  besprochenen 
Arbeit;  es  enthält  namentlich  Nachträge, 
eine  geschichtliche   Übersicht,   ein   Sach- 


—    178    — 

und  ein  Ortsverzeichnis.  —  Die  3  Pro- 
gramme sind  jetzt  auch  als  „Verbesserter 
Abdruck  aus  den  Beilagen  zum  Programm 
des  Grossh.  Progymnasiums  in  Donaueschin- 
gen, 1887—1889,  Karlsruhe,  J.  Bielefelds 
Verlag  1889"  erschienen. 

Die  zweite  kleine  Abhandlung  zieht  aus 
jener  Münzübersicht  sachkundig  und  beson- 
nen die  Resultate.  Die  Münzen  stammen  zum 
geringsten  Teil  aus  Schatz-  und  Grabfunden, 
sondern  bestehen  zumeist  aus  zufällig  ver- 
lorenem Geld.  Im  Ganzen  sind  es  2642 
Stück.  Die  geringe  Zahl  erklärt  sich  durch 
die  geringe  Besiedelung  des  Landes ;  selten 
sind  die  republikanischen  und  Kaisermünzen 
bis  Claudius;  die  Münzen  sind  am  zahl- 
reichsten von  Trajan  bis  M.  Aurel,  sie 
werden  seltener  von  Commodus  bis  Phi- 
lipp und  noch  mehr  von  Decius  ab.  Erst 
von  Diocletian  und  seinen  Mitregenten 
steigt  wieder  die  Zahl  und  wird  unter 
Constantin  und  seinen  Söhnen  sogar  wie- 
der ziemlich  beträchtlich.  —  Diese  Scala 
stimmt  mit  der  historischen  Entwicklung 
des  badischen  Gebietes,  mit  der  ersten 
Besiedlung  in  den  60er  und  70er  Jahren, 
seiner  Blüte  im  2.  und  Anfang  des  3.  Jahrh., 
der  Katastrophe  unter  Gallien.  Das  Vor- 
handensein der  zahlreicheren  Münzen  seit 
Diocletian,  namentlich  Constantin,  wird 
durch  den  friedlichen  Verkehr  der  hier 
sesshaften  Deutschen  mit  den  Römern  er- 
klärt. —  Von  den  sg.  Regenbogenschüssel- 
chen sind  nur  in  Unterwittighausen  östlich 
der  Tauber  2  Stück  gefunden,  keltische 
Münzen  erscheinen  vorzugsweise  am  Süd- 
und  Westabhange  des  oberen  Schwarz- 
waldes. Die  in  römischen  Gebäuden  ge- 
fundenen Münzen  gehen  nicht  über  die 
Zeit  von  Claudius  II  hinaus  (nur  Baden- 
weiler macht  anscheinend  eine  Ausnahme ; 
indes  sind  nach  einem  Berichte  eines  Augen- 
zeugen die  8  constantinischen  Münzen  erst 
nachträglich  dem  dort  gemachten  Funde 
hinzugefügt  worden).  Diese  Thatsache, 
die  um  so  mehr  Beachtung  verdient,  als 
in  den  linksrheinischen  Römerruinen  ge- 
rade constantinische  Münzen  die  aller- 
häufigsten  sind,  ist  eine  treffliche  Bestä- 
tigung dafür,  dass  das  ganze  badische 
Gebiet  damals  der  römischen  Herrschaft 
verloren  war. 

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—     179    — 

93.  Kleines  Urfcundenbuch  zur  neueren  Verfassungsge- 

schichte. Zunächst  für  den  Handgebrauch 
seiner  Zuhörer  zusammengestellt  von  J. 
Jastrow.    Berlin,  X889.    VI  u.  188  89. 

In  zwei  Abteilungen  begleitet  diese 
kleine  Sammlung  im  Abdruck  wichtiger 
urkundlicher  Stücke  das  Absterben  des 
alten  und  das  Emporbliihen  des  neuen 
deutschen  Reiches  einerseits,  die  Entwick- 
lung Preussens  andererseits.  Die  Kern- 
punkte beider  Abteilungen  bilden  volle 
Ausgaben  der  heutigen  Reichsverfassung 
bzw.  der  preussischen  Verfassung;  an  sie 
lehnen  sich,  abgesehen  von  wenigen  zeit- 
lich späteren  Stücken,  Auszüge  aus  deut- 
schen Urkunden  von  der  Rheinbundsakte 
des  Jahres  1806  ab,  aus  preussischen  Ur- 
kunden seit  der  Constitutio  Achillea  (1473). 
Die  Sammlung  ist  handlich  knapp  und 
wird  vielen  unserer  Leser  ebenso  willkom- 
men sein  wie  den  Studierenden  der  Hoch- 
schulen. 

94.  Rena  Cagnat,  Cour»  d'äpigraph'ie  latine, 

2.  edition  eutierement  refondue 
et  accompaguee  de  planches  et 
de  figures.  Paris  (Thorin)  1889,  8°,  436  p. 
12  fros. 

Hr.]  Die  zweite  Auflage  dieses  Werkes 
ist  gegenüber  der  im  Jahre  1885  erschiene- 
nen ersten  eine  wesentlich  veränderte,  wie 
schon  der  um  das  doppelte  vermehrte  Um- 
fang zeigt;  vollkommen  neu  hinzugekom- 
men sind  ein  Abschnitt  über  die  Paläo- 
graphie  der  Inschriften  und  ein  Verzeichnis 
der  epigraphischen  Abkürzungen. 

Das  Werk  ist  wegen  seiner  praktischen 
und  übersichtlichen  Anlage  und  geschick- 
ten Umgrenzung  des  Stoffes  unseren  rhei- 
nischen Altertumsfreunden  auf  das  Wärmste 
zu  empfehlen.  Sie  werden  sich  mit  diesem 
angenehmen  Leitfaden  leicht  in  das  Gebiet 
der  Epigraphik  einarbeiten  können.  Einen 
besonderen  Hinweis  verdient  noch  das 
Kapitel  'liste  chronologique  des  empereurs 
avec  l'indication  de  leurs  noms  et  surnoms, 
de  leur  puissances  tribunices  et  leurs  con- 
sulats  et  de  leurs  salutations  imperiales', 
welches  eine  jedem  Epigraphiker  wie 
Historiker  sehr  bequeme  Zusammenstel- 
lung bietet. 

95.  Reste  romanischer  Bevölkerung  weist 
Aloys  Schulte  (Zeitschr.  f.  Gesch.  des 
Oberrheins  N.  F.  IV.  300  —  314)  für  die 
Ortenau  nach;  er  stützt  diese  Behauptung 


—    180    — 

auf  Ortsnamen  wie  Crepnir  (Klettner), 
Gurtnaie  (Gürtenau),  Fannis  (von  vanna 
=  Klause),  Pfaus  (deutsche  Entstellung 
von  Fossa);  zeigt,  dass  in  den  Verbrüde- 
rungsbüchern der  Klöster  St  Gallen,  Bei- 
chenau  und  Pfävers,  welche  in  den  Munchs- 
listen  der  Klöster  altromanischen,  heute 
französischen  Bodens  nur  selten,  in  Klöstern 
deutschen  Bodens  äusserst  selten  roma- 
nische Namen  aufweisen,  grössere  Gruppen 
romanischer  Namen  in  den  Mönchslistenr 
nicht  nur  des  Elsass,  sondern  auch  der 
Ortenau  auftreten.  Dies  wird  näher  nach- 
gewiesen für  Gengenbach,  Schuttern,  Et- 
tenheim,  Schwarzach.  Schliesslich  wird 
aus  der  in  einer  Grenzbeschreibung  der 
Ettenheimer  Markgenossenschaft  vorkom- 
menden Grenzbestimmung  'commarchium 
Alamannorum'  gezeigt,  dass  bei  den  Deut- 
schen in  jenem  Gebiete  noch  im  J.  926 
das  Gefühl  lebte,  dass  die  Leute  jenseits 
der  Berge  keine  Alamanni,  sondern  Wälsche 
waren.  Die  betreffende  Gegend  war  schwer- 
lich schon  von  den  Römern  kolonisiert  — 
dagegen  spricht  der  Mangel  an  Funden, 
sondern  die  Romanen  wurden  von  den  Ger- 
manen in  diese  Berge  zurückgedrängt. 

Demnächst  gelangt  eine  der  kostbarsten  9g. 
Publikationen  der  Gesellschaft  für  Rhei- 
nische Geschieh tskunde,  die  Ausgabe  der 
Adahandschrift  (auch  Codex  aureus  genannt) 
der  Trierer  Stadtbibliothek  in  den  Buch- 
handel. Wir  teilen  aus  dem  Vorwort  das 
Folgende  über  Bedeutung  und  Inhalt  dieser 
Veröffentlichung  mit. 

Die  Adahandschrift  der  Trierer  Stadt- 
bibliothek steht  als  Denkmal  der  rheini- 
schen Geschichte  ihrer  Art  nach  einzig 
da;  sie  ist  nicht  nur  der  hervorragendste 
Prachtcodex  des  Landes  überhaupt,  sie  ist 
zugleich  die  einzige  der  wenigen  rheini- 
schen Handschriften  aus  karolingischer 
Zeit,  welche  der  nationalen  Empfindungs- 
weise innerhalb  der  grossen  karolingischeu 
Kunst  Ausdruck  verleiht. 

Von  jeher  lag  deshalb  der  Gedanke 
nahe,  den  Freunden  und  Forschern  rhei- 
nischer Geschichte  den  Inhalt  gerade  dieser 
Handschrift  durch  Abbildung  und  Beschrei- 
bung zu  erschliessen.  Gelangt  er  erst  jetzt, 
nach  Begründung  der  Gesellschaft  für 
rheinische  Geschichtskunde,  zu  Leben  und 

igitize      y  ^ 


181    - 


—    182    — 


Dasein,  so  ist  der  Grund  hierfür  in  den 
Schwierigkeiten  zu  suchen,  welche  sich 
einer  wissenschaftlichen  Lösung  der  Auf- 
gabe sofort  entgegenstellen. 

Soll  die  Handschrift  nicht  ferner  als 
Einzeldenkmal  einer  frühen  Vorzeit  be- 
wundert werden,  soll  sie  verstanden  werden 
und  erkannt  sein  als  eines  der  zahlreichen 
Zeugnisse  des  ersten  grossen  Aufschwunges 
deutscher  Kunst,  soll  sie  eingeordnet  wer- 
den in  die  Fülle  verwandter,  teils  über- 
ragender, teils  minder  bedeutender  Er- 
scheinungen, so  bedarf  es  einer  wissen- 
schaftlich befriedigenden  Kenntnis  der 
karolingischen  Buchmalerei  überhaupt :  aus 
der  Aufgabe  einer  Publikation  der  Ada- 
handschrift ersteht  ohne  weiteres  die  For- 
derung nach  einer  kritischen  Geschichte 
der  karolingischen  Miniatur.  Eine  solche 
besitzen  wir  aber  nicht;  sie  muss  also 
gleichzeitig  oder  als  Vorarbeit  geschaffen 
werden.  Auch  hier  zeigt  sich  die  Bedeu- 
tung einer  wahrhaft  wissenschaftlichen 
Bearbeitung  1  an  des-,  ja  oft  auch  nur  lokal- 
geschichtlicher Probleme,  soweit  diese  der 
Geschichte  der  Zustände  angehören:  die 
Forschung  wird  über  ihre  nächsten  Ziele 
hinausgeführt  zur  Vertiefung  der  geschicht- 
lichen Anschauungen  überhaupt.  Eben  in- 
dem die  Landesgeschichte  ihre  Aufgaben 
vom  wissenschaftlichen,  d.  h.  höchsten 
Standpunkte  aus  begrenzt,  erscheint  sie 
zur  steigenden  Förderung  allgemeinster 
Erkenntnis,  je  länger,  je  umfassender  be- 
rufen. 

Setzt  sich  aber  die  Publikation  der 
Adahandschrift  zum  Ziel,  nicht  nur  die 
Einzelheiten  der  künstlerischen  Ausstat- 
tung zur  Abbildung  zu  bringen  und  zu  er- 
läutern, sondern  vor  allem  die  geschicht- 
liche Bedeutung  dieser  Ausstattung  zu  be- 
stimmen: so  wählt  sie  sich  damit  eine 
Aufgabe,  die  wiederum  nicht  ohne  allsei- 
tiges Erfassen  des  Problems  lösbar  ist. 

Seit  den  Tagen  Waagens  und  Kuglers 
hat  man  der  karolingischen  Miniatur  die 
regste  Aufmerksamkeit  entgegengebracht. 
Aber  man  hat  sich  zum  Verständnis  der 
Entwicklung,  abgesehen  von  der  Ausnutzung 
unmittelbarer,  den  Handschriften  selbst 
einverleibter  geschichtlicher  Zeugnisse,  fast 
nur  der  Bilderkritik  bedient   Das  höchste, 


allein  auf  diesem  Wege  zu  fördernde  Er- 
gebnis ist  in  Janitscheks  Geschichte  der 
deutschen  Malerei  erreicht.  Es  sind  ge- 
wisse Einflüsse  persönlicher,  lokaler,  all- 
gemein geschichtlicher  Art  klar  gelegt,, 
gewisse  Schulen  unterschieden.  Allein 
ihre  Abgrenzung  bleibt  bisweilen  unsicher, 
ihre  Charakteristik  wird  nur  mit  Vorsicht 
versucht.  Auch  hier  besteht  die  That- 
sache,  dass  eine  allein  auf  Bilderkritik 
begründete  kunstgeschichtliche  Anschauung 
den  Mängeln  subjektiver  Begründung,  welche 
freilich  keinem  wissenschaftlichen  Resultat» 
gänzlich  abgehen,  doch  ganz  besonders, 
ausgesetzt  ist. 

Sollen  festere  Ergebnisse,  sichere  Grund- 
thatsachen  gewonnen  werden,  so  wird  die- 
Methode  der  Bilderkritik  durch  andere 
Methoden  ergänzt,  kontroliert  und  teil- 
weise ersetzt  werden  müssen.  Diese  Me- 
thoden sind  gegeben  in  der  palaeographi- 
sehen  Kritik  und  der  Textkritik. 

Die  karolingische  Zeit  ist  eine  Periode- 
der  Schriftreform.  Mit  dem  Erwachen  der 
sogenannten  karolingischen  Renaissance 
ward  die  Forderung  klassischer  Reinheit 
und  Klarheit  nicht  nur  für  das  Satzgefüge,, 
sondern  auch  für  die  rein  äussere  Er- 
scheinung schriftlicher  Mitteilung  erhoben. 
Hier  und  da  in  den  weiten  Gebieten 
der  karolingischen  Herrschaft  entstanden 
Schreibschulen,  die  sich  die  Ausbildung- 
sorgsamer Schrift  zur  Aufgabe  stellten;, 
sie  entwickelten  bei  aller  wesentlichen 
Gleichheit  der  neuen  Schriftformen  immer- 
hin eine  Anzahl  von  Schulunterschieden, 
welche  sich  noch  tief  ins  9.  Jahrhundert 
hinein,  teilweise  sogar  über  das  karo- 
lingische Zeitalter  hinaus  verfolgen  lassen. 
Nun  ist  es  natürlich,  dass  diese  neue,, 
reinere  Schrift  vor  allem  auch  in  den 
Handschriften  von  künstlerischer  Ausstat- 
tung Verwendung  fand.  So  gingen  die- 
Schulunterschiede  der  einzelnen  Schreib- 
schulen in  diese  Handschriften  über,  und 
der  Gruppierung  derselben  nach  kunstge- 
schichtlichen Anzeichen  lässt  sich  eine- 
Einteilung  nach  graphischen  Merkmalen 
gegenüberstellen.  Sind  beide  Gruppierun- 
gen zutreffend,  so  müssen  sie  zusammen- 
fallen: die  palaeographische  Kritik  bietet 
die  wesentlichste  Handhabe  zur  Kontroller 

o 


—     183    — 

der  von  der  Bilderkritik  gewonnenen  Er- 
gebnisse; ja  noch  mehr:  sie  kann  grund- 
legend für  diese  werden,  sobald  die  sichere 
Anwendung  gerade  der  Bilderkritik  aus 
irgendwelchen  Gründen  versagt. 

Noch  mehr  gilt  das  von  der  Textkritik. 

Die  meisten  der  karolingischen  Pracht- 
handschriften enthalten  Bibeltexte,  sei  es, 
dass  sie  nur  Teile  des  Neuen  Testamentes, 
«ei  es,  dass  sie  dieses  ganz  oder  darüber 
hinaus  gar  die  vollständige  Bibel  bieten. 
Da  sie  auf  diese  Weise  der  Regel  nach 
-einen  mindestens  teilweise  gleichen  Inhalt 
aufweisen,  so  gewinnt  der  Gedanke  Kaum, 
dass  die  Prüfung  dieses  Inhalts  ebenfalls 
zu  einer  Gruppierung  der  Handschriften 
führen  könne.  Und  dieser  Gedanke  bietet 
gerade  unter  den  besonderen  Verhältnissen 
des  8.  und  9.  Jahrhunderts  starke  Aus- 
sicht auf  Erfolg.  Denn  wie  die  Karolinger- 
zeit die  Schrift  reformierte,  so  besserte 
sie  den  viel  verderbten  Text  der  Vulgata; 
und  wie  eine  Anzahl  von  Schreibstuben 
entstand,  so  erhoben  sich  eifrige  Werk- 
stätten biblischer  Textkritik.  Haben  wir 
aber  in  den  Prachthandschriften  nicht  min- 
der, wie  in  anderen  Vulgatahandschriften 
«des  8.  und  9.  Jahrhunderts  Ergebnisse 
solch  gelehrter  Arbeit  in  Händen,  so  muss 
es  gelingen,  diese  Handschriften  mittelst 
•eingehender  Kritik  ihrer  inhaltlichen  Ab- 
weichungen in  Gruppen  zu  scheiden,  viel- 
leicht sogar  jede  dieser  Gruppen  wieder, 
wie  einer  bestimmten  Schule,  so  einem 
bestimmten  Ursprungsorte  zuzuweisen.  Hier- 
.mit  aber  wäre  eben  jene  Arbeit  geleistet, 
•deren  die  Bilderkritik  bedarf,  um  von 
festem  Boden  aus  die  von  ihr  erschlosse- 
nen, empfundenen,  geahnten  Zusammen- 
hänge zu  bewahrheiten. 

Ziehen  wir  das  Ergebnis  dieser  Be- 
trachtungen, so  würden  zur  sichern  Durch- 
führung einer  Geschichte  der  karolingischen 
Buchmalerei  palaeographische  und  text- 
kritische Studien  mit  der  Bilderkritik  in 
«der  Weise  zu  verbinden  sein,  dass  durch 
Untersuchung  der  Schrift  und  des  Textes 
die  Grundlage  zu  schaffen  wäre  für  die 
kunstgeschichtliche  Forschung ;  und  geben 
wir  diesem  Ergebnis  diejenige  individuelle 
Färbung,  welche  der  vorliegenden  beson- 
deren Aufgabe    entspricht,   so   wäre   von 


-     184    — 

einer  palaeographischen  Vergleichung  der 
Adahandschrift  mit  dem  sonstigen  Apparat 
verwandter  Handschriften  der  Karolinger- 
zeit auszugehen;  es  wäre  weiter  der  Ver- 
such zu  machen,  die  Adahandschrift  text- 
kritisch in  Beziehung  zu  setzen  mit  den 
verschiedenen,  gleichzeitig  festzustellenden 
Gruppen  der  karolingischen  Bibelemen- 
dation;  und  es  käme  schliesslich  darauf 
an,  auf  Grund  dieser  Vorarbeiten  die  volle 
Entwicklung  der  karolingischen  Buchmalerei 
darzulegen  und  innerhalb  derselben  der 
Adahandschrift  den  ihr  gebührenden  Platz 
anzuweisen. 

Das  ist  der  Gang,  welchen  die  Unter- 
suchungen dieses  Buches  nehmen,  sieht 
man  von  der  kritischen  Erläuterung  des 
kostbaren  Einbanddeckels  der  Adahand- 
schrift ab,  welche  eine  Aufgabe  für  sich 
bildet  und  demgemäss,  im  Sinne  eines  An- 
hanges, an  den  Schluss  der  Darstellung 
gesetzt  ist.  K.  Lamprecht. 

Trier.    Am  2.  Juli  wurde  der  Neubau  97 
des  Provinzialmuseums  eingeweiht 
unter  der  Beteiligung  der  beim  Bau  inter- 
essierten Behörden  und  Korporationen. 

Das  Gebäude,  unweit  des  römischen 
Kaiserpalastes  an  der  Ostallee  gelegen,  ist 
in  Philippsheimer  rotem  Sandstein  im  Stile 
der  Renaissance  ausgeführt;  es  hat  mit 
Rücksicht  auf  einen  späteren  quadratischen 
Ausbau  zur  Zeit  eine  langgestreckte  Form 
von  63  m  Fronte.  Es  besteht  aus  einem 
Keller-,  Erd-  und  Obergeschoss.  Es  ist 
gegliedert  nach  vorn  durch  den  Vorsprung 
des  Mittelbaues  und  der  Eckrisalite,  über 
welche  sich  das  Dach  kuppelartig  erhebt, 
nach  hinten  durch  eine  apsisförmige  Aus- 
bauchung des  Mittelbaues,  welche  als  Trep- 
penhaus dient.  Die  Tiefe  des  Gebäudes 
beträgt  im  Mittelbau  27  m,  in  den  Zwischen- 
bauten 15,60  m,  an  den  Eckrisaliten  20,10  m. 
Die  bebaute  Grundfläche  umfasst  1180  qm. 
Der  erste  Plan  des  Gebäudes  wurde,  auf 
Grund  eines  Bauprogramms  des  Museums- 
direktors, von  dem  kgl.  Reg.-Baumeister 
Heimsoeth  unter  Leitung  des  Landesbau- 
rat  Dreling  entworfen;  der  zur  Ausfuh- 
rung gelangte  Plan  des  Landesbaurat  Guin- 
bert  zeigt  in  der  Gestaltung  des  Grund- 
risses einige  Abweichungen  von  dem  ersten 
Plan  und  eine  erhebliche  Umgestaltung  der 

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—     185    — 


—    186    — 


Facade.  Der  Bau  wurde  ausgeführt  von 
dem  letztgenannten  Landesbaurat,  unter 
spezieller  Leitung  des  Regier. -Baumeister 
Freih.  von  Pelser-Berensberg. 

Im  Erd-  und  Kell  erge  seh  oss  sind  die 
römischen  Steinmonumente  aufgestellt,  an 
welchen  das  Museum  vorzugsweise  reich 
ist.  Im  Erdgeschoss  wird  fast  die  ganze 
Flucht  der  hinteren  Säle  durch  die  her- 
vorragenden Grabmonumente  aus  Neumagen 
a.  d.  Mosel  eingenommen,  deren  Aufbau 
in  ihrer  ursprünglichen  Gestalt  überall  an- 
gestrebt und  in  einigen  Fällen  bis  zu  einer 
Höhe  von  3  m  gelungen  ist.  Zwei  weitere 
Säle  enthalten  die  Steinmonumente  aus 
der  Stadt  Trier. 

Im  Eellergeschoss  birgt  der  eine  Flügel 
die  römischen  Votiv-  und  Grabmonumente 
aus  dem  Regbez.  Trier  mit  Ausnahme  der 
Stadt,  der  andere  die  bislang  noch  kleine 
Sammlung  mittelalterlicher  und  neuerer 
Skulpturen. 

Im  Obergeschoss  liegt  in  der  Mitte  der 
Hinterseite,  genau  an  der  Stelle  seiner 
Auffindung  —  nur  aus  der  römischen  Fund- 
schicht in  die  Oberetage  gehoben  —  das 
bekannte  Mosaik  des  Monnus,  in  den 
Ornamenten  vollständig  restauriert.  Es 
folgen  in  einer  lichten  Halle  die  feineren 
Funde  aus  der  Stadt  Trier  —  namentlich 
die  Marmorskulpturen  und  Säulen;  und 
in  einem  hellerleuchteten  Ecksaal  die  fei- 
nern Funde  aus  der  Umgegend :  Mosaiken, 
Funde  aus  ausgegrabenen  Villen  und  Tem- 
peln, sowie  die  Zeichnungen  ihrer  Grund- 
risse und  Ansichten.  Längs  der  Vorder- 
fronte sind  in  verschiedenen  Sälen  geson- 
dert aufgestellt :  die  römischen  Bronzen ; 
die  Urnen  und  Lampen;  die  Grabfunde 
genau  in  der  Zusammenstellung,  wie  sie 
der  Erde  entnommen ;  und  in  einem'  auch 
architektonisch  reich  ausgestatteten  grossen 
Saal  die  reiche  Sammlung  schöner  Glas- 
gefösse,  Terracotten,  goldener  und  silberner 
Schmuckgegenstände,  der  Horngegenstände, 
Trinkbecher  und  Sigillatagefasse. 

Gleichsam  als  Annex  der  römischen 
Sammlung  folgt  nun  die  noch  kleine,  aber 
in  den  letzten  Jahren  doch  wesentlich  er- 
weiterte praehistorische  Abteilung;  dann 
die  an  Zahl  geringen  fränkischen  Funde 


und  kleinere  egyptische  und  griechische 
Collektionen. 

Der  folgende  Ecksaal  enthält  die  Münz- 
sammlung, in  welcher  die  in  Trier  gepräg- 
ten römischen,  sowie  die  kurtrierischen 
Münzen,  ferner  die  celtischen  Münzen  und 
grössere  römische  Münzschatzfunde  voll- 
ständig ausgestellt  sind;  an  den  Wänden 
befinden  sich  ältere  Ansichten  der  Stadt 
Trier,  wie  die  Wappen  sämtlicher  Trierer 
Kurfürsten. 

Ein  Oberlichtsaal  bietet  der  Bilder- 
galerie würdige  Unterkunft,  sowie  den 
hervorragenderen  kunstgewerblichen  Alter- 
tümern. Im  letzten  Saal  —  wieder  eine 
lichte  Halle  —  ist  die  von  Job  Hermes 
geschenkte  reiche  Collektion  von  rheini- 
schem Steinzeug,  Fayencen,  venetianischen 
und  deutschen,  namentlich  böhmischen  Glä- 
sern und  einige  Waffen  aufgestellt. 


Miscellanea. 

Die  silberne  Schwertscheide  von  Guten-  g 
stein.  Unter  diesem  Titel  berichtet  Dr. 
Julius  Naue  in  den  'Mitteilungen  der  an- 
thropol.  Gesellschaft  in  Wien'  XIX  (1889) 
S.  118—124  über  den  wichtigen  Fund  von 
Gutenstein ;  wir  entnehmen  seiner  dankens- 
werten Darlegung  folgenden  ausführlichen 
Auszug : 

Im  Jahre  1887  stiess  man  in  dem  ba- 
dischen, unweit  der  hohenzollernschen 
Grenze  gelegenen  Dorfe  Gutenstein  auf 
zwei  Reihengräber,  die  allem  Anscheine 
nach  von  hochgestellten  Kriegern  herrühr- 
ten; leider  geschah  die  Aufdeckung  zu- 
fallig und  wurden  die  Gräber  deshalb 
nicht  nur  nicht  untersucht,  sondern  auch 
die  Gegenstände  nicht  beachtet.  Erst  nach- 
dem sie  auf  den  anstossenden  Acker  heraus- 
geworfen waren,  fühlte  sich  Jemand  ver- 
anlasst, die  Reste  zu  sammeln;  es  ergab 
sich  eine  Silberscheide  mit  mehreren  Sil- 
berknöpfen, ein  Sporn  und  eine  eiserne 
Lanzenspitze.  Diese  Reste  kamen  in  den 
Besitz  des  Herrn  Bauinspektor  Eulenstein 
in  Sigmaringen.  Durch  dessen  Nachforsch- 
ungen wurde  nachträglich  folgendes  fest- 
gestellt: in  dem  einen  Grab  lag  ein  Ske- 
lett und  an  dessen  Seite  ein  über  1  Meter 
langes  Eisenschwert  in  der  Silberscheide. 

o 


—    187    — 


—    188    — 


Beistehend  ist  die  Schwertscheide  nach 
der  Abbildung  der  Wiener  Mitteilungen 
wiedergegeben.  Sie  hat  eine  Länge  von 
27,4,  bez.  27,8  cm  bei  einer  Breite  von 


7,4  cm.  Die  Länge  des  Eisengrifffrag- 
ments beträgt  7,9  cm ;  es  ist  demnach  noch 
etwas  über  ein  Drittel  der  Scheide  er- 
halten. Die  eigentliche  Scheide  scheint 
aus  zusammengefügten  dünnen  Holzplatten 
bestanden  zu  haben,  von  denen  sich  noch 
einige  Reste  erhalten  haben.  Vorne  war 
sie  mit  einer  dünnen  Silberplatte  bedeckt, 
die  an  den  beiden  Langseiten  durch  rin- 
nenförmige  Bronzeblechröhren  mit  kleinen 
rundköpfigen  Bronzenägeln  an  der  hölzer- 
nen Scheide  befestigt  war. 

Den  obersten  Teil  nimmt  eine  ein- 
gestanzte Kriegerfigur  ein ,  *  unter  dieser 
liegen,  durch  einen  Perlstab  abgetrennt, 
zwei  wurm-  oder  schlangenartige  Tiere. 
Der  Krieger  hat  einen  Tierkopf,  er  trägt 
einen  mit  Rauten  verzierten  Waffenrock, 
von  der  r.  Achsel  geht  ein  Band  herab, 
die  Füsse  sind  mit  Schuhen,  welche  bis 
über  die  Knöchel  heraufgehen,  bekleidet. 
Die  rechte  Hand  hält  eine  Lanze.  Die 
linke  Hand  erscheint  zangenförmig ,  sie 
hält  ein  grosses  Schwert  mit  verzierter 
Scheide,  an  der  das  Wehrgehänge  deut- 
lich erkennbar  ist.  Von  der  rechten  Hüft- 
seite hängt  ein  in  geriefelter  Scheide  be- 
findlicher Scramasax. 

Das  stark  erhabene  Band  des  Mittelteiles 
ist  mit  einer  Reihe  kleiner  Bronzenägel  be- 
setzt, auf  beiden  Seiten  desselben  sind  mit 
Stempeln  phantastische  Tiere  eingeschlagen. 

Der  untere  Teil  zeigt  in  der  Mitte 
in  Kreuzform  vier  zusammengewundene 
phantastische  Tiere. 

Naue  datiert  im  Verein  mit  Linden- 
schmit  die  Scheide  in  das  8.  Jahrh.  In  der 
Figur  mit  dem  Wolfskopf  und  dem  mächtig 
dargestellten  Schwerte  sieht  Naue  den  Tyr, 
den  Kriegsgott.  Er  stehe  durch  die  Bän- 
digung des  Fenrir  mit  dem  Wolfe  in  Ver- 
bindung; seine  Einarmigkeit  sei  in  der 
verstümmelten  linken  Hand  angedeutet 

Aus  dem  zweiten  Grabe  von  Guten- 
stein sind  nur  zwei  Gegenstünde  erhalten, 
eine  57  cm  lange  Eisenlanze,  welche  am 
Röhrende  zwei  kleine  silberne  Nägel  zeigt 
und  ferner  ein  Bronzesporn  mit  teilweise 
vorhandenem  eisernem  Dorn,  die  äussere 
Randung  ist  stark  gerippt  Auch  diese 
beiden  Gegenstände  bestätigen,  dass  die 
Gräber  in  das  8.  Jahrh.  gehören, 
o 


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—    189    — 

».  Hermann  Hamelmann's   Dialogus    de 
sacerdotum  coniugio. 

Von 

Custos  Dr.  P.  Bahlmann. 
Infolge  ihrer  grossen  Seltenheit  ken- 
nen von  Hamelmann's  Werken  die  We- 
nigsten mehr  als  Wasserbach's  verdienst- 
volle, wenn  auch  nicht  tadellose  Sammlung *) 
und  das  „Oldenburgisch  Chronicon"  *),  trotz- 
dem feststeht,  „dass  Hamelmann  ausser- 
dem über  hundert  kleinere  und  grössere 
Schriften  herausgegeben  hat,  die  in  ihren 
Torreden  und  in  ihrem  sonstigen  Inhalt 
eine  Menge  von  historischen,  meist  noch 
unbenutzten  Angaben  enthalten"8),  und 
wohl  aus  demselben  Grunde  sind  nicht 
einmal  die  unvollständigen  und  vielfach 
ungenauen  Verzeichnisse4)  von  Hamel- 
mann's Schriften  durch  ein  besseres  er- 
setzt worden.  Selbst  von  Hamelmann's 
Erstlingswerk,  dem  in  der  Überschrift  ge- 
nannten Dialog,  war  bisher  nur  eine  spätere 
Ausgabe  —  Tremoniae  1582  —  bekannt. 
Noch  1875  schreibt  Döring 5) :  „Nach  dem 
AuktionskatalogderNiesertschenBibliothek 
führt  Nordhoff6)  S.  199  Anm.  an :  Herrn. 
Osnaburg,  De  sacerdotum  coniugio.  1552. 
Tremoniae.  Hier  liegt  aber  unzweifelhaft 
ein  Versehen  beim  Katalogisieren  vor.  Es 
erschien  nämlich  nach  Leukfeld  Leben 
Hamelmanns  S.  160  und  der  Vita  vor 
Hamelmanns   Opera   gen.   hist.  Bl.  C2   im 

1)  H.  Hamelmanni  Oper»  genealogico  —  his- 
torica  de  Westphalia  et  Saxonia  inferior!  .  .  . 
congesta  ab  Ernesto  Casim.  Watserbach.  Lem- 
go riae  MDCCXI.  4«.  —  Eine  vervollständigte  und 
berichtigte  Ausgabe  beabsichtigte  der  verstorbene 
Prof.  Dr.  Bouterweck  an  veranstalten. 

2)  Gedruckt  su  Oldenburg,  durch  Werner  Be- 
rendts  Erben.    Anno  MDXCIX.  2°. 

S)  Zeitschrift  des  Bergischen  Geschiohtsver- 
eins.    Bd.  VI.  Bonn  1869.  pag.  195. 

4)  Wasserbach  in  seiner  den  „Opera"  bei- 
gefügten „Vita  H.  Hamelmanni''.  —  J.  G.  Leuok- 
feld,  Historie  Hamelmanni.  Quedlinburg  und 
Aschersleben.  1720  pag.  160  ff.  —  H.  W.  Bot  er-' 
mund,  Das  gelehrte  Hannover.  Bd.  II.  Bremen 
1823,  pag.  XLIV  fT.  —  A.  E.  Bauschenb usch, 
Bilder  westphal.  Theologen.  Th.  I.  Schwelm  1830, 
pag.  146  ff.  —  Vgl.  auch:  G.  Draudius,  Bibllo- 
theca  classica  [liborum  lat.  et  germ.]  Francofurti 
ad  M.,  1625. 

5)  Programm  des  Gymnas.  und  der  Realschule 
su  Dortmund,  1875,  pag.  16. 

6)  Denkwürdigkeiten  aus  dem  Münster.  Hu- 
manismus.   Münster  1874. 


—    190    — 

Jahr  1682  von  Hermannus  Hamelmann 
(Osnaburgensis) :  de  coniugio  Sacerdotum 
brevis  Dialogus  interlocutorius.  Tremonae. 
[8ic!]tf  Hat  aber  Döring  hierbei  auch 
Leukfeld's  Anmerk.  18  (1.  c.  pag.  13)  über- 
sehen, in  der  es  heisst:  „Es  ist  hernach 
dieser  Dialogus  Anno  1582  zu  Dortmund 
wie  der  gedruckt  worden",  so  behält  er 
doch  Recht  mit  seiner  Vermutung,  dass 
das  fragliche  Werk  von  Hamelmann  her- 
rühre. Das  vom  Pfarrer  Niesert  besessene 
und  von  uns  jetzt  auf  der  Königl.  Pauli- 
nischen Bibliothek  zu  Münster  wiederge- 
fundene Buch  (81/«  Bog.  8°)  nämlich  ist 
betitelt«  „De  sacerdotum  coniugio.  Dispu- 
tatio  inter  Suffraganeum  Episcopum  et 
Diaconum  Pastorem,  acuta  et  Christiana 
pro  Dialogorum  consuetudine  instituta, 
quam  ad  disquisitionem  veritatis  in  ea 
quaestione,  quae  est  de  sacri  ordinis  viro- 
rum  vita  coelibe,  novisse  valde  retulerit. 
Authore  Hermanno  Osnaburgensi,  Verbi 
Divini  ministro.  Tremoniae,  excudebat 
Philippus  Maurer.  Anno  M.  D.  LH."  und 
von  „Her.  Harn el man nus,  Divini  verbi 
et  Ecciesiae  Servatianae  minister"  den 
Bischöfen  Franz  Graf  von  Waldeck  *)  und 
Rembert  von  Kerssenbrock8)  „ex  urbe  Mo- 
nasteriensi.  Anno  1552"  gewidmet.  Aus 
dem  nun  feststehenden  Druckjahr,  beson- 
ders aber  aus  der  Datierung  der  Dedication 
ergiebt  sich  auch,  dass  die  Schrift  nicht, 
wie  bisher  angenommen,  schon  1551 9)  oder 
gar  1550  veröffentlicht  wurde,  sondern  in 
demselben  Jahr  (1552)  erschien,  in  dem 
am  Dreifaltigkeitsfeste  Hamelmann  in  Ca- 
men  zur  lutherischen  Kirche  übertrat. 
Freilich  bekennt  er  sich  in  der  Widmung 
noch  wiederholt  zur  katholischen  Lehre 
und  unterwirft  seine  Meinung  ganz  den 
zu  erwartenden  Beschlüssen  des  Trienter 
Concils 10)  —  nach  Tibus n) :  um  sich  von 
dem  Verdachte  der  Heterodoxie,  den  er 
bereits  auf  sich  gezogen,  zu  befreien  — ; 
doch  macht  er  schon  ebenda  kein  Hehl 


7)  Ton  1632—1563  Bischof  von   Münster  und 
Osnabrück,  seit  1530  auch  Bischof  von  Minden. 

8)  Von  1547—1568  Bischof  von  Paderborn. 

9)  Hamelm.  opp.  pag.  1178. 

10)  Hamelmann  widerrief  diese  Unterwerfung 
1554  su  Wittenberg.    Cf.  Opera,  pag.  1172. 

11)  Gesch.  Nachrichten  aber  die  Weihbischöfe 
von  Münster.    Münster  1862,  pag.  88. 

O 


—    191 


—    192    — 


daraus,  dass  ihm  die  Ehe  der  Priester 
besser  scheine  als  der  Cölibat,  dessen 
Abschaffung  ja  auch  vor  ihm  Aeneas  Syl- 
vius  Piccolomini  (geb.  1405,  nachher  Papst 
Pius  11  von  1458—1464),  Erasmus  von 
Rotterdam  (1464—1536)  und  Georg  Witzel 
(1501—1573)  u.  A.  versucht  hatten.  „[Mea 
opinio]  magis  tarnen  ad  diaconi  quam  ad 
suffraganei  inclinat  partes u  sagt  Hamel- 
mann  an  der  betreffenden  Stelle:  in  dem 
Dialog  selbst  nämlich  tritt  der  Diakon  als 
Verteidiger,  der  Suffragan")  —  nach 
Tibus  1.  c.  der  Weihbischof  Kr idt?  —  als 
Gegner  der  Priesterehe  auf.  Ob  dieses 
Eingeständnis  die  Entfernung  Hamejmann's 
von  Münster  veranlasst  oder  doch  beschleu- 
nigt hat,  lässt  sich  mit  Sicherheit  nicht 
sagen,  so  sehr  auch  die  unmittelbare  Auf- 
einanderfolge beider  Ereignisse  dafür  zu 
sprechen  scheint;  keinenfalls  aber  konnte 
es  dazu  beitragen,  seine  Stellung  daselbst  zu 
befestigen.  So  lange  Hamelmann  noch  zwi- 
schen Cölibat  und  Priesterehe  schwankte, 
zwang  ihn  nichts  zu  dieser  ihm  unbedingt 
nachteiligen  Erklärung;  dass  er  sie  trotz- 
dem nicht  unterliess,  macht  auch  uns  ein 
besonderes  Interesse  seinerseits,  die  Ehe 
der  Priester  zu  rechtfertigen,  wahrschein- 
lich. Tibus  (1.  c.)  glaubt  dasselbe  auf 
Hamelmann's  uneheliche  Geburt  zurück- 
fuhren zu  spllen.  Er  entgegnet  auf  den 
von  Probst 18)  erbrachten  und  von  Rauschen- 
busch (1.  c.  pag.  30  ff.)  reproduzierten 
Nachweis  dessen  ehelicher  Geburt:  „Er 
beweist . . .  nur,  dass  Hamelmann  nicht  von 
einem  Opfer  er  gezeugt  wurde.  Wenn 
aber  Hamelmann's  Vater  auch  erst  nach 
der  Geburt  seines  Sohnes  (1525)  Priester 
wurde,  so  bleibt  doch  gewiss  nach  Hamel- 
mann's eigener  Aussage,  dass  derselbe 
schon  mehrere  Jahre  früher  Kanonikus 
war.  Als  Kanonikus  aber  konnte  der  Va- 
ter nicht  verheiratet  seina.  In  der  von 
Probst  angezogenen  Stelle  jedoch  vertei- 
digt sich  Hamelmann  gegen  den  Vorwurf 
Pezel's,  dass  er  unehelich  geboren  sei 

—  was  er  ebensowenig  als  Sohn  eines 
Canonici  wie  eines  Priesters  gekonnt  hätte 

—  und  sagt  nicht  nur,  dass  ihn  kein  Opferer, 

12)  Im  Text:  Episcopus. 

13)  Hamburger   vermischte  Bibliothek  Bd.  II 
Hamburg  1744,  pag.  186  ff. 


sondern  ausdrücklich,  dass  ihn  ein  Notar 
erzeugt  habe.  Kanonikus  war  Hamelmann's 
Vater  mithin  1525  nicht;  ein  dagegen- 
sprechendes  anderweitiges  Zeugnis  Hamel- 
mann's kann  Tibus  lediglich  in  der  Wid- 
mung von  Liber  I  Epitomes  Chronici  Os- 
naburgensis 14)  erblickt  haben.  Hier  be- 
richtet Hamelmann  aber  nur,  dass  sein 
Vater  seit  1516  „Membrum  Collegü 
Neopolitani  in  inclyta  Osnaburga"  gewesen, 
was  er  doch  auch  als  Notar  sein  konnte. 
Nicht  die  Vorwürfe  seiner  illegitimen  Ge- 
burt, die  nach  dem  Gesagten  grundlos  waren, 
sondern  die  des  unerlaubten  Zusammen- 
lebens seiner  Eitern  nach  des  Vaters  Ordi- 
nation scheinen  uns  Hamelmann's  Abnei- 
gung gegen  den  Cölibat  veranlasst  und 
genährt  zu  haben.  Dass  sich  sein  Vater 
von  der  ihm  rite  angetrauten  Gattin  nie- 
mals trennte,  wissen  wir  von  Hamelmann 
selbt:  „Weil  mein  Vater  meine  Mutter 
geheiratet  hatte,  wollte  er  des  Opfers  we- 
gen das  Heilige  nicht  verletzen  und  ver- 
liess  seine  Frau  nicht,  er  behielt  seine 
Ehe  auch  in  seinem  Priesterthume4* 15).  Den 
dadurch  hervorgerufenen  Unzutraglichkei- 
ten  aber  hätte  die  Einführung  der  Priestcr- 
ehe  ein  willkommenes  Ende  bereitet  und 
deshalb  —  so  glauben  wir  — -  wünschte 
der  Sohn,  was  der  Priester  verwerfen 
mus8te.  Weit  einfacher  freilich  wäre  es, 
das  Verhalten  Hamelmann's,  der  bekannt- 
lich später  zweimal  —  zuerst  mit  Elisa- 
beth Velsten  und  nach  deren  Tode  mit 
Clara  Prott  —  verheiratet  war16),  auf  eine 
schon  damals  vorhandene  Neigung,  sich 
zu  verehelichen,  zurückzuführen;  doch 
fehlt  für  solche  Begründung  selbst  der 
geringste  Anhalt. 


14)  Hamelmann,  Opera  pag.  5*>9. 

16)  Bauschenbusch,  1.  o.  pag.  30. 

16)  A.  Falkmann,  Herrn.  Hamelmann  in  Lemgo 
(Zeitschr.  des  histor.  Vereins  für  Niedersachsen 
Jahrg.  1883.    Hannover  1883)  pag.  98. 

Photographit« 

der 

hervorragendsten  Sculpturen 

aus 

XeiuMag«». 

Zu  besiehen  durch  die  Fr.  Untz'sehe  Buchhand- 
lung in  Trier. 


FR.  LINTZ'SOHE  BUOHDRUOKCRtl  IN  TRI«. 


RedJgirt 
▼on  Dr.  Hattntr  In  Tritt 


der 


Verlag 

der 

FR.  LIHTZ'schen 

Bnohhandlnng 

In  Trier. 


Westdeutschen  Zeitschrift  für  Geschichte  und  Kunst, 

«gleich  Organ  der  historisch-antiquarischen  Vereine  zu  Backnang,  Birkenfeld,  Dürk- 
heim,  Düsseldorf,  Frankfurt  a.  IL,  Karlsruhe,  Mainz,  Mannheim,  Metz,  Neuss,  Speyer, 
Strasburg,  Stuttgart  und  Worms,  sowie  des  anthropologischen  Vereins  zu  Stuttgart. 

♦ 


September. 


Jahrgang  VIII,  Nr.  9. 


1889. 


Da«  Korrespondensblatt  erscheint  in  einer  Auflege  von  3600  Exemplaren.    Inserate  4  26  Pfg.  für  die 

gespaltene  Zeile  werden  von  der  Verlagshandlnng  nnd  allen  Inseraten-Bnreans  angenommen,  Beilagen 

nach  Ueberelnknnft.  —  Die  Zeiteehrift  erscheint  vierteljährlich,  das  Korrespondensblatt  monatlich.  — 

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Neue  Funde. 

Hr.]  Oberweilingen  (Schweiz).  Im  Winter 
1888/89  wurde  im  Heinimürler  ein  Mosaik 
gefanden,  über  welches  Ulrich-Schoch  wie 
Blümner  im  Schweizer  Anzeiger  von  diesem 
Jahre  S.  194  n.  230  unter  Beifügung  einer 
Abbildung  berichten.  Ursprünglich  hatte 
es  eine  Ausdehnung  von  5,80  auf  4,15  m, 
leider  aber  ist  nur  ein  Streifen  in  der 
Mitte  und  einer  am  Rande  erhalten,  welche 
aber  hinreichen  um  die  ganze  Composition 
zu  erkennen.  Der  Boden  ist  gleichmässig 
gemustert  Es  wechseln  aus  acht  Rhomben 
zusammengesetzte  Sterne  mit  Quadraten, 
mit  grösseren  auf  der  Seite  liegenden  und 
kleineren  auf  die  Spitze  gestellten.  Nur 
die  Mitte  ist  durch  ein  Achteck  ausge- 
zeichnet, in  welchem  sich  ein  Hase  und 
ein  zweites  Tier  befand,  von  dem  letztern 
sind  aber  nur  die  Tatzen  erhalten.  Die 
auf  die  Seite  gestellten  Quadrate  sind  mit 
Sternen,  Vögeln  und  Vasen  decoriert ;  eines, 
welches  sich  unmittelbar  unter  dem  Acht- 
eck befindet,  enthält  die  Inschrift  des  Ver- 
fertigers ATTELLVS  FECIT.  Eine  zweite 
Inschrift  befindet  sich  im  Mittelachteck, 
sie  lautete  nach  Blümner  entweder  CEXA- 
VICTI  oder,  wie  er  für  wahrscheinlicher 
hält,  CEXAVICIT,  bleibt  aber  in  beiden 
Fällen  unverständlich.  Der  Boden  gehört 
zu  der  von  mir  in  dem  Vorwort  zu  von 
Wilmowsky,  Rom.  Mosaiken  aus  Trier  und 
dessen  Umgegend  S.  XII  verzeichneten 
Gattung,  die  den  Übergang  zu  der  com- 
plizierten,  auch  das  Nenniger  Mosaik  um- 
fassenden Gattung  bildet;  es  mag  deshalb 


das  neugefundene  Mosaik  um  die  Wende 
vom  2.  zum  3.  Jahrh.  entstanden  sein. 

Auf  die  Aushebung  und  Conservierung 
des  Mosaikes  wurde  viel  Mühe  gewandt; 
die  Methode  wird  von  Ulrich  näher  be- 
schrieben. Bedauerlicher  Weise  musste 
die  Aushebung  im  Winter  bei  starkem 
Froste  vorgenommen  werden.  Um  so  we- 
niger hätte  man  versäumen  sollen,  den 
Stücken,  welche  man  ausheben  wollte, 
einen  seitlichen  Halt  zu  geben.  Wir  legen 
jedesmal  um  das  auszuhebende  Stück  einen 
Holzrahmen  von  der  Breite  des  Mörtel- 
untergrundes und  giessen  den  Rand  des 
innen  liegenden  Mosaikstückes  fest  mit 
Gips  aus,  so  dass  es  nicht  mehr  wanken 
kann.  Erst  dann  kann  die  Aushebung  be- 
ginnen. Aber  dieser  Halt  ist  derartig, 
dass  das  Mosaik  fast  jede  Erschütterung 
verträgt.  Wenn  die  Steinchen  an  der 
Unterschicht  nicht  mehr  fest  haften,  so 
legt  man  Papier  auf  diese  (aber  ohne  es 
zu  leimen)  und  giesst  über  das  Papier  eine 
feste  Gipsschicht.  Liegt  der  Boden  an 
seinem  Aufbewahrungsplatz,  kann  man  als- 
dann in  Ruhe  mit  ihm  jede  Manipulation 
vornehmen.  Vielfache  Übung  hat  mich 
übrigens  gelehrt,  dass  es  sich  nicht  em- 
pfiehlt, den  Boden  in  grossen  Stücken  aus- 
zuheben, falls  er  nicht  sehr  fest  und 
der  Transport  sehr  bequem  ist ;  sonst  hebe 
man  Stücke  nicht  über  l1/«  Dm  gross  aus, 
schneide  aber  in  leicht  wieder  zusammensetz- 
baren Ornamenten  und  sammele  sorgfältig  die 
Steinchen  auf,  damit  der  Boden  mit  alten 
Steinchen  wieder  restauriert  werden  kann. 

o 


—    195    — 

f  Ol .  Frankfurt  a.  M.,  im  September.  Zu  Ende 
Juni  d.  J.  hat  sich  durch  Grabungen  für 
einen  Neubau  eine  römische  Fundstätte 
unerwarteter  Weise  dicht  bei  der  Stadt 
Frankfurt  ergeben.  Es  wurde  an  der 
Eschenheimer  Landstrasse  61  in  etwa  2  m 
Tiefe  ein  Steinsarg  gefunden,  worin  ein 
leidlich  erhaltenes  Skelett  ohne  Beigaben 
lag ;  neben  dem  Sarg  traf  man  einige  Thon- 
gefasse. In  einer  Entfernung  von  6  m  von 
dem  Steinsarg  nach  Süden  waren  3  Cisten 
deponiert,  die  nach  Aussage  der  Arbeiter 
keinerlei  Inhalt  hatten  (die  Funde  ge- 
schahen, ohne  dass  Jemand  davon  benach- 
richtigt war) ;  sie  waren  anfangs  wieder  in 
das  Fundament  vermauert  worden.  Ver- 
schiedene weiterhin  gefundene  Lämpchen 
und  Thongefasse  wurden  zerschlagen,  doch 
sind  von  letzteren  einige  gut  erhaltene, 
darunter  eine  schöne  zweihenklige  Urne, 
gerettet  worden.  Auch  Reste  einer  Am- 
phora oder  eigentlich  eines  Dolium  fanden 
sich  vor,  wonach  sicherlich  eine  Wohnstätte 
hier  bei  den  Grabstätten  bestand. 

Die  Ansiedlung  hat  insoferne  etwas  Über- 
raschendes, als  wir  seither  fast  gar  keine 
grösseren  römischen  Fundstätten  in  solcher 
Nähe  der  Stadt  kennen.  Am  Mainufer  sind 
Spuren  von  solchen,  aber  ganz  vereinzelt, 
in  etwa  gleicher  Entfernung  vom  alten 
Frankfurt,  und  im  Übrigen  ist  die  römische 
Colonisation  durchaus  im  Norden  der  Stadt 
in  ziemlichem  Abstand  durch  die  Wasser- 
seheide zwischen  Nidda  und  Main  bestimmt. 
An  unserem  neuen  Fundorte  ist  allerdings 
die  Höhenlage  gegeben,  verglichen  mit  dem 
Terrain  der  alten  Stadt.  Es  handelt  sich 
hier  entweder  um  eine  Villa  oder  ein  Ge- 
höfte ;  genauer  lässt  sich  der  Charakter  der 
Ansiedlung  nicht  bestimmen,  da  die  um- 
gebenden Grundstücke  von  Gärten  und 
Häusern  eingenommen  sind  und  auf  dem 
Bauplatz  noch  nicht  ausgiebig  weiter  ge- 
graben worden  ist.  Indessen  ist  es  merk- 
würdig, dass  man  etwa  zwei  Monate  nach 
dem  ersten  Funde,  in  einer  Entfernung  von 
einigen  Metern  nach  Westen,  auf  eine  An- 
zahl vorrömischer  Thongefasse  traf,  die 
wenigstens  nach  Aussage  der  Finder  in 
zusammenhängender  Lage  dort  geborgen 
waren.  Es  sind  die  bekannten  feingear- 
beiteten Schalen  und  Urnen  des  Hügel- 


—    196    — 

gräber-Typu8,  einige  überaus  zierliche  der 
ersteren  Gattung,  dickwandige  und  gewal- 
tig umfangreiche  der  zweiten.  Man  wird 
doch  wohl  eher  ein  zufälliges  Nebenein- 
ander beider  Grabstätten  als  eine  Conti- 
nuität  annehmen  dürfen,  da  beide  min- 
destens Jahrhunderte  auseinander  liegen. 
Der  grosse  Sarg  ist  2  m  lang,  sein  Hohl- 
raum ist  regelmässig  viereckig ;  der  Deckel 
hat  die  bekannte  Dachform  und  ist  mit  vier 
würfelförmigen  Eckpilastern  geschmückt, 
er  ist  mit  dem  Zweispitz  absichtlich  in 
schrägen  Linien  wie  zu  Schieferimitation 
behauen.  Bemerkenswert  ist  es,  dass  wir 
schon  einige  vollkommen  gleiche  Exem- 
plare aus  unserer  Gegend  kennen,  beson- 
ders ist  einer  aus  dem  westlichen  Grab- 
feld von  Heddernheim,  heute  noch  bei 
Praunheim  befindlich,  zu  nennen.  Alle 
Indicien  der  Zeitstellung  derselben  weisen 
etwa  auf  die  Mitte  des  3.  Jahrhunderts. 
Viel  länger  kann  wenigstens  in  Heddern- 
heim nicht  begraben  worden  sein,  dort 
finden  sich  sonst  nur  Brandgräber  und 
auf  dem  neuen  Frankfurter  Fundplatz  sind 
diese  gleichfalls  durch  die  Cisten  konsta- 
tiert ;  die  gross te  der  letzteren  ist  0,81  m 
lang,  eine  andere  hat  eine  runde  Graböff- 
nung. Der  Sandstein,  aus  welchem  der 
Sarg  gearbeitet  ist,  soll  nach  dem  Urteil 
Sachverständiger  aus  der  Gegend  von  Geln- 
hausen stammen ;  ob  aber  ein  römischer 
Bruchbetrieb  dort  anzunehmen  sei  (21/« 
Meilen  vom  Limes  entfernt,  im  feindlichen 
Gebiet),  das  erscheint  mir,  namentlich  für 
das  unruhige  3.  Jahrhundert,  wenig  klar. 
Einer  der  gefundenen  Gräberkrüge  zeigt 
eine  Einritzung,  die  anfangs  von  Einigen 
für  eine  römische  Namensinschrift  gehalten 
wurde;  es  ist  keine  solche,  sondern  eine 
entweder  zufällig  oder  absichtlich  einge- 
kratzte spätere  Zuthat,  die  einer  deutschen 
Jahreszahl  ähnlich  sieht. 

A.  Hammeran. 
Mainz,  3.  Sept.  Bei  einer  Ausgrabung  102 
in  einer  Seitenstrasse  nächst  dem  heutigen 
Zeughause  stiess  man  letzter  Tage  auf 
einen  Pfeiler  der  alten  Römerbrückc 
über  den  Rhein  bei  Mainz.  Das  Mauer- 
werk ist  noch  gut  erhalten;  wie  bei  fast 
allen  Römerbauten  und  bei  den  schon 
früher  blossgelegten  Pfeilern  dieser  Brücke 

o 


—    197    — 

sind  die  äussern  Flächen  aus  Quadersteinen 
gebildet,  während  das  Innere  mit  kleinern 
Steinen  und  Kalk  ausgegossen  ist.  Inter- 
essante Steine  und  Inschriften  scheinen 
nicht  miteingemauert  zu  sein.  Der  Pfeiler 
liegt  tief  unter  der  heutigen  Erdoberfläche 
und  einige  100  m  vom  jetzigen  Rheinufer 
entfernt. 
03.  Birkenfeld,  September.  [Die  Aitburg  bei 
Bundenbach].  Wo  der  Hahnenbach  (die  alte 
Kir),  das  Plateau  des  Hunsrückens  ver- 
lassend, in  Schlangenlinien  sich  am  Lützel- 
soon  vorbeiwindet,  liegt,  auf  der  Nord-, 
Ost-  und  Südseite  vom  Bach  umflossen  und 
steil  zu  demselben  abfallend,  eine  kleine 
Hochfläche,  welche  den  Namen  „Altburg" 
trägt.  Die  nächste  Windung  des  Baches 
umschlingt,  die  Ostseite  offen  lassend,  den 
schmälern,  unebenen  Bücken,  welcher  die 
ansehnlichen  Buinen  der  Schmittburg  trägt, 
beträchtlich  tiefer  als  die  grade  gegenüber- 
liegende Fläche  der  Altburg.  Das  Land- 
schaftsbild, welches  sich  dem  Beschauer 
von  der  letztern  aus  nach  der  Seite  der 
Schmittburg  bietet,  ist  überaus  reizvoll; 
auch  der  Blick  nach  der  entgegengesetzten 
Seite,  wo  in  einiger  Entfernung  die  schwa- 
chen Beste  der  „Hellkirche"  auf  waldiger 
Kuppe  sich  zeigen,  ist  schön.  Nach  Westen 
hin  geht  die  Fläche  in  einen  allmählich 
ansteigenden  Bergzug  über,  von  welchem 
her  der  Zugang  zur  Altburg  für  die  sie 
Besetzenden  bequem  war,  wie  die  Wasser- 
versorgung durch  den  umfliessenden  Bach 
leicht.  Nahe  dem  westlichen  Ende  der 
Fläche  zieht  sich  von  ihrem  steilen  Süd- 
rande bis  zu  dem  noch  steilern  Nordrande 
ein  hoher  Wall  mit  scharfer  Kante  oben 
und  mit  ziemlich  regelmässiger  Abdachung 
in  einem  Böschungswinkel  von  ungefähr 
45°.  Der  Kamm  des  ungefähr  100  m  langen 
Walles  steigt  von  beiden  Enden  her  an 
und  hat  im  mittlem  Drittel  die  höchste, 
gleichmässige  Höhe.  Diese  erhebt  sich 
über  die  Fläche  auf  der  Innenseite  um 
etwa  10  m  (schräge  Linie  etwa  15  m); 
nach  aussen  ist  der  Abfall  tiefer,  weil  hier 
die  Fläche  etwas  niedriger  liegt  und  am 
Fusse  des  Walles  sich  ein  Graben  von 
einigen  Meter  Breite  und  etwa  2  m  Tiefe 
hinzieht,  der  nach  Süden  in  eine  breitere, 
natürliche  Vertiefung  übergeht.    Während 


—    198    — 

der  Wall  von  Süden  her  bis  über  die 
Mitte  hinaus  in  grader,  nördlicher  Rich- 
tung verläuft,  hat  er  im  nördlichen  Drittel 
eine  starke  Biegung  nach  innen.  Ganz 
nahe  dem  nördlichen  Rande  der  Fläche 
durchschneidet  den  Wall  jetzt  eine  Ein- 
fahrt, auf  deren  rechter  Seite  ziemlich  viel 
vom  Walle  weggebrochen  worden  ist.  Der 
Wall  ist  auf  der  Aussen-  und  Innenseite, 
zum  Teil  auch  auf  der  Höhe  mit  Nieder- 
wald bewachsen.  Die  von  ihm  einge- 
schlossene Fläche  hat  in  westöstlicher 
Richtung  vom  innern  Fusse  des  Walles 
bis  zu  dem  östlichen  Ende,  wo  sie  sich 
zuspitzt,  eine  Länge  von  ungefähr  180  m; 
ihre  grösste  Breite  übertrifft  wenig  die 
Länge  des  Walles.  Die  Fläche  ist  auf- 
fallend glatt,  als  ob  eine  Abtragung  zu- 
gleich zum  Zwecke  der  Aufrichtung  des 
Walles  stattgefunden  hätte,  bildet  aber 
zwei  Terrassen,  von  denen  die  östliche  um 
ein  weniges  niedriger  liegt  und  nach  dem 
Ostende  sich  etwas  abdacht.  Der  Abhang 
des  Berges  ist  auf  der  Ostseite  weniger 
steil  als  auf  der  Süd-  und  Nordseite,  aber 
immer  noch  steil  genug,  um  der  Altburg 
auch  auf  dieser  Seite  eine  grosse  natür- 
liche Festigkeit  zu  verleihen.  Spuren  von 
künstlicher  Befestigung  sind  bei  der  ersten 
Besichtigung,  welche  der  Berichterstatter 
am  19.  September  mit  Pfarrer  Dr.  Veeck 
von  Wickenrodt  vorgenommen  hat,  auf  den 
drei  von  Natur  geschützten  Seiten  nicht 
bemerkt  worden,  waren  auch  jedenfalls  nur 
in  sehr  geringem  Mass  erforderlich.  Ob 
der  so  regelmässig  geformte  und  an  so 
passender  Stelle  gelegene  mächtige  Wall 
wirklich  ganz  oder  grossenteils  von  Men- 
schenhand aufgeführt  oder  der  Hauptsache 
nach  ein  Werk  der  Natur  ist,  diese  Frage 
muss  einer  genauem,  hoffentlich  im  nächsten 
Jahre  durch  den  Altertumsverein  des 
Fürstentums  Birkenfeld  vorzunehmenden 
Untersuchung  vorbehalten  bleiben.  Aber 
schon  die  oberflächliche  Betrachtung  und 
leichte  Aufschürfung  der  Krönung  oder 
obersten  Schicht  des  Walles,  welche  auf 
einzelnen  Strecken  sich  auffällig  abhebt, 
zeigten,  dass  wir  es  hier  mit  einer  der 
interessanten  Befestigungen  zu  thun  haben, 
welche  man  mit  dem  Namen  Schlacken- 
oder  Glas  wälle   oder   auch  Glasburgen 


—    199    — 


—    200    — 


zu  bezeichnen  pflegt,  deren  Charakter  bei 
unserer  Altburg  viel  deutlicher  und  sicherer 
hervortritt  als  bei  dem  etwa  drei  Stunden 
von  da  entfernten  Glaswall  bei  Kirnsutz- 
bach.  Während  letzterer  viel  besucht  und 
untersucht  und  viel  umstritten  ist,  scheint 
bis  jetzt  kein  Forscher  den  auf  der  aller- 
dings abgelegenem  Altburg  bemerkt  zu 
haben.  Es  treten  grosse,  schwarzliche 
Schlacken  oben  auf  dem  Kamm  an  einer 
Stelle  zutage;  andere,  teils  schwarz,  teils 
grau,  teils  rötlich  gefärbt,  fanden  sich 
gleich  unter  der  Oberfläche;  zum  Teil  er- 
scheint an  denselben  halb  durchsichtiges 
Glas.  Ausser*  den  Schlacken  bilden  die 
Krönung  des  Walles  Steine,  welche  grossen- 
teils  nicht  zu  dem  örtlichen  Gestein,  dem 
Schiefer,  gehören,  Stücke  von  Grauwacke 
und  Sandstein,  doch  auch  lose  Schiefer- 
stücke; zum  Teil  sind  die  Steine  mehr 
oder  weniger  stark  gebrannt.  Besonders 
beachtenswert  für  die  wissenschaftliche  Be- 
urteilung erschien  ein  Schieferstück,  wel- 
ches auf  der  einen  Seite  wesentlich  seine 
natürliche  Beschaffenheit  bewahrt  hat,  auf 
der  andern  sehr  stark  durchglüht  und  mit 
einer  grossen  Schlacke  zusammengeschmol- 
zen ist.  Auch  grössere  und  kleinere  Lehm- 
massen kamen  zum  Vorschein,  welche  durch 
das  Feuer  sich  in  eine  Art  Ziegelmasse 
verwandelt  haben.  Die  künstliche  Anlage 
war  übrigens  auch  an  dem  äussersten  nied- 
rigen Ende  des  Walles  zwischen  der  Ein- 
fahrt und  dem  nördlichen  Abstürze  des 
Berges  deutlich  erkennbar.  Von  einer 
frühern  Glashütte  oder  Schmelze  in  der 
Umgebung  ist  nichts  bekannt,  und  es  wäre 
auch  sehr  sonderbar,  wenn  man  sich  solches 
zum  Teil  sehr  lockeres  Material  gerade 
für  die  Krönung  des  Walles  aus  grösserer 
Entfernung  herbeigeholt  hätte.  Bei  un- 
serm  Glas  walle  scheint  eben  jede  andere 
Erklärung  der  Entstehung  als  durch  ein 
an  Ort  und  Stelle  angewandtes  eigentüm- 
liches Verfahren  zum  Zwecke  der  festen 
Verbindung  der  mineralischen  Materialien 
ausgeschlossen.  Jedenfals  wird  wohl  das 
Gesagte  genügen,  um  erkennen  zu  lassen, 
dass  in  der  Altburg  eine  der  stärksten 
und  der  interessantesten  vorgeschichtlichen 
oder  vorrömischen  Befestigungen  vorliegt 
Birkenfeld.  Back. 


Chronik. 

Von  praehistorfechea  Oma— «ton  «Mf  alt- 10 
eiste.  HtJzschiritzereieR  bietet  R.  Forrer 
in  Antiqua  VII  S.  48  eine  interessante  Zu- 
sammenstellung, lehrreich  auch  dann,  wenn 
man  seiner  Annahme,  diese  Ornamente 
seien  „ein  auf  dem  Lande,  abseits  and  an- 
berührt von  den  verschiedenen  Stilströmun- 
gen  erhalten  gebliebener  Überbleibsel  jener 
fern  gelegenen  Zeiten"  nicht  zustimmt, 
sondern  sie  als  unabhängig  ven  dieser 
Tradition  entstanden  auffaast,  in  der  Un- 
terstellung, dass  primitive  Ornamente  trotz 
vollkommener  Gleichheit  an  verschiedenen 
Orten  und  Zeiten  selbständig  erfunden  wer- 
den können. 

Der  Metzer  Dembauverela  erstattete  vor  IQ 
kurzem  in  dem  von  ihm  veröffentlichten 
Dombaublatte  den  4.  Bericht  über  die  weitere 
Entwicklung  der  Metzer  Domrestaurierung, 
vom  Dombaumeister  Torn  o  w.  Es  handelt 
sich  jetzt  namentlich  um  Entwurf  und  Aas- 
führung eines  Dachreiters;  zur  Erlangung 
der  für  diese  wie  andere  Aufgaben  nötigen 
Mittel  ist  eine  Lotterie  bewilligt  worden, 
deren  Ertrag  man  auf  102  (00  M.  berechnet. 

Das  Verzeichnis  italienischer  Eiaeahmta  10 
des  Erzbischofs  Balduin  ven  Trier  vem  J.  1311, 
welches  sich  in  dem  von  W.  Friedens- 
burg Wd.  Zs.  III,  299  benutzten  Codex 
findet,  hat  neuerdings  G.  Sommerfeld  in 
der  D.  Zs.  f.  Geschw.  Bd.  1  herausgegeben. 

Im  15.  Bande  des  Neuen  Archivs  S.  132  10 
bis  136  veröffentlicht  E.  Sackur  das 
Echternacher  Necrologium  12.  Jht.  des  Cod. 
Paris,  lat  10158  im  Auszuge.  Es  ist  nicht 
identisch  mit  dem  Necrologium  bei  Reiffen- 
berg,  Mou.  de  Namur  VII,  10—212  und 
dem  Publ.  de  Luxemb.  XXVII  S.  140  publi- 
zierten Necrologium. 

Die  Publikation  eines  Urkmdeiibiicbes  10 
der  Stadt  Bochum  beginnt  F.  Darpe  im 
Programm  des  Stadt.  Gymnasiums  daselbst 
(1889,  Nr.  333).  Der  vorliegende  Abschnitt 
enthält  160  Stücke  von  1298—1508  (X. 
Archiv  16,  226). 

In  Basel   ist  von    der    mittelalter-  10 
liehen    Sammlung    ein    guter   Katalog 
(Preis  1  fr.)  ausgegeben.    8°,  128  S.  mit 
vielen  trefflichen  Lichtdrucken  der  hervor- 
ragendsten Schaustücke. 

Digitizec  ^rV^~ 


—    201    — 

MfseellMM. 

10.      Dem  römischen  Mltittrwesen  seit  Diocletian, 

dessen  Erforschung  seit  Gothofredus  Nie- 
mand ernstlich  mehr  sich  gewidmet  hat,  hat 
im  letzten  Bande  des  Hermes  (B.  24, 
S.  195—279)  Theodor  Mommsen  eine  ein- 
gehende Abhandlung  gewidmet;  bei  der 
hohen  Bedeutung  des  Gegenstandes  gerade 
auch  für  das  Verständnis  der  letzten  Jahr- 
hunderte römischer  Geschichte  in  West- 
deutschland wird  ein  ausführlicher  Auszug 
unsern  Lesern  erwünscht  sein. 

Die  Diocletianischen  Institutionen  müssen 
in  ihrem  grossen  historischen  Zusammen- 
hang mit  den  analogen  des  Augustus  und 
mit  dem  Untergang  des  Römerstaates  er- 
fasst  werden.  Das  augustische  Heer  ruht 
wesentlich  auf  dem  System  der  Grenzbe- 
satzungen ;  in  der  Diocletianischen  Epoche 
sind  diese  Grenzbesatzungen  gesteigert,  es 
treten  aber  ausserdem  die  Truppenkatego- 
rieen  des  Feldheeres^hinzu.  Der  Organi- 
sation zugrunde  liegt  der  numerus,  welcher 
das  dem  dux  oder  dem  magister  müüum  — 
dem  General  —  unterstellte  Offizierkom- 
mando bezeichnet.  Ausgeschlossen  aus  den 
numeri,  übrigens  ihnen  gleichartig  sind  die 
scholae,  die  vornehmsten,  dem  magister  of- 
ficiorum  unterstellten  Truppenkörper,  und 
die  Contingente  der  römischen  Clientel- 
oder  föderierten  Staaten,  da  diese  nicht 
von  röni.  Offizieren  geführt  wurden. 

1.  Die  Grenzbesatzungen1).  Den 
Vorrang  der  dem  Kaiser  zugeordneten 
Truppen  vor  den  Grenztruppen  fand 
Diocletian  schon  vor,  die  Umwandlung 
der  letzteren  zu  Soldaten  2.  Klasse  ist 
wahrscheinlich  erst  unter  Constantin  ein- 
getreten. Diese  Zurücksetzung  drückt  sich 
in  der  Benennung  müües  ripenses  oder  n- 
parienses  im  Gegensatz  zu  den  palatini 
oder  comüatenses  aus  und  noch  schärfer 
darin,  dass  diese  Truppen  zuweilen  den 
eigentlichen  Soldaten  geradezu  entgegen- 
gesetzt werden,  für  sie  geringeres  Körper- 
mass  und  geringere  Kraft  gefordert  und 
für  die  Verabschiedung  minder  günstige 

1)  Bisweilen  stehen  die  Truppen  nicht  an  der 
Reichsgrenze.  Genau  genommen  müsste  man,  wie 
heute  die  Festungsbesatzungen  und  das  Feldheer, 
ebenso  die  Truppen  mit  fester  und  die  mit  ver- 
änderlicher Garnison  unterscheiden. 


—    202    — 

Bedingungen  gestellt  wurden.  Schliesslich 
entzog  ihnen  Justinian  geradezu  den  Cha- 
rakter und  die  Emolumente  des  Soldaten. 

Bei  der  Verteilung  der  Truppen  in  die 
Garnisonplätze  werden  die  numeri  oder  die 
fimata  und  die  castra  in  dem  Sinne  unter- 
schieden, dass  in  den  enteren  Lagern  der 
Stab  des  betreffenden  Truppenkörpers  lag 
und  die  übrigen  zu  demselben  gehörigen 
Truppen  in  eine  Anzahl  kleinere  Kastelle 
verteilt  wurden.  Die  in  diese  gelegten 
Soldaten,  die  castriciani  oder  casteüani  sind 
zugleich,  wenigstens  zum  Teil  Bauern.  Dafür 
wird  schon  in  vordiocletianischer  Zeit  der 
einzelnen  Garnison  ein  gewisses  Territo- 
rium zugewiesen,  das  ausserhalb  der  städt- 
ischen Gemeinde  steht.  Die  Ländereien 
sind  steuerfrei  und  werden  von  den  Gastell- 
soldaten bebaut  und  genutzt,  gehen  auch, 
allerdings  mit  der  Dienstpflicht  zugleich, 
auf  deren  Söhne  über,  sind  aber  unver- 
äusserlich und  fallen  ev.  zurück  an  die 
Militärgemeinde. 

Reiterei  und  Fussvolk  sind  streng 
geteilt,  das  Fussvolk  wiederum  in  legkh 
nes,  auxüia  und  cohortes.  Für  die  Le- 
gionen giebt  Mommsen  eine  tabellarische 
Vergleichung  des  Bestandes  unter  M. 
Aurel  und  Honorius,  welche  zeigt,  dass 
Verlegungen  ganzer  Legionen  in  andere 
Provinzen,  wenigstens  soweit  die  Eontrolle 
möglich  ist,  nicht  stattgefunden  haben; 
schon  vor  Diocletian  hatte  ihre  Seßhaftig- 
keit in  hohem  Grade  begonnen.  Ausser 
den  Legionen  erscheinen  in  der  Notitia  44 
auxüia  und  105  cohortes.  Die  auxüia  be- 
gegnen ausschliesslich  in  den  Donauducaten 
und  sind  hier  den  Legionen  vorangestellt ; 
offenbar  sind  es  Truppenkörper  barba- 
rischer Formation  und  gerade  deshalb 
gelten  sie  in  jener  Periode  mehr  als  die 
Legionen.  Die  cohortes  finden  sich  mit 
Ausnahme  der  Donauducate  überall  und 
zwar  immer  hinter  den  Legionen. 

Von  Reiterabteilungen  finden  wir  46 
cunä  equitum,  121  eguites,  beide  den  Le- 
gionen vorgesetzt,  daneben  —  nachge- 
stellt —  65  alae.  Erstere  beiden  stehen 
neben  den  Legionen,  wahrscheinlich  als 
Ersatz  für  die  ehemalige  Legionsreiterei, 
die  cunei  werden  die  barbarisch,  die  eguites 
die  römisch  formierte  Reiterschwadron  be- 


—    203    — 

zeichnen.  Die  alae  sind  offenbar  in  ähn- 
licher Weise  in  ihrer  früheren  Stellung 
verblieben  wie  die  Gehörtes.  Unsere  Unter- 
lagen scheinen  zu  bestätigen,  dass  Diode- 
tian  das  Grenzheer  vervierfachte;  wenn 
dies  aus  der  Notitia  nicht  entgegen  tritt, 
so  ist  zu  bedenken,  dass  nach  Diocletian 
wieder  eine  Reduktion  des  Grenzheeres 
zur  Verstärkung  des  unmittelbaren  Kaiser- 
heeres stattgefunden  hat.  Die  Verstärkung 
hat  namentlich  die  Reiterei  getroffen.  — 
Bei  den  Generalaten  wird  das  militärische 
Kommando  von  der  Civil  Verwaltung  ge- 
trennt, im  übrigen  trat  der  dux  limitis  an 
Stelle  des  legatus  pro  praetore,  die  Kom- 
mandobezirke  wurden  mit  der  Zeit  immer 
kleinere,  wenn  sie  auch  weniger  zerstückelt 
wurden  als  bei  der  Civil  Verwaltung.  Bei 
der  Diocietianischen  Legion  ist  die  ehe- 
malige Verbindung  mit  einer  Anzahl  Alen 
und  Cohorten  weggefallen,  im  übrigen  hat 
sie,  wenigstens  bei  den  Grenztruppen,  eine 
erhebliche  Reduktion  nicht  erfahren,  aber 
die  Legion  ist  vielfach  in  Detachements 
aufgelöst.  Dieser  örtlichen  Zersplitterung 
entsprechend  verschwindet  der  legatus  resp. 
praefectus  legionis,  das  betreffende  Kom- 
mando wird  an  die  6  Tribunen  der  Legion 
abgegeben,  denen  —  wie  es  scheint  —  je 
1000  Mann  unterstellt  waren. 

2.  Die  Föderierten  der  Grenze. 
Jederzeit  hat  das  röm.  Reich  zum  Schutze 
der  Grenze  angrenzende  Fürsten  sich  durch 
foedus  verbunden,  die  dem  Schutzstaate  die 
Waffenpflicht  in  der  Form  des  selbstän- 
digen Zuzugs  zu  leisten  hatten.  Bezüglich 
der  mächtigeren  Fürsten  tritt  in  dieser 
Epoche  in  sofern  eine  Veränderung  ein, 
als  der  röm.  Staat  dem  von  ihm  abhängigen 
Stammhaupte  oder  König  für  den  von  diesem 
zu  bewirkenden  Grenzschutz  eine  Vergü- 
tung gewährt;  es  wird  wie  den  römischen 
Grenztruppen  eine  Naturalleistung,  so  hier 
ein  in  Geld  umgewandelter  Bezug  (annonae 
foederaticae)  geleistet.  In  die  Föderations- 
form wurden  dann  auch  alle  Verträge  für 
Abfindungsgelder  gekleidet,  mit  welchen 
sich  die  röm.  Herrscher  gewöhnten  von 
der  Brandschatziing  unbotmässiger  Nach- 
baren sich  freizukaufen. 

3.  Die  Scholae.  Die  Truppen,  welche 
bestimmt  waren  dem  Kaiser  zu  folgen,  zer- 


—    204    — 

fallen  in  die  3  Stufen:  der  Saaltruppen  oder 
der  scholae,  der  Palasttruppen  oder  der 
palatini  und  der  Gefolgstruppen  oder  der 
comitatenses. 

Die  scholae  scheinen  von  Constantin  I. 
eingerichtet  worden  zu  sein  und  ihren 
Namen  zu  führen  nach  einem  ihnen  im 
Kaiserpalast  angewiesenen  Saal,  wo  sie  sich 
für  die  ihnen  zugehenden  Befehle  in  Be- 
reitschaft zu  halten  hatten.  Es  wurden 
hierzu  die  besten  Leute,  anfanglich  über- 
wiegend Germanen  genommen;  sie  waren 
sämtlich  Reiter,  hatten  bessere  Rüstung 
und  höheren  Lohn,  zählten  je  500  Mann. 
Dem  entsprechend  hatte  auch  ihr  Tribun 
eine  höhere  Stellung,  sie  sind  unterstellt 
dem  magister  officiorum  (dem  Vorsteher 
der  am  Hof,  befindlichen  Subalternen). 
Sie  hatten  nur  den  unmittelbaren  Dienst 
bei  dem  Kaiser  und  büssten  deshalb  mit 
der  Zeit  ihren  militärischen  Charakter  ein; 
häufig  indes  gingen  aus  ihren  Reihen  die 
Offiziere  der  numeri,  wie  ihre  eigenen 
hervor. 

4.  Die  palatini  und  die  comitaten- 
8 es.  Die  palatini  sind  nachweislich  eine 
Institution  Diocletians;  entkleidete  er  die 
Praetorianer  ihres  Charakters  als  Garde- 
corps, so  schuf  er  sich  ein  neues  in  den 
palatini;  auch  nach  Errichtung  der  scholae 
durch  Constantin  dienten  sie  im  Kriege 
diesem  Zwecke.  Der  Name  palatini  ist 
vielleicht  jünger,  anfänglich  scheinen  sie 
wie  die  comüatenses  die  Bezeichnung  in 
sacro  comitatu  geführt  zu  haben.  Für  die 
Zeit  des  Honorius  entnehmen  wir  den  Be- 
stand dieses  Corps  aus  der  Notitia:  an 
Reiterei  24  Vexillationen,  an  Infanterie  25 
Legionen,  108  Auxilien  und  lernen  ferner, 
dass  selbst  damals  die  Gardecorps  der 
beiden  Reiche  ihren  Charakter  nicht  we- 
sentlich geändert  haben,  da  sich  die  dazu 
gehörigen  Körper,  wenn  auch  nicht  gerade 
in  den  Hauptstädten,  doch  unter  dem  un- 
mittelbaren Oberbefehl  der  dort  residie- 
renden magistri  müitum  befinden.  Ob  schon 
Diocletian  die  Feldarmee  auf  die  erfor- 
derliche Höhe  brachte,  wissen  wir  nicht 
Eine  bedeutende  Steigerung  derselben  und 
was  damit  zusammenfällt,  die  Teilung  der 
für  diesen  Zweck  bestimmten  Truppen- 
körper in  die  eigentliche  Garde  die  pala- 


—    205    — 


—    206    — 


tini  und  die  Gefolgstruppen,  die  comitatenses 
wird  auf  jeden  Fall  auf  Constantins  Ver- 
minderung der  Grenztruppen  zur  Vermeh- 
rung derjenigen  des  Hofes  zurückgehen; 
wahrscheinlich  fallt  sie  in  den  Anfang 
seiner  Regierung. 

Nach  der  Notitia  bestehen  die  comp- 
tatenses  aus  61  Vexillationen  und  69  Le- 
gionen; sie  sind  überwiegend  in  die  Pro- 
vinzen verteilt  als  Rückhalt  für  die  Ver- 
teidigung der  Grenzen. 

Die  Legion  der  palatini  und  comitatenses 
kann  nicht  die  alte  von  6000  Mann  sein, 
sondern  ist  das  Legions-Detachement  von 
vermutlich  1000  Mann.  Sonst  käme  eine 
Ziffer  von  unmöglicher  Höhe  heraus,  ausser- 
dem sind  die  betreffenden  Legionen,  welche 
aus  vordiocletianischen  hervorgegangen  sind, 
zum  grösstenteil  nachweislich  ursprünglich 
Legionsdetachements  gewesen.  Wir  finden 
hier  nirgends  die  Spuren  späterer  Zer- 
schlagung, wie  sie  bei  den  Grenzlegionen 
vorliegen,  sondern  im  Gegenteil  die  simul- 
tane Creirung  zweier  gleichbenannter  und 
durch  die  Beisetzung  von  seniores  und 
iuniores  unterschiedener  Truppenkörper. 
Die  Benennung  der  Legionen  weisen  bei 
den  palatini  überwiegend  nach  Illyricum 
(Scythae,  Daciy  Moesiad,  Cimbriani,  Pan- 
noniciani)  und  nach  Gallien  (Nervii,  Divi- 
tenses,  Tongrecani,  Brittones),  wogegen  der 
Orient  so  gut  wie  ganz  unvertreten  bleibt; 
unter  den  comitatenses  überwiegen  die  vor- 
diocletianischen Benennungen  und  führen 
die  übrigens  verhältnismässig  seltenen  ört- 
lichen Bezeichnungen  in  die  gleiche  Richtung. 

Die  Stärke  der  Vexillatio  entspricht 
der  der  Legio,  wie  die  wesentlich  mit- 
einander stimmenden  Ziffern  beweisen.  Die 
strenge  Scheidung  zwischen  Vexillatio  und 
Legio  stammte  nicht  schon  von  Diocletian, 
sondern  erst  von  Constantin  und  hängt  mit 
der  damals  eingeführten  Teilung  des  Ober- 
kommandos für  Kavallerie  und  Infanterie 
bei  den  Kaisertruppen  zusammen.  Das  bar- 
barische, wenn  auch  meistens  reichsange- 
h örige  Element  ist  in  dieser  vornehmeren 
Waffe  bei  weitem  stärker  vertreten,  als  in  der 
rorrespondierenden  Infanterie.  Eigenartig 
sind  die  nur  bei  den  Palatini  auftretenden 
auxilia,  es  ist  dies  eine  den  Legionen  der 
Palatini  nachstehende,  aber  denen  des  Co- 


mitats  vorgehende  leichte  Infanterietruppe 
von  nicht  römischer  Formation,  namentlich 
bestehend  aus  Galliern  (Bataver,  Tungrer, 
Salier,  Nervier,  Sequaner,  viele  andere 
allgemein  als  Galli,  Gallicani,  Celtae  cha- 
rakterisiert) undBritannern  und  aus  Kriegs- 
gefangenen oder  Geworbenen  der  rechts- 
rheinischen Stämme  (Eruier,  Ampsivarier, 
Tubanten,  Bructerer,  Mattiaker,  Bucino- 
banten,  Brisigaver).  Diese  Auxilia  bilden 
in  allen  Schlachtenberichten  aus  dieser 
Epoche  den  Kern  der  römischen  Heere 
und  der  ihnen  eigene  Barritus  wird  der 
Schlachtruf  derselben  wie  im  Westen  so 
auch  im  Osten.  „Wir  gewinnen  hier  einen 
Einblick  in  die  eigenartige  Reorganisation 
des  römischen  Heerwesens.  Von  den 
mehr  als  100  Auxilia,  welche  die  Notitia 
auffuhrt,  mag  in  der  diocletianischen  Epoche 
nur  ein  massiger  Teil  aufgestellt  worden 
sein;  aber  die  Formation  dieser  vermut- 
lich nach  germanischem  Muster  gestalteten 
Infanterietruppe  selbst  und  ihre  Bildung 
aus  den  streitkräftigen  Männern  Galliens 
und  des  angrenzenden  Germanien  ist  allem 
Anschein  nach  das  Werk  Maximians.  Mit 
der  also  geschaffenen  Infanterie  hat  er 
nicht  blos  seine  Schlachten  geschlagen, 
sondern  auch  dem  Herrn  und  Meister  im 
Osten  die  Kernscharen  geliefert,  die  am 
Nil  und  am  Euphrat  für  ihn  siegten  und 
militärisch  hat  damit  das  Auxilium  die 
Legion  überflügelt."  (Forta.  folgt). 

Zu  früheren  Notizen. 

Zu  VIII,  82  [Inschrift  von  Hesselbach  im  \\\m 
Odenwald].  Wie  mir  Herr  Kreisrichter 
Conrady  nachträglich  mitteilt,  ist  bei  einer 
neuerlichen  Fortsetzung  der  Ausgrabung 
am  Turme  eine  dem  Inschriftsteine  ausser- 
lieh  gleiche  halbkreisförmige  Stein- 
platte gefunden  worden,  die  jedoch  nur 
etwa  halb  so  gross  ist  (sie  hat  60  cm 
Länge  und  30  cm  Höhe).  Sie  ist  nur 
ornamentales  Werkstück,  ohne  Inschrift 
und  zeigt  als  Relief  eine  Art  sechsblätte- 
riger Rosette  mit  einer  pal  mettenartigen 
Verzierung  in  den  Zwickeln  rechts  und 
links.  Eine  ganz  ähnliche  Rosetten-Platte 
liegt  heute  noch,  im  Castell  bei  Wiebels- 
bach  gefunden,  im  Hause  des  Finders  Job. 

o 


~-    207    — 


—    208    — 


Seeger,  wo  ich  sie  neulich  sah.  Ich  halte 
sie  für  einen  Fenstersturz  und  glaube, 
dass  auch  die  Säulen  nur  Fenstergewänder 
gewesen  sein  können,  da  sie  für  eine  Thür 
nicht  hoch  genug  sind. 

A.  Ilamraeran. 


Vereinsnachrichten 

unter  Bedaction  der  Vereinsvorstande. 

112.  Frankfurt  a.  M.  Verein  für  Geschichte 
und  Altertumskunde.  Der  letzte  Aus- 
flug in  diesem  Sommer  führte  am  11.  August 
eine  grössere  Anzahl  von  Mitgliedern  mit 
ihren  Damen  nach  der  Ronneburg  und 

113.  Büdingen.  In  der  Sitzung  vom  2.  Sept. 
sprach  das  Ehrenmitglied  des  Vereins, 
Herr  Archivrat  Dr.  H.  Grotefend  aus 
Schwerin  i.  M.,  über  das  Frankfurter  Lokal- 
stück „Der  Prorektor"  in  seiner  ur- 
sprünglichen Gestalt.  Dies  es  Stück,  welches 
in  satirischer  Weise  einen  Unterrichtstag 
der  Secunda  des  Frankfurter  Gymnasiums 
aus  dem  Jahre  1792  vorführt ,  wurde  zuerst 
handschriftlich  unter  den  Gymnasiasten 
verbreitet  und  dann  in  den  20er  Jahren 
mit  der  fingierten  Jahrzahl  1794  auch  ge- 
druckt; auf  diesen  ersten  Druck  gehen  alle 
späteren  zurück.  Aus  Handschriften,  die 
vor  den  ersten  Druck  fallen,  gebt  aber 
hervor,  dass  dieser  den  „Prorektor"  nicht 
in  der  ursprünglichen  Gestalt  gibt,  dass 
er  in  Bücksicht  auf  damals  noch  lebende 
Schüler  des  Prorektors  vieles  auslässt  oder 
abschwächt,  was  diese  verletzen  könnte. 
Verfasser  des  Stückes  ist  F.  K.  L.  Textor, 
ein  Vetter  Goethes;  er  war  Schüler  von 
Scherbius,  lehrte  später  die  Bechte  in  Tü- 
bingen und  starb  1851  in  Frankfurt.  Das 
Urbild  des  Prorektors  ist  Johann  Jakob 
Gottlieb  Scherbius,  der  nach  dOjähriger 
Thätigkeit  am  Gymnasium  (auch  Goethe 
nahm  bei  ihm  Unterricht)  1798  in  den 
Buhestand  trat.  Von  diesem  scherzhaften 
Original,  wie  überhaupt  von  dem  ganzen 
Frankfurter  Gymnasialleben  seiner  Zeit, 
gab  der  Vortrag  auf  Grund  der  Schulakten, 
mit  denen  die  im  Stück  gegebenen  Scenen 
durchaus  im  Einklang  stehen,  ein  erhei- 
terndes Bild.  Einer  der  nächsten  Bände 
der  Vereinszeitschrift  wird  auf  Grund  jener 
Handschriften  den  „Prorektor"  in  seiner 
ersten  Gestalt  bringen. 


Am  16.  September  berichtete  zunächst  114. 
der  Vorsitzende,  Herr  Professor  Dr.  Ä. 
Biese,  über  die  diesjährige  General- 
versammlung der  deutschen  Ge- 
schichtsvereine in  Metz,  auf  welcher 
er  den  Verein  vertreten  hatte.  Sodann 
hielt  Herr  Pfarrer  Dr.  H.  Dechent  einen 
Vortrag  über  den  Frankfurter  Advokat 
Dr.  Johann  Jakob  Schütz  (1640—1690), 
den  Dichter  des  Kirchenliedes  „Sei  Lob 
und  Ehr  dem  höchsten  Gut"  Zuerst  ein 
eifriger  Anhänger  Ph.  J.  Speners,  zu  dessen 
coüegia  pietatis  er  den  Anstoss  gab,  sagte 
er  sich  bald  unter  dem  Einfluss  der  Schwär- 
merin Eleonore  v.  Merlau  von  Speoer  und 
der  Frankfurter  Gemeinde  los.  Von  In- 
teresse sind  seine  Beziehungen  zu  William 
Penn  und  seine  Bethätigung  an  der  „Kom- 
pagnie Frankfurt,"  welche  in  Amerika  die 
deutsche  Ansiedelung  Germantown  (jetzt 
ein  Teil  an  Philadelphia)  gründete.  Über 
Schütz  wird  der  Vortragende  demnächst 
im  Frankfurter  evang.-Iuth.  Kirchenkalen- 
der eine  eingehende  Biographie  liefern. 


In  unaerm  Verlage  erschien  soeben  und  ist 
durch  alle  Buchhandlungen  au  beziehen: 

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bei  Köln. 

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festgestellt  und  beschrieben  durch 

P.  Wolf, 

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Besehreibendes  Verzeichnis 

der 

Handschriften  der  StaftiiiHitbek 

bu  Trier. 

Heft  1  (Bibel-Texte  und  Commeutere) 

von 

M.  Keuffer, 

Realgymnasiallehrer  und  Stadt-Bibliothekar. 
Preis  reh«  3  Karle. 


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FR.  LMTZ'tcMn 

Buohhandlung 

In  Trlnr. 


Westdeutschen  Zeitschrift  für  Geschichte  und  Kunst, 

zugleich  Organ  der  historisch-antiquarischen  Vereine  zu  Backnang,  Birkenfeld,  Dürk- 
keim,  Düsseldorf,  Frankfurt  a.  M.,  Karlsruhe,  Mains,  Mannheim,  Metz,  Neuss,  Speyer, 
Strasburg,  Stuttgart  und  Worms,  sowie  des  anthropologischen  Vereins  zu  Stuttgart. 

♦ 

Oktober.  Jahrgang  VIII,  Kr.  10.  1889. 


Dm  Korrespondemblatt  erscheint  in  einer  Auflage  von  3000  Exemplaren.    Inserate  4  26  Pfg.  für  die 

gespaltene  Zeile  werden  Ton  der  Verlagshandlung  und  allen  Inseraten-Bureaus  angenommen,  Beilagen 

nach  Uebereinkunft.  —  Die  Zeitschrift  erscheint  rierteljahrlioh,  das  Korrespondensblatt  monatlich.  — 

Abonnementspreis  16  Mark  für  die  Zeitschrift  mit  Korrespondensblatt,  für  letsteres  allein  6  Mark. 


Neue  Funde. 

15.  Frankfurt  a.  M.,  im  Nov.  [Neu  entdeckte 
Römerstatte  in  Frankfurt].  In  der  Altstadt 
Frankfurt  ist  zu  Ende  Oktober  eine  wich- 
tige Entdeckung  gemacht  worden.  Der 
Stadtteil  wird  gegenwärtig  kanalisiert  und 
jene  Strassen,  welche  unmittelbar  an  die 
Domkirche  und  den  Pfarrturm  angrenzen, 
Krautmarkt  und  Höllgasse,  ergaben  in  ei- 
ner Tiefe  von  durchschnittlich  2—5  Metern 
eine  Menge  römischer  Anticaglien:  Heiz- 
röhren ,  Hypokaustplatten  (kreisrund), 
Wandbewurf,  Bruchstücke  von  Thonge- 
fassen,  ein  profiliertes  Gesimsstück  aus 
Stein,  Glas  u.  s.  w.  Am  6.  Nov.  wurde 
ein  rumischer  Kanal  in  2'/s  m  Tiefe  ge- 
funden, der  aus  Thonplatten  (teg.  ham.) 
von  0,46  m  Breite  mit  stark  erhabenem 
Hände  gebildet  ist;  die  Bedeckung  des- 
selben ward  nicht  aufgefunden,  seine  Unter- 
lage bildete  ein  0,18  m  starker  Beton,  der 
wiederum  auf  einer  Rollschichte  von  0,20 
bis  0,25  m  Dicke  ruhte.  Die  Richtung  des 
Kanals  zeigte  nach  der  Höllgasse.  Das 
interessanteste  Stück  unter  den  Funden 
ist  ein  Ziegel  mit  dem  Stempel  der  14. 
Legion.  Die  Schrift  zeigt  nur :  LEG  XIIII. 
Knapp  hinter  der  Zahl  ist  der  Stein  frag- 
mentiert und  es  ist  daher  nicht  mit  Sicher- 
heit zu  sagen,  ob  und  welche  Beinamen 
folgten ;  doch  erlaubt  ein  kleiner  Rest  des 
Abschlussrandes  in  der  Stempel- Vertiefung 
nach  rechts  mit  grosser  Wahrscheinlichkeit 
das  Fehlen  jeden  Beinamens  anzunehmen. 
Bewiesen  wird  damit  nichts  für  die  Zeit- 
stellung, da  natürlich  das  Wegfallen  jeg- 


lichen Beinamens  auf  den  Stempeln  auch 
nach  dem  britannischen  Feldzug  der  Legion 
vielfach  vorkommt. 

Unter  allen  Umständen,  auch  wenn  wir 
nur  die  Zeit  nach  dem  Jahre  70  annehmen 
dürfen,  erweisst  sich  der  Fund  als  ein 
nicht  nur  für  die  Stadt  Frankfurt,  sondern 
auch  für  die  römische  Topographie  des 
ganzen  unteren  Mainthals  ungemein  wich- 
tiger. Es  ist  der  erste  gesicherte  römische 
Fund  innerhalb  der  Stadt.  Er  zeigt  so- 
dann, dass  in  der  zweiten  Hälfte  des  ersten 
Jahrhunderts  die  Okkupation  dieses  Ge- 
bietes doch  eine  ausgedehntere  war  als 
man  seither  vermuten  durfte.  Wenn  wir 
die  Anwesenheit  der  14.  Legion  in  Hed- 
dernheim  und  an  verschiedenen  anderen 
Punkten  der  Taunusebene  bis  in  die  Wet- 
terau,  auch  mehrfach  am  Maine  längst 
kennen,  so  war  doch  seither  eine  früh- 
zeitige Festsetzung  am  Flusse  selbst  nur 
sehr  begrenzt  erweisbar.  Es  fehlte  vor 
allem  jegliche  Spur  einer  ausgedehnteren 
römischen  Besiedlung  zwischen  Nidda  und 
Main;  wie  schon  öfters  betont  wurde,  be- 
wegte sich  der  Anbau  und  der  Verkehr 
wesentlich  auf  der  Wasserscheide  nach  der 
Nidda  zu,  wo  die  römischen  Strassen  laufen. 
Schon  Scharif  hat  indes  eine  Verbindung 
der  kleinen  Ansiedlung  bei  der  Günthers- 
burg oberhalb  Frankfurt  mit  der  Mainfurt 
vermutet.  In  den  letzten  Jahren  sind  mehr- 
fach neue  Spuren  römischer  Anwesenheit 
gefunden  worden,  die  dem  Maine  näher 
rücken ;  sie  gehören  indessen  dem  3.  Jahr- 
hundert an.     Eine   solche  -beim  „Rothen 

Digitized  by  VjiOvJ V  LC 


—    211    — 


—    212    — 


Hamm"  unterhalb  Frankfurt,  überschreitet 
sogar  den  Fluss,  sie  liegt  dicht  am  linken 
Ufer;  eine  andere,  erst  jüngst  entdeckte, 
gehört  bereits  der  Aussenstadt  an  (Westd. 
Korrbl.  VIII,  101). 

Nun  finden  wir  aber  die  14.  Legion  auch 
an  einem  anderen  wichtigen  Funkte  des 
Flusses,  an  der  Nied-Mündung,  unmit- 
telbar bei  Höchst;  es  zeigt  dies,  wie  sie 
überall  gleichsam  die  Holle  eines  Eclaireurs 
im  Maingebiete  spielt.  Dass  die  Truppe, 
wenn  wir  ihre  Ausbreitung  im  Mainthal 
behufs  dauernder  Okkupation  desselben 
und  Sicherung  der  Operationsbasis  nach 
dem  Chattenlande  vom  Hauptquartier  Mo- 
gontiacum  aus  erst  zu  Vespasians  Zeit  be- 
ginnen lassen,  nur  innerhalb  der  Jahre  70 
bis  89  auftreten  kann  und  dass  ihr  viel- 
fach behauptetes  Verweilen  in  .  Oberger- 
manien bis  zum  Jahre  94  oder  97  uner- 
weisbar  und  irrig  ist,  habe  ich  bereits 
Korrbl.  VI,  48  betont. 

Man  hat  sich  die  Sache  so  zu  denken, 
dass  die  Festsetzung  an  wichtigen  Punkten 
des  Maines,  bei  Nied  wie  bei  der  Franken- 
furt, früh  erfolgte,  als  erste  Unterneh- 
mung, das  Gebiet  nach  Süden  zu  sichern, 
gewiss  noch  vor  der  Anlage  des  Limes. 
So  muss  auch,  war  nun  die  neu  aufge- 
fundene llömerstätte  an"  unserem  Dom  eine 
Castell  -  Anlage  oder  nicht ,  notwendig 
irgend  eine  (wenn  auch  untergeordnete) 
Strassenverbindung  nach  Norden,  nach  der 
Nidda  bestanden  haben,  die  noch  zu  suchen 
ist.  Das  Lokal  der  Ansiedlung  selbst  ist 
eine  Insel  gewesen,  eine  der  centralen 
Stätten  auch  des  fränkischen  Anbaus,  wo 
die  älteste  Kirche  und  das  älteste  Rathaus 
stand,  im  Norden  von  der  Braubach,  im 
Süden  vom  Maine  umflossen. 

Im  Übrigen  möchte  ich  davor  warnen, 
allzu  weitgehende  Schlüsse  aus  dem  neuen 
Funde  zu  ziehen.  Es  könnte  sich  leicht 
nur  um  eine  temporäre  Besetzung,  einen 
vorgeschobenen  Posten  eben  jener  Frühzeit 
handeln,  der  später  aufgegeben  wurde.  Der 
Umstand,  dass  noch  niemals  irgend  etwas 
Römisches  in  jenem  Stadtteil  gefunden 
ward,  lässt  jedes  falls  nicht  auf  eine  aus- 
gedehnte Bebauung  schliessen,  wie  sie  sich 
z.  B.  in  den  Strassen  von  Köln,  Mainz, 
Wiesbaden   tagtäglich    dokumentiert.     Es 


ist  vielmehr  anzunehmen,  dass  man  hier 
zu  einer  gegebenen  Zeit  einen  längst  be- 
stehenden Main  -  Übergang  sichern  wollte, 
den  man  später  zu  Gunsten  eines  besser 
und  mainaufwärts  gelegenen  vielleicht  wie- 
der verliess.  Wer  kann  behaupten,  ob  das 
über  das  1.  Jahrhundert  hinausreicht'? 
Ein  Zusammenhang  mit  der  späteren  frän- 
kischen Ansiedlung,  welche  durch  die  Me- 
rovinger  -  Grabstätten  auf  dem  früheren 
Taunusbahnhof  bezeugt  ist,  lässt  sich  vor- 
läufig nicht  vermuten,  noch  auch  irgendwie 
begründen.  Mit  Sicherheit  hat  aber  die 
letztere  einen  auch  in  der  Natur  der  Sache 
liegenden  Connex  mit  der  karolingischen 
Stadt  am  Mainufer  und  der  Umstand,  dass 
diese  beträchtlich  weiter  flussabwärts  liegt, 
spricht  nicht  dafür,  dass  der  römische  An- 
bau am  Dom  bestimmend. wirkte  oder  dass 
er  irgend  eine  Continuität  darbot. 

A.  Hammeran. 
Frankfurt  a.   M.      Sigiliatenstempel    aus  11 
Nid[omagu8?]    bei    Heddernheim.     MCARII 
(M.  Casii)  OF  -  MICCI  OF  —  NASSO  • 
ISF  —     OFS-  —  SIIVTIRINVS  — 
VICTORIN  —VICTORIN  VS  F — //FVIC///' 

—  /TOTALIS  •  F  —  ///IVI/;/  —  NO  A I V(?) 

—  ///NICVS  (?).  —  Alle  diese  Stempel 
sind  in  den  letzten  Jahren  gefunden  und 
befinden  sich  im  Besitze  des  Herrn  Sani- 
tätsrates Dr.  A.  Lotz.  A.  Riese. 

Wiesbaden.  [Mittelalterlicher  MDniffundj.il 
Am  12.  August  d.  J.  fand  der  Gemeinde- 
diener von  Erb  ach  auf  dem  Westerwalde 
(bei  Marienberg)  unter  Steingeröll  einen 
grossen  irdenen  Topf  mit  ungefähr  200 
•alten  Silbermünzen.  Nach  einer  Mittei- 
lung des  Rh.  Kur.  vom  22.  Oktober  sind 
nunmehr  die  Sorten  und  Prägungen  unter- 
sucht und  festgestellt  worden.  Es  ergaben 
sich  folgende  Prägungen:  1.  Prager  Gro- 
schen aus  der  Zeit  des  Königs  Johann  von 
Böhmen,  1310 — 1346 ;  2.  Turnosen  aus  der 
Zeit  von  König  Philipp  IV,  1285—1314; 
3.  Denare  von  Aachen  aus  König  Albrechts 
Zeit,  1298—1308;  4.  Bracteaten  aus  dem 
13.  Jahrb.,  wahrscheinlich  aus  Saalfeld  in 
Thüringen  stammend;  5.  Händelpfennige 
aus  dem  13.  Jahrh.,  Münzen  der  Stadt 
Hall  in  Schwaben.  Otto. 

Wiesbaden,  8.  Nov.  1889.  [Fränkische  md  1t8 
rOmische  Funde  bei  Schierstein].  Am  30.  Ok- 

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tober  wurde,  wie  der  Rheinische  Kurier 
berichtet,  abermals  ein  Grab  mit  wichtigen 
Gegenständen  aufgedeckt.  Man  fand  u.  a. 
einen  Fingerreif  von  beträchtlicher  Weite 
mit  einer  kreisrunden  Platte,  die  nach 
beiden  Seiten  in  runde  Knöpfe  ausläuft 
und  oben  schöne  und  regelmässige  Gra- 
vierungen zeigt.  Eine  Brosche  stellt  ein 
Tier  mit  Reiter  dar.  Am  wichtigsten  ist 
das  metallene  Mittel  stück  eines  fränkischen 
Schildes,  wie  man  es  —  nach  dem  Be- 
richte —  ähnlich  noch  nicht  gefunden  hat. 
Der  Schildgriff  liegt  über  einer  napfartigen 
Vertiefung  und  kann  nur  mit  der  Hand 
gefasst  worden  sein;  am  Rande  befindet 
sich  noch  eine  Reihe  von  Nietnägeln, 
welche  das  Mittelstück  mit  der  hölzernen 
Fläche  des  Schildes  verbanden. 

In  einem  neuerdings  aufgedeckten  Grabe 
des  Schiersteiner  Grabfeldes  fand  man  wei- 
ter n.  a.  ein  silbernes  Gürtelschloss  und 
Lanzenspitzen,  von  denen  eine  noch  die 
wohlerhaltene  Hülse  mit  einem  Nagel 
zeigte ;  an  einem  früher  ausgehobenen  Be- 
schlag waren  noch  Holzfasern,  an  einem 
Riemenschloss  Lederteilchen  sichtbar.  — 
Ferner  wird  soeben  gemeldet,  dass  man 
in  einem  Schachte,  auf  den  man  in  dem 
ergiebigen  Grabfeld  gestossen  war,  in  einer 
Tiefe  von  5  m  eine  geschuppte  Säule  und 
einen  viereckigen  Sockel  aus  Sandstein 
mit  den  Bildnissen  von  Minerva,  Hercules 
und  Mercur  und  einer  Inschrift  fand;  die 
letztere  lautete  nach  dem  Rheinischen 
Kurier: 

I  0  M 

VIC   SENEC A   EQ 
LEG  XXII   PrPFE 
X   VOTO   IN  SVO  PO 
S  VIT   GRATO   ET  SE 
LEVCO    COS    PRI     v.J.  221. 
DIE     KAL     MART 

Otto. 
Der  Fund  vermehrt  die  zahlreiche  Klasse 
der  Juppitersäulen  wieder  um  ein  Exem- 
plar, zeigt  aufs  Neue,  dass  diese  mit 
Vorliebe  auf  Privateigentum  (in  suo)  auf- 
gestellt wurden  und  aus  der  ersten  Hälfte 
des  3.  Jahrh.  stammen.  Wenn  in  Zeile  2 
VIC  richtig  gelesen,  würde  dies  auf 
ein  Gentile  wie  Viccius  fuhren.   Der  Dedi- 


cant  ist  ein  Reiter  der  leg.  XXII  p(rimi- 
genia)  p(ia)  f(iddis).  Auffallend .  ist  die 
Teilung  von  E  |  X  zwischen  Zeile  3  u.  4. 

Hr. 

Mainz.  [Die  römischen  Inschriftfunde  von  119. 
der  „Neuen  Anlage"  Forts,  zu  Nr.  85—89]. 

Grabcippus  eines  Jünglings 
bürgerlichen  Standes;  gefunden  bei 
der  Erweiterung  der  „Neuen  Anlage"  Mitte 
Juni  1888,  beim  Einschneiden  der  neuen 
Fahrstrasse.  Er  war  zum  Deckel  eines 
Sarkophags  verwandt,  in  welchem  nur  eine 
ganz  verwitterte,  in  Kalkguss  liegende  Leiche 
gefunden  wurde.  Beim  Aufdecken  des 
Grabes  ward  der  Deckel  anfänglich  blos 
weggeschoben,  nicht  umgekantet ;  erst  nach 
14  Tagen  ward  er  zufällig  umgewendet, 
und  nun  zeigte  sich,  dass,  wie  in  dem  un- 
ter Nr.  85  mitgeteilten  Falle,  der  Cippus 
eines  älteren  Brandbegräbnisses  als  Deckel 
eines  späterzeitlichen  Sarkophages  benutzt 
war.  Der  Cippus  besteht  aus  weissem 
Muschelkalk;  H.  2,75  m,  Bi\,  nach  oben 
etwas  verjüngt,  im  Durchschnitt  0,75  m, 
D.  0,30  m.  Von  der  Höhe  kommen  unge- 
fähr 0,80  m  auf  den  verstärkten,  roh  ge- 
lassenen Sockel,  der  zum  Einstecken  in 
den  Boden  bestimmt  war;  dann  folgt  ein 
0,19  m  hohes  glatt  bearbeitetes  Stück,  dann 
das  0,51  m  hohe,  etwas  eingetiefte  In- 
schriftfeld, auf  den  Seiten  und  oben  von 
kräftigen  Profilen  umrahmt;  dann  ein 
0,88  m  hohes,  gleichfalls  eingetieftes  Skulp- 
turfeld mit  der  Darstellung  des  Verstor- 
benen; dann  eine  0,35  m  hohe  flache 
Nische  mit  sitzender  sphinxartiger  Figur, 
die  ein  Mensehenantlitz,  2  nach  den  Seiten 
ausgestreckte  Flügel  und,  wie  es  scheint, 
Vogelklauen  hat.  Das  Ganze  schliesst 
giebelförmig  ab;  an  den  Ecken  streben 
aufrechtstehende  Ohren  empor,  die  mit 
den  auf  römischen  Grabsteinen  so  oft  wie- 
derkehrenden schneckenartigen  Ornamenten 
gefüllt  sind.  Der  obere  Teil  des  Cippus 
ist  Wd.  Zeitschr.  VIH,  Taf.  11,  Fig.  10 
abgebildet.  Eigentümlich  ist  die  Skulptur- 
darstellung des  Verstorbenen  im  Mittel- 
felde. In  der  Mitte  steht  die  ausser- 
ordentlich langgestreckte  (besonders  der 
Oberkörper  ist  langausgezogen)  Gestalt 
eines  jugendlichen  Mannes.  Das  Gesicht 
ist  verstümmelt.    Der  Verstorbene,  der  in 

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Vorderansicht  dargestellt  ist,  trägt  die  Tu- 
nika, deren  gerundeter  Saum  über  den 
Knieen  sichtbar  wird,  darüber  ein  Mantel- 
gewand, wie  es  scheint:  die  Pänula.  Er 
führt  zwei  Tiere,  vermutlich  Pferde,  wenn 
dieselben  nicht  vielmehr  wegen  der  hoch- 
stehenden zurückgelegten  spitzen  Ohren, 
der  kleinen  Köpfe  und  langen,  dünnen 
Schweife,  als  Maultiere  zu  deuten  sind. 
Das  im  Vordergrunde  stehende  Tier  schrei- 
tet mit  dem  1.  Vorderbeine  aus ;  auf  dessen 
Bug  stützt  der  Knabe  seine  Rechte,  mit 
welcher  er  die  Zügel  beider  Tiere  hält, 
während  er  mit  der  langgestreckten  Linken 
den  Stock  oder  die  Gerte  zum  Treiben 
gefasst  hat.  Merkwürdig  ist,  welcher  Mittel 
der  Steinmetz  sich  bediente,  um  die  Per- 
spektive zu  ersetzen  und  die  drei  Gestalten 
zur  Anschauung  zu  bringen.  Damit  weder 
die  Tiere  den  Jüngling,  noch  sich  gegen- 
seitig decken,  ist  dieser  über  alle  mensch- 
lichen Proportionen  hinaus  langgestreckt, 
und  wird  der  Unterkörper  desselben  unter 
dem  Bauche  der  Tiere,  der  Oberkörper  über 
ihrem  Rücken  sichtbar.  Die  Tiere  stehen 
nicht  auf  gleicher  Fläche  mit  dem  Jüng- 
ling, sondern  das  vor  dem  Knaben  stehende 
tritt  mit  den  Vorderbeinen  und  Hinter- 
beinen auf  je  einen  kubischen  Sockel :  das 
hintere  steht  noch  höher,  und  damit  es 
fast  vollständig  sichtbar  wird,  ragt  es  mit 
dem  Hinterleibe  über  den  Vorderleib  hinaus. 
Diese  Darstellungsweise  hat  den  Be- 
schauern des  Denkmals  zu  manchen  Ver- 
mutungen und  Erklärungsversuchen  Stoff 
geboten.  Einige  meinten,  die  sonderbar 
unnatürliche  und  künstlich  gezwungene 
Stellung  der  Tiere  zeige  uns  das  Beispiel 
einer  künstlichen  Dressur  und  der  Ver- 
storbene sei  ein  Kunstreiter  oder  Pferde- 
dressierer  gewesen,  der  noch  auf  dem 
Grabsteine  einen  Beweis  seiner  Kunst  gebe. 
Andere  glaubten,  die  Stellung  des  Jüng- 
lings zwischen  den  Tieren  und  die  unnatür- 
liche Streckung  seiner  Gestalt  solle  an- 
deuten, dass  der  Verstorbene  durch  Er- 
drücktwerden zwischen  zwei  Pferden  oder 
Maultieren  einen  gewaltsamen  Tod  gefun- 
den habe.  Ich  glaube,  wie  schon  oben 
dargelegt,  dass  die  sonderbare  Stellung 
und  Körperform  der  auf  dem  Relief  zum 
Ausdruck  kommenden  Gestalten  durch  das 


Streben  des  Steinmetzen  bedingt  war,  alle 
drei  Figuren  möglichst  vollständig  zur  An- 
schauung zu  bringen.  Wir  werden  wohl 
in  dem  16-jährigen  Jüngling  mit  seinen 
zwei  Tieren  einen  jungen  Bauernsohn  oder 
vielleicht  einen  jugendlichen  Pferdehändler 
vor  uns  haben,  den  der  Steinmetz,  ent- 
sprechend der  römischen  Sitte,  den  Ver- 
storbenen in  den  Zügen  des  gewohnten 
Lebens  aufzufassen,  so  dargestellt  hat,  wie 
der  Jüngling  im  Leben  oft  zu  erscheinen 
pflegte. 

Das  Relief  ist  flach  gehauen  und  macht 
auf  künstlerische  Geltung  natürlich  keinen 
Anspruch. 

Die  6zeilige  Inschrift  ist  mit  gleich 
dicken  Strichen  in  den  hohen  schmalen 
Zügen  der  Frühzeit  gehauen.  Auf  die 
Frühzeit  deutet  auch  die  Formel:  „hie 
saus  est"  hin,  ebenso  die  Namensform  mit 
dem  Patronymikon.  Die  Punkte  sind  drei- 
spitzig; die  Buchstaben  in  Z.  1  sind  0,08 
m,  in  Z  6  0,05  m  hoch.  Die  Inschrift 
lautet : 

Q  '  VOLTIVS  •  Q  •   F 
V  I  A  T  0  R  '  A  N  -  XVI 

H     •     S      •      E 
MATER'ET-  PATER 
5    PRO'PtETAT-POSV 
ERE 
Q(uintus)  Voltius,   Q(uinU)  f(üms\  Viator, 
an(norum)  sedeäm,  h(ic)  s(itus)  e(st).  Mater 
et  pater  pro  pietat(e)  posuere. 

(In  Z.  1  steht  F  auf  der  Leiste;  in  Z.  5 
steht  PRO  •  PIETÄT  • ;  eine  Bindung  TE 
ist  nicht  vorhanden ;  für  den  unteren  Quer- 
strich des  £  könnte  man  allenfalls  die  vor- 
gezogene Zeile  halten;  aber  der  mittlere 
Querstrich  fehlt  sicher). 

Dr.  Jakob  Keller. 

Starkenburg  bei  Trarbach.  [Untdierte  In-  12C 
schritt].  Herrn  J.  Röhrig  in  Burg-Dill  bei 
Sohren  verdanke  ich  die  Mitteilung,  dass 
in  Starkenburg  bei  Trarbach  ein  Inschrift- 
stein an  einem  Hause  existiere.  Auf  meine 
weitere  Nachfrage  in  Trarbach  hat  dann 
der  dortige  Rektor  Herr  Dr.  Barlen  mir 
einen  Abklatsch  nebst  Abschrift  gesandt. 
Der  Stein,  dessen  Oberfläche  etwas  ver- 
wittert ist,  stammt,  wie  Herrn  Dr.  Barlen 
angegeben  wurde,  von  einem  Ackerfeld  auf 
der  Höhe  zwischen  Trarbach  und  Starken- 
o 


—    217    — 


—    218    — 


bürg,  wo  wenige  Fuss  unter  der  Erde  sich 
noch  Mau  er  r  est  e  finden  sollen.  Die  Höhe 
der  Buchstaben  beträgt  in  der  1.— 6.  Zeile: 
43,  40,  40,  43,  40,  35  mm.  Nach  dem  Ab- 
klatsch lautet  der  Text: 
0        M 

I  E  0  VRCIO 

I  V  Nl  A  N  0 

MONT ANIA 
5.    CENSORINA 

MATER-HF'C 
Z.  1  hinter  M  ist,  offenbar  von  moderner 
Hand,  HF  eingekratzt.  Vor  Z.  2  steht  ein 
senkrechter  Strich,  der  nach  seinem  Ab- 
stände vom  I  z.  6.  einem  D  angehören 
könnte;  wahrscheinlich  ist  er  aber  zu- 
fallig. Der  Buchstabe  vor  F  in  der  6.  Z. 
kann,  obgleich  der  Querstrich  undeutlich 
ist,  schwerlich  etwas  anderes  sein  als  II 
d.  h.  heres ;  ebenso  findet  sich  z.  B.  Corp. 
VI  Nr.  2307  vir  [=  Gatte]  heres.  —  Das 
offenbar  aus  einem  keltischen  Namen  ge- 
bildete Gentile  Iedurcius  scheint  hier  zum 
ersten  Male  vorzukommen;  vgl.  Iedussius 
bei  Bramb.  840  =  Korrbl.  1888  Sp.  147 
(Fliessem  bei  Bitburg). 

Zangemeister. 
21.  Metz.  [Grabschrift  auf  der  Citadelle  vom 
J.  148 . . .]  In  der  Aussenwand  des  rechten 
Seitenschiffs  der  alten  Kirche  von  „St. 
Pierre  en  Citadelle",  in  dem  kleinen  Neben- 
hofe des  jetzigen  Kommandos  der  Kaval- 
leriedivision befindet  sich  eine  Grabinschrift 
eingemauert,  die,  soviel  ich  weiss,  bisher 
nicht  veröffentlicht  worden  ist;  auch  Kraus 
giebt  dieselbe  nicht  (vergl.  Elsass-Lothr. 
III,  p.  430  ff.).  Das  Epitaph,  in  erhabener 
gotischer  Kleinschrift,  lautet: 

©ij  jist  itß  tljitrri  inoroüit  /////// 

£ljanmije  rt  pifl  it  mn  gut  fit  tili II! 

mtt  efeltet  et  monit  Ion  5e  grata  räe  f?  in  • 

■  tat  •  tttt«  %  im  \t  •  nii!  •  jor  He  nun 

pries  jior  liuj 

Ci-git  le  seigneur  Thierri  Drouin  de 

—  chanoine  et  prevot  d'ici  qui  fit  .  . 
(construire?)  —  cette  eglise  et  morut  Van 
de  gräce  notre  seigneur  M  •  —  •  CCCC  m 

—  LXXX  •  <f- . . . .  le  XXIII  -jour  de  mars 

—  priez  pour  lui. 

Am   Ende  der   zweiten   Zeile   scheint 


nach  den  vorhandenen  Resten  „construire" 
zu  ergänzen  sein,  obwohl  nur  von  einer 
„Überarbeitung"  der  Seitenschiffe  im  15. 
Jahrh.  die  Rede  sein  kann.  — 

Berichtigung.  In  der  unter  Nr.  366 
des  Musealkatalogs  angeführten  Votivin- 
schrift  des  Mercurius  Negotiator  ist  an- 
statt ALBIMVS  zu  lesen  ALBINVS.  Von 
späterer  Hand  ist  das  N  zu  einem  M  zu- 
gehauen worden;  bei  genauerer  Inaugen- 
scheinnahme ist  indes  die  ursprüngliche 
richtige  Form  deutlich  erkennbar. 

Otto  Adalb.  Hoffmann. 


Chronik. 

Die  Kunst-  und  Altertums  -  Denkmale  im  Königreich  )  22. 
Württemberg.  Im  Auftrag  des  Königlichen 
Ministeriums  des  Kirchen-  und  Schulwesens 
von  dem  Landes-Konservator  Dr.  Ed.  Paulus 
herausgegeben.  Stuttgart,  Verlag  von  Paul 
Neff,  1889. 

Unter  den  Gaben  zum  Jubiläum  des 
Königs  Karl  von  Württemberg  im  Jahre 
1889  nimmt  obiges  Werk  eine  erste  Stelle 
ein.  Dasselbe  soll  in  doppelter  Gestalt 
erscheinen  und  zwar  in  Buchform  mit  vielen 
Illustrationen  und  als  Kunstatlas  mit  Ab- 
bildungen auf  etwa  180  Tafeln.  Das  in 
Buchform  erscheinende  „Inventar"  wird 
10—12  Lieferungen  enthalten  und  ist  auch 
abgesondert  zu  haben ;  der  Kunstatlas  wird 
in  etwa  30  Lieferungen  herausgegeben. 
Dr.  Paulus  knüpft  an  das  in  den  Württem- 
bergischen Jahrbüchern  und  in  den  Ober- 
amtsbeschreibungen Vorgearbeitete,  sowie 
an  das  ältere  unvollendete  Werk  C.  von 
HeidelofTs  „die  Kunst  des  Mittelalters  in 
Schwaben"  1855  u.  ff.  an;  er  beginnt  mit 
der  ältesten  Zeit  und  wird  bis  Ende  des 
18.  Jahrhunderts  fortschreiten,  vorzugs- 
weise soll  aber  die  Zeit  von  1050—1750 
mit  ihren  Leistungen  in  der  Baukunst,  der 
Bildhauerei,  Malerei  und  dem  Kunstge- 
werbe berücksichtigt  werden.  Den  früheren 
verdienstvollen  Arbeiten  von  C.  Beisbarth, 
Dr.  Leibnitz,  Ferdinand  Thrän,  von  Egle, 
Riess  und  A.  Beyer  wird  durch  die  Auf- 
nahme in  dies  neue  Werk  die  wohlver- 
diente Verbreitung  zu  Teil  und  im  Archi- 
tekten Joseph  Cades  hat  Dr.  Paulus  einen 
unermüdlichen  Mitarbeiter  gefunden,  der 
bereits  eine  Menge  Zeichnungen  von  Kunst- 


—    219    — 


denkmälern  des  Neckarkreises  geliefert 
hat.  Die  erste  Lieferung  des  „Inventars" 
ist  reich  an  Illustrationen  und  sei  davon 
hier  nur  die  Ansicht  des  ehemaligen  Lust- 
hauses, des  Hofes  im  alten  Schlosse  und 
des  Planes  von  Stuttgart  aus  dem  Jahre 
1643,  sowie  eines  Reliquienkästchens  aus 
dem  11.  Jahrhunderte  kurz  erwähnt.  Der 
erste  Teil  des  Kunstatlas  bietet  auf  sechs 
Blättern  Abbildungen  der  Altertümer  aus 
der  Bronzezeit  in  Württemberg  vom  Jahr 
1000—800  v.  Chr.  aus  allen  4  Kreisen  des 
Künigsreichs,  gezeichnet  von  Major  a.  D. 
von  Trültsch,  2  Lichtdrucke  des  Mittel- 
baues vom  neuen  Schlosse  und  des  Ölberges 
an  St.  Leonhard  in  Stuttgart,  3  Litho- 
graphieen  der  Liebensteiner  Schlosskapelle 
und  2  Blätter  von  Joseph  Cades  mit  De- 
tails aus  der  Stadtkirche  in  Lauffen  am 
Neckar  und  verschiedenen  Ansichten  aus 
dem  Oberamt  Brackenheim.  — tt. 

123.  Das  17.,  im  Juli  d.  J.  ausgegebene  Heft 
der  Mitteilungen  aus  dem  Stadtarchiv  von 
Kffln  enthält  ausser  fortgesetztem  Abdruck 
des  Inventares  der  städtischen  Kopien- 
bücher (1435—1440)  den  Abdruck  inter- 
essanter Aktenstücke  zur  Geschichte  der 
Wassergeusen  (1568—1571),  und  unter  den 
Nachrichten  namentlich  wichtige  Beobach- 
tungen über  die  Bedeutung  der  deutschen 
Nation  auf  der  Universität  Orleans  im 
14.  Jh.  von  Prof.  Hoehlbaum  und  Prof. 
Loersch,  welche  der  von  der  Ges.  für 
Rhein.  Geschichtskunde  geplanten  Ausgabe 
der  Kölner  .Universitätsakten  zugute  kom- 
men werden. 

124.  A.  von   Oppermann,    Atlas  vorgeschichtlicher  Be- 

festigungen In  Niedersachsen.  Original-Auf- 
nahmen und  Ortuntersuchungen  im  Auftrage 
des  hißt.  Vereins  für  Niedersachsen.  2  Hefte, 
Folio,  16  Tafeln  mit  kurzem  Text.  Han- 
nover, Hahn'sche  Buchhandlung,  1887  u.  1888. 

Behandelt  sind  unter  Beifügung  von 
sehr  sorgfaltigen  Aufnahmen  1)  die  Wehr- 
linie des  nördlichsten  deutschen  Höhen- 
zuges zwischen  Ems  und  Ocker,  2)  die 
einzelnen  vorgeschichtlichen  Befestigungen 
zwischen  Ems  und  Ocker. 

125.  Historisches  Institut  der  Görres-Gesellschaft 
in  Rom.  Im  Sept.  1888  hatte  die  Görres- 
Gesellschaft  die  Absicht  gefasst,  die  his- 
torischen Arbeiten  ihrer  römischen  Stipen- 
diaten fortan  nach  einheitlichem  Plane  zu 


organisieren.  Seitdem  ist  ein  Executiv- 
Comite",  bestehend  aus  den  Herren  Dr. 
Pastor,  Prof.  in  Innsbruck,  Dr.  FinkeT 
Privatdozent  in  Munster  und  Dr.  Graue rt, 
Prof.  in  Mönchen,  mit  der  Leitung  der 
wissenschaftlichen  Arbeiten  betraut  worden. 
Schon  am  Ende  des  vorigen  bezw.  Anfange 
dieses  Jahres  konnten  die  Arbeiten  in  Rom 
durch  Herrn  J.  P.  Kirsch,  Priester  der 
Diözese  Luxemburg,  der  schon  mehrere 
Jahre  in  Rom  mit  Erfolg  wissenschaftlich 
thätig  gewesen  ist,  und  Herrn  Dr.  F.  X. 
Glasschröder,  Reichsarchivpraktikant 
aus  München,  eröffnet  werden.  Es  galt 
zunächst,  die  grosse  Sammlung  der  Came- 
ralsachen  im  vatikanischen  Geheimarchive, 
welche  die  Geschichte  der  päpstlichen  Ver- 
waltung insbesondere  seit  dem  14.  Jabrh. 
in  überaus  dankenswerter  Weise  beleuch- 
ten, für  eine  sachgemässe  Publikation  unter- 
suchen zu  lassen.  Dem  anerkennenswerten 
Eifer  der  beiden  genannten  Institutsmit- 
glieder wird  es  hoffentlich  gelingen,  bis 
Ende  Juni  die  unternommene  Inventarisie- 
rung der  378  Bände  Intraäus  et  exäus  und 
der  510  Bände  CoUectoriae,  welche  für  die 
ganze  avignonische  Periode  bis  zum  Ende 
des  grossen  Schismas  im  vatikanischen 
Archiv  erhalten  sind,  zum  Abschluss  zu 
bringen.  Auf  grund  des  Inventars,  das 
eventuell  veröffentlicht  werden  soll,  wird 
ein  bestimmtes  Thema  aus  dem  angedeu- 
teten Bereiche  zur  weiteren  Bearbeitung 
ausgewählt  werden. 

Für  den  kommenden  Herbst  ist  daneben 
die  Bearbeitung  der  deutschen  Nunttatur- 
berichte  zunächst  aus  der  Zeit  Sixtus  V. 
(1585—1590)  beschlossen  und  die  Anstel- 
lung zweier  Stipendiaten  speziell  für  diesen 
Zweck  in  sichere  Aussicht  genommen  wor- 
den. Auch  die  wichtigen  Materialien  zur 
deutschen  Geschichte  und  Kirchengeschichte 
des  16.  Jahrhs.,  soweit  sie  der  Zeit  vor 
1585  angehören,  bieten  so  viel  des  Inter- 
essanten, dass  die  Görres-Gesellschaft  die 
eine  oder  die  andere  Partie  nach  näher 
zu  vereinbarendem  Plane  von  ihren  Sti- 
pendiaten wird  in  Angriff  nehmen  lassen 
können. 

Die  B.   G.  Teubner'sche  Verlagshand- 126 
lung  in  Leipzig  versendet  den  Prospekt 
zu   einem   grossartig    angelegten  Werke: 


—    221     — 


Alt-celtischer  Sprachschatz  von  Alfred  Holder. 

Wir  wiederholen  denselben  unverkürzt. 

Schon  längst  wird  es  als  eine  Lücke 
in  der  sprachgeschichtlichen  Literatur 
empfunden,  dass  die  Quellen  für  unsere 
Kenntnis  des  Alt  -  Celtischen,  womit  wir 
ausser  dem  Alt  -  Gallischen  auch  die  ge- 
meinsame Grundlage  der  gaelischen  und 
der  brettanischen  Sprachen  bezeichnen, 
noch  nirgends  vollständig  gesammelt  und 
kritisch  gesichtet  vorliegen. 

Nach  sechszehnjähriger  Mühewaltung 
glaubt  der  Verfasser  nunmehr  in  der  Lage 
zu  sein,  diesem  allgemein  anerkannten  Be- 
dürfnisse abzuhelfen,  indem  er  eine  alpha- 
betisch geordnete  Sammlung  über  sämt- 
liche Sprachreste  alt-celtischer  Zunge  den 
Fachgenossen  vorlegt. 

Als  Quellen  dienten  einerseits  die 
gleichzeitigen  Münzen  und  Inschriften,  die 
zum  geringsten  Teile  in  national-celtischer 
und  griechischer,  zumeist  in  lateinischer 
Sprache  abgefasst  sind;  anderseits  die 
Überlieferung  griechischer  und  lateinischer 
Schriftsteller,  Itinerarien  und  Glossarien; 
alle  mit  einer  reichen  Fülle  von  Orts-, 
Völker-  und  Personennamen,  aber  auch 
von  sonstigen  Wörtern  der  alt- celtischen 
Sprache.  Überall  ward  der  gelehrte  Appa- 
rat der  bewährtesten  Ausgaben  zu  Rate 
gezogen;  wo  solche  noch  nicht  vorliegen, 
ward  der  inschriftliche  und  handschrift- 
liche Inhalt  von  Museen  und  Bibliotheken 
auf  alljährlich  wiederkehrenden  Studien- 
reisen auf  celtisches  Sprachgut  hin  ein- 
gehend durchforscht,  oder  es  konnten  ein- 
schlägige Mitteilungen  von  Seiten  befreun- 
deter Gelehrten,  besonders  Mitarbeiter  am 
grossen  Corpus.  Inscriptionum  Latinarum 
für  die  noch  ausstehenden  Abteilungen, 
verwertet  werden. 

Eine  derartige  Sammlung  kann  für  die 
Wissenschaft  nur  dann  ausgiebigen  Nutzen 
stiften,  wenn  innerhalb  eines  bestimmt  be- 
grenzten Zeitraums  absolute  Vollständig- 
keit gewährleistet  wird.  Der  Verfasser 
hat  dies  Ziel  durch  gewissenhafteste  Ar- 
beit zu  erreichen  gesucht  und  als  späteste 
Zeitgrenze  den  Ausgang  der  Merowinge 
aufgestellt.  Die  Belegstellen  sind  alle  nach 
Zeit  und  Fundort  geordnet  und  bieten  so- 
mit  eine   auf  sicheren  Daten   beruhende 


Geschichte  jedes  Wortes  oder  Namens, 
wie  sie  anderseits,  infolge  der  Sonderung 
nach  lokalem  Gesichtspunkte,  dazu  bei- 
tragen, Geschichte  und  Lage  des  jeweiligen 
Fundortes  aufzuhellen.  Überhaupt  dürfte 
hiebei  den  Real-Altertümern,  wie  Ethno- 
graphie, Lokalgeschichte,  Topographie, 
Mythologie  und  Prosopographie,  vielseitiger 
Nutzen  erwachsen;  der  Sprachforscher  aber 
wird  durch  die  Anlage  des  „Sprachschatzes" 
die  Möglichkeit  erhalten,  jede  Spracher- 
scheinung wenigstens  annähernd  zeitlich 
und  räumlich  zu  bestimmen,  während  bei 
manchen  bisherigen  Lehrbüchern  gewöhn- 
lich alle  möglichen  Beispiele  aus  den  ver- 
schiedensten Ländern  und  Jahrhunderten 
zusammengeworfen  wurden,  ohne  dass  der 
Leser  über  die  örtlichen  und  zeitlichen 
Verschiedenheiten  genügend  aufgeklärt 
worden  wäre. 

Für  einen  grossen  Teil  Europas,  wie 
Nord-Italien,  die  Schweiz,  Deutsch-Oester- 
reich,  Baiern,  Wirtemberg,  Baden,  die 
Rheinlande  von  Basel  abwärts,  für  Belgien, 
Frankreich,  die  pyrenäische  Halbinsel, 
Grossbritannien  und  Irland,  bildet  unser 
Thesaurus  das  sprachliche  Urkunden- 
buch  der  celtischen  (vor-rö mischen,  wie 
vor-germanischen)  Zeit.  Die  herangezoge- 
nen Text-Quellen  kommen  dadurch,  dass 
ihnen  andere,  sonst  übersehene  oder  ver- 
gessene, Quellen  zur  Ergänzung  beigesellt 
werden,  erst  jetzt  in  die  richtige  Beleuch- 
tung, und  da  sämtliche  auch  bei  den 
Schriftstellern  vorkommenden.  Namen  und 
Wörter  eine  erschöpfende  Besprechung 
erhalten,  muss  auch  für  die  Sc  hui- Lek- 
türe, wie  Caesar,  Livius  und  Tacitus,  der 
Gewinn  ein  nicht  unbedeutender  sein. 

Für  die  Grammatica  Celtica  liefert 
der  „Sprachschatz",  ausser  den  Namen  und 
Wörtern,  in  einigen  Abschnitten  fertig  be- 
hauene  Bausteine;  jede  Ableitungssilbe, 
jedes  Compositionsglied,  jedes  Praefix  wird 
in  der  alphabetischen  Folge  erschöpfend 
behandelt,  so  dass  bei  den  einzelnen  Na- 
men durch  graphische  Abteilung,  mittels 
Verbindungsstriche ,  stillschweigend  auf 
jene  grammatischen  Artikel  verwiesen  ist. 

Zwei  Indices  beschliessen  das  Werk: 
ein  grammatischer  für  sämtliche  zur 
Vergleichung  herangezogenen  verwandten 


Sprachen  und  die  abgeleiteten  neu-celti- 
schen  Mundarten.  Dann  folgt  ein  modernes 
Ortsverzeichnis  mit  Zufügung  der  alten 
celtischen  Namen. 

Das  Werk  erscheint  in  18  viermonat- 
lichen Lieferungen  zu  je  8  Bogen  in  Lexi- 
kon-Oktav.   Preis  der  Lieferung  6  Mark. 

Sobald  200  Exemplare  durch  Zeichnung 
gesichert  sind,  beginnt  die  Drucklegung. 
Der  ersten  Lieferung  wird  ein  Verzeich- 
nis der  Herren  Subscribenten  und  der  im 
Werke  verwendeten  Abkürzungen  beigelegt. 

Die  Subscription  erlischt  am  31.  März 
1890.  Mit  1.  April  1890  tritt  der  erhöhte 
Ladenpreis  von  8  Mark  für  die  Lieferung 
ein. 

Miscellanea. 

127.  .  Zu  Korr.  VIII  Nr.  5.  Zu  der  friesischen 
Hludana-Inschrift.  Bei  Besprechung  der  von 
'conductores  piscatus'  in  Friesland  der 
Göttin  Hludana  gewidmeten  Inschrift  habe 
ich  (Korrbl.  VIII  Sp.  9)  bemerkt:  „Wie 
weit  von  der  Küste  das  Meer  vom  Staate 
als  Eigentum  in  Anspruch  genommen  war, 
ist  meines  Wissens  nicht  bekannt"  —  Ich 
bin  in  der  Lage  über  diese  Frage,  welche 
z.  B.  auch  für  Horaz  Garm.  III  24,  4 
licet  occupes  .  .  mare  publicum  von  Interesse 
ist,  die  nachstehende,  mir  von  Mommsen 
auf  meine  Bitte  gegebene  Aufklärung  mit- 
zuteilen : 

„In  der  juristischen  Litteratur  der  Römer 
findet  sich  bekanntlich  die  rechtliche  Ab- 
grenzung des  Ufers  und  des  Meeres  (beides 
steht  juristisch  gleich  vgl.  Instit.  2,  1,  5: 
quae  subiacent  mari  terrae  vel  harena)  ge- 
gen das  Festland  oft  und  bestimmt  ausge- 
sprochen, auch  der  Meeresboden  als  öffent- 
liches Eigentum  bezeichnet,  allerdings  so, 
dass  er  der  Occupation  freigegeben  ist. 

Dies  ist  die  meines  Erachtens  allein 
logisch  zulässige  Auffassung  des  vorzüg- 
lichen Celsus  (Dig.  43,  8,  3,  1).  Es  giebt 
auch  eine  andere,  welche  unterscheidet 
res  communes  omnium,  res  nullius,  res  sin- 
gulorum  und  der  ersten  Kategorie  mare  et 
per  hoc  litora  maris  zuzählt  im  Gegensatz 
zu  den  im  Eigentum,  und  zwar  des  Staats, 
stehenden  flumina  paene  omnia  et  portus 
(Marcianus  Dig.  1,  8,  2,  4)  oder  auch  fünf 
Kategorien    scheidet:    res   communes  om- 


—    224    — 

ntum,  nullius,  publica,  unwersüatis,  prirata 
(Inst.  2,  1  z.  A.).  Aber  die  beiden  Kate- 
gorien der  nicht  im  Eigentum  stehenden 
und  der  im  Eigentum  stehenden  Sachen 
schliessen  sich  eben  aus  und  res  communes 
omnium  ist  nichts  als  eine  confuse  Be- 
zeichnung derjenigen  res  publicae^  deren 
Occupation  von  Rechts  wegen  jedem  frei 
steht. 

Aber  nirgends  ist  eine  Grenze  nach  der 
entgegengesetzten  Richtung  auch  nur  an- 
gedeutet, und  ich  glaube  es  hat  keine  ge- 
geben. Der  orbis  ist  eben  römisch.  In 
Anwendung  auf  das  Mittelmeer,  von  dem 
die  römische  Auffassung  natürlich  aasgeht, 
ist  dies,  wenigstens  für  die  späte  Repu- 
blik und  die  Kaiserzeit,  auch  praktisch 
begreiflich ;  bei  dem  atlantischen  kann  man 
dies  zwar  nicht  in  gleicher  Weise  sagen, 
aber  die  Sache  doch  auch  verstehen. 
Unsere  modernen  Abgrenzungen  der  Art 
beruhen  auf  der  Coexistenz  gleichberech- 
tigter Staaten.  Diese  Anschauung  ist  ei- 
gentlich unrömisch  und  gänzlich  auf  das 
atlantische  Meer  unanwendbar tf. 

Bei  dieser  Gelegenheit  sei  in  Bezug  auf 
die  Sp.  8  erwähnte  Fischerei  bei  Ephesus 
noch  verwiesen  auf  die  von  Carl  Curtins 
im  Hermes  IV  S.  187  veröffentlichte  In- 
schrift von  Ephesus  aus  Pius'  Zeit.  Dort 
wird  ein  Isisbild  nebst  einem  Altar  ge- 
weiht:     [offenbar  der  Artemis], 

dem  Kaiser  Antoninus  Pius,  der  Stadt 
Ephesus  und  rolq  im  t6  rtloSviov  rijs 
tz&viytijg  mfayfiarFvofifvoig,  d.  h.  den  Päch- 
tern der  Fischerei-Gefälle. 

Zangemeister. 

Zu  Korr.  II,  1.  [Ära  von  Brugg].   Die  im  128 
Korrbl.  II  Art.  1  nach  A.  Schneider  im 
Anzeiger  f.  Schweiz.  Alt.  1882  S.  265  mit- 
geteilte Inschrift  lautet  nach  meiner  auf 
Mommsen's  Wunsch  im  J.  1883  vorgenom- 
menen Untersuchung  des  Steines: 
ARAMA/ERT 
M  M  A  S  TE  R 
MIL-LEG'XICPF 
3CRISPILIBES 
POSVIT 

In  der  1.  Z.  las  Schneider  NERT   - 
Nert(i)  und  bezog  die  Inschrift  auf  einen 
keltischen  Gott  Nertus.    Ebenso  las  Momm- 
sen   (Anzeiger  1882  S.  329)   nach   einem 
y  o 


Abklatsch.  Aber  ein  solches  schiefes  N, 
wie  es  sich  in  christlichen  Inschriften  des 
4.  Jahrh.  häufig  findet,  passt  nicht  recht 
für  diese  Zeit,  denn  die  leg.  XI  stand  sicher 
im  J.  155  in  Moesia  inf.  (Mommsen,  Eph. 
ep.  IV  p.  528),  war  aber  wahrscheinlich 
bereits  unter  Trajan  oder  Hadrian  aus 
der  Germania  sup.  wegverlegt  und  zwar 
zunächst  nach  Pannonien  (v.  Domaszewski, 
Arch-ep.  Mitt  1886  S.  28);  ferner  glaube 
ich  trotz  der  rauhen  Oberfläche  des  Stei- 
nes noch  den  vorderen  Rest  des  Quer- 
striches vom  A  zu  erkennen.  Welche 
Gottheit  gemeint  ist,  bleibt  unsicher; 
Mommsen  vermutete  schon  im  J.  1882  (in 
einer  brieflichen  Mitteilung  an  mich): 
Avert(entibus) ;  8.  Tarquitius  Priscus  bei 
Macrob.  Sat.  III  20  §  3 ;  vgl.  Varro  1.  1. 
VII  §  100.  Mit  völliger  Sicherheit  lasst 
sich  aber  bei  dem  Zustand  des  Steines 
diese  Frage  (N  oder  AV?)  nicht  entscheiden. 
Die  Lesung  der  2.  Zeile  ist  sicher,  ebenso 
meines  Erachtens  die  Erklärung :  M(arcus) 
M .  .  .  .  .  Aster ,  so  dass  der  Gentilname 
nicht  ausgeschrieben  ist,  wofür  sich  hier 
und  da  Beispiele  finden.  —  Z.  3  ist  von 
dem  P  nur  ein  schwacher  Rest  der  Hasta 
(von  der  Mitte)  übrig. 

Aram  Avert(entibus?)  M(arcm)  M .  .  .  . 
Aster  mü(es)  leg(tonis)  XI  C(laudtae)  p(iae) 
f(iddt8)  (centuria)  Crispi  libe(n)s  posuü. 

Die  kleine  Kalkstein- Ära  ist  0,508  hoch ; 
an  der  Basis  0,29,  in  der  Mitte  0,24  breit ; 
in  der  Mitte  0,145,  mit  dem  Sockel  0,175 
dick.  Als  ich  sie  am  14.  Okt.  1883  sah, 
war  sie  noch  bei  Herrn  Rektor  Haege  in 
Brugg,  sie  sollte  aber  demnächst  dem  Mu- 
seum in  Aarau  überwiesen  werden. 

Zangemeister. 
129.       Ein  römisches  Denkmal  bei  Kreuzwald.  Im 
Jahrgang  1856  der  Austrasie  berichtet  G. 
Boulangä   über   römische   Funde,    die  zu 
Kreuzwald  gemacht  worden  sind  und  sich 
im  Besitze  des  Herrn   Schlinker  daselbst 
befinden.    Es  waren  das  ein  Jupiterkopf, 
der  Torso  eines  römischen  Kriegers,   der 
obere  Teil  einer  menschlichen  Figur,   die 
einen  Spaten  trägt,   eine  Löwentatze,   ein 
Kopf  und  eine  Inschrift 
I  V  .  M 
L    I  M 
Zur  diesjährigen  Ausstellung  lothringi- 


scher Altertümer  hatte  Herr  Schlinker 
einige  Steine  gesandt,  deren  Ornamente  eine 
ganz  auffallende  Ähnlichkeit  mit  den  Verzie- 
rungen der  Mertener  Säule  zeigten.  Auch 
das  Material  war,  abgesehen  davon,  dass  im 
Sandstein  etwas  Glimmer  war,  dasselbe. 

Da  Kreuzwald  nur  5 — 6  km  von  Merten 
entfernt  ist,  so  schien  mir  diese  Ähnlich- 
keit so  wichtig,  dass  ich  mich  gelegentlich 
an  Ort  und  Stelle  begab,  um  die  Funde 
im  ganzen  Umfang  kennen  zu  lernen. 

Herr  Schlinker  hatte  seit  dem  Jahre 
1856  weiter  gesammelt  und  ca.  50—60 
Bruchstücke  eines  römischen  Denkmals  zu 
Tage  gefördert.  Die  Steine  bestätigten 
die  Vermutung,  dass  wir  es  hier  mit  einem 
ganz  ähnlichen  Denkmal  wie  der  Mertener 
Säule  zu  thun  haben,  im  vollen  Maasse. 

Die  meisten  Stücke  tragen  Reste  von 
Ornamenten,  solchen  etwa,  wie  sie  die 
Nischen  im  untersten  Teile  des  Mertener 
Denkmals  einsäumen.  Weiter  fanden  sich 
Überbleibsel  von  6  Köpfen:  ein  Jupiter- 
haupt, ein  Kopf  mit  Blumenkranz,  ähnlich 
dem  Frühling  auf  der  Mertener  Säule, 
2  Gesichter  von  edlem  Ausdruck,  ein 
Kopf  mit  plumpen  dicken  Backen  und  ge- 
schlossenen Augen,  der  Oberkörper  und 
Kopf  einer  Frau,  gleichfalls  mit  geschlosse- 
nen Augen  und  einer  Halskette.  Weiter 
waren  das  Relief  eines  Pferdefusses  und 
zwei  grosse  merkwürdige  Stücke,  die  einen 
Tierkörper  mit  hoch  aufgeworfenem  Rück- 
grat darstellen,  vorhanden.  Ein  weiterer 
Stein  erinnerte  lebhaft  an  den  Mantel,  den 
der  Gigant  der  Mertener  Säule  trägt. 

Von  eigentlichen  Säulenresten  war  nichts 
vorhanden;  entweder  hat  eine  Säule  also 
überhaupt  nicht  existiert  oder  aber  ihre 
Überbleibsel  liegen  noch  in  der  Erde  und 
werden  erst  durch  eine  systematische  Aus- 
grabung blossgelegt. 

Wichtig  ist  es,  dass  Herr  Schlinker 
die  Grundmauerung  des  Denkmals  aufge- 
deckt hat.  Dieselbe  bildet  ein  Rechteck 
von  2:3m  und  ist  fischgrätenartig  gelegt. 

Die  gesamten  Arbeiten  entsprechen  in 
ihrer  Ausführung  durchaus  denen  der 
Mertener  Säule  und  dürfen  mit  Sicherheit 
derselben  Zeit,  vielleicht  sogar  demselben 
Künstler  zugewiesen  werden. 


—    227    - 

Mangel  an  Zeit  hat  mich  verhindert, 
die  Fundstelle  (auf  Grund  und  Boden  des 
Herrn  Schlinker),  die  etwa  500  m  über 
der  Grenze  etwas  südöstlich  von  Kreuz- 
wald liegt,  in  Augenschein  zu  nehmen. 
Es  ist  zu  wünschen,  dass  Herr  Schlinker 
bald  Gelegenheit  nimmt,  umfassende  Aus- 
grabungen anzustellen  und  uns  vielleicht 
selbst  eine  eingehende  erschöpfende  Dar- 
stellung der  hochwichtigen  Funde  zu  geben 
Dr.  Wolfram. 

130.  LENVS  MARS.  Die  vor  wenigen  Jahren 
bei  Pommern  gefundene  Weihinschrift  des 
Tychikos  (Bonn.  Jahrb.  LXXVI1  50,  Taf.  4) 
ist  in  einem  Punkte  von  Mommsen  (Wochen- 
schrift für  klass.  Phil.  1884  S.  26  =  Westd. 
Korrbl.  III,  1884,  11)  missverstanden  wor- 
den.   Die  griechischen  Verse  lauten: 

2<6ficczog  Iv  yutfiutoig  fioytQolg  tyvzrjg 

tb  novo  lg  iv 
a%Qi  TocvTjlhytog  ftccvuzov  Tvgixofi  »or« 

sv£ctpsvog  Ar\v(Q  TtQoqtvysiv  %aXin  ulysa 

vovomv 
"Aqtjl  xparcpcj  ötoQOv  rode  ftijxs  acccod-ttg. 

So  ist  Vers  3  zu  lesen,  nicht  Xrjvq}. 
Lenus  Mars  ist  eine  gerade  in  der  Mosel- 
gegend, vielleicht  sogar  ausschliesslich  in 
dieser,  nicht  selten  vorkommende  Gott- 
heit, vgl.  Hettner,  Korrbl.  VII,  1888,  S.  147  ff. 
Tychikos,  offenbar  ein  griechischer  Gram- 
matiker, den  sein  Beruf  in  diese  Gegenden 
verschlagen  haben  mag,  kann  den  barbari- 
schen Namen  nicht  vermeiden,  er  erläutert 
ihn  durch  den  Homerischen  Versanfang 
"jQfji  x^arf?ü)  (B  515),  wie  denn  überhaupt 
die  wenigen  Zeilen  fast  ganz  aus  Homer- 
reminiscenzen  zusammengesetzt  sind.  Er 
kann,  wie  gesagt,  den  Cultusnamen  eines 
göttlichen  Retters  nicht  vermeiden:  nicht 
zu  Mars  hat  er  gebetet,  sondern  zum  Le- 
nus, dem  Lenus  gebührt  also  auch  der 
Dank.  Die  lateinischen  Verse  des  gleichen 
Inhalts,  die  den  griechischen  beigefügt 
sind,  haben  eine  weniger  feierliche  Fassung: 
servatti8  Tychicus  divitfß  Martis  amore 
Itoc  munus  parvom  pro  magna  dedico  cura. 
Der  Gott  heisst  einfach  Mars:  auch 
dadurch  scheint  bestätigt,  was  an  sich  das 
natürliche  ist,  dass  die  lateinischen  Verse 
aus    den    griechischen,    nicht   umgekehrt, 


übersetzt  sind,  obwohl  dem  Übersetzer  seil 
Werk  besser  gelungen  ist,  als  dem  Dichter. 
G.  Kaibel. 
Inschriften  der  Matronen  Fernovineae  und  131 
der  Sunuxsal.  Im  Heft  87  der  Bonner  Jahr- 
bücher S.  194  und  214  veröffentlicht  Klin- 
kenberg zwei  neue  Inschriften,  die  für  die 
rheinischen  Religionsaltertümer  in  Be- 
tracht kommen. 

1)  Matronenstein,  gefunden  zu  Mecken- 
heim,  in  den  Fundamenten  der  abgebroche- 
nen Pfarrkirche,  in  2  Stücke  gespalten. 
Gesamthöhe  0,98  m,  Breite  0,53  m,  Dicke 
0,20  m.  Auf  den  Seitenflächen,  wie  auf 
so  vielen  Matronen-  und  andern  Weihe- 
steinen Palmenbäume  in  Relief.  Auf  der 
Vorderseite  trennt  oben  und  unten  eine 
Linie  einen  0,08  breiten  Rand.  Buchstaben 
sorgfaltig  zwischen  Linien.  Lesung  und 
Ergänzung  ist  sicher ;  der  untere  Teil  des 
Steines  ist  abgeschürft. 

Matronis  |  Fernovineis  |  M  Pompecufs] 
[P]at[er]nti8. 

Es  kann  noch  eine  Weiheformel,  wie 
imperio  ipsarum  v.  8.  I.  m.  oder  ähnlich 
gefolgt  sein.  Z.  2  NSlS ;  die  I  longa  setzt 
Klinkenberg  =  ji  =  hi\  unnötig.  Der 
Schwund  des  h  findet  sich  auch  B.  J.  83, 
215  (Ihm)  in  Vacallineis.  Fraglich  ist,  ob 
der  Stein  nicht  i  =  hi  hat  wie  bei  Ihm  216. 

Den  neuen  Beinamen  Fernovineae  be- 
zieht Klinkenberg  auf  das  2  Stunden  nord- 
östlich von  Meckenheim  gelegene  Dorf 
Wershoven,  welches  im  J.  1197  urkundlich 
(Lacomblet  I  Nr.  558)  'Verlishovem'  heisst; 
vielleicht  mit  Recht.  Der  Name  klingt 
echt  deutsch  und  würde  sich  den  2  für 
mich  unzweifelhaft  germanischen  Beinamen 
zugesellen:  Äxsingirnehae  (Ihm  281),  mit 
der  deutschen  Endung  ing  (FörstemanD, 
Deutsche  Ortsnamen  1863  S.  178);  Mahr 
linehae  (Ihm  274),  wo  das  h  vor  dem  (on- 
sonanten  nicht  cel tisch  (Zeuss  gramm  celt* 
p.  47),  aber  deutsch  ist,  cf.  Hludana,  Hros- 
witha.  —  In  Meckenheim  war  bis  jetzt 
noch  kein  Matronenstein  bekannt  gewor- 
den;  doch  stammt  die  Inschrift  aus  der 
Gegend  des  Ubierlandes,  wo  der  eigent- 
liche Mittelpunkt  des  rheinischen  Matronen- 
kultus gewesen  ist. 

2)  Votivstein  der  Göttin  Sunuxsalis,  im 

o 


-    229    — 


-    S30    - 


Cisterzienserkloster  Hoven  bei  Zülpich  in 
der  rechten  Chorwand  eingemauert:  Sand- 
stein, 1,43  m  breit,  0,26  m  hoch;  'sorg- 
faltig und  schon  gearbeitet'.  Lesung  und 
Ergänzung  ist  sicher. 

JDeae  •  Sunuxsali  •  aedem  •  ex  ■  w[s]sm 
»[pstus]  |  a  novo  •  sumptu  •  suo  •  omni  pro  • 
TerÜnio  \  Iustino  fäio  •  Probia  '  Iustina  fecit  • 
domino  |  nostro  Gfordiano  Aug  *  et  ■  Aviola  • 
cos  i 

Die  Consuln  sind  vom  Jahre  239  n.  Chr. 
Der  Sohn  hat  den  Beinamen  der  Mutter, 
wie  auch  CIL.  V  4854  u.  a.  Echt  rheinisch 
ist  das  Gentile  o'er  Frau,  aus  dem  Cog- 
nomen  Proba  gebildet.  Diese  von  Hettner 
Westd.  Zeitschr.  II  S.  7,  von  mir  (De 
Sulevis  Campestribus  Fatis  p.  6,  adn.)  be- 
rührte Bildung,  die  vor  allem  der  rheini- 
schen Namengebung  eigentümlich  ist,  weist 
auf  niedrige  Herkunft  der  Personen  und 
die  Namensnot  hin,  die  bei  der  massen- 
haften Bürgerrechtserteilung,  ähnlich  wie 
bei  den  Juden  im  Anfang  dieses  Jahrhun- 
derts, entstand.  Aus  Brambach's  Index, 
Buchstabe  A,  ergeben  sich  folgende:  Ac- 
ceptia,  Acceptius,  Acceptinius,  Adiectia, 
Adiutorius,  Aestivius,  Agricolia,  Aiacius, 
Albinius,  Amabüiw,  Amandinius,  Aquüi- 
nius,  Auetimm,  Audacia,  Aventinius,  Au- 
gustalinius,  Augustius. 

Die  Weiheformel  ex  iussu  ipsius,  ana- 
log dem  imperio  ipsarum  der  Matronen,  ist 
häufiger  z.  B.  CIL.  VII  422. 

a  novo  fecit,  für  das  mir  eine  Parallele 
fehlt,  übersetzt  Klinkenberg  etwas  dunkel 
mit  'neu  errichten  lässt\   Es  ist  =  restituit. 

Eigentümlich  ist  die  Formel  sumpto  suo 
omni;  wegen  des  zugesetzten  omni.  Es 
kann  nur  heissen :  'auf  ihre  alleinige  Kosten'. 
Denselben  Ausdruck  finde  ich  noch  ein- 
mal CIL.  XIV  2,  aber  auf  mehrere  Per- 
sonen angewandt ;  in  Ostia  ist  ein  Brunnen 
gemacht  worden  'omni  sumptu  dreier  quin- 
quennales,  also  auf  alleinige  Kosten.  Für 
diese  Bedeutung  des  omnis  habe  ich  aus 
der  Litteratur  keine  Belege.  Gegensatz 
ex  aere  conlato,  ex  stipe  etc.  Ich  füge  noch 
aus  einer  Weiheinschrift  der  Fortuna  redux 
CIL.  IX  5177  die  Formel  bei:  'sumptu 
suo  maximo  conlato9,  wo  Mommsen  erklärt : 
significat  opinor  aedem  faetam  esse  aere 
conlato,  sed  ut  Rufus  ipseplurimum  conferret. 


Die  Dea  Sunuxsalis,  die  Stammgöttin 
der  Sunucer,  ist  noch,  wie  schon  Klingen- 
berg bemerkt,  aus  3  weiteren  Inschriften 
bekannt  CIRh  568,  633,  B.  J.  57,  S.  23  ff. 
—  Auch  bemerkt  derselbe  bereits  mit 
Recht,  dass  der  Fundort  Hoven  unmittel- 
bar an  der  Ostgrenze  der  Sunuker  gelegen 
ist.  Auf  eine  weitere  inschriftliche  Er- 
wähnung der  Sunici  machte  ich  Wd.  Zs. 
VI,  284  (408)  aufmerksam;  der  Bonner 
Matronenstein  der  Veteranehae  aus  Emb- 
ken  bei  Zülpich  (Ihm  243)  ist  von  einem 
Aceriecix  Sunix  gesetzt.  Ich  füge  hinzu, 
dass  der  Dedikant  des  erwähnten  Sunux- 
salissteines  CIRh.  633,  ülpius  Hunicius, 
seinen  Beinamen  von  demselben  Stamm 
hat;  celtisches  h  vor  Vokalen  setzt  s  vor- 
aus (Zeuss2  p.  122). 

Crefeld.  M,  Siebourg. 

Mommsen,  das  römische  Militär wesen  seit  1 32. 
Diocletian.    [Fortsetzung  zu  VIII,  110]. 

5.  Die  Bucellarii.  Die  buceüarii 
oder  foederati  sind  freie  Mannschaften, 
welche  ein  einzelner  zu  seinem  persön- 
lichen Schutze  anwirbt.  Die  erstere  Be- 
zeichnung, im  Anfang  des  5.  Jahrh.  auf- 
gekommen, ist  hergenommen  von  bucella, 
dem  Militärzwieback  und  bezeichnet  diese 
Leute  als  'Brotleute,'  als  Privatsoldaten, 
die  andere  rührte  daher,  dass  man  für 
diesen  Zweck  die  Mannschaften  der  föde- 
rierten Staaten  bevorzugte  (Isaurier,Gothen). 
Vorzugsweise  befanden  sich  solche  Mann- 
schaften bei  den  Offizieren,  in  Justinians 
Zeit  entwickelt  sich  das  Gefolge  bei  hoch- 
gestellten Militärs  zu  einem  Heerhaufen. 
Diese  Privatsoldaten  gehen  aus  Werbung 
hervor;  der  Bucellarius  bleibt  ein  freier 
Mann  und  kann  das  Verhältnis  lösen,  er 
leistet  aber  dem  Herrn  den  Treueeid.  Sie 
sind  sämtlich  beritten  und  werden  höher 
geachtet  als  die  vom  Staate  aufgestellten 
Schwadronen.  Es  liegt  hierin  ein  stark 
entwickeltes  Condottierisystem,  denn  diese 
Mannschaften  werden  zwar  von  ihrem  Pa- 
tron unterhalten,  dieser  wirbt  sie  aber  in 
der  Regel  nur  für  den  Reichsdienst;  wur- 
den sie  übernommen,  so  zahlte  der  Staat 
den  Sold  und  standen  sie  dann  unter  den 
Zahlmeistern  (optiones).  —  Der  Gothe 
Theoderich  war  nur  der  Führer  eines  von 
den  Römern  in  Sold  genommenen  germa- 


—    231    - 


—    232 


nieeben  Haufens,  der  Thraker  Belisar  der 
Condottiere  einer  geworbenen  Söldnerschar. 
6.  Die  Rechtsgründe  des  Kriegs- 
dienstes. Das  Prinzip  der  Einstellung 
ist  das  entgegengesetzte  zur  früheren  Zeit. 
Je  barbarischer  der  Soldat  ist,  desto  mehr 
wird  er  als  solcher  geschätzt,  die  alten 
Provinzen  sind  militärisch  nicht  vorhanden, 
unter  den  Provinzialen  stehen  die  am  we- 
nigsten civilisierten  voran.  Nach  den  reichs- 
angehörigen  oder  den  ausländischen  Bar- 
baren benannte  Truppenkörper  finden  sich 
in  grosser  Menge.  Die  vornehmsten  — 
die  scholae,  legen  sich  die  Barbarentitulatur 
bei.  Dem  Ausländischen  wird  der  Vorrang 
vor  dem  Inländischen  eingeräumt. 

Die  Legionen  scheinen  auch  jetzt  noch 
regelmässig  aus  den  cives  Bomani  gebildet ; 
da  sämtliche  reichsangehörige  Städte  Bür- 
gergemeinden waren,  bot  die  Rekrutierung 
keine  Schwierigkeit.  Für  diese  Annahme 
spricht  der  Umstand,  dass  die  neu  gebil- 
deten Legionen  keine  barbarischen  Namen 
führen.  Dasselbe  gilt  für  die  aus  der  Le- 
gionsreiterei gebildeten  Equites  der  Grenz- 
truppen. Aber  gerade  diese  Bürgertruppen 
sind  jetzt  die  zurückgesetzten,  im  Range 
hinter  den  barbarischen  Auxilien.  Alle 
Spuren  führen  dahin,  dass  je  höher  die 
Truppe  im  Range  steht,  desto  mehr  das 
ausländische  Element  in  ihr  hervortritt. 
Der  Nichtbürger  war  jetzt  der  Privilegierte, 
formell  wird  dieser  Gegensatz  nicht  be- 
standen haben,  rechtlich  konnte  der  Rö- 
mer wie  der  Nichtrömer  in  jede  Abteilung 
eintreten,  aber  thatsächlich  wurden  die 
Barbaren  für  die  höheren  Abteilungen  be- 
vorzugt. 

Am  längsten  hat  selbstverständlich  die 
Unfähigkeit  des  Unfreien  zum  Kriegsdienst 
bestanden.  Aber  schon  um  den  Ausgang 
des  4.  Jahrh.  wird  die  Einstellung  eines 
Sclaven  in  der  Weise  verboten,  dass  an 
der  Zulässigkeit  des  Eintritts  mit  Einwil- 
ligung des  aushebenden  Offiziers  und  Eigen- 
tümers nicht  gezweifelt  werden  kann;  im 
5.  Jahrh.  bei  den  Einfällen  Alarichs  und 
Radagaisus  werden  sie  zum  Eintritt  auf- 
gefordert. Selbstverständlich  bleibt  der 
Sclave  nur  dienstfähig,  nicht  dienstberech- 
tigt. Der  Eintritt  in  das  Heer  hebt  die 
Unfreiheit  auf  und  so  besteht  auch  jetzt 


noch  Incompatibilität  zwischen  Kriegsdienst 
und  Unfreiheit  Die  Offizierstellen  bleiben 
den  Sclaven  auch  jetzt  noch  verschlossen. 
Aus  vier  verschiedenen  Gründen  wird 
jetzt  der  Kriegsdienst  herbeigeführt: 

a)  Durch  freiwilligen  Eintritt.  In  der 
Regel  beruht  dieser  auf  Werbung;  auch 
die  oftmals  vorkommende  Einstellung  von 
Kriegsgefangenen  gehört  insofern  hierher, 
als  die  Besiegten  sich  zum  Eintritt  ver- 
stehen, um  die  volle  Strenge  des  Kriegs- 
rechts von  sich  abzuwenden. 

b)  Durch  die  im  Steuerweg  herbeige- 
führte Rekrutenstellung  des  Grundbesitzers ; 
sie  ist  wahrscheinlich  an  Stelle  der  älteren 
allgemeinen  personalen  Wehrpflicht  getre- 
ten. Diese  ist  nicht  blos  in  vordiocletia- 
nischer  Zeit,  sondern  vielleicht  noeb  bis 
zum  Erlöschen  des  constantinischen  Hauses 
principiell  festgehalten  worden.  Aber  we- 
nigstens seit  Valentinian  I.  wird  die  Re- 
krutenstellung nicht  in  dem  ganzen  Reich, 
aber  in  einer  gewissen  Zahl  von  Provinzen 
in  der  Form  der  Grundsteuerhebung  be- 
wirkt. Der  einzelne  Grundsteuerpflichtige 
oder  ein  für  diesen  Zweck  gebildeter  Com- 
plex  derselben  hat  eine  dem  Steuermass 
entsprechende  Anzahl  von  Rekruten  aus 
den  eigenen  Leuten  zu  stellen.  Der  Staat 
durfte  die  ungeeigneten  Mannschaften  ab- 
lehnen, aber  es  durften  ihm  nur  Bauern 
angeboten  werden  und  das  kostspielige 
Handgeld  fiel  weg.  —  Die  justinianische 
Gesetzgebung  lässt  erkennen,  dass  damals 
von  dieser  Aushebung  kein  Gebrauch  mehr 
gemacht  wurde. 

c)  Durch  den  Erbzwang:  Für  die  aus- 
gedehnten Privilegien,  welche  Constantin 
den  Veteranen  und  den  Söhnen  derselben 
einräumte,  war  die  Compensationdie  Dienst- 
pflicht der  Soldatenkinder.  Schärfer  tritt 
diese  seit  Valentinian  I.  hervor.  In  Jnsti- 
nians  Zeit  besteht  der  Erbzwang  nicht  mehr. 

d)  Durch  die  Zugehörigkeit  zu  einer 
dediticischen  Quasigemeinde.  Ausländische 
Ansiedler  werden  als  eigene  Körperschaf- 
ten constituiert  und  unter  einen  praefectus 
und  an  letzter  Stelle  unter  den  magister 
militum  gestellt.  Mit  Recht  werden  sie 
also  mit  der  neben  der  Untertänigkeit  die 
Gemeindelosigkeit  ausdrückenden  Benen- 
nung der  dedüicü  belegt    Zu  Diocletians 

o 


—    233    — 

Zeit  haben  sie  schon  bestanden  und  treten 
vor  allem  in  Gallien,  daneben  in  Italien 
auf.  Als  in  dieser  Weise  angesiedelt  wer- 
den genannt  Alamannen  oder  Sueben,  Sar- 
maten,  Franken,  Taifalen.  Sie  zerfallen 
in  zwei  Kategorien.  Die  eine  wichtigere 
und  wahrscheinlich  ältere  begegnet  nur  in 
Gallien  unter  der  nicht  römischen  und  nicht 
mit  Sicherheit  erklärten  Benennung  der 
laeti.  Diesen  sind  eigene  Quasiterritorien 
zugewiesen.  Örtliche  Besatzungen  sind 
diese  Ansied lungen  ihrer  Lage  nach  offen- 
bar nicht  gewesen,  auch  scheinen  sie  nicht 
eigene  Truppenkörper  gebildet  zu  haben, 
sondern  nur  in  derselben  Weise  wie  an- 
derswo die  coloni  und  wohl  noch  in  stär- 
kerem Masse  als  Rekruten  ausgehoben 
worden  zu  sein.  Die  andere  Kategorie 
der  gentües  stand  den  laeti  Im  Range  nach, 
sie  hatten  keinen  Bodenbesitz,  ihre  Sied- 
lungen sind  vermutlich  zunächst  örtliche 
Besatzungen;  sie  werden  ihren  Unterhalt 
ähnlich  erhalten  haben,  wie  die  nicht  sess- 
haften  Soldaten.  Daneben  können  sie  fug- 
lich gleich  den  Laeten  Rekruten  gestellt 
haben.  (Ports,  folgt). 


13        Historische  Kommission 

bei  dar  kgl.  bayer.  Akademie  der  Wissenschaften. 

Vgl.  dazu  Korr.  VII,  Nr.  139. 

Die  diesjährige  Plenarversammlung  der 
historischen  Kommission  fand  in  München 
vom  1.  bis  3.  Oktober  unter  der  Leitung 
ihres  Vorstandes,  des  Wirklichen  Geheimen 
Oberregierungsrates  von  S  y  b  e  1 ,  statt.  In 
der  Eröffnungsrede  wies  der  Vorsitzende 
auf  den  schweren  Verlust  hin,  welchen  die 
Kommission  vor  kurzem  durch  das  Ableben 
ihres  Mitgliedes  Julius  Weizsäcker  er- 
litten hat.  Dreissig  Jahre  lang  hat  der 
Verstorbene  seine  litterarischen  Arbeiten 
vorzugsweise  der  Kommission  zugewandt 
und  sich  namentlich  durch  die  Herausgabe 
der  Reichstagsakten  unvergängliche  Ver- 
dienste erworben. 

An  den  Verhandlungen  der  Plenarver- 
sammlung nahmen  Teil  die  ordentlichen 
Mitglieder :  Hofrat  Ritter  v  o  n  S  i  c  k  e  1  aus 
Wien,  Klosterpropst  Freiherr  von  Lilien- 
cron  aus  Schleswig,  die  Geheimen  Re- 
gierungsräte Dümmler  und  Wattenbach 


—    234    — 

aus  Berlin,  die  Professoren  Baumgarten 
aus  Strassburg,  Hegel  aus  Erlangen,  von 
Kluckhohn  aus  Göttingen,  von  Wegele 
aus  Würzburg  und  von  Wyss  aus  Zürich, 
die  Professoren  von  DruffeL  und  Stieve, 
Oberbibliothekar  Riezler  und  Geheimrat 
von  Giesebrecht,  standiger  Sekretär  der 
Kommission,  von  hier.  Ausserdem  wohnten 
die  ausserordentlichen  Mitglieder :  Professor 
von  Bezold  aus  Erlangen,  Dr.  Lossen, 
Sekretär  des  hiesigen  Akademie  der  Wissen- 
schaften, und  Dr.  Quidde  aus  Königsberg 
den  Sitzungen  bei. 

Seit  der  vorjährigen  Plenarversammlung 
sind  folgende  Publikationen  durch  die  Kom- 
mission erfolgt: 

1.  Die  Chroniken  der  deutschen  Städte 
vom  14.  bis  ins  16.  Jahrh.  Bd.  XXI. 

—  Die  Chroniken  der  westfälischen 
und  niederländischen  Städte.  Bd.  II. : 
Soest. 

2.  Jahrbücher  der  deutschen  Geschichte. 

—  Kaiser  Friedrich  II.  von  Eduard 
Winkelmann.    Bd.  I.    1218—1228. 

3.  Die  Recesse  und  andere  Akten  der 
Hansetage  von  1256—1430.   Bd.  VI. 

4.  Allgemeine  deutsche  Biographie.  Lie- 
ferung 136—145. 

Mit  Unterstützung  der  Kommission 
wurde  veröffentlicht:   Eduard  Ro- 
senthal,  Geschichte  des  Gerichts- 
wesens und  der  Verwaltungsorgani- 
sation Bayerns.  Bd.  I.    1180—1598. 
Die  Arbeiten  sind   für  fast  alle  Unter- 
nehmungen  der  Kommission   in   ununter- 
brochenem Fortgang  gewesen,  und  für  die 
nächste  Zeit   stehen  neue  wichtige  Publi- 
kationen in  Aussicht.    Die  Nachforschun- 
gen  in    den   Archiven    und   Bibliotheken 
innerhalb  und  ausserhalb  Deutschlands  sind 
eifrig  fortgesetzt  und,  wie  so   oft  schon 
dankbar  anerkannt  wurde,  mit  der  grössten 
Zuvorkommenheit  von  den  Vorständen  der 
betreffenden  Institute  unterstützt  worden. 
Für    die    ältere  Serie    der    deutschen 
Reichstagsakten  wurde  vor  allem  in  italieni- 
schen  Archiven    und  Bibliotheken    gear- 
beitet.     Dr.   Schellhass  war   dort  seit 
dem  Oktober  v.  J.,  zunächst  in  Gemein- 
schaft mit  Dr.  Quidde  und  unter  dessen 
Leitung,  dann  selbständig  thätig ;  bis  gegen 
Ende  Juni  verweilte  er  in  Rom,  dann  in 


—    235    — 

Siena,  Lucca  und  Florenz,  von  wo  er  noch 
in  einige  oberitalienische  Städte,  besonders 
Mailand  und  Venedig,  sich  begeben  wird. 
Die  Arbeiten  in  Italien  werden  alsdann 
für  den  Schluss  der  Regierungszeit  Sig- 
munds und  für  Albrecht  II.  abgeschlossen 
sein.  Bei  möglichster  Concentration  aller 
verfügbaren  Kräfte  auf  diese  Epoche  wur- 
den doch  auf  dieser  Archivreise  zweck- 
mässig auch  manche  Vorarbeiten  gleich 
für  spätere  Jahre,  einige  für  den  ganzen 
Zeitraum  bis  1518  erledigt.  Dr.  Heuer 
war  in  Frankfurt,  wo  fortgesetzt  das  Stadt- 
archiv dem  Unternehmen  dankenswerte  Un- 
terstützung gewährt,  mit  Durchsicht  der 
Litteratur  und  besonders  mit  Vorbereitung 
einer  Reise  nach  Frankreich  und  Belgien 
beschäftigt.  Diese  Reise  soll  im  nächsten 
Jahre  unternommen  werden,  und  eine  Reise 
nach  England  sich,  wenn  möglich,  unmit- 
telbar anschliessen.  Erst  dann  wird  an 
die  Schiiissredaktion  des  zehnten  Bandes 
gegangen  werden  können,  an  dessen  Her- 
ausgabe sich  Dr.  Schellhass  nebst  Dr. 
Quidde  beteiligen  wird.  Die  Leitung  der 
Arbeiten  für  die  ältere  Serie  wurde  von 
der  Kommission  dem  Dr.  Quidde  an 
Stelle  des  verstorbenen  Professors  Weiz- 
säcker übertragen. 

Die  Vorarbeiten  für  die  Herausgabe 
der  zweiten  Serie  der  deutschen  Reichs- 
tagsakten, welche  die  Zeit  Karls  V.  um- 
fassen wird,  wurden  unter  der  speziellen 
Leitung  des  Professors  von  Kluckhohn 
in  Göttingen  mit  Erfolg  fortgesetzt.  Neben 
dem  ständigen  Mitarbeiter  Dr.  Wrede 
war  im  letzten  Winter  Dr.  Redlich,  im 
Sommer  Dr.  Erdmann  thätig.  Arbeits- 
material bot  in  Fülle  für  die  zwanziger 
Jahre  des  16.  Jahrhunderts  eine  lange 
Reihe  von  Staats-  und  städtischen  Archiven, 
welche  durch  Übersendung  von  Akten  an 
die  Universitätsbibliothek  in  Göttingen  das 
Unternehmen  in  bereitwilligster  Weise  un- 
terstützten. Aus  dem  ehemaligen  Erzkanz- 
lerarchiv in  Wien  wurden  unter  gefälliger 
Mitwirkung  des  K.  K.  Haus-,  Hof-  und 
Staatsarchivars  Dr.  Winter  zahlreiche 
und  wertvolle  Abschriften  gewonnen.  In 
Rom  blieb  der  bisherige  Mitarbeiter  Dr. 
Friedensburg  auch  als  erster  Assistent 
(1er  K.  preussischen   historischen    Station 


—    236    — 

für  die  Reichstagsakten  mitthätig  und  lieferte 
ausserdem  wertvolles  Material  aus  Modena. 
Die  Nachforschungen  in  deutschen  Archiven 
wurden  von  dem  Leiter  der  Serie,  Prof. 
v.  Kluckhohn,  auf  mehrfachen  Reisen 
fortgesetzt;  namentlich  boten  westfälische, 
fränkische  und  oberschwäbische  Archive 
noch  mancherlei  Ausbeute.  Für  den  ersten 
Band,  der,  ausgehend  von  der  vollendeten 
Wahl  Kaiser  Karls  V.,  den  Krönungstag 
von  1520  und  den  Wormser  Reichstag  von 
1521  umfassen  soll,  ist  nunmehr  das  Ma- 
terial im  wesentlichen  gesammelt,  so  dass 
im  Laufe  des  nächsten  Jahres  mit  der  Re- 
daktion begonnen  werden  kann. 

Von  der  Sammlung  der  deutschen  Städte- 
chroniken ist  der  einundzwanzigste  Band, 
welcher  als  zweiter  Band  der  niederrhei- 
nisch-westfalischen  Chroniken  die  auf  die 
Soester  Fehde  bezüglichen  Chroniken  nebst 
Liedern  und  Beilagen  in  der  Bearbeitung 
von  Dr.  Hansen  und  Dr.  Jostes  ent- 
hält, erschienen.  Für  den  dritten  und  letz- 
ten Band  sind  chronikalische  Aufzeich- 
nungen von  Soest  1417—1550,  die  Duis- 
burger Chronik  des  Johann  Wassenberg 
und  Aachener  Stücke  nebst  einer  verfas- 
sungsgeschichtlichen Einleitung  für  Soest 
und  einem  sich  über  alle  drei  Bände  er- 
streckenden Glossar  bestimmt  Die  Heraus- 
gabe dieses  Bandes  ist  von  Dr.  Hansen 
bereits  so  weit  gefördert,  dass  das  Er- 
scheinen desselben  binnen  Jahresfrist  ver- 
heissen  werden  könnte,  wenn  nicht  die 
Arbeiten  des  Dr.  Hansen  durch  seine 
Abberufung  zum  Assistenten  bei  der  K. 
preussischen  historischen  Station  in  Rom 
eine  Unterbrechung  erlitten  hätten,  die  sie 
bis  auf  weiteres  zu  Bistieren  nötigt.  Unter- 
dessen war  nach  den  Mitteilungen  des 
Professors  Hegel,  des  Herausgebers  der 
ganzen  Sammlung,  im  Laufe  des  Jahres 
Dr.  Friedrich  Roth  in  München  mit 
der  Bearbeitung  der  Augsburger  Chroniken 
zur  Fortsetzung  der  von  Professor  Frens- 
dorff  herausgegebenen  Bände  4  und  5 
der  Sammlung  beschäftigt  Die  aus  amt- 
lichen Materialien  geschöpfte  Chronik  von 
Hektor  Mülich  bildet  eine  überaus  wert- 
volle Quelle  für  die  Stadtgeschichte  in  der 
Zeit  von  1450—1487.     Hieran  schbessen 

sich  die  Fortsetzungen  von  Demmer  und 

igitizf  ^ 


—    237    — 

Walther,  und  auf  diese  folgen  unter  einer 
beträchtlichen  Anzahl  von  anderen  Chro- 
niken als  die  bedeutendsten  die  sogenannte 
LangenmanteFsche  von  Wilhelm  Rem  und 
die  von  Clemens  Sender,  welche  bis  1536 
reichend  eine  vorzügliche  Quelle  für  die 
Keformationszeit  ist.  Diese  für  die  Her- 
ausgabe bestimmten  Chroniken  werden  vor- 
aussichtlich zwei  Bände  füllen. 

Der  sechste  Band  der  ältesten  Hanse- 
recesse,  bearbeitet  vom  Stadtarchivar  Dr. 
Koppmann  in  Rostock,  ist  kürzlich  er- 
schienen. Derselbe  führt  die  Sammlung 
bis  zum  Jahre  1418,  und  es  werden 'bis 
zum  Abschluss.  derselben  (1432)  noch  zwei 
weitere  Bände  erforderlich  sein. 

Der  Druck  der  vatikanischen  Akten  zur 
Geschichte  Kaiser  Ludwigs  des  Bayern, 
herausgegeben  vom  Oberbibliothekar  Dr. 
Riezler,  hatte  schon  im  Jahre  1887  be- 
gonnen und  ist  bis  jetzt  fortgesetzt  wor- 
den, erlitt  aber  leider  ohne  Verschulden 
der  Kommission  und  des  Herausgebers  viel- 
fache Unterbrechungen.  Hoffentlich  wird 
der  Druck  jetzt  schneller  gefördert  werden. 

Für  die  ältere  pfalzische  und  bayerische 
Abteilung  der  Wittelbacher  Korresponden- 
zen hat  auch  im  abgelaufenen  Geschäfts- 
jahre wenig  geschehen  können.  Dagegen 
hat  für  die  jüngere  pfälzische  und  bayer- 
ische Abteilung  Professor  Stieve  durch 
seinen  Hilfsarbeiter  Dr.  Mayr-Deisinger 
verschiedene  Forschungen  unter  seiner  Lei- 
tung vornehmen  lassen  und  hofft  dem- 
nächst auch  selbst  zu  den  letzten  Vorarbei- 
ten für  die  Fortsetzung  der  von  ihm  heraus- 
gegebenen Abteilung  zurückzukehren. 

Die  Geschichte  der  Wissenschaften  in 
Deutschland  wird  in  der  nächsten  Zeit 
durch  die  Geschichte  der  Kriegswissen- 
schaften, bearbeitet  von  Oberstlieutenant 
a.  D.  Dr.  M.  Jahns  in  Berlin,  bereichert 
werden.  Das  Werk,  dessen  Druck  zum 
grösseren  Teile  vollendet  ist,  ist  von  so 
grossem  Umfange,  dass  die  Publikation  in 
Abteilungen  als  notwendig  erscheint,  doch 
werden  dieselben  schnell  aufeinander  folgen. 
Die  Bearbeitung  der  Geschichte  der  Physik 
hat  zur  Freude  der  Kommission  Professor 
Dr.  Gustav  Karsten  in  Kiel  über- 
nommen. 

Von   den  Jahrbüchern   des   deutschen 


—    238    — 

Reichs  ist  ein  neuer  Band  erschienen, 
welcher  die  Geschichte  Kaiser  Friedrich  II. 
in  den  Jahren  1218—1228,  bearbeitet  vom 
Geheimen  Hofrat  Professor  Dr.  Ed.  Win- 
kelmann in  Heidelberg,  enthält.  Von  den 
Jahrbüchern  Kaiser  Heinrich  IV.,  bearbei- 
tet von  Professor  Dr.  G.  Meyer  von 
Knonau  in  Zürich,  ist  der  erste  Teil  zum 
grösseren  Teil  bereits  gedruckt  und  wird 
im  nächsten  Jahre  veröffentlicht  werden. 
Die  Bearbeitung  der  Jahrbücher  Ottos  II. 
und  Ottos  III.  hat  der  Stadtarchivar  Dr. 
Uhlirz  in  Wien  übernommen. 

Die  Allgemeine  deutsche  Biographie 
hat  auch  im  abgelaufenen  Geschäftsjahre 
ihren  regelmässigen  Fortgang  gehabt.  Es 
sind  der  acht-  und  neunundzwanzigste  Band 
erschienen;  leider  hat  sich  die  Hoffnnng, 
den  Schluss  des  Buchstabens  R  noch  in 
den  letzterschienenen  Band  zu  bringen, 
bei  der  grossen  Ausdehnung  mancher  Ar- 
tikel nicht  ganz  erfüllt/ 


Vereinsnachrichten 

unter  Redaction  der  Vereinsvorstände. 
Strassburg.  Gesellschaft  für  Erhal- 134. 
tung  der  historischen  Denkmäler. 
Sitzung  vom  19.  Juni  1889.  Herr  Seyboth 
legt  eine  umfangreiche  Arbeit  vor,  die  der 
Geschichte  der  alten  Häuser  Strassburgs 
gewidmet  ist,  und  teilt  als  Probe  die  Be- 
handlung der  Brandgasse  mit,  die  von  der 
grossen  Fülle  des  benutzten  Urkunden- 
materials  und  dem  Reichtum  der  Ergeb- 
nisse Zeugnis  ablegt.  Die  Gesellschaft  wird 
eich  bemühen,  die  Herausgabe  des  höchst 
interessanten  Werkes  möglich  zu  machen. 
—  Herr  Straub  berichtet  über  die  alten 
Wandmalereien,  die  bei  den  Restaurations- 
arbeiten im  Kammerzellschen  Hause  zum 
Vorschein  kommen.  —  Auf  eine  Anfrage 
des  Herrn  Nessel  wird  festgestellt,  dass 
das  s.  Z.  von  Jung  angefertigte  zweibändige 
Verzeichnis  der  ehemaligen  Strassburger 
Handschriften,  das  im  Catalogue  genered 
des  manuscrits  des  bibliotheqnes  departemen- 
taies  de  France  nicht  benutzt  ward,  ver- 
schollen sei.  —  Auf  den  Bericht  des  Herrn 
von  Türckheim  über  die  Erhaltungs- 
arbeiten an  der  Ruine  Landsberg  und  den 
Zustand  des  grossen  Turms  wird  für  das, 

o 


—    239    — 

laufende  Jahr  ein  Zuschuss  von  1000  M. 
aus  Vereinsmitteln  bewilligt. 
135.  Generalversammlung  vom  10.  Juli.  Der 
Vorsitzende  Herr  Straub  giebt  einen 
Überblick  über  die  Veröffentlichungen,  die 
Funde  und  Erhaltungsarbeiten,  die  Erwer- 
bungen des  Museums  während  des  ver- 
flossenen Vereinsjahres.  Die  Schlussliefe- 
rung des  14.  Bandes  der  Abhandlungen, 
die  namentlich  den  Schluss  der  Specklin- 
schen  Collectaneen  und  die  Fortsetzung 
des  Aufsatzes  über  untergegangene  Denk- 
mäler EIsass-Lothringens  bringen  wird,  ist 
im  Drucke  weit  vorgeschritten.  Von  dem 
Uortu8  ddiciarum  werden  einige  neue  Tafeln 
vorgelegt.  Das  Museum  erfährt  fortwäh- 
rend neue  Bereicherungen,  nur  ist  dringend 
zu  wünschen,  dass  es  endlich  ein  festes, 
gesichertes  Unterkommen  finde.  —  Herr 
Kurtz  erstattet  den  Kassenbericht.  — 
Die  aussch eidenden  Vorstandsmitglieder 
Dacheux,  Kurtz,  Michaelis,  Salo- 
mon  und  Winckler  werden  auf  vier 
Jahre  wiedergewählt;  an  Stelle  des  ver- 
storbenen Herrn  Brucker  wird  Herr  Christ- 
mann  auf  zwei,  an  Stelle  des  ebenfalls 
verstorbenen  Herrn  Ringeisen  Herr  Hartel 
auf  ein  Jahr  gewählt.  Der  Vorsitz  wird 
auf  Antrag  des  Herrn  Salomon  durch 
Acclamation  Herrn  Straub  übertragen. 
In  der  sich  daran  anschliessenden  Vor- 
standssitzung werden  auch  Herr  Barack 
als  stellvertretender  Vorsitzender,  die 
Herren  Reuss  und  Wiegand  als  Schrift- 
führer, Herr  Kurtz  als  Schatzmeister  und 


—    240    — 

Herr  Euting  als  Bibliothekar  wiederer- 
nannt, desgleichen  der  bisherige  Redaktions- 
ausschuss,  bestehend  aus  den  Herren 
Straub,  Dacheux.  Martin  nnd  Wie- 
gand, bestätigt.  —  Auf  Antrag  des  Herrn 
Winckler  werden  200  M.  für  Repara- 
turen am  Dache  des  der  Gesellschaft  ge- 
schenkten „Heidenhauses"  in  Rosheim  be- 
willigt. —  Es  wird  beschlossen,  dem  Ge- 
samtverein der  deutschen  Geschichte-  und 
Altertums  vereine  beizutreten.  Hr.  S  t  r  a  u  b 
wird  die  Vertretung  der  Gesellschaft  bei 
der  Generalversammlung  in  Metz  im  Sep- 
tember übernehmen. 

Sitzung  am  29.  Juli  im  Rathause  zu  131 
G  e  b  w  e  i  1  e  r.  Herr  Straub  berichtet,  dass 
es  gelungen  sei,  das  zum  Abbrach  be- 
stimmte alte  Oberthor  in  Börsen,  ebenso 
wie  dies  einst  mit  dem  dortigen  Nieder- 
thor der  Fall  gewesen  sei,  vor  diesem 
Schicksal  zu  bewahren.  Sodann  bespricht 
er  die  hervorragenden  Bauwerke,  die  die 
anwesenden  Mitglieder  der  Gesellschaft 
auf  einer  Rundfahrt  am  Vormittage  be- 
sucht hatten,  den  romanischen  Kirchturm 
zu  Geberschweier,  den  prachtvollen  Chor 
im  Übergangsstil  zu  Pfaffenheim,  die 
St.  Arbogast-Kirche  und  die  Synagoge  zu 
Rufach.  Namentlich  der  Chor  zu  Pfaffen- 
heim erscheint  bedroht  und  bedarf  dringend 
der  Fürsorge  für  seine  Erhaltung.  —  Für 
den  Nachmittag  wird  der  Besuch  der  alteu 
romanischen  Abteikirchen  von  Murbach 
und  Lautenbach  angekündigt,  der  dann 
auch  zur  Ausführung  kam. 


Verlag  von  Karl  j.  Trübner  in  Strassburg- 

Soeben  erschien: 

Die  deutschen  Runendeiikmäler. 

Herausgegeben  von 

Rudolf  Henning. 

IC*    Mit  4  Tafeln  und  20  Holzschnitten.    "aM 


Mit  Unterstützung  der  k.  preuss.  Akademie  der  Wissenschaften. 


fol.  Vin  u.  156  S.    Preis  kart.  M.  25,—. 


/Google 


FR.   LiNTZ'SCHE  BUCHDRUCKER*   IN  TRIER. 


Retigirt 
von  Dr.  Htttncr  In  Trl«r 

and 
Professor  Dr.  Lomprecht 

In  Bonn. 


der 


Verlag 

der 
FR.  LINTZ'schen 

Baohhandlttng 
in  TrUr. 


Westdeutschen  Zeitschrift  für  Geschichte  und  Kunst, 

«■gleich  Organ  der  historisch-antiquarischen  Vereine  zn  Backnang,  Birkenfeld,  Dnrk- 
heim,  Dnsseidorf,  Frankfurt  a.  M.,  Karlsruhe,  Mainz,  Mannheim,  Metz,  Neuss,  Speyer, 
Strasburg,  Stuttgart  und  Worms,  sowie  des  anthropologischen  Vereins  zu  Stuttgart. 

♦ 

November. 


Jahrgang  VIII,  Nr.  11. 


1889. 


Dm  Korrespondenzblau  erscheint  in  einer  Auflage  von  3600  Exemplaren.    Inserate  a  26  Pfg.  für  die 

gespaltene  Zeile  werden  Ton  der  Verlagshandlang  and  allen  Inseraten-Bareaas  angenommen,  Beilagen 

nach  Uebereinkonft.  —  Die  Zeitschrift  erscheint  riertetythrlich,  das  Korreipondensblatt  monatlich.  — 

Abonnesnentspreis  15  Mark  für  die  Zeitschrift  mit  Korrespondensblatt,  für  letsteres  allein  5  Mark. 


Neue  Funde. 

37.  Strasburg.  [Mittelalterliche  Wandmalereien]. 
In  den  ersten  Tagen  des  November  1889 
wurden  hier  im  Innern  der  ehemaligen 
Antoniter-  Kapelle  auf  dem  Grundstücke 
Kegenbogengasse  Nr.  10  alte  Wandmalereien 
aus  dem  15.  Jahrhundert  entdeckt.  In  den 
Jahren  1277  und  1315  wird  der  Antoniter- 
bof  als  Kloster  und  Spital  in  Strassburg 
zuerst  urkundlich  erwähnt.  Die  Antoniter- 
herreu  bauten  ihr  Spital  samt  Leichhof 
(Friedhof)  1383  neu,  als  Kapelle  diente 
ursprünglich  ein  romanischer  Bau,  davon 
haben  sich  am  Facadengiebel  noch  Rund- 
bogenfenster erhalten.  Im  Jahre  1446  fand 
eiu  Erneuerungsbau  statt,  hiervon  hat  sich 
das  Portal  mit  der  Jahreszahl  und  Wappen, 
sowie  ein  grosses  Fenster  darüber  im 
Strassengiebel  bis  jetzt  gerettet.  Noch 
1765  besassen  Antoniterherren  die  Kapelle, 
dann  wurde  sie  weltlichen  Zwecken  über- 
antwortet. Die  eine  Mauer  der  Kapelle, 
sowie  die  Aussenmauer  des  ganzeu  Anto- 
niterhofes,  welche  an  der  Wasserseite  nach 
dem  Lezay  -  Marnesia  -  Stade n  liegen,  sind 
noch  römischen  Ursprungs,  hier  zog  die 
römische  Stadtmauer  von  Argentoratum  hin. 
Vorsichtiges  Klopfen  und  Abheben  der 
Kalktünche  brachte  im  Innern  der  Kapelle 
bestimmte  Linien  zum  Vorschein  und  so 
weit  das  t>is  jetzt  blossgelegte  Wandbild 
vermuten  lasst,  handelt  es  sich  um  die 
Gestalt  der  Madonna,  welche  vom  heiligen 
Antonius,  dem  im  Jahre  357  verstorbenen 
Einsiedler,  und  anderen  Heiligen  umgeben 
wird.    St  Antonius  ist  bartlos  mit  Glatze, 


im  Profil  gezeichnet  und  mit  schwarzer 
Kutte  bekleidet  Ausser  diesen  Figuren 
sind  noch  die  Spuren  ornamentaler  Malerei 
an  den  jetzt  vermauerten  Fenstern  in  wohl- 
erhaltenen Farben  zu  erkennen.       =tt. 

Hr.]  Metz.  [Römischer  MQnzschatzfund].  138. 
In  der  Stephanstrasse,  1,50  m  vor  der 
Thüre  des  Eckhauses  St.  Avolderstrasse  18 
8tiessen  am  8.  Juli  d.  J.  Arbeiter  beim 
Legen  neuer  Gasröhren  in  der  Tiefe  von 
70  cm  in  dunkler  Gartenerde  auf  einen 
Haufen  römischer  Silbermünzen.  Dr.  Wich- 
mann in  Metz  hat  diesem  Funde  in  dem 
Jahrbuch  der  Ges.  f.  Lothring.  Geschichte 
u.  Altertumskunde  I  (1888/89)  S.  250—256 
eine  sehr  dankenswerte  Bearbeitung  ge- 
widmet, der  wir  Folgendes  entnehmen. 
Es  sollen  gegen  200  Münzen  gewesen  sein, 
Wichmann  aber  konnte  nur  111  Stück  zu 
Gesicht  bekommen;  diese  letzteren  setzen 
sich  folgendennassen  zusammen :  I.  Denare: 
Anton.  Pius  1  St.,  Marcus  1,  Commodus  1, 
Septimius  15,  Caracalla  2,  Geta  1,  Elaga- 
bal  20,  Soaemias  1,  Maesa  1,  Alexander  19, 
Mammae*  7,  Maximinus  24,  Gordianus  III 1. 
II.  Antoniniane:  Gordianus  III  7,  Philip- 
pus  I  6,  PhilippÜ8  II  1,  Decius  2,  Volu- 
sianus  1 ;  also  94  Denare  zu  17  Antoninia- 
nen.  Da  die  Münze  des  Volusian  zwischen 
252  u.  254  geprägt  ist,  so  nimmt  Wich- 
mann an,  dass  die  Vergrabung  in  den  50er 
Jahren  des  3.  Jahrh.  stattgefunden  habe. 
Wichmann's  Vorsicht,  die  Vergrabung  nicht 
auf  das  Jahr  fixieren  zu  wollen,  ist  durch- 
aus am  Platze,  da  in  dieser  Zeit  der  Münz- 
verschlechterung bekanntlich  das  schlech- 


—    243    — 

tere  Geld  oft  von  der  Vergrabung  ausge- 
schlossen oder  in  besonderem  Gefass  be- 
graben wurde,  also  auch  in  diesem  Falle 
der  Vergrabende  möglicherweise  seine  Baar- 
schaft  an  Weisskupfern  Valerians  und  Gal- 
liens überhaupt  nicht  oder  apart  ver- 
grub. Und  dennoch  ist  man  in  diesem 
Falle  versucht,  sich  anders  zu  entschei- 
den. Nämlich  auch  der  im  J.  1881  im 
Nymphäum  bei  Sablon  bei  Metz  ent- 
deckte Münzschatz  (vgl.  Westd.  Ztschr.  VII, 
S.  160  Nr.  60)  schliesst  gleichfalls  mit 
V  o  1  u  s  i  a  n.  Das  spricht  allerdings  für  Ver- 
grabung beider  Schätze  gerade  unter  diesem 
Kaiser.  Vielleicht  wird  die  Vermutung  durch 
einen  späteren  und  umfangreicheren  Münz- 
fund noch  einmal  zur  Gewissheit  erhoben. 
Jedesfalls  wäre  es  sehr  angezeigt,  wenn 
man  diesen  Münzfund  als  solchen  zusam- 
men bewahren  und  die  einzelnen  Münzen 
nicht  in  die  nach  Kaisern  geordnete  Samm- 
lung einlegen  wollte  und  womöglich  auch 
danach  strebte  des  von  Wichmann  noch 
nicht  untersuchten  Restes  habhaft  zu  werden. 
139.  Karlsruhe.  Die  Kirche  der  ehemaligen 
Benediktinerabtei  Schwarzach  In  Baden  wurde 
1887—1888  unter  der  Oberleitung  des  Bau- 
direktors Professor  Dr.  Jos.  Durm  auf 
Kosten  der  Grossherzoglichen  Domainen- 
Verwaltung,  als  jetziges  Gotteshaus  der 
katholischen  Gemeinde  Schwarzach,  restau- 
riert. Bei  der  da  nötig  gewordenen  Auf- 
grabung, behufs  Verstärkung  der  Funda- 
mentmauern der  zwei  Lateralseiten,  fanden 
sich  recht  wertvolle  Architektur-Fragmente. 
Im  Ganzen  sind  es  sieben  einzelne  Knos- 
penkapitäle,  fünf  Doppelkapitale,  drei  Säu- 
lenbasen und  einige  Stücke  Säulenschafte, 
alles  in  rotem  und  weissem  Sandsteine  aus 
den  Brüchen  des  nahen  Schwarzwaldes 
hergestellt,  wurden  diese  mittelalterlichen 
Baureste  auf  Veranlassung  des  Conserva- 
tors  der  Badischen  Kunstdenkmäler,  Geh. 
Hof-Rat  Dr.  Wagner,  in  die  Grossherzog- 
liche Altertümer  -  Sammlung  in  Karlsruhe 
verbracht.  Aus  Form  und  Grösse  der  in 
Rede  stehenden  Funde  geht  zweifellos  her- 
vor, dass  es  lauter  Strukturteile  des  ehe- 
maligen Klosterkreuzganges  sind  und  dieser 
heute  total  verschwundene  Bau  eine  ähn- 
liche Anordnung,  wie  der  noch  erhaltene 
des  Benediktiner-Klosters  Alpirsbach  hatte. 


—    244    — 

Arkadenstellungen  machten  die  Verwen- 
dung von  gekuppelten  Säulen  notwendig. 
Die  sämtlichen  Kapitale  haben  romanisches 
und  frühgotisches  Ornament,  ihre  Verbiu- 
dung  mit  Tier-  und  Menschengestalten  er- 
innert auffallend  an  die  aus  dem  zwölfteu 
Jahrhunderte  herrührenden  Säulenkap itälc 
des  Landgrafenhauses  auf  der  Wartburg. 
Die  drei  aufgefundenen  Säulenbasen  haben 
ornamentierte  Eckblätter,  was  eine  Datie- 
rung nicht  vor  1100  verlangt,  da  ein  frühe- 
res Auftreten  dieses  Motives  in  Deutsch- 
land bisher  nicht  nachzuweisen  war. 

Architekt  Franz  Jacob  Schmitt. 
Mainz.    Die  in  den  letzten  Wochen  hier  140. 
gefundenen  und  in  das  Museum  gebrachten 
römischen  Inschriftsteine  sind  folgende: 

1)  Ein  Legionsbaustein  der  14. 
Legion,  gefunden  im  September  bei  den 
Kanalisationsarbeiten  in  der  Ilimmelgassc 
(südöstlicher  Stadtteil)  und  durch  das  Stadt- 
bauamt in  das  Museum  geliefert.  Muschel- 
kalk. Von  geringem  Umfang :  0,17  m  hoch, 
0,32  m  breit,  0,26  m  dick;  die  Schriftfläche 
ist  mit  einer  schmalen,  in  den  Ecken 
zwickelartig  zulaufenden  Rahmcnieiste  ein- 
gefasst.  Die  Bearbeitung  des  Steines  ist 
eine  wenig  sorgfältige,  die  Buchstaben, 
ohne  Interpunktion,  sind  Hüchtig  einge- 
hauen, fast  nur  eingeritzt  Der  Stein  ist 
nach  hinten  keilförmig  zugehauen,  um  in 
eine  Wand  eingelassen  zu  werden.  Die 
Inschrift  lautet: 

CNO    II 
LEG   XII II  G  M  V 
>   IVLI SEDATI 
c(o)ho(rs)   II    leg(ionis)    XHII  gimmae) 
M(artiae)  v(ktnds)9  cetituria  Mi(%)  Sedati. 
Z.  3:  An  dem  ersteren  I  in  IVLI  oben 
rechts  ein  etwas  gebogener  Strich  einge- 
hauen,  offenbar  ein  Versehen  des  Stein- 
metzen.   Für  die  genaue  Bezeichnung  des 
Truppenteils,  welche  an  sich  nichts  Auf- 
fallendes hat,  in  den  rheinischen  Inschrif- 
ten aber   ohne  Beispiel   zu    sein  scheint, 
hat  Herr  Prof.  Zangemeister  mich  auf  eine 
Inschrift  aus  Thracien  (Ephem.  epigr.  Y 
Nr.  229)  verwiesen. 

2)  Der  Grabstein  eines  gewese- 
nen Fahnenträgers  der  14.  Legion 
wurde  im  Oktober  in  derselben  Gegen«! 
(im  Augustinergässchen)    bei  den  Kanal- 


—    245    — 


—    246    — 


arbeiten  gefunden.  Kalkstein.  II.  1,85  m, 
Hr.  0,61  in,  D.  0,28  m;  die  von  flachen 
Rahmen  umschlossene  Schriftfläche  ist 
1,02  m  hoch.  Die  Mitte  des  Giebelfeldes 
bildet  in  einfachem  Rahmenprofll  eine  Ro- 
sette mit  palmettenartigeu  Blättern,  zu 
beiden  Seiten  je  drei  Blumenranken.  Der 
Stein  war  in  der  Mitte  gebrochen,  daher 
die  Verstümmelung  einiger  Buchstaben. 

PRIMVS- 
AEB VT IVS 
L-F'VETVRIA 
PLAVETJJANVS 
o.    EXS  LEG- XIII» 
ANNO'LV- 
AERORV'XXII 
H  •  S  •  E 

Prima*  AebuUus  L(uci)  f(üim)  Veturia 
ttribu)  Pla(centia)  rrteramts  ex  s(igmfero) 
itnno(rum)  LV,  aeroru(m)  XXII,  Jt(ic) 
statt*)  e(st). 

Die  Inschrift  gehört,  da  die  Beinamen 
der  Legion  in  diesem  Fall  sonst  nicht 
fehlen  würden,  in  die  Zeit  des  ersten  Auf- 
enthaltes derselben  in  Mainz,  wofür  auch 
die  Form  der  Buchstaben  und  die  sorgfäl- 
tige Arbeit  sprechen.  Beide  Steine  sind  in 
dem  Teile  der  römischen  Stadt,  welcher 
zuerst  ausserhalb  des  Centrums  bebaut 
sein  wird,  gefunden  worden.  Die  veturische 
Tribus  von  Placentia  ist  in  Mainz  schon 
durch  den  Grabstein  eines  Soldaten  der 
16.  Legion  vertreten  (Becker  Nr.  181); 
dieselbe  Abkürzung  für  exsignifero  CIL. 
IH  Nr.  2050.  Ungewöhnlich  ist  die  Stellung 
des  Coguoracns.  Aeronim  =  stipendiwam. 

3)  Grabstein  eines  Soldaten  der 
4.  Legion,  gefunden  im  September  bei 
Bretzcnheiin  in  der  Nähe  der  römischen 
Wasserleitung,  durch  Herrn  Baumeister 
Luther  mit  Resten  römischer  Skulpturen 
in  das  Museum  geliefert.  Kalkstein,  unten 
abgebrochen.  Jetzige  Höhe  1,35  m,  Br. 
0,66  m,  I).  0,17  m.  Der  abgerundete  Gie- 
bel ist  mit  Akanthusblättern  verziert,  dar- 
uuter  ein  12  cm  breiter  Palmettenfries. 
Die  Bearbeitung  der  Vorderseite  ist  eine 
sorgfältige,  die  Buchstaben  sind  gross  und 
scharf.  Die  oben  und  an  den  Seiten  mit 
breitem  Rahmen  eingefasste  Inschrift  lautet : 


M  -  AVREUV« 
M  ■  F  •  C  M  ■  Ü  A 
MET  ELV8ALBA 
NIL-LEG-ilU 

o.    ISA  C'  A  N  •  X  X  X 
STIP-X-H-8-E 

H  •  F  ■  C' 
M(arcua)  Aurdius  M(arci)  f(üius)  Camilia 
(tt-ibti)  Mctclus  Alba  mil(es)  leg(ioms)  IUI 
Mac(edonica£),  an(norum)  XXX,  8tip(endio- 
rum)  X,  Ji(ic)  s(itus)  c(st)y  h(eres)  f(acien~ 
dum)  c(uravü). 

Z.  1  und  2  die  I,  Z.  3  BA  in  halber 
Höhe;  Z.  2  AM  gebunden,  ebenso  Z.  5 
MA ;  Z.  3  und  6  der  Querstrich  des  T  be- 
deutend verlängert. 

Bei  Zahlbach  sind  Steine  der  4.  Legion 
bereits  in  grösserer  Anzahl  gefunden  wor- 
den, sie  gehören  in  die  Zeit  der  Kaiser 
Claudius  und  Nero. 

4)  Legionsbaustein  der  1.  Legion, 
gefunden  im  Hofe  des  städtischen  Wasser- 
werkes in  den  Resten  einer  umgestürzten 
römischen  Mauer,  in  das  Museum  durch 
Herrn  Dr.  Rautert  geliefert.  Kalkstein. 
H.  0,41  m,  Br.  0,58  m,  D.  0,37  m.  Die 
Vorderseite  trägt  kräftige  Rahmenprofile 
und  dreieckige  Seitenohren  (ansäe)  mit  je 
einer  Rosette  in  der  Mitte  und  ist  ausser- 
ordentlich sorgfältig  bearbeitet;  die  Buch- 
staben sind  gross,  scharf  und  gleichmässig ; 
der  Stein  war  in  Mauerwerk  eingelassen. 
Die  Rahmenprolile  und  die  Fläche  zwischen 
den  Buchstaben  (nicht  diese  selbst,  welche 
vielleicht  weiss  gefasst  waren),  tragen  deut- 
liche Spuren  von  roter  Farbe. 

LEG'T'AD 
?L-VALERI 
M  0  D  E  8  T  I 
Lcgio  I  adjxitrixy  centuria  L.  Valeri  Modesti. 
Der   Stein  gehörte  wahrscheinlich    zu 
einem  grösseren  öffentlichen  Gebäude,  wel- 
ches nahe  dem  Castrum  an  der  aus  diesem 
nach  dem  Rhein  führenden  Hauptstrasse 
errichtet  war.  Dr.  Velke. 

Hr.]    Bonn,  15.  Nov.  [Rflmlscher  Reiter*  1 41. 
grabsteln].    Bei  Ausgrabungen  an  der  Köl- 
ner Chaussee,  vor  dem  Josephshofe,  sind, 
wie  die  Bonner  Zeitung  berichtet,  Ziegel- 
arbeiter heute  morgen  auf  einen  grossen 


—     247     = 

römischen  Grabstein  gestossen.  Derselbe  ist 
2'/a  m  hoch,  1  m  breit,  er  zeigt  ein  wobl- 
erhaltenes  Reiter-Bildnis  und  darunter  eine 
Inschrift,  welche  lautet: 

NIGER ' AETONIS ■ F 
NENES  '  ALA  -  POMPONI 
ANI   ANNO  *  L 
AERA  -  XXV 
H  •  8  "  E 
Genauere   Lesung   bleibt  abzuwarten; 
vermutlich  steht  auf  dem  Stein  Niger  Ae- 
toms  /(üius)  Nemes,  ala  Pomponiani,  an- 
na[8\  L,   aera  XXV.   H(ic)   s(Uus)   e(st). 
Zu  Nemes  sind   die  Bemerkungen  Zange- 
meisters  Bonn.  Jahrb.  76  S.  88  zu  ver- 
gleichen,  aera  =  stipendia  namentlich  auf 
den  Mainzer  Steinen  sehr  häufig. 

142.  Neuss,  7.  Nov.  [Römisches  Castrum].  Bei 
der  Aufdeckung  des  Römerlagers 
bei  Grimlinghausen  zeigen  sich  jetzt  rechts 
und  links  neben  der  Kölner  Chaussee  die 
Fundamente  eines  grossartigen  Bauwerkes. 
Die  Grundmauern  sind  aus  schweren  Ba- 
saltsteinen und  auf  diesen  ruhendem  stein- 
festen Kalkgusswerk  hergestellt  und  haben 
in  ihren  Hauptlinien  die  bedeutende  Breite 
von  2  Metern.  Da  dieselben  in  3*/»  m 
Tiefe  liegen,  ist  an  diesen  Stellen  die  Ar- 
beit sehr  zeitraubend  und  mühsam.  Einer 
der  Räume  zeigt  einen  kunstvoll  herge- 
stellten Estrich  aus  kleinen,  in  Fischgrat- 
form zusammengefugten  Ziegeln  und  Ziegel- 
mörtel hergestellt.  Neben  demselben  fand 
man  den  Kopf  und  die  linke  Hand  einer 
Jupiter  -  Steinfigur  aus  Jurakalk  in  drei- 
viertel Lebensgrösse.  Die  übrigen  Teile 
der  Statue  hofft  man  noch  zu  finden. 

Neusser  Ztg. 

143.  Neuss,  14.  Nov.  [Trichtergrube].  Beim 
Auswerfen  einer  Fundamentgrube  in  der 
chemischen  Fabrik  von  Vossen  &  Co.  stiess 
man  auf  eine  kesseiförmige  Grube.  In 
derselben  hockte  das  Gerippe  eines  jugend- 
lichen Menschen,  dessen  Knochenreste  so 
vorzüglich  erhalten  sind,  dass  die  Zähne 
ihr  blendendes  Weiss  und  eine  vortreffliche 
Glasur  zeigen.  Neben  dem  Skelett  stand 
ein  grosses  Thongefäss  von  der  Gestalt 
unserer  Bienenkörbe.  Dasselbe  ist  aus 
freier  Hand  ohne  Benutzung  der  Dreh- 
scheibe hergestellt  und  hat  eine  kohl- 
schwarze Farbe  und  ziemlich  dicke  Wände. 


—    248    — 

In  der  Nähe  wurden  schon  früher  vor- 
römische Gefässstücke  und  eine  Anzahl 
gallischer  Münzen  aus  vorrömischer  Zeit 
zu  Tage  gefördert.  Neusser  Ztg. 


Chronik. 

Das  rdmlsch- germanische  Central  -  Museum  in  bild-144, 
liehen  Darstellungen  aus  seinen  Sammhmeeii. 
Herausgegeben  im  Auftrage  des  Vorstände» 
vou  dem  Konservator  L.  Llndenschmit,  Sohn. 
—  Mainz,  V.  v.  Zabern  1889,  4«,  51  Tfln.  mit 
kursem  Text.    15  X 

Hr.]  Das  Werk  bietet  auf  51  Licht- 
drucktafeln 1202  Kleinaltertümer.  16  Tafeln 
mit  368  Abbildungen  vergegenwärtigen  die 
merovingische,  14  Tafeln  mit  333  Abbil- 
dungen die  römische,  21  Tafeln  mit  501 
Abbildungen  die  vorgeschichtliche  Zeit. 
Neben  jeder  Lichtdrucktafel  ist  ein  Text- 
blatt eingeheftet,  auf  welchem  in  4  Ko- 
lumnen a)  der  Gegenstand  und  die  Maasse. 
b)  der  Fundort,  c)  der  Besitzer,  d)  der 
Stoff  und  sonstige  Bemerkungen  angegeben 
sind.  Auf  der  Rückseite  des  Blattes  ist 
für  jedes  Stück  der  Preis,  für  welchen  die 
Nachbildung  in  Gips  oder  Metall  im  Main- 
zer Museum  käuflich  ist,  hinzugefugt.  Jeder 
der  3  Perioden  ist  eine  kurze  Einleitung 
von  1  oder  2  Seiten  vorgesetzt. 

Das  Werk  will  als  Führer  durch  die 
Sammlungen,  als  Nachschlagebuch  für  Ge- 
lehrte und  Sammler  und  als  illustrierter 
Preiscourant  für  die  Nachbildungen  gelten; 
den  ersten  Zweck  wird  es  schwerlich  er- 
reichen, denn  dazu  sind  die  Erklärungen 
viel  zu  mager,  den  letzten  wird  es  voll 
erfüllen  und  den  Sammlungsvorständen 
sehr  willkommen  sein. 

Die  Hauptbedeutung  liegt  aber  in  der 
Erfüllung  des  Zweckes,  ein  Nachschlage- 
buch zu  sein.  In  dieser  Hinsicht  ist  es 
auf  das  lebhafteste  zu  begrüssen;  es  füllt 
eine  bislang  vorhandene  empfindliche  Lücke 
unserer  rheinischen  Forschung  aus.  Lin- 
denschmits  Altertümer  unserer  heidnischen 
Vorzeit  sind  zu  teuer,  um  eine  allgemeine 
Verbreitung  zu  gestatten,  dieses  Werk  aber 
wird  bei  seinem  billigen  Preise,  seinem 
Reichtum  an  Abbildungen,  seiner  prak- 
tischen Anordnung  sich  hoffentlich  bald 
nicht  nur  in  allen  Bibliotheken  der  Museen 
und  Vereine,  sondern  auch  aller  Privat- 
o 


—    249    — 


250 


sammler,  Altertumsfreuude  und  aller 
höheren  Schulen  befinden.  Mit  Hülfe  dieses 
Werkes  wird  es  Jedwedem  leicht  werden, 
die  Altertumer  ihrer  Entstehungszeit  nach 
zu  klassifizieren  und  ihren  ehemaligen 
Zweck  zu  bestimmen  und  bei  Beschrei- 
bung neu  aufgefundener  Gegenstande  durch 
einen  Hinweis  auf  eine  ähnliche  Nummer 
des  „Centralmu8euma  sich  verständlich  zu 
machen.  Das  Werk  ist  darnach  angethan, 
die  Verbreitung  unserer  Wissenschaft  we- 
sentlich zu  fördern,  es  sei  zur  Anschaffung 
deshalb  auf  das  Wärmste  empfohlen. 

Dass  manche  Gegenstände  —  nament- 
lich in  den  Ornamenten  —  nicht  scharf 
wiedergegeben  sind,  ist  eine  Folge  des 
kleinen  Maassstabes  und  des  photogra- 
phischen Verfahrens,  welche  man  vermut- 
lich  mit  Rücksicht  auf  den  Preis  wählte. 

'.  F.  Wolf,  Generalmajor  z.  D.,  Kastell  Alteburf  bei 
Köln,  Geschichtliches  Denkmal  der  ältesten 
Römerseit  am  Rhein.    Köln  1889.    Du  Mont- 


Hghauberg'sche   Buohhandlung,  *P,  56  8.   u. 
3  Tfln.,  1,60  X 

Hr.]  Alteburg  liegt  3  km  oberhalb  Köln. 
Von  einer  alten  Burg  sind  über  der  Erde 
keine  Spuren  kenntlich,  jedoch  ist  das  Ter- 
rain für  eine  militärische  Anlage  geeigne- 
ter, als  irgend  ein  anderer  Punkt  der 
Nachbarschaft,  da  er  mit  sanftem  Anstieg 
vom  Rheine  die  Höhe  von  20  m  erreicht. 
In  den  J.  1870—1872  kamen  daselbst 
mächtige  römische  Ruinen  zum  Vorschein, 
von  denen  der  Bauunternehmer  Ferdinand 
Bolzius  eine  Aufnahme  herstellte.  Auf- 
merksam geworden  auf  diese  Funde,  unter- 
nahm Wolf  dankenswerter  Weise  weitere 
Untersuchungen,  zuerst  im  Frühjahr  1887 
unterstützt  von  der  Aktiengesellschaft  Ma- 
rienburg und  der  Stadt  Köln,  dann  im 
November  1887  mit  pekuniärer  Beihülfe 
des  Kultusministeriums. 

Das  Resultat  vergegenwärtigt  die  Skizze, 
die  wir  nach  Wolfs  2*«  Tfl.  reproduzieren. 


—    251    — 


Der  Form  nach  ist  also  diese  Befestig- 
ung abweichend  von  den  sonstigen  römischen 
Lagern,  sie  gleicht  vielmehr  einer  modernen 
Lunette  mit  abgerundeten,  ausspringenden 
Winkeln.  Indem  man  die  westliche  Front- 
seite verkürzte  und  an  diese  die  Facen 
unter  einem  stumpfen  Winkel  anschliessen 
Hess,  erreichte  man  eine  kurze  Angriff- 
seite und  ferner,  dass  der  vor  den  aus- 
springenden Winkeln  befindliche  unbe- 
strichene  Raum  bedeutend  verringert  wurde. 
Auch  die  Führung  der  Facen  in  geschwun- 
gener Linie  mag  eine  fortificatorische  Be- 
deutung haben,  indem  hierdurch  die  Mauer 
eine  grössere  Widerstandsfähigkeit  gegen 
die  Stösse  des  Widders  erhielt. 

Die  grösste  Ausdehnung  betragt  von  Sü- 
den nach  Norden,  vielleicht  auch  von  Osten 
nach  Westen  370  m.  Die  Brustmauer  ist 
von  Thonschiefer,  3  Fuss  (88,8  cm)  breit 
und  war  zum  Teil  in  einer  Höhe  von  80 
cm  noch  erhalten;  der  davor  liegende 
Spitzgraben  war  3  m  tief  und  oben  6  m 
breit,  der  Abstand  von  der  Brustmauer  be- 
trug 1,48  m. 

Auf  der  Westseite  wurden  2  Thore  ge- 
funden, jedes  derselben  hatte  einen  7.50  m 
breiten  Ausgang.  An  dem  südlicheren  Thore 
wurden  die  Reste  von  Türmen  angetroffen, 
welche  innerhalb  der  Brustmauer  ange- 
setzt waren.  Nur  die  Lage  Beton,  worauf 
die  Mauern  gestanden,  war  noch  vorhan- 
den. Vor  dem  Thore  wurde  eine  senk- 
recht in  dasselbe  einlaufende  Strasse  fest- 
gestellt; für  die  Einführung  derselben  in 
das  Thor  hatte  man  vor  demselben  den 
Graben  unterbrochen.  Das  nördlichere  Thor 
wurde  nur  durch  die  Unterbrechung  des 
Grabens  und  der  Brustmauer  ermittelt, 
Reste  von  Thortürmen  wurden  nicht  vor- 
gefunden. Zwischen  beiden  Thoren  befand 
sich  eine  Doppelmauer,  indem  3  m  hinter 
der  eigentlichen  Brustmauer  eine  zweite 
Mauer  von  gleichem  Material  und  gleicher 
Starke  parallel  damit  geführt  war. 

Von  dem  Thore  der  Südseite  war  nicht 
nur  das  Fundament,  sondern  auch  Reste 
des  Oberbaues  noch  erhalten.  Sein  Grund- 
riss  war  ein  Rechteck  von  5,90  m  Tiefe 
und  4,80  m  Breite.  Die  Umfassungsmauern 
ruhten  auf  einer  Lage  Beton  von  50  cm 
Stärke;  unter  dem  Bauhorizont  bestanden   i 


sie  aus  Thonschiefer  mit  Tuff  gemengt, 
darüber  nur  aus  Tuff.  An  die  hintere 
Wand  der  Türme  schloss  sich  ein  Sporn, 
der  vielleicht  zur  Befestigung  des  Schlag- 
baumes für  die  Thorsperre  bestimmt  war. 
Das  Thor  hatte  eine  Weite  von  4  m. 

Auf  der  Rheinseite  ist  die  Befestigung 
nicht  mehr  erhalten ;  ehemals  war  hier  ein 
flach  abfallender  Hang  vorhanden;  ein 
Ortskundiger  will  den  Lauf  der  Befestig- 
ung auch  auf  dieser  Seite  noch  gesehen 
haben. 

Aus  dem  nördlichen  Seitenthor  lief  ein 
Weg  von  6  m  Breite.  Die  Flankierungs- 
einrichtungen  an  dem  Süd-  und  Nordthor 
sind  ungewöhnlich,  indem  der  Eingang  auf 
der  einen  Seite  durch  die  nach  Innen  ge- 
wendete Schulter  der  Face  (wie  bei  Caesars 
Lager  an  der  Aisne)  bestrichen  wird;  wäh- 
rend auf  der  andern  Seite  die  Flankierung 
durch  einen  Turm  bewirkt  wurde.  Da  je- 
doch die  Walllinien  Flankierungstürme  nicht 
besassen  und  die  Thortürme  nicht  wie  die 
Brustmauern  aus  Thonschiefer,  sondern  aus 
Tuffstein  bestehen,  so  mögen  diese  der 
ersten  Anlage  gefehlt  haben. 

In  der  südöstlichen  Ecke  der  Befestig- 
ung wurden  Mauerreste  gefunden,  die  man 
vermutungsweise  als  die  Reste  eines  klei- 
nen Hafens  deutet. 

Alteburg  gegenüber  befinden  sich  im 
Rheinstrome  nicht  ganz  2  m  unter  dem 
Wasserspiegel  eine  Masse  geschichteter 
Steinblöcke.  Die  in  der  Stromrichtung 
liegende  Menge  wurde  auf  ungefähr  24  ro,  die 
Breite  auf  4,5  m  geschätzt.  Die  Höhe  der 
Steinmasse  beträgt  etwa  1  m.  Wolf  denkt 
an  die  Möglichkeit,  dass  diese  Massen  die 
Umlageningen  eines  hölzernen  Brurken- 
joches  gewesen. 

Im  Innern  der  römischen  Befestigung 
liegt  ein  umfangreiches  Gebäude,  welches 
Wolf  als  Praetorium  deutet. 

An  einzelnen  für  die  Zeit  der  Benutz- 
ung wichtigeren  Funde  sind  zu  nennen: 
ein  Ziegel  der  16.  Legion,  ein  Bruehstürk 
eines  Stempels  TOR,  einer  der  tetßdattmm- 
rltenanae  und  mehrere  Ziegel  der  v(laxsi.<) 
G(ermania)  p(ia)  f(idelts). 

Wolf  hebt  hervor,  dass  die  weitere 
Durchforschung  des  Inneren  und  die  Durrb- 
suchung  des  Rheinbettes   vermittels  Bag- 


—    253    — 


—    254    — 


gerung  nach  weiteren  Brückenspuren  ihm 
empfehlenswert  erscheine. 

Durch   die  Feststellung   dieser  eigen- 
artigen Befestigung  auf  Alteburg  hat  sich 
Wolf  zweifellos  ein  grosses  Verdienst  er- 
worben, welches  um  so  höher  anzuschlagen 
ist,    als   trotz   der   wichtigen   Funde   von 
1870—1872   Andere,   denen    die  Weiter- 
forschung zunächst  Pflicht  gewesen  wäre, 
diese  Grabungen  nicht  in  die  Hand  nahmen. 
Dass  die  Befestigung  eine  römische  war, 
lässt  sich  nicht  bezweifeln;   ebenso  steht 
fest,  dass  sie  nicht  in  die  Klasse  der  con- 
stantinischen  oder  noch  später  entstande- 
nen Festungen  wie  Deutz,  Jünkerath,  Neu- 
magen,  Boppard  gehört ;  aber  welcher  Zeit 
der  vor  Constantin  fallenden  31/«  Jahrhun- 
derte römischer  Herrschaft  sie  angehört, 
wage  ich  bis  jetzt  nicht  zu  entscheiden; 
es  fehlt  noch  an  führenden  Einzelfunden. 
Wolf  sieht  in  dieser  Anlage  die  Befestig- 
ung,   welche   Caesar   zum   Schutz   seines 
zweiten  Rheinüberganges  ausführen  Hess. 
146.       Hr.]    Wegen    des    grossen    Interesses, 
welches  die  Juppiter-  und  Gigantensäulen 
bei   ihrer  weiten   Verbreitung   verdienen, 
sei  auf  eine  Abhandlung  von  Dr.  Otto  Ad- 
alirart Hoffmann,  Die  Bagaudensäule  von  Herten 
im   Museum  zu  Metz  (Jahrbuch  der  Ge- 
sellschaft für  Lothringische  Geschichte  und 
Altertumskunde  I  S.  14—39)  hier  hinge- 
wiesen.   Wie  schon  der  Titel  besagt,  soll 
die  Mertener  Säule  und  mit  ihr  die  ganze 
Klasse  der  die  Reiter-  und  Gigantengruppe 
tragenden  Säulen   zur  Erinnerung  an  die 
ruhmvolle  und  rasche  Dämpfung  des  Ba- 
gauden- Aufstandes  durch  den  Kaiser  Maxi- 
min ian  im  J.  285  errichtet  sein.  —  Über 
die  Thatsache,  dass  die  gleichartige  Hed- 
dernheimer  Säule  aus  dem  J.  240  stammt, 
also  45  Jahre  vor  den  Bagaudensieg  fällt, 
hilft  sich  Hoffmann  (S.  20)   mit  der  Ver- 
mutung hinweg,   dass  die  Gigantengruppe 
erst  nach  diesem  Dedikationsjahr  an  Stelle 
einer  ursprünglich  vorhandenen  Juppiter- 
Junogruppe  gestellt  worden  sei.  —  Diese 
Vermutung,   an  und  für  sich  gewagt,   ist 
hinfallig,  weil  um  die  Mitte  des  3.  Jahrh. 
das  rechtsrheinische  Limesgebiet  den  Rö- 
mern verloren  ging  und  bei  den  späteren 
kurzen  Occupationen  schwerlich  die  alten 
Denkmäler  wieder  hergestellt  wurden.  — 


Eine  soeben  in  Schierstadt  bei  Wiesbaden 
aufgefundene  gleiche  Säule  (vgl.  unten 
Nr.  149)  trägt  das  Datum  des  J.  221; 
soll  auch  für  diese  wieder  ein  Wechsel 
der  Aufsatzgruppe  angenommen  werden? 
So  wenig  ich  mich  mit  dem  Hauptgedan- 
ken und  auch  mit  den  meisten  Einzelaus- 
führungen einverstanden  erklären  kann,  so 
zeigt  doch  die  Abhandlung,  dass  Hoffmann 
ein  feinsinniger  Beobachter  und  auf  dem 
Gebiete  der  klassischen  wie  provinziellen 
Archäologie  wohlorientierter  Kenner  ist, 
von  welchem  die  lothringische  Altertums- 
kunde das  Beste  erwarten  darf.  Die  Ab- 
handlung ist  ausserordentlich  geschickt  und 
fesselnd  geschrieben. 

Di«  deutschen  Runendenkmller  herausgegeben  von  147  • 
Rudolf  Henning.  Mit  4  Tafeln  und  20 
Holzschnitten.  Mit  Unterstützung  der  K. 
Freuss.  Akademie  der  Wissenschaften.  Strass- 
burg,  Karl  J.  Trübner,  1889.  Pol.  VIII  u. 
156  S.    35  Mk. 

Als  Wilhelm  Grimm  vor  siebzig  Jahren 
sein  Buch  über  die  deutschen  Runen  schrieb, 
war  noch  kein  deutsches  Runendcnkmal 
gefunden  worden;  nur  durch  schriftliche 
Überlieferung  war  der  einstige  Gebrauch 
der  Runenschrift  auch  bei  den  Südgerma- 
nen als  Thatsache  gesichert.  In  den  fol- 
genden Jahrzehnten  gab  der  deutsche  Bo- 
den einige  Proben  seiner  Runenschätze 
heraus;  doch  noch  vor  sechzehn  Jahren 
wusste  Wimmer  neben  der  grossen  Anzahl 
nordischer  nur  sechs  deutsche  Denkmäler 
zu  nennen.  Henning  konnte  jetzt  unter 
Aussonderung  aller  nicht  zweifellos  echten 
Stücke  bereits  eine  Anzahl  von  sechzehn 
Inschriften,  deren  wertvollste  erst  Linden- 
schmits  Kennerauge  entdeckt  hat,  zu  einem 
kleinen  Corpus  vereinen. 

Hennings  Werk  ist  die  reife  Frucht 
langer  Jahre.  Geplant  dank  einer  Anre- 
gung des  verewigten  Müllenhoff,  gewann 
es  durch  die  Berliner  vorgeschichtliche 
Ausstellung  des  Jahres  1880  festeren  Grund 
und  ist  dann  im  Laufe  der  Jahre  aus  ei- 
nem mit  den  nötigsten  Erläuterungen  ver- 
sehenen Tafelwerk  allmählich  zu  einem 
umfassenden  Commentar  ausgewachsen,  der 
das  gesamte  sprachliche  und  archäologische 
i  Material  in  erschöpfender  Weise  zur  Auf- 
klärung heranzieht.  Hennings  Leistung  er- 
scheint um   so  bedeutender,   als   er  ohne 


—    255 


—    256    — 


eigentliche  Vorgänger  arbeiten  musste; 
denn  abgesehen  von  Müllenhofis  trefflichen 
Erläuterungen  der  wenigen  Berliner  Runen 
gingen  die  früheren  Forschungen,  nament- 
lich die  von  Franz  Dietrich,  aber  auch 
Riegers  Versuche,  in  Lesung  und  Ausdeu- 
tung arg  in  die  Irre.  Es  folge  hier  eine 
kurze  Übersicht  des  bebandelten  Stoffes  in 
systematischer  Anordnung : 

I.   Ostgermanische  Gruppe. 

1.  Die  Speerspitze  von  Kovel,  3.  Jahrh. : 
Tilarids. 

2.  Die  Speerspitze  von  Müncheberg,  3. 
bis  4.  Jh.:  Ban[i\nga. 

3.  Der  Bracteat  von  Wapno.  3.-4.  Jh.: 
Sabar. 

4.  Der  Goldring  von  Pietroassa,   4.  Jh.: 
Gutanio  wi  hailag. 

5.-7.   Die  Friedländerschen  Stücke   in 
Berlin, 4. — 5.  Jh.:  a.  der Goldbracteat : 
Waiga ;  b.  der  Goldring :  Alu.  EUa  (?) ; 
c.  das  Thonköpfchen :  Fulaja. ' 
8.  Die  Spange  von  Charnay,  6.  Jahrh.: 
üthf[i]npai  Iddan  kiano  eia.    Darüber 
das  Runenfuthark. 
II.   Westgermanische  Gruppe. 
Aus  dem  6.  —  7.  Jh.  stammen  die 
Spangen  von 

1.  Osthofen:  Godanfuradlodaroßeg(?). 

2.  Freilaubersheim :    Boso    wraet    i-una. 
Th[tys  Dathena  godda. 

3.  Friedberg:  Thuruthhüd. 

4.  Nordendorf   (grössere):    Loga   thore, 
Wodan;  urigi,  Thonar.  Atva  Leuburinie. 

und  die  Bracteaten  von 

5.  Dannenberg:  Gleargvs  Reur-g-z. 

6.  Heide :  Alu. 

Aus  dem  8.  Jh.  stammen  die  Span- 
gen von 

7.  Ems:  Ubada  Madan. 

8.  Nordendorf  (kleinere) :  Birl[i)nio  Elk. 
Die   vorstehenden  Lesungen  .sind   das 

Ergebnis  einer  jahrelangen  stets  erneuten 
gewissenhaftesten  Untersuchung  der  Origi- 
nale, aus  denen  eine  künftige  Prüfung 
neues  oder  grössere  Sicherheit  bei  den 
rückständigen  Zweifeln  kaum  wird  erholen 
können.  So  fruchtbar  sich  diese  Beharr- 
lichkeit der  äusseren  Betrachtung  auch 
erwies,  viel  bedeutender  sind  doch  die 
Resultate,  die  Henning  durch  unermüd- 
liche Verfolgung    der   verwickelten    Pro- 


bleme erzielte,  die  sich  der  Sprach- 
forschung hier  darbieten.  Näher  und  näher 
rückte  er  den  Rätseln  der  Runenlantc 
auf  den  Leib,  bis  sich  die  Schwierigkeiten 
vereinfachten  und  in  den  meisten  Fällen 
schliesslich  auch  die  letzte  Unklarheit  wich. 
Musterhaft  ist  in  dieser  Richtung  nament- 
lich die  Behandlung  der  burgundischen 
Spange  von  Charnay,  deren  Inschrift  sich 
als  germanische  Worte  in  romanischer  Laut- 
gebung  erwiesen,  und  der  grösseren  Spange 
von  Nordendorf,  sowie  des  Bukarester 
Goldringes.  Auf  streng  methodischem  Wege, 
unter  Berücksichtigung  aller  in  Betracht 
kommenden  Fragen,  wie  Fundort,  Stam- 
meszugehörigkeit, archäologische  Stellung, 
historischer  oder  sittengeschichtlicher  Hin- 
tergrund, wird  das  richtige  allmählich  ge- 
wonnen und  durch  Nachweis  der  schönsten 
Analogieen  gestützt.  Dem  Verfasser  in 
diesen  Ausführungen  zu  folgen,  bei  denen 
sich  zuletzt  die  Zweifel  lösen,  als  fielen 
Schuppen  von  den  Augen,  ist  für  den 
Kenner  ein  wahrer  Genuss.  Der  Sprach- 
forscher erhält  hier  zu  den  ältesten  Zeugen 
deutscher  Zunge,  die  aus  einheimischem 
Munde  in  unverfälschter  Lautgebung  zu 
uns  reden,  einen  Gommentar,  der  das  ge- 
samte germanische  Sprachmaterial  mit  ei- 
ner Genauigkeit  und  Ausführlichkeit  zur 
Verfugung  stellt,  die  bei  so  einzigartigen 
Denkmälern  vollberechtigt  ist  und  über 
das  wünschenswerte  in  keiner  Hinsicht 
hinausgeht. 

In  gleicher  Weise  wird  dem  Archäo- 
logen durch  eindringendste  Betrachtung 
des  ornamentalen  Schmuckes  der  Runen- 
denkmäler in  die  Hände  gearbeitet.  Na- 
mentlich sei  hier  auf  die  Untersuchung  der 
Motive  des  Müncheberger  Speeres  hinge- 
wiesen, die  eine  vollkommene  Geschichte 
des  Fulmen,  des  Triquetrum  und  der  an- 
dern ihn  schmückenden  Verzierungen  bietet 
(S.  14  ff.);  ferner  auf  die  ausfuhrlichen 
Erörterungen,  die  dem  gotischen  Tempel- 
Schatze  (S.  43  ff.)  und  den  Darstellungen 
der  Bracteaten  (S.  122  ff.,  127  f.)  gewid- 
met sind. 

Aber  nicht  nur  diese  durch  die  zufällige 
Beschaffenheit  der  Denkmäler  angeregten 
Spezialfragen  werden  erledigt,  auch  die 
allgemeinen  Probleme  der  Runologie,  in 


-    25?    - 

der  Wimmer  seiner  Zeit  den  epochemachen- 
den Umschwung  vollzog,  werden  von  Hen- 
ning nunmehr  ein  bedeutendes  über  Wimmer 
hinaus  gefördert:  Ort  und  Zeit  der  Ent- 
lehnung, Urgestalt  und  weitere  Entwick- 
lung der  Zeichen,  ursprüngliche  Schrift- 
richtung, Arten  der  Worttrennung,  Gang 
der  Ausbreitung  werden  in  gewinnbringen- 
der Weise  behandelt.  Vor  allem  muss  der 
neuen  Ansicht  Erwähnung  geschehen,  dass 
als  die  nächsten  Vorbilder  der  runischen 
Zeichen  die  cursiven  Formen  des  lateini- 
schen Alphabets  zu  betrachten  sind,  die 
in  den  mit  dem  Griffel  geschriebenen  Denk- 
mälern vorzugsweise  angewendet  zu  sein 
scheinen.  Man  sieht,  der  Verfasser  kennt 
keine  Schranken,  in  die  er  seinen  wissen- 
schaftlichen Forschungsbetrieb  einengt;  er 
schöpft  Oberall  aus  dem  Vollen  und  Gan- 
zen der  germanischen  Altertumskunde,  die 
er  nach  allen  Seiten  beherrscht. 

Völlig  ebenbürtig  dem  gediegenen  Text 
sind  die  unter  Hennings  Leitung  von  K. 
L.  Becker  mit  grosser  Feinheit  und  Treue 
ausgeführten  Zeichnungen  der  Runendenk- 
mäler, nach  denen  die  Lithographieen  und, 
als  diese  leider  durch  Brand  untergingen, 
die  Kupferlichtdrucke  hergestellt  wurden. 
Die  gesamte  Ausstattung  des  Werkes  ist 
von  hoher  Vornehmheit. 

Für  die  Bestimmung  aller  Runendenk- 
mäler, die  künftig  deutscher  Erde  enthoben 
werden,  ist  Hennings  Werk  der  zunächst  zu 
befragende  Wegweiser,  dessen  kein  Museum 
und  keine  Bibliothek  eines  Geschichtsver- 
eins wird  entraten  können. 

Bonn.  Gustaf  Kossinna. 


|4ga  Joseph  Fink,  Der  Verschluss  bei  deu  Grie- 
chen und  Römern.  Regensbnrg,  Bauhof. 
1890.    8«.    58  S.    2  Tafeln. 

Unter  gleichzeitiger  Berücksichtigung 
der  litterarischen  Erwähnungen  wie  der 
Monumente  und  der  bisherigen  Litteratur 
wird  in  eingehender  und  fördernder  Weise 
der  Stoff  behandelt  und  in  folgende 
Kapitel  gegliedert:  Thitre.  A.  Holzschi oss: 
I.  Verschluss  durch  einen  Balken,  II.  das 
homerische  Schloss,  III.  das  lakonische 
Schloss.  B.  Metallschloss :  I.  das  altrö- 
mische Schloss,  II.  das  Drehschloss  oder 
neurümische  Schloss.  —  Kastet\scMösser) 
Vorhängeschlösser. 


Wiesbaden.  Herr  Sanitätsrat  Dr.  Flor-  HO. 
schütz  erstattete  in  der  am  13.  Novbr.  c. 
abgehaltenen  Monatsversammlung  des 
Vereins  für  Nassauische  Altertums- 
kunde und  Geschichtsforschung  aus- 
führlich Bericht  über  die  rOmischen  Funde 
von  Schierstein  (vgl.  Wd.  Korr.  VIU,  118). 
Dieselben  wurden  beim  Ausräumen  eines 
verschütteten  Brunnens  in  einer  Tiefe  von 
5  m  gefunden  und  ergaben  eine  ausser- 
ordentlich gut  erhaltene  Gigantensäule. 
Die  Höhe  des  ganzen  Monuments,  das  aus 
sehr  feinem  Sandstein  gearbeitet  ist,  be- 
trägt etwas  über  2  7*  m,  wovon  auf  den 
Sockel  oder  das  Postament  52,  auf  den 
Zwischensockel  33,  auf  die  schlanke  Säule 
103,  auf  das  Kapital  29  und  auf  die  oberen 
Figuren  50  cm  kommen.  Auf  dem  Sockel 
steht  die  schon  mitgeteilte  Inschrift.  Ausser- 
dem zeigt  derselbe  noch  die  Bildnisse  des 
Hercules  mit  der  Keule  in  der  linken  Hand, 
des  Mercur  mit  dem  Caduceus  in  der  linken 
und  dem  Geldbeutel  in  der  rechten  Hand, 
sowie  der  Minerva  mit  Speer  und  Schild; 
rechts  vom  Mercur  unten  in  der  Ecke  liegt 
ein  Ziegenbock,  während  neben  Minerva 
die  Eule  sitzt.  Der  Zwischensockel  ist 
abweichend  von  allen  ähnlichen  Funden, 
deren  es  ca.  48  giebt,  völlig  glatt.  Auf 
ihm  erhebt  sich  die  schlanke  Säule  mit 
dem  Kapital.  Auch  dieses  weicht  von  den 
übrigen  Funden  insofern  ab,  als  es  statt 
der  an  seinen  Ecken  gewöhnlich  ange- 
brachten Menschenköpfe  Schlangen  bietet. 
Auf  dem  Kapital  liegt  die  Figur  eines 
jungen  nackten  Mannes  mit  wildem  Ange- 
sicht, dessen  Beine  in  Schlangenschwänze 
auslaufen.  Über  ihn  setzt  ein  Heiter  weg, 
ein  im  kräftigsten  Alter  stehender  Mann 
mit  stark  gelocktem  Haupthaar  und  reichem 
Bart.  Sämtliche  Figuren  sind  ziemlich  gut 
erhalten.  Das  Ganze  stellt  eine  sog.  Gi- 
ganteusäule  dar,  über  deren  Bedeutung 
bekanntlich  eine  Einigung  der  Ansichten 
noch  nicht  erreicht  ist.  Die  Fundstätte 
scheint  ein  römischer  Brunnen  gewesen 
zu  sein.  Offen  bleibt  die  Frage,  auf  welche 
Weise  das  Denkmal  in  denselben  geraten 
ist,  ob  durch  Zufall  oder,  wie  man  be- 
hauptet hat,  durch  die  Hände  der  sieg- 
reich vordringenden  Germanen,  die  aber 
in    ihrem    Siegesübermut    sicherlich    das 


—    259    - 


-    260    — 


Kunstwerk  eher  zerschlagen,  als  sorgfaltig 
verpackt  aufbewahrt  hätten.  Die  Annalen 
des  nassauischen  Vereins  werden  wohl  eine 
Abbildung  und  genaue  Beschreibung  des 
Ganzen  bringen.  Otto. 


Miscellanea. 

150.  Mommsen,  das  römische  Militärwesen  seit 
Diocletian.    [Forts,   zu  VIII,  110  u.  132]. 

7.  Das  Gesamtheer  und  das  Com- 
mando.  Für  die  Legion  muss  eine  zwie- 
fache Ziffer  angenommen  werden.  Im  all- 
gemeinen kommt  bei  den  vordiocletianischen 
Grenzlegionen  der  Vollbegriff  von  6000 
Mann,  bei  den  nachdiocletianischen  Grenz- 
legionen und  bei  sämtlichen  Legionen 
der  Kaisertruppen  der  Teilbegriff  von  1000 
Mann  zur  Anwendung  (vgl.  oben  Sp.  203 
und  205).  Die  cohors  von  500  Mann  scheint 
unverändert  geblieben  zu  sein ;  in  der  Rei- 
terei ist  die  schola  von  500  M.  hinreichend 
gesichert;  dieselbe  Stärke  wird  der  zu 
der  Legion  der  Kaisertruppen  gehörenden 
rexülatio  gegeben.  Für  den  cuneus  cqiiüum 
und  die  c^mtes-Truppen  fehlt  jeder  Anhalt. 
Die  Ala  soll  600,  bei  berittenen  Schützen 
500  Mann  gezählt  haben.  Ein  Versuch  ei- 
ner Ziffern  massigen  Berechnung  nach  den 
in  der  Notitia  vorliegenden  Verzeichnissen, 
die  übrigens  von  den  Grenztruppen  nur 
die  Spaniens,  des  Donaugebietes,  des  Orients 
und  Aegyptens  zu  veranschlagen  gestatten, 
crgiebt  an  Grenztruppen  360,000,  an  Kaiser- 
truppen 194,500  Mann,  im  Ganzen  554,500 
Mann. 

Für  den  Anfang  des  3  Jahrh.  ist  der 
Truppenstand  von  33  Legionen,  ungefähr 
300,000  Mann  beglaubigt.  Unter  Theodosius 
sollen  die  Ileichstruppen  stärker  gewesen 
sein,  als  je,  es  sollen  gegen  645,000  Mann 
gewesen  sein,  während  Justinian  höchstens 
150,000  Mann  unter  den  Waffen  gehabt 
haben  soll. 

Commando  und  Jurisdiction.  In  Straf- 
sachen fungierte  der  commandiernde  Offizier 
als  Richter.  In  Civilsachen  bleiben  bis  auf 
Theodosius  II  die  allgemeinen  Gerichte 
für  den  Soldaten  competent,  aber  nach 
einer  Verordnung  vom  J.  413  kann  der 
Soldat   auch   in   solchen  Fällen   nur  beim 


Offizier  verklagt,  werden  und  dabei  ist  es 
geblieben.  Als  Kläger  hat  sich  aber  der 
Soldat  an  das  Civilgericht  zu  wenden. 

Das  oberste  Commando  und  die  höchste 
Jurisdiction  stehen  bei  dem  Kaiser;  aber 
er  bildet  keine  eigentliche  Instanz  und 
Berufung  an  ihn  vom  Spruch  des  Magisters 
findet  im  allgemeinen  in  vorjustinianischer 
Zeit  nicht  statt,  während  Justinian  die- 
selbe zugelassen  hat. 

Abgesehen  von  dem  Kaiser,  verbleibt 
unter  Diocletian  das  höchste  Commando 
dem  praefectus  pradorio.  Dieser  führte  in 
jedem  Reichsteil  das  Commando  über  die 
neu  geschaffene  Garde  und  eine  Oberauf- 
sicht über  die  an  der  Reichsgrenze  garni- 
sonierenden  Truppen.  Constantin  hat  der 
Präfectur  die  Militärgewalt  entzogen;  er 
übertrug  den  Oberbefehl  über  die  Infan- 
terie dem  magister  peditum,  den  über  die 
Reiterei  den  magister  equüum,  welche  beide 
Stellen  in  personaler  Combination  zum 
magister  equüum  et  peditum  oder  tUriusqw- 
müitiae  vereinigt  werden.  Dieses  Amt  bil- 
det mit  den  Präfecturen  des  Prätoriums 
und  denen  von  Rom  und  Constantinopel 
die  höchste  Kategorie  der  Reichsämter. 
Dieser  Magistri,  welchen  zunächst  die 
Kaisertruppen  (palatini  und  comüaten*e*j 
unterstellt  sind,  hat  es  anfängig  nur  je 
einen  gegeben.  Bald  wurde  ihre  Zahl  ver- 
mehrt, unter  Constantius  wie  unter  Valen- 
tinian  und  Valens  funktionieren  mehrere 
nebeneinander  bei  Hofe  (praesentales),  teils 
als  Träger  örtlich  begrenzter,  oder  über 
die  Sprengel  der  Ducate  hinausgreifender 
Commandos.  Diese  Commandos  umfassen 
Fussvolk  wie  Reiterei.  Im  Westreich  ist 
diese  Ordnung  im  Wesentlichen  geblieben, 
unter  dem  magister  ist  das  ganze  Heer 
ccntralisiert.  Im  Ostreich  ist  dagegen  das 
Commando  durch  Theodosius  I  decentrali- 
siert;  Fussvolk  und  Reiterei  ist  kombiniert, 
aber  unter  5  magistri  equüum  et  pedäuw 
gestellt,  von  denen  2  am  Hofe  (praesen- 
tales)  jeder  die  Hälfte  der  Palasttruppen 
commandiert,  die  anderen  über  die  im 
Orient,  Thracien  und  im  östlichen  Illyricnm 
kantonnierenden  Comitatenses  gesetzt  wa- 
ren. Im  allgemeinen  stehen  hier  die  Dum 
der  Grenztruppen  mehr  unter  den  örtlichen 
magistri  als  unter  den  beiden  praesentalex, 
o 


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-    261    - 


—    262    — 


die  Appellation  vom  Dux  geht  regelmässig 
an  diese. 

Commando  der  Grenztruppen.  Die 
Grenze,  der  limes,  ist  militärisch  nach  den 
Provinzial gebieten  in  Abschnitte  zerlegt 
und  darnach  führt  seit  Diocletian  der  dem 
einzelnen  Abschnitt  vorgesetzte  Commando- 
trager  den  Titel  dux  limitis  provinciae  .... 
Da  jeder  dux  auch  comes  ist,  wird  ihm  zu- 
weilen die  letztere  Benennung  gegeben; 
er  ist  bis  auf  Constantius  perfectissimus, 
in  der  theodosischen  Zeit  clarissrmus,  seit 
dem  Anfang  des  5.  Jahrh.  spectabüis.  Der 
Dux  ist  der  Höchstcomraandierende  in  sei- 
nem  Sprengel  und  auch  der  rechte  Richter 
für  die  Soldaten  der  Grenztruppen,  jedoch 
erstreckt  sich  seine  Jurisdiction  nicht  auf 
Offiziere  und  noch  weniger  auf  die  Kaiser- 
tmppen.  Die  Civilverwaltung  ist  regel- 
mässig von  dem  Ducat  getrennt;  wo  aus- 
nahmsweise beide  Ämter  vereinigt  sind, 
steht  das  Civilamt  stets  an  zweiter  Stelle. 

Unter  den  magistri  militum  und  den 
duces  stehen  die  Führer  der  einzelnen 
Numeri.  Jurisdiction  scheinen  dieselben 
aus  sich  nicht,  sondern  nur  kraft  Delegation, 
gehabt  zu  haben.  Durchgängig  führen  sie 
jetzt  den  Titel  tribumts,  derselbe  wird  bei- 
gelegt in  der  Reiterei  nachweislich  dem 
Fi  ihrer  der  scJiola  und  dem  der  rcxülatio, 
in  der  Infanterie  dem  der  Neulegion  und 
dem  des  Auxilium  sowohl  der  Garde,  wie 
der  Donauducate  und  dem  der  Cohorte. 
Der  Führer  der  Ala  mag  die  alte  Bezeich- 
nung praefectus  behalten  haben.  Aushülfs- 
wcise  wird  für  die  Flotten,  Waffenfabriken, 
die  militärisch  verwalteten  afrikanischen 
Grenzabschnitte,  die  Ansiedlung  der  Laeten 
und  Gentilen  und  überhaupt  für  jede  selb- 
ständige Truppe  in  der  constantinischen 
Zeit  und  meistens  in  der  Notitia  die  Be- 
zeichnung praefectus  späterhin  durchaus 
die  Bezeichnung  praeposüw  gehraucht.  Es 
kommt  auch  ein  vivarius  l)  des  Abteilungs- 
führers vor. 

1)  Ob  der  vicariu»  Diviiesi  m  des  Deutzer  Steines 
f\Vd.  Korr.  VIII,  18)  hierher  gchflrt,  luast  sich  nicht 
mit  (Jewissheit  behaupten.  Zangcmcister  erkennt 
darin  einen  Eigennamen  und  ea  kann  dies  richtig 
«tili  Aber  vor  dem  letzten  Buchstaben  ist  Platz 
für  einen  vielleicht  nur  mit  Farbe  angegebenen, 
vielleicht    hat    dem    vor    dem    Feinde   gefaUenen 


8.  Übersicht  der  in  den  Clientel- 
staaten  oder  im  Ausland  gebildeten 
Truppenkörper.  Die  Armee  ging  in 
dieser  Zeit  auch  aus  den  Unterthanen  der 
Clientelkönige  und  selbst  aus  dem  unab- 
hängigen Auslande  hervor.  Mommsen  giebt 
auf  S.  274—279  hauptsächlich  auf  Grund 
der  Notitia  eine  Zusammenstellung  der 
zum  Reichsheer  gehörigen  Truppenkörper, 
welche  ihrer  Benennung  nach  als  bar- 
barische erscheinen.  Es  gehören  zu  den 
Barbaren  alle  nicht  munieipal  geordneten 
Reichsbezirke,  nach  dem  technischen  Aus- 
druck die  den  Römern  unterworfenen 
gentes.  Dazu  kommen  weiter  die  eigent- 
lich ausländischen  Staaten.  Es  mögen 
Föderationsverträge,  welche  den  abhängigen 
Staat  zur  dauernden  Stellung  einer  ge- 
wissen Zahl  von  Rekruten  verpflichteten, 
manchen  derartigen  Truppenkörpern  den 
Namen  gegeben  haben.  Vor  allem  aber 
werden  solche  Bildungen  durch  Übertritt 
oder  Kriegsgefangenschaft  oder  Werbung 
herbeigeführt  worden  sein. 

Zwei  Votivsteine  gallischer  Gottheiten  zu  151. 
Devant-Ies-Ponts  bei  Metz.  Bei  einer  ge- 
legentlichen Durchstreifung  des  Garten- 
Vorortes  Devant-Ies-Ponts,  der  sich  auf 
dem  linken  Moselufer  nach  dem  Dorfc 
Woippy  zu  in  nördlicher  Richtung  er- 
streckt, entdeckte  ich  in  einem  jetzt  un- 
bewohnten, halb  vernachlässigten  Land- 
hause (Nr.  88)  links  und  rechts  neben  der 
Hausthür  symmetrisch  zwei  kleine  skulp- 
tierte  Steine  eingemauert,  die  sich  in  ihrem 
Grau  deutlich  von  der  hellen  Mauertünche 
abhoben.  Es  scheint,  dass  der  ehemalige 
Besitzer  des  Grundstücks  ein  Liebhaber 
von  „alten  Steinen"  war;  eine  Anzahl 
grösserer  Ammonshörner  und  anderer  Ver- 
steinerungen liegen  in  dem  stark  vernach- 
lässigten Garten  zerstreut  herum ;  die  bei- 
den erwähnten  Skulpturen  sind  —  offenbar 
zur  Zierde  oder  als  Curiosität  —  in  gleich- 
massiger  Höhe  und  Entfernung  von  der 
Hausthüre  in  die  Wand  eingelassen  und 
sorgfältig  umtüncht  —  glücklicherweise 
nicht  übertüncht  —  worden. 


protector  diesen  Stein  der  i-icarivs  (trihuni)  IHvi- 
tesi(u)m  gesetzt,  der  Stellvertreter  der  in  Deuts 
commandierenden  Trnppe^  [ 


-    Ö63    - 


Der  erste  Stein,  links  neben  der  Thüre, 
hat  eine  Höhe  von  ca.  26—27  cm  bei  ei- 
ner Breite  von  16  cm  und  ist  oben  rund 
abgewölbt,  das  Material  der  landesübliche 
gelbe  Kalkstein.  Er  zeigt  in  äusserst  fla- 
chem Relief  und  in  durchaus  unbeholfener 
Ausführung  die  Ganzfigur  einer  stehenden, 
unbärtigen  Gottheit  mit  folgenden  Einzel- 
zügen. Der  Kopf  ist  verhältnismässig  gross 
und  erinnert  mit  seiner  kreisrunden  Form 
und  der  flüchtigen  Skizzierung  lebhaft  an 
das  Kalenderbild  des  Vollmondes,  um  so 
mehr,  als  die  Ohren  nicht  angedeutet  sind. 
Auf  dem  Kopfe  steht  eine  grosse  Mond- 
sichel, fast  von  der  Grösse  des  Kopfum- 
fanges;  ihre  beiden  Spitzen  reichen  fasst 
bis  zum  oberen  Rande  des  Steines.  Der 
Hals  ist  ganz  unverhältnismässig  lang 
und  dünn,  ähnlich  dem  Stiel  eines  Pil- 
zes. In  scharfem  Winkel  heben  sich 
von  diesem  —  ohne  Andeutung  der  Schul- 
tern —  die  wagerecht  ausgestreckten  Ober- 
arme ab;  die  Unterarme  sind  ebenmässig 
in  senkrechtem  Winkel  aufwärts  gestreckt. 
Die  rechte  Hand  trägt  einen  nicht  mehr 
erkennbaren,  handgrossen  Gegenstand,  des- 
sen Umrisse  sich  nach  oben  kegelförmig 
zuspitzen ;  die  linke  Hand  hält  einen  halb- 
kopfgrossen  Ring,  der  sich  oben  in  einen 
Halbring  fortsetzt.  Der  schmächtige  Rumpf 
steckt  in  einer  kittelartigen,  ungegürteten 
Tunica  mit  kurzen  Ärmeln,  die  etwa  bis 
an  die  Kniee  senkrecht  herunterfällt;  un- 


-    264    - 

ter  dieser  Tunica  stehen  die  dünnen  Bein- 
chen  senkrecht  und  parallel  auf  einer 
schmalen  Reliefleiste  auf,  die  längs  des 
unteren  Randes  hinläuft  und  in  schmalen 
Resten  hie  und  da  auch  an  den  Seiten  sich 
hinauf  verfolgen  lässt  Der  freie  Raum 
unter  dem  rechten,  senkrecht  ausgestreck- 
ten Oberarm  ist  teilweise  ausgefüllt  durch 
einen  tischförmigen  Gegenstand,  ähnlich 
den  sogenannten  eisernen  T-Trägern;  der 
obere  Querriegel  ist  etwas  stärker  als  der 
untere,  und  enthält  seiner  Längsrichtung 
nach  eine  deutlich  erkennbare  Rille;  der 
untere  Rand  des  unteren  Querbalkens 
schneidet  in  gleicher  Höhe  mit  dem  un- 
teren Saume  der  Tunica  ab.  Links  neben 
der  Gottheit  entwächst  der  oben  erwähnten 
Bodenleiste  ein  kerzengerade  aufstrebender 
Baum,  nach  dem  sparrenförmig  modellier- 
ten Astwerk  offenbar  eine  Tanne,  die  mit 
ihrem  Wipfel  bis  [zum  linken  Ellenbogen 
reicht. 

Allem  Anscheine  nach  stellt  die  Figur 
ein  hochaltertümliches  gallisches  Kultus- 
bild dar,  und  zwar  den  keltischen  Mer- 
cur,  den  Ogmius  oder  Teutates.  Dass 
das  Gewand  die  einheimische  Ärmeltunica 
ist  und  nicht  die  sonst  dem  Mercur  eigene 
Chlamys,  darf  bei  der  primitiven,  landes- 
tümlichen  Ausführung  des  Ganzen  nicht 
auffallen.  Das  Attribut  der  linken  Hand 
ist  anscheinend  der  Gaduceus,  das  der  rech- 
ten vielleicht  die  untere  Hälfte  eines  Geld- 
beutels, von  dem  der  obere  Teil  (oberhalb 
des  Schnürfadens)  abgesplittert  ist  Aller- 
dings würde  der  Gott  den  Beutel  —  an- 
statt in  der  Mitte  —  auf  der  flachen  Hand 
tragen,  wofür  mir  augenblicklich  ein  Ana- 
logon  nicht  bekannt  ist  Auch  die  Luna 
auf  dem  Haupte  des  Gottes  ist  sonst  be- 
zeugt, wie  die  Bronze  von  Maubeuge ')  be- 
weist. Der  tischförmige  Gegenstand  unter- 
halb des  rechten  Armes  ist  allem  Anscheine 
nach  die  Ära,  die  Rille  in  dem  oberen  Teile 
deutet  die  Höhlung  des  Opferbeckens  an. 
Als  letztes  interessantes  Beiwerk  bleibt 
der  Tannenbaum  zur  Linken,  über  dessen 
Symbolik  mir  nähere  Anhaltspunkte  fehlen; 
an  und  für  sich  kann  bei  dem  ausge- 
sprochenen Charakter  des  gallischen  Mercur 

1)  D.  Martin,  röligiou  das  G*uloi«  liv.  II,  pl  12 
l>ag.  360. 


-     265    — 

als  einer  Naturgottheit  die  Beigabe  von 
heiligen  Bäumen,  wie  etwa  beim  Esus  und 
Belenus,  nicht  befremden. 


Der  zweite  Stein,  aus  weissgrauem  Mar- 
mor, hat  die  Form  einer  oben  ganz  flach 
gewölbten  Nische,  deren  Seitenleisten  oben 
volutenartig  auslaufen;  die  Br.  betragt 
ca.  28  cm,  die  jetzige  H.  25  cm;  etwa 
Vs  oder  V«  des  Steines  ist  unten  sehr  un- 
gleichmäßig abgebrochen.  Die  Nische  wird 
ausgefüllt  durch  die  neben  einander  stehen- 
den Ganzfiguren  einer  männlichen  und  ei- 
ner weiblichen  Gottheit  in  langen  faltigen 
Gewändern,  deren  Ausfuhrung  in  Haut- 
relief eine  unverkennbare  Sicherheit  der 
Technik  aufweist;  im  Gegensatz  zu  den 
primitiven  Kunstspuren  des  eben  erwähn- 
ten Einzelbildes  zeigt  hier  die  saubere 
Ausführung  der  Einzelheiten  von  namhaf- 
tem Geschick  und  grosser  Sorgfalt.  Beides 
sind  vollwangige,  untersetzte  Gestalten,  die 
Köpfe  rund  und  gross,  ebenso  die  Augen, 
an  denen  die  Pupillen  ausgestochen  sind. 
Das  Haar  des  zur  Rechten  der  Frau  stehen- 
den Mannes  fallt  schlicht  in  die  Stirn, 
das  der  Frau  unterscheidet  sich  nur  durch 
regelmässigere  Behandlung  der  einzelnen 
Partieen.  Die  Gewandung  beider  Figuren 
gleicht  sich  ausser] ich  auffallend;  soviel 
sich  erkennen  lässt,  trägt  die  Frau  eine 
Art  Palla;  der  Mann,  dessen  Rumpfpartieen 
weniger  gut  erhalten  sind,  trägt  anschei- 
nend eine  Art  Toga2),  deren  Faltenwurf 
ganz  ähnlich  geordnet  ist;  bemerkenswert 
ist  der  dicke  Faltenwulst,  welcher  sich  bei 
beiden  Figuren   unter  dem   rechten   Arm 

2)  Die  Halsteile  ähneln  mehr  dem  Sagum. 


-     266    — 

her  über  die  Kniee  hinweg  zur  linken 
Achsel  emporzieht.  Bis  hierher  könnte 
man  an  zwei  menschliche  Ehegatten  denken 
und  den  Stein  für  einen  römischen  Cippus 
halten,  wenn  dem  nicht  die  Attribute  wie- 
dersprächen. In  vollkommener  Symmetrie 
halten  nämlich  beide  Gestalten  —  der 
Mann  in  der  Rechten,  die  Frau  in  der 
Linken  —  je  ein  Füllhorn  an  der  Spitze 
gefasst,  aus  dessen  Mündung  Weintrauben 
quellen.  Das  Bemerkenswerteste  ist  jedoch, 
dass  aus  diesen  Trauben  ein  dickef  Gegen- 
stand herauswächst,  der  dem  Doppelhorn 
eines  Stieres  gleicht,  so  zwar,  dass  beide 
Hörner,  unten  zusammengewachsen,  sich 
oben  kreuzen.  Der  linke  Arm  des  Mannes 
und  der  rechte  der  Frau,  welche  einander 
berühren,  sind  stark  abgestossen;  soviel 
scheint  indes  sicher,  dass  die  abwärts  ge- 
haltenen Hände  sich  berührten,  und  dass 
die  eine  eine  grosse  Weintraube  hielt, 
deren  unteres  Ende  noch  deutlich  erkenn- 
bar ist.  Leider  ist,  wie  erwähnt,  der  Stein 
kurz  unter  den  Knieen  der  Figuren  ab- 
gebrochen. 

Offenbar  gehört  das  vorstehende  Denk- 
mal einer  vorgeschritteneren  Zeit  an  als 
das  erste;  die  römische  oder  doch  halb- 
römische Tracht,  sowie  die  Technik  machen 
dies  unzweifelhaft.  Anscheinend  stellen 
die  Figuren  zwei  einheimische  Flurgott- 
heiten dar,  etwa  als  Beschützer  der  Wein- 
gärten, wie  die  doppelte  Tranbensymbolik 
wahrscheinlich  macht ;  noch  heute  sind  die 
Hügel,  an  welche  sich  dieses  Quartier  von 
Devant-les-Ponts  anlehnt,  Rebberge,  die 
Ortschaft  selbst  treibt  eifrigen  Wein-  und 
Obstbau.  Wenn  eine  Vermutung  ausge- 
sprochen werden  darf,  so  möchte  das  Göt- 
terpaar Mercur  und  Rosmerta  dar- 
stellen; obwohl  die  lange,  faltige  Gewan- 
dung des  Gottes  ziemlich  ungewöhnlich 
sein  würde3).  Dass  Rosmerta  mit  dem 
Füllhorn  und  in  der  beschriebenen  matro- 
nenhaften Kleidung  neben  Mercur  ausser- 
ordentlich häufig  erscheint,  ist  bekannt; 
sie  würde  in  der  vorstehenden  Form  nichts 
Ungewöhnliches  bieten.  Auch  der  gallische 

S)  Man  vergleiche  übrigens  den  ebenso  be- 
wundeten,  neben  einer  weiblichen  (Gottheit  sitzen- 
den Mercur  von  Moutlueon:  Revue  archeologique 
1880,  vol.  40,  p.  16. 


—    267    — 


—    268    — 


Mercur  führt  das  Füllhorn  hie  und  da, 
und  zwar  trägt  der  oben  erwähnte  Bronze- 
Mercur  von  Maubeuge  ganz  dasselbe  Füll- 
horn wie  hier:  aus  der  Mündung  quel- 
len reiche  Trauben,  und  aus  diesen 
heraus  wächst  das  Kopfende  des 
C a d  u  c e  u s ,  d.  b.  die  beiden  letzten  Schlan- 
gcnwindungen  desselben.  Nach  dieser  Ana- 
logie wäre  also  der  gehörnartige,  ver- 
schlungene Aufsatz  auf  dem  Traubenfüllhorn 
unsrer  Gottheit  ebenfalls  der  Caduceus, 
und  diese  demnach  Mercur.  Ich  wieder- 
hole, dass  der  äussere  Habitus  nicht  recht 
hierzu  stimmt,  abgesehen  davon,  dass  die 
weibliche  Gottheit  genau  dasselbe  Füllhorn 
mit  Caduceus  trägt 4) ;  der  unten  erwähnte 
Mercur  vom  Altar  von  Montlu<;on  lehrt 
indessen,  dass  man  bei  gallischen  Volks- 
gottheiten sich  nicht  immer  an  den  sonst 
üblichen  Typus  halten  darf;  die  Mannig- 
faltigkeit der  Formen  scheint  hier  eine 
grössere  gewesen  zu  sein,  als  man  gemein- 
hin glaubt. 

Otto  Adalb.  Hoffmann. 
152.  Von  der  Ata  Atectorigiana  (vgl.  Mommsen, 
Wd.  Korrbl.  VI,  140  =  Hernies  22  S.  547) 
wurde  kürzlich  in  Rom  eine  neue  Inschrift 
entdeckt,  die  wir  nach  einer  Mitteilung 
Barnabei's  an  Mommsen  zu  veröffentlichen 
in  Stand  gesetzt  werden: 


i    d       r       m 

VLPIADANAE 
EX   *   MAVRETANIA 
CAESARIENSI  »VA*  XXilX  j 
C'VALERIVSMAXIMVSl 
DECVRIO  *  ALAE  -  ATECTORIG  ■ 
AR8E-  EXERCITV8  ■  M0E8I AE 
INFERIORIS-CONIVGI' 
iVlENTISSIMAE-FECIT 


Die  Inschrift  ist  in  guten  Buchstaben 
geschrieben.  Über  ihr  befindet  sich  in 
Relief  eine  liegende  Frau,  die  mit  der 
Linken  den  Kopf  stützt,  während  sie  mit 
der  Rechten  einen  Kranz  hält.  Der  An- 
fang von  Zeile  7  ARSE  ist  verhauen  für 
ANAE  —  Atectorigianae. 

4)  Auf  dem  Mercur-Rosiuerta-AlUr  von  l'ari», 
jetzt  im  MutM'iun  zu  St.  Gentium,  führt  auch  die 
KoHmertu  den  Caduceus:  vergl.  R«*vue  archrol. 
jb.  p.  81. 


Vereinsnachrichten 

unter  Redaction  der  Vereinsvoretände. 

M.  DUrkheim,  18.  Oktober.     Der  hiesige  1S| 
Altertumsverein    hat    in    den    letzten 
Monaten  eine  Reihe  wertvoller  Erwer- 
bungen  gemacht,    über   welche   hiermit 
kurz  berichtet  wird: 

1)  Ein  von  der  Ruine  Schöneck  im  Elsass, 
dem  Sitze  der  Grafen  von  Dürckheim,  her- 
rührendes steinernes  Wappen.  Dasselbe 
stellt  auf  seinem  an  den  Seiten  eingezoge- 
nen, nach  unten  spitz  zulaufenden  Wappeu- 
schilde  (45  cm  hoch,  38  cm  breit)  die 
Dürkheimer  Haften  oder  vielmehr  die  zwei 
abgespannten  Bogen  dar.  Bekanntlich  be- 
sitzt die  Stadt  Dürkheim  und  das  im  18. 
Jahrhundert  zuerst  urkundlich  erwähnte 
Geschlecht  der  Grafen  von  Dürckheim, 
welches  von  hier  abstammt,  dasselbe  Wap- 
penzeichen. Obiges  Wappen  gehört  der 
Renaissancezeit  an.  Dicht  daneben  steht 
zu  Schöneck  auf  einem  abgestürzten  Thor- 
stein die  Jahrzahl  1592.  —  Geber  der 
Vereins  vorstand. 

2)  Ein  von  der  Saline  Philippshalle 
herrührender  Schrankaufsatz  von  Eichen- 
holz. In  Mitte  desselben  befinden  sich  die 
Initialen  des  Kurfürsten  Carl  Philipp  von 
der  Pfalz,  darüber  die  kurfürstliche  Kroue: 
links  und  rechts  von  CP  steht  die  Jahr- 
zahl 1740;  an  den  Ecken  sind  Blumenge- 
winde in  Hochrelief  angebracht.  Dies  wert- 
volle Stück  ist  ein  Geschenk  des  Herrn 
Kaufmanns  Karl  Beaufort;  hergestellt  ward 
dieser  Gegenstand  von  Herrn  Maler  Rupp- 
recht  Lehner  hier,  sowie  von  der  Firma 
Rockstroh  zu  Nürnberg. 

3)  Das  Fragment  eines  frühmittelalter- 
lichen GrabsteineSj.  welcher  auf  drei  Seite» 
beschrieben  ist.  Zu  lesen  ist  noch:  „Got 
Genad"  (eine  bekannte,  stehende  Gral»- 
formel  ist :  „Dem  Gott  Genadtt  oder  „gnä- 
dig sei").  —  Geber  unbekannt. 

4)  Eine  gotische  Kreuzblume  aus  weissem 
Sandstein,  herrührend  von  einem  Kirch- 
turm. —  Geber  unbekannt. 

5)  Eine  Anzahl  von  Sporen,  Hufeisen, 
Schlössern,  Bändern,  Pfeilspitzen,  Kacheln 
u.  s.  w.  Dieselben  rühren  aus  dem  Spät- 
mittclalter  und  der  Renaissancezeit  her. 
Fundort  Ruine  Ilohcnburg  im  Nordelsas«. 

—  Ankauf.  DigitizedbyV 


—    270    — 


6)  Eine  silberne,  im  Renaissancestil 
ausgeführte  Buchschliesse.  Dieselbe  ist 
in  getriebener  Arbeit  ä  jour  gehalten  und 
stellt  in  der  Mitte,  umgeben  von  Blumen 
und  Früchten,  einen  Blumenkorb  dar.  — 
Angekauft  zu  Nürnberg. 

Gegenstande,  wie  der  letztere,  sollen  den 
hiesigen  Gewerbetreibenden  die  Mög- 
lichkeit eröffnen,  die  einzelnen  Stilarten 
an  guten  Mustern  hier  an  Ort  und  Stelle 
zu  studieren.  In  den  letzten  Jahren  wur- 
den regelmassig  solche  Stilmuster  vom 
Vereine  käuflich  erworben. 

Allen  Gebern  wird  hiermit  im  Namen 
des  Vereines  bester  Dank  ausgesprochen. 
Die  Anzahl  der  in  unserem  Museum  vor- 
handenen, teilweise  wertvollen  Gegenstände, 
hat  bereits  die  Zahl  von  3000  überschritten, 
eiu  für  die  kurze  Zeit  des  Bestehens  unseres 
Vereines  gewiss  erfreuliches  Resultat. 

54.  Frankfurt a.  M.  Verein  für  Geschichte 
und  Altertumskunde.  In  den  Sitzungen 
vom  14.  Okt.  und  11.  Novemb.  sprach  Hr. 
Dr.  Kuthe  in  zwei  ausführlichen  Vor- 
trägen an  der  Hand  von  L.  F.  A.  Wim- 
mer's  Runenschrift  und  R.  Ilenning's  deut- 
schen Runendenkmälern  über  den  heutigen 
Stand  unserer  Kenntnis  von  der  Runen- 
s  c  h  r  i f  t.  Nach  einleitender  Erörterung  des 
älteren  und  jüngeren  Futhark  und  der 
punktierten  Runen  sowie  der  hypothe- 
tischen Vorgeschichte  der  Runen  und  der 
früheren  phantastischen  Ansichten  über 
Alter  und  Ursprung  der  Runen  wurde 
unter  Vorlage  von  ad  hoc  angefertigten 
Tafeln  der  altsemitischen,  altgriechischen 
und  altitalischen  Alphabete  die  Frage  nach 
dem  Ursprung  der  Runen  sehr  ein- 
gehend behandelt.  Nach  spezieller  Auf- 
führung der  germanischen  (16),  nordischen 
(50)  und  angelsächsischen  (2)  ältesten 
llunendenkmäler  sowie  ausführlicher  Be- 
sprechung der  3  Runenalphabete  auf  dem 
Goldbrakteaten  von  Vadstena,  der  Silber- 
spange von  Charnay  und  dem  sog.  Themse- 
messer wurden  unter  Darlegung  der  augen- 
scheinlichen Verwandtschaftsverhältnisse 
mit  den  südeuropäischen  Alphabeten  die 
heutigen  Ursprungshypothesen  (etruskische, 
lateinische  u.  griechische)  näher  beleuchtet. 
Hr.  G.  Dieffenbach  aus  Friedberg  hatte  i^ 


der  zweiten  Sitzung  die  Freundlichkeit,  die 
in  seinem  Besitz  befindliche  Spange  von 
Friedberg  mit  der  Inschrift  „Thuruthhild" 
den  Zuhörern  zu  zeigen. 

Am  28.  Oktober  trug  Herr  Referendar  155. 
Dr.  A.  Dietz  im  Anschluss  an  einen  frühe- 
ren Vortrag  über  das  Frankfurter  Zeitungs- 
wesen die  Geschichte  der  Frankfurter 
Zeitschriften  bis  zum  Jahre  1800  vor, 
sowie  dieselbe  sich  nach  den  umfangreichen 
Bücherinspektionsakten  des  Stadtarchivs 
und  dem  Material  auf  der  städtischen  Bib- 
liothek darstellt.  Der  Redner  schloss  aus- 
drücklich von  dem  Thema  die  Kataloge, 
Ahnanache  und  Kalender  aus.  Der  Be- 
griff der  Zeitschrift  ist  wegen  seiner  Un- 
bestimmtheit schwer  zu  definieren  und  lässt 
sich  nur  negativ  im  Gegensatz  zu  dem 
Begriff  der  Zeitung  etwa  dahin  geben,  dass 
hierunter  jedes  in  regelmässiger,  meistens 
in  längerer  Aufeinanderfolge  erscheinendes 
Druckerzeugnis  zu  verstehen  ist,  welches 
sich  nicht  hauptsächlich  mit  den  politischen 
Tagesereignissen  beschäftigt.  Frankfurt 
mag  als  Pflanzstätte  und  Stapelplatz  des 
deutschen  Buchhandels  und  infolge  seiner 
zwei  grossen  Messen  bezüglich  der  Zeit- 
schriften die  erste  Stelle  in  Deutschland 
einnehmen,  sicherlich  während  des  18.  Jahr- 
hunderts. Die  nachweisbar  älteste  Zeit- 
schrift ist  allerdings  nicht  hier,  sondern  in 
Köln  von  Michael  Eitzinger  etwa  1583 
herausgegeben  worden.  In  dem  Zeitraum 
von  1588—1800  sind  etwa  85  Zeitschriften 
entstanden.  Sie  sondern  sich  ihrem  Cha- 
rakter nach  scharf  in  zwei  Gruppen.  Die 
erste  wird  von  den  Messrelationen  und 
den  10  weiteren  grossen  politischen  Zeit- 
schriften, deren  Entstehung  1588  —  1722 
fallt,  gebildet,  die  zweite  von  den  berühm- 
ten Frankfurter  gelehrten  Zeitungen  resp. 
Anzeigen  und  etwa  22  weiteren,  nicht  lit- 
terarischen Zeitschriften,  welche  1736  bis 
1800  erschienen.  Die  Zeitschriften  der 
ersten  Gruppe  fanden  eine  ausserordent- 
liche Verbreitung  und  sind  zeitweise  jede 
Messe  in  einer  Gesamtauflage  von  etwa 
10  000  Exemplaren  verkauft  worden  *).  Mit 
dem  stärkeren  Hervortreten  der  Zeitungen 

1)  Sie  berichteten  in  ganz  objektiver  Form  und 
mit  Unterdrückung  jeder  persönlichen  Ansicht  die 
wichtigsten  Tagesereignisse. 


—    271    — 

giugeu  sie  allmählich  ein,  und  mir  die 
Messrelationen  vermochten  nach  mannig- 
fachen zeitgemässen  Veränderungen  des 
Inhalts  ihr  Dasein  bis  zum  Jahre  1806 
weiter  zu  fristen.  Die  Zeitschriften  der 
zweiten  Gruppe,  insbesondere  die  Frank- 
furtischen gelehrten  Zeitungen  stellen  ge- 
gen die  der  ersten  Gruppe  einen  ausser- 
ordentlichen Fortschritt  dar.  Sie  sind  die 
Zeugen  eines  von  Frankreich  ausgehenden 
bedeutenden  geistigen  Aufschwungs.  Das 
Erscheinen  der  gelehrten  Zeitungen  im 
Jahre  1736  war  ein  wichtiges  litterarisches 
Ereignis.  Mit  Unrecht  hat  man  über  dem 
Jahrgang  1772,  an  welchem  bekanntlich 
Goethe,  Herder  und  Merk  mitarbeiteten, 
diese  Thatsache  übersehen.  Von  den  zahl- 
reichen Zeitschriften,  welche  sich  um  die 
gelehrten  Zeitungen  gruppieren,  sind  wenige 
von  mehrjähriger  Lebensdauer  gewesen. 
Vier  davon  erschienen  in  französischer 
Sprache. 

156.  Stuttgart.  Württembergischer  Alter- 
tumsverein. Zahl  der  Mitglieder  1889: 
490.  Öffentliche  Winter  -  Versammlungen 
mit  Vorträgen  1888/89:  5,  die  letzte  Ver- 
sammlung zugleich  Feier  des  fünfundzwan- 
zigjährigen Jubiläums  des  Vereins  -  Sekre- 
tärs Dr.  Eduard  Paulus.  Veröffentlicht 
wurde  zum  Regierungs-Jubiläum  des  hohen 
Vereins-Protektors  König  Karl  der  Anfang 
einer  grösseren  Vereinsgabe:  Württem- 
bergisches Adels-  und  Wappenbuch.  Von 
0.  v.  Alberti.  Erstes  Heft:  Geschichte 
des  württembergischen  Wappens.  Mit  11 
Lichtdrucktafeln.  Zweites  Heft:  Aalen- 
Buwinghauseti.  Mit  337  Siegel-  und  Wap- 
penbildern.   Stuttgart,  W.  Kohlhammer. 


Verlag  der  Fr,  Untz'schen  Buchhandlung  in  Trier: 

Dir  Dom  i«  Trier 

in  seinen  drei  Hauptperioden: 

der  Römischen,  der  Fränkischen,  der  Romanischen, 

beschrieben  und  durch  26  Tafeln  erläutert 
von 

Dr.  J.  N.  von  Wilmowsky. 

Preis  90  Mark. 
Herabgesetzter  Barpreis  30  Mark. 


—    272    — 

Antiquariat, 
Miltenberg  a.  IL, 

offeriert:  beschichte  der  Stadt  n.  ehemal.  Reichs- 
festun  g  Phllippaborfff  zusammengest  v.  Bürger- 
meister H.  Nopp,  1881,  neu,  statt  M  6—  nur  .A4.—  . 
(Die  allgein.  Zeitung  hat  durch  mehrere  Nummern 
dieses  Werk  äusserst  günstig  besprochen). 

Neuer  Verlag  der  Fr.  Llntz'sehen  Buchhand- 
lung in  Trier.  Zu  beziehen  durch  sämtliche 
Buchhandlungen : 

Römische  Mosaiken  aus  Trier 
und  Umgegend 

▼on  Domkapitular 

J.  JT.  von  Wilmowsky. 

Nach  desseu  Tode  herausgegeben  von  der  Gesell- 
schaft für  nützliche  Forschungen 
durch  deren  Sekretär  Museums-Direktor  Dr.  Hettner. 
Neun  chromolithographierte  Tafeln  auf  Carfcon  in 
der  Grösse  von  58  auf  46  cm  und  ein  Textheft  in 
Unart.  Preis  in  Mappe  20  Mark. 
Das  Werk  ist  von  gleicher  Bedeutung  für  das 
moderne  Kunstgewerbe  wie  fttr  die  archäologische 
Forschung.  Das  römische  Trier  hatte  eine  Fülle 
herrlicher  Mosaiken,  v.  Wilmowsky  hat  die  in 
den  Jahren  1840—1870  aufgefundenen  Fussboden- 
und  Wandmosaiken,  sowie  Marmortäfelungen  der 
Basilika,  vieler  Prachtgebäude  Triers  und  der 
Villen  des  Saar-  und  Moselgebietes  in  peinlich 
ausgeführten  Zeichnungen  von  hervorragender 
Schönheit  zusammengestellt,  welche  in  diesem 
Werke  Jetzt  im  ganzen  Reichtum  der  Farbenscala 
der  Originale,  in  trefflichen  Reproduktionen  der 
lithographischen  Anstalt  von  C.  Welsbacher  in 
Darmstadt  vorliegen.  Die  Mosaiken,  teils  nur  mit 
Ornamenten,  teils  mit  Figuren  gesiert,  eignen  eich 
in  hohem  Masse  für  moderne  Nachahmung  in 
Thonplatten,  Stickereien  und  Teppichen.  Der  Text 
giebt  Aufschlug«  über  die  Auffindung  der  einzel- 
nen Mosaiken  und  einen  Oberblick  über  die  Ge- 
schichte des  Mosaikes  überhaupt 

Verlag  der  Fr.  Lintz'schen  Buchhandlung  in  Trier : 

Beschreibendes  Verzeichnis 

der 

Haiisciriftti  dir  Staitbiiliiiiek 

bu  Trier. 

Heft  1  (Bibel-Texte  und  Commentare) 

von 

M.  Keuffer, 

Realgymnasiallehrer  und  Stadt-Bibliothekar. 
Prei»  fall.  3, Mark. 

Geschichte  JeTWite  Trier 

d.  i.  der  Stadt  Trier  und   des  Trierischen  Landes 

als    Churfttrstentum    und    als    Diözese   von    den 

ältesten  Zeiten  bis  zum  Jahre  1816. 

Von  Domkapitular 

Dr.  J.  Marx. 

5  Bande.     1858-64.    Preis  Jk  82.25. 


Dr.  J.  C.  Lager. 

Mit  8  Tafeln.    Preis  6  Jk 


Lahneck  und  Oberlahnstein. 

Ein  Bettras  nr  «p«si«l«Mefciokt*  «*r 


von  Dr.  Jf 

Preis  80  Pfg. 


FR.  LINTZ'SCHE  BUCHDRUOKCRCI  IN  TRIER. 


Kedfglrt 
▼on  Dr.  Hettner  In  Trier 

und 

Profestor  Dr.  Lampreeht 

In  Benn. 


Korresponäenzblatt 


Verl»« 

der 

FR.  LINTZ'schen 

Buchhandlung 

in  Trier. 


der 


Westdeutschen  Zeitschrift  für  Geschichte  und  Kunst, 

lagleich  Organ  der  historisch-antiquarischen  Vereine  zn  Backnang,  Birkenfeld,  Dürk- 
neim,  Düsseldorf,  Frankfurt  a.  M.,  Karlsruhe,  Mainz,  Mannheim,  Metz,  Neuss,  Speyer, 
Strassburg,  Stuttgart  und  Worms,  sowie  des  anthropologischen  Vereins  zu  Stuttgart. 

♦ 

Dezember.  Jahrgang  VIII,  Nr.  12.  1889. 


Das  Korrespondenzblatt  erscheint  in  einer  Auflage  von  3600  Exemplaren.    Inserate  a  26  Pfg.  für  die 

gespaltene  Zeile  werden  ron  der  Verlagshandlung  und  allen  Inseraten-Bureaus  angenommen,  Beilagen 

nach  Uebereinkunft.  —  Die  Zeitschrift  erscheint  vierteljahrlich,  das  Korrespondensblatt  monatlich.  — 

Abonnementspreis  15  Mark  für  die  Zeitschrift  mit  Korrespondensblatt,  für  letsteres  allein  6  Mark. 


Neue  Funde. 

Römisches  aus  Württemberg.  1)  Iu  der 
Waldparzelle  „LA  hie"  bei  Oberstetten  0/A. 
Ulm  auf  der  schwäbischen  Alb  wurde  1887 
eine  römische  Civilniederlassung  blossge- 
legt,  ein  Anwesen  mit  ummauertem  Hof, 
in  welchem  sich  ein  heizbares  und  ein  un- 
heizbares Wohnhäuschen,  ferner  zwei  grös- 
sere Häuser  mit  1  m  starken  Mauern,  wohl 
Scheunen  und  Stallungen,  endlich  an  der 
Nordwestecke,  ganz  in  der  Nähe  einer  nie 
versiegenden  Quelle,  ein  Badhaus  befanden. 
Funde  von  Inschriften,  Altären  oder  dergl. 
wurden  nicht  gemacht,  doch  ist  an  dem 
römischen  Ursprung  der  Anlage  nicht  zu 
zweifeln.  Näheres  s.  Bürger,  Württemb. 
Vierteljahr8hefte  f.  Statistik  und  Landes- 
kunde 1888  S.  29—36  m.  1  Taf. 

2)  Ebenda  1889,  S.  10—16  handelt  E. 
von  Kaitee  über  römische  Neckarubergänge 
bei  Altenburg  und  Tübingen.  Ein  Übergang 
bei  Altenburg  wird  wahrscheinlich  gemacht 
durch  das  Zusammenlaufen  mehrerer  Rö- 
merwege an  dieser  Stelle,  durch  die  Spuren 
einer  römischen  Niederlassung  auf  der  Flur 
Madenburg  westlich  von  Altenburg  und 
durch  die  Auffindung  einer  Römerschanze 
bei  dem  Hof  Einsiedel.  In  Tübingen  will 
v.  K.  neben  der  alten,  jetzt  noch  gebrauch- 
ten Steinbrücke  im  Neckarbett  die  Spuren 
einer  alten  römischen  Brücke  entdeckt 
haben.  Doch  erhebt  sich  diese  Entdeckung 
kaum  über  den  Wert  einer,  allerdings  sehr 
wahrscheinlichen  Vermutung. 

3)  Ebenda  S.  17—22.  Von  grösserer 
Wichtigkeit  ist  die  Blosslegung  eines  rö- 


mischen Castrum«  bei  Urtpring  auf  der  Alb 

am  Ursprung  der  Lone  zwischen  Ulm  und 
Geislingen.  Dasselbe  misst  130  m  ins  Ge- 
viert, lehnt  sich  an  den  südlichen  Abhang 
des  „Heerbergs"  gegen  das  Lonethal  und 
diente  offenbar  zur  Deckung  der  zahl- 
reichen Verkehrswege  über  die  Alb.  Die 
Wahl  des  Platzes  ist  ohne  Zweifel  mitbe- 
dingt durch  den  Umstand,  dass  Urspring 
der  einzige  Ort  auf  dem  langen  Albrücken 
ist,  wo  sich  Wasser  findet.  An  den  Ecken 
sind  die  Castellmauern  abgerundet,  zeigen 
jedoch  keine  Spur  von  gemauerten  Türmen, 
dagegen  zeigt  die  Innenseite  der  Mauern 
in  Abständen  von  ca.  160  cm  vertikale 
Aussparungen  von  20  cm  Breite  und  25  cm 
Tiefe,  die  nur  zum  Einlassen  von  Balken 
für  eine  hölzerne  Brustwehr  gedient  haben 
können.  Die  vier  Thore  waren  beiderseits 
mit  Thortürmen  eingefasst,  die  nicht  über 
die  Mauer  vor-,  sondern  gegen  das  Lager 
einspringen  und  ungefähr  4  m  ins  Geviert 
messen.  In  der  Mitte  des  Castrums,  in 
der  Richtung  der  via  principalis  zieht  sich 
auf  eine  Strecke  von  23  m  eine  45  cm 
starke  Mauer,  die  in  der  Richtung  gegen 
die  Porta  praetoria  einen  balkonähnlichen 
Vorsprung  hat  und  als  Garten-  oder  Hof- 
mauer gedeutet  wird.  Da  sich  an  ihr  öst- 
liches Ende  die  Grundmauern  des  Prae- 
toriums  anschliessen,  so  dürfte  sie  vielleicht 
den  Zweck  gehabt  haben,  auf  dem  abschüs- 
sigen Boden  des  Castrums  vor  dem  Präto- 
rium  einen  ebenen  Raum  herzustellen,  und 
der  Vorsprung  ist  daher  wohl  als  suggestus 
zu  fassen.    An  Funden  war  der  Raum  des 

Digitized  by  VaOOQlC 


-     275     — 

Castrums  arm.  Ausser  einigem  Baumate- 
rial sind  besonders  erwähnenswert  eine 
Bronzemünze  Hadrians  aus  dem  Jahre  118, 
ein  keltähnliches  Beil,  endlich  viele  Thon- 
scherben,  darunter  eine  mit  dem  Stempel 
Saciantri. 

P.  W.  in  Wochenschrift  für  kl.  Phil. 
1889  Nr.  51. 
158.  Frankfurt  a.  M.,  im  Dezember.  [Römische 
Funde  am  Dom.]  Die  in  Korrbl.  VIII,  115  er- 
wähnten Funde  beim  Dorn  sind  neuerdings 
durch  eine  systematische  Aufgrabung  ver- 
vollständigt worden,  welche  die  Verwaltung 
des  städtischen  Museums  veranstaltet  hat. 
Nachdem  durch  die  dankenswerte  Aufmerk- 
samkeit des  Herrn  Konservators  Cornill 
und  die  unermüdliche  Nachforschung  des 
Herrn  Architekten  Thomas  die  ersten 
Spuren  des  römischen  Anbaues  gefunden 
und  die  Funde  geborgen  waren,  musste 
man  vorerst  die  dringlichen  Kanalarbeiten 
zu  Ende  führen  lassen,  che  das  Terrain 
soweit  frei  wurde,  dass  an  eine  sachge- 
mässe  und  sorgfältige  Aufnahme  gedacht 
werden  konnte.  Das  städtische  Tiefbau- 
Amt  erklärte  sich  bereit,  eine  nochmalige 
Aufgrabung  vorzunehmen.  Dieselbe  be- 
traf den  bereits  bruchstückweise  aufge- 
deckten und  ausgebrochenen  römischen 
Kanal,  dessen  Richtung  und  weiterer 
Verlauf  genau  bekannt  war.  Er  läuft  quer 
über  die  Strasse,  welche  Krautmarkt  heisst, 
und  zieht  sich  zum  Weckmarkt  nach  dem 
Leinwandhause  hin.  An  letzterer  Stelle 
ergab  der  Fortgang  der  städtischen  Kana- 
lisierung einen  Durchschnitt  desselben, 
welcher  über  der  Sohle  noch  die  Stein- 
Aufmauerung  in  Höhe  von  0,45  m  zeigte. 
Die  Deckung  war  auch  hier  ausgebrochen. 
Es  erscheint  mir  zweifellos,  dass  es  sich 
nur  um  einen  Abzugskanal,  keine  Wasser- 
leitung handeln  kann,  da  die  Anlage  mit 
beträchtlichem  Fall  von  der  Höhe  des 
Dom-Hügels  zum  Main  führt  und  die  rö- 
mischen Bauten  nur  auf  jener  Höhe,  nicht 
am  Flusse  gestanden  haben  können,  oben 
auch  ausserdem  die  zahlreichen  römischen 
Antikaglien  gefunden  wurden.  Auf  dem 
Krautmarkt  ward  ein  beträchtliches  Stück 
des  Kanals  blossgelegt.  Überall  war  nur 
die  Plattensohle  mit  innerer  Breite  von 
0,35   m   erhalten;    die   einzelnen  Tegulae 


—     276     — 

massen  555  mm  Länge.    Die  Seitenmauern 
hatten  400  mm  Breite.    Es  kamen  wieder 
eine  Anzahl  Trümmer  von  Thongefassen, 
Ziegeln,  Kacheln  und  sonstige  Thonarte- 
fakte   zum  Vorschein.     Gerade   zum   Be- 
schluss  der  Arbeit,  am  Abend  des  6.  De- 
zember,   traf   man    noch    ein    Stempel- 
Bruchstück  auf  dünnem  Ziegel  an,   das 
von  grösster  Wichtigkeit  für  die  endgiJtige 
Zeitbestimmung  der  ganzen  Anlage  ist.  Ich 
habe   bereits   erwähnt,   dass    sich  früher 
schon  ein  Stempel  der  14.  Legion  fand, 
der  keine  Beinamen  aufweist.     Als  wahr- 
scheinlich  erschien  mir  gleichwohl  dessen 
Zeitstellung  nach  dem  brittanischen  Feld- 
zug, schon   aus  Gründen  der  allgemeinen 
Situation   zur  Zeit   der   Okkupation    des 
Maingebiets.  Nunmehr  ist  diese  Zeit  durch 
den  neu  aufgefundenen  Stempel  gesichert. 
Derselbe    zeigt    die    Beinamen    G(cmina) 
M(artin)    V(ictrix).     Eine  der   herausge- 
nommenen  Ziegelplatten    der   Kanalsohle 
ergab  ebenfalls  einen  Stempel  der  14.  Le- 
gion (Rundstempel)  mit  G  M  V,  drei  andere 
haben  Bandstempel.    Es  scheint,  dass  die 
Platten   durchweg   gestempelt    waren.    — 
Später  (18.—2Ö.  Dec),   als  der  Bau   des 
städtischen  Kanals  gegen  den  Brunnen  auf 
dem  Krautmarkt  weiter  fortschritt,  ergaben 
sich   in   einem  schachtartigen  runden 
Loch    (Senkgrube?)     noch    mannigfache 
Thonartefakte,   meist  Gefäss-Bruchstücke. 
Es  war  dieselbe  Stelle,  welche  die  ersten 
Funde  lieferte.    Ein  grosses  Stück  Wand- 
bewurf  mit  aufgemaltem  farbigem  Streifen 
zeugt  für  reichere  Ausstattung   der  hier 
gelegenen  Häuser.     Ein  Amphorenhenkel 
trägt  den  Stempel  ^SPAN  *  SiEN.   An  den 
Namen  Pansa  ist  wohl  deshalb  nicht  zu 
denken,  weil  nach  dem  ersten  N  ein  deut- 
lich erhabener  als  sichtbarer  Punkt  steht. 
A.  Hammeran. 
Biblis  im  Ried.   [Praehistoriscbes].    Bei  159 
Kulturarbeiten  in  dem  östlich  vom  Ort  ge- 
legenen Gemeindewald,  nahe  der  Odenwälder 
Schneise  stiessen  Arbeiter  auf  eine  Anzahl 
Töpfe,  Arm-  und  Beinringe,  sowie  einGefass 
aus  Bronze.  Das  letztere  soll  zertrümmert, 
die  Ringe  verschleudert  worden  sein.  —  In 
der  Gewann  „am  Entenpfad"  in  der  unmittel- 
baren Nähe  eines  kleinen  fränkischen  Toten- 
feldes wurden  von  mir  Reste  vorgeschicht- 

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—    277    — 

licher  Wohnstatten  aufgefunden.  Auch  am 
„Hohweg"  fand  man  wiederholt  Reste  vor- 
romischer  Gefässe,  Feuersteine,  Feuerstein- 
splitter uod  Bronzegegenstände. 

Fr.  Kofier. 

60.  Stammheim  i.  d.  Wetterau.  Beim  Ver- 
schleifen  eines  Hügels  auf  einem  Acker  in 
der  Nähe  des  Oppertshäuser  Hofes  wurde 
ein  mit  prachtvollem  Edelrost  überzogenes 
zweischneidiges  Bronzeschwert  von  54  cm 
Länge  und  3,5  cm  Breite  aufgefunden. 
Weitere  Nachgrabungen  ergaben  noch  ein 
stark  beschädigtes  Bronzemesser  und  eine 
Anzahl  Scherben  von  Gefassen,  welche  mit 
der  Hand  geformt  waren.  Die  Gegenstände 
gelangten  in  Privatbesitz.        Fr.  Kofi  er. 

16 f.  Wickstadt  i.  d.  Wetterau.  In  der  Nähe 
der  Altenburg,  einer  mutmasslichen  Römer- 
stätte (vgl.  Arch.  für  hess.  Gesch.  etc.  IV 
S.  230  und  Quartalbl.  des  histor.  Ver.  für 
Hessen  1887,  Nr.  2,  S.  71)  wurde  im  ver- 
gangenen Sommer  eine  rtfmische  Strasse 
aufgepflügt.  Dieselbe  ist  eine  Fortsetzung 
der  grossen  Römerstrasse,  welche  unter 
dem  Namen  „Elisabethenstrasse"  von  Kastei 
nach  Praunheim-Heddernheim  und  von  dort 
als  „Steinstrasse"  an  Bonames  vorüber 
nach  Okarben  zieht.  Nach  Diefienbach 
(Urgeschichte  der  Wetterau  S.  254)  soll 
sie  sich  vor  Okarben  in  der  Landstrasse 
verloren  haben.  Hammeran,  Urgeschichte 
von  Frankfurt  etc.  S.  23,  nimmt  jedoch  an, 
dass  sie  bei  Okarben  eine  etwas  nördliche 
Wendung  genommen  und  bis  zu  einer 
zwischen  Okarben  und  Nieder -Wöllstadt 
gelegenen  römischen  Befestigung  gezogen 
sei,  glaubt  aber,  dass  sie  geradlinig  kaum 
weiter,  d.  h.  bis  zu  der  oben  erwähnten 
Altenburg  geführt  habe.  Die  Strasse  zieht 
in  der  That  westlich  an  Okarben  vorüber, 
überschreitet  bei  Bruchenbrücken  die  Wet- 
ter und  lässt  die  Altenburg  rechts  liegen. 
Zwischen  dieser  mutmasslichen  Römerstätte 
und  Dornas8enheim  zeigt  sie  sich  noch  als 
tiefer,  aber  überbauter  Hohlweg.  Ihre 
Richtung  weist  auf  das  von  mir  vermutete 
Kastell  bei  Echzell.  Sie  ist,  wie  ich  schon 
im  Quartalbl.  1887,  Nr.  2,  S.  71,  Anm.  1 
ausgesprochen  habe,  nicht  identisch  mit 
der  „hohen"  oder  Mahlstätter  Strasse.  Dicht 
bei  der  Altenburg  mündet  die  von  dem 
Kastelle    zu    Ober  -  Florstadt    kommende 


—    278    — 

Strasse  in  sie  ein,  während  von  Okarben 
aus  eine  alte  Strasse,  die  sich  bei  dem 
Marienhofe  teilt,  östlich  nach  Marköbel  zu 
und  südlich  als  „grüne  Strasse"  nach  Kes- 
selstadt und  seinem  Kastelle  zieht.  Ich 
zweifle  nicht,  dass  diese  Strassen  römischen 
Ursprungs  sind.  Fried.  Kofi  er. 

Birkenfeld.  [Eine  alte  Befestigung  beim  162. 
Idarkopfe.]  Auf  der  südlichen  Abdachung 
des  Idarwaldes  nahe  dem  Kamme,  unge- 
fähr in  der  Mitte  zwischen  dem  Idarkopfe 
und  der  Quelle  des  Kappelbaches,  liegt, 
von  Buchen  überschattet,  eine  alte  Befes- 
tigung mit  schwachen  Überresten  abgetra- 
gener Gebäude  im  Innern.  Irgendwelche 
natürliche  Festigkeit  hat  der  Platz  nicht, 
weder  durch  eine  Erhöhung,  noch  durch 
ein  vorbeifliessendes  Wasser  oder  einen 
umgebenden  Sumpf..  Auf  der  sanft  ge- 
neigten Fläche  umziehen  zwei  parallele 
Gräben  mit  Erdwällen  dazwischen  und  da- 
hinter, von  denen  der  letztere  immer  noch 
an  manchen  Stellen  sich  ziemlich  stark  er- 
hebt, ein  Viereck  von  etwas  unregelmässiger 
Form;  an  der  Süd-  und  Westseite  laufen 
die  Gräben  und  Wälle  in  geraden  Linien, 
welche  ungefähr  einen  rechten  Winkel 
bilden,  während  die  Nordseite  mit  einer 
flachen  Spitze  in  der  Mitte  vortritt  imd 
die  Ostseite  eine  gebogene  Linie  bildet, 
ohne  dass  ein  zwingender  Grund  zu  dieser 
Unregelmässigkeit  erkennbar  wäre.  Der 
Umfang  des  inneren  Walles  beträgt  unge- 
fähr 150  m.  Von  der  Nordwestecke  läuft 
ausserdem  ein  ziemlich  starker  Wall  mit 
vorliegendem  Graben  in  schräger  Linie  bis 
zu  einem  auf  der  Ostseite  in  geringer  Ent- 
fernung vorüberziehenden  Wege,  der  in 
gerader,  südnördlicher  Linie  vom  Kappel- 
bach bis  zu  der  nach  Rhaunen  führenden 
Fortsetzung  der  Idarstrasse  geht.  Da 
dieser  breite  Weg  in  dem  zumteil  sumpfigen 
Gelände  stark  aufgedämmt  und  von  ansehn- 
lichen Gräben  eingefasst  ist,  bildete  mit 
ihm  zusammen  der  schräglaufende  Wall 
einen  sich  an  die  Hauptbefestigung  anleh- 
nenden, ziemlich  sicheren  Einschluss.  Auf 
der  Südseite  des  Vierecks  hat  man,  offen- 
bar in  späterer  Zeit,  wo  die  alte  Befesti- 
gung ihre  Bedeutung  verloren  hatte,  in  der 
Weise  einen  kleinen  Teich  angelegt,  dass 
man  den  Wall  zwischen  den  beiden  Gräben 

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—    279    — 

wegnahm  und  auf  der  Aussenseitc  einen 
höheren  Damm  aufwarf;  von  diesem  Teiche 
zieht  sich  sumpfige  Niederung  bis  zu  dem 
besprochenen  Wege  hin. 

Die  erwähnten  Gebäudereste  im  Innern 
des  Vierecks  erstrecken  sich  in  westöst- 
licher Richtung  von  Wall  zu  Wall,  wäh- 
rend auf  ihrer  Süd-  und  Nordseite  freier 
Raum  bleibt.  Die  Zerstörung  der  Gebäude 
durch  Wegnahme  des  sonst  verwendbaren 
Materials  und  durch  die  Baumwurzeln, 
welche  schon  lange  sich  zwischen  die 
Fundamente  gedrängt  und  dieselben  zum- 
teil  emporgezogen  haben,  ist  eine  so  gründ- 
liche, dass  es  auch  bei  einer  Aufgrabung 
schwer  sein  möchte,  sich  ein  sicheres  Ur- 
teil über  die  Bauart  und  Entstehungszeit 
zu  bilden.  Doch  lässt  ein  zwischen  Baum- 
wurzeln neben  anderen  Steinen  eingeklemm- 
tes Ziegelbruchstück  (von  nicht  charakte- 
ristischer Form)  vermuten,  dass  Ziegelsteine 
von  einem  älteren  Bau  bei  einem  Neubau 
in  späterer  Zeit  mitverwandt  worden  sind. 

Eine  vorgeschichtliche  Zufluchtsstätte 
lässt  sich  nach  der  beschriebenen  Lage 
nicht  wohl  annehmen,  eine  mittelalterliche 
Burg  noch  weniger.  Nun  haftet  an  dem 
Platze  der  Name  „Zum  heiligen  Geist"; 
und  wenn  auch  der  Name  des  in  der  Nähe 
vorbeifliessenden  Kappelbaches,  der 
auch  aus  der  Nähe  unseres  alten  Boll- 
werks Zufluss  erhält,  nicht  auf  eine  Kapelle 
in  seiner  Nähe  zurückzuführen  wäre  — 
was  immerhin  das  Wahrscheinlichste  ist  — , 
so  wird  man  doch  schon  nach  jener  Be- 
nennung allein  wohl  annehmen  müssen,  dass 
innerhalb  der  Umwallung  einmal  eine  Hei- 
liggeist-Kapelle gestanden  hat  und  dabei 
vielleicht  eine  Klause.  Die  Leute  in  der 
Nähe  reden  von  einem  Kloster. 

Aber  sollten  wohl  an  dieser,  durch  nichts 
sonst  dazu  einladenden  Stelle  eine  Klause 
und  eine  Kapelle  entstanden  sein,  wenn  nicht 
bereits  eine  Befestigung  und  ein  Gebäude 
aus  älterer  Zeit  da  vorhanden  waren  ?  und 
sollte  man  die  Klause  —  denn  die  Kapelle 
bedurfte  zu  ihrem  Schutze  einer  Umwal- 
lung nicht  —  in  der  beschriebenen  Weise 
mit  doppeltem  Wall  und  Graben  umgeben 
haben  ?  Es  scheint  mir  ausser  der  Eigen- 
tümlichkeit der  Befestigungsanlage  auf  ganz 
flachem,  sanft  geneigtem  Boden  der  Umstand 


—    280    — 

der  Beachtung  wert  zu  sein,  dass  in  geringer 
Entfernung  nach  Westen  ein  Weg,  der  aus 
der  Gegend  von  Hottenbach  und  Hel- 
lertshausen  kommt  und  nach  dem  an 
der  bekannten  Römerstrasse  des  Huns- 
rückens  gelegenen  Hochscheid  führt,  die 
über  den  Rücken  des  Idars  ziehende  alte 
Idarstrasse,  die  Fortsetzung  der  von 
Hermeskeil  kommenden  „Pfaftenstrasse". 
schneidet.  Westlich  von  Hellertshausen,  am 
der  „Bastert"  genannten  Heide  ist  kürzlich 
ein  röm.  Ruinenfeld  entdeckt  worden, 
welches  ein  Rechteck  von  erheblicher  Aus- 
dehnung bildet.  Bruchstücke  von  römischen 
Falzziegeln,  von  Gefässen,  auch  ein  solches 
von  samischem  Thon  (terra  sigillata)  ver- 
raten den  Ursprung  der  fast  gänzlich  zer- 
störten Gebäude;  eine  Aufgrabung  wird 
vielleicht  weiteren  Aufschluss  bringen.  In 
der  Nähe  sind  noch  Spureu  von  einzelnen 
Gebäuden  vorhanden ;  nördlich  von  „Bastert4* 
liegen  im  Walde  bei  dessen  südlichem  Rande 
Reste  der  Gebäude  einer  untergegangenen 
Ansiedlung  an  der  „Schümmerbitz". 

Sollte  also  wohl  in  römischer  Zeit  auf 
dem  Idarwalde  jene  Befestigung  zur  Siche- 
rung des  Verkehrs  auf  den  sich  dort  kreu- 
zenden Wegen  angelegt  worden  sein  V  und 
wollte  man  vielleicht  im  Mittelalter  die 
bösen  Geister,  welche  den  einsamen  Wandrer 
bei  dem  alten  Heidenschloss  mitten  im 
wilden  Idarwald  schreckten,  verscheuchen, 
indem  man  in  der  Umwallung  eine  Kapelle 
„Zum  heiligen  Geist"  errichtete  ?  oder  hat 
ein  Einsiedler  in  der  Ruine  seinen  Sitz 
aufgeschlagen  und  die  Kapelle  erbaut  V 

Back. 

Cleve.  [Fund  römischer  Bronzegefaqpe.]  163. 
Erst  jetzt  wird  ein  Fund  bekannt,  der  vor 
etwa  2  Jahren  an  einer  Sandgrube,  20  Min. 
nordwestlich  von  Cleve,  unmittelbar  an  dem 
über  den  Höhenzug  führenden  Römerweg 
gemacht  worden  ist;  er  lag  2 — 3  Fuss 
unter  der  Oberfläche.  Er  war  anfangs  um- 
fangreicher, da  ein  Teil  der  Gegenstande 
leichtsinniger  Weise  von  den  Arbeitern  zer- 
schlagen worden  ist.  Der  Fund  besteht, 
wie  der  ähnliche  von  Rheinzabern  (Westd. 
Zs.  I  S.  469),  meist  aus  Bronzegeräten: 
1)  eine  Schale  von  37  cm  Dm.  und  lö  cm 
Höhe;  zu  derselben  gehört  ein  Henkel, 
dessen  Enden  in  ein  Schiff  mit  insitzeu- 

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—    281    — 


dem,  rudernden  Schiffer  auslaufen.  2)  Offene 
Bronzelampe  mit  Henkel  in  Form  eines 
Akanthusblattes ;  Dm.  des  unteren  Teiles 
9X2  cm.  3)  Henkelkrug  mit  kleeblattartiger 
Öffnung  h.  0,14.  4)  Henkelkrug;  der  Henkel 
ist  ahnlich  dem  des  Rheinzaberner  Kruges 
(Wd.  Z.  I  Tfl.  VII),  am  Rand  läuft  er  in 
ein  Akanthusblatt  und  2  Vogelköpfe  mit 
Sägeschnabel  aus,  in  der  Mitte  ist  eine  männ- 
liche, kämpfend  fortschreitende  Figur,  und 
unten,  wo  der  Henkel  sich  blattförmig  er- 
weitert, Amor  mit  Leier  dargestellt;  auf 
der  Leier  ein  Vogel.  5)  Birnförmiger  Henkel- 
krug h.  0,22;  Henkel  um  den  Hals  dreh- 
bar. 6)  Napfförmiges  Gefass  aus  dünnem 
Bronzeblech  mit  wellenförmigen  Reifen  (Ro- 
donkuchenformartig)  b.  0,23  Dm.  0,27.  7) 
Napf  h.  (»,06  Dm.  0,21.  8—9)  2  Bronze- 
griffe mit  anhaftenden  Eisenresten.  10) 
Vogelartige  Figur  mit  menschlichem  Kopf, 
vermutlich  der  untere  Schmuck  eines  Griffes. 
11) 'Fragmente  einer  grossen  Schüssel  mit 
2  zugehörigen  Henkeln  von  0,21  Länge 
(2  verschlungene  Schlangen  mit  zugewand- 
ten Köpfen). 

Ausserdem  befanden  sich  bei  den  Bronze- 
gegenständen noch  4  Sigillataschälchen  (eines 
mit  dem  Stempel  OF  •  NERI  [off(icina) 
Neri],  3  viereckige  Henkelflaschen  von 
blauem  Glas  von  17—19  cm  Höhe  und  das 
Fragment  eines  sorgfältig  geschliffenen 
Spiegels. 

(Nach  freundlicher  Mitteilung  von  Hrn. 
Dr.  R.  Schölten). 


Chronik. 

164.  Oscar  Berger-Levrault,  Les  costumes  Strasbourgeois 
«dit£s  au  17e  s.  par  F.  G.  Schmuck  et  au 
18e  a.  par  ses  ftls  F.  Schmuck  et  G.  Schmuck, 
reproduits  en  fuo-similes  d'apres  les  recueile 
•  >riginaux.  Paris  et  Nancy,  Berger-Levrault 
et  Cie.,  1889. 

F.  W.  Schmuck,  ein  zwischen  1644  und 
1648  geborner  Sohn  des  Rappolts weilerer 
Rats-  u.  Stadtschreibers  Joh.  Wilh.  Schmuck, 
begründete  1676  in  Strassburg  auf  dem 
alten  Fisch  markt  eine  Buchhandlung.  In 
der  Nähe  des  Münsters  gelegen  war  der 
Buchladen  besonders  zum  Vertrieb  von 
Ansichten  der  Stadt,  hervorragender  Bau- 
ten, origineller  Kostüme  an  durchreisende 
Fremde  geeignet.    Dem  damit  entstehen- 


den Bedürfnis  nach  lokalen  Kupferstichen 
wurde  schon  der  Begründer  der  Buchhand- 
lung gerecht;  vor  allem  gab  er  eine  Reihe 
von  Kostümbildern  heraus,  deren  erstes 
Album,  das  Strassburgische  Trachtenbüch- 
lein, dar  Herausgeber  unserer  Sammlung 
mit  Recht  in  die  ersten  Jahre  der  Thätig- 
keit  Schmucks  setzt.  Sehr  bald  erschien 
dann  eine  vergrösserte  Ausgabe  des  Albums, 
etwa  um  1678,  gewiss  noch  vor  1680;  es 
ist  eine  Art  Luxusausgabe,  die  Legenden 
sind  deutsch  und  französisch.  Mit  beiden 
Publikationen  war  das  Bedürfnis  der  Reise- 
fremden zunächst  gedeckt ;  wiederholte  Ab- 
drücke zeugen  dafür,  dass  dieses  sich  noch 
gleich  lebhaft  erhielt.  Später  hat  dann 
die  Firma,  nun  auch  durch  die  Söhne 
Schmucks  vertreten,  noch  zweimal  Strass- 
burger  Kostümbilder  herausgegeben,  in  der 
Alsace  franeoise  von  1706  und  in  einem 
gegen  1730  publizierten  Strassburger  Sack- 
kalender. 

All  diese  Bilder  hat  nun  Hr.  0.  Ber- 
ger -  Levrault,  ein  Nachkomme  der  alten 
Schmucks,  zu  einer  hübschen  Sammlung 
verbunden  uud  mit  einer  orientierenden 
Einleitung  versehen  herausgegeben.  Die 
Ausgabe  ist  schon  wegen  der  Seltenheit 
aller  Originaldrucke  erwünscht,  doppelt  an- 
gebracht ist  sie  für  die  Prachtausgabe  des 
älteren  Trachtenbuches,  das  neben  kostüm- 
geschichtlichem auch  kunstgeschichtlichen 
Wert  beanspruchen  darf,  wenngleich  die 
Künstler,  die  an  ihm  thätig  waren,  mit 
Sicherheit  nicht  mehr  nachzuweisen  sind. 

Wir  empfehlen  dies  kleine  Buch  allen 
Liebhabern  von  Seltenheiten.  L. 


Miscellanea. 

Zur  Pfälzischen  Vorgeschichte.  Weniger  165. 
das  Ergebnis  einer  Untersuchung  selbst 
als  vielmehr  Anregung  zur  Untersuchung 
mögen  folgende  Zeilen  geben,  die  sich  mit 
zwei  Örtlichkeiten  befassen,  deren  eine 
wahrscheinlich,  die  andere  mit  Sicherheit 
als  eine  Befestigung  aus  früher  Zeit  ange- 
sprochen werden  kann. 

Es  sind  dies  die  wahrscheinliche  Be- 
festigung auf  dem  kleinen  Adelkopf,  einem 
Berge  nördlich  bei  Annweiler  und  das  alte 
Schloss  westlich  bei  Rodalben. 


>ogle 


—    283    — 


—    284    — 


Keiner  der  beiden  Plätze  war  bis  jetzt 
in  die  geschichtliche  Untersuchung  herein- 
gezogen oder  auch  nur  erwähnt  worden. 

Schon  vor  meinem  Besuch  an  Ort  und 
Stelle  hatte  mich  die  kopfartige  Gestalt 
des  Bergzugs  westl.  bei  Rodalben  mit  dem 
schmalen  Halse,  welche  auf  dem  Blatte 
Pirmasens  des  topographischen  Atlas  er- 
scheint, angelockt  den  Punkt  zu  unter- 
suchen, ebenso  schien  auch  dessen  Name 
„Entenstein"  auf  ziemlich  frühe  Zeiten  zu 
deuten,  da  er  mir  nicht  unsern  schmack- 
haften Wasservogel,  sondern  gleich  dem 
Enzenbühl  bei  Klausen  (etwa  1  St.  von 
Rodalben)  eher  die  Bedeutung  Riesen- 
berg (Ungeheuerbühl)  ins  Gedächtnis  rief 
(s.  Schindler,  Bayerisches  Wörterbuch  I, 
102  und  Enz-Enzio  ebenda  I,  117). 

Als  aber  gar  mein  Reisegefährte  vom 
„alten  Schloss"  bei  Rodalben  sprach  und 
sich  im  weiteren  Verlauf  des  Gesprächs 
herausstellte,  dass  die  Ortsbewohner  den 
„Elitenstein"  als  „altes  Schloss"  bezeich- 
neten, war  dessen  Besuch  beschlossene 
Sache. 

Von  unten  gesehen  erscheint  der  En- 
tenstein als  eine  senkrecht  abfallende  viele 
Meter  hohe  Felsplatte,  auf  welcher  eine 
kleinere  ebenfalls  steil  abfallende  Felsplatte 
ruht,  so  dass  eine  Art  Berme  überbleibt, 
welche  fast  um  die  ganze  obere  Platte 
herumzieht;  nach  W.  zu  hängt  die  untere 
Felsplatte  mit  dem  Höhenrücken  des  Hör- 
berg  durch  einen  schmalen  Hals  zusam- 
men, zu  welchem  von  Rodalben  aus  ein 
bequemer  Weg  auf  die  Höhe  führt. 

Gehen  wir  auf  dereu  Rücken  östlich 
vorwärts,  so  gelangen  wir  sehr  bald  an 
einen  seichten  Graben,  von  dessen  Sohle 
wir  einen  etwa  l1/»  m  hohen  Wall  mit 
12  Schritt  Böschung  besteigen.  Wir 
durchschreiten  dann  ein  Glacis  von  20 
Schritt  Breite  und  stehen  abermals  vor 
einem  Wall  von  etwa  3  m  Höhe  und  12 
Schritt  Böschungslänge,  von  dessen  Kamm 
aus  nach  weiteren  5  Schritten  abwärts 
abermals  ein  Wall  von  etwa  12  Schritt 
Böschung  uns  zum  steigen  nötigt.  Dieser 
Wall  besteht  grösstenteils  aus  gewachse- 
nem Felsen,  der  durch  Absprengen  oder 
Aufschütten  zum  Wall  umgewandelt  ist 

Von  diesem  Walle  aus  gehen  wir  etwa 


20  Schritte  leicht  abwärts  und  steigen 
dann  mit  60  Schritten  auf  die  7  m  höhere 
Felsplatte,  welche  den  Kern  des  festen 
Platzes  bildet. 

Diese  Felsplatte  selbst  hat  ungefähr 
60  Schritt  Länge  und  35  Schritt  Breite 
und  bietet  bei  ihrem  beschränkten  Umfang; 
nur  einer  kleineren  Anzahl  Menschen  den 
nötigen  Schutz. 

Die  Entfernung  vom  Fusse  der  oberen 
Felsplatte  aus  bis  zum  Steilrand  des  un- 
teren Felsens  beträgt  etwa  40  Schritt  nach 
Osten;  nach  Norden  zu  ist  diese  Berme 
etwas  breiter  uud  bot  einer  ziemlichen 
Anzahl  Menschen  Schutz  gegen  plötzliche 
Überfälle,  denn  der  eben  geschilderte  Zu- 
gang durch  die  Wälle  ist  nur  an  einer 
Seite  vorhanden,  nämlich  an  der  Westseite. 
Wälle  und  Gräben  laufen  nicht  ringsum, 
sondern  nur  über  den  Hals  des  Berges 
von  Süd  nach  Nord,  nach  den  übrigen 
Seiten  fällt  die  obere  Platte  meist  so  steil 
ab,  dass  man  nur  schwer  hinaufklettern 
kann;  das  untere  Plateau  hat  fast  senk- 
rechte Wände  und  ist  völlig  sturmfrei,  be- 
durfte daher  keines  Schutzes  durch  Wall 
und  Graben. 

Nach  Norden  zu  befindet  sich  auf  der 
Höhe  der  unteren  Felsplatte  ein  Vorsprung, 
der  als  Warte  gedient  haben  konnte  und 
ein  ebensolcher  nach  der  Ostseite  zu. 
Beide  gewähren  eine  treffliche  Einsicht 
in  die  vorliegenden  ziemlich  zahlreichen 
Thaler  und  Thälchen. 

Unter  dem  Ostvorsprung  ist  in  der 
Wand  der  unteren  Felsplatte  eine  künst- 
liche Höhle,  das  sogenannte  Kämmerchen, 
zu  dessen  Besichtigung  leider  die  Zeit 
fehlte. 

Über  dort  gemachte  Funde  konnte  ich 
nichts  erfahren,  ebenso  war  das  Vorhan- 
densein von  Mauerresten  innerhalb  der 
Umwallung  nicht  erkennbar.  Es  lässt  sich 
daher  über  die  Entstehungszeit  oder  die 
Erbauer  dieses  Schutzwerkes  auch  nicht 
einmal  eine  Vermutung  mit  Wahrschein- 
lichkeit aufstellen.  Genaue  Aufnahme  und 
Vermessung  der  beschriebenen  Befestigung, 
sowie  die  Untersuchung  denselben  mit  dem 
Spaten  vermöchte  allein  in  dieser  Richtung 
etwas  Licht  zu  schaffen. 


—    285    — 

Die  ganze  Umgegend  ist  reich  an  Be- 
festigungen aller  Art  aus  grauer  Vorzeit, 
ich  erinnere  an  das  alte  Schloss  nördlich 
von  der  Bibermühle  am  Weg  nach  Hoh- 
einöd  und  an  die  wahrscheinlich  spätrö- 
mische Befestigung  „die  Heideisburg"  bei 
Waldfischbach  oder  vielmehr  bei  Klausen, 
deren  Untersuchung  wir  dem  unermüdlichen 
Fleisse  des  Herrn  Dr.  Mehlis  verdanken. 

Ihnen  reiht  sich  als  dritte  Befestigung 
die  soeben  beschriebene  an,  aber  noch 
liegen  in  nicht  gar  grosser  Entfernung  von 
diesen  einige  Punkte,  die  entweder  durch 
ihre  Gestalt  zu  Befestigungen  oder  Zu- 
fluchtsstellen geschaffen  scheinen,  wie  der 
Kirchberg  nördlich  bei  Rodalben  und  der 
vorgenannte  Enzenbübl  bei  Klausen,  teils 
durch  ihre  Benennung  vorhandene  Befes- 
tigungen vermuten  lassen.  So  führt  ein 
Feldgewann  westlich  von  Donsieders  die 
Benennung  „im  Burg",  eine  andere  bei  der 
Imsbacher  Mühle  östlich  von  Neuhof  heisst 
„an  der  Citadelle"  und  ein  Berg  östlich 
von  der  Bibermühle  heisst  „der  Biberberg", 
ein  Name,  der  nicht  selten  mit  Befestigun- 
gen besonders  aus  römischer  Zeit  zusam- 
men vorkommt.  (S.  Ohlenschlager,  Erklä- 
rung des  Ortsnamens  Biburg  in  den  Sit- 
zungsber.  d.  k.  bair.  Akad.  d.  W.  philos.- 
philol.  Klasse  1885  S.  385  Nr.  21  u.  ff.) 
Eine  Begehung  des  Biberberges  Hess  in- 
dessen bei  einmaliger  Ansicht  keinerlei 
Befestigungsreste  erkennen,  möglicherweise 
führen  erneute  Absuchungen  des  Berges 
auch  hier  zu  einem  sicheren  Ergebnis. 

Die  zweite  der  eingangs  erwähnten 
Stellen  liegt  nördlich  bei  Annweiler  auf 
dem  „kleinen  Kopf14  des  Adelbergs.  Bei 
Anlage  dieser  ringwall  ähnlichen  Stelle 
wurde  der  mittlere  höchstgelegene  Teil  des 
kleinen  Adelkopfes  in  einem  Umfang  von 
etwa  500  Schritt  (am  Fusse  des  Ringwalles) 
durch  Abgraben  und  Abbrechen  der  Steine 
am  Hang,  sowie  durch  Anhäufung  von 
Steinen  am  oberen  Rande  unzugänglich 
oder  doch  schwer  zugänglich  gemacht. 

Im  Innern  dieses  Raumes  finden  sich 
viereckige  1—2  m  tiefe  Löcher,  wie  auf 
dem  Martinsberge  bei  Deidesheim  wahr- 
scheinlich durch  Steinbrechen  entstanden. 
Das  ganze  ist  überhaupt  derart  durchwühlt 


—    286    — 

und  zerstört,  dass  ich  Bedenken  trage,  es 
mit  Sicherheit  als  Befestigung  zu  bezeichnen. 

Für  die  Annahme  einer  Befestigung 
spricht  die  natürliche  Lage,  denn  von  der 
Höhe  der  Felsplatte,  auf  welcher  sich  der 
Ring  wall  erhob,  kann  man  nicht  nur  sämt- 
liche bei  Annweiler  fächerförmig  zusam- 
menlaufende Thäler,  das  Queichthal  auf- 
und  abwärts,  Rimbachthal,  Wernersberger- 
thal,  Asenthal,  Bindersbacherthal  und  Ro- 
senthal, sondern  auch  den  Queichdurchbruch 
bei  Albersweiler  bequem  einsehen  und  das 
Anrücken  von  Feinden  nach  allen  Seiten 
mindestens  auf  eine  Stunde  Weges  be- 
obachten. 

Auch  von  dieser  Stelle  ist  bis  jetzt 
kein  Fundstück  bekannt,  auch  hier  könnte 
nur  eine  Untersuchung  durch  Aufgraben 
Gewissheit  verschaffen,  ob  wir  es  mit  einem 
durch  Steinbrechen  zerstörten  Ringwall 
oder  nur  mit  einem  Steinbruch  zu  thun 
haben,  der  einige  Ähnlichkeit  mit  einem 
Ringwall  hat. 

Freilich  wäre  dabei  mit  der  grössten 
Vorsicht  zu  verfahren,  damit  nicht  die  ge- 
ringen sicheren  Anzeigen  der  Befestigung 
Beim  Aufgraben  mit  angepackt  und  zer- 
stört würden. 
Speier.  F.  Ohlenschlager. 

Badische  historische  Kommission.  i66. 

Die  achte  Plenarsitzung  der  ba- 
dischen Kommission  hat  am  15.  und 
16.  November  in  Karlsruhe  stattgefunden. 
Derselben  wohnten  unter  dem  Vorsitze 
ihres  Vorstandes,  Geh.  Hofrat  Winkcl- 
mann  aus  Heidelberg,  die  ordentlichen 
Mitglieder  Geh.  Rat  Knies,  Geh.  Hofrat 
Schröder  und  Hofrat  Erdmannsdörfer 
aus  Heidelberg,  Geh.  Hofrat  von  Holst 
und  die  Professoren  Kraus  und  v.  Simson 
aus  Freiburg,  Archivdirektor  vonWeech, 
Archivrat  Schulte,  Archivassessor  Obs  er 
und  Geh.  Hofrat  Wagner  aus  Karlsruhe 
und  Archivar  Baumann  aus  Donaueschin- 
gen, sowie  die  ausserordentlichen  Mitglie- 
der Professor  Hartfelder  aus  Heidelberg 
und  Professor  Roder  aus  Villingen,  und 
als  Vertreter  der  Grossherzoglichen  Staats- 
regierung der  Präsident  des  Grossh.  Mi- 
nisteriums der  Justiz,  des  Kultus  und  Un- 

o 


—     287     — 

terrichts,  Wirkl.  Geh.  Rat  Dr.  Kokk,  Geh. 
Referendar  Frey  und  Geh.  Referendar  Dr. 
Arnsperger  bei.  Das  ordentliche  Mit- 
glied Geistl.  Rat  Professor  König  aas 
Freiburg  hatte  sein  Ausbleiben  durch  Un- 
wohlsein entschuldigt. 

Hofrat  Erdmannsdörfer  teilte  mit, 
dass  die  Arbeiten  für  die  Herausgabe  des 
U.  Bandes  der  von  ihm  bearbeiteten  Po- 
litischen Korrespondenz  Karl  Fried- 
richs von  Baden  soweit  zum  Abschlüsse 
gebracht  seien,  dass  kürzlich  der  Druck 
dieses  Bandes  beginnen  konnte,  der  somit 
sicher  im  Laufe  des  Jahres  1890  dem  Buch- 
handel übergeben  werden  wird.  Für  die 
weiterhin  noch  erscheinenden  Bände  wurde 
auf  Hofrat  Dr.  Erdmannsdörfers  Antrag 
Archivassessor  Dr.  Obs  er  neben  ihm  zum 
Mitherausgeber  ernannt,  welcher  die  Aus- 
arbeitung des  III.  Bandes  alsbald  in  An- 
griff nehmen  wird. 

Von  den  Rogesten  der  Pfalzgrafen 
am  Rhein,  welche  unter  Winkelmanns 
Oberleitung  Universitätsbibliothekar  Dr. 
Wille  in  Heidelberg  bearbeitet,  ist  die 
vierte  Lieferung  im  Drucke  nahezu  vol- 
lendet. Die  fünfte  und  letzte  Lieferung, 
welche  auch  das  Register  umfasst,  wird 
im  Laufe  des  Jahres  1890  erscheinen. 

Die  Regesten  zur  Geschichte  der 
Bischöfe  von  Konstanz,  unter  von 
Weechs  Leitung  durch  Dr.  Ladewig 
bearbeitet,  von  welchen  im  August  d.  J. 
die  dritte  Lieferung  erschien,  während  die 
vierte  im  Druck  beinahe  vollendet  ist,  sollen 
mit  der  fünften  Lieferung  (bis  1293)  und 
dem  Register  über  Lief.  1—5  ihren  ersten 
Band  zum  Abschlüsse  bringen.  Vom  zweiten 
Bande  an  geht  auf  von  Weechs  Wunsch 
die  Oberleitung  dieses  Unternehmens  an 
Archivrat  Dr.  Schulte  über. 

Von  der  durch  Professor  Dr.  G  o  t  h  e  i  n 
bearbeiteten  Wirtschaftsgeschichte 
des  Schwarzwaldes  und  der  angren- 
zenden Gaue,  über  welche  Geh.  Rat 
Knies  referierte,  liegt  das  Manuskript 
eines  Bandes,  welcher  die  Handels-  und 
Gewerbegeschichte  enthält,  mit  Ausnahme 
eines  Abschnittes,  dessen  Bearbeitung  in 
der  nächsten  Zeit  vollendet  sein  wird, 
druckfertig  vor.  Dieser  Band  wird  dem- 
nach im  Laufe  des  Jahres  1890  ausgegeben 


—    288    — 

werden  können,  während  Prof.  Gothein  mit 
der  Ausarbeitung  des  anderen,  die  Agrar- 
geschichte  behandelnden  Bandes  unausge- 
setzt beschäftigt  ist  Zwei  aus  den  Vor- 
studien zu  seinem  Werke  hervorgegangene 
Aufsätze:  „Entstehung  und  Entwicklung 
der  Murgschifferschaft"  und  „Ans  Pforz- 
heims Vergangenheit* •  sind,  mit  Genehmi- 
gung der  Kommission,  in  deren  Auftrag 
Gothein  sein  Werk  bearbeitet,  der  erste 
im  4.  Bande  der  neuen  Folge  der  „Zeit- 
schrift für  die  Geschichte  des  Oberrheins"  t 
der  andere  im  9.  Bande  der  „Staats-  und 
sozialwissenschaftlichen  Forschungen,  her- 
ausgegeben von  Gustav  Schmoller"  wäh- 
rend des  Jahres  1889  veröffentlicht  worden. 

Die  Erwartung,  dass  Dr.  Heyck  in 
Freiburg  die  Geschichte  der  Herzoge 
von  Zähringen  zum  Abschlüsse  bringen 
werde,  hat  sich  leider  nicht  erfüllt.  Da- 
gegen ist  der  Druck  der  Heidelberger 
Universitäts-Statuten,  welche  Direk- 
tor August  Thorbecke  in  Heidelberg 
übernommen  hat,  bis  zum  6.  Bogen  vor- 
geschritten, so  dass  die  baldige  Vollendung 
dieses  Werkes  in  sicherer  Aussicht  steht. 

Von  der  durch  Archivrat  Schulte 
übernommenen  Bearbeitung  der  Geschichte 
der  Feldzüge  des  Markgrafen  Lud- 
wig Wilhelm  am  Oberrhein  1693—97 
auf  Grund  der  Tagebücher  und  Kriegsakten 
des  berühmten  Feldherrn  wurden  der  Kom- 
mission die  ersten  Druckbogen  und  eine 
Anzahl  in  Lichtdruck  hergestellter  Tafeln 
vorgelegt.  An  dem  Drucke  des  Werkes 
wird  fortan  ohne  Unterbrechung  gearbeitet 
werden. 

Die  Bearbeitung  des  Topographi- 
schen Wörterbuches  des  Grossher- 
zogtums Baden  durch  Dr.  Krieger  ist 
soweit  vorgeschritten,  dass  der  Kommission 
das  druckfertize  Manuskript  für  den  Buch- 
staben A  unterbreitet  werden  konnte.  Nach- 
dem die  Art  der  Bearbeitung  auf  Grund 
des  Referats,  welches  v.  Wrecch  und  des 
Korreferats,  welches  Bau  mann  erstattete, 
die  volle  Billigung  der  Kommission  ge- 
funden hat,  kann  die  Arbeit  voraussichtlich 
im  Laufe  des  Jahres  1890  zum  Abschlüsse 
gebracht  werden. 

Auch  die  Vorarbeiten  zur  Herausgabe 
derPhysiokratischen  Korrespondenz 


[ratiscnenüorres 

Digitized  by  Vj(JOy  V 


289    — 


—  .290    — 


Karl  Friedrichs  von  Baden  sind  durch 
Geh.  Rat  Knies  so  gefördert  worden,  dass 
dem  Erscheinen  dieses  Werkes  während 
des  nächsten  Jahres  mit  Bestimmtheit  ent- 
gegengesehen werden  darf. 

Für  die  Regesten  der  Markgrafen 
von  Baden  wurde  von  dem  Hilfsarbeiter 
Dr.  Fester,  der  nach  einem  Kommissions- 
beschlusse  fortan  unter  v.  Weechs  Ober- 
leitung seine  Arbeitskraft  ausschliesslich 
diesem  für  die  Geschichte  des  Grossher- 
zöglichen  Hauses  und  der  Markgrafschaft 
besonders  wichtigen  Werke  widmen  wird, 
sowohl  in  dem  Generallandesarchiv  zu  Karls- 
ruhe, als  auch  in  den  Archiven  zu  Strass- 
burg  (Bezirks-  und  Stadtarchiv)  und  zu 
Stuttgart,  deren  Verwaltungen  seine  Ar- 
beiten durch  freundliches  Entgegenkommen 
in  dankenswertester  Weise  förderten,  sehr 
reiches  Material  gewonnen.  Die  Zahl  der 
ausgearbeiteten  Regesten  beträgt  bis  jetzt 
2130  Nummern. 

Von  der  Neuen  Folge  der  Zeitschrift 
für  die  Geschichte  des  Oberrheins 
ist  unter  Schulte's  Redaktion  der  IV. 
Band  mit  Nr.  10  und  11  der  Mittei- 
lungen der  badischen  historischen 
Kommission  erschienen,  das  1.  Heft  des 
V.  Bandes  befindet  sich  im  Drucke. 

Der  Durchforschung,  Ordnung  und  Ver- 
zeichnung der  Archive  und  Registra- 
turen der  Gemeinden,  Pfarreien, 
Körperschaften  und  Privaten  des 
Grossherzogtums  widmeten  sich  auch  im 
Jahre  1888  in  den  4  durch  Baumann, 
lloder,  v.  Weech  und  Winkelmann 
vertretenen  Bezirken  mit  grossem  Eifer 
und  Erfolg  60  Pfleger.  Im  Ganzen  liegen 
jetzt  Berichte  und  Verzeichnisse  über  die 
Archive  und  Registraturen  von  1051  Ge- 
meinden, 415  katholischen,  192  evange- 
lischen Pfarreien,  3  katholischen  Kapiteln, 
22  Grundherrschaften,  5  Standesherrschaf- 
ten. 4  weiblichen  Lehr-  und  Erziehungs- 
anstalten, 3  Gymnasien,  1  Altertumsverein 
und  64  Privaten  vor.  In  den  Mitteilun- 
gen der  badischen  historischen 
Kommission  sind  bis  jetzt  Verzeichnisse 
über  die  Archivalien  von  337  Gemeinden,  134 
katholischen,  77  evangelischen  Pfarreien, 
1  kathol.  Kapitel,  4  Grundherrschaften,  27 
Privaten,  1  Lehr-  und  Erziehungsanstalt, 


1  Altertumsverein  und  1  Gymnasium  ver- 
öffentlicht. Mit  der  Veröffentlichung  der 
Pflegerberichte  wird  auch  im  nächsten 
Jahre  fortgefahren  werden. 

In  Erledigung  des  in  der  vorjährigen 
Plenarsitzung  gefassten  Beschlusses,  der 
Bearbeitung  einer  Geschichte  der  Abtei 
Reichenau  näher  zu  treten,  wurde  auf 
Schulte's  von  Kraus  unterstützten  An- 
trag beschlossen,  zunächst  als  Vorarbeit 
mehrere  Hefte  Quellen  zur  Geschichte  dieser 
Abtei  herauszugeben  und  mit  der  weiteren 
Behandlung  dieser  Angelegenheit  das  Bu- 
reau im  Verein  mit  den  Antragstellern  und 
Professor  von  Simson  beauftragt. 

Ein  anderer  von  Schulte  und  v.  Weech 
gestellter  Antrag,  künftig  alle  Jahre  ein 
etwa  4  Bogen  starkes  Neujahrsblatt 
(wie  sie  seit  langer  Zeit,  von  grossem  Bei- 
fall begleitet,  in  der  Schweiz  zu  erscheinen 
pflegen)  herauszugeben,  das  in  allgemein 
verständlicher  Form,  doch  unter  Festhal- 
tung der  strengwissenschaftlichen  Grund- 
lage, je  ein  Thema  aus  der  Geschichte  des 
badischen  Landes  und  seines  Fürstenhauses 
behandeln  soll,  fand  ebenfalls  die  Zustim- 
mung der  Kommission. 

Ein  die  Wahl  eines  ausserordentlichen 
Mitgliedes  der  Kommission  betreffender 
Beschluss  unterliegt  nocli  höherer  Bestä- 
tigung 1). 

Nachdem  auch  noch  die  geschäftlichen 
Angelegenheiten  erledigt  waren,  schloss  der 
Vorstand  die  VIII.  Plenarsitzung,  mit  dem 
Ausdrucke  des  Dankes  für  die  Förderung, 
welche  Seine  Königliche  Hoheit  der  Gross- 
herzog, die  grossherzogl.  Regierung  und  die 
Volksvertretung  der  Kommission  angedeihen 
lassen,  und  für  die  Anwesenheit  der  Her- 
ren Regicruugs Vertreter  auch  bei  den  dies- 
jährigen Verhandlungen   der  Kommission. 


Vereinsnachrichten 

unter  Redaction  der  Vereinsvorstände. 
Birkenfeld.  Verein  für  Altertums- 167. 
künde  im  Fürstentum  Birkenfeld. 
Die  General-Versammlung  für  1889 
wurde  am  17.  Juli  zu  Oberstein  abgehalten. 
Nach  dem  Berichte  des  Vorstandes  über 
die  Thätigkeit  des  Vereins  im  abgelaufenen 

1)  Die  Bestätigung   der  Wahl    des   Diakon«» 
Maurer  in  Emmendingen  ist  inzwischen  erfolgt. 

O 


—     291     — 


292     - 


Jahre  1888—89  haben  zwei  Aufgrabungen 
stattgefunden:  1)  von  Steinsärgen  bei 
der  Kirche  zu  Niederbrombach;  2)  ei- 
nes Hügelgrabes  im  Hardtwalde  bei 
Wickenrodt.  Über  die  Steinsärge  und 
ihre  höchst  einfach  verzierten  Deckel  hielt 
der  Vorsitzende  einen  längeren  Vortrag, 
welcher  auch  auf  die  aus  den  verschiede- 
nen Stilgattungen  zu  erschliessende  Bau- 
geschichte der  sehr  alten  Kirche  einging. 
Der  Vortrag  soll  mit  Ergänzungen  später 
durch  Druck  veröffentlicht  werden.  In  dem 
Hügelgrab  bei  Wickenrodt  (16  m  Dm.)  hat 
sich  in  der  Mitte  auf  der  Sohle  eine  Vcr- 
brennungsttärhe  mit  einem  ovalen  Stein- 
kranze von  beinahe  2  m  Länge  und  1  m 
Breite,  auf  derselben  eine  zerbrochene 
Urne  von  geringer  Grösse,  aber  gefälliger 
Form  und  am  Rande  der  Fläche  stark  von 
Rost  zerfressene  Bruchstücke  eines  breiten 
eisernen  Schwertes  gefunden,  ferner  ausser- 
halb des  Steinkranzes  bei  dem  einen  Ende 
zwischen  grösseren  Steinen  unbedeutende 
Reste  von  menschlichen  Gebeinen.  Da  die 
Abtragung  des  Hügels  noch  nicht  vollendet 
ist,  bleibt  ein  vollständiger,  eingehenderer 
Bericht  vorbehalten. 


Die  Sammlung  des  Vereins  hat  in 
diesem  Jahre  nur  geringen  Zuwachs  er- 
halten. Hervorzuheben  ist  ein  Geschenk 
des  Vereinsmitgliedes  Herrn  Ph.  Wild  in 
Idar:  Gräberfunde  von  Mittelreiden- 
bach,  südlich  der  Nahe  bei  Fischbach, 
bestehend  in  3  einfachen  Armringen  ans 
Bronze  (und  Bruchstücken),  1  dünnen  Hals- 
ring aus  Bronze,  der  mit  spiralförmigen 
Windungen  in  elf  Abteilungen  von  wechseln- 
der Richtung  verziert  ist  (bei  Lindenschmit 
kein  entsprechender  abgebildet)  und  —  was 
besondere  Beachtung  verdient  —  Bruch- 
stücke eines  Halsschmuckes  („T  oten- 
kränz")  aus  dünnem  Bronzeblech,  gleich 
dem  früher  bei  Wickenrodt,  nördlich 
der  Nahe  in  derselben  Gegend,  gefundenen 
(abgeb.  Wd.  Zs.  Jahrg.  III,  Taf.  IX  Fig.  4>. 
Erwähnung  verdient  auch  ein  steinernes 
Frauenköpfchen  (9  cm  hoch),  stark  be- 
schädigt, fratzenhaft,  wohl  eine  Schau- 
spielermaske darstellend,  welches  auf  dem 
Banne  von  Oberhosenbach  (zwischen 
Fischbach  und  Hahnenbach)  am  Wege  nach 
Breitenthal  gefunden  wurde  (Ornament  ei- 
nes Sarkophags  oder  eines  Gebäudes,  w«i- 
von  in  der  Nähe  keine  Spur). 


168.  Metz.  Gesellschaft  für  lothring- 
ische Geschichte  u.  Altertumskunde. 
Sitzung  am  Mittw.  d.  2.  Oct.  1889. 

Der  Präsident  berichtet  über  den  Ver- 
lauf der  Verhandlungen  und  Festlichkeiten 
der  deutschen  Gescbichts-  und  Altertums- 
vereine vom  8.— 12.  Sept.  und  insbeson- 
dere über  den  Anteil  der  Gesellschaft  für 
lothr.  Gesch.  u.  Altertumsk. 


Im  Anschluss  hieran  wird  über  die 
Aufgaben  beraten,  die  der  Gesellschaft  für 
die  nächste  Zeit  zufallen :  dieselben  betref- 
fen auf  archäologischem  Gebiete  in  erster 
Linie  die  Erforschung  des  Seilleb riquetage, 
sodann  diejenige  der  lothringischen  Mare. 
Es  werden  Kommissionen  eingesetzt,  denen 
die  Vorbereitung  eines  planmassigen  wis- 
senschaftlichen Vorgehens  auf  diesen  Ge- 
bieten übertragen  wird.  Sodann  spricht 
Herr  Banquier  Eberhardt  über  die  Romer- 
strassen von  Metz  nach  Trier.  Herr  Pfarrer 
Paulus  überreicht  die  durch  Vermittelung 


Metz.    Socie'te'   d'histoire  et  d'ar- 16* 
ch^ologie  lorraine.  —  Seance  du  mer- 
credi  2  Octobre  1889. 

Le  President  de  la  Societe  rend  compte 
des  travaux  de  1' Association  des  societes 
d'histoire  et  d'arche*ologie  allem  and  es  pen- 
dant  les  journe*es  du  8  au  12  septembre 
dernier,  des  fetes  donne*es  en  Thonneur  des 
membres  de  l'association  et  de  la  part  pris 
ä  ces  travaux  et  ä  ces  rejouissances  par  la 
Societe*  d'histoire  et  d'archeologie  lorraine. 

Apres  ce  compte-rendu  la  Socie'te  de- 
libere  sur  les  questions  ä  mettre  ä  Tetude. 
Elle  aecorde  la  priorite'  aux  recherches  a 
faire  en  ce  qui  concerne  le  briquetage  de 
la  Seilte  et  les  mares  lorraines  et  nomine, 
ä  cet  efFet,  des  commissions  chargees 
d'e'tndier  les  moyens  d'investigation  les  plus 
propres  ä  llucider  ces  deux  questions. 
M.  Eberhard,  banquier,  entretient  ensuite 
l'assemblee  des  deux  voies  romaines  de  Metz 
ä  Treves.  Puis  M.  l'abbe"  Paulus  fait  passer 
sous  les  yeux  des  soci&aires  des  armes 
alllmanes  offenes  ä  la  Socie'te'  par  M.  Buzy, 

o 


—     293    — 


—     294    — 


des  Herrn  Försters  Bouchholz  von  Herrn 
Bezy  in  Attiloncourt  der  Gesellschaft  ge- 
schenkten allemannischen  Waffen.  Eine 
Beschreibung  des  Fundes  wird  das  nächste 
Jahrbuch  der  Gesellschaft  bringen. 
169.  Sitzung  am  Mittwoch  d.  4.  Dez.  1889. 
Nach  geschäftlichen  Mitteilungen  des  Prä- 
sidenten spricht  Herr  Pfarrer  Curicque  aus 
Oberkonz  über  „Marguerite  de  Baviere 
duche8se  de  Lorraine,  ses  plus  illustres 
descendants,  son  cultc  et  les  sources  bib- 
liographiques  de  son  histoire".  Darauf 
spricht  Herr  Dr.  Hoffmann  über  zwei  Skulp- 
turen, die  in  einem  Hause  zu  Devant-les- 
Ponts  eingemauert  sind.  Die  Steine  stam- 
men möglicherweise  aus  Afrika,  wo  der 
frühere  Besitzer  des  Hauses  längere  Zeit 
gewesen  ist.  Sodann  macht  er  aufmerk- 
sam auf  das  Bruchstück  einer  Terracotta- 
figur  im  Metzer  Museum,  das  auf  den 
ersten  Blick  wie  das  vordere  Ende  einer 
Schlange  oder  Blindschleiche  aussieht.  Bei 
genauerer  Betrachtung  erkennt  man  an  den 
beiden  Seiten  des  Kopfes  kleine  Widder- 
hörner.  Die  Figur  ist  wahrscheinlich  das 
Bruchstück  eines  sogenannten  Widder- 
drachen, d.h.  einer  Schlange  mit  Widder- 
kopf, wie  diese  hie  und  da  an  Bildwerken 
gallischer  Gottheiten,  besonders  des  Mer- 
kur, erscheinen.  (Vergl.  Bertrand,  Revue 
archeol.  1888).  Da  der  Kopf  an  der  Stelle 
der  Ohren  durchbohrt  ist,  hat  man  es  an- 
scheinend mit  einem  Amulet  zu  thun.  An 
Hoffmanns  Vortrag  schliesst  sich  ein  solcher 
des  Herrn  Abbe  Cavillon  über  eine  bisher 
unbekannte  Grabinschrift  zu  S.  Avold.  Ihr 
Sinn  ist  noch  nicht  ganz  klar  gestellt ; 
jedenfalls  bezieht  sie  sich  auf  den  Abt 
Matthias  von  S.  Xabor  (1513— 1518). 


d'Attilloncourt,  sur  la  demande  qui  lui  en 
avait  e'te  faite  par  M.  le  garde  general 
Bouchholtz.  Une  description  de  ces  armes 
sera  inseree  dans  le  prochain  volume  deß 
Memoires. 

Seance  du  4  de*cembre  1889.  A  la  suite  169. 
de  Communications  d'un  inte'ret  pureraent 
administratif  faites  par  le  President  de  la 
Societe',  M.  Pabbä  Curicque,  eure  ä  Ober- 
kontz,  lit  un  travail  sur  „Marguerite  de 
Baviere,  duchesse  de  Lorraine*  ses  plus 
illustres  descendants,  son  eulte  et  les  sour- 
ces bibliographiques  de  son  histoire".  Apres 
cette  lecture  M.  le  Dr.  Hoffmann  entretient 
laSocie'te'  de  deux  bas-reliefs  qui  se  trouvent 
encastres  dans  le  mur  d'une  matson  a 
Devant-les-Ponts.  Ces  bas-reliefs  doivent 
avoir  e'te  apportäs  de  PAfrique,  oü  Pan- 
cien  proprie'taire  de  la  maison  dont  il 
e'agit,  a  reside*  un  certain  temps.  M.  le 
Dr.  Hoffmann,  attire  ensuite  Pattention 
sur  une  partie  de  figure  en  terre  cuite  ap- 
partenant  au  muse'e  de  Metz,  qui  au  premier 
coup  d'oeil  semble  representer  la  partie 
anterieure  d'un  serpeift  ou  d'une  couleuvre ; 
mais,  ä  la  suite  d'un  examen  plus  appro- 
fondi,  on  remarque  aux  deux  cötes  de  la 
tete  de  petites  cornes  de  bclier.  De  la 
on  peut  admettre  que  la  figure  est  une 
portion  de  dragon  a  töte  de  belier,  c'est- 
a-dire  un  serpent  a  tete  de  belier,  qui  se 
rencontre  quelques  fois  comme  attribut 
donne  par  le  sculpteur  a  certains  dieus: 
gaulois  et  surtout  ä  Mercure.  (Voir  Ber- 
trand, Revue  d'archeologie,  1888).  Cette 
tete  est  percee  d'un  trou  a  Pendroit  des 
oreilles  et  a  servi  sans  doute  comme  amu- 
lette.  A  la  suite  des  Communications  de- 
M.  le  Dr.  Hoffmann,  M.  Pabbe  Cavillon  en 
a  fait  une  autre  relativement  a  une  Epi- 
taphe qui  existe  k  Saint- Avold.  Quoiqu'elle- 
n'ait  pas  pu  6tre  completement  expliquee, 
ellese  rapporte,  sans  aueun  doute,  ä  Mathias,, 
abbe  a  Saint-Nabor  (1513—1518). 


130.  Mannheim.  Jahresbericht  des  Al- 
tertums-Vereins für  das  Jahr  1889. 
Während  die  Mitgliederzahl  im  Laufe  des 
verflossenen  Jahres  von  319  auf  330  ge- 
stiegen ist,  hat  der  Verein  leider  4  Mit- 
glieder durch  den  Tod  verloren,  ferner 
beklagt  er  das  Hinscheiden  eines  langjäh- 


rigen Ehrenmitglieds,  des  Herrn  Grafen- 
Du  Parc  de  Locmaria,  sowie  das  eines- 
hochverdienten Vorstandsmitglieds ,  des- 
Herrn Hofrat  H.  Kumpel.  Ferner  hat 
der  seitherige  Vorsitzende  Herr  Landge- 
richtsrat Christ,  der  während  seiner  zehn- 
jährigen Amtsführung  durch  hervorragende 


—    295    — 


wissenschaftliche  Kenntnisse  und  unermüd- 
liche Thätigkeit  das  Vereins! eben  in  jeder 
Hinsicht  zu  fördern  wusste,  infolge  seiner 
Ernennung  zum  Oberlandesgerichtsrat  in 
Karlsruhe  den  Vorsitz  niedergelegt.  Nach 
den  hierdurch  veranlassten  Neuwahlen  be- 
steht nunmehr  der  Vorstand  aus  folgenden 
Herren:  Major  a.  D.  Seubert,  Vorsitzen- 
der, Professor  K.  Baumann,  Schriftfüh- 
rer, A.  Rö singer,  Kassier,  Kaufmann 
Rud.  Bassermann,  Oberlandesgerichtsrat 
Christ,  Professor  Dr.  Claasen,  Gymna- 
siumsdirektor Haug,  Tünchermeister  Fr. 
Löwenhaupt,  Architekt  Manchot  und 
Bankdirektor  Zeil  er. 

Teils  dieser  Wechsel  in  der  Geschäfts- 
führung, teils  auch  ausserhalb  des  Ver- 
eins liegende  Verhältnisse  wiesen  den  Vor- 
stand darauf  hin,  für  das  laufende  Jahr 
von  den  geplanten  Unternehmungen  und 
Ausgrabungen  abzusehen  und  seine  Thätig- 
keit den  inneren  Angelegenheiten  des  Ver- 
eins zuzuwenden.  So  betrachtete  er  es  als 
eine  Hauptaufgabe,  dem  Verein  durch  Ver- 
leihung der  Körperschaftsrechte  die  ge- 
sicherte rechtliche  Grundlage  zu  verschaf- 
fen, deren  Mangel  sich  im  geschäftlichen 
Verkehr  empfindlich  geltend  gemacht  hatte. 
Nachdem  die  Generalversammlung  am  6. 
Juni  zugestimmt  und  den  vorgelegten  Ent- 
wurf neuer  Satzungen  genehmigt  hatte, 
geruhte  S.  K.  H.  der  Grossherzog 
mit  Allerh.  Staatsministerialentschliessung 
vom  24.  August  unter  Genehmigung  des 
vom  Vorstand  eingereichten  Gesuches  dem 
Verein  die  Körperschaftsrechtc  zu 
verleihen. 

Eine  nicht  minder  wichtige  Angelegen- 
heit, die  schon  seit  geraumer  Zeit  viel 
Arbeit  in  Anspruch  nimmt,  nämlich  die 
wissenschaftliche  Inventarisierung  der 
Sammlung,  wurde  im  verflossenen  Jahre 
wesentlich  gefördert,  da  die  Vorstandsmit- 
glieder sich  mehr  als  zuvor  eben  dieser 
Aufgabe  widmen  konnten.  So  wurden  die 
prähistorischen  und  der  grössere  Teil  der 
römischen  Altertümer  sowie  die  pfalzer 
Münzen  aufgenommen,  und  zugleich  hatte 
Herr  stud.  archäol.  Quilling  in  Heidel- 
berg die  grosse  Freundlichkeit,  die  Kata- 
logisierung der  antiken,  namentlich  römi- 
schen Münzen  zu  übernehmen,  wofür  ihm 


auch  an  dieser  Stelle  der  wärmste  Dank 
ausgesprochen  werden  soll.  Aber  trotz- 
dem ist  nicht  zu  verkennen,  dass  bei  dem 
grossen  Umfang  und  dem  fortwährenden 
Anwachsen  der  Sammlung  die  Durchfuh- 
rung dieser  Arbeit  einen  zeitweise  anzu- 
stellenden eigenen  Beamten  erfordert,  und 
es  wird  Aufgabe  des  Vorstands  sein,  mög- 
lichst bald  hiefür  eine  geeignete  Persön- 
lichkeit zu  gewinnen. 

Der  Zuwachs,  den  die  Sammlung  im 
abgelaufenen  Jahr  durch  Ankäufe  und 
Schenkungen  erhielt,  war  sehr  beträchtlich. 
Unter  den  Funden  aus  römischer  Zeit 
sind  Kaisermünzen  aus  Ladenburg  (u.  A. 
Nerva)  und  Oftersheim  (Hadrian)  zu  er- 
wähnen, ferner  Netzbeschwerer  aus  ge- 
branntem Thon,  die  bei  Hockenheim  ge- 
funden wurden.  Vgl.  Westd.  Zs.  VIII, 
Museogr.  45).  Den  Hauptbestand  des  Zu- 
wachses bilden  aber  mittelalterliche 
Gegenstände:  Waffen  und  Hausgeräte. 
Frankenthaler  Porzellan,  ein  bemaltes 
Wappenglas,  geschnitzte  Holznadeln  zum 
Netzstricken  mit  Ornamenten  bez.  1746 
und  1787,  Zunftaltertümer,  wie  Siegelstem- 
pel und  Zunftbriefe,  handschriftliche  Bücher 
und  Urkunden,  alte  Drucke,  Einblattdrucke, 
Flugschriften  und  Verordnungen,  Land- 
karten und  Pläne,  Holzschnitte,  Stiche  und 
Photographieen;  eine  besondere  Erwähnung 
verdienen  die  photographischen  Reproduk- 
tionen von  10  Blatt  auf  das  Kloster  Schönau 
bezügl.  Handzeichnungen,  die  mit  dankens- 
werter Erlaubnis  der  Direktion  des  Ger- 
manischen Museums,  in  deren  Besitz  sie 
sind,  in  Originalgrösse  (37  X  47  cm)  her- 
gestellt wurden. 

Unserer  wiederholt  geäusserten  Bitte, 
Altertümer  zur  zeitweiligen  Ausstellung 
und  mit  Vorbehalt  des  Eigentums- 
rechtes unserer  Samnjlung  zu  übergeben, 
ist  von  mehreren  Vereinsmitgliedern  in 
liberaler  Weise  entsprochen  worden,  ins- 
besondere hat  die  bei  uns  zur  Ausstellung 
gekommene  reichhaltige  ethnographische 
Sammlung  aus  Ostafrika,  die  unserm  als 
Reichsbeamten  dort  weilenden  Landsmann 
Herrn  Dr.  Bumiller  zu  eigen  gehört,  all- 
seitiges und  lebhaftes  Interesse  erregt. 
Der  zahlreiche  Besuch,  dessen  sich  unsere 
Sammlung  infolge  dieser  Veranstaltungen 


—    297    — 


—     298 


bis  in  die  Wintermonate  hinein  erfreute, 
dürfte  Veranlassung  dazu  geben,  die  Samm- 
lang, die  seither  mit  Rücksicht  auf  die 
mangelnde  Heizbarkeit  nur  während  der 
Sommermonate  dem  allgemeinen  Besuch 
geöffnet  war,  künftig  auch  im  Winter  dem 
Publikum  mehr  zugänglich  zu  machen. 

Während  nun  die  Vereinssammlungen 
und  ebenso  das  in  Verbindung  damit  auf- 
gestellte Grossherz.  Hofantiquarium,  letz- 
teres durch  Erwerbungen  aus  städtischen 
Mitteln,  Yon  Jahr  zu  Jahr  an  Umfang  zu- 
nehmen, macht  sich  immer  mehr  ein  em- 
pfindlicher Raummangel  geltend,  der  die 
Einreihung  und  würdige  Aufstellung  der 
Neuerwerbungen  erschwert  und  ein  Zu- 
sammendrängen der  Gegenstände  nötig 
macht,  unter  dem  das  Gesamtbild  wie  auch 
die  Einzelbetrachtung  vielfach  Not  leidet. 
Eine  Abhilfe  ist  zur  Zeit  in  Ermanglung 
verfügbarer  Räumlichkeiten  nicht  möglich, 
indes  steht  Dank  dem  freundlichen  Ent- 
gegenkommen der  General-Intendanz  der 
Grossh.  Civilliste  zu  hoffen,  dass  die  an 
die  vereinigten  Sammlungen  anstossenden 
Räume  des  Schlosses,  die  zur  Zeit  von  der 
Gewerbeschule  benützt  sind  und  bei  der 
in  Aussicht  genommenen  Verlegung  dieser 
Schule  in  etwa  zwei  Jahren  frei  werden 
dürften,  alsdann  dem  Hofantiquarium  und 
dem  Altertumsverein  zugewiesen  werden. 

Eine  hohe  Auszeichnung  wurde  unserm 
Verein  noch  im  vorigen  Jahre  (nach  Ab- 
schluss  unseres  Jahresberichtes)  zu  Teil, 
indem  unser  durchlauchtigster  Protektor 
S.  K.  H.  der  Erbgrossherzog  und  seine 
hohe  Gemahlin  die  Altertumssammlung  mit 
Höchstihrem  Besuche  beehrten  und  in 
huldvoller  Weise  Ihre  Anerkennung  darüber 
auszusprechen  geruhten.  Im  September 
dieses  Jahres  hatte  der  Verein  die  Ehre, 
die  Mitglieder  der  in  Heidelberg  tagenden 
Versammlung  deutscher  Naturforscher 
und  Ärzte  hier  begrüssen  und  durch  die 
Sammlung  führen  zu  dürfen. 

Bei  den  öffentlichen  Versammlungen 
und  Vortragsabenden,  die  im  Laufe  des 
Jahres  unter  zahlreicher  Beteiligung  von 
Mitgliedern  und  Altertumsfreunden  abge- 
halten wurden,  sprachen  die  Herren  0. 
Ammon  aus  Karlsruhe  über  Römerstrassen 
in  Baden,  Major  Seubert  über  Mannheim  i 


vor  150  Jahren,  Bankdirektor  Zeiler  über 
Mannheims  Handel  und  Industrie  vor  10O 
Jahren,  E.  Christ  aus  Heidelberg  über 
Topographie  Mannheims  im  Mittelalter  und 
Prof.  Mathy  über  italische  Gräber  und 
Totenbestattung. 

Im  Mai  wurde  auf  Einladung  des  Worm- 
ser  Altertums  -  Vereins  ein  Ausflug  nach 
Worms,  im  Juni  auf  Anregung  des  histor. 
Vereins  in  Darmstadt  ein  solcher  nach 
Oppenheim  veranstaltet.  Bei  ersterem 
wurde  hauptsächlich  das  reichhaltige  Pau- 
lusmuseum, bei  letzterem  die  neuherge- 
stellte herrliche  Katharinenkirche  und  die 
Ruine  Landskron  unter  fachmännischer 
Führung  eingehend  besichtigt,  und  Dank 
der  Liebenswürdigkeit  unserer  Freunde  in 
Hessen  werden  die  beiden  schönen  Tage 
bei  unsern  Mitgliedern  in  bester  Erinne- 
rung bleiben. 

Von  den  Vereinsvorträgen  ist  die  Heraus- 
gabe einer  III.  Serie  für  das  nächste  Jahr 
in  Aussicht  genommen.  Eine  wissenschaft- 
liche Publikation  der  in  der  Vereinssamm- 
lung befindlichen  römischen  Denksteine  und 
Inschriften  von  Prof.  K.  Baumann  wird  im 
kommenden  Januar  erscheinen. 

Mit  Genugthuung  darf  man  es  aus- 
sprechen, dass  die  Thätigkeit  und  die  Be- 
strebungen des  Vereins  bei  der  Einwohner- 
schaft Mannheims  sowie  auch  ausserhalb 
allseitige  Anerkennung  finden.  Nament- 
lich soll  den  staatlichen  und  den  städtischen 
Behörden  für  die  uns  gewährte  Unterstütz- 
ung, den  zahlreichen  Mitgliedern  und 
Freunden  für  ihre  Geldbeiträge  und  Ge- 
schenke und  den  befreundeten  Vereinen 
für  die  Zusendung  ihrer  Publikationen  hier- 
mit bestens  gedankt  sein. 

Strassburg.  Gesellschaft  für  Er- 171. 
haltung  der  historischen  Denkmäler. 
Sitzung  vom  13.  November  1889.  Der  Vor- 
sitzende Herr  Straub  berichtet  über  die 
Generalversammlung  der  deutschen  Ge- 
schichte- und  Altertumsvereine  in  Metz.  — 
Herr  Wiegand  erstattet  günstigen  Be- 
richt über  den  Fortschritt  von  Herrn  Sey- 
boths  Werk  über  die  alten  Häuser  Strass- 
burgs  (1889  Nr.  134)  und  über  die  Aus- 
sichten auf  eine  Unterstützung  aus  öffent- 
lichen Mitteln,  welche  das  Erscheinen  der 

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—    299    — 

wichtigen  Arbeit  in  würdiger  Form  sicher 
«teilen.  —  Herr  Straub  macht  eine  Mit- 
teilung über  die  neuerdings  bei  Ulkirch 
entdeckten  zahlreichen  Gräber,  von  denen 
neun  genauer  haben  untersucht  werden 
können.  Alle  Gräber  sind  von  Westen 
»ach  Osten  gerichtet  und  enthielten  ausser 
dem  Skelett  Thonscherben.  Ein  paar  ganze 
•Gefässe,  eine  Pfeilspitze  und  ein  Wurf- 
•spiess,  sodann  in  einem  Frauengrabe  ein 
Perlenhalsband  von  farbiger  Masse  und 
Ambra  und  eine  Gürtelschnalle  mit  Rie- 
menzunge bilden  den  Hauptertrag,  den 
Herr  Urban,  der  Eigentümer  des  Feldes, 
-dem  Verein  geschenkt  hat.  Ein  nahes 
Pferdegrab  hat  ein  Gebiss  geliefert.  Der 
ganze  Fund  scheint  in  die  fränkische  Zeit 
zu  gehören.  Die  Ausgrabungen  sollen  bei 
günstigerer  Jahreszeit  wieder  aufgenommen 
werden.  Im  Anschluss  daran  bemerkt  Herr 
Prof.  Schwalbe,  dass  von  den  gefunde- 
nen Schädeln  drei  die  langgestreckte  sog. 
Rheingräberform,  zwei  den  kurzen  breiten 
Typus  aufweisen.  Herr  Euting  teilt  die 
Inschrift  eines  kürzlich  im  Hof  der  hie- 
sigen Pionierkaserne  gefundenen  und  durch 
Herrn  Hauptmann  von  Landwüst  der  Ge- 
sellschaft überwiesenen  Grabsteins  einer 
jüdischen  Frau  vom  J.  1213  mit  (28  Adar 
I  des  Jahres  973  der  kleinen  Rechnung). 
—  Herr  Pfarrer  Dahlet  schenkt  der  Ge- 
sellschaft eine  Anzahl  römischer  Münzen 
meist  aus  dem  3.  Jh.  —  Herr  Boucart 
in  Gebweüer  übersendet  die  Kopie  eines 
leider  schlecht  erhaltenen  Wandgemäldes 
aus  dem  Chor  der  dortigen  Leodegars- 
kirche.  —  Mit  der  neugegründeten  Gesell- 
schaft für  lothringische  Geschichte  und 
Altertumskunde  soll  Schriftenaustausch 
stattfinden  und  ihr  ein  möglichst  vollstän- 
diges Exemplar  der  Vereinsschriften  zuge- 
stellt werden.  —  Herr  Straub  verheisst 
das  baldige  Erscheinen  einer  neuen  Liefe- 
rung des  Hortus  deliciarum.  —  Herr  Sa- 
lomon  berichtet,  dass  für  die  Erhal- 
tungsarbeiten an  der  Ruine  Landsberg 
2100  M.  verausgabt  worden  seien,  davon 
1000  M.  von  unserem  Verein,  der  Rest 
von  dem  Besitzer  Herrn  von  Türckheim 
(1889  Nr.  134). 
172.  Sitzung  vom  11.  Dezember  1889.  Herr 
Straub  spricht   über   die  ziemlich  uner- 


—    300    — 

heblichen  Wandmalereien,  die  neuerdings 
in  der  ehemaligen  Antoniterkirche  zu 
Strassburg  (Regenbogengasse)  zum  Vor- 
schein gekommen  sind  und  genauer  unter- 
sucht werden  sollen.  Bedeutender  sind  die 
Wandgemälde  in  der  Johanniterkapelle  zu 
Mülhausen,  der  einzigen  dort  erhaltenen 
älteren  Kirche  (14.  Jh.),  über  die  Herr 
Winckler  berichtet.  Mindestens  16  Ge- 
mälde, anscheinend  aus  dem  15.  Jh.,  sind 
noch  vorhanden,  aber  durch  eine  einge- 
baute Zwischendecke  entstellt.  Die  Er- 
haltung der  auch  durch  die  stattliche  alte 
Holzdecke  bemerkenswerten  Kapelle,  deren 
Verkauf  und  Abbruch  droht,  erscheint  er- 
strebenswert und  es  sollen  Schritte  in 
dieser  Richtung  getlian  werden.  —  Die  Er- 
gebnisse des  Jllkircher  Fundes  (s.  o.  Nr.  171) 
werden  vorgelegt.  —  Herr  Straub  macht 
eine  Mitteilung  über  ein  altes  romanisches 
Relief  in  Neuweiler,  in  einem  Nebenge- 
bäude der  ehemaligen  Propstei,  St.  Peter 
und  St.  Paul  darstellend.  Zugleich  stellt 
er  ein  Orts-,  Namen-  und  Sachregister  für 
die  sämtlichen  bisherigen  Veröffentlichun- 
gen der  Gesellschaft  in  Aussicht.  —  Herr 
Christmann  legt  das  zweite  Heft  seiner 
elsässischen  Landschafts-  und  Architektur- 
Aufnahmen  in  Lichtdruck  vor.  —  Herr 
D ach  eux  macht  auf  Gräberfunde  in  Achen- 
heim,  darunter  ein  Schwert,  aufmerksam. 
—  Herr  Schlosser  berichtet  über  die  äl- 
teste urkundliche  Erwähnung  der  Kirche 
und  des  Klosters  zu  Domfessel  aus  dem 
J.  1377,  die  sich  im  Kirchenarchiv  zu  Saar- 
Union  gefunden  habe. 

Stuttgart.  Anthropologische  Gesell- 173. 
s  c  h  a  f t.  Die  anthropologische  Gesellschaft 
in  Stuttgart  hielt  unter  der  Leitung  ihres 
langjährigen  Vorsitzenden  Prof.  Dr.  0. 
Fr  aas  im  vergangenen  Vereinsjahr  1888/89 
ausser  etlichen  Ausschusssitzungen  im  Gan- 
zen 5  öffentliche  Versammlungen  ab,  die 
im  Wechsel  mit  den  Zusammenkünften 
des  Altertumsvereins  stattfanden. 

In  der  ersten  Versammlung  (10.  Nov. 
88)  berichtete  zunächst  Prof.  Dr.  Fraas 
über  den  Verlauf  der  Bonner  Generalver- 
sammlung der  deutschen  anthropologischen 
Gesellschaft,  wobei  Redner  in  Besprech- 
ung der  einzelnen  Vorträge  besonders  auf 

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—    301    — 


—    302    — 


Y  i  r  c  h  o  w  -  s  Erlebnisse  und  Untersuchungen 
in  Ägypten  einging.  Freih.  v.  Troeltsch 
unterzog  die  anlässlich  der  Bonner  Ver- 
sammlung erschienene  Festschrift  einer 
Würdigung,  indem  er  zunächst  den  Auf- 
satz über  Regenbogenschüsseln  besprach; 
Redner  hob  hierbei  hervor,  dass  diese 
Münzen  ihren  Ursprung  wahrscheinlich  in 
Kleinasien  haben,  worauf  besonders  das 
als  Triquetrum  bekannte  Zeichen  hinweist. 
Gleich  eingehend  wurde  der  Artikel  über 
Urnenharz  erörtert  mit  besonderer  Rück- 
sicht darauf,  dass  auch  in  Schussenried 
and  den  Pfahlbauten  der  Schweiz  Urnen- 
harz gefunden  wurde;  an  diesen  Bericht 
schloss  sich  eine  lebhafte  Diskussion  über 
Eigenschaften  und  verschiedenartige  Ver- 
wendung des  Birkenharzes  an.  Dr.  Max 
Graf  Zeppelin  hatte  an  diesem  Abend 
eine  Sammlung  brasilianischer  Steingeräte 
ausgestellt,  welche  lebhaftes  Interesse  er- 
regten. 
74.  In  der  2.  Versammlung  (8.  Dez.  88) 
sprach  Dr.  Kurt  Lampert  über  Kjoek- 
ken-Moeddinger.  Redner  gab  nach 
einer  Definition  des  Wortes  Kjoekken- 
Moeddinger  zunächst  eine  Übersicht  über 
die  geographische  Verbreitung  dieser  alten 
Kulturreste,  die  sich  in  den  verschiedensten 
Teilen  der  Erde  finden  und  für  den  Prae- 
historiker  oft  zu  den  schätzenswertesten 
Fundstätten  werden.  Als  Typus  der  Kjoek- 
ken-Möddinger  schilderte  Redner  eingehend 
im  Anschluss  an  die  Publikationen  Steen- 
strups  die  dänischen  Küchenreste.  Von 
anderen  Steinzeit  -  Kjoekken  -  Moeddingern 
erwähnt  Redner  zunächst  die  shell-heaps 
Nordamerikas  und  greift  zur  näheren 
Schilderung  einige  heraus,  die  deshalb  be- 
sonders interessant  sind,  da  während  ihrer 
jedenfalls  einen  grossen  Zeitraum  umfas- 
senden Entstehung  sich  ein  allmählicher 
Kulturfortschritt  ihrer  Erbauer  bemerkbar 
macht,  sei  es  dass  derselbe  in  der  Ände- 
rung der  Lebensweise  oder  in  Fortschritten 
der  Technik,  z.  B.  der  Töpferei  seinen 
Ausdruck  findet.  Sodann  geht  Redner  auf 
die  neueren  Untersuchungen  v.  d.  Steinend 
über  die  südamerikanischen  Sambaqui  über 
und  giebt  ein  Bild  von  den  Stcinzeit- 
Kjoekken-Moeddingern  Japans.  Kurz  nur 
werden  die  wahrend  der  Bronze-  u.  Eisen- 


zeit entstandenen  Kjoekken-Moeddinger  er- 
wähnt. Zum  Schluss  bespricht  Redner  die 
Bedeutung,  welche  diese  Muschelansamm- 
lungen durch  Markierung  der  Verschiebung 
der  Strandlinie  und  durch  den  Nachweis 
der  Stabilität  oder  Umbildung  der  Fauna 
für  den  Geologen  und  Zoologen  gewinnen 
können,  v.  Troeltsch  besprach  im  An- 
schluss an  diesen  Vortrag  noch  eine  Reihe 
von  Steinartefakten  aus  den  dänischen 
Kjoekken  -  Moeddingern,  die  kürzlich  von 
Herrn  Lei desdorff  der  k.  Staatssamm- 
lung zugewandt  worden  waren. 

Dritte  Versammlung  (5.  Januar  1889).  175. 
Prof.  Dr.  Fraas  berichtete  über  die  Un- 
tersuchungen eines  Grabes  im  Zuffenhauser 
Wald.  Daselbst  befanden  sich  zwei  ger- 
manische Gräber,  von  welchen  eines  schon 
früher  geöffnet  wurde.  Das  zweite  vom 
Redner  unter  freundlicher  Beihülfe  des 
Herrn  Schrader  untersuchte  Grab  enthielt 
keinerlei  Artefakte,  sondern  nur  Knochen- 
reste. Sodann  berichtete  Prof.  Dr.  Miller 
eingehend  über  seine  neuesten  Forschungen. 
Er  schilderte  zuerst  die  Eröffnung  zweier 
germanischer  Hügelgräber  bei  Neuenhaus, 
von  welchen  nur  das  eine  einen  bemer- 
kenswerten Fund  in  Gestalt  eines  mit  in-' 
teressanten  Ornamenten  versehenen  Gürtel- 
bleches bot.  Die  zweite  Mitteilung  betraf 
die  Auffindung  eines  römischen  Brunnens 
in  der  Nähe  von  Esslingen  am  Neckar. 
Fundgegenstände  waren  ein  Trinkfläsch- 
chen,  ein  Teller  und  ein  Seiher,  wie  sie 
schon  mehrfach  in  römischen  Brunnen  ge- 
funden worden,  dann  eine  Masse  von 
Bronze-,  Eisen-  und  Bleistücken.  Miller 
hat  im  Verein  mit  einem  technischen 
Sachverständigen  den  interessanten  Versuch 
der  Rekonstruktion  des  Brunnens  gemacht. 
Schliesslich  berichtete  Redner  über  die 
Freilegung  des  römischen  Lagers  bei  Rott- 
weil, welches,  da  es  ein  gemauertes  Lager 
war,  ein  Standlager,  kein  vorübergehendes 
Lager  war.  Der  von  Wall  und  Graben 
eingefaßste  Raum  hat  825  m  Länge,  ist  also 
viel  grösser  als  das  Lager  von  Welzheim, 
Jaxthausen  etc.;  es  wird  überhaupt  von 
den  Lagern  in  Süddeutschland  nur  durch 
das  von  Heddernheim  an  Grösse  über- 
troffen. Es  entspricht  einem  Legionslager 
und  gehörte  der  11.  Legion  an;   Miller 

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—    303    — • 

gab  daran  anknüpfend  noch  genaue  Mit- 
teilungen über  die  Verschiebungen  der  ein- 
zelnen Legionen  im  südwestlichen  Deutsch- 
land und  über  die  Dauer  des  Aufenthalts 
in  den  einzelnen  Orten. 
176.  In  der  vierten  Versammlung  (2.  Dez. 
1889)  bildete  den  Gegenstand  der  Verhand- 
lung die  Besprechung  des  grossen  Werkes 
der  Gebrüder  Siret,  les  premiers  ages  du 
metal  dans  le  sudest  de  l'Espagne.  Prof. 
Dr.  Fraas  entwarf  zunächst  ein  anziehen- 
des landschaftliches  Bild  von  Spanien, 
namentlich  der  südöstlichen  Ecke,  wo  Siret's 
der  Ausbeutung  von  Silberminen  obliegen, 
um  sodann  auf  den  Zusammenhang  des 
südlichen  Spaniens  mit  Nordafrika  hinzu- 
weisen, wofür  als  ethnographische  Bei- 
spiele der  Dreschschlitten  und  die  Riesel- 
feldwirtschaft angeführt  wurden.  Aus  der 
grossen  Fülle  des  Stoffes,  den  das  beson- 
ders an  Abbildungen  ungemein  reiche 
Siretsche  Werk  enthält,  greift  Redner  be- 
sonders die  Silberartefakte  heraus,  so  die 
in  Europa  bisher  nicht  gefundenen  silber- 
nen, der  Bronzezeit  angehörigen  Dolche 
und  schildert  ferner  eingehend  die  merk- 
würdigen, enormen  Begräbnisurnen,  in 
welche  die  Leichen  in  halbsitzender  Stel- 
lung hineingesteckt  wurden.  Obermedizi- 
nalrat Dr.  v.  Hoelder  unterzog  die  in  dem 
Werke  Siret's  behandelten  Schädelfunde 
einer  Besprechung,  indem  er  zugleich  eine 
Übersicht  gab  über  die  zur  Klassifikation 
prähistorischer  Schädel  von  den  einzelnen 
anatomischen  Richtungen  eingeschlagenen 
Wege.  Die  in  Sirets  Werk  behandelten, 
vortrefflich  abgebildeten,  aber  im  Text 
unkritisch  besprochenen  Schädel  vertei- 
len sich  auf  39  dolichocephale,  15  meso- 
cephale  und  6  brachycephale  Formen. 
Während  die  Schädel  an  den  Reihengräber- 
typus erinnern,  unterscheidet  sich  das  Ske- 
lett durch  die  weit  geringere  Grösse,  wo- 
raus hervorgeht,  dass  wir  es  mit  einer 
Mischrasse  zu  thun  haben.  Die  häufig 
auftretenden  auf  Rhachitis  weisenden  Merk- 
male deuten  auf  schlechte  hygieinische 
Verhältnisse,  unter  18  Tibien  zeigen  13 
Platycnemie.  Am  Schluss  der  Versamm- 
lung legt  v.  Troeltsch  noch  einige  in 
Waldsee  gemachte  Funde  vor,  die  aus 
einem    kleinen    Thoncylinderchen,    einer 


—    304    — 

Thonperle,  einem  Thonfigürchen  und  einen, 
mit  Bohrung  versehenen  Bruchstück  eine> 
Hirschgeweihes  bestehen. 

In  der  fünften  Versammlung  (23.  März  M 
1889),   mit  welcher  die  Winterzusammen- 
künfte  des  Vereines  schlössen,  sprach  Fre  i  - 
herr   von   Troeltsch   über   die    älteste 
Bronzeindustrie  in  Schwaben,  unter  Exem- 
plifikation auf  eine  grosse  Reihe  verschie- 
denartigster Bronzeartefakte.     Redner  gab 
zunächst  eine  Übersicht  über  die  grosse 
Masse  von  Bronzefunden  aus    dem   dies- 
seits  der  Alpen   befindlichen  Gebiet   und 
hob  die  wichtigsten  derselben  hervor;  be- 
sonders  wurden  diejenigen  Funde  heraus- 
gegriffen, wo  sich  auch  Gussformen  fanden, 
oder  wo  ganze  Gussstätten  zum  Vorschein 
kamen.     Es   ist  durch   diese   der   Beweis- 
geliefert,   dass    die  Bronzeartefakte   nicht 
importiert  wurden,   sondern   dass   in    den 
in  Betracht  kommenden  Gebieten  nördlich 
der  Alpen,   also   auch   in   Schwaben    die 
Bronzeindustrie  schon  vor  der  La  Tone- 
Zeit  heimisch  gewesen  ist.    Einer  der  be- 
rühmtesten Gussstättenfunde  ist  der  vor  4 
Jahren   in  Pfeffingen  in  Württemberg  ge- 
machte, dessen  einzelne  Objekte  der  Red- 
ner näher   erläutert.    Von  Bedeutung   ist 
die  Wahrnehmung,    dass   die  Gegenstände 
der  Pfeffinger  Gussstätte  in  Technik   und 
Stil  vielfach   abweichen  von  den  Bronzen 
der  Westschweiz,  Savoyens,  des  Rheinge- 
biets, sowie  den  baltischen,  skandinavischen 
und  ungarischen  Bronzen,  so  dass  man  von 
einem  über  Württemberg,  Baden  und  Hohen- 
zollern  verbreiteten  „schwäbischen  Stil  der 
Bronzezeit"  sprechen  kann.    Der  Pfeffinger 
Fund   gehört  dem  Ausgang  der  mittleren 
Bronzezeit  an ;  die  Technik  zeigt  sich  von 
hoher  Ausbildung. 

(Dr.  Kurt  Lampert,  Schriftführer.) 


F.  MÄ&ISS,. 

Antiquariat, 
Miltenberg  a.  1HL, 

offeriert:  Geschichte  der  Stadt  u.  ehemal.  Beicb*- 
feetung  PhilippsbUTff,  zusammengest.  v.  Bürger- 
meister H.  Nopp,  1881,  neu,  statt  Jfr  6.—  nur  Ji  4.—. 
(Die  all  gem.  Zeitung  hat  durch  mehrere  Nummern 
dieses  Werk  äusserst  günstig  besprochen). 


FR.   LINTZ'SCHE   BUCHORUCKERE1   IN  TRIER. 


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