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THE UNIVERSITY
OF ILLINOIS
LIBRARY
S&'b.Ot
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'V,- t .1— . ya^wJL.
Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Siebzehnter Jahrgang.
1877.
BERLIN.
Druck von H. S. Hermann,
Bcuthstr. 8.
SACHREGISTER
der Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen,
Jahrgang 1877.
I. Allgemeines incl. Technisches, Volkswirtschaftliches, Telegraphenwesen und Schifffahrt. — II. Kürzere Mittheilungen über
Eisenbahnen und Bahnprojecte : a. Deutschland und Oesterreich-Ungarn, b. Ausland. — III. Juristisches. — 1Y. Literatur.
NB. Die im offiziellen Anzeiger vorkommenden Bekanntmachungen, soweit solche nicht nur ein vorübergehendes Interesse haben, sind unter den Notizen über einzelne
Eisenbahnen mitenthalten. Die mit * bezeichneten Aufsätze sind Leitartikel.
1. Allgemeines, incl. Technisches, Volkswirtschaftliches etc.
NB. Siehe auch unter IT. bei Deutsches Reich, Oesterreich, Preussen, Ungarn und bei Ausland unter Amerika, England, Frankreich.
A ctiengesetzgebung, über deren Re-
form (Antrag Prenssens an den Bun-
desrath). 40, 518.
Achsbrüchein 1875, statistische Zusam-
menstellung. *46, 611.
Adjacenten, Einführung von Fachge-
richten gegen unberechtigte An-
sprüche der Adjacenten. 13, 165.
Administrationssystem und Kriegs-
leistung der Eisenbahnen. Von
M. M. v. Weber. *1. 79, 1061 ; 11.80, 1077 ;
III. 87, 1189; IV. 88, 1202.
Bahnunterhaltung (v. Schröder). *40, 517.
„ u. Babnbewachung (v. Dulk). *46, 605.
ßeamten-Verzeichnisse. Beilage zu
No. 39. 40. 41. Nachtrag (Sachs.
Staatsb.) 51, 683.
Baukosten der Eisenbahnen v. Sacca-
rini. 15, 196.
Berlin’s ßrennmaterialfrequenz im
1. Quartal 59, 792; im II. Quartal
67, 904; im III. Quartal 83, 1126.
Berlin’s Personenfrequenz in den
Jahren 1853/76. 65, 882/883.
Besteuerung der Eisenbahnen. *12,155.
Betriebskosten, V er theilung auf den
Personen- u. Güterverkehr bei den
Schleswig - Holsteinischen Eisen-
bahnen. *97, 1328.
Bibliothek, siehe Eisenbahn-Bibliothek.
Billetschränke, runde, von Hartmeyer.
2, 19.
Böhmischer Braunkohlenverkehr, siehe
Statistik desselben.
Brückenbau, siehe Eisenconstructionen.
Casseler Tramway. *23, 313.
Concurrenz der Staats- u. Privatbahnen.
98, 1349.
Ooupeebeleuchtung. 38,493.
Coursblatt vom 30./12. 76. 4, 47; vom
31./1. 77. 18, 173; vom 28./2. 77.
21, 282; vom 31./3. 77. 28, 355; vom
3 >./4. 77. 37, 473; vom 31./5. 77.
45, 691: vom 30./6. 77. 53, 705; vom
31./7. 77. 62, 825; vom 31./8. 77.
71, 956: vom 29./9. 77. 79, 1075; vom
30 /10. 77. 88, 1209. vom 30/11. 77 95,
1319.
Deutsch-Oesterreich. IlandelsA'er-
kelir von 1856-1877. 47, 628.
„ Was bleibt uns vom Deutsch-Oesterr.
Trausportverkehr? *98, 1341.
D eu tsch e Eisen ball nf rage, deren heu-
tige Lage (Frühjahr 1877) nach der
Zeitschrift „Im neuen Reich.“ *39, 505.
i, kritische Bemerkungen zu diesem
Artikel. *42, 645; 43, 561: 45, 585:
46, 603.
Deutscher Handelstag, über die Eisen-
bahnfrage in Deutschland. 76, 1028:
82, 1109.
| Differentialtarife der Eisenbahnen,
ihre Entwickelung und Bedeutung
v. Krönig. *10, 124.
„ im Oesterr. Parlament. *26, 329.
„ Antrag im Deutschen Reichstag be-
treff. die künftige Gestaltung der
Differential- und Ausnahmetarife.
33, 413.
Dividenden, siehe Coursblatt.
Edison’s Apparat zur Vervielfältigung
von Schriftstücken. 37, 472.
Einnahmen der Deutschen Eisen-
bahnen (excl. Bayern):
im November 1876. 1, 4. resp. Resultat
4, 50 fg.
,, December. 10, 129.
„ Januar 1877. 19, 250 resp. 20, 255.
„ Februar. 31, 387 resp. 393 fg.
, März. 35, 437 resp. 441 fg.
„ April 43, 549 resp. 566.
„ Mai 52, 695 resp. 6S0.
„ Juni. 59, 788. besprochen 60, 799.
„ pro I. Quart, u. folg. 62, 821.
„ im Juli. 68, 925.
„ August. 77, 1041 resp. 78, 1052.
„ September. 80, 1175 resp! 80, 1163.
„ October. Beilage zu No. 95 resp.
Anzeiger S. 86.
„ November 102, 1416.
Einnahmen der Oesterreichisch-Un-
garischen Eisenbahnen:
im November 1876. 1, 7.
„ December. 11, 143 und 148.
„ Januar 1877. 21, 271 und 282 fg.
„ Februar. 31, 391.
„ März. 36, 457.
„ April. 45, 579. besprochen 47, 627.
„ Mai. 54, 725. besprochen 53, 700.
„ Juni. 63, 837; 69, 935.
„ Juli. 73, 979.
„ August. 80, 1083.
fl September. 87, 1192. Uebersicbt S. 1184.
„ October. 95, 1305.
Eisen, Mittel zur Conservirung desselben
von Prof. Barff in London. 33, 416.
Eisenbahnbau der Gegenwart v. Heinzer-
ling. 21, 276.
„ Vorträge v. Kaven. 3, 27.
Eisenbahnbau und Betrieb, Mustercon-
structionen v. Heusinger v. Waldegg.
88, 1208.
Eisenbahnbauwesen, Handbuch des-
selben v. Susemihl. 82, 1115. Vor-
träge von Winkler. 72, 969.
Eisenbahn-Bibliothek, Vorschläge zur
Errichtung, v. Widimsky. 9, loi.
„ Bibliothek-Verein, Berliner. 92, j
1262. Siebe auch unter Lesevereine.
Eisenbahn-Briefe, siehe unter Oester- I
reich.
Eisenbahn - Durchschnitts - Divi-
dende, deren Zukunft. *96, 1311.
Eisenbahnen Europa’s, deren Einnah-
men in den Jahren 1865 und 1875
v. Stürmer. *85, 1157.
„ Preussen’s und England’s in
1875. 40, 519.
Eisenbahn-Gütertarife, das Princip
derselben, v. v. Weber. *91, 1241.
„ -Handels-Agenturen v. Trommer.
*34, 421.
Eisenbahn-Personentarife *10, 120.
„ -Personenverkehr, Verbesserung
desselben. 78, 1050. Siehe auch un-
ter Personenverkehr.
Ei senbahn-Politik, zur vergleichenden,
von Eberty. I. England und Amerika.
*41, 530. II. Frankreich und Italien.
*42, 546; 47, 626.
„ „ deren Wandlungen v. Frühauf,
I. Aeltere Zeit. *63, 836. II.
Neuere Zeit. *64, 857.
„ „ und Oeconomie, Wagner’s Ab-
riss. *65, 873.
Eisenbahn - Statistik. Internationaler
Con^ress zu Rom. *86, 1165.
„ „ Deutsche, siehe unter Verein
Deutsch. Eisenb.- Verwaltungen.
„ -Studien, kleine, vonMz. l. Einfüh-
rung von Fachgerichten gegen die
unberechtigten Ansprüche der Ad-
jacenten. *13, 165.
„ „ 2. Beschränkung der Personen-
züge. *14, 177.
„ -Unfälle in 1875 (Deutschland und
England). 38, 493.
Eisenbahn-Waggons, zweistöckige in
New-York. 14, 185.
„ -Waggon-Schieber v. Heshuysen.
5, 63.
Eisenconstruction des Hoch- und
Brückenbaues aus Eisenbahn-Schie-
nen. 85, 1156.
Fahrgeschwindigkeiten der Eisen-
bahnzüoe und Dampfschiffe auf ei-
nigen Hauptverkehrs - Routen der
Erde. 56, 751. Nachtrag. 62, 824.
Farbenblindheit. 69, 932. Siehe auch
Stilling, Prüfung des Farbensinnes.
53, 704.
Geleise - Revisions - Instrument von
Kaiser und Dorpmüller. 95, 1306.
Ge treide-Massentr ans porte imHerbst
1877. 94, 1289. Getreide - Export
Russlands. 98, 1342.
Güter-Tarife. siehe Eisenbahn -Güter-
tarife und Tarife.
Güterverkehr, dessenAblenkung. 98, 1342
u. 1349.
Ha n d el s k a m m e r - Jahre sb er ichte
siehe Literatur.
I. Allgemeines.
III
Intercommunications-Signale.
Oesterr. Enquete. 30, 377.
Internationales Eisenbahnfracht-
recht. Conferenz in Wien. 72, 1027.
Siehe Eger unter Literatur.
Internationales Recht, Verein zur För-
derung desselben. 41, 534.
Kohlen-Production Europa’s, Ein- u.
Ausfuhr in 1874. 1, 6.
„ und Eisen-Production in Preus-
sen 1876. 18, 237.
„ -Einfuhr in Hamburg. 11, 147.
„ -Exportfrage betreff., Berathun-
gen in Bremen. 21, 274-
„ -Verkehr der ersten 9 Monate von
1877 in Deutschland und Oester-
reich. 94, 1288. Im October. 98, 1342.
Lagerhäuser an den Hauptdurchgangs-
stationen u. Stapelplätzen. *91, 1245.
Leseverein der Eisenbahn-Beamten in
Elsass-Lothringen. 72, 969.
„ Berliner Eisenb.-Bibliothek-Verein.
92, 1265.
Localbahnen, Formeln zur Ermittelung
der wahrscheinlichen Einnahmen
und Betriebsausgaben derselben y.
Plessner. *85, 1149.
„ Bemerkungen zu den Kosten dersel-
ben.^. Plessner. *44, 573.
„ Siehe auch Secundärbahnen, Vicinal-
bahnen, auch Neumünster-Tönning
y. Wollheim. 41, 533.
Masse und Gewichte, abgekürzte Bezeich-
nung derselben. Beschluss des Bun-
desraths V. 8./10. 77. 92, 1263.
Marktberichte, siehe z. B. y. 14./3. 77.
23, 313.
Maschinendienst, der praktische, im
Eisenbahnwesen y. Tilp. *79, 1061 u.
1063.
Militärisches. Administrationssystem u.
Kriegsleistung der Eisenbahnen Yon
M. M. v. Weber. I. *79, 1061/63.
H. 80, 1077. III. 87, 1189. IV. 88, 1202.
„ Militärische Leistungsfähigkeit der
Deutschen und Französischen Eisen-
bahnen. 90, 1231.
„ 3. Bataillon zum Eisenb.-Regiment
in Deutschland projectirt. 16, 206.
„ Compagnies d’ouvriers de chemins
de fer in Frankreich. 19, 243.
„ Kugelfeste Eisenb.-Wagen auf Cuba.
40, 525.
„ Siehe auch unter Russland.
Mortalitäts-, Invaliditäts- etc. Ver-
hältnisse bei dem Eisenbahn-Be-
amten-Personal v. Behm, besprochen
Y. Rachel. *3, 38, *50. 663.
„ „ Nachtrag dieses Werks y. 1876,
besprochen von Rachel. *98, 1344.
„ Siehe auch unter Pensionswesen.
Niagara-Hängebrücke. 38, 491.
Nummerirung der Eisenbahnstationen
und Angabe der Fahrzeiten und
Stationsnummern auf den Bidets.
67, 904. Dagegen. 70, 938.
Oesterreich;isclr - Ungarische Eisen-
bahnen, deren Einnahmen und Aus-
gaben in 1875. 23, 301.
Organisation der Bahnverwaltungen v.
Buresch. *12, 153.
Pensionswesen der Eisenbahnbeamten
Y. J. Kaan. *3, 33.
„ Siehe auch unter Mortalitäts-, In-
validitäts- etc. Verhältnisse.
P ersonen-Billets, siehe Nummerirung.
67, 904.
„ -Tarife der Eisenbahnen v. Stieb.
10, 120.
„ -Transport, Rentabilität desselben.
79, 1063/4. Nachtrag 82, 1113.
„ -Verkehr, zur Reform desselben
y. M. *18, 229. Siehe auch unter Eisen-
bahnstudien (Beschränkung der Per-
sonenzüge). 14, 177.
„ „ Frequenz desselben v. Dulk.
*21, 269.
Pferdebahnen. Siehe Grosse Berliner
Pferdebahn.
„ LeipzigerTramway-Gesellschaft. Ein-
nahmen. 78, 1054.
Polytechnische Hoch schule zu Braun-
schweig, Einweihung derselben.
83, 1124/5.
P o st- Dampfschiffverbindung mit Däne-
mark und Schweden im April 1877.
33, 417.
Preussen’s u. England’s Eisenbahnen.
40, 519.
Reich seisenb ahn -Fr a ge, deren heutige
Lage (Frühjahr 1877) nach der Zeit-
schrift „Im Neuen Reich“. *39, 505.
„ „ Kritische Bemerkungen zu die-
sem Artikel. *42, 545; 43, 561;
45, 585; 46, 603.
„ „ die Stellung der Sächsischen
Regierung zu derselben. 93, 1271.
„ „ Beitrag zur Lösung der Eisen-
bahnfrage in Oesterreich von
L. v. K. 73, 973.
Retour- Billete, Gültigkeitsdauer der-
selben. 90, 1233.
Rundschau, volkswirthschaftliche (Ver-
kehrsberichte) pro August. *63, 835.
24./9. 75, 1001. 19 /10. 82, 1105. Ende
October 86, 1167. 9./11. 88, 1197.
16./ 1 1. 90, 1230. v. 23/11. 92, 1257. 94,
1288.
Schifffahrt der grössten Deutschen Häfen
in 1876. 11 147.
„ Deutschlands und Italien’s Handels-
schifffahrt in 1876. 86, 1171.
Secundärbahnen, deren Herstellung
durch Zusammenwirken von Staat
und Gemeinde von Plessner *37, 466;
38, 485.
„ Verein zur Förderung der Anlage
von Localbahnen. 37, 467 u. 471.
„ das Reichs-Eisenb.-Amt mit der Vor-
lage einer Sidherheits- Ordnung für
Secundärbahnen beschäftigt. 39, 510.
„ „ deren Berathung im Bundesrath-
Ausschuss. 41, 534.
„ Sicherheits-Ordnung, Preussische,für
normalspurige Eisenbahnen von un-
tergeordneter Bedeutung. Wortlaut
42, 654.
„ zur Sicherheits-Ordnung, Ministerial-
Rescript. 68, 918.
„ inPreussen, Gesetzesvorlage betr.
Verwendung der Provinzial- u. Com-
munal - Dotationsfonds zur Unter-
stützung des Secundärbahnbaues.
Eingabe desProvinzialausschusses der
Provinz Preussen. 14, 183. Ableh-
nung des Gesetzentwurfs vom Ab-
geordnetenhaus. 16, 206.
„ „ neuer Gesetzentwurf den Pro-
vinziallandtagen vorgelegt in Be-
treff der Provinzial - Dotations-
fonds. 42, 549. 60, 798.
„ „ Ministerielle Denkschrift , betr.
Unterstützung des Baues aus den
Dotationsfonds. 72, 967.
„ „ das Resultat der Verhandlungen
der Provinziallandtage. *87, 1185.
„ Neumünster-Heide-Tönning v. Woll-
heim. 41, 533.
„ Neues System derselben, besonders
normal- und schmalspuriger Eisen-
bahnen mitDampf betrieb auf Strassen
und Chausseen von Heusinger von
Waldegg. 82, .1107/9.
„ von R. Mohl (contra) 49. 657.
„ in Ungarn. 81, 1094.
„ die Secundärbahnen der Oesterreiclii-
schen Staatsbahnen inUngarn. 93,1273.
„ projectirte in Oldenburg. 96, 1314.
,, in Mecklenburg. 102, 1416.
„ Zur Bibliographie über Secundär-
und Schmalspurbahnen. Pferde-
bahnen. 91, 1252 .
„ Siehe auch unter Deutsches Reich:
Secundärbahnen und unter Literatur :
Clauss, Rickert.
Secundärer Betrieb auf Hauptbahnen
v. Schröder. 25, 322.
Sicherheits-Ordnung für Preussens
normalspurige Local - Eisen-
bahnen. 42, 554.
„ „ Vorbereitung einer Allgemeinen
Deutsch enSicberheits-Ordnung
sowohl für Normal- als auch für
schmalspurige Bahnen. 41, 534.
46, 577.
Signal-Ordnung, zur Revision derselben
v. Dulk. *76, 1021/23 77, 1033/35
82, 1110.
„ ,, desgl. v. Pipart. 79, 1067.
Socialismus in Deutschland und die
Eisenbahnen. *69, 929.
Staatseisenbahnen, das System der
Verpachtung. 101, 1393.
„ „ Siehe auch Verstaatlichung.
Staatseisenbahn-Beamte, Handbuch
für dieselben. 82, 1 1 15.
Statistik, Deutsche Eisenbahnstatistik,
siehe unter Verein Deutscher Eisen-
bahn-Verwaltungen.
„ Statistische Zusammenstellung der
Betriebs-Ergebnisse der Deutschen
Eisenbahnen. Aus der Denkschrift
der Privatbahnen, betreff, das vom
Reichs - Eisenbahnamt entworfene
neuen Buchun^sformular. 18, 233.
„ der Preussischen Eisenbahnen in
1875. I — IV. *10, 117. V. Finanz-
ergebnisse. 11, 137. VI. Ueberschuss.
12, 155.
„ internationale Eisenbahn - Sta-
tistik, Congress zu Rom. 86, 1165.
„ der Mortalitäts-, Invaliditäts- und
Morbilitäts-Verhältnisse bei den Be-
amten der Deutschen Eisenbahn-
Verwaltungen v. G. Behm, besprochen
von Dr. Rachel. 3, 38 ; 50, 663; 98, 1344.
„ des Böhmischen ßraunkohlen-
verkehrs in 1876. 48, 641.
„ der Submissionen auf Eisenbahn-
schienen in 1873—76. *89, 1186.
Statistische Tabellen über den Zug-
förderungs- und Werkstättendienst
v. Geiringer. 4, 46.
Steinko[hlen - Abbau im Königreich Sach -
sen und die Eisenbahnen. 86, 1172.
Stollenfest in Cochem v. Rziha. *38, 481.
Submissionswesen der Eisenbahnen
v. Frühauf. *59, 783.
Suez-Canal. Generalversammlung. 52, 694.
„ „ Schifffahrts -Verkehr im Canal
während der 3 ersten Quartale
1877. 91, 1252.
Tarif- Agitation in Oesterreich. 17,219.
„ -Controle und Abrechnungs-
wesen im directen Güterverkehr
der Deutschen Eisenbahnen. I.
*62, 819. II. (Abrechnungsverfahren)
*66, 886.
Tarife, über die Folgen einer nicht oder
nicht gehörig bewirkten Publication
der Tarife und deren Abänderungen
in Preussen. 17, 217.
„ siehe auch Eisenbahn-Personentarife
und Eisenbahn-Gütertarife.
Tarifreform, Deutsche, Rescript des
Preuss.Handelsministers betreff. Ein-
führung der Tarifreform. 3, 26.
„ die Vorlage des Handelsministers für
die Conferenz der Transport-Inter-
essenten. 4, 43.
„ die Conferenzen über das neue
Eisenbahn-Gütertarifsystem in Ber-
lin, Hannover, Bromberg. 8, 95.
„ Besprechung derselben. 8, 93.
„ Conferenz in Frankfurt 13./1. *6, 69.
,, die Berliner Generalconferenz
13. /14. Februar. Aeusserer Verlauf.
*14, 181.
„ „ die Resultate d. Conferenz. 16,201
„ die Erklärungen der PrivatbahneD.
16, 203.
„ der von d er Generalconferenz
vereinbarte einheitliche Deut-
4'
IV
I. Allgemeines,
sehe Eisenbahn - Gütertarif.
*16, 209.
„ Commission des Deutsch-
Oesterreichisclien Eisenbahn-
Verbands zur Untersuchung be-
treff. Durchführung des Reformtarifs
auf die directen Verkehrsbeziehun-
gen mit Oesterreich. 18, 233.
„ der Erlass des Herrn Handels-
ministers vom 5./3. 77. auf die
Erklärungen der Privatbahnen.
*22, 285; 286.
„ Beschluss desBundesraths betr.
Antrag auf neue Untersuchung über
die Eisenbahn-Tariffrage. 22, 286.
„ Beschlüsse der Privatbahnen
gegenüber dem Handelsministerial-
Erlass betr. die Tarifreform. 24, 309.
„ Bericht der Budget-Commis-
sion des Preuss. Abgeordnetenhau-
ses über den Hammacher’schen An-
trag betr. Aufhebung der Gütertarif-
" Erhöhung. 24, 309.
„ die Bedeutung der Einheits-Classifi-
cation des neuen Tarifs v. Trommer.
*25, 321.
„ Handelsministerial-Erlass betr. äus-
sere Anordnung der neuen Tarif-
hefte v. 30./3. 77. 29, 357.
„ Ministerial-Erlass vom 1 2./4. 77. Maxi-
malsätze für die Staatsbahnen, Ant-
wort auf die Denkschrift der Preuss.
Privatbahnen. 32, 397.
„ Bemerkungen über dieselbe im Jah-
resbericht der Berlin-P.-M. E. 33, 414.
„ die Erklärungen der Preuss. Privat-
bahnen auf den Ministerial-Erlass
vom 12./4. 77. 34, 435.
„ die Stellung des Deutschen Reichs
zur Tarifreform. *37, 465.
„ die vom Bundesrath- Ausschuss ge-
stellten Anträge betreff, die Grund-
sätze für die Bildung von Güterta-
rifen. 44, 576.
„ Berathung von Handelskammern u.
ßahnverwaltungen Mitteldeutsch-
lands zu Cassel. 46, 606.
„ Promemoria der Deutschen Privat-
bahnen betr. Bildung der Gütertarife.
*48, 637.
,, Handelsministerial - Rescripte betr.
die Tarifreform (Maximal-Einheits-
sätze der Berlin-Anhalter, Berlin-
Hamburger, Berlin-Potsdamer und
Magdeburg - Halberstädter Eisenb.).
52, 687.
„ Widerlegung des „Berliner Actionär.“
52, 689.
„ Neuer Verbandstarif- Entwurf für
den directen Verkehr zwischen
Oesterreich - Ungarn und Deutsch-
land. 63, 699.
„ Umarbeitung der directen Tarife
zwischen den Deutschen u. Oestr.-
Ungar. E. *101, 1395 u. 1401.
„ 1 arifcommission in Vorschlag ge-
bracht. 54, 714.
„ Tarifverband oder Deutsche Tarif-
commission? zur Fortentwickelung
der Tarifreform und Förderung der
einheitlichen Gestaltung des ge-
ll. Kürzere
a. Deutschland u. Oesterreich.
Aachener Industriebahn. Aus dem
Geschäftsbericht pro 1876. 99, 1370.
Aachen-Mastricht. Aus dem Geschäfts-
bericht pro 1876. 95, 1303
Alföld-Fiumaner E. Direction einge-
setzt. 6, 64.
„ Generalversammlung und aus dem
Geschäftsbericht pro 1876. 49, 650.
Altona-Kiel. Kündigung der 5 procent.
Prioritäten II. Emmission. l, io
„ Dividende. 34, 431.
sammten Tarif- und Expeditions-
wesens. *65, 734.
„ Fortbildung des einheitlichen
Gütertarifs. Allgemeine Bemerkun-
gen des Vereins der Privat-Eisen-
bahnen im Deutschen Reiche zu den
Vorschlägen des Königlich Preussi-
schen Herrn Handelsministers. 58, 774.
„ Schreiben des Herrn Handelsmi-
nisters an die betheiligten Regie-
rungen betreffend Denkschrift des
Vereins der Privat - Eisenbahnen.
61, 807. Vorbehalt der Einzel-Regie-
rungen. 10 ', 1378.
„ Tarif-Einheitssätze der Mär-
kisch-Posener und Nordhausen-Er-
furter Eisenbahn. 56, 749.
„ Tarifeinheitssätze derßerl.- Anhalt. E.
neue Maximaltarifsätze. 64, 859.
„ Neue Gefahr für die Tarifeinheit
(Staffeltarif der Elsass-Lothring. E.).
64, 860. Entgegnung. 76, 1 024/5.
„ Einführung des neuen Tarifsystems
zum 1. October für die meisten
Bahnen in Aussicht. 66, 889;
„ Zugeständniss des Handelministers
betr. der erbetenen Maximalsätze.
72, 966.
„ Die Lage der Tarifreform am 1. Oc-
tober 1877. 89, 1218.
„ Maximalsätze der Deutschen Bah-
nen, übersichtlich zusammengestellt.
*84, 1141. Zusätze und Berichtigun-
gen zu dieser Uebersicht. 92, 1264.
„ Die bis zum 1. Januar 1878 nach
dem Reformsystem umgearbeiteten
Gütertarife der Preuss. Eisenbahnen.
*102, 1411.
„ Eisenbahn-Gütertarife, Princip der-
selben von M. M. v. Weber. *91, 1241.
„ der neue Tarif, Vorschläge betr.
Ausführung des neuen Tarifs von
W. Fischer. 91, 1242.
„ „ Siehe auch unter Differential-
Tarife.
T arif-Ueb er sichten.
November 1876. 6, 77. December.
9, 109. Januar 1877. 20, 261. Fe-
bruar. 22, 293. März. 29, 365. April.
38, 497. Mai. 45, 597. Juni. 54, 719.
Juli. 63, 851. August. 74, 993. Sep-
tember. 80, 1085. October. 89, 1221.
November. 98, 1353.
Techniker, dessen sociale und staatliche
Stellung v. Stark. 73, 976; v. Weber.
33, 409 u. 41, 529.
Telegraphie, electrische, Compendium
derselben v. Weidenbach. 88, 1207.
Telephon. 72, 969; 97, 1338.
Telephonie. 92, 1262.
Tilp s Apparat gegen das Schlingern der
Locomotiven, Resultate mehrerer
Oesterreichischer Eisenb. 17, 223.
Tramway, Casseler. 71, 945.
Tunnel, siehe Stollenfest in Cochem und
Amerika.
Triest’s Aufschwung und wachsende Ver-
kehrs-Tüchtigkeit. *95, 1298.
„ und Fiume, Entwickelung dieser
Seehäfen. 19, 241.
Unfallsstatistik Europa’s, aus dem
Mittheilungen über Eisenbahnen und
„ Verabfolgung neuer Prioritäts-
Obligationen. 37, 475.
„ Fahrplan v. 15./5. 39, 516.
„ Generalversammlung, T.-O. 40, 523 ;
45, 593.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 48, 638.
„ Finanzielle Verhältnisse. 60, 798.
„ Verloosung. 53, 707.
Arad-Temesvar. Generalversammlung.
51, 682.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 97, 1336.
betreff. Bericht des Oesterreichischen
Eisenbahn-Ausschusses. 13, 170.
„ Eisenbahn - Unfälle in Deutschland
u. England. 38, 493; 98. 1350.
Unfallsversicherung bei den Oester-
reichisch-Ungarischen Eisenbahnen.
38, 484.
Verband, internationaler, zum gegen-
seitigen Austausch der Eisenbahn-
Fahrzeuge. 1^, 236.
Versicherung der Eisenbahnen in
Oesterreich-Ungarn gegen Transport-
und Feuerschäden. *20,253; *32,393.
Verein für Eisenb ahn künde, 12./12.76,
Auswechselung der Brückenüberbau-
ten an der alten Elbbrücke bei Magde-
burg. Kessler’s Sicherheitsrad. 5, 61.
„ v. 9./1. 77. Anordnungen betr. Umstel-
lung doppelter Englischer Weichen.
Export Westfälischer Kohle über den
Ocean. 14, 185.
„ v. 20./2. 77. Golz, über das Eisen-
bahnwesen der Vereinigten Staaten
Nordamerikas. 22, 289.
„ v. 20/3. 77. Wiedenfeld, über Tiel
brunnen-Anlage auf dem Bahnhof
der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn.
Pulsometer. 30, 377.
„ v. 10/4. 77. Meyer über geneigte
Ebenen für Schiffstrausporte. 37, 471.
„ v. 8./5. 77. Streckert, über die Ent-
wickelung des Begriffs von Haupt-
und Nebenbahnen. 50, 668.
„ v. 11./9. 77. Zweckmässigste Benen-
nung der Localbahnen (Secundär-,
Vizinalbahnen?). 82, 1111.
„ v. 9./ 10. 77. Presshartglas zur
Herstellung des Haltesignals, Tunnel-
bohrmaschine von Brandt. 89, 1217.
„ v. 9./ ll. 77. Schwabe über Berliner
Ringbahn, Telephon. 97, 1338.
Verein zur Förderung der Anlage von Local-
bahnen, aus dessen Statuten. 37, 467
u. 471. 51, 683.
Verkehrswesen, dessen Entwickelung
in 1871—76 v. Neumann. 47, 628.
Verpachtung von Staatsbahnen (Nie-
derländ. Stsb., Italien. E.). *101, 1393.
Verstaatlichung der Oesterreichischen
Eisenbahnen. 2, 18. I. 87, 1181.
II. 93, 1271. III. 97, 1326. IV. 99, 1361.
Berichtigungen dazu. 91,1241. 95, 1298.
„ Siehe ausführlich unter Oesterreich,
2. Parlamentarisches.
„ Siehe auch Oesterreichisches Gesetz
betr. die garantirten Eisenbahnen.
89, 1214; 90, 1227.
„ Annahme dieses Gesetzes durch beide
Häuser des Reichstags. 99, 1364.
Vicinalbahnen, siehe Localbahnen und
Secundärbahnen, sowie unter Lite-
ratur: Bock, Lernet.
Viehtransporte, siehe unter Deutsches
Reich.
Wagenkuppelung v. Becker, zur Ver-
th eidigung derselben. 23, 310.
Wege-Unterhaltung, Preussisches Mi-
nisterial-Rescript v. 8/10. 74. 98, 1346.
Weichenanlagen, siehe Kopka unter
Literatur.
Weichensystem, siehe Blauel unter Li-
teratur.
Bahnprojecte.
Arad-Körösthalbahn, deren bauliche
Verhältnisse, Stationen etc. 5, 61.
„ Generalversammlung. 59, 787.
„ Theilstrecke Arad-Pankota am 1./2.
77 eröffnet. 22, 290.
„ Theilstrecke Pankota - Borosjenö am
10/5. 77 eröffnet. 41, 539.
„ Projectirte Fortsetzung. 81, 1094.
Aru stadt-Ilmenau. Bau-Genehmigung
der Thüringer Staaten. 22, 287.
Aussig-Teplitz. Uebernahme der Ver-
waltung und des Betriebs der Dux-
II. Mittheilungen über einzelne Eisenbahnen a. in Deutschland und Oesterreich-Ungarn.
V
Bodenbacher und Rakonitz-Protivi-
ner Eisenbahn v. l./l. 77 bis 1./3. 77.
3, 28.
„ Gesetzentwurf, betreffend Dux-
Bodenbach. 11, 143. Abgelehnt
vom Reichstag. 17, 220.
„ Generalversammlung. 28, 351; 40, 523.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 95, 1300.
Badische Privatbahnen, deren Zins-
garantie und Betriebs-Resultate in
in 1875. 15, 197.
Badische Staatsbahnen. Geschäftsbe-
richt pro 1875. 32, 400.
Battazek-Dombovar- Zakanly, siehe
Donau-Draubahn.
Bayern. Münchener Pferdebahn vom
Sendiinger Thorplatz z. Zweibrücken-
strasse. 70, 941.
„ „ Südliche Pferde - Gürtelbahn in
München, hergestellt. 76, 1028.
Bayern. Deggendorf-Plattling, bevorste-
hende Auflösung der Gesellschaft.
54, 718.
Bayer. Ostbahnen. Letzter Geschäfts-
bericht (pro 1875). 41, 535.
Bayer. Staatsbahnen. Gesetzentwurf,
betreffend die Vervollständigung des
Bayer. Staatsbahn-Netzes etc. 96, 1314;
99, 1372.
„ a) Projecte. Bamberg-Neustadt a/S.
u. Lichtenfels- Neustadt. 27, 339.
Rottthalbaün (Neumarkt a|R.-
Oberdietfurt - Pöcking) Trace.
97, 1332.
„ b) Baubericht März 1877. 29, 361.
„ c) Bahneröffnungen.Inl877zuer-
öffnende Bahnlinien. 18, 235.
1. Nürnberg-Neubaus-Bayreuth
15/7. eröffnet. 60, 804.
2. Oberkotzau - Wunsiedel 15./8.
64, 869. Beschreibung. 66, 892.
3. Gürtelbahn Haidhausen -Pa-
sing, für den Güterverkehr
eröffnet 1./9. 70, 940.
4. Plattling - Ludwigsthal 16./9.
eröffnet. 73, 980 u. 74, 990.
5. Ludwigsthal - Eisenstein und
Höchstädt a./D . - Donauwörth
15./11. eröffnet. 87, 1093.
,, d) Eröffnung und Benennung
von Stationen:
Etzenricht P.-H. eröffnet 1./7. 77.
48, 638.
Pforzen, Haltestelle II. Classe.
Beilage zu 59, Anzeiger S. 53.
Eibach, Haltestelle 15./10. eröffnet.
• ■ 81, 1100.
Oberwarngau erhält vollen Abfer-
tigungsdienst 15 /10. 81, 1100.
Weidenbach, Perach, Buch und
Oberwarngau für beschränkte
Güterabfertigung. 72, 968.
Bahnhof in Donauwörth. 92, 1262.
Benennung gleichnamiger Sta-
tionen. 18, 235.
„ e) Betrieb. Betriebsergebnisse: im
Febr. 77. 34, 430. Juli. 77, 1044.
August. 83, 1130. September.
90 1237.
„ Geschäfts-Bericht pro 1875. (XXIV.
Nachweisung.) 40, 524.
„ Neuer Local tarif vom 1./7. 77. 40,524.
„ Gasbeleuchtung derWaggons. 54, 718.
Be rgisch-Märkische Eisenbahn.
a) Eröffnung von Bahnlinien.
„ Hückeswagen -Wipperfürth 1/1. 77
eröffnet. 1, 9.
„ Essen - Werden 15/8. 77. 63, 849.
64, 869.
b) Stationseröffnungen etc.
„ Elberfeld -Steinbeck auch für den
Personenverkehr eröffnet. 61, 870.
„ Station Unter-Barmen für Personen-
und Gepäckverkehr am 1/12. eröffnet.
90, 1238.
,, Harkorten P.-H. 15/1. 77. eröffnet. 4,49.
„ Wehrden für Güter 13/12. 76 eröff-
net. 10, 125.
„ Herne auch für Eil- und Stückgut-.
11, 150.
c) Betrieb. Dividendepro 1876. 42, 557.
„ Generalversammlung T.-O. 42, 549 u.
42, 557.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 66, 891.
d) Petition der Deputation der Actio-
näre, dieConcessionfiir die Ruhrthal-
bahn betreffend. 90, 1232.
Berlin-Anhaltische Eisenbahn.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 37, 469.
„ Dividende. 26, 333; 44, 582.
„ T.-O. d. Generalversammlung. 32, 403.
„ Ausloosung. 45, 594.
Berlin-Dresdener Eisenbahn. Vor-
lage im Abgeordnetenhaus betreffend
Betriebs - Uebernahme Seitens des
Staats auf ewige Zeiten. 14, 184.
„ Note der Sächsischen Regierung an
Preussen vom 2/2. 77. 16, 206.
„ Annahme des Gesetzentwurfs, An-
trag Preussens an den Bundesrath.
18, 234.
„ Die Entscheidung dem O.-A.-G. zu
Lübeck überwiesen. 22, 287. Wort-
laut des Beschlusses. 23, 309.
„ Die Entscheidung des O.-A.-G. zu
Lübeck vom 28/6. 77; Erledigung
des Preussisch-Sächsischen Connicts.
56, 747.
„ Verhandlung auf Grund dieses Erk.
des Ober-Appell.-Ger. zu Lübeck.
62, 822.
„ Kritik desselben Erkenntnisses von
Wächter. 82, 1106.
„ Gesetz betr. die Uebernahme der
Zinsgarantie des Staates für eine
Prioritäts-Anleihe genehmigt. 66, 890.
Wortlaut. 67, 906.
,, Betriebsleitung der Niederschlesisch-
Märkischen Bahn übertragen. 72, 967.
„ Uebergang der Verwaltung an den
Preussischen Staat am 1/10. 77.
75, 1009.
„ Das Privilegium der Berlin - Dres-
dener Eisenbähn-Gesellsch. 82, 1110.
Berlin - Görlitzer Eisenbahn. Ge-
schäftsbericht pro 1876. 49, 655.
Berlin-Hamburger Eisenbahn. Pro-
jectirter Tagescourierzug. 82, 1110.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 100, 1385.
„ Personalveränderungen in der Di-
rection. 10, 124.
„ Nekrolog des Geh. Reg.-R. Neuhaus.
33, 411.
Berlin-Kiel über Schwerin und Lübeck,
Umarbeitung des Projects, Veran-
schlag. 94, 1291.
Berliner Nordbahn. Strecke Berlin-
Neu-Brandenburg (Stationen) eröff-
net 10/7. 77. 53, 702. Neu-Branden-
burg-Demmin am 1/12. 77. eröffnet.
95, 1307.
„ Ministerial - Bescheid betr. Einfüh-
rung einer grösseren Fahrgeschwin-
digkeit. 56, 748.
„ Bestimmungen über Personen- und
Güterverkehr. 60, 799.
„ Errichtung einer Güter-Expedition
in der Schwedterstrasse in Berlin.
80, 1082.
Berlin-Potsdam-Magdeburger Eis en-
bahn. Dividende. 27, 342.
„ Geschäftsbericht. 36, 453.
„ General - Versammlung. 31, 390;
41, 593.
„ Bilanz pro 1876. 32, 406; 28, 347.
„ Ausloosungen. 5, 64.
Berliner Ringbahn, neue, siehe Nie-
clerschl.-Märk. E. und Pferdebahn,
grosse Berliner, siehe nachstehend
nach Berlin- Wetzlar.
Berliner Stadtbahn. Baustand im
August. 67, 861.
„ nach dem Jahresbericht der B.-P.-
M. E. 33, 415.
„ Baubericht. 28, 345.
„ Processe. 88, 1199.
„ Petition der betheiligten Eisenbahn-
gesellschaften an das Abgeordneten-
haus. 90, 1233; 92, 1258.
„ Bericht des Aufsichtsraths an die
Generalversammlung. 94, 1290.
„ Beschlüsse der Generalversammlung.
96, 1314.
Berlin-Stettiner Eisenbahn. Anger-
münde - Freienwalde a./0. und Let-
schin-Seelow, 1/1. 77 eröffnet, Fahr-
plan. 1, 9 u. 11.
„ Seelow-Frankfurt a./O., 15/5. 77 für
Güter u. Depeschen eröffnet. 38, 494.
39, 515.
„ Siehe auch Baubericht (Seelow-
Frankfurt). 31, 389.
„ Verbindungsbahn zwischen Breslau-
Schweidnitz-Freiburger und Berlin-
Stettiner Eisenbahn am 8/7. 77 er-
öffnet. 55, 744.
„ Neuer Betriebs - Ueberlassungs -Ver-
trag mit der Angermünde-Schwedter
Eisenbahn. 10, 124.
„ Statuten - Nachtrag, betreffend die
Vermehrung des Actien - Capitals.
12, 159.
„ Erkenntniss des R.-O.-H -G. betr. die
Hinterpommerschen Eisenbahnen.
28, 347.
„ Kündigung des Betriebes der Hinter-
pommerschen Eisenbahnen seitens
des Staates. 30, 378.
„ Ordentliche General - Versammlung.
33, 418.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 101, 1402.
„ Ausserordentliche General-Versamm-
lung betreffend Verkauf der Bahn
an den Staat, Tages-O. 91, 1253.
„ Beschlüsse derselben. 94, 1289. Be-
sprechung dieser Beschlüsse. 96, 1314.
„ Verkaufs-Proposition des Directo-
riums. 90, 1225.
„ Manipulationen der Börsenspeculan-
ten. 92, 1258.
„ Broschüre: Annehmen oderAblehnen.
94, 1290.
„ Bericht des Königl. Sächsischen Con-
suls. 90, 1232.
„ Bericht des Verwaltungsraths und
Directoriums. 92, 1260.
„ Emission von 19 Millionen. 17, 224.
„ Fällige, nicht eingelöste Zins- und
Dividendenscheine. 14, 186.
„ Dividende pro 1876. 28, 352; 45,593.
„ Ausloosung. 45, 593.
„ Ausloosung von Prioritäten V. und
VII. Emission. 60, 804.
Berlin-Wetzlar, Stand des Baues auf
dem Hessischen Theil der Linie.
Landespolizeiliche Prüfung. 44, 577.
„ Stand des Baues Ende September
1877. 97, 1329. 99, 1368.
Berliner Pferdebahn, Grosse. Ge-
schäftsbericht pro 1876. 31, 388/89.
„ Baubericht von 1876/77. 26, 331.
„ Projectirte neue Linie nach Char-
lottenburg. 12,160; desgl. nach Schö-
neberg. 100, 1379.
„ Siehe auch 54, 716 (Berliner Ringb.).
Berlin - Charlottenburg, provisor.
Dampfbetrieb. 100, 1379.
Bockwa’er Eisenbahn-Gesellschaft
Geschäftsbericht pro 1876. 95, 1304.
Böhmische Nordbahn. T.-O. der Gene-
ralversammlung. 33, 418.
„ Station Rehdörtel (bisher Reichstadt
Nimes). 37, 514.
„ Anträge an die Generalversammlung.
Abstossung der schwebenden Schul-
den. 75, 1008.
„ Prioritäten - Verloosung bis 1885
sistirt. 79, 1068.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 97, 1334.
Böhmische Westbahn. Generalver-
sammlung. 31, 392; 41, 537.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 101, 1403.
Braunau - Strasswalchener Eisen-
bahn in das Eigenthum der Re-
VI
II. Mittheilnngen über einzelne Eisenbahnen a. in Deutschland und Oesterreich-Ungarn.
gierung am 31/5. 77. übergegangen.
57, 763.
Braunschweig. Eisenbahn. Neuekrug-
Langelsheim am 15/9. für Personen-
und am 1/10. für Güterverkehr er-
öffnet. 75, 1009.
„ Generalversammlung 12/5. 30, 378.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 101, 1402.
„ Dividende und Bilanz. 40, 526 u. 527.
Breslau-Sch weidnitz-Fr ei bürg. Bahn-
bauten. 2S, 349.
„ Eröffnung der Strecken Königs-
berg i./M. nach Stettin und Sorgau-
Halbstadt 15/5. 77. 39, 614; 41, 539.
„ Hermania- Weiche eröffnet. 3, 27.
„ Kohlen-Ladestelle Conradsthal 30/11.
eröffnet. 95, 1307.
„ Statutennachtrag, betreff. Prioritäts-
Emission. 1, 5.
„ Versuch einen Theil des Güterver-
kehrs nach Berlin auf ihre Linie
abzulenken. 98, 1350; 101, 1400.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 95, 1302.
„ Ausloosungen. 29, 363.
Breslau - Warschau. Geschäftsbericht
pro 1876. 49, 656.
Brünn-Rossitz. Gesetzentwurf, betreff.
Fusion mit der Oesterr. Staatsbahn.
Motive. 5, 59.
„ Generalversammlung. 41, 536.
,, Publication der Vereinigung mit der
Staatsbahn. 53, 699.
Buschtehrader Eisenbahn. Ordent-
liche Generalversammlung. 45, 589.
„ Versammlung der Prioritäten -Be-
sitzer. 59, 787.
„ Protest von Prioritätsgläubigern
gegen die General -Versammlungs-
Beschlüsse. 63, 838.
„ Eisenbahngesetz, betr. die Busch-
tehrader Eisenbahn s. Eisenbahn-
briefe. 61, 814 u. 64, 858.
„ Station Chibulka aufgelassen. 47, 632.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 97, 1334.
Casseler-Tramway (eröffnet 1/7. 77).
71, 945.
Chemnitz-Aue-Adorf und
Chemnitz-Kommotau siehe letzt Sächs.
Staatsb.
Chemnitz - Würschnitz. Geschäftsbe-
richt pro 1876. 95, 1304.
Cottbus - Grossenhain. Cottbus-Frank-
furt a./O. 31/12 eröffn. Fahrplan. 1,10.
„ Bilanz. 35, 438.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 46, 607.
„ Aenderung der Concessions - Be-
stimmungen. 72, 967.
„ Pers.- Haltestellen Grunow-Beeskow
und Willmersdorf. 98, 1351.
„ Fahrplan. 78, 1059.
Crefeld-Kr. Kempen. Geschäftsbericht
m'o 1876. 99, 1370.
„ Urtheil gegen die Mitglieder der Di-
rection. 12, 159.
Cuxhafener E. Stand des Unternehmens.
Ministerielle Erklärung. 101, 1399.
Dalmatinische Eisenbahn am 4/10. 77.
eröffnet. 81, 1096.
Deutsche Eisenb.- Bau-Gesellschaf t.
Geschäftsbericht pro 1876. 41, 534.
Deutsches Reich. Rückblick auf das
Jahr 1876. 1, 1 u.4; auf 1877: 102, 1414.
„ Die Bahneröffnungen in 1876. 13,169.
„ Desgleichen in 1877. 102, 1410.
„ Actiengesetz, Revision desselben
in Aussicht. 29, 358.
„ „ Zur Reform desselben. Eingabe
an das Reichskanzleramt. 86, 1173.
„ A u st r ä g a 1 - 1 n s t a n z für Eisenbahn-
Streitigkeiten gewünscht. 41, 533.
„ Ueberweisung der Entscheidung
über den Modus der Besteuerung
der Th bring. Eisenb. an das R.-O.-
II. -G. 40, 525.
„ Bahnpolizei-Reglern. Abände-
rungs-Vorschläge desR.-E.-A. 14,184.
„ „ Prüfungs-Ordnung der Bahnpoli-
zei-Beamten. 102, 1415.
„ Betriebsergebnisse resp. Ein-
nahmen, siehe unter Allgem.
„ Concurrenz der Staatsbahnen.
Klage der Köln-Mindener. 54, 715.
„ Betriebsmittel in 1876. 12, 159.
„ Eisen b. - Betriebs - Reglement.
§ 48 H. A (feuergefährliche Gegen-
stände). Aenderung zu § 48 des Be-
triebs-Reglements, Vorschlag. 6, 72;
97,1357. Publication d. § 48. 102,1415.
„ Neuer Entwurf des B.-R. mit Be-
gleitschreiben des Reichs-E.-Amtes
zu demselben. 70, 939; 72, 967; 76, 1027. |
„ „ Kritik desselben. 74, 988.
„ Concessionswesen. Vorschläge
des R.-E.-A. an die Landesregierun-
gen betr. Normativbestimmungen
für d. Eisenbahn-Concessionswesen.
44, 577; 46, 606.
„ Canal - Verbindung zwischen dem
Reich und den Niederlanden (Ca-
näle links der Ems). 52, 690.
„ Ein- und Ausfuhr von Locomo-
tiven, Eisenbahnfahrzeugen, Schie-
nen, Radkranzeisen im 1. Halbjahr
1877 in Deutschland und Oesterreich-
Ungarn. "5, 1002/3.
„ Eisenbahn - Transportrecht,
Revision desselben beabsichtigt. 2, 18.
„ Allgemeines Deutsches Eisenbahn-
gesetz, zum Erlass eines, nach dem
Geschäftsbericht der Berlin - Ham-
burger Eisenbahn. 44, 577.
„ Eisenbahn-Politik. (Erweiterung
und Consolidation des particularen
Staatsbahn besitzes.) 22, 287.
„ Eisenbahn - Polizei - Ordnung
für Local- u. Secundärbahnen, 6, 72;
siehe Allgemeines unter Sicherheits-
Ordnung.
„ Fusionsfrage in Deutschland. 2,17.
„ Handelsschifffahrt im Jahre
1876. 86, 1171.
„ Die Leistungen der Deutschen
Bahnen im Sommer 1870. 6, 73.
„ Masse und Gewichte, abgekürzte
Bezeichnung derselben. Beschluss
des Bundesrathes von 8/10. 92, 1263.
„ Reichs - Eisenbah n - Amt. Präsi-
dent Maybach und dessen Ernennung
zum Unterstaatssecretär. 19, 243;
20, 254; 23, 309.
„ „ Gerüchte über Vereinigung des
Reichs-Eisenbahn-Amts mit dem
Preuss. Handels -Ministerium de-
mentirt. 84, 1134; 86, 1168.
„ „ Denkschriftdes Reichs-Eisenbahn-
Amts. 22, 287.
„ „ Eingegangene Beschwerden.
91, 1291.
„ „ Bescheid des Reichs - Eisen-
bahn-Amts in Betreff Einrei-
hung von Spiritus etc. in Tarif I.
50, 668.
„ „ Reichs - Eisenbahn - Frage.
Ankauf der Eisenbahnen durch
das Reich, siehe unter Allgemeines.
„ Secundärbahnen, sieheunterAll-
gemeines.
„ Sprengmittel, Regelung des
Verkehrs mit solchen. 56, 748;
58, 777.
„ Stationsuhren, deren Diffe-
renzen. 78. 1052.
„ Patentwesen, Patentblatt. 56, 748.
„ Reclamationswesen. 62, 821.
,, Statistik über die Frequenz der
hauptsächlichsten Erkrankungsfor-
men vom Reich sgesundheitsamt pro-
iectirt. 31, 388.
„ Reichs-Telegraphen wesen
im Jahre 1876. 83, 1129.
„ Unfälle und Betrieb im November
1876. 6, 72; December 1876. 14, 184;
„ im Jahre 1876 desgl.
Vergleich dieses Ergebnisses mit den
Unfällen auf den Englischen Eisen-
bahnen. 98, 1350.
„ Unfälle im Januar 1877. 31, 387.
im Februar. 33, 414.
„ März. 39, 513.
„ April. 48, 637.
„ Juni. 64, 861
„ Juli. 76, 1027.
„ August. 82, 1109.
„ September. 90, 1233.
„ October. 98, 1350.
„ Verspätungen Novemb. 1876. 4,44.
desgl. im December und im ganzen
Jahr 1876. 20, 255.
im Februar. 31, 387.
„ März. 37, 468.
„ Mai. 56, 748.
„ Juli. 76, 1027.
„ August. 82, 1110.
„ September. 90, 1232.
„ October. 98, 1350.
„ Viehbeförderung. Schreiben
des Reichs-Eisenbahnamtes an die
Vertretung des Handelsstandes, be-
treffend die Viehbeförderung auf
Eisenbahnen. 62. 821.
„ „ Votum der Sächsischen Handels-
kammer. 83, 1125.
„ ,, Siehe auch Preussen. 86, 1170.
„ Vorschrift über Beförderung ge-
mahlener Holzkohle. 58, 777.
Dniesterbahn, siehe Ungarisch - Ga-
lizisclie Eisenbahn.
Donau-Draubahn (Battazek-Dombo-
var) Generalversamml. T.-O. 41, 541.
,, Generalvers. -Beschlüsse. 51, 682.
„ der Betrieb übernommen vom Ungar.
Staat. 47, 629; 79, 1068.
,, Vertragsabschluss wegen Ueber-
nahme des Betriebes seitens des
Staates. 89, 1216.
„ Taszar P.-H. 15/6 eröffnet. 48, 643.
Donau-Uferbahn, siehe Kaiserin-
Elisabethbahn.
Dortmund - Gronau - Enschede.
Fahrplan vom 15j5 77. 38, 496.
„ Winter-Fahrplan. 81, 1103.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 99, 1370.
„ Haltestelle Legden auch für Güter
eröffnet. 97, 1339.
Dux-Bodenbacli von Aussig-Teplitz
in Betrieb genommen vom 1/1. bis
1/3. 77; von da ab wieder in eigenem
Betrieb. 3, 28.
„ Beschluss der Generalversammlung
vom 4/4. 77. 28, 346.
„ Tagesordnung der ordentl. General-
versammlung vom 23/6. 77. 44, 582.
„ Beschlüsse der ordentl. Generalver-
sammlung. 50, 669.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 49, 653.
„ Arrangement mit der Societe des
chemins de fer Beige. 57, 681.
„ Neues Sanirungs-Project. 93, 1275.
„ Generalversammlung vom 21/12 77.
97, 1332.
Ebensee-Ischl, sieh e Kronprinz Rudolf-
bahn (Salzkammergutbahn).
Elbogener Localbahn. Bau begonnen
4, 45; aus der Concession 25, 325;
eröffnet 15./10. 77. 97, 1331.
Elsass-Lothrin gische und Wilhelm-
Luxemburger Eisenbahn. Eisen-
bahn - Project Dietenhofen - Karling.
64, 862.
,, Bahneröffnungen. Mutzig- Ro-
thau und Steinburg-Buschweiler am
15 /10. eröffnet. 86, 1177.
„ „ Zabern - Wasselnheim und Bair-
Schlettstadt am 1./8. eröffnet.
64, 870; 71, 958.
„ „ Remilly-Riding 10./12. 77. 97, 1339.
„ Uebernahme des Betriebs auf der
Strecke Lothring. Grenze bei Stie-
ringen bis Forbach l./l. 77. 20, 257.
„ Aenderung von Stationsnamen.
22, 290.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 85, 1153.
„ Rentabilität in 1875 u. 1876. 41, 536.
II. Mittheilungen über einzelne Eisenbahnen a. in Deutschland und Oesterreich-Ungarn,
VII
Eperies-Tarnow, siehe Ungariscli-Gali-
zische Eisenbahn.
Erzherzog-Albrechtbahn. General-
versammiung. 49, 650.
„ Verloosung. 8, 98.
„ Siehe Ungarisch - Galizische E. Be-
triebs-Ergebnisse in 1876.
Eutin-Lübeck. Ausloosung. 3, 28.
„ T.-O.derGeneralversammlung. 35,438.
„ Betriebs-Ergebnisse pro 1876. 90, 1237.
Frankfurt-Bebra. Sachsenbausen-Louisa
am 15./5. 77 auch für Personen er-
öffnet. 38, 494.
* Geschäftsbericht pro 1876. 85, 1155.
Friedrichrodaer Eisenbahn. Statio-
nen etc. 41, 535.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 38, 777.
Fünfkirchen-Barcs. Generalversamm-
lung. 51, 681.
Fulda-Lichtenfels, projectirte Trace.
94, 1291.
Galizische Carl-Ludwigsbahn. Ge-
schäftsbericht. 39, 510.
„ Dividende. 40, 526.
„ Generalversammlung T.-O. 41, 536.
„ Getreideverkehr. 73, 980.
Glückstadt -Elmshorn. Geschäftsbe-
richt pro 1876. 93, 1277.
„ Bevorstehende Aenderung d. Namens
der Gesellschaft. 98.
Gömörer Industriebahnen, zum Bau
derselben. 92, 1264.
Gotha-OhrdrufferE. Siehe Türingische
Eisenbahn.
Graz-Köf lacher Eisenbahn. Seque-
stration. 79, 1068.
„ Generalversammlung. 53, 701.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 97, 1335.
Unterhandlung wegen Uebernahme
des Betriebes durch die Südbahn.
93, 1275.
„ Beschlüsse der Prioritätsbesitzer be-
treffend Emission von Prioritäten
IV. Emission zur Sanirung des Unter- .
nehmen s. 95, 1300.
„ Zustimmung des Prioritäten- Cur a-
tors zu diesen Beschlüssen. 97, 1332.
Greiz-Brunn, am 1./2. 77 in das Eigen-
thum des Sächsischen Staats über-
gegangen, siehe Sächs. Stsb.
Halberstadt-ßlankenburg. Geschäfts-
bericht pro 1876. 90, 1237.
„ Secundär-Betrieb auf Preussischem
Gebiete. 77, 1039.
Halle-Cassel, siehe Frankfurt-Bebra.
Halle-S orau-Guben, am l./l. 77. in die
Verwaltung des Staats resp. der Kgl.
Direction der Niederschlesisch-Märki-
schen Eisenbahn übergegangen. Kgl.
Eisenbahn-Commission in Halle. Re-
sortbefugnisse derselben. 1, 5.
Han n over- Altenbeken er Eisenbahn,
siehe Magdeburg-IIalberstadt.
Hannoversche Staatsbahnen. Halte-
stelle Boveden. 38, 494.
„ Haltestelle Hämelerwald. 44, 582.
„ Station Wülfel, unbeschränkte Expe-
ditionsbefugnisse vom 1./10. 77. ab.
87, 1093.
* Jahresbericht pro 1876. 60, 799;
67, 910.
* Bremen-Neustadt. Zollstelle. 51, 652.
Hessische Ludwigsbahn, Strecke Cam-
berg-Idstein 12|7. eröffnet. 56, 750
und 60, 804.
„ Idstein - Höchst und Rosengarten-
Lampertheim am 15|10. eröffnet.
86, 1177.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 34,425.
„ Generalversammlung. 38, 489.
Holstein, siehe Altona-Kiel, Glückstadt-
Elmshorn und Westholstein. E.
Homburger und Cronberger Eisen-
bahn. Fahrplan. 81, 1103.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 38, 490.
IsirischeEisenb ahn, siehe Oestr.Südb.
Kaiser Ferdinands -Nordbahn. Bau
von Bielitz-Saybusch. 34, 425.
„ Generalversammlung. 37, 470.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 99, 1368.
„ Jubiläum des Hofratli Jacobi. 79, 1068.
Kaiser Franz- Josefbahn, T.-O. d. Ge-
neralversammlung. 34, 432; 45, 589.
„ Geschäftsbericht. 48, 639.
„ Process wegen Zahlung der Priori-
tätszinsen in Francs. 4, 45.
„ Entscheidung des Oberlandes-Ge-
richts. 97, 1332.
Kaiserin Elisabethbahn. Haltestelle
Schwarzach-St. Veit am 5| 11. eröffnet.
92, 1265.
„ Ausgleich mit der Eisenbahn-Bau-
Gesellschaft. 5, 60.
„ Generalversammlung. 38, 488.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 97, 1333.
„ Zoll-Revision des Handgepäckes in
den Coupees. 75, 1008.
„ Kranken- und Unterstützungs-Verein,
Bericht pro 1875. 6, 73.
Kaschau-Oderberg. An Stelle des
Verwaltungsraths Direction von 10
Mitgliedern seit 1/6. 76. 20, 257.
„ Generalversammlung, T.-O. 42, 557.
„ Generalversammlung. 53, 700.
„ Verloosungen. 53, 707.
„ Verhandlung, Gesetzentwurf über
die Regelung der finanziellen Ver-
hältnisse und Vereinigung mit Tar-
now-Eperies (Ungar. Theil). 95, 1300.
Kiel - Flensburg. Gesetzentwurf, betr.
Betheiligung des Staats. 100, 1378.
Köln-Minden. Bahnbauten in 1877.
25, 335.
„ Generalversammlung. 54, 715.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 56, 752.
„ die Strecke Castrop -Dortmund ( Em-
scherthalb.) l|l. 78 zu eröffnen.
101, 1404.
„ Staatliche Erwerbung der Strecken
Oberhausen-Arnheim und Giessen-
Deutz mit der Rheinbrücke in Aus-
sicht. 66, 889.
„ Fahrplan vom 15|5. 77. 37, 476.
„ Fahrplan. 81, 1101|3.
Kronprinz Rudolf bahn, bauliche Ver-
hältnisse der Salzkammergutbabn
(Steinach-Scheerding). 36, 449.
„ Salzkammergutbahn , Steinach-
Scheerding und Holzleithen-Thomas-
roith am 23.10. eröffnet. 86, 1177.
„ Günstige Entwickelung des Verkehrs.
97, 1332.
„ Generalversammlung. 59, 787.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 101, 1403.
„ Maximaltarife für Personenbeför-
derung. 89, 1217.
„ Emission von Silber - Prioritäten.
70, 942.
Leipzig - Dresden, siehe Sächsische
Staatsbahn.
L emb er g-Czernowitz- Jassy. Abände-
rung der Statuten genehmigt. 19, 243.
„ Generalversammlung, Tages -Ordn.
26, 333. Beschlüsse. 35, 438; 36, 452.
„ Forderung an die Rumänische Re-
gierung. 30, 377.
„ Frachtenverkehr wegen Truppen-
transport 22.— 27./4. 77 eingestellt.
22, 291; 41, 539.
„ Verkehrsstörung, 25./5. — 1./6. 44, 582.
„ Generalversammlung, Tages - Ord-
nung. 47, 557.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 99, 1369.
„ Erk. d. Oberst. G.-PI. betr. Coupons-
Zahlungsklage. 95, 1300.
Leobersdorf-St. Pölten, siehe Nieder-
österreichische Südwestbahn.
Ludwigsbahn. Dividende pro 1876. 17,224.
„ Aus demRechnungsabschluss. 18,236.
Lübeck-Büchen. Dividende. 26, 333.
„ Fahrplan. 79, 1073.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 93, 1277.
Märkisch - Posener Eisenbahn. Ge-
schäftsbericht pro 1876. 94, 1292.
* Zollabfertigungsstelle bei Güter-
Expedition Posen. 72, 968.
„ Maximaltarife. 83, 1123.
Mährische Grenzbahn. Generalver-
sammlung, Tages-Ordnung. 37, 475.
Beschlüsse. 49, 650.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 97, 1336.
, Uebereinkommen mit der Oester-
reichischen Nordwestbahn betr.
Betriebsübernahme der Anschluss-
strecke Lichtenau-Grulich. 69. 931.
M äh risch -Schlesische Cent ralbah n
Ausloosung. 12, 162; 14, 186.
„ Antrag auf Einziehung der Caution
abgelehnt. 15, 190.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 95, 1300.
Magdeburg-IIalberstadt. Station Sil-
berhütte für vollen Güterverkehr
15./4. 77 eröffnet. 28, 351.
„ Silberhütte und Wildemann als Per-
sonen-Haltestelle am 15./5. 77 eröff-
net. 33, 417.
„ Station Clausthal. 15 /10. 77 eröffnet.
81, 1100; 82, 1116.
„ Station Wildemann l./l 1 . 77 eröffnet
für Güter, Silberhütte für allgemei-
nen Verkehr geschlossen. 85, 1162.
„ Vorlage für die a.o. Generalversamm-
lung. 28, 348. Beschlüsse. 36, 452.
„ ordentl. Generalversamml. 71, 954.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 93, 1275.
„ Dividende. 43, 571.
„ Ausloosung v. 28.; 12. 76. 16, 207.
„ Fahrplan-Aenderu ngeu v. 15.|4. 1877.
29, 363.
„ Fahrplan v. 15./5. 77. 38, 496.
M a g d e b ur g - L e i p z i g e r E. Prioritäts-Ob-
ligationen Lit. A., deren Werth als
sicheres Anlagepapier. 17, 235.
Main-Neckar Bahn. Haltestelle Lau-
denbach für den Güterverkehr er-
öffnet. 83. 1130.
„ Geschäftsbericht pro 1875. 74, 989.
„ Geh. Rath Scherer f- 33, 419. Ne-
krolog. 40, 625.
„ Fahrplan v. 16./4. 77. 30, 378.
Main - Weser- Bahn. Geschäftsbericht
pro 1876. 93, 1276.
Marienburg - Mlawka. Soldau-Illowo-
Mlawka 1. 9. 77 eröffnet. 102, 1411.
„ Zollämter zu Ulowo und Mlawka.
88, 1206.
„ AusderGeneralversammlung. 54,715.
Mecklenburg. Friedrich- Franzbahn.
Fahrplan v. 15.|5. 77. 38, 494.
„ Generalversammlung v.30/6.77, Tages-
ordnung. 46, 609.
„ Dividende. 42, 557.
Militarbahn. Statistische Notizen. 99. 1372.
„ Fahrplan derselben. 79, 1074.
„ Legen einer Eisenbahnstrecke durch
das Eisenbahn-Regiment bei schwie-
rigen Terrainverhältnisseu. 68, 919.
Mo seltb albahn, Stand des Baues im
Frühjahr 1877. 35, 437.
Durchschlag des Kaiser Wilhelm-
Tunnels. 46, 607.
„ Offizieller Bericht über den Bau.
64, 862; 98, 1347.
Muldenth albah n. Grossbothen-Wurzen.
30. /6. 77 eröffnet. 50, 677.
„ Baubericht. 26, 330.
„ Generalversammlungs - Beschlüsse
43, 569.
, Geschäftsbericht pro 1876. 100, 1386.
Nassauisclie Staatsbahn. Geschäfts-
bericht pro 1876. 71, 953.
Neu münster - Heide - Tönning, siehe
Westholsteinische Eisenbahn.
Nied er-0 esterr eichische Süd west-
bahn. Leobersdorf-Gutenstein und
Leobersdorf-Kaumberg am 1./9. 77
eröffnet. 70, 942.
„ Kaumberg - St. Pölten um 3. 10. 77
eröffnet. 79, 1071; 80, 1088.
„ Pöcblarn-Kienberg-Gamingam22./10.
77 eröffnet. 85, U62.
„ Scheibmühl-Schrambach am 15./12.
77 eröffnet. 102, 1411.
„ Generalversammlung zur P,atificirung
VIII
II. Mittheilungen über einzelne Eisenbahnen a. in Deutschland und Oesterreich-Ungarn.
des Uebereinkommens betr. Ueber-
nabme der Bahn durch den Staat.
85, 1062; 87, 1183.
„ Gesetzentwurf bezüglich Erwerbung
derselben durch den Staat. 93, 1274.
„ Beschlüsse der ausserordentlichen
Generalversammlung. 97, 1332.
Niederschlesisch-Märkische Eisen-
bahn. Berliner Nordbahn. Berlin-
Neubrandenburg am 10/7. 77 eröffnet.
60, 799. Neu-Brandenburg-Demmin
1/12. 77 eröffnet. 95, 1307.
„ Eisenbahn-Commission für die Ber-
liner Nordbahn. 72, 966.
„ Berliner Ringbahn. Schlussstrecke
15/11. 77 eröffnet. 90, 1238.
„ Königliche Eisenbahn-Commission in
Berlin für die Berliner Ringbahn und
Berlin-Sommerfeld v. 1/4. 77. 28, 348.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 91, 1249.
Nordhausen-Erfurt. Geschäftsbericht
pro 1876. 100, 1385.
Oberhessische Eisenbahn. Betriebs-
Ergebnisse pro 1876. 75, 1009.
Oberhohndorf-Reins dorfer Kohlen-
bahn. Geschäftsber.pr. 1876. 95, 1304.
Oberlausitzer Eisenbahn. Statuten-
Aenderung. 72,967. Fahrplan. 78, 1059.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 100, 1386.
Oberschlesische Eisenbahn. Im Bau
begriffene Linien. 27, 339.
„ Schnellewalde , P. - H. für Wagen-
ladungen eröffnet. 9, 106.
„ desgl. Summin. 18, 237.
„ Haltestelle Ebersdorf am 15./10. 77
eröffnet. 81, 1100.
„ Eilgut - Expedition zu Breslau am
1./10. 77 eröffnet. 85, 1162.
„ Befugnisse der Königlichen Eisen-
bahn-Commissionen. 85, 1162.
„ Königliche Eisenbahn - Commission
in Frankenstein. 75, 1011.
„ Rechnungs - Abschluss pro 1876.
31, 388.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 64, 862.
„ Statistische Darstellung der Güter-
insbes. Kohlenbewegung in 1875.
21, 273.
„ Generalversammlung. 78, 1053.
„ Personalveränderungen. 29, 360 etc.
„ Submissions-Resultate. 37, 583.
Ocholt-Westerstede siehe Oldenburg.
Oels-Gnesen. Director Schweizer. 30, 378.
„ Fahrplan v. 15./9. 77. 37, 479.
„ Winter-Fahrplan. 78, 1058.
„ Generalversammlung, Tages - Ord-
nung. 41, 5/10.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 68, 920.
Oesterreichische Eisenbahnen.
1. Projecte und Bauten.
„ Concession zu den Vorarbeiten
für eine Bahn von den Gruben der
St eiermärkisch en-Croatischen
Steinkohlenbergbau-Ges. im Waras-
diner Comitat zur Croatisch - Steier-
märk- Grenze. 7, 86.
* desgl. für Localbahn vom Haupt-
zollamt in Wien zum Anschluss an
die Wiener Bahnhöfe. 43, 564.
„ Stand der Bahnbauten im Früh-
jahr 77. 32, 399; 69, 931.
, Bayerisch -Böhmische Verbindungs-
bahn. Iglau - Neuhaus - Wittingau-
Budweis-Krumau-Bayer. Grenze. Be-
schlüsse der Interessenten- Versamm-
lung betr. Petition. 75, 1008.
„ Elbogener Localbahn. Bau be-
gonnen. L 45. Aus der Concession.
25, 325. Eröffnet 15|10. 77. 97,1331;
100, 1383.
„ Galiziens nordöstliche Bahnen,
Antrag d. Eisenb.-Ausschuss. 40, 522.
„ Kriegsdorf - Römerstadt. Bau-
unternehmen. 47, 627.
„ Tarvis-Pontafel u. Donauuferbahn.
43, 663.
„ Wien-Aspang, Vorlage an das
Abgeordnetenhaus. 23, 302.
r „ Ausschuss-Verhandlung. 25, 324.
„ „ Bericht des Eisenb.- Ausschusses.
40, 522.
„ „ Bau. 53, 699.
„ „ Beschwerde der Südbahn gegen
das Handels-Ministerium wegen
der Concessionirung zurückge-
wiesen. 87, 1184.
„ Beschlüsse des Ocsterr. Ingenieur-
und Arcbitecten-Vereins betr. Bahn-
bau. 4, 45.
„ 2. Die Bahn eröffnun gen in 1877 (bis
November) und deren verkehrspoli-
tische Bedeutung, insbes. der Nie-
derösterreicb. Südwestbahn, Dalma-
tinischen, Salzkammergutb., Neuern-
Eisenstein und Budapest er Verbin-
dungsbahn. 87, 1183.
„ Bahneröffnungen im Octob. 97, 1331.
„ im November u. December. 102, 1411.
3. Parlamentarisches.
„ Eisenbahnbriefe aus Oesterreich.
„ XVI. Die EisenbaRn-Vorlagen.
(Gesetz betreff, die ungarantirten
Bahnen und Curatoren - Gesetz). 1, 3.
„ XVH. Curatoren-Gesetz. 5, 58.
„ Eisenbahnbriefe. NeueFolge. I.
und II. Specialdebatte über das Ge-
setz, betreff, die garantirten Bahnen.
47, 623. Siehe auch 626.
„ „ Kritik der Reden des Abgeordne-
ten Herbst und des Handelsmi-
nisters. 48, 635.
„ III. u. IV. Annahme u. Kritik des Ge-
setzes. *49, 647; 50,665 und 51, 679.
„ VI. betr. Eisenbahngesetz (Pilsen-
Priesen). 60, 800.
„ VII. u. VIII. desgl. die Buschtebrader
Bahn betr. 61, 814.; 64, 858.
„ Gesetzentwürfe, welche vom
Reichstage in 1876|77 erledigt wur-
den. 27, 338.
„ Die Ausgleichsverhandlung, zwischen
Oesterreich und Ungarn, betreff, den
die Eisenbahnen betreffenden Arti-
kel. 30, 376.
„ Gesetzentwürfe für Arlberg,
Predil u. Czernowitz-Nowosielica zu-
rückgezogen. 11, 143.
„ 3 Gesetzentwürfe im October 1877
vom Abgeordnetenhaus angenom-
men. 1. über die Verstaatlichung
der garantirten Eisenbahnen ; 2. über
den Frachtgüterverkehr auf Eisen-
bahnen; 3. das Curatorengesetz.
83, 1123; 85, 1152.
„ Ankauf der Braunau - Strass-
walchenerE. Verhandlungen imEi-
senbahn- Ausschuss. 11,143. Annahme
des Gesetzes im Reichstag. 25, 324.
„ Ausgleichsgesetzentwurf. Kri-
tik. 41, 535; siehe auch 30, 376.
„ Gesetz - Entwurf betreff. Aussig-
Teplitz und Dux-Bodenbach. 11, 143.
Ablehnung dieses Gesetzentwurfs.
17. 226.
3 Curatorengesetz. Gesetzvorlages.
Eisenbahnbriefe. 1,3 u. 5, 58. *83, 1121 ;
84, 1136|8. 85, 1150jl.
„ Besteu erung der Eisenbahnen,
Ablehnung des Antrags auf Erlass
eines besonderen Gesetzes im Steuer-
reform-Ausschuss. 15, 189.
„ Gesetz betr. Vereinigung der Brünn-
Rossitzer mit der Oesterr. Staats-
bahn im Abgeordnetenhaus ange-
nommen. 25, 324.
„ Gesetzvorlage betr. Vernehmung
der Prioritäts-Besitzer zur Informa-
tion des Curatel gericht s. Mo-
tive. 4, 44.
„ Etat (Budget) pro 1878, dem Abge-
ordnetenhaus vorgelegt, präliminirte
Summen. 87; 1183; 89, 1216.
„ insbes. die Eisenbahn-Subventionen
pro 1878. 91, 1247.
„ insbes. Begünstigung des Militairs.
91, 1248.
3 Expropriations - Gesetzentwurf.
27, 338.
„ Debatte über denselben im Abge-
ordnetenhaus. 87, 1183.
3 Kuh’s Kritik des Gesentwurfs. 81.
1093.
3 Verhandlungen im Herrenhause.
57, 763.
3 abweichende Anträge der Herren-
haus-Commission 97, 1331 ;Differenzen
der Beschlüsse des Abgeordneten-
hauses u. des Herrenhauses 101,1401;
siehe auch unter Prazak, Literatur.
3 Fichtelgebirgs - Bahn. Gesetz
vom 5|8. 77 betr. Einmündung der-
selben in Eger. 49, 650; 71, 951.
3 Gesetzentwurf betreff. Incompati-
bilität d. h. Unvereinbarkeit der
Stellung als Abgeordneter mit dem
eines Leiter eines Erwerbs - Unter-
nehmens; Debatte. 25, 324.
3 Gesetz über die Personentarife
und über den Frachtverkehr vom
Oestr. Abgeordnetenhaus angenom-
men. 47. 626.
3 3 Zur Ausführung des Gesetzes.
59, 792.
„ Eisenbahn-Polizei-Gesetz, An-
trag des Oesterreichischen Abge-
ordnetenhauses auf Vorlage eines
solchen Gesetzes. 23, 302.
„ Gesetz betreff. Staatsvorschuss an
Prag-Dux für Brüx - Kloster-
grab vom Reichstag angenommen.
25, 324. Besprechung dieses Gesetzes,
siehe Eisenbahnbriefe. 60, 800.
„ Sequestrations - Gesetz, Be-
schlüsse des Eisenbahn-Ausschusses.
21, 271; 23, 302; 38, 487.
„ Bericht des Eisenbahn -Ausschusses
über die Bestimmungen zur Siche-
rung des Eisenbahn -Betriebs.
13, 170.
„ Tarif - Reform, Personentarif-
Reform, aus der Rede des Handels-
ministers. 11, 143; in 3. Lesung an
genommen. 13, 169; Berathung im
Ausschuss des Herrenhauses. 25,324.
„ Durchführung des Gesetzes vom
17|7. 77, betr. die Maximal-Personen-
Tarife bei der Buschtehrader und
Mähr.-Schles. Centralb. 101, 1401.
„ Gesetzentwurf, betr. einige Bestim-
mungen über den Frachtgüter -
verkehr (Differential-Tarife). Be-
sprechung I. 99, 1363; Abweichende
Beschlüsse 99 1365; II. 101, 1395;
III. 102, 1413.
„ Gesetz betreff. dieVerstaatlichung
der garantirten Eisenbahnen. Histo-
rischer Rückblick. *89, 1214 und
*90, 1227.
„ 3 Die vom Herrenhause beschlossene
Aenderung an dem Gesetze (ga-
rantirte Eisenbahnen betreff.)
73, 979 U. 91, 1247.
„ „ Annahme des Gesetzes von beiden
Häusern. 99, 1364.
„ „ Zur Ausführung der neuesten Ver-
staatlichung der Oesterreichischen
Eisenbahnen. 1.87, 1181; II. 93, 1271.
Entgegnung. 1. betr. Betriebs-
kosten. 91, 1241. 2. betreff. Personal.
96,1318. III. 97, 1327, IV. 99, 1371.
„ „ Siehe auch unter Eisenbahnbriefe.
Gesetzvorlage. *1, 3. *47, 623 u.
626. *48 635.
„ „ Kritik der Reden des Abgeord-
neten Herbst und des Handels-
ministers. Annahme und Kritik
des Gesetzes. 49,647; 50,665; 51,679.
4. Betrieb.
„ Agiozuschlag zu den Fracht-
sätzen für Getreide. 61, 817.
„ Ankauf garantirter Eisenbahnen
(Kaiser Franz-Josef- und Kronprinz
Rudolfbahn) seitens des Staats in
Aussicht. 87, 1183.
II. Mittlieilu ngen über einzelne Eisenbahnen a. in Deutschland und Oesterreich-Ungarn.
IX
Arrestirung, gerichtliche, von
Wagen in Deutschland. 29, 361 u.
30, 377.
Aufgabs - Recepiss e, Ministerial-
Erlass betr. die Verschiedenheit der-
selben. 69, 931.
Avisirungs-Dienst in Wien, Be-
schwerde über denselben. 43, 564.
Bahnavisi, Beschwerdewegen offe-
ner Zustellung derselben. 85, 1153.
Abgelehnt. 97, 1332.
Die Zahl der Beamten. 101, 1401.
Eisenb. - Beamten - Club - Vorträge.
99, 1365.
Betriebs -Reglern ent, Verordnung
des Handels-Ministeriums v. 25/7. 77,
betr. Abänderung einiger Bestim-
mungen desselben. 67, 907.
Belehrung der Schüler der Volks-
schulen aus der Eisenbahn-Be-
trieb s- Ordn un g. 1,5.
Beschlagnahme von über die
Grenze gehender Wagen. Vorschlag
einer gerichtlichen Hinterlegung der
Silbervaluta für die eingeklagten
Coupons. 29, 361: 30, 377.
Bezeichnung der Stückgüter vor-
geschrieben. 34, 424.
Biancok arten. Einführung vom
Handelsminister in Vorschlag ge-
bracht. 79, 1068.
Central- Abrechnungs-Bure au.
Rechenschaftsbericht pro 1876.*49,653.
47, 627.
Club der Oesterreich Eisenbahn-Be-
amten in Wien. 32, 400.
„ Constituirende Vers. 49, 651.
„ dessen Vorlesungen. 73, 980 u.
83, 1124.
Couponsproces'se. 29, 361 ; 30, 377;
61, 816.
Directoren-Con'ferenz im Mai.
43, 564;; desgl. in Prag. 61, 817. Die
Tarifirung betreffende Beschlüsse.
79, 1068.
Einlösung der Prioritäten etc.
4, 45.
Einnahmen der Oesterreich isch-
UngarischenEisenbahnen, siehe unter
Allgemeines.
Eisen- und Eisenfabrikate, Ein-
und Ausfuhrverkehr des I. Halb-
jahres. 76, 1023/24.
Eisenbahnverkehr in 1876. 15, 190.
Entwickelungsgeschichte der
Oesterr. Eisenbahnen. 60, 800.
Export. Güter-B ewegung im
Herbst 1877. 71, 953.
Fahrbetriebsmittel Ende 1876.
51, 681.
Fahr-O'rdnung. Verordnung betr.
Termine für die Vorlage der Entwürfe.
83, 1123.
(Eisenbahn-) Gar antieschuld in
1876. 43, 563.
Getreide-Transport resp. Export.
„ Verbandsconferenzen betr. Ge-
treidetransport. 47, 627; 65, 875;
79, 1068. *>
„ Lose Verladung von Getreide in
Eisenbahnwagen. 57, 764.
„ Erleichterung in den Getreidever-
fracbtungen. 83, 1124.
„ Getreide-Export aus Oesterreich-
Ungarn und das Concurrenz-Ver-
hältniss zwischen Triest und den
Nordsee-Häfen. *86, 1169170.
„ Getreide - Export, Regelung des
Schadenersatzes für Manco bei
W eizenu. Raps ausUngarn. 99, 1365.
Grundstücke, Ministerialerlass
betr. Ermittlung der Eisenb ah n-
Grundstücke. 47, 627. Heimfalls-
recht. 55, 743.
Gütertarife, Revision derselben
abgelehnt. 67, 910.
Handelsministeriums, Jahres-
bericht desselben pro 1876. 75, 1007.
Heizwerthe, Versuchsstation zur
Feststellung derselben in Pribram.
21, 271.
Jahres-Perr onk arten, Verfügung
des Handelsministeriums betr. Ver-
weigerung einer solchen. 97, 1331.
Jahresrückblick. Rückschau auf
das Jahr 1876. 3, 25. *4, 42.
Bericht über die wirthschaftliche
Lage in 1876 und Anträge der
Wiener Handelskammer. 7, 85.
Lagerzinseinhebung bei Ver-
kehrsstörungen. 17, 221.
Längen der dem öffentlichen Ver-
kehre übergebenen Oesterreichischen
Bahnen. 79, 1067.
Lebensmittel-Transporte, Auf-
forderung des Handelsministers,
Frachtermässigungen zu gewähren.
27, 339.
Lieferfristen zu verlängern, nicht
aufzulassen. 19, 242.
Maxim altarife für die Personen-
beförderung. 53, 699.
Militärtarif, einheitlicher, Ver-
handlungen betreff. Feststellung
eines solchen. 27, 339.
„ Uebereinkommen, 95, 1299.
„ Preisermässigung bei Benutzung
der Eisenbahn den Offizieren ge-
währt. 55, 743.
„ Militärtarif mit 1 1 1 . 73. in Kraft
tretend. 89, 1216.
„ Zu Aenderungen der Fahrordnung
die Zustimmung des General-
stabs nöthig. 97, 1331.
Paris er Welt-Ausstellung, Col-
lectiv-Ausstellung des Oesterreichi-
schen Eisenbahnwesens. 30, 376.
Transport-Ermässigungen. 32, 400.
Petroleum-Transport, Antrag
der Prager Handelskammer. 7, 85.
Ru ssis eher Verkehr. 34,425.
Schiedsgericht, Statut über deren
Errichtung für Streitigkeiten aus
d Frachtgeschäft auch von der Staats-
babn-G. angenommen. 3, 564.
Statistik der Eisenbahnen pro
1S75. 4, 44.
„ Einnahmen und Ausgaben in
1875. 23, 301.
„ Fahrbetriebsmaterial, September
1876. 34, 424.
Schwankung der Eisenbahnpapiere.
79, 1069.
Signal-Ordnung für 1/7. 77 aus-
gegeben. 15, 190.
Erlass der K. K. General-Inspection,
Signale mit der Stationsglocke.
83, 1123.
Sprengmittel. Sicherheitspolizei-
liche Bestimmung über deren Trans-
port. 67, 910.
Stationslängen erweitert. 19, 242.
Tarif-Aenderun gen, rechtzeitige
Vorlage der General - Inspection.
27, 338.
Tarifreform, Verhandlung zu Prag
betreff. Revision der Deutsch-Oester-
reichischen Verbandstarife. 43, 564.
„ Schema für den internationalen
Verkehr vom Oesterreichischen
Ministerium genehmigt. 75, 1008.
„ Bericht der Wiener Handelskam-
mer über die neueste Gestaltung
des Eisenb.-Tarifwesens. 81,1096.
„ Genehmigung der Seitens der
Oesterreichischen Regierung vor-
geschlagenen Combmation des
Deutschen und Oesterreichischen
Tarifsystems. 91, 1248.
Fahrpreise für Kinder. 19, 243. Siehe
auch vorstehend unter Gütertarife,
Maximaltarife, Militärtarife, desgl.
Parlamentarisches.
Triest und Fiume, Entwickelung
dieser Seehäfen. 19, 241. 95, 1298.
„ Verkehrsverhältnisse mit den
südlichen Donauländern. 58, 778.
„ Verein der Montan- und Eisen-
Industriellen in Oesterreich, Be-
richt pro 1876. 5,62.
„ Verwundeten-Transporte,
neuer Sanitätszug. 93, 1275.
„ Vieh trän Sporte nach Deutschland,
deren Desinficirung. 13, 170.
„ „ Tränkung des Viehes während
des Eisen Bahntransportes. 93, 1274.
„ Waggon -Leihanstalt, Betriebs-
Ergebniss in 1876. 32, 400.
„ Zollverhältnisse. Der Bruch des
üb eralen Handels-V ertrags - V erb ält-
nisses zwischen Oesterreich und
Deutschland. 89, 1213.
„ Die verbleibenden Oesterreichischen
Frachten. 9-s, 1341.
„ Zweigeleisige Strecken. 32, 399.
„ Zucker. Protest gegen Frachter-
höhung. 67, 910.
,, Siehe auch zweckmässigstes Eisen-
bahnsystem Oesterreichs v. Weber.
71, 945; und Kohn, Eisenbahn-Jahr-
buch. 81, 1097.
Oesterr. Nordwestbahn, Geschäfts-
bericht pro 1876. 96, 1316.
„ Uebereinkommen mit der Mährischen
Grenzbahn und der Oesterreichischen
Nordwestbahn betr. Betriebsführung
auf den Anschlussstrecken Lichtenau-
Gruüch durch die Oesterreicbische
Nordwestbahn. 69, 931.
., Probelegung des eisernen Oberbaues.
51, 681.
„ Ordentliche General - Versammlung,
27/6. 77. 53, 700.
„ Ausserordentliche General-Versamm-
lung, 20/11. 77 T.-O. 79, 1071.
,, „ Anträge an dieselbe. 9 >, 1233.
„ ,, Beschlüsse derselben. 95, 1300.
„ Ausloosung v. 1/9. 76. 15, 207.
Oesterr. Staatsbahn - Gesellschaft.
Karansebes-Orsowa, Baustand. 34,424.
„ Bau der Strecke Temesvar-Orsova.
69, 931.
„ Neutra - Jambroce Linie, Tracirung.
67, 910.
„ Eröffnung der Verbindung mit Bres-
lau-Freiburg bei Halbstadt. 39, 514.
„ Eröffnung des Stationsgebäudes in
Pest. 87, 1183.
„ Station Gyavaros (Fabrik). 71, 958.
,, General-Versammlung T.-O. 40, 526.
„ „ Beschlüsse. 41, 536/7.
„ Neue Betriebs-Organisation. 38, 488.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 49, 651.
,, Zustellung der Avise an die Par-
teien. 65, 875.
Oesterr. Staatsbahnen, Netz im Früh-
jahr 1877. Staatsbahnbetrieb 34, 424.
„ Die Regierungsvorlage betreff. Er-
öffnung von Special - Crediten für
den Staatsbahnbauin 1877. 9,104.
„ Nachtragscredit für den Betrieb
der Staatsbahnen Rakonitz-Pro-
tivin , Dniesterbahn , Tarnow - Le-
luchow, Donauuferbahn. 13, 170.
„ Bau- und Betriebskosten der Staats-
bahnlinien. 27, 340.
„ Unterdrauburg-Wolfsberg, Inangriff-
nahme angeordnet. 30, 377.
„ Ueber die derzeitige Lage der Staats-
bahnen (Herbst 1877). 85, 1151/2.
„ Betrachtungen über die Verwirk-
lichung des Staatsbahn-Systems
in Oesterreich-Ungarn. 2, 18.
„ Verstaatlichung der Oesterreichi-
schen Eisenbahnen, Gründe für und
gegen. 1. 87, 1181. II. 93, 1271. III.
97,1326. IV. 99, 1361. Siehe auch Staats-
bahnsystem. Entgegnung. 91, 1241.
Oesterr. Südbahn. Gesetz betreff. Tren-
nung des Südbahnnetzes 16/4. 77
publicirt. 21, 271 ; 43, 563.
„ Concessions- Aenderungen. II, 143.
X
II. Mittheilungen über einzelne Eisenbahnen a. in Deutschland und Oesterreich-Ungarn.
„ Verhandlungen mit der Italienischen
Regierung betr. Feststellung der
auf das Italien. Bahnnetz gemachten
Auslagen. 69, 9 51.
„ Verhandlungen beim Verwaltungs-
gericlitshof betr Beschwerde über
die Concession für Wien - Aspang-
Wiener Neustadt 85, 1153. Die Be-
schwerde zurückgewiesen. 87, 1184.
„ Annahme der Reg.-Vorlage betr. Ab-
änderung des Vertrags mit der Süd-
bahn betr. Triester Hafen - Anlage.
99, 1365.
„ Disciplinarrath für ihre Bediensteten.
69, 932.
„ Tag.-O. der General -Versammlung.
35, 438.
„ Beschlüsse der General - Versamm-
lung. 55, 702.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 96, 1316.
„ St. Laurenzen, Personen-Haltestelle
6/2. 77 eröffnet. 21, 276.
„ Mittewald, Personen-Haltestelle 15/7.
77 eröffuet. 64, 870.
„ Der Erdrutsch bei Steiubrück. *8, 96.
Offizielle Bekanntm. 8, 99 u. 10, 125.
Vortrag über diesen Unfall. 13, 170.
„ Verloosungeu. 53, 708. Desgl. von
Bons. 66, 899. Am 1/12. 77 ausge-
sooste 3 procentige Obligationen und
Bons. 101, 1404.
0 Iden burgische E. Station Eversburg
für Stückgutverkehr 20 10.77 eröffnet.
82, 1116.
„ Ocholt-Westerstede. 15, 191.
„ Betriebsstörung durch Wassersnoth
im Februar. 15, 190; 27, 342.
„ Fahrplan. 80, 1090.
Ostpreussische Südbahn. Entscheid,
des R..-0.-II.-G. betr. die Frage, wel-
cher Jahrgang der rückständigen
Dividendenscheine zu den Stamm-
prioritäten zunächst zur Einlösung
zu bringen sei. 66, 889. Wortlaut
67, 901.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 99, 1372.
Ostrau-F riedland. Generalversamm-
lung. 41, 537.
Pfälzische Ludwigsbahn. Concession
für die Linie St. Ingbert-St. Johann.
70, 940.
Pfälzische Eisenbahn. Bauten in
1877. 70, 670.
„ Freinsheim - Frankenthal 15/10. er-
öffnet. 82, 1116.
„ Convertirung der öprocentigen
Prioritäts - Obligationen. 43, 569;
73, 983.
„ Generalversammlung. 27, 342. Tages-
ordnung. 32, 403.
„ Dividende. 37, 468.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 37, 468;
43, 664.
„ Ausloosungen. 43, 569.
Pilsen - Priesen. Beschreibung der
Trace etc. von Rziha. 50, 671.
„ Polizeilich-technische Prüfung der
Strecke Neuern-Eisenstein. 85, 1153.
20/10. 77 eröffnet. 86, 1 177.
„ Eisenbahngesetz betr. Pilsen-Priesen,
siehe Eisenbahnbriefe. 60, 800.
„ Generalversammlung. 53, 700.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 100, 1384.
P ommer sch eCentr alb ah n(Konitz-Wan-
gerin). Bauliche Verhältnisse. 64,862.
Bahneröffnung, siehe unter Preussi-
sche Ostbahn.
Posen-Creuzbu rg. Geschäftsbericht pro
1876. 91, 1248.
„ contra Breslau-Freiberg. 101, 1400.
Prag- Dux, die in Bau begriffene Linie
Brüx-Moldau. 39, 509.
,, Ossegg-ltiesenbcrg-Klostergrab 15/5.
77 eröffnet. 45, 593.
„ Gesetz betr. Staatsvorschuss für
Brüx-Klostergrab und Petition um
Weiterbau nach Bienenmühl. 40, 522.
„ Generalversammlung. 51, 682.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 53, 791.
97 1335.
„ Verloosung von Prioritäts-Obliga-
tionen. 58, 781.
Preussen’s (und Englands) Eisenbahnen
in 1875. 40, 519.
„ Anlage von Schutzstreifen
längs des Bahnkörpers Handels-
ministerial-Erlass v. 19 9. 77. 79, 1069.
„ Berlins Handel. Berliner Kauf-
mannschaft. Bericht über denHandel
und die Entwickelung des Handels
und der Fabrikation in 1876. 54, 714.
„ Die Einnahmen des Staats aus den
Preussischen Privatbahnen in 1876.
102, 1415.
„ Eisenbahnbillet -Verkaufstellen in
Frankfurt. 6, 73.
„ Eisenbahn-Gesetze, Preussische,
im Jahre 1876. 56, 750.
„ Eisenbahn-Politik. 78, 1051.
„ Zur Erwerbung einzelner Strek-
ken der Köln-Mindener Bahn durch
den Staat. 68, 918.
„ Etat, siehe Preussische Staatsbahnen
,, Expropriation, Minister -Erlass
betr. Beschleunigung der Bezirks-
raths-Entscheidung. 28, 317.
„ „ Ministerielle Bestimmungen, das
Enteignungs-Verfahren
betreffend. 92, 1259.
„ Gesellschafts-Beschlüsse,
Ministerial-Rescript v. 24/5. 77. betr.
die staatliche Genehmigung derer,
welche der Eintragung in aas Han-
delsregister bedürfen. 47, 625.
„ M i 1 i t är i s c h e Interessen, Siche-
rungderselben vor der Bahnabnahme
(Ministerial-Erlass). 86, 1168.
„ Post. Ministerielle Entscheidung
bezüglich der Auslegung einiger
Punkte des Eisenbahnpost-
gesetzes. 92, 1260.
„ Handels-Ministerial-Erlass betr. den
Aufenthalt der Postbeamten in
den Eisenbahnwagen während der
Zugrangirbewegungen. 78, 1053.
„ Secundärbahnen, projectirte,
von Filehne nach Märkiscli-Friedland
und von ßlumenberg nach Wanz-
leben. 93, 1275; von Torgau nach
Wittenberg. 99, 1378.
„ Siehe im übrigen Secundärbahnen
unter Allgemeines.
„ Tarif-Erhöhung. Antrag Ham-
macher im Abgeordnetenhaus betr.
Aufhebung der Gütertarif-Erhöhung.
14, 182.
„ Tarif-Reform, siehe unter All-
gemeines.
„ Tariffrage. Denkschrift der Han-
delskammer zu Halle für den Holz-
handel Mitteldeutschlands in ihrer
Stellung zur Tariffrage. 66, 889.
„ Ausnahmetarife für die Be-
förderung von frischen Seefischen
mit Personenzügen vom Handelsmi-
nisterbewilligt. 31, 388.
„ Staatsgarantieen für Preussi-
sche Eisenbahnen. Uebersicht der-
selben. 8, 94.
„ Staatsvertrag zwischen Hes-
sen und Preussen wegen Herstellung
von Eisenbahnverbindungen zwi-
schen Frankfurt a/M. und der Ried-
bahn, sowie zwischen Babenhausen
und Hanau. 52, 690.
„ Statistik, Einwendung gegen
Zugrundelegung des Etats-Jahres
bei der Eisenbahnstatistik. 20, 255.
Ministerial-Erlass, wonach auch fer-
ner die monatlichen Betriebs-Nach-
weisungen nach dem Kalenderjahre
aufgestellt werden sollen. 60, 79S.
„ Prüfung der Eisenbahn-Pro j ecte.
99, 1372.
„ Steinkohlenverkehr auf den
Preussischen Eisenbahnen in 1850
bis 1876. Uebersicht über denselben.
66, 890.
„ Umzugskosten der Staatsbahn-
Beamten. 26, 332.
„ „ Verordnung betr. dieselben. 56,749.
„ Viehtransporte, von der techni-
schen Deputation für das Veterinärwe-
sen Einrichtung selbstständiger Vieh-
züge u.Verwendung von zumTränken
eingerichteter Viehwagen mit fester
Bedachung empfohlen. Berathungen
der Kgl. Eisenbahn-DirectioD vom
Handelsminister angeordnet. 70, 940.
„ ,, Ergebniss der Conferenz der Com-
missarien der Königlichen Eisen-
bahn-Directionen. 86, 1168, siehe
auch 1170.
„ „ DieEinrichtung besonderer Vieh-
züge etc. auf den Deutschen Bah-
nen. Die Gutachten der Handels-
kammern insbesondere des Ber-
liner Aeltesten-Collegiums. *86,
1170/71.
„ Vorladung, gerichtliche, eines
Eisenbahn-Beamten, Benachrichti-
gung der Eisenbahn-Direction. 22,332.
Preussische Ostbahn. Die Strecken
Wangerin-Dramburg und Scblochau-
Konitz am l./ll. 77 eröffnet. 85, 1162.
„ Die Strecke Dramburg-Tempelburg
der Bahn Wan gerin-Konitz am 1./12. 77
eröffnet. 95, 1307; 98, 1351.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 95, 1301.
„ Haltestellen Asclierbude und Stöweu
am l./ll. 77 eröffnet. 85, 1162.
„ Haltestelle Georgenfelde am 1/7. 77
eröffnet. 54, 716.
„ Commission in Schneidemühl am
1./4. 76 errichtet. 12, 159. Demnächst
eine weitere in Neustettin 28, 348.
„ Eisenbahntag. 58, 776.
„ Deutsch - Russische Verbandsätze.
90 J 233.
„ Betriebsstörung v. 23./12. bis 2 /l. 77.
3, 27.
„ Quaibahnhof zu Königsberg i. Pr.
l./ll. 77 eröffnet. 87, 1194.
Preussische Staats - Eisenbahnen.
Uebersicht des Handelsministers über
den Fortgang des Baues der Staats-
bahnen in 1875. 10, 123.
„ Staats-Eisenbahnbauten im Jahre
1876. Uebersicht des Finanz -Mini-
steriums. 14, 183.
„ Umfang der Bauthätigkeit auf den
Preussischen Staatsbahnen im Januar
und Februar 1877. 17, 235.
„ Vom Handelsminister schleunige In-
angriffnahme der Bahnbauten den
Königlichen Directionen aufgetragen.
22, 287.
„ Bau und Betrieb der Staatsbahnen.
Uebersicht über denselben im Jahre
1877 (bis Ende September). 90, 1232.
Insbesondere
1. Nordhausen - Wetzlar. *97, 1329.
2. Moselbahn (Sierk- Trier -Koblenz
etc.) *98, 1347.
3. Umbau des Bahnhofs Hannover.
99, 1366.
4. Insterburg -Prosken, Laskowitz-
Jablonowo, Posen-Belgard - Stolp-
mündej, Dittersbach - Glatz, -Dort-
mund-Ö berhausen, Wangerin-Ko-
nitz, Berliner Nordbahn. 99, 1367.
„ Die pro 1878 zu beschaffenden Ober-
bau-Materialien, Brückenbauten etc.
96, 1313.
„ Gesetzentwurf betr. Anleihe zur
Deckung der Ausgaben für Bauaus-
führungen und Beschaffungen für
die Staats-Eisenbahnen. 92, 1259.
„ „ Berathung desselben im Eisen-
bahn-Ausschuss. 94, 1291.
„ Beamten. Reglement für die Prü-
fung der Qualincation der mittleren
II. Mittheilmigen über einzelne Eisenbahnen a. in Deutschland und Oesterreich-Ungarn.
XI
und niederen Beamten beiden Staats-
babnen v. 1/10. 77. 66, 890.
„ „ Diäten commissarisch beschäf-
tigter Beamten. 78, 1053.
„ Aus dem Bericht der Budget-Com-
mission betr. die finanzielle Verant-
wortlichkeit des Staats gegenüber
den von ihm verwalteten Privat-
bahnen. 96, 1313.
„ Ministerial-Erlass betr. Zusammen-
stellung der nach Garke’scher Me-
thode bewirkten Vertheilung der
Betriebs-Ausgaben auf den Per-
sonen- und Güterverkehr derPreus-
sischen Staats- etc. Bahnen in 1875.
48, 637.
„ Etat pro 1877/78. 8, 94.
„ „ Kritik desselben. 11, 140.
„ „ Dispositionsfonds. 12, 159.
„ „ Die ausserordentlichen Bedürf-
nisse der Bauverwaltung in 1877/78
und Berathungen des Eisenbahn-
Etats imAbgeordnetenhaus. 16,205.
„ Etat pro 1. April 1878/79. Ausgaben
und Rentabilität der Staatsbahnen
und im Etatsjahr zu eröffnende
Staatsbahnstrecken. 86, 1169.
„ Etatsberathungen, Anleihe-Ent-
wurf zur Herstellung von Staats-
bauten, dem Abgeordneten einge-
reichte Petitionen, Eisenbahn-Grund-
bücher, (Erörterung der Frage wegen
Beleihung und Verpfändung der
Privat-Eisenbahnen). 88, 1198/99.
„ Etat der Eisenbahn - Verwaltung.
Kritik. *88, 1200. Siehe auch 1198.
„ „ Entgegnung des „Berliner Actio-
närs“ zu No. 88, S. 1200 fg. 93, 1269.
„ „ Replik. Der Etat in der officiösen
Presse. *94, 1285 und *96, 1309.
„ Berathungen des Etats der Eisenbahn-
Verwaltung in der Commission des Ab-
geordnetenhauses. 90, 1231; 94,1291.
„ Antrag der Fortschrittspartei 92,1259.
„ „ Eisenb. -Debatte im Abgeordneten-
haus. 100, 1377, 1379; 101, 1397.
„ „ Antrag auf anderweiteAufstellung
des Eisenb.-Etats. 100, 1378.
„ Errichtung einer Gen eral-Direc-
tion für die Verwaltung der Staats-
Eisenbahnen in Frage. 86, 1168.
Raab - Oedenburg-Ebenfurter Eisen-
bahn. Bau zur Landesgrenze ein-
gestellt 73, 980.
„ Haltestelle Vitnyed 1./12. 77 eröffnet.
97, 1339.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 97, 1336.
Rakonitz-Protivin, von Aussig-Teplitz
in Betrieb genommen v. 1/1.— 1/3. 77.
3, 28.
„ Der Böhmischen Westbahn auf 1 Jahr
in Betrieb gegeben v. 1]3. 77 ab.
19, 243; 20, 257.
„ Statut für das Comite zur Ueber-
wachung des Betriebes. 32, 399.
„ Betriebs-Ergebnisse in 1876. 97,1335.
Rechte- Oder-Ufer Eisenbahn. De-
mentirtes Gerücht hetr. Fusion mit
der Oberschlesischen Eisenbahn.
88, 1200.
„ Dividende pro 1876. 33, 418.
„ Generalversammlung, T.-O. 43, 569.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 93, 1277'.
„ Fahrplan. 78, 1060.
Rheinische Eisenbahn. Die im Bau
begriffenen Bahnlinien. 34, 422.
„ Generalversammlung. 54, 715.
„ Bericht der Direction pro 1876.
*55, 753.
„ Linn-Crefeld am 1/2. 77 eröffnet
und dagegen Osterath-Crefeld auf-
gelassen. 102, 1410
„ Crefeld-Rheydt und Neuss-Neersen
am 15|11. 77 eröffnet. 90, 1238.
Rhein - Nahebahn. Generalversamm-
lung. 80, 1082.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 92, 1263.
Saal-Eisenbahn. Generalversammlung.
74, 989.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 99, 1372.
„ Der Vorstand der Gesellschaft erhält
den Namen Direction. 101, 1404.
Saal-Unstrutbahn in Concurs. 48, 638.
„ Einführung des secundären Betriebes.
92, 1260; 100, 1378.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 95, 1303.
Saarbrücker Eisenbahn. Geschäfts-
bericht pro 1876. 95, 1302.
„ Uebergang des Betriebes der Strecke
Grenze bei Stieringen bis Forbacli
auf die Reichsbahnen. 20, 257.
„ Haltestelle Martinstein. 102, 1417.
Sachsen. Leipziger Messverkehr in 1875
und 1876. 95, 1304.
Sächsische Staatsbahnen. Stand der
Bahnbauten im Januar 1877. 12, 159.
,, Bericht über den Stand der Bau-
arbeiten im Juli 77. 56, 753.
„ Bau der neuen Riesaer Eisenbahn-
Elbbrücke. 53, 703.
„ Bisch ofswerda-Neukirch im Juli in
Angriff genommen. 60, 799.
„ Riesa-Lommatsch 5/4. 77 eröff. 28, 349,
350.
„ Schandau - Neustadt - Dürrröhrsdorf
am 1/7. 77 eröffnet. 54, 716 u. 718.
„ Neustadt-Wiltlien-Sohland und Wil-
then - Bautzen am 1/9. 77 eröffnet.
67, 915.
„ Güterstationen Niedersedlitz, Ober-
cunersdorf, Haltestellen Gutenfürst
und Lehndorf. 95, 1307.
„ Rentabilität in 1856 — 74. 9, 105.
„ Statistische Notizen pro 1877. 53, 704.
„ Situation derselben im November,
nach den Erklärungen des Finanz-
ministers in der Kammer. 94, 1291.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 91, 1213.
„ Das Betriebs - Material derselben.
25, 325.
„ Der neue Local-Tarif v. 1/4. 77. 27,339.
Salzkammergutbahn, deren bauliche
Verhältnisse. 36, 449. Siehe auch
Kronprinz Rudolfbahn.
Schlesw'igsche Eisenbahn. Geschäfts-
bericht pro 1876. 49, 655. Siehe
auch Altona-Kiel.
I. Siebenbürger Eisenbahn. General-
versammlung. 49, 650.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 101,1404.
SüdnorddeutscheVerbindungsbahn.
Generalversammlung, Tages -Ord-
nung. 42, 557. Beschlüsse. 57, 764.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 96, 1316.
„ Verkehrsstörung v. 21 — 23./1. 1877.
12, 162.
„ Ausloosungen. 38, 494; 64, 870.
Tarnow-Leluchow. Fahrplan. 37, 478.
Siehe Betriebs -Ergebnisse bei Ungar.-
Galizischen Eisenbahn.
Theissbahn. Geschäftsbericht pro 1876.
96, 1317.
Thüringische Eisenbahn. Aus dem
Staatsvertrag betr. Erbauung der
Eisenbahnstrecke Arnstadt-Ilmenau.
62, 822. Concession. 51, 682.
„ Deren Communalbesteuerung in
Preussen. Antrag Sachsen-Weimars
beim Bundesrath. 23, 310.
„ Dividende. 35, 437.
„ Erk. d. Kreisgerichts zu Merseburg
v. 17./12 77, betr. Anerkennung des
Rechts auf Befreiung von Communal-
steuern. 102, 1416.
„ Generalversammlung , Tages - Ord-
nung. 62, 832.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 99, 1371.
„ Güter-Tarif v. 1./8. 77. 52, 689.
„ Ausloosung. 32, 403.
„ Umlegung der Strecke Leipzig -Bar-
neck. 102, 1416.
Tilsit- Inster bürg. Schneeverwehung.
1, 10.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 92, 1264.
Turnau - Kralup - Prag. Generalver-
sammlung, Beschlüsse. 34, 431.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 59, 792.
Ungarn. Gesetzentwurf über die öffent-
liche. Arbeitsleistung. 65, 875.
„ Budget-Vorlage. 89, 1216.
„ Couponzahlung in Gold, Urtheil des
obersten Gericutshofs. 30, 376.
„ Directoren - Conferenz v. 18./2. 77.
17, 221.
„ „ betr. Beschickung der Pariser
Weltausstellung. 93, 1274.
„ Finanzielle Zukunft der Unga-
rischen Eisenbahnen 1867—1876.
43, 563.
„ Secundärbabn Ocura-Lepoglava-Frie-
dau. Baubewilligung. 34, 424. Siehe
auch Arad-Körösthalbahn.
„ FristenfürTarifgenehmigung. 6,59.
„ Gefundene Gegenstände, V erfahren.
27, 339.
„ Die präliminirten Garantiebeträge
Sro 1877. 101, 1401.
'ronstadt-Tömös 17.|8 78 zu eröffnen ;
Eräliminirte Bausumme. 101, 1401.
[ilitärgrenzbahn. 51,680; 71, 953.
„ Gesetzentwurf betr. die projectirte
Grenz bahn. 59, 786; 67, 910; 85, 1162.
„ Ausbau derselben. 91, 1248.
„ Verhandlungen über dieselbe im Un-
garischen Unterhaus. 95, 1299.
Ungarische Nordostbahn. Frachten-
verkehr der Haltestelle Sosto v.
15 /10. 77 eingestellt. 81, 1100.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 45, 589.
„ Generalversammlung. 48, 638.
„ Betriebs-Ergebnisse in 1876. 63, 838.
Ungarische Ostbahn, (in das Eigen-
thum des Ungar. Staats überge-
gangen) veränderte Firma. 13, 170.
Ungarisch - Galizische Eisenbahn.
Generalversammlung. 51, 682.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 97, 1336.
Ungarische Staatsbahn. Die Buda-
pester Verbindungsbahn, Baubericht.
31, 389.
„ „ Technisch - polizeiliche Prüfung
derselben. 83,1123. Eröffnet am
23./10. 77. 87, 1093.
„ Haltestelle Lörinczi am 15./8. 77 er-
öffnet. 64, 870.
„ Haltestelle Köpecz eröffnet. 76, 1028.
„ Station Scliäcs, Güterverkehr einge-
stellt. 90, 1238.
„ Betriebsergebnisse in 1876. 5, 60:
48, 638; 49, 654.
„ Waaren-Statistik. 93, 1274.
Ungarische Westbahn. Generalver-
sammlung. 49, 650.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 96, 1317.
Verein Deutscher Eisenbahn-Ver-
waltungen. Achsbrüche in 1876,
statistisch zusammengestellt. 46, 611
bis 621.
„ Aufnahme von Vereins-Mitgliedern:
1. der Arad - Körösth alb., deren
Organisation etc. 29, 368.
2. Wiedereintritt des Verwaltungs-
raths der Dux - Bodenbacher
Eisenbahn. 29, 358.
3. Aufnahme der Niederöster-
reicbischenSüdwestbahnen.
72, 966.
4. Aufnahme der Westbolstei-
nischen Eisenbahn. 72, 966.
„ Beamten - V erzeichniss , siehe
Beilage zu No. 39, 40, 41.
,, Betriebs-Reglement. Aenderung
des § 48 alinea 1. betr. die von der
Beförderung ausgeschlossenen Ge-
genstände. Commissions - Bericht»
61, 870. Discussion desselben in der
Generalversammlung. 69, 784. Weitere
’ Besprechung. 88, 1206.
„ Uebereinkommen betr. den Dienst-
Depeschenverkehr auf den Te-
legraphenlinien des Vereins.
7, 86.
xn
II. Mittheilungen über einzelne Eisenbahnen b. im Auslande.
„ Pr eis-Ausschreiben. 4, 57.
„ „ Specielle Bezeichnung einiger
Aufgaben. 33, 417.
„ General-Versammlung des Ver-
eins im Haag am 19/7. 77.
1. Tagesordnung. 55, 727.
2. Protocoll der im Haag am 19.
u. 20. Juli abgehaltenen General-
versammlung.
a) Verzeichniss der Abgeordneten.
58, 771.
b) Verhandlungen zu I. u. II. der
Tagesordnung. 58, 772.
Zu III.— X. der Tagesordn. 59, 784,
785, 786.
„ XI.— XV. der Tagesordnung.
60, 795 fg.
3. Commissionsberichte.
Zu I. der Tagesordnung. Jahres-
bericht der geschäftsführenden
Direction des Vereins. 55, 728.
„ II. der Tagesordnung. Classifi-
cation von Eisen und Stahl.
Denkschrift über die Einfüh-
rung einer staatlich anerkann-
ten Classification desselben.
61, 808.
„ III. der Tagesordnung. Ergän-
zung des Vereins -Betriebs -Re-
glements mit Bezug auf § 48
desselben betr. die von der Be-
förderung ausgeschlossenen Ge-
genstände. 61, 810. (Discussion.
59, 784.)
„ IV. derTagesordnungbetr.Ueber-
einkommen. Ausführung der
anderweiten'Disposition des Ver-
senders über Wagenladungs-
güter. Zu § 59 des Vereins- Be-
triebs-Reglements u. Art. 23 des
Uebereinkommens. 61, 812.
„ V. der Tagesordnung betr. Er-
gänzung des Art. 14 des Ueber-
einkommens zum Vereins-Be-
triebs-Reglement. 61, 813. (Siehe
Discussion 59, 785.)
„ VI. der Tagesordnung betr. die
in den Art. 14 u. 16 des Ueber-
einkommens zum Vereins-Be-
triebs - Reglement festgesetzte
Conventionalstrafe. 61, 819 (vgl.
59, 785.)
„ VH. der Tagesordnung. Ueber-
einkommen betr. Verschleppung
von Gütern und Reisegepäck.
62, 827 (vgl. 59, 785). Dieser
Antrag durch die definitiven
Erklärungen abgelehnt. 88, 1205.
„ VIII. der Tagesordnung betr. Er-
richtung einer Centralstelle,
durch welche den Reisenden
die Wiedererlangung ihres in den
Coupees, in den Wartesälen etc.
zurückgelassenen Handgepäcks
erleichtert werden soll. 62, 828
(vgl. Discussion. 59, 785).
„ IX. der Tagesordnung. Einheit-
licher Tarif für Extrafahrten.
62, 830; für Beförderung von
Salon-, Kranken- und Gepäck-
wagen. 63, 843 (vgl. Discussion
59, 786).
„ X. der Tagesordnung. Ausglei-
chung der gegenseitigen Wagen-
benutzung in natura bezw. Er-
mässigung der Zeitmiethe bei
vorhandenem Wagen-Ueberfluss.
63, 844 (vgl. Discussion. 59, 786).
„ XL der Tagesordnung. Gewäh-
rung eines miethefreien Tages
zum Zwecke der Beladung leer
übernommener requirirter Wa-
gen. 63, 845 (vgl. Discussion.
60, 795).
„ XI a. der Tagesordnung. Erlass
einer Declaration zu § 2 alinea
2 des Wagen-Regulativs. 60, 796.
(Ist abgelehnt.)
,, XII. der Tagesordnung. Aufhe-
bung der Zeitmiethe Freiheit zu
Gunsten der Bestimmungssta-
tion, sowie ev. auch für die Dauer
der Reparatur fremder Wagen,
unter entsprechender Ermässi-
gung des Betrages der Zeit-
miethe. 63, 847 (vgl. Discussion.
60, 795). Ist abgelehnt. 88, 1205.
„ XIII. der Tagesordnung. Ein-
führung eines einheitlichen For-
mulars für Begleitscheine zur
Beförderung von Wagen - Be-
standteilen und • Lade-Utensi-
lien. 63, 848 (vgl. Discussion.
60, 796).
„ XIV. der Tagesordnung. Fest-
setzung einer Conventionalstrafe
für verzögerte Rücksendung
fremder Lade -Utensilien und
Wagen - Einriclitungs - Gegen-
stände. 63, 849 (vgl. Discussion.
60, 796). (Abgelehnt.)
„ XV. der Tagesordnung. Fest-
stellung eines Termins für die
Rückgabe defecter, aber noch
brauchbarer Wagen - Bestand-
teile an die Eigentums - Ver-
waltung. 64, 865 (vgl. Discus-
sion. 60, 796).
,, XVI. der Tages-Ordnung. Ein-
richtung derWagen-Uebergangs-
Zettel und Aufnahme einer ent-
sprechenden Bestimmung in das
Vereins-Wagen -Regulativ. 64, 865
(vgl. Discussion. 60, 796).
„ XVII. der Tagesordnung. Fest-
setzung des Masses der Schmie-
rung der Wagen bei der Ueber-
gabe von einer Vereinsbahn an
die andere. 64, 866 (vgl. Discus-
sion. 60, 797). (Abgelehnt.)
„ XVIII. der Tagesordnung. Um-
wandlung der Zeitung des Ver-
eins in ein Anzeigeblatt und
Ergänzungswahl für ein aus
der Zeitungs - Commission aus-
getretenes Mitglied. 64, 867 (vgl.
Discussion. 60, 797. Abgelehnt.)
„ XIX. der Tagesordnung. Abän-
derung des Formulars für die
Invaliditäts- und Sterblichkeits-
statistik derEisenbahn-Beamten.
65, 876 (vgl. Discussion. 60, 797).
„ XX. der Tagesordnung. Rege-
lung des Verhältnisses der Arad-
Temesvarer Bahn zum Vereine.
65, 877 (vgl. Discussion. 60, 797).
„ XXI. der Tagesordnung. Aus-
legung ev. Aenderung des § 5
Abs. 9 des Vereins- Statuts, die
Ausführung der Commissions-
Beschlüsse betreffend. 65, 879
(vgl. Discussion. 60, 797).
„ XXII. der Tagesordnung. Be-
stimmung darüber, ob — event.
nach welchen Grundsätzen —
aus dem Vereine ausscheidende
Mitglieder ihre Beitragspflicht
zum Pensionsfonds für Vereins-
beamte abzulösen haben. 65, 879
(vgl. Discussion. 60, 797).
„ XXV. der Tagesordnung. Wahl
des Ortes und Bestimmung der
Zeit für die nächste General-
Versammlung. 60, 798.
4. Erklärungen (definitive) der Ver-
einsverwaltungen betr. die im
Haag gefassten Beschlüsse. 88, 1205.
Deutsche Eisenbahn-Statistik
pro 1875.
I. Ausdehnung des Bahn - Netzes.
70, 937.
II. Anlage-Capital. 70, 937/8.
III. Transportmittel und Leistungen
der Bahnen. 71, 947/51.
IV. Personen- und Güterverkehr.
72, 962/4; 73, 974/6.
V. Finanz-Ergebnisse.
a) Einnahmen. 74, 985, 986, 987 ;
75, 1003/5.
b) Ausgaben. 76, 1017/21.
c) Ueberschuss 78, 1049/50.
Schluss. 79, 1014/66.
„ Zeitung des Vereins. Zur Abwehr
des „Berliner Actionär.“ 50, 667;
93, 1269. Siehe auch zu XVIII. der
Tagesordnung der Generalversamm-
lung. 64, 867 resp. 60, 797.
Vorarlberger E. Tagesordnung der
Generalversammlung. 34, 432. Be-
schlüsse. 51, 681
„ Lindau, Rangirbahnhof 1/6. 77 eröff.
44, 582.
,, Geschäftsbericht pro 1876. 102, 1416.
Waagthalbahn, Geschäftsbericht pro
1876. 97, 1337.
„ Bau der Strecke Waagneustadl-
Trensin. 42, 549.
„ Baufortschritte. 75, 1010.
„ Generalversammlung. 28, 351.
Weimar-Felda-Babn-Project. 80, 1082.
Weimar-Gera. Vorstreckung eines Dar-
lehens Seitens Sachsen - Weimar.
29, 358.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 92, 1264.
W errab ahn. Bilanz und Dividende (% %)■
48, 642.
„ Generalversammlung. 60, 800.
„ Rechenschaftsbericht des Hülfscomi-
te’s für die Abgebrannten des Bahn-
hofs in Meiningen 42, 553.
Westfälische Eisenbahn. Rinkerode-
als selbstständige Güter-Expedition
am l.|7. 77 eröffnet. 86, 1177.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 95, 1302.
Westholsteinische Eisenbahn (Neu-
münster- Tönning). Beschreibung.
41, 533.
„ Eröffnet am 22. |8. 77. 64, 870.
„ Generalversammlung. 78, 1052.
„ Geschäftsbericht pro 1876.
Wien - Pottendorf. Geschäftsbericht
pro 1876. 34, 425.
Wiener Verbindungsbahn. Ueberein-
kommen zwischen Nordbahn und
Südbahn, Betriebsführung betreffend.
55, 744.
Württemberg. Ermsthalbahn, Geschäfts-
bericht. 43, 565.
Württembergische Staatsbahnen in
1875|76. 34, 426.
„ Die im Juli 1877 im Bau begriffenen
Strecken. 72, 964|6.
„ Haltestelle Hessenthal am 15. 1 10.
auch für Güterverkehr eröffnet.
78, 1056.
„ Station Thamm 10.| 12. 77 eröffnet.
96, 1321.
b. Ausland.
Africa. Aegypten. Neuregelung der
Administration. 3, 40.
„ „ Project einer Saharabahn. 44,581.
„ „ Suezcanal, Schifffahrtsverkehr auf
demselben während der drei ersten
Quartale 1877. 91, 1252.
„ Algerische Eisenbahnen im No-
vember 1876. 12, 160.
„ „ Bona-Guelma, Concession. 38, 492.
„ „ Einnahmen in den erst. 6 Monaten
der Jahre 1876 und 77. 90, 1235.
„ Nubiens Eisenbahnen. 66, 894.
„ Republik Transvaal. Project Dela-
goa-Pretoria. 34, 431.
Amerika’s Industrie v. Grothe. 72, 969.
„ Eisenbahnen v. Kupka. 58, 779.
„ Nord-, die Eisenbahnen der Verei-
nigten Staaten in 1876. 15, 193 und
59, 791. 22, 289 (Vortrag von Golz).
„ „ Staatsaufsicht über die Eisenbah-
nen in der Union. 72, 961.
„ „ Eisenbahnreclame wesen. 67,
905.
„ „ EiseUibalinstrikes u. Pöbelre-
volten. *66, 885.
II. Mittheilungen über einzelne Eisenbahnen b. im Anslande.
XIII
„ „ „ Insbesondere auf der Baltimore
und Ohio Eisenbahn. 67, 913.
„ „ „ Die Strikes und die Locomotiv-
führer-Gewerk vereine. 74, 987.
„ „ „ Mittheilung üb. die Entstehung
des Strike vom Chef-Ingenieur
Lorenz der Philadelphia- und
Reading-Eisenbahn. 83, 1126.
„ „ Bessemerstahl-Fabrication. 40,525.
„ „ Bergen-Tunnel bei Jersey. 46,608.
„ „ Biographie des Comodore Vander-
bilt. 7, 88.
„ „ Californien. (Süd-)Project.,^47, 6.31.
„ „ Correspondenz. 89, 1218.
„ „ New-York elevated Railroad[(durch
New-York). 6, 76.
„ „ Niagara-Hängebrücke. 38, 491.
„ „ Tunnel unter dem Hudsonfluss
bei New-York. 5, 62.
„ „ Bergen-Tunnel bei Jersey. 46,608.
„ „ U nglücksfall am Ashtabula-
fluss. 4, 55.
„ Süd-, Brasilien. Eröffnung der
Linie Rio-San Paolo. 83, 1127.
„ „ „ Brasiliens Eisenbahnnetz. 93,
1278.
„ „ Statistische Notizen über Südame-
rikanische Eisenbahnen. 90, 1235.
Asien. China. Bahn von Shangai
nach Woosung. 52, 694.
„ Ostin dien s Eisenbahnen prol876|77.
75, 1010.
„ „ Eisen- und KohlenTndustrie. 1, 6.
„ Japan. Lage der Eisenbahnen in
1876. 83, 1127.
„ N ie derländisch - In dien. Java.
41, 538.
„ „ Anträge und Beschlüsse der Gene-
ralversammlung. 65, 881.
„ „ Budget. 85, 1156.
Australien^ Eisenbahnen in 1876. *23, 317.
Belgien. Chätelineau-Luttre nach Gilly
5|12. 76 eröffnet. 8, 97.
„ Athus - Signeulx 6| 1 1. 76 eröffnet.
11. 146.
„ Modave-Ciney (Landen-Modave) 1[2.
77 für Güter eröffnet. 15, 192.
„ Gembloux Jemappe s. Sambre für
Güter 5|3. 76 und Termonde ä St.
Nicolas am 10|2. 76 eröffnet. 27, 341.
„ Westflandern, der Betrieb von einem
Syndicat übernommen. 15, 198.
„ Welkenraedt, Geschäftsbericht pro
1876. 2, 49.
„ Belgische Staatsbahnen. Verkehr in
1875 und 1876. 73, 981.
„ Chimaybahn, Geschäftsbericht pro
1876. 100, 1387.
„ Grand Central, Betriebsergebnisse in
1876. 100, 1387.
„ Regierungs- Anerbieten, die Bahnen
Ostende - Armentieres, Brügge - Blan-
kenberghe, Lichtervelde-Furnes und
Westflandr. E. anzukaufen. 99, 1373.
Dänemark. Seeländische E., Geschäfts-
bericht pro 1876. 47, 629.
„ Jütländische Staatsbahnen, Ge-
schäftsbericht pro 1876. 100, 1386.
„ Silkeborg-Herning(Jütländ. Staatsb.-
Linie) 28|8. 77 eröffnet. 71, 955.
,, Ostjütländ. E., Aarhuus-Ryomgaard
1|12. 77 eröffnet. 97, 1337.
England. Organisation der Eisenbahn-
verwaltungen v. Buresch. *27, 337.
„ Rentabilität der Englischen Eisen-
bahnen. *91, 1246.
„ Reisestudien v. Schwabe. 35, 433.
» ,, v. Träger. 39, 513.
„ Correspondenzen. 38, 490; 47, 630;
65, 879; 69, 932; 73, 981; 75, 1010;
79, 1071.
„ Siehe auch unter Literatur v. Reitzen-
stein.
„ Locomotiven, Anzahl und Leistungen
derselben. 58, 778.
„ Ex- u. Import- Statistik pro 1876. 8, 97.
„ Mineral- Statistik von Hunt 85,1160.
„ Commission zur Untersuchung der
Eisenb. -Unfälle. 19, 244.
„ Der Speisesaal auf StationNormanton.
6, 75.
„ Dividende, Gasbeleuchtung, Publica-
tion der Gütertarife, Höhe des Bahn-
geldes. 20, 256.
„ Für Eisenb. -Unfälle in 1875 gezahlte
Entschädigungskosten. 28, 356.
„ Felsrutsch auf der Engl. Südostbahn.
15, 193.
„ London u. Nordwestb. 100, 1388.
Frankreich. 1. Allgemeines.
„ Militärisches (Eisenbahntruppen).
19, 243.
„ Zur Tarifreform (Eisenbahnnoth-
stände). 4, 41.
„ Ein-undAusfuhrin 1829— 75. 19,244.
„ Statistik der Französischen Eisen-
bahnen pro 31 /12. 1876. 100, 1387.
„ Einnahmen der Französischen Eisen-
bahnen 1875—1876. 72, 968.
„ Einnahmen der ersten 6 Monate der
Jahre 1877 (und 1876). 90, 1234.
„ Eisenbahnfrage (Staats- oder Privat-
bahn) in der Französischen Depu-
tirtenkammer. 26, 331.
„ Commission centrale des chemins
de fer beim Ministerium. Sub-
commission für Tarifwesen. 78, 1055.
„ Strenge Handhabung der Zollgesetze.
77, 1040.
„ Kohlenproduction in 1876. 2, 51.
2. Concessionen und Bau.
„ Concessionen. 72, 968; 78, 1055.
„ Marmande-Angouleme. 99, 1374.
„ Unterirdische Stadtbahn in Paris
projectirt. 8, 97.
„ Hydraulische Eisenbahn in Paris
zum Ausstellungsgebäude. 95, 1304.
„ Localbahn du Blay. 21, 275.
„ Dombes und Sud-Est, Concession
für La Cluse-Nantua (Bellegarde).
11, 146; 27, 341.
„ Paris - L. - M., Genferseegürtelbahn.
30, 378.
„ Bau der grossen Pariser Ringbahn.
40, 525.
3. Bahneröffnungen.
„ Eröffnungen im Laufe des ersten
Halbjahres 77. 90, 1235.
„ Grosse Pariser Gürtelbahn von Noisy-
le Sec nach Juvisy, eröffnet im Juli
1877. 72, 968.
„ Midi, Bahn Toulouse nach Auch
am 22.|10. 77 eröffnet. 90, 1234.
„ Nord, Docks St. Ouen-Plaine St.
Denis am 1./12. 76 eröffnet. 8, 97;
resp. 8/1. 77. 15, 192.
„ Boisleux nach Marguion 1./9. und
von ßapaume nach Marcoing am
20/9. 77 eröffnet. 82, 1114.
„ Section der Ostbahn von Chalin-
drey nach Vaux-sous-Aubigny am
16. |7. 77 eröffnet. 72, 969.
„ „ Eröffnung der Ostbahnlinie von
Beifort nach Movillars am 15|8. 77
eröffnet. 67, 911.
„ „ Französische Grenzbahn von
Pagny über Mars la Tour nach
Conflans und Jarny am 27|8. 77
eröffnet. 71, 955; 78, 1056.
„ Paris -Lyon-M. Grenoble Vif am
11. /12. 76 eröffnet. 8, 97.
„ „ Cavaillon-Apt, 32 km, am 1./2. 77
eröffnet. 21, 275.
„ „ Clamecy-Nevers am 2./7. 7 i eröff-
net. 65, 880.
„ „ Linie Marseille -Aix und die zwi-
schen Gardanne und Trets gele-
gene Section der Linie von Aix
nach Carroules am 3 /9. 77 eröff-
net. 78, 1056.
„ Westbahn. Chäteau-Gontier nach
Sable, 23 km, am 25.|12. 76 eröffnet.
15,^192.
„ Chäteau-Gontier-Segre und Conflans-
Andresy nach Pontoise eröffnet
90, 1234.
„ Maine et Loire et Nantes: Angers
nach Montreuil Bellay, 66 km, am
l.|2. 77 eröffnet. 20, 275.
4. Betrieb. Fusionen, Generalversamm-
lungen und Geschäftsberichte.
„ Algerische Westbahn. 51, 683.
„ Bressuire-Poitiers, Generalver-
sammlung betr. Convention über den
Ankauf der Bahn durch den Staat.
100,1388.
„ Herault. 52, 691.
„ Lyon-la Croix Rousse. 52, 691.
„ Medoc-Bahn. 52, 692.
„ Midi. Generalversammlung. 41, 538.
„ Nord -Ost. Generalversammlung.
65, 880.
„ Nordbahn. 49, 657. Gesetzentwurf,
wonach der Nordbahn die Linien
Lens-Don und Armentieres und Va-
lenciennes-le Cateau fusionirt werden
sollen. 100, 1387.
„ O st bahn. 49, 657.
„ Orleansbahn. Aus dem Geschäfts-
bericht pro 1876. 34, 431.
„ „ Fusionirung von Secundärbahnen
mit der Orleansbahn. 38, 492.
„ Paris - Lyon - M. Geschäftsbericht
pro 1876. 47, 631.
„ Picardie u. von Flandern. 78,1055.
„ Treport. 51, 683.
„ Vendee-Bahn unter Sequester.
65, 880.
„ „ Vendee-Bahn, Poitiers - Saumur,
St. Nazaire-Croisic. Schiedsrichter-
liches Urtheil behufs Festsetzung
des Ankaufspreises. 99, 1374.
„ Vitre Fougeres. 52, 692.
„ Westbahn und Midi. Generalver-
sammlung. 41, 538.
Italien Italienische Eisenbahnen in 1875
v. Stürmer. *10, 121.
„ Eisenb. -Pohtik in Italien von Eberty.
47, 626.
1. Projecte.
„ Palermo-Trapani. 41, 538.
,, Turin-Carignano-Saluzzo. 45, 602.
„ Gesetzentwurf betreffend den Bau
einer Bahn von Mailand nach In-
cino-Erba. 52, 692; 65, 880.
2. Conventionen.
,, ,, Vertrag der Regierung mit der
Banca nazionale, wonach der Be-
trieb sämmtlicher Italienischen
Eisenbahnen in die Hände zweier
Verwaltungen übergehen soll.
82, 1114.
„ „ Eisenbahnconventionen, proviso-
risch abgeschlossen. 93, 1278.
„ „ Besprechung derselben. 101, 1393.
з. Bahneröffnungen.
„ Ober-, a) Pontebbabahn. Gemona-
Per la Carina, 12 km, am 18/12. 76
eröff. 21, 275; Perla Carina-Re-
siutta (Pontebbabahn), am 7/5. 77
eröff. 45, 602.
„ „ b) Badia-Rovigo-Adria im Octo-
ber 76 eröff. 20, 256.
Badia-Legnago am 1|3. 77 eröff.
Dossobuono-Legnago, am 6/8. 77
и. am 8/8. 77. 78, 1055.
„ „ c) Vicenza-Treviso : Castelfranco-
Citadella 818. 77 eröff. 78, 1055;
Citadella - Vicenza am 12 1 9. 77
82, 1114, resp. am 8/10. 77 eröff.
90, 1235.
» d) Padua - Bassano am 8|10. 77
eröffn. 90, 1235.
„ Calabrische Eisenbahn. Spez-
zano - Majolungo (Zweigbahn nach
Cosenza)' am 5/5. 77 eröff. 41, 538.
„ „ Romagnano-ßalvano, 31/5. 77 er-
öffnet. 62, 692.
„ „ Balvano - Baragiano (Linie Eboli-
Potenza) am 6]11. 77 eröff. 99, 1374.
„ Süd. Grassano - Calciano (Linie
XIV
II. Mitthellungen über einzelne Eisenbahnen b. im Auslande.
Torremare-Potenza) am 1|8. 77 er-
öffnet. 78, 1055.
„ Sicilien. Spina - Passofontuto
(Linie Palermo-Girgenti) am 16| 12. 76
eröff. 21, 275.
„ Tramway von Cuneo nach Borgo
S. Dalmazzo am 7/10. 77 eröffnet.
90, 1235.
4. Betrieb.
„ Einnahmen und Eröffnungen im
September 76. 8, 97.
„ lm November und December 76.
38, 492.
„ Im Januar und Februar 77. 45, 602.
„ Einnahmen im I. Quartal 77. 51, 683.
„ Einnahmen im I. Halbjahr 77. 78, 1054.
„ Ober-Italien. E., Geschäftsbericht
siehe Oestr. Südb., Italienisches Netz.
96, 1315.
„ „ Ausschuss für den Betrieb der
Oberitalienischen Eisenbahnen in
Mailand. 15, 198.
„ Römische Eisenbahn'en. Gene-
ralversammlung. 52, 692.
„ „ Geschäftsbericht derselben pro
1876. 78, 1055.
„ Geschäftsberichte der Südlichen
Bahnen. 78, 1055.
„ Handelsschifffahrt in 1876. 86, 1171.
Luxemburgische E. (Wilhelmsb. und
Prinz Ileinrichsb.) Betriebsergeb-
nisse pro 1875/76. 65, 880.
„ Wilhelmsb. Einnahme in 1876. 20, 256.
Niederlande. Uebersicht der im Bau be-
findlichen Bahnlinien und Projecte.
64, 865.
„ Budget und Concessionen. 85, 1156.
„ Errichtung eines Ministeriums von
Wasserstaat, Handel und Gewerbe.
97, 1337.
„ Permanente Militär-Eisenbahn-Com-
mission. 46, 607.
„ Eisenbahn-Einnahmen im November,
December 1876 und Januar 1877.
28, 350; im Februar 1877. 34, 430;
im Juli 1877. 77, 1044; im August
1877. 83, 1130; im September 1877.
90, 1237.
„ Dampfschifffahrt zwischen
Vlissingen u. Queenborough. 65,874.
„ Die Eröffnung des Harlinger See-
hafens. 43, 587.
,, Telegraphen. 77, 1040.
Holländische Eisenbahn -Gesellsch.
Geschäftsbericht pro 1876. 27, 340;
41, o38.
Niederländische Centraleisenbahn.
Geschäftsbericht pro 1876. 79, 1070.
Niederländische Rheinbahn. Gene-
ralversammlung und Geschäftsbe-
richt pro 1876. 63, 840.
Niederländische Staatsbahn, Malle-
gat-Rotterdam, 5,55 km, am 1/5. 77
eröff. 29, 363.
„ Verbindungsbahn in Rotterdam mit
der Holland. E.-G. 28/4 77. eröffnet.
39, 611.
„ Bericht über diese Eröffnung. 39, 511.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 54, 712.
„ Aenderung der Gesellschaftsstatuten.
22, 289.
„ Tarifwesen. 76, 1026/26 u. 77, 1035/38.
„ Nordbrabant-Deutsche E. Bau
der Strecke Goch-Wesel. 68, 777.
„ Haltestelle Hassum eröff. 95, 1307.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 83, 1126.
Niederländisch Indien. Geschäftsbe-
richt pro 1876. 73, 982.
Norwegen. Singsaas-Röros, am 16/1. 77
eröff. 11, 146.
„ Geschäftsberichte der Hauptbahn
und von Hamar - Koppang. 34, 429.
Portugal. Bau der Lime Beira alta
durch den Staat. 15, 198.
„ Die Duerobrücke bei Oporto. 91, 1260;
92, 1265.
Rumänische E. Selbstständige Auf-
nahme derselben in den Verein
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
70 939.
„ Geschäftsbericht pro 1876. 54, 717.
„ Volle Zinszahlung seitens der Ru-
mänischen Regierung. 88, 1200.
„ Waggons im Russischen Dienst.
33, 415.
,, Eisenbahnen im Russ.-Türk. Krieg.
34, 424 und 428.
„ Spurweite der Strecke Jassy-Ungheni
und deren Umbau. 39, 514 u. 57, 765.
„ Betriebsstörungen in Folge von
Truppentransporten. 52, -694.
„ Note des Russischen Generalstabs-
chefs über den Zustand der Rumä-
nischen Eisenbahnen. 70, 941.
Russland.
1. Allgemeines.
„ Uebersicht der Russ. Eisenbahnen
am l.| 13. Januar 1877. 6, 70.
„ Reich-Budget pro 1875 betr. Eisen-
bahnwesen. 6, 73.
„ Budget des Ministeriums für öffent-
liche Verkehrs-Anstalten. 91, 1294.
„ Er weiterungs- und Geleisebauten.
94, 1293.
„ Stand der Bauarbeiten an der grossen
Litejny-Brücke in Petersburg. 70, 942.
„ Concurrenz der Deutschen Häfen
mit dem Rigaer Hafen. 67, 765.
„ Handel in 1876. 47, 630.
„ Russische Zölle. 57, 765.
„ Verfügung, ausländische Ingenieure
durch Inländer zu ersetzen.
„ Umwandlung der Personen- und Gü-
tertarife nach Metallwäbrung (Gold-
zahlung statt Papierzahiung). 63, 839 ;
70, 941; 91, 1249.
„ Die Wirkung der zwangsweisen Gold-
zahlung im Verkehr mit Russland.
*90, 1228.
„ Preuss. Handelsministerial - Erlass.
(Ermächtigung der Preussischen Ost-
bahn - Direction zu Verhandlungen
betreff, die Unterbietung der di-
recten Deutsch-Russ. Verbandsätze.)
90, 1233.
„ Umwandlung des Actien - Capitals
bei 5 Russ. Eisenb., (statt der bis-
herigen HetallvalutaPapierwährung).
82, 1114.
„ Concurrenzausschreiben betr. Vor-
richtung zum Schutz der Gepäck-
stücke gegen Umtausch etc. 63, 839.
,, „ Warnung vor Betheiligung bei
Russischen Concurrenzen. 44, 578;
60. 801; 82, 1113.
„ Die Russ. Eisenbahnpapiere als
Zollcautionen. 13, 171.
,, Gesellschaft zur Controle der Bahn-
frachten. 57, 765.
„ Gütertransport-Gebühren. 94, 1294.
„ Eisenbahn - Bedarfs -Industrie. Un-
günstige Resultate. 66, 894.
„ Eisenbahn - Industrie , Russische.
43, 668.
„ Verordnung betreff. Herstellung
der Locomotiven und Wagen in
Russland. 18, 236.
„ Die .8. General - Versammlung des
Vereins Russischer Eisenbahnen.
11, 145; 13, 171.
„ Generalversammlung der II. Gruppe,
Beschlüsse. 6, 75.
„ Generalversammlungen. 42, 551.
„ Correspondenzen v. 11/4. 29, 359;
v. 1 16. 42, 550; V. 4|6. 43, 568.
„ Getreide - Export und der Krieg.
80, 1079/81.
„ Eisenbahnschulen. 57, 765.
„ Baufortschritte im Juli. 63, 839.
„ Reglement für die Dynamit-Trans-
porte. 15, 192.
„ Wagenvermiethung. 82, 1114.
„ Winterfahrpläne. 81, 1099.
2. Militärisches. Zum Russisch-
Türkischen Krieg.
„ „ Die Benutzung der Rumänischen
99
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V
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6.
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99
99
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Eisenbahn zur Beförderung der
Russischen Truppen zum Feldzug
gegen die Türkei. 33, 415.
„ Mobilisirungs - Verordnung vom
13|25. April 77. 43, 568.
„ Unglücksfälle beim Truppentrans-
port. 6, 75; 81, 1099; 82, 1114.
„ Verkehrsbescbränkungen infolge
Militärtransporte. 1, 6; 6, 75.
„ Güterverkehr im Krieg. 39, 511.
„ Brückenbau über die Donau für
den Zweck des Russ.-Türkischen
Klieves. 99, 1374.
„ Stockung des Verkehrs. 70, 941.
„ Zur Lage der Wirthschaftsver-
hältnisse Südrusslands und spe-
ci.ell Odessa’s. 91, 1249.
„ Störungen im Güter-, insbes.
Getreide-Verkehr. 94, 1293.
„ Sanitätszüge der Kursk-Char-
kow-A., Koslow- Woronesch und
der Orel-Griasi E. 15, 192.
„ Odessaer Sanitätszug. 57, 765.
„ Verwundetentransport. 81, 1099.
„ Sanitätszüge, deren Heizung,
Grösse der Verwundetentrans-
porte. 94, 1293.
3. Bahneröffnungen.
Boro witschi E., am 20|3. (resp. 3/10.
für Personen) eröff. 94, 1293.
Nowo Alexejewka nach Genit-
schesk (Zweigbahn von Losowo-Se-
wastopol) am 2/14. Juli 77 eröffn.
63, 839.
Riga-Tukumsche B. am 9j21. Septem-
ber eröffnet. 87, 1098. Siehe auch
Weichselbahn.
4. Einnahmen.
Im September 1876. 6,74.
Im October 1876. 14, f85.
Im November 1876. 23, 303.
Einnahmen in den Jahren 1876 (und
1875). 42, 550.
Im Februar und März 1877. 57, 764.
Im April 1877. 66, 893.
Im Mai 1877. 82, 1113.
5. Aenderung von Stations-
namen. 6, 74; 9, 106.
„ Auf der Rostow - Wladikawkas
Bahn. 66, 894.
„ Kursk-Charkow -Azower B. Sta-
tionsname Korsum umgeändert.
81, 1098.
6. F usionen.
a) der Libau’schen Eisenbahn mit
der Landwarowo - Romny ß. 12|24.
August 77. 81, 1098.
b) der Griasi-Zarizin B. mit der
Wolga - Donschen E. beabsichtigt.
81, 1098.
c) der Kiew-Brester B.mit der Bahn
Brest-Grajewo und der Odessaer B.
81, 1098.
Notizen über einzelne Bahnen.
Bender-Galatz. Concession zum
Bau einer Bahn. 54, 716; 57, 765.
Borowitchi - Uglowska, eröffnet
20/3. 77. 10, 124.
Elenowka-Olginsk. Fortsetzung
der Constantinowschen E. in Bau
genommen. 94, 1293.
Finnländ. E. *49, 756.
„ Betriebsresultate in 1871 — 1875
incl. 6, 75. In 1876. 18, 236
„ Gesammteinnahmen in 1877 bis
1/8. 81, 1098.
Hangöbahn. Klage auf Zahlung
der Obligat.-Zinsen gegen die Re-
gierung. 6, 76.
„ Betriebs-Resultate in 1875. 15, 192.
„ Obligationen. 58, 778.
Griasi-Zarizin. Betriebsresultate.
81, 1098.
Koslow - Woronesch und Orel-
Witebsk. 11, 146.
L i b a u-R o m n y. N eueStatuten.57,7 65.
Losowaja-Sewastopol. Geschäfts-
bericht pro 1876. 9, 105.
III. Juristisches.
XV
„ Militärbahn in Bulgarien. Sistow a-
Tirnowa und Plewna-Bjela sollen im
Frühjahr 1878 eröffnet werden.
94, 1293.
„ Militärhahn Ton Frateschti bis zur
Donau. 26./8. (7./9.) 77 ßauarbeiten
begonnen. 81, 1098.
„ Mittelasiatische Eisenb. (Oren-
burg-Taschkent.) 11, 145.
,, Muromsche Eisenbahn - Gesell-
schaft. Terminsverlängerung. 70,942.
„ Odessaer Eisenbahn. Aus dem
Geschäftsbericht pro 1876, betreffend
Unfälle. 15, 193.
„ „ Verurteilungen, betreffend den
Eisenbahnunfall im Decbr. 1874.
18, 236.
„ ,, Geschäftsbericht pro 1876. 63, 839.
„ Orenburger Eisenbahn. 2, 19;
11, 145; 57, 765.
„ P etersburger Pferdebahn. Fre-
quenz seit Eröffnung 12./12. 1876.
94, 1294.
„ Riga-Dünaburg. Geschäftsbericht
pro 1876. 29, 362.
„ Rybinsk-Bologoje. Vermehrung
des Betriebsmaterials. 11, 145.
„ „ Generalversammlung. 81, 1098.
„ Sibirische Eisenbahn. Beendi-
gung der Vorarbeiten. 11, 145.
„ Uleaburg - Torneo - Uleasee.
Project. 9, 106.
„ „ Fortsetzung derSesterjezkerEisen-
bahn; Tukum-Windau. (Riga-Tu-
kum.) 15, 192.
„ Uralbahn. Eröffnung von Perm
nach Tscusowaja, 96 Werst zunächst
in Aussicht. 15, 192.
„ W ar schau- Wien. Einnahme.28,350.
,; ., Concession für 2 Zweigbahnen.
66, 893.
„ Weich s elb ahn. Baufortschritte am
1./13. Novernb. 76. 6, 75; i. Januar 1877.
18, 236. Trace. 67, 913.
„ „ Zerstörung der Brücke über den
Wepr. 11, 145.
„ ,, Eröffnet a. 17./29. August77. 72,969.
„ ,, Stationen derselben. 82, 1113.
chwedens, Norwegens und Dänemarks
Eisenbahnen in 1875. 44, 580.
„ Bericht pro 1875. 24, 310.
„ Gothenburg-Falun ( Bergslagernas).
Baubericht im Frühjahr 1877. 32, 401.
„ Babneröffnungim Januar 1877. 7, 89.
„ Flen-Oxelösund. Bahn am 2./9. 77
eröffnet. 72, 969.
„ Schwed. Telegraphenlinien. 59, 793.
I. Actienrecht.
1. Actien-Gesetzgebung, zur Re-
form derselben. Antrag Preussens
beim Bundesrath. 49, 518.
2. Ausleihen von Actien zur Theil-
nahme an den Generalversamm-
lungen. 65, 881.
3. Dividendenzahlung. Erk. des
Kreis- Gerichts zu Guben v. 2. |8. 77
i. S. Director der Penziger Glashüt-
tengesellschaft Menzel zu Görlitz,
g. Märkisch-Posener E. betr. Klage
auf Zahlung von Dividenden Sei-
tens eines Inhabers von Dividen-
denscheinen. 31, 385.
4. Rechtsfall betr. Klage auf Zahlung
von Dividenden Seitens eines Inha-
bers. Erk. d. App.-Ger. zu Frank-
furt a|0. v. 17. [9. 77. 93, 1278.
5. Coupons - Einlösungs - Processe,
Oesterreichische. 44, 573; 67, 913.
6. Prioritäten. Erk.d.Reicbs-O.-Il.-G.
v. 18. |5. 77 i. S. Wisslinck gegen Ost-
preuss. Südb. betr. das Prioritäts-
recht rückständiger Dividenden-
scheine von Stammprioritäts-
actien. 67, 901.
Schweiz. 1. Allgemeines.
„ Schweizerische Eisenbahnsta-
tistik. II. Band, für die Jahre
1868—1873. 71, 954.
„ Schweizerische Einnahmen. Im No-
vember und December 1876. 23, 311
und 312 ; im Januar und Februar 1877
32, 402; im März 52, 692; im April
52, 693; im Mai 59, 793; im Juni
78, 1054; im Juli 86, 1174; im August
86, 1174; im September 90, 1235.
„ Nothlage der Eisenbahnen und die
Rückkaufsfrage durch den Bund von
Dietler. 66, 896.
2. Bahneröffnungen.
„ Jura - Bern - Luzernbahn. Delsberg-
Münster und Dachsfelden - Court
16./ 12. 1876 eröffnet. 4, 45. Court-
Münster 24. /5. 77. 41, 537.
„ Westbahn. Payerne-Yverdon, a. 1./2.
1877 eröffnet. 11, 146.
„ Lausanne-Ouchy Drahtseilbahn, am
16./3. 77 eröffnet. 28, 349.
„ Wädensweil-Einsiedeln. Eröffnet am
1./5. 77. 41,531. Beschreibung. 33, 416.
„ Westbahn. (Simplonbahn.) Siders-
Leuk, am 1 7-/5 . 77. eröffnet. 41, 537.
„ Schweizerische Nationalbahn.
Zofingen-Kempthal. 15./10. 77 eröff-
net. 85, 1155.
3. Bau u. Betrieb. Einzelne Bahnen.
„ Schweizer. Centralbahn. Ge-
schäftsbericht pro 1876. 68, 921.
„ Jura-ßernbahn. Baubericht etc.
29, 358.
„ Nationalbahn, deren in Bau be-
findliche Linien. 25, 325.
„ Nordostbahn. Bericht über die
Situation des Unternehmens Seitens
der Direction und des Verwaltungs-
ratlies an die Generalversammlung.
66, 892.
„ „ Geschäftsbericht pro 1876. 67, 911.
„ „ Verwaltungsraths -Beschlüsse be-
treffend Reduction der Bauten.
21, 275.
„ Rigibahnen. 49, 659.
„ Westbahnen. Geschäftsbericht pro
1876. 73, 981.
„ Gotthardbahn. 78, 1054, Zur Re-
form des Gotthardunternehmens von
Thommen. 45, 586. 48, 640.
„ „ Hellwag zum Gutachten von
Thommen. 77, 1056.
„ „ Verhandlungen über Begleichung
des Baudeficits zwischen den be-
theiligten Staaten. 37, 468.
III. Juristisches.
7. Kann beim Vorhandensein eines
Contocorrent- Verhältnisses der Ban-
quier auch vom Saldo des Einzah-
lers eine Provision für sich be-
rechnen? Thüring. E. c. Geraer
Bank. Erk. d. R.-Ob.-H.-G. 85, 1160|1.
II. Baurecht.
8. Neubauten in der Nähe von Eisen-
bahnen (Verordn, des K. Sächs. Mi-
nisteriums des Innern v. 30. März
1874.) 59, 790.
9. Erk. betr. Eisenbahnbau-Entschädi-
gungspflicht wegen Wasserent-
ziehung durch Anlegen eines Tun-
nels. Erk. d. Berl. O.-Tr. v. 6.|2. 77.
63, 841.
III. Frachtrecht.
NB. Die Erkenntnisse des Reichs-Ober-
handelsgerichts sind nur durch Erk.
bezeichnet.
1. Erk. v. 20.| 10. 76. Köln-Minden c.
Weber. Der Empfänger ist zur Zah-
lung der tarifmässigen Fracht
verpflichtet. 4, 46; 7, 87.
2. Erk. v. 7./12. 76. Bergisch-Märk. c.
Richter, ditto. 7, 87.
„ „ Zur Lage der Gotthard-Conferen-
zen. 50, 667; 54, 716; 62, 823.
„ „ Geschäftsbericht pro 1876. 67, 912.
„ „ Finanzielle Reorganisation der
Unternehmung. 68,921. Subsidien.
70, 940.
„ „ Terminverlängerung für Bewilli-
gung der Nachtrags - Subvention.
64, 862.
„ „ Subventionen. 78, 1053.
„ „ Berichte über den Tunnelbau. Sep-
tember. 11, 146; October. 15, 192;
November. 23, 303 ; December 31,390;
Im Jahre 1876. 35, 437. Im Januar
1877. 38,492; im Februar. 44,580;
im März. 48, 639; im Mai. 66, 893;
im Juni 75, 1010; im Juli. 85, 1160.
Spanien. Concessionen und Fristverlän-
gerungen. 11, 146.
„ Ossuna - Cassariche und Villabona
nach San Juan deNicoa. Concession.
29, 359.
„ Gesellschaft zum Bau neu projectir-
ter Linien. Finanzielle Lage der
Eisenbahn Saragossa - Pampelona.
66, 894.
,, Gerona-Französische Grenze. Stand
der Bauten. 34, 430. Gerona-Figue-
ras im October 1877 eröffnet. 100, 1374,
„ Concession für eine Bahn von Puente-
Genil nach Linares ertheilt. 72, 969.
„ Directe Linie von Madrid nach
Ciudad-Real. Bau genehmigt. 90, 1235.
„ Section von Talavera nach Oropesa
von der Linie Madrid-Malpartida am
2 |9. und die Zweigbahn von Jerez
nach San Lucar de Barrameda am
27. |8. 77 eröffnet. 78, 1056.
„ Madrid-Saragossa: Projectirte Bahn
Sevilla-Huelva. 95, 13Ö4.
„ Generalversammlung. Madrid-Sara-
gossa-Alicante. 52, 693.
„ „ Cordova-Malagga. 52, 693.
„ Span. Tramway-Gesellschaft. 2, 20.
„ Nordbahn und Saragossa - Barce-
lona-Pampelona, fusionirt. 100, 1388.
„ „ Generalversammlung der Eisenb.
Madrid-Saragossa-Alicante.100,1388.
Türkei. Generalversammlungs-Beschlüsse
der Türkischen E.-G. 102, 1417.
„ Schilderung der Linie Köstendje-
Tschernawoda. 52, 692.
„ Projectirte Brücke über den Bospo-
rus. 85, 1156.
„ Siehe auch unter Russland: Mili-
tärisches. Russ.-Türkischer Krieg.
3. Erk. v. 20./10. 76. Thüring. E. c
Weymar ditto und betr. Nacbforde-
rung der durch unrichtige Declara-
tion des Absenders verwirkten Con-
ventionalstrafe vom Empfänger.
7, 87; 77, 632.
4. Erk. v. 29 /6. 77 i. S. Preuss. Eisen-
bahn-Fiscus c. die Handlung H. C. PI.
Durch die Annahme eines Fracht-
briefes, in welchem sich irrthümlich
eine Abweichung von dem tarif-
mässigen Satze vorfindet, wird dem
Rechte der Berichtigung nicht Ein-
trag getlian. 82, 1113.
5. Erk.v. ll./ll. 76. Entschädigung wegen
verspäteter Lieferung. 5, 63.
6. Erk. v. 9.|5. 76. Verantwortlichkeit
der Eisenbahn-Verwaltungen für die
Richtigkeit ihrer Verkündigungen
der geltenden oder demnächst in
Geltung tretenden Eisenbahn-Fracht -
Tarife. Obligatio ex lege. Berlin-
Hamburg c. Rüdenberg. 15, 195.
7. Erk. v. 8.|3. 76. Rhein.-E. c. Cahu.
Transport in unbedeckten Wagen.
Ist die Eisenbahn-Verwaltung, wenn
sie bei einem in „offenen Wagen“
XVI
III. Juristisches.
vereinbarten Transporte gegen Ent-
gelt eine Decke herleibt, dafür ver-
antwortlich, dass diese Decke ihrem
Zwecke entspreche und kann ihr
ein durch mangelhafte Beschaffen-
heit solcher Decke entstandener
Schaden als Verschulden (Art. 424
H.-G.-B.)beigemessen werden? 15, 196.
8. Erk. v. 15. |3. 76. Rhein.-E. c. Dau-
benspeck. Ist der Frachtführer (die
Eisenbahn) verpflichtet, von einem
Hindernisse der Annahme den Ab-
sender rechtzeitig zu benachrich-
tigen ? Ist die durch zu lange La-
gerung verursachte, vom Frachtfüh-
rer verschuldete Hinderung des
Verkaufswerths des Guts als Be-
schädigung nach Art. 396 des
H.-G.-B’s. anzusehen? 15, 196.
9. Erk. v. 13/12. 76. Haftpflicht bei
Entwendung des Frachtguts. 22, 290.
10. Erk. v. 10/6. 76. Main-Weserb. c.
Versicherungs - Ges. in Düsseldorf.
Beweis böslicher Handlungsweise.
40, 526.
11. Erk. d. R.-0.-H.-G. v. 2/1. 77 betreff.
Tragung der Gefahr beim Transport.
34, 430.
12. Erk. v. 25,9. 75. Beweis betr. Ab-
lieferung des Frachtgutes. O.-H.-G.
zu Stuttgart i. S. Moos c. Württ.
Eisenbahn - Direct, v. 20/11. 75 betr.
Beweis der Uebergabe von Fracht-
stücken zur Beförderung. 60, 802.
12. Frachtgeschäft. Ist der Fracht-
führer verpflichtet zu prüfen, ob
derjenige, welcher — ihm nicht be-
kannt — unter dem Namen des
Absenders die Waare aufgiebt, den
Frachtbrief zeichnet, und die spätere
Anweisung ertheilt, mit dem Absen-
der identisch ist? Erk. v. 13/4. 77.
Rover c. Berlin-Hamburger Eisenb.-
Gesellsch. 99, 1374.
14. Rechtliche Folgen der Annahme des
Gutes und des Frachtbriefes. Erk.
d. Appell.-Ger. zu Leipzig v. 15/8. 76.
85, 1161/2.
16. Inwieweit ist die Delictsklage neben
der Klage ex contractu möglich?
Erk. des Grossh. Bez.-Ger. Mainz v.
26/2. u. 26/3. 77. 90, 1236.
16. Erk. d. Hambg. Handelsger. v. 19/4.
77 betr. Auslegung des § 59 des
Reichs-Betriebsregl. (Nachträgliche
Anweisung des Absenders.) 63, 841.
17. Zu § 44 des B.-R. betreff, den Aus-
druck „gefordert“ bei Viehtrans-
port. Erk. d. Oberlandesgerichts
zu Wien v. 16/11. 76. 9, 104.
Desgl. v. 21/6. 76. 24, 312.
18. Der Empfänger haftet auch für die
nachträglich geforderten von derBahn
ursprünglich aus Versehen in den
Frachtbrief nicht eingestellten Zoll-
Gebühren. W. L. & Comp, in Wien
c. Lemb. - Czernowitzer E. Erk. des
Wiener H.-G. 44, 578.
19. Schiedsspruch der Direction der Pfäl-
zischen Eisenbahn in S. Württem-
berg. E. gegen Westfälische Eisenb.
betr. Haftpflicht der Bahnver-
waltungen unter einander (zu
Art. 15 Ziffer 3 Abs. 1 des Ueber-
einkommens.) 15, 189.
20. Für Gewichtsmanco und Beschädi-
gungen haftet die abliefernde Eisen-
bahn nicht wenn sie den Nachweis
erbringen kann, dass die Beschädi-
gung auf einer vorhergehenden Bahn
stattgefunden hat und eine Regress-
klage gegen dieselbe deswegen nicht
mehr möglich ist, weil Kläger seine
Schadenersatzklage zu spat ange-
bracht hat. Indess ist dieser Einwand
in einlässlicher Form geltend zu
machen und nicht in der einer per-
emtorischen Einrede. Erk. d. Ober-
fer. des Canton Bern in S. Ritter-
ahrei c. Schweiz. Centralbahn v.
11/11. 76. 95, 1306.
21. Die abliefernde Eisenbahn haftet
nur nach MassgabS des directen
Frachtbriefes und hat daher nicht
einzustehen für Fehler solcher Bah-
nen, in deren Rechte und Verpflich-
tungen sie nicht durch Uebernahme
des Frachtbriefes eingetreten ist.
Erk. d. App.- und Cassat.-Hofes des
Cantons Bern v. 16/11. 76 in S.
G. Rubin c. Westschweizer. Bahn.
96, 1318
22. Erk. d. H.-A.-G. zu Nürnberg betr.
Entschädigungspflicht der Eisenb.
Bösliche Handlungsweise, zu Art.
403 d. H.-G.-B. 5, 62.
IV. Unfallsrecht.
1. Erk v. 15|12. 76. Schütz c. Ober-
schles. E. Haftpflicht der Betriebs-
Unternehmer. 9, 103.
2. Erk. v. 8/12. 76. Sternicke c. Ober-
schles. E. Zu § 7 Abs. 1 des Haft-
pflichtgesetzes. Umfang der Haft-
pflicht. 11, 144.
3. Erk. v. 12/12. 76. Blume c. Magde-
burg-Leipzig. Zu § 1 beim Betrieb.
11, 144.
4. Erk. v. 5/6. 77. Zu § 1 des R.-H.-G-
Begriff „beim Betrieb.“ 53, 703.
5. Erk. d. R.-O.-H.-G. v. 5/12. 76. In-
betrachtziehung des Wohnungs-
geldzuschusses eines Beamten bei
Berechnung des Schadensersatzes.
6. Erk. d. R.-O.-H.-G. v. 23/1. 77 in
S. Schenkel c. Oberschles. E. Haft-
pflicht nach § 1 des Reichs -Haft-
pflicht-Gesetzes v. 7 6. 71. Verjäh-
rung. 23, 304.
7. Erk. d. R.-O.-H.-G. v. 12/1.77. Nieder-
schles.-Märk. E. Haftpflicht bei con-
currirendem Verschulden des Ver-
letzten. 23, 305.
8. Erk. d. R.-O.-H.-G. v. 23|2. 77 i. S.
Rechte-Oder-Uferb. gegen Kelsch rel.
betreff. Schadens - Ersatz nach dem
Reichs-Haftpflicht-Gesetz § i. 34, 429.
9. Erk. d. R. - 0. - H. - G. in S. Gross c.
Metz - Saarbrücker E. Schadenser-
satz wegen durch Schreck in Folge
eines Eisenb.-Unfalls eingetr. Krankr-
heit. 39, 513.
10. Zum Haftpfl.-G. § 1. Erk. d. R.O.-
H.-G. v. 19/5. 76 i. S. Köln-Minden
c. Stein. 39, 513.
11. Erk. d. O.-A.-G. in Breslau u. d. R.-O.-
H.-G. v. 27/2. 77 i. S. Samulla c.
Rechte-Oderuferb. betr. Haftpflicht n.
§ 1 des R.-Haftpfl.-G. 40, 510.
12. Erk. v. 15 1 12. 76. Haftet im Falle
eines Concurrenz-Betriebs ein Unter-
nehmer für den Betrieb des andern
oder jeder nur für seinen? 42, 522.
13. Erk. v. 6/4. 77 i. S. Magdeb.- Halber-
städter E. Dienstliche Handlung im
Sinne des § 1 des Reichs-H.-G. 47, 631.
14. Erk. v. 12/1. 67 i S. Niepiklo c. Nie-
derschles. - Märk. E Concurrenz von
Verschulden der Eisenb. und des
Verletzten. 48, 642. Siehe auch 49, 658.
15. Erk. d. Württemb. O.-H.-G. v. 13/6. 76
i. S. Wenzelburg c. Stuttgarter
Pferdeb. Haftpflicht bei Unglücks-
fällen der Passagiere. 49, 688.
16. Ersatzforderung nach Rheinischem
Recht. Erk. d. App.-Ger. zu Köln v.
10/2. 77. 59, 793.
17. Erk. d. R.-O.-Handelsger. v. 29/5. 77
i. S. W. gegen Berlin-Hamburger E.
betr.Verletzung beim Betriebe. 60,801.
18. Fortfall der Unterhaltungs-Entschä-
digung der Wittwe im Fall der Wie-
derverehelichung. Erk. d. Handels-G.
zu München v. 30/1. 77. 61, 817.
19. Erk. d. R.-O.-H.-G. v. 15/12. 76. Haft-
pflicht nach § 1. 92, 826.
20. Erk. d. R.-O.-H.-G. v. 28/11. 76, i. S.
Klinger c. HamburgerPferde-Eisenb.-
Ges. Anwendbarkeit des R.-Haftpfl.-
Ges. auf Pferde-Eisenb. Einrede der
eigenen Schuld. 66, 895.
21. Erk. d. R.-O.-H.-G. v. 21|11. 76 i. S.
Riemer c. Münster-Enscheder Eisenb.-
Ges. Haftet in Gemässheit des § 1
des Gesetzes v. 7|6. 71 auch eine
solche Eisenbahn, die zur Zeit des
Unfalles noch nicht abgenommen
und dem öffentlichen Verkehre noch
nicht übergeben war? 66, 895.
22. Erk. d. R.-O.-H.-G. v. 11/5. 77.
Nachweis des Causalnexus der Ge-
fahr mit dem Unfälle. 66, 895.
23. Umgehungsversuch der Haftver-
pflichtung gegenüber den im Dienste
verunglückten Eisenbahnarbeitern.
Erk. d. R.-O.-H.-G. v. 27/6. 77. K. c.
Mageb.-Halberst. E. 83, 1127/8.
24. Erk. d. R-O.-H. zu Leipzig betr. An-
rechnung der Bezüge aus der Be-
amten-Pensionscasse auf die den
Hinterlassenen des Beschädigten zu
gewährende Entschädigung. 68, 922.
69, 933.
25. Verfügung des Reichs-Oberhandels-
gerichts vom 5. und 14 /9. 77.
betr. Zwangsvollstreckung wegen
der Alimente für die Dauer des
Processes bei Entschädigungs-An-
sprüchen aus dem Reichs-Haftpflicht-
gesetz. 80, 1081.
26. Die Entladung eines stillstehenden
Eisenbahnwagens fällt in der Regel
nicht unter § l des Reichs-Haftpflicht-
gesetzes. (Erk. d. R.-Ob.-H.-G. vom
1./5. 77 in Sachen Fischer c. Thü-
ringische Eisenbahn-Ges. 99, 1374.
27. Erk. d. App.-G. Breslau i. S. A. M.
g. Rechte - Oder - Ufer Bahn, betr.
Schadensersatzpflicht w. Körperver-
letzung eines Arbeiters. 100, 1388.
V. Strafrechtsfälle.
1. Erk. d. Preuss. Ober-Tribunal zu Ber-
lin. 17./1. 77. Umfang der Rechte der
Bahnpolizei-Beamten der Eisenbahn-
Verwaltungen. 38, 493.
2. Erk. d. O.-A.-G. zu Dresden v. 5./3. 76,
betr. Amtsehren-Beleidigung eines
Arbeiters einer Privatb. 38, 493.
3. Erk. d. Preuss. Ober - Tribunal v.
12./4. 77, betr. Beleidigung der Be-
amten einer Privatbahn. 41, 539.
Desgl. v. 17./1. 77. 49, 659.
4. Erk. d. Preuss. Ob.-Trib. v. 12/6. 77.
Betrug durch eine zu niedrige An-
gabe der Menge des Versandgutes.
57, 766.
5. Erk. d. Pr. Ober-Trib., betr. Gefähr-
dung beim Eisenbahntransport (§ 316
d. R.-Str.-G.) 65, 881.
6. Erk. d. Preuss. Ob.-Trib. v. 12/3. 77.
Die Direction einer nicht unter
Verwaltung des Staates stehenden
Privat - Eisenbahn - Gesellschaft
ist keine Behörde im Sinne des § 164
d. R.-Str.-G.-B’s. 72, 969.
7. Erk. d. S. Ob.-App.-G. zu Dresden
v. 11./2. 76. Eisenbahn - Güter-
bodenarbeiter gehören nicht zu
den Beamten im Sinne des § 359
des R.-Str.-G.-B’s. 67, 913.
8. Erk. d. Preuss. Ob.-Trib. v. 6/7. 77. Der
Privatbeamte im Staatsbetrieb ist
im Sinne des § 359 des Str.-G.-B. Preus-
sischer Staatsbeamter. 67, 913.
9. Erk. d. Preuss. Ob.-Trib. v. 12./6. 77.
Defraude. Betrug auf Grund des
§ 263 des Strafgesetzbuches. 73, 983.
10. Erk. d. Preuss. Ob.-Trib. v. 12/7. 77.
Betrügereien im Frachtverkehr
mit Eisenbahn-Verwaltungen unter-
liegen den allgemeinen Strafgesetzen.
83, 1128.
11. Erk. d. Grossherz. Bad. Oberhofge-
richts v. 23./6. 77. Gefährdung
IV. Literatur.
XVII
eines Eisenbahnzuges durch den
Zugmeister. 77, 1043.
12. Erk. d. Sachs. Ober-App.-Ger. v.
16./6. 76. Bereitung von Hindernissen
auf der Eisenbahn-Fahrbahn im Sinne
des § 316 des Str. Pr. G. 91, 1251.
VI. Verschiedenes.
1. Arrest- Anlage auf Eisenbahn-
Wagen. Verfügung des Königlich
Sächsischen Appellations - Gerichtes
in Leipzig bezüglich der Aufhebung
des Arrestes auf Oesterr.-Ungar.
Eisenbahnwagen. 75, 1005.7.
2. Berlin - Dresdener Eisenbahn-
Frage. Entscheidung des Lübecker
Ober- Appellations-Gerichts in Sachen
der Berlin-Dresdener Eisenbahn v.
28./6. 77, betreffend die Uebernahme
des Betriebs durch die Preussische
Regierung. 56, 747. Wortlaut 755.
3. Betriebsdeficit. Die Ansprüche
einer Eisenbahn-Gesellschaft, welch er
ein Reinerträgniss vom Staate ga-
rantirt wurde, auf Bezahlung der
Betriebsdeficite, sind öffentlich-recht-
licher Natur und können vor dem
Civilrichter nicht ausgetragenwerden.
Erk. d. K. K. Obersten Gerichtshofes
v. 18/2. 77. i. S. Erste Ungarisch-
Galiz. E. c. Aerar. 91, 1251.
4. Communal- und Kreis-Steuer.
Beitragspflicht zu den Kreisabgaben.
Bei der Berechnung des steuerbaren
Reineinkommens eines Eisenbahn-
unternehmens, insbesondere ein-
zelner Eisenbahnstationen, sind von
der Brutto-Einnahme wohl die Aus-
gaben für die an den Staat zu ent-
richtende Eisenbahnabgabe, nicht
aber die Ausgaben für die Tilgung
Apt, die 3 Rigibahnen und das Zahn-
radsystem. 49, 659.
Bary ch ar v. Marienhorst, Berechnung der
Kosten für den Personen- und Frach-
tentransport auf den Eisenbahnen.
102, 1417.
Behm, die Mortalitäts- Invaliditäts- und
Morbilitäts -Verhältnisse des Beam-
tenpersonals, 1 .Nachtrag, besprochen
von Dr. Rachel, 50, 663; desgl. 2. Nach-
trag 98, 1344.
Blauel’s Weichensystem 76, 1028.
Bock, die Stellung der Provinzialverbände
zu einem neu anzulegenden Vicinal-
bahnnetz. 90, 1236.
Clauss.W., Anlage, Ausrüstung und Be-
trieb von normalsp urigen Secundär-
bahnen. 68, 919.
Dietler, die Nothlage der Eisenbahnen
in der Schweiz und die Rückkaufs-
frage durch den Bund. 66, 896.
Eger, Kritik des vom Schweizer Bundes-
rath vorgelegten Entwurfs über in-
ternationales EisenbahnfrachtrecL t.
54, 711.
Eisenbahnkarten, l.Raab’sche Special-
karte, 2. der Italienischen Eisenbah-
nen. 49, 659.
F'ehland, siehe unter Kalender.
Geiringer, statistische Tabellen über den
Zugförderungs- und Werkstätten -
dienst bei Oesterr.-Ung. E. 4, 46.
Grothe, die Industrie Amerika’s. 72, 969.
Hamburg’s Handel und Schifffahrt pro
1876. 82, 1115.
Handbuch für Staatseisenbahnbeamte.
92, 1265.
Heinzerling , der Eisenbahnbau der
Gegenwart. 21, 276.
Hell wag, Gutachten über A. Thommen’s
Gotthardbahn. 78, 1056.
Hieronymi, die finanzielle Zukunft der
Ungarischen Eisenbahnen 1867 — 1876.
43. 563.
Handelskammer - Jahresbericht,
von Eisenbahnanleihen und für die I
von der Gesellschaft zu zahlenden |
Communalsteuern in Abzug zu I
bringen. Erk. d.Preuss. Ober- Verwal- j
tungs-Ger. v. 16./5. 77. 93, 1279.
5. Stehen den Beamten der Privat-
Eisenbahn - Gesellschaften , insbe-
sondere denjenigen, welche die Bahn-
polizei auszuüben haben, bezüglich
der Communalsteuerpflichtigkeit in
Preussen die Rechte der mittelbaren
Staatsbeamten zu? Erk. d.Pr.Ober-
Verwal tungs-Ger. v. 6./6. 77. 93, 1281.
6. Communalabgaben. Dorfgemein-
den sind nicht berechtigt, von Eisen-
bahn-Gesellschaften Steuern zu er-
heben. Erk. d. Königl. Oberverwal-
tungsgerichts v. 8.| 1. 77 i. S. Gern.
Wustermark g. Magdeb. -Halberstadt.
21, 271. Desgl. i. S. Gern. Steglitz g.
Berlin -Potsd. -Magdeb. v. 2.|12. 76.
22, 288.
7. Was bedeutet imConcurse die vor
dem Ausbruche, aber mit Rücksicht
auf die Wahrscheinlichkeit des Aus-
bruchs desselben stattgefundene
vertragsmässige Ermässigung der
Forderung? Erk. d. R.-Ob.-Ii.-G. v.
1877. 77, 1040.
8. Coupons-Einlösungs-Processe Oest.-
Ungar. E. *44, 573.
Erk. d. O.-A.G. in Dresden v. 10|4. 77,
betr. Währung und Zahlung der
Coupons Oesterr. Prioritäten. 40, 522.
9. Erk. d. Oesterr. Ob. G.-H. v. 7.|3. 77 i. S.
W. H. g. Dux-Bodenbach. Die Eisen-
bahn-Unternehmung ist vom
Eintrag ins Handelsregister ab als
Kaufmann anzusehen.
10. Die Gerichte sind nicht zuständig
XVo Literatur.
von Breslau. 81,1104; von Halle a.|S.
81, 1104 ; von Hamburg. 82, 1115; von
Köln. 83, 1129.
Hartwich, Bemerkungen über den bis-
herigen Gang der Entwickelung des
Eisenbahnwesens sowie über dessen
Gestaltung nach Massgabe der Ver-
hältnisse und Bedürfnisse, mit be-
sonderer Rücksicht auf die Zwecke
des Vereins zur Förderung der Local-
bahnen. 97, 1325; 102, 1409.
Kalender für Eisenbahn-Techniker von
Heusinger von Waldegg. 85, 1162.
„ für Maschinen- und Hütten -Inge-
nieure von Fehland. 84, 1160.
„ Ingenieur-Kalender von Stühlen. 90.
„ für Strassen- und Wasserbau - Inge-
nieure von A. Rheinhajcl. 85, 1162.
„ Oesterreichisch - Ungarischer Eisen-
bahnkalender von A. Stauffer für
1877. 88, 1210.
„ Schweizer Eisenbahnkalender von
Tissot und Frey. 5, 64.
Karmarsch und Heeren, technisches
Wörterbuch, Lieferung 17. 18, 237.
Kaven, v„ Vorträge über Eisenbahnbau.
IV. Vorarbeiten. 3, 27.
Kessler & Pfeuffer, Eisenconstruction
des Hoch- und Brückenbaues aus
Eisenbahnschienen. 85, 1156.
Kirkmann, Marshall M.,Railway Revenue.
91, 1252.
Koch, Eisenbahn-Stations-V erzeichniss.1,9.
„ Juni-Ausgabe. 44, 581.
„ Ortsverzeichniss. Nachtrag. 67, 914.
Kohn, Eisenbahn- Jahrbuch der Oester-
reichisch-Ungarischen Monarchie pro
1877. 81, 1097.
Kopka, die geometrische Construction
der Weichen- Anlagen. 5, 63.
Krönig, die Differentialtarife der Eisen-
bahnen, deren Entstehung und Be-
deutung. 10, 124.
Kuh, einige Bemerkungen über den Gesetz-
entwurf betr. die Enteignung zum
über Streitigkeiten zwischen der
Reichs-Eisenbahn in Elsass-Loth-
ringen und Unternehmern über Sinn
und Ausführung von Verdingungs-
verträgen über Arbeiten an öffent-
lichen Verkehrs-Anstalten zu ent-
scheiden. 87, 1191.
11. Feue rschäden. Haftpflicht der
Eisenbahnen für Schäden durch Lo-
comotiv-Flugfeuer. Z. c. Thür. E.
Erk. d. Preuss. Ob.-Trib. v. 15 6. 77.
88, 1206.
12. Erk. d. Preuss. Ob.-Trib. v. 11 1. 77.
Rheinisches V erfahren . Ci vilhaftbarer
Kostenstempel. 72, 970.
13. Pensionsrecht. Nichtani’echnung
der Dienstzeit eines pensionirten
Beamten bei einer Privatbahn bei
seiner Versetzung in den Ruhestand.
Erk. d. Preuss. Kammergerichts 1877.
88, 1207.
14. Ist ein K. Preussischer Eisenbahn-
beamter, welcher in den Dienst einer
Reichs-Eisenbahn tritt, zur Rück-
forderung der von ihm gezahlten
Pensionsbeiträge berechtigt ? Erk.
d.Preuss. Ob.-Trib. v. 11. |7. 77. 86,1173.
15. Zum Reichsbeamtengesetz v.
31|3. 73. Gerichtsstand. 23, 312.
16. Schadenersatz aus aussercontract-
lichen Handlungen. Verjährung der
Klage. K. g. Niederschles.-Märk. E.
Erk. d. Ob.-Trib. v. 8.[7. 76. 21, 276.
17. Schweiz er Eisenbahn-Recht. Ver-
pfändung von Eisenbahnen. 34,430.
18. Telegraphenrecht: Absendung
eines falschen Telegramms in rechts-
widriger Absicht ist Urkundenfäl-
schung. Erk. d. R.-O.-H.-G. v. 1| 12. 76.
33, 416.
Zwecke der Herstellung und des
Betriebes von Eisenbahnen. 81,1093.
Kupka, Amerikan. Eisenbahnen. 58, 779.
Kursbuch der Deutschen Reichspost Ver-
waltung. 12,160; 42, 552; 62,824;
71, 955; 96, 1318.
Lernet, die Vicinalbahnen, 50, 675.
Literatur-Ueb ersichten. 12, 161.
„ betr. Secundär- und Pferdebahnen.
91, 1252.
Löwe, F., Grundzüge zu Vorlesungen über
eiserne Balkenbrücken. 71, 957.
Magdeburger-Verein für Dampfkessel-
Betrieb, technische und gewerbliche
Mittheilungen desselben. 95, 1306.
Mever’s Handlexikon. 90, 1236.
Möller’s Kursbuch für Nordwestdeutsch-
land. 43, 569.
Neumeyer, L., Hülfstafeln für barome-
trische Höhenmessungen. 75, 1010.
Oldenbourg, die Naturkräfte. 93, 1280.
Ottersky’s Eisenbahnkarte. 73, 977.
Peschka, kotirte Ebene. 11, 147.
Plessner, die Herstellung von Secundär-
und Localbahnen durch Zusammen-
wirken von Staat und Gemeinde.
37, 466; 38, 485.
Prochaska’s Eisenbahnkarten von Eu-
ropa, von Oesterreich -Ungarn, Ge-
neralkarte und Verkehrskarte, Sta-
tionsverzeichniss, statistische Tabelle.
29, 360.
Prazak, das Recht der Enteignung in
Oesterreich. 5, 60.
Reitzenstein , Gegenbemerkungen zur
Besprechung der Reisestudien über
Anlagen uncl Einrichtungen der Eng-
lischen Eisenbahnen von Wehrmann.
30, 373.
Rickert, zur Frage über den Bau von
Local- (Secundär-) Bahnen. 50, 677.
Rörig, allgemeines Verkehrs - Handbuch,
11. Theil, Eisenbahn- Gütertarife, Pro-
spect. 30, 378.
Rziha* Bericht über die Weltausstellung
XVIII
IV. Literatur.
von 1873 betr. Eisenbahn- Ober- und
Unterbau. 27, 347.
Sarcarini, die Baukosten der Eisenbah-
nen. 15, 196.
Sax , Dr. Emil, die Verkehrsmittel in
Volks- und Staatswirth schaft. 89, 1215.
95, 1297.
Schima, über die Beförderung der Eisen-
bahnzüge. 25, 326.
Schwabe, Reisestudien (über das Eng-
lische .Eisenbahnwesen). 35, 433.
Stark, Franz, die sociale und staatliche
Stellung des Technikers. 73, 976.
Statistik des Böhmischen Braunkohlen-
verkehrs v. d. Direction der A.-T.E.
48, 641.
„ Deutsche Eisenbahnstatistik , siehe
unter Verein D. E.-V.
Stilling , Prüfung des Farbensinnes.
53, 704.
Struve’s Eisenbahnkarten. 42, 552.
Stumpf, Berliner Bau-Industrie-Adress-
buch. 77, 1044.
Susemihl, Handbuch des Eisenbahn-
Bauwesens für Bauaufseher und
Bahnmeister. 82, 1115.
Tarifreform in Oesterreich v. L. v. K.
49, 648.
| Tarifsystem, das neue, und Materialien
zur Tarifreform 19, 244.
Technologisches Wörterbuch in 3
Sprachen. 8, 98.
Thommen , Bemerkungen zur Reform
des Gotthardbahn - Unternehmens.
45, 586; 48, 640.
Tilp, der practische Maschineudienst im
Eisenbahnwesen (siehe auch Perso-
nentransport). 79, 1061 und 1063.
Träger, Reisestudien über Englisches
Eisenbahnwesen. 39, 513.
Unger, Gütertarifbuch Berlin’s. 11, 147.
Bd. 2. 22, 290.
Utermann, Gütertarif des neuen Tarif-
systems. 92, 1265.
Verkehrshandbuch für das Deutsche
Reich. Bd. 1. 14, 186.
Wächter, v., Entscheidungsgründe zu dem
Schiedssprüche in der Berlin-Dres-
dener Eisenbahnsache. 82, 1106.
Wagner, Abriss einer Eisenbahn -Politik
und Oeconomie (das Eisenbahnwesen
als Glied des Verkehrswesens ins-
besondere die Staatsbahueu). 65, 873.
Waldegg, Heusinger v., Musterconstruc-
tionen für Eisenbaliubau und Eisen-
bahnbetrieb. 88, 1208.
Weber, M. M. v., Eisenbahnbetrieb durch
lange Tunnels. 27, 341.
„ die Stellung der Deutschen Tech-
niker im staatlichen und socialen
Lebeu. 33, 409.
„ Erläuterungen dazu. 41, 529.
„ welches Eisenbahnsystem ist für
Oesterreich das Zweckmässigste ?
Staats- oder Privateisenbahnsystem?
Denkschrift für den volkswirthschaft-
licben Congress. 71, 945.
„ Administrationssystem und Kriegs-
leistuug der Eisenbahnen. 1. 79,1061;
II. 80, 1047; III. 87,1189; IV. 88, 1202,
„ Eisenbahn-Gütertarife, Princip der-
selben. 90, 1241.
Wehrmann, Reisestudien über Anlagen
und Einrichtungen der Englischen
Eisenbahnen. 17, 221.
Weidenbach, Compendium der electri-
schen Telegraphie. 88, 1207.
Widimsky, die Eisenbahn - Gütertarife
Galiziens, ll, 147.
Winkler, Vorträge über Eisenbahnbau.
48, 641 und 72, 969.
Zeitschrift des Königl. Preuss. Statist.
Bureaus pro 1877. Jahrgang XVII.
69, 932.
„ Siehe auch zu Heft 3 und 4. 22,299.
\orlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen.
Verantwort lieber Redacteur. Dr. jur. Wilh. Koch zu Berlin (Redactionsbureau: Kleinbeerenstrasse 3). — Druck von H. S. Hermnnu'in Berlin, Beuthstrasse 8.
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Die Zeitung erscheint
Montags und Freitags.
Vierteljährlich fllr 4 Mark au beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt desDeutsch-
Oesterr. Postgebietes ;
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Manuscript sowie sämmtliche officielle Inserate
sind franco einzusenden an die Redaction,
Dr. jnr. W. Koch,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commissionär für den Buchhandel :
Adolph Refelshöfer,
Leipzig, Nürnberger Strasse 59.
1877.
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und
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wolle man direct an die Buch- u. Steindruckerei
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Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 1. Januar 1877.
Titelblatt mit Inhaltsverzeichnis des Jahrgangs 1876 erscheint baldmöglichst im Laufe des Monat Januar 1877.
Inhalt: Rückblick auf das Jahr 1876. — Eisenbabnbriefe aus Oesterreich XVI. (Die Eisenbahnvorlage, Fortsetzung). — Wochenschau.
— Oesterreichisch-Ungarische Correspondenz. — Aussig-Teplitz. — Russland. — Portugal. — Ostindische Eisen- und Kohlenindustrie. — Uebersicht
der Kohlenproduction, Aus- und Einfuhr in Europa während des Jahres 1874. — ßetriebsergebnisse der Oesterreichisch-Ungarischen Eisen-
bahnen im November 1876. — Neuerschienene Werke. — Offizielle Anzeigen: 1. Personenverkehr. 2. Bahneröffnungen und Fahrpläne. 3. Be-
triebsstörungen. 4. Auszahlungen und Kündigungen. 5. Tarifänderungen. 6. Submissionen. 7. Submissionsergebnisse. — Privatanzeigen.
Rückblick auf das Jahr 1876.
Indem wir einen Rückblick werfen auf die wichtigeren
Ereignisse des vergangenen Jahres, soweit sie das Eisenbahnwesen
betreffen, müssen wir uns hierbei auf das Deutsche Reich be-
schränken, es einer kundigeren Feder überlassend, in gleicher
Weise einen Ueberblick über die übrigen zum Verein Deutscher
Eisenbahn-Verwaltungen gehörenden Bahnen zu geben.
Für die Eisenbahnen Deutschlands ist das Jahr 1876 von
keinem günstigen Einfluss gewesen. Hat auch der, alle Zweige
des Handels und der Industrie berührende, Nothstand, mit wel-
chem das vergangene Jahr begann, im Allgemeinen nicht wesent-
lich an Ausdehnung und Stärke zugenommen, zeigen sich sogar
auf einzelnen industriellen Gebieten, besonders auf dem der Ei-
senindustrie und des Bergbaues, schwache Keime der Besserung,
die leider in Folge der drohenden Wolken am politischen Hori-
zont in dem weiteren Wachsthum gehemmt zu werden schienen,
sind die Eisenbahn-Verwaltungen unausgesetzt bemüht gewesen,
die Folgen der Minder-Einnahmen durch fortdauernde Einschrän-
kung der Betriebsausgaben auszugleichen, so haben doch anderer-
seits die Eisenbahnen, theils gezwungen durch die Concurrenz,
theils freiwillig im Interesse des Verkehrs*) in Betreff der Tarife
ausgedehnte Concessionen machen müssen, so dass das Endergeb-
nis im Allgemeinen kein günstiges sein kann. Auf der ganzen
Linie der Eisenbahnen wird daher, soweit sich jetzt übersehen
lässt, mit wenigen Ausnahmen die Rentabilität das Jahres 1875
nicht erreicht werden, und diesem Umstande, sowie dem fort-
dauernden, durch die politischen Verhältnisse noch verstärkten
Misstrauen ist es auch zuzuschreiben, dass der Stand der Eisen-
hahnpapiere im verflossenen Jahre im Allgemeinen noch weitere
Rückschritte gemacht hat. Es würde zuweit führen, hier auf die
läheren Ursachen dieser Bewegung einzugehen, die, wenn wir
licht irren, den tiefsten Punct bereits überschritten hat, wenn
iieselbe auch, entsprechend der nur sehr langsamen Gesundung
*) Wir erinnern in dieser Beziehung an den in Folge der Tarif-
;rmässigungen herbeigeführten ausserordentlichen Aufschwung des
Vestfälischen Kohlenverkehrs.
der allgemeinen Verhältnisse, ebenfalls nur eine langsam aufstei-
gende sein kann.
Diese zwar nicht besonders günstige, im Allgemeinen jedoch
befriedigende Lage der Eisenbahnen Deutschlands vermag leider
nicht bei den Eisenbahn-Verwaltungen selbst eine hoffnungsvolle
Stimmung hervorzurufen, da mit der durch die Reichseisenhahn-
frage herbeigeführten Unsicherheit der Besitzverhältnisse, der
Unternehmungsgeist der Eisenbahnen zu neuem Schaffen in hohem
Grade gelähmt ist. Mit der Reichseisenbahnfrage überhaupt be-
rühren wir eine Angelegenheit, die in dem Verlaufe des Jahres
1876 eine hervorragende Rolle einnimmt, und voraussichtlich noch
tiefe Schatten auf die Zukunft werfen wird. Hat auch die leb-
hafte Agitation für die Reichseisenbahnfrage, mit welcher das
vergangene Jahr begann und welche zu einer ausgedehnten Bro-
schüren-Literatur für und wider Veranlassung gegeben hat, durch
das Gesetz vom 4. Juni 1876 betreffend die Uebertragung der
Eigenthums- und sonstigen Rechte auf das Deutsche Reich, we-
nigstens in Bezug auf Preussen einen vorläufigen Abschluss ge-
funden, und scheinen die Befürchtungen, welche sich an dieses
Gesetz und an den Uebergang der Bahnen an das Deutsche Reich
knüpften, insofern verfrüht gewesen zu sein, als die Legislatur-
periode des Reichstages geschlossen worden ist, ohne dass dem-
selben eine darauf bezügliche Vorlage gemacht worden, so ist
doch diese Frage auf den Lauf der Ereignisse nicht ohne Einfluss
geblieben.
In gleicher Weise, wie bereits in Baiern die Verschmelzung
der Ostbahn mit den Staatshahnen stattgefunden hat, ist Seitens
der Sächsischen Regierung mit überraschender Beschleunigung
die Mehrzahl aller Sächsischen Privatbahnen erworben worden,
sodass, da voraussichtlich auch die Erwerbung der übrigen Privat-
hahnen Seitens des Sächsischen Staates zu erwarten ist, und auch
die Oberhessischen Bahnen in Staatsbesitz übergegangen sind,
in den Staaten: Baden, Württemberg, Baiern, Sachsen, Hessen’
Oldenburg in kurzer Zeit fast ausschliesslich nur Staatsbahnen
vorhanden sein werden. Folgt die Preussische Regierung
diesem Beispiel nur insoweit, als sie, um einen wirksamen Ein-
fluss auf die gesammten Verkehrsverhältnisse zu gewinnen und
ihre bisher th eil weise isolirten Staatsbahnstrecken in Zusammen-
hang zu bringen, die zu diesem Zweck erforderlichen Hauptlinien
erwirbt, wie dies durch den Ankauf der Linien Halle-Münden,
Nordhausen-Nüxei, sowie durch die dauernde Uebernahme des Be-
triebes der Linie Halle-Sorau-Guben angebahnt ist, so scheint uns
das Ziel, welches überhaupt der Reichseisenbahnfrage zu Grunde
liegt, erreicht, und eine Erwerbung der den einzelnen Landesre-
gierungen gehörenden Bahnen Seitens des Reiches weder noth-
wendig noch zweckmässig zu sein.
Im Anschluss an die vorerwähnten Besitzveränderungen
dürfen wir noch erwähnen, dass mit dem Uebergange der Linien
Halle-Münden und Nordhausen - Nüxei in den Besitz des Preus-
sischen Staates, die lang geplante und auch seit längerer Zeit be-
reits bestehende Fusion der Magdeburg-Leipziger mit der
Magdeburg-Halb erstädter Eisenbahn-Gesellschaft durch die
ertheilte landesherrliche Genehmigung zum definitiven Abschluss
gekommen ist. Dagegen hat weder die Erwerbung der Berlin-
Dresdener Eisenbahn Seitens der B erlin- Anhaitischen
Eisenbahn die Genehmigung der Preussischen Regierung, noch die
von der letzteren beabsichtigte dauernde Uebernahme des Be-
triebes der erstgenannten Bahn die Zustimmung des Preussischen
Abgeordnetenhauses gefunden.
Ausser diesen Veränderungen in den Eigentliums-Verbält-
nissen der bestehenden Bahnen, sind auch eine Reihe neuer
Linien, meist allerdings nur Theilstrecken im Bau begriffener
Linien, oder kurze Zweigbahnen dem Betriebe übergeben worden»
deren Gesammtlänge nach dem Centralblatt für das Deutsche
Reich mit 750 Kilometer hinter den Vorjahren allerdings weit zu-
rückbleibt.
Die Bautliätigkeit bei der Anlage neuer Eisenbahnlinien ist
in allen zum Deutschen Reich gehörenden Staaten als eine ziem-
lich rege zu bezeichnen, wenn dieselbe auch nicht vermocht hat,
dem herrschenden Nothstande der Industrie in fühlbarer Weise
entgegen zu wirken.
Dagegen scheint die Unsicherheit, welche die Reichseisen-
balmfrage in Betreff der späteren Gestaltung des Deutschen Eisen-
bahnwesens hervorgerufen hat, sowohl im Schoosse der Privat-
bahnverwaltungen, wie der Staatsbahnen die Neigung zur Unter-
nehmung neuer Bahnlinien vorläufig ganz unterdrückt zu haben,
sodass wenigstens im Norden von Deutschland nach Beendigung
der jetzt im Bau begriffene j Bahnen ein Stillstand der Bautä-
tigkeit zu befürchten ist, der, wenn nicht inzwischen eine Wen-
duog zum Besseren eintritt, für viele wichtige Zweige der Industrie
von vernichtendem Einflüsse werden muss.
Zu den Veränderungen auf legislativem Gebiet übergehend
begegnen wir hier verschiedenen Massnahmen von einschneiden-
dem Einfluss auf das Eisenbahnwesen.
Zunächst die Verordnung vom 24. Januar 1876, betreffend
Abänderungen und Ergänzungen der Telegraphen-Ordnung
des Deutschen Reiches vom 21. Juni 1872 — eine Verordnung,
durch welche unter anderen die Gebühreneintheilung in einer
für die Eisenbahnen ungünstigen Weise abgeändert worden ist.
Demnächst das Eisenbahn-Postgesetz vom 20. Decem-
ber 1875, betreffend die Abänderung des § 4 des Gesetzes über
das Postwesen des Deutschen Reiches vom 28. October 1871, des-
sen wichtigste Bestimmung die Verpflichtung zur unentgeltlichen
Beförderung von
Briefpostsendungen, Zeitungen, Geldern, ferner sonstige Post-
stücken bis zum Einzelgewicht von 10 K. einschliesslich,
von Neuem bestätigt, und somit auch fernerhin die Eisenbahnen
eine der wichtigsten und einträglichsten Leistungen der Post
für dieselbe ohne jede Entschädigung ausführen müssen.
Ausser diesen beiden Aenderungen bestehender Gesetze,
und dem minder wichtigen Reichsgesetz vom 25. Februar 1876^
betreffend die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Viehbeför-
derungen, ist besonders hervorzuheben das vorerwähnte Gesetz
vom 4. Juni 1876, betreffend die Eigenthums- und sonstigen Rechte
des Preussischen Staates an Eisenbahnen auf das Deutsche Reich,
und endlich - the last but not tlie least — die Verhandlungen
wegen Einführung eines einheitlichen Gütertarifsystems
für die Eisenbahnen Deutschlands — Verhandlungen, welche
nach Ueberwindung zahlloser und kaum zu beseitigender Schwie-
rigkeiten sowohl durch das entschiedene und rasche Vorgehen
des Preussischen Handelsministeriums, wie durch das Entgegen-
kommen der Deutschen Eisenbahnen einem befriedigenden Ab-
schluss entgegen geführt worden sind und bereits die Zustim-
mung des Bundesraths gefunden haben.
Es bedarf nur noch einer Regelung der Maximalsätze, der
endgültigen Vereinbarung in Betreff der Classification und der
sonstigen tarifarischen Bestimmungen, um das neue Tarifsystem,
das in der That als ein wichtiger Baustein für die Begründung
der Deutschen Einheit auf dem Gebiet des Verkehrswesens ange-
sehen werden kann, nach fast o-jährigen Berathungen und Erör-
terungen zur Einführung zu bringen.
Durch diesen hochwichtigen Act, der, soweit bekannt, ohne
besondere Mitwirkung der Reichsbehörden zu Stande gebracht
worden ist, sind zugleich die meisten der für das Reichseisen-
bahnproject ins Feld geführten Gründe hinfällig geworden, und
dadurch auch der Beweis geliefert, dass bei ernstem Willen der
Landesregierungen die vorhandenen staatlichen Einrichtungen
des Deutschen Reichs genügen, um die Verheissungen der Reichs-
verfassung in Bezug auf die Eisenbahnen auch ohne Reichsbah-
nen zur Verwirklichung zu bringen.
Wenn wir ferner noch des neuen Betriebs-Reglements
für den Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen vom 1. Juni
1876 Erwähnung thun, so dürften damit alle wichtigeren Ereig-
nisse auf legislativem Gebiet berührt sein.
Zum Schluss glauben wir auch noch der Veränderung ge-
denken zu dürfen, welche in Bezug auf die Redaction der Ver-
einszeitung durch Verlegung des Sitzes nach Berlin eingetreten
ist — eine Veränderung, mit welcher zugleich eine Erweiterung
des der Zeitung zu Grunde liegenden Programms erfolgt ist. in
wie weit es bisher gelungen, dasselbe zu erfüllen, wird der Auf-
merksamkeit der Leser nicht entgangen sein. Jedenfalls wird
der Redaction die Anerkennung nicht versagt werden können,
dass dieselbe, der grossen Aufgabe bewusst, welche die Vereins-
zeitung erfüllen muss, um über das gesammte Vereiusgebiet stets
zuverlässige Nachrichten und über alle wichtigen Fragen des
Eisenbahnwesens wirklich sachverständige Besprechungen zu
bringen, mit allen Kräften bemüht gewesen ist, diesem Ziele auf
der Grundlage des neuen Programms entgegen zu streben, soweit
dies die Kürze der Zeit, und die Schwierigkeit, aus dem Kreise
der Eisenbahnfachmänner selbst, Mitarbeiter zu gewinnen, bisher
gestattet hat. Aufgabe der Zukunft wird es sein müssen, nicht
nur dieses Ziel weiter zu verfolgen, sondern dasselbe auch dahin
zu erweitern, der Vereinszeitung den Einfluss zu sichern, den die-
selbe vermöge der hohen Interessen, welche der Verein Deutscher
Eisenbahn-Verwaltungen vertritt, zu beanspruchen berechtigt ist.
- 0 —
Eisenbahnbriefe aus Oesterreich XVI.
(Die Eisenbahn-Vorlage.)
(Fortsetzung.)
Sl Das Expose des Ministers fügt den allgemeinen Erör-
terungen über die Sequestration beziehungsweise Erwerbung der
nothleidenden garantirten Bahnen zwei Bemerkungen hinzu: es
motivirt den Umstand, dass in dem allgemeinen Gesetze von den
ungarantirt en Bahnen keine Erwähnung gethan wird, und
kündigt einen Gesetzentwurf an, welcher das bestehende Gesetz
über die Eisenbahn-Curatoren zu verbessern bestimmt ist-
Um den Geist zu kennzeichnen, in welchem das Expose sowie die
Gesetzesvorlagen gefasst sind, gehen wir auf diese scheinbar
nebensächlichen Bemerkungen des Näheren ein.
Der Minister sagt, dass in dem Gesetze von den ungaran-
tirt en Bahnen deshalb keine Erwähnung geschah, weil man da
„mit sehr verschiedenartigen Interessenverhältnissen zu thun
habe, welche nur in concreten einzelnen Fällen entschieden wer-
den können, dann, weil in vielen Fällen bereits Abhülfe getroffen
worden ist und weil, insofern es sich in einzelnen Fällen um die
3
Erwerbung solcher Bahnen durch den Staat handeln wird, diese
Transactionen keine Schwierigkeiten bieten werden, sobald nur
einmal das Princip zum Durchbruch gelangt ist.“ Diese drei Mo-
tive, bezüglich der ungarantirten Bahnen eine gesetzliche Rege-
lung nicht vorzuschlagen, sind sammt und sonders hinfällig.
Dass die Verhältnisse der nicht garantirten Bahnen sehr verschie-
denartig sind, ist kein Grund, sie nicht zu regeln. Eine grössere
Mannigfaltigkeit als unter den Concessionsurkunden der garantir-
ten Bahnen giebt es auch bei den ungarantirten Bahnen nicht.
Bei beiden Arten ist es um concrete Behandlung zu thun, welche
nicht oder nicht nutzbringend geführt wird, so lange ein allgemein
gültiges Princip nicht verfassungsmässig aufgestellt ward. Auch
bestreiten wir, dass in vielen Fällen bereits Abhülfe getroffen
wurde. Die an Confiscation streifende Erwerbung der Dni ester-
und Lundenburg-Grussbacher Bahn darf nicht als Abhülfe
bezeichnet werden, da selbe zum Schaden der Actionäre und
Gläubiger durch die Regierung und die ihr willfährigen Verwal-
tungen und Aufsichtsorgane vollzogen wurde. Schliesslich ist es
unwahr, dass solche Transactionen keine Schwierigkeiten böten.
Im Gegentheile bieten sie sich als die allerschwersten, wie sich
dies am Beispiele der Prag-Duxer und Dux-Bodenbacher, sowie
der Braunau-Strasswalchener Bahn erweisen lässt.
Mit diesen auf unwahren Voraussetzungen beruhenden Mo-
tiven hängt eine Auseinandersetzung zusammen, welche der Han-
delsminister nachträglich, während der Budgetdebatte im Abge-
ordnetenhause gegeben hat. Er erklärte verschiedenen Angriffen
im Parlamente und in der Publicistik gegenüber, dass der „com-
mercielle Werth“ eigentlich nur „ein geflügeltes Wort“ wäre, und
dass das vielgeschmähte Verfahren des Herrn v. Nördling nur
darauf hinausgelaufen sei, diejenigen Bahnen, welche vom Staate
angekauft werden sollten, wohlfeil zu kaufen und dadurch dem
Staate unnöthige Kaufauslagen zu ersparen.
Diese Angaben sind als in der Sache wie in der Form
gleich unrichtig zurückzuweisen. Herr v. Nördling, der Erfinder
des „eommerciellen Werthes“, dürfte sehr gekränkt sein gerade
durch seinen Gönner, seine angeblich mathematische Methode als
Phrase oder als geflügeltes Wort erklärt zu hören. Wir haben in
diesen Spalten gelegentlich des Uebereinkommens der Staats-
verwaltung mit der Lundenburg-Grussbacher und der Dniesterbahn
die Methode des „eommerciellen Werthes“ beleuchtet. Daher
kommen wir nur in Kurzem darauf zurück. Beide Bahnen arbei-
teten passiv. Beide Bahnen sollten durch die Regierung ange-
kauft werden. Dass dieselbe, beziehungsweise der sie vertretende
Herr v. Nördling nur einen mässigen Kaufschilling dafür aufwen-
den wollte, war natürlich und pflichtgemäss. Um jedoch diesen
Kaufschilling gegen den Willen eines grossen Theiles der Hypothekar-
gläubiger zu erzwingen, wurden allerlei Kunstgriffe angewendet.
Einer dieser Kunstgriffe bestand in der Aufstellung einer Rechnungs-
methode, welche den Werth der Bahn auf jene Summe reducirt,
welche im Wege einer decursiven Zinsenrechnung jenes Erträgniss
capitalisirt, das im Verlauf einer willkürlich angenommenen
Jahresreihe dem präsumtiven nachmaligen Reinerträgnisse jener
Bahn entsprechen würde. Herr v. Nördling berechnete für jede
dieser Strecken, dass sie unter Annahme eines jährlichen Zuwachs-
Coefficienten nach einer Reihe an Jahren einen Reinertrag liefern
werde. Für diesen Coefficienten gab es jedoch keine Anhalts-
punkte als den souveränen Willen des Herrn v. Nördling. Er
konnte daher nach seinem Belieben die Jahresreihe auf 10, 20
auch 40 Jahre ausdehnen, daher die Summe, welche den gegen-
wärtigen Capitalswerth repräsentirt, so niedrig ansetzen als ihm
beliebte. Die von ihm ohne Bekanntgabe der Details berechnete
Summe wurde der nothleidenden Gesellschaft angeboten. In den
erwähnten Fällen ergab sie einen Preis von 110 — 130,000 Gulden
pro Bahnmeile, deren Herstellung 400,000 und 600,000 Gulden ge-
kostet hatte, und deren Material und Bodenwerth selbst heute
mindestens 200 — 250,000 Gulden betrug. Von allen zur Werthbe"
rechnung einer Eisenbahn dienlichen Momenten erklärte Herr
v. Nördling keine Notiz zu nehmen. Die Wichtigkeit einer Eisen-
bahn für das Verkehrssystem des Staates, die Möglichkeit, sie
durch gebesserten Betrieb, durch Anschlüsse, Tarifreform u. A.
in den Erträgnissen rascher zu heben, die Dienste der Bahnen
für politische und militärische Zwecke, für die erhöhte Steuer-
fähigkeit der Adjacenten, et caetera wurden nicht in Anschlag ge-
bracht. Desgleichen wurde auf den Umstand keine Rücksicht ge-
nommen, dass die Einverleibung der Hypothekarschulden im
Grundbuch ein Moment bilde, dessen geringe Schätzung den
Oesterreichischen Eisenbahncredit an den Deutschen Kapitals-
märkten als vogelfrei kennzeichnen müsse.
Alle diese Momente wurden einfach ignorirt und der aus
willkürlichen Factoren nach der oben bezeichneten Methode be-
rechnete „ commercielle Werth“ als die einzige Rechnungsbasis
hingestellt, auf Grund deren Kaufpreise veranschlagt werden
dürfen. —
Obschon die erwähnten beiden Käufe gewaltthätig, wenn
auch formell richtig, zustandegebracht wurden, sollte durch den
wohlfeilen Kaufpreis ein Vortheil für den Staat dennoch nicht re-
sultiren. Die Lundenburg-Grussbacher Bahn wurde nämlich unter
Einem an die Kaiser-Ferdinands-Nordbahn zu gleichen Kaufbe-
dingungen weiter cedirt. Die Dniesterbahn sollte desgleichen an
eine benachbarte Eisenbahn abgetreten werden, was nur deshalb
vorläufig unterblieb, weil das Galizische Fusionsproject des Herrn
v. Nördling, vom Abgeordnetenhause verworfen, sich noch in der
Schwebe befindet. Die Braunau - Strasswalchener Bahn, welche
gleichfalls auf Grund des eommerciellen Werthes acquirirt wird,
dürfte sofort nach reichsräthlicher Genehmigung an die Elisabeth-
Westbahn cedirt werden. Ein Vortheil für den Staatsschatz kann
sonach aus diesen Transactionen nicht erwachsen und der unter
den Bruchpreis herabgedrückte Kaufpreis kommt höchstens be-
nachbarten Privatgesellschaften zugute. Wohl aber fällt das Odium
des ganzen Geschäfts und die in gesetzlichen Formen verhüllte
Rechtsverletzung, sowie die Schätzung des Eisenbahncredites aller-
dings der Regierung beziehungsweise ihrer beklagenswerthen Eisen-
bahnpolitik zur Last.
Die zweite Bemerkung des Expose’s bezieht sich auf die
noth wendige Amendirung des Curatore ngesetzes. Das Expose
gesteht selbst zu, dass so manche Transactionen mit ungarantirten
Bahnen darum einige Bedenken erregten, weil die Prioritätscura-
toren und die Curatelsbehörden ihre Zustimmung zu Transactionen
gaben, welche dieRechte der Prioritätsbesitzer empfind-
lich schädigen, ohne dass denselben die Gelegenheit gegeben
ist, ihre Ansicht über solche Transactionen auszusprechen. Es
ist daher ein Gesetzentwurf in der Behandlung, betreffend die zur
Information der Curatelsgerichte erforderliche Vernehmung der
Besitzer, durch welche diesen U ebelständen in angemessener Weise
abgeholfen werden soll. Wir bewundern die Naivität, mit welcher
den Curatoren und den Oesterreichischen Gerichten ins Gesicht
geschlagen wird. Es bleibt deren eigene Sache, sich gegen die
Anklagen des Ministers zu schützen, ln vielen, vielleicht in den
meisten Fällen wird der Minister im Stande sein, die Wahrheit
dieser Beschuldigung zu beweisen. Dies erhärtet jedoch nur unsere
Behauptung, dass das Curatorengesetz in unglaublich leichtfertiger
Weise zustandegekommen war und den Curatoren eine Macht ein-
räumte, die sie auszuüben keineswegs geeignet waren. Advocaten,
zumeist mit Eisenbahnverhältnissen gar nicht vertraut, wurden er-
mächtigt, Namens von Hypothekar- und Prioritätsgläubiger zu
allen Transactionen zuzustimmen , welche ihnen angemessen
schienen, ohne dass die Prioritätsgläubiger befragt oder ihnen
eine Stimme beziehungsweise die Möglichkeit eines Widerstandes
zugetheilt wurde. In der That hat es fast niemals einen durch
die Curatoren veranlassten oder unter ihrer Zustimmung erfolgten
Act gegeben, welcher nicht durch irgend eine Instanz der Gerichte
abgelehnt wurde. Trotzdem sind Transactionen zustandegekommen,
deren Qualifikation sich eigentlich den Civilgerichten entzieht.
Schlimmer noch als dies erscheint der Umstand, dass abseits vom
Curatorengesetze dasselbe auf administrativem Wege ergänzt
und den willkürlichen Eingriffen der Regierung ausgesetzt wurde,
indem man die Curatelsgerichte anwies, sich in alle diesbezüglichen
Fragen an das Votum der landesfürstlichen Co mm iss äre zu hal-
ten und dieselben als Experten zu verwenden, wobei sich die Gepflogen-
heit einbürgerte, ihre Expertise als massgebende Urtheilsgründe zu
behandeln. Wir könnten diese Behauptung mit Details belegen,
w eiche den Missbrauch in’s Licht stellen und zugleich das geringe
Verständniss und die Willkür kennzeichnen, mit welcher die Com-
missäre ihrerseits vergingen, und mit welcher die Gerichte
deren Vorgang ratificirten. Wenn also die neue Gesetzesvorlage
den Prioritätengläubigern nur die Möglichkeit bietet, die Gerichte
besser zu informiren, so ist damit gar nichts geschehen. Die In-
formation, welche die Prioritätengläubiger bieten werden, dürfte
Seitens der Gerichte stets zu den Acten wandern, während nach
wie vor die Anträge der Curatoren und das Expertenvotum der
landesfürstlichen Commissäre entscheidend sein werden.
Will man das vollständig unbrauchbare und zu allerlei
Missbräuchen Anlass gebende Curatorengesetz wirklich verbessern,
so wäre es nöthig, den Prioritätenbesitzern die freie Wahl der
Curatoren anheimzugeben und ihnen das Recht einzuräumen,
den Curatoren einen Gläubiger-Ausschuss an die Seite zu
stellen. Es ist unerklärlich, warum die Hypothekargläubiger sich
derjenigen Prärogative nicht erfreuen sollten, welche den Gemein-
gläubigern in ähnlichen Fällen eingeräumt sind. Auch ist es un-
zulässig, den landesfürstlichen Commissären ein Votum einzuräu-
men, dessen Bedeutung über die einer gewöhnlichen Expertise
hinausgeht. Es ist im Auge zu behalten, dass Experten gerichts-
ordnungsmässig auf Vorschlag der Parteien gewählt, nicht aber
willkürlich vom Gerichte ernannt werden müssen. Richtig be-
trachtet kann der landesfürstliche Gommissär selbst nur als Par.
teivertreter aufgefasst werden. Da es zu erwarten ist, dass die
neue Gesetzesvorlage diesen Anschauungen nicht Rechnung trägt,
sondern sich auf die Feststellung einer besseren Information für
_die Curatelsgerichte und Curatoren beschränkt, so ist von der-
selben ein Erfolg für die Besserung der Lage nicht zu erwarten.
Wochenschau.
Berlin, 25. December 1876i (Jahresrückblick. Tarifreform.
Secundärbahnen. November - Ergebnisse. Breslau-Freiburg. Halle-
Sorau-Guben.)
Das Jahr geht bald zur Rüste und der Blick lenkt sich zu-
rück auf die Hoffnungen, die es verwirklicht und auf die Ent-
täuschungen, die es auf den verschiedenen Gebieten menschlichen
Strebens gebracht hat. Auch für das weite und wichtige Gebiet
des Eisenbahnwesens war das bald verflossene Jahr kein
ereignissloses und die Abwägung von Soll und Haben wird im
Allgemeinen manche Errungenschaften zu verzeichnen haben.
Freilich hat die wirthschaftliche Depression auch im Jahre 1876
noch fortgedauert und die Eisenbahnen haben unter ganz beson-
ders grell hervortretenden Existenzbedrängnissen zu leiden ge-
habt, dennoch fehlt es auch nicht an Lichtblicken. Es kann
natürlich bei einer Rückschau auf die Ereignisse des Jahres nicht
verschwiegen werden, dass die Folgen der Ueberproduction an
neuen Linien und der unwirthschaftlichen Accentuirung der Staats-
bahninteressen der Privateisenbahnindustrie das Leben recht
schwer gemacht haben, auf der anderen Seite darf aber auch her-
vorgehoben werden, dass der Verlauf des Jahres es zu Wege ge-
bracht hat, dass wirthschaftliche Irrthümer und Irrlehren ihren
captivirenden Einfluss auf die öffentliche Meinung vielfach ver-
loren haben und der richtigen Erkenntniss der Dinge und Ver-
hältnisse gewichen sind. Das gewerbtreibende Publicum hat er-
kannt, dass viele seiner Beschwerden nur dem Walten exceptio-
neller Verhältnisse zuzuschreiben war und die sich anbahnende
Rückkehr zu normalen Zuständen, wie sie im Jahre 1876 7.11m
Durchbruch zu kommen anfing, hat die Klagen verstummen las-
sen, welche früher wohl gegen den Betrieb der Eisenbahnen er-
hoben wurden. Die Klagen haben sich in der Folge zumeist als
gegenstandslos erwiesen und hat diese Erkenntniss dazu geführt,
für die Bestrebungen der Bahngesellschaften und des gewerbtrei-
benden Publicums einen gemeinsamen Boden zu finden, von dem
aus ein heilsames Zusammenwirken erleichtert war. Die Harmo-
nie der Bestrebungen ist schliesslich eine vollkommene geworden
und Differenzpuncte, wie etwa die wegen der Differentialtarife,
welche sich geltend machen werden so lange die Welt besteht,5
können nur dazu dienen die Uebereinstimmung desto sichtbarer
zu machen. Bemerkenswerth ist namentlich die rückläufige Be-
wegung, welche bezüglich des Reichseisenbahngedankens zu con-
statiren war. Auf der einen Seite hat sich die Erkenntniss Bahn
gebrochen, dass fiscalische Velleitäten wie Erweiterung des Staats-
bahnnetzes für die Industrie und Handel treibenden Kreise ver-
hängnisvoll machen müssten, auf der anderen Seite hat die
Ueberzeugung Platz gegriffen, dass die Mediatisirung des Bahnbe-
sitzes grosse politische Nachtheile im Gefolge haben müsste-
Ziemlich allgemein ist die Ansicht verbreitet, dass ein rationelles
Reichseisenbahngesetz dem Deutschen Verkehrsleben noth thut,
dass aber alles was darüber hinausgeht vom Uebel ist. Als
eine wichtige Errungenschaft des Jahres 1876 ist noch das erst
kürzlich an dieser Stelle besprochene. Zustandekommen eines ein-
heitlichen Tarifsystems zu verzeichnen. Da der Handels-Minister
Werth darauf legt, vor Feststellung der Güter - Classification nach
dem neuen System die Wünsche der Interessenten kennen zu
lernen, so sind die Eisenbahn-Directionen, die Handelskammern,
die Vorstände der kaufmännischen Corporationen, so wie die land-
wirtschaftlichen und bergmännischen Vereine veranlasst worden,
ihre bezüglichen Wünsche und Anträge zum Ausdruck zu bringen.*)
Die Enquete darüber wird in der zweiten Hälfte des Januars be-
endigt sein und wird sich alsbald daran eine Generalconferenz der
Eisenbahnen anschliessen. DieVorstadien des Reformwerkes werden
somit zum März beendigt sein und wird alsdann, nachdem die
Umrechnungen vorgenommen worden sind, die Publication der
Veränderungen erfolgen können, so dass in Anbetracht der erfor-
derlichen Kündigungsfrist etwa zum Mai Aussicht auf die allge-
meinere Verwirklichung der Dresdener Beschlüsse vorhanden ist.
Allein die Erreichung dieses Zieles darf schon als ein Bilanzposten
des Jahres 1876 aufgeführt werden, der dem Haben das Ueber-
gewicht über das Soll verleiht.
Bei Gelegenheit der Bundesrathsbeschlüsse über die Reform
des Eisenbahn-Gütertarifs erwähnte der Badische Bevollmächtigte
der auf dem Grossherzogthum Baden schwer lastenden Fracht-
ungleichheiten, welche bez. seines directen Verkehrs gegen-
über dem gleichen Verkehr der Reichs-Eisenbahnen in Eisass-
Lothringen bestehen. Die Badische Regierung habe nur von be-
sonderen Anträgen um deshalb Abstand genommen, weil der
Preussische Handelsminister bereits in den Ausschüssen erklärt
hätte, dahin wirken zu wollen, dass bei der Neubildung der di-
recten Tarife mit Elsass-Lothringen und mit Baden, die den
Reichsbahnen etwa zuzugestehenden Ermässigungen auch den
Normalsätzen der Grossherzoglich Badischen Bahnen eingeräumt
werden sollen und von dem Königl. Sächsischen Bevollmächtigten
ein gleiches Entgegenkommen ausgesprochen worden war.
Der Provinzial-Landtag der Provinz Preussen interessirt sich
sehr für den Bau von Secundärbahnen in seiner Provinz. Er
hat neuerdings zwei Ingenieure nach Randers (Dänemark) ent-
sendet, um eine dort im Betrieb befindliche Secundärbahn kennen
zu lernen, welche Maschinen und Wagen nach dem System Rowan
benutzt. Diese Herren sollen ganz zufriedengestellt von ihrer
Besichtigung zurückgekehrt sein. Es kommt bei Secundärbahnen
bekanntlich vor Allem auf billige Anlage und Betrieb an, und
bei Anwendung des rollenden Materials nach dem System Rowan
ist es angeblich möglich unter Benutzung vorhandener Wege
(nicht nur Chausseen) eine solche Bahn mit allen Betriebsmitteln,
Bahnhöfen und Oberbau, kurz vollständig betriebsfähig für 225 —
250000 Mark per Meile herzustellen.
Nach der vom Reichs - Eisenbahnamt veröffentlichten
Nackweisung der Betriebs - Ergebnisse der Eisenbahnen
Deutschlands excl. Bayerns im Monat November d. J. stellt
sich auf den 88 Bahnen, w'elche in dem Zeitraum vom 1. Januar
1875 bis ultimo November d. Js. im Betriebe standen: Die Ein-
nahme aus allen Verkehrszweigen im Monat November d. Js. bei
55 Bahnen höher, bei 1 Bahn gleich und bei 32 Bahnen geringer,
als in demselben Monat des Vorjahres und die Einnahme aus
>5*
‘) Siehe das Ministerial-Rescript in voriger Nummer. Die Red.
5
allen Verkehrszweigen bis Ende November d. Js. bei 42 Bahnen
höher und bei 46 Bahnen geringer, als in demselben Monat des
Vorjahres und die Einnahme pro Kilometer bis Ende November
d. Js. bei 32 Bahnen höher und bei 56 Bahnen (darunter 21 Bah-
nen mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als in demselben
Monat des Vorjahres. Bei den unter Staatsverwaltung stehenden
Privat-Eisenbahnen — einschliesslich der Annaberg-Weiperter und
Chemnitz- Würschnitzer Eisenbahn — beträgt Ende November
d. Js. das gesammte concessionirte Anlagecapital 1,063,909,800 dl
(381,405,900 dl Stammactien, 8,595,000 dl Prioritäts - Stammactien
und 673,908,900 dl Prioritäts- Obligationen) und die Länge der-
jenigen Strecken, für welche dieses Capital bestimmt ist, 3736, 55
Kilometer, so dass auf je 1 Kilometer 284,731 dl entfallen. — Bei
den unter Privatverwaltung stehenden Privat-Eisenbahnen (aus-
schliesslich der Uelzen-Langwedeler und Peine-Ilseder Eisenbahn)
beträgt das gesammte concessionirte Anlagecapital 3,113,968,056 dl
(1,138,833,808 dl Stammactien, 351,152,550 d/. Prioritäts-Stammactien
und 1,623,981,698 dl Prioritäts - Obligationen) und die Länge der-
jenigen Strecken, für welche *dieses Capital bestimmt ist, 12,867,94
Kilometer, so dass auf je 1 Kilometer 241,994 dl kommen.
Der „R.-Anz.“ veröffentlicht den 12. Statut - Nachtrag der
Breslau-FreiburgerEisenbahn, weicherin seinemEingang in
sehr ausführlicher Weise den Gang der financiellen Geschäfte der
Bahn in letzter Zeit recapitulirt. Weiter gelangt der Statut-Nach-
trag dazu, das Privileg vom 31. Mai 1875 zur Aufnahme von
12,750,000 dl 5 pCt. Prior.-Oblig. zurückzuziehen, weil der in dem-
selben enthalten gewesene Vorbehalt des Vorzugsrechts für eine
künftige Emission von 18,000,000 dl der Begebung der Anleihe
hinderlich gewesen. Der Statut-Nachtrag stellt en dlich für Vollen-
dung der bekannten Bahnbauten Breslau - Raudten, Rothenburg-
Stettin und Altwasser-Neusorge die Ertheilung eines neuen [Privi-
legs zur Ausgabe von 5 pCt. Obligationen in Aussicht, die ledig-
lich den bisher ausgegebenen Obligationen nachstehen. Die früher
beschlossene Emission von Stammactien soll, so heisst es im
Statut - Nachtrag wörtlich : „für den Bau der Strecke Stettin-
Ostswine Vorbehalten bleiben und mit dem Beginn des Baues
derselben nach Maassgabe der näheren vom Directorium. festzu-
setzenden und vom (Handelsministerium zu genehmigenden Be-
stimmungen insoweit erfolgen, als es die Aufbringung des Bau-
capitals erfordert.“
Nach § 1 des zwischen der Königlichen Staatsregierung und
der Halle-Sorau-Gubener Eisenbahn-Gesellschaft un-
term 7. Juli resp. 5. September 1875 abgeschlossenen Vertrags
(G. S. 1876. S. 163 ff.) geht die Verwaltung und der Betrieb des
der Gesellschaft concessionirten Bahnunternehmens vom l. Ja-
nuar 1877 ab auf ewige Zeiten auf den Staat über. Durch Aller-
höchsten Erlass vom 2. August ds. Jahres (G. S. S. 351) ist die
Verwaltung und der Betrieb der Halle-Sorau-Gubener Eisenbahn
der Königl. Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn
übertragen und von dieser eine Königliche Eisenbahn-Commission
mit dem Sitze in Halle errichtet worden. Diese Eisenbahn-Com-
mission tritt mit dem 1. Januar 1877 in Wirksamkeit und wird
die Verwaltung und den Betrieb der Strecken der Halle-Sorau-
Gubener Eisenbahn und zwar Halle-Guben, Cottbus-Sorau und
Eilenburg-Leipzig innerhalb ihrer gesetzmässigen Ressortbefugniss
übernehmen. Gegenüber dritten Personen und Behörden vertritt
die Commission innerhalb ihres Geschäftsbereiches die Halle-
Sorau-Gubener Eisenbahn-Gesellschaft selbstständig, so dass sie
für diese auch ohne besonderen Auftrag durch ihre Rechtshand-
lungen, Verträge, Processe, Vergleiche etc. Rechte erwirbt und
Verpflichtungen übernimmt. Von dem obigen Zeitpunkte ab sind
alle bezüglichen Anträge an die genannte Commission zu richten.
Derselben steht bis auf Weiteres insbesondere auch die Entschei-
dung sämmtlicher Beschwerden und Entschädigungs-Ansprüche
aus dem Personen- und Güter-Verkehr einschliesslich der Recla-
mationen von Wagen-Standgeldern, sofern die zur Beschwerde
Anlass gebende Station resp. die Empfangs- oder Versandt-
Station in dem erwähnten Verwaltungsbezirke gelegen ist, in
erster Instanz zu; wogegen die Festsetzung der Fahrpläne, ferner
die Normirung, Auslegung und Anwendung der bestehenden
Tarife und tarifarischen Bestimmungen, sowie bis auf Weiteres
diejenigen Entschädigungs-Ansprüche, welche nicht lediglich die
eigene Bahn, sondern zugleich fremde Bahn-Verwaltungen be-
treffen, endlich die auf dem Haftpflichtgesetz vom 7. Juni 1871
beruhenden Schadensersatz-Ansprüche, mit Ausnahme derjenigen,
bei welchen voraussichtlich nur eine einmalige Entschädigung er-
folgt und diese den Betrag von 300 dl nicht übersteigt, der
Cognition der Königlichen Direction der Niederschlesisch-
Märkischen Eisenbahn unterliegen.
Oesterreichisch-IJngarische Correspondenz.
Wien, 27. December 1876. (Die Eisenbahnvorlagen. Be-
triebsordnung. Eisenbahn - Polizei. Personentarife).
Die feiertägliche Pause in den Besprechungen der Eisen-
bahnvorlagen wird einem allgemeinen Sturmlaufen gegen die-
selben weichen. Es war ein Fehler, dass die Regierung nicht
klar und unverholen ihre Absicht ausgedrückt hat. Sie verwahrt
sich zwar, offenbar gewitzigt durch die Resultate ihrer bisherigen
Sanirungen, gegen den Verdacht einer Vergewaltigung und sucht
doch das Vertragsrecht der Gesellschaften zu beseitigen. Sie
verspricht sich selbst nicht eine sofortige Besserung von der
staatlichen Uebernahme des Betriebes und verdächtigt doch die
Verwaltungen nothleidender Bahnen; als ob diese daran schuld
wären, dass der in halb civilisirten Gegenden unter einer bedürf-
nislosen, dünnen Bevölkerung durch die Bahnen erst hervorzu-
rufende Verkehr so schwach ist, um dieselben nicht gehörig ali-
mentiren zu können; als ob die gegenwärtigen Betriebsdirektionen
an den früheren Sünden des Baues und der Arrangirung die
Schuld trügen. Dass der Staatsbetrieb nicht ökonomischer ist,
als der Privatbetrieb hat die Sequestration der Lemberg-Czerno-
witzer Bahn gezeigt. Ein diese Massregel beim unverschuldeten
Nothstande einer Bahn anordnendes Gesetz wäre den bestehenden
Verwaltungen gegenüber ein Unrecht, weil dieselben ohne ihre.
Zustimmung nicht der Selbstständigkeit beraubt werden können
und die Höhe der Staatsvorschüsse die Legislative nicht zur
Sanctionirung eines Vertragsbruchs berechtigen kann.
Der Oesterr. Unterrichtsminister hat auf Wunsch des Han-
delsministers die K. K. Landes-Schulbehörden beauftragt, da er-
fahrungsgemäss viele Unfälle auf Eisenbahnen durch Ausser-
achtlassung derjenigen Vorschriften herbeigeführt wer-
den, die von den Personen, welche die Eisenbahn benutzen oder
sonst mit derselben in Beziehung kommen, zu beachten sind, das
Erforderliche zu veranlassen, dass gelegentlich im Verlaufe eines
jeden Schuljahres die Schüler der Volksschulen mit in den §§. 95
bis inclusive lOOderEisenbahnbetriebs-Ordnung voml6. No-
vember 1851 enthaltenen Bestimmungen in geeigneter, leicht fass-
licher Weise bekannt gemacht werden.
Im Oesterr. Eisenbahnausschusse hat nach Zuweisung der
Regierungsvorlage über die Verhältnisse der garantirten Bahnen
an ein 5-gliedriges Comite der Handelsminister den Antrag Dr.
Roser’s, betreffend die Einrichtung einer Eisenbahn-Polizei
und Lebensversicherung für Reisende auf den Eisenbahnen,
sehr weitgehend gefunden. Was er (der Minister) in Aussicht ge-
stellt habe, beziehe sich auf eine Vorlage einer Eisenbahnbetriebs-
Ordnung: bezüglich der Ersatzpflicht der Eisenbahnen bei Un-
glücksfällen sei eine weitere Vorkehrung unnöthig, da die be-
stehenden Gesetze dazu ausreichend sind.
Hierauf wurde folgender Antrag angenommen:
„In Rücksicht auf die bestehenden Gesetze und in Erwä-
gung dass die K. K. Regierung die Vorlage eines Gesetzentwurfes
über den Eisenbahnbetrieb zugesagt hat, geht das Haus zur Ta-
gesordnung über.“
Das für die Tariffrage eingesetzte Sub-Comite bat
sich bisher nur über die Frage der Personentarife geeinigt, die
Entscheidung über die Frachtentarife vorläufig in Schwebe ge-
lassen. In ersterer Richtung bringt das Sub-Comite den folgen-
den Gesetzentwurf in Vorschlag:
6
Artikel I. Für die Regelung der Personentarife auf den
innerhalb des Gebietes der im Reichsrathe vertretenen Königreiche
und Länder befindlichen Eisenbahnen haben nachstehende Be-
stimmungen zu gelten:
Artikel II. Als Maximaltarif für den Personentransport wird
festgesetzt, und zwar: Für die I. Classe 5 Kr, für die II. Classe
3.5 Kr., für die 111. CI. 2.5 Kr Oest W. in Silber per Person und
Kilometer. Bei Eilzügen dürfen diese Tarifsätze um 20 Procent
erhöht werden, w’enn dieselben mindestens Waggons erster und
zweiter Classe führen und wofern die durchschnittliche Geschwin-
digkeit dieser Züge (incl. der Aufenthalte in den Stationen) auf
jenen Strecken, wo keine Steigungen von 15 per Mille und darüber
Vorkommen, mindestens 37 Kilometer, auf den Strecken mit Stei-
gungen von 15 per Mille bis excl. 25 per Mille aber mindestens
24 Kilometer per Zeitstunde beträgt. Auf Strecken mit noch
stärkeren Steigungen ist die Geschwindigkeit der Schnellzüge von
dem Handelsminister zu bestimmen. Für gemischte Züge sind
obige Tarife um 20 Perc. zu ermässigen. Der Handeisminister ist
jedoch ermächtigt, diese Ermässigung bei Bahnlinien, auf welchen
nur gemischte Züge verkehren, nach Massgabe der Verkehrs- und
sonstigen Verhältnisse der betreffenden Bahnunternehmung ausser
Kraft zu setzen. Sollte sich das Bedürfniss nach weitergehenden
Ermässigungen heraussteilen und sollten in diesem Falle die Bahn-
unternehmungen nicht in der Lage sein, entsprechende Erleich-
terungen in der. dritten Wagenclasse zu gewähren, so sind die-
selben gehalten, in Folge Aufforderung des Handelsministers auf
den von demselben bezeichneten Strecken eine vierte Classe (Steh-
wagen) mit dem Tarifsätze von l,s Kr. Oe. W. in Silber per Person
und Kilometer einzuführen.
Artikel HL Die Tarifsätze für Gepäck und die mit dem
Personentransporte im Zusammenhänge stehende Beförderung von
Fahrzeugen und lebenden Thieren, sowie sämmtliche Tarifbestim-
mungen für die Beförderung von Personen und Gepäck, dann von
Fahrzeugen und lebenden Thieren mit Personenzügen sind durch
den Handelsminister nach Anhörung der Bahnunternehmungen
nach einheitlichen Grundsätzen festzustellen. Für jedes ganze
Fahrbillet wird ein Freigewicht von 25 Kilogramm und für jedes
halbe Billet ein solches von 12 Kilogramm festgesetzt.
Artikel IV. Auf Bahnen mit Steigungsverhältnissen von 15
per Mille und darüber darf bei Berechnung der Tarifgebühren die
1 % fache Länge der fraglichen starken Steigungen und Gefälle zu
Grunde gelegt werden.
Artikel V. Die Erhöhung bestehender Tarife darf nicht vor
Ablauf einer mindestens dreimonatlichen Giltigkeitsdauer statt-
finden. Dia Bahnverwaltungen sind verpflichtet, sämmtliche Neu-
herstellungen, Abänderungen und Aufhebungen von Tarifen in
einem von dem Handelsminister hiezu zu bestimmenden öffent-
lichen Blatte anzukündigen, und zwar: wenn es sich um Erhöhun-
gen der bestehenden Tarife handelt, mindestens einen Monat, in
anderen Fällen aber mindestens vierzehn Tage vor dem Insleben-
treten der bezüglichen Tarifmassnahmen.
Artikel VI. Der Handelsminister wird ermächtigt, auf
Grund der Bestimmungen dieses Gesetzes die erforderlichen Tarif-
veränderungen bei jenen Bahnunternehmungen, bei welchen dies
mit Rücksicht auf die erworbenen Rechte zulässig und ihm ge-
boten erscheint, durchzuführen und die Zeitpuncte für das Ins-
lebentreten derselben festzusetzen.
Artikel VII. Die Bestimmungen für die Beförderung von
Militärpersonen und Militärgütern werden durch das gegenwärtige
Gesetz nicht berührt.
Artikel VIH. Durch gegenwärtiges Gesetz werden alle ent-
gegenstehenden Bestimmungen der betreffenden Specialgesetze
ausser Wirksamkeit gesetzt.
Artikel IX. Mit dem Vollzüge dieses Gesetzes, welches mit
dem läge der Kundmachung in Wirksamkeit tritt, ist der Han-
(lelsmimster beauftragt. (Fortsetzung folgt.)
Telegraphische Depesche.
Töplitz, 29. December 1876. ln der heute stattgehabten
ausserordentlichen Generalversammlung der Actionaire der Aussig-
leplitzer Eisenbahn wurden die vom Verwaltungsrath gestellten
Anträge, die Erwerbung der Dux-Bodenbacher Bahn betreffend,
einstimmig angenommen.
Russland, lieber die Verkehrsverliältnisse auf den Bahnen
m Russland theilt. die Königliche Direction der Ostbahn folgen-
des mit: Zuverlässigen Nachrichten zufolge bestehen zurZeit auf
den Russischen Eisenbahnen die nachstehenden Verkehrsbe-
schränkungen: die Bahnen Kiew-Brest, Koslow-Woronesch-Rostow,
Kursk-Kiew haben jeden Güterverkehr eingestellt. — Auf der
Moskau-Brester und Orel-Griaesibalin findet Güterverkehr statt,
jedoch ohne Garantie für Innelialtung der reglementmässigen
Lieferzeit. — Die Riaschk-Wjasmabalin hat den Güterverkehr
bedingungsweise aufgenommen, derart, dass Transporte stattfin-
den, jedoch ohne Garantie für Lieferfrist und nur insoweit das
Betriebsmaterial zu Militärtransporten nicht gebraucht wird. —
Die Moskau-Kursker Bahn nimmt zur Zeit bei beschränktem Ver-
kehr täglich bis vier Zugwagen an resp. übergiebt solche an die
Kursk-Charkow-Asower Bahn. Die Verwaltung der Kursk-Char-
kow-Asower Bahn hat den Güterverkehr wieder aufgenommen,
in Rücksicht auf die im Bereich der Moskau-Kursker Eisenbahn
zur Zeit noch bestehenden Verkehrsbeschränkungen übernehmen
die Bahnen indessen auch im Verkehr mit Stationen der Kursk-
Charkow-Asower Bahn bis auf Weiteres noch keine Garantie für
Innehaltung der Lieferungszeiten.
— r — Portugal. Die Bewerbungen für den Bau der Linie Ba'ira-
Alta sind am 11. Nov. d. J geschlossen worden. Es hatte sich
nur ein Submittent eingefunden.
Die Bewerbung war auf die Subvention basirt. Die Bau-
kosten waren auf die Summe von 220,000 bis 230,000 Frcs. per
Kilometer veranschlagt. Der betreffende Submittent verlangte
die Summe von 260,000 Frcs. Die Regierung ging hierauf nicht
ein, und wird nun den Bau selbst übernehmen.
Ostindische Eisen- und Köhlen-Industrie.
Die Ostindische Eisenbahn-Gesellschaft besitzt einen Com-
plex von Kohlengruben, aus dem sie jetzt bereits täglich 800,000
Kilogr. Kohlen fördert — in Indien die grösste von einer Gesell-
schaft gelieferte Tagesleistung. — Die Eisenbahn verbraucht nur
etwa die Hälfte dieses Quantums und verkauft den Rest. Sie be-
findet sich in der glücklichen Lage ihre Kohlen zu etwa nur ein
Achtel des Kostenpreises anderer Bahnen zu haben. Die vorhan-
denen Schätze haben eine Tiefe von durchschnittlich 100 Fuss;
an einigen Stellen aber wird die Kohle steinbruch artig und über
Tag gefördert.
Die Bengal Eisenwerks-Gesellschaft, circa 100 englische Mei-
len von Calcutta, hat ihre Anlagen mit Erfolg eröffnet. Zwei
grosse Hochöfen sind in dauerndem Betriebe. Als Brennmaterial
wird an Ort und Stelle gefundene Kohle verwendet. Auch Kalk
ist in der Nähe. Die Kohle eignet sich vorzüglich zum Verkoken.
Uebersicht der Kohlen -Production, Aus- und Einfuhr
in Europa während des Jahres 1874.
Namen
der
Länder.
Production.
Tonnen.
Einfuhr
von
Kohlen und
Koks.
Tonnen.
Davon Aus-
fuhr Gross-
britanniens
von
Kohlen und
Koks.
Tonnen.
Ausfuhr
Europa’s
an
Kohlen und
Koks.
Tonnen.
Grossbritannien
127 069 003
Russland . . .
1 392 880
1 058 628
883 435
5 167
Schweden . . .
59 598
643 241
600 270
216
Norwegen . .
—
318 542
319 283
—
Dänemark . .
—
668 720
662 289
82 600
Deutschland . .
46 658 145
4 142 212
2 056 881
4 420 653
Helgoland . .
—
233
233
—
Niederlande . .
—
1 850 659
447 209
140 048
Belgien ....
14 669 029
467 420
229 195
4 758 127
Kanal-Inseln
—
62 399
62 399
—
Frankreich . .
17 059 547
6 844 000
2 281 409
322 659
Portugal . . .
19 000
229 108
229 108
—
Spanien . . .
580 000
580 708
544 319
—
Gibraltar . . .
—
139 071
139 071
—
Italien ....
Oesterreich-Un-
. 97 000
1 030 816
909 363
3559
garn ....
12 279 757
1 627 943
84 389
2 160 812
Schweiz . . .
—
462 877
—
4 408
Malta ....
—
312 194
312 194
—
Griechenland .
—
79 309
79 309
—
Türkei ....
—
299 358
299 358
—
Rumänien . .
—
22 512
22 512
—
zusammen
219 883 959
20 879 950
10 246 856
11 898 149
ausser Europa
60 000 000
Grossbrit.
3 680 349
13 927 206
Aus der vorstehenden, der Zeitschrift für Gewerbe, Handel
und Volkswirthscliaft entnommenen Zusammenstellung ist ersicht-
lich, dass die gesammte Kohleneinfuhr Europa’s im Jahre
1874 20 879 950 Tonnen (ä 1000 Kilogramm) betrug. Hiervon kamen
nur 10 246 856 aus Grossbritannien , also noch nicht ganz die
Hälfte. Die Länder ausser Grossbritannien führten im
Ganzen 11898140 Tonnen aus, also gegen die nicht britische
Einfuhr — 20 879 950 — 10 246 856 = 10 633 109 Tonnen mehr
1 265 046 Tonnen oder 25 300 920 Centner. Diese Differenz bildet
demnach die Eigen-Ausfuhr Europa’s ausser Grossbritannien nach
anderen Welttheilen, immerhin ein Quantum, das für den Anfang
der Concurrenz gegen England schon ansehnlich genannt wer-
den kann. (
7
Zusammenstellung der Betriebs-Ergebnisse der Oesterreichisch-TJngarischen Eisenbahnen im Monat Novbr.1876
Befördert wurden
Die Einnahme betrug
Bezeichnung
der
Eisenbahnen
• &D ©
im Monat November
Vom 1.
Jänner an gerechnet
<D
a a
o
sä
S5
Xi :eS ®
g "33
■§•«§§
S S 5 S
Personen
Güter
für
Personen
und
Gepäck
für Eil-
und
Frachtgüter
im
Ganzen
pro
Kilom.
Differz.
p.Kilom
in
Percent
für
Personen
und
Gepäck
für Eil-
und
Frachtgüter
im
Ganzen
Kilom.
Anzahl
Tonnen
Gulden
Gulden
Gemeinsame Oesterr.-Ungarische
Eisenbahnen.
Erste Ung.-Galiz. Eisenbahn
gegen
1876
1875
267
11968
3207
7213
3284
12805
5010
41446
— 8643
54241
— 13653
203
— 51
4-20.1
174961
— 20639
500763
4 31014
675724
4 10375
Kaschau-Oderberger Eisenbahn
gegen
1876
1875
368
43144
4267
+
87557
13593
30302
7280
317113
4 85036
347415
4- 77656
944
4- 211
4- 28.8
408817
— 73146
2755148
4 346769
3163965
4 273623
Oesterr. Staats- einschl. Brünn-
Rossitzer Eisenbahn
gegen
1876
1875
1779
+ 2
+
295494
1742
517767
20799
+
491045
23690
2449969
— 619653
2941014
— 595963
1653
— 337
— 16.9
5895478
— 527222
23517796
41461587
29413274
4 934365
Südbahn-Gesellschaft
gegen
1876
1875
2237
4-
426918
96789
—
390671
13473
756578
-f 169777
2105038
— 256906
2861616
— 87129
1279
- 39
— 3.0
8537550
— 138858
21867214
4 33589
30404764
— 105269
Ungarische Westbahn
gegen
1876
1875
377
4
45687
3524
4
34G62
9274
35598
7079
101724
+ 18071
137322
4- 10992
364
4- 29
4- 8.7
484039
— 58085
767292
- 14379
1251331
— 73464
Summa . .
gegen
1876
1875
5028
+ 2
+
823211
94581
L037270
15689
1326328
+ 174098
501529.0
— 782195
6341618
— 608097
1261
— 120
— 8.7
15500845
— 818950
49408213
41858580
64909058
41039630
Oesterreichische Eisenbahnen.
Aussig-Teplitzer Eisenbahn
gegen
1876
1875
93
26957
1152
+
305576
23742
26087
601
239906
-f 29212
265993
4- 28611
2860
4 308
4 12.1
301712
— 6149
2039737
4 294926
2341449
4 288777
Böhmische Nordbahn
gegen
1876
1875
182
+
45789
1303
52878
1010
+
25929
557
116986
— 129
142915
4- 428
785
4- 2
4 0.3
364543
4 14863
1103198
4 36388
1467741
4 51251
Böhmische Westbahn
gegen
1876
1875
202
+
41828
2292
+
121282
26088
+
53250
2986
296088
4- 45900
349338
4- 48886
1729
-f 242
416.3
543604
— 35801
2487664
4 186785
3031268
+ 150984
Braunau-Strasswalchener Bahn
gegen
1876
1875
39
4-
4638
184
+
4671
1798
+
2478
246
6553
4- 2856
9031
4- 3102
232
4- 80
4 52.6
33658
4 2376
44365
4 11100
78023
4 13476
Buschtiehrader Eisenbahn
gegen
1876
1875
405
4 21
+
51205
340
+
217520
19148
39207
1001
391305
4- 56492
430512
-f 55491
1063
4- 86
4 8.8
786495
— 22978
3217810
+ 215034
4004305
4 192056
Dux-Bodenbacher Eisenbahn
gegen
1876
1875
87
+
26420
3320
+
108472
3300
_
8070
250
155610
4 10570
. 163680
4- 10320
1881
4- 118
4 6.7
116370
- 4820
1341890
4 125920
1458260
4 121100
Erzherzog Albrecht-Bahn
gegen
1876
1875
181
13458
2749
_
9095
1912
12047
2750
28984
4- 4285
41031
-f 1535
227
4- 9
4 4.1
168590
— 9672
303424
4 67552
472014
4 57880
Galizische Carl Ludwig-Bahn
gegen
1876
1875
594
61803
10071
106006
44597
_
133673
9588
996060
4 464165
1129733
4- 454577
1902
4- 765
467.3
1849045
— 11460
7333185
4 328829
9182230
4 317369
Graz-Köflacher Eisenbahn
gegen
1876
1875
92
20468
2913
4
55458
3716
_
9865
1807
113086
4 13384
122951
4- 11577
1336
4- 126
4 10.4
145298
— 19688
975024
— 92483
1118322
— 112171
Kaiser Franz Josef-Bahn
gegen
1876
1875
715
116414
16608
+
116423
23500
163587
10900
514853
+ 114556
678440
4- 103656
949
4- 145
4 18.0
2482375
— 347366
4416498
4 485175
6898873
4 137809
0
r0
cä
Hauptb.: Wien-Salzburg, Wels-
Passau , Flügelb. Penzing-
Hetzendorf
gegen
1876
1875
406
128089
9795
+
143865
43188
154944
24910
633227
4- 184350
788171
4- 159440
1943
4- 394
4 25.4
2883723
— 215748
5279588
4 368108
8163311
4 152360
M
£
Lambach-Gmundener Bahn
gegen
1876
1875
31
4640
144
+
15558
4766
2128
543
23602
4 5059
25730
4- 4516
830
4- 146
4 21.4
67069
4 1184
188957
4 27869
256063
4 29053
Ü
g\
Budweiser Bahn
gegen
1876
1875
147
11801
368
10302
414
.
13291
767
44663
4- 6004
57954
4- 5237
394
4- 35
4 9.7
175696
— 10532
469945
4 64624
645641
4 54092
.9
’Sh
Neumarkt-Braunauer Bahn
gegen
1876
1875
61
10588
185
+
42996
20705
10508
529
78011
4 42472
88519
4- 41943
1451
-f 687
4 89.9
148033
4 1676
474261
4 55258
622294
4 56934
m
*3
Wien-Kaiser-Ebersdorfer Bahn
gegen
Salzburg-Tiroler Bahn
gegen
1876
1875
1876
1875
17
292
37478
88
4
+
24112
15264
16870
1591
24420
3850
13469
4- 9563
52890
+ 11415
13469
4- 9563
77310
4- 7565
839
4 609
265
4 26
+264.8
410-7
434516
4 217806
68650
4 6902
486696
4 287762
68650
4 6902
921212
4 506568
Kronprinz Rudolf-Bahn excl. Mösel-
Hüttenb. u. Zeltw.-Fischerdorf
gegen
1876
1875
621
94567
1922
85155
4621
+
72151
2852
235110
— 12260
307261
— 9408
459
— 15
— 3.0
872666
— 45405
2303952
— 189118
3176618
— 234523
Kaiser Ferdinands-Nordbahn incl.
Lundenburg-Nikolsb.-Grussb.-Eis.
gegen
1876
1875
677
+ 95
157166
51411
+
452144
92554
282912
98784
2170295
4- 300425
2453207
4- 201641
3624
— 244
4 6.3
3588896
— 542416
17665716
4 888674
21154612
4 346258
Mährisch-Schles. Nordbahn
gegen
1876
1875
144
+
43629
13049
37376
179 -f
39600
11844
74749
— 362
114349
-4- 11482
794
4- 80
4 11.2
378872
4 27821
649722
— 19440
1028594
4 8381
Lemberg-Czernowitz-Jassy-Bahn
gegen
1876
1875
357
—
32052
5411
+
41805'
12228| —
56168
6196
262331
4- 123222
318499
4- 117026
892
4- 328
458.2
731348
— 48978
1903010
4 171554
2634368
4 122576
8
Bezeichnung
der
Eisenbahnen
Monat {
November 1
Durchschn. j
Betriebslänge
während des
Monates
Befördert wurden
Die Einnahme betrug
Personen
Güter
im Monat November
Vom 1.
Jänner an gerechnet
für
Personen
und
Gepäck
für Eil-
und
Frachtgüter
im
Ganzen
pro
Kilom
Differz.
in
Percent
für
Personen
und
Gepäck
für Eil-
und
Frachtgüter
im
Ganzen
Kilom.
Anzahl
Tonnen
Gulden
Gulden
Leoben-Vordernberger Bahn
1876
15
3833
12174
664
11879
12543
836
8906
126749
135655
gegen
1875
—
143
—
4134
—
1107
—
3923
—
5030
— 336
- 28-7
—
624
— 28914
— 29538
Mährische Grenzbahn
1876
117
8547
16363
4423
22686
27109
232
67751
244014
311765
gegen
1875
.
—
7504
—
1565
— ■
2348
+
1354
—
994
— 8
— 3-3
—
24721
— 36543
— 61264
Mährisch-Schlesische Centralbahn
1876
154
17363
20067
14572
44102
58674
381
203427
390174
593601
gegen
1875
+ 15
+
2265
+
2432
+
437
+
7248
+
7685
+ 14
+ 3-8
+
20747
+ 38683
+ 59430
[ Garantirte Strecke
1876
626
124969
144309
121266
478664
599930
958
1668403
4355215
6023618
Oesterr. Nord- J gegen
1875
— ■
6417
+
19457
—
608
+
20767
+
20159
+ 32
+ 3-5
+
2732
— 10947
— 8215
•westbahn \ Ergänzungsnetz
1876
309
47982
148492
41160
265137
306297
991
686955
2042960
2629915
l gegen
1875
+
1816
+
3458
+
2406
+
28327
+
30733
+ 99
+ 11-1
+
42008
+ 147039
+ 189047
Ostrau-Friedlander Eisenbahn j
1876
33
5673
12048
2377
20633
23010
697
29445
208738
238183
gegen
1875
—
319
+
2863
+
62
+
3541
+
3603
+ 109
+ 18-5
—
1261
+ 18734
+ 17473
I Pilsen-Dux (Neusattel-
Pilsen- 1 Schaboglück-Priesen
Priesen 1 und Obernitz-Brüx
1876
166
16292
40410
11412
82224
93636
564
142239
537223
679462
(Komotau) \ gegen
1875
—
1999
■f
5604
—
1973
+
20187
+
18214
+ 110
+ 24-2
—
20919
+ 81441
+ 60522
Eisenbahn j Pilsen-Klatau-Neuern
1876
64
8450
5361
5617
9306
14923
233
14288
19693
33981
l gegen
1875
.
Prag-Duxer Eisenbahn
1876
139
10636
52026
8560
80006
88566
637
115339
525345
640684
gegen
1875
—
2084
+
10154
—
1366
+
11859
+
10493
+ 75
+ 13-4
—
4225
+ 124324
+ 120099
-Q
Divazza-Pola
1876
143
6305
948
5819
3732
9551
67
18367
8794
27161
<D
gegen
1875
r
| Dniester Bahn
1876
113
5937
4289
4980
11028
16008
142
91155
153362
244517
m
-*+
gegen
1875
.
—
6942
—
329
—
2752
—
4632
—
7384
— 65
- 31 4
—
2084
— 19935
— 22019
cä
j Rakonitz-Protivin
1876
147
9352
14331
8830
23260
32090
218
111542
150173
261715
m
| gegen
1875
.
•
.
-
M 1
Tarnow-Leluchow (Orlo)
1876
152
4276
4007
5844
14502
20346
134
35130
42716
77846
W
gegen
1875
.
.
.
Südnorddeutsche Verbindungsbahn
1876
284
54072
84387
35039
220936
255975
901
490156
2096096
2586252
gegen
1875
—
5294
+
5925
—
1667
+
36278
+
34611
+ 122
+ 15-7
+
18621
+ 134510
+ 153131
Turnau-Kralup-Prager Eisenbahn
1876
121
23637
56939
22882
95334
118216
977
301294
827161
1128455
gegen
1875
“1”
105
—
4363
+
189
+
273
+
462
+ 4
+ 0'4
—
2967
+ 71684
+ 6S717
Vorarlberger Bahn
1876
97
48448
12305
15629
14334
29963
309
185275
139358
324633
gegen
1875
—
3204
+
2600
—
573
+
3262
+
2689
+ 28
+ io-o
+
1474
+ 22079
+ 23553
Wien - Pottendorf und Wr. -Neu-
Städter Bahn
1876
76
10844
23960
6346
34787
41133
541
79444
427987
507431
gegen
1875
+
144
+
2780
4-
98
—
3513
—
3415
— 45
+ 7'7
—
2124
+ 2732
+ 608
Summa . .
1876
8099
1361606
2619980
1445735
7880328
9326063
1152
20221652
64947050
85168702
gegen
1875
+ 485
—
90162
+
411028
—
127083
+1583007
+1455924
+ 118
+ 114
—
849303
+4087682
+3238379
Ungarische Eisenbaimen.
Alföld-Fiumaner Bahn
1876
392
60019
26180
50610
92246
142856
364
582153
782451
1364604
gegen
1875
•
—
5866
+
4595
+
1046
+
26693
+
27739
+ 70
+ 23'8
+
28110
+ 49801
+ 7911
Arad-Temesvarer Eisenbahn
1876
57
4800
6000
5100
15900
21000
368
59399
147298
206697
gegen
1875
.
—
24G2
+
1132
—
1659
+
3235
+
1576
+ 27
+ 8-0
—
20099
+ 9400
— 10699
Battaszek-Dombovar-Zakanv
Donau-Drau-Bahn
1876
166
12622
12937
8744
35824
44568
268
82403
294642
377045
gegen
1875
.
+
563
+
6382
+
643
+
16169
+
16812
+ 101
+ 60-5
—
3583
+ 50952
+ 47369
Ep
eries-Tarnower Eisenbahn
1
dng. Strecke Eperies-Orlo
1876
54
2133
1194
1385
3460
4845
90
11930
33024
44954
gegen
1875
—
1743
—
1233
—
441
—
4396
—
4837
— 89
— 497
—
10502
— 24251
— 34753
Erste Siebenbürger Eisenbahn
1876
291
19446
24825
19538
110184
129722
446
233081
1020887
1253968
gegen
1875
—
4019
+
1690
—
1024
+
2346
+
1322
+ 5
+ 11
—
16818
+ 41026
+ 24208
Fünfkirchen-Bärcser-Bahn
1876
69
15463
12810
8484
33748
42232
612
98309
324197
422506
gegen
1875
—
3017
+
571
—
457
+
3288
+
2831
+ 27
+ 46
—
9660
— 5641
— 15301
Mohäcs-Fünfkirchner-Balm
1876
55
10313
24780
6684
54097
60781
1105
84089
789203
873290
gegen
1875
—
3618
+
196
—
929
+
3076
+
2147
+ 39
+ 3'7
—
9024
+ 90836
+ 81812
Raab-Ebenfurter Bahn
1876
85
15514
12376
8333
25371
33704
397
81950
139335
221286
gegen
1875
•
9
Befördert wurden
Die E
i n n a
1 m e
betrug
im Monat November
Vom 1.
Jänner an gerechnet
Bezeichnung
der
Eisenbahnen
U
O
c3 ,0
§g
s >
0
Ä
S 'Tn 'ö rfj
■s§ §8
Qfif
Personen
Güter
für
Personen
und
Gepäck
für Eil-
und
Frachtgüter
Im
Ganzen
pro
Kilom-
Differz.
in
Percent
für
Personen
und
Gepäck
für Eil-
und
Frachtgüter
im
Ganzen
Kilom.
Anzahl
Tonnen
Gulden
Gulden
Theiss-Eisenbahn
gegen
1876
1875
585
58000
— 19665
93000
4- - 2085
90000
— 15051
448000
4- 19428
538000
4- 4377
920
4- 8
4- 09
1256274
— 76487
4036236
4- 295901
4292510
-f 219414
Ungarische Nordostbahn
gegen
1876
1875
580
56580
+ 15376
37278
— 2161
48362
— 9538
165983
— 10255
214345
— 19793
370
— 34
- 8-4
628882
— 68830
1573875
— 146574
2202754
— 215407
Ungarische Ostbahn
gegen
1876
1875
609
28595
— 10782
25810
-f 2880
44967
— 3908
130535
4- 11969
175502
4- 8061
288
+ 13
-f 47
661107
— 34923
1391289
-f 144008
2052396
4- 109085
<D § j
Nördliche Linie incl.
Miskolcz-Diosgyor
gegen
1876
1875
594
48500
- 13002
106402
4 21763
76772
— 19588
469179
4- 116635
545951
4- 97047
919
4- 163
4-2D6
944226
— 136923
4311819
-f 884396
5256045
4- 747473
fl rj '
.SÜ
Örö.
Mg /
fl CG \
Gran-Bressnitz-
Schemnitz
gegen
1876
1875
23
519
— 138
1530
4- 535
646
— 91
3310
+ 1070
3956
4- 979
172
4- 43
4-33-3
9098
4- 1397
22127
- 2814
31225
— 1417
M-g I
W S
üO
Gömörer Industrieb.
gegen
1876
1875
167
3982
— 1413
9026
4- 3457
3592
— 2603
32292
-f 9796
35884
4- 7193
215
+ 43
4-25-0
56287
— 9704
261401
4- 57313
320688
+ 47609
Südliche Linie
gegen
1876
1875
276
15784
+ 2736
11644
4- 266
14082
— 2093
23317
— 615
37399
— 1478
136
- 5
— 3-6
147385
- 15376
327882
— 62297
475267
— 47673
Waagthalbahn
gegen
1876
1875
114
4- 63
28329
4- 8933
14732
4- 6437
15497
-f 6694
35435
+ 20588
50932
-f 27282
447
4- 17
4- 3-7
190749
4- 65880
231105
4- 85755
421854
4- 151635
Summa . .
gegen
1876
1875
4117
+ 148
380599
- 58767
420523
4- 60974
402796
— 40666
1678881
+ 245628
2081677
+ 204962
506
+ 33
4- 7-0
5127322
— 234592
15689772
4-1607147
20817094
+1372555
Summa sämmtlicher Oesterr.-
Ungar. Eisenbahnen . . .
1876
17244
2565416
4077773
3174859
14574499
17749358
1029
40849819
130045035
170894854
gegen
1875
+ 635
- 54348
4- 456313
— 6349
4-1046440
4-1052789
4- 24
4- 2-4
—1902845
4-7553409
+5650564
Neuerschienene Werke.
Handbuch für den Eisenbahn-Giiter-Verkehr 1. Abtheilung:
Eisenbahn-Stations-Verzeichniss von Dr. jur. W. Koch. Berlin
1877, Verlag von Barthol & Co. Subscriptionspreis ohne Karten
4 Mark. Mit Dr. Koch’s Uebersichtskarte der Eisenbahnen und
Bahnverwaltungsgebiete Europa’s in Farbendruck und Barthol’s
Eisenbahn-Karte von Mittel-Europa 7 Mark. — Wie die im Früh-
jahr 1876 in neuer Auflage erschienene 2. Abtheilung des Werks*)
ist soeben auch das Koch’sche Stationsverzeichniss in vollkommen
umgearbeiteter neuer Auflage erschienen, den Stand des Euro-
päischen Eisenbahnnetzes zum Schluss des Jahres 1876 resp. zu
Anfang 1877 darstellend.
Den Mittelpunkt dieser Eisenbahn-geographischen Darstellung
bieten selbstverständlich die Stationen, deren Betriebsvorrichtungen,
Entfernungen, Verkehrsbeziehungen, geographische und politische
Lage, wie auch deren Verhältnisse zu den an den Stationen ge-
legenen Telegraphen-, Post- und Zoll-Aemtern.
Ausser dem gegebenen, möglichst verkleinerten, aber
zuverlässigen Bilde sämmtlicher Linien und Stationen der in Be-
trieb befindlichen Eisenbahnen Europa’s, in welchem über die
geographische Lage selbst der geringsten Haltestelle kein Zweifel
*) An in. Alphabetisch-geographisches Verzeichniss von Orten,
welche mit den dem Vereine Deutscher Eisenhahn-Verwaltungen an-
gehörigen Stationen in Betreff der Güter-Ab- und Anfuhr in Beziehung
stehen, unter Angabe ihrer politisch - geographischen Lage und in-
dustriellen Bedeutung, ihrer Abstossstationen mit deren Bahngebiet
und unter Hinzufügung von Quadrat - Ziffern zu den Stationsnamen
zum Auffinden derselben auf der Karte. Herausgegeben von Dr. jur.
W. Koch, Preis inclusive Karte 9 Mark.
bestehen bleibt und bei dem auch die in Bau stehenden Linien
möglichst berücksichtigt werden, bietet das Werk einen vollstän-
digen Geschichts-Abriss der Eisenbahn-Eröffnungen,
indem bei jeder Bahnlinie die Zeit notirt ist, wann die betreffende
Bahnstrecke dem Betrieb übergeben wurde.
Bei dem diesmaligen Erscheinen dieses Jahrbuchs während
des Jahreswechsels gewährt somit dasselbe einen vollkommenen
LI eberblick über die Fortschritte des Europäischen Eisenbahn-
Netzes im ablaufenden Jahre 1876 und zeigt, welche Fortschritte
hinsichtlich desselben pro 1877 zu erwarten sind.
Das angehängte genaue alphabetische Stations- Ver-
zeichniss (welches zum Zweck des raschen Gebrauchs nicht nur
angiebt, an welcher Bahn jede Station liegt, in wie weit deren
Güterverkehr beschränkt ist, sondern auch die Nummer wieder-
holt, welche jede Station in dem vorangehenden geographischen
Register erhalten hat) gibt das Mittel an die Hand, nicht nur
sich sofort darüber zu informiren, welchem Bahngebiet die frag-
liche Station angehört, sondern auch sich über die übrigen Ver-
hältnisse jeder Station rasch zu vergewissern.
Zur Lösung der an jeden Güterversender und Güter-Expe-
dienten täglich herantretenden praktischen Aufgaben, nament-
lich zur Entscheidung der Frage, ob der im Frachtbrief stehende
Adressort eine Eisenbahn-Station ist oder nicht, und weiter im
erstem Fall, in welchem Bahngebiet die Station liegt, in letzterm
Falle, nach welcher dem Adressort zunächst liegenden Station
das Gut am vorth eilhaftesten zu dirigiren ist, enthält das Werk
ein möglichst vollständiges, systematisch geordnetes Material.
Der Hauptwerth des Werkes besteht aber darin, dasssämmt-
liche Bahnverwaltungen Deutschlands, Oesterreichs und der an-
grenzenden Länder nach dem vom Verfasser aufgestellten System
die Unterlagen zu dem Werk mitgetheilt haben.
OFFIZIELLE ANZEIGEN
1. Personen-Yerkehr.
Berlin - Anhaitische Eisenbahn. Vom 1.
Januar k. J._ ab werden im Deutsch-Oester-
reich.-Ungarischen Rundreise-Verkehr ßil-
lets zu den im Coursbuche der diesseiti-
gen Bahn näher bezeichneten Touren Nr.
L 2, 19, 25, 33, 34, 45, 46, 74, 88 und 99
nicht mehr ausgegeben und der Verkauf
der Billets zu den bestehen bleibenden
Touren für die Folge auf die Zeit vom 1.
Mai bis 1. Decbr. beschränkt. — Berlin,
den 22. Decbr. 1876. Die Direction. (914)
2. Bahneröffnungen u. Fahrpläne.
Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen.
Nach der Mittheilung der Königl. Eisen-
bahn-Direction zu Elberfeld wird die 5,7
Kilom. lange, der Königl. Eisenbahn- Com-
mission Düsseldorf unterstellte Bahnstrecke
Hückeswagen-Wipperfürth mit den
Stationen gleichen Namens am 22. d. Mts.
für den Güterverkehr und am 1. Januar
1877 für den Personen-, Gepäck- und Pri-
vatdepeschen-Verkehr eröffnet werden.
Berlin, 22. December 1876.
Die geschäftsführende Direction.
Fournier.
Berlin-Stettiner Eisenbahn. Am 1. Ja^
nuar 1877 werden die diesseitigen Theil-
strecken:
Angermünde - Freienwalde a/O. und
Letschin-Seelow
für den Verkehr eröffnet werden.
Gleichzeitig tritt eine Aenderung in den
Fahrzeiten der auf der Bahnstrecke Neu-
stadt EIW .-Letschin gegenwärtig coursi-
renden Züge ein. Diese Aenderungen so-
wohl, als auch die Lage der Züge der
neu zu eröffnenden Strecken sind aus der
nachstehenden Zusammenstellung der Fahr-
zeiten ersichtlich:
1. Von Angermünde nach Freien-
walde a|0.
Abfahrt von Angermünde: 10i8 Vormitt.,
610 Abends.
Ankunft in Freienwalde a|0.: II30 Vorm.,
7i Abends.
2. Von Freienwalde a|0. nach
Angermünde.
Abfahrt von Freienwaide a|0.: 629 Morg.,
I33 Nachm.
Ankunft in Angermünde: 723 Morgens,
248 Nachm.
3. Von Neustadt E|W. nach Seelow.
Abfahrt von Neustadt E|W.: 7is Morgens,
IO56 Vorm., 228 Nachm., 834 Abends.
10
Ankunft in Freienwalde a|0.: 752 Morgens,
II35 Vorm , 37 Nachm., 9i3 Abends.
Abfahrt von Freienwalde a|0.: 7m Morg.,
II40 Vorm., 3i5 Nachm., 9ie Abends.
Ankunft in Seelow: 858 Morg., lie Nachm.,
434 Nachm., IO26 Abends.
4. Von Seelow nach Neustadt E|W.
Abfahrt von Seelow: 5io Morg., 858 Morg,
1222 Nachm., 53s Nachm.
Ankunft in Freienwalde a|0. : 616 Morg.,
959 Vorm., I26 Nachm, 76 Abends.
Nach Mittheilung der Betrieb s-Direction
der Tilsit - Insterbnrger Eisenbahn vom
24. December war in Folge Schneever-
wehungen der Verkehr auf der Strecke
Insterburg-Tilsit vom 21. bis incl. 23.
December er. eingestellt.
4. Auszahlungen u. Kündigungen.
Von der Eutin-Lübecker Eisenbahn-Ge-
sellschaft mit der Einlösung des Coupons
No. 12 der Eutin-Lübecker Eisen-
bahn-Prior itäts- Obligationen beauf-
tragt, bringen wir zur öffentlichen Kunde,
dass die fraglichen Coupons vom 2. Januar
1877 ab
in Oldenburg an unserer Casse,
in Lübeck bei der Commerzbank,
in Frankfurt a. M. bei den Herren
von Erlanger & Söhne,
in Berlin bei den Herren Platho &
Wolff
eingelöst werden. Die Coupons müssen
mit einem, mit der Unterschrift des Em-
pfängers versehenen Verzeichniss eingelie-
fert werden, in welchem der Reihenfolge
nach 'die Nummern mit Angabe des Geld-
betrages enthalten sind. — Oldenburgische
Landesbank. (873)
ßüttaszök - Dombovär - Zäktlnyer (Dotiau-
Drau) Eisenbahn. Der am 1. Jänner 1877
fällige Coupon der Actien der Battaszek-
Dombovar-Zäkanyer (Donau-Drau) Eisen-
bahn wird
in Budapest bei der Hauptcasse der Ge-
sellschaft (Fabrikengasse 7)
in Wien bei der Anglo-Oesterreichischen
Bank
mit dem Betrage von 5 (Fünf) Gulden
Oe. W. in Silber pro Stück eingelöst. -•
Budapest, am 19. December 1876. Die Di-
rection. (879)
Altona - Kieler - Eisenbahn - Gesellschaft.
Betreffend die Kündigung der 5%Prioritäts-
Obligationen II. Emission der Altona-Kieler
Eisenbahn-Gesellschaft zum Zweck der Re-
duction des Zinsfusses auf vier ein halb
Procent zum 1. Juli k. J.
Abfahrt von Freienwalde a|0.: 619 Morg.,
I0t Vorm., I28 Nachm , 79 Abends.
Ankunft in Neustadt E|W. : 656 Morgens,
IO37 Vorm., 2a Nachm., 7*6 Abends.
Alles Nähere ergiebt der specielle Fahr-
plan für die genannten Strecken, weicher
vom 28. d. AL ab auf sämmtlichen Sta-
tionen unserer Bahn aushängen und bei
unseren Billet-Kassen für 5 Pfg. käuflich
zu haben sein wird. Stettin, den 22. De-
cember 1876. Directorium. (887)
Auf Grund des der Altona-Kieler Eisen-
bahn-Gesellschaft in dem § 3 der Privile-
gien vom 21. November 1866 und 18. Ja-
nuar 1868 vorbehaltenen Rechtes werden
hiermittelst sämmtliche Obligationen der
5% Prioritäts - Anleihe II. Emission von
7,500,000 M beziehungsweise 3,000,000 Jf.,
soweit dieselben noch nicht durch Aus-
lösung amortisirt sind, zum Zweck der
Reduction des Zinsfusses auf vier ein halb
Procent unter Beibehaltung der bisherigen
Priorität mit dem 1. Januar 1877 zum 1.
Juli 1877 gekündigt. In Folge dessen findet
die für den 2. Januar k. J. in Aussicht
gestellte Ausgabe von neuen fiinfprocenti-
gen Couponbögen nicht statt; die letzte
am 1. Juli 1877 fällige 5% Zinsrate wird
gegen Einlieferung des den Obligationen
zur Empfangnahme der folgenden Zins-
coupons beigegebenen Talons ausbezahlt.
Denjenigen Prioritäts-Gläubigern, welche
der Ausbezahlung ihrer Obligationen eine
Convertirung derselben auf vier ein halb
Procent vorzieben, wird eine Prämie von
Ein Halb Procent des Nennwerthes dieser
Obligationen gewährt und hat die Anmel-
dung zu dieser Convertirung bis zum 15.
Februar 1877 zu erfolgen.
Die Inhaber, welche in diese Convertirung
willigen, haben die fünfprocentigen Obli-
gationen ohne Talon mit doppelt ausge-
fertigtem Verzeichniss — wozu Formulare
an den nachstehenden Stellen ausgegeben
werden — bei
unserer Hauptkasse in Altona,
unserem Geschäftsführer in Kiel,
der Norddeutschen Bank in Hamburg,
S. Bleichröder in Berlin,
in der oben festgesetzten Frist einzureichen,
und erhält der Ueberbringer ein Verzeich-
niss mit Quittirungsvermerk versehen zu-
rück. Gegen Rücklieferung dieses quittirten
Verzeichnisses werden s. Z. nach vorauf-
gegangener Bekanntmachung die conver-
tirten Obligationen nebst neuen Coupons-
bögen an den betreffenden Stellen ausge-
liefert.
Diejenigen Prioritäts- Gläubiger, welche
von dem vorstehenden Rechte auf Conver-
tirung ihrer Obligationen in dem erwähnten
Termine keinen Gebrauch machen, erhalten
am 1. Juli k. J. den Nominalbetrag dieser
Obligationen gegen Rücklieferung derselben
baar ausgezahlt.— Die Coupons und später
ausgeloosten Obligationen dieser conver-
tirten Anleihe werden ausser an den bis-
herigen Stellen auch in Hamburg bei der
Norddeutschen Bank zahlbar gemacht
werden. Altona, den 28. December 1876.
DieDirection. B. Geske. H.Tellkampf. (907)
K. k. priv. Kaschau-Oderberger Eisen-
bahn-Gesellschaft. Der am 1. Jänner 1877
fällige Coupon der Actien wird:
in Budapest bei der gesellschaftlichen
Haupt-Cassa,
in Wi e n bei der Anglo-Oesterreichischen
Bank,
mit fl. 4 Oesterreichischer Währung in Sil-
ber eingelöst.
Der am 1. Jänner 1877 fällige Zinsen-
Coupon der Prioritäts-Obligationen wird
an denselben Zahlstellen mit:
5 fl Oesterreichischer Währung in Silber
ausgezahlt.
Die Rückzahlung der am 1. Juli 1876
verloosten Prioritäts-Partial-Obligationen,
erfolgt am 1. Jänner 1877 ab, bei den für
die Einlösung der Coupons angegebenen
Zahlstellen.
Vom 1. Jänner 1877 ab hört jede wei-
tere Verzinsung der am 1. Juli 1. J. aus-
geloostenPrioritäts-Partial-Obligationenauf,
und es sind demnach bei ihrer Einkassi-
rung, ausser dem Originale der Prioritäts-
Partial-Obligation, auch alle zugehörigen
bis zum 1. Jänner 1877 nicht verfallenen
Coupons und Talons mit zurückzustellen,
widrigens der Betrag der fehlenden Cou-
pons von dem Capital in Abzug gebracht
wird. Budapest im Dec. 1876. DieDirection.
(Nachdruck wird nicht honorirt.) (852)
5. Tarifänderungen.
Berlin-Potsdam-Magdebnrger Eisenbahn.
1. Mit dem 15. d. Mts. ist der Nachtrag
V. und mit dem 20. d. Mts. der Nachtrag
VI. zum Tarif für den Ungarisch -Rheini-
schen Getreide-Verkehr in Kraft getreten;
2. Desgleichen mit dem 20. d. Mts. der
Nachtrag III. zum Tarif für den Nordost-
Ungarisch-Rheinisch en Getreide- V erkehr ;
3. Mit dem 1. Januar 1877 kommt der
I. Nachtrag zum Nebengebührentarif für
den Güterverkehr auf den Strecken der
diesseitigen Bahn znr Einführung.
Das Nähere ist bei unseren betreffenden
Güter-Expeditionen zu erfahren — Berlin,
den 20. Decbr. 1876. Das Directorium. (888)
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Am 25. December c. tritt zum Leip-
zig-Guben-Schlesischen Verbandtarife der
Nachtrag III. in Kraft, enthaltend directe
Tarifsätze zwischen Stationen der Halle-
Sorau-Gubener Eisenbahn Leipzig, Taucha,
Halle a/S., Delitzsch, Eilenburg, Torgau,
Falkenberg, Finsterwalde und Cottbus
einerseits und den Stationen der Breslau-
Scliweidnitz-Freiburger Eisenbahn Fran-
kenstein, Gnaden frei, Reichenbach, Schweid-
nitz, Königszelt, Freiburg, Saarau, Striegau
und Jauer andererseits via Guben-Rothen-
burg. Exemplare des Nachtrags können
von den Verband-Stationen bezogen werden.
— Berlin, Guben und Breslau, den 22. De-
cember 1876.
Direction der Halle-Sorau-Gubener Eisen-
bahn-Gesellschaft.
Direction der Märkisch-Posener Eisenbahn-
Gesellschaft.
Direction der Rechte- Oder-Ufer Eisenbahn-
Gesellschaft.
Directorium der Breslau-Scliweidnitz-Frei-
burger Eisenbahn-Gesellschaft. (889)
Hannoversche Staatsbahn. Für den Gü-
terverkehr des Niederdeutschen Verbandes
ist ein vom 1. Januar resp. 15. Februar k.
Siehe auch auf S. 11 Spalte 2 unter Berlin-Stettin.
Cottbus-Grossenhainer Eisenbalm. Am 31. d. Mts. wird unsere neue Strecke Cott-
bus-Frankfurt a/O. für den Personen- und Güter-Verkehr eröffnet werden und tritt von
dem gedachten Tage an der nachstehende Fahrplan für diese Strecke in Kraft. Cott-
bus, den 23. December 1876. Die Direction.
Entfernungen in
Kilometer.
Abgang.
Ankunft.
Entfernungen in
Kilometer.
18.
20.
17.
19.
Gemisch-
ter Zug
I. - IV. CI.
Gemisch-
ter Zug
I.-IV. CI.
Stationen.
Gemisch-
ter Zug
I.-IV. CI.
Gemisch-
ter Zug
I.-IV. CI.
0
9.0
6.io
Abg. Cottbus (neuer Bahnh.)
Ank.
9.0
6.5
72.8
8a
*
„ Willmersdorf ....
*
64 e
14.»
9.40
6.42
„ Peitz
8.27
5.35
58.o
29 b
10.15
7ii
„ Jamlitz
7.50
5.6
43.0
00
Ö
10.40
7.33
„ Weichensdorf ....
7.22
4.44
32.o
49.ä
*
. „ Grunow-Beeskow . .
23.3
59.t
11.28
8.ii
„ Müllrose
6.38
4.6
13.7
72.»
12.0
8.45
Ank. Frankfurt a/0. . . .
Abg.
6.0
3 35
0
Jemerki
i n g. Au:
den mit einem * bezeichneten Stat
ionen wii
-d nur na
ch Be-
dürfniss gehalten. (886)
3. Betriebsstörungen.
11
J. ab gültiger Tarifnachtrag herausgege-
ben, -welcher -verschiedene, theilweise mit
Ermässigungen verbundene Aenderungen
der Tarifbestimmungen und der Waaren-
Classification, sowie Tarifsätze für die neu
aufgenommene Station Stadtoldendorf ent-
hält. Derselbe kann in den Expeditionen
eingesehen, daselbst auch käuflich bezo-
fen werden. — Hannover, den 12. Decem-
er 1876. Königliche Eisenbahn - Direc-
tion. (890)
Königlich Sächsische Staats-Eisenbahnen.
Am l. Januar bezw. am 1. März 1877 tritt
Nachtrag III. zum Tarife für den directen
Güterverkehr zwichen Hamburg, Lüneburg,
Lübeck, Stettin und Berlin einerseits und
Stationen der Sächsischen Staatsbahnen
andererseits via Röderau- resp. Zossen-
Dresden in Kraft. Exemplare hiervon sind
bei den betheiligten Güterexpeditionen zu
erlangen. Dresden, am 16. December 1876.
Königl. General - Direction. Freiherr von
Biedermann. (892)
Königlich Sächsische Staats-Eisenbahnen.
Zum Tarif für den directen Braun-
kohlen-Verkehr via Bodenbach resp.
via Mittelgrund tritt vom 1. Januar 1877
ab Nachtrag III. in Kraft, welcher bei den
betheiligten Stationen zu erlangen ist
Dresden, den 21. December 1876. König-
liche General - Direction der Sächsischen
Staats-Eisenbahnen als geschäftsführende
Verwaltung. Frhr. v. Biedermann. (893)
Westdeutscher und Nordwestdeutscher
Eisenbahn-Verband. Mit Wirkung vom 1.
Januar bezw. 15. Februar 1877 ab sind
folgende Nachträge, welche von den Ver-
bandsgüterexpeditionen bezogen werden
können, erschienen :
No. 95 zum Nordwestdeutschen Haupt-
gütertarif vom 1. August 1870,
No. 44 zum Nordwestdeutsch - Eisass-
Lothringischen Gütertarif vom 1. Ja-
nuar 1874,
N. 67 zum Westdeutschen Hauptgüter-
tarif vom 1. October 1872 und
No. 53 zum Gütertarif im Verkehr mit
Kehl, Strassburg, Basel etc. vom 1. Sep-
tember 1872.
Diese Nachträge enthalten unter Ande-
rem die Aufnahme der Artikel „Korkholz
und Korkstöpsel‘‘ unter die sperrigen
Güter mit Wirkungvom 15. Februar 1877
ab, wodurch bei Einzelsendungen gegen-
über der seitherigen Frachtberechnung
eine Frachterhöhung von 50 Procent ein-
tritt. Cassel, den 20. December 1876. Na-
mens der Verwaltungen desWest- undNord-
west deutschen Eisenbahn- Verbandes Kö-
nigliche Direction d.Main-Weser-Bahn. (891)
öberschlesische Eisenbahn. Am t. Ja-
nuar 1877 tritt ein Nachtrag zu den Local-
tarifen der Oberschlesischen Eisenbahn
in Kraft, enthaltend die neue vervollstän-
digte Auflage der in Geltung befindlichen
Classification und Tarifsätze für Güter der
Frachtklasse II. D. im Verkehr zwischen
sämmtlichen Stationen der diesseitigen
Eisenbahnstrecken. T arifexemplare wercl en
auf sämmtlichen Stationen verabfolgt.
Breslau, den 19. December 1876. Königl.
Direction. (904)
Sächsisch - Westfälischer Verband. Am
2. Januar 1877 tritt der Nachtrag 45 zum
Sächsisch - W estfälisch en V erbands - Güter-
tarife in Kraft, welcher von unsern Ver-
bands - Güterexpeditionen, sowie unserem
Tarifbureau unentgeltlich bezogen werden
kann.
Derselbe enthält u. A. Aenderungen der
Specialbestimmungen zum Betriebsregle-
ment, Aenderungen und Ergänzungen der
allgemein en Transportpreisbestimmungen ,
Aenderungen und Ergänzungen derWaaren-
Classification, Tarifsätze für den Verkehr
mit den Stationen Harzburg, Oker und
Goslar der Braunschweigischen Bahn. Ein-
führung von Transitsätzen für Salzsen-
dungen von Göttingen nach Stationen der
Rheinischen Bahn etc. Münster, den 24.
December 1876 Königliche Direction der
Westfälischen Eisenbahn. (901)
Berlin-Stettiner Eisenbahn. Am 1. Ja-
nuar k. J. wird unsere neu erbaute Zweig-
bahn Angermünde-Freienwalde a/O. mit
den Stationen Lüdersdorf und Oderberg-
Brahlitz, ferner die Strecke Letschin-Seelow
unserer im Bau befindlichen Zweigbahn
Wriezen-Frankfurt a/O. mit der Station
Seelow für den Personen-, Gepäck- und
Güterverkehr, sowie für den Privatde-
peschenverkehr eröffnet. Die Tarifsätze für
die neuen Stationen Lüdersdorf, Oderberg-
Brahlitz und Seelow sind in dem 14. Nach-
trage zu unserem Local-Gütertarife ent-
halten, welcher Nachtrag an Inhaber des
Haupttarifs von unseren Güterexpeditionen
unentgeltlich auf Verlangen verabfolgt
wird. Dieser Tarifnachtrag enthält ausser-
dem an Stelle der bisherigen Frachtsätze
anderweite, zum Theil ermässigte Tarif-
sätze für den Verkehr nach und von den
Stationen Falkenberg, Freienwalde a/O.,
Wriezen, Neu-Trebbin und Letschin.
Unsere Bekanntmachung vom 16. Juni
1874 über die procentuale Erhöhung ein-
zelner Frachtklassen gilt auch für die in
dem vorgedachten Tarifnachtrage enthal-
tenen Frachtsätze. Stettin, den 13. Decem-
ber 1876. Directorium. (902)
Königliche Ostbahn. Vom 5. Januar 1877
ab tritt zum Tarif für den Magdeburg-
Preussischen Verbandverkehr vom 1. De-
cember er. ein 1. Nachtrag in Kraft; der-
selbe enthält:
1. Ergänzung der Specialbestimmung zu
§ 50,
2. Abänderungen resp. Ergänzungen zu
den Tarif bestimmungen des Abschnitts
B. I. und III. betreffend: das Zusam-
menladen der verschiedenen Güter,
Gebühren für Transporte von Umzugs-
effecten und Gestellung von Schutz-
wagen, Erhebung der Deckenmiethe
für Heu etc. in Quantitäten unter
5000 Kilogramm bei Stellung beson-
derer Wagen, ergänzende Bestimmung
wegen des Transportes des Deck-
materials und anderer zum Zwecke
des Transportes von Gütern gelieferten
Utensilien ;
3. Ergänzungen und Aenderungen der
W aaren-Classification,
4. Druckfehlerberichtigungen des Tarifs.
Soweit in dem Nachtrage Erhöhungen
enthalten sind, treten dieselben erst mit
dem 20. Februar 1877 in Kraft. Bromberg,
den 21. December 1876. Königliche Direc-
tion der Ostbahn als geschäftsführende
Verwaltung. (J. 900)
Königliche Ostbahn. Zum Ostdeutsch-
Rheinischen Eisenbahn-Verbande tritt vom
5. Januar 1877 ab zum Verbandsgütertarif
vom 1. August 1874 ein 22. Nachtrag ent-
haltend:
1. Ergänzung der Specialbestimmung
zu § 50 des Betriebs-Reglements,
2. Ergänzungen resp. Aenderungen zu
den Tarif bestimmungen des Abschnitts
B. I. und III. betreffend: Zusammen-
laden verschiedener Güter, Frachtbe-
rechnung für Achstransporte und
Schutzwagen, Erhebung der Decken-
miethe für Heu etc. in Quantitäten
unter 5000 Kilogramm bei Stellung
besonderer Wagen, die zum Transport
des Deckmaterials und andere zum
Zweck des Transportes von Gütern
gelieferten Utensilien.
3. Ausschluss gefüllter Metallpatronen
vom Transport im Verkehr mit den
Niederländischen V erbandstationen,
4. Aufnahme verschiedener Stationen der
Bergisch-Märkischen Bahn,
5. Directen Frachtsatz für Sprit- und
Spiritustransporte von Posen nach
Buir,
6. Ergänzungen resp. Aenderungen der
Waaren-Classification,
7. Berichtigung zum 20. Nachtrag,
8. Specialtarif XL für den Transport von
Hölzern unter und über 6,9 Meter
Länge
in Kraft, welcher auf den Verbandstationen
käuflich zu haben ist.
Die in dem Tarifnachtrage enthaltenen
Erhöhungen treten mit dem 20. Februar
1877 in Kraft. Bromberg, den 20. Decem-
ber 1876. Königl. Direction der Ostbahn als
geschäftsführende Verwaltung. (J. 899)
Badisch - Mitteldeutscher Eisenbahn - V er-
band. Durch den vom 10. Januar k. J.
ab gültigen Tarifnachtrag 25 werden er-
mässigte Frachtsätze für Spiritussendungen
von Magdeburg, Buckau, Sudenburg, Neu-
stadt-Magdeburg, Halberstadt und Cöthen
nach Basel , vorbehaltlich jederzeitigen
Widerrufs eingeführt. — Näheres ist in
den Güterexpeditionen der Verbandsbah-
nen zu erfahren. Erfurt, den 22. December
1876. Die Direction der Thüringischen
Eisenbahn - Gesellschaft als geschäftsfüh-
rende Verwaltung. (908)
Ostdeutsch - Sächsischer Verband. Vom
1. Januar 1877 ab treten bis auf Weiteres
im Ostdeutsch-Sächsischen Verbände für
Mehltransporte bei Aufgabe in Quantitäten
von 5000 Kilogramm und darüber im Ver-
kehr mit den Stationen Halle und Leipzig
anderweite ermässigte Frachtsätze in
Kraft.
Der dieserhalb herausgegebene 22. Tarif-
nachtrag ist von sämmtlichen Verband-
Stationen käuflich zu beziehen. Bromberg,
den 23. December 1876. Königl. Direction
der Ostbahn als geschäftsfiinrende Ver-
waltung des Ostdeutsch -Sächsischen Ver-
bandes^ (913) J.
Königliche Ostbahn. Vom 1 Januar 1877
ab wird im Ostbahn-Local-Verkehr der
procentuale Frachtzuschlag bei Transpor-
ten von Kohlen, Coaks, Eisenerzen, Kalk-
steinen, Roheisen und Roh Stahleisen, Eisen-
luppen, Brucheisen und altem Eisen in
Wagenladungen von 10,000 Kilogramm auf
Entfernungen bis 75 Kilometer theilweise
ermässigt und bei weiteren Entfernungen
nicht mehr erhoben.
Der dieserhalb herausgegebene 5. Nach-
trag zur zweiten Auflage des Tarifs vom
15. August 1873 für die Beförderung von
Gütern aller Art ist bei allen Billet-Expe-
ditionen der Ostbahn käuflich zu haben.
Bromberg, den 20. December 1876. Königl.
Direction der Ostbahn. (912) J.
6. Submissionen.
Nordhnusen-Erfurter Eisenbahn. Im Wege
der öffentlichen Submission sollen
I. 50 Stück bedeckte Gütenvagen
U. 50 Satz Achsen und Räder
in Lieferung vergeben werden und ist da-
zu Termin in dem Bureau unserer Be-
triebs-Direction am
Montag, den 15. Januar 1877, Vormittags
11 Uhr,
anberaumt. Zeichnungen und specielle
Bedingungen ad I. können zu 6 Mark, ad
II. zu 3 Mark von unserer Registratur be-
zogen werden. Die Direction.
K. K. priv. Lemberg - Czernowitz- Jassy-
Eisenbahn-Gesellschaft. Die Lieferung von
10,000 Tonnen Schwarzkohle (Stück- oder
Würfelkohle) für den Bedarf des Jahres 1877
wird im Offertwege vergeben.
Die Lieferungs-Bedingnisse können im
Bureair der Material-Verwaltung in Wien,
oder bei der Betriebs-Direction in Lemberg
eingesehen, oder auch auf portofreies Ver-
12
langen von den genannten Stellen bezogen
werden.
Die Offerten sind bis 17. Jänner k. J.
11 Uhr Vormittags einzureichen. Wien,
am 22. December 1876. Der Verwaltungs-
rath. (911)
Niederschlesisch ■ Märkische Eisenbahn.
Die Lieferung von
39.000 Kilogr. Laschen aus Walzeisen,
8,500 „ Laschenbolzen mit Muttern
aus Schmiedeeisen,
20.000 „ galvanisirten (verzinkten)
Schienenschrauben aus
Schmiedeeisen,
9,000 „ Unterlagsplatten aus Walz-
eisen
soll im Wege der Submission vergeben
werden.
Termin hierzu ist auf:
Mittwoch, den 10. Januar 1877, Vor-
mittags 11 Uhr,
in unserem Geschäfts-Locale, Koppenstrasse
Nr. 88/89 hierselbst anberaumt, bis zu
welchem die Offerten frankirt und versie-
gelt mit der Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von
Kl ein -Eisenzeug“
eingereicht sein müssen.
Die Submissions-Bedingungen, Modelle
und Zeichnungen liegen in den Wochen-
tagen Vormittags im vorbezeichneten Lo-
cale zur Einsicht aus und können daselbst
auch Abschriften der Bedingungen, sowie
Copien der Zeichnungen gegen Erstattung
der Kosten in Empfang genommen wer-
den. — Berlin, 22. December 1876. König-
liche Direction. (910)
Niederschlesisch - Märkische Eisenbahn.
Die Lieferung von 702,000 Kilogramm Guss-
stahlschienen soll im Wege der Submission
vergeben werden.
Termin hierzu ist auf:
Mittwoch, den 10. Januar k. J., Vor-
mittags 11 Uhr,
in unserem Geschäfts-Locale, Koppenstrasse
Nr. 88/89 hierselbst anberaumt, bis zu
welchem die Offerten frankirt und ver-
siegelt mit der Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von
Gussstahlschienen“
eingereicht sein müssen.
Die Submissions-Bedingungen , Modelle
und Zeichnungen liegen in den Wochen-
tagen Vormittags im vorbezeichneten Lo-
cale zur Einsicht aus und können daselbst
auch Abschriften der Bedingungen, sowie
Copien der Zeichnungen gegen Erstattung
der Kosten in Empfang genommen wer-
den. — Berlin, den 22. December 1876. Kö-
nigliche Direction. (909)
Rheinische Eisenbahn. Wir bedürfen
60.000 Stück Seitenlaschen,
90.000 „ Laschenbolzen,
150.000 „ Fixirungsplättchen,
500.000 „ kurze Schwellenschrauben,
40.000 „ lange Schwellenschrauben,
250 ,, diverse Hartgussherzstücke
und ersuchen Lieferungslustige, uns ihre
Preisforderungen bis zum 10. Januar 1877
m*t der Aufschrift: „Submission
auf Kleineisenzeug“ portofrei zugehen zu
lassen.
Die für die Lieferung maassgebenden
Bedingungen und Zeichnungen sind in
unserem technischen (Jentral-Bureau hier,
Trankgasse No. 23, einzusehen und von
dort auf portofreie Anfragen zu beziehen.
Die Submittenten bleiben bis zum 27.
Januar 1877 an ihre Gebote gebunden. —
Cöln, den 23. December 1876. Die Direc-
tion. (903)
Berlin - Uoblonzcr Eisenbahn. Strecke
Nordhausen - Wetzlar. Die Ausfüh-
rung der Erdarbeiten auf der Strecke
Eschwege-Dingelstaedt und zwar:
in der Abtheilung VI. (Eschwege)
Loos 1 mit 249 562 cbm. Erdmassen
„ 5 „ 141 352 „
„ 6 „ 193 645 „
„ 7 „ lo3 853 „ „
„ 8 „ 149 039 „
in der Abtheilung VI L (Küllstaedt)
Loos 1 mit 177 145 cbm. Erdmassen
„ 2 „ 142 556 „ „
„ 4 „ 208 848 „
„ 7 „ 147 099 „
„ 8 „ 407 097 „
soll im Wege der öffentlichen Submission
vergeben werden, und ist hierzu Termin auf
Donnerstag, den 18. Januar 1877,
Vormittags 11 Uhr
in unserem Verwaltungs - Gebäude Hed-
derichstrasse Nr. 59 hierselbst anberaumt.
Die Zeichnungen und maassgebenden
Bedingungen können in unserer Betriebs-
Kanzlei sowie in den Abtheilungs-Büreaus
zu Eschwege und Küllstaedt eingesehen
werden, auch sind Bedingungshefte gegen
Erstattung der Copialien von unserer
Kanzlei zu beziehen.
Submissionsofferten sind versiegelt und
portofrei und versehen mit der Aufschrift
„Submissionsofferte auf Ausführung der
Erdarbeiten auf der Strecke Eschwege-
Dingelstaedt“ bis zur festgesetzten Ter-
minsstunde an uns einzureichen. Später
eingehende oder nicht bedingungsmässige
Offerten bleiben unberücksichtigt. Frank-
furt a/M., den 19. December 1876. Königl.
Eisenbahn-Direction. (894)
(Schluss der Submissionen S. 13.)
7. Submissions-Ergebnisse.
Main- Weserbalm. Cassel, den 16. December 1876. Submissions-Ergebnisse auf
Lieferung von 722,750 Kgr. für Loos No. 1 und 1,465,000 Kgr. für Loos No. 2, Eisenbahn-
schienen aus Bessemer Stahl, 1 laufender Meter 38, 5 Kgr.
Offerte pro 1000 Kgr.
Loos No. 1.
Loos No. 2.
Ji \ ^
M | 3
Geforderter
Preis für das
Biegen der
Schienen im
handwarmen
Zustande
pro Stück.
Ji [ ^
Submittent, Name
und Domicil.
Lieferort.
Lieferzeit : Das erste Loos bis zum 1./3., die erste Hälfte des zweiten Looses bis zum
1./5. und der Rest bis zum 1./7. 77.
170
50
170
50
1
20
Friedrich Krupp zu Essen inRhein-
preussen, Gussstahl fabrik.
Actien-Gesellschaft Eisen- u Stahl-
werke zu Osnabrück.
Giessen
169
00
169
00
1
00
Cassel
169
00
169
00
1
00
Eisen- und Stahlwerk Hösch zu
Dortmund.
Giessen
oder Cassel
169
50
169
50
1
20
Aachener Hütten-Actien-Verein zu
Rothe Erde bei Aachen.
Frankfurt
168
25
168
25
1
00
Bochumer Verein für Bergbau und
Gussstahlfabrication zu Bochum.
Giessen oder
Frankfurt
168
70
168
70
1
00
Actien-Verein für Bergbau und Hüt-
tenbetrieb Gutehoffnungshütte zu
Oberhausen a/Ruhr.
»
168
70
168
70
1
00
Union Actien-Gesellschaft für Berg-
bau, Eisen und Stahl -Industrie
zu Dortmund.
ri
168
00
165
00
1
00
Hörder Bergwerks- und Hütten-
Verein zu Hörde.
Giessen
Rheinisches Stahlwerk zu Ruhrort offerirt 2,500,000 Kilogramm zum Preise von
169 Ji. 85 ^ pro 1000 Kilogr. einschliesslich des Biegens der Schienen.
Berlin-Anhaltische Eisenbahn. Submissions-Ergebnisse auf 4133 lfd. Meter Weichen-
schwellen. Berlin, den 28. December 1876. (Lieferort und Lieferzeit Berlin oder Lichter-
felde, bis 1. Juni 1877).
Offerte ä
Submittent
Bemerkung
Stück
Name und Domicil
Ji
A
pro lfd. Meter
2
15 1
l26/i6 cm. stark
2
60 }
Wieler in Elbing
Sl/i6 dto.
2
70 J
1 26/20 dto.
3
30 )
|26/i6 cm. stark
4
00 }
Querfurth in Wippra
1 31/ie dto.
4
30 J
1 26/2o dto.
6
00
Aug. Büchner in Zschochau . . .
/ 31/i6 und 2b/2o cm. stark
\ eichene Schwellen
1
38 \
(26/ir cm. stark
1
83 )
Kusel in Tliorn
{ 3t/i6 dto.
1
63 )
l26/!0 dto.
85
00
Hausknecht in Kolomea
pro Cub.-M. (eichene)
26/i6 und 31/ie cm. stark
f26/ie cm. stark
1
09
Schlesinger & Sohn in Gleiwitz . .
1
79 )
2
14 1
Lauterbach in Breslau
{ 31/ 16 dto.
(26/20 dto.
2
29 J
i
85 \
(26/is cm. stark
2
20 }
Grantze & Co. in Stettin
1 3 Vi6 dto.
o
30 )
( 20/ 26 dto.
i
68 1
f26As cm. stark
2
34
39 J
Gebr. Wollmann in Berlin ....
1 3*/i6 dto.
2
1*720 dto.
13
Main-Weser Bahn. Submission auf Kleineisenzeug. Cassel, den 18. December 1876.
Quantum
Kiiogr.
X) o ü
|!|o
£ o^j
Qualität des Materials
Offerte
ä 1000
Kiiogr.
Mark I Pf.
Submittent, Name und Domicil
Lieferort und Lieferzeit: Cassel, die erste Hälfte des gesammten Quantums bis zum
1. März 1877, die zweite Hälfte desselben bis zum 1. Mai 1877.
Verein zu Hoerde
33,000
1,76
Unterlagsplatten
156
90
45,900
5,1
Seitenlaschen, äussere g 5
171
50
45,900
5,1
do. innere “ig
171
50
do. (v.Eisen auf obigesQuantuin)
(166
90)
3,000
0,08
Fixirungsplatten
314
—
3,000
0,08
do.
314
—
33,000
1,76
Unterlagsplatten
152
25
10,500
1,13
Vorstossplatten
152
25
45,900
5,1
Seiteulaschenvstabl, äussere
164
45,900
5,1
i do. do. innere
164
do.( v.Eisen auf obigesQuantuin)
(152
25
25,500
0,69
Laschenschrauben
243
37,500
0,25
Hakennägel
211
70
3,000
0,08
Fixirungsplättchen
319
-
25,500
0,69
Laschenschrauben
231
23 |
25,500
0,69
do.
234
50
45,900
5,1
Seitenlasclienvstahi, äussere
165
07
45,900
5,1
do. do. innere
165
07
37,500
0,25
Hakennägel
211
-
45,900
5,1
SGitönl&SCllGIlvStah], äussere
172
- 1
45,900
5,1
do. do. innere
172
_
do. (V.Eisen aufobigesQ.uantum,
(160
-) 1
25,500
0,69
Laschenschrauben
256
- 1
37,500
0,25
Hakennägel
221
- 1
25,500
0,69
L as ch en s ehr aub en
239
- I
3,000
0,08
Fixirungsplättchen
239
37,500
0,25
Hakennägel
214
50 |
25,500
0,69
Laschenschrauben
236
- \
37,500
0,25
Hakennägel
214
90 j
25,500
0,69
Laschenschrauben
240
—
10,500
1,13
Vorstossplatten
223
-{
37,500
0,25
Hakennägel
216
76 {
45,900
5,1
ScitcnlciSCllGllvStahl, äussere
157
- \
45,900
5,1
do. do. innere
157
- )
25,500
0,69
Laschenschrauben
249
— j
37,500
0,25
Hakennägel
216
— f
3,000
0,08
Fixirungsplättchen ;
305
— (
do. j
325
— ]
33,000
1,76
Unterlagsplatten
160
45,900
5,1
beitenlaschenvstahi, äussere
180
- \
45,900
5,1
do. do. innere
180
— j
do. (v.Eisen auf obigesQuantuin)
(160
-) '
26,500
0,69
Laschen schrauben
232
- \
37,500
0,25
Hakennägel
220
- /
25,500
0,69
Laschenschrauben :
237
- \
3,000
0,08
Fixirungsplättchen
266
- )
25,500
0,69
Laschensch raub en
231
Gebrüder Bergbaus zu Brügge i/Westf.
C. H. Steiubach zu Brügge i/Westf.
uud Stabl-Industrie zu Dortmund
[ i/Westf.
Hagen-GrünthalerEisenwerke Actien-
t Gesellschaft zu Hagen i/Westf.
Kettler & Vogel zu Hagen i/Westf.
iBochumer Verein für Bergbau und
I Gussstablfabrikation zu Bochum
Otto Asbeck zu Hagen
(unverpackt 5 Mai’k pro 1000
Kiiogr. billiger)
Gutelioffnun gshütte, Actien -Verein
> für Bergbau und Hüttenbetrieb zu
Oberhausen II. a. d. Ruhr
Roth & Schüler zu St. Johann bei
Saarbrücken
[H. B. Seissenschmidt zu Plettenberg
nlhelm Peters zu Kückelbausen bei
Haspe i/Westf.
Hasenclever Söhne zu Düsseldorf
nglerth & Cünzer zu Eschweiler
Pümpchen
arkort, Johann Caspar zu Har-
korten bei Haspe
ctien-Gesellschaft Eisen- und Stahl-
werk zu Osnabrück
Hetzler, Kolb & Karger zu Beckingen
a. d. Saar
(Ohne Verpackung. Der Preis
von 305 Mark für Fixirungs-
plättchen gilt nur bei Mitüber-
tragung einer der anderen
Positionen.)
hönix Actien-Gesellschaft für Berg-
bau und Hüttenbetrieb zu Laar
bei Ruhrort
bei Homburg in der Pfalz
uncke & Hueck zu Hagen (unge-
teilt)
Gebrüder Turthmann zu Cassel
Submissionen (Schluss).
Magdeburg-Halberstädter Eisenbalm - Ge-
sellschaft. Die Lieferung der für unsere
Bahnstrecken erforderlichen Betriebs- und
Uniforms - Materialien sowie Wagentuche
soll im Wege der Submission vergeben
werden.
Reflectanten werden ersucht, ihre Offer-
ten unter Beifügung von Proben und der
anerkannten Lieferungs-Bedingungen ver-
siegelt und frankirt spätestens bis zum
15. Januar 1877, Vormittags 10 Uhr,
bei uns einzureichen. Die Offerten müs-
sen die Aufschrift:
„Offerten auf Lieferung von Betriebs- resp.
Uniforms-Materialien“
tragen.
Die Lieferungs-Bedingungen, aus denen
die Quantitäten der zu liefernden Materia-
lien ersichtlich sind, liegen zur Einsicht
in unserer Registratur Fürstenstrasse 1—10
aus und können auch von derselben auf
frankirte Anfragen kostenfrei bezogen
werden. — Magdeburg, den 16. December
1876. Directorium. (905)
Main-WeserBalm. Bekanntmachung. Die
Restauration auf dem Bahnhofe Gunters-
hausen soll vom 1. April 1877 ab auf un-
bestimmte Zeit im Wege der Submission
anderweit verpachtet werden. Die des-
fallsigen Pachtbedingumgen können in un-
serem Secretariat eingesehen, auch auf
portofreies Ersuchen gegen Einsendung
der Copial-Gebühren von 40 Pfennigen
von uns bezogen werden.
Reflectanten wollen ihre Offerten mit der
Aufschrift „Verpachtung der Bahnhofs-
Restauration zu Guntershausen“ versiegelt
bis zum 21. Februar 1877 hierher ein-
senden, an welchem Tage, Vormittags
10 Uhr dieselben im Beisein der etwa er-
schienenen Submittenten eröffnet werden.
— Cassel, den 21. December 1876. König-
liche Direction der Main Weser Bahn. (896)
Hessische Ludwigs Eisenbalm-Gesellschaft.
Strecke: Frankfurt a/M.-Mannheim. Die zur
Herstellung des Bahnkörpers, der Kunst-
bauten, des Unterbaues und der Pflaster-
und Chaussirungsarbeiten im Loose 2 der
Abtheilung VII in den Gemarkungen Bob-
stadt, Hofheim, Bürstadt und Lampertheim
und im Loose 2 der Abtheilung VIII in der
Gemarkung Lampertheim erforderlichen
Arbeiten sollen auf dem Submissionswege
vergeben werden.
Die verschiedenen Arbeiten sind veran-
schlagt, wie folgt:
Loos2,Abth
Loos2,Ab-
VI 1.8338,41
theil.YI II.
m. Jang
ir,«5.C,m.l.
Mark
Pf
Mark (Pf.
Erd- und Planirarbeiten
242445
12
55343 37
Kunstbauten
91356
30
1557407
Herstellung des Unter-
baues
40056
51
6575 73
Pflaster- und Chaussi-
rungsarbeiten ....
8989
44
2789 48
Zusammen .
382847 37
80282|65
Die betreffenden Kostenanschläge, Pläne
und Bedingnisshefte sind auf dem Bureau
des Sectionsingenieurs Ampt zu Worms
zur Einsicht der Uebernahmslustigen auf-
gelegt und sind die Submissionen läng-
stens bis zum 9. Januar 1877 Vormit-
tags 10 Uhr verschlossen und frankirt
auf unserem Secretariate dahier abzugeben.
Auf dem Umschläge ist zu bemerken:
„Submission wegen Ueber nähme von Bau-
arbeiten für die Bahn von Frankfurt a/M)
nach Mannheim.“ — Mainz, den 20. De-
cember 1876. In Vollmacht des Verwal.
tungsrathes: Die Special-Direction. (895-
Königliche Ostbahn. Linie Posen-
Belgard - Rügenwalde - Stolpmünde.
Es soll die Anfertigung und Lieferung von:
12,360,000 Klgr. Stahlschienen und zwar
für die
Baustrecke I. (Obornik) mit 2,700,000 Klgr.
in 2 gleichen Loosen,
„ III. (Schneidemühl) mit 3,500,000
Klgr. in 2 gleichen Loosen,
„ IX. (Schlawe) mit 3,360,000
Klgr. in 2 gleichen Loosen,
„ X. (Stolp) mit 2,800,000 Klgr.
in 2 gleichen Loosen
in öffentlicher Submission verdungen
werden . T ermin h ierzu istaufSonnabend,
den 20. Januar 1877, Vormittags
11 Uhr in unserem technischen Bureau,
Victoria-Strasse No. 4 hierselbst anberaumt.
Die Offerten müssen mit der Aufschrift:
„Submission auf Stahlschienen für
die Posen - Belgard - Rügenwalde-
Stolpmünder Eisenbahn“ versehen
sein und rechtzeitig an uns eingereicht
werden.
Die Submissionsbediugungen liegen im
vorbezeichneten Bureau zur Einsicht aus,
auch können dieselben gegen Francoein-
sendung von 50 Pf. pro Exemplar von un-
serem Vorsteher des Central-Bau-Bureaus,
Eisenbahn -Secretair Pasdowski, Victoria-
Strasse 4 hierselbst bezogen werden.
Bromberg, den 18. December 1876. König-
liche Direction der Ostbahn, Bau-Abthei-
lung HL A. Reitemeier. (J. 897)
Westfälische Eisenbahn. Neubau-
strecke Ottbergen - Northeim. Die
Anlieferung und Aufstellung der eisernen
Geländer für den Nethe - Viaduct, den
Ahle-Viaduct und für die Leine- und
Leinefluth-Brücke von zusammen:
383 lfde. Meter mit einem Gesammt-
Gewichte von 5576 Klgr.
soll im Ganzen oder getrennt nach den
Ablieferungsstellen in drei Theilen im
Wege der öffentlichen Submission ver-
geben werden. Hierzu ist der Termin auf
Dienstag, den 16. Januar 1877, Vor-
mittags 11 Uhr im Zimmer unseres
Bureau -Vorstehers Herrn Rechnungsrath
von Griesbach anberaumt, von welchem
letzteren auch die Bedingungen und Ge-
wichtsberechnung gegen Erstattung von
1 Jl auf portofreie Anfrage zu beziehen
sind.
Die Zeichnung der Geländer und die
Bedingungen nebst Gewichtsberechnung
liegen in den Bau-Abtheilungs-Bureaus zu
Beverungen, Uslar und Northeim zur Ein-
sicht aus.
Die Offerten sind versiegelt, portofrei
und mit entsprechender Aufschrift ver-
sehen bis zum vorgenannten Termine an
uns einzusenden. Münster, den 20. De-
cember 1876. Königl. Direction. (898)
Niederschlesisch - Märkische Eisenhahn.
Die Lieferung von eichenen Weichenhölzern
und zwar :
von 850 Stck. Kreuzungsschwellen a2,eo m- lg
,, 750 „ ,, a 3,15
,, 8o0 ,, ,, a 3,45 »
„ 400 „ v . 3-3,50 5i
55 460 ,, ,i a 4,io 55
5» 400 „ ,, 3 4,39 55
soll im Wege der Submission vergeben
werden. Termin hierzu ist auf:
Mittwoch den 3. Januar 1877,
Vormittags 11 Uhr
in unserem Geschäftslocale, Koppenstrasse
No. 88/89 hierselbst anberaumt, bis zu
welchem die Offerten frankirt und versie-
gelt mit der Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von eichenen
Weichenhölzern“
eingereicht sein müssen.
Die Submissionsbedingungen liegen in
den Wochentagen Vormittags im vorbe-
zeichneten Locale zur Einsicht aus und
können daselbst auch Abschriften der Be-
dingungen gegen Erstattung der Kosten
in Empfang genommen werden. Berlin,
den 13. Dec. 1870. Königl. Direction. (865)
Westfälische Eisenbahn. Neubanstrecke
Ottberg-en • Northeim. Die Lieferung der
zu den Pfeilern der Weserbrücke bei Bahn-
hof Wehrden erforderlichen Auflagerquader
von Niedermendiger Basaltlava oder Granit
und zwar:
rot. 18 Cubikmeter Auflagersteine zu
den linksseitigenPfeilern franco
Bau stelleauf dem linkenWeser-
Ufer
und rot. 34 Cubikmeter Auflagersteine zu
den rechtsseitigen Pfeilern
franco Baustelle auf dem rech-
ten Weser-Ufer
soll im Wege der öffentlichen Submission
im Ganzen oder getrennt nach den Ab-
lieferungsstellen in 2 Loosen verdungen
werden. Zu diesem Zwecke ist der .Sub-
missions-Termin auf
Montag, den 15. Januar 1 8 77,
Vormittags 11 Uhr
im Zimmer unseres Büreau - Vorstehers
Herrn Rechnungsrath von Griesbach an-
beraumt, und können die massgebenden
Bedingungen von letzterem gegen Er-
stattung von 1 Mark bezogen werden.
Die Offerten, denen der Nachweis über
die Leistungsfähigkeit beigefügt sein muss,
sind mit der Aufschrift „Offerte auf Lie-
ferung von Auflagerquadern für die Pfeiler
der Weserbrücke bei Wehrden“ versehen,
versiegelt und portofrei bis zu dem vor-
genannten Termine an uns einzureichen.
Münster, den 17. December 1876. Die Kö-
nigliche Direction . (868)
Privat- Anzeigen.
Ein Eisenbahn - Maschinentechniker mit
guten Zeugnissen und 8-jähriger Dienstzeit,
sucht zum 15. April 1877 Engagement als
Maschinenmeister-Assistent für den Werk-
stätten- oder Betriebsdienst. Offerten er-
beten sub W. S. 32 in der Expedition d. Z. ;
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Vom Januar 1877 ab wird die jeden Mittwoch zur Ausgabe gelangende
Deutsche Verkehrs-Zeitung
Organ
für das Post-, Telegraphen- und Eisenbahnwesen
und
für die Interessen der Deutschen Verkehrsbeamten
erscheinen. Durch die Mitarbeiterschaft der bewährtesten und orientirtesten Fach-
männer in die Lage gesetzt, von allen Vorgängen in der öffentlichen Verkehrsver-
waltung schneller und zuverlässiger Notiz zu nehmen, als irgend ein anderes Organ,
wird das Blatt
der Handelswelt eine unentbehrliche Hülfsquelle
hinsichtlich aller den Verkehr betreffenden Fragen werden, wie es andererseits durch
die bisher noch nicht gebotene Vollständigkeit und absolute Zuverlässigkeit seiner
Facliinittheilungen und Personalien bald das
Gemeingut aller deutschen Verkehrsbeamten
sein wird.
Der Abonnementspreis beträgt 11111° 2 ÜMftrli pro Vierteljahr, der
Insertionspreis 30 Pf. pro 3 gespaltene Petitzeile.
Bestellungen nehmen alle Postanstalten, Zeitungsspediteure, sowie die Expe-
dition in Berlin S.W., Krausen strasse 41, entgegen.
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Zuverlässigkeit, für Betonirungen, Wasserleitungen und Canalisationen, Hoch- und Wasser-
bauten jeder Art, Maschinen-Fnndamente, Gasometerbauten, wasserdichte Verputzarbeiten,
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wendung unseres Porfland-Cementes zu obigen Zwecken und namentlicn zur Kunststein-
und Röhren-Fabrikation, im In- und Auslande bietet die sicherste Garantie für die hohe
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tal. für 5 M. Abonnirt wird bei allen
Postanstalten. Die Redaction ertheilt
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besorgt ausserdem gegen eine geringe
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schäft in Berlin auch die Ausfüh-
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Die erste Wiener
Mineralöl-Raffinerie- und Fettwaaren-
Fabrik
von
GUST. WAGENMANN
in Wien
empfiehlt nebst den von ihr seit 15 Jahren erzeugten, als vorzüglich anerkannten und
vielfach ausgezeichneten Mineral-Schmierölen für Eisenbahnen, Fabriken, Mühlen etc.,
insbesondere den von ihr neu eingeführten
MINERAL-TALG
(Patent Matscheko)
als vollkommensten Ersatz für Rindstalg als Schmier- und Einfettungsmateriale.
Der Mineraltalg hat die Consistenz von gutem Rindstalg, doch liegt der Schmelz-
punkt desselben um ca. 201 C. höher, als der des letzteren.
Die Fettigkeit, Schmierfähigkeit, Homogenität des Mineraltalges ist weit grösser
als die des Rindstalges.
Der Mineraltalg ist ein vollkommen reiner Fettstoff, frei von allen alkalischen,
Kalk oder Seife haltenden Beimischungen, daher von allen als Maschinen- oder Wagen-
fett gebrauchten Schmierstoffen wohl zu unterscheiden.
Der Mineraltalg ist von allen oxydirbaren, säurebildenden Stoffen vollkommen
befreit, enthält keinerlei animalischen oder vegetabilischen Fettstoff, kann daher nie
Gelegenheit zu Fettsäurebildung geben, wird demnach in seiner Anwendung als Schmier-
materiale selbst bei hohen Temperaturen keinen Anlass zu Corrosionen bieten.
Der Mineraltalg, welcher eine gelbe Farbe besitzt, im geschmolzenen Zustande eine
gelbe, klare Flüssigkeit darstellt, kann ohne Zersetzung oder Veränderung bis zu 200° C.
erhitzt werden und kann durch Zusammenschmelzen mit anderen Fettstoffen und Oelen
für jede Verwendungsart auf die gewünschte Consistenz gebracht werden.
Da der Mineraltalg nicht so wie der Rindstalg dem Ranzigwerden unterworfen ist,
sondern stets unverändert bleibt, kann er den Rindstalg in allen jenen Fällen mit Vor-
theil ersetzen, wo dieser zum Einschmieren von Leder oder anderen Stoffen behufs Con-
servirung derselben angewandt wird. Seine Unverwendbarkeit als Kerzenmateriale schützt
ihn dagegen vor Verschleppungen.
Eine ganz dünne Schichte Mineraltalg auf Eisengegenstände gleichmässig aufge-
strichen, schützt diese vor dem Rostigwerden.
Zu all’ diesen Vorzügen, welche in jeder Beziehung den Mineraltalg vor dem
Rindstalg auszeichnen, gesellt sich noch der grosse, nicht zu unterschätzende Vorzug
grösserer Billigkeit des Preises.
Es empfiehlt sich demnach den Mineraltalg insbesondere zu folgenden Zwecken
zu verwenden: zum Schmieren der Dampfcylinder, Steuerungen und sonst warm laufen-
den Mascliinentheile; zum Schmieren der Walzenzapfen in den Walzwerken ; zum Tränken
und Schmieren der Stopfbüchsenpackungen der Dampfcylinder; zum Schmieren solcher
Maschinen-Transmissions- oder Waggonlager, welche leicht warm laufen; als Zusatz zu
Schmierölen und Fettstoffen, um deren Schmierfähigkeit zu erhöhen; zum Einfetten von
Leder und anderen Stoffen, um dieselben gegen Zerstörung durch Nässe zu schützen und
geschmeidig zu erhalten; zum Härten von Stahlgegenständen, insbesondere von Messern,
Sensen und Werkzeugen, u. s. w. u. s. w.
Proben von Mineral-Talg und Schmierölen stehen zur Verfügung.
offene Güterwagen hält zur
unter billigen Ansprüchen
Erste Eisenbahnwagen-Leihgesellschaft,
Wien, Elisabethstrasse No. 9.
Bedeckte und
stets vorräthig
16
Den neu erfundenen und in allen industriellen Staaten
patentirten, in Philadelphia prämiirten
Cosinus-Regulator,
der sich durch seinen verstellbaren, während des ganzen Muffen -
hubes constanten Beweglichkeitsgrad, durch seine grosse innerhalb
des Ausschlagwinkels nahezu constante Energie bei geringem Ge-
wicht, durch seinen grossen Muffenhub und schliesslich durch seine
Einfachheit, Dauerhaftigkeit, Billigkeit und gefällige Form vor ailen
übrigen auszeichnet, fertigt allein und zwar in sechs Grössen, von
denen die drei kleinsten auch mit Drosselventil und combinirtem
Absperrventil
geliefert werden, die
Eisengiesserei und Maschinenfabrik von
H. Gruson in Buckau bei Magdeburg.
Dieselbe empfiehlt gleichzeitig ihre bestrenoinmirten Hartgussfabricate, als: Hart*
gussräder mit und ohne Achsen, Ketten- und Seilrollen, Herz- und Kreuzungsstücke,
Brechbacken, Walzenringe, Mahlkränze u. Platten, Pochschuhe u. Pochplatten, Strassen-
rammen, fertig bearbeitete und polirte Hartgusswalzen, Hämmer, Ambose, Bremsklötze
und Signalglocken, ausserdem Weichen, Drehscheiben und Schiebebühnen, Zwangs-
schienen und Fahrschienen für Wegübergänge, Curvenschienen und Weichen für Pferae-
eisenbahnen : ferner hydraulische Hebezeuge und Pressen, transportable und fahrbare
Krähne mit Dampf- oder Handbetrieb, Salz- u. Kohlenmühlen mit Hartgussmahlkränzen,
Gussstücke in jeder Form und Grösse, vor allem solche von besonders festem Material;
ferner Kriegsmaterial, als : Hartguss- u. Weichgussgeschosse u. Laffeten jeder Construc-
tion ; Einrichtungen für Pulverfabriken und schliesslich complete Fabrikanlagen jeder Art.
Erster Preis.
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für Eisen- und Metallspähne.
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d. Albrechtordens.
Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn • Verwaltungen.
Verantwortlicher Bedacteor: Dr. Jor. Wilh. Koch eu Berlin (Redactlonaburoau: Anhalteretr. #). - Commiaaionttr : Adolph Reftlshttfer za Leipzig. - Druck yon H. S. Hermann kx Berlin. Beuthstr. 8.
1877.
N— 2.
Die Zeitung erscheint
Montags und Freitags,
Tierteljährlich für 4 Mark zu beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt desDeutsch-
Oesterr. Postgebietes ;
Kreuzband-Porto wird extra berechnet.
Manuscript sowie sämmtliche officielle Inserate
«ind franco einzusenden an die Redaction,
Dr. _inr. W. Koch,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commissionär für den Buchhandel :
Adolph Refelshöfer,
Leipzig, Nürnberger Strasse 59.
Deutscher
Beilagen zur Zeitung
und
Privat-Inserate
wolle man direct an die Buch- u. Steindruckerei
von H. S. Hermann,
Berlin SW., Beuth-Strasse 8.,
einsenden.
Insertions-Preis für die dreigespaltene Petitzeile
oder deren Raum 30 Pf.
Beilagen zu der Zeitung (in Quart) werden
sowohl den von den Eisenbahnen und durch de»f
Buchhandel als den durch die Post bezogene^
Exemplaren für 15 Mark beigelegt. r :
Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare. ,
Eisenhahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 5. Januar 1877.
Inhalt: Wochenschau. — Einige Betrachtungen über die Verwirklichung des Staatsbahnsystems in Oesterreich-Ungarn. — Runde Billet-
schränke. — Die Orenhurger Eisenbahn. — Spanien. — Personal-Nachrichten. — Offizielle Anzeigen: 1. Bahn- etc. Eröffnungen, Fahrpläne.
2. Ausloosungen. 3. Auszahlungen und Kündigungen. 4. Tarifänderungeu. 5. Submissionen. 6. Uebersicht der entbehrlichen etc. Wagen. —
Privat- Anzeigen.
Wochenschau.
Berlin, 1. Januar 1877. Fusionsfrage. Neuer Tarif. Secun-
clärbahnen. Eisenbalmtransportreckt. Reichs-Eisenbahn-Commis-
sarien.
Wenn wir auf den rücksckauenden Blick, den wir neulick
in die jüngste Vergangenkeit des Eisenkaknwesens tkaten, einen
Blick in die Zukunft folgen lassen, so drängt sick sofort die
Ueberzeugung auf, dass die tkatsäckliche Stagnation und die da-
durch kervorgerufene Entmutkigung eingreifende Massnahmen
der Abkülfe erforderlich macken. Dem Deutschen Baknwesen
thut offenbar ein Regenerationsprocess notk, welcher die zahl-
reichen Existenzsckwierigkeiten beseitigt und die vielfach nicht
mehr haltbaren Verhältnisse consolidirt. Wenn man die raison
d’etre unsres Eisenbahnwesens, wie solche sich im Laufe der Jahre
entwickelt hat, einer Prüfung unterzieht, so kann man sich der
Beobachtung nicht verschliessen, dass das gemeinsame Vorgehen
des staatlichen und privaten Unternehmungsgeistes Zustände ge-
schaffen hat, welche den Keim ungesunder Existenz in sich
tragen. Nach dem ganzen Entwicklungsgang unseres Eisenbahn-
wesens müssen alle diejenigen Bahnunternehmungen als unge-
sunde Existenzen bezeichnet werden, deren Netz nicht den
grossen Durchgangsverkehr von einem Endpunkt bis zum ande-
ren vermittelt; andere Bahnunternehmen fristen nur ihr Dasein
und man kann meistens ihnen nachsagen propter vitam vivendi
perdere causas. Seitdem der Staat systematisch darauf hinge-
wirkt hat, grosse durchgehende Linien in seiner Hand zu con-
centriren, hat sich in der That für die Privat- Eisenhahn-
Industrie die Lage so gestaltet, dass viele Gesellschaften
ihre eigentlichen Existenz - Bedingungen verloren haben
und die Existenzfähigkeit der Allgemeinheit nur durch Fusionen
von aneinanderstossenden Bahngesellschaften zurück zu erobern
ist. Es ist gar keine Frage, dass die nächste Zukunft ein ratio-
nelles Fusionswesen zum Gegenstand ernster Erwägungen machen
muss, wenn anders der schon so lange andauernde Marasmus
endlich beseitigt werden soll. Die Fusionsfrage ist freilich ein
Stoff, der sich nicht en passant erledigen lässt und der Hinweis
auf dieselbe an dieser Stelle soll auch nur den Zweck einer An-
regung erfüllen. In welchem Sinne solche Fusionen zu verstehen
seien, mag daraus entnommen werden, dass unserer Meinung
nach, Berlin als Centrum gedacht, die grossen Verkehrsradien,
welche der Staat nun hat, gleichzeitig durch eine grosse Privat-
gesellschaft zu exploitiren seien. Beispielsweise müsste', um dies
für den Schlesischen Verkehr zu erreichen, der Breslau-Freiburger
Bahn die Strecke Frankfurt a/O. -Berlin concessionirt werden. Für
den Verkehr Berlin - Frankfurt a/M. müsste auf Grundlage der
Berlin- Anhalter und Thüringischen Eisenbahn ein einheitliches
Unternehmen mindestens bis Hanau hergestellt werden. Ebenso
müssten nach dem Rhein zu die denVerkehr vermittelndenBaknge-
sellsckaften sich zu zwei Gesellschaften fusioniren und würde nach
diesem Princip selbstverständlich zu verhindern sein, dass die
Berlin-Stettiner Bahn an den Staat übergeht. Diese Beispiele
sollen dazu dienen, um ein Bild zu gehen, von der etwaigen Art
des anzustrebenden Regenerationsprocesses; dass solche Fusionen,
hei denen Staats- und Privatbahnen in directe Concurrenz gestellt
sind, auch das Publicum im Grossen und Ganzen zufrieden stellen
können, wäre nicht allzuschwer nachzuweisen.
Am 12. d. beginnen die Berathungen zwischen den Eisen-
bahngesellschaften und den Vertretern der Handelskreise bezüg-
lich der Modalitäten der neuen Tarifvereinbarungen. Hof-
fentlich werden die dabei zu Worte kommenden Specialinteressen
die Rücksicht auf das allgemeine Interesse des Zustandekommens
der Tarifeinheit zu respectiren wissen, damit nicht etwa jene Be-
rathungen zur Klippe werden für ein Reorganisationswerk, das
von allen Betheiligten mit ernstem Streben und grosser Mühe in
die Wege geleitet worden ist.
Es ist schon früher an dieser Stelle anerkennend hervor-
gehoben worden, dass in den Kreisen der Regierung man der
Frage der Secundärbahnen neuerdings grössere Aufmerk-
samkeit zu schenken anfängt. Im Reichseisenbahnamte wird
gegenwärtig eine Bahn-Polizei-Ordnung für Vicinal- und Secundär-
Eisenbahnen im Deutschen Reiche ausgearbeitet, welche den Zweck
haben soll, die Herstellung derartiger Bahnen, wie offieiös sigua-
lisirt wird, „durch die liberalste Berücksichtigung der Einzel-
Interessen, unbeschadet einer einheitlichen Entwickelung, weso.nl -
lieh zu erleichtern.“ Es sollen die polizeilichen Bestimmungen
18
für die Concessionirung zur Herstellung von Secundärbahnen ganz
unabhängig von den bez. Bestimmungen für die Herstellung
grosser Eisenbahnen auf das „geringste Maass“ der Anforderungen
beschränkt und unter „stetiger Berücksichtigung der eine Her-
stellung erleichternden speciellen Umstände“ getroffen werden.
Freilich ist vorläufig zu befürchten, dass das „geringste Mass
der Anforderungen“ immer noch hoch genug sein wird. So heisst
es beispielsweise, der Bau von Vicinalbahnen auf gewöhnlichen
Chausseen dürfte „nicht unbedingt verboten werden“, während
recht gut das Zugeständnis gemacht werden könnte, dass der
Bau auf solchen Chausseen unbedingt erlaubt sein soll. Gegen-
wärtig werden in Beziehung auf die Ausrüstung von Secundär-
bahnen etc. so hohe Anforderungen gestellt, dass die Herstellung
solcher Bahnen mit Rücksicht auf ihre naturgemäss nur beschränkte
Benutzung und geringe Rentabilität ausnehmend erschwert ist.
Die Befreiung von diesen überflüssigen Erschwerungen soll die
Hauptaufgabe der in der Ausarbeitung befindlichen Reichs-Polizei-
Ordnung für Secundär- und Vicinal-Bahnen bilden, eine Aufgabe,
deren rasche Erledigung lebhaft willkommen zu heissen wäre.
Eine officiöse Kundgebung, der ein ernsterer Hintergrund
fehlen dürfte, besagt Folgendes: „Das schon lange gefühlte Be-
dürfnis einer Revision des gegenwärtig bestehenden Deutschen
Eisenbahntransportrechts, welches einen Abschnitt des All-
gemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches bildet, hat der Reichs-
Regierung Anlass gegeben, beim Bundesrathe eine Beschleuni-
gung der neuen Regelung dieser Rechtsmaterien anzuregen, sei
es durch Beschleunigung der allgemeinen Revision des Handels-
gesetzbuches, mit welcher sich die vom Reiche gebildete Gesetz-
gebungscommission unter dem Vorsitze des Reichsoberhandeis-
Präsidenten Dr. Pape gegenwärtig befasst, oder — in Analogie zu
dem bereits vollendeten Spezialgesetz, betreffend die Reform der
Aktiengesellschaften — durch Herstellung eines Zwischenge-
setzes, welches bis zur allgemeinen Neuregelung des Handels-
rechts die empfindlichsten Missstände der gegenwärtigen gesetz-
lichen Bestimmungen über den Eisenbahntransport beseitigen
soll. Insbesondere sollen dabei neben dem Gütertransport die
den Personentransport betreffenden Verhältnisse, für welche
eine gesetzliche Regelung noch gar nicht besteht, in dem neuen
Eisenbahntransportrecht eine den zeitigen Bedürfnissen ent-
sprechende Berücksichtigung erfahren“.
Nach einer andern officiösen Kundgebung beabsichtigt die
Reichsregierung mit der Bestellung von Reiclis-Eisenbahn-
Commissarien an einzelnen Punkten des Reiches vorzugehen,
„um eine bessere Fühlung zwischen deD bezüglichen Organen der
Bundesregierungen, den Eisenbahnverwaltungen und dem bethei-
ligten Publikum einerseits und der Reichsregierung andererseits
herzustellen“ Die Commissare sollen sich innerhalb der vom
Reichs-Eisenbahnamt ihnen ertheilten Instructionen aus eigener
Anschauung über die massgebenden Verhältnisse unterrichten,
und bei eintretenden Differenzen zwischen Reichs-, Staats- und
Privateisenbahn-Verwaltungen, welche zu Verkehrsstörungen führen
können, vermittelnd eintreten.
Einige Betrachtungen über die Verwirklichung
des Staatsbahnsystems in Oesterreich-Ungarn,
St.— In Oesterreich-Ungarn vollzieht sich allmälig ein Um-
schwung in der Verkehrspolitik und ist man bestrebt von der
bisher befolgten Systemslosigkeit zu abstrahiren und nach einem
bestimmten Plaue vorzugehen, der in der Adoptirung des Staats-
bahnprincipes culminirt. Der Oesterreichische Handelsminister
hat bekanntlich diese seine Absicht im Reiclisrathe kundgegeben
und fand die bezügliche Erklärung den einstimmigen Beifall des
Hauses. Es soll somit nicht mehr, wie bisher, die Action des
Staates darauf beschränkt bleiben, einzelne sterile Linien, für
welche sich im Interesse der betreffenden Landestheile ein Be-
dürfniss herausstellt, für die sich jedoch keine Privat-Unter neli-
mung findet, auf seine Kosten zu bauen und den Betrieb der An-
schlussbahn zu übergeben, — sondern es soll ein möglichst zu-
sammenhängendes Staatsbahnnetz gebildet werden, das vorerst
aus den nothleidenden Linien zusammengesetzt, die Grundlage
für eine Serie von Linien bilden wird, berufen unter eigenem
Betrieb des Staates die Befolgung einer selbständigen Tarifpolitik
zu ermöglichen. Ungarn ist auf Verkehrs politischem Gebiete und
insoweit das Staatsbahnsystem in Betracht kömmt um einen be-
deutenden Schritt weiter vorwärts als die westliche Reichshälftei
indem dort der Staat schon seit Jahren eigene Linien im Betrieb
hat, deren Länge sich auf 1066 Kilometer beläuft. Neuerlich
wurde nun die Ungarische Ostbahn durch den Staat angekauft,
wodurch ein weiterer Zuwachs von 614 Kilometer resultirt. Wäh-
rend nun die Hauptlinie Budapest- und Szolnok-Ruttek vermöge
der 121 Kilometer langen Theilstrecke Ruttek-Oderberg (der Ka-
schau-Oderberger Eisenbahn) den directen und kürzesten An-
schluss an die Preussischen (Oberschlesischen) Bahnen hat, ver-
mittelt die Ungarische Ostbahnlinie Grosswardein-Kronstadt, "ver-
möge der im Bau begriffenen Ergänzungslinie Tömöspass-Landes-
grenze, die Verbindung mit den Rumänischen Bahnen. Um aber
eine das Land durch schneidende transversale Transitlinie zu ge"
winnen, auf welche der Staat jederzeit vollen Einfluss hat, erwarb
derselbe mehr als die Hälfte der Aktien der Theissbahn, einer
Bahn die ohnedies der Zinsengarantie untersteht, wenn sie auch
in den letzten Jahren das Glück hatte, dieser Unterstützung ent-
behren zu können. Die oberwähnte mächtige Linie ist von
der Rumänischen Grenze bis zum Einbruchspunkte Ruttek
1000 Kilometer lang und hat dieselbe für den Wechselverkehr
Deutschlands mit den Donaustaaten (und namentlich dem west-
lichen Theil Rumäniens) grosse Wichtigkeit. Es ist gewiss, dass
diese Verschmelzung eine glückliche Combination in sich schliesst,
da fast sämmtliche den Osten Ungarns durchziehenden Eisen-
bahnlinien entweder in das obenerwähnte Verkehrsnetz einmün-
den oder aber, wie die Kaschau-Oderberger Eisenbahn, von dem-
selben abhängig sind. Die Ungarische Regierung hat es somit in
ihrer Macht, auf die Regelung der Tarife hinsichtlich eines grossen
Verkehrsgebietes bestimmenden Einfluss zu üben, und wird es
von einem geschickten, den allgemeinen Bedürfnissen möglichst
Rechnung tragenden Vorgehen sowie einer rationellen Tarifpolitik
abhängen, all’ die Missstände möglichst zu beseitigen, welche ein
zerrissener unzusammenhängender Bahncomplex naturgemäss
herbeiführen musste. Die Pläne Ungarns bezüglich der Creirung
selbständiger Staatslinien gehen bekanntlich noch viel weiter; sie
umfassen die Erwerbung der Ungarischen Linien der Oesterrei-
chischen Südbahn, um den eigenen Hafen an der Adria, Fiume,
zu erreichen, ferner den Ausbau in Staatsregie und für den
Staatsbetrieb der Linie Budapest - Semlin, deren Fortsetzung die
projectirten Serbisch-Türkischen Linien bilden sollen. Vorerst
muss die Verwirklichung dieser wohldurchdachten Projecte vor
der finanziellen und politisch ungünstigen Lage Ungarns weichen,
allein Zeit und Ausdauer können und werden auch hier zum
erwünschten Ziele führen.
Unter allen Umständen ist es ein erfreuliches Zeichen, dass
der Marasmus der sich in den letzten Jahren auf dem Gebiete
des Bahnwesens in Oesterreich-Ungarn geltend machte, gewichen
ist, während der in der Vorperiode aufgetretene, durch über,
spannte Unternehmungslust herbeigeführte Leichtsinn, der ruhigen
Ueberlegung Platz machte und letztere dahin verweist, auf Grund
von dauernden Institutionen Ordnung zu schaffen. Ob der
Staat auch im Stande sein werde, die Bahnen so zu verwalten*
dass dieselben den an sie gestellten Anforderungen in jeder Rich-
tung genüge leisten, — ist eine Frage die vielfach ventilirt
wird. Die staatliche Administration auf anderen Gebieten liess
in Oesterreich-Ungarn so Manches zu wünschen übrig und nicht
mit Unrecht hegt man die Befürchtung , dass möglicher-
weise für die Staatsbahnen kein genügend tüchtiges Ver-
waltungssystem gewählt werden könnte, welches dann den hohen
Anforderungen, welche an eine Unternehmung von so weitgehender
wirthschaftlicher Bedeutung gestellt werden muss, nicht ent-
sprechen würde. Diese Besorgniss mag zum Theil ihre Berechti-
gung haben, aber sie ist gewiss übertrieben, denn es ist nicht
leicht einzusehen, wesshalb die administrativen Normen so fixirt
19
werden sollten, dass bei Wahrung einer wirksamen Controle, den
leitenden Personen jener Wirkungskreis und das Dispositionsrecht
eingeräumt werde, welche dieselben in den Stand setzt, den viel-
seitigen und eine leichte Beweglichkeit erfordernden Vorrichtungen
einer Bahnverwaltung gerecht zu werden. Das Vorgehen Deutsch-
lands in diesem Verwaltungszweige kann als Richtschnur dienen
und an der Hand des Fortschrittes wird man den Modus finden,
eine Administration zu schaffen die den allgemeinen Bedürfnissen
entspricht und welche die eminente Pflege des Handels und Ver-
kehres sich zum Ziele steckt. —
Bunde Billetschränke.
Vor wenig Jahren noch erhielten die die Eisenbahn be-
nutzenden Passagiere lange Streifen Papier, ähnlich den jetzigen
Gepäckscheinen, welche als Fahrlegitimation dienten. Nachdem
in Folge des wachsenden Verkehrs die verschiedentlichen Uebel-
stände derartiger Billets sich mehr und mehr fühlbar gemacht
hatten, ging man hei den meisten, zur Zeit wohl allen Deutschen
Eisenbahnen zur Einführung des bekannten Edmonson’schen
Systems, mit seinen kleiner Papptäfelchen als Fahrkarten über.
Die Billeteure haben zur Aufbewahrung dieser Billets grosse
Schränke, welche durch eine entsprechende Anzahl kleiner Fächer
zur Aufnahme der verschiedenen Sorten geeignet eingerichtet
sind. So lange das Eisenbahnnetz noch nicht in der Weise wie
jetzt ausgebreitet war und hauptsächlich, so lange selbst bei
grossen Stationen für die Reisenden noch nicht viel directe
Billets zu verkaufen waren, genügten für die Aufbewahrung der
Billets derartige mit Fächern versehene Schränke. Nach und
nach steigerte sich aber die Anzahl Billetsorten, welche den ein-
zelnen Billeteuren zugetheilt werden mussten, mit der Eröffnung
neuer Stationen und mit der Einführung neuer directer Verkehre,
wodurch man den Interessen des reisenden Publicums allerdings
wesentlich entgegenkam; je mehr Billets aber ein solcher Billet-
schrank fassen musste, desto umfangreicher musste er angelegt
werden und da an seiner Höhe aus Rücksicht darauf, dass aus
den einzelnen Fächern zu jeder Zeit während der Expedirung
rasch einzelne Billets entnommen werden mussten, Nichts zuge-
setzt werden konnte, so erweiterte man ihn nur in seiner Längs-
richtung so, dass auf Hauptstationen, wo oft gegen 1000 und mehr
Billetsorten in einem Schranke untergebracht werden mussten,
diese Schränke eine Länge bis zu 4 Meter erhielten. Es hatte
dies den grossen Nachtheil, dass sehr häufig der Billeteur, wenn
einzelne Sorten verlangt wurden, die zufälligerweise am Ende
des Schrankes ihren Aufbewahrungsort hatten, den Schalter ver-
lassen musste, um das verlangte Billet zu holen, dadurch ging
sehr viel Zeit verloren, was natürlich bei dem oft vorkommenden
grossen Andrange von Passagieren an die Billetcassen der Haupt-
stationen von wesentlichen weiteren Nachtheilen begleitet war.
Einen solchen Schrank in einzelne Theile zu zerlegen und rechts
und links vom Billeteur aufzustellen, brachte auch nicht genü-
gende Abhilfe und so musste denn darauf gedacht werden, durch
eine andere Schrankconstruction den Bedürfnissen in dieser Be-
ziehung mehr zu entsprechen. Man hat dies auf verschiedene
Weise mit mehr oder weniger glücklichem Erfolge versucht; in
neuester Zeit ist es aber dem Sächsischen Betriebs-Ober-Inspector
Hartmeyer gelungen, einen Billetbehälter zu construiren, welcher
bei eleganter Ausführung und möglichst geringem Raumbedürfniss
eine über 1000 reichende Billetsortenzahl beherbergen kann, dem
Billeteur die bequemste Expedirung gestattet und ausserdem alle
vorerwähnten Uebelstände der bisher gebräuchlichen langen oder
getheilten Billetschränke ausschliesst. Seine Construction ist die
folgende :
Ein runder Mantel, verschliessbar mit leicht verschiebbarer
Thüre, umschliesst eine zwölfeckige Trommel von 900 m/m. Durch-
messer, an welcher 1008 Fächer so angebracht sind, dass je 7 —
behufs Erleichterung des Füllens — gleichzeitig leicht abgehoben
werden können.
Die Lagerung dieser Trommel ist derart, dass bei jeder
vorkommenden (auch bei einseitiger) Belastung ein leichter Finger-
druck genügt, dieselbe zu drehen, um die gewünschte Billetsorte
entnehmen zu können. Ein viereckiger Unterschrank trägt den
oberen runden Bau und enthält drei verschliessbare Schubkästen,
von denen der oberste für Rundreisebillets und Tagescasse, die
beiden anderen als Depot für Reservebillets bestimmt sind. Dieser
drehbare Behälter für Eisenbahnfahrkarten nimmt wenig Raum
ein, gestattet dem Billeteur an seinem Schalter zu verbleiben, er-
möglicht eine leichte Uebersicht und Ausgabe der Fahrkarten, ent-
hält 1008 Billetsorten und fasst im Ganzen leicht 76000 Fahrkarten.
Zwei solcher Behälter nehmen also über 2000 Billetsorten
auf und genügen in der Regel für die grösste Frequenz der Billet-
cassen von Hauptstationen. Es ist bei der Construction auch da-
rauf gesehen, dass dieser Behälter leicht zu transportiren und von
Jedem zu zerlegen und zusammenzusetzen, sowie dass er durch
Thüren von 900 m/m. Lichtweite bequem hindurch zu bringen sei.
Die Königliche General - Direction der Sächsischen Staats-
bahnen hat auf ihrem Böhmischen Bahnhofe in Dresden derartige
Schränke bereits mit bestem Erfolge in Gebrauch nehmen lassen.
Es haben sich dieselben von Haus aus in jeder Beziehung als
practisch und zweckmässig erwiesen, die Billeteure haben sich
rasch mit denselben vertraut gemacht und loben ihre Vortheile
sehr, so dass eine Einführung auch anderwärts empfohlen werden
kann. Diese „drehbaren Behälter für Eisenbahn-Fahrkarten“ (System
Hartmeyer) werden allein von der Firma Bock und Handrick, Fa-
brikinstitut für Lehrmittel, Mass- und Zeichenutensilien, Guss-
modelle etc. in Dresden je nach der erforderlichen Grösse, die
sich natürlich nach der Zahl der aufzunehmenden Billetsorten
richtet, bis zum Preise von 600 JA angefertigt.
Die Orenburger Eisenbahn. Diese das Russische Eisenbahn-
netz bis an die Asiatische Grenze ausdehnende Bahn, deren Er-
öffnung in nächster Zeit zu erwarten ist, *) vereinigt sich mit der
Morschansk-Sysraner Eisenbahn auf der gemeinschaftlichen Station
Batraki, welche auf dem rechten Wolgaufer liegt. Von hier zieht
sie sich noch ungefähr 7 Werste längst dem Ufer, bis zum Dorfe
Starye-Kostitschi, wo sie den Fluss mittelst einer grossen eisernen
Brücke überschreitet. Von der ersten Station auf dem linken
Ufer, Obscharowka, welche in der Nähe des Dorfes Nowye Kos-
titschi liegt, geht die Bahn 50 Werste in beinahe gerader Linie,
in einer Entfernung von 15 — 20 Wersten von der Wolga, dann
macht sie eine Biegung nach links und nähert sich allmählig
dem Flusse bis auf circa 3 Werst in der Stadt Samara; hier
befindet sich ein Bahnhof I. Classe mit einem kolossalen steiner-
nen Stationsgebäude.
Dieser Bahnhof wird durch eine Zweigbahn, für Gütertrans-
port, mit der Wolga verbunden. Von Samara geht die Bahn un-
gefähr 35 Werste in nordöstlicher Richtung und macht dann eine
Wendung nach Südosten; in dieser Richtung bleibt sie, ohne
grosse Abweichung, bis Orenburg; auch in dieser Stadt ist ein
Bahnhof 1. Classe. Von grösseren Städten wird ausser Samara
und Orenburg nur noch Busuluk berührt.**)
Die Länge der Hauptlinie beträgt 508 Werste.
Die Lärme der Zweigbahn vom Bahnhof in Samara bis an
die Wolga 4 Werst.
Die Gesammtlänge der Orenburger Eisenbahn ist mithin
512 Werste.
Die Wolgabrücke hat eine Länge von 4719 Fuss (Englisch^
besteht aus 13 Oeffnungen gleicher Spannweite; 11 derselben sind
mit der Fahrbahn unterhalb und 2, die erste und letzte mit der
Fahrbahn oberhalb der geradlinigen Fachwerkträger projektirt.
Die Trägerhöhe ist 37 Fuss und liegen die Schienen in' einer
mittleren Höhe von 126 Fuss über dem Flussbette. Die Pfeiler,
mit mächtigen Graniteisbrechern versehen, werden auf pneuma-
tischem Wege fundamentirt und hofft man, dass die Caissons
nicht über 28' herabgesenkt zu werden brauchen. Diese Brücke
ist noch nicht fertig, sie soll erst nach 2 Jahren in Betrieb kom-
men; unterdessen werden Passagiere und Güter, im Sommer mit-
telst Dampfschiffen, im Winter mittelst Schlitten über die Wolga
befördert, Dampfschiffe sowie Schlitten werden von der Gesell-
schaft gemiethet.
Ausser der Wolga werden noch folgende grössere Flüsse
überschritten :
*) Dieselbe sollte nach Mittheilung der Direction bereits im No-
vember 1876 eröffnet werden.
**) Die kleineren Stationen mit ihren Entfernungen siehe man
in dem so eben erschienenen Stationsverzeichniss von Dr. Koch,
dessen Materialien wir die vor- und nachstehenden Notizen entnehmen.
— 20 —
Motscha mit einer Brücke von 280 Fuss — 1 Oeffnung
Samara „ „ „ „ 840 „ — 3 „
Kinel „ „ „ » 420 „ 2 „
Samara (zum 2. Male) „ „ 700 „ — 4 „
Busuluk „ „ » «175»— 1 »
Sakmara » » » „ 840 „ — 4 „
Der Vorsitzende des Verwaltungsrathes ist der Senator Bo-
ris Petrowitsch Obuchow, -während der Commerzienrath A. War-
schawsky und Herr A. E. Horwitz die Erbauer und die Haupt-
Actionäre derselben sind.
Spanien. Unter dem 29. Oct. er. hat sich zu Madrid eine
Gesellschaft unter dem Namen „Allgemeine spanische Tramway-
Gesellschaft“ constituirt. Diese Gesellschaft wird den Betrieb auf
der Strecke von Madrid nach Leganes führen. Das Gesellschafts-
capital ist z. Z. auf 250,000 Frcs. festgesetzt, soll jedoch späterhin
auf 2V2 Millionen und weiter erhöht werden können, wenn die
Generalversammlung diese Erhöhung genehmigt.
Personal-Nachrichten.
Der Regierungs-Rath Dr. jur. Rudolf Hochheimer, bisher
Mitglied der Königlichen Eisenbahn-Direction in Saarbrücken, ist
zum Mitgliede der am 1. Januar 1877 in’s Leben tretenden, von
der Königlichen Direction der Niederschlesiscli-Märkisclien Eisen-
bahn ressortirenden Königlichen Eisenbahn - Commission in Halle
a. S. ernannt und mit den Functionen des Vorsitzenden dieser
Behörde betraut worden.
Bergisch-Märkische Eisenbahn. Der Baurath Rudolph zu
Kassel ist zum Mitgliede der Königlichen Eisenbahn-Direction zu
Elberfeld unter Versetzung dahin ernannt worden.
Bayern. Der Post- und Bahnverwalter in Marktbreit Joh.
Bapt. Sch eurer wurde auf Ansuchen in den Ruhestand versetzt,
Die Errichtung einer Bahnverwaltung in Miltenberg sowie einer
Post- und Bahnverwaltung in München — Südbahnhof — und
in Neuenmarkt, ferner die Aufstellung eines Bahnverwalters
beim Post- und Bahnamte Kempten und je eines Specialcassirers
bei den Bahnämtern Bamberg und Würzburg genehmigt, der
nach den Normen der vormal. Ostbahnen angestellte Bahnhof-
inspector in München, Joh. Forstner nach Miltenberg versetzt
und demselben die Function eines Bahnverwalters daselbst über-
tragen, zu Specialcassirern beim Bahnamte Würzburg der Official
Gg. Raith daselbst, beim Bahnamte Bamberg der Official Alb.
Hi bl daselbst befördert, zum Post- und Bahnverwalter in Markt-
breit der Official M. Sattler in Nördlingen und zum Bahnamts-
verwalter beim Post- und Bahnamte Kempten der Official Gg.
Helfer daselbst, zum Post- und Bahn Verwalter in München — Süd-
bahnhof — der Official beim Bahnamte München — Centralbahn-
hof — Carl Geyer und zum Post- und Bahnverwalter in Neuen-
markt der Official Ernst Blank in Treuchtlingen befördert.
Die Eisenbahnbausection Landsberg wurde nach Meiningen
verlegt und in Weilheim eine Eisenbahnbausection errichtet, der
Betriebs- und Sections-Ingenienr Abrah. Strauss in Landsberg
nach Meiningen und der Abtheilungs-Sections-Ingenieur Jos. Wile
in Gundelfingen nach Weilheim versetzt.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1 . Bahn- etc. Eröffnungen, Fahrpläne.
Verein Deutscher Eisenbalm-Verwaltimgen.
Nach der Mittheilung des Directoriums
der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesell-
schaft wird die 29, 7 Kilometer lange
Zweigbahn An germünde-Freienwalde
a/O. mit den Stationen Angermünde, Lü-
dersdorf, Oderberg -Brahlitz und Freien-
walde a/O. und die 12 Kilometer lange
Theilstrecke Letschin - Seelow (der
Zweigbahn Wriezen-Frankfurt a/O.) mit
den Stationen gleichen Namens am 1. J a-
nuar 18 77 für den Personen-, Güter- und
Privatdepeschen-Verkehr eröffnet worden.
Berlin, den 30. December 1876.
Die geschäftsführende Direction des Vereins.
Fournier.
2. Ausloosungen.
Magdehurg-Halbcrstiidter Eisenbahn. Be-
hufs statutenmässiger Ausloosung der am
1. Juli 1877 zur Tilgung gelangenden
a. 23
Stück
ä 3000
M
47
5>
„ 1500
n
59
Y>
„ 600
V)
118
„ 300
y>
Oberschlesische Eisenbalui. Vom L Ja-
nuar 1877 wird bei der Ladestelle Louisen-
glück - Grube die Güter-Station Rosclzin
errichtet und der daselbst zu etabliren-
den Güter-Expedition die Abfertigung der
abgehenden und ankommenden Stück-
güter und Wagenladungen übertragen
werden.
Für Güter in der Richtung von und
nach Kattowitz werden die diesbezüg-
lichen Tarifsätze der Station Myslowitz
und in der Richtung von und nach Mys-
lowitz die Tarifsätze der Station Kattowitz
erhoben. Breslau, den 22. December 1876.
Königliche Direction. (919)
der 4%procentigen Prioritäts-Obligationen
vom Jahre 1873,
b. 314 Stück Magdeburg-Wittenbergesche
4l/2 % Prioritäts - Obligationen k 300
und
112 Stück früher Magdeburg- Witten-
bergesche Stammactien jetzige 3 \
Rentenpapiere ä 600 Jl,
sowie zur Vernichtung der bisher einge-
lösten verloosten Obligationen und Ren-
tenpapiere haben wir einen notariellen
Termin auf den
26. Januar k. J., Nachmittags 3 Uhr
in unserem Geschäftslocal, Fürstenstrasse
No. 1 — 10, Zimmer No. 32 hierselbst ange-
setzt, was wir mit dem Bemerken zur
öffentlichen Kenntniss bringen, dass den
Inhabern von Obligationen und Renten-
papieren der Zutritt gestattet ist. Mag-
deburg, den 28. December 1876. Direc-
torium. (920)
3. Auszahlungen u. Kündigungen.
K. k. priv. Kaschau-Oderberger Eisen-
bahn-Gesellschaft. Der am 1. Jänner 1877
fällige Coupon der Actien wird:
in Budapest bei der gesellschaftlichen
Haupt-Cassa,
in Wien bei der Anglo-Oesterreichischen
Bank,
mit fl. 4 Oesterreichischer Währung in Sil-
ber eingelöst.
Der am 1. Jänner 1877 fällige Zinsen-
Coupon der Prioritäts-Obligationen wird
an denselben Zahlstellen mit:
5 fl. Oesterreichischer Währung in Silber
ausgezahlt.
Die Rückzahlung der am 1. Juli 1876
verloo sten Prioritäts -Partial- O n ligalio n en,
erfolgt am 1. Jänner 1877 ab, bei den für
die Einlösung der Coupons angegebenen
Zahlstellen.
Vom 1. Jänner 1877 ab hört jede wei-
tere Verzinsung der am 1. Juli 1 J. aus-
geloostenPrioritäts-Partial-Obliga t i onen auf,
und es sind demnach bei ihrer Einkassi-
rung, ausser dem Originale der ITioritäts-
Partial-Obligation, auch alle zugehörigen
bis zum 1. Jänner 1877 nicht verfallenen
Coupons und Talons mit zurückzustellen,
widrigens der Betrag der fehlenden Cou-
pons von dem Capital in Abzug gebracht
wird. Budapest im Dec. 1876. Die Direction.
(Nachdruck wird nicht honorirt.) (852)
Altona - Kieler - Eisenbalm - Gesellschaft.
Betreffend die Kündigung der 5%Prioritäts-
Obligationen II. Emission der Altona-Kieler
Cottbus-Grossenhainer Eisenbahn. Am 31. d. Mts. wird unsere neue Strecke Cott-
bus-Frankfurt a/O. für den Personen- und Güter-Verkehr eröffnet werden und tritt von
dem gedachten Tage an der nachstehende Fahrplan für diese Strecke in Kraft. Cott-
bus, den 23. December 1876. Die Direction.
oC-S
a <v
| 0
«sa
ö
w
Abgang.
18.
Gemisch-
ter Zug
20.
Gemisch-
ter Zug
I.-IV. Cl.I. -IV. CI
Stationen.
Ankunft.
17.
Gemisch-
ter Zug
I.-IV. CI.
19.
Gemisch-
ter Zug
I.-IV. CI.
0 aj
0 0
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SM
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14.,
29.8
40.g
49.5
59.t
72.8
9.0
*
9.40
10.15
10.40
11«
12.0
6ro
*
6^
7ÜT
7413
*
8U1
8.45
Bemerkung,
dürfniss gehalten.
Auf
Abg. Cottbus (neuer Bahnh.) Ank. 9.0
Willmersdorf „ -
Peitz + 8.27
Jamlitz 7.50
Weichensdorf „ 7.22
Grunow-Beeskow . . . „
Müllrose „ ^ 6.38
Ank. Frankfurt a/O Abg. 6.0
den mit einem * bezeichneten Stationen
6.5 72. s
* 64 o
5.35 58.o
5.6 43.o
4.44 32.0
23.3
4.6 13.7
3.35 0
wird nur nach Be-
(886
Eisenbahn-Gesellschaft zum Zweck der Re-
duction des Zinsfusses auf Tier ein halb
Procent zum 1. Juli k. J.
Auf Grund des der Altona-Kieler Eisen-
bahn-Gesellschaft in dem § 3 der Privile-
gien vom 21. November 1866 und 18. Ja-
nuar 1868 vorbehaltenen Rechtes werden
hiermittelst sämmtliche Obligationen der
5% Prioritäts - Anleihe II. Emission von
7,500,000 Ji beziehungsweise 3,000,000 Jl,
soweit dieselben noch nicht durch Aus-
lösung amortisirt sind, zum Zweck der
Reduction des Zinsfusses auf vier ein halb
Procent unter Beibehaltung der bisherigen
Priorität mit dem 1. Januar 1877 zum 1.
Juli 1877 gekündigt. In Folge dessen findet
die für den 2. Januar k. J. in Aussicht
gestellte Ausgabe von neuen fünfprocenti-
gen Couponbögen nicht statt; die letzte
am 1. Juli 1877 fällige 5% Zinsrate wird
gegen Einlieferung des den Obligationen
zur Empfangnahme der folgenden Zins-
coupons beigegebenen Talons ausbezahlt.
Denjenigen Prioritäts-Gläubigern, welche
der Ausbezahlung ihrer Obligationen eine
Convertirung derselben auf vier ein halb
Procent vorziehen, wird eine Prämie von
Ein Halb Procent des Nennwerthes dieser
Obligationen gewährt und hat die Anmel-
dung zu dieser Convertirung bis zum 15.
Februar 1877 zu erfolgen.
Die Inhaber, welche in diese Convertirung
willigen, haben die fünfprocentigen Obli-
gationen ohne Talon mit doppelt ausge-
fertigtem Yexzeichniss — wozu Formulare
an den nachstehenden Stellen ausgegeben
werden — bei
unserer Hauptkasse in Altona,
unserem Geschäftsführer in Kiel,
der Norddeutschen Bank in Hamburg,
S. Bleichröder in Berlin,
in der oben festgesetzten Frist einzureichen,
und erhält der Ueberbringer ein Verzeich-
niss mit Quittirungsvermerk versehen zu-
rück. Gegen Rücklieferung dieses quittirten
Verzeichnisses werden s- Z. nach vorauf-
gegangener Bekanntmachung die conver-
tirten Obligationen nebst neuen Coupons-
bögen an den betreffenden Stellen ausge-
liefert.
Diejenigen Prioritäts-Gläubiger, welche
von dem vorstehenden Rechte auf Conver-
tirung ihrer Obligationen in dem erwähnten
Termine keinen Gebrauch machen, erhalten
am 1. Juli k. J. den Nominalbetrag dieser
Obligationen gegen Rücklieferung derselben
baar ausgezaklt. — Die Coupons und später
ausgeloosten Obligationen dieser conver-
tirten Anleihe werden ausser an den bis-
herigen Stellen auch in Hamburg bei der
Norddeutschen Bank zahlbar gemacht
werden. Altona, den 28. December 1876.
DieDirection. B. Geske. H.Tellkampf. (907)
4. Tarifänderungea.
Schlesisch - Rheinischer Eisenbahn - Ver-
band. Mit dem 15. Januar 1877 scheidet
die Route via Berlin-Cottbus-Sorau für den
Transit- Verkehr aus dem Schlesisch-Rhei-
schen Verbände aus. Berlin, den 27‘ De-
cember 1876. Die geschäftsführende Ver-
waltung. Directorium der Berlin-Potsdam-
Magdeburger Eisenbahn-Gesellschaft. (921)
Westfälische Eisenbalm. Mit dem 15. Feb-
ruar f. scheidet die Route Berlin-Cottbus-
Sorau für den Transit- Verkehr aus dem
Schlesisch-Rheinischen, Norddeutsch-Gali-
zisch-Rumänischen und Rumänisch-Gali-
zisch - Deutschen Getreide - Verkehr aus.
Müuster, den 30. December 1876. König-
liche Direction der Westfälischen Eisen-
bahn. (942)
Hannoversche Staatsbalm. Für den Gütej>
verkehr im Norddeutschen Eisenbahnver-
bande ist ein vom 1. Januar k. J. gültiger
Tarifnachtrag herausgegeben, welcher ver-
-=r 2X -
schiedene theilweise ermässigende Aende-
rungen und Declarationen der Tarifbestim-
mungen und der Waaren-Classification, so-
wie Äusnahmefrachtsätze resp. Frachter-
mässigungen für verschiedene Artikel ent-
hält. Derselbe kann in den Expeditionen
eingesehen, daselbst auch käuflich bezogen
werden. Königl.Eisenbahn-Direction. (927)
Berlin- Anlialtische Eisenbahn. Da die
Tarife für den Berlin-Bayerischen Verkehr
vom 1. November 1870 und für den Berlin-
Württembergischen Verkehr vom 1. März
1871 zum 1. Januar fut. in Folge Kündi-
gung ausser Kraft treten, so erfolgt die
Abfertigung der Sendungen nach und von
Bayern und Württemberg von diesem Zeit-
puncte an nach Massgabe des Nachtrages
XIV zu unserem Localtarif nur noch ent-
weder auf Grund der darin enthaltenen
neuen U eb er n ah m es ätz e Berlin-Leipzig oder
mittelst indirecter Cartirung auf Leipzig
oder zu den nicht gekündigten directen
Sätzen, welche im Schlusssatz des Nach-
trags XIV speciell angegeben sind. Berlin,
den 30. Decbr. 1876. Die Direction. (941)
Hannover - Rheinischer - V erkehr. Am
1. Januar 1877 tritt der 29. Nachtrag zum
Hannover-Rheinischen Gütertarife in
Kraft.
Derselbe enthält u. A. : Aufhebung des
procentualen Frachtzuschlages für die Ar-
tikel Eisenerze, Kalksteine, Roh-
eisen nnd Rohstahleisen, Eisen-
luppen, Brucheisen und altes Eisen
bei Aufgabe von 10,000 Kilgr. auf Entfer-
nungen von mehr als 10 Meilen; für die
Artikel Spiritus und Malz in Wagen-
ladungsquantitäten im Verkehre mit Han-
nover-Altenbeken, Hannoverschen Staats-
und Magdeburg - Halberstädter Stationen
und endlich Aufhebung der Tarifsätze der
Special-Tarife II und III für den Verkehr
zwischen der Bergisch-Märkischen Bahn
einerseits und der Westfälischen Bahn
andererseits.
Der Nachtrag kann von unseren Ver-
bands-Expeditionen und unserem Tarif-
büreau unentgeltlich bezogen werden.
Münster den 30. Dec. 1876. Kgl. Direction
der Westfälischen Eisenbahn. (943)
Westfälische Eisenbalm. Vom 1. Januar
1877 tritt für den Preussisch-Braunscliwei-
fischen Verband ein neuer Giiter-Tarif in
Taft, welcher nebst den dazu gehörenden
Classificationsbestimmungen von unseren
Verbands-Güter-Expeditionen zum Preise
von 15 Jl bezogen werden kann. Königl.
Direction. (925)
Nord -Westdeutscher Eisenbahn -Verband.
Zu dem Nordwestdeutscli-Elsass-Lothringi-
schen Gütertarif vom 1. Januar 1874, tritt
mit Wirkung vom 1. k. Mts. ab der
45. Nachtrag in Kraft, welch letzterer von
den Verbandsgüter -Expeditionen bezogen
werden kann. Kassel, am 29. December
1876. Namens der Verwaltungen des Nord-
westdeutschen Eisenbahn-Verbandes. Kgl.
Direction der Main-Weser Bahn. 934.
Schlesisch-Mitteldeutscli-Elsass-Lothringi-
scher Verband. Durch den vom 15. Januar
1877 ab gültigen Nachtrag XVIII. zum Ver-
bands-Gütertarife werden Aenderungen der
Tarifvorschriften eingeführt. — Näheres ist
in den Güterexpeditionen der Verbands-
Bahnen zu erfahren. Erfurt, den 23. De-
cember 1876. Die Direction der Thüring.
Eisenbahn - Gesellschaft als gescliäfts-
führende V erwaltung. 924.
Berlin - Hamburger Eisenbahn. Vom
1. Januar 1 877 ab tritt für den directen
Güter-Verkehr zwischen diesseitiger Station
Hamburg und den Stationen Gnesen und
Inowraclaw der Oberschlesischen Eisen-
bahn via Berlin-Kreuz-Posen resp. Brom-
berg ein besonderer Tarif in Kraft, welcher
bei unserer Güter-Expedition in Hamburg |
zu haben ist Berlin und Hamburg, den 22.
December 1876. Die Direction. 938-
Westdeutscher Eisenbahn -Verband. Mit
Gültigkeit vom 1. k. M. ab tritt der
68. Nachtrag zum Westdeutschen Haupt-
Gütertarif vom 1. October 1872 in Kraft.
Dieser Nachtrag kann von den Verbands-
Güterexpeditionen bezogen werden. Cassel,
den 29. December 1876. Namens der Ver-
waltungen des Westdeutschen Eisenbahn-
Verbandes. Königliche Direction der Main-
Weser-Bahn. ____ 935.
Berlin - Hamburger Eisenbahn. Mit dem
1. Januar 1877 tritt zum Tarife für den
diesseitigen Lokalgüterverkehr ein Nach-
trag XVI11. in Kraft, welcher bei unseren
Güter-Expeditionen zu haben ist.
Derselbe enthält Frachtermässigungen
für Eisen etc., Classificationsänderungen,
Aenderungen der Nebengebühren und eini-
ger Tarifsätze und ermässigte Sätze der
Sp.-T. II. und III. Berlin und Hamburg,
30. December 1876, Die Direction. 937.
Cöln - Mindener Eisenbahn, l. Local-
V er kehr. Nachtrag XXXV. zum Güter-
Tarif vom 1./9. 71, enthaltend ermässigte
Frachtsätze der Import- und Seetransit-
Tarife (Nachträge XXIII. und XXXI.) für
den Verkehr zwischen einigen Stationen,
sowie Aufnahme der Artikel „Schiefer“
und „Zucker aller Art“ in den Import-
Tarif, gültig seit 20./12. 76
2. Hanseatischer Verband. Nach-
trag XVII. zum Güter-Tarif vom l./ll. 74,
enthaltend Frachtermässigungen für Eisen-
und Stahl waaren im Verkehr zwischen
Cöln-Mindener und Stationen der Rheini-
schen Eisenbahn einer-- und Stationen der
Altona - Kieler Eisenbahn bezw. Lübeck
andererseits sowie für Eisenbahnschienen
im Verkehr zwischen Altenessen, Gelsen-
kirchen, Wanne, Recklinghausen einer-
und Neubrandenburg andererseits, gültig
vom l./l. 77 ab. Nachtrag XVIII. zu dem-
selben Tarife, enthaltend: Aenderungen
der Tarifbestimmungeu und der Classi-
fication, gültig vom l./l. 77 ab. — Seit
20./12. 76 wird im Verkehr von Bremen
nach Lübeck der Artikel „Zucker aller
Art“ zu den Sätzen der Classe A bezw. C.
befördert, wenn die Sendungen das Zoll-
vereinsgebiet transitiren und Solches aus
den begleitenden Steuerpapieren hervor-
geht.
3. Hanseatisch - Rheinisch - West-
deutscher Verband. Nachtrag VI. vom
15./12. 76 zum Güter-Tarif vom 28./12 74.
(Abth. A. II) enthaltend Frachtermässigung
für „Eisen und Stahl, Eisen- und Stalil-
waaren aller Art einschliesslich eiserner
Mascliinentheile“ für den Verkehr zwischen
Stationen der Rhein Nahe- resp. Saar-
brücker Bahn einerseits und Harburg,
Hamburg, sowie Stationen der Altona-
Kieler Eisenbahn andererseits.
4. Rechtsrheinisch - Bayerisch-
Oesterreichisclier Verkehr. Nachtrag
III. vom 15./12. 76 zum Special-Tarif vom
15./4. 76 für die Beförderung von Stein-
kohlen etc., enthaltend anderweite, gröss-
tentheils ermässigte Frachtsätze für den
Verkehr nach verschiedenen Stationen der
Bayerischen Staatsbahn.
5. Verkehr zwischen der Berlin-
Hamburger , der Hannoversch e n und
der Magdeburg- Halberstädter
Bahn einerseits und der Cöln-Min-
dener Bahn andererseits. Ausnahme-
Tarif v. 1./12. 76. für den Transport von
Mergel nach den Cöln-Mindener Stationen
Bassum, Hamburg, Lauenbrück, Ottersberg,
Rotenburg, Scheessei und Sottrum.
6. Bergisch-Märkisch-W estfälisch-
Hanseatisch er Verband. Nachtrag VH.
v. 1/1. 77. zum Güter-Tarif v. 25/11. 76.,
enthaltend Aenderungen der Tarif bestim-
mungen und der Classificationen. (931)
22
Westfälischer Eisenbahn -Verband. Zum
Gütertarife für den Westfälischen Eisen-
bahn-Verband tritt am 1. Januar 1877 der
Nachtrag 43 in Kraft, welcher von unseren
Verbands-Expeditionen und unserem Tarif-
biireau hier unentgeltlich bezogen werden
kann. Der Nachtrag ehthält u. A. Auf-
hebung des procentualen Frachtzuschlages
für die Artikel Eisenerz, Kalksteine, Roh-
eisen, Rohstahleisen, Eisenluppen, Bruch-
eisen und altes Eisen, Tarifsätze für die
neu aufgenommenen Stationen Born, Hük-
keswagen, Haupte, Harkorten, Kükelhau-
sen, Uerdingen, Vogelsang, Wermelskirchen
und Wipperfürth der Bergisch-Märkischen
Bahn, die Station Nordwalde der Münster-
Enscheder Bahn, die Stationen Aachen
und Rothe Erde der Aachener Industrie-
Bahn und die Station Ihrhove der West-
fälischen Bahn, sowie ferner Aufhebung
der Tarifsätze der Special-Tarife II und
III für den Verkehr der Westfälischen und
Münster-Enscheder Bahn einerseits und
der Bergisch-MärkischenBahn andererseits.
Münster, den 30. December 1876. König-
liche Direction der Westfälischen Eisen-
bahn. (944)
Hannoversche Staatsbahn. Für den Nord-
deutschen Verband ist ein Nachtrag zum
Gütertarife herausgegeben, nach welchem
in Anlass der vorgekommenen vielfachen
Tarifänderungen, zur Erzielung einer bes-
seren Uebersicht, eine neue Ausgabe der
Specialbestimmungen zum Betriebs-Regle-
ment, der Tarif bestimm ungen und der
Waaren-Classification veranstaltet ist. Diese
neue Ausgabe tritt mit dem 1. Januar k. J.,
die in dieselbe mitaufgenommene ander-
weite Tarifirung für die Artikels Flachs
und Hanf, ungebrecht, Heede, Heu etc.,
Holzkohlen und Torfkohlen, Lumpen (Ha-
dern), auch Bastlumpen jedoch erst mit
dem 15. Februar k. J. in Kraft. Exemplare
des bezeichneten Nachtrags nebst der neuen
Ausgabe der Tarif- etc. Bestimmungen und
Waaren-Classification sind in den Güter-
Expeditionen der Verbandsstationen käuf-
lich zu haben. Hannover, den 29. Decem-
ber 1876. Königliche Eisenbahn Direc-
tion. (933)
Königliche Ostbahn. Vom l. Januar 1877
ab wird im Verband-Güterverkehr zwischen
der Tilsit-Insterburger Bahn und der Ost-
bahn (Tarif vom 15. September 1876), so-
wie im directen Güterverkehr zwischen
den Stationen der Strecke Pogegen-Memel
und sämmtliehen übrigen Ostbahnstationen
(Tarif vom 15. September 1876) der pro-
centuale Frachtzuschlag bei der Beförde-
rung von Kohlen, Coaks, Eisenerzen, Roh-
eisen, Rohstahleisen, Eisenluppen, Bruch-
eisen und altem. Eisen in Wagenladungen
von mindestens 10,000 Kilogramm nicht
mehr erhoben und bei der Beförderung
von Kalksteinen ermässigt. Ferner tritt
vom genannten Tage ab in dem letztbe-
zeichneten Verkehr für die Beförderung
von Holzkohlen in Ladungen von minde-
stens 10,000 Kilogramm ein Specialtarif in
Kraft. Die dieserhalb herausgegebenen
Nachträge I zu den Eingangs genannten
Tarifen sind bei den Verbandstationen
käuflich zu haben. Bromberg, den 23. De-
cember 1876. Königliche Direction der
Ostbahn. (918) J.
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Die Giltigkeitsdauer der die Ver-
schiffungs - Frachtsätze enthaltenden
Nachträge II und IV zur Tariftabelle un-
serer Station Cüstrin wird zunächst bis
ultimo März 1877, sodann auf Weiteres
mit Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs bei
sechswöchentlicher Kündigungsfrist pro-
longirt. Berlin, den 26. December 1876.
Directorium. (929)
Niederländisch ■ Bayerisch ■ Oesterreich!-
scher Eisenbahnverband. Mit 1. Januar 1877
ab tritt für den Niederländisch-ßayerisch-
Oesterreichischen Güterverkehr unter Auf-
hebung des Tarifes vom 1. März 1873 nebst
sämmtlicher hierzu erschienener Nachträge
ein neuer Tarif in Kraft. Derselbe kann
bei den Verbandsexpeditionen eingesehen
und durch deren Vermittelung käuflich
bezogen werden. München, den 28.Decmber
1876. Namens desNiederländisch-Bayerisch-
Oesterreichischen Eisenbahn - Verbandes.
Die Generaldirection der Königl. Bayer.
Verkehrsanstalten. (923)
Westfälische Eisenbahn, Vom 1. Januar
1877 ab kommen im Localverkehr der West-
fälischen Bahn die Frachtzuschläge, welche
bisheran auf Transporte von Kohlen, Coaks,
Eisenerzen, Kalksteinen, Roheisen und
Rohstahleisen, Eisenluppen, ßrucheisen
und altem Eisen erhoben wurden, auf
Entfernungen von mehr als 75 Kilometer
bei Aufgabe von 10,000 Kilogramm
in Fortfair Zu den Tarifsätzen der in ge-
ringerer Entfernung als 75 Kilometer lie-
genden Stationen werden die bisherigen
Zuschläge erhoben, in maximo gelangt in-
dess nur . der Satz von 29 Markpfg. pro
10,000 Kilogramm zur Erhebung. Münster,
den 29. Dec. 1876. Königl. Direction. (926)
ImHannover-Bayerisch-Oesterreichischen
Eisenbahn-Verband treten ab 1. Januar 1877
in Kraft:
a. der 36. Nachtrag zum Gütertarif No. I.
vom 1. November 1872,
b. der 33. Nachtrag zum Gütertarif No. IV.
vom 1. Januar 1872,
c. der 14. Nachtrag zum Tarif für den
Verkehr der Station Hamburg (K. M. B.)
und der Hannoverschen Hafenstationen
mit Stationen der Bayerischen Ostbahn
und der Kaiserin-Elisabethbahn viaLeipzig-
Eger vom 1. Februar 1875, enthaltend:
Bestimmung wegen anderweiter Beziehung
der Stationen München, Thalkirchen und
Haidhausen der Bayerischen Staatsbahn
bezw. ad a. einen directen Frachtsatz für
Holztran sporte ab Kufstein nach Vorwohle,
ad b. und c. Verlängerung der Gültigkeits-
dauer der Ausnahmefrachtsätze für slavo-
nisches Holz ab Passau und Kaiser-Ebers-
dorf nach den Nordseehäfen.
Die qu. Nachträge können bei den Ver-
bandstationen eingesehen und von da be-
zogen werden. Frankfurt a/M., den 26.
December 1876. Königliche - Eisenbahn-
Direction. (928)
5. Submissionen.
Nordhauseu-Erfnrter Eisenbahn. Im Wege
der öffentlichen Submission sollen
I. 50 Stück bedeckte Güterwagen
II. 50 Satz Achsen und Räder
in Lieferung vergeben werden und ist da-
zu Termin in dem Bureau unserer Be-
triebs-Direction am
Montag, den 15. Januar 1877, Vormittags
11 Uhr,
anberaumt. Zeichnungen und specielle
Bedingungen ad I. können zu 6 Mark, ad
II. zu 3 Mark von unserer Registratur be-
zogen werden. Nordhausen, den 21. Dec.
1876. Die Direction. (936)
Breslau - Warschauer Eisenbahn. Die
Lieferung von 5000 Stück kiefernen Mittel-
Schwellen soll im Wege der Submission
vergeben werden.
Die Lieferungsbedingungen können im
diesseitigen Bureau eingesehen und gegen
Erstattung der Copialien von 0,5 bezo-
gen werden.
Offerten sind bis zum 15. Januar 1877,
Vormittags 10 Uhr versiegelt und porto-
frei an uns einzusenden. Pol. Wartenberg,
den 29. December 1876. Direction. (930)
Königliche Ostbahn. Linie Wangerin-
Konitz. Es soll die Anfertigung und
Anlieferung dreier eiserner Brücken-Con-
structionen (5“, 8m und 16,6™ Spannweite)
incl. Aufstellung im Gewichte von zusam-
men 21130 Klgr. Schmiedeeisen, 798 Klgr.
Gusseisen und 24 Klgr. Blei und Rothguss
in öffentlicher Submission verdungen
werden.
Termin hierzu ist auf:
Mittwoch, den 17. Januar 1877,
Vormittags 11 Uhr
in unserem technischen Bureau, Livonius-
strasse No. 1 hierselbst anberaumt.
Die Offerten müssen mit der Aufschrift:
„Submission auf Eisenconsruc-
tionen Wangerin-Konitz“
versehen sein und rechtzeitig an uns ein-
gereicht werden.
Die Submissions-Bedingungen und Zeich-
nungen liegen an den Wochentagen wäh-
rend der Bureaustunden im vorbezeich-
neten Bureau und in den Bau-Bureaus zu
Schlochau und zu Dramburg zur Einsicht
aus, auch können Abschriften der Bedin-
gungen gegen Franco-Einsendung von 6 Jt.
pro Exemplar von dem Eisenbahn-Secretair
Pasdowski, Victoriastrasse 4 hierselbst be-
zogen werden. Bromberg, den 28. De-
cember 1876. Königliche Direction der
Ostbahn, Bau- Abtheilung IV. (945) J.
54189
585 414
6 600
20 763
14 580
11 370
3 453
Reiclis-Eisenbaluien mElsnss-Lotkriugen.
Die Lieferung von:
5 404 400 Kilogramm Schienen aus Besse-
merstahl,
191 100 Kilogramm Seitenlaschen aus
Bessemerstahl,
261 520 Kilogramm eisernen Unterlags-
platten,
102 000 Kilogramm Laschenbolzen,
119 000 Kilogramm galvanisirten Tire-
fonds für gewöhnlichen Quer-
schwellen-Oberbau, sowie von :
534 000 Kilogr. Schienen aus Bessemer-
stahl,
Seitenlaschen aus Besse-
merstahl, •
eisernen Langschwellen,
- Laschenbolzen,
schmiedeeisernen Quer-
verbindungsstangen,
Bolzen mit Muttern zur
Schienenbefestigung,
schmiedeeisernen Unter
lags- und Deck-
plättchen,
Unterlagsblechen
für ganz eisernen Oberbau
soll im Wege der öffentlichen Submission
verdungen werden.
Die Lieferungs- Bedingungen und zuge-
hörigen Zeichnungen sind auf portofreie
an "unsere Drucksachen - Gontrole
hierselbst zu richtende Schreiben und zwar:
a) für Schienen und Seitenlaschen
aus Bessemerstahl,
b) für eiserne Langschwellen,
c) für Schienenbefestigungs-Material
(Kleineisenzeug)
gegen Einsendung von 2 Ji zu beziehen.
Die Offerten sind bis zu dem am
Montag, den 22. Januar k. J.,
Vormittags 10 Uhr
in unserem Geschäftslocale auf hiesigem
Bahnhofe anstehenden Termine portofrei
versiegelt und mit der Aufschrift:
„Submission auf die Lieferung von Ober-
bau-Materialien“
an uns einzusenden. Die Eröffnung der
Offerten erfolgt zur angegebenen Termin
stunde in Gegenwart der persönlich an-
wesenden Submittenten.
Strassburg, den 27. Decbr. 1876. Kaiserl.
General - Direction der Eisenbahnen in
Eisass-Lothringen. (922)
Saarbrücker Eisenbahn. Die Lieferung
des Bedarfs an Werkstätten-Materialien,
Vorrathsstücken und Werkzeugen vom
1. April 1877 bis 31. März 1878 soll im
Wege der öffentlichen Submission vergeben
werden. Hierzu sind zwei Termine und
zwar:
1, auf Donnerstag,
den 18. Januar 1877
für Schmiede-, Walz-, Facon- und Roheisen,
Stahl, Bleche, Drähte, Kupfer, Eisenguss,
besondere Metalle, Radreiten, Trag- und
Spiral - Federn , Bufferböcke, Achslager-
kasten, Hölzer und Glaswaaren und
2, auf Donnerstag,
den 25. Januar 1877
für Holzkohlen, Lacke, Farben, Chemi-
kalien, Droguen, Gummi-, Leder-. Polster-,
Posamentier- und Kurzwaaren im Büreau
des Unterzeichneten (Zimmer 45 im Ver-
waltungsgebäude) anberaumt, bis zu _ wel-
chen Terminen wir die Offerten (für jeden
Termin besonders) portofrei und versiegelt
mit der Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von Werk-
stätten-Materialien pro 1877/78, zum
Submissionstermine am . . Januar 1877
gehörig“
als besonderer Brief einzusenden und
nicht den Packeten mit den Proben resp.
Mustern beizufügen sind.
Das Yerzeichmss der zu verdingenden
Gegenstände, sowie die Lieferungsbedin-
gungen liegen auf meinem Büreau und
auf den' Stationen Trier, Neunkirchen, St.
Wendel und Bingerbrück zur Einsicht
offen, können aber auch auf portofreies
Ansuchen von mir unentgeltlich bezogen
werden. Saarbrücken Bahnhof, den 28. De-
cember 1876. Der Königliche Ober-Maschi-
nenmeister. Finckbein. (932)
Rheinische Eisenbahn. Wir bedürfen
60.000 Stück Seitenlaschen,
90.000 „ Laschenbolzen,
150.000 „ Fixirungsplättchen,
500.000 „ kurze Schwellenschrauben,
40.000 „ lange Schwellenschrauben,
250 „ diverse Hartgussherzstücke
und ersuchen Lieferungslustige, uns ihre
Preisforderungen bis zum 10. Januar 1877
versiegelt mit der Aufschrift: „Submission
auf Kleineisenzeug“ portofrei zugehen zu
lassen.
Die für die Lieferung maassgebenden
Bedingungen und Zeichnungen sind in
unserem technischen Oentral-Bureau hier,
Trankgasse No. 23, einzusehen und von
dort auf portofreie Anfragen zu beziehen.
Die Submittenten bleiben bis zum 27.
Januar 1877 an ihre Gebote gebunden. —
Cöln, den 23. December 1876. Die Direc-
tion. (903)
Königliche Ostbahn. Submission auf
Lieferung von Betriebs-Materialien,
welche speciell in einem den Submissions-
und Contracts-Bedingungen beiliegenden
Verzeichnisse aufgeführt sind. Offerten
sind an uns portofrei und versiegelt mit
der Aufschrift:
Submission auf Lieferung von Be-
triebs-Materialien versehen, bis zu
dem auf
Donnerstag, den 11. Januar a. f.,
Vormittags 11 Uhr
i auf dem hiesigen Bahnhofe anstehenden
Termine einzureichen. Die Lieferungs-
Bedingungen liegen auf den Börsen zu Berlin,
Köln, Stettin, Breslau, Danzig und Königs-
berg in Pr. zur Einsicht aus, werden auch
auf portofreie an unseren Bureau-Vorsteher,
Rechnungs-Rath Reiser, zu richtende An-
träge unentgeltlich mitgetheilt. Bromberg,
den 27. December 1876. Königliche Direc-
tion der Ostbahn. (917) J.
Niederschlesisch - Märkische Eisenbahn.
Die Lieferung von
39.000 Kilogr. Laschen aus Walzeisen,
8,500 „ Laschenbolzen mit Muttern
aus Schmiedeeisen,
20.000 „ galvanisirten (verzinkten)
Schienenschrauben aus
Schmiedeeisen,
9,000 „ Unterlagsplatten aus Walz-
eisen
soll im Wege der Submission vergeben
werden.
Termin hierzu ist auf:
Mittwoch, den 10. Januar 1877, Vor-
mittags 11 Uhr,
in unserem Geschäfts-Locale, Koppenstrasse
Nr. 88/89 hierselbst anberaumt, bis zu
welchem die Offerten frankirt und versie-
gelt mit der Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von
Kl ein -Eisenzeug“
eingereicht sein müssen.
Die Submissions-Bedingungen, Modelle
und Zeichnungen liegen in den Wochen-
tagen Vormittags im vorbezeichneten Lo-
cale zur Einsicht aus und können daselbst
auch Abschriften der Bedingungen, sowie
Copien der Zeichnungen gegen Erstattung
der Kosten in Empfang genommen wer-
den. — Berlin, 22. December 1876. König-
liche Direction. (910)
Niederschlesisch - Märkische Eisenbahn.
Die Lieferung von 702,000 Kilogramm Guss-
stahlschienen soll im Wege der Submission
vergeben werden.
Termin hierzu ist auf:
Mittwoch, den 10. Januar k. J., Vor-
mittags 11 Uhr,
in unserem Geschäfts-Locale, Koppenstrasse
Nr. 88/89 hierselbst anberaumt, bis zu
welchem die Offerten frankirt und ver-
siegelt mit der Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von
Gussstahlschienen“
eingereicht sein müssen.
Die Submissions-Bedingungen , Modelle
und Zeichnungen liegen in den Wochen-
tagen Vormittags im vorbezeichneten Lo-
cale zur Einsicht aus und können daselbst
auch Abschriften der Bedingungen, sowie
Copien der Zeichnungen gegen Erstattung
der Kosten in Empfang genommen wer-
den. — Berlin, den 22. December 1876. Kö-
nigliche Direction. (909)
Magdeburg-Halberstädter Eisenbalm - Ge-
sellschaft. Die Lieferung der für unsere
Bahnstrecken erforderlichen Betriebs- und
Uniforms - Materialien sowie Wagentuche
soll im Wege der Submission vergeben
werden.
Reflectanten werden ersucht, ihre Offer-
ten unter Beifügung von Proben und der
anerkannten Lieferungs-Bedingungen ver-
siegelt und frankirt spätestens bis zum
15. Januar 1877, Vormittags 10 Uhr,
bei uns einzureichen. Die Offerten müs-
sen die Aufschrift:
„Offerten auf Lieferung von Betriebs- resp.
Uniforms-Materialien“
tragen.
Die Lieferungs-Bedingungen, aus denen
die Quantitäten der zu liefernden Materia-
lien ersichtlich sind, liegen zur Einsicht
in unserer Registratur Fürstenstrasse 1—10
aus und können auch von derselben auf
frankirte Anfragen kostenfrei bezogen
werden. — Magdeburg, den 16. December
1876. Directorium. (905)
Hessische Ludwigs Eisenbalm-Gesellschaft.
Strecke : Frankfurt a/M. -Mannheim. Die zur
Herstellung des Bahnkörpers, der Kunst-
bauten, des Unterbaues und der Pflaster-
und Chaussirungsarbeiten im Loose 2 der
Abtheilung VII m den Gemarkungen Bob-
stadt, Hofheim, Bürstadt und Lampertheim
und im Loose 2 der Abtheilung VIII in der-
Gemarkung Lampertheim erforderlichen
Arbeiten sollen auf dem Submissionswege
vergeben werden.
Die verschiedenen Arbeiten sind verrn-
schlagt, wie folgt:
Loos2,Abtb
VII. 8338,41
m. lang
Mark Pf.
Loos2,Ab-
theil.VIII.
1565, f, 5m. 1.
Mark |Pf.
55343 37
1557407
6575 73
2789|48
80282[65
Erd- und Planirarbeiten 242445 12
Kunstbauten 91356 30
Herstellung des Unter-
baues 40056 51
Pflaster- und Chaussi-
rungsarbeiten .... 8989 44
Zusammen . |382847j37
Die betreffenden Kostenanschläge, Pläne
und Bedingnissliefte sind auf dem Bureau
des Sectionsingenieurs Ampt zu Worms
zur Einsicht der Uebernahmslustigen auf-
gelegt und sind die Submissionen läng-
stens bis zum 9. Januar 1877 Vormit-
tags 10 Uhr verschlossen und frankirt
auf unserem Secretariate dahier abzugeben.
Auf dem Umschläge ist zu bemerken:
„Submission wegen Uebernahme von Bau-
arbeiten für die Bahn von Frankfurt a/M.
nach Mannheim.“ — Mainz, den 20. De-
cember 1876. In Vollmacht des Verwal-
tungsrathes: Die Special-Direction. (895)
Berlin - Coblenzer Eisenbalm. Strecke
Nordhausen - Wetzlar. Die Ausfüh-
rung der Erdarbeiten auf der Strecke
Eschwege-Dingelstaedt und zwar:
in der Abtheilung VI. (Eschwege)
Loos 1 mit 249 562 cbm. Erdmassen
„ 5 „ 141 352 „
„ 6 „ 193 645 „
„ 7 „ 153 853 „ „
„ 8 „ 149 039 „
in der Abtheilung VII. (Küllstaedt)
Loos 1 mit 177 145 cbm. Erdmassen
„ 2 ■ „ 142 556 „ „
„ 4 „ 208 848 „
„ 7 „ 147 099 „
„ 8 „ 407097 „
soll im Wege der öffentlichen Submission
vergeben werden, und ist hierzu Termin auf
Donnerstag, den 18. Januar 1877,
Vormittags 11 Uhr
in unserem Verwaltungs - Gebäude Hed-
derichstrasse Nr. 59 hierselbst anberaumt.
Die Zeichnungen und maassgebenden
Bedingungen können in unserer Betriebs-
Kanzlei sowie in den Abtheilungs-Büreaus
zu Eschwege und Küllstaedt eingesehen
werden, auch sind Bedingungshefte gegen
Erstattung der Copialien von unserer
Kanzlei zu beziehen.
Submissionsofferten sind versiegelt und
portofrei und versehen mit der Aufschrift
„Submissionsofferte auf Ausführung der
Erdarbeiten auf der Strecke Eschwege-
Dingelstaedt“ bis zur festgesetzten Ter-
minsstunde an uns einzureichen. Später
eingehende oder nicht bedingungsmässigo
Offerten bleiben unberücksichtigt. Frank-
furt a/M., den 19. December 1876. Königl.
Eisenbahn-Direction. (894)
6. Uebersiclit der entbehrlichen
etc. Wagen.
A. Entbehrliche Wagen:
Berlin-Stettiner Eisenbahn.
26 Paar Langholz'wagen mit Drehschemel n.
Jeder Wagen hat eine Tragfähigkeit
von 10,000 Kgr.
Niederschlesisch-Mürkische Eisenbahn.
-200 bedeckte Güterwraigen.
30 Etage-Wagen für Gänse u. Schweine.
50 Kalkwagen.
1500 Kohlenwagen.
10 Langholzwagen.
15 offene Vieh- und Strohwagen.
20 Coacswagen.
— 24 —
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für die Interessen der Deutschen Verkehrsbeamten
erscheinen. Durch die Mitarbeiterschaft der bewährtesten und orieutirtesten Fach-
männer in die Lage gesetzt, von allen Vorgängen in der öffentlichen Verkehrsver-
waltung schneller and zuverlässiger Notiz zu nehmen, als irgend ein anderes Organ,
wird das Blatt
der Handelswelt eine unentbehrliche Hiilfsquelle
hinsichtlich aller den Verkehr betreffenden Fragen werden, wie es andererseits durch
die bisher noch nicht gebotene Vollständigkeit und absolute Zuverlässigkeit seiner
Faclimittheiluugen und Personalien bald das
Gemeingut aller deutschen Verkehrsbeamten
sein wird.
Der Abonuementspreis beträgt MÜS* 2 Pro Vierteljahr, der
Insertionspreis 30 Pf. pro 3 gespaltene Petitzeile.
Bestellungen nehmen alle Postanstalten, Zeitungsspediteure, sowie die Expe-
dition in Berlin S.W., Krausenstrasse 41, entgegen.
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Verlegt und herausgegeben von dam Veroin Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
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Die Zeitung erscheint,
Montags und Freitags.
Vierteljährlich für 4 Mark zu beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt clesDeutscli-
Oesterr. Postgebietes ;
Kreuzband-Porto wird extra berechnet.
Manuscript sowie sämmtliche officielle Inserate
sind franco einzusenden an die Redaction,
Dr. iur. W. Koch,
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1877.
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sowohl den von den Eisenbahnen und durch den
Buchhandel als den durch die Post bezogenen
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Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 8. Januar 1877.
Inhalt: Oes terreich isch -Ungarische Correspondenz. — Zur Tarifreform. — Literatur: A. v. Kaven, Vorträge. — Betriebsstörungen u.
fälle. — Vermischtes. — Officielle Anzeigen: 1. Bahn- etc. Eröffnungen. 2. Betriebsstörungen. 3. Bahnverwaltung (Aussig-Teplitzer EiseVVk
bahn, Uebernahme der Verwaltung und des Betriebes der Dux-Bodenbacher Eisenbahn und der Rakonitz-Protiviner Staatseisenbalm). 4. Kün'v
digungen. 5. Ausloosungen. 6. Fahrpläne. 7. Tarifänderungen. 8. Submissionen. 9. Submissionsergebnisse. 10. Uebersicht der entbehrlichen X
etc. Wagen. — Privatanzeigen. — Beilage: Das Pensionswesen der Eisenbahnbeamten von Julius Kaan. — Statistik der Mortalitäts-, Invalidi-
täts- und Morbilitätsverhältnisse bei dem Beamtenpersonal der Deutschen Eisenbahn-Verwaltungen. — Egypten.
Oesterreichisch-lngarische Correspondenz.
Wien, 31. December 1876. (Jahres-Rückblick. Officiöse Ab-
wehr. Ostbahn. Kundmachung. Betriebseröffnungen. Mobilisi-
rung und Verrechnung. Curator engesetz. Coupons-Einlösung und
Entscheidung zweier Gerichte. Aussig-Teplitz. Schlusscourse).
Sehr trübe gestaltet sich unser heuriger Jahres-Rückblick.
Trotz aller Abmühungen der beiden Regierungen wollte es nicht
gelingen, Ordnung in unsere Eisenbahnverhältnisse zu bringen.
Die Legislative brachte diesen Bestrebungen nur sehr wenig Ver-
ständnis entgegen ; es drohte die starre Negation einzureissen;
unberufene und übelberatliene Wortführer hemmten und schmä-
lerten fast jede Action. Fast möchte man den Ungarischen Staats-
männern noch mehr Sachkenntnis oder wenigstens ein verständ-
nisvolleres Auffassen der Lage vindiciren; aber da war der gute
Wille durch den noch traurigen Stand der Finanzen paralisirt.
Wie mager die Eisenbahnbauten ausgefallen sind, zeigt die fol-
gende Tabelle; dabei erscheint die Privat-Industrie gering bethei-
ligt. An Gesetzvorlagen hat es hüben und drüben nicht gefehlt,
aber die wenigsten erlangten Gesetzkraft und diese haben ihre
Wirksamkeit noch nicht erprobt. Eine totate Verheerung hat
endlich die Eisenhahntitres betroffen; die neueren ungarantirten
sind werthlos geworden, die garantirten aber sind zu einer Ver-
zinsung angelangt, deren sich die Türkei und Rumänien schämen
würden. Keine noch so feierliche Zusicherung der Regierung vermag
dem Capital wieder Vertrauen einzufiössen. Das sind die Resultate
jener kurzsichtigen Politik, die nach dem Englischen Sprichwort :
„penny wise and pound folish“ nur Engherzigkeit zeigte, wo
eine liberale Auslegung vielleicht zweifelhafter Bestimmungen
durch die Rücksicht auf den eigenen Credit geboten war. Mögen
unsere leitenden Kreise durch diese Erfahrung belehrt, dahin
wirken, dass sich unser Eisenbahnwesen aus seiner dermaligen
tiefen Erniedrigung wieder zu der Bedeutung erhebe, welche es
zum Wohl des ganzen Staates stets ungeschmälert behaupten soll.
In Folge des Ankaufes der Ungarischen Ostbahn durch deii
Staat hat Ungarn einen weiteren Schritt zur Realisirung des
Staatsbahnprincips gethan; der factische Besitz an eigenen Ver-
kehrslinien des Staates ist hiedurch von 1066 auf 1680 Kilometer
gestiegen und beträgt mehr als den vierten Theil des gesummten
Ungarischen Eisenbahnnetzes. Wird hiezu noch die Theissbalin
gerechnet, welche vermöge des grossen Actienbesitzes der Regie-
rung, sowie in Folge der durch die Regierung in die Direction
gewählten Mitglieder unter absolut massgebender staatlicher In-
gerenz steht, so ergiebt sich nach dem in Bälde zu erwartenden
Ausbaue der Tömöspass-Linie eine transversale Transitbalm von
der Rumänischen Landesgrenze über Kronstadt und Klausenburg
bis Ruttek, unter Berührung der Landeshauptstadt, von rund
1045 oder auf dem directen Wege über Szoluok von rund 1000
Kilometer. Wird ferner in Betracht gezogen, dass kraft der jähr-
lich zu leistenden beträchtlichen Zinsengarantien der Einfluss der
Regierung auf die Erste Siebenbürger Eisenbahn, die Ungarische
Nordostbahn, den Ungarischen Theil der Ersten Ungarisch -
Galizischen Eisenbahn und endlich die Kaschau-Oderberger Bahn
ein sehr weitgehender ist, so ergiebt sich, dass für die ganze öst-
liche Hälfte Ungarns ein vom Ungarischen Staate abhän-
giges Verkehrsnetz besteht, über welches derselbe gewisser-
massen das Dispositionsrecht besitzt. Der Pester Lloyd knüpft
an diese Betrachtungen den Wunsch, dass die Ungarische Regie-
rung in Zukunft — da sie sich nicht mehr auf ihre Ohnmacht in
diesen Dingen wird berufen können — eine selbstständige und
rationelle Verkehrspolitik beobachten möchte, welche das Land
für die grossen finanziellen Opfer, die für den Bahnbau gebracht
wurden, entschädigen könnte. In dieser Richtung hält es der
Lloyd für dringend geboten, dass der in Verkehrs- Angelegen-
heiten bisher zu stark behauptete fiscalische Standpunkt Sei
tens der Regierung verlassen und namentlich den Vertretern der
Volkswirthschaft und des Handels ein grösserer Einfluss als bis-
her eingeräumt werde. —
Eine erfreuliche Kundgebung bildet das folgende, offenbar
officiöse Communique der Oesterreichischen Regierung im
Montagsblatte: „Mehrfach sind im lnlande, namentlich aber ii i
Auslande, Stimmen laut geworden, welche der Kaiserlichen Regir-
rung die Absicht unterschoben, bei denjenigen garantirten Eise n
bahnen, die sie dem Staate zu erwerben gedenkt, die bisher i
leisteten Garantievorschüsse von dem eventuellen Kaufpreise :■ -
zuziehen und erst den so verbleibenden Rest den Actionären ver-
güten zu wollen. Wir sind in der Lage, dieser Auffassung auf <la>
bestimmteste zu widersprechen und sie als das zu bezeichnen,
26
was sie ist, als eine nichtsnutzige Verdächtigung, bestimmt, dem
0 esterreich ischen Staats- und Eisenbahncredite abermals nahezu-
treten. Ein solcher Vorgang war niemals beabsichtigt, konnte es
auch schon darum nicht sein, weil er vor dem Rechte nicht haltbar
wäre. Der Kaufschilling einer jeden Bahn ist eine fällige Schuld,
die Staats Vorschüsse sifld es nicht. Jede solche Gesellschaft hat
nachdem betreffenden Concessionsgesetze erst dann die Verpflich-
tung, die Staatsvorschüsse zurückzuzahlen, wenn ihr reines Er-
trägniss fünf Percent übersteigt, und zwar in der vollen Hohe
dieses Ueberschusses so lange, bis der Vorschuss mit vier Percent
Zinsen getilgt ist. Die Regierung hat aber solche. Eisenbahnen für
den Staatsankauf in das Auge gefasst, welche in dieser glücklichen
Lage nicht sind, sondern im Gegentlieil den Staat schwer belasten.
Sie ist also absolut nicht in der Lage, die Rückzahlung der
Vorschüsse zu ermöglichen, sondern wird damit auf jene Zeit ver-
tröstet, wo die Eisenbahnen mehr als fünf Percent verdienen.
Die Staatsverwaltung muss die bisherigen Vorschüsse zunächst
als einen Verlust betrachten , der sich erst bei einer niem-
als fünfpercentigen Rente der inzwischen in ihren Besitz über-
gehenden Linien entsprechend vermindern, in einzelnen Fällen
vielleicht ganz ausgleichen kann. Diese Auffassung ist dem, dem
Abgeordnetenhause unterbreiteten Gesetzentwürfe zu Grunde
gelegt und bildet die Richtschnur der Regierung. Anders ver-
hält es sich freilich mit den schwebenden Schulden, die aller-
dings vom Kaufpreise werden getilgt werden müssen. Wir
machen aber aufmerksam, dass dieselben meist sehr gering sind,
und z. B. bei der Rudolfsbahn nicht einmal 300,000 fl. und
nur bei der Franz - Josephbahn circa drei Millionen Gulden be-
tragen. Der Regierung ist vor Allem daran gelegen, die mannich-
fachen Eisenbahnfragen aus der Welt zu schaffen und den
Oesterreicbischen Eisenbahncredit wieder zu reintegriren. Der
Herr ITandelsminister hat in seinem Expose erklärt, es falle der
Regierung nicht ein, bei diesen Transactionen ein Geschäft machen
zu wollen, sondern es komme ihr vielmehr darauf an, dem Priori-
täten- wie dem Actien-Besitzer keinen Schaden zuzufügen. Es
ist nichts und wird nichts geschehen, was die Regierung von
diesem Princip abzudrängen vermöchte.“
In eben so loyaler Weise erklärt auch die Ungarische Re-
gierung, durch die Kundmachung des nunmehr aufge-
lösten Verwaltungsrathes der Ostbahn, welcher die Sepa-
ratkundmachung der Regierung folgen wird, dass bei der Ueber-
nahme dieser Bahn durch den Staat, die Rechte der Prioritäten -
Besitzer (1. u. II. Emission) in keiner Weise alterirt werden. Es
sind schwere Opfer, welche der Ungar. Staat durch die, wenu
auch nur theilweise Entschädigung der Actionaire bringt; die
Ursachen, warum dieselbe nicht voll geschieht, treffen nicht die
Staatsverwaltung, welche wenn auch aus politischen Gründen wider-
willig die Schuldigen doch zur Verantwortung und vielleicht auch
noch zum Ersätze heranziehen wird.
Jm Jahre 1876 wurden folgende Eisenbahnen
eröffnet, darunter 339 Kilomtr. Staatsbahnen:
Name der Bahnen Kilometer
2. Januar. Raab-Oedenburg(Raab-EbenfurtherBahn) 85
1. Februar. Wenzelsberg-Starkotsch (Zweigbahn der
Oesterreichischen Staatseisenbahn) . 3
30. April. Rakonitz-Beraun (K. K. Staatsbahn-Theil-
strecke) 44
i. Juni. Tyrnau-Waag-Neustadtl (Waagthalbahn) 48
1. „ Falkenau-Graslitz (Buschtiehrader Bahn) 21
18. August. Tarnow-Leluchow (K. K. Staatsbahn) . 147
18. „ Leluchow - Orlo (Ungarische Staats-
bahnen) 5
1. Septbr. Tyrnau-Szered (Waagthalbahn) ... 15
1. „ Seifhennersdorf - Warnsdorf (Süd-Lau-
sitzer Staatsbahn) 4
20. „ Divazza-Pola mit der Abzweigung Can-
fanaro-Rovigno (K. K. Staatsbahn) . . 143
20. „ Pilsen-Klattau-Neuern (Pilsen -Priesener
Bahn) 64
15. „ Temesvar - Karansebes (Oesterreichisclie
Staatseisenbahn) 99
1. Novbr. Nagy-Surany- Jvanka (Staatseisenbahn),
Theilstrecke der Secundärbahn) blos
für den Frachtenverkehr 19
19. „ Jvanka-Neutra (Staatseisenbahn), Theil-
strecke der Secundärbahn Tot-Megyer-
Neutra (von diesem Tage an wurden
beide Theilstrecken für den Personen-
und Frachtenverkehr eröffnet) , . . 6
18. Decbr. Brüx-Ossegg (Prag-Duxer Bahn) ... 16
Zusammen 719
Von diesen im Jahre 1876 dem Betriebe übergebenen Linien
entfallen 442 Kilometer auf Oesterreich, 277 Kilometer auf Ungarn.
Im Jahre 1875 wurden im Ganzen 663 Kilometer für den allge-
meinen Verkehr eröffnet, und zwar ausschliesslich in Oesterreich.
Die heurige Mehreröffnung von 56 Kilometer ist ausschliesslich
auf das Conto Ungarns zu setzen, indem in den im Reichsrathe
vertretenen Ländern die Kilometerzahl gegen 1875 um 221 zurück-
feblieben ist. Abgerechnet j ene auf Oesterreichischem Territorium
efindlichen Eisenbahnstrecken, die in der Verwaltung ausländi-
scher Gesellschaften stehen und hier uicht berücksichtigt werden
können (circa loo Kilometer), stehen in Oesterreich Ende dieses
Jahres io, 750 Kilometer Bahnen im Betriebe, während auf das
Ungarische Territorium 6659 Kilometer entfallen. Die Länge des
dem öffentlichen Verkehr dienstbaren Eisenbahnnetzes von Oester-
reich-Ungarn beträgt somit Ende 1876 17,409 Kilometer. Im Jahre
1871 wurden 2180 Kilometer Bahnen dem Verkehr eröffnet, im
Jahre 1872 2190 Kilometer, im Jahre 1873 1709 Kilometer, 1874
510 Kilometer. (Schluss folgt).
Zur Tarif-Reform.
Nachdem der Bundesrath in der Tarifreformfrage den ein-
zelnen Bundesregierungen wieder freie Hand gelassen hat, scheint
der Preussisclie Herr Handelsminister energisch auf den Abschluss
der Verhandlungen hinwirken zu wollen. In dem in No. 101 ab-
gedruckten an die Königlichen Eisenbahndirectionen und an die
verschiedenen Preussiscben Handelskammern gerichteten Erlasse
war ausgesprochen, dass es vor definitiver Feststellung der neuen
Güter-Classification der Specialtarife wünschenswerth erscheine,
die diesbezüglichen Wünsche der Handels- und Industrie- etc.
Vertretungen kennen zu lernen. Zu diesem Zwecke sind nach
Gruppen getrennt, einzelne Königliche Eisenbahndirectioneu be-
auftragt worden, in der ersten Hälfte des Januar unter Zuziehung
der für die betreffende Gruppe zuständigen grösseren Corpora-
tionen für die Interessenvertretung von Handel, Industrie undLand-
wirthschaft, sowie der bezüglichen übrigen Eisenbahn verwaltungen
Conferenzen einzuberufen, und über deren Resultat mit der
grössten Beschleunigung dem Handels-Ministerium Mittheilung zu
machen. Für die zweite Hälfte des Januar soll Seitens des Herrn
Handelsministers die Berufung einer allgemeinen Conferenz sämmt-
licher Deutschen Eisenbahnverwaltungen zur definitiven Feststel-
lung des Tarifschemas in Aussicht genommen sein.
In einem anderen, den Preuss. Privat-Eisenbahnverwaltungen
zugegangenen Rescript erklärt sich der Herr Minister unter Vorau-
scliickung des Bundesrathsbesclüusses vom 14. December v. J.
damit einverstanden, dass das Seitens des Directoriums der Berlin-
Potsdam -Magdebrirger Eisenbahn -Gesellschaft im Aufträge der
Preussischen Privatbahnen vorgelegte Tarifschema mit den da-
selbst vorgesehenen drei Specialtarifen auf den Preussischen
Eisenbahnen zur Einführung gelange. Es wird dazu weiter be-
merkt: „Die endgültige Feststellung der Tarif-Vorschriften
und insbesondere der Classification der Specialtarife muss
bis nach Anhörung zur Aeusserung über die letzteren
aufgeforderten Corporationen und Vereine und bis nach Ab-
schluss der in Aussicht genommenen allgemeinen Conferenz der
sämmtlichen Deutschen Eisenbahn-Verwaltungen Vorbehalten blei-
ben. Was die Zahl der Specialtarife anlangt, so ist von der Ver-
waltung der Reichs-Eisenbahnen die Beschränkung auf zwei
Klassen angeregt und wird auch hierüber auf der allgemeinen
Conferenz noch zu verhandeln sein. 2. Behufs Feststellung der
den einzelnen Eisenbahnen nach Mass°abe ihrer beson-
deren Verhältnisse vorzuschreibenden Maximal-Einheits-
Sätze wird den bezüglichen Anträgen der einzelnen Verwaltun-
gen entgegen gesehen. Die letzteren werden hierbei, um der vom
Bundesrath ausgesprochenen Erwartung zu entsprechen, darauf
zu achten haben, dass eine Mehrbelastung des Verkehrs thun-
lichst vermieden, vielmehr die möglichste Erleichterung desselben
herbeigeführt und namentlich nie Beseitigung der procentualen
Frachtzuschläge, soweit angänglich, angestrebt werde. Den An-
trägen sind die nach dem neuen Schema eingerichteten Local-
tarife, wie solche demnächst zur Einführung gelangen sollen, bei-
zufügen und hierbei die in den entsprechenden Klassen der bis-
herigen Localtarife geltenden Frachtsätze ersichtlich zu machen,
sowie diejenigen Veränderungen besonders hervorzuheben, welche
sich in den wichtigeren Verkehrsrelationen in den Frachtsätzen
für Eisenerze, Steinkohlen, Roheisen, faponnirtes Eisen, gebrann-
ten Kalk, Salz, Getreide, Mehl, Spiritus, Holz und rohe Steine und
für die etwa ausserdem für jede Balm besonders wichtigen Fracht-
artikel ergeben. Auch ist ' die von dem neuen System mit den
vorgeschlagenen Einheitssätzen zu erwartende finanzielle Wirkung
mindestens bezüglich des Local-Verkehrs der einzelnen Bahnen
näher darzulegen. Innerhalb der festzustellenden Maximalsätze
wird den Eisenbahn-Verwaltungen die freie Bewegung in der
Normirung der Frachtsätze, insbesondere auch die Wiedererhöhung
ermässigter Sätze — selbstverständlich unter Beobachtung der
für die Publication und allgemeine Anwendung der Tarife be-
stehenden Vorschriften — bis auf Weiteres gestattet werden. Da
es sich indessen um einen Versuch von bedeutender materieller
Tragweite handelt, dessen Wirkungen auf Handel und Verkehr
sich nicht von vorn herein mit voller Sicherheit übersehen
lassen, so muss im Interesse der Bahnen, wie des ver-
kehrtreibenden Publicums eine periodische Revision und er-
forderlichen Falls die Aenderung der Maximalsätze Vorbehal-
ten bleiben. Diese Revision wird alljährlich vorgenommen
werden. Was die provisorisch genehmigten procentualen
27
Frachtzuschläge anlangt, so wird, wie bemerkt, bei Nor-
mirung der neuen Maximalsätze auf die Beseitigung der-
selben thunlichst Bedacht zu nehmen sein. Jm Uebrigen be-
wendet es da, wo das neue System etwa wider Erwarten nicht
zur Einführung gelangen sollte, bei dem in früheren Erlassen,
namentlich unter dem 14. Januar und 24. Februar 1875, wieder-
holt ausgesprochenen Vorbehalte, die auf Grund des Bundesraths-
Beschlusses vom 11. Juni 1874 ertheilte Ermächtigung zur Erhe-
bung eines 20%igeu Frachtzuschlages zu den vor dem 1. August
1874 bestandenen Tarifsätzen jederzeit ganz oder tlieilweise wieder
zurückzuziehen. 3. Tarifsätze für einzelne Artikel in Abweichung
von denjenigen der Tarifclassen können nur in Form von
Ausnahmetarifen festgesetzt werden. Die letzteren unterliegen
hinsichtlich der Frachtgegenstände und der Verkehrs -Relationen,
für welche die Ausnahme - Tarifirung für erforderlich erachtet
wird, — vorbehaltlich concessionsmässiger Rechte einzelner Bahnen —
ministerieller Genehmigung, während die Normirung der Fracht-
sätze innerhalb der für die bezügliche Tarifclasse vorgeschrie-
benen Maximal-Grenze bis auf Weiteres den einzelnen Verwaltungen
überlassen werden soll. 4. Bei Feststellung der Frachtsätze ist
überall, namentlich auch bei der Einführung von Ausnahme-
Tarifen, daran festzuhalten, dass nach einer vorliegenden
Station niemals mehr an Gesamintfra.cht erhoben werden
darf, als nach einem darüber hinausliegenden entfernteren
Bestimmungsort. Ausnahmen unterliegen specieller ministerieller
Genehmigung 5. Der Staatsregierung bleiben die dersel-
ben den einzelnen Verwaltungen gegenüber zustehenden
gesetzlichen und concessionsmässigen Rechte im vollen Umfange,
auch hinsichtlich des Tarifwesens, ausdrücklich gewahrt. 6. Schliess-
lich wird darauf hingewiesen, dass der Bundesrath sich die wei-
tere Besclilussnahme über die Grundlagen eines einheitlichen Ta-
rifsystems für die Eisenbahnen Deutschlands nach Massgabe der
demnächst zu gewinnenden praktischen Erfahrungen vorhehal-
ten hat.“
Von Wichtigkeit dürfte es sein, bezüglich des oben zu 4
ausgesprochenen Grundsatzes daran zu erinnern, dass der Herr
Minister abweichend von der bisher in der Praxis meistens beob-
achteten Regulirung der Tarifsätze in verschiedenen Specialfällen
dahin entschieden haben soll, dass unter der „vorgelegenen Sta-
tion“ nicht immer die Station zu verstehen ist, welche auf der
Route, die das Gut in dem einzelnen Falle zurücklegt, vor der
eigentlichen Bestimmungsstation transitirt wird, sondern allgemein
diejenige Station, welche bei Berücksichtigung der verschiedenen
nach dem Bestimmungsorte führenden Eisenbahnlinien überhaupt
der Versandtstation näher liegt. Hiernach ist es, wenn eine län-
gere Eisenbahnroute hinsichtlich eines wichtigen Verkehrspunctes
die Concurrenz gegen die kürzere Route aufnimmt, nicht durchaus
erforderlich, die Tarifsätze der auf der längeren Route vor der
Concurrenzstation liegenden Stationen geringer oder gleich dem
Tarifsätze der ersteren zu stellen, sofern die vorbelegene Station
auf dem directesten Eisenbahnwege überhaupt entfernter als die
Concurrenzstation liegt. Bei Beachtung dieser Entscheidungen
würden sich gelegentlich der demnächstigen Neuberechnung der
Tarife in vielen Fällen die sonst üblichen Reductionen der Tarif-
sätze vermeiden lassen.
Hoffen wir, dass die bisherigen langjährigen Verhandlungen
über Herstellung eines einheitlichen Tarifsystem.es für sämmt-
liclie Eisenbahnen Deutschlands nun recht bald zu einem prac-
tisclien Erfolge führen.
Literatur.
— st. — Vorträge über Eisenbahnbau am Polytech-
nikum zu Aachen von A. v. Kaven, Director des Polytechni-
kums. IV. Vorarbeiten zu Eisenbahnen. Mit 5 Tafeln.
Aachen 1876. Verlag von J. A. Mayer.
Die erste Veröffentlichung des vorliegenden Werkes war für
den Gebrauch der Polytechniker bestimmt. Vor Veranstaltung
eines neuen Abdruckes wurden auf Veranlassung des Verfasser:-,
durch mehrere Ingenieure Zusätze, Verbesserungen und Streichungen
vorgenommen, wodurch eine gänzliche Umarbeitung entstand.
Das Buch giebt eine Beschreibung der verschiedenen Arbeiten,
welche erforderlich sind, um eine Eisenbahnlinie im Projecte fest-
zustellen, auf dem Terrain festzulegen, die Zweckmässigkeit der-
selben beurtlieilen und die Anlagekosten derselben ermitteln
zu können. Sein Inhalt ist in 3 Abschnitte getheilt, welche ent-
halten: I. Allgemeines über Vorarbeiten überhaupt, Orieutirungen
auf dem Terrain, generelle und specielle Vorarbeiten. II. Details
der speciellen Vorarbeiten. III. Ermittelungen und sonstige Ar-
beiten, welche ausser den angegebenen bei Gelegenheit der gene-
rellen und speciellen Vorarbeiten vorzunehmen sind, Erkundi-
gungen, welche vor den Vorarbeiten und während derselben
einzuziehen sind, Organisation der Arbeiten und des Personals.
Ein Anhang bringt verschiedene Formulare für Nivellements,
Bahnbreiten-Verzeichnisse, Berechnung der Erdmassen etc., dann
Verordnungen über technische Vorarbeiten in verschiedenen
Ländern und Angaben über einschlägige Literatur.
Der Verfasser, früher schon am Polytechnikum in Hannover
als Lehrer rühmlichst bekannt, hat den reichhaltigen Stoff in eine
Form gebracht, die sowohl dem Anfänger, wie auch dem ausübenden
Ingenieur angepasst ist.
Betriebsstörungen und Unfälle.
Ein furchtbarer Schneesturm, wie er seit Menschengedenken
nicht dagewesen ist, hat von Dienstag den 19. December bis zum
Weihnachtsfeste über Schleswig, Jütland, die Dänischen Inseln.
Schweden und Norwegen gerast und während dieser Zeit den
Verkehr auf den Eisenbahnen und Landwegen fast unmöglich ge-
macht. Auch die Dampfschifffahrt von Kopenhagen nach Schwe-
den musste einige Tage ganz eingestellt werden. Auf der Däni-
schen Staatseisenbahn auf Fiihnen und zwischen Fridericia und
Aarhus liegt Schnee in 12 Fuss, zwischen Aarhus und Randers.
Randers und Aalborg in 14 Fuss und in Vendsyssel bis zu 17 Fuss
Höhe. Viele Tage w'erden erforderlich sein, um sämmtliche Eisen-
bahnen wieder fahrbar zu machen. (Köln. Z.)
Vermischtes.
Luisen-Stiftuug 1776— 1876. Aus Anlass des 100jährigen
Geburtstages der Mutter unseres Kaisers, der Königin Luise, wurde,
am 10. März 1876 die „Luisen-Stiftung 1776—1876“ errichtet.
Dem §. 1 des Statuts dieser Stiftung entsprechend, welcher
lautet: „Die Stiftung bezweckt, begabten Kindern beiderlei Ge-
schlechts, ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses, aus den
Volks- und den Elementarschulen der Städte und des platten
Landes in Deutschland, nach Kräften bis zu ihrer Selbstständig-
keit Beistand zu gewähren,, fordert „Das Curatorium der Luisen-
Stiftung 1776—1876“ die Local-Vereine und sonstige Freunde der
Stiftung auf, gemäss §. 12 des Statuts baldigst Vorschläge an das-
selbe gelangen zu lassen, zu Händen des Vorsitzenden des Cura-
toriums, Herrn Director Marienfeld, Berlin VV., Linkstrasse 26.
Es sollen jetzt die ersten Früchte der Stiftung gezeitigt
werden.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Bahn- etc. Eröffnungen.
Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen.
Nach der Mittheiluug der Königlichen
General - Direction der Sächsischen
Staatseisenbahnen werden, unter Aufhe-
bung der bisherigen Güterstation Fischbach,
die Haltestellen Harthau (zwischen Arns-
dorf in Sachsen und Bischofswerda) und
Oberschlema (zwischen Niederschlema
und Schneeberg) am 8 Januar d. J. zu
Güterstationen erhoben.
Berlin, den 4. Januar 1877.
Die geschäftsführende Direction des Vereins.
Fournier.
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Am 3. Januar er. wird die zwischen
unseren Stationen Reppen und Gr. Gaudern
gelegene Weiche Herrn an nia für den
Braunkolden-Verkehr eröffnet. — Vom ge-
nannten Tage ab, kommt für die ab
Weiche nach Cüstrin loco bestimmten
Transporte in Wagenladungen von min-
destens 5000 Klgr. ein ermässigter Fracht-
satz von 0,24 M, für die in Cüstrin zur
Verschiffung gelangenden Braunkohlen ein
Frachtsatz von 0,24 M. pro 100 Klgr. zur
Erhebung. — Im Uebrigen finden für die
in der Richtung nach Königsberg N|M. be-
stimmten Transporte die Frachtsätze der
Classe C. für Station Gr. Gaudern, in der
Richtung nach Raudten diejenigen der
Station Reppen Anwendung. — Breslau,
2. Januar 1877. Directorium. (953)
2. Betriebsstörungen.
Königliche Ostbahn. Die den sänunt
liehen Vereinsverwaltungen unterm 23
December pr. J.-No. 27105 mitgetheilte Be-
triebsstörung auf der Strecke Dirscbau
Königsberg-Inster bnrg-Eydtkuhnen, ist mit
dem 2. Januar c. behoben und der regel-
mässige Verkehr vom 3. Januar c. ab völlig
wieder hergestellt. Bromberg, den 2. Ja-
nuar 1877. Königliche Direction der Ost-
balin. (964)
28
3. Bahnverwaltnng.
Aussig -Teplitzer und Dux-Bodeubaclier
Eisenbahn, betreffend die Uebernalime der
Verwaltung und des Betriebes der K. K.
priv. Dux-Bodenbacher Eisenbahn ab 1.
Jänner 1877 von der K. K. priv. Aussig-
Teplitzer Eisenbahn-Gesellschaft.
Wir bringen hiemit zur öffentlichen
Kenntniss, dass auf Grund des mit den
Beschlüssen der beiderseitigen Generalver-
sammlungen genehmigten Kaufüberein-
kommens die Linien der K. K. priv. Dux-
Bodenbacher Eisenbahn samrnt Flügelbah-
nen und mit den gesummten Fahrbetriebs-
mitteln und allem beweglichen und unbe-
weglichen Zugehör am 1. Jänner 1877 an
die K. K. priv. Aussig-Teplitzer Eisenbahn-
Gesellschaft übergeben und von derselben
übernommen werden und dass die letzt-
genannte Gesellschaft von diesem Tage
ab im eigenen Namen den Betrieb der
K. K. priv. Dux-Bodenbacher Eisenbahn
führen wird.
Die Abwickelung aller Geschäfte, welche
aus dem Bahnbetriebe bis 31. December
1876 resultiren, bleibt der K. K. priv. Dux-
Bodenbacher Eisenbahn Vorbehalten.
Wir ersuchen deshalb, alle Abrechnun-
gen und sonstigen Angelegenheiten, welche
(len Verkehr bis 31. December 1876 be-
treffen, mit der Verwaltung der K. K. priv.
Dux-Bodenbacher Eisenbahn direct auszu-
tragen, dagegen alle Angelegenheiten,
welche den Betrieb der K. K. priv. Dux-
Bodenbaclier Eisenbahn ab 1. Jänner 1877
betreffen, mit der K. K. priv. Aussig-
Teplitzer Eisenbahn - Gesellschaft verhan-
deln und austragen zu wollen. Teplitz,
am *29. December 1876. Der Verwaltungs-
rath der K. K. priv. Aussig-Teplitzer Eisen-
bahn-Gesellschaft. Der Verwaltungsrath
der K. K. priv. Dux-Bodenbacher Eisen-
bahn. (960)
K. K. priv. Aussig-Teplitzer Eisenbahn-
Gesellschaft. Wir bringen hiermit zur
öffentlichen Kenntniss, dass die K. K. priv.
Aussig - Teplitzer Eisenbahn - Gesellschaft
vom 1. Jänner 1877 ab, den Betrieb der
Rakonitz-Protiviner S'taatseisenbahn führen
wird. Der Verwaltungsrath. (959)
4. Kündigungen.
Altona - Kieler - Eisenhahn - Gesellschaft.
Betreffend die Kündigung der 50/0Prioritäts-
Obligationen II. Emission der Altona-Kieler
Eisenbahn-Gesellschaft zum Zweck der Re-
duction des Zinsfusses auf vier ein halb
Procent zum 1. Juli k. J.
Auf Grund des der Altona-Kieler Eisen-
bahn-Gesellschaft in dem § 3 der Privile-
gien vom 21. November 1866 und 18. Ja-
nuar 1868 vorbehaltenen Rechtes werden
hiermittelst sämmtliche Obligationen der
5% Prioritäts - Anleihe II. Emission von
7,500,000 Ji beziehungsweise 3,000,000 JL
soweit dieselben noch nicht durch Aus-
loosung amortisirt sind, zum Zweck der
Reduction.des Zinsfusses auf vier ein halb
Procent unter Beibehaltung der bisherigen
Priorität mit dem 1. Januar 1877 zum l
Juli 1877 gekündigt. In Folge dessen findel
die fiir den 2. Januar k. J. in Aussichl
gestellte Ausgabe von neuen fünfprocenti-
gen Couponbögen nicht statt; (Tie letzte
am 1. Juli. 1877 fällige 5% Zinsrate wirc
gegen Einlieferung des den Obligationer
zur Empfangnahme der folgenden Zins-
coupons beigegebenen Talons ausbezahlt
Denjenigen Prioritäts-Gläubigern, welche
der Ausbezahlung ihrer Obligationen eine
Convertirung derselben auf vier ein halt
Procent vorziehen, wird eine Prämie von
Ein Halb Procent des Nennwerthes dieser
Obligationen gewährt und hat die Anmel-
dung zu dieser Convertirung bis zum 15.
Februar 1877 zu erfolgen.
Die Inhaber, welche in diese Convertirung
willigen, haben die fünfprocentigen Obli-
gationen ohne Talon mit doppelt ausge-
fertigtem Verzeichniss — wozu Formulare
an den nachstehenden Stellen ausgegeben
werden — bei
unserer Hauptkasse in Altona,
unserem Geschäftsführer in Kiel,
der Norddeutschen Bank in Hamburg,
S. Bleichröder in Berlin,
in der oben festgesetzten Frist einzureichen,
und erhält der Ueberbringer ein Verzeich-
niss mit Quittirungsvermerk versehen zu-
rück. Gegen Rücklieferung dieses quittirten
Verzeichnisses werden s- Z. nach vorauf-
gegangener Bekanntmachung die conver-
tirten Obligationen nebst neuen Coupons-
bögen an den betreffenden Stellen ausge-
liefert.
Diejenigen Prioritäts-Gläubiger, welche
von dem vorstehenden Rechte auf Conver-
tirung ihrer Obligationen in dem erwähnten
Termine keinen Gebrauch machen, erhalten
am 1. Juli k. J. den Nominalbetrag dieser
Obligationen gegen Rücklieferung derselben
baar ausgezahlt. — Die Coupons und, später
ausgeloosten Obligationen dieser conver-
tirten Anleihe werden ausser an den bis-
herigen Stellen auch in Hamburg bei der
Norddeutschen Bank zahlbar gemacht
werden. Altona, den 28. December 1876.
DieDirection. B.Geske. H.Tellkampf. (907)
5. Ausloosimgen.
Eutin - Lübecker Eisenbahn -Gesellschaft.
Bei der am 28. December 1876 in Gegen-
wart zweier Notare erfolgten Ausloosung
von 31 Obligationen unserer Prioritäts-
Anleihe vom Jahre 1871 sind die folgenden
Nummern ausgeloost worden:
Litr. A. Nr. 0010 ....
B.
C.
D.
0454, 0563, 0564 .
0729, 0739, 1025,
1062, 1560, 1582 .
1799, 2282, 2296,
2450, 2569,
3102, 3257,
3300, 3540,
3000
4500 „
3600 „
2425,
2855,
3268,
3549,
4299,
5317, 5329, 5579
3562, 3752,
4634, 4955,
6300
Summa . 17400 M.
Die ausgeloosten Obligationen werden
am 1. Juli 1877 nach Wahl der Inhaber in
Oldenburg bei der Oldenburgischen
Landesbank, in Lübeck bei der Com-
merzbank, in Frankfurt a/Main bei
den Herren von Erlanger & Söhne, in
Berlin bei den Herren Platho & Wolff
eingelöst.
Von den in den ersten drei Ausloosun-
gen (pro 1873, 1874 und 1875) gezogenen
Nummern sind bis jetzt zur Einlösung
nicht präsentirt
von der ersten Ausloosung:
Litr. C. Nr. 1190, 1279, 1405, Litr. D. Nr.
3523, 3609, 4286, 4773, 4784, 4785, 5052.
von der zweiten Ausloosung:
Litr. A. Nr. 11, Litr. C. Nr. 1248, 1249, 1639,
Litr. D. Nr. 1811, 2427, 2617, 3155, 3385,
4067, 4136, 4334, 4446, 4769, 5121, 5283.
von der dritten Ausloosung:
Litr. B. Nr. 0525, Litr. C. Nr. 0955, 1242,
Litr. D. Nr. 1850, 1906, 2208, 2307, 2835, 3205,
4764, 4923, 5054, 5127, 5500, 5695.
Alle durch Amortisation bis ult. 1876
eingelösten Obligationen sammt den dazu
gehörigen noch nicht fälligen Coupons
nebst Talons sind heute unter notarieller
Assistenz verbrannt worden. — Eutin, den
31. Decbr. 1876. Der Venvaltungsrath. (948)
6. Fahrpläne.
Grossherzoglicli - Oldenburgische Staats-
balm. Wegen Mangel an Frequenz wird
vom 15. Januar d. J. ab der gemischte
Zug Nr. 64 zwischen Oldenburg und Qua-
kenbrück (Abfahrt von Oldenburg 11 Uhr
34 Min. Vormittags, Ankunft in Quaken-
brück 2 Uhr 22 Min. Nachmittags) und der
Personenzug Nr. 65 auf der Strecke von
Quakenbrück nach Oldenburg (Abfahrt
'von Quakenbrück 8 Uhr 31 Min. Abends,
Ankunft inOldenburg 9Uhr 50 Min. Abends)
aufgehoben. — Oldenburg, den 27. Decbr.
1876. Eisenbahn-Direction : Schmidt. (965)
7. Tarifänderungea.
Haunover-Rheinischer Verband. Am 1.
Januar 1877 tritt der 11. Nachtrag zum
Ausnahme-Tarife A. (Kohlen) für den
Hannover-Rheinischen Verband in Kraft.
Derselbe enthält unter Anderem: Auf-
hebung des Frachtzuschlages bei Entfer-
nungen von über 75 Kilometer. Münster,
den 31. December 1876. Königl. Direction
der Westfälischen Eisenbahn. (958)
Westdeutscher Eisenbahn-Verband. Zu
dem Gütertarif, im Verkehr mit Kehl,
Strassburg, Basel etc. vom 1. Januar 1874,
tritt mit Wirkung vom 1. k, M. ab der 54.
Nachtrag in Kraft, welch’ letzterer von
den Verbandsexpeditionen bezogen werden
kann. Cassel, den 30. December 1876.
Namens der Verwaltungen des West-
deutschen Eisenbahn-Verbandes. König-
liche Direction der Main-Weser Bahn. (951)
Mährisch-Schlesische Centralhahn. Mit
Wirkung vom 15. Januar 1877 tritt, unter
gleichzeitiger Aufhebung des Tarif es_ vom
1. Juni 1876, ein neu erstellter Tarif für
gebrannten Kalk und Kalkasche im Ver-
kehre zwischen Stationen der Mährisch-
Schlesischen Centralbahn und den im
Tarife genannten Stationnn und Lade-
stellen der Oberschlesischen Eisenbahn in
Kraft.
Exemplare dieses Tarifes werden bei der
Betriebs-Direction in Wien, Praterstrasse 32,
beim Betriebs-Inspectorate in Jägerndorf
und in den gesellschaftlichen Stationen
unentgeltlich verabfolgt. Wien, am 1. Ja-
nuar 1877. Die Betriebs-Direction. (952)
Ungarisch - Schlesisch - Sächsisch-Thürin-
gischer Verband - Verkehr. Am 1. Januar
1877 tritt zum Ungarisch-Schlesisch-Säch-
sisch - Thüringischen Verbände (I. Theil)
ein Nachtrag XXVII, in Kraft, enthaltend:
1. Tarifirung geschliffener Trottoir-
Platten, Stufen, Sockel etc.
2. Directe Frachtsätze für den Ver-
kehr zwischen Stationen der
Rechte- Oder -Ufer-, Oberschlesi-
schen, Breslau-Schweidnitz-Frei-
burger und Königlich Nieder-
schlesiscli-Märkischen Eisenbahn
einerseits und den Stationen
Weigsdorf, Friedland, Respenau-
Liebwerda und Einsiedl der K. K.
priv. Südnorddeutschen Verbin-
dungsbahn, sowie Reichenberg,
Station der Königlich Sächsischen
Staatsbahn und der Südnord-
deutschen Verbindungsbahn an-
dererseits unter Aufhebung der
bisherigen Tarifsätze für Reichen-
berg.
3. Wegfall des 20procentigen Fracht-
zuschlages für „Malz in Körnern.“
4. Einen " directen ermässigten
Frachtsatz für „ßleiglätte“ von
Louisenglükgrube nach Zwickau.
Berlin, den 29, December 1876. Die ge-
schäftsführende Verwaltung des oben be-
zeiclineten Verband-Verkehrs. (963)
29
Königliche Westfälische Eisenbahn. Am
1. Januar 1877 tritt im Verkehre zwischen
Rheinischen und diesseitigen Stationen via
Dortmund für Steinkohlen und Cokes ein
neuer Ausnahme-Tarif in Kraft. Derselbe
kann von unseren Güterexpeditionen unent-
geltlich bezogen werden. Münster, den 31.
December 1876. Königliche Direction der
Westfälischen Eisenbahn. (055)
Westfälischer Verband. Am 1. Januar
1877 tritt der 4. Nachtrag zum Special-
Tarife für die Beförderung von Steinkohlen
etc. im Westfälischen Verbände in Kraft.
Derselbe enthält unter Anderem:
Aufhebung des Frachtzuschlages bei
Aufgabe von mindestens 10,000 Kilogramm
auf Entfernungen von über 75 Kilometer.
Der Nachtrag kann von unseren Verbands-
Güterexpeditionen unentgeltlich bezogen
werden. Münster, den 31. December 1876.
Königliche Direction der Westfälischen
Eisenbahn. (956)
Berlin-Bremer Verkehr via Wittenberge*
Liineburg-Buchholz. Zum Tarife vom 20.
April 1.873 tritt mit dem 1. Januar 1877
ein Nachtrag 30 in Kraft, welcher bei un-
seren betheiligten Güter-Expeditionen zu
haben ist.
Derselbe enthält unter Andern Bestim-
mungen über den Fortfall des procentua-
len Zuschlages für Eisen etc. und für Gü-
ter der Special-Tarife II und III und Clas-
sificationsänderungen. Berlin, den 30. De-
cember 1876. Die Direction der Berlin-
Hamburger Eisenbahn-Gesellschaft. (949)
Königlich Westfälische Eisenbahn. Am
1. Januar 1877 tritt der 1. Nachtrag zum
Tarife für den Kohlen -Verkehr von Rhei-
nischen nach Hannoverschen Stationen via
Dortmund-Holzminden in Kraft.
Derselbe enthält Aufhebung des Fracht-
zuschlages. — Münster, den 31. December
1876. Königliche Direction der Westfäli-
schen Eisenbahn. (957)
Ostdeutsch - Rheinischer Verband. Vom
1. Februar 1877 ab wird die Station Danzig
der Berlin-Stettiner Bahn für den Verkehr
mit den Hannoverschen Stationen Nort-
heim, Göttingen, Münden und Cassel unter
Anwendung der für die gleichnamige Sta-
tion der Königlichen Ostbahn im 23. Nach-
trage angegebenen Frachtsätze und Zu-
schläge als Verbandstation in den Ost-
deutsch-Rheinischen Eisenbahn -Verband
aufgenommen. — Bromberg, den 31. De-
cember 1876. Königliche Direction der
Ostbahn, als geschäftsführende Verwal-
tung- (962) J.
Berlin-Hauihurger Eisenbahn. Für den
directen Güter -Verkehr zwischen Ham-
burg-Lübeck einerseits und Linz, Klein-
münchen andererseits via Berlin-Röderau-
Bodenbach-Budweis tritt mit dem 15 Ja-
nuar 1877 ein besonderer Tarif in Kraft,
welcher in unserer Güter-Expedition Ham-
burg zu haben ist. — Berlin und Hamburg,
den 29. Decbr. 1876. Die Direction. (961)
8. Submissionen.
Hanno verseile Staatsbalm. Submission:
auf 2 Stück schmiedeeiserne Cyster-
nen, nebst 8 Stück I Trägern und 24
gusseiserne Unterlagsplatten zur An-
lage _ einer Wasserstation auf Bahnhof
Göttingen.
Termin:
18. Januar 1877, Vormittags 10 Uhr,
im maschinentechnischen Bureau der Kö-
niglichen Eisenbahn-Direction.
Von gedachtem Bureau sind Bedingun-
gen gegen 1 M. zu beziehen. Hannover,
den 27. December 1876. Maschinentech-
nisches Bureau der Königlichen Eisen-
bahn-Direction. Overbeck. (954)
Breslau - Warschauer Eisenbahn. Die
Lieferung von 5000 Stück kiefernen Mittel-
Schwellen soll im Wege der Submission
vergeben werden.
Die Lieferungsbedingungen können im
diesseitigen Bureau eingesehen und gegen
Erstattung der Copialien von 0,5 Ji bezo-
gen werden.
Offerten sind bis zum 15. Januar 1877,
Vormittags 10 Uhr versiegelt und porto-
frei an uns einzusenden. Pol. Wartenberg,
den 29. December 1876. Direction. (930)
Main- Weser Balm. Bekanntmachung. Die
Restauration auf dem Bahnhofe Gunters-
hausen soll vom 1. April 1877 ab auf un-
bestimmte Zeit im Wege der Submission
anderweit verpachtet werden. Die des-
fallsigen Pachtbedingungen können in un-
serem Secretariat eingesehen, auch auf
portofreies Ersuchen gegen Einsendung
der Copial-Gebühren von 40 Pfennigen
von uns bezogen werden.
Reflectanteii" wollen ihre Offerten mit der
Aufschrift „Verpachtung der Bahnhofs-
Restauration zu Guntershausen“ versiegelt
bis zum 21. Februar 1877 hierher ein-
senden, an welchem Tage, Vormittags
10 Uhr dieselben im Beisein der etwa er-
schienenen Submittenten eröffnet werden.
— Cassel, den 21. December 1876. König-
liche Direction der Main Weser Bahn. (896)
Königliche Ostbahn. Linie Posen-
ßelgard - Rügenwa lde - Stolpmünde.
Es soll die Anfertigung und Lieferung von:
12,360,000 Klgr. Stahlschienen und zwar
für die
Baustrecke I. (Obornik) mit 2,700,000 Klgr.
in 2 gleichen Loosen,
„ III. (Schneidemühl) mit 3,500,000
Klgr. in 2 gleichen Loosen,
„ IX. (Schlawe) mit 3,360,000
Klgr. in 2 gleichen Loosen,
„ X. (Stolp) mit 2,800,000 Klgr.
in 2 gleichen Loosen
in öffentlicher Submission verdungen
werden. Termin hierzuist aufSonna b en d,
den 20. Januar 1877, Vormittags
11 Uhr in unserem technischen Bureau,
Victoria-Strasse No. 4 liierselbst anberaumt.
Die Offerten müssen mit der Aufschrift:
„Submission auf Stahlschienen für
die Posen - Belgard - Rügenwalde-
Stolpmünder Eisenbahn“ versehen
sein und rechtzeitig an uns eingereicht
werden.
Die Submissionsbediugungen liegen im
vorbezeiclmeten Bureau zur Einsicht aus,
auch können dieselben gegen Francoein-
sendung von 50 Pf. pro Exemplar von un-
serem Vorsteher des Central-Bau-Bureaus,
Eisenbahn -Secretair Pasdowski, Victoria-
Strasse 4 liierselbst bezogen werden.
Bromberg, den 18. December 1876. König-
liche Direction der Ostbahn, Bau-Abthei-
lung III. A. Reitemeier. (J. 897)
Westfälische Eisenbahn. N e u b a uj-
strecke Ottbergen - Northeim. Die
Anlieferung und Aufstellung der eisernen
Geländer für den Nethe - Viaduct, den
Alile-Viaduct und für die Leine- und
Leineflutb-Brücke von zusammen:
383 lfde. Meter mit einem Gesammt-
Gewichte von 5576 Klgr.
soll im Ganzen oder getrennt nach den
Ablieferungsstellen in drei Theilen im
Wege der öffentlichen Submission ver-
geben werden. Hierzu ist der Termin auf
Dienstag, den 16. Januar 1877, Vor-
mittags 11 Uhr im Zimmer unseres
Bureau -Vorstehers Herrn Rechnungsrath
von Griesbach anberäumt, von welchem
letzteren auch die Bedingungen und Ge-
wichtsberechnung gegen Erstattung von
1 ./ll auf portofreie Anfrage zu beziehen
sind.
Die Zeichnung der Geländer und die
Bedingungen nebst Gewichtsberechnung
liegen in den Bau-Abtheilungs-Bureaus zu
Beverungen, Uslar und Northeim zur Ein-
sicht aus.
Die Offerten sind versiegelt, portofrei
und mit entsprechender Aufschrift ver-
sehen bis zum vorgenannten Termine an
uns einzusendeu. Münster, den 20. De-
cember 1876. König!. Direction. (*96)
Magdeburg-Halberstädtor Eisenbahn - Ge-
sellschaft. Die Lieferung der für unsere
Bahnstrecken erforderlichen Betriebs- und
Uniforms - Materialien sowie Wagentuche
soll im Wege der Submission vergeben
werden.
Reflectanten werden ersucht, ihre Offer-
ten unter Beifügung von Proben und der
anerkannten Lieferungs-Bedingungen ver-
siegelt und frankirt spätestens bis zum
15. Januar 1877, Vormittags 10 Uhr,
bei uns einzureichen. Die Offerten müs-
sen die Aufschrift:
„Offerten auf Lieferung von Betriebs- resp
U niforms-Materialien“
tragen.
Die Lieferungs-Bedingungen, aus denen
die Quantitäten der zu liefernden Materia-
lien ersichtlich sind, liegen zur Einsicht
in unserer Registratur Fürstenstrasse l —10
aus und können auch von derselben auf
frankirte Anfragen kostenfrei bezogen
werden. — Magdeburg, den 16. December
1876. Directorium. (905)
54 189
585 414
6 600
20 763
14 580
11 370
3 453
Reichs-Eisenbahnen in Elsass-Lothriugen.
Die Lieferung von:
5 404 400 Kilogramm Schienen aus Besse-
merstahl,
191 100 Kilogramm Seitenlaschen aus
Bessemerstahl,
261 520 Kilogramm eisernen Unterlags-
platten,
102 000 Kilogramm Laschenbolzen,
119 000 Kilogramm galvanisirten Tire-
fonds für gewöhnlichen Quer-
schwellen-Oberbau, sowie von :
534 0ü0 Kilogr. Schienen aus Bessemer-
stahl,
Seiteulaschen aus Besse-
merstahl,
eisernen Langschwellen,
Laschenbolzen,
schmiedeeisernen Quer-
verbindungsstangen,
Bolzen mit Muttern zur
Schienenbefestiguug,
schmiedeeisernen Unter-
lags- und Deck-
plättchen,
U nterlagsblech en
für ganz eisernen Oberbau
soll im Wege der öffentlichen Submission
verdungen werden.
Die Lieferung? -Bedingungen und zuge-
hörigen Zeichnungen sind auf portofreie
an unsere Drucksachen - Controle
liierselbst zu richtende Schreiben und zwar:
a) für Schienen und Seitenlaschen
aus Bessemerstahl,
b) für eiserne Langschwellen,
c) für Schienenbefestigungs-Material
(Kleineisenzeug)
gegen Einsendung von 2 M. zu beziehen.
Die Offerten sind bis zu dem am
Montag, den 22. Januar k. J.,
Vormittags 10 Uhr
in unserem Geschäftslocale auf hiesigem
Bahnhofe anstehenden Termine portofrei
versiegelt und mit der Aufschrift:
„Submission auf die Lieferung von Ober-
bau-Materialien“
an uns einzusenden. Die Eröffuung der
Offerten erfolgt zur angegebenen Termin-
stunde in Gegenwart der persönlich an-
wesenden Submittenten.
Strassburg, den 27. Decbr. 1876. Kaiserl.
General - Direction der Eisenbahnen in
Elsass-Lothringen. (022)
(Fortsetzung der Submissionen S. 32.)
30
9. Submissions-Ergebnisse.
Main-Weser-Bahn. Cassel, den 19. December 1876.
Eichen
Offerte
pro
Bahn-
pro
Weichen-
Bahn-
i Weichen-
schwel-
schwel-
schwelle
schwelle
Submittent, Name und Domicil.
Lieferort,
len
S *en
Stück
lfd. Meter
Stück
I! laufende
|| Meter
Ji
M
Die Anlieferung der Schwellen und Weichenhölzer für die Loose 16 bis 26 hat spätestens am 1. Januar 1877 zu beginnen und muss
gleichmässig fortschreitend der Art betrieben werden, dass monatlich mindestens die Hälfte des übernommenen Quantums der ein-
zelnen Holzgattungen zur Ablieferung kommt, mithin die Lieferung für diese Loose jedenfalls am 1. März 1877 vollständig beendigt
ist. — Die Anlieferung der Schwellen und Weichenhölzer für die Loose 1 bis 16 und 27 bis 30 hat spätestens am 1. März 1877 zu
beginnen und muss gleichmässig fortschreitend der Art betrieben werden, dass monatlich mindestens ein Viertel des übernommenen
Quantums der einzelnen Holzgattungen zur Ablieferung kommt, mithin die ganze Lieferung für diese Loose am 1. Juli 1877 voll-
ständig beendigt ist.
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I»
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238,50
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1000
15
172,50
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16
1000
16
131,00
5
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17
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17
131,00
5
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25
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63,oo
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—
25
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—
—
3
25
—
27
238,50
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3
25
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—
28
251,25
—
—
3
25
—
—
29
243,20
—
—
3
25
—
—
30
285,75
—
—
3
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16
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10
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4
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50
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1
243,25
4
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44
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2000
2
267,00
4
95
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44
3
1000
3
243,35
4
95
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44
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1600
4
190,76
4
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267,00
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6|
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2
44
Philipp Schreiber zu Reichensachsen.
Offerirt 250 Mtr. Weichenschwellen.
J Ferdinand Wüstefeld zu Münden.
Carl Müller zu Bodenfelde.
Offerirt als Lieferort Bahnhof Cassel.
August Schmitt zu Eltmann a/Main.
C. II. Vorsteher zu Wetter a. d. Ruhr,
ad Loos 1—10.
Ausser den angegebenen Lieferungsstationen auch
Kirchhain Vorbehalten,
ad Loos 29—30.
Franco Kirchhain.
J. Gg. Schneider zu Niederklein.
Peter Orth und Georg Kaungiesser zu Hundelshausen.
W. Wiederhold zu Borken.
Friedrich Vohwinkel zu Gelsenkirchen.
Offerirt als Lieferstation
Loos 1 — 8. Cassel oder Guntershausen.
„ 9 — 30. Guntershausen.
Guntershausen.
Cassel oder Wilhelmshöhe.
Cassel oder Wilhelmshöhe.
Treysa.
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Neustadt.
W
Kirchhain.
Marburg, Lollar oder Giessen.
Frankfurt a/M.
Cassel oder Wilhelmshöhe.
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JJ
Guntershausen.
Wabern oder Borken.
Treysa.
Neustadt.
Kirchhain.
Marburg, Lollar oder Giessen.
Frankfurt a/M.
»5
Kirchhain.
Cassel oder Wilhelmshöhe.
Wabern oder Borken.
Cassel oder Wilhelmshöhe.
Guntershausen.
Bl
Eichen
Offerte
pro
pro
Bahn-
Weichen-
Bahn-
Weichen-
schwel-
schwel-
schwelle
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Submittent, Name und Domicil.
Lieferort.
len
len
Stück
lfd. Meter
Stück
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Meter
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1000 [
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4
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Guntershausen.
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2
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172,50
5
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2
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Wabern oder Borken.
10
1000
10
110,40
5
33 |
2
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Treysa.
11
1000
11
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5
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1000
12
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238,50
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Neustadt.
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Kirchhain.
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Friedrich Vohwinkel zu Gelsenkircheu
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Marburg, Lollar oder Giessen
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1000
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Frankfurt a/M.
30
1000
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750
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190,75
4
4
80
60
2
70
> Georg Franke zu Witzenhausen.
Cassel oder Wilhelmshöhe.
/
D. Epstein Söhne zu Frankfurt a/M.
Offeriren 34,250 Stück eichene Mittelschwellen franco
Cassel oder Guntershausen zum Preise von 5 J( 45 a%.
—
—
29
243,20
-
-
3
85
} Friedrich Jost zu Schlüchtern.
Frankfurt a/M.
—
— 1
30
285,75
—
—
3
85
1
Katz & Kleinsorge zu Münden.
1
1000
1
243,25
4
90 j
3
Cassel oder Wilhelmshöhe.
Station Cassel als Lieferort angegeben.
4
1500 !
4
190,75
5
50
o
Heinrich Wagener zu Benterode.
Cassel oder Wilhelmshöhe.
Station Cassel als Lieferort angegeben.
Katz & Klump zu Gernsbach.
—
Offeriren 25 — 30,000 Stück kieferne Mittelschwellen ä
3 JL 75 a|, 5,325 lfd. Mtr. kyanisirte kieferne Weichen-
schwellen a 2 JL 85 /t§>, auch vorräthige Eichenholz-
Weichenschwellen ä 3 M 60 franco Waggon Frank-
furt a/M.
28
1000
28
251,25
5
20
3
Balthasar Euler zu Giessen.
Giessen.
F. & G. Hülsberg zu Bochum.
—
Offeriren :
1) 6,000 Stück eichene Mittelschwelleu , lieferbar bis 1.
März 1877, zum Preise von 5 JL 90 /& pro Stück franco Gun-
tershausen.
2) 6,750 Stück eichene Mittelschwellen, lieferbar bis 1.
März 1877, zum Preise von 6 JL 25 /$ pro Stück franco Gun-
tershausen.
3) 10,000 Stück eichene Mittelschwellen, lieferbar im Mai
und Juni 1877, zum Preise von 5 Jl 55 pro Stück franco
Guntershausen.
4) 11,500 Stück eichene Mittelschwellen, lieferbar im Mai
und Juni 1877, zum Preise von 5 Jl 80 Pr0 Stück franco
Guntershausen.
5) sämmtliche Weichenhölzer für die Loose 16 — 26, liefer-
bar bis 1. März 1877, zum Preise von 3 JL 50 /%> pro lfd. Mtr.
franco Guntershausen.
6) sämmtliche Weichenhölzer für die Loose 1 — 15 und
27—30, lieferbar im Mai und Juni 1877, zum Preise von 3 JL
25 /t| pro lfd. Mtr. franco Guntershausen.
—
—
3
243,25
—
—
2
60
1 Conrad West zu Hohenkirchen.
Cassel oder Wilhelmshöhe.
4
1500
4
190,75
243,25
4
75
2
60
/ Ungetrennt. Lieferort Cassel angegeben.
1
1000
1
4
90
2
70
j
Cassel oder Wilhelmshöhe.
2
2000
2
267,00
4
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1 2
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3
1000
3
243,25
4
90
2
70
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1500
4
190,75
4
90
2
70
16
1000
16
131,00
5
—
i 2
90
Kirchhain.
17
1000
17
131,00
5
—
2
90
Wilhelm Ehrhardt zu Wülften.
18
1000
18
108,50
1 63,oo
5
—
2
90
19
1000
19
5
—
2
90
20
1000
20
103,50
5
-
2
90
21
1000
21
103,50
5
—
2
90
-
22
1750
22
63,oo
5
—
2
90
6
1000
—
4
75
—
—
Chr. Rewald zu Bebra.
Guntershausen.
Submissionen (Schluss).
Saal-Eisenbahn. Die Lieferung vonW erk-
stätten-Materialien und zwar von
Metallen und Metall-Fabrikaten, Leder-
waaren, Nutzholz, Geweben, Gespinnsten
und sonstigen Manufacten, Farben, Che-
mikalien, Droguen, Oelen und Fetten,
Guinmiwaaren, Glaswaaren, Schwämmen,
Schmirgelleinwand, Schleifsteinen, Reser-
vestücken, Werkzeugen und Geräthen, und
von Betriebs-Materialien und zwar
von Brennmaterialien, Oelen, Petroleum,
Lichtern, Seife, Glaswaaren, Kupfervitriol,
Bittersalz, Stärke, Leim, Zündhölzern,
Dochten und Dochtgarnen, Hanf, Reini-
gungs- und Putzmaterialien, Plomben,
Telegraph en-Materialien soll im Wege der
Submission vergeben werden.
Die Lieferungsbedingungen sind auf
portofreie Requisition, in welcher anzu-
geben ist, ob die Bedarfs-Nachweisung
für Werkstätten - Mater ialien oder
für Betriebsin aterialien gewünscht
wird, von unserem Secretariate kostenfrei
zu beziehen.
Lieferungslustige wollen Ihre Offerten
portofrei, versiegelt und mit der äusse-
ren Bezeichnung:
„Submission auf Lieferung der
Werkstätten - Materialien, be-
PR
Telegraphen - Bedarf
— anerkannt bestes Fabrikat ~
— billigste Fabrikpreise, “
Onsere anerkannt haltbarsten gepressten
Isolatoren aus bestem Hartfeuerporzellan
mit Sclirauben-Gewinde und eingedrehten
Stützen aus gehärtetem Eisen, Spanncon-
sole aus schmiedbarem Gusseisen mit
Stahlstützen, Telegraphendraht in allen
Sorten, Morsepapier, Elemente, Tlioncylin-
der etc. liefern zu billigen Preisen.
— Wiederverkäufern Rabatt. ~
Act. - Gesellsch . f iir Telegraphen - B edarf
in BERLIN, Moabit 95—97,
g-S. Schomburg.
Willi. Moni ’s
Telegraphen-Ban~Änstalt
BERLIN, Kommandantenstr. 45.
Perron-Uhren
liefert unter mehrjähriger Garantie die
Gross-Uhren-Fabrik von
C. F. Rochlstz,
Berlin S., Brandenburgstra-u c 55.
Ein durch langjährige Praxis in allen
Branchen des Eisenbahndienstes durchaus
erfahrener
Stations-Assistent,
38 Jahre alt, sucht Verhältnisse halber
anderweitig Engagement im Stations-
dienste. Prima Zeugnisse.
Fr. Offerten sub B. 9500 befördert die
Annoncen-Expedition von Rudolf Mosse,
Cöln, Wallratsplatz.
— 32 —
züglich der Betriebs-Materia-
lien“,
bis zu dem auf
den 20. Januar 1877, Vormittags
10 Uhr,
in unserem hiesigen Geschäftslocale an-
beraumten Termine, in welchem die Er-
öffnung der eingegangenen Offerten in
Gegenwart der etwa erschienenen Sub-
mittenten erfolgen wird, an uns einreichen.
Jena, den 30. December 1870. Der Yor-
staud der Saal-Eisenbahn-Gesellscliaft. (950)
Berlin - (Joblenzer Eisenbahn. Strecke
Nordhausen - Wetzlar. Die Ausfüh-
rung der Erdarbeiten auf der Strecke
Eschwege-Dingelstaedt und zwar:
in der Abtheilung VI. (Es.hvege)
Loos 1 mit 249 502 cbm. Erdmassen
„ 5 „ 141 352 „
„ 6 „ 193 045 „
„ 7 „ 153 853
„ 8 „ 149 039 „
in der Abtheilung VII. (Küllstaedt)
Loos 1 mit 177 145 cbm. Erdmassen
„ 2 „ 142 556 „
» 4 „ 208 848 „
„ 7 „ 147 099 „
„ 8 ,, 407 097 „
soll im Wege der öffentlichen Submission
vergeben werden, und ist hierzu Termin auf
Donnerstag, den 18. Januar 1877,
Vormittags 11 Uhr
in unserem Verwaltungs - Gebäude Hed-
derichstrasse Nr. 59 hierselbst anberaumt.
Die Zeichnungen und maassgebenden
Bedingungen können in unserer "Betriebs-
Kanzlei sowie in den Abtheilungs-Büreaus
zu Escliw'ege und Küllstaedt eingesehen
werden, auch sind Bediugungshefte gegen
Erstattung der Copialien Von unserer
Kanzlei zu beziehen.
Submissionsofferten sind versiegelt und
portofrei und versehen mit der Aufschrift
„Submissionsofferte auf Ausführung der
Erdarbeiten auf der Strecke Eschwege-
Dingelstaedt“ bis zur festgesetzten Ter-
minsstunde an uns einzureichen. Später
eingehende oder nicht bedingungsmässige
Offerten bleiben unberücksichtigt- Frank-
furt a/M., den 19. December 1876. Königl.
Eisenbahn-Direction. (894)
10. Uebersicht der entbehrlichen
etc. Wagen.
A. Entbehrliche Wagen:
Sächsisch-Tliiiringisclie Ost-Westbaliu
Zwickau-Weida :
10 Stück offene liochbordige Güterwagen.
40 Stück offene mittelbordige Güterwagen.
IVAT- ANZEIGEN.
Den neu erfundenen und in allen industriellen Staaten
pateutirten, in Philadelphia prämiirten
€osinus-B|gulator,
der sich durch seinen verstellbaren, während des ganzen Muffen -
hubes constanten Be-wegliclikeitsgrad, durch- seine grosse innerhalb
des Ausschlagwinkels nahezu constante Energie bei geringem Ge-
wicht, durch seinen grossen Muffenhub und schliesslich durch seine
Einfachheit, Dauerhaftigkeit, Billigkeit und gefällige Form vor allen
übrigen auszeichnet, fertigt allein und zwar in sechs Grössen, von
denen die drei kleinsten auch mit Drosselventil und combinirtem
Absperrventil geliefert wurden, die
Eisengiesserei und Maschinenfabrik von
H. Grus GH in Buckau bei Magdeburg.
Dieselbe empfiehlt gleichzeitig ihre bcstrenominirten Hartgussfabricate, als: Hart-
gussräder mit und ohne Achsen, "Ketten- und Seilrollen, Herz- und Kreuzungsstücke,
Brechbacken, Walzenringe, Mahlkränze u. Platten, Pochschuhe u. Pochplatten, Strassen-
rammen, fertig bearbeitete und polirte Hartgusswalzen, Hämmer, Ambose, Bremsklötze
und Signalglocken, ausserdem Weichen, Drehscheiben und Schiebebühnen, Zwangs-
schienen und Fahrschienen für Wegübergänge, Curvenscliienen und Weichen für Pferde-
eisenbahneu; ferner hydraulische Hebezeuge und Pressen, transportable und fahrbare
Krähne mit Dampf- oder Handbetrieb, Salz- u. Kohlenmühleu mit Hartgussmahlkränzen,
Gussstücke in jeder Form und Grösse, vor allem solche von besonders festem Material;
ferner Kriegsmaterial, als: Hartguss- u. Weichgussgeschosse u. Laffeten jeder Construc-
tion; Einrichtungen für Pulverfabriken und schliesslich complete Fabrikanlagen jeder Art.
XjiiftcoixipresBoren
und
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Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
HerantworUlcher Rodact cur: Dr. Jur. WUh. Koch an Berlin (Redactionsburoau : Anholteretr. 6). - Commissionltr : Adolph Rcfclshöfor zu Leipzig. - Druck von H. S. Hermann in Berlin. Beuthste. 6,
33
Beilage ZU No. 3. Berlin, am 8. Januar 1877.
Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Das Pensionswesen der Eisenbahnbeamten
von
Julius Kaan,
Ober-Inspector der K. K. priv. Oesterr. Staats-Eisenbahn-Gesell Schaft.
Wir haben in der früher veröffentlichten, das Pensionswesen
betreffenden Arbeit (siehe No. 38 dieser Zeitung vom 15. Mai 1876)
die Differenzial-Gleichung für die Zunahme des Pensionsfonds:
dyr=Edx-(-rydx — z d x
aufgestellt, in welcher:
x die Zeit,
E die Jahreseinnahme,
y den Fond zur Zeit x,
z die Summe der zahlbaren Pensionen zur Zeit x, und
r den Zinsquotienten, d. i. den echten Bruch, mit welchem das
Capital zu multipliciren ist, um die Jahreszinsen zu erhalten,
bedeutet.
Wir haben sodann z, also den Betrag der Jahrespensionen
zur Zeit x, unter der Annahme bestimmt, dass der Betrag p der
jährlich neu zuzusprechenden Pensionen, und der Abfallsquotient
q bereits den Beharrungszustand erreicht haben, und solcherweise
untrügliche Merkmale nachgewiesen, nach welchen die
künftige Insolvenz eines Pensions-Institutes erkannt
werden kann.
Zur Beantwortung der Frage hingegen, ob ein Pensions-
Institut auf Grund der bisherigen eigenen Erfahrung als
für alle Zukunft bestandfähig angesehen werden kann, ist es
nöthig, das Gesetz des Fortschreitens des Betrages der zahlbaren
Pensionen (z) ohne die Annahme der thatsächlich erst spät ein-
tretenden Constanz von p und q darzustellen.
Wir wollen nunmehr die Ableitung dieses Gesetzes ver-
suchen, indem wir die Form desselben aus der Natur des in Be-
tracht kommenden Causalzusammenhanges deduciren, die in der-
selben vorkommenden Constanten aber durch Induction aus der
bisherigen Erfahrung ableiten. Wenn dies gelingt, so ist durch
die genaue Kenntniss des Gesetzes, nach welchem der Pensions-
betrag wächst, die Möglichkeit gegeben, mit Sicherheit die Pro-
gnose zu stellen, ob ein Institut bei der Fortdauer seines
in der bisherigen Erfahrung zum Ausdrucke gekom-
menen Entwicklungsgesetzes für alle Zukunft bestand-
fähig ist.
Wir wollen sodann das gefundene Gesetz auf die Gesammt-
heit der Pensions-Institute Deutschlands und Oesterreichs, welche
im Ganzen genommen ein so reiches Material bieten, anwenden
und ein Bild der künftigen Entwicklung zu gewinnen suchen.
Es sei also :
x die Zeit,
z der zur Zeit x zahlbare Betrag der Jahrespensionen.
Der Natur der Sache nach muss z bei dem Wachsen von x
zuerst stark, dann immer schwächerzunehmen, je mehr der Abfall
an Pensionen wirksam wird, und sich immer mehr einer be-
stimmten Grenze nähern. Dies festgehalten ergiebt sich, dass der
d z
Differenzialquotient zuerst zunehmen, nach und nach ein Ma-
ximum erreichen, sodann abnehmen, und sich, jemehr sich z
seinem Grenzwerthe nähert, desto mehr der 0 nähern muss.
Setzen wir nun :
-j^- = f(x) = F(z)
so muss F (z) eine solche Function sein, welche für einen ge-
wissen Werth von z ein Maximum erreicht und für den grössten
Werth von z, nämlich für den Grenzwerth, gleich 0 wird.
Soll F (z) für einen gewissen Werth von z ein Maximum
werden, so muss für diesen Werth
d F (z) d2 F (z)
— 0 und zä — negativ werden.
d z
d F (z)
Wählt man nun als einfachste Annahme für - eine
lineare Function, so wird man:
dF(z)
ß — y z setzen, wo ß und y noch völlig unbestimmte Con-
stanten bezeichnen, indem unter dieser einfachsten Annahme
d z
y, also unter allen
d F (z) „ . , ,.. ß ,d!F (z)
dz y dz2
Umständen negativ ist, wenn y positiv gedacht wird.
Es wird also thatsächlich, wie erforderlich, F (z), und zwar
für z =r — ein Maximum.
v
d F (z)
Ist nun
d z
=/
— y z, so ist F (z) := / (ß — y z) dz — «
-(- ß z — wenn wir « als Constante hinzufügen.
d Z 2^
Es ist also F (z) = = « + ß z — welcher Ausdruck
für z — — sein Maximum, nämlich a y erreicht, für z =
y 2r
8 -4- ]/ ß 2 — }r- 2 cc y
, d. i. für den Maximal- und Grenzwerth von z aber
y
gleich 0 wird, wie oben vorausgesetzt wurde.
d z
Es ergiebt sich ferner : d x =
/d z
« 4- ß z —
« -)- ß z — y z2
2
y z ‘
1 . Yß2 2 ay — ß -f- y z
x = , • ■ — log. - =— | + Const.
Y ß2 -\-2uy Yß2 -\-2 a y ß — y z
oder, wenn wir die noch völlig imbestimmte Constante gleich
log. &
Y ß2 -{- 2
setzen,
ay
x
log.
Yß2 +2cey — ß y z
J, in wel-
Y ß 2 -j- 2 a y Yß2 -j- 2 a y ß — y z
ehern Ausdrucke «, ß, y und ö noch völlig unbestimmte Constante
bezeichnen.
Es folgt ferner:
x Y ß2 -|- 2 ay
Yß2 -j- 2 « y — ß + y z _e
Yß2 -f 2 « y H- ß — y Z ^
ß+Yß2 +2ay 2 cf Y ß2 -f- 2 a y
woraus
y
i xl|!! -f‘2 ct)''\
y vf -j- e /
Man sieht, dass dieser Ausdruck, der Voraussetzung ent-
sprechend, bei dem Wachsen von x fortwährend zunimmt, sich
jedoch immer mehr dem Maximal- und Grenzwerthe ß 1 ß2 -\- 2 « y
y
nähert.
Kennt man für vier specielle Werthe von x die betreffenden
speciellen Werthe von z, so lassen sich die vier Constanten ß,
y, cf aus den gegebenen vier Gleichungen mit vier Unbekannten
bestimmen, wonach dann die gesuchte Function vollkommen be-
stimmt ist.
: Yß2 + 2
— 84
Die Bestimmung der Constanten «, ft y, * wird am einfach-
sten, wenn z für gleich weit von einander abstehende vier Special-
werthe bekannt ist.
Setzen wir: ß + = a
J_
2 $ Vß* a y = b
woraus « —
4b c
2 a c — b
ß =
b
V —
2 c ,
“5" log- d
<? =
c, wobei u
stehen ist.
V
(f
e Yß 2 + 2 cty
b2-(2ac- b)2
: C
• d
los:, d
Zi — — g und 22 ~ Z3— = h
z8— Zi Z! — z2
so hat man
s (c + 1) __ g
c + s2
s(c-fs)
c + s3
— gs2~s
h und sucht c,
h s3 — s2
log. d
Wenn es also geungo, —
stimmen, so sind auch «, ft y nud cf bekann . , ,, ^
Durch Einführung in die obige Function eilialten
z_a_ als einfachste Form der gesuchten Function.
Ist nun z für die Gegenwart, also für x = o, dann für drei
in gleichen Abständen der Vergangenheit hegende Zeitpunkt.
also für x = — n
» x = -2n
» x = — 3n _
bekannt , setzen wir also für x — o
so erhält man : c ~s _ g— — s _ h
welche beiden Ausdrücke für s und -L reciproke Werthe für c
er °eben 5 lern Br hat man .
gs — 1 li S2 — s
s-g — s-h
q2 _ l + g + gh-h 8+1 = 0
s h
s = 1+1+ ± |("‘+1f-"V - , .
Da von den zwei Werthen von s der eine dem reciproken
1
Werthe des andern gleich ist, indem m + jAn2 1
ist, si
für c
m — 1+ii2 — 1
ist, so erhält man für diese Werthe von s auch reciproke Werthe
Es ist also s gefunden, sonach auch c, b, a und d, nämlich
c — s (gs — 1)
z = z0
x — — n z — z,
x — — 2n z—zx
x = -3n z = z3
worin also z0, zlf zä, z3 vier aus der bisherigen Erfahrung gege-
benen Specialwerthe von z sind, so erhält man die vier Gleichungen
Vv
Zo
■ a —
c+1
b
zi=a“TT
C + dT1
Zj = a —
1
C + d*n
Zs ■ — a ■
b
c+ d3n
n
Setzt man ^-n = s, d. i. d = |/_L, so hat man folgende vier
b 6
Gleichungen mit den vier Unbekannten a, b, c und s : a — c_|_1 — z
b
a — m = z,
‘ c+s '
b
z*
a — c+s2
b
a ~ c+s3 — 23
Durch Elimination von a erhält man die drei Gleichungen :
_ b (1 — s)
Z° 1 (c + 1) (c + s)
Z\ — Zjj —
b:
s-g
• (Zp — 2 1) (c + s) (C+ 1)
1 — s
a — z0 + (lo-+L^±i(L
d
_ 1
, oder auch, wenn mau den zweiten Werth
Y s
statt s setzt:
s — g
Cl
bi
" s (gs — 1) C
(z0 — zQ (c + s) (c+1)
c2 (s — 1)
ai=z„+!s=i!2ia±j)
c (s — 1)
: Y S
Es ergiebt sich auch, dass die Gleichungen:
y = a
yi— ai
c + dx
b,
und
ct + dtx
der beiden Werthe von
1 + g + gh -
identisch sind, dass daher ungeachtet
± j/^t + g + gh- b)a- l
2h . . --
und der hieraus sich ergebenden Zweiwerthigkeit von a, b, c un
d, die Aufgabe nur eine Lösung hat, indem nämlich •
1
Ci = — —
bt =
at — z0 :
_b_
Ca
a Zq
c
(c + s) (c + s2)
b s2 (1 — s)
2* '3 (c + s2) (c + s3)
und durch Elimination von b, die zwei Gleichungen:
8 (C 1) _ Zj Zg
dl__j_ ist, erhält man durch Substitution in die zweit.
der obigen Gleichungen:
yi = z0
a Zq
c
Jl
c2
— + —
c T dx
= Z0
a Zq j
b dx
ce + c d:
c + s3
s(c + s)
Zq Z{
Zg z3
(c + S3) ~ Z! — z2
Setzt man der Kürze halber die aus gegebenen Grössen be-
stehenden Ausdrücke :
a Zq b
— Zo c “C c
Nun ist b
daher y(
(a
c + dx
Zo) (c + 1)
Zq) (C + 1) b
c 1 c c + d*
a — z0 (a
Zo — ^ +
35
= a — c c|x = y, demnach es gleichgültig ist,, welchen
der beiden Werthe von s man für die weitere Rechnung benützt.
Da auf die dargestellte Weise die Constanten a, b, c und d
bestimmbar sind, so ist durch den Ausdruck z = a — — r—,
’ c + dx
das Gesetz des Fortschreitens der' zahlbaren Pensio-
nen vollständig bestimmt.
Wird dieser Werth von z in die Eingangs angegebene
Differenzialgleich ung :
dy = Edx + rydx — zdx substiuirt, so erhält man:
dy = Edx + rydx - ^ a ■— c ^ (|x ) d x, oder
[ E — ( a — -41-^7) ]d x-f-rydx — dy - 0
m x
Setzt man dx — e worin e die Basis der natürlichen Logarith-
men , daher :
x log. nat. d = m x , m = log. nat. d , und multiplicirt
— r x
mit dem integrirenden Factor e , so erhält man:
[E~ (a - 7+e mx)] erXdx4 [ryeri
c + e «i
daher ist:
b
I a -
— r X -|
d x — e d y 1= 0 ,
[s-(»-ip=)]
[E~ (a - TW)]
-rx — rx/a — E
— rx / — r x \
e dx — dl e y 1 = 0, daher :
b
— rx
e d x
e y
-rx / a — E \ , /’d x
= € (~ — ) + v
r ) ' ~ J c er x + e (m + r) x-
Die weitere Lösung des Problemes hängt daher von der
Integrirung des Integrales:
dx
A
ab.
ceri-fe(m + r)j
Die Integrirung dieses Integrales ist jedoch unter der all-
gemein zu machenden Voraussetzung, dass m und r irrationale
Grössen sind, nicht durch einen endlichen, algebraischen Aus-
druck, sondern nur durch eine unendliche Reihe möglich.
Zu diesem Zwecke setzen wir:
x r x r (m 4- r) x m 4- r
e = u , daher e = u, und e = u
X X
daher de = du = edx = udx
, , du
und d x =
Es wird dann:
d x
A
ceri + e(m + r) x
Nun ist:
r du
7®r + 1 (<H
(c 4- nm)
2 m
_ X /, _ JL . _5L‘ JL .
— c c + c2 ~ c3 + •
3r:
/u(* + i) c+ u») = \f (u
C + um
daher:
- (r + 1) -
m — (r 4- 1)
U
2 m — (r 4- 1)
U
)
(
2 m
C \ r c (m-r) + c* (2m — r)
Demnach durch Substituion in die obige Gleichung, und
)
wegen n = ex
-rx -rxa — E be rx !
e . y = e e • 4. I— — ,■■■
r ~ c V r c (m — r)
m x
e
2 m x
+ — (- -1- -
T c l, r
— ••..) + Const.
m x 2 m X
c2 (2 m — r)
c (m — r) c2 (2 m — r)
r x
+ Const. e .
Dieser Ausdruck ist jedoch nur in so weit zur practischen
Rechnung brauchbar, als die darin vorkommende unendliche
Reihe convergirt, und die Constante innerhalb der Bedingungen
dieser Convergenz bestimmbar ist.
Damit aber diese Reihe convergirt, muss
oder wegen e"1 = d
e«zc sein,
dx c
= log. nat. c
X ^ log, nat. d.
Da d stets grösser als 1 sein muss , so wird für c“ 1 der
Ausdruck: |°S- naE._P stets positiv sein, demnach die Reihe für
log. nat. d r
alle negativen Werthe von x, dann für die positiven Werthe von x
, . log. nat. c . ,
von 0 bis y0g nat d c0nveroirfc-
Da wir aber für x = 0 den Werth von y kennen, indem für
die Gegenwart, nämlich für x=o der Fond y = F bekannt ist,
so lässt sich unter der Voraussetzung c 17 1 die Constante bestim-
men , da die Reihe für x = 0 convergirt. Es wird nämlich : Con-
, „a — Eb/1 1, 1 \
r c \-r c (m — r) c2 (2 m — r) /
demnach:
a — E b / 1 1 . 1 \n
r c( — r c (m — r)~^c2(2m — r) ••••jjerx+
E
+\(=
r c (m — r)
I +.
c (m — r) c2 (2 m — r)
e mx e2 mx
r c (m — r) c2 (2m — r)
welcher Ausdruck jedoch nur unter der Bedingung c 1 und zwar
nur für alle negativen Werthe von x, also für die vergangene Zeit,
und für die positiven Werthe von x (die zukünftige Zeit) von
x = o bis x = l°g- naE c zur Recbnung brauchbar ist.
log. nat. d
Für den speciellen Werth von x — log nat d 1 (^as emx=c’
sohin e x = c m erhält man :
a — E b
= [f-!
— / 4
c \ r c (m
E , b / j.
1 r
r)
c2 (2m — r)
1
)]
C“ +
r c
Für die W erthe von x )
r m — r 2m
log. nat. c
)
log, nat. d ’
also für e mx > c
oder u m > c
ist es erforderlich den zu integrirenden Ausdruck / —
J u' + h-fu®
wie folgt in eine Reihe zu verwandeln:
r~yU , r = / du (u-(m + r + 1)- CU ~(2m + f + 1) -f
U r 4- 1 (c 4- U“) J \
4- c2 U — (3m 4- r 4- 1) .
)
(m-j-r)um+I (2m4r)u3m+r
(3m4r)u3m + r
daher durch Substitution in die Hauptgleichung:
E , b r c , c2
a
y = -
+H-
+
(m 4 r) e “x (2m + r) e Ä“x
“ (3m -fr) e +••••] + Const. e«,
welcher Ausdruck jedoch für die practisclie Rechnung nur dann
brauchbar ist, wenn die darin vorkommende Reihe convergent
und die Constante innerhalb der Bedingungen dieser Convergenz
bestimmbar ist.
36
Diese Reihe ist aber nur convergent, wenn
em* c
d* ~ c
— log. nat. c
x 7 log. nat. d
log. nat. c
Wenn also c ) 1, daher i0o- na^ q eine positive Grösse ist, so
ist die Reihe für x = o nicht convergent, daher die Constante
nicht durch die Supposition für x = o, y = F bestimmbar ist.
log. nat. c
Da dieselbe aber für x =
d. i. e = c unter
log. nat. d'
allen Umständen convergent ist, und wir für diesen Specialwerth
den Werth von y unter der Voraussetzung c Z, 1 schon oben be-
stimmt haben, so brauchen wir nur hier abermals den Werth von
y für diesen speciellen Werth von x zu suchen und dem oben
gefundenen gleichzustellen, um die Constante zu erhalten.
Für emx = c hat man:
y = + L__i 1
J r cL m| r 2m + r
und oben wurde gefunden
a— E b / 1 1
3m +r
• . .J + Const.c*
= rF_^=E_ b /_ l
L r c \ r
1
r
a — E
c (m — r) c!(2m-fr
+ ±(- 1 . . )
c \ r m — r 2m— -r /
-■)] c" +
2m — r
Diese Ausdrücke gleichgesetzt und die Constante gesucht,
ergiebt:
Const. =fF-— — (-1 - X ....]-
L r c \ — r c(m — r c2(2m — r J
2
--(4
c \ r2
c2(2m — r
— r
m2 — r2 4m2 — r!
Wird nun die so gefundene Constante substituirt, und setzt
i
, . , ra t , , log. nat. c log. nat. c
man zugleich c = e, also t — — 5
man endlich:
log. nat. d ’
so hat
a
E
y = ■
4 [f
b r
r ^ c L (m + r) emx _r (2m-fr)e2mx
a — E b G 1 _ l
r c Vr c (m — r) c2
b r £ 1 2 2
"4
+
b r /I 2
ce>-t vT2“ 4- hi2"— ra
r)J
? (2 m
4 m2 — r2 +•••)] e
welcher Ausdruck jedoch nur für c ^ 1 und für die Werthe von
= log. nat. c
X ^ log nat d zur Rechnung brauchbar ist.
Wir haben also unter der Voraussetzung
c > 1
zur Bestimmung des Fonds y zur Zeit x zwei Ausdrücke
gefunden, wovon der eine, nämlich:
a — E b / l e mx e 2mx x
r c v- r c (m — r) c2 (2 m — r) — • • • • J d~
4- Tf - — — _ - T- - _ 1 , 1 A] «
L r c v r c (m — r) ' c2 (2 m — r) " e
für alle Werthe von x, von x = — oo bis x = nat^d’
der andere, nämlich:
v _ a — E ( b [~ c c2 1
r c L- (m 4- r) e + (Tm +T) e 8 ra* — • • • J 4
b /l . 1 i x br
l — rl ' ' • ’ / ce rt
4 F
4 4- —
1 c vr T c (m
(J_ 2
r2 + m2 -
zur Rechnung brauchbar ist.
r) c2 (2 m — r)
Fm2 - r2 + ••)] e
log-
log. nat. d
für alle Werthe von x, von x = bis x = + oo
Auf gleiche Weise findet man unter der Voraus-
setzung:
a — E
+ M- --
r c v r
e mx
— r) + p*
0 2 mx
+ [F — *'r +c(~m + r + I
u
c (m — r) ' c2 (2 m — r)
)
r s 4 ms
4 m2 — r
4
2 m 4- r
...)]
b r
c e rt
für alle Werthe von x, von x — — oo bis x
und :
a — E , b f c c2
log. nat. c
log. nat. d ’
y =
4 [f - —
' c L
4
(m 4- r) e“x
E b t c
4" d v m -J— t- 4*
(2 m + r) e 2 mx
m -f- 1' T 2 m 4- r
-•)]“
4
für alle Werthe von x, von x — ^ x = 4 °°-
In diesen vier Ausdrücken ist E und r gegeben, m = log.
log. nat. c
nat. d, t = j0g Eat TT ’ 11 nL' a> b, c und d in dem schon früher
gefundenen Ausdrucke für die Pensionssumme zur Zeit x, z =
b
a — h+d4 a^s konstante bestimmt, daher
die vier Ausdrücke für y für alle speciellen WTerthe von x, das ist
für jede Zeit, die Berechnung des Fonds ermöglichen, womit das
Problem gelöst ist.
Aus dem zweiten und vierten der obigen Ausdrücke für y
geht hervor, dass bei dem fortwährenden Zunehmen von x (der
Zeit) der Fond ohne Ende wachsen muss, das heisst, das Institut
zu reichlich dotirt ist, wenn für c ~ 1
l 2b _i * ! l\_
E ~ c \ r ' c (m — r) c2 (2m — r) J
(1 !_ + * \
‘ \r2 m2 — r2 ' 4m2 — r2 J
F -
a
b r
c e rt
4m2 —
und für c ~ 1
a — E
r
4 — ( t“ b B ' % . . . ^ positive Grö
c \ m 4 r 2m 4 i J
Grössen
sind.
Dagegen wird der Fond ohne Ende abnehmen, das heisst,
das Institut ist ungenügend dotirt, wenn der eine oder der an-
dere dieser, je nach dem Werthe von c in Rechnung zu nehmenden
Ausdrücke negativ wird.
Nur wenn der betreffende Ausdruck gleich o wird, ist das
Institut gerade genügend dotirt, und nähert sich der Fond ohne
^ g
Ende dem Werthe'- — , das ist, dem Maximal-Betrage der zahl
baren Pensionen, weniger den stabilen Einnahmen, abzüglich der
stabilen Ausgaben (E), getheilt durch den Zinsquotienten.
Um daher den Betrag der erforderlichen Jalires-Dotirung
des Fonds E zu finden, braucht man nur für c > 1
4 _ 1 l 1
c2 (2m — r) ^ ' ‘ ' J
F -a~E 4- *
r c
b r
c e r
(t +
2
t \ r2 m2 -
c (m — r)
2 + —
4m2
i*
und für c l
4
r c
und E zu suchen.
(
4 w
m 4 i’ 2m -j- r
Setzt man :
(t +
c (m
4
r
eV
r) c2 (2m — r)
(L l. +: ?
1 \ r2 m2 — r2 ^ 4m2 — r2
( - 4- ^
m 4 r ' 2m 4 r
l = o zu setzen,
— ff
— f*
— 0
- 37
so erhält man :
für c ) 1
B = a-[F+-^( y-lu)]r
für c < 1
Wir wollen nun die gefundenen Ausdrücke durch ein Bei-
spiel erläutern, indem wir der Rechnung die durch die Vereins-
Statistik veröffentlichten Gebahrungs- Resultate der gesammten
Pensionsinstitute der dem Vereine Deutscher Eisenbahnverwal-
tungen angehörigen Eisenbahnen in den Jahren 1864, 1867, 1870
und 1873 zu Grunde legen, sonach gewissermassen unter der An-
nahme, dass alle diese Pensionsinstitute in ein einziges Institut
vereinigt wären, beispielsweise das aus der Erfahrung der 10 Jahre
von 1864 bis 1873 hervorgehende Gesetz aufsuchen, nach welchem
das Fortschreiten der Summe der zahlbaren Pensionen in der Ver-
gangenheit stattfand, daher auch in der Zukunft zu erwarten ist,
und darauf gestützt beurtheilen, ob zu erwarten wäre, dass die
jährliche Gesammtdotirung dieser Institute, wie solche im Jahre
1873 stattfand, für alle Zukunft ausreichen würde.
Die Summe der von den Pensionsinstituten sämmtlicher
Vereinsbahnen gezahlten Pensionen hat (auf durch 1000 theilbare
Beträge abgerundet) betragen :
Im Jahre 1864 . . . Thlr. 245,000
„ „ 1867 ... „ 418,000
„ „ 1870 ... „ 697,000
„ „ 1873 ... „ 1,134,000
daher nach unserer Bezeichnung
z„ = 1,134,000
Zi — 697,000
z2 = 418,000
z3 — 245,000
279
g - J37 - 0.63844
z0 — zi — 437,000
z, — z2 — 279,000
Zj — zs — 173,000
h
173 _
279 ~~
g h = 0.39588
0.62007
s =
C =r
1 + g + gh — h
2 h
s (g s — 1)
-W
+ g + gh - hy
2 h
1 =0.59230
= 7.983
b =
, (Z0 - Zj) (c + s)
zo + i — s — 10,325,000
(z0 — Zj) (c + s) (c + 1)
82,567,000
= l;ii>.
1907
demnach das Gesetz, nach welchem das Steigen der Pensions-
summe z stattfindet, durch folgenden Ausdruck gegeben ist:
_ „ . 82,567,000
z _ 10,32o,000 — 7 9g3 1 1907x
in welchem Ausdrucke x die Zeit in Jahren von Ende 1873 ge-
zählt, darstellt, demnach für diesen Zeitpunkt x = 0, für einen
spätem Zeitpunkt positiv, für einen irühern aber negativ zu sub-
stituiren ist.
Auf Grund dieses Gesetzes, soferne sich dasselbe in der
Zukunft bewahrheitet, wäre zu erwarten, dass mit dem Fort-
schreiten der Zeit, die Summe der zahlbaren Pensionen, welche
zu Ende 1873 Thlr. 1,134,000 betrug, fortwährend bis zu dem Be-
trage von Thlr. 10,325,000 zunehmen, diesen letztem Betrag aber
niemals überschreiten wird.
Bei Erreichung des Betrages von Thlr. 10,325,000 würde der
Beharrungszustand eintreten, in welchem jährlich der Betrag der
neu liquidirten Pensionen durch den Betrag der in Abfall kom-
menden Pensionen compensirt würde ; für
log. nat. c . ,
x = t = log. nat. d " = 11899 wd z = 5’171’000
das heisst, durch nahezu 12 Jahre, also bis zum Jahre 1885 würde
die jährliche Zunahme der Pensionssumme eine steigende Grösse
sein ; mit diesem Zeitpunkte, in welchem die Pensionssumme be-
reits den Betrag von Thlr. 5,171,000 erreicht haben wird, würde
diese Zunahme ihr Maximum erreichen und dann fortwährend
abnehmen.
Die Summe des Vermögens sämmtlicher Pensionsinstitute
hat zu Ende 1873 betragen F = Thlr. 25,941,000.
Als mittlerer Zinsfuss, welcher bisher erzielt wurde, hat
sich nahezu genau 5% ergeben.
Da nun:
c - 7.983
m = log. nat. d = 0.17457
log c
t =
= 11.899,
log d
daher ert = 1.8126 ist, so berechnet sich:
1.1 1
<r —
fX —
+
er t
daher
c (m — r)
+ (tt -
c* (2 m — r)
— Fl +
= 21.01
! r2 +
4m* — r5
. .) — 9.40
9m* — r*
E =r a — F
b n
+ — (rf,— fl) r = 3,025,000.
Demnach also die erforderliche fixe Jahresdodation um die
Solvenz für alle Zukunft zu sichern: Thlr. 3,025,000 betragen
würde.
DieVermögungssumme sämmtlicher Pensionsinstitute, welche
zu Ende 1873 Thlr. 25,941,000 betrug, würde unter dieser Voraus-
setzung fortwährend bis zu dem Maximum
a
= Thlr. 146,000,000 anwachsen, welches niemals über-
r ’
schritten würde.
Bei Erreichung dieses Beharrungszustandes würde
der Betrag der Interessen . . Thlr. 7,300,000
mehr der fixen Jahresdotation „ 3,025,000
zusammen Thlr. 10,325,000
gleich sein dem Betrage der jährlich zahlbaren Pensionen.
Im Jahre 1873 haben die Einnahmen sämmtlicher Pensions-
institute ohne die Zinsen abzüglich der Ausgaben ohne die Pen-
sionen, also jene Summe, welche wir mit E bezeichnet haben,
Thlr. 3,119,000 betragen, also nicht bedeutend mehr, als jener Be-
trag, pr. Thlr. 3,025,000, welchen die obige Rechnung als erforder-
liche Jahresdotation ergeben hat, demnach, soferne aus der bis-
herigen freilich kurzen Erfahrung ein Schluss auf die Zukunft
gemacht werden will, derselbe dahin lauten würde, dass unter
der Voraussetzung der fortwährenden Beibehaltung der bisherigen
Dotirung, die Summen der Zuflüsse der gesammten Pensionsin-
stitute knapp genügen würde, um die gesammten Lasten zu tragen.
Dieses Gesammtresultat gestattet jedoch selbstverständlich durchaus
keinen Schluss auf die Lage der einzelnen Institute, von welchen
so manche — wie wir schon in dem ersten Aufsatze bemerkt
haben — sich in sehr bedenklicher Lage befinden.
Schliesslich muss noch bemerkt werden , dass die hier
gegebene Methode zur Beurtheilung der Lage eines Pensionsinsti-
tutes wesentlich die eigene Erfahrung des betreffenden Institutes
zur Grundlage hat, daher desto anwendbarer sein und desto prä-
cisere Resultate ergeben wird, eine je längere Erfahrung zu Ge-
bote steht, indem das Gesetz der Kurven, durch welche das Steigen
der Pensionssumme und des Fonds dargestellt wird, mit umso
grösserer Genauigkeit bestimmbar ist, je grösser der Kurventheil
ist, welcher durch die bisherige Erfahrung bekannt ist.
38
*
Statistik der Mortalitäts-, Invaliditäts- und Morbilitäts-
Terhältnisse bei dem Beamtenpersonal der Deutschen
Eisenbahn-Yerwaltungen.
Von Dr. jur. J. Rachel, Wien.
I. Mortalität und Invalidität.
Unter obigem Titel hat im Aufträge des Vereins Deutscher
Eisenbahn-Verwaltungen Herr G. Belim (Ministerial-Beamter in
Berlin) die Resultate der statistischen Erhebungen über die Sterb-
lichkeits-, Invaliditäts- und Morbilitätsverhältnisse der Beamten
der betreffenden Eisenbahnen aus den Jahren 1868 — 1873 in einem
Buche zusammengestellt, welches 1876 in Berlin bei Puttkammer
und Mühlbrecht erschienen ist.
Der Inhalt ist sehr umfangreich und enthält nicht allein
genaue, durch Zahlen ausgedrückte Uebersichtsnachweisungen,
sondern auch eingehende theoretische Erörterungen, welche sich
insbesondere mit der Kritik der verschiedenen Methoden der Be-
rechnung von Mortalitäts- und Invaliditätstabellen beschäftigen.
Die gewonnenen Resultate sind jedenfalls von grossem In-
teresse für alle Verwaltungen der bei den einzelnen Bahngesell-
schaften bestehenden Pensions- und Provisionsinstitute, es sind
jedoch, da die tabellarischen Zusammenstellungen der Gesellschaf-
ten nur die Beamten einschliesslich des Fahrpersonals umfassen,
Werkstättenarbeiter ausgeschlossen.
Für die Jahre 1868, 1869 hat der Verfasser nie Arbeiten des
Dr. Wiegand, welche in der „Zeitung des Vereins Deutscher Eisen-
bahn-Verwaltungen“ (Jahrgänge 1869-1871) veröffentlicht wurden,
benutzt, indem er in den dem Buche beigegebenen Tabellen jeden
der Jahrgänge 1870, 1871, 1872, 1873 speciell bearbeitet und sodann
in einer summarischen Zusammenstellung für die Jahre 1868—1873
über Mortalität und Invalidität theils aller Beamten überhaupt,
theils des Zugspersonals insbesondere die von Dr. Wiegand und
ihm gefundenen Resultate giebt.
In den nachfolgenden Zeilen wollen wir eine kurzgedrängte
Uebersicht dieser Resultate und der von Herrn Behm daran ge-
knüpften Ausführungen geben.
Die tabellarischen Mittheilungen sind für
das Jahr 1870 von 45 Bahnverwaltungen*)
„ „ 1871 „ 52
» » 1872 „ 53
„ „ 1873 „ 41 „
gefertigt worden; nur 28 Gesellschaften haben die Arbeiten für
alle 4 Jahre, 13 für 3, 14 für 2 und 12 für einen Jahrgang besorgt.
Diese ungleiche Betheiligung der Bahnverwaltungen entzieht den
Tabellen den für fortlaufende Beobachtungen wünschenswerthen
Character der Continuität des gleichen Personals für die ganze
Beobachtungszeit, und es ist zu wünschen, dass die Betheiligung
der Gesellschaften eine allgemeinere werde und die Einsendung
der Tabellen ununterbrochen stattfinden möge.
In den Jahren 1868 — 1873 standen überhaupt 462586 nicht
invalide Männer unter Beobachtung. Von dieser Zahl sind 6144
durch Tod abgegangen, und ist dieser Abgang = 1,358 % des Ge-
sammtbestandes ohne Unterschied.
Von dem Zugspersonal standen 114 085 unter Beobachtung,
davon starben 1481, so dass die Sterblichkeit = l,298 % war.
Invalide aller Beamten standen 14 256 unter Beobachtung;
von diesen starben 867, also = 6,oso % der Gesammtzahl.
Invalide des Zugpersonals standen 3453 unter Beobachtung ;
von diesen starben im Laufe der Jahre 178 = 5,155 % der Ge-
sammtlieit.
Den auffallenden Umstand , dass die Sterblichkeit der Acti-
ven sowie der Invaliden des Zugpersonals geringer erscheine, als
bei den Beamten im Allgemeinen, erläutert der Verfasser durch
den Hinweis darauf, dass es nicht allein auf die Zahl der Sterbe-
fälle, sondern auch wesentlich auf das Lebensalter ankomme, in
welchem dieselben eintreten, und es weisen die dem Buche ange-
fügten Sterblichkeitstabellen XI. und XII. das Gegen th eil der obi-
gen niedrigeren Mortalitätsziffern bei dem Zugspersonal nach.
*) Es ist nicht angegeben, wie viel Verwaltungen Oesterreichisch-
Ungariscker Bahnen hierunter begriffen sind.
* Die Sterblichkeit des Zugpersonals übersteigt die Sterblich-
keit der sämmtlichen Beamten:
beim Lebensalter von 30 Jahren um 11 pCt.
» n » 40 „ „ 22 „
» 50 „ „ 24 „
» n n fid „ „ 5 „
„ „ „ 70 „ „ 6 „
Die Invalidität des Zugpersonals übersteigt diejenige der gesamm-
ten Beamten:
beim Lebensalter von 30 Jahren um 74 pCt.
„ „ „ 40 „ „ 76 „
« n ,» 50 „ „ 56 „
n n » ^0 n n 43 „
» » w 19 y> „ ä6 „
Im Allgemeinen (in einigen Fällen um mehr als 20 pCt.)
ist die Sterblichkeit der Eisenbahn - Beamten geringer als die-
jenige, welche Brune auf Grund der Erfahrungen der Preuss.
allgemeinen Wittwen - Verpflegungs - Anstalt während der Jahre
1776 — 1845 bei den Preuss. Staatsbeamten berechnet hat. Für
diese Beobachtung ist aber von den geringem Lebensaltern, welche
unter 30 Jahr sind, abgesehen.
Bei dem Zugspersonal ist die Mortalität in allen Jahrgängen,
ausser dem Alter von 25 und 60 Jahren grösser, in den letztem
jedoch geringer als bei Brune.
Die Dr. Haym’sche Sterblichkeitstafel , welche sich auf
Grund der Volkszählungs - Resultate im Königreich Sachsen aus
den Jahren 1840, 43, 46, 49, sowie der Todtenregister während
der Zeit von 1838 — 1849 gebildet ist, weist eine grössere Sterblich-
keit unter der Bevölkerung Sachsens nach als diejenige, welche
für die Eisenbahnbeamten jetzt neugebildet ist.
Die Sterblichkeit der Invaliden ist in jedem Lebensalter
grösser als die der nicht invaliden Eisenbahnbeamten; daher ist
die Anwendung der allgemeinen Sterblichkeitstafel bei Berech-
nung von Invalidenpensionswertlien für nicht invalide Personen
entschieden unrichtig.
Bei der Einstellung des Zugpersonals in die Tabellen ist
zwischen dem Personal der Zugförderung und der Zugbegleitung
nicht unterschieden ; es wünscht aber der Verfasser, dass für die
Zukunft in den Tabellen diese beiden Categorien unterschieden
würden. Die Nothwendigkeit der besonderen Beobachtung dieser
beiden Categorien des Zugpersonals wird durch die Erfahrung
insofern bestätigt, als das Zugförderungspersonal nicht nur mehr
schädlichen Einflüssen des Dienstes auf den Körper unterliegt,
als das Zugbegleitungspersonal, sondern auch das erstere im
Stadium der Invalidität einer grossem Sterblichkeit als das letz-
tere erfakrungsmässig unterliegt.
Es sei gestattet, bezüglich dieser Verhältnisse auf eine
Broschüre des sehr verdienten Eisenbahntechnikers M. Maria Frei-
herr v. Weber hinzuweisen, welche derselbe im Jahre 1862 in
seiner damaligen Stellung als K. Sächs. Finanzrath und Staats-
Eisenbahn-Director herausgab. Unter dem Titel: „Die Gefähr-
dungen des Personals beim Maschinen- und Fahrdienste der
Eisenbahnen“ behandelt der Verfasser, gestützt auf die Erfah-
rungen insbesondere Französischer und Englischer Bahnärzte in
lichtvoller Weise: die Arten und das Mass der Einflüsse, welche
die Gefahren des Dienstes bedingen, und die Massregeln, durch
welche sowohl dem Eintritte der Gefahren möglichst vorgebeugt
als die Folgen eingetretener Unfälle thunliclist gelindert wer
können. Jndem wir von Besprechung der Massregeln absehen
müssen und nur erwähnen, dass viele der vorgeschlagenen Mass-
regeln und Einwirkungen bei den Eisenbahnbeamten seit deml
Jahre 1862 schon Platz gegriffen haben heben wir hier als Resul-I
täte besonders hervor, dass im Allgemeinen der physische Orga-j
nismus des Zugpersonals sich durch gewisse dem Fahr- unc
Maschinendienste specifisch eigene Einflüsse weit rascher abnutztl
als bei andern Bedienstungen, insbesondere aber das Maschinen!
personal ausser den rheumatischen und gastrischen, welche ea
mit dem Zugsbegleitungspersonale gemeinsam hat, vorzugsweisd
von einer derartigen Steifheit und Taubheit der Füsse befalle«
wird, weiche meistentlieils eine Abnahme der geistigen Intelligenl
39
erleidet, so dass .Invalidität bei ihm schneller als bei dem Zug-
begleitungspersonal herbeigeführt wird.
Wenn nun die Erfahrungen der Krankheitsstatistik diese
Unterscheidung des Zugpersonals befürworten, so dürfte hingegen
eine gleiche Analogie für die weitere Ausscheidung des Bahner-
haltungspersonals und für dessen besondere Beobachtung aus
Gründen der Versicherungsstatistik sich nicht ergeben, da hin-
sichtlich dieser Beamtencategorie unterscheidende Merkmale den
andern Beamten gegenüber sich nicht zeigen. Der Verfasser
scheint daher auch diese letztere von ihm erwähnte Unterschei-
dung, welche bei den Preussischen Staats-Eisenbahnen und den
von dem Staat verwalteten Privatbahnen stattfindet, nicht als
nothwendig oder wünsch ens wertli zu bezeichnen.
Die vorliegenden Beobachtungen ergeben in auffallender
Weise das Resultat, dass die Sterblichkeit der Invaliden eine viel
grössere ist, als sie bisher angenommen worden ist. Die jetzigen
Erfahrungen haben in evidenter Weise die Resultate bestätigt,
welche schon Dr. Wiegand bei seinen Beobachtungen während
der Jahre 1868, 1869 fand.*) Wenn Dr. Heym in seiner Broschüre :
„Die Kranken- und Invalidenversicherung“ sagt, dass die Sterb-
lichkeit unter den Invaliden nicht höher als zu 3 pCt. angenom-
men werden solle, so findet der Verfasser, dass sie auf mindestens
6 pCt. angenommen werden könne. Die Sterblichkeit der Inva-
liden ist am grössten unter den Invaliden im Lebensalter von
25 — 30 Jahren d. i. eine mehr als zehnfache der allgemeinen, und
nimmt schnell ab, sodass sie im 55. Lebensjahr der allgemeinen
Sterblichkeit gleich ist und nach dem 70. Jahre unter 20 pCt. der
letztem herabsinkt.
Der Broschüre sind unter I— XVI tabellarische Zusammen-
stellungen aus den Jahren 1868 — 1873 über die Sterblichkeits- und
Invaliditäts-Verhältnisse des Eisenbahnpersonales im Allgemeinen
und des Zugspersonales beigegeben, aus welchen folgende interes-
sante Zahlenresultate hier gegeben werden sollen.
Von dem unter Beobachtung gestandenen Eisenbahn-Per-
sonale im Allgemeinen an zusammen 427 154 stand die grösste
Zahl: 17 780 im 37. Lebensjahre; die durchschnittlich grösste Zahl
stand in der Zeit von 27 — 48 Lebensjahren.
Die grösste Anzahl derer, welche in den Jahren 1868—1873
in den Dienst eintraten, betrag 4 297 im 27. Lebensjahre; die Zahl
des Bestandes steigt vom 27. Jahr an über 10 000, und fällt vom
48. Jahr wieder unter 10 000 herab; von dem Bestände waren 47
im 16. und 2 je 85 und 86 Jahr alt.
Im 50. Lebensjahre kommt die grösste Zahl der eingetrete-
nen Invaliditäten vor; im Uebrigen war der jüngste der invalid
gewordenen 22 Jahr, der älteste 81 Jahr alt.
Der grösste Invalidenbestand an 506 zeigt sich bei dem 52.
Lebensjahre; von dem Bestand war der jüngste 24 Jahr, die 5
ältesten waren je 91, 92, 93, 94, 95 Jahr alt. Der Bestand der In-
validen erhob sich vom 48. Lebensjahre an über 400 und sank
vom 62. Lebensjahre wieder unter 400 herab.
Die grösste Sterblichkeitsziffer der activen von 198 zeigt
sich bei dem 42. Lebensjahre; sie steigt vom 29. Jahre über 100
und fällt von 115 im 55. Lebensjahr auf 80 und 88 im 56. 57. Le-
bensjahre herab; das Jahr 71 zeigt nur 11 Todte, die letzten 3
Todesfälle treffen in das 79. Lebensjahr.
Die Zahl der Todesfälle der Invaliden zeigt nicht ein gleiches
regelmässiges Steigen und Fallen, wie bei den activen; die grösste
Zahl der Todesfälle von 31 trifft das 52. Lebensjahr; in den Jah-
ren von 40 bis 68 wechseln die Ziffern über und unter 20; nach
dem 68. Jahre tritt ein rasches Fallen entsprechend dem gerin-
gem Bestände ein.
Der Prozentsatz der Todesfälle stellt sich bei den activen
auf 1,13 °|0 und bei den Invaliden auf 5,49 % des Bestandes heraus.
Die Verhältnisszahl der von dem activen Bestände gestorbe-
nen und der invalid gewordenen erscheint ohngefähr wie 5 : 3,
da 5,277 activ gestorben und 3 048 invalid geworden sind.
*) Herr Julius Kaan, Oberinspector der K. K. Oesterr. Staats-
Eisenbahnen hat schon im Jahrgange 1871, S. 255 der „Zeitung des
Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen“ eine neu construirte Ta-
belle über die Leibrentenwerthe etc. für Invaliden veröffentlicht.
Die Sterblichkeitsziffer der in den jüngern Jahren invalid
gewordenen ist grösser als diejenige der in spätem Jahren invalid
gewordenen, bis sie sich in den böliern Lebensjahren der allge-
meinen wahrscheinlichen Sterblichkeit nähert.
Aus den über die Sterblichkeits- und Invaliditätsverhält-
nissen bei dem Zugspersonale während der Jahre 1868 — 1873 auf-
gestellten Tabellen haben wir folgend^ Resultate zu constatiren.
Von dem unter Beobachtung gestandenen Personale an zu-
sammen 73 711 war die grösste Zahl 3 628 im 31. Lebensjahre;
der Bestand stieg vom 25. Lebensjahre an über 1000 und fiel vom
50. Lebensjahre an unter 1000 und vom 62. Jahre unter 100 herab.
Die grösste Zahl 1161 trat im 27. Lebensjahre, 3 traten mit 17
Jahren, 2 mit 59 und 61 in den Dienst; die meisten Entlassungen
mit 263 fanden im 29. Lebensjahre statt.
Die grösste Anzahl von 27. 25 29. treten mit dem 40. 44.
und 50. Jahre in Pension; der jüngste Invalide war 23 und die
ältesten waren 80 und 88 Jahr alt. Der Bestand der Invaliden
stieg von 51 im 38. Lebensjahre bis auf 109 und 107 im 52. und
54. Lebensjahre und fiel auf 45 im 63. Lebensjahre, und auf 9 im
71. Jahre herab. Der Bestand von 21 Invaliden im 35. Lebensjahre
war gleich dem Bestände im 68. Lebensjahre.
Das Verhältnis der activ gestorbenen (950) zu den iuvalid-
gewordenen (623) stellt sich ohngefähr wie 3 : 2 heraus. Die Sterb-
lichkeitsziffer des activen Personals ist 1,16 % und diejenige der
Invaliden 5,46 0 0 gewesen. Die Zahl der Todesfälle der activen
steigt von 28 im 28. Lebensjahre bis zu 40 im 42. Jahre und fällt
von da an auf 10 im 54. Jahre; von 64 bis 76 Jahren treten nur
9 Todesfälle im Ganzen ein. Die Zahlen der Todesfälle bei den
Invaliden weisen keine constante Regelmässigkeit des Steigens
und Fallens nach.
So werthvoll diese Resultate sind, da sie eine Handhabe für
die Verwaltungen der Pensionscassen bilden, um mittelst derselben
aus den von ihnen über die Statistik ihrer Cassen anzustellenden
Beobachtungen sich ein Urtheil über die etwaigen Modificationen
ihrer statutarischen Grundsätze zu bilden, so gewähren diese Re-
sultate doch nur einen wesentlich beschränkten Nutzen, da die
Frage der Solvenz einer Pensionscasse in nicht minderem Grade,
wie von Seiten der Mitglieder, auch durch die Ansprüche der
Wittwen auf eine Pension für sich und auf einer Unterstützung
für ihre verwaisten Kinder bedingt ist. Im Interesse jeder Eisen-
bahngesellschaft ist daher die Einrichtung und Fortführung
einer speciellen Statistik geboten, welche für jedes Kalenderjahr
nicht nur die Personalbewegung der activen und inactiven Mit-
glieder der Pensionscasse nach den eingeführten Formularen je-
doch mit Unterscheidung der verehelichten und ledigen, sowie mit
Angabe der Anzahl ihrer Kinder, sowohl während ihres Lebens
als für ihren Todesfall in Evidenz führt, sondern es würden auch
fortlaufende Personal-Tabellen über den Bestand der Wittwen mit
Angabe ihres Lebensalters und dem ihres Ehemannes, so wie der
Zahl der Kinder unter 16 oder 18 Jahren bei dem Eintritt
in den Wittwenstand und Unterscheidung, ob sie nach einem
activen Mitgliede oder einem Pensionisten verwittwet wurden,
ferner, ob der verstorbene Ehemann zum Zugspersonale oder nicht
gehörte, einzurichten sein; hiernach würde es möglich werden zu
bemessen, in welchem Verhältniss die Zahl der verehelichten zu
den ledigen sowohl activen Mitgliedern als Pensionisten sich heraus-
stellt, ferner, in welchem Verhältnisse sich die Zahl der Invaliden
gegenüber der der Wittwen vermehrt und durch Todesfall ver-
mindert, und in welcher späteren Zeit wohl der Eintritt des s. g.
Bahnerneuerungszustandes zu erwarten ist, d. h. dass die Sterb-
lichkeit der Wittwen gleich gross als diejenige der verehelichten
activen Beamten und Pensionisten sein wird.
Wir behalten uns vor, auf diese statistischen Erhebungen
besonders zurückzukommen.
II. Krankheits-Statistik.
Dieser Abschnitt des Buches ist sehr kurz gefasst und ge-
währt wenige verwendbare Resultate. Der Verfasser sagt in einer
Vorbemerkung, dass die Krankeitsverliältnisse nur soweit Berück-
sichtigung gefunden hätten, als das Interesse der Krankenver-
sicherung für active Beamte es erheische, d. h. es sei nur eine
— 40 —
Zusammenstellung der Zahlen der Krankheitsfälle und der Tage der
Dauer der einzelnen Fälle berücksichtigt worden, weitere Fragen
über die Formen und den Ausgang der einzelnen Krankheitsfälle
blieben unberücksichtigt.
Da nur eine Minderheit von Vereinsverwaltungen die vor
gelegten Erhebungsformulare ausgefüllt und eingesendet hat, ist auch
eine weit geringere Zahl von Beamten im Allgemeinen und Per-
sonen des Zugspersonals unter Beobachtung gewesen. Das Mate-
rial ist nur in vier Jahren 1870 — 1873 gesammelt und in 10 Ta-
bellen verarbeitet.
Das Resultat wird bezüglich der Verhältnisszahl der Krank-
heitsfälle und deren Dauer als ein sicheres anzunehmen sein; um
den Verhältnisszalilen der Krankheitsfälle pro Person und der
Krankheitstage pro Person eine Zuverlässigkeit beilegen zu können,
müsste constatirt worden sein, dass alle Beamten der Gesellschaft,
ohne Unterschied, ob sie durch von derselben angestellte oder
von den Kranken auf ihre eigenen Kosten honorirte Aerzte be-
handelt worden seien, genau verzeichnet worden wären. Die Ta-
bellen derjenigen Gesellschaften, bei welchen Krankeninstitute
bestehen und daher nur die Mitglieder dieser Institute — soweit
deren Krankheitsfälle zur Aufzeichnung kommen, da nicht durch-
gängig alle Beamte Mitglieder des Instituts sein müssen — in
Frage kommen, können um so weniger eine richtige Verhältniss-
zahl der erkrankten Personen zu dem gesammten Beamtenstande
gefunden haben, da in den Tabellen nicht die Zahl der erkrankten
Personen, sondern nur die Zahl der constatirten Krankheitsfälle
sich findet, auf eine Person aber im Jahre viele Fälle kommen
können.
Eine weitere Frage wäre, ob diejenigen Beamten, welche
gestorben, beziehentlich invalid geworden sind, im Ganzen ohne
Unterschied der Ursache verzeichnet worden sind, oder ob diese
Colonnen nur den Tod und die Invalidität in ärztlicher Behand-
lung gewesener Beamten bezeichnen.
Die Nachweise L. M. enthalten nämlich für Beamte im All-
gemeinen und für das Zugspersonal insbesondere folgende Rubriken :
Nichtinvaliden: welche im Anfänge des Jahres in Dienst
waren, im Laufe des Jahres in Dienst traten, — beziehentlich
ohne Pension entlassen wurden, — oder invalide wurden, — oder
starben, — Zahl der Krankheitsfälle, — Zahl der Krankheitstage.
alter statt. Im Allgemeinen zeigt die Mitte der 20er Jahre das
absolute Maximum der Zahl der Erkrankungen, dem ein Abnehmen
bis zur Mitte der 30er Jahre folgt, von wo an wieder ein Steigen
bemerkbar ist, ohne dass das frühere Maximum je wieder erreicht
wird. —
Die von dem Verfasser vorgenommenen Vergleichungen der
obigen statistischen Zahlen mit denen Finlaison’s und Dr. Heym
scheine zu Gunsten der Eisenbahnbeamten sich, zu stellen, was
der Verfasser insofern erklärt, als die beobachteten Eisenbahn-
beamten nur Nichtinvalide, daher nicht vermischt mit invaliden
und gebrechlichen Personen (insbesondere weiblichen Geschlechts)
sind. —
Der Verfasser bemerkt, dass man im Verein Deutscher
Eisenbahn-Verwaltungen den Anfang gemacht habe, ausser für
diese von Dr. Wiegand vorgeschlagenen Tabellen noch weiter ge-
hende statistische Erhebungen darüber zu veranstalten, wie die
Krankheit verläuft, ob dieselbe zum Tode oder zur Genesung
führt, ob diese oder jene Krankheitsform für das Bahnpersonal
besonders auftritt, oder einen besonders gefährlichen Ckaracter
annimmt, um diese Fragen durch eine besondere, für sich be-
stehende Krankheitsstatistik zur Lösung zu bringen.
Derartige Erhebungen werden bereits zum Theil Behufs der
Herstellung der für die Oesterr. Staatsregierung einzusendenden
Tabellen von den Oesterr. Eisenbahngesellschaften vorzunehmen
sein. —
Es wird sich dann durch die Erfahrungen zeigen, welches
nützliche, brauchbare Resultat sich in medicinisch-wissenschaft-
licher, sanitäts-polizeilicher und administrativer Hinsicht ergeben
wird oder in wieweit den localen climatischen und Ernährungs-
Verhältnissen ein grösserer Einfluss als dem Eisenbahndienste zu-
zuschreiben ist.
In einem Nachtrage, der durch einen Artikel des als Auto-
rität anerkannten Versicherungs- Mathematikers Wilhelm Lazarus
in Hamburg in der „Rundschau der Versicherungen“ veranlasst
ist, empfiehlt der Verfasser ein von ihm entworfenes Formular für
statistische Erhebungen, auf welches wir in einem nachfolgenden
Artikel über die Statistik der Pensionscassen für Eisenbahnbeamte
zurückkommen werden.
Die aus den Nachweisen L. M. durch den Verfasser extra-
hirten Nachweise N. 0. P. enthalten in den Rubriken: Zahl — der
unter einjähriger Beobachtung gestandenen Personen, — der Krank-
heitsfälle, — der Krankheitstage, — der Krankheitsfälle pro Person,
— der Krankheitstage pro Person, — Dauer der Erkrankungen,
die Krankheitsziffern für die sämmtlichen Beamten, das Zugsper-
sonal und das nicht zum letzteren gehörige Personal.
In dem Nachweise N. ergiebt sich, dass auf 100 beobachtete
Personen 67 Krankheitsfälle kommen, — was nach Obigem aber
einer Correctur bedürfte — ; die Zahl der Krankheitstage ' pro
Person stellt sich bei sämmtlichen Beamten auf 9.38, und die
Dauer der einzelnen Erkrankung auf 13, 92 Tage.
Egypten. Die „Semaine financiere“ veröffentlichte kürzlich
die Dokumente über die Neuregelung der egyptischen Finanzen,
nach dem Vorschläge der englischen Commission. Bezüglich der
Eisenbahnen sind folgende Bestimmungen getroffen worden:
1. Die Eisenbahnen werden einer speciellen, nicht von
dem Vicekönig abhängigen Verwaltung unterstellt; dieselbe soll
aus drei Mitgliedern (Administratoren) bestehen, von denen
2 Engländer, 1 Franzose. Die Administratoren werden vom Vice-
könig ernannt;
2. Da diese Administration im Interesse der Sicherung der
Inhaber der privilegirten Obligationen eingesetzt ist, soll dieselbe
bis zur Amortisation oder Rückzahlung dieser Obligationen in
Wirksamkeit bleiben;
3. Die Administratoren haben das Recht, alle Eisenbahn-
beamten zu ernennen und zu entlassen.
Diese letzteren Zahlen modificiren sich, wenn (siehe die Nach-
weise 0. P.) zwischen Zugspersonal und dem übrigen Personal
unterschieden wird; denn bei ersterem Personal kommt 1,23 Krank-
heitsfall, bei letzterem nur 0,4!) Krankheitsfall auf eine Person;
bei ersterem beträgt die Zahl der Krankheitstage 14,51, bei letz-
terem nur 7,to pro Person; dagegen soll, wie der Verfasser her-
vorhebt, wenn auch als Krankheitsfälle pro Person grössere Zahlen
bei dem Zugspersonal erscheinen, doch die einzelne Erkrankung
in der Regel bei diesem Personal eine um 3 bis 4 Tage kürzere
Dauer zeigen, eine Erscheinung, welche der Verfasser durch ver-
schiedene Hypothesen zu erklären sucht.
Im Allgemeinen beobachtet der Verfasser, dass bei sämmt-
lichen Eisenbahnbeamten ebenso wie bei dem Zugspersonale eine
wesentliche Zu- oder Abnahme der Zahl der Krankheitsfälle mit
dem steigenden Lebensalter nicht besteht; wohl aber findet eine
Steigerung in der Zahl der Krankheitstage und der durchschnitt-
lichen Dauer der Erkrankungen mit dem zunehmenden Lebens-
4. Sie allein können, mit Zustimmung des Vicekönigs Tarife
und Reglements abändern.
5. Sie haben alle Verträge über das fixe und bewegliche Ma-
terial abgeschlossen, und über Reparaturen am Material und den
Linien zu beschliessen.
6. Die Erträgnisse sind an die Schulden-Commission abzu-
liefern.
7. Es werden privilegirte Obligationen mit specieller Hypo-
thek auf die Eisenbahnen im Betrage von 15 Millionen Pfd. Ster-
ling geschaffen werden mit ö% Verzinsung und Amortisirung in
50 Jahren.
8. Die erste Annuität mit 782,837 Pfd. Sterling wird die
erste Last der Eisenbahnerträgnisse bilden.
9. Die Schulden-Commission hat die ihr von der Eiseubahu-
verwaltung bezahlten Summen an die Bauk von England und
Frankreich zu senden. M. d. Str. f. N. 48.
Verlegt und berausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
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1877.
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Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter Jahrgang.
' " ' " '
Berlin, den 12. Januar 1877.
Inhalt. Eisenbahnnothstände in Frankreich. — Rückschau über die wichtigeren Ereignisse im Verkehrswesen Oesterreich- Ungarns^'
im Jahre 1876. — Berliner und Wiener Wochenschau. — Russland. — Schweiz. — Juristisches. — Literatur. — Personal-Nachrichten . — Cours-
zettel. — Betriebs-Ergebnisse der Eisenbahnen Deutschlands im November 1876. — Unfälle. — Submissionskalender. — Officielle Anzeigen:
1. Bahn- etc. Eröffnungen und Fahrpläne. 2. Betriebsstörungen. 3. Betriebs-Einnahmen. 4. Verloosungen. 5. Lieferfristverlängerungen.
6. Tarifänderungen. 7. Submissionen. — Privat-Anzeigen.
Eisenbahnnothstände in Frankreich .
Die „Nat.-Ztg.“ schreibt unter der vorstehenden Bezeich-
nung Folgendes:
In einem Augenblick, in welchem die seit nunmehr länger
als 3 Jahren andauernde Bewegung zur Reform der Deutschen
Eisenbahntarife zu einem wenigstens vorläufigen Abschluss ge-
langt zu sein scheint, ist es nicht ohne Interesse, von ganz ähn-
lichen Vorgängen in unserem westlichen Nachbarstaate Frankreich
Kenntniss zu nehmen, zumal dieselben bis dahin in den öffent-
lichen Blättern Deutschlands nur selten besprochen worden sind.
Die Nr. 25 und 26 des vorigjährigen Französischen „Economiste“
enthalten einen Bericht des Herrn Henri Fould, welchen der-
selbe Namens der Untercommission für Transportverhältnisse an
diejenige Commission erstattet hat, welche vom Parlament behufs
Untersuchungen über die Entwickelungsfähigkeit der auswärtigen
Handelsbeziehungen Frankreichs niedergesetzt ist. Fould beklagt
als hauptsächlichste Hindernisse einer gesunden Entwickelung
der Verkehrsbeziehungen Frankreichs sowohl im Innern, als im
Verhältniss zu andern Ländern die im Eisenbahntarif- und Trans-
ortwesen sich mehr und mehr geltend machenden Uebelstände.
r befürwortet eine gründliche Reform dieser Verhältnisse. Vor
Allem verlangt er eine Vereinfachung der Tarifsysteme. Man
glaubt die Aeusserung einer Deutschen Handelskammer zu hören,
wenn man Stellen liest, wie die folgende: „Wir beanspruchen zu-
nächst nnd hauptsächlich eine vollständige Reform des Systems
der verworrenen Tarife, welche nicht allein für jede Eisenbahn-
gesellschaft, sondern fast für jede einzelne Station und für jede
Waare verschieden und so verwickelt sind, dass es eines längeren
Studiums bedarf, um die Kosten des Transports einer Waare von
einem Orte zum andern zu berechnen.“ Bei der Reform wird
dann eine eingehende Rücksichtnahme auf die Tarifverhältnisse
der Nachbarländer, insbesondere auch auf die von Elsass-Loth-
ringen, deren Einfachheit und Uebersichtlichkeit rühmend hervor-
gehoben wird, verlangt. Daneben erscheint dem Berichterstatter
eine strengere Controle der Höhe der Tarifsätze durch die Auf-
sichtsbehörden, d. h. die Ministerien für Handel und für Land-
wirthschaft, dringend wünschenswerte In Frankreich herrscht
bekanntlich das System der Maximal -Tarife, innerhalb deren
Grenzen die Eisenbahnverwaltungen sich frei bewegen dürfen.
Diese sind fast durchweg im Jahre 1852 festgestellt und seit jener
Zeit nur in vereinzelten Fällen dauernd ermässigt worden. Die
Ermässigungen erfolgten fast ausschliesslich aus Concurrenzrück-
sichten; sie wurden wieder rückgängig gemacht, sobald sich die
betreffenden concurrirenden Linien über die Höhe der in beider-
seitigem Interesse liegenden Tarifsätze verständigt hatten. Die
Maximalsätze sind aber so hoch bemessen, dass thatsächiich die
Eisenbahnen bei Normirung ihrer Tarife einer schrankenlosen
Freiheit geniessen. Der Bericht des Herrn Fould verlangt also
ferner eine periodische Revision der Maximalsätze unter Zuziehung
der Interessenten aus dem Handels- und Gewerbestande. — Eine
weitere Beschwerde richtet sich gegen die übermässige Ausdeh-
nung der Lieferfristen. Die durch Ministerialdecrete aus den Jahren
1852 und 1866 festgesetzten Maximallieferfristen für gewöhnliches
Frachtgut sind so reichlich bemessen, dass beispielsweise die Be-
förderung eines Frachtstückes von Dijon nach Bordeaux oder
Dünkirchen 20 Tage, d. h. ebenso lange dauern darf, als der
Transport von diesen Häfen über den Ocean thatsächiich dauert.
Wenngleich die Eisenbahnen nicht immer auch thatsächiich die
Maximalfristen in Anspruch nehmen, so haben sie doch — gerade
wie die Deutschen Bahnen — keine kürzeren Fristen als obligato-
risch für ihre Linien publicirt, das Publicum kann somit niemals
mit Bestimmtheit darauf rechnen, dass ein Gut früher, als inner-
halb der Maximalfrist, seinen Bestimmungsort erreicht. Herr
Fould fordert also Verkürzung der Maximallieferfristen, Unter-
scheidung zwischen den verschiedenen Transporten, sowie Auf-
hebung der für den Uebergang von einer Bahn zur anderen fest-
gestellten Zuschlagsfristen. — Man sieht, der Französische Han-
delsstand leidet unter ganz ähnlichen Missständen, wie der
Deutsche. Die schwachen Stellen des Eisenbahntransportwesens,
an welche zuerst die bessernde Hand angelegt weden muss, glei-
chen denjenigen, die sich bei uns am fühlbarsten machen, wie
ein Ei dem andern. Und solche Zustände haben sich in Frank-
reich entwickeln können trotz einer bis auf das kleinste Detail
sich erstreckenden, strengen Aufsicht und Controle des Staates
und seiner Organe über die Eisenbahnen. Wir sind begierig, zu
erfahren, ob diese Staatsaufsicht genügen würde, die Missstände
zu beseitigen, oder ob auch in Frankreich die lediglich gesetzlicheu
Waffen der Aufsich tsorgaue an dem Widerstande der grossen
Privatbahnen machtlos abprallen werden.
Der vorstehende Artikel, den wir bei dem Interesse, welches
derselbe für die Eisenbahnkreise haben dürfte, vollständig wieder-
geben, bietet uns eine willkommene Gelegenheit, auf die grossen
und principiellen Unterschiede hinzuweisen, w’elche bisher zwi-
schen dem Tarifwesen der Deutschen und Französischen Eisen-
bahnen bestanden haben, nnd noch mehr in Zukunft bestehen
werden.
Was zunächst den Hinweis auf die Verworrenheit des Deut-
schen Tarifwesens betrifft, so ist zwar dieses Thema bereits bis
znm Ueberdruss besprochen worden. Da aber dessenungeachtet
selbst in den Organen der Presse, welche als gut orientirt gelten,
42
noch immer nicht vollständige Klarheit über den Verlauf der
Tarifangelegenheiten bei den Deutschen Bahnen während des
letzten Decenniums zu herrschen scheint, so erübrigt es uns nur von
Neuem hervorzuheben, dass die Norddeutschen Bahnen durch
Gründung des Tarifverbandes die Initiative zur Beseitigung der
im Tarifwesen vorhandenen Uebelstände ergriffen haben, dass je-
doch diese Bestrebungen zunächst kein Entgegenkommen bei den
östlichen Staatsbahnen Preussens, demnächst aber ein neues Hin-
derniss in der Einführung des Elass-Lothringischen Tarifs fanden,
und dass es diesen Umständen und nicht dem Mangel an Eifer
seitens der Privatbahnen für die Vereinfachung des Tarifwesens
zugeschrieben werden muss, wenn es erst jetzt durch das ent-
schiedene und rasche Vorgehen des Preussischen Handelsministe-
riums gelungen ist, ein einheitliches Gütertarifsystem für
die Eisenbahnen Deutschlands herbeizuführen, wozu die Privat-
bahnen wiederholt und bereitwillig die Hand geboten haben.
Dass dieses einheitliche, vom Bundesrath genehmigte Güter-
tarifsystem in Bezug auf die Einfachheit und Uebersichtlichkeit
des Tarifschemas, in Bezug auf die Einheit der Classification ver-
bunden mit der Einheit der Tarifsätze, in Bezug ferner auf die
geringe Höhe der Sätze und die Garantien für die Controle der-
selben seitens der Aufsichtsbehörden, Alles bietet, was nur Han-
del, Industrie und Landwirtli schaft verlangen kann, wenn die
Lebensfähigkeit der Eisenbahnen erhalten bleiben soll, das wird
ein Vergleich mit den Tarifsystemen anderer Länder unschwer
erkennen lassen. In der That, wenn das in Rede stehende ein
heitliche Gütertarifsystem zur Einführung kommt, was ja voraus-
sichtlich in wenigen Monaten der Fall sein wird, dann werden
die Eisenbahnen Deutschlands ein Tarifsystem besitzen, wie es
kein anderes Land aufweisen kann, Und das nur noch in der Be-
ziehung eine Gewähr für seine Zweckmässigkeit darzuthun haben
wird, ob die starre Einheit des Systems den Eisenbahnen noch
genügend Luft zur freien Bewegung gestatten wird.
Wenn wir somit in allen vorgenannten Beziehungen die in
dem mitgetheilten Artikel enthaltenen, gegen die Deutschen Eisen-
bahnen gerichteten Bemerkungen als nicht zutreffend bezeichnen
können, so müssen wir doch dem Urtheil in Betreff der Liefer-
fristen beipflichten.
Es ist natürlich, dass bei der durch das Betriebsreglement
erfolgten allgemeinen Regelung der Lieferungszeiten nicht die
vorkommenden Minimalzeiten, sondern die auch unter un-
günstigen Umständen erforderlichen Fristen, wie dieselben
bei der Beförderung von Gütern auf weniger frequenten Bahnen
mit vielleicht nur einem Güterzuge in jeder Richtung in An-
spruch genommen werden, zu Grunde gelegt werden mussten,
und dass daher die in § 57 des Betriebs-Reglements festgesetzten
Lieferungszeiten meist über das Bedürfniss hinausgehend er-
scheinen, und auch thatsächlich, wenigstens auf frequenten Eisen-
bahnlinien, nicht in Anspruch genommen werden, wie dies in
No. 84 der vorjährigen Zeitung durch zahlreiche Beispiele nach-
gewiesen worden ist. Sprechen nun auch einerseits die im § 70
des Betriebs-Reglements enthaltenen Bestimmungen, betreffend
die bei Versäumung der Lieferfrist seitens der Eisenbahn zu
leistende Frachtvergütung, gegen einen freiwilligen Verzicht auf
die Inanspruchnahme der reglementsmässigen Maximal-Lieferungs-
zeiten, so ist doch andererseits bei frequenten Bahnen und
längeren 'Iransportstrecken der Unterschied zwischen der facti-
sclien Lieferungszeit und der reglementsmässigen Maximal-Lie-
lerungszeit so gross — in dem erwähnten Artikel in No. 84 ist
nachgewiesen, dass die Lieferzeiten noch nicht den dritten Theil
der reglementsmässigen Maximal-Lieferzeiten betragen — dass es
uns unbedenklich erscheint, besonders für den Verkehr zwischen
grösseren Stationen nur die erfahrungsmässig wirklich gebrauch-
ten Lieferzeiten in Anspruch zu nehmen, und dieselben zu ver-
öffentlichen. Es würde das den grossen Vortheil für das Publi-
cum haben, dass dasselbe das Eintreffen des Gutes mit Sicher-
heit vorher beurtheilen und seine Massnahmen darnach treffen
kann, und den Eisenbahnen den nicht minder grossen Gewinn
bieten, die jetzt in vielen Fällen bis auf das Aeusserste getrie-
bene Concurrenz in den Tarifen durch eine Concurrenz
in der Leistung zu ersetzen. Trifft auch hier zu, was Geheim-
rath Reuleaux, wenn auch in anderer Beziehung, in seinen Brie-
fen aus Philadelphia sagt: „und weiter hinauf bis in die gesetz-
gebenden Versammlungen hinein kann man die Anschauung ver-
folgen, vermöge deren die einzige Form der Concurrenz diejenige
durch Preis zu sein scheint“, und ist das Deutsche Publicum
viel zu wenig der grossen Vortheile bewusst, die eine schnelle
Beförderung gewährt, um diesen Gewinn durch eine Erhöhung
der Tarife zu erkaufen, so dass wenig Aussicht für die Deutschen
Eisenbahnen vorhanden ist, durch Einführung einer auf den Eng-
lischen Bahnen üblichen Beschleunigung der Gütertransporte eine
entsprechende Erhöhung der Tarife zu erzielen, so scheint es
uns doch um so mehr angezeigt, auf die Concurrenz in der
Leistung Werth zu legen, da diese Concurrenz ohne Erhöhung
der Betriebs-Ausgaben schon durch Beschleunigung der Expedi-
tion und Regelmässigkeit der Beförderung erreicht werden kann.
Wir würden es daher für sehr empfehlenswerth halten, und
zweifeln nicht an einer günstigen Aufnahme beim Publicum,
wenn die Eisenbahnen sich dazu entschliessen würden, für den
Verkehr zwischen grösseren Stationen, also z. B. zwischen Berlin
einerseits, und Bremen, Hamburg, Danzig, Posen, Breslau, Dres-
den, Leipzig, Halle, Frankfurt am Main, Magdeburg, Braunschweig,
Hannover, Köln etc. andererseits an Stelle der reglementsmässi-
gen Maximal-Lieferzeiten nur die erfahrungsmässig wirklich er-
forderlichen Lieferzeiten in Anspruch zu nehmen, und sich dazu,
durch Veröffentlichung dieser abgekürzten Lieferfristen, allge-
mein, mit Ausnahme etwa während der Messen und sonstiger
aussergeWöhnliclien Zeiten, zu Verpflichten. Wir setzen dabei
allerdings voraus, dass die Aufsichtsbehörden, sollte unser Vor-
schlag zur Ausführung kommen, das damit verbundene grosse
Entgegenkommen der Eisenbahnen nicht etwa benutzen werden,
um daraus eine neue Verpflichtung für die Verwaltungen zu
machen, da dies selbstredend von entgegengesetztem Erfolg sein
würde, wie die Englischen Bahnen zeigen, bei denen die grösste
Beschleunigung in der Güterbeförderung stattfindet, trotzdem
oder weil in England keine Vorschriften über die Lieferzeiten
bestehen.
Rückschau über die wichtigeren Ereignisse im
Verkehrswesen Oesterreich-Ungarns im Jahre 1876.
Die Ereignisse äuf dem Gebiete des Verkehrswesens in
Oesterreich-Ungarn im verflossenen Jahre waren höchst mannig-
fach und folgenschwer, da sich in der bisher befolgten Verkehrs-
politik ein gänzlicher Umschwung kundgab.
In der westlichen Reichshälfte der Monarchie huldigte der
Staat in jeder Richtung dem in diesem Falle schädlichen Principe
der starren Aufrechthaltung des fiscalischen Standpunktes, der
darin culminirte, aus der oft stark nothleidenden Lage einzelner
Bahngesellschaften möglichst Nutzen zu ziehen, indem man, die
unhaltbare Lage derselben benutzend, solche auf der Basis des
factischen sogenannten commerciellen Werthes eigenthümlich er-
warb und sich weigerte, die Betiiebsdeficite der Noth leidenden
garantirten Bahnen zu decken.
Von der halben Massregel des aushülfsweisen Bahnbaues,
(wonach im Interesse der betreffenden Landesgebiete liegende
Bahnlinien, für die sich das Privatcapital nicht fand, auf Staats-
kosten erbaut wurden) ging man gegen Ende des Jahres zur Be-
gründung des eigentlichen Staatsbahn-Systems über. Die dies-
bezüglichen Gesichtspuncte wurden im November v. J. vom Oester-
reichischen Haudelsminister im Reichsrathe eingehend entwickelt.
In Ungarn, welches sich bekanntlich schon seit Jahren zum
System der Staatsbahnen bekannte, wie solches in dem Baue
eines 1066 Kilom umfassenden Staatsbahnnetzes practischen Aus-
druck fand, suchte sich der Staat durch seine financielle Bethei-
ligung bei der Theissbahn (Ankauf der Hälfte der Actien) und
durch den Ankauf der falliten Ungarischen Ostbahn eine durch-
gehende grosse Verkehrs-Route zu sichern, während damit gleich-
zeitig ein weiterer Schritt zur Selbstständigmachüng des Ungar!
I sehen Verkehrs getban wurde.
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Beide Reichshälften zeigen somit die Tendenz des Staats-
bahnsystems: die westliche Reichshälfte will dasselbe endlich in
bestimmter Form zur Ausführung bringen, während die östliche
Reichshälfte auf dem einmal und mit Erfolg betretenen Weg mit
Consequenz vorwärtsschreitet, ein erfreuliches Zeichen dafür, dass
eine radicale Heilung der bisherige 1 Uebelstände angestrebt wird,
welcher bei consequenter Durchführung das günstige Resultat
schliesslich nicht fehlen wird.
Einen grossen Fortschritt in der Verkehrspolitik machte
Ungarn, indem das in den letzten Jahren von Seite der Regierung
streng aufrecht gehaltene Co ncurrenzp rin cip fallen gelassen
wurde. Die bisher unter einander concurrir enden Schienenwege
traten zusammen, um die jeder Route nach Massgabe ihrer Ver-
kehrstüchtigkeit zufallende Transportquote zu bestimmen, wo-
durch der bisher oft mass- und sinnlos geführte Kampf sein Ende
erreichte, die geheimen Refactien abgeschafft, die Tarife verein-
facht und auf eine stabilere Basis gelegt werden konnten.
Während man noch mit der Durchführung dieser so com-
plicirten Aufgaben beschäftigt ist, zeigen sich jetzt schon die
nützlichen Folgen dieser Vereinbarungen, welche gleiclimässig den
Eisenbahnen und dem verfrachtenden Publicum zu statten kommen.
Einen weiteren wesentlichen Fortschritt auf dem Verkehrs-
gebiete hat Oesterreich- Ungarn im verflossenen Jahre gemacht,
vermöge Durchführung der Tarifreform. Die Einheitlich-
keit der Tarife war von jeher der fromme Wunsch der betheilig-
ten Kreise, und es ist solche nun erzielt, Dank dem einheitlichen Ent-
schluss der Bahnen, sowie der diesbezüglichen lobenswerthen
Energie der Regierung, welche diese Massregel im administrativen
Wege verordnete, nachdem ihr Vorschlag die Tarifreform im Zu-
sammenhänge mit der Regelung der Einheitssätze, auf Grund
eines Gesetzartikels durchzuführen, an dem Widerstande des
Parlamentes gescheitert war. Sämmtliche Oesterreichisch-Unga-
rische Eisenbahnen, mit Ausnahme der Oesterr. Südbahn, deren
eigentümliche Verhältnisse den Beitritt nicht zuliessen, — haben
nunmehr eine einheitliche Classification und damit erreichte das
Wirrsal, das eine Unmasse verschiedenartiger Tarife hervorbrachte
und das gleich schwer den Eisenbahn-Manipulationsdienst wie
auch das verkehrstreibende Publikum belastete, ein Ende, eine
Errungenschaft, welche nicht hoch genug angeschlagen werden
kann.
Dass der Eisenbahnbau in Oesterreich-Ungarn auch im
letzten Jahre sich in Folge der noch fortdauernden wirtschaft-
lichen Krise nur in engen Grenzen bewegte, und nur 1719 Km.
dem Betrieb übergeben wurden, worunter 339 Km., welche auf
Rechnung des Staats gebaut wurden, ist bereits in voriger Num-
mer hervorgehoben worden. Die derzeitige ungünstige Situation
dürfte sich auch sobald noch nicht wesentlich günstiger gestal-
ten und sieht das jüngst vom Oesterr. Handelsminister ent-
wickelte Eisenbahn-Bau-Programm recht armselig und zu keinen
grossen Hoffnungen berechtigend aus.
Ein wichtiges Ereigniss im Bahnbau ist jedoch die Inan-
griffnahme des Baues der Bahnstrecke Kronstadt-Tömöspass der
Ungarischen Ostbahn, welche (mit ihrer Fortsetzung nach Plogesti)
den einen Anschluss der Ungarischen Eisenbahnen an die Rumä-
nischen Bahnlinien herstellen wird, während den zweiten Anschluss
die Linie Temesvar-Orsova der Oesterreichischen Staatsbahn bil-
den soll, deren erster Theil nämlich Temesvar-Karansebes (99
Kilometer) bereits im September verflossenen Jahres bekanntlich
dem Verkehre übergeben worden ist. Durch diese Verbindungen
erhält das bis jetzt in Sacklinien auslaufende südöstliche Ver-
kehrsnetz Ungarns Anschluss nach Süden und werden dadurch zwei
internationale Transitlinien geschaffen, welche den Verkehr nach
dem Oriente über Oesterreich-Ungarn auf dem kürzesten Wege
vermitteln.
Enge zusammen mit diesen Bestrebungen, den Handel und
Verkehr mit dem Oriente nach und über Oesterreich-Ungarn zu
ziehen, hängt die Tendenz, Verkehrs- und Handelszentren
an gewissen Punkten zu schaffen, insbesondere die Errich-
tung von Lagerhäusern (sogenannten Entrepöts), in denen
die Waaren zollfrei und billig lagern können, während das mit
denselben in Verbindung stehende Belehnungssystem die Trans-
actionen zu erleichtern berufen ist.
Fassen wir nun noch die Resultate des Eisenbahnbe-
triebes in’s Auge, so ergiebt sich, dass in den ersten 11 Monaten
vom Jänner bis inclusive November 1876 die Einnahmen sämmt-
licher Oesterreichisch-Ungarischer Eisenbahnen aus dem Personen-
und Güterverkehre 170,894 854 Gulden betrugen, was gegen die
gleiche Periode des Vorjahres einem Plus von 5,650 564 Gulden
entspricht, wobei jedoch die Mehrlänge der im Betriebe stehenden
Linien mit 635 Kilometer in Betracht zu ziehen ist. Das Durch-
schnitts-Erträgniss beziffert sich auf 1 029 Gulden pro Kilometer,
wobei eine überwiegende Anzahl von Bahnlinien unter diesem
Niveau blieben, welches nur von 12 Bahnen (Kaiser Ferdinands
Nordbahn 3 624 etc.) überschritten wurde. Ist auch dieses Ergeb-
nis durchaus kein brillantes, so ist es doch insofern ein befrie-
digendes, als es darauf hinweist, dass der Güteraustausch wieder,
wenn auch in langsamem doch stetigem Zunehmen begriffen ist.
Aus vorstehender flüchtigen Skizze der im Eisenbahnwesen
Oesterreich-Ungarns während des verflossenen Jahres vorgekom-
menen wichtigeren Ereignisse geht hervor, dass, wenn auch un-
leugbar wesentliche Fortschritte zur Herbeiführung besserer Zu-
stände auf dem Eisenbahngebiete gemacht wurden, noch sehr,
sehr viel zu thun übrig bleibt, bis die schweren Schäden, welche
eine Zeit der wirthschaftlichen Verirrung hervorbrachte, gänzlich
geschwunden sein werden, sowie dass nothleidende Linien in
Oesterreich-Ungarn vorläufig und so lange tortbestehen dürften,
bis durch zweckmässige Fusionen und durch den Ausbau der er-
forderlichen Anschlusslinien die Besserung auf dauernder Basis
herbeigeführt wird. Die endgiltige Ordnung des Verkehrswesens
in Oesterreich-Ungarn ist eine schwere aber lohnende Aufgabe,
die zu ihrer Lösung vor Allem eines weitblickenden energischen
und principientreuen Mannes bedarf. In schwierigen Situationen
pflegen sich in der Regel auch energische befähigte Köpfe zur
Bewältigung derselben zu finden. Hoffen wir, dass auch in die-
sem Falle der rechte Mann sich finden wird, zum Wohle des
Reiches, dessen wirthschaftliches Emporblühen zu einem nicht
geringen Theile von der zweckmässigen Ordnung seiner Eisen-
bahnzustände abhängt.
Wochenschau.
Berlin, 7. Januar 1877. (Tarifreform. Eisenbahufrage und
Reichseisenbahngesetz. Beförderungs-Statistik für November.)
Auf die zum 12. d. einberufene Conferenz der Transport-
Interessenten, welche sich über die Modalitäten der neuen Tarif-
organisation gutachtlich äussern soll, wird am 29. d. eine Ver-
sammlung der Eisenbahnen folgen, für welche vom Handelsmini-
sterium bereits eine Vorlage ausgearbeitet worden ist. In dieser
Vorlage frappirt von vornherein, dass die Bestimmung der Aus-
nahmetarife ganz mit Stillschweigen übergangen ist und dass
bezüglich der Festsetzung der Maximalsätze die Absicht zu
bestehen scheint, dieselben für jede Bahn besonders zu reguliren
und dem Ministerium das Recht zu reserviren, jedes Jahr Aen-
derungen eintreten zu lassen. Ohne der darüber zu treffenden
Vereinbarung vorgreifen zu wollen, mag darauf hingewiesen wer-
den, dass, so lange kein eigentliches rationell umgrenztes Eisen-
bahn-Verwaltungs-Recht existirt, es als sehr misslich bezeichnet
werden muss, wenn die discretionären Befugnisse vermehrt wer-
den. Der Geist der Zeit steht discretionären Verwaltungsprinci-
pien so sehr entgegen, dass das Handelsministerium sogar von
den ihm durch Statutenbestimmungen eingeräumten Rechten in
Tarifangelegenheiten bisher keinen umfangreichen Gebrauch zu
machen geeignet gefunden hat. Es hat also gar keinen ersicht-
lichen Zweck, mit grosser Aengstlichkeit an einem Bevormun-
dungsprincip festzuhalten, das einer Geltendmachung kaum fähig
ist. Um so eher ist übrigens wohl zu erwarten , dass die Regu
lirung der Maximalsätze unbefangen erledigt wird, als noch ganz
ausdrücklich in der Vorlage dem Handelsministerium die durch
die Statuten verbrieften Rechte zugesichert werden. Es liegt
geradezu in der Natur des gemischten Eisenbahnsystems, dass bei
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dem Concurriren von Staats- und Privatbahnen alle Massnahmen
generell angeordnet werden müssen und jede Möglichkeit auszu-
schliessen ist, dass durch Specialanordnungen Missdeutungen her-
vorgerufen werden können. Für die Einführung specieller Er-
leichterungen haben die Bahnen ganz von selbst die denkbar
grösste Aufmerksamkeit, da es in ihrem wohlverstandenen eignen
Interesse liegt, der Lage der Industrie Rechnung zu tragen und
im Rahmen genereller Maximalsätze würde jede erforderliche
Rücksicht weit leichter genommen werden können, wenn die
Furcht entfällt, dass jeden Augenblick durch das Eingreifen einer
höheren Instanz eine sorgfältig die Bedürfnisse der Interessenten
beobachtende Verkehrspolitik decretando aus ihren Bahnen ge-
lenkt werden kann. Es ist ganz selbstverständlich, dass das
Werk der neuen Tarifeinheit nach allen möglichen Richtungen hin
Erleichterungen zu gewähren bezwecken muss, andererseits ist es
aber unvermeidlich, dass die Durchschnittssätze, indem sie für
die Mehrzahl der Güter eine Tarif herabsetzung bedeuten, in ein-
zelnen Fällen eine Erhöhung involviren können. Das Geeignetste
wäre jedenfalls, wenn die Festsetzung der Maximalsätze dem
Bundesrathe überlassen wäre, sollten dem jedoch, was wohl an-
zunehmen ist, politische oder Competenz-Bedenken entgegenstehen,
so ist zu hoffen, dass die Einzelregierungen in recht liberaler
Weise diese Frage erledigen, damit nicht etwa in zweiter Instanz
das Reformwerk scheitert, für dessen Genehmigung und Anbah-
nung dem Bundesrath reiches Lob gespendet worden ist.
Es ist bekannt, dass während der verflossenen Reichstags-
session eine Anzahl hervorragender Abgeordneter aus den ver-
schiedenen Fractionen zu einer vertraulichen Besprechung über
die Eisenbahnfrage zusammengetreten sind. Bemerkenswerth
ist, dass in dieser Versammlung das Preussische Project, betreffend
den Ankauf der Bahnen durch das Reich wenig Fürsprecher
fand und die Majorität die Lösung der Frage nur in einem guten
Reichseisenbahngesetze erblicken konnte. Auffällig ist es
allerdings, dass in Preussen die für den Reichstag designirten
Candidaten über den Plan des Reichskanzlers Stillschweigen be-
obachten, während man im Süden Deutschlands und im Königreich
Sachsen ganz entschieden sich gegen die Erwerbung der Bahnen
durch das Reich erklärt und ein neues Reichseisenbahngesetz
verlangt. In Rücksicht auf diese Strömung wird, wie von Reichs-
tagsmitgliedern versichert wird, in der ersten Session des neuen
Reichstages an den Reichskanzler eine Interpellation gerichtet
werden, etwa in dem Sinne, ob die Reichsregierung auf das Pro-
ject, betreffend den Ankauf der .Preussischen Bahnen durch das
Reich sich einlasse, oder ob dieselbe gewillt ist, noch einmal mit
der Ausarbeitung eines Reichseisenbahngesetzes vorzugehen. Auch
bei der Berathung des Etats im Preussischen Abgeordnetenhause
dürfte bei dem Etat des Eisenbahnwesens die Angelegenheit zur
Sprache gebracht werden. Der schon mehrfach erwähnte Um-
schwung in der öffentlichen Meinung über das Eisenbahnsystem der
nächstenZukunft gewinnt immer mehr an Ausdehnung. Neuerdings
hat die „Frankf. Ztg.“, welche früher das absolute Reichsbahn-
system mit Eifer predigte, sich in folgender Weise bekehrt: „Mehr
und mehr hat sich in allen Volksschichten die Ueberzeugung ver-
breitet, dass das Reich in seiner heutigen Gestalt, ohne verant-
wortliches Ministerium, ohne kräftige Volksvertretung, ohne directes
Steuersystem noch nicht reif sei für die Lösung einer so grossen
Aufgabe, wie diejenige der Concentration des gesammten Eisen-
bahnwesen ist. Unter den Kräften, über welche die Reichsregierung
gegenwärtig verfügt, ist keine einzige, welcher die Nation die ge-
sammelte Verwaltung des Deutschen Eisenbahnwesens vertrauens-
voll übertragen könnte. Unter diesen Umständen wäre es gut,
wenn die Reichsregierung sobald als möglich an die Schaffung der
noth wendigen Eisenbahngesetze Hand anlegen und das Reichs-
eisenbahnproject dadurch amtlich von der Tagesordnung absetzen
würde“.
Nach der vom Reichs - Eisenbahn - Amt veröffentlichten
Nachweisung wurden im Monat November v. J. auf den unter 63
verschiedenen Verwaltungen stehenden Eisenbahnen Deutschlands
excl. Bayerns mit einer Gesammtlänge von 25,012 Kilometer beför-
dert: An fahrplanmässigen Zügen: 10,830 Courier- und Schnell-,
47.090 Personen-, 34,775 gemischte, und 69,756 Güterzüge; anausser-
fahrplanmässigen Zügen: 1077 Personen- und gemischte und 30 436
Güterzüge. Im Ganzen wurden 610,212,496 Achskilometer bewegt,
von denen 155,498,018 Achskilometer auf die fahrplanmässigen
Züge mit Personenbeförderung entfallen. Es verspäteten von den
119,695 fahrplanmässigen Courier-, Schnell-, Personen- und o-e-
miscliten Zügen im Ganzen 1661 Züge oder 1,38 pCt. Von diesen
Verspätungen wurden jedoch 742 durch das Abwarten verspäteter
Anschlusszüge hervorgerufen, so dass durch im eigenen Betrieb
der Bahnen liegende Ursachen 919 Verspätungen bei o,78 pCt. der
beförderten Züge entstanden, ln Folge der Verspätungen wurden
214 Anschlüsse versäumt. In demselben Monate des Vorjahres
verspäteten auf 71 Bahnen durch im eigenen Betriebe liegende
Ursachen 1678 Züge, gleich 1,48 pCt. der beförderten Züge, sonach
0,70 pCt. mehr.
Wien, im Januar. Eisenbahnstatistik Motivenbericht zur
Regierungsvorlage, betreffend: Vernehmung der Prioritäten- etc. Be-
sitzer. Erlass für den Mobilisirungsfall. Franz-Josef-Bahn, Zah-
lung der Prioritäten-Coupons in Francs. Eibogner Localbahn,
politische Begehung. Wiener Lagerhaus. Beobachtung einheit-
licher Berechnung bei Einlösung der Zins-Coupons im Auslande.
Oesterr. Ingenieur- und Architecten -Verein.
Das eifrige statistische Departement im Oesterreichisclien
Handelsministerium versendet eine neue Publikation. Es ist dies
die Uebersicht der Hauptergebnisse der Oesterreichischen
Eisenbahnstatistik im Vorjahre, welche auf 91 Seiten so
ziemlich alle über das specielle Interesse des Eisenbahntechnikers
hinausgehenden Thatsachen des modernen Verkehrswesens be-
leuchtet. Nach einer Einleitung, welche den Stand des Oester-
reichischen Eisenbahnnetzes zu Ende des Jahres 1875 darlegt, (die
gemeinsamen und die ausschliesslich Oesterreichischen Bahnen
waren 12,728,17 Kilometer lang) behandelt das Werk die Länge der
Bahnen im Jahresdurchschnitte (die sogenannte Betriebslänge)
und die Länge der einzelnen Bahnen mit Schluss der Jahre 1874
und 1875; den Stand und die Leistungen der Fahrbetriebsmittel
(Locomotiven, Personenwagen, Lastwagen); die finanziellen Betriebs-
ergebnisse, den Vermögensstand und die Verkehrsstörungen und
Unfälle. Wir erwähnen aus dem interessanten Capitel über die
Leistungen der Fahrbetriebsmittel nur, dass das Gewicht der
ganzen beförderten Nettoladung auf den gemeinsamen und den
Oesterreichischen Eisenbahnen im Jahre 1875 über 38, im Jahre
1874 aber nur 36 Millionen Tonnen betragen hat, dann aus den
finanziellen Nachweisungen, dass die Betriebseinnahmen im letzten
Jahre 161*4- *m vorhergegangenen Jahre aber 160 Millionen Gulden,
die Betriebsausgaben aber im Jahre 1874 über 58, im Jahre 1875
nicht ganz 57 Percent der Gesammteinnahmen betragen haben.
Die „Wiener Zeitung“ bringt den Motivenbericht zu der
bereits mitgetheilten Regierungsvorlage, betreffend die
Vernehmung der Prioritäten-Besitzer (Pfandbrief-Be-
sitzer u. s w.) zur Information des Curatelgerichtes.
Die Gesetze vom 24. April 1874 haben, heisst es in dem Motiven-
berichte, dadurch, dass sie für die Prioritätenbesitzer (Pfandbrief-
besitzer u. s. w.) eine einheitliche Repräsentanz schufen, es er-
möglicht, dass der Hypothekenschuldner mit seinen Gläubigern
in Verkehr treten konnte. Allein die bestehenden Bestimmungen
leiden namentlich an dem Fehler, dass die Herbeischaffung der
Information, auf welche der Curator seine Ueberzeugung stützen
und womit er seine Verantwortlichkeit decken muss, nicht in
wünschenswerther Ausdehnung gesichert ist. Um diesem Mangel
abzuhelfen, empfiehlt es sich, denselben Weg zu betreten, welcher
bereits von manchem Curator eingeschlagen wurde, welcher Ver-
sammlungen von Prioritätenbesitzern veranstaltete, um sich mit
denselben ins Einvernehmen zu setzen. Dieses Mittel, gesetzlich
geregelt, scheint vollkommen geeignet, vor der Gefahr zu be-
wahren, dass bei der Würdigung der zu lösenden Fragen entschei-
dende Gesichtspunkte übersehen werden. Wenn man nun dieses
gesetzlichen Mittels sich nicht blos zur Erleichterung der den
Curator treffenden Verantwortlichkeit, sondern auch zur Vervoll-
ständigung des Substrates der gerichtlichen Entscheidung bedie-
nen will, so ergibt sich von selbst, dass die Einberufung der
Versammlung dem Gerichte und nicht dem Curator anheimgege-
ben werden muss. Ein Bedürfniss für die Einberufung solcher
Versammlungen ist in allen wichtigen Fällen, namentlich bei Auf-
nahme eines neuen Anlehens, bei der Veräusserung einer Eisen-
bahn oder anderen onerosen Geschäften anzunehmen.
Auch diese Motive werden den Gesetzentwurf nicht plau-
sibler machen, denn nicht das Recht der Information sondern das
der selbstständigen Vertretung und Wahrnehmung ihrer Interessen
muss den Prioritätsbesitzern wieder zurückgegeben oder konnte
ihnen vielmehr rechtlich gar nicht entzogen werden. Noch vor
Erscheinen dieses Gesetzentwurfs wurden die bezüglichen Ver-
hältnisse sehr geistreich von Dr. Jaques in einer längeren Artikel-
reihe der „N. Fr Pr.“ besprochen.
Von der Ungar. Gen.-Insp. ist den Bahnen ein dringender
Erlass für' den Fall der Mobilisirung zugekommen; es werden
die Vorkehrungen bezüglich des Personals, der Maschinen und
Wagen umständlich erörtert, um den Uebergang von der gewöhn-
lichen zur Kriegsfahrordnung rasch und ohne Hinderniss zu er-
möglichen; dieselbe Inspektion hat auch anlässlich der in Folge
des neuen Handelsgesetzes geschehenen Umwandlung der
Verwaltu ngsrätlie der Eisenbahnen in Directorien die
Bestellung der Aufsiclitsräthe sowie die Verrechnung der bezüglichen
Kosten geregelt.
45
Die vom Reichsraths-Abgeordneten Dr. Weiss ausgezeichnet
gearbeitete „Einrede“ der Franz- Josef ß ahn auf diegegen
sie gerichtete Klage (wegen Zahlung der Coupons ihres
ersten P rioritäts-Anleh ens in Francs) bildet ein Werk von
89 Druckseiten und beschränkt sich nicht auf blosse Zurückweisung
des Klageantrages, sondern bemüht sich, auszuführen, dass nicht
nur die Forderung der Francsverzinsung, sondern auch die der
Verzinsung in Reichsmark, und nicht nur gegenüber der Franz-
Josef Bahn, sondern im Allgemeinen unberechtigt sei. Nach einer
langen, die Einwendungen vorausschickenden Einleitung wendet
sich die Klagebeantwortung gegen die formelle Zulässigkeit des
Klageantrages. Sie führt aus, das Handelsgericht habe den Cu-
rator lediglich ermächtigt, zu klagen auf Anerkennung des den
Gläubigern eingeräumten Rechtes auf Einlösung der Coupons in
Paris in effectiven Francs, sowie auf Bekanntgabe einer Zahlstelle
in Paris. Der Curator gehe aber in seinem Klageanträge weiter,
indem er Einlösung der Coupons mit 12% Francs in effectiver
Französischer Währung verlange. Er sei nur ermächtigt, auf Zah-
lung in Francs zu klagen ; die Frage, wie viele Francs gezahlt
werden müssen, sei von der Erörterung ausgeschlossen. Auch sei
der Curator überhaupt nicht legitimirt, auf Zahlung der Coupons !
in Paris zu klagen, sondern nur auf Anerkennung der Zahlungs-
verpflichtung, und endlich habe der Curator nicht Coupons, son-
dern nur die Obligationen zu vertreten. Die Klage sei daher
schon aus formellen Gründen abzuweisen. Was die materielle
Rechtsbeständigkeit der Klage anbelangt, so bestreitet die Gesell-
schaft, dass sie überhaupt in Paris zu zahlen verpflichtet sei.
Aber selbst, wenn sie dies vorläufig zugeben wollte, würde sie
nach ihrer Ansicht nicht 12% Francs effectiv zu zalden haben,
sondern nur das Aequivalent von 5 fl. Oesterreichischem Silber.
Es stehe fest, dass die Obligationen mit 5 Percent zu verzinsen
seien, streitig könne also nur sein, auf welchen Betrag eine Obli-
gation laute. Der Betrag jeder Obligation sei 200 fl. Oesterreichi-
sches Silber, wie dies auf der Schuldurkunde ausdrücklich be-
merkt wurde. Allerdings besagt die Schuldurkunde, dass die
Rückzahlung verlooster Obligationen erfolgen solle nach Wahl des
Besitzers entweder in Wien mit 200 fl. Silber oder „bei den vom
Verwaltungsrathe der Gesellschaft bekannt zu gebenden Bank-
häusern im Auslande, und zwar in Süddeutschland mit 233% fl.
Südd, Währ., an Thalerplätzen mit 133% Thlr. des Thalerfusses
und in Paris mit 500 Francs.“ Diese dem Gläubiger zugestandene
Wahl beziehe sich aber nicht auf den Gegenstand des Schuldverhält-
nisses, sondern nur auf die Modalitäten der Rückzahlung. Das
Schuldobject betrage 200 fl. Silber; der Gläubiger habe nur die
Wahl hinsichtlich des Zahlungsortes und hinsichtlich der Wäh-
rung, aber an jedem Orte und in jeder Währung habe er immer
nur den Werth von 200 fl. Silber zu fordern. Die Unterschrift der
Obligationen laute: „Schuldverschreibung über 200 fl. Oester-
reichisches Silber, gleich 233‘/3 fl- südd. Währ, oder 133% Thlr.
der Thalerwährung oder 500 Francs.“ Die Gesellschaft habe also
von fremdländischen Währungen nur einen solchen Betrag ver-
sprochen, als den 200 fl. Oesterreichiscli Silber gleich ist, d. h. das
Aequivalent von 200 fl. Silber. Der Tilgungsplan spreche aus-
schliesslich von Oesterreichischem Silber. Wie mit den Obliga-
tionen, so verhalte es sich auch mit den Coupons. Da jede Obli-
gation nur 200 fl. Silber repräsentire, so repräsentire auch jeder
Coupon nur die Zinsen dieses Silberbetrages; die beigesetzten Be-
träge ausländischer Währungen seien nur da, um das Aequivalent
des Silberbetrages anzugeben. Bei Ausstellung der Obligationen
seien 200 fl. Silber gleich gewesen mit 233V3 fl. süddeutscher Wäh-
rung, 133% Thaler und mit 500 Francs, 5 fl. Silber gleich mit 5 fl.
50 kr. südd. Währung, 3% Thlr. und 12'/? Francs. Heute seien
12 Va Francs effectiv nicht mehr das Aequivalent von 5 fl. Silber,
die Gesellschaft könne also nur so viele Francs zu zahlen haben,
als dem Werth e von 5 fl. Silber gleich seien. Die Gesellschaft
stellt ferner die Behauptung auf, dass sie seinerzeit die Absicht
gehabt habe, den Obligationen nichts mehr und nichts An-
deres zu versprechen, als Rückzahlung und Verzinsung in
Oesterreichischem Silber, da sie auf Grund der Concessions-Bedin-
gungen, der Garantie-Bewilligung, der Statuten und anderer Do-
cumente (welche letzteren aber bisher nicht veröffentlicht worden
sind), nichts Anderes versprechen konnte und durfte.
Die politische Begehung der Eibogner Local bahn
wurde mit bestem Erfolge beendigt Unter dem Jubel der Be-
völkerung fand hierauf der erste Spatenstich statt. Gleichzeitig
begannen allenthalben die Arbeiten. Der Bürgermeister drückt
dem K. K. Ministerium den Dank der Stadt aus, dessen Wohl-
wollen und weisen Intentionen es zu danken sei, dass hier zum
ersten Male die Principien der Vicinalbahnen in ihrer
vollen Reinheit angewenaet werden. Hiemit allein sei billiger
Bau und die erste Eisenbahn der Monarchie möglich geworden,
die nach 1873 ohne jede Staatssubvention aus reinen Privatgel-
dern gebaut wird. Obwohl der Pachtvertrag zwischen der Theiss-
bahn und der Arad - Temesvarer Bahn nächstens abläuft, ist
das Ungarische Ministerium noch immer nicht schlüssig geworden,
welchem der concurrirenden Pachtwerber der Betrieb der Bahn
überlassen werden solle. Die Theissbahn beanspruchte 50,000 fl.
jährlicher Beitragsleistung Seitens der Regierung. Die concur-
rirende Siebenbürger Bahn begnügt sich, wie wir vernehmen, mit
40,000 fl. Die Staatsbahn jedoch, welche sich mit 30,000 fl. zu-
frieden erklärt und die meisten Actien der Arad - Temesvarer
Bahn besitzt, dürfte bei der bekannten Strömung in Ungarn
kaum siegreich aus dem Concurrenzkampfe hervorgehen. Man
trägt sich daher mit dem Plane, die Arad-Temesvarer Bahn einem
Consortium, bestehend aus Mitgliedern der Verwaltung der drei
erwähnten Concurrenten, pachtweise zu überlassen. Der Beitrag
der Ungarischen Regierung zum Betriebe dürfte jedoch kaum das
Anbot der Staatsbahn übersteigen.
Im Lagerhaus der Stadt Wien beläuft sich nach der
letzten Zusammenstellung die durchschnittliche Tagesbewegung
auf 300,000 Kilogramm oder 6000 Zoll-Centner. Die Lagerhaus-
Verwaltung macht darauf aufmerksam, dass der ausserordentliche
Vortheil, welcher durch die Re-Expedition vom Lagerhause zum
directen Ursprungstarife der ersten Aufgabsstation dem Getreide-
handel geboten wird, nur sehr wenig Benützung findet, wahr-
scheinlich aus dem Grunde, weil dieser Vortheil zu wenig gekannt
und gewürdigt wird, was durch einige Beispiele aufgeklärt wird.
Die Kaiser Ferdinand-Nordbahn giebt in einem Circular be-
kannt, dass von den Oesterr. Ung. Eisenbahnen sich 14 den Be-
schlüssen, betreffend die Beobachtung eines einheitlichen
Vorganges bei Berechnung der Einlösungs-Course der
im Auslande zur Zahlung präsentirten Zinsabschnitte
und Prioritäten-Obligationen, conformirt haben. Es sind
dies die Nordbahn, Lemberg-Cernowitzer Bahn, Ung.-Galiz. Eisen-
bahn, Albrecht-Bahn , Karl- Lud wig-Bahn , Nordwestbahn, Süd-
Norddeutsche Verbindungsbahn, Mähr. Grenzbahn, Franz Josef-
Bahn, Böhm. Westbahn, Rudolf-Bahn, Elisabeth-Westbahn, Ung.
Westbahn und Vorarlberger Bahn.
Im Oestr. Ingenieur- und Architecten- Verein wurde
folgender Antrag gestellt und angenommen:
„Es wolle dieser Verein als Vertretung so vieler mit dem
Eisenbahnbau zusammenhängenden Gewerbe vorgehen und zu-
nächst dessen Verwaltungsrath beauftragt werden, direct oder
durch ein von demselben zu bestellendes Comite folgende Fragen
prüfen und beantworten zu lassen:
1. Welche Bahnen sind zur Ergänzung des bestehenden
Bahnnetzes und im öffentlichen Interesse zunächst auszuführen?
2. Insoferne sich unter diesen neu auszuführenden Linien
auch Gebirgsbahnen befinden, würde es sich da nicht empfehlen,
deren Herstellung nicht nach dem bisherigen, so kostspieligen
Adhäsionsprincip, sondern nach einem anderen, etwa dem Zann-
radsystem durchzuführen?
3. Könnte dieses letztere System nicht auch ganz besonders
den Bau von alimentirenden Zweigbahnen erleichtern und be-
fördern ?
Erst nach dem Ergebnisse dieser Studie, wäre zu unter-
suchen, welche weiteren Schritte der Ingenieur- und Architecten-
Verein beim Ministerium wie beim Reichsrathe im Interesse einer
entsprechenden Förderung des Eisenbahnbaues unternehmen
kann.“
— A— Russland. Bahneröffnungen. Am 19/31. Dec.
v. J. ist der provisorische Betrieb auf der neuerbauten Strecke
der Baltischen Bahn von Dorpat nach Taps eröffnet worden.
Vorläufig verkehren täglich 2 Züge in ieder Richtung, von denen
je einer directen Anschluss mit Petersburg hat. Ueber die Länge
und Richtung der Bahn haben wir in der letzten Notiz bereits
Mittheilung gemacht.
Die Orenburger Bahn veröffentlicht unterm 18/30. Dec. v. J.
ein Circular, demzufolge dieselbe bereits am 9/21. October v. J.
an das Ministerium Mittheilung von der Fertigstellung der Bahn
gemacht habe; die zur Uebernahme bestimmte Commission be-
richtete alsdann am 29. Nov. an das Ministerium, dass sie die
Bahn in vollkommen betriebsfähigem Zustande vorgefunden und
gegen die Betriebseröffnung nichts mehr einzuwendon habe. Ob-
gleich nun seit dem genannten Tage in vollkommener Ordnung
über 6000 Mann Militair auf der Bahn verführt worden sind, so
fehlt bis zum heutigen Tage noch immer die Genehmigung zur
Eröffnung des regelmässigen Betriebs von Seite des Ministers.
Der Verwaltungsrath verspricht die Einführung und Veröffent-
lichung des regelmässigen Fahrplans , sobald nur hierzu die Ge-
nehmigung Sr. Excellenz eingetroffen sein wird.
Schweiz. Jura-Bern-Luzern. Mit dem 16. December
1876 wurden nachbezeichnete Bahnstrecken dem öffentlichen Ver-
kehre übergeben: 1. Delsberg-Münster (Delemont-Moutier), umfas-
send die Stationen Courrendlin, Choindez (Güterstation). Roches
und Münster. 2. Dachsfelden-Court (Tavannes) mit den Stationen
Reconvilier, Malleray, Sorvilier und Court. In Folge dieser Bahn-
eröffnungen ist bis auf die kurze Strecke Münster-Court eine Bahn-
verbindung von Basel über Delsberg nach Biel via Jura-Bern-
Bahn hergestellt.
46
Juristisches.
Verpflichtung' zur Zahlung der tarifmässigen Fracht.
(R.-O.-H.-G. Erk. v. 10./10 76.)
ergiebt sich !aber, dass auch ohne vertragsmässigen Vor-
behalt, das Nachforderungsrecht nach dem bestehenden
Rechte begründet ist.“
Man vgl. die im Jahrg. 1874 S. 1098 abgedruckten Motive
zu § 53 des Vereinsdteglements. Die Redaction.
Nach Artikel 406 des Handelsgesetzbuchs wird durch An-
nahme des Guts und des Frachtbriefes der Empfänger ver-
pflichtet, dem Frachtführer nach Massgabe des Fracht-
briefes Zahlung zu leisten. Durch diese Bestimmung wird nach
einem Erkenntniss des Reichs - Oberhandelsgerichts, I. Sen., vom
20. October 1876 der Empfänger zur Zahlung der tarifmässi-
gen Fracht verpflichtet, wenn der Transport laut Frachtbriefs
für diese Fracht übernommen ist, sollte auch der hiernach zur
Anwendung kommende Tarifsatz aus dem Frachtbrief nicht er-
sichtlich sein, vielmehr der Frachtbrief irrthümlicher Weise einen
geringeren als den tarifmässigen Frachtsatz angeben.
So ist in einem solchen Falle speciell beim Eisenbahn-Trans-
ort, da die ausschliesslich zulässigen gedruckten Frachtbrief-
ormulare auf die Bestimmungen des Betriebs-Reglement verwei-
sen, der Empfänger zur Zahlung der nach diesem Reglement
und dem darin in Bezug genommenen Tarif zu entrichtenden
Fracht verpflichtet. — Die Cöln - Mindener Eisenbahngesellschaft
hatte im Verlaufe des Jahres 1873 bei verschiedenen auf ihren
Bahnstrecken beförderten Sendungen Coaks durch Versehen der
Güterexpeditionen geringere als die tarifmässigen Fracht-
sätze berechnet und erhoben, forderte deshalb nachträglich von
dem Empfänger der unfrankirt gewesenen Sendungen Nach-
zahlung der Frachtreste und beschritt, da dieser die Zahlung
verweigerte, den Rechtsweg. Der Justiz-Senat zu Ehrenbreitstein
wies die Klage ab, weil nach Artikel 406 des Handelsgesetzbuchs
der Empfänger nicht zur Zahlung der tarifmässigen, sondern
der im Frachtbrief angegebenen Fracht verpflichtet, nach
der eigenen Darstellung der Klägerin aber die Fracht in der
Höhe, in welcher sie auf den verschiedenen Frachtbriefen ange-
geben, vollständig gezahlt worden sei. Der gegen dieses Erkennt-
niss wegen Verletzung des Artikels 406 des Handelsgesetzbuchs
gerichtete Angriff der von der Eisenbahngesellschaft eingelegten
Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom Reichs-Oberhandelsgerfcht für
begründet erachtet. „Enthält der Frachtbrief“ führt das Er-
kenntniss des Reichs - Oberhandelsgerichts aus, „bei Absendung
des Guts Angaben, aus denen unmittelbar oder mittelbar ein
geringerer als der tarifmässige Frachtsatz sich ergab, so kann
blos in der Uebergabe und Annahme oder Abstempelung eines
solchen Frachtbriefs der Abschluss eines Vertrags zwischen dem
Absender und Frachtführer, dass die Fracht gemäss diesen Ab-
gaben berechnet werden solle, aus den von dem Gerichtshöfe
bereits früher dargelegten Gründen nicht gefunden werden.
Es ist daher diese Deutung auch bei dem Beitritt des Empfängers
zu dem Frachtverträge ausgeschlossen. Würden dagegen Angaben
über den Betrag der Fracht, welche bei Absendung des Guts in
dem Frachtbrief noch nicht enthalten waren, später von der
Bahnverwaltung hinzugefügt, insbesondere durch Ausfüllung der
auf der Rückseite des Frachtbriefs befindlichen Nota, so kann
nicht angenommen werden, dass durch die Uebergabe des mit
dieser Frachtberechnung versehenen Frachtbriefs und die An-
nahme des Guts auf Grund dieses Frachtbriefs ein Vertrag zwi-
schen der Bahnverwaltung und dem Empfänger dahin abge-
schlossen werde, dass Letzterer sich lediglich zur Zahlung des
ihm abgeforderten, in dem Frachtbrief verrechneten Betrags ver-
pflichte^ Vielmehr übernimmt der Empfänger auch in diesem
Falle die Verpflichtung nach Massgabe des Frachtbriefs
d. h. des darin in Bezug genommenen Reglements und
Tarifs Zahlung zu leisten. Dies ergiebt sich aus einer zwei-
fachen Erwägung. Der Absender weist bei nicht frankirten Sen-
dungen den Frachtführer hinsichtlich der Zahlung auf den
Empfänger an; entspricht Letzterer dieser Anweisung, so ge-
schieht es im Zweifel in dem Umfange, in welchem die Anwei-
sung ertheilt ist; der Absender aber konnte bei seiner Anweisung
nur an den Inhalt des von ihm übergebenen Frachtbriefs, nicht
an spätere von der bahnseitigen Behandlung des Frachtbriefs
herrührende Zusätze denken. Die Bahnverwaltung ist nach der
bestehenden Organisation des Eisenbahn-Frachtbetriebs nicht be-
fugt, das Frachtgut anders als gegen Zahlung der reglements-
und tarifmässigen Fracht abzuliefern; ihr Erbieten, das Frachtgut
dem Empfänger gegen Zahlung der auf dem Frachtbrief berech-
neten Fracht abzuliefern, geschieht in der Voraussetzung, dass
die. Berechnung der Fracht dem Reglement und Tarif entspreche;
es ist daher wie die Anforderung so auch das Versprechen der
Zahlung dahin zu verstehen, dass die Berichtigung eines bei der
Berechnung vorgefallenen Irrthums beiderseits Vorbehalten bleibe.
Das seit dem 1. Juli 1874 geltende Betriebs-Reglement vom 11. Mai
1874, § 53, enthält die ausdrückliche Bestimmung, dass unrichtige
Anwendungen des Tarifs, sowie Fehler bei der Gebührenberech-
nung weder der Eisenbahn noch dem zur Zahlung Verpflichteten
zum Nachtheil gereichen solle, und eine gleiche Bestimmung ist
in den Entwurf eines Reichseisenbahn - Gesetzes von 1874, § 45,
aufgenommen worden. Das im vorliegenden Falle massgebende
Betriebs -Reglement vom 10. Juni 1870, § 8, enthalt zwar
eine solche Vorschrift noch nicht; aus den dargelegten Gründen
Literatur.
— st.— Statistische Tabellen über den Zugförde-
rungs- und Werkstätten-Dienst bei Oesterreichisch-
Ungarischen Eisenbahnen von L. Geiringer, Maschinen-
ingenieur, Zugförderungsbeamter der Kaiser Ferdinands Nordbahn.
Wien, 1876. Lehmann & Wentzel.
Die verschiedenen statistischen Arbeiten im Eisenbahnfache
fassen die Eisenbahnen mehr oder weniger blos als Verkehrs-
institute auf und berichten über die technischen Zweige derselben
nur im Grossen, Ganzen. Das vorliegende Werk dagegen beschränkt
sich auf die Studien über den Zugförderungs- und Werkstätten-
dienst, dabei die Erfahrungen, welche auf diesem Gebiete von
Fachmännern gesammelt wurden in tabellarischer Form darstel-
lend. Nur am Schlüsse sind einige Hilfstabellen (Einnahmen,
Ausgaben etc.) hinzugefügt, um einen oberflächlichen Vergleich
mit anderen Diensteszweigen ziehen zu können.
Das Buch enthält darnach eine grosse Anzahl von Tabellen,
welche Daten von sämmtlichen Oesterr.-Ungar. Bahnen über Be-
schaffenheit der Strecke, Fahrbetriebsmittel, Art und Weise des
Verkehrs und Kosten des Zugförderungs- und Werkstättendienstes
enthalten. Die meisten dieser Tabellen schliessen mit dem Jahre
1873 ab; da aber die Herausgabe des Buches sich etwas verzö-
ferte, so konnten noch 2 Tabellen angefügt werden, welche die
ugförderungs- und Werkstättenkosten vom Jahre 1874 complett
enthalten, aus denen sich die folgenden, gewiss allgemein inter-
ressirenden Resultate des genannten Jahres entnehmen lassen:
Das Oesterr.-Ungar. Eisenbahnnetz umfasste ult. 1874
16658 Kilometer,
was pro Kilometer Bahn circa 37,5 Quad.-Kilom.
Flächenraum ergiebt. Dieses Netz wurde von 3216 Locomotiven,
6943 Pers.-Wagen
und 74014 Lastwagen
befahren; es entfallen daher im Durchschnitt
auf je 10 Kilometer Bahnlänge nahezu ... 1,9 St. Locom.
4,2 „ Pers.-Wag.
44,4 „ Last- Wag.
Die Leistung sämmtlicher Fahrzeuge betrug
59311708 Zugs-Kilom.,
was einer Dichte des Verkehrs (Zugs-Kilom.
pro Bahn-Kilom.) von 3560 Kilom.
gleichkommt.
Die Kosten des Zugförderungs- und
Werkstätten dienstes (exclus. Verschieben)
beziffern sich auf 28501378 fl. 40 Kr.,
wovon auf Reparatur der Fahrbetriebsmittel 11520416 „ 42 „
entfallen.
Somit entfallen pro Bahn-Kilometer:
Kosten des Zugförderungs- und Werkstättendienstes . fl. 1710,97
Reparatur der Fahrbetriebsmittel „ 691,58
und pro Zugs-Kilometer:
Auf die Kosten des Zugsförderungs- und Werkstättendienstes
48,1 Kreuzer
Reparatur der Fahrbetriebsmittel 19,4 „
An den Reparaturkosten der Fahrbetriebsmittel participiren
die Locomotive mit circa 47 pCt.
„ Wagen „ „ 53 „
Zur Locomotiv-Feuerung wurde ein Quantum von
27662740 Ctr.
(= 1383137 Tonnen)
verschiedener Sorten Kohlen, darunter. . . 41 pCt. Steinkohle,
58,8 „ Braunkohle
0,1 „ Goaks
und 402165 Kub.-Met. Holz
verwendet, was zusammen einen Werth von . 8464970 fl. Oe. W.
repräsentirt.
Von diesen Feuerungskosten entfallen im Durchschnitt
per Bahn-Kilom 508 fl. 16 Kr.
„ Zugs-Kilom — „ 14,2 „
Das Buch, eine Frucht lOjähriger Arbeit, bietet dem aus-
übenden Ingenieur und Verwaltungsbeamten reichliches, practisch
brauchbares Material in übersichtlicher Form und möchten wir
die Aufmerksamkeit darauf lenken, da wir überzeugt sind, dass
es die wohlverdiente Würdigung in den einschlägigen Kreisen
finden wird.
Personal-Nachrichten.
Breslau ■ Schweidnitz - Freiburger Eisenbalm. Maschinen-
meister Anschütz ist nach 26jähriger Amtirung an der Breslau-
Schweidnitz -Freiburger Eisenbahn vom 1. Januar c. ab pensionirt
worden.
47
Börsen : Berlin, Basel, Frankfurt a. M., Hamburg,
Leipzig, Paris, Wien=B., Ba., F.,H.,L.,P. u. W.
^ Papiere . deren Zinsen vom Staate garantirf sind .
€) O 11 V S ll 1 a 1 1 vom 30. December 1876.
Redigirt von R. (irosbschupt'.
Eisenbahn-
Prioritäts-Obligationen
CO
Pj
N
a
O
m
ö
sO
P9
Notiz
Versteht sich
in und
Nominal -Betrag
Eisenbahn-
Prioritäts-Obligationen
d
N
sO
|| Versteht sich
Notiz : in und
J Nominal-Betrag
Aachen-Mastricht ....
do. II. Emiss.
do. IIJ. Emiss.
Alföld Fiumaner ....
Altenburg-Zeitz ....
Altona-Kiel
Annaberg-Weipert ....
Amsterdam-Rotterdam
Anssig-Teplitz
do. II. Emiss. .
do. Emiss. 1868
do. Emiss. 1871
do. Emiss. 1872
do. Emiss. 1871
Bayerische Ostbaimen * .
Bergisch-Märki.sche
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
Berlin- Anhalt
do.
do.
do.
Berlin-Görlitz
do.
do.
Berlin-Hamburg I. Emiss,
do. II. EmiSs.
do. III. Emiss.
/«
7,
II. Serie
III. Serie *
III. Serie B
III. Serie G
IV. Serie .
V. Serie .
VI. Serie .
VII. Serie .
IX. Serie .
Nordbahn . . .
Düsseldorf-Elberfeld
do. II. Serie
Dortmund-Soest
do. II. Serie
Aaehen-D üss el dorf
do. II. Emiss.
do. III. Emiss.
Ruhrort-Ci efeld-Gladbacb
do. II. Emiss.
do. III,
Lit. B.
Lit. C.
Lit. B.
Lit. C.
f
5
5i. S.
f
5
5
5 i. S.
S i. S.
5i. S
5 i. S.
5 i. S
5 i. S
n
47a
47a
37a
37a
37a
47a
47a
54V‘
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B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
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95
95
63
99.75
101,75
90
103,10
100
100
91
90.50
90
93.50
106£
100
100
84,40
84,40
77
97.75
97,25
97,75
102
102,25
101.75
90
96.50
90
97
91
90
96,50
96,50
91
96,50
96.50
99
99
97.50
101.50
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93,50
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% ä 200 fl. ö. W. i. S.
% ä 100 Thlr.
% ä 200 u. 100 Thlr.
% ä 100 Thlr.
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% il00Tb.=150 fl.ö.W.i.S.
% k do. = do.
^ i do. = do.
X * do. -- do.
% k do. = do.
Xa 4o. — do.
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,ä 1000, 500, 200 und
100 Thlr.
,ä 1000, 500, 200 und
100 Thlr.
^ J-ä 500 u. 100 Thlr.
f a 500 u. 100 Thlr.
^ ä do. = do.
% ä 100 Thlr.
% ä 100 Thlr.
% k 100 Thlr.
y Ja 500, 200, 100 und
%
Berlin Potsdam-Magdeburg A. u. B.
do. C. . .
do. D. . .
do. E. . .
do. F. , .
Berlin-Stettin
do.
do.
do.
do.
do.
do.
II. Emiss. * 34 .
III. Emiss. *31 .
IV. Emiss. * . .
V. Emiss, , , .
VI. Emiss. *3| .
VII, Emiss, , . ,
Böhmische Nordbahn ....
do. Emiss. 1871
Böhmische Westbahn * ...
do. Emiss. 1869*
do. Emiss, 1873 , ,
Braunau-Strassvvalchner
Braunschweigische
Breslau-Schweidnitz-FreiburgLit.D.E,F.
do. Lit. G
do. Lit. H. J. K. . . .
do. Ton 1876 , , , ,
Briinn-Rossitz
do. von 1872 . . , , , ,
Buschtehrader (Böhm. Nordwestbahn) .
do. Emiss. 1871
do. Emiss. 1872
Chemnitz-Komotau . . .
Chemnitz-Wiirschnitz
Cöln-Crefeld ....
Cöln-Minden
50 Thlr.
do. II. Emiss.
do. do. .
do. III. Emiss. * 37s.
do. do. Lit B * 37
do. IV. Emiss. * 37a
do. V. Emiss. * 37a
do, VI. Emiss, , ,
Cottbus-Grossenhayn , , .
Dniesterbahn ,,,,,,
Donau-Drau *
Dux-Bodenbach
do. Emiss. 1871
do. Emiss. 1874
. Ba.
4
4
Ü
41
45
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4
ii
?
5 iS
5 i. S.
5 i. S.
5 i,S;
o. Z.
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ii
ii
ji
5
5 i. S.
5 i. S,
5 i. S.
5 i. S.
5 i. S.
5
4
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5
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1
4
£
0. Z.
5I.S.
5 i. S.
51. S.
5 i. S.
B.
B.
B.
B.
B,
B.
B.
B.
B.
B,
B,
B,
L.
L.
W.
W.
W.
w,
B.
B.
B.
B.
B.
L.
L.
L.
L.
L.
L.
L.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
L.
W.
w,
L.
L.
L.
91.50
91
96,20
95.50
91,25
100
92,10
92,10
101,70
98.75
92.50
97.50
75.75
69.75
92.50
90.50
92,90
96
94
89.50
97.25
83
80
76.50
71.75
66.50
94
95
97
99.50
103,25
91.25
90
99
91,25
89.75
97.50
102,35
"% I .
i\% JA 200, 100 u. 25 Thlr
% a 1000,500u.l0OTl,:,
[% ä 200 Thlr.
\\% a .300-3000 JC
% i 200 Thlr.
h)
% I a 1000, 500, 200 um’
% I 100 Thlr.
\%\
'% a do.
ä do.
I ,%a200Th.=30O fl.ö.W.i>.
\% 4 do. = do.
\% a do. = do.
\% k do. = do.
\% 4 do. = do.
|fl. IV. pr. 200 fl. ö. W. i. s
\% a 100—1000 Thlr.
% a 500 und 100 Thlr.
% ä 1000, 500 u. 10Ö Thli
% ä do. do.
% ä 300—1000 M,
%alO0Th.=15O fl.ö.W.i.S
% a
% ä
% 4
% 4
56
57
39
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
4 1000, 500, 200 un I
100 Thlr.
% 4 200 Thlr.
% 4 100 Thlr.
% a 100 Thlr.
%\
|
fl
% a do,
% k 100 Thlr,
% 4 300 fl. ö. W. i. S.
% k 200 do.
,%al00Th.=150 fl.ö.W.i.S.
% k do. = do.
% 4 do. = do.
Eisenbahn-
Priorit.-Obligationen.
Erzherzog Albrechtsbahn * . .
Fünfkirchen-Barcser *
Galizische Garl-Ludwigsbahn *
«J°- II. Emiss.“ .
«Jo. III. Emiss.* .
do. IV. Emiss.» .
Gloggmtzer ....
Gömörer Staatsbahn . ! ]
Gotthardbahn I. u. II. Ser
„ «Jo- III. Ser. ; ; ;
Graz-Köflach ....
do. ‘ r
do. Emiss 1872 . .
Halle-Sorau-Guben * . .
„ «Jo- * Lit. ß! ;
Hannover-Altenbeken I. Emiss
do. II. Emiss
do. III.Em.(gar.v.Magdeb.-Haib.)
Hessische Ludwigsbahn . .
do. do.
do. flo.
Homburger * |
Kaiser Ferdinands-Nordbahn
do _
do. Mähr.-Schles.Nordb. 1871/72
do. Anl. 14„ Mill. 1872 .
do. Anl. 1876
Kaiser Franz-Josefsbahn* !
Kaiserin Elisabethbahn .
do. Emiss. 1862 . .
do. Linz-Budweis .
do. Emiss. 1870 . .
do. Emiss. 1872 . .
^ «Jo • Salzburg-Tyrol
Kaschau-Oderberg*
Kronprinz-Rudolfsbahn* .
do. Emiss. 1869* . .
do. Emiss. 1872* . \
do. (Salzkammergut)* .
Leipzig-Dresden Partial.
d°- von 1854 . .
do. von 1860. .
do. von 1866. .
do. von 1866 . .
. do. von 1866. .
Leipzig-Gaschwitz-Meuselwitz
Lemberg-Czernowitz * ....
do. II. Emiss. * ,
do. -Jassy* III. Emiss
do. do. * IV. Emiss.
o.Z.
51.5,
5i.S
5i.S
51.5.
5i.S.
5
5i.S
5
5i.S.
5i.S.
5ä-S.
5
4
ii
4
5
ii
CM5
ÖW5
5i.S
5 i.S
5i.S.
5i.S.
5i.S.
5i.S.
51.5.
01.5.
5i-S.
5i.S
51.5.
51.5,
5i-S
5i.S
löi.S.
Si
1
4
4
ii
5
Ü
51.5.
5i.S.
51.5.
51.5,
Notiz
Versteht sich
in und
Nominal-Betrag
Eisenbahn-
Stamm -Actien und
Stamm -Prior. - Actien.
1870
Divi
Zu
1871
denden
isen in
1872j 1873
nnd
0/
/ 0
1874
1875
64,25
#4lOOTh.=150 fl.ö.W.i.S .
Aachen-Mastricht
%
S/
1
17,
1
1
65
% 4200 fl. ö. W. i. S.
Alföld-Fiumaner
5
5
6
5
4
5
79,50
%4200Th.=300 fl.ö.W.i.S.
Altenburg-Zeitz
—
—
—
—
8>
67,
77
% 4 do. = do.
do. Stamm-Prior. .
5
5
—
5
67.
57J
76
% 4 do. = do.
Altona-Kiel
7
7
77s
5
6
77a
—
% 4 do. = do.
Amsterdam-Rotterdam ....
67, „
67«,
6,59
5.95
87,50
fl. ö. W. pr. 100 fl. C.-M.
Aussig-Teplitz
12
12
12
11
9
87?
71
XalO0Th.=15O fl. ö.W.i.S.
Baltische
—
—
3
3
3
3
58
^älOOOFs. 300Fs.=80Th.
Bergisch-Märkische
8
7*
6
3
3
4
58
% ä do. == do.
Berlin-Anhalt
16
18.7
17
16
84
8
72,40
^4lOOTh.=150 fl.ö.W.i.S.
Berlin-Dresden
—
—
5
5
5
0
63
% 4 do. = do.
Berlin-Görlitz
1
0
*i
3
0
0
50
%k do. = do.
do. Stamm -Prior. . .
5
5
5
5
4
5
100,10
% 4 100 Thlr.
Berlin-Hamburg
10
W7,
12
10
124
10
100,75
% 4 do.
Berlin-Potsdam-Magdeburg . .
20
14 5
8
4
17,,
3
93
% 4do.
Berlin-Stettin
97»
UiS
127,
107,
9U!„
9
92,50
% 4 do.
Böhmische Nordbahn ....
3£
41“
3
2,
27,
24
88
% ä do.
Böhmische Westbahn* 52/10 . .
77,0
87,
5
5
5
5
98
% in fl. S. W. 14175 u.
Breslau-Schweidnitz-Freiburg .
n
9*
74
8
74
57a
90£
% inTh. 4 105 kr. f 350 fl.
Breslau-Warschau Stamm-Pr. .
5
0
0
0
102
% 200 Thlr. 4 105 kr.
Brest-Grajewo
—
—
5
2*
0
0
—
% 4
Brest-Kiew
—
—
5
5
—
—
99,50
fl. öWprlOOflCM 1 4 1000,
Brünn-Rossitz Stamm-Prior.
8
3
6
—
47.
96
do.prlOOflöW | • 500, loofl
Buschtehrader Lit. A
13n
18, 1
10
5
ii
87.
106,75
do. per do.
do. Lit. B
5
5
0
0
0
107,50
do. per do.
Chemnitz-Wiirschnitz ...
77.
8
74
10
104
ll3/J
98
do. per do.
Cöln-Minden* ... ...
IV
117,
87,
«7,0
4V,0
91
do. pr. 100 fl. ö. W. i. S.
do. Lit. B
5
5
5
5
5
5
90,75
% 4 200 fl. ö. W. i. S.
Cottbus-Grossenhain
4
74
7
7
90,50
fl. öWprlOOfli. S "1 ä200
do. Stamm-Prior. .
5
5
5$
67,
6
6
88
do. prlOO fl i. S > u. 300fl
Donau-Drau*(Battasz.-Domb.) .
—
—
5
5
5
5
78,50
do. prioo fl i.sl i. 8.
Dux-Bodenbach
5
5
5
5
0
0
81
do. per do.
do. Lit. B
—
—
5
5
0
0
79,50
fl. ö.W. pr. do. ä 200 fl. i. S.
Erzherzog Albrechtsbahn ' . .
—
5
5
5
1
64,75
do. pr. do. a do.
Fünfkirchen-Barcser* ....
5
5
5
5
5
5
74,25
fl. ö. W. pr. 200 fl. ö. W.
Galizische Carl-Ludwigb. * 5J/10
8
8£
7
84
84
6
71
% 4300 fl. ö. W. i. S.
Gera-Plauen Stamm. Prior. . .
—
—
—
—
69,25
% a do.
GHickstadt-Elmshorn
0
3
0
0
1
1
% k 200 fl. = 500 fcs.
Gössnitz-Gera
—
4
47»
47e
47,
57„
114,25
Gotthardbahn 60% Einz. . . .
—
—
6
6
6
6
98
% 4 100 und 50 Thlr.
Graz-Köflach
9
12
12
74
3
17,
96
% 4 100 Thlr.
Halle-Sorau-Guben
4
4
0
0
0
0 I
95,25
% k 100 Thlr.
do. Stamm-Prior. . .
5
5
‘
0
0
0
101,25
% kdo.
Hannover-Altenbeken ....
5
5
5
0
0
0
103,25
% a 100 und 500 Thlr.
do. Stamm Prior. . . .
5
5
5
0
0
0
92,50
% k 300 M.
Hessische Ludwigsbahn . . .
91
11
117»
9
6
ß 1
63
^a200Th.=300 fl.ö.W.i.S.
Kaiser Ferdinands-Nordbahn .
177,
167,
147,
137s
124
97,
52,60
Kaiser Franz-Josephsb.* . . .
5
5
5
5
5
50'
%k do. = do.
Kaiserin Elisabethbahn* . . .
67,o
7—
‘14
5
5
5
5
O
»z;
Versteht sich
in und
Nominal-Betrag
16,70
92
96.75
104
123
114,10
118
47
78,25 !
107.25
15,10
19
53.75
175
77.75
118.25
165
69,90
13,80
38
191
101
100
86
92
20
202,50
% a 200 Thlr.
fl. ö. W. pr. 200 fl. ö. W .
% 4 100 Thlr.
% ä 100 Thlr
% 4 100 Spec. = 160 Tlilt.
%k 250 fl. holl.— 145 'l’h Ir.
Th.pr.l50fl.C.M.4 200fl.CI.
% 125 RS. = 136 Thlr.M .
% 4 100 Thlr.
% a 200 ,,
% ä 100 „
% a 100 „
% ä 200 „
% 4 200 „
% ä 100 ,,
% ä 200
fl. ö. W. pr. 150 fl. ö. \V
do. pr. 200 fl. do.
% 4 200 Thlr.
% 4 200 „
% k 100 R. P.
% 4 125 R6. = 136 Tblr.
fl. ö. IV. pr. 200 fl. C. M.
do. pr. 500 fl. C. M.
do. pr. 200 fl. ö. \V.
% 4 100 Thlr.
% » 200 „
% » 200 „
% 4 100
i- a
100 ,,
, ö. W.pr. 200 fl
. ö.W
do.
pr.
do.
do.
pr.
do.
do.
pr.
do.
do.
pr.
du.
77
44,80
5,40
18,50
9,50
26
96 |
W. 177,50
122,50
135
fl. ö. \V. pr. 200 fl. C. M.
% 4 200 Thlr.
% 4 150 „
% 4 100 „
% a 500 Fe. 800=80Tblr.
fl. ö.W. pr. 200 fl. ö. W.
% 4 100 Thlr.
% 4 200 „
% k 100 „
% ä 200 „
% 4250 fl. S. W. u.2*X)Thl r.
fl. ö. W. pr. 100 fl. C M.
4 fl. 1000, 500, 20t> C. M.
fl. ö.W.pr. 200 fl. Ö.W. I.S.
fl. ö. 4V. pr. 200 fl. C. M.
48
Eisenbahn-
Prioritäts-Obligationen
m
w
i-i
s
N 1
Versteht sich
Eisenbahn-
«-3
m
C/3
U
O
in und
Stamm - Actien und
.s
ES3
:0
PQ
Jz?
Nominal-Betrag
Stamm - Prior. - Actien
Dividenden und
Zinsen in %
fj
:o
Börsen
Notiz
1870| I87l| 1872| 1873| 1874|l87
5
5
5
5
5
5
5
w.
—
—
—
5
5
5
5
w.
110
5
5
5
5
5
4‘i*
5
w.
83
5
5
5
5
5
5
5
w.
99,75
14*
19
161
167,
147a
107,
4
L.
237,50
—
5
5
37*
2
5
L.
57,50
5
5
5
5
5
5
5
W.
110
—
—
2
0
0
0
5
W.
—
97,o
H7a
11
9
9
9
4
F.
180
3Ve
4
41
41
5a
5
4
H.
—
—
—
0
0
0
0
4
B.
13,75
—
—
—
0
0
0
O.Z
W.
—
87a
81
81
6
3
6
4
B.
105,75
31
37,
31
31
^2
31
B.
66
5
5
5
5
5
B.
92,75
5
5
—
0
0
0
o.Z.
W.
—
—
0
0
0
5
W.
—
2
0
0
0
0
0
4
B.
11,75
5
0
17a
0
0
31
5
B.
63,25
—
—
61
7
4
B.
106,25
—
11
5
5
0
5
B.
15
4
4
4
4
4
4
4
B.
97
67io
87«
11
51
41
51
41
F.
115
4
4
4
4
4
4
4
B.
96,75
4
4
4
4
4
4
4
B.
28
1
0
0
0
0
0
5
B.
29,10
21
5
5
21
0
5
L.
30,50
'27a
137,
137,
137,
12
101
31
B.
133,60
!22'a
137,
137a
137a
12
lOf
31
B.
125
—
5
31
B.
133,60
5
5
5
5
5
5
5"
W.
118,50
5
5
5
0
5
W.
29
12
12
10
10
8
5
W.
259,50
3
4
4
3
11
0
5
W.
78
0
0
0
0
0
0
4
B.
19,30
0
0
0
0
31
5
5
B.
72
1
5
—
7*
0
5
W.
41
41
41
41
41
41
w.
17,o
67,
6
4
4
4
4
F.
90
5
5
0
0
0
5
w.
—
4
3
6
67a
67,
67a
5
B.
108
5
5
6
67a
67a
67,
5
B.
109,50
87a
10
97a
9
8
8
4
B.
112,80
4
4
4
4
4
4
4
B.
90,50
5
0
0
0
0
0
4
B.
7
37,
5
0
21
5
B.
8
8
8
8
8
8
B.
57a
57a
51
5,53
57a
5,92
5
B.
102,50
5
5
27a
17a
5
B.
17,00
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12
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11
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Versteht sich
in und
Nominal-Betrag
Leoben-Vordernberg ....
Ludwigshafen-Bexbach . . .
do. ...
do. ...
Lundenburg-Nikolsb.-Grussbach
do. Emiss. 1872
Magdeburg-Halberstadt
do. do. von 1865
do. do. von 1873
do. Wittenberge, Stamm
do. do. Priorit. .
do. (Magdeb.-Leipzig) Lit. A
do. do. Lit. B
Mährische Grenzbahn *
Mähr.-Schles. Centralbahn
do. IX. Emiss.
Märkisch-Posen . . .
Mehltheuer-Weida . .
Münster-Enschede* . .
Niederschlesisch - Märkische I. Ser.
do. II. Ser
do. conv. I. u. II. Ser.
do. HL Ser.
Nordhausen-Erfurt
Oberschlesische A.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
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do.
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do.
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B. ...
C
D
E. * ....
F. *3J . .
G
H.* . . . .
von 1869 . . .
von 1873 . . .
von 1874 . . .
Brieg-Neisse . .
Cosel-Oderberg
do. . . . . .
Niederschles. Zweig
Stargard-Posen . .
do. II. Emiss.
do. III. Emiss.
Oesterr. Nordwestbahn* . . .
do. Litt. B. . . .
do. Em. 1874 . .
Oesterr. Staats-Eisenbahn* . .
do.* IT. Emiss. . .
do. Ergänzungsnetz* .
do. I. Emiss. . .
do. II. Emiss.
Oesterr. Siidbahn * (Lombard.)
do*
do. Bons 1877—78 . . .
Ostpreuss. Siidbahn 1
do. Litt. B
do. Litt. C
Ostrau-Friedland . . . . * .
Pardubitz-Reichenberg * . . .
do.*
do. III. Emiss
do. Emiss. 1875 ....
Pfälzische Maxbahn
Pfälzische Nordbahn ....
do. do
Pilsen-Priesen
Prag-Dux
do. Emiss. 1872 ....
Rechte Oderufer ......
Rheinische
do.*
do. III. Emiss. v. 1858—1865
do. v. 1869, 71 u. 73 . .
do. von 1874
Rhein-Nahe-Bahn * .....
do. II. Emiss.* . .
Russische1’ (Mosco-Rjäsan) . .
do. * (Rjäsan-Kozlow)
* (Kozlow-Woronesch)
* (Jelez-Woronesch) .
* (Jelez-Orel) . .
* (Kursk-Charkow) .
* (Kursk-Kiew) . . .
* (Schuja-Tvanovo)
* (Poti-Tiflis) . . .
Schleswlgsche v. Altona-Kiel abgest.
I. Siebenbürger* , . . .
Theissbahn*
Thüringische I. Emiss. . . .
do. II. Emiss. . . .
III. Emiss. . . .
IV. Emiss. . . .
V. Emiss. . . .
VI. Emiss. . . .
Turnau-Kralup-Prag ....
do. Emiss. 1870 . .
do. Emiss. 1872 . .
do. Emiss. 1874 . .
Ungartsch-Galizischo* . . .
Ungarisohe Nordostbahn ♦
do.
Ungarische Ostbahn * .....
Ungar. Wcstbalm' (Sthlw.-Raab-Graz)
do, (do.) Emiss. 1874
Vorarlberger*
Warschau-Terespol *
Warschau-Wien II. Emiss
do. 111. Emiss
do. IV. Emiss
Werrabahn
do,
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% k 200 fl. ö. W. i. S.
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do. per do.
fl. ö.W.pr. do. ä do.
% ä 200 fl. ö. W. i. S.
fl.öW.pr.500frcs.ä500frcs.
% ä 500 und 100 Thlr.
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%ä200Th.=300 fl.ö.W.i.S.
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% ä 200 fl. ö. W. i. S.
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% ä 300—3000 M,
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% k 300 fl. do.
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% ä 500 und 100 Thlr.
% ä do.
% k do.
% ä 500, 200 u. lOOThlr.
K.Elisabethbahn TLinz-Budweis
do.* Salzb.-Tirol III. Em. 187
Kaschau-Oderberg* . . .
Kronprinz Rudolfsbahn* 52/10 .
Leipzig-Dresden
Leipzig-Gasehw.-Heus. St. -Pr.
Lemberg-Czernowitz-Jassy *
Leoben-Vordernberg . . .
Ludwigsh.-Bexb. (Pfalz. L.-B.)
Lübeck -Büchen .....
Liittich-Limburg
Lundenburg-Nikolsb.-Grussb.
Magdeburg-Halberstadt . .
do. Litt. B.
do. Litt. C.
Mähr.-Schles. Centralbahn .
Mährische Grenzbahn . . .
Märkisch-Posener . ...
do. Stamm-Prior .
Mecklenburgische Friedr.-Franz
Münster-Enschede Stamm-Prior.
Münster-Hamm* . . . -
Neust.-Weissenb. * (Pfalz. Max.)
Niederschlesisch-Märkische * .
Nordhausen-Erfurt
do. Stamm-Prior. . . .
Oberlaus. (Kohlf.-Falkbg.)St.-Pr,
Oberschlesische Litt. A. C. D. ,
do. Litt. B. . . ,
do. Litt. E. . .
Oesterr. Nordwestbahn * . . .
do. Litt. B. . .
Oestr.Staatsb.* 52/io(Oest.Franz.j
Oesterr. Südbahn* (Lombard.)
Ostpreuss. Südbahn
do. Stamm-Prior. .
Ostrau-Friedland
Pardub.-Reichnb.*(S.-Ndd. V.-B.)
Pfalz. Nordbahn* ......
Prag-Dux
Rechte Oderufer
do. Stamm-Prior. .
Rheinische
do. Litt. B. . . .
Rhein-Nahe-Bahn
Rumänische
do. Stamm-Prior. .
Russische Bahnen*
Saal-Bahn Stamm-Prior. . . .
Saal-Unstrut Stamm-Prior. . .
I. Siebenbürger*
Stargard-Posen *
Stuhlweissenburg-Raab-Graz * .
Thüringische
do.Em. v. 1868 (Gotha-Leinef.)*
do. Litt. C (Gera-Eichicht)*
Tilsit-Insterburg
do. Stamm-Prior.
Theissbahn* 52/10
Turnau-Kralup-Prag ....
K. Ung. priv. Nordostbahn *
I. Ungar.-Galizische* ....
Ungar. Ostbahn *
Verbindungsbahn
Vorarlberger*
Warschau-Terespol *
Warschau-Wien
Weimar-Gera*
de Stamm-Prior . .
Werrabahn
Zwick.-Lengenf.-Falkenst.St.-Pr
Schweizer Centralbahn . . .
do. Nordostbahn . .
Vereinigte Schweizerbahnen .
Schweizer Westbahn ....
Französische Orleans ....
do. Nordbahn . .
do. Ostbahn . . .
do. Südbahn . . .
do. Westbahn . . .
Paris-Lyon-Mlttelmeor . . .
fl. ö.W. pr. 200 fl. ö.W. i. S.
do. per do.
fl. ö.W.pr.200fl.öW.i.S.
fl. ö.W. pr. 200 fl. ö.W. i.8.
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fl. ö.W.pr. 200 fl. ö.W. i.8.
do. pr. 200 fl. ö. W.
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% ä 200 Thlr.
% k 500 Fs. 300:=80Thlr.
fl. ö.W.pr. 200 fl.ö.W.i.S.
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% ä 500 M
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% k 100 Thlr.
% k 100 „
% ä 100 u. 500 Thlr.
% k 200 Thlr.
% k 100 „
% k 100 „
% k 100 „
fl. ö.W.pr.200fl.ö.W.1.8.
do. pr. do. in S.
fl. ö.W. pr.8tck.v.frcB.500.
fl. ö. W. pr. 200 fl. Einz.
% k 200 Thlr.
% ä 200 „
do. pr.
ö.W.pr.2C
do. pr.
do. pr.
ö. W. pr. :
do. pr.
do.
do.
do.
do.
Submissions - Kalender.
15. Januar
15. „
Nordhausen Nordh.-Erfurter E.
Münster Westfälische E.
Magdeburg Mgdb. -Haiberst. E.
Pol. Wartenberg Bresl.-Warsch. E.
Hannover Hannov. Staatsb.
Münster Westfälische E.
Wien Leinb.-Czernow. -Jassy E.
Bromberg Königl. Ostbahn
Berl.-Coblenzer E.
15.
15.
16.
16.
17.
17. ,
18.
18. ,
18. ,
20. ,
20.
22. „
25. „ Saarbrücken Saarbrücker E.
21. Februar Cassel Main-Weser B
Frankf.a/M.
Saarbrücken Saarbrücker E.
Hannover
Jena
Bromberg
Strassburg
Hannov. Staatsb.
Saal-Eisenbahn
Königl. Ostbahu
Eisass -Lothringer
Güterwagen 11
Auflegequadern 1485
Materialien 23
Mittelschwellen 22
Materialien 1400
Eiserne Gelände 29
Kohlen 11
Eisenconstruetionen 22
Erdarbeiten 23
Materialien 23
Eiserne Cysternen etc. 29
Materialien 32
Stahlschienen 29
Schienen etc. 22
Materialien 23
Restaur ationsverpacht.29
49
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Bahn- etc. Eröffnungen und
Fahrpläne
Verein Deutscher Eisenbahn- Verwaltungen.
Nach der Mittheilung der Direction der
K. K. priv. Prag-Duxer Eisenbahn ist
von der im Bau begriffenen Linie Brüx-
Mulde die 13, n Kilom. lange Theilstrecke
Brüx, Ossegg - Riesenberg mit den
Stationen Brüx - Nieder - Oberleutensdorf
und Ossegg-Riesenberg a m 18. December
v. J. dem öffentlichen Verkehre übergeben
worden.
Berlin, den 8. Januar 1877.
Die geschäftsführendeDirection desVereins.
F our nier.
Magdehurg-Halberstädter Eisenbahn. Am
10. Januar er. wird die von uns in Betrieb
genommene Staatsbahnstrecke Sanders-
1,'eben-Hettstedt für Güter-Transporte
in Wagenladungen von und nach Hett-
stedt dem Verkehr übergeben.
Die gedachte Bahnstrecke ist ein Theil
der im Bau begriffenen Staatsbahn Berlin-
Wetzlar; die diesseitige vorläufigelnbetrieb-
nahme beruht auf einem kürzlich zwischen
der Staatsbahnverwaltung und uns ge-
schlossenen Vertrage. Die Streckenlänge
Sandersleben - Hettstedt beträgt 6,6 Kilo-
meter. Das Directorium.
Bergisch - Märkische Eisenbahn. Am
15. Januar er. wird die zwischen Vogel-
sang und Niederhaspe gelegene Haltestelle
Harkorten für den Personen- und Ge-
päck-Verkehr eröffnet und findet von die-
sem Tage ab eine directe Expedition von
resp. nach derselben nach und von den
Stationen der Strecke Haufe-Hagen- Witten-
Dortmund, sowie den Stationen Bochum,
Westhofen, Schwerte, Unna, Hamm, Soest,
Arnsberg, Cassel, Limburg und Letmathe
statt.
Die Abfahrt der Züge von Harkorten er-
folgt:
a) in der Richtung nach Hagen:
718, 957 Vorm., 2*8, 533 Nachm.
b) in der Richtung nach Haufe:
835 Vorm., I9, 351, 8° Nachm.
Die Entfernung der Haltestelle von Vo-
gelsang beträgt 1,„ und von Niederhaspe
1,12 Kilometer. — Elberfeld, den 2. Januar
1877. Königliche Eisenbahn-Direction.
2. Betriebsstörungen.
22 Stück der Emission 1871
No. 533, 1350, 8397, 13.888, 16.486, 17.146,
25.546, 26.138, 28.129, 39.223, 40.565, 40.824,
43.600, 48.683, 50.754, 55 875, 59.983, 65.131,
65.598, 70155, 74.083 und 78.156, ferner
nachstehende
7 Stück der Emission 1872
No. 82.969, 84.093, 84.502, 86.289, 95.763,
95.884 und 106.562 gezogen.
Diese gezogenen Prioritäts-Obligationen
werden zum l.Juli 1877 beginnend, gegen
Beibringung der Schuldverschreibungen
und der bis dahin noch nicht fällig ge-
wordenen Coupons bei der Haupt-Cassa
der Gesellschaft in Prag in vollem Nenn-
werth in effectiver Silbermünze eingelöst
werden.
Von dem für die Rückzahlung der ver-
loosten Prioritäts-Obligationen bestimmten
Tage, hört jede weitere Verzinsung der-
selben auf.
Von den bei den früheren vier Verlo-
sungen gezogenen Obligationen sind noch
unbehoben:
von der Emission 1871
No. 2.773, 3.877, 4.366, 5 068, 5.501, 5.894,
7.821, 9.333, 12.217, 12.272, 14.513, 14.973,
16.708, 21.987, 22.469, 25.576, 28.917, 30.705,
31,759, 34.654, 34.723, 38.506, 38.935, 44.214,
46.004, 46.137, 48.726, 50.273, 50.839, 51.203,
52.345, 57.519, 57.538, 57.594, 59,935, 62.164,
66.545, 69.414, 73.434, 74.373, 75.445, 75.631,
dann
von der Emission 1872
No. 83.695, 84.139, 84.357, 85.617, 86.879.
Prag, 2. Jänner 1877. Der Verwaltungsrath.
(Nachdruck wird nicht honorirt). (979)
5. Lieferfrist-Terlängerung.
Verein Deutscher Eisenbahn- Verwaltungen.
Nach der Mittheilung der Königlich
Württemb er gischen Eisenbahn-Direc-
tion vom 23. v. Mts. ist mit Genehmigung
der Aufsichtsbehörde die Verlängerung
der reglementsmässigen Lieferfrist um je
einen Tag (s. Bekanntmachung in No. 15
S. 131 des Jahrg. 1876 dieser Zeitung) für
die nach Ulm (loco und transit) und Cann-
statt (loco und Remsbahn-transit) bestimm-
ten Frachtgüter auch für das Jahr 1877
wegen der Fortdauer des Umbaues der ge-
nannten Stationen giltig.
Berlin, den 9. Januar 1877.
Die geschäftsführendeDirection des Vereins.
Fournier.
Ungarische Nordostbahn. Die in No.
100 der Vereinszeitung kundgemachte
Verkehrsstörung zwischen Kirälyhäza und
Märmaros Szigeth, ist mit 31. December
v. J. behoben worden.
3. Betriebs-Ergebnisse.
Oels-Gnesener Eisenbahn. Die Betriebs-
Einnahmen pro December 1876 betrugen
nach provisorischer Festsetzung:
aus dem Personen-Verkehr 24,695 M
aus dem Güter- Verkehr 40,717 „
aus Extraordinarien 14,028 „
Summa 79,440 Jl
im December 1875 betrugen
dieselben nach definitiver
Festtellung 77,881,lfi„
mithin im Dec. 1876 mehr l,558,82„
Direction.
4. Verloosungen.
K. K. priv. Prag-Duxer Eisenbahn. Bei
der am 1. Jänner 1877 in Gegenwart eines
K. K Notars vorgenommenen tilgungs-
mässigen V. Verloosung der Prioritäts-
Obligationen der K. K. priv. Prag-Duxer
Eisenbahn wurden folgende
6. Tarifänderungen.
Mährisch-Schlesische Centralbahn. Mit
Wirkung vom 15. Januar 1877 tritt, unter
gleichzeitiger Aufhebung des Tarifes vom
1. Juni 1876, ein neu erstellter Tarif für
febrannten Kalk und Kalkasche im Ver-
ehre zwischen Stationen der Mährisch-
Schlesischen Centralbahn und den im
Tarife genannten Stationen und Lade-
stellen der Oberschlesischen Eisenbahn in
Kraft.
Exemplare dieses Tarifes werden bei der
Betriebs-Direction in Wien, Praterstrasse 32,
beim Betriebs-Inspectorate in Jägerndorf
und in den gesellschaftlichen Stationen
unentgeltlich verabfolgt. Wien, am 1. Ja-
nuar 1877. Die Betriebs-Direction. (952)
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Am 16. Februar er. tritt zu Unserem
provisorischen Gütertarif vom 15. October
1875 für den Uebergangsverkehr in Bres-
lau, Frankenstein und Glogau mit Vor-
behalt jederzeitigen Widerrufs bei sechs-
wöchentlicher Kündigungsfrist ein Nach-
trag IH mit Classifications-Aenderungen,
abgeänderten, theilweise erhöhten Fracht-
sätzen der Classe C bei Ausnutzung der
Wagen im Verkehr mit Breslau, transito
und einem ermässigten Frachtsätze Bres-
lau transito-Lüben für Facon-Eisen in Kraft.
— Breslau, 4. Jan. 1877. Directorium. (967)
Hannoversche Staatsbahn. Im Nord-
deutschen Kohlenverkehr von Hannover-
schen Stationen kommt der procentuale
Frachtzuschlag auch für einzelne Ladungen
vom 15. d. Mts. in Wegfall. Hannover,
den 4. Januar 1877. Königliche Eisenbahn-
Direction. (977 )
Rheinisch-Westfälischer Verkehr. Am
1. Januar cur. ist für den Rheinisch-West-
fälischen Nachbar-Verkehr via Dortmund-
Welver ein Ausnahme-Tarif für die Beför-
derung von Rohproducten eingeführt wor-
den. Derselbe kann von unsem Güter-
expeditionen unentgeltlich bezogen werden.
— Königliche Direction der Westfälischen
Eisenbahn. (970)
Ostdeutsch-Rheinischer Verband. Vom
10. Januar 1877 ab wird im Ostdeutsch-
Rheinischen Eisenbahn-Verbande der Ar-
tikel „Zucker aller Art, zum Export be-
stimmt“ bei Auflieferung in Quantitäten
von mindestens 5000 Kilogramm bezw. bei
Zahlung der Fracht für dieses Quantum
im Verkehr von Warschau nach Geeste-
münde und Harburg zu den Tarifsätzen
der ermässigten Classe C ohne Zuschlag
befördert. — Bromberg, den 5. Januar 1877.
Königliche Direction der Ostbahn als ge-
schäftsführende Verwaltung. (976) J
Mitteldeutsch - Eisass - Lothringischer
Eisenbahn-Verband. Der vom 15. Januar
1877 ab gültige Nachtrag 25 zum Güter-
tarife enthält ermässigte Frachtsätze für
Spiritus von Halle und Leipzig nach Basel,
sowie eine Aenderung in den Stations-
Namen. — Näheres ist in den Güter-
Expeditionen der Verbandsbahnen zu er-
fahren. — Erfurt, den 31. Decemher 1876.
Die Direction der ThüringischenEisenbahn-
Gesellschaft als gesell äftsführe'nde Verwal-
tung. (974)
7. Submissionen.
Bergisch-Märkische Eisenbahn. Es soll
die Lieferung
von 200 Stück Colliwagen,
„ 400 „ Gussstalilachsen,
„ 320 „ Gussstahlscheibenrädern,
„ 600 „ schmiedeeisern. Scheiben-
rädern mit Bessemer-
stahl-Bandagen und seit-
lichen Befestigungs-
ringen,
„ 810 „ Gussstahl-Tragfedern,
„ 405 „ Gussstahl - Spiralfedern
für Zugapparate,
„ 810 „ desgl. für Nothkuppe-
lungen,
„ 810 „ desgl. für Buffer
im Wege der öffentlichen Submission ver-
geben werden.
Bezügliche Lieferungsofferten sind unter-
schrieben , versiegelt und mit der Auf-
schrift: „Offerte auf Lieferung von
Colliwagen etc.“ bis zum 15. d( Mts.,
Vormittags 11 Uhr, bei der Unterzeich-
neten Direction einzureichen , welche die-
selben in Gegenwart der etwa erschienenen
Submittenten zur angegebenen Stunde in
ihrem Centralbureau eröffnen wird.
Die Lieferungsbedingungen (allgemeine
und specielle), sowie die Zeichnungen für
die einzelnen Gegenstände liegen auf un-
serem Maschinentechnischen Bureau hier
zur Einsicht offen, auch können dieselben
gegen Erstattung der Druckkosten von
vorgenannter Dienststelle bezogen werden.
Elberfeld, den 2. Januar 1877. Königliche
Eisenbahn-Direction. (973)
(Fortsetzung der Submissionen S. 64.)
Laufende No.
50
Zusammenstellung der Betriebs-Ergebnisse der Eisenbahnen
l.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
2
3
4
6
2.
Bezeichnung
der
Eisenbahnen.
I. Staatsbalmeii.
Frankfurt-Bebraer Eisenbahn
gegen
Hannoversche Eisenbahn . . .
gegen
Ia. überhaupt . .
gegen
b. Kgl. Pr.Antlieil
gegen
Nassauische Eisenbahn . . . .
gegen
Niederschlesisch-Märk. Eisenbahn
gegen
Ostbahn
Saarbrücker Eisenbahn
Westfälische Eisenbahn
gegen
gegen
gegen
W ilh elmsb afen- Oldenburger Eisb .
a. Sachs. St.-Eisenb. (incl. fiS
Hof, Lgr.-Görl. u. Lgr.-Bodenb.
b. Lugau-Wüstenbrand . . . .
c. Annaberg-Weipert
gegen
Württembergisclie Staats -Eisenb.
gegen
Badische Staats-Eisenbahnen . .
Main-N eckar-Eisenb ah n
gegen
gegen
a. alte Limen .
gegen
Oldenburgische^ b. Brake-Nord.
St. -Eisenbahn .
c. Oldbg.-Quak.
d Ihrh.Neusch.
Elsass-Lothringische Eisenbahn .
gegen
Oberhessische Eisenbahn . . .
gegen
Militärbahn
Friedriclisrodaer Eisenbahn . .
Summa
gegen
II. Privatbaimen.
A. Unt. Staatsverwaltung stehend.
a. Berg.-Märk. u. Hess. Nordbahn
gegen
b. Ruhr-Sieg-Eisenbahn ....
Münster-Ensclieder Bahn
gegen
gegen
a. Oberschlesische Eisenbahn . .
gegen
b. Zweigb. i. Bergw. u. Hüttenr.
gegen
c. Breslau-Posen-GlogauerEisenb.
gegen
d. Breslau-Mittelwalder Eisenb. .
gegen
e. Stargardt-Posener Eisenbahn .
gegen
Rhein-Nalie-Eisenbahn . . . .
gegen
Altenburg-Zeitzer Eisenbahn . .
gegen
3.
4.
5.
1 6.
! 7.
1 8.
9.
1
10. | 11.
| 12.
Befördert wurden
i Die Einnahme
Betriebs-
Personen
Güter
pro
Monat
■grQ
cc r-j
lange
i. Pers. -Verkehr
im Güterverk.
a %
ultimo
Novbr.
im
Ganzen
pro
Klm.
im
Ganzen
pro
Kilom.
im
I
)ro
im
pro
£5
Ganzen
K
lm.
Ganzen
Klm.
Kilomet.
Anzahl.
Anz.
Kilogramm.
Kilogr.
M
M
M
M
1876
493,oo
340,508
691
156,117,200
319,781
306,720
622
791,280
1,621
1875
+-
25,oo
+ 26,548
4- 20
-f 23,722,270
4- 33,954
+
56,885
4-
88
4- 143,921
4- 223
1876
844,50
372,116
440
467,276,068
553,316
688,600
815
2,042,000
2,417
1875
—
+ 25,896
31
-f 10,201,355
+ 12,079
+
37,920
+
57
-f 44,580
4- 52
1876
198,83
112,142
564
93,350,671
469,500
165,822
834
439,024
2,208
1875.
2,817
— 14
— 13,883,818
— 69,828
—
4,165
—
21
— 75,574
— 380
1876
133,88
76,531
572
63,706,982
475,851
113,165
845
299,611
2,238
1875
—
— 1,923
— 14
— 9,474,985
— 70,773
—
2,842
—
22
- 51,575
— 385
1876
257, 73
295,666
1,147
100,366,100
389,423
183,265
711
262,729
1,019
1875
— 20,291
— 79
— 12,589,200
— 48,847
+
6,020
+
23
- 4,905
— 19
1876
688, go
392,316
569
332,194,000
507,337
531,200
771
2,553,844
3,744
1875
—
— 49,044
— 72
— 36,577,200
— 55,862
+
1,826
+
3
4- 45,275
4- 66
Achsen 83,000
3,045
„ — 11,659
— 427
1876
l,492,9o
347,609
233
240,294,365
160,958
864,064
579
2,382,801
1,596
1875
— 11,705
— 8
4- 20,949,165
4- 14,032
—
22,539
—
15
4- 245,540
4- 164
1876
182,20
215,600
1,183
422,300,750
2,317,787
121,900
669
589,326
3,235
1875
+ 2,152
+ 11
4- 25,817,850
4- 141,701
+
4,769
+
26
4- 60,985
-f 335
1876
426,52
108,760
255
153,980,000
361,014
131,284
308
543,950
1,275
1875
+
35,8t
— 1,255
- 27
— 30,341,700
— 110,747
—
8,441
—
49
— 115,942
— 414
1876
52,oo
30,326
583
19,219,190
369,600
24,775
476
29,265
563
1875
+ 2,661
+ 51
4- 5,506,410
4- 105,893
+
1,774
+
34
4- 6,762
4- 130
1876
l,570,oi
1876
12,23
1876
18,44
1,600,88
1,320,214
825
831,844,330
519,682
1,350,088
843
3,184,806
1,990
1875
+
23, 49
+ 5,188
- 40
—132,879,958
- 115,042
+
49,734
—
13
— 562,048
— 475
1876
1,304,49
845,896
648
264,715,520
202,926
721,210
553
1,934,634
1,483
1875
+
34,66
-f 44,295
+ 15
4- 31,324,427
-f 18,492
+
38,916
+
14
4- 306,389
4- 196
1876
612,385
518
325,486,918
275,582
781,337
662
1,785,470
1,512
1875
+
28,65
— 1,045
— 14
+ 27,953,198
4- 17,405
+
23,842
+
5
4- 376,490
4- 289
1876
87,50
167,000
1,909
49,137,000
561,566
148,000
1,692
177,000
2,022
1875
+ 560
7
+ 100,000
+ 1,143
+
541
4-
7
+ 916
4- io
1876
138)00
71,861
521
38,051,280
275,734
68,290
495
91,457
663
1875
4- 2,089
+ 15
4- 6,030,820
4- 43,702
—
1,072
—
8
4- 6,601
4- 48
1876
18,00
7,473
415
1,116,000
62,000
3,527
196
998
55
1876
H3,oo
12,682
141
8,578,180
95,674
11,705
131
21,445
239
1876
19,00
2,704
712
218,510
57,503
840
221
225
59
1876
925,oo
600,687
649
375,340,000
405,773
585,588
633
1,800,300
1,946
1875
+
65,oo
+ 1,581
— 48
4- 23,055,586
- 3,860
+
4,179
—
43
4- 132,705
+ 7
1876
176,oo
44,839
255
15,151,790
86,090
35,616
202
44,106
251
1875
4- 2,085
+ 12
- 877,270
— 4,984
—
1,285
—
8
4- 2,019
4- 12
1876
15,oo
1,460
97
2,874,210
191,614
646
43
1,500
100
1876
9,io
5,689
625
736,460
80,930
1,955
215
1,700
187
1876
10.223...
1875
+
371,70
—
—
—
—
—
—
—
1876
1,152,23
1,087,288
944
1,254,600,000
1,089,000
817,300
709
3,680,754
3,194
1875
4
99,70
— 24,907
— 113
— 21,877,000
— 82,000
—
16,552
—
83
4- 235,829
- 79
1876
132,05
61,010
462
208,900,000
1,582,000
43,500
329
521,100
3,946
1875
— 5,845
— 44
-f 3,823,000
4- 29,000
—
3,566
—
27
— 19,398
— 147
1876
56,48
11,962
212
3,777,840
66,888
8,075
143
9,393
166
1875
— 274
- 4
-f 512,440
4- 9,073
—
133
—
2
378
— 7
1876
816,50
355,480
467
755,441,556
928,723
342,715
450
2,633,002
3,237
1875
+
13,79
- 29,241
— 38
+ 83,448,631
4- 88,343
—
34,039
—
45
+ 93,942
4- 62
1876
101,85
—
1
118,417,281
1,162,663
41,997
412
1875
—
—
—
-f 4,768,128
-f 46,815
—
-f 2,028
4- 20
1876
63,797
305
116,705,057
558,184
94,012
450
481,004
2,301
1875
—
— 1,269
— 6
4- 14,467,153
4- 69,195
—
2,289
—
11
4- 29,176
4- 140
1876
261,32
90,641
347
66,327,321
253,816
79,107
303
158,286
606
1875
+
53,75
4- 18,297
— 2
4- 16,667,855
4- 14,574
4-
16,181
-4 35,345
+ H
1876
172,24
37,000
215
59,303,209
344,306
57,199
332
267,574
1,553
1875
+ 858
+ 5
4- 5,759,178
4- 33,437
—
33
4- 15,223
-4 88
1876
120,eo
95,150
739
6 1,422,800
509,310
76,680
636
194,271
1,61.1
1875
+ 3,796
-f- 32
- 3,738,900
- 31,003
7,185
+
60
— 16,954
— 140
1876
25,58
17,100
658
44,080,700
1,695,412
6,580
253
48,863
1,879
1875
—
— 451
- 17
+ 8,386,725
+ 322,567
—
289
—
iq
- 24$6
— 96
51
Deutschlands (excl. Bayerns) im Monat November 1876.
13. j 14. | 15. 1 16. | 17. 1 187
betrug
November
bis ultimo November
an Extraordin.
in Summa
in Summa
im
Ganzen
dl
pro
Klm.
im
Ganzen
dl
pro
Klm.
im
Ganzen
dl
pro
Klm.
'dl
+
37,650
+
76
1,135,650
2,319
11,522,170
24,005
6,801
10
+ 207,607
-f 321
4-1,131,790
+ 31
215,304
254
2,945,904
3,486
31,397,549
37,178
—
17,696
—
21
+ 74,804
4- 88
— 120,278
—1,327
21,254
107
626,100
3,149
7,836,748
39,414
—
32,046
—
161
— 111,785
— 562
— 868,219
—4,367
14,505
108
427,281
3,191
5,348,173
39,948
—
21,870
,
164
— 76,287
— 571
- 592.514
4,425
30,600
119
476,594
1,849
6,152,694
23,873
—
4,347
—
16
— 3,232
— 12
— 113,906
— 442
200,000
293
3,285,044
4,768
35,007,157
50,816
62,928
93
— 15,027
— 24
—2,585,656
—6,864
+
181,222
+
121
3,428,087
2,296
35,366,412
23,690
130,047
87
+ 353,048
+ 236
—1,853,169
—2,002
114,126
626
825,352
4,530
8,981,589
49,295
—
12,601
—
69
+ 53,153
4- 292
— 160,101
—1,172
+
64,200
139
739,434
1,722
10,034,645
24,218
3,848
—
4
— 120,535
— 467
— 245,575
—1,967
—
54,040
1,039
617,997
11,885
+ 8,536
4- 164
4- 61,084
—1,175
+
69,432
+
43
4,604,326
2,876
53,221,520
33,495
20,408
11
— 491,906
i; — 477
—2,234,450
—7,697
+
299,151
229
2,954,995
2,265
28,712,404
22,288
6,341
—
2
-f 351,646
4- 208
+1,164,862
— 52
119,559
101
2,686,366
2,275
29,289,439
25,047
—
52,956
— -
49
+ 347,376
4- 245
+ 2,282,501
+1,494
2,000
23
327,000
3,737
4,193,873
47,930
—
819
—
9
4 638
+ 8
— 12,763
— 146
—
159,747
1,158
1,791,992
12,985
—
-f 5,529
— f~ 40
- 49,876
- 362
4,525
251
52,759
2,931
—
33,150
370
146,699
2,243
—
1,065
280
1,065
3,132
+
181,417
196
2,567,305
2,775
28,519,481
32,296
31,094
+
21
+ 167,978
— 15
+ 563,111
— 160
587
3
80,309
456
947,132
5,381
—
138
—
1
4- 596
+ 3
+ 13,817
+ 78
35
2
2,181
145
28,912
1,927
355
39
4,010
443
48,707
11,069
--
26,941,184
2,646
293,870,944
29,327
4- 873,357
— 15
-2,748,686
—2,069
305,000
265
4,803,034
4,168
i 50,507,848
46,048
—
—
25
4- 219,277
— 187
— 719,343
—2,623
24,000
182
588,600
4,457
6,159,480
46,645
—
— 22,964
- 174
— 151,360
—6,774
1,800
29
19,268
338
226,523
3,983
—
548
—
10
— 1,059
— 19
+ 178,665
— 584
210,200
257
3,185,917
3,944
32,921,768
40,857
—
35
—
5
4- 59,868
+ 12
— 926,984
—1,782
+
1,700
17
43,697
429
491,808
4,829
1,256
+
13
— 3,284
4- 33
— 2,247
— 22
4"
35,530
170
610,546
2,921
6,357,826
30,409
85
4- 26,972
4- 129
— 173,985
— 832
34,300
131
271,693
1,040
2,729,640
12,075
—
4,123
—
54
-f 47,403
— 40
+ 570,406
—1,007
33,040
192
357,813
2,077
3,725,397
21,629
—
1,661
—
9
4- 13,529
-f 79
— 14,877
- 86
+
18,642
154
289,593
2,401
3,458,299
28,676
2,515
+
20
— 7,254
- 60
— 188,080
—1,559
+
175
+
7
55,618
2,139
642,337
24,705
33
1
- 2,742
— 106
— 24,698
— 950
Bemerkungen.
Die Angaben beruhen auf provisorischen Ermittelungen,
ad I. 1. Einschliesslich der am 1. Juli 1876 in das Eigen-
thum des Preussischen Staates übergegangenen Strecke Halte-
Münden (193,50 Kil.) und der am 1. September 1876 in den Be-
trieb der Frankfurt-Bebraer Eisenbahn übernommenen Strecke
Göttingen- Arenshausen (20,3 Kil.). Col. 4. Am 15. Mai 1876 ist rlie
Strecke Niederlione-Friedland (31, 89 Kil.) dem Betriebe übergeben
worden. Col. 15 u. 16. Im Jahre 1875 sind 470,972 dl der Halle-
Casseler Eisenbahn zugeflossen. Col. 17, 18 : Einschliesslich einer
Einnahme von 5,371,576 dl in 1875 und 2,838,113 Jl. in 1876 zu
Gunsten der früheren Eigenthümer der übernommenen Strecken.
ad I. 2 Col. 4: Einschliesslich der am 1. Juli er. in den
Besitz des Preussischen Staates übergegangenen Strecke Nord-
liausen-Nüxei (24,90 Kil.) und des Halle-Casseler Antheils der
Strecke Münden-Cassel. Col. 17 u. 18: Einschliesslich einer Ein-
nahme von 1,153,603 Mk. in 1875 und 587,876 Mk in 1876, welche
der ehemaligen Halle-Casseler resp. Magdeburg-Leipziger Eisen-
bahn zugeflossen ist. Col. 15 und 16: lncl. 105,035 Mk. pro 1875
aus ehemaligen Privat-Eisenbahnen.
ad I. 5 Col. 4: Am 15. Mai 1875 ist die Strecke Gassen-
Arnsdorf (92, 59 Kilom.) eröffnet worden.
ad I. 6 Col. 4: Einschliesslich der 5,40 Kilom. langen Strecke
Fredersdorf-Rüdersdorf. Am 1. Juni ist die Strecke Pogegen-Memel
(86 Kilom.) und am 15. Oktober 1875 die Strecke Tilsit-Pogegen
(6,20 Kilom.) eröffnet worden.
ad 1. 7 Col. 4: Am 1. Juli 1875 wurde die 1,95 Kilom. lange
Verbindungsbahn zwischen den Bahnhöfen Malstatt (Saarhafen)
und Burbach dem Betrieb übergeben.
ad I. 8 Col. 4: Am 15. Mai 1876 ist die Bahnstrecke Welver-
Dortmund (35,81 Kilm.) dem Betriebe übergeben worden.
ad. I. 10a. Col. 4: Am l. Mai 1875 ist die Strecke Ebersbach-
Sohland (14 Kilom.), am 15. Oktober 1875 die Strecke Pirna-Arns-
dorf (22 Kilom.) und am 8. November 1875 eine Kohlenzweigbahn
im Plauenschen Grunde (1 Kilm.) dem Betriebe übergeben worden.
Zugetreten sind am 1. Juli die vormalige Leipzig-Dresdener Bahn
und die Sächsisch-Thüringische Bahn mit in summa 340, 33 Kilom.,
am 15. Juli die Chemnitz- Aue- Adorfer Bahn und Zwickau-Lengen-
feld- Falkensteiner Bahn mit in Summa 159, 05 Kil., am 10. August
die Hainichen-Rossweiner Bahn mit 19, 74 Kil. und am 15. August
die neueröffnete Strecke Mulda-Bienenmühle mit 11,, 4 Kil. Am 15.
September 1876 ist die Strecke Seifhennersdorf- Warnsdorf (5,40
Kilom.) dem Betriebe übergeben worden. Col. 15 und 16: Ein-
schliesslich einer Einnahme von 1,094,152 Mk. in 1875 zu Gunsten
der ehemaligen Privat-Eisenbahn. Col. 17 und 18: Hierin sind
ro 1876 = 6,533,424 Mk. und pro 1875 #= 12,601,705 Mk. ent-
alten, welche ehemaligen Privat-Eisenbahnen zugeflossen sind,
ad I. 11 Col. 4: Am 25. Juni 1875 ist die Strecke Heiden-
heim-Niederstotzingen mit 24,82 Kilom. Länge und am 14. August
1875 die Strecke Altshausen-Pfullendorf mit 25,17 Kilom. Länge,
am 15. November 1875 die Strecke Niederstotzingen-Langenau mit
9,47 Kilom. Länge und am 5. Januar 1876 die Strecke Langenau-
Ulm (16,11 Kilom.) dem Betriebe übergeben.
ad I. 12 Col. 4: Die Strecke Oberlauchringen-Stühlingen
mit 17,41 Kilom. ist am 22. April 1875, die Strecke Schopf-
heim-Zell mit 7,24 Kilom. am 5. Februar 1876 und die Strecke
Appenweier-Oppenau (18,41 Kil.) am 1. Juni 1876 dem Verkehr
übergeben.
ad I. 14: Die Strecken Brake-Nordenhamm (18 Kilom.) und
Oldenburg-Quakenbrück (63 Kilom.) sind am 15. October 1875, die
Strecke Quakenbrück-Osnabrück (50 Kil.) ist am 15. November
1876 und die Strecke Ihrhove-Neuschanz (19 Kil.) am 25. November
1676 dem Verkehr übergeben worden.
ad I. 14b., c. Col. 19, 20: Nach vorläufiger Ermittelung,
ad I. 15 Col. 4: Am 25. Juli 1876 ist ^ die Strecke Strass-
burg-Lauterburg (57 Kil.) und am 15. October 1876 die Strecke
Bolchen-Teterchen (8,00 Kil.) dem Verkehr übergeben worden.
ad I. 17: Die Angaben beziehen sich nur auf rlie Strecke
Zossen-Schiessplatz. Col. 4: Am 15. October 1875 eröffnet,
ad I. 18: Am 2. Juli 1876 eröffnet.
ad II. A. la. Col. 4: Einschliesslich der nur für den Güter-
verkehr benutzten Strecken von Dahlhausen nach Langendreer
und von Ueberruhr nach Dahlhausen (17,02 Kilom.). Am 10. Januar
1876 ist die Strecke Schalke-Bismark-Herne (11,10 Kilom.) für den
Güterverkehr, am 6. März 1876 die Strecke Kettwig-Mülheim resp.
Styrum (14,17 Kilom.) und am 12. Mai 1876 die Strecken Hagen-
Haufe (9,34 Kilom), Lennep-Hückeswagen (11,78 Kilom.) und Born-
Wermelskirchen (3,95 Kilom.) und am 15. October 1876 die Strecke
Scherfede-Holzminden (49,36 Kil.) für den Personen- und Güter-
verkehr eröffnet worden.
ad II. A. lb: Am 1. November 1875 ist die Strecke Atten-
dorn-Olpe (15,28 Kilom.) für den Personen- und Güterverkehr er-
öffnet worden.
1.
6
7
8
9
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
52
2.
Gasch witz-Meuselwitzer Eisenb. .
gegen
Gössnitz-Geraer Eisenbahn . . .
gegen
Greiz-Brunner Eisenbahn . . .
gegen
Zittau-Reichenberger Eisenbahn .
gegen
Summa
gegen
B. Von Privat - Directionen ver-
waltet.
Aachener Industrie-Eisenbahn .
Altona-Kieler Eisenbahn ....
gegen
Berlin- Anhalter Eisenbahn . . .
gegen
Berlin-Dresdener Eisenbahn . .
gegen
Berlin-Görlitzer Eisenbahn . . .
gegen
Berlin-Hamburger Eisenbahn . .
gegen
Berlin-Potsdam-Magdeburger Esb.
a. Berlin-Stettin-Stargardter’ ifsb.
gegen
b. Ducherow-Swinemünder Esb. .
c. Wriezen-Letschiner Eisenbahn
d. Stargardt-Cöslin-ColbergerEsb.
gegen
e. Cöslin-Danziger Eisenbahn . .
fegen
n .
gegen
g. Angermünde - Schwedter Eisb.
gegen
Breslau- J a. alte Linie . .
Schweidnitz- f gegen
Freiburger l b. Reppen-Cüstrin
Eisenbahn ) gegen
Breslau-Warschauer Eisenbahn .
gegen
Cottbus-Grossenhainer Eisenbahn
gegen
Crefeld-Kr.-Kempenerlndustrie-E.
n i, , , gegen
Lronberger Eisenbahn ....
Dortmund- Gronau - Enschecfer E.
Glückstadt-Elmshorn er Eisenbahn
gegen
Halle-Sorau-Gubener Eisenbahn .
:en
Hannover- Al tenbekener Eisenb.
tt i „ gegen
Homburger Eisenbahn . . . .
gegen
a. Köln-Mindener-Eisenbahn . .
b. Köln-Giessener Eisenbahn
c. Venlo-Hamburger EisenbEn*!
Märkisch-Posener Eisenbahn ^
a. Magdeburg-Halberstädte/E
b. Vienenburg-Grauhof . gegen
c. Grauhof-Langelsh.-Lautenb.b E.
gegen
d. Uelzen-Langwedeler Eisenbahn
gegen
e. Magdeburg-Leipziger Eise°nb. .
a. Nordhausen-Erfurter Eisenbahn
gegen
b. Saal-Unstrut-Eisenbahn
Oberlausitzer Eisenbahn .
Oels-Gnesener Eisenbahn
gegen
gegen
gegen
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
1876
27, 76
13,195
471
15,551,560
555,413
5,466
195
20,245
723
1875
—
+
482
+
17
2,032,430
— 72,587
+
214
+ £
—
2,900
— 104
1876
34)56
24,567
702
21,439,890
612,563
13,281
38C
43,414
1,240
1875
4-
698
+
20
2,863,125
— 81,804
+
20C
+ e
10,575
— 303
1876
12,15
7,013
584
4,997,340
416,443
2,625
21S
7,838
653
1875
—
—
1,089
91
2,984,380
— 248,693
—
356
— 3C
—
4,193
— 349
1876
26, 73
23,384
866
15,005,985
555,777
12,401
45E
25,066
' 929
1875
—
—
29
1
2,095,136
— 77,593
1,46C
— 54
4,304
- 159
1876
3,149, 1S
—
—
—
—
—
—
—
—
1875
+
167,?4
'
—
—
—
—
—
1876
31,98
24,076
L,012
30,214,600
944,797
4,337
182
30,526
955
1876
+
288, 01
154,272
536
64,515,331
224,004
159,765
555
325,722
1,131
1875
46,06
4-
14,764
—
41
+
8,762,494
— 6,427
+
10,264
— 63
+
18,650
— 138
1876
431,27
182,442
423
188,377,960
436,798
307,230
712
853,210
1,978
1875
—
—
5,663
13
5,195,647
— 12,048
23,111
- 54
57,841
— 134
1876
174,00
4-
35,355
203
23,074,480
132,612
53,009
305
155,564
894
1875
—
3,674
+
21
+
2,158,090
+ 12,403
+
9,669
4- 56
+
14,005
+ 80
1876
327, 35
102,951
314
72,981,000
222,945
99,224
303
428,578
1,309
1875
—
—
17,305
—
53
11,717,500
— 35,795
3,157
- 1(
27,751
— 85
1876
440,63
142,730
324
127,125,100
288,508
244,802
556
1
261,566
l 2,863
1875
—
—
35,095
—
80
4-
20,478,100
-f 46,475
12,924
— 29
+147,414
+ 334
1876
259,56
4-
242,474
934
124,256,940
478,876
269,665
1,039
594,929
2,292
1875
—
4,914
+
19
4
20,171,829
77,870
+
3,666
-f- 14
16,548
— 64
1876
224,oo
142,173
635
111,322,487
496,975
220,720
985
594,976
2,656
1875
—
—
5,113
—
22
13,652,442
— 60,949
-
11,399
— 51
48,622
— 217
1876
33,oo
7,085
186
609,359
16,036
5,985
158
3,465
! 91
1876
18,oo
7,679
427
1,633,384
90,744
2,645
147
3,059
170
1876
173,oo
37,070
214
18,304,354
105,806
64,877
375
118,534
685
1875
—
—
108
—
1
462,970
— 2,676
—
3,128
- 18
4-
2,710
+ 15
1876
198,0o
+
48,998
247
12,191,168
61,572
55,661
281
68,785
347
1875
—
406
+
2
+
1,434,336
+ 7,245
—
1,229
— 6
+
12,003
+ 60
1876
23ö,oo
+
66,708
284
25,917,633
110,288
97,073
413
139,676
594
1875
—
2,706
+
12
1,292,428
- 5,499
+
3,100
+ I3
+
11,335
+ 48
1876
23,oo
7,153
311
2,212,787
96,208
4,679
203
5,373
234
1875
—
—
1,294
—
56
—
321,082
— 13,960
—
669
— 30
—
1,240
— 54
1876
433,oo
152,140
347
184,564,300
426,246
183,684
424
605,375
1,398
1875
—
—
5,352
—
17
4-
14,747,600
+ 34,060
+
2,760
4" 6
+
17,495
+ 41
1876
+
7 6,oo
4-
4,023
75
6,379,630
83,942
3,396
63
15,052
198
1875
45,oo
1,512
—
6
4-
1,623,720
— 69,474
+
1,984
+ 17
+
8,147
— 25
1876
55,50
14,147
255
7,357,753
132,572
11,670
210
20,442
368
1875
—
—
389
—
7
+
2,288,088
+ 41,227
—
160
- 3
+
4,289
+ 77
1876
8ü,oo
+
21,486
269
29,615,890
370,199
14,821
185
62,398
780
1875
—
255
+
4
"f”
1,442,890
+ 18,036
+
768
-f- 9
—
9,058
— 113
1876
43,20
41,193
954
6,341,830
146,802
10,622
246
6,566
152
1875
—
—
770
—
17
—
56,600
— 1,310
+
239
~t~ 6
—
508
— 12
1876
9,70
21,163
2
,181
483,460
49,881
5,089
524
659
68
1875
—
—
4,048
—
421
+
91,160
-f 9,437
—
1,764
— 182
+
32
+ 4
1876
96,og
27,241
283
7,819,390
81,384
14,733
153
17,552
183
1875
—
—
279
—
3
+
1,846,450
+ 19,289
—
2,207
— 23
+
2,622
+ 28
1876
33,40
17,086
512
4,236,178
126,832
12,374
370
10,528
315
1875
—
—
1,981
—
59
—
1,153,035
— 34,521
—
321
— 10
—
1,053
— 32
1876
294,3!
4-
87,997
299
57,815,400
196,444
79,856
271
208,561
709
1875
—
609
+
2
+
793,000
+ 2,695
4-
3,129
+ 10
+
7,519
+ 26
1876
290,05
4-
88,497
304
94,884,600
326,457
65,952
227
312,211
1,074
1875
— 1
8,068
+
27
4
5,391,800
+ 18,551
+
8,284
+ 29
6,239
+ 21
1876
18,10
73,087
4
,038
5,341,000
295,083
24,839
1,372
7,531
416
1875
—
—
8,922
—
498
+
755,500
-f- 41.740
+
2,563
— 142
4-
606
+ 33
1876
+
397,9ß
300,916
756
362,364,855
1,664,401
428,776
1,077
1,
533,101
3,852
1875
8,22
—
54,081
155
—
22,191,555
— 92,043
—
17,876
— 69
—
91,450
— 316
1876
184,16
108,040
587
207,751,115
1,128,101
87,661
476
1
577,849
3,138
1875
—
15,360
83
—
11,512,055
- 62,511
—
176
— 1
—
97,130
— 527
1876
+
466,70
154,092
330
195,090,280
417,967
246,454
528
870,147
1,864
1875
1)66
—
16,276
36
4-
3,348,260
+ 5,707
19,219
-f" 40
+
84,047
+ 174
1876
271,90
+
53,178
195
44,495,700
163,587
88, 702
326
164,799
606
1875
722
-f
2
4*
2
9,419,200
+ 34,630
+
<
1,513
— 6
14,083
-{- 52
1876
4-
800,12
297,068
371
52,688,370
315,813
458,369
573
1,
428,050
1,785
1875
2,40
-t-
1,505
4
760,720
+ 3
■4-
1,415
+
1,104
— 4
1876
11)28
+
2,134
189
25,329,450
2,245,519
936
83
16,172
1,434
1875
298
f
26
4-
3,181,650-
4- 282,062
75-
"h 7
+
3,314
+ 294
1876
17,32
4-
1,231
71
3,958,700
228,562
568
33
4,684
270
1875
668
4-
38
4
2,094,750
f 120,944
+
227 -
■f 13
+
2,542
+ 147
1876
8,966
92
12,058,740
123,325
14,908
152
82,139
840
1875
370
3
4-
678,340
f 6.938
1,103
- 12
+
3,276
— 34 1
1876
152,02
130,858
861
206,741,500
1,359,963
158,242
1,041
572,799
3, 7681
1875
78,28
-1-
5,560
f
37
8,525,800 -
- 56,083-
f
11,830
4- 78
—
17.549
— 115]
1876
17,971
230
17,778,350
227,112
21,675
277
52,360
6691
1875
1,972
25
4-
44,590 -
f 570-
4~
1,362
4- 17
+
5,646
+ 72l
1876
52,77
12,650
240
10,160,090
192,535
8,889
169
18,471
3501
1875
1,637
31
4-
1,410,020 -
f 26,720-
45
- 1
+
1,766
+ 341
1876
4-
155,50
21,031
135
23,565,760
151,548
18,973
122
59,842
385l
1875
7,60
1,733
19
4
13,124,160-
f 80,997 -
f
3,829-
4- 20
+
27,564
+ 167l
1876
159,71
4-
23,101
145
11,911,122
74.580
28,039
176
43,747
274|
1876
3,093
19
4-
466,389l-j- 2,914
1,9181-
- 12
4-
1,497
+ 10|
— 53 —
13.
14.
15.
16
17.
| 18.
43
2
25,754
920
319,311
11,404
—
47
—
1
—
2,733
— 97
4- 32,844
4-1,173
763
22
57,458
1,642
636,822
18,195
+
293
4
9
—
10,082
- 288
— 80,548
—2,301
93
3
10,556
880
159,138
13,261
—
29
—
2
—
4,581
— 381
+ 13,221
-fl, 101
241
9
37,708
1,397
452,837
16,772
—
132
—
5
—
5,896
- 218
— 111,679
—4,136
—
10,357,255
3,289
108,789,034
35,577
+
313,022
- 79
—1,598,665
2,760
679
21
35,642
1,158
373,499
11,679
10.004
35
495,491
1,721
5,707,012
19,815
—
192
—
7
+
28,722
— 208
4- 402,772
—2,108
50,000
116
,210,440
2,806
14,060,600
32,603
—
—
80,952
— 188
— 938,760
-6,368
10,000
57
218,573
1,256
2,654,849
15,258
+
3,044
+
17
+
26,718
-(- 153
4-1,659,291
+2,767
35,383
108
563,185
1,720
5,658,810
17,287
+
7,346
+
22
—
23,562
- 73
— 55,885
-1,896
27,084
61
1
,533,452
3,480
15,333,101
34,798
48,694
—
111
+
85,796
+ 194
— 425,067
- 965
—
864,594
3,331
10,228,686
39,408
—
—
12,882
- 50
— 483,502
—1,863
1,542
7
817,238
3,648
9,947,485
44,408
+
30
—
59,991
— 268
— 455,935
—2,036
664
17
10,114
266
103,490
4,561
36
2
5,740
319
26,660
3,243
641
4
184,052
1,064
2,307,909
13,341
4-
164
+
1
—
254
- 2
— 118,184
— 683
268
1
124,714
629
1,569,498
7,927
74
— ■
1
+
10,700
+ 53
— 34,910
- 176
594
3
237,343
1,010
2,948,459
12,547
+
131
+
1
+
14,566
-f 62
4- 71,206
+ 303
—
10,052
437
124,200
5,400
—
—
1,909
— 84
— 1,895
— 82
35,515
82
824,574
1,904
8,625,421
19,920
—
4,237
—
10
+
16,018
+ 37
4- 9,005
— 21
146
2
18,594
263
101,101
2,438
+
35
+
10,166
— 8
4- 53,882
+ 915
3,405
61
35,517
640
369,848
6,664
4-
772
+
14
+
4,901
-j- 88
— 26,926
— 485
1,568
+
20
78,787
985
783,727
9,797
4
1,568
20
—
6,722
— 84
— 132,959
—1,662
2,639
61
19,827
459
209,763
4,856
+
1,431
+
33
+
1,162
-f- 27
4 18,461
+ 428
198
20
5,946
613
101,631
10,477
4-
43
+
4
—
1,689
— 174
— 2,909
— 300
1,593
16
33,878
352
414,284
4,312
4
253
+
3
+
786
+ 8
+ 213,737
— 396
1,643
49
24,545
734
289,100
8,656
4
352
+
10
—
1,022
— 32
— 22,174
— 664
15,046
51
303,463
1,031
3,632,504
12,342
4
1,414
+
5
+
12,062
+ 41
+ 112,758
+ 383
—
378,163
1,301
4,231,953
14,560
—
+
14,523
+ 50
-1-1,215,372
+ 833
4,071
225
36,441
2,013
516,855
28,556
f
71
+
4
—
1,886
— 105
— 21,642
—1,195
190,900
480
2
,152,777
5,409
24,837,343
62,412
—
24,856
—
74
—
134,182
— 459
— 696,881
—3,104
62,800
341
728,310
3,955
8,068,077
43,810
8,584
—
47
—
105,890
— 575 •
— 416,542
—2,262
51,539
110
1
,168,140
2,502
12,695,418
27,199
—
11,537
—
26
+
91,729
+ 188
4-1,814,014
+4,018
5.916
22
259,417
954
2,770,467
10,186
—
2,436
—
9
+
13,160
+ 49
f 35,919
+ 133
—
1
,886,419
2,358
21,064,191
26,326
—
+
2,519
— 4
+ 443,018
+ 476
—
17,108
1,517
171,532
15,206
—
+
3,389
+ 301
+ 110,264
+5,951
—
5,252
303
46,828
2,704
—
+
2,769
+ 160
4- 43,520
+ 981
—
97,047
992
935,417
9,567
—
+
2,173
+ 22
— 11,042
— 112
—
731,041
4,809
8,300,252
54,600
—
—
5,713
— 37
— 287,863
— 1,893
5,036
64
79,071
1,010
830,993
10,616
—
539
—
7
+
6,469
+ 82
4- 55,896
+ 714
2,650
50
30,010
569
334,154
6,332
4
1,451
+
27
+
3,172
+ 60
-f 42,543
+ 806
37
—
78,852
507
761,319
4,896
4
37
—
+
31,430
+ 187
4- 277,865
+1,629
11,850
74
83,636
524
774,392
4,661
4
10,928
+
68
+
10,507
+ 66
4- 382,540
- 267
ad II. A. 2. Seit dem 30. September 1875 im Betriebe. Die
in den Col. 5—18 ausgeworfenen Beträge beziehen sich nur auf die
von der Westfälischen Bahn betriebenen Strecken.
ad II. A. 3a: Incl. der Neisse-Brieger Bahn, Wilhelmsbahn,
der Niederschlesischen Zweigbahn und Posen-Thorn-Bromberger
Bahn. — Ami. December 1875 ist die Strecke Gleiwitz-Wolfganggrube
(10,50 Kilom.) für den Güterverkehr eröffnet.
ad II. A. 3 d: Am 1. Juli 1875 ist die 19,29 Kilometer lange
Strecke Glatz-H abelschwer dt, am 5. September 1875 die 17,ls KjI.
lange Strecke Hab elsch wer dt-Mittel wähle, am 1. Novbr. 1875 die
19 Kilom. lange Strecke Neisse-Ziegenhals, am 12. Juni 1876 die
Strecke Giessmannsdorf-Neisse (8,85 Kilom.) für den Personen- und
Güterverkehr, am 15. Juni 1876 die Strecke Deutschwette-Neu-
stadt (18,10 Kil.) und am 15. August 1876 die Strecke Neustadt-
Leobschütz (28, eo Kil.) für den Güterverkehr und am l. October
1876 die ganze Strecke Deutschwette-Leobschütz auch für den
Personenverkehr eröffnet.
ad II. B. 1. Col. 4: 17,90 Kil. sind am 26. September und
13,57 Kil. am 31. December 1875 dem Betriebe übergeben worden.
ad II. B. 3 : Am 15. October 1875 ist die Strecke Wittenberg-
Falkenberg (53,95 Kil.) für den Personen- und Güterverkehr eröffnet,
ad II. B. 4: Am 17. Juni 1875 eröffnet,
ad II. B. 5. Col. 4: Am 1. Juli 1875 ist die 16,93 Kilometer
lange Strecke Görlitz-Seidenberg, und am 15. October 1875 die
23,41 Kilometer lange Strecke Nikrisch-Zittau eröffnet worden.
ad II. B. 8b. Col. 4.: Am 15. Mai 1876 dem Betriebe über-
geben.
ad II. B. 8c. Col. 4: Am 1. Juli 1876 dem Betriebe übergeben,
ad II. B. 9. Eröffnet sind: Reppen-Cüstrin am 2. Januar
1875 für den Güter- und am 15. Mai 1875 für den Personenverkehr,
Cüstrin-Bärwalde (24 Kilom.) am 18. August 1876 und ßärwalde-
Königsberg (21 Kilom.) am 15. October 1876 für den Güter-
verkehr und beide Strecken am 16. November 1876 für den Per-
sonenverkehr.
ad II. B. 14. Col. 4: Am 15. Juni 1875 ist die Strecke Lünen-
Dülmen mit 29,70 Kilom., am 1. August 1875 die Strecke Dülmen-
Coesfeld mit 16,19 Kilometer und am 30. September die Strecke
Coesfeld-Gronau mit 35,35 Kilom. Länge eröffnet.
ad II. B. 17: Am 19. Mai 1875 sind die Strecken Grauhof-
Hildesheim und Elze-Hameln (75,68 Kilom.) für den Güterverkehr,
am 30‘. Juni die Strecken Hildesheim-Elze und Hameln-Löhne
(73,37 Kilom.) für den Personen- und Güterverkehr eröffnet worden.
An dem letzteren Tage hat auch der Personenverkehr auf den
erstgenannten Strecken begonnen.
ad H. B. 19 a. Col. 4: Am 15. October 1875 ist die 8,22 Kil.
lange Strecke Sterkrade-Ruhrort der Emscherthalbahn dem Ver-
kehr übegeben.
ad. II. B. 19 b : Incl. der Rheinbrücken,
ad, II. B. 21 b: Am 19. Mai 1875 dem Betriebe übergeben ;
derselbe wird im Jahre 1876 noch für Rechnung des Baufonds geführt.
ad H. B. 21c: Am 25. October 1875 für den Güterverkehr
und am 15. November 1875 für den Personenverkehr eröffnet. Be-
trieb ä conto Baufonds.
ad II. B. 23 Col. 4: Einschliesslich der am 15. October 1875
eröffneten Secundärbahn von Ruliland bis Lauchhammer (7,5 Kilo-
meter).
ad II. B. 24: Am 30. Juni 1875 eröffnet,
ad II. B. 26: Am 10. December 1875 wurde die Hauptbahn
mit 200,40 Kil. und am 21. November 1876 eine 1,7 Kil. lange
Verb .-Bahn zu Posen eröffnet.
ad II. B. 27: Am 1. August 1876 ist die Strecke Marien-
burg-D. Eylau (68, 76 Kil.) und am 1. October 1876 die Strecke
D. Eylau-Montovo (25 Kil.) eröffnet worden.
ad II. B. 28: Durch Verlängerung des Geleises vom Bahn-
hofe Beuthen nach der Ilohenzollerngrube (0,2 Kilom.) und durch
Verlängerung des Mochberner Zweiggeleises von der ßelvedere-
bis zur Viehweidenweiche (o,9 Kilom.), durch Eröffnung des Zweig-
geleises vom Bahnhof Laurahütte nach dem Möllerplatz der Laura-
hütte am 17. December 1875 (1,0 Kilom.), sowie durch Eröffnung
des Zweiggeleises an der Ladestelle Agathegrube nach dem
Kaiser Wilhelm-Schacht (1,7 Kilom.), am 21. Januar 1876 hat sich
die Betriebslänge um 3,8 Kilom. vermehrt.
ad II. B. 29 a. Am 1. Februar 1876 ist die Strecke Rath-
Düsseldorf (4,40 Kil.) eröffnet worden.
ad H. B. 31: Die Bahn bildet einen Vermögensbestand theil
der Actiengesellschaft „Ilseder Hütte“.
ad II. B. 34: Am 15. Februar 1875 ist die Strecke Flölia-
Pockau mit 27,1 Kilom. für den Güterverkehr, am 22. Mai 1875 die
Strecke Flöha-Marienberg und Pockau-Olbernhau mit 49,78 Km. für
den Personen- und Güterverkehr und am 12. Juli 1875 die ganze Bahn
mit 66,87 Km. für den Personen- und Güterverkehr eröffnet worden.
ad n. B. 35 Col 4: Am 10. Mai 1875 ist die Strecke Glauchau-
Penig (18,40 Kilom.), am 9. December 1875 die Strecke Rocli-
litz-Grossbothen (17,40 Kilom.), und am 29. Mai 1876 die Strecke
Penig-Rochlitz (20,9) Kilom) eröffnet.
ad II. B. 38 a. Am 1. Februar 1875 ist die Strecke Esch-
hofen-Niederselters mit 16 Kilom. Länge und am 15. Mai 1876
54
I
25
26
27
28
29
ao
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
2.
Ostpreussisclie Südbahn ....
gegen
Posen-Creuzburger Eisenbahn
Marienb.-Mlawkaer Eisenbahn
Rechte Oderufer-Eisenbahn . . .
gegen
a. Rheinische Eisenbahn ....
b. Call-Trierer Eisenbahn
Thüringische Eisenbahn .
Peine-Ilseder Eisenbahn .
gegen
gegen
gegen
gegen
Schleswigsche Eisenbahn
gegen
Tilsit-Insterburger Eisenbahn . .
gegen
Chemnitz-Komotauer Eisenbahn .
gegen
Muldenthal-Eisenbahn
gegen
Braunschweigische Eisenbahn
gegen
a. Halberstadt - Blankenburger E.
gegen
b. Blankenburger Hochofenbahn
gegen
He^kcheJ a. nicht garant. Limen
^ahf'l g-antirte LinfejT
Mecklenburgische Eisenbahn . .
gegen
Saal-Eisenbahn
gegen
a. Werra-Eisenbahn
b. Wernshausen- Sclimalkalder E.
gegen
Eutin-Lübecker Eisenbahn . . .
Segen
lam-
burger Eisenb. gegen
Gotha-Ohrdruffer Eisenbahn . .
Ermstlialbahn
gegen
Kirchheimer Eisenbahn ....
gegen
Weimar-Geraer Eisenbahn . . .
Sächs.-Thüringische Ost-Westb. .
Summa
gegen
Im Ganzen
gegen
3.
4.
1
6.
6.
1 7.
8.
9.
10.
11.
12.
1876
243,oo
44,072
181
79,210,300
325,968
63,426
261
422,672
1,739
1875
—
3,655
—
15
+22,489,692
+
92,55C
+
2,224
+
9
+
138,397
+ 569
1876
202,io
24,206
120
15,000,000
74,221
29,370
146
64,129
319
1876
93,70
11,487
123
4,215,320
44,959
12,266
131
19,498
208
1876
31^)30
81,718
259
159,785,130
506,772
105,630
335
693,800
2,200
1875
+
3;80
—
1,716
—
9
+22,689,850
+
66,659
+
271
—
3
+
66,136
+ 185
1876
930,36
774,500
832
637,563,000
685,286
746,000
802
2
624,400
2,828
1875
+
19,oi
+
9,368
—
8
+ 3,619,440
—
10,323
+
8,501
—
7
+
162,109
+ 126
1876
118,07
27,900
236
30,924,000
261,912
45,300
384
81,070
687
1875
—
—
1,353
—
12
— 1,551,840
—
13,144
—
2,889
—
24
—
21,127
— 179
1876
41^,07
349,983
741
198,383,340
420,241
340,292
721
969,093
2,053
1875
—
+
16,892
+
35
+21,987,440
+
46,576
+
7,365
+
16
+
47,291
+ 100
1876
L50
1,300
173
19,065,716
2
,542,095
358
48
6,273
836
1875
—
+
85
+
11
— 2,661,215
—
354,829
—
10
—
1
+
829
+ 110
1876
229,go
56,484
246
25,138,425
109,393
69,463
302
156,684
682
1875
—
+
5.099
+
22
+ 3,274,762
+
14,251
+
3,094
+
13
+
16,216
+ 71
1876
53,93
10,490
195
8,848,100
164,066
17,770
330
26,910
499
1875
—
+
390
+
8
+ 711,900
+
13,200
+
3,846
+
72
—
2,357
— 44
1876
66,87
20,861
313
8,392,660
125,507
12,182
182
23,790
355
1875
—
+
1,728
+
27
+ 961,670
f
14,382
+
836
4"
12
+
2,317
+ 34
1876
56,70
29,300
517
9,085,290
160,234
10,350
183
14,154
250
1875
+
38,30
+
12,350
—
404
+ 4,684,020
—
78,965
+
5,583
—
76
+
8,880
- 37
1876
331,00
—
—
—
156,553
473
674,350
2,037
1875
—
—
—
T'—-'
+
5,747
+
17
+
23,709
+ 71
1876
IS, 80
4,278
228
4,107,780
224,350
2,785
148
5,224
288
1875
—
+
62
+
4
+ 1,066,190
+
62,563
+
140
+
7
+
1,064
+ 67
1876
3,40
—
10,000
2,941
—
9
3
1875
—
-
+ 10,000
+
2,941
+
9
+ 3
1876
820,oo
285,481
892
190,923,525
596,636
289,289
904
637,167
1,991
1875
+
9,oo
—
16,800
—
80
—22,915,510
—
90,949
+
4,250
—
12
1,640
— 52
1876
180,oo
114,453
636
79,300,760
440,560
55,869
310
85,879
477
1875
—
—
8,271
—
46
+14,802,090
+
82,234
—
62
—
3,170
- 18
1876
321,57
68,403
213
28,977,820
90,114
233,919
416
193,939
603
1875
+
1,515
+
5
— 501,091
-
1,561
+
8,423
+
26
+
8,742
- 27
1876
I4»80
32,340
433
8,676,660
115,998
17,465
234
29,675
396
1875
—
596
—
8
+ 275,740
3,686
—
1,775
—
23
+
3,183
+ 42
1876
H2,0o
37,538
218
32,379,970
188,255
47,812
278
181,361
1,054
1875
1.639
+
10
— 1,113,603
—
6,475
—
170
—
1
—
13,672
— 76
1876
7,oo
2,180
312
2,180,420
311,489
730
104
2,690
384
1875
—
305
—
43
— 364
—
51
—
73
—
11
+
135
+ 19
1876
33,oo
14,423
437
2,546,880
77,178
10,909
331
7,933
240
1875
—
1,178
—
36
— 1,098,560
—
33,290
425
+
12
—
3,006
— 91
1876
111,00
53,628
483
48,022,900
432,639
63,734
574
179,252
1,615
1875
+
2,573
+
23
+ 7,916,850
+
71,323
+
1,758
+
16
+
19,569
+ 176
1876
17,30
8,400
486
1,049,120
60,643
4,733
274
2,882
167
1876
11,00
6,222
566
3,838,270
348,934
3,252
296
5,734
521
1875
+
442
+
40
— 492,540
—
44,776
+
356
+
33
+
874
— 80
1876
7,oo
7,035
1
005
1,769,065
252,723
2,271
324
2,839
406
1875
+
284
+
12
— 188,810
—
26,973
+
34
+
4
—
1,88 '
- 268
1876
68, n
23,908
351
2,340,440
34,363
19,278
283
8,108
120
1876
33,8o
6,13 5
181
2,803,044
82,930
2,566
76
4,640
137
1876
11
,636,64
1875
+
652,02
1876
25
,000,ii
1875
4-
190,96
Submissionen (Schluss).
Thüringische Eisenbahn. Die Lieferung
von:
4 Personenzug-Locomotiven mit Ten-
dern und
8 Güterzug-Locomotiven ohne Tender
soll im Wege der Submission vergeben
werden.
Die Bedingungen und Zeichnungen kön-
nen von unserem Secretariat unentgeltlich
bezogen werden.
Die Offerten sind bis zu dem auf den
10. Februar c., Vormittags 11% Uhr
anberaumten Submissions-Termine versie-
gelt und portofrei an uns einzureichen.
Erfurt, den 6. Januar 1877. Die Direc-
tion. (978)
Königlich Wiirttcmbergische Eisenbahn.
Lieferung von Schienenbefestigungsniittcln.
Zur Unterhaltung unserer ß&hnen bedürfen
wir
90.000 Kilogramm Schienennägel,
40.000 „ Unterlagsplatten,
40.000 „ Bessemerstahllaschen u.
90.000 „ Laschenbolzen.
Die Lieferungsbedingungen nebst Zeich-
nung werden auf Verlangen durch unser
Secretariat mitgetlieilt. Von diesen Schie-
nenbefestigungsmitteln ist je y3 bis 30.
April, 31. Juli und 31. October d. J. abzu-
liefern.
Die Angebote mit Angabe des Preises
für 100 Kilogramm frei auf die Württ. Eisen-
bahnstation Esslingen geliefert, sind ver-
siegelt und mit der Aufschrift „Lieferung
von Schienenbefestigungsmitteln“ versehen,
spätestens bis 29. Januar d. J., Mittags
12 Uhr bei Unterzeichneter Direction ein-
zureichen Stuttgart, den 3. Januar 1877.
K. Württ. Eisenbahn-Direction. Abth. III
Wrede. (972 R. M.)
Königliche Ostbahn. Linie Wangerin-
Könitz. Es soll die Ausführung der Schluss-
vermessungs - Arbeiten der Wangerin-
Konitzer Eisenbahn in öffentlicher Sub-
mission verdungen werden. Termin hierzu
ist auf
Freitag den 19. Januar 1877,
Vormittags 11 Uhr
in unserem technischen Bureau Livonius-
strasse No. 1 hierselbst anberaumt.
Die Offerten müssen mit der Aufschrift:
Submission auf Schlussvermessung
W angerin-Konitz
versehen sein und rechtzeitig an uns ein-
gereicht werden.
Die Submissionsbedingungen liegen an
den Wochentagen während der Bureau-
stunden im vorbezeichneten Bureau und in
den Baubureaus zu Dramburg, Tempelburg,
Neustettin und Sclilochau zur Einsicht aus,
auch können Abschriften der Bedingungen
gegen Franco-Einsendung von 2 M pro
Exemplar von dem Eisenbahn - Secretair
Pasdowsky, Victoriastrasse 4 hierselbst und
von den obigen Baubureaus bezogen
werden. Bromberg, den 4. Januar 1877.
Königliche Direction der Ostbahn. Bau-
Abtheilung IV. (971) J
Berlin-Coblenzer Eisenbahn. Strecke
Nordhausen-Wetzlar. Die Ausführung
der eisernen Ueberbaue flu: die Brücken-
und Wege-Ueber- und Unterführungen und
zwar:
a. auf der Bauabtheilung I. (Wetzlar) im
Gesammtgewicht
von 72978,o Klgr. Schmiedeeisen,
„ 4996,0 ,, Gusseisen,
„ 30,o » Blei,
b. auf der Bauabtheilung IH. (Ziegenhain
und Homberg) im Gesammtgewicht
55
13.
14.
15.
16.
17.
18.
6,677
28
492,775
2,028
4,064,132
16,725
- 23,282
—
95
+ 117,339
+ 483
— 567,489
—2335
8,000
40
101,499
505
952,195
4,750
691
7
32,455
346
123,016
4,157
70,000
222
869,430
2,757
8,451,073
26,803
—
—
3
+ 66,407
+ 179
+ 617,567
+1655
—
3,370,400
3,630
35,985,360
38,679
—
+ 170,610
+ 199
+ 804,548
— 957
—
126,370
1,071
1,355,070
11,476
—
— 24,016
— 203
— 145,898
—1235
14,760
31
1,324,145
2,805
16,147,661
34,206
+ 776
+
1
+ 55,432
+ 117
+ 338,274
+ 717
45
6
6,676
890
67,960
9,061
+ 45
+
6
' + 854
+ 115
+ 846
+ 113
4,739
21
230,886
1,005
2,546,252
11,080
— 122
+ 19,187
+ 84
+ 127,378
+ 554
2,958
55
47,638
884
507,094
9,403
— 442
—
8
— 1,047
+ 20
+ 42.348
+ 785
801
12
36,773
549
417,379
6,241
-f 459
+
7
+ 1,940
+ 29
+ 148,533
+ 32
1,550
27
26,054
460
302,308
6,378
+ 1,031
—
1
+ 15,494
— 114
+ 201,864
—2519
5,886
18
836,789
2,528
9,446,413
28,539
5,028
—
15
-f 24,428
+ 73
— 221,213
— 668
1,500
80
9,509
516
103,729
5,517
+ 170
—
9
+ 1,374
+ 83
— 10,651
— 567
2,557
752
2,566
755
28,400
8,353
— 9
—
3
—
—
+ 19,931
+2071
23,217
72
949,673
2,967
10,749,208
34,140
— 2,792
—
12
-f 3,098
— 76
+ 5,970
— 569
6,109
34
147,857
821
1,592,737
8,848
— 577
—
3
— 3,685
— 21
+ 13,907
+ 77
12,934
40
340,792
1,059
4,129,242
12,841
+ 1,657
+
5
+ 18,822
+ 58
— 104,777
— 326
121
2
47,261
632
686,112
9,173
—
+ 1,408
+ 19
— 7,988
— 106
1,072
6
230,245
1,338
2,638,315
15,339
— 116
—
1
— 13,913
— 78
— 106,140
— 617
11
1
3,43 t
489
35,575
5,082
— 3
. —
1
+ 59
+ I
+ 319
+ 46
1,070
32
19,912
603
247,845
7,510
— ,124
—
4
— 3,555
— 107
— 48,395
—1467
24,200
218
267,186
2,407
2,961,809
26,683
+ 3 549
+
32
+ 24,876
+ 224
+ 80,479
+ 725
+ 196
11
7,811
452
86,020
8,047
54
5
9,040
822
84,627
7,693
+ 54
+
5
- 464
- 42
+ 967
+ 81
—
5,110
703
70,415
10,059
—
- 1,847
- 264
— 24,966
—3567
86
1
27,472
404
212,415
6,741
—
7,206
213
29,999
3,164
24,964,306
2,146
275,903,189
24,141
+ 659,518
— 73
+5,901,695
—1592
62,262,745
2,494
678,563,167
27,690
+1,845,897
— 52
—1,554,344
' —1980
die Strecke Niederselters-Camburg (5 Kil.) und am 18. Sept. 1876
die Strecke Niederrad-Sachsenhausen (4 Kil.) eröffnet.
ad II. B. 41b Die Bahn bildet einen Vermögensbestandtheil
der Stadt Schmalkalden.
ad II. B. 44: Die Betriebseröffnung fand am 8. Mai 1876 statt,
ad II. B. 47. Am 29. Juni 1876 eröffnet,
ad II. B. 48. Am 29. August 1876 eröffnet.
Die Col. 15—18 der Summen zu I. (Staatsbahnen) enthalten
an Einnahmen, welche ehemaligen Privatbahnen zugeflossen sind:
pro 1876: Col. 17 u. 18 = 9,959,413 Mk., pro 1875: die Col. 15 u. 16
= 1,670,159 Mk., und die Col. 17 und 18 = 19,126,884 Mk.
Unfälle.
Eisenbahn - Unglück im Staate Ohio. Am Freitag, den
29. December, Abends 8 Uhr, ging ein Courierzug der Seeküsten-
bahn bei heftigem Schneesturm in westlicher Richtung von
Ashtabula ab. Der Zug bestand aus sieben Personenwagen, die
von zwei Locomotiven gezogen wurden, und fuhr zur Einholung
einer Verspätung mit aussergewöhnlicher Geschwindigkeit. Diese
Geschwindigkeit war indessen vermindert worden, und mau bremste
gerade, um in eine Station einzufahren, als der Zug eine Eisen-
brücke von 150 Fuss Spannung und 69 Fuss Höhe zu passiren
hatte, welche über den kleinen Ashtabula-Fluss führte. Die
Brücke brach in diesem Augenblicke zusammen, ohne dass der
Zug, wie anfänglich berichtet wurde, aus den Schienen gerathen
wäre, und alle Wagen stürzten auf die Eisdecke des Flusses,
welche, der grossen Last nicht gewachsen, nachgab, so dass ein
Theil der Wagen und Passagiere sofort in dem sechs Fuss tiefen
Strombette versank. Von den 179 Passagieren kamen nur 7 voll-
kommen unverletzt davon, 52 andere wurden mehr oder minder,
zum Theil tödtlich verletzt, aus den Trümmern hervorgezogen
und nach Cleveland geschafft, w’ährend 120 Personen durch den
Fall, durch Ertrinken oder Feuer ihren Tod fanden. Gegen 50
Leichname waren durch Feuer und Verletzungen bis zur Unkennt-
lichkeit entstellt. Die Ueberlebenden erzählen haarsträubende
Geschichten. Ausser der vordersten Locomotive wurden alle Wa-
gen zerschmettert, doch fingen die Trümmer, welche auf dem
Eise liegen geblieben waren, Feuer und brannten lichterloh bis
gegen Mitternacht, während ein rasender Sturm bis dahin wüthete
und in den ersten Stunden jede Hülfeleistung unmöglich machte.
Auch späterhin verzögerte die durchdringende Kälte und der tiefe
Schnee das Rettungswerk ausserordentlich, so dass eine ganze
Anzahl leicht verwundeter Passagiere in der Zwischenzeit erfroren.
Ein Eisenbahnzug, der mit Aerzten und Gehülfen von Cleveland,
55 Meilen westwärts, abgesandt wurde, erreichte die Unglücks-
stätte erst gegen Morgen. Noch zwei Tage fiel der Schnee in
grossen Massen und der scharfe Wind, der vom Erie-See her
wehte, vermehrte die ohnehin schon aussergewöhnliche Kälte bis
zur Unerträglichkeit. Die Brücke, welche das Unglück verursachte,
war in Eisen erbaut, erst 11 Jahre alt und nach der Aussage der
Eisenbahn-Beamten erst jüngsthin zu wiederholten Malen auf
ihre Tragfähigkeit geprüft worden. (Köln. Z.)
von 56851,o Klgr. Schmiedeeisen,
„ 3283,0 „ Gusseisen und
„ 204,o » Blei,
c. auf der Bauabtheilung IV. (Melsungen)
im Gesammtgewicht
von 100085,0 Klgr. Schmiedeeisen,
„ 3682,o „ Gusseisen und
,. 237,o » Blei,
d. auf der Bauabtheilung V. (Waldkappel)
im Gesammtgewicht
von 129542,o Klgr. Schmiedeeisen,
„ 4626,0 n Gusseisen und
„ 683,0 „ Blei
soll im Wege der öffentlichen Submission
vergeben werden und ist hierzu Termin
auf Dienstag den 30. Januar 1877,
Vormittags 11 Uhr in unserem Verwal-
tungsgebäude Hedderichstrasse 59 hier-
selbst anberaumt worden.
Bezügliche Submissionsofferten sind nacb
Abtheilungen getrennt, versiegelt und mit
der Aufschrift: „Submissionsofferte auf
Ausführung eiserner Brücken4' versehen,
bis zu der vorbezeichneten Terminsstunde
portofrei an uns einzureichen.
Später eingehende oder nicht bedingungs-
jnässige Offerten bleiben unberücksicht.
Die massgebenden Bedingungen und
Zeichnungen sind in unserer Betriebs-
kanzlei, sowie bei den genannten Bauab-
theilungen einzusehen, auch können Be-
dingnisshefte auf portofreies Ansuchen
gegen Erstattung der Kosten von uns be-
zogen werden. Frankfurt a/M., den 31.
December 1876. Königliche Eisenbahn-
Direction. (975)
Saarbrücker Eisenbahn. Die Lieferung
des Bedarfs an Werkstätten-Materialien,
Vorrathsstücken und Werkzeugen vom
1. April 1877 bis .31. März 1878 soll im
Wege der öffentlichen Submission verg'eben
werden. Hierzu sind zwei Termine" und
zwar :
1, auf Donnerstag,
den 18. Januar 1877
für Schmiede-, Walz-, Facon- und Roheisen,
Stahl, Bleche, Drähte, Kupfer, Eisenguss,
besondere Metalle, Radreiten, Trag- und
Spiral -Federn, Bufferböcke, Achslager-
kasten, Hölzer und Glaswaaren und
2, auf Donnerstag,
den 25. Januar 1877
für Holzkohlen, Lacke, Farben, Chemi-
kalien, Droguen, Gummi-, Leder-. Polster-,
Posamentier- und Kurzwaaren im Büreau
des Unterzeichneten (Zimmer 45 im Ver-
waltungsgebäude) anberaumt, bis zu wel-
chen Terminen wir die Offerten (für jeden
Termin besonders) portofrei und versiegelt
mit der Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von Werk-
stätten-Materialien pro 1877/78, zum
Submissionstermine am . . Januar 1877
gehörig“
als besonderer Brief einzusenden und
nicht den Packeten mit den Proben resp.
Mustern beizufügen sind.
Das Verzeichniss der zu verdingenden
Gegenstände, sowie die Lieferungsbedin-
gungen liegen auf meinem Büreau und
auf den Stationen Trier, Neunkirchen, St,
Wendel und Bingerbrück zur Einsicht
offen, können aber auch auf portofreies
Ansuchen von mir unentgeltlich bezogen
werden. Saarbrücken Bahnhof, den 28. De-
cember 1876. Der Königliche Öber-MaSclii-
nenmeister. Finckbein." (932'1
Reichs-Eisenbalmen inElsass-Lothringen.
Die Lieferung von:
5 404 400 Kilogramm Schienen aus Besse-
merstahl,
191 100 Kilogramm Seitenlaschen aus
Bessemerstahl,
56
281520 Kilogramm eisernen Unterlags-
platten,
102 000 Kilogramm Laschenbolzen,
119 000 Kilogramm galvanisirten Tire-
fonds für gewöhnlichen Quer-
schwellen-Oberbau, sowie von :
534 000 Kilogr. Schienen aus Bessemer-
54 189
n
Seitenlaschen aus Besse-
merstahl,
585 414
n
eisernen Langschwellen,
6 600
Laschenbolzen,
20 763
-
schmiedeeisernen Quer-
verbindungsstangen,
14 580
w
Bolzen mit Muttern zur
Schienenbefestigung,
schmiedeeisernen Unter-
lags- und Deck-
plättchen,
11 370
n
3 453
n
U nterlagsblech en
für ganz
eisernen Oberbau
soll im Wege der öffentlichen Submission
verdungen werden.
Die Lieferungs- Bedingungen und zuge-
hörigen Zeichnungen sind auf portofreie
an unsere Drucksachen - Controle
hierselbst zu richtende Schreiben und zwar:
a) für Schienen und Seitenlaschen
aus Bessemerstahl,
b) für eiserne Langschwellen,
c) für Schienenbefestigungs-Material
(Kleineisenzeug)
gegen Einsendung von 2 JA zu beziehen.
Die Offerten sind bis zu dem am
Montag, den 22. Januar k. J.,
Vormittags 10 Uhr
in unserem Geschäftslocale auf hiesigem
Bahnhofe anstehenden Termine portofrei
versiegelt und mit der Aufschrift:
„Submission auf die Lieferung von Ober-
bau - Materialien“
an uns einzusenden. Die Eröffnung der
Offerten erfolgt zur angegebenen Termin-
stunde in Gegenwart der persönlich an-
wesenden Submittenten.
Strassburg, den 27. Decbr. 1876. Kaiserl.
General - Direction der Eisenbahnen in
Elsass-Lothringen. (922)
Hannoversche Staatshahn. Submission :
auf 2 Stück schmiedeeiserne Cyster-
nen, nebst 8 Stück I Trägern und 24
gusseiserne Unterlagsplatten zur An-
lage einer Wasserstation auf Bahnhof
Göttingen.
Termin:
18. Januar 1877, Vormittags 10 Uhr,
im maschinentechnischen Bureau der Kö-
niglichen Eisenbahn-Direction.
Von gedachtem Bureau sind Bedingun-
gen gegen 1 Ji zu beziehen. Hannover,
den 27. December 1876. Maschinentech-
nisches Bureau der Königlichen Eisen-
bahn-Direction. Overbeck. (954)
PR
Verlag von F. Fischer
in Bromberg.
Durch jede Buchhandlung zu be-
ziehen :
Der Gltertransgort
auf den
Eisenbahnen Englands
von
Felix Guttmann,
Regierungs Assessor, Mitglied der
Königl. Preuss. Direction
der Ostbahn.
Preis 6 Mark.
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Wilh. Horn’s
Telegraphen-Bau-Anstalt
BERLIN, Kommandantenstr. 45.
Graphitschmelztiegel-Fabrik ,
empfiehlt ihre Tiegel zum Schmelzen aller
Art Metalle (Prämiirt in Moskau, Wien und
Dresden); ferner feinstgemahlenen und
geschlämmten Graphit als Antifrictions-
mittel, wie auch zum Einstreuen in die
Gussformen, zur Formsand - Beimischung
und Ia. Ofenschwärze verwendbar mit
75 — 90 % reinem Kohlenstoffgehalt.
Ferner Graphit aus eigenen Gruben zur
Schmelztiegelfabrikation.
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BRESLAU bei Herrn C. G. Müllers
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auf das
„Dreier Hulelsllalt.“
Wochenschrift für Handel, Volks wirthschaft und Statistik.
Redigirt von A. Lammers.
Das allsonnabendlich erscheinende „Bremer Handelsblatt“ ist eines
der ältesten und angesehensten Organe seiner Richtung. Es enthält nicht allein
gründliche Besprechungen wichtiger theoretischer Fragen aus dem Gebiete der
Volkswirthschaft u. Statistik, sondern will vorzugsweise der Praxis des Geschäfts-
lebens dienen, namentlich durch regelmässige Waarenberichte über die Handels-
artikel des Bremer Platzes, durch Mittheilungen über Schiffsfrachten, Eisen-
bahntarifwesen, den Stand des Geldmarktes, interessante handelsgeric ht-
liche Entscheidungen etc. etc. Für alle diejenigen, welche Beziehungen zu
Bremen unterhalten und über dessen Marktverhältnisse unterrichtet bleiben wollen,
ist das Bremer Handelsblatt nicht zu entbehren.
Der Abonnementspreis beträgt bei allen Postanstalten 4 Mark 50 Pfg.
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Verlegt und herauagegoben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
VwantworUtek« MmUh: Dr. Jur. WUU, Koch m Berlin (BtfMHoubuUM i Ankilhritr. «). - CommliaionKr : Adolph Bef«l»h«for ira Lolpili. - Druck tob H. S. Hermann ln Berlin. Beuthatr.
1877.
5.
Die Zeitung erscheint
Montags nnd Freitags.
Vierteljährlich für 4 Mark eu beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt des Deutsch-
Oesterr. Postgebietes ;
Kreuzband-Porto wird extra berechnet.
Manuscript sowie sämmtliche officielle Inserate
•ind franco einzusenden an die Redaction,
Dr. iur. W. Koch,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commis sionär für den Buchhandel :
Adolph Refelshöfer,
Leipzig, Nürnberger Strasse 69.
Beilagen zur Zeitung
und
Privat-Inserate
wolle man direct an die Buch- u. Steindruckerei
▼on H. S. Hermann,
Berlin SW., Beuth-Strasse 8.,
einsenden.
Insertions-Preis für die drcigespaltene Petitzeile
oder deren Raum 30 Pf.
Beilagen zu der Zeitung (in Quart) werden
sowohl den von den Eisenbahnen und durch den
Buchhandel als den durch die Post bezogenen
Exemplaren für 15 Mark beigelegt.
Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter Jahrgang.
\t
Berlin, den 15. Januar 1877.
Inhalt: Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungeu (Preis-Ausschreiben). — Eisenbahnbriefe aus Oesterreich XVII (Curatoren-Gesetz). —
Oesterreich-Ungarische Correspondenz. — Ueber die Betriebsergebnisse der König]. Ungarischen Staatsbahnen im Jahre 1876. — Arad-
Körösthal-Eisenbahn. — Verein für Eisenbahnkunde zu Berlin. — Verein der Montan- und Eisen-Industriellen in Oesterreich. — Juristisches.
— Literatur. — Jahresbericht der Handelskammer zu Leipzig 1874 und 1875. — Officielle Anzeigen: 1. Bahn- etc. Eröffnungen. 2. Bahn-
verwaltung. 3. Auszahlungen. 4. Verloosungen. 5. Tarifänderungen. 6. Submissionen. — Privatanzeigen.
Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Preis-Ausschreiben.
Nachdem der Verein Deutscher Eisenhahn-Verwaltungen be-
schlossen hat, alle 3 Jahre Prämien im Gesammtbetrage von
30,000 Jl für wichtige Erfindungen im Eisenbahnwesen zu ver-
theilen uud zwar:
A. für Erfindungen und Verbesserungen in der Construction
resp. den baulichen Einrichtungen der Eisenbahnen
eine erste Prämie von 7000 Jl
„ zweite „ „ 3000 Jl
„ dritte „ „ 1500 M
B. für Erfindungen und Verbesserungen an den Betriebsmitteln
resp. in der Verwendung derselben
eine erste Prämie von 7500 Jl
„ zweite „ „ 3000 Jl
„ dritte „ „ 1500 Jl
C. für Erfindungen und Verbesserungen in Bezug auf die Cen-
tral-Verwaltung der Eisenbahnen und die Eisenbahn-Statis-
tik, sowie für hervorragende Erscheinungen der Eisenbahn-
Literatur
eine erste Prämie von 3000 Jl
und zwei Prämien von je 1500 Jl
so wird solches hierdurch mit der Aufforderung zur Concurrenz
zur allgemeinen Kenntniss gebracht.*)
Die Bedingungen der Concurrenz sind folgende:
1. Nur solche Erfindungen, Verbesserungen und literarischen
Erscheinungen, welche ihrer Ausführung, resp. bei literari-
schen Werken ihrem Erscheinen nach, in die Zeit fallen,
welche die Concurrenz umfasst, werden bei der Preisbewer-
bung zugelassen.
2. Jede Erfindung oder Verbesserung muss, um zur Concurrenz
zugelassen werden zu können, auf einer zum Vereine Deut-
scher Eisenbahn- Verwaltungen gehörigen Eisenbahn bereits
vor der Anmeldung zur Ausführung gebracht und der An-
trag auf die Ertheilung des Preises muss motivirt und unter-
stützt sein durch eine dem Vereine angehörige Verwaltung.
3. Die Bewerbungen müssen durch Beschreibung, Zeichnung,
Modelle etc. die Erfindung oder Verbesserung So erläutern,
dass über deren Beschaffenheit, Ausführbarkeit und Wirk-
samkeit ein sicheres Urtheil gefällt werden kann.
Durch die Prämiirung erwirbt der Verein das Eigenthum
der eingesandten Beschreibungen, Zeichnungen und Modelle,
*) Die speciellere Bezeichnung einiger Aufgaben, deren Bear-
beitung vorzugsweise erwünscht sein würde, bleibt Vorbehalten. Nähe-
res hierüber wird durch einen etwa im Monat März er. erscheinenden
Nachtrag zu obigem Preis-Ausschreiben bekannt gemacht werden.
sowie insbesondere auch das Recht, die prämiirten Erfindun-
gen oder Verbesserungen und die zu ihrer Erläuterung ge-
gebenen bezw. nach vorherigem Benehmen mit dem Erfin-
der event. nach eigenem Ermessen des Vereins festgestellten
Beschreibungen und Zeichnungen zu veröffentlichen.
4. Die literarischen Werke, für welche ein Preis beansprucht
wird, müssen den Bewerbungen in mindestens 3 Druck-Exem-
Elaren beigefügt sein.
de Prämiirung schliesst die Patentirung der Erfindung und
die Ausnutzung des Patents zu Gunsten des Erfinders nicht
aus. Jeder Bewerber nm eine der ausgeschriebenen Prämien
für Erfindungen oder Verbesserungen ist jedoch verpflichtet,
auf Erfordern des Vereins diejenigen aus dem erworbenen
Patente etwa herzuleitenden Bedingungen anzugeben, welche
er für die Anwendung der Erfindungen oder Verbesserungen
durch die Vereins-Verwaltungen beansprucht.
In den Bewerbungen muss der Nachweis erbracht werdeu,
dass die Erfindungen, Verbesserungen und literarischen Erschei-
nungen ihrer Ausführung resp. ihrem Erscheinen nach derjenigen
Zeit angehören, welche die Concurrenz umfasst.
Die Prüfung der concurrirenden Anträge, sowie die Ent-
scheidung darüber, ob überhaupt, event. an welche Bewerber
Preise zu ertheilen sind, erfolgt durch eine vom Vereine Deutscher
Eisenbahn-Verwaltungen eingesetzte, aus 12 Mitgliedern bestellende
Prüfungs-Commission.
Ausgeschrieben werden hierdurch Prämien für die sechs-
jährige Periode
vom 16. Juli 1872 bis 15. Juli 1878.
Die Erfindungen, Verbesserungen und literarischen Erschei-
nungen, welche prämiirt werden sollen, müssen also ihrer Aus-
führung resp. ihrem Erscheinen nach in diese Periode fallen.
Die Bewerbungen müssen
während des Zeitraumes vom 1. Januar
bis 15. Juli 1878
francirt an die geschäftsführende Direction des Vereins eiuge-
reicht werden.
Berlin, den 3. Januar 1877.
Die geschäftsführende Direction
des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen.
F ournier.
Anmerkung Zu dem vorstehenden Preisausschreiben wird erläuternd l>c
merkt, dass nach dem Beschlüsse der Budapester General-Versammlung zu p<>>. XVI.
der Tages-Ordnung die bisherige dreijährige Concurrenzperiode zu einer sechsjährig**!;
erweitert worden ist. Ueber die in der Bemerkung um l'usse des PreKausM-hn-il . n
signalisirteu Preisaufgaben finden noch Erwägungen Im Sehoosse der l'oinm'hsioii -tat’.
In einer für die zweite Hälfte des Monats Februar, ev. aber für di** ersten T ~
des Monats März c-r. in Aussicht genommenen Confcrenz der Prümiirungst*omuiUsH*n
werden diese Aufgaben definitiv festgestellt werden.
68
Eisenbahnbriefe aus Oesterreich XVII.
(Curatoren-Gesetz.)
Sl Die das Curatoren-Gesetz ergänzende Novelle ist nun-
mehr seitens des Justizministeriums dem Reichsrath unterbreitet
•worden. Bei der ausgezeichneten Befähigung des gegenwärtigen
Justizministers muss es Wunder nehmen, die thatsächlich aner-
kannte Mangelhaftigkeit der bezüglichen Gesetzgebung nicht
gründlicher sanirt zu sehen. Die Erfahrung hat unläugbar dar-
gethan, dass das Curatoren-Gesetz vom 24. April 1874 die vorhan-
denen, aus der Nothlage vieler Eisenbahnen erwachsenden Schä-
den zu beheben, nicht hinreichte, vielmehr selbe zu verschärfen
geeignet war. Im Bewusstsein dessen schritt man an die Amen-
dirung desselben, blieb jedoch zu Beginn des Weges stehen und
zwar in einer Weise, welche für eine aufgeklärte Regierung und
Angesichts der bedrohlichen Sachlage auf dem Eisenbahnmarkte
geradezu unbegreiflich erscheint. Man erinnere sich, dass das
Curatorengesetz zunächst den Zweck verfolgte, einen Curator
ad actum für die Eisenbahnobligationäre zu bestellen, um deren
Pfandansprüche grundbücherlich einverleiben, beziehungsweise
die nöthigen Formalien durch einen Vertreter durchführen zu
lassen. Man fand sich jedoch sofort genöthigt die Competenz der
Curatoren fallweise auszudehnen und zu der eines wirklichen
Massavertreters zu erheben, entweder weil die betreffenden Gesell-
schaften in Concurs oder Liquidation geriethen oder weil tiefgehende
Aenderungen im Pfandobject vorgenommen werden mussten, zu
deren grundbücherlicher Durchführung der Curator Seitens der
Gerichte legitimirt werden musste. Es stellte sich bald heraus,
dass diese Einrichtung alle erdenklichen Mängel trug. Die Per-
sonen der Curatoren, dem Advocatenstande entnommen, waren
zumeist mit dem Eisenbahnwesen und namentlich mit den neuar-
tigen Grundbuchs- und Liquidations-Angelegenheiten, sowie mit
den Finanz- und Verkehrsfragen unbekannt. Es erwuchs aus der
ihnen zugetheilten schiefen Stellung eine Verantwortlichkeit,
welche ehrenhafte Curatoren in unleidliches Schwanken brachte
zwischen ihrer Amtspflicht und dem Interesse ihrer Curanden,
minder gewissenhafte aber zu Massnahmen drängte, welche sich
fast durchwegs mit den Gutachten der landesfürstlichen Commis-
säre, mit den Entscheidungen der Curatelsgerichte oder mit den
geltend zu machenden Interessen cier Curanden kreuzten. Wir
erinnern an die in diesen Spalten erwähnten Beispiele der Mäh-
risch-Schlesischen Centralbahn, der Braunau -Strasswalchener,
Lundenburg-Grussbacher und Lemberg-Czernowitzer Bahn. Bei
der Mährisch -Schlesischen Centralbahn hat der Curator kaum
einen Act vollzogen, in welchem er nicht entweder durch die Ge-
richte oder durch seine Schutzbefohlenen energisch reprobirt
wurde. Bei der Lundenburg-Grussbacher Bahn haben sich die
Gewaltschritte des einen Curators und die Schüchternheit des
andern Curators vernichtend für die Interessen der Obligationäre er-
wiesen—von jenen Einmengungen abgesehen, welche Seitens desRe-
gierungs-Commissärs angesichts der Passivität beider Curatoren vor_
genommen wurden. Bei der Braunau-Strasswalchener Bahn hat
der Curator gegen den Willen der Majorität seiner Curanden den
Verkauf des Pfandobjects ungebührlich verzögert, bis endlich ein
weit geringerer Kaufpreis erzielt wurde, als ursprünglich geboten
worden war. Im Falle der Lemberg-Czernowitzer Bahn wurde
das Institut des Curators durch ein obergerichtliches Urtlieil in
sonderbares Licht gestellt, indem der vom Handelsgerichte einge-
setzte Curator cassirt und den Actionären die individuelle Gel-
tendmachung ihrer Interessen anheimgegeben wurde, geradezu
gegen den Sinn und Wortlaut des § 9 des Curatorengesetzes,
welcher diese Befugniss den einzelnen Besitzern ausdrücklich
nimmt.
Diese und zahlreiche ähnliche Missstände, welche nahezu
bei allen Bahnen vorkamen, für die Curatoren ernannt sind, hätten
die Regierung zur Einsicht führen sollen, dass die Einsetzung von
Curatoren anders denn als freigewählte Repräsentanten der Gläu-
biger ein Unding wäre, und gleicherweise die Massnahmen der
Regierung und der Gerichte zu erschweren, wie die Interessen der
Gläubiger zu schädigen geeignet sei. In der That beweist der
obenerwähnter Novelle beigegebene Motivenbericht, dass man es
als unabweislich befinde, den Gerichten bessere Informationen und
den Curatoren die Möglichkeit zu gewähren, ihre Verantwortlich-
keit durch Voten, beziehungsweise Informationen der Gläubiger
zu decken. Leider wurde dieser Nothwendigkeit nur insoweit Rech-
nung getragen, dass den Gerichten auf Antrag der Curatoren frei-
gestellt, nicht vorgeschrieben wurde, die Prioritätenbesitzer einzu-
berufen. Der Gesetzentwurf, nebstbei an allerlei formellen
Mängeln leidend, genügt nicht im Entferntesten dem Bedürfnisse.
Wir erwähnen die formellen Mängel nur vorübergehend, da die-
selben bei der Verhandlung im Reichsrathe amendirt werden dürften.
Deshalb betonen wir, dass im Gesetze keine Fälle namhaft ge-
macht sind, in welchen die Berufung einer Gläubigerversammlung
dem Gerichte zur Pflicht gemacht wird. Selbst im Sinne der laxen
Novelle scheint uns eine Einberufung unerlässlich, wenn der Ver-
kauf des Pfandobjects, dieAenderung der grundbücherlichen Rang-
ordnung einzelner Prioritätsemissionen oder die Aufnahme von
Anleihen, welche den Prioritäten vorausgehen, im Zuge ist. So-
dann wäre es unentbehrlich eine zur Beschlussfähigkeit nothwen-
dige Minimalzahl von Gläubigern, beziehungsweise ein Minimum
des zu vertretenden Schuldcapitales vorzuschreiben. Auch fehlt"
in der Novelle jede Vorschrift über die Art der Abstimmung. End
lieh findet sich über die Legitimation der Gläubiger nichts vor-
geschrieben, während doch Formalitäten, welche für Actionär-
Versammlungen unerlässlich scheinen, doch im Falle von Gläubiger-
versammlungen unmöglich entrathen werden könnten. Ueberhaupt
ist die Redaction der Novelle eine solche, dass sie dem Gerichte
eine alles Mass überschreitende discretionäre Gewalt einräumt.
DasPrincip der Novelle fordert noch heftigere Kritik heraus.
Dieselbe hat den ausgesprochenen Zweck, bessere Information zu
schaffen, die Verantwortlichkeit des Curators zu erleichtern und
stichhaltige Motive für die Entscheidungen der Gerichte zu geben;
würden aber diese Zwecke auch erreicht, so kann hierdurch allein
der allgemeinen Nothlage der Eisenbahnen noch nicht abgeholfen
werden. Die Information, welche solche Versammlungen bieten,
kann unter Umständen schlechter sein als gar keine. Sie kann
irreführen und dabei die Verantwortlichkeit des Curators dennoch
erleichtern, ihn zu vorschnellen, ja zu bedenklichen Anträgen
bewegen; sie kann dem Gerichte Motive leihen, welche mit dem
wahren Interessen der Gläubiger im Widerspruch stehen. Ist es
leicht, Actionär- Versammlungen in zweideutiger Weise auszunützen
und durch Strohmänner und Kunstmajorität zu missbrauchen, so
sollten unter den Augen des Gerichtes und zu Zwecken der Recht-
sprechung gewiss nicht Versammlungen mehr oder minder formlos
einberufen werden, deren Mangelhaftigkeit zu bedenklichen Con-
sequenzen führen kann. Sollten Gläubiger-Versammlungen ihren
wahren Zweck erfüllen, so müssten denselben grundsätzlich fol-
gende Befugnisse zugestanden werden: Erstens wäre ihnen die
Wahl, beziehungsweise Bestätigung des Curators anheimzugeben,
eventuell ihnen die Wahl eines dem Curator zur Seite stehenden
mindestens mit berathender Stimme ausgerüsteten Gläubiger- I
ausschusses zuzugestehen. Zweitens wäre ihnen die Initiative der I
Antragsstellung oder mindestens Formulirung der behufs Infor-
mation zu beantwortenden Fragen zu überlassen. J|
Ad 1: Es lässt sich nicht absehen, warum den Prioritäts- I
besitzern, welchen durch obgedachten §. 9 des Gesetzes vom 24. 9
April 1874 die individuelle Geltendmachung in Angelegenheiten, fl
welche gemeinsame Rechte der Besitzer betreffen, verweigert wird I
— warum den Betreffenden die Aufstellung eines ihr Vertrauen I
geniessenden Vertreters nicht zugestanden w erden soll. Durch mm
das Curatorengesetz ist die Nothwendigkeit der Vertretung con- I
statirt. Eine Interessenvertretung von dem freiem Ermessen der I
Interessenten gänzlich loszuschälen hat weder Grund noch Sinn. !J|
Für räumlich zerstreute, häufig dem Auslande angehörende, in I
den meisten Fällen sehr bedeutende Forderungen repräsentirende H
Gläubiger muss eine naturgemässe Vertretung zugelassen werden, Jjjr
statt wie bisher selbe durch das Gericht auferlegen zu lassen. H
Die bisherige Methode bringt in vielen Fällen die Entscheidung H
der Gerichte und die ganze Geschäftsführung von Vornherein in IE
einen Gegensatz mit den zu vertretenden Interessen. Es ist in B
dieser Beziehung wohl zu beachten, dass die bisher durch die
59
Gerichte vollzogene Ernennung von Curatoren fast in keinem Falle
als glücklich ersehen werden kann. Man darf behaupten, dass
von den sämmtlichen Curatoren nothleidender Bahnen sich nur
eine verschwindende Minderzahl des Vertrauens der Curanden er-
freut und im Falle freier Wahl durch die Curanden bestätigt
worden wäre. Sollte behufs Zeitersparnis oder im Hinblick auf
die fremde Staatsangehörigkeit vieler Obligationäre eine sofortige
Ernennung des Curators durch das Gericht vorgezogen werden,
so könnte doch einer nachträglich einberufenen Versammlung
immerhin die Wahl eines definitiven Curators beziehungsweise
die Bestätigung des provisorischen überlassen bleiben.
Sollte jedoch auch diese Bestimmung zu liberal erscheinen,
so liegt es doch nahe, diesem dem Eisenbahnfache meist ferne-
stehenden Curator einen Gläubigerausschuss zur Seite zu geben,
welcher entweder aus Fachleuten oder Interessenten bestehend,
die Verantwortlichkeit mit dem Curator th eilen, demselben wie
dem Gerichte jedenfalls bessere Information zu ertheilen im
Stande wäre, als die gelegenheitlicheinberufeneGläübiger-Versamm-
lung in toto. Ein consultatives Votum für diesen Ausschuss müsste
sich selbst mit den weitgehendsten juridischen Scrupeln vertragen.
Ad 2: Die Novelle engt das Votum der Versammlung auf
eine bejahende oder verneinende Aeusserung der Gläubigerver-
sammlung bezüglich der vom Gerichte zu stellenden Fragen ein.
Man weiss, wie gross sich die Verantwortlichkeit der Fragestellung
im Schwurgerichtsprocesse erweist. Zu welchem Zwecke eine so
ausgedehnte Befugniss und so unermessliche Verantwortlichkeit
dem Gerichte in Fällen civilrechtlicher Interessen zugeschoben
wird, ist nicht ersichtlich. Namentlich wäre es erwünscht, den
Interessenten, unter welchen sich zweifelsohne mehr Sachverstän-
dige als im Schosse des Gerichtes befinden, zu gestatten, auf die
vom Gerichte beantragte Fragestellung mindestens im Wege von
Amendements Einfluss zu üben. Unseres Erachtens könnte es
zur Information des Gerichtes nur beitragen, wenn überhaupt die
Fragestellung entfiele, und der Versammlung die freie Antrag-
stellung und Discussion Vorbehalten bliebe oder wenn wenigstens
den Curatoren gleichfalls das Recht der Fragestellung eingeräumt
würde. Für das Gegentheil, für die in der Novelle enthaltende
Einschränkung auf vom Gerichte zu stellende Fragen gibt es ab-
solut keinen Grund. Namentlich erscheint diese Einengung der
Beschlussfassung seitens der Gläubiger-Versammlung bedenklich
in den erwähnten Fällen, wo es sich um den Verkauf des Pfand-
objects, um eine Verschiebung der Rangordnung oder um eine
Aufnahme von Anleihen, die den Prioritätseinverleibungen voraus-
gehen, handelt. In diesen Fällen wäre eine freie Beschlussfassung
der Interessenten unerlässlich. Nur eine solche könnte den wie-
derholt erprobten Missständen, den interessenfeindlichen Anträgen
von Curatoren und der übergrossen Verantwortlichkeit der Regie-
rung gegenüber den nothleidenden Bahnen die Spitze abbrechen.
Ueberhaupt ist es unbegreiflich, weshalb Einschränkungen,
wie sie ehedem in der politischen Gesetzgebung namentlich im
Vereinsgesetze im Schwünge waren, in einem Gesetz über die
Vertretung von Prioritätenbesitzern Raum zu geben. Man sollte
meinen, dass es im Interesse der Staatsverwaltung, der unpartei-
ischen Rechtsprechung und des Eisenbahncredites gelegen sei,
den tief geschädigten Gläubigem unserer Eisenbahnen eine mög-
lichst freie und geschäftsmässige Vertretung zu ermöglichen. Jede
Beschränkung erhöht die Verantwortlichkeit der Regierungsorgane
und hemmt die Geltendmachung von Interessen, deren unbedingte
Anerkennung nicht nur als juristisches, sondern als volkswirth-
schaftliches Postulat erkannt werden muss.
Oesterreichisch-Ungarische Correspondenz.
Wien, 8. Januar 1877. (Vorlagen - Gerüchte. Frachtbrief-
Aenderung. Tarifgenehmigung. Kaschau-Oderberg und Eperies-
Tarnow. Ungarische Staats- und Ostbahn. Brünn-Rossitz- und
Staatsbahn. Expropriationsrecht. Weber’sche Arbeiten. Elisabeth-
West- und Baugesellschaft. Coursbericht).
Es darf nicht Wunder nehmen, wenn die Eisenbahnvor-
lagen noch immer im Vordergrund stehen. Hängt doch von
ihnen die vitale Entscheidung nicht nur über unser Eisenbahn-
wesen selbst, sondern auch über unseren öffentlichen Credit und
die meisten Industriezweige ab. Von den vielen coursirenden
Gerüchten wäre zu erwähnen, dass sich die Regierung der Zu-
stimmung des Führers des Eisen bahn- Ausschusses versichert hat,
daher der Annahme ihrer Vorlagen im Unterhause gewiss sei.
Dagegen soll ihr die Vertretung unserer zwei grössten selbststän-
digen Bahnverwaltungen im Oberhause Sorge machen, da diese,
durch keine Rücksicht auf staatliche Subvention gebundenen, auf
technischem und finanziellem Gebiete erprobten Fachmänner sich
gegen die regierungsseitigen Tendenzen ausgesprochen haben sollen.
Das scheint jedoch ebenso aus der Luft gegriffen, wie die den Eisen-
bahnverwaltungen imputirte Eingabe an den Reichsrath wegen Be-
kämpfung der Regierungsansicht, dass der in den ertheilten Conces-
sionen geschlossene privatrechtliche Vertrag durch ein Gesetz aufge
hoben oder doch modificirt werden könne. Es haben weder diesfällige
Besprechungen stattgefunden noch ist die von einer Sequestration
zumeist bedrohte Bahn gewillt, die Initiative zu ergreifen oder
gar den Schutz der Gerichte anzusprechen.
Das Oe. C.-B. f. Eisenb. theilt die Entscheidung des K. K.
Handelsministeriums v. 23. November v. J. Z. 35645 mit, wonach
bei Aenderung der Frachtbriefadresse eines bereits auf-
tegebenen Gutes ungeachtet der dadurch erfolgten Ausflösung
es früheren und der Errichtung eines neuen Frachtvertrages,
auf Grund des § 60 al. 1 und 2 des Betriebs-Reglements die aber-
malige Einhebung der Manipulationsgebühr unzulässig ist. Die
Entscheidung wird sehr scharfsinnig aus § 59 al. 1 des Betriebs-
Reglements und weiter damit motivirt, dass eine doppelte Mani-
pulation deshalb nicht nothwendig war und das Publikum sehr
belastet würde.
Das Ungarische Communicationsministerium hat die Bahnver-
waltungen aufgefordert, jeden Tarif, sowie jede andere den Per-
sonen- oder Waaren verkehr betreffende Verfügung im Wege der
General-lnspection rechtzeitig zur Genehmigung vorzulegen. Ein
Verbandtarif darf ohne Prüfung und Genehmigung der auf die
einzelnen Bahnen entfallenden Antheile nicht ins Leben treten.
Die Rechtzeitigkeit dieser Vorlagen ist in der Weise ein-
zuhalten, dass zu deren Prüfung, abgesehen von der 14tägigen
Publicationsfrist, noch 4Wochen verbleiben, und dass ein gedrucktes
Exemplar des neuen Tarifs 14 Tage vor dem projectirten Termin
des Inslebentretens sich bei der General-lnspection befinde. — Diese
Fristen sind viel zu lang bemessen, machen die rasche Benützung
wechselnder Conjuncturen fast unmöglich und sind auch über-
flüssig, da 6ich sowohl die Regierung als das Publicum in viel
kürzerer Zeit zu orientiren vermögen.
Der Gesetzentwurf, betreffend die Fusion der Kasch au-
Oderberger Bahn mit der Eperies-Tarnower Bahn (Ungari-
scher Theil) ist nach Mittheilung des „Hon“ bereits ausgearbeitet.
Derselbe enthält keine Zinsenerhöhung, weil das Verhältniss beider
Reichshälften zu diesen Bahnen nicht alterirt wurde. Die Zinsen-
§arantie soll zwischen Oesterreich undUngarn im Verhältniss der
ahnlänge getheilt werden. Die Regierung hat bisher mit der
Einbringung gezögert, weil früher eme Garantie-Erhöhung der
Kaschau-Oderberger Eisenbahn in Aussicht genommen war,
welche wahrscheinlich in einem anderen Entwürfe doch endlich
anderen Entwürfe doch endlich zur Behandlung gelangen wird.
Die günstigen Resultate der Ungarischen Staatsbahn
im Vorjahre sprechen ebenfalls für die Uebertragung der neu er-
worbenen Ostbahn an die Direction der Ersteren. Die Frage
der getrennten oder gemeinsamen Verwaltung dieser beiden Bahnen
beschäftigt gegenwärtig die Regierung wie das Publikum.
In dem Gesetzentwurf, betreffend die Fusion der Brünn -
Rossitzer Eisenbahn mit der Oesterr. Staatsbahn wird die
Regierung ermächtigt, zum Zweck der unter Aufrechterhaltung
der bestehenden Staatsgarantie-Verhältnisse zu vollziehenden Fu-
sion die Gebühren- und Stempelfreiheit für die bei diesem An-
lasse vorkommendenVerträge und sonstigen Urkunden, sowie für
die erforderliche Ausgabe von Actien und Prioritäten (mit Ein-
schluss der Interimsscheine) zu gewähren. Der dem Gesetzent-
würfe beigegebene Motivenbericht führt aus, dass sich wegen der
eigenthümlichen geographischen Lage der Brünn-Rossitzer Bahn
und der Staatsbahn bei der Ausmittlung der Staatsgarantie stets
sehr erhebliche Schwierigkeiten ergeben. Es bildet nämlich die
Bahnstrecke Wien-Strelitz den Hauptbestandtheil des Ergänzungs-
netzes der Staatsbahn, die daran anschliessende Bahnstrecke von
Strelitz bis zum sogenannten unteren Bahnhofe in Brünn aber
einen Theil der Brünn-Rossitzer Bahn; sodann folgt ein wieder
zum Ergänzungsnetze gehöriges Bahnstück zwischen dem unteren
und dem oberen Bahnhöfe in Brünn, endlich dieser letztere als
Bestandtheil des alten Netzes der Oesterreichiscben Staatseisen-
bahn-Gesellschaft, so dass in der kurzen Strecke von der Einmün-
dung des Ergänzungsnetzes in die Brünn-Rossitzer Bahn nächst
Strelitz bis zum Anschlüsse an das alte Netz in Brünn drei von
diesen Linien gemeinschaftlich benützte Bahnhöfe bestehen. Es
ist erklärlich, dass diese verwickelten geographischen Verhältnisse
60
bei Führung der Betriebsrechnungen, namentlich in Betreff der
Vertheilung der Kosten für den Stations-, Fahr- und Zugförde-
rungsdienst, zu erheblichen Complicationen und Unzukömmlich-
keiten führen und vermöge der daraus entspringenden Unklarheit
des einschlägigen Rechtsverhältnisses Meinungsverschiedenheiten
zwischen der Staatsverwaltung und den betheiligten Gesellschaf-
ten über das Mass der staatlichen Garantie-Verpflichtungen nicht
zu vermeiden waren. Diese Umstände mussten es in hohem Grade
wünschenswert^ erscheinen lassen, durch eine Vereinbarung mit
den betheiligten Bahngesellschaften zu einer definitiven Regelung
der auf die Garantieleistung des Staates Einfluss nehmenden
Fragen zu gelangen. Das Ergebniss der zu diesem Behufe einge-
leiteten Verhandlungen ist in dem Protocollar-Uebereinkommen
vom 1. Juli 1876 enthalten. Bei Vereinbarung der fraglichen Stipu-
lationen ist es gelungen, das Interesse des Staatsärars allenthalben
zu wahren und in mehreren für die Garantie-Verpflichtungen des
Staates wichtigen Fragen Seitens der betheiligten Bahngesell-
schaften werthvolle Zugeständnisse und Anerkennungen zu er-
zielen. Als solche sind namentlich die Uebernahme eines mit
800,000 fl. bemessenen Pauschal-Antlieiles an den Bau-Auslagen
für den anlässlich des Ergänzungsnetzes neu erbauten Wiener
Central-Bahnhof zu Lasten der Wien-Raaber Bahn, ferner die
wesentlich einschränkenden Bestimmungen über den die beiden
garantirten Bahnen belastenden Antheil an den Kosten der
gemeinschaftlich benützten Bahnhöfe, insbesondere die voll-
ständige Ausschliessung einer derartigen Belastung durch
den Stations dienst der zum alten Netze gehörigen Bahnhöfe
in Brünn und Marchegg zu bezeichnen. Zu alldem kommt, dass
die Brünn-Rossitzer Bahn in Wirklichkeit zu der Staatsbahn in
einem Abhängigkeits-Verhältnisse steht. Dieses ist derzeit so weit
gediehen, dass die Brünn-Rossitzer Bahn, deren Actiencapital zum
grösten Theil in Händen der Oesterreichischen Staatseisenbahn-
Gesellschaft sich befindet und deren Verwaltung von Functionären
der letzteren Gesellschaft geleitet wird, nur noch der Form nach
als eine selbstständige Unternehmung besteht. Es muss demnach
schon vom allgemeinen Standpunkte der von der Staats-Oberauf-
sicht über das Gesellschaftswesen zu vertretenden Anschauung
sachlich correct und angemessen erscheinen, durch Verschmelzung
beider Unternehmungen in Eine Gesellschaft dem factischen Zu-
stande auch den entsprechenden rechtlichen Ausdruck zu geben
„Das Recht der Enteignung in Oesterreich“ vom
Prager Advocaten und Docenten Dr. Prazak ist ein auch die
Eisenbahnen interessirendes Werk. Ausser der allgemeinen und
speciellen Theorie der Expropriation wird insbesondere die Wich-
tigkeit des Enteignungs-Erkenntnisses, wodurch der Expropriat
bei eingetretener Rechtskraft ein Recht auf die Entschädigung
erlange, welches ihm durch einseitigen Rücktritt des Exproprianten
nicht entzogen werden kann, ferner die Anfechtbarkeit dieses
Erkenntnisses vor dem Verwaltungsgerichtshofe ausführlich be-
gründet. Der Verfasser findet die bisherige Praxis beim Eisen-
bahnbau, welche ganz allgemein die Erhebung der für die sog.
Wirthschaftserschwernisse zu leistenden Vergütung, aus dem Ex-
propriationsverfahren ausscheiden und die bezüglichen Ansprüche
des Expropriaten auf den abgesonderten Rechtsweg verweisen will,
keineswegs dem Gesetze entsprechend.
In einer der letzten Nummern der vorjährigen Neuen Freien
Presse findet sich aus der Feder des Freiherrn v. Weber die
Schilderung einer Eisenbahn-Catasti ophe aus den Vierziger
Jahren, welche als Selbsterlebtes mit der Meisterschaft des Styls
und der Technik dargestellt, ein mächtiges Interesse erregt. Von
demselben Verfasser ist als das 6. Buch der von ihm herausgege-
benen „Populären Erörterungen von Eisenbahn-Zeitfragen“ die
„Frage des Eisenbahnbetriebes durch lange Tunnels“
erschienen, welche mit der erwähnten Meisterschaft eine der
schwierigsten Fragen in der eingehendsten und lichtvollsten
Weise bespricht. Wir werden dieser Besprechung einen besondern
Artikel widmen.
Der Ausgleich zwischen der Elisabeth Westbahn und
der Eisenbahn-Baugesellschaft ist nach der N. F. P. perfect.
Die Regierung hat ihre Ratification unter der Bedingung ertheilt,
dass die Eisenbahn -ßaugesellschaft 25,000 Gulden aus dem Titel
der „Oberbau-Erhaltung“ zurückerstatte , dagegen jedoch die Er-
laubniss gewährt, dass die Material-Zufuhr im engsten Sinne des
W ortes für die neue Bau- Unternehmung des Unterstein -Tunnels
kostenfrei seitens der Giselabahn geleistet werde. Die Genehmi-
gung des Bauvertrages, welcher zwischen der Westbahn und
Baron Schwarz bezüglich der Herstellung des Unterstein -Tunnels
abgeschlossen worden war, wurde nicht ertheilt, da die Regierung
nach wie vor der Ansicht ist, dass dies ein Privatvertrag sei, den
sie nicht zu genehmigen habe.
Die Anlage des Jänner-Coupons, die friedlichere Stimmung,
die günstigeren Schätzungen der Jahreserträgnisse, der sich lie-
bende Export, endlich die schwächere Differenz zwischen den
beiden Edelmetallen haben den Co ursen ein freundlicheres Aus-
sehen verschafft. Die Acticn hatten bis auf die vernachlässigte
Ungarisch-Galizische (75) und Raab.-Grazer (85) Staatsb. (251) und
Theissb. (150) lauter Avancen erfahren, zumeist die Ungarische
Ostbahn (41) wegen der nun erfolgten Einlösungs-Kundmachung,
Nordbahn (1800) wegen 1 \ vermutheten Plus an Dividende gegen
das Vorjahr, Karl-Ludwig (204) wegen einer auf 2% geschätzten
Superdividende; die Siebenbürger erhielten sich auf 90 als sich
das Gerücht ihres gegen die Unternehmung Klein verlorenen Pro-
cesses (derselbe befindet sich noch in den ersten Stadien) als unbe-
gründet erwies. ln Prioritäten war zwar eine lebhafte
Nachfrage des Auslandes; diese reflectirte jedoch nur auf
wenige Gattungen, während die anderen etwas zurückgingen.
Ueber die Betriebsergebnisse der Königl. Ungarischen
Staatsbahnen im Jahre 1876.
Die jetzt in Oesterreich - Ungarn vorherrschende Tendenz,
welche die Erweiterung des Staatsbahnnetzes zum Zwecke hat,
macht es besonders interessant, die Betriebs - Resultate der
Königl. Ungarischen Staatsbahnen als jener Gruppe, die in der
Oesterreichischen Monarchie allein unter unmittelbarer Leitung
der Staats-Behörde stehen, einer Prüfung zu unterziehen. Der
jüngst veröffentlichte diesbezügliche Ausweis zeigt in der Betriebs-
periode pro 1876 für sämmtliche Linien der K. Ungarischen Staats-
bahnen eine Gesammteinnahme von 6 565 554 Gulden, wovon
6 055 812 Gulden auf das 788 Kilometer lange nördliche Netz ent-
fallen. Die südlichen Linien, die unzusammenhängend gebaut
sind, in Folge dessen sich auch eine wirksame Verkehrspolitik
nicht verfolgen lässt, lieferten dagegen ein ganz ungenügendes Er-
trägniss, indem die in Betrieb stehenden 278 Kilometer blos
509 942 Gulden Einnahmen ergaben. Mit der gleichen Periode des
Vorjahres verglichen, resultirt für das nördliche Netz eine Mehr-
einnahme von 833 268 Gulden und für die südlichen Linien eine
Mindereinnahme von 63 649 Gulden. Hierzu wäre zu bemerken»
dass die Zunahme des Verkehres überhaupt nur geringfügig ist,
und die Mehreinnahmen theils in Folge des mit den concurriren-
den Linien abgeschlossenen Carteilvertrages (der mit 1. Juni vori-
gen Jahres in Kraft trat) respective der Ersparniss an den früher
in so grosser Höhe zugestandenen Refactien, theils durch die Er-
höhung der Sätze des Localtarifes kommen. Es dürften sonach
die Betriebs-Auslagen sich so ziemlich auf der Höhe der vorjähri-
gen erhalten haben, und das Plus der Reineinnahmen auf circa
800 000 Gulden zu schätzen sein. Im Jahre 1875 betrug das Rein-
erträgniss für die nördlichen Linien 1 400 000 Gulden und wird
demnach dasselbe pro 1876 circa 2 200 000 Gulden ausmachen.
Das Verhältniss der Einnahmen zu den Ausgaben dürfte sich auf
etwa 50 pCt. stellen, für eine neue Bahn mit zahlreichen Neben-
linien gewiss kein ungünstiges Resultat. Wie schon oben er-
wähnt, trägt zu dem Aufschwung der Einnahmen wesentlich das
im Verein mit den Deutschen Bahnen geschlossene Uebereinkom-
men bei, laut welches die Theilung des Verkehres auf angemessener
Grundlage vorgenommen und der ziellosen Herablizitirung der
Frachtsätze ein Ende gemacht wurde. Für die südlichen Linien
besteht ein solches Tbeilungsübereinkommen noch nicht und steht
das Concurrenzprincip aufrecht, das indess schlechte Früchte für
die Staatsbahnlinien treibt, wie dies zum Theil aus dem Umstande
hervorgeht, dass die letzteren trotz öconomisclier Verwaltung so-
gar an einem ßetriebsdeficit leiden, das laut dem Rechnungsab-
schluss pro 1875 35 116 Gulden und für das verflossene Jahr wohl
100 000 Gulden betragen dürfte. Wo bleibt die Verzinsung des in
diese Linien investirten, circa 40 Millionen Gulden betragenden
Capitales, für welche der Staat selbst auf Grund des Eisenbahn-
anlehens ä 6 y2 pCt. mit mindestens 2 600 000 Gulden jährlich auf-
zukommen hat. Dass solche drückende Verhältnisse zur raschen
Abhilfe drängen, ist klar, allein die Herbeiführung besserer Zu-
stände ist mit grossen finanziellen Operationen verbunden, für
welche der Europäische Geldmarkt jetzt und voraussichtlich auch
in der nächsten Zeit nicht günstig liegt. Die Fehler, welche man
durch den planlosen Bahnbau in Ungarn, wie überhaupt in ganz
Oesterreich gemacht, werden demzufolge noch lange an dem Mark
dieses Reiches zehren, und es wird eines besonders günstigen
wirthschaftlichen Aufschwunges bedürfen, um die tiefen Wunden
zu heilen, welche eine Zeit der Ueberstürzung dem Lande schlug,
Dass aber das Staatsbahnsystem in Oesterreich-Ungarn festen Bo-
61
den gewinnen kann und wird, dafür bürgen die obgeschilderten
Resultate, welche vor Allem darthun, dass der Staat Ungarn nicht
theurer verwaltet, als die Privatunternehmung, und ersterer dabei
den Verkehrs- und commerciellen Bedürfnissen nach jeder Rich-
tung vollauf Rechnung zu tragen hat, während letztere sich die-
ser Aufgabe, sobald die eigenen Interessen dabei tangirt werden,
gern entziehen.
Arad -Körösthal- Eisenbahn. (Arad-körösvölgyi-vasut.) Diese
im Januar 1877 zu eröffnende Bahn wurde unterm 24. Mai 1875
(mit dem Gesetzartikel XLIV.) der Arad-Körösvölgyi-vasut-reszveny-
tarsulat (Arad-Körösthal-Eisenbahn-Actien-Gesellschaft) concessio-
nirt und im Juni 1875 im Bau genommen. Die Bahn ist ein-
geleisig und das Terrain ist nur für ein Geleise erworben.
Das Baucapital beträgt 216,000 11. pro Oesterr. Meile und im
Ganzen 1,620,000 Gulden im Nominal-Werthe.
Besondere technische Schwierigkeiten sind, da die Bahn
eine Ebene durchschneidet und als höchste Steigung nur 1 : 300
hat, keine.
Wie aus der uns vorliegenden Skizze ersichtlich, geht die
Linie aus der Theissbahn-Station Arad bis zu der Haltestelle
Oetvenes gegen Norden aus; bei der genannten Haltestelle wendet
sich die Linie, gegen Nordost, erreicht in dieser Richtung die
Stationen Zimand Ujfalu und Szt. Anna. Nach der letzteren
Station wendet sich die Bahn gegen Südost, berührt die Halte-
stelle Kereki und erreicht in derselben Richtung die Station
Vilagos. Von Vilagos verfolgt die Bahn, die Haltestelle Muszka
berührend, bis zu der Station Pankota ihre frühere Richtung gegen
Nord-Ost, hier wendet sie sich gegen Osten, bleibt bis zu der
Station Ternova in derselben Richtung und nimmt hier die Rich-
tung gegen Norden, in welcher Richtung sie die Stationen Apatelek
und Boros-Jenö erreicht. Die Haltestellen Oetvenes und Kereki
haben Answeichen.
Die Entfernungen von der Station Arad gerechnet, sind die
folgenden: Oetvenes 9.3, Zimand Ujfalu 12.4, Szt. Anna 2.3, Kereki
25.7, Vilagos 34.9, Muszka 37.9, Pankota 40. 7, Ternova 51.2, Apatelek
57 4 und Boros Jenö 62 Kilometer.
Die Trace entspricht den localen Verhältnissen und den
Anforderungen, die man an eine secundäre Bahn stellt, Land-
strassen zu ersetzen und grössere Orte verbindend, diese für den
Handel und Verkehr zu gewinnen. Grössere Orte sind: ausser
Arad, Szt. Anna, Vilagos, Pankota und Boros-Jenö.
Die Gegend ist reich an Getreide aller Sorten, Wein, Eisen,
Brenn- und Nutzholz und anderen vielen Rohproducten.
Die Bahn dient zum Durchzugsverkehre der Montan-, Wald-
und sonstigen Naturproducte des Weissen Körösthal- Gebietes und
des Oestlichen Theiles Siebenbürgens. Der Localverkehr verspricht
durch Berührung von zahlreichen wohlhabenden und bevölkerten
Ortschaften, sehr fruchtbaren Niederungen, grosser Waldungen im
Weissen Körösthal und der berühmten Arader Weingebirge; Ma-
gyarät, Vilago, Mokra etc., dem durch die zahlreichen Spiritus-
Brennereien und Mastungs-Anlagen, durch die Nadaser, Felmeneser
und Borosjenöer Säge-Fabriksanlagen, besonders aber durch die
Borosteberer, Deznaer Eisenwerke von Bedeutung zu werden.
Der Weiterbau der Bahn bis Boros Sebes und Jöszäshely
ist in Aussicht genommen.
Bauleitender Ober -Ingenieur ist Benjamin Boros in
Arad und wird der Bau durch die Gesellschaft in eigener Regie
ausgeführt.
Die Bahn wird übrigens von der Gesellschaft selbst ver-
waltet und der Betrieb wird durch die in Arad aufgestellte Betriebs-
leitung, die mit sämmtlichen Agenden einer Betriebs-Direction
betraut ist, geleitet.
Verein für Eisenbahnkunde zu Berlin.
Versammlung am 12. December 1876.
Vorsitzender Herr Weishaupt, Schriftführer Herr Streckert.
Herr Quassowsky besprach in eingehenderWeise die Aus-
wechselung der Brückenüberbauten an der alten Elbbrücke bei
Magdeburg.
Bei der Ertheilung der Erlaubniss zum Bau einer neuen
Elbbrücke unterhalb Magdeburg wurde der Berlin-Potsdam-Mag-
deburger Eisenbahn-Gesellschaft die Bedingung auferlegt, einen
Mittelpfeiler der alten Eisenbahn-Elbbrücke oberhalb Magdeburg
im Interesse der Schifffahrt zu entfernen. Um dieses zu ermög-
lichen, musste der eiserne Ueberbau von zwei Brückenöffnungen
beseitigt und statt dessen eine Ueberbauconstruction hergestellt
werden, welche die Unterstützung des erwähnten Pfeilers entbehren
konnte. Die Fahrbahn der alten Elbbrücke liegt mit dem der
Stadt Magdeburg zunächst befindlichen Theile in einer Curve von
592 m- Radius, so dass die Brücke selbst als Polygon angelegt ist.
Ausserdem liegt sie schräg zum Stromstrich und bildet die Mit-
telachse des umgebauten Theiles einen Winkel von 59° 251 mit
der Mittellinie des Flusses. Die normale lichte Weite der Oeff-
nung betrug 18, 83 und die Länge jeder Unterbau-Construction,
welche aus Gitterträgern bestehen und nur von Pfeiler zu Pfeiler
reichen, 22, 28 m- bei 2,4 m- Gesammthöhe (l,t m- Höhe der Schienen),
das Gewicht ca. 35,000 Kilogramm. Die neue Ueberbau-Construction,
bestehend in Schwedler’schen Trägern von 7,21 m- Höhe in der
Mitte und 3,21 m- Höhe an den Enden, hat eine Länge von 49, 70 “
und ein Gewicht von ca. 90,000 Kilogramm excl. Fahrbahn. Da
es bei der Lage der Verhältnisse nicht geboten war, die Auswech-
selung des Ueberbaues wie bei der Werder- und Potsdamer Brücke
in wenigen Stunden zwischen zwei Zügen auszuführen, sondern
für diese Arbeiten einige Tage zur Disposition gestellt werden
konnten, so war folgendes Programm Seitens der Bauverwaltung
aufgestellt :
1. der neue Ueberbau wird über einem Nebengeleise des Bahn-
hofes im Friedrich-Wilhelms-Garten montirt;
2. derselbe wird so hoch gehoben, dass er bei eintretendem
Transport über dem alten Ueberbau frei fortreicht und in
dieser Höhenlage auf Eisenbahnwagen verladen;
3. die Eisenbahnwagen werden mit dem neuen Ueberbau mit-
telst einer Locomotive bis auf den Bestimmungsort gezogen,
wobei auf das Durchfahren von Curven insofern Rücksicht
zu nehmen ist, als die Verschiebbarkeit der mittleren Wa-
gen durch Unterlagen von Walzen ermöglicht wird, während
die Endwagen je in einem Drehpuncte mit dem Ueberbau
fest verbunden werden.
4. Am Bestimmungsort wird der neue Ueberbau von Locomo-
tivwinden, die auf den Pfeilern stehen, aufgenommen und
auf beiden Enden so unterstützt, dass ein Herablassen
stattfinden kann.
5. Die alten Ueberbau-Constructionen werden mit Kähnen aus-
gefahren, die Auflagen für den neuen Ueberbau hergestellt
und die oberen Schichten des Mittelpfeilers abgebrochen.
6. Die neue Construction wird auf die Auflager herabgelassen,
der Oberbau zerlegt und an beiden Enden an das alte Ge-
leise angeschlossen.
7. Alle diese Arbeiten etc. hat der Unternehmer für den zu
ofiferirenden Preis auszuführen und wird ihm für die Aus-
wechselung eine Zeit von in maximo 8 Tagen bewilligt.
Wagen, Locomotiven, Schwellen zum Gerüst etc. stellt die
Bahnverwaltung.
8. Der Unternehmer kann abweichende Constructionen etc zur
Sprache bringen, welche aber nur dann zuzulassen sind,
wenn eine ausdrückliche Vereinbarung über dieselben mit
der Bahnverwaltnng stattgefunden hat.
Bei der Submission übernahm der Fabrikant Vollhering aus
Sudenburg bei Magdeburg die Lieferung des Ueberbaues mit allen
Nebenarbeiten zum Preise von 43, 9 Jl pro 100 Kilogramm und
verpflichtete sich, die Auswechselung der Ueberbauten in 24 Stunden
zu bewirken, wenn ihm gestattet würde, zum Herablassen des
neuen Ueberbaues mit Sand gefüllte Cylinder an Stelle der Loco-
motivwinden zu benutzen, welche Offerte acceptirt wurde.
Der Vortragende erläuterte sodann die Details der Montirung
und Verladung, sowie des Transportes und der Senkung der Ueber-
bau-Construction unter Vorlegung von Zeichnungen. Die bei der
Senkung benutzten Sandcylinder von je 3 m- bestanden jeder aus
7 einzelnen Trommeln, welche durch 12 Stück Schrauben in ihren
Flanschen verbunden waren. Jede Trommel war aus zwei Ilalb-
cylindern zusammengesetzt, hatte 0,4 ra- Höhe, 0,M0m- lichten Durch-
messer, 0,02 m- Stärke und wog ca. 3 Centner.
Die unterste Trommel hatte eine feste Decke mit einem
durch einen Schieber verschliessbaren Loch von 0,959 m- Durch-
messer, wodurch der Sand aus dem ganzen Cylinder herausge-
lassen wurde.
An den Enden der Brücke waren 4 Kolben provisorisch be-
festigt, mit denen der Ueberbau auf der Sandfüllung ruhte. Das
Senken um die Höhe einer Trommel erforderte ca. 6% Minute,
worauf die Trommel durch Lösen der Schrauben abgenommen
wurde und die Senkung durch die nächste Trommel begann. Im
Ganzen hat das Senken ca. 3 Stunden, die ganze Auswechslung
der Ueberbauten aber ca. 4 Tage in Anspruch genommen, da man
bei der sehr ungünstigen Witterung des Novembers es vorzog,
nur bei Tage und zwar während ca. 7 Stunden täglich zu arbeiten.
Herr Kessler erläuterte hierauf die Construction des ihm
patentirten Sicherheits-Rades für Eisenbahnzwecke. Der Radreifen
wird innen mit einer schwalbenschwanzförmigen Nuthe versehen,
welche zur Ersparniss von Material und Arbeit schon beim Wal-
zen des Reifens in entsprechender rechtwinkliger Form hergestellt
werden kann. Der Unterreifen erhält eine schwalbenschwanz-
förmige Feder, welche jener Nuthe des Radreifens genau ent-
spricht. Der letztere wird in warmem Zustand auf den ersteren
aufgezogen. Um die Zusammenstellung beider Radtheile zu er-
möglichen, wird an dem inneren Umfange des Radreifens an
8 Stellen, bezw. an soviel Stellen, als das Rad Speichen hat,
die schwalbenschv'anzförmige Nuth ausgestossen und die gleiche
Operation mit dem Unterreifen an seinem äusseren Umfange vor-
genommen. Hiernach kann, nach Art des Bajonett-Verschlusses,
der Stern des Rades in dem Radreifen hineingedreht wTerden, der
nach Analogie des Verfahrens, welches bei gewöhnlichen Rädern
beobachtet wird, um ein Geringes enger gedreht wird, damit er
62
sich beim Erkalten überall fest dem Unterreifen anschliesst. Die
nunmehr am Umfange des Rades vorhandenen 8 Lücken von bo-
tenförmiger Gestalt werden durch stramm hineinpassende Schliess-
eile von Eisen oder Stahl, welche zur Sicherung gegen Los-
schütteln zu vernieten sind, ausgefüllt.
Durch diese Construction soll erreicht werden: eine Erhö-
hung der Sicherheit des Radreifens gegen Zerspringen und eine
Sicherheit gegen die, den rollenden Zug gefährdenden Folgen
eines dennoch eintretenden Radreifenbruches. Ein weiterer Vor-
zug dieser Construction sei, dass keine Schrauben und Niete zur
Verwendung kommen, Befestigungsmittel, welche bei eintretenden
Stössen stets unzuverlässiger Natur sind. Die Construction eigne
sich auch zur Anwendung bei vorhandenen alten Radgestellen,
seien es Speichen- oder Scheibenräder-Centres, oder Scheiben ab-
genutzter Gussstahl-Scheibenräder.
An der sich hieranschliessenden Discussion über die Zweck-
mässigkeit dieser Construction betheiligten sich die Herren Weis-
haupt, Schwarzkopff, Quassowsky, Borsig, Gust, Kaselowsky und
der Vortragende.
Bei der statutenmässig stattfindenden Wahl des Vorstandes
wurden die seitherigen Vorstands-Mitglieder: die Herren Weishaupt,
Hartwich, Streckert, Oberbeck, Ernst und Röder wiedergewählt.
In üblicher Abstimmung wurden sodann die Herren Bau-
Unternehmer Robert Donath, Bau-Inspector Endeil und Bau-
meister F. Rintelen als einheimische ordentliche Mitglieder in den
Verein aufgenommen.
—st.— Verein der Montan- und Eisen - Industriellen in
Oesterreich. (Rechenschaftsbericht pro 1876.) Der Verein
hat am 18. December 1876 seine zweite ordentliche Generalver-
sammlung abgehalten. In dem dazu erstatteten Rechenschafts-
bericht wird vor Allem beklagt, dass die seit 4 Jahren auch über
Oesterreich hereingebrochene Krise noch äusserst schwer auf der
Industrie laste und dass die auf Wiederbelebung des Eisenbahn-
baues und Credits gehegten Hoffnungen weder durch die Mass-
nahmen der Regierung, noch durch die Beschlüsse des Reichs-
tages erfüllt worden seien. Es wurden nicht einmal alle jene
Linien, wie die Ponteba-Bahn, die Eisenbahn Mürzzuschlag-Neuberg,
die Lavanthal-Bahu, für welche die nöthigen Gelder bewilligt sind,
in Angriff genommen. Auch für die Bahnen der Militärgränze
liegen die Kapitalien bereit und würde der Beginn dieses 500 Ki-
lometer umfassenden Netzes gerade im gegenwärtigen Momente
von ausserordentlicher Bedeutung für die Ungarische und Oester-
reichische Eisenindustrie sein.
In den jüngsten Tagen ist zwar die langerwartete Mitthei-
lung des Ministeriums über die schwebenden Eisenbahnangele-
genheiten erfolgt ; da jedoch eigentlich eine principielle Lösung
nicht ins Auge gefasst ist, so wird der Erfolg ganz wesentlich
von der Lösung abhängen, welche den Einzelfragen zu Theil wird.
Mit der Vorlage der Regierung zur Regulirung der Maximal-
tarife konnte _ sich der Verein nicht einverstanden erklären und
hat deshalb in einer Petition an das Abgeordnetenhaus seinen
Beschwerden Ausdruck gegeben. Obgleich seine Anschauungen
Würdigung fanden ist die Finalisirung der Angelegenheit durch
die plötzliche Vertagung des Reichsrathes unterbrochen worden.
Bei Wiedereröffnung, des Reichsrathes im October war die Situation
ganz verändert, da inzwischen die Regierung mit den Bahnen Ver-
einbarungen getroffen hatte, die in vielen Fällen eine Erhöhung
des früher bestandenen Tarifes involvirten. Dagegen ist nun der
Verein sofort wieder aufgetreten und wird ferner bestrebt sein in
dieser so wichtigen Frage die Interessen der Montanindustrie
zu wahren.
In der Angelegenheit des Schutzes der heimischen Industrie
ist durch Mitwirkung des Vereins ein befriedigendes Resultat er-
zielt worden, dagegen wird der Abschluss der rumänischen Con-
vention vom 13. Juni 1876 als ein sehr unbefriedigendes Ereigniss
auf handelspolitischem Gebiet erklärt.
IQ der Frage der Steuerreform ist die Gesetzvorlage in man-
chen Punkten den Anschauungen des Vereins gerecht geworden;
l1 dem Entwurf über ein neues Berggesetz hat sich der Verein
durch Mittheilung seiner Ansichten betheiligt. Schliesslich wird
erwähnt, dass die an das Ministerium gerichtete Bitte um Etabli-
rung einer Kohlenversuchstation in der Weise erledigt wurde, dass
eine solche Anstalt in Pribram errichtet werden soll. Der Verein
zahlt am Schlüsse des Jahres 56 Mitglieder mit einer Belegschaft
41,318 Arbeitern.
— st.— Tunnel unter dem Hudson -Fluss bei New -York.
Neben den Sprengungen im Hellgate und dem Bau der East-river-
Brücke ist gegenwärtig bei New-York ein drittes Werk in Angriff
fenommen worden, welches kaum in minderem Grade als die
ciden andern, zu einem Zeugniss der hohen Leistungsfähigkeit
der amerikanischen Ingenieurkunst werden wird.
Zum Zweck einer directen Eisenbahn-Verbindung soll ein
Tunnel unter dem Hudsonflus6 gebohrt werden, welcher New-
York mit dem festen Lande von New-Jersey in unterirdischen
Eisenbahnverkehr setzen wird. Es ist die Absicht, das Unterneh-
men in kürzester Frist zu Ende zu führen. Die Arbeiten an dem-
selben wurden schon vor längerer Zeit begonnen, sind indess in
Folge Erhebung eines Processes durch eine zweite Eisenbahn-
Gesellschaft bis jetzt nur sehr langsam betrieben worden. Nach
der Abweisung der Klage hat die Hudson-Tunnel-Compagnie die
Arbeiten wieder auf’s Energischeste in Angriff genommen. Auf
der New-Yorker Seite wird der Bau am Fusse von Morton-Street
begonnen und in Jersey-City am Fusse der 15. Street. Zur Deckung
der Baukosten sind etwa 40 Mill. M. gezeichnet worden.
Die ganze Länge des Tunnels wird etwa 3,7 Km. betragen.
Die Arbeiten werden Tag und Nacht ununterbrochen betrieben
und wird auf beiden Seiten gleichzeitig gearbeitet. Die Tiefe des
Tunnels unter dem Wasserspiegel ist etwa 21 m- Man erwartet,
dass sich den Bohrungen keine zu grossen Schwierigkeiten ent-
gegenstellen werden, da man auf der Jersey-City-Seite bis jetzt
nur auf weichen Sandstein stiess und darnach aer Hoffnung ist,
dass sich diese Steinart beinahe durch die ganze Distanz des
Tunnels erstrecken wird. Man hat Ausmauerung des Tunnelpro-
fils mit Backstein in Aussicht genommen; der Tunnel soll eine
für 2 Geleise ausreichende Profilgrösse erhalten. — Während bis
i'etzt die Eisenbahnen in Jersey-City enden und Passagiere und
''rächten auf grossen Dampffährboten nach New-York hinüberge-
bracht werden müssen, wird in Zukunft die Endigung der Bahnen
in New-York selbst stattfinden. (Deutsche Bauzeitung.)
Juristisches.
Die Entschädigungspflicht der Eisenbahnen ist nicht dadurch be-
dingt, dass Absender oder Adressat nach dem abhanden gekom-
menen Gut Nachforschungen anstellen, noch auf Frachtnachlass
beschränkt, wenn das Gut nach der Zeit, nach deren Ablauf es
als verloren gilt, wieder zum Vorschein kommt. Voller Schaden-
ersatz wegen böslicher Handlungsweise der Eisenbahn-
Verwaltung.
Da der Frachtbrief vom 22. April 1873 eine genügende Be-
zeichnung des Waarenempfängers enthielt, so war die betreffende
Güter-Expedition verpflichtet, dem Adressaten auszuliefern oder
ihm Nachricht von der Ankunft zugehen zu lassen. (Art. 403
H. G. B., § 4 Reglement vom 1. Juni 1872). Weder das Eine noch
das Andere ist geschehen. Die Güter-Expedition der Brest-Mos-
kauer Eisenbahn hat sonach offenbar pflichtwidrig gehandelt und
sind die Folgen dieser Handlungsweise nach Gesetz (Art. 701,' 429
H. G. B.) und Reglement (§ 17) dem Absender gegenüber von
dem Bayr. Eisenbahnfiscus zu vertreten, da bei ihm das Gut zur
Beförderung übergeben worden ist. Diese Haftpflicht kann
nicht damit abgelehnt werden, dass geltend zu machen gesucht
wird, Absender hätte seine Nachforschungen nach der Kiste anders
einrichten und Adressat K. bei der Güterexpedition der Brest-
Moskauer Bahn nach ihr Nachfrage halten sollen. Bei dem Besitze
eines ordnungsmässigen Frachtbriefes lässt sich die Nichtbefolgung
der schon in der Natur des Frachtvertrages liegenden Verpflichtung,
das richtig auf der Station eingetroffene Gut dem bezeichneten
Empfänger auszuliefern oder ihm wenigstens von dessen Ankunft
Nachricht zu geben, garnicht entschuldigen. Was aber den Um-
fang der Haftpflicht betrifft, so will eventuell der Beklagte
solche, weil ja die Kiste vorhanden sei und dem Adressaten zur
Disposition gestanden, nur nach Massgabe des § 25, Abs. 1
des Reglements anerkennen, wonach der Betrag der Fracht die
Maximalgrenze für den dem Absender durch verspätete Lieferung
zugegangenen Schaden zu bilden habe. Es ist nun vollkommen
richtig, dass die Kiste nicht zu Grunde gegangen, auch nicht ge-
stohlen worden ist, sondern erst in den letzten Wochen im Ein-
verständnisse beider Theile meistbietend verkauft worden ist, es
wurde auch vom Kläger nicht bestritten, dass er das Interesse
rechtzeitiger Lieferung nicht besonders versichert habe, endlich
kann auch nicht verkannt werden, dass die Bahnverwaltung be-
rechtigt gewesen sei, die Höhe des wegen verspäteter Lieferung
zu leistenden Schadenersatzes in der Weise durch Reglement zu
ordnen, wie solches in den §§ 25 ff. geschehen (Art. 427 H. G. B.l
Abs. 1, Ziffer 2); allein das Verlangen, den Frachtbetrag für diel
Maximalgrenze des Schadenersatzes zu erklären, ist gegebenen I
Falls aus zwei Gründen hinfällig: 1) ist der Frachtführer in eineml
Falle wie der vorliegende verpflichtet, nicht bloss nach den §§ 24.1
25 des Reglements (Art. 397, 427, Abs. 1, Ziffer 2 H. G. B.), son-l
dern nach Massgabe des Art. 395, 396 H. G. B. (§§ 19 — 23 Regle-I
ment) die Entschädigung zu leisten; 2) cessirte jede Beschrän-I
kung des erlittenen Schadens in concreto deshalb, weil die Vor-I
aussetzungen des Art. 427 Abs. 2 des H. G. B. gegeben sind. |
Nach dem Reglement § 19 haftet die Eisenbahn für denl
Schaden, welcher durch Verlust oder Beschädigung des Gutes vo J
der Zeit des Empfanges bis zur Ablieferung entstanden ist, sowei!
sie nicht nach weist, dass höhere Gewalt ihn verursacht oder es
durch die natürliche Beschaffenheit des Gutes herbeigeführt wurde!
wovon hier nicht die Rede ist. Abs. 2 § 19 sagt nun: AlsinVerlus!
gerathen ist das Gut erst in 4 Wochen nach Ablauf der Lieferungs!
zeit zu betrachten.“ Wird nun ins Auge gefasst, dass erst im Jun!
63
1874 die Thatsache zur Kenntniss des Klägers kam, dass die
Kiste noch vorhanden sei und alle Nachforschungen bis dahin ohne
Erfolg waren, so muste die Kiste für den, welcher die Rechte
aus dem Frachtverträge gegen den Frachtführer geltend zu
machen befugt ist, als verloren gelten. Da bei Eilgutbeförderung
die Lieferungszeit verhältnissmässig nicht zu lange währt, so war
jedenfalls in den ersten Tagen des Juni 1873 die vierwöchentliche
Frist abgelaufen. Von diesem Momente ab war der Entschädi-
gungsberechtigte befugt, das Gut als ein verlornes zu betrachten
und bei Berechnung seiner Ersatzansprüche diese Thatsache zum
Grunde zu legen, und konnte das endliche Wiederauftauchen des
Gutes nichts mehr ändern. Anerkannt ist dieser Satz in Absatz 2
des allegirten § 19 für den Fall, wenn die Eisenbahnverwaltung
die Entschädigungssumme für zu Verlust gegangenes Gut bereits
bezahlt hatte, indem in diesem Falle wohl der Entschädigungsbe-
rechtigte innerhalb 4 Wochen das wiederaufgefundene Gut gegen
Rückgabe der Entschädigungssumme wieder an sich ziehen kann,
aber nicht muss, vielmehr als Regel der Uebergang der Rechte
auf das Gut selbst an die Balm anzunehmen ist und selbst jenes
Rücksendungsrecht ausdrücklich bei Empfangnahme der Entschädi-
gungssumme Vorbehalten werden muss. Das Gleiche hat aber
auch zu gelten, wenn etwa die Regulirung und Auszahlung der
Entschädigungssumme sich länger hinausgezogen hat und es auf
diese Weise gekommen ist, dass vielleicht ein glücklicher Zufall
in der Zwischenzeit die Auffindung des Guts herbeigeführt hat.
Am allerwenigsten könnte aber dem Absender oder Adressaten
wider deren Willen das Gut nach Ablauf so langer Zeit aufge-
drungen und er genöthigt werden, sich mit der für verspätete
Lieferung normirten Entschädigung zu begnügen, wenn die Re-
gulirung dadurch sich so lange hinausgezogen und vorgängige
Auffindung des Guts unmöglich gemacht hat, dass die an der
Nichtlieferung Schuld tragende, das Gut fortwährend in ihrem
Gewahrsam haltende Bahn durch hartnäckiges Stillschweigen und
fortgesetzte Unthätigkeit die eingeleiteten aussergerichtlichen
Verhandlungen sowohl wie nachher den Lauf des gerichtlichen
Verfahrens hinzuhalten verstanden hat. In einem solchen Falle —
wie er hier vorliegt — wäre die Behandlung der Sache aus dem
Gesichtspuncte verspäteter Lieferung geradezu eine Prämie auf
möglichstes in die Längeziehen der Schadensersatzregulirung.
Die Berechtigung des Absenders, das Gut 4 Wochen nach
Ablauf der Lieferungszeit als verloren zu betrachten, hat auch
ihren ganz guten Grund. Eine Vergütigung des durch verspätete
Lieferung zugegangenen Schadens lässt sich nur denken, wenn
die zum Transport übergebene Waare noch angenommen wird,
oder Absender oder Adressat rechtlich noch zu deren Abnahme
verpflichtet werden könnte, was hier Beides nicht der Fall ist.
Deshalb ist auch die angeblich seit 17. Juni 1874 geschehene
Stellung des Guts zur Disposition des Klägers völlig irrelevant,
noch weniger hätte, wie Kläger behauptete, dass geschehen sei,
die Ausantwortung an die Bedingung der Zahlung von Lagergeld
geknüpft werden können. Mit Ablieferung der Waare und Ent-
schädigung für den durch verspätete Lieferung zugegangenen
Nachtheil erscheint allerdings der Verpflichtung nur dem Fracht-
verträge unter Umständen Genüge gethan, allein gerade die Abnahme
undbezl. Zurücknahme der zumTransportübernommenen Güter kann
dem Absender und Adressaten nicht auf unbegrenzte Zeit zuge-
muthet werden, es muss sich wohl der Absender ein mässiges
Ueber schreiten der Lieferungszeit gefallen lassen und mit Ver-
ütung für Schaden zufrieden sein, nicht aber die Waare nach
ahr und Tag zurücknehmen und sich vielleicht mit einem ganz
geringen Frachterlasse begnügen unter Umständen, unter denen
die Waare für ihn nur wenig oder gar keinen Werth mehr hat
und auch der Adressat rechtlich von ihm nicht mehr zur An-
nahme des Gutes gnöthigt werden kann. Mit Rücksicht hierauf
wurde, um desfallsige Umstände im einzelnen Falle abzuschneiden,
bestimmt, dass dasGuterstnachvierWochen als verloren geltensolle.
Für eine längere Verzögerung für die in der Regel ohnehin nicht knapp
| bemessenen Lieferungsfristen liesse sich auch kaum das Interesse
| rechtzeitiger Lieferung im Voraus fixiren und Versicherung hierfür
nehmen, während solches doch andererseits geboten wäre, um die
Nothlage auszuschliessen, für den möglicherweise sehr beträcht-
liehen Schaden mit der oft geringen Fracht - Vergütung sich
| begnügen zu müssen. Die declarirte von 1,350 fl. bildet
aber keine reglementsmässige Schranke für die Schadensbe-
: rechnung, vielmehr greift die Bestimmung des Art. 396 Abs. 5 des
H.-G.-B.’s hienach Platz, wonach der Frachtführer dann, wenn
j ihm bösliche Handlungsweise nachgewiesen wird, den vollen
Schaden zu ersetzen hat, weil eben 2) der Eisenbabnverwaltung
; wirklich bösliche Handlungsweise zur Last fällt, dann aber nach
Art. 427 Abs. 2 des H.-G.-B.’s die Beschränkung der Haftpflicht auf
den Normalsatz oder den angegebenen Werth des Gutes nicht
Seitend gemacht werden kann. Dasselbe würde übrigens nach
er angezogenen Gesetzesstelle in Verbindung mit Art. 397 des
H.-G.-B.’s auch dann gelten, wenn es sich um Vergütung des durch
! Nichteinhalten der Lieferungszeit entstandenen Schadens handelte.
, (Erk. des Handelsappellationsgerichts zu Nürnberg v. 2. Juni 1875;
J Hauptverz. Nr. 511; Samml. d. Entscheid, d. oberst. Ger. in Bayern.
; b. in. s. 263 ff.)
Verpflichtung aus verspäteter Lieferung (R.-0.-H.-G.-Erk. v. 11/11. 76)»
I. Nach einem Erkenntnisse des Reichs-Oberhandelsgerichts,
II. Senats, vom 11. November v. J., ist der Frachtführer zum
Ersatz des gemeinen Handelswerthes eines verspätet
angekommenen und beschädigten Frachtgutes verpflichtet, da-
gegen braucht er nicht den für versicherte Lieferzeit bezahl-
ten Betrag zurückzuerstatten. Nur in dem Falle, wenn der Ab-
sender resp. Destinatär nachweist, dass ihm durch Versäumung
der Lieferfrist neben dem Verlust des beschädigten Gutes ein be-
sonderer Schaden erwachsen ist, ist der Frachtführer auch zum
Ersatz dieses Schadens verpflichtet. Das Handelsgericht zu Co-
blenz hatte die Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft, welche die
Lieferung von 5 Fässern trockener Hefe unter Declarirung des
Interesses der rechtzeitigen Lieferung auf 60 Gulden nach Neu-
wied übernommen und diese Fässer nach Ablauf der Lieferzeit
und in gänzlich verdorbenem Zustande abgeliefert hatte, verur-
theilt: erstens zur Zahlung des Preises der verdorbenen Hefe
mit 63 Thlr. und zweitens zur Rückerstattung des für versicherte
Lieferzeit bezahlten Betrages mit 34 Thlr. Auf den Cassations-
rekurs der Eisenbahngesellschaft vernichtete das Reichs-Ober-
handelsgericht das vorinstanzliche Urtheil und verurtheilte , in
der Sache selbst erkennend, die Eisenbahngesellschaft ausschlies-
lich zur Zahlung des gemeinen Handelswerthes der verdorbenen
Hefe im Betrage von 63 Thlr. „Nach den thatsächlichen Feststel-
lungen und der Begründung“, führt das Erkenntniss des Reichs-
Oberhandelsgerichts aus, „ist diese vorinstanzliche Verurtheilung
nicht dahin zu verstehen, als ob in Gemässheit des Artikels 397
des Handelsgesetzbuchs der volle Ersatz desjenigen Schadens zu-
gesprochen wurde, welcher durch Versäumung der Lieferzeit ent-
standen ist, sondern vielmehr dahin, dass neben einander der
Schadensersatz auf Grund des Artikels 396 und derjenige auf
Grund des Artikels 397 des Handelsgesetzbuchs zuerkannt wor-
den sind; diese Cumulirung aber, deren Statthaftigkeit das Han-
delsgericht ganz unabhängig von den Bestimmungen des Regle-
ments nach dem Handelsgesetzbuche zu prüfen hatte, wie das
Reichs-Oberhandelsgericht bereits entschieden hat, steht mit den
Bestimmungen des Gesetzes im Widerspruche, und das Urtheil ist
daher wegen Verletzung der Artikel 395, 306, 397 des Handelsge-
setzbuchs zu vernichten. Hiernach muss bei eintretender freier
Beurtheilung der Klageanspruch schon deshalb auf den gemeinen
Handelswerth der Waare im zugestandenen Betrage beschränkt
werden, weil Kläger die auch im Falle der Versicherung der Liefer-
zeit unerlässliche thatsächliche Begründung eines durch
Versäumung derselben entstandenen Schadens nicht gegeben hat.“
Literatur.
— st. Eisenbahn-Waggonschieber. Das Rangiren der
Eisenbahnwaggons auf den Bahnhöfen verursacht bekanntlich viel
Arbeit und wo es nicht durch Locomotiven geschieht, sind zur
Bewegung eines geladenen Waggons oft 6 bis 8 Arbeiter und mehr
erforderlich.
Dem Ingenieur Heshuysen in Amsterdam ist es nun ge-
lungen, einen einfachen, ungemein practischen Apparat zur Fort-
bewegung von Eisenbahn-Waggons herzustellen. Der Hauptsache
nach besteht dieser Apparat aus einem zweiarmigen Hebel, dessen
einer Arm an der Radachse des fortzubewegenden Fuhrwerkes
eingehängt wird. Das Ende dieses Armes ist halbkreisförmig ge-
krümmt, um sich an den Umkreis der Achse anlegen zu können;
das andere Ende ist mit dem des erstgenannten Armes gelenkartig
verbunden, und bildet dieses Gelenk den Stütz- und Drehpunkt
der Bewegung, letzterer liegt zwischen der Achse und dem Rad-
umfang; an dem zweiten Hebelarm befindet sich ein Ansatz, der
in den Spurkranz des Rades passt; wird der Hebel auf und nieder
bewegt, so dreht sich dieser und das Rad um verschiedene Mittel-
punkte, und der Wagen kommt in Gang.
Die Arbeitsersparniss ist so beträchtlich, dass mit Hilfe dieses
Instruments ein Mann im Stande ist. die Arbeit von sechs
Männern zu verrichten. Es war daher erklärlich, dass der
Waggonschieber sich rasch in England, Belgien, Frankreich und
Oesterreich einführte. In Belgien hat die Regierung das Recht
der Fabrikation erworben und zahlt an den Erfinder eine Abgabe
pro Apparat.
Der Apparat ist von grösster Wichtigkeit für jeden Bahnbe-
trieb; er eignet sich zu Rangirarbeiten auf allen Stationen und
ist ganz besonders auch solchen Etablissements zu empfehlen,
welche Schienenanschlüsse an die Eisenbahnen haben.
Der Waggonschieber ist durch Patente geschützt. Für das
Deutsche Reich ist Herr Ingenieur Peter Barthel in Frankfurt
a/M. allein berechtigter Fabrikant und Verkäufer.
(Nach Uhland’s practischem Maschinen-Constructeur).
— st.— Die geometrische Construction d er Weich en-
Anlagen von C. Kopka, Ingenieur in Magdeburg. Mit Holz-
schnitten und 2 Tafeln. Halle a. d. S., Knapp’s Verlagsbuch-
handlung 1876.
64
Wie bei der Theorie des Professor Pinzger wird für die
Weichencurve eine Parabel angenommen, die Lage derselben gegen
das Herzstück und den Drehpunct der Zunge aber etwas verän-
dert, wodurch sich einfachere Beziehungen ergeben. Weiter un-
terscheidet sich die hier angeführte Construction von der Pinzger’-
schen, dass der gerade Strang zwischen Zunge und Herzstück
aus normalen Schienenlängen gebildet und die Längenausgleichung
im gekrümmten Strange bewirkt ist, während bei letzterer der
gekrümmte Strang aus normalen Schienen gebildet und die Aus-
tleichung im geraden Strange bewirkt wird. Die Längendifferenz
er beiden Strange beträgt, je nach der Herzstückneigung, 45—52 mm
und wird nachgewiesen, dass diese Längendifferenz dadurch aus-
zugleichen ist, dass man den Zungendrelipunct, an den sich der
gekrümmte Strang anschliesst, um obige 45— 52 mm näher an das
Herzstück heranrückt und den gekrümmten Strang aus den näm-
lichen Schienenlängen bildet wie den geraden, ohne dass dadurch
eine merkliche Störung im tangentialen Anschluss der Weichen-
curve an den Zungendrehpunct stattfindet. Hierdurch lässt sich
die ganze Weichen-Anlage ohne Material- Verlust und mit dem
Minimum des Arbeitsaufwandes formiren.
Das vom Verfasser eingeschlagene Berechnungssystem ist
für verschiedene Weichen-Anlagen durchgeführt, im Anschlüsse
an die practischen Verhältnisse, und ist das Werkchen für die
practische Anwendung zu empfehlen.
Schweizerischer Eisenbahn-Kalender, nach officiel-
len Angaben zusammengestellt und herausgegeben von H. Frei,
Directions-Secretair und E. Tissot. Zweiter Jahrgang 1877. Nebst
einer Eisenbahnkarte der Schweiz. Zürich, im Selbstverlag der
Herausgeber. Bleicherweg No. 145.
Die diesem Kalender auf 206 Seiten beigefügten statistischen
und sonstigen Notizen bieten ein instructives Vademecum für
Alle, welche mit den Schweizer Eisenbahnen im Verkehr stehen.
Der Kalender enthält unter den Rubriken:
1. Gesetzgebung, 95 Seiten umfassend, die Bundesgesetze und
Reglements, welche sich auf den Schweizer Eisenbahnverkehr
beziehen, sowie den Vertrag der Schweizer. E., betreff, die
Organisation des directen Verkehrs,
2. die in Betrieb und Bau befindlichen Linien sowie die Per-
sonalien der Schweizerischen Eisenbahnen- und Dampfboot-
unternehmungen und der ausländischen Anschlussbahnen;
3. Tunnelübersicht und statistische Notizen der Schweizeri-
schen Bahnen;
4. Reductionstabellen sowie Tarif für Posttaxen und telegra-
phischen Verkehr;
5. Alphabetisches Stations-Verzeichniss und Distanzenanzeiger
der Schweizerischen Eisenbahnen;
6. Als Beilage: die Eigen thumsmerkmale der Eisenbahnwagen
und Adressen der Wagen Verwaltungen der Schweizerischen
und übrigen europäischen Bahnen.
Dem Kalender ist die von uns kürzlich anerkennend be-
sprochene Eisenbahnkarte der Schweiz auf dünnem Papier
beigebunden.
—st.— Jahresbericht der Handelskammer zu Leipzig 1874
u. 1875. Gutachtlicher Theil. Bezüglich der Verkehrsanstalten
und zwar zuerst des Postwesens wird erörtert, dass die Be-
denken, welche von vorn herein gegen das Princip des Packet-
porto’s erhoben wurden, durch die Erfahrung eher verstärkt als
widerlegt worden sind. Die Post würde nicht im Stande sein,
so wohlfeil zu befördern, wenn sie nicht ihre Liberalität auf Kosten
der Eisenbahn übte. Denn diese müssen bekanntlich ihrer Con-
currentin — ohne Entschädigung — dazu behülflich sein, ihnen
den Verkehr, welcher ihnen naturgemäss zukommt, zu entziehen.
Diese anomale Begünstigung einer speciellen Seite des Verkehrs
wird auch für die Dauer schwerlich durchzuführen sein. Die Er-
höhung des Porto’s für Drucksachen und Waarenproben wird
wiederholt zur Sprache gebracht und auf Abstellung dieses Uebel-
standes gedrungen. Endlich wird Einführung einer ermässigten
Taxe für Geschäftspapiere im innern Verkehr, Herstellung von
Postkarten zu 10 Pfennig u. s. w. empfohlen.
Beim Eisenbahnwesen wird vor Allem des Reichs-Eisen-
bahn-Projectes gedacht. Die Leipziger Handelskammer glaubt
zunächst an dem gegebenen, geschichtlich entwickelten Verhält-
nisse des Nebeneinanderbestehens von Staats- und Privat-Eisen-
bahnen festhalten zu sollen. Der private Unternehmungsgeist
habe nicht nur in hervorragender Weise zum Ausbau des Schie-
nen-Netzes beigetragen, sondern es bestehe auch insofern eine für
die Interessen des Verkehrs vortheilhafte Concurrenz, als die von
der einen Seite eingeführten Verbesserungen die andere Seite zur
Nachahmung und zum Wetteifer anregten. Unleugbar seien viele
Fortschritte in der Verwaltung der Bahnen, viele bequeme und
zweckmässige Einrichtungen dem kaufmännischen Geiste zu danken,
welcher in den Directionen der Privatbahnen herrschte und von
welchem die Staatsbahn- Verwaltungen oft genug in der Lage wären
zu lernen. Bei diesen Ansichten wird daher bedauert, dass die Leipzig-
Dresdener Bahn, welche die guten Eigenschaften der Privatbahnen
sichtbar vor Augen stellte, in die Hände des Staates überging.
W as die Eisenbahn-Gesetzgebung betrifft, so wird ein schritt-
weises Vorgehen empfohlen. Zunächst thue noth die Abänderung I
der Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs über das Frachtgeschäft
der Eisenbahnen, die füglich unabhängig von einer allgemeinen
Revision dieses Gesetzbuches in Angriff genommen werden könnte,
und ein Tarifgesetz.
Bei Besprechung des Elster-Elbe-Canals, für den die gene-
rellen Projecte vollendet sind, wird hervorgehoben, dass das Inter-
esse für das Canalwesen wieder erwacht und dass man zur Er-
kenntnis des hohen Werthes eines entwickelten Canalnetzes für
Deutschland gekommen ist.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Bahn- etc. Eröffnungen.
Magdeburg - Halberstädter Eisenbalm.
Am 1. Januar er. ist die Bahnstrecke
Lautenthal - Silberhütte (Theil der Linie
Langelsheim - Clausthal) für den Güter-
verkehr mit der Beschränkung eröffnet
worden, dass bis auf Weiteres nur an
das Hüttenwerk Silberhütte adressirte,
resp. von letzterem aufgelieferte Sendungen
befördert werden. (601)
Kaiser Ferdinands - Nordbahn. Die zwi-
schen den Stationen Dzieditz und Oswieczim
liegende Haltestation „Jawiszowice“ ist
vom 1. Januar 1877 für den Verkehr von
Frachtgütern in ganzen Wagenladungen
eröffnet und können somit von diesem
Tage derlei Wagenladuugsgütcr sowohl
von als nach dieser Station expedirt
werden.
Die bezüglichen Gebühren und Stations-
Tarife sind in den vom 1. October v. J.
in Kraft getretenen allgemeinen Tarifen
bereits enthalten. (606)
2. Bahn-Yerwaltimg.
Alföld-Finmaner Eisenbahn. An Stelle
des Verwaltungsraths der Alföld-Fiu-
maner Eisenbahn in Budapest ist auf
Grund des abgeänderten Gesellschafts-
Statuts eine „aus 10— 15 Mitgliedern“ (§41)
bestehende Direction getreten, deren
Mitglieder von der General- Versammlung
der Actionäre am 14. Juni v. J. auf 5
Jahre gewählt wurden. Die Mitgliedschaft
im Vereine ist von dem Verwaltungsrath e
auf die Direction, welche am 26. Juni
v. J. die Geschäfte übernommen und ihren
Sitz in Budapest hat, übergegangen. (605)
3. Auszahlungen.
Berlin-Anhaltisclie Eisenbalm. Mit Aus-
reichung der neuen (zehnten) Serie Cou-
pons zu den 4°L Prioritäts-Actien unserer
Gesellschaft nebst Talons wird am 15.
d. Mts. begonnen und an jedem Tage (mit
Ausnahme der Sonntage) Vormittags von
9—1 Uhr bis einschliesslich den 28. Fe-
bruar er. bei unserer Hauptkasse am As-
canischen Platz No. 5 fortgefahren werden.
Die Inhaber dieser Prioritäts - Actien
werden ersucht, den Talon zu den Cou-
pons der IX. Serie mit einem geordneten
Nummern - Verzeichniss einzureichen,
worüber sie eine Interimsquittung unserer
Hauptkasse erhalten, gegen deren Rück-
gabe nach 3 Tagen die neuen Coupons-
bogen ausgehändigt werden. Berlin, den
10. Januar 1877. Die Direction. (986)
4. Verloosungen.
Berlin - Potsdam - Magdeburger Eisenbahn.
Gemäss unserer Bekanntmachung vom 27.
November v. Js. sind nachstehende Obli-
gationen unserer Gesellschaft am 29. v.
Mts. zum Zweck der Amortisation ausge-
loost worden und zwar:
a) Von den Prioritäts-Obligationen
Litt. A. und B.
202 Stück aus der Verloosung pro 1. Juli
1877 (abzuliefern mit den Zins-Coupons
Ser. VI. No. 4 bis 12 und Talon).
65
No
43 50 60
102 266 340
354 367 405 501
35045 35200 35218 35239
35266
35267
35368
502
554 595 643 695
697 698 699 736 813
35478 35580 35700 35720
35761
35885
35999
1007
1067
1076
1207
1224
1248
1319
1374
36357 36541 36708 36709
36710
36711
36759
1509
1541
1563
1601
1635
1696
1753
1764
36819 36927 36976 37158
37327
37514
37519
1791
1887
1962
1963
1970
1979
1980
1981
37655 37802 37851 37937
37951
38095
38154
2110
2236
2251
2321
2368
2380
2395
2440
38257 38346 38357 38358
38359
38360
38361
2472
2513
2515
2668
2688
2698
2719
2737
38824 39049 39101 39108
39122
39260
39453
2759
2777
2814
2815
2816
2956
2958
2966
39480 39537 39565 39609
39635
39636
39637
2973
2994
3008
3009
3064
3080
3136
3141
39638 39661 39744 39792
40387
40405
40830
3146
3184
3203
3273
3279
3327
3330
3374
40871 40932 40949 41212
41335
41414
41515
3401
3415
3475
3518
3534
3578
3710
3731
41548 41651 41957 42085
42095
42166
42169
3827 3839
3894
3897
4086
4091
4133
4197
42175 42614 42699 42731
42828
42844
42853
4206 4245
4262
4487
4606
4830
4834
5022
42936 42981 43104 43269
43353
43366
43367
5044 5126
5169
5261
5509
5547
5551
5610
43406 43837 43858 44083
44176
44206
44243
5682
5715
5764
5867
5868
5869
5870
5899
44393 44432 44507 44567
44725
44733
44900
5904 5907
5914
5915
5927
5930
5931
5947
44909 44984 45289 45462
45519
45689
45690
5949
5956
5960
5966
5977
6107
6137
6186
45758 46002 46223 46275
46472
46765
46936
6188 6189
6224
6331
6378
6566
6615
6630
47020 47162 47395 47499
47518
47740
47798
6673
6709
6710
6729
6850
6963
7160
7161
47864 47986 47987 47988
47989
48012
48103
7313
7366
7373
7442
7545
7574
7729
7979
48241 48301 48362 48500
48520
48585
48762
8006
8157
8194
8221
8401
8486
8827
8853
48811 48931 48946 49010
49015
49120
49153
8869
9138
9158
9227
9463
9475
9510
9728
49166 49301 49604 49665
49719
49799
49838
9986
9998
10100 10126 10131 10226
10350
49987 49988 50011 50061
50066
50084
50214
10502 10522 11540 10749 10760 10824 10857
10940 11015 11090 11108 11261 11433 11439
11552
b) Von den Prioritäts -Obligationen
Litt. C, neue Emission.
808 Stück aus der Verloosung pro 1. Juli
1877 (abzuliefern mit den Zins -Coupons
Ser. III. No. 7 bis 12 und Talon).
No. 4 9 46 54 318
1068 1096 1221 1372
2068 2095 2109 2176
2920 2931 3027 3058
3341 3618 3706 3973
4197 4233 4243 4269
4504 4516 4645 4663
5192 5351 5432 5629
6067 6068 6304 6366
6760 6847 6859 6867
7278 7290 7358 7359
7967 8060 8067 8179
8679 8707 8780 8877
9143 9215 9742 9750 9772 9835
10289 10431 10587 10661 10662
10698 10700 10884 10902 11027
11180 11223 11254 11644 11686
11936 12069 12072 12503 12549
13076 13163 13174 13175 13176
13670 13706 13802 13828 13864
13978 14096 14249 14437 14444
14922 15112 15237 15338 15449
15693 15899 16232 16283 16564
17076 17185 17249 17441 17447
17624 17743 17991 18085 18091
18165 18374 18564 18593 18703
18987 19295 19316 19331 19371
19604 19643 19819 19970 20004
20387 20400 20483 20690 20732
20999 21068 21070 21111 21161
21478 21621 21678 21744 21923
22392 22394 22450 22464 22514
22719 22725 22756 22757 22795
22928 23101 23108 23244 23394
23787 23800 23825 23930 24091
24242 24319 24421 24480 24705
24986 25053 25111 25215 25225
25321 25486 25495 25528 25635
25816 25921 25986 26023 26592
26751 26891 26892 27047 27140
27586 27650 27734 27735 27736
27955 27983 28057 28088 28096
28590 28592 28599 28728 28770
28935 28986 29220 29327 29599
29867 29873 29879 29970 30255
30334 30346 30383 30392 30481
30558 30573 30672 30737 30747
30916 31135 31235 31550 31551
31715 31832 31954 32000 32012
32099 32164 32195 32220 32227
32410 32628 32749 32750 32797
33155 33171 33172 33278 33325
33522 33532 33735 33844 34327
34488 34496 34500 34669 34707
407 474 661 768 899
1552 1979 1997 2059
2196 2289 2532 2761
3172 3251 3294 3327
3982 3995 4006 4101
4276 4290 4357 4434
4694 4714 4856 5114
5705 5818 5973 6012
6369 6378 6579 6683
6899 6923 6951 7272
7372 7484 7751 7919
8332 8444 8489 8582
8902 8964 9038 9126
10281 10287
10663 10684
11029 11031
11797 11896
12700 12969
13300 13523
13865 13916
14460 14515
15521 15603
16901 16950
17479 17544
18093 18094
18897 18933
19415 19417
20005 20213
20740 20883
21168 21390
22118 22321
22518 22545
22878 22889
23587 23677
24148 24218
24861 24908
25263 25264
25763 25764
26622 26672
27485 27557
27819 27954
28304 28361
28837 28923
29815 29820
30281 30311
30542 30545
30872
31627
32089
32271
32934
33433
34365
34883
30900
31707
32091
32385
33052
33471
34392
34916
50539 50555 60584 50585 50586 50587 59588
50589 50717 50751 50761 50794 50828 50986
51014 51127 51247 51319 51395 51396 51400
51570 51571 51586 51828 51829 51940 52012
52054 52163 52214 52260 62266 52297 52355
52373 52479 52558 52602 52666 52727 52823
52854 52994 53226 53283 53293 53323 53412
53423 53553 53586 53640 53641 53732 53733
53755 53825 53840 53852 53940 53962 53964
54060 54075 54159 54226 54460 54473 54534
54546 54680 54712 54771 54966 55073 55102
55104 55355 55714 55980 56037 56105 56243
56411 66422 56567 56656 56695 57005 57061
57119 57231 57355 57455 57513 57526 57631'
57942 57987 57988 58016 58096 58106 58232
58489 58561 58788 58789 58824 58881 58892
58978 59083 59086 59110 59151 59152 59332
59367 59457 59638 59866 59912 59963 59966
59976 60012 60091 60162 60170 60171 60172
60173 60316 60377 60421 60424 60445 60580
60607 60621 60726 60793 60821 60866 60957
61122 61131 61132 61170 61171 61172 61196
61207 61511 61862 61889 62015 62018 62372
62383 62524 62525 62552 62557 62558 62605
62675 62713 62714 62757 62774 62973 62975
63317 63426 63734 63737 63860 63920 63991
64070 64071 64077 64138 64223 64262 64428
64730 64807 64891 64892 65024 65040 65090
65163 65202 65386 65702 65827 65993 66116
66198 66261 66274 66299 66538 66578 66649
66710 66711 66712 66722 66837 66966 67074
67137 67212 67316 67317 67369 67386 67453
67486 67684 67774 67797 68257 68271 68356
68383 68580 68763 68986 69037 69112 69151
69233 69326 69373 69403 69472 69508 69552
69562 69570 69578 69626 69688 69765 69861
69941.
Von den Prioritäts - Obligationen
Litt. D., neue Emission.
5 Stück ä 3000 Mark aus der Verloosung
per 1. Juli 1877 (abzuliefern mit den Zins-
coupons Ser. I. No. 11 bis 12 und Talon).
No. 124 236 549 613 657.
25 Stück ä 1500 Mark aus der Verloosung
pro 1. Juli 1877 (abzuliefern mit den Zins-
coupons Ser. I. No. 11 bis 12 und Talon).
No. 1333 1337 1388 1481 1523 1716 1718
1720 1722 2159 2247 2441 2661 3099 3665
4135 4168 4337 4339 4844 4846 4915 5104
5506 5914.
62 Stück ä 600 Mark aus der Verloosung
pro 1. Juli 1877 (abzuliefern mit den Zins-
coupons Ser. I. No. 11 bis 12 und Talon).
No. 6931 7019 7102 7593 8037 8044 8045
8046 8991 9011 9081 10057 10161 10162 10999
11423 11559 11835 11889 12219 12699 13103
13500 13594 13595 13596 13667 14071 14072
14073 14181 14208 14632 14635 15193 15361
15364 15375 15379 15598 15619 15620 15871
16397 17133 17324 17366 17396 17495 17679
17680 17683 17685 17686 17951 17952 17953
17954 17955 17969 18210 18271.
200 Stück ä 300 Mark aus der Verloosung
pro 1. Juli 1877 (abzuliefern mit den Zins-
coupons Ser. I. No. 11 bis 12 und Talon).
No. 18946 19199 20088 20410 20411 20547
20603 20820 21114 21169 21170 21177 21179
21180 21311 21312 21313 21315 21360 21613
21964 22875 23436 23437 23439 23440 23441
23442 23607 23718 25790 25791 25792 25793
25794 25795 26063 26470 26950 26999 27033
27081 27559 27573 27575 27577 28129 28311
28858 28993 28995 29752 30050 30160 30296
30380 30504 30602 30618 32290 32467 32783
32784 32908 33784 33788 33789 34468 34805
34810 34812 34813 34814 34816 34817 34916
35112 35251 35981 36047 36048 36467 36468
36517 36920 36949 36950 36952 37432 37686
38145 38477 38824 39195 39400 40301 40324
40325 41021 41025 41102 41324 41325 41587
42014 42273 42491 42562 42616 42713 42714
42964 43133 43188 43257 43421 45060 45092
45490 45791 45868 45965 46081 46082 46328
46593 46761 46792 46805 47154 47482 47483
47489 47670 47673 47714 47733 47834 47836
47839 47956 48360 48520 48607 48730 4S731
48732 48734 49018 49214 49418 49419 49420
49421 49430 49709 51052 51174 51244 51248
51249 52082 52955 53038 53139 53454 53714
53754 53756 53757 54145 54146 54201 54319
55015 55254 55358 55658 55734 55771 55891
56132 56307 56844 56973 56999 57188 57218
57219 57321 57322 57337 57764 57767 58006
58007 58104 58209 58446 5S468.
Diese Obligationen sind vom 1. Juli 1877
ab bei unseren Kassen in Berlin oder
Potsdam zur Realisirung ein zu reichen.
Mit dem 1. Juli 1877 hört deren Verzin-
sung auf.
Berlin, 2. Januar 1877,
Das Directorium. (990)
Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn.
Nachstehende Nummern der in früheren
Jahren zur Amortisation ausgeloosten Obli-
gationen unserer Gesellschaft sind wieder-
holten Aufrufs ungeachtet noch nicht zur
Einlösung präsentirt worden:
a. Von den Prioritäts - Obligationen
Littr. A. u. B.
17 Stück aus der Verloosung pro 1. Juli
1876 (abzuliefern mit den Zins-Coupons
Ser. VI. No. 2 bis 12 und Talon).
No. 353 937 969 1334 1561 2679 3329 3350
4255 4359 4663 7205 7630 8451 8588 9205 9991
1 Stück aus der Verloosung pro 1. Juli 1875
(abzuliefern mit den Zins-Coupons Ser. V.
No. 12 und Talon).
No. 1758
1 Stück aus der Verloosung pro 1. Juli 1874
(abzuliefern mit den Zins-Coupons Ser.
V. No. 10 bis 12 und Talon).
No. 5576
b. Von den Prioritäts- Obligationen
Littr. C. neue Emission.
76 Stück aus der Verloosung pro 1. Juli
1876 (abzuliefern mit den Zins-Coupons
Ser. HI. No. 5 bis 12 und Talon).
No. 571 1428 2840 2921 3925 7151 7970
8488 8843 9700 9725 10432 11024 111S2 12320
12812 13013 13391 13617 13677 15104 15496
16925 18282 18286 21503 25923 26188 26816
27771 29921 32260 32403 33826 34317 34519
35977 37-553 37746 37903 39412 39441 40645
40730 41631 42659 43813 44143 44702 44721
46122 46397 48043 49202 51095 51816 53120
53531 54243 54274 55849 57027 57709 57711
58931 59026 60568 64864 66257 67347 67917
68724 69235 69241 69242 69316
66
54 Stück aus der Verloosung pro 1. Juli
1875 (abzuliefern mit den Zins-Coupons
Ser. III. No. 3 bis 12 und Talon).
No. 695 712 1509 2614 5179 5249 6381 6454
6601 8630 9913 10703 10710 11084 11093 11241
11402 11485 12289 12972 13350 13497 13935
14756 16451 17082 17317 17403 17541 17900
18215 20216 20548 20676 20875 21877 23086
23140 25645 28434 30556 30617 31043 39949
42964 46306 47460 55112 57028 64260 67281
67287 68645 69313
Wir machen dies mit dem Bemerken
bekannt, dass die Verzinsung dieser Obli-
gationen mit deren Fälligkeitsterminen
aufgehört hat
Die übrigen aus den früheren Verloo-
sungen eingelösten Obligationen sind vor-
schriftsmässig verbrannt worden. Berlin,
den 2. Januar 1877. Das Directorium. (993)
Pfälzische Eisenbahnen. Nicht erho-
bene Dividenden- und Zinscoupons.
Von nachstehenden Actien der Pfälzischen
Ludwigs-, Maximilians- und Nordbahnen
sind die Dividenden, resp. Zinsen noch
nicht erhoben woiden:
I Pfälzische Ludwigsbahn.
a) Dividenden Coupons.
Vom Jahre 1871. Nr. 1923. 6860. 6866.
9644. 9896. 11512. 13726. 20960.
Vom Jahre 1872. Nr. 9896. 13726.
Vom Jahre 1873. Nr. 9896. 13726. 18376
19780. 20414. 21555. 22487. 22524.
b) Actien-Zins-C oupon s.
1. Juli 1871. Nr. 7234. 18400.
1. Januar 1872. Nr. 6377. 7004. 16228.
17413.
1. Juli 1872. Nr. 3993. 9896. 13726. 20499.
21410. 22567.
1. Januar 1873. Nr. 9896. 13726. 17660.
18102.
1. Juli 1873. Nr. 9896. 13726. 14468. 14544.
15214. 18056. 18376. 19780. 20414. 21555.
22487. 22524.
I. Januar 1874. Nr. 9896. 13726. 14936.
15857. 16715. 18376. 19780. 20414. 21555.
22487. 22524.
II. Pfälzische Maximiliansbahn.
a) Dividenden-Coupons.
Vom Jahre 1871. Coupon Nr. 6. die
Nummern: 1899. 11247. 11635.
Vom Jahre 1872. Coupon Nr. 7. mit den
Nummern: 278. 7121. 7122. 7123.
Vom Jahre 1873. Nr. 83. 84. 199. 278. 542.
622. 649. 675. 681. 974. 1065. 1066. 1067. 1478.
.1540. 1541. 1542. 1543. 1709.1738.1739.1743.
1815. 2000. 2348. 2419. 2420. 2421. 2615. 2940.
2941. 2942. 2943. 3210. 3593. 3622.3637.4066.
5148. 5285. 5585. 5859. 5860. 5861. 5882. 6248.
9032. 9810. 9854. 9917. 9922. 9923. 9924. 9925.
9926. 102,33. 10496. 10605. 10625. 10626. 10786.
10895. 10896. 10897. 10898. 11267. 11268. 11346.
11642. 11643. 11674. 12285. 13101. 13102.
b) Actien-Zins-Coupons.
1. Juli 1871. Nr. 83. 4585. 6427.
1. Januar 1872. Nr. 3154. 8780.
1. Juli 1872. Nr. 12535.
1. Januar 1873. Nr. 3628. 5998. 11981.
1. Juli 1873. Nr. 12692.
1. Januar 1874. Nr. 676.
III. Pfälzische Nordbahnen.
a) Dividenden-Coupons.
Vom Jahre 1871. Coupon Nr. 2. mit den
Nummern: 200. 708. 781. 785.890.999.1003.
1081. 1082. 1083. 1256. 1364. 1479. 1678. 1975.
2012. 2071. 2072. 2101. 2162.2164.2214.2551.
2556. 2557. 2851. 3391. 3474. 18952. 19405.
19510. 19590. 19591. 20363. 20627. 21137. 21144.
21314. 21340. 21379. 21463. 21539. 21685.
Vom Jahre 1871. Coupon für die Zeit
vom 16. Mai 1871 bis 31. December 1871
mit den Nummern: 3403. 3484. 3576. 3579.
3580. 3581. 3582. 3583. 3584. 3790. 3791. 3792.
3793. 3909. 3925. 4014. 4066. 4196. 4197. 4198.
4199. 4200. 4201. 4202. 4203.4204.4205.4348.
4349 mit 4361. 4404. 4449. 4486. 4537. 4795.
4796. 4797. 4798. 4799. 4813. 4868. 4949. 4985.
5020. 5039 mit 5056. 5115. 5116. 5158. 5214.
5246. 5280 mit 5283. 5292. 5293. 5298. 5306.
5307. 5324. 5397 mit 5422. 5433. 5504 mit
5511. 5717. 5748. 5766. 5949. 5994. 5995. 6034
mit 6039. 6090. 6091. 6111. 6157. 6203. 6318.
6345. 6370. 6384. 6482. 6500. 6673. 6702. 6803.
6887- 6917. 6971 mit 6975. 6992 mit 6994.
7006. 7153. 7160. 7185. 7265.7266.7273.7482.
7683. 7818. 8074. 8152. 8153. 8168.8195.8213
mit 8219. 8302. 8338 mit 8341. 8364. 8377
mit 8380. 8429. 8443. 8657. 8658. 8659. 8721.
8759. 8882. 8886. 8888. 8910.8912.8914.8915.
8953. 8954. 8980. 8992. 8993. 9046. 9060. 9065.
9083. 9117. 9320. 9397. 9557 mit 9560. 9683.
9747. 10019 10146. 10149. 10151. 10214. 10220.
10250. 10398. 10401. 10870 mit 10872. 10875.
11019. 11020. 11066. 11078. 11120. 11190. 11191.
11473 mit 11484. 11707. 11725. 11726. 11754.
11826. 11846 mit 11849. 11959. 12308. 12328.
12329. 12332. 12333. 12334. 12394. 12491.
12492. 12513. 12877. 13053. 13054. 13222.
13393. 13420. 13433. 13437. 13479 13495.
13498. 13630. 13631. 13882. 13883 14406.
14561. 14562. 14584. 14648. 14767. 14768.
15161 mit 15163. 15165. 15166. 15308 mit
15315. 15478 mit 15487. 15675. 15689. 15690.
15700. 17322. 17405 mit 17414. 17627. 17628.
18750 mit 18755. 18781. 18823 mit 18833.
Vom Jahre 1872. Coupon Nr. 3. mit den
Nummern: 200. 695 mit 698. 708. 781. 785.
788. 890. 999. 1003 mit 1008. 1081 mit 1083.
1256. 1364. 1678. 1693. 1699. 1821. 1851. 1795.
2012. 2026. 2071. 2072. 2101.2162.2164.2214.
2551. 2556. 2557. 2851. 2912.3255.3256.3270.
3315. 3474. 3483. 3484. 3576. 3579 mit 3584.
3790 mit 3793. 3799. 3909. 3925. 3943. 4014.
4066. 4176. 4196 mit 4205. 4249. 4282. 4348
mit 4361. 4397. 4404. 4449. 4452. 4486. 4499.
4517. 4537. 4795 mit 4799. 4813. 4868. 4949.
4985. 5020. 5039 mit 5056. 5062 mit 5070.
5115. 5116. 5137 mit 5146. 5158. 5163. 5214.
5246. 5280 mit 5283. 5292. 5293. 5298. 5306
mit 5308. 5324. 5348. 5386. 5397 mit 5422.
5433. 5504 mit 5511. 5668. 5717. 5748. 5766.
5949. 5994. 5995. 6020. 6021. 6032. 6034 mit
6039. 6062. 6090. 6091. 6108. 6111.6157.6203.
6318. 6345. 6370. 6384. 6482. 6500. 6573 mit
6580. 6595. 6596. 6673. 6678 mit 6680. 6702.
6801. 6803. 6862. 6866. 6887. 6917. 6971 mit
6975. 6992 mit 6994. 7006 7153. 7160. 7185.
7248. 7249. 7251. 7265. 7266. 7273. 7309. 7389.
7396. 7482. 7491. 7518. 7678. 7679.7683.7718
7739. 7778. 7818. 7837. 7928. 8032.8074.8101.
8152. 8153. 8168. 8195. 8213 mit 8219. 8248.
8258. 8259. 8302. 8338 mit 8341. 8364. 8377
mit 8380. 8429. 8443. 8474. 8582. 8606. 8657
mit 8659. 8721. 8723. 8759. 8882. 8886. 8888.
8910. 8912. 8914. 8915. 8953.8954.8980.8992.
8993. 9010 mit 9012. 9043 mit 9046. 9060.
9065. 9076. 9083. 9089. 9117. 9136. 9233. 9234.
9241 mit 9243. 9320. 6336. 9389 mit 9397.
9403. 9440. 9454 mit 9459. 9557 mit 9560.
9576. 9683. 9689. 9747. 9895. 9896. 10019.
10146 10149. 10151. 10163. 10164. 10214.
10228. 10250. 10268. 10372. 10396 mit 10398.
10401. 10419. 10422. 10495. 10839 mit 10843.
10870 mit 10872. 10875. 11019. 11020. 11066.
11078. 11120. 11133. 11190. 11191. 11303.
11304. 11473 mit 11484. 11701. 11702. 11707.
11725. 11726. 11764. 11826. 11846 mit 11849.
11959. 12054. 12068. 12195. 12235. 12304.
12308. 12328. 12329. 12332 mit 12334. 12394.
12491. 12492. 12513. 12746. 12877. 12985.
13030. 13053. 13054. 13135. 13136. 13213.
I 1322^. 13228. 13393. 13420. 13433. 13437.
13479. 13495 13498. 13573. 13630. 13631.
13760. 13777. 13778. 13813. 13882. 13883.
14031. 14045. 14046. 14062. 14082 mit 14099.
14114. 14384. 14406. 14561. 14562. 14584.
14595. 14596. 14648. 14767. 14768. 14885.
14904 mit 14906. 14933 mit 14938. 14946.
14983. 15161 mit 15163. 15165. 15166. 15308
mit 15315. 15478 mit 15487. 15490. 15675.
15685. 15689. 15690. 15700. 15767 mit 15771.
16002. 16007 mit 16013. 16534 mit 16541.
17211. 17322. 17405 mit 17414. 17625 mit
17628. 18216. 18503. 18608 mit 18610. 18750
mit 18755. 18770. 18781. 18809. 18810.18812.
18813. 18823 mit 18833. 18835. 18872. 18873.
18879. 18880. 18891. 18892. 19205 mit 19210.
19374. 19405. 19439. 19444. 19510. 19535.
19536. 19540 mit 19544. 19579. 19580. 19582.
19641. 19731. 19915. 19929. 19930. 20029.
20086. 20118. 20128. 20161. 20363. 20593 mit
20598. 20614 mit 20617. 20627. 20668. 20714.
20878. 20943. 20953. 20954. 21137. 21144.
21172. 21228. 21244. 21247. 21253. 21254.
21314. 21340. 21341. 21369. 21379. 21415.
21416. 21432. 21433. 21463. 21539. 21570.
21647. 21662. 21685. 21727. 21756.
b) Actien-Zins-Coupons.
1. Juli 1871. Nr. 5237.
1. Januar 1872. Nr. 15148. 19442. 20030.
1. Juli 1872. Nr. 9696. 9890. 9899. 14036.
1. Januar 1873. Nr. 4795. 4796. 4797.
12905. 21263.
1. Juli 1873. Nr. 4795. 4796. 4797. 12825.
17284. 20703.
!. Januar 1874. Nr. 4795. 4796. 4797. 5465.
Die Eigenthümer vorgenannter Actien
werden an durch auf gefordert, sich zur
Einlösung der betreffenden Coupons zu
melden.
Für den Fall, dass die Einlösung dieser
Coupons in der durch § 78 der Satzungen
vorgeschriebenen Frist nicht bewerkstelligt
werden sollte, sind dieselben in Gemäss-
heit des erwähnten § der Satzungen als
ungiltig und kraftlos zu betrachten und
fallen die bezüglichen Zinsenbeträge der
Gesellschaftscasse anheim. — Ludwigs-
hafen, den 10. Januar 1877. Die Direction
der Pfälzischen Bahnen: v. Jaeger. (982)
5. Tarifiinderungen.
Mitteldeutscher, Ost-Mitteldeutscher und
Mitteldeutsch-Schlesischer Eisenbalm-Ver-
band. Durch die Nachträge 39, bezw. 19
und XXIV. zu den Gütertarifen der ge-
nannten Verbände werden vom 15. Januar
d. J. ab die procentualen Frachtzuschläge
für die Artikel:
Kohlen, Coaks, Eisenerze, Kalksteine,
Roheisen und Rohstahleisen, Eisen luppen,
Brucheisen und altes Eisen in Wagen-
ladungen von 10,000 Kilogramm im Verkehr
zwischen bestimmten Stationen und damit
zugleich die im Mitteldeutschen Tarifnach-
trage 38 eingeführten provisorischen Aus-
nahmetarifsätze für Roheisen, altes Eisen
etc. aufgehoben. — Ausserdem wird die
Station Carlsruhe-Mühlburgerthor für den
Wagenladungsverkehr in clen Mitteldeut-
schen Verband aufgenommen. — Näheres
ist in den Güterexpeditionen der Verbands-
bahnen zu erfahren. Erfurt, den 8. Januar
1877. Die Direction der Thüringischen I
Eisenbahn-Gesellschaft als geschäftsfüh- 1
rende Verwaltung. (988)
Bergiscli - Märkisch - Westfälischer Yer- 1
kehr. Am 1. d. Mts. ist ein Ausnahme-
Tarif für die Beförderung vonRohproductenl
für den Bergisch - Märkisch - Westfälischen!
Nachbar-Verkehr zur Einführung gelangt.!
Derselbe kann von unseren Güter-Expedi-I
tionen unentgeltlich bezogen werden/
Münster, den 11. Januar 1877. Königliche!
Direction der Westfäl. Eisenbahn. (996)
67
Mährisch-Schlesische Centralhalm. Mit
Wirkung vom 15. Januar 1877 tritt, unter
gleichzeitiger Aufhebung des Tarifes Yom
1. Juni 1876, ein neu erstellter Tarif für
fehrannten Kalk und Kalkasche im Ver-
ehre zwischen Stationen der Mährisch-
Schlesischen Centralbahn und den im
Tarife genannten Stationen und Lade-
stellen der Oberschlesischen Eisenbahn in
Kraft.
Exemplare dieses Tarifes werden hei der
Betriebs-Direction in Wien, Praterstrasse 32,
beim Betriebs-inspectorate in Jägerndorf
und in den gesellschaftlichen Stationen
unentgeltlich verabfolgt. Wien, am 1. Ja-
nuar 1877. Die Betriebs-Direction. (952)
Deutscli-Oesterreich-Ungarischer Eisen-
balin-Verbanth Zum Verbands-Tarif vom
1. Juli 1875 ist der Nachtrag XI., enthal-
tend: Aufnahme neuer Routen, tarifarische
Aenderungen und Aufhebung directer
Frachtsätze für einzelne Relationen, gültig
vom 1 Februar, bezw. 1. März er. ab, er-
schienen. Exemplare desselben sind bei
den bekannten Dienststellen der Verbands-
Verwaltung zu haben. Berlin, den 15. Ja-
nuar 1877. Direction der Berlin-Hamburger
Eisenbahn als geschäftsführende Verwal-
tung desVerbandes. (997) J
Hannover - Bayerisch - Oesterreichisclier
Verband. Zum Tarif für die Beförderung
von Personen und Reisegepäck im Hanno-
ver-Bayerisch-OesterreichischenEisenbahn-
Verbande vom 1. August 1876 tritt ab
1. Februar 1877 der IV. Nachtrag in Kraft,
. enthaltend : theilweise ermässigte Billet-
und Gepäcktaxen im Verkehr von und
nach Wien via Gemünden und via Lichten-
fels-Passau; qu. Nachtrag kann bei den
Verbands - Stationen eingesehen werden.
Frankfurt a/M., den 6. Januar 1877. Kgl.
Eisenbahn -. Direction. Namens des
Hannover - Bayerisch - Oesterreichischen
Eisenbahn-Verbandes. (981)
Berlin-Potsdani-Magdeburger Eisenbahn.
Mit dem 15. d. Mts. treten folgende Tarif-
Nachträge in Kraft:
1. No. XVIII. zum Tarif für den Güter-
verkehr zwischen Station Stettin und
diesseitigen Stationen,
2. No. VIII. zum Tarif für den Güter-
verkehr zwischen diesseitigen und
Berlin-Hamburger Stationen,
3. No. XXII. zum Tarif für den Güter-
verkehr zwischen Magdeburg-Leip-
ziger resp. Halle -Casseler und dies-
seitigen Stationen.
4. Ferner ist mit dem 1. d. Mts. der
Nachtrag XXIV. zum Tarif für unseren
Local-Güter-Verkehr zur Einführung
gekommen.
Die sub 1., 2. und 4. aufgeführten Nach-
träge enthalten u. A. den Wegfall des
procentualen Frachtzuschlags für Güter
der Special-Tarife II. und III.
Das Nähere ist bei den betreffenden
Güter - Expeditionen zu erfahren. Berlin,
den 3. Januar 1877. Directorium der Berlin-
Potsdam -Magdeburger Eisenbahn - Gesell-
schaft, zugleich Namens der Verwaltungen
der oben bezeiclmeten Bahnen. (989)
Güterverkehr zwischen Stationen der
Braunschweigischen, Berlin-Potsdam-Mag-
deburger, Überlausitzer und Berlin- Anhai-
tischen Eisenbahn. Zum Tarif für den
vorbezeichneten Verkehr ist der IV. Nach-
trag erschienen. Derselbe enthält Ergän-
zungen der Specialbestimmungen zum Be-
triebs-Reglement, Classifications-Aenderun-
gen, . neue Frachtsätze etc. und kann von
den Güter-Expeditionen der oben genann-
ten Bahnen bezogen werden. Berlin, den
6. Januar 1877. Die Direction der Berlin-
Anhaltischen Eisenbahn als geschäftsfüh-
rende Verwaltung. (987)
Hannoversche Staatsbahn. Für den Ver-
kehr Hannoverscher Stationen mit Statio-
nen der Bahnstrecke Rheine-Emden ist
ein vom 15. d. M. resp. 1. März er. ab gül-
tiger Tarifnachtrag herausgegeben, welcher
verschiedene, theilweise mit Frachtermäs-
sigungen, theilweise mit Erhöhungen ver-
bundene Aenderungen der Tarifbestim-
mungen und der Waaren-Classification ent-
hält. Derselbe kann in den Expeditionen
eingesehen, daselbst auch käuflich bezogen
werden. Hannover, den 4. Januar 1877.
Königliche Eisenbahn-Direction. (984)
Hannoversche Staatsbahn. Für den Han-
nover-Oldenburgischen Güter-Verkehr ist
ein vom 15. d. M. resp. 1. März er. ab gül-
tiger Tarifnachtrag herausgegeben, welcher
verschiedene, theilweise mit Ermässigun-
gen, theilweise mit Erhöhungen verbun-
dene Aenderungen der Tarifbestimmungen
und der Waaren-Classification, sowie Aus-
nahmefrachtsätze für Roheisen, Schienen,
Eisen und Stahl etc. enthält.
Derselbe kann in den Expeditionen ein-
gesehen, daselbst auch käuflich bezogen
werden. Hannover, den 5. Januar 1877.
Königliche Eisenbahn-Direction. (985)
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Der Artikel „Kapselscherben“ tari-
firt im Verb and verkehr der Märkisch-Pose-
ner und Breslau-Schweidnitz-Freiburger
Eisenbahn — Tarif vom 1. December 1876
— fortan wie Ziegelsteine zu den Fracht-
sätzen des Spccialtarifs III. Guben und
Breslau, den 11. Januar 1877. Direction
der Märkisch-Posener Eisenbahn-Gesell-
schaft. Directorium der Breslau-Schweid-
nitz-Freiburger Eisenbahn-Gesellsch. (992)
6. Submissionen.
Saarbrücker Eisenbahn. Die Lieferung
der für die Saarbrücker und Rhein-Nahe
Bahn erforderlichen Betriebs -Materialien,
und zwar:
Lampendochte, Lampen - Cylinder,
Milchglocken, Petroleum, Reibzünd-
* hölzchen, raffinirtes Rüböl, Wachs-
dochte, Pechfackeln, Stearinlichte,
Maschinenöl, Wagenschmieröl, Talg,
Putzöl, Hanf, Verpackungsschnur,
Putzwolle, weisse Seife, Schmierseife,
Bindfaden, Telegraphen-Papierstreifen,
Fruchtgummi, Plombirbleie, Hand-
feger und Bittersalz,
soll im Wege der öffentlichen Submission
vergeben werden.
Die Bedingungen können von Unter-
zeichneter Stelle bezogen werden, an
welche auch die Offerten nebst Proben
portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von
Betriebs -Materialien “
versehen, bis zum 26. Januar d. J. ,
Vormittags 9 Uhr, einzureichen sind.
Saarbrücken, den 7. Januar 1877. Be-
triebstechnisches Bureau. Reuter. (983)
Königliche Niederschlesisch - Märkische
Eisenbahn. Die Anfertigung, Lieferung,
Aufstellung und Inbetriebsetzung der für
die Einrichtung einer Gas-Anstalt auf un-
serem Bahnhofe Breslau erforderlichen
Gas-Erzeugungs- undReinigungs-Apparate,
der Gasbehälterglocke, der Dampfmaschine
und des Dampf-Kessels soll an einen ge-
eigneten Unternehmer im Wege der Sub-
mission vergeben werden.
Termin hierzu ist auf:
Mittwoch, den 24. Januar d. J.,
Vormittags 10 Uhr,
im Bureau der Königlichen Eisenbahn-
Commission hierselbst anberaumt, bis zu
welchem die Offerten frankirt und versie-
gelt mit der Aufschrift:
„Offerte für Einrichtung der Gas-Anstalt
auf Bahnhof Breslau“
eingereicht sein müssen.
Die Submissionsbedingungen und Zeich-
nungen liegen im vorbezeichneten Bureau
zur Einsicht aus, auch können daselbst
Abschriften der Bedingungen der Gewichts-
Berechnungen und aer vorgeschriebenen
Offerten - Formulare, sowie Copien der
Zeichnungen gegen Erstattung der Kosten
in Empfang genommen werden. Breslau,
den 6. Januar 1877. Der Königliche Be-
triebs-Maschinenmeister. Landgrebe. (980)
Hannoversche Staatsbahn. Bekannt-
machung. Die Lieferung von:
30.000 Stück eichener Bahnschwellen,
94.000 „ Laschenschrauben,
155.000 „ Hakennägeln,
410.000 „ Schraubennägeln,
1.132.000 Kilogramm gewalzter eiserner
Bahnschienen und
4.566.000 „ Bessemerstahlschienen
soll im Wege öffentlicher Submission ver-
geben werden.
Termin hierfür ist:
1. bezüglich der eichenen Bahn-
schwellen auf Montag, den
22. Januar d. J., Vormittags
10 Uhr,
2. bezüglichder Laschenschrauben,
Haken- und Schraubennägel
auf Mittwoch, den 31. Januar
d. J., Vormittags 10 Uhr,
3. bezüglich der Eisen- und Besse-
merstahlschienen auf Sonn-
abend, den 3. Februar d. J.,
Vormittags 10 Uhr, anberaumt.
Offerten sind bis zu den vorgenannten
Terminen portofrei und versiegelt mit
Aufschrift :
„Submission auf Lieferung von eichenen
Bahnschwellen“ oder,
„Submission auf Lieferung von Klein-
eisenzeug“ oder,
„Submission auf Lieferung von Eisen-
bezw. Bessemerstahlschienen“
an das Unterzeichnete Bureau einzureichen,
wo dieselben in Gegenwart der etwa er-
schienenen Submittenten geöffnet werden.
Später eingehende, oder den Lieferungs-
bedingungen nicht entsprechende Offerten
bleiben unberücksichtigt.
Die Lieferungsbedingungen liegen im
fenannten Bureau zur Eiusicht aus und
önnen von demselben auch auf porto-
freien Antrag, gegen Einzahlung von 50 ^
pro Exemplar, bezogen werden. Hannover,
den 9. Januar 1877. Betriebstechnisches
Bureau der Königlichen Eisenbahn-Direc-
tion. (991)
Bergiscli-Märkisclie Eisenbahn. Es soll
die Lieferung
von 200 Stück Colliwagen,
Gussstalllachsen,
Gussstahlscheibenrädern,
schmiedeeisern. Scheiben-
rädern mit Bessemer-
stahl-Bandagen und seit-
lichen Befestigungs-
ringen,
Gussstahl-Tragfedern,
Gussstahl - Spiralfedern
für Zugapparate,
desgl. für Notlikuppe-
lungen,
„ ojlu „ desgl. für Buffer
im Wege der öffentlichen Submission ver-
geben werden.
Bezügliche Lieferungsofferten sind unter-
schrieben , versiegelt und mit der Auf-
schrift: „Offerte auf Lieferung von
Colliwagen etc.“ bis zum 15. d. Mts.,
Vormittags 11 Uhr, bei der Unterzeich-
neten Direction einzureichen, welche die-
selben in Gegenwart der etwa erschienenen
Submittenten zur angegebenen Stunde in
ihrem Centralbureau eröffnen wird.
Die Lieferungsbedingungen (allgemeine
und specielle), sowie die Zeichnungen für
400
320
600
810
405
810
Rin
68
die einzelnen Gegenstände liegen auf un-
serem Maschinentechnischen Bureau hier
zur Einsicht offen, auch können dieselben
gegen Erstattung der Druckkosten von
vorgenannter Dienststelle bezogen werden.
Elberfeld, den 2. Januar 1877. Königliche
Eisenbahn-Direction. (973)
Thüringische Eisenbahn. Die Lieferung
von :
4 Personenzug-Locomotiven mit Ten-
dern und
8 Güterzug-Locomotiven ohne Tender
soll im Wege der Submission vergeben
werden.
Die Bedingungen und Zeichnungen kön-
nen von unserem Secretariat unentgeltlich
bezogen werden.
Die Offerten sind bis zu dem auf den
10. Februar c., Vormittags 11% Uhr
anberaumten Submissions-Termine versie-
gelt und portofrei an uns einzureichen.
Erfurt, den 6. Januar 1877. Die Diree-
tion. (978)
Berlin-Coblenzer Eisenbalm. Strecke
Nordhausen-Wetzlar. Die Ausführung
der eisernen Ueberbaue für die Brücken-
undWege-Ueber- u. Unterführungen u.zwar:
a. auf der Bauabtheilung I. (Wetzlar) im
Gesammtgewicht
von 72978,0 Klgr. Schmiedeeisen,
„ 4996,0 ,, Gusseisen,
„ 30,o „ Blei,
b. auf der Bauabtheilung III. (Ziegenhain
und Homberg) im Gesammtgewicht
von 56851,0 Klgr. Schmiedeeisen,
„ 3283,0 „ Gusseisen und
„ 204,o „ Blei,
c. auf der Bauabtheilung IV. (Melsungen)
im Gesammtgewicht
von 100085,o Klgr. Schmiedeeisen,
„ 3682,o „ Gusseisen und
,. 237,o „ Blei,
d. auf der Bauabtheilung V. (Waldkappel)
im Gesammtgewicht
von 129542,0 Klgr. Schmiedeeisen,
„ 4626-0 « Gusseisen und
„ 683,o „ Blei
soll im Wege der öffentlichen Submission
vergeben werden und ist hierzu Termin
auf Dienstag den 30. Januar 1877,
Vormittags 11 Uhr in unserem Verwal-
tungsgebäude Hedderichstrasse 59 liier-
selbst anberaumt worden.
Bezügliche Submissionsofferten sind nach
Abtheilungen getrennt, versiegelt und mit
der Aufschrift: „Submissionsofferte auf
Ausführung eiserner Brücken“- versehen,
bis zu der vorbezeichneten Terminsstunde
portofrei an uns einzureichen.
Später eingehende oder nicht bedingungs-
mässige Offerten bleiben unberücksicht.
Die massgebenden Bedingungen und
Zeichnungen sind in unserer Betriebs-
kanzlei, sowie bei den genannten Bauab-
theilungen einzusehen, auch können Be-
dingnisshefte auf portofreies Ansuchen
gegen Erstattung der Kosten von uns be-
zogen werden. Frankfurt a/M., den 31.
December 1876. Königliche Eisenbahn-
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Oesterr. Postgebietes ;
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Dr. ,jur. W. Koch,
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Adolph Refelshöfer,
Leipzig, Nürnberger Strasse 59.
1877.
ilagen zur Zeitu
und
S
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von H. S. Hermann,
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Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siel» zehnter Jahrgang.
Berlin, den 19. Januar 1877.
Dieser Nummer liegen die „Notizen über neue Tarife und Tarifänderungen pro November 1876“ bei.
Inhalt: Die Tarif-Conferenz zu Frankfurt a/M. — Uebersiclit der Russischen Eisenbahnen am 1./13. Jan. 1877. — Wochenschau. —
Zeitungsschau (Zur Reichseisenbahnfrage, Eisenbahnbillet-Verkaufsstellen, die Leistungen der Deutschen Bahnen im Sommer 1870). — Kaiserin
Elisabeth-Bahn (Kranken- und Unterstützungs-Verein). — Russische Correspondenz. — Englische und amerikanische (Korrespondenz. — Perso-
nalien. — Submissions-Kalender. — Offizielle Anzeigen : 1. Auszahlungen. 2. Tarifänderungen. 3. Submissionen 4. Uebersicht der entbehrlichen
etc. Wagen. — Privat-Anzeigen.
Die Tarif-Conferenz zu Frankfurt a[M.
Die (Konferenz zu welcher in Folge der allgemeinen Anwei-
sung des Preussisclien Handelsministers die Königliche Eisenbahn-
Direction zu Frankfurt a/M. die Handelskammern, landwirthschaft-
lichen Vereine und Eisenbahnen des ihr zugetheilten Rayons ein-
geladen hatte, hat am 13. d. M. im Frankfurter Hof zu Frankfurt a/M.
stattgefunden.
Von Eisenbahnen waren ausser der durch die einladende
Direction repräsentirten Frankfurt - Behraer und Halle - (Kasseler
Bahn noch die Main-Weser Bahn, die Nassauische, die Oberhessische,
dieBerlin-Anhaltische, dieThüringischeunddieNordhausen-Erfurter
Bahn vertreten, von landwirthschaftlichen Vereinen der Wiesbaden er
und (Kasseler, ferner die Handelskammern zu Cassel, Dillenburg,
Hanau, Halle, Limburg a. d. Lahn, Mühlhausen in Thüringen,
Nordhausen, Wiesbaden, Frankfurt a/M. und endlich der Mineral-
verein in Halle und der Bergbauverein aus Siegen. Den Vorsitz
in der Conferenz führte der Vorsitzende der Königlichen Eisen-
hahndirection zu Frankfurt Geheime Regierungsratn Redlich.
Dieser eröffnete nach freundlicher ßegrüssung der Erschie-
nenen die Verhandlungen mit einer kurzen Darstellung der Be-
strebungen zur Herbeiführung eines einheitlichen Gütertarifsys-
tems in Deutschland, verwies hinsichtlich der Aufgabe der Con-
ferenz auf das bekannte Ministerialres'cript, durch welches die
Einladung der Handelskammern verfügt ist (in Nr. 101 dieser
Zeitung abgedruckt) und theilte die Entscheidung mit, welche
der Handelsminister auf die Anträge der Privat-Eisenbahnen durch
das (in Nr. 5 dieser Zeitung mitgetheilte) Rescript vom 25. De-
cember v. J. getroffen hat.
Seitens der anwesenden Vertreter der Privat - Eisenbahnen
wurde hieran anschliessend darauf hingewiesen, dass das neue
Tarifsystem unter den Eisenbahn-Verwaltungen im Wege freier
Vereinbarung zu Stande gekommen sei, an welche sich die Privat-
; Eisenbahnen auch jetzt noch gebunden halten müssten, weshalb
sie Abänderungen nur unter dem Vorbehalt, dass es gelinge, die
Vereinbarung entsprechend zu ändern, zugestehen könnten; dass
ferner da anerkannter Maassen den Aufsichtsbehörden sowohl des
Reiches, wie der einzelnen Staaten nicht die Befuguiss zustehe,
das Tarifsystem vorzuschreiben und da die Voraussetzungen, unter
welchen sich. die Privat-Eisenbahnen zu dessen Annahme
freiwillig bereit erklärt hätten, nicht durchweg von dem Handels-
minister acceptirt seien, streng genommen noch nicht feststehe,
ob das neue System von den Privat-Eisenbahnen eingeführt wer-
den könne, dass aber bei dem grossen allgemeinen Interesse an
der endlichen Herstellung der lange ersehnten Tarifeinheit, mit
Sicherheit auf die Behebung auch dieser letzten Schwierigkeiten
i gehofft werden könne. Als die Hauptpunkte, in welchen den
Anträgen der Privat-Eisenbahnen nicht entsprochen sei, wurden
bezeichnet:
1. dass nicht die von den Privat-Eisenbahnen vorgesclda-
genen übereinstimmenden Maximalsätze acceptirt seien, son-
dern Vorbehalten sei, dieselbe für jede Bahn besonders festzusetzen
und jährlich zu revidiren;
2. dass nicht — wie beantragt — für gewisse Artikel den
Eisenbahnen von vornherein freigelassen sei, billigere Ausnahme-
tarife zu erstellen, vielmehr zu jedem Ausnahmetarife die specielle
Genehmigung der Aufsichtsbehörde Vorbehalten sei und wie
denn auch
3. der Bedingung, dass das System von allen Bahnen und
allgemein eingeführt werde, bis jetzt insofern nicht entsprochen
sei, als eine Erklärung der Reichs-Eisenbahnen in Elsass-Lothringen
noch nicht bekannt sei.
Den weiteren Verhandlungen wurden Anträge zum Grunde
gelegt, welche in einer Tages zuvor abgehaltenen Conferenz der
Handelskammern beschlossen waren; den Eisenbahnen lag es
dabei hauptsächlich ob, die nöthigen Erläuterungen zu geben
und die Tragweite und die Consecjuenzen der Anträge zu be-
leuchten.
In Folge solcher Erläuterungen wurden einige Anträge im
Laufe der Debatte zurückgezogen; aufrecht erhalten wurden
folgende :
1. der Maximalsatz der Slückgutclasse ist auf 4 Mpf. (statt
4,5 Mpf.) pro Centner und Meile festzusetzen;
2. durch einen Zusatz zu der Bestimmung, nach welcher den
Eisenbahnen erlaubt ist, Zuladungen in Wagen vorzunehmen,
welche von den Versendern durch Güter der allgemeinen Wagenla-
dungsclassen nicht genügend ausgenutzt sind, ist der Eisenbahn die
Haftung für die Beschädigungen, die aus dem Zusammenladen
entstehen, aufzulegen;
3 die Frachtberechnung für die Güter aller Wageuladungs-
classen (der generellen und der Specialtarife) soll zwar nach der
Tragkraft der gestellten Wagen stattfinden, es soll aber ein
Normal-Laderaum für jede. Tragkraft-Ziffer festgesetzt und falls
derselbe nicht vorhanden ist, die Fracht entsprechend ermässigt
werden, wenn die Tragkraft durch das in den Wagen verladene
Gut nicht ausgenutzt ist.
4. Diejenigen Güter der Specialtarife, welche in den be-
treffenden Vorschriften als der bedeckten Beförderung bedürftig
bezeichnet sind, sollen unter allen Umständen — also nicht bloss,
wie in dem System vorgeschlagen, sofern bedeckt gebaute Wagen
auf der Absendestation verfügbar sind — entweder in bedeckt
gebauten Wagen, oder, bei offener Verladung, auf Gefahr der
Eisenbahn befördert werden.
5. Die Expeditionsgebühren sind für alle Wageuladungs-
classen auf 5 ,/Zpf. für jede Endstation zu ermässigen.
70
6. Frachtsätze einer und derselben Verkehrsroute dürfen
auf der kürzeren Strecke nicht höher sein, als auf der längeren.
7. Für die Artikel Getreide, Malz, Oelsaaten und Mühlen-
fabrikate, Holz, Holzkohlen, Braunkohlen — geformte und lose —
Wegebaumaterialien und Bausteine, Steinkohlen, Coaks, Roheisen,
Erze, gebrannten Kalk, Eisen und Stahl, rohen Eisenguss müssen
die Eisenbahnen ermächtigt sein, ohne besondere Genehmigung
billigere Ausnahmetarife zu machen, wobei die Erwartung aus-
gesprochen wurde, dass die anzunehmenden Sätze die Aror der
Frachterhöhung bestandenen nicht übersteigen würden.
Mit diesem Anträge concurrirte ein anderer, welcher nur
von den Handelskammern Dillenburg und Limburg und dem ßerg-
bauverein in Siegen gestellt und aufrecht erhalten wurde, nämlich
8. einen vierten Specialtarif zu bilden, mit einem Einheits-
satz von 1 Silberpfennig — und zwar auf jede Entfernung, nicht
bloss für weitere Strecken — für die im Artikel 45 der Reichs-
verfassung berzeichneten Artikel. Von anderer Seite wurde gegen
diesen Antrag geltend gemacht, dass er wohl schwerlich Effect
haben werde, nachdem vom Bundesrathe schon die Zahl der
Specialtarife auf 3 festgesetzt sei, und dass im Wesentlichen dem
Wunsche, von welchem der Antrag ausgehe, nämlich den Silber-
pfennig-Satz für die Artikel der Bergwerks-Industrie zu erhalten,
durch Annahme des vorhergehenden Antrages Rechnung getra-
gen werde. Von den Antragstellern wurde dagegen bemerkt,
dass die allerdings durch Annahme des Antrags 7 bezweckte
Wiederherstellung der früheren Tarifsätze für diese Artikel nicht
genüge, weil für kürzere Strecken früher mehrfach höhere Ein-
heitssätze als 1 Silberpf. angewendet seien, es ihnen aber gerade
darauf ankommen müsse, für kurze Transportstrecken die gleiche
Ermässigung zu erlangen.
9. Auf den grösseren Stationen — zu einem von der Re-
gierung zu bestimmenden Minimalumsatze — ist die Ausarbeitung
von Stationstarifen zu veranlassen. Für Getreide sollen stets be-
sondere Tarife aufgestellt und Veränderungen derselben sollen
nicht durch Nachträge sondern durch neue Auflagen der Tarife
eingeführt werden.
10. Die von einer Deutschen Eisenbahnverwaltung gestem-
pelten Frachtbrief-Formulare müssen auf allen Stationen ange-
nommen werden.
11. Gebrauchte Emballagen sollen nicht biosauf der Route,
welche sie gefüllt passirt haben, sondern allgemein zur halben
Frächt der Stückgutclasse befördert werden.
12. Hinsichtlich der Einreihung der Artikel in die Special-
Tarife ist beantragt die Aufnahme der Artikel:
Spiritus und Alkohol, Sprit aller Art zum Export, Papier in
verschnürten Ballen, Weizenstärke, Solaröl und helles Paraffinöl,
beide in Fässern oder Ballons, grüne gesalzene Häute, geklebte
Papierdüten in verschnürten Packen und Ballen, Wald-, Feld-,
und Wiesen-Saamen aller Art, Kupfer in Blöcken, Stangen, Mul-
den, Platten und Rollen, Kupferdraht,
in Specialtarif I;
Fuselöl, Heringe, Braunkohlentheer, Paraffinöl dunkles, Kreosot
und Kreosotöl in Fässern, Leinkuchen, Leinkuchenmehl, Cocos-
kuchen und Cocoskuchenmehl,
in Specialtarif II;
gepresstes Heu (sofern 1 Ctr. nicht mehr als 4|I0 Cubikmeter Raum
einnimmt), feuchte Holzzeugmasse, Sägemehl, Trebern und Trestern,
in Specialtarif III.
13. In dem Verzeichniss der bedeckt zu befördernden Ar-
tikel der Specialtarife ist beantragt zuzusetzen :
rohen gemahlenen Gyps, grüne gesalzene Häute, Holzkoh-
lenstaub in Fässern, Packpapier aller Art und Strohpackpapier,
auch geklebte Papierdüten in Packen oder Ballen.
14. Zu dem Verzeichnisse der sperrigen Güter ist beantragt:
zu streichen Pappwaaren (Nr. 8),
als nicht sperrig ausdrücklich zu bezeichnen eichene Fässer
und bei Aufgabe als Stückgut nicht blos solche landwirt-
schaftliche Maschinen, welche ganz sondern auch solche, welche
überwiegend aus Eisen oder sonstigem Metall bestehen, zur
einfachen Stückguttaxe nach dem wirklichen Gewichte zur Fracht-
berechnung zu ziehen.
Uebersicht der Russischen Eisenbahnen
am 1|13. Januar 1877.
— A — Im letztvergangenen Jahre sind in Russland folgende
Bahnen eröffnet worden:
1. Am 12/24. Juni 1876 die Linie Abo-Tojala- Länge
Tamerfors-Tavastelius der Finuländischen Staatsbahn 194, o Werst
2. Am 20. Nov./2. Dec. das Endstück der Weichsel-
bahn von Lukow nach Iwangorod 56,5 „
3. Am 23. Nov./5. Dec. die Fasstowsclie Bahn auf
ihrer ganzen Länge 334.^
4. Am 28. Nov./lO. Dec. die Dorpat-Taps Strecke
der Baltischen Balm 106, 0 „
5. Am 28. Dec. 76/9. Jan. 77 die Orenburger Bahn
auf ihrer ganzen Länge 512,0 „
Im Ganzen somit 1202,8 Werst
oder 1283,4 Kilometer.
Das gesummt, o Russische Eisenbahnnetz hatte somit am
1/13. Jan. 1877 eine Totallänge von 19569,o Werst oder 20879,3 Ki-
lometer, welche sich folgendermassen auf die einzelnen Linien
vertheilen:
Lauf.Nr
Name der Bahn.
Länge
Werst Kilomtr
1
Bjeloostrow-Sjestrorjetzk
6,0
6,1'
2
Riga-Bolderaa
17,5
18,7
3
Petersburg-Zarkoe Selo
25,0
26,7
4
Lodz-Koliuschin
26,o
27,7
5
Borgo-Kerwo
31,o
33,i
6
Weichselbahn (VIII. Section)
56,5
60,3
7
Liwny-Werchowje
57,o
6! ',s
8
Tambow-Koslow
67,5
72,o
9
Nowgorod-Tscliudowo
68,3
72,9
10
Wolga-Don
72,8
77,7
11
Konstantinowsche Bahn
85,o
90,7
12
Rjaschk-Morschansk
121,i
129,5
13
O'staschkowo-Rschewo
127,9
136,5
14
Warschau-Bromberg
137,9
147,i
15
Mitausche Bahn
138,9
148,2
16
Schuja-Iwanowo
170.9
182,i
17
Jaroslaw-Wologda
191,i
203,9
18
Rjäsan-Koslow
198,3
211,6
19
Warscliau-Terespol
199,5
212,8
20
Brest Litowsk-Grajewo
202,i
216,0
21
Riga-Dünaburg
214,2
228,6
22
Moskau-Rjäsan
233,3
248,9
23
Dünaburg-Witebsk
244,7
261,i
24
Moskau-Jaroslaw
270,9
289,1
25
Rybinsk-Bologowo
279,7
298,5
26
Orel-Griasi
283,o
302,0
27
Poti-Tiflis
289,5
308,9
28
Warschau-Wien
324,7
346,i
29
Fasstowsche Bahn
334,3
356,6
30
Tambow-Saratow
373,o
398,o
31
Moskau-Nischni Noivgorod
409,5
437,o
32
Kursk-Kiew '
438,8
468,2
33
Morschansk-Sysran
484,7
517,2
34
Orel-Witebsk
487,8
520,5
35
Moskau-Kursk
502,3
535,9
36
Orenburger Bahn
512,o
546,3
37
Baltische Bahn
571,5
609,o
38
Charkow-Nicolajew
603,i
643,8
39
Petersburg-Moskau
604,2
644,g
40
Losowaja-Sewastopol
614,3
655,i
41
Griasi-Zarizin
624,7
666,5
42
Rjaschsk-Wiasma
642,3
6S5,3
43
Rostow-Wladikawkas
653,o
696,8
44
Kursk-Charkow-Azow
763,5
814,g
45
Koslow-Woronesch-Rostow
771,7
823,i
46
Finnländische Staatsbahnen
791,o
844,o
47
Kiew-Brest Litowsk
804,o
857,9
48
Odessaer Eisenbahn
l-017,o
l'085,i
49
Moskau-Brest Litowsk
l-028,o
1-096,9
50
Libau-Ljandwarowo-Romny
1‘ 190,5
1 270,3
51
Petersburg-Warschau
1-206,6
1-287,5
Summa
19-569,o
20879,3
Im Bau befinden sich zur Zeit folgende Bahnen:^
1. Riga-Dubb eln-Tukum.
Diese Bahn wird in den nächsten Tagen eröffnet
werden.
2. Die Weichselbahn, welche im Mai d. J.
eröffnet wird, nachdem bereits das Endstück der-
selben mit 56,5 Werst dem Betriebe übergeben ist.
3. Die Ur alb ahn (s. frühere Notiz).
4. Die Sumskaer Bahn. Dieselbe geht von
der Station Merefa der Kursk-Charkow-Azow Bahn
über die Station Ljubotin der Charkow-Nicolajew
Bahn bis zur Station Woroschba der Kursk-Kiewer
Bahn
Concessionirt am 26. März (7. April) 1876 der
Charkow-Nicolajew Eisenbahngesellschaft, welche
auch den Bau leitet für eine Bausumme von
8 ’63 1-750 Rubel.
5. Die Donetz-Bahn. Dieselbe geht von
der Station Swerjewo der Koslow-Woronesch-Rostow
Balm zur Station Krinitsclmnja der Kursk-Charkow-
Azow-Balm mit folgenden Zweigbahnen : a) zur Stat.
Nikitowka der Kursk-Charkow-Azow Bahn; b) zum
Flusse nördlicher Donetz über das Luganski’sche
Eisenwerk und c) von der letzten Zweiglinie zur
Stat. Slawiansk der Kursk-Charkow-Azow Balm mit
Abzweigungen nach Lisitschansk und Bachmut.
Latus 18 7 5,325 Wersl
Lange
60 Werst
446
G 6 ff 025 »
223,s
477
71
Transport 1875, 325 Werst
Concessionirt am 20. Jan. (10. Febr.) 1876 dem
erblichen Ehrenbürger Sawa Iwanowitcb Mamontow
als Vertreter der Actiengesellschaft „Donetz’sche
Kohlenbahngesellschaft“ für eine Bausumme von
22 806 625 Rubel. Ober-Ingenieur: Collegien- Assessor
Ingenieur Sachanski.
6. Die Nowgorod-Staraja Russa Bahn.
Dieselbe bildet eine Verlängerung der schmalspurigen
Nowgorod-Tsehudowo Bahn von Nowgorod nach Sta-
raja "Russa nebst einer Zweigbahn zum Flusse
Scheloni. _ . 90, 3 „
Concessionirt am 23. April (5. Mai) 1876 der
N owgorod-Tschudowo’schen schmalspurigen Eisen-
bahngesellschaft für ein Baucapital von 2 297 000 Rubel.
7. Die Kutais’sche Zweigbahn. Dieselbe
ist der Poti-Tifliser Eisenbahngesellschaft am 23.
Aug. (4. Sept.) 1875 concessionirt worden und wird
von dieser gebaut. _ 8,0 „
Das Baucapital beträgt 300-000 Rubel; die Erd-
arbeiten sind bereits vollendet, der Weiterbau aber
z. Z. sistirt worden.
8. Die Borowitsclrer Zweigbahn. Dieselbe
führt von der Station Uglowka der Petersburg-Mos-
kauer Bahn zur Stadt Borowitchi. 28, 0 „
Die Concession ist bereits am 15./27. Decemb.
1872 ertheilt worden, der Bau aber wegen Capital-
schwierigkeiten verzögert worden. Bauleiter: Inge-
nieur Titularrath Sawrimowitch.
Es befanden sich somit am 1. Januar 1877 im
Ganzen im Bau ■ 2001,6,5 Werst
oder 21 35,734 Kilom.
Ueberdies sind zur Zeit in Vorbereitung folgende Bahnbauten:
Länge ca.
1. Die Murom’sche Bahn von der Station
Kowrow der Moskau-Nischni Nowgoroder Bahn zur
Stadt Murom nebst Zweigbahn von Murom zum
Flusse Oka. __ 100, 00 Werst
Concessionirt am 4./16. Mai 1873 mit nachträg-
lich bis zum 1./13. Mai 1877 verlängertem Termin für
den Baubeginn und auf den 1./13. Nov. 1878 festge-
setzten ßetriebseröffnung.
2. Die Tiflis-Baku Bahn, welche eine Ver-
längerung der Poti-Tiflis Balm bis an das Kaspische
Meer zu den Petroleumquellen bei Baku bilden soll. 520, 4 „
Die Concession ist der Poti-Tiflis Bahn ertheilt
worden, mit dem Bau aber noch nicht begonnen
worden.
3. Die Buskuntschak’sche Salzbahn. 51, 0 „
Dieselbe führt vom Dorf Wladimirowka an der Wolga
nach Bogdo an dem Buskuntschak’schen Salzsee im
Astraehan’schen Gouvernement und soll schmalspu-
rig angelegt werden.
4. Endlich die Sibirisch e Bahn, für welche
am 18 December 1875 vom Kaiser bekanntlich die
sog. südliche Tra<;e vorgeschrieben worden ist und
deren Vorarbeiten und Kostenüberschläge gegen-
wärtig zur Genehmigung vorliegen. Länge noch
unbestimmt.
Woclieuschau.
Berlin, 14. Januar 1877. (Die volkswirtschaftliche Gesell-
schaft und die Eisenbahnfrage. Tarifreform. Secundärbahnen.
Betriebsordnung. Handelsministerielles Rescript. Unfälle im
November.)
Da der volkswirtschaftliche Congress bei seinem letzten
Zusammensein in Bremen zu keinem rechten Beschlüsse in der
|j Eisenbahnfrage gelangen konnte, so war man einigermassen
i überrascht, dass die volkswirtschaftliche Gesellschaft in
? Berlin, welcher die namhaftesten Mitglieder jenes Congresses an-
! gehören, dieses Thema in ihrem kleineren Kreise nochmals auf’s
Tapet brachte, obgleich die Frage selbst inzwischen an Actuali-
tät bedeutend eingebüsst hatte. Die Debatten der volkswirtli-
. schaftlichen Gesellschaft pflegen in grösseren Organen der Tages-
p! presse Publicität zu finden und verdienen schon um desswillen
i einige Beachtung. Gerade in der Eisenbahnfrage aber, welche in
der Sitzung vom 13. d. verhandelt wurde, waren die Debatten
wenig bedeutsam. Der Referent Abg. Lipke gab eine sehr wenig
erschöpfende Zusammenstellung der für und gegen das Reichs-
bahnsystem vorgebrachten Argumente, vermied es dabei geschickt,
seine eigene Auffassung zu enthüllen, und drückte sich nur in
einem Puncte einigermassen positiv aus, nämlich darin, dass er
das Preussische Gesetz betr. den Uebergang des Eisenbahninteres-
ses an das Reich, für welches er, wie er erzählte, im Abgeord-
netenhause votirt hätte, vertheidigte; diese Vertbeidigung basirte
freilich auf dem negativen Umstande, dass jenes Gesetz nach
keiner Seite hin etwas präjudicire. Im Verlaufe der Debatten
sprach auch Herr Alexander Meyer, welcher auf dem volkswirth-
schaftlichen Congress das Referat zu Gunsten des absoluten Reichs-
eisenbahnsystems übernommen hatte, es jedoch vorzog, Bremen
fernzubleiben. Nach den Expectorationen vom Sonnabend zu ur-
theilen, hat der Congress nicht viel verloren, dass der sonst so
geistvolle Volkswirth seine Ansichten über Eisenbahnwesen für
sich behielt. Herr Meyer plädirte anstatt Wagenraum-Tarifsystem
für Zug-Raum-Tarif und sprach sich dahin aus, dass die Privat-
bahnen als ein Unfug einfach zu depossediren seien, da — man
höre den Manchestermann! — die Wege zu den Hoheitsrechten
des Staates gehören. Gegenüber diesen socialistisch angehauchten
Anführungen stachen die Worte des Professor Wagener, eines
sogenannten Kathedersocialisten, sehr wohlthuend ab ; derselbe er-
erklärte sich auch für Reichsbahnen, argumentirte aber dahin,
dass er diesen Eingriff in das Besitzrecht schon um deswillen
glaube empfehlen zu sollen, weil der jetzige Zustand, wo die Re-
gierung den Eisenbahnen das Dasein gerade unerträglich mache,
einen noch viel schlimmeren Eingriff in das Besitzrecht insolvire.
Es fehlte natürlich auch nicht an Stimmen, welche in der Ver-
sammlung der freien Concurrenz auf dem Gebiete des Eisenbahn-
wesens das Wort redeten, doch waren die Ausführungen in diesem
Sinne fast noch inhaltsleerer als die Plaidoyers für Reichsbahnen.
Die Preussische Staatsregierung hat die übrigen Bundesre-
gierungen von denjenigen Schritten in Kenntniss gesetzt, welche
ihrerseits jüngst in Sachen der Tarifreform geschehen sind, die-
selben auch von den Gesichtspunkten unterrichtet, unter welchen
sie die Frage ferner zu behandeln gedenkt. Eine Anzahl von
Regierungen hat daraus bereits Veranlassung genommen, die Zu-
stimmung zu den Massnahmen hier zum Ausdruck zu bringen
und insbesondere sich mit der intendirten Conferenz sämmtlicher
Deutschen Eisenbahn-Verwaltungen zur Erörterung der erforder-
lichen letzten Feststellungen einverstanden zu erklären.
Bemerkenswerth ist ein Rescript des Herrn Handelsminis-
ters, in welchem derselbe Anträge auf Hinausschiebung der an-
geordneten Conferenzen von Transport-Interessenten ablehnend
bescheidet. Der Bescheid hat folgenden Wortlaut:
„Dem etc. erwidere ich auf die Eingabe vom etc., dass die
Vertagung der für die Erörterung des neuen Tarifschemas anbe-
raumten Conferenz nicht eintreten kann. Die Tariffrage ist seit
Jahren in allen betheiligten Kreisen so lebhaft und eingehend er-
örtert und das jetzt vorliegende Schema ist, abgesehen davon,
dass es in den meisten wesentlichen Puncten dem von der En-
quete-Commission nach den umfassendsten Ermittelungen gewon-
nenen Schlussresultat übereinstimmt, seit Monaten soweit bekannt
geworden und in den Vereinen wie in der Presse so erschöpfend
besprochen, dass eine hinreichende Kenntniss der in Betracht
kommenden Puncte vorausgesetzt werden muss. Eine weitere
Verzögerung kann der Sache nicht förderlich sein.“
Der private Unternehmungsgeist auf dem Gebiete des
Eisenbahnwesens ist gründlich lahm gelegt, und an ein Wieder-
aufleben desselben ist auch noch gar nicht zu denken. Freilich
sind wir auch wohl mit unseren Ilauptdurchgangslinien auf einem
vorläufigen Culminationspunct schon längst angelangt gewesen
und die darüber hinaus nach dem Massstab grosser Hauptbahnen
angelegten Linien sind sämmtlich nothleidend oder doch unfähig,
das in ihnen angelegte Capital nur einigermassen zu verzinsen.
Andrerseits wird bei aller Dichtigkeit unsres Eisenbahnnetzes
wohl Niemand es wünschenswerth finden, dass die grosse Anzahl
von Städten und Ortschaften, welche, obgleich im Besitze boden-
wüchsiger und lohnender Industriezweige, noch nicht an einer
Eisenbahn liegen, für immer dieser Verkehrswolilthat beraubt sein
sollen. Das zu rasche Tempo des Eisenbahnbaues in der Grün-
dungsära war auch weniger an sich verwerflich als desshalb, weil
die zur Ausführung gelangten Projecte nach dem Massstabe gros-
ser Hauptlinien zugesclmitten wurden, anstatt lediglich auf einen
beschränkten Betrieb eingerichtet zu werden. Es war dabei eine
Rücke der Gesetzgebung, dass sie nur Normen für grosse Bahnen»
72
nicht aber solche für Secundärbahnen festsetzte. Erst jetzt ist
man sich an massgebender Stelle darüber klar geworden, dass
die künftige Entwicklung unsres Eisenbahnwesens sich
vorläufig auf Bahnen beschränken muss, deren Anlage- und Be-
triebskosten erheblich geringer sind als die für den grossen
Durchgangsverkehr gebauten Hauptlinien, und dass hohe An-
sprüche an Fahrgeschwindigkeit und Comfort sich wohl für
Hauptlinien, nicht aber für kurze Nebenbahnen und Seiten-
linien durchführbar erweisen.
In Erkenntniss dessen hat, wie wir bereits früher meldeten
die Reichsregierung im Bundesrathe die Ausarbeitung einer
selbstständigen Eisenbahn-Polizei- Ordnung für Local-
und Secundärbahnen, welche die bestehenden landesgesetz-
lichen Erschwerungen für die Herstellung und den Betrieb von
Eisenbahnen speciell für die gedachten kleinen Eisenbahn-Linien
in einer ihre freie Entwickelung fördernden Weise, theils besei-
tigen, theils vermindern soll, angeregt. Daraufhin ist neuerdings
vom Bundesrathe ein entsprechender Beschluss gefasst und das
Preussische Handelsministerium von der Reichsregierung ersucht
worden, ein Gutachten über die vorliegende Frage auszuavbeiten,
welches dem von der Reichsregierung auszuarbeitenden Gesetz-
entwurf als Grundlage dienen soll.
Die Tendenz der gesetzlichen Regelung des Secun-
därb ahn wesens — über die technische Seite sind die
Fachmänner längst einig — geht daher wesentlich dahin, die
Chausseen dem Bau von Secundärbahnen frei zu geben,
was hei der geringen Fahrgeschwindigkeit solcher Bahnen
fast ohne alle Cautelen geschehen könnte. Ein guter Theil
Voreingenommenheit wird freilich erst zu überwinden sein.
Wie vor sechzig Jahren im englischen Parlament ein human ge-
sinnter Fortschrittsmann gegen die Eisenbahnen als Argument
ins Feld führte, dass durch dieselben leicht einmal eine Kuh
oder ein Schaf überfahren werden könnte, so wird es auch heut-
zutage nicht an Stimmen fehlen, welche die Benutzung dsr
Chausseen für den Eisenbahnbetrieb ebenso bedenklich finden,
wie s. Z. die Erschliessung städtischer Strassen durch Pferde-
bahnen. Die Neuerung um die es sich handelt ist aber so wich-
tig, dass hoffentlich kleinliche Bedenken dabei zum Schweigen
kommen werden.
Auf Grund eines Bundesrathsheschlusses vom 14. December
erfährt §. 48 II. A. des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen
Deutschlands folgende Aenderungen: „Zu No. 19: Die hoch-
beschwerten Cordonnet-, Souple-, Bourre de soi und Chappseiden
in Strängen werden nur in Kisten zum Transport zugelassen. Bei
Kisten von mehr als 12 Centimeter innerer Höhe müssen die darin
befindlichen einzelnen Lagen Seiden durch zwei Centimeter hohe
Hohlräume von einander getrennt sein. Diese Hohlräume werden
gebildet durch Holzroste, welche aus quadratischen Latten von
zwei Centimeter Breite im Abstand von zwei Centimeter bestehen
und durch zwei dünne Querleisten an deren Enden verbunden
sind. In den Seitenwänden der Kisten sind mindestens einen
Centimeter breite Löcher anzubringen, welche auf die Hohlräume
zwischen den Latten gehen, so dass man mit einer Stange durch
die Kiste hindurchfaliren kann. Damit die Kisteulöcher nicht
zugedeckt und dadurch unwirksam werden können, sind aussen
an den Rand jeder Seite zwei Leisten anzunageln. Wird Seide
zum Transport' aufgegeben, so muss aus dem Frachtbriefe zu
ersehen sein, _ ob sie zu _ den vorbezeichneten Arten gehört oder
nicht. Fehlt im Frachtbriefe eine solche Angabe, so wird ersteres
angenommen und die Beförderung nur in der vorgeschriebenen
Verpackung zugelassen. Der Reichskanzler hat diesen Beschluss
nunmehr ordnungsmässig verkündet.
Der Handels-Minister hat den Eisenbahn-Direktionen
in einem Cirkular - Rescript von den auf der Ostbahn
und der Frankfurt - Bebra - Bahn zu Gunsten der Verpflegung
der Arbeiter getroffenen Massregeln Kenntuiss gegeben. Auf
der Bebra-Balm hat sich namentlich die Herstellung von Menage-
häusern trefflich bewährt, weil die Arbeiter auf den durch enge
und wenig bevölkerte Tlniler laufenden Strecken nur eine unzu-
längliche und kostspielige Verpflegung fanden. Dagegen hat die
Ostbahn Privat-Unternehmern überlassen, für die Verpflegung der
Arbeiter zu sorgen, aber nach einem von der Verwaltung fest-
gestellten Tarif und unter Kontrole der Verwaltung.
Nach der im Reichs-Eisenbalinamte aufgestellten
Nach Weisung über die auf Deutschen Eisenbahnen
excl. Bayerns vorgekommenen Unfälle waren im Monat
November pr. im Ganzen zu verzeichnen: 46 Entgleisungen und
32 Zusammenstösse fahrender Züge, und zwar wurden hiervon
30 Züge mit Personenbeförderung — von je 3990 Zügen dieser
Gattung Einer — und 48 Güterzüge resp. leerfahrende Maschinen
betroffen; ferner 62 Entgleisungen und 45 Zusammenstösse beim
Rangiren und 67 sonstige Betriebsereignisse (Ueberfaliren von
Fuhrwerken auf Wegeübergängen, Defekte an Maschinen und
Wagen etc. In Folge dieser Unfälle wurden: 5 Personen getödtet,
(3 Beamte und 2 fremde Personen), 35 Personen verletzt (2 Passa-
giere, 25 Beamte, 2 Arbeiter und 6 fremde Personen); 9 Thiere
getödtet, 1 Thier verletzt und 96 Fahrzeuge erheblich und 278
unerheblich beschädigt. Ausser den vorstehend aufgeführten
Verunglückungen von Personen kamen, grösstentheils durch eigene
Unvorsichtigkeit hervorgerufen, noch vor: 47 Tödtungen (10 Be-
amte, 20 Arbeiter, und 17 fremde Personen), 110 Verletzungen
(3 Passagiere, 51 Beamte, 49 Arbeiter und 7 fremde Personen),
sowie 8 Tödtungen und 1 Verletzung bei beabsichtigtem Selbmord.
Von den überhaupt beförderten Reisenden wurden von je 6 421 620
Einer getödtet und von 4 281 080 Einer verletzt; von den im
Betriebsdienst thätig gewesenen Beamten wurde von je 9743 Einer
getödtet und von je 1666 Einer verletzt. Ein Vergleich mit dem-
selben Monate im Vorjahre ergiebt — unter Berücksichtigung der
in beiden Zeitabschnitten geförderten Achskilometer und der im
Betriebe gewesenen Geleislängen — , dass im Durchschnitt im
November pr. bei 19 Verwaltungen mehr, bei 22 Verwaltungen
weniger und in Summa ca. 6V2 pCt. weniger Verunglückungen
vorgekommen sind, als im November 1875.
Zeitungsschau.
Zur Reicliseisenbalmfrage. Es ist nicht ohne Interesse, die
Ruhe zu betrachten, die nach der so bewegten Zeit des Vorjahres
gegenwärtig in der Reichseisenbahnfrage eingetreten ist. Man
durfte erwarten, dass diese Frage in den verschiedenen Wahlreden
j für den Reichstag eine nicht unwichtige Stelle einnehmen würde;
wider Vermuthen ist dies nicht nur nicht der Fall, sondern die in
den verschiedensten Gegenden von Deutschland gehaltenen Wahl-
reden zeigen in dieser Beziehung eine so vollständige Zurück-
haltung, als wenn die Frage des Ueberganges der Deutschen
Bahnen an das Reich niemals auf der Tagesordnung gestanden
hätte, oder bereits vollständig gelöst wäre. Indem wir diese
Aenderung in den Anschauungen als ein Zeichen der Zeit und als
den Beginn einer vorurtheiisfreieren Beurtheilung begrüssen,
theilen wir eine damit übereinstimmende Aeusserung des Reichs-
tags-Abgeordneten Freiherr Schenk von Stauffenberg mit, welche
derselbe nach der „Allgemeinen Zeitung“ in seinem Wahlkreise
München gethan hat. Der genannte Abgeordnete sprach sich
nämlich gegen seine Wähler über die abgelaufene Legislatur-
periode bezüglich der Reichseisenbahnfrage dahin aus, dass viele
Mängel im Eisenbahnwesen in Bayern nicht in dem Maasse ver-
spürt werden, als in Norddeutschland. Er sei aber überzeugt,
dass das Reich auch nur theilweise abzuhelfen wisse, und dass
dann die Unzufriedenheit nur noch grösser werden würde. Zudem
sei die ganze Frage nicht übersehbar. Er sei für Abhülfe der
Missstände durch ein Eisenbahngesetz, dem sich Bayern sodann,
trotz seiner Reservatrechte, auch fügen werde.
Im Anschluss an einen Artikel der Börsenzeitung, in wel-
chem dieselbe sich über das neue Tarifsystem in folgender Weise
ausspricht:
Das neu vorgeschlagene einheitliche Eisenbahntarifschema
mit seinen indirecten Frachterhöhungen, die sich in wenigen
Wochen und insbesondere in der gegenwärtigen Zeit, wo die Reicns-
tagswahlen die Interessen absorbiren, in ihrer bedeutungsvollen
Tragweite durch gründliches Studium der schwierigen Vergleichs-
Positionen kaum cursorisch prüfen lassen, wird mit eilig angefer-
tigten Gutachten der Handelskammern nach der Vorschrift des Han-
delsministeriums schon in den nächsten Tagen an dasselbe zurück-
gehen und, verbrämt durch solches Frage- und Antwortsystem,
unter dem Ruf, von Fachmännern gebilligt worden zu sein, zer-
störende Wirkungen auf eine Reihe von Frachtgütern äussern.
erwidert die Ostseezeitung:
Die Verdammung des neuvorgeschlagenen einheitlichen
Eisenbahntarifschema scheint uns freilich einigermassen
voreilig. Nachdem die Verhandlungen über eine durchgreifende
Reform sich endlos hingeschleppt, ohne dass die Tariferhöhungen
von vor zwei Jahren rückgängig gemacht, ja ohne dass weitere
Erhöhungen (durch das hemmende Eingreifen des Preussischen
Handelsministeriums in den directen Verkehr zwischen dem Süd-
westen und Magdeburg, Berlin etc.) verhindert worden wären,
haben wir allen Grund, in unseren Ansprüchen auf diesem Gebiete
möglichst bescheiden zu sein. Dem bestehenden Tarif- Wirrwarr
gegenüber wäre die Verwirklichung der jetzt im Gange begriffenen
Reform, selbst wenn sie indirect zu Frachterhöhungen führen
sollte, dennoch wahrscheinlich ein Gewinn.
73
Zu den vom Handelsminister angestrebten Einrichtungen
zur Erleichterung des Verkehrs und zur Herbeiführung grösserer
Bequemlichkeiten für das Piiblikum auf den Eisenbahnen gehört
auch die Etablirung -von Eisenbahnbillet-Verkaufsstellen inner-
halb der Stadt. Im Monat August v. J. wurde zur Erleichterung
des Fremden- Verkehrs von den in Frankfurt a. M. mündenden
Eisenbahnen eine Billet - Verkaufsstelle in dem dort neuer-
bauten grossen Hotel zum „Frankfurter Hof“ eröffnet. Ungeachtet der
Neuheit dieser Einrichtung sind in den ersten Monaten ihres Be-
stehens — bis zum 1. November d. J. — mehr als 2000 Billets an
jener Stelle verkauft worden. Ebenso hat die Verwaltung der
Berlin-Dresdener Bahn verschiedenen grösseren Hotels hier und
in Dresden, im Ganzen etwa 40, den Verkauf von Billets in den
für den grossen Reiseverkehr wichtigeren Relationen übertragen
und bisher vom Juli bis Ende November d. J. auf diese Weise
etwa 2000 Billets mit einem Einnahmeantheil für die eigene Bahn
von 27,341 </// verkauft. DieDirection sclüiesst daraus, dass diese
Einrichtung vom grösseren Reisepublikum bereits willkommen
geheissen -werde und sich bewährt habe. Es ist nicht zu verkennen,
so bemerkt ein von dem Handelsminister im Anschluss an diese
Mittheilung kürzlich erlassenes Rescript, dass diese Möglichkeit,
Fahrbillets bereits im Hotel lösen und hierdurch die, namentlich
bei grösserer Frequenz, mit dem Ankauf am Schalter verbundenen
Unannehmlichkeiten vermeiden zu können, eine willkommene
Erleichterung für das reisende Publikum in sich scliliesst, und
auf der anderen Seite auch für die Bahnverwaltungen durch Ent-
lastung des Schalterdienstes Vortheile mit sich bringt. Der Mi-
nister wünscht daher, dass ähnliche Versuche im Bereiche der
sämmtliclien Königlichen Eisen bahverwaltun gen an geeigneten
Orten angestellt werden. Der Billetverkauf wird in der Regel den
Hotelbesitzern gegen Sicherstellung zu überlassen und denselben,
wie dies von der Berlin-Dresdener Bahnverwaltung geschehen ist,
einfache Stempelapparate zur Abstempelung der Billets zu übergeben
sein. Die Abrechnung kann keine Schwierigkeiten bieten. DieBestim-
mungen der Verkehrsrelationen, auf welchen sich in den einzelnen
Orten die Einrichtung zu erstrecken haben würde, muss zunächst den
Verwaltungen überlassen bleiben. Die Einrichtung eigener, von Balm-
beamten bedienter "Verkaufsstellen, -wie im „Frankfurter Hof“ zu
Frankfurt a. M., kann sich nur für grosse Hotels von dem Umfange
jenes neuerbauten Gasthauses empfehlen. Bewährt sich diese
Einrichtung, so wird darauf Bedacht zu nehmen sein, soweit th un-
lieb auch " die Gepäckabfertigung in den Hotels vornehmen zu
lassen. Wo es geeignet erscheint, dürften schon jetzt auch in dieser
Richtung Versuche angestellt werden. Im Allgemeinen wird man
sich jedoch zunächst auf die Einrichtung von Billetverkaufsstellen
beschränken können und wird hiermit tliunlichst bis zum Beginne
der frequenten Reisezeit vorzugehen sein. (Weser Zeitung).
Dem interessanten Werk des Oberst Bronsart „der Dienst
des Generalstabes“ entnehmen wir Folgendes: „Die Leistungen
der deutschen Bahnen im Sommer 1870 und die mili-
tairischen Anordnungen des grossen Truppentransports verdienen
die höchste Anerkennung. Auf sechs grossen Transportlinien
wurde in elf Tagen (bis zum 4. August) die Masse der fechtenden
Truppen mit 356,000 Mann, 87,200 Pferden, 8466 Geschützen und
Fahrzeugen, und dann bis zum 9. August der Rest, zusammen
etwa 16,000 Officiere, 440,000 Mann, 135,000 Pferde, 14,000 Ge-
schütze und Fahrzeuge nach der Grenze geworfen. Nicht zum
kleinsten Theile verdanken wir es dieser vom Generalstabe vor-
trefflich vorbereiteten und, allerdings mit scharfer Anspannung
des Personals und Materials, musterhaft durchgeführten Aus-
nutzung der Bahnen zum strategischen Aufmärsche unseres Hee-
res, dass der Feind, abgesehen von dem lahmen Vorstosse auf
Saarbrücken, den deutschen Boden nirgends betreten hat.“
Wir freuen uns dieser, wenn auch späten Anerkennung, welche die
Leistungen der deutschen Eisenbahnen von so competenter Seite
finden, und halten uns um so mehr verpflichtet, dieses Urtheil
zur Kenntniss unserer Leser zu bringen, als durch dasselbe die
Deutschen Eisenbahn-Beamten eine neue Anregung finden werden,
sich auch fernerhin mit gewohnter Bereitwilligkeit den mühe-
vollen Aufgaben zu unterziehen, welche Seitens der Reichs-Militair-
Verwaltung gestellt werden.
— st.— Kaiserin Elisabeth-Balm. Kranken- und Unter-
stützungs-Verein. (Bericht pro 1875). Das abgelaufene Jahr
1875 hat in dem Wirken des Vereins keine besonderen Verände-
rungen herbeigeführt. Nur an Ausdehnung hat er sehr zuge-
nommen, dadurch die Eröffnung der Gisela-Bahn 17 neue ärztliche
j Bezirke und eine um 763 grössere Zahl von Mitgliedern dem Ver-
eine zugeführt wurden. Der Verein wird nach folgenden Grund-
| sätzen geleitet und verwaltet:
1. Die Einzahlungen der Mitglieder sollen nicht zu Capitals-
Anhäufungen, sondern zu möglichst ausreichenden Unter-
stützungen in allen Krankheits- und sonstigen Unglücks-
| fällen verwendet werden.
i 2. Die ärztliche Hülfe soll so ausreichend und vollkommen
als nur möglieh beigestellt, und es sollen somit nur kleine
Strecken dem einzelnen Arzte zugewiesen werden.
3. Eine eigene Ordinationsnorm, so bequem sie. auch für
die Administration sein möge, wird nicht eingeführt,
sondern den Mitgliedern ist in derselben Weise wie an-
deren Leuten nach jenen Normen zu ordiniren, die der
Staat für alle unter seiner Aufsicht stehenden Fonds
festgestellt hat
4. Bäder sollen nicht allein für Kranke, sondern nach Zu-
lässigkeit der Geldmittel auch für Gesunde ordinirt werden,
um sie zur Reinlichkeit anzuweisen und dadurch Krank-
heiten vorzubeugen.
5. Wegen länger als 3 Monate andauernden Krankheiten und
bei vorhandenen, jedoch nicht dienstuntauglich machen-
den Gebrechen, welche Umstände nach den Statuten
eigentlich die Ausschliessung des Mitgliedes aus dem
Vereine möglich machen, soll nur ausnahmsweise nach
der Strenge des Paragraphen vorgegangen werden.
6. Die Mitglieder können nur in Folge ihres eigenen Wun-
sches der Spitalpflege übergeben werden.
7. In Fällen grosser Noth ist auch für die Familien der
Mitglieder auf Kosten des Krankenfonds zu ordiniren.
Den Tabellen des Berichtes entnehmen wir folgende Daten:
Im abgelaufenen Jahre -wurden 15,430 Individuen ärztlich behandelt,
913 mehr als im vorigen Jahre, und zwar 9,839 Männer, 2,250 Weiber
und 3,341 Kinder. Als Ursache der Vermehrung muss der Umstand
bezeichnet werden, dass durch die Eröffnung neuer Linien sich
die Zahl der Bediensteten von 7,462 auf 8,225 d. h. um nahezu 800
Köpfe vergrösserte. Von sämintlichen Erkrankten genasen 92, 9%,
wurden gebessert 3,5%, starben 1,9 %, blieben in Behandlung
2,0 %. Durch Krankheit dienstuntauglich wurden 5,543 Männer.
Das Genesungsprocent war im Jahre 1875 um 0,4 % ungüns-
tiger als im Vorjahre, das Sterblichkeitsprocent dagegen um 0,2%
günstiger. Von den 5,543 durch ihre Krankheit dienstuntauglich
gewordenen Männern wurden blos 93 in Spitälern und 2 in einem
Irrenhause, alle anderen in ihrer Behausung von den Bahnärzten
behandelt. Die durchschnittliche Dauer einer Erkrankung betrug
10,5 % Tage und gingen durch Erkrankungen 58,203 Arbeitstage
verloren. Im Vergleich mit dem Vorjahre eine kleine Verschlim-
merung von 0,2 %. Eine längere als clie durchschnittliche Krank-
heitsdauer zeigten, wie im Vorjahre, namentlich die in den Werk-
stätten beschäftigten. Die Durchschnittszahl von sämmtlichen
Erkrankten betrug 67 % der bei der Bahn Bediensten, gegen 64%
des Vorjahres. Wie in den meisten der Vorjahre überwogen die
Erkrankungen in den Wintermonaten bedeutend die der Sommer-
monate und erreichte der Februar die höchste Zahl.
Die an Aerzte erfolgten Zahlungen mit 18,647 fl. haben gegen
das Vorjahr um 463 fl. zugenommen, werden sich aber im nächsten
Jahre wegen der neuen Linien mehr steigern. Auf Kosten des
Krankenfonds wurden 23,391 Recepte verschrieben, gegen 33,794 im
Vorjahre. Die Kosten für Medicamente betrugen 5,675, oder im
Durchschnitt per Recept 24,2kr. Denbei weitem grössten Tlieil der Aus-
gaben bilden die baaren Unterstützungen, es wurden nämlich aus-
bezahlt: An Unterstützungen in unverschuldeten Nothlagen, dann
an Beiträgen zu den Eutbindungskosten (fl. 4 per Kopf) 11,155 fl.,
an Unterstützungen für Wittwen und Waisen 820 fl., an Kranken-
lohn für die durch ihre Krankheit dienstuntauglich gewordenen
Mitglieder 20,832 fl., an Beiträgen zu Leichenkosten 1404 fl., zu-
sammen 34,212 fl. Diese hohe Summe steht auch heuer in einem
für die Mitglieder sehr günstigen Verhältniss zu den Einzahlungen
von 60,988 fl. Es wurde ihnen damit mehr als die Hälfte derEin-
zahlu 1 gen baar zurückgestellt und mit der verbleibenden kleineren
Hälfte waren sie gegen alle Auslagen in Krankheitsfällen sicher-
gestellt.
Der Fond der Kranken- und Unterstützungs-Gasse. hat sich
seit seinem Bestehen (1859) fast verdreifacht und beträgt 44,052
fl. Die Mitglieder habeu seit dem Bestehen des Vereins in Form
der mannigfaltigsten Hülfeleistungen bei Krankeiten, vorzugsweise
aber in Form baarer Geldunterstützungen bis jetzt 692,616 fl. aus
der Casse bezogen.
Russische Correspondenz.
— A— Russland. Demsoeben veröffentlichtenReichsbudget
pro 1875 entnehmen wir folgende das Eisenbahnwesen betreffende
Zahlen :
Die Einnahmen der Russischen Re- I
gierung von den Eisenb. betrugen: |
1871 — 4-746-715 Rubel
1872 — 1 206-623 „
1873 — 1-666-331 „
1874 — 2-657-762 „
1875 — 2-939-833 „
Die Ausgab. d. Ministeriums der
Verkehrswege i d. gleich. Jahren:
1871 - 25 657-754 Rubel
1872 — 24-753 274 „
1873 — 21-806-442 .,
1874 — 15-589-251 „
1875 — 17"271"595 _
Von diesen Ausgaben kommen insbesondere auf Zahlung
der garantirten Zinsen folgende Beträge, resp. im Jahre 1875 fol-
gender Procentsatz der Gesammtgarantiesumme:
74
Gr. Russ. Eisenbalingesellsc
Riga-Dünaburg
Dtinaburg-Witebsk ....
Wolga-Don
Moskau-Rjasan
Rjascbk-Morschansk . . .
Lodz
Warschau-Bromberg . . .
Warschau-Terespol . . .
Koslow-Woronesch-Rostow .
Mitausche Bahn
Orel-Griasi
Orel-Witebsk
Schuja-Jwanowo ....
Kursk-Kiew
Kursk-Charkow- Azow . .
Rjäsan-Koslow
Poti-Tiflis
Moskau-Brest-Litowsk . .
Baltische Bahn
Charkow-Nicolajeff ....
Rjaschsk-Wiasma ....
Losowaja-Sewastopol . .
Morschansk-Sysran . . .
1874
1875
1875 in %
—
429023., 5
43,77
'o
288 000
288-000
100
55
414 767.78
404.598.72
96,40
55
50-000
60-000
73,8
n
124-000
150-000
53,75
55
—
115-732-28
17,36
55
155-000
64-000
40,53
980651.4,
‘ 978-880.24
100
n
—
1 130-501.93
50
V)
139 092'53
96-920.33
33,92
—
585-000 ,
18,4
"038066. 99
952-775.70
100
55
927-268.m
937-612.75
98,4
55
775-961.70
614-374.5,
65,30
—
309-752.,0
48,5
55
79-292.83
416-185.90
100
55
llO-237-io
390 190 24
100
55
14-477.,4
336-291.05
100
Summa 5'096-S16.89 8’259’849.63
Der Reich s-Eisenbalmfonds betrug am 1. Januar 1875 im
Ganzen: 57'716'337 Rubel 34 Kop. Hierzu kamen im Laufe des
Jahres folgende Einnahmen:
1) durch Realisation der 5. Emission 4 y2 consol. Eisenbahn-
obligationen im Betrage von 15 Mill. SS, von denen bekanntlich
8 V2 Mill. durch Rothschild zu 909g übernommen und 6% Mill. SS
zu 929g im Inland abgesetzt wurden
im Ganzen 85-780'294 Rub. 37 Kop.
Dieselben vertheilen sich auf die
einzelnen Bahnen folgendermassen :
Poti-Tiflis 1-214-400 SS, Rjaschsk-Wiasma
1 '170'777 SS, Rostow-Wladikawkas 992-491 SS,
Morschansk-Sysran 6‘423S’, Libauscheßahn
955.728 SS, Nowotorschok 529.568 SS,
Weichselbahn 2'490'000 SS, Fastow’sche
Bahn 1'763'520 SS, Orenburger 3 083-400 SS,
Landwarowo-Romny 345'600 i?, Mitau’sche
62'880 SS, Baltische Bahn (Dorpat-Taps)
753’680 SS und Brest-Graewo 252-106 SS
2) Einnahme an Procenten und Rück-
zahl ungen etc 4-204-310 Rub. 94 Kop.
Summa 89-984-605 Rub. 31 Kop.
Der Gesammtbestand war somit 147700-942 Rub. 65 Kop.
Aus diesem Fond wurden bestritten:
1) Nicht rückzahlbare Ausgaben an die
verschiedenen Bahnen 1-049773 Rub. 9 Kop.
2) Für den Bau von Privatbahnen. . . 59-203 884 „ 80 „
3) Für Hafenarbeiten 2-141550 „ 84 „
4) Für Zinsen und Realisation der 5ten
Emission 2-871780 „ 49 „
somit im Ganzen 65'266'989 Rub. 22 Kop.
Es müsste sonach ein Eisenbahnfond - Saldo von 82'433"953
Rub. 43 Kop. verbleiben; derselbe beträgt aber in Wirklichkeit
85-193-189 Rub. 10 Kop. in Folge verschiedener finanzieller Mani-
pulationen, durch welche nicht hierher gehörige Summen auf den
Eisenbahn-Reichsfond übertragen wurden.
. Hierbei betrug die consolidirte Eisenbahnschuld des Rus-
sischen Reichs
am 1. Jan. 1875 in Folge der I his IV, Emission 53 8S2-200 SS,
hierzu kam im Jahr 1875 die V. Emission mit lö'OOO'OOO SS.
. _ Der Gesammtbetrag von 68 882-200 SS
hat sich iu Folge der im Laufe des Jahres erfolgten Amortisation
um nur 74-200 SS verringert und betrug somit am 1. Januar 1876:
68-808-000 SS.
Die Gesammtschulden der Russischen Eisenbahnen an den
Staat betrugen :
am 1. Januar Rubel Papier Rubel Silber
1874 191.801-553 Rubel und 338‘329'247 Rubel.
1875 205-609-099 „ 397-501:598 „
1876 216-514-900 „ „ 459’840-950 „
Es betrug somit die Zunahme der Eisenbahnschuld:
im Jahre 1874: 13-807-546 Rub. Papier und 59-172-351 Rub. Silber,
im Jahre 1875: 10-905-801 „ „ „ 62-339.352 „
Den besten Commentar zu diesen riesigen Zahlen liefern wohl
die Russischen Papiere und wir können um so eher auf eine
nähere Beleuchtung derselben verzichten, als die Zahl der in
Deutschland noch vorhandenen Russischen Eisenbahnpapiere in
fortwährendem Abnehmen begriffen ist.
-A— Russland. Eisenbahneinnahmen. Die Einnahmen
der sämmtlichen Russischen Eisenbahnen (mit Ausnahme
der Finnländischen) im Monate September vorigen Jahres stellen
folgendes Bild dar:
Länge — Septbr. 1875:
lcW o
I. Breite Spur 6' 25/25 Werst, 37 146 Rubel,
II. Russische Spur 5' 16176/16828 „ 12 014 125 „
III. Deutsche Spur 4' 8%" 489/489 „ 517 866
IV. Schmalspurige 3' 6" 316/316 „ 59 317
Summa 1 7006/17658 Werst. 12 628 454 Rubel.
September 1S76: Differenz:
I. 38 729 Rubel, -f- 1,583 Rubel,
II.
13 383 954
+ 1.369 829
III.
543 318
-f 25.452
IV.
70 795
+ 11.478
55
Summa 14.036.796 Rubel, + 1.408.342 Rubel,
Hingegen stellt sich ein Vergleich für die Zeit vom 1. Januar
bis 1. Oktober für die beiden letzten Jahren folgendermassen dar :
1. Jan. bis 1. Oktbr. 1875. 1. Jan. bis 1. Oktbr. 1876. Differenz.
I. 412 835 Rub. 416 082 Rub. + 3 247 Rub.
II.
lOi 256 389 „
100 109 403 „
—1 146 986 „
III.
3 973 623 „
4 383 333 ,,
4- 409 710 „
IV.
548 338 „
621621 „
-j- 72 283 „
Sa. 106 191 185 Rub. 105 530 439 Rub. — 660 746 Rub.
Während somit der Monat September sich günstiger gestaltete,
bleibt das Gesammtresultat noch immer hinter dem Vorjahre
zurück; das Gesammtjahresresultat wird aber infolge der noch
immer andauernden Truppentransporte noch weit niedrigere Zahlen
aufweisen, wenn auch der Oktober selbst noeh in Folge der ver-
stärkten Transporte, welche der Mobilmachung vorausgin gen, ein
nicht unbedeutendes Plus ergeben hat.
Die Bedeutung der Mindereinnahmen tritt noch klarer her-
vor w'enn man bedenkt, dass das Jahr 1875 selbst ein ausser-
ordentlich ungünstiges war und dass die im December des Jahres
1875 definitiv eröffnete Rostow-Wladikavrkasbahn bereits mit. einer
Einnahme von 1.023.308 Rubel in der Mindereinnahme enthalten
ist, resp. dass auf deu alten Strecken die eigentliche Einnahme
noch um diese Zahl sowie um die Einnahme der letzten Sewasto-
poler Strecke gekürzt werden müsste.
Aemlertuig- von Sfafionsnamen. Die Moskau-Brest-Litowsk
Eisenbahn hat die Station Tokarew in Fanipol umgeändert.
— A — Russland. Die vom 15./27. bis 17./29. November v. J.
abgehaitene Generalversammlung der sämmtlicheu zur II. Gruppe
gehörenden Russischen Eisenbahnen, welche in Moskau unter dem
Vorsitz ihres Directors Adadurow stattgefunden hat, beschloss
folgende Veränderung der Vereinsstatuten.
Die Orenburger Bahn wurde in den Güterverband der II.
Gruppe aufgenommen und die Stationen Samara, Busuluk und
Oreuburg derselben in den directen Personenverkehr eiugezogen;
dabei übernimmt die Orenburger Bahn die Kosten des Transportes
der Güter und Personen über die Wolga bei Sysran bis zur Vol-
lendung der im Bau begriffenen Wolgabrücke.
Alsdann wurde die Petersburg-Warschauer Bahn in den
directen Güterverkehr mit der II. Gruppe aufgenommen, wobei
für die von Südosten kommenden Güter ein alle 14 Tage abwech-
selnder Transport über Moskau resp über Rjaschsk-Wiasma bei
gleichen Tarifen für beide Routen bestimmt wurde.
Sodann beschloss die Versammlung, dass bei Viehtransporten
jeweils die Taxe für soviel Begleitungspersonal erhoben werden
solle, als dies vorgeschrieben ist, ohne jedoch die Bahn Verwaltung zu
einer Controlle darüber anzuhalten, ob die Mannschaft auch vollzählig-
vorhanden ist; auch wurde beschlossen, dass bei Nachnahme oder
Frachtrückständen die Bahnen jeweils ermächtigt sind, falls 24
Stunden nach Eintreffen des Viehtransportes am" Bestimmungsort
die betreffenden Beträge vom Empfänger nicht geleistet worden,
soviel Stück Vieh zurückzuhalten, als zur Deckung des Rück-
standes erforderlich sind; dabei ist als Werth der um 209g ermäs-
sigte locale Preis aufzunehmen.
Endlich wurde bestimmt, dass bei eintretendem Tarifwechsel
jeweils der am Abgangstage auf der Abgangsstation geltende Tarif
Gültigkeit haben soll. Ferner wurde die Zulässigkeit von Bier-
transporten in Schnellzügen bei ganzen Wagenladungen und er-
höhtem Tarif (60 Kop. pro Wagenwerst) anerkannt. Den Schluss
bildete die Einführung mehrerer Specialtarife im Gebiete der
II. Grup) )e.
— A — Russland. Baufortschritte. Heber den Bauzustand
der Weichselbahn am 1./13. Nov. verg. Jahres meldet die Ver-
waltung Folgendes: Expropriirt waren 2750 Dessätin Land; die
Erdarbeiten von Biskupiz bis Kowel waren beendet, auf den
übrigen Strecken 78 — 95 pCt. derselben fertiggestellt; die kleineren
Kunstbauten bis auf 2 pCt. sämmtlich vollendet; von den grös-
seren Brücken die Widerlager und Pfeiler, mit Ausnahme derje-
nigen für die Brücke bei Trawnik und der über deu Bug eben-
falls fertig; bei beiden letztgenannten wurden die Caissons ver-
senkt.
75
Oberbaumaterialien sämmtlich bis auf 5 pCt. der V. Section
beigestellt; alle Schienen (Stahl) und Kleinmaterialien abgesandt.
An'Geleisen lagen, mit Ausnahme der bereits eröffneten Strecke,
349,3 Werst freie Bahn und 24'5 Stationsgeleise. Die Hochbauten
waren tou 75—100 pCt. vorgeschritten, der Telegraph functionirte
auf der ganzen Linie.
An Rollmaterial waren beigestellt: 22 Borsig’sche, 20 Ko-
lomnaer Locomotiven, 272 gedeckte und 300 offene Güterwagen
von Lilpop Rau und Löwenstein, 274 gedeckte und 100 offene
Güterwagen und 35 Personenwagen des Russisch-Baltischen Werks.
— A.— Russland. Ein interessanter Rechtsfall betreffend die
Hangö Bahn kam dieser Tage in Helsingfors zum Austrag. Dr. Hant-
bös als Vertreter von Obligationsinhabern dieser Bahn verklagte die
Regierung als Käuferin dieser Bahn auf Zahlung der Obligations-
zinsen: das Gericht erkannte die Richtigkeit dieser Forderung an,
indem es erklärte, dass nur die Zahlung der Aktienzinsen von
dem Erträgniss der Bahn abhänge, nicht aber diejenige der Zinsen
für die Obligationen, welche die frühere Gesellschaft jedenfalls zu
zahlen verpflichtet gewesen sei. Da nun die Regierung laut Kauf-
brief vom 19. Mai 1875 sämmtliche Verbindlichkeiten der früheren
Gesellschaft übernommen habe, so sei dieselbe zu verurtheilen,
dem pp. Dr. Hantbös sämmtliche Coupons für die Jahre 1874 bis
1870 zu zahlen und ausserdem zur Tragung der Gerichtskosten
im Betrag von 2000 finnischer Mark verpflichtet.
— A. — Russland. Trotz der Langsamkeit, mit welcher die
Truppentransporte auf den russischen Bahnen bewerkstelligt wer-
den und obgleich für dieselben fast der gesammte übrige Verkehr
eingestellt ist, haben dennoch bereits eine ganze Reihe von Un-
glücksfäljen stattgefunden, bei denen eine ganze Anzahl Militär-
personen verunglückt sind.
So ist ausser dem Unglücksfall vom 22. Nov. auf der Station
Swerewo, bei dem 5 Soldaten verunglückten, am 29. Nov. bei der
Station Barsuki eine Zugtrennung mit darauffolgendem Zusam-
men stoss vorgekommen, bei der 11 Mann Schaden litten; ferner
am 16. December auf der Station Smiewka ein Zusammenstoss
zweier Locomotiven mit einem Militärzüge, bei dem 2 Kano-
niere verunglückten. Obgleich die Mobilisirung bereits seit länger als
2 Monaten im Gang ist, dauern die Truppentransporte, wenn auch
in geringerm Masse, noch fort, nur werden in letzter Zeit vielfach
infolge der auf fast sämmtlichen südlichen Bahnen herrschenden
Schneeverwehungen die Züge mit sehr geringer Geschwindigkeit
befördert.
Verkelirsbescliränkungen auf Russischen Eisenhalmen. Zur
Zeit bestehen folgende Verkehrsbeschränkungen im Bereiche der
Russischen Verbandsbahnen:
Auf den Bahnen Koslow-Woronesch-Rostow und Kursk-Kiew
ist jeder Güterverkehr eingestellt.
Die Eisenbahn _ Kiew-Brest ist über Brest für den Güter-
verkehr in unbeschränktem Masse wieder eröffnet, jedoch ohne
Garantie für die Lieferfrist. Dagegen können Gütersendungen
über diese Bahn hinaus nach Stationen der Odessa- und der
Charkow-Nikolajew-Bahn zurZeit noch nicht angenommen werden.
Auf den 'Eisenbahnen Moskau-Brest und Orel-Grjasi findet
Güterverkehr statt, jedoch ohne Garantie für Innehaltung . der
reglementsmässigen Lieferfristen.
Auf der Eisenbahn Rjaschsk-Wiasma ist der Güter-Verkehr
bedingungsweise aufgenommen, derart, dass zwar Transporte statt-
finden, jedoch ohne Garantie der Lieferfrist und nur in soweit,
als das Betriebsmaterial zuMilitairtransporten nicht gebraucht wird.
Die Verwaltung der Eisenbahn Moskau-Kursk nimmt zur
Zeit bei beschränktem Verkehre täglich bis vier Waggons an und
iibergiebt solche an die Kursk-Charkow-Asow-Bahn.
Die Verwaltung der Eisenbahn Kursk-Charkow- Asow hat
den Güterverkehr wieder aufgenommen ; es kann indessen rück-
sichtlich der auf der Bahn Moskau-Kursk zur Zeit noch bestehen-
den Verkehrsbeschränkungen auch im Verkehre mit Stationen der
Eisenbahn Kursk-Ckarkow-Asow eine Garantie für rechtzeitige
Lieferung nicht übernommen werden.
Transporte für die Firma Ucksche- (oder Uckson-) Wille in
Charkow können unabhängig von den auf den Russischen Bahnen
bestehenden Verkehrsbeschränkungen stets und zu jeder Zeit über-
nommen werden, indem sämmtliche Russische Eisenbahn-
Verwaltungen Auftrag erhalten haben, die für diese Firma
bestimmten Sendungen unbeanstandet zu übernehmen bezw. nach
ihrer Bestimmung, allerdings ohne Garantie für die Lieferfrist,
weiter zu führen.
Wir erinnern übrigens an die früher mitgetheilte Nachricht,
dass durch Kaiserlich -Russischen Ukas vom 9/2 1. November 1876
in Russland angeordnet worden ist, dass bis auf Weiteres die ver-
spätete Ablieferung von Waaren Niemanden zur Last gelegt werde,
vvenn dieselbe durch nicht zu beseitigende und nicht von dem
W illen Desjenigen, der den Transport übernommen hat, abhängige
Umstände herbeigeführt wird.
Der Personen- Eilgut- und Frachten verkehr von und nach
allen Stationen der Odessaer Eisenbahn wurde wieder im vollen
Umfange aufeenommen. Damit ist der Verkehr zwischen den
Oesterreichischen und den Russischen Eisenbahnen nunmehr in
vollkommen normale Verhältnisse getreten.
— A. Finnland. Dem Berichte der Direction der Finnischen
Staatsbahnen entnehmen wir folgende Angaben über die ersten
5 Betriebsjahre der Helsingfors-Tawastelius-Petersburger Bahnen.
Die Gesammteinnalime von 2 650 306 Jl im Jahre 1871 ist
stetig gewachsen und zwar um je 38, 50 %; 8.64 9g; 19, 95 % und
13,62 % gegen das Vorjahr und betrug 1875 schon 5 123 567 Jl
d. i. in 5 Jahren 93, 32 % Zunahme.
Leider haben aber die Ausgaben in noch grösserem Masse
zugenommen nämlich von 1 843 735 Jl im Jahre 1871 um je
31,34 25, 78 \\ 26,97 % und 22,13 % gegen das vorhergehende
Jahr und betrugen 1875 schon 4 723 030 Jl d. i. 156, ,7 % Zunahme
in 5 Jahren. Es ist jedoch hierbei zu berücksichtigen dass von
diesen Ausgaben ca. 31 % als ausserordentliche Ausgaben zur
Verbesserung und Vervollständigung der mit sehr geringen Mit-
teln in Betrieb gesetzter Bahnen anzusehen sind und dass die-
selben sich bedeutend verringern werden, sobald auch die neuer-
wnrbenen Bahnen einen entsprechenden Fundus instructus er-
halten haben werden.
Das Verhältniss der Einnahmen zu den Ausgaben betrug
1871 und 1872 ca. 70 °|0; 1873 schon 81 °|0; 1874 bis 86 °0 und
endlich 1875 gar 92 °|0, so dass der wirklich erzielte Reingewinn
trotz der grösseren Einnahmen folgende Tabelle zeigt:
1871 Finnische Mark 804 950
1872 „ „ 1 038 720
1873 „ „ 713 327
1874 „ „ 641 891
1875 „ „ 400 537
Hierbei betrugen die Verwnltungsspesen 1871: 69 °|„ ; 1872:
59 °|0; 1873: 60 °|0 ; 1874: 58 °|0 und 1875: 63 °|0 der Total-Einnahme.
Das ursprüngliche Anlage-Kapital von 42, 2 Mill. Jl im Jahre
1871 hat sich jeweils um 0,4; 0,7; 1,3 und 1,4 Millionen vermehrt
und betrug somit 1875: 46 Millionen Mark.
Englische und amerikanische Correspondenz.
Unter der Ueberschrift: New Route to Scotland, Opening
of the grand Dining Hall at Normanton bringen die Railway News
eine ausführliche Beschreibung des mit Englischem Luxus und
Comfort eingerichteten Speisesaales in Normanton, wo die
Tages-Expresszüge der Midland Railway auf der Linie London-
Carlisle einen Aufenthalt von 30 Minuten zum Diner haben. Es
würde zu weit führen, diese Beschreibung, die sich sowohl auf
die prachtvolle und comt'ortable Einrichtung des Speisesaales, wie
auf die Verdienste der auf den Englischen Bahnen allgemein be-
kannten Restaurationsfirma Spiers & Pond erstreckt, vollständig
wieder zu geben, wir wollen uns daher nur auf die Einrichtungen
beschränken, welche den Unterschied zwischen Englischen uud
Deutschen Gewohnheiten am deutlichsten ausdrücken.
Die Speisekarte am Eröffnungstage
Normanton Station. Table d’Hote.
Menu this day.
Hare Soup.
Fillets of Whiting ä la Venetienne.
Fricassee of Chicken aux Truffles.
Roast Haunch of Mutton.
Jellies. Creams.
Cheese. Celery.
Price 3 s 6d.
und der Preis von 3 Mark 50 Pfennig lässt schon erkennen, dass
man in England höhere Ansprüche an ein Eisenbahn-Diner macht,
als dies auf den Deutschen Bahnen der Fall ist. Noch mehr
tritt aber der Englische Comfort hervor, wenn wir erwähnen,
dass zur Vermeidung des Geräusches durch die Kellner der Fuss-
boden durchweg mit Teppichen belegt ist, und dass, um auch
das Abrufen und Läuten zu ersparen, 5 Minuten vor der Abfahrt
des Zuges am Ende der Halle eine electrische Scheibe mit der
Bezeichnung des Zuges „train to Glasgow“ etc. sichtbar wird.
Wir haben kein Urtheil darüber, ob die Güte des Diners
der prachtvollen Einrichtung des Speisesaales entspricht, uud
müssen uns daher auf das Zeugniss der Railway New’s verlassen,
welche sich dahin aussprechen, dass die ausgezeichnete Küche
selbst einen Careme, Beauvilliers oder Francatelli überrascht
haben würde.
Mag dies auch übertrieben sein, und ist in Deutschland
nicht daran zu denken, den Preis eines Eisenbahn-Diners über
2 Mark zu erhöhen, das ist jedoch nicht zu verkennen, dass gegen-
über dem Reichthum und der tadellosen Sauberkeit einer Eng-
lischen Tafel, die auch den höchsten Ansprüchen genügt, die ärm-
liche und nicht immer von scrupulöser Sauberkeit zeugende Ein-
richtung der table d’hote auf vielen Deutschen Eisenbahn-Restau-
rationen einen w'enig einladenden Eindruck macht.
76
Ankauf von Kohlenwagen Die Midland Railway hatte
die Absicht, die auf ihren Linien laufenden, zum grössten Theil
den Kohlengrubenbesitzern gehörenden Privatwagen anzukaufen.
Da jedoch hierzu ein Capital von ungefähr 40 Millionen Mark er-
forderlich war, so ist bei dem entschiedenen Widerstande der
Actionaire gegen eine weitere Vermehrung des in den letzten
Jahren ohnedies schon so colossal gestiegenen Anlagecapitals von
dem Ankauf der Privatwagen Abstand genommen worden.
Schmalspurige Bahnen. Ebenso wie sich die schmal-
spurigen Eisenbahnen in dem Schieferbruchdistrict von North
Wales mehr und mehr ausdehnen — wir erinnern in dieser Be-
ziehung an die vielgenannte Festiniog railway — so findet das
System der schmalspurigen Bahnen auch in Schottland lebhaften
Anklang und hat das Project hervorgerufen, von Dundee resp
Alyth nach Braemar auf ca. 40 Engl. Meilen eine schmalspurige
Bahn über die Grampianberge nach dem Thal des Dee in die
Nähe von Balmoral, dem Schloss der Königin von England,
zu bauen.
New-York elevated Railroad. Das American Railroad Journal
berichtet über diese, New-York in einer Länge von 10 Km. durch-
schneidende Bahn , dass der Verkehr auf derselben zunimmt und
gegenwärtig in den Wochentagen etwa 8000, an den Sonntagen
etwa 4000 Personen beträgt. Auch wird erwähnt, dass neu zu
ei bauende Strecken von nun an nicht mehr auf einzelne Säulen,
sondern auf zwei durch armirte Träger verbundene Säulen her-
gestellt werden sollen.
Personal-Nachrichten.
Der bisherige Königliche Eisenbahn-Baumeister Housselle
in Saarbrücken ist zum Königlichen Eisenbahn -Bau- und Be-
triebs-Inspector ernannt und demselben die Stelle eines solchen
beim Bau der Berliner Stadt-Eisenbahn verliehen worden.
Der Königliche Eisenbahn -Bau- und Betriebs -Inspector
Rudolf Eilert ist von Hannover nach Cassel versetzt und dem-
selben die Function als Vorsteher des technischen Central-
Bureaus der Königlichen Direction der Main-Weser Bahn daselbst
übertragen worden.
Der Königliche Eisenbahn- Bau- und Betriebs -Inspector
Wilhelm Stock in Ratibor ist zum Mitglied der Königlichen
Direction der Oberschlesischen Eisenbahn ernannt und demselben
die Function des technischen Mitgliedes bei der Königlichen
Eisenbahn-Commission zu Ratibor nunmehr definitiv übertragen
worden.
Submissions - Kalender.
20.
Januar
Jena
Saal-Eisenbahn
Materialien
32
20.
33
Bromberg
Königl. Ostbahn
Stahlschienen
29
22.
53
Strassburg
Elsass-Lotkringer
Schienen etc.
22
22.
33
Hannover
Hannov. Staatsb.
Schwellen
67
24.
33
Breslau
Niedersehl.-Märk. E. Gas-Anstalt
67
25.
33
Saarbrücken
Saarbrücker E.
Materialien
23
26.
33
Elberfeld
Berg.-Märk. E.
Alte Materialien
83
26.
33
Berlin
Niedersckl.-Märk. E.
Banarbeiten
83
26.
33
Saarbrücken
Saarbrücker E.
Betriebs-Materialien
67
29.
53
Stuttgart
Wrttmbg.Staatsb. Schienenbefestigungsmitt 54
30.
33
Frankf.a/M.
Berl.-Coblenzer E.
Eiserne Brücken
54
31.
33
Hannover
Hannov. Staatsb.
Laschenschrauben etc. 67
31.
33
Berlin
Berliner Nordbahn
Kleineisenzeug
83
1
Februar
Erfurt
Thüringische E.
Schwellen
84
3.
33
Hannover
Hannov. Staatsb.
Schienen
67
5.
33
Münster
Westfälische E.
Brücken-Construction 84
6.
33
Münster
Westfälische E.
Holz. Briicken-Beleg'e 83
10.
33
Erfurt
Thüringische E.
Locornotiven
54
21.
33
Cassel
Main-Weser B.
Restaurationsverpaclit.29
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Auszalil ungen.
Berlin-Anhaltische Eisenbahn. Mit Aus-
reichung der neuen (zehnten) Serie Cou-
pons zu den 4n|0 Prioritäts-Actien unserer
Gesellschaft nebst Talons wird am 15.
d. Mts. begonnen und an jedem Tage (mit
Ausnahme der Sonntage)' Vormittags von
9—1 Uhr bis einschliesslich den 28. Fe-
bruar er. bei unserer Hauptkasse am As-
canischen Platz No. 5 fortgefahren werden.
Die Inhaber dieser Prioritäts - Actien
werden ersucht, den Talon zu den Cou-
Sons der IX Serie mit einem geordneten
ummern - Verzeichniss einzureichen,
worüber sie eine Interimsquittung unserer
Hauptkasse erhalten, gegen deren Rück-
gabe nach 3 Tagen die neuen Coupons-
bogen ausgehändigt werden. Berlin, den
10. Januar 1877. Die Direction. (986)
2. Tarifänderungen.
Westdeutscher Eisenhalm -Verband. Mit
Wirkung vom 15. d. M. ab tritt der 69.
Nachtrag zum Westdeutschen Hauptgüter-
tarif vom 1. October 1872, in Kraft.
Dieser Nachtrag kann von den Verbands-
güterexpeditionen bezogen werden. — Cas-
sel, den 11. Januar 1877. Namens der
Verwaltungen des Westdeutschen Eisen-
bahn-Verbandes: Königliche Direction der
Main-Weser Bahn. (1001)
Westfälische Eisenbahn. Vom 20. d. M.
kommt im Verkehre zwischen Stationen
der Köln-Mindener Bahn einerseits und
Stationen der Bahnstrecke Hamm-War-
burg resp. Holzminden der Westfälischen
Bahn andererseits der procentuale Zu-
schlag auf Transporte von Kohlen, Cokes,
Eisenerzen, Kalksteinen, Roheisen und
Rohstahlscliienen, Eisenluppen, Brucheisen
und altem Eisen auf Entfernungen von
mehr als 75 Kilometer bei Aufgabe von
10,000 Kilogr. in Fortfall. — Münster, den
15. Januar 1877. Königliche Direction. (1017)
Zum Prcussiseh - Braunschweigischen
Kohlen-Tarife vom 15. August 1875 ist der
Nachtrag XIV. erschienen.
Derselbe enthält: Tarif bestimmungen
und Tarifsätze für die Station Hettstedt
und kann von allen Verbandsstationen
bezogen werden. Braunschweig, den
10. Januar 1877. Die geschäftsführende
Direction des Preussiscli - Brauuschweigi-
schen Eisenbalm- Verbands. (1QQ7)
Hannoversche Staatsbahn. Zum Güter-
Tarife für den Localverkehr der unter
hiesiger Verwaltung stehenden Eisenbahnen
ist ein Nachtrag herausgegeben, welcher
eine temporaire Ermässigung des Fracht-
zuschlags für Bleischrot, Bleiröhren und
Walzblei, den Wegfall des Zuschlags für
Blutdünger, eine anderweite Tarifirung von
Brettern zur Kistenfabrication , Bestim-
mung über Beladung von Schutzwagen,
sowie einen Zusatz zu den Special-
Bestimmungen zum Betriebs - Reglement
enthält.
Der Nachtrag tritt sofort in Kraft Der-
selbe kann in den Güter -Expeditionen
eingesehen, auch daselbst käuflich bezogen
werden. Hannover, den 11. Januar 1877.
Königliche Eisenbahn -Direction. (1015)
Königlich Sächsische Staatseisenbahnen.
Am 1. Februar d. J. tritt Nachtrag XII.
zum West - Ostdeutsch - Ungarischen Ver-
bands-Tarife vom 1. September 1874 in
Kraft.
Derselbe ist bei den betheiligten Expe-
ditionen zu erlangen. — Dresden, am 11.
Januar 1877. Königliche Generaldirection
der Sächsischen Staatseisenbahnen: Frei-
herr von Biedermann. (1002)
Badiscli-Mittehleutscher Eisenbahn - Ver-
band. Zum Güter-Tarife vom 1. Juli 1873
ist der Nachtrag 26 ausgegeben, welcher
von den Güterexpeditionen der Verbands-
bahnen bezogen werden kann. — Erfurt,
den 9. Januar 1877. Die Direction der
Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft als
geschäftsführende Verwaltung. (1003)
Magdeburg-Prenssischer Verband Vom
15. Januar er. ab werden im Magdeburg-
Preussischen Verbands - Verkehre — Tarif
vom 1. December 1876 — die procentualen
Zuschläge zu den Frachtsätzen für Sen-
dungen von Kohlen, Kalksteinen,
Eisenerzen, Roheisen und Rohstahl-
eisen, Eisenluppen, Brucheisen und
altem Eisen nicht mehr erhoben, wenu
der Versender die Transporte mit je
einem Frachtbriefe in Ladungen von min-
destens 10,000 Kilogramm aut einem Wa-
gen aufliefert oder die Fracht für dieses
Gewicht bezahlt.
Die weiteren Bedingungen behufs An-
wendung vor steh en der F rach termässigu n g
sind bei denVerbandsstationen einzusehen.
Bromberg, den 11. Januar 1877. Königl.
Direction der Ostbahn als geschäftsführende
Verwaltung. (1009) J
Königlich Sächsische Staatseisenbahnen.
Mit 1. März c. scheidet die Station Stein-
bruch der K. K. priv. Oesterreichischen
Staatseisenbahn für alle Classengüter aus
dem directen Güterverkehr zwischen Ham-
burg (K. M. B), Harburg, Bremen, Bre-
merhafen und Geestemünde einerseits und
Stationen der priv. Kaiser - Ferdinands-
Nordbahn, der K. K. priv. Oesterreichischen
Staatseisenbahn und der K. K. priv. Theiss-
Eisenbahn andererseits via Bodenbach
aus und bleiben für dieselbe nur noch
die Sätze der Ausnahmetarife, sowie die
Sätze der Specialtarife für Getreide und
Holz in Giltigkeit.
Ferner kommt in den Elb- und Weser-
liäfen- Verkehren mit Oesterreich - Ungarn
via Eger, Bodenbach, Tetschen und
Reichenberg mit 1. März c. eine Tarifbe-
stimmung zur Einführung, welche ver-
schiedene Artikel als : „Bilder und Spiegel
in Rahmen, Bäume und Sträucher,
Käfige etc.“ unter die sperrigen Güter ein-
reiht.
Entsprechende Tarifnachträge werden
später publicirt werden. Dresden, den 8.
Januar 1877. Königliche General-Direction
der Sächsischen Staatseisenbahnen. Frei-
herr von Biedermann. (1004.)
(Schluss der officiellen Anzeigen S. 83.)
Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verantwortlicher Bedacteur: Dr. jur. Wilh. Koch zu Berlin (Redactionsbureaui Anhalterstr. 6). - CommissionUr : Adolph Refelshöfer zu Leipzig. — Druck von H* S. Hermann in Berlin. Beuthstr. 8.
77
Beilage ZU No. 6. Berlin, am 19. Januar 1877.
Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
NOTIZEN über neue Tarife und Tarifänderungen
pro November 1876.
I. Loealtarife.
n. Tarife für directe Verkehre mit besonderem Namen*).
m. Tarife für andere directe Verkehre.
A. Für Verkehre innerhalb des Deutschen Reiches |
einschl. Luxemburg.
1) östliche und nördliche Bahnen**), sowohl unter sich als,
mit den unter 2 und 3 bezeichneten Bahnen.
2) Mittel- und Westdeutsche Bahnen f), sowohl unter sich
als im Verkehr mit den süddeutschen Bahnen.
3) Süddeutsche Bahnen ff) unter sich.
B. Für Verkehre innerhalb Oesterreich - Ungarns
1) innerhalb des Österreichischen Staatsgebietes.
2) innerhalb Ungarns.
3) im gemeinschaftlichen Verkehre zwischen Oesterreich-
Ungarn.
C. Für V erkehre zwischen Deutschland und Oester-
reich-Ungarn.
1) Verkehr der Deutschen Seeplätze etc.
2) die übrigen Verkehre.
D. Für Verkehre zwischen Deutschland und Oester-
• reich-Ungarn einerseits und benachbarten Län-
dern andererseits.
IV. Specialtarife für bestimmte Transportartikel.
(Bei den Tarifänderungen sub II, III und IV ist in Paranthese die Bahnverwaltung bezeichnet, von deren Expeditionen der betreffende
Tarif oder Tarifnachtrag abgegeben wird.)
*) Unter diesen Tarifen sind auch solche zu suchen, welche mit Rücksicht auf das von ihnen beherrschte Verkehrsgebiet
unter III Aufnahme gefunden haben würden.
**) Hierzu werden gerechnet: Altona-Kieler, Berlin -Hamburger, Berlin-Stettiner, Breslau-Schweidnitz-Freiburger, Breslau-War-
schauer, Eutin-Lüh ecker, Glückstadt-Elmshorner, Lübeck-Büchner, Marienburg-Mlawkaer, Mecklenburgische, Niederschle-
sisch-Märkische, Oberschlesische, Oels-Gnesener, Oldenburgische, Ostbahn, Ostpreussische Südbahn, Posen-Kreuzburger
Rechte-Oder-Ufer und Tilsit-Insterburger Bahn,
f) Die unter **) und ff) nicht genannten Bahnen.
ff) Hierzu werden gerechnet: Badische, Bayerische, Elsass-Lothringische, Hessische Ludwigsbahn, Hamburger, Kirehheimer,
Ludwigsbahn, Main-Neckar-Bahn, Pfälzische, Saarbrücker etc. und Württembergische Bahn.
„Vacat- Anzeigen“ theilten mit:
Mecklenburgische Friedrich-Franz-Eisenbahn.
Nordhausen-Erfurter Eisenbahn.
Saal-Eisenbahn.
Württembergische Staatsbahn.
Kaiser Ferdmands-Nordbahn.
1.
Bayerische Staatsbahn. Generalkilometerzeiger für die Bay-
erischen Staatsbahnen vom Jahre 1876. Nachtrag HL hierzu ent-
hält kilometrische Entfernungen:
1) für die am 12/11. 76 zur Eröffnung gelangten Stationen
Kleinheubach, Klein wallstadt, Klingenberg, Laudenbach, Milten-
berg, Obernau, Obernburg, Sulzbach am Main und Wörth am Main
der Linie Aschalfenburg-Miltenberg;
2) für die Haltestelle Burlafingen, zwischen den Stationen
Neuulm und Nersingen gelegen.
Berlin-Anhaltisclie Bahn. Nachtrag XIII. v. 25/11. 76, Aen-
derungen der Transportpreise für lebende Thiere enthaltend.
Berlin -Hamburger Eisenbahn. Nachtrag XVII. v. 1/11. 76
zum Localtarife v. 1/3. 73 enthält: 1) Ergänzung der Specialbe-
stimmungen zum Betriebsreglement; 2) Transportsätze für Leichen,
Fahrzeuge, Thiere, Gegenstände, welche die Gestellung besonderer
Wagen erfordern, und Schutzwagen, sowie Bestimmungen über
die Bedeckung der Güter; 3) Einrichtung einer directen Beför-
derung von Hunden nach und von Lanz und Jasnitz; 4) Aenderung
des Nebengebührentarifes; 5) Classificationsänderungen; 6) Kilo-
meterzeiger,
Breslau-Schweidnitz-Freiburger Bahn. Localtarif v. 1/10. 71.
a) Am 15/11. 76 ist die Strecke Cüstrin-Königsberg N/M. mit
den Stationen Neumühl- Kutzdorf, Fürstenfelde, Baerwalde, Viet-
nitz und Königsberg auch für den Stückgut- und Vieh-Verkehr
eröffnet worden.
b) Vom 6/11. 76 bis 1/5. 77 kommt für den Transport von Schoor-
erde und Latrinendünger von Breslau nach KL Bresa der pro-
centuale Zuschlag in Wegfall und somit ein Frachtsatz von
. 0,12 di pro 100 Kgr. zur Erhebung.
c) Seit 20/11. 76 ist der Frachtsatz für rohe und roh bearbeitete
Steine in Wagenladungen bei Ausnutzung der Tragfähigkeit
zwischen Jauer und Canth auf 0,18 di pro 100 Kgr. ermässigt
worden.
Elsass-Lothringische und Luxemburgische Wilhelmsbalm.
Sätze für Teterchen im Nachtrag III. zum Tarif v. 1/6. 75 und
Nachtrag XIII. zum Tarif v. 1/7. 76, enthaltend Tarifsätze für
Teterchen am 15/10. 76 eingeführt.
Kaschau-Oderberg. 1. Nachtrag zum Special-Tarife v. 1/3
76 für die Beförderung von Schwefelkiesen von der Station Mar-
ficzän, Göllnitz. Enthaltend Sätze nach den Stationen Kolin und
ecek. Giltig v. 15/11 76.
Köln-Mindener Eisenbahn einschliesslich der Köln-Giesseuer
und Venlo-Hamburger Linien.
Nachtrag XXXIII. v. l/l 1. 76 zum Local-Güter-Tarif v. 1/9. 71,
enthaltend anderweite Transportpreise für die Beförderung von
Leichen, Fahrzeugen, lebenden Thieren und au s s ergo wohnlichen
Gegenständen. {J{> 0,15)
Oberschlesische Eisenbahn. Mit dem 1/11. 76 ist auf der
Haltestelle Schnellenwalde der Personenverkehr eröffnet worden.
Nachtrag v. 25/11. 76 zu den Localtarifen der Oberschlesisch' n
Eisenbahn, enthaltend :
1) Ausnahmetarif für den Transport von Cement in voljon
Wagenladungen ;
2) Ausnahmetarif für Kalk in vollen Wagenladungen:
3) Ausnahmetarif für den Transport von Heringen in
Wagenladungen von Stargard traus. nach Stationen der Ober
schlesischen Eisenbahn südlich Breslau, sowie nach Stationen d« 1
Wilhelmsbahn. Für die Dauer dieses vorläufig bis ultimo Januar
1877 gültigen Tarifs treten die iu dem Specialtarif für Kalk und
Cement v. 1/5. 73 und iu den Statioustabellen enthaltenen Sätze
für den Verkehr zwischen den betreffenden Stationen ausser Wirk-
samkeit.
Königliche Ostbahn. 1) Bekanntmachung v. 7 11. 76. be-
treffend Aufhebung des im 2. Nachtrage zum Ostbahn-Localtari!
v. 15/8. 73 angegebenen procentualen Zuschlags für die Beför
derung von Gegenständen, welche nach dem Ermessen der Ab-
sendestation die Stellung eines besonderen Wagens erfordern, so-
•wie von aussergewöhulichen Gegenständen, namentlich auch Um-
zugseffecten, ^chutzwagen etc.
2) Bekanntmachung v. 4/11. 76: die im Ostbahn-Local-Güter-
tarif auf Seite 9 iu den Zeilen 16, 33, 38 und 42 befindlichen
Worte „nur in Fraucaturfracht“ sind zu streichen.
78
3) Bekanntmachung v. 22/11. 76, betreffend Eröffnung der
Hafenbahn bei Memel für den Güterverkehr in Wagenladungen.
Saarbrücker und Rhein-Nahe Bahn. Nachtrag II. v. 1/11. 76
zum Tarif v. 1/12. 75, enthaltend: neue Bestimmungen über Be-
rechnung und Erhebung von Conventionaistrafen. Gratis.
II.
Badisch-Mitteldeutscher Güterverkehr, Dienstanweisung Nr.29
t. 1/11. 76. die Einbeziehung der Route via Halle-Eichenberg-Bebra
enthaltend. Dienstanweisung Nr. 30 mit gleichem Inhalt wie
Dienstanweisung Nr. 37 zum Mitteldeutsch-Elsass-Lothringischen
V erban dsverkehre.
Nachtrag Nr. 23, gültig v. 1/11. 76 ab, enthaltend ermässigte
Rohzucker-Frachtsätze für Waghäusel. (Thüringische E.)
Bayerisch-Sächsischer Güterverkehr. Nachtrag 1 zu dem v.
1/6. 76 an gültigen Reglement und Tarif für den directen Verkehr
von Gütern, aussergewöhnlichen Gegenständen und Leichen
zwischen Bayerischen und Sächsischen Stationen. „Gültig v. 1/12.
76.“ Preis 0,50 Ji (Bayer. Staatsb.)
Bergisch-Hannoverscher Verbands-Gütertarif v. 15/6. 68, Nach-
trag XXXVI. v, 1/11. 76, enthaltend:
1) Aenderung bezw. Ergänzung der Classifications-Bestim-
mungen;
2) Ausnahme-Frachtsätze für Roheisen-Transporte von der
Hannoverschen Station Peine nach verschiedenen Köln-Mindener
Stationen ;
3) Frachtermässigung für eiserne Langschwellen im Verkehr
zwischen verschiedenen Köln-Mindener u. Hannoverschen Stationen;
4) Aufhebung von Frachtsätzen.
5) Berichtigung. {.M 0,05) (Köln-Minden.)
Bergisch - Hannoverscher Verbands - Kohlen - Tarif v. 5/9. 75.
Nachtrag IV. v. 1/11. 76, enthaltend Aufhebung von Tarifsätzen
sowie Abänderungen von Tarif-Bestimmungen. (M 0,05) (K.-M.)
Beriin-Altenbeken-Kölner Güterverkehr via Stendal-Lehrte-Ha-
meln-AItenbeken-Welver-Dortmund. Tarif v. 1/11. 76. Für diesen
Verkehr gelten die Bestimmungen und Tarifsätze etc. des Berlin-
Köln er- Gütertarifs v. 1/11. 71. (Magdeburg-Halberstadt.)
Berlin-Altenbekener Tarif. Nachtrag 14 v. 1/11. 76 enthält:
1. Aufhebung der bestehenden und Einführung anderweiter Trans-
portpreise für Leichen, Fahrzeuge etc.; 2) Ausnahmetarif für Dün-
gemittel.
Nachtrag 15 v. 15/11. 76 zu demselben Tarife enthält Fracht-
ermässigungen für fatjonnirtes Eisen und Stahl, grobe Eisen-
waaren etc. (Magdeburg-Halberstadt.)
Berlin-Bremer GUter-Tarif. Nachtrag 29 v. 1/11. 76, ent-
haltend: 1. Ergänzungen zu den Specialbestimmungen zum Be-
triebs-Reglement; 2. anderweite Transportpreise für Leichen, Fahr-
zeuge, lebende Thiere etc. ; 3. Kilometerzeiger. (Magdeb.-Halberst.)
Berlin-Bremer Güter-Verkelir via Helmstedt-Lelirte-Wunstorr.
Der zum Tarif für den Berlin-Bremer Verkehr via Stendal-Uelzen-
Langwedel resp. Wittenberge - Lüneburg - Buchholz erschienene
Nachtrag 29, gütig v. 1/1 1. 76 ist auch für den gleichen Verkehr
via Helmstedt-Lehrte-Wunstorf zur Einführung gekommen. Der
Nachtrag enthält Ergänzungen zu den Special-Bestimmungen zum
Betriebs-Reglement, anderweite Transportpreise für Leichen, Fahr-
zeuge, lebende Thiere, ferner für Gegenstände, welche die Ge-
stellung besonderer Wagen erfordern und für Schutzwagen, sowie
anderweite Bestimmungen bezüglich der Bedeckung der Güter
und endlich Kilometerzeiger. (Expeditionen d r Verbands - Ver-
waltungen.) [Exemplare dieses Nachtrags sind hier nicht mehr
disponibel.] (Berlin-Potsdam-Magdeburger E.)
Berlin-Kölner Gütertarif. Nachtrag 53 v. 1/11. 76 enthält:
1) Tarifbestimmungen; 2) Ergänzungen zu den Specialbestimmun-
gen zum Betriebs-Reglement; 3) Druckfehler-Berichtigung ; 4) Aus-
nahmetarif für Eisen und Stahl etc. im Verkehr mit Danzig;
5) Aufhebung der Tarifsätze für Köln trs ; 6) Aufnahme der Köln-
Mindener Stationen Dorsten, Strälen, Menzeln und Issum, sowie
der Rheinischen Stationen Duisburg, Rath, Schlebusch, Altenessen,
Gelsenkirchen, Langendreer und Wattenscheid; 7) Tarifsätze für
die Rheinische Station Bochum.
Nachtrag 54 v. 15/11. 76 zu demselben Tarif, enthaltend:
1) Tarifbestimmungen; 2) Abänderung einiger Tarifsätze für den
Verkehr mit Wittenberge. (Magdeburg-Halberstadt.)
Berlin-Potsdam-Magdeburg-ThiiringischerGüterverkelir, Nach-
trag I, gültig v. 1/11. 76 ab, enthaltend neue Tarifsätze zwischen
mehreren Stationen der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn
einer- und Stationen der Thüringischen und der Werra- resp.
Saalbahn andererseits.
Hierzu Dienstbefehl Nr. 21.
Dienstbefehl Nr. 22 enthält Instradirungsvorschriften. (Thü-
ringische E.)
Deutsch-Russischer Eisenbahn-Verband, l. Nachtrag IV v.
15/11. 75. n. St. zu den reglementarischen Bestimmungen und Clas-
sification für directe Gütersendungen zwischen Stationen der
Eisenbahnen des Deutschen Reichs und Stationen der Russischen
Eisenbahnen, enthaltend: Aenderungen der Einführungsbestim-
mungen, der reglementarischen Bestimmungen und der Waaren-
Classification, sowie Druckfehlerberichtigungen.
2. Nachtrag IV v. 1/11. 76. n. St. zum Tarifheft III v. 1/6. 75.
betreffend Aufnahme der Russischen Stationen Moskau der Nisch-
nyer Bahn, Niskowka und Grigorowka (letztere beiden Stationen
nur für Getreide) der Landwarowo-Romnyer Bahn , Koslow und
Woronesch der Koslow-Woronesch-Rostower Bahn, sowie Taganrog
und Rostow a/Don. der Kursk-Charkow-Asower Bahn als Verband-
stationen in das Tarifheft III., sowie früher bereits rapportirte
Tarif-V eränderungen.
3. Nachtrag VI v. 1/11. 76. n. St. zum Tarifheft IV v. 1/6. 75.,
betreffend Aufnahme der Russischen Stationen Moskau der Nisch-
nyer Bahn, Niskowka und Grigorowka (letztere beiden Stationen
nur für Getreide) der Landwarowo-Romnyer Bahn, Koslow und
Woronesch der Koslow-Woronesch-Rostower Bahn, sowie Taganrog
und Rostow a/Don. der Kursk-Charkow-Asower Bahn als Verband-
stationen in das Tarifheft IV, sowie die für die Zuführung der
Güter von Station St. Petersburg der St. Petersburg-Warschauer
Bahn nach „St. Petersburg Zollamt“ zu erhebenden Gebühren.
4. Nachtrag VII v. 1/11. 76. zum Tarifheft V v. 1/6. 75., be-
treffend Einführung anderweiter ermässigter Frachtsätze für Ge-
treide im Verkehr mit Bayerischen Stationen, Aufnahme der ad 2
genannten Russischen Stationen als Verbandstationen in das Tarif-
eft V, sowie die für die Zuführung der Güter von Station St.
Petersburg der St. Petersburg-Warschauer Eisenbahn nach „St. Pe-
tersburg Zollamt“ zu erhebenden Gebühren enthaltend.
5. Bekanntmachung v. 3/11. 76., v. 15/10. er. n. St. ab sind
die in Folge des Brückeneinsturzes in Riesa für die Tarifgruppe
V eingeführten Ausnahme - Bestimmungen ausser Kraft getreten.
(Ostbahn).
Hamburg-Berliner und Hamburg-Leipziger Gütertarif. Nach-
trag 33 v. 1/11. 76-, enthaltend:
1, Aufnahme der Station Muldenhütten; 2, Ergänzungen zu
den Specialbestimmungen zum Betriebsreglement ; 3. Classification s-
Aenderungen; 4, Anderweite Transportpreise für Leichen, Fahr-
zeuge, lebende Thiere etc ; 5, Kilometerzeiger. (Magdeb.-Halberst.)
Haunover-Rheinischer Verband. 26. Nachtrag (v. 1/11. 76.)
zum allgemeinen Tarif v. 1/2. 74., enthaltend:
1. Aufnahme von Stationen in den Verband.
2. Anderweite Bestimmungen wegen der Abhole- resp. Zustel-
lungsgebühr auf Station Duisburg-Hochfeld.
3. Aulhebung des Frachtzuschlages für Eisen etc. im Verkehre
mit Berlin.
4. Aufhebung des Frachtzuschlages für Erztransporte von Lauen-
thal nach ßensberg und Bergisch-Gladbach.
5. Ausnahme-Frachtsätze für Erztransporte von Lautenthal nach
Hörde.
6. Ausnahme-Tarif für Rohzucker für die Station Hameln.
7. Ausnahme-Frachtsätze für Roheisen von Peine nach Düssel-
dorf, Ruhrort-Rhein, Ruhrort-Hafen und Essen.
8. Berichtigung zu Pos. 13 des 25. Nachtrages. (Westf. E.)
Hannover -Thüringischer Verband via Nordhansen resp. via
Leinefelde. Nachtrag 35 v. 15/11. 76. Tarifsätze für die als neue
Verbandstationen aufgenommenen Stationen Georgenthal und
Ohrdruf der Thüringischen Bahn. — Ausnahme-Frachtsätze für
Spielwaaren, feine Glaswaaren und Porzellan. — Anderweite Tarif-
sätze für die Beförderung von Salz etc. (Hannoversche B.)
Hanseatisch - Rheinisch - Westdeutscher Verbands - Güter-
verkehr. Nachtrag XI v. 1/11. 76. zum Tarif v. 25/1. 75. (Abth.
B. n.) enthaltend:
1. Aenderung der Bestimmung bezüglich der Fracht für das
10,000 Kilogramm übersteigende Gewicht derselben Wagen-
ladung.
2. Berichtigungen. (Jl 0,05) (Köln-Minden).
Harz-Nordsee-Tarif. Nachtrag 12 v. 1/11. 76. enthält; 1, Spe-
cialbestimmungen zum Betriebsreglement ; 2, Tarif bestimmungen;
3. Aufhebung der bestehenden und Einführung anderweiter Trans-
portpreise für Leichen etc. ; 4, Classifications-Aenderungen; 5, Aus-
nahme-Tarif für Erztransporte; 6. Ausnahme-Tarif für Roheisen;
7, Tarifsätze für den Verkehr zwischen Crottorf und Nienhagen
einerseits und Linden (F. u. K.) andererseits.
Nachtrag 13 v. 10/11. 76. zu demselben Tarif, enthaltend:
1, Berichtigungen; 2, Frachtermässigung für Schlacken und Sinteln;
3, Tarifsätze für den Verkehr mit Crottorf und Nienhagen. (Mag-
deburg-Halberst.)
Kursk-Königsberger Eisenbahn- Verbaud. Mit dem 1/10. er.
n. St. ist für die Beförderung von Getreide etc. in Quantitäten von
5000 Kilogr. und darüber, sowie für leere, gebrauchte Säcke in
jeder Quantität zwischen den Stationen der Kursk-Kiewer Bahn
einerseits und der Station Königsberg i/Pr. der Preussischen Ost-
bahn andererseits via Minsk-Wilna-Wirballen ein neuer directer
Tarif unter obiger Bezeichnung in Kraft getreten.
Am qu. Verbände sind betheiligt : die Grosse-Russische und
Landwarowo-Romnyer Bahn (transitk die Kursk-Kiewer und Ost-
bahn. Preis 0,10 M. (Ostbahn).
Leipzig- AJtenbeken-Kölner Güterverkehr via Grauhof-Hameln-
Altenbeken- Welver-Dortmund. Tarif v. l/ll. 76. Für diesen Ver-
kehr gelten die Bestimmungen und Tarifsätze etc. des Leipzig-
Kölner Gütertarifs v. 16/9. 75. (Magdeburg-Halberstadt.)
79
Leipzig -Kölner Gütertarif. Nachtrag 14 v. 1/11. 76 enthält:
1) Specialbestimmungen zum Betriebs-Reglement; 2) Tarifbestim-
mungen; 3) Classifications-Aenderungen; 4) Ausnahmetarif fürGlas;
5) Berichtigungen. (Magdeburg-Halberstadt.)
Mitteldeotsch-Elsass-Lothriugischer Güter- Verkehr. Dienst-
anweisung No. 36, gültig y. 1/11. 76. ab, enthaltend: die Einbezie-
hung des Halle-Cassel-Elsass-Lothringischen Güterverkehrs in den
Mitteldeutsch -Eisass -Lothringischen Güterverkehr und Instradi-
rungsbestimmungen, Vorschriften über die Beförderungs- und Ver-
ladeweise der Verbands-Fracht- und Eilgüter, und Bestimmungen
betreffend die Uebergabe der Verbandsgüter in Frankfurt a/M.
bezw. Sachsenhausen, zwischen der Frankfurt-Bebraer Bahn und
deren Anschlussbahnen. (Thüringische B.)
Mitteldeutscher Güterverkehr. Dienstanweisung No. 89 und
90, gültig v. 1/11. 76., enthaltend: Instradirungsvorscnriften , An-
weisung betreffend die Beförderungs- und Verladeweise der Ver-
bands-Fracht- und Eilgüter und Bestimmungen über die Ueber-
gabe der Verbandsgüter in Frankfurt a/M. bezw. Sachsenhausen
zwischen der Frankfurt-Bebraer Bahn und deren Anschlussbahnen.
Nachtrag 37, gültig v. 1/11. er. ab, enthaltend: ermässigte
Frachtsätze für Rohzuckertransporte, Fortfall des procentualen
Frachtzuschlages für Gypstransporte zwischen Altmorschen und
Berlin B. A. B. und Berichtigungen des Tarifnachtrages No. 34.
(Thüringische E.)
Mitteldeutsch-Schlesischer Güterverkehr. Dienstanweisung
No. 31 v. 1/11. er., enthaltend: Instradirungsvorschriften.
Dienstanweisung No. 32 mit gleichem Inhalte wie Dienstan-
weisung No. 37 zum Mitteldeutsch-Elsass-Lothringischen Verbands-
Verkehr. (Thüringische E.)
Mittelrussisch-Galiziscli-Norddeutsclier Verband. Güter-Ver-
kehr via Kiew-Radziwittow-Brody-Myslowitz vom ^ g'
1875 und Mittelrussisch-Oesterreichischer Verband. Giiter-Verkehr
via Kiew-Radziwittow-Brody vom September a. S. Durch
J 15. September n. b.
die Nachträge X und bezw. IX zu vorgenannten beiden Tarifen
sind die in den Nachträgen IV und bezw. III von den Stationen
der Kursk-Kiewer Eisenbahn eingeführten Getreidefrachtsätze mit
dem 1/13. November er. ausser Kraft gesetzt worden und an deren
Stelle anderweite Frachtsätze zur Einführung gelangt. (Oberschi. E )
Niederländisch-Rechtsrheinischer Güterverkehr. Nachtrag
VIII v. 10/11. 76. zum Tarif v. 1/1. 69., enthaltend:
1. Aenderungen und Ergänzungen der Waaren-Classification ;
2. Ermässigung des Eilgut-Frachtsatzes Rotterdam-Troisdorf;
3. Specialtarife für einzelne Artikel und Stationen;
4. Ausnahme-Frachtsätze für einzelne Artikel und Stationen.
[M. 0,IO). (Köln-Minden).
Norddeutscher Verband, a. Güter-Tarif, Nachtrag v. 1/11. 76.
Anderweite Fassung der Bestimmung sub E. I. 3 d. (Seite 20) des
Tarifs, die Frachtberechnung für Wagenladungsgüter betreffend,
unter Modificirung des Nachtrages v. 15/10. resp. 1/11.76. — Fracht-
ermässigung für Eisen, faponnirt, und Stahl. — Wegfall des pro-
centualen Frachtzuschlages für Eisenblech und eiserne Schiffcon-
structionstheile im Verkehr nach Stettin. — Ausnahmefrachtsätze
für Knochenmehltransporte im Verkehr zwischen Stettin und Han-
noverschen Stationen. — Theilweise ermässigte Tarifsätze für den
Verkehr zwischen Hamburg K. M., Harburg, Winsen einerseits und
Leipzig, Halle resp Cöthen andererseits.
Nachtrag v. 15/12. resp. 1/11. 76. — Aenderungen in den
Verbandsstrecken. — Einbeziehung der Station Dorsten der Köln-
Mindener Bahn in den Verband. — Tarif für Steinkohlen etc. von
Köln-Mindener Kohlenstationen.
Neuer Tarif v. 10/11. 76. unter Aufhebung des Tarifs v. 1/9. 75,
und dessen Nachträge I und II. (Hannoversche B.)
Norddeutsch- Nordost -Ungarischer Eisenbahn-Verbaud via
Kaschau-Oderberg-Breslau.
1. Nachtrag III zum Tarif v. 1/9. 75 enthaltend: 1. vom 1/11. er.
gültige Frachtsätze für Holz im Verkehr mit Berlin. 2. Aufnahme
der Stationen Frankfurt a/O. und Fürstenwalde
2. Nachtrag IV enthaltend: directe Frachtsätze für den
Transport von Holz etc. im Verkehr mit den Stationen Homonna
und Nagy-Mihäly der Ersten Ungarisch -Galizischen Eisenbahn.
(Oberscnlesische E.)
Nordwestdeutscher Eisenbahn-Verbaud. Haupt-Tarif v. Ij8. 70
(Auf Grundlage des Classifications-Tarifsystems.)
1. 92. Nachtrag gültig v. 1/11. 76 ab, enthält:
a. Aufhebung des directen Güterverkehrs nach und von
Landstuhl, Mussbach, Germersheim und Kusel, Stationen
der Pfälzischen Bahn.
b. Ausnahmetarifsätze für den Transport von Eisen und
Stahl etc. in Sendungen Von mindestens 5000 Kilogramm
zwischen der Station Kiel und Stationen der Pfälzischen
Bahn.
2. Nachtrag zum Tarif-Kilometerzeiger v. 1/1. 75, gültig
v. 1|12. 76 ab, enthält anderweite Entfernungen von und nach
Hamburg, sowie den Stationen der Altona-Kieler Bahn. (Main-Weserb.)
Nordwestdeutscher Eisenbahn-Verband. Im Verkehre mit
Stationen der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen, sowie
der Luxemburgischen Wilhelmsbahn.
Tarif v. l/l. 74 (Auf Grundlage des Raum und Gewichts-
Tarifsystems.)
I 40. Nachtrag, gültig v. 1 [11. 76 ab, enthält Aufhebung
des directen Güterverkehrs von und nach Landstuhl, Station der
Pfälzischen Bahn.
41. Nachtrag, gültig v. 25/11. 76 ab, enthält Tarifsätze
für den Transport von Petroleum zwischen Harburg, Bremen,
Bremerhafen und Geestemünde einerseits und Stationen der süd-
lich von Frankfurt a/M. belegenen Bahnen des Nordwestdeutschen
Verbandes andererseits.
42. Nachtrag, gültig v. 20|11. 76 ab, enthält Tarifsätze
für den Transport von eisernen Lang- und Querschwellen
von Burbach nach den Stationen Fronhausen, Kirchhain und Treysa.
2. Nachtrag zum Tarif-Kilometerzeiger v. 1/1. 75, gültig
v. 1/12. 76 ab, enthält anderweite Entfernungen nach und von
Hamburg, sowie nach und von Stationen der Altona-Kieler Bahn
(Main-Weser E.)
Oberschlesisch-Böhmisch-Bayerischer Verbands-Tarif v. 1 4. 76
Nachtrag III v. 20| 11. 76 zu vorbezeichnetem Tarife enthaltend:
1. Geänderte Frachtsätze der Stationen Breslau, Brieg,
Gamenz, Glatz, Leobschütz, Münsterberg, Neisse, Oppeln,
Ratibor, Rothsürben, Strehlen, Thorn und Wantha.
2. Aufnahme der Stationen der Oberschlesischen Eisenbahn
Jägerndorf, Kosten, Neustadt O/S., Ziegenhals in den
Verband.
3. Aufnahme der Station Eichhofen der Bayerischen
Staatsbahnen in den Verband.
4. Geänderte und neue Frachtsätze für Zucker (raffinirt.)
5. Geänderte Frachtsätze für Steinkohlentheer von Pilsen
nach Brieg, Oppeln, Neisse.
6 Ergänzung des Kilometerzeigers. (Oberschlesische E.)
Ostdeutsch ■ Rheinischer Eisenbahn-Verband. Nachtrag 20
v. 15/11. 76 zum Tarife v. 1/8. 74, betreffend Aufnahme der Sta-
tion Dortmund der Westfälischen Bahn als Verbandstation unter
Anwendung der für die gleichnamige Station der Köln-Mindener
und Bergisch-Märkischen Bahn im Tarif angegebenen Frachtsätze
und Zuschläge, sowie Aufnahme der Stationen Hochfeld der Rhei-
nischen Bahn und Duisburg-Hochfeld der Bergisch-Märkischen
Bahn unter Anwendung der Sätze für Duisburg (K. M. und B. M. )
der Stationen Venlo und Benrath der Köln-Mindener Bahn, ferner
Aufhebung des procentualen Zuschlags für schmiedeeiserne Röh-
ren bei Aufgabe in Quantitäten von 5000 Kilogramm und darüber
im Verkehr mit den westlichen Verbandstationen einerseits und
der Station Danzig andererseits, sowie Tarif-Ergänzungen enthal-
tend. (Ostbahn.)
Ost-Mitteldeutscher Güterverkehr, Dienstanweisung No. 54
v. 1/11. c., Instradirungs- Vorschriften enthaltend:
Dienstanweisung No. 55 v 1/11. er. .mit gleichem Inhalt wie
Dienstanweisung No. 37 zum Mitteldeutsch-Elsass-Lothringischen
Güterverkehr. (Thüringische E.)
Preussisch-Schlesiscli-Oesterreich-Ungarischer Verband. Güter-
Tarif v. 1/5. 72. Vom lü/11. er. ab kommen zwischen Stationen
Bielitz der Kaiser Ferdinands-Nordbahn und der Station Gross-
Peterwitz der Oberschlesischen Eisenbahn für den Transport von
Getreide, Hülsenfrüchten etc. in Wagenladungen ein er-
höhter Frachtsatz von 0,88 J(, pro 100 Kilogramm zur Erhebung.
(Oberschlesische E.)
Preussiscli-Ungarischer Verband. Güter-Verkehr via Ruttek
v. 1/2. 75. Durch Nachtrag VI v. 1/11. 76 sind die mit Station
Bodrog - Keresztun bisher bestandenen directen Frachtsätze für
Holztransporte ausser Kraft getreten. (Oberschlesische E.)
Sächsisch - Rheinischer Eisenbahn - Verband via Eisenach-
Giessen. Nachtrag XX gültig ab 15/11. 76 zum Tarif v. 1/10. 72
enthält: 1. Berichtigung der Nachträge XVII und XIX: 2. Ergän-
zung der Tarif bestimmung sub D III Seite 19-20 des Tarifs:
3. Abänderung der Transportpreise für Fahrzeuge etc.; 4. Classi-
ficationsänderungen etc.; 5. Regulirte Frachtsätze; 6. Berichtigung
der Entfernungen für Köstritz und Pegau; 7. Aufnahme der Sta-
tion Merseburg; 8. Arisnahmetarifsätze für Blech im Verkehre mit
Giessen. (Sächs. Staatsbahn.)
Sächsisch -Westfälisch er Verband. Nachtrag 44 (vom 1. No-
vember resp. 15. December 1876) zum allgemeinen Tarif vom 20.
März 1870 enthaltend:
1. Aenderungen der Special-Bestimmungen zum Betriebs-
Reglement.
2. Aenderungen und Ergänzungen der allgemeinen Trans-
portpreis-Bestimmungen.
3. Anderweite Einheitssätze für den Transport von Leichen,
Fahrzeugen, Thieren, Gegenständen, wrelche die Gestel-
lung besonderer Wagen erfordern, sowie für Gestellung
von Schutzwagen und für Deckenmiethen.
4. Aenderungen und Ergänzungen der Waaren-Classification.
5. Aufhebung von Tarifsätzen.
6. Einführung eines Ausnahme-Satzes für den Transport
von Schränken, Kommoden, Stuhlwaaren aus gebogenem
Holze etc. (Westfälische Bahn gratis.)
80
Schlesisch-Märkischer Verbandtarif v. 1/10. 70. Nachtrag
XXVI v. 15/11. 76, enthaltend:
1. Besondere Frachtberechnung für einzelne Transportgegen-
stände, .
2. Erhöhung des Minimalfrachtbetrages für Eilgut, sowie für
Einzelgut der Normal- und der ermässigten Klassen A u. B.
3. Bestimmungen über Bedeckung der Güter und frachtfreie
Rückbeförderung etwa hergegebenen Deckmaterials.
4. Classifications -Aenderungen und Einführung anderweiter
Frachtsätze für verschiedene Artikel zwischen einzelnen
Stationen. (Oberschlesische E.)
Sclilesisch-Mitteldeutsch-Elsass-Lothringischer Güterverkehr,
Dienstanweisung No. 27, gültig v. 1/11. 76 ab, die Einbeziehung
der Route via Halle-Eichenberg-Bebra enthaltend.
Dienstanweisung No. 28 mit gleichem Inhalt wie Dienstan-
weisung No. 37 zum Mitteldeutsch-Elsass-Lothringischen Verbands-
güterverkehr. (Thüringische E.)
Schlesisch-Rheinischer Verband s-Giiter- Verkehr. Nachtrag
XXX. v. 1/11. 76, zum Tarif v. 1/10. 72, enthaltend Aufnahme der
Strecke Scherfede-Holzminden in den Verband, Ausnahme-Fracht-
satz für Kartoffel-Transporte zwischen Görlitz und Aachen und
Druckfehlerberichtigungen. (Berl.-Potsd.-Magdeb.)
Scliweizerisch-Oesterr. -Ungar. Gütertarif v. l/l. 73, XVII
Nachtrag, enthaltend einen Special-Tarif für den Transport von
Fassdauben und sonstigem Nutzholz ab den Stationen Klein-
münchen, Linz, St. Pölten, St. Valentin und Wels nach Romans-
horn, Basel, Verrieres und Genf transit mit der Bestimmung nach
Frankreich tritt mit 1/1. 77 in Wirksamkeit. (Kaiserin-Elisab. B.)
Stettin-Ungarischer Yerband-Güter-Yerkelu* v. 15/11. 74.
Durch Nachtrag IX v. 1/11. 76 sind die für Station Bodrog-Kenesz-
tur der Ungarischen Nordostbahn bisher bestandenen Sätze für
Holztransporte ausser Kraft getreten. (Oberschlesische E.)
Süddeutsch Französischer Verband. 1. Tarif vom 1/8. 74.
Specialtarif 3 aufgehoben 15/10. 76. Für Holzdraht von Passau
nach Paris ist direkter Satz Fr. 49, 60 per 1000 Kgr., eingeführt
1/10. 76.
2. Hessisch-Französischer Tarif vom 25/8. 74. Specialtarif
4 aufgehoben 15/10 76.
3. Badisch-Französischer Tarif vom 25/8. 74. Specialtarif 3
aufgehoben 15/10. 76. (Elsass-Lotliringen.)
Südwestdeutscher Verbandstarif' v. 1/10. 76. Reglement und
allgemeine Tarife 40 /(, Heft I Pfälzische Stationen M 1,80, Heft
II Saarbrücker und Rhein-Nahebahn-Stationen 60 h, Heft III
Hessische Ludwigsbahn- Stationen Jl. 1,10, Heft IV Nassauische
Stationen 70 Heft V Main-Neckarbahn-Stationen 20 Pfg. Aus-
nahmetarif für Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl und Mühlenfabri-
cate Ludwigshafen-Basel gratis (Elsass-Lothringer Bahn.)
Ungarisch - Schlesisch- Sächsisch - Thüringischer Verband (I.
Theil). Nachtrag XXV (v. 15/11. 76). Haupttarif v. 1/12. 72, ent-
haltend ermässigte Frachtsätze zwischen Sorau (N. M. B.) einer-
seits und Dresden und Freiburg -(S. St. B ) andererseits, sowie
directe Frachtsätze für Garntransporte von Poprad-Felka nach
Deutsehen Stationen. (N. M. B.)
Ungarisch-Schlesisch - Sächsisch - Thüringischer Verband (II.
Theil). Nachtrag XXVII (v. 1/11. 76). Haupttarif v. 1/4. 73, ent-
haltend Bestimmung über Erhebung der Ueberfuhrgebühr in
Leipzig, Tarifirung geschliffener Trottoirplatten, ermässigten Fracht-
satz für Spiritustransporte zwischen Breslau und Cassel, sowie
directe Frachtsätze für Düngertransporte. (N. M. B.)
Westdeutscher Eisenbahn-Verband. Haupt-Tarif v. 1/10. 72.
(Auf Grundlage des Classifications-Tarifsystems.)
65. Nachtrag, gültig v. 25/11. 76, enthält: Ausnahmetarif-
sätze für den Transport von Petroleum in Sendungen von min-
destens 5000 Kilogramm zwischen Hamburg und Lübeck einer-
seits und Frankfurt a. M. andererseits.
66. Nachtrag, gültig v. 1/12. 76 ab, enthält:
a. Ausnahmetarifsatz für den Transport von Gas-Coaks
zwischen Bockenheim und Stuttgart.
b. Berichtigungen zum Nachtrag 64 und zu der dritten
Ausgabe zum Reglement und Tarife.
2. Nachtrag zum Tarif-Kilometerzeiger v. 1/1. 75, gültig
v. 1/12. 76 ab, enthält:
a Berichtigung der Entfernung Hildeslieim-Giessen,
b. anderweite Entfernungen nach und von Hamburg, sowie
nach und von den Stationen der Altona-Kieler Bahn-
(Main-Weserb.)
Westdeutscher E.-V. Im Verkehre mit Kehl und Strassbnrg,
sowie den oberhalb Freiburg- belegenen Stationen via Frankfurt
a. M. — Heidelberg.
Tarif v. 1/9. 72. (Auf Grundlage des Raum- und Gewichts-
Tarifsystems.)
50. Nachtrag, gültig v. 1/11. 76 ab, enthält: Ausnahme-
tarifsatz für den Transport von Melasse in offenen Wagen von
Nörten (Station der Hannover’schen Staatsbahn) nach Waghäusel
(Station der Badischen Staatsbahnen).
51. Nachtrag, gültig vom 25/11 76 ab, enthält Ausnahme-
tarifsätze für den Transport von Petroleum zwischen Harburg,
Bremen, Bremerhafen und Geestemünde einerseits und Frankfurt
a. M., sowie Stationen der südlich von Frankfurt a. M. belegenen
Bahnen des Westdeutschen Verbandes andererseits.
52. Nachtrag, gültig v. 1/12. 76 ab, enthält anderweite
Tarifsätze zwischen Badischen Stationen einerseits und Hamburg,
sowie Stationen der HannoArerschen Staats- und Altona-Kieler
Bahn andererse ts.
2. Nachtrag zum Tarif-Kilometerzeiger v. 1/1. 75, gültig
v. 1/12. 76 ab, enthält:
anderweite Entfernungen nach und von Hamburg, sowie
nach und von Stationen der Altona-Kieler-Bahn. (Main-Weserb.)
Westfälischer Verband. Nachtrag 42 (vom 1. November 1876)
zum allgemeinen Tarif vom 15. November 1871 enthaltend:
1. Anderweite Einheitssätze für den Transport von Leichen,
Fahrzeugen, Thieren, Gegenständen, welche die Gestellung be-
sonderer Wagen erfordern, sowie für Gestellung von Schutzwa-
gen und für Deckenmiethen.
2. Druckfehler-Berichtigungen. (Westfälische Bahn gratis.)
West-Oestlicher Eisenbalm-Verband. Nachtrag XVIH. Gültig
ab 15/11. 76 zum Tarif v. 1/9. 74, enthält: 1. Ergänzungen der
Specialbestimmungen zum Betriebsreglement. 2. Transportpreise
für Fahrzeuge, Thiere pp. 3. Tarifbestimmung. 4. Classifications-
änderungen. 5. Ausnahmefrachtsatz für gusseiserne Röhren.
(Sächs. Staatsbahn).
West-Ostdeutsch-Galizisch-Rumänischer Eisenbalm - Verband
via Myslowitz- bezw. Oderberg-Breslau-Görlitz-Eisenach. Nachtrag
III, gültig ab 15/11. 76, zum Tarife v. 15/4. 76 enthaltend: 1. Ein-
führung neuer Specialbestimmungen. 2. Bestimmung über An-
wendung der Frachtsätze des Specialtarifs IV. 3. Anderweite Ta-
rifirung des Artikels Braunstein. 4. Aufnahme von Stationen der
Ersten Ungarisch-Galizischen Eisenbahn. 5. Frachtsatz für Schienen-
sendungen von Station Rothe-Erde nach Krakau. 6. Bestimmung
über Anwendung der Transitsätze für Aachen. (Sächs. Staatsb.)
III A 1.
Berlin - Görlitzer und Breslau-Freiburger E. Nachtrag V v.
20/11. 76 zum Tarif für den Güterverkehr zwischen Berlin (B. G.E.)
und Stationen der Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn via
Cottbus-Guben-Rothenburg v. 20/7. 76, Aufnahme neuer Stationen
etc. enthaltend. (Halle-Sorau-Guben.)
Breslau - Schweidnitz - Freiburg mit Rechte Oder-Ufer- und
Ostbalm. Tarif v. 15/11. 76, enthaltend neue directe Frachtsätze
für gebrannten Kalk und Kalkasche von Stationen der Rechten
Oder-Ufer Bahn nach Stationen der Ostbahn via Schmiedefeld-
Cüstrin. (Breslau-Freiburg.)
Hamburg (B. H. E.) und Glogau und Breslau (B.-S.-F. E.)
via Berlin-Cottbus-Guben-Rothenburg. Tarif v. 18/11. 76 für den
directen Güterverkehr. (Berlin-Görlitz.)
Hamburg K.-M. und Hannoversche Staatsbahn einerseits und
Berlin-Hamburg andererseits via Lüneburg. Nachtrag V v. 20/11.
76 bezw. 5/1. 77 zum Tarife v. 1/9. 75 enthält: 1) Ergänzungen der
Specialbestimmungen zum Betriebsreglement, 2) Transportsätze
für Leichen, Fahrzeuge, Thiere, Gegenstände, welche die Gestellung
besonderer Wagen erfordern, und Schutzwagen, 3) Classifications-
änderungen, 4) Berichtigung, 5) Frachtsätze für den Verkehr zwi-
schen Lübeck und Dömitz via Hohnstorf-Lüneburg, 6) Anderweite
Kilometerentfernungen. (Berlin-Hamburg.)
Hamburg und Bergedorf mit Magdeburg-Halberstadt via
Wittenberge. Nachtrag XIX v. 1/11. 76 zum Tarif v. 15/8 73 ent-
hält: 1) Ergänzungen der Specialbestimmungen zum Betriebsregle-
ment, 2) Transportsätze für Leichen, Fahrzeuge, Thiere, ferner für
Gegenstände, welche die Gestellung besonderer Wagen erfordern,
und für Schutzwagen, 3) Ausscheiden der Station Plagwitz-
Linden au aus dem Verkehr mit Hamburg, 4) Frachtsätze für Sta-
tion Dömitz, 5) Ermässigte Frachtsätze für Cöthen, Halle und
Leipzig, 6) Kilometerzeiger. (Berlin-Hamburg.)
Magdeburg-Halberstadt mit Lübeck. Nachtrag 11 v. 10/11. 76
zum Tarife v. 1/4. 70 enthält: 1) Ergänzungen der Specialbestim-
mungen zum Betriebsreglement, 2) Transportsätze für Eisenbahn-
fahrzeuge, Thiere, Gegenstände, welche die Gestellung eines be-
sonderen Wagens erfordern, und für Schutzwagen, sowie Bestim-
mungen über die Bedeckung der Güter, 3) Classificationsänderun-
gen, 4) Kilometerzeiger. (Berlin-Hamburg.)
Magdeburg - Halberstadt mit Mecklenburg. Nachtrag 14 v.
1/11. 76 zum Tarife v. 1/4. 70 enthält: l) Ergänzung der Special-
bestimmungen zum Betriebsreglement, 2) Tarifbestimmungen,
3) Classificationsänderungen. (Berlin-Hamburg.)
Niedersehlesiscli - Märkische und Berlin ■ Hamburger Bahn.
Nachtrag XVIII ( v . 1/11. 76), Haupttarif v. 20/9. 74, enthaltend
Aufhebung der Frachtsätze für denVerkehr zwischen Kirchweyhe
und Stationen der Märkisch-Poseher Bahn, ferner Frachtermässi-
gungen und Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Ausnahme-
frachtsatzes für Traubenzucker etc. von Frankfurt a/O. nach Ham-
burg. (N.-M. B.)
Niederschlesisch-Märkische und Oberschlesische Bahn (ehe-
malige Niederschlesische Zweigbahn). Nachtrag IH (v. l/ll. 76),
Haupttarif v. 1/5. 76, enthaltend einen neuen Tarifkilometerzeiger
81
Einführung neuer Transportgebühren für Eisenbahnfahrzeuge, an-
derweitige Transportgebühren für Equipagen, aussergewöhnliche
Gegenstände etc. und ermässigten Frachtsatz der Classe C für den
Verkehr zwischen Glogau und Reisicht. (N.-M. B.)
Königliche Osthahn und Oberschlesische Bahn. Bekannt-
machung v. 19/11. 76, betreffend das Bestehenbleiben bis auf
Weiteres der in den Nachträgen 9 und 14 zum Tarife v. 1/4. 73
provisorisch angeführten Steinkohlensätze. (Ostbahn.)
Posen-Reichenberg via Guben-Cottbus. Nachtrag I v. 15/11. 76
zum Tarif v. 1/7. 75, geänderte Frachtsätze enthaltend. (Berl.-Görl )
Stettin mit Magdeburg-Halberstadt. Nachtrag 15 v. 15/11. 76
enthält: 1) Ergänzung der Specialbestimmungen zum Betriebs-
reglement, 2) Anderweite Transportpreise für Fahrzeuge etc.
3) Frachtermässigung für Cement, 4) Classifications-Aenderungen,
5) Kilometerzeiger. (Magdeburg-Halberstadt.)
III A 2.
Berlin-Anhalt — Magdeburg-Leipziger Tarif, Nachtr. XX v.
1/11. 76, abgeänderte Frachtsätze nnd Classifications-Aenderungen
enthaltend. (Berlin- Anhalt )
Berlin-Dresden und Leipzig-Dresden. Nachtr. IV zum Tarif
für den directen Güter-Verkehr zwischen Stationen der Berlin-
Dresdener Eisenbahn einerseits und Stationen der Leipzig-Dres-
dener Eisenbahn andererseits v. 1/7. 75, gültig v. 1/11 76. Ent-
hält die Einführung von Frachtsätzen für Riesa transit (Berl.-Dr.)
Berlin-Görlitz und Haäle-Sorau-Guben mit Berlin-Potsdam-
Magdeburg und Magdeburg-Halberstadt. Nachtrag VII v. 20/11. 76
zum Tarif v. 1/5. 74. Einführung neuer Transportpreise für Fahr-
zeuge etc. und Aenderung von Frachtsätzen enthaltend. (Berl.-G.)
Berlin-Görlitz und HaHe-Sorau-Guben mit Märkiseh-Posener
Bahn. Nachtr. XVI y. 10/11 76 zum Tarif v. 15/6. 72. Einführung-
neuer Taxen für Fahrzeuge etc. sowie geänderte und neue Fracht-
sätze für Station Hohenbocka (B.-G. E.) enthaltend. (Berl.-Görl.)
Braunschweigische, Berlm-Potsdam-Magdeburger etc. Sta-
tionen. Nachtr. III v. 1/11.76, neue Tarifsätze enthaltend (Berl.-A.)
Braunschweig mit Magdeburg - Halberstadt. Nachtr. 33 v.
15/11. 76 enth.: 1) Ergänzungen zu den Specialbestimmungen zum
Betriebsreglement ; 2) Anderweite Transportpreise für Leichen etc. ;
3) Classificationsänderungen; 4) Ausnahmetarif für Dielen und
Grubenhölzer; 5) Ausnahmetarif für Trottoirplatten ; 6) Ausnahme-
tarif für Presstorf; 7) Berichtigungen. (Magdeb .-Haiberst.)
Hannoyersche staatsbahn, Braunschw eigische und Magdeburg-
Halberstädter Eisenbahn einerseits und Stationen der Säclis. Staats-
eisenbahncn andererseits via Dresden. Nachtr. XIV, gültig ab
15/11. 76, zum Tarife v. 15/3. 73 enth.: Classificationsänderungen
u. Specialtarif für Steine von Taubenheim nach Hohnstorf. (Sächs.Stb.)
Hannoversche Staatsbahn mit Hannover- Altenbeken. Nachtr.
25 v. 1/11. 76 enth.: 1) Specialbestimmungen zum Betriebsregle-
ment; 2) Tarifbestimmungen; 3) Aufhebung der bestehenden und
Einführung anderweiter Transportpreise für Leichen, Fahrzeuge etc. ;
4) Berichtigungen ; 5) Classificationsänderungen ; 6) Ausnahmetarif
für gebrannte Mauersteine von Harsum nach Osterwald; 7) Aus-
nahmetarifsätze für Kalktransporte. (Hannov.-Altenbeken.)
Magdeburg - Leipziger resp. Halle - Casseler Eisenbalm mit
Berlin-Potsdam-Magdeburg. Nachtr. XXI v. 15/11. 76 zum Tarif
v. 1/6. 70, enthaltend Aufhebung der directen Frachtsätze im Ver-
kehre zwischen Stationen der Halle-Casseler Bahnstrecke und der
Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn, Bestimmung über Be-
rechnung der Fahrpreise für Viehtransporte in Extrazügen und
Classificationsänderungen. (Berl.-Potsd.-Magdeb.)
Sachs. Staatseisenbahnen einerseits nnd Stationen der Wei-
mar-Geraer Eisenbahn andererseits via Gera-Kraftsdorf. Regle-
ment und Tarif für den directen Güterverkehr, gültig ab 10/11. 76.
(Sächs. Staatsb.)
Werrabahn-Thüringischer Güterverkehr, Nachtr. XX, gültig
v. 1/11. 76 ab, enthaltend Ergänzung der Tarifbestimmungen,
Aenderungen und Ergänzungen der Waaren-Classification, Tarif-
i sätze für Georgenthal und Ohrdruf, ermässigte Frachtsätze und
regulirte Entfernungen für verschiedene Relationen und Bestim-
mungen über die procentuale Erhöhung. (Thüringische B.)
III A 3.
Main -Neckar -Hessische Ludwigsbahn Gütertarif. Tarife für
die Beförderung von Gütern und Fahrzeugen zwischen Stationen
der Hessischen Ludwigsbahn einer- und Main-Neckarbahn-Stationen
anderseits.
Hierdurch wurde der Tarif v. 1/1.72 sammt allen Nachträgen
aufgehoben, mit Ausnahme des Verkehrs mit Offenbach, Station
der Frankfurt-Bebraer Bahn, wofür dieser Tarif noch bis auf Wei-
teres in Gültigkeit verbleibt.
Der neue Tarif basirt auf dem Gewichts- und Raumsystem.
Verkaufspreis 80 Pf. pro Stück. (Main-Neckarb.)
Nassauische Eisenbahn mit der Königl. Saarbrücker und
Rhein-Nahe Eisenbahn. Neuer Tarif v. 1/11. 76 unter Aufhebung
des Tarifs v. 1/1. 71 nebst den dazu erschienenen Nachträgen.
Jt 1,50. (Nassauische E.)
Rheinische Bahn mit der Nassauischen Eisenbahn. Nachtr.
XVII v. 1/11. 76 zum Tarife v. 1/1 1. 72, enthaltend:
1) Transportpreise für Leichen, Fahrzeuge und Thiere, sowie
anderweite Frachtsätze für Gegenstände, welche die Gestel-
lung besonderer Wagen erfordern und für Schutzwagen.
2) Anderweite Frachtsätze für Eisenerz-Transporte (v. 15/11. 76 ab).
(Nassauische E.)
Rhein-Nahe Bahn-Bayerischer Güterverkehr. Nachtr. I zum
Tarife für die Beförderung von Gütern im Verkehre zwischen Sta-
tionen der Rhein-Nahe Bahn einerseits und Stationen der Königl.
Bayerischen Staatsbahnen anderseits via Bingen-Aschaffenburg v.
15/7. 76. „Gültig v. 16/11. 76.“ Enthaltend: Ermässigte Fracht-
sätze für Nördlingen und Feuchtwangen, und neue Frachtsätze
für Eichhofen und Miltenberg. Preis o,in (Bayer. Staatsb.)
Württembergisch - Main - Neckar Bahn Gütertarif. Nachtr. I
v. 1/11. 76 zum Tarif v. 1/9. 76, enthaltend: directe Frachtsätze
für die Stationen der Königlich Württembergisch en Staatsbahn
Backnang und Winnenden, Specialfrachtsätze für Gas-Coacs in
Wagenladungen ä 10,000 Kilogramm ab Frankfurt a/M. nach
Bruchsal tr., Ludwigsburg und Stuttgart, sowie Druckfehler-Be-
richtigung. (Wird an Käufer des Haupttarifes unentgeltlich ab-
gegeben.) (Main-Neckar B.)
III C 1.
Hamburg etc. einerseits und Südnorddeutsche Verbindungsbahn
andererseits. Tarif v. l/ll. 76 für den directen Güter-Verkehr
zwischen Hamburg, Lüneburg, Lübeck, Stettin und Berlin einer-
seits und Stationen der Süd norddeutschen Verbindungsbahn an-
dererseits via Cottbus-Seidenberg. (Berlin-Görlitz.)
Hamburg K M., Harburg, Bremen K. M., Bremerhafen und
Geestemünde einerseits und Oesterreichische Nordwestbahn, deren
Ergänzungslinien, der Südnorddeutschen Verbindungsbahn, der
Turnau-Kralup-Prager Balm und der Mährischen Grenzbahn via
Buchholz (resp. Harburg)- Wittenberge -Berlin-Mittelgrund bezw.
Berlin-Seidenberg. Nachtrag IV v. l/ll. 76 zum Tarife v. 15/4. 76
enthält: 1. Getreidesätze. 2. Ausnahmesätze für Fassd: entrans-
porte von Wien nach Harburg, Bremen, Bremerhafen und Geeste-
münde. (Berlin-Hamburg.)
Hamburg -Lüneburg, Lübeck, Bremen, Stettin und Berlin
einerseits und Stationen der Böhmischen Nordbalm andererseits
via Röderau-Dresden resp. via Zossen-Dresden. Nachtrag I gültig
v. 1/11. 76 zum Tarife für den directen Güterverkehr v. 15] 8. 76
enthält: Aenderungen und Ergänzungen der Specialbestimmungen
zum Betriebs-Reglement, Transportpreise für Eisenbahnfahrzeuge
und Berichtigungen. (Sächs. Staatsbahn.)
Hamburg (K.-M. B.) Harburg, Lüneburg (H. St. B.), Bremen,
Bremerhafen und Geestemünde einerseits und Stationen der Böh-
mischen Nordbahn andererseits via Leipzig -Dresden. Nachtrag; I
gültig v 15/11. 76 zum Tarife für den directen Güterverkehr
v. 15 18. 76 enthält : Aenderungen und Ergänzungen der Specialbe-
stimmungen zum Betriebs-Reglement, Classificationsänaerungen
und Berichtigungen. (Sächs. Staatsbahn.)
III C 2.
Oesterreichische Südbahn-Stationen Triest, FiumeundCor-
mons einer- und Breslau andererseits. Zum Tarif v. 15/9. 75 er-
schien mit Giltigkeit v. 1 ] 12. 76 der I Nachtrag, enthaltend Fracht-
sätze für Spiritus und Sprit von Posen nach Triest, Fiume und
Cormons. (Oesterr. Südbahn.)
Stettin, Berlin, Lübeck, Hamburg (B. H. und K. M. B.) , Har-
burg, Bremen, Bremerhafen und Geestemünde einerseits und Sta-
tionen der Buschtehrader Eisenbahn andererseits via Weipert.
Nachtrag VII zum Tarife v. 1 1 10. 74 für den directen Güterverkehr
giltig v. 15/11. 76. Derselbe enthält Frachtsätze der Eisenbahn
Pilsen-Priesen (Komotau) via Priesen- Weipert-Leipzig nach Ham-
burg (K. M B.) Harburg, Bremen, Bremernafen und Geestemünde.
(Buschtehrader E.)
III D.
Amsterdam, Rotterdam, Dortreclit-Elsass-Lothringische Sta-
tionen via Eindhoven- Ans-Gouvy-Luxemburg v. 1/6. 74
a. Durch Nachtrag VI ist Bastard zucker (brauner) in den
Specialtarif 1 aufgenommen, dagegen Zucker, halbweisser,
gestrichen, gratis.
b. Specialtarif für diverse Artikel zwischen Altmünsterol
Grenze, Basel, Dörnach und Mülhausen einerseits und
Aachen, Barmen, Elberfeld und München-Gladbach an-
dererseits via Bleiberg vom 1/10. 76. gratis. (Els.-Lothr. E.)
Hannoversche Staatsbahn-Stationen östlich von Minden mit
Amsterdam etc. sowohl via Salzbergen als via Oberhausen-Emmerich.
Nachtrag ausgegeben November 76. Anwendung der Tarifsätze
der Classe E für den Verkehr über die Route Osnabrück-Emmerich.
(Hannoversche E.)
Niederländische Rheinbahn- und Köln-Mindener Stationen
via Emmerich. Nachtrag XI v. 10| 11. 76 zum Tarif v. 16. 70 für
den Güterverkehr, enthaltend:
82
1. Aenderungen und Ergänzungen der Waaren-Classification
und der Tarifbestimmungen ;
2. Ermässigte Eilgut-Frachtsätze für einzelne Stationen;
3. Special-Tarife für einzelne Artikel und Stationen:
4. Ausnahme-Frachtsätze für Kaffee-Sendungen {M 0,10.)
(Köln-Minden.)
IY.
Braunkohlen. Tarif v. 1(11. 76 für Braunkohlen-Transporte
von Teuplitz nach Stationen der Königlich Niederschlesisch-Mär-
kischen Eisenbahn. (Halle-Sorau-Guben.)
Braunkohlen. Nachtrag IV v. 5/11. 76 zum Braunkohlen-
Tarif ab Senftenberg (B. G. E.) nach Stationen der in Berlin ein-
mündenden Bahnen v. 15/9. 74. Aufnahme neuer Stationen der
Berlin-Hamburger Bahn und Mecklenburgischen Friedr.-Franzbahn
enthaltend. (Berlin-Görlitz.)
Eisenfabricate. Nachtrag III zum Specialtarif für die Beför-
derung von Eisenfabricaten etc. zwischen Stationen der Pfäl-
zischen Bahnen einer- und Stationen der Königlichen Bayerischen
Staatseisenbahnen anderseits v. 1/4. 76. Giltig v. 20/11. 76. Ent-
haltend: Ermässigte Frachtsätze für den Verkehr verschiedener
Nordbayerischer Stationen. Preis 0,10 M. (Bayer. St. B.)
Getreide. Specialtarif für den Transport von Getreide etc.
zwischen Rumänischen und Galizischen Stationen einerseits und
Deutschen Stationen andererseits v. 1/2. 75. Durch den v. l/ll. er.
gültigen Nachtrag VI zu vorgenanntem Tarife sind die mit dem
20 1 10. er. für den Verkehr mit Breslau ein getretenen Frachtermäs-
sigungen auf die Stationen Berlin, Görlitz, Cottbus, Torgau,
Eilenburg, Dresden, Grossenhain, Wurzen, Borsdorf, Leipzig, Ham-
burg, Harburg, Winsen, Lüneburg, Uelzen, Wittenberge, Bremen,
Bremerhafen, Geestemünde, Magdeburg und Stettin übertragen
worden. (Oberschi. E.)
Getreide etc. Tarif zwischen der Lemberg-Czernowitz-Jassy
Bahn, der Galizischen Carl-Ludwigsbahn, der Kaiser-Ferdinands-
Nordbabn und Kaiserin -Elisabeth-Bahn einerseits und Eisass-
Lothringer Bahnen andererseits via Wien -Simbach- Lindau -Basel
v. 20/10. 76. 20 (Elsass-Lothringen.)
Getreide etc. Tarif zwischen der Theissbahn, Ungarischen
Staatsbahn, Oesterreich ische Staatsbahn und Wien-Westbahnhof
einerseits und Eisass - Lothringen andererseits via Wien-
Lindau-Romanshorn-Basel v. 10/10. 76. 20 (Elsass-Lothr )
Getreide. Specialtarif für die Beförderung von Getreide
ader Art, Malz, Hülsenfrüchten, Oelsaat, Sämereien, Mehl und
Muhlenfabrik aten bei Aufgabe von mindestens 5000 Kilogramm
per Frachtbrief oder bei Frachtzahlung für dieses Gewicht, von
den Stationen der Buschtehrader Eisenbahn: Prag (Bubna), Prag
(Smichow), Prag (Sandthor), Kralup, Michelob, Saaz, Priesen, Ko-
motau, Kaaden-Brunnersdorf und Rakonitz nach den Stationen
der Hessischen Ludwigsbahn: Babenhausen, Darmstadt, Dieburg,
Frankfurt a/M., Grossgerau, Gustavsburg, Hanau, Mainkur und
Mainz via Eger-Vilseck-Nürnberg-Aschaffenburg. Giltig v. 1|12 76
Preis 0,10 Jl (Bayer. St. B.) 8 1
Getreide. Mit 15/12. 76 erscheint ein Specialtarif für Ge-
treide etc. ab den Stationen Battaszek und Xidas-Bonyhäd der
Donau-Drau-Eisenbahn nach Stationen der Südbahn -Gesellschaft.
(Oesterr. Südbahn.)
u Hölzer. Ausnahme-Tarif v. 1/1 1. 76 für die Beförderung von
Eichen-, Rüsten- und Eschenholz in Blöcken etc. von Stationen
der Ersten K. K. jiriv. Donau-Dampfschifffahrts-Gesellschaft nach
Stationen der Köln-Mindener Eisenbahn via Passau- oder via
j^f^pbersdorf-Aschaffenburg-Frankfurt a/M.- Giessen. Jl 0,10.
(Koln-Mmden.)
D, . Holz. Rheinisch-Bayerisch-Oesterreichischer- und Böhmisch-
Kneinlandischer Güterverkehr. Nachtrag I zum Ausnahmetarife
lur den Transport von Holz, als Bau-, Nutz-, Werk-, Fass-, Daub-,
Keil-, Schnitt- und Spaltholz, einschliesslich Bohlen , Friesen,
.Bretter gehobelte und ungehobelte, mit Ausnahme von solchen
unter 1,5 Centimeter Stärke: (Borde, Sparren, Schiffsnägel, roh
vorgerichtete Gewehrschäfte, Holzwellen, (Faschinen) Reiserholz
olzdrath, überhaupt alle Arten roh vorgerichteter Hölzer
iur den Handwerks- und Industriebetrieb in Quantitäten von min-
aestens 10,000 Kilogramm auf einem Frachtbrief, oder bei Zah-
lung der kracht für mindestens 10,000 Kilogramm, und unter Aus-
nutzung resp. Bezahlung der vollen Tragkraft des Wagens von der
Station Prag (Smichow), der Böhmischen Westbahn (incl. der Ver-
bindungsbahn von Prag) Staatsbahnhof Prag (Bubna), der
nuschtehrader Bahn nach Stationen der Hessischen Ludwigs- und
Rheinischen Eisenbahn via Furth a/W. bezw. Eger - Nürnberg-
Aschaffenburg bezw Mainz-Bingen v. 25/9. 76. gratis. (Bayer. St. B.)
Kohlftfl« O Nfiplifrofr tr 1/11 HO »»v» rP Z£ k if
haltend :
9. Nachtrag v. 1/11. 76 zum Tarif v. 5/7. 75 ent-
1. Tarifsätze für den Verkehr zwischen Rheinischen Stationen
einerseits und Hannover-Altenbekener Stationen ande-
rerseits, sowie den Stationen Langelsheim und Lauten-
thal der Magdeburg-Halberstädter Bahn andererseits.
2. Aenderungen in den Tarifsätzen der Station Heissen im
Verkehre mit Stationen der Hannoverschen Staatsbahn.
3. (gestrichen.)
4. Verzeichniss der an die Bergisch -Märkische und Rhei-
nische Bahn angeschlossenen Zechen und Cokereien.
(Westfälische Bahn gratis.)
Kohlen. Nachtrag 2 v. 1/11. 76 zum Kohlentarif v. 25|8. 75
enthaltend:
1. Aufhebung von Tarifsätzen.
2. Tarifsätze für den Verkehr mit verschiedenen Stationen
der Braunschweigischen Bahn.
3. Ermässigung resp. Aufhebung des Frachtzuschlages für
Sendungen von 5 Doppelwagen. (Westfälische B. gratis.)
Kohlen. Berlin - Kölner Kohlentarif. Nachtrag 9
v. 1| 1 1. 76 enthält: Tarifbestimmungen. (Magdeburg-Halberstadt.)
Kohlen. Leipzig-Kölner Kohlentarif. Nachtrag 9
v. 1 11. 76 enthält: 1. Anderweite Tarifsätze für Langendreer
(Rh E.); 2. Ermässigte Tarifsätze für Heissen, Kray und Watten-
scheid der Rheinischen Eisenbahn.
Nachtrag 10 v. 15/11. 76 zu demselben Tarife, enthält: 1. An-
derweite Tarifsätze für Heissen (Rh. E.) ; 2. Ermässigte Tarifsätze
für Gelsenkirchen (K. M.) (Magdeburg-Halberstadt.)
Kohlen. Leipzig- Altenbeken - Kölner Kohlentarif.
Der v. 1/11. 76 ab gültige Tarif enthält: Frachtsätze für den Ver-
kehr zwischen Rheinischen Stationen einerseits und Magdeburg-
Halberstädter und Halberstadt-Blankenburger Stationen anderer-
seits. (Magdeburg-Halberstadt.)
Kohlen. Berlin - Altenb eken - Kölner Kohlentarif.
Der v. 1 jll. 76 ab gültige Tarif enthält: Frachtsätze für den Ver-
kehr zwischen Rheinischen Stationen einerseits und Magdeburg-
Halberstädter, Berlin -Stettiner, Ostbahn- und Niederschlesisch-
Märkischeu Stationen andererseits (Magdeburg-Halberstadt.)
Messgöter. Specialtarif für die Beförderung Leipziger
Messgüter. Der via Berlin bestehende Tarif v. 20|9. 76 findet
v. l|ll. 76 ab auf der Route via Eilenburg-Cottbus-Frankfurt a|0.
Anwendung. (Ostbahn.)
Rohzucker. Uebernahme-Tarif für Rohzuck er -Trans-
porte nach Paris. Die Direction der Böhmischen Westbahn
hat einvernehmlich mit der General-Direction der Buschtehrader
Bahn an Stelle des bisher für den Rohzucker- Verkehr ab Prag
nach Paris gütigen Frachtsatzes von Francs 56,10 Ctm. mit
Wirksamkeit vom 27 December 1876 den ermässigten Frachtsatz
von Francs 51, 44 Ctm. pro Tonne zur' Einführung gebracht,
und gelangt dieser Frachtsatz auch bei den Stationen Radotin,
Beraun, Zditz, Horowitz und Pilsen der Böhmischen Westbahn,
sowie die Stationen Rusin, Rakonitz, Krupa, Saaz, Priesen, Ko-
motau, Kaaden-Brunnersdorf, Zakolan und Kralup der Busch-
tehrader Bahn zur Anwendung. — Die auf Grund dieser Ermäs-
sigung von den Stationen der Oesterr. Staatsbahn, der Oesterr.
Nordwestbahn, der Turnau-Kralup-Prager Bahn, der Kaiser-Franz-
Josef-Bahn, der Aussig- Teplitzer Bahn, der Eisenbahn Pilsen-
Priesen (Komotau), der Rakonitz-Protiviner Staatsbahn und der
Prag-Duxer Bahn verfassten Ucbernahme-Tarife, in welchen bei
einzelnen Relationen auch rücksichtlich der Verbindungsbahn-
Gebühren Commissionen enthalten sind, können nach Massgabe
des Vorrathes bei der Böhmischen Westbahn unentgeltlich be-
zogen werden. -
Salz. Niederschlesisch-Märkische Bahn mitMagde-
burg-Halberstädter und Franlifurt-ßebraer Bah n. Nach-
trag v. 1/11. 76. Haupttarif v. 1/8. 75., enthaltend: Frachtsätze für
Salztransporte nach Stationen der Oberschlesischen Bahn. (N.-M.-B.)
Salztarif von Linden nach Oberschlesischen Sta-
tionen. Nachtrag 1 v. 5/11. 76. enthält: anderweite Frachtsätze.
(Hannover-Altenbeken).
Salztransporte ab Schönebeck und Stasslurt. Be-
kanntmachung v. 30/9. 76. In den gemeinschaftlichen Salztarifen
ab Schönebeck und Stassfurt nach Ostbahnstationen v. 10/11. 73.
und nach Oberschlesischen Stationen v. 1/4. 72 scheidet die Route
via Magdeburg-Potsdam mit dem 15/11. 76. aus. (Ostbahn).
Salz verkehr von Lünebur g (B. H.) nach S chlesis chen
Stationen. Nachtrag V v. 15/11. 76. zum Tarife v. 1/7. 75., ent-
hält: directe Frachtsätze für mehrere Stationen der Stargard-
Posener und Posen- Thorn-Bromberger Bahn. (Berlin - Hamburg).
Steine. Specialtarif für den Transport von Steinen
in Quantitäten von je 10,000 Kilogramm von Wilhelmshöhe nach
Bielefeld und Brackwede via Cassel-Kreiensen-Elze-Hameln-Löhne,
gültig v. l|li. 76 ab. (Magdeburg-Halberstadt)
Steinkohlen. Tarif v. 10/11. 76 für die Beförderung von
Steinkohlen etc. im Norddeutschen Eisenbahn-Verbande. 0,10.)
(Köln-Minden.)
Steinkohlen. Nachtrag VIII v. 20|11. 76 zum Special-Tarif
v. 10|2. 75 für die Beförderung von Steinkohlen etc. im Han-
seatischen Eisenbahn-Verbande, enthaltend: Tarifsätze für den
Verkehr von Köln-Mindener Stationen nach Wulfsen, Station der
Berlin-Hamburger Bahn via Buchholz (gr.) (Köln-Minden.)
Steinkohlen. Nachtrag II v. 20|ll. 76 zum Special-Tarif
v. 25|5. 75 für die Beförderung von Steinkohlen und Kokes in
Extrazügen im Hanseatischen Eisenbahn-Verbande, enthaltend
Tarifsätze für die Berlin-Hamburger Station Wulfsen (gr.) (K.-M.) ,
Steinkohlen. Ausnahme -Tarif v. 1|11. 76 für die Beförde-
rung von Steinkohlen und Kokes in Extrazügen von Stationen
83
der Köln-Mindener Eisenbahn nach Bremerhafen und Geeste-
münde via Haltem-Bremen (gr.) (Köln-Minden.)
Steinkohlen. Nachtrag II v. 1[11. 76 zu dem v. 15|4. 76 bis
31 18. 77 gültigen Special-Tarif für die Beförderung von Steinkohlen
und Kokes in Extrazügen im Bergisch- Märkisch -Westfälisch-
Hanseatischen Eisenbahn-Verbande, enthaltend:
1. anderweite ermässigte Frachtsätze für den Verkehr nach
Stationen der Altona-Kieler Bahn;
2. Tarifsätze für die in den Verkehr neu aufgenommene
Station Dannenberg der Berlin-Hamburger Bahn (gr.)
Nachtragi y. 1|11. 76 zu dem y. 1110 76 gültigen Ausnahme-
Tarif für die Beförderung Yon Steinkohlen und Kokes in Extra-
zügen im Bergisch-Märkisch-Westfälisch-Hanseatischen Eisenbahn-
Verbande. (Köln-Minden.)
Steinkohlen. Ausnahme-Tarif y. 20 1 1 1 . 76 für die Beförde-
rung von Steinkohlen etc. in Wagenladungen Yon 10,000 Kilo-
gramm oder bei Zahlung der Fracht für dieses Gewicht Yon Sta-
tionen der Köln-Mindener Eisenbahn nach Stationen der Dortmund-
Gronau -Enscheder Bahn Yia Dülmen resp. Yia Dortmund (gr.)
(Köln-Minden.)
Steinkohlen. Seit 22|11. 76 kommen die Sätze des Aus-
nahme-Tarifs y. 1| 7. 76 für die Beförderung Yon Steinkohlen in
Extrazügen von Stationen der Köln-Mindener Bahn nach Station
Vlissingen der Niederländischen Staats-Eisenbahn via Venlo auch
für Eisenerz-Transporte von Vlissingen nach Köln-Mindener
Stationen in Anwendung. (Köln-Minden )
Steinkohlen. Gemeinschaftlicher Tarif für Steinkohlen und
Cokessendungen im Verkehr zwischen Stationen der Oberschlesi-
schen Eisenbahn einerseits und Stationen der Kaiser Ferdinands-
Nordbahn andererseits v. 10/10. 76.
1. Nachtrag Iv. 1/11. 76., enthaltend: Frachtermässigungen für
den Verkehr von Königshütte nach Brünn und Druckfehler-
berichtigungen.
2. Tarif v. 1/11. 76., enthaltend: Umrechnung des Specialtarifs
y. 15/2. 75., soweit einzelne Stationen in dem neuen Tarife
v. 10/10. 76. noch nicht Aufnahme gefunden hatten. (Ober-
schlesische E.)
Steinkohlen. Nachtragi v. l/ll. 76. zum gemeinschaftlichen
Tarif für Steinkohlen und Cokessendungen im Verkehr zwischen
Stationen der Rechte-Oderufer-Eisenbahn einerseits und den Sta-
tionen der Kaiser Ferdinands- und Mährisch-Schlesischen Nordbahn
und der Ostrau - Friedländer Eisenbahn andererseits via Pless-
Dzieditz. (Rechte-Oderufer-B.)
Steinkohlen. Saarbrücker Bahn mit den Schweizerbahnen
via Maxau.
Nachtrag H v. 1/11. 76. zum Steinkohlen- und Coakstarif
No. 13 v. 1/1. 76., enthaltend: directe Sätze für Schinznach und
veränderte Tarifsätze für Ruppersweil und Wildegg.
Nachtrag III v. 10/11. 76. zum Steinkohlen- und Coakstarif
No. 13 y. 1/1. 76, enthaltend: directe Tarifsätze für die Stationen
Ruti und Wald. Gratis. (Saarbrücker E.)
(Schluss der Officiellen Anzeigen von S. 76.)
Westfälische Eisenbahn. Am 15. d. Mts.
tritt der 2. Nachtrag zu dem Seetransit-
Tarife für den Verkehr zwischen den
Emshafen - Stationen Emden, Leer und
Papenburg einerseits und Stationen der
Bergisch-MärkischenBahn andererseits vom
16. Juni 1876 in Kraft.
Der Nachtrag, -welcher von unseren
Verbands-Expeditionen und unserem Tarif-
Büreau unentgeltlich bezogen werden
kann, enthält u. A. : Anderweite Tarifsätze
für die Stationen Haufe, Harkorten, Kiikel-
hausen und Vogelsang. Münster, den
14. Januar 1877. Königliche Direction der
Westfälischen Eisenbahn. (1011)
Hannover - Rheinischer Verband. Am
15. Januar er tritt der 30. Nachtrag zum
Hannover-Rheinischen Gütertarife in
Kraft.
Der Nachtrag, welcher von unseren
Verbands-Expeditionen und unserem Tarif-
Büreau unentgeltlich bezogen werden kann,
enthält u. A. :
Aufhebung des procentualen Fracht-
zuschlages für die Güter der Specialtarife
H. und III. für den Verkehr zwischen der
Bergisch-Märkischen, der Rheinischen und
der Westfälischen Bahn einerseits und der
Hannover- Altenbekener, derHannoverschen
Staats- und Magdeburg-Halberstädter Bahn
andererseits. Münster, den 14. Jan. 1877.
Königliche Direction der Westfälischen
Eisenbahn. (1012)
Breslau-Warschauer Eisenbahn. Vom 15.
Januar c. ab treten im Bereiche der
Breslau-Warschauer Eisenbahn für Eisen-
erze, Kalksteine, Roheisen und Rohstahl-
eisen, Eisenluppen, Brucheisen und altes
Eisen ermässigte Frachtsätze in Kraft,
wenn der Versender diese Gegenstände
mit je einem Frachtbriefe in Ladungen
von mindestens 10,000 Kilogramm auf
einen Wagen aufliefert, oder die Fracht
für dieses Gewicht bezahlt. Poln.-Warten-
berg, den 12. Januar 1877. Direction. (1018)
Reichs-Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.
Am _ 1. März d. J. treten die directen
Belgisch-Baseler Ausnahmetarife für metal-
lurgische Produkte via Bettingen und via
Rheinroute vom l. Januar bezw. 20. Fe-
bruar 1876 nebst Nachtrag I. zum Tarif
via Bettingen ausser Kraft. An deren
Stelle gelangen neue Tarife mit theils er-
mässigten, theils erhöhten Taxen, über
welche unser hiesiges Tarif-Büreau und
unser Güter - Inspector Frommer in Basel
Auskunft erth eilt, zur Einführung. Strass-
burg, den 9. Januar 1877. Kaiserliche
General-Direction. (1008)
3. Submissionen.
Berliner Nordbahn. Die Lieferung von
Kleineisenzeug und zwar 25,000 Stück La-
schen, 75,000 Stück Laschenholzen, 270,000
Stück Hakennägel, 9000 Stück Unterlags-
platten für die Berliner Nord-Eisenbahn
soll im Wege der Submission vergeben
werden.
Termin hierzu ist auf:
Mittwoch, den 31. Januar d. J.,
Vormittags 12 Uhr
in unserem Geschäftslocale Koppenstrasse
No. 88 89 hierselbst anberaumt, bis zu
welchem die Offerten frankirt und versie-
gelt mit der Aufschrift:
„Submission auf Kleineisenzeug für die
Berliner Nord-Eisenbahn“
eingereicht sein müssen.
Die Submissionsbedingungen (Modelle
und Zeichnungen) liegen in den Wochen-
tagen Vormittags imvorbezeichneten Locale
zur Einsicht aus und können daselbst
auch Abschriften der Bedingungen, sowie
Copien der Zeichnungen gegen Erstattung
der Kosten in Empfang genommen werden.
Berlin, den 8. Januar 1877. Königliche
Eisenhahn-Commission für die Berliner
Nordbahn. (1016)
Bergisch-Märkische Eisenbahn. Die wäh-
rend des Jahres 1877 in unseren Werk-
stätten sich ansammelnden Materialien- Ab-
fälle als:
Eisenguss, Schmiedeeisen, Stahl- und
Kupferschrott, Drehspäne, alte Banda-
gen, Leder, Gummi, Wagentuch, Thybet,
Glasscheibenstücke etc. etc.
sollen im Wege des öffentlichen Meistgebots
verkauft werden.
Hierauf Reflectirende haben ihre Offerten
versiegolt, frankirt und mit der Aufschrift:
„Offerte auf Ankauf
alter Materialien“
versehen, bis zum Freitag den 26. d. M.
an unser maschinentechnisches Bureau
einzureichen, woselbst die Eröffnung der-
selben am darauf folgenden Tage in Gegen-
wart der erscheinenden Interessenten er-
folgen wird, Die bezüglichen Bedingungen
sowie das spezielle Verzeichniss der muth-
masslich in Abgang kommenden Mate-
rialien können auf dem vorgenannten Büreau
eingesehen, auch von dort gegen Zahlung
von 50 Pf. bezogen werden. Elberfeld,
8. Januar 1877. Königliche Eisenbahn-
Direction. (1006)
Niederschlesisch - Märkische Eisenbahn.
Die Ausführung der Arbeiten zum Ab-
bruch des alten Güterschuppens auf Bahn-
hof Sommerfeld und der Arbeiten und
Lieferung einzelner Materialien zum Wie-
deraufbau desselben in drei Th eilen auf
den Bahnhöfen Moabit, Friedrichsberg und
Rixdorf der Berliner Ringbahn sollen im
Wege der öffentlichen Submission vergeben
werden, und ist hierzu ein Termin auf
Freitag, den 26. Januar er.,
Vormittags 12 Uhr,
im Bureau der Unterzeichneten Bau-
Inspection — Koppen-Strasse Nr. 5—7 —
anberaumt, in welchem auch die Bedin-
gungen und das Preisverzeichniss einge-
sehen oder gegen Erstattung der Kopiahen
entnommen werden können. Die Offerten
sind unter Benutzung des vorgeschriebe-
nen Formulars bis zum vorbezeichneten
Termine frankirt, versiegelt und mit ent-
sprechender Aufschrift versehen an die
Unterzeichnete Bau-Inspection einzusenden.
Berlin, den 9. Januar 1877. Die Bau-
Inspection. (1013) J.
Westfälische Eisenbahn. Neubau-
strecke Dortmund -Sterkrade.
Die Anlieferung und Anfertigung des höl-
zernen Brückenbelages von Eichenholz zu
14 Stück eisernen Ueberbauten mit zu-
sammen rot. 37 Cubm. Schwellen und
27 Cubm. Bohlen soll in öffentlicher Sub-
mission verdungen werden. Termin hierzu
ist auf
Dienstag, den 6. Februar er,
Vormittags 11 Uhr,
in dem Zimmer unseres Büreau- Vorstehers
von Griesbach anberaumt. Die Sub-
missions - Bedingungen sind vom Letzt-
genannten gegen Franco - Einsendung von
1,50 zu beziehen.
Die Zeichnungen und Bedingungen liegen
in den Wochentagen während der Büreau-
stunden in unserem bautechnischen Büreau
zur Einsicht aus.
Die Offerten müssen mit entsprechender
Aufschrift versehen, frei und versiegelt,
rechtzeitig an uns eingereicht werden.
Münster, den 8. Januar 1877. Königliche
Direction der Westfäl. Eisenbahn. (1009)
Westfälische Eisenbahn. Neubau-
strecke Dortmund - Sterkrade.
Die Anfertigung und Aufstellung von
15 Stück eisernen Brücken-Constructionen
verschiedener Spannweite im Gewichte von
zusammen rot. 96,500 Kilogr. Schmiede-
eisen und 11,500 Kilogr. Gusseisen soll in
öffentlicher Submission verdungen werden.
84
Termin hierzu ist auf:
Montag, den 5. Februar, Vorm. 11 Uhr,
in dem Zimmer unseres Büreau- Vorstehers
von Griesbach anberaumt; die Sub-
missions - Bedingungen sind vom Letzt-
genannten gegen Franco -Einsendung von
1,50 JL zu beziehen.
Die Zeichnungen, Gewichtsberechnungen
und Bedingungen liegen an den Wochen-
tagen während der Büreaustunden in
unserm bautechnischen Büreau zur Ein-
sicht aus.
Die Offerten müssen mit entsprechender
Aufschrift versehen, frei und versiegelt,
rechtzeitig an uns eingereicht werden.
Münster, den 8. Januar 1877. Königliche
Direction der Westfäl. Eisenbahn. (999)
ThiirmgischeEisenbahn. Die Lieferung von
38000 Stück eichenen Bahnschwellen
soll im Wege der Submission vergeben
werden.
Die Lieferungsbedingungen werden aut
portofreie Requisition von unserem Sekre-
tariate unentgeltlich verabfolgt.
Die Offerten sind bis zu dem auf
den 1. Februar d. J.,
Vormittags 11 '/« Uhr,
anberaumten Submissioustermine an uns
ehizureichen. Erfurt, den 9. Januar 1877.
Die Direction. (1905)
Hannoversche Staatsbahn. Bekannt-
machung. Die Lieferung von:
30.000 Stück eichener Bahnschwellen,
94.000 „ Laschenschrauben,
155.000 „ Hakennägeln,
410.000 „ Schraubennägeln,
1.132.000 Kilogramm gewalzter eiserner
Bahnschienen und
4.560.000 „ Bessemerstahlschienen
soll im Wege öffentlicher Submission ver-
geben werden.
Termin hierfür ist:
1. bezüglich der eichenen Bahn-
schwellen auf Montag, den
22. Januar d. J., Vormittags
10 Uhr,
2. bezüglich der Laschenschrauben,
Haken- und Schraubennägel
auf Mittwoch, den 31. Januar
d. J., Vormittags 10 Uhr,
3. bezüglich der Eisen- und Besse-
merstah lschien en auf Sonn-
abend, den 3. Februar d. J.,
Vormittags 10 Uhr, anberaumt.
Offerten sind bis zu den vorgenannten
Terminen portofrei und versiegelt mit
Aufschrift :
„Submission auf Lieferung von eichenen
Bahnschwellen“ oder,
„Submission auf Lieferung von Klein-
eisenzeug“ oder,
„Submission auf Lieferung von Eisen-
bezw. Bessemerstahlschienen“
an das Unterzeichnete Bureau einzureichen,
wo dieselben in Gegenwart der etwa er-
schienenen Submittenten geöffnet werden.
Später eingehende, oder den Lieferungs-
bedingungen nicht entsprechende Offerten
bleiben unberücksichtigt.
Die Lieferungsbedingungen liegen im
enannten Bureau zur Einsicht aus und
önnen von demselben auch auf porto-
freien Antrag, gegen Einzahlung von 50 ^
pro Exemplar, bezogen werden. Hannover,
den 9. Januar 1877. Betriebstechnisches
Bureau der Königlichen Eisenbahn-Direc-
tion. (991)
Königliche Niederschlesisch - Märkische
Eisenbahn. Die Anfertigung, Lieferung,
Aufstellung und Inbetriebsetzung der für
die Einrichtung einer Gas-Anstalt auf un-
serem Bahnhofe Breslau erforderlichen
Gas-Erzeugungs- und Reinigungs-Apparate,
der Gasbehälterglocke, der Dampfmaschine
und des Dampf-Kessels soll an einen ge-
eigneten Unternehmer im Wege der Sub-
mission vergeben werden.
Termin hierzu ist auf:
Mittwoch, den 24. Januar d. J.,
Vormittags 10 Uhr,
im Bureau der Königlichen Eisenbahn-
Commission hierselbst anberaumt, bis zu
welchem die Offerten frankirt und versie-
gelt mit der Aufschrift:
„Offerte für Einrichtung der Gas-Anstalt
auf Bahnhof Breslau“
eingereicht sein müssen.
Die Submissionsbedingungen und Zeich-
nungen liegen im vorbezeichneten Bureau
zur Einsicht aus, auch können daselbst
Abschriften der Bedingungen der Gewichts-
Berechnungen und der vorgeschriebenen
Offerten - Formulare, sowie Copien der
Zeichnungen gegen Erstattung der Kosten
in Empfang genommen werden. Breslau,
den 6. Januar 1877. Der Königliche Be-
triebs-Maschinenmeister. Landgrebe. (980)
Berlin-Coblenzer Eisenbahn. Strecke
Nordhausen-Wetzlar. Die Ausführung
der eisernen Ueberbaue für die Briicken-
undWege-Ueber- u. Unterführungen u.zwar:
a. auf der Bauabtheilung I. (Wetzlar) im
Gesammtgewicht
von 72978,o Klgr. Schmiedeeisen,
„ 4996,o v Gussgisen,
„ 30,o v Blei,'
b. auf der ßauabtheilung III. (Ziegenhain
und Homberg) im Gesammtgewicht
von 56851,0 Klgr. Schmiedeeisen,
„ 3283,o n Gusseisen und
„ 204,o „ Blei,
c. auf der Bauabtheilung IV. (Melsungen)
im Gesammtgewicht
von 100085,o Klgr. Schmiedeeisen,
„ 3682,o „ Gusseisen und
,. 237,0 „ Blei,
d. auf der Bauabtheilung V. (Waldkappel)
im Gesammtgewicht
von 129542,0 Klgr. Schmiedeeisen,
„ 4626,o » Gusseisen und
„ 683,0 „ Blei
soll im Wege der öffentlichen Submission
vergeben werden und ist hierzu Termin
auf Dienstag den 30. Januar 1877,
Verlag von Maruschke & Berendt
in Breslau.
Kosub, H.,
Der Eisenbahn ■ Bureaudienst,
2 JL 50 4
Das Kassen- und Rechnungs-
wesen bei Eisenbahnen.
2. Auflage. 4 JL
Schmeidler, Dr.,
Theorie und Praxis des
Eisenbahnwesens.
3 JL
Ein Telegraphentechniker, 16jähriger
Praxis, sucht bei einer Bahnverwaltung
als Telegraplien-Inspector resp. Verwalter,
Vormittags 11 Uhr in unserem Verwal-
tungsgebäude Hedderichstrasse 69 hier-
selbst anberaumt worden.
Bezügliche Submissionsofferten sind nach
Abtheilungen getrennt, versiegelt und mit
der Aufschrift: „Submissionsofferte auf
Ausführung eiserner Brücken1' versehen,
bis zu der vorbezeichneten Terminsstunde
portofrei an uns einzureichen.
Später eingehende oder nicht bedingungs-
mässige Offerten bleiben unberücksicht.
Die massgebenden Bedingungen und
Zeichnungen sind in unserer Betriebs-
kanzlei, sowie bei den genannten Bauab-
theilungen einzusehen, auch können Be-
dingnisshefte auf portofreies Ansuchen
gegen Erstattung der Kosten von uns be-
zogen werden. Frankfurt a/M., den 31.
December 1876. Königliche Eisenbahn-
Direction. (975)
4. Uebersicht der entbehrlichen
etc. Wagen.
A. Entbehrliche Wagen:
Westfälische Eisenbahn. (11. Januar er.)
100 Stück vierrädrige offene Güter- resp.
Kohlenwagen ä 100 Centner Tragfähig-
keit.
600 Stück vierrädrige offene Güter- resp,
Kohlenwagen ä 200 Centner Tragfähig-
keit.
50 Stü ck vierrädrige bedeckte Güterwagen .
20 Stück vierrädrige gedeckte Güterwagen
ä 100 Centner Tragfähigkeit für Kalk-
transporte.
Niederschlesiscli-Märkische Eisenbahn.
100 bedeckte Güterwagen.
6 Etage-Wagen für Gänse u. Schweine
Sg-
20 Etage-Wagen für Gänse u. Schweine
Sgr.
30 Kalkwagen.
1500 Kohlenwagen.
5 Langholzwagen.
15 offene Vieh- und Strohwagen.
50 Coacswagen.
oder als dessen Stellvertreter (Assistent)
eine entsprechende Stellung. Gef. Offerten
sub H. S. 1877 an die Exped. d. Zeitung.
Willi. Horn’s
Telegraphen-Bau- Anstalt
BERLIN, Kommandantenstr. 45.
Bedeckte und offene Güterwagen hält zur
3 Vermiethung unter billigen Ansprüchen
stets vorräthig
Erste Eisenbalmwagen-Leihgesellschaft,
Wien, Elisabethstrasse No. 9.
j
PRIVAT -ANZEIGEN.
Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
faranfcwertüaher Bedaoteur: Dr. Jor. Wilh. Koch an Berlin (Bedaetionsbureau : Anhaltorstr. 6). - Cemntfasionttr : Adolph ßeftlshtffer am Leipzig. - Druok von H. 6. Hamann ln Berlin. Bemthstr« A
85
N— 7.
Die Zeitung erscheint
Montags und Freitags.
Vierteljährlich für 4 Mark zu beziehen durch
jede Buohhandlung u. jedes Postamt des Deutsch-
Oesterr. Postgebietes ;
Kreuzband-Porto wird extra berechnet.
Manußcript sowie sämmtliche officielle Inserate
»ind franco einzusenden an die Redaction,
Dr._jnr. W. Koch,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commi98ionär für den Buchhandel :
Adolph Refelshöfer,
Leipzig, Nürnberger Strasse 69.
1877.
Beilagen zur Zeitung
und
Privat-Inserate
wolle man direct an die Buch- u. Steindruckerei
von H. S. Hermann,
Berlin SW., Beuth-Strasse 8.,
einsenden.
Insertions-Preis für die drcigespaltene Petitzeile
oder deren Raum 30 Pf.
Beilagen zu der Zeitung (in Quart) werden
sowohl den von den Eisenbahnen und aurch den
Buchhandel als den durch die Post bezogenen
Exemplaren für 15 Mark beigelegt.
Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 22. Januar 1877.
Inhalt: Oesterreichisch-Ung-arische Correspondenz. — Uebereinkommen, betreffend den Dienstdepeschenverkehr auf den Telegra-
phenlinien des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungeu. — Zur Auslegung des Art 406 des Handelsgesetzbuchs. — Commodore Vanderbilt.
— Schweden. — Verein Deutscher Eisenhahnverwaltungen. — Offizielle Anzeigen : 1. General-Versammlungen- 2. Druckfehler-Berichtigung.
3. Fahrpläne. 4. Tarifänderungen. 5. Submissions-Resultate. 6. Submissionen. 7. Uebersicht der entbehrlichen etc. Wagen. — Privat-Anzeigen.
Oesterreichisch-Ungarische Correspondenz.
Wien, 15. Januar. (Handelskammer-Jahresbericht; Reform-
Anträge; Russisches Militair; Petroleum-Transport; Local-Tarife;
Szobb-Neu-Szöny; Steinkohlenbahn; Versicherungs- Verträge;
Selbstentladung; Pontebabahn; Personalien; Börsenbericht.)
Die Wiener Handelskammer widmet in ihrem officiellen Be-
richt über unsere wirtschaftliche Lage im Jahre 1876
auch dem Eisenbahnwesen einen an treffenden Bemerkungen
reichen Abschnitt. Nachdem die Hauptlinien grossentheils herge-
stellt sind, möge der Bau von Verbindungs- und Ergänzungs-
bahnen in Angriff genommen werden. Die neuen Concurrenz-
linien sind eine Folge der steten Programmlosigkeit und haben
unnützer Weise die älteren Linien beeinträchtigt. Der im Zins-
genusse bedrohte Actionair, wirft der Regierung die Heranlockung
durch falsche Prospecte und Berechnungen oder die unter ihren
Augen stattgefundene Misswirthschaft vor. Der Staat muss das
Opfer bringen, wo das Anlagecapital ursprünglich zu klein war,
oder wo das wirkliche Bedürfniss Investirungen nöthig machte
nicht aber, wo die Ueberwacbung einer klugen Vermögengebarung
Sache der Actionaire gewesen wäre. Die ungarantirten Bahnen
muss der Staat aus öffentlichen Rücksichten nicht allein auf
Kosten der dupirten Actionaire an sich bringen. Der Bau, nicht
aber der Betrieb von Bahnen sei ausschliesslich Sache des Staa-
tes; das Publicum verkehrt lieber mit dem ihm mehr homogenen
Personale der Privatbahnen, als mit bureaukratischen Staats-
beamten; das gemischte System empfehle sich daher von selbst.
Die Institution eines Eisenbahnrathes möge bald ins Leben
treten; das Curatorengesetz sei total abzuändern; endlich sollen
mit dem notbwendigen Reconstructiren bestehender Bahnen nicht
länger gezögert werden, um den inländischen Werken Arbeit zu
schaffen.
Auf Grund des Gesagten stellt die Kammer folgenden
Antrag:
Die K. K. Regierung möge dem Reichsrathe ein Eisenbahn-
programm vorlegen, in welchem nach genauer Berücksichtigung
der Individualität der einzelnen nothleidenden garantirten Bahnen
denselben eine Sanirung derart zu Theil werde, dass der Staat
entweder
A. den Ankauf, eventuell bei grossen Verkehrslinien auch
den Betrieb, bei kleineren nur den Ankauf mit Ueberlassung des
Betriebes an benachbarte grössere ßalinunternekmungen loyal
durchführt, oder
_B. seine Verpflichtungen gegen jede einzelne der garantirten,
im Privatbesitze verbleibenden Bahnen in einer erleuchteten Weise,
die auch die Eigenart der Eisenbahnen und die Verhältnisse der
einzelnen Linien gebührend würdigt, feststellen lässt und aner-
kennt.
Für die Fälle der Alternative B wird ferner, theilweise im
Anschlüsse an den beiliegenden Generalbericht, beantragt:
a. Es sollen bei der jährlichen Berechnung des aus dem
Titel der Staatsgarantie zu leistenden Betrages die Ausscheidun-
gen aus der Betriebsrechnung, unter Bedachtnahine auf die ver-
schiedenen Verhältnisse der einzelnen Linien einer Bahn, nacli
richtigen und festen Grundsätzen vorgenommen, sowie die Kosten
der nothwendigen Betriebs- und Materialfonds, dann die Auslagen
für die Einlösung der Actien- und Prioritäten-Coupons in der be-
dungenen Valuta principiell berücksichtigt werden.
b. Es sei die Frage der Betriebsdeficite bei jeder einzelnen
Bahn den in der Concessionsurkunde gemachten Zugeständnissen
vollkommen entsprechend zu erledigen.
c. Es sei eine nachträgliche Erweiterung der Garantie an-
gemessen, wo und insoweit das ursprüngliche Präliminare für die
solide Anlage und die den Verkehrsanforderungen genügende In-
vestirung einer Bahn selbst bei strengster öconomisclier Gebah-
rung unzureichend war.
Nothleidende, mit der Staatsgarantie nicht bedachte Bahnen
und insbesondere solche, die ein Betriebsdeficit haben, wären vom
Staate unter beiderseits billigen Bedingungen käuflich zu er-
werben.
Der Königlich Ungarische General-In spector hat einen um-
ständlichen Erlass über die Beförderung der aus Serbien in ihre
Heimat zurückkehrenden Russischen Soldaten herausgege-
ben. Solche Transporte geniessen nicht den Militairtarif und ist
bezüglich derselben auch jeder Anschein von Militairbetorderun-
gen zu vermeiden. Die Bestimmungen der § 12 u. 13 der B. 0.
über die Mitnahme von Waffen und Munition sind streng zu
beobachten; nur Betreff der Oberoffiziere ist insofern eine Aus-
nahme zu gestatten, dass dieselben den Säbel bei sich behalten
dürfen.
Von der Prager Handelskammer wurde bezüglich des Pe-
troleum-Transportes folgender Antrag gestellt:
„Auf Bahnhöfen kommen häufig solche Massen von Petro-
leum zusammen, dass durch den Ausbruch eines Feuers unbe-
rechenbares Unglück herbeigeführt werden kann. Da jedoch die
Frachtenmagazine der Bahnhöfe dem Publicum im Allgemeinen
nicht zugänglich sind, so wäre die Anforderung des Gesetzes an
die Eisenbahnen bezüglich der Feuersicherheit dahin zu beschrän-
ken, dass die Bahnverwaltungen ganz abgesonderte Lagerräume
für Petroleum zu bestimmen haben.“ Die Wiener Handelskammer
pflichtet jedoch der Erinnerung der K. K. Nied. Oesterr. Statt-
halterei vollkommen bei, dass in Ansehung des Transportes und
der Aufbewahrung von Petroleum auf Eisenbahnen die im § 48
— 86
des Betriebs-Reglements und in der Dienstesinstruction der ein-
zelnen Bahnen enthaltenen diesfälligen Bestimmungen zur Hint-
anhaltung der mit dem Transporte des Artikels -verbundenen
Gefahr ausreichen dürften und eine Aenderung dieser Bestim-
mungen nicht erforderlich zu sein scheint, da in der Verordnung
vom 17. Juni 1865 ohnehin die Lagerung des Petroleums an ab-
gesonderten Plätzen angeordnet ist.
In hiesigen Geschäftskreisen wird nach Mittheilung der N.
F. P. ein Memorandum für den Reichsrath vorbereitet, um im
Wege der Volksvertretung auf die Regierung, respective auf die
Eisenbahn-Verwaltungen dahin zu wirken, dass die Localtarife
für Ernährungs-Pro ducte möglichst den Transit Tarifen für
Cerealien gleichgestellt werden sollen.
Wie das genannte Blatt meldet, sollte die Oesterreichische
Staatsbahn binnen einer Frist von fünf Jahren ein Doppelgeleise
von Waitzen nach Wien legen. Anstatt dessen hat die Staats-
bahn sich anheischig gemacht, eine Bahnverbindung von Szobb
nach Neu-Szöny, also eine doppelte Verbindung zwischen
Wien und Budapest, herzustellen. Die betreffende Proposition
liegt gegenwärtig bei der Ungarischen Regierung zur Entschei-
dung vor.
Die Steiermärkisch - Croatische Steinkohlenberg-
bau-Gesellschaft hat in dem jetzt abgelaufenen Sommer vom
Ungarischen Communications-Ministerium die Concession zu den
Vorarbeiten für den Bau einer von ihren im Warasdiner Comitate
befindlichen Gruben bis an die Croatisch-Steiermärkische Grenze
zu führenden Eisenbahn erhalten. Die genannte Gesellschaft ist
zugleich auch heim Oesterreichischen Handelsministerium um
eine gleiche Concession für den auf Oesterreichisches Gebiet ent-
fallenden Theil d. i. von der erwähnten Grenze bis zu der Station
Pettau, Friesau oder Csakathurn der Südbahn, eingeschritten und
hat dieselbe auch erhalten. Die von der Gesellschaft beabsich-
tigte Eisenbahnverbindung der Gruben mit der Linie Pragerhof-
Ofen der Südbahn ist das geeignetste Mittel, um deren reichen
Inhalt verwerthen zu können. Die Bahn wird vor der Hand als
eine schmalspurig, mit einem Geleiseabstand von 1 Meter und als
eine möglichst billig herstellbare projectirt. Hinsichtlich der zu
diesem Zwecke erforderlichen Grund-Expropriationen ist zu er-
wähnen, dass der grössere Theil der längs der projectirten Bahn
befindlichen Besitzer und unter diesen in erster Reihe die Stadt
Warasdin die unentgeldliche Ueberlassung der nöthigen Gründe
angeboten haben. Ebenso hat das Eisenwerk in Ternitz nach
vorheriger Untersuchung des Kolilenflötzes die Lieferung der
, Schienen und des sonstigen Eisenmateriales unter sehr günstigen
Bedingungen für die Bergbau-Gesellschaft übernommen; die Ge-
neral-Dii ection der Südbahn dagegen hat sich in anerkennens-
werther Weise zur Ueberlassung der Oberbau-Materialien und
Fahrbetriebsmittel zu einem sehr geringen Preise erbötig ge-
macht. Es vereinigt sich somit Alles, dass dieses so glücklich
begonnene Unternehmen sich nach Möglichkeit entwickle und
auch für weitere Kreise einem erwünschten Aufblühen entgegen-
schreite.
Im Laufe der näch sten Zeit werden mehrere Versicherungs-
verträge der Oesterreich is eben Eisenbahnen fällig. Der
erste dieser Verträge, welcher bereits abgelaufen ist und "wieder
erneuert wurde, ist der Versicherungsvertrag der Elisabeth-West-
bahn. Dieselbe hat jedoch ihre Strecken nur gegen Feuersgefahr
versichert, während in dem abgelaufenen Vertrage auch eine
Versicherung gegen Calo, Diebstahl und Verlust bei Transport-
gütern u. s. w. mit inbegriffen war. Die meisten Eisenbahnver-
waltungen werden diesem Beispiele folgen, um sich dadurch
namhaft zu entlasten und auch die moralischen Uebelstände zu
beseitigen, welche die Transport-Versicherung im Gefolge hat.
Eine unserer grösseren Bahnen hat die zweckmässige Ver-
fügung getroffen, dass die S elb st entladu ng von Wagen auch
in Fällen, wro dieselbe laut Tarif durch die bahnämtlichen Organe
vorzuuehmen wäre, über specielles Verlangen der Partheien zu-
gestanden werde. Dieselben müssen jedoch schriftlich erklären,
die Selbstentladung mit Rücksicht auf die regelmässige Wagen-
benutzung 12 Stunden nach Zustellung des Avises (ohne Ein-
rechnung der üblichen Haftzeit) zu bewerkstelligen, widrigens
ein bestimmtes Pönale eingehoben wird.
Der „Monitore delle Strade ferrate“ meldet: Noch im Laufe
dieses Monates werden Delegirte Oesterreichs und Italiens zusam-
mentreten, um über verschiedene Angelegenheiten derPonteba-
Balin Berathungen zu pliegen. Der Oesterreichische Kaiserstaat
wird dabei durch den Eisenbahndirector Herrn Julius Lott und
Italien durch den Eisonbahuinspector Commendatore Biglio ver-
treten sein. Auch die Oberitalienische Eisenbahngesellschaft wird
an diesen Beratliungen durch einen Delegirten theilnehmen. Was
den Bau der Pouteba-Balin betrifft, so schreitet derselbe rasch
vorwärts und berechtigt so zu der Hoffnung, dass dieselbe bald
dem Verkehre wird übergeben werden können.
Der Kaiser hat in Anerkennung der um die Förderung-
staatlicher Interessen erworbenen Verdienste gestattet, dass dem
General-Inspector der a. pr. Kaiser Ferdinands-Nordbahn, Wilhelm
Eichler Ritter v. Eichkron, der Ausdruck der a. h. Zufrie-
denheit bekanntgegeben werde, und dem General-Director der
priv. Galizischen Karl-Ludwigbahn, Dr. Eduard Soclior Ritter
v. Friedrichsthal, taxfrei den Titel eines Hofrathes verliehen.
Unsere Actienwerthe haben eine geringe Besserung er-
fahren. Der Eisenbahnausschuss soll gegen das Sequestrations-
gesetz Front machen; Verstaatlichung gegen angemessene Expro-
priations-Entschädigung soll die Parole lauten. Der Rückgang
der Staatsbahn (251 : 246) ist nicht in der momentanen Minder-
einnahme, sondern in einem Pariser Baisse-Manöver begründet;
daher rührt auch das wiederholt kolportirte Gerücht des Verkaufs
der Montanwerthe dieser Bahn. Prioritäten wurden von der
Arbitrage gesucht und stiegen fast ohne Ausnahme.
U ebereinkommen,
betreffend
den Dienstdepeschenverkehr auf den Telegraphenlinien des Vereins
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen (unter vorläufigem Ausschluss
der Oesterreich - Ungarischen Bahnen und der Warschau - Wiener
und Warschau-Brombcrger Balm).
§. 1. Den nachstehenden Bestimmungen ist die telegraphische
Dienstcorrespondenz unterworfen, welche die Linien mindestens
zweier, in dem oben bezeichn eten Geltungsgebiete des Ueberein-
kommens domizilirten Verwaltungen berührt und in diesem Ge-
biete verbleibt.
In wie weit die nur auf den Linien einer einzelnen Verwal-
tung sich bewegende Korrespondenz anderen Anordnnungen unter-
liegt, hat jede Verwaltung selbst zu bestimmen.
§. 2. Jede dem Uebereinkommen beigetretene Verwaltung
verpflichtet sich, die von der Nachbarbahn als Eisenbahndienst-
sachen auf der Grenz- bezw. Vermittelungsstation ankommenden
telegraphischen Depeschen über ihre eigenen Telegraphenlinien
weiter zu befördern und, insofern aber der Bestimmungsort jen-
seits dieser Linie liegt, an das Telegraphenbureau der nächst-
folgenden Anschlussbahn gelangen zu lassen.
§. 3. Transitirender und nachbarlicher Verkehr sind
zu trennen:
A. Im transitir enden Verkehre sind zum Aufgeben von Dienst-
depeschen berechtigt :
1) die Direktionen und Kommissionen,
2) die Oberbetriebsbeamten,
3) die Vorstände der Wagenverwaltungen.
ß. Im nachbarlichen Verkehre sind zum Aufgeben von
Dienstdepeschen ausserdem berechtigt:
1) die Vorstände der Maschinenverwaltuug,
2) die Vorstände der Wagenkontrolen,
3) die Vorstände der Revisionsbureaus.
4) die Vorstände der Stationen und selbstständigen Güter-
expeditionen.
Die Depeschen sowohl ad A., wie ad B sind als Dienstsache
(B. Bahnbetriebsdepesche) ausdrücklich zu bezeichnen und bedürfen
zur Anerkennung ihrer Gebührenfreiheit durch die Telegraphen-
stationen des Stempels der aufgebenden Dienststelle, von welchem
nur in dem Falle abzusehen ist, dass die Berechtigung des Auf-
gebers der Telegraphenstation gemäss Obigem nicht zweifelhaft ist.
Dem Inhalte nach gelten als gebührenfrei zu befördernde
Dienstdepeschen solche, welche das Interesse einer Verwaltung
unmittelbar betreffen, so auch Depeschen, welche sich auf ver-
schlepptes Gut oder Reisegepäck beziehen, sofern die Verschlep-
pung der Transportverwaltung zur Last fällt, während Depeschen
aus Anlass der Annahmeverweigerung von Fracht- und Eilgut
von der gebührenfreien Beförderung ausgeschlossen sind.
Walten bei Annahme oder Weiterbeförderung einer Depesche
Zweifel darüber vor, ob dem Inhalte nach gebührenfreie Beförde-
rung stattfinden darf, so hat die anuehmende, resp. übernehmende
Dienststelle zwar die Annahme resp. Weitergabe nicht zu bean-
standen, jedoch der Vorgesetzten Direction auf dem Dienstwege
Abschrift der Depesche vorzulegen. Erachtet letztere dieselbe zur
gebührenfreien Beförderung nicht geeignet, so hat sie sich mit
der Verwaltung der aufgebenden Dienststelle zu benehmen.
Streitfälle werden durch Schiedsgericht nach Massgabe des
Uebereinkommens zum Vereinsreglement entschieden.
§. 4. Die Annahme resp. Uebernahme einer Depesche darf
nur, und zwar unter Angabe des Grundes verweigert werden,
wenn die telegraphische Beförderung derselben gar nicht mög-
lich ist. (cf. §. 5 event. Weiterbeförderung per Zug). 1
In einem solchen Falle muss dies dem Depeschenaufgeber
auf dem schnellsten Wege mitgetheilt werden. Dasselbe geschieht
im Falle der Utibestellbarkeit einer Depesche unter Angabe des
Grundes und Wiederholung der vollständigen Adresse.
§. 5. Bei derlnstradn-ung der Depeschen ist auf möglichste
Umtelegraphirungen Rücksicht zu nehmen. ■
Die Umleitung von Depeschen, welche mit einem „via“ ver-1
sehen sind, ist nur bei Unterbrechung des angegebenen Beförde-1
87
rungsweges zulässig und muss durch einen dienstlichen Zusatz
motivirt werden.
Sind die Bahnleitungen gestört, so muss die Beförderung
der Depeschen durch Vermittelung der Reichs- resp. Staats-
telegraphen und wo solches nicht angängig ist, bis zur nächsten
Telegraphenstation, von welcher aus eine telegraphische Weiter-
beförderung möglich ist, per Zug erfolgen.
Es wird als Regel der allgemeine Grundsatz aufgestellt, dass
die Depeschen so weit direct befördert werden sollen, wie es die
technischen Einrichtungen gestatten, und sofern nicht die Beför-
derung an bestimmte Stationen ausdrücklich vorgeschrieben ist.
Stösst die directe Beförderung aber auf irgend welche Schwierig-
keiten, so hat jede zwischen der Aufgabe- und Empfangsstation
liegende Stelle die Verpflichtung zur Vermittelung der ihr ange-
botenen Depesche.
Empfehlenswerth ist es, zu dieser Vermittelung' stets eine der
Hauptstationen der Empfangsverwaltung zu wählen.
Die Aufgabestation ist verpflichtet, die Bemühungen zur
directen Beförderung mindestens 10 Minuten hindurch fort-
zusetzen, und hat die Vermittelung erst nach Ablauf dieser Zeit
einzutreten.
§ 6. Stehen zur Beförderung einer Depesche Linien ver-
schiedener Verwaltungen zu Gebote, so hat der Aufgeber, wenn
möglich, den Beförderungsweg vorzuschreiben. Depeschen, welche
den Güter- und Gepäckbeförderungsdienst betreffen, sollen nur
dasjenige Bahngebiet durchlaufen, innerhalb dessen das Gut be-
fördert ist. In solchem Falle hat der Aufgeber den Weg bestimmt
vorzuschreiben.
§. 7. Für jede Depesche muss nac;h ge wiesen werden
können :
a) die Ursprungsnummer,
b) die Aufgabestation,
c) die Aufgabezeit,
d) die Weiterbeförderungszeit,
e) Zeit der Ankunft an der Adress- oder Endstation,
f) die aufgebende Dienststelle,
g) auf welcher Leitung sie befördert ist,
h) auf welchen Stationen Umtelegraphirung stattgefunden hat,
i) durch wen sie gegeben und durch wen sie aufgenommen ist,
kJ eintretenden Falls, welcher Station sie per Zug zuge-
führt ist,
1) aus welchen Gründen sie etwa verzögert ist.
Die Ausfertigung einer jeden Depesche muss mindestens
die Notizen ad a, b, c und f enthalten.
§. 8. Die Depeschen können adressirt werden:
a) an mehrere Adressaten in verschiedenen Orten,
b) an mehrere Adressaten an dem nämlichen Orte,
c) an den nämlichen Adressaten in verschiedenen Orten oder
in mehreren Wohnungen in dem nämlichen Orte.
Depeschen, welche an verschiedene Adressaten oder an
einen und denselben Adressaten nach mehreren Stationen ge-
richtet sind, werden als eben so viele einzelne Depeschen behan-
delt, wie Adressen resp. Adressstationen angegeben sind, und
sollen von den betreffenden Dienststellen in eben so vielen Ori-
ginalien aufgegeben werden, so dass jedes der letzteren nur eine
Adresse erhält.
Sollen die Empfänger von den übrigen Adressen Kenntniss
erhalten, so muss dies vom Aufgeber in den Text der betreffenden
Originaldepeschen aufgenommen werden.
§ 9. Circulardepeschen, d. h. solche, welche von einer Sta-
tion an mehrere Stationen gleichzeitig telegraphirt werden
können, sind durch ein übereinstimmendes Rufzeichen
(C. B. — . — . | — . . . ) anzumelden, für jede Linie mit einer
besonderen Nummer zu versehen und im Uebrigen wie jede an-
dere Dienstdepesche zu behandeln.
Bei der Quittungsertheilung auf dieselbe soll zur Aufrecht-
erhaltung der Ordnung eine bestimmte Reihenfolge innegehalten
werden, und zwar soll die von der Aufgabestation am entfern-
testen gelegene Station mit dem Quittiren beginnen.
Muss eine Circulardepesche von einer erreichten Station
der Nachbarverwaltung aus an Stationen anderer Linien abge-
setzt werden, so verpflichtet der von der Aufgabestation zu
machende Zusatz „und weiter an etc.“ die erreichte fremde Sta-
tion, die Weiterbeförderung an die in der Depesche angegebenen
entfernter liegenden Adressstationen zu vermitteln, selbst wenn
die Aufgabestation mit diesen in directen Verkehr treten könnte.
§. 10. Für den Dienstdepeschenverkehr auf den in dem
Geltungsbereiche des Uebereinkommens befindlichen Telegraphen-
linien gelten ausser den vorstehenden, mit dem 1. Januar 1877
in Kraft tretenden Bestimmungen im Allgemeinen auch noch die
für den öffentlichen Telegraphenverkehr erlassenen Vorschriften
aes Petersburger Reglements für den internationalen Dienst und
insbesondere die Verfügungen der Telegraphen direction.
Zur Auslegung des Art. 406 des Handels-
gesetzbuchs.
Ueber den Sinn und die Tragweite des Art. 406 H.-G.B. sind
in neuester Zeit folgende Entscheidungen des Reichsoberhandels-
gerichts ergangen:
1. Erkenntniss vom 20. Oktober 1 876 in Sachen der
Köln-Min dener Bahn g. Weber.*)
Die Köln-Mindener Bahn behauptete, dass im Verlaufe des
Jahres 1873 bei verschiedenen auf ihren Bahnstrecken beförderten
Koaks-Sendungen durch Versehen der Güter-Expeditionen geringere
als die tarifmässigen Frachtsätze berechnet und erhoben worden
seien, und forderte Nachzahlung der Frachtreste von dem
Verklagten als Empfänger der gedachten Sendungen. Die Klage
wurde in zweiter Instanz abgewiesen, weil nach Art. 406 ll.-G.-B.
der Empfänger nicht zur Zahlung der tarifmässigen, sondern
der im Frachtbrief angegebenen Fracht verpflichtet, nach
der eigenen Darstellung der Klägerin aber die Fracht in der Höhe,
in welcher sie auf den Frachtbriefen angegeben, vollständig bezahlt
sei. Das R.-O.-H.-G. hob dieses Erkenntniss wegen Verletzung des
Art. 406 H.-G.-B als nichtig auf. In den Gründen ist ausgeführt:
„Allerdings ist in Art. 406 der Bestimmung, dass der Em-
pfänger durch Annahme des Guts und des Frachtbriefs verpflichtet
wird, dem Frachtführer Zahlung zu leisten, die Einschränkung
hinzugefügt, dass er nur nach Massgabe des Frachtbriefs
haftet. Der Sinn dieser Einschränkung ist aus dem Grunde und
Zwecke der ganzen Bestimmung zn entnehmen. Der zwischen
dem Absender und Frachtführer abgeschlossene Frachtvertrag
erzeugt an und für sich für den Empfänger als einen Dritten
keine Verbindlichkeit. Ist die Sendung nicht frankirt, mithin der
Frachtführer hinsichtlich seiner Bezahlung auf den Empfänger
verwiesen, so entsteht die Verpflichtung des Letzteren zur
Zahlung erst dadurch, dass er durch Beitritt zum Fracht-
verträge ein Vertragsverhältniss mit dem Frachtführer ein-
geht. Schon vor dem H.-G.-B. war es in Theorie und Praxis an-
erkannt, dass dieses Vertragsverhältniss stillschweigends zu Stande
kommt, indem der Empfänger das Frachtgut auf Grund des ihm
übergebenen Frachtbriefs annimmt. (Pöhls H.-R. I. S. 151.
Brinckmann H.-R. S. 638. Neues Archiv für II.-R. I. S. 361.
Thöl Ausgew. Entscheidungsgründe S. 238. Seuffert Archiv II.
No. 99. Blätter für Rechtspflege in Thüringen IX. S. 6.) Das
H.-G.-B. fügt, indem es diesen Grundsatz im Art. 406 beibehält,
die Einschränkung hinzu, dass der Empfänger sich den Bestim-
mungen des Frachtvertrags nur insoweit unterwirft, als sie aus
dem Frachtbriefe zu ersehen sind. Hierbei kann es keinen Unter-
schied begründen, ob sie aus dem Frachtbriefe unmittelbar oder
vermittelst der darin in Bezug genommenen Normen zu entnehmen
sind. Der Empfänger verpflichtet sich mithin zur Zahlung der
tarifmässigen Fracht, wenn der Transport laut Frachtbriefs
für diese Fracht übernommen ist; sollte auch der hiernach zur
Anwendung kommende Tarifsatz aus dem Frachtbriefe ohne
Weiteres nicht ersichtlich sein. Er verpflichtet sich beim Eisen-
bahntransport, da die ausschliesslich zulässigen gedruckten Fracht-
brief-Formulare auf die Bestimmungen des Betriebs - Reglements
verweisen, zur Zahlung der nach diesem Reglement und dem
darin in Bezug genommenen Tarif zu entrichtenden Fracht.
Der App.-Richter scheint zwar von dieser Auslegung des
Art. 406 im Allgemeinen auszugehn, nimmt aber an, dass, wenn
der Frachtbrief einen geringeren als den tarifmässigen Frachtsatz
angebe, der Empfänger nur zur Zahlung des im Frachtbrief
angegebenen Frachtsatzes verpflichtet sei Die thatsächliche
Feststellung des App. -Richters lässt nicht erkennen, ob er annimmt,
dass der Frachtsatz schon bei Absendung des Guts in dem vom
Absender übergebenen Frachtbrief, oder dass er erst bei Abliefe-
rung des Guts in der auf der Rückseite des Frachtbriefs befind-
lichen Nota von der Bahnverwaltung angegeben war. ln beiden
*) Ein Auszug aus diesem Erkenntniss ist zwar bereits in No.
4 S. 46 zum Abdruck gekommen, derselbe enthält aber nicht die nach-
stehenden uns von anderer Seite zugehenden weiteren Ausführungen,
welche wir bei der Wichtigkeit der Rechtsfrage nachtragen. Die Red.
88
Fällen aber verstösst die Entscheidung des App. -Richters gegen
Art. 406. *)
2. Erkenntniss vom 20. October 1876 in Sachen der
Thüringischen Bahn g. Weymar.
im December 1874 wurde von Kassel nach Mühlhausen un-
ter der Declaration „Fleischwaaren“ eine Kiste verschickt, welche,
wie die Revision in Mühlhausen ergab, keine Fleischwaaren, son-
dern ein Fass mit flüssiger Hefe enthielt. Die Thüringische Bahn
forderte die nach § 48 des Betriebs-Reglements vom 11. Mai 1874
nach Befinden der Umstände vom Versender oder Empfänger ein-
zuziehende Conventionalstrafe von dem Empfänger, dem das Gut
nach der Revision sammt dem Frachtbrief gegen Zahlung der
Fracht ausgehändigt war. Der Verklagte wurde in erster Instanz
verurtheilt und die gegen das bestätigende Erkenntniss zweiter
Instanz erhobene Nichtigkeitsbeschwerde vom R.-0.-H.-G. zurück-
gewiesen. In den Gründen, welche im Uebrigen mit dem unter
1 mitgetheilten Erkenntniss übereinstimmen, ist hervorgehoben:
„Es wird ferner behauptet, durch die Annahme des Guts
und Frachtbriefs könne ein Vertrag dahin, dass Verklagter sich
zur Zahlung nach Massgabe des Betriebs-Reglements verpflichte,
nur dann zu Stande gekommen sein, wenn Verklagter bei der
Annahme die Bestimmungen des Betriebs-Reglements gekannt
hätte. Indessen ergiebt sich dies weder aus den als verletzt be-
zeichn eten Vorschriften über den Abschluss von Verträgen im
Allgemeinen, noch insbesondere aus Art. 406. Wer die Offerte
annimmt, einen Vertrag nach einer bei der Offerte in Bezug ge-
nommenen Norm abzuschliessen, unterwirft sich dieser Norm ver-
tragsmässig auch dann, wenn ihm der Inhalt derselben nicht be-
kannt war. Demgemäss verpflichtet sich der Empfänger im F alle
des Art. 406 zur Zahlung nach Massgabe des im Frachtbrief in
Bezug genommenen Betriebs-Reglements auch dann, wenn ihm
der Inhalt desselben bei Annahme des Guts und Frachtbriefs un-
bekannt war.
Es wird endlich ausgeführt, durch diese Annahme entstehe
nur die Verpflichtung, nach Massgabe des Frachtbriefs Zahlung
zu leisten, mithin nicht eine Conventionalstrafe zu zahlen, von
welcher der Frachtbrief nichts enthalte . . . Die Verpflich-
tung des Empfängers, im Falle unrichtiger Declaration des Fracht-
guts Conventionalstrafe zu zahlen, wenn die Bahn Verwaltung sie
nach Befinden der Umstände von ihm einziehen will, ist aber,
wenn auch nicht unmittelbar aus dem Frachtbriefe, doch aus dem
darin in Bezug genommenen Betriebs-Reglement zu ersehen. Ob
die Verpflichtung zur Zahlung einer solchen Conventionalstrafe
durch die Annahme des Guts und Frachtbriefs jedenfalls oder
nur dann übernommen werde, wenn der Empfänger bei der An-
nahme wusste, dass eine unrichtige Declaration statt-
gefunden habe, kann dahin gestellt bleiben, weil im vorlie-
genden Falle die Vorrichter . . unterstellen, dass Verklagter bei
Annahme der Sendung und des Frachtbriefs die Unrichtigkeit
der Declaration kannte.
Ob, was bisher nicht festgestellt worden ist, der Betrag der
Conventionalstrafe auf dem dem Verklagten übergebenen Fracht-
brief in der auf der Rückseite desselben befindlichen Nota ver-
zeichnet war, ist für die Verpflichtung des Verklagten zur Zah-
lung der Strafe nicht entscheidend. Auch dann, wenn sie in der
Nota nicht erwähnt war, ist die durch Annahme des Guts und
Frachtbriefs übernommene Verpflichtung dahin aufzufassen, dass
Zahlung nach Massgabe des im Frachtbrief in Bezug genommenen
Reglements versprochen ist. Wie nach § 53 des Betriebs-Regle-
ments vom 11. Mai 1874 die Nachforderung der Fracht gestattet
ist, wenn infolge unrichtiger Anwendung des Tarifs oder eines
Fehlers bei der Gebührenberechnung die Fracht in einem zu ge-
ringen Betrag verrechnet ist, so ist auch die Nachforderung der
in die Nota nicht aufgenommenen Strafe für zulässig zu erachten.“
*) Die weiteren Entscheidungsgriiude sind wörtlich in dem Aus-
zug aus dem Erkenntniss in Nr. 4 S. 46 abgedruckt. Man siehe dort
Zeile 37 v. O. die durch Anführungszeichen ausgezeichnete Stelle:
„Enthält der Frachtbrief u. s. w.“ bis Schluss.
3. Erkenntniss vom 7. December 1876 in Sachen der
Bergisch-Märkischen Bahn g. Richter.
Der auf dem Frachtbrief berechnete Frachtsatz wurde auf
Verlangen des Empfängers von dem Beamten der Station am Be-
stimmungsort auf einen geringem Betrag berichtigt und in diesem
Betrage bezahlt. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass der ur-
sprüngliche Betrag richtig berechnet sei, forderte die Bergisch-
Märkische Bahn die Nachzahlung des Rests von dem Empfänger.
Das Handelsgericht wies die Klage ab, weil nach stattgehabter
Reduction der Fracht die Klägerin sich nicht mehr darauf be-
rufen könne, dass die Berechnung auf einem Irrthum beruhe.
Das R.-O.-H.-G. vernichtete das Urtheil und verurtheilte den Ver-
klagten klaggemäss, erwägend:
„Dass der Verklagte weder in Abrede stellt, dass die tarif-
massige Fracht sich in der Weise, wie Klägerin aufstellt, berech-
net, noch auch dass der betreffende Bahnbeamte im Irrthum sich
befand, als er die Fracht unrichtiger Weise zu niedrig berechnete,
daher dahin gestellt bleiben kann, ob, falls jener Beamte wissent-
lich gehandelt, also auf einen Theii der Fracht verzichtet hätte,
dieser Verzicht der Klägerin gegenüber wirksam sein würde.“
Commodore V anderbilt.
W. K. Cornelius Vanderbilt, der Präsident und grösste
Theiihaber der Firma: „New-York-Central and Hudson-Bay Rail-
way“, dessen Krankheit schon seit Monaten zu Baisse-Specula-
tionen an der Börse von New-York so verderblich benutzt wurde,
ist gestorben.
Als Sohn 'eines Holländers und einer schottischen
Mutter im Jahre 1794 auf Staaten-Island geboren, musste er schon
früh seinen eigenen Lebensunterhalt beschaffen, und zwar als
Führer eines Marktbootes, mit welchem er täglich Gemüse und
Früchte nach New-York hinaufbrachte. Im 18. Jahre konnte er
sich bereits mit dem Ersparten eine bescheidene Selbstständigkeit
erwerben, indem er der zweite Partner eines dieser Frachtboote
wurde. Vanderbilt operirte mit seinen Booten so energisch und
klarblickend, dass er sich bereits im 23. Lebensjahre im Besitze
eines Vermögens von 9000 Doll, und ohne Schulden fand. Im
Jahre 1829 lief Vanderbilt mit seinem ersten eigenen Boot von
Stapel, und bald konnte er mit einer kleinen Flotille, welche er
sein Eigenthum nannte, bei Long-Island den Hudson-Strom und
von Bordentown nach Philadelphia den Delaware befahren. Nicht
ohne heftige Conflicte und Chicanen, in denen er übrigens bis an
sein Lebensende selbst Meister gewesen ist, von Seiten seiner Con-
currenten, entwickelte sich sein Geschäftskreis immer blühender
bis zum Jahre 1848, wo er die Gründung der California-Dampf-
schiffslinie mit dem Bau des „Prometheus“ legte, und mit sei-
ner ersten Fahrt nach dem Isthmus von Darien eine neue und
viel vortheilhaftere Transitroute von Greytown am Golf nach San
Juan del Sur, am stillen Meer eröffn ete. Eine immer grössere
Anzahl seiner Dampfer erschien im Wettkampf mit den alten Ge-
sellschaften der Vereinigten Staaten-Postschiffe, die sich nicht an-
ders vor solcher verderblichen Concurrenz zu retten wussten, als
ihm im Jahre 1856 mit einer gewaltigen Summe seine Rechte ab-
zukaufen und ihn so für sich unschädlich zu machen. Eine trans-
atlantische Linie, welche er mit seinem Riesendampfer “Vanderbilt“
einführen wollte, fand ihr frühes Ende durch den Ausbruch des
Krieges, und er schenkte seiner Regierung das Schiff für Verthei-
digungszwecke. Seine Ahnung sagte ihm übrigens, dass die gol-
denen Tage der Wasser-Communication mit Ausnahme der ocea-
nischen dem Ende nahe waren, und dass die Eisenbahnen diel
Leitung des grossen Verkehrs übernehmen müssten. I
Vom Gedanken zurThatwarfür einenMann wieV anderbilt kein]
langdauernder Schritt, und so verliess er mit dem Jahre 1864 seinl
Marine-Geschäft definitiv und begann mit seinem nun schon bedeu-l
tendem Vermögen sein Börsenspiel mit Eisenbahnpapieren. Erie,l
Harlem u. New-York waren für Jahre lang sein Arbeitsfeld.*) Wie erl
operirte mag das eine Beispiel zeigen, dass er die Harlem-Rail-I
way, die er zuerst mit 13 kaufte, bis 137 hinaufzutreiben wusste!
Für 2 oder 3 Jahre hindurch hatte sich die Compagnie unter!
ihrer Schuldenlast von über einer Million kaum bewegen können!
und so kam ihnen Vanderbilt mit seinem grossen Credit wie eim
rettender Engel; man machte ihn zum finanziellen Leiter des halbl
banejuerotten Unternehmens. Vanderbilt durchschaute die Ab-1
sicht seiner Wähler vollkommen, und hielt sich trotz der officielle nfl
Information über die ihm gewordene Stellung von den VersammJ
lungen seiner Mitdirectoren fern. Zuletzt kam er dann mifl
seinen Plänen, welche ganz Newr-York wegen ihrer Kühnheit stumnB
machten, heraus. Er hatte nämlich ganz im Stillen von de»
*) Ueber die Verhältnisse dieser Bahnen vergleiche man de:
Aufsatz „Eisenbahn-Probleme in Amerika“ No. 89 des Jahrg. 1871
unserer Zeitung. Die Red.
89
Banquiers Schuyler 100,000 Dollars der ersten Prioritäten der
Bahn angekauft, dieselben jedoch, obwohl schon bezahlt, noch
nicht in Händen, als das Haus Zahlung einstellte. Er betrachtete
die Schuyler’s als nichts weiter wie die Agenten der Compagnie
der Harlem-Railway, und strengte einen Process zur Schadloshal-
tung gegen die Corporation — deren eigenes Finanzmitglied er
war — an. Endlich einigte man sich dahin, dass andere Noten
der Compagnie in Wall-street zum Verkauf angeboten werden
sollten, die von Vanderbilt als Vertrauensmann gezeichnet waren,
und für deren Garantie man ihm eine nicht geringe Commissions-
ebühr zahlen musste. Jede Woche vermehrte die Schwierigkeiten
er Gesellschaft, und da ihre ganze Selbstständigkeit und Exis-
tenz nur noch von dem Marktwerth dieser Bonds abhing, musste
der Finanzausschuss sehr bald Vanderbilt ersuchen, ihnen das
Geld für die Noten mit seiner eigenen Unterschrift, vorschiessen
zu wollen. Dies that der Commodor mit der vollen Kenntniss,
dass am 1. November die Harlem-Railway- Compagnie ihre neuen
Verpflichtungen nicht werde einlösen können und der völlige Banque-
rott die Folge sein müsse. Solches trat denn auch wirklich ein,
die Gesellschaft stand am festgesetzten Tage wie ein leichtsinniger
Schuldner vor dem strengen Vanderbilt, der es jedoch selbstver-
ständlich nicht zum Banquerott kommen liess, sondern gnädig
weitere Summen zur Deckung der laufenden Ausgaben vorstreckte
und so dem Unternehmen neuen Credit und Börsenwerth ver-
schaffte. In 1857 hatte man das Stammcapital zu 6 pCt. und die
ersten Prioritäten zu 60 pCt. umsonst zum Verkauf angeboten,
und heute standen erstere 138 und die zweiten 121 pCt. und
des Commodore Antheil an diesen Papieren war mittlerweile so
angewachsen, dass er sie der leichteren Uebersicht wegen in Bücher
mit laufenden Nummern einbinden liess.
Sein Versuch, eine gleiche Controlle über die Eriebahn zu
gewinnen, war weniger glücklich; er kaufte so lange bis er ein-
sehen musste, dass er schon mehr als das Stammcapital erworben
habe. Seinem Acteur im Directorium der Erie-Compagnie, einem
Mr. Worst, verbot das Finanz-Comite Einsicht in die Bücher, und
man brachte zu gleicher Zeit 50,000 Actien der Bahn durch den
grossen Börsenjobber Drew in Wall-street, auf den Markt. Der
alte Vanderbilt hielt nach diesem Schlag auf die rechte Wange
zu Aller Erstaunen auch noch die linke hin, kaufte 25,000 der
angebotenen 50,000 und brachte durch dieses Manöver die Gegen-
Clique zu der Ueberzeugung, dass der „alte Commodor“ bereits
kindisch geworden sei. Man hatte jedoch schon so vollständig alle
und jede Moral verloren, dass man eine so günstige Gelegenheit
den Fuchs endlich einmal in der Falle zu haben, auch gründlich
ausnützen wollte und die Erie-Männer vergassen sich in ihrem
wilden Eifer so weit, dass sie an die noch unausgegebenen Actien-
bestände in den Koffern der Compagnie griffen, die Unterschriften
selbst Vornahmen, ein Börsenmitglied zur Gegenzeichnung sich
zu kaufen wussten, und nun der Vanderbilt-Partei frech und dreist
neue 100,000 Actien mehr zum Kauf anboten. Im Moment wusste
sich der Commodor Verhaftsbefehle gegen diese Leute zu ver-
schaffen, kam aber damit zu spät, da die losen Vögel bereits nach
Jersey ausgeflogen waren. Später ordnete man die Affaire dadurch,
dass man dem alten Herrn den ganzen Vorrath von Erie-Actien
zu guten Preisen abnahm und somit er der Sieger blieb.
In 1864 kaufte Vanderbilt einen grossen Theil der Werthe
der Hudson-River-Eisenbahn und übernahm bald darauf ihre
vollständige Leitung. Unter seiner Direction wurde das
Geleis verdoppelt und bald verdreifacht und später mit Stahl-
schienen belegt ; er errichtete das St. John’s Parkdepot,
erwarb an der 33. Strasse Grund und Boden für Eisenbahnzwecke,
und führte die Linie von Tarrytown hier ein. ln 1866 verdoppelte
er aus eigener Tasche das Kapital, in 1867 übernahm er auch die
Oberleitung des New-York Central, legte auch hier Stahlschienen
für die ganze Strecke. Im December 1868 konnte infolge all’
dieser glänzenden Verbesserungen der Abschluss mit 80 % Divi-
dende gemacht werden. Die Folge war ein sofortiges Hinaufgehen der
Actien auf 160, während der Commodore selbst zul20, 128u.l30 vorher
Alles, was auf dem Markt war, angekauft hatte. Nach wirklicher
Zahl.ing der Dividende hob sich dann das Papier im Winter von
1868—1869 bis auf 215 und 216. Nun autorisirte die Legislatur
die Consolidirung der Hudson-River und der Centralbahnen unter
dem Namen: New-York Central und Hudson River Railroad Co.
mit Cornelius Vanderbilt als Präsidenten, und seinem Sohn, Wil-
liam H. Vanderbilt als Vicepräsidenten. Damals ruhte keinerlei An-
lehnsschuld auf der Central, und nur eine solche von 2 000 000 auf
der Hudson-River Eisenbahn; die erste Operation bestand nun
darin, für das ganze Bahn-Gebiet ein Anlehen von 40 000 000 Doll,
aufzunehmen, während genügende Reserve-Capitalien im Rücken
behalten wurden, um jeder Anforderung entsprechen zu können.
Hiervon wurden zwei vollkommen neue Geleise für den ganzen
weiten Bezirk gelegt und damit der Oberbau viergleisig von
Albany nach Rochester hergestellt. Verdoppelt wurden die
Linien von Rochester bis Suspension bridge und von Rochester
bis Buffalo, so dass nun 4 Linien von New-York zu den Seen und
dem Niagarafall bestanden.
Im Juli 1873 machte man Mr. Vanderbilt noch zum Präsi-
denten der Lake Shore Railway, die er aus der Periode der Panik
glücklich hinausführte und zu einer der besten Transportlinien
und der möglichst billigen umgeschaffen hat. Er selbst beküm-
mert sich um die Verwaltung der ihm unterstellten Bahnen bis
in die Details des Güter- und Locomotivschuppens und sein Sohn,
William H. Vanderbilt war nur sein Executivbeamter.
Der Commodore ist der Vater von 10 lebenden Kindern, sein vier-
tes, der genannte Sohn William, ist sein Nachfolger in der Eisenbahn-
welt und Haupterbe seines ungeheuren Vermögens, welches zu 82Mill.
Dollars geschätzt wird. Bis wenige Wochen vor seinem Tode, im
83. Lebensjahre, hatte er sich eine Frische des Geistes und Kör-
pers zu erhalten gewusst, die ihn grosse Anstrengungen mit fast
jugendlicher Elastizität überwinden Hessen. Seinen Kindern ge-
stattete er keinerlei Verschwendung, soweit auch ihr Credit ging,
um standesgemäss auftreten zu können. Folgende kleine Anec-
dote zeigt uns den ganzen strengen Character des alten Com-
modor Vanderbilt. „Einer seiner Söhne hatte durch leichtsinnige
Verschwendung seinen Credit erschöpft, entfloh und liess seinem
Vater von Virginia aus am nächsten Tage folgendes Telegramm
zugehen: „Ihr Sohn Walter wurde heute Morgen in dem Bergwerk
der Consolidated Silberminen von einem niederstürzenden Förder-
korb erschlagen. Was sollen wir mit dem Körper thun?!“ Die
Antwort Seitens des alten Herrn war eine Anweisung von 150
Dollars mit den Worten: Begrabt ihn! — Der junge Mann empfing
das Geld und verschwendete es in wenigen Tagen bis auf den
letzten Heller. Als die Noth an ihn herantrat und kein anderer
Ausweg mehr möglich war, schrieb er an den Vater und bat um
Unterstützung. Den Brief des Kommodore geben wir in der
Uebersetzung wörtlich:
„Mein Sohn! Ich habe Dich beerdigt und keinerlei Ver-
bindungen mehr mit einer Leiche. Nur im Fleisch Dein Vater.
. . N. N. . . .“ —
Das war der amerikanische Eisenbahnkönig Kornelius Van-
derbilt, einer der poor boys von New-York.
Schweden. Stockholm, 10. Januar 1877. Das neue Jahr hat
bereits verschiedene wichtige Bahneröffnungen gebracht:
1. Die die westliche Staatsbahn bei Flen schneidende Bahn
Oexelesund-Flen-Koibäck wurde am 1. Januar vollständig eröffnet,
indem die noch in Bau befindlichen Strecken Nyköpping-Oexelesund
und Rekarne-Kolbäck in Betrieb gesetzt wurden. (Die Stationen
dieser Bahn siehe in Koch’s Stations-Verzeichniss unter Schweden
Privatb. Nr. la. b. Die Red.)
2. Am 3. Januar wurde die Eisenbahn zwischen Falun und
Kil, die erste Hälfte der grossen Communicationslinie, welche
unter dem Namen „Bergslagernes Eisenbahn“ von Falun südwest-
wärts nach Gothenburg geführt werden soll, vollständig eröffnet,
indem das noch in Bau begriffene Stück Daglösen-Ludvika, 10, 7
Schwed. Meilen, in Betrieb gesetzt wurde.
Die Stationen mit Entfernungen von Kil sind: Herrhult6,7;
Grythytte 8,8; Hellefors 9,6; Bredsjö 11. 2; Ställdalen 13, i; Hörken
14,2 ; Grägesberg 15; Klenshyttan 15, 6; Ludvika 16, 4.
Die Linie Daglösen-Filipstad 0,8 Ml. bildet eine Zweigbahn
dieser Hauptlinie. Man siehe die Linie Kl-Filipstad mit ihren
Stationen in Koch’s Stations-Verzeichniss Schweden Privatb. Nr. 30.
3. Am 6. Januar wurde die anschliessende Bahn Filipstads
Norra Bergslags jernväg (von Filipstad resp. Finshyttan nach
Nordmark) 1,6 Ml. eröffnet.
Die Stationen dieser Bahn mit Entfernung in Meilen von
Filipstad sind: Finshyttan 0,4; Enggrufvorna 0,4; Foghyttan 1,0;
Finumossen 1,3; Nordmarken 1,6.
Im Jahre 1876 wurden in Schweden im Ganzen 9 neue Eisen-
bahngesellschaften mit einem Total-Actiencapital von mindestens
8,502,000 Kr. und höchstens 21,312,000 Kr. errichtet.
Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Technische Vereinbarungen des Vereins über den Ban und die
Betriebs-Einrichtungen der Eisenbahnen
und
Grnndzüge für die Gestaltung der secundären Eisenbahnen.
Beide Schriften, nach den Beschlüssen des Vereins vom
Jahre 1876 redigirt, sind in neuen Ausgaben erschienen und durch
den Buchhandel von C. W. Kreidel’s Verlag in Wiesbaden zu
beziehen.
Preis der „Vereinbarungen“ 1 M. 50 der „ Grund züge“
1 JL pro Exemplar.
Gegen frankirte Baarzahlung dieses Preises liefert auch die
Unterzeichnete Direction (Askanisclier Platz 5) Exemplare. Buch-
handlungen wird der übliche Rabatt von 25 % berechnet.
Die dem Vereine angehörenden Eisenbahn-Verwaltungen er-
halten ihren Bedarf an Exemplaren von der geschäftsführenden
Direction unentgeltlich.
Berlin S. W., den 10. Januar 1877.
Die geschäftsführende Direction des Vereins,
F o u r n i e r.
90
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. General- Versammlungen.
5. Submissions-Resultate.
Dux-Bodenbacher Bahn. Am 3. Febr.
d. J. wird in Wien eine ausserordentliche
General-Versammlung der Actionaire der
Dux -Bodenbacher Eisenbahn stattfinden,
auf deren Tagesordnung folgende Pro-
grammpuncte stehen:
1. Beschluss der Liquidation nach § 27
alinea 3 und § 52 der Statuten für
den Fall der Perfection des mit der
K. K. priv. Aussig-Teplitzer Eisen-
bahngesellschaft vereinbarten Ver-
trages wegen Verkaufes der Dux-
Boaenbacher Eisenbahn.
2. Wahl von drei Mitgliedern des Auf-
sichtsrathes und dreier Ersatzmänner
nach § 52 der Statuten. (635)
2. Druckfehler-Berichtigung.
Berlln-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn.
Der Abdruck unserer Bekanntmachung
über die Verloosung am 29. December pr.
— Nr. 5 dieser Zeitung — enthält einige
Druckfehler.
l. In dem Abschnitt a) von den Prio-
ritäts-0 bligationen Littr. A & B muss
zwischen den Nummern 6710 und 6850 die
Zahl 6779 (nicht 6729) stehen.
_2. Abschnitt b. Littr.C neue Emis-
sion: Das Stück zwischen 21621 und 21744
ist nicht 21678 sondern 21687,
zwischen 47162 und 47499 nicht 47395,
sondern 47359 und
zwischen 56411 und 56567 nicht 66422,
sondern 56422. — Berlin, den 18. Januar
1877- (1028)
3. Fahrpläne.
Thüringische Eisenbahn. Vom 1. Febr. c.
ab wird der Früh-Personenzug 17 Eisenach -
Gerstungen (— Cassel und Frankfurt) —
ab Eisenach 6,°, in Gerstungen 6, 34 Mor-
gens - 15 Minuten früher von Eisenach
abgelassen und wie nachstehend ange-
geben coursiren:
ab Eisenach 5, 45 Morgens,
ab Herleshausen 6, 4 „
in Gerstungen 6, 21
ab Gerstungen 6, 39 ’’ wie bisher.
Erfurt, den 13. Januar 1877. Die Direc-
^ (1021)
4. Tarifsinderungen.
Königliche Ostbahn. Vom 20. Jan. 1877
ab werden die Stationen Königsberg
Braunsberg und Pr. Stargard als Verband-
stationen in den directen Tarif für den
Veikebr mit sämmtlichen Stationen der
Marienburg - Mlawkaer Eisenbahn aus-
genommen, auch tritt vom genannten
Tage ab ein directer Verkehr zwischen den
Stationen Mlecewo, Nikolaiken, Riesenburg
und Rosenberg einerseits und den Stationen
der Strecke Schonsee bis Forschen anderer-
UD<1 f11* dem Tage der Betriebs-
eroffnung der Strecke Soldau-Illowo ein
dnecter Verkehr zwischen Illowo einerseits
lAn'* sämmtlichen im Tarife genannten
Ustbahnstationen andererseits in Kraft
Ferner wird im Verkehr mit der Marien-
burg-Mlawkaer Eisenbahn vom gedachten
läge ab der procentuale Frachtzuschlag
bei Transporten von Kohlen, Coaks, Eisen-
erzen, Kalksteinen, Roheisen und Rohstahl-
eisen, Eisenluppen, Bruch eisen, und altem
Eisen in Wagenladungen von 10,000 Kgr
auf Entfernungen bis 75 Kilom. theilweise
ermdssigt und bei weiteren Entfernungen
nicht mehr erhoben, auch tritt für Holz-
kohlen-lransporte in Wagenladungen ein
Specialtarif mit theilweise ermässigten
Frachtsätzen in Kraft.
Exemplare des dieserhalb herausgegebe-
nen 3. Nachtrags zum Tarif für den in
Rede stehenden Verkehr sind von den
V erbandstationen käuflich zu beziehen.
Bromberg, den 9. Januar 1877. Königliche
Direction der Ostbahn. (1022) J.
Maiu-Weser-Bahn-Direction. Darmstadt, den 23. December 1876.
3
oä
tsa
p
Ti
u
O
Name des Submittenten.
(8000 Stück)
kief. Mittel-
schwellen.
Preis
Stück Jl >
(6000 Stück)
eich. Mittel-
schwellen.
Preis
Stück Jl
(400 Stück)
eich. Stosss-
schwellen.
Preis
Stück Jl. $
(4000lfd.Met)
eich. Lang-
schwellen.
Preis
lfd.Met.^Ä ^
i
Georg Morrasch , Mümling-
1000
2
35
Grumbach.
500
2
45
2
Herrmann & Schuppe, Walldorf
1000
2
40
3
Mohr & Co., Mannheim
1400
2
10
4
Georg Peter Lotz, Langen
1000
2
—
500
2
20
5
Mary Gossler, Frankeneck (Pfalz)
2000
2
35
500
5
—
100
10
—
500
3
—
6
Philipp Freitag, Kissingen
6000
4
80
400
5
80
4000
2
74
7
Kaspar Neeb, Metier-Ohmen
500
2
—
200
4
80
50
6
—
100
2
80
500
2
20
8
Aug Schmitt, Eltmann a|M.
500
2
40
200
6
45
1500
2
48
500
2
64
200
6
10
1500
2
64
9
Georg Frosch, Weikerslieim
1000
4
50
120
5
70
500
2
70
10
Daniel Hausknecht, Colomea
4000
*)
—
(Galizien)
11
Katz & Klumpp, München
800
2
35
1100
4
45
12
Gebrüder Wallach, Alsfeld
1000
2
23
1000
2
27
?
3
—
13
Kaspar Jung IV, Klein-Linden
300
2
—
300
2
20
300
2
30
14
Joli. Morhardt, Babenhausen
500
2
9
25
3
96
300
2
19
300
2
28
300
2
35
15
Balthasar Euler, Giessen
1000
2
20
600
4
60
500
4
80
16
M. Keller, Viernheim
400
2
30
100
4
40
400
2
42
17
Mich. Bläser, Würzburg
1000
5
—
400
6
85
1500
3
20
5000
6
—
2500
3
50
18
Georg Preissmann, Pfungstadt
100
2
15
1000
4
75
100
6
10
2000
2
80
500
2
30
100
6
20
2000
2
88
400
2
40
200
6
40
19
J. W. Diehl, Gross-Gerau
2000
2
29
20
D. Epstein S., Frankfurt a/M.
4000
4
75
400
6
20
4000
2
95
21
Abrah. Zimmer, Etzengesäss
1500
2
60
22
J. Himmelsbach, Oberweier
3000
2
—
2000
4
50
400
7
—
4000
3
10
3000
2
5
2000
4
60
2000
2
10
2000
4
70
2000
2
15
2000
2
20
2000
2
25
23
Philipp Hummel, Bauschheim
8000
2
40
24
C. H. Vorsteher, Wetter a.d.Ruhr
2000
4
60
200
6
50
1000
2
80
2000
4
70
200
7
—
1000
3
—
2000
4
80
1000
3
20
1000
3
40
25
Katz & Klumpp, Gernsbach
8000
2
35
26
Georg Knieriem, Alsfeld
500
2
35
200
2
80
1000
2
40
1000
2
50
27
Georg Mahr, Darmstadt
300
2
8
300
2
25
1
200
2
35
*) Per Cub.-Meter 60 Jl. (678)
Breslau - Warschauer Eisenbahn.
Wartenberg, 15. Januar 1877.
Submissions - Resultate auf Schwellen. Pol.-
Kieferne
Mittel-
schwellen
Stück
Offerte
ä
Stück
Jl
Submittent
Name und Domicil
Lieferungsort und
Lieferzeit
5000
l
60
G. Lehmann in Wilhelmsbrück
Bahnhof Wilhelmsbrück
500
1
2
80
10
Julius Rütgers in Breslau
bis 1. März 1877.
franco Waggon-Holzim-
prägnir-AnstaltBreslau
2,51 Mtr. lang, 16/S6 stark
"551 51 51 16/ 3* 55 %
500
2
25
Louis Friedmann in Breslau
nach Wahl auf den Sta- I
tionen Oels, Kempen, 1
Wilhelmsbrück. M
91
Berlin-Hamburger Eisenbahn. Zum Tarife
vom 1. September 1875 für den directen
Güter-Verkehr zwischen Hamburg K. M.
und Hannoverschen Stationen einerseits
und Berlin-Hamburger Stationen anderer-
seits via Lüneburg tritt mit dem 1. Febr. er.
der Nachtrag YI. in Kraft, welcher bei unsern
betheiligten Expeditionen zu haben ist.
Derselbe enthaltTarif- und Klassifikations-
Bestimmungen , sowie ermässigte Fracht-
sätze für Special -Tarif II. und III. und
einiger anderer Tarifklassen. Berlin, den
13. Januar 1877. Die Direction. (1024)
Halle - Kottbus - Schlesischer - Eisenbahn*
■Verband. 1. Mit dem heutigen Tage werden
die bisherigen Tarifsätze des rubricirten
Verband-Tarifes für den Verkehr zwischen
Frankfurt aO. und Kottbus aufgehoben
und treten an deren Stelle neue ermässigte
Tarifsätze in Kraft.
2. Gleichzeitig werden im oben genannten
Verbände neue directe Frachtsätze für den
Verkehr zwischen Frankfurt aiO. und Peitz
(Station derHalle-Sorau-GubenerEisenbahn)
via Guben eingeführt.
Die bezüglichen Frachtsätze sind bei
den Güter - Expeditionen Frankfurt a|0 ,
Peitz und Kottbus einzusehen. Berlin, den
17. Januar 1877. Königliche Direction der
Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn,
geschäftsführende Verwaltung. (1027)
Niederschlesisch - Märkische Eisenbahn.
Mit dem 20. d. Mts. tritt zum diesseitigen
Local-Güter-Tarif vom 1. August 1874 ein
Nachtrag VII. in Kraft, welcher:
I. eine Ergänzung der Bestimmung sub
IV. des Nachtrages VI. vom 1. Januar
er. wegen Erhebung der Ueberfuhr-
gebühren für Stückgüter etc. auf der
Breslauer Verbindungsbahn und
II. Ermässigte Tarifsätze für den Trans-
port von:
a. Eisenstein, Eisenerz und Wiesenerz,
b. Kalksteine, Roheisen und Rohstahl-
eisen, Eisenluppen, Brucheisen und
altem Eisen zum Einschmelzen und
c. Steinkohlen, Braunkohlen u. Cokes,
bei Aufgabe in Quantitäten von min-
destens 10,000 Kilogramm mit je einem
Frachtbriefe auf einen Wagen oder bei
Bezahlung der Fracht für dieses Gewicht
enthält.
Die weiteren Bedingungen Behufs An-
wendung der neuen Tarifsätze sind bei
unseren Güter-Expeditionen einzusehen,
auch können daselbst Exemplare des Ta-
rifnachtrages (im Bezirk der Königlichen
Eisenbahn-Commission zu Breslau bei der
dortigen Güter-Casse) zum Preise von
0,30 M. pro Stück käuflich bezogen werden.
Berlin, den 17. Januar 1877. Königliche
Direction. (1029)
Hannover - Bayerisch - Oesterreicliischer
Verband. Zum Gütertarif No. V. des Han-
nover - Bayerisch - Oesterreichischen Eisen-
bahn-Verbandes vom 1. Februar 1875 tritt
der ab' 1. Februar bezw. ab 1. Maerz c.
fültige IX. Nachtrag in Kraft, enthaltend :
"lassifications - Veränderungen. Derselbe
kann von den Verbandstationen käuflich
bezogen werden. Frankfurt a/M. den 11. Ja-
nuar 1877. Königliche Eisenbahn-Direction
Namens des Hannover-Bayerisch-Oesterei-
chischen Verbandes. (1020)
Berlin-Hamburger Eisenbalm. Zum Salz-
tarife ab Lüneburg vom 1. Juli 1825 ist
der Nachtrag VI — giltig vom 1. Februar er.
ab — erschienen und in unserer Güter-
Expedition zu Lüneburg zu haben. Berlin,
den 12. Januar 1877. Die Direction. (1025)
Westdeutscher und Nordwestdeutscher
Eisenbahn -Verband. Vom l. März 1877
ab tritt für die Beförderung von
Personen und Reisegepäck im West-
deutschen und Nordwestdeutschen Eisen-
bahn-Verbande an Stelle der seitherigen für
jeden dieser beiden Verbände besonders
herausgegebenen Tarife vom 1. Januar 1875
ein neuer für beide Verbände gemein-
schaftlicher Tarif in Kraft.
Durch diesen Tarif werden die bishe-
rigen directen Taxen in einzelnen Fällen
um etwas erhöht, und sind in demselben
die Gepäckfrachten für das Gepäck -Ueber-
gewicht für je 10 Kilogramm ausgedrückt.
Der Tarif ist bei sämmtlichen Verband-
Expeditionen aufgelegt und kann bei den-
selben eingesehen werden. Cassel, den
15. Januar 1877. Für die Verwaltungen
des Westdeutschen und Nordwestdeut-
schen Eisenbahn- V erbandes, Königliche
Direction der Main-Weser-Bahn, (1019)
6. Submissionen.
K. Württembergisclie Staatseisenbalm.
Wir beabsichtigen die Anschaffung von 24
zweiachsigen Personen - Wagen Amerika-
nischen Systems III. Classe und 10 zwei-
achsigen Gepäckwagen.
Die Lieferungsbedingungen und Zeich-
nungen können von unserem Secretariat
bezogen werden.
Offerte, welche sich auf einen beliebigen
Tlieil der Lieferung beziehen können und
welche so gestellt sein müssen, dass der
Preis jeder einzelnen Wagengattung aus
demselben ersichtlich ist und in welchen
ferner der Preis für die frei auf eine
Württembergische Eisenbahn - Station zu
machende Lieferung, sowie die kürzeste der
Fabrik mögliche Lieferzeit anzugeben ist,
sind unserem Secretariate versiegelt und
mit der Aufschrift: „Wagenlieferung“ ver-
sehen bis spätestens den 9. Februar
d. J., Abends 5 Uhr, zuzustellen.
Stuttgart, den 13. Januar 1877. K. Eisen-
balmdirection II. Böhm. (1023) RM.
Berliner Nordbalm. Die Lieferung von
Kleineisenzeug und zwar 25,000 Stück La-
schen, 75,000 Stück Laschenbolzen, 270,000
Stück Hakennägel, 9000 Stück Unterlags-
platten für die Berliner Nord-Eisenbahn
soll im Wege der Submission vergeben
werden.
Termin hierzu ist auf:
Mittwoch, den 31. Januar d. J.,
Vormittags 12 Uhr
in unserem Geschäftslocale Koppenstrasse
No. 88 89 hierselbst anberaumt, bis zu
welchem die Offerten frankirt und versie-
gelt mit der Aufschrift:
„Submission auf Kleineisenzeug für die
Berliner Nord-Eisenbahn“
eingereicht sein müssen.
Die Submissionsbedingungen (Modelle
und Zeichnungen) liegen in den Wochen-
tagen Vormittags imvorbezeichneten Locale
zur Einsicht aus und können daselbst
auch Abschriften der Bedingungen, sowde
Copien der Zeichnungen gegen Erstattung
der Kosten in Empfang genommen werden.
Berlin, den 8. Januar 1877. Königliche
Eisenbahn-Commission für die Berliner
Nordbahn. (1016)
Bergisch-Märklsche Eisenbahn. Die wäh-
rend des Jahres 1877 in unseren Werk-
stätten sich ansammelnden Materialien-Ab-
fälle als:
Eisenguss, Schmiedeeisen, Stahl- und
Kupferschrott, Drehspäne, alte Banda-
gen, Leder, Gummi, Wagentuch, Thybet,
Glasscheibenstücke etc. etc.
sollen im Wege des öffentlichen Meistgebots
verkauft werden.
Hierauf Reflectirende haben ihre Offerten
versiegelt, frankirt und mit der Aufschrift:
„Offerte auf Ankauf
alter Materialien“
versehen, bis zum Freitag den 26. d. M.
an unser maschinentechnisches Büreau
einzureichen, woselbst die Eröffnung der-
selben am darauf folgenden Tage in Gegen-
wart der erscheinenden Interessenten er-
folgen wird. Die bezüglichen Bedingungen
sowie das spezielle Verzeichniss der muth-
masslich in Abgang kommenden Mate-
rialien können auf dem vorgenannten Büreau
eingesehen, auch von dort gegeu Zahlung
von 50 Pf. bezogen werden. Elberfeld,
8. Januar 1877. Königliche Eisenbahn-
Direction. (1006)
Saarbrücker Eisenbahn. Die Lieferung
der für die Saarbrücker und Rhein-Nahe
Bahn erforderlichen Betriebs -Materialien,
und zwar:
Lampendochte, Lampen - Cylinder,
Milchglocken, Petroleum, Reibzünd-
hölzchen, raffinirtes Rüböl, Wachs-
dochte, Pechfackeln, Stearinlichte,
Maschinenöl, Wagenschmieröl, Talg,
Putzöl, Hanf, Verpackungsschnur,
Putzwolle, weisse Seite, Schmierseife,
Bindfaden, Telegraphen-Papierstreifen,
Fruchtgummi, Plombirbleie, Hand-
feger und Bittersalz,
soll im Wege der öffentlichen Submission
vergeben werden.
Die Bedingungen können von Unter-
zeichneter Stelle bezogen werden, an
welche auch die Offerten nebst Proben
portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von
Betriebs-Materialien“
versehen, bis zum 26. Januar d. J..
Vormittags 9 Ehr, einzureichen sind
Saarbrücken, den 7. Januar 1877 Be-
triebstechnisches Bureau. Reuter. (983)
PRIVAT -ANZEIGEN.
Wasserdichte leinene Plane
empfiehlt
A. Baswitz in Berlin, C.,
Neue Friedrichstrasse 37.
von Stämmen bis 1140 mm.
1 Sägegatter zum Quersclineiden
Durchmesser,
1 Bundsägegatter 850 mm. lichte Weite, 540 mm. Hub.,
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grösserer Maschinen ganz billig abgegeben wrerden. Nähere Auskunft ertheilt die
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92
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ausgebildet sind, finden Beschäftigung und
nach Bewährung dauernde Anstellung.
Civil Versorgungsberechtigung nicht noth-
wendig. Meldungen unter F. 9560 zu rich-
ten an die Annoncen-Expedition von
Rudolf Mosse, Cöln, Wallrafsplatz 2.
7. Uebersicht der entbehrlichen
etc. Wagen.
A. Entbehrliche Wagen:
Berlin-Stettiner Eisenbahn.
26 Paar Langholzwagen mit Drehsche-
meln. Jeder Wagen hat eine Tragfähigkeit
von 10 000 Klgr.
Fünfzig Mark Belohnnng.
Von nachstehend verzeichneter, am 28. September v. J. von Herrn Gottlob Müller
Naclif. in Leipzig verladener Frachtgut-Sendung an Herrn N. Lehmann in Guttstadt
(restante Allenstein) :
E F Z & S No. 124, 1 Ballen Baumw.-Waar. Brutto 116 Ko.
N L „ 1,1 „ Tuche „ 24 „
NL »2, 1 „ „ „ 135 „
EL „ 3, 1 „ „ 39 „
soll der Ballen N L No. 2 bis jetzt nicht am Bestimmungsorte angekommen sein.
Es ergeht in Folge dessen
an alle Deutschen Eisenbahn-Güterexpeditionen
hiermit das ergebenste Gesuch um Revision der Güterschuppen, und sichert die Unter-
zeichnete Demjenigen, welcher zuerst den Verbleib des obigen Ballens dergestalt be-
stimmt nachweist, dass derselbe ganz und unversehrt wieder erlangt wird, eine Beloh-
nung von Fünfzig Mark zu. Bei theilweiser Wiedererlangung Belohnung nach Gewichts-
verhältniss.
Leipzig, im Januar 1877.
Die Hauptagentschaft für Sachsen etc.
der K. K. priv. Azienda Assicuratrice.
Umhin <fc Schmidt.
v- Reich sstr. 55, I.
Den neu erfundenen und in allen industriellen Staaten
patentirten, in Philadelphia prämiirten
Cosinus-Kegulator,
der sich durch seinen verstellbaren, während des ganzen Muffen -
hubes constanten Beweglichkeitsgrad, durch seine grosse innerhalb
des Ausschlagwinkels nahezu constante Energie bei geringem Ge-
wicht, durch seinen grossen Muffenhub und schliesslich durch seine
Einfachheit, Dauerhaftigkeit, Billigkeit und gefällige Form vor allen
übrigen auszeichnet, fertigt allein und zwar in sechs Grössen, von
denen die drei kleinsten auch mit Drosselventil und combinirtem
Absperrventil geliefert werden, die
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rammen, fertig bearbeitete und polirte Hartgusswalzen, Hämmer, Ambose, Bremsklötze
und Signalglocken, ausserdem Weichen, Drehscheiben und Schiebebühnen, Zwangs-
schienen und Fahrschienen für Wegübergänge, Curvenschienen und Weichen für Pferde-
eisenbahnen; ferner hydraulische Hebezeuge und Pressen, transportable und fahrbare
Krähne mit Dampf- oder Handbetrieb, Salz- u. Kohlenmühlen mit Hartgussmahlkränzen,
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und Durchlässen, sowie gelochte Thonroehren zur Wasseransammlung und Drainirung;
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Chamotte, Schornstein- Aufsätze, Abtrittsbecken, Ausgussbecken, glasirte Viehtröge, Ver-
blend- und Klinkermauerziegeln, Flachwerk und glasirte Dachreiter, Fussbodenplatten,
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preis oder auch zum Erwerb hiermit offeriren Auf Grund
unserer Miethsverträge gehen die Wagen nach Ablauf eines
Abschlusses von zwei Jahren ohne jede weitere Entschädi-
gung in das Eigenthum der mietlienden Verwaltung über.
Berlin, Reinickendorferstrasse 64.
„Germania“
Eisenbalinwagen-Leih- Anstalt in Liquidation.
Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verantwortlicher BfdacUnri Dr. Jur. Willi. Koch zu Berlin (Bedactionibureau : Anhalterstr. 6). - CommisaionKr : Adolph Kefblshöfer zu Leipzig. - Druck yon H- S. Hermann in Berlin. Beuthstr* &
93
Vierteljährlich für 4 Mark zu beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt des Deutsclx-
Oesterr. Postgebietes ;
Kreuzband-Porto wird extra berechnet.
Manuscript sowie sämmtliche ofticielle Inserate
sind franco einzusenden an die Redaction,
Di-. inr. W. Koch,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commissionär für den Buchhandel :
Adolph Refelsliöfer,
Leipzig, Nürnberger Strasse 69.
Deutscher
Berlin, den 26. Januar 1877.
Dieser Nummer liegt No. 24 des „Anzeiger überzähliger Eisenbahn- Gr üter und Gepäck stücke“ bei.
Inhalt: Wochenschau. — Die Conferenzen über das neue Eisenbahn-Gütertarifsystem. — Der Erdrutsch bei Steinbrück in Steier-
mark. — Belgien. — Frankreich. — Italien. — Türkei. — - England (die Ex- und Import-Statistik für das Jahr 1876). — Marktbericht. —
Literatur. — Juristisches. — Verschiedenes (Die Specialausstellung von Heizungs- und Ventilationsanlagen ira Gewerbemuseum zu Cassel). —
Officielle Anzeigen: 1. Betriebsstörungen. 2. Verloosungen. 3. Tarifänderungeil. 4. Submissionen. — Privat-Anzeigen.
wolle man direct an die Buch- u. Steindruckerei
von H. S. Hermann,
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Insertions-Preis für die dreigespaltene Petitzeile
oder deren Raum 30 Pf.
Beilagen zu der Zeitung (in Quart) werden
sowohl den von den Eisenbahnen und aurcl» dem
Buchhandel als den durch die Post bezogenem
Exemplaren für 15 Mark beigelegt.
Auflage der Zeitung: 8100 Exemplare.
Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter Jahrgang.
Wochenschau.
Berlin, 21. Januar. (Tarifreform. Rentabilität der Staats-
balinen. Preussische Eisenbalmgarantien.)
Die Verhandlungen der Transportinteressenten über die
Modalitäten der Tarifreform nehmen ihren Fortgang und lässt
sich als deren Ergebniss constatiren, dass im Grossen und Gan-
zen die Dresdener Beschlüsse über die Vereinheitlichung des
Tarifs überwiegend Fürsprecher linden und dass man in der auf
Grundlage dieser Beschlüsse zu Stande zu bringenden Tarifreform
einen Fortschritt glaubt erblicken zu müssen. Die Einwendun-
gen, welche erhoben wurden, beziehen sich weniger auf das
eigentliche Substrat der Verhandlungen, als auf Einzelheiten des
Tarifwesens, mit welchen die jetzt zu berathende Reorganisation
nichts zu thun hat. Unzweifelhaft werden die Conferenzen der
Transportinteressenten eine grosse Fülle von Material zusammen-
bringen und hat das Handelsministerium von der Vermuthung
ausgehend, dass die Bewältigung des Materials einige Zeit erfor-
dern wird, die Eisenbahnen dahin verständigt, dass es ihm nicht
möglich sein wird, in diesem Monat noch der General-Conferenz
der Eisenbahnen seine Stellung zu der Tarifangelegenheit und
den dazu geltend gemachten Wünschen zu präcisiren. In Rück-
sicht auf diese Notification haben die Privatbahnen den ursprüng-
lich für die Generalversammlung in Aussicht genommenen Ter-
min hinausgeschoben und die General-Conferenz zum 5. Februar
ausgeschrieben. Die Zwischenzeit wird von den Privatbahnen zur
Berathung der von dem Handelsministerium ausgearbeiteten und
vor vierzehn Tagen von uns an dieser Stelle besprochenen Vor-
lage benutzt und wird am Tage vor der General-Conferenz ein
gemeinsames Votum über diese Vorlage in einer hier in Berlin
abzuhaltenden Besprechung endgültig festgestellt werden. Es ist
anzunehmen, dass dieses Votum besonders die beiden Punkte
berühren wird, welche s. Z. von uns kritisirt wurden, nämlich
das Fehlen der Ausnahmetarife und die Bestimmung, welche die
Festsetzung der Maximalsätze der Möglichkeit einer alljährlichen
handelsministeriellen Intervention aussetzt. Eine grosse Anzahl
von Organen der Tagespresse hat nach unsrem Vorgehen eben-
falls diese beiden Punkte bemängelt, doch verlautet noch nicht,
wie das Handelsministerium sieb dazu stellen wird. Anzunehmen
ist freilich, dass die Kundgebungen der öffentlichen Meinung an
competenter Stelle Beachtung gefunden haben werden und steht
jedenfalls zu hoffen, dass das bevorstehende gemeinsame Votum
aller betbeiligten Privatbahnen ausschlaggebend sein wird.
Göthe sagt irgendwo, dass das Falsche so oft wiederholt zu
werden pflegt, dass es schliesslich geglaubt wird; ist das richtig,
dann darf man auch nicht zurückschrecken das Wahre häufiger
zu wiederholen, selbst auf die Gefahr bin trivial zu erscheinen.
Es ist diese Erwägung, welche uns leitet, indem wir an dieser
Stelle des Aufsatzes eines Herrn Puls in der No. 3 des Deut-
schen Handelsblattes erwähnen, worin die „Entwickelung
der Tarifreform“ besprochen wird. Abgesehen von anderen
Seltsamkeiten wärmt der Artikel das frühere „Chaos der Eisen-
bahntarife“ in einer Weise auf, als ob die Privatbahnen der Tarif-
reform die erdenklichsten Hindernisse bereitet und das „Chaos“
zu verewigen gewünscht hätten. Das Gegentheil ist bekanntlich
der Fall und muss dies dem Herrn Puls gegenüber recht eindring-
lich betont werden, da derselbe es nicht genügend versteht den
Pulsschlag unseres wirtschaftlichen Lebens in objectiver Weise
zu beobachten. Die chaotischen Betrachtungen in dem Handels-
blatt fallen von vornherein dadurch in sich zusammen, dass die
neue Tarifeinheit das eigenste Werk der Privatbahnen ist,
welche trotz des „Erstarken der Staatsidee“ die in den Pulsen
des Herrn P. mächtig zu wallen scheint, noch immer in wichtigen
Reformen die Initiative zu ergreifen hatten, wenn anders ein Fort-
schritt zu Stande kommen sollte. Wie das Deutsche Handelsblatt
dazu kommt, gegen die Differentialtarife zu polemisiren ist für
ein nicht-agrarisches Blatt geradezu unerfindlich. Last uot least
mag Herr Puls noch darauf hingewiesen werden, dass das Reichs-
eisenbahngesetz nicht an dem Widerstreben der Balmverwaltun-
gen gescheitert ist, sondern in der Unzulänglichkeit der be-
treffenden Entwürfe eine Klippe fand.
Bei der Etatsberathung im Abgeordnetenbause fehlte es
nicht an Bezugnahmen auf die Eisen bahnfrage. Hatte sich in
den letzten Jahren mehr uud mehr die Anschauung zur Geltung
gebracht, dass die Zeit der Privatindustrie auf diesem Gebiete
vorüber sei uud dass der Staat resp. das Reich an ihre Stelle
treten müsse, so sehen wir jetzt, wie die Ab"». Rickert und Rich-
ter die für unsere Finanzen so bedenkliche Kehrseite dieser Ent-
94
Wickelung hervorkehrten, ohne dass ihnen von irgend einer Seite
eine Entgegnung zu Theil geworden wäre. Herr Rickert erklärte
geradezu: „Wir müssen mit einem gewissen Schmerz sehen, dass
(für Eisenbahnbauten) Millionen ausgegeben werden, die nach un-
seren heute gewonnenen Anschauungen dem Lande hätten er-
spart werden können“, und wies dabei speciell auf die 50 Millionen
für „Berlin-Wetzlar“ hin. Herr Richter aber — welcher von „Ber-
lin-Wetzlar“ an immer zu den Warnern vor den staatlichen „Grün-
dersünden in Bewilligung von Eisenbahnanleihen“ gehört hatte,
freilich ohne Gehör zu finden — führte aus, dass der Etat für
1877/78 gegenüber einer neuen Zinsensumme von 7‘/2 Millionen
Mark für Eisenbahnanleihen nur eine Mehr-Einnahme von 4 V2
Millionen zeigt, so dass also „das Deficit immer weiter klafft“!
Dieser schlagende Beweis von der Schädlichkeit der Eisenbahn-
politik der letzten Jahre wird auch künftig um so weniger wider-
legt werden können, je weniger Aussicht dafür ist, dass die neuen
Staatsbahnen eine Rente gewähren, ein Punct, den wir bei Be-
sprechung des Staatshaushaltsetats eingehender berühren werden.
Bei der gestrigen Beratliung des Nachweises über die Ver-
wendung des im Etat der Eisenbahnverwaltung pro 1875
unter Titel 78 der einmaligen und ausserordentlichen Ausgaben
ausgesetzten Dispositionsfonds von 900,000^, beantragte Ab-
geordneter Berger die Ueborweisung der Vorlage an die Budget-
commission und knüpfte daran den Wunsch, dass dem Hause, wie
in früheren Jahren, recht bald ein Bericht über den Fortgang des
Baues und Betriebes der Staats-Eisenbahnen im vergangenen
Jahre vorgelegt werden möge. Der Regierungscommissar, Mmist.-
Director Weisshaupt, erwiederte, dass schon in den nächsten Tagen
der von dem Vorredner erwähnte Bericht dem Hause zugehen
werde. — Die Vorlage wurde hierauf der Budgetcommission zur
Prüfung überwiesen.
Recht interessante, aber nicht ohne Kritik zu lassende Einzel-
heiten bietet der Preussiscke Staatshaushalts-Etat für die Finanz-
periode vom 1. April 1877 bis 1. April 1878 zur Beurtheilung der
Rentabilität der Staatsbahnen. Uns nähere Besprechung
darüber vorbehaltend, entnehmen wir dem Special-Etat der Eisen-
bahnverwaltung folgende einzelne Daten :
Bei der Aufstellung des gedachten Etats ist, wie in einer
erläuternden Vorbemerkung von der Staatsregierung betont wird,
für die Veranschlagung der Einnahmen und Ausgaben nicht der
Durchschnittssatz der letzten drei Jahre als massgebend ange-
sehen, sondern die Veranschlagung ist nach der gegenwärtigen
Lage der Verkehrsverhältnisse unter Berücksichtigung der auf eine
Veränderung derselben influirenden Umstände erfolgt. Dabei ist
im Allgemeinen von der Voraussetzung ausgegangen, dass der
Umfang des Verkehrs in dem Etatsjahr 1877 — 78 demjenigen des
Jahres 1875 etwa gleichkommen werde, indem einerseits die Er-
gebnisse des Betriebes im Jahre 1876, soweit dieselben sich bereits
übersehen lassen, zwar nicht zu der Hoffnung berechtigen, dass
der Eisenbahnverkehr in nächster Zukunft eine erhebliche Ent-
wickelung erfahren werde, andererseits jedoch wohl angenommen
werden kann, dass Handel und Industrie sich wenigstens so weit
wieder heben und zur Steigerung des Eisenbahnverkehrs beitragen
werden, dass der Rückgang des Jahres 1876 ausgeglichen wird.
Ausserdem sind die besonderen Verhältnisse, weiche eine Stei-
gerung oder Verminderung des Verkehrs auf einzelnen Bahnen er-
warten lassen, entsprechend in Betracht gezogen worden. Hier-
nach sind für das Etatsjahr 1877 bis 1878 die Einnahmen auf
168 Millionen JA oder 5 Millionen^ mehr als die Einnahmen des
Vorjahres, die ordentlichen Ausgaben auf 109, 8 Millionen ,./// oder
1,4 Millionen JA mehr als die Ausgaben des Vorjahres, und somit
der Ueberschuss auf 58, s Millionen JA oder auf 3,6 Millionen JA
mehrmals der Ueberschuss des Vorjahres veranschlagt worden.
Es würde sich danach das bis zum Schlüsse des Jahres 1875 auf
die bei Aufstellung des Etats für das Jahr 1877—78 berücksichtigten
Bahnen verwendete Anlage -Capital verzinsen: bei der Nieder-
schlesisch - Märkischen Bahn (Anlage - Capital: 205,5 Millionen JA,
Ueberschuss 16,6 Millionen M) mit 8,07 pCt., bei der Ostbahn
(Anlage-Capital: 319,3 Millionen JA, Ueberschuss 13,5 Millionen JA)
mit 4,26 pCt , bei der Westfälischen Eisenbahn (Anlage - Kapital :
94,9 Millionen JA, Ueberschuss 2,9 Millionen JA) mit 3,1 1 pCt., bei
der Saarbrücker Eisenbahn (Anlage - Capital: 70,3 Millionen JA,
Ueberschuss 3,8 Millionen Jl !) mit 5,52 pCt., bei der Hannoverschen
Eisenbahn (Anlage - Capital: 185,2 Millionen JA , Ueberschuss 11,3
Millionen JA) mit 6,14 pCt., bei der Frankfurt-Bebraer Eisenbahn
(Anlage-Capital: 127,9 Millionen JA, Ueberschuss 5 Millionen JA) mit
3,92 pCt., bei der Nassauisclien Eisenbahn (Anlage - Capital :
79,5 Millionen JA, Ueberschuss 2,4 Millionen JA) mit 3,02 pCt , bei
der Main -Weser Bahn (Anlage - Capital : 35,2 Millionen JA, Ueber-
schuss 1,8 Millionen JA) mit 5,21 pCt., bei der Main-Neckar Bahn
(Anlage - Capital : 5,3 Millionen ,AA, Ueberschuss .367,000 JA) mit
6,86 pCt. und bei der Wilhelmshafen - Oldenburger Bahn (Anlage-
Capital: 6,8 Millionen JL, Ueberschuss 282,000 JA.) mit 4,11 pCt ,
Das Anlage-Capital bei sämmtlichen Staatseisenbahnen würde sich
demnach mit 5,16 pCt. verzinsen. Diese Rentabilität verringert
sich aber in Wirklichkeit, wenn das bis zum Beginne des Etats-
jahres 1877 - 78 verwendete Anlage-Capital, bezüglich dessen genaue
Angaben erst nach dem Rechnungsabschluss für das Vierteljahr
vom 1. Januar bis 31. März 1877 gemacht werden können, zu
Grunde gelegt wird; denn dasselbe wird sich voraussichtlich auf
annähernd 1180 Millionen JA beziffern, so dass die Rentabilität
auf 4,94 pCt. herabsinken würde.
Der dem Landtage vorgelegten Uebersicht über die Preus-
sischen Staatsgarantien tür Eisenbahnen entnehmen wir
folgende Daten: Die Preussische Regierung hat gegenwärtig für
fünfzehn verschiedene Prioritäten-, resp. Actien-Emissionen im Ge-
sammtbetrag von 460 265 940 JA Garantie geleistet. Die einzelnen
hierbei in Betracht kommenden Emissionen und Beträge sind fol-
fende: Der Staat hat an Zinsen garantirt: 7 200 000 JA Stamm -
ctien Littr. B. der Oberschlesischen Eisenbahn-Gesellschaft nach
dem unterm 11. August 1843 bestätigten Statut-Nachtrage, gar.
mit 3 y2 pCt.; 3 750 000 Ji. Prioritäts- Obligationen der Rheinischen
Eisenbahn-Gesellschaft nach dem Privilegium vom 8. September
1843, gar. mit 3% pCt.; 15 000 000 JA Stamm- Actien der Stargard-
Posener Eisenbahn-Gesellschaft nach dem Statut vom 4. März 1846
und dessen Nachtrage vom 8. März 1847, gar. mit 3% pCt.;
54 000 000 JL 3 34 procentiger Prioritäts-Obligationen der Bergisch-
Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft zum Bau der Ruhr-Sieg Eisen-
bahn, garantirt mit 3*4 pCt.; 34 500 000 JA 4procentiger Prioritäts-
Obligationen der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft zum Bou
einer Eisenbahn von Stargard nach Köslin, mit einer Zweigbahn
nach Kolberg, nach dem Gesetze vom 15. Mai 1856, garantirt mit
334 pCt. ; 36 000 000 JA 4'/a procentiger Prioritäts-Obligationen der-
selben Eisenbahn-Gesellschaft zum Bau einer Eisenbahn von An-
germünde nach Stralsund mit Zweigbahn von Pasewalk nach
Stettin und von Züssow nach Wolgast, nach dem Gesetz vom 22.
Mai 1861; 24 750 000 Jl 4 */, procentige Prioritäts- Obligationen der
Rhein-Nahe Eisenbahn-Gesellschaft nach den Gesetzen vom 16.
April 1860 und vom 22. Mai 1861; 37 500 000 JA Stamm-Actien
Littr. B der Rheinischen Eisenbahn- Gesellschaft zum Bau einer
Eisenbahn von Trier durch die Eifel nach Call, garantirt mit 4
pCt. Durch das Gesetz vom 11. März 1868 ist die Zinsgarantie
auch auf denjenigen Beitrag ausgedehnt, um welchen das vor-
gesehene Anlage-Capital von 33 Millionen Mark in Folge der Mehr-
Ausgabe für den Grunderwerb und in Folge der Begebung der
Actien Litr. B. unter dem Nominal werth sich zur Deckung der
Kosten der Bahnanlagen unzureichend erweisen möchte. Nach
§10 des mit der Gesellschaft geschlossenen Vertrages vom 10. April
1866 ist dieselbe verpflichtet, dem Staate den geleisteten Zinsen-
zuschuss bis auf Hohe von V4 pCt. des Anlage-Capitals zu er-
statten. 9 485 940 JA Stamm-Actien Litr. B. der Thüringischen
Eisenbahn-Gesellschaft zum Bau einer Eisenbahn von Gotha über
Langensalza und Mühlhausen nach Leinefelde, garantirt mit 4pCt.
Nach § 9 des mit der Gesellschaft geschlossenen Vertrages vom
12. Januar 1866 ist dieselbe verpflichtet, dem Staate von den ge-
leisteten Zinszuschüssen den achten Theil aus dem Reinerträge
der Thüringischen Eisenbahu zu erstatten. 30 000 000 JA 4 pro-
centiger Prioritäts - Obligationen der Berlin - Stettiner Eisenbahn-
Gesellschaft zum Bau einer Eisenbahn von Cöslin nach Danzig,
nach dem Gesetz vom 13. März 1867. 100 500 000 JA 4procentiger
Prioritäts-Obligationen der Köln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft
zum Bau einer Eisenbahn von Deutz nach Giessen mit einer
Zweigbahn Aun Betzdorf nach Siegen und der festen Rheinbrücke
zwischen Köln und Deutz, nach dem Gesetze vom 18. April 1855.
24 000 000 JL 3Vä procentiger und 12 750 000 JA 4 Vs procentiger
Prioritäts-Obligationen der Öberschlesischen Eisenbahn-Gesellschaft
zum Bau der Breslau-Posen-Glogauer Eisenbahn, nach den Ge-
setzen vom 20. Februar 1854 und 13. Mai 1857, letzteres garantirt
mit 3V2 pCt. 39 000 000 JA 4 ‘/2 procentiger Prioritäts-Obligationen
derselben Gesellschaft zum Bau einer Eisenbahn von Posen nach
Thorn und Bromberg, nach dem Gesetz vom 11. März 1868,
garantirt mit 4 pCt. 2 100 000 JA 4'/s procentiger Prioritäts-
Obligationen der Münster - Enscheder Eisenbahn - Gesellschaft
zur Bezahlung der Baugläubiger und zur Fertigstellung
der Bahn von Münster über. Burgsteinfurt zur Preussischen
Landesgrenze bei Glanerbrück zum Anschluss an die
von dort nach Enschede bereits erbaute Bahn, nach
dem Gesetze vom 30. Juni 1875. 20 730 000 JA 5 procentiger und
9 000 000 JA 4)4 procentiger Prioritäts - Obligationen der Halle-
Sorau-Gubener Eisenbahn-Gesellschaft nach dem Gesetze vom 17.
Juni 1876. Die Convertirung der 5 procentigen Prioritäts-Obliga-
tionen in 434 procentige ist nach Maassgabe des § 1 des citirten
Gesetzes bereits bewirkt worden. Ferner sind der Thüringischen
Eisenbahn-Gesellschaft zum Bau einer Eisenbahn von Gera nach
Eichicht von der Preussischen Regierung in Verbindung mit den
betheiligten vier Thüringischen Staaten die Zinsen des auf
18 000 000 JL festgesetzten Anlage- Capitals bis auf Höhe von
334% garantirt worden; Gesetz vom 23. März 1868. Ausser den
vorstehend aufgeführten Garantien sind dann noch die Actien
der in das Eigentlium des Staates übergegangenen Niedersclile-
siscli-Märkischen Eisenbahn mit 30 000 000 JA und der Münster-
Hammer Eisenbahn mit 3 567 900 JA insofern zu berücksichtigen,
95 —
als für den Fall, dass die Erträge dieser Bahnen zur Verzinsung
der Stamm - Actien nicht ausreichen sollten, die erforderlichen
Zuschüsse nach den Gesetzen vom 31. März 1852 und 30. April
1855 auf die Fonds der Eisenbahnverwaltung zu übernehmen sein
würden. Die in der Uebersicht zum Etat für 1876 unter No. 8
aufgeführte Garantie für 48 900 000 M. der Stamm -Actien Lit. B
der Magdeburg-Köthen-Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft zum
Bau einer Zweigbahn von Halle über Nordhausen und Heiligen-
stadt nach Kassel ist in Gemässheit des Vertrages vom 4. März
1876, betreffend den Ankauf der Bahnstrecken Halle -Kassel und
Nordhausen-Nixei, erloschen.
Die Conferenzen über das neue Eisenbahn-
Gütertarifsystem.
Am 12. d. M. fand in Berlin auf Einladung der Königl. Di-
rection der „Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn“ eine Con-
ferenz über das neu einzuführende Gütertarif System statt, an
welcher die Handelsvorstände und die industriellen und landwirt-
schaftlichen Centralvereine aus den Provinzen Brandenburg und
Schlesien, die V orsteher der Kaufmannschaft zuStettin, die Han-
delskammer zu Posen und eine grössere Anzahl betheiligter Bahn-
verwaltungen durch Delegirte Theil nahmen. Eine Discussion
über das Princip des neuen Tarifsystems, welches eine Combina-
tion aus dem bestehenden Classifications- und dem Wagenraum-
und Gewichts-System bildet, war ausgeschlossen, da die Annahme
dieses Systems, nachdem sämmtiiclie Deutsche Bahnverwaltungen,
das Handelsministerium und der Bundesrath zugestimmt haben,
definitiv entschieden ist. Die Tagesordnung umfasste nach dem
bezüglichen Rescript des Handslsministers nur folgende Puncte:
Ertheilung etwa erforderlicher Erläuterungen zu dem neuen Tarif-
schema seitens der Bahnverwaltungen; Berathung über die Ein-
reihung der einzelnen Artikel in die Special-Tarife; Berathung
über das Verzeichniss der sperrigen Güter, und Berathung über
die der Deckung bedürftigen Güter. Zum ersten Punct der Tages-
ordnung stellten zuerst die Vertreter der Berliner Kaufmannschaft
die Anfrage, ob nicht durch Gestattung der Bildung von Aus-
nahmetarifen, welche der Handelsminister vorgesehen habe, einer
willkührlichen Tarifwirthschaft Thür und Thor geöffnet werde.
Da hierbei die Auffassung zu Tage trat, als ob der Zweck der Tarif-
reform auch die Beseitigung der Differentialtarife sein solle, so nahmen
die Vertreter Stettin’ s Veranlassung, in der sich entspinnenden Dis-
cussion mit Entschiedenheit ihren Standpunkt dahin zu präcisiren:
dass nach ihrer Ansicht der Zweck der Tarifreform die Schaffung
einheitlicher Vorschriften über die Bildung der Tarife
aber nicht eine uniforme Feststellung der Tarifsätze sei; dass
bei dem neuen System die Bildung von Differentialtarifen un-
zweifelhaft zulässig sei, wofern nur die einheitliche Classification
und die ministeriell genehmigten Maximalsätze innegehalten
würden, und dass Tarife mit dem Auslande nach ihrer Auffassung
nicht als Ausnahmetarife, welche der besonderen Genehmigung
des Handelsministers bedürften, gelten könnten, wenn sie nach
einem anderen Tarifsystem und mit danach aufgestellten Sätzen
gebildet seien. Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit dieses Punktes
für die Bildung der künftigen Tarife gaben die Stettiner Delegirten
noch in Gemeinschaft mit der Handelskammer zu Posen eine
hierauf bezügliche Erklärung zu Protokoll. — Aus der Berathung
über die Einreih ung der einzelnen Artike 1 in die Special-
tarife ist hervorzuheben, dass Stettin und B erlin beantragten,
Spiritus, Petroleum, Oele, Talg und Schmalz, welche Artikel nach
der Vorlage in die allgemeine Wagenladungsclasse gehören, in
Specialtarif 1. zu versetzen; ferner gaben Breslau und Stettin,
unter Zustimmung vieler anderer Delegirten die Erklärung ab,
dass der von dem Handelsminister, zunächst für Specialtarif I.
in’s Auge gefasste Maximalsatz von 1,7 Pf. pro Centner und Meile
für die in diesen Tarif eingestellten Artikel Getreide und Hülsen-
früchte zu hoch sei, wobei von vornherein auf die Nothwendigkeit
von Ausnahmetarifen für diese Artikel hingewiesen wurde. Zum
dritten Punkt der Tagesordnung wurde von Stettin und Berlin
beantragt, in das Verzeichniss derjenigen Güter, welche die
Eisenbahn - Verwaltungen ohne Erhöhung der Frachtpreise in
bedeckt gebauten Wagen befördern müssen, Alaun, Pottasche,
Flachs und Heede aufzunehmen. Ausser diesen Hauptanträgen
wurde noch eine Anzahl von Anträgen sowohl hinsichtlich der
Classification als hinsichtlich der sperrigen und der der Deckung
bedürftigen Güter, gestellt, welche meist mit localen Interessen
begründet und deshalb von anderen Handelsvorständen theils nicht
unterstützt, theils bekämpft wurden. Schliesslich wurde darauf
aufmerksam gemacht, das mit Rücksicht auf die Veränderungen,
welche das neue System in vielen Verkehrsbeziehungen hervor-
rufen würde, die vollständigen Tarifhefte eine angemessene Frist,
mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten vollständig veröffent-
licht werden müssten. — Bei der verschiedenartigen Zusammen-
setzung. der Conferenz fand eine Abstimmung überhaupt nicht
statt; sämmtliche Anträge wurden von dem Vorsitzenden nur zur
Berichterstattung an den Handelsminister genommen. Da indessen
| trotz der vielen von den Vertretern des Handelsstandes vorge-
tragenen Wünsche nirgend eine principielle Gegnerschaft hervor-
trat und der verspätet eingeladene „Verein Deutscher Eisen- und
Stahlindustriellen“ mit seinem Anträge auf Vertagung der Bera-
thung ohne Unterstützung blieb, so dürfte der Verlauf der Con-
ferenz wohl dem endlichen Zustandekommen der so lange ange-
strebten Reform günstig sein. Nach den Auslassungen des Vor-
sitzenden, Geheimrath Pape, von der Direction der Niederschle-
sisch-Märkischen Bahn, wird seitens des Handelsministers in jedem
Falle darauf gehalten werden, dass bei dem Uebergang zu dem
neuen System die Frachtsätze im Ganzen und Grossen
nicht erhöht werden, wenn auch einzelne Frachterhöhungen
neben Frachtermässigungen nicht zu vermeiden seien, und dass den
bisher besonders berücksichtigten hervorragenden Verkehrsbezie-
hungen auch ferner möglichst Rechnung getragen wird. In letz-
terer Beziehung ist z. B. anzuführen, dass die Direction der Nieder-
schlesisch-Märkischen Bahn beabsichtigt, die z. Z. auf ihrer Bahn
bestehenden fünf Ausnahmetarife für Kohlen, Getreide u. s. w.
auch in Zukunft bestehen zu lassen. (Ostseezeitung)
Die von der Kgl. Eisenbahn-Direction in Hannover be-
rufene Conferenz von Vertretern des Handels, der Industrie und
Landwirthschaft, so wie der Eisenbahnen über die Reform des
Eisenbahn-Tarifwesens fand am 12. Januar unter dem Vorsitz des
Präsidenten der Königl. Eisenbahn-Direction v. Schmerfeldt statt.
Vertreten waren von Handelsvorständen ausser den Hannoverschen
Handelskammern aus der Provinz Sachsen die Kaufmannschaft
zu Magdeburg und die Handelskammer zu Halberstadt, ferner die
Handelskammern Münster, Minden, Braunschweig, Bremen, mehrere
landwirtschaftliche und gewerbliche Vereine, endlich von Bahn-
Verwaltungen die Hannoversche, Westfälische und Oldenburgische
Staatsbahn, die Braunschweigische, Berlin- Potsdam-Magdeburger
und die Magdeburg -Halberstädter Eisenbahn. Die Hannover-
schen Handelskammern brachten zunächst einen Antrag ein,
nach welchem die Differenzialtarife für unzulässig erklärt werden,
wenn die Frachtsätze für eine längere Strecke niedriger sind, als
für eine kürzere, und durch welche ferner die Expeditionsgebühr,
namentlich für Stückgut (10 Pf. pro Ctr.) für zu hoch erklärt
wurde. Ferner gemäss Art. 45 der Reich sverfassung die notwen-
digen Roh- und Hülfsstoffen zum Satze von 1 Pf. (alter Silber-
fennig) pro Centner und Meile zu befördern; endlich eine zweite
tückgutclasse einzuführen. Die Generaldiscussion und die De-
batte beschränkte sich infolge dessen nicht auf die drei im
Ministerialrescript aufgeführten Fragepuncte 1) Einreihung der
einzelnen Artikel in die verschiedenen Tarifclassen, 2) Verzeich-
niss der sperrigen und 3) der der Bedeckung bedürftigen Güter.
In der Hauptsache drehte sich dieselbe um die Ausnahme- (Diffe-
rential-) Tarife, welche von den Vertretern der Berlin -Potsdam-
Magdeburger und der Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn-
Gesellschaft, so wie der Bremer Handelskammer lebhaft vertei-
digt, von den Vertretern der Landwirthschaft und der
Handels - Vorstände von Hannover und Magdeburg eben
so entschieden bekämpft wurden. Eine Zulassung von Aus-
nahmetarifen sei nur „unter Controle der Aufsichtsbehörde“
zulässig. Ferner wurde in der Generaldiscussion von dieser Seite
geltend gemacht, dass durch die Vorschläge der Einen Stückgut-
klasse die Klein- Industrie und die Landwirthschaft, welche keines-
wegs immer in der Lage seien, von der Ermässigung der Wagen-
ladungstarife Gebrauch machen zu können, im hohem Grade mehr
belastet würden. Dem gegenüber machte man von der anderen
Seite geltend, dass die vorgeschlagenen Sätze Maximalsätze sind,
statt welcher von den Eisenbahn-Verwaltungen in deren eigenem
Interesse niedrigere Sätze zur Erhebung kommen könnten und
würden. — Am 13. wurden die Verzeichnisse der in Specialtarif-
classen einrangirten Artikel durchberathen und kamen dabei ver-
schiedene Wünsche und Anträge auf Ermässigungen (Versetzungen
in eine billigere Tarifclasse) zur Sprache. Hinsichtlich des wich-
tigen Artikels Zucker wurde von dem Vertreter der Handels-
kammer in Braunschweig in lebhafter Weise gegen die verschie-
dene Tarifirung von Rohzucker und Raffinade polemisirt, welche
Verschiedenheit nur zu Gunsten der Süddeutschen, also fern von
den Zuckerproductionsstätten gelegenen Raffinerien eingeführt sei
und keine wirthschaftliche Berechtigung habe. Die Handelskammer
zu Bremen dagegen legte grossen Werth auf die Ermässigung der
Tarife für Zucker zum Export. Die Vertreter der Magdeburger
Kaufmannschaft legten dar, wie der in dem Tarifschema aufgeführte
Unterschied in der Tarifirung von Rohzucker und raifinirtem
Zucker vollständig unhaltbar sei. Die Erfahrung habe bereits die
Unhaltbarkeit dieses Unterschiedes bewiesen; die Grenze zwischen
Rohzucker und raffinirtem Zucker sei nicht zu fixiren. Wolle
man einen Unterschied in der Tarifirung machen, dann empfehle
sich für den Eisenbahngüterverkehr lediglich der Unterschied nach
den äusserlich erkennbaren Merkmalen, a. Zucker in Mehl- und
Krümelform, b. harter Zucker in Brot- oder Würfelform und Gaudis.
Es wurden diese Auträge wie alle übrigen schriftlich zu Protokoll
gegeben, ln Betreff der sperrigen Güter, welche einer Fracht-
erhöhung unterliegen, wurde entsprechend den Anträgen einer
früheren Enquete-Commission, beantragt, nur solche Güter in dem
Verzeichniss der sperrigen zu führen, welcher pro Kubikmeter
weniger als 3 Ctr. wiegen, da der Laderaum eines Wagens von
96
100 Ctr. Tragfähigkeit durchschnittsich 35 Kubikmeter Raum hat.
Abgesehen von den Specialtarifen (Halberstadt beantragte Ver-
setzung des Spiritus und Sprit und des Fruchtsaftes in eine
ermässigte Specialtarifclasse), wurde in Betreff der Tarifvorschriften
von Magdeburg vorgeschlagen, dass statt der Vorschrift, wonach
bei Wagenladungsgütern jedes Mehrquantum mit 100 Kilogramm
abgerundet wird, die Bestimmung trete, dass ein Mehrquantum
bis zu 50 Kilogramm ausser Berechnung bleibe, und erst jedes
Mehrquantum von über 50 Kilo für volle 100 Kilo in Ansatz komme.
Der dieser Tage zu Bromberg von der Direction der Ost-
bahn abgehaltenen Delegirten-Conferenz wohnten die Vertreter
der Handelskammern und Kaufmannschaften zu Danzig, Königs-
berg, Memel, Tilsit, Elbing, Braunsberg, Insterburg, Thorn und
Bromberg, der drei landwirthschaftlichen Central- Vereine der
Provinz Preussen, des landwirthschaftlichen Central-Vereins- für
den Netz-District, der Directionen der Marienburg-Mlawkaer Bahn,
der Ostpreussischen Südbahn, der Thorn-Insterburger Bahn, so-
wie der Eisenbahn-Commission in Berlin und Königsberg bei.
Bei den generellen Erörterungen über das Tarifsystem protestirte
der Vertreter der Handelskammer zu Insterburg dagegen, dass
der Conferenz ein anderer als ein informatorischer Charakter
beigelegt werde; er stelle den Antrag, die Direction der Ostbahn
wolle binnen frühestens 4 Wochen eine neue Conferenz anbe-
raumen, um den Organen inzwischen Gelegenheit zu geben, ein
sorgfältigeres Gutachten vorzubereiten. Der Vertreter des land-
wirthschaftlichen Centralvereins zu Königsberg erklärte, dass er
die projectirte Reform als Provisorium betrachte, dass er die
Regelung des Tarifwesens im Wege der Gesetzgebung beantrage.
Die Königsberger Handelskammer beantragte, dass bei Aufgabe
von Gütern der Specialtarife in Quantitäten von 5000 Kilogramm
und darüber nur eine Erhöhung des Frachtsatzes um eine Classe,
nicht aber Anwendung des Satzes der Classe B. stattfinden solle,
weil der Verkehr in Quantitäten von 5000 Kilogr. bei Weitem den-
jenigen von 10,000 Kilogr. übersteige und die Tarifirung dieser
Quantitäten nach dem Satze der Classe B. die Artikel der Special-
tarife derartig vertheuere, dass deren Bezug und Versand dem
Landmanne und kleineren Gewerbetreibenden unverhältnissmässig
erschwert werde. An diesen Antrag, welcher von den übrigen
Handelskammern und Central-Vereinen unterstützt wurde, schloss
sich ein fernerer Antrag des landwirthschaftlichen Central-Vereins
Königsberg, die Artikel der Specialtarife in Quantitäten unter 5000
Kilogr. zum Satze der Classe A. zu tarifiren. Als Motiv ward an-
geführt, dass Getreide und andere Bedürfnisse der Landwirthschaft
vielfach in Quantitäten unter 5000 Kilogr. bezogen würden und
deshalb der Satz ermässigt werden müsse. Die Vertreter
des Vorsteheramtes der Königsberger Kaufmannschaft bean-
tragten Herabsetzung der Maximalsätze des Systems für Stück-
gut 3,5 Markpf., Classe A. 2,5 Markpf., Classe B. 2,0 Markpf.,
Specialtarif I. 1,5 Markpf., Specialtarif II. 1,2 Markpf. Specialtarif
III. 0,83 Markpf. Als Motiv ward angeführt, dass diese Herab-
setzungen im beiderseitigen Interesse lägen und zwar bezüglich
der Stückgutclasse deshalb, weil durch zu hohe Tarifirung des
Stückgutes die Beförderung desselben durch Vermittelung der Spe-
dition in den allgemeinen Wagenladungsclassen erfolgen, und da-
raus der Eisenbahn materielle Einbussen erwachsen würden.
Ferner wurde bemerkt, dass niedrige Tarife stets eine entsprechende
Hebung des Verkehrs zur Folge haben müssten. Mehrere Anträge
wurden gestellt in Betreff Herabsetzung der Expeditionsgebühr,
welche bei Transporten auf kurze Entfernungen viel zu hoch sei.
Der landwirthschaftliche Central- Verein für Ostpreussen beantragte
eine Abstufung der Expeditionsgebühr in allen Classen in der
Art, dass bis 10 Meilen ein Drittel, von 10 — 20 Meilen die Hälfte
und über 20 Meilen die volle Gebühr erhoben werden solle. Der
Antrag wurde von allen landwirthschaftlichen Central-Vereinen
mit Ausnahme des Vereins für den Netze-District und von den
Handelskammern Tilsit, Insterburg, Memel und Thorn unterstützt.
Seitens der Handelskammer Thorn ward beantragt, die Expedi-
tionsgebühr bei den Special-Tarifen auf 3 Markpfennig pro Centner
heräbzusetzen. Dafür stimmten sämmtliche Handelskammern und
event. auch die landwirthschaftlichen Vereine. Das Vorsteheramt
der Königsberger Kaufmannschaft wiederholt den von ihm bereits
früher gestellten Antrag, bei Wagenladungsgütern die Abrundung
der zur Berechnung zu ziehenden Gewiehtsquantitäten von 10 zu
10 Kilogramm zuzulassen. Das Vorsteheramt der Danziger Kauf-
mannschaft beanspruchte nur Abrundung um je 20 oder 30 Kilo-
gramm.
Nach dem Vorgänge Preussens wird auch die Badische
Eisenbahnverwaltung den Inhalt des neuen Tarifsystems mit Ver-
tretern der Landwirthschaft, der Industrie und des Handels und
der Badischen Privat-Eisenbalinen einer Erörterung unterziehen.
Zu diesem Zwecke ist eine grössere Versammlung der genannten
Vertreter auf den 22. nach Carlsruhe eingeladen. (Berl. Actionär)
Der Erdrutsch bei Steinbrück in Steiermark.
Bei Steinbruck, einer Station der Oesterreichischen Südbahn
zwischen Cilli und Laibach, hat am 18. Januar ein grossartiger
Erdrutsch stattgefunden, der den Verkehr auf der Südbahn an
dieser Stelle vollständig unterbrochen hat, so dass die Güter-
beförderung zwischen Wien und Triest auf eine andere Route
geleitet werden musste. Schon am 15. Januar hatte sich oberhalb
jener Stelle ein Erdsturz ereignet, der die Bahn jedoch nicht
erreichte. Ein Special - Correspondent der Wiener „Presse“ hat
derselben einen ausführlichen telegraphischen Bericht eingesendet,
dem wir Folgendes entnehmen:
Steinbrück, 20. Januar. Heute Morgen begaben sich
Director Schüler, Bahnbau -Director Prenninger, Ober-Inspector
Pfeiffer, Telegraphen-Inspector Kohn und der Regierungsvertreter
Regierungsrath Schulze mittelst Separatzug von Cilli nach dem
Schauplätze der Katastrophe, durch welche die Hauptverkehrsader
der Monarchie momentan unfahrbar gemacht worden. Schon
während der Fahrt bei Römerbad waren an den Flussufern (es
ist dieser Fluss die Sann, welche von Cilli herkommend, bei
Steinbrück in die Save fliesst) die Spuren einer aussergewöhnlichen
Wasserthätigkeit wahrnehmbar, indem die Flussränder theilweise
abgerissen erschienen und schon in weiterer Entfernung von der
Sturzstelle die Sann stagnirte, einem See vergleichbar. Je näher
an Steinbrück, desto enger wird das Thal, so dass Bahn und
Strasse, nur getrennt von dem Flusse, beiderseits hart an dem
Gebirge hinführen. Der linke Höhenzug besteht aus zwei geson-
derten Gebirgsstöcken. Beide Züge werden durch eine Muräne-
Einsattlung verbunden, die zur Unterlage blauen Thon hat, auf
welchem Lehm und Gerolle mit eingebetteten Dolomit-Blöcken
aufgelagert ist. Um den Fuss dieser Muräne standen vor fünf
Tagen noch fünf Häuser, von denen nur eines aus Stein gebaut
w'ar. Ohne dass früher je eine Bewegung in dieser Muräne vor-
gekommen wäre, erfolgte, vor fünf "Tagen (am 15. Januar) so
unerwartet ein Sturz, dass nur drei Personen sich aus jenen
Häuschen retten konnten, während dreizehn verschüttet und
getödtet wurden.
Die Bahn wurde durch diesen ersten Bergsturz nicht
berührt. Während gestern Nacht noch an der Ausgrabung der
Verunglückten mehrere Arbeiter thätig waren, vernahmen die-
selben plötzlich ein Prasseln und Brausen, so dass sie sich nur
mit Mühe noch rechtzeitig, bis auf Einige, retten konnten. Mit
donnerndem Getöse stürzte eine gewaltige Erd- und Steinmasse
von etwa einer halben Million Kubikmeter von der Höhe des
Berges nieder auf den Bahndamm in einer Breite von fast
200 Meter, füllte das Flussbette in einer Höhe von 17 Meter an
und thürmte sich mit elementarer Gewalt am jenseitigen Ufer,
auf dessen ansteigendem Terrain das Oertchen Unterscheuen und
die Wohngebäude der Oelfabrik von Medike’s Erben liegen, so
hoch auf, dass selbst die höher gelegenen Häuser sowohl vom
Gerolle als von dem bochaufschäumenden Wasser des Sannflusses
erreicht wurden. Die Sann erschien mit einem Male vollkommen
abgeschlossen, so dass der untere Wasserlauf plötzlich ganz
trocken erschien, während im oberen Bette das Wasser so rapid
stieg, dass die etwa sechs Meter über dem Uferrand stehende
Oelfabrik bald bis an den ersten Stock unter Wasser gesetzt war.
Der Fluss breitete sich auch über die am rechten Ufer führende
Bezirksstrasse aus, unterwusch sie und machte sie auch dort un-
fahrbar, wo nicht schon der Bergsturz den Strassenkörper weg- '
gerissen hat.
Die Katastrophe des Bergsturzes hatte kaum mehr als I
eine Minute gedauert und Verheerungen herbeigeführt, die
jeder Beschreibung trotzen. Die Gefahr wuchs mit dem Steigen
des Wassers, weshalb von der Bahnverwaltung alle Kräfte sofort
aufgeboten und zunächst die Herstellung eines Abflusses ange-
strebt wurde. Es musste, da Abstürze noch befürchtet wurden,
mit grösster Vorsicht vorgegangen werden. Das Wasser der Save
staute bereits bis Römerbad, als es gestern Nachmittags 3 Uhr
gelang, einen Abzugsgraben herzustellen, wobei Dynamitspren-
gungen angewendet werden mussten. Das Wasser brach mit
voller Wucht schäumend und brausend so rapid durch die aufge-
häuften Massen, dass bis gegen Abend der Wasserspiegel um 10
Meter fiel. Die Oeffnung erweiterte sich immer mehr; aber
obwohl sie heute schon etwa 8 Klafter beträgt, ist die Stauung
noch immer beträchtlich.
Gestern wurden auf Befehl des Landeskommandirenden
Baron Kuhn, welcher mit dem Statthalter Baron Kübeck persön-
lich an den Schauplatz der Katastrophe erschien, von dem be-
nachbarten Pettau 300 Pioniere hierher beordert; dieselben kan-
tonnirten theils in Römerbad, theils in Gehöften und in den
Bahngebäuden. Von der Bahnverwaltung wurden einige hundert
Civil- Arbeiter aufgeboten und für weitere Arbeiterzuzüge ist
Sorge getragen. 1
Heute herrscht hier die regste Thätigkeit; leider ist die
Gefahr weiterer Abstürze nicht beseitigt. Auf der zurück-
gebliebenen Muränenschicht zeigen sich neue Risse, deren Länge
bis 100 Meter beträgt, deshalb wurden auf den Feldhöhen
Wachen postirt, die jede Bewegung durch Böllerschüsse signali-
siren sollen.
97
Falls sich die Befürchtungen nicht erfüllen, ist Hoffnung
■vorhanden, dass in wenigen Tagen der Verkehr provisorisch mit
Umsteigen an der gefährdeten Strecke für Personen zwischen
Wien und Triest hergestellt sein wird. Der Bahnkörper ist theil-
weise weggerissen. Aus dem Schutte ragen die Trümmer der
Schienen hervor, die wie Draht rundgebogen erscheinen; vom
Bahnkörper aufwärts auf 800 Meter Höhe sieht man geknickte
Bäume, zwischen welchen sich wieder einzelne Baumgruppen
völlich unversehrt erheben. Andere Baumgruppen waren mit
ganzen Wurzelstöcken und dem daran hängenden Erdreich
herausgehoben und ins Flussbett geworfen. Auch ein Theil des
Schienenmaterials wurde über den Fluss weg aufs andere Ufer
geworfen. Ein Arbeiter, der zur Zeit des Eintritts der Katastrophe
nicht hatte entfliehen können, wurde mit der Erdscholle, auf der
er sich befand, über das Flussbett hinweg, auf einer Entfernung
von 50 Meter geschleudert und kam dort unversehrt, wenn auch
betäubt, auf festen Grund.
Ausland.
Belgien. Die Section von Chätelineau nach Gilly auf der
von der Societe de construction ausgeführten Linie von Chätelineau
nach Luttre ist am 5. Dezember 1876 für den Personen- und Gepäck-
verkehr eröffnet worden. M d. I. M. N. 50.
Frankreich. Unterirdische Eisenbahn in Paris
Die Pariser Gemeindeverwaltung wird demnächst Beschluss zu
fassen haben über den Plan des Stadtarchitecten, in Paris eine
unterirdische Eisenbahn anzulegen. Sie soll von der Station Vin-
cennes abgehen, dann unter der Station von Lyon, dem Chateau
d’Eau, den Hallen, dem Palais Royal und der Börse durchlaufen
und in Batignolles zu Tage kommen. Eine zweite unterirdische Bahn
soll längs dem linken Seineufer laufen, von der Station von Orleans
nach dem Boulevard St. Germain. Diese Linie soll mit der ersten
durch einejZweigbahn verbunden werden, welche unter der Seine
und dem Louvre durchgeht und im Hotel Royal endet. Die Central-
Station im Hotel Royal soll 23 Fuss unter der Oberfläche liegen.
Die Kosten sind auf 159 Millionen Francs berechnet. Die Gesammt-
länge wird etwas über 27 Kilometer betragen.
— r— Frankreich. Die Nordbahngesellschaft hat ab 1. De-
zember 1876 die ungefähr 2 Kilom. lange Verbindungsbahn zwi-
schen den Docks im St. Ouen und dem Bahnhofe in der Ebene
von Saint-Denis für den Güterverkehr eröffnet.
Vom gleichen Tage ab hat die Nordbahngesellschaft auch
den Betrieb der Bahn von lokalem Interesse von Beauvais nach
Gisors, welche sie an die Gesellschaft von Orleans nach Rouen ab-
getreten hatte, wieder übernommen. Diese Linie, deren Länge
34 Kilom. 200 Meter beträgt, hat 4 Stationen und 2 Haltestellen.
Die Paris-Lyon-Mittelmeer-Babngesellschaft hat unter dem
11. Dezember 1876 die zwischen Grenoble und Vif gelegene Sektion
der Linie von Grenoble nach Gap dem Betriebe eröffnet.
Diese Sektion hat eine Länge von 20 Kilom. und umfasst
einschliesslich Grenoble 5 Stationen.
Auf der 84 Kilom. langen Strecke von Vif nach Saint-Luc
befinden sich mehrere Souterrains, hohe Viadukte und mehrere
Brücken. Die Arbeiten auf diesen Strecken werden in 15 bis 18
Monaten vollendet sein.
Die dritte Sektion von Saint-Luc nach Gap, welche eine
Länge von 31 Kilom. hat, steht seit 1. Febr 1875 im Betriebe.
M. d. I. M. N. 51.
— r — Italien. Eisenbahneinnahmen im Monate September 1876.
Nach der von der Special-Direction der Eisenbahnen beim Mi-
nisterium der öffentlichen Arbeiten bekanntgegebenen Zusam-
menstellung der monatlichen Einnahmen der Italienischen Eisen-
bahnen betrugen die Brutto-Einnahmen derselben im Monate
September 1876 14 090 218 Lire; dieser Betrag übersteigt die Ein-
nahmssumme des gleichen Monates des Vorjahres mit 13 527 697
Lire um 562 521 Lire.
Die Länge der im Betriebe stehenden Linien betrug im
Sept. 1875 7543 Kilom., im September 1876 7848 Kilom. Im Mo-
nate_ September 1876 selbst waren 82 Kilom. neue Strecken dem
Betriebe eröffnet worden, nämlich: Como-Chiasso (4 Kilom.), Cal-
tanisetta-Campobello (46 Kilom.), Vicenza-Thiene-Schio (32 Kilom.)
Von der obenangegebenen Einnahmssumme des Monates
September entfallen:
7 175 495 Lire auf den Personenverkehr,
267 617 „ „ „ Gepäckverkehr,
1 174 217 „ „ „ Verkehr mit grosser Geschwindigkeit,
5 441 115 „ „ „ „ „ geringer „
31 774 „ „ verschiedene Einnahmen.
14 090 218 Lire.
Unter Hinzurechnung der in den vorhergegangenen Monaten
erzielten Einnahme von 95 003 648 Lire ergibt sich bis Ende Sep-
tember 1876 die Gesammteinnahmssumme von 109 093 866 Lire,
welche Summe jene des gleichen Zeitraumes des Vorjahres um
2 329 216 Lire übersteigt.
Nach den Einnahmen der einzelnen Bahnen ergeben sich
folgende Ziffern:
Eiun. i. Mon.
Sept.
Staatsbahnen 8 255 597
Eiun. p.
Kilom.
2 405
Einn.v. l.Jan.
b.30. Spt. 1876
62 389 273
+
Geg. das
Vorjahr
2 258 765
Im Betriebe der
Oesterr. Südbahn
stehende Linien
1 376 405
1 472
10 298 756
+
153 556
Römische Bahnen
2 199 078
1 335
19 270 044
+
77 343
Südliche
2 093 407
1 443
15 446 667
240 448
Sardinisclie
85 001
427
773 518
16 602
Turin-Lanzo
50 105
1 565
303 878
+
44 937
Turin-Rivoli
13 853
1 154
94 958
+
1 689
Vicenza-Thiene-Schio 16 772
670
16 772
16 772
Summa u Durch-
schnitt Lire:
14 090 218
1 822
109 093 866
M. d. St. f.
N. 50.
Türkei. „Herstellung einer Kohlenbahn“. Das Kaiserlich
ottomanisclie Ackerbau-Ministerium hat beschlossen, die Stein-
kohlenbergwerke Trawna im Caza vonTirnova durch eine schmal-
spurige Bahn mit der Donau zu verbinden Offerten zum Bau
dieser Eisenbahn sind direct an das genannte Ministerium in Con-
stantinopel einzureichen.
England. Die Ex- u. Import-Statistik für das Jahr 1876 ist dieser
Tage veröffentlicht worden. Nach derselben betrug der Total-
Export von Eisen und Stahl für 1876: 2 218 000 Tons, 1875: 2 458 000
und in 1874: 2 487 000; in Roheisen, 1876: 905 000, 1875: 947 000,
und im Jahre vorher: 776 000 Tons. — Die Verschiffungen von
Stangen-, Winkel-, Bolzen- etc. Eisen, zeigen die starke Abnahme
von 276 000 Tons in 1875, auf 227 000 Tons in 1876. Die Abnahme
des Exportes fällt hauptsächlich auf Russland, Deutschland,
Holland etc. —
Die Statistiken über Schienen sind diesmal besonders in-
teressant, da zum ersten Male Eisen und Stahl separat angegeben
werden; jedoch scheint die Classification, einer besonders ange-
hängten Bemerkung zufolge, wegen der unbestimmten Grenze
zwischen Eisen und Stahl, nicht recht zuverlässig zu sein.
Es gingen nach folgenden Ländern folgende Quantitäten
von Schienen beider Arten:
Eisen-Schienen Stahl-Schienen
Russland 12 625 Tons 66 029 Tons
Schweden und Norwegen ....
34 448
3 928
Deutschland
303
12 943
Spanien
10 723
6 279
r
Italien
15 019
2 027
Vereinigte Staaten von N. -Amerika
161
—
Brasilien
16 029
4 096
Chili
958
2 088
Britisch-Nord- Amerika
21839
36 247
Britisch-Indie'n
10 130
Australien
13 946
10 442
Andere Länder
33 599
19 545
Total:
190 054 Tons
1 73 754
Tods.
Sehr wahrscheinlicher Weise ist unter den als Eisen-Schienen
exportirten Quantitäten, noch ein grosserer Procentsatz von Stahl-
schienen gewesen. Da fast alle für England selbst im Jahre 1876
angefertigten Schienen, Stahlschienen sind, so ist das Total-
Quantum der in Gross -Britannien angefertigten Eisenschienen
allerdings ein ausserordentlich und bemerkenswerth kleines. —
Der Kohlen-Export dagegen ist gestiegen und betrug 1876 161/*
Millionen Tons, 1875 151 2 Millionen und 1874 14 Millionen Tons.
H. Simon.
Marktbericht vom BreslauerHolzcomtoir:H. Biermann.
— Die abgelaufene Herbstsaison des vorigen Jahres wurde vom
prachtvollsten Wetter eingeleitet. Dieses wirkte auf die Bautliätig-
keit höchst belebend und es entwickelte sich dadurch ein Verkehr
in Bauhölzern, wie wir ihn sonst nur während des Hochsommers
gewöhnt sind. Die Freude darüber währte jedoch nur kurze Zeit
und mit Beginn der kalten Witterung trat auf unserem Markte
wieder diejenige Ruhe ein, durch welche sich das Jahr 1876 so
sehr hervorgethan hat.
Dauernde Nachfrage erhielt sich nur in Eisenbahnschwellen.
Die Bahnen unseres engsten Rayons hatten in den jüngsten 2—3
Monaten allein zur Lieferung ausgeschrieben: 800,000 Stück eichene
Mittelschwellen, 500,000 Stück kieferne Sächsische Geleisschwellen,
20,000 Stück kieferne Mittelschwellen und ca. 100,000 laufende
Meter eichene Weichenschwellen. Die hierauf abgegebenen Offerten
schwankten in den Preisen, bei den Eichenmittelschwellen loco
Oderberg zwischen 3,55 — 5,20 JL per Stück, loco Breslau zwischen
98
3,59 und 5,20 M, ab Posen von 3,95 - 498 Jl, loco Tborn von 3,15
bis 4,9o Jl, Schulitz 3,38 - 4,«, Jl Cüstrin 4,l5 — 5,4 Jl, ab Brom-
berg wurde mit 4,50 — 5,10 Jl submittirt, ab Danzig zu 4,25 Jl und
loco Finkenheerd war der Preis von 3,90 — 6,25 Jl per Stück. —
Kieferne Mittelschwellen wurden angeboten: ab Breslau mit 1,70
bis 2,39 Jl per Stück, loco Tborn zu 1,55—1,80 .Ä, ab Cüstrin mit
1,80 JL, ab Posen zu 1,90 loco Scbneidemübl 3,60 und: zuletzt
loco Finkenheerd mit 1,90 — 2,35 Jl — Die Anbote auf kieferne
Sächsische Schwellen calculirten sich loco Löbau per 100 Stück
auf 235 — 265 Jl, nach Dresden mit 225 — 605 Jl-, nach Bodenbach
zu 220 — 270 Jl und die eichenen Weichenschwellen wurden nach
denselben, soeben angeführten Stationen zu je 2,25 2,28» 2,39 3,20
und mit 2,09 — 2,30 Jl per laufenden Meter angeboten. Diverse
Werkstattsmaterialien, bestehend in Schnittmaterialien mit fest
vorgeschriebenen Dimensionen wurden limitirt: in Eiche mit 90—250
M, (letzter Preis wohl in völliger Unkenntniss der Marktverhält-
nisse) in Kiefer mit 37 — 75 Jl und in Pappelholz mit 40, 50 — 58 Jl
per Cubikmeter loco Breslau.
Momentan ist die Nachfrage nach Eisenbahnschwellen noch
immer sehr stark und aus allen Theilen Deutschlands treffen zahl-
reiche Ordres dafür ein. Dieselben lassen sich jedoch nur sehr
schwer und vereinzelt realisiren. Oesterreicliische Waldherrschaften
und Forstämter lieben es nicht, sich mit fertiger Erzeugung zu
engagiren, ziehen es vielmehr vor, das Holz im runden Zustande
zu verkaufen. Der Händler wieder hat dieses Jahr hinlänglich
Absatz für Schwellen in Oesterreich selbst, das gegenwärtig be-
deutenden Bedarf im eigenen Lande hat und verhältnissmässig
weit bessere Preise bewilligt, als wie sie bei uns jetzt zu erzielen
sind. Darum können auch Schwellen für dieses Jahr aus Oester-
reich nur in sehr geringem Masse beschafft werden.
MitdemBezuge ausPolen wird’s voraussichtlich auch seine be-
sonderen Schwierigkeiten haben. Die dortigen Holzhändler finden das
Schwellenerzeugen schon längst nicht mehr rentabel und ziehen
sich immer mehr davon zurück. Die Preise sind eben bei uns
zu sehr heruntergedrückt. So lange hierin keine Besserung eintritt,
wird auf dem Deutschen Markte der Mangel an Schwellen immer
fühlbar, und der Handel damit ein unerquicklicher bleiben.
In den localen Bedarfsmaterialien unseres Marktes ist das
Geschäft augenblicklich sehr still. Die Bauthätigkeit ruht, Neu-
bauten für’s laufende Jahr sind noch nicht angemeldet, es hat
deshalb auch die Speculation in Bauhölzern keine Veranlassung
sich zu entfalten. Es lässt sich jedoch constatiren, dass mit Be-
ginn des Frühjahres: kieferne Balken 8/io in hübschen Längen,
gute kieferne 74“ Dielbretter, lang e Eichenpfosten, sowie auch
solche zu Treppenstufen und schliesslich Tischlermaterial in Kiefer
und Fichte hier in jedem Quantum Käufer finden werden.
Literatur.
Technologisches Wörterbuch in Deutscher, Französischer
und Englischer Sprache. Bearbeitet von E. Althans, L. Bach,
F. C. Glaser, J. Hartmann, E. Heusinger von Waldegg, E.
Hoyer, Dr. G. Leonhard, F. E. Matthiesen, Dr. O. Mothes, G. A.
von Oppermann, Dr. C. Rumpf, Dr. F. Sandberger, B. Schön-
felder, G. Ph. Thaulow, W. unverzagt, Dr. H. Wedding und
herausgegeben (von Dr. C. Rumpf, Dr. O. Mothes, W. Unver-
zagt, C. von Albert. Mit einem Vorwort von Dr. Karl Kar-
in ar sch, erstem Director an der Polytechnischen Schule in
Hannover. Erster Band. Deutsch - Englisch - Französisch.
Preis 10 Mark. Dritte verbesserte und bedeutend vermehrte
Auflage.*) C. W Kreidel’s Verlag in Wiesbaden.
Der Gedanke, ein technologisches Wörterbuch in den 3
Hauptsprachen Europas zu bearbeiten, fand seine erste Ausfüh-
rung im Jahre 1853 m dem von J. A. Bail herausgegebenen ers-
ten Bande dieses Werkes. Die Notliwendigkeit und Nützlichkeit
eines solchen Unternehmens in der gegenwärtigen Zeit, wo die
technische Literatur der Industrievölker eine so reiche geworden,
wo durch die grosse Menge neuer Erfindungen auch die Kunst-
sprache mit so vielen neuen Wörtern versetzt und bei dem inni-
gen Wechselverkehr der Nationen das Studium fremdländischer
technischer Schriftwerke ein allgemeines Bedürfniss geworden ist,
bildet selbstverständlich ein umfassendes und zuverlässiges tech-
nisches Wörterbuch ein unentbehrliches Hülfsmittel zum sichern
und richtigen Verständniss ausländischer Fachliteratur.
Das vorliegende technologische Wörterbuch ist das erste
Werk, welches unsere Literatur in dieser Richtung hin besitzt
und bietet durch das Zusammenwirken einer Anzahl bewährter
Fachmänner, welche sich in die Arbeit theilten (die das Eisen-
bahnwesen betreffenden Artikel hat u. A. Heir Ober-Ingenieur
Heusinger von Waldegg geliefert) eine sichere Gewähr für die
Vorzüglichkeit des Werks.
Der vorliegenden 3. Auflage des Deutsch-Englisch-Franzö-
sischen Bandes haben, wie das Vorwort mittheilt, die von den
*) Der zweite Band (Englisch-Deutsch-Französisch), Preis 10 Jl ,
und der dritte Band (Französisch-Deutsch-Englisch), Preis 10 Jl , ist
in zweiter, vollständig umgearbeiteter Auflage erschienen. .
Mitarbeitern für die 2. Auflage des Französisch-Deutsch-Englischen
Bandes gelieferten Beiträge als Grundlage gedient. In diesen
Beiträgen war der Redaction ein Material gegeben, welches, von
Fachtechnikern in ihrem speciellen Gebiete ausgearbeitet und
geprüft, die für die Verwerthung in einem technischen Wörterbuch
durchaus notli wendige Zuverlässigkeit und Genauigkeit besass.
Es konnte daher die Neubearbeitung des vorliegenden Bandes
in allen Zweigen der Technik mit derselben Sicherheit der Ein-
tragungen, wie bei den früheren Auflagen dieses und der übrigen
Bände durchgeführt werden, durch welche demselben in seinem
bisherigen Erscheinen bereits allgemeine Anerkennung zu Theil
geworden ist.
Juristisches.
Schätzung von Grundstücken bei Zwangsversteigerungen.
Bei Expropriationen für Eisenbahnen (in Kurhessen) hat der
Expropriant nicht nur den gemeinen Werth des zu expropriiren-
den Grundstücks, sondern auch den „ausserordentlichen“
Werth zu erstatten. Im Anschluss an diese landrechtliche Be-
stimmung hat das Preuss. Ober-Tribunal ausgesprochen, dass bei
Bestimmung des ausserordentlichen Werths einer Sache nicht
jeder mögliche, sondern nur derjenige Nutzen in Betracht und
Berechnung kommt, welchen die Sache unter gewissen bestimmten
zur Zeit vorhandenen und deutlich erkennbaren Bedingungen und,
Verhältnissen zu leisten vermag. Was deshalb bei einer Verände-
rung einer Liegenschaft durch eine zukünftige Art der Benutzung
oder Verwendung möglicherweise hypothetisch hätte gewonnen
werden können, — der unter Umständen vielleicht denkbare
Nutzen aus S.peculationsgewinn , welcher sich nach Gestaltung
der Verhältnisse indessen ebensogut in der Verwirklichung als
eine Täuschung erweisen kann, — muss dagegen bei Feststellung
des ausserordentlichen Werths ausser Betracht bleiben. Dagegen
hat es keinen Anstand, dass zu dem ausserordentlichen
Werthe der durch die Enteignung entstehende Minderwerth des
dem Eigenthümer verbliebenen Restes der Liegenschaft
gerechnet wird, und dass Ersatz für die Nachtheile einzutreten
hat, welche durch die Zerstückelung des früher ein Ganzes
bildenden Eigenthums entstehen, da in beiden Fällen der Werth
des Eigenthums durch die zwangsweise Wegnahme um die bezeicli-
neten Beträge vermindert wird und folgeweise dieser Schaden
ersetzt werden muss. Vgl. Heuser, Annal. Bd. 22 S. 29 f. (Erk. d.
IH. Sec. d. Preuss. Ober-Tribunals v. 12. Juli 1875; Seiffert, Archiv
N. F. Bd. 1. S. 429 f.)
Verschiedenes.
Die Specialausstellung von Heizungs- und Ventilationsanlagen
im Gewerbemuseum zu Cassel hat in den einschlägigen Kreisen
einen so grossen Anklang gefunden, dass die grossen Räume des
Gebäudes nicht ausreichend befunden worden sind, um alle ange-
meldeten Gegenstände aufzunehmen. Die Ausstellung wird des-
halb in die Säle des kürzlich restaurirten Orangerieschlosses über-
geführt werden, welches die Königliche Regierung zu diesem
Zwecke dem Vorstande des Gewerbemuseums eingeräumt hat,
wodurch ein Ausstellungsraum von ganz unvergleichlicher Schön-
heit und Zweckmässigkeit gewonnen ist. — Das Schloss besitzt
zwei Säle von je 175 Fuss Länge und 33 Fuss Breite, die zu bei-
den Seiten einer Rotunde liegen. Der eine derselben ist aus-
schliesslich bestimmt zur Aufnahme der Centrallieizungsanlagen,
die nunmehr auch in natura ausgestellt werden. In dem zweiten
Saale werden die Porzellan- und eisernen Oefen, sowie die ge-
werblichen Feuerungsanlagen und Herde aufgestellt. Die Rotunde
mit einer Wandbekleidung von herrlichem Breccien-Marmor dient
als Ausstellungsraum für die Brennmaterialien, die in der Mitte
bergwerksartig gruppirt werden, während den Wänden entlang
die Kamine ihren Platz finden. — Durch die Gewinnung grösserer
Räumlichkeiten können auch noch weitere Ausstellungsobjecte
angenommen werden, für Centrallieizungsanlagen wird indessen
nur ein, höchstens zwei Plätze noch frei sein; für eiserne und
Kachelöfen ist dagegen schon mehr wenn auch nicht viel Platz
disponibel geworden. (Anmeldungen sind zu richten an den Vor-
sitzenden des Gewerbemuseums Dr. Ed. Wiederhold, Cassel, Steiu-
weg 16). Die Ausstellung im Orangerieschloss wird am 1. April
d. J. dem Besuche des grossen Publicums geöffnet sein und An-
fangs September geschlossen werden. Die Prüfungen der Oefen,
soweit solche im Programm vorgesehen, finden schon jetzt statt.
— Regierungen und Magistrate haben ihre Ingenieure beauftragt,
die Ausstellung zu studiren, und macht sich auch schon in dem
gegenwärtigen Stadium von Privaten und Technikern, welche
Bauteil auszuführen iu Absicht haben, ein sehr lebhaftes Interesse
an derselben geltend. Soviel steht schon jetzt fest, die Ausstel-
lung wird eine hochinteressante, Ausstellern und Besuchern gleich
grossen Nutzen bringende sein, und dürfte kein Fachmann, der
es irgend möglich machen kann, versäumen, die Casseler Ausstel-
lung in diesem Sommer zu besuchen.
99
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Betriebsstörungen.
Oesterr. Südbahn-Gesellschaft, l i Folge
sehr bedeutendar Bergabrutschung zwi-
schen Römerbad und Steinbrück ist der
directe Verkehr zwischen diesen Stationen
seit 19. d. M. unterbrochen.
Trotzdem werden Eil- und Frachtgüter
von und nach allen Stationen der Süd-
bahn jenseits der Unterbrechungsstelle
jedoch ohne Lieferzeit aufgenommen und
auf den entsprechenden Vermittluugs-
routen weiter befördert.
Das Verkehrs-Hinderniss dürfte binnen
8 Tagen behoben sein.
2. Yerloosungen.
K. K. priv. Erzherzog - Albr echtbahn.
Nummern - Verzeichniss der am 2.
November 1876 gezogenen 29 Stück
Prioritäten:
1576, 4915, 11923, 14933, 22854, 23107,
24431, 25702, 26132, 27169, 27175, 27659,
29529, 29565, 30229, 32420, 32670, 34533,
37190, 41347, 41529, 42384, 42670, 45234,
45960, 46469, 47278, 47339, 49911.
Restanten-Verzeichniss:
A. Verlosung am 1. Mai 1874:
28578, 29331, 29445, 376S0, 43625..
B. Verlosung am 2. November 1874:
1347 7, 19489, 32695, 33629.
C. Verlosung am 1. Mai 1875:
5122, 7262, 8604, 21184, 25436, 27953,
44430, 44604, 44617, 46832, 49759.
1). Verlosung am 2. November 1875:
24202, 24363, 32366, 41829, 49112, 49171,
36650.
Wien, den 18. Januar 1877. Der Verwal-
tungsrath. (1037)
3. Tarifänderungen.
Königliche Oberschlesische Eisenbahn.
Gemeinschaftlicher Tarif für Wa-
genladungs-Güter vom 10. August
1876 und für Steinkohlen und Cokes
vom 15. September 1876 zwischen
Stationen der Rechte - Oder - Ufer-
und Königlichen Ostbahn viaOels-
Gnesen-Bromber g und Thorn.
Die procentualen Zuschläge zu den
Frachtsätzen für Sendungen von Braun-
kohlen, Kalksteinen, Eisenerzen,
Roheisen und Rohstahleisen, Eisen-
luppen, Brucheisen und altem Eisen,
ferner von Steinkohlen und Cokes
werden nicht mehr erhoben, wenn der
Versender diese Transportartikel mit je
einem Frachtbriefe in Ladungen von je
10,000 Kilogramm auf einen Wagen auf-
liefert oder die Fracht für dieses Gewicht
bezahlt.
Weitere Bedingungen bezüglich Anwen-
dung dieser Frachtermässigung werden
auf den Verband-Stationen mitgetheilt —
Breslau, den 14. Januar 1877. Die ge-
schäftsführende V erwaltung: König-
liche Direction. (1030)
Posen-Niedersclilesisch-Säclisischer Ver-
band. Mit dem 20. d. Mts. tritt zum Tarife
für denPosen-Niederschlesisch-Sächsischen
Verband-Güter-Verkehr ein Nachtrag XX.
in Kraft, welcher tarifarische und Classi-
fications-Aenderungen, theilweise ermäs-
sigte Frachtsätze für den Verkehr mit
Seidenberg', Hirschfelde, Zittau, Friedland,
Reichenberg, Grossschönau und Warnsdorf,
. sowie die Aufnahme der Station Moschin
der Oberschlesischen Eisenbahn , directe
Frachtsätze für den Verkehr mit der Station
Raspenau-Liebwerda der Süd-Norddeut-
sch enVerbin dungsbahn unddirecte Getreide-
frachtsätze für den Verkehr mit Station
. Nikrisch der Berlin - Görlitzer Eisenbahn
enthält.
Druck-Exemplare des Nachtrages werden
von unseren Güter-Expeditionen in Hans-
dorf und Görlitz auf Verlangen unentgelt-
lich verabfolgt. Berlin, den 4 Januar 1877.
Königliche Direction der Niederschlesisch-
Märkischen Eisenbahn als geschäftsfüh-
rende Verwaltung des Verbandes. (1047)
Königlich Sächsische Staatseiseilbahnen.
Im Elb- und Weserhäfen-Verkelire mit Sta-
tionen der Aussig-Teplitzer , Dux-Boden-
bacher, Prag-Duxer, Pilsen-Priesener und
Oesterreichischen Staatsbahn via Leipzig-
Bodenbach, ferner im Verkehre zwischen
Stettin, Berlin einers uts und Stationen
der K. K. pr. Kaiser Franz-Josef Bahn etc,
andererseits treten mit 15. März er. tarifa-
rische Aenderungen in Kraft, nach welchen
1. „Scheerflocken“ wie Wolle und Woll-
abfälle tarifiren und
2. „Bilder und Spiegel in Rahmen,
Bäume und Sträucher, Käfige, Klemp-
nerwaaren unverpackt, Korb- und
Siebwaaren, Korkholz, musikalische
Instrumente excl. Claviere, Mund-
und Ziehharmonica’s, Scha htelnvon
Holz oder Pappe, Thiere — ausge-
stopfte — , Watte, Wau und Werg“
den als sperrig zu behandelnden Artikeln
beigezählt werden und die Fracht für
mindestens 30 Kilogr. zu berechnen ist.
Die diese Bestimmungen enthaltenden
Tarifnachträge werden seiner Zeit noch
besonders publicirt werden. — Dresden,
den 16. Januar 1877. Königliche General-
direction der Sächsischen Staatseisenbah-
nen: Freiherrr von Biedermann. (1031)
Niederschlesisch - Märkische Eisenbahn.
Vom 1. Februar er. ab tritt zum Tarif fin-
den clirecten Güterverkehr zwischen Sta-
tionen der diesseitigen und der Breslau-
Sch weidnitz-Freiburger Eisenbahn einer-
seits und der Berlin-Hamburger resp. Lü-
beck-Büchener Eisenbahn andererseits vom
20. September 1874 ein Nachtrag XIX in
Kraft, welcher Tarifbestimmungen und
Classifications-Aenderungen enthält.Berlin,
den 17. Januar 1877. Königliche Direction
derNiederschlesisch-Märkischen Eisenbahn
als geschäftsführende Verwaltung. (1040)
Mitteldeutscher Eisenbahn - Verband.
Durch Nachtrag 12 zum Personentarife
werden directe Billetpreise und Gepäck-
taxen zwischen Frankfurt a/M. und Jena,
sowie Gera der Weimar-Geraer Bahn ein-
geführt, die seitherigen bezüglichen Sätze
zwischen Gera, Thür. Bahn und Frankfurt
a/M. aber aufgehoben. — Näheres ist auf
den Stationen der Verbandsbahnen zu er-
fahren. Erfurt, den 15. Januar 1877. Die
Direction der Thüringischen Eisenbahn-
Gesellschaft als geschäftsführende Ver-
waltung^ (1035)
Säehsisch-Westfälischer Verband. Am
10 d. Mts. ist der 3. Nachtrag zum Special-
tarife für den Transport von Steinkohlen
etc. im Sächsisch-Westfälischen Verbände
in Kraft getreten. Derselbe enthält Auf-
hebung des Frachtzuschlages. Münster,
den 19. Januar 1877. Königl. Direction der
Westfälischen Eisenbahn. (1038)
Niedersclilesisch - Märkische Eisenbahn.
Mit dem 1. März er. treten die directen
Tarifsätze der Station Sorau (Halle-Sorau-
Gubener Eisenbahn) in dem Verbands-
Verkehre zwischen Stationen der Berlin-
Görlitzer und Iialle-Sorau-Gubener Eisen-
bahn einerseits und der Berlin-Potsdam-
Magdeburger, sowie der Magdeburg-Halber-
städter Eisenbahn andererseits via Berlin-
Cottbus ausser Kraft.
Nord westdeutscher Eisenbahn - Verband.
Mit Wirkung vom 1. k. M. ab tritt der
96. Nachtrag zum Nordwestdeutschen
Haupt - Gütertarif vom 1. August 1870 in
Kraft.
Dieser Nachtrag kann von den Verbands-
Güter - Expeditionen bezogen werden.
Kassel, am 18. Januar 1877. Namens der
Verwaltungen desNordwestdeutschenEisen-
bahn-Verbandes. Königliche Direction der
Main-Weser-Bahn. (1046)
Westdeutscher Eisenbahn- Verband. Mit
Wirkung vom 1. k. M. ab tritt der
55. Nachtrag zum Gütertarif im Verkehr
mit Kehl, Strassburg, Basel etc. vom
1. September 1872 in Kraft.
Dieser Nachtrag kann von den Verbands-
Güter - Expeditionen bezogen werden.
Kassel, den 18. Januar 1877. Namens der
Verwaltungen des Westdeutschen Eisen-
bahn-Verbandes. Königliche Direction der
Main-Weser-Bahn. (1045)
Für die in Frage kommenden Relationen
bestehen resp. wer-den spätestens vom
obigen Tage ab gleich hohe directe Tarif-
sätze im Magdeburg - Schlesischen resp.
Schlesisch - Rheinischen Verbände via
Frankfurt a/O. eingeführt, so dass durch
die Aufhebung der directen Tarifsätze via
Cottbus die directe Expedition nicht be-
einträchtigt wird. Berhn, den 17. Januar
1877. Königliche Direction. (1041)
Zum Ostdeutsch-Rheinischen Eisenbahn-
Verband tritt vom 1. Februar d. J. ab zum
Verbands-Gütertarif vom 1. August 1874.
ein 24. Nachtrag, enthaltend:
1. Ergänzung der reglementarischen Be-
stimmung zu § 51.
2. Ermässigungen der Frachtsätze für
robe Eisenwaaren, die Artikel des
pecial - Tarifs IV und Eisenbahn-
schwellen,
3. directe Frachtsätze für Schwellen-
transporte zwischen Thorn (K. O. und
O. S.), Schulitz, Bromberg und Beve-
j, rungen.
4. Ermässigung des Frachtsatzes für
Sprit- und Spiritus- Transporte bei
Aufgabe in Quantitäten von 5000 Klgr.
im Verkehr zwischen Posen (0. S.
und M. P.) einerseits und Uerdingen
(Rh. und B- M.) andererseits.
5 Ermässigung einzelner Frachtsätze für
Eisenbahnschienen und Schienenbe-
festigungsgegenstände.
C. Aufnahme der Station Brakei der
Westfälischen Bahn für den Verkehr
mit der Station Schwiebus.
7. Specialtarif XII für den Transport
von groben Eisenwaaren ab west-
lichen Verband-Stationen nach Danzig
(K. 0.)
8. Berichtigung des 22. Nachtrags,
in Kraft, welcher auf den Versandsta-
tionen käuflich zu haben ist. Bromberg,
den 19. Januar 1877. Königliche Direction
der Ostbahn als geschäftsführende Ver-
waltung (1044) J.
Schlesisch-Rheinischer Verband. Für den
Schlesisch - Rheinischen Verbands - Güter-
verkehr tritt mit dem 1. Februar er. der
Tarif-Nachtrag XXXII in Kraft.
Derselbe enthält:
Aenderungen resp. Ergänzungen zu den
Special- und Tarif-Bestimmungen, Tarif-
Declaration , Klassifications - Aenderungen
resp. Ergänzungen und Tarifsätze im Ver-
kehr mit Stationen der Niederländischen
Bahnen.
DerTarif-Nachtrag ist auf allen Verbands-
stationen zu beziehen. Berlin, den 11. Ja-
nuar 1877. Die geschäftsführende Ver-
waltung: Directorium der Berlin-Potsdam-
Magdeburger Eisenbahn-Gesellchaft. (1032)
4. Submissionen.
K. K. pr. Lemberg - Czernowitz - Jassy-
Eisenbahn - Gesellschaft. Vergebung von
Betriebs-Materialien pro 1877. DieLieferung
von Eisen- und Stahl -Materialien für den
Oberbau und für Werkstättenzwecke, von
Metallen, Posamentir-, Webe-, Kautschuk-,
Leder-, Seiler-, Borst- und Glaswaaren,
Farben, Lacke, Lötli- und Diclitungs-Mate-
100
rialien, Brenn- und Beleuchtungsstoffen,
Cement etc. wird im Offertwege vergeben.
Die detailirten Bedartsausweise und
Lieferungsbedingnisse sowie Muster liegen
im Büreau der Material-Verwaltung in
Wien (Elisabethstrasse No 9), bei dem
Comite dirigeant in Budapest Calea Mogosoi
10 und unseren Betriebs -Directionen in
Lemberg und Jassy zur Einsicht aus.
Die Lieferbedingnisse und Detailausweise
können auf portofreies Verlangen von den
genannten Stellen bezogen werden.
Die gehörig instruirten Offerten sind bis
7. Februar 1. J., 11 Uhr Vormittags, bei der
Gesellschaft in Wien, Elisabethstrasse 9,
einzureichen. Wien, den 19. Januar 1877.
Der Verwaltungsrath-Rath. (1036)
Königliche Osthahn. Linie Laskowitz-
Jablonowo. Es soll die Ausführung der
Erdarbeiten für Loos VI. auf der Strecke
Graudenz - Jablonowo Stat. 366 , 180 bis
Stat. 409, 880 in den Feldmarken Melno,
Boguszewo und Dombrowken, veranschlagt
auf 140,596 Kbm. Erdmasse, nochmals in
öffentlicher Submission verdungen werden.
Termin hierzu ist auf:
Donnerstag, den 8. Februar 1877,
Vormittags 11 Uhr ,
in unserem technischen Büreau, Victoria-
strasse No. 4 hierselbst anberaumt.
Die Submissionsbedingungen liegen im
vorbezeichneten Büreau zur Einsicht aus,
auch können dieselben gegen Franlco-Ein-
sendung von 2 Mark pro Exemplar vom
Eisenbahn-Secretair Pasdowski bezogen
werden. Bromberg, den 19. Januar 1877.
Königliche Direction der Ostbahn. Bau-
Abtheilung II. Suche. (1039) J.
W estfäsisclie Eisenbahn. N eubau-
strecke Dortmund - Sterkrade.
Die Anlieferung und Anfertigung des höl-
zernen Brückenbelages von Eichenholz zu
14 Stück eisernen Ueberbauten mit zu-
sammen rot. 37 Cubm. Schwellen und
27 Cubm. Bohlen soll in öffentlicher Sub-
mission verdungen werden. Termin hierzu
ist auf
Dienstag, den 6. Februar er.,
Vormittags 11 Uhr,
in dem Zimmer unseres Büreau-Vorsteliers
von Griesbach an beraumt. Die Sub-
missions-Bedingungen sind vom Letzt-
genannten gegen Franco - Einsendung von
1,50 M. zu beziehen.
Die Zeichnungen und Bedingungen liegen
in den Wochentagen während der Büreau-
stunden in unserem bautechnischen Büreau
zur Einsicht aus.
Die Offerten müssen mit entsprechender
Aufschrift versehen, frei und versiegelt,
rechtzeitig an uns eingereicht werden.
Münster, den 8. Janur 1877. Königliche
Direction der Westfäl. Eisenbahn. (1000)
Westl'iisische Eisenbahn. Neubau-
strecke Dortmund - Sterkrade.
Die Anfertigung und Aufstellung von
15 Stück eisernen Brücken-Constructionen
verschiedener Spannweite im Gewichte von
zusammen rot. 96,500 Kilogr. Schmiede-
eisen und 11,500 Kilogr. Gusseisen soll in
öffentlicher Submission verdungen werden.
Termin hierzu ist auf:
Montag, den 5. Februar, Vorm. 11 Uhr,
in dem Zimmer unseres Büreau-Vorsteliers
von Griesbach anberaumt; die Sub-
missions - Bedingungen sind vom Letzt-
genannten gegen Franco -Einsendung von
1,50 M zu beziehen.
Die Zeichnungen, Gewichtsberechnungen
und Bedingungen liegen an den Wochen-
tagen während der Büreaustunden in
unserm bautechnischen Büreau zur Ein-
sicht aus.
Die Offerten müssen mit entsprechender
Aufschrift versehen , frei und versiegelt,
rechtzeitig an uns eingereicht werden.
Münster, den 8. Januar 1877. Königliche
Direction der Westfäl. Eisenbahn. (999)
K. Wiirttembergische Staatseisenbalm.
Wir beabsichtigen die Anschaffung von 24
zweiachsigen Personen - Wagen Amerika-
nischen Systems III. Classe und 10 zwei-
achsigen Gepäckwagen.
Die Lieferungsbedingungen und Zeich-
nungen können von unserem Secretariat
bezogen werden.
Offerte, welche sich auf einen beliebigen
Theil der Lieferung beziehen können und
welche so gestellt sein müssen, dass der
Preis jeder einzelnen Wagengattung aus
demselben ersichtlich ist und in welchen
ferner der Preis für die frei auf eine
Württembergische Eisenbahn - Station zu
machende Lieferung, sowie die kürzeste der
Fabrik mögliche Lieferzeit anzugeben ist,
sind unserem Secretariate versiegelt und
mit der Aufschrift: „Wagenlieferung“ ver-
sehen bis spätestens den 9. Februar
d. J., Abends 5 Uhr, zuzustellen.
Stuttgart, den 13. Januar 1877. K. Eisen-
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Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen. I
Verantwortlicher BtdaeUur: Dr. jur. WUh. Koch au Berlin (Redaotionsbureau; Anhalterstr. 6). - CommlsslonUr : Adolph Reftelshöfer au Leipeig. - Druck von H- S. Hermann ln Berlin» Beuthitr. A
101
NÜ9.
Die Zeitung erscheint
Montags und Freitags.
Vierteljährlich für 4 Mark zu beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt des Deutsch-
Oesterr. Postgebietes;
Kreuzband-Porto wird extra berechnet.
Manuscript sowie sämmtliche officielle Inserate
sind franco einzusenden an die Redaction,
Dr. jnr. W. Kocli,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commissionär für den Buchhandel :
Adolph Refelsliöfer,
Leipzig, Nürnberger Strasse 69.
1877.
Beilagen zur Zeitung
und
Prlvat-Inseratc
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Berlin SW., Beuth-Strasse 8.,
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Insertions-Preis für die dreigespaltene Petitceile
oder deren Raum 30 Pf.
Beilagen zu der Zeitung (in Quartl werden
sowohl den von den Eisenbahnen und aurch den
Buohhandel als den durch die Post bezogenen
Exemplaren für 15 Mark beigelegt.
Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
iiebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 29. Januar 1877.
Dieser Nummer liegen die „Notizen über neue Tarife und Tarifänderungen pro December 1876“ bei.
Inhalt: Vorschläge zur Errichtung einer Eisenbahn-Bibliothek von B. Widimsky. — Erlcenntniss des Reichsoberhandelsgerichts,
Senat I., vom 15. December 1876 in Sachen Schütz wider Oberschlesische Eisenbahn. — Oesterreichisch-Ungarisclie Correspondenz. — Säch-
sische Staatsbahnen. — Die Schmalspurbahn auf der Ausstellung in Philadelphia. — Russische Correspondenz. — Officielle Anzeigen:
1. Güterverkehr. 2. Tarifänderungen. 3. Submissionsresultate. 4. Submissionen. — Privat-Anzeigen.
Vorschläge zur Errichtung einer Eisenbahn-Bibliothek,
von B. Widimsky.
Die Erspriesslichkeit, ja dringende Noth wendigkeit einer
Fachbibliothek für Eisenbahnwesen an einem der Eisenbahn-Cen-
tralpuncte Berlin oder Wien wird nns wobl kaum bestritten wer-
den können. Es mögen zwar manche sein, die sich darum über
eine Fachbibliothek absprechend äussern, weil es so viele andere
grosse Bibliotheken in beiden Städten gibt. Aber abgesehen da-
von, dass letztere der Benutzung in der Regel nur zu einer Zeit
geöffnet sind, welche den Beamten injseinem Berufe festbält, dass
sie insbesondere unsere Fachliteratur zum geringsten Theile oder
gar nicht führen, vergesse man nicht dass eine Eisenbahnbiblio-
thek in unserem Sinne der Grundstein zu ähnlichen zahlreichen
Einrichtungen und in der von uns projectirten Form dazu be-
stimmt sein soll, nicht nur der Schwerpunct alles wissenschaft-
lichen Lehens der Eisenbahnfachmänner zu werden, ihnen Lust
zu einem tieferen Studium der Eisenbahn-Wissenschaften einzu-
flössen und sie zu höherer Auffassung des Berufs, als dem eines Mit-
tels zum Lebensunterhalt, aufzumuntern, sondern auch die geistige
und gesellige Annäherung von sich sonst fernstehenden Berufs-
genossen zu fördern. Bis jetzt ist zu der Verwirklichung dieser
Idee, ausser dem häufig ausgesprochenen Wunsche, so gut wie
nichts geschehen, obgleich die den Beamten noth wendig zu bie-
tende Gelegenheit, sich in seinem Berufe möglichst vielseitig aus-
zubilden, zunächst nur durch Fachbibliotheken zu erreichen ist,
welche das reiche aber zerstreute und der theueren Anschaffungs-
kosten wegen nur den Wenigsten zugängliche Material den Be-
amten zur Disposition stellen sollen.
Ehe wir uns erlauben bestimmte Vorschläge darüber zu
machen, wie eine solche Bibliothek in’s Leben zu rufen und zu
organisiren sei, glauben wir der in dieser Art bisher einzigen
Eisenbahnbibliothek ausführlicher gedenken zu sollen, welche von
dem in diesem Blatt vielfach besprochenen Londoner Railway
Clearing House im Jahre 1872 in’s Leben gerufen wurde, und
zwar von dem bereits 1849 gegründeten Leseclub, dem ältesten
der von den Beamten des Abrechnungshauses gebildeten Vereine
Allerdings kann uns diese Bibliothek durchaus nicht als Muster
, vorschweben, da uns schon ein flüchtiger Blick in den reichen
Katalog lehrt, dass in demselben die Unterhaltungs-Literatur
hauptsächlich vertreten ist, während der wissenschaftlichen Seite
eine nur geringere Beachtung gezollt wurde. Immerhin dürfte es
nicht uninteressant sein über dieses Bibliothek-Institut an dieser
Stelle nähere Details zu bringen, welche wir der liebenswürdigen
Zuvorkommenheit des jetzigen Präsidenten des Clearing House,
Herrn S. W. Dawson und des Secretairs Herrn Harry Smart zu
danken haben, woran wir gleichzeitig einen kui'zen Auszug der
Leihbibliotheksstatuten fügen.*)
Mit Ausnahme einiger Geld-Schenkungen, mehrerer Einrich-
tungsgegenstände und des Kanzleimaterials, welche von der Ver-
waltung des Clearing House und demselben nahestehenden Per-
sonen herrühren, verdankt das Unternehmen sein Entstehen und
Erhaltung den opferwilligen Beiträgen der Mitglieder, welche nur
aus Beamten obiger Anstalt bestehen. Selbstverständlich ruht in
Folge dessen auch die Leitung nur in deren Händen und besteht
aus einem Präsidenten und 18 Comitemitgliedern.
Je eine Hälfte dieses Ausschusses zieht sich jedes halbe
Jahr zurück, worauf eine Neuwahl stattfindet. Der Präsident fun-
girt während der Dauer eines Jahres. Zur unmittelbaren Leitung
wählt das Comite jährlich einen Ebren-Secretair, welcher ex officio
Mitglied des Comites wird, zugleich Cassa-Geschäfte verwaltet**),
und einen Bibliothekar, welcher der einzige Beamte der literari-
schen Gesellschaft ist, dem eine Entlohnung vom Comite zuge-
sprochen wird. Sämmtliche andere Posten sind Ehrenposten und
werden unentgeldlich von den Mitgliedern verwaltet (§ 5, 7.), auch
ist im § 16. der Bibliothekstatuten ausdrücklich betont, dass kein
Mitglied einen direct.en oder indirecten pecuniairen Nutzen aus
dem Institute ziehen soll.
Von den, dem Comite nicht angehörigen Mitgliedern werden
alljährlich 2 Revisoren, welche die Rechnungen zu prüfen und zu
beglaubigen haben, gewählt (§ 21.).
Das Comite hält mindestens allmonatlich Sitzungen ab und
finden ausserdem 2 halbjährige Versammlungen statt, in deren
ersten die Wahl des Präsidenten und Vorlesung des finanziellen
*) Zur näheren Orientirung über das Wesen und die Thätigkeit
des Clearing House empfehlen wir die kürzlich bei Mc Corquodale & C".
in London erschienene Brochure: „The Railway Clearing House, its
object, work and results. With a description of the Clubs and socie-
ties in Operation amongst the officers.“ (Preis 6 Pence.), besprochen in
No. 82 der Vereins-Zeitung am 20. October 1876.
**) Künftighin wird laut Beschluss der 48. Versammlung vom
29. November 1876 eine Trennung beider Posten stattfinden, da dies
der bedeutende Geschäftsumfang bedingt.
102
Gebahrungsaussweises stattfindet. In beiden hat das Comite den
Mitgliedern Bericht von seiner Thätigkeit abzulegen; ausserdem
steht dem Secretair das Recht zu, in Dringlichkeitstallen Versamm-
lungen einzuberufen. (§. 13, 18). . , ,
Das Comite entscheidet aus eigener Initiative anf Antrag des
Secretärs (der zu diesem Zwecke ein Buch, in welches alle diesb.
Wünsche und Beschwerden eingetragen werden, führt), über An-
oder Abschaffung von Büchern, Zeitschriften etc. und hat den
Bücherkatalog von Zeit zu Zeit zu revidiren. (§. 12, 14, 15).
Ferner soll das Comite öfters Vorträge, Unterhaltungen,
Versammlungen etc. veranstalten und besteht ein gewählter Ver-
gnügungsausschuss mit einem Ehrensecretär ad hoc. (§. 22).
Für diese Unterhaltungen sind besondere sehr massige Ein-
trittsgebühren festgesetzt.
Die Bibliothek kann nur mit 4|ä Stimmenmehrheit sämmt-
licher berechtigten Mitglieder aufgelöst werden. (§. 25).
Die Zahl der letzteren ist im steten Steigen begriffen und
betrug:
1874, 1874, 1875, 1875, 1876, 1876
I. Sem. II. I. II. 1. II.
813, 824, 827, — 916, 929.
Im gleichen Verhältnisse vermehrt sich der Stand der Biblio-
thekwerke und zählte derselbe
1874, 1874, 1875, 1875, 1876, 1876
1. II. 1. II. I. II.
6680, 7053, 7185, 7754, — 8041
Nummern.
Ausser diesen, das allgemeine Gebiet des Wissens und der
Unterhaltung behandelnden Werken besitzt der Club noch eine
grosse Zahl Auskunftsbücher, periodischer Zeitschriften etc._ von
denen manche der Bibliothek gratis geliefert werden, (z. B. Railway
News, Railway Times etc.)
Wie lebhaft die Leselust der Mitglieder ist, kann man aus
folgender zifferweisen Zusammenstellung der in den resp. Halb-
jahren von den Mitgliedern gelesenen Werke ersehen:
1874, 1874, 1875, 1875, 1876, 1876
I. II. I. II. I. II.
9331, 9327, 8685, — 12000, 13290.
Die monatliche Beitragsgebühr für Mitglieder ist eine sehr
geringfügige. Dieselbe betrug ursprünglich 1 Schilling pro Monat
und die Hälfte für Beamte, deren Gehalt 50 Pfund Sterling nicht
überstieg. Gegenwärtig ist der Preis auf 6 Pence bestimmt.
Durch Leistung dieses Betrages erwerben die Mitglieder das
Recht auf Benützung der Lese- nnd Spielzimmer, sowie das Aus-
leihen je eines Bandes täglich der in der Bibliothek enthaltenen
Werke.
Der finanzielle Stand des Vereins ist ein vollkommen be-
friedigender.
Dem letzten in der 47. Generalversammlung vom 23. Mai 187 6
vorgebrachten Gebarungsausweis entnehmen wir folgende Posten:
10.
Dt.
Ueberschuss . . .SS 163.
Beiträge d. Mitglieder „ 302.
Erlös für Zeitungen
Entschädigung für in
Verlust gerathene
Bücher
Erlös für Cataloge .
Geschenk des Herrn
Truscott ....
7. 1
2.—
9. 7
3. 1.
10.18.
5. 5.—
SS 495. 3. b\
Cr.
für gekaufte Bücher . SS 213. 5. 2
Zeitungen, Revuen .
Buchbinden . . .
Druck etc. . . . ,
Geh. d.Bibliothars .
neuen Catalog . ,
Assecuranzprämie
2 Jahre . . . .
Schach etc. . . . .
kleine Cassa . . ;
Ausgleich . . . .
42. 17. H
37. 7.—
13. 10. 6
37. 3. 4
107. 19. 6
1. 17. 6
2. 8.10
1. 7. 5
37. 7. 1
SS 495. 3.51
Bezüglich der veranstalteten Unterhaltungen etc. werden
separate Rechnungen geführt.
Obige Daten dürften wohl ein ziemlich klares Bild von der
Entwickelung und Thätigkeit jenes Unternehmens liefern. Vor
allem erhellt aus denselben, dass der Verein
durchaus auf Selbsthilfe der Mitglieder beruht.
Leider ist bei uns der Engländer Lebensprincip „help your-
self“, das ich meinerseits jenem bekannten Wahlspruche Edward III.
als bezeichnender sub? airen möchte, noch nicht zu Fleisch und
Blut geworden und darum auch der Aufbau unserer Proposition
auf dieser Basis kaum durchführbar. Ausserdem winkt dem Unter-
nehmen ungleich grössere Prosperität, sein Bestand wird weit
weniger durch augenblicklich ungünstige Verhältnisse oder Zufäl-
ligkeiten gefährdet, wenn es unter der schirmenden Aegide der
Eisenbahnverwaltungen stehen wird.
Es entmuthigt uns nicht, dass die in dieser Richtung von
anderer Seite bisher unternommenen Schritte nur Misserfolg auf-
zuweisen hatten, da wir von der Annahme ausgehen, dass die
hieran geknüpften Vorschläge zu weitgreifend oder zu allgemein
gehalten waren, um realisirt werden zu können, dass derartige
Unternehmungen nicht mit einem Schlage verallgemeinert werden
können, sondern sich erst in einzelnen Fällen bewährt haben
müssen.
Darum plaidiren wir vorläufig für ein derartiges Muster-
Institut in grossem Massstabe, welches gegebenen Falls anderen
ähnlichen Einrichtungen zum Vorbild zu dienen hätte.
Nachstehend erlauben wir uns nun, in allgemeinen Zügen
die Cardinalpunkte aufzuführen, welche uns zur Verwirklichung
unseres Planes am Zweckdienlichsten erscheinen.
1. Die Bibliothek wird von den an deren Sitze einmündenden
und daselbst verwalteten Eisenbahnen gegründet und er-
halten, wobei das Verhältniss der Beiträge der Grösse der
betreffenden Bahn anzupassen ist.
Die übrigen Eisenbahngesellschaften werden zu ein-
maligen oder periodischen Beitragsleistungen eingeladen,
welche eventuell dem unter 3 angegebenen Fond zuzufliessen
haben.
2. Die oberste Verwaltung wird für die Dauer je eines Jahres
von einer der gründenden, hierzu gewählten Gesellschaften
unentgeltlich besorgt. Die Selbstkosten werden derselben
nach Abzug der eigenen Quote nach Jahresabschluss ver-
gütet.
Die unmittelbare Leitung der Bibliothek wird unter
Zugrundelegung bestimmter Instructionen einem Vorstande
und einem Bibliothekar übertragen, welche dem Eisenbahn-
beamtenkörper zu entnehmen sind und demselben anzu-
gehören haben.
3. Neben dem Capitale zur Gründung und Erhaltung der
Bibliothek ist ein Fond zu bilden, dessen Zinsen zu Prämien
für die besten, von einem ad hoc eingesetzten Comite im
Concurrenzwege auszuschreibenden Facharbeiten und zu
Unterstützungen von Studienreisen befähigter Beamten zu
verwenden sind.
4. An die Bibliothek hat sich ferner eine complette Tarif
Sammlung eines besonders zu bestimmenden Gebietes zu
schliessen.
5. Die Beiträge der Mitglieder sind möglichst gering zu stellen;
am erwünschtesten wäre gänzliche Uebernahme der Ver-
waltungskosten seitens der Bahngesellschaften, in welch’
letzterem Falle die Bibliothek auch der allgemeinen Be-
nützung unter gewissen hiefür festzustellenden Beschränkun-
gen übergeben werden könnte.
6. Die Bibliothek soll natürlich den Beamten eine Quelle gei-
stiger Anregung und Unterhaltung werden; zu diesem Zwecke
wäre bei der Wahl der möglichst günstig gelegenen für die
Bibliothek bestimmten Localitäten besonderes Gewicht auf
genügende Räumlichkeiten zu legen, um hiedurch die Ab-
haltung von Vortragsabenden etc. zu ermöglichen.
7. Die seitens der Verwaltungen eingegangenen Verpflichtun-
gen sind für den ganzen Bestand des Institutes bindend,
insofern dasselbe nicht mit der Zeit in die freiwillig zuge-
standene Selbstverwaltung der Beamten übergehen würde
und ist die Auflösung der Bibliothek von dem einstimmi-
gen Beschlüsse der gründenden Gesellschaften abhängig zu
machen. ]
Obige Vorschläge könnten mutatis mutandis wrohl auch
auf eine seitens des Vereins Deutscher Eisenbahnen zu
gründende Eisenbahnbibliothek unter oberster Leitung der
geschäftsführenden Verwaltung angewandt werden und
glauben wir, voraussetzen zu dürfen, dass ein in der nächsten
Generalversammlung diessbezüglich eingebrachter Vorschlag
mit Anklang aufgenommen werden würde. '
Wir halten nicht für nötliig, unsere Ausführungen näher®
zu detailliren, da sich die weitere Organisation selbstver-H
ständlieh an die Art der Gründung anzulehnen hätte und®
aus derselben sich ergeben würde.
Es erübrigt uns nur nochmals zu betonen, dass wir vor®
Allem den fachwissenschaftlichen Charakter der Bibliothek®
103
gewahrt wissen möchten, daher neben der eigentlichen
Eisenbahnliteratur aller Weltsprachen auch auf die verwandten
Zweige der Eisenbahn-Wissenschaften Rücksicht zu nehmen
wäre, während die lediglich unterhaltende Richtung möglichst
ganz zu vermeiden wäre.
Was die Gründungs- und Erhaltungskosten anbelangt,
so halten wir rücksichtlich der ersteren den Betrag von
Fl. 30 000 für hinreichend, während die Verwaltung und
Vervollständigung der Bibliothek mit dem 4. Theile, also
mit Fl. 7 500, jährlich genügend dotirt wäre , worunter
sämmtliche Auslagen, auch jene für den Miethzins, Gehäl-
ter der beiden Beamten und des Dieners etc. inbegriffen
sind, auf die Mitgliederbeiträge jedoch keine Rücksicht ge-
nommen wird.
Wenn wir nun beispielsweise annehmen, die Oesterrei-
chischen in Wien verwalteten Eisenbahn-Gesellschaften wür-
den sich zu der Ausführung unseres Projektes in Wien
entschliessen, so würden sich unter Zugrundelegung obiger
Beträge, entsprechend dem Punkt 1 unserer Vorschläge
nachstehende Fundations- resp. Verwaltungsquoten ergeben.
Gründungs- Verwaltungs-
Kilometer
Beitrag
Beitrag
Oest. Südbahn
2456
6457-49
1614-37
„ Staatseisenbahn
1938
5095-53
1273-88
„ Nord west u. Süd-N. V. Bahn
1219
3205-08
801-27
Kais. Elisabeth Bahn
993
2610-87
652 72
„ F erdinand u. M. S. Nordbahn
900
2366-35
59159
„ Franz Joseph Bahn . . .
716
1882-56
470-64
Kronprinz Rudolf Bahn ....
640
1682-73
420-68
Gal. Carl' Ludwig Bahn ....
594
1561-79
390-45
Lemberg Czern. Jassy B. (beide Linien)
I ungar. galiz. Bahn (incl. der
580
1524-98
381-24
Dn. und T. L. St. E.) . . . .
527
1385-63
346-41
Böhm. Westbahn
202
531-11
132-78
Erzherzog Albrecht Bahn . . .
183
481-16
120 29
Mähr. Schles. Centralbahn . . .
154
404‘91
101-23
„ Grenzbahn.
119
312-88
78-22
Vorarlberger Bahn
97
255-04
6376
Graz Köflacher Bahn
92
24189
60-47
11410
30,000 -
7,500 —
Im Falle die Bibliothek auf Vereinskosten gegründet würde,
so ergäben sich auf der Basis gleicher Ziffern für Anlage- und
Erhaltungskosten selbstverständlich noch ungleich geringere An-
theile, und zwar würden dieselben circa 60 resp. 15 kr. = 1 Mark
resp. 25 Pf. pro Kilometer nicht übersteigen. —
Wir glauben durchaus nicht, mit unseren Vorschlägen etwas
Mustergiltiges geboten zu haben; nicht die Form, die Sache ist
uns ans Herz gewachsen und wir werden uns darum mit einem
jeden anderen Wege einverstanden erklären, wenn derselbe nur
zur Erreichung des angestrebten Zieles führt.
Die Eisenbahnverwaltungen, die immer und stets berechtigten
Wünschen Rechnung getragen haben, mögen auch diesmal nicht
Zurückbleiben, und sie werden ihren Erfolgen dann einen neuen
— nicht den kleinsten — hinzurechnen können.
Erkenntniss des Reichs - Ober - Handelsgerichts,
Senat I., vom 15. December 1876.
in Sachen des früheren Güterbodenarbeiters Friedrich Schütz zu
Breslau, Klägers und Revidenten, wider die Oberschlesische
Eisenbahn-Gesellschaft, vertreten durch die Königl. Direction
daselbst, Beklagte, Revisin und Litisdenunciantin, und den König-
lich Preussischen Eisenbahn-Fiscus, vertreten durch die Königliche
j Direction der Nieder schlesisch - Märkischen Eisenbahn zu Berlin,
: assistirende Litisdenunciatin.
Aus den Entscheidungsgründen: Der Kläger wurde auf dem
Bahnhofe der Beklagten verletzt durch eine Lokomotive, welche
sich auf ihrem Geleise (No. II.) bewegte; diese Maschine gehörte
nicht der Beklagten, sondern der Niederschlesischen Bahn; sie
wurde durch einen Beamten dieser Bahn geführt; sie hatte einen
. Verbindungszug vom Niederschlesisch-Märkischen Bahnhofegebracht
und passirte jenes Geleise, um sich vor einen anderen, für die
Niederschlesische Bahn bestimmten Verbindungszug zu setzen.
Die Maschine lief daher, wie der Appellationsrichter ausdrücklich
feststellt, nicht im Betriebe der Beklagten. Diese Feststellung ist
unangefochten geblieben, wie denn auch in den Instanzen nicht
behauptet worden, dass die Maschine im Dienst oder Interesse der
Beklagten bewegt sei.
Bei dieser Sachlage erscheint die Abweisung der Klage
gerechtfertigt.
Der § 1 des Reichshaftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871,
lautend :
Wenn' bei dem Betriebe einer Eisenbahn ein Mensch
getödtet oder verletzt wird, so haftet der Betriebsunter-
nehmer für den dadurch entstandenen Schaden etc.
macht nicht den Eigenthümer der Bahn, sondern den Betriebs-
unternehmer haftbar.
Wenn der Eigenthümer, der sich selbst des Betriebs enthält,
die Bahn, z. B. verpachtet, so ist Betriebsunternehmer nicht er,
sondern der Pächter. Der Eigenthümer blos als solcher wird vom
§ 1 nicht getroffen.
Aber die Beklagte ist nicht blos Eigenthümerin, sondern auf
ihrer Bahn, auf ihrem dazu gehörigen Breslauer Bahnhofe und auf
dessen Geleise No. II. auch Betriebsunternehmerin. An sich also
ist der § 1 gegen sie anwendbar. Er würde seine Anwendbarkeit
auch nicht verlieren, wenn sie etwa bei Ausübung ihres Betriebs
und im Anschluss an den der Niederschlesisch -Märkischen Bahn
von dieser im Einzelfall Maschinen, Wagen, Dienst-Personal über-
nommen und auf ihrer eignen Bahn mitgeführt hätte, — dabei
aber ein Mensch verunglückt wäre. Denn in diesem Fall wäre
Betriebsunternehmerin auf der Bahn der Beklagten letzteregeblieben,
die Niederschlesische Verwaltung aber nicht geworden.
So indess ist der vorliegende Fall nicht gestaltet. Vielmehr
benützt die Niederschlesisch-Märkische Bahn — auf Grund welchen
Titels, constirt nicht — für ihren Betrieb auch Geleise des der Beklagten
gehörigen Bahnhofs, und zwar nicht ausschliesslich. Es findet
also betreffs jener Geleise Concurrenzbetrieb der beiden Bahnen
statt; auf diesen Bahnstrecken ist jede der beiden Bahnen Betriebs-
unternehmerin .
Daraus folgt, dass jede von beiden in Gemässheit des
§. 1 haftet, d. h. jede von ihnen insoweit, als sie Betriebsunter-
nehmerin ist. Betriebsunternehmerin ist jede von ihnen nur in
Ansehung ihres eigenen Betriebes, keine von ihnen in Betreff des
Betriebes der anderen. Die Haftpflicht, um die es sich hier han-
delt, ist eine vom Gesetz dem Betriebe aufgelegte Obligation.
Wenn, wie das Gesetz sagt, einem bei dem Betriebe einer
Eisenbahn verletzten Menschen der Betriebsunternehmer
entschädigungspflichtig ist. so ist natürlich nur der eigene Betrieb
des letzteren gemeint; das Gesetz sagt Nichts davon, dass im
Fall des Concurrenzbetrieb es dieser Gedanke fortfalle, nämlich
dann die eine Unternehmerin nicht blos für ihren, sondern auch
für den Betrieb der anderen hafte; der Versuch, diese Ausdehnung
der Haftbarkeit wenigstens gegen die Bahneigenthümerin durch-
zusetzen, unternimmt gegen das Gesetz, das Eigenthum anstatt
des Betriebes mit der Haftpflicht zu belasten.
Das Gesetz beruht allerdings auf der Absicht, Leben und
Gesundheit des Publicums und des Bahnpersonals weit über die
Normen des allgemeinen bürgerlichen Rechtes hinaus zu schützen;
und unverkennbar kann die Erreichung dieser wohlwollenden
Absicht erschwert werden, wenn es bei Concurrenzbetrieb auf den
Beweis ankommt, welchem Betriebsunternehmer die schädigende
Betriebserhandlung zur Last fällt.
Allein diese Misslichkeit rechtfertigt doch keine Ausdehnung
des Gesetzes in dem Sinne, dass der Frage, welcher Concurrent
sich im Betriebe befunden habe, ihre entscheidende Bedeutung
genommen werden dürfte. Und meistens wird sich zu Gunsten
des Beschädigten annehmen lassen, dass die schädigende Betriebs-
handlung im gemeinschaftlichen Betriebe der Concurrenten
stattgefunden.
Hier aber ist diese Annahme ausgeschlossen ; soviel erhellt,
war die Maschine No. 229, als sie den Kläger traf, zwar auf dem
Bahnhofe und Geleise der Beklagten, aber lediglich im Dienste
der Litisdenunciatin.
Sonach war das Appellationsgerichtsurtel zu bestätigen.
Vergleiche übrigens:
Endemann, das Haftpflichtgesetz, 2. Auflage, Seite 22.
Eg er, dasselbe, Seite 78.
Die Kosten der dritten Instanz treffen nach §. 10 der Allge-
meinen Gerichtsordnung, Theil I. Titel 23, den Kläger.
Oesterreickisck-Ungariscke Correspoudeuz.
Wien, 22. Januar 1877. (Drei officiöse Communiques. Staais-
ba jnbau. Personentarife. Localtarif-Erhöhung. Präjudicium be-
züglich der Viehtransporte. Militairpflichten. Musterziehen.
Börsen -Rapport.)
Die omiciöse österr. Correspondenz sucht wahrscheinlich
aus Anlass der heutigen Wiedereröffnung des Reichsraths über
die Tendenz der Eisenbahn-Vorlagen wie folgt zu be-
104
ruhigen: „Das Eisenbahn-Sequestrationsgesetz, welches die Regie-
rung eingebracht hat, bezweckt, wie aus dem Motivenberichte
klar ersichtlich ist, nicht die Verstaatlichung der garantirten
Eisenbahnen, sondern will dem Staate nur das Recht einräumen,
jener gewählten Verwaltung einer garantirten Bahn, deren Betrieb
unverhältnissmässig hohe Staatszuschüsse nöthig macht, insolange
einen staatlichen Sequester zu substituiren , bis geregeltere Ver-
hältnisse die dem Staate aufgebürdeten stabilen Opfer auf ein
Minimum reduciren. Die Sequestration wird hiernach die den
Actionairen und Obligationenbesitzern gewährleisteten Rechte in
keiner Weise alteriren, da sie nicht, wie in unbegründeter Be-
fürchtung angedeutet wurde, gleichbedeutend ist mit der ein-
seitigen Aufhebung eines bilateralen Vertrages.“ — Nun ist die
Ernennung eines Sequesters nur unter den in der Verordnung
vom Jahre 1854 (das Concessionsgesetz) und in den verschiedenen
Concessionen normirten Bedingungen zulässig; deren gesetzliche
Aenderung könnte rechtlich nicht rückwirken und wäre bei der
Vertragsnatur aller Concessionen ohne Zustimmung der Actionaire
unwirksam. Dann ist die sparsamere Gestion eines Eisenbahn-
Sequesters, wie die Reminiscenz an den der Lemberg-Czernowitzer
Bahn lehrt, noch sehr fraglich. — Ein anderes officiöses Com-
munique desselben Blattes lautet: „Dem Vernehmen nach wird
eine Regierungsvorlage vorbereitet, die gerechte und zweck-
mässige Vertheilung der Betriebslasten jener garantirten
Bahnen betreffend, welche unter einer gemeinsamen Verwaltung
stehen. Die Generalinspection der österreichischen Eisenbahnen
hat die Quotientirung der drei Netze der Westbahn, ferner der
Karl-Ludwig-Bahn und der Staatsbahn bereits durchgearbeitet;
die Quotenverhältnisse der südnorddeutschen Verbindungs- und
Nordwestbahn sind noch zu ordnen.“ Es handelt sich jedoch
nicht um eine Regierungsvorlage, sondern um eine administrative
Regelung der Garantie-Verhältnisse mit den einzelnen Bahnen. —
Noch eine dritte Enunciation macht die Runde durch die Blätter:
„Wie verlautet, ist in Bezug auf die künftige Concessio-
nirung ungarantirter Bahnen der Grundsatz adoptirt
worden, dass solche Bahnen ausschliesslich auf Actien, nicht auf
Prioritäten zu basiren seien, um die Actie als den Anteilschein
an einem zukünftigen Gewinne vor einer Verkürzung zu bewahren
und die Calamität nothleidender Prioritäten zu präveniren.“ —
Obwohl es kaum an der Zeit ist, jetzt solche Grundsätze aufzu-
stellen, soll sich die Regierung damit einer Bewerbung um eine
in der Nähe von Wien projectirten Secundairbahn erwehren wollen.
Andererseits ist nicht gut abzusehen, warum eine solche Be-
schränkung eintreten soll, wenn dadurch das Zustandekommen
des Unternehmens gefährdet würde.
Im Oesterreichischen Budget-Ausschusse wurde über die
Regierungs - Vorlage, betreffend die Eröffnung von
Special - Crediten für das Jahr 1877 zu Zwecken des
Staatseisenbahnbaues referirt. Obzwar die bisher erlangten
Beitragsleistungen der Interessenten für die projectirten Local-
bahnen sehr gering sind (6 — 7 pCt.), soll die Regierung doch
in gleicher Weise bei den bereits bewilligten Bahnen Vorgehen.
Nachdem sich mehrere Abgeordnete über die schwierige
Durchführung dieser Resolution wegen der herrschenden Ver-
armung aussprach en, bemerkt der Handelsminister, dass auch
Grund und Boden ohne jede gewinnsüchtige Absicht von den
Interessenten überlassen wurde, und theilt bezüglich der einzelnen
Bahnen mehrere deren Rentabilität begründende Details mit.
Hierauf wurden nach mehreren Abstrichen für alle staatlichen
Eisenbahnbauten dieses Jahres 6,450,000 fl. votirt. — Der Bericht
des österr. Eisenbahnausschusses über den (in diesen Blättern
bereits mitgeth eilten) Gesetzentwurf, betreffend die Maxi-
maltarife für Personenbeförderung erörtert die Noth-
wendigkeit einer solchen Regelung und sieht die Tarifreform in
Betreff des Sachentransports durch die administrativen Maass-
nahmen der Regierung nicht für erledigt an. Auf den Personen-
transport zurückkommend, hat der Ausschuss jene Tarife accep-
tirt, welche bei den meisten österreichischen Bahnen und gerade
bei den financiell besser situirten gelten. Deshalb empfiehlt der
Ausschuss als Maximaltarif für die 1. Classe 5 kr., für die 2. Classe
3.6 kr. und für die 3. Classe 2.4 kr. per Kilometer, oder per Meile
37.93 kr., beziehungsweise 27.31 kr. beziehungsweise 18.20 kr. Die
übrigen Bestimmungen des Gesetzes betreffen die Normirung der
Tarifsätze für die mit dem Personentransport zusammenhängenden
Güter, ferner die Beseitigung der Differential-Tarife, indem be-
stimmt wird, dass die Transportsätze einer und derselben Ver-
kehrslinie auf der kürzeren Strecke nicht höher sein sollen als auf
der längeren Strecke. Endlich werden die Eisenbahn-Gesellschaften
verpflichtet, einen einmal eingeführten Tarif nicht erhöhen zu dürfen,
wenn derselbe nicht mindestens drei Monate in Geltung stand. —
Der Bericht enthält noch folgende interessante Daten: Bei 27
Eisenbalmgesellschaften steht jetzt folgender Tarif in Anwendung:
Man zahlt per Person und Meile in der ersten Klasse 36 kr., in
der zweiten 27 und in der dritten 18 kr. Der neue Maximal-
tarif wäre bei der ersten Klasse höher um 198 kr., bei der zweiten
um 03i kr. und bei der dritten um 02 kr. für die Person und Meile.
Anders stellt sich jedoch die Sache bei jenem Tarife, der jetzt
für zehn Eisenbahnen in Geltung ist. Hier erhöht sich derselbe
bei der ersten Klasse um 7M kr., bei der zweiten um 231 kr. und
bei der dritten Klasse um 3* kr. Der Bericht motivirt diese grose
Erhöhung mit dem Hinweise auf die schlechte Finanzlage jener
Gesellschaften, welche dieselbe anwenden müssen, und führt an,
dass die meisten dieser Gesellschaften garantirt sind, so dass es
notwendig erscheine, ihre Maximaltarife mit denen der besser
situirten Gesellschaften gleichzustellen. Die Minimal-Geschwindig-
keit für die Eilzüge wurde auf 37 Kilometer für die Stunde fest-
gesetzt. Die Tarife für solche Züge dürfen um 20 Percent erhöht 'wer-
den, während die Tarife für die gemischten Züge um 20 Percent er-
mässigt werden müssen. Der Bericht bietet ausserdem eine Zu-
sammenstellung der Fahrgeschwindigkeit auf den verschiedenen
Bahnen, welche beweist, dass die mittlere Geschwindigkeit der
österreichischen Bahnen geringer ist, als die der ausländischen
Bahnen. Es beträgt nämlich die Fahrgeschwindigkeit des Eil-
zuges, die Dauer der Aufenthalte auf den Stationen miteingerechnet,
im Durchschnitte: Kaiser-Ferdinands-Nordbahn: Auf der Strecke
Wien-Brünn 48 Kilometer per Stunde, Wien-Krakau 4235 Kilometer;
Oesterreichische Staatseisenbahn-Gesellschaft: Brünn-Prag 4783
Kilometer per Stunde, Brünn-Bodenbach 42 Kilometer, Wien-Pest
45e4 Kilometer; Südbahn Gesellschaft: Wien-Triest 40 Kilometer
per Stunde; Kaiserin-Elisabethbahn: Wien-Wels 402 Kilometer per
Stunde, Wien-Simbach 3885 Kilometer; Galizische Karl-Ludwig-
Bahn : Krakau-Podwoloczyska 402 Kilometer per Stunde; Busch-
tiehrader Bahn: Prag-Eger 3805 Kilometer per Stunde; Oester-
reichische Nordwestbahn : Wien-Tetschen 4182 Kilometer per Stunde;
Kaiser-Franz-Josephbahn: Wien-Prag 426 Kilometer per Stunde,
Eger-Wien 38os Kilometer, Wien-Eger 3638 Kilometer; Sächsische
Staatseisenbahn : Leipzig - Dresden 4792 Kilometer per Stunde ;
Bayrische Staatseisenbahn : München-Aschaffenburg 4393 Kilometer
per Stunde; Berlin-Hamburger Eisenbahn: B er Iin-Hamburg4973 Kilo-
meter per Stunde; Berlin-Dresdener Eisenbahn: Berlin-Dresden
5648 Kilometer per Stunde; Köln-Mindener Eisenbahn: Köln-Minden
5187 Kilometer per Stunde; Frankreich: Paris-Orleans 59 Kilometer
per Stunde; Paris-Lyon 55 Kilometer, Paris-Calais 533 Kilometer;
England: London-Liverpool (Kgs. Cr.) 598 Kilometer per Stunde,
London-Dover 783 Kilometer.
Das ungar. Com.-Ministerium hat die Eingabe der Stadt
Budapest über die Höhe der Localtarife dahin erledigt, dass
die Bedenken gegen die Tariferhöhung ungegründet und übertrieben
sind. Der frühere Concurrenzkampf hatte wohl die Tarife unter
jedes billige Maass herabgedrückt, aber dieses Verhältniss war
ungesund und deshalb unhaltbar. Die Carteilverträge haben dem
Refactien - Unwesen ein Ende gemacht und die öffentlichen Ta-
rifirungen wieder activirt. Die dadurch verursachte Tariferhöhung
ist unwesentlich, war aber unvermeidlich, da die Bahnen nicht
einmal ihre Selbstkosten deckten; sie musste bei den Staatsbahnen
auch deshalb eintreten, weil das Wagenraumsystem fallen gelassen
wurde, sie ist ein Correctiv gegen die frühere ungerechtfertigte
Niedrigkeit der Tarifsätze. Es folgen hierauf die Zusammenstel-
lungen der früheren und gegenwärtigen Tarife, aus welchen die
Unbedeutenheit des Aufschlages hervorgeht. Dagegen übergehe
die Eingabe in tendenziöser Weise die durch den neuen Tarif be-
wirkten Ermässigungen ; schon die Beseitigung der unmoralischen
Refactien sei für den soliden Handel ein Gewinn; dieselben
kommen nicht dem Publicum, sondern nur einigen Begünstigten
zu Gute. Die Angriffe gegen die österr. Staatsbahn wegen angeb-
licher Bevorzugung Wiens habe auch keine Begründung. Uebrigens
seien alle Bahnen zur 5 pCt. Herabsetzung des Tarifs für Getreide
in der Relative Budapest angewiesen worden.
Der österr. oberste Gerichtshof hat am 16|11. 1876. Z. 11618.
entschieden: Die Eisenbahn hat falls beim Transport von
Mastvieh ein Verlust nicht aus der Beschädigung des Fahr-
zeuges eintritt, nur die Gefahren zu vertreten, welche aus der
unterlassenen Aufforderung zur Bestellung einer Begleitung resul-
tiren; eine solche Unterlassung bildet aber keine bösliche Hand-
lungsweise. Der diese Entscheidung provocirende Fall war näm-
lich der, dass von 5 Wagenladungen mit Ochsen 3 Waggons wegen
Ueberlastung des Zuges abgehängt, daher nur 2 mit dem Thier-
begleiter weiter befördert wurden, so dass in Folge des späten
Eintreffens der in den abgehängten Wagen befindlichen Thiere
ohne Begleitung mehrere verendeten und für die anderen ein ge-
ringerer Preis erzielt wurde. Für die verendeten Thiere muss
(nach den Motiven) der Normalsatz gemäss §. 44 B. R. desshalb
geleistet werden, weil der Ausdruck „gefordert“ darauf hindeutet,
dass die Begleitung, zu deren Forderung die Bahn berechtigt ist,
auch von dieser gefordert wurde. (Diese Unterlassung wurde von
der ersten Instanz sogar als eine die Anwendung des letzten Absatzes
des Art. 427 H. G. nach sich ziehendes grobes Verschulden erklärt).
Nicht das Ausgesetztsein der Thiere an der Sonnenhitze
in den abgehängten Wagen, sondern die Nichtabwendung des Scha-
dens durch gehörige Beaufsichtigung, Wendung und Fütterung der
Thiere während des Transportes begründet die Ersatzpflicht der
Bahnen. Dagegen kann keine Entschädigung wegen des für
die später eingelangten Thiere erzielten geringem Preises zuer-
kannt werden, weil derselbe zumeist durch das spätere Ein-
treffen am Markte, also durch einen Umstand verursacht wurde,
wegen dessen die Bahn zu keiner Verantwortung herangezogen
werden kann. — Die Bahnverwaltungen sollten von dieser Ent-
105
Scheidung Anlass nehmen, die Stationen zu beauftragen, für jeden
Thiertransport ausnahmslos eine Begleitung zu fordern und deren
Nichtbeigaoe stets wohl am besten durch die Anwendung der auf-
geforderten Partei oder wie im vorliegenden Falle des dieselbe
vertretenden Begleiters schriftlich constatiren zu lassen.
Den österreichischen Bahnverwaltungen ist die allerhöchste An-
erkennung für ihre patriotischen Bemühungen im Interesse
des Militair- Sanitätswesens zugekommen. So erfreulich
diese Kundgebung auch ist, so besorgt sind die Bahnen wegen der
im Falle einer Mobilisirung an ihr Personal herantretenden For-
derungen der Erfüllung seiner Militairpflicht. Bei dem äusserst
knappen Stande derselben aus Sparsamkeitsrücksichten wird der
Bahndienst erschwert, ja sogar gehemmt, wenn die Einberufung
aller pflichtigen Angestellten erfolgen sollte. Wenn ein Stand die
Befreiung von der Militairpflicht im eigensten Interesse des Staa-
tes verdient, so ist es der des Bahnpersonals. Die Bahnverwal-
tungen werden auch berathen müssen, wie der Calamität der
massenhaften Einberufungen zu begegnen sei.
Die vom Publikum äusserst günstig aufgenommene Anord-
nung der Nordbahn-Direction, dass bei allen Gattungen Getreide
und Hülsenfrüchten die Besichtigung beziehungsweise
Musterziehung ohne vorherige Auslösung des Fracht-
briefes ausnahmsweise wolilcreditirten und vertrauenswürdigen
Firmen ertheilt werden kann — verdächtigt ein klericales Blatt
als eine Ausbildung des Trinkgeldersystems und erfrecht sich
von einer Anmassung zu sprechen, welche eine energische Zurück-
weisung verdient. Wir hoffen, dass Letztere diesem Blatte von
der genannten Direction und deren Beamtenkörper nicht erspart
werden wird.
Das Steigen des Silbers hat auch alle Actien bis auf die
der Staats- und Südbahn ( — 5 '/» und 3) wegen des Ausfalles
in der Mehreinnahme resp. wegen des Unfalls bei Steinbrück von
1 bis 12 Fl. haussirt, besonders waren ungar. Werthe gefragt.
Nachhaltig, sogar bis auf 274 pCt. (ung.-galiz.) waren Prioritäten
beliebt, daran participirten besonders die jüngeren, allerdings
stark vernachlässigten Bahnen, während zwei altere (Nord- und
Elisab.-Westbahn) ohne allen Grund Abschwächungen von ‘/4 pCt.
erfuhren.
Sächsische Staatsbahuen. Das „Deutsche Handelsblatt“
schreibt: Am Schluss des Jahres 1875 hatten die Sächsischen
Staatsbahnen eine Länge von 923, 4 Kilometer bei einem Anlage-
capital von 330 758 325 JA resp. von 328 161 JA. pro Kilometer
Bahnlänge. Zu den Staatsbahnen kamen bis Ende 1875 noch
142,2 Kilometer von der Staatsverwaltung betriebene Privateisen-
bahnen, nämlich: Gössnitz-Gera, Hainichen - Rossweiu, Altenburg -
Zeitz, Gaschwitz -Meuselwitz, Greiz -Brunn, Zittau - Reichenberg.
Vom Jahre 1856 an berechnet sich die Rentabilität der Sächsischen
Staatsbahnen wie folgt:
— IW pCt.
1856 Anlagecapital
99 410 168
JA
**354
1857
y>
102 322 668
rr
5,80
1858
33
107 961 873
33
rzr
4, 37
1859
33
124 566 777
33
z=
4,41
1860
33
126 315 951
33
zz:
5,25
1861
»
130 533 567
33
zz:
^359
1862
33
137 927 274
33
zz:
^383
1863
33
145 692 123
>3
:zz
6,qs
1864
33
147 231 729
33
zz:
6,99
1865
33
152 274 231
33
z=
7,23
1866
33
178 953 987
53
—
4-, 59
1867
33
182 604 771
33
zz
6j34
1868
33
185 659 821
33
—
6,9i
1869
33
208 842 007
33
zz
6365
1870
33
216 283 226
33
—
5,64
1871
33
226 960 667
33
z=
7307
1872
33
263 591 590
33
=
*-*375
1873
33
280 658 865
33
zz
5,54
1874
33
293 882 330
33
Z=
**387
Rentabilität der Sächsischen
Staatsbah
. — „VJL w uivuioo uwuutii berechnei
sich demnach im 20jährigen Durchschnitt zu 6,48 pCt. Da nur
die Mittel, zur Erbauung der Staatsbahnen durch 4procentig(
Staatsanleihen beschafft worden sind, so bleibt ein reiner Ueber
schuss von 2,48 pCt.
Irn Jahre 1876 sind die Linien Leipzig-Dresden, Chemnitz
Adort, Chemnitz-Komotau, Gera-Plauen, Mehltheuer-Weida unc
che bereits in Staatsverwaltung befindlichen vorgenannten Privat
bahnen erworben worden. Manche dieser Linien werden aller
dings für die nächsten Jahre nur eine geringe Rente abwerfen
Da aber bei den meisten ein sehr niedriges Baucapital zu ver
zinsen ist? wird ^ia DA-ni-ohnn"!- ^ ci ” „i — : — i nx_ i
. , die Rentabilität der Sächsischen Staatsbahne!
5;ur geschmälert werden und dürfte, sobald mit besserer
Geschäftsgang der Verkehr sich wieder hebt, die Durchschnitts
rente von 6,s pCt. bald wieder erreichen.
Russische Correspondenz.
— A— Einen interessanten Aufschluss über den national-
ökonomischen Werth der Losowaja-Sewastopoler Bahn giebt der
unlängst erschienene Geschäftsbericht dieser Bahn pro 1875.
Bekanntlich war bereits im Jahre 1*61 die Concession zum
Bau einer Bahn von Moskau nach Feodosia der grossen russischen
Bahngesellschaft ertheilt worden und hatte dieselbe nicht nur
sämmtliche Vorarbeiten beendet, sondern auch schon einen
grossen Theil der Schienen etc. nach Feodosia geschafft; zum
eigentlichen Bau ist es jedoch damals nicht gekommen und die
Schienen wurden später von da nach Odessa geschafft und zum
Bau der 280 Kilom. langen Strecke Odessa-Balta und Rasdelnaja-
Tiraspol verwendet.
Im Jahre 1868, nach Vollendung der übrigen Südrussischen
Bahnen tauchte das Project der Sewastopoler Bahn abermals auf
und endlich, nach den langwierigsten Untersuchungen in Betreff
der zu wählenden Trace, der Bau der Losowaja-Sewastopoler
Bahn 1871 begonnen und am 5. Januar 1875 das letzte Stück der-
selben dem regelmässigen Betriebe übergeben.
Wir haben s Z. in diesen Blättern darauf aufmerksam ge-
macht, dass die lediglich aus strategischen Rücksichten gewählte
kostspielige Trace auf der Höhe der Steppe niemals den Anfor-
derungen entsprechen würde, welche man mit Rücksicht auf die
Hebung der durchschnittenen Ländereien zu erreichen streben
sollte und sehen unsere Voraussage in der ersten ßetriebsüber-
siclit in vollem Masse bestätigt.
Die kühnen Hoffnungen, welche an den Anschluss des
prächtigen Sewastopoler Hafens an das russische Eisenbahnnetz
geknüpft wurden, sind sämmtlich zu nichte geworden. Obgleich
die sogenannte südliche Sewastopoler Bucht eine beinahe senk-
recht vom Ufer abfallende Tiefe von über 10 Metern besitzt, ob-
gleich der Hafen fast nie einfriert und obgleich er für die von
Constantinopel kommenden Schiffe, d. h. für den gesammten
Orienthandel der nächstliegende russische Hafen ist, so zeigt den-
noch der Geschäftsbericht für das abgelaufene Betriebsjahr, dass
die Eisenbahn fast nichts zur Hebung des Verkehrs auf dem
Sewastopoler Hafen beigetragen hat. Mag dies auch, wie vielfach
behauptet wird, der Regierung aus dem Grunde nicht unangenehm
sein, weil sie den specifisch militairischen Character dieses Hafens
wahren will, um in einem eventuellen Kriege nicht an Rücksich-
ten auf einen möglicherweise blühenden Handelshafen gebunden
zu sein, so dürfte doch das erzielte Betriebsresultat nicht allein
in financieller Hinsicht zu denken geben. Die Lage der Bahn
auf dem unwirthliclien Steppenplateau ist nicht im Stande der
zunehmenden Verarmung der Krim und der mit ihr Hand in Hand
gehenden Entvölkerung entgegenzu wirken. Der Werth der Land-
güter im Süden Russlands ist in den letzten Jahren derart ge-
sunken, dass bei den im vorigen Monat stattgefundenen Verkäufen
der Preis eines preussischen Morgens bis unter eine Reichs-
m ark herabgegangen ist! Gleichzeitig sind aber auch rlie uns
hier näher berührenden Betriebsergebnisse der Losowaja-Sewasto-
Eoler Bahn höchst betrübend; denn während 1875 die Gesammt-
innahmen der 655 Kilom. langen Bahn nur 1 722 745 Rubel be-
trugen, haben die Betriebsspesen nicht weniger als 2 231 052 Rubel
erreicht; nach der bis jetzt veröffentlichten Uebersicht für die
ersten 10 Monate 1876 stellten sich die Ergebnisse des zweiten
Betriebsjahres noch ungünstiger und so hat denn die Regierung
ausser der vollen Garantiesumme für die Actien, der Balm auch
noch sehr bedeutende Zuschüsse zu gewähren, damit dieselbe
nicht gezwungen wird den Betrieb einzustellen.
Wenn somit in nationalökonomischer Hinsicht die gewählte
Trace als durchaus verfehlt angesehen werden muss, so hat sich
dennoch, in Folge der Erbauung der Flügelbahn von Sinjelnikowo
nach Ekaterinoslaw ein wenn auch kleiner Theil der Sewastopoler
Linie von ganz bedeutendem Nutzen für die Duiepr-Schinahrt
erwiesen. Es ist nämlich mit Hilfe der genannten Zweigbahn und
des Bahnstückes von Sinjelnikowo nach Alexandrowsk nunmehr
möglich die vom oberen Flusslauf ankommenden Güter auf der
Eisenbahn an den gefährlichen Stromschnellen bei Ekaterinoslaw
vorbeizuführen und wenn auch zür Umgehung dieser Felsriffe eine
weit kürzere Bahn hinreichend gewesen wäre, so weisen die unten
folgenden Zahlen dennoch die Lebensfähigkeit dieser Strecke der
Losowaja-Sewastopoler Bahn zur Genüge nach.
Gehen wir nunmehr zu den einzelnen Transporten über, so
ersehen wir, dass von 11,6 Mill. überhaupt verführter Waaren und
fast die Hälfte, nämlich 5,2 Millionen Pud. in Getreide bestanden,
davon 3,2 Weizen, 0,6 Roggen, 0,3 Mill. Gerste.
Von der Gesammtmasse des Getreides gingen
nur bis Alexandrowsk bis nach Sewastopol
Weizen 2.842.142 Pud. 253.150 Pud.
Roggen 376.831 „ 62.510 „
Gerste 60.961 „ 166.290 „
Von Alexandrowsk aus geht das Getreide auf dem JDniepr
bis nach Nicolajew, wo es zum Export gelangt. Würde von Seite
der Regierung nur Etwas mehr gegen die Versandung des Nico-
laewer Hafens gethan werden, so könnte derselbe sehr schnell
eine ziemliche Bedeutung gewinnen, da er schon jetzt, trotz aller
106
Schwierigkeiten dem Odessaer eine starke Concurrenz bietet.
Abgesehen von dem 2.-3. Monate dauernden Stillstand durch das
Einfrieren, bildet Nicolaew den naturgemässen Exporthafen für
den ganzen zwischen dem Bug und Dniepr liegenden, Getreide
produzirenden, Bezirk; eine Verlängerung der Charkow-Nicolaewer
Bahn bis nach Otscbakow (ca. 40 Kilom.) könnte dieser Bahn
möglicherweise einen grossen Th eil des ganzen russischen Importes
Zufuhren, da z. B. die Entfernungen der 3 russischen Importhäfen
vom schwarzen Meer nach Moskau folgende Zahlen aufweisen:
Odessa-Moskau . . . 1557 Werst.
Sewastopol-Moskau . 1440 „
Nicolaow-Moskau . . 1285 _ „
Der letztgenannte Hafen hat somit einen Vorsprung von 155
resp. 272 Werst Bahnabkürzung, welche für viele Import -Artikel
wie Thee, Seide, Wolle etc. von ausschlaggebendem Einfluss sein
muss, wenn die Zuverlässigkeit des Bahntransportes als gleich-
werthig auf den verschiedenen Bahnen angesehen werden darf.
Gehen wir jedoch wiederum zur Losowaja - Sewastopoler
Linie zurück, so finden wir in zweiter Linie als wichtigste Ver-
kehrslast das Holz, von dem 1 1 12 Mill. Pud. verführt wurden; hier-
von ist wiederum mehr als ein Drittel dem Dniepr bei Ekateri-
noslaw abgenommen und der Kursk - Charkower Bahn zugeführt
worden, während der Rest sich gleichmässig auf die einzelnen
Stationen vertheilt.
Aus dem südlichen Theil der Bahn stammt der in der dritten
Reihe stehende Salz transport, der sich auf etwas über 1 Mill. Pud.
belief; auch hiervon blieb '|3 auf den Bahnstationen, '|3 ging nach
dem Dniepr und '[3 wurde der Kursk-Charkower Bahn übergeben.
In zweiter Reihe stehen die Koh len transporte, und da ergiebt
sich denn abermals ein trostloses Bild für die Productivität des
von dei Natur so reich dotirten Donetzschen Kohlenbeckens;
denn während die Gesammtmenge des der Sewastopoler Bahn
übergebenen Kohlenquantums 632 Tonnen Pud. betrug, sind hier-
von nur 6200 Pud. oder 1% bis nach Sewastopol gegangen!
Statt somit den hohen Zweck zu erfüllen, den russischen
Steinkohlen den ganzen Orient zu erschlossen und die in jeder
Hinsicht ausgezeichnete Donetzkohle über den Suezkanal hinaus
exportfähig zu machen, hat die Sewastopoler Bahn nur soviel
russische Kohlen verführt als nöthig ist, um die längs der Bahn
liegenden Schnapsbrennereien mit Heizmaterial zu versehen und
nur 11 Kohlenwagen ist es gelungen, bis nach dem besten russi-
schen Hafen vorzudringen wo nach wie vor die englische Kohle
ihr Gebiet beherrscht!
— A — Russland. Aenderu'ng von Stationsnamen-
Die Landwarowo-Romnybahn zeigt an, dass die Station Gorodnja
(29) den Zusatz Ujesd erhalten hat und vom 1 Januar den Namen
führt ; Gorodnja Ujesd.
OFF
Westfälische Eisenbahn.
Am 24. d. Mts. wurde der bei
unseren Neubauten zu Ober-
hausen beschäftigte Abthei-
lungs-Baumeister Carl Garbe
nach längerer Krankheit durch
den Tod abberufen.
Wegen seiner in jeder
Beziehung schätzenswerthen
Eigenschaften werden wir ihm
ein ehrendes Andenken be-
wahren. Münster, den 26. Ja-
nuar 1877. Königliche Direc-
tion der Westfälischen Eisen-
bahn.
Aus Odessa wird der „K. Z.“ vom 12. d. M. geschrieben:
„Die hiesige Eisenbahnverwaltung hat den Befehl erhalten, vom
15, d. M. ab den kaum eröffneten Güterverkehr wieder ein-
zustellen*), da grössere Truppenmassen aus dem Innern, na-
mentlich aus der Umgebung von Moskau nach dem Süden beför-
dert werden sollen. Vor einigen Tagen langten in Rasdelnaja,
Hauptstation vor Kischinew, Truppen aus der Gegend von Brest
an, welche sich drei Tage unterwegs befunden hatten und während
dieser Zeit ohne jede Verpflegung geblieben waren; Deutsche Rei-
sende, welche mit deutschredenden Soldaten aus den Ostseepro-
vinzen zusammentrafen, erbarmten sich wenigstens dieser Sol-
daten und reichten ihnen Nahrungsmittel, während seitens der
Führung der Truppen in nichts für die übrigen Soldaten gesorgt
wurde. Dieselben waren gezwungen, mit den bei solchen Gelegen-
heiten an den Stationen sich einfindenden Landleuten, so weit
die Mittel es erlaubten, um einen Apfel und ein Stück Brod zu
handeln. Es ist unbegreiflich, wie wenig vorsorglich die Inten-
dantur bei den jetzigen Truppenconcentrationen sich erweist.
Auch das Volk verhält sich den auf dem Marsch befindlichen
müden und hungrigen Soldaten gegenüber theilnahmlos. Man
schaut den marschirenden Truppen wohl nach, aber den inWaffen
stehenden Bruder, welcher die Feinde des Vaterlandes bekämpfen
soll, durch Speis’ und Trank zu erquicken oder durch ein kleines
Geldopfer seine Lage erleichtern, das ist trotz der allgemeinen
Wehrpflicht noch lange nicht Herzensbedürfnis Aller geworden.
Auch scheint der Russe den Soldaten noch immer als ein unter-
geordnetes Wesen zu betrachten, sonst würde er gewiss nicht
denselben in kalten Remisen und Ställen auf Stroh betten, salbst
wenn er freie Räume zur Verfügung hat, während die hier lebenden
Deutschen den Russischen Soldaten in ein bewohnbares, ge-
wärmtes Zimmer unterbringen, und obgleich der Soldat gewöhn-
lich ohne Verpflegung einquartirt wird, denselben dennoch voll-
ständig unentgeltlich verpflegen. Dies wird von dem Gast auch
aufs dankbarste anerkannt; es ist wahrhaft rührend anzusehen,
wie sich Russische Soldaten in Deutschen Häusern verabschieden.“
*) Es scheint hiernach die Mittheiluug auf Seite 75 II oben,
die Wiedereröffnung des Betriebs auf der Odessaer Bahn nicht be-
gründet zu sein.
In Uleaborg (Finnland) hat sich eine Gesellschaft zum Bau
einer Eisenbahn von da längst dem nördlichen Ufer des Uleo bis
zum See gleichen Namens gebildet. Die Pläne und Kostenan-
schläge sind bereits fertiggestellt und soll nunmehr an die Reali-
sation des 5 300 000 Finn. JA betragenden Baucapitals gegangen
werden, wobei 3 Millionen von der Regierung, 1 Million von der
Stadt Uleaborg und der Rest durch Actien aufgebracht werden soll.
IZIELLE ANZEIGEN.
in der Richtung von und nach Deutsch-
W ette die T arifsätze der StationN eustadtO/S.
erhoben. Breslau, den 20. Januar 1877.
Königliche Direction. (1119)
2. Tarifänderungen.
Posen-Niederschlesiscli-Sächsisclier Ver-
band. Mit dem heutigen Tage tritt für
Getreidetransporte in Wagenladungen zwi-
schen Posen und Görlitz via Hansdorf ein
ermässigter Frachtsatz von 1,182 JA pro
100 Klgr. in Kraft. — Berlin, den 22. Jan.
1877. PiegeschäftsführendeVerwaltng.(1116)
Zum Preussisch - Braunschweigischen
Gütertarife vom 1. Januar 1877 ist der
Nachtrag 1, enthaltend:
a. Abänderung der Bestimmungen über
Anwendung der FrachtsätzeundFracht-
zuschläge,
b. Aufnahme der Stationen Hettstädt
und Silberhütte in den Verband,
c. Abänderung resp. Ergänzung der Aus-
nahmetarife,
d. Druckfehler-Berichtigungen
erschienen.
Derselbe kann von allen Verbandstationen
bezogen werden. Braunschweig, den 23.
Januar 1877. Die geschäftsführende Direc-
tion des Preussisch - Braunschweigischen
Eisenbahn-Verbands. (1052)
Halle-Cottbus-Schlesischer Verband. Mit
dem heutigen Tage treten für den Verkehr
zwischen Leipzig und Frankfurt transito
(nach Stationen der Königlichen Ostbahn
und Märkisch-Posener Bahn) neue directe
Tarifsätze im obenbezeichneten Verbände
via Eilenburg - Cottbus - Guben in Kraft,
welche gleich hoch gehalten sind mit den
directen Tarifsätzen Leipzig-Frankfurt a./O.
trans. via Grossenhain-Cottbus-Müllrose.
F erner ermässigcn sich dieFrachtsätzeLeip-
zig-Frankfurt a./O. (loco) im rubricirten Ver-
bands-Tarife für Spec.-Tarif II. von 0,9422
M pro 100 Kilogr. auf 0,936 JA und für
Spec.-Tarif III. von 0,7692 JA pro 100 Kilogr.
auf 0,768 JA — Berlin, den 22. Januar 1877.
Die geschäftsführende Verwaltung. (1117)
Berlin-Hamburger Eisenbahn. „B erlin-
Bremer Verkehr via Wittenberge-
Lüneburg-Buchholz.“
Der Artikel „Schiefer“ wird fortan bei
Aufgabe in Wagenladungen von je 10,000
Kilogr. zu den Sätzen des Sp.-T. HI. be-
fördert. Berlin, den 20. Januar 1877. Die
Direction (1050)
Niederschlesisch - Märkische Eisenbahn.
Mit dem 1. März er. treten die directen
Tarifsätze der Station Sorau (Halle-Sorau-
Gubener Eisenbahn) in dem Verbands-
Verkehre zwischen Stationen der Berlin-
Görlitzer und Iialle-Sorau-Gubener Eisen-
bahn einerseits und der Berlin-Potsdam-
Magdeburger, sowie der Magdeburg-Halber-
städter Eisenbahn andererseits via Berlin-
Cottbus ausser Kraft.
Für die in Frage kommenden Relationen
bestehen resp. werden spätestens vom
obigen Tage ab gleich hohe directe Tarif-
sätze im Magdeburg - Schlesischen resp.
Schlesisch - Rheinischen Verbände via
Frankfurt a/O. eingeführt, so dass durch
die Aufhebung der directen Tarifsätze via
Cottbus die directe Expedition nicht be-
einträchtigt wird. Berlin, den 17. Januar
1877. Königliche Direction. (1041)
1. Güterverkehr.
Oberschlesische Eisenbahn. Vom 1 Fe-
bruar er. ab wird auf der Personen-Halte-
stelle Schnellewalde die Abfertigung
von Gütern der ermässigten Frachtklassen
und der Specialtarife in Wagenladungen
und im Verkehr mit sämmtliclien Stationen
unseres Bahnbereiches stattfinden.
Güter, welche für Schnellewalde bestimmt
sind, müssen frankirt, Güter, welche von
Schnellewalde abgesandt werden sollen,
müssen unfrankirt und ohne Nach-
nahme aufgeliefert werden.
Für Güter in der Richtung von und nach
Neustadt O/S. werden die diesbezüglichen
Tarifsätze der Station Deutsch-Wette und
107
Obersclilesische Eisenbahn. Vom 1. Fe-
bruar er. tritt ein gemeinschaftlicher Tarif
für die Beförderung von Frachtgütern und
Eisenbahnfahl zeugen zwischen Stationen
der vormaligen Halle-Sorau-Gubener Bahn
und den Stationen Neisse, Ziegenhals,
Neustadt O/S., Leobschütz, Jägerndorf,
Bauerwitz, Ober-Glogau und Cosel Stadt
via Sorau-Breslau in Kraft.
Druckexemplare desselben sind auf den
Verbandstationen zu haben. Breslau, den
20. Januar 1877. König!. Direction. (1053)
Königliche Ostbahn. Vom 1. Februar
1877 ab tritt zum gemeinschaftlichen Tarif
der Niederschlesiscli-Märkischen Eisenbahn
und der Ostbahn für die Beförderung von
Braunkohlen in Wagenladungen vom
10. August 1874 ein erster Nachtrag in
Kraft
Derselbe enthält theilweise ermässigte
Frachtsätze für solche Transporte, welche
vom Versender mit je einem Frachtbriefe
in Ladungen von mindestens 10 000 Kilo-
gramm auf einen Wagen aufgeliefert
werden, resp. für welche die Fracht für
dieses Gewicht bezahlt wird.
Exemplare dieses Nachtrags sind von
den Verbandsstationen käuflich zu be-
ziehen. — Bromberg, den 18. Januar 1877.
Königliche Direction der Ostbahn. (1056)J
Niederschlesisch - Märkische Eisenbahn.
Mit dem 1. März er. treten die directen
Tarifsätze der Station Sorau (Halle-Sorau-
Gubener Eisenbahn) in dem Verbands-
Verkehre zwischen Stationen der Berlin-
Görlitzer- und der Halle - Sorau - Gubener
Eisenbahn einerseits und Stationen der
Berlin-Hamburger Eisenbahn sowie Station
Lübeck der Lübeck - Büchener Eisenbahn
andererseits via Berlin- Cottbus ausser Kraft.
Für die in Frage kommenden Relationen
bestehen gleich hohe directe Tarifsätze im
Hamburg - Niederschlesischen Verbände,
via Frankfurt a/O., so dass durch die
Aufhebung der Tarifsätze via Cottbus die
directe Expedition nicht beeinträchtigt
wird. Berlin, den 17. Januar 1877. Die
Königliche Direction der Niederschlesisch-
Märkischen Eisenbahn (H18)
Thüringische Eisenbahn. Die Lieferung
von 1400 Stück Stahlbandagen für Eisen-
bahnwagenräder soll in öffentlicher Sub-
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Die am 8. December 1876 publicirte
allgemeine Erhöhung der Ueberfuhr-
gebühren für Benutzung der Breslauer
Verbindungsbahn tritt für den gemein-
schaftlichen Tarif der Oberschlesischen,
diesseitigen, Kgl. Niederschlesisch - Märki-
sehen und K. K. priv. Oesterr. Nordwest-
und Süd-Norddeutschen Verbindungsbahn
für Oberschiesische Steinkohlen und Coaks
vom 1. Mai 1872 erst mit dem 10. Febr. er.
in Kraft. Breslau, den 25. Januar 1877.
Directorium. (1121)
Hannover - Sächsisch - Oestlicher Güter-
verkehr’. Mit dem 1. Februar bezw.
15. März 1877 tritt Nachtrag XV. zum
Tarife für den Güter - Verkehr zwischen
Stationen der Hannoverschen Staatsbahn,
der Braunschweigischen sowie der Magde-
burg - Halberstädter Eisenbahn einerseits
und diesseitigen Stationen andererseits
via Dresden m Kraft. Derselbe enthält
u. A. Frachterhöhungen für die Artikel
Flachs, Korkholz und Lumpen. Exemplare
sind bei den betheiligten Güterexpeditionen
zu erlangen. Dresden, am 21. Januar 1877.
Kgl General-Direction der Sächs. Staats-
Eisenbahnen als geschäftsführende Ver-
waltung, Freiherr v. Biedermann. (1120)
Berlin-Anlialtische Eisenbahn. Von der
Bekanntmachung des Reichskanzlers vom
29. December v. Js., Abänderungen des
Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen
Deutschlands betreffend, haben wir einen
Separat- Abdruck hersteilen lassen, welcher
von unsern betreffenden Expeditionen gra-
tis verabfolgt wird. Berlin, den 19. Januar
1877. Die Direction. (1051)
Mitteldeutscher Eisenbalm-Verband. Der
vom 1. Februar d. Js. ab gültige Nachtrag
40 zum Verbands-Gütertarife enthält neue
Tarifsätze für verschiedene Stationen der
Frankfurt - Bebraer, Magdeburg - Halber-
städter und Berlin-Hamburger Bahn, so-
wie einige Berichtigungen der 2. Tarifaus-
gabe. — Näheres ist in den Güterexpe-
ditionen der Verbandsbahnen zu erfahren.
Erfurt, den 16. Januar 1877. Die Direction
der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft
als geschäftsführende Verwaltung. (1049)
mission vergeben werden. Die mass-
gebenden Submissions- und Contractsbe-
dingungen sind vom Unterzeichneten zu
beziehen, an welchen auch die versiegelten
mit der Aufschrift : „Offerte auf Bandagen“
zu versehenden Offerten bis zum 10. Fe-
bruar er., früh 11 Uhr einzusenden sind.
Erfurt, den 24. Januar 1877. Der Oberma-
schinenmeister. M. Lochner. (1124)H.&V.
Königlich Sächsische Staatseisenbahnen.
Die Lieferung von verschiedenen Materia-
lien und V orrathstücken, als: Walzeisen,
Gummiwaaren, Güterwagendecken,
Leinwand, Schätter, Hanf, Pappen,
Glas, Splinten, Holzschrauben,
Nieten, Drahtstiften, Sattlernägeln,
Kammzwecken, Feilkloben, Baum-
sägen, Handbeilen, Besen, Bürsten
und verschiedene^ Sorten Leder soll
verdungen werden.
Die hierfür festgestellten Bedarfsnach-
weise und Lieferungs- Bedingungen liegen
bei der Unterzeichneten Verwaltungsstelle
zur Einsicht aus und können auch von
derselben gegen Einsendung von 50 Pf.
bezogen werden.
Angebote sind verschlossen, postfrei und
mit entsprechender Aufschrift versehen
ebendaselbst bis
Sonnabend, den 19. Februar 1877
einzureichen, an welchem Tage, Vormittags
10 Uhr, die Eröffnung derselben im Con-
ferenzzimmer des Personenbahnhofes in
Chemnitz stattfinden wird. Chemnitz, den
23. Januar 1877. Maschinen -Hauptverwal-
tung der Königl. Sächs. Staatseisenbahnen.
Bergk (1125) J.
Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn. Die
Lieferung von 40000 Stück eichenen Bahn-
schwellen 2,5 Meter lang, Cmtr. stark,
10,000 Stück eichenen Bahnschwellen, 2,5
Meter lang, iS/2t Cmtr. stark und ca. 1600
Cbmtr. eichenen Weichenschwellen soll im
Wege der Submission im Ganzen oder
auch in kleineren Posten verdungen werden.
Anlieferung muss vom 1. April bis 1. Juli
er. erfolgen. Offerten mit der Aufschrift:
Offerte aufLieferung von Schwellen,
sind bis Donnerstag den 15. Februar er.,
Mittags 12 Uhr bei uns einzureichen. Lie-
ferungsbedingungen können von unserer
Registratur gegen Einsendung von 30 Pf.
in Briefmarken bezogen werden. Magde-
burg, den 20. Jan. 1877. Directorium. (1048)
Frankfurt-Bebraer Eisenbahn. Die Lie-
ferung der für das Etatsjahr 1877|78 erfor-
derlichen Materialien für den Werkstätte-
Betrieb als:
Walzeisen, Specialeisen, Werkzeugstahl,
Federstahl, Bleche (Eisen-, Messing-,
Kupfer- etc.), Draht (Eisen-, Messing-,
Kupfer, Roheisen, Blei, Zinn, AntimoD,
Werkzeug - Geräthe und Kurzwraaren,
Klempnerwaaren , Farben, Chemikalien,
Droguen, Leinöl, Terpentinöl, Oel für
Gasfabrikation, Leder, Seiler, Polster-
und Borstenwaaren, ^Posamentirwaaren,
Manufacte, Holzkohlen, Schmiedekohlen,
Hammerstiele, Hölzer, Glas, diverse Re-
servestücke als Bufferhülsen, Spiralfedern,
Bufferstangen, Kuppelungen, Wagenrad-
gestelle und Gussstahlraareifen
sollen im Wege der öffentlichen Submis-
sion verdungen werden.
Die Offerten sind spätestens bis zu dem
auf den 20. Februar d. J., Vormittags
9 Uhr in dem Dienstzimmer des Unter-
zeichneten anstehenden Termine, portofrei,
versiegelt und mit der Aufschrift „Sub-
mission auf Werkstätten-Materialien“ unter
meiner Adresse einzusenden.
Die Eröffnung erfolgt zu obiger Termins-
stunde in Gegei wart der etwa anwesenden
Submittenten.
Die Submissions- und Contractsbedin-
gungen mit Zeichnungen werden auf por-
tofreie an die Werkstätten - Materialien-
Verwaltung zu Fulda zu richtende Schrei-
ben gegen Erstattung von 2 Jl für Copialien
übersandt, ebenso können die Bedingungen
3. Submissions-Resultate.
Oberschlesische Eisenbahn. Submission auf 750 000 Kilogr. gewaschene Schmiede-
nusskohle. Breslau, 22. Januar 1877.
Offerte
ä
1000 Klg.
Submittent.
Name und Domicil.
Bemerkungen.
Jl | $
Lieferort und Lieferzeit: Breslau, in monatlichen Raten von 75 000 Kilo.
38 G. v. Kramsta’sche Bergwerks-Verwaltung in
Altwasser.
49,2 1
■J?’2- A. W. Berger & Co. in Waldenburg.
40,2 k
43,6 )
57 R. & J. Freund in Berlin.
Schlesische Kohlenwerks - Actien - Gesellschaft
in Gottesberg.
Phil. Nathan in Orzesche O/S.
Steinkohlen -Bergwerk Vereinigte Glückhilf-
grube in Hermsdorf.
Verwaltung der consol. Abendröthe-Grube in
Gottesberg.
Krynitz & Co. in Berlin.
4. Submissionen.
aus der Glückhilfgrube
„ „ Victorgrube
„ „ Abendröthegrube
„ Paulschacht
aus der Verein. Glückhilf-
grube
aus der Victorgrube
freo. Waggon Orzesche O/S.
J gewaschene Schmiede-
< nusskohle
1 ungewaschen dito
108
bei mir oder Maschinenmeistern II. in
Hanau und auf dem Stationsbureau zu
Sachsenhausen bei Frankfurt a/M. und
Nordhausen eingesehen werden. i ulda,
21. Januar 1877. Königliche Maschinen-
meisterei 1. U
Berlin - Coblenzer Eisenbalm Strecke
Nordhausen-Wetzlar. Die Ausführung
der Erdarbeiten auf der Strecke Eschwege-
Dingelstedt und zwar: ,
in der Abtheilung VI (Eschwege)
Loos 3 mit 218898 cbm. Erdmassen
„ 4 „ 268207 „ „
„ 9 „ 150898 „ __ „
in der Abtheilung VII (Küllstedt)
Loos 3 mit 120500 cbm. Erdmassen
„ 5 „ 56600 „ „
„ 9 „ 407744 „
„ 10 „ 203113 „
„ 11 „ 116949 „ „ . .
soll im Wege der öffentlichen Submission
vergeben werden, und ist hierzu Termin
auf
Donnerstag, den 15. Februar 1877,
Vormittags 11 Uhr
in unserem Verwaltungsgebäude, Hedde-
richstrasse Nr. 59 hierselbst anberaumt.
Die Zeichnungen und massgebenden Be-
dingungen können in unserer Baukanzlei
sowie in den Abtheilungs-Büreaus zu Esch-
wege und Küllstedt eingesehen werden;
auch sind Bedingnisshefte gegen Erstat-
tung der Copialien von unserer Canzlei zu
beziehen.
Submissionsofferten sind versiegelt und
portofrei und versehen mit der Aufschrift
„Submissionsofferte auf Ausführung der
Erdarbeiten auf der Strecke Eschwege-
Dingelstedt“ bis zur festgesetzten Termins-
stunde an uns einzureichen.
Später eingehende, oder nicht beclin-
gungsmässige Offerten bleiben unberück-
sichtigt. — Frankfurt a/M., den 19. Januar
1877. Königliche Eisenbahn - Direction.
Klingelh öfter. (1055)
Königliche Ostbahn. LinieLaskowitz-
Jablonowro. Es soll die Ausführung der
Erdarbeiten für Loos VI. auf der Strecke
Graudenz - Jablonowo Stat. 366, 180 bis
Stat. 409, 880 in den Feldmarken Melno,
Boguszewo und Dombrowken, veranschlagt
aui 140,596 Kbm. Erdmasse, nochmals in
öffentlicher Submission verdungen werden.
Termin hierzu ist auf:
Donnerstag, den 8. Februar 1877,
Vormittags 11 Uhr ,
in unserem technischen Büreau, Victoria-
strasse No. 4 hierselbst an beraumt.
Die Submissionsbedingungen liegen im
vorbezeichneten Büreau zur Einsicht aus,
auch können dieselben gegen Franko-Ein-
sendung von 2 Mark pro Exemplar vom
Eisenbahn-Secretair Pasdowski bezogen
werden. Bromberg, den 19. Januar 1877.
Königliche Direction der Ostbahn. Bau-
Abtheilung II. Suche. (1039) J.
Privat- Anzeigen.
Als Specialität offerirt:
sowie alle anderen Faijonsteine die Ziege-
lei von
C. F. Gantzer Wwe.
in Briest bei Plaue a. Havel.
Willi. Horn’s
Telegraphen-Bau-Anstalt
BERLIN, Kommandantenstr. 45.
Den neu erfundenen und in allen industriellen Staaten
patentirten, in Philadelphia prämiirten
Cosinus-Begulator,
der sich durch seinen verstellbaren, während des ganzen Muffen-
hubes constanten Beweglichkeitsgrad, durch seine grosse innerhalb
des Ausschlagwinkels nahezu constante Energie bei geringem Ge-
wicht, durch seinen grossen Muffenhub und schliesslich durch seine
Einfachheit, Dauerhaftigkeit, Billigkeit und gefällige Form vor allen
übrigen auszeichnet, fertigt allein und zwar in sechs Grössen, von
denen die drei kleinsten auch mit Drosselventil und combinirtem
Absperrventil geliefert werden, die
Eisengiesserei und Maschinenfabrik von
H. Gruson m Buckau bei Magdeburg.
Dieselbe empfiehlt gleichzeitig ihre bestrenommirten Hartgussfabricate, als: Hart-
gussräder mit und ohne Achsen, Ketten- und Seilrollen, Herz- und Kreuzungsstücke,
Brechbacken, Walzenringe, Mahlkränze u. Platten, Pochschuhe u. Pochplatten, Strassen-
rammen, fertig bearbeitete und polirte Hartgnsswalzen, Hämmer, Ambose, Bremsklötze
und Signalglocken, ausserdem Weichen, Drehscheiben und Schiebebühnen, Zwangs-
schienen und Fahrschienen für Wegübergänge, Curvenschienen und Weichen für Pferde-
eisenbahnen: ferner hydraulische Hebezeuge und Pressen, transportable und fahrbare
Krähne mit Dampf- oder Handbetrieb, Salz- u. Kohlenmühlen mit Hartgussmahlkränzen,
Gussstücke in jeder Form und Grösse, vor allem solche von besonders festem Material;
ferner Kriegsmaterial, als: Hartguss- u Weichgussgeschosse u. Laffeten jeder Construc-
tion; Einrichtungen für Pulverfabriken und schliesslich complete Fabrikanlagen jeder Art.
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beide ganz von Eisen, fast neu, im besten Zustande, sollen wegen Anschaffung noch
grösserer Maschinen ganz billig abgegeben werden. Nähere Auskunft ertheilt die
Werkzeiagmaschinenfabrik „VULKAN“
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Neue Friedrichstrasse 37.
Wir disponiren zur Zeit über 75 Stück offene und 116
Stück bedeclite Güterwagen, welche wir zum billigen Mieths-
preis oder auch zum Erwerb hiermit offeriren Auf Grund
unserer Mieths Verträge gehen die Wagen nach Ablauf eines|
Abschlusses von zwei Jahren ohne jede weitere Entschädi-
gung in das Eigenthum der mieth enden Verwaltung über,
Berlin, Reiniekendorferstrasse 64.
„Germania“
Eisenbahnwagen-Leili-Anstalt in Liquidation.
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Berlin S., Brondenburgstrasse 55.
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Bernhard Llttmann, Sachsen).2
Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verantwortlicher Redtctcur: Dr. Jur. WUh. Koch cu Berlin (Redactionsbureau: Anhalterstr. 6). - CommissionKr: Adolph Reftlshtifer zu Leipzig. - Druck yon H* 8. Hermann in Berlin* Beutbstr.
— 109 —
Beilage ZU No. 9. Berlin, am 29. Januar 1877.
Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
NOTIZEN über neue Tarife und Tarifänderungen
pro December 1876.
I. Localtarife.
II. Tarife fiir tlirecte Verkehre mit besonderem Namen*).
III. Tarife fiir andere directe Verkehre.
A. Für Verkehre innerhalb des Deutschen Reiches
einschl. Luxemburg.
1) östliche und nördliche Bahnen**), sowohl unter sich als,
mit den unter 2 und 3 bezeichneten Bahnen.
2) Mittel- und Westdeutsche Bahnen f), sowohl unter sich
als im Verkehr mit den süddeutschen Bahnen.
3) Süddeutsche Bahnen ff) unter sich.
B. Für Verkehre innerhalb Oesterreich - Ungarns
1) innerhalb des Österreichischen Staatsgebietes.
2) innerhalb Ungarns.
3) im gemeinschaftlichen Verkehre zwischen Oesterreich-
Ungarn.
C. FürVerkehre zwischen Deutschland und Oester-
reich-Ungarn.
1) Verkehr der Deutschen Seeplätze etc.
2) die übrigen Verkehre.
D. Für Verkehre zwischen Deutschland und Oester-
reich-Ungarn einerseits und benachbarten Län-
dern andererseits.
IV. Specialtarife für bestimmte Transportartikel.
(Bei den Tarifänderungen sub II, III und IV ist in Paranthese die Bahn Verwaltung bezeichnet, von deren Expeditionen der betreffende
Tarif oder Tarifnachtrag abgegeben wird.)
*) Unter diesen Tarifen sind auch solche zu suchen, welche mit Rücksicht auf das von ihnen beherrschte Verkehrsgebiet
unter III Aufnahme gefunden haben würden.
**) Hierzu werden gerechnet: Altona-Kieler, Berlin Hamburger, Berlin-Stettiner, Breslau-Schweidnitz-Freibui’ger, Breslau-War-
schauer, Eutin-Lübecker, Glückstadt-Elmshorner, Lübeck-Büchner, Marienburg-Mlawkaer, Mecklenburgische, Niederschle-
sisch-Märkische, Oberschlesische, Oels-Gnesener, Oldenburgische, Ostbahn, Ostpreussische Südbalm, Posen-Kreuzburger
Rechte-Oder-Ufer und Tilsit-Insterburger Balm,
f) Die unter **) und ff) nicht genannten Bahnen.
ff) Hierzu werden gerechnet: Badische, Bayerische, Elsass-Lothringische, Hessische Ludwigsbahn, Hamburger, Kirchheimer,
Ludwigsbahn, Main-Neckar-Bahn, Pfälzische, Saarbrücker etc. und Württembergische Balm.
„Yacat- Anzeigen“ theilten mit:
Nordhausen-Erfurter Eisenbahn.
Saal-Eisenbahn.
Saarbrücker Eisenbahn.
Kaschau-Oderberger Eisenbahn.
I.
Berlin- Anlinltisclie Balm. Naclitr. XIV v. 1/12. 76, enthaltend
Uebernahmesätze Berlin-Leipzig.
H annover - Altenbekener Balm. Naclitr. 18 v. 10|12. 76, ent-
haltend: 1. Special-Bestimmungen zum Betriebs-Reglement; 2. Be-
stimmung über Frachtberechnung bei Zusammenladung verschie-
dener Güter; 3. Classifications-Aenderungen; 4. Ermässigte Trans-
portpreise für lebende Thiere.
Hannoversche Staatsbalm, a) Haupt-Tarif. Nachtr. v. 1/12. 76.
Minimalbetrag der nach Kilometerzahl zu berechnenden Frachten.
— Frachtberechnung für Russische Eisenbahnwagen und für
Wagenkrahne. — Wegfall des procentualen Frachtzuschlags für
den Transport von Cement in Ladungen und von Artikeln der
Classe E. und des Special tarifs 2 (Roheisen etc.), soweit die Fraclit-
i berechnung für die bedungenen Ladungs-Quantitäten nach den
i Sätzen dieser Frachtklassen erfolgt, auf Beförderungsstrecken über
10 Meilen, — Zählgebühr für Flachs in Bunden; Declassification
der Artikel: Braunstein, Casseler Braun, Chlormagnesiumlauge
(Abfall von der Chlorkalium-Fabrication aus Carnallit) in Fässern,
Dachpapier, Erdfarben, auch Bolus und Farbeerden, Essigsäure in
Fässern, Fassreifen von Holz, Gurken, saure, in Fässern, Holz-
cement, Holzmehl, Holzzeugmasse, feuchte, auch Sägemehl und
Sägespähne in gepressten Ballen, Kesselfilz, Maschinenfilzmasse,
Myrobalanen, Petroleum-Rückstände, Retorten von Ghamotte und
I Thon, Senfsamen, Ultramarin, blauer und grüner Witherit (Baryt-
| erde), Zugbarrieren in Wagenladungen. — Anderweite resp.
i ergänzte Tarifirung der Artikel :
Beeren aller Art, getrocknete, Bleioxyd, schwefelsaures,
i eiserne Dampfkessel, (Kondensationsröhren, Dampfkessel und
Reservoirs) , Förder- und Grubenwagen, Fische, lebende, aller Art,
: Gaswasser (Ammoniak- oder Abfallwasser) in Fässern, Hohlgjas,
Nutzhölzer, europäische, Korkholz. — Ergänzung der Special-
Bestimmungen zu § 35. des Betriebs-Reglements, b) Tarif für Stein-
kohlen etc.
Köln-Mindener Eisenbahn einschliesslich der Köln-Giessener
und Venlo-Hamburger Linien.
I
Nachtrag XXXIV v. 1 1 12. 76 zum Lokal-Gütertarif v. 1/9. 71
Tarif-Bestimmungen Ji 0,05.
Nachtrag XXXV v. 20/12. 76 zu demselben Tarif, enthaltend
ermässigte Frachtsätze der Import- und See-Transit-Tarife (Nach-
träge XXIII und XXXI) für den Verkehr zwischen einigen Stationen,
sowie die Aufnahme der Artikel „Schiefer“ und „Zucker“ in den
Import-Tarif, (gr.)
Märkisch - Posener E. Der seit dem 8(0. 76 für Gänsetrans-
porte in Etagewagen von Posen nach Frankfurt bestandene
Frachtsatz von 20 Jl pro Achse ist mit dem 3 1| 12. 76 wieder ausser
Kraft getreten.
Magdeburg Halberstädter Eisenbalm. Nachtr. 22 v. 10 12. 76,
enthaltend: 1. Special - Bestimmungen zum Betriebs - Reglement;
2. Bestimmung wegen Frachtberechnung für verschiedene zu einer
Ladung vereinigte Güter; 3. Classifications-Aenderungen; 4. Ver-
änderte Transportpreise für lebende Thiere; 5. Abänderung einiger
Tarifsätze für den Verkehr mit Wittenberge.
Magdeburg -Leipziger Eisenbalm. Nachtrag 18 v. 10/12. 76,
enthaltend: 1. Special - Bestimmungen zum Betriebs - Reglement;
2. Bestimmung über Frachtberechnung bei Zusammenladung ver-
schiedener Güter; 3- Classifications-Aenderungen; 4. Veränderte
Transportpreise für lebende Thiere; 5. Aufhebung einiger Tarif-
sätze.
Main-Weser-Balm. Tarif v. 1/2. 69, zweite Ausgabe (Auf
Grundlage des Classifications-Tarif-Systems).
7. Nachtrag, gültig v. 1/1. 77 ab, enthält:
1. Anderweite Tarifsätze, beziehungsweise Zuschläge für Be-
förderung von:
a) Eisenerzen und Kalksteinen ;
b) Kohlen, Coaks, Roheisen und Rohstahleisen, Eisen-
luppen, Brucheisen und altem Eisen in ganzen Wagen-
ladungen von je 10,000 Kilogramm.
2. Abänderungen der bestehenden Tarifsätze im Heft II, Seite
14 und 32.
Oberscblesisclie Eisenbalm. Nachtrag v. 1/12. 76. zum Local
Ausnahmetarif für den Transport von Steinkohlen und Coces ent-
haltend: Frachtsätze für Guidogrube.
110 —
Nachtrag gültig vom Tage der Betriebs eröffnung auf der
Strecke Cosel-Deutsch-Rasselwitz (1/12. 76.) enthaltend: die Tarif-
tabellen für die Stationen Rothsürben, Wäldchen, Strehlen, Hein-
richau, Münsterberg, Oamenz, Wartha, Glatz, Habelschwerdt,
Mittelwalde, Frankenstein, Patschkau, Ottmachau, Giessmannsdort,
Neisse, Deutsch-Wette, Neutadt 0/S., Deutsch-Rassel witz, Leobschütz,
Jägerndorf, Bauerwitz, Grottkau, Ziegenhals, Ober-Glogau und
Cosel Stadt (an Stelle des vom Tage der Betriebseröffnung auf
der Strecke Leobschütz-Deutsch-Rasselwitz bezw. unterm 15/8. 76.
in Kraft getretenen Nachtrages).
Nachtrag gültig vom Tage der Betriebseröffnung aut der
Strecke Cosel-Deutsch-Rasselwitz (1/12.76). enthaltend: Ausnahme-
Tarifsätze für Oelkuchen, Gement, Getreide, Hülsenfrüchte und
Oelsaaten in Wagenladungen für die südlich von Breslau gelegenen
Stationen im Verkehr mit Stationen der Breslau-Posen-Stargarder
und Posen-Thorn-Bromberger Eisenbahn.
Nachtrag gültig vom Tage der Betriebseröffnung auf der
Strecke Cosel-Deutsch-Rasselwitz (1/12. 76.) zum Local-Ausnahme-
tarif für den Transport von Basalt, rohen Kalksteinen etc., ent-
haltend: anderweite ermässigte Sätze für Stationen der Mittel-
walder Bahn, sowie die Aufnahme der neu eröffneten Station Ober-
Glogau und Cosel Stadt.
Vom 10| 12. 76. ab tarifiren die Artikel: „Packleinwand und
Packtuch, Sackleinen und Segeltuch unverpackt, sowie neue Säcke
in festen Rollen oder Ballen“ im Bereiche der Oberschlesischen
Eisenbahn ermässigte CI. A resp. B, im Bereiche der Wilhelms-
bahn ermässigte Classe ABC resp. A, im Bereich der Neisse-
Brieger Eisenbahn ermässigte Classe I und im Bereiche der Nie-
derschlesischen Zweigbahn Normalclasse resp. ermässigte Classe A.
Königliche Ostbahn. 1, Nachtrag IV v. 15]12. 76. zur zweiten
Auflage des Tarifs der Königlichen Ostbahn v. 15|8. 73., betreffend
Einführung anderweiter Frachtsätze für die Beförderung von Holz-
kohlen in Ladungen von mindestens 10,000 Kilogr. auf einen
Wagen oder unter der Bedingung der Zahlung der Fracht für
dieses Gewicht, sowie früher bereits rapportirte Tarifänderungen
enthaltend.
2, Bekanntmachung vom 25|11. 76. Vom 20]12. 76. ab werden
Güter jeder Art von und nach der Haltestelle Brahnau mit der
Massgabe befördert, dass Sendungen nach der genannten Halte-
stelle nur frankirt und ohne Nachnahme-Belastung, dagegen von
der Haltestelle nur unfrankirt und gleichfalls ohne Nachnahme-
Belastung angenommen werden.
II.
Badisch-Mitteldeutscher Güter- Verkehr. Nachtrag 24, gültig
v. 15/12. er. ab, enthaltend: Aenderung der Tarifbestimmungen,
Aufnahme der Station Achern in die provisorischen Ausnahme-
tarife I und II, Einführung eines Ausnahmetarifs V für Melasse-
transporte von Niederhone nach Waghäusel.
Dienst-Anweisung No. 31, Bestimmungen über das Abrech-
nungsverfahren enthaltend. (Thüringische E.)
Bergisch-Hannoverscher Verband. Nachtrag XXXVH. v. 15|12.
76. resp. 30|1. 77. zum Tarif v. 15|8. 68., enthaltend:
1. Aenderungen und Ergänzungen der Waaren-Classification;
2. Ermässigung der Fracht für Rohzuckersendungen im Ver-
kehr mit der Hannoverschen Station Hildesheim;
3. Ausnahmetarife A B und C für die Beförderung von leeren,
ordinären, gläsernen Flaschen Aron der Hannoverschen Sta-
tion Kirchhorsten nach verschiedenen Cöln-Mindener Ver-
bandstationen ;
4. Ermässigung der Fracht für Scliwefeikiestransporte von
Schwelm und Grevenbrück nach Nienburg;
5. Aufnahme der Oldenburgischeu Stationen Berne, Brake,
Delmenhorst, Elsfleth, Grüppenbühren, Jaderberg, für Jever,
Oldenburg. Sande, Varel und Wilhelmshafen den Verkehr
nach den Cöln-Mindener Stationen Herford, Bielefeld, Braclc-
wede, Gütersloh und Rheda. 1 M. 0,05) (Cöln-Minden).
Bergiscli-Märkisch -Westfälisch-Hanseatischer Verband. Nach-
trag IV v. 10] 12. 76. zum Gütertarife v. 25] 11. 75., enthaltend:
1. Aenderungen bezw. Ergänzungen der Classification und der
Tarifbestimmungen ;
2. Frachtermässigung für „Cement“ im Verkehre zwischen
Böckum einerseits und Harburg-Hamburg sowie Kiel ande-
rerseits. (Gratis) (Cöln-Minden).
Bremen- resp. Hamburg-Oberschlesisclier Verkehr. Naclitrag22
v.20|12. 76., enthaltend; l.Classifications Aenderungen; 2 Ausnahme-
taritsätze für den Transport von Zink in Wagenladungen im Ver-
kehr mit Hamburg (C. M.) Harburg, Winsen, Lüneburg (Hannov.)
Bremen (Hannov. u. C. M.), Bremerhafen und Geestemünde. 3
Anderweite Frachtsätze des Ausualnnetarifs für den Transport
von Holz für die Stationen Dzieditz und Schoppinitz der Rechte-
Oder-Ufer-Bahn. (Magdeb. -Haiberst.)
Bremen -Schlesischer Güterverkehr via Wunstorf- Lelirte-
Helinstedt-Zerbst-Falkenberg-Kohlfurt. Der für den Bremen- resp.
Ilamburg-Schlesischen Güterverkehr via Uelzen-Stendal-Bcrlin resp.
Buchholz-Witteuherge-Berlin und Harburg- Wittenberge-Berlin er-
schienene Nachtrag 22 v. 20| 12. 76 zum Tarif v. 1|10. 73, enthal-
tend Classifications-Aenderungen, Ausnahme-Tarifsätze für Zink
und Blei, sowie anderweite Frachtsätze des Ausnahme-Tarifs für
Bau-, Nutz-, Werk-, Daub- etc. Holz für die Stationen Dzieditz
und Schoppinitz ist auch für den gleichen Verkehr via Wunstorf-
Lehrte-Helmstedt-Zerbst-Falkenberg-Kohlfurt zur Einführung ge-
kommen. (Verbands -Vewaltungen.) (Exemplare des Nachtrags
sind hier nicht mehr disponibel.) (B. P. M.)
Deutsch-Dänischer Verband. Nachtrag VD v. 15|12. 76, entli.
Tarifsätze für die Altona-Kieler Station Nortorf und Classifications-
Aenderungen. (Altona-Kiel.)
Deutsch-Oesterreich-Ungarischer Eisenbahn-Verband. Nach-
trag X v. 1 1 12. 76 zum Tarif v. 1|7. 75 enthält Reglements- und
Tarif-Aenderungen, sowie die Aufnahme der Stationen Spandau
(B. H.) und Swinemünde (B. St.) in den Verband. (Berlin-H. B.)
Deutsch-Russischer Eisenbahn-Verband.
1) Nachtrag X v. 1|12. 76 n. St. zum Tarifheft I v. Ij8. 75, be-
treffend Einführung anderweiter Frachtsätze für Hanf, Hanf-
heede und Hanfgarn (sog. Seilergarn) sowie für Güter des
Specialtarifs II.
2) Nachtrag V v. 1]12. 76 n. St. zum Tarifheft II v. 1|6. 75, be-
treffend Aufnahme der Russischen Stationen Moskau, Niskowka,
Grigorowka (letztere beiden Stationen nur für Getreide), Kos-
low, Woronesch, Taganrog und Boslow a|D. in das Taritheftll,
sowie die für die Zuführung der Güter von Station St. Peters-
burg der St. Petersburg-Warschauer Bahn nach St. Petersburg
Zollamt ausser der tarifmässigen Fracht zu erhebenden Ge-
bühren, ferner Ermässigung der imVerkehr mit den Stationen
Bremerhafen und Geestemünde in der Tariftabelle II a u. II b
bis zum Schnittpunct aufgeführten Sätze der Classe C u. des
Specialtarifs II um je 0,4 di pro 1000 Kilogr., sowie Berich-
tigungen enthaltend.
3) Nachtrag X v. Ijl2. 76 n. St. zum Tarifheft VI v. 1|4. 75, be-
ti-effend Aufnahme der ad 2 genannten Russischen Stationen
in das Tarifheft VI. Ausserdem wird die Station Gordjeja
der Moskau-Brester Bahn für Getreide im Verkehr mit den
Stationen Breslau und Kattowitz in das Tarifheft VI aufge-
nommen; ferner enthält der qu. Nachtrag die für die Zufüh-
rung der Güter von Station St. Petersburg der St. Petersburg-
Warschauer Bahn nach „St. Petersburg Zollamt“ ausser der
tarifmässigen Fracht zu erhebenden Gebühren. (Ostbahn.)
Deutsch-Schwedisch-Norwegischer Verkehr. Nachtrag III v.
1|11. 76 enthält Frachtzuschläge für die Zeit vom 1. November bis
31. März jeden Jahres.
Nachtrag IV v. 1] 1 1. 76 enthält Ausschluss verschiedener
Gegenstände vom Transport.
Nachtrag V v. 151 12. 76 enthält Tarifsätze für den Verkehr
zwischen Leipzig und Schwedischen Verbandsstationen via Mag-
deburg-Wittenberge-Ottensen. (Altona-Kiel.)
Hamburg-Dresdener Verkehr. Nachtrag V. v. 1/12. 76 zum
Tarif v. 20/6. 75, enthaltend Specialbestimmungen zum Betriebs-
Reglement und Abänderungen des Alphabetischen Waarenver-
zeichnisses. (Berlin-Dresden.)
Hamburg -Lübeck - Polnischer Eisenbalm -Verband. Nachtrag
II. v. 1/12. 76 zum Tarif v. 1/3. 75, Berichtigungen des ersten Nach-
trags enthaltend. (Ostbahn.)
Hamburg-Oberschlesischer Verband. Nachtrag XXV. (v. 1/12.
76) Haupttarif v. 15/4. 72, enthaltend: die auf dem Titelblatte des
Nachtrages aufgeführten Aenderungen. (N. M. B.)
Hamburg -Polnischer Eisenbahn- Verband. Nachtrag II. v.
1/12. 76 zum Tarife v. 15/4. 76, betr. Aufhebung der Ueberfuhr-
kosten in Berlin im Betrage von 1,20 dl pro Achse für die Be-
förderung von aussergewöhnlichen Gegenständen und Umzugsef-
fecten im Verkehr mit der Station Hamburg der Berlin-Hambur-
ger und Köln-Mindener Bahn, sowie Abänderung der Specialbe-
stimmung 4 al. 2 zu §. 50 des Betriebs-Reglements. (Ostbahn.)
Hamburg -Schlesischer Verband via Lübeck - Stettin. Nach-
trag XI. v. 15/12. 76 enthält Abänderung der Specialbestimmungen
zum Betriebs-Reglement. (Lübeck-Büchen und Oberschlesien.)
Hannover- Oldenbnrgischer Verkehr. Nachtrag v. 6/12. 76.
Tarifsätze für den Verkehr zwischen Stationen der Strecke Rheine-
Minden einerseits und Oldenburgisclien Stationen andererseits
via Eversbnrg. (Hannoversche Staatsb )
Hanseatischer Verband. Nachtrag XVI. v. 10/12. 76 resp.
25/1. 77 zum Güter-Tarife v. 1/11. 74, enthaltend:
1. Aenderungen bezw. Ergänzungen der Classification und der
Tarif bestimmungen; j
2. Ausnahmefrachtsatz für neue Eisenbahnschienen etc. von
Essen nach Lübeck; m
3. Einzelne ermässigte Frachtsätze des Importtarifs und des
Ausnahmetarifs F für Lübeck im Verkehr mit Dortmund
bezw. Essen und Siegen;
4. Berichtigungen ;
5. Frachtsätze für den directen Verkehr zwis<
der Hannoverschen Eisenbahn einerseits
der Köln-Mindener, der Altona - Kieler un
Buchener Eisenbahn andererseits, (dl 0,20)
Hanseatisch-Rheinisch- Westdeutscher Yerbanc
v. 15/12. 76 zum Güter-Tarif v. 28)12. 74 (Abth. A
dien Stationen
und Stationen
d der Lübeck-
(Köln-Minden.)
1. Naclitr. VI
II) enthaltend
— 111
Frachtermässigung für „Eisen und Stahl, Eisen- und Stahlwaaren
• aller Art, einschliesslich eiserner Mascliinentheile“ für den Ver-
kehr zwischen Stationen der Rhein-Nahe- resp. Saarbrücker Bahn
einerseits und Harburg-Hamburg, sowie Stationen der Altona-
Kieler Eisenbahn andererseits (gr.) (Köln-Minden.)
Kursk -Königsberger Eisenbahn-Verband. An Stelle des
Tarifs v. 1/10. 76 n. St. ist mit dem 1|12. n. St. ein neuer Tarif in
Kraft getreten. (Ostbahn.)
Leipzig-Guben-Schlesisclier Verband. Nachtr. v. 25/12. 76
zum Tarife v. 1/4. resp. 1/9. 75 enthaltend Aufnahme der Sta-
tionen Frankenstein, Gnadenfrei, Reichenbach, Schweidnitz, Kö-
nigszelt, Freiburg, Saarau, Striegau und Jauer der Breslau-
Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn in den Verband mit den im
Halle-Cottbus-Schlesischen Verbände gültigen Frachtsätzen. (Br.-Frb.)
Magdeburg- etc. Bayerischer Verband-Gütertarif v. 1/3. 71
sammt allen Nachträgen tritt mit 1/1. 77 ausser Wirksamkeit. —
Die Abfertigung der Güter von den Verbandstationen der Kaiserin-
Elisabethbahn mit Ausnahme von Linz, welches noch im Oester-
reichisch- Sächsischen Verkehre direct nach Leipzig kartirt) findet,
vom bezeichneten Tage ab im Oesterr.-Bayer. Verkehre nach Passau
transit statt. (Kais.-Elisab. B.)
Brauuschweig-Magdeburg-Oesterreichischer Verband - Güter-
verkehr via Berlin-Cottbus-Seidenberg. Tarif v. 1/12.76. (Berl.-Görl.)
Magdeburg-Preussischer Eisenbahn-Verband. An Stelle des
Tarifs v. 1/2. 73 ist mit dem 1/12. 76 ein neuer Tarif in Kraft ge-
treten. (Ostbahn.)
Magdeburg-Schlesischer-Verbands-Güter-Yerkehr via Zerbst-
Wittenberg-Falkenberg-Kohlfurt.
1. Dienstbefehl Nr. 7 gültig v. 1/12. 76 ab. Durch denselben
wird ein Verzeichniss derjenigen Stationen von und nach
welchen in dem in Rede stehenden Verkehre direct zu
expediren ist, herausgegeben.
2. Dienstbefehl Nr. 8. — Durch denselben kommt der für den
Magdeburg-Schlesischen Güter-Verkehr via Berlin mit dem
1/12. 76 in Kraft getretene Nachtrag 9 zum Tarif v. ]/10. 75
für den gleichen Verkehr via Zerbst-Wittenberg-Falkenberg-
Kohlfurt zur Einführung.
Der Nachtrag enthält: Aufnahme der Station Magdeburg-
Friedrichstadt in den Verband, anderweite Transportpreise für
Eisenbahn Fahrzeuge, Tarifbestimmung, Berichtigung, gewöhn-
liche und Ausnahme-Tarifsätze und Kilometerzeiger. (Expeditionen
der Verbandsbahnen.)
. Magdeburg-Schlesischer Verkehr. Nachtrag v. 1/12. 76, ent-
haltend: l) Aufnahme der Station Magdeburg-Friedrichstadt in
den Verband; 2) Aufhebung der bestehenden und Einführung
anderweiter Transportpreise für Eisenbahn - Fahrzeuge, Schutz-
wagen etc., sowie anderweiter Bestimmungenbezüglich Bedeckung
der Güter; 3) Tarif bestimmung; 4) Berichtigung; 6) Tarifsätze
für den Transport von Roheisen etc. nach Spandau M. H., Aus-
nahme-Tarifsätze für den Transport von Kalk von Gogolin, Keltsch,
Naklound Scharley nach Spandau M. H.; 7) Tarifsätze des Aus-
nahmetarifs VHI für die Stationen Gleiwitz, Hammer und Ryb-
nick der Oberschlesischen Eisenbahn; 8) Tarifsätze für die in den
Verband aufgenommenen Stationen Uelzen der Magdeburg-Hal-
berstädter und Königszelt der Breslau-Schweidnitz-Freiburger
Bahn; 9) Anderweite Tarifsätze für denVerkehr mit den Stationen
Leobschütz, Jägerndorf und Bauerwitz der Oberschlesischen Bahn;
10) Kilometerzeiger. (Magdeburg-Halberstadt.)
Mitteldeutsch-Elsass-Lothringischer Güterverkehr. Nachtrag
24, gültig v. 15/12. c. ab, enthaltend: Aenderungen der Tarifbe-
stimmungen, Tarifsätze für Lauterburg, Laugenweddingen, Blu-
menberg, Hadmersleben und Dodendorf.
Dienstanweisung Nr. 38, Bestimmungen über das Abrech-
nungsverfahren enthaltend. (Thüring. E.)
Mitteldeutscher Güterverkehr, Nachtrag 38, gültig v. 15/12.
er. ab, enthaltend: Aenderungen der Waaren-Classification und
Beförderungsvorschriften für Cichorienwurzeln, Berichtigungen
des Nachtrags 34, Aufnahme der Station Vienenburg, M. H. B.,
Frachtsätze für Holzmehl etc. zwischen Oker und Eberstadt, Ta-
rifsätze für Arenshausen, Fr. B. B., Ausnahmetarifsätze für Sprit
und Branntwein nach Forbach transito und Ausnahmetarifsätze
für Roheisen, altes Eisen etc.
Dienst-Anweisung Nr. 92, Bestimmungen über das Abrech-
nungsverfahren enthaltend. (Thüringische E.)
Mitteldeutsch-Galizisch-Bumänischer Verbands- Verkehr. Spe-
cial-Tarif für Getreide etc. Neuer Tarif, gültig v. 1/12. er. ab un-
ter Aufhebung der bezügl. Sätze des Galizisch-Deutschen Special-
tarifs. Hierzu Dienstanweisung Nr. 1—5.
[ Nachtrag I., anderweite Instradirungsvorschriften und Druck-
fehlerberichtigungen enthaltend. (Thüringische E.)
Mitteldeutsch-Schlesischer Güterverkehr, Nachtrag 23, gültig
15/12. 75 resp. 15/1. er. ab, enthaltend: Aenderungen der Waaren-
Classification, _ Berichtigungen des Tarifnachtrags XXII und
Ausnahmetarifsätze für Sprit und Branntwein nach Forbach
transito.. (Thüringische E.)
Mitteldeutsch -Ungarischer Verbands -Verkehr, Special -Tarif
itur Getreide, Nachtrag III, gültig v. 15/12. 76 ab, enthaltend ab-
geanderte Tarifsätze und Entfernungen für den Verkehr der
Stationen der Kaschau- Oderberger- und der Königl. Ungarischen
Staatsbahn.
Nachtrag IV, gültig v. 15| 12. 76 ab, Instradirungsvorschriften
enthaltend. (Thüringische E.)
Niederländisch-Bayerisch-Oesterreichischer Güterverkehr via
Aschaffenburg. Nachtr. V zu den reglementarischen Bestimmungen
und Tarifen v. 15/2. 75, für den directen Güterverkehr zwischen
den Stationen Amsterdam und Rotterdam der Niederländischen
Rheineisenbahn und den Stationen Rotterdam, Dortrecht, Ylissin-
gen, Middelburg und Harlingen der Niederländischen Staatsbahn
einerseits und Wien, Station der Kaiserin Elisabethbahn anderer-
seits. Enthaltend: Tarif für Equipagen und Ergänzungen der
Waaren-Classification. (Bayr. St.-B.)
Niederliin<lisch-Bayerisch-Oesterreichischer Güterverkehr via
Aschaffenburg. Reglementarische Bestimmungen und Tarife für
die Beförderung von Gütern im directen Verkehre zwischen
Stationen der Niederländischen Rhein - Eisenbahn, der Niederlän-
dischen Staats -Eisenbahnen und der Holländischen Eisenbahn
einerseits, dann Stationen der Bayerischen Staatsbahnen, der
Buschtehrader Bahn, der Böhmischen Westbahn und der Kaiserin
Elisabethbahn andererseits.
„Gültig v. 1 1 1. 77 an“ unter Aufhebung des Tarifs v. 1/3. 73.
und der hierzu erschienenen Nachträge. Preis 1 d(. (Bayr. St.-B.)
Niederländisch - Norddeutscher Verkehr. Aufhebung des
Nachtrags V v. 1/7. 76 und Wiederinkraftsetzung dei vor Heraus-
gabe gedachten Nachtrags bestandenen Verkehrsbeziehungen,
unter Ausdehnung auf die Station Amsterdam der Holländischen
Bahn und auf die Station Utrecht der Niederländischen Central-
bahn. (Hannov. Staatsb.)
Norddeutsch - Nordostungarischer Eisenbahn - Verband via
Kaschau - Oderberg - Breslau. Nachtrag III v. 1/11. 76 zum Tarif
v. 1|9. 75, enthaltend:
1. anderweite erhöhte Frachtsätze für Holztransporte im Ver-
kehr mit Berlin (an Stelle der Seite 6 ad II des Haupttarifs
enthaltenen bezüglichen Frachtsätze);
2. Aufnahme der Stationen Frankfurt a/O. und Fürstenwalde.
(Oberschi. E.l
Nordwestdeutscher Eisenbahn-Verband. Haupttarif v. 1/8. 70
(Auf Grundlage des Classifications-Tarifsystems).
9 4. Nachtrag, gültig v. 15/12. 76 ab, enthält: Bestimmung
über den Wegfall des 20-procentigen Zuschlags für die Artikel
„Eisen und Stahl, Eisen- und Stahlwaaren aller Art, einschliesslich
eiserner Maschinentheile“ in Quantitäten von mindestens 5000 Kgr.,
im Verkehre zwischen den Stationen Creuznach, Münster a./St.,
Kirn, Oberstem, St. Wendel, Neunkirchen, Friedrichsthal, Sulzbach,
Saargemünd, Brebacli, Saarbrücken, Malstatt, Styringen und For-
bach einerseits und der Station Hamburg, sowie den Stationen
der Altona-Kieler Bahn andererseits und über die Anwendung
fixer Zuschläge zu den Sätzen der Klasse C., bezw. D. im Verkehr
der letztgenannten Stationen.
95. Nachtrag, gültig v. 1/1. 77, beziehungsweise 15/2. 77 ab,
enthält Bestimmung:
a) über Tarifirung der Artikel „Korkholz und Korkstöpsel“ ;
b) Vermerk im Waaren-Verzeichniss bezüglich vorgedachter
Artikel;
c) Wegfall des 20-procentigen Zuschlags bei Beförderung der
Artikel „Kohlen, Coaks, Eisenerzen, Kalksteinen, Roheisen
und Rohstahleisen, Eisenluppen, Brucheisen und altes
Eisen“ in Wagenladungen von je 10,000 Kgr. im Verkehre
zwischen den Stationen der Hannoverschen Staatsbahn,
sowie Main-Weser-Balm einerseits und den Stationen der
Nassauischen Staatsbahn via Frankfurt a/M., der Station
Mainz, Hessische Ludwigsbahn, sowie der Station
Bingerbrück via Rüdesheim und via Bingen andererseits.
(Main-Weser-Bahn.)
Nordwestdeutscher Eisenbahn - Verband. Im Verkehre mit
Stationen der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen, sowie der Luxem-
burgischen Wilhelmsbahn.
Tarif v. 1/1. 74 (Auf Grundlage des Raum- und Gewichts-
Tarifsystems).
43. Nachtrag, gültig v. 15/12, 76 ab, enthält:
a) Bestimmung über Wegfall der im 31. Nachtr. verzeichneten
Frachtzuschläge bei Beförderung der Artikel „Eisen und
Stahl, Eisen- und Stahlwaaren aller Art, einschliesslich
eiserner Maschinentheile in Sendungen von mindestens
5000 Kgr. im Verkehre zwischen Harburg einerseits und
den Stationen Creuznach, Münster a/St., Kirn, Oberstein,
St. Wendel, Styringen und Forbach andererseits.
b) Berichtigungen von Tarifsätzen im Nachtrag 41.
44. Nachtrag, gültig v. 1/1. 77, beziehungsweise 15/2. 77 ab,
enthält Bestimmung:
a) über Tarifirung der Artikel „Korkholz und Korkstöpsel“,
b) über Wegfall des 20-procentigen Zuschlags bei Beförderung
der Artikel „Coaks, Eisenerzen, Kalksteinen, Roheisen
und Rohstahleisen, Eisenluppen, Brucheisen und altes
Eisen“ in Wagenladungen von 10,000 Kgr. im Verkehr der
Stationen der Hannoverischen Staatsbahn, sowie der
Main-Weser-Bahn einerseits und Stationen der Rhein-Nahe-
und Saarbrücker Bahn, via Bingen und Riidesheim,
andererseits. (Main-Weser-Balm.)
Nordwestdeutsch-Ungarischer Eisenbahn Verband. Nachtr.
IV v. 15/12. 76 zum Tarif v. 1/8. 74 enthaltend:
1. Ermässigte Frachtsätze für den Transport von Getreide etc.
im Verkehr zwischen Hamburg (K. M.), Harburg, Lüneburg,
Bremen, Bremerhafen und Geestemünde einerseits und den
im Nachtr. genannten Stationen der Ungarischen etc. Bah-
nen andererseits, (an Stelle der im Tarif v. 1/8. 74 und
Nachträgen enthaltenen Sätze.)
2. Aufhebung von Frachtsätzen. (Oberschi. E.)
Ostdeutsch -Rheinischer Eisenbalm-Verband. Nachtr. XXI v.
1/12. 76 zum Tarife v. 1/8. 74 betreffend Aufhebung des procen-
tualen Zuschlags für einzelne Artikel bei Aufgabe in Quantitäten
von mindestens 5000 Kilogramm. (Ostbahn.)
Ostdeutsch-Rheinischer, Hamburg-Polnischer und Hamburg-
Lübeck-Polnischer Eisenbahn- Verband. Bekanntmachung. Vom
20/12. 76 ab wird der Artikel Zucker aller Art, zum Export be-
stimmt in Quantitäten von mindestens 5000 Kilogramm bezw. bei
Zahlung der Fracht für dieses Quantum in den vorbezeichneten
Verkehren und zwar von Warschau resp. Alexandrowo nach Ham-
burg, Bremen und Bremerhafen zu den Sätzen der ermässigten
Classe C ohne Zuschlag befördert. (Ostbahn.)
Ost-Mitteldeutscher Güterverkehr, Dienstanweisung Nr. 56,
Bestimmungen über das Abrechnungsverfahren enthaltend.
(Thüringische E.)
Preussisch-Galizisch-Rumänischer Eisenbahn-Verband. Nach-
trag II v. 1/12. 76 zum Tarife v. 15/12. 75 enthaltend Frachtsätze
für mehrere Artikel, Specialtarifsätze für den Transport von rohen
und roh vorgerichteten Hölzern in Quantitäten von mindestens
10 000 Kilogramm im Verkehr mit Station Bogumitowice der Ga-
lizischen-Karl-Ludwigsbahn und mehreren Stationen der Ersten
Ungarisch Galizisclien Eisenbahn via Przemysl. (Ostbahn.)
Preussisch -Nordost-Ungarischer Eisenbahn-Verband via Brom-
berg-Inowrazlaw-Oderberg-Kasehau. Nachtrag II v. 1/12. 76 zum
Tarif v. 1/8. 74 enthaltend:
Aufhebung von Frachtsätzen. (Oberschi. E.)
Preussisch-Rheinischer Eisenbahn-Verband. Bekanntmachung.
Mit dem 1/12. 76 tritt der Preussisch-Rheinische Verbandtarif v.
1/7. 76 als selbstständiger Tarif ausser Kraft und wird in den
Ostdeutsch-Rheinischen Verbandtarif aufgenommen. ( Ostbahn.)
Preussisch-Russischer Verband. Nachtr. IX vom 27/15. De-
cember 1876 zum Tarif vom 13/1. Juni 1875 enthaltend directe
Sätze für Zucker aller Art und Melasse zwischen den Verbandsta-
tionen der Kiew-Brest Bahn einerseits und den Stationen der
Ostpreussischen Südbahn Pillau und Königsberg andererseits.
(Bei sämmtlichen Verbandstationen.)
Preussisch-Scklesisch-Oesterreichisch-Ungarischer Getreide-
Tarif. Nachtrag II v. 1 1 1 2. 76. zum Tarif v. 1|7. 76., enthaltend:
1. neue directe Frachtsätze für denVerkehr mit den Stationen
Danzig, Elbing, Königsberg und Neufahrwasser der Königl.
Ostbahn, sowie anderweite ermässigte Frachtsätze für Thorn
der Oberschlesischen Eisenbahn und für denVerkehr zwischen
Station Görlitz der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn
mit einigen Ungarischen Stationen.
2. Einbeziehung der Stationen Görlitz und Cottbus derBerlin-
Görlitzer Eisenbahn, sowie Glogau und Liegnitz der Breslau-
Sch weidnitz-Freiburger Eisenbahn in den Verband. (Ober-
schlesische E.)
Preussisch-Sclilesisch -Oesterreichiscli ■ Ungarischer Verband.
Nachtrag XXI. v. 1|12. 76. zum Tarif v. 1|5. 72., enthaltend: einen
Specialtarifsatz für Holztransporte zwischen Breslau und Wien.
(Oberschlesische E.)
Prenssisch - Ungarischer Eisenbahn - Verband via Marchegg.
Nachtrag IV v. 1 1 12. 76. zum Tarif v. 1|2. 75, enthaltend: Aufhe-
bung von Frachtsätzen. (Oberschi. E.)
Prenssisch - Ungarischer Getreide - Tarif via Broniberg-
Inowrazlaw-Oderberg-Rntteck. Nachtrag II v. 1 1 12. 76. zum Tarif
v. 1|8. 74., enthaltend: Aufhebung von Frachtsätzen. (Oberschi. Ed
Pr eussisch-Ungari scher Verband via Ruttek. Nachtrag VII
v. lj 12. 76. zum Tarif v. 1 1 2. 75., enthaltend: Aufhebung von Fracht-
sätzen. (Oberschi. E.)
Rechtsrheinisch-Bayerisch-Oesterreichischer Verband. Nach-
trag III v. 15|12. 76. zum Kohlentarif v. 15 14. 76., enthaltend: ander-
weite .(tbdhveise ermässigte) Taxen für den Verkehr von Stationen
der Göln-Mindener Eisenbahn nach verschiedenen Stationen der
Bayerischen Staatsbahnen. (Gratis). (Köln-Minden).
Rheinisch-Bayerisch-Oesterreichischer Giiter-Verkelir. Nacli-
trag XXIV zu den reglementarischen Bestimmungen und Tarifen
iür den directen Güterverkehr zwischen der Rheinischen Eisen-
bahn einer- dann den Bayer. Staats- und Ostbahnen, der Böhmi-
schen Westbahn, der Buschtehrader und der Kaiserin Elisabeth-
bahn andererseits via Bingen-Mainz-Ascliaffenburg v. 1/11. 72
Enthaltend :
1. directe Frachtsätze für Eichhofen, Mittersendling, Oberdorf
bei Biessenliofen, Oberndorf-Schweinfurt, Vilseck und Weiher-
hammer unter Aufhebung der in den Nachträgen XIX, XXH
und XXin für die Stationen Mittersendling, Vilseck und
Weiherhammer enthaltenen Tarifsätze;
2. neue Frachtsätze für Zuckertransporte in Wagenladungen
von den Stationen der Rheinischen Eisenbahn Cöln, Duisburg,
Elsdorf, Hochfeld und Uerdingen nach Bayern unter Aufhe-
bung der im Nachtrage X enthaltenen Taxen. Gültig ab
10/1. 77. Preis 20 Pf. (Bayer. St.-B.)
Russiscli-Sclileswig-Französischer Verbaudtarif. Nachträge
II und 111 zu dem v. 1/1. 76. ab gültigen Reglement und
Tarife für den Güterverkehr via Podwoloczyska und Brody
trans. Wien-Romanshorn. Enthaltend: Frachtsätze für den
Verkehr nach und von den Stationen Zürich, Winterthur,
Romanshorn und Lindau, ferner Abänderungen und Er-
gänzungen der reglementarischen Bestimmungen. (Kaiser-
Ferdinand-Nordbahn).
Sächsisch - Rheinischer Eisenbahn -Verband via Eisenach-
Giessen. Nachtrag XXI zum Tarife v. 1/10. 72., enthaltend: Er-
gänzungen der Specialbestimmungen zum Betriebsreglement, sowie
der Tarifabschnitte B und D und Aufnahme der Stationen Geor-
genthal und Ohrdruff in den Verbandsverkehr. Gültig v. 1/12. 76.
(Sächsische Staatsb.)
Schlesisch-Märkischer Verbands-Güterverkehr. Nachtrag XXVII
v. 15/12. 76. zum Tarif v. 1/10. 70., enthaltend:
1. Theilweise ermässigte Frachtsätze für Wagenladungsgüter
von mindestens öOOOKilogr. im Verkehr mit Station Breslau
der Oberschlesischen und Stationen der Niederschlesisch-
Märkischen Eisenbahn.
2. Ermässigte Frachtsätze für den Transport von Cement.
3. Ergänzungen.
Durch diesen Nachtrag kommt der Nachtrag XIV v. 1/4. 75.
sowie sämmtliche bisher bestandenen directen Frachtsätze für
Cement zur Aufhebung. (Oberschles. E.)
Schlesisch - Oberungarisclier Eisenbahn -Verband via Uosel-
(bezw. Nendza-) Oderberg. Nachtrag XX v. 15|12. 76 zum Tarif
v. 15|5. 72 enthaltend:
1. Aufnahme der Stationen Homonna und Nägy-Mihäly der ersten
Ungarisch - Galizischen Eisenbahn in den Verband für Holz-
transporte.
2. Declaratorische Bestimmung, betreffend die Berechnung der
Lieferfrist.
3. Anderweite Bezeichnung der Station Hradek der Kaschau-
Oderberger Eisenbahn mit Liptö-Ujvär.
4. Aufhebung der im Nachtrage X v. 1|9. 74 enthaltenen Holz-
frachtsätze für Station Bodrog-Keresztur der Ungarischen
Nordostbahn v. 15|1. 77 ab. (Oberschles. E.)
Schlesisch - Rheinischer Verbands - Güterverkehr. Nachtrag
XXXI v. 15| 12. 76 zum Tarif v. 1|1. 69, enthaltend Aenderung der
Vorbemerkung zum Haupttarif, Aufhebung des Frachtzuschlags
für Schwefelzink und Aufnahme neuer Stationen in den Verband.
(Bei den Expeditionen der Verbands- Verwaltungen.)
Schweizerisch-Oesterreicliisch-Ungarischer Gütertarif v. l[l.
73. XVIII. Nachtrag tritt mit 15|1. 77 in Wirksamkeit und enthält
einen neuen Specialtarif für den Transport von raffinirtem Zucker
in Ladungen von mindestens 5000 Kilogramm pro Wagen ab Wien
nach Genf loco, wodurch gleichzeitig der bisherige Specialfracht-
satz für Raffinadzucker zwischen diesen beiden Stationen (II. Nach-
trag pag 30) aufgehoben wird. (Kaiserin Elisabeth E.)
Süddeutscher Eiseiibalm-VerbamL Nachtrag LIII zum Süd-
deutschen Verbands-Gütertarife v. 1|7. 70.
Specialtarif für die Beförderung von Erdfarben von Radnic
(Böhmische Westbahn) nach Deutscli-Avricourt (ElsässisclieBahnen)
bei Aufgabe von mindestens 5000 Kilogramm auf einem Wagen
mit einem Frachtbriefe. „Giltig v. l|l. 77“. (Bayr. St.-B.)
Süddeutscher Verbands-Gütertarif v. 1(7. 70. Nachtrag LIV,
enthält: Giltigkeitsdauer des XLVI. und L. Nachtrages zum Ver-
bands-Gütertarife. (Bayer. St.-B.)
Süddeutsch-Französischer Verband. Hessisch- Französischer
Tarif v. 25|S. 74. Am 2|11. 76 wurde für Holz in Wagenladringen ein di-
recter Frachtsatz Frankfurt-Paris von 33,70 Frcs pro Tonne ein-
geführt. (Elsass-Lothringen.)
Ungarisch-Schlesisch-Sächsisch-ThüringischerVerbaud (I.Th.).
Nachtrag XXVI (v. 1|12. 76). Haupttarif vom 1 1 12. 72, enthaltend
ermässigte Frachtsätze für rohe Hölzer und Aufnahme der Station
Alt-Warnsdorf in den Verband. (N. M. B.)
Westdeutscher Eisenbahn -Verband. Haupttarif v. 1|10. 72.
(Auf Grundlage des Classifications-Tarifsystems.)
67. Nachtrag, gültig v. 1)1. 77, beziehungsweise 15(2. 77 ab,
enthält Bestimmung:
a) über Tarifirung der Artikel „Korkholz und Korkstöpsel“
b) über Vermerk im Waarenverzeiclmiss bezüglich vorgedachter
Artikel,
c) über Wegfall des 20 pCt. Zuschlags bei Beförderung der Ar-
tikel „Kohlen, Coacs, Eisenerzen, 'Kalksteinen, Roheisen und
Rohstahleisen, Eisenluppen, Brucheisen und altes Eisen“ im
Verkehr zwischen Hannoverschen Stationen einerseits und
Main -Weser, beziehungsweise Frankfurt - Brebraer Stationen
andererseits. (Main-Weserbalin.)
113
Westdeutscher Eisenbahn-Verband. Im Verkehr mit Kehl,
Strassburg und den oberhalb Freiburg belegenen Badischen und
Württembergischen Stationen, Ada Frankfurt a/M.-Heidelberg.
Tarif v. 1|9. 72. (Auf Grundlage des Raum- und Gewichts-
Tarifsystems.)
53. Nachtrag, gültig v. 1 1 1. 77, beziehungsweise 15)2.77 ab,
enthält Bestimmung:
a) über Tarifirung der Artikel „Korkholz und Korkstöpsel“
b) über Aufnahme der Station Carlsruhe Mühlburgertnor bezüg-
lich ganzer Wagenladungen in den Verband,
c) über Berichtigung des Nachtrags 52. Seite 3. hinsichtlich des
Zuschlags in Classe B. Abthl. 2. bei Fahrnau-Ottensen loco.
(Main- Weserbahn.)
III A 1.
Berlin-Anhalt mit Berlin-Hamburg. Verkehr zwischen Span-
dau und Wittenberge (B.-H. Bahn) einerseits und Leipzig, Halle
und Cöthen (B.-A. Bahn) andererseits. Nachtrag 1. v. 25/12. 76,
Sätze für Plagwitz-Lindenau enthaltend. (Berlin-Anhalt.)
Berlin - Anhalt - Märkisch - Posener Verkehr. Nachtrag V. v.
1/12. 76, abgeänderte Frachtsätze und Ausnahme-Tarif für Hölzer
enthaltend. (Berlin-Anhalt.)
Breslau-Schweidnitz-Freiburger mit Märkiscli-Posener Balm.
Tarif v. 1/12. 76 für die Beförderung von Gütern, Leichen und
Fahrzeugen ZAAdschen Stationen der Märkisch-Posener Eisenbahn
einerseits und Stationen der Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisen-
bahn andererseits.
Der Tarif v. 15/10. 71 Avird hierdurch aufgehoben und
bleiben atou demselben nur die Frachtsätze für Vieh bis auf
Weiteres bestehen. (Freiburger Bahn.)
Breslau-Schweidnitz-Freiburger mit Märkisch-Posener und
Niederschlesisch-Märkischer Bahn. Nachtrag v. 1/12. 76 zum Tarif
v. 1/9. 74, enthaltend: Classificationsänderungen, Ausnahmefracht-
sätze und Aenderungen der Tariftabelle der Station Frank-
furt a/O. (Freiburger Bahn.)
Breslau-Schweidnitz-Freiburger mit Rechte Oder-Ufer Bahn.
Nachtrag (y. 20/12. 76) zum Tarif v. 25/6. 75, enthaltend: Classifi-
cationsänderungen für die Artikel Heu ungepresst, Stroh, roher
trockener Flachs, lose Flechtweiden, Korbmacherruthen und un-
verpackte Holzkohle. (Rechte Oder-Ufer Bahn.)
Märkisch-Posener und Berliu-Potsdam-Magdeburger Eisen-
bahn. Vom 1/12. 76 ist ein Tarif für den directen Verband-Ver-
kehr zwischen Posen (Märkisch-Posener Bahn) einerseits und
Magdeburg (Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn), Neustadt-
Magdeburg, Magdeburg-Friedrichstadt und Sudenburg andererseits
Aria Guben, Cottbus, Falkenberg, Zerbst in Kraft getreten. (M P.)
Märkiscli-Posener und Rechte Oder-Ufer Eisenbahn. Vom
1/12. 76 ab ist für den Verband-Güter-Verkelir zAvischen den Sta-
tionen Guben, Crossen, Züllichau, Bentschen, Neutomischel, Schwie-
bus, Frankfurt loco und transito der Märkisch-Posener Bahn und
' sämmtlichen Stationen der Rechte Oder-Ufer Eisenbahn via Sclimie-
defeld-Rothenburg resp. Reppen ein neuer Tarif mit directen
Tarifsätzen für Frachtgüter aller Art in Kraft getreten. (M. P.)
Märkisch-Posener und Sächsische Staatsbahnen. Vom 1/1 1.
76 ab ist für die direct e Personen- und Gepäckbeförderung zaaü-
scben Posen (Märkisch-Posener Eisenbahn) und Chemnitz (Säch-
sische Staatsbahn) via Guben, Cottbus, Grossenhain, Dresden ein
neuer Tarif in Kraft getreten. (Märkisch-Posener E.)
Niederschlesisch-Märkisclie mit Berlin-Stettiner Eisenbahn.
Nachtrag X (v. 10/12. 76) Haupttarif v. 15/9. 74, enthaltend: Er-
gänzung resp. Aenderung der Waaren-Classification und Druck-
feh ler b eri chtigun gen .
Nachtrag XL (v. 20/12. 76) Haupttarif v. 15 9. 74, enthaltend:
directe Frachtsätze für Station Fürstenwalde. (N M. B.)
! Niederschlesiscli-Märkische mit der Obersrhlesischen Eisen-
I bahn. Nachtrag IV. (v. 1/12. 76) Haupttarif v. 1/12. 75, enthaltend
directe Frachtsätze für mehrere Stationen der Niederschlesisch-
Märkischen Bahn. (N. M. B.)
Königliche Ostbahn mit der Marienburg - Mlawkaer Balm.
Nachtrag II. zum Tarife v. 1/9. 76, betreffend Aufnahme der Sta-
tionen Gr-.Koschlau und Soldau der Marienburg-Mlawkaer Bahn
als Verbandstationen vom Tage der Betriebs-Eröffnung der Strecke
1 Montowo-Soldau ab. (Ostbahn.)
Spandau der Berlin-Hamburger Eisenbalm einerseits und
Stationen der Rheinischen, der Bergiscli-Märkischen und der West-
fälischen Eisenbahn andererseits via Berlm-Potsdam-Schömiigen-
Holzminden. Nachtrag IV. v. 1/12. 76 zum Tarif v. 15/12. 75, ent-
haltend Tarif bestimmungen, Aufnahme neuer Stationen, ander-
weite Frachtsätze und neiie Tarifsätze für Steinkohlen und
Loaks. (Expeditionen der Verbandsbahnen.)
III A 2.
Berlin-Anhalt-Thüringischer Verkehr. Nachtr. XV v. 20/12. 76,
; Classifications- Aenderungen, neue Sätze für Wallwitzhafen, Ra-
guhn, Georgenthal und Ohrdruf, Ausnahmetarife für Salz und
Kohlen enthaltend. (Berlin-Anha)t.)
Berlin-Dresdener- und Leipzig-Dresdener Eisenbahn. Nachtr
V v. 10/12. 76 zum Tarif für den directen Güter- Verkehr zwischen
Stationen der Berlin-Dresdener Eisenbahn einerseits und Sta-
tionen' der Leipzig-Dresdener Eisenbahn andererseits v. 1/7. 75,
enthaltend Frachtsätze für Döbeln transit. (Berlin-Dresden )
Halle-C asseier Bahnstrecke einerseits und Berlin-Potsdam-
Magdeburger Eisenbahn andererseits via Halle-Zerbst-Biederitz.
Nachtr. I v. 1/12. 76 zum Tarif v. 15/9. 76, enthaltend Aus-
dehnung des Verkehrs auf die Stationen Magdeburg und Neustadt-
Magdeburg und anderweite Frachtsätze im Verkehre mit Suden-
burg. (Expeditionen der Verbandsbahnen.)
Magdeburg-Halberstadt mit Magdeburg-Leipzig. Nachtr. 24
v. 10/12. 76 enthaltend: 1. Specialbestimmungen zum Betriebs-
Reglement; 2 Tarif bestimmung; 3. Classifications- Aenderungen ;
4. Veränderte Transportpreise für lebende Thiere. (Magdb.-Halbst.)
Nordhausen-Erfurt-Thüringischer Güterverkehr. Nachtr. 25
gültig v. 1 1 12. 76 ab, enthaltend Transportpreise für aussergewöhn-
liche Gegenstände, und für lebende Thiere in Käfigen etc., fixe
Sätze für die Beförderung von lebenden Thieren in Wagenla-
dungen und Bestimmungen bezüglich der procentualen Erhöhung.
Nachtr. 26 gültig v. 10|12. 76 ab enthaltend: Ergänzung der
Waaren-Classification, Transportpreise für Leichen und Fahrzeuge,
Bestimmungen wegen Expedition von Vieh in Einzelsendungen
und solche bezüglich der procentualen Tariferhöhung. iThüring. E.)
Sächsische Staatsbahn einerseits und Sächsisch-Thüringische
Ostwestbahn (Zwickau- Weida) andererseits via Werdau. Tarif für
den directen Güterverkehr. Gültig v. 1 1 1. 77. (Sächsische Stsb.)
Sächsische Staatsbahn mit Wiirttembergisclier Staatsbahn.
1. Nachtrag zum Reglement und Tarife für den directen Verkehr
von Gütern, aussergewöbnlichen Gegenständen und Leichen
zwischen Stationen der Königl. Sächsischen und Königl. Württem-
bergischen Staatseisenbahnen v. 1|9. 76 enthaltend:
1. Berichtigung der Theilfracliten für die Sächsischen Sta-
tionen Grossenhain und Meissen;
2. Neue Theilfracliten für Stationen der Sächsischen Staats-
bahnen Penig und Rochlitz und der Muldenthal Eisenbahn-
Gesellschaft Colditz, Lunzenau, Penig, Remse, Rochlitz, Wal-
denburg i. Sachsen und Wechselburg;
3. Kilometrische Entfernungen der vorstehend aufgeführten
Stationen. (Württemberg. Staatsb.)
Werrabalm - Thüringischer Güter - Verkehr. Nachtrag 21,
gültig v. 1 1 1 2. 76 ab, Tarifsätze für Station Crossen enthaltend.
(Thüringische E.)
III A 3.
Nassau-Main-Neckarbahn Gütertarif. Tarif für die Beförde-
rung von Gütern, Fahrzeugen und Leichen zwischen Stationen
der Nassauischen Staatsbahn einer- und Main-Neckarbahn-Sta-
tionen andererseits. Hierdurch wurde der Tarif v. 1 1 10. 66 sammt
Nachträgen aufgehoben, mit Ausnahme des Verkehrs mit Mann-
heim, Station der Grossherzoglich-Badischen Bahn, wofür der bis-
herige Tarif noch in Giltigkeit verbleibt. Der neue Tarif basirt
auf dem Raum- und Gewichtssystem. Verkaufspreis 60 Pf. pro
Exemplar. (Main-Neckar E.)
Nassauisclie Eisenbahn mit der Hessischen Ludwigs- und
Pfälzischen Eisenbahn. Nachtr. XIV v. 10|12 76 zum Tarife
v. 1 1 1 . 71, enthaltend: Ermässigte Frachtsätze für die Beförderung
von Eisenerzen in Wagenladungen von mindestens 10000 Kilo-
gramm. (gr.) (Nassauisclie E.)
Rheinische Eisenbahn mit der Nassauischen Eisenbahn.
Nachtrag XVIII vom 15|12. 76 zum Tarife v. 1 [11. 72, enthaltend:
Tarifsätze für die Beförderung von Eisenerzen bei Aufgabe in
Wagenladungen A’on mindestens 10 000 Kilogramm von der Station
Schafstall der Nassauischen Eisenbahn nach Stationen der Rhei-
nischen Eisenbahn, (gr.) (Nassauische E.)
Saarbrücker Eisenbahn mit der Nassauischen Eisenbahn.
1. Ausnahme-Tarif für die Beförderung gewisser Transportartikel
im Verkehr zwischen Stationen der Königl. Saarbrücker
Eisenbahn einer- und Stationen der Nassauischen Eisenbahn
andererseits. Gültig v. 1| 12. 76.
2. Nachtrag 1 vom 1 1 12. 76 zum Tarife v. 1|11. 76, enthaltend:
Neue Frachtsätze für die Beförderung von Eisenerzen,
(gr.) (Nassauische E.)
Saarbrücken- Nordbayerischer Güter- Verkehr. Specialtarif
für die Beförderung von Roheisen in ganzen offenen Wagenla-
dungen von 10000 Klgr. zwischen Stationen der Saarbrücker Bahn
einer- und Stationen der Bayerischen Staatsbahnen andererseits.
Giltig v. 10|1. 77. Preis 15 Pf. (Bayer. Stsb.)
Saarbriickeu-Südbayerischer Güter- Verkehr. Specialtarif für
die Beförderung von Eisenfabricaten etc. ZAvischen Stationen der
Saarbrücker Bahn einer- und Stationen der Bayerischen Staats-
bahnen andererseits, A'ia Maxau-Mühlacker-Nördlingen bezw. Ulm
Giltig v. l|l 77. Preis 20 Pf. (Bayer. Staatsb.)
Württembergische Staatsbahn mit Badischer Staatsbahn.
II Nachtr. zum Reglement und Tarife für den directen Verkehr
von Gütern, aussergewöhnliclien Gegenständen und Leichen
zwischen Stationen der Königl. Württembergischen und Grossher-
zoglich Badischen Staatseisenbahnen v. 1|6. 76, enthaltend:
114
1. Ergänzung der Tarifbestimmungen, Tarifirung von Hopfen,
Wolle und gebrauchten Emballagen etc.
2. Neue Tarifsätze für die Stationen:
A. der Königl. Württembergischen Staatseisenbahnen Back-
nang, Eyach, Munderkingen und Winnenden;
B. der Grossherzoglich Badischen Staats-Eisenbalmen Basel,
Bruchsal, Constanz, Edelfingen, Oberkirch, Oppenau,
Rosenberg und Weizen;
3. Veränderte Tarifsätze zwischen Calmbach und Singen,
Rottweil und Altlussheim, Ulm und Haslach, Hornberg,
Peterzell -Königsfeld, St. Georgen im Schwarzwalde und
Triberg.
4. Specialfrachtsatz für Kartoffeln ab Neckarsulm nach Mühl-
burg, sowie im Anhang
5. Druckfehlerverzeichniss zum Badisch - Württembergischen
Gütertarif v. 1/6. 76. (Württemberg. Staatsb.)
III C 1.
Hamburg (K. M.), Harburg, greinen (K. M.), Bremerhafen
und Geestemünde einerseits und Aussig-Teplitzer, Dux-Bodenbacher,
Prag-Duxer, Pilsen-Priesener Bahn und Oesterreichische Siaats-
eisenbahn andererseits via Buchholz- (resp. Harburg-) Wittenberge ■
Berlin-Bodenbach. Nachtrag II v. l 12 76 zum Tarif v. 15|4.^76
enthält tarifarische Aenderungen und Aufnahme der Station
Swol.inowes der Prag-Duxer Eisenbahn; Nachtrag III v. 15|12. 76
enthält die Aufnahme der Stationen Dobran, Klattau, Neuern und
Prestitz, einen Specialtarif für Getreide, Hülsenfrüchte etc., die
Aufnahme der Station Opocno für Rohzucker-Transporte, sowie
Ergänzung des Distanzenzeigers. (Berlin-Hamburger Bahn)
Hamburg (K. M.), Harburg, Bremen (K. M.), Bremerhafen
und Geestemünde einerseits und K. K. priv, Oesterreichische Nord-
westbahn, deren Ergiinzungslinien etc. andererseits via Buchholz-
(resp. Harburg-) Wittenberge-Berlin-Mittelgrund, beziehungsweise
Berlin-Seidenberg. Nachtrag V v. Ijl2. 76 zum Tarif v. 15|4. 76
enthält tarifarische Aenderungen. (Berlin-Hamburger Bahn.)
Hamburg (K. M. u. B H. ß.), Harburg, Bremen, Bremer-
hafen und Geestemünde einerseits und Stationen der Kaiser Franz-
Josefbahn und der Böhmischen Westbahn andererseits via Fger-
Leipzig. Nachtrag XII v. 10| 12. 76 zum Tarife v. ijlO. 74 enthält:
Aenderungen der Eingangs- und der Specialbestimmungen, sowie
tarifarische Aenderungen und Ergänzungen. (Sächs. Staatsb.)
Hamburg (K. M. B ), Harburg, Bremen, Bremerhafen und
Geestemünde einerseits und Stationen der Oesterreichisehen Nord-
westbahn, der Südnorddentschen Verbindungsbahn, der Tarnau-
Kralup-Prager Bahn und der Mährischen Grenzbahn andererseits
via Leipzig-Mittelgrund und via Leipzig-Reichenberg. Nachtrag XI
v. 10| 10. 76 zum Tarife v. 1 1 10. 74 enthält: Aenderungen der Ein-
gangs- und der Specialbestimmnngen, ferner tarifarische Aende-
rungen und Ergänzungen. (Sächsische Staatsbahn.)
Hamburg (N. M. B.), Harburg, Bremen, Bremerhafen und
Geestemünde einerseits und Stationen der Aussig-Teplitzer Eisen-
bahn, der Dux-Bodenbacher Balm, der Prag-Duxer Balm, der Pil-
sen-Priesener Bahn und der 0( sterreichischen Staatseiseubalin
andererseits via Bodenbach. Nachtrag VIII. v. 1/12. 76 zum Tarif
v. l/lo. 74, enthaltend: 1. Aufnahme der Station Opocno in den
Rohzuckertarif. 2. Frachtsätze zwischen Lüneburg einer- und
Aussig, Kralup, Prag, Koiin, Pardubic und Znaim andererseits.
3. Aufnahme der Stationen Dobran, Klattau, Neuern und Prestitz
in den Verband. 4. Anderweite Frachtsätze des Ausnahmetarifs
fiirGetreide etc.und 5. Ergänzungen des Distanzenzeigers. (Sächs. St.)
Hamburg (K. M. B.), Harburg, Bremen, Bremerliafen und
Geestemünde einerseits und Stationen der Kaiser Ferdinands-Nord-
bahn, der Oesterreichisehen Staatseiseubahu und der Theiss-Eisen-
bahn andererseits via Bodenbach. Nachtrag XI. v. 10/12. 76 zum
Tarife v. .1/10. 74, enthaltend: Aenderungen der Eingangs und
der Specialbestimmnngen, sowie tarifarische Aenderungen und
Ergänzungen. (Sächs. Staatsbahnen.)
III. C 2.
Berliu-Görlitzer-Halle-Sorau-Gubener und Südnorddeutsche
Verbindungsbahn. Tarif v. 30/12. 76 für den directen Güterver-
verkelir. (Berlin-Görlitz.)
111. D.
Antwerpen, Gent und Ostende - Eisass - Lothringische und
Luxemburgische Stationen via Bettingen bezvv. Ulflingen v. 15/4. 74.
Die Beschränkung der frachtfreien Beförderung leerer Getreide-
säcke im Vorkehr Antwerpen, Gent, Ostende, Bruges, Brüssel,
Louvain und lermonde Basel auf Sendungen von mindestens
1500 Kilogr. ist mit dem 15/11. 76 aufgehoben. (Elsass-Lotliringen.)
IV.
Gement bezw. Kalk, gehranuter. Vom l/ll. 76 ab findet der
Tarif der Oberschlesischen und Märkisch - Posener Bahn für den
Transport von gebranntem Kalk von Stationen der Oberschlesischen
Bahn Neisse, Oppeln, Gogolin, Leschnitz und Nicolai nach
Stationen der Märldsch - Posener Bahn vom 1|8. 74 auch auf den
Artikel Cement in vollen Wagenladungen Anwendung und ist in
denselben gleichzeitig die zwischen Züllichau und Bomst gelegene
Station Heinersdorf w’ie die zwischen Posen und Dombrowka
belegene Haltestelle Gurtschin mit den für Züllichau beziehungs-
weise Dombrowka bestehenden Frachtsätzen in diesen Tarif ein-
bezogen worden. (Mark. -Pos. E.)
" Eisenbahnschwellen. Bekanntmachung vom 8/12. 76 für die
Beförderung von Eisenbalmschwellen in Wagenladungen von
Schulitz nach Malchin, Station der Mecklenburgischen Friedrich-
Franz Bahn via Schneidemühl-Kreuz tritt v. 9/12. 76 ab ein directer
Frachtsatz von 1.454 M. pro 100 Kgr., gültig bis ult. März 1877, bei
Zahlung der Fracht nach der Tragfähigkeit der verwendeten Wagen
in Kraft. (Ostbahn )
Eisenfabrikate vide II Saarbrücken - Südbayerischer Güter-
verkehr.
Eisenfabrikate. Nachtrag I. zum Specialtarif für die Beför-
derung von Eiseufabrikaten etc. zwischen Stationen der Gross-
herzoglich Badischen Staatseisenbahnen einer- und Stationen der
Bayerischen Staatseisenbahnen andererseits v. 7/8. 76. Gültig vom
20/12. 76.
Enthaltend: Anderweitige Frachtsätze für Mannheim und
Heidelberg nach Nordbayerischen Stationen via Jagstfeld-Crailsheim.
Preis 5 Pf. (Bayr. St.-B.)
Eisenfabrikate etc. bei Aufgabe iu Wagenladungen zwischen
Stationen der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen einerseits und
Stationen der Bayerischen Staatsbahn, der Böhmischen Westbahn
und der Buschtehracler Bahn v. 1/11. 76. 20 Pf. (Elsass-Lothr.)
Eiseufabrikate. Specialtarif für die directe Beförderung von
Eisenfabrikaten etc. zwischen Stationen der Pfälzischen Eisenbahnen
und solchen der Grossli. Badischen Staatsbahnen, gültig v. 10/10. 76.
(Pfälzische Bahnen.)
Equipagen vide II Niederländisch-Bayeriscli-Oesterreichischer
Güterverkehr Nachtrag V.
Erdfarben vide II Süddeutscher Eisenbahn - Verband Nach-
trag LIII.
Getreide etc. 10/1. 77 tritt ein neuer Specialtarif für Ge-
treide- etc. Transporte von Stationen der Südbahn, Ung. Westhahn,
Mohäcs - Fünfkirchner-, Fünfkirchen - Barcser- und Donau - Drau-
Eisenbahn nach Stationen der Vorarlberger Bahn unter Aufhebung
des gleichen Tarifes v. 15/11. 74 in Kraft. (Gest. Südbahn.)
Getreide. Ausnahmetarif für den Export von Getreide,
Malz, Hülsenfrüchten, Mühlenfabrikaten und Oelsaaten aus Bayern
nach Württemberg.- Gültig ab 1 1 1. 77. Preis 5') Pt. (Bayr. St.-ß.)
Getreide. Ausnahmetarif für den Export von Getreide, Malz,
Hülsenfrüchten, Mühlenfabrikaten und Oelsaaten aus Bayern nach
Vorarlberg. Gültig ab 15/1. 77. Preis 10 Pf. (Bayr. St.-B.)
Getreide. Ausnahmetarif für den Export von Getreide, Malz,
Hülsenfrüchten, Mühlenfabrikaten und Oelsaaten aus Bayern nach
Romanshorn. Gültig ab 1/1. 77. Gratis. (Bayr. St.-B.)
Getreide. Ausnahmetarif für den Export von Getreide, Malz,
Hülsenfrüchten, Mühlenfabrikaten und Oelsaaten aus Bayern nach
Stationen der Hessischen Ludwigsbahn via Aschaffenburg. Gültig
ab 1/1. 77. Preis 20 Pf. (Bayr. St.-B.)
Getreide. I. Der Ausnahmetarif für Getreide im Oesterr.-
Bayerischen Güterverkehr mit Wirksamkeit vom 15/5. bis 31/12. 76
bleibt bis Ende März 1877 in Kraft;
II. werden die Frachtsätze für Getreide etc. des 46, 50 und
51. Nachtrages v. 1/5. 76 zum Süddeutschen Verbands - Gütertarif
v. 1/7. 70 — ausgenommen jene nach Württemberg (des 46. und
5o. Nachtrages) — auch über den 31/12. 76 hinaus bis 31/3. 77 in
Gültigkeit bleiben. Die Frachtsätze nach den Stationen der
Württembergischen Bahn werden dagegen nur bis Ende Jan. 1877
in Wirksamkeit verbleiben und werden dieselben vom 1/2. 77 ab
durch Herausgabe eines bezüglichen Tarif - Nachtrages modificirt;
III die Frachtsätze der Württembergischen Stationen im
Specialtarife für Getreide etc. zwischen Stationen der Lemberg-
Czernowitz - Jassy Eisenbahn - Gesellschaft, der Carl Ludwigbahn,
der Kaiser Ferdinands-Nordbahn und der Kaiserin Elisabeth-Bahn
einerseits und Stationen der Württembergischen Staatsbahn, der
Grossherzoglich Badischen Staatsbahnen, der Hessischen Ludwigs-
Bahn, der Pfälzischen Bahnen und der Reichseisenbahnen in
Eisass - Lothringen andererseits via Passau und Simbach mit der
Gültigkeitsdauer ab 1. November bis 31. Dezember 1876 werden
bis Ende Januar 1877 iu Kraft belassen und wird vom 1/2. 77 ein
diesbezüglicher Tarif-Nachtrag erscheinen. (Kaiserin Elisabeth B.)
Getreide, Hiilsenfr ächte, Oelsaaten und Holz. Gemein- ,
sch aftlich er Tarif der Oels-Gnesener, Oberschles. und Ostbahn
zwischen Stationen der Oels-Gnesener Eisenbahn und Station Berlin
der Königl. Ostbahn via Gnesen-Posen-Kreuz v. 25/12. 76. Gratis.
(Oberschi. E.) j
Getreide. Mit 20. 12. 76 erschien ein Specialtarif für Getreide etc. I
im Verkehre von Stationen der Südbahn nach Stationen der Oester. I
Staatsbahn, Oester. Nord - West - Bahn, Kaiser - Franz - Josefbahn, I
Böhm. Nordbahn und Turnau-Kralup-Prager Bahn unter Aufhebung I
der bezüglichen Tarifsätze v. 1/9. 75, nebst Nachtrag I. v. 5/9. 75 I
Oester. Südbahn.) I
115
Getreide. Nordostungarisch - Rheinischer Getreideverkehr
via Kaschau-Oderberg-Berlin. Nachtrag III v. 20/12. 76. zum Spe-
cialtarif v. 1/8. 74., enthaltend: Aufhebung der Tarifsätze für den
Verkehr mit den Stationen der Hannoverschen Staatsbahn, der
Braunschweigischen sowie der Berlin - Potsdam - Magdeburger
Eisenbahn.
An Stelle derselben gelten die in dem mit dem 15/10. 76.
in Kraft getretenen Hannover-Magdeburg-Oesterreich-Ungarischen
Getreidetarife enthaltenen bezüglichen Tarifsätze. (Expeditionen
der Verbandsbahnen).
Getreide. Specialtarif für die Beförderung von Getreide
aller Art, Malz, Hülsenfrüchten, Oelsaat, Sämereien, Mehl und
Mühlenfabrikaten bei Aufgabe von mindestens 5000 Kilogr. per
Frachtbrief oder bei Frachtzahlung für dieses Gewicht von Sta-
tionen der Kaiser-Franz-Josefbahn nach Babenhausen, Darmstadt,
Dieburg, Frankfurt a/M., Grossgerau, Gustavsburg, Hanau, Mainkur
und Mainz, Stationen der Hessischen Ludwigsbahn, ferner Mann-
heim, Station der Grossh. Badischen Staatsbahnen und Ludwigs-
hafen a. Rh,, Station der Pfälzischen Bahn via Eger. Gültig vom
15/12. 76. ab. Preis 20 Pf. (Bayer. Staatsb.)
Getreide. Ungarisch-Rheinischer Getreide-Verkehr via Ruttek-
Oderberg-Berlin.
1. Nachtrag V vom 15. December 1876.
2. Nachtrag VI vom 20. December 1876.
zum Specialtarif v. 1/8. 74., enthaltend: Aufhebung von Tarifsätzen
für den Verkehr mit Niederländischen, Plolländischen, Hannover-
schen, Braunschweigischen sowie Berlin- Potsdam -Magdeburger
Stationen.
An Stelle derselben gelten die in dem neuen Ungarisch-
Niederländischen sowie Hannover-Magdeburg-Oesterreich-Ungari-
schen Getreidetarife enthaltenen bezüglichen Tarifsätze. (Expe-
ditionen der Verhandsbahnen).
Getreide. Zum Tarif für Getreide etc. im Verkehr von Sta-
tionen der Südbahn und der Ungarischen Westbahn nach Stationen
der Oesterreichischen Staatsbahn, Kaiserin Elisabeth- und Kron-
prinz Rudolfbahn v. 20/4. 76. erschien mit Gültigkeit v. 20/12. 76
der IL Nachtrag, unter Aufhebung des I. Nachtrages v. 5/9. 75.
(Oesterr. Südbahn).
Hölzer. Am 11. 77. tritt in Wirksamkeit der I. Nachtrag zum
Ausnahmetarif für Hölzer von den Stationen Bares und Sissek
nach Stationen der Hessischen Ludwigsbahn und Rheinischen
Eisenbahn v. 1/4. 76.; derselbe betrifft die Einbeziehung der Süd-
bahnstationen Gorica und Lekenik. (Oesterr. Südbahn).
Hölzer. Specialtarif für die Beförderung von Hölzern unter
und über 6,9 m- Länge bei Berechnung der Fracht nach der Trag-
fähigkeit der verwendeten Wagen von den Ostbahnstationen Brom-
berg, D.-Eylau und Allenstein nach der Station Dessau der Berlin-
Anhaltischen Bahn via Berlin, in Kraft getreten am 15/12. 76.,
Preis 0,j0 Ji (Ostbahn).
Hölzer. Specialtarif für die Beförderung von Bau- und Nutz-
holz in Ladungen von mindestens 10,000 Kilogr. auf einem offenen
Wagen von Ulm nach Amanvillers Grze, Ars, Avricourt Grze, Bet-
temburg,1 Bettingen Grze, Bolchen, Clerf, Devant-les-Ponts, Dieten-
hofen, Diekirch, Ettelbrück, Fontoy Grze, Hagendingen, Kauten-
bach, Luxemburg, Mersch, Metz, Noveant, Noveant Grze, St. Avold,
Strassburg, Ueckingen, Ulflingen, Grze, Wasserbillig und Wilwer-
wiltz (Stationen der Elsass-Lothringischen Bahnen und der Luxem-
burgischen Wilhelmsbahn) via Mühlacker-Maxau-Weissenburg bezw.
Lauterburg, giltig v. 15/12. 76. ab. (Württemb. Staatsb.)
Holz. Laut Vereinbarungen mit den betheiligten Bahnver-
waltungen werden vom 15. Jänner 1877 ab, Holztransporte in vol-
len Wagenladungen d. i. 10,000 Kilogramm pro Wagen mit einem
Frachtbriefe und an einen Empfänger von Wien (Westbahnhof)
nach Edenkoben zum Frachtsätze von 2,98 Ji pro 100 Kilogramm
direct abgefertigt. (Kaiserin Elisabethb.)
Holz. Specialtarif für den Transport von Holz, als Bau-,
Nutz-, Werk-, Fass-, Daub-, Reif-, Schnitt- und Spaltholz, ein-
schliesslich Bohlen, Friesen, Bretter (gehobelte wie ungehobelte),
i Borde, Sparren, Schiffsnägel, roh vorgerichtete Gewehrschäfte,
j Holzwellen (Faschinen), Reiserholz und Holzdraht, überhaupt alle
Arten roh vorgerichteter Hölzer für den Handwerks- und Industrie-
betrieb in Quantitäten von mindestens 10,000 Kilogr. pro Wagen
oder bei Zahlung der Fracht hierfür, zwischen Stationen der Kaiser-
Franz-Josefbahn einerseits und Stationen der Bayerischen Staats-
eisenbahnen andererseits via Eger. Gültig ab 15/12. 76. Preis
10 Pf. (Bayer. St.-B.)
Holz- uud Braimkohleu- Verkehr zwischen den Stationen Volpke
etc. der Berlin-Potsdam-Magdeburger Bahn und Stationen der
Magdeburg-Halb erstädter Eisenbahn. Mit dem 1/12. 76. ist an
Stelle des bisherigen Tarifs ein anderweiter Specialtarif mit theil-
weise ermässigten Frachtsätzen zur Einführung gekommen.
(Berl.-Potsd.-Magdeb. E.)
Holz. Ungarisch-RheinischerHolzverkehrviaRuttek-Oderberg-
Berlin. Nachtrag IV v. 1/12. 76. zum Specialtarif v. 1/9. 75., ent-
haltend:^ neue resp. abgeänderte Tarifsätze, Tarifbestimmungen
und Ergänzungen zum Haupttarif. (Expeditionen der Verbands-
i bahnen).
Kohlen. Leipzig-Kölner Kohlentarif. Nachtr. 11
v. 15/12. 76 enthaltend: 1. Tarif bestimraung; 2. Tarifsätze für die
Haltestellen Bruch und Meiderich; 3. Verzeichniss der an die
Stationen der Köln-Mindener Bahn angcschlossenen Kohlenzechen.
(Magdeburg-Halberstadt.)
Kohlen. Nachtrag IX v. 1/12. 76 zum Hanseatischen Verbands-
Kohlen - Tarif v. 10/2. 75, enthaltend: Tarifsätze für Hagenow
transit. (gr.) (Köln-Minden.)
Kohlen. Specialtarif für Kohlen in ganzen Wagenladungen
von den Stationen der Kaiserin-Elisabethbalm Attmam?, Breiten-
schützing und Ried nach Stationen der Bayerischen Staatseisen-
bahnen Hausham, Miesbach, Penzberg und Unterpeissenberg.
Giltig V. 1/1. 77.
Der Specialtarif für Kohlen v. 1/8. 74, Nachtrag I hiezu
v. 15/12. 74, sowie die Kohlensätze des XVIII. Nachtrages zum
Bayerisch-Oesterreichisclien Güterverkehr treten vom gleichen
Tage an ausser Kraft. Preis 20 Pf. (Bayer. Stsb.)
Kohlen und Roheisen via Bleyberg - Ulflingen v. 15/9. 76.
Bergisch - Märkisch - Luxemburg-Lothringischer Güterverkehr. Es
sind abgeändert die Taxen :
Bettingen Grenze Schlebusch
„ „ Neuss „ 78
„ » Uerdingen „ 82
Fontoy Grenze Schlebusch „ 95
„ „ Uerdingen „ 90
Oberhausen „ 105
von 87 Ji 70 auf Ji.
70 „
70 „
80 „
80 „
10 „
für
87,40
„ 78,40
„ 82,40
„ 95,60
„ 90,60
„ 104,60
Soest um
Noveant Grenze
Ausserdem sind die sämmtlichen Sätze für Soest um je
Ji 0,50 ermässigt worden.
Roheisen zwischen Dommeldingen Esch und Oettingen —
Belgischen Stationen via Bettingen bezw. Ulflingen v. 1/11. 76. (gr.)
(Elsass-Lothr.)
Kohlen. Zum Specialtarife für Kohlen im Verkehre von
Stationen der Böhmischen Westbahn und Kaiser-Ferdinands-
Nordbahn nach Pola v. 20/9. 76 erschien mit Giltigkeit v. 10/12. 76
der 1. Nachtrag, enthaltend: Einbeziehung der Stationen Dombrau
und Karwin der Kaschau-Oderberger Bahn. (Oesterr. Südbahn.)
Loeomotiven und Tender. Specialtarif für die Beförderung
von Loeomotiven und Tendern zwischen Esslingen und Wirballen
via Crailsheim-Hof-Leipzig-Berlin. Nachtrag I v. 25| 1 2. 76 zum
Tarif v. 1/4. 76 betreffend die frachtfreie Rückbeförderung der
Trucs und Transportachsen auf der Strecke Wirballen - Berlin,
sowie Ausdehnung des Tarifs auf die Beförderung von vierachsigen
Personenw'agen auf eigenen Rädern laufend und von Reserve- und
Ersatzstücken von Loeomotiven, Tendern etc. (Ostbahn.)
Mergel. Ausnahmetarif v. 1/12. 76 für die Beförderung von
Mergel von Stationen der Berlin - Hamburger, der Hannoverschen
Staats- und der Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn nach den
Köln-Mindener Stationen Bassum, Hambnrg, Lauenbrück, Otters-
berg, Rotenburg, Scheessei und Sottrum. \ji 0,15.) (Köln-Mind.)
Roheisen Franco Beige Est vom 10/2. 70. Mit Einführung
des Roheisen-Specialtai'ifs Dommeldingen, Esch, Oettingen und
Belgischen Stationen vom 1/11. 76 sind die correspondirenden
Tarifsätze für Roheisen in dem Specialtarife 11 des obenbezeichneten
Tarifes aufgehoben. (Elsass-Lotliringen )
Roheisen vide II. Saarbrücken - Nord - Bayerischer Güter-
verkehr.
Salz. Specialtarif für den Transport von Salz von Lüneburg
nach Schlesien. Nachtrag 4 v. 15/12. 76, enthaltend: Frachtsätze
für verschiedene in den Verkehr neu aufgenommene Stationen der
Oberschlesischen Bahn. (Magdeb.-Halberst.)
Salz. Specialtarif für den Transport von Salz aller Art von
Lüneburg nach Oberschlesischen Stationen v. 1/12. 76. Der Tarif
enthält Frachtsätze für den Verkehr zwischen Lüneburg (Flann.)
und den Stationen Neisse, Deutsch Wette, Ziegenhals, Neustadt O/S.,
Leobschütz, Bauerwitz und Jägerndorf der Oberschlesischen Bahn.
(Magdeburg-Halberstadt.)
Sand. Ausnahmetarif für die Beförderung von Saud in
ganzen Wagenladungen von 10,000 Kgr. oder bei Frachtzahluug
für dieses Gewicht zwischen den innengenannten Stationen der
Pfälzischen Bahnen einer- und solchen der Bayrischen Staatsbahn
andererseits. Gültig v. 1/1. 77 an. (gr.) (Bayr. St.-B)
Steinkohlen. Ausnahmetarif v. 1/12. 76 für die Beförderung
von Steinkohlen und Kokes in Extrazügen von Stationen der
Köln-Mindener Bahn nach Stationen der Altona-Kieler Bahn im
Hanseatischen Verbände, (gr.) (Köln-Minden.)
Steinkohlen & Cokes. Die Gültigkeitsdauer des gemein-
schaftlichen Tarifs für Steinkohlen und Cokes von Stationen
der Rechte -Oder -Ufer Eisenbahn nach solchen der Kgl. Ostbahn
via Oels - Gnesen vom 15/9 76 ist bis auf Weiteres verlängert.
(Oberschi. Eisenbahn.)
Steinkohlen. Die zwischen Züllichau und Bomst belegene
Station Heinersdorf ist in' den Tarif der Oberschlesischen und
Märkiscli-Posener Eisenbahn für Oberschlesische Steinkohlen in
Wagenladungen im Verkehr via Posen v. 1/7. 75 mit den für Zül-
lichau bestehenden Frachtsätzen einbezogen worden. (Märk.-P.)
Steinkohlen. Gemeinschaftlicher Tarif der Niederschlesisch-
Märkischen Bahn und der Ostbahn für den Transport Niederschle-
sischer Steinkohlen via Lauban-Frankfurt a./O. Au Stelle des
116
Tarifs v. 1/6. 75 ist v. 1/12. 76 ab ein neuer Tarif in Kraft ge-
treten. (Ostbahn,)
Steinkohlen und Cokes. Gemeinschaftlicher Tarif für Stein-
kohlen und Cokes-Sendungen im Verkehr zwischen Stationen und
Ladestellen der Oberschles. Eisenbahn einerseits und Stationen
der Mährisch-Schlesischen Centralbahn andererseits via Jägern-
dorf v. 1/12. 76 (gratis), an Stelle des bezüglichen Tarifs
v. 16/6. 76. (Oberschles. E.)
Steinkohlen. Nachtrag 111. zu dem v. 25/11. 75 ab gültigen
Special-Tarif für die Beförderung von Steinkohlen und Cokes in
Extrazügen im Hanseatischen Eisenbahn-Verbande, enthaltend
ermässigte Frachtsätze für den Verkehr nach Stationen der
Lübeck-Hamburger Bahn, gültig v. 10/12. 76 ab (gratis). (K. M.)
Nachtrag.
(Eingegangen nachdem die Tarifnotizen bereits umbrochen waren.)
I.
Rechte Oder-Ufer Eisenhahn.
Nachtrag VI. v. 1/12 76 zum Reglement und Tarif v. 1/1. 74,
enthaltend :
1. Neue Tarifsätze für den Uebergangs-Verkehr von und nach
Polen via Schoppinitz-Sosnowice.
2. Anderweite Frachtsätze für Station Schoppinitz etc.
3. Anderweite Tarifirung für „Neue Säcke aus Packleinen in
festen Ballen.“
— A— Russland. Die Gesammtschuld der Russischen Privat-
bahnen an das Russische Reich betrug am 1. Januar 1876: für
geleistete Zinsgarantiezahlungen:
1. Baltische Bahn 4.870.183 Rubel Papier
2. Warschau-Bromberg . . . 2.516.890 „
3. Warschau-Terespol .... 3.522.949 „
4. Wolga-Don 4.716.788 „
5. Grosse Russische Eisenbahn 73.613.831 „
6. Griasi-Zarizyn 1.276.525 „
7. Dünaburg-Witebsk .... 912.991 SS
8. Koslow-Woronesch-Rostow 2.515.296 Rubel
9. Kursk-Charkow-Azow . . . 13.341.468 „
10. Lodz-Koliuschin 512.870 „
11. Losowaja-Sewastopol . . . 518.754 „
12. Morschansk-Sysran .... 359.215 „
13. Moskau-Brost 5.252.016 „
14. Orel-Witebsk 13.463.122 „
15. Orel-Griasi 7.299.622 „
16. Poti-Tiflis 503.360 SS
17. Riga-Dünaburg 108,012 Rubel
18. Riga-Mitau 923.089 „
19. Rjaschsk-Morschansk . . . 4.132.750 „
20. Rjaschsk-Wiasma 599.661 „
21. Charkow-Nicolajew .... 1.499.764 „
22. Schuja-Iwanowo 1.420.724 „
ln Summa somit 142.463.509 Rub. u. 1.416.351 SS oder dem heu-
tigen Cours von 30 pCt. zufolge 153.794.317 Rubel. Am 1. Jan 1871
betrug diese Summe nur 51.352.517 Rubel, sie hat sich somit im
Lauf von 5 Jahren genau verdreifacht!
Es bekommen jedoch die Bahnen ausser der Zahlung der
garantirten Zinsen noch weit bedeutendere Vorschüsse von Seite
der Regierung, welche als Betriebs - Deficitdeckung, Schienen-
auswechslungs - Conto, Bauvollendungs - Conto etc. genehmigt
werden.
Wie hoch sich dadurch schon jetzt die Gesammtschuld der
Russischen Eisenbahnen an den Staat beläuft, haben wir in der
letzten Uebersicht (Nr. 6 d. V.-Z ) gezeigt; sie hat im Lauf von
nur 2 Jahren um 176 Millionen Rubel zugenommen und betrug
am 1. Januar v. J. nahezu 8 Millionen Rubel. Bei einer Gesammt-
länge des Russischen Eisenbahnnetzes von weniger als 20 000 Werst
hat somit schon jetzt der Staat ein Guthaben von über 40 000 Rubel
für jede Bahnwerst, das ist aber ein Preis zu dem die Bahnen
zum Theil gebaut worden sind, zum Theil leicht herzustellen
wären, — sämmtliche im Privatbesitz befindliche Actien, Obliga-
tionen etc., welche auf Russische Bahnen lauten und einen Theil
am Werth der Bahnen repräsentiren sollen, stellen somit in Wirk-
lichkeit einen Antheil an einem Vermögen dar, das schon jetzt
überschuldet ist.
Aus der uns vorliegenden offiziellen Uebersicht der Schulden
der verschiedenen Privatbahnen an die Regierung vom Jahre 1874
(Journ. d. Min. d. Verkehrswesens pro 1874 II. Heft) ersehen wir,
dass schon damals das Guthaben der Regierung an die Bahnen
bestehend aus den Zinsgarantiezahlungen, den consolidirten Obli-
gationen, sowie den in der obigen Summe pro Stand vom 1. Jan.
1876 nicht aufgeführten, im Besitz der Regierung befindlichen
Actien die enorme Summe von 909 661 396 Rubel repräsentirte.
Die Summe entspricht der offiziellen Aufstellung zufolge 63, 68 pCt.
des Gesammt-Grundcapitals der verschuldeten Bahnen; sie be-
trägt 209,e5 pCt. des ganzen Actiencapitals und 247,lcpCt. desje-
nigen Actiencapitals, welches sich in Privathänden befindet!
4. Aufhebung des Speciaitarifs No. 9 c. für Blei von Friedrichs-
hütte nach Polen via Schoppinitz.
Nachtrag VII. v. 3/12. 76 zum Reglement und Tarif v. 1/1. 74,
enthaltend : Steinkohlentarifsätze für „Landesgrenze“ im Ueber-
gangs-Verkehr nach Polen via Schoppinitz-Sosnowice.
III. A 1.
Breslau-Freiburger und Rechte Oder-Ufer Eisenbahn.
Nachtrag II. v. 20/12. 76 zum Tarif für den directen Güter-
verkehr zwischen den Stationen Glogau, Beutlien, Neusalz, Grün-
berg, Rothenburg, Reppen der Breslau -Schweidnitz -Freiburger
Eisenbahn und Stationen der Rechte Oder-Ufer Eisenbahn via
Wahlau-Raudten v. 1/11. 74, enthaltend: Classificatious-Aenderun-
gen für verschiedene Artikel.
Nachtrag 1. v. 20/12. 76 zum Tarif für den directen Güter-
verkehr zwischen den Stationen Schmolz, Canth, Mettkau, In-
gramsdorf, Saarau, Königszelt, Striegau, Gr. Rosen, Jauer, Brechels-
hof, Neuhof und Liegnitz der Breslau - Schweidnitz - Freiburger
Eisenbahn und Stationen der Rechte Oder-Ufer Eisenbahn via
Schmolz v. 25/6. 75, enthaltend: Classifications-Aenderungeu für
verschiedene Artikel. ^Rechte Oder-Ufer E )
IV.
Steinkohlen und Cokes. Nachtrag III. v. 1/12. 76 zum Tarif
v. 15/3. 75 für den Transport von Oberschlesischen Steinkohlen
und Cokes in Wagenladungen von Stationen der Rechte Oder-Ufer
Eisenbahn nach Stationen der Magdeburg-Halberstädter, sowie
der Magdeburg-Leipziger und Halberstadt-Blankenburger Eisenbahn
via Berlin-Stendal, enthaltend: directe Frachtsätze nach den Statio-
nen Vinzelberg, Klaeden, Bismark, Brunau-Packebusch. (R. O U E.)
Um sich einen Begriff davon zu machen, wie riesig am
Schlüsse eines jeden Betriebsjahres die Verschuldung der Bahnen
zunimmt, braucht man nur zu berücksichtigen , dass die Hälfte
des gesammten Eisenbahnnetzes erst seit 5 Jahren im Betriebe
ist; die neuen Bahnen wie die Orenburger, die Uraler oder gar
die definitiv genehmigte Sibirische Bahn werden in ihren Betriebs-
Ergebnissen noch weit hinter den schlechtesten älteren Linien
Zurückbleiben und wenn somit einerseits eine Besserung für die
Zukunft nicht zu erwarten sein dürfte, so kann andererseits nach
den vorjährigen Erfahrungen das bisherige Mittel: der Abschluss
weiterer Anleihen in Form von consolidirten Eisenbahn -Obliga-
tionen wohl nicht mehr zur Anwendung kommen; ebensowenig
ist aber daran zu denken, dass die bisherige Wirthschaft so lange
dauern kann, bis die Bahnen laut ihren Concessionen „umsonst“
dem Staate zufalleu, denn bis dahin würde sich in denselben ein
Capital angesammelt haben, das alle Schulden Europas weit
hinter sich lassen würde.
— A— Russland. Sanitätszüge. In Russland werden zur
Zeit nicht weniger als 12 Sanitätszüge zusammengestellt und zwar
in St. Petersburg für die Nicolai-, Baltische- und St. Petersburg-
Warschauer Bahn, in Moskau für die Moskau - Kursker, Rjäsan-,
Jaroslawer- und Nischny-Nowgoroder Bahn, in Kursk für die
Kursk-Kiewer Bahn, in Kiew für die Kiew-Brest-Litowsk Bahn, in
Charkow für die Kursk-Charkow-Azow Bahn, in Warschau für die
Warschau-Terespoler und in Odessa für die Odessaer Balm.
Jeder Zug besteht aus einem Küchenwagen, einem Proviant-
wagen, zwei Wagen für das Sanitätspersonal und 12 — 17 Verwun-
detenwagen. Die Letzteren werden nach dem bekannten System
Sawadowski, die Tragbahren nach dem Modell Gorodezki einge-
richtet. Die Ausgaben für diese Züge mit 733 Rubel pro lag
werden von der Ilauptintendantur übernommen.
Das zu jedem Zug gehörende Sanitätspersonal besteht in
minimum aus 3 Aerzten darunter 1 Chirurg; 2 — 3 barmherzigen
Schwestern, 3 weiblichen (!) und 1 männlichen Feldscherer,
1 Apotheker oder Apothekergehilfen, 1 Geistlichen und 14 Manu
Sanitätstruppen.
Bekanntlich hat die russ. Regierung bereits im vergangenen
Frühjahr eine allgemeine Conkurrenz zur Erlangung eines guten
Systems von Sauitätswagen ausgeschrieben und dabei ziemlich
hohe Preise ausgesetzt; doch ist, obgleich fast 6 Monate seit Eröff-
nung der eingelaufenen Arbeiten verflossen sind, das Resultat der
Conkurrenz, an der auch mehrere ausländische Ingenieure theil-
genommen, bisher noch nicht zur Veröffentlichung gelangt.
Die Schmalspurbahn auf der Ausstellung in Philadelphia.
„Stummer’s Ingenieur“ schreibt: Bekanntlich wurde auf dem Aus-
stellungsplatze in Philadelphia eine schmalspurige Eisenbahn an-
gelegt, welche zur Beförderung der Ausstelluugsbesucher von
einem Ende des Ausstellungsgebäudes zum andern diente. Diese
Schmalspurbahn hat sich nun glänzend bewährt und haben die
Unternehmer mit derselben ein ausgezeichnetes Geschäft gemachte
Im Ganzen waren 8 Züge vorhanden, welche täglich je 14 Fahrten
machten. Vom 15. Mai bis zum 1. November wurden auf dieser
kleinen Bahn nicht weniger als 3 784 142 Personen befördert,
welche bei einem Fahrpreise von 5 Cents pro Person eine Ein-
nahme von 189 207 Dollars oder eine monatliche Durchschnitts-
einnahme von 34 000 Dollars lieferten.
Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verantworttloher Bedactew; Dr. jur. Wilh. Koch au Berlin (Redaotionsbureau) Anhalterstr. 6). - CommissionUrt Adolph RefblshÖfer au Lcipaig, - Druck yon H. S. Hermann in Berlin. Beuthstr. 8.
117
N«: 10.
Die Zeitung erscheint
Montags und Freitags.
Vierteljährlich für 4 Mark zu beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt des Deutsch-
Oesterr. Postgebietes ;
Kreuzband-Porto wird extra berechnet.
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sind franco einzusenden an die Kedaction,
Dr. jnr. \V. Koch,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commissionär für den Buchhandel :
Adolph Refelshöfer,
Leipzig, Nürnberger Strasse 59.
1877.
Beilagen zur Zeitung
und
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wolle man direet an die Buch- u. Steindruckerei
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sowohl den von den Eisenbahnen und aurch den
Buchhandel als den durch die Post bezogenen
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Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen^
Organ des Vereins.
Siebzehnter Jahrgang.
Y.<, 1 -
<r>r
Berlin, den 2. Februar 1877.
Der heutigen Nummer liegt ein ;,Prospect der Gesellschaft des echten Naxos-Schmirgels, Naxos-Union in
Frankfurt a. M. betr. Schleifmaschinen“ bei.
Inhalt: Statistik der Preussisehen Eisenbahnen für das Betriebsjahr 1875. — Die Eisenbahn-Personen-Tarife. — Die Italienischen
Eisenbahnen im Jahre 1875 von Prof. Dr. Stürmer. — Wochenschau. — Personal-Nachrichten. — Russland. — Literatur: Krönig, Differen-
tial-Tarife. — Officielle Anzeigen: 1. Bahn- etc. Eröffnungen. 2. Betriebsstörung. 3. Auszahlungen. 4. Tarifänderungeu. 5. Submissionen. G. Ueber-
sicht der entbehrlichen etc. Wagen. — Privat-Anzeigen. — Beilage: Zusammenstellung der Betriebsergebnisse der Eisenbahnen Deutschlands
(excl. Bayerns) pro Monat December 1876. — Nachtrag zu den officiellen Bekanntmachungen. — Privat-Anzeigen.
Statistik der Preussisehen Eisenbahnen für das
Betriebsjahr 1875.
Im Verlage von Ernst & Korn in Berlin erschien Anfangs
Januar d. J. der XXIII. Band der „statistischen Nachrichten von
den Preussisehen Eisenbahnen“, bearbeitet von dem technischen
Eisenbahn-Büreau des Ministeriums für Handel etc. und umfassend
die Resultate des Jahres 1875.
Der vorliegende Band unterscheidet sich hinsichtlich seines
Inhaltes von dem Band XXII dadurch, duss derselbe den nur
periodisch veröffentlichten Abschnitt über das verwendete Anlage-
Capital nach den einzelnen Bau-Titeln enthält.
Anschliessend an die in den früheren Jahrgängen dieser
Zeitung enthaltenen Mittheilungen aus dem reichhaltigen Inhalte
des oben bezeichnten Werkes (cfr. No. 18 sequ. des Jahrg. 1870)
theilen wir die wichtigsten und auch für weitere Kreise interessanten
Betriebs - Ergebnisse des Jahres 1875 unter Vergleichung mit den
Resultaten früherer Jahre nachstehend wie folgt mit :
I. Ausdehnung.
Am Schlüsse des Jahres 1875 betrug die Länge der dem
Preussisehen Staate resp. den Preussisehen Privat - Eisenbahn-
Gesellschaften eigentümlich angehörenden, im Betriebe befind-
lichen Eisenbahnen 16 663,42 Kilom.,
im Anfänge des Jahres waren im Betriebe. . . 15 219,43 „
so dass im Laufe des Jahres 1443,99 Kilom.
Eisenbahnen = 9,49 pCt. der vorjährigen Ausdehnung neu eröffnet
wurden, gegen 1 078,39 Kilom. = 7,64 pCt. im Jahre 1874.
Von den obigen 1443,99 Kilom. sind
225,18 Kilom. = 15,59 pCt. Staatsbahnen,
45,61 „ ~ 3,16 „ Militairbahnen,
104,46 „ 7,24 „ Privatbahnen in Staatsverwaltung und
1068,74 „ = 74,01 „ Privatbahnen in eigener Verwaltung.
Hiernach ist die Erweiterung des Preussisehen Eisenhahn-
Netzes im Jahre 1875 zum überwiegend grösseren Theile der Ini-
tiative der Privat-Gesellschaften zu verdanken, von welchen auch
sämmtliche im Jahre 1874 eröffnete Bahnen im Preussisehen Staate
erbaut sind.
• ™ *n. f*en einzelnen Provinzen des Preussisehen Staats waren
im Betriebe und zwar:
perQMeile a"f Je n)o,ooo
Kilom.
m Preussen 1 411,.,
pCt.
8,75
Kilom.
1,22
Einwohner
Kilom.
4,41
Brandenburg . .
1966,97
12,18
2,77
6,29
Pommern ....
696, 05
8,69
1,06
4,08
Posen
1 016, l9
6,39
1,97
6,32
Schlesien ....
2 427,82
15?04
3,39
6,32
Sachsen ....
1 784,C8
11 '05
3,95
8,33
Schleswig-Holstein
667, 79
3,46
1,78
5,44
Hannover ....
1 677, 10
10,39
2,45
8,31
Westfalen ....
1 486,24
9,21
4,14
7,79
Hessen-Nassau . .
949,23
5,68
3,22
6,47
der Rneinprovinz
2 135,12
13,23
4)45
6*G1
Hohenzollern . .
54,50
0,34
2,08
8,20
Lauenburg . . .
79,39
0,49
3 '78
16,28
zusammen
16 142,96
100
2,58
6,27
Jahre 1874 . . .
14 741,58
100
2,35
°,98
„ 1873 . . .
13 754,74
100
2, IQ
Wie aus der vorstehenden
Zusammenstellung
hervorge
ist der Bahnbesitz in den Provinzen Pommeru, Preussen und
Schleswig - Holstein noch auf einer verhältnissmässig geringen
Stufe der Entwickelung, die in diesen Provinzen im Bau begriffeneu
und der Vollendung entgegen gehenden Linien werden jedoch
auch hier einen besseren Stand des Besitzes an Kommunikations-
Mitteln bringen und einem lange gefühlten Bedürfnisse Abhilfe
verschaffen.
An Gruben- und Industriebahnen für nicht öffent-
lichen Verkehr waren ult. 1875 im Betriebe 927,50 Kilometer
uud zwar
»ormalspurig schmalspurig
Lokomotivbahnen 587, 57 Km. 38, C6 Km.
Pferdebahnen . . 94, 54 „ 206, 73 „
Die Anlage-Kosten betrugen für 166, tG Kilometer Lokomotiv-
Bahnen 8 790,129 Mark und für 172, 41 Kilometer Pferdebahnen
12 558,528 Mark. Für die übrigen Strecken ist das Anlage-Kapital
nicht bekannt.
Von 7 im Jahre 1875 eröffneten Eisenbahn - Linien , welche
eine Ausdehnung von 769, G5 Kilometern haben, sind die Betriebs-
Ergebnisse nicht genügend ausgewiesen, diese Linien kommen
deshalb bei den statistischen Nachrichten nicht in Betracht und
es beträgt mit Ausschluss derselben und unter Berücksichtigung
der ge- resp. verpachteten Strecken die
Betriebslänge 16 1 74, 73 Kilometer,
von welcher entfallen; auf
Staatshahnen
Privatbaimen in
Staatsverw. . .
Privatbahnen in
eigener Verw. .
im Jahre
1874
im Jahre
1873
4 328,73
Kilom. = 26,76 pCt.
28,2c
pCt.
29,25
2 709,87
„ = 16,75 „
17,03
16)93
9 136,13
n — 56,49 »
54,7i
„
53,32
118
es prävalirte hiernach der Privat -Betrieb seit 1873 in einem stei-
genden Verhältnisse.
Für die einzelnen Verkehrszweige beträgt dagegen die Be-
triebslänge und zwar:
für den
für den
Güterverkehr
Personenverkehr
im
fm
mittleren
mittleren
Jahres-
Jahres-
über-
durch-
über-
durch-
haupt
schnitte
haupt
schnitte
bei den Staatsbahnen
Kilom.
4323,89
4209, 49
4304,C5
4198,29
„ „ Privatbalineu in
Staatsverw
2709, 87
2642, 54
2627, 43
2574,c4
bei den Privatbahnen in
eigener Verw
„
9131,83
8930.35
9018,86
88t8,03
zusammen
Kilom.
16165,59
15782.,8
15950,94
15590,96
WtJlCilc LidU”Fll 1 ICH ICöp. ±J Ul UllöV/Il lliuuo li \jiunuvy
gelegt sind, weil sich auf diese Längen die statistischen Nach-
richten im Grossen und Gauzen beziehen.
Während die Betriebslänge von 1873 zu 1874 sich um
3,o8 p(Jt. vermehrte, betrug die Steigerung von 1874 zu 1875
10, 61 pCt.
Doppelgel eisig waren ult. 1875 6185,66 Kilometer =
38,92 pCt. der Gesammtlänge gegen 5552, 97 Kilometer — 39,08 pCt.
im Vorjahre resp. 5348, 97 Kilometer = 38, S1 pCt. im Jahre 1873.
II. Anlage -Kapital.
Das ganze bis Ende 1875 concessionirte Anlage - Kapital —
also einschliesslich desjenigen für die im Bau oder in der Vor-
bereitung begriffenen Strecken — bestand aus
1 393 695 108 Mark Stamm- Actien,
333 152 700 „ Prioritäts-Stamm-Actien, und
1 918 931 492 „ Prioritäts-Obligationen,
zus. 3 645 779 300 Mark; im Vorjahre hat dasselbe
3 540 828 300 „ betragen, so dass sich unter Berücksich-
tigung des Zu- und Abganges ein Mehr
von 104 951 000 Mark =r 3 pCt. ergiebt.
Im Jahre 1866 war ein Kapital von 1595 597 400 Mark con-
cessionirt, es sind also die Eisenbahn -Papiere der Privat - Gesell-
schaften in Preussen in einem Jahrzehnt um die Summe von
2050 Millionen Mark vermehrt worden.
Das von der Staats -Regierung mit einer Garantie der Ver-
zinsung versehene Kapital ist gegen das Vorjahr nur um 700 000
Mark gestiegen; es sind garantirt
bei 2 unter Staatsverwalt, stehenden Linien 22 200 000 Mark Actien,
89 555 940 „
bei 3 in eigener Verwaltung
zusammen 111 755 940 Mark Actien
= 6,47 pCt.
bei 5 unter Staatsverwalt, stehenden Linien 156 600 000 Mark Oblig.,
bei 5 in eigener Verwaltung „ „ 207 000 000 „ „
zusammen 363 600 000 Mark Oblig.
= 18,95 pCt.
der concessionirten Summe.
Die Höhe des garantirten Zinsfusses variirt zwischen 3l!a und
4'/2 pCt.
Von dem Anlage-Capitale sind bis ultimo 1875 amortisirt
15 812 400 dl Actien und 74 467 033 ^Obligationen, zusammen
90 279 433 dl, von welchen 7 333 462 dl im Jahre 1875 zur Amor-
tisation gelangten.
Für die im Betriebe befindlichen Eisenbahnen sind
3483 599 300 dl. (darunter 1564 967 808 dl Actien) con cessionirt
und es betrug das verwendete Anlage-Capital für diese Bahnen
ult. 1875:
bei pCt.
Doppel-
geleise
überhaupt pr. Klm.
Bahnläng.
dl dl.
1095 052 342 256 766
851 640 406 318 010
2264 283 430 252 535
bei den Staatsbahnen 57, Ge
„ „ Privatbahnen i. Staatsverwaltg. 34, 70
” ” ” » eigen. Verwaltg. 31,44
zusammen: 38, 92 ("4210 976 178 264 691
im Vorjahre: 39, q8 3542 680 785 252 264
es beträgt also die Steigerung des pro Kilometer Bahnlänge ver-
wendeten Anlage-Capitals 12 427 dl — 4,92 pCt. gegen 5,72 pCt. im
Jahre 1874.
Bei den einzelnen Bahnen hat das verwendete Anlage-
Capital pro Kilometer Bahnlänge betragen und zwar:
in maximo bei der
Berliner Verbindungsb.
Bergisch-Märkischen . .
Rhein-Nahe E
Berl in-Potsdam-Mag( leb.
Saarbrücker
Köln-Mindener . . . .
Frank furt-Bebraer . .
446 179
439 169
433 979
432 900
406 313
402 054
363 342
in minimo bei der
Cottbus-Grossenhainer .
Angermünde- Scliwedter
Glückstadt-Elmshorner .
Cronberger E
Crcfelder Industrie-E. .
Schleswigschen ....
Niederscnles. Zweigb. .
dl
63 600
77 369
91 522
102 906
107 193
117 796
120 677
*) Für 16 909,u3 Kilometer.
in maximo bei der
dl
in minimo bei der
dl
Rheinischen
353 587
Oberlausitzer ....
12o 850
Hannover- Alten bekener
312 238
Nordhausen-Erfurter
122 663
Nassauischen ....
309 528
Stargard-Posener . . .
1 23 998
Breslau-Mittelwalder . .
304 599
Altona-Kieler ....
Cöslin-Danziger . . .
Vorpommerschen . . .
136 481
141 643
149 120
III. Transportmittel und Leistungen derselben.
1) Die Anzahl der Transportmittel ist im Jahre 1875 um 444
Locomotiven, 606 Personen- und 7045 Lastwagen grösser als im
Jahre 1874, relativ hat jedoch nur eine Vermehrung bei den Loco-
motiven und den Personenwagen stattgefunden.
Der Bestand umfasste:
a) 6606 Stück Locomotiven, von welchen 6486 Stück mit
einer Leistungsfähigkeit von 1863 350 Pferdekräften (pro
Locomotive 287 Pferdekräfte) im Betriebe waren. Die Ge-
sammtleistungsfähigkeit der Locomotiven steigerte sich um
87 281 Pferdekräfte = 4,9) pCt.
b) 4912 sechs- und 935 vierrädrige Tender.
c) 5646 vier- und 4036 sechsrädrige, zusammen 9682 Personen-
wagen mit 23 409 Achsen und 454 529 Plätzen (im Vorjahre
427 329 Plätze), d. i. 30, 4 Plätze pro Kilometer Bahnlänge
resp. 19,4 Plätze pro Achse (im Vorjahre 30, , Plätze pro Klm.
resp. 19,3 Plätze pro Achse.)
1453 vier- und 1046 sechsrädrige Gepäckwagen,
d)
38 185
86 931
2619
268
3924 ..
81
1532 sechs- und 136 achträdrige bedeckte
Güterwagen,
offene
Güterwagen,
Pferde-
u. Viehwagen,
„ „ 142 „ rädrige Arb eits wagen,
zusammen 139 542 Wagen mit 285 314 Achsen = 17, ä
Achsen pro Kilometer Bahnlänge gegen 18, 6 Achsen im
Vorjahre;
Ferner 659 Postwagen mit 1781 Achsen.
3224
Die Ladungsfähigkeit der Gepäckwagen beträgt
ult.
16 198,8 To. und diejenige der Last-, Ärbeits- etc. Wagen
1309 506,8 To. — 80, 6 To. pro Kilometer Bahulänge gegen
85,o To. im Vorjahre.
2) Die Anschaffungskosten der Betriebsmittel betrugen
1875:
überhaupt pro Klm.
Bahnlänge
für Locomotiven und Tender 338 510 294 dl 20 943 dl u. 51 344 dl
pro Stück
„ Personenwagen. . . . 77 472 933 „ 5 176
Gepäck- und Güterwagen 428 269 289 „ 26 344
3 310 dl
pro Achse
, 1 501 dl
pro Achse.
Eine nennenswertlie Steigerung oder Ermässigung der
Preise hat nicht stattgefunden, dieselben sind vielmehr eben so
hoch als im Vorjahre.
3) Die Leistungen der Lokomotiven bestanden in
117 723 554 auf den eigenen und fremden Bahnen zurückgelegten
Nutzkilometern, so dass auf jede im Dienste gewesene Lokomotive
18 797 Kilometer gegen 18 547 Kilometer im Vorjahre entfallen. Von
eigenen und fremden Lokomotiven sind 117 321 074 Nutzkilometer
zurückgelegt.
Die Gesammtzahl der über die ganze Bahn beförder-
ten Züge betrug 7258 d. i. 19, 9 Züge pro Tag (im Vorjahre
7955 = 21,8 p-ro Tag) mit durchschnittlich 46 Achsen pro Zug (wie
im Vorjahre). An Bruttolast (incl. Lokomotiven und Tender) sind
29 120 334 360To. = l 846 975 To. pro Kilometer Bahulänge (2 078 872 To.
im Vorjahre) und 248 To pro Nutzkilometer (261 To. im Vorjahre)
befördert, während die beförderte Nettolast 8 044188 272 To. =
510 207 To. pro Kilometer Bahnlänge (gegen 538 226 To. im Vor-
jahre) betragen hat.
Der Brennmaterial - Verbrauch betrug 109 825 Cubikmeter
Holz =■ l,13 Cubik-Decimeter pro Nutzkilometer, sowie 1 765 206 To.
Steinkohlen — 15,0 Kilogr. pro Nutzkilometer gegen 15, 7 Kilogramm
im Vorjahre. Die Kosten, welche in Folge der heruntergegangenen
um 6 Millionen Mark geringer waren als im Jahre
Kohlenpreise
1874 betrugen 29 859 649 Mark = b,ää M. pro Nutzkilometer (im
Vorjahre 0,31 M.) und 0,c Pf. pro Wagen -Achskilometer (1„ Pf. im
Vorj.) resp. 5,, Pf. pro 50 Brutto-Tonnen-Kilometer gegen S,8 Pf. im
Jahre 1874.
4) Die Leistungen der Wagen sind erheblich geringer
als im Jahre 1874, es sind an Achskilometern zurückgelegt:
überhaupt pro Kilometer pro Achse
Bahnlänge.
1875 1874 1875 1874
von den Personenwagen 834 074 430 57 098 58 831 35 648 36 988
von den Gepäck- und
Güter- etc. Wagen 4 113 373 463 259 352 284 646 14 563 14 979
In Folge dieser geringeren Leistungen war die Ausnutzung
der Personenwagen etwas grösser, aber immer noch sehr gering,
I
119
während sich in der Ausnutzung der Güterwagen sogar eine Ver-
schlechterung herausstellte.
Jede bewegte Personenwagen- Achse war während des ganzen
Jahres durchschnittlich mit 4,5 Personen (gegen 4,4 Personen im
Vorjahre und 4,8 Personen im Jahre 1873) besetzt und es wurden
von den Sitz- und Stehplätzen durchschnittlich benutzt 23, 2 Proc.
im Jahre 1875, 22, 8 Proc. im Jahre 1874 und 25, 0 Proc. im Jahre 1873.
Desgleichen war jede Güterwagen- Achse (ohne Rücksicht,
ob beladen oder leer) durchschnittlich belastet:
im Jahre 1875 mit 1,99 To, = 41, 2 Proc. der Ladungsfähigbeit
?? ?? 1874 „ 2,oq „ — 41, 7 „ „ „
!? ?? 1873 „ 2,o2 ,, — 43, 9 „ „ „
5) Der Rückgang in den Preisen und Löhnen ist auf die
Höhe der Reparaturkosten von erheblichem Einflüsse gewesen;
dieselben betrugen bei den Lokomotiven und Tendern 19 515 057
Mark = 1238 M. pro Kilometer Bahnlänge (1389 M. im Vorjahre)
und 0,l7M. pro Nutzkilometer (0,18M. im Vorjahre). Desgl. kosteten
die Reparaturen
überhaupt pro Achse pro Achs-
kilometer
1875 1874 1875 1874
der Personenwagen 4 878 483 Mark 208;4 M. 223, 5 M. 0,6 Pf. 0,6 Pf.
der Gepäck - und
Güterwagen 15 476 322 „ 55, 0 „ 58,2 „ 0,4 „ 0,4 „
Auch die Kosten des Schmierens und Putzens ermässig-
ten sich, es betrugen dieselben:
1875 1874
bei den Lokomotiven 6 746 789 M. = 0,06 M. 0,06 M. pro Nutzkilometer
„ Personenwagen 1 126 360 „ = 0,44 „ 0,15 „ „ Achskilometer
„ Güter- u Wagen 1 999 476 „ =.0,05 „ 0,06 „ „ „
IV. Verkehr.
Eine Steigerung des Verkehrs war bei der allgemeinen Lage
der wirthschaftliclien Verhältnisse des Jahres 1875 weder zu er-
warten, noch ist eine solche eingetreten. Der Verkehr war aber
recht lebhaft und es hat die absolute Frequenz weder bei den
Personen- noch bei den Gütertonnen - Kilometern eine Abnahme
erlitten, während die spezifische Frequenz derjenigen des Jahres
1872 gleichkommt.
Im Personen - Verkehre sind folgende Resultate erzielt,
es wurden befördert:
1 676 897 Pers. i. d. I. Kl. auf 113 273 238 Km. Entfernung
17 353 269 „ „ „ II. „ „ 767 007 837 „ „
58 871 932 „ „ „ III. „ „ 1 580 274 040 „ „
35 334 761 „ „ „ IV. „ „ 1 175 192 777 „ „
2 156 206 Militair-Personen „ 124 958 200 „ „
zus. 115 393 065 Personen auf 3 760 706 092 Km. Entfernung
geg. 109 570 671 „ „ 3 634 428 235 „
im Vorjahre, im Jahre 1875 also mehr 126 277 857 Pers .-Kilometer
= 3,48 pCt.
und zwar in der I. Klasse 3,52 pCt.
?? >? ?? '2,85 ??
?? ?? IH. ?? 3’28 ??
?? ?? f '• ?? *f?65 ??
an Militairs 8,36 „ Pers.-Kilometer mehr,
während -der Verkehr von 1873 zu 1874 um 2,61 pCt.
von 1872 „ 1873 „ 12, 65 „ gestiegen,
von 1872 zu 1872 aber in Folge des Ausfalls an Militair-Trans-
porten um 6,64 Pct. gefallen ist.
Nach Verkehrs-Arten vertheilt sich die Anzahl der be-
förderten Personen mit 100 953 465 (87, 4 pCt.) auf den localen und
mit 14 439 600 Personen ;(1251, pCt.) auf den directen und Durch-
gangs-Verkehr.
Jeder Reisende hat durchschnittlich durchfahren:
1875 1874
auf den Staatsbahnen 37, 4 Km. 37, 8 Km.
„ „ Privatbahnen in Staatsverwaltung . 26, 7 „ 26, 3 „
?, „ » „ eigener Verwaltung 326 „ 33, 5 „
überh aupt 32,6 Km. 33, 2 Km.
im Jahre 1873 35, 6 Km. und im Jahre 1872 36, 4 Kilometer.
Hiernach stand der stetig gestiegenen Anzahl der zur Be-
förderung gelangten Personen eine ebenso stetige Abnahme der
von jeder Person durchschnittlich benutzten Transport-Entfernung
gegenüber, deren Facit einRückgangin der specifischen Frequenz ist.
Letztere betrug:
auf den Staatsbahnen .... 273 972 Pers.-Kilom.
„ >? Privatb.i. Staatsverwalt. 245 158 ,. „
,? „ „ „ eig. Verwalt. 225 158 „ „
überhaupt 241 778 Pers.-Kilom.
im Vorjahre 259 121 „ „
im Jahre 1875 weniger 17 343 Pers.-Kilom. r=r 6,69 pCt.
und zwar auf den Staatsbahnen 4,66 pCt.
„ „ Privatbahnen in Staatsverwaltung . . 4,7t „
„ » m„ _ „ eigener Verwaltung . 7,83 „
Von 1873 zu 1874 ist die specifisclie Frequenz um 0,88 pCt.
gefallen, von 1872 zu 1873 aber um 4,92 pCt. gestiegen.
Die hervortretende Verminderung des Verkehrs der Privat-
bahnen in eigener Verwaltung beruht in der grossen Ausdehnung
der neu hinzugekommenen Bahnen, worüber in dem Abschnitte I.
das Nähere mitgetheilt ist.
Der Verkehr auf Abonnements-Billets ist von 45 270 im
Jahre 1874 ausgegebenen Bidets auf 67 504 Bidets im Jahre 1875 gestie-
gen; die geschätzte Zahl der Reisen betrugin letzterem Jahre 2 439 940
und die geschätzte Zahl der zurückgelegten Personen-Kilomet« r
23 359 152 d. i. doppelt so viel als im Jahre 1873.
Das zur Beförderung gelangte Reisegepäck ist von
260 695 Tonnen im Jahre 1874 auf 271 528 Tonnen im Jahre 1875
gestiegen, darunter 98 220 Tonnen Uebergewiclit.
An Postgütern sind 36 269 Tonnen notirt.
Die Anzahl der Tonnen-Kilometer (betrug bei dem
Reisegepäck 23 800 536 und bei den Postgütern 2 462 608.
Der absolute Güter-Verkehr ist gegen das Vorjahr nicht
unerheblich gestiegen, es kamen zur Beförderung:
Eilgüter 527 327 Tonnen
Stückgüter der Normalklasse (u. sperrige Güter) 2 093 954 „
„ „ ermässigten Klasse 3 265 386 „
Frachtgüter der Wagenladungs-Klassen:
in Quantitäten von 5 Tonnen u. darüber 18 617 192 „
der Tarifklasse für volle geschlossene
Wagenladungen von je 10 Tonnen . 29 483 456 „
Frachtgüter ohne nähere Bezeichnung der
Tarifklasse 30 484 511 „
zusammen 84 471826 Tonnen
im Jahre 1874 79 958 775 „
im Jahre 1875 mehr 4 513 051 Tonnen
= 5,64 pCt.
von 1873 zu 1874 dagegen 1,67 weniger.
Die Eilgut-Transporte des Jahres 1875 haben abgenommen,
auch hat es den Anschein als wären die Transporte in den höher
tarifirten Klassen geringer als im Jahre 1874.
Von den Transporten des Jahres 1875 kommen 35 013 453 'I •>.
(41,45pCt.) auf den lokalen Verkehr, 32 414 017 To. auf den direct« n
Verkehr, 10 285 100 To. auf den Durchgangs-Verkehr und 6 759 256
To. auf den directen und Durchgangs- Verkehr ohne nähere Unter
Scheidung.
Die Transport - Entfernung im Güter- Verkehre hat ebenso
wie diejenige im Personen-Verkehre abgenommen; es hat durch-
schnittlich jeder Centner Eil- und Frachtgut durchfahren:
1875 1874
auf den Staatsbahnen 97, 7 Km. 109, 6 Kin.
„ „ Privatbahnen in Staatsverwaltung . 80, 7 „ 80, 5 „
„ „ „ eigener Verwaltung , . 81, 2 „ 78, , „
überhaupt 85, 2 Km. 87, 0 Km.
und es berechnete sich in Folge dessen die Anzahl der zurück-
gelegten Tonnen-Kilometer wie folgt:
Eilgüter 48 823 380 To. -Km.
Stückgüter der Normalklasse (u. sperrige
Güter) 230 418 273 „
Stückgüter der ermässigten Tarifklasse . 302 875 219 ,,
W agenladungs- Güter
in Quantitäten von 5 To. und darüber 1 888 553 922 „
der Tarifklasse für volle geschlossene
Wagenladungen von je 10 Tonnen 2 432 471 239 „
Frachtgüter ohne nähere Bezeichnung der
Klasse 2 289 022 529
zusammen 7 192 164 572 To. -Km
im Vorjahre 6 956 517 001
daher im Jahre 1875 mehr 235 647 571 To.-Km.
— J?39 pCt.
und von 1873 zu 1874 mehr = 3,35 „
Obgleich dieses Resultat ein befriedigendes genannt werden
muss, so war es doch nicht ausreichend, um den specifischen Verkehr
eben so günstig hinzustellen; letzterer ist vielmehr in Folge <hr
bedeutenden Ausdehnung der neu hinzugekommenen Strecken
ebenso wie der Personen- Verkehr im Rückgänge begriffen.
Es sind durchschnittlich auf jeden Kilometer Bahnlänge an
Eil- und Frachtgut befördert worden:
auf den Stastsbahnen . 485 085 To.-Km.
„ „ Privatbahnen in Staatsverwaltung . . 714 342 „
„ „ „ „ eigener Verwaltung . . 280 736 „
überhaupt 404 542 To.-Km.
im Vorjahre 459 880 „
im Jahre 1875 also weniger 55 338 To.-Km.
— 12,03 pCt.
Ausser den vorstehend aufgeführten Eil- und Frachtgütern
sind noch befördert worden:
To. To.-Km
Militairgnt auf Requisitionsscheine . . . 24 330 2 602 777
frachtpflichtiges Betriebs-, Dienst- u. Baugut 3 481 185 106 844 803
frachtfreies „ ,, ,, 4 860 871 179 088 596
anderes frachtfreies Gut ....... 189 325 8 261 920
120
Stück
Equipagen 8 437 649 519
andere Fahrzeuge 12 715 3 611 979
Luxuspferde 165 185 6 279 208
Hunde 279 047 94 633
andere Thiere 14 200 374 128 672 841
Das Gcsammt- Transport - Quantum des Jahres 1875 betrug
hiernach 7 654 733 993 To. -Km.
während im Jahre 1874 7 412 137 824 „
befördert wurden, im Jahre 1875 also mehr 242 596 169 To.-Km.
8,27 pCt.
gegen 2,94 pCt Steigerung von 1873 zu 1874.
Demgemäss berechnete sich die specifisclie Frequenz:
bei den Staatsbahnen auf 523 501 To.-Km.
„ „ Privatbahnen in Staatsverwaltung auf . 780 502 ,,
„ „ „ „ eigener Verwaltung auf 376 000 „
zusammen auf 482 637 To.-Km.
im Vorjahre dagegen auf 517 487 „
es hat deshalb pro 1875 eine Verminderung der
specifischen Frequenz um 34 850 To.-Km,
— 6,72 pLt.
stattgefunden (gegen 0,56 pCt. von 1873 zu 1874) und zwar:
auf den StaatsDahnen weniger 12, g8 pCt.
„ „ Privatbahnen in Staatsverwaltung mehr . . . 0,97 „
„ „ „ „ eigener Verwaltung weniger . 4,70 „
(Fortsetzung folgt.)
Die Eisenbahn-Personentarife.
Von J. Stieb in Cassel.
Das „Tarif-Unwesen“, wie man fast euphemistisch die Bunt-
scheckigkeit der für die Transporte auf den Deutschen Bahnen
bestehenden Einheitssätze zu nennen beliebt, bildet seit einiger
Zeit eine ständige Rubrik in der Tagespresse, und wenn darunter
vorzugsweise die Gütertarife verstanden sind, so gehören doch
auch die Sätze für die Personenbeförderung in diese Kategorie.
Allerdings muss anerkannt werden, dass während der zwei letzten
Jahre namentlich auf den Norddeutschen Bahnen weitere Schritte
zu einem einheitlichen Gesammt-Tarife für den Personentransport
geschehen sind; indessen ist bis zur Erreichung dieses Ziels noch
ein ziemlich weiter Weg, der erst durch einleitende Massnahmen
der Staatsbahn-Verwaltung zu ebnen bleibt. Gerade die Preussischen
Staatsbahnen müssen als diejenigen bezeichnet werden, die hin-
sichtlich der Tarif bestimmungen nicht allein von den Privatbahnen,
sondern namentlich auch — und dies ist für die Frage der Ver-
staatlichung des gesammten Eisenbahnnetzes nicht genug zu
betonen — unter einander wesentlich dissentiren. Wir dürfen,
um dies zu constatiren, nur eine Vergleichung der Minimalsätze,
der Retourbilletpreise u. s. w. auf drei beliebigen Preussischen
Staatsbahnen vornehmen, deren Resultat diese geradezu auffällige
Tax-Verschiedenheit auf dem doch einem einzigen Besitzer ge-
hörigen und in Verwaltungssachen von einer und derselben Ober-
leitung ressortirenden Schienennetze ergeben wird.
Die z. Zt. existirenden Einheitssätze sind, von einzelnen
Ausnahmen und Separatbestimmungen abgesehen, auf drei Kate-
gorie’n zurückzuführen, nämlich auf Kilometersätze für Schnell-
zugs-, Personenzugs- und Retourbillete der vier, resp. drei ein-
zelnen Wagenclassen. Hierzu kommen auf einzelnen Bahnen
oder Routen noch Grundtaxen für Expresszüge (z. B. Berlin-Cöln),
für Schnellzugs-Ergänzungsbillete (z. B. Magdeburg-Leipzig), für
Schnellzugs-Retourbillete (Ludwigsbahn) u. dgl. m. Auch die für
Rundreise- und Vergnügungs-Touren gewährten Taxermässigungen
lassen sich keineswegs auf eine einheitliche Norm zurückführen;
dieselben entsprechen vielmehr, wie diess in der Natur der Sache
liegt, den örtlichen Verhältnissen und den in Betracht zu ziehen-
den Rücksichten auf die Concurrenztouren sowie auch den ge-
währten Gebrauchsvortlieilen. Differential-Sätze, dieser Prügel-
knabe einer gewissen social-politischen Partei, sind ebensowenig
im Personenverkehre zu vermeiden, wie sie beim Gütertransporte
aus den Verbandstarifen gestrichen werden können. Wäre in den-
selben — wir sprechen vom Güterverkehre — wirklich, wie man
zu behaupten beliebt, eine erhebliche Schädigung der Landwirt-
schaft zu erblicken, so würde doch der Staat selbst als alleiniger
Besitzer aller Bahnen seines Gebiets zu deren gänzlicher Beseiti-
gung nicht im Stande sein, ganz abgesehen von den Tarifen inter-
nationaler Verkehre.
.Als eigentliche Haupt- Grundtaxen nimmt man diejenigen
für die vier Klassen der Personenzüge an, aus denen sich dann
unter Anrechnung des entsprechenden Procentsatzes für den Auf-
schlag in den zu einem höheren Tarife fahrenden Zügen oder für
die für die Doppelreise zugebilügte Ermässiguug die Preise der
Schnellzugs- und Retourbillete feststellen lassen. Auf fast
sämmtlichen Norddeutschen Bahnen sind diese Einheitssätze
resp. 8, 6, 4 und 2 Pfennige per Kilometer, während die Mi-
nimalsatze für Strecken unter 1'U Kilometer (l Meile) sehr
variiren und beispielsweise auf der Frankfurt-Bebraer und Main-
\Yeser-Bahn, also zwei Staatseisenbaimen, bis zu 50 und meli
Prozenten von einander verschieden sind. Von diesen Normal-
sätzen weichen, nachdem seit etwa zwei Jahren die preussi-
schen Staats- und unter Staatsverwaltung stehenden Bahnen in
der Provinz Hessen-Nassau die niedrigeren, dem Süddeutschen
Tarife entsprechenden Sätze für die zweite und dritte Wagenclasse
mit den höheren der Altpreussischen Bahnen vertauscht haben,
nur noch sehr wenige Verwaltungen ab. Wir nennen unter
diesen die Werrabahn, auf welcher für die drei ersten Wagen-
classen resp. 9, 6 und 5 Pfennige per Kilometer erhoben werden.
Es ist dies ein altes Privilegium der Verwaltung, von welchem
abzusehen dieselbe gerade mit Rücksicht auf die gegenwärtigen
Verhältnisse, die gesteigerten Anforderungen und die höheren
Betriebskosten keine Veranlassung hat. Die ganz unerhebliche
Plusdifferenz auf kleineren Strecken der Oberhessischen Bahnen
originirt lediglich aus der Umrechnung der ehemaligen Sätze nach
der Gulden-Währung in solche der Mark-Währung. Auf den Süd-
deutschen Bahnen, auf welchen fast ausnahmslos die vierte Wagen-
classe nicht existirt, bestehen als Grundtaxen die aus den früheren
Sätzen von resp. 21,. 14 und 9 Kreuzern pro Meile hervorgegan-
genen Normen von resp. 8, 5‘/3 und 32/5 Pfennigen, und nur auf
den Reichsbahnen in Elsass-Lothringen stellt sich der Preis der
dritten Wagenclasse, namentlich für kürzere Entfernungen, um
ein Unbedeutendes höher. Bei der 11 bzw. 15 pGt. betragenden
billigeren Tarifirung der zweiten »nd dritten Classe in Süddeutsch-
land gegen die Norddeutschen Bahnen ist als ein für die Be-
nutzung der verschiedenen Plätze nicht zu unterschätzendes Mo-
ment die eben schon erwähnte Thatsaclie zu berücksichtigen, dass
bei den Süddeutschen Bahnen die vierte Wagenclasse fehlt, in
vielen Fällen also der im Norden in der dritten Wagenclasse fah-
rende Passagier hier auf die zweite angewiesen bleibt. Sehr er-
heblich billiger stellt sich das Fahrgeld im ganzen Deutschen
Reiche gegen das der Oesterreicliischen Eisenbahnen, ganz abge-
sehen von der notorisch zum Theil sehr verschiedenen Ausstat-
tung der Coupe’s, der Fahrgeschwindigkeit und der meist fehlen-
den Ermässigung für die Doppelreise. In Oesterreich-Ungarn be-
rechnen sich die Einheitssätze für die drei ersten .Wagenclassen,
soweit nicht noch Agio-Zuschlag und Stempelgebühr hinzutritt,
auf resp. 9 ‘/j, 7‘/io und 43/4 Pfennige, so dass sich gegen die Nord-
deutschen Bahnen eine Preisdifferenz von resp. 153/4, 18 */3 und
183 4 pCt., gegen die Süddeutschen Linien aber eine solche von
resp. 153/4, 33l/3 und 392/3 pCt. ergiebt.
Was nun die Einheitssätze für die drei Ciassen der Schnell-
bezw. Courierzüge betrifft, so sind dieselben auf den Nord-
deutschen Bahnen, soweit auf denselben solche Züge coursiren,
fast allgemein um resp. S1/.*, 11 und 16 V2 pCt. höher, als diejenigen
für die Personenzüge, betragen sonach resp. 82/3, 62/3 lind 42/3
Pfennige für den Kilometer. Weit erheblicher ist der Zuschlag
auf den Süddeutschen Bahnen. Die Hessische Ludwigsbahn be-
rechnet zum Theil einen Zuschlag von 20 pCt., desgleichen die
Main-Neckarbahn, während auf den Badischen und Württember-
gischen Bahnen ohne Unterschied der Wagenclasse ein fixer Auf-
schlag von etwas mehr als 1 Pfennig per Kilometer (3 Kreuzer
für die Meile) erhoben wird. Ein ähnlicher feststehender Zuschlag
wird auf den Bayerischen und Elsass-Lothringisclien Bahnen
dem Preise der einfachen Billete zugerechnet, wobei im Weiteren
zu erwähnen bleibt, dass dort die Eilzüge ausschliesslich die
beiden ersten Wagenclassen führen. Verhältnissmässig gering ist
die Preiserhöhung für Schnellzüge auf der Rheinischen Bahn,
während eine solche für Billete erster Classe auf der Magdeburg-
Halberstädter Bahn (die neuerworbene Linie Magdeburg-Leipzig
ausgenommen) gar nicht gefordert wird.
Die grösste Verschiedenheit in der Tarifirung ist bei einer
Vergleichung der auf den einzelnen Bahnen für die Retourbillete
(Tagesbillete) ausgeworfenen Taxermässigungen zu constatiren, I
indem dieselben zwischen 0 und 33 ‘/3 pCt. variiren. Viele Ver-
waltungen haben nach dem Grundsätze verfahren, als Preis eines
Retourbillets denjenigen des einfachen Billets der nächst höheren
Wagenklasse festzusetzen, bezw. bei der ersten Klasse - wo hiefür
überhaupt Retourbillete bestehen — den Tour- Betrag für diese
und die dritte Klasse zusammengenommen, so dass’sicli als Einheits-
Kilometersätze resp. 12, 8 u. 6 Pfennige ergeben würden. Manche
Bahnen haben nur für einzelne, andere auch für alle Wagenklassen
höhere Sätze bestimmt; einige Verwaltungen (z. B. die der Ilom-
burger Balm) haben bisher gar keine Ermässigungen auf Retour-
Billete gewährt, so dass schon die Frage aufgeworfen worden ist,
ob bei Pränumerando - Zahlung des gesammten doppelten Fahr-
geldes eine Zurückweisung des Passagiers nach Ablauf der kurzen
Gültigkeitsdauer des Billets juristisch überhaupt zulässig erscheint.
Hinsichtlich der Benutzung der Retourkarten für Schnell- und
Courirzüge bestehen gerade auf den norddeutschen Bahnen die
verschiedenartigsten Bestimmungen. Einzelne Verwaltungen, (so
die der Thüringischen Bahn) sind durch ihren grossen Local-
Verkehr gezwungen, diese Billete von den Schnellzügen gänzlich
auszusch Hessen, andere (Frankfurt-Bebraer Bahn etc.) erheben
einen Zuschlag von 23 bis 43 Procent des einfachen Schnellzugs-
preises, wieder andere endlich (Bergiscli-Märkisclie Bahn) lassen
die Benutzung der Retourbillete zu allen Zügen ohne jede Nach-
zahlung zu. Auch die Gültigkeitsdauer solcher Billete ist eine
m
sehr verschiedene und dabei einer häufigen Abänderung unter-
worfen, die nicht selten zu der Rubrik der „indirekten Tarif-
Erhöhungen“ zu rechnen ist. Es haben z. B. auf der Mpgdeburg-
Halberstädter Bahn die Retourbillete eine eintägige , auf den
meisten Preussisclien Staatsbahnen eine zweitägige, auf der
Thüringischen Bahn eine dreitägige Gültigkeitsdauer u. s. f., wobei
natürlich die grösseren Routen wieder die verschiedensten Aus-
nahmen machen.
Es würde zu weit führen, Punkt für Punkt diejenigen Dif-
ferenzen hier aufzuführen, welche hinsichtlich der Personentarife
auf den deutschen Bahnen bestehen und vielfach auch wohl mit
Rücksicht auf die örtlichen Verhältnisse bestehen müssen. Wenn
nun mit der Forderung grösstmögliclier Einheit in den Tarifen
auch die verbunden wird, die Einheitssätze niedriger zu stellen,
also eine Fahrpreis-Ermässigung eintreten zu lassen, so glauben
wir, dass hieran weder überhaupt noch einmal gedacht werden
wird, noch auch nach Lage der Verhältnisse gedacht werden kann.
Der preussische Handelsminister hatte allerdings im Juni 1872
eine solche Ermässigung angeregt, dabei aber gleichzeitig eine
Reihe von Bestimmungen über die in die Züge einzustellenden
Wagenclassen, den Wegfall der Retourbillete etc. proponirt, welche
den Ausfall auf indirectem Wege decken sollten. Anlässlich die-
ses Vorschlags einigte sich eine im Juli 1872 dahier (Cassel) abge-
haltene Conferenz über die Personenzugs-Grundtaxe von resp. 5,
3%, 2 und iy4. Silbergroschen per Meile (also 62/3, 42/3, 22,/3 und 1%
Pfennige per Kilometer), womit eine Ermässigung von 16% F>is 33%
Procent verbunden gewesen wäre, konnte damit aber bei den aller-
meisten Verwaltungen nicht durch dringen. Die inzwischen ein-
getretene allgemeine Preissteigerung, die th eil weise Abnahme des
Verkehrs, sowie andere einschlägige Umstände lassen diese Frage
bei der ohnedies verhältnissmässig geringen Bezahlung der bahn-
seitig geschehenden Leistung für durchaus beseitigt erscheinen.
Wenn man heute z. B. im Stande ist, in kaum 4V4 Stunden bei
promptester Abfertigung etc. von Bebra bis Halle für den Betrag
von nicht einmal 10 .M zu fahren, so ist damit wohl eine Preis-
stufe beschriften, welche niedriger kaum gegriffen werden kann.
Das Publikum kann hiernach sehr zufrieden sein, wenn sich nicht
über kurz oder lang die Eisenitahnverwaltungen veranlasst sehen,
statt eine Ermässigung eine Erhöhung der Fahrpreise eintreten zu
lassen. Die Anforderungen wenigstens, welche heute von oben und
unten an die Verwaltungen hinsichtlich der Bequemlichkeit des
reisenden Publikums gestellt werden, haben dieses Verlangen schon
mehr denn einmal hervortreten lassen.
Die Italienischen Eisenbahnen im Jahre 1875.
Von Professor Dr. Stürmer in Bromberg.
Die Eisenbahn Verhältnisse Italiens sind für uns jetzt von
grösserem Interesse als je, weil auch in diesem Lande der
Uebergang sämmtlicher Eisenbahnen in das Eigentlium des Staates
zur Tagesfrage geworden ist und diese Angelegenheit dort sogar
ihrer Verwirklichung schon weit näher gerückt erscheint, als dies
bei uns der Fall ist.
Der Vertrag der Italienischen Regierung mit der Gesellschaft
der Römischen Eisenbahnen vom 17. November 1873 und das
Gesetz vom 2. Juli 1875 über die Convertirung der nicht garantirten
Obligationen dieser Gesellschaft in fünfprocentige consolidirte
Italienische Staatsrente, die am 15. Februar 1876 mit der Gesell-
schaft der Südbahnen abgeschlossene Convention über die Erwer-
bung ihrer Linien durch den Staat ferner die Einsetzung einer Unter-
suchungs - Commission über den besten Eisenbahnbetriebsmodus,
endlich die Baseler Convention über die Trennung der Ober-
italienischen Eisenbahn von der Oesterreichischen Südbahn-
Gesellschaft lassen den Schluss zu, dass nach vollständiger
Erledigung der letzteren Angelegenheit der Uebergang aller Italie-
nischen Eisenbahnen in das Eigenthum des Staates und die
Uebertragung des Betriebes an eine oder mehrere Gesellschaften
nahe bevorsteht.
Die in dieser Zeitung veröffentlichten Geschäftsberichte der
einzelnen Italienischen Eisenbahn -Gesellschaften, sowie die mini-
steriellen monatlichen oder vierteljährlichen Berichte über die
Einnahmen geben nicht über alle hier in Betracht kommenden
Betriebsverhältnisse eine so vollständige und übersichtliche Aus-
kunit, dass eine Vergleichung mit den Deutschen Eisenbahnen
überall möglich wäre.
Der Verfasser giebt deshalb im Folgenden mit Zugrunde-
legung der von der Generaldirection der Eisenbahnen im Juni 1876
dem Italienischen Parlamente vorgelegten Relazione statistica delle
Strade Ferrate Italiane und der zu derselben Zeit erschienenen
Schrift Appunti di statistica ferroviaria des Professor L. Bodio
eine übersichtliche Zusammenstellung der Betriebs- und Finanz-
verhältnisse aller Italienischen Eisenbahnen für das Jahr 1875,
verglichen mit den Ergebnissen der beiden vorhergehenden Jahre
und mit denen der Deutschen Eisenbahnen. Zur leichteren Ver-
gleichung sind die Kosten, Einnahmen und Ausgaben auf Reichs-
mark reducirt, (1 Lire = 0,80 J€)
1. Ausdehnung und Bahngebiet.
Zu den am Ende des Jahres 1872 in Italien im Betriebe
stehenden 6777 Km. Eisenbahnen kamen an neu eröffneten Linien
im Jahre 1873: 128 Km., im Jahre 1874: 491 Km. und im Jahre
1875: 313 Km. (vergl. die Angabe der einzelnen Strecken Jahr-
gang 1874 No. 98 und 1876 No. 15 dieser Zeitung), so dass am
Schlüsse des letzteren Jahres das Italienische Eisenbahnnetz eine
Länge von 7709 Km. hatte, wobei aber 141 Km. , welche von zwei
Linien zugleich betrieben werden, doppelt gerechnet sind, nach
deren Abzug 7568 Km. bleiben. Bei einer Einwohnerzahl von
26,801,150, und einem Flächeninhalte von 295,390 Quadratkilometern
kamen 2,87 Km. Eisenbahn auf je 10,000 Einwohner und 2,61 Km.
auf je 100 Quadratkilometer Für Deutschland waren am Ende
des Jahres 1875 diese Verhältnisse 6,76 Km. Eisenbahn auf je
10,000 Einwohner und 5,14 Km. auf je 100 Quadratkilometer.
Von den 7709 Km. sind 1625 (oder nach Abzug der Doppel-
betriebsstrecken 1596 Km.) Eigenthum des Staates und 6084 (resp.
5972) Km. Eigentlium von 7 Privat- Gesellschaften, von denen die
3 grösseren auch den Betrieb der Staatsbahnen führen. Die Längen
der einzelnen Bahngruppen und Linien sind folgende, wobei die
in Klammern stehenden Zahlen die Längen nach Abzug der
Doppelbetriebsstrecken angeben :
1. Die Oberitalienische Bahn umfasst 3379 (2297) Km.-
nämlich :
a) das Piemontesisch e Netz: Turin-Genua mit der Hafen,
zweigbalin nach San Benigno 174 Km., Turin-Cuneo 87 (74),
Savigliano-Saluzzo 16, Turin -Susa 54, Bussoleno -Franzos.
Grenze 48 (47), Turin-Ticino 116, Alessandria-Piacenza 97 (93),
Novi-Tortona 19, Valenza-Vercelli 42, Turin-Pinerolo 38 (30),
Chiavasso - Ivrea 33, Santhia - Biella 30, Novara - Gozzano 36,
Alessandria-Cavallermaggiore 98 (90), Alessandria - Acqui 34
(33), Torreberetti - Pavia 41, Castagnole- Vigevano 107 (101),
Alessandria-Arona 102 (101), Troffarello-Chieri 9 und Mondovi-
Bastia-Carru 14 (9) Km.
b) das Lombardische und Centralitalienische Netz:
Mailand - Pavia 36 (32), Rho - Arona 53 , Mailand-Como 48,
Mailand-Peschiera 137, Treviglio-Cremona 66, Bergamo-Lecco
33, Mailand - Piacenza 69 (67), Ticino - Mailand 34, Gallarate-
Varese 19, Vigevano-Maiiand 39, Modena-Mantua 65, Cremona-
Mantua 63 (61), Monza - Calolzio 31, Piacenza - Bologna 147,
Bologna-Pistoja 98 (95), Bologna-Pontelagoscuro 52 Km.
c) das V enetianische Netz: Peschiera- Venedig 148, Verona-
Mantua 33, Verona-Peri-Oesterreichische Grenze 39, Mestre-
Cormons-Grenze 145, Pontelagoscuro-Padua 72, Udine-Gemona
29 Km.
d) die zur Concession der Südbahn gehörende Linie Voghera-
Pavia-Cremona-ßrescia 149 (129) Km.
e) die Staatsbahnen Florenz-Lucca-Pisa 99, Pisa-Spezia-Genua-
Französische Grenze 327 (323), Avenza-Carrara 5, Savona-ßra
98 und Carru-Acqui 50 Km.
2. Die Römischen Eisenbahnen 1673 (1638) Km. mit den
Linien Florenz - Livorno 98, Pisa - Coliesalvetti 15, Livorno - Civita-
vecchia-Rom 335, Cecina- Saline 30, Florenz-Foligno 205, Empoli-
Orvieto - Orte 237, Tuoro (Terentola) - Chiusi 29, Ancona - Rom 295
(286), Rom-Neapel 262, Rom-Frascati 20 (6), Cancello-Laura 50 Km.
und die Staatsbahn Asciano-Grosseto 97 i,85) Km.
3. Die Südbahnen:
a) Eigenes Netz 1454 (1443) Km. mit den Linien Bologna-
Ancona - Brindisi mit Hafenbahn in Brindisi 762, Brindisi-
Otranto 85, Castelbolognese-Ravenna 42, Bari - Taranto 115,
Neapel - Eboli 79, Torre Anunziata - Castellamare 7, Foggia-
Neapel 198, Foggia-Candela 39 (30) und Pescara-Aquila 127
(125) Km.
b) das Calabrisclie-Sicilianisch e Staatsbahnnetz 949 (936)
Km. mit den Linien in Calabrien : Tarento-Reggio 472 (468),
Eboli-Romagnano 41 und Torremare-Ferrandina 38 Km. und
in Sicilien: Messina-Catania-Siracusa 182, Catania Leonforte
79 (71), Palermo - Lercara 77, Hafenbahn in Palermo 7 (6),
Porto Empedocle-Girgenti-Passofonduto 53 Km.
4. Die Sardinische Eisenbahn 198 Km. mit den Linien
Cagliari - Oristano 94, Decimomannu - Iglesias 37, Sassari-Ozieri 47
und Sassari-Portotorres 20 Km.
5. Turin-Cirie 21 Km.
6. Turin-Rivoli 12 Km.
7. Die Pferdebahn Settimo-Rivarolo 23 Km.
Die zuletzt genannte Pferdeeisenbahn ist in den nun fol-
genden statistischen Angaben über die Italienischen Eisenbahnen
nicht mit enthalten, die sich also für das Jahr 1875 auf eine Be-
122
triebslänge von 7 686 Km. und auf eine Baulänge von 7 545 Km
beziehen. Die mittlere Betriebslänge betrug 7418 Km. im Jahre
1875, gegen 6 976 Km. im Jahre 1874 und 6 752 Km. im Jahre 1878.
Im Bau waren am Schlüsse des Jahres 1875 noch 341 Km.
Staatsbahnen von dem Calabrisch - Sicilianischen Netze und
349 Km. Privatbahnen, und concessionirt ausserdem 693 Km. Pri-
vatbahnen, nach deren Fertigstellung das gesammte Italienische
Eisenbahnnetz eine Länge von 9092 Km. haben wird.
2. Anlagekosten.
Am Schlüsse des Jahres 1875 waren auf die Italienischen
Eisenbahnen folgende Summen verwendet:
Baukosten. Betriebsmittel.
Oberita I. B.
Römische B.
Südbah n
Calab.-Sicil. B.
Sardinisclie B.
Turin-Cirie
Turin-Rivoli
Total:
Jl.
799 275 200
357 848 800
306 998 400
157 218 400
31 319 200
3 142 400
640 000
Jl
1 1 1 299 200
25 085 600
27 032 000
14 920 000
1 117 600
520 000
240 000
Kosten pro Km.
(incl. Betriebsm.)
Jl
276 000
233 776
231 484
205 908
163 820
174 400
73 328
1 656 442 400 180 214 400 243 427
Die kilometrischen Anlagekosten der Italienischen Eisen-
bahnen mit 243 427 Jl> sind also beinahe ebenso gross, als die
der Deutschen Eisenbahnen, welche 250 988 Jl pro Km. im Jahre
1875 betrugen. (S. des Verfassers Geschichte der Eisenb. 2. Theil
S. 20.)
Von der verwendeten Gesammtsumme der Baukosten von
1 656 442 400 Jl entfallen 372 744 400 , ■/?. auf die Staatsbahnen,
nämlich 202 356 000 Jl auf die Ligurisclie Bahn, auf Savona-Bra
und Carru-Acqui, 13 200 000 Jl auf die Linie Asciano-Grosseto und
157 218 400 Jl auf das Calabrisch-Siciliauische Bahnnetz. Ausser-
dem zahlte der Staat in den 11 Jahren von 1865 bis 1875 an
Garantien und Subventionen für die Privatbahnen die Summe
von 384 430 455 ,//_ Die Ausgaben des Staates für Eisenbahn-
zwecke in den drei letzten Jahren waren folgende:
1873 1874 1875
Jl Jl Jl
Bau von Staatsbahnen 38 915 910 40 835 424 36 286 090
Subventionen und Garantien 31 696 504 31 652 761 30 548 557
Total: 70 612 414 72 488 185 66 834 647
3. Betriebsmittel mul deren Leistungen.
Das Transportmaterial der Italienischen Eisenbahnen hatte
im Jahre 1875 folgenden Bestand:
Auf je 10 Kilom. Bahn kamen:
Last-W! Locom. Pers.-W. Last-W.
14673
3226
2976
1052
160
52
5
Pers.-W.
2175
838
637
452
41
32
30
2,15
L36
1,42
1,14
0,80
2,38
3,33
6,44
5,01
4,38
4,76
2,07
15,23
2 5. .in
43,42
19,28
20,47
H,08
8,08
14,76
4,17
Locom.
Oberital. B. 727
Römische B. 228
Südbahn 207
Cal. -Sich. B. 108
Sardinisclie B. 16
Turin-Cirie 5
Turin-Rivoli 4
Total 1875
1874
1873
Auf den Deutschen Eisenbahnen waren im Jahre 1873 für
je 10 Kilom. Bahnhinge 3,3 Locomotiven, 6,! Personenwagen und
72,, Lastwagen vorhanden, so dass der relative Bestand der Ita-
lienischen Eisenbahnen an Locomotiven etwa die Hälfte, der an
Lastwagen zwei Fünftel von dem der Deutschen Eisenbahnen
bexragh während der Bestand an Personenwagen dem der Deut-
schen Eisenbahnen nahezu gleichkommt.
Die Leistungen der Locomotiven waren folgende:
1295
4205
22144
1,68
5,47
28,60
1263
4053
21794
1,71
°,49
29,56
1192
3919
20615
1,73
5,69
29,95
Oberital. B.
Römische B.
Südbahn
Cal.-Sicil. B.
Sardinisclie B
Turin-Cirie
Turin-Rivoli
Total 1875
1874
1873
Von
250 469 also
Zahl d.
Züge
219 474
58185
44 426
21 889
. 7 300
4 604
5 610
361 488
343 208
336 469
Zugkiiom.
16 047 249
5 500 067
5 035 425
1 655 513
369 380
96 684
67 320
Von einer Locomot.
durchschn. durch-
laufene Zugkm.
22 073
24 123
24 325
15 328
23 087
19 337
16 830
Tägl. Zug-
freqenz
13,79
9,23
p,62
5,51
5,11
12,61
15,37
28 771 638
22 217
10.6
27 954 869
22 133
10„j
26 649 512
22 357
10,8
den im Jahre 1875 abgelassenen 361 488 Zügen waren
09,3 pCt. Personenzüge, während auf den Linien des
Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen im Jahre 1873 unter
den abgelassenen Zügen nur 35, pCt Eil und Personenzüge
waren. Es zeigt sich hierin schon das grosse Uebergewieht,
welches der Personenverkehr auf den Italienischen Eisenbahnen
gegen den Güterverkehr hat.
Die durchschnittlich von einer Locomotive zurückgelegte
Strecke betrug 28 850 Km., wovon 22 217 Zugkilometer waren, so
dass 23 pCt. leer oder beim Rangiren zurückgelegt wurden : bei
den Linien des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen war
im Jahre 1873 diese Zahl 29 pCt.
Die Zahl der durchschnittlich täglich über die ganze Bahn
beförderten Züge, die Zugfrequenz, war bei den Italienischen
Eisenbahnen 10, 6, also bedeutend geringer als bei den Deutschen
Eisenbahnen, auf denen sie. 20,3 im Jahre 1873 betrug.
Von den Personenwagen durchlief jeder durchschnittlich
33 243 Km., von den Lastwagen 13 741 Km.; diese Zahlen kommen
denjenigen des Vereins Deutscher Eisenbahnen ziemlich gleich,
nämlich 34 562 Km. für jeden Personenwagen und 14 384 Km. für
jeden Lastwagen im Jahre 1873.
Der Kohlen verbrauch war für einen Zugkilometer bei der
Oberitalienischen Bahn 16, 93 Kg., bei der Römischen 8,% Kg., bei
der Südbahn 11, 49 Kg. und bei der Calabrisch-Sicilianisclien Bahn
9,91 Kg., während er bei den Deutschen Vereinsbahnen 1 5,ai Kg.
(im Jahre 1873) betrug.
4. Verkehr.
Der Personenverkehr auf den Italienischen Eisenbahnen er-
gab im Jahre 1875 folgende Resultate:
Bahnen Zahl ^er Zahl der Personen- Specifische Frequenz
' ! 1 ! Reisenden Kilometer Personen-Kilometer
Oberital. 17 860 508 722 278 943 218 343
Römische 3 747 958 268 053 956 165 261
Südbahn 4 124 321 226 328 565 157 695
Calabr.-Sicil. 1 438 877 57 585 312 69 970
Sardinische 470 063 15 512 079 78 343
Turin-Cirie 309 419 — —
Turin-Rivoli 303 828
Total 1875 28 254 974 1289 758 855 174 645
1874 27 319 675 1239 506 826 178 526
1873 26 254 326 1212 295 051 180 428
Jeder Reisende legte im Jahre 1875 auf den Italienischen
Eisenbahnen durchschnittlich 46, 4 Km. zurück, auf den Deutschen
Eisenbahnen im Jahre 1873 nur 32, „9 Km. Die specifische Per-
sonenfrequenz d. h. die auf jeden Kilometer mittlerer Betriebs-
länge zurückgelegte Anzahl Personenkilometer war bei den Italie-
nischen Eisenbahnen 174 645, bei den Deutschen 247 082.
Die Einnahme von jedem Personenkilometer betrug bei den
Italienischen Eisenbahnen 0,n42 Jl, genau so viel als bei den
Preussischen Eisenbahnen im Jahre 1874: bei den Deutschen
Eisenbahnen war sie nur 0,035 Jl im Jahre 1873.
Die Resultate des Güterverkehrs im Jahre 1875 ergeben
Folgendes :
Oberital. B. . .
Römische B. .
Südbahn . . .
Cal. Sicil. B.
Sardinische B. .
Turin-Cirie . .
Turin-Rivoli
Beförderte Gü-
ter-Tonnen ü
1000 Kg.
4 956 331
953 688
885 627
331 393
81 151
20 062
1 822
Zahl d. zurück-
gelegten Ton-
nen-Kilometer.
542 566 530
114 832 320
131 001 104
20 371 025
3 915 950
Specif. Fre-
quenz. Ton-
nen-Kilometer
163 908
70 796
91 354
24 752
19 777
Total 1875 .
7 229 974
812 786 929
110 059
1874 .
7 061 664
811 981 050
1 16 949
1873 .
6 887 531
785 067 608
116 843
Unter den beförderten Gütern sind nicht nur die Fracht-
güter, sondern auch das Gepäck und die Eilgüter mit inbegriffen,
nicht aber die beförderten Thiere, deren Gewicht in der Statistik
nicht angegeben ist: die Zahl derselben betrug im Jahre 1875 auf
sämmtlichen Italienischen Eisenbahnen 1 677 482. Die Zahl der
zurückgelegten Tonnenkilometer bezieht sich nur auf die Fracht-
güter (6 831 103 Tonnen im Jahre 1875). Es legte also jede Tonne
Frachtgut durchschnittlich 119 Km. zurück und die Einnahme für
jeden Tonnenkilometer betrug 0,0ä6 Jl bei einer Frachteinnahme
von 45 749 848 Jl excl. der kleinen Linien von Turin nach Cirie
und Rivoli.
Auf den Deutschen Eisenbahnen legte im Jahre 1873 jede
Tonne Frachtgut 82, 5 Km. zurück, die Einnahme pro Tonnen-
kilometer war 0,046 Jl und die specifische Frequenz, d. li. die auf
jeden Kilometer Betriebslänge zurückgelegte Anzahl Tonnenkilo-
meter 426 624; bei den Preussischen Eisenbahnen waren im Jahre
1874 diese Zahlen: 87, 0 Km. durchlaufener Weg für jede Tonne
Gut, 0,„56 Jl Einnahme pro Tonnenkilometer und 517 487 Tonnen-
kilometer specifische Güterfrequenz.
5. Finanzielle Ergebnisse.
Die Bruttoeinnahmen und .die Betriebsausgaben der Italie-
nischen Eisenbahnen im Jahre 1875 waren:
123 —
Mittl.Betr.-
Einnahmen
Ausgaben
länge Km.
Jl
Oberital. B. .
73 258 883
41 058 723
Römische B. .
1 622
20 714 099
13 931 668
Südbahu . .
1 434
16 742 532
11 635 582
Calab. Sic. B.
823
4 229 710
4 076 269
Sard. B. . .
198
803 913
1 219 351
Turin-Cirie
21
276 515
134 430
Turin-Rivoli .
12
98 316
56 437
Total 1875 7 418
116 123 968
72 112 460
1874 6 976
113 186 052
71 803 290
1873 6 752
109 180 813
64 344 624
Die Einnahmen im Jahre 1875 betrugen für Personenbeför-
derung 54 320 613 Jl oder 46, 8 pCt. aller Einnahmen, für Gepäck -
und Eilgüter 12 003 855 Jl. oderl0,3 pCt., für Frachtgüter 45 778 231
Jl oder 39,4 pCt., für Transport von Vieh 2 229 224 Jl. oderl,9pCt.,
für Verschiedenes 1 792 045 Jl oder 1,6 pCt. Zu bemerken ist der
grosse Procentsatz der Einnahme aus dem Personenverkehr, wel-
cher 46,8 pCt. und mit Einschluss des mit Personenzügen beför-
derten Gepäcks und der Eilgüter sogar 57, 4 pCt. aller Einnahmen
ansmachte.
Bei den Deutschen Eisenbahnen betrugen im Jahre 1873
die Einnahmen aus dem Personenverkehr nur 27, 9 pCt., die aus
dem Güterverkehr 65, 7 pCt. der Gesammteinnahme; bei den
Preussischen Eisenbahnen wurde im Jahre 1874 aus dem Perso-
nenverkehr 26, 12 und aus dem Güterverkehr 67, 4g pCt. eingenommen.
Die kilometrische Einnahme und Ausgabe der Italienischen
Eisenbahnen, sowiejlen Ueberschuss ergiebt die folgende Tabelle :
Ueberschuss
in pCt. der
Einnahme
56,05
67,25
69)50
96,37
151,88
48,8,
57,40
62,|0
63,44
58, 93
59,27 5,17
Die Einnahme pro Nutzkilometer betrug bei den Italieni-
schen Eisenbahnen 4.03 M , die Ausgabe 2,5 M., fast eben so viel
als bei den Deutschen Eisenbahnen, bei denen im Jahre 1873 die
Einnahme pro Nutzkilometer 4.4i M., die Ausgabe 2,73 M. betrug.
b. Unfälle.
Einnahme
Ausgabe
pro Km.
p.Km.
Jl
Jl
Oberital. B.
22 145
12 412
Römische B.
12 770
8 589
Südbahn
11 675
8 114
Calab. Sicil. B.
5 139
4 953
Sardinische
4 060
6 158
Turin-Cirie
13 167
6 400
Turin-Rivoli
8 193
4 703
Total 1875 15 654
9 721
1874 16 225
10 292
1873 16 170
9 529
Dagegen
Deutsche B.
1874 32 791
19 437
in pCt der
Anlagekost.
8,50
1)8»
1,54
9,io
8,90
4,7.-,
2,44
Bei den Unfällen auf den Italienischen Eisenbahnen wurden
im Jahre 1875 von den Reisenden 10 getödtet und 56 beschädigt,
von Bahnbeamten und Arbeitern 76 getödtet und 439 beschädigt,
von dritten Personen 90 getödtet (darunter 33 Selbstmörder) und
77 beschädigt. Ohne eigenes Verschulden waren hierbei 3 getödtete
und 51 beschädigte Reisende, 26 getödtete und 80 beschädigte
Bahnbeamte und 14 getödtete und 18 beschädigte dritte Personen.
Bei einer Beförderung von 28 254 974 Personen kam eine nicht selbst
verschuldete Tödtung auf 9 418 325 Reisende und eine nicht ver-
schuldete Verletzung auf 554 019 Reisende, und überhaupt ohne
Unterschied, ob verschuldet oder nicht, eine Tödtung auf 2 825 497
Reisende und eine Verletzung auf 504 553 Reisende.
Bei den Deutschen Eisenbahnen kam im Jahre 1873 bei
einer Beförderung von 179 507 032 Personen eine unverschuldete
Tödtung eines Reisenden auf 89 753 516 Personen und eine unver-
schuldete Beschädigung auf 1 282 193 Reisende, und überhaupt ohne
Unterschied, ob verschuldet oder nicht, eine Tödtung eines Passagiers
auf 8 159 410 Reisende und eine Beschädigung auf 1 025 754
Reisende.
Wochenschau.
Berlin, 28. Januar. (Eisenbahnfrage und Reichstagswahlen.
Tarifreorganisation. Berlin - Dresdener Eisenbahn - Vorlage. Die
Preussischen Staatsbahnen im Jahre 1875. Betriebsergebnisse pro
December. Breslau-Warscliau. Angermünde-Schwedt.)
Der Ausfall der diesmaligen Reichstagswahlen ist
nicht ohne Bedeutung für die das Eisenbahnwesen bewegenden
Fragen der Gegenwart, wie auch bei der Wahlagitation selbst die
Stellung der Candidaten zur Eisenbahnfrage von Belang
gewesen ist. In Süddeutschland namentlich wurde auch ein
eisenbahnpolitisches Bekenntniss von den Reichstagscandidaten
verlangt und hatten diejenigen von vornherein mehr Chancen,
welche als Gegner des Centralisationsprojectes bekannt waren.
So ist es auch lediglich der Heraufbeschwörung der Eisenbahn-
frage zuzuschreiben, dass diesmal in Süddeutschland, besonders
in Württemberg, die Wahlen particulistischer ausgefallen sind, als
vor drei Jahren. Politiker haben daraus in pessimistischer Auf-
fassung den Schluss gezogen, dass die centrifugalen Elemente des
Reichs sich vermehrt hätten; dieser Schluss ist aber offenbar
voreilig, da eben dabei die Reichseisenbahnfrage als Factor ausser
Betracht gelassen worden ist, welcher in vielen Wahlkreisen den
Ausfall beeinflusst hat. Wenn der neue Reichstag zusammen-
gesetzt sein wird, so lässt sich schon jetzt annehmen, dass jede
Aussicht auf eine Mehrheit für das Reichseisenbahnproject im
Reichstage zerstört worden ist.
Der Handelsminister hat dem Abgeordnetenhause eine
Uebersicht über den Fortgang des Baues und über die
Ergebnisse des Betriebes der Staatseisenbahnen im
Jahre 1875 übermittelt. Darnach betrug am Schlüsse des Jahres
1874 die Gesammtlänge der im Betriebe befindlichen dem Preus-
sischen Staate eigenthümlich angehörigen Eisenbahnen 4018.4i Klm.,
nach den im Laufe des Jahres 1875 stattgefundenen Neuvermes-
sungen der Ostbahn, der Saarbrücker- und Frankfurt- Bebraer
Eisenbahn auf 4023,« Klm. Im Laufe desselben Jahres wurden
neue Eisenbahnstrecken mit zusammen 227, 57 Klm. eröffnet, wofür
die alte Strecke Mainspitze-Sachsenhausen mit 2,39 Klm. Lauge
ausser Betrieb gesetzt wurde, so dass sich die Gesammtlänge der
Preussischen Staatsbahnen am Schlüsse des Jahres 1875 auf
4248,80 Klm. stellte. Hiervon fallen auf die Provinzen Preussen
1048,8=, Brandenburg 456, 33, Posen 227,30, Schlesien 461, l2, Sachsen
1,84, Hannover 834, 66, Westfalen 316, 91, Hessen-Nassau 611, 89, Rhein-
provinz 188, 94 und das Jade-Gebiet 0,15 Klm., zusammen 4142, 99 Klm ,
während von den übrigen Strecken in Oldenburg 5 1 ,83, Bremen
17,05, Braunschweig 14, 76 und Hessen 21, w Klm., zusammen
105,6i Klm. belegen sind. Das bis zum Schlüsse des Jahres 1875
auf diese Bahnen verwendete Anlagecapital betrug im Ganzen
1 087 395 559 Jl, so dass die durchschnittlichen Anlagekosten der
im Betriebe befindlichen Bahnstrecken sich auf 256 840 Jl pro
Klm. berechnen. Die Gesammtlänge der unter Preussischer
Staatsverwaltung stehenden Eisenbahnen — mit Ausschluss des
in Staatsverwaltung übergegangenen ganzen Bahncomplexes der
Bergisch-Märkisclien, Oberschlesischen, Rhein-Nahe und Münster-
Enscheder Eisenbahn-Gesellschaft — betrug am Schlüsse des
Jahres 1875 4328, 73 Klm., indem einerseits von den rorbezeiclmeten
Bahnstrecken die Main-Neckarbahn einer mit Baden und Hessen
gemeinschaftlichen Direction unterstellt ist, und der Betrieb auf
einzelnen anderen Strecken in einer Gesammtlänge von 98,76Klm.
an andere Verwaltungen überlassen wurde, andererseits die Lei-
tung des Betriebes fremder Bahnstrecken in einer Länge von
178,89 Klm. an die Staatsverwaltung übergegangen ist.
Der finanzkundige Abgeordnete Eugen Richter hat über die
neue Tarifreorganisation ein interessantes Gutachten ver-
öffentlicht, in welchem er der Initiative der Privatbahnen alles
Lob angedeihen lässt. Das Gutachten constatirt, dass die Eisen-
bahntarif-Reform nicht mehr von oben herab dekretirt zu werden
brauche, da sie aus der freien Vereinbarung der Verwaltungen
hervorgegangen sei. Was die vom Reichseisenbahn- Amte berufene
Tarif- Enquete-Kommission nicht habe leisten können, sei durch
freie Einigung der Bahnen über ein gemeinschaftliches Tarifschema
erreicht. " Zweifelhaft sei jetzt nur noch, ob die vom Reichskanzler
ressortirenden Reichseisenbahnen im Eisass geneigt sein
würden, das vereinbarte Tarifsystem an Stelle ihres bisherigen
sogenannten natürlichen Systems zu setzen. „Bisher wurde Lei
allen Bundesrathsbeschlüssen dieses System als das Ideal der Zu-
kunft hingestellt. Soll dasselbe, so bemerkt der Richter’sche
Artikel, im Eisass weiterhin beibehalten werden, so würden den
mit dem Eisass konkurrirenden Nachbarbahnen Schwierigkeiten
für die Einführungen des neuen Systems erwachsen. Dieses
System wird als ein gemischtes bezeichnet, insofern es die in
dem historischen Klassifikationtsysteme und dem sogenannten
natürlichen elsassischen System enthaltenen Vorzüge zu vereinigen
strebt.“ In einer Zeit, wo der Glaube mehr als je verbreitet ist,
dass nur eine starke Centralgewalt im Eisenbahnwesen Fortschritte
zuwege bringen könne, habe — so meint der Abg. Richter — die
freie Vereinbarung der Eisenbahn - Verwaltungen eine grosse Be-
deutung. Vor allem könne jetzt nicht mehr die Behauptung auf-
Sestellt werden, dass auf anderem Wege als mittelst Ankaufs der
isenbahnen für das Reich eine Besserung der im Eisenbahnwesen
vorhandenen Missstände nicht zu erhoffen sei. So der Abg. Richter!
Thatsächlich ist in Sachen der Tarifreform noch zu melden, dass
die neuerdings bis zum 5. 11. M. hinausgeschobene General -Con-
ferenz der Eisenbahnen, auch an diesem Termin noch nicht statt-
linden kann, da das von den Transportinteressenten eingereichte
Material, wie seitens des Handelsministeriums schon erklärt worden
ist, auch bis dahin noch nicht zu bewältigen sein wird. Immer-
hin hofft man, dass die Conferenz ungefähr Mitte n. M. endgültig
wird stattfinden können.
Nach der vom Reichseisenbahnamt veröffentlichten Zusam-
menstellung der Betriebsergebnisse (leutsclier Eisenbahnen excl.
Bayerns im Monat December v. J. stellt sich auf den 85 Bahnen,
welche in dem Zeitraum vom 1. Januar 1875 bis ultimo December
1876 im Betriebe standen: Die Einnahme ans allen Verkehrszweigen
im Monat December 1876 bei 39 Bahnen höher und bei 46 Bahnen
geringer, als in demselben Monat des Vorjahi-es und die Einnahme
ro Kilometer im Monat December 1876 bei 35 Bahnen höher und
ei 50 Bahnen (darunter 14 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge)
geringer, als in demselben Monat des Vorjahres; die Einnahme aus
allen ° Verkehrszweigen bis Ende December 1876 bei 43 Bahnen
höher und bei 42 Bahnen geringer als in demselben Monat des
Vorjahres und die Einnahme pro Kilometer bis Ende De-
cember 1876 bei 31 Bahnen höherund bei 54 Bahnen (darunter
22 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als
in demselben Monat des Vorjahres. Bei den unter Staatsverwal-
tung stehenden Privateisenbahnen — einschliesslich der Anna-
berg-Weiperter und Chemnitz-Würschnitzer Eisenbahn — beträgt
Ende December v. J. das gesammte concessionirte Anlagecapital
1 063 909 800 JL (381405 900 JL Stammactien, 8 595 000 JL Priori-
täts-Stammactien und 673 908 900 Prioritätsobligationen) und die
Länge derjenigen Streken. für welche dieses Capital bestimmt ist.
3736.55 Kilometer, so dass auf je 1 Kilometer 284 731 JL entfallen. —
Bei den unter Privatverwaltung stehenden Privateisenbahnen (aus-
schliesslich der Uelzen-Langwedeler Eisenbahn) beträgt das ge-
sammte concessionirte Anlagecapital 3 090 336 207 M. (1 126 889 008 JL
Stammactien, 350 847 300 JL Prioritätsstammactien u. 1 612 954 649 JL
Prioritätsobligationen) und die Länge derjenigen Strecken, für
welche dieses Capital bestimmt ist, 12,765 89 Kilometer, so dass
auf je 1 Kilometer 242 078 JL kommen. (Man vgl. die speciellen
Angaben in der Anlage S. 129. Die Redact.)
Es hiess vor einiger Zeit, dass den Preussischen Landtag bei
seinem jetzigen Zusammensein die Berlin-Dresdener Eisen-
bahn-Vorlage wiederum beschäftigen würde. Richtig ist auch,
dass neuerdings wieder durch Deiegirte des Handelsministeriums I
Erhebungen über die Verhältnisse des Berlin-Dresdener Unterneh-
mens und Berathungen mit seinem Vorstande stattgefunden
haben. Es bleibt aber fraglich ob die Verhandlungen zu dem er-
warteten Resultate führen können, da zwischen Preussen und
Sachsen ein Antagonismus zu existiren scheint, welcher, wie er auf
der einen Seite verhindert, dass Elsterwerrla-Berlin in die Hände
Sachsens übergeht, auf der anderen Seite den Verkauf von Elster-
werda-Dresden an Preussen hintertreibt. Es würde sich demnach
für Preussen wohl nur um den Ankauf der Strecke Elsterwerda-
Berlin handeln können, auf welchen Torso der Preussische Land-
tag wohl verzichten dürfte. Traurig ist es wenn ein industrielles
Unternehmen so ohne eigne Schuld zwischen zwei Stühle zu
sitzen kommt!
Vom auswärtigen Amte ist auf die Vorstellung bezüglich
des Weiterbaues der Breslau-„Warschauer“ Bahn resp. Concessioni-
rung der Linie Lodz-Wieruszow der Bescheid ertheilt, dass die
Nachricht, als sei Russisch erseits die Concessionirung von Lodz-
Wieruszow definitiv aufgegeben und die Concession für Lodz-
Kalisch ertheilt, der Begründung entbehrt. Eingezogenen Erkun-
digungen zufolge sei von Russland keinerlei Beschluss gefasst
und dürfte die Ertlieilung neuer Concessionen dort schwerlich in
Aussicht stehen. Da das auswärtige Amt versprochen hat, die
Angelegenheit im Auge zu behalten und im geeigneten Zeitpuncte
aufs Neue in Anregung zu bringen, so beabsichtigt hiesigen Blät-
tern zufolge der Magistrat von Breslau nach drei Monaten von
Neuem vorstellig zu werden.
Die Verhandlungen mit Berlin-Stettin wegen eines neuen
Betriebs - Ueberlassungs - Vertrages mit der Angermünder-
Schwedter Bahn sind zum Abschluss gekommen. Danach
pachtete, wie die Börsenblätter zu melden wissen, Berlin-Stettin
die Angermünde-Scliwedter Bahn für jährlich 36 000 JL Nach
dem bisherigen Vertrage zahlte Berlin-Stettin ein Drittel der
Brutto-Einnahme. Der neue Vertrag tritt Ende 1877 in Kraft und
ist auf 4 Jahre abgeschlossen. Die jetzige Pachtsumme entspricht
etwa einem Viertel der Brutto-Einnahme. Der Verwaltungsrath
der Angermünde-Scliwedter Bahn hat dieses Abkommen geneh-
migt, dabei jedoch den Wunsch ausgesprochen, dass für den Fall,
dass die Brutto-Ein nahmen eine gewisse Höhe übersteigen, der
Angermünder Bahn noch ein Theil zufallen soll. Ausserdem ist
ein in Angermünde unmittelbar neben dem Bahnhof der Stettiner
Bahn gelegenes Terrain an Letztere verkauft worden.
Personal-Nachrichten.
Berlin-Hamburg. Den durch den Tod des Geheimen Re-
gierungsraths Neuhaus erledigten Vorsitz in der Direction der
Berlin-Hamburger Eisenbahn-Gesellschaft hat der Geheime Re-
gierungsrath Simon übernommen. In die Stelle des technischen
Mitgliedes der Direction ist der bisherige Ober-Ingenieur der Ver-
waltung, Herr Neu haus, gewählt worden. Zur Unterstützung
des trotz seines vorgerückten Alters noch immer sehr rüstigen
Directors Wolff in Hamburg, der nur in Folge eines Irrthums
in verschiedenen Blättern todt gesagt wurde, ist der Postdirector
Goetting in Hamburg vom Ausschuss gewählt. Der bisherige
Ober-Betriebs-Inspector Mo e 11er ist zum Betriebsdirector ernannt
worden.
— A— Bassland. Am 26. December 1876/7. Januar 1877 ist
die erste Locomotive in der Stadt Borowitchi auf der im Bau be-
griffenen Zweigbahn von der Station Uglowska der Petersburg-
Moskauer Bahn angelangt, so dass endlich an die Betriebseröff-
nung dieser seit dem Jahre 1872 concessionirte n und nur 28 Werst
langen Bahnstrecke gedacht werden kann.
Literatur.
Die Differentialtarife der Eisenbahnen.
Die Differential-Tarife der Eisenbahnen, ihre Eutwdcke-
lung, Bedeutung und Berechtigung nach amtlichen Quellen
dargestellt von F. Krönig, Regierungs-Assessor und Mitglied
der Königl. Eisenbahn - Direction der Hannov. Staatsbahn.
Berlin, 1877. Verlag von Franz Vahlen. Mohrenstr. 13/14.
Diese zeitgemässe Untersuchung über die historischen und
wirthschaftlichen Momente, welche bei der im verflossenen Jahre
wieder lebhaft discutirte Differential-Tariffrage in Betracht kom-
men, ist wie in der Vorrede mitgetheilt wird, im Aufträge des Preus-
sischen Handelsministers verfasst und publicirt worden, während
die gezogenen Schlussfolgerungen, die persönlichen Ansichten des
Verfassers wiedergeben.
Der Herr Verfasser hat sich damit, wie er selbst in der Ein-
leitung sagt, die Aufgabe gestellt, auf dem Wege historischer Un-
tersuchung eine aus amtlichen Quellen geschöpfte, objeetive Dar-
stellung der Entstehung und Entwickelung der Differential-Tarife,
sowie der Kämpfe, die sie hervorgerufen haben, zu geben, und
daran zu knüpfen eine Prüfung sowohl des Einflusses, den sie auf
die Gestaltung der wirthschaftlichen Zustände ausgeübt haben,
wie der verschiedenen, im Laufe der Zeit hervorgetretenen An-
schauungen über ihre Bedeutung und Berechtigung bezw. der
Vorschläge, welche in Betreff der Regelung dieser Tarifmaterie ge-
macht sind.
Bei der eminenten Wichtigkeit dieser auch anderwärts auf
das Lebhafteste, und im verschiedensten Sinne erörterten Frage
scheint gerade in dem Augenblick, wo das gesammte Tarifwesen
einer Neu-Regelung unterworfen werden soll, die Veranlassung zu
einer derartigen Untersuchung, schon äusserlich gegeben und er-
hält die Krönig’sche Darstellung durch ihren amtlichen Character
noch eine besondere Bedeutung für die Fachkreise, wesshalb wir
ausführlicher nachfolgend über dieselbe referiren.
Die Arbeit zerfällt in eine historische und eine dogmatische
Abtheilung, zu welcher letztem wir die einleitende kurze Unter-
suchung über den Begriff der Differential-Tarife rechnen.
Den grössten Theil des Werks (S. 8 — 83) nimmt die geschicht-
liche Darstellung von der Entwicklung der Preuss. Differential-
Tarife ein, welche von ihrer ersten Entstehung in den Jalireu 1849
und 1850 bis zu den Verhandlungen der Tarif-Enquete-Commissiou
in 1876 verfolgt wird.
Nach Krönig’s übersichtlicher Darstellung lassen sich folgende
Phasen in dem Kampf, welcher zwischen den Eisenbahnen und
den Verkehrs-Interessenten des Handelsstandes und der Landwirt!) -
scliaft über die Differential-Tarife geführt w'urden und in der
Entwicklung der Regierungs-Ansichten unterscheiden:
1. Erste Agitation zu Anfang der 50er Jahre gegen die
Norddeutschen Verbandssätze und den intendirten directen Tarif
zwischen Hamburg und Stettin einer- und Wien andererseits.
Eine feste principielle Stellung zu den Differential - Tarifen
nimmt gegenüber dieser Agitation die Preussische Regierung
im Jahre 1853, wo sie den Preussischen Eisenbahn-Directionen
die Annahme des Grundsatzes empfieht, dass der Frachtsatz
für eine entfernter gelegene "STation derselben Route
nicht billiger sein darf, wie die für eine vorgelegene.
— In der weiteren Entwicklung der Differential - Tarife des
Schlesisch - Oesterreichisclien Verkehrs wird dann aber durch
Ministerial-Rescript vom 18. Februar 1863 den Prwat-Bahnverwal-
tungen die Befugniss ertheilt, Ermässigungen ihrer Tarife unter
gewissen Voraussetzungen ohne vorher nachgesuchte Geneh-
migung der Aufsichtsbehörde eintreten zu lassen. (S. 20.)
2. Erneute Agitation gegen die Differential - Tarife
Seitens der grossen Binnenhandelsplätze, eingeleitet durch
die Verhandlungen des Berliner Handelstags im Jahre 1870.
Dieser Petitions - Sturm, an deren Spitze die Berliner und
Breslauer Handelskammern und der Kölner Handelsverein stehen,
wird sowohl vom Handelsministerium wie vom Abgeordnetenhause
zurückgewiesen und veranlasste, dass die Staatsregierung die erste
Ausnahme von dem angenommenen Princip: Gleichstellung der
Frachten der vorgelegenen Station mit den billigem der entfernter
gelegenen zulässt — nämlich die bei Transittarifen.
125
DieAgitation gegen die Differentialtarife Seitens derZwischen-
bandelsplätze ruft ausserdem die fast gleichzeitig in 18fcT erschie-
nenen Monographien von Dr. Honigmann: der Kampf gegen die
Eisenbahnen mit besonderer Berücksichtigung auf die Differential-
tarife und 0. Michaelis: das Monopol der Eisenbahnen (die
Differentialtarife) hervor, — welche auf die Beschlüsse der Han-
delstage in den Jahren 1862, 1865 und 1868 influiren und ein
allmäliges Verstummen der Agitation der Vertreter des Handels-
standes und der Industrie umsomehr zu Wege bringen, als die
1 prmässigtp.n Frachtsätze der Differentialtarife m immer weiterem^
Umfang von den Bahn Verwaltungen auch den zwischenliegenden
Stationen gewährt wurden.
3. Neuer Kampf der Vertreter landwirtschaftlicher
Interessen gegen die Differentialtarife zu Anfang der 70er Jahre.
(Petition des landwirtschaftlichen Central-Vereins für denNetze-
District an das Handelsministerium). Eine Petition des Sagan-
Sptottauer land- und forstwirthschaftlichen Vereins an den Reichs-
tag führt dahin , dass von letzterem der Reichskanzler zur
Einsetzung einer Differential-Tarif-Enquete-Commission veranlasst
wird, welche aber ohne Resultat verlief, so dass der Bundesrath
beschloss, keine auf die Eisenbahn-Differential-Tarife
bezüglichen Massregeln zu treffen, während das Preussische
Handelsministerium seine Stellung zu den Differentialtarifen dahin
modificirt, dass es eine zweite Ausnahme von dem Grundsatz der
Gleichstellung der Fracht der vorgelegenen Station mit der billi-
geren Fracht der entfernteren Station derselben Route zuliess,
|i nämlich für den Fall, dass die Herabsetzung des Frachtsatzes für
die letztere durch die Concurrenz einer kürzeren Eisenbahn-
Route bedingt ist. Die noch in neuestem Andenken stehenden
Verhandlungen der Reichs-Tarif-Enquete-Commission in Betreff
der Differentialtarife und des Deutschen Landwirthschaftsrathes,
sowie die letzte Agitation der Breslauer Kaufmannschaft in Ver-
bindung mit verschiedenen anderen Interessenten (S. 68 — 82)
schliessen den historischen Theil der Abhandlung.
In dem 2. (dogmatischen) Theil des Werks, welcher das Re-
sume aus den historischen Betrachtungen zieht, werden nach
Characterisirung der Differentialtarife deren Entstehungs-
gründe und Wirkungen ausführlich beleuchtet, wobei Verfas-
ser zu dem Schluss kommt, dass die Vortheile derselben (Erhal-
tung und Vermehrung der Einnahmen der Eisenbahnen, Verbrei-
tung des Absatzes der Productionsgebiete und in Folge dessen
grössere Wohlfeilheit der Consum- Artikel), deren behauptete Nach-
theile (Benachtheiligung resp. Vernichtung des Zwischenhandels,
Verrückung der Productions- resp. Fabrikations-Verhältnisse, Be-
förderung einer ungesunden Zunahme der grossen Verkehrs-Cen-
tren, Beeinträchtigung der inländischen Production zu Gunsten
der ausländischen) überwiegen. — Um diesen Nachtheilen zu be-
gegnen statuirt der Verfasser die Nothwendigkeit einer staat-
lichen Controle der Differential-Tarife, welche er aus der
Möglichkeit eines Missbrauchs der Tariffreiheit der Eisenbahnver-
waltungen und aus dem innigen Zusammenhang der Differential-
Tarif-Politik mit der Zoll- und Handels-Politik der Regierung her-
leitet.
Dieses Aufsichtsrecht will K. an Stelle der Aufstellung von
Normativ- B estimmungen und der scalamässigen Gestal-
tung sämmtlicher Tarife durch eine Prüfung der Differential-
Tarifevon FallzuFall (darüber, ob durch die etablirten resp. projec-
tirten Differential-Tarife berechtigte Interessen verletzt werden)
ausgeübt wissen, mit welcher Prüfung ein bereitwilliges Zuge-
ständnis der Bahnverwaltungen Hand in Hand gehen soll, dass,
wo immer eine Verletzung solcher Interessen wirklich eingetreten
sein sollte, solche durch eine Ermässigung der Eisenbahn-Tarife
resp. Gewährung einer differentiellen Vergünstigung wieder aus-
geglichen werde.
Den Schluss der Ausführungen Krönig’s, welche diese An-
sicht weiter nasführt, wollen wir hier wörtlich wiedergeben :
„Dieses Mittel in seiner richtigen Anwendung (sagt der Ver-
fasser) wird unzweifelhaft ausreichen, um allen berechtigten
Wünschen genug zu thun, und damit zu demselben Ergebniss
führen, welches die Verfechter der Scala-Tarife und des Grund-
satzes der Gleichstellung der Fracht der vorgelegenen Station mit
derjenigen der entfernteren Station erstreben. Es unterscheidet
sich jedoch von den Tarifbildungen dieser beiden Arten zu sei-
nem wesentlichen Vortheile dadurch, dass es nur da Ermässi-
gungen zugesteht, wo ein wirkliches Bedürfniss des Transport-
verkehrs dazu nöthigt, also die unter Umständen gänzlich erfolg-
losen Tarifherabsetzungen für Orte spart, die von derselben kei-
nen Gebrauch machen oder wenigstens keine Vermehrung ihres
Verkehrs erwarten lassen würden. Wird also dadurch einerseits
die Tarifermässigungskraft der Eisenbahnen nicht unnöthig in
Anspruch genommen, so sind sie andererseits im Stande, da wo
die aus der Anwendung jener Principien resultirenden Ermässi-
gungen noch nicht genügen würden, um den beabsichtigten Zweck
zu erreichen, noch weiter gehende Ermässigungen eintreten zu
lassen.“
„Das beste Mittel zur Beseitigung der durch die Differen-
tial-Tarife bedingten nachtheiligen Folgen resp. der Differential-
Tarife selbst liegt jedenfalls in der Beseitigung der Ursachen,
welche diese Tarife hervorrufen. Eine der vornehmsten Ursachen
aber für die Bildung der Nothwendigkeit der Differential-Tarife
ist das Nebeneinanderbestehen verschiedener Tarifsysteme auf
derselben Route — namentlich des Elsass-Lothringischen neben
dem Classificationssysteme. — Das Elsass-Lothringische System,
welches auf einzelnen Routen tief in das von dem Classifications-
system beherrschte Gebiet Nord- und Mittel-Deutschlands einge-
drungen ist, hat mit seinen niedrigen Tarifsätzen Differentialtarife
in reicher Zahl ohne innere wirthschaftliche Nothwendigkeit her-
vorgerufen und die Bahnverwaltungen wiederum zur Herstellung
besonderer differenter Ausnahmetarife gezwungen, die sie selbst
am meisten beklagen, und die zu einer Reihe der berechtigtsten
Beschwerden einzelner Productionszweige, z. B. der Spiritusbren-
nereien und der Zuckerfabriken geführt haben. Es kann daher
auch von diesem Gesichtspunkte aus nur der dringende Wunsch
ausgesprochen werden, dass die Bemühungen um Einführung
eines einheitlichen Tarif-Systems für ganz Deutschland endlich
den ersehnten Abschluss finden mögen.“
Submissions - Kalender.
3.
Februar
Hannover
Hannov. Staatsb.
Schienen
67
5.
JJ
Münster
Westfälische E.
Brücken-Construction 84
6.
r>
Münster
Westfälische E.
Hölz. Brücken-Belege 83
7.
Köln
Rheinische E.
Creosotöl
127
7.
n
Wien Lemb.-Czernow.- Jassy E.
Betriebs-Materialien
99
8.
M
Bromberg
Kgl. Osthahn
Erdarbeiten
100
9.
n
Stuttgart
Württembg. E.
Eisenbahnwagen
91
10.
Erfurt
Thüringische E.
Locnmotiven
54
10.
M
Erfurt
Thüringische E.
Bandagen
107
10.
y)
Pol. W artenberg ! '• resl.- W arschau
alte Materialien
127
10.
Köln
Köln-Mindener E.
alte Materialien
127
12.
T)
Strassburg
Eisass-Lothringer
Radreifen
127
13.
J5
Berlin
Niederschi -Mark.
Schienen
127
13.
Berlin
Niederschi. -Mark.
Kleineisenzeug
134
14.
5j
Berlin
Niederschi. -Mark.
Schwellen
127
15.
Magdeburg
M agdeb. -Haiberst.
Schwellen
127
15.
n
Frankf. a/M.
Berlin-Coblenzer E.
Erdarbeiten
128
15.
y>
Mainz
Hess. Ludwigsbahn
Kieineisenzeug
134
17.
”
Dresden
Sachs. Staatsb.
Eisendraht
135
19.
Chemnitz
Sachs Staatsb.
Materialien
107
20.
Fulda
Frankfurt- Bebra Werkstätten-Materialien 127
21.
V)
Cassel
Main-Weser B.
Restaurationsverpacht.29
22.
V)
Meiningen
Werrabahn
Schwellen
127
24.
Saarbrücken
Saarbrücker E.
Schienen
127
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Bahn- etc. Eröffnungen.
Bergisch - Märkische Eisenbahn. Die in
der Bahnstrecke Scherfede - Holzminden
zwischen den Stationen Beverungen und
Höxter - Fürsten berg belegene Station
Wehrden ist am 15. December pr. für den
Güter - Verkehr in Wagenladungsklassen
eröffnet worden,
Die Entfernung von Wehrden nach Be-
verungen beträgt 5,ls Kilom. , und nach
Höxte r- Fürstenberg 6,72 Kilom. — Elber-
feld, den 25. Januar 1877. Königl. Eisen-
bahn-Direction.
Rheinische Eisenbahn. Am l. Februar
1 wird die neue Strecke Crefeld-Oppum-Linn
mit der zwischen Osterath und Linn bez.
Crefeld gelegenen Station Oppum dem
Betrieb übergeben.
2. Betriebsstörungen.
Oesterreiehische Südbahn. Mit Bezug
auf die Notiz in No. 8 S. 99 theilt uns die
Verkehrs - Direction mit, dass der regel-
mässige Personen- und Lastzugs- Verkehr
auf der Bahnstelle zwischen Römerbad
und Steinbrück Mittwoch, am 24. d. M.
durch Benutzung einer Geleise - Verbin-
dung über die unterbrochene Stelle wieder
vollständig aufgenommen worden ist.
3. Auszahlungen.
K K. priv. Süd-Norddeutsche Verbindungs-
bahn. Die Süd-Norddeutsche Verbindungs-
bahn löst die am 1. Februar d. J. fälligen
Coupons ihrer Silber -Prioritäts- Anleihe
Em. 1866, sowie alle früher fälligen Cou-
pons dieser Obligationen mit Oe. W. fl. 7.
50 in Silber, und die verloosten Stücke
dieser Anleihe mit Oe. W. fl. 300. — in
Silber ein.
Die Zahlung wird geleistet:
1) bei der Centralcasse in Wien in effec-
tivem Oesterreichischen Silber;
2) bei den ausländischen Zahlstellen
und zwar:
126
n Berlin bei der Direction der Disconto-
Gesellschaft und der Deutschen
Bank ;
inBreslau bei der Schlesischen V ereinsbank ;
in Frankfurt a/M. bei der Filiale der Bank
für Handel u. Industrie
und bei den Herren M.
A. v Rothschild & Söhne ;
in Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen
Creditanstalt;
in München bei Herrn Josef v. Hirsch und
bei d. Bayerischen Yereinsbank
in Reichsmark umgerechnet, nach dem-
jenigem Wiener Cours, welcher nach Ver-
einbarung der Oesterr. Eisenbahnen den
Zahlstellen periodisch bekannt gegeben
wird. Wien, 23. Januar 1877. Der Ver-
waltungsrath. (1060)
4. Tarifän derungen.
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Seit 20. d. Mts. kommen im nach-
barlichen Verbandverkehr der Breslau-
Schweidnitz - Freiburger und Märkisch-
Posener Eisenbahn via Rothenburg resp.
Reppen für den Transport Niederschle-
sischer Steinkohlen bei Aufgabe in Quan-
titäten von mindestens 10 000 Klgr. pro
Wagen nach Frankfurt a/O. 0,70 M., nach
Guben 0,60 Ji pro 100 Klgr. zur Erhebung.
Guben und Breslau, den 26. Januar 1877.
Direction der Märkisch-Posener Eisenbahn-
Gesellschaft, Directorium der Breslau-
Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn-Gesell-
schaft (1128)
Niederschlesisch - Märkische Eisenbahn.
Mit dem l. Februar 1877 tritt zum Tarife
für den directen Güterverkehr zwischen
Stationen der diesseitigen, Berlin-Görlitzer,
Halle-Sorau-Gubener und Märkisch-Posener
Eisenbahn einerseits und Station Stettin
der Berlin-Stettiner Eisenbahn anderer-
seits ein Nachtrag XII in Kraft, welcher
Tarif-Bestimmungen, sowie Classifications-
Aenderungen enthält. Das Nähere ist auf
den Verbandstationen, woselbst auch Druck-
exemplare dieses Nachtrags unentgeltlich
zu haben sind, zu erfahren. Berlin, den
19. Januar 1877. Königliche Direction der
Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn, als
geschäftsführende Verwaltung. (1057)
Hamburg-Oberschlesischer Verband. Mit
dem 1. Februar er. tritt zum Hamburg-
Oberscnlesischen Verbands-Güter-Tarif vom
15. April 1872 ein Nachtrag XXVII. folgen-
den Inhalts in Kraft:
1. Tarifsätze für die neu aufgenommenen
Stationen Ober-Glogau und Kosel Stadt
der Oberschlesischen Eisenbahn.
2. Ausnahme-Frachtsätze für den Trans-
port von Getreide etc. im Verkehr mit
Ober-Glogau.
3. Aufnahme der Station Bosdzin in den
Verband.
4. Ausnahme Tarifsätze für den Trans-
port von Bau-, Nutz-, Werk- u. Daub-
holz etc. im Verkehr mit Spandau (B.H.)
5. Ermässigung der Fracht für Holztrans-
porte ab Sosnowice und Kattowitz.
6. Klassifikations-Aenderungen.
7 . Dru ckfeb 1er- Berichtigungen .
Das Nähere ist bei den Verband-Stationen
zu erfahren. — Königliche Direction der
Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn
als geschäftsführende Verwaltung. (1058)
Nord-Westdeutscher Eisenbahn- Verband.
Zum Nordwestd. - Eisass - Lothringischen
Gütertarif vom 1. Januar 1874 ist der 46.
Nachtrag erschienen.
Dieser Nachtrag tritt vom 1. k. M. ab in
Wirksamkeit und kann von den Verbands-
Giiter-Expeditionen bezogen werden. Cassel,
den 23. Januar 1877. Namens der Verwal-
tungen des Nordwestdeutschen Eisenbahn-
Verbandes. Königliche Direction der Main-
Weser Bahn, (1U0)
Hannoversche Staatsbahn. Für den Ver-
kehr zwischen Hannoverschen Stationen
und Hamburg via Harburg ist ein vom
1. Februar resp. 15. März c. gültiger Tarif-
nachtrag herausgegeben, welcher mit Er-
mässigungen, theilweise mit Erhöhungen
verbundene Aenderungen etc. der Tarif-
bestimmungen und der Waaren- Classifi-
cation, sowie den Wegfall des procentualen
Frachtzuschlages für einzelne Artikel resp.
Tarif classen enthält.
Derselbe kann in den Expeditionen ein-
gesehen, daselbst auch käuflich bezogen
werden Hannover, den 22. Januar 1877.
Königliche Eisenbahn-Direction. (1143)
Hannoversche Staatsbahn. Für den Gü-
terverkehr zwischen Hannoverschen etc.
und Halle-Casseleretc. Stationen ist ein vom
1. Februar er. ab gültiger Tarifnachtrag
erschienen, welcher anderweite Bestim-
mungen über Frachtberechnung für Vieh
in Wagenladungen, Wegfall des procen-
tualen Frachtzuschlages für Güter der
Specialtarife II und III etc., sowie ander-
weite zum Theil ermässigte Frachtsätze
für Hildesheim enthält.
Derselbe kann in den Expeditionen ein-
gesehen, daselbst auch käuflich bezogen
werden. Hannover, den 23. Januar 18 77.
Königliche Eisenbahn-Direction. (1142)
Königliche Ostbahn. Vom 1. Februar er.
ab wird der, nach dem 1. Nachtrag zum
Tarif für den Verband - Güter - Verkehr
zwischen der Tilsit-Insterburger Eisenbahn
und der Ostbahn, sowie nach dem 1. Nach-
trag zum Tarif für die Beförderung von
Gütern aller Art zwischen den Stationen
der Strecke Pogegen- Memel und sämmt-
lichen übiigen Ostbahnstationen, bei der
Beförderung von Kalksteinen in Ladungen
von 10000 Kilogramm bisher noch zur Er-
hebung gekommene ermässigte procentuale
Frachtzuschlag' unter den, in den bezeich-
neten Nachträgen für die Aufhebung dieses
Zuschlages angegebenen Bedingungen in
den bezeichneten beiden Verkehren nicht
mehr erhoben. — Bromberg, d. 26. Jan. 1877.
Königl. Direction der Ostbahn. (1146 J.)
Hannoversche Staatsbahn. Im Hannover-
Thüringischen Verkehre via Nordhausen
resp. Leinefelde kommt der procentuale
Frachtzuschlag für verschiedene Güter der
Specialtarife II und III, sowie für Stein-
kohlen und Coke vom 1. Februar er. in
Wegfall. Der desfalls herausgegebene Tarif-
Nachtrag kann in den Expeditionen ein-
gesehen, daselbst auch käuflich bezogen
werden. — Hannover, den 23. Januar 1877.
Königl. Eisenbahn-Direction. (1133)
Hannoversche Staatsbalm. Für den
Niederdeutschen Verband ist ein vom
1. Februar er. gültiger Tarifnachtrag her-
ausgegeben, durch welchen der procentuale
Frachtzuschlag für verschiedene Güter der
Specialtarife II und III und für Steinkohlen
etc. aufgehoben wird. Der Nachtrag kann
in den Expeditionen eingesehen, daselbst
auch käuflich bezogen werden. — Han-
nover, den 24. Januar 1877. Königliche
Eisenbahn-Direction. (1134)
Niederschlesisch - Märkische Eisenbahn.
Mit dem heutigen Tage treten für Holz-
transporte in Wagenladungen zwischen
Finkenheerd und Cottbus directe er-
mässigte Frachtsätze im Halle - Cottbus-
Schlesischen Verbände via Guben in Kraft.
Das Nähere ist bei unseren Güter -Expe-
ditionen zu Finkenheerd und Cottbus zu
erfahren. — Berlin, den 23. Januar 1877.
Königliche Direction der Niederschlesisch-
Märkischen Eisenbahn. (1059)
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Am 15. ds. ist zum gemeinschaft-
lichen Tarif der Breslau-Schweidnitz-Frei-
burger, Oberschlesischen und Königlichen
Ostbahn für Niederschlesische Steinkohlen
vom 1. April 1874 ein Nachtrag II. in Kraft
getreten, welcher Bestimmungen über den
Wegfall des procentualen Frachtzuschlages
und über die am 15. März er. erfolgende
Ausscheidung der Route via Breslau aus
dem Verkehr, enthält — Bromberg und
Breslau, den 26. Januar 1877 Königliche
Direction der Ostbahn. Königliche Direc-
tion der Oberschlesischen Eisenbahn. Di-
rectorium der Breslau - Schweidnitz -Frei-
burger Eisenbahn-Gesellschaft. (1135)
Westfälischer Verband. Zum Gütertarife
für den Westfälischen Eisenbahn-Verband
tritt am 1. Februar er. der Nachtrag 44
in Kraft.
Der Nachtrag, welcher von unseren Güter-
Expeditionen und unserem Tarif-Bureau
unentgeldlich bezogen werden kann, ent-
hält u. A. Ausnahme-Frachtsätze für ge-
brannten Kalk im Verkehre mit Neuschanz
und Ausnahme-Frachtsätze für Strohsen-
dungen von Neuschanz nach den Stationen
Fröndenberg, Schwerte und Münster.
Münster, den 26. Januar 1877. Königliche
Direction der Westfäl. Eisenbahn. (1137)
Westdeutscher Eisenbahn -Yerbaud. Mit
Wirkung vom 1. k. M. ab ist der 56. Nach-
trag zum Gütertarif im Verkehr mit Kehl,
Strassburg, Basel etc. vom 1. September
1872 erschienen.
Dieser Nachtrag kann von der Verbands-
Güter-Expedition bezogen werden. — Cassel,
den 23. Januar 1877. Namens der Verwal-
tungen des Westdeutschen Eisenbahn-Ver-
bandes: Königliche Direction der Main-
Weser-ßahn. (11391
Oberschlesische Eisenbahn^ Vom löten
Februar er. tritt ein gemeinschaftlicher
Tarif zwischen den Stationen der Mährisch-
Schlesischen Centralbahn Domstadtl, Bärn,
Andersdorf, Freudenthal, Troppau und den
Stationen der Oberschlesischen Eisenbahn
Breslau, Ohlau, Brieg, Grottkau, Neisse,
Poln. Lissa, Gr. Glogau, Posen, Kreuz,
Stargard, Bromberg und Thorn für den
Transport von Getreide etc., Oelkuchen,
Mehl, Holz, Brennholz, Borke, Rohzucker
und Farin, Cement, faponirtem Eisen etc.,
gebranntem Kalk, Basalt, rohen Kalksteinen
und anderen rohen und roh behauenen
Steinen, Ziegelsteinen, Schiefer, Roheisen
etc. und Brucheisen in Kraft.
Druckexemplare desselben sind auf den
Verbandstationen zu haben. Breslau, den
22. Januar 1877. Königl. Direction. (1031)
Hannoversche Staatsbahn. Der in unserer
Bekanntmachung vom 29. Oktober v. J.
publicirte Einfülmmgstermin des für den
directen Personen- etc. Verkehr zwischen
Stationen der Hannoverschen resp. der
Braun schweig’schen Bahn einerseits und
Stationen der Halle - Casseler, Magdeburg-
Halberstädter Bahn und Königl. Sächsische
Staatsbahn andererseits via Walkenried-
Nordhausen resp. via Göttingen-Eichenberg
herauszugebenden neuen Tarifs ist auf den
1. Februar er. verlegt. Hannover, den
22. Januar 1877. Königliche Eisenbahn-
Direction. (1130)
Hannoversche Staatsbahn. Zum Güter-
Tarife für den Local-Verkehr auf den unter
hiesiger Verwaltung stehendenEisenbahnen
ist ein sofort gültiger Nachtrag heraus-
gegeben, nach welchem der procentuale
Frachtzuschlag für Malz und Malzkeime in
jeder Quantität, für Schwefelsäure in Blei-
cylindern bei Beförderung auf besonders
dazu eiugerichteten Wagen, sowie für
Spiritus rmd Steinkohlentheer in Quanti-
täten von mindestens 5000 Kilogramm in
Wegfall kommt; auch gelangen danach
einige andere Ermässigungen bezw. Aende-
rungen zur Einführung.
Der Nachtrag ist bei den Güter-Expedi-
tionen käuflich zu haben. Hannover, den
20. Januar 1877. Königliche Eisenbahn-
Direction. (1129)
127
Breslau -Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Für den Transport Niederschle-
sischer Steinkohlen nach Stationen der
Königl. Niederschlesisch-Märkischen Eisen-
bahn via Liegnitz kommen bis auf Wei-
teres die. via Lauban seit 20. ds. einge-
führten Frachtsätze, soweit dieselben bil-
liger zur Anwendung. Breslau, 26. Januar
1877. Directorium. (1150)
Niederschlesisch - Märkische Eisenbahn.
Mit dem 1. Februar er. tritt für den Ver-
band-Verkehr der Märkisch-Posener und
Königli chen Niederschlesisch - Märkischen
Eisenbahn via Guben und via Frankfurt
a/O. ein neuer Tarif mit directen Trans-
ortsätzen für Eil- und Frachtgüter, sowie
quipagen und Leichen zwischen den im
Tarif genannten Stationen in Kraft
Druck-Exemplare sind bei unseren Gü-
ter-Expeditionen Berlin, Frankfurt a/O.,
Lauban, Hirschberg, Görlitz und der Gü-
ter-Kasse in Breslau für den Preis von 50
M-Pfg. käuflich zu haben. Berlin, den 27.
Januar 1877. Königl. Direction der Nie-
derschlesisch-Märkischen Eisenbahn. (1148)
Königlich Sächsische Staatseisenbaimen.
Am 1. Februar d. J. tritt der XIX. Nach-
trag zum Tarife für den west-östlichen
Verbands-Güterverkehr (zwischen Stationen
der Bergisch-Märkischen Bahn und sol-
chen der Schlesischen Eisenbahnen) vom
1. September 1874 in Kraft, welcher unter
anderen Tarifmassregeln vom 15. März
1877 ab gültige Bestimmungen über Fracht-
erhöhung für folgende Artikel enthält:
»Flachs, ungebrecht, Hanf. Heede etc.,
Werg, Heede- und Spinnabfälle, Heu,
Rohr, Schilf und Stroh, auch Flachs-
und Reisstroh, Seegras und Mexi-
kanfiber, sowie Holz- und Torfkoh-
len.“
Der Nachtrag ist durch die betheiligten
Expeditionen zu erlangen. Dresden, am
26. Januar 1877. Königliche General-Di-
rection der Sächsischen Staatseisenbah-
nen, als geschäftsführende Verwaltung,
Freiherr von Biedermann. (1147)
Niederländisch - N orddeutscli - Sächsischer
Verband. Am 10. Februar er. tritt der
Nachtrag 5 zum Niederländisch - Nord-
deutsch-Sächsischen Verbands-Güter-Tarife
in Kraft, welcher von unseren Verbands-
Güter-Expeditionen, sowie unserem Tarif-
bureau unentgeltlich bezogen werden kann.
Derselbe enthält u. A. Aenderungen der
Special-Bestimmungen zum Betriebs-Reg-
lement, Aenderungen der Waaren-Classi-
fication sowie Tarifsätze für den Trans-
port von Salz im Verkehre mit den Sta-
tionen der frühem Leipzig-Dresdener Bahn.
Münster, den 27. Januar 1877. Königliche
Direction der Westfälischen Eisenbahn.(1144)
5. Submissionen.
Rheinische Eisenbahn. Wir bedürfen für
das laufende Jahr 210 000 Kgr. Kreosotöl
und ersuchen Lieferungslustige ihre be-
züglichen Offerte mit der Aufschrift „Sub-
mission auf Lieferung von Creosotöl“ ver-
sehen, bis zum 7 Februar d. J. an uns
frankirt einzusenden. Die Lieferungsbe-
dingungen sind in unserem technischen
Central-Büreau Trankgasse No. 23 hier ein-
zusehen und auf portofreie Anfragen von
dort zu beziehen. Cöln, den 26. Januar
1877. Die Direction. (1138)
Breslau-Warschauer Eisenbahn. Die in
Oels lagernden alten Werkstatts- und Ober-
bau-Materialien (Schmiedeeisen, Gusseisen
etc.) sollen im Wege der Submission ver-
kauft werden. Offerten hierauf sind bis
zum 10. Februar 1877, Nachmittags
4 Uhr, bei der Unterzeichneten Direction
einzureichen, woselbst auch die Bedingun-
gen und Nachweise gegen Erstattung der
Copialien 0,5 M. erhoben werden können.
P. Wartenberg, den 26. Januar 1877. Di-
rection. (1132)
Köln-Mindener Eisenbahn. Die in unsern
Maschinen- und Wagen- Werkstätten pro
1877 sich ansammelnden Material-Abgänge
sollen an den Meistbietenden vergeben
werden. Verkaufsbedingungen nebst Ver-
zeichniss der Abgänge können von unserer
Magazin-Controle hierselbst bezogen wer-
den. Die bezüglichen Offerten, an welche
die Submittenten bis zum 25. Februar er.
gebunden bleiben, müssen mit der Auf-
schrift: „Offerte auf Ankauf von Ma-
terial-Abgängen“ versehen, spätestens
bis zum 10. Februar er. hier eingehen.
Köln, den 27. Januar 1877. Die Direc-
tion. . (1141)
Niederschlesisch - Märkische Eisenbahn.
Die Lieferung von:
139 Stück eichenen Weichenschwellen
von2,50m. Länge u. 160|260mm. Stärke
154 Stück eichenen Weichenschwellen
von 2,80 m. Länge u. 160| 260 mm. Stärke
116 Stück eichenen Weichenschwellen
von 3,10m Länge u.l60|260 mm. Stärke
97 Stück eichenen Weichenschwellen
von 3,50 m. Länge u. 160|260mm.Stärke
117 Stück eichenen Weichenschwellen
von.3,80m,Längeu. 160(260 mm. Stärke
51 Stück eichenen Weichenschwellen
von 3,90 m. Länge u. 1 60 j 260 mm. Stärke
162 Stück eichenen Weichenschwellen
von 4, 10 m. Länge u. 250(300 mm. Stärke
32 Stück eichenen Weichenschwellen
von 4,24 m. Länge u. 250(300 mm . Stärke
118 Stück eichenen Weicliensch wellen
von 4,40 m. Länge u.250|300 mm Stärke
67 Stück eichenen Weichenschwellen
von 4,50 m. Länge u. 250(300 mm. Stärke
83 Stück eichenen Weichenschwellen
von 4,70 m. Länge u. 250|300 mm.Stärke
für die Halle-Sorau-Gubener Eisenbahn
soll im Wege der Submission vergeben
werden.
Termin hierzu ist auf:
Mittwoch, den 14. Februar d. J.,
Vormittags 11 Uhr
in unserem Geschäfts-Locale, Koppenstr.
Nr. S8|89 hierselbst anberaumt bis zu wel-
chem die Offerten frankirt und versiegelt
mit der Aufschrift:
„Submission auf Weichenhölzer“
eingereicht seiii müssen.
Die Submissions -Bedingungen liegen in
den Wochentagen Vormittags im vorbe-
zeichneten Locale zur Einsicht aus und
können daselbst auch Abschriften der Be-
dingungen, sowie gegen Erstattung der
Kosten in Empfang genommen werden. —
Berlin, den 20. Januar 1877. Königliche
Direction der Niederschlesisch-Märkischen
Eisenbahn. (1149)
Werra-Eiseubalin. Die Lieferung von
8000 Stück eichenen Bahnschwellen
in zwei Loosen ä 4000 Stück soll im Sub-
missionswege vergeben werden und sind
Offerten hierauf, denen die unterschrift-
lich anerkannten Lieferungsbedingungen
beigegeben und welche mit der Bezeich-
nung : „Offerte auf Schwellenlieferung“ ver-
sehen sein müssen, bis zu dem auf
Donnerstag, den 22. Februar d. J.,
Nachmittags 3 Uhr
angesetzten Submissionstermine bei der
Unterzeichneten Direction einzureichen.
Die Lieferungsbedingungen sind von un-
serem Secretariate zu beziehen. — Meinin-
en, den 24. Januar 1877. Die Direction
er Werra-Eisenbahn-Gesellschaft. (1145)
Reichs-Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.
Submission auf Lieferung von 744 Rad-
reifen aus Guss- und Puddelstahl resp.
Feinkerneisen, 2500 eisernen Siede-
rohren, 68 Kolbenkörpern und 82
Kurbelzapfen aus geschmiedetem Guss-
stahl und 300 Bufferspiralfedern findet
statt
Montag, den 12. k. Mts., Morgens 9 Uh r,
in meinem Bureau, Steinstrasse 26, wo-
selbst die näheren Bedingungen gegen
1 Mark abgegeben werden. — Strassburg,
den 25. Januar 1877. Der Ober-Maschinen-
meister: Volkmar. (1136)
Saarbrücker Eisenbahn. Neubau der
Fischbach bah n. Die Lieferung von:
a. 1,033,000 Klgr. Eisenbahnschienen aus
b.
57,220
Eisen oder Stahl,
Seitenlaschen,
c.
16,420
r>
Laschenbolzen mit Mut-
d.
41,000
Yi
tern,
Unterlagsplatten,
e.
55,000
Schienenschrauben,
f.
5,620
Schienennägel,
g-
1,090
7)
Fixirungsplättchen,
soll
im Wege
der
öffentlichen Submission
vergeben werden.
Offerten hierauf sind, mit entsprechender
Aufschrift versehen, bis zum Submissions-
termin
Samstag, den 24. Februar d. J.,
Vormittags 11 Uhr
versiegelt und portofrei an die Unterzeich-
nete Königliche Eisenbahn-Direction ein-
zureichen, in deren Verwaltungs-Gebäude
hierselbst zur bezeichneten Stunde die
Eröffnung der Offerten im Beisein der
persönlich erschienenen Submittenten er-
folgen.
Die Submissionsbedingungen und Zeich-
nungen können im bezeichneten Gebäude
(Zimmer 54) eingesehen, auch von dem
Vorsteher unseres Neubau-Central-Bureau’s
egen Copialien bezogen werden. Saar-
rücken, den 26. Januar 1877. Königliche
Eisenbahn-Direction. (1151) J
Frankfurt-Bebraer Eisenbahn. Die Lie-
ferung der für das Etatsjahr 1877|78 erfor-
derlichen Materialien für den Werkstätte-
Betrieb als:
Walzeisen, Specialeisen, Werkzeugstahl,
Federstahl, Bleche (Eisen-, Messing-,
Kupfer- etc.). Draht (Eisen-, Messing-,
Kupfer, Roheisen, Blei, Zinn, Antimon,
Werkzeug - Geräthe und Kurzwaaren,
Klempnerwaaren, Farben, Chemikalien,
Droguen, Leinöl, Terpentinöl, Oel für
Gasfabrikation, Leder, Seiler, Polster-
und Borstenwaaren, Posamentirwaaren,
Manufacte, Holzkohlen, Schmiedekohlen,
Hammerstiele, Hölzer, Glas, diverse Re-
servestücke als Bufferhülsen, Spiralfedern,
Bufferstangen, Kuppelungen, Wagenrad-
gestelle und Gussstahlraclreifen
sollen im Wege der öffentlichen Submis-
sion verdungen werden.
Die Offerten sind spätestens bis zu dem
auf den 20. Februar d. J., Vormittags
9 Uhr in dem Dienstzimmer des Unter-
zeichneten anstehenden Termine, portofrei,
versiegelt und mit der Aufschrift „Sub-
mission auf Werkstätten-Materialien“ unter
meiner Adresse einzusenden.
Die Eröffnung erfolgt zu obiger Termins-
stunde in Gegenwart der etwa anwesenden
Submittenten.
Die Submissions- und Contractsbedin-
gungen mit Zeichnungen werden auf por-
tofreie an die Werkstätten - Materiaheu-
Verwaltung zu Fulda zu richtende Schrei-
ben gegen Erstattung von 2 für Copialien
übersandt, ebenso können die Bedingungen
bei mir oder Maschinenmeisterei II. in
Hanau und auf dem Stationsbureau zu
Sachsenhausen bei Frankfurt a/M. und
Nordhausen eingesehen werden. Fulda,
21. Januar 1877. Königliche Maschinea-
meisterei 1. ( 1 054)
Magdeburg-Halberstiidter Eisenbahn. Die
Lieferung von 40000 Stück eichenen Bahu-
schwelleu 2,s Meter lang, 15/25 Cmtr. stark,
10,000 Stück eichenen Bahnschwellen, 2,s
Meter lang, 15/>2 Cmtr. stark und ca. 1600
128
Cbmtr. eichenen Weichenschwellen soll im
Wege der Submission im Ganzen oder
auch in kleinerenPosten verdungen werden.
Anlieferung muss vom 1. April bis 1. Juli
er. erfolgen. Offerten mit der Aufschrift:
Offerte auf Lieferung von Sch wellen,
sind bis Donnerstag den 15. Februar er.,
Mittags 1 2 Uhr bei uns einzureichen Lie-
ferungsbedingungen können von unserer
Registratur gegen Einsendung von 30 Pf.
in Briefmarken bezogen werden. Magde-
burg, den 20. Jan. 1877. Directorium. (1048)
Berlin - Coblenzer Eisenbahn Strecke
Nor dh ausen- Wetzlar. Die Ausführung
der Erd arbeiten aut der Strecke Eschwege-
Dingelstedt und zwar:
in der Abtheilung VI (Eschwege)
Loos 3 mit 218898 cbm. Erdmassen
„ 4 „ 268207 „
„ 9 „ 150898 „
in der AbtheiluDg VII (Küllstedt)
Loos 3 mit 120500 cbm. Erdmassen
y> O „ 5o600 „ „
„ 9 „ 407744 „
„ 10 „ 203113 „
„ 11 * 116949 „ „
soll im Wege der öffentlichen Submission
vergeben werden, und ist hierzu Termin
auf
Donnerstag, den 15. Februar 1877,
Vormittags 11 Uhr
in unserem Verwaltungsgebäude, Hedde-
richstrasse Nr. 59 hierselbst anberaumt.
Die Zeichnungen und massgebenden Be-
dingungen können in unserer Baukanzlei
sowie in den Abtheilungs-Büreaus zu Esch-
wege und Küllstedt eingesehen werden;
auch sind Bedingnisshette gegen Erstat-
tung derCopialien von unserer Canzlei zu
beziehen.
Submissionsofferten sind versiegelt und
portofrei und versehen mit der Aufschrift
„Submissionsofferte auf Ausführung der
Erdarbeiten auf der Strecke Eschwege-
Dingelstedt“ bis zur festgesetzten Termins-
stunde an uns einzureichen.
Später eingehende, oder nicht bedin-
gungsmässige Offerten bleiben unberück-
sichtigt. — Frankfurt a/M , den 19. Januar
1877. Königliche Eisenbahn - Direction.
Klingelhöffer. (1055)
6. Uebersicht der entbehrlichen
etc. Wagen.
A. Entbehrliche Wagen:
Westfälische Eisenbahn (25. Januar er.).
100 Stück vierrädrige offene Güter- resp.
Kohlenwagen ä 100 Centner Tragfähig-
keit.
600 Stück vierrädrige offene Güter- resp.
Kohlenwagen ä 200 Centner Tragfähig-
keit.
50 Stück vierrädrige bedeckte Güterwagen.
20 Stück vierrädrige gedeckte Güterwagen
ä 100 Centner Tragfähigkeit zu Kalk-
transporten.
Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft.
Erfurt, den 30. Januar 1877.
100 offene Wagen ä 100 Ctr.
100 offene Wagen ä 200 Ctr.
Siehe auch Nachtrag zu den offic. Bekannt-
machungen auf der Anlage S. 134 u. 135.
Privat- Anzeigen.
Ein vermögender Fachmann
wünscht mit Capital bei einer gut einge-
führten Lackfabrik sich zu betheiligen, oder
solche zu kaufen.
Offerten unter II. c. 0417 an die Annon-
cen-Expedition von Haasenstein & Vogler
in Hamburg.
olytechnische Buchhandlung (A. Seydel.)
Berlin. SW., Lcipziger-Str. V\*A, beim Dönhofsplatz.
j Beste Bezugsquelle für technische -Literatur.
Nachstehende Neuigkeiten gingen bei uns ein:
Bemerkungen, kurze, zum Entwurf eines Deutschen Patentgesetzes. 50 Pf.
Bischof, A , Katechismus des Völkerrechts. 1 Jl 20 Pf.
Brunner, A Ing., die Alpen-Locomotive der Zukunft (Fairlie’s System mit sym-
metrisch articul. Motorgestellen). Mit 1 Holzschn. l Jl
Eisenbahnfrage, die. Beiträge zur Lösung derselben von einem Fachmanne. I. Heft.
Die Erwerbung der Deutschen Eisenbahnen durch das Reich nach ihren ver-
schiedenen Gesichtspunkten beleuchtet. 3 Jl
Grundzüge für die Gestaltung der secundären Eisenbahnen. Nach den Beschlüssen
der Constanzer Techniker- Versammlung des Vereins Deutscher Eisenbahn- Ver-
waltungen vom 26. — 28. Juni 1876, redigirt von der technischen Commission des
Vereins. Herausgegeben von der geschäftsführenden Direction des Vereins
Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen. Mit 2 Zeichnungen. l Jl
Guttmanu, Fel., der Gütertransport auf den Eisenbahnen Englands. 6 Jl
Hipp, Dr. M., Electrische Signalscheiben für Eisenbahnen. Beschreibung nebst In-
struction für Aufstellung und Behandlung derselben. 1 Jl 50 Pf.
Krönig, F., die Differential-Tarife der Eisenbahnen, ihre Entwickelung, Bedeutung
und Berechtigung nach amtlichen Quellen dargestellt. 3 Jl. 60 Pf.
Vereinbarungen, technische, des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen über
den Bau und die Betriebs-Einrichtungen der Eisenbahnen. Red. von der tech-
nischen Commission des Vereins nach den Beschlüssen der Constanzer Tech-
niker-Versammlung des Vereins vom 26. — 28. Juni 1876. Herausgegeben
von der geschäftsführenden Direction d. Vereins Deutscher Eisenbahn - Ver-
waltungen. 1 Jl 50 Pf.
Weber, Freih. von, der Eisenbahn-Betrieb durch lange Tunnels. Mit 7 Tafeln.
Mit einem Anhang: die Wechselwirkungen zwischen dem continentalen und
den englischen Bahnsystemen nach der Vollendung des unterseeischen
Tunnels. 2 Jl 25 Pf.
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resp. Post- Anweisung .
Mechanische Einrichtungen für Massenbewegung
zum Transportiren, Heben und Wägen
liefert als Spezialität seit 1858 M. NEUERBURG,
Ingenieur- u. Baubureau in Kalk b. Cöln a. Rhein.
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von anerkannt höchster ßindekraft, stets vollkommener Gleichmässigkeit und unbedingter
Zuverlässigkeit, für Betonirnngen, Wasserleitungen und Canalisationen, Hoch- und Wasser,
bauten jeder Art, Maschinen-Fundamente, Gasometerbanten, wasserdichte Verputzarbeiten-
Kunststeine, Röhren, Ornamente, Figuren etc.
Die grossartige, durch vorzügliche Atteste bestätigte, mehr als zwölfjährige Ver-
wendung unseres Portland-Cementes zu obigen Zwecken und namentlicn zur'Kunststein-
und Röhren-Fabrikation, im In- und Auslande bietet die sicherste Garantie für die hohe
Bindekraft und unbedingte Zuverlässigkeit desselben. —
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200000 Tonnen jährlich sichert pünktliche Ausführung selbst der bedeutendsten Aufträge.
Amöneburg bei Biebrich und in Mannheim.
Por tland - Gement - Fabrik
Byckerhoff & Söhne.
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Peter Barthel, ip M.
Für Eisenbahnlieferungen und Reprä-
sentation auf Submissionsterminen wird
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für ein ausländisches Haus gesucht.
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tuell Fixum.
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tigkeit und Referenzen sub H. c. 0418 an
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Berlin, 116. Friedrichstrasse 116.
Wilh. Horn’s
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BERLIN, Kommandantenstr. 45.
Verlegt und herausgegehen von dem Verein Deutscher Eisenbahn Verwaltungen.
Torautwortlicher Redactear: Dr. jur. Wilh. Koch au Berlin (Redactionsbureau: Anbalterstr. 6;. - Commi.saiouiir : Adolph Relclshdler au Leipzig. - Druck vuu 11. $. lieruiauu
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Ni 11.
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Montags und Freitags.
Yiertelj ähr lieh ftir 4 Mark au beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt des Deutseh-
Oesterr. Postgebietes ;
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sind franco einzusenden an die Red actio n,
Dr. jnr. W. Kocli,
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Leipzig, Nürnberger Strasse 59.
1877.
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und
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wolle man direct an die Buch- u. Steindruckerei
von H. S. Hermann,
Berlin SW., Beuth-Strasse 8.,
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sowohl den von den Eisenbahnen und durch den
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Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 5. Februar 1877.
-n
Inhalt : Statistik der Preussischen Eisenbahnen für das Betriebsjahr 1875 (Fortsetzung). — Der Etat der Preuss. Staatsbahn- Ver-
waltung für das Jahr vom 1. April 1877 bis ebendahin 1878. — Die Conferenzen über das neue Eisenbabn-Güter-Tarif-System in Carlsruhe und
München. — Oesterreichisch-Ungarische Correspondenz. — Erkenntniss des Reichs-Oberhandelsgerichts Senat I. vom 8. December 1876. —
Erkenntniss des Kgl. Appellationsgerichts zu Magdeburg vom 12. December 1876. — Russische Correspondenz. — Gotthardbahn (Monatsbe-
richt). — Schweiz. — Frankreich. — Belgien. — Norwegen. — Spanien. — Verschiedenes: Transport von Kohlen und Kokes. Steinkohlenbe-
wegung Hamburgs. Schifffahrt der grössten Deutschen Häfen in 1876. — Literatur: Kotische Ebenen von Dr. v. Peschka. Neues Post- und
Eisenbahn-Gütertarif buch von Leopold Unger jun. Die Eisenbahn-Güter-Tarife Galiziens von B. Widirnsky. — Personal-Nachrichten. —
Zusammenstellung der Betriebsergebnisse der Oesterreichisch-Ungarischen Eisenbahnen im Monat December 1876. — Officielle Anzeigen:
1. Bahn- etc. Eröffnungen. 2. Güterverkehr. 3. Tarifänderungen. 4. Submissionen. 5. Uebersicht der entbehrlichen etc. Wagen. — Privat- Anzeigen.
Statistik der Preussischen Eisenbahnen ftir das
Betriebsjahr 1875.
(Fortsetzung.)
V. Finanz-Ergebnisse.
Die im Jahre 1875 erzielten finanziellen Ergebnisse der
Preussischen Bahnen weichen von denen der vorhergehenden
Jahre erheblich ab. Die Einnahmen sind - entsprechend dem
Verkehre — nicht unerheblich gestiegen, pro Kilometer Bahnlänge
erreichten dieselben aber nur eine Höhe, welche zwischen den
Ergebnissen der Jahre 1872 und 1873 schwankt. Dagegen sind
die Ausgaben so erheblich vermindert, dass der kilometrische
Betrag derselben etwa die Höhe hatte wie im Jahre 1871. Dem-
entsprechend war der Ueberschuss pro Kilometer Bahnlänge grös-
ser als im Jahre 1872. Wäre das Anlage-Capital nicht so erheb-
lich gestiegen, dann würde die Rentabilität der Bahnen pro 1875
befriedigender ansgefallen sein, als dies in der Tliat der Fall ist;
immerhin ist aber dadurch, dass der Ueberschuss 5,, pCt. des
verwendeten Anlage-Capitals — gegen 4.4 pCt. im Jahre 1874 —
ergeben hat, ein entschiedener Schritt zum Bessern gethan.
1) Die Einnahmen haben betragen:
überhaupt Pro 1K*1?meter ^hrdänge
a)fürPersonen-Beförderung
in der I. Classe . . .
J/,
9 628 416
620
„ H. ...
44 550 084
2 866
* HI. „ ...
54 241308
3 490
» iv. „ ...
24 909 719
1 603
b) für Militairs etc. . . .
2 044 346
132
657
3 024
3 687
1 704
135
zusammen Jl 135 373 873
im Vorjahre . . „ 128 451 630
pro 1875 mehr . . . JA 6 922 243
— ö,39 pCt.
\on 1873 zu 1874 betrug
die Steigerung . . 4,62 „
8 711 9 207
resp. 496 weniger
— 5)39 PCt.
und 0,36 „ mehr
Da die Einnahme pro Person und Kilometer
1875 1874
auf den Staatsbahnen 3,47 3,37 Pf.
„ „ Privatbahnen unter Staatsverwaltung 3,32 3,40 „
„ » » in eigener Verwaltung 3,77 3,68
überhaupt . . . 3,M 3,5ä Pf.
betragen haben, pro 1875 also nicht unerheblich höher waren, so
ist das Herabgehen der kilometrischen Einnahmen wie bei dem
specifischen Verkehre durch das schnelle Wachsen des Netzes ver-
ursacht.
Ausserdem sind eingenommen: für Abonnements-Billets in
der I. Classe 20 133 M , in der II. CI. 128 043 ./i(, in der III. CI.
262 658 Jl, in der IV. CI. 4 820 Jl, zusammen 415 654 M., sowie
für Beförderung von Extrazügen etc. 432 446 M. Hiernach beträgt
die ganze Einnahme für Personen-Beförderung . . 136 221 973 .//
welcher noch hinzutreten: an Gepäck-Ueberfracht 4 230 785 „
für Beförderung von Equipagen 253 998 „
„ „ „ Pferden 1 284 931 „
„ „ „ Hunden 152 805 „
und an sonstigen Erträgnissen 152 359 .
so dass die Gesammt-Einnahme aus dem Personen-
Verkehre beträgt 142 296 851 Jl
im Jahre 1874 betrug dieselbe 134 657 262 ,
es hat mithin eine Steigerung um 7 639 589 Jl
— pCt.
gegen 4,69 pCt. von 1873 zu 1874 stattgefunden.
Dagegen betrugen die Einnahmen pro Kilometer Bahnlänge
im Jahre die Differenz gegen
1875 1875 1874 beträgt '
Jl Jl Jl pCt.
bei den Staatsbahnen . . . . 10 211 10 293 — 82 (),80
„ „ Privatbahnen in Staats-
verwaltung ... 8 481 9 099 — 618 6,8n
,, „ Privatbahnen in eigener
Verwaltung . . . 8 850 9 477 — 627 6.fl2
überhaupt 9 155 9 654 — 499 5,17
Von 1873 zu 1874 waren diese Einnahmen um 0,38 pCt. und
von 1872 zu 1873 um 2,10 pCt. gestiegen.
Die Einnahmen vertheilen sicli nach Verkehrs-Arten wie
folgt, es kommen:
1875 1874 1873 1872 1871
auf den localen Verkehr . . pCt. 70, 44 69, 89 68, 73 66, 93 62, 85
„ „ directen und Durch-
gangs-Verkehr . . „ 29,56 30, u 3 1 ,27 33,07 37.35
Hieraus ist zu entnehmen, dass mit der zunehmenden Dich-
tigkeit des Eisenbahn-Netzes die Einnahmen aus den directen etc.
Verkehren stetig abnehmen.
2) Die finanziellen Ergebnisse des Güter- Verkehrs — obgleich
denen des Vorjahres nachstehend — waren verhältnissnnissig
bessere als diejenigen des Personen-Verkelirs.
Es sind eingenommen:
138 —
für Postgüter 1 583 123 Jl.
„ Eilgüter 12 095 567 „
Stückgüter der Normalclasse etc 27 678 943 „
„ „ „ ermässigten Classe 27 486 677 „
,, Wagenladungsgüter ä 5 Tonnen und darüber . 89 834 918 „
von je 10 Tonnen 77 594 330 „
„ Frachtgüter,' welche nach Tarifclassen nicht ge-
schieden sind Hl 602 777 „
„ Vieh 11 837 546 „
„ Eisenbahn- und sonstige Fahrzeuge, fracht-
pflichtiges Dienstgut etc 4 464 924 „
an Neben-Erträgen 9665035 „
zusammen . 373 843 840 Jl
im Vorjahre . 348 017 928 „
im Jahre 1874 mehr . 25 825 912 Jl
— 7,42 pCt. wie im Vorjahre,
in welchem die Einnahmen ebenfalls um 7,45 pCt. gestiegen waren,
während die Steigerung von 1872 zu 1873 16, 09 pCt. betragen hat.
Die Einnahmen
Bahnlänge betragen:
bei den Staatsbahnen . . .
„ „ Privatb.inStaatsverw.
„ „ „ in eigener V erw.
aus dem Güter- Verkeil re pro Kilometer
Die Differenz gegen
1875 1874 das Vorjahr beträgt
Jl Jl. Jl. pCt.
. . 25 270 25 962 — 692 2,67
32 953 33 012 — 59 0,18
20 290 21 192 — 902 4,25
überhaupt
854
5l47
23 749 24 603
Dagegen stiegen die Einnahmen von 1873 zu 1874 um 2,19 pCt.
und von 1872 zu 1873 um 8,01 pCt.
Der Rückgang der relativen Einnahmen des Güterverkehrs
war aus denselben Ursachen und eben so unvermeidlich, wie bei
denjenigen des Personen -Verkehrs. Auch im Güterverkehre sind
die durchschnittlichen Einnahmen pro Tonne Gut und Kilometer
grössere gewesen, als im Vorjahre, es sind vereinnahmt:
auf den Staatsbahnen 4,75 /$
„ „ Privatbahnen in Staatsverwaltung • • • ■ 4,f5 „
„ „ „ „ eigener Verwaltung . . . 5,24 „
überhaupt . 4,79 /$
im Vorjahre 4,66 im Jahre 1873 4,50 und im Jahre 1871 4,83 /$.
Bei den Einnahmen aus dem Güterverkehre nach Verkehrs-
Arten ist gegenüber dem Vorjahre eine Reaction zu Gunsten des
Local-Verkehres eingetreten, es kamen
1875 1874 1873 1872 1871
auf den Local-Verkehr . . pCt. 36, 41 35, 92 37, 41 38, 20 37, oä
„ „ directen und Durch-
gangs-Verkehr . . „ 63,59 64,08 62,59 61,80 62,98
3) Die Einnahmen „aus sonstigen Quellen“, welche gegen
das Vorjahr um 5,33 pCt. gestiegen sind, haben betragen
34 693 096 Jl.
Hierzu die Einnahmen aus dem Personen-
Ver kehre mit 142 296 851 „
und aus dem Güter- Verkehre mit 373 843 840 „
ergiebt eine Gesammt-Einnahme von . 550833 787 Jl
Im Jahre 1874 betrugen dieselben , 515 612 376 „
„ „ 1875 also mehr . . . . \ 35 221 411 Jl
— u?83
gegen eine Steigerung von 5,43 pCt. im Vorjahre, resp. von 13, 03 pCt.
von 1872 zu 1873.
Auf einen Kilometer Bahnlänge entfallen an Einnahmen
bei den Staatsbahnen 37 819 Jl
,, „ Privatbahnen in Staatsverwaltung 44 295 „
» „ „ „ eigener Verwaltung . ... 30 732 „
überhaupt . 34 892 Jl
im Vorjahre . 36 432 „
im Jahre 1875 also weniger . 1 540 Jl.
— 4)23 pCt.
und zwar je nachdem das Netz eine geringere oder grössere Er-
weiterung erfahren hat
bei den Staatsbahnen .... i,86 pCt.
,, ,, Privatb. in Staatsverw. . 1,08 „
,, >, » ,5. eig. Verw. . 5,59 „ weniger,
wahrend von 1873 zu 1874 eine Steigerung von 0,61 pCt. und von
1872 zu 1873 eine solche von 5,t6 pCt. resultirte.
Bei den einzelnen Bahnen
Einnahmen von über 45 000
* Oberschles. Ilauptb. 82 554 Jl
+ Niederschles.-Märk. 62 132 „
Magdeb.- Leipziger 56 284 „
+ Berl.Verbindungsb. 55 817 „
+ Saarbrücker . . . 55 735 „
* Bergiscli-Märk. . . 53 423 „
Berl.-Stett.-Stargd. 52 483 „
sind erzielt und zwar:
Jl pro Kilometer bei der
Köln-Mindener . . 47 921 Ji
+ Main- Weser Bahn. 47 222 „
Berl.-Potsd.-Mgdb. 45 102 „
Berl.-Anhaltischen 43 669 „
Rheinischen ... 41 571 „
+ Hannoverschen . 40 580
resp. Einnahmen von unter 15 000 Jl pro Kilometer bei der
Oberlausitzer .... 4550 Jl. Nordhausen -Erfurter 11 354 Ji.
Crefelder Industrie E. 5 100 „ Cronberger E. . . 11445 „
Saal-Unstrutbahn . . 5 986 „ Schleswigschen . . 11 541 „
Angermünde-Schwedter6 015 „ Cottbus-Grossenhai-
Breslau-Warschauer . 7 726 „ ner 12 601 „
Cöslin-Stolp-Danziger 9 473 „ Halle-Sorau-Gubener 13 300 „
Tilsit-Insterburger . 9 541 „ * Breslau-Mittelwalder 13 976 „
Glückstadt-Elmshorner 10 578 „ Angerm.-Stralsunder 14 166 „
Märkisch-Posener . 11198 „ * Niederschi. Zweigb. 14 341 „
Hierbei ist gegenüber dem Vorjahre insofern eine Veränderung
zu registriren, als die Gruppe der frequenten Bahnen um eine
abgenommen,, die Gruppe der weniger frequenten Bahnen aber
um 4 Linien zugenommen hat; bei den letzteren ist der Staat
gar nicht betheiligt, da derselbe sich nur im Besitze von frequen-
ten (Haupt-) Bahnen befindet.
Die Einnahmen pro Nutzkilometer ergeben gegenüber
dem Vorjahre eine kleine Besserung, dieselben betragen:
bei den Staatsbahnen 4,50 Jl
„ „ Privatbahnen in Staatsverwaltung 5,20 „
n » „ * eigener Verwaltung .... . 4,69 .
überhaupt 4,70 Jl
gegen 4,54 Jl im Vorjahre, 4,7, Jl im Jahre 1873, 4,a< Jl im Jahre
1872 und 5, )ä Jl im Jahre 1871.
Nach Verkehrszweigen vertheilen sich die Einnahmen
wie folgt, es kommen:
1875 1874 1873 1872 1871
auf den Personen-Verkehr . . . pCt. 25, 5 25, 8 25, 9 26, 5 28, 4
„ „ Güter-Verkehr .... „ 68, ä 67,8 67, 2 65, 6 64,,
„ sonstige Quellen » 6„ 6,4 6,9 7,9 7,s
2) Ausgaben.
Wie bekannt, sind die Ursachen der rapiden Abnahme der
Rentabilität der Preussischen Eisenbahnen die so bedeutend ge-
stiegenen Anlage- und die noch mehr gestiegenen Betriebs-Kosten.
Mit dieser Erkenntniss war die Directive zur Herbeiführung nor-
maler Verhältnisse zunächst auf die Beschränkung der Betriebs-
Ausgaben zu richten, welche denn auch im Jahre 1875, unter-
stützt durch das Herabgehen der Preise und Löhne, in energischer
Weise und soweit es die Verhältnisse gestatteten von den Preus-
sischen Eisenbahn-Verwaltungen angestrebt wurden.
Es sind im Jahre 1875 ausgegeben:
a) für Besoldung der Beamten .
a) an andern persönlichen Aus-
gaben, Stellvertretungskosten,
Remunerationen etc
c) an Diäten, Reisekosten, Meilen-
gelder etc
d) an Bureau- Bedürfnissen, Hei-
zung, Reinigung etc. derDienst-
gebäude etc
e) für Unterhaltung der Bahn-An-
lagen
f) an Kosten des Bahntransports
g) an sonstigen vermischten Aus-
gaben
Die vorstehend aufgeführten Ausgaben vertheilen sich auf
die einzelnen Titel wie folgt, es kommen nach Procenten:
18V
a) auf Besoldungen 28.
b) „
c) „
d) *
e) „
i »
s) »
resp.
83 138 163
Die Differenz gegen
das Vorjahr betragt :
Jl pCt.
+ 8 749 335 11, 76
39 765 147]
12 077 851 J
| — 1 460 510
2,74
17 945 657
— 429 727
2,34
34 129 985
79 432 375
- 1 128 373
— 6 904 166
3,2o
8,0
28 293 139
— 1 164 767
3,95
andere persönliche Ausg. etc.
Diäten, Reisekosten etc. . .
Bureau-Bedürfnisse etc. . .
Unterhaltung der Bahn -An-
lagen
Kosten des Bahntransports .
sonstige vermischte Ausgaben
1875
1874
1873
1872
1871
28,2
25,o
24,4 1
13, 5\
4,i/
17,9
16,8
46,4
46,
6,1
6,2
6,u /
11-6
11,9
12,5
13,3
13,4
26,9
29, ,
29, 7
28,8
27,4
9,6
9,9
10,6
11,5
12,6
A) Die Ausgaben für die
Bahn-Verwaltung
haben betragen
im Jahre 1875 87 629 701
„ Vorjahre 84 888 564
Jl
pro 1875 mehr 2 741 137 Jl = 3,23 pCt.
Anmerkung. Die mit f bezeichneten sind Staatsbahnen
und die mit * bezeichneten Privatbahnen in Staatsverwaltung.
139
Pro Kilometer Bahnlänge betrugen dieselben:
DieDifferenzpr.
im Jahre
1875
1874
Jl
p(Bt.
bei den Staatsbahnen . . .
6 088 Jt
6 237 Jt
— 149
2,39
„ „ Privatbahnen in Staats-
Verwaltung ....
6 974 „
7 506 „
— 532
7,09
„ „ Privatbahnen in eige-
ner Verwaltung . . .
4 877 „
5 445 „
— 568
10,43
überhaupt
5 551 Jl
6 033 Jt
— 482
7,99
von
1873 zu 1874 dagegen
+ 231
3,98
und von
1872 zu 1873 + 663
12,9o
Die Ausgaben betrugen bei den einzelnen Bahnen und zwar :
in maximo (d. i. über 7500 ,
pro Kilometer) bei der
1« F__. J t) i C 171
in minimo (d. i. unter 2500 Jl
pro Kilometer) bei der
Berliner Verbindungs-B. 15 773 Jl Oberlausitzer 1 610 Jl
Oberschi. Hauptbahn . . 11 293 „ Tilsit-Insterburger. ... 1 723 „
Niederschi. - Märkischen 9 483 „ Crefelder-Industrie E. . 2 037 „
Magdeburg-Leipziger . . 8 835,, Nordbausen-Erfurter . . 2093 „
Berlin-Stettin-Stargarder 8 698 „ Breslau-Warschauer. . . 2 110 „
Saarbrücker 8 111 „ Märkisch-Posener .... 2215 „
Homburger 7 846 „ Saal-Unstrutbahn .... 2 487 „
Bergisch Märkischen . . 7 776 „
Berlin-Potsdam-Magdeb. 7 553 „
Berlin-Anhaltisclien ... 7 507 „
B) Die Ausgaben für die
Transport-Verwaltung
sind der Mehr -Beförderungen im Personen- und Güter -Verkehre
ungeachtet niedriger als im Jahre 1874. Dieselben betrugen im
Jahr 1875 185 356 162 Jl
im Vorjahre . . . 191 914 353 „
im Jahre 1875 also weniger
Dieselben berechneten sich pro Bahnkilometer
1875 1874
6 558 191 ,/!
= 3,42 pCt.
1875 also
weniger
Jt. pCt.
auf Jl 13 917 15 723 1806 11, 49
13 452 15 861 2409 15, 19
10 210 11 787 1567 13, 29
hei den Staatsbahnen ....
„ „ Privatbahnen in Staats-
verwaltung
„ „ Privatbahnen in eigener
Verwaltung . . . , .
überhaupt auf Jt 11 741 13 566 1825 13, 45
ln den Vorjahren sind die kilometrischen Ausgaben dagegen
wie folgt gestiegen, von 1873 zu 1874 um 6,39 pCt., von 1872 zu 1873
um 14,50 pCt. und von 1871 zu 1872 um 16, 04 pCt.
Pro Nutzkilometer betrugen die Ausgaben
1875 1875
bei den Staatsbahnen Jt 1,66 1,78
„ „ Privatbahnen in Staatsverwaltung „ 1,59 1,75
„ „ Privatbahnen in eigener Verwaltung. . . „ 1,53 1,62
überhaupt Jl l,5S 1,69
und zwar:
in maximo (d. i. über 1,75 M) bei der
Saarbrücker 2.40 Jt Berlin-Stettin-Stargarder . 2,0 Jt.
Berlin-Hamburger 2,12 „ Magdeburg-Leipziger . . . 1,93 „
Lübeck-Büch en er 2,1? „ Niederschles.- Märkischen 1,83 „
in minimo (d. i. unter 1,25 Jl) bei der
Crefelder Industrie-E. . . . 0,46 Jt Saal-Unstrutbahn l,oä Jl
. 0.80 „ Cöslin-Stolp-Danziger. . . 1.08 „
. 0.8G „ Frankfurt-Bebraer 1,15 „
. 0,8G „ Angermünde-Schwedter . 1,16 „
. 0,99 „ Nassauischen 1,19 „
w • 1,04 „
Die unter den Titel „Transport - Verwaltung“ fallenden
„Kosten der Zugkraft“ werden ihrer Wichtigkeit wegen in der
Statistik noch besonders aufgeführt. Dieselben sind von
89 425 653 Jl
im Jahre 1874 auf .... 81 086 063 „
im Jahre 1875 mithin um . 8 339 590 Jl.
~ 9,33 PCt.
gefallen, während dieselben von 1873 zu 1874 um 16, 8) pCt. und von
1872 zu 1873 um 29, 24 pCt. gestiegen waren.
Hiermit correspondirend verminderten sich auch die speci-
fischen Kosten der Zugkraft. Dieselben betrugen
pro Kilometer Bahnlänge . . .
„ Nutzkilometer
„ Achskilometer
„ Tonne und Kilometer
geförderter Nettolast. . . .
„ Bruttolast . . .
und es repräsentiren dieselben von
den gesammten Betriebs - Aus-
gaben Procent .
Cronberger E.
Cottbus-Grossenhainer
Oberlausitzer
Märkisch-Posener . . .
Schleswigschen .
3875
1874
1873
1871
1869
Jl
5136
6318
5565
4122
3387
„
0,69
0,79
0,74
0,G2
0,53
Pf.
1,6
1 8
1,1
1'4
1,2
Lol
1,16
1,00
0,83
0,83
•»
0,28
0,33
0,33
0,16
0,16
27,5
30,o
28,o
26,9
25,5
C) Die Ausgaben für die
Allgemeine Verwaltung
sind abweichend von den übrigen Ausgaben nicht unerheblich
gestiegen. Dieselben beziffern sich auf ... 21 796 434 Jl
im Vorjahre auf 20 379 087 „
sie sind also gestiegen um . . . 1417 347 Jl-
— 6,95 pCt.
Dagegen berechneten sich diese Ausgaben pro Kilometer
Bahnlänge
Pro 1875 sind
1875 1874 weniger ausgeg.
Jl pCt
bei den Staatsbahnen .... auf^ 1793 1812 19 1,05.
„ „ Privatbahnen in Staats-
verwaltung. . . . „ „ 1853 1983 130 6,M
Privatbahnen in eigener
, . „ „ 1047 1068
Verwaltung
21
überhaupt Jl 1381 1437 56 3,90
während von 1873 zu 1874 eine Steigerung von 5,91 pCt. und von
1872 zu 1873 eine solche von 14, 33 pCt. eingetreten war.
Nach den vorstehend nachgewiesenen Ausgaben der ein-
zelnen Verwaltungszweige betragen die Gesammt-Betriebs-
Ausgaben des Jahres 1875 294 782 297 Jl
im Vorjahre erreichten dieselben eine Höhe von . 297 704 484 ,
sie sind also um 2 922 187 Jl
— 0,98 pGt. gefallen, gegenüber einer Steigerung von 10, 99 pCt.
von 1873 zu 1874, sowie von 22, 29 pCt. von 1872 zu 1873.
Pro Kilometer Bahnlänge stellen sich die Betriebs-Ausgaben
erheblich niedriger als in den Vorjahren, sie betragen
1875 1874 pro 1875
weniger
Jl pCt.
bei den Staatsbahnen Jl 21 798 23 772 1 974 8,30
„ „ Privatbahnen in Staatsver-
waltung „ 22 279 25 350 3 071 12, u
„ „ Privatbahnen in eigener
Verwaltung „ 16 134 18 189 2 055 ll,3fl
überhaupt Jt 18 673 21 036 2 363 11, 53
(Die Steigerung von 1873 zu 1874 betrug 5,9( pCt. und die-
jenige von 1872 zu 1873 sogar 14, 35 pct.) . „
Bei den einzelnen Bahnen haben die Betnebs-Ausgabeu pro
Kilometer Bahnlänge betragen und zwar:
in maximo (d. i. über 20 000 Jl in minimo (d. i. unter 10 000 Jl
pro Km.) bei der pro Km.) bei der
Berl. Verbindungsb. . 39 443 Jl Oberlausitzer .... 4395 Jl
Oberschles. Hauptb. . 35 210 „ Crefelder Industrie-E. 4 429 „
Niederschl.-Märk. . . 35 168 „ Tilsit-Insterburger . . 5 255 „
Saarbrücker .... 32 086 „ Glückstadt-Elmshorner 5 970 „
Beri.-Stettin-Stargard. 29 171 „ Saal-Unstrutbahn . . 5 993 „
Magdeburg - Leipziger 27 420 „ Angerm.-Schwedter . 6 045 „
Main-Weser-Bahn . . 26 613 „ Breslau-Warschauer . 6 317 „
Bergisch-Märkischen . 26 466 „ Märkisch-Posener . . 6 538 „
Berlin-Anhaltisclien . 24 764 „ Cronberger E. ... 7 004 „
Berlin-Hamburger . . 24 367 „ Nordhausen-Erfurter . 7 528 „
Rhein-Nahe-E. . . . 23 087 „ Schleswigschen . . . 7 616 „
Köln-Mindener ... 23 037 „ Cottbus-Grossenhainer 7 793 „
Berl.-Potsd.-Magdeb. . 22 338 „ Halle-Sorau-Gubener . 9 093 „
Hannoverschen . . . 22 168 „ Breslau-Mittelwalder . 9 321 „
Thüringischen . . . 20 851 „ Ostpreussisclien Südb. 9 326 „
Cöslin-Stolp-Danziger 9 442 „
Niederschi. Zweigbahn 9 726 „
Pro Nutzkilometer sind ausgegeben:
bei den Staatsbahnen 2,59 Jl
„ „ Privatbahnen in Staatsverwaltung . . . 2,G2 „
„ „ „ eigener Verwaltung . . 2,42 ,,
überhaupt 2,5l Jl
gegen 2,62 Jl im Vorjahre, 2,58 Jl im Jahre 1873 und 2,27 Jl im
Jahre 1871.
Die Betriebs-Ausgaben vertheilen sich auf die einzelnen
Verwaltungszweige wie folgt, es kommen auf die
1875 1874 1873 1872 1871
Bahnverwaltung pCt. 29, 7 28, 5 29, 2 29, 7 29, 9
Transportverwaltung „ 62, 9 64, 7 64, 2 64, 2 63,9
allgemeine Verwaltung „ 7,4 6,8 6,s 6„ 6,t
Mit der Verminderung der Ausgaben besserte sich auch das
Verliältniss derselben zu den Einnahmen. Die Betriebs-Ausgaben
betrugen in Procenten der Brutto-Einnahme:
1875 1874 1873
bei den Staatsbahnen 57, 6 61, 7 54, 8
„ „ Privatbahnen in Staatsverwaltung. . 50, 3 56, 3 56, 8
„ „ „ „ eigener Verwaltung . 52.5 55,s 54l0
überhaupt 53, 3 57.7 54.9
im Jahre 1872 50, 4 pCt., im Jahre 1871 44,8 pCt. und im Jahre 1869
43,3 pCt.
140
und zwar pro 1875 bei den einzelnen Bahnen:
in maximo (d. i. über 75 pCt.) bei der
\no-erm -Schwedter . 100, 5 pCt. Crefelder Industrie-E. 86, 8 pCt.
Saal-Unstrutbahn . . 100, 2 „ Breslau-Warschauer . 81, 8 „
Oöslin-Stolp-Danziger 99, 7 „ Angerm -Stralsunder . 76, 8 „
Oberlausitzer . . 96, 6 * Starg.-Coslin-Colberg. 75, 4 „
in minimo (d. i. unter 50 pCt.) bei der
Oberschles. Hauptbahn 40, 3 pCt. Altona-Kieler .... 49, 3 pCt.
Rheinischen .... 42, 8 „ Bergiscb-Markischen . 49, 5 „
Ostpreussischen Südb. 44, 8 „ Bresl -Schweidn.-Freib. 49, 5 „
Rechte-Oder-Ufer-E. . 46, 3 „ Berl.-Potsd.-Magdeb. . 49, 5 „
Köln-Mindener . . - 48,, „ Magdeb.-Halberstädter 49, 6 „
Magdeburg-Leipziger . 48, 7 „
Die ausser den vorstehend aufgeführten Betriebs-Ausgaben
zur Vermehrung und Verbesserung der Betriebsmittel, sowie zu
Meliorationen der Bahn-Anlagen, insbesondere aber zu Erneue-
rungen verwendeten Summen sind bedeutend geringer als in den
Vorjahren; sie betragen:
pro 1875 wenig.
Jl pCt.
bei den Staatsbahnen ^ 14 035 223 7 842 559 35, 85
„ Privatbahnen in Staatsverw. „ 7 180 024 6 660 938 48, 12
„ „ eign. Verw. „ 19 359 464 6 768 748 25, 9[
überhaupt Jl 40 574 711 21 272 245 34, 39
Von 1873 zu 1874 betrug die Steigerung 10 201 764 Jl —
19,75 pCt. und von 1872 zu 1873 6 311 340 Jl — 13, 92 pCt.
Unter Hinzurechnung der vorstehend aufgeführten Summen
haben die Gesammt- Ausgaben betragen:
im Jahre 1875 . . . 335 357 008 Jl
„ „ 1874 . . . 359 551440 „
im Jahre 1875 weniger 24 194 432 Jl = 6,73 pCt.
Da die Steigerungen von 1873 zu 1874 12, 40 pCt., von 1872
zu 1873 21, äs pCt., von 1871 zu 1872 23, 43 pCt. resp. von 1870 zu
187 1 21,76 pCt. betragen haben, so müssen die Resultate des Jahres
1875 als günstige bezeichnet werden, umsomehr, als mit diesen
Ergebnissen der erste Schritt zur Besserung der Rentabilitäts-
Verhältnisse gethan ist.
Die vorstehend aufgeführten Gesammt-Ausgaben berechnen
sich pro Kilometer Bahnlänge 1875 1874 Differenz pr.
1875
Jl Jl. Jl pCt.
bei den Staatsbahnen auf 25 132 29 109 — 3 977 13, 66
„ „ Privatbahnen i. Staatsverw. „ 24 996 31 050 — 6 054 19, 50
„ „ „ „ eign. Verw. „ 18 300 21 615 — 3 315 15, M
überhaupt: „ 21 243 25 404 — 4 161 16,38
(Pro 1874 ergab sich eine Steigerung von 7,2G pCt., desgl.
pro 1873 von 12, 91 pCt.)
Pro Nutz-Kilometer betragen dieselben:
bei den Staatsbahnen . 2,99 Jl
„ „ Privatbahnen in Staatsverwaltung . 2,94 „
„ „ „ „ eigen. Verwaltung . 2,75
überhaupt: 2,86 Jl
gegen 3,l7 Jl, im Jahre 18 74, 3,08 Jl im Jahre 1873 resp. 2,75 Jl im
Jahre 1872.
Die Ausgaben betrugen 60, 9 pCt. der Brutto-Einnalimen
gegen 69, 7 pCt. im Vorjahre, 65, 4 pCt. im Jahre 1873, 60, 9 pCt. im’
Jahre 1872 resp. 54, 4 pCt. im Jahre 1871.
(Schluss folgt.)
Der Etat der Preuss. Staatsbahn-Verwaltung
für das Jahr vom 1. April 1877 bis ebendahin 1878.
Man hat dem Voranschläge über die Rentabilität der Preus-
sischen Staatsbahnen diesmal mit ganz besonderem Interesse
entgegengesehen, weil die vorige Session des Abgeordnetenhauses
durch Annahme des Antrags, welcher den Uebergang des Preus-
sischen Eisenbahninteresses an das Reich bezweckt, eine ganz neue
Phase für die Preussischen Staatsbahnen inaugurirte. Der dies-
malige Preussische. Eisenbahn-Etat lenkte deshalb von vornherein
die Aufmerksamkeit auch der nichtpreussischen Politiker auf sich
und wurde in ihm ein werthvoller Beitrag zur besseren Beurtliei-
lung des Reichscisenbahn-Projects vermuthet. Die Presse, welche
einige Ziffern aus dem Etat reproducirte, verfehlte auch nicht mit
einem Seitenblick auf das Centralisationsproject, die Bedeutsam-
keit der beigebrachten Daten nach dieser Richtung hin hervorzu-
hebeu. ö
Von vornherein erschien nach diesen wichtigsten Zahlen des
lOtats das Resultat auffallend günstig, während andererseits
die „Erläuterungen“ zu dem Etat durchblicken lassen, dass
die Staatsbahn -Verwaltung sich in ihrem Präliminare demselben
Optimismus hingegeben hat, welchen der Herr Finanzminister
in den letzten Jahren in jeder Etatsrede zum Ausdruck brachte
und dessen Unbegründetheit er erst neuerdings einräumen musste.
Die „Erläuterungen“ ziehen aus den Ergebnissen der Vergangen-
heit nicht nur nicht den eigentlich zunächst liegenden Schluss,
dass der Rückgang des Jahres 1876 sich im kommenden Etats-
jahre progressiv fühlbar machen werde, sondern sie stellen
allen Ernstes die hoffnungsselige Behauptung auf, „dass Handel
und Industrie sich wenigstens soweit wieder heben und zur Stei-
gerung des Eisenbahnverkehrs wieder beitragen werden, dass der
Rückgang des Jahres 1876 ausgeglichen wird.“
Diese Voraussetzung fordert in der That die Kritik von vorn-
herein heraus, da die Gestaltung unserer wirthschaftlichen Ver-
hältnisse noch nirgends greifbare Anzeichen eines bevorstehenden
Regenerationsprocesses zu Tage gefördert hat, es aber andererseits
wohl bekannt ist, dass die seit beinahe drei Jahren von dem
Ministertische unserer Parlamente verheissene wirthschaftliche
Wiedergeburt noch stets ein un verwirklicht gebliebener Trost
geblieben ist.
Sieht man sich nun aber erst die Ziffern des Eisenbahn-
Etats selbst an, so wird man bei sorgfältiger Betrachtung der-
selben inne werden, dass dieselben durch die Art ihrer Verwerthung
ein geschmeicheltes Bild liefern und dass das Prognosticon, welches
der Rentabilität der Preussischen Staatsbahnen zu stellen ist,
keineswegs so günstig ausfällt, als dies der Etat glaubt constatiren
zu können.
Der Eisenbahn-Etat geht nicht, wie die meisten übrigen
Etatstitel von dem Durchschnitt der drei letzten Jahre aus; son-
dern es sind die Einnahmen und Ausgaben nach Lage der Verkehrs-
verhältnisse geschätzt. Dabei kommt in Betracht, dass neue
Strecken vom Staat eröffnet und übernommen sind, die in den
Einnahmen und Ausgaben zu berücksichtigen sind.
Die in Frage kommenden Strecken sind folgende :
Berliner Nordbahn . . .
222,8
Kilometer,
Pommersche Centralbahn
151
79
Welver-Dortmund . . .
35,gi
77
Niederhohne-Friedland .
31,24
77
Halle-Münden
193.5
”
Nordhausen-Nixei . . .
24, 87
Münden- Cassel ....
24, ,
’7
Betrachten wir nun die Ziffern der Verkehrsveranschlagung
nach den letzten Etats, so ergeben sich folgende Vergleiche:
Bahnen,
Niederschlesisch-Märkische Bahn
Ostbahn
Westfälische Bahn
Saarbrücker Bahn
Hannoversche Bahn
Nassauische Bahn
Main-Weser Bahn
Sa. 156 289 000 Sa. 147 051 599
Differenz rot. 9,250,000 Mark.
Bemerkt muss hierzu werden, dass die Frankfurt -Bebraer
Bahn nicht zur Vergleichung heranzuziehen war, weil die Ein-
nahmen für diese Balm in dem Etat allein mit 6 131 000 Mark
angesetzt sind, während in der Uebersicht der wirklichen Ein-
nahmen im Staats - Anzeiger diese Bahn mit der Halle - Casseler
Bahn combinirt erscheint und dieser Posten mit 12 690 000 Mark
angegeben ist; eine Trennung ist nicht möglich. Die Etatsein-
nahmen der Main -Neckar- Bahn (406 808 Mark), ferner Wilhelms- j
hafen-Oldenburg (282 000 Mark) enthalten nur die auf Preussen .
fallenden Bruchtlieile der Gesammteinahmen der beiden Bahnen
und können gleichfalls den wirklichen Einnahmen, die sich auf
die ganzen Linien beziehen, nicht gegenübergestellt werden.
Vergleichen wir nun den Etat 1877/78 mit dem richtigen
Anschlag nach den Einnahmen von 1876, so ergiebt sich Folgendes:
Etat von Richtiger Anschlag-
Bahnen. 77/78 n. d. Einn. v. 76.
Niedersclil.-Märk. Bahn 41 300 000 37 946 243
Dazu Berk Nord-
bahn f. £ Jahr 1 000 000
38 946 000
Ostbahn 40 800 000 38 590 292
Dazu Wangerin-
Conitz f. I Jahr 750 000
39 340 000
10 534 000
(weil erniedrigt)
9 751 000
34 500 000
6 598 000
8 258 000
(weil erniedrigt)
14 800 000
412 160
282 000
Sa. 163 421 160
Westfälische Bahn . .
10 534 000
Saarbrücker Bahn . .
10 260 000
Hannoversche Bahn .
34 500 000
Nassauische Bahn . .
7 000 000
Main-Weser Bahn . .
8 258 000
■Siflg | Bebra-Frankf. .
14 800 000
“ S ’S 'S J Main-Neckar .
412 160
s S 8 £ | Wilhelmshafen-
Oldenburg .
282 000
Sa.
168 146 160
Etat von 1876
in Mark
39 690 000
43 660 000
11 300 000
10 120 000
34 980 000
7 290 000
9 249 000
Wirklichkeit
n.d.Staats-Ang
37 946 243
38 590 292
10 634 350
9 751 289
35 108 217
6 597 918
8 423 288
— 141
Gehen wir nun zu den Ausgaben über, so ergiebt dies fol-
genden Vergleich:
Ausgaben 1876 * 107 903 949 Mark,
„ 1877/78 108 952 000 „
Die Differenz ist trotz des Hinzutretens von Strecken, wie
man sieht, nur relativ gering und betragen die Betriebs-Ausgaben
procentualisch zu den Einnahmen 65 pCt. Im Detail ist diese
Ziffer nicht zu prüfen, weil einerseits im Etat specielle Angaben
fehlen, andrerseits die wirklichen Ausgaben für 1876 nicht vor-
liegen.
Wir gehen jetzt zu den Erneuerungs - Ausgaben über; es
betrugen :
Tit. 11. Erneuerungskosten für Oberbau 8 803 000 Jl
Tit. 14. Erneuerungsfonds für Locom. und Wagen . 3 126 400 „
Sa. 11 929 400 Jl.
Das heisst von der Gesammtsumme der Einnahme 7 pCt.
und von der Gesammtsumme der Ausgaben 11 pCt.
Wenn mit diesen Ziffern verglichen wird, was Privatbahnen
nach den Regulativen zurückzulegen verpflichtet sind , so ergiebt
sich im Jahre 1875 für die Deutschen Privatbahnen
Gesammteinn ahmen 360 000 000 Mark,
Gesammtausgaben . 222 000 000 „
Die Ausgaben für den Erneuerungsfonds betragen nach den
statistischen Angaben des Reichseisenbahnamts 30 780 000 Mark
d. i. über 8 pCt. der Gesammt-Einnahmen und 13, 86 pCt. der
Gesammt- Ausgaben, so dass also die Dotirung jenes Fonds bei
den Staatsbahnen hinter der der Privatbahnen zurücksteht.
Die einmaligen Ausgaben betragen abgesehen von dem
Dispositionsfonds für unvorhergesehene Fälle 900 000 Jl gegen
260 000 M., so dass erhebliche Ausgaben für Ergänzung der
Bahnnetze aus den Betriebs-Einnahmen nicht vorgesehen sind.
Wir gehen nun zu dem Betriebsüberschuss der Staatsbahnen
über. Derselbe ist im Etat auf 58,299,300 Jl veranschlagt und
daraus gegenüber dem Anlage-Capital eine Rente von 5,,6 pCt.
berausgerechnet. Das Anlage -Capital, welches dieser Berechnung
zu Grunde gelegt wird, ist angegeben auf 1 130 665 000 Jl. That-
sächlich ist aber dieser Betrag nicht der, welcher am 1. April 1877
verausgabt sein wird, sondern welcher bis zum Ende des Jahres 1875
zur Verwendung gebracht ist. In Wirklichkeit stellt sich die Sache
folgendermassen :
Aus den Etatserläuterungen Beilage C ist zu entnehmen,
dass das Anlage - Capital am 1 April 1877 sich auf 1 180 000 000
beziffert. Darin fehlen noch die Zinsen während der Bauzeit,
welche der Staat sich nicht berechnet, welche er aber als Obliga-
tionenzinsen bezahlen muss. Werden selbige zu 10 pCt. veran-
schlagt, so ergeben sich rot. 1 300 000 000 Jl.
Dem steht also als Ueberschuss gegenüber naeh dem oben
richtig gestellten Etat in runden Ziffern:
a) Einnahme 163 420 000 Jl
b) Ausgabe 108 952 000
weniger 50% geringerer
Einnahme - Anschlag 2 387 000
106 565 000 „
Ueberschuss 56 855 000 Jl
Es ergiebt dies gegenüber dem Anlage - Capi t al
eine Verzinsung von nur 4% pCt. Berücksichtigt man an-
knüpfend an diese Ziffer, dass die Staatskasse durch Anlehen
belastet ist, welche durchschnittlich zu 4% pCt. aufgenommen
sind zuzüglich % pCt. Amortisation, so wird jetzt % pCt. des
Anlage - Capitals von der Staatskasse zugescliossen, d. h. rund
10 Millionen Mark.
Diese Ziffern sprechen für sich; selbst und bedürfen eines
Commentars nicht!
Noch einer Betrachtung wollen wir jedoch bezüglich des
Etats Ausdruck geben. Die Anlagen zu demselben legen einen
sehr grossen Werth auf die Vergleichung mit den Privatbahnen.
Ganz abgesehen nun aber von der Rectification des Anlagecapi-
tals sind es zwei wesentliche Puncte, in denen die Rechnungen
von Privatbahnen und Staatsbahnen differiren. Es ist dies erstens
der Ernpuerungsfonds und zweitens der Reservefonds.
Wenn im Etat für 1877/78 dieselben Rücklagen vorgesehen
worden wären, welche die Privatbahnen prästiren müssen und
welche 1875 8 pCt. der Brut to-Einnahmen betragen haben, so
würden zu den Betriebsausgaben des Staatsbahnetats hinzutreten :
1 630 000 Jl
Ferner sind von den Privatbahnen in dem Reservefonds ab-
züglich der laufenden Ausgaben zurückgelegt 2 646 000 Jl d. h.
U pCt der Brutto-Einnahmen ; es macht dies für 1877 rund
1200 000 Jl ' Der vorher ausgerechnete Ueberschuss von 56 855 000
Jl würde sich also noch um 2 830 000 Jl vermindern. Dazu tritt
nun aber ferner noch die Eisenbahnsteuer, welche für die Privat-
oahnen, die sich in Privatverwaltung befinden 2 200 000 Jl betra-
gen hat. Es gehen also noch ab 5 000 000 «/$(, so dass nur ein
Ueberschuss von rund 51 800 000 Jl verbleibt d. h. auf das Ge-
sammtanlagecapital von 1300 Millionen Mark eine Dividende von
nicht ganz 4 pCt.
Wenn man sich diese Ziffern ansieht, so bedarf unsere Ein-
gangs aufgestellte Behauptung, dass der Rentabilität der Staats-
bahnen kein so günstiges Prognosticon zu stellen ist, als es nach
dem Etatsvoranschlage scheint, keines weiteren Beleges. Die Be-
triebseinnahmen müssen sich in der Tliat über Erwarten günstig
gestalten , wenn anders die Belastung der Staatscasse nicht eine
sehr grosse sein soll!
Die Conferenzen über das neue Eisenbahn - Güter-
Tarif-System in Carlsruhe und München.
Carlsruhe, 27. Januar 1877.
Ueber die am 22. d. Mts. bei der Generaldirection der Grossli.
Badischen Staatseisenbahnen mit den Vertretern der verschir-
densten Interessekreise gepflogenenVerhandlungen in dem Betreffp
eines einheitlichen Gütertarif-Systems für die Deutschen Eisen-
bahnen vermögen wir folgende Mittheilungen zu machen:
Allseitig wurde die Herbeiführung einheitlicher Grund-
sätze für die Bildung der Transportpreise als ein nicht zu unter-
schätzender Fortschritt angesehen und die in dem vorgelegte n.
vom Bundesrathe empfohlenen Entwürfe enthaltenen Normen als
annehmbar befunden, indem man aus practischen Rücksichten
von einer Vergleichung des neuen Systems mit den bestehenden
vollkommen absah.
Zur Classification machte sich Seitens eines Theiles der
Vertreter des Handelsstandes der lebhafte Wunsch geltend, es
möge eine zweite Stückgutclasse eingefügt werden, um für ge-
ring werthige Güter einen billigeren Frachtsatz zu erzielen, als
dies voraussichtlich bei nur einer Stückgutclasse möglich sein
werde. —
Von anderer Seite wurde empfohlen, je nach den Gewichts-
mengen innerhalb der Stückgutclasse den Preis abzustufen. Beide
Anträge vermochten jedoch die Mehrheit der Vertreter nicht für
sich zu gewinnen.
Zu den Tarifbestimmungen und der Einreihung der Artikel
in die Specialtarife wurden neben verschiedenen zur Aeusserung
gekommenen Wünschen folgende Anträge aufrecht erhalten:
1. Das der Frachtberechnung zu Grunde zu legende Gewicht
solle bei Stückgut von 5 zu 5 Kilogramm, bei Wagenladungen von
10 zu 10 Kilogramm aufgerundet werden.
2. Der Bestimmung, nach welcher die Eisenbahn das Recht
hat, Zuladungen zu Wagenladungen vorzunehmen, wenn der Ver-
sender den Laderaum nicht ausnützt, soll beigefügt werden, dass
die Eisenbahn alsdann die Haftbarkeit für die ganze Ladung zu
übernehmen habe.
3. Die Bestimmung, wonach für Güter der Specialtarife, falls
Wagen von einer Tragkraft von 10000 Kilogramm nicht vorhanden
sind, nach dem Ermessen der Verwaltung andere Wagen gestellt
werden, und dass dann die Frachtberechnung nach der Tragkraft-
ziffer der in Verwendung gekommenen Wagen zu den Taxen der
Specialtarife stattfindet, solle gestrichen werden; eventuell solle
sie dahin abgeändert werden, dass alsdann die Fracht nach dem
wirklich verladenen Gewicht, mindestens aber für lOOOOKilogr. in
Ansatz zu kommen habe.
4. Im Verzeichniss der sperrigen Güter solle bei „Spiun-
abfälle“ und bei „Werg und Abwerg“ der Zusatz „ungepresst"
mit der für Wolle angenommenen Erläuterung beigefiigt werden.
5. In den Specialtarif I sei noch aufzunehmen: caustisclie
Soda, Kleesamen, Grassamen, Esparsette, in den Specialtarif 11:
rohe Säuren aller Art, in den Specialtarif 111 : Trester Rückstände
und ausgelaugte Asche; ferner aus Specialtarif 1: Oelkucheu und
Oelkuchenmehl, Trester, aus Specialtarif II: Malzkeime und Knochen.
6. Die Erstellung von Ausnahmetarifen sei ausser für die
bereits aufgeführten Artikel zunächst noch zu erstreben für Wege-
baumaterialien, Bruchsteine und Holz wie im Specialtarif 111
Bezüglich der Grundtaxen wurde Seitens der Badischeu
Verwaltung mitgetheilt, dass die von ihr in Aussicht genommenen
Taxen im Allgemeinen denjenigen, welche für die Preussischeu
Staatsbahnen vorgeschlagen worden seien, entsprechen würden,
mit Ausnahme der Classe A., für welche eine etwas höhere und
derClasse B., für welche eine etw'as niedrigere Taxe angenommen
werden würde. Seitens eines Theiles des Handelsstandes wurde
die Herabsetzung der Stückguttaxe auf 10 per Tonne und Ki-
lometer und der Expeditionsgebühren auf die Hälfte der vor-
gesehenen Sätze dringend befürwortet, auf diese Anträge aber
Seitens der Badischen Verwaltung erwidert, dass durch die Ver-
setzung ganz schwer in das Gewicht fallender Massenartikel in
den niedrigsten Specialtarif für den Reinertrag der Verwaltung
ein sehr beträchtlicher Ausfall entstehe und sie daher weiteren
Anträgen auf Fraclitermässigung keine Folge geben könne, olmr
die Verzinsung der Eisenbahnschuld zu gefährden.
Endlich lieferte das schwierige Gebiet der Ausnahmetarif«
und der Differentialtarife reichen Stoff zur Erörterung, aus der
nur das hervorgehoben werden soll, dass von allen Seiten eine
142
möglichst gerechte Verkehrspolitik empfohlen wurde; insbesondere
aber glaubten die Vertreter der verschiedenen Interessenkreise an
dem Satze festhalten zu müssen, dass ein Differentialsatz stets
auch der näher gelegenen Station zu gut kommen solle.
München, 27. Januar 1877.
Am 20. Januar d. J. fand in München eine Conferenz statt,
um die Wünsche des Handelsstandes der zu Dresden vereinbarten
Tarifvorschriften entgegenzunehmen. Vertreten waren sammtlicne
Handels- und Gewerbekammern Bayerns rechts des Rheins, dann
das General-Comite des landwirthschaftlichen Vereines und die
Bayerischen Mitglieder der Tarif-Enquete-Commission. Der Vor-
stand der Oberbayerischen Handelskammer dankte im Namen
der übrigen Deligirten der Regierung für die gebotene Gelegenheit
zur Aeusserung der Wünsche, bedauerte jedoch, dass die Umladung
zu so später Stunde geschah, so dass eine sehr grosse Zahl von Be-
theiligten nicht mehr verständigt werden konnte; er begrusste
sodann die Vorlage als einen wesentlichen Fortschritt, weil sie die
Unsicherheit und Vielgestaltigkeit des Tarifwesens zu beseitigen
geneigt sei. Vor dem Eintritt in die allgemeine Discussion wurde
von der Generaldirection bemerkt, dass eine sehr grosse Anzahl
von Artikeln, welche seither nach Classe B. tarifirt wurden, nach
dem neuen Tarife in die Specialtarife I., 11. und III. versetzt sei,
dass ferner viele Artikel der seitherigen Specialtarife I. und _ 11.
bei der neuen in Aussicht genommenen Classification unter Special-
tarif II. resp. III. erschienen, während im Ganzen nur drei Artikel
eine Classificationserhöhung erführen. Dass durch so zahlreiche
tief einschneidende Classificationsbegünstigungen em erheblicher
Ausfall in den Einnahmen entstehen müsse, bedürfe wohl keines
Beweises und es werde daher der Regierung, wenn anders die
Ausfälle nicht durch Steuern gedeckt werden sollen, nichts An-
deres erübrigen, als die Einheitssätze für gewisse Classen zu er-
höhen. Die hierauf folgende Berathung über die Tanfvorschrilten
ergab in allen wesentlichen Punkten ein Einverständniss zwischen
den Delegirten und der Generaldirection. Es werden folgende
Abänderungsvorschläge gemacht:
ll Die Bestimmung über die Gewichtsabrundung soll
dahin abgeändert Averden, dass das 30 Kilogramm übersteigende
Gewicht bei Stückgütern mit 5 und bei Wagenladungsgütern mit
10 Kilogramm steigend so berechnet wird, dass je angefangene 5
resp. 10 Kilogramm für voll gelten. Der Vorschlag wird damit
begründet, dass es hart und nicht gerecht sei, für überschiessende
GeAvichtstlieile von einigen Kilogrammen die Fracht für 100 Kilo-
gramm zahlen zu müssen; auch nöthige die jetzige Berechnungs-
weise den Handelsstand gar häufig zu falschen Declarationen und
es sei deshalb eine Abänderung im Interesse der Eisenbahnen
selbst gelegen
2. Wenn die Bahn von dem Rechte, ihrerseits Zuladu ngen
vorzunehmen, Gebrauch macht, solle sie auch die Haftung für die
daraus entstehenden Folgen übernehmen müssen, event. soll dieses
Recht ganz in Wegfall kommen.
3. Die Bestimmungen über die Tarifirung der Gegenstände
von aussergewöhnlichem Umfange sollen dahin abgeandert
werden, dass nur solche Gegenstände, zu dessen Transport ein
eigener Wagen nothwendig ist, nicht aber auch solche, welche
wegen ihres Umfanges nicht in gedeckt gebaute Wagen verladen
werden können, die Flacht nach den Bestimmungen und laxen
des Specialtarifs III. zahlen müssen; denn es sei unbillig, dass
unter Umständen Gegenstände, welche nur 10 Ctr. wiegen und in
offenen Wagen mit Decken versehen verladen werden können, die
Fracht für einen ganzen Wagen zahlen müssten.
4. Gebrauchte Emballagen (leere Säcke und Fässer)
sollen auch dann die Fracht der Stückgutclasse nach dem halben
wirklichen Gewicht bezahlen dürfen, wenn sie auf einer anderen
Route gefüllt befördert worden sind.
5. Aus dem Verzeichniss der sperrigen Güter wird der
Artikel Lohe gestrichen, ebenso soll Heu nur dann als sperrig er-
achtet werden, wenn es ungepresst zur Aufgabe gelangt.
6. Das Auf- und Abladen der Wagenladungsgüter
soll nur auf Antrag der Betheiligten, nicht wie in der Vorlage
vorgeschrieben ist, nach dem Ermessen der Bahn von derselben
besorgt werden, und zwar aus dem Grunde, weil es unbillig sein
würde, wenn man denjenigen, welcher eine Wagenladung aufgiebt
und für diese bereits einen Zuschlag gleich dem Versender von
Stückgut bezahlt hat, nach dem Ermessen der Bahn noch eine
weitere Gebühr für das Auf- und Abladen entrichten lassen würde,
von welcher der Versender von Stückgut unter allen Umständen
frei ist.
8 Die Bahn soll auch für den Verlust der eigenen
Decken des Versenders haftbar sein, von den Bahnen die leih-
weise Abgabe von Decken gegen entsprechendes Leihgelcl zu
beanspruchen.
9. Die redaktionelle Fassung der Vorlage wurde vielfach
bemängelt, so bezüglich des Passus, wo von den landwmthschatt-
lichen Maschinen die Rede ist, welche als sperrig oder nicht als
sperrig betrachtet Averden müssen ; es sollen nämlich nur die als
sperrig zu erachtenden landwirthschaftlichen Maschinen namhaft
gemacht werden: auch Averden pracise Bestimmungen ^ darüber
gewünscht, dass Eil- und Stückgut, sowie Guter der Klasse A u. B
stets in gedeckt gebauten Wagen befördert Averden.
Was die Classifikation der Güter betrifft, so wurden eine
Reihe von Artikeln namhaft gemacht, Avelche m die Specialtariie
eingereiht werden könnten, ein förmlicher Antrag auf EmreihunD
aber unterlassen, weil die Zahl der in die Specialtarife verwie-
sener Artikel ohnedem schon nach der Vorlage eine ziemlich
grosse ist und eine weitere Vermehrung derselben eine Eilnhunö
der Grundtaxen zur Folge haben müsste. _ Als zur h Ersetzung
geeignet wurden jedoch bezeichnet: m Specialtarit I Bier n L
sern, Flachs, grüne gesalzene Häute ; zur Versetzung aus Special-
tarif 1 und II in Specialtarif HI Trebern, Trestern , gemahlene
Borke, Holzzeugmasse, Sägemehl, Malzkeime, Schwerspath; neu
eingesetzt wurden ferner m Specialtarif III Lohkuchen und
Schlackenwolle. Endlich wurde noch vorgeschlagen, in bpecial-
tariflll statt „Steine von keiner Seite behauen" zu setzen „Steine
roh behauen“. Das Verzeichniss der deckungsbedurftigen Guter
wurde ergänzt: durch Stabeisen, EisengussAvaaren (Oefen und
Oefentheile, Gitter etc.), Flachs, Packpapier aller Art und Stroh-
papier.
Anlangend die Tarifeinheitssätze, so brachte die Ge-
neraldirektion eine Erhöhung der Stück- und Eilguttaxe , sowie
eine mässige Erhöhung für Klasse B und Specialtaiii I in \ or
schlag, indem sie die Gründe erörterte und Nachweise der ein
behendsten Art vorlegte, welche eine solche Erhöhung unbed n^
/ordern, Avenn nicht eine Mindereinnahme entstehen und der Aus-
fall durch Steuern gedeckt werden solle. Dem AAUirde entgegen-
geli alten, dass für die bayerische Verwaltung z. Z. kem Giund
vorliege, für Eil- und Stückgut, sowie für Klasse B und Spezial-
tarif f Frachterhöhungen eintreten zu lassen, denn es sei anzu-
nehmen, dass mit Einführung des neuen larifsvstems für das
gesummte Deutschland statt der seitherigen, viele Arbeitskialte
in Anspruch nehmenden Zersplitterung m den kommerziellen An-
gelegenheiten eine Einfachheit geschaffen werde, m Folge dessen
mannigfache Ersparungen an Arbeitskraft im ausseien und inner
Dienste eintreten, die Beamten ihre Aufmerksamkeit anderen
Avichtigeren Sparten des Dienstes mehr zuwenden und s? das
Interesse der Verwaltung in ungleich höherem Grade fordern
könnten; es würden also Ersparungen an den Ausgaben
sein, welche die Annahme nachstehender Einheitstaxen für Bay ein
rechtfertigen, nämlich T7., „
ö - "" ' 2 ^ pr. 100 Klgr. u. Kilom.
1 „ „ „ » . » ”
0)65 »
0,5 ,,
für Eilgut
„ Stückgut
„ Klasse A
„ » B
„ Spec.-Tar. I 0,4
„ „ II 0,3 „
„ „ III 0,25 »
Als Expeditionsgebühr wurde für sämmtliche nagen
ladungen ohne Unterschied 5 M. pr. Waggon vorgeschlagen.
Die General-Direction gab zwar zu, dass Ersparungen ge-
macht werden könnten, dies würde sich aber erst nach langer
Zeit geltend machen; keinesfalls aber seien sie der Art dass aui
die in Aussicht genommene Erhöhung verzichtet weiden >onnt®_
®e “klärte Sill, übrigens bereit, die . Expeditionsgeb,,' tat«
Classe A von 20 auf 12 pro 100 Kilo im internen \ eikehl heran
zusetzen. Die Vorschläge der General-Direction wurden hierauf
gegen 3 Stimmen angenommen. _
Schliesslich brachte ein Vertreter der Landwirthscliait di
Differentialtarife zur Sprache, deren hortbestand er ai»
umerentianai ne zui optow n, 7 i tUocp
schädlich bezeichnete und deren Aufhebung beantragte. -^ie^
7. Die Bestimmung, dass nur „sofern Deckelwagen auf
der Absendestation verfügbar sind“, gewisse Güter ohne Fracht-
zuschlag in bedeckt gebauten Wagen befördert werden müssen,
soll gestrichen werden, da hiedurch dem förmlichen Handel mit
Abgabe von Wagen, mit einem Worte der Corruption das weiteste
Feld geöffnet würde. Die Generaldirektion versprach, wenigstens
soweit die Absendestation in Trage sei, tliunlichste Abhülfe.
scnadlicn oezeicnneie unu uacu irr0 nP
Ausführungen gegenüber wurde aber bemerkt, dass . «urcii a -
Wegfall der Differentialtarife der Landwirthschaft kem , Vorthei
erwachse, da das für andere Lander bestimmte Getreide, aucl
ohne seinen Weg durch Bayern zu nehmen, an seinen Bestim
mungsort geführt werde, dass somit dem Bayerischen ,Aei- «
erheblicher Schaden zugehe. Auch wurden die Getieide-Diäere
tialtarife zum grossen Th eil mit Einführung . des neuen Tantsy
stems gegenstandslos werden, weil für Getreide kuntti0
lieblich geringere Grundtaxe in Anwendung komme, hiedme
aber die Differenz der Grundtaxen für transitirtes und Locai
Getreide eine geringe wurde.
— 143
Oesterreichisch-Ungarische Correspondenz.
Wien, 30. Januar 1877. (Zurückgezogene Gesetzentwürfe.
Tarifdebatte. Tilp’s Tarifglossen. Wagen - Evidenz. Kaschau-
Oderberg und Eperies - Tarnow. December - Einnahmen. Dux-
Bodenbach und Aussig -Teplitz. Braunau-Strasswalchen. Süd-
bahn - Trennung. Ungar. Directoren - Conferenz. Frachtbrief-
Formular. Börsenstimmung.)
6. Oesterreichische Staats- incl. Brünn-Rossitzer Bahn 1.346 fl.
7. Kaiserin-Elisabeth-Bahn, Strecke Neumarkt-Braunau 1.342 „
8. Dux-Bodenbacher Bahn 1.274 „
9. Graz-Kö flacher Bahn 1.240 „
10. Südbahngesellschaft 1.194 „
11. Kaiser-Franz-Joseph-Bahn 1.095 „
12. Ungarische Staatsoahn (nördliche Linie) 1.002 „
13. Mohäcs-Fünfkirchner Bahn 999 „
14. Buschtehrader Eisenbahn 961 „
Die Verhandlungen des Oesterr. Abgeordnetenhauses über
das Eisenbahnwesen sowohl im Plenum als im Eisenbahnaus-
schusse verdrängen fast jede andere hierauf bezügliche Mitthei-
lung. Der Handelsminister gab in der heutigen Plenarsitzung
bekannt, dass er den Gesetzentwurf, betreffend den Bau
neuer Eisenbahnlinien auf Staatskosten, und die erfor-
derlichen Special- Credite für 1876 zum Zwecke des Eisenbahn-
baues rücksichtlich der zur Ausführung beantragten Eisenbahn-
linien Innsbruck-Bludenz (Arlbergbahn), Tarvis-Görz (Predilbahn)
und Czernowitz-Nowosielica, von der verfassungsmässigen Behand-
lung im Reichsrathe zurückziehe.
In der vor der letzten Sitzung fortgesetzten Berathung über
dieReform derPersonentarife machten sich entgegengesetzte
Strömungen geltend, indem man von der einen Seite das ganze
Tarifwesen der Gesetzgebung oder doch der Staatsverwaltung
übertragen möchte, während man von der andern den Bahngesell-
schaften die volle Tariffreiheit wahren möchte. Nur die Tarif-
Maxima sollen hiernach einheitlich im Gesetzgebungswege regulirt
werden, und gelangte der hierhin sich aussprechende Ausschuss-
Entwurf zur Special-Debatte; doch konnte über diese Maxima
keine Einigung erzielt werden, da eine Men°e von Amendements
auf die Erhöhung oder Verminderung derselben gestellt wurden,
so dass alle Anträge wieder an den Ausschuss zurückgewiesen
werden mussten.
Aus der bedeutsamen Rede des Handelsministers, Ritter
v. Chlumecky, heben wir hervor, dass derselbe auf Grund der
betreff. Bestimmungen des Concessionsgesetzes von 1854 das
Tarifrecht des Staats betonte, und die vor Erlassung des
Concessionsgesetzes verliehenen Privilegien der Tariffreiheit nur
als Ausnahme -Privilegien kennzeichnete. Andererseits hielt er
bei der gegenwärtigen financiellen Lage und bei der Situation der
Bahnen es nöthig, im Interesse des Staatsschatzes und der Bahnen
die Erhöhung der Personentarife zuzulassen. Von einer ab-
soluten Gleichstellung der Tarifsätze bei den Personentarifen der
Bahnen könne nicht die Rede sein, sondern nur von einer Gleich-
artigkeit der Maximalgrenze dieser Tarife. Gegen die verschie-
denen Anträge hinsichtlich der Aenderung der Tarifsätze der
ersten, zweiten und dritten Classe spricht sich der Minister mit
aller Entschiedenheit aus, sowie gegen den Antrag auf Einziehung
aller Freikarten.
In dem „Oestr. Centralbl. f. E.“ findet sich gerade im Augen-
blick ein sehr beachtenswert]! er Artikel „Tarifglossen“ vom
Inspector Tilp über die Berechtigung der Bahnen, die Tarife nach
ihren Selbstkosten zu normiren und wie letztere zu berechnen sind.
Mit Erlass der K. Ungar. Gen.-Insp. für Eisb. v. 26. vor. M.
wurde angeordnet, dass über die ins Ausland instradirten
Wagen ein einheitlicher Ausweis vorzulegen ist, worin das Land
der Adressstation, die Gattung und die Restantenanzahl der ins
Ausland übergegangenen Wagen ersichtlich zu machen ist.
Der Ungar. Comm.-Minister unterbreitet dieser Tage einen
Gesetzentwurf über die Fusion der Kaschau-Oderberger
mit der Eperies-Tarnower Bahn dem Landtage. Die hier-
über zu Stande gekommene Uebereinkunft hat eine lebhafte Agi-
tation unter der Minorität der Actionäre beider Bahnen und unter
i den nicht zu den Anhängern der Unionbank gehörenden Actionären
hervorgerufen. Nichtsdestoweniger ist an der Genehmigung dieser
sich doch für beide Bahnen als höchst erspriesslich herausstel-
lenden Fusionirung nicht zu zweifeln.
Im December v. J. wurden auf den Oesterreicliisch-
Ungarischen Eisenbahnen im Ganzen 2 483 019 Reisende und
3 525 768 Tonnen Frachten befördert und hierfür eine Gesammt-
Einnahme von 16 375 137 fl. erzielt. Die durchschnittliche Betriebs-
länge betrug 17 244, im gleichen Monate des Vorjahres 16 512 Km. ;
mithin stellt sich die durchschnittliche Einnahme per Kilom. auf
950 fl., um 21 fl. = 2,-i pCt. höher als im Monate December 1875.
Das durchschnittliche, mit 950 fl. bezifferte Erträgniss per Kilom.
im December 1876 wurde diesmal von 14 Bahnen überschritten;
es sind dies:
Einnahme per Monat
# nhd Kilometer
1. Die Kaiser-Ferdinands-Nordbahn incl. Lundenburg-
Nikolsburg-Grussbahcer Bahn 3.773 fl.
2. Aussig-Teplitzer Eisenbahn . 2.040 „
3. Galizische KarLLudwig-Bahn ... 1.975 „
4. Hauptbahn der Käfserin-Elisabeth-Bahn .... 1.843 „
5. Böhmische Westbahn 1.415 „
Im Oesterreicliischen Eisenbahn - Ausschüsse wurde in der
Verhandlung der Regierungs- Vorlage über die Vereinigung der
Dux - Bodenbacher mit der Aussig-Teplitzer Eisenbahn
von einigen Mitgliedern auch die Räthlickeit einer Concurs- Eröff-
nung über die Dux-Bodenbabn Bahn erwogen, damit der Staat
keinen Verlust erleide. Der Handelsminister besprach die Genesis
der Vorlage und bezeichnet es als die Aufgabe der Regierung, den
Geldmarkt vor Erschütterungen auf dem Eisenbahnmarkte zu
bewahren. Der Minister bedauert den vorjährigen Beschluss des
Abgeordnetenhauses in Betreff dieser Bahn und erklärt, dass die
Regierung die Aussig - Teplitzer Bahnverwaltung veranlasst habe,
sich in Verhandlungen einzulassen. Nach dem Standpunkt der
Regierung sei die Vermeidung des Concurses des Opfers an Steuern
wertli. Was die Verzichtleistung der Regierung auf einen Theil
des Vorschusses anbelange, habe die Regierung in vollem Bewusst-
sein der ihr obliegenden Verantwortlichkeit ihre Pflicht erfüllt,
indem sie hier nicht als harter Gläubiger auftrat, sondern sich
lieber abgefunden hat. Das an den Staat gelangende Bergwerk
sei nach dem Kaufwerthe höher als der Vorschuss und habe im
Vorjahre mehr als die Zinsen des Vorschusses getragen. Die Re-
gierung habe gethan, was sie thun konnte, um den Credit nicht
noch mehr zu schädigen. Wenn die Aussig-Teplitzer Bahn die
Steuerfreiheit nicht erhielte, würde sie die Dux-Bodenbacher Bahn
ihrem Schicksale überlassen, und es träten dann die Gefahren und
Nachtheile des Concurses ein, welche der Berichterstatter geschil-
dert hat. Es ist der Regierung nur durch ihre besondere Ein-
wirkung, und, wie er nicht leugnen will, mit namhaften Anstren-
gungen erst gelungen, die Aussig-Teplitzer Bahn überhaupt zu
dem Kaufe der Dux-Bodenbacher Bahn uud auch zu einer Erhöhung
ihres ursprünglichen ersten Kaufangebotes zu bestimmen, da sie
ja thatsächlich kein besonderes Interesse hat, die Bahn überhaupt
zu erwerben, indem sie durch Legung eines dritten Geleises dieser
Nothwendigkeit enthoben ist und andererseits wohl voraussehen
kann, dass sie bei Ausbruch des Concurses gewiss der einzige
competente Bewerber sein würde. Die Gefahren für den Effecten-
markt, im gegenwärtigen Augenblicke den Concurs über eine
Bahn hereinbrechen zu lassen, deren Actien und Prioritäten noch
dazu grösstentheils im Auslande sind, brauche er wol nicht näher
zu schildern. Der vom Abg Durnba und dem Subcomite gestellte
Antrag den eventuellen Ankauf der Dux-Bodenbacher Bahn von
Seiten des Staats und die Eventualität einer gemeinsamen Betriebs-
rechnung ins Auge zu fassen, wurde, obgleich der Handelsminister
gegen den Ankauf der Bahn sich aussprach, da solcher dem Staat
theurer zu stehen kommen würde als der Aussig-Teplitzer Eisen-
bahn, angenommen und diese Anträge dem Subcomite zur neuer-
lichen Berathung zugewiesen.
In der Verhandlung des Eisenbahn - Ausschusses überden
Gesetzentwurf, betreffend den Ankauf der Braunau-Strass-
walchener Bahn durch den Staat wurden dagegen Bedenken
erhoben, dass der Staat eine 5 Meilen lange Bahn mit einem An-
lagekapital von 5 Millionen um 875 000 fl- und ein jährlich aller-
dings im Rückgänge begriffenes Betriebsdeficit erwerbe. Minister
v. Chlumetzky betonte die Nothwendigkeit, einmal bestehende Ver-
kehrslinien aufrecht zu erhalten. Der Betriebsvertrag mit der
Elisabeth-Westbalm geht dahin, der Betrieb werde auf Gefahr und
Kosten des Staats erhalten, da ihn sonst Niemand übernehmen
werde. Das Eingehen in die Gesetzberathung wurde angenommen.
Der vom Abgeordneten Herbst verfasste Bericht des
Eisenbahn-Ausschusses über die Vorlage, betreffend
die durch die Trennung des Netzes nothwendigen
Concessions-Aenderungen der Südbahn, ist zur Verthei-
lung gelangt. Der Bericht weist vorerst nach, dass sowohl der
Baseler und Pariser Vertrag, als auch der Staatsvertrag mit Italien
keinerlei finanzielle Belastung für Oesterreich enthalten und daher
der Genehmigung des Reichsrathes nicht unterliegen. Bezüglich
der Concessions-Aenderungen bestimmt der mit der Südbahn ab-
geschlossene Vertrag, dass di; Staatsgarantie ausschliesslich nach
dem Brutto -Erträgnisse des österreichisch -ungarischen Netzes zu
berechnen sei. Ebenso sollen auch die Rückzahlungen des Bau-
schillings an den Staat nach Massgabe des Brutto - Erträgnisses
des österreichisch-ungarischen Netzes bemessen werden. Desshalb
hält es der Berichterstatter für nothwendig zu betonen, dass der
Termin dieser Aenderungen vom 1. Juli 1876 an, wo der Vertrag
mit der italienischen Regierung perfect wurde, zu bemessen sei,
trotzdem die Südbahn den Betrieb der italienischen Linien für
zwei Jahre übernommen hat. Der Bericht billigt auch die Ab-
machungen, welche im Wesentlichen eine schnellere Rückzahlung
— 144 —
der Schuld an den Staat bewirken müssen. Ausserdem soll jedoch
noch eine Stempel-Regulirung für die Obligationen 'vorgenommen
werden. Nach § 5 ist nämlich die Südbahn - Gesellschaft ver-
K"' ihtet, die bisher von ihr ausgegebenen Titel der dreiprocentigen
igationenschuld auf Verlangen der Regierung, sobald nur immer
thunlich, jedenfalls aber aus Anlass des Ablaufens der an den
Obligationen derzeit haftenden Coupons aus dem Verkehre zu
ziehen und diese Titel durch Hinausgabe neuer Obligationen-Titel
zu ersetzen, welche die ausdrückliche Zusicherung zu enthalten
haben, dass für ihre Einlösung und Verzinsung auch die Annui-
täten-Zah lungen der italienischen Regierung haften. Für diese
neuen Obligationen soll nun die Stempel- und Gebührenfreiheit
gewährt werden. Die Gesellschaft hatte jedoch mit Rücksicht auf
ihren internationalen Charakter für die alten Obligationen auch
nur die Hälfte der Stempelgebühr zu entrichten. Der Staat behielt
sich jedoch vor, nach vollzogener Trennung der Netze die Stempel-
Sjbühr im Verhältnisse des investirten Anlagekapitals zu reguliren.
er Bericht beziffert dieses Verhältniss auf 20 : 21, indem im
italienischen Netze 300, 95 Millionen Gulden, im österreichischen
314 Millionen Gulden investirt erscheinen. Demgemäss wird auch
die Stempelgebühr zu repartiren sein. Der Bericht schliesst mit
dem Anträge, die Vorlage zu genehmigen.
In der zweiten Hälfte des Jahres- 1786 hat auf den Oester-
reichischen Eisenbahnen die Zahl der Verunglückungen von
Personen, welche weder zum Stande der Bahnbediensteten ge-
hören, noch Reisende sind, sowie auch die der Ueberfahrung von
Thieren zugenommen. Es sind in dem gedachten Zeiträume 61
Personen der bezeichneten Kategorie getödtet und 26 verletzt,
dann 40 Stück Thiere überfahren worden. Ob und in wie vielen
Fällen etwa die Bahnbediensteten hiebei ein Verschulden trifft
und wie viele von den verunglückten Personen absichtlich den
Tod auf den Schienen suchten, ist noch nicht in allen Fällen
constatirt worden. In der Mehrzahl der Fälle haben jedoch nur
die Ausserachtlassung der bahnpolizeilichen Vorschriften und die
Nichtbeachtung der Mahnungen des Bahnaufsichts-Personals, wel-
chem nicht selten thätlicher Widerstand entgegengestellt wird,
die Verunglückungen herbeigeführt.
In der letzten Conferenz Ungarischer Eisenbahn-
Directoren wurde der N. Fr. Pr. zufolge die von dem Handels-
ministerium genehmigte Verlängerung des bestehenden Tele-
graphen-Vertrages bis zur Fesstellung des neuen zur Kenntniss
genommen. Die von dem Bureau-Chef der Ungarischen Staats-
bahn, Herrn Anton Takacs, erfundene Sprachrohr-Construction,
mittelst welcher eine mündliche Verständigung zwischen den
Reisenden und dem Zugsbegleitungs-Personale ermöglicht werden
soll, wurde zur weiteren Begutachtung einem Comite überwiesen.
Von einer cumulativen Betheiligung der Ungarischen Eisenbah-
nen an der im Jahre 1878 in Paris stattfindenden Weltausstellung
wird, da dies sehr grossen Schwierigkeiten begegnet, abgesehen.
Der von der Ungarischen General-Inspection angeregte Nachlass
des Agiozuschlages für Getreide, Mehl und Mahlproducte wurde
für die nächste gemeinsame Directoren-Conferenz zur Entschei-
dung Vorbehalten. Bezüglich der Feststellung einer Verladegebühr
bei Gütern der Tarifclassen B und C, deren Verladung auf Kosten
der Aufgeber zu geschehen hat, wurde beschlossen, diese Fest-
stellung jeder Bahnverwaltung zu überlassen, da hiefür nur die
Ortsverhäitnisse massgebend sein können. Schliesslich wurde der
Beitritt der Arad-Körösthaler Bahn zur Ungarischen Directoren-
Conferenz einstimmig angenommen.
Die Wiener Handelskammer hat über die Einführung eines
neuen Eisenbahn-Frachtbrief-Formulars berathen, welches
vom Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen entworfen wurde
und nach dem Anträge des Vereins mit 1. Juli d J. zur Geltung
gelangen soll. Die Section befürwortet im Grossen und Ganzen
die Anträge des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen auch
vom kaufmännischen Standpuncte, und die Kammer beschliesst,
im Sinne des Sectionsberichtes an das Handelsministerium ein
Gutachten zu richten.
In der verflossenen Woche manifestirte sich eine im Ganzen
günstige Stimmung für Eisenbahnwerthe. Die älteren
Actien wichen wohl etwas in Folge schwächerer Betriebseingänge
der Staatsbahn, dagegen waren jüngere, besonders Ungarische
Wertlie im Vordergrund. Prioritäten erhielten sich mit dem
Silberagio auf entsprechender Höhe.
o
Erkenntniss des Reichs-Oberhandelsgerichts
Senat I. vom 8. December 1876
in Sachen des ehemaligen Bahnhofwächters Gottlieb
Sternitzke zu Brelau, Klägers und Imploranten,
wider
die Oberschlesische Eisenbahn-Gesellschaft, vertreten durch
deren Direction daselbst, Verklagte und Imploratin.
Aus den Entscheidungs-Gründen:
Der Angriff der Nichtigkeitsbeschwerde richtet sich ledig-
lich dagegen, dass der Appelfationsrichter, obgleich er eine Ver-
minderung der Erwerbsfähigkeit des Klägers für festge-
gestellt erachtet, dennoch die Klage in der angebrachten Art ab-
weist. Wenn das bisherige Ergebniss der Verhandlungen dem
Gericht ein Erkenntniss über den Umfang des Schadens noch
nicht ermöglichte, so hätte, nach der Ausführung des Klägers,
eine Vervollständigung der Beweisaufnahme und hierauf eine
Herabsetzung der geforderten Rente nach richterlichem Ermessen
stattfinden müssen. Das von dem Appellationsrichter eingeschla-
gene Verfahren verstosse gegen §. 7 Absatz l des Reichs-Gesetzes
vom 7. Juni 1871.
Dieser Angriff kann nicht für begründet erachtet werden.
Der J. 7 Absatz 1 bestimmt:
„Das Gericht hat unter Würdigung aller Umstände über
„die Höhe des Schadens .... nach freiem Ermessen zu
„erkennen.“
Durch diese Bestimmung ist allerdings dem Gerichte mit
der Befugniss, über die Höhe des Schadens nach freiem Ermessen
zu erkennen, auch die Verpflichtung auf erlegt, von dieser Befug-
niss Gebrauch zu machen. Es versteht sich aber von selbst, dass
diese Verpflichtung nur dann eintritt, wenn im Prozesse der Ent-
schädigungsanspruch nicht allein erhoben, sondern auch durch
Darlegung der thatsächlichen Verhältnisse begründet und so weit
es nöthig, durch Beweise unterstützt ist, so dass das Gericht über
die Höhe des Schadens zu erkennen vermag. Die Parteien sind
daher durch den §. 7 der nach allgemeinen Grundsätzen des Prozess-
rechts zu beurth eilenden Behauptungs- und Beweispflicht nich}
überhoben.
In der Erklärung des Appellationsrichters, dass er ausser
Stande sei, die Höhe des Schadens festzusetzen, weil Kläger die
hierzu nöthigen thatsächlichen Grundlagen nicht beigebracht
habe, ist demnach eine Verletzung des § 7 nicht zu erkennen.
Ob der Appellationsrichter mit Recht annimmt, dass es
dem Kläger obliege., die thatsächlichen Grundlagen seines An-
spruchs darzulegen, oder ob, wie Kläger in der zweiten Instanz
anführt, es Sache der Verklagten gewesen wäre, einredeweise
die fortdauernde Erwerbsfähigkeit des Klägers darzuthun, muss
unerörtert bleiben, da in dieser Richtung, insbesondere wegen
Verletzung der Grundsätze über die Beweislast, ein Angriff gegen
das angefochtene Erkenntniss nicht gerichtet worden ist.
Ebensowenig kann auf die Frage eingegangen werden, ob
der Appellationsrichter mit Recht angenommen hat, dass die in
erster und zweiter Instanz vorgebrachten thatsächlichen Angaben
des Klägers keine genügende Grundlage für die Schätzung des
Schadens abgeben. Denn diese Entscheidung gehört dem Ge-
biete thatsächlicher Erwägungen an, welche der Kritik des Nich-
tigkeitsrichters nicht unterliegen und nach § 7 dem freien Er-
messen des erkennenden Gerichts anheimfallen.
Endlich kann auch nicht untersucht werden, ob der Ap-
pellationsrichter durch unvollständige Vermehrung der Sachver-
ständigen oder durch Nichtbenutzung der vom Kläger in der
Appellationsinstanz angegebenen Beweismittel, oder durch Nicht-
ausübung des richterlichen Fragerechts gegen processuale Vor-
schriften verstossen habe, da ein Angriff wegen Verletzung des
§ 6 des Reichsgesetzes vom 7. Juni 1871 oder landesgesetzHcber
Process- Vorschriften nicht erhoben worden ist, mithin dahin ge-
stellt bleiben kann, ob ein solcher Angriff nach § 4 No. 2 der
Verordnung vom 14. December 1833 und der Declarator. Verord-
nung vom 6. April 1839 statthaft wäre.
Aus diesen Gründen ist die Nichtigkeitsbeschwerde zu ver-
werfen und in Betreff der Kosten nach § 18 der Verordnung vom
14. December 1833 zu erkennen.
Erkenntniss des Königl. Appellationsgerichts
zu Magdeburg
vom 12. December 1876.
In Sachen des Wagenscldossers F. R. Blume zu Neu-Schön-
feld bei Leipzig, Klägers, wider die Magdeburg-Leipziger Eisenbahn-
Gesellschaft, jetzt deren Liquidator das Directorium der Magdeburg-
Halberstädtei' Eisenbahn - Gesellschaft, Verklagte, jetzt beiderseits
Appellanten und Appellaten:
Entscheidungs- Gründe.
Auf dem Leipziger Bahnhofe der verklagten Gesellschaft
und zwar auf dem Geleise Möckern waren am 7. Februar 1873
zwei österreichische Viehwagen derartig gegen die Rampe gefahren,
dass ein Buffer des letzten Wagens auf einen Buffer des ersten
Wagens gesprungen war. In Folge dessen wurde Kläger, welcher
seit dem Jahre 1852 als Wagenschlosser und Wagenrevisor bei der
Verklagten im Dienste steht, von seinem Vorgesetzten, Bahnhofs-
Aufseher Holzapfel, beauftragt, die beiden Wagen von einander
zu trennen und in ordnungsmässige Lage zu bringen. Um dies
zu bewerkstelligen, musste der letzte Wagen etwa 4 Zoll hoch
gewunden werden; um jedoch dabei die Fortbewegung des Wagens
— 145
zu verhindern, war es erforderlich, eine Bahnschwelle als Unter-
lage vorzulegen. Zur Vornahme dieser Handlungen wurden dem
Klager zwei Wagenscliieber Jost und Richter beigegeben. Nach-
dem nun Kläger die Winde an den Wagen angesetzt hatte, blieb
p. Jost bei derselben, um sie zu halten; Kläger und p. Richter
schleppten aber eine in der Nähe liegende Bahnschwelle herbei.
Als sie mit dieser Schwelle bei dem Wagen angekommen waren,
warf p Richter die Schwelle ohne Weiteres von sich zur Erde;
in Folge dessen wurde die Schwelle dem Kläger aus der Hancl
gerissen und auf dessen linken Fuss geworfen. Kläger will hier-
durch einen Bruch des zweiten Mittelfussknochens erlitten und
dadurch nicht blos zu seinen Funktionen als Wagenschlosser,
sondern auch zu allen anderen Funktionen unfähig geworden sein.
Er verlangt deshalb Fortzahlung seines Gehalts, so lange seine
angebliche Arbeitsunfähigkeit dauert, Ersatz des angeblich aus-
gelegten Arzthonorars und der Medicamente und Erstattung aller
noch entstehenden Heilungskosten. — Der erste Richter geht bei
Beurtheilung der Sache von der Ansicht aus, dass der § des Haft-
pflichtgesetzes vom 7. Juni 1871, auf welchen Kläger seinen Ent-
schädigungs-Anspruch lediglich gründet, auf den vorliegenden
Fall Anwendung finde, weil die beiden Wagen zum Zwecke „des
spätem Betriebes der Eisenbahn“ hatten freigemacht wer-
den sollen und hierzu die Heranschaffung der Eisenbahnschwelle
erforderlich gewesen sei. Er hat deshalb eine Beweisaufnahme
über die angebliche Dienstunfähigkeit des Klägers veranlasst, auf
Grund derselben jedoch für nachgewiesen erachtet, dass
Kläger bereits am 4. Februar 1874 wieder arbeitsfähig gewesen
sei und da derselbe bis zum 7. Februar ejsd. a. sein Gehalt,
geständigermassen erhalten hat, der Kläger mit seinem über
diesen Zeitpunkt hinausgehenden Anspruch auf Entschädigung
abgewiesen, dagegen die Verklagte zur Erstattung des Arzt-
honorars und der Medicamente mit 242 Mark verurtheilt, weil
Verklagte nicht bestritten hatte, dass Kläger diese Summe für
Heilung seines Fusses gezahlt habe. Gegen diese Entscheidung
hat Kläger appellirt, weil er mit seiner Alimentenforderung und
seinem Ansprüche auf Ersatz der noch entstehenden Heilungs-
kosten abgewiesen worden ist; Verklagte appellirt, weil sie zur
Zahlung des Arztlohnes und der Medicamente verurtheilt worden.
Zur Begründung seines Anspruchs hat Kläger nochmalige Unter-
suchung seines Gesundheitszustandes verlangt, die Verklagte die
Verausgabung des Klägers für ärztliche Behandlung und Medica-
mente bestritten und die Nothwendigkeit derselben in Abrede ge-
stellt, insbesondere aber die Anwendbarkeit des Haftpflichtgesetzes
auf den vorliegenden Fall geläugnet. Ohne dass es einerweiteren
Beweisaufnahme bedürfte, war das erste Erkenntniss nach dem
Anträge der Verklagten, wie geschehen, abzuändern, dass Kläger
mit seiner Klage abzuweisen sei, resp. zu bestätigen. Die vom
Kläger vorgenommenen Handlungen — das Heranschaffen einer
Eisenbahnschwelle zu dem Zwecke, um 2 auf den Schienen be-
findliche Wagen wieder in betriebsfähigen Zustand herzustellen —
gehören für sich allein nicht zu demjenigen Betriebe einer
Eisenbahn, für dessen nachtheilige Folgen für das Leben und
die Gesundheit von Menschen der § l des Reichs-Haftpflichtge-
setzes vom 7. Juni 1871 die Unternehmer des Eisenbahnbetriebes
verantwortlich erklärt. Dieses Gesetz soll nur einen ausgedehn-
ten Schutz gewähren gegen die besonderen Gefahren, „welche
derj eigentliümliche Betrieb des Eisenbahngewerbes“ herbei-
geführt; es ist daher nur auf Unfälle anzuwenden, bei welchen
in Causalzusammenbang mit den besonderen Gefahren des
Eisenbahnbetriebes ersichtlich ist. Arbeiten, welche nur den
Zweck haben , die Wagen in einen betriebsfähigen Zustand zu
bringen, sind für sich allein dem Eisenbahnbetriebe nicht gleich-
zustellen. Es kommt nicht auf den Ort an, wo eine solche Arbeit
vorgenommen wird, _ sondern auf deren Causalbeziehung zu den
eigenthümlichen Gefahren des Betriebes des Eisenbahngewerbes.
Ein solcher Causalzusammenhang ist vom Kläger nicht ersichtlich
gemacht und steht ihm mithin ein Entschädigungsanspruch auf
Grund des Haftpflichtgesetzes überhaupt nicht zu.
^Der Kostenpunct findet im § 7 Titel 23 Th. I der Allgemei-
nen Gerichts-Ordnung seine Erledigung.
Russische Correspondenz.
— A — Die offiziell auf den 28 Dezember v. J. festgesetzte
Eröffnung der Orenburger Bahn hat de facto erst am 1. Januar
1877 stattgefunden, da in Folge andauernder Schneewehen die
i Bahn am 28. vollständig verschneit und der Betrieb unmöglich
war. Seit der Eröffnung dauern die Hindernisse noch fort; die
j Telegraphendräthe stecken streckenweise ganz im Schnee, so dass
die Signale durch Boten transportirt werden; in den Bergen des
Obtschi Syrt ist die Bahn vollkommen zugeschneit, dichte Nebel
verdecken meilenweit die Bahn und es lässt sich vorläufig der
, Zeitpunkt oder die Möglichkeit des regelmässigen Betriebs noch
gar nicht Vorhersagen.
Wie wir s. Z. berichteten, ist am 19. Dezember 1875 für die
zu erbauende Sibirische Bahn die sogenannte südliche Trace
genehmigt worden, die Bahn soll demnach von Nischni-Nowgorod
aus dem Bergufer der Wolga folgend Kasan, Ekaterinenburg. so-
dann Kamyschlow und Tjumen erreichen, und von da zur Arta-
manoffschen Landestelle am Tobol weitergeführt werden.
Im vergangenen Jahre wurden durch die Regierung di"
Vorarbeiten für die Strecke Nischni-Nowgorod -Kasan und Eka-
terinenburg-Tobol beendet und ergaben für rlie erste Strecke
649 Werst, für die zweite 480 Werst; während die Vorarbeiten für
das Stück Kasan -Ekaterinenburg, wie mitgetheilt, bereits früher
erledigt worden waren. Nachdem somit jetzt für die ganze Sibi-
rische Bahn die Vorarbeiten beendet sind, wartet die Regierung
nur etwas günstigere Zeiten ab, um die Concession zum Bau zu
ertlieilen.
Die Orenburger Bahn hat der Regierung die Pläne und
Kostenanschläge für eine Verlängerung ihrer Linie bis zur Iletz-
kischen Schutzwehr (Iletzkaja Saschtschita) am Flusse Ilek,
an der Grenze der Steppe der kleinen Kirgisenhorde, vorpelegt
und um Concessionirung dieser 75 Werst langen Strecke gebeten.
Nach den Angaben der Orenburger Bahn sollen am llek mächtige
Lager von Steinsalz und von Steinkohlen vorhanden sein, welche
nur der Ausbeute harren, auch ist der genannte Ort als Sammel-
platz der nach und von Mittelasien gehenden Waaren von grosser
Wichtigkeit und soll der Bahn nicht weniger als 8 Millionen Pud
Waaren jährlich zuführen können.
Die Regierung ist gegenwärtig mit Untersuchung dieser An-
gaben beschäftigt und macht von deren Richtigkeit die Conces-
sionirung abhängig.
Im vergangenen Sommer sind die generellen Vorarbeiten für
die Mittelasiatische Bahn, für welche die Regierung 111,000
Rubel ausgesetzt hatte, beendet worden und haben zur Wahl fol-
gender Trace geführt:
Von Orenburg nach Orsk, Dschity-Kul, zum SeeKujuk; von
da zweigt eine Linie nördlich nach Troitzk ab, während die Haupt-
linie südlich über Kugaldschar nach Dsculek und von da auf der
Turkestaner Poststrasse bis nach Taschkent führt.
Diese Trace berührt weder den Aral-Kaspischen Gebirgszug,
noch die südlichen Sandwüsten und salzigen Sümpfe und durch-
schneidet eine bewaldete, wasserreiche Gegend, welche insbesondere
in ihrem südlichen Theil zum Anbau von Baumwolle, zur Seiden-
zucht etc. und überhaupt zur Colonisation geeignet ist.
Ausserdem würde die Bahn möglicherweise mit der bereits
genehmigten Trace der sibirischen Bahn eine Verbindung gestatten.
Die Länge der einzelnen Sektionen ist folgendermassen fest-
gesetzt worden: Von Orenburg zum Kujuksee 600 Werst: von da
bis Troyk 300 Werst und bis Taschkent' 1200 Werst; die Gesammt-
länge der mittelasiatischen Bahn ist somit zu 2100 Werst bestimmt.
Die grosse im Bau begriffene Brücke über den Wepr auf der
Weichselbahn ist wieder zu Grunde gegangen Auf bisher un-
bekannte Weise gerieth das zum Montiren benutzte hölzerne Gerüst
in Brand, brach durch, so dass die noch unfertige Eisenconstruc-
tion in die Tiefe stürzte; das Wasser wurde dadurch derart ge-
staut, dass es an den Pfeilern tiefe Einkolkungen aushöhlte und
die bereits fertigen Brückenpfeiler umwarf.
Die Verluste an Gehl für die Unternehmer sind ausser-
ordentlich bedeutend und dürfte diese Catastrophe auch eine Hin-
auschiebung des Eröffnungstermins zur Folge haben.
Die im Bau begriffene Telegraphen-Verbindung zwischen
Taschkent und Margelan soll im Februar d. J. der öffentlichen
Benutzung übergeben werden.
Die Rybinsk - Bologoje - Eisenbahn erhielt von der Re-
gierung einen Vorschuss von 1 500 000 Rubel zur Anschaffung von
36 achträdrigen Lokomotiven, welche nächstens bestellt werden
sollen, sowie zur Herstellung von Lokomotivremisen und Aus-
weichgeleisen. Die Bahn hofft nach Eintreffen dieser Maschinen
14 Güterzüge mit 578 Wagen täglich expediren zu können.
Bei Gelegenheit der Mobilisirung hat das Ministerium
der Verkehrswege in seinem letzten Rundschreiben den Inspek-
toren aufgetragen, Tabellen über folgende Angaben bei den ver-
schiedenen Bahnen zusammenzustellen.
1) Welches ist der Vorrath an Heizmaterial, Oberbaumaterialien
incl. Weichen und Zubehör, an Reservestücken des Roh-
materials, Wasserleitungsröhren an grösseren Werkzeugen und
an Schmiermaterial?
2) Auf wie viel Zeit reicht der vorhandene Vorrath?
3) In welcher Zeit können die zu einem regelmässigen zwei-
monatlichen Betrieb etwa fehlenden Gegenstände beschafft
werden ?
41 Woher wurden bisher obenerwähnte Materialien bezogen? und
5) Welches Quautum können die in der Nähe der Bahn belo-
genen Fabriken etc. liefern und welches sind, abgesehen von
den Preisen, die zuverlässigsten Fabrikanten und Unternehmer?
Der in einigen Wochen stattfindenden Generalversamm-
lung des Vereins russischer Eisenbahnverwaltungen liegen ausser
einigen nebensächlichen Fragen auch die folgenden zur Beschluss
146
fassung vor: 1. Einführung des metrischen Maass- und Gewichts-
systems für das Gesammtgebiet des Eisenbahnwesens. 2. Bestim-
mung in Betreff der Sanitätswagen; der Pensionskassen und der
Telegraphenbeamten. 3. Anordnung Yon Extrazügen etc. 4) Ver-
minderung der Strafgelder für verspätete Lieferung bis zum
Maximalbetrage von 5 pCt. des angegebenen Transportbetrags
pro Tag Verspätung.
ln der am 22. December 1876,3. Januar 77 abgehaltenen
Generalversammlung der Orel-Witebsker Eisenbahn
kam, nach Genehmigung des Budgets und der Anschaffung von
vorläufig 70 Werst Stahlschienen von dem Briansker Werk, auch
das bekannte Waggonleihgeschäft zur Verhandlung. Am 6. März
1874 hat die Gesellschaft von der Russischen Regierung 373 Güter-
wagen und 211 Platformen, welche bei Malz ow und bei Lilpor-
Rau gebaut worden waren, leihweise übernommen; sich aber zur
definitiven Uebernahme dieser Wagen nur für den Fall verpflichtet
dass die Regierung der Gesellschaft die nöthigen Summen vor’
schussweise vorstrecken würde.
Auf eine von der Gesellschaft überreichte Eingabe in Be-
treff dieses Vorschusses hat die Regierung am 14. Juli 1875 eine
ablehnende Antwort ertheilt, sodass nunmehr die Orel-Witebsker
um Zurücknahme dieses Wagen gebeten hat, da dieselben bereits
44 000 Rubel Reparaturkosten erfordert hatten. Die Regierung
wollte aber diese Wagen, da der vorläufig auf 1 Jahr festgesetzte
Mietvertrag längst abgelaufen war, nicht mehr zurücknehmen
und verlangt daher zunächst eine sehr hohe Mietlie für jeden
seither abgelaufenen weiteren Tag und ausserdem eine nochmalige
völlige Renovirung der Wagen falls die Gesellschaft nicht gewillt
sein sollte, den hohen für die Wagen festgesetzten Preis zu ent-
richten und dieselben als Eigenthum zu erwerben.
Der Beschluss der Generalversammlung lautete dahin die
Wagen nicht zu erwerben, da dieselben z. Z. bedeutend billiger
von Privatwerken bezogen werden können und da ferner z. Z.
kein Bedürfniss vorliegt das vorhandene Betriebsmaterial zu ver-
mehren. Die Gesellschaft erachtet ferner die bereits für die Re-
monte ausgelegte Summe von 44 000 Rubeln für genügend um die
Wagen in brauchbarem Zustande zu wissen und erklärt endlich
auf eine im Vertrag nicht stipulirte tägliche Wagenmiethe nicht
eingelien zu können.
Die am 16| 28. December v. Js. abgehaltene Generalversamm-
lung der Koslow-Woronesch-Rostow Bahn genehmigte das
Budget pro 1877, wählte die Revisoren für das abgelaufene Jahr
und beschloss 1) die Regierung um Rückerstattung der bedeu-
tenden durch die Militairtransporte der Bahn erwachsenen Ver-
luste zu ersuchen und 2) den Verwaltungsrath zu ermächtigen die
nöthige Schritte einzuleiten um bei der Regierung eine Fusioni-
rung mit der Orel-Griasi Bahn zu erwirken sobald der Verwal-
tungsrath die Zeit für diese Fusionirung für günstig erachtet.
—st.— Gotthardhalm. (45. und 46. Monatsbericht. Am
30. September 1876 waren die Arbeiten am grossen Tunnel in
folgender Weise vorgeschritten.
Nordseite (Göschenen) in laufenden Metern: Richtstollen
(3594. 0) , Erweiterung für das Gewölbe (2361, i) Sohlenschlitz (1929, D
Strosse (1444,9), Gewöibmauerwerk (1108,0), östliches Widerlager
(1212,0, westliches Widerlager (1060, 0), Abzugscaual (271, 0)- Süd-
seite (Airolo) Richtstollen (3284, 0), Erweiterung für das Gewölbe
(2143. 0) , Sohlenschlitz (1452, 0), Strosse (988, 0), Gewöibmauerwerk
(1303. 0) , östliches Widerlager (639, 7), westliches Widerlager (898, 9).
Durchschnittlich waren auf beiden Seiten zusammen 3288 Arbeiter
beschäftigt.
Werkplatz Göschenen. Die vom Richtstollen aufgefah-
renen Schichten bestehen aus Gneis-Glimmerschiefer, unterschei-
den sich aber von den früheren durch einen grösseren Gehalt an
Feldspath. Das Gestein erwies sich, mit Ausnahme der Quarz-
gänge, als fast vollständig trocken. Die mittlere Temperatur der
Luft vor Ort betrug 19, 5° C., bei einer äusseren zwischen 17, 5° und
18,5»C. Die Temperatur während der Bohrung zeigte nur eine
geringe Differenz gegen die während der Wegschaffung des Aus-
bruchmaterials, ein Zeichen, dass die Ventilation bei letzterer Ma-
nipulation viel kräftiger war, als früher. Die Mauerungsarbeiten
sind bedeutend mehr gefördert worden, als bisher. Im August
ist der Richtstollen um 133 “ oder durchschnittlich um 4,294'“ pro
Tag vorgerückt. Dieses günstige, bisher noch nicht erreichte Re-
sultat ist hauptsächlich der Ausdehnung der Einrichtungen zuzu-
schreiben, durch welche nun die Bohrmaschinen olme Unter-
brechung mit einer genügenden Menge comprimirter Luft gespeist
werden können. Im September war der Fortschritt des Richt-
stollens jedoch nur 70 111 oder durchschnittlich pro Tag 2,333“. Die
Erweiterüngsarbeiten an der Calotte sind beträchtlich vorwärts
geschritten und zeigen die Resultate, dass von nun an bei dieser
Arbeit die im Programm bestimmte Ziffer erreicht werden kann.
Die sonstigen Erweiterungsarbeiten waren nicht in allen Theilen
befriedigend.
Die im Bereiche des Normalprofils während der beiden Be-
richtsmonate geförderte Ausbruchmasse betrug 8846 Kb.“ was
einer Länge von 196“ des vollen Tunnelprofils entspricht ; die
wirkliche Ausbruchmasse stellt sich aber durch das Maxenal aus
den Nischen, dem Abzugscanal und den Baugruben bedeutend
grösser^ dar tz Äjr0i0_ ßer Richtstollen traf auf Hornblende-
fels, Quarzscbiefer, quarzigen Glimmerschiefer und Glimmer-Gneiss.
Letzteres Gestein, welches im Innern bei 3177“ von der Mündung
entfernt, auftritt und an der Aussenseite nn Thale bt. Antonio
und unterhalb des Schutzhauses von St.. Giuseppe sich findet,
kann als die geologische Gränze für das Gneiss-Massiv des Gotthard
angesehen werden. Der Wasserzudrang war nicht sehr beträcht-
lich, der Gesammtabfluss aus dem Tunnel betrug 224 Liter pro
Secunde. Die mittlere Temperatur der Luft an der Front wai
25» C , bei einer äusseren von ca. 15» C. Die Mauerung des Ge-
wölbes hat im August den befriedigenden Fortschritt von 109“ er-
fahren, im September jedoch war wegen mehrfacher Unter-
brechungen der Fortgang nur 74“. Der Richtstollen ist im Au-
gust um 83“ (durchschnittlich 2,6„“ pro Tag), im September um
101“ (3 pro Tag) vorgerückt. Die Erweiterungsarbeiten haben
nur zum Theil befriedigenden Fortgang genommen. Die Gesammt-
Ausbruchmasse während der beiden Monate beziffert sich mi
6149 Kb“, einer Länge von 136“ des vollen lunnelprofils ent-
sprechend^ September wurde von Göschenen und Airolo aus
die jährliche regelmässige Absteckung des Tunnels vorgenommen.
Dabei ergaben sich gegen die früheren, aus successiven Verlän-
gerungen hervorgegangenen Resultate folgende Difteienzen.
Auf der Nordseite 0,05“ in der Richtung,
0,oi7“ iQ der Cote
und 2,6 “ in der Länge.
Auf der Südseite 0,035“ in der Richtung
-ni-irl n ___m in fl pr ( m.ft.
Schweiz. Nach einer Mittheilung der Direction der Schweizer
Westbahn ist die auf der Broye-Linie gelegene Strecke Payer ne-
Yverdon mit den Stationen Payerne, Cugy, Estavayer, Ghevres,
Yvonand und Yverdon am 1. Februar d. J. dem Verkehr uber-
geben werden.
_ r- Frankreich. (Dombesu. Sud-Est.) Die Actionäre dieser
Gesellschaft haben kürzlich die Convention über die Concession
der Linie von La Cluse nach Bellegarde — 28 Iulom. latificnt,
durch welche Linie eine directe Verbindung zwischen dem Netze
der Sud-Est-Gesellschaft hergestellt wird. Die Kosten dieser Linie
sind auf 6 Millionen festgesetzt, von denen der Staat als Subven-
tion 4 Millionen gewährt, die innerhalb 8 Jahren zahlbar sind.
(M. d. J. M. N. 4o.)
— r — Belgien. (Societe de construction). Die Section lon
Athus nacli Signeulx (Linie von Athus an die Maas) wurde am 6.
November 1876 für den Güterverkehr eröffnet. . o„
Für den Betrieb der Flandrischen Bahnen ab 1. Januar 187/
hat sich ein Sy ndicat gebildet, welchem folgende Gesellschalten
beigetreten sind : dieWestflandrische-Bahn; Lichtervelde nach rurnes;
Furnes nach Dunkerque; Ostende nach Armentieres; Belgische
Westbahn; Brügge nach Blankenberghe und ILeyst; Gent nach
Terneuzen; Lockeren nach Selzaete und Antwerpen nach Eecloo.
M. d. J. M. N. 2.
Norwegen. Christiania, 17. Januar. Am Dienstag wurde
die ca. 7 Meilen lange Eisenbahnstrecke zwischen bingsaas
und Röros dem öffentlichen Verkehr und regelmässigen Betrieb
übergeben, wodurch eine Eisenbahnverbindung zwischen Diout-
heim und Röros, eine Strecke von ca. 14 Meilen hergestellt ist.
Von der ganzen Eisenbahnanlage zwischen Stören und Aamot ist
jetzt eine Länge von 15 Meilen fertig hergestellt. Der noch
restirende Theil Röros-Koppang beträgt 135 Km. und da die Arbeiten
auf dieser Strecke noch in diesem Jahre vollendet werden
können, so wird man binnen kurzer Zeit eine zusammenhängende
Eisenbahnverbindung zwischen Hamar und Drontheim haben.
— r — Spanien. Unter dem 6. Januar wurden nachstehende
Gesetze in der Gaceta veröffentlicht:
1. Die Genehmigung einer Fristverlängerung von 3 Jahren
für die Eisenbahn-Gesellschaft von Aranjuez nach Cuenca behuts
Vollendung der Bauarbeiten auf der genannten Linie und Er-
mächtigung die Spitze der Linie nach Madrid zu verlegen;
2. Ersatz der Linie von Villalva nach Segovia durch eine
andere, welche von einem Punkte der Linie von Madrid nach
Valladolid ab nach Segovia führt;
3. Fristverlängerung von 3 Jahren für Vollendung der
Arbeiten der Linie von Mollet nach Caldas de Montbuy ;
4. Fristverlängerung von 2 Jahren für die Vollendung uer
Arbeiten der Linien von Madrid nach Malpartida, von Placencia
und von Merida nach Sevilla. M. d. J. M. N. 2.
147
Verschiedenes.
— Der Extrazugtarif für] den Trausport von Kohlen und
Kokes aus dem westfälischen Bergbaubezirke nach dem Seehafen
Vlissingen, über welchen bereits seit einiger Zeit Unterhandlungen
schwebten, ist soeben veröffentlicht worden. Was den neuen Tarif
vor den in letzter Zeit für andere Seeplätze vereinbarten Tarifen
auszeichnet, ist, dass durch denselben der Transport nach Viis-
singen für sämmtliche drei Bahnen des westfälischen Bergbau-
bezirkes einheitlich geregelt wird. Zum ersten Male ist der Grund-
satz der Sonderung der Werke nach Gruppen für alle drei Bahnen
gleichmässig geregelt und es erfolgt der Transport in Extrazügen
nach drei Zonen auf den Linien sämmtlicher Bahnen zu be-
ziehungsweise 65 50, 66 50, 67 50 Jl per 10 000 Kilo (mit Wegfall
der Abholegebühren) Iu den betheiligten Kreisen wird man die-
sen Vorgang als einen Fortschritt im Tarifwesen begriissen, ob-
gleich es andererseits zu bedauern ist, dass die Bahnverwaltungen
die Frachtsätze nicht den Anträgen des Kohlenausfuhrcomites
gemäss um 5*4, 6%, 7% M. niedriger bemessen haben.
(Weser-Zeitung.)
Steinkohlenhewegung Hamburgs. Die vorjährige Einfuhr
von Kohlen und Cokes aus Grossbritannien betrug das ungefähre
Quantum voh 12 581 000 Hectoliter und zeigt einen abermaligen
Zuwachs von circa 311 000 Hektoliter gegen 1875, ein Resultat,
welches nicht^ gerade dem häufig angeführten Rückgang in dem
Betrieb der Kohlen consumirenden Industrie entspricht. Auch
die anzuerkennenden Bemühungen der deutschen Kohlenzechen
haben, ungeachtet der reduzirten Preise und Eisenbahnfrachten,
der Zufuhr englischer Kohlen keinen Abbruch gethan. Im Jahre
1876 sind l 420 000 Hektoliter von deutschen Kohlen (vorzugsweise
aus Westfalen), eingeführt, ein Zehntel der ganzen Einfuhr, w'obei
zu bemerken, dass davon der dreivierte Theil allein von den
grossen Dampfschiffen der amerikanischen Linien verwendet
worden, so dass nur ein verschwindend kleiner Theil der deutschen
Kohle für den Konsum von Hamburg und Umgegend in Betracht
kommt. Von böhmischen Braunkohlen kam nur das nöthige
Quantum zur Deckung des gewohnten kleinen Bedarfs. Die Preise
für englische Kohlen sind im Laufe des vergangenen Jahres suc-
cessive zurückgegangen, wodurch bei den niedrigen Seefrachten
Käiifer durchgeliends Gelegenheit fanden, sich ihren Bedarf zu
billigen Preisen zu verschaffen. Dass bei dem bevorstehenden
Meeting der englischen Minenbesitzer höhere Preise für das lau-
fende Jahr vereinbart werden, glauben wir nicht; dagegen darf
man nicht ausser Acht lassen, dass die Seefrachten bis in die
jüngste Zeit ungewöhnlich gedrückt waren und zu erwarten ist,
dass nach den riesigen Verlusten an Schiffen in der jüngsten
sturmvollen Zeitperiode die Frühjahrs - Abladungen von England
von vorne herein mit höheren Frachtsätzen beginnen. Ausser
Berechnung. liegen überdies für jetzt noch solche politische Er-
eignisse, die auf Steigerung der Seefrachten ein wirken oder
Stockungen der Schifffahrt herbeiführen können. (IL B. H.)
Schifffahrt der grössten Deutschen Häfen in 1876.
Eingekommen
Hamburg-
Bremerhaven (
Geestemünde (
Swinemünde
Pillau
Danzig
Memel
Schiffe Cubikmeter
Tragfähigkeit
5433 6 317 000
1481 2 279 000
3300 2 060 155
2108 1 104 754
1646 1 029146
1034 481 773
der Gesammt-Tragfähigkeit
der Durchschnitt der Trag-
Die Reihenfolge ist hier nach
der angekommenen Schiffe geordnet,
ähigkeit ist in den obigen Häfen sehr verschieden. Er beträgt
fpe Schiff in Hamburg 11 630 Cbm., in Bremerhaven und Geeste-
münde ca. 15 320, in Swinemünde 6030, in Pillau 5220, in Dan-
zig 6025, und in Memel 4660 Cbm. In den aufgeführten Nord-
seehäfen bewirkt die Grösse der transatlantischen Dampfer haupt-
sächlich die hohe Durchschnittsziffer der Tragfähigkeit.
(Ostsee-Z.)
Literatur.
— st.— Kotirte Ebenen (Kotirte Projectio nen) und
deren Anwendung. Vorträge von Dr. v. Peschka, o. ö. Pro-
fessor an der K. K. technischen Hochschule in Brünn etc. Zum
Gebrauche für Ingenieure, für höhere Lehranstalten und zum
Selbststudium. Mit 47 lithogr. Tafeln. Brünn, 1877. Buscliak und
Irrgang.
Das vorliegende Werk, im Wesentlichen die Vorträge des
Verfassers enthaltend, soll die, namentlich für die Bedürfnisse
der Praxis fühlbaren Lücke, welche die deutsche Literatur in
diesem Theile der darstellenden Geometrie aufweist, ausfüllen
helfen. Sein Inhalt ist in drei Abschnitte getheilt. Der erste
Abschnitt umfasst den principalen Theil und bildet die theore-
tische Grundlage der „Kopirten Projections-Methode.“ Der zweite
Abschnitt, welcher auf den erwähnten Grundzügen beruhend, die
Anwendung derselben auf die Darstellung der Körper, auf die
Construction der ebenen und der Körperschnitte, auf das Legen
von Tangentialebenen, auf die Schlagschattenbestimmung etc.
enthält, schliesst mit practischen Uebungsbeispielen. Der dritte
Abschnitt beschränkt sich auf das Nothwendigste über topo-
graphische Flächen und auf die constructive Durchführung von
einigen der Praxis entlehnten Problemen mit Zuhilfenahme vor-
liegender Niveau- oder Schichtenpläne.
Bei dem grossen practischen Werthe, den die Anwendung
der „cotirten Ebenen“ in den Kriegswissenschaften, bei Fortifica-
tionsbauten, bei Projectirung und Erbauung von Strassen, Eisen-
bahnen, Canälen und überhaupt bei allen in die Erde zu schnei-
denden oder derselben aufzuschüttenden Bauwerken etc. und
überall dort, wo es sich um Ausmittelung zweckmässiger Bauli-
nien in Bezug auf Vertheilung und gute Verwendung der abge-
tragenen und beziehungsweise aufzuschüttenden Erd- und Stein-
massen handelt, gewährt, wird das Buch sich gewiss einer guten
Aufnahme bei den Fachmännern und Studirenden erfreuen.
Neues Post- und Eisenbahn - Gütertarifbuch von
Spediteur Leopold Unger jun. (In Commission bei Reinhold
Küh'n in Berlin, Leipzigerstr. 14.) Der Herausgeber hat sich die
dankenswerthe Aufgabe gestellt, das für Fachmänner und Ver-
sender gleich beschwerliche Aufsuchen der Frachtsätze aus den
zahlreichen Eisenbahntarifen und deren Nachträgen für Versen-
dungen aus Berlin durch Angabe der berechneten directen Frachten
von Berlin nach mehr als 2500 Bahnstationen des In- und Aus-
landes zu erleichtern. Sowohl die Eilgut- als die Normal- und
ermässigten Frachtsätze, die Berliner Einlieferungsbahnen, die Ent-
fernung von Berlin etc. werden bei den alphabetisch zusammenge-
stellten Adressorten aufgeführt und die politische sowie die
geographische Lage letzterer klargestellt. Den Schluss des
Werks bildet eine Zusammenstellung der Titel der directen
Frachttarife, welche lür die Stationen Berlins Geltung ha-
ben. Auf die Buchstaben, unter welchen diese Tarife rangirt
sind, wird in der vorausgehenden alphabetischen Zusammen-
stellung von Adress-Stationen bei den Stationen, auf welche
diese Tarife Anwendung finden, hingewiesen, in der Weise, wie
solches früher in dem Koch’schen Stationsverzeichniss (geograpli.
Theil) sich durchgeführt fand. Es liegt uns bis jetzt der I. Theil
vor, welcher ausser einer Tabelle des Post-Packetporto’s die Bahn-
frachten für den Deutschen und Oesterreichischen Verkehr ent-
hält. Der Verfasser beabsichtigt, in einem später erscheinenden
II Theile die Frachtsätze nach den hauptsächlichsten Orten des
Auslandes und die inzwischen eingetretenen Veränderungen zu
den Angaben des 1 Theiles zu bringen. Nach erfolgter Her-
stellung eines einheitlichen Tarif - Systemes für die Deutschen
Eisenbahnen soll später als Hauptnachtrag ein III. Theil mit den
einzuführenden neuen Tarifsätzen unter Berücksichtigung der ein-
heitlichen Güter-Classification folgen.
Die Eisenbahn - Güter - Tarife Galiziens mit Beginn des
Jahres 1877 von B. Widimsky. Lemberg. In Commission
bei F. H. Richter. Im Selbstverläge des Herausgebers 1877.
Das Schriftchen soll einmal eine genaue Uebersicht aller
gegenwärtig in Kraft stehenden Tarife galizischer Bahnen dar-
stellen, in zweiter Linie aber deren Gebrauch möglichst verein-
fachen. Auf dieser Grundlage beruht auch die Eintheilung des
Inhalts. Den Anfang bildet die Aufzählung der Tarife sainmt
den bis nun erschienenen Nachträgen und eigenen Verbandstatio-
nen, woran sich die alphabetische Zusammenstellung aller aus-
wärtigen Verbandstationen sowie die Angabe anschliessen, an
welchem der vorhergehenden Tarife die betreffende Station be-
theiligt ist.
Den Schluss bildet eine Tabelle, aus welcher entnommen
werden kann, welche Galizischen Bahnen unter einander und mit
anderen Oesterreichischen Bahnen im Anschluss-Verkehre (durch
Anreihung der Frachtsätze der Localtarife) event. im Verband-
verkehre stehen.
Personal-Nachrichten.
Der bisherige Vortragende Rath im Reichskanzler- Amt, Ge-
heime Regierungs-Rath Ernst Fleck ist zum Vorsitzenden der
Königlichen Direction der Oberschlesischen Eisenbahn zu Breslau
ernannt worden.
Die Eisenbahn-Bau- und Betriebs - Inspectoreu Giese zu
Bromberg, Koschel zu Breslau, Lex zu Hagen und Grüttefien
zu Hannover sind zu Regierungs- und Bau-Räthen ernannt worden.
148
Zusammenstellung der Betriebs-Ergebnisse der Oesterreichisch-Ungarischen Eisenbahnen im Monat Decbr. 1876.
Bezeichnung
der
E i s e n b a h n e u
Monat |
Deccmber
Durehschn.
1 Betiiebslänge
wahrend des
Monates
Befördert wurden
1
Die
E i n n a
hme betrug
Personen
Güter
im Monat December
Vom 1.
Jänner an gerechnet
für
Personen
und
Gepäck
für Eil-
und
Frachtgüter
im
Ganzen
pro
Kilom.
Differz
p.Kilom
in
Procen
für
Personen
und
. Gepäck
für Eil-
und
Frachtgüter
im
Ganzen
Kilom.
Anzahl
1 Tonnen
Guld
e n
Gulden
Ge meinsame Oesterr.-Ungarische
Eisenbahnen.
Erste Ung.-Galiz. Eisenbahn
1876
267
10845
6293
12715
36633
49348
185
187676
537396
725072
gegen
1S75
—
2524
5186
—
1504
17694
- 19198
— 72
— 28.0
— 22143
+ 13320
— 8823
Kaschau-Oderberger Eisenbahn
1876
368
38701
66414
28047
224701
252748
687
436864
2979849
3416713
gegen
1875
—
152
—
10558
+
522
28274
— 27752
- 75
— 9.8
— 72624
+ 318495
+ 245871
Oesterr. Staats- einsclil. Brünn-
Rossitzer Eisenbahn
1876
1779
270621
412480
355204
2039811
2394814
134:6
6250682
25557406
31808088
gegen
1875
+ 2
+
2740
—
161293
—
202745
705338
— 908083
— 513
— 27.6
— 729967
+ 756249
+ 26282
Südbahn-Gesellscliaft
1876
2237
364005
419844
470824
2200386
2671210
1194
9008374
24067600
33075974
gegen
1875
—
31702
4 114193
+
13757
4 108226
+ 121983
+ 54
+ 4.7
— 125101
+ 141815
+- 16714
Ungarische Westbahn
1876
377
37995
24136
36304
80236
116540
309
520313
847528
1367871
gegen
1875
+
7897
4
2230
4
6965
4
8497
+ 15462
+ 41
+ 15.3
— 52120
- 5882
— 58002
Summa . .
1876
5028
722167
929167
903094
4581566
5484660
1091
16403939
53989779
70393718
gegen
1875
+ 2
23741
60604
“
183005
634583
— 817588
— 163
— 13.0
—1001955
+1223997
+ 222042
Oesterreichische Eisenbahnen.
Aussig-Teplitzer Eisenbahn
1876
93
59730
204349
23260
166394
189654
204»
324972
2206132
2531104
gegen
1875
•
+
788
—
42443
+
693
—
16458
— 15765
— 169
— 7.7
— 5456
+ 278468
+ 273012
Böhmische Nordbahn
1876
182
48439
38730
25669
87796
1 13465
623
390212
1190994
1531206
gegen
1875
+
4164
—
6082
4
2626
—
20340
— 17714
— 98
— 13.6
+ 17489
+ 16048
+ 33537
Böhmische Westbahn
1876
202
40074
107732
56294
229476
285770
1415
599898
2717140
3317038
gegen
1875
+
3646
4
18212
4
1045
4
3779
+ 4824
+ 24
+ 1-8
— 34756
+ 190564
+ 155808
Brauuau-Strasswalchener Bahn
1876
39
4396
3824
2312
4512
6824
175
35970
48877
84847
gegen
1875
+
736
+
285
4
483
-1-
696
+ 1179
+ 3»
+ 20.7
+ 2859
+ 11796
+ 14655
Busclitehrader Eisenbahn
1876
405
54724
191524
42627
346455
389082
961
829122
3564265
4393387
gegen
1875
+ 21
8023
—
5636
7627
4
24892
+ 325191+ 32
+ 3.4
- 15351
+ 239926
+ 224575
1 ) ux-Bodenbacher Eisenbahn
1876
87
26810
69000
7850
102960
110810
1274
124220
1444850
1569070
gegen
1875
—
590
—
12750
4
190
—
9660
— 9470
— 109
— 7.9
- 4630
+ 116260
+ 111630
Erzherzog Albrecht-Bahn
1876
181
11733
8987
11260
39356
50616
280
179850
342780
522630
gegen
1875
—
2128
—
1111
-
2078
—
2248
— 170
+ 1
+ 0.4
— 11750
+ 69800
+ 58050
Galizische Carl Ludwig-Bahn
1876
594
59158
107873
109376
1064015
1173391
1975
1958421
8397200
10355621
gegen
1875
— ■
3022
+
47161
—
13088
4 43 1976
+ 417888
+ 7»3
+ 55.3
— 24548
+ 759805
+ 735257
Graz-Köflacher Eisenbahn
1876
92
18198
51548
9054
104986
114040
1240
154352
1078010
1232362
gegen
1875
—
1594
4
3517
—
1153
4
10687
+ 9534
+ 104
+ 9.2
— 20841
— S1796
— 102637
Kaiser Franz Josef-Bahn
1876
715
1 13732
105404
166996
616038
783034
1095
2649371
5032536
7681907
gegen
1875
13884
4
11387
4
28272
4
163340
+ 191612
+ 268
+ 32.4
— 319094
+ 648516
— 329422
Hauptb. : Wien-Salzburg, Wels-
Passau , Flügelb. Penzing-
3
Hetzendorf j
1876
406
121709
118411
142495
605815
748310
1843
3026218
5885403
8911621
gegen
1875
.
+
13898
+
15998
+
3106
4 186978
+ 190084
+ 468
+ 34.0
- 212642
+ 555086
+ 342444
-d
Lambach-Gmundener Bahn
1876
31
4364
11162
2289
18435
20724
668
69385
207392
276777
4-*
Z)
gegen
1875
+
1028
4
848
+
331
4
3090
+ 3421
+ 110
+ 19.9
+ 1515
+ 30959
+ 32474
ci
Budweiser Bahn
1876
147
11518
9442
10923
66136
77059
524
186619
53608 1
722700
-d
roj
gegen
1875
4
3319
—
1465
4
1958
4
26259
+ 28217
+ 192
+ 57.8
— 8574
+ 90883
+ 82306
d
Neumarkt-Braunauer Bahn
1876
61
11078
39977
9744
72145
81889
1342
157777
546406
704183
' T-*
gegen
1875
f
1362
4
17838
—
276
4
3S460
+ 38184
■f 626
+ 87.4
+ 1400
+ 93718
+ 95118
Wien-Kaiser-Ebersdorfer Bahn
1876
17
16302
9373
9373
552
78023
78023
gegen
1875
4
5452
4
1052
+ 4052
+ 238
+ 76.0
+ 10954
+ 10954
Salzburg-Tiroler Bahn
1876
292
32509
16642
18177
57214
75391
258
. 452693
543910
996603
gegen
1875
4”
5026
+
267
—
1119
4
18714
+ 17595
+ 60
+ 30.3
+ 216687
+ 306476
+ 523163
Kronprinz Rudolf-Bahn excl. Mosel-
Hiittenb. u. Zeltw.-Fisclierdorf
1876
621
86903
63909
53499
213175
266674
429
926165
2517127
34432921
gegen
1875
+
7126
—
24113 4-
6521
29645
— 23124
— 38
- 8.1
- 38884
— 218763
— 2576471
Kaiser Ferdinands-Nordbahn incl.
|
Lundenburg-Nikolsb.-Grussb.-Eis.
1876
677
200804
440173
341366
2212830
2554196
3773
3930262
19778546
2370880»
gegen
1875
95
6815
+
28691
—
13654
4
73125
+ 59471
— 513
— 12.0
— 556070
+ 961799
4- 40572»
Mährisch-Schles. Nordbahn
1876
144
42332
38083
40920
76165
117085
813
419792
725887
114567»
gegen
1875
+
12591
6435 +
12432
22 >12
- 9780
— 68
— 7.6
+ 40253
- 41652
— 139»
Lemberg-Czernowitz-Jassy-Bahn
1876
357
28323
37657
53766
192859
246625
691
785114
2095869
288098.«
gegen
1875
•
5582
4
14266J-
3751
4
60638
56887
+ 160
+ 30.1
- 527291
- 232192
+ 17946«
149
Bezeichnung
der
Eisenbahnen
fl a
O 0)
s S
o
xi :oj
O ^ TD .
f .'S § I
wm £
Kilora.
Leoben-Vordernberger Bahn
gegen
Mährische Grenzbahn
gegen
Mährisch-Schlesische Centralbahn
gegen
SGarantirte Strecke
gegen
Ergänzungsnetz
gegen
Ostrau-F riedlander Eisenbahn
gegen
! Pilsen-Dux (Neusattel
Schaboglück-Priesen
und Obernitz-Brüx
gegen
Ergänzungsnetz
gegen
Prag-Duxer Eisenbahn
gegen
gegen
gegen
gegen
,0 / Dniester Bahn
ä
cc
3 I Istrianer Bahn
I 1
m
"cö 1
J \ Rakonitz-Protivin
xn
M f Tarnow-Leluchow (Orlö)
M \ gegen
Südnorddeutsche Verbindungsbahn
gegen
Turnau-Kralup-Prager Eisenbahn
gegen
Vorarlberger Bahn
gegen
Wien - Pottendorf und Wr. -Neu-
städter Bahn
gegen
Summa
gegen
Ungarische Eisenhalmen.
Alföld-Fiumaner Bahn
gegen
gegen
gegen
Arad-Temesvarer Eisenbahn
Battaszek-Dombovär-Zakany
Donau-Drau-Bahn
Eperies-Tarnower Eisenbahn
Ung. Strecke Eperies-Orlo
gegen
Erste Siebenbürger Eisenbahn
gegen
Fünfkirchen-Bärcser-Bahn
gegen
Moh dcs-F ünfkirchner-Bah n
gegen
Raab-Ebenfurter Bahn
gegen
1876
1875
1876
1875
1876
1875
1876
1875
1876
1875
1876
1875
1876
1875
1876
1875
1876
1875
1876
1875
1876
1875
1876
1875
1876
1875
1876
1875
1876
1875
1876
1875
1876
1875
1876
1875
1876
1875
1876
1875
1876
1875
1876
1875
1876
1875
1876
1875
1876 '
1875
1876
1875
15
117
154
626
309
33
166
64
139
113
143
147
107
152
284
121
97
76
8099
+ 582
392
57
166
54
291
69
55
85
Befördert wurden
D i e Ein
nähme betrug
im Monat
December
Vom 1.
Jänner an gerechnet
für
Personen
Güter
Personen
xiir Eil-
im
pro
DifTerz.
Personen
für Eil-
im
una
Ganzen
Kilom
und
und
Ganzen
Gepäck
Frachtgüter
Percent
Gepäck
Frachtgüter
Anzahl
Tonnen
Gulden
Gulden
3074
13864
687
13550
14237
949
8929
140963
149892
79
—
2482
+
31
—
4474
—
4443
—
296
~ 23.8
—
1902
— 32(79
— 33981
8849
15789
4553
20697
25250
216
72303
264712
337015
—
5731
—
1163
—
1703
4
5777
4
4074
4
35
4 19-3
26425
— 30765
— 57190
16983
15682
14597
37558
52155
339
218024
427733
645757
+
1885
—
1953
+
2086
4
2615
+
4701
4
31
4 10.1
4
17414
+ 46717
+ 64131
130974
127663
129054
437338
566392
905
1797457
4792553
6590010
+
11766
+
1751
+
18088
4
23573
+
41661
+
67
4 8.0
4
20820
- 12626
— 33440
49118
117930
43601
239598
283199
917
630556
2282558
2913114
+
5051
-
15230
+
6141
4
11023
4
17164
+
56
+ 6.5
4
48149
+ 158062
+ 206211
5576
8383
2298
16134
18432
559
31743
224872
256615
229
230
4-
170
—
689
—
519
15
— 2.6
—
1091
+ 18045
+ 16954
15885
32953
10306
65323
75629
456
152545
602546
755091
4
1715
—
5642
—
247
4
8010
4
7763
4
47
+ 10.3
—
25061
+ 93346
+ 68285
7378
3446
4620
6253
10873
170
18908
25946
44854
11170
34032
9200
57314
66514
479
124539
582659
707198
+
1768
1515
+
• 1168
—
921
4
247
4
2
4 0.5
—
3057
+ 123403
+ 120346
7148
4863
4910
10601
15511
137
96065
163963
260028
—
5188
92
--
1920
—
6805
—
8725
—
77
— 36.0
4004
— 20740
- 30744
5003
1283
5102
3376
8478
59
23469
12170
35639
8326
9935
7740
16160
23900
163
119282
166333
285615
+
4296
+
7778
+
4014
4
12196
4
16210
—
29
- 15.1
4 115556
+ 162369
+ 277925
4048
3277
5579
12810
18389
121
40709
55526
96235
57098
83266
38055
216096
254151
895
528211
2312192
2840403
+
4274
+
1660
+
5093
4
43176
4
48269
4
170
+ 23.4
4
23714
+ 177686
+ 201400
26569
47494
24811
84609
109420
904
326105
911770
1237875
3084
—
9836
+
2769
—
5243
—
2474
—
21
— 2.3
—
198
+ 66441
+ 66243
38362
12978
14926
14954
29880
308
200201
154312
354513
+
3210
+
1972
+
1543
4
2869
4
4412
4
45
+ 17.1
4
3017
+ 24948
+ 27965
10379
26351
6304
39656
45960
605
85748
467643
553391
+
759
+
511
+
1324
4
2006
4
3330
4
44
+ 7.8
—
800
+ 4738
+ 3938
1383474
2240018
1454220
7578162
9032382
1115
21675207
72525879
94201086
+
114116
+
47522
4
84023
+1065171
+1149194
4
66
4 6.3
775904
+5163478
+4387574
63896
16819
51784
57605
109389
279
633937
840057
1473994
+
4333
—
4690
4
7882
—
5216
-
2666
—
7
— 2.5
4
35992
+ 44586
+ 80578
4800
5300
5100
13900
19000
333
64279
161893
226172
1523
—
1165
—
654
4
798
4
144
4
2
+ 0.6
—
20973
+ 10893
— 100S0
14651
9373
7788
27702
35490
214
88945
321837
410782
+
3575
+
1419
4
347
+
815
4
1162
4
7
+ 2.4
—
3446
+ 47739
+ 44293
2518
703
1001
2036
3037
56
12931
35060
47991
—
947
—
692
4
694
—
3003
—
3697
—
69
— 55.2
-
11195
— 27254
— 38449
17052
20799
16875
97824
1 14699
394
244367
1124301
13686G8
—
3479
—
2410
4
1265
4
15497
4
16762
+
57
+ 17.0
—
22063
+ 70252
— 48189
16328
10587
8491
28366
36857
534
106800
352563
459363
4
929
+
758
4
1214
4
3655
4
4869
4
70
+ 15.1
—
8446
— 1985
— 10431
10579
22314
6654
48276
54930
999
90743
837479
928222
—
468
—
1132
+
1046
—
3606
—
2560
—
46
— 4.4
—
7978
+ 87230
+ 79252
17020
8017
9266
21899
31159
367
91210
161235
252445
150
O «3
• bfl ©
Befördert wurden
Die E
i n n a
h m e
betrug
im Monat December
(‘ Vom 1.
Jänner an gerechnet
Bezeichnung
der
E i s e n b a li 11 e n
O
cä JD
11
0
■a :« w ®
g »-3 s
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0 » ® s
3 B rz S
5 ® *5
£
Personen
Güter
für
Personen
und
Gepäck
für Eil-
und
Frachtgüter
Im
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pro
Kilom-
Differz.
in
Percent
für
Personen
und
Gepäck
für Eil-
end
Frachtgüter
im
Ganzen
Kilom.
Anzahl
Tonnen
G 11
Iden
Gulden
Th eiss-Eisenbahn
gegen
1876
1875
585
55000
11392
76000
12672
85000
4266
363000
49175
448000
— 53441
766
— 91
— 10.6
1354692
— 76335
4396158
4 243648
5750850
4 176313
Ungarische Nordostbahn
gegen
1876
1875
580
_
34780
14798
+
26906
8099
—
39624
9880
—
101965
87735
141589
— 97615
244
— 169
— 40.9
672752
— 78538
1671880
— 285164
2344632
— 363702
Ungarische Ostbahn
gegen
1876
1875
609
29970
6442
—
20561
2434
+
46433
7454
_
110893
13118
157326
— 5664
258
— 10
— 3.7
712394
— 22615
1528503
4 157211
2240897
4 134596
fl
<15 fl)
A Ö
Nördliche Linie incl.
/ Miskolcz.Diosgyor
( gegen
1876
1875
594
63002
85
4
110242
20395
69352
96
526736
83570
596088
+ 83474
1002
4 139
— 16.1
1013578
— 137019
4838554
4- 967466
5852133
4 830447
öS
.52 'ri
ra rj
ößg
W Cß
j Gran-Bressnitz-
J Schemnitz
( gegen
1876
1875
23
+
553
55
+
1403
95
4-
672
53
4-
2775
149
3447
4 202
150
4 9
4 6.4
9769
4 1449
24903
— 2664
34672
— 1215
1 — ’ C fl
bl>H
j Gömörer Industrieb.
1 gegen
1876
1875
167
+
5453
56
+
7308
408
+
5929
76
+
27674
1329
33603
4 1405
201
4 8
— 4.1
62216
— 9628
292075
+ 58642
354291
4 49014
w £
m
[ Südliche Linie
\ gegen
1876
1875
276
4
13621
1349
+
8629
389
4-
10612
487
+
21076
1068
31688
4 1555
115
+ 6
— 5.2
157998
- 14888
348958
— 61229
506956
— 76117
Waagthalbahn
gegen
1876
1875
114
4 63
+
28155
11158
4-
11622
3905
+
15596
7874
26197
15583
41793
4 23457
366
4- 6
+ 1.6
206345
4- 73754
257302
4 101338
463647
4 175092
Summa . .
gegen
1876
1875
4117
+ 148
-
377378
11367
4
356583
18290
+
380171
21368
1477924
— 17490
1858095
4- 3878
451
— 16
— 3.4
5522956
— 201719
17192759
41571944
22715715
4 1370225
Summa sämmtlicher Oesterr.-
Ungar. Eisenbahnen . . .
gegen
1876
1875
17244
+ 732
2483019
4 79008
3525768
+ 5208
2737485
— 77614
13637652
4 413098
16475137
4 335484
950
4 21
+ 2.2
43602102
—1979578
143708417
47959419
180310519
45979S41
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Bahn- etc. Eröffnungen.
Frankfurt-Bebraer Eisenbahn. Zwischen
den Stationen Teutschenthal und Halle
der früheren Halle-Casseler Bahn ist eine
Haltestelle Schlettau errichtet, welche
am 25. d. Mts. eröffnet wird.
Dieselbe vermittelt zunächst nur den
Güterverkehr in Wagenladungen von
und nach der anschliessenden Zweigbahn
der Finger’schen Braunkohlengrube Fried-
rich-Wilhelm und zwar mit der Massgabe,
dass Sendungen nach der Haltestelle nur
frankirt und ohne Nachnahmebelastung,
dagegen Sendungen von der Haltestelle
nur unfrank irt und gleichfalls ohne
Nachnahmebelastung angenommen werden
2. Güterverkehr.
Bergiscli-Märkische Eisenbahn. Mit dem
1. Februar er. wird die seit dem 10. Ja-
nuar v. J. für den Güterverkehr in Wagen-
ladungen eingerichtete Station Herne an
der, der Königlichen Eisenbahn-Commission
zu Essen unterstellten Bahnstrecke Herne-
Bismarck-Catternberg auch für den Ei 1-
und Stückgut-Verkehr eröffnet.
3. Tarifänderungen.
Oberschlesische Eisenbahn. Stein-
kohlenverkehr zwischen Stationen
der Rechte-Oder-Ufer- und Königl.
Ostbahn via Oels-Gnesen.
Am 1. Februar er. tritt zum rubricirten
Verbandtarif vom 15. September 1876 ein
Nachtrag 1 in Kraft, worin weitere Sta-
tionen der Königl. Ostbalm aufgenommen
sind.
Druckexemplare werden auf den Verband-
stationen verabreicht. Breslau, 26. Jan. 1877.
Die geschäftsführende Verwaltung Königl.
Direction der Oberschles. Eisenbahn. (1162)
Königlich Sächsische Staatseisenbalmen.
Mit 15. März er. kommt in dem Verkehr
zwischen Stettin, Berlin, Lübeck, Ham-
burg, Harburg, Lüneburg, Bremen, Bremer-
hafen und Geestemünde einerseits und
Stationen der a. p. Buschtehrader Eisen-
bahn andererseits via Weipert eine Tarif-
bestimmung zur Einführung, welche ver-
schiedene Artikel, als: „Bilder und Spiegel
in Rahmen, Bäume und Sträuchen etc.“
unter die sperrigen Güter einreiht und
übrigens den Artikel „Scheerflockeu“ wie
Wolle und Wollabfälle tarifirt. — Dresden,
am 27. Januar 1877. Königliche General-
direction derSäcbsischenStaatseisenbahnen
Freiherr von Biedermann (1154)
West- und Nordwestdeutscher Verband.
Vom 5. Februar ab betragen die Fracht-
sätze für Petroleum in Ladungen zu 10,000
Kilogramm pro Wagen nach Basel von
Bremen 273,50 JZ; von Harburg 287,10 Jl\
von Hamburg 296,10 dl\ von Bremerhafen
297,6o M-, von Geestemünde 297, 50 JZ
(Vergleiche Nachtrag Nr. 58 zum West-
deutschen Tarif v. 1/9. 72 ; Nachtrag Nr. 48
zum Nordwestdeutschen Tarif v. 1/1. 74. —
Cassel, am 27. Januar 1877. Für die Ver-
waltungen des West- und Nord westdeut-
schen Verbandes: KöniglicheDirection der
Main-Weser Bahn. (1153)
Königlich Sächsische Staatseisenbahnen.
Zum Tarife für den directen Güter-
verkehr zwischen Hamburg (K. M. B.),
Harburg, Bremen, Bremerhafen und Geeste-
münde einerseits und Stationen der a.
priv. Kaiser Ferdinands-Nordbahn, der
K. K. priv. Oesterreicliischen Staatseisen-
bahn-Gesellschaft und der K. K. priv.
Theiss-Eisenbahn andererseits via Leip-
zig-Bodenbach tritt am 15. Februar 1877
ein Nachtrag XII in Kraft, welcher bei
den Verwaltungen der Endbahnen zu er-
langen. ist. Dresden, am 29. Januar 1S77.
Königliche Generaldirection der Sächsi-
schen Staatseisenbahnen, als geschäftsfüh-
rende Verwaltung Freiherr von Bieder-
mann. (1152)
Oberschlesische Eisenbahn. Vom l. Fe-
bruar er. tritt ein Nachtrag zu den Local-
Tarifen der Unterzeichneten Verwaltungen
in Kraft, welcher die Gebühren für Ueber-
führung von Frachtgütern in Wagenladun-
gen zwischen den bezüglichen Breslauer
Bahnhöfen festsetzt.
Der Nachtrag vom 1. September 1S73
wird hierdurch aufgehoben.
Die neuen Nachträge sind bei den
Stations-Kassen zu haben. Berlin, Breslau,
den 27. Januar 1877. Königliche Direction
der Niederschlesiscli-Märkisch enEisenbalin.
Directorium der Breslau-Schweidnitz-Frei-
burger Eisenbahn. Königl. Direction de
Oberschlesischen Eisenbahn. (1160)
Dortmund - Gronau - Enscheder Eisenbahn.
Mit dem 15. Februar er. tritt von der dies-
seitigen Station Ahaus nach Station Alrnelo
der Niederländischen Staatsbahn für rohe
Kalksteine eine directer Frachtsatz in
Kraft.
Exemplare des Tarifs sind bei unsern
Güter - Expeditionen gratis zu bekomineu.
Dortmund, den 27. " Januar 1877. Die
Direction. (1159)
4. Submissionen.
Niederschlesisch - Märkische Eisenbahn.
Die Lieferung von:
30,000 Stück eichenen Mittelschwellen
soll im Wege der Submission vergeben
werden.
Termin hierzu ist auf:
Donnerstag, den 15. Februar d. J.,
Vormittags 11 Uhr,
in unserem Geschäftslokale, Koppenstr. 88/89
hierselbst, anberaumt, bis zu welchem die
Offerten frankirt und versieget mit der
Aufschrift:
151
„Submission auf eichene Mittel-
schwellen“
eingereicht sein müssen.
Die Submissions -Bedingungen liegen in
den Wochentagen, Vormittags, im vor-
bezeichneten Locale zur Einsicht aus und
können daselbst auch Abschriften der
Bedingungen gegen Erstattung der Kosten
in Emptang genommen werden. Berlin,
den 24. Januar 1877. Königliche Direction
der Niederschles.-Märkischen Eisenb. (1163)
Niederschlesisch ■ Märkische Eisenbahn.
Die Lieferung von:
3 770 000 Kilogramm Gussstahlschienen
soll im Wege der Submission vergeben
werden. Termin hierzu ist auf:
Dienstag, den 13. Februar d. J.,
Vormittags 11 Uhr,
in unserem Geschäftslocale, Koppenstrasse
Nr. 88/89 hierselbst anberaumt, bis zu
welchem die Offerten frankirt und versie-
gelt mit der Aufschrift:
„Submission auf Gussstahlschienen“
eingereicht sein müssen.
Die Submissions -Bedingungen, Modelle
und Zeichnungen liegen in den Wochen-
tagen Vormittags im vorbezeichneten Locale
zur Einsicht aus und können daselbst
auch Abschriften der Bedingungen, sowie
Copien der Zeichnungen gegen Erstattung
der Kosten in Empfang genommen werden.
Berlin, den 20. Januar 1877. Königliche
Direction der Niederschlesisch-Märkischen
Eisenbahn. ~ (1157)
Niederschlesisch - Märkische Eisenbalm.
Die Lieferung von:
260 000 Kilogr. Laschen aus Walzeisen,
100 000 „ Hakennägel aus Schmiede-
eisen,
108 000 „ Schienenschrauben (ver-
zinkte) aus Schmiedeeisen,
25 000 „ Unterlagsplatten aus Walz-
eisen
soll im Wege der Submission vergeben
werden. Termin hierzu ist auf:
Dienstag, den 13. Februar d. J., Vor-
mittags 11 Uhr
in unserem Geschäftslocale, Koppenstrasse
Nr. 88/89 hierselbst anberaumt, bis zu
welchem die Offerten frankirt und ver-
siegelt mit der Aufschrift:
„Submission auf Klein-Eisenzeug“
eingereicht sein müssen.
Die Submissions-Bedingungen, Modelle
und Zeichnungen liegen in den Wochen-
tagen Vormittags im vorbezeichneten Lo-
cale zur Einsicht aus UBd können daselbst
auch Abschriften der Bedingungen, sowie
Copien der Zeichnungen gegen Erstattung
der Kosten in Empfang genommen wer-
den. — Berlin, den 20. Januar 1877. Kö-
nigliche Direction. (1158)
Hessische Ludwigsbalm. Vergebung der
Anfertigung und Lieferung von Kleineisen-
zeug.
Die _ Anfertigung und Lieferung von
Klein eisenzeug für den Oberbau der Bahn
von Frankfurt a/M. nach Mannheim soll
auf dem Submissionswege vergeben werden.
DieUebernahme umfasst die Anfertigung
und Lieferung von:
60,000 Stück oder ca. 171,000 Kilogramm
Unterlagsplatten,
60.000 Stück oder ca. 510,000 Kilogramm
Laschen von Eisen,
120.000 Stück oder ca. 60,000 Kilogramm
Laschenbolzen mit Muttern,
550.000 Stück oder ca. 148,500 Kilogramm
Schienenkloben.
Die betreffenden Zeichnungen und Be-
dingungen sind auf unserem technischen
Bureau dahier zur Einsicht der Ueber-
nahmslustigen aufgelegt und können auch
auf portofreies Ersuchen von da gegen Er-
stattung der Selbstkosten bezogen werden.
Die Submissionen sind längstens bis zum
15. Februar d. J., Vormittags 10 Uhr ver-
schlossen und frankirt auf unserem Secre-
tariate dahier abzugeben. Auf dem Um-
schläge ist zu bemerken: „Submission
wegen Lieferung von Kleineisenzeug“.
Mainz, den 25. Januar 1877. In Vollmacht
des Verwaltungs - Rathes: Die Special-
Direction. (1156)
Berlin - Coblenzer Eisenbahn Strecke
Nordhausen-Wetzlar. Die Ausführung
der Erdarbeiten aut der Strecke Escliwege-
Dingelstedt und zwar:
in der Abtheilung VI (Escliwege)
Loos 3 mit 218898 cbm. Erdmassen
„ 4 „ 268207 „ „
„ 9 „ 150898 „
in der Abtheilung VII (Küllstedt)
Loos 3 mit 120500 cbm. Erdmassen
„ 5 „ 56600 „ ..
„ 9 „ 407744 „
„ 10 „ 203113 „
„ 11 „ 116949 „
soll im Wege der öffentlichen Submission
vergeben werden, und ist hierzu Termin
auf
Donnerstag, den 15. Februar 1877,
Vormittags 11 Uhr
in unserem Verwaltungsgebäude, Hedde-
richstrasse Nr. 59 hierselbst anberaumt.
Die Zeichnungen und massgebenden Be-
dingungen können in unserer Baukanzlei
sowie in den Abtheilungs-Büreaus zu Escli-
wege und Küllstedt eingesehen werden;
auch sind Bedingnisshefte gegen Erstat-
tung der Copialien von unserer Canzlei zu
beziehen.
Submissionsofferten sind versiegelt und
portofrei und versehen mit der Aufschrift
„Submissionsofferte auf Ausführung der
Erdarbeiten auf der Strecke Eschwege-
Dingelstedt“ bis zur festgesetzten Termins-
stunde an uns einzureichen.
Später eingehende, oder nicht bedin-
gungsmässige Offerten bleiben unberück-
sichtigt. — Frankfurt a/M., den 19. Januar
1877. Königliche Eisenbahn - Direction.
Klingelhöffer. (1055)
Niederschlesisch - Märkische Eisenbahn.
Die Lieferung von:
139 Stück eichenen Weichenschwellen
von 2,50 m. Längeu. 160j260mm. Stärke
154 Stück eichenen Weichenschwellen
von 2,80 m. Längeu. 160|260mm. Stärke
116 Stück eichenen Weichenschwellen
von 3,10 m. Längeu. 160(260 mm. Stärke
97 Stück eichenen Weichenschwellen
von 3, 50m. Längeu. 160|260mm.Stärke
117 Stück eichenen Weichenschwellen
von 3, 80 m, Längeu. 160|260mm. Stärke
51 Stück eichenen Weichenschwellen
von 3,90 m. Längeu. 160(260 mm. Stärke
162 Stück eichenen Weichenschwellen
von 4,1 0 m. Länge u. 250)300 mm. Stärke
32 Stück eichenen Weichenschwellen
von 4,24 m. Längeu. 250)300 mm. Stärke
118 Stück eichenen Weichenschwellen
von 4,40 m. Länge u. 250|300 mm Stärke
67 Stück eichenen Weichenschwellen
von 4,50 m. Länge u . 250 1300 mm. Stärke
83 Stück eichenen Weichenschwellen
von 4,70 m. Längeu. 250 1300 mm. Stärke
für die Halle-Sorau-Gubener Eisenbahn
soll im Wege der Submission vergeben
werden.
Termin hierzu ist auf:
Mittwoch, den 14. Februar d. J.,
Vormittags 11 Uhr
in unserem Geschäfts-Locale, Koppenstr.
Nr. 88(89 hierselbst anberaumt, bis zu wel-
chem die Offerten frankirt und versiegelt
mit der Aufschrift:
„Submission auf Weichenhölzer“
eingereicht sein müssen.
Die Submissions-Bedingungen liegen in
den Wochentagen Vormittags im vorbe-
zeichneten Locale zur Einsicht aus und
können daselbst auch Abschriften der Be-
dingungen, sowie gegen Erstattung der
Kosten in Empfang genommen werden. —
Berlin, den 20. Januar 1877. Königliche
Direction der Niederschlesisch-Märkischen
Eisenbahn. (1149)
Ml llvIVCi
cuudU UCl
b.
57,220 „
c.
16,420 „
d.
41,000 „
e.
55,000 „
f.
5,620 „
8-
1,090 „
soll
im Wege der
vergeben werden.
Fischbach bahn. Die Lieferung von :
a. 1,033,000 Klgr. Eisenbahnschienen aus
Eisen oder Stahl,
Seitenlaschen,
Laschenbolzen mit Mut-
tern,
Unterlagsplatten,
Schienenschrauben,
Schienennägel,
Fixirungsplättchen,
öffentlichen Submission
Offerten hierauf sind, mit entsprechender
Aufschrift versehen, bis zum Submissious-
termin
Samstag, den 24. Februar d. J.,
Vormittags 11 Uhr
versiegelt und portofrei an die Unterzeich-
nete Königliche Eisenbalni-Directiou ein-
zureichen, in deren Verwaltungs-Gebäude
hierselbst zur bezeichnten Stunde die
Eröffnung der Offerten im Beisein der
persönlich erschienenen Submittenten er-
folgen.
Die Submissionsbedingungen und Zeich-
nungen können im bezeiclineten Gebäude
(Zimmer 54) eingesehen, auch von dem
Vorsteher unseres Neubau-Central-Bureau’s
gegen Copialien bezogen werden. Saar-
brücken, den 26. Januar 1877. Königliche
Eisenbahn-Direction. (1151) J
5. Uebersicht der entbehrlichen
etc. Wagen.
A. Entbehrliche Wagen.
Niederschlesisch - Märkische Eisenbahn.
Berlin, den 1. Februar 1877.
100 bedeckte Güterwagen,
20 Etagewagen für Gänse u. Schweine,
30 Kalkwagen,
1500 Güter- und Kohlenwagen,
10 Langholzwagen,
20 offene Vieh- und Strohwagen,
50 Coacswagen.
Berlin-Stettiner Eisenbahn. Stettin, den
26. Januar 1877.
25 Paar Langholzwagen mit Drehsche-
meln. Jeder Wagen hat eine Trag-
fähigkeit von 10,000 Kilogramm.
( iE!
IflilU
PRIVAT -AN ZEIGEN.
Wir disponiren zur Zeit über 75 Stück offene und 116
Stück bedeckte Güterwagen, welche wir zum billigen Mieths-
preis oder auch zum Erwerb hiermit offeriren Auf Grund
unserer Miethsvertriige gehen die Wagen nach Ablauf eines
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Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verantwortlicher BedaeUuvi Dr. Jo». Wfih. Koch au Berlin (Redaotionsbureaus Auhalterstr. 0). - CommissionKr t Adolph Rofblshöfor an Laipalg. - Druck Ton H. S. Hermann in Barlln. Beuthstr. 8.
153
N2: 12.
Die Zeitung erscheint
Montags nnd Freitags.
Vierteljährlich für 4 Mark zu beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt des Deutseli-
Oe9terr. Postgebietes ;
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Manuscript sowie sämmtliche officielle Inserate
■ind franco einzusenden an die Redactiou,
Dr. inr. W. Koch,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commissionär für den Buchhandel :
Adolph Refelshöfer,
Leipzig, Nürnberger Strasse 59.
1877.
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Piivat-Inserate
wolle man direct an die Buch- n. Steindruckerei
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Berlin SW., Beuth-Strasse 8.,
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oder deren Raum 3b Pf.
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sowohl den von den Eisenbahnen und durch «leu
Buchhandel als den durch die Post bezogenen
Exemplaren fiir 15 Hark beigelegt.
Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Deutscher Eisenhahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 9. Februar 1877.
Inhalt: Organisation der Eisenbahnverwaltungen von E. Buresch. — Besteuerung der Eisenbahnen. — Statistik der Preussischen
Eisenbahnen für das Betriebsjahr 1875 (Schluss). — Wochenschau. — Preussische Ostbahn. — Sächsische Bahnen. — Krefeld-Kreis-Kempen.
— Berliner Pferdebahnen. — Belgien. — England. — Algerische Eisenbahnen. — Das Kursbuch der Deutschen Reichspostverwaltuug. Neu
erschienene Werke. — Submissionskalender. — Officielle Anzeigen: 1. Bahn- etc. Eröffnungen. 2. Betriebsstörungen. 3. Auslösungen. 4. Tarif-
änderungen. 5. Submissionen. — Privat-Anzeigen.
Organisation der Eisenbahnverwaltungen.*)
Von E. Buresch, Geh. Oberbaurath in Oldenburg.
Die Organisation einer Verwaltung ist die Mechanik des
Dienstes; sie unterliegt wie jede Mechanik festen Gesetzen; sie
ist um so vollkommener, je strenger diese Gesetze bei ihr inne-
gehalten und je richtiger sie angewendet sind. Volle Wahrheit
in allen Beziehungen und möglichste Selbstständigkeit
jedes einzelnen Beamten innerhalb seines Wirkungskreises sind
als durchgehende Grundsätze zu betrachten.
Von einem leitenden Mittelpunkte ausgehend soll in stufen-
weiser Erbreitung nach unten bis zu den unmittelbar ausführenden
Kräften ein inniger und fester Zusammenhang bestehen, welcher
durchaus geeignet ist, den bestimmten Zweck sicher und rasch
zu erreichen.
Die Gliederung dieses Zusammenhanges muss eine derartig
harmonische sein, dass jede Stelle in jeder Stufe einen bestimmten
einheitlichen Geschäftskreis umfasst.
Die unteren Stellen vereinigen sich in Einheiten höheren
Grades, welche das in höherem Sinne Zusammengehörige (einen
ganzen Dienstzweig) umfassen, während in einem Centralpunkte
die ganze Verwaltung zur Einheit gelangt. Die harmonische Ein-
heit in jeder Stufe wird erreicht, wenn durch die Vertheilung der
Geschäfte Jedem das zufällt, was er am besten verstehen muss,
wobei also dasjenige zusammen gebracht wird, was naturgemäss
zusammen gehört.
Der Dienstkreis einer jeden Stelle muss scharf abgegrenzt
sein und hinsichtlich keiner irgend vorherzuselienden Arbeit darf
unbestimmt bleiben, zu wessen Obliegenheiten sie gehört, damit
einestbeils sow'ohl Ueberlastungen als Uebergriffen Einzelner vor-
gebeugt wird und anderntheils wegen Mangel an Vorbereitung
keine Unsicherheit entsteht.
Sehr sorgfältig sind die Grenzen da zu ziehen, wo die Thä-
tigkeit verschiedener Beamten in einander greift, damit nicht —
wie bei einer schlecht regulirten Maschine — Rost und Reibungen
*) Aus dem Handbuch für specielle Eisenbahn-Technik, heraus-
gegeben von Heusinger v. Waldegg, Bd. IV S. 391 fg.
Vorkommen, welche zerstörende Abnutzung und Kraftverlust ver-
ursachen.
Jedem Beamten muss, seiner Dienststufe entsprechend, soviel
Einsicht in den Gesammtzweck beigebracht werden, dass er den
Zusammenhang seiner Specialfunction mit jenem begreift und
demgemäss im Stande ist, sicher zu beurtheilen, wie und ob ei-
serne Functionen gut versiebt, damit durch die ganze Organisation
hindurch, Jeder für alle gewöhnlichen Vorkommnisse seines Dienstes
weiss, was er zu thun hat.
Der Begriff: gewöhnliche Vorkommnisse muss um so
umfassender verstanden werden, je grösser der Wirkungskreis
eines Beamten ist.
Zwischen den Vorständen der einzelnen Dientzweige und
der Centralbehörde muss deshalb eine so unmittelbare Verbindung
stattfinden, dass erstere über die leitenden Gedanken und den
Gang der Verwaltung laufend vollständig unterrichtet und dadurch
im Stande sind, ihren Dienstzweig mit der Sicherheit zu leiten,
welche nur durch die bewusste Uebereinstimmung mit der obersten
Stelle erlangt werden kann.
Bei consequenter Durchführung des im Vorstehenden ent-
wickelten Princips wird jedem Beamten die möglichst grosse
Selbstständigkeit gelassen, von ihm also auch die grösste Leistung
erwartet werden können; wogegen unnöthige Beschränkung der
Competenz nicht nur die, Verwaltung sch wei fällig macht, sondern
auch die Selbstständigkeit der Beamten ertödtet und die Freude
an der Arbeit verkümmert.
Damit jeder Beamte von der ihm beiwohnenden Einsicht
pfiiehtmässig rechtzeitigen Gebrauch machen kann, ist es noth-
wendig, dass er von den Vorkommnissen, welche seine Thätigkeit
bedingen, stets auf dem directesten Wege Kenntniss erhalte.
Es darf diese Kenntniss für den, welcher unmittelbar (‘ingreifen
soll, niemals dadurch verzögert werden, dass etwa aussen lern Mel-
dungen an höhere Stellen nothwendig oder vorgeschrieben sind:
und als ganz fehlerhaft wäre es zu bezeichnen, wenn er seine
Nachricht erst auf dem Umwege durch die höhere Stelle erhalten
sollte. Wenn hiebei auch keineswegs verkannt werden soll, dass
die Kunde von vorkommenden Thatsachen auch für die höhere
Instanz von Wichtigkeit, ja sogar nothwendig sein kann — ausser
154
aus anderen Gründen schon deshalb: weil solche Thatsachen zu-
gleich Erfahrungen sind, deren Sammlung behufs späterer Ver-
werthung für das Unternehmen von grösster Wichtigkeit ist — so
darf durch eine derartige Vorschrift die oben geforderte directe
Meldung solcher Thatsachen an die zunächst competente Stelle
doch weder beeinträchtigt noch auch nur verzögert werden,
damit von derselben in geeigneter Weise schleunigst eingegriffen
werden kann.
Wenn ganz allgemein bei vielen Thatsachen nicht die Kennt-
niss derselben schon genügt, sondern auch noch die directe An-
schauung erforderlich ist, um nutzbare Erfahrungen zu ziehen,
so tritt dieser Fall ganz besonders bei technischen Dienstzweigen
ein; den Vorständen derselben muss deshalb möglichst freie Dis-
position über ihre Zeit bleiben, ohne welche die solchen Beamten
nothwendige Selbstständigkeit in ihrem Wirken nicht bestehen kann.
Es wird demnach einleuchten, wie sehr fehlerhaft es sein
würde, Beamte solcher Stellung zu zwingen oder auch nur zu ver-
anlassen, ihre Zeit unbedeutenden Geschäften zu widmen und es
denselben dadurch unmöglich zu machen, mit den Thatsachen und
äusseren Verhältnissen ihres Dienstzweiges aus eigener Anschauung
stets auf dem Laufenden sich zu erhalten und das darnach als
wichtig Erkannte stets sofort zu veranlassen.
Die Centralstelle, welche einestheils die Gründe für ihre
Massnahmen aus den Beziehungen des Unternehmens zur Aussen-
welt schöpft, muss anderntheils über den Gang des Dienstes auf
das Getreueste und Klarste unterrichtet werden. Dies kann aber
unzweifelhaft durch Niemanden besser geschehen, als durch die
Vorsteher der einzelnen Dienstzweige, deren unmittelbarste Ver-
bindung mit der Centralstelle, resp. dem Chef derselben, daher
auch in dieser Beziehung notliwendig ist. Fehlt dieselbe, so liegt
die Gefahr nahe, dass wegen Einseitigkeit der Information die
wahre einheitliche und harmonische Leitung verloren geht.
Soviel immer thunlich, sollte der Verkehr zwischen den
verschiedenen Diensstellen ein mündlicher und nur in Fällen,
wo es um Bestimmungen von grosser Wichtigkeit oder bleibender
Geltung sich handelt, ein schriftlicher sein. Die mündliche Ge-
schäftsbehanlung setzt allerdings voraus, oder wird doch in ihrer
Wirkung wesentlich dadurch unterstützt, dass eine möglichste
Selbsständigkeit der Beamten in ihrer Stellung und zwar bis zum
Chef der ganzen Verwaltung hinauf vorhanden sei: ein Punkt,
auf welchen weiter noch zurückzukommen sein wird.
Da in den unteren Stellen, wo es häufig um eine eigentliche
Information und Einführung der Beamten in das Wesen und den
Geist des Dienstes sich handelt, eine eingehendere Behandlung
der Sache nicht vermieden werden kann, so sollte man hier, wenn
nicht ausschliesslich, so doch vorwiegend den mündlichen Verkehr
wählen, weil er ohne grossen Zeitverlust neben Erledigung des
eigentlichen Geschäftes zugleich belehrend und anregend wirken
kann, namentlich hier am Platze ist.
Aber auch beim schriftlichen Verfahren sollten in diesen
Dienstregionen kurze Motivirungen und Hinweisungen auf all-
gemeine Grundsätze nicht unterbleiben; sie werden die Heran-
bildung der Beamten wesentlich fördern und die Reife derselben
für höhere Stellungen beschleunigen, — eine Rücksicht, welche,
in ihrer Bedeutung häufig sehr verkannt, weit davon entfernt ist,
die Interessen des Dienstes oder die des einzelnen höher stehenden
Beamten zu schädigen, vielmehr für das Ganze wie für den Ein-
zelnen ganz unzweifelhaft vom grössten Nutzen ist.
Selbstverständlich wird im dienstlichen Verkehr, je mehr
nach oben — gleichviel ob mündlich oder schriftlich — desto
mehr bündige Kürze und strenge Beschränkung auf das
Hauptsächlichste Platz zu greifen haben, um den höheren Stellen,
resp. dem Chef der ganzen Verwaltung zu ermöglichen: von
Allem Kunde zu nehmen, ohne in seiner Zeit für persönliche An-
schauung, eigene Arbeiten und Studien über wichtige Fragen des
Unternehmens zu sehr beengt zu werden.
Als wesentliches Mittel hierzu sind zu bezeichnen:
dass nicht neben dem mündlichen Geschäftsverkehre
über denselben Gegenstand auch noch ein schriftlicher
herlaufe; alle Gegenstände, welche actenmässig docu-
mentirt sein müssen, sollten zu möglichster Zeit-
ersparniss von vornherein allein in den Schriftweg
gebracht werden, es sei denn, dass eine collegiale
Bearbeitung einzutreten hätte;
und sodann
dass das etwa eintretende schriftliche Verfahren ein mög-
lichst directes sei und bei voller Correctlieit von den
störenden und hemmenden Einflüssen frei sich halte,
welche die kaum ausbleiblichen Folgen eines aus-
gebildeten Bur eaukratismus sind.
Ohne auf dieses Thema näher einzugehen, darf hier beispiels-
weise auf den grossen Unterschied in Kraft und Zeitaufwand ver-
wiesen werden, welcher im Geschäftsgänge namentlich im schrift-
lichen Verkehre in Deutschland und England stattfindet, und
darf das Studium dieser Angelegenheit Nichtkundigen um so
so mehr empfohlen werden, als die Ueberlegenheit der Engländer
auf so vielen wirtschaftlichen Gebieten, ihrer practischen Ge-
schäftsbehandlung gewiss nicht zum kleinsten Theile beigemessen
werden muss.
Wurde oben präcise Kürze als wesentlich für den münd-
lichen Geschäftsverkehr bezeichnet und ist dieselbe, namentlich
bei grossen Verwaltungen geradezu eine unerlässliche Bedingung,
so sollen dadurch doch eingehende Besprechungen über geschäft-
liche Angelegenheiten, namentlich die Allgemeinheit derselben im
zwanglosen Verkehre keineswegs ausgeschlossen werden. Dieselben
sind vielmehr als ein wesentliches Mittel für die Verallgemeine-
rung der leitenden Grundsätze der Verwaltung und der massge-
benden Ideen zu bezeichnen, welche der Verwaltung namentlich
auch durch die Heranbildung der jüngeren Beamten stets zu
Gute kommen wird.
Eine solche Geschäftsbehandlung führt denn auch stets
auf einen regeren persönlichen Verkehr der Beamten unter ein-
ander, dessen hohe Wichtigkeit für das Gedeihen der Verwaltung
häufig längst nicht gebührend gewürdigt wird. Wenn auch keines-
wegs verkannt werden mag, dass derselbe bei ausgedehnten Un-
ternehmungen und namentlich in grösseren Städten mehr Schwie-
rigkeiten findet, so sollte die Verwaltung auf seichen doch Werth
legen und denselben auf jede Weise, namentlich durch Schaffung
eines socialen Vereinigungspunktes oder dergleichen, zu fördern
suchen. Es werden dadurch die Ansprüche an die in das Be-
amtencorps aufzunehmenden jungen Leute und damit auch an
deren Erziehung und Tüchtigkeit ganz unwillkürlich sich steigern,
Anregungen für ernste Studien und namentlich öftere Gelegen-
heiten gegeben, gegenseitig näher sich kennen zu lernen, wie
solche im rein dienstlichen Verkehre kaum oder doch nur selten
sich finden, während eine genaue Personalkenntniss gleichwohl
als ein wesentliches Erforderniss für die erspriessliche Wirksam-
keit einer jeden oberen Stelle bezeichnet werden muss.
Weiter ist gegenseitiges Vertrauen der Beamten als
ein erhebliches Moment für die Prosperität des Unternehmens zu
bezeichnen. Statt weiterer Ausführung dieses wohl allgemein
gültigen Satzes darf hier nur darauf hingewiesen werden, wie
im Eisenbahndienste der Berührungspunkte der einzelnen Beamten
unter sich so unendlich viele und dadurch ebenso viele Gelegen-
heiten sowohl zu Geneigtheit, als zu Gleichgültigkeit oder gar
Unwillfährigkeit gegeben sind, welche durch alle, selbst die voll-
ständigsten und besten Dienstvorschriften nicht erreicht resp.
beseitigt werden können. Mit einem widerwilligen oder selbst nur
lässigen Uuterpersonale aber einen Dienst von solcher Verantwort-
lichkeit und materieller Wichtigkeit, wie der Eisenbahndienst es
ist, zu führen, dürfte ein gewagtes Beginnen und von vornherein
geeignet sein, die Erfolge des Unternehmens erheblich zu schädigen.
Es soll deshalb Aufgabe der Organisation sowohl, als der Leitung
des Dienstes sein: so viel als möglich jeden Beamten von vorn-
herein zu veranlassen, mit Ernst dahin zu streben, das Vertrauen
seiner Vorgesetzten und Untergebenen sich zu erwerben.
Endlich noch sollte jede Verwaltung dahin streben , ein
möglichst stabiles Personal sich zu schaffen, und namentlich
dahin wirken, dass im Falle eines Abganges in die oberen Stellen
der Ersatz nicht von aussen herbeigezogen zu werden braucht,
— 155
sondern durch Aufrücken erfolgen kann. Sicherheit und Gleich-
mässigkeit der Verwaltung und namentlich die Oekonomie der-
selben werden dadurch gewinnen. Die Mittel dazu liegen einfach
einestheils in der stetigen Einstellung einer reichlichen Zahl
tüchtiger junger Leute in den Dienst und deren Ausbildung für
denselben, anderntheils in der Gewährung auskömmlicher Remu-
nerationen, Gehalte und sonstiger Emolumente (z. ß. Wohnungen
etc.) für alle festen Stellen, in der Sicherung der Zukunft der
Beamten und ihrer Angehörigen durch gut dotirte und wohlver-
waltete Pensions-, Wittwen- und Waisenkassen und endlich in
anständiger Behandlung und Nichtüberlastung der einzelnen
Beamten.
Besteuerung der Eisenbahnen.
Der zweiten Kammer der Stände des Grossherzogthums
Hessen-Darmstadt ist unter dem 6. October 1876 nachstehender
Gesetzentwurf zur Beschlussfassung unterbreitet:
Art. 1.
Die im Besitze des Staats befindlichen Eisenbahnen sind
der Besteuerung nicht unterworfen.
Art. 2.
Bezüglich der vom Staate erworbenen Oberhessischen Eisen-
bahnen tritt die Bestimmung des Art. 1 mit dem 1. Januar 1877
in Wirksamkeit.
Art. 3.
Unser Finanzministerium ist mit der Vollziehung dieses Ge-
setzes beauftragt.
Die Motive für diesen Gesetzentwurf führen unter näherem
Eingehen auch die einzelnen Bahnen aus, dass der im Gesetze
vom 13. April 1824 betr. die Vollendung des Immobiliarkatasters
enthaltene Grundsatz, dass die Chausseen und Landstrassen von
der Besteuerung ausgenommen seien, factisch auch auf die in
dem Grossherzoglichen Staate erbauten Eisenbahnen des eigenen
Staats und von fremdem Staate bezüglich der Staatssteuern an-
gewandt sei. Gedachte Eisenbahnen seien von Staatssteuern und
hierdurch auch von Communalabgaben frei gewesen. Dagegen
seien die Privateisenbahn-Gesellschaften als Grundbesitzer und
Gewerbtreibende bezüglich ihrer Bahnen zu Grund- und Ge-
bäudesteuern und hierdurch auch zu den Communalabgaben heran-
gezogen worden. Da die Oberhessischen Bahnen in den Besitz
des Staats übergegangen seien, sei es nothwendig ausdrücklich
auszusprechen, dass dieselbe in Zukunft keine Communalabgaben
mehr zu entrichten haben. Nach eingezogenen Erkundigungen
hätten auch in anderen Staaten Baden, Württemberg, Baiern, Kö-
nigreich Sachsen die Staatsbahnen keine Staatssteuern zu zahlen
und seien auch theilweise ganz von den Communalabgaben befreit.
Der von dem ersten Ausschüsse über diese Gesetzesvorlage
erstattete Bericht führt unter Anderm folgendes aus: Selbstver-
ständlich ist es für den Staat ganz gleichgültig, ob er Steuern be-
zahlt oder nicht. Er giebt mit der einen Hand, was er mit der
andern nimmt. In anderer Weise gestaltet sich das Verhältniss
für die Gemeinden. Ihnen gegenüber fällt der zahlende Staat
weg. Sie haben aber immerhin den entschiedenen Vorth eil, an
der Eisenbahn direct zu liegen oder doch in kurzer Zeit die
nächste Station erreichen zu können. Dieser Vortheil ist so
überaus gross, dass ihm gegenüber der geringe Ausfall an Com-
munalsteuern nicht in Betracht kommen kann. Dieser Grund
ist jetzt nur für Oberhessen von Bedeutung. Der Staat d. h. die
Steuerpflichtigen des ganzen Landes bringen für dieses so sehr
schwere Opfer für die dortigen Eisenbahnen, dass man ohne un-
gerecht zu sein, den Gemeinden diesen geringen Verlust zumu-
then kann. Der Bericht befürwortet schliesslich die Annahme
der Gesetzesvorlage.
Das Vorgehen der Grossherzoglich Hessischen Regierung
erscheint sehr nachabmenswerth. Wir empfehlen dringend die
Frage der Steuerpflichtigkeit der Preussischen Eisenbahnen zu
regeln ohne Rücksicht auf die sonst nothwendige Regelung der
Communalsteuergesetzgebung und vertreten wiederholt die An-
sicht, dass die Privatbahnen gleich wie die Staatsbahnen von
Communalsteuern zu befreien sind.
überhaupt
ji
Bahnlhnge
M.
verwendeten
Anlage-Capital*.
Statistik der Preussischen Eisenbahnen für das
Betriebsjahr 1875. (Schluss.)
3. Ueberschuss.
Wie in den vorstehenden Abschnitten näher angegeben,
sind die Einnahmen um 35 Millionen M gestiegen, wahrend die
Betriebs-Ausgaben um 3 Millionen Jl und die zu Meliorationen
verwendeten Summen um 21 Millionen M. niedriger waren als im
Jahre 1874, woraus sich die Erhöhung des Ueberschusses von
selber^ieie bekannt, wird der Ueberschuss in den einzelnen
Tabellen der „statistischen Nachrichten“ verschieden berechnet,
nämlich in der Weise, dass von den Einnahmen
a) die Betriebs- Ausgaben (also die Ausgaben ausschliesslich der
zu Meliorationen verwendeten Summen),
b) die Ausgaben einschliesslich der zu Meliorationen verwen-
deten Summen
in Abzug gebracht werden. . _.
Nach Abzug der reinen Betriebs- Ausgaben von den Ein-
nahmen berechnete sich der Ueberschuss der einzelnen Bahnen
— geordnet nach der kilometrischen Höhe desselben — wie folgt :
& ühorhannt Pr<> Kilometer in Procenten des
bei der
* Oberschlesischen Hauptbahn
Magdeburg-Leipziger . . .
Niedersclilesisch-Märkischen
* Bergiscli-Märkischen
Köln-Mindener ....
Rheinischen
+ Saarbrücker
Berlin-Stettin-Stargarder
Berlin-Potsdam-Magdebu:
Main-Weser Bahn . .
Hannoverschen . . .
Thüringischen ....
Berlin-Anhaltischen . .
Berliner Verbindungsbaln
Berlin-Hamburger . .
Rechte-Oder-Ufer E.
* Breslau-Posen-Glogauer
Magdeburg-Halberstädter
Homburger
Lübeck-Bücliener (und Ham
burger)
Altona-Kieler
Westfälischen .
Ostpreussischen Südbahn
+ Preussischen Ostbahn
Breslau - Schweidnitz - F
burger . . .
Halle-Casseler .
* Wilhelmsbahn .
* Stargard-Posener
-|- Nassauischen
+
*
t
+
ei
Frankfurt-Bebraei
Rhein-Nahe . .
Berlin-Görlitzer
Posen-Thorn-Bromberger
Iiaunover-Altenbekener
Cottbus-Grossenhainer
Märkisch-Posener . .
Breslau-Mittelwalder
Niederschles. Zweigbahn
Glückstadt-Elmshorner
Cronberger
Tilsit-Insterburger . .
Halle-Sorau-Gubener .
Stargard-Cöslin-Colberge
Scbleswigsclien . . .
Nordhausen-Erfurter .
Angerm ünde-Stralsundei
Breslau-Warschauer
Crcfeld-Kreis Kempener
Oberlausitzer ....
Cöslin-Stolp-Danziger ,
zusammen
im Vorjahre
pro 1875 .
16 159 288
47 344
16, *9
5 105 086
28 863
1 1 529
17 073 939
26 964
0,32
31 588 531
26 956
6,18
25 965 581
24 884
5,95
24 140 909
23 788
6,94
4 201 560
23 649
°'99
5 226 772
23 312
11.13
6 010 254
22 764
^166
4 096 787
20 609
7,93
15 832 259
18 412
7,71
8 459 783
17 920
7,62
7 303 345
17 022
10,09
518 051
16 374
3,66
6 711 290
15 192
6,77
4 625 975
14 793 .
7,98
2 967 561
14193
7,67
12 447 755
13 845
6,09
240 500
13 317
5,41
1 439 978
12 941
6,it
2 980 327
12 318
6,98
4 659 330
11 769
5,*,
2 793 802
11 488
5,87
16 415 054
11 323
6,13
4 827 079
11 132
6,07
2 403 898
10 865
5,io
2 016 621
10 743
7.o*
1 800 007
10 451
8.43
2 514 084
9 754
3,15
2 131 784
9 585
‘2.54
1 133 460
9 398
2*15
2 438 129
8 107
4,33
1 338 702
7 175
3,92
1 182 199
5 155
1*31
382 289
4 798
7?6o
1 267 627
4 656
2*78
784 789
4 655
1,17
390 223
4 615
'%78
153 917
4 608
5,04
43 343
4 441
4,47
231 698
4 286
2,39
1 238 000
4 206
1,90
695 196
4 030
2,02
903 272
3 925
3,34
299 560
3 826
3,12
777 857
3 282
2,2 t
78 183
1409
0,90
28 019
671
0,57
23 069
154
0,|2
6 026
30
0,03
256 051 490
16 220
5,99
217 907 892
15 369
6.07
-f 38 143 598
+ 824
— 0,09
= 17,5° pCt.
5,35 pCt.
Anmerkung. Die mit -f- bezeichneten Bahnen sind Staats-
Eigenthum und die mit * bezeichneten sind Privatbahnen in Staats-
Verwaltung.
156
und zwar bei den
Staatsbahnen + 6 913 078 -f 1 258 + 0,13 pCt.
= H,42 PCt. = 8,52 pCt.
Privatbahnen in Staatsverwalt. . -j- 10 332 218 -f- 2 312 -j- 0,23 „
— 21,59 pCt. — ll,73pCt.
„ „ eigener Verw. . + 20 898 302 -|- 132 — 0,28 „
= 19,08 pCt. = 0,92 pCt.
Ein Ueberschuss wurde nicht erzielt bei der Angermünde-
Scliwedter und bei der Saal-Unstrut Bahn. Bei der ersteren sind
die Ausgaben unr 683 Jl (pro Kilometer 30 J£) und bei der
letzteren um 575 (pro Kilometer 11 Jl) höher als die Einnahmen.
Dagegen betrug der Ueberschuss, welcher sich ergiebt,
wenn von den Einnahmen die Ausgaben einschliesslich der zu
Meliorationen verwendeten Summen in Abzug gebracht werden :
überhaupt Pr^ Kilometer
1 Bahnlange
im Jahre 1875 . 215 476 779 Jl 13 560 Jl
„ „ 1874 . 156 060 936 „ 10 965 „
pro 1875 also mehr . 59 415 843 Jl 2 595 M.
— 38,07 pCt. = 23,67 pCt.
Dieser Ueberschuss betrug pro Kilometer Bahnlänge 12 456
Jl. im Jahre 1873, 13 383 Jl im Jahre 1872, 15 231 Jl im Jahre
1871, 15 102 Jl im Jahre 1870, 14 382 Jl im Jahre 1869 und 13 423
Jl im Jahre 1868.
Das verwendete Anlage-Capital ist durch diesen Ueberschuss
mit 5;1 pCt. verzinst, gegen 4,4 pCt. im Vorjahre, 5,a pCt. im Jahre
1873, 6,, pCt. im Jahre 1872, 7,, pCt. im Jahre 1871, 7,0 pCt. im
Jahre 1870, 6,5 pCt. im Jahre 1869 und 6,t pCt. im Jahre 1868.
In Folge dieser nicht ungünstigen Resultate war die Ge-
währung von Zins-Zuschüssen auf Grund der übernommenen Ga-
rantien geringer als im Jahre 1874,
Seitens des Staats sind zur Verzinsung zugeschossen: bei
der Halle-Casseler Bahn 277 545 Jl, bei der Gotha-Leinefelder
Bahn 275 216 Jl, bei der Gera-Eichichter Bahn 73 707 Jl, bei der
Linie Call-Trier l 107 923 Jl, bei der Posen-Thorn-Broinberger
Bahn 836 682 Jt , bei der Rhein-Nahe Eisenbahn 509 654 Jl, bei
der Linie Angermünde-Stralsund 802 466 Jl und bei der Zweig-
bahn Ehrenbreitstein (Pfaffendorf)-Oberlahnstein 65 652 Jl
Seitens Privat - Gesellschaften und anderer Staaten sind an
Zuschüssen geleistet: von der Magdeburg -Leipziger E.-G. bei der
Halle-Kasseler Balm 39 649 J/., von der Fürstlich Schwarzburgischen
Regierung und anderer Garanten bei der Nord hausen -Erfurter E.
150 000 Jl, von Sachsen - Coburg - Gotha 130 473 M und von der
Thüringischen Stammbahn 59 303 Jl bei der Gotha - Leinefelder
Bahn, von den Sächsischen Staaten 556 293 Jl und von der Thü-
ringischen Stammbalm 149 310 Jl bei der Gera-Eichichter Bahn,
von der Rheinischen Stammbahn 89 127 Jl bei der Call -Trierer
Bahn, von der Altona-Kieler Gesellschaft 463 442 ^1 bei der Schles-
wig’schen Bahn, von der Oberschlesischen Stammbahn 195 000 Jl
bei der Posen-Thorn-Bromberger Bahn, von der Berlin - Stettiner
Eisenbahn-Gesellschaft 684 348 Jl bei der Stargard-Cöslin-Colberger
und 1071 886 Jl bei der Cöslin-Stolp-Danziger Eisenbahn, von der
Fürstlich Scliwarzburgischen Regierung 22 712 Jl bei der Dieten-
dorf-Arnstadter Balm und von cler Niederländischen Rhein-Eisen-
bahn - Gesellschaft 95 433 Jl bei der Strecke Cleve - Zevenaar der
Rheinischen Eisenbahn.
Im Ganzen sind an Zuschüssen geleistet: zur Verzinsung
von Stamm-Actien bei 6 Linien 3 371 988 Jl (im Vorjahre 4 563 921 Jl)
und zur Verzinsung von Prioritäts - Obligationen bei 7 Linien (im
Vorjahre 10 Linien) 4 283 833 ^ (im Vorjahre 5 793 225 Jl), zu-
sammen 7 655 821 Jl gegen 10 357 146 Jl im Jahre 1874, 8 876 532 Jl
im Jahre 1873, 6 065 412 Jl im Jahre 1872 und 3 943 104 Jl im
Jahre 1871.
Von den Zuschüssen des Jahres 1875 treffen den Preussisclien
Staat 3 948 845 .11. (im Vorjahre 7 113 906 Jl einschliesslich der
Hinterpommerschen Bahnen), welcher dagegen an Extra-Dividende in
Folge seiner Betheiluugen an mehreren Privatbahnen 2 482 708 Jl
(im Vorjahre 3 343 767 Jl.) eingenommen hat.
Bei den Privatbahnen fand der Ueberschuss des Jahres 1875
(berechnet nach der Methode ad a) folgende Verwendung:
zu Meliorationen 709 043 Jl
als Beitrag zum Reserve- und Erneuerungfonds. . . 37 947 328
zur I llgung der Prioritäts-Obligationen 7 577 914
„ Verzinsung derselben 65 260 908 ”
„ Verzinsung der Prioritäts-Stamm-Actien (3,28 pCt.) 6 785 544 ”
zu 5,01 pCt. Dividende der Stamm-Actien ..... 58 891 851
(mit Garantie - Zuschuss beträgt die Dividende
5,41 pCt.)
zur Eisenbalm-Abgabe an den Staat 4 681 875
» Extra-Dividende „ „ „ 2 482 708 ”
zu sonstigen Ausgaben 16 016 522
(Die Steuern an die Communen und Kreise betragen 2 356 973 Jl,
die Vergütungen für verlorenes und beschädigtes Gut und für ver-
spätete Lieferungen 502 633 Jl, sowie die Schadens - Ersätze auf
Grund des Ilattpilicht-Gesetzes vom 7. Juni 1871 784 762 Jl).
Das an der Zinsen- und Dividenden-Zahlung Theil nehmende
Capital erhöhte sich im Jahre 1875 um 92 624 975 Jt Stamm-Actien.
1 134 870 Jl Prioritäts-Stamm-Actien und 359 293 456 Jl Prioritäts-
Obligationen, zusammen um 453 053 301 Jt. Dem gegenüber ist
aber auch die als Dividende der Stamm-Actien vertheilte Summe
um 7 462 545 Jl gestiegen.
Als Ueberschuss der Staatsbahnen sind an die General-
Staatskasse 51 090 098 Jt (gegen 35 045 422 ^ im Vorjahre) ab-
geführt, welche Summe das verwendete Anlage-Capital mit 4,J8 pCt.
— gegen 3,58 pCt. im Vorjahre — verzinst.
Bei den Privatbahnen hat die Rentabilität betragen und
zwar :
1) die Durchschnitts-Dividende der Stamm-Actien
bei den im Jahre
Privatbahnen in Staatsverwaltung
aus eigenem Betriebe ....
mit Garantie-Zuschuss ....
Privatbahnen in eigener Verwaltung
aus eigenem Betriebe ....
mit Garantie-Zuschuss ....
sämmtlichen Privatbahnen
aus eigenem Betriebe ....
mit Garantie-Zuschuss ....
2) die Durchschnitts-Dividende d.
Prioritäts - Stamm-Actien
sämmtlicher Privatbahnen . .
3) die Durchschnittsverzinsung der
Prioritäts - Obligationen
sämmtlicher Privatbahnen
aus eigenem Betriebe . . .
mit Garantie-Zuschuss . .
4) die Durchschnitts - Rente
des ganzen Anlage - Capitals
a) bei den Staatsbahnen. .
b) bei den Privatbahnen in
Staatsverwaltung
aus eigenem Betriebe
mit Garantie -Zuschuss
c) bei den Privatbahnen in
eigener Verwaltung
aus eigenem Betriebe 4,31
mit Garantie -Zuschuss
d) bei sämmtlichen Bahnen
aus eigenem Betriebe
mit Garante- Zuschuss
Wird bei der Vergleichung der Durchschnitts-Renten der
letzten Jahre die grosse Ausdehnung der in Betrieb gesetzten
neuen (nicht rentablen) Strecken, namentlich bei den Privat-
bahnen in eigener Verwaltung, in Betracht gezogen, dann
muss das Ergebniss pro 1875 als ein ganz befriedigendes angesehen
werden.
VI. Reserve- etc. Fonds, Beamten etc. und Unfälle.
Die allgemeinen Wirthschaftsverhältnisse haben ein erheb-
liches Anwachsen der verschiedenen Fonds im Jahre 1875 nicht
begünstigt, es waren zwar die Bestände der Reserve- und Erneue-
rungsfonds um rund 10 912 000 Jl höher als im Vorjahre und be-
trugen 87 532 319 Jl, gegen das verwendete Anlagecapital ver-
glichen ergeben dieselben aber nur 2,, pCt.. gegen 2,2 pCt. im
Vorjahre, 2,4 pCt. im Jahre 1873, 2,7 pCt. im Jahre 1872 und 2,s
pCt. in den Jahren 1871 und 1870.
1875
1874
1873
1871
1869
1867
5,00
4,33
4,54
7,08
7,16
7,71
7.21
5,02
5,05
5,75
8,60
7,89
8,87
5)41
5,65
6,42
3,87
7,91
8,93
5)0i
4,85
5,44
8,21
7,71
8,59
5)30
5,28
5,91
8,43
7,72
8,63
5,28
3,22
3,14
2,74
4,81
—
4,h
5 89
3,90
3,99
3-86
3,46
4,S8
4,36
4,30
4,25
4,24
4,17
4,78
3,58
4,95
6,6!
5,77
5,83
4,41
4,07
4,18
5,31
5,31
5,05
4,60
4,35
4,39
5,34
5,38
5,25
4,41
4,33
4,63
6,04
5,76
°,79
4,69
4,81
5,13
6,36
6,04
6,33
4,51
4,06
4,64
6-07
5,67
5,54
4,70
4,36
4,93
6,23
5,81
5,98
Das bei den Preussischen Eisenbahnen beschäftigte Personal
(Beamte und Arbeiter) hat im Jahre 1S75 einen Zuwachs von 4126
Personen erhalten.
Es waren ult. 1875 beschäftigt:
91 555 Beamte und Hilfsarbeiter, sowie
90 921 Arbeiter täglich.
Dieselben erhielten an Gehalt, Tagegeldern und sonstigen
Emolumenten 170 642 725 Jl, es betrug also das Einkommen pro
Mann und Jahr rund 935 Jt gegen 939 Jt im Vorjahre und 909
Jl im Jahre 1873.
Die Bestände der Beamten - Pensionscassen betrugen am
Jahresschlüsse 43 447 296 Jl und diejenigen der Kranken- und
Sterbccassen 2 980 148 Jt
Die Zahl der im Jahre 1875 vorgekommenen Unfälle bei
denen Personen getödtet oder verletzt wurden, ist immer noch
recht erheblich, hat aber gegen die Vorjahre bedeutend abge-
nommen.
Es sind im Jahre 1875 getödtet verletzt
l) Reisende:
a. unverschuldet bei einem Unfälle des Zuges
W'ährend der Fahrt — 19
b. in Folge eingener Unvorsichtigkeitbeim Be-
nutzen, Besteigen und Verlassen der Züge 13 22
54
157
2) Bahnbeamte und Bahn-Arbeiter.
A. Beim eigentlichen Eisenbahnbetriebe.
a. unverschuldet durch Unfälle der Züge
während der Fahrt 10
b. durch unvorsichtiges oder unzeitiges Be-
steigen oder Verlassen der Fahrzeuge . 35
c. beim Wagenschieben und Rangiren der
Züge 74
d. durch unzeitigen Aufenthalt auf den Ge-
leisen, namentlich beim Ueberschreiten
derselben 85
e. durch unvorsichtige Handhabung des
Dienstes 26
B. Bei Nebenbeschäftigungen (Bau-,
Werkstatts- und anderen mit dem
Betriebe nicht direct zusammen-
hängenden Arbeiten)
3) Post-, Steuer- und Polizeibeamte.
a. unverschuldet durch Unfälle der Züge .
b. in Folge eigener Unvorsichtigkeit beim
Besteigen und Verlassen der Züge oder
beim Betreten der Bahn
36
972
383
142
92
264
76
168
347
11
7
21
4) Fremde Personen.
a. unverschuldet durch Unfälle der Züge
resp. durch falscheHandhabung derWege-
Uebergangs-Barrieren etc
b. in Folge eigener Unvorsichtigkeit beim
Betreten der Bahn
c. durch Selbstmordversuche
Es kommt eine Verunglückuug auf die Beförderung von je
68 523 Personen im Jahre 1875 60 913 Personen im Jahre 1871
63 226 „ „ „ 1874 79 219 „ „ „ 1869
58 709 „ „ „ 1873 72 461 „ „ „ 1867.
Aus 'der Betrachtung der einzelnen Kategorien der vorge-
kommenen Unfälle ergiebt sich Folgendes:
Es ist vorgekommen
10
91
79
12
56
6
254
462
1222
1684
1) bei den Reisenden
auf durchfahrene
Pers -Kilometer
2 873 976
2 025 345
1 152 322
9 078
15 913 428
92 294 296
66 392 193
42 870 140
291082 011
521 652 946
auf beförderte
Personen
a) je eine Verletzung
im Jahre 1875
im Jahre 1874
im Mittel der 5 Ver-
gleichsjahre . . .
b) je eine Tödtung
im Jahre 1875
im Jahre 1874
im Mittel der 5 Ver-
gleichsjahre ... 6 128 185 227 279 791
2) Bei den Bahnbeamten und ßahnarbeitern ist im Verhält-
nisse zu der Zahl der beförderten Personen je eine Verun-
flückung vorgekommen im Jahre 1875 auf je 121 227, im
ahre 1874 auf je 93 971 und im Mittel der Vergleichsjahre
auf je 96 363 beförderte Personen.
Verglichen mit der Zahl der zurückgelegten Zugkilo-
meter kam
a) je eine Verletzung im Jahre 1875 auf
* „ 1874 „
im Mittel der 5 Vergleichsjahre „
b) je eine Tödtung im Jahre 1875 „
.„ 1874 „
im Mittel der 5 Vergleichsjahre „
Von den Zug- und Bahnbeamten allein verunglückte 1875
ie einer von 125, 1874 je einer von 114. Von den sämmt-
lichen bei’m Eisenbahn-Betriebe und bei Bau-, Werkstatts-
etc. Arbeiten beschäftigten Arbeitern wurde 1875 je einer
von 126, 1874 je einer von 124 von einem Unfall betroffen.
Von den Verunglückungen der Zug- und Bahnbeamten
waren 22, 9 pCt. tödtlicb, gegen 21, 5 pCt. im Vorjahre; unter
den Verunglückungen der Arbeiter 16, 8 pCt. tödtlich gegen
24,3 pCt. im Vorjahre.
Wie im Jahre 1874 sind auch im Jahre 1875 etwa 4/s die-
ser Unfälle der eigenen Unvorsichtigkeit der Bahnbeamten
zuzuschreiben.
Die Steigerung der Zahl der Verletzten bei Nebenbe-
schäftigungen in den letzten J ahren gegenüber den in frühe-
ren Jahren beruht im Wesentlichen auf der strengeren
149 695 Zugkilom.
122 749 „
128 765 „
482 929
349 613 „
338 346
Rapportirung auch der leichteren Verletzungen Seitens der
Bahnverwaltungen.
3) Hinsichtlich der Post-, Steuer- und Polizei-Beamten
trifft je eine Verletzung auf 6 170 762 und je eine Tödtung
auf 37 024 570 durchfahrene Zugkilometer.
4) Fremde Personen. Durch Unfälle und bei unbefugtem
Betreten der Bahn sind im Jahre 1875 zus. 169 Pers. d. i.
20 weniger als im Vorjahre verunglückt. Es kamen
a) je eine Verletzung im Jahre 1875 auf i 099 740 Zugkilom.
1 340 922 „
852 445
1 633 437
963 025
1 267 069
im Jahre 1874 auf
1874
im Mittel der 5 Vergleichsjahre
b) je eine Tödtung im Jahre 1875
* „ 1874
im Mittel der 5 Vergleichsjahre
Die Selbstmordversuche sind von 86
85 im Jahre 1875 gefallen. Von denselben haben 6 (im Vor-
jahre 5) den Zweck nicht erreicht.
Recapitulation.
Eine Gegenüberstellung der Ausdehnung und der in den
Jahren 1875 und 1874 erzielten Betriebs-Resultate etc. ergiebt
Folgendes:
1) Mit der Erweiterung des Netzes um 1 443, 99 Kilometer
(— 9,49 pCt. der Ausdehnung pro 1874), von welcher 81,«
pCt. auf die Privatbahnen entfallen, ist
2) eine wesentliche Steigerung der emittirten Kapitalien nicht
verknüpft gewesen, da den älteren Emissionen nur 104 951 000
M — 3 pCt. hinzutraten, dagegen ist aber das verwendete
Anlage-Kapital im Jahre 1875 um die Summe von 12 427 Ji.
pro Kilometer = 4,92 pCt. in die Höhe gegangen.
3) An Transportmitteln sind im Jahre 1875 hinzugekommen:
444 Locomotiven, 606 Personen- und 7045 Lastwagen; eine
Preissteigerung bei deren Beschaffunghat nicht stattgefunden.
Die Leistungen der Transportmittel sind relativ geringer,
ebenso hat die Ausnutzung der Wagen kein günstiges Re-
sultat ergeben, war vielmehr bei den Güterwagen noch ge-
ringer als im Jahre 1874.
4) In Anbetracht der allgemeinen Geschäftsstille hat der Ver-
kehr auf den Eisenbahnen Preussens Resultate geliefert,
welche man als befriedigende ansehen muss.
Die Anzahl der zurückgelegten Personen-Kilometer ist
um 3,48 pCt. gestiegen, die durchschnittliche Reise-Entfer-
nung hat aber um 0,6 Kilometer abgenommen, in Folge
dessen und da das Bahngebiet so erheblich an Ausdehnung
gewonnen hat, die specifische Frequenz um 6,69 pCt. ge-
fallen ist.
5) Aehnliche Verhältnisse walteten auch bei dem Güterver-
kehre ob; hier sind die von den Eil- und Frachtgütern zu-
rückgelegten Tonnen-Kilometer um 3,39 pCt. gestiegen, wäh-
rend die durchschnittliche Fahrdistanz um 1,8 Kilometer
und die specifische Frequenz um 12*03 pCt. abgenommen
haben. Die Gesammt-Frequenz (also einschliesslich der
Betriebsdienst- etc. Güter, Equipagen und Thiere) stieg um
3,?7 pCt., die specifische Frequenz fiel aber um 6,rJ pCt,
nämlich um
12,88 pCt. bei den Staatsbahnen resp.
4 70 „ „ „ Privatbahnen in eigener Verwaltung,
während dieselbe bei den Privatbahnen in Staats-
verwaltung um 0,97 pCt. gestiegen ist.
6) Eben so wechselnd wie der Verkehr waren auch die Ein-
nahmen: nämlich absolut höher, relativ niedriger. Die re-
lativen Einnahmen würden jedoch in Folge der hinzugekom-
menen 1443, 99 Kil. neuer Strecken noch weiter zurückge-
gangen sein, wenn nicht die durchschnittlichen Ergebnisse
pro Person und Kilometer um 0,07 und diejenigen pro
Tonne Gut und Kilometer um 0,l3 a% gestiegen wären.
Die Einnahmen aus dem Personenverkelire stiegen um
5,67 pCt., pro Kilometer Bahnlänge fiielen dieselben aber um
ö,i7 pCt., nämlich
um 0,so pCt. bei den Staatsbahnen,
„ 6,8o „ „ „ Privatb. in Staatsverwaltung und
„ 6,62 „ „ „ „ „ eigener Verwaltung.
Ebenso erhöhten sich die Einnahmen aus dem Güter-
Verkehre um 7,42 pCt., während die specifischen Einnahmen
um 3,47 pCt. fielen und zwar
um 2,67 pCt bei den Staatsbahnen,
„ 0,18 „ „ „ Privatb. in Staatsverwaltung und
„ 4,25 „ „ „ „ „ eigener Verwaltung.
Die Einnahmen „aus sonstigen Quellen“ vermehrten sich
um 5,33 pCt. und die Gesammt-Einnahmen um 35 221 411 Jl
— 6,83 pCt., während die kilometrischen Einnahmen um
4,,3 pCt. gefallen sind, nämlich
um 1,86 pCt. bei den Staatsbahnen,
„ 1,68 „ „ „ Privatb. in Staatsverwaltung und
x r,. ”r, 5’59 ” » »> » „ eigener Verwaltung.
7) Diesen Ergebnissen gegenüber waren die Ausgaben für du5
Bahnverwaltung zwar um 3,23 pCt. und die der allgemeinen
Verwaltung um 6,96 pCt. höher, für die Transport- Verwaltung
168
sind aber 3,4J pCt. -weniger ausgegeben und daher sind die
Gesammt-Betriebs-Ausgaben um 2 922 187 Jl = 0,98 pCt. ge-
fallen. Pro Kilometer Babnlänge sind weniger ausgegeben
bei der Bahnverwaltung 7,99 pCt.
„ „ Transport-Verwaltung . . . 13, 45 „
„ „ allgemeinen Verwaltung . . 3,90 „
überhaupt . 11, 23 „
Da die zu Meliorationen verwendeten Summen um
21 272 245 Jl. — 34, 39 pCt. ermässigt wurden, so sind die Ge-
sammt- Ausgaben um 24 194 432 JA — 6,„ pCt. niedriger als
im Jahre 1874.
Die Ausgaben pro Kilometer Bahnlänge sind gefallen:
bei den Staatsbahnen um 13, 66 pCt.
„ „ Privatbahnen in Staatsverwltg. „ 19,50 „
5» v » eigener Verw. „ 15, 34 „
überhaupt . um 16, 38 pCt.
8) Entsprechend den vorstehend aufgeführten Ergebnissen ist
der Ueberschuss (Differenz zwischen Einnahmen und Be-
triebs-Ausgaben) wie folgt gestiegen:
überhaupt pr.Klm.Bahnl.
bei den Staatsbahnen . . um 11, 42 pCt. 8,52 PCt.
„ „ Privatbahnen in
Staatsverwaltung. „ 21,59 „ 11, „ „
„ „ Privatbahnen in
eigener Verwaltg. „ 19,0g „ 0,„ „
zusammen um 38 143 598 Jl = 17,59 ,, 5.,ä „
Der Procentsatz, welchen dieser Ueberschuss gegen das
verwendete Anlage-Capital ergiebt, ist um 0,08 pCt. geringer
als im Vorjahre.
Dagegen ist der Ueberschuss, welcher sich ergiebt, wenn
die Ausgaben incl. der zu Meliorationen verwendeten
Summen von den Einnahmen in Abzug gebracht werden
um 59 415 843 Jl — 38, 07 pCt. resp. der kilometrische Ueber-
schuss um 23, 67 pCt., und die Rente, welche dieser Ueber-
schuss gegen das verwendete Anlage-Capital ergiebt um
0,7 pCt. gestiegen.
9) In Folge dieser wesentlich besseren Ergebnisse sind die
Garantie-Zuscliuss-Summen um 2 701 325 M. niedriger als im
Jahre 1874.
10) Das an der Zinsen- und Dividenden-Zahlung Tlieil nehmende
Capital ist um 453 053 301 Jl gestiegen.
11) Dessenungeachtet konnte an Dividende mehr gezahlt werden
aus eigenem Betriebe. . . . 0,l5 pCt. (7 462 545 J£),
mit Garantie-Zuschuss . . . O,™ „
12) Die Durchschnitts -Rente sämmtlicher Bahnen erhöhte sich
gegen das Vorjahr
aus eigenem Betriebe um 0,45 pCt.
mit Garantie-Zuschuss „ 0,34 „
Ein Ergebniss, welches unter den obwaltenden Verhält-
nissen kaum zu erwarten war.
Wochenschau.
Berlin, 4. Februar. (Eisenbahntarif - Reform und die Weser-
zeitung. Eisenbahnangelegenheiten in den Etatsgruppen des Ab-
geordnetenhauses. Conferenz der Eisenbahnverwaltungen. Dispo-
sitionsfonds der Staatsbahnverwaltung. Betriebsmittel. Berlin-
Stettin.)
Die jüngst an dieser Stelle erwähnten Auslassungen des
Abgeordneten Richter in Sachen der Eisenbahn-Tarif-Reform
sind Gegenstand einer Polemik in der „Weserzeitung“. Die
Bemerkungen dieses Blattes richten sich besonders gegen die
Behauptung, dass wie fast alle Fortschritte des Eisenbahnwesens
auch das Tarifreorganisationswerk nicht von oben herab decretirt,
sondern aus der freien Vereinbarung der Eisenbahnen hervor-
gegangen ist. Es wird dem Abgeordneten Richter nicht schwer
fallen, diese seine Behauptung durch beweiskräftiges Material zu
belegen. Wenn wir diese Polemik zum Gegenstand der Erörte-
rung machen, so geschieht es deshalb, weil die „Weserzeitung“
diese Gelegenheit benutzt hat, um den Privatbaimen den zwar
sehr häufig wiederholten aber dadurch noch keineswegs beglau-
bigten Vorwurf entgegen zu schleudern, dass die Bahnverwaltungen
sich nie darüber ausgelassen hätten, worin ein „vernünftiges
Reichseisenbahngesetz“ zu bestehen habe.
Es ist möglich, dass man sich mit der „Weserzeitung“ schwer
darüber verständigen kann, was als vernünftig zu bezeichnen ist,
keineswegs aber ist denjenigen, welche die Geneigtheit hatten,
.sich darüber zu informiren, unbekannt geblieben, was die Eisen-
bahnen unter einem vernünftigen Reichseisenbahngesetz verstehen
Vor allem ist auch an dieser Stelle häufig genug als hauptsäch-
lichstes Postulat die Forderung geltend gemacht worden, dass für
entstehende Differenzen ein Eisenbahnverwaltungsgerichtshof
beziehungsweise irgend ein Forum existiren müsse, bei welchem
für die Urtheile einer höheren Instanz nicht dieselben Richter
fungiren, gegen deren ursprüngliches Urtheil appellirt wird. Wenn,
nun von dem letzten Reichseisenbahngesetzentwurf zu sprechen,
die Anschauungen der Bahnverwaltungen nicht genauer specifirt
worden sind, so liegt dies einfach in dem sehr bekannten
Umstande, dass dieser Entwurf die meisten gesetzlich zu regeln"
den Punkte überhaupt nicht erledigte, sondern der Discretion des
Bundesraths überliess, so dass für die Geltendmachung von
Gesichtspunkten gar kein eigentliches Substrat vorhanden war.
Im Uebrigen giebt sich die „Weserzeitung“ alle Mühe die
Eisenbahntarif-Reform dadurch zu discreditiren, dass sie den in
derselben enthaltenen Fortschritt einfach läugnet und behauptet,
die Vereinbarungen die „angenehme Aussicht“, dass das „alte
Spiel“ wieder fortgesetzt wird. Das Publikum wird damit vor die
Alternative gestellt, entweder die pessimistische Auffassung der
„Weserzeitung“ zu theilen, oder der Einsicht des Bundesraths die
grössere Autorität beizumessen. Der Bundesrath, welcher doch
aus Persönlichkeiten zusammengesetzt ist, denen man eine Beur-
theilung der einschlägigen Verhältnisse Zutrauen darf, ist offenbar
der Ansicht gewesen, dass er einen Fortschritt inauguriren hilft,
denn sonst hätte er jedenfalls von dem Recht, seine Zustimmung
zu verweigern, Gebrauch gemacht. Innerlich scheint die „Weser-
zeitung“ oder der, der hinter ihr steht, an dem grossen Verkehrs-
fortschritt, der durch das neue Tarifeinheitswerk erzielt wird, auch
kaum zu zweifeln, denn sonst würde nicht mit so vielem Empres-
sement der Gedanke betont werden, dass nur die Inscenirung der
Reichseisenbahnidee das Zustandekommen des Reformwerks er-
möglicht habe. Bekanntlich hat die Reichseisenbahnidee nie den
Eindruck gemacht, als wenn sie bald eine conkrete Gestalt
gewinnen könnte, und auch heute noch nicht — so konstatirt die
„Weserzeitung“ selbst in einer Berliner Correspondenz vom 31. v. M
— ist diese Angelegenheit „aus dem Stadium der nächsten Vor-
arbeiten hinausgetreten“ und es „ist noch gar nicht zu erkennen,
wann die nothwendigen finanziellen Untersuchungen zum Ab-
schlüsse gekommen sein werden“. Es ist also jedenfalls sehr bei
den Haaren herbeigezogen, das Verdienstliche der Tarifreform
lediglich auf das Conto der Reichseisenbahnidee zu setzen.
In der letzten Zeit haben sich die Etatsgruppen des
Abgeordnetenhauses mehrfach mit Eisenbahnangelegenheiten
beschäftigt. Auch das Reichseisenbahn - Project kam zur
Sprache und wurden darauf bezügliche Anfragen an die Regierung
gestellt. Der Regierungscommissar Ministerialdirector Weishaupt
erklärte, dass die Regiening gegenwärtig mit einer Zusammen-
stellung des zur Beurtlieilung der Frage nothwendigen reichen
Materials befasst sei und dasselbe, wenn der Reichstag Gelegen-
heit haben sollte, sich mit dem Reichseisenbahnproject eingehend
zu beschäftigen, vollständig werde vorgelegt werden können. Wie
parlamentarische Berichterstatter melden, machte die Erklärung
des Commissars den Eindruck, als ob, und zwar in Folge des
Ausfalles der Reich stags wählen die Preussische Regierung und
speciell der Reichskanzler die Reichseisenbahnfrage vorläufig auf
einige Zeit vertagt habe.
Der Etat der Eisenbahnverwaltung hat zu mannichfachen
Bemängelungen Anlass gegeben, über welche Näheres nicht bekannt
geworden ist, welche sich aber u. a. wohl auch auf die in dieser
Zeitung schon eingehend besprochene fehlerhafte Berechnung der
Rentabilität der Staatsbahnen für das nächste Etatsjahr bezogen
haben dürften. Bei den Berathungen der Etatsgruppen ist für
die Plenarverhandlung eine Erörterung über manche Principien-
fragen in Aussicht gestellt worden. Ganz besonders will man auf
Beschleunigung der noch rückständigen Eisenbahnbauten hin-
wirken. Bei den Vorberathungen war auch von dem Ankauf der
Berlin-Stettiner Bahn durch den Staat die Rede. Der Regierungs-
Gommissar gab ausweichende Antwort, wodurch die bezüglichen
Gerüchte zwar nicht bestätigt, aber doch auch nicht direct wider-
legt worden sind.
159
Die Conferenz der Deutschen Eisenbahnverwal-
tungen, welche auf Grund des von den Transport - Interessenten
eingereichten Materials die Modalitäten eines einheitlichen Eisen-
bahntarifs zu berathen im Begriff steht, ist Gegenstand einer
officiösen Notiz, aus welcher die Hoffnung auf einen günstigen
Ausgang entnommen werden kann. Die Officiösen schreiben
nämlich: „Bei dem allseitigen ernstlichen Bestreben und der An-
erkennung des Bedürfnisses einer endlichen Beseitigung der Miss-
verhältnisse unseres Tarifwesens ist die Zuversicht auf das Gelin-
gen einer Verständigung über alle wesentlichen Punkte berechtigt,
und auch einer Erledigung der von den Privatbahnen noch
erhobenen Bedenken dürften keine unüberwindlichen Hindernisse
entgegenstehen. “
Im Uebrigen ist zu bemerken, dass die Conferenz, wie schon
neulich angedeutet, über den 5. d. M. hinaus vertagt worden ist; sie
wird nunmehr nach handelsministerieller Kundgebung am 12. d-
stattfinden. Es steht zu hoffen, dass Commissarien des Handels-
ministeriums mit genügenden Vollmachten darin vertreten sein
werden, weil sonst eine definitive Erledigung der Differenzpunkte
nicht stattfinden kann.
Der Herr Handelsminister hat mit Bezug auf die im Etat
der Eisenbahn-Verwaltung pro 1875 enthaltene Bestimmung, dass
über die Verwendung des daselbst zu unvorhergesehenen ausser-
ordentlichen Ausgaben für die Staatsbahnen ausgesetzten Dispo-
sitionsfonds von 900 000 dl jedes Jahr der Landesvertretung
Rechenschaft zu geben ist, dem Abgeordneten hause einen Nach-
weis über die Verwendung des gedachten Fonds für 1875 vorge-
legt. Darnach sind von dem 900 000 dl. betragenden Fonds ver-
rechnet: Zur Vergrösserung des Locomotivschuppens in Kreiensen
17 000 dl, für Geleisanlagen auf dem Rangirbahnhof Hainholz bei
Hannover 25 578 dl, zur Erweiterung des Locomotivschuppens in
Lehrte 27 450 M. , für Herstellung des von der Nassauischen Bahn
auszuführenden Anth eiles an der Quaianlage in Mainz, Aufstellung
eines Dampfkrahns etc. 82 000 .11, für Einrichtung der Deutschen
Signalordnung 360 668 di, zusammen 512 695 dl, so dass der Rest
von 387 305 dl als erspart hat in Abgang gestellt werden können.
Nach einer im Reich s - Eisenbahnamte gefertigten
Uebersiclit waren auf den Deutschen Eisenbahnen im Jahre
1876 bei einer Länge von 28 691,^, Kilometern an Betriebsmit-
teln vorhanden: 10 258 Locomotiven (3942 Personenzugs-Locomo-
tiven, 4992 Güterzugs-Locomotiven und 1324 Rangir- und Tender-
Locomotiven) oder 0,36 Stück pro Kilometer Bahnlänge; 17 821
Personenwagen mit 41 015 Achsen oder pro Kilometer 1,43 Achsen;
3879 Gepäckwagen mit 8986 Achsen oder 0,31 Achsen pro Kilo-
meter und 200 887 Güterwagen aller Art mit zusammen 406 877
Achsen oder pro Kilometer Bahnlänge 14, 18 Achsen, und zwar
61 508 bedeckte Güterwagen mit 125 222 Achsen (4,36 Achsen pro
Kilometer), 4374 Vieh- und Pferdewagen mit 8802 Achsen (0,31
Achsen pro Kilometer) und 135 005 offene Güterwagen mit 272 853
Achsen (9,51 Achsen pro Kilometer.) Im Verhältniss zur Bahn-
länge sind am Stärksten ausgerüstet mit Locomotiven: die Nieder-
schiesiscli-Märkische Eisenbahn (0,76 Stück pro Kilometer) und
die Bergisch-Märkische Eisenbahn (0,66 Stück pro Kilometer); mit
Personenwagen: die Main-Neckar-Eisenbahn (4,25 Achsen pro Kilo-
meter) und die Homburger Eisenbahn (4,0o Achsen pro Kilometer;
und mit Güterwagen aller Art: die Saarbrücker und Rhein-Nahe
Eisenbahn (42, 67 Achsen pro Kilometer), die Köln-Mindener Eisen-
bahn (33, 67 Achsen pro Kilometer) und die Bergisch Märkische
Eisenbahn (33, 08 Achsen pro Kilometer.)
Der „Reichs-Anz.“ veröffentlicht folgenden Statutnachtrag
der Berlin-Stettiner Eisenbahn. I. Die Actionäre der Berlin-
Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft haben in der ord. Generalversamm-
lung am28.Mai 1874 beschlossen : a. zur vollständigen Herstellung des
zweiten Geleises auf der Bahnstrecke Angermünde-Stettin-Stargard
die Summe von 700 000 Thlr., b. zur ferneren Vermehrung der
Transportmittel für die Stammbahn und deren nicht garantirte
Zweigbahnen die Summe von 1 300 000 Thlr, zusammen 2 000 000
Thlr., aufzubringen; c das Directorium und den Verwaltungsrath
zu ermächtigen, das vorstehend gedachte Capital von 2 000 000
Thlr. — 6 000 000 dl, in der ihnen am zweckmässigsten erschei-
nenden Weise durch Prioritätsobligationen oder durch Starnm-
actien zu beschaffen. II. Die Actionäre haben ferner in der ord.
Generalvers. am 27. Mai 1875 beschlossen: a. zur vollständigen
Herstellung der Berliner Bahnhofserweiterung die Summe von
750 000 Thlr. = 2 250 000 di aufzubringen; b. das Directorium und
den Verwaltungsrath zu ermächtigen, dies Capital in der ihnen
am zweckmässigsten erscheinenden Weise durch Prioritätsobliga-
tionen oder durch. Stammactien zu beschaffen. III. Die Actionäre
haben endlich in der ord. Generalvers. vom 26. Mai 1876 beschlos-
sen: a. zur vollständigen Herstellung und Ausrüstung der Zweig-
bahnen Swinemünde-Ducherow, Angermünde-Freienwalde a. d. 0.
und Wriezen-Frankfurt a. d. O. die Summe von 8 600 000 .// ; b.
zur Herstellung und Ausrüstung einer neuen Reparaturwerkstätte
für Locomotiven und Wagen auf der Station Neustadt-Ebers walde
die Summe von 1 200 000 M; c. zur Ausführung von Hafenaulagen
zu Stettin am Dunzig und zur Herstellung einer Verbindung
zwischen dem neuen Bahnhöfe der Breslau-Schweidnitz-Freibur-
ger Eisenbahn und dem Central-Güterbahnhof zu Stettin die
Summe von 1 200 000 dl, zusammen 11000 000 dl, aufzubringen;
d. den Verwaltungsrath und das Directorium zu ermächtigen, das
vorstehend auf 11000 000 dl berechnete Capital in der ihnen am
zweckmässigsten erscheinenden Art durch Stammactien oder Prio-
ritätsobligationen zu beschaffen. Auf Grund der hiermit von den
Actionären ertheilten Vollmachten haben Verwaltungsrath und
Directorium beschlossen, von den vorstehend aufgeführten Capita-
lien im Gesammtbetrage von 19 250 000 .11 zunächst die Summe
von 19 245 000 dl durch Ausgabe von Stammactien in gleichem
Nominalwerthe zu beschaffen, welche den Actionären al pari nach
ihrem Besitzstände offerirt und, soweit die Actien nicht abgenom-
men werden möchten, für Rechnung der Gesellschaft verkauft
werden sollen. Diese Beschlüsse, welche von der Königlichen
Staatsregierung als Aufsichtsbehörde genehmigt worden, sind un-
ter dem 4. August 1876 in das Handelsregister des Königlichen
See- und Handelsgerichts zu Stettin eingetragen.
Preussisclie Ostbahn. Am 1. April 1877 wird für die Kö-
nigliche Ostbahn eine neue Eisenbahn-Kommission in Schneidemühl
eingerichtet, welche vorläufig nur die ihr von der Kommission in
Danzig abzugebende Bahnstrecke Schneidemühl-Konitz-Dirschau
verwalten und nach Betriebseröffnung der Eisenbahn von Könitz
nach Wangerin auch diese Bahnstrecke übernehmen wird. Für
die Folge steht bei Betriebseröffnung von Posen über Schneide-
mühl und Neustettin nach Belgrad und Stolpmünde die Errich-
tung einer neuen Eisenbahn-Kommission in Neustettin in Aussicht,
welcher alsdann neben einem Theile der eben genannten Bahn
auch die Konitz-Wangeriner Bahn überwiesen werden wird.
— Sächsische Bahnen. Ueber den Stand der Eisenbahn-
bauten im Königreich Sachsen bringt der „Dr. A.“ folgende Mit-
theilungen; Der diessjährige, so abnorm milde Winter hat die
Bahn- und Brückenbauten in Sachsen, in der Lausitz sowohl, wie
bei Riesa und Wurzen, ganz wesentlich gefördert. Während an
den neuen Südlausitzer Staatsbahnstrecken Schandau-Sebnitz-
Wiltken-Bautzen, Bischofswerda-Neukirch-Wiltken-Sohland, Dürr-
Rölirsdorf-Neustadt und Eibau-Oberoderwitz, sowie an dem Umbau
der Bahnhöfe in Bischofswerda und Bautzen nur für wenige Tage
die Arbeit eingestellt zu werden brauchte, ist auch an der noch
im Bau begriffenen Strecke der Muldenthalbahn Grossbothen-
Wurzen rüstig fortgearbeitet worden. Man hat bereits in Wurzen
mit den Erdarbeiten für den neuen Bahnhof begonuen, auch sieht
man die Arbeiten für die Heranführung der Strecke von Gross-
bothen ganz wesentlich vorgeschritten, so dass wohl noch im Ver-
lauf dieses Jahres, wenn sonst die Witterungsverhältnisse weiter
günstig sich gestalten, die Eröffnung dieser Strecke zu erwarten
steht. — Auf der von der früheren Leipzig-Dresdener Bahn begon-
nenen Strecke Riesa-Lommatzch ist, nachdem der Staat die Leipzig-
Dresdener Bahn erworben hatte, der Bau fortgesetzt worden und
nunmehr nahezu vollendet, so dass mit dem Beginn des diesjäh-
rigen Sommerfahrplans, am 15. Mai d. J., die Eröffnung in sichere
Aussicht zu nehmen ist. Auch an der neuen Risaer Elbbrücke
ist man ununterbrochen tliätig gewesen. Der zunächst am rechten
Elbufer gelegene Landpfeiler ist schon weit vorgeschritten und die
zu ihm führende bedeutende Dammanschüttung, welche der später
zu verlegenden Strecke zu dieneu hat, wächst sichtlich mit jedem
Tage, da hieran ununterbrochen mit mehreren Bauzügen und
vielem Personal gearbeitet werden konnte. Wie man hört, soll,
wenn irgend möglich, die neu zu erbauende Elbbrücke bereits am
1. December d. J. von Seiten der betreffenden Unternehmer fertig
gestellt sein, so dass bei einem im nächsten Frühjahr etwa zu er-
wartenden Hochwasser uud Eisgänge schon die neue Brücke dem
Verkehre übergeben ist. Es bedingt die durch die veränderte Lage
der neuen Risaer Elbbrücke erforderliche Verlegung der alten
Strecke allerdings auch eine vollständige Veränderung des jetzigen
Risaer Bahnhofes. Ob es möglich sein wird, auch diesen Neubau
bis zu Ende d Jahres 1877 zur Vollendung zu bringen, ist freilich
noch fraglich, jedenfalls aber wird man mit allen Kräften dahin
streben, diese drängenden Arbeiten so energisch wie möglich zu
betreiben uud rascher Vollendung entgegen zu führen — Ueber
die Arbeiten zur Verlegung des Bahnhofs Altenburg meldet das-
selbe Blatt, dass dieselben rüstig vorwärts schreiten.
Krefehl-Kreis-Kempeu. Im Proeess der Bahn erfolgte am
27. v. M. die Publication des Urtheils, welches gegen den flüchtigen
Ingenieur Freudenberg aus Süchteln auf 5 Monat, gegen Dr. Kfein
ebenfalls auf 5 Monat und gegen Banquier Herz auf 2 Monat Ge-
160
fängniss lautet. Adv.-Anwalt a. D. Bloem wurde freigesprochen.
Aus den Motiven des Urtheils heben wir Folgendes hervor: Das
Zuchtpoiizeigericht hat angenommen, dass bei dem ersten Punkt
der Beschuldigung die Bilanz nicht, wie die Angeschuldigten be-
haupten, als Betriebs-, sondern als Vermögensbilanz vorliegt. Die
einzelnen Punkte dieser Bilanz werden in Uebereinstimmung mit
der Auffassung des öffentlichen Ministeriums als unrichtig, die
der Rohbilanz als den Verhältnissen der Bahn schroff entgegen-
stehend bezeichnet, und ebenso als falsch die Monatsberichte, die
an das Eisenbahn-Kommissariat eingereicht wurden. Von der An-
schuldigung, die Anzeige von der Unzulänglichkeit des Vermögens
unterlassen zu haben, sowie von den sämmtliehen Punkten der
Untreue werden alle vier Angeschuldigten freigesprochen. Gegen
das Urtheil hat der Staatsprocurator sofort Berufung eingelegt.
Die Verwaltungen der Grossen Berliner Pferdebalm und der
Berlin-Charlottenburger Pferdebahn haben Vereinbarungen wegen
gemeinsamen Baues einer neuen Pferdebahnverbindung zwischen
Berlin und Charlottenburg getroffen. Die neue Linie soll, wie die
„B. Börs.-Ztg.“ meldet, vom Ascanischen Platz durch die Schöne-
berger- und Flottwellstrasse in die Kurfürstenstrasse geleitet
werden, in dieser dann weiter und durch die Hardenbergstrasse
nach Charlottenburg geführt werden. Den Theil vom Ascanischen
Platz bis zur Hardenbergstrasse wird die Grosse Berliner Pferde-
bahn, den anderen Theil und den Anschluss an die Charlotten-
burger Bahn die Berlin-Charlottenburger Gesellschaft bauen.
Die Untersuchungen bezügl. einer Eisenbahn zwischen Mosta-
fanem & Tiaret über Relizane sind abgeschlossen, und liegt die
.ngelegenheit nunmehr dem Ministerium der öffentlichen Ar-
beiten vor.
Gegenwärtig ist die Landesverwaltung mit der Prüfung meh-
rerer Projecte über mit Dampfkraft zu betreibende schmalspurige
Tramways befasst; es sind dieses 1. ein Tramway von Sidi-bel-
Abbes nach Magenta, 2. Tramways auf den Strassen vou Orau nach
Ai'n-Temuchent, von El-Affroun nach Marengo, von Gue-de-Con-
stantine nach l’Arba und nach Rovigo.
Gegenwärtig werden noch Untersuchungen vorgenommen :
1. wegen Fortsetzung der Bahn von Bona nach Guelma bis
Tebessa, nachgesucht von der Gesellschaft von Batignolles.
2. wegen einer Zweigbahn von El-Guerra nach Batna, w'elche
die Compagnie ohne Subvention ausführen will.
3. wiegen einer Linie von Mouzaiaville über Medeah nach
Boghar mit Abzweigung nach Berrouaghia.
4. wegen einer Linie von Tlemcen durch das Thal von Tafna
zum Meere.
Endlich soll, — was für die Handelsbeziehungen zwischen
Algerien und Tunis von günstigsten Folgen sein kann — eine
Französische Gesellschaft an Stelle der englischen treten, welche
für die Linie von Tunis nach Beja concessionirt ist. Die Vor-
erhebungen für diese wichtige Linie sind schon weit genug ge-
diehen, um eine Realisirung des Projektes für eine unferne Zu-
kunft in Aussicht nehmen zu lassen. —
J. d. Chm. de fer Nr. 52.
Belgien. Verkehr und Einnahmen im Monate September 1876.
Personenverkehr . . .
Gepäck -1 Minima . .
Verkehr / Centner . .
Kleine Güter (Kil.) . .
Grosse „ (Tonnen .
Geldsendungen (Groups)
Equipagen
Pferde u. a. Thiere (Stkz.)
Ausserord. Einnahmen .
Staatsbahnen.
Verkehr
Einnahmen
1876
1875
1876
1875
3 627 760
3 546 679
3 333 965
3 340 178
23 397
24 360
11 740
12 334
20 937
22 531
99 676
108 143
21 017 368
20 600 490
530 902
510 995
1 287 215
1 178 904
4 534 826
4 138 107
83 362
82 548
24 404
24 809
34
35
1 706
1 500
3 589
4 169
72 205
86 315
—
— ■
128 301
146 433
8 737 725
8 368 014
2. Im Staats-Betriebe stehende concessionirte Linie.
1876 1875
Tournai nach Jurbise 78 919 70 563
Hai nach Ath und Tournai-Grenze . . 75 090 77 889
Braine-le-Comte nach Gent 91092 80 893
Kohlenbecken von Hennegau .... 573 272 564 758
Belgisch-Preussische Verbindungsbahn 25 050 22 663
Plafeaux de Ilerve 15 584 16 289
Hesbaye-Condroz 28 414 —
M. d. J. M. Nr. 53 (1876.)
England. Die London- und North - Western - Eisen-
bahn betreibt den grossen Verkehr zwischen den Liverpooler
Docks und Edge Hill Station auf einer starken Steigung mittelst
eines endlosen Drahtseiles von 18000 Fuss Länge und 6 Zoll
Umfang Das Seil läuft immer in derselben Richtung bergauf,
während bergab die Züge mit Hülfe der Bremse gehen, ohne an
das Seil befestigt zu werden.
Auch in Sheffield werden jetzt Dampfwagen auf den
dortigen Tramways angewendet, nachdem die Proben damit
durchaus zufriedenstellende Resultate ergeben haben.
Algerische Eisenbahnen. Einem Expose des Civilgeneralgouver-
neurs, welcher am 14. Nov. 1876 bei Eröffnung der Sitzungen des
Conseil Superieur vorgetragen wurde, entnehmen wir folgende
Mittheilungen über den Stand der Eisenbahnen in Algerien.
Die Arbeiten auf den im Baue begriffenen Strecken sind im
Jahre 1876 erheblich gefördert worden. Die erste Sektion der
Linie von Bona nach Guelma steht bereits im Betriebe. Die Ar-
beiten zwischen Duvivier und Guelma sind soweit vorgeschritten,
dass die Betriebs-Eröffnung auf der zweiten Sektion in den ersten
Monaten des Jahres 1877 in Aussicht zu nehmen ist.
Es besteht alle Wahrscheinlichkeit, dass die Linie von Tlelat
nach Bel-Abbes und die erste Section der Bahn von Arzew nach
Sa'ita im Frühjahr 1877 eröffnet werden können; das Projekt über
die Ausführung der ersten Sektion der Eisenbahn von Constantine
nach Setif — welche der Compagnie Joret concessionirt ist — ist
genehmigt; die genannte Gesellschaft hat von dem Generalrathe
von Algerien die Concession für die Linie von lokalem Interesse
von Maison-Carre nach dem Passe von Beni-Aicha erhalten.
Das Kursbuch der Deutschen Reichspostverwaltung.
In der Weihnachts-Bücherschau eines hiesigen Witzblattes
wurde scherzhafterweise ein „Schlüssel zu dem officiellen deutschen
Kursbuch“ angepriesen für Jeden der das Unglück hatte, ohne
jeden Erfolg in demselben herumblättern zu müssen u. s. w. Der
Scherz ist gegen das amtliche Kursbuch gerichtet, obgleich —
oder vielmehr weil — gerade dieses in den letzten Jahren bei
jeder neuen Ausgabe das energische Streben zu erkennen giebt,
dem vorschwebenden Ideale einer möglichst vollständigen und
übersichtlichen Darstellung der Reiseverkehrswege — trotz der in
den verwickelten Eisenbahnverhältnissen liegenden Hindernissen —
näher und näher zu kommen.
Dass dieses Ideal von irgend einem Kursbuche bereits erreicht
worden wäre und dass man ein anderes Kursbuch mit mehr Aus-
sicht auf Erfolg durchblättere, als das amtliche, wird schwerlich
Jemand behaupten; am wenigsten lässt es sich von denjenigen
Kursbüchern sagen, welche sich begnügen, die Fahrpläne so
wiederzugeben, wie sie von den einzelnen Eisenbahnverwaltungen
aufgestellt, oft auch mit einseitigen Anschlusssystemen versehen
werden, die vorzugsweise die Ueberleitung des Reiseverkehres auf
die eigene Bahn im Auge haben.
Dem amtlichen Kursbuche kann man das Zeugniss nicht
versagen, dass es in vollkommener Unparteilichkeit bei Wieder-
gabe der Fahrpläne zunächst den Reisenden durch sorgfältige
Auswahl der besten Anschlusswege, sodann aber auch den rivali-
sirenden Eisenbahnverwaltungen durch gleichzeitige Anführung
concurrirender Anschlüsse, — bei verwickelter Situation auch
durch besondere Zusammenstellung der zu gleichem Ziele führen-
den Anschlüsse — gerecht zu werden bestrebt ist. (Wir erwähnen
beispielsweise die Zusammenstellung der verschiedenen Eisen-
bahnverbindungen zwischen Dresden, Leipzig, Magdeburg, Han-
nover No. 127 a, die Anschlusskurse zur Route Frankfurt a. M.,
Cöln No. 170 u. a. m. Vergl. Verzeichniss der Reisewege 650-662
des Kursbuches).
Dass das in ihrem jetzigem Leiter personificirte Streben der
Postverwaltung nach lebendiger Entwickelung auch in dem amt-
lichen Kursbuche pulsirt, kann derjenige am besten beurtheilen,
welcher Ausgabe für Ausgabe der letzten Jahre Heissig zu ge-
brauchen in der Lage war.
Der erste im Februar 1875 gemachte Verbesserungsversuch
bestand darin, die frühere Zweitheiligkeit des Kursbuches (I. Eisen-
bahnen des Inlandes, H. Eisenbahnen des Auslandes, Posten und
Dampfschiffe) zu beseitigen und dafür Viertheiligkeit, den
Himmelsgegenden entsprechend, einzuführen. Dieser Versuch wurde
vom grossen Publikum theils wegen der Viertheiligkeit, theils
wegen des grossen Formates nicht günstig aufgenommen — und
es wurden die darin enthaltenen Verbesserungen kaum beachtet.
Daliiu gehören die bei jedem Fahrplane gegebenen reichhaltigen An-
schlüsse, ilie eingedruckten kleinen Skizzen über die Eisenbahnen
fremder Länder, über die Lage und gegenseitige Entfernung der
Bahnhöfe in grossen Städten. Dahin gehört ferner die Bezeich-
nung der Nachtzeit durch Unterstreichung der Minutenzahlen, ein
glücklich gewähltes Darstellungsmittel, weil es verständlich, typisch
leicht ausführbar und auch bei den Anschlüssen ohne Schwie-
rigkeit zu verwenden ist, so dass es auch Seitens der Eisenbahn-
verwaltungen bei Aufstellung der Fahrpläne vielfach Verwendung
gefunden hat.
161
Eine weitere Aenderung, an weiche sich das grosse Publikum
anfänglich nicht gewöhnen wollte, bestand in der aus Amerika-
nischen Kursbüchern entnommenen Fahrplan einrichtung, wonach
die Stationsnamen für die Hin- und Rückfahrt nur einmal gegeben
werden, so zwar, dass die Rückfahrtzeiten von unten nach oben
gelesen werden müssen. Dennoch hat auch dieses System sich in
den Fahrplänen grösserer Eisenbahnen (z. B. der Berg.-Märkiscben)
bereits eingebürgert, weil dadurch nicht unbeträchtlich an Raum
gespart wird und weil es auch den Vortheil gewährt, dass man
Ankunft- und Abfahrtszeiten in beiden Richtungen vergleichen,
Hin- und Rückfahrt der Reise mit einem Male übersehen kann.
Nach kaum fünfmonatlichem Bestehen sehen wir das viertheilige
Grossquart-Kursbuch verschwinden und statt dessen ein Kursbuch
in einem Bande in Gross-Octav-Format erscheinen.
Wer die Schwierigkeiten der Bearbeitung und der technischen
Ausführung, sowie die Herstellungskosten eines 40 Bogen starken
Werkes kennt, wird seine Anerkennung der Willfährigkeit, mit
welcher man den Wünschen des Publikums nachkam, sowie der
Schnelligkeit, mit welcher die Ausführung bewirkt wurde, nicht
versagen. Nur durch planmässigstes Ineinandergreifen und ein-
trächtigstes Zusammenwirken der erzeugenden Kräfte — Re-
daction, Schriftgiesserei, Schriftsetzerei, Buchdruckerei — die an
den verschiedensten Orten bei dem Werke thätig waren, konnte
letzteres in der Zeit von 2 Monaten vollendet werden.
In der neuen Form bringt nun das Kursbuch mit jeder
Ausgabe Verbesserung auf Verbesserung, scheinbar oft nur in
Kleinigkeiten bestehend, aber werthvoll einerseits für den Reisen-
den, andrerseits für die das Kursbuch benutzenden Behörden und
Geschäftsleute. So erfolgt nach einander die Ausbauung der
Anschlusssysteme und der Reisewege zwischen den grösseren
Städten Europas — Umarbeitung der Verbindungen mit dem
Auslande — totale Umarbeitung der aussereuropäischen Dampf-
schiffs-Verbindungen, geordnet nach den Reisezielen —
Hervorhebung der Schnellzüge etc. durch verstärkte Ein-
fassungslinien, später auch durch fetteren Druck — Hervorhe-
bung der Züge, in und der Orte, zwischen welchen directe
Wagen cursiren durch dicken Trennungsstrich zwischen Stunden
und Minutenziffer — Angabe der Zugnummern (mit welchem
die einzelnen Züge jeder Eisenbahn in dienstlichem Verkehr be-
zeichnet werden) — ' Angabe der Retourbilletseinrichtungen, der
Eisenbahn-Commissionen, der Wagenparkbezeichnung jeder Eisen-
bahn (vgl. S. XXVII u. ff. des Cursb.) u. a. m.
Wenn bei alledem es für Manchen seine Schwierigkeiten hat,
für eine beabsichtigte Reise die passenden Wege zu ermitteln, so
liegen diese Schwierigkeiten nicht in der dem amtlichen Cursbuche
gegebenen Einrichtung, sondern in der Sache selbst, nämlich in
dem verwickelten Eisenbahnnetze und sehr oft in der Unerfahren-
heit des Suchenden.
Ein Theil der Schwierigkeiten ist wiederum durch die der
neuesten Ausgabe beigefügte Eisenbahn - Uebersichtskarte von
Deutschland und den angrenzenden Ländern beseitigt. Dieselbe
bildet — durch Buchdruck in 2 Farben hergestellt — ein typi-
sches Kunstwerk.*) Ein glücklicher Griff war es in dieser
Karte die Haupt Verkehrslinien durch stärkere Zeichnung hervor-
zuheben - die Orientirung ist auf diese Weise bedeutend erleich-
tert und Jeder sollte beim Gebrauche des Cursbuches sich dieser
Karte bedienen und nach den darin angegebenenFahrplannummern,
*) Anm. Für Manchen dürfte eine Darlegung des bei Herstellung
der Karte angewendeten Verfahrens nicht ohne Interesse sein. Die Karte
wird von 2 Platten abgedruckt, deren eine die Zeichnung, die andere
die Schrift enthält. Zunächst wird nun die Zeichnung, in 4 Sectionen
zertheilt, von Graveuren in Schriftgut erhaben ausgeschuitteu. Sobald
eine Section von dem Graveur vollendet ist, wird ein Abzug derselben
auf eine Platte abgedrückt, welche mosaikartig aus lauter kleinen recht-
eckigen Stiftchen („Quadraten“) von der Stärke einer Buchdruckertype
zusammengesetzt ist. Diese mit Zeichnung versehene Quadratentafel,
sowie eine zeilenweise abgetheilte Uebersicht der Ortsnamen, wie solche
auf der Zeichnung zu stehen kommen sollen, erhält der Setzer. Letzterer
nimmt nun, der Zeichnung folgend, an jeder Stelle, welche einen Orts-
durch welche die Benutzung des Inhaltsverzeichnisses in vielen
Fällen entbehrlich wird) die Fahrpläne im Cursbuche aufsuchen.
namen erhalten soll, Quadrat für Quadrat heraus und setzt statt der-
selben Type für Type des betr. Ortsnamens ein.
Die 4 Platten der Graveurs werden dann zusammengelöthet, die
des Setzers zusammengestellt — nach mehreren Versuchen und Correc-
turen passen dieselben endlich. Nun aber tritt eine neue Schwierigkeit
auf. Die Originalplatten dürfen zum Druck nicht verwendet, sondern
müssen zur Reserve aufbewahrt werden, weil es vorkommt, dass bei dem
Druck eine Platte beschädigt wird. Der Druck erfolgt desshalb von
Abgüssen der Originalplatten („Clichds“). Diese herzustellen werden
Gypsabdrücke und nach diesen wieder Abgüsse von Schriftmetall ge-
fertigt. In Folge der Eigenschaft des Gypses, bei dem Trocknen zu
schwinden, werden die Copieen um eine Wenigkeit, die sich leider
nicht ganz genau voraus berechnen lässt, kleiner als das Original —
es passt nicht mehr Platte auf Platte — und das Verbessern und Zu-
sammenpassen beginnt von neuem bis endlich auch die Copieen als
gelungen zu betrachten sind und der Druck beginnen kann.
Neuerschienene Werke.
Krönig, Regierungs-Assessor, die Differential -Tarife der Eisen-
bahnen, ihre Entwickelung, Bedeutung und Berechtigung,
nach amtlichen Quellen dargestellt. 3 M 60
Resolutionen der Hauptversammlung des Vereins Deutscher Inge-
nieure, betreffend die einheitliche Entwickelung der Deut-
schen technischen Hochschulen und die Einführung einer
technischen Reichsprüfung. 80 ^
Grundzüge für die Gestaltung der secundären Eisenbahnen. Nach
den Beschlüssen der Constanzer Techniker-Versammlung
des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen vom 26—23.
Juni 1876, redigirt von der technischen Commission des
Vereins. 1 M.
Technische Vereinbarungen des Vereins Deutscher Eisenbahn-
Verwaltungen über den Bau und die Betriebs-Einrichtungen
der Eisenbahnen. Redigirt von der technischen Commission
des Vereins nach den Beschlüssen der Constanzer Techniker-
Versammlung des Vereins vom 26 — 28. Juni 1876. 1 Ul 50 ^
Submission s - Kalender.
10.
Februar
Erfurt
Thüringische E.
Locomotiven
54
10.
Erfurt
Thüringische E.
Bandagen
107
10.
3?
Pol. Wartenberg Bresl.-Warschau
alte Materialien
127
10.
Köln
Köln-Mindener E.
alte Materialien
127
12.
V
Strass bürg
Elsass-Lothringer
Radreifen
127
13.
jj
Berlin
Niederschi. -Märk.
Schienen
127
13.
Berlin
Niederschi. -Märk.
Kleineisenzeug
134
14.
Berlin
Niederschl.-Märk.
Schwellen
127
15.
Magdeburg
M agdeb.-Halberst.
Schwellen
127
15.
Köln
Rheinische E.
Perronhalle
163
15.
Frankf. a/M.
Berlin-Coblenzer E.
Erdarbeiten
128
15.
Berlin
Niederschl.-Märk.
Schwellen
150
15.
V)
Mainz
Hess. Ludwigsbahn
Kleineisenzeug
134
17.
Dresden
Sachs. Staatsb.
Eisendraht
135
19.
Chemnitz
Sachs Staatsb.
Materialien
107
19.
Darmstadt
Main-Neckar B.
Cartous
163
19.
V)
Cassel Main-Weser B. Schienenbefestigungsmaterial 163
20.
Fulda
Frankfurt- Bebra Werkstätten-Materialien 127
20.
Bromberg
Kgl. Ostbahn
Stahlschienen
163
20.
Wiesbaden
Nassauische E.
Oberbaumaterial
163
20.
V)
Köln
Rheinische E. Schienentransportwagen 163
20.
Köln
Rheinische E.
Eisenconstruction
163
21.
n
Cassel
Main-Weser B.
Restaurationsverpacht.29
22.
n
Meiningen
Werrabahn
Schwellen
127
23.
Elberfeld
Berg. -Märk. E.
Schwellen
163
24.
w
Saarbrücken
Saarbrücker E.
Schienen
127
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Bahn- etc. Eröffnungen.
Obersclilesische Eisenbahn. Am l. d.
Mts. ist die Anschlussbahn vom Bahnhof
Morgenroth nach Hubertushütte und Flo-
rentinegrube dem Betriebe übergeben
worden.
Von da ab werden Sendungen in Wagen-
ladungen von und nach genannten Lade-
stellen sowohl im Local- als directen und
Verband-Verkehr zu den Frachtsätzen der
Station Morgenroth befördert. Die Expe-
dition der Sendungen erfolgt Seitens der
Güter - Expedition Morgenroth. Breslau,
den 2. Febr. 1877. Königl. Direction. (1189)
Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn Die
an der Bahnstrecke Magdeburg -
hergestellte in unmittelbarer Nähe von
Magdeburg gelegenen Haltestelle Neu-
stadt-Magdeburg ist seit Kurzem für
den Personen- und Gepäckverkehr und
zugleich als Annahmestelle für solche
Eilgut-Collis, deren Dimensionen und Ge-
wicht ihre Verladung während der kurzen
Aufenthaltszeit der Personenzüge ohne
besonderen Vorrichtungen gestatten, er-
öffnet. Die Abfertigung von Eilgut nach
Neustadt-Magdeburg (M. H.) ist für jetzt
noch ausgeschlossen.
162
2. Betriebsstörungen.
Nach der Mittheilung der Direction der
Böhmischen Nordbahn ist in Folge
einer Felsabrutschung bei der Station
Bensen der Verkehr auf der Strecke Ben-
sen-Böhm. Leipa in der Zeit vom 21.
Januar er., die 19. Stunde, bis zum 23.
Januar er., die 20. Stunde unterbrochen
gewesen.
Berlin, den 5. Februar 1877.
Die geschäftsführendeDirection desVereins
D. E. V. : Fournier.
Südnorddeutsche Verbindungsbahn. In
Folge der Entgleisung eines Lastzuges,
zwischen Langenbruck und Reichenberg
am 1. d. M. musste der Güter- Verkehr in
genannter Strecke auf 3—4 Tage einge-
stellt werden.
Der Personenverkehr wird durch Um-
steigen der Passagiere ermöglicht.
3. Auslösungen.
Mährisch - Schlesische Centralbahn. In
Gemässheit des Art. 36 der gesellschaft-
lichen Statuten fand am 1. Februar 1877
die planniässige Verloosung von Prioritäts-
Obligationen I. Emission der Mährisch-
Schlesischen Centralbahn in Gegenwart
des K. K. Notars Herrn Dr. Julius Coelestin
Seidl und des Prioritäten - Curators Herrn
Dr. Carl Gaber statt und wurden nach-
stehende 11 Nummern gezogen: No. 1281
5437 6141 14 093 15 065 18 717 26 686 28 653
29 750 37 117 40 489.
Diese verloosten Prioritäts - Obligationen
I. Emission werden vom 1. Augnst 1877
an in ihrem vollen Nennwerthe bei der
gesellschaftlichen Haupt-Cassa in Wien, H.
Praterstrasse 32, eingelöst.
Wien, den 1. Februar 1877.
Der Verwaltungsrath. (1164)
4. Tarifänderungeu.
Deutsch - Russischer Eisenbahn -Verband.
Vom 1. März er. n. St. ab tarifiren: Oel-
kuchen und Oelkuchenmehl zur Classe A
resp. C, Därme (gesalzen und trocken) zur
Classe II resp. A. — Bromberg, den 30. Ja-
nuar 1877. Die geschäftsführende Verwal-
tung. Kgl. Direction d. Ostb. (1184) J
Schlesisch-RheiniseherVerkelir. Die durch
den Tarif-Nachtrag XXXII für den Schle-
sisch-Rheinischen Güter - Verkehr vom
1. k. Mts. zur Einführung kommende
anderweite Tarifirung der Artikel: „Flachs,
ungebrecht etc. und Lumpen, welche unter
Umständen mit Erhöhung verbunden ist,
tritt erst mit dem 15. März d. Js. in Kraft.
— Berlin, den 31. Januar 1877. Die ge-
schäftsführende Verwaltung des Schlesisch-
Rheinischen Verbandes. Directorium der
Berliu- Potsdam - Magdeburger Eisenbahn-
Gesellschaft. (1169)
Königliche Ostbahn. Zu der mit dem
15. März 1876 erschienenen Zusammen-
stellung sämmtlicher die Königliche Ost-
bahn berührenden Verbands- und directen
Tarife ist ein vierter Nachtrag, enthaltend
die in der Zeit vom 1. October bis ultimo
December 1876 neu zur Einführung ge-
langten Tarife, sowie Tarif-Aenderungen
und anderweite Berichtigungen, heraus-
gegeben worden.
Bestellungen auf Exemplare qu. Nach-
trags können bei sämmtlichen Stations-
cassen aufgegeben und durch Vermitte-
lung derselben von unserer Betriebs-Con-
trole 1 käuflich bezogen werden. — Brom-
berg, den 26. Januar 1877. Königliche
Direction der Ostbalin. (1185) J
K. K. priv. Süd-Norddeutsche Verbin-
dungsbahn. Mit 10. Februar a. c. tritt ein
Tarif für den directen Güter -Verkehr
zwischen Stationen der Halle - Casseler
Eisenbahn einerseits und Stationen der
Berlin-Görlitzer und der K. K. priv. Süd-
Norddeutschen Verbindungsbahn anderer-
seits via Halle-Delitzsch-Cottbus in Kraft.
Tarif-Exemplare, welche in den Stationen
Reichenberg, Friedland UDd Raspenau-
Liebwerda zur Einsicht aufliegen, können
bei der Direction in Wien und bei dem
Betriebs -Inspectorate in Reichenberg be-
zogen werden. Wien, im Januar 1877. Die
Direction der Süd-Norddeutschen Verbin-
dungsbahn. (1165)
Schlesisch - Böhmisch -Bayerischer Yer-
band-Güter-Yerkehr via Altwasser-Liebau.
Der mit 15. Februar d. J. in Kraft tre-
tende VH Nachtrag zum Haupttarif vom
1. December 1874 enthält ermässigte
Frachtsätze für den Verkehr mit Breslau,
neue Frachtsätze von Liegnitz und Glogau
nach Prag, Pilsen und Furth, Ausnahms-
tarife für Zucker, Spiritus und Steinkoh-
lentheer, Erhöhungen der Frachtsätze für
den Verkehr mit Trautenau und Parsch-
nitz, so wie einige Classifications-Aende-
rungen.
Exemplare dieses Nachtrages können
sowohl bei der gefertigten Direction, als
aucli bei den Güter-Expeditionen in Prag,
Trautenau und Parschnitz bezogen werden
Wien, im Januar 1877. Die General-
Direction der Oesterreichischen Nordwest-
bahn als geschäftsführende Verwaltg. (1166)
Oberschlesisch - Böhmisch - Bayerischer
Verband viaMittelwalde. Mit 15. Februar a.c.
tritt in dem Oberschlesisch - Böhmisch-
Bayerischen Verbände via Mittelwalde der
Nachtrag IV zum Tarif vom 1. April 1876
in Kraft.
Dieser Nachtrag enthält ermässigte
und neue Frachtsätze für den Verkehr
mit den Stationen Mislowitz, Kattowitz,
Schwientochlowitz, Morgenroth, Tarnowitz,
Königshütte, Beuthen a/S., Borsigwerk,
Zabrze, Gieiwitz, Rudzinitz, Kosel-Kandrzin,
Kosel-Stadt, Ober-Glogau, Gogolin, Nicolai
und Rybnik, ferner Ausnah mstarife
für Zink in Blöcken, Platten, Blechen, —
Theer, Holz und Zucker, so wie einige
Classifications-Aenderungen.
Exemplare dieses Nachtrages können
sowohl bei der geschäftsführenden V erwal-
tung als auch bei den Güter-Expeditionen
der Verbands-Stationen bezogen werden.
Wien, im Januar 1877. Die General-
Direction der Oesterreichischen Nord-
westbahn als geschäftsführende Verwal-
tung^ (1167)
Mährisch-Schlesische Centralbahn. Vom
15. Februar 1877 tritt ein gemeinschaft-
licher Tarif zwischen den diesseitigen Sta-
tionen Domstadtl, Bärn-Andersdori, Freu-
denthal, Troppau und den Stationen der
Oberschlesischen Eisenbahn Breslau, Ohlau,
Brieg , Grottkau , Neisse , Poln. - Lissa,
Gr.-Glogau, Posen, Kreuz, Stargard, Brom-
berg und Thorn für den Transport von
Getreide p. p. Malz, Oelkuclien, Mehl,
Holz, Brennholz, Borke, Rohzucker und
Farin, Cement, faponnirtes Eisen p. p. ge-
brannten Kalk, Basalt, rohen Kalksteinen
und anderen rohen und roh behauenen
Steinen , Ziegelsteinen , Schiefer , Roh-
eisen p. p. un* Brucheisen in Kratt.
Tarif-Exemplare sind bei der Betriebs-
Direction in Wien, II Praterstrasse 32, bei
dem Betriebs -Inspectorate in Jägern dorf
und auf den Verbands-Stationen zu haben.
Wien, am 1. Februar 1877. Die Betriebs-
Direction. (1182)
Schlesisch-Rheinischer Verband. Für den
Schlesisch - Rheinischen Verbands - Güter -
Verkehr tritt mit dem 15. Februar er. der
Tarifnachtrag XXXIII in Kraft.
Derselbe enthält: Anderweite, theils er-
mässigte Tarifsätze für die Wagenladungs-
classen C und D, die Specialtarife II und
HI, Ausnahme-Tarifsätze für Eisen, fatjon-
nirt etc. und grobe Eisenwaaren, sowie
Wegfall des procentualen Frachtzuschlages
für Roheisen, Rohstahleisen, Eisenluppen,
Brucheisen und altes Eisen, Eisenerze und
Kalksteine in Wagenladungen von 10 000
Kilogramm.
Der Tarifnachtrag ist auf allen Verbands-
stationen zu beziehen. — Berlin, den
30. Januar 1877. Die geschäftsführende
Verwaltung. Directorium der Berlin-Pots-
dam-Magdeburger Eisenbahn. (1179)
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Am 1. d. M. ist zum Tarif für die
Beförderung von Gütern zwischen Berlin
und Frankfurt a,0- einerseits und Stationen
der Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisen-
bahn via Kohlfurt und via Reppen ande-
rerseits vom 1. September 1874 ein Nach-
trag XHI. mit zumTlieil ermässigten Special-
Tarifen für Roheisen, Rohstahleisen, Eisen-
luppen, Bruch- (altes) Eisen, Kalksteine
und Eisenerze in Kraft getreten. Breslau,
den 2. Februar 1877. Directorium der
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn-Gesellschaft als geschäftsführende
Verwaltung. (1192)
Königlich Sächsische Staats-Eisenbahueu.
Zum Tarife für den directen Güterver-
kehr zwischen Hamburg (Köln-Mindener
Bahn), Hamburg (Berlin-Hamburger Bahn),
Harburg, Bremen, (Hannoversche Staats-
bahn und Köln-Mindener Bahn), ßremer-
hafen und Geestemünde einerseits und
Stationen der K. K. priv. Kaiser Franz-
Josef bahn und derK. K. priv. Böhmischen
Westbahn andererseits via Eger- Leipzig
bezw. via Prag-Aussig-Bodenbach-Leipzig
tritt mit 15. Februar 1877 der Nachtrag XHL
in Kraft, welcher bei den Verwaltungen
der Endbahnen zu erlangen ist. Dresden,
am 30. Januar 1877. Königliche General-
Direction der Sächsischen Staatseisen-
bahnen als geschäftsführende Verwaltung.
Freiherr von Biedermann. (1190)
Nordwestdeutscher Eisenbalm • Verband.
Zu dem Nordwestdeutsch - Eisass - Loth-
ringischen Gütertarif vom l. Januar 1874
ist der 47. Nachtrag, welcher die Auf-
hebung des directen Verkehrs von Loco-
motiven und Tendern von Basel und Alt-
miinsterol nach Korschen ab 15 März 1877
enthält, erschienen.
Dieser Nachtrag kann von den Verbands
Güter-Expeditionen bezogen werden. —
Cassel, den 30. Januar 1877. Für die Ver-
waltungen des Nord westdeutschen Eisen-
bahn-Verbandes. Königliche Direction der
Main-Weser-Bahn. - (1176)
Nordw estdeutscher Eisenbahn - Verband.
Zu dem vom 1. Januar 1874 ab gültigen
Norclwestdeutsch - Eisass - Lothringischen
Gütertarif ist der 48. Nachtrag erschienen,
welcher vom 5. d. M. ab gültige ermässigte
Frachtsätze für Petroleum in Ladungen von
je 10 000 Kilogramm ab Bremen, Bremer-
hafen, Geestemünde, Harburg und Ham-
burg nach Basel enthält. Conf. Bekannt-
machung vom 27. Januar und deren Be-
richtigung vom l. Februar 1. J.
Der Tarifnachtrag kann von den Ver-
bands-Giiter-Expeditionen bezogen werden.
— Cassel, den 1. Februar 1877. Namens
der Verwaltungen des Nordwestdeutschen
Eisenbahn - Verbandes. König!. Direction
der Main-Weser-Bahn. (1181)
Westdeutscher Eisenbahn -Verband. Zu
dem vom 1. September 1872 ab gültigen
Gütertarif im Verkehr mit Kehl, Strass-
burg, Basel ist der 58. Nachtrag erschienen,
welcher vom 5. Februar c. ab gültige er-
mässigte Frachtsätze für Petroleum in
163
Ladungen von je 10 000 Kilogramm ab
Bremen, Bremerhafen, Geestemünde, Har-
burg und Hamburg nach Basel enthält.
Conf. Bekanntmachung vom 27. Januar c.
und deren Berichtigung vom 1. Februar.
Der Tarif -Nach trag kann von den Ver-
bands-Güter-Expeditionen bezogen werden.
— Cassel, den 1. Februar 1877. Für die
Verwaltungen des Westdeutschen Eisen-
bahn-Verbandes. Königliche Direction der
Main-Weser-Bahn. (1180)
Ost- Mitteldeutscher Güterverkehr. Der
vom 10. Februar d. J. ab gültige Tarif-
nachtrag 20. enthält Aenderungen der
Waaren-Classication, Ausdehnung der Be-
stimmungen des Tarifnachtrags 19 auf den
Verkehr der Station Bingen und Aufhebung
des procentuellen Frachtzuschlages für
Knochenschrot und Knochenasche —
Näheres ist in den Güterexpeditionen der
Verbandsbahnen zu erfahren. Erfurt, den
31. Januar 1877. Die Direction der Thü-
ringischen Eisenbahn - Gesellschaft als
geschäftsführende Verwaltung. (1178)
Thüringische Eisenbahn. Zum Local-
gütertarife der Thüringischen Eisenbahn
tritt am 6. Februar er. der Nachtrag XXXI
in Kraft.
Durch denselben werden unter Aufhebung
des Nachtrags XXVII anderweite, für Ent-
fernungen bis 80 Kiiometer ermässigte,
Sätze für Braunkohlen, Steinkohlen und
Coaks eingeführt, auch geformte Braun-
kohlen und ßriquets den ungeformten
Braunkohlen gleichgestellt.
Der Nachtrag XXXI ist zum Preise von
10 Pf. pro Stück durch unsere Expeditionen
zu beziehen. Erfurt, den 31. Januar 1877.
Die Direction. (1172)
Mitteldeutscher Eisenbahn. Verband. Die
vom 1. bezw. 10. Februar d. J. ab gültigen
Nachträge 41 zum Mitteldeutschen Haupt-
Gütertarife und 23 zum Stettin - Berlin-
Badisch - Württembergischen Tarife ent-
halten Frachtermässigungen für gestampfte
Knochen, Knochenschrot undKnochenasche,
auch für entleimte Knochen im gesammten
Verbands verkehr, sowie für Steintransporte
zwischen Wilhelmshöhe und Braunschweig,
ferner eine Erweiterung der im Tarif-
nachtrage 39 ausgesprochenen Aufhebung
des Frachtzuschlags für Kohlen, Coaks,
Eisenerze etc. auf Stationen der Main-
Weser Bahn und auf Bingen, Hessische
Ludwigsbahn. Näheres ist in den Güter-
expeditionen der Verbandsbahnen zu er-
fahren. Erfurt, den 30. Januar 1877. Die
Direction der Thüringischen Eisenbahn-
Gesellschaft als geschäftsführende Ver-
waltung^ (1173)
Mitteldeutsch- sowie Schlesisch -Mittel-
deutsch-Elsass-Lothringischer und Badisch-
Mitteldeutscher Eisenbahn - Verband. Die
vom 10. Februar d. J. ab gültigen Nach-
träge 26 bezw. 19 und 27 zu den Verbands-
Gütertarifen enthalten die Aufhebung des
procentuellenFrachtzuschlagesfürKnochen-
schrot und Knochenasche sowie ermässigte
Frachtsätze für Spiritus von Halle, Leipzig
und bezw. Zeitz nach Basel Badische und
Eisass -Lothringische Bahn. — Näheres ist
in den Güterexpeditionen der Verbands-
bahnen zu erfahren. Erfurt, den 31. Jan. 1877.
Die Direction der Thüringischen Eisenbahn-
Gesellschaft als geschäftsführende Ver-
waltung. (1171)
Königliche Militär-Eisenbahn. Bezüglich
des Transportes von Seide und Seiden-
waaren sind mehrere Bestimmungen des
Betriebs -Reglements für die Eisenbahnen
Deutschlands abgeändert worden. Die Ab-
änderungen liegen zur Einsicht auf den
diesseitigen Stationen aus. — Schöneberg,
den 6. Februar 1877. Die Direction. (1195)
5. Submissionen.
Rheinische Eisenbahn. Die Lieferung
von 100 Stück Schienentransport-
wagen ä 15 000 Kilogramm Tragfähigkeit
soll im Wege der Submission verdungen
werden.
Die hierfür massgebenden Zeichnungen
und Bedingungen sind von unserer Ren-
dantur — Altes Ufer No. 2 hierselbst —
zu beziehen und bezügliche Offerten, ver-
siegelt und mit der äusseren Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von Schienen-
wagen“ bis zum 20. Februar er. an uns
einzureichen. Cöln, den 31. Januar 1877.
Die Direction. (1174)
Rheinische Eisenbahn. Die Lieferung
und Aufstellung einer eisernen Perronhalle
für den Bahnhof Kempen der Strecke Cre-
feld-Cleve soll verdungen werden. Zeich-
nungen, Bedingungen und Gewichtsberech-
nungen sind von unserem technischen
Centralbureau, Trankgasse 23 hierselbst,
zu beziehen. Fr. Offerten sind unter Rück-
gabe der von den Submittenten anzuer-
kennenden Zeichnungen, Bedingungen und
Gewichtsberechnungen bis zum 15. Februar
c. mit der äusseren Bezeichnung „Offerte
auf Lieferung einer eisernen Perronhalle“
versehen, an uns einzureichen. Cöln, den
1. Februar 1877. Die Direction. (1170)
Main - Weser - Balm. Die Lieferung von
nachstehend näher bezeiclmeten Schienen-
Befestigungs- Materialien (Kleineisenzeug),
soll in öffentlicher Submission vergeben
werden :
22000 Klgr. gewalzte Unterlagsplatten von
130 Mm. Länge,
7000 „ gewalzte Vorstossplatten von
gleicher Länge,
61200 „ gewalzte Seitenlaschen v. Stahl,
17000 „ Laschenschrauben,
25000 „ Hakennägel,
2000 „ Fixirungsplättchen von Eisen-
blech,
Die bezüglichen Offerten sind versiegelt
und francirt mit der Aufschrift: „Offerte
auf Lieferung von Schieneubefesti-
gungs-Materialien“ versehen, spä-
testens bis Montag, den 19. Februar,
Morgens 10 Uhr, bei uns einzureichen
und werden zu der vorbestimmten Zeit
in Gegenwart der etwa persönlich er-
schienenen Submittenten eröffnet.
Die Lieferungsbedingungen und Zeich-
nungen liegen bei unserer Central- Mate-
rialien-Verwaltung hierselbst zur Einsicht
auf, können aber auch von derselben gegen
portofreie Einsendung von 1 Mark pro
Stück nebst Zeichnung bezogen werden. —
Cassel, den 31. Jan. 1877. Königl. Direction
der Main-Weser-Bahn. (1186) J.
Königliche Ostbahn. LinieWangerin-
Konitz. Es soll die Lieferung von 740,000
Klgr.
Bessemer Stahlschienen
in öffentlicher Submission verdungen
werden.
Termin hierzu ist auf:
Dienstag, den 20. Februar 1877,
Vormittags 11 Uhr,
in unserem technischen Büreau, Livonius-
strasse Nr. 1 hierselbst anberaumt.
Die Offerten müssen mit der Aufschrift:
Submission auf Schienen Wangerin-
Konitz versehen sein und rechtzeitig an
uns eingereicht werden.
Die Submissionsbedingungen liegen an
den Wochentagen während der Büreau-
stunden im vorbezeichneten Büreau zur
Einsicht aus, auch können Abschriften der
Bedingungen von unserem Büreau -Vor-
steher, Eisenbahn - Secretair Pasdowski,
Victoriastrasse 4 hierselbst, bezogen wer-
den. — Bromberg, den 3 Februar 1877.
Königliche Direction der Ostbahn. Bau-
Abtheilung IV. (1187) J.
Westdeutscher Eisenbahn -Verband. Zu
dem Gütertarif im Verkehr mit Kehl-
Strassburg, Basel etc. vom l. September
1872 ist der 57. Nachtrag, welcher die Auf-
hebung des directen Verkehrs von Loco-
motiven und Tendern von Basel nach
Korschen ab 15. März 1877 enthält, er-
schienen.
Dieser Nachtrag kann von den Verbands-
güter - Expeditionen bezogen werden. —
Cassel, den 30. Januar 1877. Für die Ver-
waltungen des Westdeutschen Eisenbahn-
Verbandes. Königliche Direction der Main-
Weser-Bahn. (1175)
Nassauisclie Eisenbalm. Die Lieferung
von:
a) 660,600 Klgr. Stahlschienen schweren
Profils,
b) 315,572 Klgr. Stahlschienen leichten
Profils,
c) 621,816 Klgr. eisernen Lang- und
Querschwellen,
d) 85,542 Klgr. Kleineisenzeug für eiser-
nen Bahnoberbau,
e) 64,050 Klgr. Radbandagen,
soll im Wege der öffentlichen Submission
verdungen werden.
Die Offerten sind bis zum Dienstag
den 20. Februar 1. J., Vormittags 11
Uhr, portofrei versiegelt und mit der
Aufschrift :
„Offerte auf O berbaumaterial, resp.
Radban dagen“,
versehen, an die Unterzeichnete Direction
einzureichen, welche dieselben zur ge-
nannten Terminsstunde in Gegenwart der
etwa erschienenen Submittenten eröffnen
wird. Später eingehende Offerten bleiben
unberücksichtigt.
Zum Erforderniss einer zulässigen Offerte
gehört die Einreichung der von dem Sub-
mittenten Unterzeichneten Submissions-
Bedingungen.
Die Uebernahmsbedingungen und Zeich-
nungen sind in dem Bureau der Unter-
zeichneten Direction zur Einsicht aufge-
legt, und können auch von da gegen
Erstattung der Kosten bezogen werden.
Wiesbaden, den 28. Januar 1877. Königl.
Eisenbahn-Direction. (1193) J.
Bergisch-Märkische Eisenbalm. Die Lie-
ferung von 50 000 Stück eichenen Mittel-
schwellen soll im Wege öffentlicher Sub-
mission vergeben werden.
Die Bedingungen liegen in unserem
bautechnischen Bureau hier zur Einsicht
offen, auch können Abdrücke gegen l .//.
Einzahlung von dem Rechnungsrath Elke-
mann hierselbst bezogen werden.
Lieferungs- Anerbieten sind versiegelt
unter der Aufschrift:
„Abtheilung VI. Anerbieten auf Lieferung
von eichenen Schwellen“
bis zu dem auf Freitag, den 23. Fe-
bruar er. anberaumten Submissions-
termin frankirt uns einzureichen, an wel-
chem Tage, Vormittags 11 Uhr, die
Eröffnung in Gegenwart der etwa erschie-
nenen Submittenten erfolgen wird. —
Elberfeld, den 31. Januar 1877. Königliche
Eisenbahn-Direction. (1191)
Rheinische Eisenbalm. Die Lieferung
und Aufstellung der Eisenconstruction zu
der Wege-Ueberführung in Station 6.8 +
37m der Zweigbahn von dem Bahnhöfe
Schalke- Gelsenkirchen der Rheinischen
Eisenbahn nach der Zeche Ilibernia soll
verdungen werden.
Bedingungen, Zeichnung und Gewichts-
Berechnung sind von unserem technischen
Centralburea’u, Trankgasse 23 hierselbst,
zu beziehen.
1G4
Franco-Offerten, welchen die von den
Submittenten anzuerkennenden Bedin-
gungen, sowie Zeichnung und Gewichts-
Berechnung beigefügt sein müssen, sind
bis zum 20. d. Mts. an uns einzusenden.
— Köln, den 2. Februar 1877. Die Di-
rection. (1177)
Main - Neckarbahn. Die Lieferung von
Cartons zu Personenbillets für das Jahr
1877 soll durch Submission vergeben wer-
den.
Das Verzeichniss derselben nebst Liefe-
rungsbedingungen und den Mustern der
zu liefernden Cartons können von dem
Hauptmagazins-Verwalter zu Darmstadt
auf Trankirtes Verlangen bezogen werden
Die Angebote sind unter Beischluss der
bezüglichen Muster mit der Aufschrift
„Lieferung von Cartons betreffend“ bis
längstens Montag, den 19. Februar
1877, Vormittags 10 Uhr verschlossen
und frankirt an den Hauptmagazins-Ver-
walter dahier einzusenden, in welchem
Termine die Eröffnung der Angebote vor-
genommen werden wird.
Nachgebote werden nicht angenommen
und bleiben die Submittenten bis zum
5. März 1. J. an ihre Offerten gebunden. —
Darmstadt, den 3. Februar 1877. Der Be-
triebs-Inspector Gessner. (1188)
Saarbrücker Eisenbalm Neubau der
Fischbachbahn. Die Lieferung von:
a. 1,033,000 Klgr. Eisenbahnschienen aus
Eisen oder Stahl,
b. 57,220 „ Seitenlaschen,
c. 16,420 „ Laschenbolzen mit Mut-
tern,
d. 41,000 „ Unterlagsplatten,
e. 55,000 „ Schienenschrauben,
f. 5,620 „ Schienennägel,
g. 1,090 „ Fixirungsplättchen,
soll im Wege der öffentlichen Submission
vergeben werden.
Offerten hierauf sind, mit entsprechender
Aufschrift versehen, bis zum Submissions-
termin
Samstag, den 24. Februar d. J.,
Vormittags 11 Uhr
versiegelt und portofrei an die Unterzeich-
nete Königliche Eisenbahn-Direction ein-
zureichen, in deren Verwaltungs-Gebäude
hierselbst zur bezeichneten Stunde die
Eröffnung der Offerten im Beisein der
persönlich erschienenen Submittenten er-
folgen.
Die Submissionsbedingungen und Zeich-
nungen können im bezeichneten Gebäude
(Zimmer 54) eingesehen, auch von dem
Vorsteher unseres Neubau-Central-Bureau’s
fegen Copialien bezogen werden. Saar-
rücken, den 26. Januar 1877. Königliche
Eisenbahn-Direction. (1151) J
Niederschlesisch - Märkische Eisenbahn.
Die Lieferung_ von:
30,000 Stück eichenen Mittelschwellen
soll im Wege der Submission vergeben
werden.
Termin hierzu ist auf:
Donnerstag, den 15. Februar d. J.,
Vormittags 11 Uhr,
in unserem Geschäftslokale, Koppenstr. 88/89
hierselbst, anberaumt, bis zu welchem die
Offerten frankirt und versieget mit der
Aufschrift:
„Submission auf eichene Mittel-
schwellen“
eingereicht sein müssen.
Die Submissions -Bedingungen liegen in
den Wochentagen, Vormittags, im vor-
bezeichneten Locale zur Einsicht aus und
können daselbst auch Abschriften der
Bedingungen gegen Erstattung der Kosten
in Empfang genommen werden. Berlin,
den 24. Januar 1877. Königliche Direction
der Niederschles, -Märkischen Eisenb. (1163)
Soeben erschienen:
Neues
Post- und Eisenbahn-
Güter-T arif-Buch
enthaltend
directe Frachtsätze von über 2500 Bahn-
stationen des In- n. Anslandes, und zwar für
Eilgut, Normalgut, ermässigtes Stückgut
und theilweise für Wagenladungs-Frachten,
Güter aller Art etc. etc.
von resp. nach Berlin,
mit Berücksichtigung der Provinz.-Städte.
Unter Angabe der bezüglichen Tarife, Ein-
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Wien, Elisabethstrasse No. 9.
Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verantwortlicher Rcdacteur: Dr. Jur. Wiih. Koch zu Bcrliu (Redactionsbureau: Anhalterstr. 6). - CommissionKr : Adolph Refelshüfer zu Leipzig. — Druck von H- S. Hermann in Berlin. Benthstr. 8.
— 165
re 13.
Die Zeitung erscheint
Montags mul Freitags.
Vierteljährlich für 4 Mark zu beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt des Deutsch-
Oesterr. Postgebietes ;
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Manuscript sowie sümmtliche offieielle Inserate
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Dr. jnr. W. Koch,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commissionär für den Buchhandel :
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1877.
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wolle man direct an die Buch- u. Steindruckerei
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Berlin SW., Beuth-StraBse 8.,
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sowohl den von den Eisenbahnen und aurch äeiü
Buchhandel als den durch die Post bezogenen
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Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
siebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 12. Februar 1877.
Dieser Nummer liegt ein „Preis-Courant von Wilhelm ßenger in Arnstadt i. Thür., Fabrik schmiede-
eiserner Karren“ bei.
Inhalt: Kleine Ei^ibahnstiidien von Mz. IV. — Uebersicht der im Laufe des Jahres 1876 im Deutschen Reiche dem Verkehr iiber-
gebenen neuen Bahnstrecken. — Oesterreichiseh-Ungarisclie Corre3pondenz. — Die Ungarische Ostbahn. — Personal-Nachrichten — Russische
Correspondenz. — Neu erschienene Werke. — Offizielle Anzeigen: 1. Personen-Verkehr. 2. General-Versammlung. 3. Ausloosungen. 4. Betriebs-
Ergebnisse. — 5. Tariffinderungen. — 6. Submissionen. — Privat-Anzeigen. — Courszettel. — Aus Bayern.
Gleichzeitig mit dieser Nummer wird das Inhaltsverzeichniss des Jahrgangs 1876 unserer Zeitung
ausgegeben. Die Redaction.
Kleine Eisenbahnstudien.
Von Mz.
IV.
Immer und immer wieder wird neuerdings die volkswirth-
schaftliche Bedeutung der Eisenbahnen hervorgehoben und mit
vollem Recht. Man fordert, dass den Eisenbahnen nicht gestattet
sein soll, die Chancen, welche sich ihnen bieten, so für sich selbst
auszunutzen, wie dies sonst der Kaufmann, Fabrikant, oder Ge-
werbtreibende unbedingt thut ohne Widerspruch zu erfahren,
weil die Eisenbahnen im wirthschaftlichen Lehen der Staaten
eine solche Rolle spielen, dass von ihren Massregeln der Wohl-
stand und die Existenz vieler Hunderttausender von gewerbtrei-
benden Bürgern abhängen und ferner die häusliche Oeconomie
der Gesammtheit der Bürger durch dieselben in intensiver und
jedem geübten Auge erkennbarster Weise beeinflusst wird. Folge
dieser vom Staate als begründet anerkannten Forderung ist, dass
die Eisenbahnen vielfach Leistungen übernehmen müssen, welche
einen finanziellen Effect für ihre eigene Wirthschaft überhaupt
nicht, oder nur in geringem Masse haben und wenn auf die Unren-
tabilität einer solchen Ausgabe hingewiesen wird, pflegt man
geltend zu machen, dass die Ausgabe zwar nicht für die Eisen-
b ah nwirth scliaft productiv wirke, wohl aber in dieser oder jener
Beziehung für das Publicum nützlich sei, der Nation zu Gute
komme und daher in der Oeconomie der letzteren sich einträg-
lich erweise. Hierbei bleibt man stehen, allein ich meine, dass
man mit so allgemeinen Sätzen schliesslich Alles rechtfertigen
kann, und in der That gelangt man, soviel ich zu ermessen ver-
mag, heute in vielen Fällen zu einer grossartigen Verschwendung
von Arbeit und Material, da der Höhe der Ausgabe der erzielte
Effect oft ganz und gar nicht entspricht.
Man muss der Sache auf den Grund gehen. Wenn man die
Eisenbahnen zu Leistungen nöthigt, welche der kaufmännische
Leiter eines solchen Unternehmens von seinem Standpuncte aus
als unrentabel zu verwerfen hat, so muss der Volkswirth, für
dessen Interesse nunmehr die Ausgabe erfolgt, seinerseits das
soweit möglich ziffermässige Exempel aufstellen, was kostet die
Sache die Nation an Arbeit und Material, und welches ist der
Effect, den sie für den nationalen Wohlstand hat. Denn es ist
unrichtig zu sagen, dass die Höhe der Ausgabe der privaten
Eisenbahngesellschaft dem Staate gleichgültig sein kann, wenn
nur für die Gesammtheit der Bürger durch dieselbe irgend-
welcher Nutzen geschaffen wird; die Ausgabe des Einzelnen ist
immer eine Ausgabe der Nation; wenn der Einzelne seine Mittel
an Geld, Material und Arbeit für geringe Effecte verschwendet,
so verliert die Nation die Producte, welche dieselben Mittel, auf
richtige Ziele gelenkt, dem Nationalvermögen, das sich aus dem
Vermögen der Einzelnen zusammensetzt, hinzugefügt haben
würden. Der Staat hat also das lebhafteste Interesse daran, dass
der Einzelne, und noch mehr, dass grosse Genossenschaften ihre
Aufwendungen an Leistungen so machen, dass ein angemessenes
Product für sie selbst und damit mittelbar für den Nationalwohl-
stand, oder aber unmittelbar für den Letzteren resultirt.
Der Einzelne prüft, wenn er ein bonus pater familias ist,
bei jeder Ausgabe seiner häuslichen oder gewerblichen Oeconomie,
ob das zu gewinnende Object dieselbe lohnt, oder ob etwa für
dasselbe Geld ein anderer Effect zu haben ist, welcher das Ver-
mögen erheblicher vermehrt oder einen höheren Nutzen oder Ge-
nuss gewährt, als der in Aussicht genommene. So wird der un-
bemittelte Handarbeiter es vorzielien, sich für ersparte zwanzig
Thaler beim Beginn des Winters einen warmen Winteranzug zu
kaufen anstatt etwa eines gepolsterten Lehnstuhls. So ein Stuhl
ist ein angenehmes und nützliches Ding für einen durch körper-
liche Arbeit ermüdeten Menschen, aber es ist besser durch warme
Kleidung den Tag über gegen die Empfindung der Kälte und
deren gesundheitsschädliche Einflüsse geschützt zu sein, als
Abends ein paar Stunden etwas bequemer ruhen zu können.
Gleicher Weise muss der Volkswirth prüfen, ob eine Aufwendung,
die der Staat macht oder einen Privaten im Interesse der Ge-
sammtheit zu machen zwingt, in der That ein Resultat hat, wel-
ches der Höhe der Ausgabe entspricht, oder ob nicht etwa die-
selbe Ausgabe anders angewendet den Nationalwohlstaud erheb-
licher vermehrt, mit anderen Worten, der Volkswirth muss wachen,
dass nicht die nationale Arbeit und die Materialschätze veraus-
gabt werden für Luxus, während noch unbefriedigte wichtige
wirthschaftliche Bedürfnisse da sind, er muss sorgen, dass den
wirthschaftlichen Bedürfnissen der Nation genug gethau wird in
166
der Reihenfolge ihres Gewichtes und ihrer Dringlichkeit. Wer
würde es billigen, wenn in Zeiten der Arbeitslosigkeit und der
Gäbrung der Staat die hungernden Arbeiter, welche er, derNoth
zu steuern, in Arbeit nimmt, dazu verwendete, Theater zu bauen
oder grosse Feuerwerke anzufertigen anstatt etwa Strassen oder
Kanäle herzustellen? Auch ein Theater und die Feuerwerkskör-
per haben ihren Werth und gewähren Tausenden Genuss, allein
für das Nationalvermögen und die öffentliche Wohlfahrt sind Stras-
sen und Kanäle weitaus kostbarer und nöthiger als Theatervor-
stellungen und das Ab brennen von Feuerwerken.
Die Eisenbahnen nun müssen meines Erachtens angeblich
im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt zur Zeit recht viel feuer-
werken und Summen in die Luft puffen, welche weit nützlicher
verwendet werden und ganz andere Effecte für den nationalen
Wohlstand haben könnten, als jetzt durch ihre Verausgabung er-
zielt werden. Das soll in Folgendem bewiesen und auch beispiels-
weise aufgezeigt werden, welche Summen diese Raketen kosten,
die dem Theil des Publicums, der Presse und der Parlamente,
welcher nach diesen modernen circenses dauernd ruft, willig zur
Augenweide abgebrannt werden.
Schon der Bau der Eisenbahnen ist zur Zeit vom volks-
wirthscliaftlichen Standpunct aus zu theuer. Die Verhältnisse
und allgemeiner Irrthum der öffentlichen Meinung nöthigen den
Staat und die privaten Erbauer von Eisenbahnen vielfach zur
Herstellung von Anlagen, welche durch den Nutzen, den sie dem
Publicum oder einzelnen Adjacenten gewähren, die Zinsen des
Anlagecapitals, eine Amortisationsquote und die Enterb altungs-
kosten nicht decken.
Das liegt an der ganzen bisherigen Gesetzgebung, welche
überall nur von dem Gesichtspuncte ausgegangen zu sein scheint
die Bewohner der von der Eisenbahn durchschnittenen Gegenden
gegen alle und jede Nachtheile zu schützen, welche die Eisenbahn
denselben zufügen könnte und ihnen die möglichsten Chancen
zur äussersten Verfolgung ihrer Rechte zu sichern. Dass die
Ansprüche der Adjacenten die Eisenbahn schädigen
könnten, hat die bisherige Gesetzgebung überhaupt kaum in’s
Auge gefasst, wie das seinen beredtesten Ausdruck in demPreus-
sischen Eisenbahngesetze vom 3. November 1838 gefunden hat,
welches den zu expropriirenden Adjacenten den Rechtsweg über
die Höhe der zu leistenden Entschädigung gewährt, dagegen der
Eisenbahn pure versagt und den Staatsbehörden das Recht vor-
behält, die Eisenbahn auch nachträglich zur Herstellung aller |
möglichen Anlagen zu nöthigen und zwar im blossen Verwaltungs-
wege. Das neueste Expropriationsgesetz bietet vollends den In-
teressenten die bequemsten Handhaben zu Vexationen und Er-
pressungen, wenn auch der Rechtsweg jetzt beiden Th eilen zu-
steht. Nun aber ist es eine nicht zu leugnende Thatsache, dass,
wo auch immer in dem letzten Jahrzehnt Eisenbahnen in Deutsch-
land gebaut sind , die Adjacenten viel höhere Preise für ihre
Grundstücke und mehr kostspielige Anlagen zur Aufhebung der
entstandenen Erschwernisse erhalten haben, als der reelle Werth
betrug resp. die Schädigung nöthig machte; es galt für ein Glück
und eine Goldgrube, wenn eine neue Linie die Grundstücke eines
Besitzers durclischnitt, Speculationskäufe traten namentlich in
der Nähe der Städte sofort ein und es war bei gewissen Expro-
priations-Sachverständigen, d. h. sogenannten Sachverständigen,
ein vollständiger Glaubenssatz geworden, die Eisenbahn müsse
mehr bezahlen und leisten, als andere Leute, also mehr als den
reellen Werth. Dieses Mehr wurde in gelinden Fällen auf das
Doppelte und in schwereren auf das Drei- und Vierfache des üb-
lichen Preises angenommen. Wer das bestätigt haben will, der
frage die Baumeister und die Grunderwerbcommissare z. B. der
Rheinisch-Westfälischen Linien, der frage redliche und gewissen-
hafte Einwohner der berührten Ortschaften. Eine Menge von An-
lagen und kostspieligen Bauten mussten auf das Drängen Privater
und der Oommunen auf den Linien hergestellt werden, welche,
wenn nicht überhaupt leicht entbehrlich, so doch gut und gern
halb so opulent ausfallen durften, ohne dass Jemandem in Wirk-
lichkeit zu nahe getreten wurde. Oft wurden solche Anlagen nur
als noth wendig hingestellt, um später gegen eine Geldentschä-
digung darauf verzichten zu können.
Der Staat hat es an Fürsorge dafür fehlen lassen, dass die
Eisenbahnen beim Bau vou den mehr oder weniger unter dem
Einfluss der öffentlichen Meinung stehenden Behörden nicht viel-
fach zu hart behandelt und von den Interessenten übervortheilt
worden sind, und auch der Fiscus selbst ist in die Lage gedrängt
worden, zu opulente Anlagen auf seinen Linien herzustellen, nicht
zu gedenken der ängstlichen Sicherheitsmassregeln für das die
Bahn überschreitende Publikum, welches in Deutschland geschützt
wird, als ob die Leute weder Augen noch Ohren hätten und als ob
man ihnen nicht überlassen könnte, die Folgen eigener Nachläs-
sigkeit zu tragen. In dem dicht bevölkerten Belgien ist man ohne
allen Nachtheil weit weniger ängstlich. Nach dem in Preussen
geltenden Eisenbahnrecht setzen die Verwaltungsbehörden auf
Grund einer selten ziffermässigen Prüfung alle die Einrichtungen,
an Wegen, Ueberfahrten, Triften, Brücken, Einfriedigungen, Be-
w'ässerungs- und Vorfluthanlagen fest, welche ihnen im Interesse
der benachbarten Grundbesitzer erforderlich erscheinen. Die
Grundbesitzer verlangen gewöhnlich das Blaue vom Himmel her-
unter und die Localbehörden halten sich verpflichtet, ihre Ein-
gesessenen kräftig zu unterstützen; je mehr verlangt wird, desto
besser, von einer Compensation der Vortheile, welche die Eisen-
bahnen durch die enorme Verkehrserleichterung, durch die beträcht-
liche Werthserhöhung der Grundstücke und den erweiterten und
weniger kostspieligen Absatz der Producte bringt, ist nicht im
Entferntesten die Rede und noch weniger davon, ob die Kosten
im Verhältniss zum Effect stehen; der Standpunkt der Inter-
essenten und Localbehörden ist meist der, dass der bestehende
Zustand aufrecht erhalten werden müsse, koste es auch der
Eisenbahn, wms es •wolle Die Vertreter der Eisenbahnen
sind nun meistens nicht in der Lage, bei der grossen Zahl vou
Einzelfällen alle die Uebertreibungen der Interessenten, welche
von geringen Localbehörden bestens bestätigt werden, zu wider-
legen, und namentlich fehlt es regelmässig an Material, um den
Umfang des Verkehrs genau fest zu stellen, für welchen irgend
eine theure Anlage gemacht werden soll. Da werden denn ausser-
halb und innerhalb der Städte grosse breite Strassenunterführungen
festgesetzt, welche bei billiger Beschränkung halb so breit sein
und erheblich billiger gebaut werden könnteu, da werden für kaum
des Betriebes würdige und kaum noch betriebene Steinbrüche
an einem Flusse mehrere Unterführungen nebeneinander vorge-
sehen, um den Steinbrüclien auch den Zugang zum Flusse, wie
bisher offen zu halten, da wird ein zu bewachender Bahnübergang
nothwendig befunden, damit für gewisse Grundstücksbesitzer nicht
ein Umweg von ein paar hundert Metern erwächst,, während zur
Bestellung und Aberndtung dieser Grundstücke nur ein Dutzend
Fuhren im ganzen Jahr nöthig sind. Da wird den Eisenbahnen
auferlegt, die Wege zum Bahnhofe selbst herzustellen oder die
städtischen Wege zu verbessern, da müssen sie auf dürftige Lehm-
hütten zur Abwendung von Feuersgefahr elegante Schieferdächer
legen, da werden Monitors, und sonstige Leistungen für den Mili-
tärliscus verlangt, u. s. w. Es ist natürlich den Interessenten er-
wünscht, Alles so bequem als möglich zu erhalten und namentlich
gegen jede Beschränkung der früheren Bequemlichkeit zu protes-
tiren, allein der Volkswirth muss diese geringe Beschränkung oft
für nothwendig halten, weil dieselbe dieser Gruppe von Gliedern
der nationalen Wirthscliaftsgenossenschaft besser auferlegt wird,
als dass eine andere Gruppe zu einer völlig unfruchtbaren Kapital-
verschwendung genöthigt wird, welche nur einen ganz geringen
wirtschaftlichen Nutzen schafft, der nicht im Verhältniss steht
zu der gemachten Aufwendung. Ein eclatanter Fall ungerecht-
fertigter Schädigung der Eisenbahn kommt oft in Flussthälern
vor. Vor Erbauung der Eisenbahn war das ganze Flussthal den
Hochfluten ausgesetzt, nach Vollendung des Eisenbahndammes
strömt die Hochflut nur über einen Theil der bisher exponirten
Grundstücke und in modificirter Weise, dagegen sind andere grosse
Flächen jetzt vollkommen gegen jede Ueberschwemmung geschützt
und deren Werth erheblich gesteigert. Hier muss nun die Eisenbahn
167 —
unweigerlich hohe Entschädigungen an die Besitzer der ersteren
Grundstücke zahlen, aber an eine Vergütung für ihre Leistung in Be-
zug auf die geschützten Grundstücke istnichtzu denken, während die
Werthsteigerung der Letzteren die Schädigung der Ersteren oft mehr
als vollkommen compensirt. Unserer Gesetzgebung mangelt eine
Bestimmung, welche nicht nur den Verwaltungsbehörden, sondern
auch den Gerichten ermöglicht, Vortheile, welche die Anlage der
Eisenbahn dem einzelnen Adjacenten verschafft, zu compensiren
gegen Nachtheile. Fort mit solcher wirtschaftlichen Verschwen-
dung beim Eisenbahnbau, lernen wir die Eisenbahnen billiger
bauen und die enormen Werthsteigerungen und Ver-
kehrserweiterungen, welche die Eisenahnen bringen,
compensiren gegen verhältnissmässig geringe Be-
schränkungen der blossen Bequemlichkeit des bis dahin
allein vorhandenen Verkehrs der durch Pferde bewegten Wagen
und des Fussgängers! Die nationale Wirtschaft wird gewinnen.
Als ein wirksames Mittel, die volkswirtschaftlichen Interessen
beim Bau der Eisenbahnen besser als bisher zu wahren, erscheint
es mir, und möchte ich besser unterrichteten Männern den Ge-
danken zur Erwägung stellen, die bisher den Verwaltungsbehörden
obliegende Festsetzung der im Interesse der Landescultur und der
Landespolizei notwendigen Anlagen und ferner die Bestimmung
der den beteiligten Grundbesitzern zu gewährenden Kaufpreise
und sonstigen Entschädigungen, welche jetzt durch Richterspruch
definitiv festgesetzt werden, in eine Hand zu legen und zu
diesem Behuf besondere Fachgerichte zu bilden.
Diese Fachgerichte würden bald eine gewisse Praxis ge-
winnen und könnten für sehr grosse Bezirke eingerichtet werden.
Die Angelegenheiten dieser Art sind so schwierig und complicirt,
dass ohne Erfahrung in denselben die grössten Missgriffe und Un-
gleichheiten unausbleiblich sind; bei den Regierungsdecernenten
und namentlich den Richtern fehlt aber mit Rücksicht auf die
Kleinheit der Bezirke diese Erfahrung und ein Massstab für
die Zahl und Qualität der zu fordernden Anlagen häufig vielfach,
ausser in Provinzen, welche bereits ein sehr dichtes Eisenbahn-
netz haben und wenn ein Wechsel im Decernat eintritt, ist auch
hier die Sache grade so.
Alles, was sich für das Bestehen von Handelsgerichten
einführen lässt, kann man auch für die Einführung von Eisen-
bahngerichten vortragen, ich möchte die Letzteren volkswirth-
schaftlich für noch wichtiger halten, als die Handelsgerichte,
zumal die Kompetenz sich äusserst scharf und leicht begrenzen
liesse.
Wer die administrativen Geschäfte beim Bau der Eisenbah-
nen practisch zu führen gehabt hat, wird mir, möchte ich glau-
ben, dahin zustimmen, dass, wenn die Ansprüche aller Art jedes
Interessenten und jeder betheiligten Gemeinde nach gehöriger
Vorbereitung zusammen an Ort und Stelle gründlich erörtert und
abgeurtheilt würden, ein ganz ausserordentlicher Gewinn an Zeit
und Arbeit und eine bei Weitem grössere Sicherheit materieller
Richtigkeit des Urtheils gegen den jetzigen Zustand resultiren
würde und dass vor Allem auch die volkswirtschaftlichen Ge-
sichtspuncte durch solche Fachgerichte, zusammengesetzt aus
Juristen und Sachverständigen der Landwirtschaft und des
Baues, besser gewahrt werden würden. Das materielle Recht ist
ein fort und fort Werdendes, es ändert sich mit den Verhältnissen und
Anschauungen der Völker, in gleicher Weise muss das formelle
Recht und die Form der Rechtsfindung sich veränderten Verhält-
nissen anpassen.
Als zweite und letzte Instanz würde ein Ober-Eisenbahnge-
richtshof als Analogie des Oberhandelsgerichts zu bilden sein.
So lässt also der übertriebene Preis, welchen die Grundbe-
sitzer für die Grundstücke und die Erschwernisse ihres landwirt-
schaftlichen oder gewerblichen Betriebes vielfach erhalten, so
lässt die zu hohe Zahl und Opulenz der Anlagen, welche auf der
freien Strecke und neben derselben, welche auf den Bahnhöfen
und deren Umgebung hergestellt werden müssen, das Anlageca-
pital überflüssig anschwellen, so treten zu diesen hohen Summen
in Folge des weitläufigen und kostspieligen Verfahrens die Zinsen
mehrerer Jahre und die Kosten der verschiedenen umständlichen
Proceduren der Verwaltungsbehörden und der Gerichte hinzu, die
Bahn muss von vornherein auf hohe Preise ihrer Leistungen be-
dacht sein, um die landesüblichen Zinsen des Anlage-Capitals
herauszuwirtschaften sowie auch ein Surplus zur Entschädigung
der Eisenbahnbesitzer für das übernommene Risico zu erübrigen.
Es möchte durchaus gerechtfertigt sein, wenn der Actionair mehr
haben will, als die landesüblichen Zinsen; er muss die Gefahr,
die er mit seinem Capital gelaufen ist, bezahlt bekommen, denn
wenn er nur die landesüblichen Zinsen gewinnen wollte, brauchte
er sein Geld nur gegen Hypothek zu verleihen oder Staatsschul-
dentitel zu kaufen, er muss ferner zum Ausgleich schlechter oder
kriegerischer Jahre, welche das ganze Vermögensobject in seinen
wesentlichen und teuersten Bestandteilen ohne jeden Entschä-
digungsanspruch zerstören können in guten und ruhigen Jahren
einen Mehrgewinn als Reserve ansammeln.
Es ist richtig, dass man die Bahnen allen und jeden An-
forderungen der Adjacenten entsprechend bauen kann, aber man
verlange dann hinterher nicht, dass diese Bahnen billig fahren.
Mit einem übermässigen Anlage -Capital belastet eröffnet
die Balm ihren Betrieb. Es ist nun aber nicht genug mit jenen
allzu grossartigen Anlagen des Neubaues, die Bahn tritt bald in
ein Stadium, welches ich dasjenige des Umbaues nennen möchte.
Schon in den ersten Jahren nach Eröffnung des Betriebes finden
viele einzelne Interessenten und anliegende Gemeindexr nament-
lich die städtischen, dass die hergestellten Anlagen ihrer Bequem-
lichkeit doch noch nicht in genügendem Maasse entsprechen und
richten sich namentlich diese Anträge auf die Gestaltung und
Vermehrung der Bahnhofsanlagen, welche den Ansprüchen des
Verkehres und der Bequemlichkeit aus diesem oder jenem Grunde
nicht oder nicht hinreichend genügen sollen, oft aber werden
auch solche Neuanlagen verlangt für Bedürfnisse, die nur ephe-
merer Natur sind und von denen noch nicht feststeht, dass sie
als dauernde eine Kapitalsausgabe wirklich notlnvendig machen.
Eintretende Veränderungen, wie der Anschluss einer neuen Linie,
bieten erwünschte Gelegenheit, Beschwerden geltend zu machen,
und es wird das Exempel über die Kosten und den zu schaffen-
den Nutzen alsbald ausser Acht gelassen, dem .unerträglichen
Zustande unseres Bahnhofs“ abzuhelfen, müssen von Neuem
grossartige Capitalien verwendet werden, während es sich um
blosse Unbequemlichkeiten oder rein städtische Interessen han-
delt, die man mit völligem Gleichmut!) hinnehmen würde, wenn
man nicht immer davon ausginge, „dass es uns ja Nichts kostet.“
Freilich wenn z. B. die einzelne Unterführung statt 5 Meter 12
Meter breit gemacht wird, das kostet allein die Eisenbahn etwas,
wenn aber die Ansprüche überall nach dem opulenten Massstabe
erhoben werden, so kostet „uns das wohl Etwas.“ Denn neue
Capitalien treten dem ursprünglichen Baucapital hinzu, deren
Zinsen gleichfalls aufgebracht sein wollen und die selbstverständ-
lich alles Andere eher veranlassen als eine Herabsetzung der Tarife.
Die betheiligten Communen haben eben noch kein Verständniss
davon, dass sie selbst es sind, welche die hohen Zinsen der theu-
ren Anlagen durch hohe Frachtsätze aufbringen müssen. — Da
ist vor Jahren an der Seite irgend einer Stadt eine Bahn gebaut
und ein Bahnhof hingelegt, und sind demnächst auf der bis dahin
unbebauten Seite der Eisenbahn Häuser entstanden, die sich nach
und nach so vermehrt haben, dass ein Strassencomplex entstan-
den ist. Dieser neue Stadttheil hat selbstverständlich lebhafte
Beziehungen zu dem älteren Theile der Stadt und der Verkehr
hinüber und herüber wird nun in etwas gestört und unbequem
gemacht durch die dazwischen liegende Eisenbahn, deren Ueber-
gänge die Fussgänger und Wagen aufhalteu, wenn Züge passiren.
Es währt nun nicht lange, so beginnen hervorragende Hausbe-
sitzer oder Geschäftsleute, welche doch als sie ihr Haus jenseit
der Eisenbahn bauten, genau wussten, welche Unbequemlichkeit
sie sich selbst auferlegten, zu klagen, dass die Cebergünge au
Niveau doch gegen alles öffentliche Interesse seien, Versamm-
lungen geben der Sache Nachdruck, einige Blätter bemächtigen
sich, um die Interessenten zu gewinnen, der Angelegenheit, kurz und
gut eine Agitation beginnt um die Eisenbahn zu nötliigen, auf
ihre Kosten die Niveauübergänge zu beseitigen, oder sich über-
168
haupt ganz und gar andere Wege zu suchen, während es doch
lediglich Sache der Interessenten wäre, von ihnen gewünschte
Aenderungen der Verhältnisse, denen sie sich freiwillig unter-
worfen haben, selbst zu bezahlen. Die Sache wird zu einem
Nothstande aufgebauscht, gewisse Aenderungen der bestehenden
Anlagen, welche gelegentlich nöthig werden, geben erwünschte
Gelegenheit die Sache zu treiben und die Behörden werden mit
Anträgen angegangen. Dieselben können sich des Andranges
nicht erwähren, die obligate Enquete wird eingeleitet und endlich
geschieht es, dass die Eisenbahn genöthigt wird, die Niveauüber-
gänge durch technische Aenderungen der ganzen Anlage zu besei-
tigen und Umbauten vorzunehmen, die Unsummen verschlingen,
welche für die Vermehrung des Verkehres oder der Einnahmen
der Bahn nicht nur ohne allen Effect bleiben, sondern wieder
einen Theil der jährlichen Bruttoeinnahmen als Zinsen absor-
biren, so dass die Bahn wiederum höhere Preise nehmen oder
wenigstens an den alten hohen Preisen festhalten muss. Was
solche Sachen die Nation kosten, wissen Diejenigen nicht, welche
das Bedürfniss so vortrefflich ins Licht zu stellen wissen und ist
es diesen Interessenten ungemein gleichgültig, wenn das Zehn-
und Zwanzigfache des zu schaffenden Nutzens ausgegeben wird,
wenn eben nur sie einen geringen Nutzen haben. Was ist nun
das Resultat eines solchen Umbaues, welches den ganzen Bahn-
hof und die Bahnlinien innerhalb der Stadt und ihres Weich-
bildes so hoch zu legen zwingt, dass die Strassen unter dem-
selben durchgeführt werden können?
Der erzielte Effect besteht in der Abkürzung der Wege
vom neuen zum alten Stadttheil und umgekehrt um durchschnitt-
lich etwa eine Minute. Denn da Fussgänger und Wagen unter
etwa 3 Malen des Passirens den Uebergang allerhöchstens ein Mal
gesperrt finden und die Wartezeit, weil man nicht immer gerade
im ersten Moment des Verschlusses der Barriere eintrifft, im Mit-
tel, hoch gerechnet, 2—3 Minuten betragen mag, so folgt, dass auf
jedes Passiren ein Aufenthalt von nur 40—60 Secunden entfällt-
Läge daher der neue Strassencomplex resp. jedes Haus desselben
nur etwa 100 Schritt weiter entfernt von dem alten Stadttheile,
so würde die Zeit, welche gebraucht wird, um den andern Stadt-
theil zu erreichen, auch ohne die Eisenbahn durchschnittlich die-
selbe sein wie jetzt, und das ganze aufzuwendende Capital wird
ausgegeben, um den neuen Stadttheil, dessen Bewohner sich frei-
willig auf der jetzigen Stelle angesiedelt haben, auf Kosten des
Nationalvermögens 100 Schritt näher an den alten Stadttheil
heranzulegen.
Wenn nun der neue Stadttheil nicht da wäre, so würden
auch Beziehungen des alten Theiles zu dem neuen nicht bestehen
können, das ganze Interesse ist also an die Häuser und Wohn-
stätten des Letzteren geheftet. In dem Wertlie der Häuser des
neuen Stadttheils muss sich also, nationalöconomiscli betrachtet,
der Effect der für die neuen Eisenbahnanlagen gemachten Aus-
gaben ausgedrückt finden und hier zeigt sich die wirtschaftliche
Unfruchtbarkeit der Ausgabe, denn die Mietlien und Renten der
Häuser in dem neuen Stadttheile werden nach Beseitigung der
kleinen Unbequemlichkeit der Niveauübergänge und in Folge der
Abkürzung der Wege in dieser einen Richtung um 100 Schritt ge-
wiss in irgend nachweisbarem Masse dieserhalb sich nicht heben
und der Capitalswerth der Häuser wird sich nicht um die Tausende
von Mark steigern, welche von den Umbaukosten auf jedes ein-
zelne Haus des neuen Stadttheils entfallen. Steht aber einer Aus-
gabe in der Wirtschaft des Volks, bei welcher es sich nicht um
den Gewinn idealer Güter handelt, ein entsprechender ziffermäs-
siger Nutzen nicht gegenüber, so gehört die Ausgabe in das Ge-
biet des Luxus.
Um die übermässige Capitalsaufwendung solcher Fälle noch
lebendiger zur Anschauung zu bringen, will ich hervorheben, dass
es wenn auch nicht zur völligen Behebung, so doch zu ganz un-
gemeiner Erleichterung der bestehenden Erschwernisse oft nur
ganz geringfügiger Anlagen bedarf, welche um billiges Geld ge-
macht werden können, so dass die Hauptsumme der ganzen enor-
men Aufwendung auf die Beseitigung des dann noch verbleiben-
den Restes der Erschwernisse entfällt. So würden in dem soeben
erwähnten Falle mit Leichtigkeit Unterführungen für Fussgänger
unter den Geleisen hergestellt werden können, wie Oberführungen
durch Glasscheiben gedeckt, in neuerer Zeit vielfach auch in Deutsch-
land hergestellt sind. Dann bestand die ganze Erschwerniss für
den gesammten Fussgängerverkehr darin, dass man etwa 3 Meter
hinab- und hinaufsteigen musste; ein solches Hinderniss aber fin-
det sich in umgekehrter Ordnung zu Dutzenden von Malen von
der Natur geschaffen in allen Städten, welche nicht in der platten
Ebene liegen und da verlangt Niemand, dass Millionen aufgewen-
det werden, um eine auf- und absteigende Strasse in eine hori-
zontale Ebene zu legen. Welche Störungen des Verkehrs finden
nicht statt in Städten, welche an beiden Ufern eines von reger
Schifffahrt belebten Flusses liegen ! Da sind die Brücken oft auf-
gezogen, weil Schiffe passiren und man findet sich willig in den
Aufenthalt, obwohl solche Städte als Hafenplätze meist regeren
Verkehr und mehr Handel und Wandel haben, als Binnenplätze;
ich nenne hier beispielsweise Stettin, wo sogar die Eisenbahn von
einer grossen Strecke der Löschplätze mit anliegenden Speichern
durch die Oder mit schmalen Ziehbrücken geschieden wird.
Richten wir nun im Fortgange dieser Untersuchung endlich
noch die Aufmerksamkeit darauf,- aus welchen Beträgen sich die
Kosten von Bahnhofsumbauten zusammensetzen, so tritt uns der
für den Volkswirth erschreckende Umstand in grellem Lichte ent-
gegen, dass solche Umbauten nicht nur die Summen, weiche der
Anschlag aufweist, verschlingen, sondern dass ausserdem beträcht-
liche Werthe des Nationalvermögens geradezu vernichtet werden,
so dass die Herstellungskosten dieser Objecte den anscklagsmäs-
sigen Summen, die für den Umbau ausgeworfen sind, hinzutreten.
Das aber kommt so:
Die alte Anlage hat ein gewisses Capital gekostet und wenn
es nun an den Umbau geht, müssen die alten wohlerhaltenen
Bahnhofshochbauten, die noch Hunderte von Jahren stehen könnten
und vielleicht erst vor zehn oder fünfzehn Jahren errichtet sind,
abgerissen werden, die wohl unterhaltenen und gut liegenden
Geleise müssen aufgenommen werden u. s. w„ kurz es bleibt von
dem Capital, welches an Löhnen und Material für den alten Bahn-
hof ausgegeben ist, Nichts weiter übrig als der Grund und Boden,
Schuttund einiges altes Material, Objecte, welche vielleicht nur 20 Pro-
cent des Anlagecapitals ausmachen. Die übrigen 80 Procent sind für
alle Zeiten verloren. Wenn also der alte Bahnhof 5 Millionen
Mark kostete, so verliert die Nation durch die Zerstörung der
alten Verhältnisse etwa 4 Millionen, da das zwar nicht ganz be-
queme, aber immerhin noch brauchbare Product, für dessen Herstel-
lung diese Summe verausgabt ist, vom Erdboden verschwindet.
Dazu kommt nun ferner noch, dass für die anschlagsmässige
Summe eines solchen Bahnhofsumbaues keineswegs ein Object
hergestellt wird, welches in der Tliat den möglichen Effect dieser
Summe an Arbeit und Material repräsentirt, denn es müssen
meistens für solche Umbauten auch noch Grundstücke erworben
werden, welche für den Bau nur den Werth der Fläche, des Bau-
platzes, haben, während auf denselben Wohnhäuser, Fabriketablis-
sements und dergleichen errichtet sind. Alle diese schönen und
zweckentsprechenden Anlagen werden dem Erdboden gleich ge-
macht. Die Theilbeträge also der Erwerbssummen dieser Grund-
stücke, welche für den Bauplatz gezahlt werden, verbleiben allein
als nutzbar angelegtes Capital, während die viel grösseren Summen,
welche für die aufstehenden Gebäude, Gartenanlagen etc. gezahlt
werden müssen, mit der Zerstörung dieser Objecte gleichfalls zu
vernichtetem Capital vermögen der Nation werden. Kommt nun
gar bei solchen Umbauten, wie mehrfach vorgekommen, ein Hang
zur Entwickelung von Pracht und übermässigem Comfort hinzu,
so steigern sich wiederum die Ausgaben ohne Ende.
Wenn ein solcher Umbau 4 Millionen kostet, wenn die ver-
nichteten Capitalien der alten Anlage sich auf gleichfalls 4 Mil-
lionen belaufen, so werden im Ganzen 8 Millionen Mark ausge-
geben und für immer festgelegt. Für diese 8 Millionen
würden z. B. 266 rentbare H äuser ä 30,000 Mark gebaut
und der b etreffenden Commu ne zum Geschenk gemacht
werden können. Der Nutzen dieses Besitzes würde ein im
hohen Massstabe werthvollerer für die Stadt sein, als die Abkür-
169
zung der Wege von einem Stadttheile zum anderen um loo Schritt!
Ich möchte glauben mit dieser Darlegung den Beweis geführt zu
haben, dass im Interesse des die Eisenbahnen benutzenden Ru-
blicums beim Bau und Umbau der Eisenbahnen mit mehr Spar-
samkeit, weniger Opulenz und mit geringeren Ansprüchen an die
äusserste Bequemlichkeit der Anlieger zu Werke zu gehen sein
möchte; es ist das Publicum, welches schliesslich doch
das Anlagecapital verzinsen muss, und möchte sich das-
selbe daher im eigenen Interesse dafür zu erwärmen haben, dass
dieses Anlagecapital so niedrig wie irgend möglich bleibt, damit
auch die Tarife niedrig gesetzt werden können. Das gleiche Inte-
resse sollte der Staatswirth bethätigen. Die Zeiten der sogenannten
Ausbeutung des Publicums durch die Eisenbahnen sind wohl für
immer vorüber, die gesetzliche Aufsicht wird dafür sorgen, dass
die Actien und Einnahmen der Eisenbahnen nicht mehr als eine
gute Rente und die nöthigen Reserven aufbringen.
Wenn daher der Staat die Eisenbahnen dagegen schützt,
dass ihre Anlagekapitalien überflüssig hinaufgeschraubt werden,
so werden nicht etwa die Eisenbahnbesitzer den Nutzen dieses
Schutzes in ihren Taschen klingen lassen, sondern die Nation
wird sich billiger Frachten erfreuen und einer ausgedehnten
Ausnutzung der natürlichen Schätze ihres Vaterlandes theilhaftig
werden. (Forts, folgt.)
Uebersieht der im Laufe des Jahres 1876 imDeutsehen
Reiche dem Verkehr übergebenen
neuen Bahnstrecken.*)
34)
CO
o
CM
76.
35)
29|8.
76.
36)
1
9.
76.
37)
15|
9.
76.
38)
18
|9.
76.
39)
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1 io.
76.
40)
1|
10.
76.
41)
15|10.
76.
42)
15|10.
76.
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10.
76.
44)
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76.
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Iio.
76.
46)
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76.
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76.
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21
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76.
49)
25!
in.
76.
50)
1
12.
76.
öl)
15
112.
76.
52)
22
1 12.
76.
53)
31 1
12.
76.
Cüstrin-Bärwalde, Bresl.-Freiburger E.
für den Güter- und am 26 11. 76
auch für den Personenverkehr. .
Werdau-Weida, Sächsisch-Thüringische
Ost-Westbahn (Zwickau-Weida) . . .
Ocholt-Westerstede, Oldenburgische E.
Seif hennersdorf- Warnsdorf, Sächsische
Staatsbahn
Niederrad - Sachsenhausen, Hessische
Ludwigsbahn
Deutsch -Eylau-Montowo, Marienburg-
Mlawkaer Eisenbahn
Deutsch Wette-Leobschütz, Oberschi. E.
für den Personen- und Güterverkehr
Bärwalde-Königsberg N/M , Bresl.-Frei-
burger Eisenbahn für den Güter- und
am 26/11. 76 auch für den Personen-
verkehr . •
Scherfede-Holzminden. Berg.-Märk. E.
Bolchen-Teterclien, Elsass-Lothr. E. .
Stiihlingen-Weizen, Badische Staatsb .
Waiblingen- Backnang, Württ. Staatsb.
Aschaffenburg - Miltenberg, Bayr. Stb.
Quakenbrück-Osnabrück, Oldenb. Stb
Verbindungsbahn zu Posen, Posen-
Creuzburger Eisenbahn
Ihrhove-Neuschanz, Oldenb. Staatsb. .
Schoppinitz-Sosnowice, Rechte Oder-
Ufer Eisenbahn . .
Kandrzin-Rasselwitz, OberschlesischeE.
Hückeswagen-Wipperfürth, Berg.-Märk.
Eisenbahn
Cottbus-Frankfurt a|0., Cottb.-Grossen-
hainer Eisenbahn
24, o Kilom.
33-00 „
7^oo „
3,40 „
4:00 »
25, Co o
44:90 „
3Loo »
49,35 „
8:00 „
3:99 »
19*00 »
36,51 „
50, oo *
l?;o »
19:oo »
3*70 „
33,50 „
5,40 „
72,w -
Summa 1 152, 95 Kilom.
1) 5
1.
76.
2) 10|1.
76.
3) 18 11.
76.
4) 1
|2.
76.
5) 5)2.
76.
6) 63.
76.
7) 1 5 1 4.
76.
8) 115.
76.
9) 8
5.
76.
10) 12|5.
76
11) 12
5.
76.
12) 12|5.
76.
13) 15|5.
76.
14) 15
5.'
76.
15) 15
5.
76.
16) 15
5.
76.
17) 20
5.
76.
18) 1
6.
76.
19) 1
6.
76.
20) 12
6.
76.
21) 15
6.
76.
22) 24 16.
76.
23) 29|6.
76.
24) 1 1 7.
76.
25) 2|7.
76.
26) 2517.
76.
27) 25 17.
76.
28) 1 1 8.
76.
29) 1|8.
76.
30) 1)8.
76.
31) 15|8.
76.
32) 15)8.
76.
33) 15|8.
76.
Ulm-Langenau, Württemb. Staatsbahn
Schalke - ßismark- Herne , Berg.-Märk,
Eisenbahn
Altonaer Hafenbahn
Rath Düsseldorf, Rheinische Eisenb.
Schopflieim-Zell i./W., Bad. Staatsbahn
Kettwig-Mülheim a./R., Berg.-Märk. E.
Dombühl-Feuchtwangen, Bayr. Staatsb.
Rosenheim-Mühldorf, Bayr. Staatsb. .
Gotha-Ohrdruff, Thüringische E. . .
Hagen-Haufe, Bergisch-Märk. E. . .
Lennep-Hückeswagen, Berg.-Märk. E.
Born-Wermelskirchen, Berg.-Märk. E.
Ducherow-Swinemünde, Berl.-Stett. E.
Welver-Dortmund, Westfälische E.
Niederhone - Friedland, Frankfurt-
Bebraer E
Niederselters-Camberg, Hessische Lud-
wigsbahn
Penig-Roclilitz, Muldenthal - Eisenb. .
Biessenhofen-Oberdorf, Bayer. Staatsb.
Appenweier-Oppenau, Bad. Staatsb. .
Neisse-Giessmannsdorf, Oberschles. E.
Deutscli-Wette-Neustadt, Oberschi. E.
für den Güterverkehr (16, 10 Km.)
Grün Stadt - Eisenberg - Hettenleidel-
heim, Pfälzische Bahnen
Weimar-Geraer Eisenbahn
Wriezen-Letschin, Berlin-Stettiner E.
Nördlingen - Dinkelsbühl, Bayerische
Staatsbahn
Germersheim-Lauterburg, Pfalz. B.
Strassburg-Lauterburg, Eis. -Lothrin-
fische E
larienburg - D. Eylau, Marienburg -
Mlawkaer E
Neustadt a/Aisch - Windsheim , Baye-
rische Staatsbahn ........
Fürth- Vach-Eltersdorf, Bayer. Staatsb.
Neustadt O/S.-Leobschütz, Oberschle-
Eisenbahn
für den Personenverkehr (28, 80 Km.)
Neuoffingen-Höchstädt, Bayer. Staatsb.
Mulda-Bienenmühle, Sachs. Staatsb.
(L. D.)
16, u Kilom.
Diese im Laufe des Jahres 1876 im Deutschen Reiche er-
öffneten 1152,95 Kilom. neuen Bahnlinien vertheilen sich auf die
H,io
r>
— -
einzelnen Bahnverwaltungen
wie
folgt:
Km
1,60
55
Altona-Kiel ....
Lfin Km.
Obersclilesiscbe E. .
87,25
4,29
55
(No. 3.)
(No 20, 41, 51.)
Oldenburgische E. .
7:24
55
Badische Staats-E. .
28,63
55
76,00
14,31
55
(No. 5, 19, 44.)
Bayerische Staats-E.
(No. 30, 47, 49.)
11,00
55
195,64
5)
Pfälzische Bahnen .
48,8i
„
62, oo
(No. 7, 8, 18, 25, 29,
30, 32, 46.)
(No. 22, 26.)
17,02
55
9,34
55
Berg.-Märk E. . .
105,23
»
Posen-Creuzburg . .
1,70
„
11,78
55
(No. 2, 6, 10, 11, 12,
(No. 48.)
3,95
55
42, 52.)
Berlin-Stettin . . .
38,oo
55
ö6,oo
55
Rheinische E. . . .
4,29
V
35,8i
5/
(No. 1?, 24.)
Breslau-Freiburg. .
(No. 4.)
45,oo
JJ
Rechte Oder-Ufer E.
2,70
31,80
55
(No. 34, 41.)
(No. 50.)
Cottbus-Grossenbain
!•)
1 *^80
Sächsische Staats-E.
17,14
„
4,75
55
(No. 53.)
(No. 33, 37.)
20,90
55
Elsass-Lothringen .
65,oo
»
Sächs.-Th. Ostwestb.
33,80
7,oo
»
(No. 27, 43.)
^ (No. 35.)
18,40
Frankfurt-Bebra . .
31,89
Thüringische E. . .
17,02
j*
8,85
55
(No. 15.)
(No. 9)
—
—
HessisclieLu d wigs-E .
8,75
55
Weimar- Gera . . .
68, „
V
(No 16, 38)
Muldentlial-E. . . .
(No 23.)
20,90
n
Westfälische E. . .
35,81
Ti
9,01
55
(No. 17.)
(No. 14.)
68,12
55
M ar i en b ur g - M 1 a wk a
93, 76
Württemberg . . .
35„,
„
18,00
55
(No. 28, 39.)
(No. 1, 45.)
30,33
39,80
57,oo
68 76
Niederlande.
Verzeichniss der im Jahre 1876 neu eröffneteu und dem Verkehr
übergebenen Bahnlinien.
1) 1|5. 76. Zwaluwe-Zevenbergen, Niederländische.
Staatsbahn 7,89 Kilom.
2) 15|5. 76. Amersfoort-Zutphen, Holland. Eisenb. 60, oo *,
15*50 »
8*70 »
24,6o „
1 4 *74 n
Oesterreickiscli-Uugarisclie Correspondeiiz.
Wien, 5. Februar. (Personen- und Differentialtarife. Wien-
Aspang. Dalmatinische Bahnen. Polizeigesetz. Staatsbahnen-
bedarf. Arad-Körösthal. Desinficirung. Dux-Bodenbach. Vicinal-
balinen. Klunzinger’s Bremssystem. Steinbrück-Bergsturz. Cours-
bericht.)
*) Die ebenfalls zum Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen
gehörenden Strecken der Oesterreichisch-Ungarischen Bahnen, welche
im Jahre 1876 eröffnet worden sind, finden sich in No. 3, Seite 26 der
Vereinszeitung für 1877 verzeichnet. Hinsichtlich der Niederländi-
schen Bahneröffnungen siehe am Ende dieser Uebersieht.
Nach harten Kämpfen wurde im Oesterreichischen Abgeord-
netenhause heute endlich auch in dritter Lesung das Gesetz,
betreffend die Maximal - T arife für Personen - Beförde-
rung und einige allgemeine Transport- Bestimmungen
auf den Eisenbahnen angenommen. Die in der letzbesprochenen
Plenarsitzung eingebrachten Abänderungsanträge, betreffend die
170
Tarifhöhe, wurden verworfen und dieselben nach der Vorlage des
Eisenbahnausschusses fixirt. Nach einer zündenden Recle des
gewesenen Ministers Dr. Herbst wurde die „Unzulänglichkeit1- ab-
gestellt, „dass die Transportkosten auf einer kurzen Strecke höher
sein können, als auf der längeren derselben Linie.“ Diese „Schä-
digung“ der wirthschaftlichen Interessen sei schon vor 12 Jahren
anlässlich des Spiritusexportes nach Italien vom Reichsrathe pro-
hibirt worden; die Bahnen seien nicht berechtigt, solche Prämien
zu gewähren, welche noch bedeutender als der vielbestrittene
Schutzzoll sind; sie sollen auch nicht unter den Selbstkosten ver-
frachten. Ob diese von anderer Seite in Schutz genommene Dif-
ferentialtarife damit auch für immer abgeschafft sind, wird die
Folge lehren; wir glauben, dass sie der Handel nicht entbehren
und höchstens nur die Beseitigung ihrer Missbrauche fordern kann.
Endlich wurde die Beschränkung und Uebervvachung der Frei-
karten-Ausgabe und ein Minimal-Zeitraum von zwei Monaten für
die Publikation der Erhöhung bestehender Tarife und von vierzehn
Tagen für jede sonstige Abänderung derselben bestimmt
Wie vorsichtig die Regierung in der Concessionirung
neuer Linien vorgeht, beweist die Ablehnung des Projectes
Wien-Aspang, welche Linie ein geldkräftiges Belgisches Consor-
tium blos gegen die übliche Steuerbefreiung aus eigenen Mitteln
mit der Verpflichtung bauen wollte, eine hohe Caution dafür zu
erlegen, dass die diesbezüglichen Effecten 10 Jahre lang nicht
auf den Markt gebracht würden. Die Ablehnung soll deshalb er-
folgt sein, weil das Eisenbahnamt für die Rentabilität dieser Linie
keine Gewähr übernehmen könne und überdies besorge, dass die-
selbe der Südbahn Concurrenz machen werde.
Als die Dalmatinischen Bahnen im Reichsrathe be-
schlossen wurden, ward gleichzeitig eine Resolution angenommen,
dass die Regierung sich mit Ungarn bezüglich einer Verbindung
der Linie Knin-Spalato mit dem transleitlianischen Eisenbahn-
netze in’s Einvernehmen setzen solle. Die Regierung ist diesem
Aufträge mit keinem günstigen Erfolge nachgekommen, und nun
wird die genannte Linie wohl so lange ein Rumpf bleiben, als
Oesterreich dualistisch regiert wird. Es ist natürlich, dass Ungarn,
welches für heute nicht auf den Besitz Dalmatiens reflectirt, schon
um Croatiens willen keineswegs seine Ansprüche darauf fahren
lässt und die Genehmigung zum Ausbaue der Linie Karlstadt-
(Josefsthal-)Ogulin-Pribudic (Knin) nie ertheilen wird. Von den
politischen Bedenken abgesehen, hat Ungarn in der That kein
Geld zum Ausbau dieser schwierigen Linie, welche freilich dem
Lande weitgehende Vortheile bieten müsste.
Der Bericht des Eisenbahn- Ausschusses über den Antrag,
die Regierung zur Vorlage eines neuen Eisenbahn-Polizei-
gesetzes aufzufordern, ist zur Vertheilung gelangt. Die Re-
gierung möge ferner erwägen, inwiefern zur Sicherung des
reisenden Publikums internationale Vereinbarungen über ein
zweckmässiges System einer durchgreifenden Lebensversicherung
ins Leben gerufen werden können. Der Bericht recapitulirt die
ausserordentlich zahlreichen Bestimmungen, welche bereits zur
Sicherung des Eisenbahnbetriebes bestehen. Unfälle lassen sich
nicht vollständig vermeiden, wohl aber ist es möglich, die Zahl
derselben, wie die nachfolgenden Beispiele beweisen, äusserst zu
vermindern. In Frankreich wurden 1846 bis 1855 von je 1.25 Mil-
lionen Eisenbahnreisenden 1 getödtet und von je 400 523 Reisenden
1 verwundet. Dagegen beförderten die Post und die Messageries
Generales in den 10 Jahren von 1846 bis 1855 7.4 Million Reisende,
und es entfiel schon auf je 355 463 Reisende ein Getödteter, auf je
29 571 Reisende ein Verwundeter. Im Jahre 1868 wurden in
Frankreich von 105.0, Millionen Eisenbahnreisenden überhaupt nur
2 getödtet und von je 921 210 Reisenden 1 verwundet. In England
verminderte sich die Zahl der Eisenbahn-Unglücksfälle von 1843
bis 1868 ungefähr um ein Fünftheil. In diesem Jahre wurden
36 Personen getödtet, während die Zahl der in den Strassen
Londons getödteten und verunglückten Menschen allein 203 betrug.
Auch in Preussen übersteigt die Zahl der bei anderen Unterneh-
mungen verunglückten oder getödteten Personen weitaus die Zahl
der bei den Eisenbahnen Verunglückten. Während im Jahre 1869
in Oesterreich 5798 Verunglückungen aller Art vorkamen, welche
einen tödtlichen Ausgang nahmen, wurden auf denOesterreichischen
Eisenbahnen von den mit denselben beförderten 18 020 309 Rei-
senden 3 getödtet, 17 verwundet und beim Betriebe 120 Bahnbe-
dienstete getödtet und 163 verwundet. Im Jahre 1874 kamen in
Oesterreich 6801 Todesfälle in Folge von Verunglückungen aller
Art vor, während von den mit den Eisenbahnen beförderten
36 004 882 Passagieren 1 getödtet und 22 verwundet wurden; dazu
wurden beim Betriebe 119 Bahnbedienstete getödtet, 247 verwundet.
Aus diesen Daten geht hervor, dass die Zahl der Unglücksfälle
bei den Eisenbahnen jedenfalls nicht grösser ist, als bei anderen
Unternehmungen, und dass im Allgemeinen die bestehenden Be-
stimmungen ausreichen. Aber auch bezüglich der Versicherung
der Reisenden muss hervorgehoben werden, dass das Gesetz über
die Haftpflicht der Eisenbahnen ein strenges und ausreichendes
ist. Ausserdem hat die Regierung die Vorlage eines Eisenbahn-
betriebs-Gesetzes zugesagt, und der Ausschuss beantragt deshalb,
über die Vorlage zur Tagesordnung überzugehen.
Im Abgeordnetenhause wurde eine Vorlage wegen einiger
Nachtragscredite eingebracht, in welchen auch das Erforderniss
für den Betrieb der Staatsbahnen angegeben wird. Präli-
minii't wurden für das Jahr 1876 bei der Rakonitz-Protiviner Bahn
an Auslagen 362,000 fl., an Einnahmen 297,000 fl. ( — 65,000 fl.);
bei der Dniesterbahn an Auslagen 244,000 fl., an Einnahmen
200,000 fl. (— 44,000 fl.); bei der Tarnorv-Leluchower Bahn an Aus-
lagen 107,200 fl., an Einnahmen 97,000 fl. ( — 10,200 fl.); bei der
Donau -Ufer -Bahn an Auslagen 3410 fl., an Einnahmen 5000 fl.
(+ 1590 fl.). Die Summe der Ausgaben aus dem Betriebe wird
veranschlagt auf 823,610 fl. ■ die Summe der Einnahmen auf 654,000 fl.;
der Betriebsausfall würde sich daher auf 169,610 fl. stellen- Da
jedoch ausserdem an ausserordentlichen Ausgaben für tlen Mani-
pulations-Fonds und besondere Bauten der Dniesterbahn 400,000 fl.
erforderlich sind, so steigern sich die Ausgaben auf 1,223,610 fl.
und das Deficit auf 569,610 fl. Für den Betrieb des Jahres 1877
sollen sich die Verhältnisse folgendermassen gestalten: Es werden
räliminirt: bei der Linie Rakonitz - Protivin Auslagen 435,000 fl.,
innahmen 360,000 fl. ( — 75,000 fl); bei der Dniesterbahn Aus-
lagen 340,000 fl., Einnahmen 300,000 fl. (— 40,000 fl.); bei der Tarnow-
Leluchower Bahn Auslagen 284,000 fl. , Einnahmen 300,000 fl..
(+ 16,000 fl.); bei der Istrianer Bahn Auslagen 398,000 fl., Ein-
nahmen 300.000 fl. (— 98,000 fl.); bei der Donau-Ufer-Bahn Aus-
lagen 19,070 fl., Einnahmen 25,000 fl. (+ 5930 fl). Die Gesammt-
summe der präliminirten Ausgaben beträgt 1,47 Millionen Gulden,
die Gesammtsumme der Einnahmen 1,28 Millionen Gulden, das
eventuelle Deficit 0,19 Millionen Gulden.
Die verflossene Woche wurde die erste Linie der Arad-
Körösthal Bahn eröffnet. Bei dieser nach Amerikanischem
System gebauten Vicinalbahn wurden die Wegübergänge ohne
Barrieren ausgeführt, daher auch die Wartehäuser an der benannten
Bahn gänzlich entfallen.
Bisher müssen die zu Viehtransporten nach Deutsch-
land verwendeten Wagen an den Reichsgrenzen stets einer
neuen Desinficirung unterzogen werden. Die Oesterr. -Ungari-
schen Bahn Verwaltungen haben sich nun an die beiderseitigen
Regierungen mit der Cumulativ - Eingabe gewendet, dass zur Be-
seitigung dieses den Viehtransport verzögernden und vertheuernden
Uebelst.andes im internationalen Wege bestimmt werde, dass beim
Uebergange der Wagen nach Oesterreich die in Deutschland vor-
genommene Desinficirung und umgekehrt deren in Oesterreich-
Ungarn stattgefundene Vornahme als genügend anerkannt und
daher die zweimalige Einholung der Desinfectionsgebühr beseitigt
werde.
Die ausserordentliche Generalversammlung der Dux-
Bodenbacher Bahn beschloss mit Rücksicht auf den mit der
Aussig-Teplitzer Bahn vereinbarten Verkaufsvertrag die Liquida-
tion der Gesellschaft. Im Abgeordnetenhause gewinnt der Ankauf
durch den Staat viele Anhänger.
Die „Vicinal bahnen“ betitelt sich eine bei Beck in Wien
erschienene Broschüre, welche für die Creirung billig gebauter
und billig betriebener Bahnen eintritt. Dieselben sollen von den
Interessenten oder von Transport- Genossenschaften ausgeführt
werden. Als Basis für die Minimallänge von 3 Meilen kann eine
Vicinalbahn die Concurrenz mit dem Pferdefuhrwerk aufnehmen.
Eingehend werden alle für den Bau und Betrieb massgebenden
Verhältnisse besprochen. Der Kostenüberschlag solcher Bahnen
bewegt sich zwischen 170 und 182 Tausend Gulden pro Meile. Der
Verfasser gelangt nach einer genauen Berechnung zur Conclusion,
dass eine Vicinalbahn dann ebenso billig als eine Strasse ist, wenn
der zu erwartende Frachtenverkehr bei 3, 6, 9 und 12 Meilen Ver-
führungsdistanz auf gewöhnlich chaussirter Strasse 35, 27, 21 und
17 Pferdekraft erfordern würde.
In der letzten Versammlung des Ingenieur-Vereins hielt der
Bau-Director der Südbahn, Herr Prenninger, einen längeren
V ortrag über den B e r g s t u r z bei S t e i n b r ü c k. Der Vortragende,
der unmittelbar nach erfolgter Katastrophe an den Schauplatz
geeilt war und dort in der umsichtigsten Weise die Wiederher-
stellungs-Arbeiten der zerstörten Südbahnstrecke leitete, gab ein
vollständig klai-es Bild des gewaltigen Naturereignisses, seiner
Ursaclien und Consequenzeu. Von besonderem Interesse war die
Mittheilung, dass nach den bisher eingelaufenen technischen Be-
richten der Berg völlig zur Ruhe gekommen zu sein scheint, in-
dem sich keinerlei weitere Bewegung zeigte und auch die neu
gelegte Bahntrace willkommen intact ist. Erwähnenswerth ist,
dass die Triester Commune und Handelskammer der Südbahn-
Direction ein warmes Anerkennungsschreiben für die so rasche
Beseitigung dieser Verkehrsstörungen gesendet haben. Auch des
braven Wächters Weigel sei gedacht, aer mit Lebensaufopferung
dem nahenden Zuge die enorme Gefahr andeutete und dadurch
viele Menschenleben rettete.
171
Ingenieur Klunzinger in Wien hat der Südbahn-Gesellschaft
als Vorsitzenden der Unfallscommission in Cis- und Transleithanien
sein neues patentirtes Bremssystem zur Anwendung vor-
gesclilagen.*) Dasselbe besteht darin, dass der Rahmen des Fahr-
zeuges gegen den Untertheil mittelst einer geeigneten Vorrichtung
ein wenig gehoben und so lange schwebend erhalten wird, als
nicht gebremst werden soll. Beim Nachlassen der zum Heben
und somit zur Bremslösung nöthigen Kraft senkt sich der Wagen-
rahmen und bewirkt durch sein Gewicht sammt Beladung den
Druck der Bremsklötze auf die Räder. Eine nähere Beschreibung
findet sich in der 1. Nummer der diesjährigen Wochenschrift des
Oesterreichischen Ingenieur- und Arch'itekten-Vereins. Durch das
neue Bremssystem werden folgende Vortheile gegen die gewöhn-
lichen Bremsen erreicht: Die Bremse stützt sich auf die Wirkung
des Gewichtes des Fahrzeuges sammt dessen Beladung, sie leistet
also in Betreff der Sicherheit das Höchste, was überhaupt für
Bremsen denkbar ist. Es lässt sich damit das Maximum der
Bremsstärke erreichen, indem die Räder in die Nähe des Still-
stehens gebracht werden können, wo bekanntlich die grösste
Reibung, die der Ruhe wirkt, welche grösser ist, als im Momente
des Sclileifens der Räder. Das Bremsen ist nicht abhängig von
unverständiger Behandlung der Bremser, die Bandagen sind dess-
halb vor Beschädigung sicher gestellt, ein ökonomisch schwer-
wiegender Vortheil. Die Proportionalität zwischen Bremswirkung
und Last ist automatisch uncl unfehlbar vorhanden. Diese Bremse
kann sowohl an einzelnen Wagen, als auch an ganzen Zügen durch
einen Mann bedient werden, wenn eine geeignete Transmission
der zur Bremslösung nöthigen Kraft angewendet wird z. B. mittelst
Seil, Kette, Rollen, Luft-, Dampf- oder Wasserrohren und dergl.
Sollte der Mann seine Pflicht nicht thun, oder das Seil, die Kette
reissen, die Luft-, Dampf- oder Wasserrohren undicht werden oder
reissen, so tritt einfach die höchste Bremswirkung ein, d. li. in
allen Fällen die geringste Kalamität. Jeder Bremswagen tritt dann
selbstständig in die Action und bremst sich von selbst. Diese Bremse
bietet somit, als selbstthätige, volle Sicherheit gegen alle Unvoll-
kommenheiten der Motoren und der Transmission bei den sog.
continuirlichen Bremsen. Die Bremswirkung kann man schwach
und stark, langsam und schnell eintreten lassen. Unmittelbar
nach Aufhören der Bremslösung bewirkt die stets bereite, nie
versagende und angemessen starke Schwerkraft die Bremsung.
Bei Unfällen die wichtigste Eigenschaft einer Bremse. 1
Die lebhaftere Coursentwickelung der Bahneffecten
veranlasst die Schönbergers H. u. ß. B. zu folgenden Bemerkungen:
Die Sequestrations - Vorlage hat durch die späteren officiellen
Erklärungen ihre Schrecken verloren. Das Anlage -Capital giebt
sich einem vielleicht zu vertrauensseligen Sanguiuismus hin. Nach-
dem der Staat auf die Rückgebung der Vorschüsse verzichten soll,
sobald die Actionäre in eine billige Transaction einwilligen, so
würde derselbe, wenn auch nicht die vollen 5 pCt. oder die in
Aussicht gestellten 4 pCt., aber doch ein solches Zins-Minimum
garantiren, dass solches den heutigen Courswerth überragt; so soll
die Rudolfsbahn mit 120 fl eingelöst werden, daher auch deren
rapides Steigen bis auf 112. Die jüngeren Bahnpapiere -waren
schon zu einem Course angelegt, weiche selbst bei einem noch. so
durchgreifenden Vorgehen der Regierung noch immer eine
bedeutende Gewinnschance offen lässt; daher sämmtliche, zumeist
die I. Ungarisch-Galizische bis auf 83, stiegen. Diese Bahn mag auch
an der günstigen Stimmung für Ungarische Wertlie participirt
haben, da der Ungarischen Regierung eine grössere Coulanz als
der Oesterreichischen beigemessen wird. Nordwest erhält sich
auf 117 in der Erwägung, dass sie in ihren noch unbegebenen
Prioritäten einen hinreichenden Deckungsfond besitzt. Nur
Elisabeth Westbalm schwächten sich wegen ihrer ungarantirten
Linien auf 134 ab, obzwar ihre gesunde Finanzlage in hervor-
ragenden Blättern des In- und Auslandes nachgewiesen wurde.
In Prioritäten war haussirende Tendenz vorwiegend.
*) Der Gegenstand wurde in der Coimnissionssitzung der Unfall-
Commission am 26. v. Mts. in Wien zur Sprache gebracht, wobei es
jedoch die Commission nicht als ihre Aufgabe aufgefasst hat, sich der-
zeit in eine meritorische Prüfung dieser Erfindung einzulassen, oder
Versuche damit anzustreben.
Die Ungarische Ostbalm (Hauptlinie Grosswardein-Kronstadt
mit den Zweigbahnen Kocsärd -Maros -Väsärhely, Tövis-Karlsburg
und Kis Kapus-Hermannstadt) ist in das Eigenthum des Ungarischen
Staates übergegangen. Die auf die bisherige Ungarische Ostbahn
bezügliche Dienst-Öorrespon denz ist von jetzt an:
„An die Direction der Königl. Ungarischen Staatsbahnen
(östliche Linie) zu Budapest“
zu richten.
Das bisherige Firmazeichen der Fahrbetriebsmittel, die
Stationsstempel u. s. w., werden jedoch bis auf Weiteres unver-
ändert beibehalten.
Personal-Nachrichten.
Oberschlesische Eisenbahn. Breslau, den 6. Februar 1877.
Dem bisherigen Vortragenden Rathe im Rcichskanzleramte, Ge-
heimen Regierungs-Rath Fleck, ist die Stelle des Vorsitzenden
der Königlichen Direction der Oberschlesischen Eisenbahn über-
tragen;
dem Eisenbahn-Bau-Inspector Stock zu Ratibor ist, unter Er-
nennung zum Directions-Mitglie.de, die Stelle des technischen Mit-
gliedes der Eisenbahn-Commission in Ratibor übertragen.
Bayern. Der vormalige Director bei den Bayerischen Ost-
bahnen und dermalen funct. Betriebs-Director bei der Generaldirec-
tion der Kgl. Bayer. Verkehrsanstalten Heinrich von Badhauser
wurde zum Director und Vorstand der Abtheilung der General-
Direction der K. Verkehrs-Anstalten für den Eisenbahn-, Dampf-
schifffahrts- und Kanalbetrieb mit dem Range und den Rechten
eines Kollegial-Directors ernannt; der Bezirks-Maschinenmeister
bei der General-Direction der Verkehrs-Anstalten, Betriebsabthei-
lung, Jacob Heberlein, zum Ober-Maschinenmeister bei ge-
nannter Stelle und Abtheilung befördert; der Vorstand des Post-
und Bahnamtes Treuchtlingen, Inspector Karl Kilian wegen kör-
perlicher Leiden für immer in den Ruhestand versetzt; zum Iu-
spector und Vorstand des Post- und Bahnamtes Treuchtlingen der
Vorstand der Post- und Bahnverwaltung Traunstein, Adolf Peru-
wertli von Bärn stein befördert; als Post- und Bahnverwalter
in Traunstein, der Bahnamtsverwalter Adolf Grimm in Fürth be-
rufen; der Vorstand des Post- und Bahnamtes Kempten, Inspector
Ferd. Krieglsteiner wegen Krankheit unter Anerkennung seiner
langjährigen und erspriesslichen Dienstleistungen für immer in den
Ruhestand versetzt; zum Inspector und Vorstand des Post- und
Bahnamtes Kempten, der Balmverwalter Joh. Bapt. Maurmeier
in Aschaffenburg befördert; ferner zum Bahnverwalter beim Post-
und Bahuamte Aschaffenburg der Offizial Ludw. Diez in Nürn-
berg und auf die Stelle eines Bahnverwalters beim Post- und
Bahnamte Fürth der Offizial Franz Mois in Crailsheim befördert.
Russische Correspoudenz.
— A — Russland. Die neue Verordnung demzufolge vom 10.
Januar d. J. die Eingangszölle iu Gold entrichtet werden, hat auch
eine neue Feststellung derjenigen Maximalwerthe zur Folge ge-
habt, bis zu welchen die Russischen Papiere als Zollcautioneu von
der Regierung angenommen werden.
Die Höhe dieser Maximalwerthe, welche wohl am prägnan-
testen den Credit darstellt den die eigene Zinsgarantie der Rus-
sischen Regierung werth ist, dürfte als characteristisches Zeichen
der Zeit nicht ohne Interesse für die Besitzer Russischer, von der
Regierung garantirter, Eisenbahnpapiere sein.
Der Betrag, bis zu welchem die Regierung für den Zeitraum
vom 1. Januar bis 1. Juli 1877 diese Papiere annimmt, beträgt
z. B. für die mit 4% resp. 5'/,0 pCt. von der Regierung garautirten
Actien der
Baltischen Bahn laut, auf 125 ltub. Maximalbelehn. 30 Ruh.
Moskau-Smolensk „ „ 125 „ „ 28j£ „
Warschau-Bromberg „ „ 100 „ „ 26 „
Griasi-Zarizyn „ „ 125 „ „ 16 „
Wir haben seit einer Reihe von Jahren iu diesen Blättern
das Deutsche Publicum vor den Russischen Eisenbahnpapieren
gewarnt und vindiziren uns einen Theil des Verdienstes den
Deutschen Anlagemarkt von diesen „garautirten Werthen“ theil -
weise gesäubert zu haben; während vor nicht ganz 3 Jahren sicli
in Berlin allein über 300 Millionen Thaler Russischer Eisenbahn-
Actien befanden, dürfte z. Z. der grösste Theil derselben nach
Russland zurückgeflossen sein und das Deutsche Publicum kann
getrost der weiteren unvermeidlichen Entwertliung derselben ent-
gegensehen. Der schnöde Undank der darin liegt Deutsches Ca-
pital aufzunehmen um Russland mit Eisenbahnen zu versorgen
und dann durch Erhöhung der Einfuhrzölle für Maschinen, Ober-
baumaterialien etc. die Deutsche Industrie zu schädigen findet
nunmehr genügende Anerkennung.
— A— Russland. Die 8te ordentliche Generalversammlung
des Vereins Russischer Eisenbahnverwaltungen hat am 15/27. Jan.
d. J. ihre Sitzungen im Ministerium für Verkehrswege unter dem
Präsidenten Generalmajor Ingenieur P. P. Suew begonnen.
Die erste vom Ministerium eingebrach te Frage, welche Mass-
regelu für den Fall zu treffen sind, wenn die zugeführten Frachten
die Transportfähigkeit der Bahnen in bedeutendem Masse über-
steigen, wurde an eine Commission ad hoc verwiesen, welche in
einer der nächsten Sitzungen ihre Vorschläge zu machen haben
wird. Als Grundlage dient ein bereits im vorigen Jahre vom Re-
visor Stepanow ausgearbeitetes Projekt.
Die zweite, ebenfalls vom Ministerium eingebraelite Frage
betraf die Aufstellung allgemeiner Normen für Aushilfspersoneu-
züge, welche für den Fall abgelassen werden solleu, dass nach
Expedition der beiden fahrplanmässigen Personenzüge noch un-
172
abgefertigte Passagiere verbleiben. Mit Rücksicht auf die Schwie-
rigkeit einer allgemeinen Lösung wurde den Bahnverwaltungen
vorläufig anheimgestellt, in jedem einzelnen Fall nach Gutdünken
zu verfahren.
Diese Frage hat ihre raison d’etre insbesondere mit Rück-
sicht auf den minimen Lokalverkehr und den herrschenden ab-
soluten Mangel an Reservepersonenwagen auf den Zwischensta-
tionen, welche im Allgemeinen auch keine Schuppen besitzen, in
denen Personenwagen vor den Einflüssen des Klimas und Aror der
Benutzung als Schlafstelle von Seiten der Arbeiter gesichert wer-
den können.
Die dritte Frage betraf die Einführung des metrischen
Maas- und Gewichtssystems auf allen Gebieten des Eisenbahn-
wesens und fand von Seiten der Eisenbahnverwaltungen die all-
gemeinste Zustimmung, der Verein glaubte jedoch nicht, die Ini-
tiative ergreifen, vielmehr mit der Einführung warten zu sollen, bis
die Anwendung des Metermasses regierungsseitig obligatorisch für
das ganze Reich gemacht wird. Zur Zeit ist von Seiten des Mi-
nisteriums bereits für alle vorzulegenden Pläne die Angabe des
metrischen Massstabes neben dem russischen vorgeschrieben.
Die vierte Frage über die Mittel, welche einzuschlagen wären,
um zu verhindern, dass die auf einer Bahn wegen verschuldeter
Zugscollisionen entlassenen Telegraphisten Anstellung auf einer
anderen Bahn finden, blieb aus Mangel an zureichenden Mitteln
unerledigt.
Die nächste Frage, betreffend die Verminderung der Straf-
gelder für verspätete Lieferung der Bahngüter wurde verneint und
die bisherige Taxe von max. 10 pCt. der Fracht beibehalten.
Die sechste Frage über die Gültigkeit der Conventionen
einzelner Bahngruppen beim U ebergang der Güter auf andere
Bahnen wurde an eine Commission zur schleunigen Berichter-
stattung übergeben.
In der zweiten Sitzung am 17/29. Januar wurden verschie-
dene Schwierigkeiten und Unzukömmlichkeiten besprochen, welche
den Eisenbahnverwaltungen durch die eigentümliche Auffassung
der Zollgesetze von Seiten der Zollämter erwachsen; so belegt
die Zollbehörde in Moskau die Moskau-Brester Bahn mit allen Stra-
fen, welche aus einer fehlerhaften Uebernalime der vom Ausland
nach Moskau kommenden Waaren herrühren, obgleich diese Bahn
selbst nicht bis an die Grenze reicht und demnach nie selbst
Schuld tragen sollte. Die definitive Feststellung allgemeiner Regeln
wurde auch für diesen Gegenstand ausgesetzt, da derselbe bereits
von einer Specialkommission ausgearbeitet wird, und weil die Re-
gierung — welche die Genehmigung für die zur Verhandlung
kommenden Fragen im voraus zu ertheileu hat — nur Mittei
und Wege zur Vermeidung von Zollunregelmässigkeiten beim Eisen-
bahntransport zur Diskussion zuliess, nicht aber eine Kritik von
Massregeln ihrer Zollämter.
Die letzte Frage betraf die Art und Weise, wie dem Miss-
brauch der Telegrafirungsfreiheit von Seiten der Gendarmen etc.
entgegenzuwirken wäre und war dabei auch der Chef des Gen-
darmenkorps zu den Verhandlungen geladen Es gelang demselben
auch in den einzelnen Fällen über welche von Seiten der Eisen-
bahnverwaltungen Beschwerde geführt wurde, glänzend die Be-
rechtigung seiner Gendarmen zur Aufgabe der Depeschen als
Dienstdepescheu nachzuweisen. So telegrafirte u. A. ein Gen-
darmenchef an alle seine Untergebenen d i. auf jede Bahnstation :
wie viel unbrauchbare Säbeltrotteln vorhanden wären — was der
anwesende Chef damit erläuterte, dass „Säbeltroddeln“ eine be-
sondere polizeiliche Bedeutung habe.
Neu erschienene Werke.
Handbuch fiir den Eisenbahn -Güter -Verkehr 1. Abtheilung :
Eisenbahn -Stations- Verzeichniss von Dr. jur. W. Koch. Berlin
1877, Verlag von Barthol & Co. Subscriptionspreis ohne Karten
4 Mark. Mit Dr. Koch’s Uebersichtskarte der Eisenbahnen und
Bahnverwaltungsgebiete Europa’s in Farbendruck und Barthol’s
Eisenbahn-Karte von Mittel-Europa 7 Marie. — 2. Abtheilung:
Alphabetisch - geographisches Verzeichniss von Orten, welche mit
den dem Vereine Deutscher Eisenbahn- Verwaltungen ungehörigen
Stationen in Betreff der Güter-Ab- und Anfuhr in Beziehung
stehen, unter Angabe ihrer politisch-geographischen Lage und
industriellen Bedeutung, ihrer Abstoss- Stationen mit deren Bahn-
gebiet und unter Hinzufügung von Quadrat-Ziffern zu den
Stations-Namen zum Auffinden derselben auf der zu dem Werk
gehörigen Karte Preis inclusive Karte 9 Mark.
Eisenbahn-Beamte können das Werk mit 25 pCt. Rabatt von
der Redaction beziehen.
OFFIZIELLE ANZEI
3. Auslösungen.
1. Personenverkehr.
Königliche Militair-Eisenbahn. Vom IG.
Februar ab wird die regelmässige Fahrt
des Facultativzuges 104 und 105 von
Sonnabend auf Freitag verlegt. Schöne-
berg, den 6. Febr. 1877. Die Direction. (1194)
Mitteldeutsch-Schweizerischer Personen-
verkehr. Vom 1. April d. J. ab treten für
den Personen - Verkehr zwischen Zürich
einer- und Berlin, Dresden, Leipzig an-
dererseits erhöhte Billetpreise in Kraft.
Näheres ist auf den betreffenden Statio-
nen zu erfahren. — Erfurt, den 3. Februar
1877. Die Direction der Thüringischen
Eisenbahn-Gesellschaft als geschäftsfüh-
rende Verwaltung. (1211)
2. General-Yersaniiulungeii.
Ludwigs - Eisenbahn (Nürnberg - Fürth).
Durch Beschluss der Verwaltungsstellen
wird die diesjährige ordentliche General-
versammlung der Ludwigs -Eisenbahn-
Gesellschaft auf
Mittwoch, den 21. Februar 1877, Vormit-
tags 10 Uhr,
im Saale des hiesigen Stationsge-
bäudes anberaumt.
Die geehrten Herren Actionäre werden
hierzu unter Hinweisung auf Art. VIII.
der Statuten mit dem Bemerken eiugcla-
den, dass die Hauptrechnung mit 3 Neben-
rechnungen über das ßetriebsjahr 1876 im
Bureau der Gesellschaft zur Einsichtnahme
für sie bereit liegen.
Zur Abgabe der Legitimationskarten ge-
gen Vorzeigung der Originalactien ist am
20. Februar Termin angesetzt und zwar:
Vormittags im Kassenzimmer zu Fürth,
Nachmittags im Saale des hiesigen Sta-
tionsgebäudes.
Nürnberg, den 6. Februar 1877. Das Di-
rectorium. (1206)
Mährisch - Schlesische Centralbalin. ln
Gemässheit des Art. 3G der gesellschaft-
lichen Statuten fand am 1. Februar 1877
die planmässige Verloosung von Prioritäts-
Obligationen I. Emission der Mährisch-
Schlesischen Centralbalin in Gegenwart
des K.K. Notars Herrn Dr. Julius Coelestin
Seidl und des Prioritäten - Curators Herrn
Dr. Carl Gaber statt und wurden nach-
stehende 11 Nummern gezogen: No. 1281
5437 6141 14 093 15 065 18 717 26 686 28 653
29 750 37 117 40 489.
Diese verloosten Prioritäts-Obligationen
I. Emission werden' vom 1. August 1877
an in ihrem vollen Nennwerthe bei der
gesellschaftlichen Haupt-Cassa in Wien, II.
Praterstrasse 32, eingelöst.
Wien, den 1. Februar 1877.
D er V erwaltu n gsrath . (114)
4. Betriebs-Ergebnisse.
Oels-Gnesener Eisenbahn. Die Einnahme
pro Monat Januar beträgt
provisorisch definitiv
1877 1876
a) aus dem Personen-
verkehr ... 23 004 Jl 18 541 JL.
b) aus dem Güter-
verkehr incl. Ex-
traordinarien . 52 108 „ 45 577 „
Summa 75 112 JL 64118 JL,
pro 1877 mehr . . 10 994 Jt
Breslau, den 8. Februar 1877- Direction. (1209)
5. Tarifänderungen.
Main-Neckar Bahn. Vom 10. Februar d. J-
ab wird die Station Sachsenhausen der
Frankfurt-Bebraer-Bahn in der Eigenschaft
einer Main - Neckarbahnstation in den in-
nern Güterverkehr der Main - Neckarbahn
sowie in den Verkehr mit der badischen
StationMannheimund zwar mitden gleichen
Frachtsätzen wie die diesseitige Station
„Frankfurt-Westbahnhof“ einbezogen wer-
GEN.
den, worüber das Nähere in sämmtlichen
diesseitigen Güterexpeditionen zu erheben
ist. Darmstadt, den 6. Februar 1877. Direc-
tion der Main-Neckar-Bahn. (1203)
Mährisch-Schlesische Centralbahn. Vom
15. Februar 1877 tritt ein gemeinschaft-
licher Tarif zwischen den diesseitigen Sta-
tionen Domstadtl, Bärn-Andersdorf, Freu-
denthal, Troppau und den Stationen der
OberschlesiscnenEisenbahn Breslau, Oldau,
Brieg, Grottkgu, Neisse, Poln.-Lissa,
Gr.-GIogau, Posen, Kreuz, Stargard, Brom-
berg und Thorn für den Transport von
Getreide p. p. Malz, Oelkuchen, Mehl,
Holz, Brennholz, Borke, Rohzucker und
Farin, Cenaent, fayonnirtes Eisen p. p. ge-
brannten Kalk, Basalt, rohen Kalksteinen,
und anderen rohen und roh behauenen
Steinen, Ziegelsteinen, Schiefer, Roheisen
p. p. und Brucheisen in Kraft.
Tarif-Exemplare sind bei der Betriebs-
Direction in Wien, II Praterstrasse 32, bei
dem Betriebs-Inspectorate in Jägerndorf
und auf den Verbands-Stationen zu haben.
Wien, am 1 Februar 1877. Die Betriebs-
Direction. (1182)
Ungarisch - Sclilcsisch - Sächsisch - Thürin-
gischer Eisenbahn- Verband. Am 1. Februar
er. tritt zum Ungarisch -Schlesisch -Säch-
sisch-Thüringischen Verbands-Giiter-Tarif
(I. Theil) ein Nachtrag XXVH1 in Kraft,
welcher neue directe Frachtsätze für den
Verkehr zwischen Zeitz und Gera, Statio-
nen der Sächsischen Staats- und Thürin-
gischen Eisenbahn, Weida, Neustadt, Pös-
neck, Saalfeld und Eichicht, Stationen der
Gera-Eichicliter Eisenbahn einerseits und
Stationen der Königlich Niederschlesisch-
Märkischen und Breslau-Sclnveidnitz-Frei-
burger Eisenbahn andererseits, sowie an-
derweite Frachtsätze für den Verkehr zwi-
schen Döbeln und Schlesischen Stationen
enthält. — Berlin, den 27. Januar 1877.
Königliche Direction der Niederschlesisch-
Märkischen Eisenbahn als geschäftsfüh-
rende Verwaltung des obenbezeichneten
Verbandes. (1208)
173
Börsen : Berlin, Basel, Frankfurt a. M., Hamburg,
Leipzig, Paris, Wien=B., Ba.. F., H.,L.,P. u. W.
*Papiere, deren Zinsen vom Staate garantirt sind .
Eisenbahn-
Prioritäts-Obligationen
Zinsfuss
Aachen-Mastricht
4£
do.
II. Emiss
5
do.
III. Emiss
5
Alföld-Fiumaner
Altenburg-Zeitz
Altona-Kiel
5
Annaberg-Weipert
5
Amsterdam-Rotterdam
5
Aussig-Teplitz
5i. S.
do.
II. Emiss
5 i. S.
do.
Emiss. 1868 .....
5 i. S.
do.
Emiss. 1871
5 i. S.
do.
Emiss. 1872
5 i. S.
do.
Emiss. 1874
5 i. S.
Bayerische Ostbahnen*
4i
Bergisch-Märkische
47,
do.
II. Serie
47,
do.
111.86^6 * 374. . .
37,
do.
III. Serie B. * 37 4 .
37a
do.
III. Serie C
37,
do.
IV. Serie .....
47,
do.
V. Serie ...
47,
do.
VI. Serie
47,
do.
VII. Serie
5
do.
IX. Serie
5
do.
Nordbahn
5
do.
Düsseldorf-Elberfeld . • . .
4
do.
do. II. Serie . .
4£
do.
Dortmund-Soest ....
4
do.
do. II. Serie . .
4j
do.
Aachen-Düsseldorf . . .
4
do.
do. II. Emiss.
4
do.
do. III. Emiss.
4j
do.
Ruhrort-Crefeld-Gladbach .
4
do.
do. II. Emiss. .
4
do.
do. III
4|
Berlin- Anhalt
4
do.
4|
do.
Lit. B
4,
do.
Lit. C
44
Berlin-Görlitz
5
do.
Lit. B
il
do.
Lit. C
Berlin-Hamburg I. Emiss
4
do.
II. Emiss
4
do.
III. Emiss
5
£' O 11 V S h 1 a 1 1 vom 31. Januar 1877.
Redigirt von R. tfrossschupf.
§
W
Sh
:0
PQ
Notiz
Versteht sich
in und
Nominal- Betrag
Eisenbahn-
Prioritäts-Obligationen
<z>
CO
fl
o
Versteht sich
CO
CO
Notiz
in und
fl
N
:0
pq
Nominal-Betrag
B.
B.
B.
W.
L.
L.
L.
B.
L.
L.
L.
L.
L.
L.
F.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
9(J,50
63,70
99,75
99,75
90,25
105,25
100,50
100
96
94,50
93
95
85
85
77,25
98,50
98,40
98,50
102,80
103,25
102,75
100,30
100,30
98.50
102,50
87.50
83.50
104
V
500, 200, 100 Thlr.
1000, 500, 200 und
100 Thlr.
%
%
% & 200 fl. ö. W. j. S.
% a 100 Thlr.
% ä 200 u. 100 Thlr.
% ä 100 Thlr.
% k 1000 Fl. Holl.
%Al00Th.=150 fl.ö.W.i.S.
% ä do. = do.
% ä do. . = do.
% i do. = do.
% k do. — do.
% ä do. 3= do.
% k
I
%
%
%
% k 3000, 1 000 *. 500 M
%
fl
f
fl
f!
f,
^ f-ä 500 u. 100 Thlr.
% ä 500 u. 100 Thlr.
a do. = do.
% ä 100 Thlr.
% ä 100 Thlr.
ä 100 Thlr.
500, 200,
ä 1000, 500, 200 und
100 Thlr.
100 und
50 Thlr.
Berlin Potsdam-Magdeburg A.
do. C.
do. D.
do. E.
do. F.
Berlin-Stettin
do.
do.
do.
do.
do.
do.
B.
II. Einiss. * 3 \
III. Emiss. *31
IV. Emiss. *
V. Emiss. . .
VI. Emiss. * 3|
VII, Emiss. . .
Böhmische Nordbahn . . .
do. Emiss. 1871
Böhmische Westbahn * ...
do. Emiss. 1869*
do. Emiss. 1873
Braunau-Strasswalchner . . .
Braunschweigische . . .
Breslau-Schweidnitz-FreiburgLit.D.E
do. Lit. G.
do. Lit. H. J. K.
do. von 1876
Brünn-Rossitz
do. von 1872 .
Buschtehrader (Böhm. Nordwestbahn) .
do. Emiss. 1871
do. Emiss. 1872
Chemnitz-Komotau . . .
Chemnitz-Würschnitz . .
Cöln-Crefeld
Cöln-Minden
do. II. Emiss. . .
do. do
do. III. Emiss. * 37*
do. do. Lit B* 37
do. IV. Emiss. * 37,
do. V. Emiss. * 37
do, VT. Emiss. .
Cottbus-Grossenhayn . . .
Dniesterbahn
Donau-Drau *
Dux-Bodenbach . .
do. Emiss. 1871
do. Emiss. 1874 ,
a.
4
B.
93,50
4
B.
90,50
4*
1 B.
97,25
B.
—
4
| B.
96
B.
—
4
B.
93
4
B.
93
41
B.
102,25
4)
B.
—
4”
B.
93
41
B.
98,60
5 i. S.
L.
77
5 iS.
L.
69,75
5 i. S.
w.
93
5 i. S.
W.
90,50
5 i. S.
w.
—
0. Z.
w.
—
41
B.
93
41
B.
95,25
41
B.
95,50
4)
B.
91
52
B.
99
5 i. S.
L.
86,50
5i.S.
L.
82
5 i. 8.
L.
78,60
5 i. 8.
L.
72.15
5 i. S.
L.
67,50
5
L.
96
4
L.
92
41
B.
—
41
B.
—
5
B.
104
4
B.
—
5
B.
90,75
i 41
B.
—
4
B.
92,25
4
B.
—
41
B.
98
5
L.
102,60
W.
—
5 LS.
W.
57
5 i. S.
L.
60,15
5 i. S.
L.
41
5 i. S.
L.
—
% I .
1 200, 100 u. 25 Thlr.
% ä 1000, 500 u. 100 Thlr.
1%" a 200 Thlr.
\% a 300—3000 JC
% ä 200 Thlr.
% I a 1000, 500, 200 und
% ( 100 Thlr.
h%)
' % a do.
% ä do.
|%ä200Th.=300 fl.ö.W.i.S.
\\% ä do. = do.
% ä do. = do.
}•% ä do. = do.
}% a do. — do.
fl. W. pr. 200 fl. ö. W. L 8.
% ä 100—1000 Thlr.
% a 500 und 100 Thlr.
\% ä 1000, 500 u. 100 Thlr.
\% a do. do.
% ä 300—1000 M.
Xäl00Th.= 150fl.öAV.i.8.
\% ä do. = do.
% ä do. = do.
% a do. = do.
% ä do. = do.
% ä 200 Thlr.
% ä 100 Thlr.
% a 100 Thlr.
Xl
f
a 1000, 500, 200 und
100 Thlr.
% y
fl
% a do,
ä 100 Thlr,
% a 300 fl. ö. W. i. S.
% a 200 do.
%al00Tb.=15O fl.ö.W.i.S.
,% a do. = do.
\% ä do. = do.
Eisenbahn-
Priorit.-Obligationen.
Zinsfuss
Börsen
Notiz
Versteht sich
in und
Nominal-Betrag
Eisenbahn-
Stamm -Actien und
Stamm -Prior. - Actien.
Dividenden und
Zinsen in %
Börsen-
Zinsfuss
Börsen
Notiz
1870 187l|l872 1873 1874
1875
Erzherzog Albrechtsbahn * . .
o.Z.
w.
67
,%al00Th.=150 fl.ö.W.i.S .
Aachen-Mastricht
7s
5/
1
17,
1
1
4
B.
21
Fünfkirchen-Barcser * ...
5i.S.
w.
70,50
%h200 fl. ö. W. i. S.
Alföld-Fiumaner
5
5
6
5
4
5
5
w.
98,50
Galizische Carl-Ludwigsbahn*
5i.S.
L.
84
Xä200Th.=300 fl.ö.W.i.S.
Altenburg-Zeitz
—
—
—
—
87«
67,
4
L.
95,50
do. II. Emiss. *
5i.S.
L.
81,75
% & do. = do.
do. Stamm-Prior. .
5
5
—
5
67s
37,
5
L.
102,25 I
do. III. Emiss.*
5i.S.
L.
79,50
% ä do. = do.
Altona-Kiel
7
7
7\o
5
6
77,
4
B.
121,75;
do. IV. Emiss.* .
5 i.S.
L.
—
% ä do. =. do.
Amsterdam-Rotterdam ....
67oo
69/io
6,59
5.95
1
B.
115,25
Gloggnitzer
5
W.
—
fl. ö. W. pr. 100 fl. C.-M.
Aussig-Teplitz
12
12
12
11
9
87,
5
L.
109 j
Gömörer Staatsbahn ....
5i.S.
L.
73,50
,%al00Th.=150 fl.ö.W.i.S.
Baltische
—
—
3
3
3
3
3
B.
19
Gotthardbahn I. u. II. Ser. . .
5
B.
51,50
^älOOOFs. 300Fs.=80Th.
Bergisch-Märkische
8
6
3
3
4
4
B.
80
do. III. Ser. . . .
5
B.
54,50
% ä do. = do.
Berlin-Anhalt
16
181
17
16
81
8
4
B.
104,50
Graz-KÖflach
5i.S.
L.
72
% äl00Th.=150 fl.ö.W.i.S.
Berlin-Dresden
—
—
5
5
5
0
5
B.
23,25
do.
5i.S.
L.
63,50
% ä do. =: do.
Berlin-Görlitz
1
0
3 £
3
0
0
4
B.
22.25
do. Emiss 1872 . .
5i-S.
L.
52,75
% a do. = do.
do. Stamm-Prior. . .
5
5
5
5
4
5
5
B.
53,75
Halle-Sorau-Guhen * ....
5
B.
100,40
% ä 100 Thlr.
Berlin-Hamburg
10
107.
12
10
m
10
14
B.
168,25
do. * Lit. B. .
5
B.
101,50
% ä do.
Berlin-Potsdam-Magdeburg . .
20
14 5
8
4
17,
3
4
B.
79,20
Hannover-Altenbeken I. Emiss.
4,
B.
95
% a do.
Berlin-Stettin
97 s
11 jö
127.
107.
9%,
9
4
B.
125
do. II.Emiss
42
B.
92
% ä do.
Böhmische Nordbahn ....
H
412
3
27,
21
5
W.
do. III.Em.(gar.v.Magdeb.-Halb.)
4.
B.
91,50
% k do.
Böhmische Westbahn* 52/IO . .
77*0
87.
5
5
5
5
5
W.
Hessische Ludwigsbahn . . .
F.
99
% in fl. S. W. Iäl75u.
Breslau-Schweidnitz-Freiburg .
n
1\
8
n
57,
4
B.
72,50
do. do. . . .
4
F.
91
% inTh.al05kr. f 350 fl.
Breslau-Warschau Stamm-Pr. .
5
0
0
0
5
B.
—
do. do. ...
5
F.
103
% 200 Thlr. ä 105 kr.
Brest-Graiewo
—
5
n
0
0
4
B.
18,75
Homburger *
4 2
F.
96
% ä
Brest-Kiew
—
5
5
—
—
4
B.
36,75
Kaiser Ferdinands-Nordbahn .
CM5
W.
100 .
fl.öWprlOOflCM 1 4 1000,
Brünn-Rossitz Stamm-Prior.
8
3
6
—
47«
5
W.
do
ÖW5
w.
94,50
do.prlOOflöW | 600,1000
Buschtehrader Lit. A
13*1
18,'
10
5
44
37,
5
W.
—
do. Mähr.-Schles.Nordb. 1871/72.
»i.S.
w.
105,50
do. per do.
do. Lit. B
5
5
0
0
0
5
w.
—
do. Anl. li.4 Mil). 1872. .
5 i.S.
w.
107,15
do. per do.
Chemnitz-Wiirschnitz ....
7V.
8
7 2
10
10«
11%
1
L.
192
do. Anl. 1876 ....
5i.S.
w.
97,5»
do. per do.
Cöln-Minden*
MI
H7s
97.0
87.
67.0
47.0
4
B.
101
Kaiser Franz- Josefsbahn* . .
5i.S.
w.
91,40
do. pr. 100 fl. ö. W. i. S.
do. Lit. B
5
5
5
5
5
5
5
B.
—
Kaiserin Elisabethhahn . . .
5i.S.
w.
96,75
% ä 200 fl. ö. W. i. S.
Cottbus-Grossenhain
4
6
7
7
4
L.
66
do. Emiss. 1862 . .
5i.S.
w.
90,50
fl. öWprlOOfli. S1 ä200
do. Stamm-Prior. .
5
5
67.
6
6
5
L.
87
do. Linz-Budweis .
5i.S.
w.
88
do. prlOO fl i. S / u. 300fl
Donau-Drau ' (Battasz.-Domb.) .
—
—
5
5
5
5
5
W.
—
do. Emiss. 1870 . .
5i.S.
w.
84
do. prlOOfli.Sl i.S.
Dux-Bodenbach
5
5
5
5
ft
0
5
W.
—
do. Emiss. 1872 .
5i.S.
w.
84
do. per do.
do. Lit. B
—
—
5
5
0
0
5
W.
—
do . Salzburg-Tyrol
5i.S.
w.
79
fl. ö.W.pr. do. ä200 fl. i.S.
Erzherzog Albrechtsbahn* . .
—
—
5
5
5
1
5
W.
—
Kaschau-Oderberg *
w.
77,25
do. pr. do. ä do.
Fünfkirchen-Barcser * . . . .
5
5
5
5
5
5
5
W.
101,50
Kronprinz-Rudolfsbahn * . .
5i.S.
w.
75,50
fl. ö. W. pr. 200 fl. ö. W.
Galizische Carl-Ludwigb. *5J/io
8
Si
7
8i
82
6
5
W.
207.25
do. Emiss. 1869 * . . .
5i.S.
w.
73,25
% ä 300 fl. ö. W. i. S.
Gera-Plauen Stamm. Prior. . .
—
—
—
—
5
L.
26.50
do. Emiss. 1872* . . .
5i.S.
w.
73
Glückstadt-Elmshorn
0
3
0
0
1
1
4
H.
—
do. (Salzkammergut)* .
5i.S.
w.
% k 200 fl. = 500 fcs.
Gössnitz-Gera
—
4
47s
47«
47,
bVlO
4
L.
70
Leipzig-Dresden Partial. . .
L.
115,80
% ä do.
Gotthardbahn 60% Einz. . . .
—
—
6
6
6
6
6
B.
45,75
do. von 1854 . .
4
L.
98,75
% ä 100 und 50 Thlr.
Graz-Köflach
9
12
12
7?
3
17.
5
W.
32
do. von 1860. .
4
L.
97
% ä 100 Thlr.
Halle-Sorau-Guben
4
4
0
0
0
0
4
B.
13,50
do. von 1866. .
4
L.
95,90
%k\dd Thlr.
do. Stamm-Prior. . .
5
5
—
0
0
0
5
B.
33,25
do. von 1866 . .
4i
L.
101,40
Hannover-Altenbeken ....
5
5
5
0
0
0
5
B.
15,90
do. von 1866. .
5
L.
104
'% k 100 und 500 Thlr.
do. Stamm Prior. . . .
5
5
5
0
0
0
5
B.
36
Leipzig-Gasehwitz-Meuselwitz
42
L.
91,75
% a 300 M.
Hessische Ludwigsbahn . . .
11
ii7.
9
6
6
4
F.
96
Lemberg-Czernowitz * ....
do. II. Emiss.* . . .
5i.S.
5i.S.
L.
L.
63,75
64,25
%ä200Th.=300 fl.ö.W.i.S.
Kaiser Ferdinands-Nordbahn .
177,
167.
147,
137,
124
97.
»
W.
1810
do. -Jassy* III. Emiss.
5i.S.
L.
55,75
Kaiser Franz-Josephsb.* . . .
5
5
5
5
5
5
W.
125,50
do. do. *IV. Emiss. . .
5i.S.
L.
51'
% k do. — do.
Kaiserin Elisabethbahn* . . .
67.0
4
5
5
5
5
5
W.
135,25
Versteht sich
in und
Nominal-Betrag
% a 200 Thlr.
fl. ö. W. pr. 200 fl. «. W.
% a 100 Thlr.
% k 100 Thlr
% ä 100 Spec. = 150 Thlr.
% ä 250fl. holl.— 145Thlr.
Th.pr.l50fl.C.M.ä2O0fl.Cl.
% 125 RS. = 136 Thlr.M.
% a 100 Thlr.
% ä 200 „
% a 100 „
% a 100 „
% a 200 „
% a 200 „
% ä 100 ,,
% ä 200 „
fl. ö. W. pr. 150 fl. ö. W.
do. pr. 200 fl. do.
% a 200 Thlr.
% ä 200 „
% k 100 R. P.
% ä 125 RS. = 136 Thlr.
fl. ö. W. pr. 200 fl. C. M.
do. pr. 500 fl. C. M.
do. pr. 200 fl. ö. W.
% ä 100 Thlr.
% a 200 „
% a 200 „
% ä 100 „
% a 100 „
fl. ö.W.pr. 200 fl. ö.W.i. 8.
do.
pr.
do.
do.
pr.
do.
do.
pr.
do.
do.
pr.
do.
fl. ö. W. pr. 200 fl. C. M.
% ä 200 Thlr.
% » 150 „
% ä 100 „
% k 500Fs.300=80Thlr.
fl. ö. W. pr. 200 fl. ö. W.
% a 100 Thlr.
% A 200 „
% k 100 „
% ä 200 „
% ä250 fl. S.W. u.200Thlr.
fl. ö. W. pr. 100 fl. C. M.
ä fl. 1000, 500, 200 C. M.
fl. ö.W.pr. 200 fl. Ö.W.i. S.
fl. ö. W. pr. 200 fl. C. M.
174
Eisenbahn-
xn
CO
«a
Xfl
s
m
Sh
•J
O
Versteht sich
in und
Eisenbahn-
Stamm - Actien und
Dividenden and
Zinsen in %
||
fl
<u
m
Sh
0
Versteht sich
in und
Prioritäts-Obligatio nen
fl
N
:0
Nominal-Betrag
Stamm - Prior. - Actien
:0
Nominal-Betrag
PQ
1870
1871
1872
1873
1874
1875
cq
5i.S.
w.
% a 300 fl. ö. W. i. S.
%\
K.Elisabethbahn *Linz-Budweis
5
5
5
5
5
5
5
w.
fl. ö.W. pr. 200 fl. ö.W. i. s.
Ludwigshafen-Bexbach
4J[
F.
101
do.4 Salzb.-Tirol IILEm.1873
—
—
—
5
5
5
5
w.
109
do. per do.
4
F.
94’|,
% fälOOO, 500 u. 100A.SW
Kaschau-Oderberg* ....
5
5
5
5
5
41!,
5
w.
86
fl. ö.W. pr. 200 fl. ö W.i. S.
5
F.
104,25
%>
Kronprinz Rudolfsbahn* 52/l0 •
5
5
5
5
5
5
5
w.
107,50
fl. ö.W. pr. 200 fl. ö.W. i.S.
o.Z.
L.
—
,%ä200Thl.=300fl.ö.W.i.S.
Leipzig-Dresden
144
19
164
167a
14ä/a
107,
4
L.
71,25
% k 100 Thlr.
do. Emiss. 1872 ....
o. Z.
L.
—
do. = do.
Leipzig- Gasch w.-Meus. St.-Pr. .
—
5
5
37,
2
5
L.
53,25
% ä 200 Thlr.
Magdeburg-Halberstadt
41
B.
—
% ä 100 Thlr.
Lemberg-Czerno witz- Jassy *
5
5
5
5
5
5
5
W.
115,75
fl. ö.W.pr. 200 fl. ö.W. i.S.
*do ~ do. von 1865 . .
4|
B.
98,75
% ä 100 u. 500 Thlr.
Leoben-Vordernberg ....
—
—
2
0
0
0
5
W.
—
do. pr. 200 fl. ö. W.
do. do. von 1873 . .
4£
B.
97,50
% ä do. u. do.
Ludwigsh.-Bexb. (Pfalz. L.-B.) 4
97,o
117,
u
9
9
9
4
F.
—
% k 500 fl. S. W.
do. Wittenberge, Stamm . .
3
B.
74
% ä200 Thlr.
Lübeck-Büchen
37s
4
44
44
5^
5
4
H.
—
% ä 200 Thlr.
do. do. Priorit. . . .
41
B.
—
Lüttich-Limburg
—
—
0
0
0
0
4
B.
18,75
% ä 500 Fs. 300 =80Thlr.
do. (Magdeb.-Leipzig) Lit. A
41
L.
99,90
% ä 300- 1500 M.
Lundenburg-Nikolsb.-Grussb. .
—
—
—
0
0
0
o.Z.
W.
—
fl.ö. W.pr. 200Ü.Ö.W. i. S.
do. do. Lit. B
4
L.
86,90
% ä do.
Magdeburg-Halberstadt . . .
873
81
84
6
3
6
4
B.
105,50
%\
Mährische Grenzbahn4
5i.S.
L.
53
% a 200 fl. ö. W. i. S.
do. Litt. B.
34
37a
34
34
3a
3a
B.
70,50
% 4 ä 100 Thlr.
Mähr.-Schles. Centralbahn ....
o. z.
w.
—
% ä 300 fl. do.
do. Litt. C.
5
5
5
5
5
B.
96,90
%>
do. II. Emiss
w.
—
% a do.
Mähr.-Schles. Centralbahn . .
5
5
—
0
0
0
o.Z.
W.
—
fl. ö. W. pr. 200 fl. i. S.
Märkisch-Posen
5
B.
—
% ä 500 u. 100 Thlr.
Mährische Grenzbahn ....
—
—
—
0
0
0
5
W.
—
do. pr. do.
Mehltheuer-Weida
5
B.
—
% ä 100 Thlr.
Märkisch-Posener . ....
2
0
0
0
0
0
4
B.
19
% k 100 Thlr.
Münster-Enschede*
4£
B.
—
% ä 500 <M.
do. Stamm-Prior . .
5
0
17a
0
0
34
5
B.
70,25
% ä 200 „
Niederschlesisch - Märkische I. Ser.
4
B.
97
Mecklenburgische Friedr.-Franz
—
—
7
4
B.
106
% ä 500 JC
do. II. Ser
4
B.
97,50
^ >4624, 100 u. 500 Thlr.
Münster-Enschede Stamm-Prior.
—
14
5
b
0
5
B.
11
% ä 200 Thlr.
do. conv. I. u. II. Ser.
4
B.
96
Münster-Hamm4 ......
4
4
4
4
4
4
4
B.
97,25
% k 100 „
do. UI- Ser.
4
B.
—
Neust.-Weissenb. 4 (Pfälz. Max.)
e7io
87.
74
5%
44
5a
44
F.
90,25
% ä 500 fl. S. W.
Nordhausen-Erfurt
5
B
—
% ä do.
Niederschlesisch-Märkische *
4
4
4
4
4
4
4
B.
96,75
% ä 100 Thlr.
Oberschlesische A - . .
1
B.
—
Nordhausen-Erfurt
4
4
4
4
4
4
4
B.
25,80
% ä 100 „
do. B. . -
3i
B.
—
do. Stamm-Prior. . . .
1
0
0
0
0
0
5
B.
35
% k 100 u. 500 Thlr.
do. c
4
B.
—
Oberlaus. (Kohlf.-Falkbg.)St.-Pr.
24
5
5
24
0
5
L.
33,25
% a 200 Thlr.
do. D
4
B.
—
% 1 a 1000, 500 und
Oberschlesische Litt. A. C. D. .
127a
137a
137,
137,
12
104
3l
B.
127, 50
% a 100 „
do. E.*
3«
B.
85,40
% ) 100 Thlr.
do. Litt. B. . . .
12%
132/a
132/a
137a
12
104
34
B.
119
% ä 100 „
do. F.*3|
4a
B.
101,50
do. Litt. E. . . .
—
5
s4
B.
127,50
, % a 100 „
do. G
44
B.
—
%\
Oesterr. Nordwestbahn 4 . . .
5
5
5
5
5
5
O
W.
114
fl. ö. W.pr. 200 fl.ö. W. LS.
do. H.*
44
B.
103,50
i
do. Litt. B. . .
—
5
5
5
0
5
W.
38
do. pr. do. in S.
do. von 1869
5
B.
102,90
Oestr.Staatsb.4 52/10(Oest.Franz.)
12
12
10
10
8
5
W.
240,50
! fl. ö.W. pr.Stck.v.frcs.500.
do. von 1873
4
B.
—
%\
Oesterr. Südhahn4 (Lombard.)
3
4
4
3
14
0
5
W.
78
fl. ö. W. pr. 200 fl. Einz.
do. von 1874
44
B.
98.50
Ostpreuss. Südbahn
0
0
0
0
0
0
4
B.
24
% ä 200 Thlr.
do. Brieg-Neisse
44
B.
—
do. Stamm-Priör. .
0
0
0
0
5
5
B.
74
% a 200 „
do. Cosel-Oderberg . . .
5
B.
103
% \
Ostrau-Friedland
1
5
—
7.
0
5
w.
—
fl. ö. W. pr. 200 fl. ö. W.
do. do
4
B.
94
% /
Pardub.-Reichnb. 4(S.-Ndd. V.-B.)
44
44
4|
44
44
44
44
w.
109,50
fl. ö. W. pr. 200 fl. C. M.
do. Niederschles. Zweigb. .
34
B.
77,25
% ä 200 und 100 Thlr.
%\
Pfalz. Nordbahn* ......
47,0
67.
6
4
4
4
4
F.
115,25
% ä 500 fl. S. W.
do. Stargard-Posen ....
4
B.
—
Prag-Dux
5
5
0
0
0
5
W.
—
fl. ö.W. pr. 150 fl. ö.W. i.S.
do. do. II. Emiss. . . .
44
B.
99
100 und 50 Thlr.
Rechte Oderufer
4
3
6
67a
67,
67a
5
B.
105,40
% ä 200 Thlr.
do. do. III. Emiss. . . .
41
B.
99
do. Stamm-Prior. .
5
5
6
67a
67a
67a
5
B.
109,40
% k 200 „
Oesterr. Nordwestbahn*
5j.S
W.
90,50
% ä 200 fl. ö. W. i. S.
Rheinische
87a
10
97a
9
8
8
4
B.
110.20
% k 250 „
do. Litt. B. .....
5i.S.
W.
72
% ä do.
do. Litt. B. . . .
4
4
4
4
4
4
4
B.
91,75
% ä 250 „
do. Em. 1874 ....
5M-
W.
—
% ä 600 M.
Rhein-Nahe-Bahn
5
0
0
0
0
0
4
B.
12
% a 200 „
Oesterr. Staats-Eisenbahn* ....
3
W.
153,50
fl.öW.pr.500frcs.ü500frcs.
Rumänische
37a
5
0
24
5
B.
13,90
% a 100 „
do.4 IT. Emiss
3
w.
145,50
do. per do.
do. Stamm-Prior. .
—
8
8
8
8
8
B.
59,25
% a 150 „
do. Ergänzungsnetz* . . .
3
w.
145,50
fl. ö.W.pr. do. ä do.
Russische Bahnen*
57a
57a
54
5,53
57a
5,92
5
B.
107,50
% a 125 Rb. = 134 Thlr.
do. I. Emiss
5i.S.
w.
—
do. per 200 fl. ö. W. i. S.
Saal-Bahn Stamm-Prior. . . .
5
5
27a
17a
5
B.
25,60
% ä 100 Thlr.
do. II. Emiss. . . .
5i.S.
w.
—
do. per do.
Saal-Unstrut Stamm-Prior. . .
—
5
5
0
0
5
B.
—
% ä 100 „
Oesterr. Südbahn * (Lombard.) . .
3
w.
112,50
fl. ö.W.pr. do. ä do.
I. Siebenbürger*
5
5
5
5
5
5
5
W.
82,75
fl. ö.W. pr.200 fl. ö.W.i.S.
do*
vv.
112,75
% ä 200 fl. ö. W. i. S.
Stargard-Posen *
44
44
44
44
44
44
44
B.
101,10
% ä 100 Thlr.
do. Bons 1877—78
6
w.
—
fl.öW.pr.500frcs.ä500frcs.
Stiihlweissenhurg^Raab-Graz * .
5
5
5
5
5
5
w.
91,75
fl. ö.W. pr.200 fl.ö. W i.S.
Ostpreuss. Südbahn
5
B.
102,10
% k 500 und 100 Thlr.
Thüringische
9
04
9
77.
74
84
4
L.
124,25
% a 100 Thlr.
do. Litt. B
5
B.
101,75
% ä do.
do.Em. v. 1868 (Gotha-Leinef.)*
4
4
4
4
4
4
L.
90,75
% ä 100 „
do. Litt. C
5
B.
101,75
% ä do.
do. Litt. C (Gera- Eichicht)*
44
44
44
44
44
44
44
L.
100
% a 100 „
Ostrau-Friedland
5i.S.
L.
50,50
%a200Th.=300 fl. ö.W.i.S.
Tilsit-Insterburg
0
10
0
0
0
0
4
B.
IS, 75
% a 100 „
Pardubitz-Reichenberg 4
5
W.
85,50
% äfl. ö.W.pr.lOOfl. C.M.
do. Stamm-Prior.
17.
17»
17.
2
27a
0
5
B.
64,50
% a WO „
do.*
5i.S.
w.
92,50
#ä200Th.=300fl.ö.W.i.S.
% ä do.
Theissbahn* 52/10
74
0
57.
84
5
3
5
W.
159
fl. ö. W. pr. 200 fl. Einz.
do. III. Emiss
5i.S.
w.
—
Turnau-Kralup-Prag ....
8
9
7
4
3
3
5
W.
96
1 fl. do. pr. do.
do. Emiss. 1875
5 M.
w.
—
% ä 400 M.
K. Ung. priv. Nordostbahu 4
5
5
5
5
5
5
5
w.
96
; fl. ö.W.pr. 200fl. ö.W.i.S.
Pfälzische Maxbahn
4|
F.
101.25
103.25
% ä
I. Ungar.-Galizische4 ....
5
5
5
5
5
5
5
w.
73
i fl. do. pr. do.
Pfälzische Nordbahn
5"
F.
% ä
Ungar. Ostbahn*
5
5
5
5
5
0
5
w.
—
fl. do. pr. do.
do. do
44
F.
997.
% ä
Verbindungsbahn
—
—
—
—
—
5
5 ■
w.
—
fl. ö. W. pr. 100 fl. ö. W.
L.
52,25
^100 Th.=150 fl. ö. W. i. S.
Vorarlberger*
—
—
5
5
5
5
5
w.
—
fl. do. pr. do.
P rag-Dux
L.
23,15
#100 Th.— 150fl. ö.W i. S.
Warschau-Terespol*
54
54
—
—
5
—
5
B.
—
X ä 100 R. S.= 107 Thlr.
do. Emiss. 1872
L.
17,50
^100 Th.— do.
% & 500 und 100 Thlr.
Warschau-Wien
12
2
10
11
10
11
5
B.
182
Mark pr. 60 Rb.
Rechte Oderufer
5
B.
101,20
Weimar-Gera*
—
—
—
—
44
44
44
L.
51
'.% k 100 Thlr.
Rheinische
4
B.
—
%\
de Stamm-Prior . .
—
—
—
—
5
24
5
L.
22
1 % a 200 „
do.*
B.
—
1 4 250,200 u. 100 Thlr.
Werrabahn
1
3
27a
1
0
l“
4
B.
27
! % ä 100 „
do. III. Emiss. v. 1858 — 1865 . .
44
B.
99,50
Zwick.-Lengenf.-Falkenst.St.-Pr
—
—
—
—
5
L.
22,90
• % ä 200 „
do. v. 1869, 71 u. 73 ... .
52
B.
103,50
Schweizer Centralbahn . . .
67io
9
9
9
8
—
0. z.
Ba.
—
I fres. pr. 500 fres. Einz.
do. von 1874
5
B.
103,50
% ä do.
do. Nordostbahn . .
7
9
8
8
8
Ba.
—
fres. pr. 500 ,, „
Rhein-Nahe-Bahn*
44
B.
102
% 1 ä 1000, 500 und
Vereinigte Schweizerbahnen .
0
0
0
0
0
0
Ba.
—
fres. pr. 500 „ „
do. II. Emiss.4 . . . .
41
B.
102
% f 100 Thlr.
Schweizer Westbahn . . . .
0.4
2
17a
17a
0
0
Ba.
—
fres. pr. 500 „ „
Russische1* (Mosco-Rjäsan) ....
5*
B.
97,90
% ä 200 Thlr.
Französische Orleans ....
87a
H7a
H7a
—
P.
—
fres. pr. 500 ,, „
do. * (Rjäsan-Kozlow) . . .
5
B.
93,25
% k do.
do. Nordbahn . . .
lOi
144
167,
167.
12
—
P.
—
fres. pr. 400 „ .,
do. * (Kozlow-Woronesch) . .
5
B.
88,75
% ä do.
do. Ostbahn . . .
5
67a
67a
67a
67a
—
P.
—
fres. pr. 500 „ „
do. * (Jelez-Woronesch) . . .
5
B.
90
% k 136 Thlr.
do. Südbahn . . .
8
8
8
8
P.
—
fres. pr. 500 ,, „
do. 4 (Jelez-Orel) ....
5
B.
86,75
% ä
do. Westbahn . . .
7
—
—
P.
-r-
fres. pr. 500 ,, ,,
do. * (Kursk-Charkow) . . .
5
B.
87
% k
Paris-Lyon-Mittelmeer . . .
12
12
11
11
P.
—
fres. pr. 500 „ „
do. 4 (Kursk-Kiew)
5
B.
91,25
% ä 1000, 500 u. 200Thlr.
do. * (Schuja-Ivanovo) . . .
5
B.
88,50
% ä
Schleswigsche v. Altona-Kiel abgest.
5
41
L.
99,75
% a 680 und 136 Thlr.
#äl000,500, 200 u. 100 Th.
Aus Bayern.
Am 1.
Januar 1877 gestalte
sich
der Umfang
I. Siebenbürgen
Theissbahn*
Thüringische I. Emiss
5i.S.
5i.S.
4
W.
W.
L.
61
76
95,50
% ä 200 fl. ö. W. i. S.
% ä 200 fl. ö. W.
der Oberbahnämter Bayerns folgendermaassen :
Oberbahnamt Augsburg 343, 9S0 Kiloru mit
55 Stationen,
do. II. Emiss
L.
101
% 1 ä 1000, 500, 200 und
Bamberg
59
do. III. Emiss
do. IV. Emiss
do. V. Emiss
4
44
L.
L.
L.
95,50
100,50
100,75
% i 100 Thlr.
Ingolstadt
Kempten
383, 978
386, 78S
y>
55 „
55
do. VI. Emiss
44
5i.S.
5i.S.
5 i.S.
L.
100,50
'% k 300—3000 M
München
53
Turnau-Kralup-Prag
do. Emiss. 1870
do. Emiss. 1872 ...
L.
L.
L.
80,50
74,75
67
#äl00Th.=150 fl.ö.W.i.S.
% k do. do.
”
Nürnberg
Regensburg
317,03t
3fl6,52o
»
»‘
49
55
do. Emiss. 1874
5i-S.
L.
78
Rosenheim
3(2,4(7
358,}78
376,3go
52
Ungarisch-Galizische*
Ungarische Nordostbahn* . . . .
do. . .
5i.S.
5i.S.
5 tAt.
W.
W.
w.
63,75
62,60
% ä 200 fl. ö. W. i. S.
% k 300 fl. do.
% ä 400 M
->
Weiden
Würzburg
”
51 ;;
61
Ungarische Ostbahn *
Ungar. Westbahn4 (Sthlw.-Raab-Graz)
do. (do.) Emiss. 1874
5i.S.
5 i.S.
5i.S.
w.
w.
w.
60,25
% ä 300 fl. do.
% ä 200 fl. do.
# ä 20(1 fl An
Gesammtzahl 3616
Das Institut der Bahnärzte
i343
ist
Kilom. mit 545 Stationen,
nunmehr auf sämmtliche
Vorarlberger*
w.
—
% a 200 fl. do.
#äl000u.l00S.R.“107Th,
btaatsbahnen ausgedehnt
und als Oberarzt der Drakt. Arzt Dr.
Warschau-Terespol 4
5
B.
89
Limil in München a.np-est.ellt. worden
Warschau-Wien II. Emiss
do. III. Emiss
B.
B.
95,50
91
% ä 500 und 100 Thlr.
% A do.
% ä do.
Die corubinirte Eiseubahnbausection Reg
ensburg I wurde
do. IV- Emiss
5
B.
85,50
autgelost und die
Erledigun
g der
einschlägigen Geschäfte der
Werra, anbh
44
L.
88,25
% ä 500, 200 u. lOOThlr.
Eiseubahnbausection Ingolstadt zugewiesen.
175
Ostdeutsch - Sächsischer Verband. Die
durch Nachtrag 21. zum Ostdeutsch-Säch-
sischen Verbandstarif mit Giltigkeit bis
zum 31. Januar 1877 für den Verkehr mit
den Stationen Halle und Leipzig zur Ein-
führung gelangten ermässigten Fracht-
sätze bleiben bis auf Weiteres in Kraft. —
Bromberg, den 4. Februar 1877. Königl.
Direction der Ostbahn als geschäftsführende
Verwaltung. (1215) J
Ungarisch - Schlesisch - Sächsisch -Thürin-
gischer Eisenbahn-Verband. Am 1. März
a. er. tritt zum rubrizirten Verbandtarife
(erster Theil) ein Nachtrag XXVIII in
Kraft, welcher „neue ermässigte Fracht-
sätze für den Transport von Eisen und
Stahl, faponnirt, Radeisen in Stangen,
eiserne Achsen zu Eisenbahnfahrzeugen,
welche aus dem Frischfeuer hervorgegangen
und keiner weiteren Bearbeitung unter-
worfen sind“ zwischen Stationen der Ober-
schlesischen und Rechte Oder-Ufer Eisen-
bahn einerseits und Stationen der Säch-
sischen Staatsbahn, Berlin-Görlitzer Bahn
und Südnorddeutschen Verbindungsbahn
andererseits enthält. — Berlin, den 28. Ja-
nuar 1877. Die geschäftsführende Ver-
waltung. Königliche Direction der Nieder-
schlesisch-Märkischen Eisenbahn. (1213)
Königlich Westfälische Eisenbahn. Für
den Verkehr zwischen Oldenburgischen
und Hannoverschen Stationen einerseits
und Westfälischen, Münster - Enscheder,
Bergisch - Märkisch - Rheinischen Stationen
andererseits ist über die Routen via Rheine-
Eversburg und via Leer ein neuer Ver-
band unter der Bezeichnung: Friesisch-
Rheinischer Verband gegründet worden.
Für denselben kommen die bezüglichen
Tarifsätze, Classifications- und Tarifbestim-
mungen des Westfälischen Verbandes zur
Anwendung. — Königliche Direction der
Westfälischen Eisenbahn. (1212)
Königlich Sächsische Staatseisenbahnen.
Zum Tarife für den directen Güterverkehr
zwischen Hamburg (K. M. B.), Harburg,
Bremen, Bremerhafen und Geestemünde
einerseits und Stationen der A^^ssig-Tep-
litzer Eisenbahn , der Dux - Bodenbacher
Eisenbahn, der Prag-Duxer Eisenbahn, der
Pilsen-Priesener Eisenbahn und der Oester-
reichischen Staatseisenbahn - Gesellschaft
andererseits via Bodenbach kommt am 1.
März d. J. der Nachtrag IX. zur Einführung.
Exemplare desselben sind bei den Sta- i
tionen der Endbahnen zu erlangen. Dresden, I
am 3 Februar 1877. Königliche General-
Direction der Sächsischen Staatseisen-
bahnen als geschäftsführende Verwaltung.
Freiherr von Biedermann. (1190)
Königlich Sächsische Staatseisenbahnen.
Zum Tarife für den directen Güterver-
kehr zwischen Hamburg (K. M. B.), Har-
burg, Bremen, Bremerhafen und Geeste-
münde einerseits und Stationen der Oester-
reichischen Nordwestbahn, deren Ergän-
zungslinien, der Südnorddeutschen Ver-
bindungsbahn, der Turnau-Kralup-Prager
Bahn und der Mährischen Grenzbahn ande-
rerseits via Leipzig - Mittelgrund und via
Leipzig-Reichenberg kommt am 1. März
dieses Jahres der Nachtrag XII. zur
Einführung.
Exemplare desselben sind bei den Sta-
tionen der Endbahnen zu erlangen. Dresden,
am 2. Februar 1877. Königliche General-
Direction der Sächsischen Staatseisen-
bahnen als geschäftsführende Verwaltung.
Freiherr von Biedermann. (1198)
Königlich Sächsische Staatseisenbahnen.
Zum Tarife für den directen Güterverkehr
zwischen Stettin und Berlin einerseits und
Stationen der Kaiser Franz- Josephbahn
und der Böhmischen Westbahn anderer-
seits via Eger und via Bodenbach kommt
vom 1. März 1877 an Nachtrag XIII. zur
Einführung, welcher bei den Verwaltun-
£en der Endbahnen zu erlangen ist. —
'resden, am 5. Februar 1877. Königliche
Generaldirection der Sächsischen Staats-
eisenbahnen als geschäftsführende Ver-
waltung: Frhr. von Biedermann. (1210)
Königlich Westfälische Eisenbahn. Der
Artikel: Mehl- und Mühlenfabrikate
wird mit dem l. Mai d. J. aus den See-
Transit-Tarifen für unsern Local-Verkehr
und den Rheinisch-Westfälischen Nachbar-
Verkehr ausgeschieden und kommen dess-
halb vom gedachten Tage an für über-
seeische Mühlenfabrikate von Emden, Leer
und Papenburg die Frachtsätze des ge-
wöhnlichen Tarifs zur An Wendung. Münster,
den 5. Februar 1877. Königliche Direction
der Westfälischen Eisenbahn. (1206)
Königlich-Westfälische Eisenbahn. Vom
15. d. Mts. ab wird in unserem Local-
Verkehre der procentuale Zuschlag für die
Güter der Classen II F und II G bei Beför-
derung auf Entfernungen bis 150 Kilometer
auf 10 % ermässigt, auf Entfernungen von
150 Kilometer und darüber aber ein
solcher für Güter der genannten Classen
nicht mehr erhoben. Münster, den 6.
Februar 1877. Königliche Direction der
Westfälischen Eisenbahn. (1207)
Mitteldeutsch - Schlesischer Eisenbahn-
Verband. Durch den vom 15. Februar d.
J. ab gültigen Tarifnachtrag XXV. werden
directe Frachtsätze für Station Rosdzin
eingeführt und die Bestimmuhgen des
Nachtrags XXIV. auch auf die Station
Bingen ausgedehnt. — Näheres ist in den
Güterexpeditionen der Verbandsbahnen
zu erfahren. — Erfurt, den 1. Februar 1877.
Die Direction der Thüringischen Eisenbahn-
Gesellschaft als geschäftsführende Verwal-
tung. (1196)
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Vom 1. März er. ’ ab gelangen auf
unseren Stationen Reichenbach, Schweid-
nitz, Striegau und Jauer auch directe Bil-
lets nach Dresden-Altstadt via Liegnitz-
Görlitz zur Ausgabe. Von demselben Tage
ab werden auch die bestehenden Tarifsätze
für Gepäck-Ueberfracht von- diesseitigen
Stationen nach Leipzig und Dresden-Neu-
stadt via Liegnitz-Görlitz ermässigt. —
Breslau, den 4. Februar 1877. Direc-
torium. (1197)
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Am 10. d. tritt für den Verkehr
zwischen Frankfurt a./O., Station der Mär-
kisch-Posener Eisenbahn einerseits und
den StationenNeumühl-Kutzdorf, Für-
stenfelde, Bärwalde, Vietnitz und
Königsberg i/U. der Breslau-Schweid-
nitz-Freiburger Eisenbahn via Reppen
andererseits ein Verbandtarif mit directen
Frachtsätzen für Spiritus, Oele, Eisen und
Stahl, Kalk, Kalksteine, Braunkohlen,
Mühlenfabrikate, Getreide etc. und Kar-
toffeln in Kraft. Guben und Breslau, den
5. Februar 1877. Direction der Märkisch-
Posener Eisenbahn- Gesellschaft. Directo-
rium der Breslau- Schweidnitz -Freiburger
Eisenbahn-Gesellschaft. (1204)
Hamburg - Preussischer Verkehr. Vom
15. Februar 1877 ab werden die auf den
Seiten 17 und 18 des Tarifs vom 1. Mai
1874 für den directen Hamburg-Preussi-
schen Güterverkehr, sowie auf den Seiten
15 und 16 des Tarifs vom 1. Juni 1874 für
den directen Bremen- resp. Hamburg-
Preussischen Güterverkehr unter C. für
die Beförderung aussergewöhnlicher Ge-
genstände und unter D. für die Beför-
derung von Umzugseffecten festgesetzten
Berliner Ueberfuhrkosten im Betrage von
1,2 dt pro Axe im Verkehr mit Hamburg,
Station der Berlin-Hamburger und Köln-
Mindener Eisenbahn, nicht mehr erhoben.
Bromberg, den 1. Februar 1877. Königl.
Direction der Ostbahn als geschäftsfüh-
rende Verwaltung. (1202) J
5. Submissionen.
Main-Weser Bahn. Die Lieferung von
21000 eichenen Bahnschwellen,
3408 laufenden Meter eichene Weichen-
hölzer
soll in 21 Loosen in öffentlicher Submis-
sion vergeben werden.
Die bezüglichen Offerten sind versiegelt
und frankirt mit der Aufschrift: „Offerte
auf Lieferung von Bahnschwellen“ ver-
sehen, spätestens bis Sonnabend,
den 24. Februar 1877, Morgens 10
Uhr, bei uns einzureichen, und werden
zu der vorbestimmten Stunde in Gegen-
wart der etwa persönlich erschienenen
Submittenten eröffnet.
Die Lieferungs-Bedingungen liegen bei
unserer Central - Materialien - Verwaltung
auf, können aber auch von derselben
gegen portofreie Einsendung von 0,75 dl
bezogen werden Cassel, am 6. Februar
1877. Königliche Direction der Main-
Weser Bahn. (1214) J.
Berlin-Potsdaiu-Magdeburger Eisenbahn.
Wir beabsichtigen 4 Stück von der alten
Elbbrücke bei Magdeburg herrührende ei-
serne Gitterträger, sowie die gusseisernen
Querverbindungen franco Lagerplatz Wil-
helmsgarten-Magdeburg an rlen Meistbie-
tenden zu verkaufen.
Die den Herren Reflectanten etwa er-
wünschte nähere Auskunft wird unser Be-
triebs-Inspector, Herr Schucht in Magde-
burg, ertheilen.
Gefällige Offerten, pro 100 Kilogramm
Gitterträger und Querverbindung getrennt
angegeben, bitten wir bis zum 22. d. Mts.
Vormittags 10 Uhr bei uns einzureichen.
Berlin, den 1. Februar 1877. Das Direc-
torium. (1200)
Westfälische Eisenbahn. Die Lieferung
des in diesem Jahre für die Westfälische
Eisenbahn erforderlichen Kleineisenzeugs
und zwar:
220 000 Stück gleich 88 000 Kilogramm
galvanisirter oder verzinkter
Schienenschraubennägel (tire-
fonds)
und 52 000 Stück gleich 780 Kilogramm
Schwellenbezeichnungsnägel
soll im Wege der öffentlichen Submission
verdungen werden.
Die Lieferungsbedingungen und Zeich-
nungen liegen in unserem Gentral-Bureau
hier zur Einsicht aus und werden auch
auf portofreie Requisition von unserni
Bureau-Vorsteher, Rechnungsrath v. Gries-
bach gegen Einsendung der Copialien von
2 M. in Abschrift mitgetheilt.
Offerten auf diese Lieferung sind ver-
schlossen und mit der Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von Kleineiseu-
zeug“ bis zu dem am 23. d Mts. Vormit-
tags 11 Uhr in unserem Centralbureau an-
stehenden Termine, in welchem dieselben
in Gegenwart der etwa erschienenen Sub-
mittenten eröffnet werden, portofrei an
uns einzusenden. — Münster, den 5. Fe-
bruar 1877. Königliche Direction. (1201)
Main - Weser - Bahn. Die Lieferung von
nachstehend näher bezeichneten Scliienen-
Befestigungs -Materialien (Kleineisenzeug),
soll in öffentlicher Submission vergeben
werden :
22000 Klgr. gewalzte Unterlagsplatteu von
130 Mm. Länge,
7000 „ gewalzte Vorstossplatten von
gleicher Länge,
61200 „ gewalzte Seitenlaschen v. Stahl,
17000 „ Laschenschrauben,
25000 „ Hakennägel,
2000 „ Fixirungsplättclien von Eisen-
blech.
176
PRIVAT -ANZEIGEN.
Die bezüglichen Offerten sind -versiegelt
■und francirt mit der Aufschrift: „Offerte
auf Lieferung von Schieneubefesti-
gungs-Materialien“ versehen, spä-
testens bis Montag, den 19. Februar,
Morgens 10 Uhr, bei uns einzureichen
und werden zu der vorbestimmten Zeit
in Gegenwart der etwa persönlich er-
schienenen Submittenten eröffnet.
Die Lieferungsbedingungen und Zeich-
nungen liegen bei unserer Central- Mate-
rialien-Verwaltung liierselbst zur Einsicht
auf, können aber auch von derselben gegen
ortofreie Einsendung von 1 Mark pro
tück nebst Zeichnung bezogen werden. —
Cassel, den 31. Jan. 1877. Königl. Direction
der Main- Weser- Bahn. (1186) J.
Nassauische Eisenbahn. Die Lieferung
von:
a) 660,600 Klgr. Stahlschienen schweren
Profils,
b) 315,572 Klgr. Stahlschienen leichten
Profils,
c) 621,816 Klgr. eisernen Lang- und
Querschwellen,
d) 85,542 Klgr. Kleineisenzeug für eiser-
nen Bahn ob erb au,
e) 64,050 Klgr. Radbandagen,
soll im Wege der öffentlichen Submission
verdungen werden.
Die Offerten sind bis zum Dienstag
den 20. Februar 1. J., Vormittags 11
Uhr, portofrei versiegelt und mit der
Aufschrift :
„Offerte auf Oberbaumaterial, resp.
Radban dagen“,
versehen, an die Unterzeichnete Direction
einzureichen, welche dieselben zur ge-
nannten Terminsstunde in Gegenwart der
etwa erschienenen Submittenten eröffnen
wird. Später eingehende Offerten bleiben
unberücksichtigt.
Zum Erforderniss einer zulässigen Offerte
gehört die Einreichung der von dem Sub-
mittenten Unterzeichneten Submissions-
Bedingungen.
Die Uebernahmsbedingungen und Zeich-
nungen sind in dem Bureau der Unter-
zeichneten Direction zur Einsicht aufge-
legt, und können auch von da gegen
Erstattung der Kosten bezogen werden.
Wiesbaden, den 28. Januar 1877. Königl.
Eisenbahn-Direction. (1193) J.
Rheinische Eisenbahn. Die Lieferung
von 100 Stück Schienentransport-
wagen ä 15 000 Kilogramm Tragfähigkeit
soll im Wege der Submission verdungen
werden.
Die hierfür massgebenden Zeichnungen
und Bedingungen sind von unserer Ren-
dantur — Altes Ufer No. 2 hierselbst —
zu beziehen und bezügliche Offerten, ver-
siegelt und mit der äusseren Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von Schienen-
wagen“ bis zum 20. Februar er. an uns
einzureichen. Cöln, den 31. Januar 1877.
Die Direction. (1174)
Bergisch-Märkische Eisenbahn. Die Lie-
ferung von 50 000 Stück eichenen Mittel-
schwellen soll im Wege öffentlicher Sub-
mission vergeben werden.
Die Bedingungen liegen in unserem
bautechnischen Bureau hier zur Einsicht
offen, auch können Abdrücke gegen l M.
Einzahlung von dem Rechnungsrath Elke-
mann hierselbst bezogen werden.
Lieferungs -Anerbieten sind versiegelt
unter der Aufschrift:
„Abtheilung VI. Anerbieten auf Lieferung
von eichenen Schwellen“
bis zu dem auf Freitag, den 23. Fe-
bruar er. anberaumten Submissions-
termin frankirt uns einzureichen, an wel-
chem Tage, Vormittags 11 Uhr, die
Eröffnung in Gegenwart der etwa erschie-
nenen Submittenten erfolgen wird. —
Elberfeld, den 31. Januar 1877. Königliche
Eisenbahn-Direction. (1 191)
sowie alle anderen Fa<;onsteine die Ziege-
lei von
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hubes constanten Beweglichkeitsgrad, durch, seine grosse innerhalb
1 des Ausschlagwinkels nahezu constante Energie bei geringem Ge-
wicht, durch seinen grossen Muffenhub und schliesslich durch seine
Einfachheit, Dauerhaftigkeit,- Billigkeit und gefällige Form vor allen
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denen die drei kleinsten auch mit Drosselventil und combinirtem
Absperrventil geliefert werden, die
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rammen, fertig bearbeitete und polirte Hartgusswalzen, Hämmer, Ambose, Bremsklötze
und Signalglocken, ausserdem Weichen, Drehscheiben und Schiebebühnen, Zwangs-
schienen und Fahrschienen für Wegübergänge, Curvenschienen und Weichen für Pferae-
eisenbahnen; ferner hydraulische Hebezeuge und Pressen, transportable und fahrbare
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preis oder auch zum Erwerb hiermit offeriren Auf Grund
unserer Miethsverträge gehen die Wagen nach Ablauf eines
11 Abschlusses von zwei Jahren ohne jede weitere Entschädi-
gung in das Eigenthum der mieth enden Verwaltung über.
Berlin, Reinickendorferstrasse 64.
„Germania“
Eisenbaknwagen-Leili- Anstalt in Liquidation.
Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
nt wörtlicher Redacteur: Dr. Jur. Wilh. Koch r.u Berlin (Redactionsbureau: Anhaltcrstr. 6). — Comraissiocär : Adolph Reffelshöfer zu Leipzig. — Druck von H. S. Hermann in Berlin. Beuthstr. 8.
N* 14.
Die Zeitung erscheint
Montags und Freitags.
Tierteljtthrlich für 4 Mark zu beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt des Deutsch-
Oesterr. Postgebietes ;
Kreuzband-Porto wird extra berechnet.
Hanuscript sowie sämmtliche ofticielle Inserate
sind franco einzusenden an die Redaction,
Dr. jnr. W. Koch,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commis sionär für den Buchhandel :
Adolph Refelshöfer,
Leipzig, Nürnberger Strasse 69.
Deutscher
1877.
Beilagen zur Zeitung
und
Priyat-Inserate
wolle man direct an die Buch- u. Steindruckerei
von H. Sa Hermann,
Berlin SW., Beuth-Strasse 8.,
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Insertions-Preis flir die dreigespaltene Petiteeile
oder deren Raum 30 Pf.
Beilagen zu der Zeitung (in Quart werdeu
sowohl den von den Eisenbahnen und aurch den
Buchhandel als den durch die Post bezogenen
Exemplaren für 15 Mark beigelegt.
Auflage der Zeitung: 8100 Exemplare.
Eisenhahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebte 1t nte r Jahr^an^.
Berlin, den 16. Februar 1877.
Inhalt: Kleine Eisenbahnstudien von Mz. IV. (Die Personentarife.) — Die Conferenz über die Tarifreform. — Wochenschau.. —
Verein für Eisenbahnkunde zu Berlin. — Russland. (Eisenbahneinnahmen). — Zweistöckige Eisenbahnwaggons. — Literatur: Möllers Coürs-
buch. Verkehrshandbuch für das Deutsche Reich. — Ofticielle Anzeigen: 1. Betriebsstörungen. 2. Einzahlungen. 3. Auszahlungen. 4. Aus-
loosungen. 5. Tarifänderungen. 6. Submissionen. 7. Submissionsresultate. — Privat-Anzeigen.
Kleine Eisenbahnstudien.
Von Mz.
IV.
(Fortsetzung und Schluss.)
Wie heim Bau so -wird im Namen der volkswirtschaftlichen
Tendenz der Eisenbahnen auch beim Betriebe vielfach eine Ver-
schwendung getrieben, welche Hunderttausende hingiebt, um dem
Publicum ein Etwas zu verschaffen, dessen baarer Werth ausser
Verhältniss steht zu den Kosten.
Hier ist es vor Allem eine Thatsache, welche, wie bereits
früher in diesem Blatte veröffentlicht worden, das Preussische
Handelsministerium eruirt hat, auf die ich die Aufmerksamkeit
der betheiligten Kreise lenken möchte, nämlich der evident be-
wiesene Satz: Der Handel bringt die gesammte Verzin-
sung der Eisenbahnen durch hohe Gütertarife auf,
während der Personenverkehr nicht nur Nichts zu diesen Zinsen
beiträgt, sondern bei sieben Staatsbahnen von achten noch einen
Zuschuss aus den Einnahmen des Güterverkehrs erheischt, um
die Selbstkosten zu decken.
Das Handelsministerium hat die Selbstkosten des Personen-
verkehres bei den Preussischen Staatsbahnen ermitteln lassen
und das Resultat ist gewesen, dass die Einnahmen der acht
Preussischen Staatsbahnen ans dem Personenverkehr schon im
Jahre 1874 um vier und eine halbe Million Mark hinter den Selbst-
kosten zurückgeblieben sind. Dieser Umstand beweist eine völlig
ungesunde Lage der Institutionen des Personenverkehrs und es
ist klar, dass man hier fortwährend eine Waare verkauft hat, ohne
zu wissen, was die Waare den Producenten gekostet hat; wenn
nicht andere Artikel des Geschäftes den Ausfall gedeckt hätten,
würde man sich banquerott gewirthsebaftet haben. Wie der Ver-
kehr der Reiehspost ist der Personenverkehr durch Subvention
künstlich und treibhausmässig emporgetrieben.
Trotzdem die Reisenden sich selbst ein- und ausladen,
erfordert der Personenverkehr doch eine quantitativ so viel
erheblichere Beamtenfähigkeit, werden an den Comfort, nament-
lich in Bezug auf die Möglichkeit verschiedener Abfahrtszeiten,
an die Bedienung und Unterweisung der Reisenden so hohe
Ansprüche gestellt und sind im Betriebe so überaus viele kostbare
Einrichtungen (Kurswagen) ohne kaufmännisches Exempel getroffen,
dass dieses Ziffernfacit nicht Wunder nehmen kann. Hier liegt
eine der offenbarsten Unwirthschaftlichkeiten, ja eine Ungerechtig-
keit vor. Wie kommt die Landwirthschaft, der Handel und die
Fabrikation dazu, einen Theil der Kosten der nöthigen und
unnöthigen Reisen der Bürger des Staats und der Ausländer,
welche den Staat besuchen oder bewohnen, zu tragen? Das
natürliche Verhältniss ist offenbar, dass Personen- und Güter-
verkehr einen verhältnissmässig gleichen Beitrag zur Verzinsung
des Unternehmens liefern und dieses Verhältniss muss angestrebt
werden.
Der Gütertransport producirt Werthe, der Personentransport
dient zum Theil auch volkswirthschaftlichen und KulturzweckeD,
zu einem grossen Theil aber sind diese letzteren Transporte im
wirthschaftlichen Leben der Nation ohne Bedeutung. Wenn wir
also die Leistungen und damit die Kosten des Personentransports
verringern und befördern mit der ersparten Leistung Güter, so
gewinnt die Wirthschaft Werthe, die ihr im ersten Falle verloren
gehen. Im Steinbruch an einer Harzstation haben 200 Centner
Granit einen ganz geringen Werth, sind sie aber nach Berlin
gefahren, so ist ihr Werth auf das Vier- bis Fünffache gestiegen,
weil sich der Granit jetzt am Ort des Bedürfnisses und der Nach-
frage befindet.
Wir sind also durchaus in der Lage die Güter
billiger fahren zu können als jetzt geschieht, sobald die
Ausgaben für den Personenverkehr derart reducirt werden , dass
der Personentransport auf sein natürliches Mass zurückgeführt
gleichfalls die Mittel liefert, einen Theil der Zinsen zu decken,
welche das Unternehmen aufbringen muss und welche jetzt der
Güterverkehr allein zu tragen hat. Es ist merkwürdig, dass dies •
Umstände nicht schon längst die Aufmerksamkeit des Handels-
standes auf sich gezogen haben. Herabzusetzen dürften jedoch,
wie ich beiläufig bemerken zu müssen glaube, soviel ich zu
ermessen vermag, zuvörderst die Tarife für Rohproducte und
Massengüter sein, denn wenn die Frachten für Stückgut von hohem
Werth so niedrig werden, dass es gar nicht mehr darauf ankommt,
das Gut ein paar Mal hin und her zu schicken, so liegt die Gefahr
178
wirtschaftlicher Verschwendung hei der Bewegung der Güter nahe.
Die Tarife für werthvollere und einigermassen voluminöse Güter
müssen im idealen Principe so bemessen sein, dass jeder Fabrik
ihr natürliches in ihrer Nähe liegendes Absatzgebiet bei genügen-
den Leistungen gesichert bleibt, und dass nicht alle Fabriken,
welche den gleichen Artikel produciren, ganz Deutschland als
Absatzgebiet haben. Es darf offenbar im wirthschaftlichen Inter-
esse nicht von der einen Fabrik das Gut 100 Meilen weit an einen
anderen Productionsort desselben Artikels geschickt und von der
letzteren Fabrik wieder ihr Fabrikat in das natürliche Gebiet
der ersten gesendet werden, sofern nicht etwa grosse Differenzen
im Werthe und der Qualität der Artikel vorliegen. Es ist un-
wirtschaftlich, wenn weit entfernte Landschaften Artikel auch
nur annähernd gleicher Qualität und gleichen Werthes miteinan-
der austauschen, die Transportkosten werden in solchem Falle
vergeudet und eine angemessene Höhe der Tarife beugt solcher
un nötigen Koncurrenz am Besten vor. Bei Massengütern dagegen
fallen die Transportkosten selbst bei den allerbilligsten Sätzen
immer noch genügend ins Gewicht, dass ein unnützes Hin- und
Herschicken nicht zu befürchten steht.
Die Ausgaben für den Personenverkehr absorbiren nun
hauptsächlich deshalb die gesammten Erträgnisse desselben, weil
mit der Zahl der Züge ein so grosser Luxus getrieben wird. Die
Zahl der Züge vermehrt ja unbedingt in etwas die Frequenz, aber
es ist andrerseits äusserst unwirtschaftlich, eine Zahl von Per-
sonen, die man in zwei Zügen fortschaffen kann, in sechs Zügen
zu befördern. Das ist der wunde Punkt! Die Zugkraft wird bei
den Personenzügen in völlig ungenügender Weise ausgenutzt.
Auf einer Strecke einer Norddeutschen Linie von 8 Meilen
Länge wird ein besonderer Schnellzug befördert, welcher bestimmt
ist, eine directe Verbindung zwischen zwei grossen Städten herzu-
stellen. Dieser Zug rentirt nicht, denn er ist durchschnittlich
nur mit einigen dreissig, wenn es hoch kommt, mit einigen vierzig
Personen besetzt, allein er wird aufrecht erhalten , „weil es sich
doch um eine wichtige directe Verbindung handelt“. Diese all-
gemeinen Gründe kosten viel Geld, wie dieser Fall bei genauer
Betrachtung zeigen wird, und mehr Geld, als der harmlose Actionär
glaubt! Es hat sich nämlich nach einigen Jahren des Bestehens
dieser Züge herausgestellt, dass sich in jedem derselben durch-
schnittlich nur ein und zweidrittel Person befinden, welche in
dem directen Verkehr, für welchen der Zug extra gefahren wird,
reisen.
Da die fragliche Strecke eine unwirthliche dünn bevölkerte
Gegend durchschneidet, so ist nicht anzunehmen, dass die übrigen
Passagiere, welche der Zug führt, bis etwa auf Einzelne, nicht
gefahren sein würden, wenn grade dieser Zug nicht bestände, denn
die Bewohner dieser Gegenden reisen nach ihrem Charakter und
ihrer Beschäftigung nicht ohne dringende Veranlassung; die übrigen
Passagiere bilden daher, vielleicht mit einzelnen Ausnahmen, eine
Mehrfrequenz nicht, sondern sie benutzen nur diesen Zug weil
er da ist und etwas bequemer liegt, während sie sonst einen der
anderen bestehenden Züge wählen würden. Die Mehreinnahme
aus dem Local- und Nachbarverkehr ist daher als kaum nennens-
werth zu erachten, auf diese Einnahme von diesem Zuge kann
getrost verzichtet werden, da sie der Bahn für andere Züge bei-
nahe ganz verbleibt. Es sind also im Zug und Gegenzug täglich
durchschnittlich 3'/3 Person vorhanden, in deren Interesse die
Züge extra gefahren werden.
Sehen wir nun, worin dieses Interesse besteht und was das
Nationalvermögen die Befriedigung desselben kostet.
Wer diesen directen Schnellzug nicht benutzen will, kann
eine andere Route wählen; auf dieser Route ist einmal eine Ueber-
fahrt von einem Bahnhofe nach einem anderen, welche kostenfrei
erfolgt, nothwendig, trotzdem dauert aber die Fahrt auf dieser
Route bei Wahl des günstigsten Zuges nur 24% Stunden, während
sie auf der neuen directen Route 25% Stunden währt. Das Facit
ist also, dass der Zug in Rede den 3% Reisenden die Annehmlich-
keit gewährt, während der Fahrt die Ueberfalirt von einem Bahn-
hofe zum andern zu ersparen, dagegen um eine Stunde später
anzukommen. Das ist der Vortheil, welcher dieser nicht entfernt
in Betracht kommenden täglichen Zahl von Reisenden geboten wird.
Was kostet nun diese Chance? Zwei Schnellzüge auf 8 Meilen
kosten nach einer mässig gehaltenen Berechnung an reinen Zug-
kosten, bei welchen die stärkere Abnutzung der Geleise durch
die grössere Schnelligkeit noch nicht einmal in Rechnung gestellt
ist, jährlich rund 100,000 .•?£, denn nach den offici eilen Feststellun-
gen haben im Jahre 1874 die Durchschnittskosten für jeden
Personenzugkilometer bei den Preussischen Bahnen sich auf mehr
als 2 14 M gestellt. Diese Summe wird also für die kurze Theil-
strecke von nur 8 Meilen jährlich hingegeben in jenem mehr als
zweifelhaften Interesse von täglich 3% Reisenden! Welche nütz-
liche öffentliche Arbeit könnte für diesen hohen Betrag alljährlich
hergestellt werden!
Solche und ähnliche Fälle kommen vielfach vor.
Es wird in neuester Zeit Seitens einiger Schriftsteller eine
vermehrte Bequemlichkeit der Abfahrtszeiten in Aussicht gestellt für
den Fall, dass alle Bahnen in einer Hand sich befinden, allein
das ist eitel Schaum; wenn das Reich den Schwerpunkt seiner
Finanzen erst in dem industriellen Unternehmen der Eisenbahnen
wirklich haben wird, möchte eine gegen den jetzigen Zustand,
welcher volkswirthschaftlich schon recht angreifbar ist, noch er-
höhte Ausgabe für den Personenverkehr schwerlich, und mit Recht
nicht Platz greifen, denn durch blosse Verlegungen der jetzigen
Züge, deren Lage als eine willkürliche, durch Concurrenzrück-
sichten gegebene, dargestellt wird, ist das Versprechen nicht zu
erfüllen. Es ist z. B. getadelt, dass je zwei Schnellzüge nach dem
Rhein und je zwei desgleichen nach Frankfurt a/M. fast zu gleicher
Zeit von Berlin abfahren und dem Reisenden nicht Gelegenheit
geboten wird, vier Mal täglich mit Intervallen von mehreren
Stunden abfahren zu können. Dabei wird gänzlich übersehen,
dass diese Züge doch nur zu einem Theile den Verkehr zwischen
den Endpuncten vermitteln und der grössere Theil der Reisenden,
welcher den .Zug auf den an der Route liegenden grösseren
Städten verlässt, ein lebhaftes Interesse an einer gleich zweck-
mässigen Abfahrtszeit hat, wie die Passagiere nach Köln und
Frankfurt, die beiden gleichzeitig abgelassenen Züge aber fahren
wie bekannt über verschiedene Routen.
Mit den vorhandenen Zügen könnte man auf vielen Linien
leicht die doppelte bis vierfache Zahl von Passagieren befördern,
wie das jeder Sonntag im Sommer in grossen Städten beweist,
oder aber man könnte die in Wirklichkeit beförderte Zahl von
Passagieren mit dem vierten oder dritten Theil der gefahrenen
Züge fortschaffen. Mir ist ein Fall bekannt, in welchen zwischen
zwei Städten täglich 8 Züge und 8 Gegenzüge gefahren wurden,
welche durchschnittlich eine Frequenz von je 50 Personen hatten,
während ein Personenzug bequem 4 — 500 Personen fortschaffen
kann. Die Einstellung von 4 Zügen und Gegenzügen würde hier
unter Zugrundelegung derioben erwähnten Entfernung vonSMeil.
die Summe von 360 000 M. haben jährlich ersparen lassen. Betrüge
die Entfernung also, auf welcher derartig verschwenderisch Züge
gefahren würden, nur etwa 32 Meilen, so würde die jährliche
überflüssige Ausgabe nahezu anderthalb Millionen Mark betragen.
Solche Summen springen in die Augen! Hier muss der Hebel an-
gesetzt werden, die Zahl der Personenzüge, welche vermöge ihrer
Geschwindigkeit die Bahn mehr abnutzen als Güterzüge, welche
Material und Beamtenkräfte in hohem Maasse in Anspruch nehmen,
muss derart reducirt werden, dass die Locomotive nicht mehr
mit einigen Dutzend Passagieren hinter sich spazieren fährt.
Es kann nicht ausbleiben, dass mit der Verminderung der
Gelegenheit zu reisen auch die Frequenz abnehmen wird. Es
möchte deshalb unbedingt angezeigt erscheinen, die Personen-
tarife nicht nur nicht zu erhöhen, sondern zu ernie-
drigen, so dass der reducirten Zugzahl vermöge des Reizes der
Billigkeit trotz der verminderten Gelegenheit nicht nur die gegen-
wärtige Frequenz verbleibt, sondern sich womöglich noch erhöht.
Dann werden die Bruttoeinnahmen auf derselben Höhe bleiben
wie jetzt, und wenn sie auch sinken, so sinken die Ausgaben
gleichfalls und zwar mit einem höheren Betrage, so dass sich das
Verhältniss der Einnahmen und Ausgaben beim Personen-Verkehr
jedenfalls günstiger stellt, als jetzt. Die Frequenz für weitere
179
Strecken wird wachsen, und um für kurze Fahrten nach Nachbar-
stationen vermehrte Gelegenheit zu geben, würde Nichts entgegen-
stehen, den Güterzügen ein paar Personenwagen anzuhängen und
diese Einrichtung überall da zuzulassen, wo es die localen Ver-
hältnisse wünschenswerth machen und zulässig erscheinen lassen.
Das Publicum wird zunächst die vorgeschlagene Reduction
der Züge einstimmig als reactionär verurtheilen, denn es ist ge-
wöhnt, dass die Eisenbahnen von ihm noch nicht die Selbstkosten
nehmen und ihm bei jedem Billet eiu Geschenk von so und so
viel Procent des Fahrpreises gewähren, allein dieses Verhältnis
kann vom Standpuncte der Volkswirtschaft aus unmöglich zur
ungerechtfertigten Belastung des Werthes der beweglichen Güter
der Nation fortdauern. Die Güter werden zur Zeit besteuert, da-
mit die Personen billig gefahren werden können und es wird in
den durch die hohe Fracht gesteigerten Preisen von tausend
Dingen das Deficit des Personenverkehrs bezahlt.
Man mache das Exempel zunächst für irgend eine Bahn
welche in dicht bevölkerten Gegenden liegt und das Land in den
verschiedensten Richtungen durchschneidet. Ich glaube mich
überzeugt halten zu dürfen, dass, wenn die Preise um % redu-
cirt werden und die zahlreichen ausschliesslichenPersonenzüge unter
Gestattung der Personenbeförderung durch Güterzüge um ein starkes
Drittel vermindert werden, dass nicht nur die jetzige Personenfrequenz
bleiben, sondern sich ungeahnt erhöhen wird, und dass die Länge
der Durchschnittsfahrten erheblich wachsen wird. Die Fortdauer
nur der jetzigen Frequenz aber wird schon für die Einnahmen
gegen die Ausgaben ein Plus ergeben, das aus den letzteren bei-
den Gründen steigen muss. Die Beschränkung der Classen auf
eine Polsterclasse und eine Holzbankclasse dürfte mit der Mass-
regel zu verbinden sein. Der Staat ist in der Lage mit solchen
Massregeln versuchsweise vorzugehen. Man darf als vorsichtiger
Oeconom so einschneidende Aenderungen nicht umfassend ein-
führen, wenn man die Zweckmässigkeit zunächst durch einen
Versuch erproben kann. Es ist dieselbe Sache wie mit Organi-
sationen. Solche Dinge müssen probirt werden, sie müssen wach-
sen und sich ausbilden, modificiren und reifen , nicht aber als
fertige Gebilde wie Minerva aus dem Haupte des Jupiter hervor-
springen und nun gleich aller Orten und Enden ihre Wirkung
äussern sollen. Es wäre wünschenswerth, wenn der Staat in die-
ser Richtung bei einer einzelnen Bahn einen Versuch machte!
Vielleicht befreundet sich die Mehrzahl der Reisenden — alle Die-
jenigen, welche ihre Stimme lauter erheben, als andere, auch nur
für eine Person gerechnet — mit dem Gedanken, immer nur 2
Mark statt je 3 Mark auf Reisen zu bezahlen, damit das Reisege-
biet des Einzelnen erweitert zu sehen, und dafür seine Zeit so
einzutheilen, dass man sich den verringerten Abfahrtszeiten acco-
modirt. Die Stimmen der bekannten oberen 10,000 Mitglieder der
Nation, welchen es nicht darauf ankommt, ob sie für jede ihrer
Fahrten 33% pCt. mehr zahlen, dürften als diejenigen einer sehr
geringen Minderheit für den Volkswirth nicht erheblich in’s
Gewicht fallen; wenn denselben die Bequemlichkeit, welche die
Volkswirthschaft zulässig erscheinen lässt, nicht genügt, so sind
sie ja in der Lage, dieselbe sich auf eigene Kosten und nicht auf
Kosten der Nation dadurch zu verschaffen, dass sie einzeln oder
in Gruppen Extrazüge bezahlen.
Wenn das Publicum von Berlin nach Breslau auf der einen
Route zum Preise von 18 M. für die einzelne Fahrt täglich 6
Mal abfahren könnte, und auf einer andern zum Preise von 12
M täglich nur 3 Mal, ich bin überzeugt, dass im Verkehr Ber-
lin-Breslau auf der ersteren Bahn eine verschwindende Zahl von
Biilets ausgegeben werden würde.
Für die weiteren Touren genügt, wie hieraus zugleich er-
hellt, eine geringere Zahl von Zügen, grade die kleinen Fahrten
von wenigen Meilen sind es, für deren Bedürfniss die unbegrenzte
Vermehrung der Züge stattgefunden hat; diese kleinen Fahrten
liefern einen geringen Ertrag und haben die Ausgaben so in die
Höhe getrieben. Das stehende Argument bei Anträgen auf neue
Züge ist der Umstand, dass man von X nach Y in einem Tage
oder Nachmittage nicht bequem hin und zurückkommen kann;
daher sind auch die Retourbillets_ zum grossen Theil die Ursache
der Kostspieligkeit des Personenverkehrs geworden. Man hat
bisher die Frequenz der Bahnen mehr durch Vermehrung der
Züge als durch Reductionen der Preise zu erhöhen sich bemüht.
Wenn nun so das gewünschte Ziel erreicht würde, dass der
Personenverkehr zu den Zinsen des Unternehmens mitbeitrüge,
so würde der Gütertransport für viele Sendungen und
grade die für das Gros der Bevölkerung so wichtigen
Massengüter, Consumtibilien, Brennmaterialien, Bau-
materialien für Gebäude und Strassen, Düngemittel
u. s. w., sich billiger stellen können und die Absatzgebiete
dieser Artikel würden sich erweitern.
Ein fernerer Umstand, den ich bei diesem Punkte noch als
solchen hervorheben möchte, der die Kosten des Personenver-
kehrs unnöthig steigert, ist die lange Gültigkeit der Fahrpläne.
Dieselben werden jetzt allgemein nur für ein halbes Jahr,
Sommer oder Winter, festgesetzt. Nun aber fluctuirt der Verkehr
innerhalb dieser Semester in der erheblichsten Weise. Wenn die
Reisesaison auf der Höhe steht, im Juli und August, sind mehr
Züge nöthig, als im Mai oder October und weil sich nun derselbe
Fahrplan auf das ganze Semester erstreckt, müssen die Züge,
welche eigentlich erst der Juli erfordert, schon den ganzen Mai
und Juni und noch im September und October gefahren werden,
Das ist wieder unwirtschaftlich. Die schnellen Züge auf den
grossen durchgehenden Linien mögen immerhin für längere
Zeiträume festgelegt werden, aber die Localzüge und die Züge
im Nachbarverkehr mehrerer Bahnen müssen nach dem Bedürf-
niss häufiger eingelegt oder eingezogen werden können. Es
wäre z. B. sehr zweckmässig und es ist eigentlich merkwürdig,
dass man noch nicht darauf gekommen ist, wenn für die Zeit vom
20. December bis 3. Januar jedes Jahres besondere Fahrpläne
publicirt würden, und ebenso für die Zeit des Pfingstfestes.
Als dritten Punkt endlich des Nachweises, dass die Eisen-
bahnen heute ohne hinreichenden wirthschaftlichen Effect und
zur Erhöhung der Tarife vielfach zu kostbaren Leistungen ge-
nöthigt werden, möchte ich die bestehenden Vorschriften über die
Geschwindigkeit des Güterverkehrs ansehen, die F estsetzung
von gleicher Lieferfrist für alleGüter und füralle Rich-
tungen.
Es ist zunächst in letzterer Beziehung ohne Weiteres klar,
dass der Grad der Leichtigkeit oder Schwierigkeit rasch zu lie-
fern, ein überaus verschiedener ist, je nachdem der Versandort
und der Empfangsort an einer grossen Route, auf welcher die
Züge durchlaufen, liegen, oder ob das Gut ein oder mehrere Mal
die Route zu wechseln hat. Ein Collo von Strassburg in der
Uckermark nach Freienwalde an der Oder beispielsweise, ging
vor Eröffnung der Linie Angermünde-Freienwalde zunächst in
Pasewalk auf eine andere Route über, dann in Angermünde und
endlich in Neustadt-Eberswalde. Die Entfernung beträgt 130
Kilometer. Für dieses Gut ist die Lieferfrist eine viel kürzere
als für eine Sendung von Köln nach Berlin, während doch sofort
einleuchtet, dass sich die letztere viel schneller und leichter an
die Bestimmungsstation bringen lässt, weil sie in demselben Zuge
und Wagen ohne Aufenthalt und Umladung befördert werden
kann. Die Lieferfrist für Köln-Berlin müsste daher die kürzere
und für Strassburg-Freienwalde die längere sein, obwohl zwischen
Köln und Berlin fast 600 Kilometer zu durchmessen sind.
Die Möglichkeit ferner die Güter rasch zu befördern, ist
eine verschiedene nach der Quantität der Sendungen. Beim Stück-
gut sind Umladungen nöthig, denn, wenn an irgend einer Station
einige Ballen oder Kisten auf eine Seitenroute überzugehen haben,
kann nicht der Wagen, welcher dieselben enthält ohne Weiteres
auf der Seitenroute weiterlaufen, weil einmal die fraglichen Stücke
ihn nur mit wenigen Procenten seiner Tragfähigkeit belasten und
weil ferner ausser diesen Stücken noch eine Menge anderes Gut
in demselben verladen ist. Die Umladungen aber, welche sich
bei wiederholtem Wechsel der Route auch wiederholen müssen,
kosten Zeit, zumal wenn eine Umexpedition dazu tritt.
Ganz anders bei Wagenladungen. Der Wagen kommt voll
beladen an der Abzweigung an und geht ohne allen Umstand
mit dem nächsten Zuge in der Seitenrichtung weiter.
180
Drittens endlich werden unendlich viele Güter unter obli-
gatorischer Lieferfrist befördert, bei welchen eine Verlängerung
der Transportfrist nicht den geringsten Nachtheil hat und höchs-
tens die Unbequemlichkeit für den Empfänger mit sich bringt,
dass er seine Waaren früher bestellen und zeitiger an seine Be-
dürfnisse denken muss. Es ist ja richtig, dass es herzlich bequem
und recht angenehm ist, wenn man die Sachen, deren man be-
darf, wenige Tage nach der Bestellung erhält, allein ich glaube
auch hier, dass diese blosse Bequemlichkeit von der Nation nicht
mit jedem Preise bezahlt werden muss und dass heute ein
um ein Vielfaches zu hoher Preis dafür gezahlt wird.
Wo Canäle und Flüsse oder die Küstenschifffahrt Gelegen-
heit zum Wassertransport in Concurrenz mit der Eisenbahn
bieten, da werden den Eisenbahnen Massen von Gütern entzogen,
und die Versender und Empfänger sind mit der so überaus ge-
ringen Geschwindigkeit, welche der Wassertransport bietet, voll-
kommen zufrieden, weil der Frachtsatz gleichfalls ein niedrigerer ist.
Wo nun eine Wasserstrasse der Eisenbahn nicht parallel läuft,
da gelangen dieselben Güter auf der Eisenbahn zur Verfrachtung
und hier müssen sie nun binnen ganz kurzen Lieferfristen bei
Strafe von Frachtverlusten an den Bestimmungsort geschafft
werden, während durch eine rechtzeitige Bestellung hinreichend
Zeit gewonnen wäre, um die Transportfrist ohne allen Nachtheil
für den Empfänger erheblich ausdehnen zu können. Bei vielen
Gütern und Geschäften ist, wie ausdrücklich noch anerkannt wird,
ein Bedürfniss vorhanden, auf die Bestellung den Empfang mög-
lichst rasch folgen zu lassen, aber das ist eben nur bei einem
Theil der Transporte der Fall.
Die Lieferfristen kosten Geld, viel Geld, und zwar
deshalb, weil man dieselben über einen Kamm geschoren und
die nothwendigen Unterscheidungen ausser Acht gelassen hat.
Bei der Beurtheilung der Erspriesslichkeit der Lieferfristen
wird von den Interessenten meist völlig übersehen, dass in weit-
aus den meisten Fällen von den Eisenbahnen viel schneller
geliefert wird, als das Reglement vorschreibt; so würde es auch
sein, wenn die Lieferfristen nicht vorgeschrieben wären, weil hier
die schnelle Beförderung von den Interessen des Betriebes dictirt
wird, diese Bestimmungen äussern also nur da ihre Wirkung, wo
Schwierigkeiten für die Schnelligkeit der Beförderung vorliegen
und da müssen nun dieses Theils der Transporte halber allgemein
hohe Kosten aufgewendet und besondere Züge gefahren werden,
um die Lieferfrist in ne zu halten.
Wie oft sieht man auf Nebenrouten und zu gewissen Zeiten
auch auf Hauptrouten Güterzüge fahren, welche statt der 150
Achsen, welche eine Locomotive befördern kann, deren nur 40
oder 60 führen. Hier nöthigen die Lieferfristen den Zug alle Tage
zu fahren, während diese Gütermassen bequem mit der Hälfte
der Züge gefahren werden könnten, wenn der Zug nur einen Tag
um den andern abgelassen würde. Jeder Kilometer, welchen ein
Güterzug fährt, kostet an reinen Zugkosten einschliesslich Ab-
nutzung der Geleise nach den amtlichen Feststellungen für das
Jahr 1874 durchschnittlich bei den Preussischen Bahnen 4,1369 M.
also rund etwa 4 M, es würde also durch den täglichen Aus-
fall nur eines Zuges und Gegenzuges auf einer Strecke
von beiläufig 30 Meilen eine jährliche Ersparniss von
657 000 M erwachsen.
Es erhellt, welche Summen verfahren werden, lediglich um
Güter, die oft gar keine Eile haben, oder die früher hätten be-
stellt werden können, frühzeitig an den Bestimmungsort zu brin-
gen. Weil die Lieferfristen durchweg obligatorisch sind, müssen
auch diese Beträge durch die Tarife aufgebracht werden, während
bei rationeller Ausnutzung der Zugkraft die Tarife entsprechend
niedriger sein könnten.
Wer Gelegenheit gehabt hat öfter in Stückgüterzüge hinein-
zusehen, der wird mit Kopfschütteln bemerkt haben, dass der
Wagenraum und die Tragfähigkeit der Wagen bei Weitem nicht
ausgenutzt werden und dass die Ausnutzung oft nicht 50 pCt.
beträgt. Es folgt daraus, dass für dasselbe Geld das doppelte
Quantum Güter befördert werden könnte. Die Lieferfristen nöthi-
gen alles aufgegebene Gut von jeder Station nach jeder Station
sofort zu versenden, bei Bemessung der Aufenthalte der Züge auf
den Stationen muss mit Minuten gegeizt werden, da wird hastig
ausgeladen und hastig abgefahren; dabei kann aber auf solche
Dinge wie Auswahl des Wagens, in welchen am Zweckmässigsten
beigeladen wird, zweckmässige Anordnung der Colli in einem
Wagen oder gar schonende Behandlung der Güter, nicht im Min-
desten gerücksichtigt werden. Die unendlichen Reclamationen
wegen verlorener oder beschädigter Güter und die langen Ver-
zeichnisse verschleppter Stücke in der Zeitung des Vereins Deut-
scher Eisenbahn-Verwaltungen, von denen Niemand weiss, woher
sie kommen und wohin sie gehen, illustriren diese Umstände zur
Genüge. Ein zahlreiches Personal muss für die Bedienung und
rasche Abfertigung der Züge gehalten werden, hat aber oft nur
während einzelner Stunden des Tages genügende Beschäftigung;
endlich aber ist hervorzuheben, dass der so überaus kostspielige
Nachtdienst gewiss vielfach aufgehoben werden könnte, wenn
man ihn nicht der Lieferfristen halber auch für die Güterzüge
brauchte. Der Nachtdienst auf der Strecke und den Güterböden
kostet unglaubliche Summen.
Ganze Wagenladungen können offenbar bezüglich der Liefer-
fristen anders behandelt werden als Stückgüter, und Sendungen
von einer Station einer durchgehenden Route nach einer andern
Station derselben Route Unterliegen günstigeren Chancen der
Schnelligkeit des Transports als solche, welche zwei, drei, vier
Mal von einer Route auf die andere übergehen müssen.
Man hat bisher, und hier liegt das punctum saliens,
die Transportmöglichkeit für die Güter schablonisirt,
anstatt den natürlichen Verhältnissen entsprechend
die Transportmöglichkeiten zu individualisiren.
Man hat verlangt, dass zwischen je zwei Orten Deutsch-
lands von gleicher Entfernung Seitens der Eisenbahnen gleich
schnell transportirt werden soll. Das ist ein wirthschaftlicher
Fehler, denn für die Strassen des grossen Verkehrs kann man
grossartigere und theurere Einrichtungen treffen, als für die
Nebenrouten. In Hamburg und Bremen sind mächtige hydrau-
lische und Dampf kräh ne am Platze und tragen ihre Rente, im
Hafen von Lindau würden sie auch die Beladung und Entladung
der Schiffe ebenso schnell vollziehen, aber die zu bewegenden
Massen sind nicht gross genug um die hohen Anlage- und Be-
triebskosten zu rechtfertigen. So können auf den grossen Routen
andere Chancen der Transportschnelligkeit geschaffen werden,
als auf den Nebenrouten und wenn man unbilliger Weise die-
selben Chancen auch auf den Nebenrouten und Querrouten ver-
langt, so kostet das unverhältnissmässig viel, kostet mehr als der
gewonnene wirthschaftliche Effect werth ist.
Für den Personenverkehr ist die Transportschnelligkeit in
eminentem Masse individualisirt. Wenn man dazu übergeht, die
Anforderungen an die Transportschnelligkeit von einem Orte
nach dem andern zu individualisiren nach der geographischen
Lage beider an dem Routennetz und nach der Qualität als Wagen-
ladung oder Stückgut, so werden die Transportfristen für das
Gros der Gütermassen nicht nur dieselben bleiben wie jetzt, son-
dern noch abgekürzt werden können, und nur für eine geringe
Menge der Transporte wird eine Verzögerung eintreten. Dieser
Verzögerung gegenüber gewinnt die nationale Wirthschaft eine
hohe Reduction der Transportkosten, weil es dann möglich wer-
den wird, die Güter so zu befördern, dass immer nur Züge von
annähernd 150 voll beladenen Achsen befördert werden. Solche
Güter müssen so lange liegen bleiben bis ein Train complet ist,
oder aber es findet eine nur periodische Anlieferung für gewisse
Richtungen statt. Das Publicum bedient sich der Personen-Fahr-
pläne, weshalb nicht auch der Güter-Fahrpläne? Eventuell be-
tragen die Zinsen einiger Geleise, die zur Aufstellung der Wagen
nöthig wären oder die Zinsen der Kosten einiger Schuppen eine
verschwindende Summe gegen die Ersparniss an Zugkosten. Die
Kostspieligkeit des vielen Kutschirens ist bisher nicht genügend
erkannt. Eine Bahn von 150 Millionen Mark Anlagekosten braucht
alljährlich zur Verzinsung des ganzen Capitals zu 5 pCt. nur 7%
Millionen, der Zugdienst aber kostet bei den jetzigen Verhältnis-
sen das Doppelte, das will etwus heissen, und ich bin überzeugt,
181
dass mancher Kaufmann und Volkswirth über dies Verhältniss er-
staunen wird. Güter, welche eine wirklich rasche Beförderung
nöthig haben, würden auf den Eilguttransport zu verweisen sein.
Dass complette Züge billiger gefahren werden können, als Einzel-
transporte, welche ohne Rücksicht auf das angesammelte Quan-
tum sofort befördert werden müssen, beweisen die neueren Koh-
lentarife im Westfälischen Revier für geschlossene Kohlenzüge
von einer gewissen Minimalachsen stärke die noch unter einem
Silberpfennig pro Centner und Meile mit Vortheil gefahren werden.
Ich möchte hier noch darauf aufmerksam machen, dass wenn
auch nicht alle Bahnen von diesem Vorschläge Gebrauch
machen können, dass doch eine grössere Zahl derselben sicher
vorhanden ist, bei welchen Züge an einem oder mehreren Tagen
zusammengelegt werden können. Bessere Ausnutzung der Zug-
kraft ist also auch für den Güterverkehr nöthig und möglich,
es muss weniger kutschirt und besser geladen werden. Kohlen^
Holz, Torf, Getreide, Baumaterialien, Düngemittel und viele
andere Massenartikel sind niemals so plötzlich Bedürfniss, dass
ein Grund vorläge, eine so kurze Lieferfrist für dieselben bei
Strafe des Frachtverlustes vorzuschreiben, wie dies in dem jetzt
geltenden Betriebsreglement der Fall ist. Wenn der Verzicht auf
die Lieferfrist mit einer auch nur geringen Tarif ermässigungsprä-
mie belohnt würde, möchten viele Versender und Empfänger ge-
wiss gern darauf eingehen, die Lieferfrist um einige Tage, oder
auch eine Woche zu verlängern. Die Aufhebung der gleichen
Zwangslieferfristen für alle Güter und alle Richtungen würde mit
einer Ermässigung der Tarife Hand in Hand gehen, denn durch
die Complettirung der Züge werden die Bahnen solche Erspar-
nisse machen, dass sie in der That billiger fahren können.
Das Exempel ist ganz einfach. Wenn statt 365 halber Züge
365
— volle Züge gefahren werden, beträgt die Ersparniss zwar
nicht die volle Hälfte der Zugkosten, aber doch einen erkleck-
lichen Theil der Hälfte, denn mit der Vermehrung der Stärke des
Zuges tritt allerdings ein um ein Weniges stärkerer Kohlen ver-
brauch u. s. w. ein. Wenn die Linie etwa 20 Meilen lang ist, so
365
fallen — - = rund 134 Züge ä 20 Meilen = 2680 Güterzugmeilen
i
aus, jeder Güterzug-Kilometer kostet aber rund 4 Jü, die Erspar-
niss würde sich also bei diesem einen Zuge auf 80400 M. belaufen
und doch würde dasselbe Quantum befördert werden. — Viel-
leicht genügt es, bei dem Handelsstande diese Erwägungen an-
zuregen, um die Aufgabe lieferfristfreier und nach Gele-
genheit zu befördernder Transporte anzuregen, denen
Tarifermässigungen zu gewähren, im lebhaftesten Interesse der
Eisenbahnverwaltungen liegen möchte; die letzteren könnten
vielleicht dazu übergehen gewissermassen private Speditions-
bureaux für solche Sendungen zu begründen, und von Haupt-
plätzen nach Hauptplätzen oder für gewisse Richtungen directe
Züge einzurichten, welche facultativ so oft abgelassen werden, als
hinreichende Transportmassen angemeldet sind oder sich angesam-
melt haben. Der Handelsstand wird abzuwägen haben, ob die
Lieferfristen im Frachtgutverkehr ihm allgemein oder partiell
hinreichend entbehrlich sind, um durch Tarifermässigungen für
den Verzicht auf dieselben hinreichend entschädigt zu werden
und es würde von hohem Interesse sein, in dieser Beziehung com-
petente und sachverständige Stimmen sich äussern zu hören. Dabei
würde festzuhalten sein, dass eilige Transporte als Eilgut unter
Zusicherung bestimmter Lieferfristen zu befördern sind, und es
möchte in Aussicht zu nehmen sein, durch eine Herabsetzung der
Eilguttarife diesen Eilgutverkehr derart zu nähren, dass die
Bahnen auf grossen Linien dazu übergehen könnten, einen täg-
lichen Eilgutzug zu fahren, sofern derselbe annähernd hinreichend
belastet wäre. Nur eine Ermässigung der Eilguttarife kann die
Gütermengen des jetzigen gewöhlichen Frachtverkehrs, welche der
Lieferfrist wirklich bedürfen, dem Eilgutverkehr zuführen.
Eine Revision des Betriebsreglements steht augenblicklich be-
vor und es wäre möglich, dass man bei derselben auch die Beschrän-
kung der Lieferfristen aufs Neue ins Auge fasste. Es mag davor leb-
haft gewarnt werden. Schleunige und daherwie gezeigt kostspieligere
Beförderung für Sendungen zu erzwingen, welche der Eile füglich
nicht bedürfen, ist, wie bemerkt, ein wirthschaftlicher Fehler, der
Ausgaben verursacht, welchen ein Nutzen nicht gegenübersteht.
Man sollte allmälig zu der Ueberzeugung gelangen, dass dem Pu-
blicum durchaus nicht damit gedient ist, den Eisenbahnen wer
weiss welche kostspieligen Einrichtungen geringer und blosser
Bequemlichkeiten des Publicums halber aufzuerlegen, schliesslich
hat das Publicum die hohen Preise dieserBequemlichkeiten selbst zu
zahlen. Es wird immer noch docirt und geglaubt, dass die Eisen-
bahnen Halsabschneider seien, welchen der Daumen gehörig aufs
Auge gedrückt werden müsse, man glaubt vielfach, dass eine
Thätigkeit in dieser Richtung den Dank und die Anerkennung
des Publicums erwerben werde, und das ist ja bis jetzt auch,
nach der Presse zu urtheilen, einigermassen der Fall, aber ich
hoffe, dass der Tag kommt, an welchem man einmüthig einsehen
wird, dass diese Strenge den Nationalsäckel lediglich erleichtert hat.
Das Reich erhofft von den streng zu beobachtenden straffen uniformen
Vorschriften für den Verkehr der Eisenbahnen goldene Berge,
allein wenn das Reich mit den Eisenbahnen aus eigenem Beutel
wirthschaften sollte, möchte es leicht zu anderen Ansichten
kommen und wahrnehmen, was diese ertraglosen Sachen den
Eisenbahnen und damit der Nation alljährlich kosten. Die Aus-
fälle auf den Elsässischen Bahnen sind nicht empfindlich genug
und politische Rücksichten lassen dieselben vielleicht verschmerzen.
Im Verkehr der Reichstelegraphie und Reichspost ist das Reich
weniger eilig mit der Einführung von Lieferfristen für De-
peschen und Postpackete gewesen, währen doch nichts mehr
in der Ordnung wäre, als dass für Depeschen undPackete, welche
nicht binnen einer bestimmten Zeit in die Hände des Adressaten
gelangt wären, nicht nur die Gebühren zurückerstattet, sondern
auch Entschädigung für entstandene Nachtheile gezahlt würden.
Aber da würden mehr Boten gebraucht werden und viele De-
peschen und Packete vertragen eine Verzögerung. So, ist dem Reiche
zu sagen, vertragen auch viele Güter eine langsamere Beförderung.
Nach dem Allen können wir beim Bau und Betriebe der
Eisenbahnen ohne wesentliche Schädigung der betheiligten
Interessen, wenn wir nur nicht überall ä tout prix die äusserste
Bequemlichkeit verlangen, der Nation hohe Beträge von Arbeit
und Material ersparen; um dieselben für andere weitaus nütz-
lichere Zwecke in der Wirthschaft des Volks verwenden zu kön-
nen. Bequemlichkeit ist eine schöne Sache, aber die Kosten der-
selben müssen sich innerhalb gewisser Grenzen halten und dür-
fen nicht ins Ungemessene gehen. Diese Ersparnisse werden nicht
den Eisenbahnbesitzern, sondern den Versendern zu Gute kom-
men durch Herabsetzung der Gütertarife und der Personentarife.
Die Möglichkeit dazu halte ich durchaus für gegeben und das
Publicum wird sich dabei besser stehen als jetzt. Erste Gedanken
in einer neuen Richtung pflegen stets Verbesserungen zu erfahren
ehe ihre Durchführung eintritt, solcher Berichtigungen bleibe
ich gewärtig, meine aber erinnern zu dürfen : ,Probiren geht über
Studiren!
Berlin, am 13. Februar 1877.
Die Conferenz über die Tarifreform, welche alle Deutschen
(nicht nur die Preussisclien) Bahnverwaltungen beschickt haben,
ist gestern im Saale des Architecten-Vereins eröffnet und heute
beendet worden. Den Vorsitz führte der Ober-Bau- u. Ministerial-
Director Weishaupt, ausser ihm nahmen Seitens des Preussischen
Handelsministeriums noch Theil die Herren Ministerialdirector
Duddenhausen, Geheimer Ober - Regierungsrath d’Avis und
Regierungs - Assessor Fleck. Nachdem der Vorsitzende die Ver-
sammlung Namens des durch die Theilnahme an den Verhand-
lungen des Abgeordnetenhauses verhinderten Herrn Handels-
ministers begrüsst und auf den Zweck der Conferenz hingewiesen
hatte, wurde vor der Eröffnung der eigentlichen Verhandlungen
von den Vertretern der Preussischen Privatbahnen erklärt, sie
könnten in die Berathungen nur mit dem Vorbehalt und dem
Wunsche eintreten, dass über die allgemeinen mit dem neuen
Tarifsystem verbundenen, und speciell die Privatbahnen betref-
fenden Fragen, eine Verständigung herbeigeführt werden möge.
Die Verwaltung der Eisass -Lothringischen Reichsbahnen erklärte
beim Beginn der Debatten, dass sie ihrerseits einer Beseitigung
des ihrer Ueberzeugung nach allerdings richtigen und den Inte-
ressen Eisass - Lothringens entsprechenden Systems im Interesse
der Herbeiführung der Einheitlichkeit des Tarifsystems nicht ent-
182
gegen sein wolle. Die Berathung zeigte überhaupt von allen Seiten
aas Bestreben, der wünschenswerthen Einigung keine Schwierig-
keiten zu bereiten, so dass an dem Zustandekommen der Tarif-
reform kein Zweifel mehr obwalten kann. Eine Redactions-
Commission wurde niedergesetzt, welche die gefassten Beschlüsse
feststellen soll und bereits am Donnerstag mit ihren Arbeiten be-
ginnen wird. Die Vertreter der Privatbahnen gaben die Erklä-
rung ab, dass sie ihrerseits die gefassten Beschlüsse als definitiv
acceptirten, in der Voraussetzung, dass über die Fragen, welche
die Stellung der Privatbahnen zum Tarifsystem betreffen, eine
Verständigung erreicht werde; auch fügten dieselben hinzu,
dass sie ihrerseits zur Beschleunigung der Angelegenheit
alles Mögliche thun und alsbald ihre schriftliche Zu-
stimmung dem Handels - Ministerium überreichen würden.
Nachdem der Ministerialdirector Weishaupt die Verhandlungen
für geschlossen erklärt und der Versammlung gedankt hatte,
Srach der Geh. Regierungsrath Simon, Vorsitzender der Berlin-
imburger Bahn Namens der versammelten Eisenbahnen der
Preussischen Regierung für die energische Förderung, welche
durch sie dem Werke der Tarifeinigung zu Theil geworden, und
speciell dem Herrn Weishaupt für die sachverständige und un-
parteiische Leitung der Verhandlungen den Dank der Bahnver-
waltungen aus. Herr Weishaupt dankte den versammelten Herren
auch seinerseits für die von ihnen bethätigte Mitwirkung und
versprach, auch ferner die Tarif-Regelung nach Kräften zu fördern.
Wochenschau.
Berlin, 11. Februar. (Berathung des Eisenbahnetats im
Preussischen Abgeordnetenhause. Berlin-Dresdener Eisenbahn-
Vorlage. Staatsbahnbau im Jahre 1876. Abänderungen des Bahn-
polizei-Reglement. Bahnpolizeibeamte. Unfälle im December 1876.)
Die Berathung des Etats im Preussischen Abgeordneten-
hause ist gestern zum Etat der Eisenbahn-Verwaltung ge-
langt. Schon in der Sitzung vom 30. v. Mts. hatte der Abgeord-
nete Berger Veranlassung genommen, aus dem bereits mitgetheilten
Voranschläge für die Rentabilität der Staatsbahnen zu deduciren,
dass die Etats -Aufstellung eine zu hoffnungsvolle sei. In der
Commission für den Eisenbahnetat hat man sich jedoch dieser
Auffassung nicht angeschlossen; während man einerseits zwar
einräumte, dass in jener Sitzung vom 30. v. Mts. von einer Seite
der Etat zu günstig aufgefasst sei, so fand man doch auch, dass
die Auffassung des Abgeordneten Berger in ihrem Pessimismus
über das Ziel hinausschiesse. In der gestrigen Sitzung des
Abgeordnetenhauses wurde von diesem Votum Act genommen, in
den Eisenbahnetat selbst ging man aber nicht ein, da die
Sitzung durch einen von dem Abgeordneten Dr. Hammacher
zum Etat gestellten Antrag in Anspruch genommen wurde. Der
Antrag bezweckt „die aus Anlass des Bundesraths -Beschlusses
vom 10. Juli 1874 eingeführten Gütertariferhöhungen im
ganzen Umfange aufzuheben und die desfallsige den Privatbahnen
ertheilte Ermächtigung zurückzuziehen.“ Die interessantesten
Ausführungen, welche in den Debatten über den Hammacherschen
Antrag vorgebracht wurden, gingen vor allen von dem Herrn Han-
delsminister, sodann von dem Abgeordneten Eugen Richter aus,
beide sprachen gegen den Hammacherschen Antrag.
Der Herr Handelsminister betonte den Hammacherschen
Ausführungen gegenüber, dass die Massregel der Tariferhöhung
heute noch ebenso zu vertreten sei, wie damals. „Es war aller-
dings eine traurige Nothwendigkeit, aber das Misstrauen des
Publicums zu den Eisenbahnen war damals ein so grosses, dass
wenn nicht eine derartige Massregel zur Erhöhung des Eisenbahn-
Oredits und des Zutrauens des Publicums eintrat, man neben den
andern Kalamitäten noch eine allgemeine Eisenbahnderoute zu
erwarten hatte. Es ist durchaus nicht richtig, solche Kalamitäten, wie
die der Westfälischen Kohlenindustrie, auf die Tariferhöhung zu-
rückzuführen, diese beruhen auf ganz anderen Gründen und
werden auch durch die Tarif erniederung nicht sofort gehoben
werden. Die Regierung wird sich stets bestreben, nach Möglich-
keit solche Nothstände zu lindern; aber dies durch einen so ge-
nerellen Antrag, wie es der Abgeordnete Hammacher will, zu
thun, wäre äusserst bedenklich, da man absolut nicht die Con-
sequenzen übersehen kann. Der jetzige Zeitpunct ist aber um so
weniger geeignet zu solchen Schritten, als am nächsten Montag
im Handelsministerium eine Versammlung der Vertreter sämmt-
licher Deutschen Eisenbahnen behufs Aufstellung eines einheit-
lichen Tarifsatzes zusammentreten wird.“ Schliesslich bat der
Herr Minister, den Antrag Hammacher abzulehnen.
Der Abgeordnete Richter sprach in demselben Sinne und
erörterte eingehend die jetzt zustande gebrachte Tarifreorgani-
sation. Er sprach sich in demselben Sinne aus, in welchem das
seinerzeit von uns besprochene Gutachten in mehreren Zeitungen
abgefasst ist. Wir haben bei der Besprechung desselben die
schärfsten Wendungen unterdrückt. Herr Richter hielt jedoch
an denselben fest und erklärte gradezu wie das so „überaus
erfreuliche Ereigniss“ der Tarifreform so ganz und gar ohne
das Dazuthun des Reichseisenbahnamts zu Stande gekommen sei.
Herr Richter erblickt in der Verwirklichung der Dresdener Tarif-
beschlüsse den klaren Beweis dafür, dass in Deutschland eine Re-
form im Eisenbahnwesen auch auf anderer Grundlage stattfinden
könne, als auf der Grundlage des Reichsenb ahnproj ectes
Man müsse jetzt das Bismarck’sche Project als vollständig geschei-
tert betrachten. Seit der letzten Debatte über dieses Project im
Abgeordnetenhause sei eine grössere Kundgebung nicht erfolgt.
Man habe sich wohl gehütet, in der inzwischen stattgefundenen
Reichstagssession die Sache in Anregung zu bringen, weil der
Erfolg mehr als zweifelhaft gewesen. Der Deutsche Handelstag habe
trotz der Bemühungen des Abg. Hammacher eine Beschlussfassung
über diese Angelegenheit abgelehnt. Dasselbe that der volkswirth-
schaftliche Congress, der in Bremen, einer dem Projecte günstig
gesinnten Stadt, tagte. „Kühl bis ans Herz hinan“ habe sich die
Deutsche Nation gerade in ihren sachverständigen Kreisen gegen
dieses Project verhalten. Durch die letzten Reichstagswahlen seien
die Anhänger des Reichseisenbahnproj ectes in die entschiedene
Minorität gekommen, so dass die Regierung nicht daran denken werde,
eine entsprechende Vorlage zu machen. Auch im Bundesrath
habe die Angelegenheit an Sympathien nicht gewonnen. Wenn
jetzt angeblich Berechnungen über den Kaufwerth Preussischer
Bahnen stattfänden, so möge dies formell richtig sein, thatsächlich
aber würde dabei die für den Ankauf von Privatbahnen günstige
Zeit immer mehr verpasst. Was die neue Tarifeinheit betrifft, so
erkennt der Abg. Richter an, dass der Preussische Herr Handels-
minister dieses Reformwerk neuerdings gefördert habe und daher
nicht ohne Verdienst um die Verwirklichung desselben sei. Freilich
habe eine Tarifeinheit -zwei Seiten. Im Interesse der Einheit könne
die Tarifermässigung auf der einen Seite, eine Tariferhöhung auf
der anderen Seite zur Folge haben. Die stattgehabten Conferenzen
der Transportinteressenten in Sachen der Tarifreform liessen zwei-
felhaft erscheinen, ob nicht zwei Stückgutclassen und vier
Specialclassen wünschenswerth seien. Herr Richter wünscht, der
Herr Handelsminister möge in der Zulassung von Ausnahme-
tarifen nicht zu karg sein. Die Maximaltarife müssten Spiel-
raum bieten, knapp bemessene Tarife hörten auf, solche zu sein.
Zu der Tariferhöhung vom Jahre 1874 übergehend, meinte Herr
Richter, dass nicht die Minister allein, sondern auch das Abge-
ordnetenhaus selbst für dieselbe verantwortlich sei, auch der Ab-
ordnete Hammacher sei seiner Zeit nicht gegen dieselbe gewesen.
Man dürfe nicht, wie populär dies auch sei, aus fremdem Leder
Schuhe schneiden und decretando übermässig billige Tarife auf-
zwingen. Die Sache habe auch eine staatsfinanzielle Seite.
Die Zurücknahme des 20procentigen Tarifzuschlages involvire, wde
Herr Richter ausrechnet, für die Staatsbahnen einen Ausfall von
18 Millionen Jl Der Antrag berühre also eine Finanzfrage ersten
Ranges und habe er nichts dagegen, dass derselbe der Budget-
commission überwiesen und in derselben ernstlich und sorgfältig
berathen werde; nur stehe dem Abgeordnetenhause, gegenüber
der wirthschaftlichen Calamität, deren Vorhandensein einzuräumen
sei, eine Wünschelruthe nicht zu Gebote, mittelst welcher erhöhte
Werthe geschaffen werden können. Ein Versuch nach dieser Rich-
tung hin nehmen auf der einen Seite, was auf der anderen Seite
gegeben wird und bewirken nur eine Verschiebung.
So der Abgeordnete Richter. Die Ausführungen desselben
gaben dem Herrn Handelsminister Veranlassung zu bemerken,
dass das Project der Tariffrage gleichzeitig an zwei Stellen, näm-
lich im Schosse der Privatbahnen und im Handelsministerium
zur Berathung gelangt sei. Am 21. Juni v. J. seien die Vertreter
der namhaftesten Privatbahnen von dem Resultat derjenigen Han-
delsministeriellen Berathung bereits verständigt worden, welche
183
bereits am 5. und 6. Juni stattgefunden hätten. Das Reichseisen-
bahnamt hätte inzwischen um deswillen keinen directen Antheii
an dem Tarifreorganisationswerk gehabt, weil es mit dem Reichs-
eisenbahnproj ect und den Modalitäten seiner Durchführung
beschäftigt war. Bezüglich dieses Projectes versichert der Herr
Handelsminister, d as s die hetheiligtenln stanzen noch heute
mit allem Eifer beschäftigt sind, dieses Project zur
Ausführung zu bringen. Dass die parlamentarischen Körper-
schaften noch nicht angerufen seien, eine Entscheidung darüber
zu treffen, beruhe einfach darauf, dass eine Vorlage von dieser
Tragweite wohl vorbereitet sein müsse, wenn sie an den Reichs-
tag herantreten solle.
Einem andern Redner gegenüber, welcher die Verzögerung
des Reichseisenbahnprojects mit einem über den Häuptern der
Privat - Bahnverwaltungen schwebenden Damoklesschwerte ver-
glich, präcisirte Herr Dr. Achenbach die Frage des Reichseisen-
bahnprojects dahin, dass es sich ja bei der vorbereitenden Thä-
tigkeit der Regierung gar nicht um die Privatbahnen handle,
da der vom Preussischen Abgeordnetenhause seiner Zeit ange-
nommene Antrag sich nur auf den Uebergang der Staatsbahnen
an das Reich beziehe. *)
Was den Ausfall betrifft, den die Zurücknahme des Zu-
schlags für die Staatsbahnen zu Wege bringt, so beziffert der
Herr Handelsminister denselben nicht wie der Herr Abgeordnete
Richter auf 18 Millionen sondern auf 7 Millionen Jl
Von den übrigen Rednern wurde nichts wesentliches vor-
gebracht von allen jedoch die Annahme des Antrags beziehungs-
weise die Concessionsberathung befürwortet.
Der Abgeordnete v. Wedel-Malchow ging dabei von der
Rücksicht auf die landwirtschaftlichen Interessen aus, ebenso
der Abgeordnete v. Rauchhaupt, indem er gleichzeitig gegen die
Differenzialtarife und die dadurch herbeigeführte Beeinträchtigung
der Spiritusindustrie polemisirte. Der Abgeordnete Löwe betonte
speciell die Interessen seines Wahlkreises und wünscht in Rück-
sicht auf dieselben die Herabsetzung des Tarifs.
Der Abgeordnete Dr. Alexander Meyer endlich, der bekannt-
lich auf dem Bremer volkswirtschaftlichen Congresse zu Gunsten
des Reichseisenbahn Systems plaidiren wollte, aber auf jenem Con-
gresse nicht erschienen war, wünschte den Antrag nicht der Büd-
getcommission sondern einer Specialcommission von 14 Mitglie-
dern überwiesen zu sehen. Das Abgeordnetenhaus beschloss je-
doch die Verweisung des Antrags „Hammacher“ an die Büdget-
commission, ein Beschluss, welcher in Rücksicht auf die in der
Angelegenheit in Frage kommenden staats-finanziellen Interessen
die Ablehnung des Antrags zu bedeuten haben dürfte. Die Be-
ratung des Staatsbahnetats wird übrigens in Rücksicht auf die
am 12. beginnende Tarifconferenz einige Tage suspendirt werden
und findet in der morgigen Sitzung die Beratung der Berlin-
Dresdener Eisenbahnvorlage statt.
Es ist früher schon an dieser Stelle darauf hingewiesen
worden, dass die Lücke, welche die Gesetzgebung bezüglich des
Baues der Secundärbahnen enthält, einer Ausfüllung entgegen
gehen soll. Diese Lücke ist zweifacher Art und befindet sich
einerseits in dem Bahnpolizei- und Betriebsreglements, andrer-
seits in den Bestimmungen des Chaussee- und Gemeindewege-
baues. In letzter Hinsicht ist es namentlich als ein Uebelstand
empfunden worden, dass die Dotationsfonds der Provinzial- und
Communalverbände die Verwendung von Mitteln zur Unter-
stützung des Secundärbahnbaues nicht zulässt. Namentlich hat
man diesen Mangel in der Provinz Preussen sehr stark empfun-
den und ist von dem Provinzialausschuss dieser Provinz eine
Eingabe ergangen, welche zu der Einbringung einer Gesetzvor-
lage geführt hat, welche die Verwendungszwecke der Provinzial-
und Communaldotationsfonds auch auf den Secundärbahnbau
ausdehnt.
*) Es ist nicht überflüssig zu bemerken, dass in dem umfang-
reichsten der parlamentarischen Berichte, welchen die grösseren po-
litischen Blätter, wie z. B. National- und Vossische Zeitung liefern,
die letztere Auslassung des Handelsministers ganz fehlt. Er that die-
selbe gegenüber den oben erwähnten Ausführungen des Abgeordneten
Löwe.
In der Eingabe des Provinzialausschusses der Provinz
Preussen war Folgendes ausgeführt:
„Nach den angestellten Ermittelungen betrügen die Her-
stellungskosten pro 7 y2 Kilometer
für eine schmalspurige Secundärbahn 200 000 bis
210 000 Mark;
für eine normalspurige Secundärbahn 270 000 bis
360 000 Mark.
Hiernach erfordere die Herstellung einer schmalspurigen Secun-
däreisenbahn ein nur wenig höheres Anlage-Capital als die einer
Chaussee, und selbst eine normalspurige Bahn koste nur etwa 20
bis 40 Procent mehr. Dem gegenüber erfordere eine Chaussee er-
hebliche Unterhaltungskosten, während eine Bahn bei rationellem
und sparsamem Betriebe nicht nur die Betriebskosten decken,
sondern eine mässige Verzinsung des Anlage-Capitals ergeben
werde. Dazu komme, dass eine Eisenbahn den Verkehrsbedürf-
nissen in viel intensiverer Weise zu genügen im Stande sei, als
eine Chaussee. Mit Rücksicht auf diese Resultate lasse es sich
voraussehen, dass mehrere Kreise es vorziehen würden, statt in
Aussicht genommener Chausseen derartige Secundärbahnen zu
bauen, falls ihnen in gleicher Weise wie beim Chausseebau eine
Beihülfe durch Provinzialprämien in Aussicht gestellt werden
könne. In einem Kreise der Provinz sei bereits mit den Vorar-
beiten für eine Secundärbahn, an Stelle einer dringend nothwen-
digen Chaussee, begonnen, und an den Provinzialverband das Er-
suchen ergangen, durch seine Betheiligung das Zustandekommen
der Bahn zu sichern. In gleicher Weise werde auch von anderen
Seiten die Anlage von Secundärbahnen beabsichtigt. Es lasse
sich sonach annehmen, dass, falls die Provinz in den Stand gesetzt
werde, zum Bau von Secundärbahnen Beihülfen zu gewähren, an
verschiedenen Stellen solche Bauten würden in Angriff genommen
werden. Die hierzu erforderlichen Geldmittel würden dem Pro-
vinzialverb ande aber nur dann zur Disposition stehen, wenn der
§ 4 des Dotationsgesetzes vom 8. Juli 1875 in der unter Ziffer 7
daselbst vorgesehenen Weise dahin erweitert würde, dass die Do-
tationsfonds auch zur Förderung des Baues von Secundärbahnen
verwendet werden dürften. Im Interesse der Provinz Preussen
liege es, dass eine solche Erweiterung in möglichst naher Zeit
erfolge, da gerade jetzt die Aufstellung eines allgemeinen Chaus-
seebauplanes für die Provinz bevorstünde, die Kreise sich also
entscheiden müssten, welche Chausseen sie bauen, und ob sie
etwa an Stelle derselben, Secundärbahnen bauen wollten.“
Wenn hiernach ein thatsächliches Bedürfniss zu der in dem
Gesetzentwürfe vorgeschlagenen Ergänzung der Dotationsgesetze
bis jetzt nur für die Provinz Preussen für nachgewiesen zu er-
achten ist, so unterliegt es doch keinem Zweifel, dass auch die
Verhältnisse der übrigen Provinzen unter Umständen eine Unter-
stützung des Baues von Secundärbahnen aus Provinzialmitteln
werden erwünscht erscheinen lassen, und wird in den „Motiven“
der erwähnten Gesetzvorlage ausgeführt, dass es um so weniger
einem Bedenken unterliege, die von dem Provinzialverbande von
Preussen gewünschte Erweiterung der Verwendungszwecke der
Dotationsfonds auf die übrigen betheiligten Communalverbände,
und zwar ohne vorherige Anhörung ihrer Vertretungen, auszu-
dehnen, als diesen Verbänden durch den Gesetzentwurf keine
neue Verpflichtung auferlegt, sondern nur die Befugniss gewährt
werden soll, den localen Verkehrsbedürfnissen geeigneten Falles
auch durch die Unterstützung des Baues von Secundärbahnen,
statt von Chausseen, zu Hülfe zu kommen. Dabei sollen die Ver-
bände völlig freie Hand behalten, ob sie von dieser Befugniss
Gebrauch machen wollen oder nicht.
Die Uebersicht über den Stand und Fortgang derjenigen
Staatseisenbahnbauten im Jahre 1876, für welche ' beson-
dere Credite bewilligt worden sind, ist im Druck erschienen. Herr
Minister Achenbach, aus dessen Ressort dieses Actenstück jähr-
lich hervorzugehen hat, theilt darin diesmal ohne weitere Einlei-
tung den Stand, der auf Grund von ausserordentlichen Credit-
gesetzen in Angriff genommenen Eisenbahnbauten kurz mit. Es
sind nicht weniger als 35 neue Bahnen oder zweite Geleise bei
schon bestehenden Bahnen im Bau begriffen und theilweise der
Vollendung bereits ganz nahe. Selbstverständlich befinden sich
darunter auch ganz kurze und nur local bedeutende Neben-
strecken und Zweigbahnen. Wir heben aus der Gesammtzahl nur
einige hervor, die ein näheres Interesse beanspruchen. Die Bahn
Göttingen-Arenshausen ist vollendet. Von dem veranschlagten
Baucapital von 777 000 .M sind 189 000 M erspart worden, da der
Bau nur 587 798 J/< kostete. — Der Weiterbau der Eisenbahn von
Northeim bis zur ehemaligen Landesgrenze in der Richtung auf
Nordhausen nebst Zweigbahn von Herzberg nach Osterode und
weiter bis zur Braunschweigischen Grenze ist bis auf den Umbau
des Bahnhofes Northeim (dessen Bau durch die Anschlusslinie
Ottbergen-Northeim verzögert worden ist), vollendet Von dem
184
veranschlagten Baucapital von 8 253 000 Jl sind nur 7 560 836 ver-
braucht worden. Die Ausführung der Eisenbahnlinie Berlin-Nord-
hausen ist im Laufe des Jahres 1876 in ein neues Stadium ge-
treten, da nunmehr auch die bis dahin offen gebliebene Fest-
stellung der Bahntrace westlich von Sandersleben erfolgen konnte,
nachdem gleichzeitig mit dem Ankauf der Halle-Kasseler Bahn
seitens des Staates die im Bau begriffene Strecke Sandersleben-
Blankenheim der Magdeburg - Erfurter Eisenbahnlinie von der
Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn unter Uebernahme der bis
dahin ausgeführten Bauobjecte käuflich erworben war. Demge-
mäss führt die Eisenbahn Berlin-Nordhausen von dem mit der
Magdeburg-Halberstädter Bahn gemeinschaftlichen Bahnhofe San-
dersleben ab in westlicher Richtung durch den Mansfelder See-
und Gebirgskreis, indem sie bis Hettstedt den Lauf des Wipper-
flusses verfolgt und alsdann östlich von Mansfeld vorbeigehend
in der Nähe des Blankenheimer Tunnels in die Halle-Kasseler
Bahn einmündet, welche letztere über Nordhausen bis Leinefelde
mitbenutzt werden soll, Zwischen Sandersleben und dem An-
schlüsse an die Halle-Kasseler Bahn sind 3 Bahnhöfe vorgesehen,
nämlich in der Nähe der Städte Hettstedt und Mansfeld für die
Verkehrsbedingungen der Umgegend, der dritte unmittelbar an
der Halle-Kasseler Bahn, welcher im Wesentlichen nur für Be-
triebszwecke zur Vermittlung und Sicherung des Ueberganges der
Züge nach und von dieser Bahn dienen soll. Die Specialentwürfe
zum Ausbau der Halle-Kasseler Bahn behufs deren Mitbenutzung
für dieZwecke der Berlin- Wetzlarer Bahn sind in der Aufstellung
begriffen. Auch sind die Einleitungen für den Grunderwerb be-
reits getroffen. Für den Bau des zweiten Gleises in der Strecke
von Halle bis zum Anschlusspunct der im Bau begriffenen Bahn-
strecke Sandersleben-Sangernausen an die Halle-Kasseler Bahn
sind die Specialprojecte in der Aufstellung begriffen. Mit der
Ausführung des zweiten Gleises in der Strecke Nordhausen-Nixei
wurde begonnen. Die Gesammtausgabe bis zum Schlüsse des
Jahres beträgt 20154 Jl
Das Reichs-Eisenbahnamt hat bei dem Reichskanzler ver-
schiedene Abänderungen zum Bahnpolizei-Reglement
für die Deutschen Eisenbahnen vom 4. Januar 1875 vor-
geschlagen. Diese Vorschläge sind vom Reichskanzler dem Bun-
desrathe zur Beschlussfassung vorgelegt worden. Die Abände-
rungen beziehen sich auf die §§ 17, 18 (18 a), 21, 24, 25, 26, 28, 29
des erwähnten Reglements. Zunächst ist die Revision der Güter-
wagen und Tender erleichtert worden. Der neue § 18 a enthält
eine Bestimmung für den Uebergang der Wagen ausserdeutscher
Bahnen auf deutsche Bahnlinien im Interesse eines ungehinderten
Uebergangsverkelirs, weil nicht überall in den Eisenbahn-Staats-
verträgen zwischen Deutschen Regierungen und den Regierungen
der Nachbarstaaten Festsetzungen getroffen sind, wodurch der
Uebergang der in dem einen Staate geprüften Betriebsmittel auf
die Bahnlinien des anderen Staates zu gestatten ist. § 21 enthält
zu Gunsten der Arbeitszüge Ausnahmen von der Bestimmung,
dass die Züge auf doppelgleisigen Bahnen die rechtsliegenden
Gleise befahren müssen. § 24 betrifft die Fahrt der Locomotive
mit dem Tender voran. § 25 ordnet die Abfahrt der fabrplan-
mässigen Züge, die sämmtlich nicht vor der festgesetzten Zeit
abgehen dürfen. § 26 führt Aenderungen bez. der zulässigen
Fahrgeschwindigkeit ein. § 28 tritt der bisherigen nicht ganz
correcten Bezeichnung von Schnell- und Personenzügen bez. der
einzuhaltenden Geschwindigkeit entgegen. Endlich soll § 29
lauten : „Die schnellfahrenden Züge, sowie die Extrazüge der
Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften haben behufs besonders
ünktlicher Beförderung überall den Vorzug vor den anderen
ügen. Inwieweit Eilgut mit den schnellfahrenden Zügen beför-
dert werden darf, bestimmt die Aufsichtsbehörde.
Morgen wird, wie schon kurz erwähnt, die Berlin-Dres-
dener Eisenbahnvorlage zur Berathung gelangen. Dieselbe
• unterscheidet sich nur in wenigen Puncten von der vorjährigen
Vorlage, welche bekanntlich, da sie im Abgeordnetenhause mannig-
fachen Bedenken begegnete, der Budgetcommission überwiesen
und in derselben begraben worden war. Die neue Vorlage ent-
hält u. A. den bemerkenswerthen Passus, dass der Preussische
Staat berechtigt sei, alle aus seinem Vertrage mit der Berlin-
Dresdener Bahn hervorgehenden Rechte und Verpflichtungen auf
das Reich zu übertragen. Diese Einschaltung hat offenbar den
principiellen Zweck auf die Vorlage die Bestimmungen des Ge-
setzentwurfes anzuwenden, welche das Gesetz betreffend den
Uebergang des Preussischen Eisenbahninteresses an das Reich
vorsieht, Bestimmungen, welche sich selbstverständlich nur auf
das Eisenbahninteresse beziehen konnten, welches bei Perfect-
werden des Gesetzes schon vorhanden war. Im Uebrigen ent-
nehmen wir der Vorlage noch folgende Einzelheiten:
Der Staat übernimmt eine Zinsgarantie in Höhe von 4%
pCt. auf eine Anleihe von 22 900 000 Jl (nicht, wie im vorjährigen
Vertrage vorgesehen war, von 23 100 000 Jl). Die Differenz zwi-
schen dem früher festgesetzten Betrag und dem des diesjährigen
Betrages beruht darin, dass die Gesellschaft inzwischen die Summe
von 200 000 Jl von ihren Schulden aus den Ergebnissen ihres Be-
triebes hat abstossen können In der Summe von 22 900 000 Jl
sind die gegenwärtig und zukünftig nothwendigen Beträge für
Erweiterungsbauten, für die Fertigstellung und den Ausbau von
Bahnhöfen etc. mitenthalten. Ebenso sind die an die Directoren
zu zahlenden Abfindungssummen mitinbegriffen. Dieselben soll-
ten damals in Form einer lebenslänglichen Rente, und zwar von
39 000, 24 000 und 12 600 .11 für die drei Directoren festgestellt
werden, mithin auf den Betrag des vollen Dir ectorialgeh altes
dieser Herren. Nunmehr erhalten die drei Directoren eine ein-
malige Capitalsabfindung, und zwar Geheimrath Heise in
Höhe von 280 000 Jl, Geheimrath Dulon im Betrage von
240 000 dl und Regierungsrath Windmüller in Höhe von 120 000 Jl
Der Betrieb der Berlin-Dresdener Bahn geht vier Wochen nach
Perfectwerdung desselben für ewige Zeiten in die Hände des Staa-
tes über. Ueber die Vertheilung des Erträgnisses der Gesellschaft
bestimmt der Vertrag, völlig analog mit dem früheren Abkommen,
dass nach Verzinsung der Prioritäten, nach Dotirung des Reserve-
und Erneuerungs-Fonds, aus dem Erträgnisse zunächst 4 pCt. auf
das ganze Actiencapital (Stammprioritäten und Stammactien) der
Gesellschaft zufliesse. Dieselbe würde hiervon mithin zunächst
5 pCt. auf die Stammprioritäten und 3 pCt. auf die Stammactien
zur Vertheilung bringen. Von dem über jene Verzinsung hinaus
vorhandenen Reingewinn erhält die Regierung % und die Gesell-
schaft % zur weiteren Vertheilung an die Stammprioritäten-Be-
sitzer respective an die Actionaire.
(Nachschrift. Die Vorlage wurde bei der Berathung von
den Abgeordneten Berger, Röckerath und Windthorst-Meppen be-
kämpft, aber nach Befürwortung durch die Herrn Minister des
Handels und der Finanzen, wie des Abgeordneten Dr. Lasker an
die Budgetcommission verwiesen. Die Redaction.)
Nach der im Reichs-Eisenbahnamte aufgestellten, veröffent-
lichten Nachweisung über die auf Deutschen Eisenbahnen excl.
Bayerns vorgekommenen Unfälle waren im Monat Dezember
pr. im Ganzen zu verzeichnen: 54 Entgleisungen und 31 Zusam-
menstösse fahrender Züge, und zwar wurden hiervon 30 Züge
mit Personenbeförderung — von je 4072 Zügen dieser Gattung
Einer — und 55 Güterzüge resp. leerfahrende Maschinen betrof-
fen; ferner 39 Entgleisungen und 19 Zusammenstösse beim Ran-
giren und 81 sonstige Betriebsereignisse (Ueberfahren von Fuhr-
werken auf Wegeübergängen, Defekte an Maschinen und Wagen
etc.). In Folge dieser Unfälle wurde: 1 Beamter getödtet, 34 Per-
sonen verletzt (21 Beamte, 6 Arbeiter und 7 fremde Personen);
2 Thiere getödtet und 1 Thier verletzt und 116 Fahrzeuge erheo-
lich und 164 unerheblich beschädigt. Ausser den vorstehend
aufgeführten Verunglückungen von Personen kamen, grössten-
theils durch eigene Unvorsichtigkeit hervorgerufen, noch vor: 40
Tödtungen (18 Beamte, 8 Arbeiter und 14 fremde Personen), 105
Verletzungen (49 Beamte, 46 Arbeiter und 10 fremde Personen),
sowie 7 Tödtungen und 1 Verletzung bei beabsichtigtem Selbst-
morde. Von den im Betriebsdienste überhaupt tbätig gewesenen
Beamten wurde von je 6643 Einer getödtet und von je 1803 Einer
verletzt. Ein Vergleich mit demselben Monate im Vorjahre er-
giebt — unter Berücksichtigung der in beiden Zeitabschnitten
geförderten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Ge-
leislängen — , dass im Durchschnitt im Dezember pr. bei 14 Ver-
waltungen mehr und bei 16 Verwaltungen weniger und in Summa
circa 10 % weniger Verunglückungen vorgekommen sind, als im
Dezember 1875.
Verein für Eisenbahnkunde zu Berlin.
Versammlung am 9. Januar 1877.
Vorsitzender Herr Weishaupt, Schriftführer Herr Oberbeck.
Herr Frischen besprach die verschiedenen Anordnungen,
welche in Bezug auf die Umstellung doppelter englischer Weichen
getroffen werden können. Von den vier dazu gehörigen Zungen-
Vorrichtungen wird entweder jede einzelne von einem besonderen
Stellbock aus bewegt, oder es erhalten je zwei einen gemeinschaft-
lichen Stellbock, oder alle vier werden jedesmal gleichzeitig durch
einen einzigen Bewegungs-Mechanismus umgestellt. Bei der zu-
letzt bezeichneten , neuerdings vorzugsweise angewandten Anord-
nung müssen die Zungen derartig mit einander in Verbindung
gesetzt werden, dass entweder die beiden geraden oder die bei-
den gekrümmten Wege für die Durchfahrt geöffnet sind, wobei
eine einzige Signalvorrichtung an dem Stellbock genügt, um dem
Locomotivfülirer anzuzeigen, in welcher Richtung er die Weiche
durchfahren darf. Der Vortragende veranschaulicht dies an einem
Modell und knüpft daran die Betrachtung, dass, wenn jene Ein-
185
richtung auch unverkennbare Vorzüge biete, es doch unter ge-
wissen Verhältnissen zweckmässiger sein möchte, jede einzelne
Zungenvorrichtung für sich verstellbar zu machen oder auch an
jedem Ende der englischen Weiche eine Stellvorrichtung vorzu-
sehen und alsdann die Zugstangen so anzubringen, dass die vier
neben einander liegenden Zungen sich stets in derselben Richtung
bewegen. Bei nur einer Stellvorrichtung könne nämlich unter
Umstanden den für die neueren Sicherheitsapparate gestellten
Anforderungen nicht entsprochen werden, welche darauf abzielen,
durch geeignete Verbindung der Signal- und Weichen- Stellvor-
richtungen die Collision eines einfahrenden Zuges mit einem
Rangirzuge zu verhüten. Hierbei komme es wesentlich darauf
an, das Geben des Einfahrsignals so lange unmöglich zu machen,
als nicht alle zwischen Haupt- und Nebengeleisen bestehenden
Weichenverbindungen unterbrochen seien. Bei einfachen Weichen
werde dies iedesmal durch eine der beiden möglichen Stellungen
erreicht. Wenn aber der Fall vorkomme, dass das Einfahrtsgeleis
von einer Weichenstrasse gekreuzt werde, in welcher eine dop-
pelte englische Weiche liegt, so werde bei Anwendung eines ein-
zigen Bewegungs-Mechanismus immer entweder aus dem geraden
oder aus dem gekrümmten Geleis ein Rangirzug in die nach dem
Hauptgeleise führende Weichenstrasse gelangen können, der ge-
gebenen Bedingung also durch keine der beiden möglichen
Weichenstellungen zu entsprechen sein. Die Anordnung von vier
oder zwei Stellböcken bedinge freilich auch die Anbringung
mehrerer Weichensignale, was als ein Nachtheil anzusehen, aber
für den betrachteten Fall nicht zu umgehen sei.
Herr Hartwich brachte zur Sprache, dass nach .sicheren
Nachrichten aus Salonichi ein mit Kohlen beladenes Preussisches
Schiff genöthigt gewesen sei, seine Ladung zu löschen, weil die
Kohlen in Brand zu gerathen drohten. Bei der Wichtigkeit,
welche der Export über den Ocean für die Westfälischen Kohlen
habe, erscheine es dringend geboten, den Ursachen einer derar-
tigen Erscheinung nachzuforschen; die Qualität und Behandlung
der Kohlen, namentlich beim Verladen, werde dabei näher in Be-
tracht zu ziehen sein; es lasse sich annehmen, dass gemischte
Kohlen sich besonders leicht entzündeten.
Es knüpfte sich hieran eine längere Debatte, in welcher
Herr Hennig das tiefe Herabfallen der Kohlen beim Verladen
als besonders schädlich bezeichnete, während Herr Frischen
auf die Anwendung sogenannter electrisclier Thermometer zur
Erkennung des Wärmegrades im Innern der Kohlenhaufen hin-
wies. Herr Dir cksen lDemerkte, dass nach den Zeitungsberich-
ten auf sehr verschiedene Ursachen der Entzündung zu schliessen
sei und dass anscheinend die einzelnen Kohlensorten eine ver-
schiedene Behandlung verlangten; durch die häufig ange-
wandten Luftzüge, welche zur Abkühlung der Kohlen bei-
tragen sollten, sei die Entzündung in mehreren Fällen nur
befördert; ebenso habe sich das Aufeiessen von kaltem
Wasser als nutzlos erwiesen. Vornehmlicn komme es darauf
an, dass in den Kohlen kein Schwefelkies enthalten sei; wenn nur
klare gesiebte Kohle genommen werde, so könne auch Würfelkohle
unbedenklich zum Export zugelassen werden. Herr Bensen er-
kannte die Schädlichkeit des Schwefelkiesgehaltes an, sprach sich
aber im Allgemeinen gegen den Export von Würfelkohle aus. Die
früheren Versuchender Englischen Kohle jenseit desOceans durch
Ausfuhr der Westfälischen Kohle Concufrenz zu machen, seien
zum Theil gerade in Folge des Umstandes gescheitert, dass statt
der viel geringeren Stückkohle bröckelnde Würfelkohle versandt
sei. Da durch das Herabgehen der Preise für die Deutsche Kohle
der Absatz der letzteren zur Zeit nach Möglichkeit begünstigt
werde, so sei besonderer Werth darauf zu legen, dass bei der Wahl
der zu exportirenden Kohlensorten das Richtige getroffen und
künftig nur Stückkohle über den Ocean versandt werde. Uebrigens
sei mehrfach beobachtet worden, dass auch die besten Englischen
Coakskohlen, in hohen Bergen aufgestapelt, leicht in Brand ge-
rathen; als wirksames Gegenmittel habe sich möglichste Absper-
rung der Luft herausgestellt.
Der Vorsitzende führte im Anschluss hieran aus,
wie die Tarifsätze für den Kohlentransport auf weite Ent-
fernungen in der letzten Zeit mehrfach schon so weit er-
mässigt seien, dass auf erheblichen Gewinn selbst bei grös-
serem Kohlenabsatz kaum noch gerechnet werden könne.
Immerhin empfehle es sich bei den gegenwärtigen Noth-
ständen, entsprechende Versuche in grösserem Umfange noch
weiter auszudehnen. Die Frage, wie weit es überhaupt angäng-
lich sei, mit jenem Tarifsatz herabzugehen, lasse sich nicht gene-
rell beantworten; vielmehr sei dies wesentlich von den Verhält-
nissen der einzelnen Bahnstrecken und von der Möglichkeit einer
guten Wagenausnutzung abhängig. In letzterer Beziehung sei es
von besonderer Wichtigkeit, dass ein recht regelmässiger Turnus
bei den Kohlen transporten durchgeführt werde; es erscheine des-
halb die häufig aufgestellte Behauptung unzutreffend, dass mit
einzelnen Extrazügen billiger befördert werden könne, indem
dazu besonderes Personal und Material beschafft werden müsse,
für welches die regelmässige Ausnutzung fehle; wo die Erfahrun-
gen für jene Behauptung zu sprechen schienen, wie bei den Bah-
nen in den westlichen Kohlenrevieren, sei den betreffenden Zügen
die Bezeichnung „Extrazüge“ zum Theil mit Unrecht beigelegt,
indem dieselben regelmässig kursirten Bei den östlichen Bahnen
(Oberschlesien-Berlm) habe man von jeher jede einzelne Wagen-
ladung zu den überhaupt angenommenen billigsten Sätzen trans-
portirt und hiermit eine vorzügliche Ausnutzung von Personal
und Material in geschlossenen regelmässigen, in der Zahl wenig
wechselnden Zügen erreicht.
Zum Schluss wurden in üblicher Abstimmung die Herren
Dr. jur. Koch, Oberingenieur Haassengier und Baumeister Weiss
als einheimische ordentliche Mitglieder in denVerein aufgenommen.
— A — Russland. Eisen bah neinnah men. Die Einnah-
men sämmtlicher Russischer Eisenbahnen (excl. der Finnlän-
dischen) für den Monat October 1870 stellen sich folgendermassen
dar:
Länge
1875
1876
I. Breite Spur 25/25
II. Russische Spur 16 176/16 828
III. Deutsche Spur 489/489
IV. Schmale Spur 316'316
Summa 17 006/17 658
Einnahme im October
1875 1876 mnerenz
21-286 20739 — 547
11-240-570 14793-707 +3-553 137
450-778 482-894 + 32-116
70-258 73-676 + 3'418
11-782-892 15 371-016 + 3 588124
Für die Zeit vom 1. Januar bis 1. November 1876 im Vergleich
zum Vorjahr
1875 1876 Differenz
I. 434122 436-821 + 2699
II. 112-496 960 114-903-111 + 2-406'151
III. 4-424-402 4-860-227 + 441‘825
IV. 618-597 095-297 + 76 700
Summa 117‘974-081 120-901-456 + 2‘927-375
Bei einer Zunahme der Bahnlänge um 650 Werst (Rostow-
Wladikawkas Bahn) d. i. um 4 pCt. haben die Einnahmen nur um
2,« pCt. zugenommen, so dass die Eiunahme pro Bahnwerst in
den ersten zehn Monaten von 6 938 Rubel in 1875 bis auf 6 847
Rubel in 1876 d. h. um 1„. pCt. abgenommen hat.
Vom 1. November an trat bekanntlich die Mobilisirungsordre
ein und mit ihr für viele Bahnen der Schluss des Privatgüterver-
kehrs, so dass das Gesammtergebniss für die Russischen Eisen-
bahnen pro 1876 ein sehr ungünstiges geworden ist, wie wir dies
in den beiden nächstfolgenden Tabellen zeigen werden.
Die Finnländischen Bahnen, welche bekanntlich nicht von
Petersburg aus verwaltet werden, veröffentlichen ihre Einnahme-
übersichten nur am Schluss eines jeden Jahres, haben aber die
Rechnungen pro 1870 noch nicht abgeschlossen.
—st.— Zweistockholle Eisenbahn-Waggons. Die Sixth-Avenue-
Eisenbahn -Gesellschaft in New- York hat soeben ein neues Fuhr-
werk im Verkehr gebracht, welches, wie dies nicht anders mög-
lich, die allgemeinste Aufmerksamkeit der Amerikanischen Metro-
Pole auf sich gezogen hat. Es ist dies ein zwei Stock hoher
ersonenwagen, der, dem verdorbenen Geschmacke der Amerikaner
entsprechend, mit einem stupenden Luxus ausgestattet ist. Alle
Eisen- und Messing-Bestandtheile desselben sind vernickelt, die
Sitze von feinem, polirten und durchbrochenen Holze, das ganze
Gerüste des Wagens ist nach dem Amerikanischen System gebaut,
und zu beiden Seiten des Wagens befindet sich je eine Stiege,
welche in das Innere der einzelnen Stockwerke führt. Die lichte
Höhe der inneren Abtheilungen ist so bemessen, dass eine 6' hohe
Person in denselben bequem aufrecht stehen kann. Das Wagen-
gehäuse reicht ringsherum bis auf 1‘ über die Schienen herab,
so dass die Räder unsichtbar sind und überhaupt der ganze Wagen
mehr den Eindruck eines grossen Bahnräumers macht.
(Stummer’s Ingenieur.)
Literatur.
Möller’s Kursbuch 1877 25. Jahrgang No. 1. Januar und
Februar. Fahrpläne Deutscher, insbesondere nordwestdeut-
scher und niederländischer Eisenbahnen mit den Anschlüssen
bis Wien, Paris, London, Schweiz etc. Hannover. Verlag von
Sclimorl und v. Seefeld, Preis 1 JA — Für das ganze Jahr
(6 Hefte) 4 Jt
Dieses von Herrn Postdirector Möller bereits im 25. Jahre
bearbeitete Coursbuch, welches speciell für die Provinz Hannover
berechnet ist, characterisirt sich besonders dadurch, dass die
Eisenbahn - Fahrpläne (wie die Postrouten) in alphabetischer
Reihenfolge derBahnliuien in demselben zusammengestellt werden.
(Arnstadt - Neudietendorf, Ascheberg - Kiel, Aschersleben - Magde-
burg u. s. w.), welche Einrichtung zur leichten Auffindung einer
gesuchten Route dienlich ist.
Bei der Schwierigkeit, die Anschlüsse der Nachbarbahnen
bei den einzelnen Fahrplänen richtig anzugeben (bekanntlich
pflegen deshalb die Bann - Verwaltungen den Fahrplänen deu
Vorbehalt: ohne Gewähr für die Richtigkeit der Anschlüsse etc.
beizufügen ) kann mau es dem Herausgeber nicht verdenken,
dass er mit Anschluss - Anführungen sehr sparsam umgeht.
186
Selbstverständlich verlangen Cursbücher für bestimmte
Gegenden, wie das vorliegende, eine gewisse Einschränkung, so
dass über das Gebiet der Provinz Hannover hinaus nur eine
Auswahl wichtigerer Routen gegeben wird..
Erwünscht wird für viele Reisende die Beschreibung der
wichtigeren Bahnhöfe (auf dem Umschlag) sein, welche, wenn
wir nicht irren, vom Herausgeber zuerst gebracht worden ist.
Auch werden viele Reiselustige gern das Hotel- Verzeichniss
und das Anerbieten des Herausgebers (siehe Umschlag) be-
nutzen, auf Anfragen mittelst Postkarte mit bezahlter Riick-
Antwort Auskunft über Reiserouten etc. zu geben.
Verkehrs-Handbuch für das Deutsche Reich.
Für- jeden Geschäftsmann ist es in der jetzigen Zeit durch-
aus nothwendig, die Bestimmungen für Sendungen mit der Post
und für den Telegraplienverkehr zu kennen, und zwar sowohl im
innern Deutschen Verkehr als wie auch im Verkehr nach den an-
dern Europäischen und nach den überseeischen Ländern. Diesem
Bedürfnisse, das durch die so umfangreiche Gesetzgebung auf
diesem Gebiet in den letzten Jahren und Monaten sehr gesteigert
worden ist, kommt ein Werk entgegen, welches unter dem Titel:
„Allgemeines Verkehrs-Handbuch für das Deutsche
Reich“ soeben im Verlage von Hugo Voigt in Leipzig (Nürn-
berger Strasse 43) und Berlin W., Krausen strasse 67 erschienen
und in jeder Buchhandlung zum Preise von 3 Jl zu haben ist.
Der vorliegende I. Theil enthält den Post- und Telegraphen-
Verkehr, während ein später erscheinender Theil die Eisenbahn-
Gütertarife umfassen soll. — Hinsichtlich des Postverkehrs
enthält es die Bestimmungen in Bezug auf die Versendung nach
dem In- und Auslande, die Bestellung und Abholung der Packete,
den Bezug von Zeitschriften, des Verkaufes von Postmarken, der
Abstemplung von Briefbogen, Briefumschlägen und Streifbändern.
Ueber die Telegraphie enthält es alle Bestimmungen über die
Aufgabe und Erfordernisse der Telegramme, die Wortzählung
und Chifferirung derselben, ferner das Notlüge über dringende,
rückbezahlte, nachzusendende und weiterzubefördernde, zu ver-
vielfältigende, lagernde und berichtigende Telegramme, kurz
Alles, was zum Telegraphen verkehr gehört, ßeigegeben ist ein
übersichtlicher Tarif, auf zwei grosse Blätter " gedruckt , der
die Kosten der Telegramme nach allen Stationen der Erde auf-
weist. Auch ist dem Buche eine übersichtliche Karte des Welt-
postvereins beigegeben. — Diese Abtheilung des Telegraphen-Ver-
kehrs ist auch appart zum Preise von 1 Jf. zu haben."
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Betriebsstörungen.
Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen.
Nach der Mittheilung der Direction der
Böhmischen Nordbahn ist in Folge
von Schneeverwehungen der Betrieb der
Bahnstrecken Kamnitz-Tannenberg, Böhm.
Leipa-G. Ebersbach, Kreibitz- Warnsdorf
und Rumburg-Schluckenau am 31. Januar
d. J. von Nachmittag 2 Uhr an und am
1. Februar d. J. den ganzen Tag gestört
gewesen
Nach der Mittheilung der Verwaltung
der Niederländischen Central-Ei-
senbahn hat in Folge eines Damm-
brucues zwischen den Stationen Eiburg
und Zwolle der Betrieb dieser Bahnstrecke
vom 31. Januar bis 3. Februar d. J. ein-
gestellt werden müssen.
Die hierdurch verursachte Ueberschrei-
Uuig der regulativmässigen Wagen-Benut-
zungsfrist bleibt in den Schuldrapporten
ausser Berechnung.
Berlin, den 12. Februar 1877.
Die geschäftsführende Direction des Vereins
F ournier.
2. Einzahlungen.
Thüringische Eisenbahn. Auf die nach-
stehend verzeichneten 70prozentigen Cer-
tificate zu unseren neuemittirten Stamrn-
Actien Lit A. Nr. 90069 bis 127568 ist die
für die Zeit vom 1. bis 30. December 1876
ausgeschriebene 3. und letzte Einzahlung
von 30-% n i c h t geleistet worden. Wir
fordern daher die Inhaber derselben hier-
durch auf, die restirende Einzahlung nebst
der in unserem Gesellschafts-Statut 'vorge-
schriebenen Conventionalstrafe von 2 Thlr.
— 6 M. pro Actie und der Verzugszinsen
von 5% vom 31. December pr. ab bis zum
Einzahlungstage spätestens
bis zum 1. April d. Js.
bei unserer Hauptkasse hier nach-
träglich zu leisten, widrigenfalls diese
Certificate, den statutarischen Bestim-
mungen gemäss, zu Gunsten der Gesell-
schaftscasse verfallen und für ungültig-
erklärt werden müssen.
Die Nummern der gedachten Certificate
sind folgende:
No. 333. 334. 398. 399. 703. 864. 865. 875
bis 887. 3725. 3726. 4215. 5825 bis 5828. 6511
bis 6513. 8804. 8805. 8922. 8923. 10594. 10595.
11127. 11322 bis 11326. 11894. 12500 bis
12505. 14407. 14997. 15529. 18321. 18719 bis
18734. 18739. 18740. 18820 bis 18824. 18955.
19006. 19009. 19105. 19753 bis 19755. 20128
bis 20136. 20158 bis 20160. 20476. 20477.
22487. 22488. 22688 bis 22690. 22858 bis
22877. 22911 bis 22914. 22917. 22971. 24139.
24140. 28399. 28400- 28401. 32791 bis 32796.
33112. 33113. 34015. 34283. 34375. 34381 bis
34404. 34483. 34562 bis 34564. 34578 bis
34580. 34664. 34665. 34674. 34717. 34800.
Erfurt, den 9. Februar 1877. Die Direc-
tion. (1240)
3. Auszahlungen.
Berlin -Stettiner Eisenbahn. Die Zins-
und Dividendenscheine zu den nachstehend
bezeichnten Actien unserer Gesellschaft
sind bisher nicht zur Einlösung vorgelegt
worden :
1. Die Zins- und Dividendenscheine der
Serie III. No. 24 zu den Actien No. 385
2320 2361 4372 6830 7745 7746 7757 8664
9604 9605 9606 10945 11003 11406 11546
11732 11733 11734 11735 11736 11737
11738 11739 12390 12976 13362 15637
16190 16191 16192 16193 16194 16195
16196 16217 16218 16219 16220 16221
16222 16223 16224 16225 16226 16313
16314 16315 16316 16317 16318 16319
16320 19096 19097 19098 19968 20115b.
2. Der Zins- und Dividendenschein der
Serie IV. No. 1 zu der Actie No. 385.
3. Die Zins- und Dividendenscheine der
Serie IV. No. 2 zu den Actien No. 385
1715 43936b.
4. Die Zins- und Dividendenscheine der
Serie IV. No. 3 zu den Actien No. 385
11175 13001 2177943968b. 44642a. 44654a.
45066a. 52669b. 67322.
Wir ersuchen die Inhaber dieser Scheine
die darauf fälligen Beträge bei Vermeidung
der im § 17 unserer Statuten gedachten
Nachtheile zu erheben, wobei wir in letz-
terer Beziehung ausdrücklich bemerken,
dass, wenn die vorstehend zu 1 und 2 be-
zeichneten Zins- und Dividendenscheine
nicht binnen 8 Wochen, vom Tage dieser
Bekanntmachung an gerechnet, eingelöst
werden, dieselben annullirt und die darauf
fälligen Beträge zur Gesellschaftscasse ein-
gezogen werden. Stettin, den 9. Februar
1877. Directorium. (1236)
4. Auslösungen.
Mährisch - Schlesische Centralbahn. In
Gemässheit des Art. 36 der gesellschaft-
lichen Statuten fand am 1. Februar 1877
die planmässige Verloosung von Prioritäts-
Obligationen I. Emission der Mährisch-
Schlesischen Centralbahn in Gegenwart
des K.K. Notars Herrn Dr. Julius Coelestin
Seidl und des Prioritäten- Curators Herrn
Dr. Carl Gaber statt und wurden nach-
stehende 11 Nummern gezogen: No. 1281
5437 6141 14 093 15 065 18 717 26 686 28 653
29 750 37 117 40 489.
Diese verloosten Prioritäts-Obligationen
I. Emission werden vom 1. August 187 7
an in ihrem vollen Nennwertlie bei der
gesellschaftlichen Haupt-Cassa in Wien, H.
Praterstrasse 32, eingelöst.
Wien, den 1. Februar 1877.
Der Verwaltungsrath. (1164)
5. Tarifänderungeil.
Westfälischer Verband. Am 15. Februar
er. tritt der Nachtrag 45 zum Westfälischen
Verbands-Gütertarife in Kraft.
Derselbe enthält u. A. Aufhebung des
procentualen Frachtzuschlags für die Ar-
tikel Eisen und Stahl und Aufnahme der
Station Nordenhamm der Oldenburgischen
Balm in den Verband und kann von un-
seren Güter-Expeditionen und unserem
Tarifbureau unentgeltlich bezogen werden.
Münster, den 9 Februar 1877. Königliche
Direction d. Westfälischen Eisenbahn. (1226)
Berlin-Potsdam-Magdebnrger Eisenbahn.
Vom 15. d. Mts. ab kommt im Localver-
kehre unserer Bahn für faconnirtes Eisen
und Stahl, sowie für verschiedene grobe
Eisenwaaren in Quantitäten von 5000 Kilo-
gramm und mehr ein procentualer Fracht-
zuschlag nicht mehr zur Erhebung.
Für welche Eisenwaai-en die Ermässiguug
eintritt, ist bei unseren Expeditionen zu
erfahren. — Berlin, den 6. Februar 1877.
Das Directorium. (1225)
Hannover - Rheinischer Verband. Am 5.
dieses Monats ist der 12. Nachtrag zmn
Ausnahme-Tarife A. (Steinkohlen) für den
Hannover-Rheinischen Verband in Kraft
getreten. Der Nachtrag, welcher von un-
sern Verbands-Güter -Expeditionen unent-
geltlich bezogen werden kann, enthält u.
A. : Anderweite ermässigte Tarifsätze für
die Westfälischen Stationen Höxter, Holz-
minden und Altenbeken, sowie Sätze für
die in den Verband aufgenommene Station
Wickede-Asselu. — Münster, den 7. Februar
1877. Königliche Direction der Westfäli-
schen Eisenbahn. (1219)
Königlich Westfälische Eisenbahn. Am
l. Februar d. Js. ist ein Ausnahme-Tarif
für die Beförderung von Steinkohlen etc.
von Stationen der Bergisch-Märkischen
Bahn nach der Station "Neusclianz der
Oldenburgischen Bahn für die nach Nie-
derländischen Stationen bestimmten Sen-
dungen in Kraft getreten, welcher von un-
seren Güter-Expeditionen sowie unserrn
Tarif-Bureau unentgeltlich bezogen werden
kann. Münster, den 7. Februar 1877. Kö-
nigliche Direction der Westfälischen Eisen-
bahn. (1220)
187
Rheinisch- Westfälischer Verband. Am
5. d. Mts. ist der 1. Nachtrag zum Kohlen-
Tarife für den Rheinisch- Westfälischen
Nachbar - Verkehr, enthaltend Erinässi-
gungen einzelner Tarifsätze, in Kraft ge-
treten. Derselbe kann von unsern Güter-
Expeditionen unentgeltlichbezogen werden.
Münster, den 7. Februar 1877. Königliche
Direction der Westf. Eisenbahn. (1221)
Westfälischer Verband. Am 5. d. Mts.
ist der 5. Nachtrag zu dem Special-Tarife
für die Beförderung von Steinkohlen etc.
im Westfälischen Eisenbahn-Verbande, Be-
stimmung wegen Fortfall des Frachtzu-
schlages enthaltend, in Kraft getreten.
Derselbe kann von unsern Güter-Expedi-
tionen unentgeltlich bezogen werden.
Münster, den 7. Februar 1877. Königliche
Direction der Westf. Eisenbahn. (1222)
Mährisch-Schlesische Centralbahn. Vom
15. Februar 1877 tritt ein gemeinschaft-
licher Tarif zwischen den diesseitigen Sta-
tionen Domstadtl, Bärn-Andersdorf, Freu-
denthai, Troppau und den Stationen der
OberschlesischenEisenbahn Breslau, Ohlau,
Brieg, Grottkau, Neisse, Poln.-Lissa,
Gr.-Glogau, Posen, Kreuz, Stargard, Brom-
berg und Thorn für den Transport von
Getreide p. p. Malz, Oelkuchen, Mehl,
Holz, Brennholz, Borke, Rohzucker und
Farin, Cement, faijonnirtes Eisen p. p. ge-
brannten Kalk, Basalt, rohen Kalksteinen,
und anderen rohen und. roh behauenen
Steinen, Ziegelsteinen, Schiefer, Roheisen
p. p. und Brucheisen in Kraft.
Tarif-Exemplare sind bei der Betriebs-
Direction in Wien, II Praterstrasse 32, bei
dem Betriebs-Inspectorate in Jägerndorf
und auf den Verbands-Stationen zu haben.
Wien, am 1 Februar 1877. Die Betriebs-
Direction. (1182)
Main-Neckar Balm. Vom 10. Februar d. J.
ab wird die Station Sachsenhausen der
Frankfurt-Bebraer-Bahn in der Eigenschaft
einer Main - Neckarbahnstation in den in-
nern Güterverkehr cler Main - Neckarbahn
sowie in den Verkehr mit der badischen
Station Mannheim und zwar mit den gleichen
Frachtsätzen wie die diesseitige Station
„Frankfurt-Westbahnhof“ einbezogen wer-
den, worüber das Nähere in sämmtlichen
diesseitigen Güterexpeditionen zu erheben
ist. Darmstadt, den 6. Februar 1877. Direc-
tion jlmH\lain/v^ (1203)
Niederschlesisch - Märkische Eisenbahn.
Mit dem 10. Februar er. tritt zum Tarife
für den directen Güter-Verlcehr zwischen
Stationen der diesseitigen, Berlin-Görlitzer,
Halle-Sorau-Gubener und Märkisch-Posener
Eisenbahn einerseits und Station Stettin
der Beiiin-Stettiner Eisenbahn andererseits
ein Nachtrag XIII. in Kraft, welcher directe
Fracht, welcher directe Frachtsätze für
Swinemünde enthält.
Exemplare dieses Nachtrages sind auf
unseren Verbandstationen unentgeltlich
zu haben. Berlin, den 28. Januar 1877.
Königliche Direction der Niederschlesisch-
Märkischen Eisenbahn als geschäftsfüli-
rende Verwaltung. (1237)
Breslau - Schw eidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Der Verband-Güter-Tarif vom 18.
November pr. für den Verkehr zwischen
Hamburg, und Breslau resp. Glogau via
Cottbus-Rothenburg tritt am 1. April c.
ausser Kraft. Breslau, den 7. Februar 1877.
Directorium der Breslau-Scliweidnitz-Frei-
burger Eisenbahn-Gesellschaft. (1234)
Breslau- Warschauer Eisenbahn. Bezüg-
lich des Transportes von Seide und Seiden-
waaren sind mehrere Bestimmungen des
Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen
Deutschlands abgeändert worden. Die
Abänderungen können auf den diesseitigen
Stationen eingesehen werden. P. -Warten-
berg, den 8. Februar 1877. Direction. (1235)
Westdeutscher Eisenbahn-Verband. Mit
Wirkung vom 20. d. Mts. ab ist zu dem
vom 1. September 1872 an gültigen Güter-
Tarif im Verkehr mit Kehl, Strassburg,
Basel etc. der 59. Nachtrag erschienen,
welcher von den Verbands-Güter-Expedi-
tionen bezogen werden kann. Cassel, den
8. Februar 1877. Für die Verwaltungen
des Westdeutschen Eisenbahn-Verbandes.
Königliche Direction der Main - Weser
Bahn. (1238)
Nordwestdeutscher Eisenbahn - Verband.
Mit Wirkung vom 20. d. Mts. ab ist zu
dem vom 1. Januar 1874 an gültigen Nord-
westdeutsch-Elsass-Lothringischen Güter-
Tarif, der 49. Nachtrag erschienen, welcher
von den Verbands-Güter-Expeditionen be-
zogen werden kann. Cassel, am 8. Febr.
1877. Für die Verwaltungen des Nord-
westdeutschen Eisenbahn-Verbandes. Kö-
nigliche Direction d. Main-Weser Bahn. (1239)
Ostdeutsch - Sächsischer Verband. Vom
15. Februar 1877 ab wird im Ostdeutsch-
Sächsischen Verbände der procentuale
Frachtzuschlag bei Transporten vonKohlen,
Coaks, Eisenerzen, Kalksteinen, Roheisen
und Rohstahleisen, Eisenluppen, Brucheisen
und altem Eisen, wenn diese Transport-
gegenstände mit je einem Frachtbriefe
in Ladungen von mindestens 10 000 Klgr.
auf einem Wagen aufgeliefert werden,
nicht nu-l i: erhoben, ausgenommen im
Verkehr mit Stationen der Sächsischen
Staatsbahn, für welchen die in dem be-
züglichen Tarifnach trage angegebenen Zu-
schläge zur Erhebung kommen. Der qu.
Nachtrag enthält gleichzeitig ermässigte
Frachtsätze für den Transport von Roh-
zucker und Farin in Wagenladungen von
Halle nach den Ostbahnstationen Königs-
berg, Elbing und Danzig. Der dieserhalb
herausgegebene 23. Tarifnachtrag ist von
sämmtlichen Verbandstationen käuflich zu
beziehen. — Bromberg, den 6. Februar
1877. Königliche Direction der Ostbahn,
als geschäftsführende Verwaltung des Ost-
deutsch-Sächsischen Verbandes. (1230) J
Oels-Gnesener Eisenbahn. Vom 12. dieses
Monats ab tritt für Getreidetran sporte bei
Ausnutzung der Wagentragfähigkeit resp.
bei Aufgabe von mindestens 10 000 Klgr.
zwischen den Stationen Wreschen, Miloslaw,
Zerkow, Jarotschin, Koschmin, Krotoschin,
Zduny und Militsch der Oels-Gnesener
Eisenbahn und den Stationen Breslau
Oderthor-Bahnliof, Stadtbahnhof und Moch-
bern der Rechte Oder-Ufer Eisenbahn ein
directer Tarif mit ermässigten Frachtsätzen
in Kraft.
Derselbe ist auf den Verbandstationen
zu beziehen. — Breslau, den 9. Februar
1877. Direction der Rechte Oder-Ufer
Eisenbahn-Gesellschaft, Direction der Oels-
Gnesener Eisenbahn-Gesellschaft. (1228)
Friesisch-Rheinischer Verband. Zu dem
Gütertarife des Friesisch-Rheinischen Ver-
bandes erscheint am 15. Februar er. der
1. Nachtrag, welcher von unseren Verbands-
Expeditionen und unserem Tarifbureau
unentgeltlich bezogen werden kann.
Der Nachtrag enthält Aufhebung des
procentualen Frachtzuschlags für Eisen
und Stahl im Verkehre mit den Hafen -
stationen und Aufnahme der Station Nor-
denhamm der Oldenburgischen Bahrg in
den Verband. — Münster, den 9. Februar
1877. Königliche Direction der Westfäli-
schen Eisenbahn. (1227)
6. Submissionen.
Königl. Ostbahn. LiniePosen-Belgard.
Es soll die Ausführung der Erdarbeiten
zwischen Studzyn, Netzefluss, Dzimbowo
bis Schneidemühl in den Loosen:
I. Kil. 77,o bis Kil. 87,743 ca. 185,959 Kbm.
Erde und Torf, Netze-Canal Kil. 82, n zu
beiden Seiten ca. 102,000 Kubm. Torf.
II. Kil. 82,743 bis Kil. 84,520 ca. 82,348
Kbm. Erde,
III. Kil. 84,520 bis Kil. 89,584 ca. 108,779
Kbm. Erde,
IV. Kil. 89,584 bis Kil. 94,700 ca. 155,036
Kbm. Erde,
in öffentlicher Submission verdungen
werden
Termin hierzu ist aur:
Sonnabend den 3. März 1877, Vormit-
tags 11 Uhr in unserem technischen Bu-
reau, Victoriastrasse No. 4 hierselbst an-
beraumt.
Die Offerten müssen mit der Aufschrift
„Submission auf Erdarbeiten Posen-
B eigar d“
versehen sein und rechtzeitig an uns ein-
gereicht werden.
Die Submissionsbedingungen, sowie die
Längen-Nivellements etc. liegen im vorbe-
zeichneten Bureau und im Baubureau zu
Schneidemühl zur Einsicht aus, auch
können dieselben gegen F ranco-Einsendung
von 3 Jl für sämmtliche Loose von un-
serem Bureauvorsteher Eisenbahnsecretär
Pasdowski, Victoriastrasse No. 4 hierselbst
und vom Baubureau zu Schneidemühl be-
zogen werden. Bromberg, den 8 Februar
1877. Königliche Direction der Osthahn.
Bau-Abtheilunglll. A Reitemeyer. (1229) J.
Oberschlesische Eisenbahn. Es soll die
Lieferung von
160 Stück Locomotiv-Treibrad-Bandagen
aus Tiegelgussstahl,
120 „ Locomofiv-Laufrad- Bandagen,
aus Tiegelgussstahl,
240 „ Tenderrad-Bandagen aus Bes-
serner oder Martinstahl,
1440 „ Wagenrad-Bandagen aus Bes-
semer-, Martin- oder Puddel-
stahl,
im Wege der öffentlichen Submission ver-
geben werden.
Die Offerten sind mit der Aufschrift:
„Offerte auf Lieferung von Ban-
dagen“
versehen, bis zum Submissionstermiue am
Donnerstag den 1. März d. J,
Vormittags 11 Uhr
versiegeltund portofrei au unser maschinen-
technisches Bureau einzureichen, wo die-
selben in Gegenwart der persönlich er-
schienenen Submittenten eröffnet wrerden.
Später eingehende Offerten bleiben unbe-
rücksichtigt. Die Lieferungsbedingungen
liegen im vorbezeichneten Bureau zur Ein-
sicht aus, auch werden Exemplare der-
selben auf portofreie Gesuche mitgetheilt.
Breslau, den 8. Februar 1877. Königliche
Direction. (1223) J.
Königliche Niederschlesisch - Märkische
Eisenbahn. Eisenbahn Berlin-Nord-
hausen. Die Lieferung von:
a. 2900 Centner verzinktem Eisendrahte
von 5 mm Durchmesser,
b. 15 Centner verzinktemEisendraht von
2,5 mm. Durchmesser,
c. 11 Centner verzinktem Eisen drahte
von 1,5 mm. Durchmesser,
soll im Wege der Submission vergeben
werden. Termin hierzu ist auf:
Sonnabend den 24. Februar d. J.,
Vormittags 11 Uhr
in dem Bureau des Unterzeichneten Kop-
penstrasse No. 5/7 hierselbst anberaumt,
bis zu welchem die Offerten frankirt und
versiegelt mit der Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von Eisendraht“
eingereicht sein müssen.
Die Submissionsbedingungen liegen in
den Wochentagen Vormittags im vorbe-
zeichneten Locale zur Einsicht aus und
können daselbst auch Abschriften der Be-
188
dingungen gegen Erstattung der Kosten
in Empfang genommen werden. Berlin,
den 9 Februar 1877. Der Königl. Eisen-
bahn-Telegr- -Inspector. Wehrbahn. (1224)
Hannoversche Staatsbahn. Es soll die
Lieferung von:
1279 Stück Radreifen aus Tiegelguss- bezw.
Bessemerstahl,
„ Laufachsen mit Rädern für
Locomotiven,
„ Tenderachsen mit Rädei n,
„ vorgedrehten Trieb-, bezw. Ten-
derachsschaften,
„ Kolbenkörper aus Gussstahl,
„ Kolbenstangen,
„ vorgeschmiedeten Kreuzköpfen,
„ Rauchkammerthüren,
„ schmiedeeiserne Bufferhülsen,
„ schmiedeeiserne Bufferstangen,
„ schmiedeeiserne Bufferplatten,
„ Spiralfedern aus Gussstahl für
Bufferhülsen bezw. Zughaken,
4485 laufende Meter eisernen Siederohren,
900 laufende Meter Homogen-Siederohren,
250 Stück Schraubenkuppelungen,
6 „ schmiedeeisernen Bufferbohlen
für Locomotiven,
24 „ eisernen Kopfstücken für Wagen,
im Wege der öffentlichen Submission ver-
dungen werden.
Hierzu ist Termin auf
Mittwoch, den 28. Februar 1877,
Vormittags 10 Uhr,
im Maschinen-tecbnischen Bureau der Kö-
niglichen Eisenbahn-Direction (Eisenbahn-
Directions-Gebäude, Zimmer Nr. 4 IV) an-
beraumt, bis zu welchem Tage die Offerten
portofrei und versiegelt einzureichen sind.
Die Bedingungen und Zeichnungen liegen
im maschinentechnischen Bureau zur Ein-
sicht aus und können auch auf portofreies
Ersuchen gegen Einzahlung von 2 Jl von
demselben bezogen werden, wobei bemerkt
wird, dass eine Bezeichnung derje-
nigen Gegenstände, worauf reflec-
tirt wird, erwünscht ist. Hannover, den
5. Februar 1877. Maschinentechnisches
Bureau der Königlichen Eisenbahn -Direc-
tion Overbeck. (1216)
Gliickstadt-Elmshorner Eisenbahn-Gesell-
schaft. Die Lieferung von:
40000 Stück eisernen Unterlagsplatten,
45000 Kilogramm verzinkten Eisendraht
soll im Wege der Submission vergeben
werden.
Die Lieferungs-Bedingungen liegen im
Bureau unserer Hauptverwaltung zur Ein-
sicht aus und können von demselben auf
portofreien Antrag gratis bezogen werden.
Offerten auf die ganzen Lieferungen
oder Theile derselben sind mit der ent-
sprechender Bezeichnung bis zum 1. März
d. Js. an uns einzureichen.
Die Auswahl unter den Offerten, welche
bis zum 10. März c. an ihre Gebote sich
zu biuden haben, bleibt Vorbehalten.
Später eingehende Offerten werden nicht
berücksichtigt. Glückstadt, den 8. Februar
1877. Die Direction. (1217)
Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn.
Wir beabsichtigen 4 Stück von der alten
Elbbrücke bei Magdeburg herrührende ei-
serne Gitterträger, sowie die gusseisernen
Querverbindungen franco Lagerplatz Wil-
helmsgarten-Magdeburg an den Meistbie-
tenden zu verkaufen.
Die den Herren Reflectanten etwa er-
wünschte nähere Auskunft wird unser Be-
triebs-Inspector, Herr Schucht in Magde-
burg, ertneilen.
Gefällige Offerten, pro 100 Kilogramm
Gitterträger und Querverbindung getrennt
angegeben, bitten wir bis zum 22. d. Mts.
Vormittags 10 Uhr bei uns einzureichen.
Berlin, den 1. Februar 1877. Das Direc-
torium. (1200)
2
4
9
16
6
6
6
187
264
35
1279
7. Submissions-Resultate.
Breslau- Warschauer Eisenbahn. Termin am 10. Februar er., Nachm. 4 Uhr, zum
Verkauf von alten Materialien.
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3
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^03
Sam. Pinoff,
Breslau.
i-.
Quan-
tum
Kilo-
Gegenstände.
J. Lindau,
Breslau.
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W. Klose,
Breslau.
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gr.
Jl
Jl
Jl
Jl
Jl
Jl
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Jl
Jl
M
Jl
2 344
Klein eisenzeug, Siederohr-
Abfälle, Nägel etc.
pro 50 Kilogr.
2,5
2,o
2,25
—
2,o
3,36
—
2,40
2,56
2,55
2,02
—
4 142
Schmiedeeisen p. 50 Kgr.
3,15
3,o
2,25
—
3,o
3,56
2,50
2,56
2,40
2,02
—
2 255
altes Gusseisen „ „ „
2,70
2,80
—
2,50
3,26
2,55
2,60
2,73
2,74
2,30
3,20
10 116
altes im Feuer gewesenes
Gusseisen, Roststäbe
pro 50 Kilogr.
1,80
1,90
—
—
1,80
2,26
—
1,15
1,73
1,70
1'50
2,3 1
116,5
altes Kupfer p. l Kilogr.
1,30
1,44
1,26
1,15
1'35
1,53
—
1 ,37
*)34
0,69
0,5*
1,55
50
73
Kupferspäne „ „ „
Rothgussspäne p. 50 Kgr.
1,20
40,o
1,20
40,o
0,90
34,o
1,10
27,5
0,90
20,o
1,48
61 o
1*10
40, o
1,02
27,02
0,47
44,o
1,50
100
alter Rotbguss „ 50
50,o
57,0
60,0
45,o
54,o
63,0
—
48,o
50,6,
50,o
4o,o
63)20
97
785
Gussfederstahl „ 50 ..
Stahlbandagen „ 50 „
5,0
2,70
6)0
3,o
—
3,o
2,05
5,io
3,36
—
2,70
2,70
3.50
2.50
3,o
2,30
6,io
3,40
650
Herzstücke (Hartguss)
pro 50 Kilogr.
2,70
2,80
—
—
1,60
2,26
—
2,0
2,03
2,10
1.20
2,85
611
Bandeisen und Blech
pro 50 Kilogr.
1,50
2,0
—
—
1,50
2,36
—
1,55
1’50
—
—
645
alte Siederohre
pro 50 Kilogr.
2,5
3,0
—
—
3?o
2,36
—
*:0
2,22
2.20
1,20
3,05
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Wien, Elisabethstrasse No. 9.
Verlegt und her&nBgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verantwortlicher Redacteur: Dr. jur. Wilh. Koch zu Berlin (Redactionsbnreau '. Anhulterstr. 6). - Comrmssionlir t Adolph Refelshüfer zu Leipzig. - Druck von B. 6. Hermann in Berlin. BeuthüBtr. 8.
189
Die Zeitung erscheint
Montags nnd Freitags.
Vierteljährlich für 4 Mark zu beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt des Deutsch-
Oesterr. Postgebietes ;
Kreuzband-Porto wird extra berechnet.
Manuscript sowie sämmtliche offieielle Inserate
•ind franco einzusenden an die Reaaction,
Dr. jnr. ff. Koch,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commis sionär für den Buchhandel :
Adolph Refelshöfer,
Leipzig; Nürnberger Strasse 59.
1877.
Beilagen zur Zeitung
und
Privat-Inserate
wolle man direct an die Buch- u. Steindruckerei
von H. S. Hermann,
Berlin SW., Beuth-Strasse 8.,
einsenden.
Insertions-Preis für die dreigespaltene Petitzeile
oder deren Raum 30 Pf.
Beilagen zu der Zeitung (in Quart"/ werden
sowohl den von den Eisenbahnen und aurch den
Buchhandel als den durch die Post bezogenen
Exemplaren für 15 Mark beigelegt.
Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 19. Februar 1877.
Dieser Nummer liegt No. 2 des „Anzeigers überzähliger Güter und Gepäckstücke“ bei.
Inhalt: Schiedsspruch. — Oesterreichisch-Ungarische Correspondenz. — Oldenburgische Staatsbahn. — Main-Neckar-Eisenbahn. —
Schmalspurige Eisenbahn Ocholt- Westerstede. — Berliner Stadtbahn-Gesellschaft. — Russische Correspondenz. — Belgien. — Frankreich. —
Gotthardbahn. — Der Felsrutsch auf der Englischen Südostbahn. — Nordamerika^ Eisenbahnen im Jahre 1876. — Juristisches. — Literatur.
— Marktbericht. — Beilage: — Badische Privat-Eisenbahnen. — Niederlande. — Belgien. — Italien. — Portugal. — Offieielle Anzeigen: 1. Be-
triebsstörungen. 2. Gesellschaftsblätter. 3. Tarifänderungen. 4. Submissionen. 5. Uebersicht der entbehrlichen etc. Wagen. — Privat- Anzeigen.
Zur Notiz! Der im Kopf dieser Zeitung angesetzte Preis von dl 15 für Beilagen versteht sich nur für im Format der Zeitung
bereits „gefalzte Beilagen.“ Für solche Beilagen, welche in unserer Druckerei noch gefalzt werden müssen, ist noch eine besondere
Gebühr von dl 3 zu entrichten.
Schiedsspruch.
In einer zwischen der Kgl. Württembergischen Eisenbahn-
Direction und der Kgl. Direction der Westfälischen Eisenbahn
schwebenden Streitsache,
die Beitragspflicht zu einer, an Otto Steinbach in Stuttgart
geleisteten Entschädigung für den Verlust eines Ballens
Baumwoliwaaren Göppingen-Osnabrück betreffend,
ist von der Direction der Pfälzischen Eisenbahnen die folgende
schiedsrichterliche Entscheidung getroffen worden.
Der Sachverhalt ist kurz folgender:
Ein in Göppingen zur Beförderung nach Osnabrück auf-
gegebener, zu einem höheren Werthe nicht versicherter Ballen
Baumwollenwaaren im Gewichte von 45 Kg. ist erwiesenermassen
auf der Bergisch-Märkischen Station Warburg angekommen, dort
aus plombirtem Wagen entladen, wieder verladen nnd der mit
dem in Rede stehenden Gute, auch andere Güter enthaltende,
B.-M. Wagen der Westfälischen Station Warburg zugeführt, welche
die bezügliche Ueberweisungskarte, auf welcher das Collo als
os. 5. figurirte, anerkannte, den Original-Frachtbrief mit dem
tempel der Güter-Expedition Warburg (W. E.) versehen und die
Eracht bis Osnabrück auf demselben mit 1,50 dl ausgeworfen hat.
Nachdem die anerkannte Ueberweisungskarte der Güter-
Expndition Warburg (B.-M.) bereits zurückgegeben war, erhält
letztere (3 Tage nach erfolgter Ueberweisung) von Warburg (W. E.)
die Anzeige, dass das Gut fehle.
Die Nachforschungen nach dem Verbleib desselben sind re-
sultatlos verlaufen und es erübrigte der Württemb. Bahn nur, den
Reclamanten durch Zahlung der reglementsmässigen Entschädi-
gung von 54 dl zu entschädigen.
Von der Westfälischen Bahn wurde der Rückersatz dieses
Entschädigungsbetrages unter dem Bemerken verweigert, dass ein
durch sie zu vertretendes Verschulden nicht nachgewiesen sei
und dass somit nach Massgabe des bekannten Tarifverbands-
Uebereinkommens, Uebernahme des gezahlten Betrages auf die
Expeditionsstrecke erfolgen müsse.
Obgleich die Württemb. Staatsbahn diesem Vorschläge —
wenn auch nur ausnahmsweise und unter Wahrung des Principes
— zustimmte, so wurde derselben doch von den übrigen betheiligten
Verwaltungen aus materiellen Gründen, von der Badischen Bahn
insbesondere aber deshalb widersprochen, weil sie dem qu. Tarif-
verbands-Uehereinkommen niemals beigetreten sei.
Für die Beurtheilung der Haftpflicht der Verwaltungen
konnten deshalb nur die zeitlich auf den vorliegenden Fall noch
anwendbaren Bestimmungen des Uebereinkommens zum Regle-
ment für den Vereins-Güterverkehr vom Jahre 1869 massgebend
sein. —
Die zum Schiedsrichter erwählte Direction der Pfälzischen
Eisenbahnen erklärt die Westfälische Eisenbahn für verpflichtet,
der Württemb. Staatsbahn die gezahlte Entschädigung von 54 dl
zu ersetzen und ausserdem die Bergisch-Märkische Güterexpedition
Warburg für deren Frachtguthaben von 3.40 dl zu entlasten.
Aus den Entscheidungsgründen ist das Folgende zu be-
merken :
Die Verantwortlichkeit der Westfälischen Bahn wird zunächst
aus der Bestimmung im ersten Absatz, Ziffer 3, Artikel 15 des qu.
Uebereinkommens, in Uebereinstimmung mit den allgemeinen
Rechtsgrundsätzen (vergl. Art. 401, Abs. 2, II. G. B.) abgeleitet,
da constatirt sei, dass der in der Ueberweisungskarte speciell auf-
geführte Ballen thatsächlich angenommen und irgend ein Vor-
behalt sofort oder in nützlicher Frist nicht gemacht sei.
Hiernach sei alles übrige Sache der übernehmenden Balm
gewesen, in deren Gewahrsam das Gut sich nunmehr befand.
Aus diesen — wesentlichen — Gründen musste wie oben
bemerkt erkannt werden.
Oesterreichisch-Ungarische Correspondenz.
Wien, 12. Februar 1877. (Besteuerungsdebatte. Cautions-
Einziehung. Prag-Dux und Braunau-Strasswalchen. Ungarisch’ ■
General-Inspection. Neue Signalordnung. Wehrpflicht. Bahnvor-
kehr 1876. Versicherung der Reisenden. Börsenbericht.)
Wie wenig die massgebenden Kreise der Entlastung der
Eisenbahnen gewogen sind, zeigt die Ablehnung des im Oester-
reichischen Steuerreform- Ausschüsse gestellten Antrages, für die
Besteuerung der Eisenbahnen ein besonderes Gesetz zu er-
lassen. Nach einer im Jahre 1874 dem Reichsrathe überreichten
Denkschrift, sind die Oesterreichischen Bahnen mit 15 bis 33 pCt-
des Reingewinns an Einkommensteuer sainmt Zuschlägen belastet,
da ihnen nicht gestattet ist, die Zinsen und Tilgungsraten ihrer
Prioritätsschulden bei der Berechnung des steuerpflichtigen Ein-
kommens abzuziehen, ja selbst passive Bahnen die hohe Erwerb-
steuer sammt Zuschlägen zahlen müssen. Dadurch wird das An-
lagecapital nicht zur Betheiligung an Oesterreichische Eisenbalm-
wertlien animirt. Andererseits werden die Bahnen mit einer
Menge unentgeltlicher oder kärglich vergüteter Leistungen
für die Post, das Militair, die Telegraphie etc. belastet und da
wundert man sich noch, dass sie nicht prosperiren und mit den
auch in dieser Beziehung weitaus günstiger situirten auslän-
190
dischen Bahnen nicht concurriren können. Der Finanzminister
war im Ausschüsse anderer Meinung „die Bahnunternehmungen
seien mehr begünstigt, als manche andere Anstalten durch das
naturgemässe Monopol, das .Expropriationsrecht etc. Nui Ein
Abgeordneter (Klier) hob erfolglos die gedachten Leistungen der
Bahnen hervor, welche mehr als andere Erwerbsgenossenschaften
Rücksicht verdienen.
Einen Gegensatz bildet der Beschluss des Eisenbahnaus-
schusses, den Antrag auf Einziehung der Caution der Mäh-
risch-Schlesischen Centralbahn und Regressnahme an dieselbe
wegen Nichteinhaltung ihrer Verpflichtung zum Baue der Flügel-
bahnen nach Würbenthal und Römerstadt abzulehnen. Die Con'
cessionsurkunde sei nämlich nicht ganz klar; die ungebührliche
Bereicherung der Conzessionaire sei nur behauptet, nicht erwiesen ;
sie und die Unionbank habe vielmehr erhebliche Verluste erlitten.
Der Bericht des Eisenbahn-Ausschusses empfiehlt die beiden
Regierungs - Vorlagen : den Ankauf der Braunau-Strass-
walch en’er Bahn um den Preis von 875 000 Fl. und der Erthei'
lung eines Staatsvorschusses von 1 Million an die Prag-
Duxer Bahn zum Zwecke des Ausbaues der Strecke Brüx-
Klostergrab — zur Annahme.
Das Ungarische Com. -Ministerium hat die Vereinigung der
bisher getrennten General-Inspectionen für den Bau und den
Betrieb unter der Leitung des um das Ungarische Eisenbahnwesen
sehr verdienten Ministerial-Rathes Langer verfügt, nachdem be-
reits früher der Rechnungshof für die Staatsgarantie der Eisen-
bahnen ihm untergeordnet wurde. Der am 2. d. M. in Wirksamkeit
tretenden Instruction für alle diese 3, somit sämmtliche Zweige
der Staats-Controlle entnehmen wir folgende wesentliche Bestim-
mungen: Beschwerden gegen Anordnungen der General-Inspection
sind ans Com. -Ministerium zu richten; sie hat demselben einen
Jahresbericht über den Bau, Betrieb und die ökonomische Ver-
waltung aller Ungarischen Bahnen zu erstatten; sie entscheidet
über Differenzen zwischen den Unternehmungen und ihrem Per-
sonale, die meritorische Prüfung des ganzen Gebarens der Bahn
hat schon im Laufe des Jahres zu geschehen, so dass nach
dessen Ablauf nur die rechnungsmässige Prüfung stattzufiuden
braucht, sie resp. ihre Organe sind berechtigt in Fällen der Ge-
fahr im Verzüge den executiven Dienst einer Bahn selbst in die
Hand zu nehmen.
Die beiden Ressort-Ministerien haben die mit t. Juli 1877 in
Wirksamkeit tretende einheitliche , Signal- Ordnung“ für die
Eisenbahnen Oesterreich-Ungarns hinausgegeben, mit welchem Tage
beide jetzt bestehenden Signal-Vorschriften ausser Kraft treten.
Als Anfangspunkte der Bahnen im Sinne der Signal-Ordnung hat
Wien für die Oesterreichischen und Budapest für die Ungarischen
Kronländer zu gelten. Für die gemeinsamen Bahnen wurden die
Stationen bestimmt, welche diesbezüglich als Endpunkte zu gelten
haben.
Statt der von den Bahnverwaltungen erhofften Erleichterung
bezüglich der W ehrpflicht ihrer Bediensteten, ist nun wieder
eine verschärfte Vorschrift beider Regierungen über die Evidenz-
haltuug und Einrückung der Militairpflichtigen herabgelangt. Es
wäre wünsch enswerth, dass die Bahnverwaltungen energischer
auf eine diesfällige Berücksichtigung hinarbeiten und unablässig
darauf hinweisen würden, dass in der ungestörten Functionirung
aller Zweige des Eisenbahndienstes gewiss der Wehrhaftigkeit des
Landes zumeist gedient ist, und dass sonst die Bahnen genötliigt
wären, statt der jüngeren, alte militärische Kräfte anzustellen.
Im Allgemeinen war der Eisenbahnverkehr der Oester-
reichisch-Ungarischen Monarchie im Jahre 1876, nament-
lich was der Frachtverkehr anbelangt, ein günstiger, indem die
Mehrverfrachtung an Gütern 3,25 Millionen Tonnen oder 65 Millionen
Zollcentner beträgt. Diese Mehrverfrachtung ist zunächst auf die
Massenartikel: Kohle, Getreide und Holz zurückzuführen. Der
Verkehr betrug in Millionen:
an Personen 1875: 37, 8S; 1876: 36, 90 daher — 0,93
,, Frachten „ 36, 22 ; ,, ,, — 0»23
Das finanzielle Ergehniss dieses Verkehrs war in Millionen
Gulden und zwar für den Transport von]
Personen 1875: 46, 58; 1876: 43, 69 daher — 2,99
Frachten „ 134,18; „ 143,« „ + 9,28
Aus dem kleineren Personentransport resultirt eine Ver-
ringerung der Geldeinnahmen um 6,42 Percent, aus dem grösseren
Frachtentransport resultirte eine Vermehrung um 6,91 Percent.
Im Verhältnisse der beförderten Personen und Waaren und den
daraus resultirenden Geldeinnahmen w'altet ein beträchtlicher
Unterschied ob. Die Menge der beförderten Passagiere verringerte
sich blos um 2,46 Percent, die Geldeinnahmen fielen um 6,42 Per-
cent. Es müssen also bedeutend kürzere Routen zurückgelegt,
nebstbei aber auch zahlreiche Fahrbegünstigungen zugestanden
worden sein. Der Frachttransport nahm der Menge nach um 8,97
Percent zu, die Geldeinnahmen erhöhten sich nur um 6,91 Percent.
Werden die Geldeinnahmen mit Rücksicht auf die von einigen
Bahnverwraltungen nachträglich durchgeführten Rectificirungen
nach den drei Bahngruppen zusammengestellt, so erhält man für
1876 folgende Endergebnisse :
Gemeinsame Bahnen 70 393 718 Fl. -j- 222 042 Fl. + 0,3l Percent
Oesterreich. Bahnen 94 201 086 „ + 4 387 574 „ -f- 4.8g „
Ungarische Bahnen 22 715 715 „ -f- 1 370 225 „ + 6,42 „
Zusammen 187 310 519 Fl. + 5 979 841 Fl. -f- 3, 99 Percent.
Die von den Oestr.-Ung. Bahnverwaltungen adoptirten Grund-
züge für eine obligatorische Versicherung der Eisen-
bahn-Reisenden gehen von dem Grundsätze aus, dass durch
diese in Folge Initiative des Oesterreichischen Handelsministeriums
angestrebte Massregel die Bestimmungen der in beiden Reichs-
hälfteu bereits bestehenden Haftungsgesetze nicht alterirt werden
und der Hauptzweck der sei, den Versicherten, respective deren
Erben in den Fällen einer Verletzung oder Tödtuug sofort und
ohne Rücksicht auf die erwähnten Gesetze einen entsprechenden
Schadenersatz zuwenden zu können. Die einzuhebende Assecu-
ranz-Gebühr soll pro Person, ohne Rücksicht auf die Länge des
zurückgelegten Weges, für die I. und II. Classe zwei Kreuzer, für
die III. und IV. Classe einen Kreuzer, die im Falle einer Tödtung
zu zahlende Summe hingegen für' einen Passagier 1. oderH. Classe
8000 Fl. und für einen solchen III. oder TV. Classe 4000 Fl. be-
tragen; im Falle einer schweren, bleibende Folgen nach sich
ziehenden Verletzung soll im Allgemeinen die Hälfte obiger
Summe und für die sechs Monate nicht übersteigende Zeit einer
Erwerbsunfähigkeit pro Tag 8 Fl., respective 4 Fl. gezahlt wer-
den. Nach den angestellten Berechnungen soll die vorerwähnte
Gebühr vollkommen hinreichen, um einen diesen Entschädigun-
gen entsprechenden Assecuranz-Fonds zu bilden, und soll die
Verwaltung desselben durch ein von den Bahnen eingesetztes
Comite erfolgen.
Die haussirendeTendenz erhielt sich auch die verflossene
Woche. Wie vorausgesagt waren die gewichenen Course der
Staatsbahn einem Pariser Fixir-Mannöver zuzuschreiben ; Deckungs-
käufe brachten eine Erholung von 7 Fl. Die enormen Ti’ansporte
der Carl-Ludwügsbahn kamen nur mit einer Avance von 2 Fl.
zum Ausdruck. Die rasche Beseitigung des Steinbrucker Berg-
sturzes verhalt der Südbahn zu einem Plus von 1% Fl. Kleine
Abschwächungen erfuhren ohne allen Grund Franz- Josef (125) u.
Nordwest (116) Der stationaire Silbercours liess auch die Priori-
täten ganz gleichgültig, daher ohne alle Nachfrage.
Oldenburgische Staatsbalm. Der Verkehr auf der am 25. No-
vember v. J. eröffneten neuen Linie Ihrhove-Neuschanz ist in Folge
Wasserunterwühlung und Zerstörung bei Weener unterbrochen.
Eine Brücke von 10 m. Lichtweite und ein Bahndamm von 500
m. Länge sind fortgerissen. Es lässt sich kaum übersehen, bis
wrann die Reconstruction, wenigstens insoweit, dass ein Ueberfah-
ren möglich ist, hergestellt sein wird. Die Arbeiten sind im voll-
sten Gange, jedoch ist bei den ungeheuren Wassermassen und
dem dadurch ungünstigen Terrain kaum anzunehmen, dass der
Verkehr vor Ende dieses Monats wieder eröffnet sein wird. Der
Schaden ist gross und um deswillen recht bedauerlich, weil die
ganze Strecke erst so kurz im Betriebe steht.
191
— K.— Main -Neckar-Eisenbahn. Nach dem Geschäftsberichte
der Main-Neckar- Eisenbahn pro 1874 haben sich auf derselben im
genannten Jahre sowohl der Verkehr, als auch die Einnahmen im
Ganzen gegen das Vorjahr Termehrt; die Zahl der beförderten
Centner-Güter war zwar etwas geringer, die Einnahmen daraus
jedoch, und zwar in Folge des mit dem 1. August eingeführten
20procentigen Tarifzuschlags höher als im Vorjahre.
Im innern Verkehre wurden, hauptsächlich im Interesse der
zahlreichen, die Bahn benutzenden Arbeiter, mit dem 12. Januar
Wochenkarten dritter Klasse zu dem ermässigten Satze Ton 10 Mark-
pfennipen pro Meile oder 1 V3 Markpfennig pro Kilometer eingeführt,
welche zur einmaligen Befahrung einer Strecke, tour und retour,
an den Wochentagen mit bestimmten Zügen berechtigen. Durch
diese Einrichtung steigerte sich namentlich die Frequenz zwischen
Frankfurt und den Stationen bis Darmstadt so erheblich, dass
zur Tour- und Retourbeförderung zwischen den genannten Städ-
ten mit dem 1. Juni ein besonderer Localzug eingelegt werden
musste.
Der Stand der Betriebsmittel ergiebt am Schlüsse des Jah-
res 1874: . 50 LocomotiYen, 58 Personenwagen erster und zweiter
Klasse mit Zusammen 1754 Plätzen, wovon 442 der ersten und
1312 der zweiten Klasse zufallen, 91 Personenwagen dritter Klasse
mit 4550 Plätzen, mithin ohne Unterschied der Klassen 149 Per-
sonenwagen mit 6304 Plätzen, 4 Postwagen, 15 Gepäckwagen,
6 Pferdestellwagen, 295 gedeckte Güterwagen mit einer Tragfähigkeit
von zusammen 57010 Ctrn. und 183 offene Güter- und Viehwagen
mit einer Gesammttragfähigkeit von 28020 Ctrn.
Die Lokomotiven haben im Jahre 1874 145088 Achs-, davon
144 431 Nutzmeilen zurückgelegt, die eigenen Wagen 2 197 692 und
Wagen fremder Bahnen 2 255 871 Achsmeilen.
Die Verkehrsresultate ergeben die Beförderung v'on 2 100 109
Personen auf 1 427 176 Billets und 52 572 Militärs. Erstere auf
die verschiedenen Wagenklassen zurückgeführt, verth eilen sich in
folgender Weise: Für die Schnell- und gewöhnlichen Züge wurden
ausgegeben für die I. Klasse 40 254, für die II. Klasse 244 129 und
für die 131. Klasse 684 070 Billets ; an Retourbilleten kamen zur
Verausgabung 5402 für die I. Klasse, 89 534 für die II. Klasse und
363 787 für die III, Klasse.
Ferner wurden befördert 112 606 Ctr. Gepäck, 23,005 Pferde
und Schlachtvieh in Viehwagen. An Fracht- und Eilgut sowie
sonstigen Transporten kamen 11 185 043 Ctr. zur Beförderung.
Ausserdem wurden noch 24 Extrazüge und 159 562 Achsmeilen für
Posttransporte gefördert.
Die Einnahmen ergaben zusammen 1 453 771 Fl., aus dem
Güterverkehr für Eilgüter 92 083 Fl., für Frachtgüter 997 992 Fl„
sodann unter Hinzurechnung der Einnahmen und aus sonstigen
Quellen 321 707 Fl., überhaupt 2 874 586 Fl. gegen 2 833 342 Fl.
im Jahre 1873.
Die Ausgaben haben betragen: bei der allgemeinen Ver-
waltung 93 850 FL, bei der Bahnverwaltung 539 066 Fl. und bei
der Transportverwaltung 1 495 192 Fl., überhaupt 2128 108 Fl.
gegen 1802 823 Fl. im Jahre 1873.
Die Betriebs-Ausgaben betrugen 74,3 Procent der Brutto-
Einnahme gegen 63,6 Procent im Jahre 1873.
Der Ueberschuss im Jahre 1874 stellte sich auf 746 478 FL,
im Vorjahre auf 1 030 519 Fl.
Die Baukosten der Bahn betrugen zu Ende 1874 zusammen
12 423 002 und verzinsten sich durch den Betriebs-Ueberschuss mit
6,01 Procent.
Pro Meile Bahnlänge ergiebt die Brutto-Einnahme 243,609 FL
die Ausgabe 180 348 Fl. und der Ueberschuss 63 261 Fl.
Ueber die schmalspurige Eisenbahn Ocholt-Westerstede im
Herzogthum Oldenburg, über welche die Nr. 73 des vorigen Jahr-
ganges eine eingehendere Mittheilung brachte, kommt weiter Fol-
gendes uns zu:
Die am 1. September v. J. eröffnete, seither ununterbrochen
im Betriebe gewesene und vom 1. September bis 26. November
von 3, sowie seit diesem Tage mit 4 Zügen in jeder Richtung tät-
lich befahrene Bahn ist im Laufe des vorigen Jahres im Bau voll-
ständig fertig gestellt und abgerechnet worden.
Die Gesammt- Ausgabe stellte sich dabei auf die Summe von
182 532 dl
An Oberbau-Material, welches wegen einer nach
Bestellung desselben noch möglich gewordenen Ver-
kürzung der Linie nicht verwendet wurde ist annoch
vorräthig für einen Betrag von 7000 dl
An nicht aufgebrauchtem Arbeitsgeräth
(Karren, Erdtransportwagen etc.) ein zu rea-
lisirender Werth von 2250 „
9 250 „
welche Beträge von obiger Summe abgezogen eine
Netto-Ausgabe von rund 173 282 dl
ergeben.
Da das voll realisirte Gesellschafts -Capital . . 223 800 „
beträgt, so ist eine Summe von rund 50 517 dl
erübrigt worden. Von derselben sind zu asserviren:
1) für zur Zeit nicht nothwendig gehaltene und deshalb nicht
ausgeführte Baulichkeiten 4 212.//
2) für veranschlagtes aber zur Zeit nicht erforder-
liches Betriebs-Material 4 400 „
Zusammen 8 612 dl
Der nach Abzug dieser Summe incl. des Werthes
der Materialien und Geräthe übrig bleibende Betrag
von rund 41 905 „
soll (letztere in natura,) dem Ergänzungs-, Erneuerungs- und Reserve-
fond überwiesen werden, welcher übrigens statutenmässig nur eine
Höhe von 15 000.// zu haben braucht, auf dieser aber event. durch
eine jährliche Rücklage von 600 dl erhalten werden muss.
Da der Reservetond dennoch vorhanden ist, so entfällt der
entsprechende Abzug für denselben (600 dl jährlich) vorläufig ganz.
Die in 1872 bei der Aufstellung des Projects pro anno zu
5 475
veranschlagte Einnahme hat für die 4 Betriebsmonate
September-December 1876 in Wirklichkeit betragen:
1) 10 806 Stück Einzelkarten mit . . . 3 301, 70 dl
2) 3 262 „ Retourkarten „ . . . 1 083, 80 „
3) 2 „ Abonnementskarten mit 4,20 „
4) Gepäckverkehr 56, 82 „
5) Viehverkehr 28, 75 „
6) Güterverkehr 612 440 Kg 963, S9 „
7) Für Beförderung der Post .... 320, 00 »
8) Miethe für Erdtransportwagen . . 140, 33 „
Zusammen 5 899,19 dl
Die Ausgabe für dieselbe Betriebs-Periode betrug:
11 Löhne des Personals 1 043, 09 dl
2) Ablösen des Zugbegleiters .... 5,00 „
3) 1186 Ctr. Torf ä 0,48 dl ..... 569, oo „
4) Oel zum Schmieren der Maschinen
und Wagen 211, 00 »
5) Sonstige Ausgaben 1 850, 00 „
Zusammen 3 678 „
Wonach ein Reinertrag sich ergibt von ...... 2 221 „
Derselbe entspricht einer Verzinsung des wirk-
lich verwendeten Anlage-Capitals von 3,6 %
Für das Jahr 1877 werden die Einnahmen ver-
anschlagt auf 2 1 00 dl
Dazu die Interessen des zu 4% % verzinslieh
angelegten liquiden Reservefonds mit __
Macht ganze Einnahme 22 885 dl
Unter Berücksichtigung der Kosten der Bahn-
unterhaltung, welche bis 1. Januar 1877 vom Baufonds
bestritten wurden, sowie des muthmasslich sich meh-
renden Aufwandes für Unterhaltung des Betriebs-Ma-
terials sind die Ausgaben wie folgt berechnet:
1) Löhne des Personals 3 129 </ll
2) Ergänzung des Personals und Ablö-
sung des Zugbegleiters 800 „
3) Bahnunterhaltung 600 Arbeitstage
5 2 M. 1 200 ,
4) Remuneration des Bahnmeisters . . 52 „
5) 4200 Ctr. Torf 5 0,50 dl 2 100 „
6) Oel zum Schmieren, Erleuchten etc. 750 „
7) 21 000 Zugkilometer Reparaturkosten
der Maschinen u. Wagen ä 0,075 dl 1 575 „
8) Sonstige Ausgaben 2 000
Summa Ausgabe 1 1 606 dl
Wonach also eine Verzinsung des ganzen Capitals
der Gesellschaft ad 223 800 dl zu 5.04 %
ziemlich sicher in Aussicht genommen werden kann, ein Resultat,
nach welchem die finanzielle Seite schmalspuriger Local-Eisen-
bahnen mit Dampfbetrieb nicht so hoffnungslos anzusehen sein
dürften, als es gewöhnlich zu geschehen pflegt. — li.
Berliner Stadtbahn-Gesellschaft, ln verschiedenen ZeituDgen
findet sich die Nachricht, dass die beiden Vertreter der Deutschen
Eisenbahn-Bau-Gesellschaft in der am Sonnabend, den 10. Fe-
bruar er. stattgehabten Sitzung des Aufsichtsraths der Berliner
Stadtbahn-Gesellschaft gegen den dort gefassten Beschluss, durch
welchen die Einzahlungen der mit Zahlung der dritten Rate des
Actien-Capitals im Rückstände gebliebenen Deutschen Eisenbahn
Bau-Gesellschaft für verfallen und die Ansprüche aus der Actien-
Zeichnung für erloschen erklärt sind, Protest eingelegt hätten.
Diese Mittheilung ist nicht richtig. In der betreffenden Sitzunu
waren überhaupt nur vier Mitgliecler des Aufsicbtsraths anwesend
und zwar ausser den Vertretern der drei an dem Stadtbahn-
Unternehmen betheiligten Privatbahnen ein Mitglied, welch >
früher dem Aufsichtsrath e der Deutschen Eisenbahn-Bau-Gesell
schaff angehörte. Dieses letztere Mitglied hat nicht Protest g<A'ii
den fraglichen Beschluss eingelegt, sondern nur bei der Abstim
mung über die Frage, ob die Caauzirung einzutreten habe, sieh
ablehnend und zwar mit der Begründung verhalten, dass di,- Be-
hauptung der Deutschen Eisenbahn-Bau-Gesellschaft, ihre Ein-
192
Zahlungen auf das Actien-Capital ausschliesslich durch Ueberlas-
sung von Grundstücken leisten zu dürfen, beachtenswert!) sei. —
Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsraths hielten in Uebereinstim-
mung mit der Königlichen Direction die Anschauung der Deut-
schen Eisenbahn-Bau-Gesellschaft für rechtlich ganz unbegründet
und wurde demgemäss die Caduzirung der betreffenden Actien,
nachdem die nicht erfolgte Einzahlung der fälligen Rate nachge-
wiesen war, mit drei gegen eine Stimme beschlossen.
Russische Correspondenz.
— A — Neue Bahnen. 1. lieber die in Finnland zwischen
Uleaborg und Torneo projectirte Eisenbahnverbindung erfahren
wir, dass die Vorarbeiten nunmehr beendet sind und die Länge
von 120 Werst für die ganze Strecke ergeben haben. Die Bahn
überschreitet dabei nicht weniger als 7 Flüsse, darunter die Kem
und den Torneo, deren Ueberbrückungen je eine Million finn. Mark
kosten sollen.
Das gesammte Baucapitai ist zu 10 800 000 finn. Mark be-
rechnet worden, d. i. pro Bahnwerst nur 22 500 Rubel Silber.
Die Bahn liegt zwischen dem 65. und 67. Grad n. Br. und
ist demnach die am nördlichsten gelegene Bahn Europas.
2. Die erste Strecke der Uralbahn und zwar das Stück
von Perm bis zur Tschussowaja geht seiner Vollendung entgegen,
sodass die Eröffnung dieser 96 Werst langen Strecke in aller-
nächster Zeit zu erwarten steht.
3. Die z. Z. nicht rentirende Sestrorjezker Eisenbahn-
gesellschaft hat bei der Regierung um die Genehmigung nachge-
sucht, die ihr bereits concessionirte Tarchow’sche Zweigbahn über
Lissij Noss, Lachty und Nowaja Derewnja bis nach Petersburg
ausdehnen zu dürfen und das Endstück durch Pferdebahnen mit
der Nicolaibahn und den Artilleriedepots zu verbinden.
4. Die Riga-Tukum’sche Bahn, über deren baldige Be-
triebseröffnung wir bereits berichtet haben, soll nunmehr bis
nach Windau verlängert werden. Die detaillirten Vorarbeiten
und Kostenanschläge sind bereits dieser Tage dem Ministerium
vorgelegt worden.
Die im Mai 1875 vom Staate angekaufte Hüvingö-Hangö
Eisenbahn hat im Zeitraum von da bis zum 1. Januar 1876 höchst
ungenügende Resultate ergeben. Es wurden auf derselben 181 561
Personen und 1 090 000 Pud Güter transportirt und hiefür im
Ganzen 181561 finn. Mark gelöst, während die reinen Betriebs-
ausgaben 289 046 Mark betrugen ; es blieb somit ein Deficit von
107 485 Mark, in welchem weder die Neuanschaffungen mit 57 401
Mark, noch die Zinsen des Ankaufcapitals von 10 559 809 Mark
enthalten sind.
Die Verwaltungen der Kursk-Charkow-Azow, der Koslow-
Woronesch-Rostow und der Orel-Griasi Bahnen haben dem Kriegs-
ministerium für den Fall eines Krieges einen Sanitätszug zur Ver-
fügung gestellt, bestehend aus 28 Personenwagen III. CI., 2 Ge-
päck- und 1 Küchenwagen mit sämmtlichen zum Verwundeten-
transport und zur Krankenpflege erforderlichen Einrichtungen.
Ausserdem richten genannte Verwaltungen für die Gesell-
schaft des rothen Kreuzes drei Spitäler ein und zwar in Lipezk
für 20, in Usman für 50 und in Marpino für 100 Betten.
So anerkennenswerth auch diese Massregel im Interesse et-
waiger Verwundeter sicherlich sein mag, so wird der Werth der
durch dieselbe bekundeten Opferfreudigkeit doch bedeutend
herabgemindert durch die Berücksichtigung des Umstandes, dass
zwei der genannten Verwaltungen einen jährlichen Zuschuss zu
den Betriebsausgaben im Betrag von nahezu je einer Million Rubel
von der Regierung erhalten; dieselbe demnach auch für die er-
wachsenden Ausgaben aufkommen muss.
Andererseits verdient hierorts die Bemerkung Erwähnung,
dass die Regierung bei Berechnung der Entschädigung für die
Truppentransporte wohl in Folge mangelnder Geldmittel in letz-
ter Zeit mit grosser Willkülir vorgeht, sodass die Eisenbahnver-
waltungen in der letzten Generalversammlung des Vereins an die
Regierung die Bitte gerichtet haben, zum Mindesten die baaren
Auslagen für die Zugförderung jeweils rückzuerstatten und eine
Commission gewählt haben, uni hiefür allgemeine Abrechnungs-
normen festzustellen. Bei den Verhandlungen stellte sich u. A.
heraus, dass die Intendantur zwar die Forderungen der einzelnen
Bahnverwaltungen anerkennt, die Geldbeträge aber nicht zur
Auszahlung bringt, weil das specielle militairische Controlbüreau
bedeutende Reductionen vornimmt, zu denen es keine gesetzlich
begründete Berechtigung besitzt. Die grosse russ. Eisenbahnge-
sellschaft theilte im Lauf der Verhandlungen mit, dass sie ge-
zwungen war, eine Forderung von 85 000 Rubel (212 500 Rrnark)
tür geleistete Truppentransporte aus ihren Büchern zu streichen,
weil die Militairverwaltung deren Bezahlung so lange anstehen
lioss, dass die Forderung selbst inzwischen verjährte.
Die Commission, welche zur Ausarbeitung des Betriebs-
Reglements, betreffend die Dynamit-Transporte in Russland ein-
gesetzt war, hat nunmehr ihre Arbeiten vollendet und folgende
Bestimmungen festgesetzt: Der Transport der Nitroglycerinpräpa-
rate auf den Eisenbahnen ist im Allgemeinen untersagt. Es steht
jedoch den Bahngesellschaften frei derartige Transporte zu über-
nehmen, wenn dieselben während derselben den gesammten
übrigen Eisenbahnverkehr sistiren.
Vorläufig finden noch ausnahmsweise Transporte von Dyna-
mit aus Wolotschysk bis nach dem Kaukasus statt, dieselben ge-
schehen auf Rechnung der Regierung und unter Einhaltung einer
strengen Instruction, derzufolge der Dynamit in Pulverform in
hölzernen mit Holzreifen versehenen Fässchen verpackt sein muss,
die inwendig mit Pergamentpapier ausgelegt sind und im max.
2 Pud Gewicht haben. Dabei ist nur Dynamit gewisser Fabriken
zugelassen und dürfen die Fässer nur in gedeckten Wagen bei
gehöriger Verspreizung transportirt werden, die Wagen müssen
in der Mitte von Güterzügen eingestellt werden. Aehnliche Be-
stimmungen gelten auch für den Transport von Dynamitpatronen.
Dem letzten Geschäftsbericht der Odessaer Eisenbahn ent-
nehmen wir folgende Statistik der Unglücksfälle auf derselben für
die Zeit vom Beginn des Betriebes auf der ersten Strecke am 1|9.
1866 bis zum 1 Jan. 1876.
Die Gesammtzahl der in diesem Zeitraum durchlaufenen
Zugwerst war für die Personenzüge 7 177 096 Zugwerst, für gemischte
Züge 4 229 197 Zugwerst, endlich 9 476 421 Güterzugswerst, im Ganzen
somit 20 882 704 Zugwerst mit zusammen 1 013 057 449 Passagier-
werst. Dabei wurden insgesammt
getödtet: 18 Beamte in den Zügen, 74 Beamte nicht in Zügen;
84 Passagiere und 39 dritte Personen;
schwerverwundet: 51 Beamte inund 113 Beamte ausserhalb der Züge ;
151 Passagiere und 26 dritte Personen.
Ausser durch Entgleisungen, Zugtrennungen etc. wurden
diese Unglücksfälle durch im Ganzen 94 Zusammenstösse hervor-
gerufen, deren schädliche Folgen nur deshalb nicht bedeutender
waren, weil die Zugsgeschwindigkeit im Allgemeinen eine sehr
eringe und die Besetzung der Züge eine sehr schwache ist, äusser-
em die langenJhorizoDtalen und gradlinigen Strecken mit weithin
sichtbarer Bahn in den meisten Fällen eine bedeutende Vermin-
derung der Fahrgeschwindigkeit vor dem Zusammenstösse er-
möglichen.
Das Verhältniss der beschädigten Passagiere zu den trans-
portirten variirt dabei in den einzelnen Jahren ganz ausserordent-
lich; so kommt z. B. im Jahre 1874 ein getödteter Passagier erst
auf je 1 295 182; im Jahre 1875 aber schon einer auf je 17 361 Pas-
sagiere; je ein Verwundeter in 1874 auf 431 727 Passagiere; im
Jahre 1875 aber 1 Verwundeter schon auf je 16 397 Reisende ; das
Verhältniss der verwundeten Zugsbeamten zu der Zahl der im
Ganzen angestellten Zugbeamten variirt in den einzelnen Jahren
zwischen 1 : 63 Bis zu 1 : 165, ist aber jedenfalls ein sehr hohes
zu nennen und kann bei der allgemein eingeführten Intercommu-
nication der Wagen nur durch die Lebensweise der Beamten und
deren häufigen Wechsel erklärt werden.
— r — Belgien. Die Section Modave-Ciney der Linie Lüttich-
Namur ist am 1. Februar für den Güterverkehr eröffnet worden.
Die Sectionen von Landen nach Huy und von Huy nach
Modave stehen schon längere Zeit im Betriebe.
— r — Frankreich. Nordbahn. Die Nordbahn-Gesellschaft
hat am 8. Januar d. J. die Verbindungsbahn zwischen den Docks
von St.-Ouen und dem Bahnhofe der Ebene von St.-Denis dem
Verkehre eröffnet. Diese Strecke, welche vorerst nur für den
Gütertransport zu dienen bestimmt ist, hat eine Länge von 3,,0o
Meter. Sie wurde dem alten Netze der Nordbalin-Gesellschaft zu-
getheilt.
Westbahn. Diese Gesellschaft hat kürzlich die Section von
Sable nach Chäteau-Gonthier (Sarthe) dem Betriebe übergeben.
Diese Section hat eine Länge von 23 Kilorn.
M. d. J. M. N. 4.
—st— Gottliardhahn. (47. Monatsbericht.) Am 31
October 1876 war beim grossen Tunnel der Stand der Arbeiten
folgender:
Nordseite (Göschenen) in laufenden Metern: Richtstollen
(3677, 3), Erweiterung für das Gewölbe (2468, 6), Sohlenschlitz (2010,.),
Strosse 1519, 5), Vollausbruch (1170,„), Gewölbmauerwerk (1239, e),
östliches Widerlager (639, 7), westliches Widerlager (898,9), Abzugs-
canal (126, 0), vollständiger Tunnel (1170, 0).
Südseite ( Airol o) Richtstollen (3401, 0), Erweiterung für
das Gewölbe (2249, Sohlenschlitz (1520, „), Strosse (1037, 0), Vollaus-
bruch (765, „), Gewölbmauerwerk (1402,,), östliches Widerlager (702,,),
westliches Widerlager (960, 5), Wasserabzugscanal (132, „), vollstän-
diger Tunnel (702, 2). Durchschnittlich waren auf beiden Seiten zu-
sammen 2940 Arbeiter beschäftigt.
Werkplatz Göschenen. Das vom Richtstollen getroffene
Gestein war, wie im Vormonat, Gneiss-Glimmerschiefer mit ganz
193
unbedeutenden Wasserdurchsickerungen, die keinerlei Arbeitsun- I
terbrechung veranlassten. Vor Ort hatte die Luft eine mittlere !
Temperatur "von 20,, 0 C., an der Aussenseite 9,8° C. Die neuen
Compressoren waren während des ganzen Berichtsmonats in Thä-
tigkeit, wogegen 2 Gruppen der älteren, wegen Reparatur, ausser
Dienst gesetzt werden mussten. Die zum Betrieb der Bohrma-
schinen bestimmte comprimirte Luft hatte beim Eintritt in den
Tunnel eine Spannung von 6 Atmosphären; bei der zur Speisung
der Locomotiven bestimmten betrug die Spannung 12 Atmosphären.
Der Richtstollen ist im October um 83, vorgerückt und geschah
die Bohrung mit Maschinen Ferroux; bei den Erweiterungsar-
beiten waren die Resultate etwas geringer als im September. Im
Bereiche des Normalprofils wurden 4150 Kbm Material gefördert,
was einer Länge von 92 m des vollen Tunnelprofils entspricht. Die
Gesammt - Ausbruchmasse betrug jedoch 5700 Kb ™ und ergiebt
sich, abzüglich des zum Mauerwerk im Tunnel verwendeten Ma-
terials, eine durchschnittliche Förderung per Tag von 170 Kbm.
Werkplatz Airolo. Dgr Richtstollen traf auf glimmer-
reichen Gneiss mit geringen Einsprengungen von weissen, dichten
Gneiss. Der Wasserzudrang hat sich nur ganz unbedeutend ver-
mehrt und betrug der Gesammtabfluss aus dem Tunnel 231 Liter
pro Secunde (am 1. November 1875 war der Abfluss 285 Liter.)
Auch auf dieser Seite waren die neuen Compressoren ununter-
brochen in Thätigkeit; die Spannung der comprimirten Luft zum
Betrieb der Bohrmaschinen betrug 51/ 2 Atmosphären, zur Spei-
sung der Locomotiven 8l/2 Atmosphären. Der Richtstollen ist um
117, Qm vorgerückt, bei 6,96nm Querschnitt. Die Bohrung geschah
mittelst Maschinen Mac Kean und erforderte der leicht zu bear-
beitende Fels nirgends einer Bolzung. Die Gesammt- Ausbruch-
masse innerhalb des Normalprofils war 3470 Kbm, einer Länge von
77 m des vollen Profils entsprechend.
Der Felsrutsch auf der Englischen Südost -Bahn.
Dover, 30. Januar.
Der verhängnisvolle Bergsturz bei Steinbrück in Steiermark?
welcher um die Mitte dieses Monats einen der Hauptverkehrswege
der Oesterreichischen Monarchie unterbrach, hat sein Gegenstück
ungefähr zur nämlichen Zeit in England auf der South-Eastern-Eisen-
bahn (Südostbahn) gefunden, welche neben der London-Chatham-
Dover Bahn von Dover aus bis London eine der Hauptverkehrs-
linien zwischen dem Continent und England bildet.
Die meisten Reisenden, welche die Weltstadt London besucht
haben, kennen ohne Zweifel die Südost-Bahn von Dover nach
London mit ihren Londoner Hauptstationen Charing-Cross und
Cannon-Street. Auf der ungefähr 11 Kilometer langen Strecke von
Dover bis Folkestone läuft die Südost-Bahn dicht am Meeres-
strande entlang und durch schneidet in tiefen Einschnitten und
drei Tunnels die dort hoch emporragenden Kreidefelsen. Diese
Felsen bestehen aus Kreide, mit Lehm und Sand untermischt.
Schon seit Jahren ist das Erdreich in der Nähe jener Bahnstrecke
von gewaltigen Spalten zerrissen, ein Beweis, dass das Meer die
ganze Felsenkette unterwühlt und mit der Zeit wahrscheinlich
die Eisenbahn nebst der in der Nähe befindlichen Landstrasse ver-
schlingen wird. Verschiedene Anzeichen hatten die Verwaltung
schon seit einiger Zeit einen Unfall befürchten lassen und dieselbe
bewogen, Wächter hinzustellen, um sofort Meldung zu erhalten.
Am 12. Januar, Mittags gegen 1 Uhr, erfolgte denn auch die
Katastrophe. Der bekannte Martello-Tunnel, unmittelbar vor der
Einfahrt in Folkestone, war theilweise zusammengestürzt, indem
sich der zwischen 3- bis 400 Fuss hohe Kreidefelsen in Bewegung
gesetzt und die Sohle des Tunnels auf eine beträchtliche Strecke
mit fortgerissen hatte. Dieser Tunnel, welcher auf der Seite nach
Dover zu zusammengebrochen ist, war vor ungefähr 30 Jahren in
einer Mauerstärke von 6 Ziegelsteinen sehr solid erbaut worden.
Glücklicherweise erfolgte die Meldung des Unglücks so frühzeitig,
dass die Durchfahrt eines Zuges von Dover oder Folkestone aus
vermieden und so noch grösserem Unheil vorgebeugt werden
konnte.
Doch ein Unglück kommt selten allein. Drei Tage später
fand an einer anderen Stelle dieser Bahnstrecke, dort, wo die
Bahn in dem tiefen Einschnitte zwischen dem Martello-Tunnel
und der Abbots-Klippe liegt, ein zweiter, weit bedeutenderer
Bergsturz Statt, von solchem Umfange, dass der Bahnkörper auf
einer Strecke von 1/2 Kilometer unter fünfzig Fuss hohem Kreide-
schutt begraben wurde. Leider wurden hierbei zwei Bahnbe-
dienstete lebendig mit begraben; die Leichen sind bis heute noch
nicht zu erreichen gewesen. Die Arbeiten zur Wiederherstellung
der verschütteten Bahnstrecke und des theilweise eingestürzten
Tunnels werden Seitens der Bahnverwaltung energisch betrieben.
Anfangs verweigerten zwar viele der Leute die Arbeit wegen
drohender Gefahr, welche Befürchtungen indessen jetzt ge-
schwunden zu sein scheinen. Gegenwärtig sind an jenen Stellen
etwa 900 Arbeiter beschäftigt, gegen einen Tagelohn von fünf
Shillingen ausser Bier und Käse. Die Arbeiter haben mit der
Abtragung der über dem Martello-Tunnel hangenden Felsenmasse
begonnen, indem die Verwaltung beabsichtigt, diesen Tunnel oder
jedenfalls so weit er zusammengestürzt ist, in einen Einschnitt
ümzubauen, Die Arbeit wird erheblich dadurch gefördert, dass
die Erdmasse aus fast loser Kreide besteht und dieselbe mit
Schiebkarren über den ixnprovisirten Weg direct ins Meer geführt
werden kann. Man hegt die Hoffnung, die Bahnstrecke in drei
Monaten wieder fahrbar machen zu können, allein diese Hoffnung
kommt dem Fachmann und dem Kenner jenes Küstenstrichs doch
etwas sanguinisch vor.
In der That dürften die unausgesetzten Angriffe des Meeres
eine der Hauptursachen des Bergsturzes und die Katastrophe nur
dadurch beschleunigt worden sein, dass das anhaltende Regen-
wetter durch die vorhandenen zahlreichen und tiefen Spalten, von
welchen die meisten fünf Fuss Länge und drei Fuss Breite be-
tragen, in das Erdreich eindrang und die aus Kreide, Lehm und
Sand bestehenden Felsen zum Weichen brachte. Dem Wanderer
auf der der Eisenbahn benachbarten Landstrasse zwischen Dover
und Folkestone kommt es stellenweise so vor, als ob der Boden
unmittelbar neben der Strasse nachgebe. An einzelnen gefähr-
lichen Stellen des mit dieser Landstrasse parallel laufenden mäch-
tigen Eisenbahndammes sind Sicherheitswächter mit weissen Signal-
flaggen und Signallaternen aufgestellt, um sofort das Alarmsignal
geben zu können. Wie sehr diese Befürchtung gerechtfertigt, und
wie wenig dem Boden, namentlich für den Eisenbahnbau an jener
Küstenstrecke zu trauen ist, beweist ein dritter bei Lyddenspout,
glücklicher Weise ausserhalb des Bahngeleises, in grosser Aus-
dehnung eingetretener Bergsturz. Auf 150 Ellen Länge wälzte
sich die schlammartige Kreide- und Lehmmasse wie eine unge-
heure Woge ins Meer. Bei dieser Gelegenheit entging der dort in
der Nähe vorhandene Tunnel zwar seinem Schicksal des Einstür-
zens, indessen wurde an der betreffenden Rutschungsstelle das
Gewölbe des Tunnels vollständig biosgelegt. Angesichts solcher
Thatsachen wird von technischer Seite die betriebssichere Wieder-
herstellung auf der Strecke Dover-Folkestone in einigen Monaten
bezweifelt. Die Englische Eisenbahn-Zeitung vom 27. Januar
spricht sich sogar dahin aus, dass es ganz und gar nicht unwahr-
scheinlich sei, dass die Südostbahngesellschaft ihre Strecke von
Dover bis Folkestone vollständig aufgeben müsse.
Während der Dauer der Unterbrechung der directen Ver-
bindung zwischen Dover und London auf der Südostbahn wird
der ganze Personen- und Güterverkehr von Dover nach London
und umgekehrt, im Anschluss an die Post-Dampfschiffe von Calais
und Ostende, über die London-Chatham- und Dover-Eisenbahn ge-
leitet. Glücklicher Weise kann daher von irgend welcher Verkehrs-
störung zwischen dem Continent und England über Calais und
Dover und über Ostende und Dover-London keine Rede sein, und
dies um so weniger, als die London-Chatbam-Dover Eisenbahn-
gesellschaft auch Eigenthümerin der zwischen Calais und Dover
fahrenden Post- und Personen-Dampfschiffe so wie besonderer
Dampfschiffe für den Güterverkehr ist. (Köln. Ztg.)
Nordamerika^ Eisenbahnen im Jahre 1876.
Von Professor Dr. Stürmer in Bromberg.
Nach einer detaillirten Zusammenstellung in der Railroad-
Gazette vom 19. Jan. d. J. wurden in den Vereinigten Staaten im
Jahre 1876 an neuen Eisenbahnstrecken 2442 Englische Meilen
oder 3929 Km. dem Betriebe übergeben, ein Zeichen, dass der
Eisenbahnbau daselbst wieder in ein etwas günstigeres Stadium
eingetreten ist, als in den letzten Jahren. Nachdem in den sechs
Jahren von 1867—1872 das Eisenbahnnetz der Union um 31040
Englische Meilen, durchschnittlich jährlich um 5170 Meilen ge-
wachsen war und dadurch das Doppelte seines früheren Bestan-
des erreicht hatte, trat plötzlich in Folge der finanziellen Krisis
eine bemerkbare Stockung im Eisenbahnbaue ein. Zwar wurden
im Jahre 1873 noch 3883 Meilen dem Betriebe übergeben, jedoch
waren dies meist Strecken, die in den vorhergehenden Jahren
im Bau schon weit vorgeschritten waren, und keine neuen Unter-
nehmungen. Im Jahre 1874 sank die Länge der eröffneten
Strecken auf 2025, im Jahre 1875 auf 1661 Meilen.
An den 2442 Meilen Neubauten des Jahres 1876 waren mit
fast der Hälfte dieser Länge nur vier Staaten betheiligt, Texas
mit 388, Californien mit 351, Ohio mit 270 und Colorado mit 155
Meilen; dann kommen noch mit mehr als 100 Meilen Kentucky
mit 138, Wisconsin mit 124 und Missouri mit 109 Meilen. Der Rest
vertheilt sich auf 24 Staaten.
Von den einzelnen Eisenbahngesellschaften setzten die
längsten Neubaustrecken in Betrieb die Southern Pacific (196 Ml.),
welche nun von San Francisco nach Süden über Los Angeles
bis Indian Wells in einer Länge von 507 Ml. im Betriebe steht,
die Cincinnati Southern (138 ML), welche Cincinnati mit Chatta-
nooga an der Südgrenze von Tennessee verbinden wird, die
Texas und Pacific Bahn, welche 120 Ml. von Texarkana bis Brook-
ston und von Eagle Fort nach Fort Worth eröffnete, die Colurn-
bus und Toledo Bahn in Ohio mit 117 Ml. und die schmalspurige
Denver und Rio Grande Bahn in Colorado mit 108 Ml. neuer
Strecken. Ueberhaupt bilden die schmalspurigen Bahnen mit 3'
oder 3' 6" Spurweite einen nicht unbeträchtlichen Theil der neu
194
eröffneten Strecken ; es wurden im Jahre 1876 hiervon 537 Ml.
dem Betriebe übergeben, gegen 263 Hl im Jahre 1875 und 422
Ml. im Jahre 1874; im Ganzen sind jetzt in den Vereinigten Staa-
ten gegen 1800 Englische Meilen schmalspuriger Eisenbahnen im
Betriebe.
Das gesammte Eisenbahnnetz der Union hatte zu Ende des
Jahres 1876 eine Länge von 76 640 Ml. (123 314 Km.) erreicht, wo-
von 5673 Ml. auf die Neuengland-Staaten, 14 411 auf die Mittel-
staaten, 16 S89 Ml. auf die Südstaaten, 36 633 auf die inneren und
westlichen Staaten und 2934 Ml. auf die Pacificstaaten kommen.
Die Vertheilung dieses grossen Eisenbahnnetzes auf die einzelnen
Staaten der Union, sowie das Verhältniss der Eisenbahnlänge zum
Areal und zur Bevölkerungszahl ist aus der folgenden Tabelle
ersichtlich.
Angaben pro Kilometer in Reichsmark erhält man durch eine ein-
fache Multiplication der für die Englische Meile in Dollars gege-
benen Zahlenwerthe mit 2 da eine Englische Meile — 8/ä Km.
(genauer 1,609 Km.) und 1 Dollar — 4 Mark ist.
Die Betriebsmittel für 70 027 Ml. bestanden aus 15 569 Loco-
motiven, 13 966 Personenwagen und 375 240 Lastwagen; auf eine
Meile Bahn kamen 0,2ä Locomotiven, 0,80 Personenwagen und ö,35
Lastwagen, und zwar am meisten in den Mittelstaaten, nämlich
0,4 Locomotiven, 0,35 Personen- und 13,7 Lastwagen, am wenigsten
in den Südstaaten, nämlich nur 0,14 Locomotivan, 0,12 Personen-
wagen und 1,9 Lastwagen pro Bahnmeile.
Die Zahl der zurückgelegten Zugmeilen ist für ein Eisen-
bahnnetz von 59 917 Ml. mit 322 501 938 angegeben, also pro Bahn-
meile mit 5 382 Zugmeilen, wras einer täglichen Zugfrequenz von
Staat.
1. Maine ....
2. New Hampshire
3. Vermont . .
4. Massachusetts
5 Rhode Island
6. Connecticut
7. New York
8. New Jersey
9. Pennsylvania
10. Delaware
11. Maryland
12. Virginia
13. West Virginia
14. North Carolina
15. South Carolina
16. Georgia .
17. Florida .
18. Alabama .
19. Mississippi
20. Louisiana.
21. Texas . .
22. Kentucky
23. Tennessee
24. Arkansas
25. Ohio
26. Michigan
27. Indiana
28. Illinois .
29. Wisconsin
30. Minnesota
31. Jowa .
32. Kansas .
33. Nebraska
34. Missouri .
35. Wyoming .
36. Utah
37. Dakota, .
38. Colorado ,
39. Indian Terri
40. California
41. Oregon.
42. Nevada
43. Washington Territ.
Vertheilung in Staaten-
gruppen.
New-England St. (1 — 6) .
Mittelstaaten (7—11) . .
Südstaaten (12—24) .
West- u. Innere St.(25— 39)
Pacifische St. (40 - 43) .
Totalsumme .
Eisenbahnen
Ende 1876.
Engl. Ml.
987
942
810
1 827
182
925
5 526
1 594
5 914
285
1 092
1 648
576
1 371
1 352
2 308
484
1 722
1 028
539
2 072
1-464
1 638
787
4 694
3 437
4 072
7 007
2 575
2 024
3 937
2 226
1 181
3016
459
486
290
948
281
1859
251
714
110
Auf l geogr.
Ml. kommen
Eisenbahnen
Engl. Ml.
0,6
2,i
1.7
5.0
2,9
4.1
2,5
4.1
2.7
2.8
2.1
0,9
0,5
0,6
0,7
0,8
0,17
0,72
0,46
0,28
0„6
0,82
0,76
0,32
2,5
1,3
2,5
2,7
1,0
0,5
1
0.
0.
1
0.
o,
0,04
0-19
0,09
0,21
0,06
0,15
0,03
Auf je 10000
Einwohner
kommen Ei-
senbahnen
Engl. Ml.
15.7
28,9
24.0
11.0
7,5
16.0
11.7
15.0
15.0
20.0
10, !
13.0
11.9
12.0
18,6
18.0
21.0
16,4
11.5
6,9
17.2
10.2
12.1
13.7
16,3
24.9
22, j
23.8
20.6
30.6
29.2
42,!
57.3
14.8
33.7
32,6
13.8
75.9
40„
26,5
24,!
84,o
26, q
1-8
2,7
0,44
0,7
0,13
0,55
15.0
13.1
13,7
23„
31.5
17.5
5 673
14411
16 989
36 633
2 934
76 640
Ueber die Betriebsverhältnisse der Amerikanischen Eisen-
bahnen giebt Poor’s Railroad Manual für 1876—77 ausführliche
Auskunft, meist für das Jahr 1875. Zwar sind auch hier nicht
alle wünscbenswerthen statistischen Angaben über sämmtliche
Linien des grossen Netzes zu finden, und bei manchen Bahnen,
welche auch keine Geschäftsberichte veröffentlichen, musste die
Bemerkung hinzugefügt werden: „Die Beamten der Gesellschaft
verweigern jegliche Auskunft“, jedoch über die Betriebsverhält-
nisse von mehr als drei Viertel des grossen Bahnnetzes ist bald
mit grösserer, bald mit geringerer Ausführlichkeit Mittheilung ge-
macht. Im Folgenden werden die Resultate einer Zusammenstel-
lung und Berechnung aus dieser Statistik gegeben.
Das verwendete Anlage-Capital ist für 74 264 Engl. Ml. mit
4 658 208 630 Dollars angegeben, die Meile kostet hiernach 62 725 D.
und zwar in den Neu-England Staaten 56 741, in den Mittelstaaten
101 481, in den Südstaaten 39 730, in den inneren und Weststaaten
56 697, in den Pacificstaaten 66 605 D.; von der Union- und Cen-
tralpacificbahn kostet die Meile durchschnittlich 110 870 D. Die
= 14,7 entspricht. Für die einzelnen Staatengruppen er-
giebt sich folgende Zugfrequenz: Neu-England Staaten 15,4, Mit-
telstaaten 24,2, Südstaaten 7,„, Weststaaten 13,!, Pacificstaaten 3,s.
Die Zahl der von den Locomotiven zurückgelegten Zugmei-
len betrug für 14 548 derselben 318 820 868; dies giebt als durch-
schnittliche Leistung einer Locomotive 21 915 Ml. , und zwar am
meisten in den Weststaaten 23 636, am wenigsten in den Südstaa-
ten 17 407 Ml.
Die Zahl der beförderten Personen betrug für ein Bahnnetz
von 59 204 Ml. 167 995 553 und die Menge der beförderten Fracht-
güter für ein Netz von 58 108 Ml 167 893 122 Tonnen.
Die specifische Personenfrequenz lässt sich für 46 422 Bahn-
meilen berechnen; auf dieser Strecke legten 147 429 213 Personen
3 735 770 782 Meilen zurück, bei einer Einnahme von 104 919 011
Doll, aus dem Personenverkehr ; hiernach kommen auf jede Bahn-
meile 80 474 Personenmeilen, die von jeder Person durchschnitt-
lich durchfahrene Strecke beträgt 25, 3 Ml., die Einnahme für eine
Personenmeile 2,g Cents. Für clie einzelnen Staatengruppen mit
Ausnahme der Pacifischen, für welche die zur Berechnung nöthi-
gen Daten fehlen, ergeben sich folgende Zahlen:
Jede Person Einnahme pro
;onenmeile
Cents.
2,5
2,5
3,8
3,i
302 Tonnen
Güter 13 957 740 531 Ml. weit befördert mit einer Einnahme von
243 643 325 Dollars. Die hieraus berechnete specifische Güterfre-
quenz ist 323 965 Tonnenmeilen, der von jeder Tonne Fracht
durchschnittlich zurückgelegte Weg 100, 2 ML, die Einnahmen pro
Tonnenmeile 1,7 Cents. "Natürlich sind auch in den verschiedenen
Staatengruppen grosse Unterschiede. Es ist für die
Jede Tonne Einnahme pro
Spec. Frequenz
legte zurück '
Personenml.
Ml.
Neu-England St.
167 593
16,5
Mittelstaaten
130 302
22,4
Südstaaten
30 264
47,i
Weststaaten
54 486
39,g
Auf einem
Netze von 43 085 Ml. wurden 139
Specif. Frequenz legte zurück
Neu-England St.
Mittelstaaten
Südstaaten
Weststaaten
Ml.
54,6
83,2
124,6
134,0
Tonnenmeile
Cents.
2.5
1.7
2.7
1.6
Tonnenmeilen
175 975
584 797
113 804
282 225
Bemerkenswerth ist das Uebergewicht des Personenverkehrs
in den Neu-England Staaten und des Güterverkehrs in den Mittel-
staaten, sowie das Zurücktreten beider in den Südstaaten.
Was endlich die finanziellen Betriebsergebnisse der Nord-
amerikanischen Eisenbahnen betrifft, so lassen sich dieselben nach
den Angaben von Poor’s Manual für die einzelnen Staatengruppen
folgendermaassen berechnen :
Für Brutto- Aus dem Personen- Betriebs-
Bahn- einnahme verkehr pCt. der ausgaben
" Einnahme ~
meilen Doll.
Doll.
33 004 268
110 068 050
33 658 167
130 613 550
10 215 032
317 559 067
Capitals
4,8
4.7
3.1
3.7
6.2
4,1
Der hohe Procentsatz im Ueberschusse von 6,2 pCt. des An-
lagecapitals bei den Pacifischen Staaten rührt her von der Prä-
ponderanz der Central-Pacificbahn mit einer Nettoeinnahme von
7 917 Doll, pro Ml. bei 113 373 Doll. Anlagekosten.
Nehmen wir nun, um für das ganze Eisenbahnnetz der Union
die besten Näherungszahlen zu erhalten, da sich absolut richtige
Neu-England St.
5 569 48 328 922
45,o
Mittelstaaten
13 730 175 677 468
23,2
Südstaaten
13 610 50 399 227
27,5
Weststaaten
36 504 206 217 654
26,7
Pacifische Staaten
2 346 22 442 234
29,8
Total
71 759 503 065 505
27,6
Einnahme
Ausgabe
Uebe
pro Ml.
pro Ml.
pCt. der
pro Ml
Doll.
Doll.
Einnahme
Doll.
Neu-England St.
8 678
5 926
68,3
2 762
Mittelstaaten
12 795
8 016
62,6
4 779
Südstaaten
3 703
2 473
66,8
1 230
Weststaaten
5 649
3 578
63,i
2 071
Pacif. Staaten
9 566
4 354
45,5
5 212
Total
7 010
4 425
63,i
2 585
195
Zahlen nicht angeben lassen, für die neu eröffneten Strecken, so
wie für die Bahnen, über welche keine Berichte vorliegen, die bei
den betreffenden Staatengruppen berechneten und im Vorherge-
henden mitgetheilten Durchschnittszahlen, so erhalten wir für das
Jahr 1876 folgende Zahlen, die von der Wirklichkeit nicht sehr
abweichen können: Länge der im Betriebe befindlichen Eisen-
bahnen 76 640 Engl. Meilen, Anlagekosten 4 807 Millionen Dollars,
Zahl der Locomotiven 16 800, der Personenwagen 15 100, der Last-
wagen 405 000, zurückgelegte Zugmeilen 400 Millionen, beförderte
Personen 196 Millionen mit 5 574 Millionen Personenmeilen, be-
förderte Güter 203 Millionen Tonnen mit 22 545 Millionen Tonnen-
meilen, Brutto-Einnahmen 531 Millionen Doll., Ausgaben 335 Mil-
lionen Doll., Ueberscliuss 196 Millionen Doll.
Schliesslich setzen wir zur besseren Vergleichung die auf
die Einheit reducirten wichtigsten Betriebsresultate für die. Nord-
amerikanischen und die Deutschen Eisenbahnen neben einander,
ausgedrückt in Kilometern und Reichsmark. Die Längenangaben
für die Eisenbahnen beider Länder beziehen sich auf den Schluss
des Jahres 1876, die andern Angaben für Nordamerika auf das
Jahr 1875, für die Deutschen Eisenbahnen sind sie nach der Sta-
tistik des Vereins Deutscher Eisenbahn- Verwaltuugen für das Jahr
1874 gegeben.' Vereinigte Deutsches
Staaten. Reich.
Flächeninhalt nKilom 9 332 600 540 631
Einwohnerzahl 43 785 718 42 752 554
Eisenbahnlänge Ende 1876, Kilom . . .
Auf jelOOLJKilom. kommenEisenb. -Kilom.
Auf je 10 000 Einwohner kommen Eisen-
bahn-Kilom
Anlagekosten p. Kilom. M.
Für je 10 Kilom. Zahl der Locomotiven .
„ „ » „ Pers.-Wagen .
„ „ „ „ „ „ Last- Wagen .
Zugkilom. p. Kilom. Bahn
Zugkilom. p. Locomotive
Tägliche Zugfrequenz
Specif. Frequenz. Personen-Kilom. . .
Jede Personen-Durchfuhr Kilom. . . .
Einnahme p. Personen-Kilom. Markpfg. .
Specif. Güterfrequenz Tonnen-Kilom.
Jede Tonne durchfuhr Kilom
Einnahmen p. Tonnen-Kilom. Markpfg.
Brutto-Einnahme p. Bahn-Kilom. M. . .
Davon aus dem Personenverkehr pCt. .
Betriebs-Ausgabe p. Kilom. M. ... .
„ „in pCt. der Einnahme
TJeberschuss p. Kilom. Jt
„ u. pCt. der Anlagekosten .
Juristisches.
Verantwortlichkeit der Eisenbahn-Verwaltungen für die Richtigkeit
ihrer Verkündigungen der geltenden oder demnächst in Geltung
tretenden Eisenbahn-Fracht-Tarife. Obligatio ex lege.
Aus den Gründen der Entscheidung:
Die Eisenbahn-Direction der Beklagten hatte am 5. Novbr.
1874 durch ihr Hamburger Güter-Expeditions-Bureau den Klägern
(einem Speditionshause) einen im Druck erschienenen „Nach-
trag zu dem seit dem 15. September 1873 gültig gewe-
senen Tarif“ in Betreff der Beförderung gewisser Güter von
Hamburg und Lübeck nach Sächsischen Bahnen zustellen lassen.
In diesem Nachtrage, welcher gewisse Erhöhungen jenes Tarifs ent-
hielt, war der Anfangszeitpunct der Wirksamkeit der neuen Tarif-
sätze auf den 1. November 1874 angegeben worden. Einige Tage
nach dem 5. November, nämlich am 9. November, machte die Be-
klagte das Erscheinen des „Nachtrags etc.“ auch durch Ham-
burgische öffentliche Blätter bekannt.
Die ohne Hinzufügung eines beschränkenden Zusatzes ge-
schehene Mittheilung des Nachtrages an die Kläger, resp. die
ohne weitere Bemerkung stattgehabte Publication desselben, be-
ruhten auf einem Versehen der Beklagten, indem ein Theil der
neuen (höheren) Tarifsätze erst mehrere Wochen später in Wirk-
samkeit treten sollte. Die Kläger, welche durch jene Zusendung
sich befremdet fühlten, hatten in Betreff des Gegenstandes der-
selben schon am 5. November eine Anfrage an das Güterexpedi-
tionsbureau der Beklagten gerichtet. Sie wurden aber von diesem
dahin beschieden, dass der neue Tarif bereits in Wirksamkeit ge-
treten sei.
Die Kläger sind nach ihrer Behauptung durch die in vorge-
dachter Art bei ihnen von der Beklagten hervorgerufene unrich-
tige Ansicht über die geltenden Tarifsätze, während Concurrenten
Kunde von dem zeitweiligen Fortbestehen eines Theils der bishe-
rigen niedrigeren Tarifsätze erlangt hatten, in Schaden gerathen
und haben die Beklagten auf Ersatz desselben in Anspruch ge-
nommen.
Das Handelsgericht hat die Klage abgewiesen, weil kein
rechtliches Band, welches die Beklagte zum Ersatz der Folgen
123 314
29 175
1-32
ü, 39
28,i
6,82
156 812
249 066
l37
3,7
J,25
6,5
33,7
75,5
5 382
7 581
35 261
19 884
14,7
20,8
80 474
243 369
40,5
30,3
7,0
3,57
323 965
401 301
160
84,95
4,2
4,78
17 525
32 523
27,6
27,67
11062
20 763
63,,
63,84
6 463
11 760
4,12
4,7
ihres incorrecten Verfahrens an die Kläger verpflichtete, als
zwischen den Parteien bestehend erachtet werden könne; das
Obergericht hat Schadensersatzpflicht der Beklagten angenom-
men, weil der Geschäftsnexus, welcher zwischen ihr und den
Klägern, einem beschäftigten Speditionshause, dauernd bestanden
habe, als eine quasi contractliche Verbindung betrachtet werden
dürfe. Das Reichs-Ober-Handels-Gericht sagt dann weiter:
Es würde zwar bedenklich gewesen sein, dieser Annahme
des Obergerichts beizutreten; doch war seine Entscheidung selbst
beizubehalten. — Es kann nämlich nicht in Zweifel gezogen
werden, dass gesetzlich den Eisenbahnverwaltungen die Ver-
bindlichkeit obliegt, die massgebenden Tarife — und zwar ohne
durch dabei gemachte irrige Angaben irre zu leiten — rechtzeitig
und vollständig zu publiziren. Dies liegt mittelbar schon dem
Art. 422 des H.-Ges.-B. zum Grunde, indem die Eisenbahnverwal-
tungen durch denselben verpflichtet werden, gegen Jeden, der
sich des Eisenbahntransports bedienen will, die reglementarisch
festgestellten Contractsbedingungen, insbesondere auch bezüglich
der Fracht, massgebend werden zu lassen, und hinzugefügt wird:
„Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen
des Art. 422 begründen den Anspruch auf Er-
satz des dadurch entstandenen Schadens.“
Allein das Betriebs-Reglement (das derzeit gültige und
schon für den streitigen Fall massgebend gewesene vom 11. Mai
1874) erledigt jeden Zweifel in Betreff der vorstehenden Annahme.
In der Schlussbestimmung desselben wird nicht allein den Eisen-
bahnverwaltungen ausdrücklich zur Pflicht gemacht:
„Abänderungen des Reglements in je einem an
ihrem Sitze erscheinenden öffentlichen Blatte
gültig zu publiziren“
sondern im § 52 wird auf die „publicirten Tarife“ als auf die
zwischen den Eisenbahnverwaltungen und den Personen, welche
sich der Eisenbahnen für Transporte bedienen wollen, massge-
benden Normen verwiesen.
Die Beklagte hat denn auch die Verpflichtung der Eiscn-
bahnverwaltungen zur Publication aller Tarifänderungen einge-
räumt; wenn sie gleichwohl bestritten hat, dass in der Zusendung
des unter den damaligen Umständen irreleitenden Tarifnachtrags
so, wie er den Klägern zugeschickt wurde, eine culpa liege, so
bedarf dies keiner Widerlegung. — Hierbei kann nicht bezweifelt
werden, dass die in Rede stehende culpa nach den Grundsätzen
über die Verletzung obligatorischer Pflichten vertreten werden
muss, zu welchen letzteren auch diejenigen gehören, welche un-
mittelbar aus den Gesetzen entspringen. (Erk. d. I. Sen. d. R.
Ob.-H.-G. v. 9. Mai 1876 u. S. d. Berlin -Hamburger Eisenb.-Ges.
(Bekl.) wider Rüdenberg & Comp. (Klgr.) Reg. 685/76, Entscheid
Bd. XX. S. 373 ff.)
Ist der Frachtführer (die Eisenbahn) verpflichtet, von einem Hin-
dernisse der Annahme den Absender rechtzeitig zu benachrich-
tigen? Ist die durch zu lange Lagerung verursachte, vom Fracht-
führer verschuldete Minderung des Verkaufswerths des Guts als
Beschädigung nach Art. 396 des H.-G.-B’s. anzusehen?
Die Annahme eines nach Bingen versandten Frachtguts
war im Juni vom Adressaten verweigert worden; erst im August
gab die Eisenbahnverwaltung hiervon dem Absender Nachricht.
Diesem wurde ein Schadenersatz zugesprochen, weil das Fracht-
gut alsModewaare an seiner Verkäuflichkeit und daher an seinem
Werthe verloren habe. Der Cassationsrecurs ist verworfen wor-
den ans folgenden Gründen:
In Erwägung, dass der Vorwurf mangelnder Begründung
nicht zutrifft, da das Urtheil davon ausgeht, dass die Nothwen-
digkeit der unverzüglichen Anzeige von der Verweigerung der
Annahme des Frachtguts an den Absender einleuchtend sei und
es von hohem Grade von Nachlässigkeit und gewissenloser Gleich-
gültigkeit zeuge, wenn in einem Zeiträume vom Juni bis August
nichts geschehen sei, um das Frachtgut, dessen Annahme verwei-
gert worden, seinem Eigentliümer zurückzuführen, obgleich die
Beamten der Bahn wissen konnten, dass längeres Lagern dem-
selben schädlich sei;
dass auch der auf Verletzung der Art. 395, 396, 397, 427 des
H.-G.-B’s. u. Art. 1134 des Bürgerl. Gesetzb’s. gestützte Angriff
fehl geht, weil die Verbindlichkeit des Frachtführers, den Ab-
sender rechtzeitig von einem Hindernisse der Annahme zu be-
nachrichtigen, sich aus dessen Verpflichtung ergiebt, das ihm an-
vertraute Gut mit der Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers
zu bewahren, und insbesondere daraus, dass er für allen Schaden
zu haften hat, welcher durch Verlust oder Beschädigung des
Frachtgutes bis zur Ablieferung entstanden ist;
dass aber, wenn, wie im gegebenen Falle festgestellt ist,
eine der Mode unterworfene Waare durch ungebührlich langes
Lagern an ihrem Tauschwertlie verloren hat, unzweifelhaft eine
Beschädigung derselben vorliegt, wofür der zu leistende Ersatz
nach Massgabe des Art. 396 des H.-G.-B’s. zu bemessen ist. (Erk.
d. II Sen. d. R. Ob. H. G. v. 15. März 1876 in S. Rhein. Eisenb.
jVerkl.) wid. Daubenspeck (Klgr.) Rep. 106/76; Entscheid. Bd. XX,
196
Transport in unbedeckten Wagen. Ist die Eisenbahnverwaltung,
wenn sie bei einem in „offenen Wagen“ vereinbarten Transporte
gegen Entgelt eine Decke lierleilit, dafür verantwortlich, dass diese
Decke ihrem Zwecke entspreche und kann ihr ein durch mangel-
hafte Beschaffenheit solcher Decke entstandener Schaden als Ver-
schulden (Art. 424 H.-Gr -B.) beigemessen werden! Wie, wenn die
Leute des Absenders die Aufladung besorgt, Wagen und Decke
angenommen haben!
In Erwägung, dass Zweck und Zusammenhang der Bestim-
mungen des Art. 424 des H.-G.-B’s keinen Zwreifel darüber zu-
lassen, dass das Verschulden, durch welches die vereinbarte' Be-
freiung des Frachtführers von der Haftbarkeit aufgehoben wer-
den soll, nicht aus eben den Umständen und den mit ihnen noth-
wendig verbundenen Folgen hergeleitet werden kann, mit Bezug
auf welche gerade diese Befreiung in gesetzlich zulässiger Weise
vereinbart worden ist:
dass daher bei der thatsächliclien Feststellung des Appel-
lationsgerichtshofes, wonach das Aufladen der Waare von den
Leuten des Absenders besorgt, von diesen ein ihnen angewiesener
Wagen angenommen und die Bahnverwaltung um Hergabe einer
Decke angegangen wurde, es nur in Verletzung des Art. 424, Ziff.
3 der Cassationsklägerin als Verschulden beigemessen werden
konnte, wenn — wie ferner festgestellt ist — der Wagen sich des-
halb als ungeeignet erwies, weil bei dessen räumlichem Verhält-
nisse zur eingeladenen Waare die Bedeckung nicht den gleichen
Schutz wie bei einem anderen Wagen gewährte;
dass, wie im diesseitigen Ürtheile v. 30. Sept. 1874 darge-
than ist, die reglementmässige Befreiung der Bahn von der Haft-
barkeit für die mit dem Transporte im offnen Wagen verbundene
Gefahr dadurch nicht aufgehoben wird, dass die Bahnverwaltung
— wenn auch gegen Entgelt — eine Decke hergiebt, und dass
deshalb die Bahn auch dafür nicht verantwortlich gemacht wer-
den kann, dass die gestellte Decke ihrem Zwecke entspreche und
zwar jedenfalls dann nicht, wenn das Aufladen von den Leuten
des Absenders besorgt und diesen von den Leuten der Bahnver-
waltung bei Spannung der Decke nur Hülfe geleistet worden ist;
dass es somit auf einer ungerechtfertigten Einschränkung
der Tragweite des Art. 424, Ziff. 1 des H.-G.-B’s. und der auf ihn
sich stützenden Bestimmungen des Reglements beruht, wenn die
mangelhafte Beschaffenheit und Spannung der Decke der Cassa-
tionsklägerin als Verschulden zugerechnet werden. Abweisendes
Erk. d. II. Senats d. R. 0. H. G. v. 8. März 1876 in Sachen Rhein.
Eisenbahn (Verkl.) wider Cahn (Kläg.) Rep. 105|76; Entsch. Bd. XX,
S. 238 ff.
NB. Die gegen das handelsgerichtliche Urtheil v. 30. Sept.
1874 eingelegte Berufung war von dem III. Senat des Rheinischen
Appellat. Gerichtshofes verworfen worden, weil sich ein Verschul-
den der Bahnverwaltung sowohl aus der Beschaffenheit des aus-
gewählten Wagens als auch aus derjenigen der Decke und der
Art und Weise der Spannung derselben über den Wagen ergebe.
Literatur.
Baukosten der Eisenbahnen, gemeinfasslich d ar-
ges teilt von Oscar Baron Sarcarini, Ingenieur,
Wien bei Lehmann & Wenzel. (Preis fl 1. 60.)
Je mehr die Ungunst der Zeit und die unbestrittene Noth-
wendigkeit auf die Verwirklichung secnndärer und tertiärer Eisen-
bahnverbindungen mit den grossen bestehenden Linien hinweist,
desto fühlbarer macht sich die totale Unkenntniss selbst der
gebildeten Kreise über das Wesentlichste solcher Projectirungen,
über die Höhe der Baukosten. Die Projectanten stehen gewöhn-
lich hülflos dem Bau - Ingenieur gegenüber, welchen ihnen der
Zufall oder Empfehlungen für solche Arbeiten zugeführt hat. Ein
Werk, welches eine allgemeine wenn auch oberflächliche Orienti-
rung hierüber gewährt, hat ausser diesem positiven noch den
negativen Nutzen der Abmahnung von Unternehmungen, für
weiche die aufzubringenden Geldmittel nicht ausreichen oder von
der Betheiligung an denselben. Je weniger der Oesterreicliisch-
Ungarische Staat in der Lage ist, die Ergänzung des Eisenbahn-
netzes durch die dasselbe erst alimentirenden Zufuhrlinien durch-
zuführen, desto mehr muss die Privatthätigkeit der Gemeinden
und Adjacenten eingreifen, um sich die sonst in die weiteste
Ferne gerückten Vortheile einer Bahnverbindung zu sichern.
Der yerfasser hat den Nichttechniker im Auge und giebt
ihm eine Fülle gemeinfasslicher Daten zur Belehrung, nicht nur
über die Baukosten, sondern auch über die billigste Ausrüstung
und approximative Rentabilitäts- Berechnung neu anzulegender
Eisenbahnen u. z. nach allen drei Alternativen, ob dieselben als
Bahnen I., II. oder III. Ranges (Vizinalbahnen) gedacht werden;
die präcise Definition dieser Rangordnung wird auch den Fach-
mann befriedigen. Consequent durchgeführt erscheint die Veran-
schlagung der Kosten dieser drei Hauptbezeichnungen der Bahnen
nach den folgenden 21 Titeln über (1) Vorarbeit, (2) Geschäfts-
leitung, (3) Grundeinlösung, (4) Erd- und Felsarbeiten, (5) kleine
Brücken, (6) grosse Brücken, (7) Fluss- und Uferschutzbauten,
(8) Stütz- und Futtermauern, (9) Beschüttung, (10) Oberbau,
(11) Wärterhäuser, (12) Hochbau, (13) Chaussirungen und Wege-
bauten, (14) Werkstätten, Barrieren und Einfriedigungen,
(16) Signalvorrichtungen, (17) Distanzirung, (18) Tunnel, (19) Fahr-
betriebsmittel, (20) Betriebseinrichtungen, Stationsausrüstung und
Verschiedenes, (21) Intercalar-Zinsen.
Die Kostenansätze für diese einzelnen Titel erfolgen unter
entsprechender Motivirung wieder nach folgenden 5 Terrainfor-
mationen u. z. Bahnen in a) Flachlande, b) Thalgebiete, c) wel-
ligem Hügellande, d) leichter und e) schwerer Gebirge. Wenn
auch die Preise in Guldenwährung angesetzt erscheinen, so ist
doch bei der Besprechung und Entwickelung der einzelnen Titel
das metrische Maass ausschliesslich angewendet, so dass die Be-
nützung des besprochenen Werkes auch in Deutschland nur die
leichte Reduzirung der Gelder in die Markwähruug erheischt, da
die einschlägigen Verhältnisse bis etwa auf den Taglohn der Bahn-
arbeiter daselbst so ziemlich dieselben sind.
Im Titel Fahrbetriebsmittel begegnen wir einem angeblichen
Erfahrungsresultat, dass unter normalen Verhältnissen bei voll-
kommener, rationeller Ausnützung des Fahrparkes und bei den
üblichen Tarifen ungefähr die für die Fahrbetriebsmittel veraus-
gabte Summe als jährliche Bruttoeinnahmen in Verdienen gebracht
werden könne. Obzwar aus diesen Prämissen sich sehr schätzbare
Anhaltspunkte für Erforderniss und Erträgnissberechnungen er-
geben, so halten wir sie doch an der Hand der Statistik nicht
einmal für erfahrungsgemäss , viel weniger für rationell richtig,
da der Causalnexes zwischen diesen Factoren schwankt, abgesehen
davon, dass eine vollkommene Ausnützung der Fahrbetriebsmittel
ein wol nie erreichbares Ideal bleibt.
Im Anhänge des Werkes wird an drei practischen Beispielen
sehr anschaulich und überzeugend nachgewiesen, wie die vom
Verfasser gebotenen Daten und Erfahrungsresultate zur Berechnung
oberflächlicher Kostenanschläge für beliebige Eisenbahnlinien ver-
werthet werden können.
Wir schliessen mit dem Bemerken, dass dieses Werk von
einer reichen Erfahrung zeigt, -welche das Material übersichtlich
und leicht verständlich zusammengestellt hat, so dass es für einen
gebildeten Laien eine sehr schätzenswerthe Anleitung bildet, ohne
jedoch die Gefahr des Halbwissens hervorgerufen, da wiederholt
auf die Noth wendigkeit der Rectificirung aller gewonnenen Resul-
tate durch technische Fachmänner hingewiesen wird.
Markt-Bericht über Bergwerks-Producte und Metalle.
Berlin, den 14. Februar 1877. Das Roheisen- und Metall-
geschäft verblieb auch in abgelaufener Woche bei äusserst ruhiger
Stimmung und mussten sich Preise einzelner Metallsorten aber-
mals Reductionen gefallen lassen.
Kupfer sehr still und weicl\end. Chili in England 71 Pfd.
5 sh. Wallaro 82 Pfd. Urmeneta 83 Pfd. Englisches 79 Pfd.
Mannsfelder Raffinade JA 83 — 84 pro 50 Kilogr. Cassa ab Hütte.
Hiesiger Preis für englische Marken Ji 83—86 pro 50 Kilogr.,
für Mannsfelder Raffinade Ji 85—87 pro 50 Kilogr. Detail-Preise
entsprechend höher.
Bruchkupfer. Je nach Qualität ,/Z 70 — 76 pro 50 Kilogr. loco.
Zinn flau. Bancazinn in Holland 43(4 A- Hier Bancazinn
, Ji 80 — 82. Straits in England 73 Pfd. Hier Prima Lammzinn je
nach Qualität Ji 80 — 83 pro 50 Klgr. Im Einzelverkauf verhält-
nissmässig höhere Preise. Bruchzinn JL 56 pro 50 Kilogr.
Zink andauernd ruhig, im Preise niedriger. In Breslau
W. H. von Giesclie’s Erben JI 20,75, geringere Marken Ji 20 pro
50 Kilogr. In London 21 Pfd. Hier am Platze erstere Ji 22,25 — 23,
letztere JI. 21,50 — 22 pro 50 Kilogr. Im Detail verhältnissmässig höher.
Bruch -Zink. Ji 15 loco pro 50 Kilogr.
Blei ziemlich fest. Tarnowitzer so wie von der Pauls-
hütte, G. v. Giesclie’s Erben ab Hütte Ji 21,50 pro 50 Klgr. Casse.
Loco hier Ji 22,75 — 23,50. Harzer u. Sächsisches Ji 22,75 — 23,50.
Spanisches Rein & Co. Ji 25,50 — 26,50. Detailpreise verhältniss-
mässig höher.
Brucli-Blei. Ji 18 — 19 pro 50 Kilogr.
Roh -Eisen. Der Roheisen - Markt" verbleibt andauernd
ruhig. Warrants 56 sh. 6 p. Langloan und Coltness 62 sh. 9 p.
bis 65 sh. 5 p. f. a. B. Glasgow. " Hiesige Lagerpreise vermögen
wegen geringer Vorräthe frühere Preise zu behaupten, für gute
und beste Schottische Marken Ji 4, 45bis 4,70 pro 50 Kilogr. Eng-
lisch Roheisen Ji 3,40 — 3,75 pro 50 Kilgr. Oberschlesische Coaks-
Roheisen Ji 3,15 — 3,25 pro 50 Klgr. Giesserei-Roheisen Ji 3,30
bis 3,70 pro 50 Klgr. ab Hütte. Graues IIolzkohlen-Roheisen Ji 4,20
bis 5, für beste Marken werden Ji 6 — 6,25 pro 50 Kilogr. ab Hütte
gezahlt. Weisses Holzkohlen-Roheisen Ji 3,40 — 3,80 pro 50 Kilogr.
ab Hütte.
B ru cli - E i s e n. Je nach Qualität mit Ji 3,25 — 3,60 pro 50 Klgr.
Stab-Eisen. Gewulztes Ji 6,50 — 6,75 pro 50 Kilogr. ab Werk.
S cli m i e d e e i s e r n e T r ä g e r. Ji 10 bis 14 loco pro 50 Kilogr.
je nach Dimension.
Eisenbahnschienen. Zu Bauzwecken nach bestimmten
Dimensionen geschlagene Ji 5 bis 5,50, zum Verwalzen Ji 3,30
bis 3,70 je nach La°e des Ablieferungsortes.
Kohlen und Coaks. Engl. "Nuss- und Schmiedekohlen
nach Qualität werden liier bis Ji 70, Coaks Ji 55 — 65 per 40
Ilectoliter bezahlt. Schlesischer und Westfälischer Schmelz-Coaks
Ji 1,10—1,40 pro 60 Kilogr. loco hier. L. Hadra.
197
Badische Privatbahnen.
Alle Badischen Privatbahnen verdanken ihre Entstehung der
Einsicht rühriger Gemeinden und Privaten , welche einen klaren
Einblick in die Bedürfnisse und in die Fortentwickelung des öffent-
lichen Verkehrslebens hatten. Andererseits verkannte die Gross-
herzogliche Regierung nicht die grosse Bedeutung dieser Privat-
bahnen für den stärkeren Verkehr und damit für die grössere
Rentabilität der Badischen Staatsbahnen, wenn auch für den Be-
trieb einer Zahl von unrentablen Seitenlinien der Hauptbahn
Opfer zu bringen waren.
Die Grossherzogliche Regierung hat deshalb das Zustande-
kommen dieser nützlichen Anstalten möglichst unterstützt und
den Betrieb derselben übernommen. Der Betrieb dieser Privat-
bahnen wird aber von der Staatsverwaltung nach sehr verschie-
denen Grundsätzen besorgt. Einige derselben erfreuen sich einer
unbedingten Zinsengarantie, andere haben eine mehr oder minder
bedingte Zinsengarantie; die Eine hat freie Benutzung der Staats-
bahnhöfe, andere müssen für die Benutzung bedeutende Summen
zahlen.
Nicht so günstig wie der Bau, gestaltete sich insbesondere
bei Heidelberg-Schwetzingen, Murgthalbahn und Lahrer Bahn deren
Betriebsresultate und gab solches Veranlassung zu einer Petition
der Verwaltungsrätlie der genannten Badischen Privatbahnen um
Feststellung billiger Grundsätzebei Betriebs- Abrechnungen zwischen
der Grossherzoglichen Generaldirection und den Verwaltungsräthen
von Privatbahnen, welche Seitens der Kammer der Grossherzog-
lichen Regierung im Vertrauen darauf, dass diesen Verhältnissen
bei einer Revision der Grundlage der Betriebsverträge Rechnung
getragen werde, geeigneter Berücksichtigung empfohlen wurde.*)
Aus dem Bericht, welcher in Folge dieser Petition Seitens
der „Commission für Eisenbahnen und Strassen“ der Badischen
H. Kammer über die Betriebsverhältnisse der Badischen Privat-
bahnen auf Grund der betreff. Gesetze und der Betriebsverträge
der einzelnen Bahnen erstattet wurde, theilen wir folgendes mit:
An Privatbahnen besitzt das Land:
1875
Kilom.-
Bahnlänge
Anlage-
capital
Reinertrag
Rente
1. Heidelberg-Speyr erbahn
22,2i
dl
1 943 453
di’<
/ 24 356 \
pCt.
2. Karlsruhe-Maxau
9,74
1213 150
\ Deficit. /
214 677
17,70
3. Murgthalbahn
14,93
1 046 677
57 367
5,4g
4. Lahrer Bahn
3,1 8
321 250
15 478
4, gä
5. Freiburg-Breisacherbahn
22,44
1 628 380
77 143
4,74
6. Wiesenthalbahn bis Schopf
heim
1 A,94
2 255 970
132 196
ü>86
7. Hintere Wiesenthalbahn
7,24
862 400
—
8. Elzthalbahn
7,12
720 000
21 855
3,04
9. Renchthalbahn
18,41
1 800 000
—
Die unter Nummer 1 und 2 genannten Bahnen werden von
der Staatsverwaltung gegen Ersatz der Kosten betrieben. Die
erste Linie kämpft seit ihrer Betriebseröffnung mit jährlichem
Deficit im Jahr 1873 circa fl. 8000 und im Jahr 1874 fl. 26 000. im
Jahr 1875 wie in obiger Tabelle verzeichnet. Als Antheil der Ko-
sten für Central- und Bezirksverwaltung wurden der Heidelberg-
Speyrer Bahn im Jahr 1873 fl. 7000 berechnet. Auf Eingabe der
Verwaltung, wobei diese auf die so überaus ungünstigen Betriebs-
resultate hinweisen eine Ermässigung dieser Kosten beantragt,
wurden diese von Gr. Generaldirection auf 7000 di herabgesetzt.
Die Vertreter der Bahn finden auch diesen Beitrag noch zu hoch,
und waren der Ansicht, dass derselbe auf 4000 dl zu berechnen
sei. Eine Verständigung über die Differenzpuncte steht noch in
Aussicht. Als Beitrag für Mitbenützung des Bahnhofs Heidelberg
hat die Gesellschaft 12 000 dl im Jahr 1874 in Ansatz erhalten.
Die Murgthalbahn wird von Gr. Generaldirection betrieben
egen eine Vergütung von 55 pCt. der Roheinnahme. Betragen
iese 55 pCt. der Roheinnahme — ein Jahr in das andere gerech-
net — mehr als den wirklichen Betriebsaufwand, so wird dieser
Mehrbetrag der Gesellschaft überlassen. Reichen die 55 pCt. der
Roheinnahme zur Bestreitung des Betriebsaufwands nicht hin, so
hat die Bahngesellschaft das Fehlende aus den ihr zukommenden
45 pCt. der Roheinnahme zuzuschiessen, insoweit derselben nach
Abrechnung einer 4 pCtigen Rente aus dem Baucapital — ein
*) Die Eingabe der 3 Privatbahnen stellt folgende Bitte: ,,Es
sei als Norm für Privatbahnen, deren Betrieb der Staat übernimmt
festzustellen:
1. Privatbahnen führen ihr Geleise bis an die Bahnhofgeleise
der Anschlussstation.
2. So lange das Anlage- Capital nicht mehr als 4 resp. 4% pCt.
rentirt, ist von demselben ein Beitrag zu den Kosten der
Anschlussstation, sowie ein solcher für Bezirks- und Central-
leitung nicht zu leisten und nur in ganz massigem Verhältnis,
wenn jener Fall eintritt.
3. Für die Zugkraft ist der den kleineren Verhältnissen ent-
sprechende Kostenbetrag zu ermitteln.“
Jahr in das andere gerechnet — noch ein Ueberschuss verbleibt.
Für Mitbenützung des Bahnhofs in Rastatt hat die Gesellschaft
ein Sechstel der Betriebs- und Unterhaltungskosten zu entrichten.
Als Beitrag für die Central- und ßezirksverwaltung wurden im
ersten Vertrag fl. 300 festgesetzt. Ein später von Grossli. General-
direction der Gesellschaft vorgelegtes Uebereinkommen über Ver-
waltung und Betrieb der Bahn nahm den Beitrag für Central-
und B ezir ksver waltu ng auf 8600 Jl in Aussicht. Eine Verständi-
gung auf dieser Grundlage wurde nicht erzielt.
In Folge dessen wurden vom Grossh. Handelsministerium
neue Vertragsbestimmungen, welche die allgemeine Grundlage für
die Privatbahnen abzugeben bestimmt sind, auch die Murgthal-
bahngesellschaft für Berechnung des Betriebsaufwands für Central-
und Bezirksverwaltung, zur Annahme übergeben; eine Verständi-
gung erfolgte bis jetzt hierüber nicht. Aus den Acten entnehmen
wir, dass die Murgthalbahn die Beschlüsse der Kammer über die
in diesem Betreff eingereichte Petition abwarteu wolle, ehe sie in
weitere Unterhandlung eintrete.
Die Lahrer Bahn wird von der Staatsbahnverwaltung be-
trieben nach Berechnung des wirklichen Aufwandes, jedoch erhält
der Bahneigenthümer für Unterhaltung der Bahn und Verzinsung
des Bau-Capitals zum Voraus jährliche fl. 6000 aus der Reinein-
nahme.
Der ursprünglich berechnete Beitrag für Central- und Be-
zirksverwaltung von 4000 M wurde in der Folge aüf 2500 Jl er-
mässigt. Nebenbei hat die Gesellschaft das Capital für Anschaf-
fung zweier besondern Locomotiven zu verzinsen und zu amor-
tisiren mit jährlich 3000 dl
Die Freiburg-Breisacher Bahn wird neben einer Ga-
rantie von 3% pCt. durch die Staatsbahnverwaltung gegen 50 pCt.
der Roheinnahme betrieben. Das Gesetz vom Jahre 1874 hat eine
Aenderung getroffen, nach dieser tritt die Grossh. Staatsbahnver-
waltung als Pächterin der Bahn auf und zahlt jährlich 4% pCt.
des aufgewandten Baucapitals.
Die vordere Wiesen thalbahn bis Schopfheim hat eine
Zinsen garantie von 4 pCt., nach Abzug dieser erhält die Staats-
bahnverwaltung, 50 pCt. der Roheinnahme für den Betrieb.
Die hintere Wiesenthalbahn (Schopf heim-Zell) erhält für die
Dauer von 20 Jahren 4 pCt. des Anlage-Capitals, von dem über-
schiessenden Betrag der Roheinnahme erhält die Betriebsverwal-
tung 50 pCt.
Die Elzthalbahn von Denzlingen nach Waldkircli wird
nach dem Gesetz Art. 3 von der Staatsbahnverwaltung in Betrieb
genommen, während der Dauer von 25 Jahren statt gegen Ersatz
der Kosten gegen eine Vergütung von mindestens 60 pCt. der
Roheinnahme. Betragen die 60 pCt. der Roheinnahme — ein Jahr
in das andere gerechnet — mehr als der wirkliche Aufwand für
den Betrieb, so wird von diesem Mehrbetrag dem Bahneigenthü-
mer soviel überlassen, als erforderlich ist, um 4% pCt. Zinsen
des Anlage-Capitals zu gewähren. An Beitrag für Central- und
Bezirksverwaltung hat die Bahn 6800 dl und für die Auschluss-
station 3000 dl zu vergüten.
Die erst neu eröffnete Renclithalbahn hat nach Art. 3
des Gesetzes vom 16. April 1870 auf die Dauer von 25 Jahren an
die Staatsverwaltung für Uebernalime des Betriebs mindestens
55 pCt. der Roheinnahme zu vergüten. Für diese gelten auch die
ähnlichen weitern Bestimmungen, wie solche der Murgthalbahn
auferlegt sind. Auf dem Landtag 1874 wurde eine Abänderung
dieses Gesetzes dahin beschlossen, dass die Uebernalime des Be-
triebs durch den Staat gegen Vergütung von 55 pCt. der Roh-
einnahme erfolgen könne, dass aber den Unternehmern vorweg,
aus der Roheinnahme ihres Anlage-Capitals Zinsen von 4% pCt.
zufallen. Sämmtlichen Bahnen werden Kosten für Central- und
Bezirksverwaltung, sowie für Mitbenützung der Anschlussbahn-
höfe berechnet. Eine Ausnahme ist jedoch in dem neuesten Ver-
trag über den Bau der Renclithalbahu in Art. 14 gemacht, dieser
lautet: „Auch ist eine angemessene Vergütung für Mitbenützuug
des Bahnhofs oder der Bahnhofanlagcn von der Staatsbahu Ver-
waltung, dann in Anrechnung zu bringen, wenn dem Eigenthümer
der Bahn mehr als 4% pCt des Baucapitals der Bahn Zufällen.“
Juristisches.
Inbetrachtziehung des Wohnungsgeldzuschusses eines Beamten bei
Berechnung des Schadensersatzes.
Bei Berechnung des Schadensersatzes an einen Beamten,
welcher beim Betriebe einer Eisenbahn (der Niederschlesisch-
Märkischen Eisenbahn) verletzt und erwerbsunfähig gemacht
worden, ist laut einem Erkenntniss des Reicksoberhaudelsgeriehts
I. Senat, vom 5. December 1876 ausser dem Gehalt auch der Woh-
nung s g e 1 d z u s c li u s s, und zwar letzterer nach dem Tarifsätze
des Ortes, in welchem der Beamte zur Zeit des Unfalles fuuetio-
nirt hat, in Betracht zu ziehen, selbst -wenn zur Zeit des Unfalles
das Gesetz betreffend die Bewilligung von Wohnungsgeldzuschüs-
sen noch nicht in Kraft getreten war und somit der verletzte
Beamte z. Z. noch keinen Wohnungsgeldzuschuss bezogen hatte.
| — Aus den Entscheidungsgründen: „Die Entschädigung, welche
198
dem beim Betriebe einer Eisenbahn Verletzten nach § 1 des Reichs-
gesetzes vom 7. Juni 1871 zu leisten ist, besteht nach § 3 Nr. 2
desselben Gesetzes — abgesehen von den Heilungskosten — in
dem Ersätze des Vermögensnachtheils, welchen er durch eine in
Folge der Verletzung eingetretene zeitweise oder dauernde Er-
werbsunfähigkeit erleidet. Es handelt sich mithin nicht um die
Ausgleichung eines Verlustes an dem bereits erworbenen Vermö-
gen,0 für w'elche allerdings der Vermögensstand zur Zeit der
Verletzung ausschliesslich massgebend sein würde. Es handelt
sich vielmehr um die Ausgleichung des Verlustes, welchen der
Verletzte von der Zeit der Verletzung an künftig erleiden wird.
Dass die zur Zeit der Verletzung obwaltenden Verhältnisse nicht
den alleinigen Massstab für die Bemessung der Rente abgeben
sollen, ergiebt sich aus § 7 des Reichsgesetzes. Da hiernach eine
Mehrung oder Minderung der Rente eintreten soll, wenn nach
rechtskräftiger Feststellung derselben in den für die Bemessung
der Rente massgebenden Verhältnissen eine Veränderung eintritt,
so müssen umsomehr diejenigen Veränderungen in diesen Verhält-
nissen berücksichtigt werden, welche nach der Verletzung, aber
vor der Feststellung der Rente eingetreten sind. Dass nur Ver-
änderungen, welche die in der Person des Verletzten gelegenen
Voraussetzungen der Erwerbsfähigkeit betreffen, nicht aber Ver-
änderungen in den äusseren Umständen zu berücksichtigen seien,
kann nicht angenommen werden, da zu einer solchen Unterschei-
dung weder in dem Wortlaut des Gesetzes noch in der Natur der
Sache eine Veranlassung gegeben ist. Dagegen versteht es sich
nach den allgemeinen Grundsätzen über Entschädigung wegen
entgehenden Gewinnes von selbst, dass nur solche Veränderungen,
welche in sicherer Aussicht stehen, berücksichtigt werden
können, wogegen die blosse Möglichkeit künftig eintretender
Veränderungen nicht in Betracht kommt. — Ebensowenig kann
eine Rechtsverletzung darin gefunden werden, dass in dem ange-
fochtenen Erkentniss die Zuerkennung der Jahresrente nicht an
die Bedingung der Beibehaltung des bisherigen Wohn-
sitzes Berlin geknüpft und nicht ausgesprochen worden ist, um
wie viel derselbe sich im Falle einer Verlegung des Wohnsitzes
verringere. Ob Kläger (ein Postbeamter) nach seiner Pensionirung
seinen Wohnsitz von Berlin nach einem anderen Orte verlegte,
ist gleichgültig bezüglich der bei Bemessung der Rente aufzu-
werfenden Frage, welches Einkommen Kläger haben würde, wenn
er nicht in Folge der erlittenen Verletzung pensionirt worden
wäre. Auf die Möglichkeit aber, dass Kläger, wenn er im
Dienste geblieben wäre, von Berlin nach einem anderen Orte ver-
setzt worden und hierdurch gemäss § 4 des Reichsgesetzes vom
3. Juli 1873 eine Verminderung des Wohnungsgeldzuschusses er-
leiden konnte, ist nicht Rücksicht zu nehmen, da nicht fest-
gestellt worden ist, dass dem Kläger eine solche Versetzung in
sicherer Aussicht stand, die blosse Möglichkeit einer künftigen
Verminderung des Diensteinkommens aber nach den oben ausge-
führten Grundsätzen ausser Betracht bleiben muss.“
(Erk. d. 1. Sen. d. R.-O.-H.-G. v. 5. Decb. 1876.)
gelegte Vergehen des Widerstandes aus § 113 des Reichsstrafge-
setzbuches lässt sich nicht anerkennen, dass den betreffenden
Bediensteten der Magdeburg-Halb erstädter Eisenbahn die Qualität
von Eisenbahn-Polizeibeamten in Beziehung auf die fragliche Räum-
lichkeit nicht beigewohnt habe, indem solche zu den in § 66 des
Bahnpolizeireglements für die Eisenbahnen Deutschlands vom 4.
Januar 1875 genannten Beamtenkategorien gehören, welche nach
§ 68 und § 70 daselbst ihre polizeiliche Dienstthätigkeit auf die
ganze Bahn und die dazu gehörigen Anlagen zu erstrecken haben
und in dieser Eigenschaft dem Publicum gegenüber die Rechte
öffentlicher Polizeibeamten geniessen, zu den der Bahn zu-
gehörigen Anlagen aber die Warte- und Restaurationszi mm er
für das Publicum unbedenklich und zu jeder Tageszeit zu rechnen
sind. Die Behauptung aber, dass die fraglichen Beamten sich
nicht in ihrer Dienstuniform befunden haben, ermangelt der
Bedeutung, da feststeht, dass die Eigenschaft jener Personen als
Bahnbeamte den Angeklagten bekannt war.“ (Erk. d. Preuss.
Ober-Trib. v. 17. Jan. 1877).
— r— Niederlande. Bei Gelegenheit der Budget-Debatte in
der I. Kammer wurde der Minister des Innern über die Frage
der Erwerbung der das Niederländische Gebiet berührenden
Strecken des Netzes der Grand-Central-Belge interpellirt.
Die ministerielle Antwort war hierüber eine ausweichende,
er betonte, dass diese Erwerbung nur unter Mitwirkung der Bel-
gischen Regierung stattfindeu könne. Eine weitere Interpellation
betraf die Frage, was aus der Concession für die Eisenbahn Rot-
terdam-Münster werden solle, nachdem der Hauptactionär — die
Gesellschaft der Kohlenbecken des Hennegau’s — in Concurs ge-
rathen ist.
Seitens des Ministers wurde auf diese Interpellation erwi-
dert, dass die Caution im Betrage von 400 000 Gulden erlegt sei,
und dass diese Summe als dem Staate verfallen werde erklärt
werden, wenn die Actionäre nicht in der Lage sein sollten, ihren
Verbindlichkeiten zu genügen.
Uebrigens müsste dieser letzte Punkt entsprechend nach-
gewiesen sein, ehe die Regierung den Verfall der Caution aus-
sprechen könne. M. d. J. M. N. 3.
— r — Belgien. Wes tf ländern. Nach einer von der Generalver-
sammlung angenommenen Convention übernimmt ein Syndicat den
Betrieb der Westflanderischen Linie bis 1. Mai 1877, eveutuell bis
zum 1. Januar 1878. Diese Linie gehörte lange Zeit zu den best
betriebenen, ist aber durch den Banquerott der Kohlenbecken-
Gesellschaft in eine ungünstige financielle Lage gekommen. Auf
die von der Kohlenbecken-Gesellschaft geschuldete Rente vom
1. November 1876 musste man verzichten, ebenso auf einen Rein-
ertrag für die Zeit vom 1. November 1876 bis 1. Januar 1877; auch
dürfte für das gegenwärtige Halbjahr nur auf eine Summe gerechnet
werden, welche höchstens zur Bezahlung der Obligationen genügt.
Umfang der Rechte der Bahnpolizei-Beamten der Eisenbahn-
Verwaltungen.
Die von den Eisenbahn - Verwaltung en angestellten
Bahnpolizei-Beamten geniessen in ihrer polizeilichen Thätig-
keit dem Publicum gegenüber die Rechte öffentlicher Polizei-
beamten und die Functionen dieser Beamten erstrecken sich auf
die Warte- und Restaurationszimmer für das Publicum
zu jeder Tageszeit. — Zwei Geometer hielten sich eines Tages
in dem Warte- und Restaurationszimmer eines Stationsgebäudes
der Magdeburg- Halber Städter Eisenbahn auf und störten
durch ihr Benehmen die anderen Anwesenden. Der Aufforderung
des Restaurateurs und eines nicht uniformirten Bahnpolizeibeamten,
der den Ruhestörern jedoch seiner Stellung nach bekannt war,
sich zu entfernen, leisteten sie keine Folge und sie wurden des-
halb wegen gemeinsamen Hausfriedensbruches und wegen Wider-
standes gegen einen Beamten in der rechtmässigen Ausübung
seines Amtes angeklagt. Die Berufungskammer des Obergerichts
zu Celle, verurtheilte die Angeklagten und die von ihnen dagegen
eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom Ober-Tribunal als
unbegründet zurückgewiesen. „In Beziehung,“ führt dasErkennt-
niss des Ober-Tribunals aus, „auf das den Angeklagten zur Last
— r— Italien. Im Vollzüge des Baseler- Vertrages und der
Zusätze desselben hat die Gesellschaft der Oesterreichischen Süd-
bahn und der Oberitalienischen Bahnen ihre Statuten modificirt
und in Mailand einen Ausschuss für die Liquidation und den
zeitweiligen Betrieb der Oberitalienischeu Bahnen eingesetzt. Der
Ausschuss hat die gleichen Befugnisse wie der bisherige Verwal-
tungsrath der Oberitalienischen Bahnen.
— r — Portugal. Die Portugisischen Journale veröffent-
lichen einen Gesetzentwurf, in welchem der Staat ermächtigt
wird die Linie von Be'fra Alta, welche von Pampilhosa ab füh-
rend über Santa Comba Dao an der Spanischen Grenze sich mit
der Linie von Salamanca verbindet, zu bauen und den Betrieb
derselben unmittelbar zu führen.
Der Bau dieser Linie soll nach dem Gesetzentwürfe in 4
Jahren vollendet sein.
Der Versuch den Bau dieser Linie im Wege der Adjudica-
tion Privaten zu übertragen ist im vorigen Jahre zweimal miss-
M. d. J. M. N. 4.
glückt.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Betriebsstörungen.
Grosslierzogl. Badische Staatsbahn. Der
Betrieb der unter unserer Verwaltung
stehenden Seitenlinie „Denzlingen-Wald-
kirch“ ist in Folge der am 14. d. Mts.
durch das Hochwasser der Elz verursach-
ten Beschädigung des Bahnkörpers unter-
brochen.
Stückgüter werden durch Rollfuhrwerk
zwischen Denzlingen und Waldkirch be-
fördert. Der Wagenladungsverkehr der
Station Waldkirch ist eingestellt.
Die muthmassliche Dauer dieser Betriebs-
störung wird etwa 14 Tage betragen. —
Carlsruhe, den 16. Februar 1877. Die
General-Direction.
2. Gesellscliaftsblätter.
Braunschweigische Eisenbahn. In der
General-Versammlung der Actionaire der
Braunschweigischen Eisenbahn - Gesell-
schaft am 10. Mai v. J. ist beschlossen
worden, von den im § 12 unseres Statuts
benannten Gesellschaftsblättern die Frank-
furter Zeitung wegfallen zu lassen, dem-
gemäss im Statut zu streichen und sol-
chem Blatte die Zeitung des Vereins Deut-
scher Eisenbahn-Verwaltungen zu substi-
tuiren. Braunschweig, den 10. Febr. 1877.
Direction der Braunsclmeig. Eisenbahn-
Gesellschaft. (1249)
199
Nachruf.
Heute früh verschied hier-
selbst nach längerem Leiden
der Obermaschiuenmeister der
Berlin - Hamburger Eisenbahn
Herr Hruson.
Sein Tod beraubt uns eines
langjährigen treuen Mitarbei-
ters, weicher sich durch Be-
gabung und vielseitiges Wissen
auszeichnete und unablässig
bestrebt war, alle Fortschritte
im Eisenbahnwesen zur Ver-
besserung und Fortentwicke-
lung der zu seinem Wirkungs-
kreise gehörenden Anlagen und
Einrichtungen zu verwerthen.
Sein Andenken wird von uns
stets in Ehren gehalten werden.
Berlin und Hamburg, den
14. Februar 1877.
Die Direction
der Berlin-Hamburger Eisen-
bahn-Gesellschaft. (1254)
3. Tarifänderungen.
Rechte Oder-Ufer Eisenhahn. In Berich-
tigung unserer gemeinschaftlichen Be-
kanntmachung 'vom 9. d. Mts. wird hier-
durch mitgetheilt, dass der vom 12. huj.
in Kraft getretene Tarif für Getreide, nur
für Transporte von den Stationen Wreschen
etc. nach Breslau, nicht aber für Sen-
dungen in der umgekehrten Richtung
Giltigkeit hat. Breslau, den 14. Februar
1877. Direction der Rechte - Oder -Ufer
Eisenbahn - Gesellschaft. Direction der
Oels-Gnesener Eisenb.-Gesellschaft. (1258)
Westdeutscher Eisenbahn -Verband. Mit
Wirkung vom 20. d.M. an ist zu dem vom
1. October 1872 ab gültigen Hauptgüter-
tarif der 70. Nachtrag erschienen, welcher
von den Verbandsgüterexpeditionen be-
zogen werden kann. ■ — Cassel, den 10. Fe-
bruar 1877. Für die Verwaltungen des
Westdeutschen Eisenbahn-Verbandes: Kö-
nig!. Direction der Main- Weser Bahn. (1256)
Nordwestdeutscher Eisenbahn -Verband.
Mit Wirkung vom 20. d. M. an ist zu dem
vom 1. August 1870 ab gültigen Haupt-
gütertarif, der 97. Nachtrag erschienen,
welcher von den Verbandsgüter - Expe-
ditionen bezogen werden kann. Cassel,
am 12. Februar 3 877. Für die Verwal-
tungen des Nordwestdeutschen Eisenbahn-
Verbandes. Königliche Direction der Main-
Weser-Bahn. (1257)
Königliche Ostbalm. Vom 20. Februar
1877 wird der Artikel „Zucker aller
Art zum Export bestimmt“ bei Auf-
lieferung in Quantitäten von mindestens
5000 Kilogr. bezw. bei Zahlung der Fracht
für dieses Quantum im Hamburg - Polni-
schen, Hamburg-Lübeck-Polnischen und
Ostdeutsch - Rheinischen Eisenbahn - Ver-
bände und zwar im Verkehr von Lodz
nach Hamburg, Lübeck, Bremen, Bremer-
hafen, Geestemünde und Harburg zu den
Tarifsätzen der ermässigten Classe C. be-
fördert.
Nach den dem Ostdeutsch-Rheinischen
Eisenbahn- Verbände angehörigen Stationen
Bremen, Bremerhaven, Geestemünde und
Harburg kommen diese Sätze unter Fort-
fall des procentualen Frachtzuschlages zur
Erhebung. Bromberg, den 10 Februar 1877.
Königliche Direction der Ostbahn als ge-
schäftsführende Verwaltung. (1250) J.
Köln-Mindener Eisenbahn. 1 Local-
Verkehr. Nachtrag XXXVI zum Güter-
Tarif v. 1/9. 71, enthaltend Ergänzung und
Aenderung der Special-Bestimmungen zum
Betriebs-Reglement, ferner Tarif-Bestim-
mungen, neue bezw. anderweite Tarifsätze
im Verkehr mit verschiedenen Stationen,
Druckfehler-Berichtigungen, Tarif fürUeber-
führung von Wagenladungen nach und
von den Bahnhöfen der Nachbarbahnen,
sowie Bestimmungen wegen der Ueber-
fuhrgebühren in Geldern, gült. seit 10/1. 77.
2. Bergisch - Hannoverscher Ver-
kehr via Minden. Nachtrag XXXVIII
zum Güter-Tarif v. 15/6. 68, enthaltend
Aenderungen bezw. Ergänzungen derWaa-
ren- Classification und der Tarif-Bestim-
mungen, ferner Ermässigung der Fracht
für Schlacken-Transporte von Hamm und
Dortmund nach Peine, anderweite theil-
weise ermässigte Frachtsätze für den Ver-
kehr der Hannoverschen Stationen Hohns-
torf und Winsen mit Köln-Mindener Sta-
tionen, Aufhebung der Frachtsätze für
den Verkehr zwischen Wesel, Empel,
Emmerich, Geldern und Venlo einerseits
und Hohnstorf und Winsen andererseits,
Aufnahme der Station Deutzerield-Kalk
und eine Berichtigung, gültig seit 15/1. 77.
3. Bergisch -Märkisch - Westfälisch -
Hanseatischer Verband. Nachtrag VII
zum Güter-Tarif v. 25/il. 75, enthaltend
Aenderungen der Tarif-Bestimmungen und
der Classification, gültig seit 1|1. 77.
4. Hanseatisch - Rheinisch - West-
deutscher Verband. Nachträge VIII
zum Güter -Tarife AI, VII zum Güter-
Tarife All, VII zum Güter-Tarife BI, XII
zum Güter-Tarife Bll uud VIII zum Güter-
Tarife C, enthaltend: Frachtermässigung
für Petroleum-Transporte zwischen Ham-
burg bezw. Harburg und Bremen einer-
seits und Stationen der Hessischen Lud-
wigs-, der Pfälzischen, der Saarbrücker-,
der Nassauischen, der Badischen und der
Elsass-Lothringischen Eisenbahnen ande-
rerseits, sowie für Eisen- und Siahlwaaien
ihr Verkehr zwischen Harburg, Hamburg
und Stationen der Altona-Kieler Eisenbahn
einer- und Stationen der Elsass-Lothrin-
gischen Eisenbahnen, b.ezw. St. Ingbert
und Kaiserslautern andererseits, Aufnahme
der Station „Carlsruhe-Mühlburgerthor“ in
den Verband und directe Frachtsätze für
Harburg und Bremen im Verkehr mit
Lörrach, Haagen, Schopfheim, Fahrnauund
Zell i/W. (1252)
Mitteldeutsch - Ungarischer Eisenbalm-
Verband. Durch den vom 1. April d. J.
ab gültigen Nachtrag V. zum Specialtarif
für Getreide- etc. Transporte werden die
Tarifsätze für Station Mannheim der Badi-
schen Bahn aufgehoben. Erfurt, den 10.
Februar 1877. Die Direction der Thürin-
gischen Eisenbahn - Gesellschaft als ge-
schäftsführende Verwaltung. (1247)
Ungarisch- und Xordostungarisch-Schle-
sisch- Sächsisch“ Thüringischer Eisenbahn-
Verband. Am 1. März er. tritt zum Special-
Tarif für Holz in den oben bezeichneten
Verbänden ein Nachtrag 11 resp. III in Kraft,
welcher directe Frachtsätze für den Ver-
kehr zwischen i ! irschfelde und Zittau,
Stationen der Bbilin-Görlitzer Bahn einer-
seits und den Stationen der Kaschau-Oder-
berger, der Ungarischen Staatsbahn, der
Theiss - Eisenbahn sowie der Ungarischen
Nordostbahn andererseits enthält. Druck-
exemplare sind auf den grösseren Verband-
Stationen unentgeltlich zu haben. Berlin,
den 8. Februar 1877. Königl. Direction der
Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn,
geschäftsführende Verwaltung des oben
bezeichneten Verbandes (1248)
Breslau - Schweidnitz -Freiburger Eisen-
bahn. In Gemässheit des Beschlusses des
Bundesratbes des Deutschen Reichs vom
14. December 1876 sind die in Nr. 1 des
„Central - Blattes für das Deutsche Reich“
vom 5. Januar 1877 publicirten Abände-
rungen des § 48 II A. des Betriebs-Regle-
ments für die Eisenbahnen Deutschlands
vom ll. Mai 1874 in Kraft getreten und
können solche bei unseren Expeditionen
eingesehen werden. Breslau, den 11. Febr.
1877. Directorium. (1243)
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
balm. Am 15. d. Mts. tritt für die Beför-
derung von Braunkoh len in Quantitäten
von mindestens 10,000 Klgr. pro Wagen ab
Weiche Hermanina der Breslau-Schweid-
nitz-Freiburger Eisenbahn nach Stationen
der Königlichen Ostbahn via Cüstrin
ein directer Tarif in Kraft. Bromberg und
Breslau, den 10. Februar 1877. Königliche
Direction der Ostbahn. Directorium der
Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbalin-
Gesellschaft. (1244)
Breslau - Schweidnitz -Freiburger Eisen-
bahn. Die Giltigkeitsdauer des Nachtra-
ges VIII. zum Tarif für die Beförderung
von Gütern etc. zwischen Berlin und Frank-
furt a/O. einerseits und Stationen der
Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn
via Kohlfurt und via Reppen andererseits
wird bis auf Weiteres mit Vorbehalt des
Widerrufs bei sechs-wöchentlicher Kündi-
gungsfrist prolongirt. — Breslau, den 12.
Februar 1877. Directorium der Breslau-
Schweidnitz-F reiburger Eisenbahn-Gesell-
schaft als geschäftsführende Verwal-
tung. (1253)
Hannoversche Staatsbahn. Für den Han-
nover - Oldenburgischen Verkehr ist ein
vom 20. Februar er. an gültiger Tarifuach-
trag herausgegeben, welcher eine Ergän-
zung der Special-Bestimmungen zu § 50
des Betriebs-Reglements, Tarifsätze für die
Stationen Weener, Neusclianz und Bram-
sche, sowie Frachtsätze für Steinkohlen-
etc. Transporte von Püsselbüren nach Ol-
denburgischen Stationen, via Eversburg,
enthält.
Der Nachtrag kann auf den Verband-
stationen eingesehen, daselbst auch käuf-
lich bezogen werden. — Hannover, den
7. Februar 1877. Königliche Eisenbalin-
Direction. (1242)
Bergisch-Märkisclie Eisenbalm. Es sind
in Kraft getreten:
Am 15. December v. Js. Nachtrag I.
zum Tarif für den Transport von Stein-
kohlen etc. von Bergisch-Märkischen Sta-
tionen nach Stationen der Hannoverschen
Südbahn.
Am 1. Januar 1877 ein Specialtarif für
die Beförderung von Steinkohlen etc. im
Verkehr zwischen Stationen der Cöln-Miu-
dener Bahn und den Stationen Aachen
und Rothe Erde der Aachener Industrie-
Eisenbahn via Düsseldorf-Esclnveiler-Aue.
Nachtrag 24 zum Gütertarif für den
Rlieiniscli-Bergisch-Westfälischen Verband.
Ausnahmetarif für die Beförderung von
Steinkohlen etc. zwischen Stationen der
Bergisch-Märkischen Eisenbahn einerseits
und Stationen derNiederländischen Staats-,
der Holländischen und der Niederländi-
schen Central-Eisenbalm andererseits.
Am 10. Januar 1877 Nachtrag V. zum
Special-Kohlentarif für den Hessisch-Rhei-
nisch-Westfälischen Verband. — Elberfeld,
den 8. Februar 1877. Königliche Eisen-
bahn-Direction. (1245).
200
4. Submissionen.
Hannoversche Staatsbahn. Die Anferti-
gung, Anlieferung und Aufstellung von
Eisen -Ueberbauten für das 2 Gleis der
Strecke Nüxei-Nordhausen soll auf dem
Wege der Submission vergeben werden
und zwar:
Loos I. mit 3 Brücken von je 13,535>n
Stützweite im Gesammtgewicht von 66 000 K
Schmiede- und Gusseisen.
Loos II. mit 3 Brücken von 13,535m;
5,278™ und 8,768™ Nutz weite im Gesammt-
gewicht von 4 t 0<)0K Schmiede- u. Gusseisen.
Die Offerten sind bis zum Sonnabend,
den 17. März er., Vormittags 11 Uhr,
portofrei und versiegelt und mit ent-
sprechender Aufschrift:
„Submission auf Eisen-Ueberbauten“
versehen, an uns einzureichen.
Die Gewichtsberechnungen, Enteprise-
Bedingungen und Zeichnungen liegen auf
unserem Bureau zur Einsicht aus , auch
können die Bedingungen und Zeichnungen
von unserem Bureau- Vorsteher, dem Eisen-
bahn-Secretair Ulrich, gegen Erstattung
der Kosten bezogen werden. Cassel, den
7. Februar 1877. Königliche Eisenbahn-
Commission der Ilannov. Staatsbahn. (1246)
Bergisch-Märkische Fisenbahn. Die Lie-
ferung von 50,000 Stück z= 1,231,250 Kilgr.
gewalzter Seitenlaschen, soll im Wege
öffentlicher Submission vergeben werden.
Bedingungen und Zeichnungen liegen in
unserem bautechnischen Bureau hier zur
Einsicht offen, auch können Abdrücke
gegen Einzahlung von 2 JA 50 ^ von dem
Rechnungsrath Elkemann bezogen werden.
Lieferungs - Anerbieten sind versiegelt
unter der Aufschrift: „Abtheilun°- VI Of-
ferte auf Lieferung von Seitenlaschen“
bis zu dem auf Mittwoch den 28. Fe-
bruar 1877 anberaumten Submissions-
termin frankirt bei uns einzureichen, an
welchem Tage, Vormittags 11 Uhr, die
Eröffnung in Gegenwart der etwa erschie-
nenen Submittenten erfolgen wird. Elber-
feld, den 10. Februar 1877. Königliche
Eisenbahn-Direction. (1251)
Gliickstadt-Elinsliorner Eisenbahn-Gesell-
schaft. Die Lieferung von:
40000 Stück eisernen Unterlagsplatten,
45000 Kilogramm verzinkten Eisendraht
soll im Wege der Submission vergeben
werden.
Die Lieferungs-Bedingungen liegen im
Bureau unserer Hauptverwaltung zur Ein-
sicht aus und können von demselben auf
portofreien Antrag gratis bezogen werden.
Offerten auf die ganzen Lieferungen
oder Theile derselben sind mit der ent-
sprechender Bezeichnung bis zum 1. März
d. Js. an uns einzureiclien.
Die Auswahl unter den Offerten, welche
bis zum 10. März c. an ihre Gebote sich
zu binden haben, bleibt Vorbehalten.
Später eingehende Offerten werden nicht
berücksichtigt. Glückstadt, den 8. Februar
1877. Die Direction. (1217)
Hannoversche Staatsbalun Es soll die
Lieferung von:
1279 Stück Radreifen aus Tiegelguss- bezw.
Bessemerstahl,
2 „ Laufachsen mit Rädern für
Locomotiven,
4 „ Tenderachsen mit Rädein,
9 „ vorgedrehten Trieb-, bezw. Ten-
derachsschaften,
16 „ Kolbenkörper aus Gussstahl,
6 „ Kolbenstangen,
6 „ vorgeschmiedeten Kreuzköpfen,
6 „ Rauchkammerthüren,
187 „ schmiedeeiserne Bufferhülsen,
264 „ schmiedeeiserne Bufferstangen,
35 „ schmiedeeiserne Bufferplatten,
1279 „ Spiralfedern aus Gussstahl für
Bufferhülsen bezw. Zughaken,
4485 laufende Meter eisernen Siederohren,
900 laufende Meter Homogen-Siederohren,
250 Stück Schraubenkuppelungen,
6 „ schmiedeeisernen Bufferbohlen
für Locomotiven,
24 „ eisernen Kopfstücken fürWagen,
im Wege der öffentlichen Submission ver-
dungen werden.
Hierzu ist Termin auf
Mittwoch, den 28. Februar 1877,
Vormittags 10 Uhr,
im Maschinen-technischen Bureau der Kö-
niglichen Eisenbahn-Direction (Eisenbabn-
Directions-Gebäude, Zimmer Nr. 4 IV) an-
beraumt, bis zu welchem Tage die Offerten
portofrei und versiegelt einzureichen sind.
Die Bedingungen und Zeichnungen liegen
im maschinentechnischeu Bureau zur Ein-
sicht aus und können auch auf portofreies
Ersuchen gegen Einzahlung von 2 M von
demselben bezogen werden, wobei bemerkt
wird, dass eine Bezeichnung derje-
nigen Gegenstände, worauf reflec-
tirt wird, erwünscht ist. Hannover, den
5. Februar 1877. Maschinentechnisches
Bureau der Königlichen Eisenbahn-Direc-
tion Overbeck. (1216)
Main-Weser Balm. Die Lieferung von
21000 eichenen Bahnschwellen,
3408 laufenden Meter eichene Weichen-
hölzer
soll in 21 Loosen in öffentlicher Submis-
sion vergeben werden.
Die bezüglichen Offerten sind versiegelt
und frankirt mit der Aufschrift: „Offerte
auf Lieferung von Bahnschwellen“ ver-
sehen, spätestens bis Sonnabend,
den 24. Februar 1877, Morgens 10
Uhr, bei uns einzureichen, und werden
zu der vorbestimmten Stunde in Gegen-
wart der etwa persönlich erschienenen
Submittenten eröffnet.
Die Lieferungs-Bedingungen liegen bei
unserer Central - Materialien - Verwaltung
auf, können aber auch von derselben
gegen portofreie Einsendung von 0,75 Jl.
bezogen werden Cassel, am 6. Februar
1877. Königliche Direction der Main-
Weser Bahn. (1214) J.
Westfälische Eisenbahn. Die Lieferung
des in diesem Jahre für die Westfälische
Eisenbahn erforderlichen Kleineisenzeugs
und zwar:
220 000 Stück gleich 88 000 Kilogramm
§alvanisirter oder verzinkter
chienenschraubennägel (tire-
fonds)
und 52 000 Stück gleich 780 Kilogramm
Schwellenbezeichnungsnägel
soll im Wege der öffentlichen Submission
verdungen werden.
Die Lieferungsbedingungen und Zeich-
nungen liegen in unserem Central-Bureau
hier zur Einsicht aus und werden auch
auf portofreie Requisition von unserm
Bureau-Vorsteher, Rechnungsrath v. Gries-
bach gegen Einsendung der Copialien von
2 Jl. in Abschrift mitgetheilt.
Offerten auf diese Lieferung sind ver-
schlossen und mit der Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von Kleineisen-
zeug“ bis zu dem am 23. d Mts. Vormit-
tags 11 Uhr in unserem Centralbureau an-
stellenden Termine, in welchem dieselben
in Gegenwart der etwa erschienenen Sub-
mittenten eröffnet werden, portofrei an
uns einzusenden. — Münster, den 5. Fe-
bruar 1877. Königliche Direction. (1201)
Königliche Niederschlesisch - Märkische
Eisenbahn. Eisenbahn Berlin-Nord-
liausen. Die Lieferung von:
a. 2900 Centner verzinktem Eisendrahte
von 5 mm Durchmesser,
b. 15 Centner verzinktem Eisen draht von
2,5 mm. Durchmesser,
c. 11 Centner verzinktem Eisen drahte
von 1,5 mm. Durchmesser,
soll im Wege der Submission vergeben
werden. Termin hierzu ist auf:
Sonnabend den 24. Februar d. J.,
Vormittags 11 Uhr
in dem Bureau des Unterzeichneten Kop-
Eenstrasse No. 5/7 hierselbst anberaumt,
is zu welchem die Offerten frankirt und
versiegelt mit der Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von Eisendraht“
eingereicht sein müssen.
Die Submissionsbedingungen liegen in
den Wochentagen Vormittags im vorbe-
zeichneten Locale zur Einsicht aus und
können daselbst auch Abschriften der Be-
dingungen gegen Erstattung der Kosten
in Empfang genommen werden. Berlin,
den 9 Februar 1877. Der Königl. Eisen-
balin-Telegr -Inspector. Wehrhahn. (1224)
5. Uebersiclit der entbehrlichen
etc. Wagen.
A. Entbehrliche Wagen:
Westfälische Eisenbahn (11. Februar 1877).
100 Stück vierrädrige offene Güterwagen
ä 100 Centner Tragfähigkeit.
600 Stück vierrädrige offene Güter- resp.
Kohlenwagen ä 200 Centner Tragfähig-
keit.
100 Stück vierrädrige bedeckte Güterwagen.
20 Stück vierrädrige gedeckte Güterwagen
ä 100 Centner Tragfähigkeit zu Kalk-
transporten.
Berlin-Stettiner Eisenbahn.
25 Paar Langholzwagen mit Drehsche-
meln. Jeder Wageu hat eine Tragfähig-
keit von 10 000 Kilogramm.
Niederschlesiscli-Märkisclie Eisenbalm.
20 Etagewagen für Gänse und Schweine.
20 Kalkwagen. Ka. gr.
1500 Kohlenwagen.
10 Langholzwagen.
20 offene Vieh- und Strohwagen.
50 Coacswagen.
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Verlegt und herauRgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
tTerantworUich er Bedaeteun Dr. Ju». Wllh. Koch zu Berlin (Redactionsbureau: Anhalterstr. 6). - CommissionKr : Adolph Refblshöfer au Leipzig. - Druck von H- 9. Hermann in Berlin. Beuthstr. 8>|
Die Zeitung erscheint
Montags mul Freitags.
Vierteljährlich für 4 Mark zu beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt des Deutscli-
Oesterr. Postgebietes ;
Kreuzband-Porto wird extra berechnet.
Mannscript sowie sämmtliche ofticielle Inserate
■ind franco einzusenden an die Redaction,
Dr. jnr. \V. Koch,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commissionär für den Buchhandel :
Adolph Refelshöfer,
Leipzig, Nürnberger Strasse 59.
1877.
Beilagen zur Zeitung
und
Privat-Inserate
wolle man direct an die Buch- u. Steindruckerei
von H. S. Hermann,
Berlin SW., Beuth-StraRse 8.,
einsenden.
Insertions-Preis für die dreigespaltene Petitzeile
oder deren Raum 30 Pf.
Beilagen zu der Zeitung (in Quart werden
sowohl den von den Eisenbahnen und durch den
Buchhandel als den durch die Post bezogenen
Exemplaren für 15 Mark beigelegt.
Auflage der Zeitung: 3100 Exemplar«.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen. y
Organ des Vereins.
Siebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 23. Februar 1877.
Dieser Nummer liegt ein „Prospect von Gebr. Körting, Fabrik von Strahl- Apparaten, Hannover“ bei.
Inhalt: Das Resultat der General-Tarif Conferenz der Deutschen Eisenbahn-Verwaltungen. — Zur General-Conferenz über die Tarifreform.
— Die Erklärungen der Privatbahnen zu dem neuen Tarifsystem. — Wochenschau. — Officielle Anzeigen: 1. Betriebsstörungen. 2. General-
Versammlungen. 3. Verloosungen. 4. Tarifänderungen. 5. Submissionen. 6. Submissionsresultate. — Privat-Anzeigen. — Beilage: Der einheit-
liche Deutsche Eisenbahn- Gütertarif. — Fortsetzung der Officiellen Anzeigen aus dem Hauptblatte.
Das Resultat der General -Tarif- Conferenz der
Deutschen Eisenbahn-Verwaltungen.
Die lange ersehnte Einheit im Gütertarifwesen ist nun an-
scheinend für Deutschland endlich erreicht. Die in den ersten
Tagen der vorigen Woche in Berlin abgehaltene Generalconferenz
der Deutschen Eisenbahnverwaltungen hat zu einem Endresultate
geführt, welches für alle Betheiligte, die Staatsregierungen wie
die Eisenbahnen annehmbar sein wird; namentlich ist constatirt,
dass auch die Verwaltung der Reichs - Eisenbahnen das be-
schlossene Tarifsystem einzuführen bereit ist. Leicht ist ihr die-
ser Entschluss nicht geworden, da sie selbst von der Vorzüglich-
keit ihres Wagenraumsystems fest überzeugt war und da sie in
ihrer Ansicht durch die Elsass-Lotbringische Industrie lebhaft
unterstützt wurde; um so höher ist ihr der Entschluss anzu-
rechnen, im Interesse der Einheit sich zu fügen.
Die Preussischen Privatbahnen haben das Resultat der Con-
ferenz am Schlüsse derselben ausdrücklich acceptirt, allerdings
mit dem Vorbehalte, dass die Differenzen in befriedigender Weise
erledigt würden, welche noch über die Voraussetzungen der Ein-
führung des System’s zwischen dem Preussischen Handelsminister
und ihnen bestanden.
Diese Differenzen werden voraussichtlich bald erledigt sein,
da auf beiden Seiten der lebhafteste Wunsch sein wird, auch das
letzte Hinderniss aus dem Wege zu räumen, welches der schleu-
nigen Einführung des Systemes noch entgegen steht. Wir hören,
dass die Privateisenhahnen bereits ihre Erklärung an den Han-
delsminister abgegeben*) und gebeten haben, recht bald eine Be-
sprechung derselben zu veranlassen, die muthmasslich zu einer
raschen Verständigung führt.
So hätte denn Deutschland die beste Hoffnung in kürzester
Zeit das erreicht zu sehen, woran mit unendlich viel fruchtloser Mühe
seit dem Jahre 1871 gearbeitet ist. Man hat endlich einmal frisch
zugegriffen und das Erreichbare genommen , statt, wie bisher, sich
damit zu quälen, das denkbar beste, jeden Theil vollständig be-
friedigende Tarifsystem zu finden. Das Deutsche Eisenbahnwesen
und die Deutsche Industrie sind dem Preussischen Handels-
minister und dem Chef der Preussischen Staats-Eisenbahnver
waltung, Ministerialdirector Weishaupt zu grossem Danke dafür
verpflichtet, dass sie sich auf die Seite der That gestellt und
kräftig das Werk der Reform gefördert haben; ohne diese Hülfe
wäre auf Erfolg schwerlich zu rechnen gewesen.
Freilich ist mit der Aufstellung des Systemes erst der erste,
aber auch der wichtigste Schritt gethan. Die Durchführung wird
noch viele Mühe verursachen und wenn bis zum 1. October d. J.
das System in allen Deutschen Verkehren eingeführt sein soll, so
werden die Eisenbahnen mit aller Anstrengung zu ai'beiten haben,
denn es handelt sich um eine völlige Neugestaltung der Güter-
tarifverhältnisse, bei welcher noch genug schwierige Fragen zu
lösen sein werden.
Wahrscheinlich genug ist es auch, dass das neue System
nicht alle Wünsche erfüllt, die daran geknüpft sind, denn es ist
ein Compromiss zwischen den verschiedensten Anschauungen und
Forderungen der Eisenbahnen nicht nur, sondern auch der Indu-
strie, des Handels und der Landwirthschaft. Die Kosten des
Compromisses tragen die Eisenbahnen, welche durch das System
selbst und die Classification der Specialtarife sehr erhebliche Er-
mässigungen gewähren und daneben ohne Zweifel durch Aus-
nahmetarife die billigeren Sätze, welche für die grossen Massen-
artikel, wie Roheisen, Kohlen etc. bestehen, werden aufrecht
erhalten müssen. Der Frachtzuschlag ist damit factiscli gefallen.
Ohne Zweifel ist noch manches Unvollkommene an dem
neuen Tarifsysteme, aber das Wichtigste, die Einheit, ist erreicht,
und wenn alle Betheiligten in gegenseitigem Vertrauen an dem
Werke weiter arbeiten wollen, so wird es nicht schwer sein, die
Mängel zu verbessern und die Tarife stets den Bedürfnissen des
Verkehres angemessen zu gestalten.
Zur General-Conferenz über die Tarif-Reform.
Am 16. d. M. hat, wie wir hören, die Redactionscommission,
welche in der Generalconferenz über die Tarifreform zur Fest
Stellung des Protocolls und zur Redaction der Tarifvorschrifteu,
Classification etc. nach Massgabe der gefassten Beschlüsse einge-
setzt war, ihre Arbeit beendet. Wir dürfen nun wohl in naher
Zeit der Veröffentlichung der Resultate der Conferenz entgegen-
*) Siehe diese Erklärungen S. 203. Die Red.
202
sehen; sobald uns dieselben zugängig sein werden, werden wir
sie ausführlich mittheilen,*) für jetzt stellen wir nachfolgend die
wichtigsten Abänderungen zusammen.
1. Das Minimalgewicht, welches bei der Frachtberechnung
zu Grunde gelegt wird, ist von 30 auf 20 Kilogr. ermässigt, bei
sperrigen Gütern von 40 auf 30 Kilogr.
2. Bei der Frachtberechnung erfolgt die Abrundung durch-
weg — für Stückgüter und Wagenladungen von 10 zu 10 Kilogr.,
während nach den Dresdener Vorschlägen bei Wagenladungen
die Abrundung von 100 zu 100 Kilogr. geschehen sollte.
3. Die Minimaltaxe ist für gewöhnliches Eilgut von 0,60 auf
auf 0,50 M, für Eilgut in Schnellzügen von l,so auf 1,00 dt, für
Stückgut von 0,40 auf 0,30 dt ermässigt.
4. Für Güter der Specialtarife I — 111 in Quantitäten von
mindestens 5000 Kilogr., jedoch weniger als 10 000 Kilogr , welche
nach den Dresdener Vorschlägen zu den Sätzen der allgemeinen
Wagenladungsclasse B befördert werden sollten, ist eine neue
Classe A II gebildet, deren Sätze höher als die des Specialtarifes
I sein, aber die Sätze der Classe B nicht übersteigen sollen. Der
Zweck dieser Aenderung ist, denjenigen Bahnen, welche bisher
die jetzt den Specialtarifen zugewiesenen Güter in Quantitäten
von 5000 Kilogr. zu niedrigeren Sätzen, als denen der Classe B
befördert haben, die Möglichkeit zu gewähren, für diese Güter
auch ferner billigere Sätze zu erheben. Die Bahnen, welche schon
jetzt das Raumsystem haben, werden nach den in der Conferenz
gemachten Aeusserungen von dieser Classe wohl praktisch keinen
Gebrauch machen, d. h. sie werden für dieselbe die Taxen der
Classe B einstellen, weil bei ihnen das vorstehende hauptsächlich
für die Bahnen des Classificationssystems massgebende Motiv
nicht zutrifft.
5. Zu einer langen Debatte gab die Frage Veranlassung,
ob für die Güter der Specialtarife auch Wagen von geringerer
Tragkraft als 10 000 Kilogr. zugelassen werden sollten.
Die Dresdener Vorschläge lauteten:
Zu den Frachtsätzen der Special tarife werden die n dem
betreffenden Verzeichnisse aufgeführten Güter befördert, wenn
der Versender sie mit je einem Frachtbriefe in Ladungen von
mindestens 10 000 Kilogr. auf einen Wagen aufliefert oder die
Fracht für dieses Gewicht bezahlt, soweit nicht unter E 2 sub d
der specieilen Vorschriften für bestimmte Transportartikel etwas
Anderes bestimmt ist.
Bei Aufgabe von Quantitäten unter 10 000 Kilogr. , jedoch
von mindestens 5000 Kilogr. pro Wagen werden bis auf Weiteres
die Güter der Specialtarife zu den Sätzen der Classe B tarifirt,
wenn nicht der betreffende Tarifsatz für 10 000 Kilogr. beziehungs-
weise für die Tragkraftsziffer des verwendeten Wagens, (s. alin.
3), eine billigere Fracht ergiebt. S. übrigens auch die Bestimmun-
gen sub E. 2.
Der Versender kann behufs Anwendung der Frachtsätze
der Specialtarife die Stellung anderer Wagen, als solcher mit
mindestens 10 000 Kilogr. Tragkraft nicht beanspruchen. Sind
Wagen von einer Tragkraft von 10 000 Kilogr. und mehr nicht
vorhanden, wohl aber solche von geringerer Tragkraft verfügbar,
so werden sie nach dem Ermessen der Verwaltung zur Beladung
mit Wagenladungsgütern der Specialtarife zur Verfügung gestellt.
Die Fracht wird in diesem Falle unter Zugrundelegung der Trag-
kraft der in Verwendung gekommenen Wagen nach den Taxen
dieser Tarife berechnet.
An Stelle des letzten Absatzes hatte die Preussische Staats-
bahnverwaltung folgenden Satz vorgeschlagen:
Der Versender kann behufs Anwendung der Frachtsätze
der Classe B und der Specialtarife die Stellung anderer Wagen
als solcher von 10 000 Kilogr. Tragkraft nicht beanspruchen. Sind
derartige Wagen nicht vorhanden, so ist die Eisenbahnverwaltung
berechtigt, andere Wagen von mindestens 10 000 Kilogr. Gesammt-
Tragfähigkeit zur Beladung zu stellen. Der Versender ist in die-
sem Falle berechtigt, den oder die gestellten Wagen bis zur Ge-
*) Wir theilen bereits in der Anlage zu vorliegender Nummer
die in der Generalconferenz vereinbarten neuen Transportvorscluiften
mit. Die Redaction.
sammttragfähigkeit gegen Zahlung der Fracht nach den Taxen
der Classe B bezw. der Specialtarife zu belasten. Bei Verwendung
eines einzelnen Wagens von geringerer Tragkraft als 10 000 Kilogr.
wird der Frachtberechnung nach den Taxen der Classe B bezw.
der Specialtarife stets die Tragkraft des Wagens zu Grunde ge-
legt, sofern die Berechnung nach dem wirklichen Gewichte nicht
eine geringere Fracht ergiebt.
In geradem Gegensätze hierzu war von der Eisass-Lothrin-
gischen Verwaltung der Antrag gestellt, den dritten Absatz mit
Ausnahme des ersten Satzes zu streichen.
Nach längerer Verhandlung wurde beschlossen
in dem zweiten Absätze die Worte „beziehungsweise für
„die Tragkraftsziffer des verwendeten Wagens“
und den ganzen dritten Absatz
zu streichen
zugleich aber auch
dass der Landesaufsischtsbehörde Vorbehalten bleibe, den-
jenigen Verwaltungen, welche noch eine grössere Anzahl Wagen
unter einer Tragfähigkeit von 10 000 Kilogr. besitzen, im Local-
verkehre und Nachbarverkehre, sofern dadurch Concurrenzen nicht
hervorgerufen würden, die Anwendung folgender Bestimmung zu
gestatten :
„Der Versender kann behufs Anwendung der Frachtsätze
der Specialtarife die Stellung anderer Wagen als solcher von min-
destens 10 000 Kilogr. Tragfähigkeit nicht beanspruchen. Sind
derartige Wagen nicht vorhanden, so ist die Eisenbahnverwaltung
befugt, andere Wagen mit mindestens 10 000 Kilogr. Gesammt-
Tragfähigkeit zur Beladung zu stellen. Der Versender ist in die-
sem Falle berechtigt, die gestellten Wagen bis zur Gesammt-Trag-
fähigkeit gegen Zahlung der Fracht nach den Taxen der Special-
tarife zu belasten.
6. Die Eisenbahn hat, wenn sie in Wagen, welche durch den
Versender nicht vollständig ausgenutzt sind, Güter zuladet, für
den Schaden zu haften, welcher in Folge der Zuladung an den früher
verladenen Gütern entsteht. Diese Verpflichtung — welche übrigens
selbstverständlich ist — war in den Dresdener Vorschlägen nicht
ausgesprochen.
7. Aus dem Verzeichnisse der sperrigen Güter sind einige ge-
strichen, namentlich eiserne Condensationsröliren, eiserne Dampf-
kessel und eiserne Reservoirs.
8. Die Begünstigung, dass für gebrauchte Emballagen die
Fracht der Stückgutclasse nur nach dem halben wirklichen Ge-
wichte erhoben werden soll, war früher von der Bedingung ab-
hängiggemacht, dass sie auf derselben Route gefüllt befördert
waren oder befördert werden sollten. Diese Bedingung ist fallen
gelassen.
9. In die Bestimmungen über das Auf- und Abladen der
Güter ist noch der Satz aufgenommen:
Bei Gegenständen, welche einzeln mehr als 750 Kilogramm
wiegen oder Dimensionen der Räume eines Wagens über-
schreiten, kann die Eisenbahn das Aufladen durch den Ver-
sender und das Abladen durch den Empfänger verlangen.
10. Zu den Bestimmungen über die Bedeckung der Güter
wurde als Eingang ein Antrag der Elsass-Lothringischcn Verwal-
tung — der keine Abänderung, sondern nur eine Declaration ent-
hält — angenommen, lautend:
„Es gilt als vereinbart, dass die Eisenbahnverwaltung bei
der Beförderung dieser Güter (NB. derjenigen der Wagen-
ladungsclassen A und B) für den Schaden haftet, welcher
aus der mit dem Transport in unbedeckten Wagen verbun-l
denen Gefahr entsteht, es sei denn, dass der Versender die
Beförderung in offenen Wagen vorgeschrieben hat, oder dass
dieselben in Gemässheit der Bestimmungen des Betriebs- 1
reglements (cf. § 48) erfolgt ist.“ I
Von der Preussichen Staatsverwaltung war der Antrag ge-l
stellt, in dem dritten Alinea dieses Abschnittes, welches nach denl
Dresdener Vorschlägen lautete: I
„Ohne Erhöhung der Frachtpreise werden die Eisenbahn-I
Verwaltungen folgende Güter in bedeckt gebauten Wagenl
203
befördern, sofern solche auf der Absende - Station verfüg-
bar sind.“
statt „bedeckt gebauten“ zu setzen „bedeckten“ und die
Worte „sofern sie auf der Absendestation verfügbar sind“,
zu streichen.
11. In das Verzeichniss der bedeckt zu befördernden Güter
ist noch eine Anzahl Artikel aufgenommen.
12. Zahlreiche Güter sind in niedrigere Classen gesetzt.
Die wichtigsten sind folgende:
a) In den Special-Tarif I sind aufgenommen:
Glas, Fensterglas, Glasmasse, Glaspfannen, Rohglas
und ungeschliffenes Tafelglas,
Grassamen,
Düten von Papier,
Salzsäure, Karbolsäure,
Stärke,
Sumach.
Artikel, welche bislang in der Classification der Specialtarife
nicht aufgenommen waren und deshalb zu den Sätzen der
Classen A und B tarifirt wurden.
b) In den Special-Tarif II:
Braunkohlentheer,
fa<;onnirtes Eisen und Stahl (Acht-, Band-, Flach-, Gitter-
eisen, Hufstäbe, Niet- Quadrat-, Rund-, Schlosser-,
Schnitt-, Stab-, Stangen- T und Zaineisen,
Schwarzblech, Stahlblech, Kesselblech, Eisen- und
Stahlplatten,
Eiserne Röhren und Säulen,
Flachs,
Korkholz,
Lumpen,
Oelkuchen und Oelkuchenmehl aller Art,
verpackter Spath.
c) In den Special-Tarif III:
Borke,
gebrauchte Emballagen,
Kartoffeln,
Roheisen,
Grubenholz und Eisenbahnschwellen.
Von grosser Bedeutung für die Industrie und die Eisen-
bahnen sind namentlich die Ermässigungen für Eisen, Flachs
und Kartoffeln. Ausserdem ist das Verzeichniss der in den Spe-
cialtarif III gehörigen Düngemittel noch vervollständigt.
Von abgelehnten Classificationsänderungen erwähnen wir
wegen der grossen Tragweite hier nur diejenige für Zucker.
In den Dresdener Vorschlägen war angenommen, das nur
Rohzucker und Zucker aller Art zum Export in Specialtarif I
versetzt werden, aller anderer Zucker namentlich raffinirter
Zucker in die allgemeinen Wagenladungsclassen gehören solle.
Von der Preussischen Staatsbahnverwaltung war beantragt
allen Zucker in Specialtarif I zu setzen.
Dieser Gleichstellung wurde von Vielen der Süddeutschen
Verwaltungen mit aller Entschiedenheit, theils im Interesse der
Süddeutschen Raffinerien, welche bei gleichen Frachten für Roh-
zucker und Raffinade keinen Rohzucker mehr aus Norddeutsch-
land würden beziehen können und genöthigt wären ihre Fabri-
cation einzustellen, theils um die Französische Concurrenz fern-
zuhalten, widersprochen. Von anderer Seite wurde dagegen be-
tont, dass die verschiedenen Zuckerarten keineswegs so verschieden
im Werthe seien um eine abweichende Tarifirung zu rechtfertigen
und dass das Interesse der Norddeutschen Raffinerien durch die
Beibehaltung der differenten Tarifirung ebenso sehr geschädigt
würde, wie im entgegengesetzten Falle das der Süddeutschen.
Hier lag in der That nicht ein Streit der Eisenbahninteressen,
sondern der Interessen verschiedener Industriegebiete vor. Die
Versammlung entschied sich nach längern Debatten für die Auf-
rechthaltung der Dresdener Vorschläge, die im Ganzen den schon
bestehenden Zustand belassen und sich als ein Compromiss
zwischen den entgegengesetzten Anforderungen darstellen.
Die Erklärungen der Privatbahnen zu dem neuen
Tarifsystem.
Die verflossene Woche hat eine neue Phase in der Anbah-
nung des Tarifeinheits wesen s herbeigeführt und die Ver-
wirklichung dieser wichtigen wirtschaftlichen Reform um ein
bedeutendes Stück näher gerückt. Im Wesentlichen sind nur noch
die Punkte zu erledigen, in welchen der handelsministerielle Erlass
d. d. 25. December a. p. von dem Bericht der Privatbahnen d. d.
30. September a. p. divergirte, nämlich die Angelegenheit der
Maximalsätze und der Ausnahmetarife. Der erwähnte han-
delsministerielle Erlass hatte bezüglich dieser und einiger anderer
Punkte den Privatbahnen nicht die Garantien geboten, welche für
sie die Voraussetzung der grossen Zugeständnisse bilden die von
ihnen im Interesse des Einheitswerkes bewilligt worden sind. Die
Privatbahnen haben erst die Generalconferenz vom 12. und 13. d. M.
abwarten wollen, ehe sie den handelsministeriellen Erlass beant-
worteten und erhielten in dieser Conferenz die Mittheilung, dass
der Herr Minister eine schriftliche Antwort erwarte. Da die Con-
ferenz eine ganze Anzahl von Festsetzungen traf, welche die von
den Bahnen zu Gunsten des Zustandekommens der Reform zuge-
standenen finanziellen Opfer noch wesentlich vermehrte, so wurde
seitens der Privatbahnen die Erklärung abgegeben, dass sie die
gefassten Conferenzbeschlüsse nur in der Voraussetzung an-
nehmen, dass dadurch der Erledigung der obenerwähnten Punkte
nicht präjudicirt wird. Was die schriftliche Beantwortung des
qu. Erlasses betrifft, so wird dieselbe in eben diesem Sinne aus-
fallen und die Voraussetzungen, unter welchen die Privatbahnen
bereit sind, das in der Conferenz am 12. u. 13. d. Mts. beschlossene
Tarifsystem allgemein in allen Verkehren innerhalb des Deut-
schen Reichs durchzuführen, folgendermassen präcisiren :
1) Den Privateisenbahnen werden, soweit nicht besondere
Verhältnisse die Gewährung höherer Sätze bedingen, gleiche
Maximalsätze nach Massgabe der Vorschläge in dem Berichte vom
30. September gewährt. Für die Dauer der Verpflichtung zur Bei-
behaltung des Tarifsystems wird den Privateisenbahnen die freie
Bewegung innerhalb innerhalb der durch die Maximalsätze gege-
benen Grenzen zugestanden.
2) Die periodische Revision der Maximalsätze ist, wie die
Festsetzung der Sätze, eine allgemeine für alle Preussischen Privat-
bahnen und hält sich innerhalb gewisser bei der Festsetzung zu
bestimmender Grenzen und kann nur erfolgen, nachdem die Privat-
eisenbahnen zuvor über die Nothwendigkeit der Revision und über
die neu einzustellenden Sätze gehört worden sind, sowie unter
Wahrung etwaiger statutarischer Befugnisse einzelner Bahnen zur
Einrechnung höherer Tarifsätze.
3. Ausnahme-Tarife köunen mit Genehmigung der Auf-
sichtsbehörde sowohl für die Güter der allgemeinen Wagenladungs-
klassen als auch für die Güter der Special-Tarife und auch unter
anderen als den im allgemeinen Tarifsysteme vorgesehenen Be-
dingungen erstellt werden. Die Genehmigung zu Ausnahme-
Tarifen wird denjenigen Bahnen, welche direct oder indirect
durch Ausnahme-Tarife anderer Bahnen beeinflusst werden, nicht
versagt werden.
Den Privateisenbahnen wird auch bei den Ausnahme-Tarifen
die freie Bewegung der innerhalb der für die bezügliche Tarif-
klasse vorgeschriebenen Maximalgrenze für die Dauer der Ver-
pflichtung zur Beibehaltung des Tarifsystemes gewährt.
Für folgende 8 Gruppen von Artikeln:
1. Getreide aller Art,
2. Holz (Europäisches),
3. Eisen, (Roh),
4. Erzen (rohe),
5. Kalk (gebrannter),
6. Eisen und Stahl,
7. Cement,
8. Steinkohlen, Braunkohlen,
wird den Privateisenbahnen von vornherein die Genehmigung zur
allgemeinen Einführung von Ausnahme-Tarifen gewährt.
4. Die Anwendung des einheitlichen Tarifsystems auf den
Verkehr mit dem Auslande kann nicht verlangt werden.
1
204
Ausserdem wird vorausgesetzt, dass die statutenmässigen
Rechte der Privateisenbahnen nicht alterirt werden, sondern nur
soweit und so lange ausser Kraft treten, als die consequente
Durchführung des einheitlichen Tarifsystems es erfordert und als
die Verpflichtung zu dessen Beibehaltung dauert. Namentlich
müssen diese statutenmässigen Rechte und in deren Grenzen die
freie Entschliessung der Privateisenbahnen für den Fall einer
Aenderung des einheitlichen Tarifsystems oder der Einführung
eines anderen Systems durch Beschluss der Staatsregierung oder
des Bundesrathes gewahrt werden.
Die wesentlichsten Punkte in diesen Postulaten sind die
Maximalsätze, die periodische Revision derselben und die
Au s nähme tarife.
Was erstens die Maximalsätze betrifft, so sind dieselben
s. Z. bei den Berathungen, welche im Handelsministerium mit
Abgeordneten der Privatbahnen gepflogen wurden, bereits von
den Vertretern des Ministeriums als annehmbar für die Staats-
bahnen bezeichnet worden und bildeten einen wesentlichen Theil
der Vorschläge. Der Beschluss des Bundesraths steht der Ge-
währung dieser thatsächlich für alle Verwaltungen gleichen
Maximalsätze nicht entgegen; denn besondere Verhältnisse,
welche zu einer im Grossen abweichenden Normirung der
Maximalsätze führen könnten, bestehen für die Preussischen
Privateisenbahnen nicht.
Die Bahnnetze derselben sind im grossen Ganzen so zu-
sammengesetzt, dass sich Strecken mit höheren und niedrigeren
Anlage- und Betriebskosten gegen einander übertragen. Abge-
sehen von kurzen Anschluss- und Seitenbahnen, sowie von solchen
Bahnen, welche ein neues Verkehrsgebiet aufschliessen und des-
halb höhere als die allgemein üblichen Taxen erheben müssen,
aber ohne Schaden für den Verkehr auch erheben können, werden
die Betriebsverhältnisse der Preussischen Privatbahnen verschie-
dene Maximalsätze nicht bedingen. Die Verschiedenheit der
finanziellen Situation kann aber überhaupt keinen Anlass zu ver-
schiedener Normirung der Maximalsätze bieten, denn es wäre
unbillig und unwirtschaftlich, einer Bahn, welche sich in Folge
geschickter und sparsamer Verwaltung, reichlicher Verwendung
von Betriebsüberschüssen für die Verbesserung ihrer Anlagen etc.
in geordneten Verhältnissen befindet und eine gute Rente giebt,
einen Theil derselben durch niedrigere Normirung ihrer Tarife
zu entziehen, ohne anderen Grund, als den, dass sie einen guten
Ertrag liefert.
Die Verschiedenheit der Maximalsätze für die einzelnen
Verwaltungen in anderen, als den vorhin bezeichneten Fällen,
entspricht auch nicht dem Streben, welches die Verkehrspolitik
eines grossen einheitlichen Reiches beherrschen muss und von
welchem die Reichsverfassung ausgeht, nämlich durch Herbei-
führung möglichst gleicher Tarife der Industrie, soweit die Ver-
kehrsmittel in Betracht kommen, gleiche Productionsbedingungen
zu gewähren. Durch verschiedene Normirungen der Maximalsätze
wurden ähnliche Wirkungen, wie durch Differential-Tarife hervor-
gerufen. In sehr bedeutendem Umfange wirkt übrigens die Con-
currenz der sich vielfach durchkreuzenden Netze der Privateisen-
bahnen und der alle mehr oder weniger beeinflussenden Preussi-
schen Staatseisenbahnen dahin, dass — selbst wenn die Maximal-
sätze verschieden normirt wären, — doch die wirklichen Erhe-
bungssätze übereinstimmen würden. Aus allen diesen Gründen
scheint es in der That geboten, dass die Maximalsätze für die
Preussischen Privateisenbahnen im Ganzen in gleicher Höhe fest-
gesetzt und dabei nur für einzelne, in besonderen Verhältnissen
befindlichen Bahnen Ausnahmen durch Gewährung höherer
Maximalsätze, sei es für alle, sei es nur für einzelne Classen ge-
macht werden. Soll die Gewährung von Maximalsätzen den Zweck
wirklich erfüllen, der dabei verfolgt wird, nämlich den Eisen-
bahnen freie Bewegung zu gewähren und sie zu Ermässigungen
anzuregen, so dürfen sie auch nicht zu niedrig bemessen sein,
und zwar dies um so weniger, als es nicht die Absicht ist, die
Maximalsätze durchweg anzuwenden; sie werden vielmehr vielfach
unterschritten werden und für wichtige — bei manchen Bahnen
den Ausschlag gebende — Güter wie Kohlen, Erze, Eisen, Getreide
etc. werden von Anfang an Ausnahme-Tarife mit billigeren Sätzen
erstellt werden müssen. Auch dies vermindert den Ertrag der
Bahnen bei Annahme des Tarifsystems und macht eine nicht zu
niedrige Normirung der Maximalsätze erforderlich. Wie schoD
vorhin hervorgehoben ist, muss die Befugniss der Eisenbahnen
die Sätze der einzelnen Tarifklassen in den Grenzen der vorge-
schriebenen Maximalsätze frei zu bestimmen,, einen Ersatz dafür
bieten, dass den Verwaltungen erschwert ist, Ermässigungen für
einzelne Artikel eintreten zu lassen. Dieser Ersatz ist weitaus
kein vollständiger, denn während für den einzelnen Artikel
mit ziemlicher Sicherheit der Erfolg einer Tarifmassregel übersehen
werden kann, entzieht sich der Einfluss einer Veränderung des
Satzes einer ganzen Tarifclasse jeder Beurtheilung.
Eine solche Veränderung wird in vielen Fällen finanziell
keinen guten Erfolg haben und es muss die Möglichkeit gegeben
sein, die Massregel wieder rückgängig zu machen. Den Eisen-
bahnen muss daher in ihrem Interesse, wie in demjenigen des
allgemeinen Verkehrs so lange die Verpflichtung zur Beibehal-
tung des neuen Tarifsystems besteht, auch das Recht der freien
Bewegung innerhalb der Maximalsätze gesichert sein. Nur da-
durch können die Tarifsätze stets angemessen für die Bedürfnisse
sowohl der Eisenbahn wie der Industrie bleiben und nur da-
durch kann vermieden werden , dass auf einmal grosse
allgemeine Aenderungen in den Tarifen vorgenommon werden
müssen , wie dies bei der Tariferhöhung vom Jahre 1874 gesche-
hen ist. Hätten die Eisenbahnen in den Jahren 1872 und 1873
die Befugniss gehabt, bis zu einer gewissen Grenze ihre Sätze
wieder zu erhöhen, so würden die Eisenbahnfrachten allmählig
und unter steter Berücksichtigung der bestehenden Verhältnisse
erhöht worden sein, während bei der damaligen Lage des Eisen-
bahnrechtes eben nichts übrig blieb , als mit einem Male eine
allgemeine Erhöhung eintreten zu lassen, durch welche die Ver-
hältnisse der Industrie weitmehr gestört wurden. Liegt es sonach
im allgemeinen Interesse, den Eisenbahnen diese freie Bewegung
zu gewähren und ist nicht anzunehmen, dass, wenn die Grenzen
derselben die richtigen sind, — die Befugniss dazu selbst nach-
theilig wirken werde, so ist auch zu berücksichtigen, dass, da
die Maximalsätze nicht von dem Bundesrathe , sondern von den
einzelnen Landesregierungen festgesetzt werden sollen, die Staats-
eisenbahnen , und namentlich auch die nicht Preussischen das
Recht der freien Bewegung unbehindert üben können nnd dass
die Preussischen Privateisenbahnen sehr geschädigt sein würden,
wenn ihnen dieses Recht einmal wieder entzogen werden sollte,
so lange sie noch verpflichtet sind, das neue Tarifsystem zu be- i
halten. Es muss darum als erforderlich bezeichnet werden, dass
den Privateisenbahnen, diese Befugniss nicht bis auf Weiteres,
sondern für die Dauer ihrer Verpflichtung zur Beibehaltung des
Tarifsystems gewährt wird.
Was die periodische Revision der Maximalsätze betrifft, so
ist anzuerkennen, dass eine Revision der Staatsregierung zustehe
nnd dass ihr, da es sich um einen in seinen Folgen nicht über-
sehbaren Versuch handelt, dabei möglichst freie Hand gelassen
werden muss. Aber wenn in dem Erlasse vom 25. December
eine jährliche Revision der Maximalsätze für jede einzelne
Bahn uneingeschränkt Vorbehalten ist, so hebt ein solcher Vor-
behalt die statutenmässigen Rechte der Bahnen bezüglich der
Tarife völlig auf. Denn factisch können in diesem Fall die Tarife
jeder einzelnen Bahn von der Staatsregierung festgesetzt werden,
indem sie die Grenze des Maximaltarifs so festsetzt, dass für
weitere Ermässigung kein Raum mehr bleibt.
Im Einklänge mit den früheren Bemerkungen über die
Nothwendigkeit der Gewährung gleich hoher Maximalsätze für
alle Privatbahnen würde zunächst die Vornahme einer allge-
meinen Revision stehen — abgesehen von den Fällen, in
welchen es sich um die Revision von Sätzen handelt, die über
die allgemeinen hinausgehen. — Es dürfte ferner nur in der
Billigkeit liegen, die Eisenbahnen vorher über dieselbe zu hörer
und endlich würde die Revision sich innerhalb gewisser im Vor
aus bestimmter Grenzen halten müssen. —
205
Hinsichtlich der Ausnahme -Tarife ist in den erläutern-
den Bemerkungen, welche dem Berichte der Privatbahnen vom
30. September v. J. beigegeben sind, angenommen, dass solche
sowohl für die allgemeinen Wagenladungsclassen, als auch für die
Specialtarife zulässig und dass sie nicht an die Bedingungen des
allgemeinen Tarifschemas gebunden seien, vielmehr auch unter
anderen erstellt werden können. Dies liegt im Wesen des Aus-
nahmetarifes, welcher gerade besondere Verhältnisse berück-
sichtigen soll und deshalb nicht unter die allgemeine Regel fallen
kann. Da die Erstellung von Ausnahme-Tarifen abhängig ist von
der Genehmigung der Aufsichtsbehörde und da diese Genehmi-
gung jedesmal die Bedingungen, unter welchen der Tarif erstellt
werden darf, angeben wird, so würde diese Auffassung nicht so-
wohl die Befugnisse der Eisenbahnen erweitern, als vielmehr nur
feststellen, dass im Intereste des allgemeinen Verkehrs die Auf-
sichtsbehörde berechtigt ist, andere als die im Tarifschema ange-
nommenen Bedingungen zu gestatten. Manche Ausnahme - Tarife
werden in derThat, ohne dass sie mit besonderen Bedingungen
verknüpft werden, garnicht gewährt werden können; so wird
unter Umständen für Massen- Artikel, wie Kohlen , die Zulassung
besonderer Ermässigungen von dem Transporte in Extrazügen,
anderer Artikel von der Benutzung leer zurückgehender Wagen
oder der Benutzung offener Wagen in Fällen, in welchen sonst
bedeckte Beförderung vorgeschrieben ist, abhängig gemacht wer-
den müssen. In diesen Fällen würde es gewiss nicht im Interesse
des Verkehrs liegen, solche Bedingungen nicht zu gestatten, denn
das Publicum wird sich ihnen gern unterwerfen, um die Ermässi-
gungen zu erhalten, die Eisenbahnen würden aber oft dieselben
unter anderen Formen nicht gewähren können und deshalb den
Tarif gar nicht erstelleh.
Wochenschau.
Berlin, 18. Februar 1877. (Ausserordentliche Bedürfnisse der
Staatsbahnen. Staatsbahnetat.. Secundärbahnen. Berlin-Dresdener
Eisenbahn-Vorlage. Eisenbahntarif und Spiritusexportplätze.
Reichseisenbahnamts-Etat. Eisenbahnregiment. Beschwerden im
letzten Quartal 1876.)
Dem Abgeordnetenhause ist ein Gesetz, betreffend die Ver-
wendung von Beständen für ausserordentliche Bedürfnisse
der Bau Verwaltung im Etatsjahr 1877/78 und die Aufnahme
einer Anleihe zur Deckung der Ausgaben für Bauausführungen
auf den Staatseisenbahnen vorgelegt. Nach § 1 sind die als erste
Rate zur Anlage eines Kanals vom Mauer see nach Alten bürg und
zur Kanalisirung der oberen Netze bis zum Goplosee ausgebrachten
Beträge von 1,500 000 und 600,000 M. im Etat von 1874, soweit sie
bisher nicht verausgabt, zur Ausführung folgender Bauten
neben den, durch den Etat für das Jahr vom 1. April 1877 bis
1. April 1878 dafür bereit gestellten Mitteln zu verwenden :
Zum Durchstich der Dwine bei Caseburg zum Haff; zum Neu-
bau der Harburger Hafenschleuse, für den Hafen von Memel, von
Pillau, Neufahrwasser, zu Bauten an den Häfen Colbergermünde,
Rügenwal dermünde und Stolpmünde; zur Beschaffung eines
Lootsendampfschiffes für Neufahrwasser, zur Herstellung einer
Dampffähre über die Eider bei Tönning, für die Errichtung einer
Nebelsignalstation an der Mündung der Ems, der Mündung der
Eider und bei Rixhorst, sowie für Beschaffung eines Reserve-
apparats für die Station bei Bülk.
Nach § 2 ist eine Anleihe aufzunehmen, welche die Mittel für
die nachstehenden Bauausführungen gewährt:
1) auf der Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn a. für die
Erweiterung der Werkstatt in Berlin mit 480,000 M., b. für die Er-
weiterung der Haltestelle Mois mit 42,000 M. ; 2) auf der Ostbahn
a. für Anlage einer Reparaturwerkstatt in Ponarth bei Königsberg
mit 432,000 M., b. für Gebiets - Erweiterungen auf dem Bahnhofe
Deutsch-Eylau mit 94,000 M. ; 3) auf der Westfälischen Eisenbahn
für Gebietserweiterungen auf dem Bahnhofe Salzbergen mit
46,000 M.; 4) auf der Saarbrücker Eisenbahn a. für die Er-
weiterung des Bahnhofes Reiflingen mit 174,100 M., b. für die Er-
weiterung des Bahnhofes Dudweiler mit 170,500 M., c. für die Her-
stellung einer Verbindungsbahn zwischen der Moselbahn und der
Trier-Saarbrücker Eisenbahn von Conz nach Merzlich, sowie von
Werkstattsanlagen auf dem Bahnhofe Merzlich; 5) auf der Hanno-
verschen Eisenbahn a. für die Erbauung einer festen Brücke über
die Elbe bei Hohndorf mit 1,200,000 M., b. für die Erweiterung des
Bahnhofes Göttingen mit 711,700 M., c. für die Herstellung einer
Wasserleitung auf dem Bahnhofe Kassel mit 55,000 M. ; 6. auf der
Frankfurt-Bebraer Eisenbahn für die Erweiterung des Bahnhofes
Bebra mit 220,000 M.; 7) auf der Nassauischen Eisenbahn a. für
die Erwerbung des Bahnhofes Höchst mit 390,000 M., b. für die
Erwerbung des Bahnhofes Oberlahnstein mit 495,500 M. ; 8) auf der
Main-Weser-Bahn für die Herstellung einer Wasserleitung auf dem
Bahnhof Kassel mit 55,000M, im Ganzen mit6,238,500 M., welcher
Geldbetrag durch Veräusserung eines entsprechenden Betrages von
Schuldverschreibungen aufzubringen ist.
In Berlin handelt es sich um die Erweiterung der Werkstatt
der Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn. Die Motive sagen
darüber u.A : Der Bedarf an Reparaturbeständen wird demnächst
durch die Eröffnung der Berliner Nordbahn noch gesteigert werden.
Es soll deshalb, um dem dringendsten Bedürfniss zu genügen,
auf dem Bahnhofe Berlin ein neuer Wagen-Revisionsschuppen für
63 Wagen-Reparaturstände mit der erforderlichen Anzahl vou Ge-
leisen zur Aufstellung von Wagen und Achsen im Freien ausge-
führt und in dem vorhandenen Werkstattsgebäude Raum für
13 neue Locomotiv-Reparaturstände geschaffen werden. Letzteres
soll durch Beseitigung der zu einer Schmiede und einem Magazin
benutzten inneren Einbauten geschehen, für welche inzwischen
durch Errichtung einer neuen Schmiede und eines besonderen
Magazingebäudes Ersatz geschaffen werden wird.
Das Haus der Abgeordneten hat in seiner Sitzung vom
14. d. in einer Abendzusammenkunft den Eisenbahnetat er-
ledigt und kamen dabei noch einige interessante Fragen zur
Sprache. Der Staats-Anzeiger berichtet über die Sitzung wie
folgt: „Beim Kapitel 22, Titel 3 der Ausgaben „Stationspersonal“
richtete der Abg Schmidt (Stettin) an die Staatsregierung die
Anfrage, ob sie geneigt sei, in Berlin auch an andern Orten, als
auf den Bahnhöfen, Billetverkäufe einzurichten, eine Einrichtung,
die sich in Frankfurt a. M. sehr bewährt habe. Der Ministerial-
Director Weishaupt erwiderte, dass die Regierung dieser Ange-
legenheit ihre volle Aufmerksamkeit gewidmet habe, und dass
den Staatsbahnen Instructionen ertheilt seien, dahingehende Ver-
suche anzustellen. Der Abg. Meyer (Breslau) sprach sein Be-
dauern aus, dass die Directionen der Niederschlesisch-Märkischen
und der Oberschlesischen Eisenbahn mit einer Reduction der
Arbeitslöhne in den Eisenbahnwerkstätten zu Breslau vorgegangen
seien. Der Handels-Minister Dr. Achenbach, sowie sein Commissar
gaben die bestimmte Zusicherung, die Interessen der Arbeiter
nochmals einer gründlichen Prüfung zu unterziehen, konnten
jedoch nicht zugestehen, dass durch die erwähnte Massregel den
Arbeitern unbillige Benachteiligungen zugefügt seien. Den Be-
schwerden der Abgeordneten Töpfer, Lüders und Dr. Röckerath
über zu geringe Materialerneuerungen bei den Staatsbahnen
egenüber constatirte der Ministerial-Director Weishaupt, dass von
er Regierung das Mögliche und Notlüge geschehen sei. Wie der
Abg. Dr. Hammacher, erklärte auch der Handels-Minister Dr.
Achenbach, dass die Regierung nicht in der Lage sei, eine unge-
messene Anzahl von Fabriken, die zu einer Zeit durchaus unge-
sunder Verhältnisse entstanden seien, durch künstliche Mittel auf
der Oberfläche zu erhalten, und es würde auch sicherlich nicht
zum Schaden des Landes sein, wenn dieselben wieder verschwän-
den. Kap. 25 enthält die Ausgaben für die Westfälische Eisen-
bahn. Der Abg. von Kleinsorgen beschwerte sich darüber, dass
die Bergisch-Märkische Eisenbahn trotz des grossen Verkehrs nur
ein Geleise habe, wodurch eine grosse Anzahl von Unglücksfällen
entstanden sei. Der Ministerial-Director Weishaupt bemerkte,
dass gerade die Direction der Bergisch-Märkischen Eisenbahn
ohne Rücksicht auf die Kosten mit grösster Energie für die
Sicherheit des Betriebes sorge. So habe sie besonders dafür
Sorge getragen, dass an den gefährlichsten Punkten eine auto-
matische Verbindung der Weichenstellung mit den Signalen her-
gestellt werde. Der Abg. Dr. Hammacher nahm die Bergisch-
Märkische Eisenbahn ebenfalls gegen die Vorwürfe des Abg. von
Kleinsorgen in Schutz. Bei Kap. 27: Hannoversche Eisenbahnen
— fragte der Abg. Köhler (Neuenhaus), weshalb den beiden
Männern, welche sich um eine Concession einer Eisenbahnstrecke
bis zur Niederländischen Grenze beworben haben, dieselbe nicht
ertheilt sei. Der Ministerial-Director Weishaupt erwiderte, dass
der Handels-Minister die Concession einer Gesellschaft, die sich in
den Niederlanden dafür gebildet, aber nicht diesen beiden Männern
ertheilen wolle. Zu Kap. 33: Centralverwaltung und Eisenbahn-
commissariate — lag folgender Antrag des Abg. Dr. Hammacher vor:
„Die Staats-Regierung aufzufordern, ihre Bemühungen, das Amt
eines Eisenbahn - Commissarius für die Thüringische Eisenbahn
von dem eines Königlichen Directions-Mitgliedes bei derselben zu
trennen, mit allem Ernste fortzusetzen.“ Auf Befürwortung des
Abg. Lipke wurde dieser Antrag angenommen. Auf eine Anfrage
des Abg. Frhrn. von Fürth, weshalb man der Rheinischen Eisen-
bahn und nicht dem Bonner Localcomite die Conzession der Balm
von Bonn nach Euskirchen ertheilt habe, erwiderte der Ministe-
rial-Director Weishaupt, dass die Regierung dafür sorgen würde,
dass die Interessen der Stadt Bonn Berücksichtigung fänden.
Der Abg. von Wedell-Malchow kam auf die im vorigen Jahre ge-
fasste Resolution zurück: die Magdeburg-Ualberstädter Eisenbahn
solle zur baldigen Herstellung einer Linie Magdeburg-Erfurt auf-
gefordert werden. Der Bau dieser Linie sei jetzt gestört, der Er-
lös der dafür bestimmten Prioritäten für die übrige Bahn ver-
206
wendet Welche Schritte habe der Handels-Minister in dieser
Sache gethan, und sei Aussicht vorhanden, dass die Strecke
endlich gebaut wird? Ferner fragte der Redner an, ob die
Strecke Stettin-Swinemünde endlich gebaut werde, für welche die
Verhältnisse ähnlich lägen, wie für die Strecke Magdeburg-Erfurt.
Der Handels-Minister Dr. Achenbach hielt die betreffenden Eisen-
bahnen noch immer zum Bau der angegebenen Strecken für ver-
pflichtet, aber bei der allgemeinen Kalamität wolle er nicht zu
Zwangsmassregeln schreiten. Die Eisenbahnen hätten ihre Ziele
zu weit gesteckt und ein Drängen zur Ausführung der in Rede
stehenden Strecken würde eine finanzielle Schädigung der Gesell-
schaften zur Folge haben. Nachdem noch die Abgg. Dr. Ham-
macher und Meyer (Breslau) gesprochen, wurden sämmtliche Po-
sitionen des Orainariums genehmigt. Beim Extraordinarium bat
der Abg. Zelle, dem Uebelstande abzuhelfen, der in Bezug auf
den Getreidetransport am Berliner Ostbahnhofe herrsche; die Ab-
nahmefrist für Getreide sei auf sechs Stunden festgesetzt, weil
dafür eine Bedachung nicht vorhanden sei; die Frist sei aber
nicht genügend. Der Ministerial-Director Weishaupt erwiderte,
dass bei den beabsichtigten baulichen Veränderungen am Ost-
bahnhofe auf den gerügten Uebelstand Rücksicht genommen
werden solle.“
Das Abgeordnetenhaus beschäftigte sich dieser Tage auch
mit dem Gesetzentwurf, betreffend eine Erweiterung der Ver-
wendungszwecke der den Provinzial- und Communalverbänden
überwiesenen Dotationsfonds, dahin gehend, dass an Stelle von
Chausseebauten auch Secundärbahnen treten dürfen und be-
schloss für die zweite Lesung die Plenarberathung. Den Gesetz-
Entwurf abzulehnen, bat zunächst Abg. von Ludwig, da die Pro-
vinzialverbände gar nicht die Verpflichtungen übersehen könnten,
welche ihnen das Dotationsgesetz auferlege, die Fonds schon für
diese nicht einmal hinreichten, und deshalb es nicht angezeigt
sei, ihnen neue Verpflichtungen aufzulegen. — Abg. Rickert ent-
gegnet, dass den qu. Verbänden keine neuen Verpflichtungen
auferlegt, sondern nur weitere Rechte verliehen würden. Der
Abgeordnete legte eingehend den Vortheil der Secundärbahnen
dar, und weist besonders auf das Interesse hin, welches die Pro-
vinzialverbände, welche die Chausseen zu erhalten hätten, daran
nehmen müssten. An vielen Stellen würden die Chausseen über-
haupt besser entweder durch Secundärbahnen auf der einen oder
durch verbesserte Gemeindewege auf der andern Seite ersetzt
werden. Bei der Vertheidigung der Vorlage gab der Herr Han-
delsminister u. A. folgende bemerkenswerthe Mittheilungen über
die Chancen dieser wichtigen Verkehrsangelegenheit. Er sagte
u. A.: „Was im Debrigen die Erleichterung der Herstellung von
solchen Bahnen anbetrifft, so hat der Herr Vorredner, wenn ich
nicht irre, schon darauf hingewiesen, dass Seitens der Staatsre-
gierung der Erlass eines Reglements bevorsteht, welches gegen-
über den Vorschriften für eigentliche Vollbahnen wesentliche Er-
leichterungen bei der Erhaltung, beim Betriebe und der Verwal-
tung herbeiführen soll. Ausserdem ist aber noch eine weitere
Regelung dieser Verhältnisse für ganz unbedeutende Bahnen in
Aussicht genommen. Ob nun nach allen Seiten hin die von den
Interessenten gewünschten Erleichterungen sich herbeiführen
lassen, wird nicht allein von der Landesregierung, sondern auch
von der Stellung, die das Reich einnimmt, abhängen, da nament-
lich auch^das Verhältniss der Militär-, der Post- und Telegraphen-
Verwaltung in Betracht kommt. Ich kann dies nach allen Seiten
gegenwärtig nicht übersehen, bin aber der Meinung, dass bei
dem entgegenkommenden Interesse, welches die Reichsverwaltung
auch in dieser Materie gezeigt hat, wohl die etwa entstehenden
Schwierigkeiten sich überwinden lassen werden.“
Der Abgeordnete Windhorst -Bielefeld stellte den Antra°-,
vor einer definitiven Beschlussfassung die Ansicht der Provinzial-
Landtage einzuholen , und zu diesem Zwecke die Regierungsvor-
lage vorläufig abzulehnen, während doch das vorliegende Gesetz
unzweifelhaft zur Competenz der Landes-Vertretung gehört und
der Entwurf ^ja weit davon entfernt ist, den Provinzialverbänden
die Pflicht Zuschüsse zu leisten, aufzueriegen, ihnen vielleicht
nur diese Befugnisse ertheilt. Trotzdem erfolgte die Ablehnung
des Gesetzentwurfes.
Während in der Budgetcommission des Abgeordnetenhauses
und bei den einzelnen Commissionen die Berlin -Dresdener
E.isenbahnvorlage. Gegenstand eifriger Berathungen ist, hat
die Preussische Regierung nach vorliegenden Meldungen be-
schlossen, wegen der Rechtsstreitfrage in Sachen der von der
Sächsischen Regierung beanstandeten Uebernahme des Betriebs
auf der Berlin - Dresdener Bahn durch Preussen auf Grund des
Artikels 76 der Reichsverfassung die Entscheidung des Bundes-
rathes anzurufen. Der allegirte Art. 76 bestimmt, dass Streitig-
keiten zwischen verschiedenen Bundesstaaten, sofern dieselben
nicht privatrechtlicher Natur und daher von den competenten
Gerichtsbehörden zu entscheiden sind, auf Anrufen des einen
Theils von dem Bundesrath erledigt werden sollen. Das „Dres-
dener Journal“ vom 16. d. M. veröffentlicht den Wortlaut der Note
der Königl. Sächsischen Regierung in Sachen der Berlin-Dresdener
Bahn und ist dieses Actenstück insofern wichtig, als aus dem-
selben die Streitpunkte, um welche es sich handelt und die bei
der Sächsischen Regierung darüber obwaltende Ansicht genau
ersichtlich wird. Das sehr umfangreiche Actenstück datirt aus
Dresden vom 2. d. M., ist unterzeichnet v. Nostiz-Wallwitz, adressirt
an den Königl. Preussischen ausserordentlichen Gesandten und
bevollmächtigten Minister Herrn Grafen Solms-Sonnenwalde zu
Dresden, dem es am 5. d M. daselbst übergeben wurde. Die
Königl. Sächsische Regierung könne sich, so heisst es im Eingänge
der Note, der Ansicht nicht anschhessen, dass sie für den Fall,
dass die Berlin-Dresdener Eisenbahngesellschaft den Betrieb und
die Verwaltung der Bahn mit Zustimmung der Königl. Preussischen
Regierung einem anderen Unternehmer übertragen wolle, durch
den Staatsvertrag vom 6. Juli 1872 verpflichtet sei, einen neuen
Unternehmer zuzulassen, sofern die ihr vertragsmässig zustehen-
den Rechte und Vorbehalte durch diese Zulassung nicht alterirt
würden und andererseits die Qualifi cation des Unternehmers nicht
in Abrede gestellt werden könne. In keinem Paragraphen des
erwähnten Vertrages habe sie sich für diesen Fall des Rechtes
der freien Entschliessung begeben, und nur für den Fall, dass die
Königl. Preussische Regierung die auf ihrem Gebiete belegene
Strecke der Bahn nach Massgabe des Preussischen Gesetzes über
Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1833 ankaufen, die
Königl. Sächsische Regierung aber von dem ihr der Gesellschaft
gegenüber zustehenden Ankaufsrechte nicht gleichzeitig Gebrauch
machen würde, habe sie der Kgl. Preuss. Regierung das Recht des
Ankaufs und der Leitung des Betriebs auf der anschliessenden
Sächsischen Strecke (Art. 14. Abs. 2 des Vertrages) eingeräumt.
Der Fall liege jetzt nicht vor. Der Rechts Vorbehalt der Königl.
Sächsischen Regierung auf Ankauf, resp. Uebernahme des Betrie-
bes auf der Sächsischen Bahnstrecke gehe schon aus der geän-
derten Fassung des Art. 14 hervor, bei dem die Königlich Säch-
sische Regierung im Gegensatz zu dem Staatsvertrage , betreffend
die Eisenbahn Löbau-Weisswasser, auf Einschaltung des Absatz 1
bestanden habe. Die contrahirenden Regierungen befänden sich
deshalb bei der jetzigen Eventualität in der Lage, neue Verein-
barungen in Betracht ziehen zu müssen. Der bei Uebernahme
des Betriebes der auf Sächsischem Gebiete belegenen Strecke der
Halle-Sorau-Gubener Bahn Leipzig-Landesgrenze beobachtete Mo-
dus und die Note des Königlich Preussischen Gesandten vom
19. Juni 1876 könnten diese Auffassung bestätigen. Aus Artikel 14
des Vertrages von 1872 könne das Recht der Königlich Preussischen
Regierung auf einen Preussischen Staatseisenbahnbetrieb in Sach-
sen nicht gefolgert werden. Es entspräche aber auch den Säch-
sischen Interessen nicht, die Zustimmung zu solcher Uebernahme
der Königlich Preussischen Regierung zu ertheilen. Die Königlich
Sächsische Regierung sei darauf angewiesen, den Betrieb der
Bahnen auf Sächsischem Gebiete thunlichst in ihrer Hand zu be-
halten. Sie begegne sich darin auch wohl mit den Ansichten der
Königlich Preussischen Regierung. Die Uebertragung auf ewige
Zeiten an den Preussischen Staat widerspreche überdies Artikel 14,
Absatz 1 des Vertrages vom 6. Juli 1872 und § 24, Absatz 1 der
Sächsischen Concessionsbedingungen. Der im Eisenbahngesetz
vom 3. November 1838 § 42 vorgesehene Bahnanfall in 30 Jahren
würde sich auch mit der Annahme, von welcher man, wie§ 14 des
Vertrages zeigt, beim Abschluss desselben ausgegangen, nämlich
der, dass der Betrieb, wenn er einmal von der Königlich Preussi-
schen Regierung übernommen worden, derselben unter allen Um-
ständen, und zwar selbst im Falle des nachträglichen Ankaufs
der Sächsischen Strecke seitens des Sächsischen Staats, verbleiben
solle, in Widerspruch setzen. Das Schreiben des diesseitigen Ge-
sandten vom 3 Mai v. J. an den Königlich Preussischen Ministerial-
director Duddenhausen, nach welchem Sächsischerseits gegen den
etwaigen Ankauf der Berlin-Dresdener Eisenbahn durch die Kö-
niglich Preussische Regierung ein principielles Bedenken nicht er-
hoben, vielmehr nur die Nothwendigkeit betont worden sei, die
bei Realisirung des Ankaufsprojectes auftauchenden Fragen zu
regeln, habe nur einen rein privaten Character.
Nachschrift. Inwischen hat die Budgetcommission in ihrer
Sitzung vom 17. d. Mts die Vorlage betreff, die Berlin-Dresdener
Eisenbahn mit 10 gegen 7 Stimmen ab gelehnt.
Der Reichskanzler hat dem Bundesrathe eine vom Reichs-
eisenbahnamt verfasste Denkschrift unterbreitet, in welcher die
Frage ventilirt wird, ob und wie die nachtheilige Einwirkung
der Eisenbahnfrachttarife auf die ConcurrenzfähigKeit der Deut-
schen Spiritusexportplätze zu beseitigen oder doch abzu-
mindern sei.
Nach der „Kreuzztg.“ wird an massgebender Stelle beab-
sichtigt, ein drittes Bataillon des jetzt bekanntlich aus zwei Ba-
taillonen bestehenden Eisenbahn - Regiments zu errichten.
Dieses dritte Bataillon würde den Namen „Telegraphenbataillon“
führen und seine Garnison wahrscheinlich in Mainz erhalten.
Wenn die vorbereitenden Entscheidungen in Betreff der Neufor-
mation erfolgt sind, steht für den Reichstag eine Vorlage wegen
der bezüglichen Geldforderung zu erwarten ; ob schon in der be-
vorstehenden Session oder erst im Herbst, soll noch nicht feststelien.
207
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Betriebsstörungen.
Grossherzoglich Badische Staatseisen-
bahnen. In Folge von flochwasserzerstö-
rungen ist seit 15. d. M. der Verkehr auf
der von Basel abzweigenden Wiesenthal-
bahn zwischen den Stationen Iiaagen und
Maulburg unterbrochen. Es ist deshalb
bezüglich der Station Iiaagen der Wagen-
ladungsverkehr und hinsichtlich der Sta-
tionen Steinen, Maulburg, Schopfheim,
Fahrnau und Zell i. W. der gesammte
Güterverkehr bis auf weiteres eingestellt.
Die muthmassliche Dauer dieser Be-
triebsstörung wird etwa 10 Tage sein.
Carlsruhe, d. 16. F ehr. 1877. Generaldirection.
Bayerische Staatsbahn. Am 13. d. M. hat
zwischen den Stationen Mamming und
Gangkofen auf der Linie Plattling-Mühldorf
eine Dammrutschung stattgefunden, so
dass die Strecke unfahrbar geworden ist
und Personen- wie Güterverkehr eingestellt
werden musste.
Einstweilen wird der Transport der Güter
nach Stationen bis Mamming einschliess-
lich über Plattling, jener bis Gangkofen
einschliesslich über Mühldorf erfolgen.
2. General-Versammlungen.
Bergiscli - Märkische Eisenbahn - Gesell-
schaft. Die Herren Actionaire der Bergisch-
Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft werden
zu einer ausserordentlichen General - Ver-
sammlung im Verwaltungs - Gebäude zu
Elberfeld auf
den 24. März c., Vormittags 11 Uhr,
eingeladen, um zu berathen und endgülti-
gen Beschluss zu fassen über die Ueber-
nahme des Betriebes auf den durch die
Nied erländisch-Westfälisclae Eisenbah n- Ge-
sellschaft zu erbauenden Eisenbahnen von
Winterswyk nach dem Bahnhofe Bismark
der Bergisch-Märkischen Bahn bei Gelsen-
kirchen und von Winterswyk nach Bocholt
durch die Bergisch - Märkische Eisenbahn,
sowie über die Ertheilung der zu diesem
Behufe erforderlichen Vollmachten an die
Königliche Eisenbahn - Direction und die
Gesellschaft«- Deputation.
Nach Massgabe der bestehenden statu-
tarischen Vorschriften sind behufs der Le-
gitimation zur Theilnalime an der General-
Versammlung die Actien oder die bezüg-
lichen Depotscheine der Reichsbank zu
Berlin spätestens am 16. März d. J. beider
Hauptkasse der Königlichen Eisenbahn-
Direction hierselbst, welche den Empfang
bescheinigen und Stimmzettel verabfolgen
wird, zu deponiren und in diesem Depot
bis zum Schlüsse der General-Versammlung
zu belassen. Elberfeld, den 17. Februar 1877.
Der Vorsitzende der Deputation der Actio-
naire der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-
Gesellschaft: Danco. (1260)
im Conferenzsaale der Unterzeichneten
Direction hierselbst am Ascanischen Platz
No. 5 anberaumt, wozu den Inhabern ge-
dachter Prioritäts- Actien und Obligationen
der Zutritt freisteht. Berlin, (len 14. Fe-
bruar 1877. Die Direction. (1273)
K. K. priv. Oesterreicliische Nordwestbalm. Bei der am 1. September 1876 auf
Grund des mit hohem k. k. Hamlels-Ministerial-Erlass vom 14. Jänner 1871, Zahl 514/126
genehmigten Tilgungsplanes, in Gegenwart eines k. k Notars vorgenommenen III. Ver-
loosung der Prioritäts-Obligationen I. Emission wurden folgende 291 Nummern gezogen :
2153 2510 2752 2897 3083 5122 5318 5349 6256 7487 9008 9772 9936 11595 11974 12439
17471 20873 21258 21800 21816 21933 22639 22776 23384 25780 26357 26452 26988 28579
29493 29551 30/94 31964 32463 33682 34550 35979 36668 37306 39651 41292 41591 42400
42667 42874 43408 45383 46010 47726 47751 47773 49703 50331 59645 52956 53254 57336
58331 60299 60344 60373 60788 61155 64284 64558 64918 65119 66081 66435 66598 66925
69873 71915 72002 73136 74328 76089 76403 78286 79349 79437 80646 81800 81998 83270
84000 84040 «4521 85688 86261 86983 87117 88342 88740 89719 91853 92915 93840 94830
97593
97688 98116 99015 99065 99411 101030 102133 102281
102607
102941
103244
103507
103522
104079
104111
104804
104934
105286
105516
106799
107020
108049
108279
110326
110964
111822
112372
112890
113079
113392
113599
114346
114350
115147
115993
116706
119004
120990
121420
125152
125192
125285
125834
126094
126916
127103
127194
127518
127702
127933
1288 26
129952
130210
130439
131483
131674
133009
1.34642
135306
136028
136411
136931
137483
138007
139259
1.39891
143089
143434
144238
146324
146448
146470
147251
149213
149390
150463
150578
151345
151872
151983
152163
152277
152996
153575
154354
154465
154889
15496 1
155311
155412
155415
156632
157685
158202
158817
159380
160213
161608
161923
162845
163422
163587
163858
163952
164967
165321
165520
166907
166945
167593
168140
168197
169738
169969
170095
170280
170824
171317
171612
172443
172793
172916
173710
174023
174149
174692
175184
175215
175549
175728
176139
176236
176829
177039
177155
177270
177873
178601
178707
179563
179572
179614
179694
180668
181110
182104
182235
182303
184452
185268
187563
187889
190226
190793
194180
195975
197852
198197
198208
198926
199230
199466
200800
202081
202708
204192
204194
205693
205941
206542
208608
210013
210592
210625
211290
211980
212342
213855
214426
214836
215533
216662
217126
217191
218315
218519
218677
218786
219856
220550
Von den
früheren Zieh
ungen sind noch unbehoben:
Ziehung 1874:
Ziehung 1875:
14
9536
39278
45100 46136
52804
54449
57990
60086
60957
62184
71081
76539
76620
83141
85255
92958
101338
104179
117639
135329
149840
149841
158492
165684
172748
181012
183802
190522
193507
196421
205858
211599
211611
874
13313
24988
26605
32719
33059
34311
37635
40076
50896
52381
53230
53756
55053
58673
59688
60028
62153
64629
66426
70668
70723
70988
75321
80161
95018
97323
109904
110244
1 14445
118743
125439
126371
130216
130423
132022
136960
142019
142447
143675
147822
151895
158157
164285
168238
168508
168644
176863
177983
181825
182486
185599
188876
193502
193505
198059
200267
210407
210644
213271
217437.
Die am 1. September 1876 gezogenen Obligationen, deren Verzinsung mit Ende
Februar 1877 aufhört, werden vom 1. März 1877 au, so wie alle von den früheren Zie-
hungen noch unbehoben aushaftenden Obligationen, wenn sie mit allen dazu gehörigen
Coupons präsentirt werden, bei der Central-Cassa der Gesellschaft in Wien zum Nomi-
nalwerthe iu effectivem Oesterr. Silber eingelöst.
In Berlin übernehmen im Aufträge der Oesterr. Nordwestbahn:
die Disconto-Gesellschaft,
Herr S. Bleichröder und
die Deutsche Bank;
in Frankfurt a. M. :
die Filiale der Bank für Handel und Industrie,
der Frankfurter Bankverein,
die Herren M. A. von Rothschild & Söhne,
die Deutsche Vereinsbank und
die Deutsche Effecten- und Wechselbank
diese Obligationen speseu- und provisionsfrei in Reichsmark umgerechnet nach dem-
jenigen Wiener Cours, welcher nach Vereinbarung der Oesterr. Eisenbahnen den genann-
ten Zahlstellen periodisch bekannt gegeben wird.
Für fehlende Coupons wird der entsprechende Einlösungsbetrag in Abzug ge-
bracht. Berlin, im Februar 1377. (1266)
3. Auslösungen.
Berlin-Anhaltische Eisenbahn. Zur plan-
mässigen Verloosung von
324 Stück k J00 J4 2g Priontäts-Actien,
55 ” 300 „ I4j4 % Prioritäts-Ob-
12 „ „ 1500 „ / ligationen I. Em.
225 „ „ 300 „ 1 4% % Prioritäts-Ob-
46 „ „ 1500 „ / ligationen II. Em.
56 „ „ 300 „ \4% % Prioritäts- Ob-
12 „ „ 1500 „ J ligationen Lit. B.
unserer Gesellschaft ist ein Termin auf
Donnerstag den 15. März d. J s.,
Nachmittags 4 Uhr,
Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft. Mit Bezug auf unsere Bekannt-
machung vom 28. December v. J. bringen wir zur Kenutniss, dass bei der am 26. Ja-
nuar c. erfolgten Ausloosung
1. der am 1. Juli a. c zur Rückzahlung gelangenden, nach dem Privilegio vom
8. August 1873 begebenen, 4% % Magdeburg-IIalberstädter Prioritäts-Obligationen fol-
gende Nummern:
a) 23 Stück ä 3000 JL No. 844 1033 1161 1225 2216 2769 3401 3430 3638 3935 4355 4428
5257 6563 6808 6868 7187 7265 8313 8600 9344 9942 9994;
b) 47 Stück ä 1500 JL No. 11134 11323 11793 12020 12242 12270 12510 13756 13996 14335
14409 14708 15059 15433 16009 16154 16232 16438 16677 18547 18597 19209 19494 20123
20314 20340 20730 20887 20996 22471 22881 23052 23127 24083 24359 24436 25035 25196
25968 26542 26797 27591 28455 28734 28737 29643 29649;
c) 59 Stück ä 600 JL No. 30388 30601 30717 31509 32247 32471 33211 33948 35190 35935
36122 36158 36609 36935 37046 37676 37693 37812 38684 39028 39399 39449 39847 39S50
40374 40793 40918 40964 41820 41915 42667 42931 43787 43806 44338 44984 45278 45684
208
46121 46542 47125 47583 48491 49306 49577 49691 50109 50384 50436 51783 51918 53082
53393 53467 53624 53725 54750 54878 54909;
d) 118 Stück ä 300 M, No. 55038 55227 56109 56130 56189 56407 56789 56816 57121 57396
58689 59383 59896 61164 61297 61415 61451 61973 61988 61999 62703 63959 64358 64816
64944 64996 65006 65275 66144 66788 66818 66887 66890 67787 68187 68970 68998 69130
69326 69487 69576 70475 70614 70836 71490 72018 72143 73053 74047 74572 75203 75281
77494 79363 79867 80013 80620 81112 81623 83083 83303 83310 83506 84902 85237 85471
85573 85637 86073 86098 87263 87481 87556 88091 88146 88752 88983 89027 89339 89768
90364 90843 91438 91635 91933 92541 92744 92744 93007 93171 93389 93437 93868 94186
94446 94962 91992 95626 96645 96662 96796 97480 97581 97722 97827 98213 98859 99212
99354 101541 101658 102344 102714 103178 103713 104517 104537 104996;
2. der gleichfalls am 1. Juli zur Rückzahlung gelangenden 314 Stück 4% % Hag-
deburg-Wittenbergescheu Prioritäts- Obligationen folgende Nummern:
18 88 250 424 453 534 537 553 582 584 595 635 802 871 961 965 1013 1207 1235 1262
1538 1596 1639 1701 1780 1814 1836 1873 1901 1904 1959 1974 2007 2045 2068 2136 2166
2267 2414 2453 2484 2537 2552 2793 3009 3107 3283 3460 3618 3647 3840 3927 3942 4115
4214 4237 44L9 4469 4630 4633 4759 4779 4856 4928 5084 5215 5421 5462 5463 5580 5749
5792 5793 5798 5807 5845 6202 6204 6245 6260 6290 6377 6402 6454 6615 6647 6806 6878
6950 6968 7033 7152 7177 7202 7422 7543 7600 7682 7706 7710 7851 7914 8038 8102 8119
8212 8229 8602 8681 8911 8966 9009 9096 9100 9163 9167 9436 9449 9500 9587 9619 9639
9646
9660 9662 9929 9973 10037 10076 10080 10216
10223
10230
10284
10289
10321
10499
10506
10528
10671
10773
10813
10863
10958
10994
11019
11096
11115
11116
11296
11481
11507
11601
11653
11700
11719
11784
11804
11832
11866
11882
11926
11933
11952
11955
11960
12108
12123
12172
12319
12342
12442
12469
125)2
12556
12569
12615
12624
12635
12689
12729
12841
1 2890
12976
13038
13060
13178
13246
13290
13300
13312
13322
13338
13363
13377
13378
13460
13507
13602
13668
13676
13689
13706
13722
13767
13780
13782
13811
13812
13872
13873
13928
13983
14135
14192
14219
14222
14236
14291
14325
14393
14467
14470
14609
14620
14640
14712
14766
14835
14860
14862
14889
15026
15048
15089
15102
15190
15242
15251
15292
15382
15385
15455
15536
15653
15981
16013
16033
16095
16188
16272
16437
16479
16489
16492
10506
16642
16649
16675
16856
16929
17014
17093
17147
17245
17328
17330
17379
17434
17455
17477
17482
17541
17561
17670
17683
17711
17780
17918
17953
18025
18221
18240
18247
18409
18497
18574
18593
18644
18734
18743
18776
18824
18906
18935
18945
18977
19018
19091
19256
19268
19331
19334
19360
19369
19445
19679
19694 19764 19801 19810 19825 19865 19924 und
3. der früher Magdeburg-Wittenbergeschen Stamm-Actien, jetzigen 3 % Renten-Pa-
pieren folgende 112 Nummern gezogen sind:
8 338 761 863 906 916 1206 1243 1423 1489 1727 1760 1865 2258 2446 2657 3338 3546
3788 4213 4374 4408 4456 4479 4662 4731 4744 5052 5379 5384 5424 5802 6138 6491 6936
7098 7108 7183 7244 7653 7788 7795 8279 8450 8485 8508 8750 8974 9041 9236 9372 9598
9766 10121 10216 10217 10378 10440 11453 11681 11976 12293 12551 12675 12796 12826
12942 12947 13616 14542 14745 14932 15042 15215 15269 15452 15729 16135 16136 16183
16191 16599 16606 16678 16695 16934 16975 17172 17475 17604 17604 18063 18099 18902
19076 19316 19546 20153 20252 20413 20573 20719 20798 21040 21156 21252 21441 21642
21676 21772 22190 22360 22414.
Der Betrag dieser Obligationen resp. Rentenpapiere ist vom 1. Juli er. ab bei
unserer Hauptcasse hierselbst oder bei unseren Filial-Hauptcassen in Berlin und Hanno-
ver in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr zu erheben. Die Verzinsung der obi-
gen Stücke hört mit dem 1. Juli auf, und wird für etwa bei der Einlösung fehlende
Coupons der Werth derselben vom Capitale in Abzug gebracht.
Aus früheren Verloosungsterminen sind die nachbezeichneten Stücke bislang noch
nicht zur Einlösung präsentirt:
1. von Magdebu rg-Il al b er Städter Prioritäts-Obligationen, Emission von 1873, aus der
Verloosung per 1. Juli 1876 No. 9941 58790 58940;
2. von den Magdeburg-Wittenbergeschen Prioritäts-Obligationen aus der Verloosung
per 1. Juli 1874: No. 103 176 826 3436 8029 10802 11851 12117 13912 16709; aus der
Verloosung per 1. Juli 1875: No. 473 122S 1418 2283 2615 4002 4288 5013 5056 5282
5524 8173 8370 10830 11499 13420 13971 14092 14099 14933 14934 17466 17493 18698
19391; aus der Verloosung per 1. Juli 1876: No. 237 867 1143 1264 1414 2230 2665
2924 3012 3405 3485 3652 4393 4945 5246 5726 5923 6154 6422 8719 8928 9467 9875
10253 10282 10296 10361 10468 11318 11766 13185 14727 15101 15155 15341 15501 15946
16342 16646 16861 16967 17666 18586 18790 19139 19183 19898;
3. von den 3 % Renten-Papieren :
aus der Verloosung per 1. Juli 1871: No. 9868 10496 17200;
aus der Verloosung per 1. Juli 1872: No. 192 9155 9779 13100;
aus der Verloosung per 1. Juli 1873: No. 4839 12068 12936 14925 16584 17074;
aus der Verloosung per 1. Juli 1874: No. 641 1633 5148 10280 11657 13383 15075
16344 17983;
aus der Verloosung per 1. Juli 1875: No. 2139 3707 4928 5271 608S 6560 9316 10400
11247 11350;
aus der Verloosung per 1. Juli 1876: No. 285 6C8 1774 2029 6481 7818 9079 9124
11988 12061 13133 14812 14913 16536 18819.
Die seit der vorigjährigen Verloosung eingelösten Obligationen und Rentenpapiere
sind in dem am 26. Januar angestandenen Termine in Gegenwart eines Notars ver-
brannt, Magdeburg, den 14, Februar 1877. Directorium. (1262)
4. Tarifiiiiderungen.
Main-Neckar Bahn. Vom 10. Februar d. J.
ab wird die Station Sachsenhausen der
Frankfurt-Bebraer-Bahn in der Eigenschaft
einer Main - Neckarbahnstation in den in-
nern Güterverkehr der Main - Neckarbahn
sowie in den Verkehr mit der badischen
Station Mannheim und zwar mitden gleichen
Frachtsätzen wie die diesseitige Station
„Frankfurt-Westbahnhof“ einbezogen wer-
den, worüber das Nähere in sämmtlichen
diesseitigen Güterexpeditionen zu erheben
ist. Darmstadt, den 6. Februar 1877. Direc-
tion der Main-Neckar-Bahn. (1203)
Westdeutscher und N ordwestdeutscher
Eisenbahn - Verband Mit Wirkung vom
1. k. M. an ist zu dem am gleichen Tage
in Kraft tretenden Tarif für Per-
sonen - Beförderung der 1. Nachtrag
erschienen, welcher von den Verbands-
expeditionen bezogen werden kann. Cas-
sel, den 13. Februar 1877. Für die Ver-
waltungen des West- und Nordwestdeut-
schen Eisenbahn - Verbandes: Königliche
Directiou der Main-Weser Bahn. (1263)
Königliche Ostbabn. Vom 1. März 1877
ab werden für die Beförderung von rohen
Kalksteinen in Wagenladungen von je 10 000
Kilogramm von der Station Rüdersdorf der
Königl. Ostbahn nach den Stationen der
Niederschlesisch - Märkischen , Berlin - Gör-
litzer, Halle - Sorau - Gubener, Cottbus-
Grossenhainer, Oberlausitzer, Berlin -An-
haltischen und der Mecklenburgischen
Friedrich-Franz Bahn die in die Tarifsätze
eingerechneten procentualen Frachtzu-
schläge nicht mehr erhoben.
Der dieserhalbzumRüdersdorferKalk- etc.
Tarif vom 1. October 1874 herausgegebene
10. Nachtrag ist von unserer Station Rü-
dersdorf käuflich zu beziehen. Bromberg,
den 12. Februar 1877. Königliche Direction
der Ostbahn. (1277) J.
Deutsch - Russischer Eisenbahn - V er band.
Vom 1. Mai 1877 ab findet im Verkehr mit
den Stationen Aemanvillers und Metz die
Beförderung der Güter nur über Mainz
(PI. L. B.) Bingen statt. Bromberg, den 15.
Februar 1877. Königl. Direction der Ost-
bahn als geschäftsführende Verwaltung.
(1278) J.
Berlin-Hamburger Eisenbahn. Der zum
Salztarife ab Lüneburg vom 1. Juli 1875
erschienene Nachtrag VIT. — giltig vom
1. März 1877 ab — ist in unserer Güter-
expedition zu Lüneburg zu haben.
Berlin, ,
Hamburg, den 8. Februar 1877.
Die Direction. (1275.)
Westdeutscher und Nordwestdeutscher
Eisenbahn-Verband. Zu dem vom l. März
er. ab gültigen Tarif für Personen - Be-
förderung ist ein Anhang , gültig vom
l. April er. ab , erschienen , welcher die
theilweise um kleinere Beträge erhöhten
directen Personen-Fahrpreise und Gepäck-
taxen im Verkehr Warschau, Berlin, Pots-
dam, Magdeburg und Braunschweig nach
und von resp. Bad Ems , Diez , Nassau,
Oberlalmstein und Coblenz enthält.
Derselbe kann bei sämmtlichen Ver-
bands - Expeditionen eingesehen werden.
Cassel, am 14. Februar 1877. Für die
Verwaltungen des Westdeutschen und
Nordwestdeutschen Eisenbahn-Verbandes :
Königliche Direction der Main - Weser
Balm. (1270)
Elsass-Lothringische Eisenbalui. Am l.
April d. Js. treten in Folge anderweiter
Feststellung der Entfernungen der Nas-
sauisclien Eisenbahn in den Frachtsätzen
einzelner Tarifclassen des Südw'estdeut-
schen Eisenbahn-Verbandes zwischen ver-
schiedenen Stationen der genannten Bahn
einerseits und den Elsass-Lothringischen
sowie Luxemburgischen Stationen anderer-
seits geringe Erhöhungen ein. Bezügliche
Auskunft wird von den Tarifbureaus er-
theilt. Strassburg, den 15. Februar 1877.
Kaiserliche General-Direction der Eisen-
bahnen in Elsass-Lothringen. (1271)
Deutsch-Russischer Eisenbahn - Verband.
Vom l. April er. neuen Stils ab wird im
Deutsch - Russischen Eisenbahn - Verbände
der directe Personen- und Gepäckverkehr
zwischen den Stationen Frankfurt a|0.
und Bromberg einerseits und St. Peters-
burg, Pskow , Ostrow, Dünaburg, Wilna,
Grodno, Kowmo, Riga via Dünaburg und
Riga via Koschedary-Mosclieiki anderer-
seits, zwischen Königsberg einerseits und
Groduo, Wesenberg, Narwa andererseits,
zwischen Danzig einerseits und Pskow,
Ostrow, Dünaburg, Wilna, Grodno, Kowno
andererseits, zwisclieu Kreuz einerseits
und Pskow, Ostrow’, Dünaburg, Wilna,
Grodno, Kowno, Riga via Dünaburg und
Riga via Koschedary-Mosclieiki anderer-
seits aufgehoben. Bromberg, deu 14. Fe-
bruar 1877. Königliche Direction der
Ostbalm als gescliäftsführende Verwal-
tung^ (1282) J,
Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
VorantwortAiohir Badaotour: Dr. Jur. WUh. Koch au Berlin (Rodactionsburaau: AnhalUMtr. 6). - OommlaslonKrt Adolph RofoishUfer au Lelpiig. - Druck toxi H. 9. Hermann in Barlln. Beutkitr* %■
209
Beilage ZU No. 16. Berlin, am 23. Februar 1877.
Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Zur gefälligen Notiz! Yon den nachstehenden in der Berliner Geueralconferenz vereinbarten neuen
Transportvorschriften für den Gütertransport haben wir Separatabdrücke fertigen lassen, und geben dieselben,
soweit der Vorrath reicht, zu 20 Pfennigen das Exemplar, die ganze Nummer zu 30 Pfennigen ab. Die Bed.
Der einheitliche Deutsche Eisenbahn-Güter-Tarif.
Die von der General-Conferenz cler Deutschen Eisenbahn-
Verwaltungen am 12. und 13. Februar zu dem s.g. Dresdener
Tarifschema gefassten Beschlüsse sind nunmehr von der Re-
dactions-Commission festgestellt und dem Schema eingefügt. Das-
selbe lautet nunmehr mit den vorausgehenden erläuternden Be-
merkungen folgendermassen :
Erläuternde Bemerkungen zu dem nachstehenden
Tarifschema.
I. Tarif • Einheitssätze.
Die Tarif-Einheitssätze sind Maximalsätze. Die Eisenbahn-
verwaltungeu setzen die anzunehmenden Tarifsätze bis zur Höhe
der Maximalsätze nach ihrem Ermessen fest.
Ermässigte Sätze können von den Privatbahnen in Ueber-
einstimmungen mit der ihnen gesetzlich oder statutarisch zu-
stehenden Berechtigung beziehungsweise mit der denselben durch
den Handelsminister schon jetzt ertheilten Ermächtigung unter
Wahrung der gesetzlichen Publicationsfrist bis zur Höhe der
Maximalsätze nach ihrem Ermessen wieder erhöht werden.
II. Ausnahmetarife.
1. Tarifsätze in Abweichung von denen der allgemeinen
Wagenladungsclassen beziehungsweise der betr. Special - Tarife,
welchen die einzelnen Artikel zugetlieilt sind, können für einzelne
Artikel nur in Form von Ausnahmetarifen festgesetzt werden.
2. Zu der Bildung von Ausnahmetarifsätzen und zwar so-
wohl über die Höhe der Tarif-Einheitssätze (Maximalsätze) als
auch zu billigeren Ausnahmesätzen ausserhalb des Rahmens des
allgemeinen Tarifschemas ist die Genehmigung der Aufsichtsbe-
hörden erforderlich.
Für die folgenden wichtigen Transport- Artikel:
1. Cement etc. (wie im Specialtarif II),
2. Eisen und Stahl etc. (wie im Specialtarif I),
3. Erze etc. (wie im Specialtarif IV),
4. Getreide, Mehl und Mühlenfabrikate (wie im Special-
tarif I),
5. Holz, Europäisches etc. (wie im Specialtarif II),
6. Kalk, gebrannter etc. (wie im Specialtarif II),
7. Steinkohlen und Steinkohlenasche etc. (wie im Special-
tarif IV),
8. Roheisen etc. (wie im Specialtarif III),
besteht zur Zeit bei einer grossen Zahl von Verwaltungen, gegen-
über der Gruppirung dieser Artikel in den vier Specialtarifen, eine
abweichende Tarifirung. Zur Aufrechterhaltung der für diese Ar-
tikel zur Zeit bestehenden niedrigen Frachtsätze sind diese Ver-
waltungen namentlich bei Festsetzung der Zahl der Specialtarife
auf nur drei in der Lage, für die bezeichneten Artikel billigere
Ausnahmetarife bei Einführung des Tarifsystems anzunehmen und
festzuhalten.
3. Die Feststellung der Sätze für die Ausnahmetarife bis zur
Höhe der Tarif-Einheitssätze für die allgemeinen Wagenladungs-
classen, bezw. die Specialtarife, wenn die Artikel der Ausnahme-
tarife diesen letzteren eingereiht sind; ebenso die gänzliche, wie
theilweise Aufhebung derselben erfolgt durch die Eisenbahnver-
waltungen nach ihrem Ermessen.
4. Wird Seitens der Auftichtsbehörden für eine Verwaltung
die Erstellung von billigeren Ausnahmetarifen genehmigt , so
wird vorausgesetzt, dass die gleiche Genehmigung den von dieser
Massregel betroffenen Strecken anderer Verwaltungen nicht vor-
enthalten werden wird.
III. Einführung- und Fortbildung des einheitlichen Tarifs.
1. Der einheitliche Tarif ist in den Localverkehren und in
allen directcn Verkehren sämmtlicher deutscher Eisenbahn - Ver-
waltungen untereinander einzuführen.
2. Aenderungen oder Ergänzungen des Tarifsystems der
allgemeinen Tarifvorschriften , sowie der Classification der Spe-
cialtarife, welche im Interesse des Publikums oder der Verwal-
tungen sich als nothwendig herausstellen , unterliegen der ge
meinschaftliclien Beshlussnahme der Verwaltungen und der Ge-
nehmigung der Aufsichtsbehörde.
Tarifvorschriften für den Transport von Gütern.
I. Grundsätze für die Frachtberechnung.
Die Fracht wird nach Kilogrammen berechnet. Sendungen
unter zwanzig Kilogr. werden für zwanzig Kilogr., das darüber
hinausgehende Gewicht wird mit 10 Kilogr. steigend so berechnet,
dass je angefangene 10 Kilogr. für voll gelten. Die Frachtbe-
rechnung ist eine verschiedene, je nachdem die Güter zur Beför-
derung gelangen:
1. als Eilgüter,
2. als Stückgüter,
3. als Wagenladungsgüter.
1. Eilgut.
In Eilfracht werden diejenigen Güter befördert, welche mit
rothem Eilgutfrachtbrief als Eilgut aufgegeben werden, voraus-
gesetzt, dass das Gut nach Form, Umfang, Gewicht und sonstiger
Beschaffenheit nach dem Ermessen der Eisenbahn zur Eilgutbe-
förderung zugelassen werden kann.
Eilstückgut wird zu den im Tarif ausgeworfenen Sätzen,
Eilgut in Wagenladungen ohne Unterschied der Artikel zumdoppelten
Satz der allgemeinen Wagenladungsclassen gefahren.
Der Minimalsatz der Eilgut-Taxe beträgt
0,50
für jede Frachtbriefsendung.
Wird die Beförderung von Eilgütern auf Verlangen mit Zu-
stimmung der Eisenbahnverwaltung mit einem Schnellzuge be-
wirkt, so geschieht dieses gegen Erhebung der doppelten Eilgut-
Taxe, in welchem Falle die Minimal-Taxe
boo M.
für jede Frachtbriefsendung beträgt.
2. Stückgut.
Zu den Stückgut-Frachtsätzen werden alle Güter befördert
soweit sie der Versender nicht als Eilgut und nicht als Wagen-
ladungen aufgiebt.
Der Minimalsatz der Stückgut-Taxe beträgt
0,30
für jede Frachtbriefsendung.
3. Wagenladungen.
a. Allgemeine Wagenladungsclassen. Zu den Sätzen
der Classe A 1 und B werden alle diejenigen Güter befördert,
welche in dem Verzeichnisse der Special- und Ausnahme-Tarite
nicht besonders namhaft gemacht sind, und welche von dem \ ei -
sender mit ein em Frachtbriefe für einen Wagen als Wagenladungen
aufgegeben werden, soweit nicht unter 4b der speciellcn Vorschriften
für bestimmte Transportartikel etwas Anderes festgesetzt ist.
Bei Aufgabe von mindestens '5000 Kilogr. oder bei Fracht-
zahlung für mindestens 5000 Kilogr. pro Wagen kommen die Fracht-
sätze der Classe Al und bei Aufgabe von mindestens lOOOOKilgr.
pro Wagen oder Frachtzahlung hierfür die Frachtsätze der Classe
B zur Anwendung
Die Frachtberechnung geschieht in diesen Classen fol-
gendermassen :
Von jedem Wagen wird die Fracht zu dem Satze der
Classe A 1 nach dem wirklichen Gewichte, mindetens aber für
5000 Kilogr. erhoben. Ergiebt jedoch die Berechnung für
10 000 Kilogr. zu dem Satz der Classe B eine geringere Fracht,
so kommt diese zur Erhebung. Es gilt als vereinbart, dass die
Eisenbahnverwaltung bei der Beförderung dieser Güter für den
Schaden haftet, welcher aus der mit dem Transport in un-
210
bedeckten Wagen verbundenen Gefahr entsteht, es sei denn, dass
der Versender die Beförderung in offenen Wagen im Frachtbriefe
vorgeschrieben hat oder dass dieselbe in Gemässheit der Be-
stimmungen des Betriebs -Reglements (vergl. § 48) erfolgt ist.
b. Specialtarife I, II und XII. Zu den Frachtsätzen der
Specialtarife werden die in dem betreffenden Verzeichnisse auf-
geführten Güter befördert, wenn der Versender sie mit je einem
Frachtbriefe in Ladungen von mindestens 10 000 Kilogr. auf einen
Wagen aufliefert oder die Fracht für dieses Gewicht bezahlt. Bei
Aufgabe von Quantitäten unter 10 000 Kilogr., jedoch mindestens
5000 Kilogr. oder bei Frachtzahlung für mindestens 5000 Kilogr.
pro Wagen werden die Güter der Specialtarife zu den Sätzen
der Klasse A 2 tarifirt, wenn nicht der betreffende Tarifsatz für
10 000 Kilogr. eine billigere Fracht ergiebt. S. übrigens auch die
Bestimmungen unter 4 b.
c. Gemeinsame Bestimmungen für alle Wagenla-
dungen. Das Zusammenladen beliebiger Güter ist gestattet, in
so weit nicht reglementarische Bestimmungen entgegen stehen
(vergl. § 48 II A zu No. 4 des Betriebsreglements), jedoch wird
eine Haftpflicht gegen Beschädigung des einen Guts durch das
andere hierbei nicht übernommen (vgl. § 67 4 des Betr.-R.) Wa-
genladungen können also auch aus verschiedenen Gütern eines
und desselben Specialtarifs oder der verschiedenen Specialtarife,
oder auch aus Gütern der Specialtarife und aus Gütern aller Art
(A. 1 und B.) formirt werden. In diesen Fällen kommt die Taxe
nach dem dabei befindlichen höchst tarifirten Artikel zur Anwen-
dung, sofern nicht bei getrennter Gewichtsangabe die Einzelbe-
rechnung sich billiger stellt.
Wenn durch den Versender weder der Lagerraum noch die
Tragfähigkeit des Wagens ausgenutzt wird, so hat die Eisenbahn-
verwaltung das Recht, ihrerseits Zuladungen vorzunehmen, unter
Vertretung des in Folge der Zuladung den bereits verladenen
Gütern etwa zugefügten Schadens.
4. Specielle Vorschriften für bestimmte Transport-Artikel.
a. Gegenstände von aussergewö hnlichem Umfang.
Gegenstände, welche im Verhältniss zu ihrem Gewicht einen
aussergewöhnlichen Umfang haben, so dass zu deren Transport
ein ganzer Wagen nothwendig ist, werden nur als Frachtgut nach
den Bestimmungen und zu den Taxen des Specialtarifs III be-
fördert.
b. Sperrige Güter.
Für sperrige Güter, d. h. solche Güter, welche im Verhält-
niss zu ihrem Gewicht einen ungewöhnlich grossen Laderaum in
Anspruch nehmen, werden, wenn sie als Stückgüter zur Aufgabe
gelangen, die Frachtsätze in der Weise berechnet, dass dem wirk-
lichen Gewicht 50 pCt. zugeschlagen und von diesem l^fachen
Gewicht nach erfolgter Aufrundung, die Eilfracht bezw. die Fracht
der Stückgutclasse erhoben wird.
Als geringstes Gewicht werden 30 Kilogr. berechnet.
Als sperrige Güter werden folgende betrachtet:
1) Acker- und sonstige landwirthschaftliclie Geräthe, zusam-
mengesetzte.
Hierzu wird bemerkt:
Bei Aufgabe als Stückgut und Verladung in bedeckt ge-
bauten Wagen unterliegen:
a) zusammengesetzte landwirthschaftliche Maschinen, welche
ganz oder überwiegend aus Eisen oder sonstigem Metalle be-
stehen, sowie einzelne Maschinentheile, als Schwungräder, Ge-
wichte, Räder, Deichseln u. s. w. der einfachen Stückgutstaxe
nach dem wirklichen Gewichte;
b) zusammengesetzte landwirthschaftliche Maschinen aber,
welche nicht ganz oder überwiegend aus Eisen oder sonstigem
Metall bestehen, und bei welchen nur einzelne schwere Theile ab-
genommen sind, der Sperrigkeitstaxe.
2) Bäume, Gesträuche, Pflanzen und Blumen, lebende, un-
verpackt.
3) Betten und Bettfedern.
4) Bilder in Rahmen und Bilderrahmen.
5) Binsen.
6) Borke, rohe.
7) Bottiche, leere, ausgenommen Satzbottiche, sowie Buttei
und Schmalzkübel.
8) Cartonnagen und hohle Pappwaaren.
9) Cigarrenkistchen, leere.
10) Emballagen aller Art, neue, als Kisten (ausschl.Satzkisteu),
Körbe und Schachteln; s. auch Fässer.
11) Fässer, neue, leere.
12) Figuren von Gyps und Holz, unverpackt.
13) Glasballons, leere, verpackt. Unverpackt werden die-
selben nur als Wagenladung angenommen.
14) Hausgerätke, nicht auseinandergenommen und zusammen-
gepackt, auch nicht mit andern Gütern vollgepackt und beschwert.
15) Heu.
16) Holzstühle, unzerlegt oder nicht zusammenlegbar.
17) Hopfen, ungepresst.
Hopfen ist nur dann als „gepresst“ zu erachten, wenn
derselbe in Ballen runder und cylindrischer Form von min-
destens 125 Kilogr. Einzelgewicht, oder in würfelförmigen
Ballen zur Versendung gelangt, während Hopfen in Ballen
runder oder cylindrischer Form unter 125 Kilogr. als „unge-
presst“ gilt.
18) Hüte von Filz, Seide und Stroh, nicht iu verschnürten
Ballen verpackt.
19) Kähne und Boote.
20) Kannen, neue, leere.
21) Kinderwagen und Kinderwagengestelle, Krankenwagen
und dergleichen leichteres Fuhrwerk.
22) Korbwaaren , als Körbe, leere, Korbgeflechte (einschl.
neuer Packkörbe) und Korbmöbel.
23) Korkwaaren, Korkstöpsel.
24) Möbel von gebogenem Holz.
25) Papierabfälle nicht in fester Verschnürung.
26) Putzmacherwaaren.
27) Rauhkarden, Weber disteln.
28) Rohr, ausschl. Stuhlrohr.
29) Rohrstühle und Binsenstühle.
30) Schilf, auch Flaschenhalteraus Schilf und Stroh.
31) Seegras in losen Bündeln.
32) Sophagestelle.
33) Spreu, verpackt.
34) Stroh, auch Flachs-, Raps- und Reisstroh.
35) Tonnenbände und Fassreifen, hölzerne.
36) Watte.
37) Wolle, ungepresst oder in losen Bündeln.
Wolle (Schafwolle) ist nur dann als „gepresst“ zu erachten,
wenn die Aufgabe in Ballen runder oder cylindrischer Form von
mindestens 50 Kilogr. Einzelgewicht oder in würfelförmigen Ballen'
stattfindet, während Wolle in Ballen runder oder cylindrischer
Form unter 50 Kilogr. als „ungepresst“ gilt.
Stellt sich die Fracht
zu 37 für Wolle, ungepresst oder in losen Bündeln,
bei derBerechnung nach den Bestimmungen und den Tarif-
sätzen des Specialtarifs I,
zu 17 für Hopfen, ungepresst,
bei der Berechnung nach den Bestimmungen und den Tarifsätzen
des Specialtarifs II,
und für die übrigen im obigen Verzeiclmiss aufgeführten
sperrigen Güter nach den Bestimmungen und den Tarif-
sätzen des Specialtarifs III
billiger, als bei der Aufgabe als Stückgut, und er-
klärt der Versender im Frachtbriefe die Sendung als Wagen-
ladungsgut aufgeben zu wollen , so kommen die billigeren
Sätze der Specialtarife bezw. der Wagenladungsclasse A. 2.
zur Berechnung.
c) G e b r a u c h t e E m b a 1 1 a g e n. Für gebrauchte Emballagen,
(gebrauchte leere Säcke, Fässer und Kisten eingeschlossen,) wird
die Fracht der Stückgutclasse nur nach dem halben wirklichen
Gewichte, jedoch für mindestens 20 Kilogramm berechnet.
Gebrauchte Emballagen sind, w'enn sie als Eilgut oder
unter Versicherung des Wertlies oder der Lieferzeit aufgegeben
211
werden, von dieser Vergünstigung ausgeschlossen und werden
nur nach den für gewöhnliches Stückgut bezw. Eilgut gegebenen
Bestimmungen befördert.
d. Langholz und dergl. Bei Gegenständen, deren Beför-
derung nach dem Ermessen der Eisenbahn die Einstellung von
Schutzwagen erforderlich macht, wie z. ß. bei Langholz, langen
Eisenstangen und Leitern, wird für jeden Schutzwagen eine Ge-
bühr von 15 Pf. pro Kilometer erhoben. Auf dem Schutzwagen
dürfen die betreffenden Transportgegenstände nicht aufliegen.
Wenn zur Verladung von Langholz und dergl. mehr als 1 Wagen
erforderlich ist, so wird jeder Wagen als zu gleichen Theilen be-
lastet angesehen und dem entsprechend die Fracht nach den be-
stehenden Vorschriften berechnet.
II. Auf- und Abladen der Güter.
Das Auf- und Abladen derjenigen Güter, welche zu den
Frachtsätzen des Eilstückguts und des Stückguts zur Beförderung
gelangen, auf die Eisenbahnwagen bzw. von denselben, geschieht
auf Kosten der Eisenbahn und durch dieselbe. Bei Gegenständen
jedoch, welche einzeln mehr als 750 Kgr. wiegen oder deren Di-
mensionen den Raum eines Wagens überschreiten, kann die Eisen-
bahn das Aufladen durch die Versender und das Abladen von
dem Empfänger verlangen.
Alle sonstigen Güter sind seitens der Versender und
Empfänger auf- und abzuladen, sofern nicht die Eisenbahn-
Verwaltung diese Leistungen gegen die in ihrem Localtarif be-
stimmten Gebühren selbst übernimmt.
III. Bedeckung der Güter.
Es gilt als vereinbart, dass die Eisenbahn-Verwaltung die
Güter der Specialtarife in unbedeckten Wagen zu befördern befugt
sein soll, und dass sie, wenn bei dem Mangel einer anderweiten
Vorschrift des Versenders in Frachtbrief eine Beförderung in un-
bedeckten Wagen stattfindet, nicht für den Schaden haftet, wel-
cher aus der mit dieser Transportart verbundenen Gefahr ent-
standen ist. Wird für diese Artikel Verladung in bedeckten
Wagen auf dem Frachtbriefe ausdrücklich vorgeschrieben, so
kommen die Tarifsätze der betreffenden Classen mit 10 pCt. Zu-
schlag zur Anwendung.
OhneErhöhung derFraclitpreise werden dieEisenbahnverwaltun-
gen folgendeGüter in bedeckten W agen befördern, sofern solche auf der
Absende-Station verfügbar sind und nicht die Bestimmungen des
Betriebs-Reglements oder des Bahn-Polizei-Reglements entgegen-
stehen :
1) Alaun.
2) Baumwolle, rohe und Abfälle von Baumwolle, von Baum-
wollengarn und von Twisten.
3) Beinschwarz, Knochenkohle, Knochenschwarz, Spodium.
4) Betten und Bettfedern.
5) Bilder in Rahmen und Bilderrahmen
6) Blech (Eisen-, Schwarz-, Weiss- und Zinkblech.)
7) Bleicherde (Bleichkalk, Chlorkalk, Bleichpulver.)
8) Borke, gemahlene (Gerberlohe.)
9) Cement.
10) Chamottmörtel.
11) Chlorbarium.
12) Chlormagnesium.
13) Chlorzink (Zinkchlorid.)
14) Cichorienwurzeln, gedörrt.
15) Cigarrenkistchen, leere.
16) Düngemittel, folgende: Schwefelsaures Ammoniak,
Asche, Blutmehl, Chilisalpeter, Fischmehl, Fleischmehl, Guano,
Gyps, gebrannt, Hornmehl, Kainit, Kali, Kalidünger', Knochen-
asche, Knochenkohlenabfall, Knochenmehl, Magnesia, Pudrette,
Schaumschwärze, Superphosphat, Wollfegedreck, Wollstaub.
17) Eis.
18) Eisen- und Stalilwaaren aller Art, namentlich auch
Ofenröhren, Eisendraht, Eisendrahtstifte, Waffen- und Messer-
schmiedewaaren , feinere Eisen- Gusswaaren , wie Oefen, Grab-
kreuze, Kochgeschirre, sowie Bandeisen, Stahlblech und Stahl in
Bunden, Fässern und Kisten.
19) Eisenvitriol (grüner Vitriol.)
20) Farbehölzer (gemahlen, geraspelt und zerkleinert).
21) Figuren von Gyps und Holz, unverpackt.
22) Flachs.
23) Getreide aller Art, als: Weizen, Roggen, Gerste, Hafer,
Mais (Kukurutz), Buchweizen, Hirse, auch Hülsenfrüchte und
Oelsamen.
24) Grassamen.
25) Hanf.
26) Hausgeräthe.
27) Holzdraht zur Fabrication von Zündhölzern.
28) Holzmehlund Holzzeugmasse, auch Sägespähne, Sägemehl.
29) Holzstühle.
30) Hopfen.
31) Hüte von Filz, Seide und Stroh.
32) Jute und Jutegarnabfälle.
33) Kartoffelmehl, trockenes.
34) Kinderwagen und Kinderwagengestelle, Krankenwagen
und dgl. leichtes Fuhrwerk.
35) Korbwaaren.
36) Korkwaaren.
. 37) Kreide, rohe, gemahlene, in Stücken, auch Schlein-
kreide.
38) Lohe und Lohkuchen.
39) Magnesit.
40) Malz.
41) Malzkeime.
42) Maschinentheile von Eisen oder Stahl.
43) Möbel von gebogenem Holz.
44) Mühlenfabricate (Getreidemehl, Spelz- und Griesmehl,
Kleie, Graupen, Grütze, Gries, gerollte Gerste, geschrotenes
Getreide).
45) Oelkuchen und Oelkuchenmebl aller Art (auch Lein-
kuchen und Leinkuchenmehl).
46) Orseille.
47) Packpapier aller Art, Strohpackpapier, und geklebte
Düten, in verschnürten Packen oder Ballen.
48) Papierspähne (Papierabfall) in fester Verschnürung oder
verpackt.
49) Pottasche.
50) Rauhkarden und Weberdisteln.
51) Reis und Reiskleie, Reisstaub (Reishülsen), Reismehl.
52) Rohr.
53) Rohrstühle, Binsenstühle.
54) Rüben, gedörrt oder getrocknet, auch Rübenschnitzc.
55) Salz, auch Koch- und Speisesalz, Abfall- , Abraum-,
und Fegesalz, sowie Viehsalzlecksteine und Glaubersalz.
56) Schlempekohle.
57) Seegras.
58) Seifensiederfluss (Unterlauge, Pottaschenlösung).
59) Soda, rohe, calcinirte (Soda-Asche) und crystallisirte.
60) Sophagestelle.
61) Spreu.
62) Stärke aller Art.
63) Strohmasse.
64) Strohpappe und Strohpappdeckel.
65) Thonerde (schwefelsaure, präparirte).
66) Traubenzucker (Glykose), Stärkezucker, auch Trauben-
zuckersyrup und Stärkezuckersyrup.
67) Werg und Abwerg, auch Heede, Heedeabfälle, Spinn-
abfälle.
68) Wolle aller Art und Wollabfälle.
69) Zucker, Roh-, und Zucker aller Art zum Export.
Bezüglich der von den Versendern gelieferten eigenen
Decken gelten folgende Bestimmungen:
1. Nur solche Decken sollen zugelassen werden, die mit
einer dauerhaften und deutlichen Bezeichnung des Namens des
Eigentliümers und seines Wohnortes (Eisenbahn-Station) ver-
sehen sind.
2. Die eigenen Decken der Versender, welche zum Schutze
der Ladung dienen, werden bei Versendung der betreffenden Güter
212
an den Empfänger, sowie bei ihrer Rücksendung, wenn dieselbe
innerhalb dreier Monate durch den Empfänger an den Eigen-
thümer als gewöhnliches Frachtgut erfolgt, frachtfrei befördert.
3. Diese eigenen Decken sollen auf den Bestimmungs-
stationen dem Empfänger der Sendung mit überliefert werden,
und ist daher in den betreffenden Frachtbriefen und Fracht-
karten von den Ausstellern bezw. von der Abgangs -Expedition
zu vermerken : „Nebst . . . Stück eigenen Decken zum Schutz der
Ladung.“
4. Bei Rücksendung der Decken hat der Empfänger der-
selben unter Vorlegung des von der Güter-Expedition abzu-
stempelnden Originalfrachtbriefes einen auf die Adresse des
Eigenthümers lautenden Frachtbrief beizugeben und in diesem
ausdrücklich zu vermerken :
„Frachtfrei zu befördern.“
Fehlt dieser Vermerk oder wird der Originalfrachtbrief nicht
sofort bei Aufgabe der Decken zum Rücktransporte vorgelegt, so
wird die tarifmässige Fracht erhoben.
5. Eine Gewähr für unbeschädigte und reparaturfreie
Rücklieferung der Decken oder für Innehaltung der Lieferfrist
übernimmt die Eisenbahnverwaltung nicht. Wer sich beim Rück-
transporte eine Entschädigung für Verlust oder Beschädigung
sichern oder die Einhaltung der regiementsmässigen Lieferfrist
beanspruchen will, muss die Decken als Frachtgut aufgeben.
Hinsichtlich der Darleihung von Decken Seitens der Bahnen,
gelten die Bestimmungen der Versandtbahn.
Die vorstehend unter 1 bis o aufgeführten Bestimmungen
gelten auch für die sonstigen, von den Versendern gestellten
Transporte -Utensilien, als Kohlen- und Cokes-Aufsätze, Lang-
bäume, Schemel, Ketten und Unterlagsbalken.
Klassification der Güter der Specialtarife.
Special-Tarif I.
Abfälle von unedlen Metallen, s. Bruchmetall.
Alaun.
Asphaltfilz, s. Dachfilz.
Baumwolle, rohe, Abfälle von Baumwolle, von Baumwollen-
garn und von Twisten.
Beinschwarz, Knochenkohle, Knochenschwarz, Spodium
(ausschl. gebrauchte Knochenkohle und gebrauchtes Spodium zum
Düngen, s. Düngmittel).
Blei in Blöcken, Stangen, Mulden, Platten und Rollen (Walz-
blei), Bleidraht, Bleizink, Bleiglätte, Bleiasche, Bleioxyd, metalli-
sche Bleiabfälle, alte Bleikugeln, Bleiröhren, Bleischrot.
Bleicherde, (Bleichkalk, Chlorkalk, Bleichpulver).
Blech von Blei lind Zink.
Bleiglätte und Bleizink (siehe Blei).
Bruchmetall, auch alte Geschützrohre und alte zusammen-
geschlagene Kupfer-, Messing- und Yellow-Metallwaaren, ausschl.
Brucheisen und Stahlbruch, s. Eisen, Roll-,
Chlorbarium.
Clüorkalcium, nur in starken dichten Fässern.
Chlormagnesium.
Chlorzink (Zinkchlorid).
Cocusnusstheile, Palmnusskerne.
Bucheckern und Erdnüsse.
Dachfilz (Asphaltfilz).
Dachpappe (Steinpappe und Theerpappe).
Eicheln.
Eisen und Stahl, Eisen- und Stahlwaaren aller Art, soweit
sie nicht in den Specialtarifen II und III aufgeführt sind.
Eisenbahnbaurequisiten, als Hauen, Picken, Radwerren,
Schaufeln, Spaten, Karren u. s. w.
Eisenvitriol (grünes Vitriol).
Farbhölzer in Blöcken und Stücken auch geraspelt, gemahlen
oder zerkleinert.
Getreide aller Art als Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Mais,
Hirse und Buchweizen, auch I lülsenfrüchte, sowie Oelsamen aller
Art, s. diesen.
Glas und zwar Fensterglas, Glasmasse, Glaspfannen, Rohglas
und ungeschliffenes Tafelglas.
Grassamen.
Hanf.
Harz, auch Brauerharz und ungereinigtes Fichtenharz, mit
Ausnahme von Terpentin und der zu den Droguen gehörenden
Harze.
Heringe.
Holz, aussereuropäisches, in Brettern, Bohlen und Blöcken
ausschl. Fourniere und aussereuropäisches Bauholz (letzt, s. Sp.-T. II).
Holzessig (Holzsäure).
Holzgeist (Methule-Alcohol).
Holzkalk.
Holzröhren.
Holzstoffpappe.
Hopfenranken.
Jute und Jutegarn-Abfälle.
Kartoffelmehl auch nasses und Kartoffelstärke.
Krätzsandasche.
Kreosot und Kreosotöl.
Karbolsäure und Karbolsäuremischung.
Malz.
Maschinentlieile von Eisen oder Stahl, auch wenn nur die
Hauptbestandtlieile aus Eisen oder Stahl bestehen.
Mineralwasser, auch künstliches, in beliebiger Verpackung.
Mühlenfabrikate. (Getreidemehl, Spelz- und Griesmehl, Kleie,
Graupen, Grütze, Gries, gerollte Gerste, geschrotenes Getreide).
Mutterlauge.
Oelsamen aller Art, als Baumwollensamen, Canariensamen,
Hanfsamen, Leinsamen, Mohnsamen, Senfsamen, Rübsamen, Raps,
Dotter, Sesamsaat (ostindischer Oelsamen).
Orseille.
Packpapier aller Art und Strohpackpapier, auch geklebte
Düten in verschnürten Packen oder Ballen.
Papierspähne (Papierabfall) in fester Verschnürung oder
verpackt.
Pech, Pechsatz.
Pottasche, (Perlasche, Kasanasche, Steinasche).
Presskohle zum Heizen der Eisenbahnwagen.
Reis, Reiskleie, Reisstaub (Reishülsen), Reismehl.
Retorten von Chamotte und Thon
Rohzucker.
Salz , nicht lose oder nicht in Säcken verpackt, s. auch
Specialtarif III.
Salzsäure.
Schlempekohle.
Schwefel, roher.
Soda, rohe calcinirte (Soda-Asli) und cristallisirte, ausge-
nommen doppelt kohlensaures Natron.
Stärke aller Art.
Strohpappe und Strohpappdeckel in verschnürten Packen
oder Ballen.
Sumacli.
Theer (ausschl. Steinkoldentheer und Braunkohlentheer s. d.)
Thonerde, schwefelsaure, präparirte.
Traubenzucker , (Glykose) Stärkezucker , auch Trauben-
zuckersyrup und Stärkezuckersyrup.
Wachholderbeeren.
Wolle aller Art und Wollabfälle (s. a. oben 4 b.)
Zink in Blöcken und Platten(Zinkblech), Zinkasche, unreines
Zinkoxyd und Zinkbrocken.
Zinkchlorid (Chlorzink).
Zucker aller Art zum Export.
Specialtarif II.
Abfälle von Gummi, Häuten, Horn und Klauen, Leder (Haare
ausgeschlossen), sowie Gerbereiabfälle, altes Tauwerk, Tabaksrippen
und Heringslake.
Asphalt und Asphaltbrei, Asphaltkuchen auch Erdfett, Erd-
harz, Erdwachs, Erdpech, Jmlenpech und Steinkohlenpech (s. a.
Erden Sp.-Tarif 111.)
213
Asphaltkitt und Asphalt-Mastik (Asphalterde vermischt
mit Theer).
Asphaltkohle.
Bittererde, kohlensaure (Bitterspath), s. Magnesia.
Bleiglanz, reiner in Stücken, Graupen oder Pulver (Glasurerz).
Blut.
Braunkohlentheer.
Braunkolilentheer-Oel, schweres (dunkles) in Fässern.
Cement, sowie Steine, Platten,' Fliessen von Cement, auch
Mörtel aller Art.
Eisen und Stahl, und zwar:
1. Eisen, fa<;onnirt und Stahl als Achs-, Band-, Flach-,
Gitter - Eisen, Hufstäbe, Niet-, Quadrat-, Rund-, Schlosser-,
Schnitt-, Stab-, Stangen-, J und Zain-Eisen.
2. Schwarzblech, Stahlblech, Kesselblech, Eisen- und Stahl-
platten.
3. Eiserne Röhren und Säulen. Eisenbahnschienen, auch
Flach-, Flügel-, Gruben- und Rollbahnschienen, neue, sowie neue
Schienenbefestigungsgegenstände als: Laschen, Schienenstühle,
Hacknägel, Muttern, Nieten, Schraubenbolzen, Unterlagsplatten,
eiserne Eisenbahnschwellen (Traversen).
Flachs.
Flechsen von Thieren.
Graphit, (Pottloh, Ofenschwärze, Wasserblei).
Hohlglas.
Holz europäisches, Bau- und Nutzholz, Werk-, Daub-, Fass-,
Reiserholz, Faschinen-, Korb- und Flossweiden, Heidebesen, Reiser-
besen, Radfelgen, Satzkisten, Siebläufe und Schachtelränder,
Sparren-, Reifholz, einschliesslich Bohlen, Bretter, Borde, Schiffs-
nägel, roh vorgerichtete Gewehrschäfte, sowie chemisch präpa-
rirte Hölzer, als Telegraphenstangen etc. und Cigarrenkisten-
bretter.
Roh vorgearbeitetes, nichtgesägtes Holz, roh beschlagene
oder beschnittene Stämme.
Holz, aussereuropäisches Bauholz.
Holzdraht zur Fabrication von Zündhölzern, auch Schuh-
pflöcke.
Holzmehl, Holzzeugmasse, feuchte, auch Sägemehl und
Sägespähne.
Hopfen (s. a. oben 46).
Kalk, gebrannter. ,
Klauen.
Knochen, auch gestampfte (Knochenschrot',
Korkholz.
Kryolith in Stücken und gemahlen.
Leimleder.
Lumpen.
Magnesit (Bittererde).
Marmorwaaren, unverpackt, auch ohne Schutzleisten, sowie
Marmorblöcke, Marmortombours und rohe Marmorplatten.
Melasse , ungereinigter Rübensyrup.
Naphtalin, Abfall von Steinkohlentheer.
Oelkuchen und Oelkuchenmehl (zerkleinerte Oelkuchen) aller
Art, namentlich auch Leinkuchen und Leinkuchenmehl, Cocos-
kuchen und Cocoskuckemnehl (Rückstände von Cocosnusstheilen
nach der Oelgewinnung).
Puzzolan - Erde (sicilianischer Trass).
Röhren von Thon und von Cement (ausschl. tliönerne Re-
torten s. diese).
Schmirgel.
Seewasser.
Seifensieder - Asche, unausgelaugt.
Seifensiederfluss (Unterlauge , Pottaschenlösung).
Spath, verpackt.
Steine, bearbeitete, einfach glatt behauene (feine Steinhauer-
arbeiten sog. Kunstarbeiten mit Ornamenten, Capitälen, Gesimsen,
Blättern, Blumen, Figuren oder in geschliffenem Zustande, ge-
hören zu den allgemeinen Wagenladungsclassen), auch Krippen
und Tröge von Stein, Brunnensteine, grobe Schleif- oder Wetz-
steine,
Steingut. Töpferwaaren (ausschl. thönerne Retorten s. diese)
auch Ofenkacheln und Thonkugeln für den Gebrauch in chemi-
schen Fabriken.
Steinkohlentheer.
Strohmasse, feuchte Strohteigmasse.
Talksteine und Talkerde, Walkerde auch Specksteine.
Tlieerkohle.
Thon- und Cementwaare, nicht besonders genannt, un-
verpackt.
Trass.
Trebern und Trestern.
Trippei.
Wasserglas, festes und flüssiges, nur in starken dichten
Fässern.
Specialtarif UI.
Alaunstein, Alaunerde.
Borke, rohe und gemahlene (Gerberlohe).
Branntweinspülicht (Lutter, Flegme).
Braunkohlen, Braunkob lencoakes, Braunkob lenbriquets.
Braunstein.
Cichorienwurzeln.
Drainröhren.
Düngemittel aller Art: Abtrittsdünger, Ammoniak, schwefel-
saures, Asche, mit Ausnahme der besonders genannten, Blutdünger,
Blutmehl, Chilisalpeter, Chlorkalium, salzsaures. Dünger (Mist),
Fischmehl, Fleischmehl, Gaskalk, Gaswasser (Abfallwasser, Am-
moniakwasser), Guano aller Art, Gyps, Gypsasche, Hornmehl, Kainit,
Kali, Kalidünger, Kalk, saurer, phosphorsaurer, Knochen-
asche, Knochenkohlenabfall, Knochenmehl (Zuckerschaum, Zucker-
erde, Schaumschwärze), Koprolith (Kothsteine) , Lumpen-
dünger, Phosphorit aller Art, gemahlen und ungemahlen
Poudrette, Russ (mit Ausnahme von Kienruss), Superphosphat.
Tresterrückstände, W oll fegedreck.
Eis.
Eisen (Roh-), Rohstahleisen, Eisenluppen in Masseln (Brodeni
oder Prismen, Brucheisen (altes Eisen), alte Eisenmunition, alte
Eisenbahnschienen, alte Grubenschienen, Eisen- und Stahlabfälle.
Stahlbruch und Eisenfeile.
Emballagen, gebrauchte aller Art (auch gebrauchte leere
Säcke, Fässer und Kisten).
Erde, gewöhnliche, Kies, Grand, Sand, Mergel, Lehm, Thon,
auch Cliinaclay, Porzellan- und Pfeifenerde, Asphalterde, rohe, auch
in Kuchen, Ambergererde, Schlick, Infusorienerde und Kaolin, so-
wie Schlamm aus Flüssen und Canälen (ausgenommen Walk- und
Talkerde, siehe diese).
Erdfarben, auch Bolus und Farbenerde, lose und in Säcken.
Erze, rohe, einschliessl. Blende (Zinkerz), unreiner Blei-
glanz, (Schwefelblei), Galmei, Kobalterz, Kupferstein, Eisensauen
und Schwefelkies.
Futterkräuter, frische.
Gyps, auch gebrannt und roh gemahlen
Hammerschlag, ausschliesslich Kupferhammerschlag.
Heede und Heedeabfälle und Spinnabfälle.
Holz, Brennholz bis zu 2,5 Meter Länge, Eisenbahnschwellen
und Grubenholz, letzteres bis zu 4 Meter Länge.
Holzkohlen.
Kartoffeln.
Kienäpfel, Kienzapfen, Fichtenzapfen, Tannenzapfen.
Kreide, rohe (in Stücken oder gemahlen) und geschlemmt.
Lohe und Lohkuchen.
Malzkeime.
Muschelschalen und Muschelschalen - Abfälle zum Kalk-
brennen.
Pressrückstand von Rüben, Diffusionsrückstände.
Rüben, Rübenschnitze, Rübenschnitz -Abfälle und Rübenköpfe.
Salz, auch Koch- und Speisesalz, Abfall-, Abraum-, Fege-
salz, Viehsalz-Lecksteine, Glaubersalz aller Art, lose oder in Säcken
verpackt, sowie, wenn zum Export bestimmt, in Kisten, Fässern
und Körben.
214
Scherben von Steingut, Glas und Porzellan, Chamotte- und
Kapselscherben, auch Glasbrocken.
Schiefer.
Schlacken und Sinteln.
Schlackenwolle.
Seifensiederasche, ausgelaugte.
Spath, (Feld-, Fluss-, Schwer- und Kalkspath,) unverpackt.
Steine, a) gebrannte-, Mauer- und Dachsteine, Backsteine, Ziegel-
steine, Dachziegel (Pfannen), Lehm-, Chamotte-, Thon-, feuerfeste
und brasilianische Steine, auch Pflastersteine und Trottoirplatten
aus Thonmasse, unverpackt, b) Rohe, als Bruch- und Bausteine,
roh behauen, Gyps-, Pflastersteine, bossirte und unbossirte, Kalk-’
Tuff-, Basalt- u. s. w., auch Schwemmsteine, Steinschrotten und
Ziegelbrocken, ferner Steinplatten (ausschliesslich Marmorplatten)
zu Trottoirs, Saum- und Bordsteine zur Befestigung von Wegen
und Plätzen, Bimsteine, Quartze und Feuersteine; c) Mühlsteine,
nicht zusammengesetzte, (zusammengesetzte gehören zur allge-
meinen Wagenladungs-Classe). Steinkohlen und Steinkohlenasche,
Cokes, Cokesasche und Briquets, Torf, auch gepresst.
Werg, Abwerg.
Ziegelmehl. Siehe auch 4 a. und b. der speciellen Vor-
schriften für bestimmte Transportartikel.
Fortsetzung der officiellen Anzeigen aus dem Hauptblatt.
Tarifänderungen. (Fortsetzung.)
Main-Neckar-Bahn. Mit Bezugnahme auf
unsere Bekanntmachung vom 6. d. Mts.
bringen wir weiter zur Kenntniss, dass die
Station Sachsenhausen der Frankfurt-
Bebraer Bahn in der Eigenschaft einer
Main-Neckarbahnstation vom 15. Februar
d. J. ab in den
Main-Neckarbahn-Badischen,
„ „ Württembergischen,
„ „ Pfälzischen und
„ „ Schweiz. Nord-Ostb.-
Güterverkehr und zwar mit den gleichen
Frachtsätzen, wie solche die diesseitige
Station „Frankfurt - Westbahnhof“ hat,
einbezogen werden wird. Das Nähere
hierüber ist bei den betr. Verbands-
expeditionen zu erfahren. Darmstadt,
den 14. Februar 1877. Direction derMain-
Neckar-Bahn. (1272)
Breslau - Schweidnitz - Freiburg er Eisen-
bahn. Vom 20. d. ab finden die in unse-
rem Localverkehr seit 1. Januar c. einge-
führten ermässigten Frachtsätze für Roh-
eisen etc. auch für Braunkohlen bei
Ausnützung der Tragfähigkeit der ver-
wendeten Wagen Anwendung. Breslau,
den 10. Febr. 1877. Directorium. (1261)
Mit dem 1. März er. tritt zum Magde-
burg-Schlesischen Verbandsgütertarife via
Berlin vom 1. October 1875 ein Nachtrag
12 in Kraft, welcher enthält:
1. Classifications-Aenderungen,
2. Aufnahme der Station Roszdin der
Oberschlesischen Eisenbahn in den
Verband,
3. Tarifsätze für den Verkehr zwischen
der Station Sorau (N. M. B.) und
Seehausen i. A.,
4. Berichtigungen.
Magdeburg, den 19. Februar 1877. Direc-
torium der Magdeburg-Halberstädter Eisen-
bahn-Gesellschaft als geschäftsführende
Verwaltung. (1280)
K. K. priv. Gestern Nordwestbahn. K.
K. priv. Süd-Norddeutsche Verbindungs-
bahn. Mit 1. April 1877 tritt ein Nach-
trag XVI. zum Norddeutsch-Oesterreichi-
schen Verbandtarife vom 1. October 1874
in Kraft.
Dieser Nachtrag enthält nebst Fracht-
sätzen für Station Swinemünde, noch Aus-
nahmesätze für Papier in Ballen, sowie
diverse reglementarische und tarifarische
Aenderungen. Wien, im Februar 1877.
Die Generaldirection. (1265)
Königlich Sächsische Staatseisenbaiinen.
Bekanntmachung, die Einführung
eines neuen Localtarifs für den
Güterverkehr betreffend.
Mit Genehmigung des Königlichen Finanz-
Ministeriums tritt für den Güterverkehr
der Königlich Sächsischen Staatseisen-
bahnen und der in Verbindung mit den-
selben verwalteten Privateisenbahnen am
1. April d. J. ein neuer Localtarif in
Kraft. ,
Von diesem Tage an werden die nach-
stehend genannten Tarife, insoweit als
dieselben Bestimmungen über den Güter-
verkehr enthalten, ausser Geltung gesetzt:
1. der Tarif für den Verkehr der König-
lich Sächsischen Staatseisenbahnen und
der in Verbindung mit denselben verwal-
teten Privateisenbahnen vom 1. October
1870 nebst Nachträgen;
2. den Localtarif der vormaligen Leipzig-
Dresdener Bahn vom 1. Mai 1873 nebst
Nachträgen und einem Anhänge;
3. derLocaltarif der vormaligen Chemnitz-
Aue- Adorfer Bahn vom 1. Mai 1875;
4. der Localtarif der vormaligen Zwickau-
Lengenfelcl-Falkensteiner Eisenbahn vom
September 1875;
5. der Localtarif der vormaligen Säch-
sisch-Thüringischen Eisenbahn vom Juni
1875;
6. der Nachbartarif zwischen Leipzig-
Dresdener und Sächsischen Staatsbahn-
Stationen vom 1. Januar 1874 nebst sämmt-
lichen Nachträgen;
7. der Nachbartarif zwischen Stationen der
Sächsischen Staatseisenbahn und solchen
der Chemnitz- Aue-Adorfer Eisenbahn vom
1. Januar 1876;
8. der Localtarif der vormaligen Chem-
nitz-Komotauer Eisenbahn vom Februar
1875;
9. der Nachbartarif zwischen Stationen der
Sächsischen Staatseisenbahn und solchen
der Chemnitz-Komotauer Eisenbahn vom
1. Juni 1875 nebst Nachtrag.
Exemplare des am 1 . April d. J. in Kraft
tretenden neuen Localtarifs werden Anfang
des Monats März d. J. von einem noch zu
veröffentlichenden Tage an bei sämmt-
liclien Güterexpeditionen käuflich zu er-
langen sein.
Inzwischen wird auf Anfragen die Ober-
güterverwaltung bereits Auskunft über die
zukünftige Höhe einzelner Tarifsätze er-
theilen. Dresden, am 17. Februar 1877.
Königliche General-Direction der Sächsi-
schen Staatseisenbahnen. Freiherr von
Biedermann. (1267)
5. Submissionen.
K. K. priv. Lemberg- Czernowitz- Jassy*
Eisenbahn-Gesellschaft. Die Lieferung
von fertigen Uniformirungsstücken
aller Art (Schneider- und Kürschnerwaarenl
für den Bedarf pro 1877, eventuell auch
pro 1878 und 1879 wird im Offertwege ver-
geben.
Hierauf Reflectirende werden eingeladen,
ihr mit 50 kr. gestempeltes Offert bis 7. März
1. J , llUlir Vormittags bei der Gesellschaft
in Wien (Elisabethstrasse 9) einzubringen.
Die detailirten Bedarfs - Ausweise und
Lieferungsbedingnisse, sowie Muster lie-
gen im Bureau der Material - Verwaltung
in Wien, sowie bei der Betriebsdirection
in Lemberg zur Einsicht auf und können
erstere auf portofreies Verlangen von diesen
Stellen bezogen werden. Wien, am 19. Fe-
bruar 1877. Der Verwaltungsrath. (Nach-
druck wird nicht lionorirt). (1284)
Magdeburg - Halberstädter Eisenbalm.
Der Restaurationsbetrieb im Stadtseitigen
Empfangsgebäude auf hiesigem Central-
bahnhofe soll vom 1. Juli d. J. ab ander-
weit verpachtet werden
Die Bedingungen sind in unserer Re-
gistratur hierselbst, Fürstenstrasse No
1 — 10 einzusehen, können auch von dort
gegen Erstattung der Copialien abschrift-
lich bezogen werden.
Die Offerten sind mit der Aufschrift:
„Offerte auf die Restauration im
Stadtseitigen Empfangsgebäude auf
Centralbahnhof Magdeburg“
versehen, kosten- und portofrei bis zum
1 5. März 1877 an uns einzusenden. Magde-
burg, den 13. Februar 1877. Direc-
torium. (1268)
Bergisch-Märkisclie Fisenbalm. Die Lie-
ferung von 50,000 Stück = 1,231,250 Kilgr.
gewalzter Seitenlaschen, soll im Wege
Öffentlicher Submission vergeben werden.
Bedingungen und Zeichnungen liegen in
unserem bautechnischen Bureau hier zur
Einsicht offen, auch können Abdrücke
Segen Einzahlung von 2 M. 50 ff von dem
.echnungsratli Elkemann bezogen werden.
Lieferungs - Anerbieten sind versiegelt
unter der Aufschrift: „Abtheilung VI Of-
ferte auf Lieferung von Seitenlaschen“
bis zu dem auf Mittwoch den 28. Fe-
bruar 1877 anberaumten Submissions-
termin fraukirt bei uns einzureichen, an
welchem Tage, Vormittags 11 Uhr, die
Eröffnung in Gegenwart der etwa erschie-
nenen Submittenten erfolgen wird. Elber-
feld, den 10. Februar 1877. Königliche
Eisenbahn-Direction. (1251)
K. K priv. Lemberg-Czernowitz-Jassy
Eisenbahn-Gesellschaft. Die Lieferung
von ca
1300 Ries Schreib- und Pack-Papier,
100 Rollen Zeichnen- und Paus-Papier,
sowie Pausleinwand,
250 Tausend Couverts,
550 Kg. Siegellack,
17000 Stück Telegraphen-Papierrollen,
50 Ries Indigo-Papier,
div. Tinte und Pappendeckel
wird im Offertwege vergeben.
1 Herauf Reflectirende werden eingeladen,
ihr mit 50 Kr. gestempeltes Offert bis 2.
März 1. Js., 1 l Uhr vormittags, bei
der Gesellschaft in Wien, Elisabethstrasse
9 einzubringen.
Die detaillirten Bedarfsausweise und
Lieferungsbedingnisse, sowie Muster liegen
im Bureau der Materialverwaltung zur
Einsicht auf und können erstere auf por-
tofreies Verlangen von diesem Bureau be-
zogen werden. Wien, am 19. Febr. 1877.
Der Verwaltungsrath. (Nachdruck wird
nicht lionorirt.) (1283)
215
Hannoversche Staatsbahn. Submission
auf Lieferung:
a, eines Dampfkessels mit Zubehör,
b, einer Locomotiv-Schiebebühne,
für Bahnhof Uelzen.
Termin :
Dienstag, den 6. März 1877,
Vormittags 10 Uhr,
im Maschinentechnischen Bureau der Kö-
niglichen Eisenbahn-Direction.
Von letzterem Bedingungen gegen 2 M.
zu beziehen. Hannover, den 12. Februar
1877. Maschinentechnisches Bureau der
Königlichen Eisenbahn - Direction : Over-
beck. 1269)
Eisenbahn Berlin' Wetzlar. Es soll die
Lieferung von
a. 9l/4 Millionen Kilogramm Eisen-
bahnschienen von Bessemerstahl,
b. 72 000 Stück schmiedeeisernen Sei-
tenlaschen,
c. 736 000 Stück Schienenschrauben,
d. 147 000 Stück Laschenschrauben-
bolzen nebst 147 Stück Schrauben-
schlüsseln,
e. 77 000 Stück Unterlagsplatten
im Wege der öffentlichen Submission ver-
dungen werden.
Die Lieferungsofferten sind portofrei,
versiegelt und mit der Aufschrift „Sub-
mission auf Lieferung von Schienen (resp.
Klein-Eisenzeug)“ versehen, bis zum Sub-
missionstermine am
Montag, den 12. März er.,
Vormittags 11 Uhr,
an die Unterzeichnete Commission in ihrem
Geschäftslokale, Lützowstrasse 69, einzu-
reichen, wo dieselben in Gegenwart der
etwa erschienenen Submittenten zur ge-
nannten Terminsstunde eröffnet werden.
Die für die Lieferung der Schienen und
des Klein-Eisenzeuges getrennt aufgestell-
ten Submissions - Bedingungen liegen in
unserem vorbezeichneten Geschäftslocale
zur Einsicht aus, werden auch mit den
zugehörigen Zeichnungen auf portofreie,
an unseren Büreau-Vorsteher, Eisenbahn-
Secretair Mikoteit bierselbst zu richtende
Anträge gegen Einsendung von je 1 Mark
Copialien für die beiden Bedingungen ver-
abfolgt. Berlin, den 16. Februar 1877.
Königliche Commission für den Bau der
Bahn Berlin-Nordhausen. (1276)
Lübeck-Biichener Eisenbahn-Gesellschaft.
Die Lieferung von 26000 Stück eichener
Eisenbahn - Querschwellen soll im Wege
öffentlicher Submission vergeben werden.
Schriftliche Offerten sind bis zum 5.
März d. Js., Mittags 12 Uhr, versiegelt
und mit der Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von Schwellen“
portofrei an uns einzusenden.
Die Lieferungs-Bedingungen können im
Verwaltungs- Bureau hierselbst und im
Bureau des Baumeister Reiche auf unserm
Bahnhofe in Hamburg eingesehen und auf
portofreies Ersuchen von Ersterem entge-
gengenommen werden. Lübeck, den 18.
Februar 1877. Die Direction der Lübeck-
Büchener Eisenbahn-Gesellschaft. (1279)
Eisenbahn Berlin-Wetzlar. Es soll die
Lieferung von 140 000 Stück eichenen Bahn-
schwellen und 15 500 lfd. M. eichenen Wei-
chenschwellen entweder im Ganzen oder
in einzelnen Loosen im Wege der öffent-
lichen Submission verdungen werden.
Lieferungs-Offerten sind portofrei ver-
siegelt und mit der Aufschrift: „Sub-
mission auf Lieferung von Bahnschwellen“
versehen, bis zum Submissionstermin
am Dienstag, den 6. März er.,
Mittags 12 Uhr
an die Unterzeichnete Commission in ihrem
Geschäftslocal, Lützowstrasse No. 69, ein-
zureichen, wo dieselben in Gegenwart der
etwa erschienenen Submittenten zur ge-
nannten Terminstunde eröffnet werden.
Die Submissions-Bedingungen liegen in
unserem _ vorbezeichneten Geschäftslocale
zur Einsicht aus, werden auch auf porto-
freie, an unseren Büreau-Vorsteher, Eisen-
bahn-Secretair Mikoteit hierselbst zu rich-
tende Anträge gegen Einsendung von 50
Pfennig Copialien pro Exemplar verabfolgt.
Berlin, den 16. Februar 1877. Königliche
Commission für den Bau der Bahn Berlin-
Nordhausen. (1255)
Frankfurt-Bebraer Eisenbahn. Im Wege
der öffentlichen Submission soll die Lie-
ferung von
40 000 Stück Kremplaschen für Stahl-
schienen und
25 000 „ Laschenschraubenbolzen
mit Muttern
vergeben werden.
Offerten sind frankirt und versiegelt
mit der Aufschrift:
„Submission auf Kleineisenzeug“
bis zum Termin
Donnerstag den 1. März d. «L,
Vormittags 11 Uhr,
an uns einzusenden.
Die Eröffnung der Offerten erfolgt in
Gegenwart der etwa erschienenen Submit-
tenten in obengedachter Terminsstunde.
Später eingehende, oder nicht bedin-
gungsgemässe Offerten finden keine Be-
rücksichtigung.
Bedingungen und Zeichnungen können
gegen Erstattung der Copialien von un-
serer Central - Materialien - Controle hier-
selbst bezogen werden. Frankfurt a/M.,
den 10. Februar 1877. Königliche Eisen-
bahn-Direction. (1259)
Königlich Sächsische Staatseisenbahnen.
Concurrenzausschreiben. Die Herstellung
von Perronbedachungen — combinirte
Eisen- und Holzconstruction — im Bahn-
hofe Werdau soll verdungen werden.
Concurrenzunterlagen sind vom Unter-
zeichneten Bureau zu beziehen und mit
den Offerten in üblicher Weise und spä-
testens bis zum
6. März d. J., Vormittags 11 Uhr,
ebendaselbst wieder einzureichen. Auswahl
unter den Bewerbern wird Vorbehalten. Un-
berücksichtigte Offerten bleiben unbeant-
wortet. Dresden, am 16. Februar 1877.
Königliches Ingenieur-Llaupt-Bureau. (1264)
6. Submissions-Resultate.
Königlich Sächsische Staatseisenbahnen. (Maschinen-IIaupt-Verwaltung.) Submis-
sions-Resultate auf 370 000 Kilogr. Eisen. Chemnitz, am 10. Februar 1877.
40000 Kilogr.|315 000 Klgr.
Feinkorn- 1 Stabeisen
eisen |gew-Qualität
15 000 Kilogr.
Bandeisen
Submittent
Durchschnittspreise franco Chemnitz
pr. 500 Kilogr. in Mark.
Name und Domicil.
Bemerkungen.
Lieferort und Lieferzeit: Chemnitz, in der ersten Hälfte des Jahres 1877.
©
©
iS
o
rH
84,oo
—
>oo lUkoo
83,oo T04, 00
101,»o— HO
—
72,50
87,50
—
81)50
81,50
99)93
84,93
169,93
92,50
82,go
89,59
95,oo
80, oo
—
90, oo
82,50
—
80,50
80,äo
—
93,50
78,59
—
—
76,25
95,00
73,75*)
92,50
93,50
78,50
92,oo*)
105,oo
85)00
95,oo
93,25
80,25
f 100,25*)
\ 93,25**)
91)25
76,25
91)25
—
72,00
—
86,25
77,50
91,25
6)00 1 ILoo
78,oo 163,50
89,0o-114,
89,50
<9,50
94,50
93,75
/ 82,50
93,75
l 78,75
95,oo
700—14(5)00 1
81,oo— 11 6,00 \
76,25 96,25 /
91,oo-U6,
W. Hammacher senior, Barop.
Sieg. - Rhein. Bergw. - Hütten -
actienverein, Troisdorf.
Vereinigte vorm. Gräfl. Ein-
siedel’sche Werke, „Lauch-
hammer“, Riesa
Nestler & Breitfeld, Erla bei
Schwbg.
Gutehoffnungshütte,
Oberhausen.
A. Maurer, für Gebr. Kraemer,
St. Ingbert, Leipzig.
Kayser&Bacmeister, Hannover.
Actiengesellsch. Phönix, Laar.
F. E. Behrens & Co., Dortmund
Hoerder Bergw.- und Hütten-
verein, Hoerde.
C. F. Weithas, Leipzig.
KöniginMarienhütte, Cainsdorf.
L. Ephraim, Görlitz.
Hochfelder Walzwerk, Actienv.,
Duisburg.
Ed. Lindner, Breslau.
Mansfeld & Grüner, Leipzig.
Friedr. Vogel, Leipzig.
Eisenwerke Saxonia, Radeberg.
M. J. Caro & Sohn, Breslau.
Heinrich Büttner, Dresden.
C. F. Tittel & Co., Chemnitz.
JaeobRavene Söhne&Co., Berlin.
nicht bedingungsgemäss
excl. d er stärkerenRund-
und der breiteren Flach-
und Bandeisensorten.
Durchschnittspreise für
Stab- und Bandeisen.
Grundpreise.
*) mit Ausnahme des
6 m/m. starken Rund-
eisens.
*) wenn in Posten unter
5000 Kilo anzuliefern
4,75 Mark höher.
*) bei kleinen Posten.
**) bei Wagenladungen.
Ueberpreise von 1— 5Mk.
pro 100 Kilo bei einigen
Sorten extra,
einige Sorten ausge-
nommen.
nicht bedingungsgemäss
einige Feinkorn- und
Stabeisensorten ausge-
nommen.
Fabrikat der Dortmun-
der Union,
Fabrikat der de Wen-
deichen Werke,
Fabrikat der Herren
Thyssen & Co. i. Mühl-
heim.
Fabrikat der Königs-
uud Laurahlitte (nicht
del’schen Werke (nicht
bed in gungsge miss).
bedingungsgemäss),
Fabrikat der de Wen
216
Submissionen (Schluss).
•Saarbrücker Eisenbahn. Die Anfertigung
und Lieferung von
1. 10 Stück achträdrigen Plattform-
wagen,
2. 40 Satz Achsen mit Rädern,
3. 80 Stück Tragfedern und
4. 50 Stück Spiralfedern
für die Königliche Eisenbahn-Direction zu
Saarbrücken soll im Wege der öffentlichen
Submission vergeben werden.
Hierzu ist Termin auf
Mittwoch, den 28. Februar d. J.
Nachmittags 4 Ehr,
im Büreau des Unterzeichneten anberaumt,
bis zu welchem Termine die Offerten porto-
frei, versiegelt und mit entsprechender
Aufschrift einzusenden sind.
Die Bedingungen und Zeichnungen kön-
nen ebendaselbst eingesehen, auch auf
§ortofreie Anträge von mir bezogen werden.
aarbrücken, Bahnhof, den 15. Februar
1877. Der Königliche Ober-Maschinen-
meister Finkbein. (1274)
Saarbrücker Eisenbahn. Liefern ngvon
eichenen Schwellen und Weichen-
höizern. Die Lieferung von 50 000 Stück
eichenen Schwellen und 1620 Kubikmeter
eichener Weichenhölzer verschiedener Di-
mensionen für das laufende Jahr und das
I. Quartal 1878 soll im Submissionswege
verdungen werden.
Submissions-Bedingungen und Verzeich-
niss der zu liefernden Weichenhölzer
können von dem Rechnungsrath Marten,
Zimmer No. 29 unseres Verwaltungs-Ge-
bäudes gegen Erstattung von 1 JL bezo-
gen werden. Gebote auf die ganze oder
einen Theil der Lieferung sind an uns
francirt und versiegelt, mit der Aufschrift:
„Offerte auf Lieferung von hölzernen
Schwellen“ versehen, bis Montag, den
5. März d. J., Nachmittags 4 Uhr,
einzureichen, zu welcher Stunde die Er-
öffnung der Offerten in Gegenwart der
etwa erschienenen Submittenten im Zim-
mer No. 11 und 12 unseres Verwaltungs-
gebäudes erfolgen wird. Saarbrücken,
den 14. Februar 1877. Königliche Eisen-
bahn-Direction. (1281) J.
Hannoversche Staatsbahn. Die Anferti-
gung, Anlieferung und Aufstellung von
Eisen - Ueberbauten für das 2 Gleis der
Strecke Nüxei-Nordhausen soll auf dem
Wege der Submission vergeben werden
und zwar:
Loos I. mit 3 Brücken von je 13,53sm
Stützweite im Gesammtgewicht von 66 000 K
Schmiede- und Gusseisen.
Loos II. mit 3 Brücken von 13,535ra:
5,278m und 8,788m Nutzweite im Gesammt-
gewicht von 43 000 K Schmiede- u. Gusseisen.
Die Offerten sind bis zum Sonnabend,
den 17. März er., Vormittags 11 Uhr,
portofrei und versiegelt und mit ent-
sprechender Aufschrift:
„Submission auf Eisen-Ueberbauten“
versehen, an uns einzureichen.
Die Gewichtsberechnungen, Enteprise-
Bedingungen und Zeichnungen liegen auf
unserem Bureau zur Einsicht aus, auch
können die Bedingungen und Zeichnungen
von unserem Bureau- Vorsteher, dem Eisen-
bahn-Secretair Ulrich , gegen Erstattung
der Kosten bezogen werden. Cassel, den
7. Februar 1877. Königliche Eisenbahn-
Commission derHannov. Staatsbahn. (1246)
Königl. Ostbahn. LiniePosen-Belgard.
Es soll die Ausführung der Erdarbeiten
zwischen Studzyn, Netzefluss, Dzimbowo
bis Schneidemühl in den Loosen:
I. Kil. 77,o bis Kil. 87,743 ca. 165,959 Kbm.
Erde und Torf, Netze-Canal Kil. 82, 92 zu
beiden Seiten ca. 102,000 Kubm. Torf.
II. Kil. 82,743 bis. Kil. 84,520 ca. 82,346
Kbm. Erde,
III. Kil. 84,520 bis Kil. 89,584 ca. 108,779
Kbm. Erde,
IV. Kil. 89,584 bis Kil. 94,700 ca. 155,036
Kbm. Erde,
in öffentlicher Submission verdungen
werden.
Termin hierzu ist aui:
Sonnabend den 3. März 1877, Vormit-
tags 11 Uhr in unserem technischen Bu-
reau, Victoriastrasse No. 4 hierselbst an-
beraumt.
Die Offerten müssen mit der Aufschrift
„Submission auf Erdarbeiten Posen-
Belgard“
versehen sein und rechtzeitig an uns ein-
gereicht werden.
Die Submissionsbedingungen, sowie die.
Längen-Nivellements etc. liegen im vorbe-
zeichneten Bureau und im Baubureau zu
Schneidemühl zur Einsicht aus, auch
können dieselben gegen Franco-Einsendung
von 3 JL für sämmtliche Loose von un-
serem Bureauvorsteher Eisenbahusecretär
Pasdowski, Victoriastrasse No. 4 hierselbst
und vom Baubureau zu Schneidemühl be-
zogen werden. Bromberg, den 8 Februar
1877. Königliche Direction der Ostbahn.
Bau- Abtheilung III. A Reitemeyer. (1229) J.
PRIVAT -ANZEIGEN.
Wegen Patentirung und AUSBEUTUNG
von ERFINDUNGEN in ENGLAND
und FRANKREICH wende man sich an
IT. SIMON, Ingenieur,
MANCHESTER,
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liefert als Specialität seit 1864 M. NEUERBURG,
Ingenieur- und Baubureau in Kalk b. Cöln a. Rh.
Verlegt und herauagegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
ftoMatwerUicher BedaoUur; Dr. jur. Wilh. Koch su Berlin (Rcdactionsbureau ; Anhalterstr. 6), - Commiasionär : Adolph Refelshtffer au Leipzig. - Druck von H. S. Hermann in Berlin. Beuthstr. 8«
Die Zeitung erscheint
Montags nnd Freitags.
Vierteljährlich flir 4 Mark zu beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt des Deutsch-
Oesterr. Postgebietes ;
Kreuzband-Porto wird extra berechnet.
Manuscript sowie sämmtliche officielle Inserate
sind franco einzusenden au die Redaction,
Dr. jur. W. Koch,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Cenamission'dv für den Buchhandel :
Adolph Refelshöfer,
Leipzig, Nürnberger Strasse 59.
1877
agen zur Z * i
und
Privat-Inserate
tun
C
wolle man direct an die Buch- u. Steindrucker*«
von H. S. Hermann,
Berlin SW., Beuth-Strasse 8.,
einBenden.
Insertion6-Preis für die dreigespaltene Petitxeil«
oder deren Raum 30 Pf.
Beilagen zu der Zeitung (in Quart) werde*
sowohl den von den Eisenbahnen und durch de*
Buchhandel als den durch die Post bezöge***
Exemplaren für 15 Mark beigelegt.
Auflage der Zeitung: 3100 Exemplar*.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter «Jahrgang;.
Berlin, den 26. Februar 1877.
Dieser Nummer liegt ein „Prospect des Eisenhütten- und Emaillirwerk Tangerhütte“ bei.
Inhalt: Ueber die Folgen einer nicht oder nicht gehörig bewirkten Publication der Tarife und deren Abänderungen im Bereiche der
Herrschaft des Preuss. Gesetzes vom 3. November 1838. — Tarif- Agitationen in Oesterreich-Ungarn. — Oesterreichisch-Ungarische Correspon
denz. — ßeisestudien über Anlagen und Einrichtungen der Englischen Eisenbahnen von Wehrmann. — Der Tilp’sche Apparat gegen das
Schlingern der Locomotiven. — Bau einer Central-Eisenbahn-Station in Manchester. — Personal-Nachrichten. — Breslauer Holzmarktbericht.
— - Officielle Anzeigen: 1. Betriebsstörungen. 2. Auszahlungen. 3. Tarifänderungen. 4. Submissionen. 5. Submissionsresultate. — Privat-Anzeigen.
Ueber die Folgen einer nicht oder nicht gehörig
bewirkten Publication der Tarife und deren Abän-
derungen im Bereiche der Herrschaft des Preuss.
Gesetzes vom 3. November 1838.
Das Gesetz vom 3. November 1838 verpflichtet den Eisen-
bahn-Unternehmer im § 32:
„den Tarif, sowohl für den Personen-, als für den Waaren-
Transport, welcher nachher ohne Zustimmung des
Handelsministeriums nicht erhöht werden darf,
sowie demnächst die innerhalb der tarifmässigen Sätze vor-
genommenen Aenderungen, und zwar im Falle einer Er-
höhung früher ermässigter Sätze sechs Wochen vor An-
wendung derselben, der Regierung anzuzeigen und öffent-
lich bekannt zu machen“.
Hieraus folgt, dass :
1) jeder neue Tarif und jede auch innerhalb der tarifmässi-
gen Sätze vorgenommene Aenderung ebenso wie jede
Erhöhung des betreffenden Tarifs der Regierung anzu-
zeigen und öffentlich bekannt zu machen ist,
2) jede Erhöhung eines Tarifs oder einzelner Sätze des-
selben der Zustimmung des Handels-Ministerii bedarf und
3) jede, vom Handelsminister genehmigte Erhöhung des
bisherigen Tarifs mindestens sechs Wochen vor Anwendung
desselben öffentlich bekannt zu machen ist.
Nur nach Beobachtung dieser gesetzlichen Erfordernisse
ist der Eisenbahn-Unternehmer berechtigt, den Tarif „anzu-
setzen“ und von den Verfrachtern resp. Adressaten oder Reisen-
den zn erheben.
Wenn auch der Wortlaut des Art. 406 H. G. B. anscheinend
die Annahme zulässt, dass der Empfänger durch Annahme des
Guts und des Frachtbriefes unbedingt, resp. nur verpflichtet
sei, dem Frachtführer nach Massgabe des Frachtbriefes
Zahlung zu leisten, so ist doch eine solche Annahme, wie auch
das Reichs-Ober-Handelsgericht consequent festgehalten hat, schon
dadurch ausgeschlossen, dass der Frachtsatz erst nach Voll-
ziehung des Frachtbriefes Seitens des Absenders eingetragen
wird und der Frachtbrief selbst auf das bezügliche Reglement
verweist, welches für die in Rede stehende Sendung zur Anwen-
dung kommen soll, mithin stets festzustelien ist, welchen
Frachtsatz das bezügliche Reglement innerhalb der gesetz-
lichen Grenzen festgesetzt hat.
Eine Erörterung der Frage über die Anwendbarkeit die-
ses oder jenes Tarifs ist somit trotz des Inhalts des Frachtbriefs
nicht ausgeschlossen und es bestimmt deshalb auch der § 53 des
Betriebs-Reglements vom 11. Mai 1874 ausdrücklich:
„Unrichtige Anwendungen des Tarifs, sowie Fehler
bei der Gebührenberechnung sollen weder der Eisenbahn,
noch dem zur Zahlung Verpflichteten zum Nachtheil
gereichen.“
Hieraus folgt, dass Tarife, wenn sie nicht, entsprechend
dem Gesetze von 1838, öffentlich bekannt gemacht, resp. vom
Handelsminister genehmigt sind, in den Frachtbriefen überhaupt
nicht „angesetzt“ werden dürfen, widrigenfalls die Anwendung
solcher Tarifsätze dem zur Zahlung der Fracht Verpflichteten
nicht zum Nachtheile gereicht.
Die Entscheidung der Frage nun, ob und welcher Tarif in
Bezug auf eine Frachtbeförderung zur Anwendung kommen
soll und darf, ist im § 35 des Gesetzes von 1838 der Regierung,
mit Vorbehalt des Recurses an das Handelsministerium, zuge-
wiesen.
Das ist neuerdings aufgehoben und die Entscheidung durch
das Gesetz vom 26. Juli 1876 (§ 4) dem ordentlichen Richter
zugewiesen. Es ist daher fortan dem Richter die bisher im
Verwaltungswege erfolgte Prüfung der Frage auferlegt, ob der
im Frachtbrief eingetragene oder nachgeforderte Frachtsatz dem
innerhalb der gesetzlichen Schranken zu Stande gekommenen
und publicirten Tarife entspricht.
Es muss dies als ein wesentlicher Fortschritt bezeichnet
werden. Denn während bisher jeder Klage auf Zahlung resp.
Nachzahlung eines Frachtbetrags die Entscheidung der Frage
über richtige Anwendung eines Tarifs im Verwaltungswege vor-
her gehen musste,
(cfr. Entscheidung des Ober-Trib. vom 15/11. 1860 Strietli.
40 S. 48. Entsch. des R. 0. H. G. vom 15|2. 1873. — Entsch.
G. S. 71 squ.)
218
bedarf es jetzt zur Substantiirung der Klage nur der Behauptung
und des Beweis-Antritts dafür, dass der dem geforderten Fracht-
sätze zu Grunde liegende Tarif den gesetzlichen Erfordernissen
des § 32 1. c. entspricht.
Die Nothwendigkeit dieses Beweisantritts zur Substantiirung
der Klage resp. des Einwandes folgt aus der generellen Regel,
dass, wer ein Recht behauptet, die Existenz desselben bewei-
sen muss. Kann daher die Eisenbahn-Verwaltung den Beweis
des legalen Zustandekommens des Tarifs nicht führen, so muss
sie selbstverständlich mit ihrer Klage, resp. ihrem Einwande ab-
gewiesen werden.
Eine weitere Frage ist die, welche Wirkung einem Tarife
beizulegen ist, welcher erhöhte Frachtsätze enthält, jedoch nicht
oder noch nicht die Genehmigung des Handelsministers erhalten
oder nicht mit sechswöchentlicher Frist publicirt worden ist.
Der Tarif, resp. das einen neuen Tarif enthaltende Regle-
ment schliesst die Offerte an, zur Zeit ihrer Person nach unbe-
stimmte Verfrachter in sich, den Transport der einzelnen, zur
Verfrachtung künftig aufzugebenden Güter zu den im Tarif für
jede einzelne Art oder Gattung von Gütern einzeln bestimmten
Preisen zu übernehmen. Dem einzelnen Verfrachter bleibt es
überlassen, welche Art von Gütern und in welchen Quantitäten
derselben er befördern lassen, in welcher Weise also er die Offerte
acceptiren will, wogegen es durchaus nicht ausgeschlossen ist, dass
die Eisenbahn-Verwaltung, in Bezug auf einzelne Arten oder Gat-
tungen von Gütern speciell Abänderungen dieses Tarifes hin-
sichtlich der Frachtsätze vornimmt, so lange nicht durch Abschluss
des Frachtvertrags die frühere Offerte von Einzelnen acceptirt ist.
Das betreffende Reglement und der in dasselbe eingeschlos-
sene Tarif bildet somit nur ein Conglomerat von einzelnen
Offerten, aber keineswegs ein geschlossenes Ganze, welches
durch den Wegfall oder Abänderung eines Theiles ohne Weiteres
auf hört.
Hieraus folgt, dass, sofern ein Tarif, welcher eine Erhöhung
bisher ermässigter Sätze enthält, ohne Genehmigung des Handels-
ministers bekannt gemacht ist, derselbe in soweit, als er er-
höhte Sätze in sich schliesst, den Verfrachtern, also generell dem
Publicum gegenüber ungültig und unwirksam ist, weil in so-
weit die Offerte der Eisenbahn-Verwaltung über deren Disposi-
tionsbefugniss hinausgeht (§ 2 I, 4 A. L.-R.), wogegen diejenigen
einzelnen Frachtsätze, welche in dem neuen Tarife gegen die
früheren ermässigt sind, zu Gunsten der Verfrachter in Kraft
treten, weil in Bezug auf sie und ihre Anwendung nur die That-
sache der einfachen Publication erforderlich ist.
Anstelle der in ungültiger Weise erhöhten Frachtsätze bleibt
(oder tritt wieder) der Frachtsatz des alten Tarifs, weil derselbe
insoweit noch nicht gültig aufgehoben ist; derselbe muss
fortbestehen bleiben, weil die Eisenbahn -Verwaltung nach Abs. 2
Nr. 2 des § 32 1. c. gesetzlich verpflichtet ist, für die ange-
nommenen, in gültiger Weise publicirten Sätze alle zur Fort-
schaffung aufgegebenen Waaren zu befördern.
Ist die Publication selbst mit Beobachtung der sechs-
wöchentlichen Frist, jedoch vor Eingang der Genehmigung
des Handelsministers erfolgt, so hat diese spätere Thatsache
der ministeriellen Genehmigung auf die vor Eingang der letzteren
abgeschlossenen Frachtverträge keinen Einfluss, weil die „Publi-
cation“ eines Reglements oder Tarifs eine Handlung ist, deren
Rechtmässigkeit und Gültigkeit nach der Zeit, da sie vollzogen
worden, beurtheilt werden muss (cfr. § 42 I 3 A. L.-R.), der
früheren Publication daher irgend eine rechtliche Wirkung nicht
beigelegt werden kann.
Nach den Worten des § 32 1. c. ist zu der Erhöhung des
Tarifs die ministerielle Genehmigung nothwendig, also zu der an
das Publicum gerichteten Offerte selbst; mithin ist die vor.
zeitige Publication überhaupt ungültig, d. h. erst durch die er-
folgte Genehmigung und von dem Zeitpuncte des Eingangs
der Genehmigung ab erhält die Publication selbst ihre
Gültigkeit und Wirksamkeit; mithin läuft auch die sechs-
wöchentliche Frist, vor deren Ablauf der erhöhte Tarif nicht
zur Anwendung kommen darf, erst von dem Zeitpuncte ab,
wo der vom Handelsminister genehmigte Tarif zur Publication
gelangt.
Denn der blosse Beschluss der Eisenbahn - Verwaltung,
einen Tarif zu erhöhen, ist nach der citirten gesetzlichen Bestim-
mung ohne alle Wirkung, so lange nicht die nach dem Sta-
tut und Gesetz erforderliche Zustimmung desHandels-
ministers zu diesem Beschlüsse erfolgt ist; folglich darf
die Publication eines solchen Beschlusses überhaupt erst dann be-
wirkt werden, wenn derselbe von den berechtigten Factoren aller-
seits die statutenmässige resp. gesetzliche Zustimmung gefunden
hat. Erst von diesem Zeitpuncte ab, ist der Beschluss publica-
tionsfähig; folglich muss, da der früheren Publication eine
rechtliche Wirkung nicht beigelegt werden kann, nach Eingang
der ministeriellen Genehmigung der nunmehr erst perfecte Be-
schluss zur Publication gebracht werden.
Die Beschränkung der Eisenbahnen in Betreff der Selbst-
bestimmung der Tarife, soweit dieselben Erhöhungen in sich
schliessen, ist eine gesetzliche Anomalie, da andere Corporationen
in ihrer Dispositionsfreiheit nur in Bezug auf Erwerb und Ver-
äusserung oder Verpfändung von Grundstücken beschränkt sind,
indem für diese Art von Rechtsgeschäften ebenfalls die Geneh-
migung der Aufsichtsbehörde, bei Vermeidung der „Nich-
tigkeit“ vorgeschrieben ist. (cfr. §§ 82 scju. II, 6 A. L -R.) Aber
gerade diese Bestimmung beweist die Richtigkeit obiger Aus-
führung, indem das Gesetz von 1838 in seinem § 32 dasselbe Er-
forderniss der Genehmigung der Aufsichtsbehörde, weiches im § 83
II, 6 A. L.-R. vorgeschrieben ist auf die Dispositionsfreiheit in Be-
treff der Tarif-Erhöhungen ansdelmt, seine Wirkung daher
analog auszulegen ist.
Wichtig ist hierbei noch die Frage, ob in der Publication
des Reglements oder Tarifs es eines ausdrücklichen Hinweises
bedarf, dass der neue Tarif „Erhöhungen“ in sich schliesst. Das
Gesetz schreibt vor, dass „der Frachtbrief“ und „die inner-
halb der tarifmä ssigen Sätze vorgenommenen Aenderun-
gen“ öffentlich bekannt zu machen sind. Streng genommen
muss daher der ganze Wortlaut des Tarifs resp. der vorgenom-
menen Aenderungen ebenso, wie dies bei Gesetzen und Polizei-
Verordnungem und dergleichen der Fall ist, publicirt werden.
Sieht man aber von dieser strengen Form ab, so liegt es doch in
der ratio legis, dass mindestens in der Bekanntmachung aus-
drücklich hervorzuheben ist, dass der neue Tarif „Erhöhungen“
in sich schliesst, wodurch das Publicum darauf aufmerksam ge-
macht wird, sich in seinen Sendungen anderweit einzurichten.
Die vorstehend entwickelten Grundsätze hat, wie hier hervor-
gehoben werden soll, bereits das Königliche Handels-Ministerium,
ebenso, wie das Reichs - Eisenbahn - Amt als massgebend in ver-
schiedenen Rescripten bezeichnet und es dürfte im eigenen Interesse
der Eisenbahn-Verwaltungen liegen, auf ihre Beobachtung mög-
lichst streng zu halten, um allen Reclamationen von vornherein
in Bezug auf Formmangel der Tarif-Publicationen vorzubeugen.
Schliesslich bedarf es noch der Erörterung der nicht un-
wichtigen Frage, ob die Publication eines neuen Verbandstarifes
durch die geschäftsführende Direction des betreffenden Verbandes
allein genügt.
Das Verbandswesen ist eine innere Einrichtung der Eisen-
bahn-Genossenschaften unter sich; das Publicum wird dadurch
in keiner Weise in rechtliche Beziehungen zu den einzelnen
Eisenbahnen eines Verbandes gebracht; vielmehr bleiben dem-
selben nur die erste und die letzte Eisenbahn, welche einen
Frachttransport übernommen haben, verhaftet (§. 62 des Be-
triebs-Reglern. und Puchelt, Commentar, Anmerk. 1 zu Art. 429
H.-G.-B.) Eben deshalb ist jede Eisenbahn-Verwaltung zunächst
an die Routenvorschrift des Absenders, beim Mangel einer solchen
aber zur Wahl derjenigen Route, welche ihr im Interesse des Ab-
senders am zweckmässigsten erscheint, verpflichtet, (cfr. No. 3
§. 50 Betr.-Regl.)
Dieses klare Rechtsverhältniss ergiebt die nothwendige Fol-
gerung, dass Publicationen, welche lediglich durch die ge-
schäftsführeuden Directionen der einzelnen Verbände, also ohne
jegliche äusserlich erkennbare Mitwirkung der Localbahn
219
erfolgen, für das verfrachtende Publicum an sich ohne Einfluss,
mithin in keiner Weise dergestalt bindend sind, dass ein Ver-
frachter verpflichtet wäre, nur nach Massgabe des publicirten
Verbands-Reglements zu verfrachten, weil es an dem zu einem
Vertrage nothwendigen Erfordernisse eines b estimmten Offeren-
ten fehlt, der Verband als solcher keinen Frachtvertrag ab-
schliesst, folglich auch keine Offerte stellen kann und somit nie-
mals als „Contrahent“ oder „Mitcontrahent“ auftritt.
Andererseits aber sind die Eisenbahnen verpflichtet,
principaliter die publicirten directen Fracht-
tarife zur Anwendung zu bringen und nur dann, wenn
solche nicht „publicirt“ sind, die Fracht nach den aus
den publicirten Tarifen der einzelnen Bahnen beziehungs-
weise der Verbände zusammen zu stossenden Beträgen
zu berechnen.“ (cfr. §. 52 des Betriebs-Reglements.)
Hält man diese Bestimmung mit der vorerwähnten Vor-
schrift des §. 50 des Betriebs-Reglements [zusammen, wonach die
Eisenbahn im Interesse des Absenders die für denselben zweck-
massigste Route zu wählen hat, so kommt man zu dem Schlüsse,
dass der Absender allerdings ein Recht darauf hat, den ihm
günstigsten Frachtsatz angewendet zu finden, wenn nur das betr.
Reglement oder der betr. Tarif auf irgend eine Weise zur
Publication gebracht worden, dass also die auch nur durch die
geschäftsführende Direction eines Verbandes bewirkte Publica-
tion eines solchen Verbandstarifs oder einer Abänderung einer
solchen für den Verfrachter sowohl, wie für die Versandstation
massgebend ist. Deshalb enthält auch das vorgeschriebene
Frachtbrief-Formular die Bestimmung, dass der Transport „auf
Grund der in dem Betriebs-Reglement für die Eisenbahnen des
Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen, sowie der in den
besonderen Reglements der betreffenden Bahnen, beziehungs.
weise der Verbände, enthaltenen Bestimmungen“ stattfindet.
Es stellt sich daher das Rechtsverhältniss zwischen der Eisenbahn
und dem Verfrachter dahin, dass
a. zunächst die Routenvorschrift des Absenders bindend
und für diese die publicirten directen resp. zusam-
mengesetzten Tarife massgebend sind;
b. beim Mangel einer Routenvorschrift die Eisenbahn die
dem Absender günstigste Route zu wählen und den
für diese Route publicirten directen resp. zusammen-
gesetzten Tarif an zu wenden hat.
Mithin ist nur darauf Gewicht zu legen, dass der anzuwen-
dende Tarif in gesetzlich vorgeschriebener Weise publicirt
ist, mag die Publication selbst Seitens der einzelnen Verwaltungen
oder Seitens der geschäftsführenden Direction eines oder mehrerer
Verbände ausgegangen sein.
Ueber die Art der Publication, sowie über die Wahl der
Zeitungen, durch welche die Publication erfolgt, enthält leider
das Betriebs-Reglement keine Bestimmung. Es erfordert aber
mindestens das nobile officium, dass in jedem Tarif und jedem
Reglement eine Bestimmung darüber enthalten sein muss, auf
welche Weise (ob durch die einzelnen Verwaltungen oder durch
den Verband) und in welchen Blättern die Abänderungen oder
die Aufhebung des Tarifs bekannt gemacht werden sollen. Lei-
der haben die meisten bisher publicirten Tarife in dieser Be-
ziehung eine Lücke, die nur zu so leicht zu vermeidenden
Reclamationen Anlass giebt.
Tarif-Agitationen in Oesterreich-Ungarn.
Die gelegentlich der Durchführung der Tarifreform auf den
Oesterreichisch- Ungarischen Eisenbahnen in’s Leben getretenen
Tarife involvirten bekanntlich in manchen Fällen nicht unwesent-
liche Frachterhöhungen, gegen welche der Handelsstand sich
energisch aussprach, indem er auf die Schädlichkeit einer solchen
Massregel hinwies, die zu einer Zeit in Kraft gesetzt wurde, wo
die wirthschaftliche Productionskraft des Landes infolge des auf
allen Gebieten herrschenden Stillstandes stark geschwächt war.
Insbesondere berührte die Frachtvertheuerung für Cerealien und
Mahlproducte unangenehm, da dieselbe mitten in die Saison fiel
und manche schon früher activirte Transactionen den dabei
interessirten Partheien, zufolge der vertheuerten Transportkosten,
namhafte Verluste brachten. Die Handelskammern, sowie die am
Getreidegeschäft interessirten anderweitigen Corporationen der
beiden Hauptstädte Wien und Budapest erhoben ihre Stimmen
gegen ein solches Vorgehen, demzufolge auch die Berechtigung,
der diesbezüglichen Wünsche anerkennend, mehrere ßahnverwal-
tungen einen längeren Termin bewilligten, innerhalb welchen
noch die früheren billigeren Getreidetaxen zur Anwendung ge-
langten. Inzwischen trat aber ein rapides Steigen des Silber-
agios ein, das innerhalb weniger Wochen sich von 8 pCt. auf 16 pCt.
hob, wodurch die schon früher angedeutete Frachtvertheuerung
eine noch acutere Form annahm, so dass Seitens des Ungarischen
Communications-Ministeriums die Frage ernstlich in Erwägung
gezogen wurde, ob nicht angesichts der grossen Valutaschwan-
kungen überhaupt die Auflassung des Agiozuschlages bei Massen-
Artikeln und insbesondere für Getreide ebensowohl im Interesse
der Volkswirthschaft als der Transportanstalten geboten w'äre.
Einer diesbezüglichen Aufforderung gegenüber verhielten sich die
Bahnen ablehnend, obwohl nicht geläugnet werden kann, dass
die aus den oben angedeuteten Ursachen erfolgte Tariferhöhung
auf den Verkehr der dadurch betroffenen Artikel ungünstig ein-
wirken musste. Neuerlich hat nun die Budapester Handels- und
Gewerbekammer in Angelegenheit der Erhöhung der Localtarife
eine Eingabe an das Ungarische Communications-Ministerium ge-
richtet, die schon deshalb von besonderem Interesse ist, weil sie
die Frage des Carteilübereinkommens sowie jene der Refactien
in den Kreis ihrer Erörterungen zieht. Beachtenswert!! ist jeden-
falls, dass, entgegen der bisherigen Haltung jener Corporation,
(und welche die allgemeine Meinung der Handelskreise verdoll-
metschte) — die sich bis vor Kurzem zu dem absoluten Principe
der freien Concurrenz bekannte, — nunmehr eine Schwenkung ein-
getreten ist, sofern dieselbe zugiebt, dass gegen den Carteilver-
trag als solchen nichts einzuw'enden sei, wenn nicht gleichzeitig
damit eine wesentliche Erhöhung der Frachtsätze stattgefunden
hätte. Es wird da anerkannt, dass die in Folge einer bis in’s
Extreme getriebenen Concurrenz übermässig herabgedrückten
Tarife wieder auf ihr natürliches Maass zurückzuführen -waren,
weil auch das verfrachtende Publicum nicht wünschen könne,
dass den Eisenbahn-Unternehmungen, als Hauptfactoren des mo-
dernen Verkehres, die unentbehrlichen Bedingungen ihrer Existenz
entzogen werden. Dagegen verwahrt sich die erwähnte Kammer
gegen die Erhöhung der Frachtsätze, indem sie ziffer-
mässig nachweist, dass z. B. auf der Linie Budapest-
Bäziäs der Oesterreichischen Staatsbahn die Erhöhung der Tarife
für Getreide bei Sendungen von 10 000 Kilogramm durchschnitt-
lich 8ri pCt., bei Sendungen von 5000 Kilogr. 18, 5 pCt., bei Sen-
dungen unter 5000 Kilogr. aber 35,4pCt. beträgt; wenn nun noch das
derzeitige Silberagio mit 15 pCt. in Betracht gezogen würde, so er-
gäbe sich eine Frachterhöhung von 23, 2 pCt. resp. 33, 5 pCt. und
50,4 pCt. Diese Frachterhöhung, welche lediglich aus den erhöhten
Taxen des Localtarifs stammt, und welche in diesem speciellen
Falle auf einer Linie zur Anwendung gelangen, wo die Concurrenz
einer Parallelbahn nicht existirt, wird seltsamerweise als Ausfluss
beziehungsweise Wirkung des Cartells hingestellt, was natürlich
nicht zutrifft und eine forcirte Argumentation in sich schliesst.
Dagegen wird nachgewiesen, dass seit lnslebentreten des Cartell-
übereinkommens der Oesterreichisch - Ungarischen mit den Deut-
schen Eisenbahnen, eine Erhöhung der directen Tarife stattgefunden
habe, welche für Getreide per 100 Kilo von Budapest nach
Hamburg 11, 9 pCt., nach Berlin 21, 6 pCt., nach Stettin 19, 5
pCt., nach Dresden 16, 2 pCt., nach Magdeburg 29, 4 pCt. und
nach Breslau 29, 5 pCt. beträgt, wobei jedoch die den Spe-
diteuren gewährten Refactien in Berechnung gezogen wurden.
Die Schädlichkeit der geheimen Refactie, sowie die Monopolstel-
lung, welche dadurch Einzelnen eingeräumt wird, anerkennt auf
zutreffende Weise das besagte Memorandum, während man bis-
her in dieser Richtung sich merkwürdigerweise passiv verhalten
hatte. Wie schon oben erwähnt und theilweise dargethan wurde,
ist die Erhöhung der Frachttarife, namentlich in Folge des Agio-
zuschlages, eine sehr bedeutende, und die Bahngesellschaften dürt-
220
ten sich der Consequenzen bewusst sein, welche für sie daraus
lentspringen und die schliesslich in der Abnahme des Verkehres
hren Ausdruck finden müssen. Einzelne Bahnverwaltungen schei-
nen denn auch schon nachgiebiger gestimmt zu sein, und hat
kürzlich eine an der Galizischen Route betheiligte Bahnverwal-
tung an ihre Anschlussbahnen die Proposition gestellt, die Fracht-
sätze für Getreide behufs Erzielung eines stärkeren Verkehres
im allgemeinen zu reduciren. Solche und ähnliche Massnahmen,
welche auf Concurrenzbestrebungen zurückzuführen sind, werden
schliesslich eine günstige Veränderung der gespannten Situation
herbeiführen, da unter den gegenwärtigen Umständen der Local -
verkehr unbedingt schwer geschädigt ist und die direkten Ver-
kehre den Bahnen in den meisten Fällen für den effectiven Aus-
fall der ersteren keinen Ersatz bieten können.
Im Oesterreichischen Reichsrathe hingegen wurde kürzlich
die Frage der Differentialtarife bei der Debatte über das Trans-
portgesetz berührt und bekanntlich beschlossen, dass auf einer
und derselben Verkehrsroute der Frachtsatz für eine kürzere
Distanz nicht höher sein dürfe als für die längere. Bei conse-
quenter Durchführung dieser Prinzipien würde ein grosser Theil
des Verkehres der Oesterreichisch-Ungarischen Bahnen, nament-
lich mit dem Auslande, unmöglich gemacht werden, was zunächst
die Production und den Handel des eigenen Landes arg schädi-
gen müsste. Angesichts der schweren Concurrenzen, welche na-
mentlich der Getreideproduction in den letzten Jahren der Oester-
reichisch-Ungarischen Monarchie erwuchs und die die volle Kraft-
anwendung sämmtlicher betheiligter Factoren bedingt, wäre die
Abschaffung der billigen Differentialtarife, die allein noch die
Erreichung der entfernteren Consumtionsplätze ermöglichen, eine
verfehlte Massregel, welche unbedingt die bedauerlichste Wirkung
ausüben müsste. Andererseits wäre die entsprechende Herab-
setzung der Localtarife ein Palliativmittel, das hei dem heutigen
Verkehrsstadium der meisten Bahnen die Betrieb sresultate durch-
wegs zu passiven gestalten würde, und Solches kann nicht im
Staatsinteresse gelegen sein. — Man sieht daher mit begreiflicher
Spannung der diesbezüglichen Entscheidung entgegen, glaubt in-
dessen, dass in dieser Beziehung alles wie bisher verbleiben werde.
Im Uebrigen muss zugestanden werden, dass die Verkehrs-
verhältnisse in Oesterreich-Ungarn ziemlich unerquickliche sind,
und dieser Zustand ist zum nicht geringen Theil durch die Va-
lutaschwankungen herbeigeführt; letztere durchkreuzen jede Com-
bination und gleichwie sie im wirthschaftlichen Organismus
schädliche Störungen liervorrufen, sind sie auch den Bahnverwal-
tungen in ihren Beziehungen zum Local- und direkten Verkehre
hinderlich und lassen vermöge ihrer Unstabilität die volle Ent-
wicklung einer zutreffenden rationellen Tarifpolitik nicht zu.
Oesterreichisch-Ungarische Correspondenz.
Wien, 19. Februar 1877. (Parlamentarisches. Dux-Bodenbach
und Aussig-Teplitz. Betriebsdeficit und Verstaatlichung. Brünn-
Rossitz und Oesterreichische Staatsbahn. Lagerzins bei Verkehrs-
störungen. Verspätungs-Pönale. Börsenkammer-Petition. Direc-
toren-Conferenz, Tarifgesetz. Courssturz.)
Ein geradezu sensationelles Ereigniss ist die vor-
gestrige Abstimmung des Oesterreichischen Abgeordnetenhauses
über die Sanirungsvorlage der Dux-Bodenbacher Bahn; mit einer
Majorität von nur 2 Stimmen wurde dieselbe verworfen. Wie aus
dem folgenden Resume der Verhandlungen erhellt, gaben per-
sönliche Motive den Ausschlag. Die Entmuthigung der Börse geht
aus dem rapiden Courssturze und daraus hervor, dass die auto-
nome ßörsenkammer zum ersten Male von ihrem Rechte Gebrauch
macht, um eine Vorstellung an die Regierung zu richten, dass die-
selbe die übrigen Sanirungsvorlagen nicht zurückziehe. Der
Handelsminister hatte nämlich, wir wollen hoffen, nur in seinem
Unmuthe über diesen Misserfolg, ersucht, die für die heutige
Sitzung angesetzten zwei Regierungsvorlagen über den Ankauf
der Braunau-Strasswalchener Bahn durch den Staat und die Ge-
währung eines Staatsvorschusses für die Prag-Duxer Eisenbahn
zum Zwecke der Bauvollendung und Inbetriebsetzung der Bahn-
strecke Brüx-Klostergrab — wieder abzusetzen, weil die Regierung
erst mit sich zu Rathe gehen müsse, wie sie sich angesichts der
heutigen Abstimmung dieser Vorlage gegenüber zu verhalten habe.
Die Regierung darf sich nicht abhalten lassen, auf dem Wege der
Reform vorwärts zu schreiten und das von ihr als hiefür zweck-
mässig Erkannte durchzuführen. Die kurzsichtigen Schreier des
Parlaments werden in ihrem unvernünftigen Hasse gegen das
„Capital“ und gegen die angeblichen „Begünstigungen“ von der
öffentlichen Meinung nicht unterstützt. Möglich, dass auch die
Regierung damit gefehlt hat, nicht erst die principiellen Vorlagen
verhandeln zu lassen; die einzelnen Sanirungen wären dann als
Correlat von selbst erfolgt. Die vom Handelsminister manifestirte
Unlust, die fragliche Eisenbahn für den Staat zu erwerben, musste
endlich mehrere Anhänger des Staats b ah nsystems ins gegnerische
Lager treiben.
DenDebatten über den Gesetzentwurf, betreffend die
Vereinigung der Dux-Bodenbacher Eisenbahn mit der
Aussig-Teplitzer Bahn entnehmen wir folgende bemerkens-
werthere Momente. Von Seite der Opposition wurde geltend ge-
macht: Der Staat darf nicht die Hälfte des von ihm dargeliehenen
Capitals verlieren oder einen Steuernachlass gewähren und ein un-
rentables Kohlenwerk übernehmen; wenn die Prioritäten-Besitzer
nicht einmal 70 pCt. erhalten, ist unser Eisenbahncredit nicht sa-
nkt, sondern geschädigt; eine von der Käuferin selbst auf 10 Mil-
lionen bewerthete und 1 Million jährlich abwerfende Bahn wkd
doch nicht wegen der schuldigen 2% Millionen in den Concurs ge-
jagt; geschähe dies aber doch, so sei es kein Unglück. Auch die reiche
Schweiz hat Bahn-Concurse; damit das Haus Liebig profitke,
dürfe kein pactum turpe geschlossen werden.“ Die Majorität des
Ausschusses replicirte für den Antrag: „Der Staat gewinne nur
durch die Fusion; der Steuernachlass existire eigentlich nicht,
denn wenn die Bahn in Concurs geräth, hört die Steuerleistung
von selbst auf; kein anderer Käufer wolle die Bahn zu besseren
Bedingungen übernehmen; ein Bahnconcurs würde bei uns fürch-
terliche Folgen für den öffentlichen Credit haben.“ — Der Handels-
minister erinnerte endlich an die traurigen Folgen der vorjährigen
Verwerfung der Regierungsvorlage, erzählte die seitherigen Vor-
gänge, auch dass sich Niemand ausser der Aussig-Teplitzer Bahn
fand, der die Dux-Bodenbacher Bahn kaufen wollte u. z. auch
nur über wiederholtes Andringen der Regierung; da in Folge
dessen die Prioritäten um mehr als 20 pCt. gestiegen sind, so
muss doch die Transaction für die Besitzer günstig sein; die Ver-
zichtleistung des Staates auf die Hälfte des Vorschusses ist durch-
aus kein Geschenk, denn das Kohlenbergwerk figurirt in den
Büchern der Anstalt mit 18 und ist schon früher mit 12 Millionen
Gulden geschätzt worden Es ist — so schloss er wörtlich sein
Plaidoyer — ein Concurs in der Regel nicht gleichbedeutend mit
Betriebseinstellung. Ich könnte dafür sorgen, dass durch eine
administrative Sequestration eine solche hintangehalten würde,
aber bei der Dux-Bodeubach er Bahn, welche hart an der Grenze
des Reiches liegt und wo viele Waggons sich kn Auslande befin-
den, würden bei einem ausbrechenden Concurse diese Waggons
von den fremden Staaten gepfändet werden, und die Bahn würde
ohne Fahrbetriebsmittel sich befinden. Tausende von Arbeitern
würden durch einen solchen Concurs ihr Brot verlieren. Denken
Sie sich den enormen Verlust an National-Vermögen , welchen
diese Massregel mit sich brächte! Wenn das Votum des hohen
Hauses gegen das Gesetz ausfällt, wenn es gar nichts mehr für
die Sanirung des Eisenbahn-Credits zu thun beschliesst, überneh-
men Sie die Verantwortlichkeit dafür? Glauben Sie, dass dadurch
der öffentliche Credit Oesterreichs gefördert würde? Würde nicht
die ganze Welt auf Ihr Votum hin Oesterreichische Eisenbahn-
werthe ins Land hineinwerfen, und glauben Sie, dass dies für
den öffentlichen Credit, für den Staatscredit von Vortheil wäre?“
Was nun geschehen wird, nachdem die Aussig-T eplitz er Bahn
vom Fusions vertrage zurückgetreten ist, hängt ausschliesslich von
den Schritten ab, welche die Firma Cramer-Klett zur Eintreibung
ihrer Schuld unternehmen wird. Der Beschluss des Abgeord-
netenhauses hat übrigens in den Ortschaften, welche von der Dux-
Bodenbacher Bahn berührt werden, lebhafte Beunruhigung hervor-
gerufen. Die Regierung hat die erhobenen Reclamationen mit
der Versicherung beantwortet, dass der Betrieb in keinem Falle
eingestellt werden wird. Die Bahn wkd schlimmsten Falls unter
Sequester gestellt und vou diesem betrieben werden. Für den
Betrieb der Staatsbahnlinie Rakonitz-Protivin soll derart gesorgt
werden, dass derselbe von einer der Nachbarbahnen, wahrschein-
lich von der Franz-Josefbahn, übernommen werden wkd.
Der Eisenbahnausschuss hat an der Regierungsvorlage
über die Deckung des Betriebsdeficites der nothleiden-
den Bahnen und den Selbstbetrieb event. Ankauf garan-
tirter Bahnen wesentliche Aenderungen nur in geringer Zahl
vorgenommen. Der Staat erhält das Recht, Linien in den Selbst-
betrieb zu nehmen. Die Bestimmung, dass dieses Recht auch bei
Linien ausgeübt werden könne, deren Vorschüsse die Höhe der
Hälfte ihres Actien-Capitals erreicht haben, wurde eliminirt, eben-
so die Bestimmung, Avelche die Ausgabe von vierprocentigen Ei-
senbahntitres normirt; der Zinsfuss soll vielmehr in jedem Falle
besonders bestimmt werden. Sobald die Motive des Ausschuss-
berichtes bekannt gegeben werden, kommen wk auf diese wich-
tigste aller Eisenbahn Vorlagen zurück, von welcher nur zu be-
dauern ist, dass die beiden Ziele: Deckung der Betriebsdeficite
221
und Verstaatlichung der Bahnen, die doch mit einander gar nichts
gemein haben, ja einander ausschliessen, wieder verquickt wurden.
Der Bericht des Eisenbahn-Ausschusses' über die Regierungs-
vorlage, betreffend die Vereinigung der Brünn-Rossitzer
Bahn mit den Linien der Oesterreichischen Staats bahn
gelangte zur Vertheilung. Der Ausschuss hebt hervor, dass es
der Regierung bei dieser Gelegenheit gelungen sei, einige werth-
volle Zugeständnisse von der Staatsbahn zu erlangen, indem diese
unter Anderm verschiedene Kosten, welche aus Anlass der Her-
stellung des Ergänzungsnetzes verursacht wurden, zu Lasten der
älteren Linien übernimmt. Die einzige Begünstigung von Seiten
des Staates ist die Stempel- und Gebührenfreiheit für alle zur
Durchführung der Vereinigung erforderlichen Amtshandlungen
und für die eventuelle Ausgabe von Actien-Prioritäten und In-
terimsscheinen. Diese Begünstigung könne insoferne als kein
Opfer des Staates angesehen werden, weil zur Zahlung von Stem-
peln und Gebühren keine Veranlassung vorhanden wäre, wenn
diese Vereinigung nicht zu Stande käme. Aus diesen Gründen
empfiehlt der Eisenbahn-Ausschuss dem Abgeordnetenhause die
Annahme des vorgeschlagenen Gesetzes.
Die Oesterreichisch-Ungarischen ßahnverwaltungen haben
bezüglich der Lagerzinseinhebung bei Verkehrsstörungen
folgenden gleichmässigen Vorgang vereinbart: 1) ein Lagerzins
bei Verkehrsstörungen ist nur dann einzuheben, wenn der Ver-
sender rechtzeitig von dem Hindernisse in Kenntniss gesetzt
wurde und keine Verfügung ertheilt hat; 2) der Absendungstag
der Verständigung hat als erster lagerzinsfreier Tag zu gelten;
3) der sonst nach den tarifmässigen Bestimmungen der Abgabe
zu berechnende Lagerzins ist nicht einzuheben, wenn der Ver-
sender nicht von der Verkehrsstörung in Kenntniss gesetzt wurde.
Die Kaiser-Ferdinand-Nordbahn hat die Bestimmung des
§ 14 des Betriebs-Reglements, wonach derjenige Reisende, welcher
in einen Personenwagen einsteigt und gleich beim Einsteigen
dem Schaffner oder Zugführer meldet, dass er wegen Ver-
spätung kein Billet mehr habe lösen können, einen um
50 Kr. erhöhten Fahrpreis zu zahlen hat, bis auf Weiteres aufge-
hoben, daher nur die normale Fahrgebühr für die von einem
solchen Reisenden zurückzulegende Strecke einzuheben ist. Die-
ser Verzicht erscheint deshalb wohlbegründet, weil die gedachte
Ordnungsstrafe gewiss keinen verspäteten Reisenden von der
Bahnbenutzung abhält und eine gewisse Härte ohne wesentlichen
Vorth eil involvirt.
Die Eingangs gedachte Petition der Bör senkammerj
der auch eine der Handelskammer folgen soll, lautet: Mit freu-
diger Anerkennung wurden jene Acte der Regierung begrüsst,
welche den so arg geschädigten Eisenbahncredit zu heben be-
stimmt waren. An die betreffenden Eisenbahnvorlagen wurde
die Hoffnung geknüpft, dass durch dieselben der allgemeinen
Entmuthigung auf geschäftlichem Gebiete Einhalt geboten wird.
Alle an der Entwicklung der ökonomischen Verhältnisse des
Reiches betheiligten Kreise waren von jenem Beschlüsse des Ab-
eordnetenhauses, durch welchen das Eingehen in die Berathung
er Gesetzvorlage, betreffend die Dux-Bodenbacher Bahn, abge-
lehnt wurde, schmerzlich überrascht. Dieser Beschluss ist nur
zu sehr geeignet, das traurige Wirrsal auf dem Gebiete unseres
Eisenbahnwesens zu vermehren, und erweckt die Besorgniss, dass
hiedurch die begonnene Sanirungs- Action der Regierung zum
Stillstände gelangen könnte. Diese Besorgniss wird noch durch
jene Erklärung erhöht, welche der Handelsminister in dieser An-
gelegenheit abgegeben hat. Angesichts der in die weitesten Ge-
schäftskreise getragenen Beunruhigung, dann in der Erwägung,
dass der Oesterreichische Staatscredit mit dem Eisenbahncredit
untrennbar verknüpft ist; in Erwägung, dass auch das Ausland
mit Zuversicht die Sanirung des Eisenbahnwesens in Oesterreich
erwartet; endlich im Bewusstsein, die Anschauung der mit den
Fragen des Eisenbahncredits genau vertrauten Persönlichkeiten
auszusprechen, stellt die Wiener Börsenkammer, welche als die
legale Vertretung der Wiener Börse in der Lage und berufen ist,
der Stimmung des Geldmarktes Ausdruck zu geben, die Bitte,
der Ministerrath geruhe die zur Ordnung unseres Eisenbahnwe-
sens begonnene Action mit Entschiedenheit fortzusetzen und jene
Richtung nicht zu verlassen, welche die Regierung zum Wohle
des Reiches in richtiger Erkenntniss der obwaltenden wirtschaft-
lichen Verhältnisse eingeschlagen hat.
Ueber die am 16. d. in Pest stattgehabte Conferenz der
Ungarischen Eisenbahn - Directoren schreibt man der
„N. F. Pr.“: Die in Folge Aufforderung des Communications-
Ministeriums aufgestellten Grundzüge für eine obligatorische Ver-
sicherung der Passagiere auf den Oesterreichisch - Ungarischen
Eisenbahnen wurden dem genannten Ministerium zur weiteren
Behandlung unterbreitet. Das vom Handels-Ministerium erlassene
Verbot der Beförderung von Wein, Bier etc. in ungeaichten Fäs-
sern wurde besprochen und beschlossen, mit Rücksicht auf die
den Bahnen auf erlegte Verpflichtung beim Ministerium um Auf-
klärung einzukommen. Die schon in der letzten Conferenz von
der General-Inspectien angeregte Auflassung des Agio-Zuschlages
bei Getreide, Mehl und Mahlproducten etc. wurde Seitens des Ver-
treters der Oesterreichischen Staatsbahn, Herrn Director Kopp,
mit der gleichzeitigen Erklärung erneuert zur Sprache gebracht,
dass die Verwaltung der Oesterreichischen Staatsbahn einverstan-
den sei, eine vom 1. März an vorläufig auf die Dauer von sechs
Monaten gütige und nach Ablauf der ersten drei Monate weiter
zu regulirende Herabsetzung des Agio-Zuschlages auf fünf Percent
dann zu bewilligen, wenn mit Rücksicht auf die bestehenden Ver-
kehrsverträge sämmtliche Verwaltungen dieselben Zugeständnisse
zu machen bereit wären. Diesem Vorschläge wurde fast einstim-
mig beigetreten und die Oesterreichische Staatsbahn mit der Ein-
leitung der weiteren Schritte bei den Aufsichtsbehörden und bei
den Oesterreichischen Bahnverwaltungen betraut. Inzwischen be-
rathen Letztere über die Eingabe an das Herrenhaus gegen das
vom Abgeordnetenhause beschlossene Tarifgesetz. Keines-
falls kann dieser legislativen Körperschaft der Vorwurf
einer leichtfertigen Behandlung erspart werden. Die wichtigste
Bestimmung, über die Differentialtarife, gestattet wegen ihrer viel-
deutigen Fassung durchaus keine strikte Anwendung; dazu kommt
deren Widerspruch mit den meisten Concessionsbestimmungen.
Die „N. F. Pr.“ erinnert an die Anfechtung des Plener’schen Tarif-
esetzes v. J. 1868 im Herrenhause, wodurch eine Tarifreduction
er wichtigsten Verkehrsgegenstände vermittelst einer Entschädi-
gung an die Bahngesellschaften bewirkt werden sollte, dem das
Abgeordnetenhaus allein zustimmte. Dieses Blatt irrt aber darin,
dass die particulairen Interessen der einzelnen Bahnen diesmal
eine Gesammtpetition verhindern werden. Zu einer solchen fordern
schon die rücksichtlich der angeblichen Begünstigung des Oester-
reichischen gegen den Ungarischen Verkehr einander wider-
sprechenden Beschwerden der Wiener und Pester Handelskammer
von selbst heraus, worauf wir noch zurückkommen werden.
Dem Eingangs angedeuteten Courssturz waren alleActien
mit Ausnahme der Carl -Ludwig (212) unterworfen, welche stei-
gende Einnahmen ausweist. Eine tiefe Entmuthigung hat sich
mFolge des Unterhaus-Votums der Börse bemächtigt. Dazu kommen
specielle Ursachen, wie eine als bedeutend coiportirte Defraudation
bei der Staatsbahn in Paris, dann allarmirende Artikel über den
Nothstand mehrerer grösseren Bahnen; ein Blatt ist es besonders,
welches eine grosse Virtuosität in diesen Allarmirungen besitzt.
Glücklicher Weise belaufen sich die höchsten Rückgänge auf nur
wenige Gulden, so dass bei ruhiger Ueberlegung die Verluste ge-
wiss in der allernächsten Zeit hereingebracht werden. Prioritäten
erfreuten sich günstigerer Stimmung und, bis auf Ungarische Ost-
bahn, auch kleiner Avancen.
Reisestudien über Anlagen und Einrichtungen der
Englischen Eisenbahnen
insbesondere über die Organisation des Güter-
verkehrs und das Tarifwesen
von
W ehrmann,
Regierungsrath und Mitglied der Königlichen Eisenbahn-
Direction zu Elberfeld.
Elberfeld,
Druck und Verlag der Bädeker’schen Buch- und Kunsthandlung.
Nachdem in Nummer 43 der vorjährigen Vereinszeitung die
Schrift: „Ueber einige Verwaltungs-Einrichtungen und
das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands von
Eduard Reitzenstein, Regierungs- Assessor und Mitglied
der Königlichen Eisenbahn-Direction in Frankfurt aM.“
eine ausführliche Besprechung gefunden hat, glauben wir nicht
unterlassen zu dürfen, auch auf die vor Kurzem unter obenge-
nanntem Titel erschienene Broschüre von Wehrmann näher ein-
zugehen.
Wir werden dazu umsomehr veranlasst, als beide Schriften,
aus persönlichen Erfahrungen der Herren Verfasser durch Berei-
sung der Englischen Eisenbahnen hervorgegangen, im Wesent-
lichen dasselbe Thema — das Tarifwesen der Englischen
Eisenbahnen — behandeln, und dabei doch nach unserem
Dafürhalten — und wir scheinen in dieser Beziehung nicht allein
zu stehen — zu principiell von einander abweichenden An-
schauungen gelangen.
Unter diesen Umständen dürfte es von Interesse sein, mit
dieser Besprechung zugleich eine Gegenüberstellung dieser ver-
schiedenen Ansichten zu verbinden, und somit an der Hand der
222
anderweit gemachten Erfahrungen zur Richtigstellung des Urtheils
über das Englische Tarifwesen beizutragen.
Herr Reitzenstein sagt in seiner Schrift Seite 85:
„Eine der interessantesten Erscheinungen auf dem Gebiete
des ganzen Güterverkehrswesens in England ist der grosse
Vortheil in jeder Beziehung, welcher das Bestehen einer ge-
nerell einheitlichen Güter-Classification zur Folge hat, sowie
der durch die Thatsachen dort geführte Beweis, dass es
möglich ist, ein practisch völlig genügendes Maass formeller
Einheit und Gleichartigkeit mit weitgehender materieller
Freiheit und Beweglichkeit der Tarifirung zu vereinen.“
und weiter:
„der in England eingeschlagene Weg ist eine generell ein-
heitliche Werth-Classification, ohne Zwang in Betreff der
Sätze, und mit der Befugniss, neben den Sätzen der regu-
lären Classen Ausnahmetarife für einzelne Artikel zu machen.
Er stimmt somit überein mit dem was auch die Deutschen
Eisenbahnen, abgesehen von einer verschwindenden Mino-
rität, schon seit längerer Zeit für richtig erkannt haben und
erstreben.“
Hiernach wird man zu der» Annahme geführt, dass das auf
den Englischen Bahnen bestehende Güter-Tarif System im Wesent-
lichen mit dem identisch sei, welches gegenwärtig für die Eisen-
bahnen Deutschlands vereinbart worden ist, oder mit anderen
Worten, dass das letztere eine Nachahmung des ersteren sei.
Dass diese Uebereinstimmung nur eine scheinbare ist, dass
in der That grosse principielle Verschiedenheiten zwischen beiden
Tarifsystemen bestehen, und das Tarifsystem der Englischen Ei-
senbahnen sich in Wirklichkeit ganz anders gestaltet, als es
beim ersten Blick den Anschein hat, das wird in der Schrift von
Wehrmann, welcher, indem er im Vorwort bemerkt: „eine Ver-
gleichung mit anderen Schriften, namentlich mit den in Deutsch-
land schon erschienenen Büchern über denselben Gegenstand
konnte leider wegen Mangel an Müsse nicht angestellt werden“,
leider auf die Schrift von Reitzenstein gar keinen Bezug nimmt,
an verschiedenen Stellen widerlegt.
Was zunächst die Veröffentlichung der Englischen Güter-
tarife betrifft, mit denen wir uns überhaupt nur beschäftigen
wollen , so könnte man vielleicht durch die Seite 57 der Reitzen-
stein’schen Schrift enthaltene Aeusserung :
„Die wohlgehegte Meinung , dass in England die that-
sächlich angewendeten Tarife von einem Geheimniss um-
geben und schwer kennen zu lernen seien, trifft wenigstens
für die Gegenwart nicht mehr zu“
annehmen, dass in gleicher Weise wie gegenwärtig in Preussen das
Tarif Schema, die Einreihung der einzelnen Artikel in die Special-
tarife und die Einheitssätze nicht nur von der Regierung gemeinsam
mit den Eisenbahnverwaltungen berathen und festgestellt, son-
dern sogar in verschiedenen Conferenzen unter Zuziehung von
Vertretern aus allen Kreisen des Handels und der Industrie öffent-
lich berathen worden sind , auch in England verfahren worden
sei resp. noch verfahren werde.
Wie sehr jedoch in dieser Beziehung die Englischen Ver-
hältnisse abweichen , ergiebt sich aus verschiedenen Stellen der
Wehrmann’schen Schrift , in welcher unter Anderem erwähnt
wird : Seite 35
„Das Tarifschema, an welches sich, ebenso wie bei uns,
eine Reihe von Bestimmungen für die Anwendung dessel-
ben anschliessen , ist abgedruckt in den jährlich einmal in
einem starken Octavbande für ganz England gemeinsam
herausgegehenen Regulations des Clearinghouse , und. hat
lediglich den Character einer Anweisung an die Güter-
expeditionen; es ist nicht veröffentlicht und dem
Publicum in keiner Form zugänglich. Die Fracht-
sätze sind nicht, wie bei uns, in Verbindung mit dem
Tarifschema gedruckt, sondern werden lediglich in einem
von jeder Station für ihre Verkehrsbeziehungen geführten
Tarifbuche eingetragen.“
ferner Seite 38 und 39
„Es ist hiernach anzunehmen , dass die Bahnverwaltun-
gen selbst eine Uebersicht über die Einheitssätze , welche
ihren Frachten zu Grunde liegen , nur in sehr beschränk-
tem Umfange haben ; sie befinden sich in dieser Hinsicht
jedenfalls meist noch in einer ungünstigeren Lage, als die-
i’ enigen Bahnen in Deutschland , bei welchen unter dem
Sinnuss der Concurrenz oder der Rücksicht auf besondere In-
dustrie- und Handelsinteressen sich die Frachtverhältnisse
besonders complicirt gestaltet haben.“
Noch viel weniger kann das Publicum in Eng-
land eine Uebersicht über die im Lande zur An-
wendung kommenden Frachten gewinnen, zumal
demselben gedruckte Tariftabellen nirgends zur
Verfügung gestellt werden. Dasselbe kann sich über
die Frachten nur durch Einsicht in die Tarifbücher der
Stationen , die gesetzlich Jedermann offen stehen , oder
durch Anfrage bei der Bahnverwaltung mformiren. Der
letztere Weg, welcher weniger umständlich und zuverlas-
sioer ist, dürfte iu der Regel benutzt werden; die Verwal-
tuuoen führen eigene Formulare für die Beantwortung der-
artiger Fragen, sind übrigens ausserhalb ihres {ge-
schäftlichen Verkehrs mit Angaben über ihre
vii ekh alten d.“
ln Wirklichkeit beschränkt sich also in England die Kennt-
nis? des Publicums in Bezug auf das Gütertarifwesen, ausser der
Kenntniss der durch das Parlament für jede Bahn festgesetzten,
in sehr weiten Grenzen sich bewegenden Maximalsätze, auf die
Einsichtnahme der seit einigen Jahren eingeführten Tanfbucher
der Stationen und auf die Auskunft Seitens der Bahnveiwaltungen.
Da jedoch diese Tarif büch er nur die Tarife von Station zu Station
enthalten, so ist es kaum möglich, sich daraus Einheitssätze zu
bilden, und zwar um so weniger, als nach Wehrmann die Bahn-
verwaltungen selbst nur in sehr beschränktem Umfange eine Ueber-
sicht über die ihren Frachten zu Grunde liegenden Einheitssätze
haben. Ausserdem darf nicht unerwähnt bleiben, dass diese Ein-
heitssätze, was in beiden Schriften nicht berührt zu sein scheint,
deshalb überhaupt keine grosse Bedeutung haben, weil die Eng-
lischen Bahnen an die ausnahmslose Anwendung dei
Einheitssätze ohne Rücksicht auf die Grösse des Fracht-
quantums in keiner Weise gebunden sind, sondern im
Gegentheil die Ermässigung der Tarife von der Grösse
des Transportquantums abhängig machen.
Aus dem Vorstehenden, sowie aus der Seite 38 der Wehr-
mann’schen Schrift enthaltenen Angabe
die gemeinsame Classification hat dort, was wir in Deutsch-
land niemals von derselben trennen, mit den Frachteinheiten
gar nichts zu thun. Selbst die einzelnen Verwaltungen haben
für den Bereich der eigenen Bahn bei der Bildung der Frachten
nicht immer eine Grundregel, ein Schema normaler r lacht-
einheiten.“
ist ferner ersichtlich, dass zwischen dem für die Eisenbahnen
Deutschlands in Aussicht genommenen Tarifsystem und dem der
Englichen Bahnen insofern ein weiterer wesentlicher Unterschied
vorhanden ist, als das Tarifschema des Clearinghouse nicht in Ver-
bindung mit den Frachtsätzen steht, und überhaupt ebenso wie
die Classification nur als eine interne Angelegenheit der Eisen-
bahnen zu betrachten ist.
Wenn ferner Herr Reitzenstein in seiner Schrift erwähnt:
Seite 37 „Die Englischen Eisenbahnmänner legen auf
die formelle Einheit und Gleichartigkeit ebenso grosses Ge-
wicht, wie auf die materielle Ungebundenheit.“
und weiter
die Clearinghouse- Classification ist nur für den durch-
gehenden Verkehr vereinbart, aber sie ist von den meisten
Bahnen freiwillig auch für die Localtarife angenommen.“
ferner Seite 88
die im einzelnen Fall für notliwendig erachtete abweichende
Tarifirung eines Artikels wird in England nicht in Form
vonClassificatious-Aenderungen, sondern von Ausnahmesatzen
für den betreffenden Artikel bewirkt.“
und weiter
„die Befugniss, Ausnahmesätze neben der generellen Classi-
fication zu machen, ist nicht auf bestimmte Artikel begrenzt.
Nur insofern besteht eine, zur Vermeidung zu grosser Ver-
einzelung gewiss zweckmässige Einschränkung, als bei eini-
gen Gütergattungen festgestellt ist, dass, wo Ausnahmesätze
dafür gebildet werden, diese sich auf gewisse, ein für alle-
mal bestimmte einzelne Artikel beziehen.“
und Seite 89
„von der Befugniss, Ausnahniesätze für einzelne Artikel zu
erstellen, wird ziemlich häufig Gebrauch gemacht, und die
vorkommenden Tarifänderungen beziehen sich meist auf
die Ausnahmesätze.“
und endlich
„die Summe der Tarifänderungen ist geringer als in Deutsch-
land, und die, welche Vorkommen, beeinträchtigen nicht die
223
generell einheitliche Basis, sind auch, weil sie eben aus den
Handels- und Industrie-Verhältnissen an sich hervoi gehen,
dem Publicum -verständlich.“
so werden etwaige Zweifel über den Sinn und die Tragweite der
-vorstehenden Mittheilungen in der Schrift -von Wehrmann zer-
streut, und wir glauben in wenigen Zügen kein getreueres Bilc
-von dem Englischen Tarifwesen zu geben, als durch eine kurze
Wiedergabe der in der letztgenannten Schrift enthaltenen Aus-
führungen.
Herr Wehrmann sagt:
Seite 34
„Die Einfachheit der Rapporte über den Güterverkehr
hängt eng mit der Einrichtung des Gütertarifs zusammen,
welche, ebenso wie das Expeditions- und Abrechnungsver-
fahren einheitlich für alle Englischen Bahnen geordnet ist.
„Nach dem gemeinsamen Tarif zerfallen die Guter m
folgende Classen: . , . , A,
1. Mineralien — Mineral Class - das Anbringen und Ab-
holen zur und von der Bahn findet durch das Publicum
statt — (from) Station to Station only (nur von Station
zu Station) — , desgleichen die Be- und Entladung. Die
Beförderung erfolgt auf Gefahr des Eigentümers und
nur bei Zahlung der Fracht für wenigstens 4000 Kilo-
ßTÜiTTl TT)
2. Specialclasse - Special Class - die Bestätterung er-
folgt auch durch das Publicum und die Fracht ist für
wenigstens 2000 Kilogramm zu zahlen.
3. Classe 1 — 5, für welche die Bestätterung bahnseitig aus-
-Eiigutsätze kommen in der Classification des Clearing-
house wie in den Tarifen der einzelnen Bahnen nicht vor
sondern neben den Taxen für Frachtgut nur Satze
Packetbeförderung.“
ferner Seite 36
„In der Erstellung von Ausnahmesätzen, welche sowohl
von der Classeneintheilung , als von der Terminologie und
der Aufgabe (Verpackungs-, Gewichts- etc.) Bedingungen
des gemeinsamen Tarifs abweichen, sind die Bahnverwaltun-
gen durchaus unbeschränkt. Für den directen Verkehr ist
in den Regulations des Clearinghouse ausdrücklich aner-
kannt, dass zwei oder mehr Gesellschaften befugt sind,
jeden Artikel mit Zustimmung der betheiligten Bahnen von
einer Classe in die andere zu versetzen, sobald dieselben
eine solche Aenderung in ihrem Interesse finden. Hass cue
Bahnen von dieser Freiheit den ausgiebigsten Gebrauch
machen, ergiebt ein Blick in die Frachttabellen, m welchen
sich öfters für den Verkehr einer einzigen Station mehrere
Seiten angefüllt mit Ausnahmesätzen zeigen, welche durch-
weg mit der Hand von den Expeditions-Beamten in die
Frachttabellen eingetragen werden.“
„Mit dieser Beobachtung stimmten die mündlichen An-
gaben aller Eisenbahn-Beamten, mit_ welchen über diesen
Gegenstand gesprochen wurde, überein. Ein hochgestellter
Beamter der London & North Western erklärte, dass seine
Verwaltung Millionen von Ausnahmetarifen habe.
Ferner Seite 37.
„Die Zahl der Berechnungs-Combinationen vergrössert
sich in dem Englischen System noch dadurch, dass eine
Reihe von Gütern in einer niedrigeren Classe gefahren
werden, wenn dieselben at owner’s risk d. h, aut Gefahr
des Eigenthümers aufgegeben werden; dass ferner gewisse,
dem Rost und Bruch unterworfene Eisen- und Zmnwaaren
(damageable iron) wie Bleche, Röhren, Draht u. s. w. eben-
falls niedriger taxirt werden, wenn der Versender sie für
undamageable erklärt d. h. Haftung für Bruch und Rost
übernimmt u. s. w.“
„Wird neben dieser Weitschweifigkeit und Complicirtheit
der Englischen Classification, die Unbeschranktheit der
Bahnen in der Erstellung von Ausnahmetarifen, und der
überreiche hiervon gemachte Gebrauch in Betracht gezo-
gen, so wird jedenfalls nicht gesagt werden können, __ dass
diese Classification sich durch Einfachheit und Planmassig-
keit in der Bildung der Frachtsätze oder durch Uebersicht-
lichkeit über die Gesammtheit der im ganzen Lande oder
im Bereich einer Bahnverwaltung zur Anwendung kommen-
den Frachten auszeichnet.“
„Während daher einerseits, wie in der Wehrmann’schen
Schrift Seite 39 bemerkt wird, die Gütertarife der Engli-
schen Bahnen jedenfalls, was Bildung und Berechnung der
Frachten anbelangt, complicirter und unübersichtlicher
sind, wie alle in Deutschland für den eigenen oder den
Verkehr mit den continentalen Nachbarländern gültigen
Tarife“,
so haben andererseits, wie ebendaselbst bemerkt wird,
„die Englischen Einrichtungen den grossen Vorzug, dass
die Tarife von den Expeditionen und Central-Bureaux der
Verwaltungen in einer gleichmässigen und einfachen Weise
geliandhabt werden können.“
„Auf die Erleichterung der dienstlichen Anwendung des
Tarifs bei der Expedition, Verrechnung und Vertheilung
der Frachten, scheint sich allein der Zweck der gemein-
samen Classification der Englischen Bahnen zu richten :
dieser Zweck ist vollkommen erreicht worden.“
Wenn wir uns zum Schluss die Frage vorlegen, welche von
den beiden genannten Schriften ein möglichst getreues Bild von
dem Englischen Tarifwesen giebt, so werden wir uns nach Vor-
stehendem für die Schrift von Wehrmann aussprechen müssen.
Beide Schriften können übrigens in Bezug auf die Darstellung
des Englischen Tarifwesens wohl noch nicht als abgeschlossen
angesehen werden. So ist z. B. die wichtige Frage in Betreff der
Steilung der Englischen Bahnen zu den Differentialtarifen von
Reitzenstein gar nicht, von Wehrmann nur mit wenigen Worten
berührt worden, obgleich gerade in dieser Beziehung eine Ge-
genüberstellung der Deutschen und Englischen Verhältnisse ge-
genwärtig von besonderem Interesse gewesen wäre.
Ebenso wird in beiden Schriften der wesentlich anderen
Stellung nicht gedacht, welche einzelne Englische Eisenbahnen
in Bezug auf den Kohlenverkehr einnehmen, indem die Mineral-
Agenten der Eisenbahnen auch denVerkauf der Kohlen besorgen,
und somit in dem Verkaufspreise der Kohlen der Eisenbahntarif
nicht besonders zum Ausdruck kommt. Ferner ist in beiden
Schriften weder der Rabatttarife noch der Frachtverträge Erwäh-
nung gethan, obgleich gerade der auf den Englischen Eisenbahnen
herrschende Grundsatz: die Ermässigung der Tarife von der
Grösse des Frachtquantums abhängig zu machen, von grosser
Bedeutung ist, und jedenfalls vorzugsweise dazu beiträgt, dass in
der Englischen Presse so selten Klagen über die Höhe der Fracht-
sätze zu finden sind.
Wenn wir in Vorstehendem die Schriften beider Herren
Verfasser gegenüber gestellt, und zum Schluss noch einige Wünsche
daran geknüpft haben, so ist dies lediglich im Interesse der Sache
geschehen, und ohne dadurch den Werth beider Schriften irgend
wie beeinträchtigen zu wollen. Es wird uns freuen, die vorste-
hende Mittheilung in diesem Sinne von beiden Herren Verfassern
aufgefasst zu sehen, auch kann uns nur eine Berichtigung er-
wünscht sein, falls wir bei der auszugsweisen Mittheilung der
beiden Schriften dem Sinn der Herren Verfasser nicht entsprochen
haben sollten. — o —
Der Tilp’sche Apparat gegen das Schlingern der Locomotiven.
Die K. K. General -Inspection, welche diesen Apparat mittelst Er-
lass vom 25. Februar 1875 den Oesterreichischen Bahnen zur
Beachtung und Anwendung empfohlen hatte, hat unterm 12. Oc-
tober 1876 von einer Reihe vun Bahnen, welche solche Apparate
seither in Anwendung gebracht hatten, Mittheilungen über die
erzielten Resultate abverlangt.
Diesen Mittheilungen entnehmen wir nachstehende Daten:
Die Kronprinz Rudolf-Bahn hat 4 Maschinen mit dem Apparate
versehen und haben dieselben beziehungsweise 22 233, 27 608. 28 008,
35 288 Kilometer zurückgelegt; Abnützung und Schmierbedürfniss
des Apparates waren gering, die Seitenschwankungen nach der
oben bezifferten Dienstleistung betrugen 110 Mm. ohne, 20 Mm.
mit dem Apparate, das Resultat bezüglich der Schonung der
Tyres und des Oberbaues war ein äusserst günstiges.
Die Kaiserin Elisabeth - Bahn bezeugt, dass dieser Apparat
dem angestrebten Zwecke vollkommen entspricht, indem die
Seitenschwankungen bei der Fahrt in der Geraden nur minimale
sind, das Einfahren in den Curven leicht und ruhig geschieht
und sich auch beim Befahren der Curven bedeutend kleinere
Seitenschwankungen zeigen, als solche bei den üblichen Kupplungen
zu Tage treten.
Genügende Erfahrungen über die Abnützung der Spur-
kränze etc. konnten wegen der Kürze der Anwendungszeit noch
nicht gemacht werden.
Die Dux-Bodenbaclier Bahn äussert sich als den Betrieb der
Rakonitz - Protiviner Staatseisenbahn führende Bahn dahin, dass
mit dem Tilp’schen Apparate im Allgemeinen günstige Resultate
erzielt wurden, dass aber der Zahn dieser Kupplung schon merk-
lich abgenützt sei, was aber nur in schlechter Ausführung des
Apparates seinen Grund haben kann.
224
Dagegen ergeben die Erfahrungen auf der Dux-Bodenbacher
Linie, dass die Wirkungen des Tilp’scken Apparates die günstig-
sten sind, indem nicht nur das Schwanken der Locomotiven auf
ein Minimum reducirt, sondern auch das Defectwerden der Räder,
namentlich der Tyres möglichst verhütet und die sonstigen Re-
paraturen der Locomotiven infolge des ruhigen Ganges derselben
sehr bedeutend reducirt worden. So machte Maschine 8 mit Tilp’s
Apparat in 150 Tagen 19 218 Kilometer, Maschine 5 ohne Tilp’s
Apparat in 76 Tagen 9650 Kilomtr. bis zum Räderwechsel, woraus
sich eine Abnützungsersparniss von 100 pCt. zeigt; die Locomotive
Nr. 7 mit dem Apparat musste infolge Losewerdens eines Kurbel-
zapfens nach 15 470 zurückgelegten Kilometern in Reparatur ge-
nommen werden; die Tyres waren aber noch im besten Zustande,
auch waren bei den Maschinen 7 und 8 alle übrigen Reparaturen
verhältnissmässig bedeutend geringer. Nach allen Wahrnehmungen
gelangt die Dux - Bodenbacher Bahn zum Schlüsse, dass die An-
bringung des Tilp’schen Apparates mit grossen Vortheilen ver-
bunden ist.
Die Aussig - Teplitzer Bahn erklärt, dass das Resultat der
Probefahrten mit und ohne Apparat für denselben entschieden
günstig ausfiel, indem die Schwankungen nur 10— 15 gegen 70 Mm.
betrugen und noch weniger betragen hätten, wenn der Apparat
besser ausgeführt gewesen wäre. Wegen zu kurzer Zeit seit der
Anbringung, während welcher die Locomotiven anstandslos und
ruhig functioniren, können nähere Daten noch nicht gegeben
werden.
Auf der Vorarlberger Bahn sind 4 Maschinen mit dem
Apparate versehen, welche bis 15. October 27 303, 15 641, 31 031,
24 684 Kilometer ununterbrochen zurückgelegt haben. Drei von
diesen Maschinen waren mit dem Apparate neu geliefert. Nach
photographischer Aufnahme ergaben sich bei den Versuchsfahrten
und zwar beim Ein- und Ausfahren in Curven 90 Mm. Schwan-
kung, ohne den Apparat, dagegen nur 13 Mm. mit dem Apparate;
in der Geraden dagegen betrugen die Schwankungen ohne Apparat
bis 50 Mm., mit dem Apparat 6 Mm. Die Durchfahrt der Curven
geschieht sanft und ohne Räderpressung. Bei der ersten Maschine
wurden diese Versuche wiederholt, nachdem 27 303 Kilomtr. zurück-
gelegt waren und ergab sich eine unveränderte Function des
Apparates gegen früher. Riegel und Falle des Apparats sind bei
sämmtlichen Maschinen noch gut erhalten, die Hauptverkupplung
wenig abgenützt, Lager und Führungen erforderten bis jetzt wenig
Reparatur. Die Abnützung der Radreifen nach einer Leistung
von 31031 Kilomtr. ist eine äusserst geringe; obwohl die Vorarl-
berger Bahn Curven von 284 Meter Radius hat; insbesondere zeig-
ten die Spurkränze der zwei hinteren Locomotiv- und der zwei
vorderen Tenderräderpaare noch gar keine Abnützung. Die Rad-
abnützungs-Ersparniss betrug zur Zeit der Berichterstattung 12pCt.,
steigt aber selbstverständlich, da die Räder jetzt noch unverändert
in Verwendung sind.
Die Buschtehrader Eisenbahn, bei welcher Curven — Radius
mit 285, ja vereinzelt selbst mit 190 Meter Vorkommen, gelangte
durch die zahlreichen Probefahrten mit dem Apparate zu dem
Resultate, dass die Seiten Schwankungen bei dessen Anwendung
auf der geraden Bahn, am geringsten, in der Krümmung bei aus-
gelöstem Zahne etwas grösser, jedoch nicht annähernd so stark
sind, als bei der üblichen Kupplung. Die Räderabnützung ist bei
Anwendung des Apparates um 23 pCt. geringer als ohne denselben,
was die Bahn aus einem Durchschnitte der Leistung ihrer, ohne
Apparat gehenden Maschine aus den Jahren 1874, 1875 und Jänner
1876 erhob; für die Zeit vom Februar bis October 1876 ergab sich
eine Ersparniss von 27 5^ pCt., welches Resultat darum etwas un-
fünstiger erscheint, weil die Maschinen ohne Tilp’s Apparat in
ieser Zeit mit Räderschmiervorrichtungen versehen worden waren,
während die Tyres der Maschinen mit dem Tilp’schen Apparate
nicht geschmiert wurden. Die Bahn sieht es sonach als erwiesen
an. dass der Tilp’sche Apparat auf die Dauer der Radreife und
somit auch der Schienen vortheilhaft einwirkt. Der Verbrauch
an Schmiermaterial ist wegen des Apparates nicht erhöht worden.
Die Kaiser-Franz-J oseph Bahn constatirt im Allgemeinen die
bisher wahrgenommenen günstigen Resultate der Räderschonung
und Reparatur-Erspaiuiss.
In Manchester wird jetzt eine Gen tral- Eisenbahn - Station
gebaut. Dieselbe bekommt ein Dach, welches in einem Spanne
210' breit sein wird. Länge: 550 Fuss. Gewicht: 2300 Tons. Wie
überall bei grösseren, neuen Englischen Stationen, wird auch hier
das Einsteigen der Reisenden aus dem ankommenden Zuge in
die Droschken unter dem Schutze der grossen Halle und der
ganzen Länge der einkommenden Eisenbahn-Züge nach, stattfinden.
Personal-Nachrichten.
Pfälzer Bahnen. Der Ingenieur E. Glaser von Wilgarts-
wiesen ist nach Zweibrücken zur I. Section der Bliesthalbahn,
der Ingenieur A. Flach von Alsenz nach Wörth zur Bausection
Germersheim-Lauterburg und der Ingenieur A. von Schilling
von Imsweiler nach Landstuhl zur Bausection der Bexbacli-
Heinitzer Grubenbahn versetzt worden.
Württemberg. Dem Vorstand der Eisenbahnbaucommission
und Telegraphendirection, Präsidenten von Klein, Mitglied der
Generaldirection der Verkehrsanstalten und technischer Beirath
der Eisenbahndirection wurde wegen durch körperliche Ge-
brechen herbeigeführter Dienstesunfähigkeit, unter Anerkennung
seiner langjährigen guten und erspriesslichen Dienstleistung die
nachgesuchte Versetzung in den Ruhestand gewährt.
Marktbericht vom Breslauer Holz-Comptoir H. Biermann.
Breslau, den 20. Februar 1877.
Eiche.
Bretter, scharfkantig, besäumt, 4/V'> iU‘, 6U“ stark, 9" auf-
wärts breit, 12 — 18' lang, per Cubikfuss franco Waggon Breslau
2,00 — 2,75 Jl _
Bohlen, (Pfosten,) besäumt undunbesäumt, trocken oder
frisch, 2", 21/.,", 3“, 3‘/2", 4", 5“, 51/*", 6“ stark, 10" aufwärts breit,
12—20' lang, der Cubikfuss loco Waggon Breslau 2,00 — 2,75 Jl
Bohlen, (Pfosten,) unbesäumt, über 22' lang, 2Va— 5" stark,
am schmalen Ende 9', aufwärts breit, per Cubikfuss loco Waggon
Breslau 3,25 — 4,00 Jl
Bohlen, (Pfosten,) besäumt, 2" stark, 12" aufwärts breit,
5' 4", 10' 8" und 16' lang, per Cubikfuss loco Breslau 2,25 — 2,80 Jl
Bohlen, (Pfosten) in Quanten, mit fest vorgeschriebenen
Dimensionen, für Waggon- und Schiffsbau, per Cubikfuss loco
Waggon Breslau 2,75 — 3,75 Jl
Eichenschwellen, 86/10 , mit abgekanteter Auflageflache,
p. Stück loco Waggon Oderberg 3,25 — 4,0 0 Jl; loco Waggon Katto-
witz 3,75—4,00 JL-, loco Waggon Thorn (a. d. Weichsel) 3,00—3,50
Jl-, loco Waggon Breslau 4,00 — 4,25 Jl
Stammklötze, Prima Waare, 3 Meter aufwärts lang, 40-100
Cm. Durchmesser, pr. Cubikmeter loco Waggon in Oberungarn
40—50 Jl-, loco Waggon Oderberg 45—55 Jl
Kiefer.
Schwellen, 8' 6/10" mit abgekanteter Auflagefläche, p. Stück
loco Waggon Katto witz 1,75—2,00 Jl-, loco Waggon Breslau 1,80-2,25
Jl-, loco Waggon Thorn (a. d. Weichsel) 1,50 — 1,80 Jl
Geleisschwellen, 7' 4" lang, 53/4" hoch, 73/4“ -A.rafla°'eflaclie,
auf 2 Seiten rund und geschält, p. Stück loco Waggon Thorn (a.
d. Weichsel) 1,50—1,65 Jl-, loco Waggon Löbau i./Sachsen 2,30—2,60.//
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Betriebsstörungen.
Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen.
Nach der Mittheilung der Direction der
Böhmischen Nordbahn ist in Folge
Hochwassers der Verkehr der Station
Tetschen Landungsplatz vom 15 d. M. (die
8. Stunde) bis zum 16. d. M. (die 20. Stunde)
unterbrochen gewesen.
Nach der Mittheilung der Betriebs-Direc-
tion der Kronprinz Rudolf-Bahn ist
der Frachtenverkehr ihrer Linien in Folge
einer Bahnen-Abrutschung zwischen den
Stationen Kastenreith - Kleinreifling und
Kleinreifling- Weissenbach am 7. und 8, Fe-
bruar d. J. unterbrochen gewesen.
Berlin, den 21. Februar 1877.
Die geschäftsführende Direction des V ereins.
Fournier.
Nassauische Eisenbahn. Der Güter-Traject
zwischen Rüdesheim- Bingerbrück ist seit
dem 17. d. Mts. wegen Hochwassers einge-
stellt.
Diese Betriebsstörung dauert voraussicht-
lich circa 10 — 12 Tage. Wiesbaden, den
20. Februar 1877. Königliche Eisenbahn-
Direction. (1293)
Saarbrücker Eisenbahn. Das Trajectiren
von Gütern zwischen Bingerbrück und
Rüdesheim ist vom 17. d. M. in Folge
Hochwassers bis auf Weiteres eingestellt,
wovon wir sämmtliche Verwaltungen des
Vereins mit Bezug auf § 14 des Wagen-
Regulativs hierdurchbenachrichtigen. Saar-
brücken, den 19. Februar 1877. Königliche
Eisenbahn-Direction. (1299)
2. Auszahlungen.
Bekanntmachung. In Folge Beschlusses
der heute abgehaltenen General- Versamm-
lung der Actionäre der Ludwigs -Eisen-
bahn-Gesellschaft wird hiermit bekannt
gegeben, dass die Superdividende pro 1876
auf 24 Jl pr. Actie festgesetzt worden ist
und mittelst des Coupons pro H. Semester
1876 vom 26. d. Mts. an bei dem Bankhause
der Herren C. C. Cnopf & Sohn dahier in
den Vormittagsstunden zwischen 9 und 12
Uhr erhoben werden kann. Nürnberg, am
21. Februar 1877. Das Directorium der
Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft. Ley.
Berlin-Stettiner Eisenbahn. Emission
von Neunzehn Millionen zweihun-
dert fünf und vierzig Tausend Mark
in neuen Actien über je 600 Mark.
Auf Grund der Beschlüsse der General-
versammlungen vom 28. Mai 1874, 27. Mai
225
1875 und 26. Mai 1876 soll das zur Ver-
vollständigung unserer Bahnanlagen und
zur Vermehrung unseres Betriebs-Materials
erforderliche Capital von 19 245 000 Mark
durch Ausgabe neuer Stammactien über
je 600 Mark aufgebracht werden, welche
hiemit unseren Actionairen unter nach-
folgenden Bedingungen zur Verfügung ge-
stellt werden.
1. Die neuen Actien werden zum Nenn-
werthe ohne Agio ausgegeben.
2. Der Besitz von 900 Thalern = 2700 Mark
Nennwerth in alten Actien giebt An-
recht auf zwei neue Actien über je
600 Mark; der Besitz von 500 Thalern
— 1500 Mark Nennwerth in alten
Actien giebt Anrecht auf eine neue
Actie über 600 Mark.
3. Das Anrecht ist geltend zu machen
innerhalb der Präclusivfrist vom
26. März bis 7. April 1877, Mittags
1 Uhr, bei
a) der flauptcasse unserer Gesell-
schaft in Stettin oder
b) unserer Stationscasse in Berlin,
unter Vorlage resp. portofreier Einsen-
dung der Actien ohne Zins- und
Dividendenscheine und Talons
behufs deren Abstempelung und eines
nach der laufenden Nummer der
Actien geordneten Verzeichnisses der-
selben, welches mit Datum, Namen,
Wohnort und Unterschrift des Präsen-
tanten versehen sein muss. Die Rück-
sendung der Actien erfolgt, wenn nicht
■ seitens des Präsentanten anders be-
stimmt worden ist, unter Declarirung
des Nominalwerthes auf Kosten des
Präsentanten.
Die Formulare für die Anmeldung
können vom 12. März 1877 ab von un-
seren oben bezeichneten Gassen be-
zogen werden.
4. Auf die neuen Actien sind einzuzah-
len :
a) bei der Anmeldung per 1. April
1877 = 50 Procent,
b) per 1. October 1877 = 25 Procent,
c) per 1. Juli 1878 — 25 Procent des
Nennwerthes der neuen Actien.
Die Zahlung kann innerhalb folgen-
der Fristen, und zwar:
zu a) vom 26. März bis 7. April 1877,
zu b) vom 24. September bis 6. Oc-
tober 1877,
zu c) vom 24. Juni bis 6. Juli 1878,
jedoch mit Ausnahme der Sonn- und
Festtage, bei einer der oben genann-
ten Cassen in den Stunden von 9 Uhr
Morgens bis 1 Uhr Mittags erfolgen.
5. Die neuen Actien nehmen für das mit
dem 1. Januar 1878 beginnendeBetriebs-
jahr und die folgenden an der Divi-
dende Theil; bis dahin beziehen die-
selben 4 Procent Zinsen, welche wie
folgt gezahlt werden:
a. Die Zinsen von der ersten Raten-
zahlung pro Actie mit 50 Procent
= 300 Ji betragen für die Zeit vom
1. April bis zum 30. September 1877
= 6 Ji, welche bei der per 1. October
1877 zu leistenden Ratenzahlung von
25 Procent = 150 Jl gekürzt werden,
so dass alsdann per 1. October
1877 nur 144^ pro Actie einzu-
zahlen sind.
b. Es betragen ferner die Zinsen von
der ersten Ratenzahlung mit 300 JL
und von der zweiten Ratenzahlung
mit 150 Ji, also von zusammen 450
Jl. für die Zeit vom l October 1877
bis zum 30. Juni 1878 = 13 JL 50 4,
welche bei der per 1. Juli 1878 zu
. leistenden Ratenzahlung von 25 Pro-
cent = 150 J/i gekürzt werden, so
dass alsdann per 1. Juli 1878 nur
136^504 pro Actie einzuzahlen
sind.
Die neuen Actien berechtigen zur
Theilnahme an den Generalversamm-
lungen erst nach erfolgter Vollzahlung.
6. Bei Einzahlung der ersten Rate von
50 Procent des Nennwerthes der Actien
werden Seitens des Directoriums Inte-
rims-Quittungen ausgegeben, auf wel-
chen über die zweite Ratenzahlung
später gleichfalls quittirt wird. Es
sind daher bei der zweiten Raten-
zahlung die Interims-Quittungen unter
Beifügung eines nach der laufenden
Nummer geordneten V erzeichnisses der-
selben, welches mit Datum, Namen,
Wohnort und Unterschrift des Präsen-
tanten versehen sein muss, vorzulegen.
Formulare zu diesen Verzeichnissen
können vom 10. September 3 877 ab
von unseren oben bezeichneten Cassen
bezogen werden.
Bei der Schlusszahlung per 1. Juli
1878 werden die Interims-Quittungen
gegen die Actien -Documente, deren
Empfang von dem Präsentanten der
Interims-Quittung auf derselben zu be-
scheinigen ist, ausgetauscht.
Das Directorium ist zu einer Prüfung
der Legitimation des Präsentanten
der Interims-Quittung zwar berechtigt,
aber nicht verpflichtet.
7. Die Actionäre, welche die unter
No. 3 bezeichnete Präclusivfrist
für die Geltendmachung ihr es An-
rechtes oder die unterNo. 4a. ge-
forderte erste Anz ah lun g von 50
Procent auf den Nennwerth der
neuen Actien nicht innehalten,
verlieren ihr Anrecht.
8. Wird die ausgeschriebene zweiteRate
von 25 Procent des Nennwerthes bis
zum 6. October 1877, Mittags 1 Uhr
nicht eingezahlt, so wird unter ein-
maliger in dem Deutschen Reichs-
Anzeiger und Preussisclien Staats-
Anzeiger, der Neuen Stettiner und
der Ostsee - Zeitung zu erlassender
Bekanntmachung der Nummer der
Interims-Quittung, bei welcher der
Verzug eingetreten ist, deren Inhaber
aufgefordert, die schuldige Rate nebst
einer Conventionalstrafe von zwanzig
Mark binnen einer Präclusivfrist von
vier Wochen einzuzahlen. Erfolgt
auch dann die Zahlung der rückstän-
digen Rate und der Conventional-
strafe nicht, so verfällt die auf die be-
treffende Interims- Quittung geleistete
Einzahlung der Gesellschaft, die In-
terims - Quittung selbst wird für er-
loschen erklärt und dies unter Angabe
der Nummer in den obengenannten
Blättern öffentlich bekannt" gemacht.
An Stelle der annullirten Interims-
Quittung kann eine andere, welche
die nämlichen Rechte und Pflichten
wie die frühere begründet, unter einer
neuen Nummer ausgefertigt und von
dem Directorium zu Gunsten der
Gesellschaft bestmöglichst verkauft
werden.
9. Wird die ausgeschriebene dritte
Rate von 25 Procent des Nennwerthes
bis zum 6. Juli 1878, Mittags
1 Uhr, nicht eingezahlt, so wird unter
einmaliger, in den bezeichneten Blät-
tern zu erlassender Bekanntmachung
der Nummer der Interims-Quittung,
bei welcher der Verzug eingetreten
ist, deren Inhaber aufgefordert, die
schuldige Rate nebst einer Conven-
tionalstrafe von zwanzig Ji binnen
einer Präclusivfrist von vier Wochen
einzuzahlen. Erfolgt auch dann die
Zahlung der rückständigen Rate und
der Conventionalstrafe nicht, so ver-
fallen die auf die betreffende Interims-
Quittung geleisteten Einzahlungen der
Gesellschaft, die Interims - Quittung
selbst wird für erloschen erklärt und
dies unter Angabe der Nummer in
denselben Blättern bekannt gemacht;
der Inhaber der betreffenden Interims-
Quittung geht aller Ansprüche auf
den Empfang der neuen Actie ver-
lustig.
10. Diejenigen neuen Actien, welche von
den Inhabern der alten Stamm- Actien
etwa nicht in Anspruch genommen
sind, sowie diejenigen, auf welche der
Anspruch nach Nr. 9 hinfällig ge-
worden ist, werden von dem Direc-
torium zu Gunsten der Gesellschaft
bestmöglichst verkauft.
Stettin, den 21. Februar 1877. Directorium
derBerlin-Stettiner-Eisenbahn-Gesellscliaft.
Oelschläger. Förster. Magunna. (1297)
3. Tarifändernngeu.
Deutsch -Russischer Verband. Vom ]. April
er. neuen Styls ab findet im Deutsch-Rus-
sischen Eisenbahn-Verbande eine directe
Personenbeförderung in 1. und 2. Wagen-
classe, sowde eine directe Gepäckbeförde-
rung zwischen Station Hamburg der Ber-
lin-Hamburger Bahn und Station Moskau
der Moskau-Brester Bahn via Wirballen-
Wilna-Minsk und via Alexandrowo- War-
schau-Brest, zwischen den Ostbahnstatio-
nen Berlin und Königsberg einerseits und
den Stationen Moskau, Wjasma, Smolensk
der Moskau-Brester und Station Minsk der
Landwarowo-Romner Bahn über die Er-
stelle der erwähnten Routen andererseits
und zwischen Berlin einerseits und den
Stationen Moskau, Wjasma, Smolensk,
Minsk der Moskau-Brester und Station
Brest der Warschau-Terespoler Bahn über
die letztere Route andererseits statt.
Die Billet- und Gepäcktaxen sowie die
näheren Bedingungen sind bei den betref-
fenden Billet- und Gepäck-Expeditionen
einzusehen. — Bromberg, den 14. Februar
1877. Königliche Direction der Ostbalm
als geschäftsführende Verwaltung. (1299)J
Breslau - Schweidnitz - Frei burger Eisen-
bahn. Zum Tarif vom 1. November 1874
für den Transport Niederschlesischer Stein-
kohlen nach Stationen der Oberschlesi-
schen Eisenbahn, tritt am 25. ds. ein Nach-
trag II. mit Frachtermässigungen, Bestim-
mungen über Aufnahme der Station Amsee
und Einbeziehung der Frankensteiuer
Route in den Verkehr mit Station Neisse
in Kraft. — Berlin und Breslau, 17. Fe-
bruar 1877. Königliche Direction der Nie-
derschlesisch-Märkischen Eisenbahn. Kö-
nigliche Direction der Oberschlesischen
Eisenbahn. Directorium der Breslau-
Schweidnitz-Freiburger Eisenbalm-Gesell-
schaft. (1292)
Elsass-Lothringische Eisenbahnen. Vom
1. März d. J. ab findet ein Localvev! ehr
für den Transport von Milch von minde-
stens 500 Liter monatlich und für den Rück-
t.ausportder leeren Milchgefässeoin Fracht-
Abonnement statt. Ueber die Beförderungs-
bedingungen wird von den Gepäckexpe-
ditionen Auskunft ertheilt, Strassburg, neu
18. Februar 1877. Kaiserl. General-Directiou
der Eisenbahnen in Eisass - Lothringen.
(.1289)
Güter- Verkehr zwischen Stationen der
Braunschweigischen, Berlin-Potsdam-Mag-
deburger, Oberlausitzer und Berliii-
Anhaltischen Eisenbahn. Zum Tarif für
den vorbezeichneten Verkehr ist der V.
Nachtrag erschienen. Derselbe enthält
neue Transportpreise für Thiere, Classifi-
cations-Aenderungen, Wegfall des Fracht-
zuschlags für einzelne Artikel etc. und
kann von den Güter-Expeditionen der
obengenannten Bahnen bezogen werden.
Berlin, 22. Februar 1877. * Die Direction
der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn als ge-
schäftsführende Verwaltung. (1300)
226
Berlin - Hamburger Eisenbalm, Vom 1.
März er. tritt an Stelle der im Tarife vom
1. August 1874 enthaltenen Sätze für den
Transport von Steinkohlen ah Stationen
der Oherschl'siscben Eisenba’ n nach dies-
seitigem Stetionen etc. ein neuer Tarif in
Kraft, welcher in unserer Güterexpedition
zu haben ist. Berlin und Hamburg, den
17. Februar 1877 Die Direction der Berlin -
Hamburger Eisenbahn-Gesellschaft. (1286)
Breslau-Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Am 20. d. Mts. tritt für die Beför-
derung von Steinkohlen und Coks aus dem
Waldenburger Grubenrevier nach Stationen
der Königlichen Ostbahn via Raudten-
Cüstrin resp. Liegnitz-Sagan ein neuer
directer Tarif in Kraft. Bromberg, Berlin
und Breslau, den 16. Februar 1877. König-
liche Direction der tstbahn Königliche
Direction der Niederschlesisch-Märkischen
Eisenbahn. Directorium der Breslau-
Seh weidnitz-Freiburger Eisenbahn-Gesell-
schaft. (1296)
4. Submission«».
Königliche Ostbalm. Linie Insterbur g-
Prostken. Es soll die Ausführung der
Erdarbeiten in den auf der Strecke In-
steiburg-Goldap belegenen Loosen
I. ca. 131 203 Klm. Boden Feldmark In-
sterburg ;
VI. ca. 54 777 Klm. Boden Feldmark Prus-
cillen bis Spirokeln;
VII ca. 61 703 Kilom. Boden Feldmark Ab-
schermeningken bis Camandten;
XI. ca. 144 371 Klm. Boden Feldmark Wil-
katschen bis Stallupoenen ;
XII. ca. 127 827 Kim. Boden Feldmark
Goldap
in öffentlicher Submission verdungen wer-
den.
Termin :
Freitag, den 9. März 1877, Vormit-
tags 11 Uhr,
in unserem technischen Bureau, Victoria-
strasse No. 4 hierselbst.
Die Offerten müssen mit der Aufschrift :
„Er darb eiten Insterburg-Prostken“
versehen sein und rechtzeitig an uns ein-
gereicht werden.
Die Submissionsbedingungen liegen im
vorbezeichneten Bureau zu Insterburg und
Goldap zur Einsicht aus, auch können
dieselben gegen Franco-Einsendung von
1 Mark pro Loos von unserem Büreau-
Vorstelier, Eisenbahn-Secretair Pasdowski,
Victoriastrasse 4 hierselbst und von den
obigen Bau-Bureaus bezogen werden. —
Bromberg, den 20. Februar 1877. König-
liche Direction der Ostbahn. Bau-Abthei-
lung I. (1290) J
Oberschlesische Eisenbahn. Der in der
Gasanstalt der Oberschlesischen Eisenbahn
auf Bahnhof Breslau gewonnene Tlieer
von jährlich ca. 125 000 Klg. soll im Lici-
tationswege von den Meistbietenden ver-
geben werden.
Die Bedingungen, unter welchen die
Abgabe erfolgen soll, liegen im Bureau
des Unterzeichneten zur Einsicht aus,
können auch gegen Erstattung der Copia-
lien von hier bezogen werden.
Reflectanten wollen versiegelte und fran-
kirtc Offerten bis Donnerstag den 8.
Märze, Vormittags 11 Uhr, an den
Unterzeichneten einsenden. Breslau, eien
20. Februar 1877. Der König! . Eisenbalm-
Bau-lnspector. Jordan. (1295)
Berlin-Hamburger Eisenbahn. Die Lie-
ferung von 50 000 Stück gewöhnlichen
kiefernen Bahnschwellen und 1500 Stück
kiefernen Weichen- resp. Herzstück-
Schwellen soll im Wege der Submission
im Ganzen odeivgetheilt vergeben werden.
Offerten sind bis zum 12. März d. J.
frankirt an uns einzusenden.
Die Lieferungs - Bedingungen und Sub-
missions-Formulare können von unserem
technischen Bureau hierselbst kostenfrei
bezogen werden. Berlin, den 20 Februar
1877. Die Direction. Neuhaus. (1294)
Königliche Ostbahn. Linie Neu Stet-
tin -Rügen wal de- Stolpmün de. Sub-
mission auf Ausführung von Erdarbeiten.
A. Baustrecke VII (Neustettin-Reinfeld):
Loos I. veranschlagt auf 56 962 Kbm. Erd-
masse.
Loos II. veransckl. auf 58 804 Kbm. Erd-
masse.
Loos HI. veranschlagt auf 66 021 Kbm.
Erdmasse.
Loos IV. veranschlagt auf 71 050 Kbm.
Erdmasse.
Loos V. veransebagt auf 76 096 Kbm. Erd-
masse.
B. Baustrecke VIII (Reinfeld-Varzin):
Loos I. veranschlagt auf 75 969 Kbm. Erd-
masse.
Loos II. veransclil. auf 89 884 Kbm Erd-
masse.
Loos III. veranschlagt auf 82 643 Kbm.
Erdmasse.
Loos IV. veranschlagt auf 53 877 Kbm.
Erdmasse
Loos V. veranschlagt auf 71 615 Kbm. Erd-
masse.
Loos VI. veranschlagt auf 75 895 Kbm.
Erdmasse.
Loos VII. veranschlagt auf 73 670 Kbm.
Erdmasse.
Loos VIII. veranschlagt auf 85 367 Kbm.
Erdmasse.
Loos IX. veranschlagt auf 76 381 Kbm.
Erdmasse.
Termin :
Donnerstag den 15. März 1877,
Vormittags 11 Uhr,
in unserem technischen Bureau, Victoria-
strasse No. 4 hierselbst.
Submissions-Bedingungen liegen im vor-
bezeichneten Bureau zur Einsicht aus,
können auch gegen Franco - Einsendung
von 5 Ji pro Exemplar von unserem Bu-
reau-Vorsteher Pasdowski, Victoriastrasse
4 hierselbst, bezogen werden. Bromberg,
den 15. Februar 1877. König! Direction
der Ostbahn, Bau- Abtheilung II. (1291) J.
Saarbrücker Eisenbalm. Die Anfertigung
und Lieferung von
1. 10 Stück ackträdrigen Plattform-
wagen,
2. 40 Satz Achsen mit Rädern,
3. 80 Stück Tragfedern und
4. 50 Stück Spiralfedern
für die Königliche Eisenbahn-Direction zu
Saarbrücken soll im Wege der öffentlichen
Submission vergeben werden.
Hierzu ist Termin auf
Mittwoch, den 28. Februar d. J.
Nachmittags 4 Uhr,
imBüreau des Unterzeichneten anberaumt,
■bis zu welchem Termine die Offerten porto-
frei, versiegelt und mit entsprechender
Aufschrift einzusenden sind.
Die Bedingungen und Zeichnungen kön-
nen ebendaselbst eingesehen, auch auf
portofreie Anträge von mir bezogen werden.
Saarbrücken, Bahnhof, den 15. Februar
1877. Der Königliche Ober -Maschinen-
meister Finkbein. (1274)
Lnbeck-Bückener Eisenbahn-Gesellschaft.
Die Lieferung von 26000 Stück eichener
Eisenbahn - Querschwelleu soll im Wege
öffentlicher Submission vergeben werden.
Schriftliche Offerten sind bis zum 5.
März d. Js., Mittags 12 Uhr, versiegelt
und mit der Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von Schwellen“
portofrei an uns einzusenden.
Die Lieferungs-Bedingungen können im
Verwaltungs- Bureau hierselbst und im
Bureau des Baumeister Reiche auf unserm
Bahnhofe in Hamburg eingesehen und auf
portofreies Ersuchen von Ersterem entge-
gengenommen werden. Lübeck, den 18.
Februar 1877. Die Direction der Lübeck-
Büchener Eisenbahn-Gesellschaft. (1279)
Eisenbahn Berlin-Wetzlar. Es soll die
Lieferung von 140 000 Stück eichenen Bahn-
schwellen und 15 500 lfd. M. eichenen Wei-
chenschwellen entweder im Ganzen oder
in einzelnen Loosen im Wege der öffent-
lichen Submission verdungen werden.
Lieferungs-Offerten sind portofrei ver-
siegelt und mit der Aufschrift : „Sub-
mission auf Lieferung von Bahnschwellen“
versehen, bis zum Submissionstermin
am Dienstag, den 6. März er..
Mittags 12 Uhr
an die Unterzeichnete Commission in ihrem
Geschäftslocal, Lützowstrasse No. 69, ein-
zureichen, wo dieselben in Gegenwart der
etwa erschienenen Submittenten zur ge-
nannten Terminstunde eröffnet werden.
Die Submissions-Bedingungen liegen in
unserem vorbezeichneten Geschäftslocale
zur Einsicht aus, werden auch auf porto-
freie, an unseren Büreau-Vorsteher, Eisen-
bahn-Secretair Mikoteit hierselbst zu rich-
tende Anträge gegen Einsendung von 50
Pfennig Copialien pro Exemplar verabfolgt.
Berlin," den 16. Februar 1877. Königliche
Commission für den Bau der Bahn Berlin-
Nordhausen. (1255)
Königlich Sächsische Staatseisenbahnen.
Concurrenzaussclireiben. Die Herstellung
von Perronbedachungen — combinirte
Eisen- und Holzconstruction — im Bahn-
hofe Werdau soll verdungen werden.
Concurrenzunterlagen sind vom Unter-
zeichneten Bureau zu beziehen und mit
den Offerten in üblicher Weise und spä-
testens bis zum
6. März d. J., Vormittags 11 Uhr,
ebendaselbst wieder einzureichen. Auswahl
unter den Bewerbern wird Vorbehalten. Un-
berücksichtigte Offerten bleiben unbeant-
wortet. Dresden, am 16. Februar 1877.
Königliches Ingenieur-Haupt-Bureau. (1264)
Vereinigte Schweizerbahnen.
statten der
Verkauf alter Materialien. Die in den Werk-
ca. l]/2
Tonnen
alte
Gussstahlbandagen,
„ 4
'
Eisenbandagen,
„ 11
55
eiserne Achsen,
30
55
Radsterne,
„ s
>5
Kesselblechabfälle,
,. 14
b
Guss,
„ 9
55
F ederstah labfälle,
„ 30
5J
55
Schmelzeisen,
„ 12
Eisen-, Stahl- und Gussdrehspäh ne
„ 7
55
gusseiserne Rooststäbe,
„ io
55
schmiedeeiserne Rooststäbe,
„ lVo
55
55
Glasscherben,
werden hiermit zum Verkaufe ausgeschrieben.
Angebote sind bis spätestens den 10. März, verbindlich bis zum 20. März, an die
Maschinen-Inspection der Vereinigten Schweizerbahnen in Rorschach ein-
zugeben und wenn sie nach dieser Zeit nicht beantwortet werden, als abgelehnt zu be-
trachten. Die Materialien können in der Werkstätte Rorschach besichtigt werden.
St. Gallen, den 17. Februar 1877. Die General-Direction. (1287) M.
227
Hannoversche Staatsbahn. Submission
auf Lieferung:
a, eines Dampfkessels mit Zubehör,
b, einer Locomotiv-Schiebebühne,
für Bahnhof Uelzen.
Termin :
Dienstag, den 6. März 1877,
Vormittags 10 Uhr,
im Maschinentechnischen Büreau der Kö-
niglichen Eisenbahn-Direction.
Von letzterem Bedingungen gegen 2 Jl
zu beziehen. Hannover, den 12. Februar
1877. Maschinentechnisches Büreau der
Königlichen Eisenbahn - Direction : Over-
beck. 1269)
Eisenbahn Berlin-Wetzlar. Es soll die
Lieferung von
a. 9l/4 Millionen Kilogramm Eisen-
bahnschienen von Bessemerstahl,
b. 72 000 Stück schmiedeeisernen Sei-
tenlaschen,
c. 736 000 Stück Schienenschrauben,
d. 147 000 Stück Laschenschrauben-
bolzen nebst 147 Stück Schrauben-
schlüsseln,
e. 77 000 Stück Unterlagsplatten
im Wege der öffentlichen Submission ver-
dungen werden.
Die Lieferungsofferten sind portofrei,
versiegelt und mit der Aufschrift „Sub-
mission auf Lieferung von Schienen (resp.
Klein-Eisenzeug)“ versehen, bis zum Sub-
missionstermine am
Montag, den 12. März er.,
Vormittags 11 Uhr,
an die Unterzeichnete Commission in ihrem
Geschäftslokale, Lützowstrasse 69, einzu-
reichen, wo dieselben in Gegenwart der
etwa erschienenen Submittenten zur ge-
nannten Terminsstunde eröffnet werden.
Die für die Lieferung der Schienen und
des Klein-Eisenzeuges getrennt aufgestell-
ten Submissions - Bedingungen liegen in
unserem vorbezeichneten Geschäftslocale
zur Einsicht aus, werden auch mit den
zugehörigen Zeichnungen auf portofreie,
an unseren Büreau-Vorsteher, Eisenbahn-
Secretair Mikoteit hierselbst zu richtende
Anträge gegen Einsendung von je 1 Mark
Copialien für die beiden Bedingungen ver-
abfolgt. Berlin, den 16. Februar 1877.
Königliche Commission für den Bau der
Bahn Berlin-Nordhausen. (1276)
• 5. Submissions-Resultate.
Main-Weser-Balin. Submissions-Ergebnisse auf Lieferung von Kleineisenzeug.
Anmerkung. Es sind überhaupt zur Submission gekommen:
Cassel, am 19. Februar 1877.
22 000 Kilogramm gewalzte Unterlagsplatten,
7 000 „ „ Vorstossplatten,
30 600 „ ,, Seitenlaschen, äussere 1 c+ni,i
30 600 „ „ „ innere / ö ’
17 000 „ Laschenschrauben (mit Muttern),
25 000 „ Hakennägel,
2 000 „ Fixirungsplättchen (von Eisenblech).
Quan-
tum
Klgr.
Gewicht
pro
Stück
Klgr.
Qualität des Materials
Offerte
ä
1000 Klg.
Submittent,
Name und Domicil
Bemerkungen
Lieferort und Lieferzeit: Cassel.
Die erste Hälfte des
bis
gesammten Quantums bis zum 1. Juni 1877,
zum 1. August 1877.
die zweite Hälfte desselben
22 000
1,76
Gewalzte Unterlagsplatten
„ Vorstossplatten
„ Seitenlaschen von Stahl
164.00
1
7 000
61 200
Ul3
ö)l
180.00
176.00
, Carl Höfingkoff zu Dahl bei Hagen
2 000
0)08
Fixirungsplättchen von Eisenblech
285.00
)
61200
5,i
Gewalzte Seitenlaschen von Stahl
157.00
Actien-Gesellsckaft Eisen- und Stahlwerk
zu Osnabrück
22 000
1)76
„ Unterlagsplatten
164.00
1 Englertth & Cünzer zu Eschweiler-
7 000
1)13
„ Vorstossplatten
224.00
/ Pümpchen
17 000
25 000
PO
Laschenschrauben mit Muttern
Hakennägel
226.00
206.00
j Roth & Schüler zu St. Johann a. d. Saar
2 000
0-os
Fixirungsplättchen von Eisenblech
290.00
Gebrüder Berghaus zu Brügge in West-
falen
22 200
1)76
Gewalzte Unterlagsplatten
„ Vorstossplatten
148.30
1 Union, Actien-Gesellschaft für Berg-
7 000
1)13
5,i
169.30
> bau-, Eisen- und Stahl-Industrie
61000
„ Seitenlaschen von Stahl
158.30
j zu Dortmund
17 000
25 000
0,69
0)25
Laschenschrauben mit Muttern
Hakennägel
223.00
207.00
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„Germania“
Eisenbalmwagen-Leih-Anstalt in Liquidation.
Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verantwortlicher Reducteur: Dr. jur. Wilh. Koch zu Berlin (Redactionsbureau: Anhalterstr. 6). - Commissionär : Adolph Refblshöfer zu Leipzig. - Druck von H. S. Hermann in Berlin. Beuthßtr. 8.
229
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Nt 18.
Die Zeitung erscheint
Montags und Freitags.
Vierteljährlich für 4 Mark zu beziehen durch
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Deutscher
1877
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Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter «Jahrgangs.
Berlin, den 2. März 1877.
Inhalt: Zur Reform des Personen-Verkehrs. — Wochenschau. Vom Eisenbahnmarkte. — Bayerische Staatsbahnen. — Benennung
von Eisenbahn-Stationen. — Ludwigs-Eisenbahn Nürnberg-Fürth (Betriebsresultate in 1876). — Internationaler Verband zum gegenseitigen
Austausch der Eiseubahufahrzeuge. — Russische Correspondenz. — Kohlen- und Eisenproduction in Preussen in 1876. — Literatur. — Offiziell.
Anzeigen: 1. Betriebsstörungen. 2. Eröffnung für den Güterverkehr. 3. Fahrpläne. 4. Tarifänderungen. 5. Submissionen. — Privat- Anzeigen.
Zur Reform des Personen-Verkehrs.
Sorgfältige im Preussischen Handels-Ministerium angestellte
Ermittelungen über die Höhe der Selbstkosten des Personen- und
Güter-Verkebrs haben das auch an dieser Stelle schon mehrfach
erwähnte*) überraschende Resultat ergeben, dass im Jahre 1875 bei
den Preussischen Staatsbahnen mit einer einzigen Ausnahme die
Einnahmen des Personen-Verkehrs die Kosten desselben nicht
decken. Bei den Privatbahnen unter Staats-Verwaltung ist das
Verhältniss etwas günstiger, doch bleibt bei beiden Bahngattungen
zusammengenommen die Einnahme de .1875 noch immer um mehr
als 2 y2 Millionen Mark hinter den — ohne Berücksichtigung der
Verzinsung des Anlage- Cap itals — berechneten Selbstkosten zurück.
Es ist kaum zu bezweifeln, dass bei der Mehrzahl der Preus-
sischen Privatbabnen das Verhältniss ein nicht viel günstigeres ist.
Wie schon in dem Artikel „Kleine Eisenbahnstudien IV.“ in
Nr. 14 dieser Zeitung ausgeführt, ist dieser Zustand in wirthschaft-
licher Beziehung höchst schädlich, da offenbar der Güter- Verkehr
alsdann allein nicht nur die Rente des Gesammt-Unternehmens
tragen, sondern auch noch die Ausfälle beim Personen-Verkehr
decken muss, verhältnissmässig also die Transportpreise des
Güter-Verkehrs um so viel höher gehalten werden müssen, als die
des Personen-Verkehrs zu niedrig sind.
Die Einnahmen des Personen-Verkehrs betrugen bei sämmt-
licben Preussischen Bahnen im Jahre 1875 mehr als 25 pCt. der
Gesammt-Einnahme, ihr Verhältniss zu denen des Güter-Verkehrs
war wie 38 : 100. Nimmt man nun an, dass im Durchschnitt der
Preussischen Bahnen pro 1875 die Einnahmen des Personen-Ver-
kehrs zwar dessen Selbstkosten, aber auch nur diese, gedeckt
haben, so ergiebt sich, dass alsdann der gesammte, fast genau
6 pCt. des verwendeten Anlage- Capitals betragende Ueberschuss
der Gesammt- Einnahmen über die reinen Betriebs- Ausgaben,
welcher beiläufig 256 Millionen Mark betrug, ausschliesslich vom
Güter- Verkehr und den nicht in’s Gewicht fallenden Extraordina-
rien erbracht ist, während bei . gleichmässiger Theilnahme des
*) Siehe auch die eingehenden statistischen Stadien v. Garcke
,,Ueber die allgem. finanziellen Verhältnisse der Preussischen Privat-
Eisenbahnen“ in No. 71, S. 1035 fg. Die Redaction.
Personen-Verkehrs an diesem Ueberschusse er daran mit 78, 3 Mil-
lionen Mark hätte participiren müssen; d. h. mit andern Worten,
dass zur Herbeiführung dieses regulären Verhältnisses die Ein-
nahmen aus dem Güter- und Extraordinarien -Verkehr hätten
gerade um 20 pCt. niedriger, dagegen die Personen-Verkehrs-Ein-
nahmen um 55 pCt. höher sein müssen, als sie waren.
Dieses colossale Miss- Verhältniss giebt zu denken.
Es ist nun zwar nicht zu verkennen, dass die Rechnungen,
welche diesen Zahlen zu Grunde liegen, gewisse Factoren ausser
Ansatz lassen, die in praxi das Verhältniss weniger ungünstig ge-
stalten: insbesondere können die ungeheuren Leistungen für die
Post, welche gerade in den schnellsten und besten Zügen durch-
schnittlich V6 des Raumes und der Maschinenkraft absorbirt, leider
nicht ziffermässig in Anschlag gebracht werden, da das Gesetz
die Unentgeltlichkeit dieser Leistungen erzwingt. Man wird aber
jedenfalls nicht zu hoch greifen, wenn man den Gesammtwerth
der Leistungen der Preussischen Eisenbahnen für die Post auf
mindestens 20 Millionen Mark veranschlagt. Rechnet man dies»-
Summe, welche ausschliesslich auf den Personen-Verkehr fällt,
da die Gratis-Beförderung von Post-Gegenständen ausschliesslich mit
Personen- und Schnellzügen erfolgt, zu den Personen-Einnalnneii
hinzu, so ermässigt sich der Procentsatz, um welchen die Per-
sonen-Verkehrs-Einnahmen sich erhöhen müssten, um an dem Ge-
sammt - Ueberschuss in gleicher Weise wie der Güter -Verkehr zu
participiren, schon auf 35 pCt.
Ferner konnten bei den gedachten Berechnungen die zahl-
reichen Leistungen der Personenzüge für die Beförderung von Vieh
und Eilgütern nur sehr theilweise berücksichtigt werden, da diese
Leistungen sehr zufälliger Natur sind und keine statistischen
Notizen darüber geführt werden, in wie weit Vieh und Eilgut
mit Personenzügen befördert ist.
Endlich bieten die namentlich auf den Neben-Routen so
häufigen gemischten Züge, sowie der Umstand, dass Wagenladungs-
Güter häufig auch mit den Personen-Zügen Beförderung finden,
für eine genaue Trennung der Selbstkosten des Personen- und
Güter-Verkehrs fast unüberwindliche Schwierigkeiten.
Aber mag man diese Factoren auch noch so hoch ausch la-
gen, es wird doch immer die Thatsache bestehen bleiben, dass
230
der Personen-Verkehr, wenn er auch vielleicht die Selbstkosten
deckt, doch zu der Rente des Unternehmens nicht in dem Maasse
beiträgt, wie es wirthschaftlich richtig wäre.
Die Absicht dieser Erörterungen ist es nun, einige Reformen
in den Einrichtungen des Personen-Verkehrs anzuregen, welche
unseres Erachtens leicht durchführbar sind und einen sehr
schnellen günstigen Einfluss auf die Einnahmen resp. auf die
Verminderung der Selbstkosten versprechen.
Die naheliegendste Folgerung aus dem mitgetheilten Resultat
wäre die, dass man die Personengeldtarife erhöhen müsse, um das
Gleichgewicht herzustellen. Doch würde dies Mittel, welches
einer Zeitungs- Nachricht zufolge wirklich von einigen Norddeut-
schen Bahnen in Erwägung gezogen ist, zweifellos nicht zum Ziele
führen, da eine Erhöhung des Personenfahrgeldes stets eine Ver-
minderung der Frequenz zur Folge hat. Auch sind unsere allge-
meinen wirtlischaftlichen Verhältnisse nicht danach angethan, die
Preise eines so unentbehrlichen Lebensbedürfnisses, wie es die
Benutzung der Eisenbahn als Personen-Transportmittel nachgerade
für die gesammte Bevölkerung geworden ist, plötzlich erheblich
zu erhöhen.
Wenn also von einer generellen Tarif-Erhöhung Abstand zu
nehmen ist, so führt uns unsere Untersuchung doch zu der Frage,
ob die gegenwärtigen Tarif bestimmungen des Personen-Verkehrs
rationell sind, ob hier nicht Verschiebungen und anderweite Nor-
mirungen nothwendig und nützlich sind, um die Leistungen mit
den Preisen in ein richtiges Verhältniss zu setzen. Hierin zeigt
das Chaos der verschiedenen auf den Preussischen und Deutschen
Bahnen herrschenden Tarifsätze arge Verstösse. Wir rechnen hierher
vor Allem diePreisermässigungen für Rundreise- und Retour-Billette.
Obgleich durch diese Einrichtungen allerdings eine erhöhte Fre-
quenz erzielt werden kann, müssen sie doch als durchaus irra-
tionell bezeichnet werden. Die Rundreise-Billette sollen speciell die
Vergnügungs - Reisenden anlocken. Warum lockt man aber nur
diese durch eine Preisermässigung, warum setzt man, wenn man
eine solche als in dem Grade verkehrsvermehrend anerkannt, dass
die geringere Einnahme für den einzelnen Reisenden dadurch mehr
als ausgeglichen wird, dann die Transportpreise nicht allgemein
herunter? Es ist nicht möglich, für die Preisermässigungen bei
Rundreise-Billetten irgend einen anderen vernünftigen Grund zu
finden, als den einer gewissen Connivenz gegen das Touristen-
Publicum. Diese Connivenz wird aber nur zum Schaden der Bahnen
geübt, denn thatsächlich entspricht die Verkehrsvermehrung dem
Einnahme-Ausfall bei den Rundreise-Billetten um so weniger , als
diese bezüglich ihrer Beschaffung, Controle und Verrechnung ganz
besondere Kosten und Schwierigkeiten machen. Es giebt Rundreise-
Verkehre in grosser Zahl, deren Einnahmen kaum die gerade hier
sehr hohen Billetbeschaffungskosten decken!
Von viel einschneidenderer finanzieller Wichtigkeit sind die
Preisermässigungen für Retour-Billette, da die Erträge der letzteren
bekanntlich etwa die Hälfte der Personenverkehrs - Einnahmen
bilden. Es ist wirklich beinahe unbegreiflich, welche Erwägungen
zu der bedeutenden Herabsetzung des Preises der Doppelreise
gegenüber der Einzelreise geführt haben können, da abgesehen
von einzelnen sehr seltenen Concurrenzfällen auch nicht der ge-
ringste Grund für die ausserordentliche Differenz zwischen beiden
zu finden ist. Practisch hat sich natürlich die Sache so gestaltet,
dass zunächst, um die doppelte Billetlösung zu vermeiden, das
Bedürfniss zur Ausgabe von Doppel-Billets empfunden und diesem
Bedürfniss nachgekommen wurde. Dabei war es vernünftig, eine
bescheidene Preisermässigung dafür zu gewähren, dass der Bahn die
Expeditions-Arbeit und der Herstellungswerth eines Billets (letzterer
nebenbei ca. */6 Markpf.) erspart wurde. Da diese Differenz in-
dessen eine minime gewesen sein würde, so war es begreiflich,
dass man eine weitere kleine Ermässigung gewährte, um den
Doppel-Billets überhaupt Absatz zu sichern. Weiter aber durfte
man vernünftiger Weise nicht gehen. Denn da die Fälle dauern-
der Orts - Veränderung überhaupt so selten sind, dass sie gewiss
noch nicht Viooo der Personen-Frequenz repräsentiren, so kehrt ja
doch naturgemäss jeder Reisende an seinen Ausgangsort zurück
und macht also eine Doppelreise. Warum nun ihm eine so be-
deutende Prämie gewähren, wenn er diese Rückkehr an demselben,
am folgenden oder dritten Tage der Hinreise vollzieht? Dass durch
die Preisermässigung an sich eine erhebliche Vermehrung der Fre-
quenz erzielt wird, ist ja zweifellos und dagegen wäre ja auch
nichts zu erinnern; nur dürfte man die Einzel-Reise-Billets von
dieser Ermässigung nicht ausschliessen , wenn man letztere als
finanziell zweckmässig erkannte. Die Begünstigung der Doppel-
reise mit kurzer Gültigkeitsdauer schli esst eine ganz ausserordent-
liche Vertlieuerung weiterer Reisen in sich, denn auf weiten Reisen
kann man eben von jener allgemein gewährten Begünstigung
keinen Gebrauch machen, weil man die Rückreise nicht in der
geforderten kurzen Zeit zurücklegen kann.
Wir wollen hierdurch nicht etwa einer Erweiterung der
Gültigkeitsdauer der Retour-Billette das Wort reden — im Gegen-
theil wird die an und für sich schon schwierige Controle der
Retourbillette bei langer Gültigkeitsdauer fast unmöglich; eine
solche öffnet dem Billet-Schmuggel , der überhaupt durch die
Retour-Billet-Einrichtung sehr begünstigt wird, Thür und Thor.
Unseres Erachtens muss vielmehr die Differenz des Preises zwi-
schen Einzel- und Doppel-Reise-Biliets verschwinden bis auf den
oben angedeuteten geringfügigen Betrag, der bei Entfernungen
bis zu 50 Kilom. vielleicht auf 10, bis zu 100 Kilom. auf 20 Pf.
festzusetzen wäre. Ueber die Entfernung von vielleicht 200 Kilom.
hinaus sollte man überhaupt keine Doppel-Billette ausgeben.
Damit die Durchführung dieser Einrichtung nicht financiell
gefährlich würde, müsste ein neuer Einheits-Satz gefunden werden,
der zwischen den alten Einheits- Sätzen des Retour-Billetts und
des einfachen Billets etwa die Mitte hielte. Würden beispielsweise
für den Tarif-Kilometer beim einfachen Billet 6, beim Retour-Billet
4 Pf. erhoben, so würde der neue generelle Satz etwa 5 Pf. sein
müssen. Natürlich würde alsdann die Zahl der Retour-Billet-Reisen
abnehmen, dafür die der Einzel-Reisen aber in hohem Grade
wachsen, und jedenfalls nicht nur ein rationelleres Verhältniss
zwischen Preis und Leistung erzielt werden, sondern auch die
Gesammt-Frequenz bedeutend gesteigert, die Zahl der leer beför-
derten Plätze, welche noch immer bei den Preussischen Bahnen
ca. 76 pCt. beträgt, vermindert werden.
Wir erwähnen hierbei, dass die Preisermässigung für Retour-
Billets gerade auf solchen Bahnen, auf welchen naturgemäss fast
ausschliesslich Doppelreisen gemacht werden, nicht existirt, z. B.
auf den beiden Bahnen Paris-Versailles, auf einer grossen Anzahl
Englischer Bahnen im Verkehr zwischen den grossen Städten und
ihrer Umgegend, in Deutschland auf der Hamburger Bahn. Das
Unwesen der Retour-Billette ist überhaupt eine specifisch Deutsche
Eigenthümlichkeit und in keinem fremden Lande in dem Umfang
in Uebung, wie bei uns. Freilich hat sich das Publicum bei uns
an die Preisermässigung für Retour-Billette so gewöhnt, dass die
Aufhebung zunächst mit einem Schrei der Entrüstung begrüsst
werden würde. Doch würde jedenfalls eine gleichzeitige Herab-
setzung des Einzelreise-Tarifs die bittere Pille versüssen und die
Wirkung des Mittels schliesslich für beide Theile höchst heilsam
sein.
Für ebenso nothwendig halten wir die gänzliche Aufhebung
des Freigepäcks. Während die Retour-Billette eine Tarif-Dispari-
tät zu Gunsten des Local-Verkehrs enthalten, besteuert indirect
das Freigepäck den Local-Verkehr zu Gunsten des auf grössere
Entfernungen Reisenden. Das Publicum hat überall, wo das Frei-
gepäck aufgehoben wurde, diese Massregel ungefähr ähnlich un-
angenehm empfunden, wie die Einführung einer directen Steuer,
bemerkte dabei aber nicht, dass diese Steuer früher indirect bei
jedem gelösten Billet gezahlt wurde, auf welches Jemand ohne
Gepäck reiste. Aus diesem Grunde müsste allerdings eigentlich
überall, wo die financi eilen Verhältnisse es zulassen, mit der Auf-
hebung des Freigepäcks eine kleine Herabsetzung des Tarifes
Hand in Hand gehen, wie denn die Süddeutschen Bahnen von
jeher in dem Mangel des Frei-Gepäcks ein Aequivalent für ihre
niedrigen Personentarife fanden.
Jedenfalls kann allen den Bahnen, die an einem schlechten
financiellen Erfolge des Personen-Verkehrs kranken, die Einfüh-
rung einer mässigen Gepäcktaxe als eine ganz ungefährliche Mass-
281
regel empfohlen werden, die eine erhebliche Mehr-Einnahme von
ca. 8 — 9 pCt. zuführt, die Gepäck-Expeditionen dadurch entlastet,
dass die Reisenden nun möglichst viel Handgepäck in eigene Ob-
hut nehmen, und dabei fast ausschliesslich die Geschäfts-Reisen-
den und die wohlhabenden Classen trifft. Eine Frequenz-Abnahme
ist und wird in Folge dieser Massregel nirgends beobachtet.
Trotzdem halten einige, namentlich Norddeutsche Bahnen mit
grosser Zähigkeit am Freigepäck fest.
Für grosse über weite Entfernungen reichende Verkehre
mag man das Freigepäck beibehalten oder einführen; hier kann es
die Bedeutung eines Differential-Tarifs in dem Sinne haben, dass
auf weite Entfernungen dadurch ein etwas niedrigerer Einheits-
satz gewährt wird. Hier fallen auch die bei dem Gepäck-Verkehr
besonders hohen Kosten der Expedition kaum ins Gewicht, wäh-
rend diese bei kleinen Entfernungen die Kosten des eigentlichen
Transports erheblich übersteigen.
Für die schlechten financiellen Resultate des Personen- Ver-
kehrs der Deutschen Bahnen glauben wir ferner eine Hauptur-
sache in unserm Classen-System zu finden. Sowohl die Reisenden
der I., wie die der Militär- und Arbeiter-Classe werden meist un-
ter den Selbstkosten gefahren.
Bei der I. Classe liegt dies aber nicht etwa in den zu nie-
drigen Tarifen, sondern in der beispiellos geringen Benutzung
dieser Classe, auf welche durchschnittlich z. B. bei sämmtlichen
Preussischen Bahnen im J. 1875 nur 1,5 pCt. der Zahl der Rei-
senden und 3,i pCt. der specifischen Personen-Frequenz und nur
7,2 pCt. der specifischen Personen-Einnahme entfielen, — Procent-
sätze, die sich bei Abrechnung der Rheinischen Bahn, bei welcher
abnorme Verhältnisse obwalten, noch wesentlich niedriger stel-
len würden — während der Raum, den die I. CI. in den Perso-
nenzügen durchschnittlich einnimmt, auf mindestens 10 pCt. zu
veranschlagen ist, die Unterhaltungskosten dieser Classe aber
gewiss mindestens 25 pCt. der gesammten Unterhaltungskosten
des Personen-Wagen-Parks betragen. Auf manchen Bahnen kostet
die Unterhaltung der Coupe’s I. CI., welche leider weniger durch
den Gebrauch, als durch Staub, Sonne, Maschinen-Rauch und
-Staub sehr rasch abgenutzt werden, allein so viel, als die I. CI.
überhaupt an Fahrgeld einbringt. Die todte Last, welche unsere
Personenzüge in ihren I. Cl.-Coupe’s mit sich führen, ist eine
ganz ausserordentliche. Ist die Zahl der unbesetzten Plätze in
der II. u. III. CI. schon gross genug, so beträgt sie bei der I. CI.
im Durchschnitt der Deutschen Bahnen gewiss mindestens 90 pCt. !
Wir reden daher der gänzlichen Beseitigung der I. CI. in
ihrer jetzigen Gestalt mit geringen Einschränkungen das Wort
und schlagen vor, die jetzige II. CI. in der Ausstattung, wie sie
auf den Norddeutschen Bahnen üblich ist — zur I. CI. zu erhe-
ben und dabei das Fahrgeld mässig zu erhöhen — etwa von dem
jetzigen Durchschnittssatze von 45 Pfg. pro Meile auf 50 Pfg.
Die jetzige ni. Classe würde II. und bliebe in Einrichtung und
Fahrpreis unverändert. Ebenso die IV. Die Tages-Sclinellzüge
würden alsdann I. u. II. die Nachtschnellzüge nur I. CI. führen.
Für Schnellzüge kämen allgemein etwa um 1 Pf. pro Kilometer
erhöhte Taxen zur Erhebung. Die durchgehenden Personenzüge
würden I. u. H., und nur die Localzüge auch III. Classe (jetzige
IV.) führen.
Diese Veränderungen würden den Interessen der Bahnen
und des Publicums in gleicher Weise dienen. Die Unterhaltungs-
kosten des Personen-Wagen-Parks, die todte Last der Züge würde
verringert, der ganze Bedienungs- und Billet-Apparat würde we-
sentlich vereinfacht, die Sortenzahl der Billette z. B. könnte um
ein volles Drittel vermindert werden.
Bei den Brutto-Einnahmen würde die geringe Erhöhung
der Taxe der neuen I. CI. ein reichliches Aequivalent für den
Ausfall der bisherigen I. Ci.-Taxen bieten. Selbstverständlich
würde die Frequenz der jetzigen H. CI. um die der I. wachsen
und zugleich durch die Taxerhöhung erreicht werden, dass die-
jenigen niederen Elemente der Gesellschaft, welche jetzt das Reisen
in der II. CI oft unangenehm machen, in die neue n. CI. ge-
drängt würden — dies um so sicherer, als es durch den Wegfall
der jetzigen I. CI. ermöglicht werden würde, ohne Verminderung
der Schnelligkeit alle Tages-Schnellzüge mit 2 Classen zu fahren.
Das wäre zugleich eine ausserordentliche Wohlthat insbesondere
für das weniger bemittelte Publicum, eine Verbesserung von all-
gemein wirthschaftlicher Bedeutung, da dadurch der erhebliche
Verlust an Arbeitskraft, welcher die lange Dauer der jetzigen III.
Cl.-Reisen mit sich bringt, vermindert und durch den Fortfall
der theuren Reise-Verpflegung die Reisekosten verringert würden.
Wenn die hier keineswegs zum ersten Male angeregte Be
seitigung der I. CI. bisher in Deutschland noch von keiner Bahn
praktisch ausgeführt ist, so liegt dies wohl lediglich in der Macht
der Gewohnheit, in dem Vorhandensein der Einrichtung und in
einer vorurtheilsvollen Auffassung unserer gesellschaftlichen Zu-
stände. In der That sind diejenigen gesellschaftlichen Katego-
rien, welche sich z. Z. der I. CI. als einer standesgemässen be-
dienen, numerisch höchst unbedeutend. Abgesehen von den
höheren Bahnbeamten, welche die I. CI. als ein ihnen naturge-
mäss zufallendes beneficium ihrer amtlichen Stellung ohne Zah-
lung benutzen, gehören zu diesen Categorien nur die hohe Ari-
stokratie und die haute finance, überhaupt die sogenannten reichen
Leute. So weit Angehörige dieser Classe sich den Luxus gestat-
ten wollen, allein oder nur in selbstgewählter Gesellschaft zu rei-
sen, können sie diesen Zweck nach Wegfall der jetzigen I. Classe
viel sicherer und besser durch Bezahlung ganzer Coupe’s erreichen,
deren Bestellung durch einen im Verhältniss zur Zahl der Plätze
etwas herabgesetzten Preis erleichtert werden könnte. Eine solche
Einrichtung würde zugleich Familien und Reisegesellschaften ein
sehr willkommenes Mittel zu billigem und abgeschlossenem Rei-
sen bieten. Die grössere Bequemlichkeit und elegantere Aus-
stattung der jetzigen I. CI. fällt kaum in’s Gewicht, da der Unter-
schied bei gut ausgestatteten Coupe’s II. CI, wie sie in Nord-
deutschland üblich sind, ein höchst unbedeutender, hauptsächlich
im grösseren Raum beruhender ist. Es kann sogar sehr fraglich
sein, ob es angenehmer ist, auf Plüsch oder auf Tuch zu sitzen,
und für Nachtreisen bieten die in Norddeutschland noch üblichen
Fauteuils mit Lehnen geringere Bequemlichkeit, als die langen
Bänke der II. Classe.
Einen Anspruch auf räumliche Absonderung können die
gedachten Gesellschaftsclassen übrigens keineswegs erheben. Wir
wollen hier zwar nicht die Amerikanischen Zustände vertheidigen,
welche bei der nur vorhandenen einen Classe die gute Gesell-
schaft zwingen, mit dem schmutzigen Arbeiter und der Hökerin
den Wagenraum zu theilen; wir sind aber der Ansicht, dass ein
auf einer Sonderung der Gesellschaft begründetes Bedürfniss zum
Vorhandensein der I. Classe sich in Deutschland in keiner Weise
nachweisen lässt. Im Allgemeinen kann man gewiss behaupten-
dass die sogenannten gebildeten Classen, die besseren Stände, zur
Zeit die II. Classe benutzen; Ausnahmen davon kommen wohl
vor, insbesondere bei den keine UI. Classe führenden Zügen; aber
diese Ausnahmen sind vergleichsweise selten und würden in Zu-
kunft noch viel seltener werden, wenn unser Vorschlag, die Tages-
schnellzüge auch künftig mit 2 Classen zu fahren, adoptirt würde.
Wenn alsdann die I. Classe ausschliesslich die Classe der gebil,
deten Gesellschaft ist, welchen berechtigten Anspruch auf räum-
liche Absonderung könnte dann der Aristokrat, der hohe Militair.
oder der reiche Banquier erheben?
Man darf nicht einwenden, dass es kaufmännisch richtig
sei, wie man hochwerthige Güter theurer fahre als andere, so den
reichen Leuten durch eine besondere I. Classe einen höheren
Fahrpreis als sonst üblich, zu entlocken. Denn eben die für die
Herstellung und Einhaltung der jetzigen I. Classe nothwendigen
Aufwendungen an Capital, Raum und Arbeit sind so bedeutend,
dass sie in den geringen Mehreinnahmen aus dem Tarif der I.
Classe keine Rente finden.
Es kann auch gegen unsern Vorschlag nicht eingewendet
werden, dass zur Zeit alle Bahnen mit I. Classe- Wagen und
Coupe’s versehen, dass die dafür erforderlichen Einrichtungen
vorhanden sind. Stellte man die weiteren Beschaffungen von 1.
Classe-Wagen ein, baute man die vorhandenen bei den so häufig
nöthig werdenden Haupt-Reparaturen um, benutzte man die vor-
handenen weiter, und veränderte nur in der jetzigen H. Classe
232
die Aufschrift II. in I., so könnte der Vorschlag alsbald in’s
Leben treten, und die wohlthätige Folge 'würde sich dadurch so-
gleich zeigen, dass die jetzt meist öden I. Classen-Coupe’s sich
schnell bevölkerten und eine gleichmässigere Vertheilung des rei-
senden Publicums im Zuge stattfände, zugleich auch die Verstär-
kung der Züge durch Anschieben von Wagen, welche jetzt eine
so lästige und häufige Ursache der Verspätungen ist, seltener
nöthig würde, als bisher.
Von der allgemein in Deutschland geltenden Regel, dass
die I. Classe äusserst schwach besetzt ist, macht eine Bahn eine
vereinzelte Ausnahme — dies ist die Rheinische, bei welcher
10 pCt. der specifischen Frequenz und 19 pCt. der specifischen
Einnahme auf die I. Classe entfallen. Auch bei der Magdeburg-
Halberstädter, Cöln-Mindener, Berlin-Potsdamer, Thüringer und
Homburger Bahn sind die Procentsätze der I. Classe erheblich
höher, als bei den anderen Bahnen.
Gerade dieser Umstand spricht aber nicht gegen, sondern
für unser Princip. Ein Blick auf den Fahrplan der erstgenannten
3 Bahnen zeigt nämlich, dass dieselben einen Theil ihrer Schnell-
züge nur mit einer — der I. Classe — fahren. Diese Schnellzüge
werden natürlich nicht nur von vornehmen oder reichen Leuten
benutzt, sondern hier muss eben jeder . der mit den genannten
Zügen fahren will, sich der I. Classe bedienen: der gesellschaft-
liche Unterschied ist liier aufgehoben. Nicht die etwas bessere
Ausstattung der I. Classe und die Möglichkeit, sich in ihr von an-
derer Gesellschaft abzusondern, ist das diese Züge und die I.
Classe dieser Bahnen belebende Moment, sondern das ausschliess-
liche Vorhandensein dieser Classe in gewissen Zügen. In diesem
Sinne soll ja eben auch unser Vorschlag wirken, die Zahl der von
den einzelnen Zügen mitzuführenden Classen soll aufgehoben und
damit die Complicirtheit des Dienstes vermindert werden.
Nun sind allerdings die Preise der gedachten Schnellzüge
so hoch, dass sie das Niveau des Preises der von uns projectirten
I. Classe erheblich überschreiten; doch steht unseres Erachtens nichts
im Wege, für Schnellzüge von besonderer Schnelligkeit und Be-
quemlichkeit der Beförderung auch besonders hohe Preise zu er-
heben: darauf, ob diese Züge die I. Classe in ihrer jetzigen Aus-
stattung oder in der in Norddeutschland gebräuchlichen der II.
Classe führen — welche notorisch der I. Classe in England, Bel-
gien und Frankreich völlig gleichsteht — wird es füglich wenig
ankommen. Bei der Berlin-Potsdam-Magdeburger und Thüringer
Bahn resultirt die erhebliche Frequenz der I. Classe lediglich aus
den zahlreichen nur I. und II. Classe führenden Schnellzügen.
Mit Rücksicht hierauf könnten nun für diejenigen Schnellzüge der
grossen Routen, auf welchen die jetzige 1. Classe regelmässig
gut besetzt zu sein pflegt — wie beispielsweise für die Schnellzüge
zwischen Berlin und dem Rhein — die jetzige I. Classe als Extra-
Glasse beibehalten werden: von der unendlichen Mehrzahl der Züge
kann sie ohne Weiteres wegbleiben. Auch auf jenen grossen
Routen wird sie in nicht allzuferner Zeit dadurch ganz entbehr-
lich werden, dass Schlaf- und Palastwagen eingestellt werden,
welche nicht nur den scheinbaren, rein äusserlichen Comfort un-
serer 1. Classe, sondern wirkliche positive Annehmlichkeiten für
weite Reisen bieten, also Betten für die Nacht, zimmerartige Ein-
richtung am Tage, daneben stets gehörige Ventilation im Sommer,
Heizung im Winter und dgl. mehr. Neben diesen Wa gen, wie
sie jetzt schon auf vielen Routen laufen, noch eine gesonderte
T. und II. Classe jetziger Einrichtung zu führen, ist jedenfalls
völlig überflüssig. Freilich scheint das Deutsche Publicum den
Schlafwagen noch nicht die gebührende Aufmerksamkeit zu
schenken, doch lässt sich hoffen, dass diese vortreffliche, einem
wirklichen ßedürfniss entsprechende Einrichtung immermehr in
Aufnahme kommt; allerdings ist es unseres Erachtens nöthig,
dass die Bahnen, um diese Wagen für sich nutzbar zu machen,
auch den Betrieb bei diesen Wagen in die eigene Hand nehmen
und nicht, wie jetzt allgemein üblich, fremden Gesellschaften
überlassen.
Auch abgesehen von den Schnellzügen der durchgehenden
Routen macht sich auf einigen Bahnen in Folge localer Verhält-
nisse eine den Durchschnitt erheblich übersteigende Frequenz der
I. Classe geltend: dahin gehört wiederum die Rheinische, die Nas-
sauische und die Homburger Bahn. Auch diese Erscheinung
spricht für, nicht gegen unser Princip: diese 3 Bahnen führen
nämlich — mit verschwindender Ausnahme für einzelne Arbeiter-
Districte — ausschliesslich 3 Classen, sie haben die IV. überhaupt
nicht aufgenommen. Ferner wirkt die ausserordentliche Wohl-
habenheit der Rheinischen Bevölkerung, der Strom eines reichen
und vornehmen Publicums, welcher den Rhein entlang nach und
von den Bädern strömt, belebend auf die I. Classe : in diesen Bahn-
bezirken ist die I. Classe zum Theil schon das geworden, was sie
uach unserm Vorschlag überall werden soll, die von der guten
gebildeten Gesellschaft ausschliesslich oder doch hauptsächlich
benutzte. Da es in dem Verkehrsgebiet dieser Bahnen fast ganz
an der Bevölkerung fehlt, welche anderswo die Einführung einer
IV. Classe veranlasst hat, so könnte hier die 1. Classe bestehen
bleiben, ohne dass das Dreiclassen-System alterirt würde ; doch
glauben wir, dass auch diese Bahnen die jetzige I. und II. Classe
sowohl bezüglich des Fahrpreises, als der innern Ausstattung sehr
gut combiniren könnten und dabei financiell sehr gute Resultate
erzielen würden, um so sicherer, als bei allen 3 Bahnen die Fre-
quenz und Einnahme der 1. Classe seit mehreren Jahren in er-
heblichem Rückgang begriffen ist — characteristisch genug für
den allgemeinen Rückgang des Bedürfnisses für diese Classe. Wir
führen hierfür nur an, dass die Einnahmen der I. Classe im Jahre
1869 bei der Nassauischen Bahn 10, 9 pCt.,bei der Rhein. Bahn 27pCt.,
bei der Homburger 18, a pCt. der gesammten Personen-Einnahmen
repräsentirten , dagegen im Jahre 1875 nur resp. 8,7 (— 2,g); 19, *
(— 7,8) und 10,9 (— 7,3) pCt,
Bei einzelnen Bahnen, insbesondere bei der Rheinischen
sowie bei den Elsass-Lothringischen Bahnen würde es sich freilich
der theilweise mangelhaften Ausstattung der II. Classe wegen
empfehlen, diese II. Classe in ihrer jetzigen unbequemen und un-
sauberen Gestalt zu beseitigen und die Ausstattung der Wagen
der der I. Classe zu nähern. Die kahlen steinhait gepolsterten
schmalen Bänke der II. Classe dieser Bahnen sind allerdings nicht
geeignet, den regelmässigen Reise-Aufenthalt der besseren Gesell-
schaft zu bilden. Eine so ausgestattete II. CI. hat aber unseres Er-
achtens überhaupt keine Berechtigung, da sie für die gute Gesellschaft
zu schlecht, für den Bürger, Handwerker etc. zwar nicht zu gut,
aber ganz überflüssig ist: denn auf sauberen Holzbänken sitzt
sich’s bequemer und angenehmer als auf diesen Steinpolstern und
die Sauberkeit der Holzbänke ist überhaupt für stark benutzte
Polsterbänke kaum zu erreichen.
Wenn, wie vorstehend ausgemhrt, im Allgemeinen die I. Classe
wegen zu geringer Benutzung die Selbstkosten nicht deckt, so ist
dasselbe bei der Arbeiter- und Miiitärclasse der Fall. Hier sind
die Beförderungspreise von 10 Pf. pro Meile so absolut niedrig, dass
nur bei sehr grossen und regelmässigen Transporten ein Gewinn
für die Bahnen übrig bleiben kann. Nach den sorgfältigsten, im
Preussischen Handels-Ministerium angestellten Berechnungen be-
tragen die durchschnittlichen Selbstkosten des Personenzug-
Kilometers bei den Preussischen Staatsbahnen etwa 2,6 ,//; um
nur die Selbstkosten zu decken muss daher mit diesem Satz ein
Arbeiterzug stets mit 200 Personen besetzt sein. Die Selbstkosten
der Arbeiterbeförderung erhöhen sich aber noch dadurch ausser-
ordentlich über den Durchschnitt der übrigen Züge, dass die
Arbeiterzüge sehr schwer sind, der Billet-Controle und Aufsicht
halber ein verstärktes Personal erfordern und endlich immer nur
auf kurze Entfernungen laufen. Man wird daher nicht fehlgreifen,
wenn man annimmt, dass ein Arbeiterzug zur Deckung der Selbst-
kosten einer regelmässigen Frequenz von 300 Arbeitern bedarf —
eine Zahl, welche als Regel jedenfalls nur sehr selten erreicht wird.
Aehnlich steht es um die Militärbefördemng, sowie sie nicht
in grossen geschlossenen Zügen stattfindet.
Allerdings sprechen für eine möglichst billige Beförderung
der Militärs und Arbeiter so überwiegende Gründe des allgemeinen
Staatswohls und der speciellen Interessen der von den Bahnen
durchzogenen Arbeiter- und Industrie-Bezirke, dass eine allgemeine
völlige Beseitigung dieser Tarife unthunlich erscheint; wohl aber
| k önnten bei der Arbeiterbeförderung wenigstens die Tarife noch
233
in Einklang mit den Selbstkosten gebracht und dem entsprechend
entweder die Zahl der Züge vermindert oder die Tarife bis auf
den Satz der IV. Classe (2 Pf. pro Kilometer U 15 Pf. pro Meile) er-
höht werden.
Zugegeben muss werden, dass die Arbeiterbeförderung bei
den meisten Bahnen mit der allgemeinen Personenbeförderung
combinirt ist, so dass eine Feststellung der besonderen Selbstkosten
des Arbeiter-Transports schwierig ist. Soweit diese Combinirung
bei Localzügen erfolgt, halten wir dieselbe für zweckmässig; höchst
bedenklich ist aber die Belastung der durchgehenden Personen-
züge mit dieser Beförderung, da das Publicum dadurch sehr be-
lästigt und die Regelmässigkeit des Betriebes gestört wird.
Indem wir unsere Erörterungen über die Möglichkeit und
Zweckmässigkeit einer Reduction der in Deutschland gebräuch-
lichen Classenzahl schliessen, wollen wir auch hier nicht uner-
wähnt lassen, dass sämmtliche ausserdeutsche Bahnen überhaupt
nur 3 Wagenclassen kennen, und dass in England sogar eine der
grössesten und bestverwaltesten Bahnen, die Midland, dazu über-
gegangen ist, die II. und I. Classe in der Weise zu combi-
niren, dass den Coupe’s II. Classe die Einrichtung der I.
Classe gegeben und der Preis der I. auf den bisherigen Preis
der H. Classe herabgesetzt ist. Die financiellen Wirkungen dieser
Massregel sollen ganz ausserordentlich glänzende sein und das
Publicum hat nach den Bemerkungen von Reitzenstein, „Ueber
einige Verwaltung^ - Einrichtungen und das Tarifwesen bei den
Eisenbahnen Englands S. 68“ über jene Einrichtung hauptsächlich
nur die eine Klage geführt, dass es nur schwierig sei, die Diener-
schaft unterzubringen, die man nicht gut III. Classe fahren lassen
könne! Ein Gesichtspunct, der in Deutschland schwerlich sich
geltend machen würde! Hat doch der Berlin-Cölner Verband eine
Zeit lang in dem nur I. Classe führenden sog. Jagdzug einen eigenen
Wagen III. Classe für die Dienerschaft einstellen lassen!
Konnte aber eine Englische Hauptbahn diese Reduction bei
einer von keiner Deutschen Bahn auch nur annähernd erreichten
Frequenz der I. CI. wagen, wie viel eher wird dies in Deutsch-
land angängig sein! Wir machen zur Erläuterung dieser Analogie
nochmals besonders darauf aufmerksam, dass die Englische I. CI.
unserer II. CI. an Eleganz nicht überlegen ist, während die Eng-
lische II. CI. sich nur. mit den vorhin erwähnten schlecht ein-
gerichteten Coupe s derselben Classe bei der Elsass-Lothringischen
und der Rheinischen Bahn vergleichen lässt.
Wir glauben, dass die hier empfohlenen Massregeln: Auf-
hebung der Preisermässigungen für Retour- und Rundreise-Billette,
dagegen Ermässigung der Tarifsätze für Einfache Fahrt, Aufhe-
bung des Freigepäcks und Beseitigung oder doch möglichste Ein-
schränkung der 1. CI. — welche sich sofort und fast ohne irgend
welche Aenderungen des bisherigen Betriebs einführen lassen,
schon wesentlich dazu beitragen werden, die Einnahmen des Per-
sonen-Verkehrs mit dessen Kosten iin’s Gleichgewicht zu setzen.
Wir verhehlen uns allerdings nicht, dass unser Deutscher Per-
sonen-Verkehr an einer Reihe weniger leicht abstellbarer. Uebel
krankt. Wir rechnen hierher vor Allem die wirthschaftlich ganz
unlogische Gratis-Beförderung der Post, das höchst mangelhafte
Billet-Control-System durch Coupiren der Billette in den Zügen,
das System langer und häufig leerer Züge mit schwerem Material
an Maschinen und Wagen — aber der Kampf gegen diese Uebel
kann theils nur nach sehr langer und intensiver Dauer zu einem
Ei folge führen, theils erfordert die Beseitigung derselben völlige
Umwälzungen unserer bisherigen Betriebs-Principien.
Die gründliche Erörterung dieser Fragen erfordert eine
eingehendere Behandlung, als sie auf dem hier gebotenen Raume
möglich ist; hier sollten nur Fingerzeige gegeben werden, in wel-
chem Puncte rasch und sicher Abhülfe gegen eine Calamität ge-
funden werden kann, der bei ihrer ausserordentlichen financiellen
Tragweite und der damit zusammenhängenden Rückwirkung auf
die Güter- Verkehrs-Fragen eine eingehendere Würdigung zu Theil
werden sollte, als es bei der Präoccupation der Geister für die
Reform des Güter-Tarifs gegenwärtig der Fall ist. v. M.
Wochenschau.
Berlin, 25. Febr. 1877. (Tarifreform. Gemeinsames Buchungs-
Formular. Secundärbahnen. Reichseisenbahnamt. Erweiterung
von Staatsbahnanlagen. Berlin - Dresdener Eisenbahn - Vorlage.
Beschleunigung der Staatsbahnbauten. Beschwerden im letzten
Quartal 1876. Reichseisenbahnamts-Etat.)
Die an anderer Stelle vor acht Tagen erwähnten und be-
sprochenen Punkte, in welchen die Auffassung der Privatbahnen
von der des Handelsministers in Sachen der Tarife inlieits-
Organisation abweicht, sind dem Handelsministerium bereits
unterbreitet worden und ist Aussicht vorhanden, dass nach Schluss
des Landtags eine Conferenz der Privatbahnen unter Betheiligung
des Handelsministerii stattfindet, in welcher eine Besprechung
dieser Angelegenheit vorgenommeu wird. Es ist noch immer zu
hoffen und zu wünschen, dass eine Verständigung erzielt werde!
Im Wesentlichen handelt es sich ja nur noch um die Maximal-
sätze und die Ausnahme-Tarife! Was die Maximalsätze betrifft,
so will das Handelsministerium dieselben „bis auf Weiteres“
gelten lassen und ist es diese Modification, auf welche die Privat-
bahnen unmöglich eingehen können. Wenn man in Erwägung
zieht, dass durch eine solche Beschränkung das Wesen der Maxi-
malsätze selbst gewissermassen in Frage gestellt wird, so lässt
sich wohl mit Sicherheit hoffen, dass die Wünsche der Bahnen
Berücksichtigung finden werden. In Bezug auf die Ausnahme-
Tarife wird das Handelsministerium, wenn es den Wünschen der
Eisenbahn-Gesellschaften Rechnung trägt, lediglich den Erwar-
tungen entsprechen, welche auch in industriellen Kreisen wieder-
holentlich geltend gemacht sind.
ln Oesterreich ist die Deutsche Tarifreorganisation nicht
unbeachtet geblieben. In einer Conferenz des Deutsch- Oesterr.
Eisenbahnverbandes, welche kürzlich in Wien abgehalten wurde,
wählte man eine Commission, welche sich mit dem Studium der
Frage befassen soll, ob und in wie weit der in Deutschland nun-
mehr zur Durchführung gelangende Reformtarif auf die directen
Verkehrsbeziehungen Deutschlands mit Oesterreich-Ungarn Ein-
fluss zu nehmen geeignet sei. Ueber die Vorschläge der Commis-
sion wird die nächste Directoren-Conferenz Beschluss fassen. Ein
von der Staatsbahn gestellter Antrag, ohne Rücksicht auf die
durch die Deutsche Tarifreform sich etwa ergebenden Abände-
rungen der heutigen Verbandstarife, die Frachtsätze für Getreide,
wenigstens bis Schluss dieses Jahres, von jeder eventuellen Er-
1 höhung freizuhalten — wurde angenommen. Die Preussisclie Re-
gierung wird angegangen werden, die vorläufig bis Ende Mai d.
J. stipulirten, für grössere Transport-Abschlüsse geltenden Provi-
sionen ebenfalls bis Ende dieses Jahres zu genehmigen.
Die statistische Zusammenstellung der Betriebs-
erg'ebnisse der Deutschen Eisenbahnen, wie solche alljährlich
von den Verwaltungen und der Staatsrogierung veröffentlicht
werden, leiden nach verschiedenen Richtungen hin an Mängeln
und ist dadurch die Zuverlässigkeit und Brauchbarkeit dieser
Zusammenstellungen einigermassen beeinträchtigt worden. Es ist
deshalb von allen Seiten mit Dank anerkannt werden, dass das
Reiclis-Eisenbahnamt dahin strebte, solche statistische Veröffent-
lichungen, welche nach vielen Richtungen hin einen grossen
Werth haben, zuverlässiger und brauchbarer zu gestalten. Immer-
hin sind diese Bemühungen noch von keinem durchschlagenden
Erfolge begleitet gewesen und ist auf diesem Gebiete noch
Manches zu thun übrig. Ein Versuch, die wünschenswerthe
Zuverlässigkeit und Brauchbarkeit zu erreichen, ist Dcuerdings
auch von dem Verein der Privateisenbahnen ausgegangen und
haben dieselben an competenter Stelle einen Bericht darüber vor-
gelegt. Dieser Bericht steht vielfach auf demselben Standpuncte,
auf dem auch das Reichseisenbahnamt steht und hat dem-
selben in der Ueberreichung eines „gemeinsamen Buchungs-
formulars“ Ausdruck gegeben. Die gegenwärtige Eisenbahn-
statistik litt wesentlich an dem Mangel, dass für die einzelnen als
wichtig anerkannten Zweige der Verwaltung kein vollständiger
Aufschluss gegeben werden konnte, insofern die Ausgaben zwar
in sächliche und persönliche getrennt waren, nicht aber aus den-
234
selben ihre Vertheilung auf die einzelnen Betriebszweige er*
sichtlich wurde. Bezüglich der Statistik der Einnahmen liegen
ebenfalls mehrere Verbesserungs - Vorschläge seitens der Privat-
bahnen in der erwähnten Denkschrift vor.
In Regierungskreisen hat die Ablehnung der Vorlage, welche
die Benutzung der Provinzial-Dotationsfonds zum Bau von Secun-
därbahnen zulässig zu erklären bezweckt lebhaftes Erstaunen
erregt und wird dies Befremden auch in den ausserhalb des Ab-
geordnetenhauses stehenden Kreisen fast allseitig getheilt. Es
darf mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt werden, dass im Han-
delsministerium die Frage der Secundärbahnen durch das ableh-
nende Votum durchaus nicht als beseitigt betrachtet wird, viel-
mehr verlautet in den öffentlichen Blättern, dass eine generelle
Vorlage über den Bau von Secundärbahnen in Ausarbeitung be-
griffen ist. Inzwischen wird in offiziösen Notizen auf die grosse
Verbreitung hingewiesen, welcher sich das Secundärbahnwesen bis-
her in Nordamerika erfreut; man hat dort jetzt in 14 Staaten
mit 32 Linien 537 Meilen Secundärbahnen. Auch wird auf Olden-
burg hingewiesen, wo eine solche Secundärbahn von der Stadt
Ocholt nach dem klemen Städtchen Westerstede führt und ihre
Aufgabe in befriedigender Weise löst.*)
In der politischen Tagespresse wird die Nachricht colpor-
tirt, dass Verhandlungen mit dem Präsidenten des Reichseisen-
bahnamtes, Herrn Maybach schweben, um demselben das
Unterstaatssecretariat im Handelsministerium zu übertragen. Diese
Nachricht ist unbegründet. Es handelt sich vielmehr um eine
Unterstaatssecretärstelle im Staatsministerium. Es ist jedoch vor-
läufig wohl noch nicht ernstlich über diese Angelegenheit verhan-
delt worden. Was den Etat des Reichseisenbahnamts betrifft, so
sollten in demselben neue Positionen für die Einstellung von
Reichseisenbahn-Commissarien ausgeworfen werden ; man hat aber»
wie aus dem bereits vorliegenden Etat ersichtlich, von dieser
Neuerung Abstand genommen.
In Abgeordnetenkreisen hat die neulich erwähnte Vorlage,
wonach der Staat ca. 6 Millionen zu Erweiterungen von Staats-
bahnanlagen verlangt, einigermassen überrascht. In früheren
Jahren hat der Finanzminister für Extraordinarien einen genügend
weiten Spielraum gelassen, um derartige Ausgaben ohne Anleihe
bestreiten zu können. Mit Ausnahme der Hohnstorf er Brücke
handelt es sich auch in der That um Ausgaben, welche von Pri-
vatbahnverwaltungen aus den Betriebseinnahmen zu decken wären.
Man ist in allen Kreisen sehr darauf gespannt, welches Schick-
sal die Berlin-Dresdener Eisenbahn-Vorlage finden wird,
welche morgen im Abgeordnetenhause zur Berathung gelangt,
nachdem die Commission desselben ihr ablehnendes Votum
mit einem langen Referat begleitet hat. Das Material zur
Beurtheilung dieser Frage liegt jetzt vollständig vor. Nach-
dem das Sächsische Ministerium im „Dresdener Journal“ die
von ihm an die Preussische Regierung gerichtete Note publicirt
hat, beeilte sich der „Preussische Staatsanzeiger“ die Preussische
Note, auf welche jenes Sächsische Antwortschreiben erfolgte, zum
Abdruck zu bringen. Es handelt sich bei diesen Differenzen um
die Auslegung des Staatsvertrages vom 6. Juli 1872.
Die für den augenblicklichen Streit besonders wichtigen
Puncte jenes Vertrages sind in Kürze folgende. Beide Regierungen
kommen überein, dass die Bahn gebaut werden soll. Jede Regie-
rung ertheilt der Gesellschaft, die sie bauen will, die Concession
für ihr Gebiet, und mit der Concession natürlich auch das Recht
der Verwaltung und des Betriebes. Die Oberaufsicht über die Bahn
sollte Preussen führen, und thatsäclilich war denn auch derPreus-
sischen Regierung bis jetzt die Bestimmung der Fahrten, Fahrzeiten
und Transportpreise Vorbehalten. Nun aber kommt der kritische
Punct. Es wird nämlich in jenem Staatsvertrage auch ausdrück-
lich festgesetzt, dass nach Ablauf von dreissig Jahren jedem der
beiden Staaten das Recht zustehen solle, die in seinem Gebiete
*) Mau vergleiche die in Nr. 13 mitgetheilten finanziellen Re-
sultate dieser Bahn. Die Redaction.
belegene Strecke der Bahn zu erwerben, üm die Auslegung dieser
Bestimmung dreht sich der ganze Conflict.
Preussen schliesst nämlich folgendermassen. Ursprünglich
ist Concession, Verwaltung und Betrieb einem und demselben
Unternehmer für die Strecken beider Staatsgebiete überlassen
worden. Ueberträgt also dieser Unternehmer seine Rechte auf
einen Andern, so muss auch diesem die Verwaltung und der Be-
trieb auf den Strecken beider Staatsgebiete zustehen, denn von
einer Theilung der Bahn an den beiderseitigen Staatsgrenzen kann
vor Ablauf von dreissig Jahren überhaupt nicht die Rede sein.
Da nun der ursprüngliche Unternehmer, nämlich die Berlin-
Dresdener Eisenbahn-Gesellschaft, seine Rechte auf Preussen über-
trägt, so muss nothwendig Preussen das Recht haben, die Verwal-
tung und den Betrieb auch auf Sächsischem Staatsgebiete selbst-
ständig auszuiiben.
Die Sächsische Regierung andererseits argumentirt in fol-
gender Weise. Als der Vertrag abgeschlossen wurde, bestand die
Voraussetzung, dass der ursprüngliche Unternehmer die Bahn
ohne Besitzveränderung ununterbrochen wenigstens dreissig Jahre
behalten würde. Die Möglichkeit, dass er schon früher in die
Lage kommen könne, die Bahn veräussern zu wollen, ist in dem
Staatsvertrage überhaupt nicht vorgesehen. Hier ist also eine
Lücke, aus welcher weder der eine noch der andere Contrahent posi-
tives Recht ableiten kann. Das Einzige, was hier Rechtens ist,
ist eine Ergänzung des alten Vertrags in Betreff der mangelnden
Bestimmung, mit andern Worten also eine beiderseits freiwillige
Vereinbarung darüber, wie es im Falle einer Veräusserung der
Bahn vor dem Ablauf von dreissig Jahren gehalten werden soll.
Inzwischen ist dem Bundesrath seitens des Reichskanzlers
ein Antrag Preussens zugegangen*), welcher die Erledigung der
zwischen den Regierungen Sachsens und Preussens bezüglich der
Berlin-Dresdener Eisenbahn bestehenden Streitigkeit bezweckt.
Es wird in diesem Anträge zunächst mitgetheilt, in welcher Weise
sich diese Streitigkeit herausgebildet hat. Die Sächsische Regie-
rung habe es abgelehnt, ihre Zustimmung zu dem Vertrage der
Preussischen Regierung mit der Bahngesellschaft zu ertheilen,
dagegen sich bereit erklärt, die ihr inzwischen von der Gesell-
schaft zum Kauf angebotene, auf Sächsischem Gebiete belegene
Strecke der Bahn für den Sächsischen Staat zu erwerben und
mit der Preussischen Regierung in Verhandlungen einzutreten,
durch welche die Zustimmung der letzteren zu dieser Abtretung
herbeigeführt werden solle. Dieser Vorschlag Sachsens sei unver-
einbar mit den Prinzipien, welche in den von den Regierungen
beider Staaten über die Ausführung der Bahn am 6. Juli 1872
abgeschlossenen Staatsverträgen zum Ausdruck gelangt seien,
die Preussische Regierung leite dagegen aus eben diesen Prinzi-
pien die Verpflichtung der Sächsischen Regierung her, zu dem
von Preussen mit «der Gesellschaft geschlossenen Vertrage die
Zustimmung mit der Massgabe zu ertheilen, dass die ihr nach
dem Staatsvertrage zustehenden Rechte und Vorbehalte nicht
geschmälert werden. Die Preussische Regierung habe daher den
Sächsischen Vorschlag abgelehnt und glaube, nach einem noch-
maligen fruchtlosen Versuche, die Zustimmung Sachsens zu er-
langen, nunmehr die Erledigung der bestehenden Streitigkeiten
durch den Bundesrath auf Grund des Artikels 76 der Reichsver-
fassung anrufen zu müssen.
Nachschrift. In der 32. Sitzung des Hauses der Abgeordneten
vom 26. d. M. wurde der § 1 des Gesetz-Entwurfs bezüglich der
Berlin-Dresdener Eisenbahn-Gesellschaft mit einem vom Abgeord-
neten Dr. Hammacher beantragten Zusatz mit einer Majorität von
7 Stimmen (189 gegen 182) genehmigt. Der Antrag des Dr. Ham-
macher lautet: 1) den § 1 des Gesetz-Entwurfs wie folgt zu fassen:
„Der Berlin-Dresdener Eisenbahn-Gesellschaft wird die Garantie
des Staates für die Verzinsung einer 4l/,procentigen Anleihe bis
zum Nominalwerthe von 22 940 000 M nach Massgabe des beige-
druckten, unterm 5. Februar 1877 mit der Gesellschaft abgeschlos-
senen Vertrages hiermit bewilligt.“ „Zur Perfection des Vertrages
vom 5. Februar 1877 ist bei der Fortdauer des Widerspruchs der
*) Der Bundesrath hat diesen Antrag Preussens zunächst dem
Justizausschuss zur Berichterstattung überwiesen. Die Redaction.
235
Königlich Sächsischen Staatsregierung die zustimmende Entschei-
dung des Bundesraths in Gemässheit des § 76 der Deutschen Reichs-
verfassung erforderlich.“ 2) Mit dieser Massgabe dem Gesetz-Ent-
würfe in unveränderter Gestalt die Genehmigung zu ertheilen.
Betreffend die Beschleunigung der Eisenbahnbauten
bringt die „Post“ von „zuständiger Seite“ folgende Zuschrift: „Es
ist in neuerer Zeit mehrfach behauptet worden, dass die Ausfüh-
rung von Bauten, namentlich der Eisenbahnbauten, für welche
die Mittel durch besondere Credite zur Verfügung gestellt sind,
nicht energisch und rasch genug betrieben werden. Soweit in
dieser Beziehung Erörterungen innerhalb der Landesvertretung
stattgefunden haben, ist die Sachlage an betreffender Stelle sofort
klar gestellt worden. Anderweit weisen die von den Eisenbahn-
Baubehörden ausgeschriebenen Submissionen auf die Lieferung von
Baumaterialien und die Ausführung von Bauarbeiten den grossen
Umfang der Bauthätigkeit bei den Staatseisenbahnen nach. So
ergiebt die Durchsicht der in der Zeit vom 1. Januar bis 20.
Februar d. J. erschienenen Nummer des „Staatsanzeigers“, dass
Seitens der Königlichen Eisenbahn-Directionen und Bau-Commis-
sionen 66 Submissionen auf die verschiedenartigsten Lieferungen
und Ausführungen etc. für die Bauzwecke der Staats-Eisenbahn-
Verwaltung ausgeschrieben worden sind, abgesehen von anderen
Submissions - Ausschreibungen für Betriebszwecke. — Bei jenen
Submissionen für Bauzwecke handelt es sich um die Lieferung
von 25 900 988 Kilogramm Schienen, 1 967 762 Kilogramm Klein-
eisenzeug zum. Oberbau, 621 725 Kilogramm eiserneUeberbauten zu
Brücken, 270 720 Stück Bahn- und Weichenschwellen, 178 Kubik-
meter und 850 Quadratmeter Bauholz , 4 925 000 Stück Mauer-
steinen, ca.’ 30 000 Kubikmeter Granitplatten beziehungsweise Bruch-
und Wölbsteine und anderes Steinmaterial, 5047 Hectoliter Wasser-
kalk, 146 550 Kilogramm Telegraphendraht, sowie des Eisenmaterials
für eine Wasserstation und dergleichen; ferner um die Ausführung
von 2 429 732 Kubikmeter Erdarbeiten, 7001 Kubikmeter Maurer-
arbeiten, 19 489 lfd. Meter Einfriedigungen, verschiedenen in ihren
Massen etc. nicht detaillirten Hochbauten auf 15 Bahnhöfen etc.,
sowie Brücken und Tunnels, Schlussvermessungsarb eiten für eine
ihrer Vollendung entgegengehende Bahnstrecke und andere auf
Bahnbau bezügliche Arbeiten, endlich noch um die Herstellung
des Oberbaues auf eine Länge von 16 Kilometer. Neben diesen
Lieferungen und Ausführungen für die eigentlichen Staatsbahnen
betreffen drei fernere Submissions-Ausschreibungen für die vom
Staate verwaltete Bergisch-Märkische Bahn die Lieferung von
1 231 250 Kilogramm Kleineisenzeug zum Oberbau, 49 000 Kilogramm
eiserne Unterbauten für Brücken, 50 000 Stück Bahnschwellen.
Der durch diese Zusammenstellung für die beliebig herausgegriffene
etwa siebenwöchige Periode in einer der Bauthätigkeit nicht
günstigen Jahreszeit dargelegte Umfang der Lieferungen und Aus-
führungen für Bauzwecke dürfte zur Genüge die energische Thä-
tigkeit der betreffenden Verwaltung darthun.“
Wider Deutsche (nicht Bayerische) Eisenbahnen sind beim
Reichs-Eisenbahn-Amte in der Zeit vom 1. October bis ult. De-
cember 1876 im Ganzen 161 Beschwerden aus dem Publicum
eingelaufen. Von ihnen beziehen sich 40 auf den Personenverkehr,
83 anf den Güterverkehr und 38 auf andere Gegenstände. Das
Reichs-Eisenbahn-Amt hat von diesen Beschwerden als begründet
erachtet 21, als unbegründet zurückgewiesen 20, wegen mangeln-
der Zuständigkeit der Reichsgewalt nicht zur Cognition gezogen
22, auf den Rechtsweg verwiesen 41. Die übrigen 57 Beschwerden
wurden in den meisten Fällen mit Rücksicht auf den darin be-
handelten Gegenstand entweder sofort an die zuständigen Eisen-
bahnverwaltungen abgegeben, oder es wurden die Beschwerdefüh-
rer zunächst an diese Verwaltungen verwiesen.
Aus dem Etat des Reichseisenbahnamtes theilen wir
Folgendes mit: Die Einnahmen beziffern sich auf 2339 M. , die
Ausgaben auf 272 750 M Das Amt besteht aus einem Präsiden-
ten, 7 Vortragenden Räthen, 2 ständigen Hülfsarbeitern, 1 Bureau-
vorsteher, 11 expedirenden Secretären, Calculatoren und Registra-
toren, 4 Assistenten, 6 Kanzlei-Secretären , 5 Boten etc. Für Zu-
ziehung von richterlichen Beamten und Annahme von Hülfsarbei-
tern besteht ein besonderer Fonds.
Vom Eisenbahnmarkte. J. St. Cassel, Ende Februar. Die
neuen Magdeburg-Leipziger Prioritäts-Obligationen der Magdeburg-
Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft Lit. A., mit welchen be-
kanntlich die Inhaber von Magdeburg -Leipziger Stammactien
Lit. B. für ihre Ansprüche an die Magdeburg - Leipziger Liquida-
tionsmasse abgefunden sind, erfreuen sich seit ihrem Erscheinen
einer grossen Beliebtheit als gesuchtes Anlagepapier. Es dürfte
deshalb angezeigt erscheinen, auf dieselben wiederholt zurück-
zukommen und auf die Privilegbestimmungen hinzuweisen, welche
dieselben zu einem solchen Papiere ersten Ranges machen. In
dem allerhöchsten Privilegium vom 21. Juni 1876, welches die
Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn - Gesellschaft zur Ausgabe
dieser Obligationen im Betrage von 42 000 000 M. ermächtigt, ist
im § 3 ausdrücklich Folgendes bestimmt: „Den Inhabern der
Prioritäts-Obligationen Lit. A. steht in Bezug auf die durch Ver-
trag vom 17. März 1876 übergegangenen Bahnstrecken ein unbe-
dingtes Vorzugsrecht sowohl vor den auf Grund des Privi-
legiums vom heutigen Tage auszugebenden 51 000 000 Jl 4procen-
tige Magdeburg-Leipziger Prioritäts-Obligationen der Magdeburg-
Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft Lit. B , als auch vor den
sonstigen Ansprüchen an die Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-
Gesellschaft der Art zu, dass dieselben vorweg mit Capital
und Zinsen auf den Erlös und die Erträgnisse jener
Strecken Anspruch haben, und die Inhaber der Prioritäts-Obli-
gationen Lit. B. sowie die sonstigen Gläubiger des Magde-
burg-Halberstädter Unternehmens sich daran erst nach völliger
Befriedigung der erstbenannten Prioritäts -Gläubiger halten können.“
Es wird alsdann weiter erwähnt, dass diese Obligationen bezüglich
des Capitals und der fälligen Zinsen auch noch Anspruch an das
Magdeburg-Halberstädter Unternehmen und dessen Erträgnisse,
und zwar hinter den bereits bestehenden Verpflichtungen, aber
vor den Magdeburg-Leipziger Prioritäts-Obligationen Lit. B„ sowie
den Stamm- und Stamm-Prioritäts-Actien der Magdeburg-Halber-
städter Eisenbahn-Gesellschaft und der zu denselben gehörigen
Dividendenscheine haben. Im § 4 wird ferner bestimmt: „Die
neuen Prioritäts-Obligationen unterliegen erst nach
Ablauf von 25 Jahren, das Jahr der Emission ausge-
schlossen, der Amortisation.“ Zur Verzinsung der Priori-
täten im Betrage von 42 000 000 M. sind im Ganzen l 890 000 .4jL
erforderlich. Prüft man nun die Sicherheit unter Zugrundelegung
des Magdeburg-Leipziger Abschlusses für 1875, indem man aus
der Einnahme und Ausgabe desselben die Beträge fortlässt,
welche die an den Staat übergegangene Strecke Nordhausen-
Nixei betreffen, ferner die Beträge tür Verzinsung und Amortisa-
tion der zurückgezahlten Prioritäts-Schulden dieser Gesellschaft,
für Coursverluste etc., dagegen aber die Rücklage zum Erneue-
rungsfonds in der pro 1875 angesetzten Höhe bestehen lässt, so
ergiebt sich ein Ueberschuss von ca. 4 000 000 -M , mithin ein sol-
cher, der den zur Verzinsung der Obligationen Lit. A. erforder-
lichen Betrag von 1 890 000 M. um das Doppelte übersteigt. Unter
diesen Umständen ist die Sicherheit dieser Obligationen eine fast
absolute. Dazu kommt, dass dieselben für den Privatmann ein
äusserst bequemes Papier sind, da sie, wie schon erwähnt, auf
lange Jahre hinaus nicht amortisirt werden. Der Inhaber braucht
sich um seinen Besitz nicht weiter zu bekümmern und ist den
mit der Amortisation stets verbundenen geschäftlichen Unannehm-
lichkeiten und Gefahren nicht ausgesetzt. In letzterer Beziehung
ist dieses Papier einzig und allein von allen Prioritäts-Obligationen
mit der Preussischen 4j4procentigen consolidirten Anleihe zu ver-
gleichen, welche allerdings den Vorzug noch leichterer Realisir-
barkeit hat, dagegen bei kriegerischen Verwickelungen und son-
stigen politischen Missverhältnissen weit mehr in Mitleidenschaft
gezogen werden muss, als diese auf ein bestimmtes, hoch renti-
rendes Object an erster Stelle fundirte Prioritäts-Schuld. Der
heutige Cours an der Berliner Börse ist 100 G.
Bayerische Staats bahnen. München, 18. Februar 1877. Der
am 15. Mai d. J. in Wirksamkeit tretende Sommerfahrplan wird
im Gegenhalte zu dem vorjährigen sehr wenige Aenderungen
bringen. Eine neue Bahnlinie wird in demselben nicht aufge-
nommen, da die Eröffnung der Bahnstrecke von Höchstädt a D.
nach Donauwörth erst bis zum 1. Juli 1. J. in Aussicht genommen
ist. Bis zum 15. October werden jedoch auch die neuen Bahn-
linienNürnberg-Hersbruck-Kirchenlaibach, Schnabelwaid-Bayreuth,
Pommelsbruen - Hersbruck, Oberkotzau - Holenbrunn - Wunsiedel,
sowie die Bayerische Waldbahn von Plattling nach Eisenstein iu
den Fahrplan eingesetzt werden. Im Jahre 1878 sieht die Strecke
von Holenbrunn nach Kirchen laibach der Eröffnung entgegen.
Für das Jahr 1879 steht diejenige der Bahnstrecken Redwitz-Arz-
berg-Eger, Prien-Hohenaschau, Weissenhorn- Senden, Weilheim-
Murnau, Altdorf-Feucht in Aussicht.
Die Weiterführung der Bahn von Bad Kissingen über
Hammelburg nach Gössenlieim wird bei massgebender Stelle
in Betracht gezogen und diese Strecke bereits von Ingenieuren
vermessen. — Die zu erbauende Strecke ist die zweckentsprechendste
für einen grossen Theil Unterfrankens, sowie Süddeutschland, weil
auf ihr der Verkehr mit dem Norden Deutschlands am kürzesten
bewerkstelligt werden kann.
Benennung von Eisenbahnstationen. Um die öfters vorkom-
mende Verwechslung einiger Stationen der Bayerischen Staats-
eisenbahnen zu beseitigen, sind 1. zur Unterscheidung der
gleichnamigen Stationen unter sich folgende Beisätze zu ge-
brauchen: Neufahrn bei Ergoldsbach — b. Erg., Neufahrn bei Frei-
sing — b. Freis., Neumarkt in der Oberpfalz — i. Obpf., Neumarkt
an der Rott — a. R.; Neustadt a. d. Aisch — a. A., Neustadt a.
der Donau — a. D., Neustadt a. d. Saale — a. S., Neustadt a. d.
Waldnaab — a. W.-R., Oberdorf bei Biessenhofen — b. B., Oberdorf
236
bei Immenstadt — b. I., Röthenbach in der Oberpfalz — i. Obpf.,
Röthenbach bei Lauf — b. Lauf, Röthenbach bei Lindau — b.
Lind., Schwarzenbach in der Oberpfalz — i. Obpf., Schwarzenbach
an der Saale — a. S., Sulzbach am Main — a. M, Sulzbach in der
Oberpfalz — I. Obpf-, 2. zur Unterscheidung von gleichnamigen
fremden Stationen haben folgende Bayerische Eisenbahnstationen
folgende Zusätze zu führen: Landau an der Isar — a. I, Neuburg
an°der Donau — a. D., Reuth bei Erbendorf — b. Erb., Rothen-
burg an der Tauber — a. T. , Weissenburg am Sand — a. S.,
Wörth am Main — a. M., ferner wurde bestimmt, dass 3. für die
Station Furth statt des bisherigen Beisatzes a. W. künftig der Bei-
satz i. W. (im Wald) anzunehmen, dass 4. der Stationsname Win-
discheschenbach — wie der Name der nach st gelegenen Ortschaft
als ein Wort, dann der Stationsname Kulmbach mit „K“ und
der Stationsname Stammbach mit Doppel „in“ geschrieben werde,
endlich haben 5. Doppelnamen zu führen die Stationen: Falls-
Gefrees, Kemnath-Neu stadt und Oberndorf-Schweinfurt.
R. Ludwigs-Eisenbahn (Nürnberg-Fürth). Ans der Haupt-
Rechnung pro 1876:
Die Einnahmen haben betragen aus dem Personenverkehr
Jl 259 273, dem Güter- und Viehverkehr Jl 13 469 und aus
sonstigen Quellen Jl 4 755 — also im Ganzen Jl 277 498, ein Mehr
gegen den Etat von dt 4 431. Rechnet man zu diesen Einnahmen
noch den Bestand der vorjährigen Rechnung mit dt 46 624, so er-
gebt sich eine Summe aller Einnahmen von dt 324 122.
Die Ausgaben beziffern sich auf dt 280 866, ein Mehr gegen
den Etat von dt 44 629, und zwar fallen davon auf: Persohal-
Exiigenz Jl 61 698, Real-Exiigenz dt 87 442, Uebrige Ausgaben
M 131 727. Unter dem Titel III „Uebrige Ausgaben“ figurirt ad 4
Dividendenzahlung mit dt 63 720 und einem Mehr gegen den
Etat von dt. 42 480.
Die Einnahmen mit den Ausgaben verglichen ergiebt einen
Ueberschuss von Jl 43 255, welcher durch Vertheilung einer Super-
dividende von dt 24 pro Actie nach vorgängig bezahlten dt 12
Verwendungfindet. Dem Bahnerneuerungsfonds wurden Jl 775, 38 /$
überwiesen. „
Der Bestand des Pensions- und Unterstützungsfonds be-
ziffert sich auf dl 44 529 und derjenige des Bahnerneuerungsfonds
auf dl 960, 43
Die Rechnung für den Reservefonds vertritt die Baurech-
nung für Neubau mit einem Passivum von dt 72 808.
Der Werth des Mobiliar- und Immobiliarvermögens beträgt
Jl 1 084 483 und das Actien-Capital di 303 428, 57
Internationaler Verband zum gegenseitigen Austausch
der Eisenbahnfahrzeuge.
Nach jahrelangen Bemühungen, denen sich besonders die
Verwaltung der Rheinischen Eisenbahn unterzogen hat, ist es
endlich gelungen, einen internationalen Verband zum ge-
genseitigen Austausch der Eisenbahnfahrzeuge zu
gründen. Es sind demselben ausser einer grossen Anzahl der be-
deutendsten Deutschen Verwaltungen vorläufig sämmtliche
Belgische Staats- und Privatbahnen, die Niederländischen
und alle Französischen, mit Ausnahme der Ostbahn, beige-
treten, welche letztere nur vorläufig und aus formellen Gründen
refüsirt hat. Die grössten Opfer für das in’s Auge gefasste Ziel,
dem grossen Weltverkehr in Beziehung auf den Wagenaustausch
einheitliche Normen zu schaffen, haben die Belgischen und Fran-
zösischen Bahnen gebracht, da sie ihre bisherigen Principien voll-
ständig aufgegeben, ihre ganzen Abrechnungseinrichtungen um-
geworfen und sich den fremden Deutschen Grundsätzen und Ein-
richtungen angeschlossen haben. Das neue Uebereinkommen ist
auch von einer nationalen Bedeutung, da es das erste ist, auf
Grund dessen die Französischen Bahnen mit den Deutschen Ver-
waltungen in directe Verbindung treten.
Wir behalten uns vor, auf den Inhalt des abgeschlossenen
„Technischen Reglements für die gegenseitige Zulassung des Be-
triebs-Materials und die Haftpflicht für Beschädigungen zwischen
den Verwaltungen des internationalen Verbandes“ demnächst
noch specieller zurückzukommen.
Russische Cörrespondenz.
A— BaufortscJiritte. Ueber den Bauzustand der
Weichselbahn am 1/13. Januar 1877 theilt die Verwaltung Fol-
gendes mit. Von 2750 Dessiatin (25' Hectar) Land wurden 2400
auf gütlichem W ege, 350 Dessiatin durch Expropriation erworben.
Die Erdarbeiten sind bis auf 20 pCt. der II. Section vollendet,
sämmtliche kleinere Brücken und Kunstbauten fertiggestellt. Von
grösseren Brücken ist der Unterbau vollendet bis auf diejenigen
über die Narewa und den Weprsch, wo die Caissons noch ver-
senkt werden, die Eisenconstructionen sämmtlich dem Ende nahe.
An Oberbau sind bereits 428, 409 Werst Haupt- und 44,43, Werst
Stationsgeleise gelegt; die Hochbauten bis auf kleine Nacharbeiten
vollendet. An Rollmaterial sind beigestellt 22 Borsig’sclie, 20 Ko-
lomnaer und 2 Hartmann’sche Locomotiven. 106 Personen-
und Gepäckwagen, 274 gedeckte und 100 offene Wagen vom
Russisch-Baltischen Werk; 272 gedeckte und 300 offene Güter-
wagen von Lilpopp, Rau und Löwenstein. Ueber die Reconstruc-
tion der grossen verunglückten Brücke, von der wir letzthin
Mittheilung machten, schweigt der Bericht vollständig.
Zur Unterstützung der inländischen Industrie hat das
Ministerium folgende neue Verordnungen erlassen, welche dem-
nächst in Wirksamkeit treten sollen:
Die Russischen Eisenbahn-Verwaltungen dürfen von nun au
keine Bestellungen mehr im Ausland machen für Lieferung von
1) Personenwagen, Gepäck-, gedeckten und offenen Güterwagen
im Allgemeinen und 2) von Locomotiven und Tendern innerhalb
derjenigen Anzahl, welche den einzelnen Verwaltungen laut Con-
cessionsurkunde vorgeschrieben ist.
Um die Herstellung der Locomotiven und Wagen im Inlande
zu fördern, sollen die einzelnen Maschinenfabriken von der Re-
gierung Prämien erhalten, welche betragen pro 4rädrige Locomo-
tive 2400 Rubel, pro 6rädrige 2600 Rubel und pro 8rädrige 3000
Rubel. Diese Prämien sind vorläufig für 5 Jahre gütig und dürfen
jährlich nur für 30 Locomotiven für jede einzelne Fabrik bean-
sprucht werden. Ausserdem wird den Maschinenfabriken für
diese Zeit die zollfreie Einfuhr von Stahl etc. aus dem Auslände
gestattet.
Die Preise für Locomotiven und Wagen werden den einzelnen
inländischen Fabriken durch die Regierung von vornherein fest-
gestellt und soll hierbei excl. der Prämie der Kostenpreis dieser
Maschinen im Auslande plus dem, nunmehr nochmals zu vergrös-
sernden Einfuhrzoll massgebend sein.
Wir haben oft genug in diesen Blättern Gelegenheit gehabt,
die Verwerflichkeit der Russischerseits beliebten „Unterstützungs-
politik“ zu besprechen und deren Nutzlosigkeit nachzuweisen,
dieselbe hat bisher lediglich die Eisenbahn-Verwaltungen geschä-
digt, ohne der inländischen Industrie irgendwelchen Nutzen zu
schaffen.
DieEinnahmen derFinnischenEisenbahnen imJahre
1876 betrugen für die einzelnen Strecken:
1) Helsmgfors-Tawastehus-Petersburg . 6'019'246 Finn. Mark
1875: 5-123-567 „ „
-j- 895 679 Finn. Mark
2) Hüvingö-Hangö 352‘252 „ „
1875: 255-648 „ „ .
+ 96-604 Finn Mark
somit für beide Linien gegen das Vor-
jahr mehr 992-283 „ „
gegen 1874 mehr . P862-275 „ „
ferner betrug die Einnahme von
3) Abo-Tamerfors-Tawastehusvom23.Juni
bis 31. December 1876 ...... 506-755 „ „
und somit die Gesammt-Einahme der Finnischen Staatsbahnen
im letzen Jahre: 6-678-273 Finn. Mark.
Das Resultat der Untersuchungs-Commission über das im
December 1874 auf der Odessaer Bahn stattgefundene Eisen-
bahnunglück (bekanntlich das grösste seit Einführung der
Eisenbahnen) hat nunmehr dem ersten Richter, der podolischen
Palata Vorgelegen und hat folgende Verurtheilungen zur Folge
gehabt. Der Generaldirector der Odessaer Bahn, Contreadmiral
Nicolai Matwejewitch Tschichatschew — z. Z. Oberbefehlshaber
der Küstenvertheidigung am Schwarzen und Asowsclien Meer —
erhielt einen Smonatlichen Arrest auf der Hauptwache; der Be-
triebsdirector Baron Edgar Romanowitch Ungern-Sternberg und
der Verkehrsleiter Ingenieur Witte je 4 Monate Gefängniss, die
untergeordneten Beamten erhielten kleinere Strafen und nur der
Maschinist Feiler wurde freigesprochen.
Bedenkt man, dass bei diesem, lediglich durch verkehrte
Anordnungen herbeigeführten Eisenbahnuntall nahezu Einhundert
Menschen verunglückten, so erscheinen die verfügten Strafen
immerhin noch als sehr mild.
Ueber ein neues bedeutendes Unglück, das am 6/18. Febr.
d. J. bei Rostow stattgefunden, liegen z. Z. erst telegraphische
Berichte vor, denen zu Folge ein Personen- Zug entgleist und den
Damm herabgestürzt sein soll.
Auf den südlichen Bahnen ist der Verkehr wie alljährlich
auch jetzt wieder durch Schneeverwehungen sehr gehemmt; auf
einzelnen Linien musste der Güter-Verkehr vollkommen eingestellt
werden, während die Personen-Züge nur in sehr geringer Anzahl
und sehr unregelmässig verkehren.
Ueber den Telegraphen -Verkehr Russlands im Jahre 1873
liegen jetzt detaillirte Feststellungen vor, denen zu Folge im
Ganzen 282 536 Depeschen nach dem Auslande aufgegeben und
283 874 von da empfangen wurden. Von den ersteren kamen auf
Deutschland 92-074; auf Oesterreicli-Ungarn 42 837; auf England
48 317; auf Frankreich 26'998; auf Schweden 11-854; auf Italien
9"456; Holland 8 737; während ‘ der Rest sich auf die übrigen in-
und aussereuropäisclien Länder vertheilt.
287
Kohlen- und Eisen-Production in Preussen in 1876.
Mit dankenswerter Beschleunigung ist eine vorläufige sta-
tistische Ermittelung der Production von Steinkohlen, Braun-
kohlen und Eisen in Preussen im Jahre 1876 angestellt und
veröffentlicht worden. Danach ist bei Steinkohlen und Braun-
kohlen die Production in 1876 auf eine vorher nie erreichte Höhe
gestiegen. An Steinkohlen wurden im Jahre 1875, welches die
bis dahin höchste Production aufwies, 668 385 989 Centner gewon-
nen, während die Production in 1876 auf 689 200 689 Centner, also
noch um 20 814 700 Ctr. oder 3,t pCt. stieg. Die Production von
Braunkohlen betrug in 1876 178 098 674 Centner und übertraf
demnach die Production des Jahres 1875 von 166 805 182 Ctr. noch
um 11 293 492 Ctr. oder 6,s pCt. Wenn auf diese besonders im
Vergleich mit den Jahren vor der Milliardenzeit ausserordentliche
und über Erwarten lange fortgesetzte Steigerung der Production
jetzt ein durch den milden Winter empfindlich verstärkter Rück-
schlag erfolgt, so liegt ein in mancher Beziehung bedauerns-
werthes, aber doch unvermeidliches Ereigniss vor, dessen Eintreten
wahrscheinlich auch in einer sonst günstigeren Geschäftszeit nicht
abzuwenden gewesen wäre.
Im Gegensatz zur Kohlenproduction hat die Preussische
Eisen production eine Abnahme erfahren. An Roheisen,
dessen Production in 1875 27 966 730 Ctr. betrug, sind in 1876 nur
25 649 281 Ctr. , also 2 31 7 449 Ctr. oder 8 pCt. weniger producirt
worden. Dagegen übersteigt die Production von 1876 noch immer
die des Jahres 1874 um ein Geringes und wird nur von der Pro-
duction der beiden Ausnahmejahre 1872 und 1873 erheblich über-
troffen. An Stabeisen wurden in 1876 16 287 640 Ctr. gegen
16 840 236 Ctr. im Jahre 1875, und an Stahl in 1876 7 058 028 Ctr.
gegen 7 296 161 Ctr. in 1875 fabricirt. Die Abnahme gegen das
Vorjahr beträgt daher bei Stabeisen 552 596 Ctr. oder 3.2 pCt. und
bei Stahl 238 133 Ctr. oder ebenfalls 3,2 pCt. Dass das Jahr 1876
in der Eisenindustrie eine Verminderung der Production ergeben
würde, musste von vornherein erwartet werden. Indessen Hessen
die düsteren Schilderungen unserer schutzzöllnerischen Eisenin-
dustriellen vermuthen, dass der Ausfall weit grösser sein würde,
als er jetzt thatsächlich ist. Namentlich giebt ein Rückgang von
nur 3,2 pCt. bei Stabeisen und Stahl in einem geschäftlich so
ausserordentlich ungünstigen Jahre wie 1876 wahrlich keine Ur-
sache, an der Zukunft unserer Eisenindustrie zu verzagen. (Ostsee-Z.)
Literatur.
Karmarsch und Heeren, Technisches Wörterbuch. Dritte
Auflage, ergänzt und bearbeitet von Kick und Gintl, Pro-
fessoren an der K. K. Deutschen technischen Hochschule in
Prag. Verlag der Bohemia, Prag 1877. Lieferung 17.
Der Willkomm, den wir auf Seite 736 Jahrgang 1874 d. Ztg.
der ersten Lieferung der Neuauflage dieses bekannten Werkes
entgegenbrachten, ist durch die seither weiter erschienenen Lie-
ferungen gerechtfertigt worden. Die Vermehrung und Ausdeh-
nung der Artikel ist gegenüber der älteren Auflage eine wesent-
liche und sachgemässe ; ebenso müssen wir die Behandlung der
beigedruckten Holzschnitte rühmen. Die vorliegende 17. Lieferung
gelangt bis zum Wort „Dampfmaschine“. — st.—
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Betriebsstörungen.
Rheinische Eisenbahn. In Folge Hoch-
wassers hat der Traject-Betrieb zu Griet-
hausen vom 18. bis incl. 22. Februar er.
eingestellt werden müssen, wovon den Ver-
waltungen des Vereins Deutscher Eisen-
bahnen auf diesem Wege Kenntniss gege-
ben wird mit dem ergebenen Bemerken,
dass die hierdurch entstandene Ueber-
schreitung der Wagen-Benutzungsfrist in
den Schuld-Rapporten ausser Berechnung
bleiben • wird. — Cöln, den 26. Februar
1877. Die Direction. (1316)
Nassanische Eisenbahn. Der Güter-Traject
zwischen Rüdesheim- Bingerbrück ist seit
dem 24. d. Mts. wieder eröffnet. Wiesbaden,
d.26.Febr.77. Kgl.Eisenb.-Direction. (1318)
2. Eröffnung für den Güterverkehr.
Obersclüesische Eisenbahn. Vom 25. Fe-
bruar er. ab wird auf der Personen-Halte-
stelle Summin — zwischen Nendza und
Czernitz gelegen — die Abfertigung von
Gütern der ermässigten Frachtclassen und
der Special -Tarife in Wagenladungen
stattfinden. Güter, welche für Summin
bestimmt sind, müssen frankirt, Güter,
welche von Summin abgesandt werden
sollen, müssen unfrankirt und ohne Nach-
nahme aufgeliefert werden.
Für Güter in der Richtung von und
nach Nendza werden die diesbezüg-
lichen Frachtsätze der Station Czernitz
und in der Richtung von und nach Czer-
nitz die Sätze der Station Nendza unseres
Local-Tarifes erhoben. Breslau, den 19.
Februar 1877. Königl. Direction. (1304)
3. Fahrpläne.
Homburger und Cronberger Eisenbahn.
Vom 1. März a. c. ab werden die Züge
Nr. 1 der Homburger und Cronberger
Bahn um 1 Stunde früher, d. i. um 5 Uhr
resp. 5 Uhr 5 Minuten abgefertigt werden.
Homburg, den 17. Februar 1877. Die Ver-
waltungsräthe.
4. Tarifänderungen.
Westdeutscher Eisenbahn-Verband. Zu
dem vom 1. October 1872 ab gültigen
Tarife für die Beförderung von Gütern etc.
ist der 71. Nachtrag, enthaltend vom 18.
Februar und 1. März d. Js. ab gültige
Frachtsätze für den Transport von Pflaster-
steinen etc. ab Wilhelmshöhe nach den
Oldenburgischen Stationen Sande und
Jever erschienen, welcher bei den Ver-
bands-Güter-Expeditionen zu erhalten ist.
Cassel, am 22. Februar 1877. Für die
Verwaltungen des Westdeutschen Eisen-
bahn-Verbandes: Königliche Direction der
Main-Weser Bahn. (1309)
Niederschlesisch - Märkische Eisenbahn.
Verband-Tarif zwischen Stationen
der Oberschlesischen (ehemaligen
Niederschlesischen Zweigbahn) und
Stationen der Königlich Nieder-
schlesisch-Märkischen Eisenbahn.
Vom 1. April er. ab wird der Frachtbe-
rechnung bezüglich derjenigen Gegen-
stände, für welche pro Kilometer normirte
Einheitssätze zur Erhebung kommen, an
Stelle der im Nachtrage HI zum vorbe-
zeichneten Verband - Tarife angegebenen
Entfernung zwischen Berlin und Glogau
via Sagan von 227 Kilometer eine solche
von 228 Kilometer zu Grunde gelegt werden.
Berlin, den 16. Februar 1877) Königliche
Direction der Niederschl.-Märk. Eisenbahn,
geschäftsführende Verwaltung. (1306)
Köln-Mindener Eisenbahn. 1. Bergisch-
Märkiscli - Westfälisch - Hanseati-
scher Verband. Nachtrag VIII zum
Güter-Tarif vom 25/11. 75, enthaltend:
a) Tarifsätze für die in denVerband neu
aufgenommenen Stationen Born, Har-
korten, Haufe, Hückeswagen, Hückel-
hausen, V ogelsang, Wermelskirchen und
Wipperfürth der Bergisch -Märkischen
Bahn,
b) anderweite Tarifsätze für die Station
Soest der Westfälischen Bahn,
c) Aufhebung des procentualen Fracht-
zuschlags für Braunkohlen, Eisenerze,
Kalksteine, Kokes, Roheisen, Rohstahl-
eisen, Eisenluppen, Brucheisen und
altes Eisen,
d) Ausnahme-Frachtsätze für Schwefel-
kies-Transporte,
e) Ausnahme-Frachtsätze für Kalk-Trans-
porte,
f) Druckfehler-Berichtigungen,
g) anderweite Einheitssätze für den Trans-
port von Leichen, Fahrzeugen, Tliieren,
Gegenständen, welche die Gestellung
besonderer Wagen erfordern, sowie für
Gestellung von Schutzwagen und für
Deckenmiethen,
h) Aufnahme der Station Kohlscheidt der
Bergiscb - Märkischen Bahn in den
Verband,
gültig
ad a— f vom 1.
Februar 77 ab.
ad gu.h vom 15.
2. Bergisch - Hann overscher Ver-
band. Nachtrag zum Güter-Tarif vom
15/6. 68, enthaltend:
a) anderweite Einheitssätze und Tarif-
Bestimmungen für den Transport von
Leichen, Fahrzeugen, Thieren. Gegen-
ständen, welche die Gestellung beson-
derer Wagen erfordern, sowie für Ge-
stellung von Schutzwagen und für
Deckenmiethen,
b) Ergänzung der Special-Bestimmungen
zum Betriebs-Reglement, gültig vom
15/2. 77 ab.
Nachtrag XXXX zu demselben Tarif,
enthaltene?:
Frachtermässigung für die Güter der
Tarif-Classe E. und des Special-Tarifs I,
Frachtermässigung für „Spiritus“ :
c) Frachtermässigung für „Malz“,
d) Ausnahme-Frachtsatz für Getreide- etc.
Transporte von Lübeck nach Hamm,
gültig vom 15/2. 77 ab.
3. Hanseatischer Verband. Nach-
trag XIX zum Güter-Tarif v. 1/11. 74, ent-
haltend :
a) anderweite Einheitssätze etc für den
Transport von Leichen, Fahrzeugen etc.
b) Frachtermässigungen für die Güter der
Special-Tarife II und HI,
c) Frachtermässigung für „Spiritus“,
d) Frachtermässigung für „malz“,
e) Importtarifsätze für „Getreide, Hülsen-
früchte und Oelsaaten“ im Verkehr
mit Lübeck,
f) ermässigte Frachtsätze für „Holz“ im
Verkehr mit Lübeck,
g) ermässigte Frachtsätze für „Cement“
im Verkehr mit Lüneburg,
h) Ergänzungen der Waaren-Classification
bezüglich des Artikel „Zucker aller
Art, zum Export bestimmt“,
i) Berichtigungen,
gültig vom 15/2. 77 ab.
4. Verkehr zwischen Köln-Min-
dener und Hannoverschen Statio
nen. Der am 1/11. 76 mit Gültigkeit bis
Ende Januar 77 eingeführte Extrazugtarif
für zum überseeischen Export oder zum
Heizen der Dampfschiffe bestimmte Stein-
kohlen- und Kokes-Sendungen von Köln-
Mindener Stationen nach Bremerhaven und
Geestemünde bleibt fernerweit bis 15/3. 77
in Kraft. — Köln, 22. Februar 1877. Die
Direction. (1312)
288
Magdeburg-Preussischer Verband. Vom
1. März 1877 ab tritt zum Tarif für den
Magdeburg-Preussischen Verband-Verkehr
vom 1. December 1876 ein II. Nachtrag in
Kraft. Derselbe enthält:
einen directen Frachtsatz für die Be-
förderung von Militärgütern zwischen
Posen und Spandau,
die Aufnahme der Stationen Potsdam,
Burg, Schöningen, Rathenow, Garde-
legen, Oebisfelde, Tangerhütte, Wolmir-
stedt, Neuhaldensleben, Gr. Ammens-
leben, Schönebeck, Vienenburg im Ver-
kehre mit Posen,
die Aufnahme der Station Bromberg in
den Ausnahmetarif VII und
Ergänzungen und Aenderungen der
Waaren-Classification.
Bromberg, den 19. Februar 1877. König-
liche Direction der Ostbahn als geschäfts-
führende Verwaltung. (1301) J.
5. Submissionen.
Westfälische Eisenbahn. N eubaustrecke
Ottbergen- Northeim. Die vollständige
Herstellung von 27 Stück Bahnwärterbuden
incl. Lieferung sämmtlicher Materialien
soll in zwei Loosen in öffentlicher Submis-
sion verdungen werden.
Bedingungen und Zeichnungen liegen
auf den 4 Abtheilungs-Bureaus zu Beve-
rungen, Carlshafen, Uslar und Northeim
zur Einsicht aus, auch können erstere von
unserem Bureau- Vorsteher, Rechnungsrath
von Griesbach auf portofreien Antrag
gegen Erstattung der Copialien im Be-
trage von 1 JA bezogen werden.
Die Offerten sind portofrei, versiegelt
und mit entsprechender Aufschrift ver-
sehen, bis zu dem Submissions-Termine
Sonnabend, den 24. März c.,
Vormittags 10 Uhr,
rechtzeitig an uns einzusenden. Münster,
den 24. Februar 1877. Die Königliche
Direction. (1315)
Berlin-Coblenzer Bahn. Strecke Nord-
hausen-Wetzlar. Die Herstellun g der
Frieda- Viaducte bei Frieda und Lengen-
feld a/St im Zuge der Berlin-Coblenzer
Bahn, veranschlagt zu rot. 5909 resp. 7074
Cbm. Mauermassen incl. theilweiser Lie-
ferung der hierzu erforderlichen Maurer-
materialien, soll im Wege der öffentlichen
Submission vergeben werden und ist hierzu
Termin auf
Donnerstag den 15. März c.,
Vormittags 11 Uhr,
in unserem Verwaltungsgebäude Heddrich-
strasse No. 59 hierselbst anberaumt worden.
Bezügliche Offerten sind versiegelt und
portofrei mit der Aufschrift: „Submis-
sions-Offerte auf Ausführung des Frieda-
resp. Lengenfelder-Viaducts“, bis zur fest-
gesetzten Terminsstunde an uns einzu-
reichen.
Später eingehende Offerten bleiben un-
berücksichtigt.
Die massgebenden Bedingungen und
Zeichnungen sind in unserem technischen
Bureau hierselbst einzusehen, auch kön-
nen erstere gegen Erstattung der Copia-
lien von unserer Betriebs-Canzlei bezogen
werden. Frankfurt a/M., den 19. Februar
1877. Königl. Eisenbahn-Direction. (1303)
Glückstadt-Elinsliorner Eisenbahn-Gesell-
schaft. Es soll die Lieferung von 7 gekup-
elten Locomotiven nebst Tendern im Wege
er Submission vergeben werden.
Die Lieferungsbedingungen und Zeich-
nungen liegen im Bureau unseres Maschinen-
meisters in Glückstadt zur Einsicht aus, und
können auch die Lieferungsbedingungen
gegen Erstattung von 1 Ji von unserm
Hauptbureau bezogen werden.
Offerten sind versiegelt und portofrei
mit der Aufschrift „Submission auf Liefe-
rung von Locomotiven“ bis zum 21. März
d. J. an uns einzusenden.
Die Auswahl unter den Offerenten, welche
bis zum 1. April er. an ihre Gebote sich
zu binden haben, bleibt Vorbehalten.
Später eingehende Offerten werden nicht
berücksichtigt. Glückstadt, den 23. Februar
1877. Die Direction. (1308)
Westfälische Eisenbahn. Neubaustrecke
Dortmund - Sterkrade. Die Lieferung von
Kleineisenzeug und zwar von :
9 350 Stück Unterlagsplatten,
9 350 Stück Seitenlaschen,
18 700 Stück Laschenbolzen,
71 800 Stück Haknägel,
12 400 Stück Schienenschrauben
soll im Wege der öffentlichen Submission
verdungen werden. Hierzu steht
Mittwoch, den 21. März, Vormittags
10 Uhr, im Zimmer unseres Bureau-
Vorstehers v. Griesbach Termin an, von
welchem letzteren auch die Bedingungen
gegen Erstattung der Copialien im Betrage
von 1 JA auf portofreien Antrag bezogen
werden können. Die Offerten sind porto-
frei, versiegelt und mit Aufschrift ver-
sehen an uns rechtzeitig einzureichen.
Münster, den 22. Februar 1877. Die König-
liche Direction. (1310)
Westfälische Eisenbahn. Neubaustrecke
Dortmund-Sterkrade. Die Lieferung von
13 400 Stück eichenen Bahnschwellen
soll im Wege der öffentlichen Submission,
zu welcher
Monta’g den’ 19. März er., Vor-
mittags 10 Uhr),
Termin ansteht, verdungen werden.
Die Bedingungen können gegen Erstat-
tung der Copialien im Betrage von 1 JA.
von unserem Bureau-Vorsteher v. Griesbach
bezogen werden.
Die Offerten sind portofrei, versiegelt
und mit entsprechender Aufschrift ver-
sehen, rechtzeitig an uns einzureichen.
Münster, den 22. Februar 1877. Die Kö-
nigliche Direction. (1311)
K. K. pr. Lemberg- - Czernowitz - Jassy-
Eisenbahn - Gesellschaft. Die Lieferung
eiserner Brücken-Constructionen für die
Rumänische Linie u. z.
1 Stück 70 Meter lichter Spannung,
I « 37 „ „ „
3 „ 25 „
wird im Offertwege vergeben.
Hierauf Reflectirende werden eingeladen,
ihre gehörig instruirten Offerten sowohl für
ein- als z weigeleisige Briicken-Construc-
tionenbei der Gesellschaft in Wien Elisabeth-
strasse 9, bis 15. März 1. J., 12 Uhr Mit-
tags einzureichen, und ein 10 ?£iges Va-
dium zu erlegen.
Die bezüglichen Berechnungen und Lie-
ferungsbedingnisse liegen in dem gesell-
schaftlichen Departement II/t zur Einsicht
auf, und können auf Verlangen zugesendet
werden. Wien, den 22. Februar 1877. Der
Verwaltungs-Rath. (Nachdruck wird nicht
honorirt.) (1 313)
Frankfurt-Bebraer Eisenbalm. Die auf
hiesigem Werkstätten hofe lagernden alten
Materialien, als:
Radreifen, Federstahl, Schmelz-
und Gusseisen, Metalle, Eisen-
blech etc.,
sollen im Wege öffentlicher Submission
verkauft werden.
Der Termin ist auf
Dieustag den 6. März d J,
Vormittags 11 Uhr,
in meinem Bureau hier anberaumt, bis
wohin Kauf-Offerten portofrei und ver-
schlossen mit Aufschrift:
„Submission auf Ankauf alter
Materialien“,
an den Unterzeichneten eingereicht sein
müssen.
Die Verkaufs-Bedingungen und Verzeich-
niss der Materialien liegen auf meinem
Bureau zur Einsicht aus, können auch
von mir gegen Einsendung von 30 Pfe.
Druckkosten bezogen w'erden. Halle a. S.,
den 16. Februar 1877. Der Ober-Maschi-
nenmeister Neuschäfer. (1307) D.
Saarbrücker Eisenbalm. Neubau der
Moselbahn. Die Ausführung von Erd-,
Planirungs- und Befestigungs - Arbeiten
sowie von Maurerarbeiten einschliesslich
Lieferung der sämmtlichen Materialien
zur Herstellung von Brücken und Durch-
lässen in der IV. Bau-Abtheilung sollen
durch öffentliche Submission vergeben
werden, und zwar:
Loos n
von Stat. 146 + 40 bis Stat. 180 + 20
71 409 Cubikmeter Erd- etc. Arbeiten, ver-
anschlagt zu 64 700 JA
Loos Ha
von Stat. 146 + 40 bis Stat. 180 + .20
768 Cubikmeter Maurerarbeiten, veran-
schlagt zu 18 304 JA
Loos VHI
von Stat. 313 bis Stat. 335 + 30
87 248 Cubikmeter Erd- etc. Arbeiten, ver-
anschlagt zu 87 000 JL
Loos Villa
von Stat. 313 bis Stat. 335 + 30
1057 Cubikmeter Maurerarbeiten, veran-
schlagt zu 25 163 JA
Die Offerten sind mit entsprechender
Aufschrift versehen bis zum Submissions-
Termin am
Sonnabend den 17. März c.,
Vormittags 10 Uhr,
versiegelt und frankirt an den Unterzeich-
neten Abtheilungs - Baumeister einzu-
reichen, in dessen Geschäftslocal zu be-
zeichneter Stunde die eingegangenen Of-
ferten eröffnet werden.
Submissions-Bedingungen, Massen- und
Preisverzeichnisse etc. können im Central-
Bureau der Königlichen Eisenbahn-Di-
rection zu Saarbrücken und im hiesigen
Abtheilungs-Bureau eingesehen, die Sub-
missions-Bedingungen auch von mir gegen
Erstattung von 1,75 JA Copialien für jedes
Loos bezogen werden. Wittlich, den 22.
Februar 1877. Der Abtheilungs-Baumeister
Prim. (1302)
Königliche Ostbalm. Linie inste rb urg-
Prostken. Es soll die Ausführung der
Erdarbeiten in den auf der Strecke In-
sterburg-Goldap belegenen Loosen
I. ca. 131 203 Klm. Boden Feldmark In-
sterburg;
VI. ca. 54 777 Klm. Boden Feldmark Prus-
cillen bis Spirokeln;
VH ca. 61 703 Kilom. Boden Feldmark Ab-
schermeningken bis Camandten:
XI. ca. 144 371 Klm. Boden Feldmark Wil-
katschen bis Stallupoenen;
XII. ca. 127 827 Klm. Boden Feldmark
Goldap
in öffentlicher Submission verdungen wer-
den.
Termin:
Freitag, den 9. März 1877, Vormit-
tags 11 Uhr,
in unserem technischen Bureau, Victoria-
strasse No. 4 hierselbst.
Die Offerten müssen mit der Aufscliriftj:
„Er dar beiten Insterburg-Prostken»
versehen sein und rechtzeitig an uns ein-
gereicht werden.
Die Submissionsbedingungen liegen im
vorbezeichneten Bureau zu Insterburg und
Goldap zur Einsicht aus, auch können
dieselben gegen Franco-Einsendung von
1 Mark pro Loos von unserem Büreau-
Vorsteher, Eisenbahn-Secretair Pasdowski,
Victoriastrasse 4 hierselbst und von den
obigen Bau-Bureaus bezogen werden. —
Bromberg, den 20. Februar 1877. König-
liche Direction der Ostbahn. Bau-Abthei-
lung I. (1290) J
239
Magdeburg - Halberstädter Eisenbalm.
Der Restaurationsbetrieb im Stadtseitigen
Empfangsgebäude auf hiesigem Central-
bahnhofe soll vom 1. Juli d. J. ab ander-
weit verpachtet werden.
Die Bedingungen sind in unserer Re-
gistratur hierselbst, Fürstenstrasse No.
1 — 10 einzusehen, können auch von dort
gegen Erstattung der Copialien abschrift-
lich bezogen werden.
Die Offerten sind mit der Aufschrift:
„Offerte auf die Restauration im
Stadtseitigen Empfangsgebäude auf
Centralbannhof Magdeburg“
versehen, kosten- und portofrei bis zum
15. März 1877 an uns einzusenden. Magde-
burg, den 13. Februar 1877. Direc-
torium. (1268)
Vereinigte Schweizerbahnen. Verkauf alter Materialien. Die in den Werk-
stätten der Vereinigten Schweizerbahnen lagernden abgängigen Materialien als:
ca. 1)4 Tonnen alte Gussstahlbandagen,
„4 „ „ Eisenbandagen,
„11 „ „ eiserne Achsen,
„30 „ „ Radsterne,
„8 „ „ Kesselblechabfälle,
„14 „ „ Guss,
„9 „ „ Federstahlabfälle,
„30 „ „ Schmelzeisen,
„12 „ „ Eisen-, Stahl- und Gussdrehspähne,
„7 „ „ gusseiserne Rooststäbe,
„10 „ „ schmiedeeiserne Rooststäbe,
„ lV2 „ „ Glasscherben,
werden hiermit zum Verkaufe ausgeschrieben.
Angebote sind bis spätestens den 10. März, verbindlich bis zum 20. März, an die
Maschinen-Inspection der Vereinigten Schweizerbahnen in Rorschach ein-
zugeben und wenn sie nach dieser Zeit nicht beantwortet werden, als abgelehnt zu be-
trachten. Die Materialien können in der Werkstätte Rorschach besichtigt werden.
St. Gallen, den 17. Februar 1877. Die General-Direction. (1287) M.
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Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verantwortlicher Redacteur: Dr. jur. Wilh. Koch za Berlin (Redactionsbureau: Anhalterstr. 0). — Commissionür : Adolph Rcfclahöfer zu Leipzig. - Druck von H- S. Hermann in Berlin. Beuthstr. 8»
241
f"
Die Zeitung erscheint;
Montags und Freitags.
Vierteljährlich für 4 Mark eu beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt des Deutsch-
Oesterr. Postgebietes ;
Kreuzband-Porto wird extra berechnet.
Manuscript sowie sämmtliche officielle Inserate
«ind franco einzusenden an die Redaction,
Dr. jnr. W. Koch,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commissionar für den Buchhandel :
Adolph Refelshöfer,
Leipzig, Nürnberger Strasse 59.
1877.
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Exemplaren für 15 Mark beigelegt.
Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 5. März 1877.
Dieser Nummer liegt ein „Prospect von Theodor Keseling in Düsseldorf, betr. Patent-Riemenaufleger“ bei.
Inhalt: Zur Entwickelung der beiden Seehäfen Triest und Fiume. — Oesterreichisch-Ungariscbe Correspondenz. — Personal-Nach-
richten (Präsident Maybach). — Frankreich: Compagnies d’ouvriers de chemins de fer. Bulletin de statistique et de Hgislation compar^e. —
England (Eisenhahnunfälle). — Literatur: Das neue Tarifsystem und Materialien zur Tarifreform. — Berichtigungen. — Submissionskalender.
— Officielle Anzeigen: 1. Ausgabe von Dividendenscheinen. 2. Auszahlungen. 3. Tarifänderungen. 4. Submissionen. 5. Submissionsresul-
tate. — Privat-Anzeigen. — Zusammenstellung der Betriebs-Ergebnisse Deutscher Eisenbahnen (excl. Bayerns) im Monat Januar 1877.
Zur Entwickelung der beiden Seehäfen Triest
und Fiume.
Die Bestrebungen Oesterreich-Ungarns sich auf dem Gebiete
des Verkehrswesens zu vervollkommnen, beschränken sich nicht
auf den Binnenverkehr, man ist dort auch bestrebt, die Vortheile
thunlichst auszunützen, welche die verhältnissmässig geringe Küsten-
entwickelung diesem Reiche bietet. Schon seit einer Reihe von
Jahren hatte man Oesterreichischerseits den Hafen von Triest
poussirt und indem man demselben durch eine directe Schienen-
verbindung die industriereichen Gebiete des Hinterlandes erschloss,
auch einem raschen Emporblühen zugeführt. Allein durch eine
mangelhafte Tarifpolitik, ebenso wie durch verschiedene Ereignisse
ist in dieser Entwickelung schon seit geraumer Zeit ein Stillstand
eingetreten, so dass der Verkehr stationär blieb, beziehungsweise
seit dem Jahre 1871 eher einen Rückschritt bekundet. Denn während
der Seehandel dieses Hafens im Jahre 1861 179, 5 Millionen betrug
und im Jahre 1871 auf 266, 8 Millionen stieg, also um ca. 50 pCt.
sich vermehrte, erreichte derselbe in den Jahren
1872: 264,6 Millionen Gulden,
1873: 232,5
1874: 221 „ „
1875: 240 „
In der Periode von 1861 bis 1871 aber vermehrte sich der
gesammte Aussenhandel Oesterreichs von 535 auf 1 007 Millionen
oder um 89 pCt., während der Verkehr der Eisenbahnen der
Oesterreichischen Monarchie von 176, 7 Millionen Centner auf 503
Millionen Centner oder um 185 pCt. sich steigerte; die Ausdehnung
des Eisenbahnnetzes der Monarchie stieg in dieser Zeit von 735
Meilen auf 1541 Meilen, das ist um 109 pCt.
Neuerlich macht man alle Anstrengungen um den Auf-
schwung Triest’s zu fördern ; so sind Seitens der Oesterreichischen
Regierung grosse Hafenbauten im Zuge, von welchen ein Theil
bereits dem allgemeinen Verkehre übergeben wurde und der rest-
liche Theil seiner Vollendung naht. Die Oesterreichische Südbahn
bemüht sich ebenfalls den nur zu lange stiefmütterlich behandelten
Verkehr mit diesen Häfen wieder zu heben. Den vereinigten Be-
mühungen gelang es auch z. B. dem Petroleumhandel eine grössere
Ausdehnung zu verschaffen. Der mit dem J ahre 1867 begonnene Import
dieses Artikels nahm erst im Jahre 1870 eine gewisse Bedeutung
an und betrug damals 11 000 Tonnen. Seit dieser Epoche zeigt
der Artikel eine stetige Zunahme, und erreichte dessen Verkehr
im ahgelaufenen Jahre bereits die Ziffer von 19 400 Tonnen. Der
rasche Aufschwung der genannten Waare, welche heute zu den
ersten des Triester Platzes gehört, datirt namentlich von der im
Jahre 1874 erfolgten Tarifherabsetzung für den Transport auf der
Südbahn. Zu jener Zeit hatte nämlich die Route ab den Stapel-
plätzen an der Nord- und Ostsee nach den Oesterreichisch-
Ungarischen Stationen wesentliche Tarif - Erhöhungen eintreten
lassen, welchen Umstand die Triester Route benutzte, um auf
Basis der Frachtreduction diesem Handel eine grössere Ausdeh-
nung zu verleihen, was ihr auch vollkommen gelungen ist. Be-
merkenswerth ist auch der Umstand, dass in jüngster Zeit die
Verfrachtung grösserer Quantitäten von Kohle aus den Böhmischen
und Oberschiesischen Revieren nach den Adriatischen Seehäfen
stattfindet, und zwar auf Grund des Pfennigtarifes, wobei freilicli
die Concurrenz der Englischen Kohle noch immer nur schwer zu
bekämpfen ist und der Absatz des binnenländisclien Productes
zumeist auf den Bedarf der Marine beschränkt bleibt.
Die Versuche, das Russische Getreide aus den Häfen des
Schwarzen Meeres über Triest an die Süddeutschen Märkte zu
bringen, konnte nicht gelingen, da die rührige und neuerlich
immer kräftiger werdende Rivalin des Oesterreichischen Hafens,
nämlich Venedig, in dieser Richtung mehr Vortheile bietet und
demnach diese Transporte vermittelt. Der letztgenannte Hafen
gewinnt seit seiner Einverleibung in das Königreich Italien eine
immer grössere Bedeutung für Deutschland namentlich im Ver-
kehre mit der Levante, und ist dieser Umstand zum grössten
Theile schuld an dem Stillstand, den Triest’s Verkehrsbewegung
in den letzten Jahren erfuhr. Durch den im Zuge befindlichen
Ausbau der Eisenbahnlinie Tarvis-Ponteba-Udine als Fortsetzung
der Kronprinz-Rudolfbahn zum Anschlüsse an die Oberitalienischeu
Eisenbahnen, wird Venedig neuerlich einen günstigen Verkehr
mit den Oesterreichischen Provinzen gewinnen und dadurch ein
weiterer Factor zur Prosperität dieses Seehafens geschaffen, der
übrigens durch Creirung neuer Dampferlinien sowie durch zweck-
mässige Hafenbauten dieses fortschrittliche Streben kräftigst
unterstützt.
Gleichwie die Oesterreichische Regierung sich bemüht Triest’s
Handel und Verkehr zu heben, ebenso ist Ungarn bemüht,
die maritimen Beziehungen seines eigenen Hafens an
der Adria zu heben, obzwar die bisher angewendeten Mittel
nicht die richtigen waren, um zu diesem Ziele zu gelangen. Man
weiss, dass trotz der äusserst schwierigen kostspieligen Gebirgs-
bahn Fiume bislang isolirt ist, da ihm eine unabhängige Verbin-
dung mit dem Hinterlande fehlt. So lange eine solche nicht zu
Stande kommt, wird auch Fiume als Seehafen einen nur beschränk-
ten Wirkungskreis haben. Neuerlich bemüht man sich, die mari-
timen Beziehungen dieses Hafens zu heben und wurde zu diesem
Behufe erst kürzlich ein Uebereinkommen der Ungarischen Re-
gierung mit der bekannten Rhederfirma Joh. Glynn & Sohn zu
Stande gebracht, laut welcher dieselbe verpflichtet ist, eine regel-
mässige Dampfschifffahrts-Verbindung zwischen Fiume und Liver-
pool in der Weise zu eröffnen, dass monatlich mindestens eine
Fahrt gemacht werden muss, wobei die Städte Triest, Venedig,
Ancona, Messina, Palermo und Gibraltar berührt werden und
ausserdem für Fiume mindestens ein Laderaum von 300 Tonnen
veservirt zu bleiben hat, während die Frachtsätze für Fiume mit
jenen für Triest gleich gehalten werden müssen. Die in Rede
stehende Schifffahrtsverbindung wird von der Ungarischen Re-
gierung mit 21 000 fl. pro Jahr subventionirt, dieselbe dürfte aber
dem angestrebten Zwecke kaum entsprechen und die Seetüchtig-
keit des Ungarischen Hafens in nicht nennenswerther Weise för-
dern. Wie schon oben bemerkt, fehlt diesem Hafen ein zugäng-
licher Verkehr mit seinem Hinterlande, wodurch ebensowohl der
Zuzug der Exportgüter, als auch der grössere Absatz der Import-
artikel unmöglich gemacht wird. Die stark entwickelte Mühlen-
industrie der Ungarischen Hauptstadt sowie der südlichen Pro-
vinzen, welche namentlich für England bedeutende Verfrachtungs-
quanten liefert, kann, so sehr sie es auch sonst wünschen mag,
den nationalen Hafen nicht benutzen, da ihm schon die Bahn-
fracht dies unmöglich macht. Mit Gleichstellung in der Seefracht
bei den beiden rivalisir enden Häfen ist nichts gethan und bleibt
sonach die Superiorität Triest’s nach wie vor gewahrt. Es mag
als interessantes Factum nebenbei erwähnt werden, dass trotz der
Frachtermässigungen die seinerzeit die Deutsche Route nach den
Nordseehäfen durchführte, dieselbe nur einen Theil der aus Un-
garn stammenden Mehlsendungen halten kann, während der über-
wiegende Theil, namentlich der nach den westlichen Englischen
Seehäfen bestimmten Transporte, ungeachtet der viel längeren
Reisedauer, den Weg via Triest nimmt. Dieser Umstand wird die
nach den Nordseehäfen führenden Bahnen bestimmen müssen,
immer eine den Verhältnissen entsprechende Frachtparität einzu-
halten, um den Güterzug nicht ganz dem Oesterreichischen Hafen
zuzudrängen.
Die Ungarische Regierung scheint durch obige Einrichtung
das seinerzeit von der Oesterreichischen Südbahn befolgte Vor-
gehen adoptirt zu haben, welche Verwaltung damals unter
schweren Opfern ebenfalls eine Dampferlinie nach den wichtigeren
überseeischen Handelsplätzen begründet und aufrecht erhalten
hatte. Aehnliches that der Norddeutsche Lloyd, der, als er an-
fangs nur wenig Frachten hatte, sogar zu dem Auskunftsmittel
griff, dass er sich zum Händler machte und sich in der Baum-
wollen-Speculation engagirte, wodurch Bremen als der Sitz dieses
Unternehmens successive einen bedeutenden Markt Americanischer
Producte gewann, der Lloyd aber im Vereine mit den Bahnen
einen bedeutenden gewinnreichen Verkehr bekam, der die
Prosperität dieses Unternehmens sicherte. Der Unterschied
besteht im vorliegenden Falle nur darin, dass ebensowohl Triest
als die Nordseehäfen gute Verbindungen mit einem grossen Pro-
ductions- und Consumtionsgebiete hatten, welcher die Entwick-
lung dieser Seestädte förderte, während Fiume auch heute noch
isolirt steht und der Lebensbedingungen als Emporium für den
Seehandel entbehrt. Eine zweckmässige Gruppirung der betref-
fenden Schienenwege muss daher das Endziel sein, nach welchem
gestrebt werden muss, wenn man der zweiten Hafenstadt der
Oesterreichisch-Ungarischen Monarchie die Möglichkeit bieten will,
in den Internationalen Verkehr einzutreten. Gewiss aber ist, dass
die Deutschen Seehäfen, unterstützt durch eine kräftige Tarif-
politik der Transportanstalten auch fernerhin eine wichtige Rolle
als Vermittler im Verkehre mit Oesterreich -Ungarn spielen werden,
und diese Wichtigkeit wird noch vermehrt in dem Masse, als die
im Ausbau befindlichen Bahnanschlüsse neue Gebiete dem all-
gemeinen Verkehr eröffnen.
Oesterreicliisch-Ungarische'Correspondenz.
Wien, den 26. Februar 1877. (Baucredite. Curatorengesetz.
Stationslängen. Transportable Krahne ßudapester Brücke. Liefer-
fristen. Fahrpreise. Lemberg - Czernowitz. Rackonitz - Protivin.
Dux-Bodenbach. Oesterreichische Südbahn. Börsenstimmung.)
Das Oesterreichische Abgeordnetenhaus hatte wieder eine
Eisenbahndebatte in der verflossenen Woche, nachdem der Aus-
schuss die von mehreren Mitgliedern beantragte Auflösung wegen
des Misserfolges beim Gesetzentwürfe über die Dux -Bodenbacher
Bahn abgelehnt hatte. Im Plenum wurde nämlich das Gesetz
über die Specialcredite für den Eisenbahnbau im Jahre
1877 verhandelt. Gegenüber den Verdächtigungen der Opposition
wies der Handelsminister nach, dass die Bauvergebung vollkom-
men tadellos und correct gewesen und an den Meistbietenden,
wenn er die nöthige Garantie bot, erfolgte; solche Verdächtigun-
gen würden die ehrenhaftesten Männer von Betheiligungen am
Bahnbau abhalten und unsern Credit im Auslande ganz unter-
graben.
Im Herrenhause wurde das Gesetz, betreffend die Wahl
und den Wirkungskreis von Vertrauensmännern der durch einen
gemeinsamen Curator vertretenen Besitzer von Pfandbriefen und
Theilschuldverschreibungen, welches Gesetz die Eisenbahn-
Prioritäten berührt, ungeachtet der Opposition gegen dasselbe
von Seiten des Wiener Obergerichts-Präsidenten angenommen.
Die bisherige Messung der Stationslängen nach der
Länge eines Zuges von je 90 [oder 100 Achsen, je nach den Ver-
hältnissen der betreffenden Bahn, hat sich mit Rücksicht auf die
verschiedene Länge der Fahrbetriebsmittel nicht als zureichend
erwiesen. Vom OesterreichischenHandels-Ministerium wurde mitEr-
lass v. 1. d. M. Z. 3444 die Stationslänge von 440 bezw. 560 Meter
von Wechsel zu Wechsel (gemessen von dem der Wechselspitze
zunächst liegenden Schienenstoss) festgesetzt, wobei eine Maximal-
entfernung der Sicherheitsmarke von der Wechselspitze mit 56 Meter
angenommen wurde.
Mit Erlass vom 4. d. M. Z. 38684 hat das Oesterreichische
Handels-Ministerium auf Grund der durch die Südbahn erfolgten
günstigen Versuche die Anschaffung von transportablen
Erahnen zur Verladung von Fuhrwerken dringend empfohlen,
indem dadurch Zeit und Kraft gewonnen und die Verladung auf
offener Bahn ermöglicht wird. Es würden auch minder trag-
fähige Krahne als jene der Südbahn von 4 bis 5 Tonnen genügen
und zu ihren Transporten könnten auch die hochbordigen Kohlen-
wagen verwendet werden.
Ueber Auftrag des Ungarischen Communications-Ministeriums
wird an derBudapester Verbindungsbrücke mit ungeheurer
Anstrengung von 1500 Menschen gearbeitet, nachdem die Probe-
belastung am 26. d. M. geschehen ist. Die Eröffnung dieser Brücke
wird eine totale, jedoch günstige Verschiebung der Ungarischen
Transportverhältnisse zur Folge haben.
In einem speciellen Falle wurde vom Oesterreichischen
Handels -Ministerium am 29. v. M. Z. 2335 erklärt, dass nach § 57
des Betriebs-Reglements die gänzliche Auflassung der normalen
Li ef erfri st für die zur Beförderung über Hülfsrouten gelangenden
Sendungen unstatthaft ist und entweder mit oder vorbehaltlich
der Genehmigung des Handels-Ministeriums lediglich eine Zuschlags
frist zur normalen Lieferfrist zu publiciren gewesen wäre. Der
diese Entscheidung veranlassende Fall war der, dass eine Bahn-
verwaltung anlässlich der auf ihrer Linie eingetretenen Verkehrs-
störung genötliigt war, den V erkehr zeitweise über eine Hülfsroute
zu leiten, für welche Zeit jede Haftung für Nichteinhaltung der
Lieferfristen von der gedachten Verwaltung sistirt wurde.
243
Das Oesterreichische Handelsministerium hat am 28. d. M.
Z. 1829 bezüglich der Fahrpreise für Kinder unter 10 Jahren
im Verkehr mit Deutschland die Anwendung der Deutschen
Normen gestattet, welche sich gegenüber den Oesterreichischen
nur in der II. und III. Classe insofern günstiger gestalten, als
nach letzteren 1 y2 Karten jener Karte zu lösen sind, welche der
Erwachsene benutzt, während derselbe in Deutschland je einBillet
der nächst höheren Classe und in der I. noch eines der II. nehmen
muss. Dieses zur Ermöglichung der Lösung directer Karten für
Kinder gemachte Zugeständniss wurde ausdrücklich an die Be-
dingung geknüpft, dass die Reisenden bei Lösung solcher Billette
auf den Preisunterschied aufmerksam gemacht werden.
Das Ministerium des Innern hat den von der letzten Ge-
neral-Versammlung der Action äre der Lemberg-Czernowitz-
Jassy-Eisenbahn beschlossenen Abänderungen der Statuten
die staatliche Genehmigung ertheilt. In den neuen Statuten soll
zugleich, entsprechend den Beschlüssen der beiden letzten Ge-
neral-Versammlungen, behufs Consolidirung der schwebenden
Schuld auf eine Erhöhung des Gesellschafts-Capitals Rücksicht
genommen werden, welche übrigens in Folge der wesentlich ge-
besserten Verhältnisse des Unternehmens nicht mehr als andert-
halb Millionen Nominal betragen soll. Die Betriebs-Einnahmen
des Oesterreichischen Netzes sind nämlich um 59 729 fl. höher als
im Vorjahre; bei den Betriebs-Ausgaben wurde eine Ersparniss
von 323 246 fl. erzielt. Bei der Rumänischen Linie dagegen hat
sich gegen das Vorjahr ein Minus der Einnahmen von 474 300 Francs
herausgestellt; dagegen betragen die Betriebs-Auslagen um
498 535 Francs weniger als im Jahre 1875, und der Betriebs-
Ueberschuss ist daher um 23 125 Francs höher als im Vorjahre.
Der Betrieb der Oesterreichischen Staatsbahnlinie Racko-
nitz-Protivin, den bisher Dux-Bodenbach geleitet, soll der
Böhmischen Westbahn überlassen werden. Die Böhmische West-
bahn übernimmt den Betrieb vorläufig auf die Dauer eines Jahres
gegen Selbstkosten -Vergütigung und mit vierteljährlicher Kün-
digung.
Die Verwaltung der Dux-Bodenbacher Bahn schreibt
eine General-Versammlung für den 10. März aus. Gegenstände
derselben sind ausser einigen Statuten-Aenderungen der Bericht
des Verwaltungsrath es über die Lage des Unternehmens und An-
träge, betr. die Regelung der finanziellen Verhältnisse der Gesell-
schaft und auf Ertheilung der Ermächtigung zum Abschlüsse
eines dahin zielenden Unternehmens. Es scheint somit, dass der
Bahn neuerdings ernste Offerten vorliegen, welche die Fort-
existenz des Unternehmens ermöglichen sollen.
Der Abschluss einer Convention wegen des Betriebes auf
den Italienischen Linien der Oesterreichischen Südbahn
steht bevor. Die zu concessionirende Gesellschaft ist eine Fran-
zösische, an deren Spitze Commendatore Amilhau steht.
Die Haltung des Abgeordnetenhauses hat die Besitzer
garantirter Eisenbahn - Actien in Schreck gesetzt, worunter
namentlich Rudolf-, Elisabeth-, Franz-Joseph- und Nordwestbahn,
wenn gleich mässig, litten. Ueber beide letztere Bahnen ergeht sich
der unmotivirte Groll unserer Journalistik, die Furcht vor der
staatlichen Vergewaltigung der Actionäre that ein Uebriges; dazu
kommen noch die fast lächerlichen Contremine-Artikel der Ber-
liner Fixer, welche selbst aus den Mehreinnahmen der Staatsbahn
gegen dieselbe Capital schlagen wollen. Prioritäten behaupteten
sich fest.
Personal-Nachrichten.
Dem bisherigen Präsidenten des Reichs -Eisenbahn- Amtes
Maybach in Berlin ist die nachgesuchte Entlassung aus dem
Reichsdienst in Gnaden ertheilt und derselbe zum Unter-Staats-
secretär im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Ar-
beiten ernannt worden.
Frankreich. Compagnies d’ouvriers de chemins de
fer. (Eisenbahntruppen in Frankreich, Deutschland und Russ-
land.) Die militärischen Journale Frankreichs bringen interes-
sante Verfügungen über die Organisation der Französischen Eisen-
bahntruppen. Seit etwa Jahresfrist besitzt die Französische Armee
vier selbstständige Eisenbahn-Compagnien (Compagnies d’ouvriers
de chemins de fer), , welche zu den Genietruppen zählen und bis
auf Weiteres der Ecole du genie in Versailles zugetheilt sind.
Ihre Completirung auf den Kriegsfuss geschieht durch die von
ihnen zur Reserve entlassenen, dem Ingenieur- und Eisenbahn-
baufach angehörigen Leute. Ausserdem werden gegenwärtig, und
zwar auf Grund des Decrets vom 23. Dec. v. J., aus dem Personal
der verschiedenen Eisenbahn-Gesellschaften 8 andere Compagnien
(Sections d’ouvriers de chemins de fer) organisirt, welche auch im
Frieden aufgestellt bleiben und sich bei einer Mobilmachung aus
dem dienstpflichtigen Personal eben dieser Gesellschaften ergän-
zen. Sie tragen die Uniform der Sappeurs des Genie, und zwar
werden aufgestellt: die 1. und 2. Section von der Paris-Lyon-
Mittelmeer-Gesellschaft, die 3. von der Orleans-Bahn, die 4. von
der Westbahn, die 5. von der Nordbahn, die 6. von der Ostbahn,
die 7. von der Orleans- und der Paris-Lyoner Bahn gemeinsam,
und die 8. von den Ost-, Nord- und Westbahn-Gesellschaften zu-
sammen. Jede dieser 8 Sectionen zerfällt in 3 Dienstgruppen,
die 1., für den Service de l’exploitation (Betriebsabtheilung), steht
unter dem Ingenieur en chef de l’exploitation (Generalbetriebsdirec-
tor), die 2., für den Service de voie, steht unter dem Ingenieur de la
voie, die 3. ist für den Service du materiel et de la traction be-
stimmt. Die erste Gruppe ist 458 Köpfe aller Grade stark, zu ihr
gehören u. A. die Bahnhofs-Inspectoren (38), Linien-Inspecteure,
70 Beamte, darunter auch Telegraphisten, 50 Chefs oder Sous-chefs
d’equipe, 40 aiguilleurs, 95 agents de trains, 138 hommes de peine.
Die zweite Gruppe (voie), 363 Köpfe stark, zählt u. A. 304 Weichen-
steller, Bahnwärter und Arbeiter, ausserdem verschiedene höhere
und höchste Betriebs- und Wegebeaufsichtigungsbeamte. Die
dritte Gruppe mit 277 Köpfen ist die technische Abtheilung; ihr
sind u. A. die Schlosser, Heizer, Schmierer, Depot-Arbeiter, Maga-
zin-Verwalter und deren Vorgesetzte zugetheilt. Somit ist jede
der 8 Sectionen 1093 Mann stark, Gesammtstärke also 8784. Das
Decret ordnet ferner die Titel und die Rangstufen-Verhältnisse
dieser Eisenbahn-Truppen. Danach giebt es Eisenbahn-Bediens-
tete mit Stabsofficier-, Officier-, Unterofficier- und Gemeinen-Rang.
Es lässt sich aus den bisherigen Veröffentlichungen noch nicht
recht ersehen, wie die Stellung dieser neuen Truppengattung
einerseits zu den Eisenbahn-Gesellschaften, andererseits zu der
Armee-Verwaltung sein soll. Die disciplinare Beaufsichtigung fällt
der letzteren, speciell dem Präsidenten der militärischen Commis-
sion für das Feld-Eisenbahnwesen, zu; dieser stellt den Verwal-
tungsrath jeder Section auf. Letzterer besteht aus dem betreffen-
den Ingenieur en chef de l’exploitation, dem Ingenieur de la voie,
dem Ingenieur de la traction und dem Chef des Rechnungswesens.
Der Verwaltungsrath (Conseil d’administration), dessen Mitglieder
ebenso wie alle ihm unterstellten in Officiers-Rang stehenden
Untergebenen, die Genieofficiers-Uniform mit der für die Bediens-
teten der betreffenden Eisenbahn-Gesellschaft vorgeschriebenen
Kopfbedeckung tragen, hat die weitestgehenden Befugnisse; er
besetzt dieVacanzen, überwacht die Disciplin und legt die Regle-
ments für den Dienstbetrieb, die Bahnpolizei etc. dem Präsiden-
ten der militärischen Commission für das Feld-Eisenbahnwesen
vor, welcher letztere (etwa in gleicher Function wie der Chef der
Eisenbahnabtheilung im Preussischen Grossen Generalstab) sie
bestätigt. Der Sectionsverwaltungsrath hat sich wegen des ihm
unterstellten Personals stets mit den betreffenden zugehörigen
Eisenbahngesellschaften in Verbindung zu halten und das Recht,
an dieselben alle für ungeeignet befundenen Untergebenen zurück-
zuweisen und statt ihrer andere zu verlangen. Die Kosten wTerden
theils vom Kriegsministerium, theils vom Intendantur-Mitglied der
mehrfach genannten Commission militaire des chemins de fer de
Campagne angewiesen. Soweit in flüchtigem Auszug die Fest-
setzungen vom 23. December 1876 nach dem „Avenir militaire“.
Das Journal bringt leider keinen genügenden Aufschluss darüber,
in welchem Verhältniss diese Eisenbahntruppen an dem Dienste,
der betreffenden Bahnlinien betheiligt sind, wie ihr Verhältniss
zu den Civilbeamten derselben sich gestaltet, aus welchen Kate-
gorien von Wehrpflichtigen die Eisenbahngesellschaften die Vacan-
zen bei denselben zu decken haben u. s. w. Nur das eine scheint
klar zu sein, dass diese straffe Organisation der Wehrkraft des
Landes sehr zu statten kommt, und dass der Staat, indem er
mehr als 10 000 Functionäre sämmtlicher Eisenbahngesellschaften
dem Kriegsminister unterstellt, sich die wichtigsten Verkehrsadern
des Landes für alle Fälle, auch für die inneren Unruhen, militä-
risch sichert. Die Organisation der Französischen Eisenbnhn-
truppen wird auch der Deutschen Armeeverwaltung zu denken
geben. Bekanntlich ist es letztere gewesen, welche zuerst mit der
Aufstellung von Truppen dieser Kategorie vorangegangen ist. Wir
haben in Berlin — und zwar direct dem Grossen Generalstab,
nicht der Generalinspection der Ingenieure unterstellt — das
Eisenbahnregiment mit 2 Bataillonen zu je 4 Compagnien, von
dem auch die 42 Kilometer lange, von Berlin zum Schiessplatz
nach Zossen gehende „Militär-Eisenbahn“ im Betrieb erhalten
wird, und ausserdem in München die Eisenbahncompagnie. Diese
.Truppentheile, welche gelegentlich sich auch am Bau von neuen
244
Eisenbahnen betheiligen, bilden den Stamm für eine etwa 3- bis
4-fache Zahl von mobilen Compagnien, welche dann in Bau- und
Betriebscompagnien zerfallen und dem im Grossen Hauptquartier
befindlichen Chef des Feldeisenbahnwesens unterstellt sind. Bei
der ganz eminenten Bedeutung des Eisenbahnwesens für strate-
gische Zwecke dürfte nach dem jetzigen Vorgehen Frankreichs
auch innerhalb der Deutschen Armee eine weitere Entwicklung
unserer Eisenbahntruppen dringlich erscheinen. Auch bei der
Russischen Heeresverwaltung steht demnächst eine Vermehrung
und anderweitige Organisation ihres militärischen Eisenbahnperso-
nals zu erwarten. Den bisherigen Einrichtungen nach befinden
sich im Frieden nur etwa 1000 Mann in sogenannten „Eisenbahn-
commandos“ auf den verschiedenen Bahnlinien im Bau- und Be-
triebsdienst. Grössere Verbände bestehen nicht. Nur wurden vor
zwei' Jahren einmal 1000 Mann als ein „Bataillon“ vorübergehend
in Moskau vereinigt, um, nach Sebastopol befördert, dort sich im
Bau von Feld-Eisenbahnhöfen zu üben. (Augsb. Allg. Ztg.)
Frankreich. * Das „Bulletin de statistique et de legislation
comparee“, das vom Finanz-Ministerium veröffentlicht wird, ent-
hält eine Tabelle über den Handel Frankreichs mit dem Auslande
von 1829 bis 1875. Während dieser Periode betrug der Verkehr
mit dem Auslande in Einfuhr und Ausfuhr: 1829 957, 1839 1327,
1849 1661, 1859 3906, 1869 6227, 1870 5669, 1871 6440, 1872 7332,
1873 7342, 1874 7209, 1875 7410 Millionen. Diese Zahlen beweisen,
dass von 1829 bis 1875 der Werth des Französischen Handelsver-
kehrs mit den ausländischen Märkten sich achtfach vermehrt hat.
Es ist zu bemerken, dass von 1849 bis 1859, also in den zehn
Jahren vor den Verträgen, der Französische Handel mit dem Aus-
lande mehr als verdoppelt wurde; er stieg von 1661 Millionen auf
3 Milliarden 906 Millionen; von 1859 bis 1869, also während der
zehn Jahre nach den Handelsverträgen, stieg er von 3 Milliarden
906 Millionen auf 6 Milliarden 227 Millionen, weniger als um die
Hälfte. Die oben angeführten Zahlen zeigen ausserdem, dass im
Jahre 1875 der Werth des Verkehrs mit dem Auslande um 1200
Millionen, die Ergebnisse des Jahres 1869, des blühendsten unter
dem Kaiserreich, übersteigt. Das „Bulletin de statistique“ enthält
ferner eine Tabelle, welche die Französische Ein- und Ausfuhr
mit folgenden Ländern zusammenfasst:
England 1859 869 Millionen, 1875 1691 Millionen,
Belgien „ 328
Deutschland „ 257
Schweiz „ 167
Italien „ 316
Niederlande „ 55
Oesterreich „ 13
Schweden und Norwegen „ 48
966
776
409
541
83
81
91
(Köln. Ztg.)
HS. England. Im Jahre 1874 wurde vom Parlamente eine Commis-
sion eingesetzt, um die Ursachen von Eisenbahn-Unfällen
zu erörtern und Vorschläge zu deren Verminderung zu
berathen. — Der Bericht ist jetzt veröffentlicht. — Die Com-
mission ist einstimmig der Ansicht, dass keine Gesetze gemacht
werden sollten, welche die Responsabilität der Eisenbahn-Gesell-
schaften dem Publicum gegenüber vermindern könnten. Nichts
destoweniger seien einzelne, bestimmte Massnahmen nöthig, um
das Publicum gegen solche Gefahren zu schützen, welche entschie-
den mehr oder weniger vermeidlich sind. Es wird empfohlen den
Board of Trade zu berechtigen:
1) Die Eisenbahn - Compagnien zu zwingen, Stationen und
Nebengeleise an solchen Stellen zu erweitern, wo es die
öffentliche Sicherheit nöthig erscheinen lässt;
2) die Eisenbahn-Compagnien zu zwingen, das „Block System“
und das System der sich gegenseitig feststellenden Weichen-
hebel überall da einzuführen, wo es die öffentliche Sicher-
heit verlangt;
3) die Schnelligkeit der Züge auf solchen Bahnen oder Theilen
von Bahnen zu reduciren, wo der Bahnkörper nicht die
nöthigen Garantien für Sicherheit bietet;
4) die Eisenbahn-Compagnien zu zwingen, ihre Personenwagen
mit durchgehenden Trittbrettern zu versehen;
5) den Eisenbahn - Gesellschaften vor der Eröffnung neuer
Linien, Bedingungen aufzuerlegen;
6) sie zu zwingen Brücken oder Tunnel zur Verbindung der
Ankunfts- und Abfahrts-Perrons überall da anzulegen, wo
die öffentliche Sicherheit es nöthig macht;
7) zu veranlassen, dass an allen Stellen des Bahnkörpers, wo
Fussgänger denselben überschreiten dürfen, eine Ueber-
wachung eintrete;
8) alle Eisenbahn-Gesellschaften zu zwingen, sämmtliche Züge
mit den nöthigen Bremsen zu versehen, um sie innerhalb
einer Entfernung von 1500 Fuss unter allen Umständen auf-
halten zu können. —
9) Um grössere Pünktlichkeit in die Fahrzeiten zu bringen,
empfiehlt die Commission, dem Publicum die Erlangung
von Schadenersatz gegen Eisenbahnen im Falle von Zug-
verspätungen zu erleichtern.
10) Sollen die Eisenbahn-Gesellschaften, im Falle der Verletzung
oder Tödtung der eigenen Beamten, auch denselben gegen-
über civilrechtlich verantwortlich gemacht werden können;
auch sollen solche Personen, die durch Nachlässigkeit das
Leben Anderer gefährden, criminalrechtlich verfolgt werden.
Literatur.
Das neue Tarif-Sy stem und Materialien zur Tarifreform-
Halle. Druck der Gebauer-Schwetschke’schen Buchdruckerei.
1877. Preis 3 Mark.
Den Hauptinhalt dieser Publication bilden ausführlichere
Mittheilungen aus dem stenographischen Bericht über die Frank-
furter Tarif-Conferenz, über welche in Nr. 6 unserer Zeitung re-
ferirt wurde.
Die beigefügten kürzeren Referate über die Conferenzen in
Carlsruhe, München, Berlin und Hannover stimmen wörtlich mit,
den in Nr. 8 u. 11. abgedruckten Referaten überein. Beigefügt sind :
Anträge der Handelskammer zu Leipzig, der Handels- und
Gewerbekammer zu Dresden, des Vereins zur Wahrung gemein-
samer industrieller Interessen zu Düsseldorf, des Bezirks- Vereins
Deutscher Ingenieure zu Halle, Rede Sr. Exc. des Hrn. Handels-
ministers im Abgeordnetenhause vom 10. Februar; Rede des Ab-
geordneten v. Rauchhaupt zur Tarifreform; Anträge der Staats-
bahnen in der Conferenz am 13. Februar.
Den Schluss der Broschüre bildet „das definitive einheit-
liche Eisenbahn- Güter -Tarif- System“. Dem Herausgeber hat
jedoch offenbar nicht der auf Grund der Beschlüsse der Berliner
General-Conferenz vom 12. u. 13. Febr. von der Redactions-Com-
mission definitiv festgestellte Wortlaut, sondern nur die in vieler
Beziehungen noch mangelhafte Version Vorgelegen, welche von
Berliner Zeitungs-Blättern vor dem Bekanntwerden dieser defini-
tiven Fassung über die Beschlüsse der Berliner General-Conferenz
gebracht wurde. Dieselbe ist bis jezt, soviel uns bekannt, nur in
den Separat-Abdrücken zu Nr. 16 unserer Zeitung veröffentlicht
worden.
Berichtigungen.
ln No. 9 Seite 101 Spalte 1 Zeile 5 von unten ist „1852“
statt 1872 zu lesen.
In Folge undeutlichen Manuscripts ist der Name des Ver-
fassers der in No. 15 Seite 196 besprochenen Broschüre über
Baukosten unrichtig angegeben worden; es ist statt Sarcaxini
„Lazzarini“ zu lesen.
Submissions - Kalender.
6.
6.
6.
6.
7.
8.
9.
10.
10.
12.
12.
12.
12.
13.
15.
15.
15.
15.
16.
17.
17.
17.
19.
20.
20.
21.
21.
21.
21.
24.
24.
März
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55
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Halle a|S. Frankf.-Bebraer E. alte Materialien 238
Berlin Berlin -Wetzlar Bahnschwellen 226
Dresden Sachs. Staatsb. Perronbedachung 226
Hannover Hannov. Staatsb. Dampfkessel 227
Wien Lemb.-Czern. -Jassy E. Uniformirungsstiicke 214
Breslau Oberschlesische E. Einkauf von Theer 226
Bromberg Kgl. Ostbahu Erdarbeiten 238
St. Gallen Vereinigte Schweizerbahnen alte Materialien 239
Halle a|S. Frankf -Bebraer E. Werkstatts-Materialien 245
Berlin Berl. -Hamburger E. Bahnschwellen 226
Berlin Berlin-Wetzlar Eisenbahnschienen 227
Breslau Oels-Gnesen Uniformstücke 246
Utrecht Niederl. Centralb. Schwellen 248
Chemnitz Sachs. Staatsb. Werkzeuge 246
Frankf.a/M. Berlin-Coblenzer E. Viaducte 238
Wien Lemb.-Czern. -Jassy E. eis. Brückenconstructionen 238
Magdeburg Magdeb.-Halberst. Restaurationsrerpachtung 239
Bromberg Kgl. Ostbahn Erdarbeiten 226
Stettin Berl.-Stettiner E. Werkstatts-Materialien 245
Wittlich Saarbrücker Bahn Erdarbeiten 238
Cassel Hannov. Staatsb. Eisenüberbauten 200
Altona Altona-Kieler E. Locomotiven 246
Münster Westfälische E. Bahnschwellen 238
Basel Schweizer. Centralb. alte Schienen 246
Paderborn Westfälische E. Drehscheiben 246
Glückstadt Glückst.-Elmshorn Locomotiven 238
Münster Westfälische E. Kleineisenzeug 238
Magdeburg Magdeb.-Halberst. alte Materialien 248
Bromberg Kgl. Ostbahn Krdarbeiten 248
Münster Westfälische E. Bahnwärterbuden 238
Bromberg Kgl. Ostbahu Schienen 248
245 —
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Ausgabe von Dividendenscheinen.
Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn.
Ausgabe neuer Dividendensch eine
zu den Stamm- Actien. Am 16. April
d. J. wird mit der Ausgabe der vierten
Serie Dividendenscheine und des zuge-
hörigen Talons zu den Stamm-Actien un-
serer Gesellschaft begonnen werden.
Die Inhaber dieser Actien werden er-
sucht, Behufs Erlangung der neuen Divi-
dendenscheine die Talons vom 1. Januar
1867 von dem obengenannten Tage ab
während der Vormittagsstunden von 9 bis
12 Uhr (mit Ausschluss der Sonn- und
Feiertage) bei unserer Haupt-Casse hier-
selbst einzureichen.
Den Talons ist ein specielles Verzeich-
niss, welches die Nummern in arithme-
tischer Reihenfolge, sowie den Namen
und die Wohnung des Ausstellers enthält,
in einmaliger Ausfertigung beizufügen.
Formulare zu diesen Verzeichnissen können
vom 3. April d. J. ab bei unserer Haupt-
Casse unentgeltlich in Empfang genommen
werden.
Die Aushändigung der Dividendenscheine
und Talons erfolgt acht Tage nach Ein-
lieferung der Talons gegen Quittungs-
leistung und Rückgabe der dem Präsen-
tanten Seitens der Haupt-Casse über die
eingereichten Talons zu ertheilenden
Empfangsbescheinigung.
Postsendungen sind frankirt an unsere
Haupt-Casse zu richten. Ueber die mit
der Post eingehenden Talons wird eine
Empfangsbescheinigung nicht ertheilt; die
Uebermittelung der neuen Dividenden-
scheine an den Einsender erfolgt in thun-
lichst kurzer Zeit unter Couvert ohne Be-
gleitschreiben und unter angemessener
Werthangabe, sofern eine bestimmte Werth-
declaration nicht ausdrücklich verlangt sein
sollte. Berlin, den 28. Februar 1877. Das
Directorium. (1335)
Berlin ■ Stettiner Eisenbahn. Die Aus-
reichung der Zinsscheinbogen Serie III.
zu unseren Prioritäts-Obligationen II. Emis-
sion erfolgt gegen Rückgabe des mit
Serie II. ausgegebenen Talonscheins Zug
um Zug
in Berlin vom 14. bis incl. 19. Mai
d J s. von 9 Uhr Morgens bis 1 Uhr
Mittags in unserem dortigen al-
ten Empfangsgebäude und hier
bei unserer Hauptcasse vom 22.
Mai d. Js. ab in den Vormittags-
stunden.
Es wird ersucht, den Talonscheinen,
welche nach dem Nominalwerthe und der
Nummerfolge der Obligationen zu ordnen
sind, ein nach dieser Nummerfolge auf
einem ganzen Bogen aufgestelltes Ver-
zeichniss, welches die Namensunterschrift,
die Wohnungsangabe des Präsentanten
und die Quittung über den Empfang der
neuen Serie der Zinscoupons enthält, bei-
zufügen.
Sollte die Auslieferung der neuen Zins-
scheinbogen nicht sofort zu ermöglichen
sein,_ so wird über die Abgabe der Talon-
scheine_ eine Bescheinigung ertheilt, wäh-
rend die Zinsscheinbogen demnächst am
folgenden Tage gegen Rückgabe der Be-
scheinigung werden ausgehändigt werden.
Stettin, den 19. Februar 1877. Das Di-
rectorium. (1338)
2. Auszahlungen,
ßnmänische Eisenbahnen Actien-Gesell-
schaft. Die Einlösung des am 1. März
d. J. fälligen Dividendenscheines No. 4 der
achtprocentigen Stamm -Prioritäts-Actien
erfolgt vom 1. März d. J. ab mit 36 Reichs-
mark pro Actie ä 450 R.-M. — 150 Thlr.
in Berlin bei der Direction der Disconto-
Gesellschaft und S. Bleichröder.
3. Tarifänderungen.
Berlin - Hamburger Eisenbahn. Zum
directen Gütertarif zwischen den Stationen
Hamburg (K. M.), Harburg, Bremen (K. M.),
Bremerhafen und Geestemünde einerseits
und Stationen der K. K. priv. Oester-
reichischen Nordwestbahn etc. anderer-
seits vom 15. April pr. via Buchholz (resp.
Harburg)-Wittenberge' - Berlin -Mittelgrund
beziehungsweise Seidenberg ist der Nach-
trag VI — giltig vom 20. März er. ab —
erschienen und bei unserer Güterexpedition
in Hamburg zu haben. Berlin und Ham-
burg, den 27. Februar 1877. Die Direc-
tion. (1325)
Hannover - Bayerisch - Oesterreicliischer
Verband. Zum Gütertarif No. VI des Han-
nover-Bayerisch - Oesterreichischen Eisen-
bahn-Verbandes vom 1. Januar 1875 tritt
ab 15. März c. der VIII. Nachtrag in Kraft,
enthaltend: Frachtermässigung für den
Artikel „condensirte Milch“ bei Aufgabe
in Wagenladungen von 10 000 Kilogramm
Quest. Nachtrag kann bei den Verbandsta-
tionen eingesehen und von da käuflich
bezogen werden. Frankfurt a/M., den 23.
Februar 1877. Königliche Eisenbahn-
Directipn : Namens des Hannover-Bayerisch-
Oesterreichischen Verbandes. (1320)
ßerlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn.
Bezüglich des Transports von Seide und
Seidenwaaren sind die Bestimmungen des
Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen
Deutschlands abgeändert.
Das N ähere ist bei den Güter-Expeditionen
zu erfahren. Berlin, den 23. Februar 1877.
Das Directorium. (1321)
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Die seit 15. Januar er. in dem Nieder-
schlesischen Steinkohlenverkehr nach der
Oberschlesischen und Berlin-Stettiner Bahn,
sowie im Oberschlesi sehen Steinkohlen-
verkehr nach der Breslau - Schweidnitz-
Freiburger und Schlesischen Gebirgsbahn
zur Erhebung kommende erhöhte Gebühr
auf der der Königlich Nieclerschlesich-
Märkischen Eisenbahn gehörigen Breslauer
Verbindungsbahn wird vom l. März er. ab
von 0,04 auf 0,01 M pro 100 Kgr. herabge-
setzt. Breslau, den 26. Februar 1877 Kö-
nigliche Direction der Oberschlesischen
Eisenbahn. Königliche Direction der N ieder-
schlesisch - Märkischen Eisenbahn. Direc-
torium der Breslau- Schweidnitz-Freiburger
Eisenbahn-Gesellschaft. (1324)
Deutsch-Russischer Eisenbahn - Verband.
Der durch die provisorischen Nachträge
resp. provisorischen Nachträge A zu den
Tarifheften II, III, IV, IV und VII für die Zeit
vom 1. April bis 31. Öctober 1876 zur Ein-
führung gekommene Ausnahmetarif für
Eisenbahnschienen zwischen den in den
pro visorischen Nachträgen genannten Deut-
schen Stationen einerseits und Russischen
Stationen andererseits tritt für die Zeit
vom l. April bis 31. October 1877 n. St.
wieder in Kraft.
Ausserdem werden für die gleiche Zeit-
dauer eiserne Träger , Langbalken und
Constructionstheile im Verkehr zwischen
den in den provisorischen Nachträgen zu
den Tarif heften 11,111, IV undV aufgeführten
Deutschen Stationen einerseits und Station
St. Petersburg andererseits zu denselben
Frachtsätzen und unter denselben Bedin-
gungen wie Eisenbahnschienen befördert.
Bromberg, den 23. Februar 1877. Die ge-
schäftsführende Verwaltung. (1327)
Berlin-HamburgerEisenbakn. Zum Local-
gütertarife vom 1. März 1873 tritt mit dem
1. März 1877 der Nachtrag XIX in Kraft,
welcher Specialbestimmungen zum Be-
triebs-Reglement, Tarifbestimmungen und
Classificationsänderungen enthält und von
unseren Güter - Expeditionen bezogen
werden kann. Berlin und Hamburg, den
28. Februar 1877. Die Direction. (1326)
4. Submissionen.
Frankfurt -Bebraer Eisenbahn. Die Lie-
ferung der pro 1877/78 erforderlichen Ma-
terialien für den Werkstättenbetrieb zu
Halle a/S. als:
„Walz- und Gusseisen, Stahl,
Kessel-, Eisen-, Zink-undKupfer-
bleche.Stangenkupfer, Antimon.
Zinn-Phosphorbronce, Blei. Fei-
len, Schraubenschlüssel, Guss-
stahlspiralfedern, Muttern und
Mutternsch rauben, Bekleidungs-
schrauben, Holzschrauben,
D r ah tstifte,Splinte, Kesse lni ete ,
Eisen-Drahtgewebe,Farben,D ro -
guen, Lacke, Leinöl- und Water-
prooffirniss, Terpentinöl, Bor-
stenwaaren, Gummiwaaren. Le-
der,Schmier polsterkissen,H an f-
schlauch, Manufacte als: Plüsch.
Tuche,Tliybet,Seidenzeug.Segel-
leinen, Teppichzeug, Waclispar-
chent und Ledertuch; Tafelglas,
Wasserstandsgläser, Siederröh-
ren eiserne, Gusä’stahlradreifen,
Hölzer, Holzkohlen, Schmiede-
kohlen, Chamottesteine, Cement
und Reiserbesen“
soll im Wege der öffentlichen Submission
verdungen werden.
Die Offerten sind portofrei , versiegelt
und mit der Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von Werk-
stätten-Materialien “
bis „Sonnabend, den 10. März d. J..
Vormittags 10 Uhr, an den Unterzeichneten
einzusenden.
Die Eröffnung der Offerten erfolgt zur
vorgenannten Terminsstunde in Gegen-
wart der etwa erschienenen Submittenten.
Die Submissions- und Contractsbedin-
gungen liegen auf hiesigem Werkstätten-
Bureau zur Einsicht aus, können auch auf
portofreie Anfrage und gegen Einzahlung
von 1 Mk. 50 Pf. von obengenanntem Bu-
reau und der Central-Materialien-Controle
in Sachsenhausen bezogen werden.
In den Offerten muss die Anerkennung
der allgemeinen und speciellen Bedingun-
gen ausdrücklich ausgesprochen sein. —
Halle a/S., den 23. Februar 1877. Der Ober-
Maschinenmeister Neuschäfer. (1322) D 4 C.
Bergisch-Märkiscbe Eisenbahn. Die An-
fertigung und Lieferung von 20 Stück
wasserdicht präparirten leinenen Wagen-
decken soll in öffentlicher Submission
verdungen werden. Termin hierzu ist auf
Montag, den 19. März 1 877, Vormit-
tags 11 Uhr, anberaumt.
Die Offerten, denen Proben aus fertigem
und rohem Segelleinen beigefügt sein
müssen, sind portofrei und versiegelt mit
entsprechender Aufschrift versehen, vor
der Terminstunde an den Unterzeichneten
einzusenden. Die Lieferungsbedingungen
liegen auf hiesigem Werkstätten-Bureau
zur Einsicht aus, können auch auf porto-
freie Anfrage gegen Erstattung einer Co-
pialiengebünr von 50 /i& bezogen werden.
Witten, den 1. März 1877. Der Königliche
Maschinenmeister Diedrich. (1339)
Oels-Gnesener Eisenbahn. Es soll die
Lieferung der für das Jahr 1877 noch er-
forderlichen Uniformstücke im Submis-
sionswege vergeben werden. Offerten hier-
für sind bis zum 12. März d. J., Vor-
mittags lOÜhr, in unserem Central-
bureau, Museumstrasse 7 hierselbst
einzureichen. Die Eröffnung derselben er-
folgt in vorbezeichnetem Termine.
Die Lieferungsbedingungen nebst Nach-
weis und Beschreibung der zu liefernden
Uniformstücke sind in dem genannten
Bureau gegen Erstattung von 0,75 M Kosten
in Empfang zu nehmen. — Breslau, den
28. Februar 1877. Direction. (1332)
Königlich Sächsische Staatseisenbaimen.
Die Lieferung von verschiedenen Werk-
zeugen und Vorrathstücken als:
Hacken, Hämmer, Schrauben-
schlüssel, Zangen, eisernen Re-
chen, Treibkeile, Reinigungseisen,
Spurmaasse, Schraubstöcke, Fei-
len, Holzschrauben, Nieten und
Besen
soll verdungen werden.
ßedarfsnachweise und Lieferungsbedin-
gungen liegen bei der Unterzeichneten Ver-
waltungsstelle zur Einsicht aus, können
aber auch von derselben gegen Einsendung
von 50 Pf. bezogen werden.
Angebote sind verschlossen, postfrei und
mit entsprechender Aufschrift ver-
sehen ebendaselbst bis
Dienstag, den 13. März 1877,
Vormittags 10 Uhr,
einzureichen, zu welcher Zeit die Eröffnung
derselben im Conferenzzimmer des
Personenbahnhofes in Chemnitz
stattfinden wird. Chemnitz, am 27. Fe-
bruar 1877. Maschinen-Haupt-Verwaltung
der Königl. Sächs. Staats-Eisenbahnen.
Bergk. (1330)
Königlich Westfälische Eisenbahn. Eine
auf Bahnhof Paderborn disponibel gewor-
dene Locomotiv-Drehscheibe von 11,6 Meter
Durchmesser soll verkauft werden.
Zeichnung der Drehscheibe und Ver-
kaufs-Bedingungen sind gegen Einsendung
von 80 Pf. vom Unterzeichneten zu be-
ziehen.
Offerten mit der Aufschrift „Submission
auf Ankauf einer Locomotiv-Drehscheibe“
sind bis zu dem auf den 20. März d. J.,
Morgens 11 Uhr im Büreau des Unter-
zeichneten angesetzten Termin portofrei
einzusenden, wo sie in Gegenwart der etwa
erschienenen Submittenten eröffnet werden.
Paderborn, den 27. Februar 1877. Der Eisen-
bahn-Maschinenmeister C. Führ. (1331)
Schweizerische Centralbahn. Es werden
circa 4000 Tonnen ausrangirte Eisenbahn-
schienen und Weich enbestandtheile zum
Verkaufe ausgeboten.
Die Verkaufsbedingungen liegen im
Bureau unseres Herrn Betriebs - Ober-
Ingenieurs in Basel zur Einsicht auf und
können auf frankirte Anfrage bezogen
werden. Offerten für das Ganze oder ein-
zelne Parthien sind portofrei, versiegelt
und mit der Aufschrift:
„Angebot zum Ankauf von Aus-
schussmaterial“
bis 20. März 18 77 an Unterzeichnete
Direction einzusenden. Basel, den 1. März
1877. Directorium der Schweizerischen
Centralbahn. (1336) H. & V.
Altona - Kieler Eisenbahn • Gesellschaft.
Die Lieferung von zwei sechsrädrigen
Tender-Locomotiven, sowie von vier zwei-
achsigen Tendern soll im Wege der Sub-
mission vergeben werden. Die Lieferungs-
bedingungen sind vom Hauptbureau hier-
selbst zu beziehen und Offerten bis zum
Montag, den 19. März d. J.,
Vormittags 11 Uhr,
portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift :
„Submission auf Lieferung von Loco-
motiven“
daselbst einzureichen, w'o dieselben in Ge-
genwart etwa erschienener Submittenten
eröffnet werden. Altona, den 27. Februar
1877. Die Direction. (1334)
Schluss der Submissionen S. 251.
5. Submissions-Resultate.
Westfalische Staatsbahn. Submissionsresultate auf Kleineisenzeug von Schmiede-
eisen. Münster, den 23. Februar 1877.
Offerte
pro
1000 Kgr.
Submittent, Name und Domicil
v'Üb /tjj.
Lieferort und Lieferzeit: Dortmund oder Hamm, zur ersten Hälfte bis 15. Mai,
zur zweiten Hälfte bis 1. Juli 1877.
a. Galvanisirte oder verzinkte Schienenschraubennägel (tire fonds), 220 000 Stück
ä 0,40 Kgr = 88 000 Kgr. in 2 Loosen; b. Schwellenbezeichnungsnägel,
52 000 Stück ä 0,015 Kgr. = 780 Kgr.
II
II
288.00
Loos I u. II
302 00
Loos I oder II
289.77 ..
Loos I
297.98
Loos H
303.50
Loos I u
288.00
Loos I u.
308.00
Loos I u. II
820.00
19.00
pro 1000 Stück
773.00
17.50
pro 1000 Stück
800.00
800.00
oder 1035.00
949.00
Funcke & Hueck in Hagen
Friedr. Beyersmann in Hagen
I
Actien-Gesellschaft Grünthaler Eisenwerke in Hagen
Franz Marcotty in Berlin, Vertreter der Herren les petits
fils de F°is de Wendel & Co. in Hayange
Herrn. Aug. Flender in Düsseldorf
Adolph Moldenhauer in Strassburg i. E.
Frdr. Ed. Göbel in Hagen
Jac. Hilgers in Rheinbrohl, Stat. Hönningen
Actien-Gesellschaft Fabrication für Eisenbahn-Material in
Hagen
Hetzler, Kolb & Kocher in Beckingen a. d. Saar
IL. E. Buhmann in Linden bei Hannover
j Friedr. Beyersmann in Hagen
H. Gautzsch in Münster
Main-Weser-Bahn. Submissions-Ergebniss der am 24. Februar 1877 abgehaltenen Submission über Lieferung von:
21 000 Stück Bahnschwellen und J von Eicheüholz.
3408,,, laufende Meter Weichenschwellen
Eichen
Offerte
Bahn-
schwellen
lnT Kd,
Weichen-
schwellen
Loos 1 lfde.
No. Meter
pro Bahn-
schwelle
Stück
pro lfd. Meter
Weichen-
schwellen
m \
Submittent,
Name und Domicil
Lieferort
Bemerkungen
Die Anlieferung der Schwellen und Weichenhölzer für die sämmt, liehen Loose hat spätestens am 1. Mai 1877 zu beginnen und
muss gleiclimässig fortschreitend der Art betrieben werden, dass monatlich mindestens ein Drittel des übernommenen Quantums
der einzelnen Holzgattungen zur Ablieferung kommt, mithin die Gesammtlieferung jedenfalls am 1. August 1877 vollständig
beendet ist.
19
1000
19
233,o
5
50
4
50
Sondermann & Bücking zu Alsfeld
Marburg, Lollar oder
Giessen
—
—
17
223,o
—
—
4
80
\
do.
—
—
18
166,o
—
—
4
80
1
do.
—
—
19
223,o
—
—
4
80
> Georg Priessmann zu Pfungstadt
do.
—
—
20
123,*
—
■ —
4
80
do.
—
—
21
123,o
—
“
4
70
Frankfurt
Für Stat. Giessen
SLoos Nr. 17—20
Station Giessen,
Loos Nr. 21 Sta-
tion Frankfurt
247
Eichen
Offerte
Bahn-
schwellen
Weichen-
schwellen
pro Bahn-
schwelle
Stück
pro lfd. Meter
Weichen-
schwellen
Submittent,
Name und Domicil
Lieferort
Bemerkungen
Loos
No.
Stück
Loos
No.
lfde.
Meter
4
M.
4
21
1000
21
123,0
5
50
3
J. P. Lutz, Holzhändler zu Scheippach
Frankfurt
bei Gemünden in Baiern
Joseph Oppermann, Handelsmann zu
Bei Weichen-
Desingerode bei Duderstadt,
schwellen ohne
offerirt :
Angabe des Quan-
1000 Stück Mittelschwellen ä Stück
tums Lieferstation
5 Jl 50 4>
Cassel
1000 Stück desgl. ä Stück 5 Jl 70 4,
Lieferzeit bis
an Weichenschwellen ä lauf. Meter
3 M 50 4§>, von 2,50 an gerechnet bis
1. December 1877
3,70, von da bis 4,B0 ä lauf. Meter 5 Jl
50 4 und darüber ä lauf. Meter 6 Jl.
21
1000
21
123,„
5
30
3
—
Peter Breunig zu Mergentheim
Frankfurt
9
1000
9
123,fl
4
60
2
50
Gustav Schreiber zu Ziegenhain
Treysa
2
1000
2
157,o
5
70
3
—
Wilhelm Hanne zu Beyenrode
Cassel od. Wilhelmshöhe
21
1000
21
123,0
5
10
3
25
M. Bleser zu Würzburg
Frankfurt
Ungetrennt
1
1000
1
168,8
5
—
2
90
\
Cassel od. Wilhelmshöhe
\
2
1000
2
157,o
5
10
3
05
1
do.
j
3
1000
3
217,o
5
20
3
15
1
do.
1
4
17
1000
1000
4
17
166.0
223.0
5
5 '
30
10
3
2
30
95
l Zimmermeister Carl Estein
/ zu Cassel
do.
Marburg, Lollar oder
Giessen
[ Preise verstehen
\sich bei Zuschlag
[ sämmtl. Loose
18
1000
18
166,o
5
15
3
20
1
do.
1
19
1000
19
233,0
5
30
3
30
1
do.
1
20
1000
20
123,2
5
30
3
40
J
do.
|
8
1000
8
123,o
4
60
2
40
Zimmermeister Johannes Stehling zu
Wabern oder Borken
Wünscht Zimmers-
Waltersbrück
rode als Liefer-
Mohr & Cie. zu Würzburg offeriren :
Station
5000 Stück eichene Bahnschwellen
1000
franco Main-Weser-Bahnhof Frankfurt
a. M. pro Stück 5 Jl 75 4
5
5
167,0
5
—
2
50
Mühlenbesitzer J. Sinning zu Grifte
Guntershausen
Lieferort der Bahn-
schwellen Plan-
Übergang b. Grifte,
Lieferort der Wei-
*
chenschwellen
Guntershausen
Ungetrennt
i
1000
1
168,8
5
—
3
—
1 Georg Kanngiesser zu Hundeis-
Cassel od. Wilhelmshöhe
1 Lieferort Cassel
2
157,0
3
/ hausen
F. W. Dornte zu Fredelsloh, Amt Nort-
heim,
offerirt eins der Loose Nr. 1 — 7:
do.
i TJngetreunt
1
2
3
looo
1000
1000
1
2
3
168,8
157.0
217.0
5
70
3
—
1
Unge
trennt
[ Cassel od.Wilhelmshöhe
4
1000
4
166,o
)
5
1000
5
157,o
\
6
1000
6
166,o
> Guntershausen
7
1000
7
217,o
j
—
—
1
168,8
—
—
2
70
Cassel od. Wilhelmshöhe
Loos Nr. 21, Liefer-
—
—
2
187,o
—
—
2
70
y
do.
ort Kirchhaiu,
—
—
3
217,o
—
—
2
70
\
do.
offerirt sodann
—
—
4
166,o
—
—
2
70
l
do.
noch :
—
—
5
157,„
—
—
2
70
J
Guntershausen
2000 Stück eichene
—
6
166,o
—
—
2
70
I
do.
Mittelschw'ellen
—
7
21 7,o
—
—
2
70
I
do.
für Neustadt
ä 5 Jl 50 4'
2000 Stück dito
—
8
123,0
—
2
70
1
Wabern oder Borken
—
9
123,o
—
—
2
82
1
Treysa
—
10
123,o
—
—
2
82
\
Neustadt
für Kirchhain
—
—
11
12
123.0
166.0
—
—
2
2
82
82
) C. W. Vorsteher zu Wetter a. Ruhr.
do.
Kirchhaiu
ä 5 Jl 60 4,
2000 Stück dito
—
13
141, 25
—
—
2
82
/
do.
für dito
—
14
166,o
—
—
2
82
1
do.
ä 5 Jl 70 4,
1000 Stück dito
15
202,9
—
—
2
82
I
do.
—
—
16
17
123.0
223.0
—
—
2
2
82
82
1
do.
Marburg, Lollar oder
für Marburg, Lol-
lar oder Giessen
—
—
18
166,0
—
—
2
82
1
Giessen
do.
ä Stück 5 Jl 80 4
—
—
19
223,o
—
—
2
82
/
do.
—
—
20
123,2
—
—
2
82
/
do.
—
—
21
123,o
—
—
2
80
Frankfurt
8
1000
8
123,o
5
50
3
50
Wilhelm Wiederhold zu Borken
Wabern oder Borken
Lieferstation
Borken u. Wabern
248
Submissionen (Schluss).
Niederländische Central-Eisenbahn. Die
Lieferung von
9000 Stück eichenen Querschwellen
soll im Wege der öffentlichen Submission
vergeben werden.
Die Bedingungen können ad fl. 0,60 Nied.
Cour, oder 1 M im Bureau des Bahner-
haltungschefs hier bezogen werden.
Offerten mit der äusseren Bezeichnung
„Submission auf eichene Querschwellen“
sind bis zum 12. März 1877, 11 Uhr Vor-
mittags, versiegelt und portofrei an das
Directionsbureau hierselbst , Catharyne
kade C. 759 einzusenden. Utrecht, den
24. Febr. 1877. Der General-Director. (1333)
Magd eh urg-Halb er Städter Eisenbr hn. Wir
beabsichtigen die in unseren Werkstätten
und Magazinen vorhandenen alten Mate-
rialien als : eiserne und stählerne Radreifen,
Schmiedeeisen, Gusseisen, Dreh- und Bohr-
spähne etc. zu verkaufen.
Kauflustige werden ersucht, ihre versie-
gelten Offerten bis zum 21. März c., Vor-
mittags 11 Uhr, unter der Bezeichnung
„Offerte auf alte Materialien“
frankirt an uns einzusenden oder in un-
serer Registratur hier, Fürstenstrasse No.
1 — 10 abzugeben.
Eine Eröffnung der Offerten in Gegen-
wart der Submittenten findet nicht statt.
Die Verkaufs - Bedingungen, sowie die
Nachweisungen über die zum Verkauf ge-
stellten alten Materialien liegen in unserer
Registratur hier zur Einsichtaus und werden
wir solche auf frankirte Anfragen den Re-
flectanten zusenden. Jeder Submittent hat
sich ausdrücklich in seiner Offerte den
Verkaufs-Bedingungen zu unterwerfen und
dieselben vollzogen der Offerte beizufügen,
da anderenfalls dieselbe nicht berücksich-
tigt werden kann. Magdeburg, den 24. Fe-
bruar 1877. Directorium. (1323)
Königliche Ostbalin. Linie Inste r-
burg-Prostken. Es soll die Lieferung
von Bessemer Stahlschienen für
Loos I
Strecke Insterburg-Goldap = 3 900 000 Kgr.
Loos II
Strecke Lyck-Oletzko = 2 100 000 Kgr.
in öffentlicher Submission verdungen
werden.
Termin hierzu ist auf:
Sonnabend, den 24. Marz 1877,
Vormittags 11 Uhr,
in unserem technischen Bureau, Victoria-
Strasse No. 4 hierselbst anberaumt.
Die Offerten müssen mit der Aufschrift :
„Submission auf Schienen
Insterbur g-Prostken“,
versehen sein und rechtzeitig an uns ein-
gereicht werden.
Die Submissions-Bedingungen liegen im
vorbezeichneten Bureau zur Einsicht aus,
auch können dieselben gegen Franco-Ein-
sendung von 1 JA pro Exemplar von un-
serem Bureau-Vorsteher Eisenbahn-Secre-
tair Pasdowski, Victoria-Strasse 4 hierselbst
bezogen werden Bromberg, den 24. Febr.
1877. Königliche Direction der Ostbahn.
Bau-Abtheilung I. (1328)
Königliche Ostbahn. Linie Posen-
B eigar d. Es soll die Ausführung der
Erdarbeiten der Baustrecke V und zwar:
Loos III bei Neustettin
Kil. 0,9 bis Kil. C,37 ca. 73 400 Cbm. und
Loos VII bei Gübgust
Kil. 21, 7B bis Kil. 25, 70 ca. 201 261 Cbm.
in öffentlicher Submission verdungen
werden.
Termin hierzu ist auf:
Mittwoch, den 21. März 1877,
Vormittags 11 Uhr,
in unserem technischen Bureau, Victoria-
Strasse No. 4 hierselbst anberaumt.
Die Offerten müssen mit der Aufschrift:
,,E r dg r beiten Neust ettin-Belgard“
versehen sein und rechtzeitig an uns ein-
gereicht werden.
Die Submissions-Bedingungen liegen im
vorbezeichneten Bureau und im Baubureau
der 5. Baustrecke zu Neustettin zur Ein-
sicht auSj auch können dieselben gegen
Franco-Em Sendung von 1 JA pro Exem-
plar von unserem Bureau- Vorsteher Eisen-
bahn-Secretair Pasdowski, Victoria-Strasse
4 hierselbst und vom obigen Baubureau
bezogen werden. Bromberg, den 27. Febr.
1877. Königliche Direction der Ostbahn.
Bau-Abtheilung III. (1329)
K. K. pr. Lemberg - Czemowitz - Jassy-
Eisenbahn - Gesellschaft. Die Lieferung
eiserner Brücken-Constructionen für die
Rumänische Linie u. z.
1 Stück 70 Meter lichter Spannung,
1 » 37 „ „ „
3 „ 25 „
wird im Offertwege vergeben.
Hierauf Reflectirende werden eingeladen,
ihre gehörig instruirten Offerten sowohl für
ein- als zweigeleisige Brücken-Construc-
tionen bei der Gesellschaft in Wien Elisabeth-
strasse 9, bis 15. März 1. J., 12 Uhr Mit-
tags einzureichen, und ein 10 9giges Va-
dium zu erlegen.
Die bezüglichen Berechnungen und Lie-
ferungsbedmgnisse liegen in dem gesell-
schaftlichen Departement II/! zur Einsicht
auf, und können auf Verlangen zugesendet
werden. Wien, den 22. Februar 1877. Der
Verwaltungs-Rath. (Nachdruck wird nicht
honorirt.) (1313)
Berlin-Coblenzer Balm. Strecke N o r d-
hausen-Wetzlar. Die Herstellung der
Frieda - Viaducte bei Frieda und Lengen -
feld a/St. im Zuge der Berlin-Coblenzer
Bahn, veranschlagt zu rot. 5969 resp. 7074
Cbm. Mauermassen incl. theilweiser Lie
ferung der hierzu erforderlichen Maurer-
materialien, soll im Wege der öffentlichen
Submission vergeben werden und ist hierzu
Termin auf
Donnerstag den 15. M'ärz c.,
Vormittags 11 Uhr,
in unserem Verwaltungsgebäude Heddrich-
strasse No. 59 hierselbst anberaumt worden.
Bezügliche Offerten sind versiegelt und
portofrei mit der Aufschrift: „Submis-
sions-Offerte auf Ausführung des Frieda-
resp. Lengenfelder-Viaducts“, bis zur fest-
gesetzten Terminsstunde an uns einzu-
reichen.
Später eingehende Offerten bleiben un-
berücksichtigt.
Die massgebenden Bedingungen und
Zeichnungen sind in unserem technischen
Bureau hierselbst einzusehen, auch kön-
nen erstere gegen Erstattung der Copia-
lien von unserer Betriebs-Canzlei bezogen
werden. Frankfurt a/M., den 19. Februar
1877. Königl. Eisenbahn-Direction. (1303)
Glückstadt-Elmshomer Eisenbahn-Gesell-
schaft. Es soll die Lieferung von 7 gekup-
elten Locomotiven nebst Tendern im Wege
er Submission vergeben werden.
Die Lieferungsbedingungen und Zeich-
nungen liegen im Bureau unseresMaschinen-
meisters in Glückstadt zur Einsicht aus, und
können auch die Lieferungsbedingungen
gegen Erstattung von 1 M, von unserm
Hauptbureau bezogen werden.
Offerten sind versiegelt und portofrei
mit der Aufschrift „Submission auf Liefe-
rung von Locomotiven“ bis zum 21. März
d. J. an uns einzusenden.
Die Auswahl unter den Offerenten, welche
bis zum 1. April er. an ihre Gebote sich
zu binden haben, bleibt Vorbehalten.
Später eingehende Offerten werden nicht
berücksichtigt. Glückstadt, den 23. Februar
1877. Die Direction. (1308)
Saarbrücker Eisenbahn. Neubau der
Moselbahn. Die Ausführung von Erd-,
Planirungs- und Befestigungs - Arbeiten
sowie von Maurerarbeiten einschliesslich
Lieferung der sämmtlichen Materialien
zur Herstellung von Brücken und Durch-
lässen in der IV. Bau-Abtheilung sollen
durch öffentliche Submission vergeben
werden, und zwar:
Loos H
von Stat. 146 + 40 bis Stat. 180 -j- 20
71 409 Cubikmeter Erd- etc. Arbeiten, ver-
anschlagt zu 64 700 JA
Loos Ha
von Stat. 146 + 40 bis Stat. 180 + 20
768 Cubikmeter Maurerarbeiten, veran-
schlagt zu 18 304 Jl
Loos VHI
von Stat. 313 bis Stat. 335 + 30
87 248 Cubikmeter Erd- etc. Arbeiten, ver-
anschlagt zu 87 000 Jl
Loos VEIa
von Stat. 313 bis Stat. 335 + 30
1057 Cubikmeter Maurerarbeiten, veran-
schlagt zu 25 163 Jl
Die Offerten sind mit entsprechender
Aufschrift versehen bis zum Submissions-
Termin am
Sonnabend den 17. März c.,
Vormittags 10 Uhr,
versiegelt und frankirt an den Unterzeich-
neten Abtheilungs - Baumeister einzu-
reichen, in dessen Geschäftslocal zu be-
zeichneter Stunde die eingegangenen Of-
ferten eröffnet werden.
Submissions-Bedingungen, Massen- und
Preisverzeichnisse etc. können im Central-
Bureau der Königlichen Eisenbahn-Di-
rection zu Saarbrücken und im hiesigen
Abtheilungs-Bureau eingesehen, die Sub-
missions-Bedingungen auch von mir gegen
Erstattung von" 1,75 Jl Copialien für jedes
Loos bezogen werden. Wittlich, den 22.
Februar 1877. Der Abtheilungs-Baumeister
Prim. (1302)
PRIVAT -ANZEIGEN.
Deutsche Thonroehren- & Chamotte-Fabrik in Münsterberg i. Schi.
empfiehlt ihre vorzüglichen innen nnd aussen glasirten Tlionroelireu zu Canalisirungen
und Durchlässen, sowie gelochte Thonroehren zur Wasseransammlung und Drainirung;
ferner für Feuerungs- und Heizanlagen „Chamotteroehren“ in beliebigen Wandstärken,
Chaniotteplatten, Chaniottesteine, gebranntes und ungebranntes Chamottemehl und rohen
Chamotte, Schornstein-Aufsätze, Antrittsbecken, Ansg-ussbecken, glasirte Viehtröge, Ver-
blend- und Klinkermauerziegeln, Flaclnverk und g-lasirte Dachreiter, Fnssbodenplatteu,
Thonniehl, feuerfesten Thon etc. Preis-Courante gratis.
Für Eisenbahnbau-Unternehmer.
Wir verkaufen 2000—3000 Centner unserer alten ausgesuchten ca. 120 m/m. hohen
Geleiseschieneu ca. 18 und 21 ‘ lang, so wie auch einen Posten gut erhaltener eichener
Schwellen. Germania,
Eiseubalunvagen-Leihanstalt in Liquidation.
Berlin, Reinickendorferstrasse 64.
249
Willi. Horn’s
Telegraphen-Bau- Anstalt
BERLIN, Kommandantenstr. 45.
Als Specialität offerirt:
Sclonstein-Stne
sowie alle anderen Fa^onsteine die Ziege-
lei von
C. F. Gantzer Wwe.
in Briest bei Piaue a. Havel.
Kupferrohre ohne Löthnaht
nnd mit Naht
Armaturen Schlagloth
Floriau Liebelt & Co. iu Chemnitz.
Graphitschmelztiegel-Fabrik ,
empfiehlt ihre Tiegel zum Schmelzen aller
Art Metalle (Prämiirtin Moskau, Wien und
Dresden); ferner feinstgemahlenen und
geschlämmten Graphit als Antifrictions-
mittel, wie auch zum Einstreuen in die
Gussformen, zur Formsand - Beimischung
und Ia. Ofenschwärze verwendbar mit
75 — 90 \ reinem Kohlenstoffgehalt.
Ferner Graphit aus eigenen Gruben zur
Schmelztiegelfabrikation.
Niederlage in
BERLIN hei Herren J. F. Wirtz & Co.
BRESLAU bei Herrn C. G. Müllers
Nachfolger.
Den neu erfundenen und in allen industriellen Staaten
patentirten, in Philadelphia prämiirten
Cosinus-Regulator,
der sich durch seinen verstellbaren, während des ganzen Muffen
hubes constanten Beweglichkeitsgrad, durch seine grosse innerhalb
des Ausschlagwinkels nahezu constante Energie bei geringem Ge-
wicht, durch seinen grossen Muffenhub und schliesslich durch seine
Einfachheit, Dauerhaftigkeit, Billigkeit und gefällige Form vor allen
übrigen auszeichnet, fertigt allein und zwar in sechs Grössen, von
denen die drei kleinsten auch mit Drosselventil und combinirtem
Absperrventil geliefert werden, die
Eiseng'iesserei und Maschinenfabrik von
H. Gruson m Buckau bei Magdeburg.
Dieselbe empfiehlt gleichzeitig ihre bestrenommirten Hartgussfabricate, als: Hart-
gussräder mit und ohne Achsen, Ketten- und Seilrollen. Herz- und Kreuznngsstiicke.
Brechbacken, Walzenringe, Mahlkränze u. Platten, Pochschuhe u. Pochplatten, Strassen-
rammen, fertig bearbeitete und polirte Hartgusswalzen, Hämmer, Ambose, Bremsklötze
und Signalglocken, ausserdem Weichen, Drehscheiben und Schiebebühnen, Zwangs-
schienen und Fahrschienen für Wegübergänge, Curvenschienen und Weichen für Pferde-
eisenbahnen; ferner hydraulische Hebezenge und Pressen, transportable und fahrbar"
Krähne mit Dampf- oder Handbetrieb, Salz- u. Kohlenmühlen mit Hartgussmahlkränzen.
Gussstücke in jeder Form und Grösse, vor allem solche von besonders festem Material;
ferner Kriegsmaterial, als: Hartguss- u Weichgussgeschosse u. Laffeten jeder Construc-
tion; Einrichtungen für Pulverfabriken und schliesslich complete Fabrikanlagen jeder Art.
TI@awae©afaM3k
von J. R. Geith in Coburg.
Errichtet 1857, prämiirt: Weimar 1864, Merseburg 1865, Chemnitz 1867.
Wien 1873, Fortschrittsmedaille, liefert :
RaUChroehren mit Haube für Locomotivschuppen, viel dauerhafter
und billiger als eiserne. Wasserleitungs-, Abtritts-, Canali-
sationsroeliren etc.
Chamottesteine von höchster Feuerbeständigkeit in allen Formen,
wovon über 1500 vorräthig sind.
Gasretorten im Innern mit Emailleglasur von erprobter Qualität,
Trottoirplatten etc.
Wir disponiren zur Zeit über 75 Stück offene und 116
Stück bedeckte Güterwagen, welche wir zum billigen Mieths-
preis oder auch zum Erwerb hiermit offeriren Auf Grund
unserer Miethsverträge gehen die Wagen nach Ablauf eines
Abschlusses von zwei Jahren ohne jede weitere Entschädi-
gung in das Eigenthum der miethenden Verwaltung über
Berlin, Reinickendorferstrasse 64.
„Germania“
Eisenbahnwa^en-Leih- Anstalt in Liquidation.
Die
iWerkzeugmaschinenfabrik „Vulkan
Chemnitz
(früher William Benndorf)
empfiehlt sich zur Lieferung ihrer Patent-
Schraubenschneid - Support - Drehbänke nach
Whitworths Scala, Support-Drehbäiake zum
selbstthätigen Lang- und Plandrehen, Bohr - Drehbänke, Plan -Drehbänke,
Locomotiv- und Eisenbahnwagenräder - Drehbänke , Horizontal-, Vertical-,
Radial- und Langlochbohrmaschinen, Shaping-, Stoss- und Hobelmaschinen,
Räderschneidmaschinen, Mutter- und Schrauben schneidmaschinen , Mutterstoss- und Fraismaschinen,
Blechdur chstossmaschinen und Scheeren, Blechbiegmaschinen, Dampfhämmer, geräuschlosen Ventilatoren,
Parallels chraubstöcke ;
ferner HolzbeairbeitBaiigsiiiascliiiiesi, als:
Bohr- und Stemmmaschinen, Hobelmaschinen, Kreissägen, Sägegatter, verticale Bandsägen, Zapfen-
Schneid- und Schlitzmaschinen, Fraismaschinen zu allen möglichen Fagonhölzern etc. 510]
Courante Maschinen befinden sich auf Lager und in Arbeit.
250
Zusammenstellung der Betriebs-Ergebnisse Deutscher Eisenbahnen (excl. Bayerns) im Monat Januar 1877.
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12. |
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15.
16.
Befördert wurden
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Betriebs-
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Güter
pro Monat Jannar
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im Güterverk.
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Tonnen.
Tonnen.
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JL
JL
JL
Jl
JL
JL
JL
1877
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1,010,740
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1876
+
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27,490
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33
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+ 129,703
+ 171
4-
1,368
—
2
4 + 158512
+ 19
1877
844,50
346,915
410
307,382
364
584,500
692
1,651,000
1,955
20,000
23
2,555,500
2,67
1876
—
12,255
—
15
—
24,018
—
28
—
20,720
—
24
- 129,142
— 152
—
4,000
—
5
5)— 153862
— 18
1877
198,83
100,790
507
72,941
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146,620
737
322,800
1,624
10,130
51
479,550
2,41
1876
+
981
4-
5
—
19,628
—
99
+
1,426
+
7
— 95,200
— 478
—
34,119
—
172
— 127,893
— 64
1877
257,73
262,239
l
,017
70,824
275
154,322
599
175,849
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36,800
140
366,971
1,42
1876
—
—
48,955
—
90
—
28,374
—
110
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3,181
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13
- 59,009,
— 229
—
611
—
2
— 56,439
— 21
1877
688,90
350,894
509
328,590
477
469,638
682
2,264,816
3,287
177,465
258
2,911,919
4,22
1876
—
—
20,134
—
30
—
22,597
—
33
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+
35
+ 760
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—
4,402
—
6
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+ 3
Achsen:
92,022
3,276
—
2,327
—
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1877
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306,159
205
219,581
147
736,363
493
2,522,246
1,689
1,139
1
3,259,748
2,18
1876
+
19,521
+
13
+
24,553
4-
16
—
4,964
—
4
+ 451,946
4- 302
+
472
+
1
+ 447,454
+ 29
1877
181,68
178,200
1
,133
396,382
2,182
100,350
638
540,964
2,978
108,533
597
749,847
4,21
1876
—
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+
5,934
4-
41
4-
7,770
+
49
+
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+
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+ 5,519
4- 39
4
1,555
4-
10
+ 13,345
+ 9
1877
,°)
426,52
105,500
247
154,585
362
117,419
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i 592,000
1,388
57,700
124
767,119
1,78
1876
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1,900
—
28
—
40,489
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—
2,829
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33
— 79,912
— 332
—
15
—
11
— 82,756
— 37
1877
52,37
27,325
522
13,079
250
23,245
444
26,177
500
—
49,422
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1876
—
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15
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+
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+
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+
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+ 80
—
+ 5,701
+ 10
1877
“)
1,677,75
1
222,356
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529
1,
138,478
679
3,615,380
2,155
79,250
47
4,833,108
2,88
1876
+
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+
37,812
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16
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13,655
—
13
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+
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+ 72,745
+ 22
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35,134
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+ 6
1877
15)
1,304,49
764,529
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211,919
162
653,822
501
1,455,363
1,116
187,711
143
2,296,896
1,76
1876
4"
18,52
+
25,760
4-
11
+
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+
14
4-
53,160
+
33
+ 101,895
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+
142,080
+
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+ 297,135
+ 20
1877
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520,795
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259,223
219
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564
1,156,492
979
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1,826,677
1,55
1876
+
28,64
+
22,207
+
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+
2,599
—
4
4-
41,046
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22
+ 89,671
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+
1,118
+
1
+ 131,835
+ 7
1877
87,50
141,000
l
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41,800
478
122,100
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155,000
1,771
2,100
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279,200
3,19
1876
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130
+
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+
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4- 2,469
+ 28
+
118
4-
1
+ 2,629
+ 2
1877
^«^933
95,735
330
32,170
111
82,971
286
95,304
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—
178,275
61
1876
4"
71,97
+
29,468
4-
27
+
5,728
—
10
+
19,427
—
5
+ 30,651
+ 32
—
+ 50,078
+ 2
1877
,9)
926,oo
568,590
614
344,200
372
511,481
552
1,615,000
1,744
181,425
196
2,307,906
2,49
1876
+
66,oo
+
10,719
—
35
+
7,812
—
19
4-
20,305
—
19
+ 59,542
— 65
+
38,900
+
30
+ 118,747
- 5
1877
176,oo
4-
39,245
223
11,715
67
32,746
186
34,716
197
505
3
67,967
38
1876
—
1,493
+
8
—
7,542
—
42
4-
1,321
+
7
-- 15,138
— 86
—
118
—
1
— 13,935
— 8
1877
10,288,84
—
—
—
—
—
—
—
23,640,845
2,29
1876
+
271,4,
—
—
—
—
—
—
—
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+ 3
1877
22)
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050,800
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970,050
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780,850
675
2,891,926
2,497
305,000
264
3,977,776
3,43
1876
4-
94,oo
—
37,944
—
119
—
1 13,984
—
184
—
11,487
—
72
— 182,283
— 402
+
5,000
—
19
— 188,770
— 49
1877
132,05
55,500
420
179,110
1,356
42,250
320
429,339
3,251
24,000
182
495,589
3,75
1876
—
—
12,822
—
97
—
8,179
—
62
—
1,170
—
9
— 59,651
— 452
—
3,000
—
22
- 63,821
— 48
1877
294,33
82,773
281
51,580
175
79,487
270
199,560
678
17,520
60
296,567
1,00
1876
—
—
1,950
—
7
4-
3,548
+
12
+
724
+
2
4- 28,503
+ 98
4
7,123
+
24
+ 36,350
+ 12
1877
56,48
4-
12,337
218
2,921
52
7,871
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6,690
118
2,500
42
17,061
29
1876
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—
1,087
+
19
—
362
—
6
+
365
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6
— 1,800
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+
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4-
2
— 1,343
— 2
1877
8l8,i8
4
324,369
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403
2,263,425
2,775
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265
2,786,858
3,44
1876
+
2,33
4,357
+
6
—
79,612
—
100
4-
1,163
+
2
— 138,593
- 179
—
44,500
—
55
— 181,930
— 23
1877
102,42
—
122,866
1,200
—
40,790
398
1,825
18
42,615
41
1876
—
.
4
18,483
+
181
—
-f 4,103
4- 41
—
375
—
3
+ 3,728
-f- 3
1877
209,08
56,578
271
90,399
432
85,184
407
386,873
1,850
37,600
180
509,657
2,43
1876
24)
—
4
5,569
4-
27
—
642
—
3
+
7,646
+
36
+ 1,082
4" 5
—
6,400
—
30
+ 2,328
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1877
291,59
95,491
327
49,305
169
86,139
295
162,629
523
34,300
118
273,068
93
1876
+
86,65
4
36,996
4-
42
4
3,385
—
55
4
34.696
4-
44
+ 41,115
21
4-
300
—
48
+ 76,111
— 2
1877
172,24
29,947
174
48,292
280
51,631
300
218,720
1,270
34,300
199
304,651
1,76
1876
4
2,921
4-
17
4-
3,311
+
19
+
6,284
+
37
4* 34,410
-1- 200
—
3,900
—
23
+ 36,794
+ 21
1877
120,60
82,400
683
59,008
489
4
65,426
542
170,841
1,417
17,251
143
253,518
2, IC
1876
—
+
4,507
+
37
4
3,088
+
25
6,877
+
57
4- 1,068
4- o
+
778
4-
6
+ 8,723
+ 7
1877
20,58
13,189
507
38,389
1,477
5,578
215
44,836
1,724
79
3
50,493
1,94
1876
—
—
1,428
—
65
4-
6,131
+
236
—
347
—
13
- 3,029
— 117
154
—
6
— 3,530
— 13
1877
27,76
12,808
457
13,996
500
5,256
188
18,120
647
38
1
23,414
83
1876
—
272
—
10
4-
1,489
+
53
—
77
—
3
-f 1,486
4- 53
—
17
—
1
+ 1,392
“f* ^
1877
34,56
+
21,829
624
18,577
531
11,768
336
37,612
1,075
363
10
49,743
1,42
1876
—
312
+
9
—
2,428
—
69
+
356
4-
10
— 7,228
— 206
—
276
—
8
— 7,148
— 2C
1877
26,73
21,462
795
15,609
573
12,281
455
25,546
946
122
5
37,949
1,4C
1876
—
4
131
+
6
—
466
—
17
4
543
+
20
1,936
— 72
—
64
—
1
1,447
— 5
i| 1877
3,469,,3
—
—
—
—
—
9,118,959
2,62
1876
+
182,9g
““
—
-1
i
—
- 1
— 282,563
- 23
Bezeichnung
der
Eisenbahnen.
I. Staatsbaimen.
Frankfurt-Bebraer Eisenbahn .
aree
Hannoversche Eisenbahn
Main-Weser-Eisenbahn
Nassauische Eisenbahn .
gegen
Niederschlesisch-Märk. Eisenbahn
gegen
gegen
gegen
gegen
gegen
Ostbahn
Saarbrücker Eisenbahn
Westfälische Eisenbahn
gegen
Wilhelmshafen-Oldenburger Eisb
gegen
a. Sachs. Staats - Eisenb. (inci .)
b. Lugau - Wüstenbrand und l
c. Annaberg - Weipert) gegen |
Württembergische Staats -Eisen'
geg<
Badische Staats-Eisenbahnen .
gege
Main-Neckar-Eisenbahn . . .
gegt-
Oldenburgische Staats-Eisenbahn
gege
Elsass-Lothringische Eisenbahn
gegen
Oberhessische Eisenbahn
gegen
Summa
gegen
H. Privatbahnen.
b. Ruhr-Sieg-Eisenbahn
gegen
Münster-Enscheder Bahn
ge
a. Oberschlesische Eisenbahn
d. Breslau-Mittelwalder Eisenb.
gege:
e. Stargardt-Posener Eisenbahn
gege
Rhein-Nahe-Eisenbahn . . .
gege
Altenburg-Zeitzer Eisenbahn .
Gasch witz-Meuselwitzer Eisenf).
gege
Gössnitz-Geraer Eisenbahn . .
251
:
2. 1
3. |
4- I
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
B. Von Privat - Directionen ver-
waltet.
i
Aachener Industrie-Eisenbahn .
1877
31)98
25,853
1,087
29,205
913
4,545
191
30,289
947
1,586
50
36,420
1,188
gegen
1876
4-
11,395
4-
649
4-
9,855
+
308
+
2,053
+
115
+
5.253
+ 187
806
+
26
+ 8,112
+ 328
2
Altona-Kieler Eisenbahn ....
1877
288,oi
155,948
542
54,331
188
165,197
574
269,336
935
6,488
22
441,021
1,531
gegen
1876
4-
5,675
4-
20
4-
10,031
4“
34
4-
8,655
+
30
—
28,070
+ 98
—
349
—
2
+ 36,376
+ 126
3
Angerm.-Schwedter Eisenbahn .
1877
23,oo
7,864
342
1,723
75
5,055
220
4,451
194
30
1
9,536
415
gegen
1876
4-
222
4-
10
—
1,079
—
47
+
15
+
1
+
2,381
— 103
+
30
+
1
— 2,336
— 101
1
Berlin-Anhalter Eisenbahn . . .
1877
431,27
170,066
394
141,341
328
302,600
702
673,860
1,562
50,000
116
1,026,460
2,380
gegen
1876
3,679
—
9
24,970
58
—
10,427
—
24
—
45,036
— 105
—
— 55,463
- 129
3
Berlin-Dresdener Eisenbahn . .
1877
9) ~
—
—
—
—
—
—
—
—
—
5
Berlin-Görlitzer Eisenbahn . . .
Lo7b
L877
327,35
103,760
317
57,229
175
95,070
290
254,364
777
19,167
59
368,601
1,126
gegen
1876
4-
6,159
4-
19
15,472
—
47
—
1,315
—
4
—
92,803
- 284
—
1,415
—
4
— 95,533
- 292
7
Berlin-Hamburger Eisenbahn . .
1877
440,63
133,612
303
94,699
215
233,729
530
1,
004,438
2,280
65,945
150
1,304,112
2,960
gegen
1876
—
5,238
—
12
6,776
—
15
—
8,448
—
20
63,058
— 143
+
31,158
+
71
— 40,348
- 92
3
Berlin-Potsdam-Magdeburger Esb.
1877
259,g6
226,625
873
113,137
436
259,650
1,000
542,369
2,090
—
802,019
3,090
gegen
1876
8,353
4-
32
4-
2,023
+
8
—
1,653
—
7
+
6,067
+ 24
—
+ 4,414
+ 17
E>
a. Berlin-Stettin-Stargardter Esb.
1877
224,oo
132,921
593
75,640
338
213,692
954
406,037
1,813
7,616
34
627,345
2,801
gegen
1876
4-
3,316
4-
14
16,124
—
72
+
187
+
1
—
55,759
— 249
—
1,161
—
5
— 56,733
— 253
b. Ducherow-Swinemünder Esh. .
1877
,4) 38,o0
5,862
154
1,420
37
5,425
143
4,798
126
150
4
10,373
273
c. Wriezen-Seelow
1877
5) 30, oo
9,220
307
1,226
41
3,684
123
—
1,751
58
—
5,435
181
d. Angermünde-Freienwalde a. 0.
1877
6) 30, oo
7,064
235
1,383
46
3,352
112
2,644
88
—
5,996
200
e. Stargardt-Cöslin-ColbergerEsb.
1877
173,oo
33,152
192
15,351
89
59,449
344
87,629
507
1,099
6
148,177
857
gegen
1876
+
1,461
+
9
—
1,761
—
10
4-
1,559
+
9
—
21,025
— 121
—
32
— 19,498
— 112
f. Cöslin-Danziger Eisenbahn . .
1877
198,oo
45,685
231
10,145
51
50,418
255
56,115
283
694
4
107,227
542
gegen
1876
+
2,030
4-
11
—
1,218
—
6
4-
784
+
4
—
9,167
- 47
+
338
+
2
— 8,045
— 41
g. Vorpommersche Zweigbahn
1877
235,oo
59,659
254
19,831
84
90,698
386
112,341
478
1,660
7
204,699
871
gegen
1876
—
4-
1,717
+
7
—
7,105
—
26
4-
1,447
+
6
—
12,360
— 52
+
65
— 10,848
- 46
Breslau- l a. alte Linie . .
1877
433,oo
132,980
307
126,087
291
162,733
376
448,895
1,037
12,227
28
623,855
1,441
n
Schweidnitz- ! gegen
1876
4-
3,542
4-
8
—
23,092
—
53
4-
9,646
+
22
—
55,655
— 128
+
452
+
1
— 45,557
— 105
Freiburger ( b. Reppen-Konigs-
1877
ll) 76,0o
6,825
90
9,966
131
6,368
84
15,157
199
1,075
14
22,600
297
Eisenbahn ) berg gegen
1876
+ 45,0o
4-
4,803
4-
25
+
7,854
+
63
4-
5,188
+
46
+
11,983
+ 97
—
232
—
28
+ 16,939
+ 115
i
Breslau-Warschauer Eisenbahn .
1877
55,äo
13,068
235
5,308
96
10,076
182
16,151
291
3,265
59
29,492
532
gegen
1876
—
4-
1,017
4-
18
—
823
—
14
4-
741
+
14
—
1,072
— 19
+
898
+
16
+ 567
4- ii
2
Cottbus-Grossenhainer Eisenbahn
1877
“) 152,oo
26,877
177
32,597
214
18,071
119
85,922
565
—
103,993
684
gegen
1876
T" 12,oo
4-
7,519
—
65
4-
7,817
—
96
4-
5,259
—
41
+
29,665
— 138
—
+ 34,924
— 179
3
Creleid-Kr.-Kempener In dustrie-E .
1877
41,69
43,557
l
,045
3,635
87
11,048
265
4,180
98
2,149
51
17,277
414
gegen
1876
+
644
4-
16
—
407
—
10
4-
96
+
2
—
741
— 18
+
47
4-
i
- 598
— 15
4
Dortmund- Gronau -Enscheder E.
1877
96,08
28,297
295
7,276
76
15,307
160
16,173
168
2,353
24
33,833
352
gegen
1876
4-
2,347
25
—
658
—
7
—
508
—
5
—
1,987
— 21
+
1,218
+
12
— 1,277
— 14
5
Glückstadt-ElmshornerEisenbahn
1877
33,40
17,186
515
3,604
108
12,035
360
10,208
306
1,110
33
23,353
699
gegen
1876
4-
1,078
+
33
—
258
—
8
4-
144
+
4
—
1,144
- 34
—
201
—
6
— 1,201
- 36
6
Hannover-Altenbekener Eisenb. .
1877
290,65
79,267
273
83,259
286
58,547
201
292,907
1,008
—
351,454
1,209
„ , gegen
1876
—
4-
2,431
4-
9
4-
3,086
+
10
"4-
2,548
+
8
+
16,540
+ 57
—
-f- 19,088
+ 65
7
Homburger Eisenbahn ....
1877
18,io
68,297
3
773
3,252
180
23,234
1,284
5,935
328
420
23
29,589
1,635
gegen
1876
—
—
1,482
—
82
—
635
—
35
—
856
—
47
—
60
— 3
+
20
+
1
— 896
— 49
8
a. Köln-Mindener-Eisenbahn . .
1877
397, ge
272,952
686
523,722
1,316
373,098
938
1,239,509
3,114
155,843
392
1,768,450
4,444
gegen
1876
—
—
56,883
—
143
—
72,991
—
183
—
18,065
—
45
—
326,981
- 822
—
2,279
—
5
— 347,325
— 872
b. Köm-Giessener Eisenbahn . .
1877
!-*■
OO
a>
99,490
540
177,103
962
78,115
424
503,973
2,737
62,966
342
645,054
3,503
T7 gegen
1876
—
—
15,523
—
85
—
22,790
—
123
—
216
—
1
—
54,079
— 293
+
239
+
1
— 54,056
— 293
c. Venlo-Hamburger Eisenbahn .
1877
466,76
142,695
306
181,180
388
213,606
458
838,527
1,796
50,278
108
1,102,411
2,362
r „ gegen
1876
—
38,808
—
83
4-
23,539
+
50
—
1,303
—
2
+•
71,469
+ 153
+
336
f
1
4 70,502
+ 152
9
Lübeck-Rüchen, u. Lübeck-Häm-
1877
lll,oo
49,036
442
31,911
287
61,032
550
117,632
1,060
14,700
132
193,364
1,742
burger Eisenb. gegen
1876
—
1,258
—
11
4-
6,850
+
61
—
403
—
3
+
18,900
+ 171
+
926
+
8
4 19,423
+ 176
0
Märkisch-Posener Eisenbahn . .
1877
271,90
45,497
167
44,521
164
76,749
282
146,305
538
4,733
17
227,787| 837
gegen
1876
4-
3,038
4-
11
4-
10,182
+
38
4-
4,235
+
15
+
24,061
+ 89
+
2,237
+
8
4 30,533 + 112
1
a. Magdeburg-Halberstädter Esb.
1877
952,14
421,330
443
418,971
440
607,432
638
1,823,638
1,915
—
2,431,070
2,553
, TT , gegen
1876
—
4-
5,677
4-
6
—
17,853
—
19
+
17,722
+
18
—
88,388
— 93
—
— 71,3661 — 75
b. Vienenburg-Grauhof . . . .
1877
11,88
2,237
198
29,728
2,635
1,077
95
14,525
1,288
—
15,602 1,383
gegen
1876
4-
124
4-
11
4-
5,601
+
496
+
92
+
8
+
2,921
+ 259
—
4 3,013+ 267
c. Grauhof-Langelsh.-Clausthal
1877
49) 28,87
1,376
48
4,882
169
563
20
5,406
187
—
5,969
207
j tt , gegen
1876
11,55
4-
27
—
30
f
4,210
+
130
+
32
—
10
+
4,008
+ 106
—
+ 4,040
+ 96
jd. Uelzen-Lang wedeier Eisenbahn
1877
97,78
8,339
85
10,164
104
14,348
147
69,464
710
—
83,812
857
„ gegen
1876
—
+
1,103
4-
11
- —
2,544
—
26
+
2,234
+
23
—
12,152
- 125
—
— 9,918
— 102
e Sandersleben-Hettstedt . . .
1877
5l) 6,00
—
7,403
1,582
—
5,509
1,177
—
5,509
1,177
,2
Marienb.-Mlawkaer Eisenbahn
1876
52) 93,76
10,021
107
6,357
68
11,659
124
28,256
301
1,311
14
41,226
439
13
Nordhausen-Erfurter Eisenb. . .
1877
78,28
16,196
207
11,539
147
19,841
254
39,385
503
5,090
65
64,316
822
gegen
1876
—
452
—
6
—
8,684
111
4-
997
+
13
—
8,557
— 109
—
1,604
—
21
— 9,164
— 117
24
Oberlausitzer Eisenbahn . . . .
1877
155,50
18,846
121
13,217
85
14,821
95
35,447
228
—
50,268
323
. , „ gegen
1876
—
1,593
—
10
—
3,938
—
25
4-
2,631
+
17
—
15,158
— 97
—
— 12,527
— 80
25
Oels-Gnesener Eisenbahn . . .
1877
159,71
24,258
152
9,837
62
23,004
144
39,508
247
12,600
79
75,112
470
^ . gegen
1876
4-
5,352
+
34
—
1,354
8
4-
4,463
+
28
+
1,504
+ ®
+
5,027
+
32
+ 10,994
+ 69
26
Ostpreussische Südbahn . . . .
1877
243,oo
37,966
156
74,407
306
57,570
237
349,151
1,437
7,437
30
414,158 1,704
gegen
1876
—
338
1
4-
8,747
+
36
+
4,180
+
17
+
28,326
+ 117
—
15,569
—
65
+ 16,937+ 69
27
Posen-Creuzburger Eisenbahn
1877
57) 202, 10
24,615
122
13,246
66
29,561
146
60,623
300
10,000
49
100,184
495
gegen
1876
4" 1,70
4-
7,126
4-
35
+
929
+
5
4-
8,109
+
39
-f
12,140
+ 58
+
4,305
+
21
+ 24,554+ 118
28
Rechte Oderufer-Eisenbahn. .
1877
60) 317,30
73,429
231
125,507
396
91,950
290
536,300
1,690
63,000
198
691,250
2,178
gegen
1876
4" 3,70
+
5,905
4-
16
11,617
41
+
6,004
16
—
78,858
— 272
—
—
3
— 72,854
|- 259
28
a. Rheinische Eisenbahn . . . .
1877
6l) 942,8,
697,900
740
—
—
661,000
701
1,966,000
2,085
—
—
2,627,000
2,786
, „ „ m gegen
1876
4” 17,86
"f"
1,736
12
—
—
4-
2,281
11
229,615
— 287
—
— 327,334
— 298
b. Call-Trierer Eisenbahn . .
1877
118,u
23, 10C
195
—
—
32,000
271
79,930
677
—
111,930
948
gegen
1876
4-
1,383
4-
11
—
—
4-
1,771
+
15
+
780
"4” 7
—
+ 2,551+ 22
3(
Saal-Unstrut-Eisenbahn . . .
1877
52,7,
11,695
222
5,404
102
7,994
152
13,661
259
2,816
53
24,471
464
geger
1876
65r
-
12
2,691
51
308
—
5
1,451
— 28
—
70
—
1
— 1,829
— 34
1.
2.
3.
4.
5.
6. |
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
31
Schleswigsche Eisenbahn . . .
1877
^29,30
48,551
221
21,055
92
67,113
292
130,826
569
3,635
16
201.574
877
gegen
1876
• —
+
1,601
+ 7
+
5,095
+
23
+
2,450
+
11
+
20,053
-f 87
—
873
—
4
-f 21,630
+ 94
32
Thüringische Eisenbahn . . . .
1877
472, 07
301,774
639
156,952
332
328,119
695
741,516
1,571
11,758
25
1,081,393
2,291
gegen
1876
—
15,212
— 32
—
10,385
—
22
+
9,694
+
20
—
90,724
— 192
—
1,952
—
4
- 82,982
— 176
33
Tilsit-Insterburger Eisenbahn . .
1877
53,93
8,915
165
6,780
126
15,920
295
20,589
382
2,894
54
39,403
731
gegen
1876
+
354
•+■ 6
+
708
+
13
+
1,220
+
22
—
2,094
— 39
—
866
—
16
— 1,740
— 33
34
Muldenthal-Eisenbahn
1877
65) 56, 70
30,080
53!
7,821
138
10,511
185
12,665
223
2,685
47
25,861
455
gegen
1876
+ 20,9o
+
5,220
— 163
+
2,262
—
17
+
3,197
—
19
+
5,590
-{- 25
+
1,420
+
12
+ 10,207
+ 18
ttd„;c„v , 1 a. nicht garant. Linien
1877
°8) 320,0o
281,023
878
177,416
554
239,517
749
539,229
1,685
7,864
24
786.610
2,458
35
Hessische/ ß „„„„„
1876
+ 3,oo
—
2,320
— 33
+
3.842
—
4
+
2,510
—
13
—
2,143
— 56
+
2,752
+
8
+ 3,119
- 61
LUoU1S&'\ b. garantirte Linien .
1877
1 80, 00
111,497
619
76,090
423
50,711
282
64,861
360
738
4
116,310
646
bahn ) & gegen
1876
—
+
7,189
+ 40
+
17,025
-f
95
+
137
4"
1
—
558
— 3
+
168
+
1
— 253
— 1
36
Mecklenburgische Eisenbahn . .
1877
321,57
68,799
214
23,552
73
128,231
399
160,282
499
10,918
34
299,431
932
gegen
1876
—
+
424
+ 1
—
6,409
—
20
—
2,106
—
6
—
32,051
- 99
—
5,401
—
17
— 39,558
— 122
37
Saal-Eisenbahn
1877
14,30
31,990
428
6,910
92
17,702
237
23,377
313
270
3
41.349
553
gegen
1876
— - • '
—
29
—
—
1,650
—
22
—
1,522
—
20
+
348
+ O
—
30
—
1
— 1.204
— 16
38
Weimar- Geraer Eisenbahn . . .
1877
73) 68,41
21,824
320
2,043
30
18,627
274
7,700
113
90
1
26.417
388
39
Sächs. -Thüringische Ost-Westb. .
1877
74) 33,80
6,500
192
2,460
73
2,646
78
3,578
105
—
6,224
184
40
Eutin-Lübecker Eisenbahn . .
1877
33,oo
13,553
411
2,254
68
10,371
314
6,713
204
990
30
18,074
548
gegen
1876
—
—
834
— 25
—
260
—
8
+
545
+
16
—
536
— 16
+
136
+
5
+ 145
-f- 5
41
Braunschweigische Eisenbahn
1877
331,oo
—
—
—
—
158,982
480
602,787
1,821
8,357
25
770,126
2,326
gegen
1876
—
—
—
—
+
5,760
+
17
—
16,024
— 48
—
8,173
—
25
— 18,437
— 56
42
Halberstadt - Blankenburger E.
1877
18,80
4,138
220
3,849
205
2,483
132
4,571
243
500
27
7,554
402
gegen
1876
—
—
17
— 1
+
1,063
+
57
—
76
—
4
+
1,003
+ 53
—
224
—
11
-f- 703
+ 38
43
a. Werra-Eisenbahn
1877
112,00
38,124
221
25,282
147
49,367
287
135,938
790
525
3
. 1S5,830
1,080
gegen
1876
—
+
3,166
-f 18
—
4,329
—
25
+
2,748
4"
16
—
26,335
— 153
—
125
—
1
— 23,712
— 138
b. Wernshausen- Schmalkaid. E.
1877
1,00
2,216
316
1,582
226
744
106
1,810
259
8
1
2,562
366
gegen
1876
—
—
249
- 36
—
141
—
20
—
64
—
9
—
31
— 4
—
— 95
— 13
44
Gotha-Ohrdruffer Eisenbahn . .
1877
82) 11,30
7,869
455
883
51
4,488
259
2,032
117
141
8
6,661
385
S umma
1877
U,208,oo
—
—
—
—
—
-----
—
20,637,189
1,842
gegen
1876
+ 498,68
—
—
—
—
—
—
—
—
- 866,075
— 174
Im Ganzen
1877
24,966,07
—
—
—
—
—
—
—
—
53,396,993
2,139
gegen
1876
-f 953,n3
—
—
—
— -
—
—
—
—
- 178,046
- 89
Bemerkungen.
Die Angaben beruhen auf provisorischen Ermittelungen.
*) Am 1. April 1876 ist die Strecke Saclisenhausen-Louisa
(2,42 Kil) und am 15. Mai 1876 die Strecke Niederkone-Friedland
(3l,89 Kil.) dem Betriebe übergeben worden.
2) Einschliesslich 438 370 M. Einnahmen der ehemaligen
HalLe-Casseler Eisenbahn.
4) Der Ermittelung pro Kilometer ist eine Baulänge von 480, 35
Kil. zu Grunde gelegt.
5) Einschliesslich 94 645 .M. Einnahmen der ehemaligen Mag-
deb.-Leipziger u. Halle-Cassel er Eisenbahn für die Strecken Nord-
hausen-Nüxei (24 ,87 Kil.) und Münden-Cassel (27, 74 Kil.).
7) Einschliesslich der ö,40 Kil. langen Strecke Fredersdorf-
Rüdersdorf.
8) Einschliesslich des auf die Strecke Fredersdorf-Rüdersdorf
verwendeten Anlage-Capitals von 988 380 M
9) Die Baulänge der Saarbrücker Eisenbahn beträgt 172, 59
Kilometer.
10) Am 15. Mai 1876 ist die Bahnstrecke Welver-Dortmund
(35,81 Kil.) dem Betriebe übergeben worden.
“) Einschliesslich der Längen (und Betriebs-Resultate) der
Privatbahnen Lugau-Wüstenbrand (12, 33 Kil.) und Annaberg-Wei-
pert (18,44 Kil.). Eröffnet sind: Mulda-Bienenmühle 11, ,4 Kil.) am
15. August 1876 und Warnsdorf-Seifhennersdorf (4,95 Kil.) am 15.
September 1870.
12) Einschliesslich einer Einnahme von 127 734 Jl in 1876
zu Gunsten der ehemaligen Privat-Eisenbahnen.
15) Am 5. Januar 1876 ist die Strecke Langenau-Ulm (16, u
Kiloin.) und am 26. October 1876 die Strecke Waiblingen-Backnang
(18,52 Kilom.) dem Betriebe übergeben worden.
1(i) Die Strecke Schopfheim-Zell mit 7,24 Kilom. ist am 5. Fe-
bruar 1876, die Strecke Appenweier-Oppenau (18, 41 Kil.) am 1. Juni
1876 und die Strecke Stühlingen-Weizen (2,99 Kilom.) am 15. Oc-
tober 1876 dem Verkehr übergeben.
17) Die Strecke Quakenbrück-Osnabrück (49, 61 Kil.) ist am
15. November 1876 und die Strecke Ihrhove-Neuschanz (18, 58 Kil.)
am 25. November 1876 dem Verkehr übergeben worden. Die Strecke
Leer-Ihrhove wird von der Westfälischen Eisenbahn gegen Er-
stattung der Hälfte der Brutto-Einnahme mit benutzt; der Be-
triebslänge sind deshalb 3,78 — die Hälfte der Strecke — zuge-
setzt worden.
19) Am 25. Juli 1876 ist die Strecke Strassburg-Lauterburg
(57 Kil.) und am 15. October 1870 die Strecke Bolchen-Teterclien
(8,oo Kilom.) dem Verkehr übergeben worden. Am 1. Januar 1877
ist die bisher an die Saarbr. Eisenb. verpachtete Strecke Pr.
Grenze-Styringen (1 Kil.) in den Betrieb der Eisenbahnen in El-
sass-Lothr. zurückgetreten.
20) Hierin sind 660 749 Jl Einnahmen enthalten, welche ehe-
maligen Privat-Eisenbahnen zugeflossen sind.
ä2) Am 10. Januar 1876 ist die Strecke Sckalke-Bismarck-Herne
(11,40 Kilom.) für den Güterverkehr, am 6. März 1876 die Strecke
Kettwig-Mülheim resp. Styrum (14, 4- Kilom.), am 12. Mai 1S76
die Strecken Hagen - Haufe (0,34 Kilom.), Lennep - Hückeswagen
(11,76 Kilom.) und Born- Wermelskirchen (3,95 Kilom.), am 15. October
1876 die Strecke Scherfede-Holzminden i49,36 Kil.) und am 22. De-
cember 1876 die Strecke Hückeswagen-Wipperfürth (5,40 Kilom.)
für den Personen- und Güterverkehr eröffnet worden.
23) Im Laufe des Jahres 1876 sind Kohlenbahnen in Länge
von 2,33 Kil. eröffnet.
24) Am 12. Juni 1876 ist die Strecke Giessmannsdorf - Neisse
(8,35 Kilom.) für den Personen- und Güterverkehr, am 15. Juni
1876 die Strecke Deutschwette-Neustadt (16, )0 Kil.) und am 15.
August 1876 die Strecke Neustadt-Leobschütz (28, 80 Kil.) für den
Güterverkehr und am 1. October 1876 die ganze Strecke Deutsch-
wette-Leobschütz auch für den Personenverkehr und am 15. De-
cember 1876 die 33, ä0 Kilom. lange Strecke D. Rasselwitz-Kandrzin
eröffnet.
34) Am 15. Mai 1876 dem Betriebe übergeben.
35) Am 1. Juli 1876 ist die Strecke Wriezen-Letscliin (18 Kil )
und am 1. Januar 1877 die Strecke Letschin-Seelow (12 Kil.) dem
Betriebe übergeben.
36) Am 1. Januar 1877 eröffnet.
4l) Eröffnet sind: Cüstrin-Bärwalde (24 Kil.) am 18. August
1876 und Bärwalde-Königsberg (21 Kil.) am 15. Oct. 1S76 für den
Güterverkehr und beide Strecken am 16. November 1876 für den
Personenverkehr.
44) Am 31. December 1876 ist die Strecke Cottbus-Frankfurt
(72 Kil.) eröffnet.
49) Am 1. Januar 1877 ist die Strecke Lautenthal-Silberhütte
(11,55 Kil.) eröffnet worden.
51) Die am 10. Januar 1877 eröffnete Strecke ist eine Theil-
strecke der Berliu-Wetzlarer Eisenbahn und wird vorläufig von
der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn betrieben.
52) Am 1. August 1876 ist die Strecke Marienburg-D. Eyfau
(68,76 Kil.) und am 1. October 1876 die Strecke D. Eylau-Moutowo
(25 Kil.) eröffnet worden.
60) Am 21. Januar 1876 ist eine 1,70 Kil. lange Kohlenzweig-
bahn und am 1. Dec. 1876 die Strecke Sclioppinitz - Sosnowice
(2 Kil.) eröffnet.
61) Am 1. Februar 1876 ist die Strecke Rath-Düsseldorf (4,49
Kil.) eröffnet worden.
6ä) Am 29. Mai 1876 ist die Strecke Penig-Roclilitz (20, 9 Kil.)
eröffnet.
68) Am 15. Mai 1876 ist die Strecke Niederselters-Camberg
(5 Kil.) und am 18. September 1876 die Strecke Niederrad-Sach-
senhausen (4 Kil.) eröffnet.
73) Am 29. Juni 1876 eröffnet.
74) Die Betriebseröffnung fand am 8. Mai 1876 statt.
82) Am 29. August 1876 eröffnet-.
Verlegt und berauegegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verantwortlicher Redactcur: Dr. jur. Wilh. Koch zu Berlin (Redactionsbureau: Anhalteretr. 6). — CommisBionttr : Adolph Refelshöfer zu Leipzig. — Druck von H. S. Hermann in Berlin. Beuthstr. 8.
253
NÜ 20.
Die Zeitung erscheint
Montags und Freitags.
Vierteljährlich fiir 4 Mark zu beziehen durch
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1877.
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Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 9. März 1877.
Dieser Nummer liegt No. 3 des „Anzeigers überzähliger Güter und Gepäckstücke“ bei.
- ; vT"
Dieser Nummer liegen die „Notizen über neue Tarife und Tarifänderungen pro Januar 1877“ bei.
Inhalt: Die Versicherung- der Eisenbahnen gegen Transport- und Feuerschäden in Oesterreich-Ungarn. — Wochenschau. — Englische
Correspondenz. — ■ Luxemburger Wilhelmsbahn. — Italien (Einnahmen und Eröffnungen). — Juristisches. — Officielle Anzeigen: 1. Bahn-
Verwaltung. 2. Betriebsstörungen. 3. Verloosungen. 4. Emission. 5 Tarifänderungen. 6. Submissionen. — Privat-Anzeigen.
Die Versicherung der Eisenbahnen gegen Trans-
port- und Feuerschäden in Oesterreich-Ungarn.
Eine bedeutende Ausgabe-Rubrik der Oesterreichisch-Un-
garischen Eisenbahnen bilden die an Assecuranz-Gesellschaften
jährlich bezahlten Versicherungs-Prämien gegen Verluste, Abgänge
und Beschädigungen von Gütern. Durch mehrjährige Verträge
werden nämlich alle Transportschäden bis zu einer sehr variiren-
den Maximalziffer innerhalb eines Jahres gegen eine sich zwischen
4 — 10 pCt. dieser Ziffer bewegende Prämie sicher gestellt.
Nach einer auf sehr mangelhaften Daten beruhenden Zu-
sammenstellung mit Ende 1874 zum Behufe der Bearbeitung von
Statuten für eine projectirte gegenseitige Versicherung der Oester-
reichisch-Ungarischen Bahnen, welches Project sich bisher nicht
verwirklicht hat, werden inclusive der in der Regel etwas nie-
drigeren Prämien für die Versicherung gegen Feuerschäden durch-
schnittlich pro Jahr von 36 Rahnen 487 818 fl. 10 kr. an Prämien,
dagegen von den Versicherungsgesellschaften 281 493 fl. 94 kr.,
somit um 57, 7 pCt. weniger an Entschädigungen bezahlt.
Wie viel von diesem Gewinne der Assecuranzgesellschaften
auf jede der beiden Versicherungen entfällt, lässt sich nach den
vorliegenden Daten nicht genau feststellen, nachdem bei mehreren
Bahnen die Vergütung für Transporte oder für Feuerschäden
überwiegend war, bei vielen sich aber so ziemlich gleich hielt.
Wir glauben aber keinen erheblichen Irrthum zu begehen, die
Hälfte dieser Summen für jede der beiden Versicherungszweige
anznnehmen. Eine genauere Statistik wird gewiss eine höhere
Quote für Transportschäden herausbringen; es genüge aber vor-
läufig, dass von den Oesterreichisch-Ungarischen Bahnen jährlich
hierfür fast 250 000 fl. Prämien bezahlt worden, wovon nur gegen
150 000 fl. = 60 pCt. zur Vergütung gelangen.
Diese Differenz von 100 000 fl. jährlich ist aber nur der zif-
fermässig greifbare Ausdruck des jährlichen Verlustes der Eisen-
bahnen; weit grösser sind die moralischen und geschäftlichen
Einbussen, welche die Einführung der Transportversicherung mit
sich bringt. Man muss sich erst klar machen, dass die Verluste,
Abgänge und Beschädigungen von Gütern, wogegen die Assecu-
ranz genommen wird, doch zumeist ihre Ursachen in einer unvor-
sichtigen, unzweckmässigen oder gar schlechten, viel seltener auch
in einer verbrecherischen Manipulation mit den verladenen Gütern
haben müssen. Kein Gut verschwindet ganz oder zum Theil aus
der Welt, und wenn dessen Beschädigung auch oft in seiner Be-
schaffenheit den Erklärungsgrund findet, so ist doch noch öfter
das Personal daran schuld. So wie sich dieses Verschulden bei
Beschädigungen gewöhnlich nachweisen lässt, so fehlt es dagegen
an dem Objecte bei Verlusten oder Abgängen und es lassen sich
höchstens nur die begangenen Manipulationsfehler constatireu,
während das Gut selbst in Unrechte Hände gelangt ist. Ganz
werden sich solche Verladungsdifferenzen wohl nie beseitigen las-
sen; gewiss ist es aber, dass dieselben durch strenge Disciplin
und Verladungsnormen auf ein Minimum reducirt werden können.
Das minder häufige Vorkommen derartiger Anstände ist ein ziem-
licher Gradmesser bezüglich der Tüchtigkeit einer Stationsleitung.
Keinesfalls lässt sich in thesi behaupten, dass dieselben ganz un-
vermeidlich sind oder trotz noch so guter Einrichtungen doch
eintreten können.
Anders verhält es sich mit Feuerschaden; durch noch so
vorzügliche Vorkehrungen oder unausgesetzte Controllen können
Brände nicht verhütet werden. Abgesehen vom Funkenflug wir-
ken nachbarliche Verhältnisse, insbesondere das Wüthen der
Naturgewalten nur zu oft verheerend. Da lässt sich auch in thesi
nicht behaupten, es werde je gelingen, der Feuersgefahr für
immer vorzubeugen; giebt ja doch häufig die innere, äusserlicli
unkennbare Beschaffenheit der Güter hierzu Anlass und tragen
unvermeidlich angehäufte Materialvorräthe wie Heu, Kohlen etc.
den Keim hierzu in sich.
Es scheint nun daraus hervorzugehen, dass nur die Asse-
curanz gegen Feuer-, nicht aber gegen Transportschäden gerecht-
fertigt ist. Auch die gesetzlichen Bestimmungen sprechen dafür.
Zwar hat Oesterreich kein anderes Versicherungsgesetz als einige
dürftige Bestimmungen im Privatrecht; dieses schliesst aber den
Versicherungsvertrag bei einem Verschulden des Versicherten
ausdrücklich aus. Dieselbe Bestimmung findet sich in dem neuen
Ungarischen Handelsrecht, im Capitel über das Versiclierungs
wesen. Ohne die darin enthaltenen ausführlichen Versieh eruugs-
bestimmungen für unsere Anschauung zu citiren, betonen wir,
264
dass allen Transportschäden, mit alleiniger Ausnahme der durch
die Beschaffenheit des Gutes entstandenen und selbst da auch oft
durch minder schonende Behandlung, ein Verschulden des Dienst-
personals zu Grunde liegt, wenn das Verschulden auch nicht
gerade strafrechtlicher oder disciplinwidriger Natur ist. Das Per-
sonal gewöhnt sich nämlich laxer und unvorsichtiger mit den
Gütern umzugehen, weil es weiss, dass die Versicherungsgesell-
schaften für die Schäden aufzukommen haben. Wird bei einem
offenbaren Verschulden strafweise eingeschritten und der Ersatz
den Schuldtragenden vorgeschrieben, so fühlen sich dieselben ge-
wöhnlich um so ungerechter betroffen, als es ja nur eines An-
spruchs oder einer Anzeige des Falles an die Versicherungs-Ge-
sellschaften bedürfte, um den Ersatz hereinzubringen und es in
der That auch schwer hält, die Strafe im Verhältniss zum Grade
des Verschuldens zu bemessen. Ein Assecuranzvertrag gegen
Transportschäden ist daher nur zu sehr geeignet das Personal zu
demoralisiren und zu verbittern.
Diese Bedenken fallen bei der Selbstversicherung der Bah-
nen durch Hinterlegung eines den Versicherungsprämien für
mehrere Jahre entsprechenden Betrages und der Fructificirung
dieses Fonds entschieden weg. Die Bediensteten können sich
nicht mehr mit der Schadenvertretung einer fremden Gesellschaft
beschwichtigen und wissen vielmehr, dass in jedem Falle das sie
beschäftigende Bahnunternehmen aufzukommen hat; sie werden
daher eine Strafe ihrer Unachtsamkeit resignirter hinnehmen.
Würden mit der Selbstversicherung noch Remunerationen für das
Personal derjenigen Stationen in Verbindung gebracht, welchen
gar keine oder die mindesten Verladungsdifferenzen innerhalb
einer gewissen Periode zur Last fallen, se ist ein günstiges Re-
sultat nicht zu bezweifeln. Ob dieses durch eine wechselseitige
Versicherung aller Oesterreichisch-Ungarischen Bahnen, wie es
theoretisch richtig scheint, wirklich erhöht würde, müsste die Er-
fahrung lehren.
Dieselbe hat sich dagegen für die Selbstversicherung selbst
einer kleinen Bahn entschieden ausgesprochen, indem eine solche
keinen Assecuranzvertrag für Transportschäden abgeschlossen,
sondern vor wenigen Jahren nach dem obenangedeuteten Principe
einen besondern Versicherungsfonds gebildet hat, welcher so
glänzend rentirt, dass derselbe ungeachtet ausnahmsweise un-
günstiger, nie mehr wiederkehrender Verhältnisse während einer
stärkern Transportperiode bald selbst ohne weitern Zuschuss zur
Deckung aller Transportschäden ausreichen wird, indem un-
geachtet dessen innerhalb eines Zeitraumes von 4 Jahren mehr
als die Hälfte der der bezüglichen Prämie entsprechenden Bei-
tragsleistung zum Fonds in Ersparung gebracht wurde. Zweifels-
ohne würde dieses Resultat auf einer grossen Bahn sich noch
viel günstiger gestalten.
Auf die Feuerschäden zurückkommend, würden wir dagegen
die Selbstversicherung' nicht befürworten können, weil das Risico
trotz aller Versieh erungsmassregeln doch zu gross ist. Ebenso-
wenig würden wir einer derartigen wechselseitigen Versicherung
aller Oesterreichisch-Ungarischen Bahnen das Wort reden können-
weil eine solche erfahrungsgemäss nur auf kleineren Gebieten)
mit Erfolg wirkt, wo die Versicherten einander controlliren und
unterstützen können, was zwar auch bei den Bahngesellschaften
geschehen würde, während dagegen die übergrosse räumliche
Ausdehnung und die quantitative wie qualitative Verschieden-
heit der versicherten Objecte aller Oesterreichisch-Ungarischen
Bahnen einen gerechten Schlüssel für die Creirung eines Ver-
sicherungsfonds oder wenn davon auch abgesehen würde, für
die Regulirung eines concreten Feuerschadens auf irgend welcher
Bahn von vornherein das Princip der wechselseitigen Versicherung
auszuschliessen scheint. Höchstens könnte eine solche nur
zwischen zwei kleinen Nachbarbahnen versucht werden.
Es bleibe daher den Assecuranzgesellschaften die Ver-
sicherung gegen Feuerschäden überlassen, während die Ver-
sicherung gegen Transportschäden bei fremden Gesellschaften
ausgeschlossen und dafür lieber die Selbstversicherung durch
Creirung eines eigenen Fonds oder durch einfache Deckung der
Schäden aus den Betriebs-Einnahmen angestrebt werden möge.
Die bereits bestehende gegenseitige Unfallsver Sicherung der
Oesterreichisch-Ungarischen Eisenbahn-Verwaltungen und die pro-
jectirte obligatorische Versicherung der Reisenden wollen wir
demnächst besprechen.
Wochenschau.
Berlin, 4. März. (Reichseisenbahnamt. Statistik. Tarifein-
heit. Berlin-Dresden. Reichseisenbahngesetzentwurf und Mittel-
staaten. Juristen als Eisenbahndirectoren. Betriebsstatistik
für 1876. Januar-Einnahmen).
Es ist schon neulich davon Act genommen worden, dass
im Präsidium des Reichseisenbahnamtes ein Wechsel be-
vorstehend war. Wir haben die in der politischen Presse darüber
citirten Versionen an dieser Stelle wiedergegeben und bezog sich
die Mittheilung, dass Herr Maybach Unter-Staatssecretär im
Staatsministerium werden würde, wie damals hinzuzufügen ver-
säumt war, auch lediglich auf die Mittheilung einer anderen
politischen Zeitung. Thatsächlich ist Herr Präsident Maybach,
wie inzwischen der Reichs-Anzeiger mitgetheilt hat, zum Unter-
Staatssecretär im Handelsministerium ernannt worden und
findet die Einführung in sein neues Amt bereits morgen statt.
Herr Maybach bezieht als Unter-Staatssecretär des Handels-
ministeriums sein früheres Gehalt, erhält jedoch in Rücksicht
darauf, dass er seine bisherige Amtswohnung aufgiebt, den
seinem Range entsprechenden Wohnungsgeldzuschuss. Der neue
Herr Unter-Staatssecretär wird insbesondere seine Thätigkeit der
Eisenbahn-Abtheilung widmen, deren Director Herr Oberbau-
Director Weisshaupt somit in unmittelbare Beziehungen zu
Herrn Maybach tritt. Officiös ist der Angabe widersprochen
worden, dass diese Veränderung auf eine Differenz zwischen dem
früheren Reichseisenbahnamts- Präsidenten und dem Fürsten
Reichskanzler zurückzuführen sei. Glaubhaft klingende Meldungen
besagen auch überdies, dass diese Ernennung sogar ein ganz
besonderer Wunsch des Fürsten Reichskanzler gewesen sei und
dass der Herr Handelsminister, indem er auf die Persönlichkeit
des Herrn Maybach reflectirte, im Sinne des Reichskanzlers
gehandelt habe, welcher — so heisst es in einigen Zeitungen —
die an das Project des Reichseisenbahn-Systems sich knüpfenden
Pläne in Zukunft weniger im Reiche, als innerhalb der Preus-
sischen Verwaltungen verfolgen wolle und in der Persönlichkeit
des Herrn Maybach ein Pfand für ein unbeirrtes Vorgehen nach
dieser Richtung hin erblicke. Was das Reichs-Eisenbahnamt be-
trifft, so ist dem Vernehmen nach eine Wiederbesetzung der
Präsidentenstelle für die nächste Zukunft noch nicht in Aussicht
genommen, so dass es fast scheint, als ob die Reichseisenbahn-
Politik vorläufig gänzlich ruhen sollte. Anderereits wäre es nicht
undenkbar, dass, wie schon oben angedeutet, innerhalb des Preus-
sischen Staates nunmehr das erstrebt wird, was innerhalb des
Deutschen Reichs nicht zu ermöglichen war. Selbstverständlich
sind dies jedoch alles nur Conjecturen, welche der Ueberzeugung
Ausdruck geben, dass die stattgehabte Ernennung einen Wende-
punct in der Deutschen, beziehungsweise Preussischen Eisenbahn-
Politik bedeute, ohne aber eine eigentliche Handhabe zur Beur-
theilung dieser Wendung zu bieten. Das Eine aber darf mit Ge-
wissheit hervorgehoben werden, dass die Angelegenheiten des
Reichseisenbahnamtes nicht so sehr Gegenstand von Conjecturen
sein würden, wenn diese Behörde bereits über ein Reichseisen-
bahn-Gesetz verfügte, durch welches seine Befugnisse nach allen
Richtungen hin festgesetzt und umgrenzt wäre. Wer immer der
Nachfolger des Herrn Maybach im Reichseisenbahnamte werden
mag, so viel steht fest, dass der wichtigste und dringendste Theil
seiner Aufgabe darin zu bestehen haben wird, endlich das Gesetz
vorzubereiten, durch welches die Behörde selbst erst ihre eigent-
liche Basis bekommt. Ueber die Geschäftsthätigkeit des Reichs-
eisenbahnamts seit der Errichtung desselben bis Ende vorigen
Jahres ist dem Herrn Reichskanzler vom Reichseisenbahnamte
eine Denkschrift überreicht worden, deren wesentlicher Inhalt
vom „Reichs-Anzeiger“ mitgetheilt wird. Es wird in derselben
entwickelt, wie sich die Thätigkeit dieses Reichsamts gemäss den
durch die Reichsverfassung und das Gesetz vom 27. Juni 1873
255
gegebenen Directiven erstreckt hat: I. auf die Vorbereitung der
Gesetzgebung über das Eisenbahnwesen; II. auf die Bearbeitung
bezw. Vorberathung der zur Ausführung der Reichsverfassung
und sonstigen Reichsgesetze erforderlichen reglementarischen und
sonstigen allgemeinen Anordnungen, wie auf die Erledigung be-
sonderer Beschlüsse des Bundesraths und des Reichstags; III. auf
die Ueberwachung der Eisenbahnzustände im Allgemeinen und
die Hinwirkung auf Abstellung erkennbar gewordener Mängel
und Missstände.
Es ist neulich von den Bemühungen gesprochen worden,
welche Seitens des Vereins der Privatbahnen im Interesse einer
brauchbareren StatistikdesEisenbahnwesens gemacht wor d en
sind und von der Denkschrift, welche zur Unterstützung dieses
Bestrebens bei den competenten Stellen eingereicht worden ist.
Inzwischen hat der Herr Handelsminister, welcher den Eisenbahn-
Gesellschaften eine Verlegung des Etatsjahres vorschlug, eine
Antwort dahin erhalten, dass die Eisenbahnen von einer Statistik
auf Grund des Kalenderjahres nicht abgehen könnten. Im wissen-
schaftlichen Interesse steht zu hoffen, dass die Zersplitterung in
den statistischen Erhebungen, wie solche durch die Absicht des
Preussischen Handelsministeriums hervorgerufen wird, durch irgend
ein anderes Uebereinkommen beseitigt werde. Gewisse Fragen des
Eisenbahnwesens, und zu diesen gehört die Statistik in erster
Linie, erheischen eine Erledigung unter Berücksichtigung der
internationalen Verhältnisse. Nun ist aber bekannt, dass sämmt-
liche übrigen Staaten das Kalenderjahr als Grundlage für ihre
Statistik acceptirt haben. Wenn Preussen das mit dem Kalender-
jahr sich nicht deckende Etatsjahr als Basis nimmt, so ist damit
jede Möglichkeit abgeschnitten, statistische Vergleiche mit den
auswärtigen Bahngebieten anzustellen. — lm Interesse der sta-
tistischen Wissenschaft darf behauptet werden, dass eine nicht
nach dem Kalenderjahr sich richtende Statistik eben solche Un-
geheuerlichkeit im internationalen Verkehr bedeuten würde, wie
etwa, wenn Deutschland plötzlich die Spurweite seiner Eisen-
bahnen ohne Rücksicht auf seine Nachbarn verändern wollte.
In Sachen des Ausbaues der Tarifeinheit ist Neues nicht
zu melden. Der Herr Handelsminister hat sich inzwischen nicht
weiter vernehmen lassen und steht deshalb die Angelegenheit so,
dass die Einberufung der Conferenz abzuwarten ist, in welcher
eine Verständigung über die noch vorhandenen Differenzpunkte
versucht werden soll.
Die Angelegenheit der Berlin - Dresdener Eisenbahn
hat jetzt das Stadium erreicht, dass nur noch die Austragung der
Differenz zwischen der Sächsischen und der Preussischen Regie-
rung einer Erledigung harrt. Wenn diese im Sinne der Preus-
sischen Auffassung ausfällt, — man nimmt an, dass einem
Schiedsgericht die Frage zur Entscheidung unterbreitet werden
soll, — so ist das Project der Zinsgarantie gesichert. Nachdem
das Abgeordnetenhaus mit einer Majorität, die freilich nur durch
das Mitvotiren von vier Ministern zu erzielen war, den Gesetz-
entwurf angenommen hat, ist derselbe sofort dem Herrenhause
zugegangen und hat Letzteres ihn in namentlicher Abstimmung
mit 62 gegen 25 Stimmen genehmigt. Dass auch die demnächst
abzuhaltende General-Versammlung der Berlin-Dresdener Eisen-
bahn-Gesellschaft ihre Einwilligung ertheilen wird, ist ganz selbst-
verständlich. Die Börse hat diese Wendung der Angelegenheit
mit grosser Freude begrüsst; freilich waren es weniger die Actien
dieser Bahn, als die der Central-Bank für Industrie und Handel,
welche davon profitirten, dass die Preussische Regierung einen
weiteren Schritt auf dem Wege zur Verstaatlichung des Eisen-
bahnwesens gethan hat.
Der „Reichs - Anzeiger“ veröffentlicht aus einem Bericht
über die 5. Versammlung des Deutschen Landwirthschaftsraths
eine Auslassung des Sächsischen Kammermitgliedes, Seiler, ge-
legentlich der Tariffrage und urgirt es, dass Herr Seiler die auf
die Herstellung eines annehmbaren Deutschen Eisenbahnge-
setzes gerichteten Bemühungen der Mittelstaaten gegenüber
dem abwehrenden Auftreten des Reichseisenbahnamtes hervor-
gehoben habe. Der Reichs - Anzeiger macht dem gegenüber gel-
tend, dass Sachsen doch auch selbst das Recht selbstständiger
Gesetzesinitiative besitze. Es ist diese Behauptung des Reichs-
Anzeigers ganz gewiss richtig, andererseits darf doch aber auch nicht
vergessen werden , dass es in erster Linie in der That Aufgabe
des Reichseisenbahnamtes war, einen Eisenbahn-Gesetzentwurf
fertigzustellen und dass die einzelnen Staaten sich damit be-
gnügen konnten, Anregungen zu geben. —
Da3 Abgeordnetenhaus beschäftigte sich noch kurz vor
seinem Schluss u. A. mit einem Antrag des Abg. Dr. Thiel : „Die
Staatsregierung aufzufordern, in Erwägung zu ziehen, ob es sich
nicht empfehle, zur Gewinnung eines tüchtigen Verwaltungsper-
sonals für die Staatseisenbahnen den bisherigen Weg der vor-
zugsweisen Besetzung der höheren Stellen im Eisenbahn-
dienste mit Juristen zu verlassen und eine eigene Eisen-
bahnbeamtenlaufbahn zu eröffnen.“ Mit Rücksicht auf eine vom
Handels - Minister Dr. Achenbach abgegebene Erklärung , dass er
diese Frage für sehr wichtig, gerade deshalb aber deren Be-
rathung bei der gegenwärtigen Geschäftslage des Hauses nicht
für zweckmässig halte, wurde der Antrag von dem Antragsteller
zurückgezogen.
Nach der vom Reichs-Eisenbahnamt aufgestellten Jahres-
Nachweisung betrug am Ende des Jahres 1876 die Gesammt-
länge der im Betriebe befindlichen Eisenbahnen Deutsch-
lands (excl. Bayerns) 25 065, 8 Kilometer, von denen 8756, 7 zwei-
S eieisig waren. Es wurden im Laufe des genannten Jahres 913, #
'ilometer dem Verkehr übergeben. Befördert sind an fahrplan-
mässigen Zügen 138 188 Courier- und Schnellzüge, 911 206 Per-
sonen- und 406 908 gemischte Züge, welche eine durchschnittliche
Fahrgeschwindigkeit incl. Aufenthalt von 46 bezw. 33 und 24 Kilo-
meter pro Stunde hatten, sowie 824 682 Güterzüge. Ausserhalb
des regelmässigen Fahrplans wurden 19 130 Personen- und ge-
mischte und 361 663 Güterzüge befördert. Im Ganzen sind
7 010 414 580 Achskilometer zurückgelegt, von denen 1957 753 874
auf die fahrplanmässigen Züge mit Personenbeförderung entfielen.
Hiernach sind im Durchschnitt pro Tag 7273 Züge (gegen 6956
im Vorjahre) befördert, welche 19 154138 Achskilometer (gegen
19 289 354 im Vorjahre) täglich zurücklegten. Dabei ist zu be-
merken, dass sicn die Zahl der Courier- und Schnellzüge um
0,8 pCt. (durchschnittlich 3 Züge pro Tag), die der Personenzüge
um 1,5 pCt. (durchschnittlich 37 Züge pro Tag), die der gemischten
Züge um 1,5 pCt. (durchschnittlich 146 Züge pro Tag) und die der
Güterzüge um 2,7 pCt. (durchschnittlich 60 Züge pro Tag) gegen
das Vorjahr vermehrte. Es verspäteten von den 1 456 302 fahr-
planmässigen Courier- und Schnell-, Personen- und gemischten
Zügen im Ganzen 19 662 Züge oder l^pCt. (gegen l,7pCt. im Vor-
jahre). Von diesen Verspätungen wurden jedoch 8630 durch das
Abwarten verspäteter Anschlusszüge hervorgerufen, so dass durch
im eigenen Betriebe der Bahnen liegende Ursachen 11032 Verspä-
tungen bei 0,76pCt. der beförderten Züge (gegen l,01pCt. im Vor-
jahre) entstanden. Die Gesammtdauer der Verspätungen letztge-
nannter Züge betrug 448 649 Minuten oder 311 Tage 13 Stunden
29 Minuten (gegen 548 654 Minuten oder 381 Tage 14 Minuten im
Vorjahre) und vertheilt sich auf verlängerte Fahrzeit mit 116 092
Minuten und mit 332 557 Minuten auf verlängerten Aufenthalt auf
den Stationen (gegen 147 622 resp. 401032 Minuten im Vorjahre.)
In Folge der Verspätungen wurden 3128 Anschlüsse (gegen 4191
im Vorjahre) versäumt. Von den bewegten Achskilometern sämmt-
licher Züge kommen auf jeden Kilometer Bahnlänge 284 790 gegen
307 800 im Vorjahre. _____
Nach der vom Reichseisenbahnamt veröffentlichten Zu-
sammenstellung der Betriebsergebnisse Deutscher Eisen-
bahnen excl. Bayerns im Monat Januar d. J. stellt sich auf
den 81 Bahnen, welche in dem Zeitraum vom 1. Januar 1876 bis
ultimo Januar 1877 im Betriebe standen und zum Vergleiche ge-
stellt werden konnten, die Einnahme aus allen Verkehrszweigen
im Monat Januar 1877 bei 39 Bahnen höher und bei 42 Bahnen
geringer, als in demselben Monat des Vorjahres und die Einnahme
pro Kilometer im Monat Januar 1877 bei 35 Bahnen höher und
bei 46 Bahnen (darunter 9 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge)
geringer, als in demselben Monat des Vorjahres. Bei den unter
Privatverwaltung stehenden Eisenbahnen — einschliesslich der
Annaberg-Weiperter und Chemnitz-Würschnitzer Eisenbahn —
beträgt Ende Januar d. J. das gesammte concessionirte Anlage-
capital 1 130 494 800 M. (400 515 900 .41 Stammactien, 28 845 000 .//
Pnoritäts-Stammactien und 701 133 900 Prioritäts-Obligationen)
und die Länge derjenigen Strecken, für welche dieses Capital be-
stimmt ist, 40 00,55 Kilometer, so dass auf je 1 Kilom. 282 685 M.
entfallen. Bei den unter Privatverwaltung stehenden Privateisen-
bahnen (ausschl. der Uelzen-Langwedeler Eisenbahn) beträgt das
gesammte concessionirte Anlagecapital 3 075 457 207 1 091 892 508
JL Stammactien, 330 595 050 Ji Prioritäts - Stammactien und
1 652 969 649 M. Prioritäts-Obligationen) und die Länge derjenigen
Strecken, für weiche dieses Capital bestimmt ist, 12 448,80 Kilom.,
so dass auf je 1 Kilom. 247 048 Ji. kommen.
256
Englische Correspondenz.
South Eastern Railway. In der am 18. Januar d. J.
abgehaltenen halbjährlichen Generalversammlung wurde ausser der
Festsetzung der Dividende für das zweite Semester 1876 in Höhe
von 7 % die Fusion mit der London Chatham & Dover Railway
beschlossen.
Gasbeleuchtung der Eisenbahnwagen. Am 22. Ja-
nuar- d. J., dem Jahrestage der Einführung der Pintsch’schen
Gasbeleuchtung auf der St. John’s wood Linie der Metro-
politan Railway, fand seitens der Firma Pintsch, Pischon & Co.,
railway light manufacturers of Berlin and of 8, Victoria Chambers,
London, auf der Station Bakerstreet eine Ausstellung ihres
Gasbeleuchtungssystems vor einer Anzahl von Eisenbahn-Beamten
und Vertretern der Presse statt. Die „Railways News“ sprechen
sich in folgender Weise über die Gasbeleuchtung nach dem System
Pintsch aus:
Diese Gasbeleuchtung empfiehlt sich den Eisenbahnen in drei-
facher Richtung: erstens in Vollkommenheit der Stärke undGleich-
mässigkeit der Leuchtkraft, zweitens Oekonomie in den Einrich-
tungskosten und drittens, Ersparniss in Betriebskosten. Die wun-
dervolle Gasflamme bei der Pintsch’schen Einrichtung ist eine der
Hauptvorzüge dieses Systems, und der Contrast gegenüber den
so unangenehm flackernden Flammen der alten Gasbeleuchtung
in den Hauptzügen der Metropolitan Railway in hohem Grade
überraschend.
Wir können dem Vorstehenden hinzufügen, dass, so weit uns
bekannt, ausser den Zügen der Niederschlesisch-Märkischen Eisen-
bahn, welche zuerst die Pintsch’sche Gasbeleuchtung eingeführt
hat, auch die Ostbahn, Berlin-Dresdener Bahn ihre Personenzüge
mit Gas beleuchten und andere Bahnen ebenfalls die Einführung
dieser Gasbeleuchtung in Aussicht genommen haben.
Veröffentlichung der Englischen Gütertarife. Be-
kanntlich sind die Englischen Eisenbahnen seit einigen Jahren ver-
pflichtet, auf jeder Güterstation ein Tarifbuch zur unentgeltlichen
Einsicht für Jedermann auszulegen. Die ungenügende Ausführung
dieser Bestimmung seitens der Eisenbahnen ist schon vielfach be-
klagt worden, unter andern wurde auch neuerdings erst zur Kennt-
niss der Railway-Commission gebracht, dass der Betriebs-Director
einer Bahn die Einsicht in das Tarifbuch unter dem Vorgeben
verweigert hatte, die betreffende Person habe überhaupt nicht die
Absicht, Güter mit der Bahn zu befördern.
Höhe des ßahngeldes auf den Englischen Bahnen.
Abgesehen von dem in so ausgedehntem Maasse vorkommenden
Conkurrenzbetriebe auf den Englischen Bahnen (running powers
and working arrangements) tritt auch dort häufig der Fall ein,
dass Güter in geschlossenen Zügen von einer Bahn gegen Zahlung
eines Bahngeldes auf eine andere Bahn übergehen.
Die Höhe dieses Bahngeldes beträgt nach Parlamentsbeschluss
in max.: pro 1000 Kilogramm und Kilometer
für die Benutzung der Bahn 10, 36 Mpf.
(2 d. per ton und mile)
für die Stellung der Zugkraft 5,ls „
(1 d. per ton und mile)
für die Wagenstellung 2,59 „
(0,5 cl. per ton und mile)
im Ganzen 18, i3 Mpf.
welche Gebühren bei Beförderung von Kohlen und anderen Mine-
ralien, Ziegelsteinen etc. 15, 54 Mpf. pro 1000 Kilogramm und Kilo-
meter nicht übersteigen dürfen.
Pro Centner und Meile betragen die vorstehenden Sätze
in max.:
für die Benutzung der Bahn 3,885 Mpf.
„ „ Stellung der Zugkraft l,942 „
„ „ Wagenstellung 0,971 „
oder pro Centner und Meile rund 6,e Mpf.
Gottliimlbalm. Zwischen der Direction der Gotthardbahn, unter
Vorbehalt der Ratification durch den Verwaltungsrath der Gott-
hardbahngesellschaft und der Genehmigung des Schweizerischen
Bundesrathes, einerseits und Herrn Louis Favre, Bauunternehmer
von Genf, andererseits, ist unterm 8. Februar folgender zweiter
Nachtragsvertrag zu den früheren Verträgen betreffend Ausführung
des grossen Gotthardtunnels vereinbart worden:
I. In Würdigung des Umstandes, dass die Beschaffung der
für den Tunnelbau nöthigen Maschinen, Geräthe und Einrich-
tungen aller Art (Art. 5 des Hauptvertrages vom 7. August 1872)
Herrn Favre erheblich mehr als die Pauschalsumme von Fr.
4 Millionen, welche in Ziffer 1 der Convention betreffend die In-
stallationen vom 6. Juni 1874 festgesetzt ist, gekostet hat, händigt
die Gotthardbahngesellschaft Herrn Favre von der Caution von
Fr. 8 Millionen, die er ihr gemäss Art. 8 des Hauptvertrages in
Werthschriften hinterlegt hat, einen Betrag von anderthalb Mil-
lionen Franken aus.
Die Titel, welche in Vollziehung dieser Vorschrift aushin-
zugeben sind, werden in gegenseitigem Benehmen der Finanz-
verwaltung der Gotthardbahngesellschaft und des Herrn Favre
bestimmt.
n. Der vierte Absatz des Artikels 5 des Hauptvertrages
erhält die nachfolgende veränderte Fassung: „Die Gesellschaft
ist berechtigt, in den letzten anderthalb Jahren der für den
Tunnel anberaumten Bauzeit von der Verdienstsumme des Herrn
Louis Favre so viel zurückzubehalten, als erforderlich ist, um die
Rückerstattung der für die Maschinen u. s. f. ausgelegten Pau-
schalsumme auf dem Wege der Compensation zu veranlassen,
wogegen Herrn Favre die zurückbehaltenen Quoten seiner Ver-
dienstsumme zu 5 pCt. zu verzinsen sind. Die Gesellschaft wird
jedoch von dieser Berechtigung keinen Gebrauch machen, wenn
Herr Favre den Vorschriften der von der Gotthardbahngesell-
schaft mit ihm abgeschlossenen Verträge in vollem Umfange
nachkommt. Etwaige Streitigkeiten über die Frage, ob diese
Bedingung als erfüllt zu betrachten sei, entscheidet der Schwei-
zerische Bundesrath.“
III. Die beiden contrahirenden Theile werden, unter Vorbe-
halt ihrer beiderseitigen heutigen Rechtsstellung, das Schwei-
zerische Bundesgericht sofort ersuchen, in dem von Herrn Favre
gegen die Gotthardbahngesellschaft angehobenen, auf Sicher-
stellung, eventuell Aufhebung des Vertrages abzielenden Prozesse
alle und jede weitern gerichtlichen Schritte bis 31. October dieses
Jahres zu suspendiren.
IV. Alle Bestimmungen der zwischen der Gotthardbahn-
gesellschaft und Herrn Favre bestehenden Verträge, welche nicht
durch den gegenwärtigen Nachtragsvertrag modifizirt worden
sind, bleiben in ihrem vollen Umfange in Kraft.
Ueber Tractandum 2 ist hauptsächlich zu erwähnen, dass
dem Verwaltungsrath von einem zweiten Reconstructionsprogramm
Kenntniss gegeben wurde, welches eine Bausumme von 260 Mil-
lionen in Aussicht nimmt und die nöthigen Mittel in erster Linie
durch Emission von Prioritäten beschaffen will.
Die Schweizerischen Mitglieder waren vollzählig vertreten,
im Uebrigen aber war nur ein Deutsches Mitglied anwesend.
Luxemburger Wilhelmsbalm. Die Einnahmen dieser Bahn
betrugen im Jahre 1876 5 434 364 Frcs. gegen 5 702 001 Frcs.
im Jahre 1875. Es ergiebt sich hiernach für das Jahr 1876
eine Mindereinnahme von 267 637 Frcs. Bei dieser Mindereinnahme
kommt der Personenverkehr mit der Summe von 33 817 Frcs. und
der Güterverkehr mit 509 055 Frcs. in Rechnung. Die diversen
Einnahmen weisen dagegen eine Zunahme von 275 235 Frcs. aus.
(M. d. I. M. No. 6.)
— r — Italien. Nach der von der Special - Direction der
Eisenbahnen bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ver-
öffentlichten Zusammenstellung betrugen die Bnitto-Einnahmen
der Italien. Eisenbahnen im Monate October 1876 14 618 092 Lire,
sohin gegen jene des gleichen Monates des Vorjahres mit 14 189 064
Lire um 429 028 Lire mehr.
Die Länge der im Betriebe stehenden Linien betrug im
Monate October 1875 7543 Kilom., im Monate October 1876 7900
Kilom. Im letztgenannten Monate waren 54 Kilom. neue Strecken
eröffnet worden, nämlich jene von Rovigo nach Adria (25 Kilom.)
und von Rovigo nach Badia (29 Kilom.).
— r— Italien. Nachdem die am 28. Jan. 1. J. stattgefundene
commissionelle Prüfung der StreckeBadia-Legnago vollständig be-
friedigt hatte, erfolgte am 1. Febr. die Eröffnung der genannten
Strecke für den Personenverkehr und für den Güterverkehr mit
grosser Geschwindigkeit. Der vollständige regelmässige Dienst
auf dieser Strecke wird mit dem 1. März 1. J. beginnen.
Nach dem Stande der Arbeiten ist in Aussicht zu nehmen,
dass die Strecke von der Station Carnia bis Resiutta bis zum
Monate Mai 1. J. vollendet sein wird ; es wird von diesem Zeit-
unkte ab die ganze Strecke von Udiue bis Resiutta dem Ver-
ehre eröffnet werden können. M. d. Str. f. No. 3.
257
Juristisches.
Haftpflicht der Eisenbahnen.
Erhebt der Absender eines während des Transports ver-
schwundenen Frachtgutes gegen die Eisenbahn-Verwaltung
Anspruch auf vollen, den Normalsatz übersteigenden
Schadenersatz, unter der Behauptung, dass das Verschwin-
den eine Folge einer böslichen Handlungsweise der Eisen-
bahn-Verwaltung gewesen, so hat er, (der Absender; diese Be-
hauptung zu beweisen. „Der Art. 427 des Handelsgesetzbuches,“
führt das Erkenntniss in Beziehung auf die zum Grunde liegende
Streitsache aus, „knüpft die Aufhebung der den Eisenbahnen im
geringeren Masse, als einem anderen Frachtführer gestatteten
Beschränkung des Umfanges der Haftpflicht nur in soweit an die
Nichterfüllung der ihnen obliegenden Verbindlichkeiten , als sie
sich dadurch einer böslichen Handlungsweise schuldig machen.
Da nun Thatsachen, aus welchen eine bösliche Handlungs-
weise gefolgert werden könnte , von dem Abgeber nicht angege-
ben sind , indem derselbe sich nur auf das Verschwinden des
Gutes berufen und über die Ursachen hiervon Vermuthungen
aufgestellt hat, so ist die Klage, soweit mehr als Entschädigung
nach dem Normalsatze gefordert wird, abzuweisen.“ (Erk. d.
II. Sen. d. R.-Ob.-H.-G. v. 13. Decbr. 1876.)
OFFIZIELLE ANZEI
1. Bahn-Yerwaltung.
Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen.
Die bisher von der Königlichen Eisen-
bahn-Direction zu Saarbrücken pachtweise
verwaltete Eisenbahnstrecke von der Preus-
sisch-Lothringischen Grenze bei Stieringen
bis Forbach mit den beiden Stationen
Stieringen und Forbach ist seit dem 1. Ja-
nuar d. J. in die ausschliessliche Verwal-
tung der Reichseisenbahn übergegangen.
Der Verwaltungsrath der Böhmischen
Westbahn in Wien theilt mit, dass er den
Betrieb 'der Rakonitz-Protiviner Staatsbahn
vom 1. März d. J. an übernommen hat.
An Stelle des Verwaltungsraths der
Kaschau - Oderberger Eisenbahn - Gesell-
schaft ist auf Grund des abgeänderten
Gesellschafts-Statuts eine aus 10 Mitglie-
dern bestehende Direction getreten, welche
Vorstand der Gesellschaft ist and den Be-
trieb der Bahn, sowie die übrigen Geschäfte
leitet. Die Mitglieder der Direction wurden
in der General-Versammlung der Actionäre
am 1. Juni 1876 gewählt, An demselben
Tage hat die Direction ihre Thätigkeit be-
gonnen.
Die Mitgliedschaft im Vereine ist von
dem Verwaltungsrath e auf die neu einge-
setzte Direction, welche ihren Sitz in Bu-
dapest hat, übergegangen.
2. Betriebsstörungen.
Saarbrücker Eisenbahn. Das Gütertraject
zwischen Bingerbrück und Rüdesheim ist
seit 24. v. M. wieder eröffnet. Saarbrücken,
den 1. März 1877. Königliche Eisenbahn-
Direction. (1344)
Bayerische Staatsbahn. Das auf der Strecke
Mamming - Gangkofen stattgehabte Ver-
kehrshinderniss ist seit 26. v. M. wiederum
behoben und bewegt sich über dieselbe
der Personen- und Güterverkehr in der
früheren Weise.
Bayerische Staatsbahn. In Folge Ueber-
schwemmung sämmtlicher Geleise an der
Donaulände in Regensburg ist daselbst
der regelmässige Betrieb während derZeit
vom 9. — 22. Februar 1. J. behindert ge-
wesen.
3. Verloosungen.
Erste Ungarisch -Galizische Eisenbahn.
Bei der in Gegenwart des K. K. Notars
am 1. März d. J. stattgefundenen V. Ver-
loosung der Prioritäts - Obligationen der
Ersten Ungarisch-Galizischen Eisenbahn
wurden mittelst Serienhebung 120 Num-
mern und zwar die von No. 87001 bis incl.
87120 gezogen.
Der Nominalbetrag dieser Prioritäts-
Obligationen wird vom 1. September 1877
ab gegen Einziehung der Original-Obliga-
tionen mit allen nach diesem Tage fällig
werdenden zu diesen Obligationen gehö-
renden Coupons nebst Talon ausbezahlt.
Mit 1. September 1877 hört die weitere
Verzinsung der oben verzeichneten Obliga-
tionen auf und wird daher der Werth der
von der Obligation etwa abgetrennten
nach diesem Tage fällig werdenden Cou-
pons von dem Einlösungsbetrage in Ab-
zug gebracht werden.
Folgende bei den Verloosungen in den
Jahren 1873 , 1874, 1875 und 1876 ausge-
looste Prioritäts - Obligationen sind noch
nicht eingelöst, und zwar:
vom J ahre 1873 :
No. 79501, 79505, 79519—79554, 79560,
79561—79580 und 79592—79597.
.'vom Jahre 1874:
No. 1025, ' 1026, 1035—1037, 1043—1047,
1056-1060, 1063, 1066, 1092 und 1101—1103.
vom Jahre 1875:
No. 63016, 63020, 63021, 63029, 63101 —
63105, 63107 und 63109.
vom J ahre 1876 :
No. 78001—78006, 78009, 78013, 78018—
78020, 78024, 78026—78029, 78051, 78056,
78067-78071, 78073-78075, 78087, 78088,
78106, 78110-78112 und 78114.
Wien, am 1. März 1877. Der Verwaltungs-
rath. (1349)
K. K. priv. Mährische Grenzbahn. Bei
der am 1. März 1877 in Gegenwart eines
K. K. Notars vorgenommenen 3. Verloosung
von Prioritäts - Obligationen der Mähr.
Grenzbahn wurden nachstehende 55 Num-
mern gezogen, und zwar:
1 639, 2 014, 3 054, 4 236, 5 726, 6 626,
7 189, 8 863, 9 447, 10 241, 10 443, 10 455,
10
596,
11
331,
11
504,
11
758,
13
223,
14
109,
14
307,
14
320,
14
999,
15
442,
15
474,
14
645,
15
734,
15.
,896,
17
111,
17
205,
19
060,
21
931,
23
587,
23
621,
25
464,
26
319,
27
484,
27
894,
27
917,
28
179,
28
218,
29
903,
29
650,
30.
,404,
33
048,
33
874,
33
944,
33
956,
34
418,
34
786,
34
889,
35
057,
35
522,
35
932,
36
856,
37
797,
39
825.
Der
Nominalbetrag
dieser
Prioritäts-
Obligationen per fl. 200 ö. W. Silber wird
nebst den an demselben haftenden, am
1. September 1877 fälligen Coupons von
eben diesem Tage an gegen Einziehung
der Original-Obligationen und der noch
unverfallenen Coupons bei der K. K. priv.
allg. Oesterr. Boden-Credit-Anstalt
in Wien ausgezahlt.
Mit 1. September 1877 hört die weitere
Verzinsung der oben verzeichneten Obli-
gationen auf. Wien, den 2. März 1877.
Die Centralleitung. (Nachdruck wird nicht
honorirt.) (1348)
K. K. priv. Vorarlberger Bahn. Bei der
am 1. März 1877 in Gegenwart eines K. K.
Notars stattgefundenen fünften Verloosung
der Prioritäts-Obligationen wurden Einund-
dreissig Stück und zwar die Nummern :
424, 6506, 9190, 9426, 11082, 11286, 11885,
13281, 13613, 14700, 16085, 16258, 17853,
18356, 21140, 22548, 24144, 25559, 26075,
28555, 30376, 30908, 31055, 31114, 31759,
32061, 32990, 33572, 34417, 35229 und 35272
gezogen.
Die Einlösung der gezogenen Obliga-
tionen wird zugleich mit der Zahlung des
am 1. September 1877 fälligen Zinsencou-
pons derselben von diesem Tage an gegen
GEN.
Erlag der Original-Schuldverschreibungen
und zwar in Wien bei der K K. priv.
Oesterr. Creditanstalt für Handel und Ge-
werbe mit fl. 200 Oesterr. Wälirg. in effec-
tiver Silbermünze, — in Frankfurt äjM. bei
der Filiale der Bank für Handel und In-
dustrie und bei den Herren M. A. von Roth-
schild und Söhne, und in Berlin bei der
Bank für Handel und Industrie mit dem-
jenigen Betrage in Deutscher Reichswäh-
rung erfolgen, welcher seinerzeit vor dem
Fälligkeits - Termin als beiläufig entspre-
chender Gegenwerth von 200 Oesterr. Silber-
gülden bekannt gegeben werden wird.
Mit dem Rückzahlungs-Termine der ver-
loosten Schuldverschreibungen hört jede
weitere Verzinsung derselben auf, und sind
daher bei deren Einlösung auch sämmt-
liche bis zu diesem Zeitpunkte noch nicht
fällig gewordenen, zu denselben gehörigen
Zinsencoupons mit zurückzustellen, widri-
gens die fehlenden Coupons vom Capitals-
betrage in Abzug gebracht werden.
Die Verloosung der Actien unterbleibt
auch im laufenden Jahre auf Gmnd des
Gesetzes vom 28. März 1875 u. z. noch in-
solange, als sich ein Betriebsabgang er-
giebt.
Von den in früheren Jahren bereits ver-
loosten Titres wurden bisher noch nicht
eingelöst nachfolgende Nummern:
Actien: 1706, 2728, 4725, 4889, 5078, 7403,
7529, 8625, 9022, 11178, 14174, 19539, 19951,
20117, 21816, 22306, 23311, 23806, 24022,
25378, 28337, 29865 und 29871.
Prioritäts-Obligationen: 230, 2030, 5093,
6536, 7061, 8110, 8958, 10872, 11826, 11837,
13808, 14609, 14482, 16915, 16984. 18969,
19029, 19235, 19994, 21183, 21237, 22426,
22814, 23805, 24147, 24254, 24607, 24639,
25485, 26738, 29758, 32056, 32875, 34067
und 35779.
Wien, l.März 1877. Der Verwaltungsrath.
(Nachdruck wird nicht honorirt.) (1350)
4. Emission.
Berliu-Stettiner Eisenbahn. Emission
von Neunzehn Millionen zweihun-
dert fünf und vierzig Tausend Mark
in neuen Actien über je 600 Mark.
Auf Grund der Beschlüsse der General-
versammlungen vom 28. Mai 1874, 27. Mai
1875 und 26. Mai 1876 soll das zur Ver-
vollständigung unserer Bahnanlagen und
zur Vermehrung unseres Betriebs-Materials
erforderliche Capital von 19 245 000 Mark
durch Ausgabe neuer Stammactien über
ie 600 Mark aufgebracht werden, welche
niemit unseren Actionairen unter nach-
folgenden Bedingungen zur Verfügung ge-
stellt werden.
1. Die neuen Actien werden zum Nenn-
werthe ohne Agio ausgegeben.
2. Der Besitz von 900 Thalern 2700 Mark
Nennwerth in alten Actien giebt An-
recht auf zwei neue Actien über je
600 Mark; der Besitz von 500 Thalern
= 1500 Mark Nenn werth in alten
Actien giebt Anrecht auf eine neue
Actie über 600 Mark.
258
3. Das Anrecht ist geltend zu machen
innerhalb der Präclusivfrist vom
26. März bis 7. April 1877, Mittags
1 Uhr, bei
a) der Hauptcasse unserer Gesell-
schaft in Stettin oder
b) unserer Stationscasse in Berlin,
unter Vorlage resp. portofreier Einsen-
dung der Actien ohne Zins- und
Dividenden sch ei ne und Talons
behufs deren Abstempelung und eines
nach der laufenden Nummer der
Actien geordneten Verzeichnisses der-
selben, welches mit Datum, Namen,
Wohnort und Unterschrift des Präsen-
tanten versehen sein muss. Die Rück-
sendung der Actien erfolgt, wenn nicht
seitens des Präsentanten anders be-
stimmt worden ist, unter Declarirung
des Nominalwerthes auf Kosten des
Präsentanten.
Die Formulare für die Anmeldung
können vom 12. März 1877 ab von un-
seren oben bezeichneten Cassen be-
zogen werden.
4. Auf die neuen Actien sind einzuzah-
len :
a) bei der Anmeldung per 1. April
1877 = 50 Procent,
b) per 1. October 1877 = 25 Procent,
c) per 1. Juli 1878 — 25 Procent des
Nennwerthes der neuen Actien.
Die Zahlung kann innerhalb folgen-
der Fristen, und zwar:
zu a) vom 26 März bis 7. April 1877,
zu b) vom 24. September bis 6. Oc-
tober 1877,
zu c) vom 24. Juni bis 6. Juli 1878,
jedoch mit Ausnahme, der Sonn- und
Festtage, bei einer der oben genann-
ten Cassen in den Stunden von 9 Uhr
Morgens bis 1 Uhr Mittags erfolgen.
5. Die neuen Actien nehmen für das mit
dem 1. Januar 1878 beginnendeBetriebs-
jabr und die folgenden an der Divi-
dende Theil; bis dahin beziehen die-
selben 4 Procent Zinsen, welche wie
folgt gezahlt werden:
a. Die Zinsen von der ersten Raten-
zahlung pro Actie mit 50 Procent
= 300 dl betragen für die Zeit vom
1. April bis zum 30. September 1877
— 6 dl, welche bei der per 1. October
1877 zu leistenden Ratenzahlung von
25 Procent=150 dl gekürzt werden,
so dass alsdann per 1. October
1877 nur 144 dl pro Actie einzu-
zahlen sind.
b. Es betragen ferner die Zinsen von
der ersten Ratenzahlung mit 300 JC
und von der zweiten Ratenzahlung
mit 150 dl, also von zusammen 459
dl für die Zeit vom 1 October 1877
bis zum 30. Juni 1878 = 13 M. 50 4,
welche bei der per 1. Juli 1878 zu
leistenden Ratenzahlung von 25 Pro-
cent = 150 dl gekürzt werden, so
dass alsdann per 1. Juli 1878 nur
136 dl 50 pro Actie einzuzahlen
sind.
Die neuen Actien berechtigen zur
Theilnahme an den Generalversamm-
lungen erst nach erfolgter Vollzahlung.
6. Bei Einzahlung der ersten Rate von
50 Procent des Nennwerthes der Actien
werden Seitens des Directoriums Inte-
rims-Quittungen ausgegeben, auf wel-
chen über die zweite Ratenzahlung
später gleichfalls quittirt wird. Es
sind daher bei der zweiten Raten-
zahlung die Interims-Quittungen unter
Beifügung eines nach der laufenden
N ummer geordneten V erzeich nisses der-
selben, welches mit Datum, Namen,
Wohnort und Unterschrift des Präsen-
tanten versehen sein muss, vorzulegen.
Formulare zu diesen Verzeichnissen
können vom 10. September 1877 ab
von unseren oben bezeichneten Cassen
bezogen werden.
Bei der Schlusszahlung per 1. Juli
1878 werden die Interims-Quittungen
gegen die Actien -Documente, deren
Empfang von dem Präsentanten der
Interims-Quittung auf derselben zu be-
scheinigen ist, ausgetauscht.
Das Directorium ist zu einer Prüfung
der Legitimation des Präsentanten
der Interims-Quittung zwar berechtigt,
aber nicht verpflichtet.
7. Die Actionäre, welche die unter
No. 3 bezeichnete Präclusivfrist
f ür die Gelten dmachungiliresAn-
rechtes oder die unterNo. 4a. ge-
forderte erste Anz ah lun g von 50
Procent auf den Nennwerth- der
neuen Actien nicht innehalten ,
verlieren ihr Anrecht.
8. Wird die ausgeschriebene zweiteRate
von 25 Procent des Nennwerthes bis
zum 6. October 1877, Mittags 1 Uhr
nicht eingezahlt, so wird unter ein-
maliger in dem Deutschen Reichs-
Anzeiger und Preussischen Staats-
Anzeiger, der Neuen Stettiner und
der Ostsee - Zeitung zu erlassender
Bekanntmachung der Nummer der
Interims-Quittung, bei welcher der
Verzug eingetreten ist, deren Inhaber
aufgefordert, die schuldige Rate nebst
einer Conventionalstrafe von zwanzig
Mark binnen einer Präclusivfrist von
vier Wochen einzuzahlen. Erfolgt
auch dann die Zahlung der rückstän-
digen Rate und der Conventional-
strafe nicht, so verfällt die auf die be-
treffende Interims- Quittung geleistete
Einzahlung der Gesellschaft, die In-
terims - Quittung selbst wird für er-
loschen erklärt und dies unter Angabe
der Nummer in den obengenannten
Blättern öffentlich bekannt gemacht.
An Stelle der annullirten Interims
Quittung kann eine andere, welche
die nämlichen Rechte und Pflichten
wie die frühere begründet, unter einer
neuen Nummer ausgefertigt und von
dem Directorium zu Gunsten der
Gesellschaft bestmöglichst verkauft
werden.
9. Wird die ausgeschriebene dritte
Rate von 25 Procent des Nennwerthes
bis zum 6. Juli 1 878, Mittags
1 Uhr, nicht ein gezahlt, so wird unter
einmaliger, in den bezeichneten Blät-
tern zu erlassender Bekanntmachung
der Nummer der Interims-Quittung,
bei welcher der Verzug eingetreten
ist, deren Inhaber aufgefordert, die
schuldige Rate nebst einer Conven-
tionalstrafe von zwanzig dl binnen
einer Präclusivfrist von vier Wochen
einzuzahlen. Erfolgt auch dann die
Zahlung der rückständigen Rate und
der Conventionalstrafe nicht, so ver-
fallen die auf die betreffende Interims-
Quittung geleisteten Einzahlungen der
Gesellschaft, die Interims - Quittung
selbst wird für erloschen erklärt und
dies unter Angabe der Nummer in
denselben Blättern bekannt gemacht;
der Inhaber der betreffenden Interims-
Quittung geht aller Ansprüche auf
den Empfang der neuen Actie ver-
lustig.
10. Diejenigen neuen Actien, welche von
den Inhabern der alten Stamm-Actien
etwa nicht in Anspruch genommen
sind, sowie diejenigen, auf welche der
Anspruch nach Nr. 9 hinfällig ge-
worden ist, werden von dem Direc-
torium zu Gunsten der Gesellschaft
bestmöglichst verkauft.
Stettin, den 21. Februar 1877. Directorium
der Berlin-Stettiner- Eisenbahn-Gesellschaft.
Oelschläger. Förster. Magunna. (1297)
5. Tarifänderungen.
Hannoversche Staatsbahn. Zum Güter-
Tarife für den Norddeutschen Eisenbahn-
Verband ist ein vom 15. März er. ab gül-
tiger Nachtrag herausgegeben, durch wel-
chen ermässigende Aenderungen verschie-
dener Tarifsätze zur Einführung gelangen.
Der Nachtrag kann in den Güter-Expe-
ditionen der Verbands- Stationen eingese-
hen, auch daselbst käuflich bezogen wer-
den. — Hannover, den 2. März 1877. Kö-
nigliche Eisenbahn-Direction. (1353)
Hamburg - Böhmisch - Mährischer Eisen-
bahn-Verband-Verkehr. Mit 20. März 1. J.
wird für diesen Verkehr ein Nachtrag XI
in Wirksamkeit treten, welcher Reglements-
und Tarifsänderungen, ferner Special-
Tarife für den Transport von Schlachtvieh
aller Art in Wagenladungen von Kollin,
Pardubitz und Znaim nach Berlin und
Hamburg enthält. Exemplare erliegen bei
den betreffenden Verwaltungen und deren
Stationen und sind bei der Betriebs-Di-
rection der K. K. priv. Oesterr. Staats-
Eisenbahn-Gesellschaft, Wien I, Pestalozzi-
gasse 8 zu beziehen. — Wien, den 2. März
1877. General - Direction der K. K. priv.
OesterreichischenStaatseisenbahn.(1352)PB
Königliche Ostbahn. Der durch unsere
Bekanntmachung vom 7. April 1875 im
Preussisch-Polnischen, Stettin-Polnischen,
Magdeburg - Polnischen, Hamburg - Polni-
schen und Hamburg - Lübeck - Polnischen
Verband-Güterverkehr für die Beförderung
von faponnirtem Eisen und Talg bei Auf-
gabe in Quantitäten von 5000 Klg. und
darüber auf der Strecke Alexandrowo-
Warschau in Kraft getretene ermässigte
Frachtsatz von 16.6 Kopeken (incl. Thor-
geld) pro 50 Kilogramm kommt vom
1. März er. ab in den vorbezeichneten Ver-
kehren auch bei der Beförderung von
„Blechen (Weiss-, Schwarz-, Eisen- und
Stahlblechen), eisernen Kesselblechen und
Platten, sowie Eisendraht, auch verkupfer-
ter und Eisendrahtfeilen“ bei der Aus-
nutzung der Tragkraft der Wagen, resp
bei Zahlung der Fracht für dieses Gewicht
zur Anwendung. — Bromberg, den 19. Fe-
bruar 1877. Königliche Direction derOstbahn
als gesch ä.ftsführende Verwaltung. (1351) J
Königlich) Sächsische Staatseisenbaimen.
Mit 15. März bezw. 1. Mai a. c. tritt Nach-
trag IV. zum Tarife für den Güterverkehr
zwischen Hamburg, Lüneburg, Lü-
beck, Stettin und Berlin einer- sowie
Stationen der Sächsischen Staats-
bahnen andererseits via Röderau- und
via Zossen -Dresden in Kraft. Derselbe
enthält eine Frachterhöhung für Korkholz
und directe Frachtsätze zwischen Swine-
münde einer- sowie Zittau undReichen-
berg andererseits.
Exemplare hiervon sind bei den bethei-
ligten Güterexpeditionen zu erlangen.
Dresden, den 27. Februar 1877. Königliche
Generahlirection der Sächsischen Staats-
eisenbahnen als geschäftsführende Ver-
waltung: Freiherr von Biedermann. (1347)
Westdeutscher und Nordwestdeutscher
Eisenbahn - Verband. Zu dem Tarif für
Person en-Beförderung vom 1. März d. J.
ist der 2. Nachtrag erschienen und kann
solcher von den Verbandsexpeditionen be-
zogen werden.
Neben directen Taxen für den Verkehr
zwischen Niederhone und Cassel, welche
am 15. März c. in Kraft treten, enthält
dieser Nachtrag auch die Erhöhung der
Gepäckfracht für je 10 Kilogr. Gepäck-
übergewicht im Verkehr zwischen den
Stationen Warschau und Bad Ems von
0,06 dl auf 6,37 dl vom 1. Mai d. J. ab.
Vom gleichen Zeitpunkte ab sind neben
der letzteren Gepäckfracht für jede ange-
fangenen 40 Kilogr. Gepäck über das Frei-
gepäck hinaus, welche nach Warschau
259
expedirt werden, 4 Mpf. städtische Abgaben
zu entrichten. Cassel, den 28. Februar
1877. Für die Verwaltungen des West-
und Nordwestdeutscben Verbandes: Kö-
nigliche Direction der Main-Weser Bahn.
& (1345)
~~ Halle - Cottbus - Schlesischer Eisenbahn-
verband. Am 10. März er. tritt zum rubri-
cirten Verbände ein Nachtrag XV. in Kraft,
welcher
1. Druckfehlerberichtigungen,
2. Aufhebung des 20procentigen Fracht-
zuschlages für Malz iu Körnern,
3. Neue Frachtsätze für „Holztransporte“
zwischen den Stationen Gleiwitz,
Hammer, Rybnick, Jaegerndorf, der
Oberschlesischen Eisenbahn einer-
seits und Stationen Leipzig und
Halle derHalle-Sorau-Gubener Eisen-
bahn andererseits in Quantitäten von
mindestens 10 000 Kilogramm unter
der Bedingung der Ausnutzung der
Tragfähigkeit oder des Raumes der
Eisenbahnwagen,
4. Classifications-Aenderungen
enthält.
Druckexemplare sind bei unseren grösse-
ren Verbandstationen unentgeltlich zu
haben. Berlin, den 26. Februar 1877.
Königliche Direction der Niederschlesisch-
Märkischen Eisenbahn, geschäftsführende
Verwaltung. (1346)
Berlin-Hamburger Eisenbahn. Zum Ta-
rife vom 1. September 1875 für den di-
recten Güterverkehr zwischen Hamburg
(K. M.) und Hannoverschen Stationen
einerseits und Berlin-Hamburger Stationen
andererseits via Lüneburg tritt mit dem
15. März 1877 der Nachtrag VH in Kraft,
welcher Specialbestimmungen zum Be-
triebsreglement, Tarif- und Classifications-
änderungen enthält und von unseren be-
theiligten Expeditionen bezogen werden
kann. Berlin, den 3. März 1877. Die Di-
rection. (1357)
Hannover - Bayerisch - Oesterreichischer
Verband. Zum Tarif für die Beförderung
von Personen und Reisegepäck im Han-
nover- Bayerisch - Oesterreicnischen Eisen-
bahn-Verbande vom 1. August (1876 tritt
ab 1. April 1877 der V. Nachtrag in Kraft,
durch welchen directe Billet- und Gepäck-
taxen zwischen Göttingen und Kis-
singen.via Cassel und via Friedland-
Bebra-Meiningen-Ebenliausen zur Einfüh-
rung kommen. Qu. Nachtrag kann bei
den Verbandstationen eingesehen werden.
Frankfurt a. M., den 26. Februar 1877.
Königliche Eisenbahn-Direction : Namens
des Han nover-Bay erisch-0 esterreichisch en
Eisenbahn-Verbandes. (1342)
Niederschlesisch - Märkische Eisenbahn.
Mit dem 1. März er. wird im Local-Ver-
kehr der diesseitigen Bahn für Zucker
in losen ßroden bei Selbstverladung
Seitens der Versender eine Zähl-Gebühr
im Maximalbetrage von 2 Jl pro Wa-
fen erhoben. Berlin, den 26. Febr. 1877.
königliche Direction der Niederschlesiscli-
Märkischen Eisenbahn. (1337)
Nordwestdeutscher Eisenbahn - Verband.
Zu dem vom 1. August 1870 ab gültigen
Hauptgütertarif ist der 98. Nachtrag,
welcher am 10. k. M. in Wirksamkeit tritt,
erschienen und kann solcher von den
Verbandsgüter-Expeditionen bezogen wer-
den. Cassel, den 27. Febr. 1877. Für die
Verwaltungen des Nordwestdeutschen
Eisenbahn -Verbandes: Königl. Direction
der Main-Weser Bahn. (1341)
6. Submissionen.
Königlich Wiirttembergische Verkehrs-
Anstalten. Die Lieferung von dunkel-
blauem Durchpauspapier und zwar
von 4000 Bogen in Format 445/575 mia-
und 500 Bogen in Format 475/665 mm-
je hälftig Mitte April und Juli d. J. ganz
kostenfrei in’s diess. Magazin, ist zu ver-
geben. Mit Mustern belegte Angebote, in
denen der Preis pro 100 Bogen genau an-
gegeben sein muss, sind bis Mittwoch
den 14. d. Mts., Vormittags, franco
hier einzureichen. Stuttgart, den 4. März
1877. Druckmaterial-Verwaltung für die K.
Württ. Verkehrs-Anstalten: Kelber. (1356)
Berlin-Hamburger Eisenbalm. Wir be-
absichtigen, die nachstehend verzeichneten,
in unserem Materialen-Depöt auf dem hie-
sigen Hamburger Bahnhofe lagernden alten
Materialien an den Meistbietenden zu ver-
kaufen und sind Offerten auf das ganze
oder einenTheil des zumVerkauf stehenden
Quantums bis zum 20. März er. an uns
einzureichen.
Die Verkaufsbedingungen können von
unserem technischen Bureau, sowie von
unserer Werkstatt hierselbst kostenfrei
bezogen werden.
Die Materialien bestehen in:
1) 436 088
Kgr.
alten Schienen 120 mm-
(47 i2 ") hoch,
alten Schienen 105 mm-
(4 ") hoch,
2) 137 730
V)
3)
10 870
n
alten Schienen 120 und
105 mm- hoch,
4)
300 000
y
Weichen - Schienen und
Schienenenden,
5)
2 000
-
Gussstahlfederlagen über
104 mm- lang,
6)
3 922
Laschen und Laschen-
stücken,
7)
42 070
r>
Brocken und Schmelz-
eisen
8)
728
metallenen Drehspänen,
9)
26 977
j?
altem Gusseisen,
10)
7 400
jj
„ Eisenblech,
U)
308
kupfernen Drehspänen
und Elementen,
12)
1 500
„
Gummiringen,
13)
50
M
alten Leder,
14)
70 Stück alten Lampen und Lam-
pentheilen,
15)
115
V
alten Laternen.
Berlin, den 28. Februar 1877. Die Direction.
Neuhaus. (1355)
Königliche Ostbalm. Submission auf An-
fertigung und Lieferung von 8 566 283 Kilo-
gramm Stahlschienen.
Loos I. enthält 1 247 940 Klgr. Stahlschienen,
„ II. „ 3 686 730 „
„ III. „ 3 565 630 „ „
„ IV. „ 65 983 „ „
Termin Montag, den 26. März 1877,
Vormittags 11 Uhr,
in unserem technischen Bureau, Victoria-
strasse No. 4 hierselbst.
Die Offerten müssen mit der Aufschrift :
Submission auf Stahlschienen für
die Königliche Direction der Ost-
bahn, Bau-Abtheilung II.
versehen sein.
Submissionsbedingungen liegen im vor-
bezeichneten Bureau zur Einsicht aus,
auch können dieselben gegen Franco-
Einsendung von 1 Jl pro Exemplar von
unserem Bureau - Vorsteher Pasdowsky,
Victoriastrasse 4 hierselbst bezogen werden.
Bromberg, den 3. März 1877. Königliche
Direction d. Ostbahn. Bau-Abth. II. (1358) J.
Berlin - Stettiner Eisenbalm. Die Lie-
ferung der für unsere Werkstätten pro
1. April 1877 bis 1. April 1878 er-
forderlichen Materialien, sowie das Ein-
setzen der Fensterscheiben in unsere Loco-
motiven und Wagen, ferner der weissen
Scheiben in die Maschinen- und Wagen-
laternen auf den Stationen Neustadt E/W.,
Angermünde, Stettin, Belgard, Colberm
Stolp, Danzig, Pasewalk, Greifswald, Stral-
sund, Wolgast und Swinemünde beabsich-
tigen wir an den Mindestfordernden zu
zu vergeben.
Offerten sind versiegelt und portofrei
mit der Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von Werkstatts-
Materialien“
bis zum 16. März er. an uns einzusenden.
Die Bedingungen sind von unseren Betriebs-
Inspectoren Busse zu Berlin und Kossak
in Stettin, sowie von unserem Ober-
maschinenmeister Kretschmer in Stargard
auf portofreie Anträge zu haben. Stettin,
den 20. Februar 1877. Directorim (1340)
Bergisch-Märkische Eisenbahn. Die An-
fertigung und Lieferung von 20 Stück
wasserdicht präparirten leinenen Wagen-
decken soll in öffentlicher Submission
verdungen werden. Termin hierzu ist am
Montag, den 19. März 1877, Vormit-
tags 11 Uhr, anberaumt.
Die Offerten, denen Proben aus fertigem
und rohem Segelleinen beigefügt sein
müssen, sind portofrei und versiegelt mit
entsprechender Aufschrift versehen, vor
der Terminstunde an den Unterzeichneten
einzusenden. Die Lieferungsbedingungen
liegen auf hiesigem Werkstätten-ßureau
zur Einsicht aus, können auch auf porto-
freie Anfrage gegen Erstattung einer Co-
pialiengebübr von 50 /$ bezogen werden.
Witten, den 1. März 1877. Der Königliche
Maschinenmeister Diedrich. (1339)
Saarbrücker Eisenbahn. Neubau der
Mos elbahn. Die Ausführung von Erd-,
Planirungs- und Befestigungs - Arbeiten
sowie von Maurerarbeiten einschliesslich
Lieferung der sämmtlichen Materialien
zur Herstellung von Brücken und Durch-
lässen in der IV. Bau-Abtheilung sollen
durch öffentliche Submission vergeben
werden, und zwar:
Loos H
von Stat. 146 + 40 bis Stat. 180 + 20
71 409 Cubikmeter Erd- etc. Arbeiten, ver-
anschlagt zu 64 700 Jl
Loos Ha
von Stat. 146 40 bis Stat. 180 + 20
768 Cubikmeter Maurerarbeiten, veran-
schlagt zu 18 304 Jl
Loos VIII
von Stat. 313 bis Stat. 335 + 30
87 248 Cubikmeter Erd- etc. Arbeiten, ver-
anschlagt zu 87 000 Jl
Loos VHIa
von Stat. 313 bis Stat. 335 + 30
1057 Cubikmeter Maurerarbeiten, veran-
schlagt zu 25 163 Jl
Die Offerten sind mit entsprechender
Aufschrift versehen bis zum Submissions-
Termin am
Sonnabend den 17. März c.,
Vormittags 10 Uhr,
versiegelt und frankirt an den Unterzeich-
neten Abtheilungs - Baumeister einzu-
reichen, in dessen Geschäftslocal zu be-
zeichneter Stunde die eingegangenen Of-
ferten eröffnet werden.
Submissions-Bedingungen, Massen- und
Preisverzeichnisse etc. können im Central-
Bureau der Königlichen Eisenbahn-Di-
rection zu Saarbrücken und im hiesigen
Abtheilungs-Bureau eingesehen, die Sub-
missions-Bedingungen auch von mir gegen
Erstattung von 1,75 Jl Copialien für jedes
Loos bezogen werden. Wittlich, den 22.
Februar 1877. Der Abtheilungs-Baumeister
Prim. (1302)
Glückstadt-Elmshorner Eisenbahn-GeseU-
scliaft. Es soll die Lieferung von 7 gekup-
pelten Locomotiven nebst Tendern im Wege
der Submission vergeben werden.
Die Lieferungsbedingungen und Zeich-
nungen liegen imBureauunseresMaschineu-
meisters in Glückstadt zur Einsicht aus, und
können auch die Lieferungsbedingungen
gegen Erstattung von 1 JL von unserm
Hauptbureau bezogen w’erden.
260
Offerten sind versiegelt und portofrei
mit der Aufschrift „Submission auf Liefe-
rung von Locomotiven“ bis zum 21. März
d. X an uns einzusenden.
Die Auswahl unter den Offerenten, welche
bis zum 1. April er. an ihre Gebote sich
zu binden haben, bleibt Vorbehalten.
Später eingehende Offerten werden nicht
berücksichtigt. Glückstadt, den 23. Februar
1877. Die Direction. .(1308)
Berlin-Coblenzer Bahn. Strecke Nord-
hausen-Wetzlar. Die Herstellung der
Frieda- Viaducte bei Frieda und Lengen-
feld a/St. im Zuge der Berlin-Coblenzer
Bahn, veranschlagt zu rot. 59G9 resp. 7074
Cbm. Mauermassen incl. theilweiser Lie-
ferung der hierzu erforderlichen Maurer-
materialien, soll im Wege der öffentlichen
Submission vergeben werden und ist hierzu
Termin auf
Donnerstag den 15. März c.,
Vormittags 11 Uhr,
in unserem Verwaltungsgebäude Heddrich-
strasse No. 59 hierselbst anberaumt worden.
Bezügliche Offerten sind versiegelt und
portofrei mit der Aufschrift: „Submis-
sions-Offerte auf Ausführung des Frieda-
resp. Lengenfelder-Viaducts“, bis zur fest-
gesetzten Terminsstunde an uns einzu-
reichen.
Später eingehende Offerten bleiben un-
berücksichtigt.
Die massgebenden Bedingungen und
Zeichnungen sind in unserem technischen
Bureau hierselbst einzusehen, auch kön-
nen erstere gegen Erstattung der Copia-
lien von unserer Betriebs-Canzlei bezogen
werden. Frankfurt a/M. , den 19. Februar
1877. Königl. Eisenbahn-Direction. (1303)
K. K. pr. Lemberg- Czernowitz - Jassy-
Eisenbahn - Gesellschaft. Die Lieferung
eiserner Brücken-Constructionen für die
Rumänische Linie u. z.
1 Stück 70 Meter lichter Spannung,
1 » 37 n n n
3 „ 25 „
wird im Offertwege vergeben.
Hierauf Reflectirende werden eingeladen,
ihre gehörig instruirten Offerten sowohl für
ein- als zweigeleisige Brücken-Construc-
tionen bei der Gesellschaft in Wien Elisabeth-
strasse 9, bis 16. März 1. J., 12 Uhr Mit-
tags einzureichen, und ein 10 %iges Va-
dium zu erlegen.
Die bezüglichen Berechnungen und Lie-
ferungsbedingnisse liegen in dem gesell-
schaftlichen Departement II/j zur Einsicht
auf, und können auf Verlangen zugesendet
werden. Wien, den 22. Februar 1877. Der
Verwaltungs-Rath. (Nachdruck wird nicht
honorirt.) (1313)
Niederländische Central-Eisenbahn. Die
Lieferung von
9000 Stück eichenen Querschwellen
soll im Wege der öffentlichen Submission
vergeben werden.
Die Bedingungen können ad fl. 0,60 Nied.
Cour, oder 1 M im Bureau des Bahner-
haltungschefs hier bezogen werden.
Offerten mit der äusseren Bezeichnung
„Submission auf eichene Querschwellen“
sind bis zum 12. März 1877, 11 Uhr Vor-
mittags, versiegelt und portofrei an das
Directionsbureau hierselbst , Catharyne
kade C. 759 einzusenden. Utrecht, den
24. Febr. 1877. Der General-Director. (1333)
Schweizerische Centralbahn. Es werden
circa 4000 Tonnen ausrangirte Eisenbahn-
schienen und Weichenbestandtlieile zum
Verkaufe ausgeboten.
Die Verkaufsbedingungen liegen im
Bureau unseres Herrn Betriebs - Ober-
Ingenieurs iu Basel zur Einsicht auf und
können auf frankirte Anfrage bezogen
werden. Offerten für das Ganze oder ein-
zelne Parthien sind portofrei, versiegelt
und mit der Aufschrift:
„Angebot zum Ankauf von Aus-
schussmaterial“
bis 20. März 1877 an Unterzeichnete
Direction einzusenden. Basel, den 1. März
1877. Directorium der Schweizerischen
Centralbahu. (1336) H, & V.
Königlich Westfälische Eisenbahn. Eine
auf Bahnhof Paderborn disponibel gewor-
dene Locomotiv-Drehscheibe von 11,6 Meter
Durchmesser soll verkauft werden.
Zeichnung der Drehscheibe und Ver-
kaufs-Bedingungen sind gegen Einsendung
von 80 Pf. vom Unterzeichneten zu be-
ziehen.
Offerten mit der Aufschrift „Submission
auf Ankauf einer Locomotiv-Drehscheibe“
sind bis zu dem auf den 20. März d. J.,
Morgens 11 Uhr im Büreau des Unter-
zeichneten angesetzten Termin portofrei
einzusenden, wo sie in Gegenwart der etwa
erschienenen Submittenten eröffnet werden.
Paderborn, den 27. Februar 1877. Der Eisen-
bahn-Maschinenmeister C. Führ. (1331)
Altona - Kieler Eisenbahn - Gesellschaft.
Die Lieferung von zwei sechsrädrigen
Tender-Locomotiven, sowie von vier zwei-
achsigen Tendern soll im Wege der Sub-
mission vergeben werden. Die Lieferungs-
bedingungen sind vom Hauptbureau hier-
selbst zu beziehen und Offerten bis zum
Montag, den 19. März d. J.,
Vormittags 11 Uhr,
portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von Loco-
motiven“
daselbst einzureichen, wo dieselben in Ge-
genwart etwa erschienener Submittenten
eröffnet werden. Altona, den 27. Februar
1877. Die Direction. (1334)
Magdeburg-Halberstädter Eiseubr ltn. Wir
beabsichtigen die in unseren Werkstätten
und Magazinen vorhandenen alten Mate-
rialien als : eiserne und stählerne Radreifen,
Schmiedeeisen, Gusseisen, Dreh- undBohr-
spähne etc. zu verkaufen.
Kauflustige werden ersucht, ihre versie-
gelten Offerten bis zum 21. März c., Vor-
mittags 11 Uhr, unter der Bezeichnung
„Offerte auf alte Materialien“
frankirt an uns einzusenden oder in un-
serer Registratur hier, Fürstenstrasse No.
1 — 10 abzugeben.
Eine Eröffnung der Offerten in Gegen-
wart der Submittenten findet nicht statt.
Die Verkaufs - Bedingungen, sowie die
Nachweisungen über die zum Verkauf ge-
stellten alten Materialien liegen in unserer
Registratur hier zur Ein sicht aus und werden
wir solche auf frankirte Anfragen den Re-
flectanten zusenden. Jeder Submittent hat
sich ausdrücklich in seiner Offerte den
Verkaufs-Bedingungen zu unterwerfen und
dieselben vollzogen der Offerte beizufügen,
da anderenfalls dieselbe nicht berücksich-
tigt werden kann. Magdeburg, den 24. Fe-
bruar 1877. Directorium. (1323)
Westfälische Eisenbahn. Neubaustrecke
Dortmund- Sterkrade. Die Lieferung von
13 400 Stück eichenen Bahnschwellen
soll im Wege der öffentlichen Submission,
zu welcher
Montag den 19. März er., Vor-
mittags 10 Uhr,
Termin ansteht, verdungen werden.
Die Bedingungen können gegen Erstat-
tung der Copialien im Betrage von 1 M.
von unserem Bureau-Vorsteh er v. Griesbach
bezogen werden.
Die Offerten sind portofrei, versiegelt
und mit entsprechender Aufschrift ver-
sehen, rechtzeitig an uns einzureichen.
Münster, den 22. Februar 1877. Die Kö-
nigliche Direction. (1311)
Westfälische Eisenbahn. Neubaustrecke
Dortmund - Sterkrade. Die Lieferung von
Kleineisenzeug und zwar von:
1
9 350 Stück Unterlagsplatten,
9 350 Stück Seitenlascnen,
18 700 Stück Laschenbolzen,
71 800 Stück Haknägel,
12 400 Stück Schienenschrauben
soll im Wege der öffentlichen Submission
verdungen werden. Hierzu steht
Mittwoch, den 21. März, Vormittags
10 Uhr, im Zimmer unseres Bureau-
Vorstehers v. Griesbach Termin an, von
welchem letzteren auch die Bedingungen
gegen Erstattung der Copialien im Betrage
von 1 J{. auf portofreien Antrag bezogen
werden können. Die Offerten sind porto-
frei, versiegelt und mit Aufschrift ver-
sehen an uns rechtzeitig einzureichen.
Münster, den 22. Februar 1877. Die König-
liche Direction. (1310)
Westfälische Eisenbahn. N eubaustrecke
Ottbergen-Northeim. Die vollständige
Herstellung von 27 Stück Bahnwärterbuden
incl. Lieferung sämmtlicher Materialien
soll in zwei Loosen in öffentlicher Submis-
sion verdungen werden.
Bedingungen und Zeichnungen liegen
auf den 4 Abtheilungs-Bureaus zu Beve-
rungen, Carlshafen, Uslar und Northeim
zur Einsicht aus, auch können erstere von
unserem Bureau-Vorsteher, Rechnungsrath
von Griesbach auf portofreien Antrag
gegen Erstattung der Copialien im Be-
trage von 1 ,M. bezogen werden.
Die Offerten sind portofrei, versiegelt
und mit entsprechender Aufschrift ver-
sehen, bis zu dem Submissions-Termine
Sonnabend, den 24. März c.,
Vormittags 10 Uhr,
rechtzeitig an uns einzusenden. Münster,
den 24. Februar 1877. Die Königliche
Direction. (1315)
Königliche Ostbahn. Linie Neuste t-
ti n-Rügenwalde-Stolpmünde. Sub-
mission auf Ausführung von Erd arbeiten.
A. Baustrecke VII (Neustettin-Reinfeld) :
Loos I. veranschlagt auf 56 962 Kbm. Erd-
masse.
Loos II. veranschl. auf 68 804 Kbm. Erd-
masse.
Loos HI. veranschlagt auf 66 021 Kbm.
Erdmasse.
Loos IV. veranschlagt auf 71 050 Kbm
Erdmasse.
Loos V. veranschagt auf 76 096 Kbm. Erd-
masse.
B. Baustrecke VIH (Reinfeld-Varzin) :
Loos I. veranschlagt auf 75 969 Kbm. Erd-
masse.
Loos n. veranschl. auf 89 884 Kbm Erd-
masse.
Loos III. veranschlagt auf 82 643 Kbm.
Erdmasse.
Loos IV. veranschlagt auf 53 877 Kbm.
Erdmasse.
Loos V. veranschlagt auf 71 615 Kbm. Erd-
masse.
Loos VI. veranschlagt auf 75 895 Kbm.
Erdmasse.
Loos VII. veranschlagt auf 73 670 Kbm.
Erdmasse.
Loos VIII. veranschlagt auf 85 367 Kbm.
Erdmasse.
Loos IX. veranschlagt auf 76 381 Kbm.
Erdmasse.
Termin :
Donnerstag den 15. März 1877,
Vormittags 11 Uhr,
in unserem technischen Bureau, Victoria-
strasse No. 4 hierselbst.
Submissions-Bedingungen liegen im vor-
bezeichneten Bureau zur Einsicht aus,
können auch gegen Franco - Einsendung
von 5 J(> pro Exemplar- von unserem Bu-
reau-Vorsteher Pasdowski, Victoriastrasse
4 hierselbst, bezogen werden. Bromberg,
den 15. Februar 1877. Königl Direction
der Ostbahn, Bau-Abtheilung H. (1291) J.
Verlegt uuJ herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
/orantwortlicher Bedacteur: Dr. iur. Wilh. Koch za Berlin (Redactionsbureau: Anbalterstr. 6). - Commissionär : Adolph Refblehöfer za' Leipzig. - Druck von H- S. Hermann ln Berlin« Beutkstr. &
261
Beilage ZU No. 20. Berlin, am 9. März 1877.
Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
NOTIZEN über neue Tarife und Tarifänderungen
pro Januar 1877.
I. Localtarife.
II. Tarife für directe Verkehre mit besonderem Namen*).
UI. Tarife für andere directe Verkehre.
' A. Für Verkehre innerhalb des Deutschen Reiches
einschl. Luxemburg.
1) östliche und nördliche Bahnen**), sowohl unter sich als»
mit den unter 2 und 3 bezeichneten Bahnen.
2) Mittel- und Westdeutsche Bahnen f), sowohl unter sich
als im Verkehr mit den süddeutschen Bahnen.
3) Süddeutsche Bahnen ff) unter sich.
ß. Für Verkehre innerhalb Oesterreich - Ungarns
1) innerhalb des Österreichischen Staatsgebietes.
2) innerhalb Ungarns.
3) im gemeinschaftlichen Verkehre zwischen Oesterreich-
Ungarn.
C. Für Verkehre zwischen Deutschland und Oester-
reich-Ungarn.
1) Verkehr der Deutschen Seeplätze etc.
2) die übrigen Verkehre.
D. Für Verkehre zwischen Deutschland und Oester-
reich-Ungarn einerseits und benachbarten Län-
dern andererseits.
IV. Specialtarife für bestimmte Transportartikel.
(Bei den Tarifänderungen sub II, III und IV ist in Paranthese die Bahnverwaltung bezeichnet, von deren Expeditionen der betreffende
Tarif oder Tarifnachtrag abgegeben wird.)
*) Unter diesen Tarifen sind auch solche zu suchen, welche mit Rücksicht auf das von ihnen beherrschte Verkehrsgebiet
unter III Aufnahme gefunden haben würden.
**) Hierzu werden gerechnet: Altona-Kieler, Berlin -Hamburger, Berlin-Stettiner, Breslau-Schweidnitz-Freiburger, Breslau-War-
schauer, Eutin-Lübecker, Glückstadt-Elmskorner, Lübeck-Büchner, Marienburg-Mlawkaer, Mecklenburgische, Niederschle-
sisch-Märkische, Oberschlesische, Oels-Gnesener, Oldenburgische, Ostbahn, Ostpreussische Südbahn, Posen-Kreuzburger
Rechte-Oder-Ufer und Tilsit-Insterburger Bahn,
f) Die unter **) und ff) nicht genannten Bahnen.
ff) Hierzu werden gerechnet: Badische, Bayerische, Elsass-Lothringische, Hessische Ludwigsbahn, Hamburger, Kirchheimer,
Ludwigsbahn, Main-Neckar-Bahn, Pfälzische, Saarbrücker etc. und Württembergiscke Bahn.
„Yacat- Anzeigen“ theilten folgende Verwaltungen mit:
Mecklenburgische Friedrich Franz-Eisenbahn.
Kasckau-Oderberger Eisenbahn.
I.
Berlin-Görlitzer Bahn. Nachtrag XVI vom 25|1. 77, enthal-
tend Frachtermässigung einzelner Artikel
Berlin - Hamburger Eisenbahn. Nachtrag XVIH vom 1|1. 77
zum Localtarife vom 1|3. 73 enthält: 1) Tarif bestimmungen ; 2) Aen-
derungen des Nebengebührentarifs (Nachtrag X); 3) Classifications-
Aenderungen; 4) Abänderung einiger Tarifsätze; 5) Anderweite
Tarifsätze der Specialtarife II u. III.
Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn. 1) Nachtrag XXIV
vom 1|1. 77 zum Tarif vom 20|9. 71, enthaltend: Aenderung resp.
Ergänzung der Special - Bestimmungen zum Betriebs - Reglement,
Tarif-Declaration, Aenderungen resp. Ergänzungen der Tarif -Be-
stimmungen, Berichtigung zum Tarif-Nachtrag XXIII, Classifica-
tions - Aenderungen resp. Ergänzungen, Wegfall des procentualen
Frachtzuschlags für Güter der Special-Tarife II u. III.
2) Nachtrag 1 vom 1 1 1. 77 zum Tarif für Nebengebühren
vom 1|7. 76, theilweise anderweite Bestimmungen enthaltend.
Braunschweigische Bahn. Nachtrag XXXII vom 1|1. 77 zum
Tarife vom 1(3 68, enthaltend: a) Special-Bestimmungen zum Be-
triebs-Reglement; b) Tarif-Bestimmungen; c) Classifications- Aen-
derungen; d) Ausnahme-Tarif für Roheisen; e) Berichtigungen
zum Nachtrage XXXI. Nachtrag XXXIII vom 1|2. 77, enthaltend:
a) Abänderung des Nachtrags XXII; b) Ausnahme-Tarifsätze für
den Transport von Braunkohlen.
Frankfurt-Bebraer Bahn, a) Nachtrag XXV (v. 1|1. 77) zum
Tarif vom 6|5. 72.
b) Nachtrag (v. 1|1. 77) zum Tarif für den Verkehr zwischen
den Stationen der Strecke Halle-Münden, enthaltend:
Frachtermässigung für einige Transport-Artikel in Quanti-
täten von je 10 000 Kilogramm.
Halle-Sorau > Gubener Eisenbahn. Tarif für die Beförderung
von Personen und Gepäck zwischen der Haltestelle Reussen und
den Stationen Zschakau und Falkenberg im Local-Verkehr.
Hannover-AItenbekener Bahn. Nachtrag 19 vom l|l. 77 zum
Tarif vom 10|8. 72, enthaltend: 1) Tarif bestimmung; 2) Aufhebung
des Frachtzuschlages für Kohlen und Kokes; 3) Classifications-
Aenderungen.
Nachtrag 1 vom 1|1. 77 zum Tarife für Nebengebühren im
Güter-Verkehr vom 1|7. 76.
Hannoversche Staatsbahn, a) Haupt-Tarif. Nachtrag vom
11/1. 77. Verlängerung der durch den Nachtrag vom 5/5. 76. ein-
Seführten zeitweisen Frachtermässigung für die Artikel Bleischrot,
leiröhren und Walzblei bei Auflieferung von mindestens 5000 Ki-
logramm mit einem Frachtbriefe, im Verkehr von und nach Bre-
men etc. — Wegfall des procentualen Frachtzuschlags für Blut-
dünger bei Beförderung von Wagenladungen auf Entfernungen von
mehr als 75 Kilometer. — Anderweite Tarifirung des Artikels
„Bretter zur Kistenfabrikation (vorgerichtete Kistenwände).“ —
Bestimmungen über die Beladung von Schutzwagen — Ergänzung
der Special-Bestimmungen zu § 52 des Betriebs-Reglements.
Nachtrag vom 20/1. 77. Declassific. des Artikels Malzkeime. —
Wegfall des procentualen Frachtzuschlags für Malz- und Malz-
keime in jeder Quantität; für Schwefelsäure, in Blei- oder Kupfer-
Cylindern,' soweit die Beförderung auf besonders dazu eingerich-
teten Wagen von 10 000 Kilogr. Tragkraft und unter Berechnung
der Fracht für die ganze Wagentragkraft von 10,000 Kilogramm
stattfindet; für Spiritus und für SteinkOhlentheer in Quantitäten
von mindestens 5000 Kilogramm. — Ausnahme-Frachtsatz für Schwe-
felkies-Transporte von Geestemünde und Bremerhaven nach Nien-
burg. — Erweiterung der Expeditionsbefugnisse der Haltestellen
Friedland, Harsum, Kirchlengern, Langwedel, Misburg, Obernjesa,
Oldenbüttel, Rethen, Sehnde, Velde und Wissingen.
b) Tarif für Steinkohlen etc.
Köln-Mindener Eisenbahn einschliesslich der Köln-Giesener
und Venlo - Hamburger Linien. I. Nachtrag XXXVI. v. 10/1 resp.
25/2. 77 enthaltend 1
I. Ergänzung und Aenderung der Special - Bestimmungen zum
Betriebs - Reglement.
II. Tarifbestimmungen.
III. Neue bezw. anderweite Tarifsätze im Verkehr mit verschiede-
nen Stationen.
IV. Druckfehler -Berichtigungen.
V. Tarif für Ueberführung von Wagenladungen nach und von
den Bahnhöfen der Nachbarbahnen.
262
VI. Bestimmungen, betreffend Ueberfuhrgebühren in Geldern.
(JC. 0,15).
Märkiscli-Posener Eisenbahn vom 1/1. 77 kommt der 20%ige
Frachtzuschlag für die Artikel :
Stein kohlen, Coks, Eisenerze. Kalksteine, Roh-
eisen, und Rohstahleisen, Eisenluppen, Brucheisen,
und altes Eisen bei Aufgabe in Wagenladungen von je
10 000 Kilogr. in Wegfall.
Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn. Nachtrag 23 vom
1/1. 77 zum Tarif vom 15/7. 72, enthaltend: Tarifsätze für die
Station Silberhütte.
Nachtrag 24 vom 1/1. 77 , enthaltend theilweise Aufhebung
des Frachtzuschlages für Güter der Specialtarife IV. und III.,
Classifications - Aenderungen etc.
Nachtrag 1. vom 1/1. 77 zum Tarife für Nebengebühren im
Güterverkehr vom 1/7. 76.
Magdeburg-Leipzig. Nachtrag 19 vom 1/1. 77 zum Tarife
vom 15/5. 70, enthaltend :
1) Anderweite Benennung der Station a. d. Saale ; 2) Spe-
cialbestimmungen zum Betriebs - Reglement ; 3) Tarifbestimmun-
gen ; 4) Classifications-Aenderungen.
Nachtrag 1 vom 1 1 1 77 zum Tarife für Nebengebühren im
Güter- Verkehr vom 1. Juli 1876.
Nassauische Eisenbahn. Nachtrag vom 1/1. 1877 zu den
Tarifen vom 1 1 9. 67, 1/2. 68 und 1/1. 1871, enthaltend: Aufhebung
des procentualen Frachtzuschlages für die Artikel Steinkohlen,
Coacs , Eisenerze , Kalksteine , Roheisen und Rohstahleisen
Eisenluppen , Brucheisen und altes Eisen bei Aufgabe in
Wagenladungen von mindestens 10 000 Kilogramm bezw. Ermässi-
gung der bezeichneten Frachten im Verkehr nach und von dem
Hafen Oberlahnstein, (gratis).
Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn. Nachtrag VI (v. 1/1.
77.) Haupttarif v. 1/8. 74., enthaltend Aenderung der Bestimmung
im Nachtrage IV über die Erhebung der Zollgebühr, Aenderung
der allgemeinen Bestimmung desselben Nachtrages sub XIII S. 16,
ermässigte Frachtsätze für rohe Steine etc., erhöhte Verbindungs-
bahn-Gebühren für den Verkehr zwischen den Breslauer Bahnhöfen
und neue Tarifsätze für Stück- und Eilgüter zwischen der diess.
Station Berlin und Stationen der Verbindungsbahn.
Nachtrag VII (v. 20/1. 77.) Haupttarif v. 1/8. 74., enthaltend
Ergänzung der Bestimmung sub IV des Nachtrages VI wegen Er-
hebung der Ueberfuhrgebühren für Stückgüter auf der Breslauer
Verbindungsbahn und ermässigte Tarifsätze für Erze, Kalksteine,
Roheisen, altes Eisen, Steinkohlen nnd Coces.
Nordhausen-Erfurt. Tarif v. 1/9. 73. Nachtrag 14 v. 1/1. 77.
enthält Bestimmungen wegen Aufhebung des procentualen Fracht-
zuschlages für Coacs, Eisenerze, Kalksteine, Roheisen und Roh-
stahleisen, Eisenluppen, Brucheisen u. altes Eisen in Wagenladungen.
Oberschlesisciie Eisenbalm. I. Vom l|l. 77 ist bei der Lade-
stelle Louisenglück- Grube die Güter-Station Roszdzin er-
lichtet und derselben die Abfertigung der abgehenden und an-
kommenden Stückgüter übertragen worden.
Für Güter in der Richtung von und nach Kattowitz werden
die bezüglichen Tarifsätze der Station Myslowitz und in der Rich-
tung von und nach Myslowitz die Tarifsätze der Station Katto-
witz erhoben. —
Tarif- Tabelle für den Transport der Güter der ermässig-
ten Classe II D v. 1/1. 77. (Neue vervollständigte Auflage der
bisher in Geltung befindlichen bezüglichen Frachtsätze.)
Tarif-Tabellen für die Stationen Lazisk und Friedrichs-
grube sowie für die Haltestelle Kattem v. 15/1. 77. —
II. Nachtrag v. 15/1. 77 zum Local-Ausnahme-Tarif für den
Transport von Basalt, rohen Kalksteinen und anderen rohen und
rohbehauenen Steinen enthaltend: Aufnahme der Station Frie-
drichsgrube und der Haltestelle Kattern. -
Nachtrag v. 20/1. 77 zum Local-Ausnahme-Tarif für den
Transport von Steinkohlen und Cokes v. 1/1. 75, enthaltend ander-
weite Frachtsätze für Steinkohlensendungen von Charlottengruben-
weiche in der Richtung nach Nendza und darüber hinaus. —
Königliche Ostbalm. Nachtrag V v. 1|1. 77 zum Tarif vom
15|8. 73 für die Beförderung von Gütern aller Art, betreffend Auf-
hebung des procentualen Frachtzuschlags bei Transporten von
Kohlen, Coaks, Eisenerzen, Kalksteinen, Roheisen und Rohstahl-
eisen, Eisenluppen, Brucheisen und altem Eisen, wenn der Ver-
sender diese Transportgegenstände mit je einem Frachtbriefe in
Ladungen von mindestens 10 000 Kilogramm auf einen Wagen
auf liefert oder die Fracht für dieses Gewicht bezahlt auf Entfer-
nungen von 10 Meilen und darüber; für kürzere Entfernungen
treten die im gu. Nachtrage angegebenen theilweise ermässigten
Frachtsätze in Kraft.
2) Bekanntmachung vom 30|1. 77, für Zuckertransporte in
Wagenladungen von 5000 Kilogramm und darüber tritt im Lokal-
Verkehr der Ostbahn zwischen Danzig und Berlin mit dem 30|l. 77
ein ermässigter Frachtsatz in Kraft.
Rechte Oder-Ufer Eisenbahn. I. Nachtrag VIII v. 20/1. 77
zum Reglement und Tarif v. 1 1 1 . 74, enthaltend:
1. Ermässigte Frachtsätze für Steinkohlen und Cokes von
Lazisk und Trautscholdsegengrube.
2. Frachtermässigung für Erztransporte von Tarnowitz etc.
nach Laurahütte.
3. Ermässigte Frachtsätze für Eisensteinsendungen von
Kreuzburg nach Stationen des Oberschlesischen Hütten-
werkes.
Saal-Eisenbahn. 1. Nachtrag V vom 1/3. 77 zum Tarife für
den Local-Verkehr v. 1/5. 74. Enthaltend: Tarif für Nebengebühren
im Güterverkehr.
2. Nachtrag VI v. 1/1. 77 zum Tarife für den Localverkehr
v. 1/5. 74. Enthaltend: Aenderung der Vorschrift 19 und zu 19
im § 48 des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands.
Sächsische Staatsbahn. Nachtrag XXIX zum Tarife v. 1/10. 70
enthält:
Tarife der Güterstationen Harthau und Oberschlema.
Württembergisclie Staatsbahu. I. Nachtrag zum Gütertarif
für den Localverkehr der Ermsthalbahn, sowie "für den Verkehr
der Stationen Urach und Dettingen der Ermsthalbahn einerseits
und Stationen der Königl. Württembergischen Staats-Eisenbahnen
andererseits vom 1. Juli 1875.
Enthaltend:
1. Tarifsätze für neu aufgenommene Stationen der K. Würt-
tembergischen Staats-Eisenbahn;
2. Druckfehlerberichtigungen. Gültig v. 1/1. 77.
I. Nachtrag zum Gütertarif der Stationen Kirchlieim u/T.
und Oethlingen mit Stationen der Königl. Württembergischen
Staats-Eisenbahnen vom 1. Juli 1875.
Enthaltend:
Tarifsätze für neu aufgenommene Stationen der Königl.
Württembergischen Staats-Eisenbahn. Gültig v. 1/1. 77.
II.
Badisch-Mitteldeutscher Güterverkehr. Nachtrag 25 gültig
vom 10/1. er. ab, enthaltend anderweitige Tarifsätze für Spiritus-
transporte zwischen den Stationen Magdeburg, Buckau, Suden-
burg etc. und Basel bei Aufgabe in gedeckt gebauten Wagen.
Nachtrag 26, gültig vom 20/1. er. ab, enthaltend, Aufnahme
der Station Carlsruhe-Mühlburgerthor, Aenderung des Stations-
namens „a. d. Saale“ und eine Berichtigung der 2. Tarifausgabe.
Dienst-Anweisung No. 32 enthält Bestimmungen über die
Kartirung der nach Magdeburg, Station der M. H. B. bestimmten
Güter. (Thür. E )
Bergisch-Haimoversclier Tarif v. 15|8. 68. Nachtrag XXXVHI
v. 15|1. resp. 1|3. 77, enthaltend:
I. Aenderungen bezw. Ergänzungen der Waaren-Classification
und der Tarif-Bestimmungen;
II. Frachtermässigungen für Schlacken-Transporte von den Köln-
Minden er Stationen Hamm und Dortmund nach der Han-
noverschen Station Peine;
III. Aufhebung von Frachtsätzen;
IV. Anderweite Frachtsätze für denVerkehr der Hannoverschen
Stationen Hohnstorf und Winsen mit Köln - Mindener
Stationen ;
V. Aufnahme der Köln-Mindener Station Deutzerfeld-Kalb;
VI. Berichtigung. (JC 0,05). (Köln-Minden.)
Bergisch-Märkisch- Westfälisch-Hanseatischer Verbands - Gü-
ter-Tarif v. 25111. 75. Nachtrag VHv. 1 1 1 . resp. 15|2. 77, enthaltend:
Aenderungen bezw. Ergänzungen der Classification und Tarifbe-
stimmungen;
Ergänzungen und Berichtigungen zum Anhänge desselben
Tarifs, (gr.) (Köln-Minden.)
Berlin-Altenbekener Verkehr. Nachtrag 16 vom 1| 1. 77 zum
Tarif vom 19|12. 72, enthaltend: l) Tarifbestimmungen; 2) Classi-
fications-Aenderungen. Nachtrag 17 vom i|l. 77, enthaltend: Be-
stimmung wegen Wegfalls des Frachtzuschlags für Steinkohlen etc.
(Magdeburg-Halberstadt. )
Berlin-Bremer Güter- Verkelir via Helmstedt-Lehrte-Wuustorf.
Der zum Tarif für den Berlin-Bremer Verkehr via Stendal-Uelzen-
Langwedel resp. Wittenberge-Lüneburg-Buchholz erschienene Nach-
trag 30, gültig vom 11. 77, ist auch für den gleichen Verkehr via
Helmstedt-Lehrte-Wunstorf zur Einführung gekommen. Der Nach-
trag enthält Tarif- Bestimmungen, Classifications -Bestimmungen
und anderweite Tarifsätze der Special-Tarife 11 und III für clen
Verkehr mit Lüneburg. (Expeditionen der Verbands- Verwal-
tungen.) [Exemplare des Nachtrages sind hier nicht mehr dis-
ponibel.] (Berl.-Potsd.-Magdeburg.)
Berlin-Bremer Verkehr. Nachtrag 30 vom 1|1. 77 zum Tarife
vom 20|4. 73, enthaltend: 1) Tarif bestimmungen; 2) Classifications-
Bestimmungen; 3) Anderweite Tarifsätze der Specialtarife II und
III für Lüneburg. (Magdeburg-Halberstadt.)
Berlin-Kölner Verkehr. Tarif v. 1/1. 77, enthaltend directe
Frachtsätze zwischen Rheinischen, Köln-Mindener, Westfälischen
und Hannoverschen Stationen einerseits und Magdeburg-Halber-
städter und Berlin-Stettiner Stationen andererseits' (Durch diesen
Tarif wird der Tarif v. 1/11. 71 nebst Nachträgen ausser Kraft
gesetzt.)
Nachtraglv. 1/1. 77 enthaltend: 1. Druckfehlerberichtigungen;
2. Bestimmungen wegen Anwendung der Frachtsätze und Fracht-
263
Zuschläge; 3. Tarifsätze für die neu aufgenommenen Stationen
Dorsten, Issum, Menzelen und Straelen der Köln-Mindener Eisen-
bahn. (Magdeburg-Halberst.)
Berlin-Posener und Preussisch-Polnischer Eisenbahn-Verband.
Bekanntmachung v. 11/1. 77. Vom 15/1. 77 ab wird in den vor-
bezeichneten Verbänden der procentuale Zuschlag bei Transpor-
ten von Kohlen, Coaks, Eisenerzen, Kalksteinen etc., wenn der
Versender diese Transportgegenstände mit je einem Frachtbriefe
in Ladungen von mindestens 10 000 Kilogramm aufliefert oder
die Fracht für dieses Gewicht bezahlt, nicht mehr erhoben. (Ostb.)
Braunschweig - Hannover - Oldenburg - Westfälischer Verband.
Nachtrag LI. v. 1/1. 77 zum Tarife v. 1/3. 68, enthaltend: a) Spe-
cial-Bestimmungen zum Betriebs-Reglement, b) Tarif-Bestimmun-
Sen, c) Classifications-Aenderungen, d) Einführung neuer, bezw.
rmässigung bestehender Frachtsätze. (Braunschweig. B )
Bremen- resp. Hamburg-Niedersclilesischer Verkelir. Nach-
trag 17 v. 1/1. 77 zum Tarife v. 20/9. 74, enthaltend: 1) Tarifbe-
stimmungen. 2) Classifications - Aenderungen. 3) Berichtigung.
4) Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Ausnahmefrachtsätze
für Traubenzucker etc. von Frankfurt a/O. nach Hamburg (K. M.),
Harburg etc.
Nachtrag 18, enthaltend: Aufhebung der Tarifsätze für die
Station Sorau der Halle-Sorau-Gubener Eisenbahn. (Magdeb.-H.)
Bremen - Schlesischer Güter - Verkehr via Wunstorf - Lelirte-
Helmstedt - Zerbst - Falkenberg - Kolilfurt.
Der für den Bremen- resp. Hamburg-Schlesischen Güter-
verkehr via Uelzen-Stendal-Berlin resp. Bucliholz-Wittenberge-Ber-
lin und Harburg-Wittenberge-Berlin erschienene Nachtrag 18 zum
Tarif v. 20/9. 74, enthaltend Aufhebung der Tarifsätze für die
Station Sorau der Halle-Sorau-Gubener Eisenbahn, ist auch für
den gleichen Verkehr via Wunstorf-Lehrte-Helmstedt-Zerbst-Fal-
kenberg-Kohlfurt zur Einführung gekommen. (Verbands-Verwal-
tungen.) [Exemplare des Nachtrags sind hier nicht mehr dispo-
nibel.] (Berlin-Potsdam-Magdeburg.)
Frankfnrt-Bebra-Hessischer Verkehr. Nachtrag zum Güter-
tarif (v. 1 1 12. 76), anderweite Transportpreise für Leichen, Fahr-
zeuge und Thiere und theilweise Aenderung der Transportpreise
für Güter enthaltend. (Frankfurt-Bebra.)
HaHe-Cassel-Elsass-Lothringischer Verband. Nachtrag XVI
(v. 1(11.76) zum Tarif vom 1|6. 73. Einbeziehung des Halle-Cassel-
Elsass-Lothringischen in den Mitteldeutsch-Elsass-Lothringischen
Verband. (Frankfurt-Bebra.)
Hamburg - Bergedorf - Lübeck - Thüringischer Güterverkehr.
Nachtrag XV, gültig vom 1 1 1. resp. 15|2. er. ab, enthaltend Ergän-
zung der Tarif bestimmungen, Aenderungen und Ergänzungen der
Waarenclassification, Ergänzungen der Tariftabellen, Einführung
ermässigter Frachtsätze und Aufnahme der Stationen Georgen-
thal und Ohrdruf und Druckfehlerberichtigungen. (Thür. E.)
Hamburg-Berliner und Hamburg-Leipziger Verkehr. Nach-
trag 34 vom 1/1. 77 zum Tarife vom 1/6. 73, enthaltend 1) Auf-
nahme der Magdeburg-Halberstädter Stationen Westerhüsen, Bar-
leben und Meitzendorf; 2) Tarif bestimmungen; 3) Berichtigungen;
4) Classifications-Aenderungen; 5) Abänderung einiger Tarifsätze
des Nachtrags 10; 6) anderweite Tarifsätze der Specialtarife II
und IH für Berlin und Spandau. (Magdeburg-Halberstadt,)
Hamburg-Dresdener Verkehr viaBerlin-Röderau resp- Lübbe-
nau. Nachtrag XIV zum Tarife vom 1/5. 74 enthält: Ergänzungen
der Specialbestimmungen, der Transportpreise für Fahrzeuge und
Güter sowie Classifications-Aenderungen und Ergänzungen. (Sächs.
Staatsbahn.)
Hamburg-Lübeck-Polnischer Eisenbahn-Verband. Bekannt-
machung vom 5. Januar 1877, betreffend Tarifirung des Artikels
„Zucker aller Art zum Export bestimmt“ bei Aufgabe in Quanti-
täten von mindestens 5000 Kilogramm bez. bei Zahlung der Fracht
für dieses Quantum zur Classe C vom 15. Januar 1877 ab. (Ostb.)
Hambnrg-Oherschlesischer Verband. NachtragXXVI (v. 1/1 77).
Haupttarif v. 15/4. 72, enthaltend das Ausscheiden der Strecke
Berlm-Cottbus-Sorau aus dem Verbände. (N. M. B.)
Hamburg-Preussischer, Bremen- resp. Hamburg-Preussischer
und Hamburg-Lübeck-Preussischer Eisenbahn-Verband. Bekannt-
machung vom 12. December 1876, betreffend Tarifirung der Arti-
kel: „Drell und Leinen aller Art“ in jeder Verpackung zu Classe
A resp. II vom 1. Januar 1877 ab. (Ostbahn.)
Hannover-Bayeriscli-Oesterreichischer Verband. Nachtrag I
(v. 1 1 1. 77) zu den reglementarischen Bestimmungen für den Güter-
verkehr v. 1|7. 76.
Vorschriften bezüglich der Behandlung loser kleinerund
sonstiger Eisentheile, sowie die. Bestimmung über Ausschliessung
des Artikels „Nitrocellulose“ vom Transport, enthaltend.
Nachtrag XXXVI (v. 1|1. 77) zum Tarif Nr. 1 vom 1|11. 72,
enthaltend anderweite Bezeichnung der Stationen München, Thal-
kirchen und Haidhausen, sowie den Frachtsatz für Holztransporte
ab Kufstein nach Vorwohle.
Nachtrag XXXIII (v. 1|1. 77) zum Tarif Nr. IV vom 1|11. 72,
enthaltend Verlängerung der Gültigkeitsdauer der durch die Nach-
träge 29 und 32 eingeführten Sätze für Slavonisches Holz ab
Passau und Kaisers-Ebersdorf, sowie eine Bestimmung über die
Bahnhofsbezeichnung der nach München, Haidhausen und Thal-
kirchen bestimmten Sendungen in den Frachtbriefen und Fracht-
karten. (Frankfurt-Bebra.)
Hannover-Bayerisch-Oesterreichischer Verband. 1) Nachtr. 34
(v. 16)11. 76) zum Tarif Nr. I vom 1)11. 72, enthaltend directe
Frachtsätze für Oberndorf-Schweinfurt, Stationen der Bayerischen
Staatsbahn.
2) Nachtrag 35 (Novbr. 76) wie vor; Berichtigung des Nach-
trags XVII.
3) Nachtrag 30 (v. 16|11. 76) zum Tarif Nr. IV vom 1 1 1 1. 72,
Tarifsätze für Oberndorf-Schweinfurt enthaltend.
4) Nachtrag 31 (Novbr. 76) wie vor, Aufhebung des pro-
centualen Zuschlags von den in Classe A tarifirenden Stückgütern.
5) Nachtrag 32 (Novbr. 76) wie vor Frachtsätze fürSIavoni-
sches Holz von Kaiser-Ebersdorf.
6) Nachtrag VIII (v. 10|12. 76) zum Tarif Nr. V v. 1 2. 75,
Frachtsatz für Equipagen und Classifications - Aenderungen.
(Frankfurt-Bebra )
Hannover - Oldenburgischer Verkelir. Nachtrag v. 15 1. 77.
Ergänzung der Specialbestimmungen zu § 35, des Betriebs-Regle-
ments. — Frachtberechnung für Wagenkrahne. — Bestimmungen
über die Beladung von Schutzwagen. — Frachtberechnung für
Steinkohlen etc. — Wegfall des procentualen Frachtzuschlages für
die Güter der Classe E. und des Specialtarifs III, sowie für Stein-
kohlen und Cokes beim Transport in Wagenladungen von 10 000
Kilogramm auf Entfernungen von mindestens 75 Kilometer. —
Wegfall des procentualen Frachtzuschlages für gebrannten Kalk
in Wagenladungen und für Knochenkohlenabfall zum Düngen auf
Entfernungen vonmehr als 75 Kilometer.— Declassification der Ar-
tikel Bleioxyd schwefelsaures, Braunstein, Casseler Braun, Chlor-
magnesium-Lauge in Fässern, Dachpapier, Erdfarben, auch Bolus
und Farbeerden lose oder in Säcken, Essigsäure in Fässern, Gurken
saure in Fässern, Holzcement, Holzmehl, Holzzeugmasse feuchte,
auch Sägemehl und Sägespähne, Holzspähne in gepressten Ballen,
Kesselfilz, Maschinenfilzmasse, Myrobalanen, Petroleum-Rückstände,
Pflanzenhaar, Piassava, Retorten von Chamotte und Thon, Senf-
samen, Spath, Feld-, Fluss-, Schwer- und Kalkspath in Stücken
oder gemahlen, eiserne verzinnte Speiselöffel, Ultramarin blauer
und grüner, Witherit (Baryterde), Zugbarrieren in Wagenladungen.
— Anderweite resp. ergänzte Tarifirung der Artikel Beeren aller
Art, getrocknete, Bretter zur Kistenfabrication , eiserne Dampf-
kessel (Condensationsröhren, Dampfkessel und Reservoirs), Förder-
und Grubenwagen, Fassreifen von Holz, Fische lebende, aller Art,
bei Beförderung als Eilgut in den gewöhnlichen Personenzügen,
Hohlglas, Korkholz, Maschinentheile, Papier soweit nicht beson-
ders genannt, einschliesslich Tapeten. Frachtsatz für Roheisen-
Transporte von Peine nach Augustfehn. — Ermässigte Frachtsätze
für den Transport von Schienen, sowie von Eisen und Stahl etc.
im Seetransit-Verkehr zwiseken Brake-Nordenhamm einerseits und
Osnabrück andererseits. (Hannov. Bahn).
Hannover - Thüringischer Verband via Cassel, via Bebra-
Friedland und via Leinefelde, a) Nachtrag XXXXI v. 1 1 1. 77 zum
Tarif v. 1|9. 72, enthaltend:
1. Einführung des Ausnahme-Tarifs F für verschiedene Artikel
im Verkehr zwischen Lichtenfels und Hamburg, Harburg,
Bremen, Bremerhafen und Geestemünde.
2. Aenderung und Ergänzung des Waarenverzeichnisses.
b) Nachtrag XXXX1I (v. 1/1. 77) zum Tarif vom 1/9. 72, die
Aufhebung der im 41. Nachtrage enthaltenen und Einführung
neuer Tarifsätze enthaltend. (Frankfurt-Bebra.)
Hannover-Thüringischer Verbands-Giiter-Verkehr via Halle,
Nachtrag XVI, gültig v. 1/1. resp. 15/2. 77 ab, enthaltend Ergän-
zungen der Tarifbestimmungen, Aenderungen und Ergänzungen
der Waaren-Classification, Berichtigung bestehender Frachtsätze
und neue Frachtsätze für Plagwitz, Lindenau und Triptis. Hierzu
die Dienstbefehle 22 u. 23 mit Instradirungs- Vorschriften. (Thür. E.)
Hannover - Thüringischer Verbands-Güterverkehr via Helm-
stedt-Biederitz-Zerbst-Bitterfeld-HaUe, Dienstbefehl Nr. 5. Durch
denselben wird der Inhalt des Nachtrags XVI zum Hannover-Thü-
ringischen Verband via Halle auch für diesen Verkehr gültig er-
klärt. (Thür. E.)
Hannover-Thüringischer Verband via Nordhausen resp. via
Leinefelde. Nachtrag 36 v. 1/1. resp. 15/2. 77. Ergänzung der
Specialbestimmungen zu § 35 des Betriebs-Reglements. Frachtbe-
rechnung für Wagenkrahne. —
Bestimmungen über die Beladung von Schutzwagen. Wegfall
des procentualen Frachtzuschlags für Knochenkohlen-Abfall zum
Düngen auf Entfernungen von mehr als 75 Kilometer. — Declassi-
fication der Artikel Bleioxyd, schwefelsaures, Casseler Braun,
Chlormagnesium-Lauge, Erde, gewöhnliche Kies, Grant, Sand,
Lehm, Thon, auch präparirter (Lanzin, China clay), Porzellan- uud
Pfeifenerde, auch Asphalterde, unverpackt. Erdfarben, auch Bolus
und Farbeerden, lose oder in Säcken, Essigsäure in Fässern, Holz-
mehl, Holzzeugmasse, feuchte, auch Sägemehl und Sägespähne,
Holzspähne in gepressten Ballen, Kesselfilz, Maschinenfilzmasse,
Myrobalanen, Petroleum-Rückstände, Pfianzenhaar, Piassava, Re-
torten von Chamotte und Thon, Spath, Feld-, Fluss-, Schwer- und
Kalkspath in Stücken oder gemahlen, eiserne verzinnte Speise-
löffel, Ultramarin, blauer und grüner Witherit (Baryterde), Zug-
264
barrieren, in Wagenladungen. — Anderweite resp. ergänzte
Tarifirung der Artikel: Beeren aller Art, getrocknete, Bretter zur
Kistenfabri cation, eiserne Dampfkessel (Kondensationsröhren,
Dampfkessel und Reservoirs), Ford er- und Grubenwagen, Essig-
säure in Glasgefässen, Fassreifen von Holz, Fische, lebende, aller
Art, bei Beförderung als Eilgut in den gewöhnlichen Personen-
zügen; Gaswasser (Ammoniak- oder Abfallwasser) in Fässern,
Hohlglas, Maschinentheile, Papier, sowie nicht besonders genannt,
einschliesslich Tapeten; Wolle, ohne Unterschied der Verpackung.
— Ausscheidung der Tarifstrecke Halle-Leipzig. — Berichtigungen
von Druckfehlern im Nachtrag 35 v. 15/11. 76. (Hannoversche B.)
Hanseatischer Verbands-Tarif v. 1/11. 74. Nachtrag XVII.
v. 1/1. 74. enthaltend:
A. Frachtermässigung für Eisen- und Stahlwaaren;
B. Frachtsätze des Äusnahme-Taiifs F a. für den Verkehr mit
Stationen der Rheinischen Eisenbahn;
C. Frachtermässigung für den Transport von Eisenbahnschienen;
D. Berichtigungen. (Gratis.)
Nachtrag XVIII. v. 1/1. resp. 15/2. 77, enthaltend:
A. Aenderungen, bezw. Ergänzungen der Classification und der
Tarifbestimmungen ;
B. Berichtigungen. (Gratis.) (Köln-Minden.)
Hanseatisch - Rheinisch - Westdeutscher Verbands- Güter - Tarif
v. 28/12. 74 (Abth. A I.) Nachtrag VIII. v. 10/1. 77, enthaltend:
A. Aufhebung der directen Frachtsätze für den Verkehr mit
Landstuhl;
B. Frachtermässigung für Eisen- und Stahlwaaren;
C. Frachtermässigung für Petroleum-Transporte. (Gratis.)
Nachtrag VII v. 10/1. 77 zum Tarif v. 28/12. 74 (Abth. A II.)
für denselben Verbands-Güter-Verkehr, enthaltend:
Frachtermässigung für Petroleum-Transporte. (Gratis.)
Nachtrag VII. v. 10/1. 77. zum Tarif v. 25/1. 75 (Abth. ß I.)
für denselben Verbands-Güter-Verkehr, enthaltend:
A. Frachtermässigung für Petroleum-Transporte;
B. Aufnahme der Station Carlsruhe, Mühlburgerthor in den Ver-
band. (Gratis.)
Nachtrag XII. v. 10/1. 77 zum Tarif v. 25/1. 75 (Abth. B II.)
für denselben Verbands-Güter-Verkehr, enthaltend:
A. Directe Frachtsätze für den Verkehr zwischen Lörrach, Haagen,
Schopfheim, Fahrnau und Zell i/W. einerseits und Bremen
und Harburg andererseits;
B. Frachtermässigung für Petroleum;
C. Berichtigung. (Gratis.)
Nachtrag VIII. v. 10/1. 77 zum Tarif v. 28/12. 77 (Abth. C)
für denselben Verbands-Güter-Verkehr, enthaltend:
A. Frachtermässigung für Petroleum-Transporte;
B. Frachtermässigung für Eisen und Stahl, Eisen- und Stahl-
waaren aller Art, einschliesslich eiserner Maschinentheile.
(Gratis.) /Köln-Minden.)
Harz-Nordsee-Verkelir. Nachtrag 14 vom l|l. 77 zum Tarif
vom 1|8. 75, enthaltend: 1) Tarifbestimmungen; 2) Frachtermäs-
sigung für Blei; 3) Aufhebung von Tarifsätzen; 4) Classifications -
Aenderungen; 5) Ausnahmetarif für gebrannten Kalk; 6) Aus-
nahmetarif für Roheisen; 7) Ausnahmetarif für rohe Bergpro-
ducte; 8) Tarifsätze für Hendeber-Dannstedt; 9) Tarifsätze für
Silberhütte. (Magdeburg-Halberstadt.)
Leipzig-Kölner Verkehr. Nachtrag 15 vom 1|1. 77 zum Ta-
rife vom 15|9. 75, enthaltend: 1) Tarif bestimnmngen; 2) Ander-
weite Tarifsätze für verschiedene Stationen der Rheinischen
Eisenbahn; 3) Tarifsätze für neu aufgenommene Stationen der
Rheinischen Bahn; 4) Anderweite Tarifsätze für verschiedene
Köln-Mindener Stationen; 5) Tarifsätze für neu aufgenommene
Stationen der Köln-Mindener Bahn; 6) Anderweite Tarifsätze für
Aachen und Rothe-Erde, Station der Aachener Industriebahn;
7) Kilometerzeiger; 8) Druckfehlerberichtigungen. (Magdeburg-
Halberstadt.)
Magdebnrg-Preussisclier Eisenbahn-Verband.
1. Nachtrag I vom 5. Januar 1877 zum Tarife vom 1. Decem-
ber 1876, enthaltend einen Zusatz zu § 50 der Specialbe-
stimmungen zum Betriebs-Reglement, ferner Abänderungen
von Tarifbestimmungen, sowie Ergänzungen resp. Aende-
rungen der Waarenclassification und Druckfehler-Berichti-
gungen.
2. Bekanntmachung vom 11. Januar 1877, betreffend Aufhe-
bung des prozentualen Zuschlags für den Transport von
Kohlen, Coaks etc. bei Aufgabe von mindestens 10 000 Ki-
logramm oder Zahlung der Fracht für dieses Gewicht vom
15. Januar 1877 ab. (Ostbahn)
Magdeburg-Schlesischer Verkehr. Nachtrag 10 vom 1 11. 77
zum Tarif vom 1/10. 75, enth. : l) Tarifbestimmungen; 2) Classi-
fications-Aenderungen; 3) Neue Tarifsätze des Ausnahmetarifs VIII
(Holz) für die Stationen Königshütte und Mittelwalde, sowie an-
derweite Tarifsätze dieses Ausnahmetarifs für die Station Jägern-
dorf der Oberschlesischen Eisenbahn. (Magdeburg - Halberstadt.)
Magdeburg-Schlesischer Verbands-Güter-Verkehr via Zerbst-
Wittenberg-Falkenberg-Kohlfurt. Dienstbefehl No. 9, gültig vom
1/1. 77 ab. — Durch denselben kommt der für den Magdeburg
Schlesischen Güter-Verkehr via Berlin mit dem 1|1. 77 in Kraft'
Betretene Nachtrag 10 zum Tarif vom 1| 10- 75 für den gleichen
erkehr via Zerbst-Wittenberg-Falkenberg-Kohlfurt zur Einfüh-
rung. Der Nachtrag enthält Tarifbestimmungen, Classifications-
Aenderungen, neue Tarifsätze des Ausnahmetarifs VIH für die
Stationen Königshütte und Mittel walde, sowie anderweite Tarif-
sätze dieses Ausnahme-Tarifs für die Station Jägerndorf der
Oberschlesischen Eisenbahn. (Expeditionen der Verbandsbahnen.)
(Berl.-Potsd.-Magdeb.)
Mitteldeutscli-Elsass-Lothringiscker Güterverkehr. Nachtr. 25,
gültig vom 15 j 1 . er. ab, enthaltend ermässigte Ausnahme -Tarif-
sätze für Spiritus von Halle und Leipzig nach Basel u. Aenderung
des Stationsnamens „ a . d. Saale.“ Hierzu Dienst-Anweisung Nr. 39.
Dienst-Anweisung Nr. 40, Bestimmung über die Kartirung
der nach Magdeburg, Station der M.-H. B. bestimmten Güter ent-
haltend. (Thür. E.)
Mitteldeutscher Verbandsgüterverkehr, Nachtrag 39, gültig
vom 15|1. er. ab, enthaltend Aufhebung des procentualen Fracht-
zuschlags für verschiedene Artikel und der Ausnahmetarifsätze
für Roheisen, altes Eisen etc. (Nachtrag 38), Aufnahme der Station
Carlsruhe - Mühlburgerthor und Aenderung des Stationsnamens
„a. d. Saale.“ Hierzu Dien st- An Weisung Nr. 93.
Dienst - Anweisung Nr. 94 enthält Bestimmungen über die
Kartirung der nach Magdeburg, Station der M.-H. B. bestimmten
Güter. (Thür. E.)
Mitteldeutsch - Schlesischer Güterverkehr, Nachtrag XXIV,
gültig vom 15|1. er. ab, die Aufhebung des procentualen Fracht-
zuschlags für verschiedene Artikel enthaltend.
Hierzu Dienst-Anweisung Nr. 33. (Thür. E.)
Niederdeutscher Verband via Hohnstorf-Lauenbnrg resp. via
Harburg-Hamburg.
Nachtrag 6 vom 1 1 1. resp. 15|2. 77. Special -Bestimmung zu
§ 35 des Betriebs-Reglements. — Frachtberechnung für Wagen-
krahne. — Frachtberechnung für Knochenkohlenabfall zum Dün-
£en. — Bestimmungen über die Beladung von Schutzwagen. —
eclassification der Artikel: Bleioxyd, schwefelsaures: Casseler
Braun; Chamottsteine; Chlormagnesiumlauge; Erdfarben, auch
Bolus und Farbeerden, lose oder in Säcken; Essigsäure in Fäs-
sern; Gurken, saure, in Fässern; Holzmehl; Holzzeugmasse, feuchte,
auch Sägemehl und Sägespähne: Holzspähne in gepressten Ballen ;
Kesselfilz; Maschinenfilzmasse in Fässern ; Myrobalanen, Petroleum-
Rückstände; Pflanzenhaar; Piassava; Retorten von Chamotte und
Thon; Schwefelsäure in Metallcylindern, bei Beförderung auf be-
sonders dazu eingerichteten Wagen; eiserne, verzinnte Speiselöffel;
Ultramarin, blaues und grünes; Witherit (Baryterde) ; Zugbarrieren
in Wagenladungen.“ Anderweite resp. ergänzte Tarifirung der
Artikel: „Beeren aller Art, getrocknete; Bretter zur Kistenfabri-
kation; eiserne Dampfkessel (Condensationsröhren, Dampfkessel
und Reservoirs); Förder- und Gruben wagen; Essigsäure in Glas-
gefässen; Fische, lebende, aller Art, bei Beförderung als Eilgut in
den gewöhnlichen Personenzügen; Fassreifen von Holz; Hanf;
Hohlgias; Korkholz; Maschinentheile; Papier, soweit nicht beson-
ders genannt, einschliesslich Tapeten; Wolle aller Art und un-
gefettete Wollabfälle.“
Tarifsätze für die Station Stadtoldendorf der Braunschwei-
gischen Bahn. (Hannoversche Bahn.)
Niederländisch-Leipziger Verkehr. Nachtrag 3 v. 1|1. 77. zum
Tarif vom 10|5. 76., enthaltend: 1. Reglementarische Bestimmungen;
2. Tarifbestimmungen; 3. Classificationsbestimmungen; 4. Aus-
nahmetarif VI für den Transport von Chlorkalium; Abänderung
einiger Tarifsätze für Rotterdam. (Magdeburg-Halberstadt).
Niederläudiscli-Oesterreicli-Ungarisclier " Eisenbalin • Verband.
Tarif für den directen Güterverkehr zwischen Stationen der Hol-
ländischen Eisenbahn, der Niederländischen Staatsbahn und der
Niederländischen Rheinbahn einerseits und Stationen der Ungari-
schen Eisenbahnen andererseits. (Heft II). (Sächsische Staatsb.)
Norddeutscher Verband, a. Gütertarif. Nachtrag v. 1 11. 77.
Neue Herausgabe der Specialbestimmungen zum Betriebs-Regle-
ment, sowie der Tarifbestimmungen und der Waarenclassification.
— Ausnahme-Frachtsätze im Verkehr der Hafenstationen. — Be-
stimmungen über Anwendung der Frachtsätze und Frachtzuschläge.
Nachtrag vom 1 1 1 . 77. Aenderung der Specialbestimmung zu
§ 26 des Betriebs-Reglements, Beförderung von Gütern auf Gepäck-
scheine betreffend. — Wegfall des procentualen Frachtznscnlags
für Spiritus - Transporte in Quantitäten von mindestens 5000 Kilo-
gramm. — Declarationen zum Waaren-Verzeichnisse. — Ausnahme-
Frachtsatz für Roheisen-Transporte im Verkehr zwischen Peine
und Leipzig. — Ausnahme - Frachtsatz für Schweissschlacken-
Transporte von Halle, Magdeburg und Berlin nach Peine. — Be-
richtigung des Nachtrages' vom 15| 12 resp. 1 1 11. 76. — Ermässigte
Tarifsätze für den Verkehr zwischen Lüneburg einer- und Halle,
Leipzig andererseits. Aufhebung der im Nachtrag vom 15|10.
( 1 1 1 1 . 75.) sub 4 enthaltenen Ausnahme-Frachtsätze "für Herings-
Transporte nach Sächsischen Stationen. — Berichtigung eines
Tarifsatzes im Nachtrage vom 1|7. 76. — Wegfall des procentualen
Frachtzuschlags für alle groben Eisenwaaren, bezüglich der im
Nachtrage vom 1 1 1 1 . 76. bezeichneten Verkehrsstrecken und Aus-
dehnung dieser Ermässigung auf den Verkehr mit den Berlin-
Stettiner Verbandstationen. (Ilannov. Bahn).
265
Norddeutscher, Preussisch-Braunschweigischer, Berlin-Kölner
uud Leipzig-Kölner Eisenbahn-Verband. Tarif v. 1/1. 77, enthal-
tend: Specialbestimmungen zum Betriebs-Reglement, Tarifbestim-
mungen und Waaren - Classification für die bezeichneten Ver-
bände. (Magdeburg-Halberst.)
Norddeutsch • Ungarischer Eisenbahn - Verband via Berlin-
Breslau-Oderberg-Ruttek. Nachtrag VII. v. 15/1. 77 zum Tarif v.
1/5. 75 enthaltend Classifications-Aenderungen etc., Ausscheidung
der Route Berlin-Cottbus-Sorau aus dem Verbände, sowie einen
anderweiten Kilometerzeiger. (Oberschles. E.)
Nordostnngarisch - Schlesisch - Sächsisch -Thüringischer Ver-
band.
Nachtrag II. (v. 1/1. 77) Haupttarif v. 25/9. 75, enthaltend
directe Frachtsätze zwischen Stationen der Ungarischen Nordost-
bahn und diess. Stationen und Aufnahme der Station Alt-Warns-
dorf in den Verband. (N. M. B.)
Nordwestdeutscher Eisenbahn-Verband. Haupttarif v. 1/8. 70
(auf Grundlage des Classifications-Tarif-Systems). 96. Nachtrag,
gültig v. 1/2. 77 ab, enthält Bestimmung über den Wegfall des
20 % Zuschlags für die Artikel :
„Kohlen, Coaks, Eisenerze, Kalksteine, Roheisen und Rohstahl-
eisen, Eisenluppen, Brucheisen und altes Eisen“
in Wagenladungen von je 10 000 Kilogramm im Verkehre zwischen
den Stationen der Hannover’schen Staatsbahn, sowie der Main-
Weser Bahn einerseits und der Station Gustavsburg, Hessische
Ludwigsbahn, andererseits. (Main-Weser B.)
Nordwestdeutscher Eiseubalm-Verband. Im Verkehre mit
den Stationen der Eisenbahn in Elsass-Lothringen,
sowie nach und von Stationen der Luxemburg’schen
Wilhelmsbahn. Tarif vom 1/1. 74. (Auf Grundlage des Raum- und
Gewichtstarifsystems.)
45. Nachtrag gültig v. 1/1. 77 ab, enthält Bestimmung
über den Wegfall des 20pCt. Zuschlages für die Artikel:
„Eisen und Stahl, Eisen- und Stahlwaaren aller Art, ein-
schliesslich eiserner Maschinentheile“ in Wagenladungen, im Ver-
kehre zwischen den Stationen Grafenstaden und Reichshofen
einerseits und den Stationen Harburg und Hamburg, sowie den
Stationen der Altona-Kieler Bahn: Ottensen loco, Ottensen transit,
Elmshorn, Neumünster, Kiel, Rendsburg, Schleswig, Flensburg,
Husum, Hadersleben und Itzehoe andererseits.
46. Nachtrag gültig v. 1/2. 77 ab, enthält:
a. Bestimmung über Tarifirung von „rohem Guano“ im
Verkehre zwischen den Stationen Hamburg, Harburg,
Bremerhafen, Geestemünde und Bremen einer- und der
Station Basel andererseits.
b. Bestimmung hinsichtlich Wegfalls des 20 pCt. Zuschlags
für Wagenladungen des Artikels „Knochenschrot“ (ge-
stampfte Knochen)“ im gesammten Verbands-Verkehre.
47. Nachtrag, ausgegeben am 1/2. 77, enthält: Vorschrift
über Aufhebung des directen Verkehrs von Locomotiven und
Tendern von Basel und Altmünsterol nach Korschen v. 15/3. 77
ab. (Main-Weser Bahn.)
Nordwestdeutsch-Ungarisclier Eiseubalm-Verband via Uelzen-
Stendal resp. Lüneburg - Wittenberge - Berlin - Breslau - Oderberg-
Ruttek. Nachtrag VI v. 15/1. 77 zum Tarif v. 1/5. 75 enthaltend:
Ermässigte Frachtsätze für den allgemeinen Verkehr mit Buda-
pest, Ausscheidung der Stationen Garam-Berzencze (Gran-Breznitz)
und Steinbruch aus dem Verbände, Classifications-Aenderungen
etc., Ausscheidung der Route Berlin-Cottbus-Sorau aus dem Ver-
bände, sowie einen' anderweiten Kilometerzeiger. — (Oberschi. E.)
Ostdeutsch-Rheinischer Eisenbahn-Verband. 1. Nachtrag 22
v. 5/1. 77 zum Tarife v. 1/8. 74, enthaltend einen Zusatz zu § 50
der Specialbestimmungen zum Betriebs-Reglement, sowie Ergän-
zungen und Abänderungen von Tarifbestimmungen und der
Waaren-Classification; ferner einen Specialtarif für die Beförde-
rung von Hölzern unter und über 6,9 mtr. Länge bei Aufgabe in
Quantitäten von mindestens 10 000 Kilogramm auf einen Fracht-
brief bei Zahlung der Fracht für mindestens 10 000 Kilogramm
zwischen den im cpu. Nachtrage angegebenen Stationen.
2. Bekanntmachung, v. 5/1. 77, betreffend Tarifirung des Ar-
tikels „Zucker aller Art zum Export bestimmt“ in Wagenladungen
im Verkehr von Warschau nach Geestemünde und Harburg zu
den Sätzen der Classe C ohne Zuschlag v. 10|1. 77 ab. (Ostbahn.)
Ostdeutsch-Sächsischer Eiseubahn-Verbaud. Nachtrag 22 vom
1/L 77 ab bis auf Weiteres zum Tarife v. 1/8. 72, enthaltend er-
mässigte Frachtsätze für Mehltransporte bei Aufgabe in Quanti-
täten von 5000 Kilogramm und darüber im Verkehr mit Halle und
Leipzig. (Ostbahn.)
Ost-Mitteldeutscher Güterverkehr. Nachtrag 19 gültig vom
15/1. er. ab enthaltend die Aufhebung des proceotualen Frachtzu-
schlags für verschiedene Artikel.
Hierzu Dienstanweisung No. 57 und 58. (Thür. E.)
Posen-Casseler Eiseubahn-Verbaud via Sorau-Cottbus-Delitzsch.
Nachtrag V v. 1/1. 77 zum Tarif v. 10/7. 75 enthaltend neue er-
mässigte Frachtsätze für Spiritus zwischen Kosten, Czempin und
Samter und Stationen der Halle-Casseler Eisenbahn. (Oberschi. E.)
Posen-Niederschlesisch-Sächsischer Verband. Nachtrag XX
(v. 20/1. 77.) Haupttarif v. 1|9. 72 enthaltend die auf dem Titel-
blatte des Nachtrages verzeichneten Aenderungen. (N. M. B.)
Preussisch-Braunschweigischer Eiseubahn-Verbaud. Neuer Tarif
vom 1/1. 77, bestehend aus:
a. den für den Norddeutschen, Preussisch-Braunschweigiscben,
Berlin-Kölner und Leipzig-KölnerEisenbahn-Verband gemein-
sam gültigen Special-Bestimmungen zum Betriebs-Reglement,
Tarifbestimmungen und Waaren-Classification,
b. den in den „Vorbemerkungen zu den Tariftabellen“ enthal-
tenen Bestimmungen über Anwendung der Frachtsätze und
Frachtzuschläge,
c. dem Hefte I der Tariftabellen, enthaltend: die Tarifsätze für
Eilgüter und' Güter der Classen I, II, A — D, sowie der Spe-
cialtarife Ia, I b, II und III,
d. dem Hefte II der Tariftabellen, enthaltend: die Ausnahme-
Frachtsätze, sowie den Kilometerzeiger zur Berechnung der
Fracht für Fahrzeuge, lebende Thiere etc. Nachtrag 1 vom
1/2. 77, enthaltend:
a. Abänderung der Bestimmungen über Anwendung der
Frachtsätze und Frachtzuschläge,
b. Aufnahme der Stationen Hettstädt, Silberhütte und
Cöthen in den Verband,
c. Abänderung resp. Ergänzung der Ausnahme - Tarife
(Braunschweiger B ).
Preussisch - Braunschweigischer Verband; Verkehr mit Sta-
tionen der Niederländischen Staatseisenbahnen via Venlo. Nach-
trag II vom 1/1. 77 zum Tarife vom 20/7. 76, enthaltend:
a. Special-Bestimmungen zum Betriebs-Reglement,
b. Tarif-Bestimmungen,
c. Classifications-Aenderungen,
d. Aufnahme der Station Kruiningen in den Verband,
e. Ausnahmetarif für gesalzene Häute (Braunschw. B.).
Rheinisch-Mitteldeutscher Eisenbahn-Verband. Nachtrag XXXVI
zum Tarife vom 1/8. 72 enthält: Ergänzungen der Special- und
der Tarifbestimmungen sowie Classifications-Aenderungen. (Sächs.
Staatsbahn.)
Nachtrag XXXV (vom 1 11 1. 76) Ergänzungen der Special-
Bestimmung zum Betriebs - Reglement und der Tarif-Abschnitte
B u. D, Classifications-Aendeiungen. Aenderungen und Ergän-
zungen der Tarifbestimmungen sowie Ausnahmetarif für Blech
enthaltend. (F rankfurt-Bebra).
Rheiiiisch-Westfälisch-Halle-CasselerVerkehr. l) Nachtrag XX
(vom l/ll. 76) zum Tarif vom 1/5. 73 Abänderung der einleitenden
Bestimmungen, Zusätzliche Bestimmungen zum Betriebs-Reglement,
Ergänzung der Tarif bestimmung sub E HI, Aenderungen und Er-
Sänzungen der Waaren-ClassificatioD, desgl. der allgemeinen Tarif-
estimmungen, Aufnahme der Stationen Riestedt, Schlebusch,
Aliendorf a|W. Niederhone und Eschwege in den directen Verkehr,
Aenderungen von Tf rifsätzen und Ausnahme-Tarife lür Roheisen,
Eisenschienen, Eisen- und Stahlwaaren sowie Oel und Spiritus und
Rohzucker enthaltend.
2) Nachtrag XXI (vom 111. 76 resp. 15 12 76) enthält Ergän-
zung der Special Bestimmungen zum Betriebs-Reglement, Ergän-
zung der Tarifabschnitte Cu. E, Classifications-Aenderungen, Tarif-
Bestimmung, Aufhebung von Tarifsätzen und Aufnahme neuer
Stationen.
Nachtrag XXII (v. 10|1. resp. 25|2. 77) enthaltend:
1) Berichtigungen zu den Tarifnachträgen 20 und 21,
2) Ergänzungen der Special - Bestimmungen zum Betriebs-
Reglement,
3) Ergänzungen der Tarif-Bestimmungen,
41 Classifications-Aenderungen,
5) Abänderungen der allgemeinen Transport-Bestimmungen,
61 Aufnahme neuer Stationen und
7) Abänderung von Tarifsätzen (Frankfurt Bebra).
Sachsen - Leipzig - Kölner Verkehr. Nachtrag 1 vom 1/1. 77
zum Tarif vom 15|5. 76, enthaltend: 1., Einführung von Fracht-
sätzen für den Verkehr mit Tetschen trans : 2., Anderweite
Tarifsätze für die Stationen Reichenberg und Zittau; 3., Aufhe-
bung des Frachtzuschlags für Malz. (Magdeburg llalberstadt.)
Sächsisch - Rheinischer Eisenbahn - Verband via Eisenach-
Giessen. — Nachtrag XXII. zum Tarife vom 1/10. 72 enthält:
Ergänzungen der Special- und der Tarifbestimmungen ; Classi-
fications - Aenderungen und Berichtigungen des Nachtrags XX.
(Sächs. Staatsbahn.)
Schlesisch-Mitfeldeutsch-Elsass-Lothringiseher Güterverkehr.
Nachtrag XVIII., gültig vom 15/1. er. ab, eine Aenderuug der
Tarifbestimmungen enthaltend. (Thür. Eisenb.)
Stettin-Schlesischer Verband- Güter- Verkehr. Nachtrag XIII.
vom 1 1 1. 77 zum Tarif vom 15/11. 72 enthaltend Aufhebung der
durch den 6. Nachtrag vom- 10/8. 74 und durch den 7. Nachtrag
vom 1 1 9. 74 eingeführten Tariferhöhungen für den Transport von
Kalksteinen, Eisenerzen, Roheisen, Roh Stahleisen, Eisenluppen,
Brucheisen und altem Eisen in Wagenladungen von 10000 Kilogr.
(Oberschi. Eisenb.)
Süddeutscher Eisenbahn - Verband. Nachtrag LV. zum Süd-
deutschen Verbands-Gütertarife vom 1. Juli 1870. Inhalt:
266
1) Classifications - Aenderungen ;
2) Berichtigung des Tarifes für Equipagen etc. etc. ;
3) Anderweite Bezeichnung der Stationen München, Thal-
kirchen und Haidhausen.
„Giltig vom 1. Februar 1877.“ (Bayr. St.-B.)
Süd ■ Ost ■ Preussischer Yerbands-Verkebr Nachtrag V. vom
1. Januar 1877 zum Tarife vom 15. Juni 1874., betreffend Ein-
führung neuer Specialbestimmungen zum Betriebs - Reglement,
neue Bestimmungen für die Beförderung aussergewöhnlicher Ge-
genstände etc. sowie über Einstellung von Schutzwagen , Auf-
hebung des procentualen Zuschlags für den Transport von Koh-
len, Coaks, Eisenerzen, Kalksteinen, Roheisen und Rohstahleisen,
Eisenluppen, Brucheisen und altem Eisen bei Aufgabe in Wagen-
ladungen von 10,000 Kilogramm oder Zahlung der Fracht für
dieses Cewicht, sowie Tarifirung des Artikels „Lumpen“ in
Wagenladungen , bei Bezahlung der Fracht für mindestens
5000 Kilogramm für jeden verwendeten Wagen zur Klasse B.
( Ostbahn. )
Ungarisch - Schlesisch - Sächsisch - Thüringischer Verband
(I. Theil.) Nachtrag XXVII. (vom 1|1. 77) Haupttarif v. 1|12 72,
enthaltend Tarifirung geschliffener Trottoir - Platten etc. directe
Frachtsätze für verschiedene Relationen, Wegfall des 20 procen-
tigen Zuschlages für Malz in Körnern und einen ermassigten
Frachtsatz für Bleiglätte.
Nachtrag 1. (v. 1/1. 77) zum Tarif für Holztransporte vom
1/9. 75, enthaltend: neue directe Frachtsätze für Transporte zwi-
schen Ungarischen und diesseitigen Stationen und Aufnahme
der Station Alt-Warnsdorf in den Verband. (Niederschl.-Märk. E.)
Westdeutscher Eisenbalmverband. Haupttarif vom 1/10. 72
auf Grundlage des Classifications-Tarif-Systems:
68. Nachtrag, gültig vom 1/1. 77 ab, enthält Bestimmung
über Aufnahme der Station „Carlsruhe-Mühlburgerthor“ in den
Verbands- Güterverkehr bei Transporten ganzer Wagenladungen.
69. Nachtrag, gültig vom 15/1. 77 ab, enthält directe Tarif-
sätze im Verkehr zwischen Gensungen und Darmstadt für die
Artikel: „Getreide, Mehl und Mühlemabrikate.“ (Main-Weserb.)
Westdeutscher Eisen bahnverbaud. Im Verkehr mit Kehl,
Strassburg, und den oberhalb Freiburg belegenen Badischen und
Württembergischen Stationen via Frankfurt a/M.-Heidelberg. Tarif
vom 1/9. 72. (Auf Grundlage des Raum- und Gewichts-Tarif-
Systems.)
54.. Nachtrag, gültig vom l/l. 77 ab, enthält Vorschrift
hinsichtlich Wegfalls des 20 % Zuschlags des Artikels „Knochen-
schrot“ (gestampfte Knochen)“ in Wagenladungen im Verkehre
von und nach Stationen der Hannoverschen Staatsbahn.
55. Naehtrag, _ gültig vom 1/2. 77 (vorbehaltlich jederzei-
tigen Widerrufs) enthält Bestimmung über Tarifirung des Artikels
Petroleum bei Beförderung in offenen Wagen im Verkehre der
Station Hamburg via Harburg oder Hohnstorf, nach und von Sta-
tionen Romanshorn und Rorschach, via Constanz oder via Frie-
drichshafen.
56. Naehtrag, gültig vom 1/2. 77 ab, enthält:
1. Bestimmung über Tarifirung des Artikels „Guano“, roher im
Verkehr zwischen den Stationen Hamburg, Harburg, Bremer-
hafen, Geestemünde und Bremen einer- und Station Basel an-
dererseits.
2. Vorschrift hinsichtlich Wegfalls des 20 % Zuschlags bei Beför-
derung des Artikels: „Knochenschrot (gestampfte Knochen)“
in ganzen Wagenladungen.
57. Nachtrag. Ausgegeben am 1/2. 77 enthält die Bestim-
mung über Aufhebung des directen Verkehrs von Basel nach
Korschen beim Transport von Locomotiven und Tendern vom
15|3. 77 ab. (Main-VVeserbahn.)
III. A 1
Berlin-Hamburg mit Oberschlesien. Tarif für den directen
Güter- und Viehverkehr zwischen Hamburg (B. H. E.) einerseits
und den Stationen Inowraclaw und Gnesen (0. E.) andererseits
via Berlin-Kreuz-Posen resp. Bromberg v. 1/1. 77. (Berlin-Hamb.)
Berlin-Potsdaui-Magdeburg mit Berlin-Hamburg. Nachtrag
VIII. v. 15/1. 77 zum Tarif v. 1/1. 75, enthaltend Ergänzung der
Special-Bestimmungen zum Betriebs-Reglement, Aenderung resp.
Ergänzung der Tarif-Bestimmungen, Tarif-Declaration, Classifica-
tions-Aenderungen resp. Ergänzungen, anderweite Tarifsätze für
Güter der Specialtarife II. und III. (B.-P.-M. und B.-H. E.)
Berlin-Stettin mit Berlin - Potsdam - Magdeburg. Nachtrag
XVIII. v. 1/1. 77 zum Tarif v. 1/4. 72, enthaltend Ergänzung der
Special-Bestimmungen zum Betriebs-Reglement, Aenderungen resp.
Ergänzungen der Tarif-Bestimmungen, Tarif-Declaration, Berich-
tigung zum Tarif-Nachtrag XVII. Classifications-Aenderungen resp.
Ergänzungen, Tarifsätze für den Verkehr mit Station Swine-
münde. (Berlin-Stettiner und Berlin-Potsdam-Magdeburger E.)
Oberschlesisclie und Breslau-Sclmeidnitz-Freiburger Eisen-
bahn. Nachtragi, v. 15/1. 77 zum gemeinschaftlichen Tarif v. 1/11.
76, enthaltend Erhöhung von Frachtsätzen. (Oberschi. E.)
Hamburg und Bergedorf mit Magdeburg-Halberstadt via Wit-
tenberge. Nachtrag XX. v. 1/1. 77 zum Tarif v. 15/8. 73 enthält:
1. Tarif bestimmungen, 2. Classificationsänderungen. (B.-H. B.)
Miirkisch-Posener Eisenbahn einerseits und Stationen der
Bayerischen und Württembergischen Staatseisenbahnen anderer-
seits via Hof resp. Eger-Grossenhain-Cottbus-Bentschen. Am 1/1. 77
ist ein directer Tarif für die Beförderung von Bier, leeren
Fastagen, Hopfen, Getreide, Malz, Hülsen früchten und
Oelsamen in Kraft getreten. (Märkisch -Posen.)
Märkisch-Posener Eisenbahn einerseits und Stationen der
Berlin -Anhaitischen Eisenbahn andererseits via Guben - Cottbus.
Nachtrag V. zum Tarif für den directen Güter-Verkehr. (H.-S.-G.)
Magdeburg-Halberstadt mit Mecklenburg. Nachtrag 15. v.
20/1. 77 zum Tarife v. 1/4 70 enthält: 1) Taribestimmungen, 2) Clas-
sificationsänderungen. (Berlin-Hamburger Bahn.)
Niederschlesisch-Märkisclie Balm mit der Berlin-Hamburger
und Lübeck-Büchener Bahn. Nachtrag XIV. (v. 1/1. 77) Haupt-
tarif v. 1/3. 71 enthaltend das Ausscheiden der Strecke Berlin-
Cottbus-Sorau. (Niederschlesisch-Märkisclie Bahn.)
Niederschlesisch-Märkisclie, Oberschlesische und Königliche
Ostbahn. An Stelle des gemeinschaftlichen Tarifs für den Trans-
port Oberschlesischer Steinkohlen in Wagenladungen und unter
der Bedingung der vollständigen Ausnutzung der Tragfähigkeit
oder des Raumes der Wagen nach Stationen der Königlichen Ost-
bahn via Frankfurt a/O. vom 1. October 1874 ist mit dem 20. Ja-
nuar 1877 ein neuer Tarif in Kraft getreten. (Ostbahn).
Niedersclilesisch-Märkische mit OberschlesisclierBalm (Stein-
kohlentarif) Nachtrag III (v. 1 1 1. 77.) Haup.ttarif v. 1[8. 74., ent-
haltend ermässigte Frachtsätze für Berlin (N M. B.), für die Sta-
tionen der Berliner Verbindungsbahn und neue Tarifsätze für
Berlin (B. G. B.) (Niederschl.-Märk. Bahn).
Niederschlesisch - Märkische mit der Königlichen Ostbahn.
Nachtrag VI (v. 1 1 1 . 77.) Haupttarif v. 15|2. 75., enthaltend neue
zum Theil ermässigte Frachtsätze in allen Classen, sowie directe
Frachtsätze für Blei, Zink, fa<;. Eisen, Kalk und rohe Steine im
Verkehr mit Breslau trans. (N. M. B.)
Niederschlesich-Märkische Bahn mit Rechte-Oder-Ufer-Bahn.
(Steinkohlentarif). Nachtrag IV (v. 1 1 1. 77.) Haupttarif v. 1|8. 74.,
enthaltend ermässigte Frachtsätze für Berlin (N) M. B.) und für
Stationen der Berliner Verbindungsbahn. (N. M. B.)
Oberschlesische, Breslau-Schweidnitz-Freiburger und Nieder-
schlesisch - Märkische Eisenbalm. Nachtrag III v. 15|1. 77. zum
gemeinschaftlichen Tarif v. 1 1 7. 71., enthaltend Erhöhung von Fracht-
sätzen. (Oberschles. E.)
Königliche Ostbahn und Marieuburg-Mlawkaer Bahn. Nach-
trag III v. 20|1. 77. resp. vom Tage der Betriebs-Eröffnung der
Strecke Soldau-Illowo zum Tarife v. 1|9. 75., betreffend Aufnahme
der Stationen Königsberg, Braunsberg und Pr.-Stargard als Ver
bandstationen; ferner tritt vom genannten Tage ab ein directer
Verkehr zwischen den Stationen Mleczewo, Nicolaiken, Riesenburg
und Rosenberg einerseits und den Stationen der Strecke Schönsee
bis Korschen andererseits in Kraft. Ferner enthält der ciu. Nach-
trag anderweite Frachtsätze für die Beförderung von Holzkohlen,
sowie Aufhebung des procentualen Frachtzuschlags für die ad 3
genannten Artikel v. 15|1. 77. ab. (Ostbahn).
Königliche Ostbahu und Niedersclilesisch - Märkische Bahn.
Bekanntmachung v. l|l. 77., betreffend Erhebung des procentualen
Frachtzuschlags für die ad 3 genannten Artikel vom 15|1. 77. ab.
(Ostbahn).
Königliche Ostbalm und Oberschlesisclie Bahn. Nachtrag
XV v. 1 1 1. 77. zum Tarife v. 1|4. 73., betreffend Aufhebung des pro-
centualen Frachtzuschlags für den Transport von Kohlen, Coaks,
Kalksteinen, Eisenerzen, Roheisen, Rohstahleisen, Eisenluppen,
Brucheisen und altem Eisen bei Aufgabe von mindestens 10 000
Kilogramm auf einen Frachtbrief oder Zahlung der Fracht für
dieses Gewicht. (Ostbahn).
Tilsit-lusterburger Bahn und Königliche Ostbalm. Nachtrag
I vom 1/1. 77 zum Tarife vom 15|9. 76, betreffend Aufhebung des
Erocentualen Zuschlags für den Transport von Kohlen, Coaks,
isenerzen, Roheisen, Rohstahleisen, Eisenluppen, Brucheisen und
altem Eisen bei Aufgabe von mindestens 10 000 Kilogramm auf
einen Frachtbrief oder Zahlung der Fracht für dieses Gewicht,
sowie Ermässigung des Zuschlags für Kalkstein-Transporte. (Ostb.)
Warschau-Wiener und Warschau-Bromberger E. einerseits
und Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn andererseits. Reglement und
Tarif für den Verbands-Güter-Verkehr via Sclioppinitz-Sosnowice
vom 10/1. 77 ab. (R.-O.-Ü.-E.)
III. A. 2.
Berlin- Anhalt-Magdeburg-Halberstiidter Tarif. N achtrag XV
vom 10| 1 . 77, Classifications-Aenderungen und Frachtsätze für
Station Nauendorf enthaltend.
Nachtrag XVI vom 15)1. 77, Wegfall des Zuschlags für Güter
der Special-Tarife II und III enthaltend. (Berlin-Anhalt).
Berlin-Potsdam-Magdeburg-Thüringischer Güter - Verkehr,
Dienstbefehl No. 23, gültig vom 1 1 1 . 77 ab. Durch denselben wird
der 19. Nachtrag zum Magdeburg-Thüringischen Güterverkehr
auch für diesen Verkehr eingeführt. (Thür. E.)
267
Braunschweigische, Bexdin-Potsdam-Magdeburger etc. Sta-
tionen. Nachtrag IV vom 10/1. 77, Tarifbestimmungen und Clas-
sifications-Aenderungen enthaltend. (Berlin-Anhalt.)
Frankfni't-Bebraer-Halle-Casseler Verkehr. Nachtrag IV (v.
1 1 1. 77) zum Tarif vom 1|7. 76, enthaltend Frachtermässigung für
einige Transportartikel in Quantitäten von je 10 000 Kilogramm.
(Frankf.-Bebra.)
Frankfurt-Bebra-Nassauischer Verkehr. Nachtrag IV (vom
1/1. 77) zum Tarif vom 1|4. 76, enthaltend: Fracht-Ermässigung
für einige Transport-Artikel in Quantitäten von je 10 000 Kilo-
gramm. (Frkf.-Bebra.)
Frankfurt-Bebraer mit öbcrhessischer und Frankfurt-Ha-
nauer Bahn. Nachtrag XVIII (v. 1/12. 76) zum Tarif vom 1|2. 72,
enthält anderweite Transportpreise für Leichen, Fahrzeuge u.Thiere,
th eil weise Aenderung der Transportpreise für Güter, Tarifsätze
für Aliendorf a|W. (Frankf.-Bebra)
Halle-Casseler Bahnstrecke einerseits und Berlin-Potsdam-
Magdehurger Eisenbalm andererseits via Halle-Zerbst-Biederitz.
Nachtrag II v. 1|1. 77 zum Tarif v. 15/9. 76, enthaltend Be-
stimmung bezüglich der Berechnung der Lieferfristen. (Verbands-
bahnen.) (Berl -Potsd.-Magdeb.)
Halle-Cassel und Magdeburg-Leipzig etc. v. 15/1. 71. Nach-
trag 18 v. 1/1. 77 bestimmt: Aufhebung des procentualen Fracht-
zuschlags für sub a genannte Artikel in Wagenladungen. (Nord-
hausen-Erfurt.)
HaHe-Sorau-Gnbener mit der Thüringischen Balm. Tarif
für den directen Personen- und Gepäckverkehr v. 1/1. 77. (Nie-
derschl.-Märk. E.)
Hannover-Altenbeken mit Hannoverscher Staatsbahn. Nach-
trag 26 v. 15/1. 77 zum Tarif v. 1/6. 72, enthaltend: 1. Tarifbestim-
mungen; 2. Classifications-Aenderungen; 3. Neue resp. veränderte
Tarifsätze für den Verkehr mit Oldenburgischen und Westfälischen
Stationen. (Magdeburg-Halberstadt.)
Hannoversche Staatsbahn und Braunschweigische Bahn mit
HaUe-Cassel und Magdeburg-Leipzig via Noi’tlxeim-Herzberg-Nord-
liausen bezw. via Arenshausen und Herzberg-Osterode-Seesen.
Nachtrag 46 v. 1/1. resp. 15/2. 77. Bekanntmachungen über
Tarifänderungen. — Ergänzung der Special-Bestimmungen zu
§ 55 des Betriebs-Reglements. — Bestimmung über die Beförde-
rung kleiner Guss- und Eisentheile. — Ausschuss der Artikel
Kienspahn - Feueranzünder und Nitrocellulose von der Beförde-
rung. — '
Frachtberechnung für Wagenkrahne. — Bestimmung über
die Erhebung von Deckenmiethe. Bestimmungen über die Bela-
dung von Schutzwagen. — Wegfall des procentualen Frachtzu-
schlags für Knochenkohlenabfall zum Düngen bei Beförderung in
Wagenladungen auf Entfernungen von mehr als 75 Kilometer. —
Declassification der Artikel: Bleioxyd, schwefelsaures, Casseler
Braun, Chlormagnesiumlauge in Fässern, Erdfarben, auch Bolus
und Farbeerden, lose oder in Säcken; Essigsäure in Fässern,
Gurken, saure, in Fässern; Holzmehl, Holzzeugmasse, feuchte;
auch Sägemehl und Sägespähne, Holzspähne in gepressten Ballen,
Kesselfilz, Maschinenfilzmasse in Fässern, Myrobalanen, Petroleum-
Rückstände, Pflanzenhaar, Piassava, Retorten von Chamotte und
Thon, Spath, Feld-, Fluss-, Schwer- und Kalkspath in Stücken
oder gemahlen; eiserne verzinnte Speiselöffel, Ultramarin, blauer
und grüner; Witherit (Baryterde), Zugbarrieren in Wagenladungen.
— Anderweite resp. ergänzte Tarifirung der Artikel: Beeren aller
Art, getrocknete; Bretter zur Kistenfabrication , eiserne Dampf-
kessel (Kondensationsröhren, Dampfkessel und Reservoirs), Förder-
und Grubenwagen, Essigsäure in Glasgefässen, Fassreifen von
Holz, Fische, lebende, aller Art, bei Beförderung als Eilgut in
den gewöhnlichen Personenzügen, Hohlglas, Korkholz, Maschinen-
theile, Papier, soweit nicht besonders genannt, einschliesslich
Tapeten; Wolle aller Art und Wollabfälle ohne Unterschied der
Verpackung. — Ausnahme-Frachtsätze für den Transport von
künstlichen Düngungsmitteln in Wagenladungen ab Hamburg und
Harburg nach Oberröblingen. (Hannoversche Bahn.)
Hannoversche Staatsbalm mit Westfälischen Stationen via
Rheine.
Nachtrag vom 15|1. 77. Ergänzung der Specialbestimmungen
zu § 35 des Betriebs-Reglements. — Frachtberechnung für Wagen-
krahne, Bestimmungen über die Beladung von Schutzwagen. —
Wegfall des procentualen Frachtzuschlags für die Güter der
Classe E. und des Specialtarifs 4, sowie für Steinkohlen und Coke
in Wagenladungen von 10 000 Kilogramm auf Entfernungen von
mindestens 75 Kilometer. • — Wegfall des procentualen Frachtzu-
schlags für Knochenkohlenabfall zum Düngen bei Beförderung in
Wagenladungen auf Entfernungen von mehr als 75 Kilometer. —
Declassification der Artikel: Bleioxyd, schwefelsaures, Braunstein,
Casseler Braun, Chlormagnesiumlauge in Fässern, Dachpapier,
Erdfarben, _auch_. Bolus und Farbeerden, lose oder in Säcken,
Essigsäure in Fässern, Gurken, saure, in Fässern, Holzcement,
Holzmehl, Holzzeugmasse, feuchte, Sägemehl und Sägespähne,
Holzspähne in gepressten Ballen, Kesselfilz, Maschinenfilzmasse,
Myrobalanen, Petroleum-Rückstände, Pflanzenhaar, Piassava, Re-
torten von Chamotte und Thon, Senfsamen, Spath, Feld-, Fluss-,
Schwer- und Kalkspath, in Stücken oder gemahlen, eiserne, ver-
zinnte Speiselöffel, Ultramarin, blauer und grüner, Witherit (Baryt-
erde), Zugbarrieren in Wagenladungen. — Anderweite resp. er-
gänzte Tarifirung der Artikel: Beeren, aller Art, getrocknete,
eiserne Dampfkessel (Condensationsröhren, Dampfkessel und Re-
servoirs), Förder- und Grubenwagen, Fassreifen von Holz, Fische,
lebende, aller Art, bei Beförderung als Eilgut in den gewöhn-
lichen Personenzügen, Gaswasser (Ammoniak- oder Abfallwasser/
in Fässern, Hohlglas, Korkholz, Maschinentheile, Papier, soweit
nicht besonders genannt, einschliesslich Tapeten. — Frachtsatz
für den Transport eiserner Brückentheile in Wagenladungen von
Lingen nach Hohnstorf. (Hannoversche Staatsbahn.)
Magdeburg-Halberstadt mit Braunschweig. Nachtrag 34 v-
1|1. 77 zum Tarife v. 1.2. 70, enthaltend: 1) Tarif bestimmungen ;
2) Classifications-Aenderungen; 3) Ausnahmetarif für Braunkohlen ;
4) Ausnahmetarif für Steinmaterial; 5) Ausnahmetarif für Bau-
und Nutzholz; 6) Tarifsätze für Stationen Leipzig (M.-H.), Halle
(M.-H. u. M.-L.) und Cöthen (M -H u. M.-L.); 7) Tarifsätze für die
Stationen Wegersleben und Vienenburg der Braunschweigischen
Bahn; 8) Berichtigung. (Magdeburg-Halberstadt.)
Magdeburg-Halberstadt und Hannover- Altenbeken mit Hett-
stedt. Tarif v. lo|l. 77, enthaltend: directe Frachtsätze zwischen
Magdeburg-ITalberstädter und Hannover-Altenbekener Stationen
und Hettstedt. (Magdeburg-Halberstadl.)
Magdeburg - Halberstadt, Magdeburg - Leipzig, Halberstadt-
Blankenburg mit Hannover-Altenbeken. Nachtiag 6 v. l|l. 77 zum
Tarif v. 19j5. 75, enthaltend: Tarifsätze für die Station Silber-
hütte. (Magdeburg-Halberstadt.)
Magdeburg-Halberstadt mit Stettin. Nachtrag 16 v. 1|1. 77
zum Tarife v. 1|6. 72, enthaltend: 1) Tarifbestimmungen; 2) Clas-
sifications-Aenderungen; 3) Aufnahme der Station Förder-
stedt. (Magdeburg-Halberstadt.)
Magdeburg-Halberstadt mit Magdeburg-Leipzig. Nachtrag
25 v. 12. 77 zum Tarife v. 1| 12 . 71, enthaltend: 1) Anderweite Be-
nennung der Station a. d. Saale; 2) Tarif bestimmung; 3) Auf-
hebung des Frachtzuschlags für Special-Tarif II. und IIL; 4) Clas-
sifications-Aenderungen; ö) Ausnahme-Frachtsätze für Schwefel-
säure. (Magdeburg-Halberstadt. )
Magdebui-g - Leipziger bezw. Halle - Casseler Eisenbahn
einer- und Stationen der Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen
andei’erseits. Nachtrag XVHI. zum Tarife v. l|7. 70, enthaltend:
Neue Frachtsätze für Schönebeck, sowie Specialtarifsätze für
Braunkohlen ab Rositz und Meuselwitz; Aufnahme der Station
Magdeburg-Friedrichstadt der Berlin-Potsdam-Magdeburger Bahn
und Druckfehlerberichtigungen. (Sächs. Staatsbahn.)
Magdeburg •Leipzig-Thüringischer Güter- Verkehr. Nachtrag
XIX. gültig v. 1|1. resp. 15|2. 77 ab, enthaltend: Ergänzung der
Tarif bestimmungen, Bestimmungen über die procentuale Erhöhung
der Tarifsätze, Aenderungen und Ergänzungen der Waarenclassi-
fication, Tarifsätze für den Transport von Braunkohlencoaks, er-
mässigte und neue Tarifsätze für ßleitransporte, neue Ausnahme-
tarifsätze für Erzabfälle und für gebrannte Mauersteine, ermässigte
Tarifsätze für Station Trebnitz, neue Tarifsätze für Georgenthal,
Ohrdruf und Triptis, Transportpreise für Thiei'e und Dnxckfehler-
berichtigungen.
Hierzu Dienstbefehl 18. 19. und 20., Instradirungs-Vorschrif-
ten enthaltend. (Thüringische E.)
III. A. 3.
Badisch - Pfälzischer Güteiwerkehr. II. Nachtrag zum Tarif
vom 1|11. 76., gültig v. 1|2. 77. Ausnahmetarif für die Beförderung
von metallurgischen Erzeugnissen von Stationen der Pfälzischen
Bahnen nach Basel (Bad. Bahn) via Maxau, gültig vom 1 1 2. bis
30|6. 77. (Pfälzische B.)
Nassauische Eisenbahn mit der Königlichen Saarbrücker und
Rhein-Nahe-Eiseubalm. Steinkohlentarif No. 18 v. 15|1. 77. (gratis).
(Nassauische E.)
Nassau-Pfälzischer Gütertarif via Bingerbrück-Münster a/St.
Gültig ab 1|2. 77. (Pfälzische E.)
Saarbrücker- und Rhein - Nahe - Bahn. Tarif für Leichen,
Equipagen und Vieh v. 1|5. 70. ist aufgehoben und durch einen
neuen Tarif v. 1 1 1. 77. ersetzt worden. (0,50 Jl)
Württemberg-Pfälzischer Gütertarif vom l|7. 76.:
1. Nachtrag vom 20|1. 77.
2. „ „ 15; 12. 76. (Pfälzische E.)
III. B. 3.
Moluics-Fünfkirchener Bahn, Fiinfkii-chen-Barcser Bahn und
Alföld-Fiumauer Eisenbahn einei'seits und Stationen der Südbahn-
Gesellscliaft andererseits. Tarif v. 1|9. 75. Mit 15 1. 77 gelangte der 1.
Nachtrag zu den Specialtarifen zur Einführung. (Oesterr. Südb.)
III. C. 1.
Hamburg (K. M.), Harburg, Lüneburg, Geestemünde, Bremer-
hafen, Bremen und Sebaldsbrück einerseits und Stationen der
Bayerischen Staats- und der K. K. priv. Kaiserin Elisabethbahn
andererseits via Leipzig-Eger.
268
Nachtrag XIV (v. ljl. 77.) zum Tarif vom 1|2. 75., enthaltend:
1. Verlängerung der Gültigkeitsdauer der durch die Nachträge
11 und 13 zur Einführung gekommenen Frachtsätze „für
slavonische Hölzer“ ab Passau und Kaiser-Ebersdorf nach
Hamburg, Harburg, Lüneburg, Geestemünde, Bremerhafen,
Bremen und Sebaldsbrück.
?. Bestimmung über die den Frachtbriefen und Frachtkarten
für nach München, Thalkirchen und Haidhausen bestimmte
Sendungen, zu gebenden Bahnhofsbezeichnungen. (Frankf.-
Bebra).
Hamburg und Lübeck einerseits und Linz der Kaiserin
Elisabethbalm andererseits. Tarif für den directen Güterverkehr
via Berlin - Röderau - Bodenbach - Budweis vom 15|1. 77. (Berlin-
Hamburger Bahn).
Directer Verkehr zwischen Hamburg (K. M.), Harburg, Lüne-
burg, Geestemünde, Bremerhafen, Bremen und Sebaldsbrück einer-
seits und Stationen der Bayerischen Staats- und der Kaiserin Elisa-
beth Bahn andererseits. via Leipzig-Eger. Nachtrag XII (Novbr. 76)
zum Tarif v. 1|2. 75, Aufhebung des procentualen Zuschlags von
den Stückgütern der Classe A. Nachtrag XIII (Novbr. 76) zum
Tarif v. 1|2. 75, Frachtsätze für slavonisches Holz von Kaiser-
Ebersdorf. (Frankfurt Bebra).
III C 2.
Oesterr. Südbahn, Bayerische Staatsbahn, Böhmische West-
bahn, Württembergisclie und Badische Balm. Nachtrag V zu den
reglementarischen Bestimmungen und Tarifen für den directen
Güterverkehr zwischen den Stationen der Oesterreichiscben Süd-
bahn : Cormons, Görz und Triest einer- und Stationen der Bayeri-
schen Staatsbahn, der Böhmischen Westbahn, der Württembergi-
schen und Badischen Bahn etc. anderseits via Bremen - Kufstein
vom 1. November 1871.
Enthaltend:
1) Bestimmung wegen Zulässigkeit der Lieferfrist- Versicherung
im Verkehre via Pustertliül.
2) Berichtigung des IV. Nachtrages.
„Giltig vom 15 Februar 1877 an.“ gratis (Bayr. St.-B.).
Halle-Casseler-, Halle-Sorau-Gubener-, Berlm-Görlitzer - und
Südnorddeutsche Verbindungsbahn. Tarif vom 15. Januar 1877.
(Berlin-Görlitz)
Halle-Sorau-Guben mit Berlin-Görlitz und Siidnorddentsclien
Verbindungsbahn. Tarif vom 30|12. 76 II. Auflage mit Berücksich-
tigung verschiedener Berichtigungen in den Special- und Classi-
fications-Bestimmungen der ersten Auflage. (Berlin-Görlitz).
IV.
Braunkohle. Directen Transport. Böhmischer Braunkoh-
len von den Stationen der Aussig-Teplitzer, der Dux-Bodenbacher,
der Oesterreichiscben Staats- und der Oesterreichischen Nord-
westbahn nach Deutschland via Bodenbach bez. via Mittelgrund.
— Nachtrag III zum Tarife vom 1|3. 76, enth.: neue Frachtsätze
nach Stationen der Sächsischen Staatsbahn, der Cottbus-Grossen-
hainer Bahu, der ßreslau-Sch weidnitz-Freiburger Eisenbahn, der
Magdeburg-Halberstädter, der Hannoverschen Staatsbahn und
der Saal-Bahn. (Sächs. Stsb.)
Braunkohle. Specialtarif für den directen Transport von
Braunkohlen und Braunkohlenbricjuettes von Teuplitz nach Frank-
fnrt a/O. (Halle-Sorau-Guben.)
Eisenbahnschwellen. Der bis ultimo Januar er. bestehende
Tarif für den Transport von Eisenbahnschwellen in Wa-
genladungen zwischen Thorn und Grossenhain viaBent-
schen ist in seinem bisherigen Umfange auf die Zeit von ferne-
ren 3 Monaten ausgedehnt worden. (Märkisch-Posener E.)
Eisenerze etc. Nachtrag III v. 1| 1. 77 zum Tarif v. 1 1 12. 75,
enthaltend: Frachtsätze für Eisenerze, Kalksteine etc. 0,25 di
(Saarbrücker E.)
Eisenerze etc. Saarbrücker- und Rhein-Nah e-Bahn
mit der Rheinischen Bahn. Nachtrag VII v. 15|1. 77 zum Ta-
rif v. l|6. 76, enthaltend: Special - Tarif 7, für Eisenerze, Kalk-
steine etc. 0,30 di Durch diesen Nachtrag ist der Tarif v. 25|6.
75 für Basaltsteine etc. aufgehoben worden. (Saarbrücker E.)
Equipagen, vide II Süddeutscher Eisenbahnverband, Nach-
trag LV.
„Giltig ab 1. Februar 1877.“ Preis 20 Mkpfg. (Bayr.-St.-B.
Holzkohlen. Nachtrag I. vom 1 Januar 1877 zum Tarife für
die Beförderung von Gütern aller Art zwischen den Stationen der
Strecke Pogegen - Memel und sämmtlichen übrigen Ostbahn-
stationen vom 15. September 1876, betreffend Einführung ander-
weiter Frachtsätze für die Beförderung von Holzkohlen in Wagen-
ladungen von mindestens 10,000 Kilogramm, sowie Aufhebung des
procentualen Zuschlags für die Beförderung von Kohlen, Coaks
etc. (Ostbahn).
Kalk. Gemeinschaftlicher Tarif für gebrannten Kalk und
Kalkasche in Wagenladungen im Verkehr zwischen den Stationen
und Ladestellen Oppeln. Guradze, Gogolin, Ottmuth, Leschnitz
und Nicolai der Oberschlesischen Eisenbahn einerseits und Sta-
tionen der Mährisch-Schlesischen Centralbahn andererseits via
Jaegerndorf v. 1|1. 77 (an Stelle' des Tarifs v. 1|6. 76) gratis. —
(Oberscliles. E.).
Kohlen. Berlin-Adtenbeken-Kölner Verkehr. Nach-
trag 1 vom ljl. 77 zum Kohlentarif vom 111. 76, enthaltend: Be-
stimmung wegen Fortfalls des Frachtzuschlags. (Magdeburg-Hal-
berstadt). -
Kohlen. Berlin-Kölner Verkehr Nachtrag 10 vom 1 1.
77 zum Kohlentarife vom 1 3. 75, enthaltend: 1) Tarifbestimmung;
2) Anderweite Tarifsätze für Spandau (M.-H.); 3) Tarifsätze für
die Haltestellen Bruch und Meiderich; 4) Verzeichniss der an die
Stationen der Köln-Mindener Bahn angeschlossenen Kohlenzechen
und Coakereien. (Magdeburg-Hai berstadt).
Kohlen. Leipzig-Altenbeken-Kölner Verkehr. Nach-
trag 1 vom 1| 1. 77 zum Kohlentarife vom 1|11. 76, enthaltend:
1) Tarifbestimmung; 2) Tarifsätze für die Station Hettstedt.
(Magdeburg-IIalberstadt).
Kohlen. Leipzig-Kölner Verkehr. Nachtrag 12 vom
l|l. 77 zum Kohlentarif vom 1|8. 75, enthaltend: Tarifsätze für die
Station Silberhütte.
Nachtrag 13 enthält: 1) Tarifbestimmung; 2) Tarifsätze
für die Station Hettstedt; 3) Berichtigung des Verzeichnisses der
an die Stationen der Köln-Mindener Bahn angeschlossenen Kohlen-
zechen und Coakereien. (Magdeburg-Halberstadt).
Kohlen. Special - Tarife für den Transport mineralischer
Kohle in ganzen Wagenladungen ab Stationen der a. priv. Busch-
tehrader-, der K. K. priv. Aussig-Teplitzer- und der K. K. priv
Dux-Bodenbaclier Bahn nach Stationen der
a) Königlich Bayerischen Staatsbahnen,
b) Grossherzoglich Badischen Staatsbahnen,
c) Werra-Bahn, sämmtlich gültig vom 1. Jänner 1877. Zu den
Frachtsätzen dieser Tarife wird ein procentualer Zuschlag
nicht erhoben.
d) Südbahn-Gesellschaft (Tyroler Linie), gültig v. 10|1. 77. Hie-
durch werden die gleichnamigen Tarife vom ljl. 76, 25(1. 76,
10|4. 74 und 15|3. 76 aufgehoben. (Buschtehrader E.)
Kohlen. Tarif für Kohlen und Coaks v. 1|5. 76 nebst Nach-
trag I v. 1 1 10. 76 ist aufgehoben und durch einen neuen Tarif v.
8|1. 77 ersetzt -worden. 0,50 di (Saarbrücker E.)
Kolilen- Verkehr zwischen Hannover-Altenbeken und Braun-
schweigv Nachtrag 3 vom 1|1. 77 zum Tarif vom 1 1 10. 75, enthal-
tend: Bestimmung wegen Aufhebung des Frachtzuschlages. (Han-
nover-Altenbeken.)
Mahlproducte Mit 25] 1. 76 tritt ein Special-Tarif für Mahl-
producte im Verkehre von Stationen der Localstrecke der Süd-
bahn und der Wien-Pottendorf-Wien-Neustädter Bahn nach Wien
und dessen Vororten in Wirksamkeit. (Oesterr. Südbahn.)
Rohproducte. Nachtrag XHI v. 10|1. 77 zu den Ausnahme-
tarifen v. 1 1 10. 77 für die Beförderung von Rohproducten im Rhei-
nischen Nachbar-Verkehre, enthaltend:
A. Sätze der Ausnahme-Tarife a. und b. für die Stationen Hückes-
wagen und Wipperfürth der Bergisch-Märkischen Bahn;
B. Sätze des Special-Tarifs für die Beförderung von Steinkohlen
und Kokes für die Stationen Hückeswagen und Wipperfürth
der Bergisch-Märkischen Bahn;
C. Ausnahme-Frachtsätze;
D. Aufnahme der Rheinischen Station Nippes, alter Bahnhof, in
den Verkehr;
E. Aenderung in der Instradirung;
F. Aenderung von Tarifsätzen, di 0,10. (Köln-Minden.)
Salz. Specialtarif für Salztransporte in Wagenladungen von
den Stationen Schönebeck, Stassfurt. Sangerhausen und Halle
nach Stationen der Berlin-Dresdener Eisenbahn vom 11. 77 via
Halle-Dobrilugk. (Berlin-Dresden.)
Schwellentransporte von Scliulitz nach Dresden vom 25. Mai
1876. Bekanntmachung vom 29|1. 77. Vom 1|2. bis 31] 7. er. findet
dieser Tarif auch auf der Route via Frankfurt a O.-Müllrose-
Grossenhain, sowie für Sendungen nach Niederau Anwendung.
(Ostbahn).
Spiritus und Branntwein. Frachttarif für Transporte von
und nach Cöthen (Station der Magdeb. -Haiberst. E.)_ nach Sta-
tionen der Württembergischen Staats-Eisenbahn. Gültig v. 15] 1. 77.
(Württemb. Staatsb.)
Stemkohlentarif der Oberschlesischen Bahn, Rechte-Oder-
Uferbahn und Ostbahn via Frankfurt a/O. v. l. resp. 10. October
1874. Bekanntmachung v. 14/1. 77. Vom 20. Januar 1877 ab wird
der procentuale Zuschlag in vorbezeichneten Tarifen, bei Aufgabe
in Ladungen von mindestens 10 000 Kilogramm oder Zahlung der
Fracht für dieses Gewicht nicht mehr erhoben.
Mit dem 15. Mai 1876 ist ein gemeinschaftlicher Tarif der
Oberschlesischen Bahn und Ivönigl. Ostbahn für den Transport
von Steinkohlen aus dem Glatzer Grubenrevier ab Station Glatz
der Oberschlesischen Bahn nach Driesen und den östlich davon
gelegenen Ostbahnstationen via Breslau-Posen-Kreuz resp. Brom-
berg, oder Thorn herausgegeben, die procentualen Zuschläge zu
den Frachtsätzen werden vom ljl. 77 ab nicht mehr erhoben. (Ostb.)
Steinkohlen. Tarif No. 22 für Steinkohlen und Coaks vom
1 1 7. 75 nebst Nachtrag I v. ljl. 76 ist aufgehoben und durch einen
neuen Tarif v. 25/1. 77 ersetzt worden. 0,30 di (Saarbrücker E.)
(Die Schluss-Notizen folgen demnächst bei der Uebersicht pro Februar.)
Verlegt und berausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
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Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen/
Organ des Vereins.
Siebzehnter «J alt r $? »> ea
Berlin, den 12. März 1877.
Inhalt: Frequenz des Personenverkehrs. — Oesterreichisch-Ungarische Correspondenz. — Erkenntniss des Königl. Preuss. Oberverwaltung* -
gerichts vom 6. Januar 1877. — Oberschlesische Eisenbahn (Statistische Darstellung der Kohlenbewegung). — Bremer Conferenz behufs Berathung
der Kohlentariffrage. — Schweiz (Nordostbahn). — Frankreich. — Italien. — Portugal. — Algerische Bahnen. — Juristisches. — Literatur. —
Personal-Nachrichten. — Berichtigung. — Officielle Anzeigen: 1. Stations-Eröffnungen. 2. Betriebsstörungen. 3. Betriebsergebnis.se. 4. Tarif-
änderungen. 5. Submissions-Resultate. 6. Submissionen. — Zusammenstellung der Betriebsergebnisse der Oesterreichiseh-Ungarischen Eisen-
bahnen im Januar 1877. — Coursblatt. — Privat- Anzeigen.
Frequenz des Personen-Verkehrs.
Arnsberg, den 4. März 1877.
Zahlen beweisen, und die Zahlen der statistischen Nachwei-
sungen beweisen ganz unzweideutig, dass die Einnahmen aus dem
Personen-Verkehr durchschnittlich kaum zur Hälfte die Betriebs-
kosten der Personen- und Schnellzüge decken. Solche Resultate
fordern zu den ernstesten Erwägungen auf, und da auch hier die
sichtbare Wirkung wohl erst aus dem Zusammenwirken verschie-
dener schwer zn erkennender Ursachen hervorgegangen ist, so
hat es an einer Umschau nach verschiedenen Richtungen hin
nicht gefehlt.
Diese Umschau hat zu einer näheren Beleuchtung verschie-
dener hierbei concurrirender Verhältnisse geführt, und ist z. B.
die Belastung der Eisenbahnen durch die Post, die Reduction der
Wagenclassen, die anderweite Normirung des Personengeld-Tarifes,
Aufhebung der Retour- und Rundreise-ßillets , der zunehmende
Luxus in der Ausstattung der Wagen etc. bereits Gegenstand
mehrfacher Erörterungen gewesen, ohne dass indessen die Um-
schau hiermit schon als abgeschlossen betrachtet werden könnte.
Es sei daher gestattet, auch auf einen anderen Punct noch
die Aufmerksamkeit zu lenken, und eine Revision der Fahrpläne
in Anregung zu bringen.
Da die Eisenbahnen unstreitig eines der nothwendigsten
Verkehrsmittel bilden, so sollten sie auch den Bedürfnissen des
Verkehrs möglichst gut angepasst sein: die Eisenbahnen sind des
Verkehrs wegen, nicht umgekehrt, der Verkehr der Eisenbahnen
wegen da.
Sollen die Eisenbahnen nun den Anforderungen des Verkehrs
entsprechen, so wird es zunächst erforderlich sein, auch die For-
derungen des Verkehrs »den Leistungen nnd Einrichtungen der
Eisenbahnen gegenüber zu stellen, und hier zeigt ein Blick auf die
graphischen Fahrpläne der meisten Bahn-Verwaltungen, dass einer
Forderung des Verkehrs nicht in vollem Masse Rechnung ge-
tragen wird.
Alle Fahrpläne zeigen lange durchlaufende Linien, als die
Wege der zwischen weit von einander entfernten Endstationen
sich bewegenden Züge. Es ist demnach dem Durchgangs-Verkehr
vor allen Dingen Rechnung getragen, während doch ausser diesem
auch der Local - Verkehr sein Recht verlangt; dieser aber wird
nicht besonders berücksichtigt sondern mag sehen, wie er neben
dem Durchgangs-Verkehr fertig wird.
Stellt man nun aber die Forderungen desDurchgangs-Verkehrs
denen des Local-Verkehrs gegenüber, so zeigt sich bald, dass die
Interessen Beider keineswegs immer mit einander liarmoniren,
sondern sogar theilweise einander ausschliessen. Denn während
der Durchgangs-Verkehr (zunächst soll nur der Personen-Verkehr
in’s Auge gefasst werden) ohne Rücksicht auf Tageszeit und Stunde
nur möglichste Schnelligkeit in der Beförderung auf weite Strecken,
verbunden mit möglichstem Comfort, wenig Haltepuncte, möglichst
wenig Wagenwechsel, und möglichst durchgehendes Personal zur
Vermeidung unnöthiger Billet-Revisionen verlangt, kann derLocal-
Verkelir, der sich immer nur auf kurze Distanzen erstreckt, gerne
auf grosse Geschwindigkeit in der Beförderung Verzicht leisten,
wenn ihm nur die Ankunft am Zielpuncte zu der gewünschten
Tageszeit und Stunde ermöglicht wird. Der Local-Verkehr ist zur
Erledigung seiner kurzen Geschäfte an bestimmte Tageszeiten
und Stunden gebunden, und zwar sind diejenigen Städte, in denen
Gerichts-, Regierungs- und andere öffentliche Behörden ihren Sitz
haben, in denen regelmässige Wochenmärkte abgehalten werden
und Kaufläden die erwünschte Gelegenheit zum Einkäufe der
eigenen Bedürfnisse bieten, vorzugsweise die Zielpuncte des Local-
Verkehrs; liier wird der Local - Verkehr auf das Aeusserste be-
schränkt und belästigt, wenn wegen unpassender Zeit der An-
kunft am Zielpuncte ausser der für das beabsichtigte Geschäft
erforderlichen Zeit noch ein mehr oder minder grosser Zeitraum
verwendet werden muss, ohne entsprechend benutzt und ausge-
füllt werden zu können. Umgekehrt ergiebt sich hieraus, dass
der Local-Verkehr erheblich geweckt und befördert werden kann,
wenn dem Hauptbedürfnisse desselben, rechtzeitig am Zielpuncte
anzukommen und rechtzeitig wieder fortreisen, also die für die
Reise ausgesetzte Zeit unter Berücksichtigung der üblichen Ge-
schäftsstunden möglichst ausnutzen zu können. Rechnung ge-
tragen wird.
Nimmt man nun die graphischen Fahrpläne zur Hand,
markirt darauf diejenigen Orte, die als Sitz von Gerichts- etc. Be-
hörden, Marktplätze etc. wohl Anspruch darauf erheben könnten
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als Zielpuncte ries Local-Verkehrs angesehen zu werden, und prüft
man darauf hin die Ankunfts- und Abfahrtszeiten der festgestellten
Personen- und Schnellzüge, so ergiebt sich das Resultat, dass
dem Local-Verkehr nur eine ganz ausserordentlich geringe Anzahl
von Plätzen aufgeschlossen ist, und dass diese soweit von einander
entfernt liegen, dass die mit einem Geschäfte verbundenen Unan-
nehmlichkeiten, Zeitverluste etc. Veranlassung geben, die Ge-
schäfte selbst nur auf das nothwendigste Mass zu beschränken.
Ist es da zu verwundern, dass der gegen den Durchgangs-
Verkehr so sehr zurückgesetzte Local-Verkehr nicht recht auf-
kommen kann? sollte der geringe Ertrag des Personen-Verkehrs
nicht auch hierin eine seiner vielen Ursachen haben? Es dürfte
wenigstens hieraus zur Genüge hervorgehen, dass Durchgangs-
Verkehr und Local-Verkehr nicht nothwendig gemeinschaftliche
Interessen haben, diese vielmehr nur auf so wenigen Puncten zu-
sammenfallen, dass es generell wohl als unmöglich bezeichnet
werden muss, diesen verschiedenen Interessen durch ein und das-
selbe Mittel: einen und denselben Zug entsprechen zu können.
Ein zwischen weit von einander entfernten Endstationen
sich langsam hinschleppender Personenzug, der die verschiedenen
Stationen zu den verschiedensten, für Geschäfte nicht immer pas-
senden Tageszeiten berührt, kann wohl eine nothdürftige Com-
munication zwischen diesen Orten lierstellen, nie aber einen
eigentlichen Local-Verkehr begünstigen oder gar hervorrufen; der
Local-Verkehr aber bildet die eigentliche Grundlage des Durch-
gangs-Verkehrs, auf welcher sich dieser erst entwickelt hat, und
es dürfte sich daher empfehlen, auch ihm eine etwas grössere
Beachtung zu schenken.
Fasst man zunächst die oben bezeichneten Zielpuncte des
Local-Verkehrs in’s Auge, so ergiebt sich, dass hier mit 2 Zügen
hin und 2 Zügen zurück den weitgehendsten Ansprüchen Genüge
geleistet werden kann, wenn die Ankunft am Zielpuncte Morgens
und Nachmittags, die Abfahrt Mittags und Abends erfolgt; der
Local-Verkehr verlangt also bei einem grossen Bahnnetz mehrere
in verhältnissmässig kurzen Touren sich nahezu gleichzeitig be-
wegende Personenzüge (Localzüge), deren Fahrplan sich wesent-
lich nach der Lage und Wichtigkeit der einzelnen Zielplätze zu
richten hätte. Hierdurch dürfte sich der Vortheil erreichen lassen,
dass, während auf diese Weise dem Local-Verkehr gedient wird,
gleichzeitig der Durchgangs- Verkehr von dem Local-Verkehr gänz-
lich entlastet wird : es können diese Zielpuncte des Local-Verkehrs^
die ja immer die grösseren und wichtigeren Stationen bezeichnen,
auch zugleich die einzigen Haltepuncte des Durchgangs-Verkehrs
(ausser Knoten- und Maschinenstationen) bilden, so dass einzig
und allein auf diesen Stationen ein Uebergang vom Local-Verkehr
zum Durchgangs-Verkehr und umgekehrt vermittelt wird, diese
Stationen dann auch allein mit Bahnhofs-Restaurationen ausge-
stattet zu werden brauchten, und damit zugleich einem weiteren
Uebelstande: dem Unwesen der Bahnhofs-Restaurationen ge-
steuert werden könnte, da die Restaurationen nur auf denjenigen
Bahnhöfen wirklich dem Interesse des Publicums dienen, auf
denen das reisende Publicum zu längerem Aufenthalte genöthigt
ist, während die meisten Bahnhofs-Restaurationen mehr Ein-
wohner des Orts als Reisende zu ihren Gästen zählen, daher wohl
unbedenklich in Wegfall kommen könnten.
Eine solche Anordnung würde zunächst den Vortheil haben,
dass der Verkehr und Handel aus den kleinen Landstädten, Dör-
fern, Gütern und Landbezirken, der doch die Grundelemente des
grossen Verkehrs liefert, sich wieder denjenigen Städten zuwenden
würde, die ihnen zunächst liegen und den naturgemässen Markt
für die eigenen Erzeugnisse und Producte bilden, ihnen aber
wegen der für die persönliche Vermittelung des Geschäftes un-
günstigen Lage der Züge zur Zeit vielfach verschlossen sind, so
dass sie sich, um die Züge vortheilhaft benutzen zu können, nicht
selten entferntere und ungünstigere Marktplätze aufsuchen, d. li.
sich dem Durchgangs-Verkehr zuwenden müssen, weil der Local.
Verkehr kein geeignetes Mittel bietet um durch persönliche Ge.
schäfts-Verhandlungen die möglichst vorth eilhafteste Verwerthung
der eigenen Erzeugnisse herbeiführen zu können.
Aus einer solchen Erleichterung der Communication würde
dann von selbst auch eine vermehrte Frequenz sich ergeben, da
hierdurch nicht allein die Geschäftsreisen, sondern auch die Ver-
gnügungsreisen im engeren Kreise wie, im Anschlüsse an den
Durchgangs-Verkehr, auch für weitere Touren erleichtert werden.
Die practische Durchführung einer solchen Modificirung der
Fahrpläne stösst allerdings auf viele Schwierigkeiten, indessen
können dieselben wohl kaum als unüberwindlich angesehen
werden.
Zunächst mag es wohl einer besonderen Umsicht bedürfen,
um nicht zu viele und nicht zu wenige Orte auszuwählen, die als
Zielpunkte des Local-Verkehrs und Haltepunkte des Durchgangs-
verkehrs vorzugsweise in’s Auge zu fassen wären; sodann mag
wohl auch eine besondere Gewandtheit und Geschicklichkeit er-
forderlich sein, um die Fahrpläne für die Local - Personenzüge,
ihrem eigentlichen Zwecke gemäss, wie mit Rücksicht auf den
thunlichsten Anschluss an die durchgehenden Schnell- und Cou-
rierzüge zu entwerfen, — allein unüberwindliche Schwierigkeiten
sind dies ebensowenig, als die Gestellung und Beförderung mehrerer
gleichzeitig auf verschiedenen verhältnissmässig kurzen Touren
fahrender Local-Personenzüge.
Denn wenn hiernach ausser den durchgehenden Schnell-
und Courierzügen kein Personenzug auf grosse Strecken durch-
zuführen sein würde, so könnten die sämmtlichen Personenzug-
trains aufgelöst und daraus die erforderliche Anzahl kleiner Trains
für die Localzüge gebildet werden, die eben grossen Anspruch
nicht erheben. Da die Localzüge ferner eine grosse Geschwindig-
keit nicht beanspruchen, würde hier auch die Verwendung von
leichten Rangir- sowie schweren Güterzug-Maschinen zulässig sein,
so dass dann, zur besseren Ausnutzung der Zugkraft, hier auch
wohl combinirte Züge — ungeachtet der mancherlei Einwendungen
dagegen — zweckmässig zur Anwendung würden kommen können ;
ebensowenig dürfte die zeitweise Heranziehung und Verwendung
von Güterzug -Personalen zur Bedienung der Local-Personenzüge
Schwierigkeiten haben, im Gegentheil dem Fahrpersonal hiedurch
Gelegenheit geboten werden, sich in seinem Fache und im Ver-
kehre mit dem Publikum mehr und mehr auszubilden, so dass
sich das Fahrpersonal der durchgehenden Schnellzüge dann hier-
aus recrutirt.
Schwierigkeiten sind demnach zwar vorhanden, würden sich
jedoch überwinden lassen, wo nach Obigem der Local-Verkehr eine
Trennung vom Durchgangs- Verkehr verlangt.
Der Güter - Verkehr ist hierin bereits mit gutem Beispiele
vorangegangen, und wenn freilich auch die graphischen Fahrpläne
selbst für die sogenannten Local-Güterzüge noch immer vorzugs-
weise die Form lang durchlaufender Linien zwischen ziemlich
weit entfernten Endstationen zeigen, so ist dennoch die Trennung
des Durchgangs- Verkehrs von dem Local-Verkehr fast überall und
vollständig durchgeführt, und zwar — wie es scheint — mit gutem
Erfolge. Vielleicht dürfte auch hierin eine Anregung zu einem
Versuche gefunden werden. G. Dulk.
Oesterreichisch-Ungarische Correspondenz.
Wien, 5. März 1877. (Parlamentarisches. Südbahn-Trennung.
Sequestrationsgesetz. Schleppbahnen. Heizwertlie. Jänner-Ein-
nahmen.)
Ein totaler Umschwung ist in den Eisenbahndebatten des
Oesterr. Abgeordnetenhauses bemerkbar. Die Erkenntniss der
unabweisbar dringlichen Ordnung des Eisenbalmcredites zur Kräf-
tigung des staatlichen Credites scheint endlich zum Durchbruch
gelangt zu sein. Die Rede des gewesenen Ministers Dr. Herbst für
das auch fast einstimmig angenommene Gesetz über die Trennung
des Südbahnnetzes und die Ausschuss - Verhandlungen über das
Sequestrationsgesetz gestaltete sich zu einem warmen Plaidoyer für
das Oesterr. Bahnwesen selbst. Dr. Herbst, der Erfinder der verlning-
nissvollen Rabulistik bezüglich der Betriebsdeficite gefiel sich lange
in der starren Negation den meisten Eisenbahnfragen gegenüber;
sein pater peccavi wird nun, fast zu spät, von seinen Getreuen
getheilt. Dazu kamen die tlieils ausgeführten, theils nur bean-
271
tragten weiteren Adressen mehrerer Handelskammern an den
Handelsminister, sich in dem Reformwerke nicht durch die Ab-
stimmung über die Dux - Bodenbacher Bahn beirren zu lassen,
welcher auch diesem allgemein geäusserten Wunsche nachkommt
und wacker seine Vorlagen vertritt.
Die Trennung des S ü dbahnnetzes ist, nachdem an dem
zustimmenden Votum des Oberhauses nicht zu zweifeln, eine
seit 17 Jahren aufgeschobene internationale Leistung und ein un-
erlässlicher Schritt zur Herstellung des Credites dieser in jeder
andern Beziehung musterhaft geleiteten grössten Eisenbahngesell-
schaft Europa’s. Die jährliche Rente von über 29'5 Millionen Francs
welche die Südbahn für die Ueberlassung ihres Italienischen Netzes
von der Italienischen Regierung erhält, wird sie in die Lage
setzen, die finanziell bedenkliche Manipulation mit den .kurzsich-
tigen Bons fallen zu lassen. Hierdurch gewinnen die Prioritäten
dieser Bahn den vollen Bedeckungsfond, wenn ihnen auch schein-
bar ein wesentlicher Theil des Pfandobjectes entgeht. Es ist auch
Aussicht vorhanden, dass den Actien ebenfalls eine mässige Rente
zufallen wird. Entschliesst sich die Ungar. Regierung, wie es den
Anschein hat, zum Ankauf der Ungar. Linie auf der gleichen Ver-
handlungsbasis wie die Italienische Regierung, so wird der über-
wiegendverkehrskräftigere Oesterreichische Theil bald die finanzielle
Bedeutung gewinnen, welche ihm gebührt. Nur Ein Redner hat
die dem Oesterr. Staate gegenüber durch diese Trennung noth-
wendig gewordenen Concessions- Aenderungen ganz unbegründet
bekämpft. Dieselben beziehen sich auf die Rückzahlungs-Modali-
täten der Südbahn-Schuld an den Staat, auf die von dieser Ge-
sellschaft concessionsmässig anzusprechende Brutto-Garantie und
auf den letzten Termin für ihre Steuerfreiheit. Dr. Herbst be-
zeichnete den Vertrag mit der Italienischen Regierung als besonders
günstig für die Gesellschaft und meinte, der Oesterreichischen
würde er einen solchen nicht empfehlen können. Der Oesterr.
Eisenbahn credit werde am meisten durch Allarmrufe wie die der
Brochüre: „Die Südbahn-Prioritäten in Gefahr“ allarmirt. (Er hätte
noch die tendenziös entstellende Brochüre: „(Jn peu de lumiere
sur l’Autrichien“ erwähnen können, welche, ungeachtet des Stei-
gens aller Bahneffecten in der verflossenen Woche, doch den Cours
der Oesterr. Staatsbahn sehr deprimirte). Der Staat darf endlich
nicht die Nothlage einer Bahn benutzen (eigentlich missbrauchen),
um günstigere Bedingungen für sich herauszuschlagen.
Aus den Verhandlungen des Ausschusses über das Gesetz
wegen Regelung der Verhältnisse garantirter Eisen-
bahnen können wir bei dem uns zugemessenen Raum nur die
gefassten Beschlüsse mittheilen.
§2 wird in folgender Fassung angenommen: „Die Regierung
iöt berechtigt, den Betrieb garantirter Eisenbahnen, welchen sie
einen Vorschuss zur Bedeckung von Betriebskosten-Abgängen ge-
währt hat, ganz oder theilweise selbst zu führen oder durch An-
dere führen zu lassen. Dieses Recht der Regierung erlischt, wenn
die Unternehmung solche Vorschüsse durch drei auf einander
folgende Jahre nicht mehr in Anspruch genommen hat.“
Mit einigen geringfügigen stylistischen Aenderungen wird
§ 3 des Sub - Comite’s angenommen. „Rücksichtlich der Erfolg-
lassung, Verzinsung und Rückzahlung der im § 1 erwähnten Vor-
schüsse haben die für die Garantievorschüsse der betreffenden
Bahnen gelten den Bestimmungen sinngemäss mit der Modification An-
wendung zu finden, dass zur Tilgung der im Eingänge dieses Pa-
ragrapbs bezeichneten Vorschüsse -die ganzen Betriebsüberschüsse
mit dem Vorrange vor der Rückzahlung der Garantieschulden zu
verwenden sind. Insolange daher im Sinne des § 1 des gegen-
wärtigen Gesetzes geleistete Vorschüsse aushaften, hat die etwa
für die betreffende Bahn getroffene Bestimmung, wonach nur die
Hälfte des die garantirte Jahressumme überschreitenden Reiner-
trages zur Zurückzahlung eines vom Staate geleisteten Vorschusses
sammt Zinsen an die Staatsverwaltung abzuführen ist, nicht An-
wendung zu finden.“
Nach Ablehnung des Antrages auf Trennung dieser wie der
übrigen Bestimmungen, behufs deren Zusammenfassung in ein
besonderes Gesetz wird § 4 über die Sequestration der Bahnen,
welche für 5 aufeinanderfolgende Jahre mehr als die Hälfte des
' garantirten Reinerträgniss in Anspruch genommen haben — lebhaft
debattirt. Der § 4 wird insbesondere wegen der Frage der Ver-
pachtung solcher Bahnen an das Sub-Comite zurückgewiesen.
Der wichtige § 5 lautet nach dem Sub-Comite-Antrage:
„Die Regierung wird ermächtigt, bei vorläufigen Vereinba-
rungen über den Ankauf garantirter Eisenbahnen die Zahlung des
Kaufschillings nach Abzug der voll zu übernehmenden Prioritäten-
schulden in Eisenbahn-Schuldverschreibungen zuzusichern.
Die durch solche Verhandlungen veranlassten Eingaben, Ein-
tragungen, Ausfertigungen, Verträge und sonstigen Urkunden ge-
messen die Gebühren- und Stempelfreiheit.“
Auch § 5 wird schliesslich zur präciseren Formulirung an
das Comite zurückgewiesen.
Am 21. v. M. Z. 2056 hat die Oesterreichische General-lnspec-
tion die periodische Vorlage eines Ausweises und einer schema-
tischen Darstellung sämmtlicher Schleppbahnen, welche an
die Hauptlinien der betreffenden Bahn anschliessen, unter Be-
kanntgabe der bezüglichen Formularien angeordnet.
Die Wiener Zeitung veröffentlicht die Kundmachung der
Bergdirection Pribram über die daselbst im Aufträge des Acker-
bau-Ministeriums errichtete Versuchstation zur Feststel-
lung der Heizwerth e verschiedener Brennstoffe. Den diesbe-
züglichen Bedingungen entnehmen wir, dass zu jedem Versuche
10 000 Kilogramm Brennstoff franco einzusenden sind und dass
mit je 5000 Kilo ein abgeschlossener, einander controllirender Ver
such durchgeführt wird; der nutzbar verwendete Brennstoff wird
den Partheien nach dem Locopreis vergütet; dieselben haben für
die Vornahme des Versuches incl. der chemisch-physicalischen
Untersuchung 80 fl. zu entrichten und erhalten über deren Re-
sultat ein amtliches Certificat.
Im Jänner d. J. wurden auf den Oesterreichisch-Ungarischen
Eisenbahnen im Ganzen 2 306 841 Reisende und 3 098 252 Tonnen
Frachten befördert und hierfür eine Gesammteinnahme von
13 783 343 Gulden erzielt. Die durchschnittliche Betriebslänge be-
trug 17 292, im gleichen Monate des Vorjahres 16 665 Kilometer;
mithin stellt sich die durchschnittliche Einnahme per
Kilometer im Jänner 1877 auf 797 fl., um 14 fl. — l-7pCt.
ungünstiger als im Monate Jänner 1876. Das durchschnittliche
mit 797 fl. bezifferte Erträgniss per Kilometer im Jänner 1877
wurde diesmal von 14 Bahnen überschritten; es sind dies:
Einnahme
per Monat
undKilom.
1. Die Kaiser Ferdinands-Nordbahn 2 872 fl.
2. Galizisclie Karl Ludwig-Bahn: Strecke Krakau-Lemberg 2 272 „
3. Aussig-Teplitzer Eisenbahn 1 879 „
4. Hauptbahn der Kaiserin-Elisabeth-Bahn 1 338 „
5. Dux-Bodenbacher Bahn 1 316 „
6. Graz-Köflacher Bahn 1 230 „
7. Böhmische Westbahn 1 206 „
8. Mohäcs-Fünfkirchner Bahn 909 „
9. Galizisclie Karl-Ludwig-Bahn: Strecke Lemberg-Pod-
woloczyska-Krasne-Brody 860 „
10. Turnau-Kralup-Prager Eisenbahn 851 „
11. Buschtiehrader Eisenbahn 836 „
12. Südnorddeutsche Verbindungsbahn 826 „
13. Oesterreichische Nordwestbahn, Ergänzungsnetz . . 813 „
14. Oesterreichische Nordwestbahn, garantirte Strecke . 807 „
Erkenntniss des Königlichen Oberverwaltungsgerichts
vom 6. Januar 1877
in der Verwaltungsstreitsache
der Gemeinde Wustermark, Beklagte und Revisionsklä-
gerin,
wider
die Magdeburg -Halberstädter-Eisenbahn-Gesellschaft zu
Magdeburg, Klägerin und Revisionsbeklagte.
Das Königliche Oberverwaltungsgericht hat für Recht er-
kannt,
272
dass auf die Revision der Beklagten die Entscheidung des
Königlichen Bezirksverwaltungsgerichts zu Potsdam vom
16. September 1876 zu bestätigen und die Kosten der Revi-
sionsinstanz — unter Feststellung des Werths des Streitge-
genstandes auf 276 ü 50 4 - der Beklagten aufzuer-
legen. v. R. w.
Gründe:
Ueber die „Regelung des Stimmrechts und der Gemeindeab-
gaben“ in Wustermark bestimmt ein am 16. März 1874 vom Kreis-
ausschuss bestätigtes Statut vom 9. ej. m., dass alle Gemeindeab-
gaben vom 1 April 1874 ab nach Massgabe der Grund-, Gebäude-,
Classen- und Einkommensteuer in Geld zu entrichten und die
nicht im Gemeindebezirk wohnenden Grundstücksbesitzer (Forensen)
und die juristischen Personen mit ihrem aus dem Grundbesitze
ihnen zuiliessenden Einkommen fingirt zur Classen- resp. Ein-
kommen-Steuer zu veranlagen sind, dass ferner an dem Stimm-
recht, dessen Umfang im Uebrigen nach Massgabe des von dem
einzelnen Steuerpflichtigen zu entrichtenden Betrages der ge-
nannten Staatssteuern abgestuft wird, auch die Forensen und
juristischen Personen Theil nehmen.
Nach Inhalt einer an das Directorium der Magdeburg-
Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft gerichteten Mittheilung des
Gemeindevorstandes zu Wustermark ist der Jahresetat der dor-
tigen „Gemeinde-Communal-Steuer“ pro 1876 mit 96 pCt. der jähr-
lich zu zahlenden Staatssteuer festgestellt und sollte die genannte
Gesellschaft hiernach 3 22 JA Communalsteuer pro 1876 zahlen.
Sie zahlt an Staatssteuern „für Wustermark“ nur 47,40 JA Ge-
bäudesteuer und hat hiervon 96 pCt. = 45,50 JA Communalsteuer
entrichtet. Sie bestreitet dagegen die Zahlungsverpflichtung in
Betreff der mehrgeforderten 2 7 6,50 JA, bei deren Berechnung —
wie sie annimmt, derjenige Jahresbetrag (von 288 J€) zu Grunde
gelegt ist, welchen sie als Kreiscommunalsteuer zu entrichten hat.
Unter dem 19/21. April 1876 wandte sie sich zunächst an
den Kreisausschuss des Kreises Osthavelland, indem sie — das Recht
der Landesgemeinden zur Erhebung von Communal-Einkommen-
steuer überhaupt bestreitend — den Gemeindevorstand dahin an-
zuweisen beantragte, dass er von Einforderung der Gemeinde-
Einkommensteuer Abstand nehme.
Der Kreisausschuss erwiderte in einer am 28. April abge-
gangenen Verfügung vom 21. ejd. m., dass das Verfahren des Ge-
meindevorstandes, da die Gemeindesteuer in Wustermark durch
Zuschläge zu den directen Staatssteuern erhoben werde, an sich
gerechttertigt sei, dass er indess anheimgebe, den Weg des Ver-
waltungsstreitverfabrens einzuschlagen.
Hiergegen legte die Gesellschaft unter dem 4. Mai Berufung
ein. Die Berufungsschrift — zunächst dem Königlichen Bezirks-
verwaltungsgericht in Potsdam überreicht und von diesem am 16.
Mai bei dem Kreisausschuss eingegangen — enthielt den Antrag,
dahin zu erkennen:
dass die Entscheidung des Kreisausschusses aufgehoben und
die Gemeinde Wustermark nicht für befugt erachtet werde,
von der Gesellschaft an Communalsteuern pro 1876 ausser
96 pCt. der von ihr innerhalb der Gemeinde gezahlten Ge-
bäude- und Grundsteuer noch fernere 276,50 JA zu erheben,
die Gemeinde auch schuldig, die Kosten beider Instanzen
zu tragen.
Zur Begründung dieses Antrages wurde geltend gemacht,
dass, wenn die Communalsteuer innerhalb der Gemeinde Wuster-
mark als Zuschlag zu den Staatssteuern erhoben werden solle,
hiervon der Gesellschaft gegenüber insofern abgegangen sei, als
sie Staats-Einkommensteuer in Wustermark überhaupt nicht ent
richte. Uebrigens werde fortdauernd bestritten, dass Landgemeinden
— zumal von Eisenbahn -Gesellschaften — Einkommensteuern zu
erheben berechtigt seien.
Die Beklagte widersprach diesen Ausführungen, machte gegen
dieselben insbesondere geltend, dass Klägerin nach dem Statut
Gemeindemitglied sei und ihre bezüglichen Rechte in der Gemeinde-
versammlung durch Mandatare auszuüben habe, und beantragte,
den Bescheid des Kreisausschusses zu bestätigen.
Bei dieser Sachlage entschied das Königliche Bezirksver-
waltungsgericht zu Potsdam am 16 September 1876:
dass unter Abänderung des Bescheides des Kreisausschusses
des Osthavelländischen Kreises vom 21. April 1876 die Ge-
meinde Wustermark nicht für befugt zu erachten, die Klä-
gerin bezüglich der Station Wustermark zu der dortigen
Communal - Einkommensteuer pro 1876 heranzuziehen, die
bei einem Objecte von 276 JA auf 10 JA festgesetzten Kosten
und baaren Auslagen des Verfahrens, sowie die Auslagen
des obliegenden Th eiles, deren Festsetzung vorzubehalten,
der Beklagten zur Last zu legen.
In den Gründen wird ausgetührt, dass das Besteu erungs-
iecht der Landgemeinden sich grundsätzlich nur auf physische
Personen erstrecke Ein Anderes bestimme insbesondere auch
das Landgemeindeverfassungsgesetz vom 14. April 1856 nicht.
Hiergegen hat die Beklagte rechtzeitig das Rechtsmittel der
Revision eingelegt. Sie erachtet das bestehende Recht insofern,
als dasselbe eine Heranziehung juristischer Personen zu den Orts-
communallasten auf Grund eines Statuts wie des vorliegenden
nicht untersage, für verletzt und sie beantragt, unter Aufhebung
der angefochtenen Entscheidung den Bescheid des Kreisausschus-
ses zu bestätigen.
Es musste jedoch — worauf der Antrag der Klägerin ge-
richtet -war — die Vorentscheidung lediglich bestätigt werden.
Das Allgemeine Landrecht (Th. n. Tit. 7 § 43) bestimmt unter der
Ueberschrift: „von Dorfgemeinden“:
„die baaren Geldausgaben werden in der Regel nach dem
Verhältniss der Landesherrlichen Steuern aufgebracht.“
Es kann zugegeben werden, dass den Dorfgemeinden hier-
nach nicht verwehrt war, ihr Abgabenwesen abweichend von der
„Regel“ nach Massgabe der §§ 26 ff. Tit. 6 Th. II. des Allgemeinen
Landrechts statutarisch zu ordnen. Jedenfalls aber erlitt dieses
Recht eine wesentliche Beschränkung durch § 13 des Gesetzes
über die Einrichtung des Abgabenwesens vom 30. Mai 1820 (Ge-
setzsammlung Seite 134f). In dieser Bestimmung wird davon aus-
gegangen, dass die Auibringung der „Bezirks- und Gemeine-Aus-
gaben“ regelmässig au dem Wege einer Erhöhung der Classen-
oder der Mahl- und Schlachtsteuer zu erfolgen habe und im An-
schluss hieran wird weiter verordnet:
„Andere Auflagen und Ausschläge für die Bezirks- und
Gemeindebedürfnisse können jedoch nur dann erhoben wer-
den, wenn sie bereits bestehen, und das Bedürfniss dersel-
ben noch fortdauert, oder wenn sie in der Verfassung; oder
auf landesherrlicher Bewilligung beruhen, in allen Fällen
aber nur, insofren sie den Bestimmungen der allgemeinen
Steuergesetze und der Freiheit des innern Verkehrs nicht
hinderlich sind.“
Gemeindeabgaben, welche nicht dem für die Erhebung der
persönlichen Staatssteuern geltenden Systeme folgen, sind hier-
nach nur insoweit gestattet, als sie bereits bei Erlass jenes Ge-
setzes entweder bestanden, oder doch im verfassungsmässigen
Rechte der einzelnen Gemeinden begründet waren. Es ist- damit
den Gemeinden versagt, noch nach Erlass jenes Gesetzes sich
eine Verfassung zu geben, welche für die Aufbringung der Ge-
meindebedürfnisse einen jenem Systeme nicht entsprechenden
Massstab einführt. Und selbst wenn damals bereits ein solcher
anderer Massstab verfassungsmässig begründet war, soll er be-
seitigt werden, sofern er den Bestimmungen der allgemeinen
Steuergesetze und der Freiheit des Verkehrs „hinderlich“ ist. Der
letztere Ausdruck passt freilich zunächst nur zu den unmittelbar
vorangehenden Worten: „Freiheit des Verkehrs“ — weniger zu
den Worten: „Bestimmungen der allgemeinen Steuergesetze“.
Gleichwohl ist mit Recht "die Bestimmung von den bisher zur
Entscheidung derartiger Fragen berufenen Verwaltungsbehörden
allgemein und regelmässig dahin gedeutet worden, dass die Ge-
meindeabgaben den allgemeinen Staatssteuergesetzen nicht ent-
gegen stehen dürften, mit diesen vielmehr grundsätzlich — im
Einklänge stehen müssen, so dass damit das Besteuerungsrecht
der Gemeinden auf dieselben Grenzen beschränkt wäre, wie das-
jenige des Staates. Für die Richtigkeit dieser Deutung spricht
insbesondere auch noch die Geschichte der Entstehung des § 13,
wie sich dieselbe aus den hier eingesehenen Acten des Staats-
archivs ergiebt. Die in Betracht kommenden Bestimmungen des
dem Staatsrathe vorgelegten Gesetzentwurfes lauteten:
„Andere Auflagen und Ausschläge zu denselben Zwecken
können insofern fortdauern, als sie in der Verfassung be-
ruhen oder durch eine landesherrliche Bestimmung be-
willigt, fortdauernd erforderlich und den gegenwärtigen
oder andern gesetzlichen Bestimmungen nicht entge-
gen sind. — ....
In keinem Falle dürfen sie jedoch eine Hemmung oder
Beschränkung des Verkehres mit sich bringen.“
Der Staatsrath erklärte sich mit diesen Bestimmungen ein-
verstanden, hielt jedoch eine andere Fassung für nothwendig:
Einerseits wurden die oben unterstrichenen Worte ersetzt durch -
„den allgemeinen Steuergesetzen“ und andererseits wurde — un-
ter Abänderung des Ausdrucks: „entgegen“ in: „hinderlich“ —
der Schlusssatz in den Hauptsatz hineingezogen, woraus schliess-
lich die gegenwärtige Fassung hervorging. Mit dieser hat dem-
nach zum Ausdruck gebracht werden sollen, dass Gemeindeab-
gaben, welche dem Staatssteuersysteme — zunächst den auf Grund
der Allerhöchsten Cabinetsordre vom 7. August 1820 (Gesetz-
sammlung pag. 133) bekannt gemachten Gesetzen — nicht ent-
sprächen, unzulässig seien. Diese Gesetze gestatten aber — und
zwar auch in ihrer gegenwärtigen Gestalt (Gesetz vom 1. Mai 1851,
Gesetzsammlung pag. 193) — die Heranziehung juristischer Per-
sonen zu einer Einkommensteuer nicht und muss es demnach
auch für unzidässig angesehen werden, dass eine Gemeinde —
wenn immerhin auch ihre Verfassung sie hierzu ermächtigen
sollte — diese Personen mit einer Einkommensteuer belaste.
Nicht ihre Verfassung, sondern nur ein Gesetz kann jener Be-
stimmung zufolge den Gemeinden dieses Recht gewähren und
wenn auch einem grossen Theile der Gemeinden des Preussischen
Staates durch entsprechende gesetzliche Bestimmungen ausdrück-
lich gestattet worden ist, juristische Personen nach dem aus ihrem
Grundbesitze und Gewerbebetriebe fliessenden Einkommen zu be-
steuern —
273
Städte- Ordnung für die sechs östlichen Provinzen etc. vom |
30. Mai 1853 (Ges. -Sammlung pag. 261) § 4.
Städte- Ordnung für die Provinz Westfalen vom 19. März
1856 (Ges.-Sammlung pag. 237) § 4.
Städte- Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856
(Ges.-Sammlung pag. 406) § 4.
Landgemeinde-Ordnung für die Provinz Westfalen vom 19.
März 1856 (Ges.-Sammlung pag. 265) § 60.
Gesetz, betreffend die Gemein aeverfassung in der Rheinpro-
vinz vom 15. Mai 1856 (Ges.-Sammlung pag. 435) Artikel 8.
Gemeindeverfassungsgesetz für die Staat Frankfurt a./M.
vom 25. März 1867 (Ges.-Sammlung pag. 401) § 8.
Gesetz, betreffend die Verfassung und Verwaltung der Städte
und Flecken in der Provinz Schleswig -Holstein vom 14.
April 1869 (Ges.-Sammlung pag. 589) § 23.
so haben doch tür die Landgemeinden der sechs östlichen Pro-
vinzen die allgemeinen Grundsätze der communalen Einkommen-
besteuerung eine Aenderung in diesem Sinne bisher noch nicht
erfahren. Insbesondere enthält das Gesetz, betreffend die Land-
gemeinde-Verfassung in diesen Provinzen vom 14. April 1856 (Ge-
setz-Sammlung pag. 359) eine solche Bestimmung nicht.
Der § 12 desselben bestimmt vielmehr nur, dass bei einer
neuen Vertheilung der Gemeindelasten, wie solche der § 11 da-
selbst vorsieht, die in der Gemeinde stattfindenden Abstufungen
des Grundbesitzes und des Classenverhältnisses berücksichtigt
und die den einzelnen Gemeindegliedern oder den Classen der-
selben aufzuerlegenden Antheile an den Lasten in ein angemes-
senes Verhältniss zu den Rechten und Vortheilen gesetzt werden,
welche dieselben in dem Gemeindeverbande geniessen. Hiermit
ist aber den Landgemeinden, welche, wie die Beklagte in Ueber-
einstimmung mit dem durch dieses Gesetz nicht aufgehobenen
§ 43 Tit. 7 Th. II. Allgemeinen Landrechts die Aufbringung der
Gemeindelasten nach dem Massstabe der dixecten Staatssteuern
beschliessen, nicht die Befugniss zugestanden, auch die der be-
treffenden directen Staats-Personalsteuer überhaupt nicht unter-
liegenden Personen heranzuziehen. Ebensowenig hat die Kreis-
ordnung vom 13. December 1872, welche den Kreisen die Heran-
ziehung der juristischen Personen nach einer fingirten Einkom-
mensteuer gestattet (§ 14) eine Aenderung hierin herbeigeführt.
Sie bestimmt über die Art der Vertheilung eigentlicher Gemeinde-
abgaben überhaupt nichts.
Aus diesen Gründen war in der Hauptsache und gemäss
§ 72 des Gesetzes vom 3. Juli 1875 (Gesetzsammlung pag. 375)
in Ansehung der Kosten, wie geschehen, zu entscheiden.
R. Oberschlesische Eisenbahn. Wir entnehmen dem Nach-
trag zum Jahres-Bericht pro 1875, enthaltend: Die Statistische
Darstellung der Güterbewegung etc. folgende Zahlen:
Die Gesammtsumme aller Transportmassen, welche sich im
Jahre 1875 auf dem Gebiete des Oberschlesischen Eisenbahn-
Unternehmens bewegten, beläuft sich auf 7 296 140 829 Kilogramm.
Der weitaus überwiegende Theil der Transporte umfasst Bergwerks-
producte. Es wurden an Brennmaterialien überhaupt (ausser
Holz) im Ganzen 4 033 622 959 k. und an Eisen und Stahl,
Eisen- und Stahlwaaren, sowie Erzen und Mineralien im Ganzen
487 054 566 k. befördert.
Die Kohlen-Transporte vertheilen sich auf:
Davon Versand
a) Steinkohlen in Procenten b) Cokes
Stargard
. . 120 352 400
624 700
Dölitz
1 961 900
0,5
29 500
Arnswalde
. . 4 015 900
0,25
176 800
Augustwalde . . . .
. . 886 500
—
Woldenberg
. . 383 300
3,o
90 600
Kreuz .......
—
148 900
Miala
. . 21 000
—
10 000
Wronke
4 688 700
—
110 800
Samter
Rokietnice
1,0
—
Posen
. . 83 667 900
0,2»
235 300
Pudewitz
Gnesen
1,0
5 600
Tremessen
Mogilno
.
1300
Amsee
—
Inowrazlaw
. . 18 765 400
—
112 400
Güldenhof
. . 318 200
318 200
Hopfengarten . . . .
—
Bromberg
Oj0
287 800
Gniewkowo
, . . 422 800
5 500
Thorn
—
13 300
Moschin
Czempin
401
Kosten
—
—
Davon Versand
a) Steinkohlen
in Procenten
b) Cokes
Alt-Boy en
—
—
Lissa
0,4
10 900
Fraustadt
6 100
Driebitz
616 700
lyr
—
Glogau
50,o
69 400
Klopschen
—
—
Quaritz
—
—
Waltersdorf
2,o
820 000
Sprottau
8 114 401
0,j
80 1 000
Buchwald
2,o
' 367 000
Sagan
880 000
Hansdorf
1 434 800
99, ,
3 001 000
Sorau
—
Reisen
2 209 200
—
—
Bojanowo
. 13 392 100
—
20 000
Rawitsch
. 23 914 100
—
12 900
Trachenberg
. 11 499 500
—
83 200
Gellendorf
—
100
Obernigk
3 135 900
—
5 900
Schebitz
2 902 000
—
19 400
Breslau
. 1 360 485 400
6,o
6 074 200
Rothsürben
13 252 100
75 000
Wäldchen
—
—
Strehlen
. 27 736 700
—
212 500
Heinrichau
3 417 200
—
—
Münsterberg
12 521800
—
12 500
Camenz
5 237 600
3,.
10 000
Frankenstein
5 183 700
66,o
71 600
Patschkau
8 771 700
—
Ottmachau
14 052 000
—
175 600
Giessmannsdorf ....
3 169 300
—
—
Deutsch -Wette . . . .
195 100
—
Ziegenhals
1 231300
—
—
Wartha
659 000
—
—
Glatz
7 537 000
6,o
28 000
Habelschwerdt ....
1 645 000
2 500
Mittelwalde
712 900
2 500
Jägerndorf
. 78 954 500
76 000
Ohlau
. 29 352 700
—
313 200
Brieg
. 42 054 600
—
491 900
Grottkau
24 782 500
—
84 100
Neisse
. 60 221 900
—
129 500
Löwen
18 291 800
—
252 000
Dam brau
5 420 800
—
20 000
Oppeln
. 36 379 300
7,o
6 455 200
Gogolm
. 86 585 800
208 200
Leschnitz
. 12 551 900
—
—
Kosel
. 27 643 700
—
136 500
Hammer
17 318 600
—
24 000
Nendza
2 992 300
—
1 000
Ratibor
32 530 000
572 1 0
Kreuzenort
3 843 300
—
Annaberg
3 753 900
24,o
1 200
Oderberg
. 275 824 500
2 195 800
Woinowitz
8 295 800
—
Peterwitz ....
. 11 558 900
—
7 600
Bauerwitz
. 27 860 800
—
147 600
Leobschütz
. 49 934 000
—
4 977 600
Czernitz
. 151 331 000
100,o
5 102 800
Rybnik
5 252 001
0,9
167 500
Czerwionka
3 018 400
100, o
—
Friedrichsgrube ....
. 35 082 600
96,o
1 643 600
Lazisk
. 71 649 200
100, o
68 100
Orzesche
97,o
1 717 700
Bradegrube
. 80 491 400
100, o
—
Nikolai
. 21 251 800
80,o
355 600
Emanuelsegen .....
. 22 184 100
100, o
—
Rudzinitz
. 34 173 000
—
7 700
Gleiwitz
. 108 211 300
18 426 700
Borsigwerk
. 131 556 800
93,o
65 000
Zabrze
. 25 638 7fl0
97,o
9 514 900
Zabrze, Cokesanstalt . .
. 565 898 500
100, 0
52 189 800
Ruda
. 221 064 100
100, o
768 000
Morgenroth
. 447 037 700
100, o
366 000
Beuthen
. 25 464 900
60,o
68 100
Karf
27 500
100*
—
Tarnowitz
. 124 618 300
2,5
17 295 500
Schwientochlowitz . . .
. 133 953 600
75,o
2 076 400
Königshütte
Kattowitz
. 787 260 700
98*
15 001 800
Bei Wilhelminen weiche
| 831 106 500
64,o
8 153 600
Karolinengrube ... . .
. 348 573 700
100, o
63 000
Myslowitz
. 213 002 600
66*
2 929 300
Brzezinka
. 239 730 300
100*
906 200
Neu-Berun
. 1 593 500
2,o
—
Oswiecim
. 289 275 600
626 500
274
Von Interesse dürfte noch der Kohlen- Verkehr der Station
Breslau sein. Derselbe beziffert sich auf im Ganzen 2 647 927 158
Ko., wovon 327 Mill. Ko. Versand und 2321 Mill. Ko. Empfang.
Neben dem oben verzeichneten Kohlen-Verkehr sind noch folgende
Artikel für den Verkehr der Station Breslau von Bedeutung:
15% Mill. k. Petroleum, 7 Mill. k. Blei- und Zinkweiss,
8 Mill. k. Chemikalien, Droguen etc., 11 Mill. k. Düngmittel,
108 Mill. k. Eisen und Stahl, Eisen- und Stahlwaaren (von letz-
terem Artikel also beinahe der vierte Theil des ganzen betreffen-
den Verkehrs der Oberschlesischen Bahn), 15% Mill. k. Erze und
Mineralien, 11% Mill. k. Fasstage aller Art (Fässer, Kisten etc.),
255 Mill. k. Getreide, 45 Mill. k. Hülsenfrüchte, 4% Mill. k.
Kartoffeln, 21% Mill. k. sonstige Feld-, Garten- und Wald-Er-
zeugnisse, 13 Mill. k. Flachs etc., 234 Mill. k. Bau- und Nutz-
holz (auch Grubenholz), 19 Mill. k. Eier, 40 Mill. k. Mühlen-
fabricate, 20 Mill. k. Salz, 17 ’/ä Mill- k. Spirituosen und Spiri-
tus, 10 Mill. k. Zucker, 12% Mill. k. Manufacturwaaren, 12%
Mill. k. Maschinen- und Maschinentheile , 12 Mill. k. Zink in
Blechen, 9 Mill. k. Oelkuchen etc., 87% Mill. k. Steine etc.,
106% Mill. k. Kalk (gebrannter) und Kalkasche.
Bremer Conferenz behufs Beratliung der Kohlentariffrage.
Auf Einladung des hierzu vom Preussischen Handelsminister
Dr. Achenbach beauftragten Geh. Regierungsrath Dittmer, Vor-
sitzenden des Eisenbahncommissariats zu Coblenz, hatten sich
die Vertreter von neun bei dem Transport nach Deutschen Nord-
und Ostseehäfen betheiligten Bahnverwaltungen,. Vertreter des
Bergbaues, unter ihnen der unermüdliche Vorkämpfer der zur
Debatte stehenden Frage, Herr W. T. Mulvany aus Düsseldorf und
ferner Vertreter der Seeplätze bezw. der Kohlenconsumenten am
27. v. Mts. in Bremen eingefunden.
Die Conferenz hatte die Aufgabe, im Anschluss an eine am
9. Juni v. J. in Hamburg abgehaltene Conferenz zu berathen,
welche weitere Tarifmassnahmen resp. Ermässigungen wünschens-
werth seien, um den Producten des Rheinisch-Westfälischen Koh-
lenreviers ein Absatzgebiet über die Deutschen Seehäfen hinaus
zu eröffnen. Von welcher Tragweite diese Frage, ergiebt sich,
wenn man in Betracht zieht, dass laut Jahresbericht des Vereins
für bergbauliche Interessen an Steinkohlen in dem Oberbergamts-
bezirk Dortmund producirt wurden:
1874 über 307 Millionen Centner,
1875 „ 336
also in dem letztgenannten Jahre 16 800 000 Tonnen, dass dagegen
die Einfuhr von fremden Steinkohlen nach Deutschland sich be-
zifferte im Jahre
1874 auf 4142 212 Tons,
1875 „ 4 643 183 „
und dass hierbei Grossbritannien den Hauptfactor spielt, nämlich
mit 2 057 029 Tons im Jahre 1874 und mit 2 154 367 Tons im
Jahre 1875.
Ein erhöhtes Interesse nimmt die Frage ferner in Anspruch
angesichts des in Folge des Darniederliegens jeglichen Verkehrs
der Kohlenindustrie drohenden Nothstandes.
Es lagen der Conferenz Anträge des Westfälischen Koblen-
ausfulircomites, sodann eine Eingabe der Bremer Handelskammer
vor. Dieselbe ging davon aus, dass die Deutsche Kohle zwar der
Englischen an Qualität völlig ebenbürtig sei, dass sie aber bei
ihrer völligen Unbekanntheit auf überseeischen Plätzen und ge-
genüber der zur Zeit selbst unbestrittenen Herrschaft der
Englischen Kohle grosse Schwierigkeiten haben werde, dieser
einen Theil des von ihr behaupteten Terrains streitig zu machen,
dass es jedoch unabweislich sei, den Kampf aufzunehmen, wenn
überhaupt eine nennenswerthe Erweiterung des Absatzgebietes
erzielt werden solle; dass auf einen Erfolg hierbei jedoch nur zu
rechnen sei, wenn es gelinge, die Westfälische Kohle auf den über-
seeischen Märkten zu einem Preise anzubieten, welcher — jeden-
falls die erste Zeit hindurch — den der Englischen Kohle unter-
biete, da sonst sich Niemand bemüssigt finden werde, das be-
währte Englische Product gegen das Deutsche hintanzustellen.
Eine derartige Preisstellung sei aber nur denkbar bei möglichster
Herabsetzung der Productionskosten, und bei Gewährung so-
wohl billiger Land- wie Seefrachten. In letzter Beziehung
erweise sich nun Bremen um deswillen als ein günstiger Export-
platz, als von der Bremischen Schifffahrt Mangels Export-
güter jährlich durchschnittlich ein Drittel des Gesammttonnen-
gehalts in Ballast ausgehe. In Folge dessen könnte von Bremen
aus die Schiffsfrachten besonders für weitere Reisen um so viel
billiger gestellt werden , als die Kosten betrugen, von hier nach
Cardiff zu versegeln, um dort Kohlen als Frachtgut einzunehmen.
Solle das angedeutete Ziel aber erreicht werden, so müsse auchSeitens
der Eisenbahnen jede ihnen mögliche Erleichterung des Land-
transports gewährt werden. Diese Idee wird unter genauer An-
| gäbe von Zahlen, sowie Bezeichnung der überseeischen Plätze, an
welchen die Deutsche Kohle eine Aussicht auf Abnahme habe, von
einem Mitgliede der Handelskammer in einem Expose weiter aus-
geführt, welches die Handelskammer zu dem ihrigen gemacht hatte.
Die in der Generaldebatte hervorgehobenen Gesichtspuncte,
bei welcher der Vertreter Hamburg’ s dieselben Gesichtspuncte ver-
trat, wie Bremen, veranlassten den Herrn Vorsitzenden, Geh. Rath
Dittmer, zu dem Resume, dass die von ihm aufgeworfene Frage
nach der Exportfähigkeit der Deutschen Kohle als bejaht anzu-
sehen sei.
Das Resultat der Specialdebatte, bei welcher es sich um die
einzelnen Verträge des Kohlenausfuhr - Comite’s drehte, war
folgendes :
Die Vertreter der Eisenbahnen erklärten, an dem Unter-
schiede von Export- und Localtarifen festhalten zu müssen. Auf
den von einem Mitgliede der Conferenz ausgesprochenen Wunsch,
wenigstens die Endpuncte der Bahnen, also die Hafenplätze, an
den Exporttarifen Theil nehmen zu lassen, wurde eisenbahnseitig
erwidert, dass, wo ein Bedürfniss vorliege, d. h. wo anderweit die
Deutsche Kohle mit der Englischen an den Hafenplätzen zu con-
curriren ausser Stande sei, eine Ermässigung der Localfrachten
in Betracht gezogen werden könne. Bezüglich der Forderung, die
ermässigten Tarife nicht von der Gestellung von 5 Doppelwagen
abhängig zu machen, dieselben also auch bei Einzelsendungen zu
gewähren, divergirten die Vertreter der Eisenbahnen in ihren Er-
klärungen. Köln - Minden äusserte, dass bei Bewilligung dieser
Forderung die Rangirgebiihren sich bedenklich erhöhen würden
und dass daher ihrerseits dem Anträge nicht stattgegeben werden
könne. Von anderer Seite wurde dagegen die Bereitwilligkeit, von
dieser Bedingung abzusehen, ausgesprochen.
Das Verlangen nach einer möglichst stabilen Tarifirung
wurde als berechtigt anerkannt und der speciell gestellte Antrag,
die Tarife immer auf ein Jahr, etwa von April zu April festzustellen,
als erfüllbar von den Vertretern der Eisenbahnen acceptirt.
Auch bezüglich des Antrages , die Kohlenwagen behufs
rascherer Entladung an den Verschiffungsorten mit Thüren an
beiden Enden zu versehen, äusserten sich die Bahnen entgegen-
kommend; natürlich könne demselben wegen der damit verbun-
denen Kosten nur allmählig entsprochen werden. Der bei dieser
Gelegenheit Seitens Bremen’s im Verfolge des Beschlusses der
Bremer Bürgerschaft — die interessirten Bahnverwaltungen auf-
zufordern, zur Errichtung der in Bremerhafen projectirten Kohlen-
hebevorrichtungnachEnglischemMuster mitzuwirken — geäusserten
Wunsch einer Betheiligung der betreffenden Bahnen in dieser
Richtung fand kein Entgegenkommen. Die Hannoversche Staats-
bahn erklärte, abgesehen von anderen Gesichtspuncten auch wegen
ihrer geringen Meilenzahl bei Beförderungen aus dem Kohlenrevier
zu wenig betheiligt zu sein, um zu derartigen Anstalten mitzu-
wirken, die Köln-Mindener Bahn äusserte, dass sie lediglich auf
ihren eigenen Linien die nothwendigen Ladevorrichtungen herzu-
stellen sich verpflichtet halte.
Der Antrag, Lübeck und Kiel, sowie Stationsgruppen in
der Umgebung beider Orte eine Ermässigung der Fracht von 96,
97, 97 di pro 10 000 Kilogramme auf 86, 87, 88 di zu bewilligen,
wurde dahin acceptirt, dass bei Lübeck für den Transitverkehr
ein Satz von 85 di plus 2 di Ueberführungsgebühr an’s Schiff,
statt früher 5 dl., jedoch nur für Steinkohlen, nicht für Cokes, in
Erwägung gezogen werden solle, sowie, dass der Mittelsatz von
86 di. für Marine und Transit bewilligt werden könne.
Die Ausschliessung von Cokes bei dem Tarifsätze für Lübeck
wurde bahnseitig damit motivirt, dass bei Cokes eine Concurrenz
der Engländer nicht zu befürchten sei. Diese Schlechterstellung
der Cokes wurde von dem Vertreter Lübeck’s um so mehr be-
dauert, als es üblich sei, Steinkohlen und Cokes als in enger
Beziehung stehende Transportartikel gleich zu tarifiren. Bei
Hamburg war Seitens des Kohlenausfuhrcomites der Satz von
70, 71, 72 dl beantragt, mit anderen Worten, dass von der Cöln-
Mindener Bahn die mit diesem Satze verknüpfte Bedingung der
Aufgabe von mindestens 30 000 Doppelladungen im Laufe eines
Jahres fallen gelassen werde, einmal, weil diese Bedingung ange-
sichts der dieses Quantum voraussichtlich stets übersteigenden
Sendungen gegenstandslos sei, sodann weil sie eine kaufmännische
Berechnung absolut unmöglich mache.
Der Vertreter von Cöln-Minden erklärte, hierauf nicht ein-
gehen zu können.
Für Bremen war Herabsetzung der Frachtsätze nach Bre-
merhafen auf die für Brake-Nordenhamm bestehenden vom Comite
beantragt. Hierauf wurde erwidert, dass die Seitens der Eisen-
bahnen vorgenommene Kündigung der jetzt bestehenden Tarife
^hm 15. März erfolgt sei, um dieselben wieder zu erhöhen. Nach
längerer Debatte erklärten die interessirten Bahnverwaltungen,
auf Ermässigungen der Frachtsätze zwar nicht eingehen zu
können, dass aber wohl auch die beabsichtigte Erhöhung unter-
bleiben werde.
Es war ferner beantragt, für die an die Rheinische, sowie
die Bergisch-'Märkische Eisenbahn angeschlossenen Zechen gleiche
Zonentarife zu bilden, wie für die an die Cöln-Mindener Bahn
angeschlossenen Zechen. Die betreffenden Bahnverwaltungen er-
275
klärten ihre Bereitwilligkeit, in dieser Beziehung in Verhandlungen
mit einander zu treten.
Der Antrag, für die Friesischen Häfen eine Regelung der
Tarife auf Grundlage des von der Cöln-Mindener- Bahnyerwaltung
neuerdings für die Holländischen Häfen Amsterdam und Rotter-
dam puplicirten Tarifs eintreten zu lassen, wurde abgelehnt.
(Weser-Z.)
Schweiz. Nordostbahn. Der Verwaltungsrath der Nord-
ostbahn hat nach der „Eisenbahn“ unterm 26. Februar das nach-
folgende Programm für Reduction der Bauten unverändert an-
genommen :
I. Die Nordostbahngesellschaft ist nicht im Besitze der
finanziellen Mittel, welche erforderlich sind, um ihr den Bau
der weitern Eisenbahnlinien, deren Ausführung sie übernommen
hat, zu ermöglichen, und sie befindet sich auch nicht in der Lage,
sich in den Besitz dieser Mittel zu setzen.
II. Sie hat deshalb dahin zu streben, dass sie von der
Verpflichtung, diese Linien zu bauen, entbunden wird, wogegen
sie sich wieder anheischig macht, die Subventionsdarlehen zurück-
zuzahlen, welche ihr zum Zwecke des Baues von Bahnen, be-
ziehungsweise Bahnabtheilungen, die sie wegen ihrer mittlerweile
eingetretenen finanziellen Verhältnisse nicht zur Ausführung brin-
gen kann, bereits eingehändigt worden sind. Diese Bestimmung
findet auf die Linie Niederglatt-Baden, welche in der Aus-
führung bereits sehr weit ^vorgeschritten ist und daher nicht un-
ausgebaut bleiben kann, keine Anwendung und ebenso werden
Vereinbarungen, wie sie in der nachfolgenden Ziffer in Aussicht
genommen sind, Vorbehalten.
III. Die Nordostbahngesellschaft erklärt sich bereit, soweit
an ihr, zu Vereinbarungen auf den nachstehenden Grundlagen
Hand zu bieten.
1) Die Linie Glarus-Linththal wird von der Nordost-
bahngesellschaft unter der Bedingung, dass der Canton Glarus
das zur Ausführung der Bahn über das zugesicherte Subventions-
Darlehen von 3 450 000 Fr. hinaus noch erforderliche Capital der
Gesellschaft in annehmbarer Weise zur Verfügung stellt (wozu
dem Vernehmen nach Geneigtheit vorhanden ist), bis zu dem
vertragsgemäss festgesetzten Termine zur Vollendung gebracht
und dem Betriebe übergeben.
2) Die Ausführung der Rechtsufrigen Zürichseebahn
erscheint in nachfolgender Weise möglich: a) Diese Bahn bildet
nicht einen Bestandtheil der Nordostbahn, sondern wird zum Ge-
genstände einer selbstständigen Unternehmung gemacht, b) Die
Bahn hat wenigstens für einstweilen ihren Endpunkt in Stadei-
hofen statt im Bahnhofe Zürich, c) Das Capital von ca. 13 Millio-
nen Franken, welches zu dem Baue der Bahn erforderlich ist,
wird durch ein Actiencapital von 10 Millionen Franken und ein
Obligationencapital von 3 Millionen Franken gebildet. Die eine
Hälfte des Actiencapitals mit 5 Millionen Franken wird von dem
Canton Zürich und den interessirten Gemeinden übernommen.
Diese Betheiligung tritt an die Stelle des von dem Canton Zürich
und den interessirten Gemeinden zugesicherten und zum grossem
Theile bereits einbezahlten Subventions-Darlehens von 5 Millionen
Franken. Die andere Hälfte des Actiencapitals übernimmt die
Nordostbahngesellschaft. Es wird derselben das Recht eingeräumt,
bei der von ihr zu leistenden Einzahlung ihre bisherigen Auslagen
für die Rechtsufrige Zürichseebahn, soweit sie sich auf die Strecke
Stadelhofen - Rapperswyl beziehen, sowie den Werth des von der
Nordostbahngeseüschaft zu den currenten Preisen zu liefernden
Oberbau- und Betriebsmaterials in Anrechnung zu bringen. Das
Obligationencapital von 3 Millionen Franken wird durch ein An-
lehen der Gesellschaft der Rechtsufrigen Zürichseebahn, zu Gunsten
dessen eine erste Hypothek auf die Bahn zu errichten und das
überdies von den betheiligten Gemeinden zu garantiren ist, be-
schafft.
3) Die Aargauische Südbahn, welche erst von Rapperswyl
bis Muri gebaut ist und somit noch nicht an das zukünftige Netz
der Gotthardbahn anschliesst, während sie unter anderm auch
dazu dienen soll, einen bedeutenden Theil des nach und von dem
Gotthard sich bewegenden Verkehres der Bötzbergbahn zuzuwen-
den, ist von der Nordostbahn- und der Centralbahngesellschaft
gegen Ausbezahlung des eine Million Franken betragenden Restes
des Subventionsdarlehens auf den Zeitpunkt der Eröffnung des
gesammten Gotthardbahnnetzes vermittelst Ausführung der Bahn-
strecken Brugg-Hendschikon und Muri-Cham, welche letztere Linie
an die Stelle derjenigen von Muri nach Rothkreuz und Immensee
treten soll, zur Vollendung zu bringen
4) Die Linien Eglisau - Sch affhausen und Thalweil-
Zug, welche, vorwiegend dazu bestimmt sind, bereits beste-
hende Verbindungen der bezüglichen Landesgegenden mit dem
Netze der Gotthardbahn abzukürzen, sowie auch, wenigstens in
einem gewissen Umfange, der Benutzung der Nordostbahn für den
Gotthardverkehr Vorschub zu leisten, sind von der Nordostbahn-
gesellschaft zwei Jahre nach Eröffnung des gesammten Gotthard-
bahnnetzes zu vollenden und dem Betriebe zu übergeben, wogegen
die betheiligten Landesgegenden (Staaten und Gemeinden) der
Gesellschaft drei Viertheile des erforderlichen Baucapitales unter
annehmbaren Bedingungen zur Verfügung zu stellen haben.
5) Zu der Ausführung der Linien Koblenz - Stei n und
Dielsdorf- Niederweningen könnte nur unter den gleichen
Bedingungen Hand geboten werden, welche für den Bau der Linie
Glarus-Linththal in Aussicht genommen sind
Die Nordostbahngesellschaft anerkennt keine Verpflichtung,
zum Bau der Linie Etzweilen - Schaffh ausen mitzuwirken.
Ferner ermächtigt der Verwaltungsrath die von ihm bestellte
Reorganisations-Commission unter Zuzug eines Abgeordneten der
Direction: a) einen Fachmann zur Untersuchung der Betriebsver-
hältnisse der Unternehmung beizuziehen und denselben mit der
Aufgabe zu betrauen, Vorschläge zur Erzielung von Ersparnissen
und Verbesserungen im Betriebsdienste zu machen und sich
bei der Durchführung derselben, so lange das erforderlich scheint,
zu bethätigen; — b) ein Regulativ über die in Folge dieser Mass-
nahme für die Zeit der Thätigkeit dieses Experten in der Organi-
sation der Betriebsverwaltung zu treffenden Modificationen zu er-
lassen; — c) mit dem zu berufenden Sachverständigen die Be-
dingungen über die Art und Dauer seiner Verrichtungen, über
seine Honorirung u. s. w., zu vereinbaren.
— r — Frankreich. Am 1. Februar wurde von der Gesell-
schaft der Paris-Lyon-Mittelmeer Eisenbahn die 32 Klm. lange
Bahnstrecke von Cavaillon nach Apt (Vaucluse) in Betrieb ge-
setzt, desgleichen von der Localbahn Maine et Loire et Nantes
die 7,66 Klm. lange Strecke von Angers nach Montreuil-Bellay.
Der Moniteur des Interets Materiels vom 11. Febr. zu Folge wird
demnächst die zwischen Epinay und Monsoult gelegene Strecke
der Linie Epinay-Luzarches (Nordbahn) dem Betriebe eröffnet
werden, desgleichen die erste Section der Linie von Monsoult
nach Amiens, St. Denis-Beaumont. Es wird dann die neue Linie
von Paris nach Amiens über Epinay, Montsoult, Beaumont, Meru
und Beauvais auf ihrer ganzen Länge im Betriebe stehen.
Durch Decret vom 25. Januarl877 ist der Bau einer Bahn von lo-
calem Interesse, „duBlayais“ genannt, als im öffentlichen Nutzen er-
klärt worden Diese Bahn führt von der Station Ambares — auf
der Linie von Orleans nach Bordeaux — über Cubzac, Saint-
Andre-de-Cubzac, Bourg und Blaye nach Saint-Giers-Lalande.
Zur Ausführung der Bahn wird das Gironde-Departement
ermächtigt, welchem hierzu eine Subvention von 575 S00 Francs
bewilligt wird. (M. d. I. M. No. 6.)
Italien. Pontebbabahn. Am 18. December 1876 wurde
die zweite, zwölf Kilometer lange Theilstrecke Gemona-Pontefella
der im Baue befindlichen Pontebbabahn, dem Verkehr übergeben.
Die nächsten Theilstrecken Pontefella-Meggio und Meggio-Resiuta
dürften nach den getroffenen Dispositionen in den Monaten März
und April dieses Jahres fertig sein, zu welcher Zeit auch bezüg-
lich der letzten beiden Strecken: Resiutta - Chiusa und Chiusa-
Pontebba die Grundeinlösung und Bauvergebung erfolgt sein soll
Sicilien. Die Strecke Spina-Passofontuto und damit die
ganze Eisenbahnlinie Palermo - Girgenti - Porto -Empedocle ist am
16. December 1876 eröffnet worden. Dieselbe stellt die erste Ver-
bindung Palermos mit einem der wichtigsten Centralpuncte der
Insel an deren Südküste her.
— r — Portugal. Am 29. December v. J. fand zu Lissabon
die Generalversammlung der Actionäre der Gesellschaft der Por-
tugiesischen Eisenbahnen statt. Aus dem von der Direction be-
kannt gegebenen, auf das Betriebsiahr 1875 bezüglichen Geschäfts-
berichte geht hervor, dass die Brutto-Einnahme pro Kilometer
18 433,57 Francs, die Betriebskosten pro Kilometer 6 121, 13 Francs
betrugen, so dass sich der kilometrische Netto-Ertrag auf 12 812,44
Francs stellt. Unter Hinzurechnung einer nicht dem Betriebe an-
ehörenden Einnahme von 897 Francs betrug der Netto-Ertrag
es Jahres 1875 6 575 754 Francs gegen 5 316 340 Francs im Jahre
1874. Der Grund dieser Einnahmsmehrung liegt nach dem Ge-
schäftsberichte in der Aufhebung der Steuer auf die Transporte
mit geringer Geschwindigkeit und in dem Sinken der Preise des
Brennmaterials. (M. d. I. M. No. 6.)
Algerische Bahnen. In der Zeit vom 1. Januar bis 30. Sep-
tember 1876 haben nach einer von der Direction der Algerischen
Bahnen veröffentlichten Zusammenstellung die Einnahmen der
genannten Bahnen d. i. die im Betriebe stehenden Linien von
Algier nach Oran und von Philippeville nach Constantine 4 774 307
Francs betragen; gegen die Einnahme im gleichen Zeiträume des
Vorjahres mit 4 555 762 Francs um 218 645 Francs mehr. Der
durchschnittliche kilometrische Ertrag belief sich 1876 auf 9 307
Francs gegen 8 881 Francs im Jahre 1875, sohin um 426 Francs
= 4,80 pCt. mehr als im letztgenannten Jahre.
276
Die Linie von Algier nach Oran (426 Klm.) figurirt in obigen
Summen mit einem Bruttoerträge von 3 419 378 Francs und einem
Kilometer-Erträge von 8 027 Francs; dem Vorjahre gegenüber im
Bruttoerträge mehr um 524 980 Francs, im Kilometer-Erträge um
i 233 Francs oder 18,l5pCt. Die Linie Philippeville-Constantine
(87 Klm.) erscheint mit einem Bruttoerträge von 1 354 929 Francs
und einem kilometrischen von 15 574 Francs; dem Vorjahre ge-
genüber ergiebt sich eine Mindereinnahme und zwar im Brutto-
erträge um 306 435 Francs, im kilometrischen um 3 522 Francs
oder 1^,44 pCt. (J. d. Ch. d. fer. No. 6.)
Juristisches.
Verjährung <ler Klage auf Schadensersatz aus aussercontractlichen
Handlungen. Die Vorschrift der Declaration v. 31. März 1838,
wonach der Anspruch auf Vergütung fiir zu öffentlichen Anlagen
abzutretende Eigenthums- oder Nutzungsrechte der ordentlichen
Verjährung unterworfen ist, findet nicht auf den Fall Anwendung,
wenn die Anlage nur mittelbar in ihren Folgen einen Schaden
für den angrenzenden Grundeigenthümer herbeigeführt und sie
selbst in den Eigenthumskreis desselben nicht eiugegriffen hat.
Der Kläger, Kaufmann K., ist Eigenthümer eines in Berlin
vor dem Prenzlauer Thore mit der Front hart an der Prenzlauer
Kunststrasse belegenen Grundstücks, welches mit Baulichkeiten
und verschiedenen Anlagen zum Zwecke der Gartencultur be-
setzt ist.
Die verklagte Direction der Niedersch lesisch - Märkischen
Eisenbahn-Gesellschaft hat in den Jahren 1869/70 bei Erbauung
der unter ihrer Verwaltung stehenden Verbindungsbahn diese an
der Südseite des Grundstücks vorüber und demnächst, wo sie
die Prenzlauer Kunststrasse kreuzt, unter dieselbe hindurch ge-
führt. Zum Zwecke dieser Unterführung ist die Kunststrasse um
mehr als sechs Fuss erhöht und zur allmäligen Ausgleichung auch
der vor dem klägerischen Grundstücke liegende Theil derselben
bis unmittelbar an letzteres heran einschliesslich des Kunst-
strassengrabens um vier bis sechs Fuss höher gelegt.
Der Kläger behauptet, dass er durch diese Erhöhung und
ihre Folgen an seinem Grundstücke und dessen Benutzung in
mehrfacher Hinsicht und nach verschiedenen Richtungen hin er-
heblichen Schaden erleide und hat, unter näherer Darlegung der
einzelnen Punkte den Gesammtbetrag desselben auf 7914 Thlr.
16 Sgr. 10 Pfg. berechnet, zu dessen Bezahlung nebst Zinsen er
die Verklagte verurtheilt wissen will. Diese verlangte seine Ab-
weisung und erhob u. A., da die Flage erst am 12. Decbr. 1873
dem Gerichte zugegangen war, zufc ge § 54, I 6 Allg. L. R. den
Einwand der Verjährung, indem sie gleichzeitig behauptete, dass
die Arbeiten behufs Fertigstellung der Balm einschliesslich der
Terrainerhöhung bereits am 1. Decbr. 1870 beendet gewesen seien.
Das Stadtgericht in Berlin und das Kammergericht hielten
diesen Einwand für durchgreifend und wiesen deshalb durch die
Erkenntnisse vom 10. Juni resp. 22. Nov. 1875 die Klage ab.
Die vom Kläger eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde wurde
vom Ober-Tribunal zurückgewiesen.
Aus den Entscheidungsgründen:
Es handelt sich recht eigentlich hier um eine den Vor-
schriften des § 54, I 6 Allg. L. Rt’s. und der Declaration vom 31.
März 1838 an sich unterworfene Schadensersatzklage, nicht um
eine nach der Ausnahmebestimmung der No. 1 a. a. 0. nur der
dreißigjährigen Verjährung unterworfene Vergütigung für ein
zu einer öffentlichen Anlage abzutretendes Eigenthums- oder
Nutzungsrecht.
Mit Unrecht findet Kläger in dieser Argumentation eine
Verletzung der darin allegirten gesetzlichen Vorschriften.
Dieselben sind in der hier fraglichen Beziehung bereits
wiederholt Gegenstand der Erörterung des Ober-Tribunals gewe-
sen und es kann namentlich auf die betreffenden Entscheidungen
desselben vom 20. März 1846 (Bd. XIII S. 21), vom 7. Mai 1847
(Bd. XV S. 97), vom 27. Nov. 1851 (Bd. XXII S. 283) u. v 6. Sept.
1852 (Bd. XXIII S. 241) verwiesen werden. Danach ist als Prm-
cip für die Anwendbarkeit dieser Vorschriften festgestellt, dass
nur solche Schadensansprüche unter die durch sie vorgeschrie-
bene dreijährige Verjährung fallen, bei denen sich die Verbind-
lichkeit zum Schadensersätze lediglich als Ausfluss und gesetz-
liche Folge des erst durch die schädigende Handlung selbst und
ihre Wirkungen dem Beschädigten gegenüber erzeugten beson-
deren Schuldverhältnisses darstellt, während alle anderen Forde-
rungen auf Entschädigung, welche durch die schuldbare Ver-
letzung schon bestehender concreter Rechtsverhältnisse als deren
secundäre Folgen entstehen, mögen diese Rechtsverhältnisse auf
Vertrag: beruhen oder nicht, nach den allgemeinen Vorschriften
der ordentlichen Verjährung unterliegen.
Danach erscheinen die Gründe des Appellationsrichters ge-
rechtfertigt etc. Erk. d. Pr. Ober-Tribunals vom 4. Juli 1876.
Entscheid. Bd. 78, S. 147 fg.
Literatur.
Der Eisenhochbau der Gegenwart Systematisch geordnete
Sammlung neuerer eiserner Hochbau - Constructionen. Zum
Gebrauche bei Vorlesungen und Privatstudien, sowie bei dem
Entwerfen, Berechnen und Veranschlagen von Eisenhochbauten,
zusammengestellt und mit Text begleitet von Dr. F. Heinzer-
ling, Kgl. Baurath und Professor an der polytechnischen Schule
zu Aachen. I. Heft: Hochbauten mit eisernen Pult- und Sattel-
dächern. Mit 6 lith. Tafeln in gross Doppel-Folio und 18% Bogen
Text mit 139 Holzschnitten. Aachen 1876. Verlag von J. A. Mayer.
Der durch seine früheren literarischen Arbeiten, namentlich
durch „die Brücken der Gegenwart“ rühmlichst bekannte Autor
tritt mit einem neuen, sehr zeitgemässen Werke vor die Oeffent-
lichkeit, das gewiss dieselbe freundliche Aufnahme finden wird,
als das obengenannte.
Der „Eisenhochbau der Gegenwart“ soll eine systematisch
geordnete Sammlung der geläufigsten neueren Eisenhochbau-Con-
structionen sammt begleitenden Text bilden. Zunächst dazu be-
stimmt, den Studirenden an der polytechnischen Schule zu Aachen
bei ihren Studien und Uebungen im Entwerfen und Berechnen
als Anhaltepunkt zu dienen, wird er aber auch für einen weiteren
Kreis von Fachgenossen zum Studium und practischen Gebrauch
sich für geeignet erweisen. Das ganze Werk soll in 5 Heften, in
möglichst rascher Aufeinanderfolge erscheinen und zwar enthaltend :
1. Heft. Hochbauten mit eisernen Pult- und Satteldächern,
2. Heft. dsgi. „ eisernen Tonnendächem,
3. Heft. dsgl. „ eisernen Zeltdächern,
4. Heft. dsgl. „ eisernen Kuppeldächern,
5. Heft. dsgl. „ eisernen Zwischendec en.
Jedes dieser Hefte bildet eine Monographie dei betreffenden
Eisenhochbau-Construction und bringt die zugehörigen historischen,
theoretischen und practischen Angaben über deren technischen
Werth, die statische Berechnung, Construction, Kostenberechnung
und Ausführung. In der historischen Einleitung werden die älteren
verlassenen von den neueren, zur Zeit als die besten erkannten,
Constructionssysteme geschieden und die Vortheile der letzteren
dargelegt. Bei der statischen Berechnung wird sowohl die analy-
tische, als die graphostatische Methode' und deren gegenseitige
Controle gezeigt, während die Construction, Kostenberechnung und
Ausführung sowohl im Allgemeinen, als an einzelnen durchge-
führten Beispielen behandelt werden. Das vorliegende. 1. Heft
enthält unter anderen die vollständigen Constructionsblätter der
Perronhallen zu den Empfangsgebäuden der Rheinischen Bahn in
Obercassel, der Breslau - Schweidnitz - Freiburger Bahn in Breslau
und der Nassauischen Staatsbahn in Ems, sowie die Locomotiv-
Reparaturwerkstätte der Hannoverschen Staatsbahn auf Bahnhof
Herrenhausen mit allen zugehörigen statischen und zwei ausführ-
lichen Gewichtsberechnungen. Die Ausführung der Tafeln ist eine
vorzügliche und stehe • wir schon jetzt nicht an, das Werk als eine
werthvolle Bereicherung der technischen Literatur zu erklären.
Personal-Nachrichten.
Oberschlesisclie Eisenbahn. Die Eisenbahn - Baumeister :
1. Schaper, Verwalter des Baubezirks in Oppeln, 2. Ruland,
Verwalter des Baubezirks in Glatz, 3. Täglichsbeck, Verwalter
des Baubezirks in Neisse, 4. Usener, Verwalter des ßaubezirks
in Posen, sind, unter Belassung in den bisherigen Stellungen, zu
Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Inspectoren ernannt.
Berichtigung-.
ln dem Aufsatz in No. 3 S. 39 Sp. 2 Zeile 11 von unten muss
es statt Bahnerneuerungszustandes „Beharru ngs “zustandes
heissen.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
2. Betriebsstörungen.
1. Stations-Eröffnungen.
Verein Deutscher Eisenbahn- Verwaltungen.
Nacli der Mittheilung der Verkehrs-Di-
rection der Oesterreichischen Südbahn
vom 27. v. Mts. ist die an deren Kärnthe-
ner Linie Marburg - Villach - Franzensfeste
zwischen den Stationen Bruneck und
Ehrenburg angelegte Haltestelle St. Lau-
renzen am 6. Februar d. J. für den
Personen- und Reisegepäck- Verkehr er-
öffnet worden.
Berlin, den 7. März 1877.
DiogeschäftsführendeDirection des Vereins,
S i e g e r t.
Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen.
Nach der Mittheilung der Betriebs-Di-
rection der Kronprinz Rudolf- Bahn
ist der Frachten verkehr auf ihren Linien
in Folge einer Dammrutschung zwischen
den Stationen Kleinreifling und Hieflau
vom 13. — 14. und 23. — 24. Februar d. J.
unterbrochen gewesen.
Berlin, den 7. März 1877.
DiegeschäftstuhrendeDirectiondes Vereins,
Fournier.
Rumänische Eisenbahn. Der Gesainnit- j
Verkehr der Strecke Roman-Galatz-Buzeu |
musste seit 1. März a. c. in Folge Schnee-
verwehung eingestellt werden.
Die Unterbrechung dürfte noch bis zum
10. d. Mts. andauern.
Töss-Thal-Balui. Durch Hochwasser wa-
ren unterbrochen und daher für die Wa-
gencirculation unterbrochen:
1. Die Strecke Kollbrunn-Turbenthal v.
14. incl bis 18. Februar.
2. Die Strecke Turbenthal-Saland vom
18. Februar incl. bis 2. März.
3. Die Strecke Saland-Baume-Wald vom
2. incl. bis 7. März.
277
3. Betriebs-Ergebnisse.
Oels-Gnesener Eisenbahn. Die Einnahme
pro Monat Februar beträgt
provisorisch definitiv
1877 1876
a) aus dem Personen-
verkehr .... 20071 Jl 18860 M.
b) aus dem Güterver-
kehr incl. Extraor-
dinarien . . . . 46 208 „ 41 008,23 »
Summa 66 279,/^ 59 868,
pro 1877 mehr 6 411^
Breslau, den 7. März 1877. Direction. (1375)
4. Tarifänderungen.
Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn.
Mit dem 1. März er. sind folgende Tarif-
nachträge in Kraft getreten:
1. No. XXV zum Tarif für unseren Local-
Güter- Verkehr;
2. No. IX zum Tarif für den Güter- Verkehr
zwischen diesseitigen und Berlin-
Hamburger Stationen;
3. der für den Magdeburg-Schlesischen
Güter-Verkehr via Berlin erschienene
Nachtrag XII findet auch auf den
Magdeburg-Schlesischen Güter-Verkehr
via Zerbst Anwendung;
4. der zum Tarif für den Güter-Verkehr
zwischen Magdeburg-Leipziger, Halle-
Casseler und Magdeburg-Halberstädter
Stationen einerseits und Thüringischen
sowie Werrabahn - Stationen anderer-
seits erschienene Nachtrag XXI gilt
auch für den Berlin-Potsdam-Magde-
burg-Thürin gischen Güter-Verkehr via
Biederitz-Zerbst-Halle.
Ferner kommen mit dem 15. März er.
folgende Tarifnachträge zur Einführung:
1. No. XXni zum Tarif für den Güter-
verkehr zwischen Magdeburg-Leipziger
resp. Halle-Casseler und aiesseitigen
Stationen;
2. No. V zum Tarif für den Güter-Verkehr
zwischen diesseitigen und Magdeburg-
Halberstädter Stationen;
3. No. XIX zum Tarif für den Güter-
verkehr zwischen Stettin und diessei-
tigen Stationen;
Die Nachträge enthalten Classifications-
Aenderungen und Ergänzungen, sowie die
Bestimmung über den Wegfall des Fracht-
zuschlages für einige Transportgegen-
stände etc.
Das Nähere ist bei den betreffenden
Güter-Expeditionen zu erfahren. Berlin,
den 5. März 1877. Directorium der Berlin-
Potsdam - Magdeburger Eisenbahn - Gesell-
schaft, zugleich Namens der Verwaltungen
der obenbezeichneten Bahnen. (1370)
Halle - Cottbus - Sclilesischer Eisenbahn-
Yerband. Am 15. März a. er. tritt zum
rubricirten Verbände ein Nachtrag XVI in
Kraft, welcher
1. einen neuen Tarif -Kilometerzeiger unter
Aufhebung der im Haupttarife, sowie
in den Nachträgen angegebenen Ent-
fernungen,
2. anderweite Transportpreise für Eisen-
bahnfahrzeuge, sowie für ausserge-
wöhnliche Gegenstände , Umzugs-
effecten etc.
enthält.
Druck-Exemplare sind bei unseren grös-
seren Verbandstationen für den Preis von
0,20 M. zu haben. Berlin, den 26, Februar
1877. Königliche Direction der Nieder-
schlesisch - Märkischen Eisenbahn , ge-
schäftsführende Verwaltung. (1364)
Rheinisch-Mitteldeutscher Verband. Die
bereits früher publicirte Erhöhung der
Fahrgeld-Sätze im Rheinisch - Mitteldeut-
schen Eisenbahn - Verbände kommt nun-
mehr vom 1. Mai er. ab zur Einführung.
Frankfurt a/M., den 24. Februar 1877. Kö-
nigliche Eisenbahn-Direction. (1363)
(Forts, der Tarif-Aenderungen S. 280.)
Oberschlesische Eisenbahn. Submissions-Resultate auf Lieferung von Bandagen. Breslau, am 1. März 1877.
278
Zusammenstellung der Betriebs-Ergebnisse der
Benennung
der
Eisenbahnen
Ilm Monat ward, beforden
Die Einnahme betrug im Monat Jänner
Durchschnitt!.
Länge vom
1. Jänner bis
31. Jänner
Durchscln
Betriebsl,
im Mona
Jänner 18‘
Personen
Güter
1877
1876
Differz.
1 per
, Kilom.
in
Percent
für
Personen
und
Gepäck
für Güter
im
Ganzen
| Per
j Kilom.
im
Ganzen
1
per
Kilom.
1877
1 1876
Kilora.
Anzahl
Tonnen
Gulden
Gulden
Kilometer
147
121
368
1805
2237
375
| 10639
38288
246347
366206
38196
5921
71332
371420
360030
21947
8428
4355
30000
347100
479655
36041
22283
16932
218562
1591858
1901222
74517
51998
248562
1938958
2380877
110558
194
675
1074
1064
293
57674
245398
2930978
1946327
78832
215
667
1650
870
209
- 9'8
+ 1-2
— 350
+ 22-3
+ 40-2
147
121
368
1805
2237
377
147
121
368
1777
2237
377
5055
699676
830650
905579
3825374
4730953
936
5259209
1046
— 10-5
5055
5027
93
51196
198821
17633
157147
174780
1879
189028
2033
— 7-6
93
93
182
43563
35170
24317
84379
108696
597
113535
624
- 43
182
182
202
27736
94081
28997
214517
243514
1206
246450
1220
- 11
202
202
39
3805
3487
2264
4862
7126
183
5898
151
-| 21-2
39
39
405
50366
173648
40015
309365
349380
863
368837
960
— lO'l
405
384
87
24810
72627
7480
107020
114500
1316
121990
1402
— 61
87
87
183
10718
10776
11300
27821
39121
214
30356
166
-f 16-9
183
183
352
1 58724
97986
87295
712370
799665
2272
401861
1442
-f-98'9
352
352
242
J
35013
173172
208185
860
120366
497
+ 73-0
242
242
92
18062
45572
10038
103149
113187
1230
111484
1212
+ 1'4
92
92
717
97078
85422
133711
367402
501113
699
462966
646
-)- 8'2
717
717
! 406
111373
99612
139071
404000
543071
1338
533790
1315
+ 17
406
406
31
3978
10540
2324
17118
19442
627
18615
601
-- 43
31
31
147
10011
8946
11650
34492
46142
314
43980
299
-- 5-0
147
147
61
9224
29109
8397
39192
47589
780
39600
649
--20-2
61
61
17
11802
5867
5867
345
3677
216
--597
17
17
292
27451
18131
18695
44384
63079
216
57929
198
+ 91
292
292
621
79339
69542
52002
218106
270108
435
241719
389
+ 1P8
621
621
677
164330
327693
305654
1638469
1944123
2872
2035558
3486
— 17-6
677
584
144
43853
28706
39468
574J1
96879
672
96069
667
+ 0'7
144
144
356
29427
36995
55503
193137
248640
698
148413
416
+ 67-8
356
356
15
2017
11327
591
10352
10943
730
14400
960
— 24-0
15
15
117
8101
13165
4540
22530
27070
231
27219
233
— 0-9
117
177
154
15921
15183
13890
41291
55181
358
45920
298
+ 201
154
154
626
119950
112087
119844
385175
505019
807
452702
723
+ 11'6
626
626
309
46448
110572
41725
209503
251228
813
237505
769
+ 5-7
309
309
* 33
4905
8365
2090
15183
17273
523
18021
546
— 42
33
33
166
13552
30402
9483
59553
69036
416
76086
404
+ 3'0
166
166
64
6244
2591
4097
5380
9477
148
64
.
153
10866
32724
8727
59102
67829
443
77486
557
— 20-5
153
139
! 113
7081
4778
5628
9096
14724
130
19824
175
- 25-7
113
113
i 143
3889
290
4282
935
5217
36
143
147
8064
10152
8160
18700
26860
183
17260
168
+ 8‘9
147
103
152
3600
3235
5352
11953
17305
114
.
152
284
49777
75685
34744
199802
234546
826
219307
772
+ 7-0
284
284
121
22288
44692
22432
S0588
103020
851
112381
929
- 8-4
121
121
97
31193
11082
12430
12559
24989
258
22191
229
+ 130
97
97
76
10000
23343
6068
33788
39856
524
42716
562
- 68
76
76
8116
1228940
1968339
1334910
6088870
7423780
915
6766139
892
+ 2’6
8116
7585
393
71395
20330
53019
69942
122961
313
101306
260
+ 20-4
393
393
57
2900
4600
3100
11900
15000
263
16000
281
- 64
57
57
164
11811
8812
8559
26344
34903
213
27906
170
+ 253
164
164
Gemeinsame Oesterr.-Ungarische
Eisenbahnen.
Erste Ungar.-Galiz. Eisenbahn:
Galizische Strecke
Ungarische Strecke
Kaschau-Oderberger Eisenbahn . .
Oesterr. Staats- einschl. Brünn-Ros-
sitzer Eisenbahn
Südbahn-Gesellschaft
Ungarische Westbahn
“ Summa . . .
Oesterreichische Eisenbahnen.
Aussig-Teplitzer Eisenbahn . .
Böhmische Nordbalm
Böhmische Westbahn
Braunau-Strasswalchener Bahn .
Buschtiehrader Eisenbahn . . .
Dux-Bodenbacher Eisenbahn . .
Erzherzog Albrecht-Bahn . . .
Galizische Carl Ludwig-Bahn:
Krakau-Lemberg
Lemberg-Podwoloczyska;
Krasne-Brody
Graz-Köflacher Eisenbahn . . .
Kaiser Franz Josef-Bahn ....
Kaiserin Elisabeth-Bahn:
Hauptbahn: Wien-Salzburg, Wels
Passau, Flügelbahn: Penzing
Hetzendorf
Lambach-Gmundener Bahn
Budweiser Bahn
Neumarkt-Braunau er Bahn
Wien-Kaiser-Ebersdorfer Bahn
Salzburg-Tiroler Bahn . . .
Kronprinz Rudolf-Bahn excl. der
Pachtbahn: Mösel-Hüttenbahn u
Zeltweg-Fohnsdorf
Kaiser Ferdinands - Nordbahn incl
Lundenburg - Nikolsburg - Gruss-
bacher Bahn
Mährisch-Schlesische Nordbahn
Lemberg-Czernowitz-Jassy Bahn:
(Oesterreichische Linien) . . .
Leoben-Vordernberger Bahn . .
Mährische Grenzbahn
Mährisch-Schlesische Centralbahn
Oesterreichische ( Garantirte Strecke
Nordwestbahn \ Ergänzungsnetz
Ostrau-Friedlander Eisenbahn
Pilsen- / Pilsen - Dux Neusattel-
Priesen I Schaboglück - Priesen
(Komotau) | und Obernitz-Brüx
Eisenbahn ^ Pilsen-Klattau-Neuern
Prag-Duxer Eisenbahn ....
• coB < Dniester Bahn ....
g I Istrianer Bahn ....
diS.2 1 Rakonitz-Protiviner Bahn
cepti t Tarnow-Leluchow (Orlo)
Südnorddeutsche Verbindungsbahn
Turnau-Kralup-Prager Eisenbahn
Vorarlberger Bahn
Wien-Pottendorf und Wiener-Neu
Städter Bahn
Summa 7
Ungarische Eisenbaimen.
Alföld-Fiumaner Bahn
Arad-Temesvarer Eisenbahn . . .
Battaszek-Dombovär-Zakany Donau-
Drau Bahn
279
Oesterreich-Ungarischen Eisenbahnen im Januar 1877.
Die Einnahme betrug vom 1. Jänner bis 31. Jänner
1877
1876
uaer per danr
Wiederholung
für
Personen
für
Personen
für Eil-
und
ira
Ganzen
per
Kilom.
für Güter
im Ganzen
per
Kilometer
per
Kilometer
net nach nebigen
Ergebnissen
des
Gepäck
Frachtgüter
Gepäck
in
Percent
1877
187«
Namens der Eisenbahnen
Gulden
Gulden
Gulden
Gemeinsame Oesterr.-Ungarische
Eisenbahnen.
Erste Ungar.-Galiz. Eisenbahn:
12783
39215
51998
194
um
46563
57674
215
9 8
2338
2530
Galizische Strecke
Ungarische Strecke
Kaschau-Oderberger Eisenbahn
30000
218562
248562
675
25252
220146
245398
667
_L
1-2
8100
8004
Oesterr. Staats- einschl. Brünn-Ros-
347100
1591858
1938958
1074
412306
2518672
2930978
1650
35-0
12888
19800
sitzer Eisenbahn
479655
1901222
2380877
1064
375512
1570815
1946327
870
+
22-3
12768
10440
Südbahn-Gesellschaft
36041
74517
110558
293
25566
53266
78832
209
+
40-2
3516
2508
Ungarische Westbahn
905579
3825374
4730953
936
849747
4409462
5259209
1046
10'5
11232
12552
Summa
Oesterreichische Eisenbahnen.
17633
157147
174780
1879
17362
171702
189028
2033
7-6
22548
24396
Aussig-Teplitzer Eisenbahn
24317
84379
108696
597
22942
90593
113535
624
4-3
7164
7488
Böhmische Nordbahn
28997
214517
243514
1206
31758
214692
246450
1220
1-1
14472
14640
Böhmische Westbahn
2264
4862
7126
183
1752
4146
5898
151
+
212
2196
1815
Braunau-Strasswalchener Bahn
40015
309365
349380
863
35853
332984
368837
960
lO’l
10356
11520
Buschtiehrader Eisenbahn
7480
107020
114500
1316
6660
115330
121990
1402
6-1
15792
16824
Dux-Bodenbacher Eisenbahn
11300
27821
39121
214
10008
20348
30356
166
+
16-9
2568
1992
Erzherzog Albrecht-Bahn
1 Galizische Carl Ludwig-Bahn:
87295
712370
799665
2272
73263
328598
401861
1142
+
98-9
27264
13704
Krakau-Lemberg
Lemberg-Podwoloczyska :
35013
173172
208185
860
27077
93289
120366
497
+
73-0
10320
5964
Krasne-Brody
Graz-Köflacher Eisenbahn
10038
103149
113187
1230
9238
102246
111484
1212
+
1-4
14760
14554
133711
367402
501113
699
128071
334895
462966
646
+-
8'2
8388
7752
Kaiser Franz Josef-Bahn
Kaiserin Elisabeth-Bahn :
4
Hauptbahn : Wien-Salzburg, Wels-
139071
543071
Passau, Flügelbahn: Penzing-
404000
1338
127487
406303
533790
1315
1-7
16056
15780
Hetzendorf
2324
17118
19442
627
1972
16643
18615
601
43
7524
7212
Lambach-Gmundener Bahn
11650
34492
46142
314
9411
34569
43980
299
5-0
3768
3588
Budweiser Bahn
8397
39192
47589
780
7889
31711
39600
649
20'2
9360
7788
Neumarkt-Braunauer Bahn
18695
5867
5867
345
,
3677
3677
216
59'7
4140
2592
Wien-Kaiser-Ebersdorfer Bahn
44384
63079
216
16422
41507
57929
198
9 1
2592
2376
Salzburg-Tiroler Bahn
Kronprinz Rudolf - Bahn excl. der
52002
270108
Pachtbahn : Mösel-Hüttenberg u.
218106
435
40099
201620
241719
389
+
11-8
5220
4668
Zeltweg-Fohnsdorf
Kaiser Ferdinands - Nordbahn incl.
305654
1944123
2872
Lundenburg - Nikolsburg - Gruss-
1638469
311618
1723940
2035558
3486
17-6
34464
41832
bacher Bahn
39468
57411
96879
672
23696
72373
96069
667
+
0'7
8064
8004
Mährisch Schlesische Nordbahn
55503
248640
Lemberg-Czernowitz-Jassy Bahn
193137
698
50294
98119
148413
416
+
67-8
8376
4992
(Oesterreichische Linie)
591
10352
10943
730
586
13814
14400
960
24-0
8760
11520
Leoben- Vordernberger Bahn
4540
22530
27070
231
5891
21328
27219
233
09
2772
2796
Mährische Grenzbahn
13890
41291
55181
358
11740
34180
45920
298
+
201
4296
3576
Mährisch- Schlesische Centralbah n
119844
385175
505019
807
94008
358694
452702
723
-
-
11-6
9684
8676
Oesterreichische ( Garantirte Strecke
41725
209503
251228
813
33486
204019
237505
769
-
5'7
9756
9228
Nordwestbahn \ Ergänzungsnetz
•2090
15183
17273
523
1882
16139
18021
546
4'2
6276
6552
Ostrau-Fiedländer Eisenbahn
9483
4097
59553
5380
Pilsen- , Pilsen - Dux Neusattel-
Priesen 1 Schaboglück - Priesen
69036
9477
416
148
9783
57303
67086
404
+
3-0
4992
1776
4848
(Komotau) j und Obernitz-Brüx
Eisenbahn ' Pilsen-Klattau-Neuern
8727
59102
67829
443
8442
69044
77486
557
20-5
5316
6684
Prag-Duxer Eisenbahn
5628
9096
14724
130
6655
13169
19824
175
25-7
1560
2100
. . Dniester Bahn
4282
935
5217
36
*
#
432
W-g fl 1 Istrianer Bahn
8160
18700
26860
183
6150
11 110
17260
168
+
8'9
2192
2011
uj” I Rakonitz-Protiviner Bahn
' Tarnow-Lelucliow (Orlö)
5352
11953
17305
114
1368
3474y
199802
234546
826
29298
190009
219307
772
+
7-0
9912
9264
Südnorddeutsche Verbindungsbahn
22432
80588
103020
851
21482
90899
112381
929
8'4
10212
11148
Turnau-Kralup-Prager Eisenbahn
12430
12559
24989
258
11575
10616
22191
229
+
13-0
3096
2748
Vorarlberger Bahn
6068
33788
Wien - Pottendorf- und Wiener-Neu-
39856
524
2270
37446
42716
562
6'8
6288
6744
Städter Bahn
1334910
6088870
7423780
915
1199084
5567055
6766139
892
+
26
10980
10704
Summa
Ungarische Eisenbahnen.
53019
69942
122961
313
35448
65858
101306
260
+
20-8
3756
3120
Alföld-Fiumaner Bahn
3100
8559
11900
26344
15000
34903
263
213
4100
11900
16000
281
6-4
3156
3372
Arad-Temesvarer Eisenbahn
Battaszek-Dombovär-Zakany Donau-
5927
21979
27906
. 170
+
25-3
2556
2040
Drau Bahn
280
. . -
. „ t»
Im Monat wurd. befördert
Die Einnahme betrug im Monat Jänner
Benennung
der
Eisenbahnen
1877
1876
Differz.
per
Kilom.
Durchsehmttl.
Lange vom
1. Jänner bis
31. Jänner
K) o> O
-gfs §
j! s1
Personen
Güter
für
Personen
und
für Güter
im
Ganzen
per
Kilom.
im
Ganzen
per
Kilom.
a .-3
Gepäck
in
Percent
1877
1876
Kilom.
Anzahl
Tonnen
Gulden
Gnlden
Kilometer
Eperies-Tarnower Eisenbahn Ungar.
Strecke Eperies-Orlö
54
1931
7152
1186
3729
4915
91
3651
68
+ 338
54
54
Erste Siebenbürger Eisenbahn . .
291
15534
19760
17222
82388
99610
342
88524
304
-f 12-5
291
291
Fünfkirchen-Barcser Bahn ....
68
16092
7570
7441
21952
29393
432
26428
389
+ 111
68
68
Mohäcs-Fünfkirchner Bahn ....
55
10481
19727
5618
44362
49980
909
57254
1041
— 127
55
55
Raab-Ebenfurter Bahn
85
17625
8787
9637
22607
32244
379
14988
176
+126 7
85
85
Theiss Eisenbahn
585
59000
56000
93000
269009
362000
619
458000
783
— 20-9
585
585
Ungarische Nordostbahn
580
50086
28516
41916
124957
166873
288
168604
291
— i-o
580
580
^ ^ 1 Nördliche Linie
594
48386
71018
77135
377514
454649
766
413433
696
+ 101
594
594
hr§ ö \ Südliche Linie
276
12324
8051
11919
19112
31031
113
27720
101
+ 119
276
276
«'S S ) Oestliche Linie
iS -ö j Gran-Bressnitz
-5} 1 Schemnitz
609
28466
17133
48235
101352
149587
246
154320
253
— 2-8
609
609
24
324
13«5
475
2783
3258
136
1335
55
+147 3
24
24
td«} f Gömörer Industriebahn . .
167
6524
8659
4610
24800
29410
176
23783
143
+ 237
167
167
Waagthalbahn
119
25346
11763
15517
27279
42796
360
25881
507
- 40-8
119
51
Summa ....
Recapitulation.
4121
378225
299263
398589
1230021
1628610
395
1589477
392
+ 07
1421
4053
Summe der gemeinsamen Oesterr.-
Ungar. Eisenbahnen
5055
699676
830650
905579
3825374
4730953
936
5259209
1046
— 10-5
5055
5027
Summe der Oesterr. Eisenbahnen . .
8116
1228940
1968339
1334910
6088870
7423780
915
6766139
892
4- 2'6
8116
7585
Summe der Ungar. Eisenbahnen . . .
4121
378225
299263
398589
1230021
1628610
395
1589477
392
4 07
4121
4053
Hauptsumme . .
17292
2306841
3098252
2639078
11144265
13783343
797
13614825
811
— 17
17292
16665
Niederschlesisch - Märkische Eisenhahn.
Vom 15. März er. ab tritt zum Tarife für
den directen Güter-Verkehr zwischen Sta-
tionen der diesseitigen und der Breslau-
Schweidnitz - Freiburger Eisenbahn einer-
seits und der Berlin - Hamburger resp.
Lübeck-Büch ener Eisenbahn andererseits
vom 20. September 1874 ein Nachtrag XX
in Kraft, welcher Ergänzungen der Special-
Bestimmungen zum Betriebs-Reglementund
Classifications-Aenderungen enthält. Berlin,
den 2. März 1877. Königliche Direction
der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn
als geschäftsführende Verwaltung. (1359)
Niederschlesisch - Märkische Eisenbahn.
Mit dem 15. März er. tritt zum Tarif für
den directen Güter-Verkehr zwischen Sta-
tionen der diesseitigen, Berlin - Görlitzer,
Halle-Sorau-GubenerundMärkisch-Posener
Eisenbahn einerseits und Station Stettin
der Berlin-Stettiner Eisenbahn andererseits
ein Nachtrag XIV in Kraft, welcher Classi-
fications-Aenderungen enthält. Das Nähere
ist auf den Verbandstationen, woselbst
auch Druck -Exemplare dieses Nachtrags
unentgeltlich zu haben sind, zu erfahren.
Berlin, den 26. Februar 1877. Königliche
Direction der Niederschlesisch-Märkischen
Eisenbahn als geschäftsführende Verwal-
tung- (1367)
Zum Preussisch - Braunschweigischen
Gütertarife vom 1. Januar 1877 ist der
Nachtrag 2, enthaltend:
a. Abänderung der Bestimmungen über
Anwendung der Frachtsätze und
■, li Frachtzuschläge,
jb. Abänderung resp. Ergänzung des Aus-
v,« nahmetarifs für Eisenbahnschienen,
c. Ausnahmetarif für Roheisen,
erschienen.
^‘Derselbe kann von allen Verbandssta-
tionen bezogen werden. Braun schweig,
den 5. März 1877. Direction der Braun-
schweigischen Eisenbahn , geschäftsfüh-
rende Direction des Preussisch - Braun-
schweigischenEisenbahn-Verbandes. (1369)
Hannoversche Staatsbahn. Zum Güter-
tarife für den Local-Verkehr auf den unter
hiesiger Verwaltung stehenden Eisenbahnen
ist ein sofort gültiger Nachtrag herausge-
geben, enthaltend: Declaration in Betreff
der Tarifirung von Cigarrenkistenbrettern,
sowie theilweise Ermässigungen der Neben-
gebühren im Güterverkehr, insbesondere
des Wägegeldes und der Zählgebühr.
Der Nachtrag kann in den Güter-Expe-
ditionen eingesehen, auch daselbst käuflich
bezogen werden. Hannover, den 26. Fe-
bruar 1877. Kgl. Eisenbahn-Direction. (1362)
Hannoversche Staatsbahn. Zum Güter-
Tarife für den Niederdeutschen Eisenbahn-
Verband ist ein vom 10. März er. ab gül-
tiger Tarif-Nachtrag herausgegeben, welcher
eine Ausdehnung der directen Expedition
von Steinkohlen und Coke, sowie directe
Tarifsätze für die in den Verband neuauf-
fenommenen Stationen der Hannover-
.ltenbekener Bahn: Düngen, Derneburg,
Baddekenstedt, Ringelheim, Othfresen,
Grauhof, Mehle, Osterwald, Voldagsen,
Koppenbrügge, Oldendorf, Rinteln, Eis-
bergen, Vlotho und Oeynhausen enthält.
Der Nachtrag kann in den Expeditionen
eingesehen, daselbst auch käuflich bezogen
werden. Hannover, den 24. Februar 1877.
Königliche Eisenbahn-Direction. (1361)
Mitteldeutsch - Galizisch - Rumänischer
Holzverkehr. Durch den vom 1. April d. J.
ab gültigen Nachtrag VI zum Specialtarif
für Holztransporte werden Aenderungen
in den Tarifbestimmungen eingeführt. —
Näheres ist in den Güterexpeditionen der
Verbandsbahnen zu erfahren. Erfurt, den
5. März 1877. Die Direction der Thürin-
gischen Eisenbahn-Gesellschaft, als ge-
schäftsführende Verwaltung. (1379)
Im Hannover-Bayerisch-Oesterreichischen
Eiseubalm-Verbande treten ab 1. April c.
in Kraft:
a. der 37. Nachtrag zum Gütertarif No.
I. vom 1. November 1872;
b. der XV. Nachtrag zum Gütertarif No.
II. vom 15. November 1869;
c. der XII. Nachtrag zum Gütertarif No.
ID. vom 15. November 1869;
d. der X. Nachtrag zum Tarif für den
Transport von Gütern zwischen Sta-
tionen der Hannoverschen- und Braun-
schweigischen Bahn einer- und Sta-
tionen der Bayerischen Ostbahnen und
(,1er Kaiserin Elisabethbahn anderer-
seits über Leipzig-Eger vom 1. Februar
1875;
enthaltend : ad a bis d : Declassificirung des
Artikels „Wasserglas“ und Aufhebung des
procentualen Frachtzuschlags für „Kohlen“
und „Coaks“ in Sendungen von je 10 000
Klgr., ferner ad aundd: Ausnahme- Tarif-
sätze für Flu ssspathtransporte ab
Naabburg der Bayerischen Staatsbahn
nach Nienburg der Hannoverschen Bahn,
sowie ad a: Frachtsätze für Braunkoh-
lentransporte von Station Elm der
Frankfurt-Bebraer Bahn nach einigen Sta-
tionen der Bayerischen Staatsbahn. Quest.
Nachträge können bei den Verbands-Expe-
ditionen eingesehen und von da käuflich
bezogen werden. Frankfurt a/M., den 2.
März 1877. Königliche Eisenhahn-Direc-
tion: Namens des Hannover-Bayerisch-
Oesterreich. Eisenbahn-Verbandes. (1371)
Hannover - Bayerisch - Oesterreickisclier
Verband. Zum Gütertarif No. V. des Han-
nover-Bayerisch - Oesterreichischen Eisen-
bahn-Verhandes vom 1. Februar 1875 (Ver-
kehr der Hafen Stationen mit Wien via
Passau) tritt mit sofortiger Gültigkeit der
X. Nachtrag in Kraft, enthaltend: ermäs-
sigte Frachtsätze für Rohtabaktransporte
in Sendungen von 5000 Klgr. Quest.
Nachtrag kann bei den Verbands-Güter-
Expeditionen eingesehen und von da
käuflich bezogen werden. Frankfurt a/M.,
den 4. März 1877. Königliche Eisenbahn-
Direction: Namens des Hannover-Bayerisch-
Oesterreich. Eisenbahn-Verbandes. (1372)
Mitteldeutsch - Ungarischer Holzverkehr.
Der vom 1. April er. ab gültige Tarif-
Nachtrag V enthält Ergänzungen der
Tarifbestimmungen sowie neue Fracht-
sätze für Holztransporte nach den Sta-
tionen der Cöln-Giessener und der Nas-
sauischen Lahnbahn. — Näheres ist in den
Güterexpeditionen der Verbandsbahnen zu
erfahren. Erfurt, den 5. März 1877. Die
Direction der Thüringischen Eisenbahn-
Gesellschaft, als geschäftsführende Ver-
waltung^ (1376)
Königlich Sächsische Staatseisenbahnen-
Bekanntmachung. Die Einführung
eines neuen Localtarifs für den
Güterverkehr betreffend.
Unter Bezugnahme auf die Bekannt-
machung vom 17. Februar d. J. wird hier-
281
Die Einnahme betrug vom 1. Jänner bis 31.
Jänner
187J
1876
uaer per uanr
und Kilom. gerech-
net nach nebigen
Ergebnissen
Wiederholung
des
für
Personen
und
Gepäck
für Eil-
und
im
Ganzen
per
Kilom.
für
Personen
für Güter
im Ganzen
per
Kilometer
.umerenz
per
Kilometer
Frachtgüter
Gepäck
in
1877 |
1876
Namens der Eisenbahnen
Gulden
Gulden
Gulden
1186
3729
4915
91
499
3152
3651
68
+
338
1092
816
Eperies-Tarnower Eisenbahn Ungar.
Strecke Eperies-Orlö
17222
82388
99610
342
13757
74767
88524
304
+
12-5
4104
3648
Erste Siebenoürger Eisenbahn
7411
21952
29393
432
6242
20186
26428
389
+
111
5184
4668
Fünfkirchen-Barcser Bahn
5618
44362
49980
909
4557
52697
57254
1041
12 7
10908
12492
Mohäcs-Fünfkirchner Bahn
9637
22607
32244
379
6219
9245
15464
176
1267
4548
2112
Raab-Ebenfurter Bahn
93000
269000
362000
619
83000
375000
458000
783
20 9
7428
9396
Theiss Eisenbahn
41916
124957
166873
288
40210
128394
168604
291
—
1-0
3456
3492
Ungarische Nordostbahn
77135
377514
454649
696
53352
360081
413433
594
4
101
8352
7128
h ^ ( Nördliche Linie
tc § ö \ Südliche Linie
11919
19112
31031
113
8466
19254
27720
101
+
11-9
1582
1212
48235
101352
149587
246
41330
112990
' 154320
253
2'8
2953
3036
ö'S § JOestliche Linie
475
2783
3258
136
384
951
1335
55
+
147"3
1632
660
\ Gran-Bressnitz-
Schemnitz
4610
24800
29410
176
499
3153
3651
143
+
231
2112
1716
Mg [ Gömörer Industriebahn
15517
27297
42796
360
7548
18333
25881
507
40"8
4320
6084
Waagthalbahn
398589
1230021
1628610
395
311538
1277939
1589477
392
+
0"7
4740
4704
Summa
905579
3825374
4730953
936
849747
4409462
5259209
1046
105
11232
12552
Recapitulation.
Summe der gemeinsamen Oesterr.-
Ungar. Eisenbahnen
1334910
6088870
74237 %0
915
1199084
5567055
6766139
892
+
2"6
10980
10704
Summe der Oesterr. Eisenbahnen
398589
1230021
162861 0
395
311538
1277939
1589477
392
+
0"7
4740
4704
Summe der Ungar. Eisenbahnen
2639078
11144265
1 3783343
797
2360369
11254456
13614825
811
1"7
9564
4732
Hauptsumme
durch zur öffentlichen Kenn tniss gebracht,
dass der am 1. April d. J. in Kraft tre-
tende Tarif für den Local-Güterverke In-
der Königlich Sächsischen Staatseisenbah-
nen und der in Verbindung mit denselben
-verwalteten Privateisenbahnen vom 10.
d. Mts. an bei sämmtlichen Güterexpedi-
tionen eingesehen werden kann. Vom 12.
d. Mts. an sind Exemplare des Tarifs bei
sämmtlichen Güterexpeditionen zum Preise
von 1 M pro Exemplar käuflich zu erlangen.
Dresden, am 6. März 1877. Königliche Ge-
neraldirection der Sächsischen Staatseisen-
bahnen. Frhr. Ton Biedermann. (1374)
Ungarisch - Schlesisch -Sächsisch-Thürin-
gischer Eisenbahn-Verband. Am 15. März c.
tritt zum rubricirten Verbandtarife (I. Theil)
ein Nachtrag XXIX in Kraft, welcher
1. Tarifsätze für den Verkehr zwischen
Stationen der Oels-Gnesener Eisenbahn
einerseits und Stationen der Säch-
sischen Staats -Eisenbahnen, Berlin-
Görlitzer und Südnorddeutschen Ver-
bindungsbahn andererseits,
2. Tarifarische Aenderungen und
3. Aufnahme der Station Rosdzin
der Oberschlesischen Eisenbahn in den
Verband enthält.
Druckexemplare sind bei den grösseren
Verbandstationen für den Preis Yon 0,20 JA
pro Stück zu haben. Berlin, den 6 März
1877. Königliche Direction der Nieder-
schlesisch-Märkischen Eisenbahn als ge-
schäftsführende Verwaltung. (1373)
6. Submissionen.
Königl. Württemb. Staatsbahn. Wir be-
absichtigen die Anschaffung Yon
20 Tragfedern für Personenwagen,
40 „ „ Gepäckwagen,
und 600 Volutfedern.
Lieferungsbedingungen und Zeichnungen
können Yon unserem Secretariate bezogen
werden. Die Preise sind franco Cannstatt
zu stellen und sind die Offerten versiegelt
und mit der Aufschrift „Feder-Lieferung“
versehen, bis spätestens den 23. März,
Abends 5 Uhr unserem Secretariat zuzu-
stellen. Stuttgart, den 2. März 1877. K.
Eisenbahn-Direction. Abth.il. Böhm. (1366)
Königliche Ostbalm. Linie Inste r-
burg-Prostken. Es soll die Lieferung
von Bessemer Stahlschienen für
Loos I
Strecke Insterburg-Goldap = 3 900 000 Kgr.
Loos II
Strecke Lyck-Oletzko = 2 100 000 Kgr.
in öffentlicher Submission verdungen
werden.
Termin hierzu ist auf:
Sonnabend, den 24. März 1877,
Vormittags 11 Uhr,
in unserem technischen Bureau, Victoria-
Strasse No. 4 hierselbst anberaumt.
Die Offerten müssen mit der Aufschrift":
„Submission auf Schienen
Inster burg-Prostken“,
versehen sein und rechtzeitig an uns ein-
gereicht werden.
Die Submissions-Bedingungen liegen im
vorbezeichneten Bureau zur Einsicht aus,
auch können dieselben gegen Franco-Em-
sendung von 1 JA pro Exemplar von un-
serem Bureau-Vorsteher Eisenbahn-Secre-
tair Pasdowski, Victoria-Strasse 4 hierselbst
bezogen werden. Bromberg, den 24. Febr.
1877. Königliche Direction der Ostbahn.
Bau- Abtheilung I. (1328)
Niederländische Central-Eisenbahn. Die
Lieferung von
750 000 Kilogramm stählerne Schienen
mit Seitenlaschen, Bolzen und Muttern,
soll im Wege der öffentlichen Submission
vergeben werden.
Termin hierzu ist auf:
Montag, am 26. März, Vormittags
11 Uhr 30 Min.,
im Directionsbureau hierselbst Catharyne-
kade C. 759 anberaumt.
Die Submissions - Bedingungen nebst
Zeichnung können ad fl. 1.— Nied. Cour,
am Bureau unseres Balmerhaltungschefs
bezogen werden. Utrecht, den 6. März 1877.
Der General-Director. (1368)
Oberhessische Eisenbahnen. Die hier la-
gernden abgängigen Betriebs- und Werk-
stätte-Materialien aus dem Jahre 1876 sollen
verkauft werden.
Die Verkaufsbedingungen nebst dem Ver-
zeichniss der zurVeräusserung kommenden
Materialien können bei unserer Magazin-
Verwaltung eingesehen, auch durch unsere
Kanzlei auf frankirtes Ersuchen und gegen
Einsendung von 20 h bezogen werden;
ebenso steht eine Besichtigung der Mate-
rialien frei.
Offerten, welchen ein Exemplar der durch
Unterschrift anerkannten Verkaufsbedin-
gungen beizufügen sind, beliebe man bis
zum 28. März d. J., Vormittags 10 Uhr,
frankirt an die Unterzeichnete Direction
einzusenden. Giessen, den 3. März 1877.
Grossherzogliche Direction. Mohn. (1360)
Berlin - Stettiner Eisenbahn. Die Lie-
ferung der für unsere Werkstätten pro
1. April 1877 bis 1. April 1878 er-
forderlichen Materialien, sowie das Ein-
setzen der Fensterscheiben in unsere Loco-
motiven und Wagen, ferner der weissen
Scheiben in die Maschinen- und Wagen-
laternen auf den Stationen Neustadt E/W.,
Angermünde, Stettin, Belgard, Colberg,
Stolp, Danzig, Pasewalk, Greifswald, Stral-
sund, Wolgast und Swinemünde beabsich-
tigen wir an den Mindestfordernden zu
zu vergeben.
Offerten sind versiegelt und portofrei
mit der Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von Werkstatts-
Materialien“
bis zum 16. März er. an uns einzusenden.
Die Bedingungen sind von unseren Betriebs-
Inspectoren Busse zu Berlin und Kossak
in Stettin, sowie von unserem Ober-
maschinenmeister Kretschmer in Stargard
auf portofreie Anträge zu haben. Stettin,
den 20. Februar 1877. Directorim. (1340)
Schweizerische Centralbalm. Es werden
circa 4000 Tonnen ausrangirte Eisenbahn-
schienen und Weichenbestandtheile zum
Verkaufe ausgeboten.
Die Verkaufsbedingungen liegen im
Bureau unseres Herrn Betriebs - Ober-
Ingenieurs in Basel zur Einsicht auf und
können auf frankirte Anfrage bezogen
werden. Offerten für das Ganze oder ein-
zelne Parthien sind portofrei, versiegelt
und mit der Aufschrift:
„Angebot zum Ankauf von Aus-
schussmaterial “
bis 20. März 1877 an Unterzeichnete
Direction einzusenden. Basel, den 1. März
1877. Directorium der Schweizerischen
Centralbahn. (1336) H. & V.
— 282
Börsen : Berlin, Basel, Frankfurt a. M., Hamburg,
Leipzig, Paris, Wien=B., Ba., F., H.,L.,P. u. W.
Coursbla 1 t vom 28. Februar 1877.
Redigirt von R. Grossschupf.
Eisenbahn-
Prioritäts-Obligationen
Zinsfass
Börsen
Notiz
Versteht sich
in und
Nominal- Hetrag
Eisenbahn-
Prioritäts-Obligationen
Zinsfass
Börsen
Notiz
Versteht sich
in und
Nominal-Betrag
Aachen-Mastricht
ii
B.
90,50
1
do.
II. Emiss
5
B.
96,50
%\k 500, 200, 100 Thlr.
Berlin Potsdam-Magdeburg A. u. B. . .
4
B.
—
% 1 V
do.
III. Emiss
5
B.
95.75
%>
do. C
4
B.
90,75
% (a 200, 100 u. 25 Thlr.
Alföid-Fiumaner
5 i. S.
w.
61
% a 200 fl. ö. W. i. S.
do. D
a
B.
97.40
% a 1000, 500 u. 100 Thlr.
Altenburg-Zcitz
ii
L.
99,75
% k 100 Thlr.
do. E
ii.
B.
96,50
\% k 200 Thlr.
Altona-Kiel
5
L.
98
% a 200 u. 100 Thlr.
do. F
ii
B.
93,50
% a 300-3000 JC
Annaberg-Weipert
5
L.
90,75
% ä 100 Thlr.
Berlin-Stettin
ii
B.
—
% ä 200 Thlr.
Amsterdam-Rotterdam
5
B.
105
% k 1000 Fl. Holl.
do. II. Emiss. * 3£ ....
4
B.
94,10
\%\
Aussig-Teplitz
L.
101,75
Xäl00Th.=150 fl.ö.W.i.S.
do. III. Emiss. *3£ . . . .
4
B.
94,10
%\a 1000, 500, 200 und
do.
II. Emiss
L.
99,50
% k do. = do.
do. IV. Emiss. *
ii
B.
102,50
\% ( 100 Thlr.
do.
Emies. 1868
5i. 8.
L.
96
% ä do. = do.
do. V, Emiss
ii
B.
—
%)
do.
Emiss. 1871
5 i. S.
L.
94,25
% h do. = do.
do. VI. Emiss. * 3£ . . . .
4
B.
94,10
\% ä do.
do.
Emiss. 1872
5 i. S.
L.
93
% k do. = do.
do. VII, Emiss
41
B.
99,30
\% ä do.
do.
Emiss. 1874
L.
95,50
% a do. = do.
Böhmische Nordbahn
5i.S.
L.
76,50
l^'ä200Th.=300 fl.ö.W.i.S.
Bayerische Ostbahnen*
4t
F.
101Va
% k
do. Emiss. 1871 . . .
5 i- S.
L.
69
% a do. = do.
Bergisch-Märkische
47,
B.
—
Böhmische Westbahn *
5 i. S.
w.
91,50
% ä do. = do.
do.
II. Serie
47,
B.
—
do. Emiss. 1869* . . .
5 i. S.
W.
90,50
% k do. = do.
do.
III. Serie *3>/i . . .
37,
B.
85,50
%\
do. Emiss. 1873 . . .
5 i. S.
w.
—
^ i do. = do.
do.
III. Serie B. * 37, .
37,
B.
85,50
Braunschweigische
41
B.
93,25
% k 100—1000 Thlr.
do.
III. Serie C
37,
B.
77,75
% \ ä 1000, 500, 200 und
Breslau-Schweidnitz-FreiburgLit.D.E.F.
41
B.
—
% a 500 und 100 Thlr.
do.
IV. Serie ....
47,
B.
98,75
% f 100 Thlr.
do. Lit. G
41
B.
95,30
% ä 10C0, 500 u. 100 Thlr.
do.
V. Serie
47,
B.
98,75
%\
do. Lit. H. J. K. . . .
B.
92,30
% a do. do.
do.
VI. Serie
47,
B.
99
% 1
do. von 1876
5*
B.
99,90
% k 300—1000 JC
do.
VII. Serie
5
B.
102,75
Briinn-Roasitz
5 i. S.
L.
87,50
%al00Th.=150 fl.ö.W.i.S.
do.
IX. Serie
5
B.
103,25
% k 3000, 1 000 u. 500 M
do. von 1872
5 i. S.
L.
81,50
% ä do. = do.
do.
Nordbahn
5
B.
103
%
Buschtehrader (Böhm. Nordwestbahn) .
5 i. S.
L.
78,60
% a do. = do.
do.
Düsseldorf-Elberfeld . . .
4
B.
—
% ]
do. Emiss. 1871
5 i. S.
L.
72
% i do. = do.
do.
do. II. Serie . .
ii
B.
—
do. Emiss. 1872
5 i. S.
L.
66,75
% ä do. = do.
do.
Dortmund-Soest ....
4
B.
90,25
% 1
Chemnitz-Komotau
5
L.
100,50
% ä 200 Thlr.
do.
do. II. Serie . .
a
B.
—
Chemnitz-Würschnitz
4
L.
91
X ä 100 Thlr.
do.
Aachen-Düsseldorf . . .
4
B.
—
$/\a 1000, 500, 200 und
Cöln-Crefeld
ii
b. ;
98,60
% a 100 Thlr.
do.
do. II. Emiss. .
4
B.
pf 100 Thlr.
Cöln-Minden
4!
B. !
101,10
%\
do.
do. III. Emiss.
4i
B.
do. II. Emiss
5
B.
105
do.
Ruhrort-Crefeld-GIadbach .
ii
B.
%\
do. do
4
B.
—
do.
do. II. Emiss. .
4
B.
_
do. III. Emiss. * 37, ....
5
B.
92
<i/\ a 1000, 500, 200 und
do.
do. III
■ii
B.
—
do. do. Lit B*3l/a u* Ba-
41
B.
100,60
pl 100 Thlr.
Berlin- Anhalt . .
4
B.
97,75
% | A ,
do. IV. Emiss. * 37a ....
4
B.
93,75
%\
do.
4g
B.
100,70
^ >a 500 u. 100 Thlr.
do. V. Emiss. * 3l/a ....
4
B.
91,40
%'
do.
Lit. B
ii
B.
100,70
% a 500 u. 100 Thlr.
do, VI. Emiss
41
B.
98,60
% a do,
do.
Lit. C
B.
98,50
% k do. = do.
Cottbus-Grrossenhain
5
L.
102,40
% k 100 Thlr,
Berlin-Görlitz
52
B.
101,50
% a 100 Thlr.
Donau-Drau *
5 LS.
W.
58
% a 200 do.
do.
Lit. B
ii
B.
87,50
% k 100 Thlr.
Dux-Bodenbach
5 i. S.
L.
51,75
^£a 100Tb. =150 fl.ö .W.i.S.
do.
Lit. C
ii
B.
—
% k 100 Thlr.
do. Emiss. 1871
5 i. S.
L.
35,50
%k do. = do.
Berlin-Hamburg I. Emiss
4
B.
94,50
%\ .
do. Emiss. 1874
5 i. S.
L.
—
% ä do. = do.
do.
11. Emiss
4
B.
o/\ix 500, 200, 100 und
do.
IIT. Emiss
5
B.
y) 50 Thlr.
Zinsfuss 1
Börsen
Notiz
o.Z.
w.
67,75
5i.S.
w.
71,50
5i.S.
L.
82,25
5 i.S.
L.
80,75
5i.S.
L.
79
5 i.S.
B.
78
5
W.
87,50
5i.S.
L.
72,70
5
B.
51,50
5
B.
51,50
5i.S.
L.
72,40
5i.S.
L.
63,50
5i-S.
L.
51,75
5
B.
101,70
5,
B.
101,60
4t
B.
4t
B.
4t
B.
90,90
4 t
F.
985ts
4
F.
917e
5
F.
1033|,
4 t
F.
96
CM5
W.
100,50
ÖW5
w.
91,50
5i.S>.
W.
105,60
5 i.S.
W.
107
w.
107,90
5i.S.
w.
90
5 i.S.
w.
90,50
5i.S.
w.
90
5i.S.
w.
88,25
5i.S.
w.
83,50
5i.S.
w.
84
5i.S
w.
78,50
5i.S.
w.
66,50
5i.S.
w.
75
5i.S.
w.
73
5i.S.
w.
72,65
5i.Ö.
w.
—
3t
L.
118
1
L.
98,60
4
L.
97
4
L.
96,7 5
4 t
L.
101,75
L.
103,90
. 4t
L.
90,75
. l&i.S
L.
62,75
. |5i.S
L.
62
. 51. S
L.
55
49,75
Eisenbahn-
Stamm -Actien und
Dividenden nnd
Zinsen in %
fl l
® ,fl
4- “
ö
< V
tß
so
Notiz
Stamm - Prior. - Actien.
1870
187 1 1872
1873
1874
1875
25 N
m
Aachen-Mastricht
7 ,
Bl
1
17,
1
1
4
B.
21,25!
Alföid-Fiumaner
5
5
6
5
4
5
5
W.
94,50
Altenburg-Zeitz
—
—
—
—
8V«
67,
4
L.
90
do. Stamm-Prior. .
5
5
—
5
67»
57.
5
L.
102
Altona-Kiel
7
7
7\a
5
6
77,
4
B.
121,10
Amsterdam-Rotterdam ....
67,o
67,„
Ü9/lO
6,59
5.95
4
B.
113,10
Aussig-Teplitz
12
12
12
11
9
87,
5
L.
109,75
Baltische
—
—
3
3
3
3
(3
B.
—
Bergisch-Märkische
8
71
6
3
3
4
4
B.
76.60
Berlin- Anhalt
16
181
17
16
81
8
4
B.
99,50
Berlin-Dresden
—
—
5
5
5
0
5
B.
19
Berlin-Görlitz
1
0
31
3
0
0
4
B.
18
do. Stamm-Prior. . .
5
5
5
5
4
5
5
B.
42,25
Berlin-Hamburg
10
107.
12
10
121
10
4
B.
168,40
Berlin-Potsdam-Magdeburg . .
20
U 5
8
4
17.
3
4
B.
77,25
Berlin-Stettin
97«
Hie
127,
io7.
9U 13
9
4
B.
119
Böhmische Nordbahn ....
4 12
3
21
27,
21
5
W.
51
Böhmische Westbahn * 52/10 . .
77,0
87,.
5
5
5
5
5
W.
168
Breslau-Schweidnitz-Freiburg .
n
91
71
8
71
57.
4
B.
70
Breslau-Warschau Stamm-Pr. .
5
0
0
0
5
B.
—
Brest-Grajewo
—
—
5
21
0
0
4
B.
17,25
Brest-Kiew
—
—
5
5
—
—
4
B.
—
Brlinn-Rossitz Stamm-Prior.
8
3
6
41
47»
5
w.
—
Buschtehrader Lit. A
13—
13, 1
10
5
5
w.
—
do. Lit. B
5
5
0
0
0
5
w.
—
Chemnitz-Würschnitz . . .
77.
8
71
10
101
113/,
4
L.
191
Cöln-Minden* ... ...
10|
11 7s
97.o
87,
Ö9/a0
^6/lO
4
B.
95,75
Cottbus-Grossenhain
4
6
7t
7
7
4
L.
72
do. Stamm-Prior. .
5
5
67,
6
6
5
L.
86,25
Donau-Drau *(Battasz.-Domb.) .
—
5
5
5
5
5
W.
—
Dux-Bodenbach
5
5
5
5
0
0
5
W.
—
Erzherzog Albrechtsbahn * . .
—
5
5
5
1
5
W.
—
Eünfkirchen-Barcser * ....
5
5
5
5
5
5
5
w.
—
Galizische Carl-Ludwigb. *52/10
8
81
7
82
6
5
w.
210
Gera-Plauen Stamm. Prior. . .
—
—
—
—
5
L.
27,80
Gliickstadt-Elmshorn
0
3
0
0
1
1
4
H.
—
Gössnitz-Gera
—
4
47»
47«
47»
57„
4
L.
72
Gotthardbahn 60°/o Einz. . . .
—
6
i»
6
6
6
B.
45,60
Graz-Köflach
9
12
12
7t
3
iV,
5
W.
—
llalle-Sorau-Guben
4
4
0
0
0
0
4
B.
13,70
do. Stamm-Prior. . .
5
5
—
0
0
0
5
B.
31,25
Hannover-Altenbeken ....
5
5
5
0
0
0
5
B.
13,75
do. Stamm Prior. . . .
Hessische Ludwigsbahu . . .
Kaiser Ferdinands-Nordbahn .
5
91
177,
5
11
167»
5
117»
147,
0
9
137.
0
6
121
0
6
97,
l
B.
F.
W.
33,25
93
180
Kaiser Franz-Josephsb.* . . .
5
5
5
5
5
15
w.
117,75
Kaiserin Elisabethbahn* . . .
67,o
7 —
‘ 14
5
5
5
5
[
w.
131,50
Eisenbahn-
Priorit.-Obligationen.
Versteht sich
in und
Nominal-Betrag
Versteht sich
in und
Nominal-Betrag
Erzherzog Albrechtsbahn * . . . .
Fünfkirchen Barcser *
Galizische Carl-Ludwigsbahn* . .
do. II. Einiss. * . . .
do. III. Emiss.* . . .
do. IV. Emiss. * . . .
Gloggnitzer
Gömörer Staatsbahn
Gotthardbahn I. u. II. Ser. . . . .
do. III. Ser
Graz-Köflach
do.
do. Emiss 1872 . . . .
Halle-Sorau-Guhen *
do. * Lit. B. . . .
Hannover-Altenbeken I. Emiss. . .
do. II.Emiss
do. lII.Em.(gar.v.Magdeb.-Halb.)
Hessische Ludwigsbahn
do. do.
do. do. . . . .
Homburger *
Kaiser Ferdlnands-Nordbahn . . .
do
do. Mähr.-Schles.Streckel871/72.
do. Anl. U,, Mill. 1872 . . . .
do. Anl. 1876
Kaiser Franz-Josefsbahn* . . . .
Kaiserin Elisabethbahn
do. Emiss. 186? . . . .
do. Linz-Budweis . . .
do. Emiss. 1870 . . . .
do. Emiss. 1872 . . . .
do. Salzburg-Tyrol . .
Kaschau-Oderberg*
Kronprlnz-Itudolfsbahn * . . . .
do. Emiss. 1869 *
do. Emiss. 1872* ....
do. (Salzkammergut)* . . .
Leipzig-Dresden Partial. . . .
do. von 1854. . .
do. von 1860. . .
do. von 1866. . . ,
do. von 1866 . . .
do. von 1866. . .
Leipzig-Gaschwitz-Meueelwitz
Lemberg-Czernowitz *
do. II. Emiss.* ....
do. -Jassy* III. Emiss. .
do. do. * IV. Emiss. . . .
do. =
do. =
do. =
do.
do.
do.
175 u.
350 fl.
do. = do.
0Th.=150 fl.ö.W.i.S.
do. = do.
do. = do.
OOThlr.
% a do.
% ä do.
% ä do.
% & do.
‘ 1. S. W. I ä
'% inTh. 4 105 kr. | 3
% 200 Thlr. ä 105 kr.
' üWprlOOflCM I i 1000,
do.prlOOfloW ( 500,1006
do. per do.
do. per do.
do. per do.
do. pr. 100 fl. ö. W. i. S.
% ä 20» fl. ö. W. i. S.
fl. ÖW prlOOfli. S
do. prlOOfli. ~
do. prlOOfl
do. per do.
fl. ö.W. pr. do. ä 200 fl. i. S.
do. pr. do. a do.
fl. ö. \V. pr. 200 fl. ö. W.
% ä 300 fl. ö. W. i. S.
% ft do.
% k 200 fl. = 500 fcs.
% a do.
% d 100 und 50 Thlr.
% 4 100 Thlr.
% k 100 Thlr.
% k do.
% k 100 und 500 Thlr.
% a 300 M.
%k2u0Th.=300 fl.ö.W.i.S.
% k do. = do.
% k do. = do.
% k do. = do.
. IT . 1. O.
1 i. S 1 ä 200
li.S fu.SOOfl
ii.SJ i. S.
% a 200 Thlr.
fl. ö. IV. pr. 200 fl. 8. W.
% ä 100 Thlr.
% k 100 Thlr
% Ä100 Spec. = 150 Thlr.
% a 250 fl. holl.= 145Thlr.
Th.pr.l50fl.C.H.d200fl.CI.
% 125 RS. = 136 Thlr.M
% a 100 Thlr.
% d 200 „
% a 100 „
% d 100 „
% d 200 „
% a 200 „
% ä 100 „
% d 200 „
fl. ö. W. pr. 150 fl. ö. W.
do. pr. 200 fl. do.
% d 200 Thlr.
% a 200 „
% k 100 R. P.
% d 125 RS. = 136 Thlr.
fl. ö. W. pr. 200 fl. C. M.
do. pr. 500 fl. C. M.
do. pr. 200 fl. ö. W.
% d 100 Thlr.
% a 200 „
% » 100 „
% a 100 „
fl. Ö.W.pr. 200 fl.ö.W.i.S.
<fb. pr. do.
do. pr. - do.
do. pr. do.
fl. ö. W. pr. 200 fl. C. M.
% d 200 Thlr.
% d 150 „
% d 100 „
% k 500 Fs. 300=80 Thlr.
fl. ö.W. pr. 200 fl. ö. W.
% a 100 Thlr.
% d 200 „
% k 100 „
% ä 200 »
% k250 fl. S.W. u.200Th!r.
fl. ö. W. pr. 100 fl. C. M.
ii fl. 1000, 500, 300 C. M.
fl. Ö.W.pr. 20011. ö.W. i. 8.
fl. ö. W. pr. 200 fl. C. M.
283
Eisenbahn-
Prioritäts-Ob ligati o n en
B
o
£
Versteht sich
in und
Nominal-Betrag
Leoben-Vordernberg
Ludwigshafen-Bexbach
do.
do.
Magdebnrg-Halberstadt
do. do. von 1865
do. do. von 1873
do. Wittenberge, Stamm
do. do. Priorit. .
do. (Magdeb.-Leipzig) Lit
do. do. Lit
Mährische Grenzbahn*
Mähr.-Schles. Oentralbahn
do. II. Emiss. . .
Märkisch-Posen ....
Mehltheuer-Weida . . .
Münster-Enschede* . . .
Niederschlesisch - Märkische
do. II. Ser.
do. conv. I. u. I
do. II
Nordhausen-Erfurt
Oberschlesische A.
do.
B. . - . .
do.
C
do.
D
do.
E.» . . . .
do.
F. * 31 . .
do.
G
do.
H.* . . . .
do.
von 1869 . . .
do.
von 1873 . . .
do.
von 1874 . . .
do.
Brieg-Neisse . .
do.
Cosel-Oderberg
do.
do
do.
Niederschles. Zweigb. .
do.
Stargard-Posen .
do.
do. II. Emiss.
do.
do. III. Emiss.
sterr. Nordwestbahn* . .
do.
Litt. B. . .
do.
Em. 1874 .
äterr. Staats-Eisenbahn* .
do.*
IT. Emiss. .
do.
Ergänzungsnetz*
do.
I. Emiss. .
do.
II. Emiss.
Oesterr. Südbahn * (Lombard.)
do.*
do. Bons 1877—78
Ostpreuss. Südbahn .
do. Litt. B. . .
d&. Litt. C. . .
Ostrau-Friedland . .
Pardubitz-Reichenbei g
do.*
do. III. Emiss.
do. Emiss. 1875
Pfälzische Maxbahn .
Pfälzische Nordbahn
do. do.
Pilsen-Priesen . . .
Prag-Dux
do. Emiss. 1872
Rechte Oderufer . .
Rheinische . . .
do.*
do. III. Emiss. v. 1858—186
do. v. 1869, 71 u. 73
do. von 1871 . . .
Rhein-Nahe-Bahn* . .
do. II. Emiss.* .
Russische * (Mosco-Rjäsan)
* (Rjäsan-Kozlow)
* (Kozlow-Woronesch)
* (Jelez-Woronesch)
* (Jelez-Orel)
* (Kursk-Charkow)
* (Kursk-Kiew) . .
* (Schuja-Ivanovo)
* (Poti-Tiflis) . .
Schleswigsche v. Altona-Kiel a
I. Siebenbürger* . .
Theissbahn* ....
Thüringische I. Emiss
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
II. Emiss.
III. Emiss
IV. Emiss.
V. Emiss.
VI. Emiss.
Turnau-Kralup-Prag .
do. Emiss. 1870 .
do. Emiss. 1872 .
do. Emiss. 1871 .
Ungarisch-Galizische* . .
Ungarische Nordostbahn*
do.
Ungarische Ostbahn* . .
Ungar. Westbahn* (Sthlw.-Raab
üo. (do.) Emiss
Vorarlberger* ....
Warsehau-Terespol *
Warschau-Wien II. Emiss.
do. III. Emiss.
do. IV. Emiss,
Werrabahn
Ser
Ser.
Ser.
Gr
51.5.
Ai
4
k
4$
3
1*1
k
A
51.5,
'o. Z
o. Z.
5
5
4*
4
4
4
4
5
4
3 i
1
1
gest.
az)
1874
3
3
3
5i.S.
5i.S.
3
5i.S.
51.5.
5
51.5.
51.5.
5 M.
?
ii
5i.S.
o. Z.
o. Z.
4)
Jf
5i.S.
5i.S.
5i.S.
5i-S
5 i.S.
5i.S
5 JC
5i.S.
5i.S.
5i.S
5i.S.
101
95
104
99
98
96,75
73
100,20
86,60
52
102
97,40
95,10
85,75
99.50
101.50
103
98.50
98,50
103,10
92,75
99,25
99,25
99,25
71
157
147,25
147,50
114
93,15
51
85.50
91.50
101
104
100%
51
20.50
16.50
100,30
103.40
103.50
102
102
97
92.50
88
83.50
83,90
88,75
83.50
100
59
78.50
96.50
100.50
98.25
100.40
100,40
100,40
83.25
76
67
78
64
63
61,25
85.50
94,75
90.50
82,40
88,25
% a 300 fl. ö. W. i. S.
%)äl000,500u. lOOfl.SW
%\
% a 100 Thlr.
% ä 100 u. 500 Thlr.
% ä do. u. do.
% ä 200 Thlr.
% ä 300- 1500 M.
% 4 do.
% ä200 fl. ö. W. i. S.
% ä 300 fl. do.
% i do.
% 4500 u. 100 Thlr.
%k 100 Thlr.
% ä 500 M.
£ U62J, 100 u. 500 Thlr.
do.
'% \ ä 1000, 500 und
% ! 100 Thlr.
i
%
ä 100—1000 Thlr.
% k 200 und 100 Thlr.
I}-
100 und 50 Thlr.
1!
% ä 200 fl. ö. W. i. S.
% k do.
% ä 600 M.
fl.öW.pr.500frcs.ä500frcs.
do. per do.
fl. ö.W.pr. do. ä do.
do. per 200 fl. ö. W. i. S.
do. per do.
fl. ö.W.pr. do. ä do.
% ä 200 fl. ö. W. i. S.
fl.öW.pr.5o0frcs.ä500frcs.
% ä 500 und 100 Thlr.
% ä do.
% ä do.
,%a200Tb.=300 fl . ö.W.i.S.
% a fl. ö.W.pr.lOOfl. C.M.
^4200Th.=300fl.ö.W.i.S.
% ä do.
% ä 400 M.
% k
% a
X100 Th.=150 fl. ö.W. i.S.
%100 Th— ISOH.ö.Wi.S.
^100 Th.— do.
% ä 500 und 100 Thlr.
ft
*1
ä 250, 200 u. 100 Thlr.
Xi
do.
ä 1000, 500 und
100 Thlr.
200 Thlr.
do.
do.
'% ä 136 Thlr.
f ä
% ä 1000, 500 u. 200Thlr.
% »
% k 680 und 136 Thlr.
%k 1000, 500, 200 u. 100 Th.
% ä 200 fl. ö. W. i. S.
% ä 200 fl. ö. W.
%\k 1000, 500, 200 und
% I 100 Thlr.
% I
% a do.
% ä 300—3000 Jt
Xäl00Th.=150 fl.ö.W.i.S.
% k do. do.
% ä do. do.
% ä do. do.
% ä 200 fl. ö. W. i. S.
% k 300 fl. do.
% ä 400 M.
% k 300 fl. do.
% k 200 fl. do.
% ä 200 fl. do.
% a 200 fl. do.
%äl0O0u.l00S.R.=107Th.
% ä 500 und 100 Thlr.
% ä do.
% k do.
% k 500, 200 u. lOOThlr.
Eisenbahn-
Stamm - Actien und
Stamm - Prior. - Actien
Dividenden nnd
Zinsen in %
1. .
||
1 *=
|ÄS3
Börsen
Notiz
Versteht sich
in und
Nominal-Betrag
1870| 187 1| 1872 1873
1874
1875
K.Elisabethbahn *Linz-Budweis
5
5
5
5
5
5
5
1 w.
112
' fl. ö.W. pr. 200 fl. ö.W. i. 8.
do.* Salzb. -Tirol ITI.Em.1873
—
—
—
5
5
5
5
w.
! -
| do. per do.
Kaschau-Oderberg* ....
5
5
5
5
5
4lls
5
w.
1 81,50
fl. ö. W. pr.2009.ö W.i.S.
Kronprinz Rudolfsbahn* 57io •
5
5
5
5,
A,
b
5
: w.
104
fl. ö.W. pr. 200 fl. ö.W. i.S
Leipzig-Dresden
141
19
161
167a
147,
1'%
4
L.
71,65
% ä 100 Thlr.
Leipzig- Gaschw.-Meus. St.-Pr. .
—
5
5
37.
2
5
L.
M
% ä 200 Thlr.
Lemberg-Czernowitz-Jassy *
5
5
5
5
5
5
5
W.
,442
fl. ö.W. pr. 200 fl. ö.W. i.S.
Leoben-Vordernberg ....
—
—
2
0
0
0
5
w.
—
do. pr. 200 fl. ö. W.
Ludwigsh.-Bexb. (Pfalz. L.-B.) *
97m
li3/.
11
9
9
9
4
1 F.
1777,
; % ä 500 fl. S. W.
Lübeck-Büchen
3‘/b
4
41
1.)
5
4
! H.
—
% & 200 Thlr.
Lüttich-Limburg
—
—
0
0
0
0
4
B.
16,50
% ä 500 Fs. 300— SOTiilr.
Magdeburg-Halberstadt . . .
8%
81
6
3
6
4
B.
103,75
x\.
do. Litt. B.
3)
37a
5%
3|
3 h
1 B.
67,75
% la 100 Thlr.
do. Litt. C. .
b
5
5
5
5
1 B.
94,50
%>
Mähr.-Schles. Centralbahn . .
5
5
—
0
0
0
O.Z.
w.
—
fl. o. W. pr. 200 fl. 1. 3.
Mährische Grenzbahn ....
—
—
—
0
0
0
5
; w.
—
do. pr. do.
Märkisch-Posener . ....
2
0
0
0
0
0
4
j B.
18,60
% ä 100 Thlr.
do. Stamm-Prior . .
5
0
47s
0
0
5
1 B.
70,30
% ä 200 „
Mecklenburgische Friedr.-Franz
—
—
—
7
4
B.
105,75
% ä 500 %H
Münster-Enschede Stamm-Prior.
■
—
1 \
5
5
5
—
% ä 200 Thlr.
4
4
4
4
4
4
4
B.
—
' % ä 100 „
Neust.-Weissenb. * (Pfalz. Max.)
«7,o
87,
<2
5|
41
4l
F.
4167,
% ä 500 fl. S. W.
Niederscblesisch-Märkische * .
4
4
4
4
4
4
4
B.
96,70
% ä 100 Thlr.
Nordhausen-Erfurt
4
4
4
4
4
4
4
B.
25,30
% a 100 „
do. Stamm-Prior. . . .
1
0
0
0
0
0
5
B.
35
% ä 100 u. 500 Thlr.
Oberlaus. (Kohlf.-Falkbg.)St.-Pr.
—
2)
5
5
21
0
5
L.
30,50
% ä 200 Thlr.
123/3
437,
437a
4«7a
12
10\
B.
121
% ä 100 „
do. Litt. B. . . .
42%
13%
437,
137a
12
io|
«1
B .
115
% ü 100 .,
Oesterr. Nordwestbahn * . . .
f)
5
5
5
5
5
5
W.
111
1 fl. ö. W.pr.200fl.ö. W.i.S.
—
—
5
5
5
0
5
W.
34
| do. pr. do. in S.
Oestr.Staatsb.* 52/10(Oest.Franz. )
12
12
10
10
8
61
5
w.
236
fl. ö.W. pr.Stck.v.frcs.f>00.
Oesterr. Südbahn* (Lombard.)
3
4
4
3
11
0
5
vV.
l 1
fl. ö. W. pr. 200 fl. Elnz.
Ostpreuss. Südbahn
0
0
0
0
0
0
4
B.
23.40
% ä 200 Thlr.
do. Stamm-Prior. .
0
0
0
0
5
5
B.
73
% k 200 „
Ostrau-Friedland
—
1
5
—
7«
0
5
w.
—
11. ö. W. pr. 200 fl. ö. W.
Pardub.-Reichnb.*(S.-Ndd. V.-B.)
41
4)
41
41
41
41
w.
106
fl. ö. W. pr. 200 fl. C. M.
Pfalz. Nordbahn*
47,o
«7.
6
4
4
4
4
F.
91
% ä 500 fl. 8. W.
5
0
0
0
5
w.
—
fl. ö. W.pr.lüOfl. ö.W.i.S.
Rechte Oderufer
4
3
(>
67,
67a
67a
5
B.
100
% ä 200 Thlr.
do. Stamm-Prior. .
5
5
6
«7,
67a
67a
5
B.
106,25
% ä 2o0 „
Rheinische
87,
10
97,
9
8
s
4
B.
105.60
% ä 250 „
do. Litt. B. . . .
4
4
4
4
4
4
4
B.
92,60
% ä 250 „
Rhein-Nahe-Bahn
5
0
0
0
0
0
4
ß.
11,40
% ä 200 „
Rumänische
—
—
37,
5
0
21
5
B.
12,20
% d 100 „
do. Stamm-Prior. .
—
—
8
8
8
8
8
B.
55,75
% ä 150 „
Russische Bahnen*
57,
57a
51
5,53
57,
5,92
5
B.
105,75
% ä 125 Rb. = 131 Thlr.
Saal-Bahn Stamm-Prior. . . .
5
5
27,
17a
5
B.
—
% ä 100 Thlr.
Saal-Unstrut Stamm-Prior. . .
—
—
5
5
0
0
5
B.
9,25
% k 100 „
I. Siebenbürger*
5
5
5
5
5
5
5
W.
80,75
fl. ö.W. pr. 200 fl. ö.W. i. 8.
Stargard-Posen *
41
41
41
41
4)
41
4)
B.
101
% ä 100 Thlr.
Stuhl weissenburg.Raab Graz* .
5
5
b
b
5
5
W.
—
fl. ö.W.pr. 200 fl. ö.W i.S.
Thüringische
9
01
9
77,
71
4
L.
120
% a 100 Thlr.
do.Em. v. 18G8 (Gotha-Leinef.)*
4
4
4
4
—
4
4
L.
90,50
% k 100 „
do. Litt. C (Gera-Eichicht)*
4)
41
41
41
41
41
41
L.
101
% k 100 „
Tilsit-Tnsterburg
0
10
ü
0
0
0
4
B.
—
% ä 100 „
do. Stamm-Prior.
17s
17 20
17.1
2
27,
0
5
B.
—
% k 100 „
Theissbahn* 52/l0
n
0
57.
81
5
3
5
W.
158
fl. ö. W. pr. 200 fl. Einz.
Turnau-Kralup-Prag ....
8
9
7
4
3
3
5
vv.
—
fl. do. pr. do.
K. Ung. priv. Nordostbahn*
5
5
5
5
5
5
5
w.
92
fl. ö.W.pr. 200fl. ö.W.i.S.
I. Ungar.-Galizische* ....
5
5
5
5
5
5
5
w.
77,50
fl. do. pr. do.
Vorarlberger*
—
—
5
5
5
5
5
w.
—
fl. do. pr. do.
Warschau-Terespol *
•«I
—
—
5
—
5
B.
—
% ä 100 R. S. = 107 Thlr.
Warschau- Wien
12
12
10
11
10
5
B.
177,50
Mark pr. 60 Rb.
Weimar-Gera*
—
—
—
—
41
41
41
L.
47,60
% ä 100 Thlr.
do Stamm-Prior . .
—
—
—
—
5
21
5
L.
21.75
% b 200 „
Werrabahn
1
3
27 a
1
0
1
4
B.
26.75
% a 100 „
Zwick. -Lengenf.-Falkenst.St.-Pr
—
—
—
—
—
5
L.
21,90
% k 200 „
Schweizer Centralbahn . . .
«7,o
9
9
9
8
—
0. Z.
Ba.
—
fres. pr. 500 fres. Einz.
j do. Nordostbahn . .
7
9
8
8
8
—
Ba.
—
fres. pr. 500 ,, „
Vereinigte Schweizerbahnen .
0
0
0
0
0
0
Ba.
—
fres. pr. 500 „ „
Schweizer Westbahn ....
0.4
2
17,
17»
0
0
Ba.
—
fres. pr. 500 „ „
Französische Orleans ....
87,
UV,
117,
—
P.
—
fres. pr. 500 ,, „
do. Nordbahn . . .
101
14 1
167,
167,
12
—
P.
—
fres. pr. 400 „
do. Ostbahn . . .
5
67s
67,
67,
67,
—
P.
—
fres. pr. 500 „ „
do. Südbahn . . .
8
8
8
8
P.
—
fres. pr. 500 „ „
do. Westbahn . . .
7
—
—
—
p.
—
fres. pr. 500 „ „
Paris-Lyon-Mittelmeer . . .
12
12
11
11
1»
p.
fres. pr. 500 „ „
Juristisches.
Aufrechthaltung einer unzulässiger Weise eingeführten
Nichtigkeitsbeschwerde als Revision.
Der Gerichtshof beurtheilte eine unzulässige Nichtigkeits-
beschwerde als Revision. Es heisst in den Gründen : Das von
dem Verklagten zur Hand genommene Rechtsmittel ist bei der
Einlegung als Revision, in der Rechtfertigungsschrift dagegen als
Nichtigkeitsbeschwerde bezeichnet, auch sind die für die Recht-
fertigung der letzteren gegebenen Vorschriften beobachtet. Als
das zulässige Rechtsmittel kann jedoch nur die Revision ange-
sehen werden , da der Streitgegenstand mehr als 500 Thlr. be-
trägt, die beiden ersten Erkenntnisse über denselben im ent-
gegengesetzten Sinne entscheiden und die Beschwerde den gan-
zen Streitgegenstand betrifft (§ 2 V. v. 14. Dezbr. 1833). Die
Rechtfertigungsschrift ist demnach als Revisionsbericht aufzufassen.
(Erk. d. IH. Sen. d. Preuss. Ob. Trib. v. 4. Febr. 187G. Ober-
lausitzer Eisenbahn / Kloppe. No. 2217 IH. 75 ; Fenner u. Mecke,
Civilr. Entsch. Bd VH. S. 102.)
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Berlin, Reinickendorferstrasse 64.
Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verantwortlicher Bedacteurt Dr. Jux« Wilh. Koch sra Berlin (Redaottonabnrean : Anhalteritr. #). - CosunifliionKr : Adolph Rofelshöfer an Ltipaig. - Druck von H. 8. Hermann in Berlin. Beuthstr. &
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1877.
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Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 16. Mä'r.z 1877.
Dieser Nummer liegen die „Notizen über neue Tarife und Tarifänderungen pro Februar 1877“ bei.
Dieser Nummer liegt eine Probenummer von „Eichelberg’s Finanzielle Blätter“ bei.
Dieser Nummer liegt ein „Circulair von F. C. Glaser, Patent-Burean, Berlin“ bei.
Inhalt: Der Erlass des Herrn Handelsministers auf die Erklärungen der Privatbahnen zu dem neuen Tarifsystem. — Wochenschau.
— Rechtsfall, betreff. Communalbesteuerung der Eisenbahnen. — Niederlande. — Verein für Eisenbahnkunde zu Berlin. — Juristisches. —
Literatur. — Offizielle Anzeigen: 1. Bahnverwaltung. 2. Stations- Eröffnungen. 3. Aenderung von Stationsnaraen. 4. Betriebsstörungen. 5. Ge-
neral-Versammlungen. 6. Tarifänderungen. 7. Submissionen. — Privat-Anzeigen.
Der Erlass des Herrn Handelsministers
auf die Erklärungen der Privatbahnen zu dem neuen Tarifsystem.
Die Deutschen Privatbahn-Verwaltungen hatten in einem
Bericht an das Kgl. Preussische Handelsministerium bekanntlich
ihre Zustimmung zu dem neuen Tarifsysteme von gewissen, die
Maximalsätze und die Ausnahmetarife betreffenden Voraussetzungen
und Bedingungen abhängig gemacht, welche wir in No. 16 S. 203
mittheilten. Auf diese Eingabe ist unterm 5. d. M. der
nachfolgende eingehende Bescheid des Herrn Handelsministers
erfolgt, welcher erhoffen lässt, dass die allgemeine Einführung des
neuen Tarifsystems nun bald erfolgen wird.
Das Directorium der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisen-
bahngesellschaft hat in seiner abschriftlich angeschlossenen, Na-
mens der Verwaltungen der Preussischen Privateisenbahnen abge-
gebenen Erklärung auf den diesseitigen Erlass vom 25. Decbr. v. Js.
II. 18627 Tr
JN0- -y — gggö c*ie Voraussetzungen und Bedingungen bezeichnet,
unter welchen die Preussischen Privatbahnverwaltungen das mit
obigem Erlass zur allgemeinen Einführung genehmigte sog. ge-
mischte Tarifsystem mit den in der General-Conferenz v. 12/13. Febr-
d. J. beschlossenen Zusätzen und Modificationen allgemein in
allen Verkehren innerhalb des Deutschen Reichs durchzuführen
bereit sind.
Den im Eingänge jener Erklärung vorausgesetzten „allge-
meinen Bemerkungen“ liegt die Auffassung zu Grunde, dass den
Eisenbahn - Verwaltungen durch eine consequente Durchführung
des neuen Systems eine wesentliche Beschränkung ihrer conces-
sionsmässigen Befugnisse auferlegt und insbesondere die Befugniss,
Tarifänderungen für einzelne Artikel vorzunehmen, entzogen würde.
Allein der überwiegend grösste Theil der Preussischen Privat-
bahnen darf concessionsmässig selbst Ermässigungen des
Tarifs nur mit Genehmigung der Staatsregierung einführen; die spä-
ter durch Ministerial-Erlasse ertheilten weitergehenden Befugnisse
sind überall nur unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zu-
gestanden.
Im Einzelnen ist auf die in jener Erklärung formulirten
Anträge folgendes zu bemerken:
1) Dem Anfrage auf Gewährung gleicher Maximalsätze für alle
Bahnen, und zwar derjenigen Maximalsätze, welche das Direc-
torium der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft
in seinem, Namens der Preussischen Privatbahn- Verwaltungen,
erstatteten Bericht vom 30. September v. Js. als erforderlich
und angemessen bezeichnet hat, vermag ich Angesichts des
Bundesrathsbeschlusses vom 14. December v. Js., nach welchem
vorausgesetzt wird, dass die Maximaltarife für die einzelnen
Bahnen nach Massgabe ihrer besonderen Verhältnisse festge-
stellt werden und dass bei dieser Feststellung auf Beseitigung
der durch Bundesrathsbeschluss v. 11. Juni 1874 zugelassenen
provisorischen Frachtzuschläge, soweit die Betriebs- und Fi-
nanzverhältnisse der betreffenden Bahn es gestatten, Bedacht
genommen wird, keine Folge zu geben; ich kann vielmehr den
einzelnen Privatbahn - Verwaltungen nur wiederholt anheim-
gehen, ihre Anträge betreffs Feststellung der für ihre Bahnen
vorzuschreibenden Maximalsätze nach Massgabe der Bestim-
mungen unter Pos. 2 des Erlasses vom 25. Decbr. v. Js. bald-
tliunlichst einzureichen. Selbstverständlich ist nicht ausge-
schlossen, dass die Festsetzung der Maximalsätze gruppen-
weise und für eine Reihe von Bahnen, welche sich in annähernd
gleichen Verhältnissen befinden, gleich hoch erfolgt.
Dagegen will ich mich mit dem Anträge der Verwaltungen
der Privateisenbahnen, dass ihnen das Recht der freien Be-
wegung innerhalb der Maximalsätze nicht blos „bis auf Wei-
teres“, sondern für die Dauer der Verpflichtung zur Beibe-
haltung des neuen Tarifsystems eingeräumt werde, einver-
standen erklären.
2) Das oben unter 1 bemerkte gilt auch für die periodische Re-
vision bez. die später erfolgende anderweitige Festsetzung der
Maximalsätze und kann auch hier die Gewährung überall
gleicher Maximalsätze nicht zugestanden werden.
Dass den Bahnverwaltungen vor der Revision Gelegenheit
gegeben wird, sich über die Nothwendigkeit der Revision und
über die neu einzustellenden Sätze zu äussern, erachte ich
als selbstverständlich. Ueber die Forderung, dass die Revision
286
sich innerhalb gewisser, bei der F estsetzung zu bestimmender
Grenzen zu halten habe, vermag ich mich nicht zu äussern,
so lange mir nicht desfallsige präcisirte Anträge vorliegen.
Ebenso muss ich von einer Entscheidung betreffs der For-
derung, dass die Festsetzung der neuen Sätze nur unter Wah-
rung etwaiger statutarischer Befugnisse einzelner Bahnen zur
Einrechnung höherer Tarifsätze erfolge bis dahin abstehen,
dass die betreffenden einzelnen Bahnverwalf ungen mir ihre
Ansichten über die Tragweite dieser Forderung in Anlehnung
an die einschlagenden statutarischen Bestimmungen näher
entwickelt haben.
3) Ich bin mit den Privatbahnverwaltungen darin einverstanden,
dass Ausnahmetarife sowohl für Güter der allgemeinen Wa-
genladungsclassen, als auch für Güter der Specialtarife zu-
lässig sind, — dass es ferner den Aufsichtsbehörden Vorbe-
halten ist, bei Genehmigung eines Ausnahmetarifs auch die
Bedingungen festzusetzen, unter welchen die Gewährung des
Ausnahmetarifs geschehen soll. Dagegen muss ich es mir
versagen, die Erstellung von Ausnahmetarifen für die in dem
Berichte vom 30. September v. Js. bezeichneten 8 Gruppen
von Artikeln allgemein und ohne Einholung desfallsiger be-
sonderer Genehmigung zu gestatten, muss vielmehr daran
festhalten dass auch bezüglich jener 8 Artikelgruppen. Aus-
nahmetarife nur mit specieller Ermächtigung der Aufsichts-
behörde eingeführt werden. Diejenigen Bahnverwaltungen,
welche der Ausnahmetarife für* jene 8 Gruppen oder eine oder
mehrere derselben nicht entbehren zu können glauben, wer-
den daher wohl thun, ihre desfallsigen Anträge mit dem An-
träge auf Feststellung der Maximaltarifsätze (cf. oben Pos. 1)
zu verbinden.
Die Normirung der Sätze für die zugestandenen Ausnahme-
tarife innerhalb der Normalsätze der bezüglichen Tarifclasse
bleibt den Bahnverwaltungen lediglich überlassen, soweit nicht
bei Festsetzung der Maximalsätze die Erstellung eines Aus-
nahmetarifs mit bestimmten niedrigeren Sätzen für den einen
oder den anderen Artikel zur Bedingung zu machen für noth-
wendig erachtet werden sollte.
4) Eine Anwendung des einheitlichen Tarifsystems auf den Ver-
kehr mit dem Auslande wird nicht verlangt werden, wenn
und so lange die betheiligten ausländischen Bahnverwaltungen
der Annahme jenes Systems für den fraglichen Verkehr wider-,
sprechen. Dagegen versteht es sich andererseits von selbst
dass die bestehenden Vorschriften über die Unzulässigkeit von
Frachtdisparitäten und die Zulassung von Differentialtarifen
auch für die Tarife für den Verkehr mit dem Auslande mass-
gebend bleiben.
5. Die den Privatbahn-Verwaltungen zustehenden gesetzlichen
und statutenmässigen Rechte bleiben denselben gegenüber
einer etwaigen Aenderung des Tarifsystems durch Beschluss-
nahme der Staatsregierung oder des Bundesraths Vorbehalten.
Das Königl. Eisenbahn - Commissariat wolle diesen Erlass,
von welchem eine entsprechende Anzahl Umdruck-Exemplare bei-
gefügt ist, schleunigst durch Uebersendung je eines Exemplars
zur Kenntniss der ihm unterstellten Verwaltungen bringen und
die bezüglichen Vorlagen der letzteren mir mit motivirter gut-
achtlicher Aeusserung vorlegen.
Ich erkläre mich bereit, mit einer Deputation der Privat-
bahn-Verwaltungen zur mündlichen Erläuterung des einen oder
des anderen Punktes verhandeln zu lassen, wenn eine solche von
der einen oder der anderen Seite für zweckdienlich erachtet wer-
den sollte. Die Direction der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft
ist übrigens schon jetzt darauf aufmerksam zu machen, dass ihr
die Einrechnung von Expeditionsgebühren in der von den übrigen
Bahnverwaltungen in Aussicht genommenen Höhe (an Stelle der
Anmeile) sowie jede sonstige nicht absolut gebotene Aenderung
der für sie zur Zeit massgebenden Maximalsätze nicht wird ge-
stattet werden können, wenn' sie ihrerseits für den Verkehr mit
dem Auslande und in ihrem eigenen Bahngebiet, also in dem
wesentlichsten Theil ihrer Verkehrsbeziehungen die Befugniss zur
Erstellung von Ausnahmetarifen sich bewahren will.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten,
gez. Achenbach.
An die Königl. Eisenbahn-Commissariate zu Berlin etc.
Wochenschan.
Berlin, 11. März. (Tarifeinheit. Eisenbahnpolitisches.
Denkschrift des Reichs-Eisenbahn-Amts. Berlin-Dresden. Eisen-
bahnbauten.)
Wie die Dinge jetzt liegen, steht zu hoffen, dass die letzten
Modalitäten, welche zur Anbahnung der Tarifeinheit noch zu
erledigen sind, sich nicht als Klippe für das Zustandekommen
des wichtigen Reorganisationswerkes erweisen werden. Das Ant-
wortschreiben des Vereins der Privatbahnen an den Herrn Han-
delsminister, in welchem Schreiben die Wünsche betreffs der
Maximalsätze, der Revisionen, der Ausnahmetarife etc. auseinander
gesetzt wurden, ist durch ein Rescript erwidert worden, welches
zwar in verschiedenen Puncten die Postulate der Bahngesell-
schaften nicht erfüllt, aber doch eine Basis für eine schliessliche
Verständigung abgeben dürfte. Der Herr Handelsminister will
zwar auf gleichmässige Maximalsätze nicht eingehen, gesteht
aber gruppenweise Festsetzungen zu, bewilligt auch Normativbe-
stimmungen für die Revisionen und ermöglicht eine Combination,
durch welche die Ausnahmetarife für die in Frage kommenden
acht Gegenstände durch die Festsetzung der Maximalsätze erle-
digtwerden. Seitens der Bahngesellschaften ist zum Freitag(16. d.M.)
eine Conferenz behufs Berathung des Handelsministeriellen Rescripts
in Aussicht genommen*) und werden die weiteren etwa noch vor-
handenen Differenzen durch die an den Herrn Minister
zu entsendende Deputation , deren Annahme zugesagt
worden ist, hoffentlich erledigt werden.
Bezüglich des Antrages auf neue Untersuchung über dieEisen-
bahntariffrage wird vom Bundesrath dem Reichstage gegen-
über eingehend auf die bekannten Conferenzen hingewiesen und
mitgetheilt werden, dass der Bundesrath, gestützt auf diese Re-
sultate, Folgendes beschlossen habe: 1) Vom Standpunkte des
Reichs ist gegen die Einführung des aus den Berathungen von
Verwaltungen Deutscher Staats- und Privatbahnen hervorgegangenen
Tarifschema’s im Allgemeinen mit der Massgabe nichts zu erinnern,
dass die Zahl der Specialtarife drei nicht überschreiten darf und
die Feststellung der Maximaltarifsätze durch die Landesregierungen
Vorbehalten bleibt. 2) Zugleich wird die Erwartung ausgesprochen :
a) dass über die Zahl der Specialtarife und über die Einreichung
der Frachtgegenstände in diese Tarife eine Einigung erzielt wird;
b) dass bei Feststellung der den einzelnen Eisenbahnen nach
Massgabe ihrer besonderen Verhältnisse unter Vorbehalt periodischer
Revision vorzuschreibenden Maximalsätze für die verschiedenen
Tarifclassen und bei Einreihung der Frachtgegenstände in die-
selben nach Massgabe des Art. 45 der Verfassung und der bis-
herigen Beschlüsse des Bundesraths eine Mehrbelastung des Ver-
kehrs thunlichst vermieden, vielmehr auf die möglichste Erleich-
terung desselben und namentlich auf die Beseitigung der durch
Bundesrathsbeschluss vom 11. Juni 1874 zugelassenen provisorischen
Frachtzuschläge, soweit die Betriebs- und Finanzverhältnisse der
betreffenden Bahn es gestatten, Bedacht genommen wird ; c) dass
vorbehaltlich concessionsmässiger Rechte die Einführung von Aus-
nahmetarifen, sowie von Differentialtarifen von der Genehmigung
der Aufsichtsbehörde abhängig gemacht wird; 3) der Reichskanzler
wird ersucht, zum 1. October 1877 feststellen zu lassen, in welchem
Umfange das System zur Einführung gekommen ist und von dem
Resultate dem Bundesrathe Kenntniss zu geben. 4) Endlich sollen
die betheiligten Regierungen bis zum 1. Januar 1880 über das von
ihnen durchgeführte Tarifsystem an den Reichskanzler berichten und
*) In dieser Besprechung soll Beschluss wegen des Verhaltens der Privat-Eisen-
bahnen gegenüber dem Rescript gefasst und zugleich über die Vorschläge beratheu und
beschlossen werden, welche der Herr Minister gefordert hat. Uebrigens haben die Pri-
vat-Eisenbahnen schon gleich nach der Tarifreform-Conferenz sich eingehend mit den
Vorbereitungen zur Ausführung der Reform beschäftigt, so dass, sobald die Entscheidung
über die Maximalsätze etc. getroffen ist, mit der Ausarbeitung der neuen Tarife be-
gonnen und dieselbe schnell zu Ende geführt werden kann. Die Redaction.
287
namentlich darüber, ob als Grundlage eines einheitlichen Systems
eine allgemeine offene Wagenladungsclasse einzuführen sei. Die
Ausführung dieses Beschlusses ist von den Landesregierungen
alsbald in die Hand genommen -worden.
Als im Preussischen Abgeordnetenhause der Gesetzentwurf
zur Annahme gelangte, welcher den Uebergang des gesammten
Preussischen Eisenbahn-Interesses an das Reich statuirte, war der
leitende Gesichtspunct sowohl bei den Abgeordneten als bei der
Regierung, wenngleich dies nicht gerade ausdrücklich zugestan-
den wurde, eine Etappe herzustellen für ein absolutes Reichs-
eisenbahn-System. Inzwischen hat sich jedoch herausgestellt,
dass die Idee, welche durch das erwähnte Gesetz Fleisch und
Bein gewinnen sollte, keinen genügend vorbereiteten Boden in
den Particularstaaten des Deutschen Reiches besass. Die Folge
der ungenügenden Vorbereitung des Centralisationsgedankens war
die, dass die Annahme des genannten Gesetzes im Preussischen
Landtage den übrigen Staaten das Signal gab, ihr eigenes parti-
culares Bahnnetz zu verstaatlichen und dadurch die Ausführung
des Reichseisenbahnplanes von vornherein zu erschweren. Bei
der Etatsberathung im Preussischen Abgeordnetenhause konnte
es dem aufmerksamen Beobachter einigermassen klar werden,
dass der ursprüngliche Reichseisenbahngedanke in seiner grossen
principiellen Tragweite von der Oberfläche verschwunden sei.
Als ein fortschrittlicher Abgeordneter dies direct aussprach, wider-
stritt der Handelsminister dem zwar; als jedoch der Abgeordnete
Löwe von dem Damoklesschwert redete, das in dem Reichseisen-
bahngedanken über den Privatbahnen schwebe, erklärte der Han-
delsminister ausdrücklich, dass es sich ja gar nicht um einen An-
kauf von Privatbahnen handle, sondern nur um den Uebergang
der schon vorhandenen Preussischen Staatsbahnen an das Reich.
Aus dieser Kundgebung ist zu ersehen, dass damals der Reichs-
eisenbahngedanke in seiner ersten Form schon nicht mehr exis-
tirte und ist es in der That eine sehr characteristische Wendung,
dass inzwischen nach Verlauf weniger Wochen durch den Ueber-
tritt des Herrn Maybach in das Preussische Handelsministerium
die Situation schon wieder eine Aenderung erfahren hat. Dieser
Vorgang wird halb officiös wie folgt interpretirt: „Der Particula-
rismus der Bundesstaaten soll durch einen dem Interesse
des Reiches heilsamen Particularismus Preussens so lange be-
kämpft werden, als die Gegenbestrebungen dies rechtfertigen
Die bisherige Reichseisenbahn-Politik soll durch eine analoge
Preussische Staatseisenbahn - Politik ersetzt werden. Der Preus-
sische Staat soll dasselbe nunmehr für sich erstreben, was er bis-
her für die Realisirung im Gebiete des Reichs - Eisenbahnwesens
erstrebt und wozu er bereits den ersten Schritt durch seine Be-
reiterklärung, die Preussischen Staatsbahnen und die damit zu-
sammenhängenden Rechte ohne Nutzen auf das Reich zu über-
tragen, gethan hätte.“ Dabei wird auch daran erinnert,
dass die neue Preussische Eisenbahnpolitik, welche die Consoli-
dation und Erweiterung des Preussischen Staatsbahnbesitzes be-
zweckt, bereits in den Motiven zu dem Gesetzentwurf, betreffend
die Uebertragung der Preussischen Staatsbahnen auf das Reich,
der vom Preussischen Landtage in der Frühjahrssession 1876 ge-
nehmigt worden, mit bestimmten Worten angekündigt und in
ihrer Bedeutung gewürdigt worden ist. Der bezügliche Passus
der amtlichen Motive lautet wörtlich folgendermassen : „Würden
die vorbezeichneten Bestrebungen der Regierung Preussens we-
gen Uebertragung des Preussischen Bahnbesitzes auf das Reich
an dem Widerspruch massgebender Organe des Reiches scheitern,
so konnte es nicht zweifelhaft sein, dass alsdann Preussen selbst
an die Lösung der gedachten Aufgaben mit voller Energie heran-
zutreten und vor Allem die Erweiterung und Consolida-
tion seines eigenen Staatsbahnbesitzes als das nächste
Ziel seiner Eisenbahnpolitik zu betrachten haben würde.“ Hof-
fentlich wird über diese neue Phase der Eisenbahn politik die
Reichseisenbahngesetzgebung nicht vergessen werden. Dem
Reichseisenbahnamt, wenn anders dieses Institut nicht ganz und
gar aufgehoben werden soll, wird die Aufgabe zufallen, für die
Rechtssicherheit auf dem Gebiete des Deutschen Eisenbahnwe-
sens einzutreten, und einen Zustand vorzubereiten, der ein wirk-
sames Ineinandergreifen der einzelnen Bahnnetze ermöglicht.
Wie immer die von Herrn Maybach bisher inne gehabte Stelle
besetzt werden mag, die dringendste Aufgabe wird die sein, ein
Reichseisenbahngesetz zu Stande zu bringen. Ein die Bürgschaft
der Dauerhaftigkeit in sich tragender Zustand wird erst dann
herzustellen sein, wenn ein Eisenbahngesetz und mit demselben
ein Eisenbahn- Verwaltungsgerichtshof existirt, durch welche dem
Publicum und der Eisenbahnindustrie, mag letztere auf dem ge-
mischten oder absolut staatlichen System basiren — die erfor-
derlichen Garantien geboten werden.
In der eben publicirten Denkschrift des Reichseisenbahn-
amts, mit welcher der Präsident des letzteren aus seiner Stelle
scheidet, wird auf die mancherlei Schwierigkeiten hingewiesen,
welche sich einer gedeihlichen Wirksamkeit der neuen Behörde
entgegenstellten. Von dem Ergebnisse der Conferenzen, welche
mit den Mittelstaaten über den Erlass eines Reichseisenbahnge-
setzes gepflogen wurden, wird geklagt, dass es ein negatives sei,
wenn auch dieselben wesentlich dazu beigetragen hätten, die
Verhältnisse und bestehenden Auffassungen klar zu stellen. Die
bezüglich der Reichsaufsicht wie der grösseren Einheitlichkeit
des Eisenbahnwesens im Entwurf vertretenen Principien hätten
neben mehrseitigem Beifall von beachtenswerther Seite lebhaften
Widerspruch erfahren. Wiederholte Anregung zur Bezeichnung
anderweitiger Grundlagen, auf welchen die gesetzliche Regelung
des Eisenbahnwesens nach Meinung der Dissentirenden zu er-
folgen habe, hätte keine Folge gehabt. Dann fährt der Bericht
wörtlich fort: Bei der — unvermittelt gebliebenen — Verschieden-
heit in den Grundanschauungen musste davon Abstand genom-
men werden, die Berathungen auf der bisherigen Basis wieder
aufzunehmen. Von anderer Seite ist bisher von dem zustehenden
Rechte der Gesetzesinitiative kein Gebrauch gemacht worden.“
Eine vollgültige Erklärung für das Ausscheiden Maybach’s giebt
dann der letzte Satz der Schrift, die nach Aufzählung aller
Puncte, an denen das Reichs-Eisenbahnamt seine Kräfte erproben
konnte, mit den Worten schliesst: „Für eine eingreifende Thätig-
keit reichten die der Behörde nach dem Gesetze vom 27. Juni
1873 zu Gebote stehenden Mittel nicht aus.“
In der Angelegenheit der Berlin-Dresdener Eisenbahn ist
der Justizausschuss des Bundesraths zu dem Beschluss gekom-
men, die Angelegenheit zur definitiven Entscheidung dem Ober-
Appellationsgericht in Lübeck zu übertragen.
Officiös wird gemeldet, dass der Handelsminister, um dem
in verschiedenen Gegenden bestehenden Mangel an Arbeits-
gelegenheit möglichst abzuhelfen, auch den Königlichen Eisen-
bahn - Directionen die schleunige Inangriffnahme derjenigen Ei-
senbahnbauten, deren alsbaldige Ausführung in Aussicht ge-
nommen ist, zur Pflicht gemacht hat. Es ist denselben zugleich
mitgetheilt worden, dass die Provinzialbehörden ersucht worden
sind, dafür Sorge zu tragen, dass die Erledigung sämmtlicher
Geschäfte, welche auf den gedachten Zweck von Einfluss sind,
mit grösster Beschleunigung erfolge, dass namentlich in den
Fällen, wo der Beginn der Arbeiten von vorgängigem Grund-
erwerbe abhängig ist, der landespolizeilichen Prüfung der Pro-
jecte und der Feststellung der betreffenden Pläne im Enteig-
nungsverfahren und der Festsetzung der Entschädigungen ein so
rascher Fortgang gegeben werde, als mit den gesetzlichen Vor-
schriften irgend vereinbar ist.
Zu dem Bau der Linie Arnstadt-Ilmenau haben die be-
theiligten Thüringischen Regierungen ihre Genehmigung crtheilt.
Der Reichs-Anzeiger publicirt den Entwurf des neuen
Patentgesetzes, welcher dem Reichstag zur Berathung zuge-
gangen ist.
288
Rechtsfall, betreff. Communal - Besteuerung der
Eisenbahnen.
In einer Streitsache der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenb.-
Gesellschaft gegen die Dorfgemeinde Steglitz hat das Königliche
Ober-Verwaltungsgericht in Berlin dahin entschieden, dass die
Landgemeinden in den östlichen Provinzen des Preussischen
Staats nach der gegenwärtigen Lage der Gesetze nicht berechtigt
sind, juristische Personen nach dem aus ihrem Grundbesitz und
Gewerbebetriebe in der Gemeinde fliessenden Einkommen zu den
Communalsteuern heranzuziehen.
Die Streitfrage ist zwar in einer ähnlichen Klage der Berlin-
Anhaltischen Eisenbahn-Gesellschaft gegen die Gemeinde Giesens-
dorf (mitgetheilt in No. 71 S. 1026 vorig. Jahrg.) erörtert, indessen
in jener Sache nicht zur Entscheidung des Ober - Verwaltungs-
gerichts gekommen, weil das Steuer- Regulativ, auf Grund dessen
die Gemeinde Giesensdorf die Berlin- Anhaitische Eisenbahn-Gesell-
schaft zu einer Steuer von dem Einkommen aus dem Grundbesitz
heranzog, nur die Forensen einer solchen Steuer unterwarf, in
Betreff der juristischen Personen aber keinerlei Festsetzungen
enthielt.
In dem in vorliegender Streitsache ergangenen Erkenntniss
ist aber die Eingangs gedachte Frage prinzipiell entschieden und
es erscheint daher eine Veröffentlichung des Erkenntnisses in der
Vereinszeitung für die Preussischen Eisenbahn- Verwaltungen von
Interesse.
Im Namen des Königs.
In der Verwaltungsstreitsache der Gemeinde Steglitz Beklagte
und Revisionsklägerin, wider die Berlin-Potsdam-Magdeburger
Eisenbahn - Gesellschaft, Klägerin und Revisionsbeklagte hat das
Königliche Ober-V erwaltungsgericht in seiner Sitzung vom 2. De-
cember 1876,
an welcher der Präsident Persius und die Räthe Dr. Gneist,
Dahrenstaedt, Jebens, Rohde, von Meyeren und Schmückert
Theil genommen haben,
für Recht erkannt,
dass auf die Revision der Beklagten die Entscheidung des
Königlichen Bezirks - Verwaltungsgerichts zu Potsdam vom
30/9. 76 unter Berichtigung des darin vorgefallenen Schreib-
fehlers, dass statt „pro 1876“ zu setzen ist „pro 1875“ zu be-
stätigen und die Kosten des Revisionsverfahrens unter Fest-
setzung des Werths des Streitgegenstandes auf 288 Ji , der
Beklagten zur Last zu legen.
Von Rechts Wegen.
Gründe:
Die Berlin-Potsd.-Magdeb. Eisenbahn-Gesellschaft ist zu den
Communal-Abgaben der Gemeinde Steglitz für das Jahr 1875 nach
Massgabe der Grund- und Gebäudesteuer herangezogen und über-
dies zu einem Betrage von 288 M. gleich 100 % einer fingirten, nach
dem jährlichen Einkommen aus dem Eisenbahnbetriebe auf der
Station Steglitz berechneten Einkommensteuer veranlagt worden.
Diese Veranlagung stützt sich auf eine Bestimmung des vom
Kreisausschusse des Kreises Teltow bestätigten Gemeindebeschlusses
vom 15/9. 1874, welche lautet:
pp. 3. Die zur Bestreitung der sämmtlichen Steglitzer Ge-
meindebedürfnisse erforderlichen Abgaben werden von den
hiesigen Ortseinwohnern und den Forensen nach folgenden
Vorschriften aufgebracht:
A. Die Vertheilung der Communalabgaben erfolgt nach Ver-
hältnis der von den Ortseinwohnern und den Forensen zu
entrichtenden directen Staatssteuern, mit Ausschluss der
Gewerbesteuer und zwar durch gleichmässige Zuschläge zu
denselben^ bezw. zu den nach B., C. und D. zu ermittelnden
fingirten Steuersätzen der Forensen, juristischen Personen etc.
B. Diejenigen physischen Personen, welche, ohne in Steglitz
einen Wohnsitz resp. ihr Communal-Steuer-Domicil zu haben
bezw. in Steglitz zu den persönlichen Staatssteuern veran-
lagt zu sein, in dieser Ortschaft Grundeigenthum besitzen
oder ein stehendes Gewerbe betreiben (Forensen), mit Ein-
schluss der nicht in Steglitz wohnenden Gesellschaften einer
offenen Handelsgesellschaft oder einer Commandit - Gesell-
schaft (Art. 85 und 150 des Allg. Deutschen Handels-Gesetz-
buches) sind verpflichtet, zu denjenigen Steglitzer Communal-
Abgaben beizutragen, welche auf den Grundbesitz, das Ge-
werbe, oder das aus diesen Quellen fliessende Einkommen
gelegt werden.
Ein Gleiches gilt von den juristischen Personen, von den
Commandit - Gesellschaften auf Actien und Actien - Gesell-
schaften (Art. 173 und 207 des Handelsgesetzbuches) sowie
Bergwerkschaften, welche in Steglitz Grundeigenthum be-
sitzen oder ein stehendes Gewerbe betreiben.
Die Direction der genannten Eisenbahngesellschaft be-
streitet der Gemeinde Steglitz das Recht der Besteuerung des Ein-
kommens aus dem Eisenbahnbetriebe und insoweit die Rechts-
gültigkeit des obigen Gemeindebeschlusses. Sie hat gegen die
Gemeinde Steglitz bei dem Kreisausschusse des Kreises Teltow
deshalb Klage erhoben und beantragt:
die Veranlagung aufzuheben.
Klägerin ist mit diesem Anträge durch Entscheidung des Kreis-
ausschusses vom 10|4. 76 abgewiesen worden und hat dagegen
Berufung an das Königl. Bezirks- Verwaltungsgericht zu Potsdam
eingelegt.
Von dem Letzteren ist darauf unterm 30/9. 76 dahin erkannt:
dass unter Abänderung der Entscheidung des Kreisausschusses
des Teltower Kreises vom 10|4. 76 die Gemeinde Steglitz für
nicht berechtigt zu erachten, eine fingirte Einkommensteuer
von dem aus dem Betriebe der Berl.-Potsd.-Magdeb. Eisen-
bahngesellschaft erzielten jährlichen Einkommen für die Station
Steglitz als Communalsteuer zu erheben und demgemäss schul-
dig, den bezüglichen Steuerbetrug pro 1876 von 288 Jt abzu-
setzen resp. zurückzuzahlen, und ist diese Entscheidung wie
folgt begründet.
Dass nach den Bestimmungen des Gemeindebeschlusses vom
15|9. 1874 die Berufungsklägerin einer fingirten Einkommensteuer
unterliegen würde, wenn dieselben ihr gegenüber rechtsgültig
wären, kann keinem Zweifel unterliegen. Die Rechtsgültigkeit
derselben sucht die Vorentscheidung darzuthun, indem ausgeführt
wird, der § 13 des Gesetzes über die Einrichtung des Abgaben-
wesens vom 30/5. 1820 in Verbindung mit § 43 Allg. Landrechts H, 7
und den §§ 11 und 12 des Gesetzes vom 1/4. 1856 über die Ver-
fassung der Landgemeinden liessen eine solche autonomische Be-
stimmung bezüglich der Besteuerung der Forensen und juristischen
Personen zu. Dieser Ausführung kann jedoch nicht beigetreten
werden. Unter „Forensen“ sind nur physische Personen zu ver-
stehen, wie auch aus der Fassung des § 5 zu 2 des Gesetzes vom
11/4. 1856 hervorgeht und der Gemeindebeschluss selbst annimmt,
und nur diese, nicht die juristischen Personen, zu denen auch
die Actiengesellschaften zu rechnen sind, unterliegen der Commu-
nalbesteuerung der Landgemeinden in den 6 östlichen Provinzen.
Es ergiebt sich dies aus den im Zusammenhang aufzufassenden
§§ 37—45 Allg. L.-R. II, 7, wo immer nur die „angesessenen Wirthe“,
und ihnen gegenüber die „unangesessenenDorfeinwohner“ als die zu
den Gemeindearbeiten und Diensten und auch zu den baaren
Geldausgaben (§ 43 eod.) Beitragspflichtigen bezeichnet werden,
von juristischen Personen aber nirgends die Rede ist Das
Abgabengesetz vom 30/5. 1820 enthält in dem allgemein gehaltenen
§ 13 ebensowenig wie das spätere Gesetz vom 14/4. 1856 eine Aen-
aerung jener landrechtlichen Bestimmungen. Die §§ 11 und 12
des Gesetzes vom 14/4. 1856 lassen eine Belastung der juristischen
Personen mit Gemeinde-Personalsteuern nicht zu, während dasselbe
Gesetz in § 5 sich ausdrücklich über die Stimmfähigkeit der-
selben verbreitet.
Wenn es hiernach an einem Specialgesetz für Besteuerung
der juristischen Personen, die in einer ländlichen Commune ein
stehendes Gewerbe betreiben, fehlt, so kann auch der betreffenden
Gemeinde nicht gestattet werden, eine solche Besteuerung durch
Statut einzuführen. Es greift eine solche statutarische Bestimmung
über die der Gemeinde zustehende Autonomie hinaus, indem da-
durch ein allgemeines Gesetz verletzt wird. Gerade dass in den
Städteordnungen und den Gemeindeverfassungsgesetzen für die
westlichen Provinzen die Besteuerung der juristischen Personen
zu Communalzwecken ausdrücklich für zulässig erklärt ist, beweist
für die Richtigkeit dieser Ansicht. Der Gesetzgeber hätte eine
solche Vorschrift nicht für nothwendig erachtet, wenn nach den
bestehenden gesetzlichen Vorschriften eine solche Besteuerung der
juristischen Personen zulässig gewesen wäre.
Gegen diese Entscheidung hat die Beklagte rechtzeitig die
Revision eingelegt und beantragt:
unter Aufhebung der zweitinstanzlichen Entscheidung die-
jenige erster Instanz wieder herzustellen.
Die Beklagte und Revisionsklägerin wirft dem Vorderrichter
Verletzung des § 43 Titel 7 Theil II Allg. L.-R., des § 13 des Gesetzes
vom 30/5. 1820, der §§ 11 und 12 des Ges. vom 14/4. 1856 durch
unrichtige Anwendung und Verletzung des § 26 Titel 6 Theil II
Allg. L.-R. durch Nichtanwendung vor, und sucht ihrerseits aus
diesen Gesetzen ihr Recht zur Besteuerung des Einkommens der
in der Gemeinde stimmberechtigten juristischen Personen, was
bei der Klägerin anerkanntermassen zutreffe, darzuthun.
Klägerin und Revisionsbeklagte hält diese Ausführungen
für verfehlt und beantragt Bestätigung der angegriffenen Ent-
scheidung.
Diese musste auch erfolgen.
Das Allg. L.-R. (Theil II, Titel 7 § 43) bestimmt unter der
Ueberschrift: „Von Dorfgemeinden.“
„Die baaren Geldausgaben werden in der Regel nach dem
Verhältnisse der landesherrlichen Steuern aufgebracht.“
Es kann zugegeben werden, dass den Dorfgemeinden hier-
nach nicht verwehrt war, ihr Abgabenwesen abweichend von der
„Regel“ nach Massgabe der §§ 26 ff. Titel 6 Theil H des Allg. Land-
289
Rechts statutarisch zu ordnen. Jedenfalls aber erlitt dieses Recht
eine -wesentliche Beschränkung durch § 13 des Gesetzes über die
Einrichtung des Abgabenwesens v. 30/5. 1820 (Ges.-Samml. pag. 134).
In dieser Bestimmung wird davon ausgegangen, dass die Auf-
bringung der „Bezirks- und Gemeindeausgaben“ regelmässig auf
dem Wege einer Erhöhung der Classen- oder der Mahl- und Schlacht-
steuer zu erfolgen habe und im Anschluss hieran wird weiter
verordnet:
„Andere Auflagen und Ausschläge für die Bezirks- und Ge-
meindebedürfnisse können jedoch nur dann erhoben werden,
wenn sie bereits bestehen, und das Bedürfniss derselben noch
fortdauert, oder wenn sie in der Verfassung oder auf landes-
herrlicher Bewilligung beruhen, in allen Fällen aber nur, in-
sofern sie den Bestimmungen der allgemeinen Steuergesetze
und der Freiheit des innern Verkehrs nicht hinderlich sind.“
Gemeindeabgaben, welche nicht dem für die Erhebung der
persönlichen Staatssteuern geltenden Systeme folgen, sind hiernach
nur insoweit gestattet, als sie bereits bei Erlass jenes Gesetzes
entweder bestanden oder doch im verfassungsmässigen Rechte der
einzelnen Gemeinden begründet waren. Es ist damit den Gemeinden
versagt, noch nach Erlass jenes Gesetzes sich eine Verfassung zu
geben, welche für Aufbringung der Gemeindebedürfnisse einen
jenem Systeme nicht entsprechenden Massstab einführt. Und
selbst, wenn damals bereits ein solcher anderer Massstab ver-
fassungsmässig begründet war, soll er beseitigt werden, sofern er
den Bestimmungen der allgemeinen Steuergesetze und der Frei-
heit des Verkehrs „hinderlich“ ist. Der letztere Ausdruck passt
freilich zunächst nur zu den unmittelbar vorangehenden Worten
„Freiheit des Verkehrs“, weniger zu den Worten „Bestimmungen
der allgemeinen Steuergesetze.“ Gleichwohl ist mit Recht die Be-
stimmung von den bisher zur Entscheidung derartiger Fragen
berufenen Verwaltungsbehörden allgemein und regelmässig dahin
gedeutet worden, dass die Gemeindeabgaben den allgemeinen
Staatssteuergesetzen nicht entgegenstehen dürften, mit diesen viel-
mehr grundsätzlich im Einklänge stehen müssen, so dass damit
das Besteuerungsrecht der Gemeinden auf dieselben Grenzen be-
schränkt wäre, wie dasjenige des Staats. Für die Richtigkeit dieser
Deutung spricht insbesondere auch noch die Geschichte der Ent-
stehung des § 13, wie sich dieselbe aus den hier eingesehenen
Acten des Staatsarchivs ergiebt. Die in Betracht kommenden Be-
stimmungen des dem Staatsrathe vorgelegten Gesetzentwurfes
lauteten :
„Andere Auflagen und Ausschläge zu denselben Zwecken
können insofern fortdauern, als sie in der Verfassung beruhen
oder durch eine landesherrliche Bestimmung bewilligt, fort-
dauernd erforderlich und den gegenwärtigen oder an-
deren gesetzlichen Bestimmungen nicht entgegen sind
In keinem Falle dürfen sie jedoch eine Hemmung oder Be-
schränkung des Verkehrs mit sich bringen.“
Der Staatsrath erklärte sich mit diesen Bestimmungen ein-
verstanden, hielt jedoch eine andere Fassung für nothwendig.
Einerseits wurden die oben unterstrichenen Worte ersetzt durch:
„den allgemeinen Steuergesetzen“ und andererseits wurde — unter
Abänderung des Ausdrucks „entgegen“ in „hinderlich“ — der
Schlusssatz in den Hauptsatz hineingezogen, woraus schliesslich
die gegenwärtige Fassung hervorging. Mit dieser hat demnach
zum Ausdruck gebracht werden sollen, dass Gemeindeabgaben,
welche dem Staatssteuersysteme — zunächst den auf Grund der
Allerhöchsten Cabinetsordre v. 7/8. 1820 (Gesetz-Samml. pag. 133)
bekannt gemachten Gesetzen — nicht entsprächen, unzulässig seien.
Diese Gesetze gestatten aber, und zwar auch in ihrer gegenwärtigen
Gestalt (Gesetz vom 1|5. 1851, Gesetz-Samml. pag. 193) die Heran-
ziehung juristischer Personen zu einer Einkommensteuer nicht und
muss es demnach auch für unzulässig angesehen werden, dass
eine Gemeinde, wenn immerhin auch ihre Verfassung sie hierzu
ermächtigen sollte, diese Personen mit einer Einkommensteuer
belaste. Nicht ihre Verfassung, sondern nur ein Gesetz kann jener
Bestimmung zufolge den Gemeinden dieses Recht gewähren und
wenn auch einem grossen Theile der Gemeinden des Preussischen
Staats durch entsprechende gesetzliche Bestimmungen ausdrücklich
gestattet worden ist, juristische Personen nach dem aus ihrem
Grundbesitze und Gewerbebetriebe fliessenden Einkommen zu
besteuern —
Städte - Ordnung für die sechs östlichen Provinzen etc. vom
30. Mai 1853 (Gesetz-Samml. pag. 261) § 4.
Städte- Ordnung für die Provinz Westfalen v. 19|3. 1856 (Gesetz-
Samml. pag. 237) § 4.
Städte-Ordnung für die Rheinprovinz [vom 15|5. 1856 (Gesetz-
Samml. pag. 406) § 4.
Landgemeinde - Ordnung für die Provinz Westfalen vom 19 13-
1856 (Gesetz-Samml. pag. 265) § 60.
Gesetz, betreffend die Gemeindeverfassung in der Rheinprovinz
vom 15/5. 1856 (Gesetz-Samml. pag. 435) Art. 8.
Gesetz, betreffend die Verfassung und Verwaltung der Städte
und Flecken in der Provinz Schleswig-Holstein vom 14/4. 1869
(Gesetz-Samml. pag. 589) § 23.
so haben doch für die Landgemeinden der sechs östlichen Pro-
vinzen die allgemeinen Grundsätze der communalen Einkommen-
besteuerung eine Aenderung in diesem Sinne bisher noch nicht
erfahren. Insbesondere enthält das Gesetz, betreffend die Land-
gemeindeverfassung in diesen Provinzen vom 14/4. 1856 (Gesetz-
Samml. pag. 359) eme solche Bestimmung nicht. Der § 12 desselben
bestimmt vielmehr nur, dass bei einer neuen Vertheilung der
Gemeindelasten, wie solche der § 11 daselbst vorsieht, die in der
Gemeinde stattfindenden Abstufungen des Grundbesitzes und des
Classenverhältnisses berücksichtigt und die den einzelnen Ge-
meindegliedern oder den Classen derselben aufzuerlegenden An-
theile an den Lasten in ein angemessenes Verhältniss zu den
Rechten und Vortheilen gesetzt werden, welche dieselben in dem
Gemeindeverbande geniessen. Hiermit ist aber den Landgemein-
den, welche, wie die Beklagte, in Uebereinstimmung mit dem durch
dieses Gesetz nicht aufgehobenen § 43 Titel 7 Theil II Allg. L.-R
die Aufbringung der Gemeindelasten nach dem Massstabe der
directen Staatssteuern beschliessen, nicht dieBefugniss zugestanden,
auch die der betreffenden directen Staatspersonalsteuer überhaupt
nicht unterliegenden Personen heranzuziehen. Ebensowenig hat
die Kreisordnung vom 13. December 1872, welche den Kreisen die
Heranziehung der juristischen Personen nach einer fingirten Ein-
kommensteuer gestattet (§ 14) eine Aenderung hierin herbeigeführt.
Sie bestimmt über die Art der Vertheilung eigentlicher Gemeinde-
abgaben überhaupt nichts.
Unter diesen Umständen bedurfte es nicht eines näheren
Eingehens auf die Frage, ob Klägerin als Mitglied der Gemeinde
Steglitz anzusprechen ist, da sie auch, wenn dies zu bejahen wäre,
nicht gemeindeeinkommensteuerpflichtig sein würde.
Der in dem Erkenntnisse des Bezirksverwaltungsgerichts zu
Potsdam sich vorfindende Schreibfehler Steuerbetrag pro 1876 war
zu berichtigen, da es sich thatsächlich um die Steuerveranlagung
pro 1875 handelt.
Die Entscheidung wegen der Kosten ergiebt sich aus § 72
des Gesetzes vom 3. Juli 1875. gez. Persius.
W. — Niederlande. Utrecht, 6. März 1877. In Folge verspäteter
Herstellung einiger Kunstbauten kann die Strecke Mallegat-
Rotterdam, deren Eröffnung am 15. d. M. statt finden sollte, erst
am 1. Mai dem Betriebe übergeben werden.
In einer am 2. d. M. in Amsterdam statt gefundenen ausser-
ordentlichen General-Versammlung von Actionären der Gesellschaft
für den Betrieb von Niederländischen Staats-Eisenbahnen, wurden
die bereits von der Regierung genehmigten Aenderungen in den
gesellschaftlichen Statuten, durch welche dieselbe mit den Bestim-
mungen der Uebereinkunft mit dem Staat vom 24|25. Mai 1876
zur Abänderung der Concessions-Bedingungen in Uebereinstim-
mung gebracht werden, genehmigt.
Verein für Eisenbahnkunde zu Berlin.
Versammlung am 20. Februar 1877.
Vorsitzender Herr Hartwich, Schriftführer Herr Streckert.
Herr Oberstlieutenant Golz besprach in eingehender Weise
das Eisenbahnwesen der Vereinigten Staaten von Nordamerika.
Der Mangel allgemein gültiger gesetzlicher Bestimmungen über
die Anlage von Eisenbahnen und das Fehlen einer revidirenden
und controllirenden Instanz habe zu einer aussergew'öhnlich
raschen Ausdehnung der Eisenbahnen, unter denen nicht wenig
unrentable sich befinden, beigetragen. Während die erste Eisen-
bahn — 27 Kilom. lang — im Jahre 1827 hergestellt wurde und
pp. 40 Jahre später, am Schlüsse des Secessionskrieges die Ge-
sammtlänge 50 000 Kilom. erreichte, beträgt dieselbe jetzt pp.
123 000 Kilom. Die Central-Staatsbehörden haben bisher auf den
Bau und Betrieb der Eisenbahnen nur zweimal Einfluss ausgeübt,
einmal indem sie während des Secessionskrieges gewisse Bahnen
vorbehaltlich späterer Entschädigung der Eigenthümer dem Kriegs-
ministerium oder bestimmten Generalen zur Verfügung übergaben
und das andere Mal, indem sie durch bedeutende Landschenkun-
gen und einen Vorschuss von 64 Millionen Dollars das Zustande-
kommen der grossen Pacific-Bahnlinie Omalia-Sacramento ermög-
lichten. Hierfür behielten sie sich das Recht vor, gewisse — ins-
besondere militärische — Transportleistungen unentgeltlich zu
verlangen. In den Einzelnstaaten ist die Eisenbahn-Gesetzgebung
ebenfalls wenig ausgebildet.
Während nach den Gesetzen die Laudcommunicationen nur
durch Ueber- und Unterführungen der Eisenbahnen geschnitten
werden dürfen, sind in Wirklichkeit vorwiegend Niveaukreuzun-
fen ausgeführt, nur die Wasserstrassen, die sich auch des Schutzes
esonderer Behörden erfreuen, werden sorgfältig respectirt. —
Gegenüber der grossen Machtvollkommenheit der Directionen und
hierdurch vielfach herbeigeführten Willkühr derselben ist hervor-
zuheben, dass dieselben ihre Geschäfte mit ganz ausserordent-
lichem Eifer, enormer Arbeitskraft und grossem kaufmännischem
Geschick zu betreiben verstehen und nur ein geringes, wenig
kostspieliges Verwaltungspersonal bedürfen.
Der Bau der Bahn wird in der Regel ohne oder nur in be-
schränkter Submission an einen oder mehrere Unternehmer ver-
geben. Die Beschaffung und Legung des Oberbaues pflegen die
Directionen selbst in der Hand zu behalten, während die Er-
bauung grösserer Brücken, einschliesslich der Aufstellung der be-
züglichen Projecte einem renommirten Brückenbau- Etablissement
übertragen wird. Die Organisation für den Betrieb gestaltet sich
verschieden, der oberste Director widmet sich, je nach seinen
Neigungen und Kenntnissen, entweder vorzugsweise der finanziel-
len oder der technischen Seite des Geschäfts. Im ersteren Falle
stellt er sich einen Chef-Ingenieur, im letzteren einen General-
Agenten und in jedem Falle einen oder mehrere der renommir-
testen Advokaten — für die nicht seltenen Prozesse — als wich-
tigste Ergänzung zur Seite. Häufig wird auch der eine technische
Theil der Geschäfte zwischen einem Chef-Ingenieur und einem
Betriebs-Director getheilt. — Den gesammten kaufmännischen
Theil der Geschäfte, die Tarifregelung, das eigentliche Verfrach-
tungsgeschäft und alle die hiermit zusammenhängenden Arbeiten
besorgt entweder der Director selbst oder der General-Agent. In
der Heranziehung von Passagieren und Frachten wird der Letz-
tere durch eine grosse Zahl von Passagier- und Fracht-Agenten,
welche in allen grösseren Städten vertheilt und auf Tantieme ge-
stellt sind, unterstützt.
Irgendwelche allgemeine Tarifregelung besteht nicht, ob-
Sleich die Bahnconcessionen Bestimmungen enthalten, dass die
'irectionen einen bestimmten, allgemein gültigen Tarif testzu-
setzen, zu publiciren und innezuhalten haben; derartige Bestim-
mungen werden in der Regel durch Bewilligung niedriger Sätze
für bestimmte wichtige Kunden oder Einführung höherer Passa-
gierpreise für bestimmte Züge umgangen.
Zur Zeit existiren in den Vereinigten Staaten 700 Eisenbahn-
Gesellschaften, von denen die grössten sind: die Central- und
Union-Paeific-; Pensylvania-; Erie-; New-York-Central-; Baltimore-
Ohio-; Philadelphia-Reading- und Long-Island-Bahn, w’elche bezw.
3500, 2150, 1150, 1100, 2250, 1300 und 700 Kilometer Bahnlänge ver-
walten. Viele Bahn-Directionen betreiben nebenbei auch noch
andere Geschäfte z. B. Schifffahrt, Bergbau etc.
Der Verkehr auf den Amerikanischen Bahnen erscheint
nicht bedeutender als auf denjenigen des Continents. Die Ge-
schwindigkeit der Züge ist dort dieselbe wie auf den Deutschen
Bahnen. Die Haftpflicht der Bahnen für die von denselben ver-
schuldeten Personen-Verletzungen ist eine strenge und findet des-
halb in der Regel zwischen den Directionen und den Beschädig-
ten ein gütliches Abkommen statt. —
Der Vortragende beschrieb nun die Art der Herstellung der
Amerikanischen Bahnen; für die Absteckung der Bahnlinie dient
das sogenannte Transit-Instrument, eine Combination aus Boussole
und einfachen Theodoliten unter gleichzeitiger Benutzung ähn-
licher Principien wie sie bei unseren Kippregeln und Distanz-
latten Anwendung finden. (Dasselbe wurde in ausführlicher
Zeichnung vorgeführt). Die 'Schienengeleise liegen im minimo
3,353m (11 Fuss engl.) von Mitte zu Mitte von einander entfernt
und die Planumsbreite eingeleisiger Bahnkörper beträgt 3,äm, die-
jenige doppelgeleisiger 6,7m; die Böschungen sind sehr unregel-
mässig und in Einschnitten zuweilen in gefahrdrohender Weise
hergestellt. An Stelle der Dämme wrerden sehr oft Pfahlwerks-
brücken erbaut, welche später während des Betriebes allmählig
verschüttet werden, ebenso wird das oft gefährliche Anschneiden
der Berglehnen durch Aufstellung hölzerner Böcke, welche das
Schienengeleis tragen, vermieden. Bahneinfriedigungen und auf
den meisten Bahnen auch Bahnbewachungen sucht man ver-
gebens.
Unter Vorführung von Zeichnungen besprach der Vortra-
gende hierauf den Bau der Brücken, deren Construction und die
bei Ausführung der Bauwerke zur Anwendung kommenden Ge-
räthe und Maschinen, sodann die Beschaffenheit und die Her-
stellung des Oberbaues, insbesondere die verschiedenen hierbei
zur Anwendung kommenden Verbindungen und speciell die
Weichen-Construction (unter denen die im Modell vorgeführte
Wharton-Safety Switch), welche gelegt werden kann ohne das
Hauptgeleis irgendwie zu unterbrechen, besonders zu erwähnen ist.
Nach Erwähnung des Signalwesens und der sehr einfach
angelegten und ausgeführten Stationen beschrieb ferner Herr
Oberst-Lieutenant Golz das zur Verwendung kommende rollende
Material unter gleichzeitiger Vorlegung von Zeichnungen der ver-
schiedensten Construction sarten. Die Hauptcharakteristik des-
selben besteht in beweglichen Untergestellen und in der Anwen-
dung eines Mittelbuffers an Stelle der in ganz Europa üblichen
beiden seitlichen Buffer.
Bezüglich des Betriebsdienstes ist schliesslich zu erwähnen,
dass besondere Bahnhofs-Inspectoren sich nur auf wenigen gros-
sen Bahnhöfen befinden, die Personenzüge gewöhnlich nur aus
der Locomotive, einem Gepäckwagen und 5 — 6 Personenwagen
bestehen und das Zugpersonal gleich dem auf den Deutschen
Eisenbahnen zusammengesetzt ist. Der Rangirdienst wird mit
grösster Eile, wenn auch nicht mit derselben Vorsicht unter An-
wendung gleicher Vorrichtungen wüe auf den Bahnen des Conti-
nents ausgeführt.
Juristisches.
Entwendung von Eisenbahnfrachtgut.
Die Entwendung eines Eisenbahnfrachtgutes aus
einem unter Aufsicht der Bahnbeamten stehenden Raume be-
wirkt noch nicht an sich die Haftung der Eisenbahn für den
vollen, den Normalsatz übersteigenden Facturawerth,
vielmehr hat der Beschädigte für seinen darauf hinzielenden An-
spruch besondere Umstäncle anzuführen und zu beweisen, welche
dieses Verschulden als ein mit Bewusstsein von der Gefahr
verbundenes, also frevelhaft leichtsinniges Thun oder Unter-
lassen darstellen. (Erk. d. II. Sen. d. R.-Ob.-H.-Ger. v. 13. Decb. 1876.)
Eigenes Verschulden des Verletzten.
Unter Verschulden im Sinne des § 1 des Haftpflichtgesetzes,
wie auch des § 2 ist ein Verschulden im eigentlichen Sinne, ein
schuldhaftes Handeln zu verstehen; ein solches ist bei denen, die
das siebente Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, bei Kin-
dern nicht möglich; durch das Kindesalter wird die Handlungs-
fähigkeit ausgeschlossen, wie in einer Reihe von Gesetzen aus-
gesprochen ist. (Urth. des Württemb. Landesoberhandelsger. v.
13. Juni 1876; Württ. Gerichtsbl. Bd. XII. S. 306 ff.)
Literatur.
Neues Post- und Eisenbahn-Güter-Tarif-Buch. II. Theil
von Leopold Unger jun. Berlin. In Commission bei Reinhold
Kühn, Gewerbebuchhändlung. Leipzigerstrasse 14.
Dieser 2te Theil des in No. 11 angezeigten Schriftchens ent-
hält neben Ergänzungen zum 1. Theil (directe Frachtsätze nach
Deutschen und Oesterr.-Ungar. Stationen) directe Auslands-Tarife
nach Niederländischen, Dänischen, (Englischen), Russischen, resp.
Russisch-überseeischen, Polnischen, Schwedischen, Belgischen,
Französischen, Schweizer, Italienischen und anderen Stationen
von und nach Berlin etc.
Statt der Beigabe des „Patentirten Ungerischen immerwäh-
renden Kalenders zum Bureau- Gebrauch und des Progressions- und
Zonenzeigers zur Ermittlung der Packet-Porti,“ (für welchen Zweck
uns das Verzeichniss sämmtlicher Postorte von Deutschland und
Oesterreich-Ungarn nebst einer Tax- und Speditionskarte von
Postdirector Struve vollkommen ausreichend erscheint), wäre die
Zugabe eines kurzen alphabetischen Inhalts-Registers sehr wün-
schenswerth gewesen, da in diesem 2. Theil die mitgetheilten Tarif-
Notizen sehr wenig übersichtlich zusammengestellt sind, so-
dass es dem Interessent schwer gemacht wird, das in dem
Werkeben zu finden, was er sucht. Unserer Ansicht nach hätte
Herr Unger in diesem 2. Theil die Stationen des Auslandes
mit den zugehörigen Tarif - Notizen ebenso alphabetisch
zusammenstellen sollen, als in dem 1. Theil die Stationen des
Inlandes. Es würde solches dem practischen Werth des Schrift-
chens viel mehr genutzt haben, als die Beigabe von für den eigent-
lichen Inhalt desselben (directe Auslandstarife) ganz unwesent-
lichen Notizen.
Bei der mitten zwischen Tarifnotizen stehenden Uebersicht
der in 1876 eröffneten Bahnlinien hätte wohl angegeben werden
können, dass diese Uebersicht wörtlich unserer Zeitung entnom-
men ist.
Die theilweise Berichtigung der vielen im Werke vorkom-
menden Druckfehler auf S. 40 ist nicht zu übersehen.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Bahnverwaltung.
Sächsische Stiiatsbalmen. Die bisher
schon in Staatsverwaltung gestandene
Greiz-Brunner Eisenbahn ist am 1. d.
Mts. in das Eigenthum des Sächsischen
Staates übergegangen.
2. Stations-Eröffnungen.
Arad • Körösthalbalm. Die Theilstrecke
Arad-Pankota mit den Stationen Arad,
Oetvenes (Haltestelle), Zimänd, Set. Anna,
Kereki (Haltestelle), Vildgos, Muszka (Hal-
testelle), und Pankota ist arn.l. Februar
1. J. dem öffentlichen Verkehre übergeben
worden.
3. Aenderung von Stationsnamen.
Elsass-Lothriiigisclie Eisenbahnen.
Bisherige Jetzige Schreib-
weise
Amanvillers Amanweiler
Altmünsterol Alt-Münsterol
Ranstein Rannstein
Carlingen Karlingen
291
Conde-Northen Contchen
Courcelles-Chaussy . . . Kürzel
Fontoy Fentsch
Gisselfingen Gelucourt
Herny Herlingen
Hettingen Gr.-Hettingen
Sulz-Bad Sulzbad
Wanzell Wanzel
l’Höpital Spittel.
4. Betriebsstörungen.
Badische Staatseisenbahnen. Der durch
Hochwasser unterbrochen gewesene Ver-
kehr auf der in Basel abzweigenden Wie-
senthalbahn ist seit dem 12. März in regel-
mässiger Weise wieder aufgenommen
worden.
Lemberg-Czerno witz- Jassy-Bahn. W egen
Schneestürme und Verwehungen wurde am
3. März der Verkehr auf den rumänischen
Linien eingestellt, am 8. März wurde der
Verkehr auf der Hauptlinie Roman-Suczawa
für den Personen -Verkehr wieder aufge-
nommen. Der Frachtverkehr ist bis auf
Weiteres sistirt. Wien, am 10. März 1877.
„Centralleitung.“
5, General- Versammlungen.
K. K. priv. Galiz. Carl Lndwig-Balin. Die
21. ordentliche Generalversammlung der
Actionäre der K. K. priv. Galiz. Carl Lud-
wig-Bahn findet Montag, den 14. Mai
1877 um 10 Uhr Vormittags im Saale des
Oesterreichischen Ingenieur- und Archi-
tektenvereins in Wien I., Eschenbachgasse
Nr. 9, statt.
Tagesordnung :
1. Bericht des Revisionsausschusses über
denRechnungsabschlussdesJahresl876.
2. Jahresbericht des Verwaltungsrathes.
3. ßaupräliminare.
4. Verwendung des Reinerträgnisses vom
Jahre 1876.
5. Wahl des Revisionsausschusses zur
Prüfung der Rechnungen des Jabresl877.
6. Ergänzung des Verwaltungsrathes.
Jene Herren Actionäre, welche sich im
Besitze von mindestens 40 Actien befinden
und das Stimmrecht ausüben wollen,
haben in Gemässheit der §§ 22 und 26 der
Statuten die besagte Anzahl Actien läng-
stens bis einschliesslich 15. April d. J. zu
hinterlegen und erhalten dagegen nebst
dem Erlagsscheine eine für die General-
versammlung gültige Legitimationskarte.
Die Hinterlegung der Actien kann ge-
schehen :
in Wien bei der Gesellschaftscasse,
„ Wien bei der K. K. priv. Oesterr. Cre-
ditanstalt für Handel und Gewerbe,
„ Wien bei Herrn S. M. v. Rothschild,
„ Lemberg bei der Filiale der K. K.
priv. Oesterr. Creditanstalt für Handel
und Gewerbe,
„ Lemberg bei der K. K. priv. Galiz.
Actien-Hypothekenbank,
„ Krakau bei der Galiz. Bank für Handel
und Industrie,
„ Frankfurt a. M. bei den [Herren M. A.
v. Rothschild u. Söhne,
„ Berlin bei der Bank für [Handel und
Industrie,
„ Breslau bei dem Schlesischen Bank-
verein, und zwar:
bei der GeseRschaftscasse in Wien mittelst
zweifach, bei allen übrigen Erlagsstellen
mittelst dreifach ausgefertigter, die Actien
in arithmetischer Ordnung enthaltender
Consignationen, welche bei den genannten
Cassen und Agenturen unentgeltlich verab-
folgt werden.
Wünscht ein Actionär sein Stimmrecht
durch einen anderen stimmberechtigten
Acticnär auszuüben, so hat er die betref-
fende, auf den Namen des gewählten
Vertreters lautende Vollmacht auf der
Rückseite der Legitimationskarte auszustel-
len und eigenhändig zu unterschreiben.
Diejenigen P. T. Herren Actionäre,
welche hienach in den Besitz von durch
Vollmacht übertragenen Stimmen gelan-
gen, haben die an sie übertragenen Legi-
timationskarten (Vollmachtsurkunden) spä-
testens einen Tag vor der General - Ver-
sammlung der General - Direction einzu-
händigen.
Je 40 Actien geben das Recht auf Eine
Stimme, kein Actionär kann jedoch mehr
als 25 Stimmen im eigenen und in Voll-
machtsnamen vertreten. Wien, am 10. März
1877. Der Verwaltungsrath. (1390)
6. Tarifänderungen.
Bergisch-Märkische Eisenbahn. Es sind
in Kraft getreten:
Am 1. Februar er. Nachtrag 20 zum
Hessisch-Rheinisch -Westfälisch. Verbands-
Gütertarif. Derselbe enthält u. A. Aen-
derungen der Special-Bestimmungen zum
Betriebs-Reglement, Aenderungen und Er-
Sänzungen der Tarif bestimmungen und der
lassification ; Ausnahmesätze für Vieh-
transporte in Extrazügen, für gebrannten
Kalk, für Eisenbahnschienen und Schienen-
befestigungs-Gegenstände, sowie für Roh-
eisen; directe Frachtsätze für Holztrans-
porte ab Jossa nach Cöln-Mindener Sta-
tionen; Aufnahme der Bergisch-Märkischen
Stationen Harkorten, Haufe, Hückeswagen,
Kukelhausen und Wipperfürth in den Ver-
band.
Nachtrag III zu den Tarifen und Be-
stimmungen vom 1. März 1875 für den
directen überseeischen Güterverkehr von
den Stationen der Bergisch - Märkischen
Bahn. Derselbe enthält Änderungen und
Ergänzungen der allgemeinen Transport-
bestimmungen und der Classification , so-
wie Aufnahme verschiedener Stationen in
den Verkehr.
Am 10. Februar er. ein ermässigter Tarif
für die Beförderung von Steinkohlen und
Kokes zwischen Bergisch-Märkischen und
Luxemburgischen Prinz Heinrich - Bahn-
Stationen unter Aufhebung des Tarifs vom
10. März 1875.
Am 20. Februar er. ein Special-Tarif für
die Beförderung von Steinkohlen, Kokes
und Bricjuets zwischen Stationen der Ber-
gisch-Märkischen Bahn einerseits und Sta-
tionen der Belgischen Staatsbahn, der
Nord-Beige, der Chimay-, der Malines-
Terneuzener Bahn, der Bahn von Marbe-
han nach Virton und von St. Ghislain nach
Erlisoeul andrerseits unter Aufhebung der
nach dem Haupttarif vom 1. Juli 1873 für
den Bergisch-Markisch-Belgischen Verkehr
via Bleyberg und dessen Nachträgen seit-
her zur Erhebung gelangenden Sätze. Elber-
feld, den 9. März 1877. Königliche Eisen-
bahn-Direction. ( 1388)
Ungarisch - Schlesisch - Sächsisch - Thürin-
gischer Eisenhalm-Verband. Am 1. April c.
tritt zum Ungarisch-Schlesisch-Sächsisch-
Thüringischen Verband - Güter -Tarif (II.
Theil) ein Nachtrag XXX in Kraft, welcher
1. Specialtarifsätze für „Holz“ von Mit-
telwalde
2. Classifications-Aenderungen und
3. Ergänzende Bestimmung zum Be-
triebs-Reglement
enthält. Berlin, den 10. März 1877. Kö-
nigliche Direction der Niederschlesisch-
Märkischen Eisenbahn, geschäftsführende
Verwaltung des obenbezeichneten Ver-
bandes^ ' (1400)
Ungarisch- Schlesisch- Sächsisch-Thürin-
gischer Eisenbalm- Verband. Am 1. April
er. tritt zum Special-Tarif für Holz in dem
rubricirten Verbände ein Nachtrag 1H in
Kraft, welcher neue ermässigte Fracht-
sätze zwischen den Stationen der Theiss-
bahn einerseits und Stationen der Magde-
burg-Halb erstädter und früheren Halle-
Casseler Eisenbahn andererseits enthält.
Druckexemplare sind auf den grösseren
Verbandstationen unentgeltlich zu haben.
Berlin, den 6. März 1877. Königliche Direc-
tion derNiederschlesisch-Märkischen Eisen-
bahn, geschäftsführende Verwaltung des
oben bezeichneten Verbandes. (1382)
Halle - Cottbus - Schlesischer Elsenbalm-
Verband. Am 1. April er. tritt zum
rubricirten Verbandtarife ein Nachtrag
XVIII in Kraft, welcher
1. Specialtarifsätze für Holz von Mittel-
walde und
2. Classifications-Aenderungen
enthält.
Druckexemplare sind bei unseren grös-
seren Verbandstationen unentgeltlich zu
haben. Berlin, den 6. März 1877. König-
liche Direction der Niederschlesisch-Mär-
kischen Eisenbahn, geschäftsführende Ver-
waltung. (1398)
Im Ostdeutsch - Rheinischen Eisenbahn-
Verband ist vom 10. März d. J. ab für den
Transport von Eisenbahnschienen und
Schienenbefestigungs - Gegenständen in
Wagenladungen von je 10 000 Kilogramm
von den Stationen Dortmund K. M., B. M.
und W., Oberhausen K. M. und B. M. und
Bochum B. M. und Rh. nach Warschau
ein directer Frachtsatz in Kraft getreten.
Derselbe beträgt für die Strecke
Dortmund K. M., B. M. u. W. — Warschau
2,667 JA
Oberhausen K. M. u. B. M. — Warschau
2,775 M.
Bochum B. M. u. Rh. — Warschau 2,710.//
pro 100 Kilogramm.
Der dieserhalb herausgegebene Tarif-
nachtrag 25 ist von den Versandstationen
käuflich zu beziehen. Bromberg, den 10.
März 1877. Königl. Direction der Ostbahn
als geschäftsführende Verwaltung. (1399)
Halle-Cottbus-Schlesischer Verband. Vom
10. Februar er. ist im Halle - Cottbus-
Schlesischen Eisenbahn-Verbande für den
Verkehr zwischen Frankfurt a|0. und
Leipzig der procentuale Zuschlag in den
Special-Tarifen II und IH in Fortfall ge-
kommen. Das Nähere ist bei unseren
Güter-Expeditionen zu Frankfurt a|0. und
Leipzig zu erfahren. Berlin, den 5. März
1877. Königliche Direction der Nieder-
schlesisch-Märkischen Eisenbahn. (1380)
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Vom 10. März er. an treten in un-
serem Localverkehr mit Station Cüstrin
zum Theil ermässigte Frachtsätze in Kraft.
Die bezügliche Tabelle kann durch unser
Formular-Magazin bezogen werden. Breslau,
den 8. März 1877. Directorium. (1381)
Hamburg - Dresdener Verkehr, via Ber-
lin-Zossen-Elsterwerda. Mit dem 1. April
er. kommt der Nachtrag VI. zum Tarif
für den oben genannten Verband- Verkehr
via Berlin - Zossen - Elsterwerda zur Ein-
führung.
Die in demselben enthaltene anderweite
Tarifirung für die Artikel : Korkholz,
Korkstöpsel , Korkholz - Abfälle, Lumpen
und Fassreifen tritt erst mit dem 18. April
er. in Kraft.
Exemplare dieses Nachtrags sind bei
den betreffenden Güter - Expeditionen zu
haben. Berlin, am 7. März 1877. Für die
Verbands - Verwaltungen : Die Direction
der Berlin - Dresdener Eisenbahn - Gesell-
schaft (1383)
Badisch - Mitteldeutsch - Eisass - Lothrin-
gischer Eisenbahn - Verband. Durch die
vom 1. April er. ab gültigen Nachträge
28 und bezw. 27 zu den Verbands-Güter-
tarifen werden besondere Bestimmungen
für die Frachtberechnung der Spiritus
292
und Branntweinsendungen vorbehaltlich
jederzeitigen Widerrufs eingeführt. —
Näheres ist in den Güterexpeditionen der
Verbandsbahnen zu erfahren. Erfurt, den
7. März 1877. Die Direction der Thürin-
gischen Eisenbahn - Gesellschaft als ge-
schäftsführende Verwaltung. (1392)
Magdeburg- - Halberstädter Eisenbahn.
Mit dem 25. März er. tritt zum Tarife vom
1. October 1875 für den Magdeburg-Schle-
sischen Güter - Verkehr via Berlin ein
Nachtrag 13, welcher ermässigte Fracht-
sätze für den Transport von Spiritus in
Quantitäten von mindesten 5000 Kilogr.
enthält, in Gültigkeit.
Das Nähere ist bei den Verband - Sta-
tionen zu erfahren. Magdeburg , den
12. März 1877. Directorium. (1397)
Köln - Mindener Eisenbahn, l) Local-
Verkehr. Seit 15/2. 77 wird für den
Transport vod leeren Petroleum - Fässern
von Hamburg nach Bremen bei gelegent-
licher Beförderung in sonst leer zurück-
gehenden Wagen und unter Ausschluss
der Haftpflicht für Innehaltung der regle-
mentsmässigen Lieferfrist die halbe Nor-
malfracht (Classe I) erhoben. — Seit 1/3. 77
ist der Artikel „Eis“ in die 5. Classe des
Import-Tarifs (Nachtrag XXIII) mit der
Massgabe aufgenommen, dass die Sätze
dieser Classe mit einer 20 procentigen Er-
mässigung Anwendung finden.
Nachtrag XXXVII zum Güter-Tarif vom
1/9. 71, enthaltend verschiedene Aende-
rungen der Classification etc., gültig seit
l|3. 77.
2) Verkehr zwischen Köln - Min-
dener und Rheinischen Stationen
via Wanne. Seit 2|3. 77 kommen für
Eis- Transporte ab Hamburg in Wagen-
ladungen von je 10 000 Kilogramm die Sätze
des Ausnahme-Tarifs b zur Anwendung.
3) Hanseatisch - Lothringisch - Lu-
xemburg] scher Verband. Nachtrag II
zum Güter-Tarif vom 15|11. 75, enthaltend
ermässigte Frachtsätze für „Petroleum“
sowie für „Eisen“ und „Stahl, Eisen- und
Stahlwaaren aller Art, einschliesslich eiser-
ner Maschinenteile“, im Verkehr verschie-
dener Stationen; gültig seit 10|3. 77.
4) Verkehr zwischen Köln - Min-
dener und Niederländischen Staats-
b a li n-S tationen. Ermässigter Au sn ahme-
Tarif (Gruppen-Tarif) vom 1|3. 77 für Stein-
kohlen, Cokes und Erzen in Sendungen von
J'e 50000 Kilogramm nach Vlissingen und
liddelburg.
5) Verkehr von Köln - Mindener
nach Niederländischen Rheinbahn-
Stationen. Vom 15/2. 77 ab gelten er-
mässigte Frachtsätze für Steinkohlen in
Extrazügen nach Amsterdam, Rotterdam
und ’s Gravenhage bei contractlicher Ver-
pflichtung der absendenden Zechen zur
regelmässigen Beladung mindestens eines
Extrazuges per Woche an einem bestimm-
ten Wochentage auf die Dauer mindestens
eines Jahres. Köln, 9. März 1877. Die
Diiection. (1393)
7. Submissionen.
Crefe Id - Kreis - Kempener Industriebalm.
Beim auctionsmässigen Verkaufe vonLow-
rys und Eisenbahnschienen
Mittwoch, den 21. d. Mts.,
zu Schildberg, werden auch
einige Centner Schienen-Nägel und
eine Quantität Schienenlaschen, ein
Bolzen,
mit versteigert werden. Kempen, den 8.
März 1877. Der Auctions - Commissarius
Frömsdorf. (1396)
Crefeld - Kreis • Kempener Industriebahn.
Mittwoch, den 21. ds. Mts.,
Vormittags um 11 Uhr,
werde ich zu Vorstadt Schildberg
16 Stück gangbare schmalgleisige Lowrys,
6 Stück ungangbare desgleichen resp.
deren Bestandtheile, und
11 Stück brauchbare Eisenbahnschienen
auctionsmässig verkaufen.
Der Kämmerer Herr Henschel zu Schild-
berg ist angewiesen, dieselben jederzeit
besichtigen zu lassen. Kempen, den 2.
März 1877. Der Auctions - Commissarius
Frömsdorf. (1386) R M
Hoinburger Eisenbahn. Submission
auf Schwellenlieferung. Es soll die
Lieferung von
1000 Stück eichenen Mittelschwellen und
1000 „ „ Stossschwellen
im Wege der Submission vergeben werden.
Termin hierzu ist
Donnerstag den 22. März, Vor-
mittags 9 Uhr,
imDirectionsbureau auf hiesigem Bahnhofe
anberaumt, bis zu welchem die Offerten
frankirt und versiegelt mit der Aufschrift :
„Submission auf Lieferung von
Bahnschwellen“
eingereicht sein müssen und in Gegen-
wart der etwa persönlich erschienenen
Submittenten eröffnet werden.
Die Submissionsbedingungen liegen im
Direction sbureau zur Einsicht aus und
können daselbst auch Copien derselben
gegen Erstattung der Gebühr von ,M. 0,50
in Empfang genommen werden. Homburg,
7. März 1877. Der Betriebs-Director. (1385)
Saarbrücker Eisenbahn. Die Anfertigung
und Lieferung von
25StückPersonenzuglocomotiven nebst
Tendern und Reservetheilen
für die Königliche Eisenbahn-Direction zu
Saarbrücken soll im Wege der öffentlichen
Submission vergeben werden. Hierzu ist
Termin auf
Mittwoch, den 4. April d. J.,
Vormittags 10 Uhr,
im Bureau des Unterzeichneten anberaumt,
bis zu welchem Termine die Offerten
portofrei, versiegelt und mit entsprechen-
der Aufschrift einzusenden sind.
Die Bedingungen und Zeichnungen kön-
nen ebendaselbst eingesehen , auch auf
portofreie Anträge, gegen Erstattung von
4 M , von mir bezogen werden. — Saar-
brücken, Bahnhof, den 8. März 1877. Der
Königliche Ober -Maschinenmeister Finck-
bein. (1394)
Pfälzische Eisenbaimen. Der Bedarf an
Materialien zur Uniformirung des Personals,
sowie der Bedarf an Schreibmaterialien
Ero 1877 soll im Wege der Submission in
ieferung vergeben und können die Be-
dingungen und Verzeichnisse der betref-
fenden Gegenstände bei unserer Regiever-
waltung bezogen werden.
Uebernahmslustige werden eingeladen,
ihre Offerte verschlossen und mit der
Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von Uni-
formsgegenständen bezw. Schreibma-
terialien“
bis zum 21. März 1. J., Mittags 12 Uhr,
franco einzureichen.
Die Submittenten bleiben 14 Tage an
ihre Angebote gebunden. — Ludwigshafen,
den 10. März 1877. Die Direction der Pfäl-
zischen Bahnen, v. Jaeger. (1395)
Königl. Sachs. Staats - Eisenbahn - Bau.
Die Ausführung des innerhalb der I. Section
der St. Egidien-Stollberger Staatseisenbahn
herzustellenden Unterbaues und zwar:
a. Erd- und Felsenarbeiten:
Accord IvonStat. 2 bis Stat. 44+50
„ II „ „ 44 + 50 „ 74
„ III „ „74 „ „ 105
b. Kunstbauten:
Accord VII von Stat. 2 bis Stat 44-f 50
„ VIII „ „ 44 + 50,, „ 74 und
IX „ „ 74 „ „ 105
soll verdungen werden.
Bauunternehmer, welche entweder be-
reits als bewährt bekannt sind, oder über
ihre Mittel und Befähigung Nachweise bei-
zubringen vermögen, wollen sich wegen
der näheren Bedingungen, sowie wegen
Erlangung von Blankets an das Bau-
Sectionsbureau zu Lichtenstein be i
St. Egidien wenden.
Die ausgefüllten Blankets sind längstens
bis
zum 4. April d. J., Nachmittags 5Uhr
bei dem technischen Hauptbureau
für Staatseisenbahnbau m Chem-
nitz, Dresdener Platz, versiegelt
und mit der Aufschrift: „Offerte auf
Erd-undF eisenarbeiten“ (bez.Kun st-
bauten) portofrei wieder einzusenden.
Die Auswahl unter den Bewerbern,
welche bis zum 30. April d. J. an ihre
Gebote gebunden bleiben, wird ausdrück-
lich Vorbehalten.
Wer bis zum 30. April d. J. eine Ant-
wort nicht erhalten hat, hat seine Offerte
als unberücksichtigt anzusehen. Dresden,
den 9. März 1877. Der Königl. Commissar
für den Bau der St. Egidien-Stollberger
Staatseisenbahn. Opelt. (1387)
Königliche Ostbalin. Submission auf An-
fertigung und Lieferung von 8 566 283 Kilo-
gramm Stahlschienen.
Loos I. enthält 1 247 940Klgr. Stahlschienen,
„ II. 3 686 730 „
„ III. „ 3 565 630 „ „
„ IV. „ 65 983 „
Termin Montag, den 26. März 1877,
Vormittags 11 Uhr,
in unserem technischen Bureau, Victoria-
strasse No. 4 hierselbst.
Die Offerten müssen mit der Aufschrift.:
Submission auf Stahlschienen für
die Königliche Direction der Ost-
bahn, Bau-Abtheilung n.
versehen sein.
Submissionsbedingungen liegen im vor-
bezeichneten Bureau zur Einsicht aus,
auch können dieselben gegen Franco-
Einsendung von 1 Jl pro Exemplar von
unserem Bureau - Vorsteher Pasdowsky,
Victoriastrasse 4 hierselbst bezogen werden.
Bromberg, den 3. März 1877. Königliche
Direction d. Ostbahn. Bau-Abth. II. (1358) J.
Niederländische Central-Eisenbahu. Die
Lieferung von
750 000 Kilogramm stählerne Schienen
mit Seitenlaschen, Bolzen und Muttern,
soll im Wege der öffentlichen Submission
vergeben werden.
Termin hierzu ist auf:
Montag, am 26. März, Vormittags
11 Uhr 30 Min.,
im Directionsbureau hierselbst Catharyne-
kade C. 759 anberaumt.
Die Submissions - Bedingungen nebst
Zeichnung können ad fl. 1.— Nied. Cour,
am Bureau unseres Bahnerhaltungschefs
bezogen werden. Utrecht, den 6. März 1877.
Der General-Director. (1368)
— — r1 1
Oberhessische Eisenbahnen. Die hier la-
gernden abgängigen Betriebs- und Werk-
stätte-Materialien aus dem Jahre 1876 sollen
verkauft werden.
Die Verkaufsbedingungen nebst dem Ver-
zeichniss der zur Veräusserung kommenden
Materialien können bei unserer Magazin-
Verwaltung eingesehen, auch durch unsere
Kanzlei auf frankirtes Ersuchen und gegen
Einsendung von 20 bezogen werden;
ebenso steht eine Besichtigung der Mate-
rialien frei.
Offerten, welchen ein Exemplar der durch
Unterschrift anerkannten Verkaufsbedin-
gungen beizufügen sind, beliebe man bis
zum 28. März d. J., Vormittags 10 Uhr,
frankirt an die Unterzeichnete Direction
einzusendeu. Giessen, den 3. März 1877.
• Grossherzogliche Direction. Mohn. (1360)
Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verantwortlicher Rcdactcur; Dr. Jur. Wilh. Koch za Boriin (Redactionsbureau : Anhalteratr. 6). - Commissionttr : Adolph Rcfclshöfer zu Leipzig. - Druck vonH-S. Hermann in Berlin. Beuthstr. &
293
Beilage ZU No. 22. Berlin, am 16. März 1877.
Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
NOTIZEN über neue Tarife und Tarifänderungen
pro Februar 1877.
I. Localtarife.
n. Tarife für directe Verkehre mit besonderem Namen*).
UI. Tarife für andere directe Verkehre.
A. Für Verkehre innerhalb des Deutschen Reiches
einschl. Luxemburg.
1) östliche und nördliche Bahnen**), sowohl unter sich alsi
mit den unter 2 und 3 bezeichneten Bahnen.
2) Mittel- und Westdeutsche Bahnen f), sowohl unter sich
als im Verkehr mit den süddeutschen Bahnen.
3) Süddeutsche Bahnen ff) unter sich.
B. Für Verkehre innerhalb Oesterreich - Ungarns
1) innerhalb des Österreichischen Staatsgebietes.
2) innerhalb Ungarns.
3) im gemeinschaftlichen Verkehre zwischen Oesterreich-
Ungarn.
C. Für Verkehre zwischen Deutschland und Oester-
reich-Ungarn.
1) Verkehr der Deutschen Seeplätze etc.
2) die übrigen Verkehre.
D. Für Verkehre zwischen Deutschland und Oester-
reich-Ungarn einerseits und benachbarten Län-
dern andererseits.
IV. Specialtarife für bestimmte Transportartikel.
(Bei den Tarifänderungen sub II, III und IV ist in Paranthese die Bahnverwaltung bezeichnet, von deren Expeditionen der betreffende
Tarif oder Tarifnachtrag abgegeben wird.)
*) Unter diesen Tarifen sind auch solche zu suchen, welche mit Rücksicht auf das von ihnen beherrschte Verkehrsgebiet
unter III Aufnahme gefunden haben würden.
**) Hierzu werden gerechnet: Altona-Kieler, Berlin -Hamburger, Berlin-Stettiner, Breslau-Sch weidnitz-Freiburger, Breslau-War-
schauer, Eutin-Lübecker, Glückstadt-Elmshorner, Lübeck-Büchner, Marienburg-Mlawkaer, Mecklenburgische, Niederschle-
sisch-Märkische, Oberschlesische, Oels-Gnesener, Oldenburgische, Ostbahn, Ostpreussisclie Südbahn, Posen-Kreuzburger,
Rechte-Oder-Ufer und Tilsit-Insterburger Bahn,
f) Die unter **) und ff) nicht genannten Bahnen.
ff) Hierzu werden gerechnet: Badische, Bayerische, Elsass-Lothringische, Hessische Ludwigsbalm, Hamburger, Kirchheimer
Ludwigsbahn, Main-Neckar-Bahn, Pfälzische, Saarbrücker etc. und Württembergische Bahn.
NB. Diejenigen Notizen, welche in vormonatlicher Uebersicht nicht mehr Aufnahme gefunden haben und desshalb
hierunter verzeichnet sind, werden durch ein neben angebrachtes f kenntlich gemacht.
„Vacat-Arizeigen“ theilten folgende Verwaltungen mit:
Nordhausen-Erfurter Eisenbahn.
Saal-Eisenhahn.
Erzherzog Albrechtbahn.
Kaschau-Oderberger Eisenbahn.
I.
f Altona-Kiel. Tarif vom l/l . 77. — enthaltend: Ander-
weite Specialbestimmungen zum Betriebs-Reglement, sowie ander-
weite Transportpreise für Leichen und Fahrzeuge. Neudruck der
übrigen Tarif- und Classificationsbestimmungen des Tarifs v. 1/1.
73. nebst Nachträgen etc.
Aufgehoben werden dadurch der Tarif vom 1/1. 73. nebst
den dazu bis ult. 1876 erschienenen Nachträgen und Circulairen
mit Ausnahme jedoch:
1. der in Anlage II und den bezüglichen Nachträgen ange-
gebenen Tarifsätze für die Beförderung von „Vieh nach
Stückzahl“ und in Wagenladungen.
2. der in Anlage Hl und den bezüglichen Nachträgen enthal-
tenen Tarifsätze für die Beförderung von Gütern.
f Nachtrag III v. 1/1. 77. enthaltend:
I. Ergänzung der Specialbestimmungen.
II. Ergänzung der Transportpreise für die Beförderung von
Gütern.
III. Druckfehlerberichtigung.
IV. Berichtigung der früher herausgegebenen Nachträge XIH,
XIV etc. zum Tarif vom 1/1. 73.
f Nachtrag IV zum Tarif v. l/l. 77., enthaltend Classifications-
Aenderungen.
f Breslau-Schweidnitz-Freiburger Balm. 1. Tarif vom 1/10.
71. Einführung des Ausnahme-Tarifs v. 1/1. 77. für den Transport
von Roheisen und Rohstahleisen, Eisenluppen, Brucheisen, altem
Eisen und Eisenerzen in Wagenladungen von mindestens 10 000
Kilogramm.
f 2. Am 3/1. er. ist die zwischen Reppen und Gr.-Gandern
gelegene Weiche Hermania für den Braunkohlenverkehr eröffnet
und kommt von diesem Tage ab für Sendungen ab Weiche nach
Cüstrin loco in Wagenladungen von mindestens 5000 Kilogramm
ein ermässigter Frachtsatz von 0,24 M, für die in Cüstrin zur Ver-
schiffung gelangenden Transporte ein solcher von 0,20 M pro 100
Kilogramm zur Erhebung. Im Uebrigen kommen für Transporte
in der Richtung nach Königsberg N/M. die Frachtsätze der Classe
C. der Station Gr.-Gandern und in der Richtung nach Raudten,
diejenigen der Classe C. der Station Reppen zur Anwendung.
t 3. Die Giltigkeitsdauer der die Verschiffungsfrachtsätze ent-
haltenen Nachträge II und IV zur Tariftabelle der Station Cüstrin
ist zunächst bis ult. März 1877 und sodann bis auf Weiteres mit
Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs bei 6wöchentlicher Kündigungs-
frist prolongirt worden.
f 4. Für den in Breslau auf dem Rechte Oder -Ufer-
Bahnhofe aufgegebenen und nach der diesseitigen Station Bresa
bestimmten natürlichen Dünger in Wagenladungen kommt für die
diesseitige Beförderungsstrecke seit 5. Januar er. der procentuale
Frachtzuschlag in Wegfall.
f 5. Vom 15/1. er. ab sind die Frachtsätze für Steinkolden
und Coks aus dem Waldenburger Grubenrevier nach den Stationen
Cüstrin und Göritz allgemein für Transporte aus den Gruben der
Gruppe I auch nach Station Lässig auf 0,72 Jl pro 100 Kilogramm
ermässigt. Ausserdem kommt vom genannten Tage ab für die in
Cüstrin zur Verschiffung bestimmten Transporte — gleichfalls aus
den oberen und unteren Gruben — ein ermässigter Frachtsatz
von 0,688 Jl pro 100 Kilogramm in Anwendung.
Breslau-Scliweidnitz-Freibnrg.
a) Nachtrag (v. 1}2. 77.) z. Tarife v. 1| 10. 71., enth. : Bestimmungen
für die Ueberiührung von Gütersendungen zwischen den Bres-
lauer Bahnhöfen der N.-Märk., Bresl.-Freib. und Oberschi. E.,
unter Aufhebung des Nachtrags v. 1|9. 73.
b) Publication wegen Inkrafttretens der durch No. 1 des Central-
Blattes f. d. Deutsche Reich v. 5|1. 77. veröffentlichten Abände-
rungen des § 48 II. A. d. Betriebs-Reglements f. d. Eisenbahnen
Deutschlands v. 11 15. 74.
c) Vom 15)2. er. ab, Avird für Zucker in losen Broden bei Selbst-
verladung Seitens der Versender, eine Zählgebühr von in mi-
nimo 2 Mark pro Wagen erhoben. —
d) Die durch Nachtrag v. 15|2. 76. eingeführte Frachtermässigung
für Eisen- Vitriol, künstliche Düngungsmittel, Mineralsäuren,
Soda und Chlorkalk, bleibt unter Vorbehalt des Widerrufs
294
bei 6wöchentliclier Kündigungsfrist auch über den 15. Februar
cr. bestellen.
e) Vom 20 2. c. ab finden die seit 1|1. c. eingeführten ermässig-
ten Frachtsätze für Roheisen etc. auch für Braunkohlen
bei Ausnutzung der Tragfähigkeit der verwendeten Wagen
Anwendung.
f) Tarif für den Uebergangsverkehr in Breslau, Fran-
kenstein und Glogau von und nach Stationen der
Oberschles. Bahn v. 15] 10. 75.
a) Nachtrag 111. v. 16|2. 77 (unter Vorbehalt des Widerrufs bei
6wöcliiger Kündigungsfrist:) Classificationsänderungen, ab-
geänderte Frachtsätze der Classe C. bei Ausnutzung der
Wagen im Uebergangsverkehr mit Breslau und Glogau,
sowie Einführung eines ermässigten Frachtsatzes Breslau
trans.-Lüben für fa<?onirtes Eisen.
b) Vom 20/2. c. ab sind die Frachtsätze des Transit-Tarifs v.
15| 10. 75 zwischen Lüben resp. Raudten und Breslau für
Getreide von 0,42 auf 0,36 M. pro 100 Klg. ermässigt
worden.
f Eisass ■ Lothringische Eisenbahn. Tarif für Basel vom
1 1 1 1. 72 mit sämmtlichen Nachträgen aufgehoben. Auf Basel
findet Tarif vom 1[6. 75 Anwendung. Nachtrag 2 vom 20|1. 77
zum Ausnahmetarif für Bausteine etc. auf der Wilhelm-Luxemburg-
Bahn enthält Ermässigung für Eisenerze bis 1 1 7. 77.
Frankfürt-Bebraer Bahn. Nachtrag (v. 1. Februar/ 15. März
1877) zum Tarif für den Verkehr zwischen den Stationen der
Strecke Halle-Minden, enthaltend:
1. Ergänzungen der Special-Bestimmungen zum Betriebs-Regle-
ment,
2. Aenderungen und Ergänzungen der Tarifbestimmungen,
3. Jederzeit widerrufliche Aenderung der Transportpreise für
Thiere in Einzelsendungen,
4. Aenderungen und Ergänzungen der Waaren- Classification.
Magdeburg -Halberstädter Balm. Nachtrag 25 (v. 15|2. resp.
1|3. c) z. Tarif v. 1 5|7. 72 enth.: 1. Theilweise Aufhebung d.
Frachtzuschlags für Eisen- u. Stahlwaaren, sowie f Düngemittel
etc.; 2. Classifications-Aenderungen; 3. Ausnahmefrachtsätze.
Magdeburg - Leipziger Bahn. Nachtrag 20 (v. 15|2. resp.
l|3. c.) z. Tarif v. 15|4 70, enth.: 1. Theilweise Aufhebung des
Frachtzuschlages für Eisen- und Stahlwaaren, sowie für Dünge-
mittel; 2. Classifications-Aenderungen.
Main-Neckarbahn. Nachtrag III (v. 1 1 2. c.) z. Tarif v. 1|1.76,
enth. : Abänderung des § 48 des Betriebs-Reglements, sowie Aen-
derungen der Tarifbestimmungen.
Uberschlesische Eisenbahn. Nachtrag v. 1|2. 77 z. Local-
Güter-Tarif der Niederschlesisch-Märkischen-, Breslau-Schweidnitz-
Freiburger- und Oberschlesischen Eisenbahn, enthaltend ander-
weite Gebühren für die Ueberführung von Gütern zwischen den
Breslauer Bahnhöfen im Verbindungsbahn -Verkehr. (Anstelle
des Nachtrags vom 1|9. 73.)
Am 1 1 2. 77 ist die Anschlussbahn vom Bahnhof Morgenroth
nach Hubertushütte und Florentinegrube dem Betriebe übergeben
worden.
Von da ab werden Sendungen in Wagenladungen von und
nach genannten Ladestellen sowohl im Local- als directen und
Verband - Verkehr zu den Frachtsätzen der Station Morgenroth
befördert.
Thüringische Eisenbahn. Nachtrag XXX (v. 10|2. c.), enth.:
Einen neuen Tarif für Nebengebühren im Güterverkehre.
Nachtrag XXXI (v. 6|2. c.), enth.: Einen neuen Specialtarif
für Steinkohlen, Coaks, Braunkohlen u. Briquets in Quantitäten
von mindestens 10 000 Kilogramm pro Frachtbrief.
II.
Badisch -Mitteldeutscher Verband a) Zweite Ausgabe des
Tarifs (v. 1|2 er.) unter Aufhebung der bisherigen Specialbestim-
mungen zum Betriebs-Reglement und der Tarif-Vorschriften, ent-
haltend: Specialbestimmungen z. Betriebs -Reglement, und Tarife
für Leichen, Fahrzeuge, lebende Thiere und Güter, ferner Be-
stimmungen über Frachtberechnung, Auf- u. Abladen, Bedeckung
u. Kartirung der Güter, b) Nachtrag 27, (v. 10|2 er.), zur ersten
Ausgabe, enth. Berichtigungen der 2. Tarifausgabe, Fortfall des
proceutuellen Frachtzuschlags für Knochenschrot und Knochen-
asche, sowie Ausnahmetarifsätze für Spiritus von Leipzig, Halle
und Zeitz nach . der Badischen Station Basel. (Thüringen.)
Berlin - Kölner Verband. Nachtrag 2 (v. 1|2 er.) z. Tarif
v. 1 1 1 77, enth. 1. Druckfehlerberichtigungen; 2. Bestimmung
wegen Anwendung der Frachtsätze u. Frachtzuschläge; 3. Tarif-
sätze für Misburg (Hann. E.) ; 4. Tarifsätze Flechtingen -Harburg ;
5. Aufhebung des Aufnahme-Tarifs XI. für Blech. (Magdeb.-H)
Böhmisch-Bayerisch-Schweizerischer Verkehr (mit der Nord-
ostbalm und weiter). Nachtrag VI. (v. 15|2 77) z. Tarif v. 1| 12 73,
enth. Tarifsätze für mineralische Kohlen in Wagenladungen von
Buschtehrader, Aussig - Teplitzer u. Dux - ßodenbacher Stationen
nach Schweizerischen Stationen via Eger - Lindau - Romanshorn,
unter Aufhebuugdes Nachtrags V. v. 15|3 76. (Buschtehrader B.)
Böhmisch -Bayerisch-Schweizerischer Verkehr mit d. verein.
Schweizerbahnen via Eger - Lindau. Nachtrag VIII. (v. 15)2 er.)
z. Tarif v. 1]12 73, enth. Tarifsätze für mineralische Kohlen und
Wagenladungen via Buschtehrader, Aussig-Teplitzer u, Dux-Boden-
bacher Stationen, unter Aufhebung der Nachträge V. u. VII. vom
1|3 u. 1 6 76. (Buschtehrader B.)
Bremer - resp. Hamburg - Galiziscli - Rumänischer Verband.
Nachtrag VII. v. 1|2 77 zum Tarif v. 1 10 75 enthaltend:
I. Einführung neuer Specialbestimmungen.
II. Bestimmung über Anwendung der Frachtsätze des Special-
tarifs IV.
III. Ausscheiden der Verkehrs - Route Berlin,- Cottbus -Sorau.
Nachtrag VIII. v. 15|2 77 zum Tarif v. 1 1 10 75 enthaltend
Specialtarif für den Transport von Rohzucker. (Oberschi. E.)
Bremen- resp. Hamburg - Niederschlesischer Verkehr. Nach-
trag 19 (v. l|2 77) z. Tarif v. 2o 9 74, enth. 1. Ergänzung d. Spe-
cialbestimmungen z. Betriebs-Reglement; 2. Aufhebung der be-
stehenden und Einführung anderweiter Transportspreise für
Eisenbahn-Fahrzeuge etc. u. anderweiter Bestimmungen über die
Bedeckung der Güter. 3. Kilometerzeiger; 4. Berichtigung von
Tarifsätzen. (Magdeb.-H.)
Bremen- resp. Hamburg-Oberschlesischer Verkehr. Nach-
trag 23 v. 1 2. c. zum Tarif v. 1] 10. 73, enthaltend: 1. Ergänzung
d. Specialbestimmungen z. Betriebs-Reglement; 2. Tarifbestim-
mung; 3. Aufhebung der bestehenden und Einführung ander-
weiter Transportpreise für Eisenbahn-Fahrzeuge etc. und ander-
weiter Bestimmungen über d. Bedeckung d. Güter: 4. Ander-
weite Frachtsätze für Holz f. d. Stationen Kattowitz (O.-S.) u.
Sosnowice (Warsch -Wien); 5. Tarifsätze f. d. in d. Verkehr aufge-
nommenen Stationen Cosel Stadt, Ober-Glogau und Neustadt 0|S.
d. Oberschi. E , sowie anderweite Tarifsätze für Leobschütz u.
Jägern dorf; 6. Kilometerzeiger. (Magdeb.-Halberst.)
f Deutsch-Dänischer Verband. Nachtrag VIH v. 11. 77 gratis
betr. Aufnahme verschiedener Haltestellen der Dänischen Staats-
bahn in den Verband. (Altona-Kiel.)
Deutsch-Oesterreichisch-Ungarisclier Verband. Nachtrag XI
v. 1]2. 77 z. Tarife v. 1)7. 75 enthält: l. Aufnahme neuer Routen
und Stationen in den Verband; 2. Tarifarische Aenderungen; 3.
Ausscheidung der Stationen Steinbruch und Garam-Berzencze aus
dem directen Verkehre für Classengüter. (Berlin-Hamb.)
f Deutsch-Schwedisch-Norwegischer Verkehr. Nachtrag VI
v. 1|1. 77 gratis betr. Tarifirung von „Schiefertafeln in Rahmen.“
(Altona-Kiel.)
t Hamburg-Bergedorf-Liibeck-Tliüringischer Verkehr. Nach-
trag XVI (v. 1/2. c.), enth.: Ermässigung der Fracht für verschie-
dene Transportartikel u. Ergänzung eines Ausnahmetarifs. (Thür.)
Hauno ver-Bayerisch-0 esterreichisclier V erband. N achtrag
IX (v. 1|2. 77) z. Tarif No. V v. 1|2. 75. Ergänzungen der Waaren-
Classification enthaltend. (Fr ankf. -Bebra)
Haimover-Oldenburgisclier Verkehr. Nachtrag v. 20/2. 77
z. Tarife v. 15/8. 69. Specialbestimmung zu § 50 des Betriebs-
Reglements. — Frachtsätze für den Transport von Pflastersteinen
etc. von Cassel nach Wilhelmshafen und Jever. —
Tarifsätze für den Verkehr der Stationen Weener, Neuschanz
und Bramsche via Bremen. -- Tarifsätze für Steinkohlen uud
Coke-Transporte von Püsselbüren nach Oldenburgischen Stationen
via Eversburg. (Hanno v. Stsb.)
Hannover- Thüringischer Verband, via Cassel, via Bebra-Fried-
land und via Leinefelde. Nachtrag XXX11I (vom 1. Februar/ 1. März
1877) zum Tarif v. 1/9. 72., enthaltend Aenderungen und Ergän-
zungen der Tarifbestimmungen , sowie der Waaren - Classification
(Frankf.-Bebra).
Hannover-Thüringischer Verband via HaUe-Cöthen. Nachtrag
XVII (v. 15/2 resp. 1/4. er.) enthaltend: Aenderungen und Ergän-
zungen der Tarifbestimmungen und der Waaren - Classification,
Ausnahmefrachtsätze für Spielwaaren, Glaswaaren und Porcellan,
sowie eine Ergänzung der Specialbestimmungen z. Betriebs-
Reglement. (Türiug.)
Hannover - Thüringischer Verband, via Helmstedt - Biederitz
Zerbst-Bitterfeld-Halle. Dienstbefehl No. 6 (v. 15/2. resp. 1/4. er.),
durch welchen die Bestimmungen uud Frachtsätze des vorstehend
erwähnten Nachtrags XVII auf den Verkehr via Zerbst übertragen
werden. (Thiiring.)
Hannover-Thüringischer Verband via Nordhausen resp. via
Leinefelde. Nachtrag 37 v. 1/2. 77 zum Tarife v. 15 8. 71. Weg-
fall des procentualen Frachtzuschlages für den Transport von
Eisenerzen, Kalksteinen. Roheisen und Rohstahleisen, Eisenluppen,
Brucheisen und altem Eisen, sowie von Steinkohlen und Coke in
Wagenladungen vou 10 000 Kilogramm. (Hannov. Stsb)
Magdeburg-Schlesischer Verband. Nachtrag 11 (v. 10|2. c.)
z. Tarif v. 1/10. 75, enth.: 1. Ergänzung der Specialbestimmungen
zum Betriebs-Reglement; 2. Druckfehler-Berichtigung; 3. Tarif-
sätze f. die in d. Verband autgenommenen Stationen Cosel Stadt,
Ober-Glogau und Neustadt 0|S. d. Oberschi. E.; 4. Tarifkilometer
für die Stationen sub 3. (Magdeb.-Halberst.)
Magdeburg-Schlesischer Verband via Zerbst - Wittenberg-
Kohlfurt. Dienstbefehl No. 10 gültig v. 10 2. 77 ab. — Durch den-
selben kommt der für den Magdeburg-Schlesischen Güter-Verkehr
via Berlin mit dem 10/2. 77 in Kraft getretene Nachtrag 11 zum
Tarif v. 1|10. 75 für den gleichen Verkehr via Zerbst- Wittenberg-
295
Falkenberg-Kohlfurt zur Einführung. Der Nachtrag enthält Er-
gänzung der Special-Bestimmungen zum Betriebs-Reglement für
die Eisenbahnen Deutschlands, Druckfehler-Berichtigung, Tarif-
sätze und Kilometerzeiger für die in den Verband aufgenomme-
nen Stationen Cosel Stadt, Ober-Glogau und Neustadt O/S. (Expe-
ditionen der Verbandsbahnen.) (B. P. M.)
Mitteldeutsch-EIsass Lothringischer Verband.
a. Zweite Ausgabe des Tarifs (v. 1 1 2. c.), unter Aufhebung
der seitherigen Specialbestimmungen z. Betriebs-Reglement u. d.
Tarif- Vorschriften, enth. Specialbestimmungen z. Betriebs-Regle-
ment, Tarife f. Leichen, Fahrzeuge, lebende Thiere u. Güter,
sowie Bestimmungen über Frachtberechnung Auf- u. Abladen,
Bedeckung u. Kartirung d. Güter.
b. Nachtrag 26 (v. 10|2. c.), zur ersten Ausgabe, enth.: Auf-
hebung d. Frachtzuschlags f. Knochenschrot u. Knochenasche, Be-
stimmung über die Behandlung einiger Artikel, u. Ausnahme-
frachtsätze f. Spiritus von Zeitz nach Basel. (Thüringen.)
Mitteldeutscher Verband.
a. Zweite Ausgabe v. 1 2. er. unter Aufhebung aller der-
jenigen Bestimmungen des alten Tarifs und der zu demselben bis
ultimo December 1876 erschienenen Nachträge, welche mit den
Bestimmungen der gegenwärtigen Tarifausgabe nicht überein-
stimmen; enth.: Specialbestimmung zum Betriebs - Reglement,
Transportpreise für Leichen, Fahrzeuge, Thiere und für die Be-
förderung von Gütern, alphabetisches Waaren-Verzeichniss, Tarif-
tabellen und Aenderungen und Ergänzungen seitheriger Tarifsätze.
b; Nachtrag 40 (v. 1/2. er.) zur älteren Tarifausgabe, enth.:
Berichtigungen der Nachträge 34 und 36, sowie der 2. Tarifausgabe,
Tarifsätze für Wernigerode (M. H.), sowie für die Stationen Spandau,
Rathenow, _ Stendal, Wittenberge, Salzwedel und Gardelegen im
Verkehr mit der Frankfurt-Bebraer Bahn.
c. Nachtrag 41 (v. 1/2. bezw. 10/2. er.) zur älteren Tarifaus-
gabe, enth. : Aenderungen der Waaren-Classification, Aufhebung
des Frachtzuschlags für Knochenschrot und Knochenasche, sowie
für Steintransporte zwischen Wilhelmshöhe und Braunschweig,
und Ergänzungen des Nachtrags 39 wegen Aufhebung des Fracht-
zuschlags für Kohlen, Coaks, Eisenerze etc. (Thüring. E )
Mitteldeutscher Verband, seither Westdeutscher Verband.
Nachtrag 22. (v. 1/2. er.) enth.: anderweite Bezeichnung des Tarifs,
Aenderung der allgemeinen Bestimmungen, Aenderungen und
Ergänzungen der Tarif bestimmungen, des alphabetischen Waaren-
Verzeichnisses und der Tariftabellen, sowie anderweite Transport-
preise für Fahrzeuge und lebende Thiere. (Thüringen).
Mitteldeutsch-Schlesischer Verband. Nachtrag XXV, (v. 15/2.
er.) enth.: Aufnahme der Station Rosdzin in den Verband und
Ausdehnung der Bestimmungen des Nachtrags XXIV auf die Sta-
tion Bingen. (Thüringen).-
Niederdeutscher Verband via Holmstorf - Lauenburg resp. via
Harburg-Hamburg. Nachtrag 7 vom 1/2. 77. zum Tarife vom 1/7.
75. Declaration über die Frachtberechnung für Mergeltransporte.
— Wegfall des procentualen Frachtzuschlages für den Transport
von Eisenerzen, Kalksteinen, Roheisen und Rohstahleisen, Eisen-
luppen, Brucheisen und altem Eisen, sowie von Steinkohlen und
Coke in Wagenladungen von 10 000 Kilogramm. (Hannov. Staatsb.)
Niederländisch - Bayerisch - Oesterreichisclier Güter - Verkehr.
Reglementarische Bestimmungen und Tarife für die Beförderung
von Gütern zwischen Nymegen einerseits dann Wien und Kaiser-
Ebersdorf, Stationen der Kaiserin-Elisabethbahn andererseits. Gültig
v. 10/2. 77. unter Aufhebung des gleichartigen Tarifs v. 15/7 76.
(Rheinische E )
Norddeutsch -Galizisch- Rumänischer Verband. Nachtrag VI
v. 1/2. 77. zum Tarif v. 1/10 75., enth.:
I. Einführung neuer Specialbestimmungen.
II. Bestimmung über Anwendung der Frachtsätze des Special-
tarifs IV.
III. Classiiications-Aenderungen.
IV. Druckfehlerberichtigung.
V. Aufnahme der Stationen Penzig (N. M.), Wissen und Siegen
(K. M. B.) in den Specialtarif Iva für Holztransporte.
VI. Aufnahme der Route Görlitz-Nikrisch-Zittau für den Holz-
verkehr mit Station Reichenberg.
VII. Ausscheiden der Verkehrs - Route Berlin - Cottbus - Sorau.
(Oberschles. E )
Nordwestdeutscher Verband. Tarif-v. 1/8. 70. (Auf Grund-
lage des Classifications-Tarifsystems).
97. Nachtrag, gültig v. 20/2. 77., enth.:
a. besondere Frachtberechnung für den Transport gebrauchter
* leerer Petroleumfässer;
b anderweite Tarifirungsbestimmungen für die Artikel „Gnano
aller Art,“ „Knochenschrot“ und „phosphate de chaux.“
(Main-Weserb.)
Nordwestdeutscher Verband. Im Verkehre mit Stationen
der Eisenbaimen in Elsass-Lotliringen, sowie der Luxemburgischen
Wilhelmsbalm. Tarif v. 1|1. 74. (Auf Grundlage des Raum- und
Gewichts-Tarifsystems.)
48. Nachtrag, gültig v. 5/2. 77, enthält Ausnahme-Tarif-
sätze für Petroleum-Transporte nach Basel, von Hamburg,
Harburg, Bremen, Bremerhafen und Geestemünde. i
49. Nachtrag, gültig v. 20|2. 77 ab, enthält: anderweite
Bestimmungen über die Tarifirung der Artikel „Guano aller Art“,
„Petroleumtässer, leere gebrauchte“ und „phosphate de chaux“.
(Main-Weserb.)
Nordwestdeutsch-Nordost-Ungarischer Verband via Kaschau-
Öderberg-Breslau. Special-Tarif für die Beförderung von Getreide,
Hülsenfrüchten und Oelsaaten etc, sowie Bau-, Nutz-, Werk-,
Daub-, Reifholz u s. w. zwischen Stationen der Hannoverschen
Staatsbahn, Köln-Mindener, Berlin-Hamburger und Magdeburg-
Halberstädter Eisenbahn einer- und solchen der Ungarischen
Nordostbahn und Ersten Ungarisch-Galizischen Eisenbahn ande-
rerseits. Oberschles. Bahn trans., Niederschles. Märk. Bahn
trans. (An Stelle des Tarifs vom 1|8. 74) gratis. (Oberschi. E.)
Ost-Mitteldeutscher Verband. Nachtrag 18, (v. 1|2 c.) enth.
Aenderung der Tarif-Vorschriften und der Waaren-Classification.
Nachtrag 20, (v. 10|2. c.), enth. Aenderungen der Waaren-
Classification, Ausdehnung der Bestimmungen des Nachtrags 19
auf den Verkehr der Station Bingen und Aufhebung des Fracht-
zuschlags für Knochenschrot und Knochenmehl. (Thüringen.)
Ostsee-Verband. Nachtrag V (v. 20|2. 77) zum Tarif v. l|2.
76, betr. Ausnahmetarif für Zucker in Broden. (Altona-Kiel).
Posen-Casseler Verband via Sorau-Cottbus-Delitzscli. Nach-
trag VI v. 15/2. 77 zum Tarif v. 10|7. 75, enthaltend: Aufhebung
des procentualen Frachtzuschlages für den Transport von Koh-
len, Coaks, Eisenerzen, Kalksteine, Roheisen, Rohstahleisen, Eisen-
luppen, Brucheisen und altem Eisen. (Oberschi, E.)
Rheinisch-Mitteldeutscher Verband. Nachtrag XXXVII vom
1/2. resp. 15/3 77 zum Tarife v. 1/8. 72, enthaltend: 1. Berichti-
gung des Nachtrags XXXV ; 2. Anderweite Einheitssätze für den
Transport von Fahrzeugen und aussergewöhnlichen Gegenständen,
sowie für Gestellung von Schutzwagen; 3. Tarifsätze zwischen
Altendorf und Stationen der Main-Weser Bahn.
Nachtrag XXXVIII zu demselben Tarife, enthaltend: Aufhe-
bung des procentualen Zuschlags für verschiedene Artikel.
(Sächs. Staatsb.)
Sächsisch-Rheinischer Verband viaEisenach-Giessen. Nach-
trag XXIII. v. 1 12 77. zum Tarife v. 1| 10 72 enthält: Aufhebung
des procentualen Zuschlages für verschiedene Artikel. (Säch-
sische Staatsb.)
f Schlesisch - Böhmisch - Bayerischer Verband. (Tarif vom
1 1 12 74) Einführung ermässigter Frachtsätze seit 5/1 1877 im
Verkehr zwischen Breslau und Prag, Pilsen, Furth a. W., Amberg,
Landshut, München, Nürnberg, Passau, Regensburg, Straubing.
(Freiburger Bahn.)
f Ferner sind seit 15. Januar er. die zwischen Stationen
der Oberschlesischen Eisenbahn einerseits und den Stationen
Parschnitz und Trautenau der Süd - Norddeutschen Verbindungs-
bahn andererseits via Breslau bestehenden Frachtsätze:
in der Eilgutklasse um 0,10 M.
„ „ Obstklasse „ 0,10 „
„ den Stückgutklassen l-III 0,10 „
„ „ ermässigten Klassen A. B. u. C. um 0,06 M
„ der ermässigten Klasse D. um 0,02 M.
„ „ » , E. „ 0,04 „
im Specialtarif I. II. V. u. VI. „ 0,06 „
„ „ III. und IV. „ 0,02 „
pro 100 Kilogr. erhöht worden. (Breslau-Freiburg.)
Schlesisch - Galizisch - Rumänischer Verband. Nachtrag VII.
v. 1 1 2 77 zum Tarif v. 1/3 74 enthaltend:
1. Frachtsatz für „Braunstein“ zwischen Suczawa u, Breslau :
2. Bezeichnung der bisherigen Station Cosel O. S. E. mit „Cosel-
Kandrzin.“
3. Ermässigte directe Frachtsätze für den Verkehr mit den
Stationen Neustadt 0.|S. , Neisse, Frankensteiu , Glatz und
Mittelwalde (an Stelle der bezüglichen Sätze des Nach-
trages VI.)
4. Anderweiten Specialtarif für den Transport aller Arten roh
vorgerichteter Europäischer Hölzer im Verkehr mit den sub 3
genannten Oberschles. Stationen (an Stelle der bezüglichen
Sätze des Nachtrages VI), sowie neue directe Sätze für Ilolz-
transporte im Verkehr mit Station „Kosel Stadt„ der Ober-
schles. Eisenbahn. (Oberschles. E.)
Sclilesisch-Märkisclier Verband. Nachtrag XXVIH. v. 15/2 77
zum Tarif v. 1/10 70 enthaltend :
1. Directe Frachtsätze für den Verkehr mit den Stationen
Ziegenhals und Deutsch-Wette der Oberschles. Eisenbahn.
2. Ermässigte Frachtsätze für den Transport von Schwefelsäure
in Metall-Cylindern von Myslowitz nach Stationen der Königl.
Niederschles. Märkischen Eisenbahn.
3. Ergänzungen. (Oberschles. E.)
Schlesisch-Mitteldeutsch Elsass-Lothringischer Verband. Nach-
trag XIX (v. 10|2. c.), enth. Aufhebung des Frachtzuschlags für
Knochepschrot, Knochenasche und Bestimmung über Behandlung
des Artikels „Phosphat de chaux en poudre pourengrais.“ (Thüring. ).
Schlesisch-Polnischer Verband. Nachtrag XXI v. 10/2. 77 zum
Tarif v. 1/1. 71 enthaltend: 1) Ermässigte Tarifsätze für einige
Stationen der Oberschles. und Breslau - Mittelwalder Eisenbahn,
296
sowie Aufnahme der neueröffneten Stationen Kosel-Stadt und Ober-
Glogau in den Verband.
2) Ausnahme -Tarife für Holz, Erze, Eisensteine und Schlacken.
3) Ausnahme-Tarife für Steinkohlen.
4) Tarifirung der Artikel Holzmasse und Holzzeugmasse. (Ober-
schlesische Eisenbahn).
Schlesisch - Rheinischer Verbands - Hüter- Verkehr. 1) Nachtrag
XXXII v. 1/2. 77 zum Tarif v. 1/1. 69, enthaltend Aenderungen
resp. Ergänzungen zu den Special- und Tarif-Bestimmungen, Tarif-
Declaration, Classifications - Aenderungen resp. Ergänzungen und
Tarifsätze im Verkehr mit Stationen der Niederländischen Bahnen.
2) Nachtrag XXXI II v. 15/2.77, nebst dazu gehöriger Berichtigung
enthaltend anderweite, theils ermässigte Tarifsätze für die Wagen-
ladungsclassen C und D, die Specialtarife II und HI, Ausnahme-
Tarifsätze für Eisen, facon nirt etc. und grobe Eisenwaaren, sowie
Wegfall des procentualen Frachtzuschlages für Roheisen, Rohstalil-
eisen, Eisenluppen, Brucheisen und altes^ Eisen, Eisenerze und
Kalksteine in Wagenladungen von 10 000 Kilogramm.
(Bei den Expeditionen der Verbands Bahnen): (B.-P.-M.)
Süddeutscher Verband. Tarifv. 1/7. 70. Nachtrag LV v. 1/2. 77
enthält: 1) Classilications-Aenderungen ; 2) Berichtigung des Tarifes
für Ecpiipagen etc. 3) Anderweite Bezeichnung der Stationen
München, Thalkirchen und Haidhausen. (Bayr. Staatsbahn).
f Südwestdeutscher Verband. Nachtrag I u. ll zu dem Reglement
und den allgemeinen Tarifen v. 1/10. Januar und Nachtrag I zu
den Tarifheften I— IV v. 1/1.77, enthaltend Vorschriften für Schutz-
wagen, Declassificirung von Steinkohlentheerpech, Aufnahme neuer
Stationen. (Eisass- Lothringen).
Westdeutscher Verband. Haupttarif v. 1/10. 72. (Auf Grundlage
des Classifications-Tarifsystems).
70. Nachtrag, gültig v. 20/2. 77 enthält: anderweite Bestim-
mungen über die Tarifirung der Artikel „Petroleumfässer, leere
gebrauchte“, „Guano aller Art“, „Knochenschrot“ und „phosphate
de chaux“. (Main-Weserbahn).
Westdeutscher Verband. Im Verkehr mit Kehl, Strassburg,
sowie oberhalb Freiburg belegenen Stationen, via Frankfurt a|M.-
Heidelberg. Tarif v. 1|9. 72. (Auf Grundlage des Raum- und
G e wichts-T arif Systems.)
58. Nachtrag, gültig v. 5|2. 77, enthält Ausnahme-Tarif-
sätze für Petroleumtransporte nach Basel von Hamburg,
Harburg, Bremen, Bremerhafen und Geestemünde.
59. Nachtrag, gültig v. 20|2. 77, enthält: anderweite Be-
stimmungen über die Tarifirung der Artikel „Guano aller Art“,
„Petrolenmfässer, leere gebrauchte“ und „phosphate de chaux“.
(Main-W eserbahn.)
West-Oestlicher Verband. Nachtrag XIX v. 1|2. 77 zum Ta-
rife v. 1|9. 74, enthält: 1. Ergänzung der Special-Bestimmungen
zum Betriebs-Reglement; 2. Aenderungen resp. Ergänzungen der
Tarifbestimmungen; 3. Tarifdeclaration; 4. Classification s-Aende-
rungen bezw. Ergänzungen. (Saarbr. Staatsb.)
West-Ostdeutsch-Ungarischer Verband via Ruttek-Oderberg
Breslau-Görlitz-Eisenach. Nachtrag XII v. 1/2. 77 zum Special-
tarife v. 1|9. 74, enthält: 1. Frachtsätze für den Holzverkehr nach
Siegen trans.; 2. Bestimmungen über Anwendung der Aachener
Transitsätze. (Sachs. Staatsb.)
III A 1.
f Altona-Kiel mit Berlin-Hamburg. Nachtrag XVII v. 11-
1877, gratis betr. Aufhebung des 20procent. Zuschlags für Kohlen,
Cokes etc. (Altona-Kiel.)
f Altona-Kiel mit Glückstadt-Elmsliorn. Tarif v. 1/1. 77 —
50 — enth.: Anderweite Specialbestimmungen zum Betriebs-
Reglement, sowie anderweite Transportpreise für Leichen und
Fahrzeuge. Neudruck der übrigen Tarif- und Classificationsbe-
stimmungen des Tarifs v. 1/1. 73 nebst Nachträgen etc.
Aufgehoben werden dadurch:
der Tarif v. 1 1 1 . 73 nebst den dazu bis ult. 1876 erschiene-
nen Nachträgen und Circulairen mit Ausnahme jedoch
1. der in Anlage II und den bezüglichen Nachträgen enthal-
tenen Tarifsätze für die Beförderung von
Vieh nach Stückzahl und
Vieh in Wagenladungen;
2. der in Anlage 111 und den bezüglichen Nachträgen enthal-
tenen Tarifsätze für die Beförderung von Gütern.
Nachtrag III v. 1|1. 77 gratis enth.:
I. Ergänzung der Specialbestimmungen;
II. Ergänzung der Transportpreise für die Beförderung von
Gütern;
III. Berichtigung etc. der früher herausgegebenen Nachträge I
und II zum Tarif v. 1/1. 73. (Altona-Kiel.)
f Altona-Kiel mit Glückstadt -Elmshorn. Nachtrag IV (v.
1/1. 77) enth.: Classifications- Aenderungen. (Altona-Kiel.)
Berlin-Hamburg' mit Berlin-Anhalt. Nachtrag XIII (v. 25|2.
1877) zum Tarife v. 1 1 1 1 . 74 enth : Classifications-Aenderungen,
Bestimmungen wegen theilweiser Aufhebung des procentualen
Frachtzuschlags und Aufhebung einiger Tarifsätze. (Berl.-Anh.)
Berlin-Stettin mit Berlin • Hamburg via Berlin-Wittenberge
resp. Giistrow - Hagenow. Nachtrag X v. 15/2. 77 zum Tarif v.
1/1. 74 enth.: 1. Tarifbestimmungen; 2. Classifications-Aende-
rungen. (Berl -Hamb.)
Berlin-Stettin, sowie Berlin (B. A., B. P. M. und M. H.) und
Dalgow, Wustermark, Grossbenitz, Buschow n. Nennhausen (Sta-
tionen der M. H. Bahn) mit Stationen der Badischen Bahn (incl.
Heidelberg), Main-Neckar Bahn u. Wiirttembergischen Bahn via
Bebra-Frankfurt a/M.-Heidelberg. Nachtrag 23 (v. 10|2. c.), enth.:
Aenderungen des alphabetischen Waarenverzeichnisses und Auf-
hebung des procentualen Frachtzuschlags (f. Knochenschrot u.
Knochenasche. (Thüringen.)
f Breslau - Schweidnitz - Freiburg mit Märkisch -Posen Nach-
trag I (vom 10|1. 77.) zum Tarif vom 1|12 1876, enthaltend Aus-
nahme-Frachtsätze für Braunkohlen von der Weiche Hermannia,
Aenderung des Ausnahme -Tarifs 5 für Porzellan als Einzelgut,
abgerundete Frachtsätze des Ausnahme -Tarifs 3 für Guben und
Druckfehler-Berichtigungen. (Freiburger-Balm.)
t Ferner werden seit 9/1 .Kapselscherben,“ wie Ziegelsteine
zu den Frachtsätzen des Speciaitarifs HI tarifirt und kommen seit
20| 1 er. für Niederschlesische Steinkohlen bei Aufgabe in Quanti-
täten von mindestens 10,000 Kgr. pro Wagen nach Frankfurt a O.
0,70 JL, nach Guben 0,60 JA pro 100 Kgr. zur Erhebung. (Breslau-
Freiburg.)
Breslau-Freiburg mit Märkiscli-Posen. Tarif vom 10/2 77 für
verschiedene Artikel zwischen Frankfurt a/O. (Märk.-P.) und Bresl.-
Freib. Stationen nördlich Cüstrin. (Bresl.-Freib.)
f Breslau-Scliweidnitz-Freiburg mit Niederscliles. ■ Märkisch.
Nachtrag XII )vom 20 1 1877) zum Tarif vom 1|9 1874, enthaltend
ermässigte Frachtsätze der Specialtarife IVb und Vb. (Bresl.-Freib.)
f Breslau-Scliweidnitz-Freiburg mit Oberschlesisch. Nach-
trag I (vom 15|1 77) zum Tarif vom l|5 1872 enthaltend Erhöhung
der Frachtsätze des Haupttarifs um 20 Pf. pro 50 Kgr. (Breslau-
Freiburg.)
f Breslau-Schweidnitz-Freiburger mit Oberschlesische. Nach-
trag I (vom 15|1 77) zum Tarif vom 1|4 1872 enthaltend Erhöhung
der Frachtsätze des Haupttarifs um 20 Pf. pro 50 Kgr. (ßreslau-
Freiburg.)
f Breslau-Scliweidnitz-Freiburg mit Oberschlesische. Nach-
trag I (vom 15jl 77) zum Tarif vom 1|8 74 enthaltend Erhöhung
der Frachtsätze des Haupttarifs um 0,04 JL pro 100 Kgr. (Breslau-
Freiburg.)
f Breslau-Scliweidnitz-Freiburg mit Oberschlesische. Die
Frachtsätze des Tarifs für Niederschlesische Steinkohlen und
Koks aus dem Waldenburger Grubenrevier nach Stationen der
Oberschlesischen Eisenbahn, Tarif vom 15|5 1874 sind seit 15|1 77
um 0,04 JA pro 100 Kgr. erhöht worden. (Breslau-Freiburg.)
f Breslau-Scliweidnitz-Freiburg mit Oberschlesische und Ber-
lin-Stettin. Nachtrag I /vom 15|1 77) zum Tarif vom 1 5 1869, ent-
haltend Erhöhung der Frachtsätze des Haupttarifs um 20 Pf. pro
50 Kgr. (Breslau-Freiburg.)
f Breslau - Schweidnitz - Freiburg mit Niedersclilesisch • Mär-
kische. Nachtrag I (vom 15|l 77) zum Tarif vom 1)2 1876 enthal-
tend Erhöhung der Frachtsätze des Haupttarifes bei ad a. um
0,07 JL, und bei ad b um 0,04 JA pro 100 Kgr. (Breslau-Freiburg.)
f Breslau - Schweidnitz - Freiburg mit Oberschlesisch imd
Niederschlesisch-Märkisch. Nachtrag III (vom 15)1. 77.) zum Tarif
vom 1| 7. 71., enthaltend die Bestimmung, nach welcher die im
Haupttarif und in den Nachträgen I und II enthaltenen Gesammt-
frachtsätze um 0,02 JL pro 50 Kilogr. erhöht werden. (Bresl.-Freib.)
f Breslau - Schweidnitz - Freiburg mit Oberschlesische und
Ostbahn. Nachtrag II (vom 15|1. 77.) zum Tarif vom 1(4. 74., ent-
haltend Bestimmungen über Aufhebung des procentualen Fracht-
zuschlages, Ausscheidung der Breslauer Route aus dem Verkehr
und Erhöhung der Frachtsätze auf der Route via Breslau.
(Breslau-Freiburg).
f Breslau-Schweidnitz - Freiburg mit Keclite-Oder-Ufer und
Niederschlesisch-Märkische. Nachtrag IV (vom 1|1. 77.) zum Tarif
vom 1|8. 74., enthaltend: ermässigte Frachtsätze mit der Station
Berlin der Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn, sowie den
Stationen Moabit, Gesundbrunnen, Weissensee, Friedrichsberg,
Rixdorf, Tempelhof und Schöneberg der Berliner Verbindungsbahn.
(Breslau-Freiburg).
Breslau-Schweidnitz-Freiburg mit Oberschlesien. Der Tarif
(v. 1)4. 69.) für Bruch- und roh bearbeitete oder behauene Steine
von Striegau, Ober -Streit, Gr. -Rosen und Jauer nach Kreuz ist
mit dem 15|2. er. aufgehoben worden. (Breslau-Freiburg).
Breslau-Scliweidnitz-Freiburg mit Berlin nud Frankfurt a|0.
via Beppen und via Kohlfurt. a. Nachtrag XUI (v. 1|2. 77.) z. Tarif
v. 1 19. 74., enthaltend: Special-Tarife für Roheisen etc., Kalksteine
und Eisenerze (Bresl.-Freib.)
b. Die Giltigkeitsdauer des Nachtrages VIII ist bis auf Wei-
teres mit Vorbehalt des Widerrufs bei 6 wöchentlicher Kündigungs-
frist prolongirt worden. (Breslau-Freiburg).
Halle - Sorau - Gnbener Eisenbahn einerseits und Stationen
der Oberschlesischen Eisenbahn Neisse, Ziegenhals, Neustadt 0|S.,
Leobschiitz. Jägerudorf, Banerwitz, Ober-Glogau, Kosel Stadt an-
dererseits via Sorau-Breslau v. 1|2. 77. — gratis. — (Oberscliles. E.)
Hamburg K. M. und Hannoversche Staatsbahn einerseits und
Berlin-Hamburg andererseits via Lüneburg. Nachtrag VI vom 1|2. 77.
297
zum Tarif v. 1|9. 75., enthält: 1. Tarifbestimmungen, 2. Classi-
ficationsänderungen, 3. Aenderung einiger Tarifsätze, 4. Ermäs-
sigung des Ausnahmefrachtsatzes für Steine zwischen Vastorf
und Hamburg (K. M), 5. Anderweite Frachtsätze für Specialtarif
II. (Berlin-Hamburger Bahn.)
Hamburg- mit Berlin-Stettin via Lübeck. Nachtrag XII vom
15|2. 77. zum Tarif vom 1|8. 71., enthält: Abänderung bezw. Er-
gänzung der Tarifbestimmungen und Classifications-Aenderungen.
(Lübeck-Büch en er- und Berlin-Stettiner Bahn).
Magdeburg-Halberstadt mit Berlin-Hamburg. Nachtrag XI.
v. 15|2 77 zum Tarif v. 5| 1 1 72 enthält: 1. Ergänzungen der Spe-
cialbestimmungen zum Betriebs-Reglement ; 2. Anderweite Fracht-
sätze für Leichen , Fahrzeuge, Tliiere, ferner für Gegenstände,
welche die Gestellung besonderer Wagen erfordern," und für
Schutzwagen: 3. Verschiedene Tarifbestimmungen; 4. Classifi-
cations-Aenderungen; 5 Tarifsätze für den Verkehr mit Hamburg,
Bergedorf , Boitzenburg , Hagenow und Ludwigslust; 6. Tarif-
kilometerzeiger. (Berlin-Hamburger Balm.)
Magdeburg-Halberstadt mit Lübeck: Nachtrag 12, v. 1/2 77
zum Tarif v. 1/4 70 enthält: 1. Tarif bestimmungen ; 2.' Classifi-
cationsänderungen; 3. Tarifsätze für Braunkohlen und Briquets
von Oberröblingen nach Lübeck ; 4. Berichtigungsn des Kilometer-
zeigers. (Berlin-Hamburger Bahn.)
Magdeburg - Halberstadt mit Stettin u. Swiuemünde. Nach-
trag 17, (v. 1/2 er.) z. Tarif v. 1/6 72 enth. anderweite resp. neue
Tarifsätze für Stettin , sowie neue Tarifsätze für Swinemünde,
unter Aufhebung der bez. Sätze des Haupttarifs' der Nachtr. 1
bis 13. (Magdeb.-H.)
III. A. 2.
Fraukfurt-Bebra-Halle-Casseler Y erkehr.
a) Nachtrag V (v. 15. Februar/1. April 1877) zum Tarife v. 1/7.
76, enthaltend:
1. Ergänzungen der Specialbestimmungen zum Betriebs-Regle-
ment,
2. Ergänzungen und Aend er ungen der Tarif bestimmungen,
3. Aenderungen und Ergänzungen der Waaren-Classification,
b) Nachtrag VI "(mit sofortiger Gültigkeit) zum Tarif v. 1/1. 76,
enthaltend:
Frachtermässigung sowie Ausnahme-T arifsätze für einige Trans-
port- Artikel . (Fr ankfur t-B ebr a.)
Frankfurt-Bebraer mit Oberhessischen und Frankfurt-Hanauer
Bahn.
a) Nachtrag XIX (v. 15/2. 77) zum Tarif v. 1/2. 72,
enthaltend :
Frachtermässigung für einige Transport-Artikel in Quanti-
täten von 10 000 Kilogr.
b) Nachtrag XX (v. 20. Februar/1. April 1877) zum Tarif v. 1/2. 72,
enthaltend :
Einführung eines directen Frachtsatzes für Kalktransporte
in Wagenladungen ab Meerholz nach Giessen sowde einen
Kilometerzeiger. (Frankfurt-Bebra.)
Halle-Casseler Bahn einerseits und Berlin-Potsdam-Magde-
burger Eisenbahn andererseits via Halle-Zerbst-Biederitz. Nach-
trag III v. 1/2. 77 zum Tarif v, 15/9. 76, enthaltend den Wegfall
des procentualen Frachtzuschlags für Güter der Special-Tarife II
nnd III. [Bei den Expeditionen der Verbandsbahnen.] fB.-P.-M.)
Hannoversche Staatsbahn und Braunschweigische Bahn mit
Halle, Cassel und Magdeburg-Leipzig via Northeim-Herzberg-Nord-
liausen bezw. via Arenshausen und Herzberg-Osterode-Seesen.
Nachtrag 47 v. 1/2. 77 zum Tarife v. 1/8. 61. Frachtberech-
nung für Vieh in Wagenladungen. — Wegfall des procentualen
Frachtzuschlages für den Transport sämmtlicher Artikel der Spe-
cialtarife II und III, sowie der Ausnahme-Tarife 1 und 2 in Wagen-
ladungen von 10 000 Kilogramm. — • Aufhebung der Tarifsätze für
den Verkehr zwischen Hildesheim einerseits und Halle-Leipzig
andererseits. — Tarifsätze für den Verkehr zwischen Hildesheim
einerseits und Wallhausen, Sangerhausen, Eisleben anderer-
seits. (Hannoversche Staatsb.)
Hannoversche Staatsbahn , Braunschweigische nnd Magde-
burg-Halberstädter Eisenbahn einerseits und Stationen der Säch-
sischen Staatsbahnen andererseits via Dresden. Nachtrag XV v.
1/2. 77 und bez. der Tarifirung der Artikel Flachs, Korkholz und
Lumpen v. 15/3. 77 ah zum Tarife v. 15/3. 73 enthaltend: 1. Bekannt-
machungen wegen Aenderungen des Tarifs; 2. Ergänzung der
Specialbestimmungen zum Betriebs-Reglement; 3. Ergänzungen
der Tarifbestimmungen; 4. Classificationsänderungen; 5. Aufnahme
der Station Hildesheim (Hannoversche Staatsbahn); 6) Berich-
tigungen. (Sächs. Staatsbahnen.)
Hannoversche Staatsbahn mit Hamburg K. M. via Harburg.
Nachtrag 20 v. Ij2. resp. 15|3. 77 zum Tarife vom 1 1 12. 72 Bestim-
mungen über die Beladung von Schutzwagen. — Declaration über
die Frachtberechnung für den Transport von Knochenkohlen-
abfall zum Düngen. — Wegfall des procentualen Frachtzuschlages
für Steinkohlentheer bei Transporten in Wagenladungen. — Weg-
fall des procentualen Frachtzuschlages für den Transport, sämmt-
licher Artikel der Classe E, des Specialtarifs 2 und von Kohlen
und Coke in Wagenladungen von 10 000 Kilogramm unter Aus-
schluss des Verkehrs der Stationen Stelle, Winsen, Bardowiek,
Lüneburg, Adendorf und Echem. — Declassification der Artikel
Bleioxyd, schwefelsaures, Braunstein, Casseler Braun, Chlor-
magnesiumlauge, Dachpapier, Erdfarben, auch Bolus und Farbe-
erden, Essigsäure in Fässern, Gurken, saure, in Fässern, Holz-
cement, Holzmehl, Holzzeugmasse, feuchte, auch Sägemehl und
Sägespähne, Holzspähne in gepressten Ballen, Kesselfilz, Maschi-
nenfilzmasse, Myrobalanen, Petroleum - Rückstände, Pflanzenbaar,
Piassava, Senfsamen, Spath, Feld-, Fluss-, Schwer- undKalkspatli
in Stücken oder gemahlen, Ultramarin, blauer und grüner, Withe-
rit, Zugbarrieren. — Anderweite resp. ergänzte Tarifirung der Ar-
tikel Beeren aller Art, getrocknete, Bretter zur Kistenfabrication,
eiserne Dampfkessel (Condensationsröhren, Dampfkessel und Re-
servoirs), Förder- und Grubenwagen, Fassreifen von Holz, Fische,
lebende, aller Art, Gaswasser (Ammoniak- oder Abfallwasser) in
Fässern, Hohlglas, Korkholz, Mascbinentheile, Papier, soweit nicht
besonders genannt, einschliesslich Tapeten, Retorten vonChamotte
und Thon, Speiselöffel, eiserne, verzinnte. (Hannoversche Sttsb.)
Leipzig-Dresdner- resp Cottbus-Grossenhainer Eisenbahn
einerseits und Stationen der Thüringischen- sowie der Werra-Eisen-
bahn andererseits. Nachtrag XIII v. 1|2. 77 zum Tarife v. 1/2. 73,
enthaltend: Frachtsätze für die neu aufgenommenen Stationen
Frankfurt a/O. und Peitz der Cottbus-Grossenliainer Eisenbahn.
(Sächs. Staatsb )
Magdeburg-Halberstadt mit Magdeburg-Leipzig. Nachtrag
26 (v. 15 12. resp. 1/3. c.) zum Tarif v. l/il. 71, enth : 1. Theilweise
Aufhebung des Frachtzuschlages f. Eisen- u. Stahlwaaren, sowie
f. Düngemittel; 2. Classifications-Aenderungen: 3. Ausnahme-
Frachtsätze für Formsand und Thon. (Magdeb -H )
Thüringen mit Magdeburg-Leipzig. Nachtrag XX (v. 1/2. c ),
enth. Bestimmungen über den Wegfall des procentualen Fracht-
zuschlags für einzelne Transportartikel. (Thüringen.)
Thüringen mit Berlin-Potsdain-Magdeburg via Biederitz-
Zerbst. Dienstbefehl No. 24 (v. 1|2. c.), durch welchen die Be-
stimmungen des erwähnten Nachtrags XX auf diesen Verkehr
übertragen werden. (Thüringen.)
Thüringen mit Saalbahn. Nachtrag XIV (v. 15 2. resp. 14.
c ), enth. Aenderungen und Ergänzungen der Tarifbestimmungen
und der Waaren-Classification, Ergänzungen der Specialbestim-
mungen zum Betriebs-Reglement und Berichtigungen. (Thüringen.)
III A 3.
Main-Neckar-Balm mit Hessische Ludwigsbahn. Nachtrag I
(v. 15|2. c.) z. Tarife v. 1/11. 76, enth. theilweise anderweite Tarif-
sätze für Heidelberg, Friedrichsfeld, Ladenburg, Grosssachsen und
Weinheim im Verkehre mit den linksrheinischen Stationen der
Hessischen Ludwigsbahn, sowie die Vorschrift über Tarifirung
leerer Flaschen. (Main-Neckar-B.)
Rheinisch-Main-Neckarbahn Gütertarif. Für die Beförderung
von Gütern und Fahrzeugen im Verkehr zwischen Stationen der
Rheinischen Bahn einer- und Stationen der Main-Neckarbahn an-
derseits via Bingerbrück-Rüdesheim-Frankfurt. Gültig ab 15|1. 77.
(Main-Neckarb.)
III C. 1.
Hamburg (K. M. B.) Harburg, Bremen, Bremerhafen und
Geestemünde einerseits und Stationen der Kaiser Ferdinands-
Nordbahn, der Oesterreicliischeu Staatseisenbahn • Gesellschaft
und der Theiss- Eisenbahn andererseits via Bodenbach. Nachtrag
XII. v. 15/3 77 zum Tarif v, 1/10 74 enthält: 1. Frachtsätze für
Papier in verschnürten Ballen ; 2. Ausnahmesätze für Fassholz
und Düngemittel; 3. Ausnahmesatz für Oele und Leinkuchen
und Oel - und Leinkuchenmehl ; 4. Tarifarische Aenderungen ;
5. Ausscheidung der Station Steinbruch für Classengüter. (Säch-
sische Staatsbahn.)
Hamburg (K. M. u. B. H.) Harburg, Bremen, Bremer-
hafen und Geestemünde einerseits und Stationen der Kaiser-Franz-
Josefbahn und der Böhmischen Westbahn andererseits via Eger-
Leipzig etc. Nachtrag XIII. v. 15|2 77 zum Tarife v. 1/10 74 ent-
hält : 1. Frachtsätze für Papier in verschnürten Ballen ; 2. Aus-
nahmesätze für Fassholz und Düngemittel ; 3. Tarifarische Aen-
derungen. (Sächs. Staatsb.)
III. C 2.
f Breslau-Schweiduitz-Freiburg mit Oberselilesische und k.
k. priv. Kaiser Ferdinands -Nordbahn. Nachtrag I. (v. 1 l 77) zum
Tarif v. 1|3 76 enthaltend Erhöhung der Frachtsätze des Haupt-
tarifs um 0,04 Ji pro 100 Kilogr. (Breslau-Freiburg)
Buschtehrader u. Aussig - Teplitzer E mit Hessische Lud-
wigsbahn, via Aschaffenburg. Nachtrag V. (v 15|2 er.) z. Tarife
v. 1/8 73, enth.: Tarifsätze für mineralische Kohlen in Wagen-
ladungen von Buschtehrader, Aussig - Teplitzer und Dux-Boaen-
bacher Stationen, unter Aufhebung des Specialtarifes V. im Haupt-
tarife. (Buschtehrader B.)
Mährisch - Schlesische Centralbahn und Stationen der Ober-
sclilesischen Eisenbahn Tarif v. 15/3 77. — gratis. — (Oberschi. E.)
IY.
Baumwolle etc. Uebernalime-Tarif v. 15|2. 77, für Baumwolle,
Schafwolle und Südfrüchte von Triest nach Stationen der Kais.-
Elis. Bahn via Laibach-Tarvis, St. Valentin. (Oesterr. Südb.)
Borke etc. Special - Tarif für den Transport von Borke,
roh und gemahlen, (Baumrinde, Lohe etc.) in Wagenla-
dungen zwischen Stationen der Oesterr. Nordwestbahn und Süd-
norddeutschen Verbindungsbahn einerseits und Station Brieg der
Oberschles. Eisenbahn andererseits via Mittelwalde v. 15|2. 77. —
gratis. — (Oberschi. Eisenb.)
Braunkohlen. Breslau - F reiburg mit Ostbahn. Tarif
v. 15/2. 77 für Braunkohlen von der Weiche Ilermannia nach Sta-
tionen der Ostbahn. (Bresl.-Freib.)
Coaks. Special-Tarif, gültig v. 1/2. 77, unter Aufhebung des
Special-Tarifs v. 1/9. 76. Transporte in geschlossenen Wagenla-
dungen von 10 000 Kilogramm von Gottesberg, Dittersbach, Wal-
denburg und Altwasser nach Teplitz - Waldthor und Komotau via
Görlitz-Arnsdorf-Pirna-Bodenbach (Sachs. Staatsb.)
Coaks vide II Bayerisch-Sächsischer Güterverkehr.
Eisen. Rechtsrheinisch - Bayerisch - Oesterreichischer Güter-
verkehr. Nachtrag zu den Special-Tarifen v. 1/1. 70 des Reclits-
rheinisch-Bayerisch-Oesterreichischen Güterverkehrs. „Gütig vom
2/2. 77.“ Enthält: 1) Frachtsätze für Eisen faijonnirtes von Statio-
nen der Bergisch-Märkiscben und Köln-Mindener Bahn nach Hei-
dingsfeld und Schwarzenbach a. S.
2) Frachtsätze für Roheisen von Siegen nach Lohr.
3) » „ Schwefelkies von Altenbunden und Gre-
venbrück nach Doos. (gratis Bayer. Staats-Bahn).
f Eisenerze, Steinkohlen, Cokes und Roheisen. Tarif v. 1/1.
77, zwischen Eisass - Lothriug. - Luxemburgischen Stationen und
Saarbr.-Pfälz.-Bad. Stationen 20Pfge.
Für diesen Tarif treten ausser Kraft: Lothr.-Luxemb. Aus-
nahmetarif vom i|7. 75, Steinkohlen- und Coakstarif, Saargruben
Elsass-Lothringen v. 1/7. 75 und Erztarif von Elsass-Lothr.-Luxemb.
nach Saarbrücker und Pfälzischen Stationen v. 1/7. 75. (Elsass-Lothr.)
Eisenfabrikate. Nachtrag IV zum Specialtarif für die Beför-
derung von Eisenfabrikaten etc. zwischen Stationen der Pfälzi-
schen Bahnen einer- und Stationen der Bayerischen Staatseisen-
bahnen anderseits v. 1/4. 76. „Giltig v. 20/2. 77.“
^ . Preis 10 Mkpfg. (Bayer. St.-B.).
Getreide. Nachtrag I zum Specialtarif für die Beförderung
xu 11 e*re^e aUer etc. von Prag (Station der Böhmischen
Westbahn) nach den Stationen der Hessischen Ludwigsbahn v.
1|12. 76 6
Enthaltend: Tarifsätze für den Verkehr zwischen den Sta-
tionen der Böhmischen Westbahn: Beraun, Chrast, Dobricbowitz,
Holacbkau, Horowitz, Pilsen, Rädnitz, Radotin, Rokitzan, Zibirow,
Zditz einer- dann den Stationen der Hessischen Ludwigsbahn:
Babenhausen, Darmstadt, Dieburg, Frankfurt a. M., Grossgerau,
Gustavsburg, Hanau, Mainkur und Mainz andererseits via "Furth
l. W.-Nürnberg- Aschaffenburg. Gültig v. 1|2. 77. (Bayer. Staatsb.)
Getreide. _ II. Nachtrag (v. l|2. 77.) z. Tarif v. 1|5. 76. für
Getreide etc. zwischen Ungarischen Stationen der I. K. K. priv.
Donau - Dampfscbifffahrts - Gesellschaft, sowie Wien einer-, und
Stationen der Württemb., Bad., Pfälz., Hess. Ludwdgsb., Main-
Neckarb. und Els.-Lothr. B. andererseits via Simbach resp. Passau
oder via Kaiser-Ebersdorf, enth. Frachterhöhungen im Verkehre
mit Württemb. Stationen. (Kais. Elisabethb.)
Getreide. II. Nachtrag (v. 1|2. 77.) z. Tarif v. 15|4. 76. für
Getreide etc. zwischen Türkischen, Rumänischen und Serbischen
Donaustationen der I. K. K. priv. Donau-Dampfschifffahrts-Gesell-
schaft einer- und Württemb. Stationen anderseits via Passau resp.
Simbach oder via Kaiser - Ebersdorf, enth. Frachterhöhuugen.
(Kais. Elisabethb.)
Getreide. Specialtarif v. 1|2. 77. für Getreide etc. von Sta-
tionen der Südbahn und Oesterr. Staatsbahn nach Stationen der
Sudbahn und von Stationen der Südbahn nach Stationen der Wien-
Pottendorf-Wr.-Neustädter Bahn. (Oesterr. Südbahn).
M i Getreide. Specialtarif für die Beförderung von Getreide,
Malz, llulsenfrüchten, Mühlenfabricaten und Oelsaaten ab Sta-
tionen der K K. priv. Aussig-Teplitzer Eisenbahn, der K. K. priv.
Bonmischen Westbahn, der a. priv. Buschtehrader Eisenbahn, der
u'i ‘ rPinv' Dux-Bodenbacher Eisenbahn, der K. K. priv. Eisen-
bahn Pilsen-Priesen (Komotau), der K. K. Oesterreichischen Nord-
west- und Sud-Norddeutschen Verbindungsbahn, der K. K. priv.
Oesterreichischen Staatseisenbahn, der K. K. priv. Prag-Duxer
Eisenbahn, der Rakonitz-Protiviner Staatseisenbahn und der K.
K. priv. lurnau-Kralup-Prager Eisenbahn nach Lindau, Roinans-
liorn und Rorschach; Stationen der Königlich Bayerischen Staats-
eisenbahnen. Gültig ab 10. Februar 1877 bis auf Weiteres, unter
Aufhebung der im Verkehre Böhmen-Bayern bisher für Lindau
loco und Lindau transit bestandenen Specialtarife für Getreide etc.
Preis 0,25 Jl (Bavr. Staatsb.)
Getreide. Specialtarit für die Beförderung von Getreide,
Malz, Hülseufriichten, Mühlenfabrikaten und Oelsaaten zwischen
Stationen der k. k. priv. Böhmischen Westbahn, der a. priv.
Buschtehrader Eisenbahn, der k. k, priv. Aussig-Teplitzer Eisen-
bahn, der k. k. priv. Dux - Bodenbacher Eisenbahn, der k. k.
priv. Eisenbahn Pilsen-Priesen (Komotau), der k. k. priv. Oester-
reichischen Nordwest- und Süd- Norddeutschen Verbindungs-
bahn, der k. k. priv. Oesterreichischen Staatseisenbahn, der k. k.
priv. Prag - Duxer Eisenbahn , der Rakonitz - Protiviner Staats-
eisenbahn und der k. k. priv. Turnau - Kralup - Prager Eisenbahn
einerseits , dann Stationen der königl. Bayerischen Staatseisen-
bahnen andererseits.
„Gültig ab 10. Februar 1877.“
** Durch diesen Specialtarif werden die in den nachbe-
zeichneten Tarifen und den hierzu gehörigen Nachträgen ver-
zeichneten Frachtsätze für die gleichnamigen Artikel und Sta-
tionen ausser Wirksamkeit gesetzt :
1) Tarif für den directen Güterverkehr zwischen Stationen
der a. priv. Buschtehrader Eisenbahn und der Aussig-Teplitzer
Eisenbahn einerseits , und Stationen der k. Bayerischen Staats-
bahnen und der vormaligen k. priv. Bayerischen Ostbahnen
andererseits vom 1. November bezw. 1. October 1873.
2) Tarif für den Böhmisch - Bayerischen Güterverkehr zwi-
schen Stationen der k. k. priv. Böhmischen Westbahn und Sta-
tionen der k. Bayerischen Staatsbahnen und der vormaligen
k, priv. Bayerischen Ostbahnen vom 1. October 1873.
3) Tarif für den Böhmisch - Bayerischen Güterverkehr zwi-
schen Stationen der Prag - Duxer und der Pilsen - Priesener Bahn
und Stationen der vormaligen k. priv. Bayerischen Ostbahnen
vom 10. Februar 1874.
4) Tarif für den directen Güterverkehr zwischen Stationen
der k. k. Rakonitz - Protiviner Staatsbahn und Stationen der
k. Bayerischen Staatsbahnen vom 1. Juli 1876.
5) Tarif für den directen Güterverkehr zwischen Stationen
der vormaligen Bayerischen Ostbahnen einer-, dann Stationen
der k. k. priv. Turnau-Kralup-Prager Eisenbahn andererseits vom
l. Juli 1875. Preis 1 M (Bayr. -St.-B.)
Getreide. Verkehr zwischen Rumänien und Galizien einerseits
und Württemberg, Baden, Hessen, der Pfalz und Elsass-Lothringen
andererseits.
1. Nachtrag zu den ab 1 1 11. 76 gütigen Specialtarife für den
Transport von Getreide, als: Buchweizen, Gerste, Hafer, Halb-
frucht, Hirse, Korn (Roggen) Spelz (Dinkel) Weizen, Kukurutz
(Mais) Hülsenfrüchten, als: Bohnen, Erbsen, Linsen, Lupinen,
Wicken, Zizern (Zuckererbsen); Mahlprodukten aus Getreide und
Hülsenfrüchten, als: Getreideschrot, Mehl, Kleien, Graupen, Grütze,
Gries, gerollte Gerste; Oelsaaten, als Lein-, Hanf-, Mohn-, Reps-,
I (Raps) Saamen und Leindotter, bei Aufgabe in Quantitäten von
I 10,000 Kilogramm mit einem Frachtbriefe oder Frachtzahlung
hiefür pro Wagen, ferner für den Transport von gebrauchten, leeren
Säcken, bei Aufgabe in jedem Gewichte, zwischen Stationen der
k. k. priv. Lemberg -Czernowitz- Jassy-Eisenbahngesellschaft, der
k. k. priv. gal. Karl Ludwigbahn, der a priv. Kaiser Ferdinands
Nordbahn und der k. k. priv. Kaiserin Elisabethbahn einerseits
und Stationen der k. Württembergischen Staatsbahn, der Grossh.
Badischen Staatsbahnen, der Hessischen Ludwigsbahn, der Pfäl-
zischen Bahnen und der Reichseisenbahnen in Elsass-Lothringen
andererseits via Passau und Simbach.
Enthaltend: Anderweitige Frachtsätze für die Stationen der
Württembergischen Staatsbahn unter Aufhebung der hiefür im
Haupttarife enthaltenen Frachtsätze.
Baumwolle rolie. Specialtarif für die Beförderung von roher
Baumwolle in gepressten Ballen bei Aufgabe in Wagenladungen
von mindestens 5000 Kilogramm, oder bei Zahlung" der Fracht
für dieses Gewicht ab Le Ilavre nach der Station Wien, und
Kaiserin Elisabethbahn Stationen der Königl. Bayerischen Staats-
bahnen, der a. priv. Busclitelirader Balm und der K. K. priv.
Böhmischen Westbahn via Cleves-Laon-Batilly, welcher in Folge
Vereinbarung mit den betreffenden Verwaltungen erstellt wurde,
derselbe tritt mit 1. März 1. J. in Kraft. (Kaiserin Elisabethb.)
Kalksteine. Gemeinschaftlicher Tarif für den Transport von
Kalksteinen und rohem Schwefelkies in Stücken in vollen
Wagenladungen von den Stationen Oppeln, Gogolin, Lesclmitz und
Neisse der Oberschles. Eisenbahn nach den Stationen Saarau und
Waldenburg der Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn v. 15|2.
77. (An Stelle des Tarifs v. 1 1 1 1 . 69. nebst Nachträgen). — gratis —
(Oberschles. E.)
Kohlen, (mineralische). Von Buschtehrader, Aussig-
Teplitzer, Dux-Bodenbacher und Pilsen-Pries e ner Bahn
nach Deutschland via Frauzensbad resp. via Weipert; a. Nach-
trag I (v. 1|2. 77.) z. Tarif v. 116. 76., enth. Einbeziehung neuer
Stationen und Vervollständigung der Tarifbestimmungen. "(Busch-
telirader B )
b. Nachtrag II (v. 15|2. er.) zu demselben Tarife, enth. Er-
höhung der Frachtsätze für Oschersleben, (Braunscliw. u. M. H.),
Crottdorf und Nienhagen. (Busclitelirader B.)
Kohlen (mineralische) von Busclitelirader, Aussig-
Teplitzer und D u x-B öden b ach er nach Württembergischen
Stationen via Eger - Crailsheim. Specialtarif v. 15|2. 77." (Busch-
tehrader Bahn.)
t Kohlen und Roheisen. Die Gültigkeit des Berg.-Märk.-
Luxemb.-Lothringischen Tarifs vom 15|9. 76, des Rheinisch-Luxem-
299
bürg - Lothringischen Tarifs vom 10|9. 76 und des Köln- Minden -
Luxemburg - Lothringischen Tarifs vom 20|9. 76 ist bis Ende Juni
1877 verlängert. (Elsass-Lothringen.)
f Kokes und Eisenerze. Die Gültigkeit des Berg.-Märk.-
Luxemburg-Lothrin gischen Tarifs ist vom 25|7. 76 bis Ende Juni 77
verlängert — Desgl. des Rheiniscli-Luxemb. -Lothringischen Tarifs
vom 30 1 7. 76. — Desgl. des Köln-Minden-Luxemb.-Lothriugischen
Tarifs vom 15|8. 76. Die Sätze aller 3 Tarife gelten auch für
Roheisen. (Elsass-Lothringen.)
f Metallurgische Erzeugnisse. Tarif vom ll 1. 77 von Loth-
ring.-Luxemb, und Lothringischen Stationen nach Basel. 10 Pfge.
(Elsass-Lothringen.)
Petroleum. Special-Tarif v. 15-2. 77 für Petroleum von Triest
und Fiume nach Stationen der Bayer. Staatsbahn, Schweiz. Nord-
ostb , Württemb. Staatsb., Hess. Ludwigsb., Badischen Staatsb.,
Pfälz. B. und nach d. Main- Weserbahn-Station Cassel. (Oest.Südb.)
Salzverkehr von Lüneburg B. H. nach Schlesischen
Stationen; Nachtrag VI vom 1|2. 77 zum Tarif vom 1|7. 75, ent-
hält 1) Ausscheidung der Route Berlin-Cottbus-Sorau, sowie der
Station Sorau (H. S. G.); 2) Anderweite Frachtsätze für' Station
Inowrazlaw. (Berlin-Hamburger B.)
Schwefelkies vide IV Eisen. Reclitsrheinisch-Bayerisch-
Oesterreichischer Verkehr.
Steinkohlen von Rheinischen nach Saarbrücker und
Rh ein -Nahe Stationen via Trier resp. Bingerbrück. Neuer Tarif
v. 1 1 2. 77 unter Aufhebung d. Tarife v. 1|7. 75. (Saarbrücker B )
Steinkohlen. Von S aarbrücker- nach Schweizerischen
Stationen via Saargemünd-Basel.
Nachtrag I (v. 15|2. c.) z. Tarif No. 16 v. 1/3. 76, enth. Fracht-
sätze für neu aufgenommene Schweizerstationen etc., unter Auf-
hebung älterer Tarifsätze (Saarbrücker B.)
Steinkohlen, Niederschlesische. Nieder Schlesien und
Breslau-Freiburg mit Oberschlesien.
Nachtrag H (v. 25/2. 77) z. Tarif v. 1|11. 74, enth. Ermässi-
gung von Frachtsätzen, Aufnahme der Station Amsee, und Ein-
beziehung der Route via Frankenstein in den Verkehr mitNeisse.
(Breslau-Freib.)
Steinkohlen. Gemeinschaftlicher Tarif der Königlichen Ost-
bahn, Oberschlesien, Oels-Gnesener und Rechte-Oder-Ufer Eisen-
bahn für Oberschlesische Steinkohlen via Oels-Gnesen-
Bromberg resp. Thorn. — Nachtrag I v. 1|2. 77 zum Tarif v. 15|9.
76, enthaltend die Einbeziehung weiterer Ostbahnstationen in den
Verkehr. (Oberschles. E.j
Steinkohlen etc. Leipzig-Kölner V er band, Route Löhne-
Hameln. Tarif v. 20|2. 77, enth.: Tarifsätze f. d. Verkehr von
Köln-Mindener und Rheinischen nach Hannover -Altenbekener,
Hannoverschen u. Magdeburg-Halb erstädter Stationen unter Auf-
hebung d. Tarifs v. 1]8. 75 nebst Nachträgen. (Magdeb.-H.)
Steinkohlen und Cokes, Niederschlesische. Breslau-Frei-
burg u. Niederschlesien mit Ostbahn. Neuer Tarif v.
20/2. 77 (unter Aufhebung d. Tarifs v. 1|8. 69 nebst Nachträgen)
für Niederschlesische Steinkohlen und Coaks aus dem Walaen-
burger Grubenrevier nach Stationen der Ostbahn. (Bresl.-Freib.)
Südfrüchte. Neuer Spec.-Tarif v. 15|2. 77 (an Stelle des
Tarifes v. 10|3. 74) für getrocknete und saure Südfrüchte von
Triest und Fiume nach Salzburg. (Oest. Südb.)
Literatur.
Zeitschrift des Königl. Preussischen statistischen
Büre aus, Jahrgang 1876 (Verlag des Königlichen statistischen
Büreaus [Dr. Engel] in Berlin). Soeben erschien das III. und IV.
(Doppel-) Heft mit folgendem Inhalte:
I. A. J. Queteiet. Eine Gedächtnissrede, gehalten in der Plenar-
versammlung des IX. internationalen statistischen Congresses
zu Budapest am 1. September 1876 von Dr. Engel. (Mit
Quetelet’s Portrait.)
Die Geburten, Eheschliessungen und Sterbefälle im Preussischen
Staate während des Jahres 1875:
A. Beiträge zur Reichsstatistik. B. Beiträge zur Landes-
statistik. C. Zur Erhebung der bezüglichen Nachrichten für
statistisch-anthropologische Zwecke während des Jahres 1877.
Ueber den ^ Arbeitslohn und die Vertheilung des Ertrages gewerb-
licher Thätigkeit in Frankreich: von Dr. Bela Weisz.
Bemerkungen zu der Denkschrift des Herrn Dr. Engel über die
Statistik der Morbidität, Invalidität und Mortalität, sowie der
Unfalls- und Invaliditätsversicherung der Erwerbsthätigen; von
Wilhelm Lazarus.
Die Russische Criminalstatistik; von S. Matweyeff.
Frankreichs Immobiliar- Staatsbesitz; nach den von der General-
direction der Grundbuch-Führung, der Domänen- und Stempel-
verwaltung veröffentlichten Mittheilungen.
Wirkliche und Mittelpreise der wichtigsten Lebensmittel für Men-
schen und Thiere in den bedeutendsten Marktstädten der
Torfabfälle. Ausnahme-Tarif für Torfabfälle (Torferde, Torf-
mulle, Torfklein) „im Verkehre der Bayerischen Staatsbabnsta-
tionen unter sich“ anwendbar bei Aufgabe von mindestens 10 000
Kilogramm auf einen Wagen bezw. Frachtzahlung nach der Trag-
kraft der verwendeten Wagen. Gültig v. 20/2. bis 31 12. 77. Preis
10 Mrkpfg. (Bayer. St. B.)
(Schluss aus der Uebersiclit pro Januar.)
Steinkohlen- etc. Tarif des Preussisch-Brannschweigischen
Eisenhahn-Verbandes etc. v. 15|8. 75. Nachtrag XIII v. l/l. 77,
enthaltend: a. Tarifsätze für die neu aufgenommene Station Sil-
berhütte der Magdeburg-Halberstädter Bahn; b. Druckfehler-Be-
richtigungen. Nachtrag XIV v. 1/1. 77, enthaltend: a. Tarif-
Bestimmungen; b. Tarifsätze für die neu aufgenommene Station
Hettstädt. (Braunschw. B.)
Steinkohlen. Tarif für Steinkohlen etc. von Köln-Mindener
Kohlenstationen. Nachtrag 1 v. 20|1. 77. — Wegfall des procen-
tualen Frachtzuschlages. — Berichtigung des Verzeichnisses der
an die Stationen der Köln-Mindener Bahn angeschlossenen Kohlen-
zechen und Cokereien.
Von Hannoverschen Kohlenstationen, Nachtrag V voml5|l. 77.
Wegfall des procentualen Frachtzuschlages. (Hannov. B.)
Steinkohlen im Rheinisch-Westfälisch-Halle-Casseler Verkehr.
Nachtrag ni v. 15|1. 77. zum Tarif v. t|2. 76., enthaltend:
1. Berichtigungen zum Nachtrag II.
2. Aufhebung des Frachtzuschlages.
3. Aufnahme neuer Stationen. (Frankfurt-Bebra).
Steinkohlentarif zwischen der Niederschl.-Märkischen Bahn und
Ostbahn via Lauban-Frankfurt a/O. v. 1 112. 76. zwischen, der Breslau-
Schweidnitz-Freiburger, Oberschlesischen Bahn und Ostbahn vom
l|4. 74. und zwischen der Oberschlesischen Bahn und Ostbalm für
Steinkolilensenduugen aus dem Glatzer Grubenrevier vom 15 5. 76.
In den vorbezeichneten Tarifen wird vom 1 1 1. 77. ab der procen-
tuale Zuschlag aufgehoben. (Ostbahn).
Steinkohlen im Rheinisch-Westfälisch-Halle-Casseler Verkehr.
Nachtrag II (v. 1| 1 1. resp. 1 5 1 1 2 . 76)_ zum Tarif v. 1|2. 76. Berich-
tigungen sowie Aufhebung von Tarifsätzen, Einbeziehung weiterer
Stationen und Frachtsätze für 5 Doppelladungen enthaltend. (Frank-
furt Bebra).
Steinkohlen. Tarif vom 25|1. 77. Für die Beförderung von
Steinkohlen etc. im Bergisch - Hannoverschen Verband. (M. 0,05.)
(Köln-Minden).
Steinkohlen. Gemeinschaftlich er Tarif der 0 b er sch lesisch en
Niederschlesisch-Märkischen und der Berl in - Stettiner
Eisenbahn für Oberschlesische Steinkohlen nach Stationen der
Berlin-Stettiner Eisenbahn via Berlin v. 15 1 1.77 (gratis.) (Oberschi. E.).
Steinsalz. Neuer Tarif für die directe Beförderung von Stein-
salz als gewöhnliche Fracht, von Kocsärd (Maros-Ujvär) sowohl via
Grosswardein als auch via Karlsburg - Arad nach Stationen der
Alföld-Fiumaner-Bahn Gütig v. 1. Jänner 1877 bis auf Widerruf.
— Hiedurch wird der seit 1. April 1866 bestandene gleiche Tarif
aufgehoben. (Ung. Staatsbahn östl. Linie.)
Preussischen Monarchie in den Monaten Januar bis einschl.
Juli 1876:
Vorbemerkungen; I. Preise für Getreide, Hülsenfrüchte, Kar-
toffeln und Rauchfutter; 11. Preise für Artikel des Klein-
handels; III. Zusammenstellung von Durchschnittspreisen für
die genannten Monate und das Erntejahr 1875/76.
Zur Geschichte und Statistik der öffentlichen Sparkasssen im
Preussischen Staate; von Dr. Engel und H. Edelmann.
Die Verbreitung des Heilpersonals, der Apotheken und Heilan-
stalten in Preussen nach dem Stande vom 1. April 1876, mit
historischen Rückblicken und Beiträgen für die Apotheker-
frage; von Dr. med. Albert Guttstadt,
Methode und Resultate der Gewerbestatistik in den Vereinigten
Staaten von Amerika; von Dr. Engel.
Der Preis der Arbeit im Preussischen Staatsdienste im Jahre 1875 ;
von Dr. Engel.
Zur Wohnplatz-Statistik in Preussen; von K. Brämer.
Zum Gedächtniss L. Wolowski’s von Dr. R. Mucke.
Bücheranzeigen.
Statistische Correspondenz.
Als besondere Beilagen sind diesem Hefte beigegeben:
Stand und Bewegung der Bevölkerung in den landräthlichen Krei-
sen bezw. Oberamtsbezirken und selbständigen Städten des
Preussischen Staates im Jahre 1875.
Die Geburten, Eheschliessungen und Sterbefälle in Berlin während
des Jahres 1876.
Wir behalten uns vor, auf einzelne der interessanten Abhand-
lungen noch zurückzukommen.
300
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Verlegt und hcrausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verantwortlicher Bedaoteuri Dr. Jur. Wilh. Kooh zu Berlin (Redactionabureau; Anhalteretr. 6). - CommiaeionUr i Adolph Refolshöfer zu Leipzig. - Druck von H. S. Hermann in Berlin. Beuthatr. 8.
1877.
Die Zeitung erscheint
Montags nnd Freitags.
Vierteljährlich für 4 Mark zu beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt des Deutsch-
Oesterr. Postgebietes ;
Kreuzband-Porto wird extra berechnet.
Manuscript sowie sämmtliche ofticielle Inserate
sind franco einzusenden an die Redaction,
Dr. jnr. W. Kocii,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commissionär für den Buchhandel :
Adolph Refelshöfer,
Leipzig, Nürnberger Strasse 59.
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Insertions-Preis für die dreigespaltene Petitzeile
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Beilagen zu der Zeitung (in Quart) werden
sowohl den von den Eisenbahnen und durch den
Buchhandel als den durch die Post bezogenen
Exemplaren für 15 Mark beigelegt.
Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Deutscher
Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter *9 a li r a n jg.
IV
4 1 -
Berlin, den 19. März 1877.
Dieser Nummer liegt No. 4 des „Anzeigers überzähliger Güter und Gepäckstücke“ bei.
Inhalt: Einige Daten über die Einnahmen nnd Ausgaben der Oesterreichisch-Ungarischen Eisenbahnen. — Oesterreichiscb-Ungarische
Correspondenz. — Gotthardbahn (Monatsbericht). — Russische Correspondenz. — Rechtsfall, betreffend die Haftpflicht der Eisenbahnen nach
§ 1 des Reichshaftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871. — Personal-Nachrichten. — Officielle Anzeigen: 1. Personen-Verkebr. 2. General-Ver-
sammlungen. 3. Tarifänderungen. 4. Verloosungen. 5. Submissionen. 6. Uebersicht der entbehrlichen etc. Wagen. — Privat-Anzeigeu.
Einige Daten über die Einnahmen und Ausgaben
der Oesterreichisch-Ungarischen Eisenbahnen.
In jüngster Zeit hat die Agitation in Oesterreich - Ungarn
behufs Durchführung des Staatsbahn - Prinzipes stärkere Dimen-
sionen angenommen und namentlich ist es die diesseitige
(Oesterreichische) Reichshälfte, welche bisher in dieser Richtung
ziemlich passiv, nunmehr die Frage des Staatsbetriebes der Eisen-
bahnen ernstlich in Erwägung zieht, da die starken Lasten, welche
der Staat durch seine Garantieverpflichtung bei den vielen passiven
Linien zu übernehmen hat, als auch der durch die Entwerthung
der Eisenbahnpapiere schwer geschädigte Credit der Oesterreichisch-
Ungarischen Monarchie, ernstlich zu einem baldigen definitiven
Arrangement in dieser Richtung drängen. Es dürfte unter solchen
Umständen nicht ohne Interesse sein, einige Daten über die wich-
tigeren Bahnen zu veröffentlichen, welche zum Theil eine Beur-
theilung über den Betriebswerth derselben ermöglichen. Wir
nehmen dabei das Jahr 1875 an, weil die Betriebsrechnungen des
letzten Jahres noch nicht vorliegen.
Benennung der Bahn.
Betriebs-
länge
Kilometer.
Einnahmen
in Millionen
Gulden
Oestr. Währ.
Einnahmen
pro Kilo-
meter
in Gulden.
Ausgaben
in Millionen
Gulden.
Personal
in Pro
der Be
Einnahmen.
a u s 1 a g e n
zenten
triebs-
Ausgaben.
Oesterreichische Südbahn
2237
33-20
14 842
14-31
8
3-5
Oesterreichische Staatsbahn
1705
30-95
18 153
13-06
96
46
Elisabethbahn (Hauptlinie)
742
11-63
15 673
6'57
89
54
Franz Josefsbahn
714
7-37
10 322
466
8-4
53
Rudolfsbahn
638
3-70
5 799
2 80
102
7-7
Oesterreichische Nordwestbahn
625
8'77
14 032
519
11-9
7-2
Carl Ludwigsbahn
594
9-83
16 549
4-78
10-6
5*9
Kaiser Ferdinands -Nordbahn
582
22-62
38 865
83
10-7
39
Lemberg-Czernowitz-Jassy Bahn (Oestr. Linie)
356
2-76
7 753
215
11-9
93
Südnorddeutsche Verbindungsbahn . . , .
256
2-61
10 195
1 81
8-8
6-2
Böhmische Westbahn
200
3-06
15 300
1-43
10
47
Ungarische Staatsbahnen
1071
6-14
5 733
4-73
12-5
9-6
Theisseisenbahn
584
576
9 863
283
9-2
4*5
Ungarische Nordostbahn
580
2-92
5 035
1-91
11
72
Alfold - Fiumaner Bahn
392
1-4
3 571
1-32
12 9
1 1*6
Ungarische Westbahn
376
1-42
3 777
1-32
13'5
12-5
Kaschau-Oderberger Eisenbahn
368
303
8 223
22
8
5-8
Erste Siebenbürger Eisenbahn
290
1-37
4 728
128
10-7
99
Die erwähnten 18 Bahnen hatten sonach bei einer Betriebs-
länge von 12 310 Kilometern, eine Einnahme von 158'6 Millionen
Gulden, Ausgaben von 80'82 Millionen Gulden. Die Personal-Aus-
gaben betrugen 7'9 Millionen Gulden oder 9'7 pCt. der Betriebs-
Ausgaben und 5 pCt. der Betriebs-Einnahmen.
Es geht hieraus unzweifelhaft hervor, dass einzelne Bahnen
in ihrer heutigen Gestaltung eigentlich nicht lebensfähig sind und
dass nur eine zweckmässige Fusionirung, welche, indem sie einer-
seits eine Herabminderung der Betriebskosten bewirkt, anderer-
seits und hauptsächlich auch auf den Aufschwung des Verkehres
einen günstigen Einfluss üben dürfte. Die Zahl der unrentablen
Linien ist eine ganz erkleckliche und macht erklärlich, dass die
Regierungen sich mit der Frage einer wirkungsvollen Sanirung
ernstlich beschäftigen, da die längere Dauer eines solchen Zu-
standes an dem Marke des Reiches zehrt und mit eine der llaupt-
ursachen ist, dass der Marasmus auf allen wirthschaftlichen Ge-
302
bieten Oesterreich-Ungarns sozusagen in’s Stadium der Permanenz
getreten ist. Gelingt es eine baldige günstige Lösung dieser An-
gelegenheiten herbeizuführen, dann wird wohl bald eine heilsame
Reaction im wirtschaftlichen Organismus der Monarchie eintreten
und dem schon allzulange andauernden Rückgang definitiv ein
Ende gemacht werden. — h.
Oesterreicliisch-Ungarische Correspondenz.
Wien, 13. März 1877. (Eisenbahn - Polizeigesetz. Mährisch-
Schlesische Centralbahn. Kosten des Staatseisenbahnbetriebs.
Gömörer Industriebahnen. Wien-Aspang. Sequestrationsgesetz.
Dux-Bodenbach. Braunau-Strasswalchen und Prag-Dux.)
Die parlamentaris chen Behandlungen von Eisenbahn-
fragen haben auch die verflossene Woche angedauert, so dass wir
uns die Berichterstattung über anderweitige Vorkommnisse für die
demnächste Osternferienzeit Vorbehalten müssen.
Im Plenum des Oesterreichischen Abgeordnetenhauses wurde
der Antrag wegen Vorlage eines neuen Eisenbahn-Polizei-
gesetzes abgelehnt, obzwar Dr. Roser als Antragsteller noch-
mals darzuthun suchte, wie nothwendig die Schaffung eines solchen
Gesetzes sei. Redner hält die gegenwärtigen Bestimmungen zur
Durchsetzung von Entschädigungs-Ansprüchen für durchaus un-
zulänglich. Das Verfahren zur Geltendmachung solcher Ansprüche
sei viel zu kostspielig und langwierig. Redner empfiehlt schliess-
lich, wenigstens die folgende Resolution zum Beschlüsse zu er-
heben : „Die Kaiserliche Staatsregierung wird neuerdings aufge-
fordert, die in einer früheren Sitzung zugesagte Vorlage eines
Gesetzentwurfes über den Eisenbahnbetrieb einzubringen.“ Diese
Resolution wurde, wiewohl der Berichterstatter deren Entbehrlich-
keit in Rücksicht auf die bestehenden Gesetze und in Gewärtigung
dieser Regierungsvorlage nachgewiesen hatte, allerdings mit einer
schwachen Majorität angenommen.
Nach langer Debatte wurde heute der Ankauf der Braunau -
Strasswalchner Bahn bewilligt. Der Handelsminister griff so
energisch in die Debatte ein, und waren alle Anhänger der Re-
gierung bei der Abstimmung so vollzählig zugegen, dass die Re-
gierungsvorlage schliesslich mit 113 gegen 98 Stimmen angenom-
men wurde. Nach diesem Erfolge wurde dann auch die Regie-
rungsvorlage über die Prag-Duxer Bahn angenommen.
In der weiteren Plenarverhandlung wurde der bereits in
einer früheren Correspondenz erwähnte Bericht des Eisenbahn-
Ausschusses über den Antrag des Abg. Steidel, betreffend die
Einziehung der Caution der Mährisch - Schlesi-
schen Centralbahn mit dem Beschlüsse angenommen :
1. Die K. K. Regierung wird aufgefordert, rücksichtlich der für
Rechnung der Mährisch - Schlesischen Centralbahn erliegenden
Baucaution die der Concessions-Urkunde vom 21. April 1870 (Nr. 77
R. G. B.) entsprechende Verfügung zu treffen, und 2. über den
weiteren Antrag des Abg. Steidel : die K. K. Regierung werde
aufgefordert, für jene Kosten, welche dem Staate aus dem Baue
der beiden Flügelbahnen nach Würbenthal und Römerstadt er-
wachsen, an denjenigen, welche zur Ausführung dieser Bahnen
verpflichtet gewesen wären, Regress zu nehmen, zur Tages-
ordnung überzugehen. Unser Eisenbahn - Lasker, der Abg. Kro-
nawetter, liess sich nicht die Gelegenheit entgehen, über das
Gründungswesen loszuziehen, Verdächtigungen nach allen Seiten
auszustreuen, der Emissionsbank grosse Gewinne nachzurechnen,
während sie thatsächlich Verluste erlitt, endlich die Einziehung
der Baucaution wegen des unterlassenen Ausbaues concessions-
mässiger Flügelbahnen zu verlangen, während die Nichtverpflich-
tung hierzu aus der Nichterfüllung diesbezüglicher Bedingungen
heryorgeht. Diese Umstände wurden vom Berichterstatter des
Weiteren mit dem Bemerken auseinandergesetzt, es wäre eine
eigenthümliche Zumuthung an das Haus, dass es über eine
Privatforderung des Staates einen richterlichen Ausspruch fällen
möge, und es wäre der Würde des Parlamentes nicht angemessen,
dass ein K. K. Gericht entscheide, ob der Ausspruch des Parla-
laments gerechtfertigt ist. Der Eisenbahn- Ausschuss könne niemals
einem Anträge zustimmen, welcher das Haus auf die schiefe Ebene
führen könnte, sich in juristische Entscheidungen einzulassen, zu
denen es nicht berufen ist.
Der Budget - Ausschuss hat bei der Berathung über die
Bedeckungssummen der Staatseisenbahnen fol-
gende Resolution angenommen :
Die Regierung wird aufgefordert, für das Jahr 1878 und die
folgenden das Präliminare für den Staatseisenbahnbetrieb schon
in den Staatsvoranschlag aufzunehmen, Nachtrags-Credite hierbei
möglichst zu vermeiden und das Erforderniss, in gleicher Weise
wie das Erforderniss für die übrigen Theile des Staatsvoranschlages,
speciell und ausführlich zu begründe«,
Die Regierung wird aufgefordert, bei Abschluss und Erneue-
rung der Betriebsverträge für Staatsbahnen das finanzielle Interesse
des Staatsschatzes möglichst zu wahren, und insbesondere alle
auf eine Verminderung der Auslagen hinzielenden Betriebserleich-
terungen bei den im Betriebe stehenden Staatsbahnen in geeigneter
Weise zu veranlassen.
Im Ungarischen Unterhause wurde über die Durchführung
der beiden Gesetze vom Jahre 1871/3 betreffend die Gömörer
Industriebahnen berathen und die Regierung angewiesen, die
der grösseren Meilenzahl entsprechende Beitrags-Erhöhung seitens
der mteressirten Gutsbesitzer und Industriellen zu verlangen und
deren Verpflichtungs - Erklärungen, sowie die betreffende Staats-
farantie im Eisenbahngrundbuche ersichtlich zu machen. Die
erpflichtung der Adjacenten zur Mehrleistung wurde zwar be-
stritten, weil die Regierung eine ursprünglich projectirte Linie
(nach Tiszolcz) nicht ausgeführt hat; seitens der Regierung wurde
dieser Anspruch auch anerkannt, welcher in Ermangelung eines
gesetzlichen Präclusivtermins auch noch erfüllt werden wird, aber
hiervon könne die vertragsmässige Beitragsleistung nach der
Meilenlänge nicht abhängig gemacht werden. Der Antrag auf
Verweisung der Streitfrage auf den Rechtsweg und auf den frühem
Ausbau aller Linien wurde abgelehnt.
Dem Abgeordnetenhause wurde das früher von der Re-
gierung abgelehnte Project einer Local bahn Wien-Aspang vor-
gelegt; sie soll 85 Kilom. lang werden und 80 000 fl. pr. K. erfor-
dern; die Societe beige de chemins de fer will das Bau Capital nur
durch Actien aufbringen und verlangt nur eine 30jährige Steuer-
und Gebührenfreiheit. Da der Eisenbahnausschuss heute Abend
diese Vorlage verhandelt, kommen wir nächstens auf dieselbe
zurück. Indessen hat der Verwaltungsrath der Südbahn gegen
die Concessionirung dieser Linie beim Handelsministerium Protest
erhoben, da die Concessionirung einer solchen Parallelbahn
die concessionsmässigen Rechte der Südbahn verletzen würde.
Die Concessions - Urkunde der Südbahn vom 23. September 1858
wahrt nämlich dieser Gesellschaft das Vorrecht, unter gleichen
Bedingungen wie andere Concessionäre den Ausbau der auf dem
rechten Donau-Ufer gelegenen Anschlussbahnen selbst auszuführen.
Der Motivenbericht der Regierung enthält auch die Hindeutung
auf diese Concessions-Bestimmung der Südbahn.-
Im Eisenbahn - Ausschüsse wurde die Berathung über das
Sequestrationsgesetz fortgesetzt. Der vom Sub-Comite an-
ders formulirte und vom Ausschüsse angenommene § 4 soll
lauten: „Die Regierung ist berechtigt, den Betrieb garantirter
Eisenbahnen, welche für fünf aufeinanderfolgende Jahre mehr als
die Hälfte des garantirten Reinertrages jährlich in Anspruch ge-
nommen haben, ganz oder theilweise selbst zu führen. (Die
Worte: „oder führen zu lassen“ sind weggelassen.) Diese Berech-
tigung der Regierung erlischt, wenn die Unternehmung durch
drei aufeinanderfolgende Jahre nicht die Hälfte des garantirten
Reinertrages jährlich in Anspruch genommen hat.“
Das Sub-Comite hatte sich für die Weglassung der Schluss-
worte des ersten Alineas : „und führen zu lassen“, ausgesprochen,
weil die Anlässe der Sequestration auf Grund des § 4 nicht noth-
wendigerweise so lange dauern müssen, als mindestens ein Be-
triebsvertrag würde zu währen haben, den der Staat mit einer
andern Unternehmung abzuschliessen hätte. Auf Gefahr und
Kosten des Staates den Sequestrations-Betrieb führen zu lassen,
würde den Zweck dieser Sequestration verfehlen heissen. Mit
dieser Fassung können alle Besorgnisse wegen Ueberlassung des
Betriebes an eine Concurrenzbahn als beseitigt betrachtet werden,
zumal der Begriff der Concurrenzbahn überhaupt ein unfassbarer,
weil viel zu weiter sei.
Der den Ankauf der Bahnen durch den Staat behan-
delnde § 5 bot zu eingehenden Debatten Anlass. Verworfen wurde
der Antrag, den Actionären von vorn herein das ganze garantirte
Reinerträgniss zu capitalisiren ; verworfen deren Befriedigung durch
Abschätzung der Bahn; dagegen soll § 6 lauten: „Die Regierung
wird ermächtigt, bei vorläufigen Vereinbarungen über den Ankauf
garantirter Eisenbahnen unter Uebernahme der gesammten Prio-
ritäts-Schulden die Zahlung des restlichen Kaufschillings in Eisen-
bahn-Schuldverschreibungen zuzusichern. Die durch solche Ver-
handlungen veranlassten Eingaben, Eintragungen, Ausfertigungen,
Verträge und sonstigen Urkunden geniessen die Gebühren- und
Stempelfreiheit. Ueber den Betrag des Kaufschillings, den Zins-
fuss, die Rückzahlbarkeit und das Pfandrecht dieser Staatsschuld-
verschreibungen wird das Gesetz bestimmen.“
Aus den hierüber geführten Aeusserungen sind folgende be-
merkenswerth :
Handelsminister Chlumecky erklärt, dass es nicht angehe,
dem Prioritäts-Obligationen-Besitzer das Pfandrecht zu nehmen;
er sehe kein Hinderniss für den Staat, eine belastete Realität
sammt ihren Lasten zu übernehmen. Es schwebe der Finanz-
Verwaltung vor, dass es zweckmässig sei, ein einheitliches Eisen-
bahn-Staatspapier zu begründen, doch die Währungsfrage müsse
dermalen noch auf alle Fälle offengelassen werden. Je niedriger
303
der Zinsfuss, desto leichter seien alle möglichen Transactionen,
und desshalb habe die Regierungs-Vorlage einen solchen enthal-
te^ doch stimme er den Ansichten bei, dass die Zahlungs-Mo-
dalitäten der weiteren gesetzlichen Bestimmung Vorbehalten
bleiben. Der die Bahninteressen warm vertretende Prager Ab-
geordnete Schwab wünscht eine Debatte über den Staatsbetrieb.
Er ist dafür, dass Staatsbesitz und Staatsbetrieb in untrennba-
rem Zusammenhänge stehen, und dass, wer gegen den Staatsbe-
trieb sei, auch gegen den Staatsbesitz sein müsse. Denn die
Bahnen erwerben, und diese an Gesellschaften zum Betriebe über-
geben, berge ein neues, gefahrdrohendes Experiment für die In-
teressen des Staates in sich. Es präjudicire, wenn man glauben
könnte, es sei schon in Bezug jenes Eisenpapieres jetzt ein Be-
schluss zu fassen. Wie der Staat seiner Verpflichtung nachkom-
men wird, bei Einlösung einer Eisenbahn bis zum Ablauf der
Concession an die Gesellschaft die jährliche Rente in der Grenze,
in welcher er sie garantirt hat, zu bezahlen, bleibe jedem einzel-
nen Falle Vorbehalten. Es handle sich nicht darum, denActionär
auszubezahlen, für den würde sich überhaupt wenig ändern, ob
er den Coupon von einer Actie oder von einem Eisenbahn-Staats-
papier, das er anstatt der Actie erhält, einzucassiren habe. Die
von einem andern Vertreter der Bahninteressen, Abg. Dumba
hierauf beantragte Resolution: „Die Regierung wird aufgefordert,
bei den vorläufigen Vereinbarungen über den Ankauf garantirter
Eisenbahnen als Basis des Kaufschillings das garantirte Reiner-
trägniss anzunehmen und hierbei nur die zur Herstellung der
Bahn in den concessionsmässigen Zustand und zur Erfüllung
sonstiger privatrechtlicher Verbindlichkeiten derselben erforder-
lichen Beträge, keineswegs aber die geleisteten Garantie-Vorschüsse
abzurechnen“, wurde abgelehnt, weil diese Resolution geeignet
wäre, Hoffnungen zu erwecken, die man nachträglich nicht be-
friedigen könnte. Schliesslich wurde der Antrag gestellt, es sei
in einer nächsten Sitzung die Frage des Staatsbetriebes auf
Staatsbahnen einer Debatte zu unterziehen.
Mit den ausserparlamentarischen Nachrichten müssen wir
uns kurz fassen. Die General-Versammlung der Dux-Boden-
bacher Bahn wurde auf den 21. ds. vertagt, weil neue Sani-
rungsvorschläge in den letzten Tagen eingelangt sind. Die güns-
tige Stimmung der Börse hat sich besonders der Südbahn, we-
gen ihrer steigenden Einnahmen bemächtigt; die Oesterreichische
Staatsbahn hatte noch von der schon angedeuteten Brochüre zu
leiden, gegen welche von der Gesellschaft eine ausführliche Ent-
gegnung und Darstellung ihrer Vermögenslage vorbereitet wird;
die bekannt gewordene Durchbrechung des Haupttunnels der
Linie Temesvar-Orsova bewirkte eine kleine Erholung.
— st. — Gotthardhahn. (48. Monatsbericht.) Die Arbeiten
am grossen Tunnel waren Ende November 1876 in folgender Weise
vorgeschritten :
Nordseite (Göschenen) in laufenden Metern: Richtstollen
(3744,5), Erweiterung für das Gewölbe (2565,4, Sohlenschlitz (2089, 8),
Strosse (1601, 6), Vollausbruch (1205,0), Gewölbmauerwerk (1312, 0),
östliches Widerlager (1412,„), westliches Widerlager (1192,0), Ab-
zugscanal (580, 0), vollständiger Tunnel (1170, 0).
Südseite (Air 0 lo): Richtstollen (3506, „), Erweiterung für
das Gewölbe (2372, „), Sohlenschlitz (1587, 0), Strosse (1080, 0), Vollaus-
bruch (785, 0), Gewölbmauerwerk (1486,0), östliches Widerlager
(729,,), westliches Widerlager (1041, 4), vollständiger Tunnel (728, 3).
Durchschnittlich waren auf beiden Seiten zusammen 2911 Arbeiter
beschäftigt.
Werkplatz Göschenen. Der Richtstollen traf auf Gneiss-
Glimmerschiefer und schwarzen Schiefer mit Gängen von Quarz-
schiefer. Wasserdurch Sickerungen fanden nur in diesen Gängen
statt und war der Gesammtabfluss aus dem Tunnel 25 — 26 Liter
pro Secunde, welches Wasser 19,e°C. zeigte. Die mittlere Tempe-
ratur der Luft vor Ort betrug 19,g°C., die der äusseren Luft
+ 4.3° C. Die Parthien des Tunnels zwischen 1090 und 1170m, sowie
zwischen 1525 und 1800 m werden vorläufig ohne Ausmauerung
bleiben. Da es noch an den Röhren von 20 cm Durchmesser fehlt,
um die verschiedenen Angriffsstellen mit comprimirter Luft von
der erforderlichen Spannung versehen zu können, so war die
Spannung einige mal so gering, dass eine Unterbrechung der
Arbeit eintrat. Der Richtstollen mit 6, ,5 □>» mittlerem Quer-
schnitt ist im Berichtsmonat um 66, 4m, d. i. durchschnittlich pro
Tag um 2,a4m vorgerückt. An 5 Tagen musste, vorgekommener
Einstürze wegen, die Maschinenbohrung eingestellt werden. Die
Erweiterungsarbeiten waren durch Verkehrsstockungen auf der
Djenstbahn und wegen ungenügendem Wasserabzug mehrfach be-
hindert. Innerhalb des Normalprofils betrug die Gesammt-Aus-
bruchmasse 3670 Kb™, einer Länge von 81, 4m des vollen Tunnel-
profils entsprechend.
Werk platz Airolo. Der Richtstollen traf glimmerhal-
tigen Gneiss mit Gängen von Glimmerschiefer und Adern von
weissem dichten Gneiss. Er durchfuhr eine wasserhaltige Schichte,
welche an der Aussenseite 2830 m vom Tunnelanfang entfernt und
in einer Höhe von 2350™ über der Meeresfläche zu Tage tritt.
Der Wasserzudrang ist jedoch im Allgemeinen nicht bedeutend
gewesen, mit Ausnahme einer Durchsickerung bei 3472 m, die pro
Minute etwa % Liter Schwefel Wasserstoff haltiges Wasser lieferte.
Der Gesammt- Abfluss aus dem Tunnel war 206 Liter pro Secunde.
(Am 2. December 1875 betrug diese Ziffer 254.) An der Front
hatte die Luft eine mittlere Temparatur von 25,4°C., an der Aus-
senseite -)- 5,30 C. Der Richtstollen ist, bei einem mittleren Quer-
schnitt von 6,88 Dm, im November um 105m oder durchschnittlich
pro Tag um 3,5m vorgerückt. Die Erweiterungsarbeiten erfuhren
auch hier wegen Langsamkeit des Transports und wegen der er-
forderlichen Auszimmerungen öfters Unterbrechungen. Die Ge-
sammt-Ausbruchmasse belief sich auf 3352 Kbm, was einer Länge
von 74,3 m des vollen Tunnelprofils entspricht.
Russische Correspondenz.
— A— Eisenbahneinnahmen. Die Einnahmen der sämmt-
lichen Russischen Eisenbahnen (mit Ausschluss der Finnländischen)
im Monat November 1876 zeigen imVergleich gegen denselben Monat
des Vorjahres folgendes Bild:
Länge November November
1875/1876 1875 1876
I. Breitspurige (6' engl.) 25/25 W. 18 356 R. 19 032 R.
II. Russisch.Spur(5')16176/17162„ 9 715 758 „ 10 558 617 „
III. Deutsche Spur 489/489,, 483 901 „ 530 337 „
IV. Schmalspurige(3'6") 316/316 „ 56190 „ 68 563 „
Differenz.
4- 676 R.
-f 842 867 „
4- 46 436 „
4- 12 373 „
Summa 17006/17992W 10274 197 R. 11 176 549 R. -f902 352 R.
Ferner für die ersten elf Monate der beiden Jahre:
1. Jan. — 1. Dec. 1875.
1. Jan. — 1 Dec. 1876.
Differenz.
I.
452 478 Rubel
455 853 Rubel
4- 3 375 Rubel
II.
112 212 710 „
125 509 527 „
4- 3 296 817 „
III.
4 908 302 „
5 396 564 „
4- 488 262 „
IV.
674 787 „
747 283 „
-f 72 496 „
• 0 4“* 10« 22 * 1 ?? _T_ 1 ~ ,,
Sa. 128 248 277 Rubel 132 108 227 Rubel 4~ 3 860 950 Rubel
Von den Mehreinnahmen kommen auf die am 11 123. Decemb.
1875 eröffnete Rostow -Wladikawkabahn 1 205 844 Rubel, auf die
am 20. Nov. | 3. Dec. 1876 eröffnete Fasstow’sche Bahn 12 232 Rubel,
während die Einnahmen der am 28. Nov. 1 10. Dec. dem Betriebe
übergebenen Dorpat-Taps Strecke der Baltischen Bahn nicht ge-
trennt angegeben werden, diejenigen der Vni. Section der Weichsel-
bahn, welche am 20. Nov. 1 2. Dec. 1876 eröffnet wurde, gänzlich
fehlen.
Der Petersburger Finanz. Rundschau entnehmen wir die nach-
folgende Mittheilung, welche zeigt, welche sonderbare Blüthen die
Verfechter einer exclusiven Nationalität zu produciren vermögen
und zu welcher Macht es die Russischen Chauvinisten unter dem
jetzigen Regime gebracht haben.
Bekanntlich besitzt die Gr. Russische Eisenbahngesellschaft
in der Nähe von Petersburg eine in grossem Masstabe angelegte
Locomotiv- und Wagenbauanstalt, welche nahezu 3000 Arbeiter be-
schäftigt und in den letzten Jahren auch ausserhalb der Nikolai-
bahn, für die sie ursprünglich bestimmt war, ein Absatzgebiet zu
gewinnen gewusst hat.
Abgesehen von einigen weiterliegenden zollamtlichen Vor-
rechten, ist das Gedeihen dieser Fabrik insbesondere der um-
sichtigen und vorurth eilsfreien Leitung zuzuschreiben, welche es
verstanden hat, tüchtige Directoren für die einzelnen Etablissements
zu gewinnen, ohne den religiösen Standpunkt ihrer Beamter bei
deren Austeilung in Berücksichtigung zu ziehen. Dem § 7 der
Concessionsurkunde zufolge ist nun zwar die Gr. Russ. Eisenbahn-
gesellschaft ermächtigt, ihre Beamten nach freiem Gutdünken zu
wählen, es ist ihr jedoch zur Aufgabe gemacht hierbei soweit
tliunlich die Inländer zu berücksichtigen ; als jedoch dieser Tage
ein Schwedischer Unterthan, Namens D., als Gehilfe eines
Contremaitres angestellt werden sollte, legte der Minister der Ver-
kehrsanstalten, Admiral Possiet, hiergegen Verwahrung ein mit
dem Bemerken, dass seinen Erhebungen zufolge von den 12 Contre-
maitres der Anstalt nur 5 Russische Eingeborene wären und von
diesen nur einer der rechtgläubigen, Griechischen Kirche an ge-
höre. Er könne desshalb seine Einwilligung zur Anstellung des
erwähnten Schwedischen Ketzers nicht geben und erwarte von der
Direction anderweitige Vorschläge.
Wir glauben, dass solche Massregeln die geistige Denkweise
der leitenden Persönlichkeiten zur Genüge kennzeichnen, insbe-
sondere mit Rücksicht darauf, dass bei dem derzeitigen Zustand
der technischen Schulen in Russland die Construction streng
rechtgläubiger Locomotiven und Wagen mit nicht geringen Schwie-
rigkeiten verknüpft sein dürfte.
304
Rechtsfall, betreffend die Haftpflicht der Eisenbahnen
nach § 1 des Reichshaftpflicht - Gesetzes v. 7. Juni 1871.
Erkenntnisse in Sachen des früheren Hülfsheizers August Schen-
kel in Breslau, Klägers, Appellanten, dann Imploranten
wider
die Oberschlesische Eisenbahn - Gesellschaft, -vertreten durch
deren Königliche Direction daselbst. Verklagte dann Implo-
rantin und Appellatin
1. Aus dem Erkenntniss des Civil-Senats des Königlichen Appel-
lations-Gerichts zu Breslau -vom 21. April 1876 ;
Aus den Entscheidungsgründen : Kläger hat in erster In-
stanz seinen Anspruch darauf gestützt, dass
1. diejenigen Verletzungen, welche er erlitten haben will, ihm
im Betriebe der Eisenbahn zugefügt seien und in dauernd
wirkenden schädlichen Einflüssen ihre Ursachen hätten,
sowie
2. darauf, dass der Verklagten wegen Unterlassung von diese
Einflüsse beseitigenden Vorsichtsm assregeln ein vertretbares
Versehen zur Last falle. Er hat sich dann
3. in zweiter Instanz auf einen speciellen Unfall bezogen , wel-
cher das Herausschneiden des rechten Auges zur Folge ge-
habt haben soll. Nach seiner Erklärung im Audienztermine
muss dieser Unfall sich spätestens im Laufe des Jahres 18J0
ereignet haben.
Nach allen Richtungen hin musste aber der Anspruch des
Klägers für unbegründet erachtet werden. Denn, wenn auch
ausser Zweifel stand, dass seine Erblindung, sofern sie nach-
weislich aus seiner Thätigkeit als Heizer herrührte , im Be-
triebe der Oberschlesischen Eisenbahn eingetreten war , so
traf doch das andere Requisit für die Anwendung des § 1
des Reichshaftpflichtgesetzes, auf welches Kläger seinen An-
spruch stützt , das Vorhandensein eines „Unfalles“ nicht zu.
Denn unter „Unfall“ ist ein den regelmässigen Gang des Be-
triebes unterbrechendes, ein abnormes Ereigniss zu verstehen.
Die schädlichen Einwirkungen , welchen Kläger ausgesetzt
gewesen ist, sind aber gerade nach seiner eigenen Darstellung,
wie nach der Natur der Sache , solche gewesen , welche der
gewöhnliche, der regelmässige Betrieb herbeiführte. Kläger
hat, indem er den Posten eines Heizers übernahm und nahezu
zwei Jahrzehnte hindurch versah, sich damit auch denjenigen
schädlichen Folgen ausgesetzt, welche nun einmal mit diesem
Berufe naturgemäss unvermeidlich verbunden sind. Aber
auch nach § 26 des Preussischen Gesetzes vom 3. Novbr. 1838,
unter dessen Geltung der Schaden für Kläger herbeigeführt
wurde , ist der Anspruch unbegründet ; denn auch nach
jenem Gesetze haften die Eisenbahn - Gesellschaften nicht für
denjenigen Schaden , den die ordnungsmässige Beförderung
auf der Bahn unvermeidlich nach sich zieht. Es ist viel-
mehr, wie das Königliche Ober-Tribunal in dem Erkenntnisse
vom 10. März 1853 Striethorst Band 8 Seite 337 ausführt,
der citirte Paragraph nur auf denjenigen Schaden zu be-
ziehen , welcher durch einen Mangel in der Instandhaltung
der Bahn oder der Transportmittel oder durch eine Nach-
lässigkeit in der Beförderungsart veranlasst worden. Keiner
dieser Fälle oder eine ordnungswidrige Beförderung ist aber
in den Momenten, auf welche Kläger in erster Instanz seinen
Anspruch stützt , zu finden. Nach der zweiten Richtung hin
hatte Kläger in erster Instanz nur ganz allgemein bemerkt,
dass die erlittenen Verletzungen durch geeignete Vorkehr un-
en hätten vermieden werden können. Auf die Ausführung
es ersten Richters , dass auf eine so allgemein gehaltene
Behauptung nicht eingegangen werden könne, hat er dann
in zweiter Instanz angeführt, dass durch Anbringung von
Drahthauben über dem Schornstein das Herausfliegen der
glühenden Flugasche aus dem Schornstein hätte verhindert
werden können, und für diese Behauptung Beweis angetreten
nicht aber auch dafür, wodurch das Ausströmen der Hitze
und Asche aus der Feuerbuxe hätte vermieden werden kön-
nen. Indessen war auch bei dieser Sachlage in eine that-
sächliche Erörterung nicht einzutreten. Denn die nach An-
gabe des Klägers so vermeidbar gewesene Schädlichkeit des
Herausfliegens der Flugasche aus dem Schornstein ist keines-
wegs die einzige , welche einen nachtheiligen Einfluss auf
sein Augenlicht geübt hat.
Er bezeichnet als solche vielmehr 4 verschiedene :
1. die beim Oeffnen der Feuerbuxe, das zum Zweck der
Speisung mit Kohlen nöthig sei, herausströmende Hitze
geeignet, das Augenleder abzubrennen;
2. das je nach der Fahrgeschwindigkeit eintretende Heraus-
fliegen heller Funken aus der Feuerbuxe bei derselben
Gelegenheit;
3. den aufwirbelnden Streckenstaub und
4. die vom Schornstein hersprühende Flugasche.
Letztere ist also nicht die einzige Einwirkung auf die Augen
des Klägers gewesen; ja sie kann nicht einmal als die nachthei-
ligste bezeichnet werden. Wäre ihr Auffliegen auch durch An-
bringung von Drahthauben über den Schornsteinen verhindert
worden, so hätten doch die übrigen Einflüsse fortgewirkt. Wel-
chen Antheil an der Erblindung des Klägers nun auf den Einfluss
zu 4, wo Verklagte allein ein Versehen treffen soll, und welcher
auf die anderen Einflüsse zu 1, 2 und 3 zu rechnen sei, hat Klä-
ger nicht angegeben, dürfte auch schwer nachweisbar sein. Es
ist somit auch von diesem Gesichtspuncte aus die Klage verfehlt,
der Anspruch nicht begründet. Dieses Nichtbegründetsein wird
noch vermehrt durch die bei dem Unfälle bei Leisewitz vorgetra-
enen Erwägungen. Hierzu kommt, dass Kläger nicht einmal be-
auptet, den Mangel solcher Vorkehrungen gerügt zu haben, wo-
zu er bei seiner langjährigen Thätigkeit als Heizer doch reichlich
Gelegenheit hatte. Er hat sie also selbst nicht für nöthig erach-
tet, sich mit dem Mangel stillschweigend einverstanden erklärt.
Was nun endlich den, erst in der Appellations-Instanz, zur
Sprache gebrachten Unfall bei Station Leisewitz anlangt, welcher
als „directe Folge das Herausschneiden des rechten Auges des
Klägers im Jahre 1873 nach sich gezogen“, dass und welchen
Einfluss die „anderen nicht seltenen Fälle, wo während der Fahrt
Siederöhre platzten, in Folge dessen das siedende Wasser gegen
das Gesicht des Klägers prallte“, auf die Erblindung des Klägers
gehabt, ist nicht ersichtlich, da nicht behauptet ist, dass noch ein
anderes Mal als bei Leisewitz in Folge des Platzens eines Siede-
rohrs, siedendes Wasser dem Kläger in oder auf ein Auge ge-
strömt sei, so ist dem daraus hergeleiteten Ansprüche der Ein-
wand der Verjährung entgegengestellt worden.
Abgesehen davon, dass Kläger durch diese seine Behaup-
tung: jener Unfall sei die Ursache zum Herausschneiden des
Auges geworden, nicht bloss eine neue Behauptung, sondern ein
ganz neues und mithin unzulässiges Klagefundament aufstellt,
durch welches er mit seinen Anführungen erster Instanz derge-
stalt in Collision geräth, dass keine zuverlässige Beurtheilung da-
rüber mehr eintreten kann, welcher Antheil an der Erblindung
des Klägers den oben beregten 4 schädlichen Einflüssen zuge-
schrieben werden müsse, durch diese Anführung zweiter Instanz
also der Anspruch, wie er in erster Instanz geltend gemacht ist,
zu einem nicht substantiirten geworden ist, abgesehen von diesem,
muss der Einwand der Verjährung für durchgreifend erachtet
werden.
Zweifellos hätte Verklagte an sich für den durch diesen Un-
fall entstandenen Schaden zu haften, sowohl nach § 1 des Gesetzes
vom 7. Juni 1871, als nach § 25 des Gesetzes vom 3. November
1838, unter dessen Geltung er sich ereignete. Denn dieser Unfall
ist ein wirklicher Unfall, ein ausserhalb der ordnungsmässigen
Beförderung auf der Bahn, ausserhalb des ordnungsmässigen Be-
triebes, liegendes Ereigniss. Allein der Unfall hat sich, wie Klä-
ger zugegeben, bereits im Jahre 1870 ereignet, die Klage dagegen
ist erst am 22. Juli 1875 eingegangen, der Anspruch also verjährt.
§ 8 des Gesetzes vom 7. Juni 1871.
Dieses Gesetz aber ist bezüglich der Verjährungsfrage zur
Anwendung zu bringen, und nicht § 54 Tit. 6 Theil I des Allge-
meinen Land-Rechts, welcher zwar zur Zeit des Unfalls (da das
Gesetz vom 3. November 1838 über die Verjährung keine Bestim-
mung enthält) bezüglich der Verjährung das geltende Recht war;
denn, wenn ein neues Gesetz überhaupt erst eine Verjährung
schafft, oder gegenüber einem bisher gegoltenen Gesetze, den Zeit-
raum der Verjährung verkürzt, so hat der der Verjährung unter-
liegende Anspruch seine Klagbarkeit verloren, sobald nach In-
krafttreten des neuen Gesetzes die von diesem bestimmte Ver-
jährungsfrist abgelaufen ist. cf. Koch, Allgemeines Land-Recht
Anmerkung 25 zu VIII. des Publications-Patentes. Foerster, Theorie
und Praxis Band I § 10.
Das Gesetz vom 7. Juni 1871 ist in dem am 14. Juni 1871
ausgegebenen Stücke des Reichsgesetzblattes publicirt, also (Ar-
tikel II der Reichsverfassung) mit Ablauf des 28. Juni 1871 in
Kraft getreten. Die am 29. Juni 1871 begonnene Verjährung des
fraglichen Anspruches war daher mit Ablauf des 29. Juni 1873
vollendet. Da nun die Klage erst am 22. Juli 1875 eingegangen
ist, so ist der auf den Unfall bei Leisewitz gegründete Anspruch
verjährt.
Diese Verjährung wirkt aber auch auf den ganzen übrigen
Anspruch des Klägers, auch soweit diesem der Einwand der Ver-
jährung nicht entgegengesetzt worden, zurück.
Denn es lässt sich nun nicht bestimmen, auf wie hoch die
Summe des nicht verjährten Anspruches zu bemessen sei; da
jeder Anhalt dafür fehlt, wie weit die schädlichen Folgen des
Unfalls bei Leisewitz reichen und wie viel demgemäss nach des-
sen Abzug, auf Rechnung der anderen schädlichen Einwirkungen
zu setzen sei.
Aber auch die Verjährungsfrist des § 54, Titel 6, Theil I
Allgemeinen Land-Rechts müsste für abgelaufen erachtet werden.
Ueber den „Urheber“ des Schadens bezüglich des Unfalles bei
Leisewitz konnte selbstverständlich Kläger nicht einen Augen-
blick im Zweifel sein, und die Kenntniss von dem „Dasein des
Schadens“ kann bei dem Kläger nicht etwa erst seit jenem Mo-
mente als vorhanden angenommen werden, in welchem der letzte
Theil der Wirkung des schädlichen Einflusses zu Tage trat, also
nicht erst seit dem Herausschneiden des rechten Auges; jene
Kenntniss muss vielmehr als dem Kläger geworden, erachtet
305
werden, von dem Zeitpunkte an, mit welchem das schädliche Er-
eigniss seine nachtheiligen Folgen zu äussern begann und dies
ist ebenfalls der Tag, der Moment des Unfalls, da es damals be-
reits dem Kläger klar sein musste, also zu seiner Kenntniss ge-
kommen ist, dass heisser Dampf und siedendes Wasser das Auge,
welches davon betroffen worden, schädigen mussten. Mindestens
aber war dem Kläger diese Kenntniss geworden, als er in Folge
vermindeter Sehkraft seines Dienstes als Heizer enthoben, in die
Werkstätten versetzt wurde. Das aber geschah, wie sich aus den
beiderseitigen Anführungen ergiebt, im 1. Jahre, 1871.
Mindestens mit Ablauf des Jahres 1874 wäre also auch die
Verjährung des § 54, Titel 6, Theil I Allgemeinen Land-Rechts vol-
lendet worden.
2. Aus dem Erkenntniss des Ersten Senats des Reichs-Ober-
handelsgerichts zu Leipzig vom 23. Januar 1877.
Gründe. Der zweite Richter hat im ersten Theile seiner
Rationen darzulegen gesucht, dass — abgesehen von dem Unfälle
bei Leisewitz — alle vom Kläger als Ursachen seiner Erblindung
angeführten Umstände nicht geeignet seien, nach Massgabe des
§ 25 des Preussischen Eisenbahngesetzes vom 3. November 1838
und des § 1 des Reichshaftgesetzes vom 7. Juni 1871, dessen Ent-
schädigungsanspruch zu begründen, weil es an einem Unfälle im
Sinne dieser Gesetze fehle.
Sodann wird vom zweiten Richter die in zweiter Instanz
näher erläuterte und unter Beweis gestellte Behauptung einer
schuldhaften Unterlassung der Verklagten durch Nichtanbringung
der Drahthauben auf den Locomotiv-Schornsteinen aus dem dop-
pelten Grunde für unbeachtlich erklärt, weil nach dem Klage-
vortrage noch drei andere Schädlichkeiten eingewirkt haben,
welche durch jenes Mittel nicht beseitigt wurden, und weil der
Kläger den Mangel jener V orkehrungen stillschweigend genehmigt
habe.
Nunmehr wendet sich der zweite Richter zu dem Unfälle
bei Leisewitz, constatirt unangefochten, dass sich dieser nach dem
Zugeständniss des Klägers schon im Jahre 1870 ereignet habe, und
folgert daraus, dass der hierauf gegründete Entschädigungs-An-
spruch vor Einreichung der Klage durch Verjährung zufolge § 8
des Reichshaftgesetzes erloschen war. Gegen diese Entscheidung
ist ein Angriff nicht erhoben. Sodann ist vom zweiten Richter
gesagt :
„Diese Verjährung wirkt aber auch auf den ganzen übrigen
Anspruch des Kiägers, auch soweit diesem der Einwand der
Verjährung nicht entgegengesetzt worden, zurück.
Denn es lässt sich nun nicht bestimmen, auf wie hoch
die Summe des nicht verjährten Anspruches zu bemessen
sei, da jeder Anhalt dafür fehlt, wie weit die schädlichen
Folgen des Unfalles bei Leisewitz reichen und wie viel dem-
gemäss nach dessen Abzug auf Rechnung der anderen schäd-
lichen Einwirkungen zu setzen sei.“
Damit hat der zweite Richter sichtbar einen selbstständigen
Grund zur Abweisung der Klage in ihrer ursprünglichen Be-
gründung aufgestellt, der für sich allein das Urtel trägt und wo-
gegen kein Angriff gerichtet ist.
Wollte man auch die vom Imploranten aufgestellten Rügen
auf diesen Theil der Entscheidung beziehen, so würden sie als
verfehlt erscheinen.
Auf das vom Appellationsrichter gewürdigte besondere Ver-
hältniss beziehen sich nämlich die zunächst als verletzt bezeich-
neten Gesetzesstellen nicht, weder der § 25 des Preussischen Eisen-
balmgesetzes vom 3. November 1838, noch die §§ 9 — 12, 18 — 21,
Theil I, Titel 6 des Allgemeinen Land-Rechts berühren die Frage
des Einflusses der Verjährung überhaupt, geschweige denn in der
hier vorliegenden Richtung.
Aber auch einVerstoss gegen § 28, Theil I, Titel 13 der All-
gemeinen Gerichts-Ordnung kann nicht darin gefunden werden,
dass der Richter bei Prüfung des Klageanspruches die vom Kläger
selbst zu dessen Begrün' lung vorgetragenen Thatsachen zum Fun-
damente des Urtheils macht. Darin liegt nicht die unstatthafte
Annahme einer Präsumtion, sondern eine Würdigung, die noth-
wendig zur richterlichen Thätigkeit gehört.
Die hiernach unbegründete Nichtigkeitsbeschwerde war zu
verwerfen \md demzufolge der Kläger in die Kosten des Nichtig-
keitsverfahrens zu verurtneilen.
Anwendbarkeit des Reichshaftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 auf
die beim Eisenbahnbetriebe vorkommenden Unfälle.
Bei Concurrenz von Verschulden der Eisenbahn und
des Verletzten wird die Eisenbahn-Verwaltung nicht ohne Weiteres
von der im citirten Gesetz bestimmten Haftbarkeit befreit, vielmehr
hat der Richter zu erwägen, welche Bedeutung dem Einen oder
Andern hinsichtlich seiner Art und seines Grades sowie beziehent-
lich des Einflusses auf den eingetretenen Unfall beizulegen ist.
2. Nicht jeder einem Eisenbahnbeamten bei Ausübung seines
Dienstes zugestossene Unfall, sondern nur der bei dem Be-
triebe vorgekommene Unfall verleiht demselben die im Reichs-
haftp flieh tgesetze normirten Rechte. — Ein Packmeister der Nieder-
schlesisch-Märkischen Eisenbahn hatte in einer Nacht des Monats
März 1873 in dem Stationsbureau zu Kohlfurt über den von ihm
begleiteten Güterzug die vorgeschriebene Meldung zu machen und
stiess auf dem Gange durch den Bahnhof mit dem Fusse plötzlich
dergestalt an einen in die Erde eingeschla°enen, nicht beleuch-
teten, einen 1 Fuss hohen Distanzpfahl, dass er zur Erde stürzte,
dabei mit dem Kopfe hart aufschlug und sich schwer verletzte.
Der Verletzte verlangte hierauf Schadenersatz auf Grund des £ 1 des
Reichshaftpflichtgesetzes, während die Eisenbahndirection die Zah-
lung einer Entschädigung verweigerte, weil der Verletzte von sei-
ner eigenen Laterne nicht den gehörigen Gebrauch gemacht
hatte, um dem unbeleuchteten Pfahl auszuweichen. Das Kammer-
gericht zu Berlin wies den Anspruch des Verletzten als unbegrün-
det zurück, weil die Eisenbahn durch das concurrirende
Verschuldendes Verletzten ohne Weiteres entlastet werde.
Auf die Nichtigkeitsbeschwerde des Verletzten erklärte zwar das
Reichs-Oberhandelsgericht die vom Kammergericht ausgesprochene
Ansicht für rechtsirrthümlicli, bestätigte jedoch in der Sache selbst
das angefochtene Erkenntniss, weil der Unfall wohl im Dienste,
nicht aber bei dem Betriebe der Eisenbahn erfolgt ist. „Der§l.
des Haftpflichtgesetzes“ führt das Reichs-Oberhandelsgericht aus,
„ist nur auf die im Beförderungs dienste erlittenen Unfälle
anwendbar und dies auch nur insofern, als der Genannte bei der
Ausübung dieses Dienstes den mit dem Eisenbahnbetrieb
eigenthiimlichen Gefahren ausgesetzt ist.“ (Erk. d. I. Sen. d.
R.-Ob.-H.-G. v. 12. Jan. 18770
Personal-Nachrichten.
Der bei der Ostbahn angestellte Königliche Eisenbahn-Bau-
meister Massaiski ist in gleicher Eigenschaft von Memel nach
Bromberg versetzt worden.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Personen- Verkehr.
Berlin - Anhaitische Eisenbahn. Bei
Wiedereröffnung des Rundreiseverkehrs
am 1. Mai d. Js. kommen Billets für die
Tour Berlin - Leipzig - Narsdorf - Chemnitz-
Flöha- Annaberg Chemnitz - Döbeln - Grim-
ma - Leipzig - Berlin nicht mehr zur Aus-
gabe. Berlin , den 10. März 1877. Die
Direction. (1412)
2. General- Versammlungen.
Berlin- Anhaitische Eisenbahn. Die dies-
jährige ordentliche General-Versammlung
unserer Gesellschaft wird
Montag, den 30. April er., Nach-
mittags 4 Uhr, im grossen
Saale des Architecten -Vereins-
hauses, Wilhelmsstrasse No.
92/93 zu Berlin
stattfinden.
Zu derselben laden wir die geehrten
Actionaire der Berlin-Anhaltischen Eisen-
bahn-Gesellschaft mit dem Ersuchen ein,
femäss der Bestimmungen des § 28 des
tatuts in den Tagen des 26., 27. und
28. April er. von Vormittags 9 Uhr bis
Nachmittags 3 Uhr ihre Stamm-Actien
nebst einem, nach den verschiedenen Ka-
tegorien geordneten, vom Inhaber unter-
schriebenen Verzeichnisse oder die über
solche Actien von der Reichsbank ausge-
stellten Depotscheine in der Gesellschafts-
Hauptcasse am Ascanischen Platz No. 5
in Berlin niederzulegen.
Die Actien mit dem Verzeichnisse, in-
gleichen die Depotscheine werden daselbst
zurückbehalten und es wdrd dagegen eine
Bescheinigung über die Stimmenzahl des
Inhabers und ein Exemplar des Geschäfts-
berichts pro 1876 ausgehändigt werden,
wovon Erstere als Einlasskarte zur Gene-
ralversammlung dient.
Die Vertreter stimmberechtigter Actio-
naire, welche statutenmässig Mitglieder
der Gesellschaft sein müssen, haben ihre
beglaubigten Vollmachten ebenfalls in den
enannten Tagen in der Hauptcasse nie-
erzulegen.
Die deponirten Actien resp. Depot-
scheine werden vom 1. Mai er. ab in den i
angegebenen Geschäftsstunden Wochen-
tags m der Gesellschafts-Hauptcasse gegen
Aushändigung der darüber ausgestellten
Bescheinigung zurückgegeben.
Zweck der General-Versammlung ist:
1. Vortrag des Berichts über die Ge-
schäfte des verflossenen Jahres unter
Vorlegung des Directorial - Berichts
und des Rechnungs-Abschlusses.
2. Vornahme der Wahlen der Mitglieder
des Verwaltungsraths.
3. Berathung und Beschlussfassung über
Anträge von Actionairen, welche in
der nach § 32 des Statuts gestellten
Frist vor der General- Versammlung
dem Vorsitzenden des Verwaltungs-
raths schriftlich mitgetheilt werden.
Berlin, den 9. März 1877. Der Verwal-
tungsrath: Löwe. (1417)
3. Tarifänderuiigen.
Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn.
1. Mit dem 1. Februar er. ist der Nach-
trag HI zum Tarif für den Güterver-
kehr zwischen Stationen der Halle-
Casseler Bahnstrecke und der Berlin-
Potsdam-Magdeburger Eisenbahn via
Halie-Zerbst-Biederitz in Kraft ge-
306
treten. Derselbe enthält die Aufhe-
bung des procentualen Frachtzuschlags
für Güter der Special-Tarife II und III.
2. Mit dem 20. Februar er. ist für den
Transport von Steinen in Wagenla-
dungen von 10 000 Kilogramm von
Wesensleben nach Stassfurt ein direc-
ter Frachtsatz von 28,40 Jl pro 10 000
Kilogramm zur Einführung gekommen.
3. Der für den Magdeburg-Schlesischen
Güterverkehr via Berlin erschienene
Tarifn achtrag II, vom 10. Februar er.
ab gültig, findet auch auf den Magde-
burg-Schlesischen Verkehr via Zerbst-
Wittenberg - Falkenberg Anwendung.
Berlin, den 9. März 1877. Directorium der
Berlin-Potsdam - Magdeburger Eisenbahn-
Gesellschaft, zugleich Namens der Verwal-
tungen der betheiligten Bahnen. (1401)
Schlesisch - Rheinischer Verband. Im
Schlesisch-Rheinischen Verbände ist vom
3. d. Mts. ab für den Transport von Eisen-
bahnschienen und Schienenbefestigungs-
Gegenständen in Wagenladungen von je
10 000 Kilogramm von der Station Dort-
mundnach Station Sosnowice transito
ein directer Ausnahmefrachtsatz von
235,70 M. pro 10 000 Kilogramm in Kraft
getreten. Berlin, den 13. März 1877.
Directorium der Berlin -Potsdam-Magde-
burger Eisenbahn-Gesellschaft. (1416)
Güterverkehr zwischen Stationen der
Braunschweigischen, Berliu-Potsdam-Mag-
deburger, Oberlausitzer und Berliu-
Anlialtischen Eisenbahn. Zum Tarif für
den vorbezeichneten Verkehr ist der 6.
Nachtrag erschienen, welcher Bestim-
mungen wegen Erhöhung der Fracht-
sätze und Sätze für Kalksteintransporte
enthält. Derselbe kann von den Güterex-
peditionen der obengenannten Bahnen be-
zogen werden. Berlin, 14. März 1877. Die
Direction der Berlin-Anhaltischen Eisen-
balin als geschäftsfülir. Verwaltung. (1418)
Halle-Cottbus-Schlesischer Verband. Am
15. März a. er. tritt zum rubricirten Ver-
bände ein Nachtrag XVII in Kraft, welcher
1. Neue directe Frachtsätze zwischen
Cottbus und Peitz, Stationen der Halle-
Sorau - Gubener Eisenbahn einerseits
und Frankfurt a/O., Station der Nie-
derschlesisch - Märkischen Eisenbahn
andererseits,
2. Classification s-Aenderungen,
3. Aufnahme der Station Rosdzin der
Oberschlesischen Eisenbahn in den
Verband,
4. Ermässigte Frachtsätze für Holztrans-
orte in Wagenladungen zwischen
inkenheerd und Cottbus,
5. Directe Tarifsätze zwischen Leipzig
und Frankfurt a|0. transit nach Sta-
tionen der Königlichen Ostbahn und
der Märkisch-Posener Eisenbahn, sowie
Ermässigung des Specialtarifs II und
III zwischen Leipzig und Frankfurt a|0.
loco und
6. Ergänzende Bestimmung zum Betriebs-
Reglement,
enth alt.
Druckexemplare sind bei unseren grös-
seren Verbandstationen zum Preise von
0,20 Jl pro Stück zu haben. Berlin, den
io. März 1877. Königliche Direction der
Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn,
als geschäftsführende Verwaltung. (1404)
West - Ostdeutscli-Galizisch-Rumänischer
Verband. Am l. April d. J. tritt zum
Gütertarife des West-Ostdeutsch-Galizisch-
Rumänischen Verbandes vom 15. April
1876 der Nachtrag IV in Kraft, welcher
durch die Expeditionen der Endverwal-
tungen erlangt werden kann. Dresden,
am 5. März 1877. Königliche General-
Direction der Sächsischen Staatseisenbah-
nen, als geschäftsführende Verwaltung:
Freiherr von Biedermann. (1405)
Mitteldeutscher Eisenbahn-Verband. Der
vom 1. Aprd c. gültige Nachtrag 42 zum
Verbands-Gütertarife enthält Aenderungen
der Waaren-Classification, neue Tarifsätze
für den Verkehr zwischen verschiedenen
Stationen bezüglich einzelner bestimmter
resp. hinsichtlich sämmtlicher Transport-
Artikel, sowie abgeänderte Sätze des Spe-
cialtarifs C 3 (Salz etc.) von Stassfurt
nach verschiedenen Stationen.
Näheres ist in den Güterexpeditionen
der Verbandsbahnen zu ersehen. Erfurt,
den 7. März 1877. Die Direction der Thü-
ringischen Eisenbahn-Gesellschaft als ge-
schäftsführende Verwaltung. (1402)
Breslau-Warschauer Eisenbahn. Vom 15.
d- Mts. ab treten für den Transport von
Oberschlesischen Steinkohlen ab Oels nach
den Stationen Bralin, Kempen, Louisenhof
und Wilhelmsbrück ermässigte Frachtsätze
in Kraft. P.-Wartenberg, den 13. März 1877.
Direction. (1413)
Ungarisch - Schlesisch - Sächsisch - Thürin-
gischer Eisenbalm-Verband. Am 1. April er.
tritt zum Ungarisch-Schlesisch-Sächsisch-
Thüringischen Verbands - Güter - Tarif (II.
Theil) ein Nachtrag XXIX in Kraft, welcher
1. neue directeFrachtsätzezwischen Geor-
genthal und Ohrdruff, Stationen der
Thüringischen Eisenbahn einerseits und
Stationen der König!. Niederschlesisch-
Märkischen, Breslau-Schweidnitz -Frei-
burger und den Stationen Strehlen,
Münsterberg , Glatz , Habelschwerdt
und Mittelwalde, der Oberschlesischen
Eisenbahn, andererseits;
2. einen neuen Tarif - Kilometerzeiger
zwischen Stationen der Niederschle-
sisch-Märkischen, Breslau-Schweidnitz-
Freiburger , Oberschlesischen und
Rechte Oderufer - Bahn einerseits und
Station Leipzig, sowie Stationen der
Thüringischen, Magdeburg - Leipziger
und der früheren lialle-Casseler Bahn
andererseits ;
3. Classifications-Aenderung ;
4. Aufnahme von Station Rosdzin der
Oberschlesischen Bahn in den Verband
und
5. Anderweite Frachtsätze zwischen Cas-
sel und Glatz, Habelschwerdt und
Mittelwalde (Stationen der Oberschle-
sischen Eisenbahn) enthält. Berlin,
den 9. März 1877. Königliche Direction
der Niederschlesisch - Märkischen Eisen-
bahn , geschäftsführende Verwaltung des
obenbezeichneten Verbandes. (1415)
Zum Ostdeutsch-Rheinischen Eisenbahn-
Verband tritt vom 1. April d. J. ab zum
Verbands-Gütertarif vom 1. August 1874,
ein Nachtrag 25, enthaltend:
1. Ermässigung der Frachtsätze für
Knochen, gestampfte, Knochenschrot
und Knochenasche.
2. Directe Frachtsätze für Holztransporte
zwischen Münster K. M. und W„
Höxter, Paderborn, Lippstadt, Soest,
Arnsberg, Siegen und Ostbahnsta-
tionen.
3. Directe Frachtsätze für Getreidetrans-
porte von Warschau nach Hannover.
4. Abänderungen resp. Ergänzungen der
Tarifbestimmungen des Nachtrags 22.
5. Kilometerzeiger zur Berechnung der
Fracht für aussergewöhnliche Gegen-
stände etc.
6. Ergänzungen resp. Aenderungen der
Waaren Classification
in Kraft, welcher auf den Verbandstationen
käuflich zu haben ist. Bromberg, den 8.
März 1877. Königliche Direction der Ost-
bahn, als geschäftsf. Verwaltung. (1409) J.
4. Verloosungen.
BeiTin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn.
In der in Nr. 5 dieser Zeitung vom 15. Ja-
nuar d. J. enthaltenen Bekanntmachung
betr. die pro 1. Juli 1877 ausgeloosten
Prioritäts-Obligationen unserer Gesellschaft
ist ein Fehler enthalten. Es muss bei
III. Von den Prioritäts-Obligationen
Littr. C. neue Emission 808 Stück
aus der Verloosung pro 1. Juli 1877
statt 25528 heissen 25828 — Berlin, den
13. März 1877. Directorium. (1410)
K. K priv. Aussig - Teplitzer Eisenbahn - GeseUschaft. Bei der am 5. März 1877 in
Gegenwart eines K. K. Notars und des 1. f. Commissärs auf Grund der staatlich geneh-
migten Tilgungspläne stattgefundenen Verloosung der im Jahre 1877 zur Tilgung gelan-
genden Prioritäts-Obligationen wurden nachstehende Nummern gezogen:
1. Von der mit dem Ministerial - Erlass vom 13. Juni 1861 Z. 2505 f. M. genehmigten
Anleihe 51 Stück u. z. :
410 429 787 806 809 854 904 993 1322 1325 1475 1504 1651 1670 1680 1698 1743 1794
1864 1914 1917 1954 2042 2107 2305 2382 2390 2442 2851 2876 3098 3123 3342 3499 3583
3613 3619 3656 3691 3719 3790 3989 4043 4132 4216 4223 4345 4350 4474 4517 4642.
2. Von der mit dem Ministerial - Erlass vom 28. Jänner 1865 Z. 1297|115 genehmigten
Anleihe 22 Stück u. z. :
72 532 560 658 660 846 1001 1215 1521 1610 1807 2238 2378 2434 2483 2592 2836 2843
2859 2881 2937 2966.
3. Von der mit dem Ministerial - Erlasse vom 30. November 1868 Z. 2092712953 geneh-
migten Anleihe 120 Stück u. z. :
36 109 216 230 337 1033 1631 1730 1788 1840 2096 2228 2330 2408 2555 2756 2933 2974
3125 3131 3197 3539 3829 3971 3979 4107 4426 4432 4458 4484 4579 4648 4668 4981 5521
5731 5773 5982 6026 6081 6275 6302 6328 6388 6409 6593 6754 6796 6924 7140 7172 7344
7659 7712 7781 7959 7967 8014 8061 8207 8235 8710 8791 9055 9153 9433 9566 9637 9788
10416 10641 10871 10932 11043 11484 11498 11960 12034 12152 12160 12289 12558 12592
12607 12692 12772 12873 12967 13179 13252 13283 13319 13360 13565 13593 13620 13850
14261 14405 14566 14569 14717 14787 15249 15330 15345 15706 15921 16089 16121 16122
16354 16879 16993 16999 17025 17258 17650 17765 17797.
4. Von der mit dem Ministerial - Erlass vom 25. November 1870 Z. 22398;4790 geneh-
migten Anleihe 128 Stück u. z.:
5 197 351 469 512 647 942 1242 1383 1418 1534 1640 1735 1910 2035 2043 2433 2625
2888 3443 3493 3590 3666 3688 3903 4023 4245 4437 4472 4482 4556 4563 4682 4728 4732
4859 5004 5172 5269 5407 5422 5562 5659 5969 6038 6150 6383 6526 6543 6771 6803 6947
7257 7276 7533 7541 7607 7760 7857 7964 7984 8474 8826 8951 9014 9019 9623 9680 9800
9829 9839 9933 9989 10769 10828 11410 12050 12140 12353 12438 12541 12631 12837 12923
12996 13026 13228 13657 13837 13900 14239 14740 14982 15016 15049 15515 15552 15764
15828 16123 16158 16414 16829 16836 16896 16904 16936 17119 17557 17818 17983 18122
18306 18819 18852 18919 18952 19037 19091 19235 19279 19339 19357 19747 19833 19848
19902 19920.
5. Von der mit dem Ministerial- Erlass vom 29, Februar 1872 Z. 3213|762 genehmigten
Anleihe 184 Stück u. z.:
301 357 477 555 787 814 924 1174 1210 1214 1263 1428 1773 1944 1963 2024 2040 2585
2634 2669 3166 3263 3396 3454 3458 3505 3819 4016 4332 4429 4882 5012 5054 5064 5439
5532 5791 5824 5880 5886 6263 6329 6374 6767 6920 7041 7281 7302 7389 7465 7618 7726
307
7761 8078 8116 8164 8209 9270 9310 9480 9846 10176 10367 10657 10606 10790 11045 11220
11421 11728 11893 11917 12246 12414 12462 12592 12605 12612 12715 12777 12900 12921
13087 13138 13208 13447 14081 14161 14366 14547 14617 14685 14780 14933 15002 15006
15263 15332 15788 16230 16774 17030 17196 17953 18217 18665 18956 19101 19216 19382
19396 19573 19697 19818 19969 20068 20135 20221 20224 20423 20436 20592 20798 20888
21554 22038 22172 22174 22645 22712 22852 22863 22890 23088 23152 23198 23618 23743
24296 24336 24434 24690 24718 25179 25383 25636 25705 25887 25901 25932 25982 25999
26027 26043 26148 26166 26856 26955 26969 27081 27305 27566 28045 28069 28159 28947
29051 29309 29795 30018 30089 30117 30257 30393 30429 30867 31078 31293 31451 31500
32344 33056 33224 33319.
6. Von der mit dem Ministerial- Erlass vom 25. Februar 1873 Z. 35520 genehmigten
Anleihe vom Jahre 1874 — 73 Stück u. z.:
363 492 600 613 681 748 860 888 1042 2056 2097 2170 2787 3013 3381 3490 3956 4051
4258 4333 4443 4724 4845 4932 5254 5373 5821 5826 6201 6225 6288 6411 6879 6955 7200
7239 7968 8028 8067 8268 8410 8448 8629 8802 8987 9004 9023 9665 9687 10261 10531 11184
11402 11463 11512 11581 12059 12061 12090 12126 12177 12456 12690 12854 13034 13043
13124 13345 13486 13597 13726 13904 13951.
Die Auszahlung dieser ausgeloosten Schuldverschreibungen, deren Verzinsung mit
30. Juni 1877 aufhört, erfolgt gegen Rückgabe der Obligationen nebst allen nicht ver-
fallenen Coupons und des Talon mit je 150 Fl. Silber oder 100 Thlr. der Thalerwährung
(oder 300 Mark Deutscher Reichswährung) vom 1. Juli 1877 an
in Wien bei den Herren Johann Liebieg & Comp.
„ Prag „ „ Herren Muriz Zdekauer.
„ Dresden bei der Dresdner Bank und
„ „ Filiale der Allgemeinen Deutschen Credit- Anstalt.
„ Leipzig „ „ Allgemeinen Deutschen Credit - Anstalt.
„ Berlin „ „ Direction der Disconto - Gesellschaft und
„ dem Herrn S. Bleichröder.
„ Frankfurt am Main bei den Herren M. A. von Rothschild & Söhne.
„ Teplitz bei der Haupt-Cassa der K. K. priv. Aussig - Teplitzer Eisenbahn-
Gesellschaft.
Von den in früheren Jahren ausgeloosten Prioritäts-Obligationen sind nachstehende
Stücke noch nicht zur Einlösung gelangt:
Von der Anleihe des Jahres 1861.
Aus dem Verloosungsjahre 1871 No. 2101.
1874
1875
1876
Von der Anleihe des Jahres 1865.
Aus dem Verloosungsjahre 1874
1875
1876
Von der Anleihe des Jahres 1868.
Aus dem Verloosungsjahre 1871
1872
1873
1874
1875
1876
Von der Anleihe des Jahres 1870.
Aus dem Verloosungsjahre 1872
1873
1874
1875
1876
Von der Anleihe des Jahres 1872.
Aus dem Verloosungsjahre 1875
1876
Von der Anleihe des Jahres 1874.
Aus dem Verloosungsjahre 1876
1768.
3468.
2818.
1143 1754.
44 1029 2580.
26 145 1009 2098.
14225.
5839 9376 14177.
379 623 10026 16632 17357.
641 648 2474 9941 10208 14327.
625 630 1176 1496 4977 10838 11504 16177.
607 646 747 784 901 997 1411 2688 3113
3173 3718 3912 4216 4965 5285 6588 9348
9989 10136 10268 10683 11441 11493 12317
12435 15227 16178 16413 16873 16989.
4912 5708 6828 8651 9506 9516.
300 4797 6804 9113 12702 13825 16947.
1897 3353 4291 4547 4951 8009 9231 9642
9986 10267 10874 12720 14179 14677 15009
16451 16820 16875 17567 18167 18790 18831
19927.
1728 2049 3917 4377 4379 5581 7050 7479
8508 8604 9176 11118 11310 13032 13175
13315 13389 15816 16205 18824.
282 1469 1702 1894 3224 3566 4205 4215
4378 5662 5715 5753 5963 6551 7978 8050
9258 9350 10521 12707 13200 13740 13831
14427 14901 15033 15104 15496 15702 16639
18517 18665 19878 19900.
1488 1957 2471 2621 3443 3695 4068 5397
5544 6270 6685 7096 7206 10422 11413 12766
13201 13523 14875 15361 16440 17728 17803
18314 19909 23249 23854 26324 27819 27941
29193 31209.
1228 1326 1761 2612 2791 3509 5693 5819
5918 5952 6095 6921 6967 8256 8816 9048
10725 11475 12281 12330 12745 13757 14544
15880 16476 16818 18107 18259 21528 21723
22304 24443 25291 25493 25600 26294 26361
26811 27417 28115 28177 28459 29107 29297
30050 31162.
333 1823 1936 1972 4006 5484 6389 6410
6457 6458 6667 6834 7282 7943 9073 9200
9642 9643 10767 10872 11495 11925 12473
13015 13515.
Für fehlende Coupons wird in allen Fällen der entsprechende Einlösungsbetrag in
Abzug gebracht. Teplitz, den 6. März 1877. Der Verwaltungsrath. (Nachdruck wird
nicht honorirt.) (1384)
5. Submissionen.
Eisenbahn Berlin-Wetzlar. Es soll be-
hufs Herstellung des eisernen Oberbaues
die Lieferung von
1. 68/4 Millionen Kilogramm Eisenbahn-
schienen aus Bessemer Stahl,
2. 78/io Millionen Kilogramm eiserne
Lang- und Quersch wellen,
3. folgende Quantitäten Kleineisenzeug:
56 000 Stück Seitenlaschen aus Schmiede-
eisen oder Bessemer Stahl,
„ Laschenschrauben,
„ Schraubenbolzen zur Befes-
tigung der Langschwellen
auf den Querschwellen,
„ Schraubenbolzen für die
Klemm- und Vorstossplatten,
„ Querverbindungsstangen mit
je 4 Muttem,
„ Schraubenschlüsseln,
„ Unterlagsplatten zu den
Querverbindungen,
„ Winkeln zur Befestigung der
Langschwellen auf den Quer-
schwellen,
„ Vorstossplatten für die La-
schen und
„ Klemmplatten für die Be-
festigung der Schienen,
öffentlich verdungen werden.
Submissionstermin am 9. April er.,
Vormittags 11 Uhr, bis zu welchem
Offerten portofrei, versiegelt und mit ent-
sprechender Aufschrift versehen an Unter-
zeichnete Commission einzureichen sind.
Die Submissionsbedingungen und Zeich-
nungen liegen in unserm Geschäftslocale
Lützowstrasse 69 zur Einsicht aus, werden
auf Erfordern auch durch unsern Bureau-
Vorsteher Micoteit gegen portofreie Ein-
sendung von je 1 M Copialien für die zu
1, 2 und 3 getrennt gehaltenen Bedin-
gungen verabfolgt. Berlin, den 15. März
1877. Königliche Commission für den Bau
der Bahn Berlin-Nordhausen. (1414)
112 000
107 000
714 000
26 300
120
105 200
107 000
107 000
500 000
Main-Neckar-Balm. Die Anfertigung von
380 Stück Ventilatoren für Eisenbahn-
Personenwagen soll auf dem Submissions-
wege vergeben werden. Die Angebote
hierauf, welche den Preis pro Stück franco
Darmstadt und die Lieferzeit enthalten
müssen, sind mit entsprechender Aufschrift
versehen bis Dienstag, den 3. April
d. J., Vormittags lluhr portofrei an
uns einzusenden. Um diese Zeit findet die
Eröffnung derselben statt, welcher die
Submittenten beiwohnen können. Die
Zeichnungen und Bedingungen sind auf
frankirte Anfrage von unserem Secretariat
zu beziehen. Darmstadt, den 13. März 1877.
Die Direction. (1411)
Oberschlesische Eisenbahn. Die Liefe-
rung von:
140 Stück completten gewöhnlichen
Weichen,
70 „ Hartguss-Herzstücken,
187 „ gegossenen Gussstahl-
Herzstücken und
36 „ aus Gussstahl gegossenen
Kreuzungs-Stücken, —
soll im Wege der öffentlichen Submission
vergeben werden.
Die Offerten sind mit der Aufschrift:
„Offerte auf Lieferung von Wei-
chen resp. Herzstücken“
versehen bis zum Submissionstermin am
Donnerstag, den 29. März d. J.,
Vormittags 11 Uhr,
versiegelt und portofrei an unser maschi-
nentechnisches Bureau einzureichen, wo
dieselben in Gegenwart der persönlich
erschienenen Submittenten eröffnet werden.
308
Später eingehende Offerten bleiben un-
berücksichtigt. Die Lieferungsbedingungen
nebst Zeichnungen liegen im vorbezeich-
neten Bureau zur Einsicht aus, auch wer-
den Exemplare derselben auf portofreie
Gesuche, — in denen genau anzugeben,
für welche der vorbezeichneten Gegen-
stände die Bedingungen und Zeichnungen
erbeten werden, — mitgetbeilt. Die Zeich-
nungen sind der Offerte wieder beizufügen.
— Breslau, den 12. März 1877. Königliche
Direction. (1403) J
Saarbrücker Eisenbahn. Die Anfertigung
und Lieferung von
25 Stück Personenzuglocomotiven nebst
Tendern und Reservetlieilen
für die Königliche Eisenbahn-Direction zu
Saarbrücken soll im Wege der öffentlichen
Submission vergeben werden. Hierzu ist
Termin auf
Mittwoch, den 4. April d. J.,
Vormittags 10 Uhr,
im Bureau des Unterzeichneten anberaumt,
bis zu welchem Termine die Offerten
portofrei, versiegelt und mit entsprechen-
der Aufschrift einzusenden sind.
Die Bedingungen und Zeichnungen kön-
nen ebendaselbst eingesehen, auch auf
portofreie Anträge, gegen Erstattung von
4 Jl , von mir bezogen werden. — Saar-
brücken, Bahnhof, den 8. März 1877. Der
Königliche Ober -Maschinenmeister Finck-
bein. (1394)
Königl. Sächs. Staats - Eisenbalm - Bau.
Die Ausführung des innerhalb der I. Section
der St. Egidien-Stollberger Staatseisenbahn
herzustellenden Unterbaues und zwar:
a. Erd- und Felsenarbeiten:
Accord IvonStat. 2 bis Stat. 44+50
r> H n » 44 + 50 „ „ 74
» III „ „74 „ „ 105
b. Kunstbauten:
Accord VH von Stat. 2 bis Stat 44 -f 50
„ VIII „ „ 44 + 50 „ „ 74 und
„ IX „ „ 74 „ „ 105
soll verdungen werden.
Bauunternehmer, welche entweder be-
reits als bewährt bekannt sind, oder über
ihre Mittel und Befähigung Nachweise bei-
zubringen vermögen, wollen sich wegen
der näheren Bedingungen, sowie wegen
Erlangung von Blankets an das Bau-
Sectionsbureau zu Lichtenstein bei
St. Egidien wenden.
Die ausgefüllten Blankets sind längstens
bis
zum 4. April d. J., Nachmittags 5Uhr
bei dem technischen Hauptbureau
für Staatseisenbahnbau in Chem-
nitz, Dresdener Platz, versiegelt
und mit der Aufschrift: „Offerte auf
Erd - und Felsenarbeiten“ (bez.Kunst-
bauten) portofrei wieder einzusenden.
Die Auswahl unter den Bewerbern,
welche bis zum 30. April d. J. an ihre
Gebote gebunden bleiben, wird ausdrück-
lich Vorbehalten.
Wer bis zum 30. April d. J. eine Ant-
wort nicht erhalten hat, hat seine Offerte
als unberücksichtigt anzusehen. Dresden,
den 9. März 1877. Der Königl. Commissar
für den Bau der St. Egidien-Stollberger
Staatseisenbahn. Opelt. (1387)
6. Uebersicht der entbehrlichen
etc. Wagen.
A. Entbelirliche Wagen:
Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn.
6 Etagewagen für Gänse u. Schweine. Sg.
20 Etagewagen für Gänse u. Schweine. Sgr.
15 Kalkwagen. Ka. gr.
1500 Kohlenwagen.
10 Langholzwagen.
10 offene Vieh- und Strohwagen.
30 Coacswagen.
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GROSSES LAGER
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J. R. Geith in Coburg.
Errichtet 1857, prämiirt : Weimar 1864, Merseburg 1865, Chemnitz 1867,
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redigirt von J. Friedmann,
erscheint jeden Sonntag in der Stärke von zwei Bogen. Sie bringt Abhandlnngen
über alle die Handelswelt interessirenden Fragen mit Berücksichtigung der hiesigen
Verhältnisse, regelmässige Berichte über alle Zweige des hiesigen Handels, sowie
Correspondenzen von den für unsern Markt wichtigen Handelsplätzen.
Auser diesem Handelstheil enthält die Beilage Artikel belletristischen Inhaltes,
sowie Besprechungen wichtiger städtischer Angelegenheiten, Feuilletons, sowie
Referate über Musik und Theater, wissenschaftliche Vorträge, neue literarische Er-
scheinnngen etc.
Der vierteljährliche Abonnementspreis beträgt für Hiesige incl. Botenlohn
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Berlin, Reinickendorferstrasse 64.
Verlegt und Lerausgcgcben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verantwortlicher Rcdactenr: Dr. jur. Wilh. Koch zn Borlin (Redactionsbureau: Anhalterstr. 6)« — Commissionür : Adolph Rofolshöfcr za Leipzig. — Druck von H- S. Hermann in Berlin. Beuthstr. 8-
309
1877.
24.
Die Zeitung erscheint
Montags und Freitags.
Vierteljährlich ftir 4 Mark zu beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt des Deutsch-
Oesterr. Postgebietes ;
Kreuzband-Porto wird extra berechnet.
llanuscript sowie sämmtliche officielle Inserate
sind franco einzusenden an die Redaction,
Dr. jur. W. Koch,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commissionär für den Buchhandel :
Adolph Refelshöfer,
Leipzig," Nürnberger Strasse 59.
Beilagen zur Zeitung
und
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wolle man direct an die Buch- u. Steindruckerei
von H. S. Hermann,
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einsenden.
Insertions-Preis für die dreigesijaltene Petitzeile
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Beilagen zu der Zeitung (in Quart 1 werden
sowohl den von den Eisenbahnen und durch den
Buchhandel als den durch die Post bezogenen
Exemplaren für 15 Mark beigelegt.
Auflage der Zeitung : 3100 Exemplare.
Deutscher
Eisenhahn -Verwaltungen.
Organ des Verein^.
Siebzehnter Jahrgangs.
Berlin, den 23. März 1877.
Die rechtzeitige Emeuemng des Abonnements wird höflichst erbeten.
Inhalt: Wochenschau. — Zur Becker’schen Wagenkuppelung. — Schwedens Eisenbahnen im Jahre 1875. — Einnahmen der Schwei-
zerischen Eisenbahnen im November und December 1876. — - Juristisches. — Personal-Nachrichten. — Casseler Tramway. — Marktbericht
über Bergwerksproducte und Metalle. — Officielle Anzeigen: 1. Betriebsstörungen. 2. Personen- Verkehr. 3. Verloosungen. 4. Emission. 5. Tarif-
änderungen. 6. Submissionen. — Privat- Anzeigen . — Beilage: Die Eisenbahnen der Australischen Colonien.
Wochenschau.
Berlin, 18. März. (Tarifreform. Hammacher’scher Antrag.
Reichseisenbahnamt. Berlin-Dresden. Communalbesteuerung der
Thüringischen Eisenbahn. Eisenzölle.)
Die zur Berathung des handelsministeriellen Rescripts vom
5. d. in Sachen der Tarif-Reform einberufene Conferenz der Privat-
babnen hat am 16. und 17. d. hierselbst getagt und sich über
eine Duplik schlüssig gemacht, in welcher die Stellung der Privat-
bahnen zu den Maximalsätzen, den Revisionen und den Aus-
nahmetarifen dargelegt wird. Diese Darlegung stellt sich auf den
Boden des qu. handelsministerielien Rescripts, so dass eine Eini-
gung nunmehr wohl in kürzester Frist hergestellt sein wird. Be-
züglich der Maximalsätze hat der Herr Handelsminister, wie
erinnerlich sein wird, sich mit einer gleichen Normirung für
alle Bahnen nicht einverstanden erklären können, hat aber selbst
auf die Combination einer gruppenweisen Festsetzung hingewiesen.
Die Privatbahnen haben in diesem Sinne Beschluss gefasst und
die in Vorschlag zu bringenden Gruppen für die Normirung’ der
Maximalsätze vereinbart. Im Interesse einer wirklichen Tarif-
einheit ist es zu wünschen, dass wenigstens die gruppenweise
Festsetzung Genehmigung findet, da nun einmal die gleichmässige
Festsetzung abgelehnt ist. In Bezug auf die Revisionen haben
die Bahnen den wohl ebenfalls acceptablen Vorschlag beschlossen,
dass die Zurückrevidirung der Tarife an eine bestimmte Grenze
gebunden sei und zwar die Tarifsätze des Jahres 1874 d. h. die
Sätze, welche vor dem zwanzigprocentigen Tarifzuschlag in Kraft
waren, nicht unterschreiten dürfe. Was die Au s n ah m e t ar if e
betrifft, welche für acht Gruppen von Gegenständen sei-
tens der Bahn Verwaltungen gefordert wurden, so ist jetzt
der Vorschlag beschlossen worden , dass wenn eine Bahn
mit einem Ausnahmetarif vorgegangen ist, es der concurri-
renden Bahn vorbehaltlich der Genehmigung des Handelsmini-
steriums, gestattet sein soll, eben diese Tarifermässigung einzu-
führen; die Prärogative der Regierung wäre also in jeder Be-
ziehung gewahrt, da ihr ein absolutes Veto zusteht. In der Ant-
wort der Bahngesellschaften •wird die Abhaltung einer gemein-
schaftlichen Besprechung behufs Ratificirung dieser Vorschläge
erbeten und die Deputation bezeichnet, welche die Privatbahnen
in der in Aussicht genommenen Verhandlung im Ministerium zu
vertreten haben wird.
Nach dem schriftlichen Bericht der Budget-Commission des
Abgeordnetenhauses über den Antrag der Abgeordneten
Dr. Hammacher und Genossen, die Königliche Staatsre-
gierung aufzufordern, die aus Anlass des Bundesbeschlusses vom
1. Juni 1874 eingeführten Gütertarif-Erhöhungen im ganzen
Umfange aufzuheben, und die desfallsige den Privathahnen er-
theilte Ermächtigung zurückzuziehen, hat sich die Commission
für die Ablehnung des Antrages ausgesprochen und zwar mit
Rücksicht auf die Erklärung der Königlichen Staatsregierung:
dass die eingeleiteten Verhandlungen über die Tarifreform einen
günstigen Ansgang versprechen, dass die Ausführung dieser Re-
form in nicht ferner Zeit zu erwarten sei, dass erforderlichen
Falles mit Einführung des neuen Tarifs auf den Staatsbahnen
allein vorgegangen werden solle, dass endlich der Erlass des Han-
delsministers vom 2. December 1876 den Wegfall des 20 procenti-
gen Zuschlags für die wichtigsten Massengüter bereits angeord-
net habe.
In der politischen Tagespresse wird die Wiederbesetzung
der Präsidentenstelle im Reichseisenbahnamt lebhaft er-
örtert, nachdem diese Behörde in der Rede des Fürsten Bismarck
über die Reichsministerien zur Exemplificirung der Ansichten des
Reichskanzlers herangezogen wurde. Aus dem Umstande, dass
Fürst Bismarck die Möglichkeit wirksamer Leistungen nur bei den-
jenigen Reichsämtern gesichert glaubt, welche gleichzeitigen Mit-
gliedern der Preussischen Regierung unterstellt sind, ist die Nach-
richt colportirt und mit dem Anschein an Glaubwürdigkeit aufge-
treten, es sei beabsichtigt, den Preussischen Herrn Handelsminister
zum Präsidenten des Reichseisenhahnamts zu ernennen. Sollte
diese Nachricht sich bestätigen, so würde die Nothwendigkeit der
Errichtung eines Eisenhahnverwaltungsgerichtshofes in erhöhtem
Masse in den Vordergrund treten, weil die Reichsbehörde dann
noch häufiger in die Lage käme, Instanz für Angelegenheiten zu
sein, denen sie nicht unbefangen gegenübersteht.
Der über die Behandlung der Angelegenheit der Berlin-
Dresdener Eisenbahn im Bundesrath vom Justizausschuss
gestellte Antrag hat folgenden Wortlaut: „Der Bundesrath wolle
beschliessen, die Erledigung der zwischen den Königlichen Regie-
rungen von Preussen und Sachsen bezüglich der Berlin-Dresdener
Eisenbahn bestehenden Streitigkeit dadurch herbeizuführeu, dass
das gemeinschaftliche Oberappellationsgericht der drei Freien und
Hansestädte in Lübeck ersucht werde, einen Schiedsspruch über
die obwaltende Streitigkeit zu fällen, und beide Königl. Regierungen
verpflichtet erklärt werden, sich dem ergehenden Schiedsspruch zu
unterwerfen.“ Der Bundesrath ist diesem Anträge beigetreteu.
810
Die „Nat.-Ztg.“ hatte in der Berlin-Dresdener Eisen-
bahnfrage einen Artikel gebracht, in welchem die Sächsische
Regierung beschuldigt wurde: „sie habe übernommene Verbind-
lichkeiten gegen Geist und Absicht eines bindend eingegangenen
Vertrages verletzt“ und „sie habe in einem förmlichen, von ihr
veröffentlichten Actenstück (nämlich in der bekannten Note vom
2. Februar d. Js.) ihre Verpflichtung vollständig umgangen, den
einheitlichen Betrieb der Berlin-Dresdener Bahn zu erhalten und
zu dem Zwecke in eine den Verhältnissen angepasste Verständi-
fung zu treten.“ Hierauf erwidert das amtliche „Dresdener
ournal“ :
„Diese Anschuldigungen müssen wir als frivole und unbe-
gründete zurückweisen.“ In Begründung dieses Vorwurfs führt
das amtliche Dresdener Blatt aus, dass Sachsen die durch Art.
14 des Staatsvertrags übernommenen Verpflichtungen niemals um-
gangen, dass es vielmehr versucht hat, in Gemässheit dieses Ar-
tikels wegen Erhaltung eines ungestörten und einheitlichen Be-
triebes unter Anwendung gleicher Tarifsätze und Tarifbestim-
mungen für die ganze Bahnlinie in eine den Verhältnissen ange-
passte Verständigung zu treten. Ein einheitlicher Betrieb sei
nicht ein solcher, welcher auf der ganzen Länge der Bahn in einer
und derselben Hand liege. Man übersehe dabei den Zusatz „unter
Anwendung gleicher Tarifsätze und Tarifbestimmungen für die
ganze Bahnlinie“, der absolut keinen Sinn hätte, wenn die Con-
trahenten nicht eben den Fall unterstellt hätten, dass der Betrieb
einmal in verschiedene Hände kommen würde, in welchem Falle
dann die Inhaber desselben, nämlich die beiden Staaten, gehalten
sein sollen, sich über eine ungestörte einheitliche Erhaltung des-
selben und insbesondere über gleiche Tarifsätze und Tarifbestim-
mungen für die ganze Bahnlinie zu verständigen. Die Preus-
sische Regierung, wenn sie den Betrieb auf der ganzen Linie inne
hätte, durch eine Bestimmung des Staatsvertrags noch besonders
zu vinculiren, gleiche Tarifsätze und Tarifbestimmungen auf der
ganzen Linie anzuwenden, hätte einfach keinen Sinn gehabt, weil
sich dies von selbst verstehen würde.
Die Erledigung der staatsrechtlichen Differenz bezüglich
der Communal-Besteuerung der Thüringischen Eisen-
bahn in Preussen ist neuerdings im Bundesrath e durch folgen-
den Antrag der Regierung von Sachsen - Weimar wieder angeregt
worden: „Nachdem der ßundesratli unter dem 2. Februar 1876
beschlossen hat, die zwischen der Königl. Preussischen Regierung
einerseits und der Grossherzogi. Sächsischen und Herzogi. Sachsen-
Coburg-Gothaischen Regierung andererseits bestehende Meinungs-
verschiedenheit wegen Beiziehung der Thüringischen Eisenbahn-
Gesellschaft zu Communal- Abgaben in Preussischen Städten als
eine nach Artikel 76 Absatz 1 der Reichsverfassung von dem Bun-
desrath zu erledigende Streitigkeit anzuerkennen, wird im Namen
der Grossherzoglich Sächsischen Regierung beantragt, der Bundes-
rath wolle die Erledigung dieser Streitigkeit dadurch herbeiführen,
dass die von der Königl. Preussischen Regierung selbst in der
Erklärung vom 18. Juli 1876 als nicht unzweifelhaft bezeichnete
Frage, ob nach Art. 15, Abs. 1 des Staatsvertrags vom 19. April
1844 die Königl. Preussische Regierung den beiden anderen oben
genannten Regierungen gegenüber verpflichtet ist, die Thüringische
Eisenbahn -Gesellschaft auch von jeder Communal- Abgabe, mit
alleiniger Ausnahme der Grundsteuer und anderer dinglicher
Lasten, soweit solche nach der bestehenden Landesgesetzgebung
von der Gesellschaft zu übernehmen sind, zu befreien, einer zu
bildenden Austrägal-Instanz zur endgültigen Entscheidung über-
wiesen wird.“ _____
Der Verein Deutscher Eisen- und Stahl - Industriellen setzt
seine verlorene Liebesmüh’ vom vorigen Jahre fort und petitionirt,
nachdem seine Petition wegen Verlängerung der Eisenzölle
s. Z. mit 201 gegen 116 Stimmen abgelehnt worden ist, um Wieder-
einführung des Zolls auf Grundlage des Zollgesetzes vom 7. Juli
1873. Diese erneuete Petition zu dem jetzigen Zeitpunkt entbehrt
jeder Aussicht auf Erfolg. Es liegen in neuerer Zeit sehr deut-
liche Anzeichen vor, dass in massgebenden Regierungskreisen von
schutzzöllnerischen Veileitäten durchaus nicht die Rede sein kann.
Zur Becker’schen Wagenkuppelung.
Von Herrn Central-Inspector Becker in Wien erhalten wir
folgende Zuschrift:
Wien, 16. März 1877.
In No. 97 der Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn-Ver-
waltungen vom 11/12. 1876 ist ein Bericht über die am 14/11. abge-
haltene Versammlung des Vereins für Eisenbahnkunde wiederge-
geben, in welchem vom Herrn Maschinenfabrikanten Dopp anläss-
lich der von ihm in jener Versammlung vorgeführten Modelle und
Zeichnungen von gefahrlosen Kuppelungen behauptet wird, dass
„die vom Vereine Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen ausge-
schriebene Concurrenz allerdings ihre angeblich befriedigende
Lösung dadurch gefunden habe, dass dem Central-Inspector
Becker in Wien der erste Preis von 9000 Mark auf eine ein-
fache Hebestange und eine von aussen zu drehende Ratsche
ertheilt worden sei. Trotzdem sei das Resultat der Concur-
renz ein durchaus negatives, da es wohl jetzt schon ausser
allen Zweifel stehe, dass dieBecker’scheVorrichtung zum prak-
tischen Gebrauche niemals gelangen werde, sie sei trotz ihrer
ausserordentlich billigen Beschaffung auf keinem einzigen
Rangirbahnhofe Berlin’s in Betrieb gestellt. Nebenbei wolle
Redner übrigens constatiren, dass die Becker’sche Vorrichtung
bereits 1874 von J. H. Cohrs in Hamburg in vollkommener
Ausführung der Prüfungs-Commission vorgelegt wurde.“
Wenn ich nun zur Entkräftung jener Behauptungen zunächst
hervorheben muss, dass die genannte Prämiirung des Deutschen
Eisenbahn -Vereins nicht auf Grundlage des Urtheils von Laien,
sondern auf Grundlage der eingehenden Prüfung einer Commission
erfolgt ist, deren Mitglieder mit den Bedürfnissen und Bedingungen
des praktischen Eisenbahnbetriebes wohl vertraut sind, und daher
sicherlich eine gründliche und erschöpfende Beurtheilung der
Frage vorzunehmen in der Lage waren, so muss ich es doch
Anderen überlassen, das Urtheil jener Commission in Schutz zu
nehmen und die damit zusammenhängende Frage zu erläutern,
ob meine Vorrichtung zweckmässig, und für den praktischen Be-
trieb entsprechend sei oder nicht.
Anders muss ich mich jedoch gegenüber der anderen Be-
hauptung in Betreff der angeblichen Indentität meiner und der
Cohrs’schen Vorrichtung verhalten, wobei ich zur Richtigstellung
der Thatsachen das Nachfolgende anzuiühren mich veranlasst sehe.
Aus Anlass des hier in Rede stehenden Artikels habe ich
in die Zeichnungen der Cohrs’schen Vorrichtung, wie sie zuerst
und später in verbesserter Form proponirt wird, Einsicht genom-
men und habe eine solche in die Augen springende vollkommene
Verschiedenheit sowohl in der constructiven Anordnung, wie auch in
der Anwendung der Mittel zur Erreichung der vorgesteckten
Zwecke gefunden, dass sich mir unwillkürlich die Ueberzeugung
aufgedrängt hat, Herr Dopp kenne entweder meine oder die
Cohrs’sche Vorrichtung nicht, und dass ich zu meiner nicht ge-
ringen Verwunderung ersehen musste, mit welcher Oberflächlich-
keit und Unkenntniss hier geurtheilt worden ist. Becker.
Schwedens Eisenbahnen im Jahre 1875.
Nach dem offici eilen Bericht der Königlich Schwedischen
Eisenbahn-Betriebs-Direction besass Schweden Ende 1875 im Gan-
zen ein Schienennetz von 332,! Meilen Länge.*) Die Staats-
b ahnen hatten im Verlauf des Jahres einen Zuwachs von 5,3 Meilen
und waren Ende 1875 zusammen 141, 2 Meilen lang. Der Werth
der im Betrieb und in der Ausführung begriffenen Staatsbahnen
wird auf etwas über 157 Millionen Kronen**) angegeben.
Die Brutto - Einnahme der Staatsbahnen betrug 15 110 141.48
Kronen, während die Betriebs- und Unterhaltungskosten 9 730 554.27
Kronen ausmachten, so dass ein Nettogewinn von 5 379 587.21 Kr.
verblieb. Die Brutto-Einnahme pro Meile betrug also 109 812.08 Kr.
(107 781.09 in 1874), die Ausgabe 64,40 pCt. (57,93 pCt. in 1874) und
die Netto - Einnahme 3,74 pCt. (4,56 pCt. in 1874) vom Anlage-
Capital. Eine Vergleichung mit den Vorjahren ergiebt:
1858 = 36 124.55 Kronen — 38,03 pCt. = 0,09 pCt.
1860 = 37 114.74 „
1865 — 55 581.25 „
1870 — 64 987.49 „
1871 = 72 082.03 „
1872 = 82 096.17 „
1873 = 98 317.28 „
1874 = 107 781.19 „
1875 = 109 812.08 „
Die Brutto - Einnahme
pro
75,08 „ =
59,76 „ =
53,17 „ =
50,29 „ =
50,07 „ =
52,83 „ =
57,93 „ =
64,40 „ =
Bahnmeile
1,20 „
2,90 „
3,47 „
3,76 „
4,28 „
4,83 „
4,56 „
3,74 ,,
ist hiernach
stetig
gestiegen, aber der Nettogewinn ist seit 1873 gesunken, weil die
Betriebs- und Unterhaltungskosten bedeutend sich erhöhten. Hier-
bei waren umfangreiche Schienenauswechslungen schwerwiegend.
Die verschiedenen Theile der Staatsbahnen lieferten pro
Meile folgende Brutto-Einnahmen :
1) 207 102 Kronen Falköping-Göteborg.
179151
152 089
141 702
136 131
134 005
7) 127 804
8) 114 033
9) 109 643
10) 106 486
11) 95 791
12) 94 992
13) 82 135
14) 80 996
15) 67 539
16) 61 139
Stockholm-Södra-Gnesta.
Elmhult-Malmoe.
Gnesta-Katrineholm.
Töreboda-Falköping.
Upsala-Stockholm.
Hallsberg-Töreboda.
Hallsberg-Oerebro.
Katrineholm-Hallsberg.
Norrköping-Linköping.
Katrin ehofm-Norrköping.
Laxa-Kristineliamn.
Jönköping-Elmhult.
Falköping-Jönköping.
Linköping-Nässjo.
Kristineh am n- Arvika.
*) 1 Schwedische Meile = 10,692 Kilomtr.
**) 1 Krone = 1,16 Mark.
311
17) 54 055 „ Sala-Upsala.
18) 52 345 „ Storvik-Sala.
19) 38 338 „ Arvika Norweg. Grenze.
Hiernach haben zehn Bahntheile die durchschnittliche Brutto-
Einnahme von 109 812 Kr. pro Meile überschritten oder fast er-
reicht, -während die übrigen neun darunter blieben. Jene umfassen
die ganze westliche Staatsbahn von Stockholm bis Gothenburg,
deren Abzweigung nach Oerebro, den südlichsten Theil der süd-
lichen Staatsbahn zwischen Elmhult und Malmoe und die Linie
Stockholm-Upsala. Dieser Categorie gehören dagegen an die ganze
östliche Staatsbahn, die ganze nordwestliche, der bedeutendste
Theil der südlichen Staatsbahn und die Linie Upsala-Storvik.
Was dagegen den Nettogewinn obiger neunzehn Linien be-
trifft, so ergeben:
No. 1 =
2
3
4
5
6
7
7,13 pCt.
3,19 „
5,67 „
7,07 „
3,30 ,,
8,09 „
5,95
No. 8 =
,, 9 :=
„ 10 =
„ 11 =
„ 12 =
„ 13 =
„ 14 =
5,25 pCt.
4,11 „
4,46 „
2,62 „
3,40 „
2,29
1,98
No. 15 = 1,53 pCt.
„ 16 = 1,72 „
„ 17 = 3,54 „
„ 18 = 3,52 „
„ 19 = 0,05 „
vom Anlage - Capital.
Die höchsten Einnahmen hatten folgende Stationen:
Stockholm
Gothenburg
Malmoe
Norrköping
Jönköping
Upsala
Oerebro
4,38 Millionen Kronen.
3,96
1,76
0,91
0,74
0,60
0,58
Den stärksten Personen -Verkehr hatte Stockholm mit über
einer halben Million ankommenden und abgehenden Reisenden,
den stärksten Güter-Verkehr aber Gothenburg mit fast 8 Millionen
Centnern. Gegen 1874 hat der Personen-Verkehr pro Meile etwas
abgenommen, war aber doch stärker als je zuwor. Auch die Ein-
nahme aus dem Personen-Verkehr sank gegen 1874, überstieg aber
das Mittel der beiden Vorjahre.
Der gesammte Güter-Verkehr auf Privat-Rechnung betrug
etwas über 32 Millionen Centner (ä 85 Zoll -Pfund), oder 8,1 pCt.
mehr als 1874. Eisen spielte hier die Hauptrolle, Yon dem über
700 000 Ctr. oder 19 pCt. mehr als im Vorjahr Yerfrachtet wurden.
Hiernächst erhöhte sich der Transport von Kohlen und Holzwaaren,
jene um 22 pCt. , diese um 5 pCt. und Yon Erzen um 10 pCt.
Alle Züge der Staatsbahnen durchliefen 1875 eine Gesammt-
länge Yon 536 091.1 Meilen.
Im Laufe des Jahres wurden 253 086 Stück Schwellen und
eine Spurlänge von 14.4 Meilen Schienen ausgewechselt, während
für Transportmittel nahezu 6 Millionen Kronen verausgabt wurden.
Unter Anderm wurden 41 Locomotiven, 55 Personenwagen und
1174 Güterwagen angeschafft.
An Unglücksfällen ereigneten sich 36, bei denen Personen
umkamen oder schwer verletzt wurden. In den Jahren 1856—1875
ward 1 Reisender von 1 192 778 beschädigt, während 1 Reisender
von 2 624 122 den Tod fand.
Die Priv atbahnen, welche 1875 einen Zuwachs von 27.05
Meilen (83.8 Meilen in 1874) erlitten, besassen zu Anfang 1876 eine
Gesammtlänge von 208.1 Meilen von denen 190.9 Meilen in mittel-
oder unmittelbarer Verbindung mit den Staatsbahnen sich be-
fanden.
Was die Rentabilität der Privatbahnen betrifft, so stellte sich
dieselbe in 1875 für
4 auf ll,23pCt. (Gefle-Dala) bis 17,05 pCt. (Marma-Sandarne),
9 auf 5,11 pCt. (Mariestad-Moholm) bis 7,31 pCt. (Norbergj,
9 auf 3,11 pCt. (Carlskoga-Nora-Ervalla) bis 4,86 pCt. (Boras),
5 auf 2,16 pCt. (Kalmar-Emmaboda) bis 2,93 pCt. (Carls-
krona-Vexiö),
6 auf 0,93 pCt. (Vadstena - Fogelsta) bis 1,80 pCt. (Lid-
köping-Stenstorp).
Im Durchschnitt gaben diese 33 Bahnen 5,03 pCt. Reinge-
winn. Nur die Linie Nässjö - Oscarshamn arbeitete mit 0,34 pCt.
Verlust.
Den stärksten Personen-Verkehr besass Landskrona-Helsing-
borg mit 101 000 Personen-Meilen, den kleinsten Marma-Sandarne
mit nur 963. Den stärksten Güter-Verkehr aller Schwedischen
Bahnen hingegen hatte Gefle-Dala mit 5.7 Millionen Centner-Meilen
pro Bahnmeile, den kleinsten Mariestad - Moholm mit nur 86 000
Centner-Meilen pro Bahnmeile.
An Brutto - Einnahme der Privatbahnen pro Bahnmeile
hatten:
3 von 158 512 Kr. (Söderhamn) bis 212 756 Kr. (Marma-
Sandarne),
12 von 53 151 (Boras) bis 94 383 (Köping-Hult),
8 von 41 284 (Krylbo-Norberg) bis 49 633 (Ystad-Eslöf),
6 von 31479 (Nässjö -Oscarshamn) bis 38 300 (Hallsberg-
Mjölby),
7 von 18 183 (Ulricehamn-Vartofta) bis 27 638 (Lidköping-
Stenstorp).
Vorstehende Zahlen sind für die älteren, rentabelsten Bahnen
seit Jahren ziemlich constant.
Die Betriebskosten
Einnahme für:
6 von
12 von
stellten sich in Procenten der Brutto-
34,7 pCt. (Vexiö-Allvesta) bis 49,2 pCt. (Söderhamn),
50,9 pCt. (Boras) bis 58,8 pCt. (Landskrona - Hel-
12 von 60,4 pCt. (Vikern-Moeckeln) bis 67,9 p(5t. (ffunds-
vall-T orpsh ammar),
5 von 76,3 pCt. (Krylbo-Norberg) bis 87,5 pCt. (Vadstena-
Fogelsta),
1 auf 108,6 pCt. (Nässjö-Oscarshamn).
Ueber die Norwegischen und Dänischen Bahnen enthält
unsere Quelle anhangsweise noch folgende Angaben. 1875 betrugen
Nettoeinnahme und Betriebskosten in Procenten vom Anlage-
Capital bei den Bahnen:
Norwegische Hauptbahn
Kongsvinger-Lilleström
Hamar-Koppang
Drontheim-Stören
Drammen-Kongsberg
Kristiania-Drammen
Seeländische Bahnen
Jütländische-F ünen
5,58 pCt. resp.
63,8 pCt.
L27 „
9?
85,2 „
0,95 „
59
89,1 „
0,86 „
99
87,2 „
LH „
95
88,1 „
3,68 „
99
75,1 „
6,60 „
2,36 „
55
47,4 „
95
72,3 „
Einnahmen der Schweizerischen Eisenhaluien im November 1876.
Bezeichnung der
Länere
Per-
sonen-
Güter-
Im
Pro
Bahnen
Verkehr
Verkehr
Ganzen
Km
in Km.
in
pCt.
in pCt.
Fr.
Fr.
N ordostbahn
Stammnetz
353
38
62
881 000
2 496
gegen 1875
+
78
—
—
+ 36 540
—
575
Zürich-Zug-Luzern
64
46
54
91000
1 422
gegen 1875
—
—
3
—
-1- 263
+
4
Bülach-Regensburg
20
65
35
18 800
940
gegen 1875
—
4-
4
—
— 1 179
—
59
Bötzbergbahn
57
21
79
166 200
2 662
gegen 1875
—
—
3
—
+ 14 489
4-
254
Effretikon-Hmweil
23
52
48
11 600
504
Centralbahn
240
35
65
774 000
3 225
gegen 1875
—
—
2
—
— 4 239
—
18
Baseler Verbindungs-
bahn
5
9
91
21 100
4 220
gegen 1875
—
1
—
+ 1962
+
392
Aargauische Südbahn
29
53
47
13 470
464
gegen 1875
—
—
8
—
+ 848
4-
,29
Wohlen-Bremgarten er-
öffnet 1|9. 76
8
64
36
1 520
190
Suisse-Occidentale
424
38
62
867 000
2 281
gegen 1875
+
92
—
2
—
— 39 571
—
450
( Murten- Fräschels, 1 6Kil.,
eröffnet 12/7. 76)
Jonge Eclepens
35
35
65
23 900
683
Ligne du Simplon
80
66
34
40 500
506
Bulle Romont
19
29
71
16 800
884
L aus anne-Echal lens
15
82
18
5 393
360
gegen 1875
—
— ■
—
— 600
—
40
V ereinigte
Schweiz erb ahnen
(incl.Toggenburgerbahn)
301
48
52
510 200
1 694
gegen 1875
Wald-Riiti eröffn. 29/9. 76.
—
—
—
— 35 657
—
7
65
35
4600
657
J ura-Bernbahn
299
50
50
346 100
1 218
gegen 1875
+
24
—
—
—
—
Gotthardbahn
67
72
28
56 000
836
gegen 1875
—
—
—
- 52
—
Appenzeller Bahn
15
61
39
12 140
810
gegen 1875
—
—
7
—
-f 339
+
24
Tössthalbahn
40
62
38
24 115
603
gegen 1875
+
14
—
3
—
-f- 8 935
4-
19
Baume-Wald eröff. 15/11.
Uetlibergbahn
9,i
57
43
2 159
237
gegen 1875
—
3
—
— 44
—
Rigibahnen
14,!
—
—
—
—
gegen 1875
—
—
—
—
—
Arth-Rigibahn
12
—
—
—
—
gegen 1875
—
—
—
—
—
Emmenthalbahn
24
54
46
15 156
632
gegen 1875
Schweiz. National-
—
+
1
—
4- 2 667
+
112
bahn
75
47
53
53 550
714
gegen 1875
—
—
11
—
-j- 6 719
+
90
Böde libahn
9
36
64
8 500
944
gegen 1875
—
+
2
—
- 288
—
32
Einnahmen der Schweizerischen Eisenbahnen im December 1876.
Bezeichnung der
Bahnen
Länge
in Km-
Per-
sonen-
verkehr
in pCt.
Güter-
verkehr
in pCt.
Im
Ganzen
Fr.
Pro
Km.
Fr.
Nordostbahn
Stammnetz
353
39
61
797 000
2 258
gegen 1875
-f 78
+
4
—
+ 38 382
- 501
Zürich-Zug-Luzern
64
48
52
84 500
1 201
gegen 1875
—
+
3
—
+ 7 619
- 119
Bülach-Regensburg
20
57
43
179 000
895
gegen 1875
—
+
11
—
— 273
— 13
Bötzbergbahn
57
19
81
157 200
2 758
gegen 1875
—
—
1
—
+ 7 558
+ 123
E ffretikon-Hinweil
eröffnet 17|8. 76
23
58
42
10 600
461
Centralbahn
299
33
67
770 000
2 575
gegen 1875
+ 59
+
2
—
+ 81915
+ 8
Gäubahn 59 Kil. 4/12.76
eröffnet
Baseler Verbindungs-
bahn
5
77
23
21 240
4 248
gegen 1875
—
—
. —
+ 3 907
+ 781
Aargauische Südbahn
29
53
47
13 400
462
gegen 1875
—
—
—
+ 39
+ 36
Wohlen-Bremgarten
8
67
33
1420
177
Suisse-Occidentale
424
34
66
934 000
2 203
gegen 1875
+ 92
—
3
+ 44 451
— 175
Jouge Eclepens
35
32
68
20 700
591
Ligne du Simplon
80
50
50
35 540
444
Brule Romont
19
30
70
14 200
747
Lausanne Echallens
15
83
17
6 109
406
gegen 1875
' •
—
4
—
— 824
— 56
V ereinigte
Schweiz erb ahnen
301
51
49
447 100
1 485
(incl.Toggenburgerbahn)
gegen 1875
—
+
7
—
— 31 866
- 106
Wald-Rüti
7
59
41
4 200
600
Jura-Bernbahn
und zwar
B ern-Biel-N eu veville
50
46
54
98 000
1 960
gegen 1875
—
—
—
+ 9 000
+ 180
Biel-Sonceboz-Chaux
de Fonds
53
64
36
55 000
1038
gegen 1875
—
—
—
+ 1905
+ 36
Jura-Industnel
38
58
42
47 800
1 258
gegen 1875
—
—
1
—
— 1583
— 42
Glovelier- Basel eröffnet
25/9.75, Glovelier-Dele-
mont eröffnet 15/10. 76
63
46
54
46 000
730
gegen 1875
+ 24
+
4
—
+ 4 785
— 70
Bern-Luzern (Langnau-
Luzern 59 Kil. eröffn.
11/8. 75)
95
46
54
72 600
764
gegen 1875
—
—
5
—
+ 15 353
+ 161
Lyss-Fräschels eröffnet
12/6. 76
12
55
45
5 600
467
Gotthardbahn
67
67
33
39 700
593
gegen 1875
—
—
—
— 5 352
— 80
Appenzeller Bahn
15
64
36
12 260
817
gegen 1875
—
—
3
—
+ 1227
+ 82
Tösstlialbahn
40
57
43
21 846
546
gegen 1875
+ 14
—
11
—
+ 7 622
— 1
U etlib ergbahn
9,1
96
4
1454
161
gegen 1875
+
18
—
— 1482
— 165
Rigibahnen
14,!
—
—
—
—
gegen 1875
—
—
—
—
Arth-Rigibahn
12
—
—
—
—
gegen 1875
—
—
—
—
—
Emmen thalbahn
24
49
51
15 070
627
gegen 1875
—
+
4
—
+ 3 031
+ 125
Schweiz. National-
bah n
75
47
53
46 350
618
„ .. , , . , , gegen 1875
—
—
5
—
+ 6 666
+ 89
Bodelibahn
9
24
76
7 500
833
gegen 1875
—
—
1
—
+ 15
+ 2
Juristisches.
Zum Reichsbeamten-Gesctz v. 81. März 1873. Gerichtsstand etc.
1) Wenn entgegen der Bestimmung der §§ 151 u. 153 des
Reichsbeamtengesetzes v. 31. März 1873, wonach die Klage bei
demjenigen Gerichte, in dessen Bezirke die im Gesetze benannte
Behörde ihren Sitz hat, anzubringen ist, — ein anderes ordent-
liches Gericht mit der Klage befasst wurde, so ist die Unzustän-
digkeit des Letzteren nicht sachlicher Natur; die Einrede kann
deshalb in der Appellationsinstanz nicht mehr geltend gemacht
werden, wenn sie in erster Instanz nicht erhoben wurde.
2) Demjenigen Beamten, welchem — wie einem Güterexpe-
dienten d. Reichs-Eisenbahn — der Cassirer als Assistent beige-
geben und die Beaufsichtigung der Cassenführung übertragen ist,
ist im Sinne des § 141 Ziff. 2 Litt. b. desselben Gesetzes der wenn
auch nur mittelbare Gewahrsam der Casse anvertraut. Es kann
daher auch gegen diesen Beamten ein gültiger Defectenbeschluss
erlassen werden. (Erk. d. App. -Ger. zu Colmar v. 24. Jan. 1876
in Sachen Reichs-Eisenb. wider W. Puchelt u. Meurer, Jurist.
Zeitschr. Bd. II. S. 76.)
Preussische Nichtigkeitsbeschwerde.
Berechtigt die Rüge einer Omission und die demgemäss eintre-
tende Prüfung der Erheblichkeit des Omissirten den Nichtigkeits-
richter zu einer so freien Würdigung des Rechtsstreits, wie sie
dem Revisionsrichter zusteht?
Aus den Gründen : Nicht jede Omission eines Vorbringens
wird im Gesetze für eine Nichtigkeit erklärt. Nichtigkeit ist nach
der Deutschen Anordnung des Gesetzes nur dann vorhanden,
wenn das omittirte Vorbringen erheblich, d. h. geeignet war, eine
abweichende Entscheidung zu begründen. Bei der Prüfung dieser
Erheblichkeit gebührt dem Nichtigkeitsrichter zwar freie Beur-
theilung, und es ist insbesondere nicht erforderlich, dass der An-
griff durch Bezeichnung der Rechtsnorm oder des Gesetzes sub-
stantiirt wird, die in Folge der Uebergehung durch Anwendung
oder Nichtanwendung als verletzt sich darstellen. Allein die
Beurtheilung bleibt doch insofern eine beschränkte, als der von
dem Vorderrichter eingenommene Standpunct nicht unbeachtet
bleiben darf und die Omission verneint werden muss, wenn das
Vorbringen nach jenem Standpunct zweifellos jeder Erheb-
lichkeit entbehrt, zugleich auch genügend erkennbar ist, dass
nur hierin das Uebergehen sich gründet; namentlich ist eine, die
Nichtigkeit nach sich ziehende Omission nicht anzuerkennen,
wenn der Beweisantritt für eine Thatsache übergangen ist, die der
Instanzrichter sogar ausdrücklich für unerheblich erklärt hat. —
§ 5 Nr. 10a Preuss. Verordn, v. 14. Dec. 1833; Art. 3 Nr. 4 Declar.
v. 6. April 1839. (Erk. d. I. Sen. d. R.-Ob.-H.-G. v. 27. Juni 1876.
Nolte/Berlin-Stettiner Eisenbahnges. Reg. 608/76.)
Transport von Mastvieh. Die Eisenbalm bat dabei, falls ein Ver-
lust nicht ans der Beschädigung des Fahrzeuges eintritt, nur die
Gefahren zu vertreten, welche aus der unterlassenen Aufforderung
zur Beistellung einer Begleitung resultiren.
Bösliche Handlungsweise.
In Betreff der V erfrachtungen durch die Eisenbahn haben die Be-
stimmungen des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen (V.
v. 1. Juli 1872) Anwendung, es mag der Frachtbrief vom Absen-
der unterschrieben sein oder nicht, da sich der Absender den
Bestimmungen dieses Reglements durch die Einlieferung des
Gutes zur Verfrachtung mittelst der Bahn unterwirft.
Nach § 10 dieses Reglements ist die Bahn bei Beförderung
von Mastochsen Begleitung zu fordern berechtigt, welche die
Beaufsichtigung des Viehes während des Transports zu bewir-
ken hat.
Nach § 44 desselben Reglements haftet die Bahn nicht für
den Schaden, welcher aus der Gefahr entstanden ist, deren
Abwendung durch die geforderte Begleitung
bezweckt wird. Dahin sind alle Gefahren zu rechnen,
welche nicht aus einer von der Eisenbahn zu vertretenden Be-
schädigung des zum Transporte benutzten Fahrzeuges entstehen,
namentlich auch diejenigen, die durch gehörige Beaufsichtigung,
Wartung und Fütterung der Thiere während des Transports ab-
gewendet werden können. Tritt Ersatzpflicht ein, so bildet sowohl
in Verlust-, wie in Beschädigungsfällen der vom Aufgeber decla-
rirte Werth, falls aber eine solche Werthangabe nicht erfolgt ist-
der Betrag von 105 fl. Silber für einen Mastochsen den Maximal-
entschädigungssatz. Vorliegendenfalls wurde ein Werth der Mast-
ochsen nicht declarirt; der hier eingetretene Schaden, das Zu,
grundegehen, der Verlust von 5 Mastochsen enstand aus der Ge-
fahr, deren Abwendung durch die Begleitung bezweckt wird ; der
Beisatz im Reglement durch die „geforderte“ (sc. Begleitung)
lässt erkennen, dass diese Vorschrift hiebei voraussetzt, dass die
Begleitung, zu deren Forderung die Bahn berechtigt ist, auch
von dieser gefordert worden ist. Nicht darin, dass der
Transport der Mastochsen wegen Ueberlastung des Zuges in St.
getrennt wurde, und dass dortselbst die abgetrennten drei Wag-
gons mit den Mastochsen bis zum Abgänge des nächsten Zuges
mehrere Stunden lang im Freien, der Sonnenhitze ausgesetzt,
stehen gelassen wurden, kann nach dem Betriebsreglement der
Grund der Ersatzpflicht der Bahn gefunden werden, sondern
nur in der Unterlassung der Bahn, für den in St. zurück-
behaltenen Tlieil der Mastochsen die Begleitung zu
fordern. Die Bahn ist in Folge der Unterlassung der Aufforde-
313
rang zur Beistellung der Begleitung für dieselben nicht von der
Pflicht befreit, für den Schaden zu haften, der durch gehörige
Beaufsichtigung, Wartung und Fütterung der Thiere während des
Transports hätte abgewendet werden können, wie dies im vor-
liegenden Falle hätte geschehen können. Aber eine bösliche
(boshafte), aus böser Absicht entsprungene Handlungsweise der
Bahn kann im vorliegenden Falle bei Erwägung aller im Processe
erörterten Umstände nicht erkannt werden. (Erk. d. K. K. Ober-
landesgerichts zu Wien v. 21. Juni 1876. Z. 5061. 5487. V. Wolod-
kowitz wider d. Lemberg-Czernowitz-Jassy Eisenbahngesellschaft;
Burian u. Johanny, Jurist. Blätter, Bd. VI S. 22 f.)
Personal-Nachrichten.
Der im Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisen bahn-
Direction zu Frankfurt a/M. angestellte Königliche Eisenbahn-
Baumeister August Friedrich Kirsten ist m gleicher Eigen-
schaft von Witzenhausen nach Göttingen versetzt worden.
Casseler Tramway. Der erste Spatenstich zur Casseler
Tramway, deren Ausführung ein Londoner Bankhaus übernom-
men hat, geschah am 5. Februar d. J. und wird der Bau der Bahn
so beschleunigt, dass der Betrieb schon am 1. Mai d. J. beginnen
kann. Als Triebkraft soll comprimirte Luft benutzt werden,
durch welche die (neuerfundene) Maschine bewegt wird. Es ist in
Aussicht genommen die neue Bahn auch für den innern Stadt-
verkehr nutzbar zu machen. Vorläufig werden 12 Wagen und 8
Maschinen (Merryweather’s System) eingestellt werden, die in
London angefertigt wurden und die, wie wir hören, schon in der
nächsten Zeit in Cassel eintreffen sollen. Die Betriebseinrichtung
wird darauf berechnet werden, dass im ßedürfnissfalle alle 5
Minuten ein Wagen abgehen kann. (Verkehrszeitung.)
Markt-Bericht über Bergwerks-Producte und Metalle.
Berlin, den 14. März 1877. Der Roheisen- und Metallmarkt
verflaute in abgelaufener Woche seine Stimmung und mussten
die meisten Preise fast durchweg sich Einbussen gefallen lassen.
Die Roheisen-Speculation verfolgte weitere rückgängige Bewegung.
Kupfer matt. Chili in England 70Pfd. bis auf 70Pfd. 10 sh.
Wallaro in Platten 77 Pfd. Urmeneta 79 Pfd. Englisches 75 Pfd.
10 sh. bis 76 Pfd. 10 sh. Mannsfelder Raffinade dl 79 — 80 pro
60 Kilogr. Cassa ab Hütte. Hiesiger Preis für englische Marken
Jl 80 — 83 pro 50 Kilogr., für Mannsfelder Raffinade Jl 81—84
pro 50 Kilogr. Detail-Preise entsprechend höher.
Bruchkupfer. Je nach Qualität^! 70 — 76 pro 50 Kilogr. loco.
Zinn flau. Bancazinn in Holland 43 fl. Hier Bancazinn
Jl 80 — 82. Straits in England 72 Pfd. Hier Prima Lammzinn je
nach Qualität Jl 79 — 82 pro 50 Klgr. Im Einzelverkauf verhält-
nissmässig höhere Preise. Bruchzinn Jl 54 pro 50 Kilogr.
Zink andauernd ruhig. In Breslau W. H. von Giesche’s
Erben Jl 20,75, geringere Marken Jl 20 pro 50 Kilogr. In London
21 Pfd. Hier am Platze erstere Jl 22 — 23, letztere M. 21,50 — 22
pro 50 Klg. Im Detail verhältnissmässighöher.
Bruch-Zink. Jl 15 loco pro 50 Kilogr.
Blei ziemlich fest. Tarnowitzer, sowie von der Paulshütte,
G. v. Giesche’s Erben ab Hütte Jl 21,50 pro 50 Kilogr. Casse.
Loco hier Jl 22,75 bis 23,50. Harzer und Sächsisches Jl 22,75
bis 23,50. Spanisches Rein & Co. Jl 22,50 bis 26,50. Detailpreise
verhältnissmässig höher.
Bruch-Blei. Jl 18—19 pro 50 Kilogr.
Roh-Eisen. Der Roheisen - Markt bleibt andauernd ruhig.
Warrants 53 sh. 9 p. Langloan und Coltness 62 sh. bis 64 sli.
f. a. B. Glasgow. Locowaare vermag wegen geringer Vorräthe
frühere Preise zu behaupten, für gute und beste Schottische
Marken Jl 4,40 bis 4,70 pro 50 Kilogr. Englisch Roheisen Jl- 3,30
bis 3,70 pro 50 Kilgr. Oberschlesische Coaks-Roheisen Jl 3,10
bis 3,20 pro 50 Klgr. Giesserei-Roheisen Jl 3,20 bis 3,60 pro 50
Klgr. ab Hütte. Graues Holzkohlen-Roheisen Jl 4,20 — 5. für beste
Marken werden Jl 6 — 6,25 pro 50 Kilogr. ah Hütte gezahlt. Weisses
Holzkohlen-Roheisen Jl 3,40 — 3,80 pro 50 Kilogr. ab Hütte.
Bru ch-Eisen. Je nach Qualität mit Jl 3,25 — 3,60pro 50 Klgr.
Stab -Eis en. Gewalztes Jl 6,50—6,75 pro 50 Kilogr. ab Werk.
Schmiedeeiserne Träger. Jl 10 bis 14 loco pro 50 Kilogr.
je nach Dimension.
Eisenbahnschienen. Zu Bauzwecken nach bestimmten
Dimensionen geschlagene Jl 5 bis 5,50, zum Verwalzen Jl 3,30
bis 3,70 je nach Lage des Ablieferungsortes.
Kohlen und Coaks. Engl. Nuss- und Schmiedekohlen
nach Qualität werden hier bis Jl 65, Coaks Jl 53 — 60 per 40
Hectoliter bezahlt. Schlesischer und Westfälischer Schmelz-Coaks
Jl 0,90 — 1,30 pro 50 Kilogr. loco hier. L. Hadra.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
(Nach Schluis der Redaction eingegangen.)
1. Tarifänderungen.
Bekanntmachung. Für den Schlesisch-
Rheinischen Verbands-Güterverkehr tritt
mit dem 1. März c. der Tarif-Nachtrag
XXXIV in Kraft.
Derselbe enthält: Wegfall des Fracht-
Zuschlages für Knochen, gestampfte,
Knochenschrot und Knochenasche, Classi-
fications-Aenderungen resp. Ergänzungen,
neue Tarifsätze im Verkehr mit den Sta-
tionen Seidenberg, Friedland, Reichen-
berg und Zittau einerseits und Nieder-
ländischen Stationen andererseits, ander-
weite Tarifsätze zwischen Sorau und
Braunschweigischen Stationen und Berich-
tigungen zu den Tarifnachträgen 29, 32
und 33. Der Tarif-Nachtrag ist auf allen
Verbands-Stationen zu beziehen. Berlin,
21. Februar 1877. Die geschäftsführende
Verwaltung: Directorium der Berlin-Pots-
dam-Magdeb.Eisenbahn-Gesellschaft.(i430)
Berlin-Hamburger Eisenbahn. Zum Lo-
cal-Gütertarife vom 1. März 1873 tritt am
20. d. Mts. der Nachtrag XX in Kraft, wei-
cher Tarif bestimmungen und Classifica-
tionsänderangen enthält. Derselbe kann
von unsern Güterexpeditionen bezogen
werden. — Berlin, den 19. März 1877. Die
Direction.
2. Submissionen.
Königlich Sächsische Staatseisenbahnen.
Verkauf von Altmaterial. Von den
in den Bezirksdepots der Königlich Säch-
sischen Staatseisenbahnen lagernden Ma-
terialien sollen
ca. 580 Tonnen Schienenstücke unter 3
Meter Länge,
„ 70 „ Laschen,
» 36 „ Zungen,
ca. 12 Tonnen Laschenschrauben und
Schienennägel,
„ 4 „ Eisen- und Zinkblech,
„ 80 „ div. altes Schmiedeeisen
und
„ 70 „ div. altes Gusseisen
ab der verschiedenen Lagerorte an den
Meistbietenden verkauft werden. Näheres
ist aus den vom Hauptbureau hier zu be-
ziehenden Allgemeinen Bedingungen zu
ersehen.
Offerten sind bis zum
7. April 1877, Vormittags 10 Uhr,
bei der Unterzeichneten Königlichen Ge-
neral-Direction versiegelt, frankirt und mit
der Aufschrift „Offerte auf Altmaterialien“
einzureichen.
Die Eröffnung der Offerten erfolgt eben-
daselbst am genannten Tage, Vormittags
11 Uhr, in Gegenwart sich etwa einfinden-
der Interessenten. Dresden, am 13. März
1877. Königliche General - Direction der
Sächsischen Staatseisenbahnen. Freiherr
von Biedermann. (1429)
1. Betriebsstörungen.
Grossherzoglich Badische Staatseisenbali-
uen. „Der durch Hochwasser unterbrochen
gewesene Verkehr auf der Linie „Denzlin-
gen-Waldkirch“ der Gr. Badischen Staats-
eisenbahnen ist am 18. März in regelmäs-
siger Weise wieder aufgenommen worden.“
Lemberg-Czernowitz-Jassy Bahn (Rumä-
nische Linien). Der am 3. März 1. J.
wegen Schneeverwehungen eingestellte
Güterverkehr wurde am heutigen Tage auf
sämmtlichen Linien wieder aufgenommen.
Wien, am 8. März 1877. Die Centrallei-
tung. (1423)
2. Personen- Verkehr.
Breslau • Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Die Rundreisetouren 22 und 105
gelangen diesseits auch während der Som-
mermonate — 1. Mai bis ultimo Septem-
ber — nicht mehr zur Verausgabung. —
Breslau, 15. März 1877. Directorium. (1428)
3. Verloosungen.
Lübeck-Büchener Eisenbahn. Von den
laut Bekanntmachung vom 23. März 1876
zur Einlösung am 2. Januar 1877 ge-
kündigten Obligationen unserer 5 procen-
tigen Prioritäts - Anleihe vom 1. Januar
1867 sind bisher zur Einlösung nicht ein-
geliefert worden:
No. 553 558 1022 bis 1033 1035 1036 1038
bis 1041 1134 1135 1250 1258 bis 1261 1305
1306 1309 bis 1311 1384 1390 1425 1439 1440
1481 1495 1528 1565 bis 1567 1611 bis 1614
1865 1981 1994 1995 2110 bis 2114 2324
bis 2327 2357 2529 2768 2926 2938 bis 2945
2947 2948 2971 3007 bis 3031 3113 bis 3127
3129 bis 3132 3238 3239 3270 bis 3273 3275
3338 bis 3342 3346 3347 3436 bis 3439 3549
3582 3722 bis 3727 3729 bis 3734 3898 bis
3902 3928 3929 3931 3932 3941 bis 3947 4003
4004 4033 4037 4485 bis 4509 4511 bis 4514
4516 bis 4604 4606 bis 4640 4642 bis 4706
4708 bis 4716 4718 bis 4723 4725 4726 4728
bis 4759 4771 4775 bis 4778 4800 bis 4813
4852 bis 4858 4991 bis 4996 4998 bis 5000
5063 5067 5073 5074.
Wir bringen dies hierdurch mit dem Hin-
zufügen zur öffentlichen Kunde, dass eiue
Zinszahlung für die oben bezeicbneten
Obligationen vom 1. Januar d. J. ab nicht
mehr stattfindet.
Von den zur Amortisation ver-
loosten Obligationen der gleichen Anleihe
sind noch nicht eingelöst worden:
314
aus der 5. Ausloosung No. 4641 und 4727,
aus der 6. Ausloosung No. 4510 und
aus der 7. Ausloosung No. 3128 4605 4717.
Die eingelösten Obligationen nebst Cou-
pons und Talons sind unter notarieller
Assistenz vernichtet worden. Lübeck, den
13. März 1877. Die Direction der Lübeck-
Büch ener Eisenbahn-Gesellschaft. (1421)
4. Emission.
B:rlin-Stettiner Eisenbahn. Emission
von Neunzehn Millionen zweihun-
dert fünf und vierzig Tausend Mark
in neuen Actien über je 600 Mark.
Auf Grund der Beschlüsse der General-
versammlungen vom 28. Mai 1874, 27. Mai
1875 und 26. Mai 1876 soll das zur Ver-
vollständigung unserer Bahnanlagen und
zur Vermehrung unseres Betriebs-Materials
erforderliche Capital von 19 245 000 Mark
durch Ausgabe neuer Stammactien über
je 600 Mark aufgebracht werden, welche
hiemit unseren Actionairen unter nach-
folgenden Bedingungen zur Verfügung ge-
stellt werden.
1. Die neuen Actien werden zum Nenn-
werthe ohne Agio ausgegeben.
2. Der Besitz von 900 Thalern = 2700 Mark
Nennwerth in alten Actien giebt An-
recht auf zwei neue Actien über je
600 Mark; der Besitz von 500 Thalern
= 1500 Mark Nennwertli in alten
Actien giebt Anrecht auf eine neue
Actie über 600 Mark.
3. Das Anrecht ist geltend zu machen
innerhalb der Präclusivfrist vom
26. März bis 7. April 1877, Mittags
1 Uhr, bei
a) der Hauptcasse unserer Gesell-
schaft in Stettin oder
b) unserer Stationscasse in Berlin,
unter Vorlage resp. portofreier Einsen-
dung der Actien ohne Zins- und
Dividendenscheine und Talons
behufs deren Abstempelung und eines
nach der laufenden Nummer der
Actien geordneten Verzeichnisses der-
selben, welches mit Datum, Namen,
Wohnort und Unterschrift des Präsen-
tanten versehen sein muss. Die Rück-
sendung der Actien erfolgt, wenn nicht
seitens des Präsentanten anders be-
stimmt worden ist, unter Declarirung
des Nominalwerthes auf Kosten des
Präsentanten.
Die Formulare für die Anmeldung
können vom 12. März 1877 ab von un-
seren oben bezeichneten Gassen be-
zogen werden.
4. Auf die neuen Actien sind einzuzah-
len:
a) bei der Anmeldung per 1. April
1877 = 50 Procent,
b) per 1. October 1877 = 26 Procent,
c) per 1. Juli 1878 — 25 Procent des
Nennwertbes der neuen Actien.
Die Zahlung kann innerhalb folgen-
der Fristen, und zwar:
zu a) vom 26. März bis 7. April 1877,
zu b) vom 24. September bis 6. Oc-
tober 1877,
zu c) vom 24. Juni bis 6. Juli 1878,
jedoch mit Ausnahme der Sonn- und
Festtage, bei einer der oben genann-
ten Cassen in den Stunden von 9 Uhr
Morgens bis 1 Uhr Mittags erfolgen.
5. Die neuen Actien nehmen für das mit
dem 1 Januar 1878 beginnende Betriebs-
jahr und die folgenden an der Divi-
dende Th eil; bis dahin beziehen die-
selben 4 Procent Zinsen, welche wie
folgt gezahlt werden:
a. Die Zinsen von der ersten Raten-
zahlung pro Actie mit 50 Procent
= 300 Jl betragen für die Zeit vom
1. April bis zum 30. September 1877
= 6 Jl , welche bei der per 1. October
1877 zu leistenden Ratenzahlung von
25 Procent=150 Jl gekürzt werden,
so dass alsdann per 1. October
1877 nur 144 Jl pro Actie einzu-
zahlen sind.
b. Es betragen ferner die Zinsen von
der ersten Ratenzahlung mit 300 JL
und von der zweiten Ratenzahlung
mit 150 Jl , also von zusammen 450
Jl für die Zeit vom 1. October 1877
bis zum 30. Juni 1878 := 13 JL 50
welche bei der per 1. Juli 1878 zu
leistenden Ratenzahlung von 25 Pro-
cent = 150 Jl gekürzt werden, so
dass alsdann per 1. Juli 1878 nur
136J150 /i&pro Actie einzuzahlen
sind.
Die neuen Actien berechtigen zur
Theilnahme an den Generalversamm-
lungen erst nach erfolgter Vollzahlung.
6. Bei Einzahlung der ersten Rate von
50 Procent des Nennwerthes der Actien
werden Seitens des Directoriums Inte-
rims-Quittungen ausgegeben, auf wel-
chen über die zweite Ratenzahlung
später gleichfalls quittirt wird. Es
sind daher bei der zweiten Raten-
zahlung die Interims-Quittungen unter
Beifügung eines nach der laufenden
Nummer geordneten V erzeichnisses der-
selben, welches mit Datum, Namen,
Wohnort und Unterschrift des Präsen-
tantenversehensein muss, vorzulegen.
Formulare zu diesen Verzeichnissen
können vom 10. September 1877 ab
von unseren oben bezeichneten Cassen
bezogen werden.
Bei der Schlusszahlung per 1. Juli
1878 werden die Interims-Quittungen
gegen die Actien -Documente, deren
Empfang von dem Präsentanten der
Interims-Quittung auf derselben zu be-
scheinigen ist, ausgetauscht.
Das Directorium ist zu einer Prüfung
der Legitimation des Präsentanten
der Interims-Quittung zwar berechtigt,
aber nicht verpflichtet.
7. Die Actionäre, welche die unter
No. 3 bezeichnete Präclusivfrist
für die Geltendmachung ihres An-
rechtes oder die unterNo. 4a. ge-
forderte erste Anzahlun g von 50
Proeent auf den Nennwerth der
neuen Actien nicht innehalten,
verlieren ihr Anrecht.
8. Wird die ausgeschriebene zwei teRate
von 25 Procent des Nennwerthes bis
zum 6. October 1877, Mittags 1 Uhr
nicht eingezahlt, so wird unter ein-
maliger, in dem Deutschen Reichs-
Anzeiger und Preussischen Staats-
Anzeiger, der Neuen Stettiner und
der Ostsee - Zeitung zu erlassender
Bekanntmachung der Nummer der
Interims-Quittung, bei welcher der
Verzug eingetreten ist, deren Inhaber
aufgefordert, die schuldige Rate nebst
einer Conventionalstrafe von zwanzig
Mark binnen einer Präclusivfrist von
vier Wochen einzuzahlen. Erfolgt
auch dann die Zahlung der rückstän-
digen Rate und der Conventional-
strafe nicht, so verfällt die auf die be-
treffende Interims- Quittung geleistete
Einzahlung der Gesellschaft, die In-
terims - Quittung selbst wird für er-
loschen erklärt und dies unter Angabe
der Nummer in den obengenannten
Blättern öffentlich bekannt gemacht.
An Stelle der annullirten Interims
Quittung kann eine andere, welche
die nämlichen Rechte und Pflichten
wie die frühere begründet, unter einer
neuen Nummer ausgefertigt und von
dem Directorium zu Gunsten der
Gesellschaft bestmöglichst verkauft
werden.
9. Wird die ausgeschriebene dritte
Rate von 25 Procent des Nennwerthes
bis zum 6. Juli 1878, Mittags
1 Uhr, nicht eingezahlt, so wird unter
einmaliger, in den bezeichneten Blät-
tern zu erlassender Bekanntmachung
der Nummer der Interims-Quittung,
bei welcher der Verzug eingetreten
ist, deren Inhaber aufgefordert, die
schuldige Rate nebst einer Conven-
tionalstrafe von zwanzig JL binnen
einer Präclusivfrist von vier Wochen
einzuzahlen. Erfolgt auch dann die
Zahlung der rückständigen Rate und
der Conventionalstrafe nicht, so ver-
fallen die auf die betreffende Interims-
Quittung geleisteten Einzahlungen der
Gesellschaft, die Interims - Quittung
selbst wird für erloschen erklärt und
dies unter Angabe der Nummer in
denselben Blättern bekannt gemacht;
der Inhaber der betreffenden Interims-
Quittung geht aller Ansprüche auf
den Empfang der neuen Actie ver-
lustig.
10. Diejenigen neuen Actien, welche von
den Inhabern der alten Stamm-Actien
etwa nicht in Anspruch genommen
sind, sowie diejenigen, auf welche der
Anspruch nach Nr. 9 hinfällig ge-
worden ist, werden von dem Direc-
torium zu Gunsten der Gesellschaft
bestmöglichst verkauft.
Stettin, den 21. Februar 1877. Directorium
der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft.
Oelschläger. Förster. Magunna. (1297)
5. Tarifänderungen.
Hannover- etc. Sächsischen Güterverkehr
(Sächsisch - westliche Linien) betreffend.
Vom 1. April bezw. 15. Mai d. J. ab tritt
der XX. Nachtrag zu dem Tarife für den
Güterverkehr zwischen Stationen der Han-
noverschen Staatsbahn, der Braunschwei-
gischen, sowie der Magdeburg-Halb er-
städter Eisenbahn einerseits und diessei-
tigen Stationen (westliche Linien) anderer-
seits in Kraft.
Derselbe enthält u. A. Frachterhöhungen
für die Artikel: Fassreifen von Holz, Kork-
liolz, Lumpen, Wolle und Oel.
Exemplare sind bei den betheiligten
Güterexpeditionen zu erlangen. Dresden,
den 15. März 1877. Königliche General-
Direction der Sächsischen Staatseisen-
bahnen als geschäftsführende Verwaltung:
Freiherr von Biedermann. _(1420)
Magdebnrg-Preussischer Verband. Am
1. April c. tritt für den Magdeburg-
Preussischen Verbandtarif ein dritter
Nachtrag in Kraft. Derselbe enthält die
Aufnahme der Station Oscliersleben der
Braunschweigischen Eisenbahn, Tarifsätze
für Holzsendungen von Cüstrin nach Hal-
berstadt und Aschersleben, von Swaroschin
nach Spandau und Druckfehlerberichti-
gungen. Bromberg, den 7. März 1877.
Königliche Direction der Ostbahn als ge-
schäftsführende Verwaltung. (1422) J.
6. Submissionen.
Königliche Westfälische Eisenbahn.
Donnerstag, den 29. d. M.,
findet S ubmissionstermin zur Verdin-
gung folgender Lieferungen und Arbeiten
zum Bau einer Lackirhalle auf Bahnhof
Paderborn
a. Morgens 8 14 Uhr für die Lieferung von
59 Mille weissen Verblendziegeln und
800 □Meter Sandsteinplatten,
b. Morgens 9 Uhr für die Erd- und Mau-
rerarbeiten incl. Lieferung der Mörtel-
und Sandstein-Materialien,
315
c. Morgens 9 % Uhr für die Zimmerarbei-
ten incl. Materiallieferung,
d. Morgens 10% Uhr für die Eisen arbeiten,
e. Morgens 11 Uhr für die Glaser- und
Anstreicherarbeiten,
f. Morgens 11% Uhr für die Zimmerar-
beiten zur Herstellung von 200 lfd.
Meter Einfriedigung
im Bureau des Unterzeichneten statt.
Zeichnungen, Kosten- Anschläge und Be-
dingungen können gegen Erstattung der
Copialien auf frankirte Anfrage von dort
bezogen werden. Offerten sind, für jede
Arbeit besonders, versiegelt und portofrei
bis zur oben genannten Zeit dem Unter-
zeichneten einzureichen. Paderborn, 14.
März 1877. Der Baumeister : Sarrazin. (1427)
Main-Neckar Eisenbahn. Die Anlieferung
von im Laufe dieses Jahres erforderlichen
24 Kupfer platten zu 8 F euerbüchsen
soll in Submission vergeben werden.
Die Maasse der Platten sind verschieden
und werden jeweils bei der nach und nach
auf Anforderung zu bewirkenden Liefe-
rung angegeben werden.
Angebote auf diese Lieferung, enthal-
tend den Preis per 100 Kilogramm franco
Main-Neckar Bahnhof hier, sowie die zur
Anfertigung von je 3 Platten nach deren
Bestellung erforderliche Zeit, wollen bis
zum 27. d. Mts., Vormittags 10 Uhr,
mit der Aufschrift: „Angebot auf Lieferung
von Feuerbüchsplatten“ versehen, an den
Hauptmagazins - Verwalter dahier einge-
reicht werden, da um diese Zeit deren Er-
öffnung, der die Betheiligten beizuwohnen
eingeladen sind, stattfinden wird.
Die näheren Bedingungen sind bei dem
Hauptmagazins- Verwalter dahier auf fran-
kirte Anfrage zu erhalten. Darmstadt,
den 12. März 1877. Die Material-Commis-
sion der Main-Neckar Bahn : Gessner. (14241
000 Stück Seitenlaschen aus Schmiede-
eisen oder Bessemer Stahl,
„ Laschenschrauben,
„ Schraubenbolzen zur Befes-
tigung der Langschwellen
auf den Querschwellen,
„ Schraubenbolzen für die
Klemm- und Vorstossplatten,
„ Querverbindungsstangen mit
je 4 Muttem,
„ Schraubenschlüsseln,
„ Unterlagsplatten zu den
Querverbindungen,
„ Winkeln zur Befestigung der
Langschwellen auf den Quer-
schwellen,
„ Vorstossplatten für die La-
. sehen und
„ Klemmplatten für die Be-
festigung der Schienen,
öffentlich verdungen werden.
Submissionstermin am 9. April er.,
Vormittags 11 Uhr, bis zu welchem
Offerten portofrei, versiegelt und mit ent-
sprechender Aufschrift versehen an Unter-
zeichnete Commission einzureichen sind.
Die Submissionsbedingungen und Zeich-
nungen liegen in unserm Geschäftslocale
Lützowstrasse 69 zur Einsicht aus, werden
auf Erfordern auch durch unsern Bureau-
Vorsteher Micoteit gegen portofreie Ein-
sendung von je 1 dl Copialien für die zu
1, 2 und 3 getrennt gehaltenen Bedin-
gungen verabfolgt. Berlin, den 15. März
1877. Königliche Commission für den Bau
der Bahn Berlin-Nordhausen. (1414)
Königl. Sachs. Staats - Eisenbahn - Bau.
Die Ausführung des innerhalb der I. Section
112 000
107 000
714000
26 300
120
105 200
107 000
107 000
500 000
der St. Egidien-Stollberger Staatseisenbahn
herzustellenden Unterbaues und zwar:
a. Erd- und Felsenarbeiten:
Accord IvonStat. 2 bis Stat. 44+50
„ H „ „ 44 + 50 „ „ 74
» HI „ „ 74 „ „ 105
b. Kunstbauten:
Accord VH von Stat. 2 bis Stat 44+ 50
„ VHI „ „ 44 + 50 „ „ 74 und
* IX „ „ 74 „ „ 105
soll verdungen werden.
Bauunternehmer, welche entweder be-
reits als bewährt bekannt sind, oder über
ihre Mittel und Befähigung Nachweise bei-
zubringen vermögen, wollen sich wegen
der näheren Bedingungen, sowie wegen
Erlangung von Blankets an das Bau-
Sectionsbureau zu Lichten stein bei
St. Egidien wenden.
Die ausgefüllten Blankets sind längstens
bis
zum 4. April d. J., Nachmittags 5 U hr
bei dem technischen Hauptbureau
für Staatseisenbahnbau in Chem-
nitz, Dresdener Platz, versiegelt
und mit der Aufschrift: „Offerte auf
Erd-undFelsenarbeiten“ (bez.Kun st-
bauten) portofrei wieder einzusenden.
Die Auswahl unter den Bewerbern,
welche bis zum 30. April d. J. an ihre
Gebote gebunden bleiben, wird ausdrück-
lich Vorbehalten.!
Wer bis zum 30. April d. J. eine Ant-
wort nicht erhalten hat, hat seine Offerte
als unberücksichtigt anzusehen. Dresdenv
den 9. März 1877. Der Königl. Commissar
für den Bau der St. Egidien-Stollberger
Staatseisenbahn. Opelt. (1387)
PRIVAT -ANZEIGEN.
Soeben ist in C. W. Kreidel’s Verlag in Wiesbaden erschienen:
Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens
in technischer Beziehung.
Organ des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen.
Herausgegeben von
E. Heusinger von Waldegg.
XXXII. Jahrgang. Neue Folge. XIV. Band. Zweites Heft mit 9 Holzschnitten, 3 Folio-
Tafeln Zeichnungen und 2 Tafeln im Text.
Jährlich 6 Hefte. Preis pro Jahrgang dl 20.
Inhalt:
Original-Aufsätze. Stathmograph, Fahrtenmesser für Locomotiven. Patent Dato.
— Ueber Vorzüge und Anwendung der Bremsklötze aus Stahlguss. Von Röhrig. —
Notizen über den Bau der Renckthalbahn (Appenweier-Oppenau). Nach Mittheilung
von R. Baumeister. — Ein Diagramm für Uebergangscurven. Von L. Vojäöek. —
Das Holzcementdach bei Güterschuppen. Mittheilung von ßädeker. — Verfahren, um
Motten aus Pferdehaar zu entfernen. Von G. A. Middelberg. — Das Aufziehen der
Radreifen vermittelst heissen Wassers. Von O. Schubert. — Ueber feste Kupplungen
zwischen Locomotive und Tender. Von A. von Borries. — E. Körting’s Universal-
Locomotiv-Injector für heisses Wasser. — Ueber Ventilation der Eisenbahnwagen. Von
R. Schmidt. — Amerikanische Eisenbahnen. Aus dem Berichte des Ingenieurs P. F.
Kupka an das K. K. Oesterr. Handelsministerium. — Der excentrische schwebende Stoss
beim Eisenbahn-Oberban. VonH. Schmidt. — Ludw. Becker’s pat. Schrauben-Kuppe-
lung. Vom Vereine Deutscher Eisenbahn- Verwaltungen prämiirt.
Bericht über die Fortschritte des Eisenbahnwesens. Bahnhofseinrichtuugen. Ma-
schinen- und Wagenwesen. Allgemeines und Betrieb. Technische Literatur. Technische
Kalender: 1. Kalender für Eisenbahntechniker pro 1877. Von E. Heusinger von Waldegg.
2. Kalender für Strassen- und Wasserbau-Ingenieure pro 1877. Von A. Rlieinhara.
Preisaufgabe.
Oberschlesische Eisenbahn. Die Liefe-
rung der für die Oberschlesische Eisen-
bahn erforderlichen Drucksachen im
Typendruck soll für die Zeit vom 1.
Mai 1877 bis 1. Juli 1879 im Wege der
Submission vergeben werden.
Die Bedingungen sind von unserer For-
mular - Magazin - Verwaltung hierselbst zu
beziehen.
Offerten sind bis
Freitag, den 6. April er., Vormittags
11 Uhr,
mit der in den Bedingungen bezeichneten
Aufschrift versehen, frankirt und versie-
gelt an unser General - Bureau einzu-
schicken.
Die Formulare und Bedarfsnachweisun-
gen liegen bei unserem Formular-Magazin
zur Einsicht aus. Breslau, den 14. März
1877. Königliche Direction. (1419)
Main-Neckar-Bahn. Die Anfertigung von
380 Stück Ventilatoren für Eisenbahn-
Personenwagen soll auf dem Submissions-
wege vergeben werden. Die Angebote
hierauf, welche den Preis pro Stück franco
Darmstadt und die Lieferzeit enthalten
müssen, sind mit entsprechender Aufschrift
versehen bis Dienstag, den 3. April
d. J., Vormittags 11 Uhr portofrei an
uns einzusenden. Um diese Zeit findet die
Eröffnung derselben statt, welcher die
Submittenten beiwohnen können. Die
Zeichnungen und Bedingungen sind auf
frankirte Anfrage von unserem Secretariat
zu beziehen. Darmstadt, den 13. März 1877.
Die Direction. (1411)
Eisenbahn Berlin-Wetzlar. Es soll be-
hufs Herstellung des eisernen Oberbaues
die Lieferung von
1. 63/4 Milhonen Kilogramm Eisenbahn-
schienen aus Bessemer Stahl,
2. 78/io Millionen Kilogramm eiserne
Lang- und Querschwellen,
3. folgende Quantitäten Klein eisenzeug:
Electrische
Leitungsdrähte,
Kupferdraht mit Guttapercha-Umpressung,
empfehlen
Vereinigte Fabriken englischer
Sicherheitszünder
Meissen (Sachsen).
Kupferrohre ohne Löthnalit
und mit Naht
Armaturen Sclilagloth
Florian Liebelt & Co. in Chemnitz.
Erflndungspatente
für alle Länder besorgt und verwerthet
Peter Barthel, ln M.
Ein Maschinenmeister einer Privatbahn
Norddeutschlau ds in den besten Jahren
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andere Stellung als Werkstatts- oder Be-
triebs-Maschinenmeister. Offerten sub M.
M. 100 befördert die Redaction d. Bl.
316
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von ERFINDUNGEN in ENGLAND
und FRANKREICH wende man sich an
H. SIMON, Ingenieur,
MANCHESTER,
Technisches Büreau.
A. Hartleben’s Verlag in Wien.
Populäre Erörterungen von Eisenbahn-
Zeitfragen. VI.
Soeben erschien:
Die
Stellung der Deutschen
Techniker
im
staatlichen und socialen Leben.
Von
M. M. Freiherrn von Weber.
2 Bogen. 8. Geh. Preis 50 kr. ö. W. — 1 Jf.
Frühere Schriften desselben Verfassers:
Populäre Erörterungen von Eisenbahn-
Zeitfragen :
I. Normalspur u. Schmalspur. 50 kr. ö.W.
=•11
II. Werth u. Kauf der Eisenbahnen. 90 kr.
ö. W. = 1 Jl 65 4
III. Die Praxis der Sicherung des Eisen-
bahn-Betriebes. 1 fl 25 kr. ö. W. = 2 M.
25 4
IV. Privat-, Staats- u. Reichsbahnen. 1 fl.
10 kr. ö. W. = 2 Jl
V. Der Eisenbahn- Betrieb durch lange
Tunnels. Mit 7 Tafeln. 1 fl. 20 kr. ö.W.
= 2 Jl 25 4
Nationalität und Eisenbahn-Politik. 1 fl.
66 kr. ö. W. = 3 Jl
A. Hartleben’s Verlag in Wien.
Hiermit zur gefl. Notiz, dass wir mit
1. April 1877 unser Geschäft in Halle a/S.
aufgeben und dafür mit demselben Datum
Berlin C., Klosterstr. 77,
unser Hauptgeschäft eröffnen.
Unser zweites Geschäft verbleibt nach
wie vor Berlin S., Dresdenerstr. 28.
Gebr. Hagemann, Mechaniker,
Fabrikanten von Reisszeugen.
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hof- und Garten-
Beleuchtung, ein-
fach und verziert,
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Berlin SW., Wilhelmstrasse No. 121.
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Wien 1873, Fortschrittsmedaille, liefert :
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und billiger als eiserne. Wasser lei timgs-, Abtritts-, Canali-
sationsroehren etc.
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wovon über 1500 vorräthig sind.
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Trottoirplatten etc.
Gesteins-Bohranlagen für Sprengarbeit
beim Tunnel- und Steinbrucbbetrieb,
Steine-Zerkleinerungsmaschinen
zur Darstellung von Strassenbaumaterial, Eisenbaknbeschotterung, Beton u. Mauersand,
Trassmühlen und Mörtelmaschinen,
Baupumpen und Centrifugalpumpen,
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Erste Eisenbahnwagen-Leihgesellschaft,
Wien, Elisabethstrasse No. 9.
Verlegt und heruubgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Yarastn.iUi.hwr UfUcctcur : Dr. Jur. Wilh. Koch m Berlin (Bed*otlonibnr«»ai Anhaltcntr. 8). - CommlialcB&r : Adolph Beftlahüfor ■■ L«ip»i*. - Druck tob H. B. Inaiu In Bulin. Bonthctr. 8.
317
Beilage Zll No. 24. Berlin, am 23. März 1877.
Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Die Eisenbahnen der Australischen Colonien.*)
Mitgetheilt von einem Australier.
Wie -wir schon in unsern Mittheilungen vom 30. November
1874 (Jahrg. 1874, Seite 1171) bei Besprechung der Eisenbahnen
in der Colonie Süd-Australien hervorhoben, ward im No-
vember 1873 auch der Bau einer Bahn von der Minenstadt Kadina,
mit 1 832 Einwohnern, nach Port Wakefield am St. Vincent Golf,
welche den Hals von Yorke Peninsula in der Länge von '32 Miles
durchschneiden wird, beschlossen. Die nöthigen Vermessungen
und die Feststellung der Linie hatten sich aber so lange in die
Länge gezogen, dass die Erdarbeiten erst im Juni 1876 gegen die
Summe von SS 54 130 in Verdung gegeben werden konnten. Sie
müssen am Schlüsse des Jahres 1877 fertig sein.
Am 7. December 1876 wurde die Port Pirie and Gladstone
Eisenbahn, deren Bau das Südaustralische Parlament am 18. De-
cember 1873 beschlossen hatte, eröffnet. Dieselbe führt vom
Hafen Pirie an der Ostseite des Spencer’s Golf über Crystal Brook
nach dem Städtchen Gladstone. Letzteres liegt in gerader Linie
22 Miles ostsüdöstlich von Port Pirie, es musste aber eine grosse
Kurve um das Flinders Gebirge herum gelegt werden, so dass
die Bahn eine Länge von 32% Miles bekam. Mit Einschluss der
Gebäude und des nöthigen Betriebsmaterials hat die Bahn
SS 214 000 gekostet. Die Spurweite beträgt 3 Fuss 6 Zoll.
Die Colonie Süd-Australien besass am Schlüsse des Jahres
1876, — die wenigen Strecken eingerechnet, die noch im Bau be-
griffen sind, deren Eröffnung aber nahe ist — 293% Miles Staats-
Locomotiv- und 46 Miles Pferdebahnen. Dazu kamen noch an
Privatbahnen 7 Miles Locomotiv- und 25 Miles Pferdebahnen-
Dieselben waren folgende:
Locomotiv- Pferdebahnen
1. Staatsbahnen:
die Adelaide and Port Adelaide . . .
9%
Miles
—
,, Adelaide, Gawler, Kapunda and Burra
124
—
„ Strathalbyn, Goolwa and Port Victor
—
32 Miles
„ Port Wakefield and Blyth’s Plains .
42
JJ
—
„ Port Wakefield and Wallaroo . . .
34%
—
„ Port Pirie and Gladstone . . . _
CO
5)
—
„ Port Broughton
—
14 „
„ Lacepede Bay and Naracorte . . .
51
V)
—
Total
2931/*
Miles
46 Miles
2. Privatbahnen:
die Adelaide and Glenelg
7
_
„ Kadina, Wallaroo and Moonta auf
Yorke Peninsula
—
25 „
Gross-Total
SOOQa
Miles
71 Miles
Die Colonie Süd-Australien war vom 30. Juni 1876, bei einer
Bevölkerung von 216 848 Seelen, mit einer öffentlichen Schuld von
3 768 600, d. i. .3? 17. 8 s. 5% d. pro Kopf, belastet, und entfielen
davon SS 1 461 100 auf Eisenbahnbauten. Das Parlament hat nun im
Juli 1876 eine neue Anleihe von SS 2 940 100 für öffentliche Bauten
u. s. w. bewilligt, und sollen davon SS 2 228 500 theils auf die Mehr-
kosten von noch in Bau begriffenen Bahnen, theils auf den Bau
von sechs neuen Bahnen in der Gesammtlänge von 392% Miles
verwendet werden. Als solche wurden vom Parlamente genehmigt:
1) am 18. Juli der Bau einer Bahn, die, in der Länge von
214 Miles, von Port Augusta ab, an der Spitze des Spencer Golfs
und in 32° 33' südlicher Breite und 138° östlicher Länge Gr., nord-
wärts in den sogenannten Far North bis zu einem Punkte führt,
welcher „Government Gums“ heisst und westnordwestlich von der
nördlichen Spitze des LakeTorrens, in 30° 8' südlicher Breite und
*) Siehe Artikel I in Jahrg.
in Jahrg. 1874 No. 95, Seite 1171;
Seite 363 u. folg, dieser Zeitung.
1873 No. 69, Seite 789; Artikel H
Artikel III in Jahrg. 1876 No. 30,
138° 10' östlicher Länge Gr. liegt. Die schmalere Spurweite von
drei Fuss sechs Zoll ist adoptirt, und die Kosten sind auf SS 1 007 24:.',
d. i. ^4 709 pro Mile, veranschlagt. Dazu kommt noch ein sich
vernothwendigender Landungsdamm bei Port Augusta nebst Ver-
bindungsbahn, zusammen auf SS 24 694 berechnet, so dass der ganze
Bau die Summe von SS 1 032 936 erfordern würde. Diese Bahn
bildet das erste Glied in der Great Northern Transcontinental
Railway, welche dereinst Süd-Australien mit der Nordküste der
Colonie, d. i. Port Darwin, verbinden soll. Zunächst wird sie in
die reichen Mineraldistricte des Far North führen und die ßlinman
und Sliding Rock Minen passiren, während die Yudanamutana,
wegen territorialen Schwierigkeiten, 61 Miles östlich von den Go-
vernment Gums liegen bleiben muss. Es befinden sich an diesen
Orten wichtige Kupferbergwerke, die aber bei ihrer weiten Ent-
fernung von Port Augusta und der dadurch verursachten hohen
Transportkosten bisher nicht mit Vortheil bearbeitet werden konn-
ten. Die Bahn wird von Port Augusta ab zunächst durch den
Pichirichi Pass im Flinders Gebirge nach Wonoka laufen, wo der
Verkehr aus den östlichen Ebenen und von Blinman her con-
vergirt. Von hier ab wird sie die Richtung über Mernmerna durch
den Mooltana Pass — und damit durchschneidet sie zum zweiten
Male das Flinders Gebirge — und über die Orte Paralowie, Edio-
wie und Parachilna nach einem Punkte zu nehmen, welcher 15
Miles südlich von Blinman liegt, um sich dann der Sliding Rock
Mine bis auf sechs Miles zu nähern und zuletzt bei den Govern-
ment Gums vorläufig zu enden. Diese Bahn wird dem auf ihrer
Linie liegenden Kronlande, so wie den in Privatbesitz bereits " '
gegangenen Ländereien (gegenwärtig 288 000 Acres oder 450 Qu.
Miles, während weitere 172 800 Acres oder 270 Quadrat Miles auch
schon vermessen sind) einen wesentlich höheren Werth verleihen.
Namentlich werden die Squatters für den Transport ihrer Wolle
nach Port Augusta grossen Nutzen aus dieser Bahn ziehen.
2) am 18. Juli eine Bahn in der Länge von 55% Miles von
Kapunda, einer nordöstlich von Adelaide gelegenen und 2 272 Ein-
wohner zählenden Stadt, in deren Nähe sich wichtige Kupferminen
befinden, nach North West Bend am Murray in 34° 16' südlicher
Breite und 139° 42' östlicher Länge Gr., wo dieser Fluss eine süd-
liche Richtung ännimmt. Da diese Bahn die Fortsetzung der von
Adelaide nach Kapunda laufenden Nordbahn bildet, so wird na-
türlich dieselbe Spurweite, d. i. fünf Fuss drei Zoll, beil> 'halten
werden. Die Gesammtkosten, mit Einschluss des Betriebsmaterials,
sind auf SS 318 259, d. i. SS 5 708 pro Mile, veranschlagt. Die Be-
deutung dieser Bahn liegt zunächst darin, dass sie, mit Ausnahme
der letzten sechzehn Miles, durch einen ausgedehnten an gesiedelten
District laufen wird, welcher, noch ohne Strassen, einen solchen
Communicationsweg nöthig hat, um seine Producte abzusetzen.
Dann wird die Bahn den Handelsverkehr des zu Neu-Süd-Wales
gehörigen hochwichtigen Riverina-Districtes zwischen den Flüssen
Murray, Murrumbidgee und Darling, welcher jetzt meisten theils
der Colonie Victoria zufliesst, sicherlich was die Ansiedlungen am
Darling Flusse anlangt, nach Süd-Australien lenken, wie sich schon
aus der geographischen Lage leicht ergiebt. Die Entfernung von
der Stadt Wentworth, wo der Darling in den Murray einmündet
bisEchuca am Murray beträgt auf dem Wasserwege 713 Miles, und
die Eisenbahn von letzterem Orte bis Melbourne ist 156 Miles
lang, macht zusammen 869 Miles. Dagegen misst der Wasserlauf
des Murray von Wentworth bis North West Bend nur 400 Miles,
und von da bis Port Adelaide per Eisenbahn würden 102 Miles
betragen, also ein Total von 502 Miles. Dieser Vergleich zeigt,
dass Port Adelaide, wegen seiner grösseren Nähe um 367 MiKs,
den Squatters im Darling Districte für den überseeischen Trans-
port ihrer Producte, bestehend in Wolle, Fellen und Talg, viel
vortheilhafter liegt als Melbourne. Und wo sie ihre Producte ab-
setzen, werden sie auch ihren Bedarf entnehmen.
318
3. Am 30. Juli eine Balm von Gladstone nach Jamestown.
Dieselbe soll die nun fertige Port Pirie and Gladstone Bahn in
die neu eröffneten Areale um Jamestown, in 33° 10' südlicher Breite
und 138° 45' östlicher Länge Gr., verlängern. In diesen jungen
Districten befinden sich bereits 100 000 Acres unter Cultur und es
weiden dort gegenwärtig 81 000 Schafe und 4 000 Stück Rindvieh. Durch
diese Bahn werden dieselben für den Absatz ihrer Producte mit
Port Pirie in Verbindung gebracht und dadurch einer weiteren
raschen Entwickelung zugeführt werden. Die Länge der Bahn wird
183/4 Miles und die Spurweite 3 Fuss 6 Zoll betragen, und die
Kosten sind auf SS 95 228, d. i. SS 5 078 pro Mile, veranschlagt.
4. Am 27. Juli eine Bahn von Rivoli Bay nach Mount Gambier.
Rivoli Bay, zum County of Grey gehörig, liegt in 37° 42' südlicher
Breite und 140° 18' östlicher Länge Gr und nicht weit von der
östlichen Grenze der Colonie Süd-Australien. Die Stadt Mount
Gambier, in 37° 50' südlicher Breite und 141° 34' östlicher Länge
Gr. und 18 Miles von Port Mac Donnell entfernt, befindet sich am
nördlichen Fusse des erloschenen Vulcanes gleichen Namens und
zählt über 2 700 Seelen. Sie bildet den Centralpunct eines der
schönsten Agriculturdistricte in der Colonie und wird daher mit
gutem Rechte „the Garden of the Colony“ genannt. Die Länge
dieser Bahn wird ungefähr 50 Miles betragen, die engere Spur-
weite von drei Fuss sechs Zoll soll auch hier zur Anwendung
kommen und die Kosten werden sich mutlimasslich auf SS 205 625,
d. i. SS 4 037 pro Mile, stellen. Die Weiterführung der Bahn
von Mount Gambier nach Penola, einer nach Norden zu in einem
ausgedehnten Pastoraldistricte gelegenen und nur neun Miles von
der Grenze der Colonie Victoria entfernten Stadt mit 1 000 Ein-
wohnern, ist wohl nur eine Frage der Zeit.
5. Am 8. August eine Bahn von the Burra, bekannt durch
seine einst so ergiebigen Kupferbergwerke, nach dem nördlich
davon liegenden County of Hallet. Dieselbe bildet eine Ver-
längerung der von Adelaide nach the Burra führenden Eisen-
bahn, und deshalb wird die dortige Spurweite 5 Fuss 3 Zoll beibe-
halten werden. Die Länge beträgt 18% Miles und die Kosten sind
auf SS 94 772, d. i. SS 5 122 pro Mile, veranschlagt. Das Areal,
welches aus dieser Bahn unmittelbaren Nutzen zieht, umfasst 760
Quadrat-Miles, auf denen sich aber erst 17 100 Acres unter Cultur
befinden.
6. Am 27. September eine Balm von Kadina, einer 1 832 Ein-
wohner zählenden wichtigen Kupferminenstadt am oberen Ende
von Yorke Peninsula, nach dem nordöstlich davon gelegenen Ba-
runga Gap im County of Daly. Die Länge wird 26 Miles und die
Spurweite drei Fuss sechs Zoll betragen und die Kosten sind auf
SS 85 848, d. i. SS 3 301 pro Mile, berechnet. Sie wird fast nur
Kronland zweiter Classe berühren, welches meistens aus Mallee
Scrub (Encalyptus" dumosa) besteht. Das Areal, welches aus dieser
Bahn Nutzen ziehen wird, umfasst 420 Quadrat-Miles und befinden
sich davon erst 19 300 Acres unter Cultur. Die Bevölkerung zählt
900 Seelen und der Viehstand 33 000 Schafe und 570 Stück Rindvieh.
Noch sei erwähnt, dass das Parlament der Colonie Süd-
Australien am 27. September einer Actiengesellschaft in Adelaide
den Bau einer Pferdeeisenbahn gestattete, welche die City of
Adelaide mit den Vorstädten verbinden soll.
Der Bau von so viel neuen Eisenbahnen erfordert viel Ar-
beiter. Um diese in hinreichender Zahl gegen mässige Löhne
herbeizuschaffen, hat das Parlament von Süd-Australien auch für
das nächste Jahr wieder, wie es schon für das Jahr 1876 der Fall
war, SS 100 000 bewilligt, um dafür Arbeiter aus Europa frei nach
dieser Colonie zu importiren. Die Südaustralische Regierung hat
zu dem Ende Agenten nach Grossbritannien geschickt, welche
dort herumreisen und auf öffentlichen Meetings den Leuten die
Auswanderung nach Süd - Australien anpreisen. Auch von Ham-
burg aus lässt man jetzt von Zeit zu Zeit ein Schiff abgehen,
welches deutsche Auswanderer frei nach Port Adelaide befördert.
Die Einnahmen auf den Eisenbahnen der Colonie Süd-
Australien, so weit sie Staatsbahnen sind, betrugen vom Januar
bis Ende Juni 1876 SS 105 318. 18s. lld., gegen .g* 85 864. 14s.6d. im
gleichen Zeiträume des Vorjahres. Die Jahreseinnahme vom 30. Juni
1875 bis dahin 1876 ergab SS 200 327, gegen SS 162 151 im Vorjahre,
während die Ausgaben in demselben Zeiträume auf SS 161 413 sum-
mirten, gegen SS 165 701. Es ergab sich mithin ein Ueberschuss
von SS 38 913, welcher das Anlagecapital mit ungefähr 23/5 pCt.
verzinste.
Glänzende Erfolge lieferten die beiden Privatbahnen der
Colonie, d. i. die Adelaide-Glenelg und die Kadina-Wallaroo, welche
jede im Jahre 1876 eine Dividende von 20 pCt. zur Vertheilung
brachten.
Die Colonie Neu-Süd-Wales besass zu Ende des Jahres
1876 fertige Eisenbahnen in der Länge von 484 Miles, während
noch 20272 Miles in Bau begriffen w'aren. Diese 484 Miles hatten,
einschliesslich des Betriebsmaterials, gegen 7V* Millionen SS ge-
kostet oder ungefähr SS 15 495 pro Mile. Das ßetriebsmaterial
bestand am 1. September 1876 aus 100 Locomotiven, 344 Personen-
und 1610 Güterwagen, und weitere 24 Locomotiven und 1100 Güter-
wagen und Loris waren in Bestellung gegeben. Es wurden im
Jahre 1875/76, von Juli zu Juli gerechnet, mit Ausschluss von 4676
Saisonbilletten, 1 288 235 Personen, 374 864 Stück Vieh, 118 115 Ballen
Wolle und 1 171 000 Tonnen anderer Güter befördert. Die Länge
der auf den Bahnen während des Jahres zurückgelegten Strecken
mass 1 472 204 Miles. Aus der Gesammteinnahme von SS 614 648
nahmen der Betrieb und die Unterhaltung ^ 296 174 oder 48,9pCt.
in Anspruch, so dass ein Netto von ^318 474, d. i. 4,395 pCt. auf
das Anlagecapital, verblieb. Die Mile lieferte im Durchschnitt eine
Einnahme von SS 2499 gegen eine Ausgabe von SS 1722, mithin
einen Reingewinn von SS 777. Auf jeder Mile, die zurückgelegt
ward, wurden im Mittel 6 s. 6 d. vereinnahmt, welche, nach Abzug
des durchschnittlichen Kostenaufwands von 3 s. 2d, einen Gewinn
von 3 s. 4d. übrig liessen.
Das Parlament der Colonie Neu-Süd-Wales bewilligte am
22. August 1876 eine neue 4 pCt. Anleihe von ^ 2 236 000 Nominal
und sind davon SS 1 999 000 auf Eisenbahnbauten in der Länge
von 265 Miles zu verwenden.
Im Laufe des Jahres 1876 oder doch zu Anfang des Jahres
1877 sollten contractlich 137 Miles neuer Eisenbahnen eröffnet
werden, vorausgesetzt dass die Bauunternehmer die Zeit ihres
schon einmal prolongirten Contracts inne hielten. Da die Regie-
rung der Colonie in früheren Jahren oft in Verlegenheit war, die
Gelder so schnell auszuzahlen, wie der Bau fortschritt, so veran-
lasste sie nicht selten die Unternehmer, die Arbeiten zu verzögern.
Dies ist nun in so fern anders geworden, als der Staatssäckel bei
den jetzt blühenden Finanzen der Colonie gefüllt ist, und die
Regierung droht daher mit Einbehaltung der geleisteten Cautionen,
wenn der Termin nicht inne gehalten wird. Die Bauunternehmer,
an die frühere Saumseligkeit gewöhnt, sind aber auf solche Pünkt-
lichkeit schlecht vorbereitet.
Die 137 Miles, welche im Jahre 1876 oder wenigstens zu
Anfang 1S77 fertig gestellt werden sollten, sind:
1. Auf der Great Southern Line, Südbahn, die 64 Miles lange
Strecke von Gunning, einem 31 Miles von Goulburn entfernten
Städtchen, bis wohin diese Bahn, von Sydney aus, am 9. Novbr.
1875 fertig war, nach Murrumburrah, einem unbedeutendem Orte
mit erst 200 Bewohnern.
Von diesen 64 Miles wurden am 3. Juli 1876 die ersten 29
Miles von Gunning bis Bowning, einer 7 Miles von Yass und 194
Miles von Sydney gelegenen Station, eröffnet, welche zu SS 195 000
in Verdung gegeben waren. Hieran wird sich nun zunächst die
647a Miles lange Strecke von Bowning bis Cootamundra, deren
Kosten auf SS 221 000 veranschlagt sind, reihen. Auf derselben
wurden die ersten 14 Miles bis Binalong, einem kleinen Städtchen
mit kaum 200 Bewohnern am Bangalla Creek, zu Anfang November
1876 in Verkehr gesetzt, und hatte damit die Südbahn eine Länge
von 208 Miles erreicht. Die Verlängerung von da bis Murrum-
burrah, 2072 Miles, soll im Februar 1877, und von da wieder bis
Cootamundra, 20 Miles, am 30. April 1877 dem Verkehr übergeben
werden. Die weitere Fortsetzung der Südbahn um 5572 Miles von
Cootamundra bis Wagga Wagga am Murrumbidgee Flusse, einer
280 Miles von Sydney gelegenen wichtigen Handelsstadt im Rive-
rina-Districte mit 2000 Seelen, ist ebenfalls in Arbeit genommen
319
und soll am 31. December 1877 fertig sein. Die Kosten sind auf
3 173 000 berechnet.
Das Parlament von Neu-Süd-Wales hatte im November 1873
den Bau der Südbahn vorläufig bis Wagga Wagga votirt und die-
selbe damit dem Riverina genähert. Dieser grosse District,
welcher die südliche Grenze von Neu-Süd-Wales gegen die Colonie
Victoria bildet, enthält vorzügliches Weideland, die dortigen
reichen Squatters und sonstigen Colonisten sind aber, bei der
geographischen Lage und den besseren Communicationswegen,
in ihrem Verkehr auf die beiden südlichen Colonien des Conti-
nents, d. i. auf Victoria und Süd- Australien, hauptsächlich aber
auf Melbourne, die Hauptstadt von Victoria, hingewiesen. Im
Jahre 1875 hatte der hauptsächlich aus Wolle und Vieh bestehende
Export aus dem Riverina nach diesen beiden Colonien den Werth
von 3 4120 000. Dabei befanden sich 129 000 Ballen Wolle, die
zum grössten Theile auf Melbourne gingen, um von da weiter
verschifft zu werden. Natürlich entnehmen die Squatters nun
auch ihre Stationsbedürfnisse wieder von dort, wo sie ihre Pro-
ducte absetzen. Um nun den Handelsverkehr mit dem Riverina
an sich, d. i. nach Sydney, zu ziehen, beeilt sich die Colonie
Neu-Süd-Wales, die Südbahn in das Herz dieses reichen Districtes
vorzuschieben, und das Parlament votirte im Juni 1876 die Weiter-
führung der Bahn von Wagga Wagga aus. Nach hartem Kampfe
wurde eine 64 Miles lange Zweigbahn genehmigt, welche von
einem Puncte der Südbahn, der in der Nähe von Junee, unweit
Wagga Wagga, liegt, nach Narandera, einem kleinen Orte am
rechten Ufer des Murrumbidgee Flusses, führen soll. Die Kosten
sind auf 3 384 000 berechnet.
Eine weitere Vorlage der Regierung bezweckte auch den Bau
einer 81 Miles langen Bahn von Wagga Wagga nach Albury, einer
über 3000 Einwohner zählenden Stadt am Murray Flusse, deren
Kosten auf 3 680 000 veranschlagt waren. Durch dieses letzte
Glied würde eine Eisenbahnverbindung zwischen Sydney und Mel-
bourne, in der Länge von 580 Miles, hergestellt gewesen sein. Es
wurde, jedoch in der Assembly betont, dass die Ausgaben der
Colonie Neu-Süd-Wales sich in den letzten Jahren in bedenklicher
Weise gesteigert hätten und im Jahre 1875, von i? 3 218 000 im
Jahre 1874, auf 3 ^ 403 000 gestiegen wären, d. i. SS 7. 10 s. pro
Kopf der Bevölkerung. Die Regierung zog daher vorläufig die
Vorlage zurück, der Bau dieser Bahn wird aber ohne alle Frage
doch in den nächsten Jahren zur Ausführung kommen.
2) auf der Great Western Line, Westbahn, die in der Länge
von 477* Miles von Bathurst nach Orange, einer in einem wi
tigen Agricultur- und Minendistricte gelegenen Stadt mit 1500 Ein-
wohnern, führende Bahn. Auf derselben wurde die 27 Miles lange
Strecke von Bathurst bis Blayney am Bellubula Flusse, in dessen
Nähe sich Goldfelder befinden, im November 1876 fertig gestellt,
und hatte damit die Südbahn eine Länge von 172 Miles erreicht.
Die noch fehlende Strecke bis Orange, 20 Miles, soll im Februar
1877 dem Verkehr übergeben werden.
Erst am 4. April 1876 wurden die letzten zwei Miles von
Kelso, einem Flecken am Macquarie Flusse, bis Bathurst fertig.
Es war dies eine sehr schwierige Baustrecke, an der Jahre lang
gearbeitet wurde. Die City of Barthurst ist die Hauptstadt des
Westens und ein Handelsplatz von grosser Bedeutung. Es war
im Jahre 1815, als der Gouverneur Major - General L. Macquerie
die damals noch ausserordentlich beschwerliche und auch gefähr-
liche Reise über die Blue Mountains unternahm und die Stelle
bestimmte, wo eine neue Stadt angelegt werden sollte, welche er,
nach dem derzeitigen Secretary of State in England, Bathurst
benannte. Die Great Western Line, die über die Blue Mountains
führt und nach Aussage von Technikern „one of the finest pieces
of engineering in the worid“ ist, hat nuf der 132 Miles langen
Strecke von Paramatta Junction bis Bathurst 3 2 112 000, d. i.
3 16 000 pro Mile, gekostet.
3) auf der Great Northern Line, Nordbahn, welche in der
Länge von 120 Miles von Newcastle bis Murrurundi fertig ist, die
25 Miles lange Strecke von Murrurundi bis Quirindi. Die von
Murrurundi bis Tamworth, 62V4 Miles, zu verlängernde Nordbahn
sollte nach dem Contracte am 31. März 1876 fertig sein. Es ist
aber den Unternehmern in so fern nachgesehen worden, als der
Termin der Fertigstellung auf der Strecke von Murrurundi bis
Quirindi bis Januar 1877 und auf der von Quirindi bis Tamworth
bis zum 30. September 1877 hinausgeschoben ist.
Das Parlament votirte am 28. Juni 1876 den Weiterbau der
Nordbahn von Tamworth bis Armidale, 75 Miles, deren Kosten
auf 3 600 000 veranschlagt sind. Armidale mit 1400 Einwohnern
liegt, 313 Miles nördlich von Sydney, in einem guten Agricultur-
und Weidedistricte, und wenige Miles davon existiren Goldfelder.
Die Umgegend ist reich an Naturschönheiten und mehrere Wasser-
fälle spielen von bedeutender Höhe herab. Der Handelsverkehr
im Norden von Neu-Süd-Wales hat sich in Folge der Eisenbahnen
mit der schmalen Spurweite von drei Fuss sechs Zoll, welche in
Queensland schon so ziemlich bis an die südliche Grenze reichen,
nach letzterer Colonie hingezogen. Namentlich sind es die Er-
zeugnisse aus den Zinnminen des Nordens, welche zu Hunderten
von Tonnen für Weiterverschiffung nach Häfen von Queensland
geschafft werden. Diesen offenbaren Nachtheilen will nun Neu-
Süd-Wales dadurch begegnen, dass es seine Nordbahn nach dem
hohen Norden zu vorrückt.
Die Eisenbahn von Deniliquin nach Moama am Murray-
Flusse, in der Länge von 45 Miles, gehört einer Actiengesellschaft,
die meistentlieils aus den reichen Squatters des Riverina-Distric-
tes besteht, und wurde am 15. Juni 1876 für den Güter- und am
5. Juli für den Personenverkehr eröffnet. Sie hat, mit Einschluss
des Betriebsmaterials und der interimistischen Brücke über den
Murray, nur 3 135 000, d. i. L. 2 600 pro Mile, gekostet, da das
Terrain sehr günstig war. Deniliquin ist die Hauptstadt des Iti-
verina-Districtes und zählt über 1 200 Seelen, während Moama
ein kleines Städtchen am Murray-Flusse ist. An der entgegen-
gesetzten Seite des Murray endet in Echuca die von Melbourne
kommende Murray oder Mount Alexander Railway. Die in der
Colonie Victoria geltende Spurweite von 5 Fuss 3 Zoll (also nicht
die von 4 Fuss 8% Zoll, welche sonst in der Colonie Neu-Süd-
Wales besteht) ist, zum bequemeren Anschlüsse, auch aufjlieser
Bahn adoptirt worden. Eine Eisenbahnbrücke, die aber noch
nicht fertig ist, wird auf Kosten der Regierungen von Neu-Süd-
Wales und Victoria an betreffender Stelle über den Murray-Fluss
gebaut. Vorläufig ist eine Interims brücke eingerichtet worden.
In der Colonie Victoria wurden von'j den 8 Bahnen,
deren Bau das Parlament im October 1873 beschloss,*) eröffnet:
1. Am 25. Mai 1876 die von Ararat nach Stawell führende
Bahn, in der Länge von 18 Miles. Ararat, eine rasch aufblühende
Stadt im Norden der Grafschaft Ripon mit ungefähr 2500 Einwoh-
nern, bildet den Centralpunct eines Districtes, welcher wegen
seiner Goldfelder im Alluvium und in Quarz sowohl wie wegen
seiner reichen Production an Wolle und Getreide zu den besten
der Colonie zählt. Stawell, 176 Miles nordwestlich von Melbourne
mit 6000 Einwohnern, bildet den Mittelpunct der Pleasant Creek
Goldfelder, welche durch ihre lohnenden goldhaltigen Quarzriffe
berühmt geworden sind. Der Prämierminister Sir James Mc.
Culloch bemerkte bei Eröffnung dieser Bahn, dass, während die
ersten Bahnen der Colonie 3 35 000 bis 3 38 000 pro Mile ge-
kostet hätten, die jetzigen mit 3 4000 bis 3? 5000 pro Mile her-
gestellt würden.
2. Am 29. September 1876 die 22% Miles lange Bahn von
Wangaratta, einer an der Nordostbahn gelegenen Stadt, nach
Beech worth, dem Hauptorte des Ovens Districtes, wo sich gute
Goldfelder befinden. Sie hat j g 4 559 pro Mile gekostet.
3. Am 20. October 1876 die von der Golddiggerstadt Mary-
borough in der Grafschaft Talbot nach der westsüdwestlich davon
gelegenen Stadt Avoca, wo sich ebenfalls Goldfelder befinden,
führende Bahn in der Länge von 15 Miles.
4. Am 17. November 1876 die von der berühmten Golddig-
gerstadt Sandhurst oder Bendigo nach der nordwestlich davon
gelegenen Minenstadt Inglewood führende Bahn in der Länge von
29 Miles. Der Bau hat 3? 78 813 gekostet, d. i. 3? 2 718 pro Mile.
5. Am 24. November 1876 auf der Bahn, welche unter dem
*) Mau vergleiche unsern zweiten Artikel in der Beilage zu
Nr. 95 vom 30. November 1874, Seite 1173.
Namen der Black Line“ die wichtige Seestadt Geelong an der
Corio Bay mit der westsüdwestlich davon gelegenen Stadt Colac
in der Länge von 50 Miles verbindet, die Strecke bis Winchelsea,
einem kleinen Städtchen am Barwon Flusse mit erst 200 Einwoh-
nern, welches so ziemlich in der Mitte der Bahn liegt. Der Bau
kam auf SS 2 400 pro Mile zu stehen.
Der ebenfalls im October 1873 genehmigte Bau einer Eisen-
bahn von Portland an der Portland Bay nach der Stadt Hamilton,
der Metropolis des westlichen Innern der Colonie, konnte wegen
der verzögerten Vorarbeiten erst am 26. April 1876 begonnen
werden. Die Bahn, welche 53 Miles lang sein wird und für
SS 153 017 in Verdung gegeben wurde, muss am 30. Juni 1877 für
den Verkehr fertig sein und soll später bis zur Minenstadt Ararat,
im Norden der Grafschaft Ripon, fortgesetzt werden.
Die Colonie Victoria besass damit am Schlüsse des Jahres
1876 im Ganzen 699 Miles fertiger Staats-Eisenbahnen, gegen 599
im Vorjahre, während noch weitere 276 Miles in Bau begriffen waren.
Das Parlament von Victoria hatte bis Ende December 1876
überhaupt SS 13 503 693 für Eisenbahnbauten genehmigt, zu deren
jährlicher Verzinsung SS 676 350, d. i. 5,586 pCt., erforderlich sind.
Die letzte im April 1876 bewilligte Anleihe von SS 1 306 170
wurde im October darauf in London zu vier pCt. günstig placirt.
Am 16. November 1876 machte der Premier-Minister der Colonie,
Sir James M’Culloch, dem Parlamente eine darauf bezügliche Vor-
lage über den Bau von 286% Miles neuer Bahnen, veranschlagt
auf SS 1 300 500. Dieselbe basirte zum grossen Theile auf dem An-
käufe der von Melbourne nach Hobson Bay führenden, sehr ren-
tablen Privatbahn, welche von der betreffenden Gesellschaft für
die Summe von SS 1 374 280 offerirt ward. Das Parlament fand
aber diesen Preis zu hoch und lehnte den Ankauf ab. In Folge
dessen zog die Regierung die ganze Vorlage zurück und motivirte
dies damit, dass dieselbe durch die Ablehnung des Ankaufes obiger
Bahn wesentlich verändert werden müsse und dies vor der nahe
bevorstehe1 ,'tagung des Parlaments nicht mehr geschehen
könne. Es wird daher dem in sechs Monaten wieder zusammen-
tretenden Parlamente die Aufgabe zufallen, die modificirte Eisen-
bahnvorlage zum Abschluss zu bringen.
Die Brutto-Einnahmen auf den fertigen Bahnen beliefen
sich für das Jahr von Ende Juni 1875 bis dahin 1876 auf SS 983 033
gegen SS 921 714 im Vorjahre. Davon verblieb, nach Abzug der
Betriebs- und Unterhaltungskosten, ein Reingewinn von SS 495 360
oder 4,09! pCt. auf das Anlagecapital, so dass die Colonialcasse zur )
Deckung der Zinsen noch einenZuschuss von SS 180 990 leisten musste-
Wir wollen hier die Bemerkung einschieben, dass die bis
Ende 1875 fertigen Eisenbahnen durchschnittlich in Victoria SS
7000, in Neu-Siid-Wales SS 16 820, in Queensland SS 18 000 und in
Neu-Seeland SS 6000 pro Mile gekostet haben. Die Spurweite ist
in den Australischen Colonien verschieden: in Neu-Seeland und
Tasmanien (wenigstens hier auf der Hauptbahn) 3 Fuss 6 Zoll, in
Neu-Süd-Wales 4 Fuss 8% Zoll, in Victoria 5 Fuss 3 Zoll und in
Süd- Australien 5 Fuss 3 Zoll und 3 Fuss 6 Zoll.
Die Colonie Queensland besass am 30. Juni 1876 an fertigen
Eisenbahnen 282 Miles und weitere 150 Miles waren noch im Bau
begriffen.
Zu Anfang Juni 1876 begannen in dieser Colonie die Arbeiten
auf den ersten 52 Miles der Bahn, welche, als Verlängerung der
von Brisbane auslaufenden Western Railway, von Dalby nach Roma
führen soll.
Im August 1876 machte das neue Ministerium, unter Mr.
Thorn als Premier, dem Parlamente eine Vorlage, nach welcher
in vier grossen Abtheilungen der Colonie sehr beträchtliche Areale
im Gesammtumfange von 30 170 000 Acres Land reservirt werden
sollten, um daraus die Mittel für den Bau von weiteren 370 Miles
Eisenbahnen zu gewinnen. Die Kosten waren auf SS 2 220 000, d.
i. SS 6000 pro Mile, veranschlagt. Die Assembly gab zwar ihre
Zustimmung, aber der Legislative Council (Oberhaus) lehnte ab.
Das Ministerium beabsichtigte jedoch, dieselbe Vorlage mit einigen
Abänderungen beim nächsten Parlament wieder einzubringen und
wird in der Zwischenzeit die Vorarbeiten so weit fördern, dass
der Bau dann sofort beginnen kann.
West-Australien. Der Legislative Council der Colonie
West- Australien hat derjenigen Gesellschaft, welche den Bau einer
Eisenbahn von Fremantle, einer Municipalstadt an der Mündung
des Swan Flusses mit 3260 Seelen, nach Perth und Guildford auf
eigene Kosten ausführen will, eine 6-proc. Garantie auf zehn Jahre
zugestanden. Die City of Perth ist die Episcopal- und Haupt-
stadt der Colonie mit über 5000 Einwohnern und liegt, zwölf
Miles von Fremantle entfernt, ebenfalls am Swan Flusse. Guilford
ist ein blühendes kleines Städtchen, neun Miles nordöstlich von Perth
am Zusammenflüsse der Helena und Avon Flüsse. Da sich aber bis
jetzt keine derartige Gesellschaft hat finden wollen, so soll eine
öffentliche Anleihe gemacht werden, um den Bau auszuführen. •
In Folge von Streitigkeiten zwischen den Bauunternehmern
wurden im October 1876 die angefangenen Bauten auf der von
Champion Bay aus, in 28° 44' südl. Br. u. 114° 40' östl. L. Gr.,
bis auf Weiteres gänzlich eingestellt.
Im Jahre 1876 besass die Colonie fertige Eisenbahnen in
der Länge von 38 Miles, während noch an 33 Miles gearbeitet wurde.
Tasmanien. In dieserColonie sind jetztl50MilesStaatseisen-
bahnen in Betrieb und 17 Miles im Bau begriffen. Dazu kommt
noch eine 5% Miles lange Privatbahn. Der Bericht der Regie-
rungsingenieure, welche die nun fertige Main Line, die die Insel
Tasmanien von Launceston im Norden nach Hobart Town im Sü-
den der Colonie durchläuft, zu inspiciren hatten, ist für die Bau-
unternehmer Messrs. Edwin Clark, Punchard and Co. in London
sehr ungünstig ausgefallen. Die Bahn ist nicht im Stande, die
stipulirte Fahrgeschwindigkeit von 23 Miles in der Stunde ohne
grosse Gefahr zu leisten. In Folge dessen weigert sich die Re-
gierung, die restirenden Baugelder, sowie auch die garantirten
jährlichen 5-proc. Zinsen auf ein Baukapital von SS 650 000 aus-
zuzahlen. Als nun aber die Unternehmer mit der Betriebsein-
stellung der Bahn drohten, entschloss sich das Parlament zu einer
vorläufigen Zahlung von SS 15 000, bis die Streitfrage verglichen
oder durch die Gerichte entschieden sei. Die Bahn ward also in
Betrieb gesetzt.
Auf Neu-Seeland wurde zu Anfang Februar 1876 die
Bahn von Timaru nach Christchurch, die wichtigste unter den
bisher eröffneten Eisenbahnen dieser Colonie, auf ihrer ganzen
Länge von 102 Miles dem Verkehr übergeben. Timaru ist eine
rasch aufblühende Stadt in der Provinz Canterbury am südwest-
lichen Ende der Ninety Mile Beach, liegt ungefähr in der Mitte
: von Dunedin und Christchurch und zählt über 1800 Einwohner.
Christchurch dagegen ist die wichtige und schöne Hauptstadt
der Provinz Canterbury am Avon Flusse und fünf Miles von des-
sen Mündung in die See, mit einer Bevölkerung (im Mai 1876)
von 10 772 Seelen.
Der Honorable Mr. E. Richarclson, Minister für öffentliche
Arbeiten der Colonie Neu-Seeland, gab am 25. Juli 1S76 im ver-
sammelten Parlamente folgende Erklärung über den Stand der
Eisenbahnen ab. Auf der Nordinsel war der Bau von 392 und
auf der Südinsel der von 638, also zusammen von 1030 Miles, vom
Parlamente bewilligt worden. Davon befanden sich resp. 145 und
404, d. i. 549 Miles, im öffentlichen Verkehr, und an resp. 183 u.
199, d. i. 382 Miles, wurde gearbeitet, während auf den übrigen
99 Miles der Bau noch nicht angefangen hatte. Im verflossenen
Jahre waren SS 1 639 014 und bislang überhaupt SS 5 215 018 für
Eisenbahnbauten vorausgabt worden, und bis zum Jahre 1878
müssen noch weitere Zahlungen im Betrage von SS 983 253 ge-
leistet werden, ln dieser Totalsumme sind alle abgeschlossenen
Contracte und alles aus England beorderte Betriebsmaterial ein-
geschlossen. Nach der Calculation des Ministers würden die ferti-
gen Bahnen im nächsten Jahre einen Reingewinn von ungefähr
drei Procent auf das Anlagekapital abwei’fen.
Was die Telegraphenlänge anlangt, so besassen die sieben
Australischen Colonien am Schlüsse des Jahres 1875 im Ganzen
22 819 Miles fertiger Telegraphen. Davon entfielen auf Neu-Süd-
Wales 8012, auf Queensland 3956 (am 30. Juni 1876 schon 4609% )j
auf Süd-Australien 3904 (im J. 1876 wurden weitere 447 Miles er-
öffnet), auf Neu-Seeland 3156, auf Victoria 2629, auf West-Austra-
lien 766 und auf Tasmanien 396. H. Gr
Verlegt und ncrausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
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Deutscher
Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
^iebzelinfer Jahrgang. /;4'c
_ — -
Berlin, den 26. März 1877.
Die rechtzeitige Erneuerung des Abonnements wird höf liehst erbeten.
Dieser Nummer liegt No. 5 des „Anzeigers überzähliger Güter und Gepäckstücke“ bei.
Iuhalt: Die Bedeutung- der Einheits-Classification des neueu Tarifes. — Ueber secundären Betrieb auf Hauptbahnen. — General- Ver-
sammlung des V. D. Eisenb.-Verw. — Oesterreichisch-Ungarische Correspondenz. — Bauten der Köln-Mindener Eisenbahn. — Betriebsmaterial der
Sächsischen Eisenbahnen. — Die Schweizerische Nationalbahn. — Literatur. — Berichtigung. — Offieielle Anzeigen: 1. Einlösungen. 2. Tarif-
änderungen 3. Uebersicht der entbehrlichen etc. Wagen. 4. Verloosungcn. 5. Submissionen. 6. Submissions-Resultate. — Privat-Anzeigen.
Die Bedeutung der Einheits-Classification des neuen
Tarifes.
Die endliche Herstellung eines Einlieits-Tarif-Schemas wird
so lebhaft begrüsst und man beglückwünscht sich gegenseitig so
wrarm, dass man glauben möchte, der Einheits-Tarif sei ge-
funden. Allerdings könnten die Protocolle der Bezirks-Berathun-
gen in der zwölften Stunde genug zu denken gegeben haben, da
in jeder Gruppe specielle Wünsche über die Classenbildung laut
wurden, und aus den Erklärungen der nicht staatlichen Eisen-
bahn-Vertreter für jeden nicht Voreingenommenen klar wurde,
dass die Bestrebungen auf günstige Maximaltarifsätze und un-
beschränkte Erstellung von Ausnahmetarifen sich richteten: der
Rest ist eben Staffage.
Für diejenigen, denen die Errichtung der wirklichen Tarif-
Einheit als Ziel des zu Erreichenden vorgeschwebt, möchte es
nützlich sein, ihre Erwartungen herabzumindern und sich an den
Gedanken zu gewöhnen , dass eine Einheits - Classification mit
Schema kein Einheitstarif ist. Man braucht weder Pessimist zu
sein noch vielen Scharfsinn aufzuwenden um zuzugestehen, dass
die Phase, in die wir getreten, keine erheblich vorgeschrittene ist,
dass die Einheit, die erreicht wurde, vielmehr Phrase als Tliat-
sache ist.
Zweifellos hat zur gelegenen Zeit das geflügelte Wort von
der „formellen Einheit und materiellen Ungebundenheit“ seinen
Einfluss auf viele Unschlüssige geübt. Es klang so verlockend
vieldeutig und ist hierin das Criterium seines Erfolges zu suchen,
da Viele meinten, es müsste bei dem Worte sich ja wohl etwas
denken lassen! Jedenfalls ist Eines hierdurch erwiesen, dass es besser
gewesen wäre practische Urtheile zuzulassen, um den doctrinären
Auffassungen des grünen Tisches als Probirstein zu dienen.
Vor der Hand werden wir uns damit begnügen müssen,
dass die Entschiedenheit mit der die Reichsbahn -Idee aufgetre-
ten ist, mindestens zu der Erkenntniss der Möglichkeit der „for-
mellen Einheit“ getrieben. Viel ist zwar nicht erreicht, da man
recht wohl „scheinbare Einheit“ jenem euphonischen Worte substi-
tuiren kann. Immerhin werden wir, wie die Engländer, die er-
freuliche Thatsache registriren können, dass statt wie bisher,
die Classification den Tarifen vorzudrucken, man sich nunmehr
mit dem Vordruck der Ausnahmen begnügen kann. Diese werden
allerdings wie Pilze in Form von Declassificationen und Ausnahme-
tarifen aus dem Boden schiessen, und so die Druckkosten vor-
läufig auf alter Höhe halten, da in Deutschland die „materielle
Ungebundenheit“ nicht ganz ungedruckt und uncontrolirt sich
ihres Daseins erfreuen dürfte. Für das Publikum wird es unter
Umständen eine recht lohnende Beschäftigung sein — wie bisher
auch — erfolgreich durch Umcartirungen vereinbarten Verbands-
tarifen Concurrenz zu machen d. h. im Allgemeinen wird es die
alte Sache im neuen Gewände sein.
In wenigen Worten wird sich das Gesagte begründen lassen.
Will man trotz der Verschiedenheit der Wirthschaftsgebiete zwischen
den nordischen Meeren und dem Bodensee, dem Rhein und dem
Memel in den internen wie durchgehenden Verkehren die Ein-
heits-Classification einführen, wird von einem Einheits-Tarif über-
haupt nicht die Rede sein können, sobald man im Princip ver-
schiedene Maximalsätze zulässt. Es ist wohl nicht statthaft auzu-
nehmen, dass man verschiedene Maximalsätze fordert und bewil-
ligt, um trotz derselben sich über gleiche Grundtaxen für die ver-
schiedenen Classen zu vereinigen.
Wären die Tarif- Einheitssätze Maximaltaxen und überall
dieselben, müssten sie notb wendig so hoch gegriffen werden, dass
die schwierigst zu betreibende Bahn — von der Finanzirung ab-
zuselien — für sich allein bewirthschaftet, existenzfähig ist, da bei-
spielsweise die Scliwarzwald-Bahuen einen Ausfalls-Ausgleich nicht
in den Ueberschüssen der Rheinischen Bahnen finden möchten, da
sich’s eben um ganz verschiedene Cassen handelt. Natürlich
würden die hohen Maximaltaxen, soweit irgend augänglich, als
Grundtaxen zur Verwendung kommen, und das Publikum wird
mit wenig eigener Befriedigung den Effect der neuen Einheit ver-
spüren. Sowie, und das ist unausbleiblich, volles- oder eisen-
bahnwirthschaftliche zwingende Gründe mitsprechen, kann nur
und muss durch Ausnahmen nacligebolfeu werden und mit der
Einheit ist’s vorbei.
Wird endlich bei Annahme gleicher Maximaltaxen die rer-
nunftgemässe Regelung der Grundtaxeu nach den Selbstkosten
beschlossen, hört die Einheitlichkeit abermals auf.
322
Mit dem Zugeständnisse selbst, dass die für gewisse Güter
im Tarifschema vorgesehenen Ausnahme - Tarife als eine Art von
Einheitlichkeit mit durchgehen möchten, werden die obigen Be-
trachtungen erwiesen haben, dass mit der formellen Einheit, die
Einheit, welche wir meinen, die des Tarifes, nicht zu erreichen
sein wird.
Zusammenfallen kann dies vielleicht für bestimmt abge-
grenzte homogene Bahnwirthschafts- oder politisch einheitliche
Gebiete mit ausschliesslichem Staatsbetriebe, man mag als Mass-
stab für die Nomenclaturen der Classen den Werth oder die Wir-
kung der Taxen auf das Transportquantum annehmen. Man hat
nichts Anderes als ein Prokrustesbett geschaffen, in das nur
wenige Glückliche ungestaucht oder ungereckt hineinpassen.
In unserm Falle wird es indess hoffentlich das Mass sein,
durch welches die Vielartigkeit der Verkehrsbedingungen und
Jedem greifbar dargestellt werden wird, dass allgemein gütige
Namen-Classificationen stets Prokrustesbetten sind, d. h. Schablonen
zu gewaltsamer Gleichmacherei, die der lebendige Verkehr als
unpassend stets mit Krach beseitigen wird, wenn nicht rationelle
Reformen in verständnisvollerer Weise die Wege dauernd ebnen.
Die formelle ohne die materielle Einheit ist eben nichts als
ein Scheinbild der Tarifeinheit, eine Phrase, über deren Bedeu-
tung der practische wie wissenschaftliche Eisenbahnfachmann,
welcher einige Tage zu seiner Information englische Zustände an-
sieht, sich sehr schnell klar wird. Ueberall tritt demselben als
Correctiv der formellen Freiheit die absoluteste materielle Unge-
bundenheit, d. h. die Negation der Ersteren, die unbestrittene
und unbeschränkte Anerkennung der thatsächlichen Vielartigkeit
entgegen und der Rückschluss liegt nahe : wird durch diese rück-
sichtslose Praxis nicht die Starrheit des Tarifschemas gebrochen,
unschädlich gemacht, so wird Letzteres eben schädlich den Ver-
kehr beeinflussen, und da in Deutschland die englische Praxis
unmöglich ist — wie ich anderorts weitläufig dargethan — so
werden wir die neue Einheit bald durch eine thatsächliche, den
Deutschen Verhältnissen angepasste ersetzt wünschen.
Die Elemente hierzu habe ich in No. 91 dieses Blattes v. J.
angedeutet und möchte es genügen, dieselben dahin zu resumiren,
dass Einheitsgrundtaxen nach dem Principe der Selbstkosten und
Rente über die verschiedensten Bahnen möglich sind, sobald man,
von bestimmten Normalien ausgehend, Betriebskosten und Anlage-
Capital- Verzinsung in Längen umrechnet und die hieraus und
aus den Bahnlängen gebildeten Tarif längen den Ersteren sub-
stituirt. Hierin liegt der Anfang zur materiellen Einheitlichkeit
und die Folgen würden sich als hochbedeutend auch auf dem
Gebiete der Statistik herausstellen, da die Tarif längen die wirk-
liche Leistung der Bahnen den sonstigen Zahlen gegenüberstellen,
und Rückschlüsse dahin gestatten werden, ob man sparsam arbeitet,
oder wo im Betriebe oder der allgemeinen Verwaltung gespart
werden kann. Der Einwand, dass in Concurrenzfragen man doch
nur Bahnlängen wird rechnen können, ist doppelt hinfällig; denn
auf Grund der Tariflängen wird man sich erst über die Selbstkosten
klar werden, und die Concurrenzen werden sich nicht mehr blind
hinein werfen, da die wirkliche Leistung durch die Tarif länge als
Massstab gegeben ist. Wer trotz dieses Massstabes unterbietet,
wird es mindestens später mit Bewusstsein thun und zur Verant-
wortung gezogen werden können.
Das zweite Mittel zum Einheitstarif zu gelangen, ist eine
vollständige Werthclassification mit Rücksicht auf den Orts- und
Tageswerth einzuführen, aber nicht nur dem Namen nach, d. h.
nach Namen, sondern der That nach, d. h. durch obligatorische
Werthdeclaration. Diese stimmt überall und stets mit den That-
sachen und die Prämie, welche erhoben wird nach der Massgabe
des declarirten Werthes und der Entfernung, bildet das Supple-
ment zur Einheitstaxe und veranlasst thatsächlich diejenigen
Variationen im Transportpreis, die man von einer Namensclassifi-
cation nur in den Köpfen der Aufsteller, nicht aber nach den in
Orts- und Tagesverhältnissen bestehenden Massstäben erwarten
kann, da die Werthe täglich und in nicht zu fixirender Weise auf
3000 Kilometer Entfernung schwanken werden. Das starre Tarif-
schema sieht neben diesen Thatsachen, denen man sich so leicht
nähern kann, recht arm und auf Ausnahmen specuiirend aus.
Der einzige mir gemachte Einwand, dass das Publicum
durch falsche Werthdeclarationen die Bahnen betrügen wird, ist,
wie der gegen die Tarifdistanzen gemachte Einwand, doppelt hin-
fällig. Zunächst wird heute dies Betrügen nach Namen minde-
stens ebenso leicht sein, da bei der Massenbewegung Niemand
Zeit hat, und bei der Unkenntniss der Beamten auch Niemand im
Stande ist zu prüfen, ob die Frachtbriefdeclarationen mit den
Waaren übereinstimmen; dass es der Eisenbahn auch gleichgiltig
sein kann, ob z. B. Englisches Roheisen als heimisches gefahren
wird, wenn der Versender die Bahn in Verlustfällen durch seine
Declaration von der höherenEutschädigung befreit, dass aber endlich
der Gewinn sehr hoch anzuschlagen sein wird, wenn nach einer
Zeit versuchter kleinlicher Betrügereien das Rechtsbewusstsein
sich durch die obligatorische Werth Versicherung einerseits und
die volle Haftpflicht andererseits von der Stufe wieder heraufar-
beitet, auf die es durch die Wagenausnutzungstheorie hinabge-
drückt worden. Jede Sorge, es könnten sich dauernde Verluste
an eine Classification nach dem thatsächlichen Werthe knüpfen,
halte ich für unbegründet, da die Garantie des declarirten Wer-
thes die Eisenbahn von den Speculanten befreit, welche mit Hilfe
der Versicherungsbanken die Bahnen ausnutzen. Dass diesen
beiden Tariffactoren: der Tariflänge und der Classification auf
Grund der Werthdeclaration die Zukunft gehört, geht aus dem
klaren und einfachen Zusammenhänge mit den Thatsachen gegen-
über der Geschraubtheit und Willkühr jedes anderen Systems
hervor. Trommer.
Wir haben zwar den vorstehenden Artikel unseres ge-
schätzten Mitarbeiters über die Bedeutung der endlich zum Ab-
schluss gekommenen Tarif-Reform zum Abdruck gebracht, können
aber nicht die Bemerkung unterdrücken, dass der gegenwärtige
Zeitpunkt uns sehr wenig geeignet erscheint, über das mit vieler
Mühe unter reger Mitwirkung der practischen Eisenbahn-Sach-
verständigen wie der Transport-Interessenten glücklich zu Stande
gekommene Tarif-Reformwerk abzusprechen. Uns scheint es viel
sachgemässer zu sein, statt jetzt schon abzuurtheilen, abzuwarten,
wie sich das noch nicht ins Leben getretene neue Tarifsystem in
der Praxis bewähren wird. Die Redaction.
Ueber secundären Betrieb auf Hauptbahnen.
Der ministerielle Entwurf einer Sicherheits-Ordnung für die
normalspurigen Eisenbahnen in Preussen, auf welche das Bahn-
polizei - Reglement und die Signalordnung für die Eisenbahnen
Deutschlands vom 4. Januar 1875 keine Anwendung finden, schreibt
unter Anderm vor:
In § 5.
Die Locomotiven sind mit Läutewerken auszurüsten etc.
In § 15.
Die Bahnstrecke ist an jedem Tage mindestens einmal zu
revidiren.
An besonders gefährdeten Stellen ist bei einer Fahrgeschwin-
digkeit der Züge von mehr als 15 Kilom. in der Stunde eine Bahn-
bewachung erforderlich.
Bei Annäherung eines Zuges oder einer Locomotive an einen
nicht bewachten Niveau-Uebergang hat der Locomotivführer das
Läutewerk der Locomotive in Bewegung zu setzen.
In § 19.
Grössere Fahrgeschwindigkeiten als 30 Kilom. pro Stunde
dürfen nicht gestattet werden.
In § 33.
Das Publikum darf die Bahn nur an den zu Ueberfahrten
und Uebergängen bestimmten Stellen überschreiten, und zwar
nur so lange, als sich kein Zug nähert.
Die von der geschäftsführenden Direction des Vereins Deutscher
Eisenbahn-Verwaltungen im Jahre 1876 herausgegebenen Grund-
züge für die Gestaltung der secundären Eisenbahnen, redigirt von
der technischen Commission des Vereins, schreiben vox-, für secun-
däre Bahnen mit normaler Spurweite, welche au die Hauptbahnen
323
anschliessen und auf denen eine Geschwindigkeit bis 40 Kilom.
pro Stunde zugelassen werden soll :
In § 28.
Absperrungen von Wegeübergängen sind nur bei Fahrgeschwin-
digkeiten von mehr als 15 Kilom. pro Stunde erforderlich, und
bei 15—30 Kilom Geschwindigkeit pro Stunde auf die frequenteren
Fahrwege zu beschränken.
In § 82.
Bei Geschwindigkeiten über 15 und bis 30 Kilom. pro Stunde
ist an besonders gefährdeten Stellen eine Bahnhewachung er-
forderlich.
Wenn man diese, zunächst für Nebenlinien (Secundärbahnen)
aufgestellten Grundzüge auf Hauptlinien anwendet, welche ohne
Ausnahme in Construction und Einrichtung allen sonstigen, an qu.
Secundärbahnen gestellten Anforderungen in vollkommenstem
Masse genügen, so findet man, dass die Güterzüge auch in Bezug
auf Fahrgeschwindigkeit sich innerhalb derjenigen Grenzen (15 — 30
Km. pro Stunde) bewegen, für welche eine durchgehende Babn-
bewachung nicht für nothwendig erachtet wird. Es liegt sonach
kein Grund vor, diese Vergünstigungen nicht auch auf sämmtliche
Güterzüge der Hauptbahnen auszudehnen, mindestens aber der-
jenigen Linien, auf welchen, wie namentlich bei eingeleisigen
Bahnen, der Verkehr nur ein mässiger ist.
Während bisher jeder noch so langsam fahrende Güterzug
die Anwesenheit der Wärter auf ihrem Posten, d. h. einem be-
stimmten Punkte der von ihnen zu beaufsichtigenden Strecke, er-
fordert, zum Zwecke der Bedienung der Wegeübergangsbarrieren,
werden dieselben andernfalls für die Sicherheit des Betriebes in
der Weise nutzbar gemacht werden können, dass sie ihre Strecke
mit Aufmerksamkeit revidiren und dringende Reparaturen, als
Unterstopfen loser Schwellen, Anziehen loser Bolzen, Umnageln
gehobener oder verdrückter Schienennägel etc. sofort auszuführen
was ihnen bisher auf verkehrreicheren Bahnen ganz, auf minder
verkehrreichen mehr oder weniger unmöglich gemacht ist. Es
erscheint genügend, dass sie beim Passiren der schnellfahrenden
Personenzüge auf ihrem Posten sind.
Sieht man die Fahrpläne an, so findet man, dass während
der Nacht auf Bahnstrecken von bedeutender Ausdehnung ledig-
lich einige wenige Güterzüge coursiren und dort thatsächlich ein
secundärer Betrieb, jedoch ohne die Vortheile eines solchen be-
steht. Die Transportkosten werden durch das unverhältnissmässig
grosse Bahnbewachungspersonal bedeutend vermehrt.
Auf anderen Bahnstrecken coursirt ausserdem in einer oder
in beiden Richtungen ein unrentabler Nacht-Personenzug, welcher
sich zur Erzielung eines durchweg secundären Betriebes ohne
wesentlichen Nachtheil für den Verkehr entweder entsprechend
verlegen oder da einstellen lässt, wo die Hauptorte dieser Ver-
kehrslinie auf einem andern, wenn auch kleinen Umwege mit
einander in Verbindung stehen.
Derartige Bahnstrecken, nach ihren zeitweisen Verkehrs-
verhältnissen, als Secundärbahnen mit ihren Vortheilen zu be-
handeln, kann bei Nachtzeit um so weniger einem Bedenken
unterliegen, als der grösste Theil aller Wegeübergänge während
der Nacht gar nicht, ein anderer Theil nur selten passirt wird und
daher eine Bewachung resp. Bedienung der Barrieren entbehrlich
macht.
Der Zweck der Bahnbewachung und Bedienung der Wege-
übergangs-Barrieren, sowie der letzteren selbst, besteht in erster
Linie darin, das auf der Bahn reisende Publicum gegen Gefahren
zu schützen, weil dieses nicht in der Lage ist, selbst sich schützen
zu können. Anders verhält es sich mit den Passanten der Wege-
übergänge. Dieselben kennen die Puncte der Gefahr, wissen
genau, von welchen Richtungen solche zu erwarten ist und sind
sonach, wenn zufällig eine Gefahr im Anzuge sein sollte, in der
Lage, sich dagegen schützen zu können. Sie werden, wenn auf
eigene Vorsicht angewiesen, dieses vielleicht in wirksamerer Weise
thun, als wenn sie, und oft blindlings, sich auf den Schutz der
vielfach unzuverlässigen Wärter verlassen. Auf grösseren Bahn-
strecken kommt es täglich vor, dass ein oder der andere Wärter
für diesen oder jenen Zug die Wegeübergangsbarrieren nicht ge-
schlossen hat, sei es, dass er eingeschlafen oder nach seiner nahen
Behausung gegangen oder bei Revision seiner Strecke von dem
Zuge überrascht worden ist. Derartige Fälle kommen noch
häufiger bei Nachtzeit und da vor, wro nur wenige Züge in grossen
Zwischenräumen coursiren und die Wärter nicht genügende Be-
schäftigung finden. Sie kommen ferner häufig vor bei unregel-
mässigem Betriebe. Auch ist es nichts Ungewöhnliches, dass
Menschen oder Thiere beim Niederlassen der Schlagbarrieren
durch dieselben verletzt oder Fuhrwerke zwischen denselben ein-
geschlossen werden.
Die Züge resp. die in denselben befindlichen Personen
werden dadurch im Allgemeinen nicht gefährdet, wohl aber die
Passanten der Wegeübergänge, welche die nöthige Vorsicht ausser
Acht lassen und blindlings auf die Wachsamkeit der Wärter ver-
trauen.
Es erscheint demnach nicht gewagt, anzunehmen, dass, wenn
man von einzelnen besonders gefährdeten Punkten ahsieht, aus
einer mangelnden Bedienung der Wegeübergangsbarrieren min-
destens nicht mehr Unfälle erwachsen werden, als bisher.
Für den Selbstschutz bei Nacht lässt sich noch anführen,
dass eine etwa nahende Gefahr an dem Geräusch des Zuges auf
bedeutend grössere Entfernung zu erkennen ist als bei Tage, auch
würden zur vermehrten Sicherheit die in den § § 5 und 15 des
ministeriellen Entwurfs vorgesehenen Läutewerke der Maschinen,
falls solche überhaupt für nothwendig erachtet werden, unausge-
setzt von einer Station bis zur andern in Thätigkeit erhalten
werden können.
Auf den Amerikanischen Bahnen findet bekanntlich eine Be-
wachung selbst für die schnellfahrenden Personenzüge nur an
einzelnen besonders gefährdeten Punkten statt und ist wohl bis-
her nicht nachgewiesen, dass gerade aus der mangelnden Be-
wachung der Wegeübergänge dort verhältnissmässig mehr Unfälle
entstanden sind, als auf Deutschen Bahnen.
Man beschränke also die bezüglichen Bestimmungen des
Bahnpolizei -Reglements und der Signalordnung wenigstens auf
Personenzüge und gestatte für Güterzüge den secundären Betrieb
mit den dafür in Aussicht gestellten Vortheilen. Man wird den Bahnen
und dem Handel damit einen grossen Dienst erweisen.
Schröder.
Die diesjährige General -Versammlung des Vereins
Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen
wird nach dem Beschlüsse der Münchener General-Versammlung
im Haag abgehalten und zwar findet dieselbe in Folge neueren
Beschlusses Donnerstag, dfn 19. Juli und die darauf folgenden
Tage statt.
Oesterreichisch-Ungarische Correspondenz.
Wien, 19. März 1877. (Parlamentarisches. Braunau-Strass-
walclien. Prag-Dux. Wien-Aspang. Brünn-Rossitz. Incompatibili-
täten. Staatsbahnen. Personen- und Gütertarife. Concession für
Elbogen-Neusattel. Bedenken gegen die Verkehrsvorschriften.
Börsen Stimmung.)
Nulla dies sine linea. Die Eisenbahnverhandlungen
beschäftigen täglich das Plenum oder den Ausschuss der beiden
Häuser des Oesterreichischen Reichsrathes. Wir können uns nur
referirend verhalten und werden die Kritik in selbstständigen Ar-
tikeln folgen lassen. Die Oesterreichisclie Regierung scheint das
Gesammtresultat der parlamentarischen Debatten abzuwarten,
denn wir begegnen auffallend weniger Erlässen als zuvor. Eine
gleiche zuwartende Haltung ist auch bei der Ungarischen Re-
gierung bemerkbar, wo die Eisenbahnfragen nach den Feiertagen
angehen wrerden. Ausser einer noch nicht beantworteten Inter-
pellation über die inländische Deckung des Kohlenbedarfs der
Bahn Verwaltungen ist in dieser Session des Ungarischen Land-
tages noch nichts in Bahnangelegenheiten vorgekommen.
Der Gesetzentwurf über den Ankauf der Braunau-
Strasswralchener Bahn um den Betrag von 875 000 Fl. bot
wüeder unserm Eisenbahn-Cato, dem Abg. Kronawetter Anlass,
324
Verdächtigungen nach allen Seiten hin auszustreuen, wegen wel-
cher ihn die einer unlautern Gründung beschuldigte „Neue Freie
Presse“ einen niederträchtigen Lügner nennt. Der Erwerb einer
Bahn, welche rund 5 Millionen Gulden gekostet hat, um kaum
den fünften Theil, war auch seinen dermalen Secundanten nicht
recht; die Extreme berühren sich eben. Diesen Herren wäre es
lieber, wenn es gar keine Bahn gäbe, oder wenigstens, dass die
momentan nicht rentirenden Linien aufgelassen, der Boden zum
Acker umgepflügt und die Schienen als altes Brucheisen verkauft
würden. Die demokratischen Anschauungen gehen wieder dahin,
dass der Staat die ihre Auslagen nicht deckenden Bahnen seque-
striren und die auf den Betrieb verwendeten Kosten den Actio-
nären und Prioritätsgläubigern in Aufrechnung bringen möge,
wodurch er nach Verlauf einer Reihe von Jahren ohne allen Kauf-
schilling das Eigenthum solcher Bahnen erlangen kann, ein sehr
einfaches Recept, welches der Handelsminister nicht acceptiren
konnte; er berief sich vielmehr auf die vorjährige Initiative des
Ausschusses, dass der Ankauf der Dniesterbahn dem Hause em-
pfohlen wurde, worin auch die Räthlichkeit der staatlichen Er-
werbung der nothleidenden ungarantirten Bahnen ausgedrückt
ist. Nur mit schwacher Majorität ging das Gesetz durch. Die
Regierung wird wohl doch den Betrieb dieser Bahn der Elisa-
beth-Westbahn für immer übertragen müssen, welche dieselbe
schon viel früher gekauft und den Interessenten mehr geboten
hätte, wenn der Curator nicht aus übertriebener Scrupulosität
noch mehr für die Prioritätsgläubiger hätte erzielen wollen, wäh-
rend jetzt der günstigere Zeitpunkt versäumt ist.
Einen heftigeren Kampf kostete die Durchbringung des Ge-
setzes über die Gewährung eines Staatsvorschusses von einer Mil-
lion Gulden an die Prag-Duxer Bahn zum Ausbau der Strecke
Brüx-Klostergrab. Die Regierung musste von ihren Getreuen
den Vorwurf der Systemlosigkeit in der Eisenbahn-Politik und der
Depossedirung der Prioritäten-Gläubiger durch das als eine Lan-
des-Calamität bezeichnete Curatoren-Gesetz hören. Als ob sich
die Eisenbahn -Sanirungen nach Einer Schablone vornehmen
Hessen und als ob dem Investitions-Darleiher nicht auch ohne
Zustimmung der doch gesetzlich durch den Curator vertretenen
Gläubiger die Priorität gebühre, da doch das Gut zu deren eige-
nem Nutzen meliorirt, factisch die Bahn durch ein solches Dar-
lehen erst existenz- und ertragsfähig gemacht wird. Der Handels-
minister wies dieses Interesse der Obligationäre ausführlich nach,
ferner, dass durch die fragliche Gesetzes-Vorlage allein der Credit
der Prag-Duxer Prioritäten sich gehoben hat, endlich gegenüber
den diesbezüglichen Bemerkungen, dass der Erwerbung dieser
Bahn durch den Staat in keiner Weise präjudizirt ist.
Die Ausschuss-Verhandlungen über die nur gegen 30jährige
Steuerfreiheit zu concessionirende Localbahn Wien-Aspang
zeugten von einer allzugrossen Aengstlichkeit und Rigorosität.
Es sei ein Danaer-Geschenk; warum wolle denn eine so geld-
kräftige und vertrauenswürdige Gesellschaft, wie die Societe beige
de chemin de fer ein so unrentables Unternehmen entriren. Wenn
sie auch jetzt nicht mit Forderungen an den Staat herantrete, so
werden diese deshalb doch nicht ausbleiben; auch der unbedeu-
tende Ausgangsort begründe ein Misstrauen. Dagegen bemerkte
Dr. Herbst: eine von Wien ausgehende Bahn habe kein Betriebs-
deficit zu befürchten und um den Hintergedanken der Gesell-
schaft habe man sich nicht zu kümmern. Darüber gab endlich
der Handelsminister Auskunft: die Societe wolle in Oesterreich
festen Fuss fassen, um Belgisches Capital besser als zu Hause
zu verwerthen; sie habe 1'6 Millionen Gulden Caution erlegt; be-
züglich ihrer dereinstigen Prioritäten-Ausgabe sei der Geldmarkt
durch ausreichende Cautelen geschützt. Die Gesetzvorlage wird
dem Plenum zur Annahme empfohlen.
Auch der unaussprechliche Incompatibilitäts - Aus-
schuss machte sich mit den Bahnen zu schaffen. Nach dem
beantragten Gesetz-Entwurf erlischt das Mandat eines Mitgliedes
des Hauses der Abgeordneten, wenn es „. . . . b) Inhaber, Con-
cessionär, Verwaltungs- oder Aufsichtsrath, Vorstandsmitglied,
Beamter oder administrativer Leiter einer Erwerbs-Unternehmung
wird, welche vom Staate eine dauernde Subvention oder Ertrags-
Garantie geniesst oder deren Bestand auf einer dauernden Ge-
schäfts-Verbindung mit dem Staate beruht; eventuell c) die Con-
cession zum Baue einer Eisenbahn erwirbt oder die Ausführung
von Bau-Unternehmungen oder Lieferungen für die Regierung
übernimmt. Es kann jedoch wiedergew'ählt werden. Die Neu-
wahl ist sofort einzuleiten. Wird die Anwendbarkeit der vor-
stehenden Bestimmungen in einzelnen Fällen bestritten, so ent-
scheidet darüber das Haus der Abgeordneten.“ Nach einer län-
geren Debatte wird beschlossen, für gewisse näher zu bestim-
mende Fälle die Unvereinbarkeit des Mandats eines Abgeordneten,
für andere Fälle die Nothwendigkeit, dass sich der Betreffende
einer Neuwahl zu unterziehen habe, auszusprechen. Nach den
diesbezüglich im Ungarischen Parlamente gemachten Erfahrungen
würde der Anspruch absoluter Incompatibilität dasselbe seiner
erfahrensten Berather in Eisenbahnsachen berauben.
Heute erst wurde nach längerer Debattirung die Vereini-
gung der Brünn-Rossitzer mit der Oesterreichische n
Staatsbahn im Abgeordnetenhause genehmigt. Die Brünner
Handelskammer und deren reichsräth liehe Vertreter wollten, dass
diese Genehmigung von der Revision der gegenwärtigen Tarifsätze
für Mineralkohle dieser Bahnen abhängig gemacht werde; die
Einwendung, dass Tarif-Ermässigungen bei einer kleinen Bahn
nur geringe Bedeutung habe, enthalte ein falsches Princip; die
Fusion betreffe nicht eine bankerotte, sondern eine ganz gut
situirte Bahn, für deren Erwerbung Opfer gefordert werden dür-
fen. Der Handelsminister führte dagegen aus, dass der Staat
mehr Vortheile aus der Fusion ziehe, als die Oesterreichische
Staatsbahn; diese wäre berechtigt gewesen, eine Erhöhung der
Staatsgarantie anzusprechen, wenn ein Verzicht concessionsmäs-
siger Ansprüche verlangt worden wäre; eine Ermässigung der
Kohlentarife wäre mit der Inanspruchnahme der Staatsgarantie
identisch; um einen solchen Preis würde auch die Staatsbahn die
Fusion ablehnen; die Brünn-Rossitzer Bahn wird über kurz oder
lang verlängert werden, dann hört sie auf eine Localbahn zu sein
und der Moment zur Lösung der Kohlenfrage im Sinne der
Brünner Industriellen wird dann gekommen sein.
Im Berichte des Eisenbahn-Ausschusses des Abgeordneten-
hauses über das Erforderniss der Staatsbahnen werden
deren Betriebsresultate mit denen der 10 ertraglosesten Bahnen
in Oesterreich verglichen und wird daraus der Schluss gezogen
dass die Staatsbahnen deshalb sehr ungünstige ßetriebsverhält-
nisse und somit Betriebsdeficite ausweisen, weil sie die ärmsten
Gegenden durchziehen. In 3 Resolutionen wird die Regierung
aufgefordert, eigene Ueberwachungsorgane für den Betrieb und
die Controle aufzustellen, künftig das Erforderniss für den Staats-
bahnbetrieb in den Staatsvoran schlag aufzunehmen und gehörig
zu begründen, endlich mit der grössten Sparsamkeit vorzugehen
und das finanzielle Interesse des Staates bei der Erneuerung der
Betriebsverträge für Staatsbahnen zu wahren. Diese nichtssagenden
Resolutionen sind angesichts des strengcorrecten und gewissen-
haften Gebahrens der Staatsverwaltung mehr als überflüssig.
Die Eisenbahn-Commission des Herrenhauses hat den vom
Abgeordnetenhause beschlossenen Gesetzentwurf über die Maxi-
maltarife für die Personenbeförderung und einige all-
gemeine Transportbestimmungen auf den Eisenbahnen
abgelehnt und dafür je ein Gesetz für den Personen- und den
Güter-Verkehr vorgeschlagen, welches letztere jedoch bis zum
Erlasse eines dessen Bestimmungen berücksichtigenden allgemei-
nen Tarifgesetzes nur einen provisorischen Character haben soll.
Wie wir es in unserer früheren Correspondenz angedeutet haben,
ist die Frage der Differentialtarife in einer von der des Abgeord-
netenhauses ganz abweichenden Auffassung vom Referenten Baron
Winterstein (zugleich Director der Nordbahn) bearbeitet worden.
Wir müssen uns wieder Vorbehalten, diese ausgezeichnete Arbeit
besonders zu besprechen und erwähnen nur daraus, dass nicht
die Beseitigung, sondern nur eine Remedur bezüglich dieser Tarife
in einzelnen angedeuteten Fällen proponirt wird, dass dieselben
zur Belebung und Gewinnung gewisser Verkehre unerläss-
lich sind, dass endlich auch die vermeintliche Erhöhung der
Localtarife nicht eine Folge der Differentialtarife ist, mit welchen
sich selbst der früher dagegen protestirende Handelsstand zu be-
freunden anfängt.
325
Das Reichsgesetzblatt enthält die Concessions-Urkunde für die
durch das Gesetz vom 28. März 1875 bewilligte normalspurige
Secundärbahn von der Stadt Elbogen zur Station El-
hogen-Neusattel der Buschtehrader Bahn. Die Concession wird
der Stadtgemeinde Ellbogen im Verein mit noch 2 Personen ver-
liehen; die Urkunde enthält folgende Bestimmungen: Bei An-
schaffung der Fahrbetriebsmittel, Schienen und sonstigen Eisen-
bahnbestandtheile , sowie aller übrigen Ausrüstungsgegenstände
muss unter gleichen Bedingungen inländischen Werken der Vorzug
eingeräumt werden. Die Concessionäre sind verpflichtet, den Bau
der Bahn binnen drei Monaten, vom Tage der Concessions-Ertbei-
lung an gerechnet, zu beginnen und binnen einem und einem halben
Jahre, vom gleichen Zeitpunct an gerechnet, zu vollenden. Die Höhe
der Fahr- und Frachtpreise wird folgenden Begrenzungen unter-
worfen: Rücksichtlich der Beförderung von Reisenden darf beim
Bestände einer einzelnen Wagenclasse kein höherer Betrag als
25 kr. für je eine Person eingehoben werden. Im Falle der Ein-
führung einer zweiten Wagenclasse darf die für die höhere Classe
einzuhebende Gebühr den obigen Einheitssatz um höchstens 50
Percent überschreiten. Rücksichtlich der Beförderung von Frachten
darf der Tarifsatz für je eine Tonne den Betrag von 60 kr. nicht
übersteigen, ln Ansehung der Artikel Mineralkohle , Coaks,
Getreide, Mahlproducte, Kartoffeln, Düngerstoffe, Bau- und Kalk-
steine ist bei vollen Wagenladungen ein ermässigter Tarifsatz von
höchstens 50 kr. festzustellen. Rücksichtlich der Nebengebühren
und der sonstigen Transportbestimmungen haben die für die
Buschtehrader Bahn gütigen Anordnungen Anwendung zu finden.
Die Emission von Prioritäts - Obligationen darf vor Vollendung
der Bahn nicht erfolgen. Die durch dieselben aufgebrachte Summe
darf die Hälfte des Anlage-Capitals nicht überschreiten. Die
Dauer der Concession wird auf 90 Jahre, vom Tage der Betriebs-
eröffnung festgesetzt. Nebst der üblichen Gebühren- und Stempel-
befreiung geniesst die Bahn die Befreiung von der Einkommen-
steuer, von der Entrichtung der Coupon-Stempelgebühren, sowie
von jeder neuen Steuer, welche etwa durch künftige Gesetze ein-
geführt werden sollte, auf die Dauer von dreissig Jahren, vom
25. Januar an gerechnet. Es ist dies nach der Linie Bozen-Meran
der zweite Fall communaler Selbsthilfe, dem zahlreichere Nach-
ahmung zu wünschen wäre.
Der Verwaltungsrath der Oesterreichischen Staatseisenbahn-
Gesellschaft hat Namens der Oesterreichischen Eisenbahn-Verwal-
tungen Bedenken gegen einzelne Bestimmungen der Grundzüge
der Vorschriften für den Verkehrsdienst auf
Eisenbahnen zur Kenntniss des Handelsministers gebracht
und auf deren Grundlage Modificationen und Erläuterungen in
Antrag gebracht. Das Handelsministerium hält dagegen die Grund-
züge aufrecht und hat angeordnet, dass die Bahnverwaltungen,
nachdem nunmehr die Verkehrsgrundsätze und die neue Signal-
ordnung endgültig festgesetzt sind, unter ihrer Verantwortlichkeit
durch geeignete Vorschriften und mündliche Belehrungen dafür
Sorge tragen, dass dieselben vom 1. Juli 1877 an ausnahmslos
zur Geltung gelangen.
Mit dem Einzuge der Börse in ihr neues Palais, dessen
Bau 5 Millionen kostet, wurde auch eine Hausse in sämmtlichen
Bahneffecten inaugurirt, deren sich zumeist die jüngeren Werthe
erfreuten; rentiren ja doch mehrere derselben 13 pCt. in Silber.
Die zweite Brochure : „Noch etwas mehr Licht“ konnte der Oester-
reichischen Staatsbahn wenig anhaben, da sie noch willkürlichere
Verdrehungen als die erste enthält. Auch Dux-Bodenbacher Prio-
ritäten waren, wohl im Hinblick auf die für übermorgen vertagte
Generalversammlung, gefragt.
Köln-Mindener Eisenbalm. Die Bahnstrecken Wes el-Bo ch olt
und Bahnhof Beckum- Stadt Beckum sind in der Ausfüh-
rung begriffen und wird die Bahnstrecke Stadt Castrop-Marten, im
Laufe dieses Jahres wahrscheinlich dem Betriebe übergeben werden
können.
Bezüglich des Projectes für die Strecke Herford -Detmold
sind die Verhandlungen noch nicht zum Abschluss gelangt.
— st. — Betriebs-Material der Sächsischen Eisenbahnen.
Mit dem Ankauf der Leipzig-Dresdener Eisenbahn und der
nothleidenden Sächsischen Privatbahnen (Chemnitz-Aue-Adorf,
Chemnitz-Komotau, Sächsisch-Thüringische, Greiz-Brunn, Rosswein-
Hainichen, Zwickau-Lengenfeld-Falkenstein) hat sich auch der
Bestand an Betriebsmitteln der Sächsischen Staatseisenhahnen
auf eine bedeutende Höhe erhoben.
Für die Betriebslänge von ca. 1900 Km. waren am 1. Januar
dieses Jahres vorhanden:
702 Locomotiven, davon 92 St. für EUzug-, 135 St. für Per-
sonenzugbeförderung ;
550 Tender, wovon 74 St. für Eilzug-Mascliinen;
1832 Personenwagen, darunter 5 Königliche Gala- und Salon-
wagen, 2 Krankenwagen, ca. 500 St. I. und II. Classe, zusammen
mit 60 000 Sitzplätzen ;
358 Passagier- Gepäckwagen, zumeist mit Zugführercoupee;
5346 bedeckte Güterwagen, davon 25 St. zum Pferde-, 48 St
zum Getreide-, 7 St. zum Biertransport bestimmt. 5211 Wagen
sind 4rädrige, 120 St 6rädrige und 15 St. 8rädrige.
12 731 offene Güterwagen, davon 3425 St. Lowrys zu
einfacher, 93(6 St. zu doppelter Ladung (5000 bezw. 10 000 k.).
Hiervon sind bestimmt ausschliesslich zu Steinkohlentransporten
ab Zwickau, Lugau und Plauen’scher Grund ca. 3800 Wagen, zum
Braunkohlentransport ab Böhmen, Altenburg etc. ca. 1400 St.,
zum Langholztransport ca. 500 St., zum Kalktransport ab Ostrau
und Geithain ca. 230 St. Ausser 21 St. 6rärlrigen und 30 St.
8rädrigen sind sämmtliche Lowrys 4rädrig.
Ausser dem aufgezählten Fahrmaterial benutzt die Sächsische
Staatseisenbahn - Verwaltung noch 279 Wagen der Gascliwitz-
Meuselwitzer, 350 St. der Altenburg-Zeitzer, 186 St. der Cbemnitz-
Würschnitzer und 129 St. der Zittau-Reichenberger Bahn, welche
Bahnen, nebst Gössnitz-Gera, in Staats- Verwaltung sich befinden,
und 101 Wagen der Kaiserlichen Post- Verwaltung, die auf den
verschiedenen Linien regelmässig laufen.
Das gesammte Betriebsmaterial absorbirt zur Aufstellung
eine Gleislänge von ca. 130 Km (Deutsche Bau-Zeitung.)
Die Schweizerische National-Bahn.
Die Gesellschaft der genannten Bahn hat folgende Bahn-
strecken in Bau resp. in Betrieb :
1. Winterthur-Etzweilen-Singen, Etzweilen-Constanz 76 Km.,
concessionirt 19. Januar 1872, in Bau genommen Februar 1875, er-
öffnet 15. Juli 1875.
2. Winterthur- Seebach- Suhr-Zofingen, Suhr-Aarau 89 Km.,
concessionirt 22. September 1873, in Bau genommen Mai 1875, wird
vollendet 31. Juli 1877.
3. Seebach-Zürich 5 Km., concessionirt 4. Juli 1876, Bau noch
nicht begonnen.
Das veranschlagte Baucapital dieser Linien be-
trägt im Ganzen und pro Kilometer 35500000 Fr. oder per
Kilometer 210 000 Fr.
Der Unterbau sämmtlicher Linien wird eingeleisig erstellt
und das Terrain auch nur für eingeleisige Bahn erworben. Das
Terrain für die Strecken 1 und 2 ist vollständig erworben.
Die Bahn vermittelt den Verkehr des Nordostens und des
Centrums der Schweiz mit Deutschland über den Eingangspunct
Singen beziehungsweise die nach diesem Knotenpunkt führenden
Linien von Süddeutschland (Kinzigthalbahn, Nagoldlinie, Ulm-
Mengen-Singen u. s. w.). Sie bildet eine directe Concurrenzbahn
zur Stammlinie der Schweizerischen Nordostbahn Romanshorn-
Schaff hausen-Winterthur-Zürich-Baden-Aarau.
Sie bedient, was den Localverkehr anlangt, im wesentlichen
dasselbe Verkehrsgebiet wie die Stammlinie der Schweizerischen
Nordostbahn und durchzieht die volkreichsten und industriellsten
Gegenden der nordöstlichen und mittleren Schweiz
Die Stationen der in Betrieb befindlichen Linien Winterthur-
Singen und Etzweilen-Constanz siehe im Jahrg. 1875 S. 763 dieser
Zeitung.
Die Stationen der im Bau befindlichen Linie Winterthur-
Zofingen - Aarau unter Angabe deren Entfernungen von Winter-
thur aus sind folgende:
Winterthur, Kemptthal 6 Kilometer, Effretikon 10, Bassers-
dorf 15, Kloten 19, Seebach (Tannholz) 24, Affoltern 27, Regens-
dorf 30, Buchs 33, Otelfingen 37, Wiirenlos 40, Wettingen 43, Baden
45, Dättwyl 48, Mellingen 51, Mägenwyl 54, Othmarsingen 56, Lenz-
burg 60, Hunzensclrwyl 64, Suhr 68! Entfelden 71, Koelliken 74,
Safenwyl 78, Zofingen 85, Aarau 72.
Als technische Schwierigkeiten, die beim Bau zu überwin-
den waren, sind anzuführen :
Verschiedene Einschnitte mit Cubaturen von 130 000 —
180 000 Cubikmeter.
Ein Viaduct über das Thurthal mit 5 Oeffnungen, in einer
Länge von 330 Meter und 42 Meter Höhe.
Eine Brücke über den Rhein mit 4 Oeffnungen, in einer
Länge von 252 Meter und 29 Meter Höhe.
Eine Brücke über die Reuss mit 4 Oeffnungen in einer
Länge von 190 Meter und 48 Meter Höhe.
Bauleitender Techniker: Paul Rottensteiner, Oberingenieur.
Bauunternehmer für die Linie Winterthur-Singen-Krenz-
lingen :
Cless & Teyber, in Andelfingen.
Koele in Stein a/Rh.
Helmling & Straka in Steckborn.
Bauunternehmer für die Linie Winterthur-Zofingen- Aarau :
Koele in Winterthur.
326
Seeger & Bossert in Baden.
Helmling & Straka in Lenzburg.
Teyber & Münz in Kölliken.
Erstere Strecke war in 4 Sectionen mit Sitz in Ossingen,
Stein, Steckborn und Tägerweilen, die zweite Strecke ist eben-
falls in 4 Sectionen mit Sitz in Kloten, Baden, Lenzburg und
Kölliken eingetheilt.
Literatur.
— st.— lieber die Beförderung der Eisenbahnzüge.
Das II. Heft des Jahrganges XXIX der Zeitschrift des Oester-
reichischen Ingenieur- und Architecten-Vereins enthält unter obigem
Titel eine Abhandlung des Ober-Ingenieurs Franz Schima, auf
die wir die einschlägigen Betriebsbeamten aufmerksam machen
möchten.
Der Verfasser geht von der Voraussetzung aus, dass die Be-
förderung der Eisenbahnzüge in der Weise ausgeübt werden soll,
damit dieselbe mit derjenigen Sicherheit vor sich gehe, welche
durch Benutzung aller bei dem jetzigen Stande des Eisenbahn-
wesens zu Gebote stehenden Mittel zu erreichen ist, und bei ge-
höriger Rücksichtnahme auf die Oeconomie des Betriebes, den
Anforderungen des Verkehres entspreche.
Zur Erreichung dieses Zweckes müssen alle Factoren, durch
welche die Bewegung der Züge bedungen oder beeinflusst wird,
in Betracht genommen und in bestimmte Beziehungen zu einan-
der gebracht werden; vor Allem jedoch die Niveau- und Rich-
tungs-Verhältnisse, die Beschaffenheit der Betriebsmittel, die ein-
zuführende Geschwindigkeit der Züge, ferner auch jene Mittel,
welche zur Mässigung derselben oder zum Anhalten der Züge
dienen, und schliesslich die Belastung der Züge behufs gehöriger
Ausnützung des mit der Zugförderung verbundenen Aufwandes.
Für eine Bahn, deren Neigungen und Curven — Radien be-
kannt sind, ergiebt sich daher die Frage, welche Maximalgeschwin-
digkeit auf derselben zulässig ist, welche Geschwindigkeiten und
Belastungen als die normalen in der tliatsäcblichen Ausübung
des Betriebes zur Anwendung kommen, wie die Betriebsmittel
hinsichtlich der Construction der Achsenentfernung, der Bremsen
etc. eingerichtet und wie die Signale disponirt sein sollen.
ZurBeantwortung dieserFragen hat der Autor eine analytische
Bearbeitung des Gegenstandes vorgenommen, wobei die aus der
Erfahrung gewonnenen Daten und die durch Versuche er-
zielten Resultate in der Form von Coefficienten zur An-
wendung gebracht wurden. Auf diese Weise erhält er Formeln
und Tabellen für die Geschwindigkeiten und Belastungen der
Züge, die Fahrzeiten, die nothwendigen Bremsen, die zum Anhal-
ten erforderlichen Distanzen u. s. w.
Das hier Mitgeth eilte mag genügen, unsere obige Empfehlung
zu rechtfertigen.
Berichtigung.
Bei den in Nr. 22, S. 292, Spalte 1 u. 2 vom Auctions-Com-
missarius Frömsdorf bekannt gemachten Submissionen aufLowrys
und Schienen etc. ist die Ueberschrift zu streichen, indem die
fraglichen Submissionen die Crefeld-Kreis-Kempner Industriebahn
nicht betreffen.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Einlösungen.
K. K. priv. Süd-Norddeutsche V erbindungs-
bahn. Der am 1. April 1. J. fällige Coupon
der Prioritäts-Anleihe vom Jahre 1875 der
Südnorddeutschen Verbindungsbahn wird
von diesem Tage ab
in Wien: bei der Central-Cassa;
„ Berlin: bei der Direction der Dis-
conto-Gesellschaft,
bei der DeutschenBank und
bei den Herren Richter & Co. ;
„ Breslau: bei der Schlesischen Ver-
einsbank ;
„ Frankfurt a|M. : bei den Herren M.
A. v. Rothschild &
Söhne,
bei den Herren v.
Erlanger & Söhne;
„ Leipzig: bei der Allgem. Deutschen
Credit- Anstalt,
bei der Leipziger Disconto-
Gesellscbaft;
„ München: bei Herrn Josef v. Hirsch
und bei der Bayerischen
Vereinsbank
Spesen- und provisionsfrei mit
Zehn Mark Deutscher Reichs-
währung
eingelöst. Wien, 19. März 1877. Vom Ver-
waltungsrathe. (1441)
K. K. priv. Siidnorddeutsclie Verbin-
dungsbahn. Die Südnorddeutsche Verbin-
dungsbahn löst die am 1. April 1. J. fäl-
ligen Coupons ihrer Silber-Prioritäts- An-
leihe vom Jahre 1872, sowie alle früher fäl-
ligen Coupons dieser Obligationen mit
fl. 7,50 Oesterr. Währung in Silber, und
die verloosten Stücke dieser Anleihe mit
fl. 300 — Oesterr. Währung in Silber ein.
Die Zahlung wird geleistet bei der
Central-Cassa in Wien in effectivem
Oesterreichischen Silber;
in Berlin bei der Direction der
Disconto-Gesellschaft;
in Frankfurt a/M. bei den Herren
M. A. von Rothschild & Söhne
in Reichsmark umgerechnet nach demje-
nigen Wiener Cours, welcher nach Verein-
barung der Oesterreichischen Eisenbah-
nen, diesen Zahlstellen periodisch bekannt
gegeben wird. Wien, am 20. März 1877.
Vom Verwaltungsrath e. (1437)
Bättaszek - Dombovär - Zäkänyer (Donau-
Drau) Balm. Der am 1. April 1877 fäl-
lige Coupon der Prioritäts-Obligationen
der Bättaszek-Dombovar-Zäkänyer (Donau-
Drau) Eisenbahn wird in
Budapest bei der Hauptcasse der Gesell-
schaft (VI. Fabrikgasse No. 7),
Wien bei der Anglo-Oesterreichisclien Bank
mit 5 (fünf) Gulden 0. W. in Silber ein-
gelöst.
Die Rückzahlung der am 2. October 1876
verloosten Prioritäts- Obligationen erfolgt
mit 200 (Zweihundert) Gulden 0. W. in
Silber vom 1. April 1877 ab, bei den für
die Einlösung der Coupons angegebenen
Zahlstellen.
Mit 1. April 1877 hört jede weitere Ver-
zinsung dieser verloosten Prioritäts-Obliga-
tionen auf, und sind daher bei Eincassi-
rung dieser Prioritäts-Obligationen auch
sämmtliche bis zu diesem Zeitpuncte noch
nicht fällig gewordenen, zu denselben ge-
hörigen Zinsen - Coupons mit zurückzu-
stellen, widrigenfalls die fehlenden Cou-
ons vom Capitalsbetrage in Abzug ge-
rächt werden. Budapest, den 20. März
1877. Die Direction. (1434)
2. Tarifänderimgen.
Magdeburg - Schlesischer -Verkehr. Der
für den Magdeburg -Schlesischen Güter-
verkehr via Berlin mit dem 25. d. M. in
Kraft tretende Tarif n ach trag B kommt mit
dem gleichen Tage auch für den Magde-
burg-Schlesischen Güterverkehr viaZerbst-
Falkenberg-Kohlfurt zur Einführung. Der-
selbe enthält ermässigte Frachtsätze für
den Transport von Spiritus in Quantitäten
von mindestens 5000 Kilogramm. Berlin,
den 18. März 1877. Das Directorium der
Berlin - Potsdam - Magdeburger Eisenbahn-
Gesellschaft, zugleich Namens der übrigen
betheiligten Eisenb.- Verwaltungen. (1433)
Eisass -Lothringische Eisenbahnen. Die
in unserer Bekanntmachung vom 15. Fe-
bruar d. J. zum 1. April er. publicirte Er-
höhung der Frachtsätze des Südwestdeut-
schen Verbandes zwischen den Stationen
der Nassauischen Bahn einerseits und den
Elsass-Lothringischen u. Luxemburgischen
Stationen andererseits tritt nicht ein.
Strassburg, den 16. März 1877. Kaiserliche
General-Direction der Eisenbahnen in Ei-
sass-Lothringen. ' (1435)
3. Uebersiclit der entbehrlichen
etc. Wagen.
A. Entbehrliche Wagen:
Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft.
100 offene" Wagen ä 100 Ctr. Achsen.
200 offene Wagen ii 200 Ctr. Achsen.
4. Verloosungen.
Berlin - Anhaitische Eisenbahn. Am 15. d. Mts. hat die Verloosung unserer 4procentigen Prioritäts- Actien und 414 procentigeu
Prioritäts-Obligationen stattgefunden und sind in derselben folgende Nummern gezogen worden:
I. der 4procentigen Prioritäts-Actien.
324 Stück ä 100 Thlr. = 300 Mark.
30 38 50 55 59 100 107 137 187 196 213 276 285 291 296 302 324 338 407 416 436 441 442 459 477 495 564 605 638 639 666 686 775
797 799 811 835 850 928 966 979 1039 1059 1066 1069 1091 1112 1140 1141 1159 1183 1205 1211 1226 1230 1249 1263 1305 1392 1407 1416
1420 1424 1432 1436 1480 1489 1493 1521 1579 1610 1631 1661 1727 1734 1744 1785 1803 1839 1806 1886 1926 1985 2055 2084 2097 2116 2124
327
12490
14074
15831
18041
19945
22571
12620
14112
15832
18077
19957
22689
12648
14137
15836
18090
19994
22655
12662
14324
15840
18116
20268
22659
12670
14375
16015
18285
20814
22697
12688
14611
16167
18294
20929
22758
2156 2173 2175 2179 2185 2203 2279 2282 2309 2337 2396 2466 2468 2499 2513 2523 2553 2559 2563 2589 2615 2660 2699 2715 2837 2852 2866
2915 2970 3005 3022 3035 3040 3054 3082 3095 3135 3138 3154 3175 3177 3210 3225 3329 3340 3368 3370 3376 3378 3391 3451 3465 3513 3542
3580 3645 3671 3683 3690 3766 3772 3775 3778 3812 3842 3908 3912 3966 4009 4011 4104 4109 4173 4182 4203 4221 4233 4249 4258 4259 4262
4319 4370 4464 4485 4509 4586 4599 4610 4615 4721 4762 4804 4812 4822 4886 4896 4916 4926 4965 4982 5044 5108 5125 5175 5177 5208 5217
5286 5407 5409 5429 5521 5538 5554 5561 5637 5658 5676 5685 5717 5725 5738 5771 5792 5804 5835 5836 5893 5987 6078 6108 6125 6172 6177
6178 6185 6209 6249 6256 6329 6340 6347 6353 6383 6388 6392 6401 6464 6468 6477 6492 6524 6561 6566 6610 6651 6663 6730 6738 6747 6753
6816 6881 6974 6984 6989 6992 6995 7001 7051 7070 7093 7095 7110 7140 7152 7167 7173 7180 7216 7270 7272 7291 7323 7378 7387 7400 7401
7410 7418 7430 7472 7482 7493 7499 7511 7515 7530 7557 7558 7584 7587 7607 7612 7622 7679 7682 7684 7730 7771 7791 8048 8051 8075 8085
8086 8116 8161 8177 8185 8254 8255 8263 8296 8310 8313 8321 8322 8383 8391 8409 8420 8455 8461 8466.
49 Stück ä 500 Thlr. = 1500 Mark.
22 48 58 71 84 98 114 116 131 163 168 190 246 251 255 290 300 368 377 378 381 383 468 480 521 526 580 620 636 651 653 680 704
748 749 800 823 887 966 970 975 986 1001 1053 1077 1124 1215 1221 1251.
II. der 4%procentigen Prioritäts- Obligationen.
280 Stück ä 100 Thlr. = 300 Mark.
93 151 -280 293 454 494 815 817 874 922 1062 1112 1117 1320 1486 1651 1687 1743 1753 1947 2223 2242 2270 2309 2340 2616 2633 2682
2797 2898 2922 2972 3304 3339 3573 3679 3682 3865 3961 4013 4038 4115 4306 4508 4546 4607 4631 4735 4737 4769 4774 4868 4878 4943 4969
5050 5072 5203 5231 5280 5313 5359 5363 5364 5450 5714 5737 5869 5889 6359 6408 6514 6821 6961 6964 7083 7261 7273 8024 8076 8107 8243
8311 8584 8647 8711 9009 9019 9020 9165 9183 9326 9328 9405 9465 9553 9561 9753 9762 9850 9885 9933 9962 10087 10200 10231 10281 10581
10678 10703 10910 10915 10944 10999 11087 11229 11232 11372 11549 11574 11750 11780 11814 11938 12061 12092 12242 12323 12350 12401
12722 12970 13016 13069 13186 13453 13497 13533 13539 13553 13558 13566 13632 13814 13827 14002
14702 14769 14873 14928 14967 15024 15040 15043 15151 15190 15234 15468 15507 15569 15596 15773
16191 16218 16376 16575 16607 16884 16957 16967 17048 17340 17349 17361 17567 17775 17925 17927
18316 18336 18578 18616 18693 18707 18723 18736 18809 19165 19387 19408 19499 19583 19665 19847
21196 21257 21304 21333 21415 21468 21474 21517 21577 21669 21769 21900 21986 22370 22383 22428
22773 22975 23007 23066 23097 23170 23390 23505 23629 23795 24044 24191 24353 24692 24745 24756
24900 25373 25466 25501 25522 25613 25838 25839 26033 26053 26200 26222 26273 26531 26625 26811 27228 27405.
58 Stück ä 500 Thlr. = 1500 Mark.
53 139 391 454 481 483 529 557 570 629 771 894 1292 1560 1613 1637 1689 1746 1789 1796 1930 1943 1993 2026 2076 2471 2475 2523
2572 2599 2830 3001 3037 3177 3218 3304 3432 3465 3765 3863 4000 4046 4308 4433 4621 4676 4688 4717 4312 4827 5005 5071 5220 5242 5322
5359 5367 5500.
III. 4J4procentige Prioritäts-Obligationen Lit. B.
56 Stück ä 100 Thlr. = 300 Mark.
1515 1572 1573 1697 1714 1871 2040 2088 2110 2237 2313 2320 2409 2483 2628 2809 2943 3113 3393 4199 4346 4437 4465 4507 4512
4527 4658 4676 5057 5208 5301 5373 5474 5494 5606 5659 5668 5718 6015 6290 6435 6466 6516 6666 6839.7082 7487 7910 8355 8418 8497 8675
8704 8715 8841 8918.
12 Stück ä 500 Thlr. = 1500 Mark.
385 494 500 813 830 838 900 931 1061 1074 1274 1296.
Die Verzinsung dieser Prioritäts-Actien und Obligationen hört mit dem 30. Juni d. Js. auf, weshalb deren Inhaber ersucht
werden, solche vom 1. Juli er. ab bei unserer Hauptcasse hierselbst — am Ascanischen Platz No. 5 — nebst den "vom 1. Juli er. ab
laufenden Zins-Coupons gegen Empfangnahme des Nennwerthes der Actien resp. Obligationen einzuliefern.
Der Betrag etwa fehlender Zins-Coupons wird bei der Einlösung in Abzug gebracht. In Betreff derjenigen Actien und Obliga-
tionen, welche auch bis zum 1. December er. nicht zur Einlösung gelangen, tritt gerichtliches Depositions-Verfahren ein.
Au,s früheren Verloosungen sind bis jetzt folgende Prioritäts-Actien und Obligationen noch nicht zur Einlösung präsentirt:
I. Prioritäts-Actien ä 4 pCt.
aus der 14. Verloosung de 1856 mit 1 Coupon:
ä 100 Thlr. No. 3711
aus der 23. Verloosung de 1865 mit 7 Coupons:
ä 100 Thlr. No. 2926
aus der 31. Verloosung de 1873 mit 7 Coupons:
ä 500 Thlr. No. 401
ä 100 Thlr. No. 1182 1630 3361 5238 7215 7507 7658 8249 8252
aus der 32. Verloosung de 1874 mit 5 Coupons:
ä 500 Thlr. No. 204
ä 100 Thlr. No. 435 878 1604 3186 3351 5017 6017 6836 7244 7850
aus der 33. Verloosung de 1875 mit 3 Coupons:
ä 500 Thlr. No. 292 316 1080
ä 100 Thlr. No. 200 626 806 982 1193 1615 2245 3710 3819 6146 6527 6780 6978 7080 7531 7886 7997 8112 8385 8456
aus der 34. Verloosung de 1876 mit 1 Coupon:
k 500 Thlr. No. 113 960 974 1241
k 100 Thlr. No. 369 1101 1174 1192 1386 1801 1811 2066 2456 2805 2901 3202 3511 3525 3938 4808 4836 5093 5529
5592 5859 6781 7508 7891 8191.
II. 4%procentige Prioritäts-Obligationen I. Emission
aus der 18. Verloosung de 1875 mit 1 Coupon:
k 100 Thlr. No. 393
aus der 19. Verloosung de 1876 mit 9 Coupons:
ä 500 Thlr. No. 513
k 100 Thlr. No. 714 800 985 1057 1465 1659 2053 2718 2804 3941 4272.
III. 4%procentige Prioritäts-Obligationen II. Emission
aus der 10. Verloosung de 1870 mit 11 Coupons:
ä 100 Thlr. No. 10280
aus der 11. Verloosung de 1871 mit 9 Coupons:
ä 100 Thlr. No. 17168
aus der 12. Verloosung de 1872 mit 7 Coupons:
ä 100 Thlr. No. 18052
aus der 15. Verloosung de 1875 mit 1 Coupon:
ä 100 Thlr. No. 18053 23821
aus der 16. Verloosung de 1876 mit 9 Coupons:
ä 500 Thlr. No. 1025 1870 2617 3389 4633 5370 5409
ä 100 Thlr. No. 5622 A923 6183 6588 7717 7787 8493 8925 9144 10096 10716 11137 12045 13688 14105 14132 14392
14852 15025 16082 16755 17566 18107 18174 18757 19672 20645 21686 22477 22530 23016 23455 23771
24267 25007 25784 26188 26720
IV. 4 Yz procentige Prioritäts-Obligationen Littr. B.
aus der 8. Verloosung de 1874 mit 3 Coupons :
ä 100 Thlr. No. 5438
aus der 10. Verloosung de 1876 mit 9 Coupons:
ä 100 Thlr. No. 2646 3152 3376 3522 3655 3729 3777 4142 4273 5357 6281 6574 7036 7811 8150
Alle übrigen bisher verloosten und eing.elösten Actien resp. Obligationen nebst den dazu gehörigen Coupons sind vorschrifts-
mässig vernichtet worden. Berlin, den 16. März 1877. Die Direction. (1436)
- - i. ‘Om. i ■
328
5. Submissionen.
Königlich Wiirttembergische Staatseisen*
bahn. Wir beabsichtigen die Anschaffung
von 2 Waggonkrahnen und von 1 auf
Rädern laufenden eisernen Bockkrahn, je
mit 5000 Kilogr. Tragkraft, nach folgenden
Bedingungen :
Zu den Waggonkrahnen werden die
Räder und Achsen, die Zughaken und die
Schraubenkuppelungen dem Fabrikanten
geliefert. Diese Krahne müssen hinsicht-
lich ihrer Beschaffenheit als Eisenbahn-
Fuhrwerke den neuesten Vorschriften der
technischen Vereinbarungen des Eisen-
bahn-Vereins entsprechen. Die Kette soll
eine Eisenstärke von 22 Mm. besitzen.
Eine bestimmte Construction für diese
Krahne wird nicht vorgeschrieben, viel-
mehr haben die Fabrikanten bei der Ein-
gabe ihrer Offerte eine Zeichnung von der
von ihnen beabsichtigten Construction an-
zufügen.
Die Lieferungsbedingungen nebst einer
Dispositionszeichmmg des Bockkrahns
können von unserem Secretariate bezogen
werden; als Muster kann der auf der Sta-
tion Besigheim aufgestellte Bockkrahn be-
trachtet werden.
Bei den Preisofferten ist zu berücksich-
tigen, dass der Bockkrahn fertig auf der
Station Weinsberg montirt und die Wag-
gonkrahne fertig und mit doppeltem An-
strich versehen auf einer Württember-
gischen Eisenbahnstation abzuliefern sind.
Die Offerten sind versiegelt und mit der
Aufschrift: ,, Krall nlieferung“ versehen, bis
zum 6. April d. J., Abends 5 Uhr, un-
serem Secretariate zuzusenden. Stuttgart,
den 17. März 1877. Königliche Eisenbahn-
Direction, Abth. II.: Böhm. (1442) R. M.
Oberschlesisclie Eisenbahn. Die Her-
stellung des eisernen Ueberbaues der Brücke
über den Wallgraben in Neisse und zwar:
a. für 5 Oeffnungen zu je 9,4™ Weite
veranschlagt auf 43 103 Kgr. Schmiede-
und 1861 Kgr. Gusseisen,
b. für eine Klappbrücke veranschlagt zu
3334 Kgr. Schmiede-
_ und 3264,24 Kgr. Gusseisen
soll im Wege öffentlicher Submission ver-
dungen werden. Die Submissions - Be-
dingungen, Gewichts - Berechnungen und
Zeichnungen liegen in unserm Central-
Bureau Abtheilung HI hierselbst Teich-
strasse No. 18 zur Einsicht aus, von wo
die Bedingungen auch gegen Erstattung
der Copialien bezogen werden können.
Offerten sind portofrei, versiegelt und
versehen mit der Aufschrift:
„Submission auf die Herstellung des
eisernen Ueberbaues der Wallgraben-
brücke in Neisse“
bis zu dem
auf Donnerstag, den 12. April c.,
V ormittags 1 1 Uhr
in dem oben bezeichneten Central-Bureau
anberaumten Submissions-Termine an uns
einzureichen, wo deren Eröffnung in Gegen-
wart der etwa erschienenen Submittenten
erfolgen wird. Breslau, den 12. März 1877.
Königliche Direction. (1440)
lierlm-Stettiner Eisenbahn. Auctions-
Anzeige. Am Freitag, den 6. April er.,
Vormittags von lOUhr ab sollen auf dem
Bahnhofe zu Stettin gegen sofortige Baar-
zahlung an den Meistbietenden öffentlich
verkauft werden :
circa 16 000 Ctr. alte 23 pfdige Schienen,
» 10b » » 22 V2 „ „
» 400 „ „ 21
» 150 „ „ 18*/> „
„ 600 „ „ Schienenenden, Zun-
fen-, Mutter- und
watigschienen,
90 „ „ Stahlschienen,
98 „ altes Schmelzeiseu,
84 „ „ Gusseisen,
8 „ „ Eisenblech,
circa 9 Stück alte gusseiserne Herz-
stücke,
75 „
— 54 Ctr. gusseiserne
Glocken von
Läutewerken
herrührend,
40 „
= 28,8 Ctr. gusseis.
Dächer zu den
Glocken,
67 „
= 39,62 Ctr. gusseis.
Gewichte,
24 Ctr.
gebrauchtes Morsepapier,
„ 7,5 „ alte Zinkeinsätze,
„ 3 „ Kupferniederschlag,
„ 25 Stück Packkisten,
besponnener und gewachster Kupferdraht,
alte Kupfer- und Bleieinsätze, weisse Glas-
brocken etc., wozu Käufer hiermit einge-
laden werden. Die näheren Verkaufsbe-
dingungen sind im Auctionstermine an
Ort und Stelle oder auch vorher auf porto-
freie Anfragen von der Registratur unseres
Central - Bureaus hierselbst zu erfahren.
Stettin, den 19, März 1877.Directorium (1432)
Königliche Niederschlesisch - Märkische
Eisenbahn. Die Anfertigung, Lieferung und
Aufstellung von 4 gusseisernen Wasser-
reservoiren für Station Mochbern im Ge-
sammtgewichte von ungefähr 16 500 Kilo-
grammund vonzwei dergleichen für Station
Lissa im Gesammtgewichte von ungefähr
8 250 Kilogramm soll im Wege der Sub-
mission an einen geeigneten Unternehmer
vergeben werden.
Termin hierzu ist auf:
Sonnabend, den 3 1. März d. J.,
Vormittags 10 Uhr
im Bureau der Königlichen Eisenbahn-
Commission hierselbst anberaumt, bis zu
welchem die Offerten frankirt und ver-
siegelt mit der Aufschrift:
„Submission auf Lieferung und Auf-
stellung von Wasserreservoiren für
Station Mochbern und Lissa“
eingereicht sein müssen.
Die Submissions-Bedingungen und Zeich-
nungen liegen im vorbezeichn eten Bureau
zur Einsicht aus, auch können Abschriften
der Bedingungen und der vorgeschriebenen
Offerten-Formulare, sowie Copien der Zeich-
nungen gegen portofreie Einsendung von
2 Jl 50 4 von dem Bureau-Vorsteher Herrn
Volke bezogen werden. Breslau, den 19. März
1877. Der Königl. Eisenbahn-ßau-lnspector :
Grossmann. (1431)_
Main-Neckar-Balin. Die Anfertigung von
380 Stück Ventilatoren für Eisenbahn-
Personenwagen soll auf dem Submissions-
wege vergeben werden. Die Angebote
hierauf, welche den Preis pro Stück franco
Darmstadt und die Lieferzeit enthalten
müssen, sind mit entsprechender Aufschrift
versehen bis Dienstag, den 3. April
d. J., Vormittags 11 Uhr portofrei an
uns einzusenden. Um diese Zeit findet die
Eröffnung derselben statt, welcher die
Submittenten beiwohnen können. Die I
Zeichnungen und Bedingungen sind auf
frankirte Anfrage von unserem Secretariat
zu beziehen. Darmstadt, den 13. März 1877.
Die Direction. (1411)
Königliche Westfälische Eisenbahn.
Donnerstag, den 29. d. M.,
findet S ubmissionstermin zur Verdin-
gung folgender Lieferungen und Arbeiten
zum Bau einer Lackirlialle auf Bahnhof
Paderborn
a. Morgens 8% Uhr für die Lieferung von
59 Mille weissen Verblendziegeln und
800 □ Meter Sandsteinplatten,
b. Morgens 9 Uhr für die Erd- und Mau-
rerarbeiten incl. Lieferung der Mörtel-
und Sandstein-Materialien,
c. Morgens 9% Uhr für die Zimmerarbei-
ten incl. Materiallieferung,
d. Morgens 10% Uhr für die Eisenarbeiten,
e. Morgens 11 Uhr für die Glaser- und
An streich erarb eiten,
f. Morgens 11% Uhr für die Zimmerar-
beiten zur Herstellung von 200 lfd.
Meter Einfriedigung
im Bureau des Unterzeichneten statt.
Zeichnungen, Kosten-Anschläge und Be-
dingungen können gegen Erstattung der
Copialien auf frankirte Anfrage von dort
bezogen werden. Offerten sind, für jede
Arbeit besonders, versiegelt und portofrei
bis zur oben genannten Zeit dem Unter-
zeichneten einzureichen. Paderborn, 14.
März 1877. Der Baumeister: Sarrazin. (1427)
Königlich Sächsische Staatseisenbahnen.
Verkauf von Altmaterial. Von den
in den Bezirksdepots der Königlich Säch-
sischen Staatseisenbahnen lagernden Ma-
terialien sollen
ca. 580 Tonnen
Schienenstücke unter 3
» 70
Meter Länge,
Laschen,
„ 36
5?
Zungen,
n 12
Laschenschrauben und
» 4
n
Schienennägel,
Eisen- und Zinkblech,
„ 80
n
div. altes Schmiedeeisen
„ 70
55
und
div. altes Gusseisen
ab der verschiedenen Lagerorte an den
Meistbietenden verkauft werden. Näheres
ist aus den vom Hauptbureau hier zu be-
ziehenden Allgemeinen Bedingungen zu
ersehen.
Offerten sind bis zum
7. April 1877 , Vormittags 10 Uhr,
bei der Unterzeichneten Königlichen Ge-
neral-Direction versiegelt, frankirt und mit
der Aufschrift „Offerte auf Altmaterialien“
einzureichen.
Die Eröffnung der Offerten erfolgt eben-
daselbst am genannten Tage, Vormittags
11 Uhr, in Gegenwart sich etwa einfinden-
der Interessenten. Dresden, am 13. März
1877. Königliche General - Direction der
Sächsischen Staatseisenbahnen. Freiherr
von Biedermann. (1429)
6. Submissions-Resultate.
Ergebniss der Submission auf 1000 Stück eichene Mittel- und 1000 Stück eichene
Stossschwellen, am 22. März 1877 zu Homburg v|H.
Namen
Obj
e c t.
Wohnort.
Mittelachwellen
Stossschwellen
der Submittenten.
offen rte
pr. Stück
offerirte
pr. Stück
Anzahl
M
4
Anzahl
Jl
4
D. Epstein Söhne
Frankfurt a|M.
1000
5
15
1000
6
25
1
Gebr. Wallach
Alsfeld
300
5
40
300
6
50
J. P. Lutz
Schaippach
1000
4
80
500
6
00
> franco Frankfurt a|M.
B. Euler & C. Jung IV
Giessen
400
5
70
200
6
20
K. Neeb
Niederohmen
300
5
70
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)
Georg Sauer
Homburg v|H.
/ 500
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Verlegt und Lcrausgegcben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verantwortlicher Rcdactour: Dr. jur. Will*. Kocl* au Berlin (Redactionsburean: Anhalterstr. 6). — CommissionUr : Adolph Refblshöfer an Loiprig. - Druck yon H* S. Hermann ln Barlln. Beuthatr. 8*
329
K . ■
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Die Zeitung erscheint
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Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehntel1 Jahrgang.
Berlin, den 30. März 1877.
Die rechtzeitige Erneuerung des Abonnements wird höflichst erbeten.
Inhalt: Die Frage der Differentialtarife im Oesterreichiscken Parlamente. — Die Westholsteinische Eisenbahn. — Die Muldenthal-
Eisenbahn. — Die Bauten der Grossen Berliner Pferde-Eisenbahn-Gesellschaft im Jahre 1876 und 1877. — Wochenschau. — Literatur. —
Offizielle Anzeigen: 1. General-Versammlungen. 2. Auszahlungen. 3. Tarifänderungen. 4. Submissionen. — Privat-Anzeigen.
Die Frage der Differentialtarife im Oesterreichischen
Parlamente.
Die Begründung eines allgemeinen Transportgesetzes be-
schäftigt bekanntlich schon seit längerer Zeit den Oesterreichischen
Reichsrath und ist es namentlich die Frage der Differentialtarife,
welche einer strengen Erörterung unterzogen wurde. Das Abge-
ordnetenhaus hatte nämlich auf Grund des diesbezüglichen Vor-
schlages seitens des Oesterreichischen Handelsministeriums be-
schlossen, dass die Transportsätze einer und derselben Verkehrs-
linie unter den gleichen Bedingungen auf der kürzeren Strecke
nicht höher sein sollen, als auf der längeren. Man hat dabei aller-
dings nicht die Beschränkung in Aussicht genommen, dass per
Kilometer und Tonne stets derselbe Einheitssatz gelten solle,
sondern nur, dass der Gesammtpreis auf der kürzeren Route nicht
höher sein solle, als auf der längeren. Bei einer genauen Befol-
gung dieser Vorschrift würden namentlich die directen, sogenannten
Verbandstarife, hei welchen in den meisten Fällen die Bahnen viel
niedrigere Antheile beziehen als ihnen laut den Localtarifen Zu-
fällen sollten, — hart betroffen werden, ja dieselben würden in
vielen Fällen unhaltbar sein, da das Auskunftsmittel der gleicli-
mässigen Herabsetzung der Localfrachtsätze wegen des dadurch
bewirkten Ausfalls an den Einnahmen, practisch nicht durchführbar
wäre. Der Eisenbahn-Ausschuss des Herrenhauses hat denn auch
Anstand genommen, dem diesbezüglichen Antrag beizustimmen.
Die Gründe dafür präcisirt derselbe folgendermassen : „Man konnte
sich nicht damit befreunden, dass über diese Frage, welche zu den
schwierigsten und verwickeltsten des Eisenbahnwesens zählt, in so
summarischer Weise entschieden werde, ohne sich über die Rück-
wirkung-der beabsichtigten Massregel auf die gesammten Ver-
kehrsverhältnisse und alle Verkehrs -Interessenten auf das ge-
naueste Rechenschaft gegeben zu haben.“ ln der nun folgenden
Erörterung wird darauf hingewiesen, dass gerade durch die Diffe-
rentialtarife die Möglichkeit geboten werde, Rohstoffe auf grössere
Distanzen zu verfrachten. Die Eisenbahnen haben auf Grund
dieser Tarife eine so eingreifende Rolle in der wirthschaftlichen
Umgestaltung gespielt, allerdings aber dabei den nicht berechtigten
Zwischenhandel geschädigt. Der Vorwurf, dass wegen der
billigen Differentialtarife die Localtarife höher gehalten
werden müssen , sei nicht gerechtfertigt , da gerade die
Verfrachtungen auf Grund der ersteren die allgemeinen
Regie - Spesen ermässigen , und die Möglichkeit herbei-
f [ihren , die Lokaltarife ebenfalls herabzusetzen. Auch wer-
den die etwaigen Härten des Ueberganges durch die stets
wachsende Zahl der Verbandplätze wesentlich gemindert.
Diese Erkenntniss habe auch verursacht, dass der Handelsstaml
die prinzipielle Bekämpfung der Differential-Tarife nach und nach
aufgegeben hat und nur für Beschränkung des Ausmasses seine
Stimme erhebt. Die häufigste Ursache solcher Disparitäten zwi-
schen dem internen Verkehre einer Bahnlinie und den Tarifen
für die End- und Knotenpunkte derselben läge in der Concur-
renz , welcher die betreffende Eisenbahn an jenem End - und
Knotenpunkte von anderer Seite begegnet und welche sie zwingt,
um die Frachtobjecte auf ihrer Strecke transportfähig zu machen,
in den Tarifen den Frachtsätzen der Concurrenz-Route zu folgen.
Am drastischsten trete dies beim Transitverkehre zu Tage, der
bei unveränderter Annahme des diesbezüglichen Gesetzentwurfes
in den meisten Fällen unmöglich gemacht würde. Nach einer Be-
leuchtung über die Rückwirkung der Differentialtarife auf den
Import- und Exportverkehr gelangt der Bericht zu dem Schlüsse,
dass überall dort , wo die Concurrenz der Bahnen zugleich eine
Concurrenz der auswärtigen mit der einheimischen Industrie oder
eine Concurrenz der internen Productionsgebiete untereinander
involvirt, eine Remedur angezeigt ist, um zu verhindern, dass
für eine weitere Strecke der nämlichen Route unter sonst gleichen
Bedingungen eine absolut geringere Fracht gefordert wird , als
für die Zwischenstationen. Das obenerwähnte Comite hat auch
in diesem Sinne einen Beschluss gefasst und überdies die auf
den Sachentransport bezüglichen Bestimmungen in einen be-
sonderen Gesetzentwurf zusammengefasst, der jedoch nur einen
provisorischen Character haben und dessen Normen in das
seiner Zeit zu beschliessende Frachten - Transport - Gesetz Auf-
nahme finden sollen.
Der betreffende Gesetz - Entwurf, soweit die Differential-
tarif-Angelegenheit davon berührt wird, lautet folgendermassen :
„Auf einer nnd derselben Bahn, in derselben Verkehrsrich-
tung und unter den gleichen Bedingungen, dürfen die Gesammt-
Transportkosten für eine näher gelegene Station nicht höher sein,
als für eine entferntere. Im Einfuhr- und Ausfuhrverkehre dürfen
die Gesammt - Transportkosten zwischen der Grenzstation und
einer inländischen Station derselben Bahn unter den gleichen Be-
dingungen nicht höher sein, als die Gesammttransportkosten zwi-
schen dieser letzteren und einer jenseits derselben Grenzstation
gelegenen Station des Auslandes. Obige Bestimmungen finden
jedoch keine Anwendung auf den Durchzugsverkehr von dem Aus-
lande in das Ausland, auf Sendungen von und nach Seehafen-
Stationen, dann in allen Fällen, wenn die Ermässigung des Tarif-
satzes für die entfernter gelegene Station durch den billigeren
Tarif einer dieselbe Endstation verbindenden Concurrenzroute
(Eisenbahn oder Schifffahrt) bedingt ist.“
Angesichts der Sachlage sowie der Zweckmässigkeit der im
obigen Artikel niedergelegten Stipulationen, dürfte die Annahme
desselben resp. die seinerzeitige Einverleibung in das allgemeine
Transportgesetz bedingungslos erfolgen. Wer die Verhältnisse
Oesterreich-Ungarns kennt, muss zugestehen, dass obige Modifica-
tion den Interessen aller Parteien entspricht. Eine Massregel,
welche auf den Aus- und Durchzugsverkehr gewissermassen prohi-
birend oder doch störend wirken würde, müsste für das Reich
eine fatale Rückwirkung ausüben. Oesterreich-Ungarn steht auf
dem Punkte, seine Verkehrsbeziehungen zu dem mächtigen Hin-
terlande wesentlich zu erweitern und zu beleben, indem durch
die in raschem Ausbau begriffenen nach Süden und Südosten
laufenden Verbindungslinien (Temesvär- Orsova der Oesterreichi-
schen Staatseisenbahngesellschaft und Kronstadt -Tömöspass der
Königl. Ungarischen Staatsbahnen) der Anschluss an die Rumä-
nischen und hoffentlich bald an die Türkischen Bahnen hergestellt
wird. Es hiesse den Verkehr aus jenen Ländern von sich abwei-
sen, wollte man sich streng von dem Differentialtarif-System los-
sagen, da lediglich auf Basis der letzteren derselbe aufrecht er-
halten werden könnte. Ungarn zum mindesten würde sich ent-
schieden dagegen wehren, denn dort neigt man sich nicht der
conservativen Richtung zu und will an einem regen Transitver-
kehr, der allein ein rascher pulsirendes Leben in die Geschäfts-
verhältnisse bringen würde, theilnehmen. Aber auch die west-
liche Reichshälfte, wenigstens die Geschäfts- und Verkehrskreise,
perhorresciren entschieden jede Massnahme, welche wie die vor-
liegende, in die wirthschaftliche Entwickelung störend eingreifen
würde, da die Hebung der arg gesunkenen Productions- und Han-
delsverhältnisse strenge dazu mahnen, Alles das zu veranlassen,
was eine allgemeine Erstarkung herbeizuführen im Stande ist. h—
Die Westholsteinische Eisenbahn.
Nachdem der Westholsteinischen Eisenbahn-Gesellschaft in
Neumünster am 21. Juli 1875 die Concession zum Bau der 78, 5
Kilometer langen secundären Bahn von Neumünster über Heide
nach Tönning ertheilt worden war, wurden Anfang Mai v. J. die
Arbeiten in Angriff genommen und schreiten selbige in dem
Masse vorwärts, dass voraussichtlich schon zum September d. J.
die Bahn dem Betriebe übergeben werden kann.
Das Baucapital dieser Bahn beträgt im Ganzen 3 750 000 Jl ,
oder pro Kilometer 47,800 Jl Der Unterbau wird eingeleisig und
wird nur in Ortschaften das Terrain für ein zweites Geleise er-
worben. Die Abtretung des Terrains zur Inangriffnahme des Baues
ist durchweg freiwillig erfolgt, wie auch bis jetzt etwa die Hälfte
der Grundstücke gütlich erworben ist.
Die Bedeutung der Bahn für den durchgehenden Verkehr
ergiebt sich daraus, dass der Viehtransport aus den beiden Dith-
marschen und Eiderstedt nach Hamburg und dem Innern
Deutschlands, sowie der Hintransport des magern Vieh’s zur Fett-
weidung ein sehr bedeutender und der Transport der Dithmar-
scher Bodenproducte, als Weizen, Bohnen, Rapps u. s. w. nach
der bezeichneten Richtung und Rücktransport von Roggen, gleich-
falls ein erheblicher werden wird. Hervorzuheben ist, dass die
Strecke Neumünster-Heide ganz bedeutende Waldungen und Torf-
moore trifft, deren Producte jetzt meilenweit an die Altona-Kieler
Bahn gefahren werden müssen. Auch in strategischer Hinsicht
hat die Bahn insofern Bedeutung als durch dieselbe Trappen
nach der Küste der Nordsee, nach der Eider- und Elbmündung
hingeworfen werden, und kleinere Kriegsfahrzeuge in Karolinen-
koog Anlagepuncte finden können.
Was den Localverkehr betrifft, so wird derselbe voraussicht-
lich ein sehr bedeutender werden und zwar durch Austausch von
Bodenproducten zwischen Marsch und Geest bis Neumünster, wie
Getreide, Stroh, welches in der Marsch nicht verwandt wird,
Marscherde für den Sandboden im Osten u. s. w., Transport der
in der Marsch fabricirten Ziegelsteine nach Osten und Rücktrans-
port der vielen und grossen Findlinge nach den Uferbauten an
der Eider- und Elbmündung,
und von Brennholz und Torf.
Die Stationsorte und Entfernungen
sind folgende:
Bahnhof Neumünster . . .
0,o
Kilom.
Kl. Haltestelle Innien, Entfernung von Neumünster .
14,o
7)
Gr. „ Hohenwestedt,
Entfernung
von Neu-
münster . .
23, 0
7)
Kl. „ Beringstedt, Entfernung v.
Neumünster
31,o
Ti
„ „ Gockels,
n t>
7)
35,5
„
Gr. „ Hanerau,
v »
tt
39,o
7)
Kl. „ Albersdorf,
t> n
7>
48,o
n
„ „ Nordhastedt,
?5 r>
T>
55,5
7)
Bahnhof Heide,
7) n
V
62,o
Ti
Kl. Haltestelle Weddingstedt,
7) 7)
7
67,o
7)
„ „ Hemme,
Ti 7)
»
74,o
Ti
Station Karolinenkoog (Tönning), Entfernung von Neu-
münster . . .
78,5
71
Besondere Schwierigkeiten kommen, bis auf mehrere Ein-
schnitte, trotz der Steigung von 1:60, von 10 m Tiefe beim Bau
nicht vor.
Die Ueberfahrt über die Eider, bei welcher zwischen Ebbe
undFluth ein Wechsel von pr. pr. 3m täglich stattfindet, geschieht
mittelst Dampffähre, zu deren Anlagekosten der Staat die
Bahngesellschaft V3 beiträgt und übernimmt Letztere den Betrieb
derselben.
Bauleitender Techniker ist das technische Mitglied der
Direction, Bau- und Betrieb sdirector Wollheim in Neumünster.
Die Bahn wird nicht durch Bauunternehmer ausgeführt.
Die Bauabtheilungen sind Neumünster-Hanerau, 38, 5 Kilo-
meter und Hanerau-Karolinenkoog, 40 Kilometer.
Die Muldenthal-Eisenbahn.
Die Muldenthal-Eisenbahu-Gesellschaft, welche die fertigen
Strecken: Glauchau-Penig, am 10. Mai 1875 eröffnet, Rochlitz-
Grossbothen, am 9. Decbr. 1875 eröffnet, Penig-Rochlitz, am 29.
Mai 1876 eröffnet, betreibt, hat die unterm 29. April 1872 con-
cessionirte Strecke Grossbothen-Wurzen, Theilstrecke der Strecke
Glauchau-Wurzen , 26, 25 Klm. lang, noch in Bau, welche
voraussichtlich am 1. Juli 1877 eröffnet werden wird. Der Unter-
bau der genannten Strecke, für welche die Expropriation vollen-
det, ist mit Ausnahme der grösseren Brücken eingeleisig, das
Terrain für 2 Geleise erworben.
Die Bahn dient zunächst dem Localverkehr, indem sie den
Transport namentlich von Kohle aus den Zwickauer Werken nach
den verschiedenen, an der Bahn entlang gelegenen grösseren In-
dustrie-Etablissements, Maschinenfabriken, Spinnereien, Mühlen
etc., überdies hauptsächlich Mahl- und Getreide-Transporte ver-
mittelt. Im Sommer lebhafter Personen- (Touristen-) Verkehr
wegen der schönen Gegend zu erhoffen.
Die Stationsorte und deren Entfernungen (in Kilom.) sind
folgende :
einzeln
zusammen
Grossbothen
Grimma
7,6
7,6
Golzern
3,7
11,3
Nerchau
4,7
16,o
Oelschütz
3,7
19,7
Wurzen
6,50
26,25
Technische Schwierigkeiten bereitet die grosse Mulden-
brücke am Rabenstein oberhalb Grimma (3 Oeffnungen ä 22 m,
2 Oeffnungen ä 58 m) und die bedeutende Muldencorrecticn ober-
halb Golzern.
Bauleitender Techniker ist Director Baurath Römer-. Der
331
Bau ist von der Bauunternehmung Davy , Donath & Co. in Berlin
übernommen. Sectionsbureau in Grimma.
Die Bauten der Grossen Berliner Pferde-Eisenbahn-
Gesellschaft im Jahre 1876 und 1877.
Im Jahre 1876 sind im Ganzen 16 104 1. Mtr. Geleise gebaut
worden. Es gelangten zur Ausführung die Linien
1) Karlstrasse — Unterbaum und Königsplatz — Brandenburger-
Thor als Schluss der Ringbahn im Westen der Stadt;
2) Moabit — Königsplatz ;
3) Behrenstrasse (Ecke der Friedrichstrasse an der Kaiser-
Gallerie) —Charlotten-, Koch- und Friedrichstrasse— Belle-
Alliance-Platz, endlich
4) Köpnickerstrasse (Ecke der Neanderstrasse) —Schlesisches
Thor.
Die alte Verbindungsbahn in der Gitschiner-, Skalitzer-
und Eisenbahnstrasse wurde bis zur Köpnickerstrasse von der
Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn erpachtet und durch
Weichenanlagen für den Pferdeeisenbahnbetrieb nutzbar gemacht.
Die Bahnhöfe in der Brandenburg-, Acker- und Müllerstrasse,
ferner in Rixdorf und Charlottenburg sind neu hergestellt be-
ziehentlich weiter ausgebaut worden.
Sämmtliche Bauten wurden unter der Leitung des Ober-
Ingenieurs der Gesellschaft Herrn Fischer-Dick ausgeführt.
Für das laufende Jahr sind die folgenden Bauten in Aus-
sicht genommen worden:
1) Der Ringbahnschluss vom Landsberger Thor durch die
Straussbergerstrasse, die Frankfurter Linden, die Andreas-
strasse, etwa 2000 Mtr. Doppelgleise.
2) Von dem Zoologischen Garten durch die Kurfürsten- und
Schillsträsse über den Lützowplatz, die Liltzow- und Flott-
wellstrasse, das Schöneberger Ufer, die Schöneberger, An-
haltische, Wilhelm- und Kochstrasse nach dem Dönhofsplatz
bezüglich unter Benutzung der Charlotten- und Kronen-
strasse nach dem Hausvogteiplatz, 4700 Mtr. Doppelgleise.
3) Die Linie von der Lindenstrasse durch die Oranien-, Bran-
denburger-, Ritter- und Reichenbergerstrasse bis zum Kott-
busser Thor, 1800 Mtr Doppelgleise.
4) Die Linie Schlesisches Thor— Treptow, 3100 1. Mtr. einfaches
Gleise.
5) Die Verlängerung der Pankower Linie vom Schönhauser
Thor durch die Neue und Alte Schönhauser Strasse nach
nach dem Haackschen Markt.
6) Eine Bahn von der Wilhelm-, durch die Behren-, Mauer-,
Französische-, Werdersche Strasse, über den Schlossplatz
und die Breitestrasse nach dem Köllnischen Fischmarkt.
Die Gesellschaft hat bis jetzt im Ganzen erbaut 88 306 Mtr.
Gleise deren Kosten sich auf 7 578 581 M. beliefen.
Wochenschau.
Berlin, 25. März. (Eisenbahnconcessionsgesetz. Eisenbahn-
fiage in Frankreich. Austrägal-Instanz für die Berlin-Dresdener
und die Thüringische Bahn-Angelegenheit. Sitz des Reichsgerichts.
Reichseisenbahnamt. Eisenbahngrundbuch-Aemter. Tarifreform.
Süddeutscher Eisenbahnverband. Terminsvorladungen der Eisen-
bahnoeamten. Umzugskosten. Werrabahn. Cuxhavener Eisen-
bahn.)
In der politischen Tagespresse wird die Nachricht colpor-
tirt, dass Preussen in Rücksicht auf die geringen Erfolge, welche
mit der Reichseisenbahnpolitik erzielt worden sind, einen heil-
samen Particularismus üben und eine prononcirte Preussische
Eisenbahnpolitik treiben wolle. Als ein Schritt nach dieser Rich-
tung hin wird eines für den Preussischen Landtag bestimmten
Eisenbahconcessionsgesetzes Erwähnung gethan. Die dies-
bezügliche Nachricht tritt mit dem Anschein der Officiösität auf,
doch handelt es sich dabei wrobl höchstens um einen ballon d’essai.
Immerhin ist es nicht überflüssig hervorzuheben, dass ein Be-
dürfnis für ein solches Gesetz, bei der Degression, unter welcher
auch die Eisenbahninduatrie leidet, in keiner Weise vorhanden ;
ist. Sollte aber eine Auffrischung des Gesetzentwurfes gemeint
sein, welcher in Folge der sogenannten Lasker’schen Unter-
suchungs-Commission dem Preussischen Abgeordnetenhause in
der Session 1873 — 74 vorgelegt wurde, so ist darauf aufmerksam
zu machen, dass dieser Entwurf seiner Zeit von allen competen-
ten Beurtheilern eine durchaus abfällige Kritik erfahren hat.
Besondern Widerspruch erregte damals die für Mitberathung der
Concessionsertheilungen in Aussicht genommene Bildung eines
Eisenbahnausschusses, weil diese Neuerung dahin aufgefasst
wurde, dass durch dieselbe die Staatsregierung von einer Verant-
wortlichkeit entlastet würde, ohne dass jenem berathenden Faktor
ein concreter Einfluss würde eingeräumt worden sein. Sollte es
in der That mit der Einbringung eines neuen Eisenbahnconces-
sions-Entwurfes ernst sein, was vorläufig, wie schon angedeutet,
durchaus nicht anzunehmen ist, so würde die seinerzeit von den
Eisenbahnen über diesen Gegenstand erlassene Denkschrift be-
reits wichtiges Material zur Beurtheilung der Frage bieten.
Die gestern geschlossene Fr anzösischeDeputirtenkammer
hat einen grossen Theil ihrer letzten Debatten der sogenannten
Eisenbahnfrage gewidmet und sind die dortigen Verhand-
lungen in Rücksicht auf das Interesse, das man auch in Deutsch-
land für diese Frage in neuerer Zeit an den Tag gelegt hat,
auch von der Deutschen Tagespresse einer eingehenden Beachtung
gewürdigt worden. Unsere Nachbarn jenseits der Vogesen pflegen
in wirthschaftlichen Dingen einen glücklichen Instinkt zu besitzen
und hat es auch in der Eisenbahnfrage nicht lange gedauert,
einen rationellen Standpunkt zur Geltung zu bringen. Der Fran-
zösische Minister der öffentlichen Arbeiten hat, unterstützt von
seinem Collegen, dem Finanzminister, die Deputirten zu über-
zeugen gewusst, dass, abgesehen von der colossalen Belastung
des Staatsbudgets, welche die Rückerwerbung der Bahnen invol-
viren würde, die ganze Eisenbahnfrage noch ganz und gar nicht
spruchreif sei. Die Bahngesellschaften in Frankreich entgehen
durch diese Wendung, die die Debatten genommen haben, dem
wirthschaftlich sehr unleidlichen Zustande, staatliche Ankaufs-
projecte wie ein drohendes Gespenst fürchten zu müssen und da-
durch die Entwickelung der Eisenbahnindustrie gelähmt zu sehen.
Thatsächlich ist zu bemerken, dass die ganze Französische Eisen-
bahndebatte sich anlässlich der Berathung eines Gesetzentwurfes
entspann, nach welchem einige nothleidende Bahngesellschaften
der Orleansgesellschaft übergeben werden sollten. Der Antrag
ist mit Majorität einem Ausschüsse überwiesen, wo er vermuth-
lich sachlich erledigt werden wird, ohne dass die „Eisenbahnfrage“
selbst dabei wieder auftauchen dürfte. Die Abstinenz der Fran-
zösischen Eisenbahnpolitiker ist um so bemerkenswerther, als die
manch esterliche Wirthschaftspolitik in Frankreich bekanntlich
weit weniger Boden hat, als in den Deutschen parlamentarischen
Körperschaften.*)
*) Ueber die Eisenbahnfrage in Frankreich werden wir dem-
nächst einen eingehenden Aufsatz bringen. Wir beschränken uns des-
halb darauf, Folgendes über die von der Französischen Deputirteu-
kammer gefassten Beschlüsse mitzutheilen: Zur Abstimmung gelangte
zuerst der Antrag der Herren Lecesne, Wilson und Genossen auf Rück-
kauf sämmtlicher Eisenbahnen durch den Staat Zuvor reduciren aber
die Antragsteller selbst auf den Rath Gambetta’s ihren Vorschlag da-
hin, dass zunächst nur der Rückkauf der in der Convention genannten
südwestlichen Linien durch den Staat verfügt werden solle. Dieser
Antrag wurde mit 239 gegen 195 Stimmen verworfen. 77 Mitglieder
enthielten sich der Abstimmung. Das Amendement Allain-Targd, wel-
ches bestimmt, dass der Staat ermächtigt ist, mit der Gesellschaft Or-
leans betreff Ankaufs und Betriebs der in der Convention eiubegriffenen
Linien durch diese Gesellschaft zu unterhandeln (es handelt sich um
Gewährung einer Zinsgarantie für die von der Orldansbahn-Gesells.-haft
zu übernehmenden Linien der schlecht situirten Charentes- und Vendee-
bahn-Gesell, schaff), jedoch unter dem Vorbehalt des Rechtes, die Tarife
zu controliren, die Verwaltung der Gesellschaft zu beaufsichtigen, und
den vom Staat für nöt.hig erachteten Bau neuer Linien zu verlangen,
wurde hierauf mit 231 gegen 192 Stimmen angenommen. Dieses
Amendement lautet wie folgt; 1) auf den Rückkauf der Linien,
welche von ihren ersten Concessiouären nicht mehr betrieben
werden können, soll das Gesetz vom 23. März 1874 angewendet
werden, d. h. der Rückkauf soll ein reeller sein nach Abzug der
ursp' üuglich für den Bau bewilligten Subventionen; 2) alle bedeu-
tenderen Linien derselben Region sollen auch unter ein und dieselbe
Verwaltung gestellt werden, so zwar, dass nicht auf Kosten des Staa-
tes zwischen den von ihm subventionirten Linien eine für den Kiscus,
für den Betrieb und bald auch für die Bevölkerungen selbst Verderb-
832
Es scheint jetzt Sitte werden zu sollen, dass Streitfragen
auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens, bei welchen Differenzen
zwischen zwei verschiedenen Particularstaaten zum Austrag ge-
bracht werden, einer Austrägalinstanz zur Entscheidung
vorgelegt werden. Nachdem die Berlin-Dresdener Bahnan-
gelegenheit dem Hanseatischen Oberappellationsgericht in Lübeck
überwiesen worden ist, soll auch die Differenz zwischen der Preus-
sischen und der Grossherzoglich Sächsischen Regierung wegen
der Communalbesteuerung der Th üringischen Eisenbahn die-
sem Forum unterstellt werden. In beiden Fällen dürften die be-
theiligten Staaten von vornherein ihre Unterwerfung unter den
Rechtsspruch der vereinbarten Austrägalinstanz erklärt haben.
Was die Dresdener Bahn betrifft, so hat übrigens dieser Tage die
Generalversammlung den bekannten Vertrag mit der Preussischen
Regierung, selbstverständlich mit grosser Majorität — 3556 gegen 46
Stimmen — genehmigt.
Der Reichstag hat kurz vor seinem Oster- Recess noch eine
für das Verkehrsleben der Deutschen Nation wichtige Entscheidung
gefällt durch die Installirung Leipzigs als Domizil für das künf-
tige Reichsgericht. Bezüglich der grossen Majorität, welche
aus süd- und mittelstaatlichen nationalliberalen Kreisen für Leip-
zig votirte, verhehlt man sich in politischen Kreisen nicht, dass
der Reichseisenbahnplan und der Einfluss, den derselbe auf den
Ausfall der letzten Reich tagswah len gehabt hat, bei der Ab-
stimmung über den Sitz des Reichsgerichts nicht ohne Belang ge-
wesen ist.
Mit Bezug auf die neulich unter Vorbehalt citirte Zeitungs-
conjectur, dass der Herr Handelsminister mit dem Präsidium des
Reichs-Eisenbahnamtes betraut werden soll, schreibt die
„Nordd. Allgem. Ztg.“ officiös: „Vor einer Beschlussnahme dieser
Art müsste das Gesetz über das Reichs-Eisenbahnamt eine Aen-
derung erfahren, wodurch dasselbe als selbstständige Behörde
errichtet würde. Uebrigens kann hinzugefügt werden, dass die
Wiederbesetzung der Präsidentenstelle des Reichs-Eisenbahnamtes
zu Zeit noch nicht in Erwägung steht.“
Für die hypothekarische Qualität der Eisenbahn-Obliga-
tionen, welche diesen Werthpapieren bisher absolut abgeht, soll
nächstens von Reichswegen Fürsorge getroffen werden. Bei Aufzäh-
lung der Aufgaben des Reichs-Justizamtes in der Reichstagssitzung
vom 14. d. M. bemerkte Staatssecretär Friedberg, dass auch ein Gesetz
über die Rechte der Inhaber von Eisenbahnpapieren die Thätigkeit
des Reichs-Justizamtes in Anspruch nehmen werde. Es wird sich
vermuthlich dabei um die Errichtung von Eisenbahn-Grundbuch-
Aemtern handeln.
Die neulich erwähnte, am 16. und 17. d. M. seitens der
Privatbahnen vereinbarte Duplik in Sachen der Eisenbahn-
Tarifreform ist dem Herrn Handelsminister alsbald übersendet
worden und dürfte in kürzester Frist und vermuthlich im
Wesentlichen zustimmend beantwortet werden.
Am 11. und 12. d. M. tagte in Frankfurt der Süddeutsche
Eisenbahnverband, und fasste den Beschluss: „Die Umarbei-
tung des Verb and-Gütertarifes soll auf Basis, beziehungsweise
im Einklang mit dem neuen Deutschen Gütertarife in kürzester
Zeit vorgenommen werden, wobei die speciellen Verhältnisse
im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn thunlichste Berück-
sichtigung finden sollen.“ Um nun eine Ueberein Stimmung mit
den Mitteldeutschen Tarifen zu erzielen, soll demnächst eine
Commission zusammentreten und dann die Umarbeitung der Tarife
realisirt werden. Es wurde ausserdem beschlossen, den Tarif für
lebende Tliiere nach dem Raummasse umzuändern, was als die
liehe Concurrenz einreissen kann; 3) gewichtige Garantien und Regle-
ments sollen dein Staate einen beständigen Einfluss auf die Tarife
und den Trafik sichern und den Betheiligten die Möglichkeit gewäh-
ren, ihre Beschwerden otficiell bei der Verwaltung vorzubringen; 4) dem
Staate bleibt das unumschränkte Recht Vorbehalten, zu jeder Zeit und
in finanzieller Hinsicht in den Grenzen der Verträge den Bau der
neuen Linie anzuordnen, welche er für nöthig erachtet; 5) falls die
Orleansgesellsehaft auf diesen Grundlagen nicht unterhandeln wollte',
soll ein siebentes grosses westliches und südwestliches Netz angelegt
und der Betrieb desselben vom Staate in die Hand genommen werden.
Die Redaction.
zutreffendste Art der Frachtbemessung erkannt wurde. Ausserdem
einigte man sich über die Normen für die Tarifirung von Separat-
Güterzügen, Salonwagen etc. und wurden sonstige interne Verbands-
Angelegenheiten berathen.
Eine Eisenbahn-Direction hat Beschwerde darüber erhoben,
dass Eisenbahnbeamte zum Termine vorgeladen worden sind,
ohne dass die Vorgesetzte Behörde, welche für die Stellvertretung
zu sorgen hatte, zuvor davon benachrichtigt worden wäre. In
Folge dessen hat der Minister des Innern den Provinzialbehörden
eröffnet, dass § 52 des Anhangs zur A.-G.-O., wonach die Vorla-
dung von Regierungsoffizianten zur vorgängigen Kenntniss der
Vorgesetzten Regierungen gebracht werden müsse, unzweifelhaft
auch auf Eisenbahnbeamte und auch in dem Streitverfahren
in Verwaltungssachen zur Anwendung kommen müsse, denn § 48
des Gesetzes über das Verfahren der Verwaltungsgerichte verweist
bezüglich der Vorladung von Zeugen und Sachverständigen auf
die entsprechenden Bestimmungen der am Orte des Gerichts gel-
tenden bürgerlichen Prozess-Gesetze. Es sei aber von grösstem
Interesse für die Sicherheit des Bahnbetriebes, dass die Vorge-
setzten Behörden rechtzeitig von der Vorladung ihrer Beamten
benachrichtigt würden, um deren Vertretung anordnen zu können.
Nachdem das Gesetz über die Umzugskosten der Staats-
beamten perfect geworden ist, ist es, offieiöser Meldung zufolge,
erforderlich erschienen, auch das Reglement über die den Beamten
der Staatseisenbahnen zu gewährenden Vergütungen für Umzugs-
kosten, welches nach § 11 jenes Gesetzes vorläufig in Kraft ge-
blieben ist, einer Revision zu unterwerfen. Der Herr Handels-
minister hat deshalb den Entwurf einer Königlichen Verordnung
anfertigen lassen und denselben den Königlichen Eisenbahndirec-
tionen zu gutachtlicher Aeusserung vorgelegt mit der Aufforde-
rung, etwaige Abänderungsvorschläge in formulirter Fassung ein-
zureichen.
Man wird sich erinnern, dass gerade vor einem Jahre die
Direction der Werra - Eisenbahngesellschaft in Ausführung
eines von dem Verein der Privatbahnen gefassten Entschlusses
die Anordnung getroffen hatte, den Aufenthalt von Postbeamten
in Eisenbahnwagen bei Rangirbewegungen nicht zu dulden und
diese Weisung trotz des Einspruchs der Kaiserlichen Ober - Post-
direction in Erfurt aufrecht erhalten hat. Es hatte sich die Reichs-
E ostverwaltung sodann, und zwar gleichfalls vergeblich, an die
andes - Aufsichtsbehörden der Werra - Eisenbahn in den Thürin-
fischen Staaten gewandt, und der Reichskanzler, der von der
ostverwaltung angerufen war, die Meinungsverschiedenheit dem
Bundesrath zur Entscheidung unterbreitet. Die Ausschüsse des
ßundesraths, welche mit der Berichterstattung befasst worden,
haben das einseitige Vorgehen der Werrabahn - Direction als in-
correct und den bestehenden Bestimmungen widerstreitend be-
zeichnet. Die Ausschüsse beantragen daher, der Bundesrath wolle
die von der Direction der Werra - Eisenbahngesellschaft unterm
14. März v. J. erlassene, von der Landesaufsichtsbehörde nicht
aufgehobene Anordnung für unstatthaft erklären.
Der Cuxhavener Eisenbahn-, Dampfschiff- und Ha-
fen- A c t i e n-G e s e 1 1 s c h a f t ist nunmehr vom HerrnHandelsminister
eröffnet worden, dass die Verlängerung der concessionsmässigen
Baufristen für die Vollendung der Eisenbahnen von Harburg nach
Stade und von Stade nach Cuxhaven unter den ihr früher mit-
getheilten Voraussetzungen Allerhöchsten Ortes genehmigt und
zugleich die nachgesuchte Enthebung der Gesellschaft von meh-
reren in der ersten Concession ihr auferlegten, die Ausführung
wesentlich erschwerenden Anlagen genehmigt worden ist. Die
Veröffentlichung des Allerhöchsten Erlasses wird nach der Er-
füllung einiger formellen Bedingungen erfolgen.
Literatur.
—st. — Die centrale Signal- und Weichenstellung
mit Beschreibung des Hebel-Apparates. System: Rüppell — Pa-
tent: Büssing. Max Jüdel & Co. in Braunschweig.
Das System Rüppell, dessen in einem Artikel unserer Zei-
tung, Seite 317, Jahrg. 1876 mit grosser Anerkennung erwähnt
wird, hat inzwischen durch eine von dem Ingenieur Büssing
vorgenommene neue Construction des „Centralen Weichen- und
Signal - Stellapparates“ eine wesentliche Verbesserung erfahren.
Die Eisenbahnsignal-Bauanstalt Max Jüdel & Co. in Braunschweig,
we diese Apparate hergestellt werden, hat soeben eine Broschüre
herausgegeben, in der, ausser Allgemeinem über Central-Apparate,
die Hauptvorzüge der neuen Apparate vor den früheren und vor
allen Englischen erörtert werden. Diese Vorzüge, sowie die Con-
struction aller einzelnen Theile der Anlage werden durch Be-
schreibung und Zeichnung unter Anwendung auf einen bestimm-
ten Fall detaillirt. Wir empfehlen diese Publication unseren ein-
schlägigen Bahnen auf das Angelegentlichste und weisen darauf
hin, dass sie, nach uns zugekommeuer Mittheilung, von den Her-
ausgebern allen Directionen und Eise ubahnteclini kern kostenfrei
zur Verfügung gestellt wird.
333
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. General- Versammlungen.
K. K. priv. Lemberg -Czernowitz- Jassy-
Eisenbahn ■ Gesellschaft. Der gefertigte
V erwaltungsrath giebt sieb die Ebre, die
Actionäre der K. K. priv. Lemberg-Czer-
nowitz- Jassy-Eisenbahn Gesellschaft zu der
Samstag, den 28. April 1877, um 10 Uhr
Vormittags, im Saale des Ingenieur- und
Architecten-Vereines (Wien, Eschenbach-
gasse No. 9) stattfindenden
XVI. (ordentlichen) General-
Versammlung
einzuladen..
Gegenstände der Verhandlung sind:
1. Gestionsbericht des Verwaltungsrathes.
2. Bericht über den Betrieb der Oester-
reichischen und Rumänischen Linien
im Jahre 1876.
3. Bericht des Aufsichtsrathes über die
Betriebs - Rechnungen und den Rech-
nungsabschluss pro 1876.
4. Anträge des Verwaltungsrathes über
die Verwendung des Reinerträgnisses.
5. Wahl des Aufsichtsrathes.
6. Erneuerung des Verwaltungsrathes.
Jene Herren Actionäre, welche der Ge-
neral-Versammlung beiwohnen oder ihr
Stimmrecht nach Massgabe der Statuten
ausüben wollen, haben ihre Actien bis
längstens 20. April 1877 bei der Central-
Cassa der Gesellschaft, I. Elisabethstrasse
9, oder bei der Anglo - Oesterreichischen
Bank in Wien, bei der Sammlungscassa
der Gesellschaft in Lemberg, sowie bei
der Galizischen Actien-Hypotheken-Bank
in Lemberg und bei deren Filialen in
Krakau, Czernowitz undT arnopol,bei
der Anglo-Austrian Bank in London und
bei der Banque de Roumanie in Bucarest,
mittelst doppelt auszufertigender Consig-
nationen (wozu Blanquette bei den ge-
nannten Cassen unentgeltlich verabfolgt
werden) zu erlegen und erhalten mit der
Empfangsbestätigung die Legitimations-
karten zur General-Versammlung.
Im Vertretungsfalle müssen die auf der
Rückseite der Legitimationskarten vorge-
druckten Vollmachten eigenhändig unter-
fertigt werden. Wien, am 20. März 1877.
Der Verwaltungsrath. (1495)
2. Auszahlungen.
Lübeck-Biicliener Eisenbalm-Gesellscliaft.
In Gemässheit des § 20 des Statuts bringt
der Ausschuss hierdurch zur öffentlichen
Kunde, dass die für das Betriebsjahr 1876
zu zahlende Dividende auf 30 pro Actie
festgesetzt worden ist. Lübeck, den 23.
März 1877. Der Ausschuss der Lübeck-
Büchener Eisenbahn-Gesellschaft.
Die von dem Ausschüsse der Lübeck-
Büchener Eisenbahn-Gesellschaft für das
Betriebsjahr 1876 auf 30 M pro Actie fest-
gestellte Dividende ist gegen Einlieferung
der betreffenden Dividendenscheine bei
der Hauptcasse der Gesellschaft auf dem
Bahnhofe zuLübeck, bei derNorddeutschen
Bank in Hamburg, sowie bei der Billet-
Expedition auf dem Bahnhofe zu Oldesloe
an den Wochentagen vom 3. April d. J.
ab, Vormittags von 10 bis 12 Uhr in
Empfang zu nehmen. Lübeck, den 23. März
1877. Die Direction. (1492)
Beidin-Anhaltische Eisenbahn. Nach er-
folgtem Abschlüsse der Betriebs-
Rechnung für dasJahr 1876 haben
wir nach Erwägung der von der Direction
unterbreiteten Vorschläge die Divi-
dende der Ein und Fünfzig Millionen
Sieben Hundert und Fünfzig Tausend Jt.
Stamm- Actien unserer Gesellschaft, Lit. A,
B, C, D und E, für das Jahr 1876 auf
sechs Procent
festgesetzt, so dass nach Abrechnung der
bereits im Juli v. J. abschläglich gezahlten
zwei Procent noch vier Procent oder
Vier und Zwanzig M. auf jede
Actie zur Zahlung kommen.
Indem wir den Nachweis über die Ver-
wendung der Betriebs - Einnahmen des
Jahres 1876 dem Geschäftsberichte Vorbe-
halten, fordern wir die Besitzer von Divi-
dendenscheinen pro 1876 hierdurch erge-
benst auf, in derZeit vom 31. März bis
31. Mai d. J., in den Werktagen von
9 — 12 Uhr Vormittags, ihre Dividen-
denscheine No. 70 nach den einzelnen
Kategorien geordnet (Lit. A, B, C, D und
E) und nach der Stückzahl berechnet,
(ohne Nummern-Verzeichniss) mit Namens-
Unterschrift und Angabe der Wohnung
versehen, unserer Haupt-Casse am Aska-
nischen Platz No. 5 zu Berlin einzureichen
und die Zahlung in Empfang zu nehmen.
Bei gleichzeitiger Einreichung von Zins-
Coupons ist über diese eine besondere
Nota beizubringen.
In Leipzig erfolgt die Zahlung in den
Werktagen vom 3. bis 18. April er.,
einschliesslich, durch die Güter-
Casse auf unserem dortigen Bahnhofe.
Berlin, den 26. März 1877. Der Verwaltungs-
Rath. I. V.: Ebeling. (1511)
3. Tarifimderungen.
Köln-Mintleuer Eisenbahn.
1. Hanseatischer Verband. Seit
1/2. 77 sind die Artikel: „Mehl“ für
den Verkehr von Ottensen tr. nach
Köln-Mindener Stationen in die 3. Classe
und „Schwedische Zündhölzer“ für den
gesammten Verbands - Import- Verkehr
in die 1. Classe des Importtarifs (Nach-
träge 7 und 8 z. Haupttarife v. 1/11. 74)
autgenommen.
Seit 6/3. 77 kommen für Eis - Trans-
porte im Verkehr von Kiel und Lübeck
nach sämmtlichen Verbandsstationen
der Köln-Mindener, der Rheinischen
und der Hannoverschen Eisenbahn die
Sätze des Ausnahmetarifs D bezw. des
unerböbten Specialtarifs III, und zwar
für Kiel ohne Zuschlag, für Lübeck mit
M. 2,60 Zuschlag pro 10 000 Kilogramm
zur Anwendung. Im Verkehre nach
Oldenburgischen Stationen wird die
gleiche Frachtermässigung vom 25/3.
77 ab gewährt. — Nachtrag 20 v. 1/4.
resp. 15/7. 77 z. Güter-Tarif vom 1/11.
74, enthaltend Aenderungen bezw. Er-
gänzungen der reglementarischen Be-
stimmungen, sowie der Classification,
ferner eine v. 15/5. 77 ab gültige Er-
höhung der Frachtsätze für Braunkoh-
len und Cokes im Verkehr mit Statio-
nen der Mecklenburgischen Friedrich-
Franz Eisenbahn.
2. B ergisch-Märkiscli-W estfä-
lis cli -Hanseatisch. Verband.
Die durch Nachtrag VI z. Güter-Tarife
v. 25/11. 75 eingeführte Frachtermäs-
sigung für Cemcnttransporte zwischen
Beckum und Harburg, Hamburg. Kiel
tritt am 15/4. 77 ausser Kraft. — Nach-
trag 9 v. 1/4. 77 z. Güter-Tarif v. 25/11.
75, enthaltend Aenderungen bezw. Er-
gänzungen der Special-Bestimmungen
zum Betriebs- Reglement, der Classifi-
cation und der Tarif - Bestimmungen,
Tarifsätze für die Bergisch -Märkische
Station Wetter, Ausnahmefrachtsätze
für Kalktrau sporte, Ergänzungen zu
Pos. 5 des Nachtrags 8 und Berichti-
gungen.
3. Verkehr zwischenKöln-M i u -
dener und Badischen Staats-
bahn-Stationen. Seit 15/3. kom-
men für Transporte von Eisenbahn-
schienen und Schienenbefestigungsmit-
teln von Dortmund nach Bruchsal via
Deutz - Giessen - Frankfurt - Heidelberg
directe Frachtsätze in Anwendung.
4. Bergisch -Hann overs cli er Ver-
kehr via Minden. Nachtrag 4 1 v.
1|4. resp. 15/5. 77 z Güter-Tarif v. 15/6.
68, enthaltend Aenderungen bezw. Er-
gänzung der Ziffer 5 der Special-Be-
stimmungen z. § 50 des Betriebs-Regle-
ments, Aenderung und Ergänzung der
Waaren - Classification, Frachtermäs-
sigung für „gestampfte Knochen“,
„Knochenschrot“, „ Knochenasche“,
„Theerwasser“, „Rohzucker“ und „ge-
brannten Kalk“, Ausscheidung Olden-
burgisclier Stationen via Bremen-Wun-
storf aus dem Verbände, Berichtigung
der Pos. in des Tarif- Nachtrags 3s,
Ausdehnung der im Tarif-Nachtrage 4<>
sub II enthaltenen Frachtermässigung
für „Spiritus.“
5. Rechtsrheinisc li-B ayensch-
Oesterreichischer Verkehr.
Nachtrag 2 vom 20/3. 77 z. Giiter-Spe-
cialtarif VI vom 1/1. 70, enthaltend Auf-
hebung des dreiproceutigen Frachtzu-
schlags im Verkehr mit den Stationen
der Bayerischen Staatsbalm, der Böh-
mischen Westbahn und der Buschteh-
rader Bahn. Aufnahme des Artikels
„Sägemehl“ (Sägespähne) in den Spe-
cial-Tarif VI, ermässigte und neue
Frachtsätze für die Bayerischen Statio-
nen Kiesersfelden und Marteil.
6. Verkehr zwischen Köln-Min-
den e r u n <1 N i e il e r 1 ä n d i s c h e n
Staatsbahn-Stationen. Aus-
nahmetarif vom 20/3. 77 für die Beför-
derung von Eisenerz in Wagenladun-
gen von je 10 000 Kilogramm via Arn-
heim - Emmerich bezw. via Coesfeld-
Dülmen.
7. VerkehrzwischenKöln-Min-
denerundBrölthalbalin-Sta-
tionen via Hennef. Nachtrag 2
vom 20/3. 77 z. Tarif v. 15/2. 73, ent-
haltend Aufhebung des 2üprocentigen
Frachtzuschlags für Eisenerze, Roh-
eisen und Rohstahleisen, Eisenluppen
und Brucheisen in Wagenladungen von
je 10 000 Kilogramm.
8. Verkehr zwischen Köln-Min-
dener und Rheinischen Sta-
tionen. Nachtrag 1 v. 20/3. 77 z.
Special-Tarif für die Beförderung von
Steingut und Töpferwaaren etc. zwi-
schen Trier und Hamburg v. 1/3. 75,
enthaltend Aufhebung des Satzes des
Special-Tarifs C und Frachtsätze für
den Verkehr zwischen Trier und Ham-
burg.
9. Verkehr zwischen K ö I n-M i n -
d e n e r und Oldenburgischen
Staatsbahn - Stationen via
Osnabrück-Eversburg-Quak-
kenbrück. Ausnahmetarif für die
Beförderung von Steinkohlen und
Cokes in Extrazügen von Köln-Minde-
ner Kohlenstationen nach Sande und
Wilhelmshaven, gültig v. 20/3. bis io 6.
77. Die Direction. (1503)
334
Ostdeutsch • Rheinischer Verband. Vom
25. März 1877 ab tritt im Ostdeutsch -Rhei-
nischen Eisenbahn- Verbände für die Be-
förderung von Eisenbahnschwellen bei
Aufgabe in Quantitäten von 10 000 Kilo-
gramm zwischen der Bergisch-Märkischen
Station Beverungen einerseits und der
üstbahnstation Flatow andererseits ein
directer Frachtsatz in Kraft.
Derselbe beträgt 1,590 M.
Zuschlag O,075 „
pro 100 Kilogramm.
Bromberg, den 20. März 1877. König-
liche Direction der Ostbahn als geschäfts-
tiilirende Verwaltung. (J 1489)
Nordwestdeutscher Eisenbahn - Verband.
Zu dem vom 1. August 1870 ab gültigen
I lauptgütertarif ist der 99. Nachtrag, gül-
tig vom 1. k. M. an, erschienen und kann
solcher von den Verbands-Güterexpeditio-
nen bezogen werden. Cassel, am 21 März
1877. Namens der Verwaltungen des Nord-
westdeutschen Eisenbahn-Verbandes: Kgl.
Direction der Main-Weser Bahn. (1502)
Deutsch -Russischer E isenbalin - V erb and.
Vom 1. April er. neuen Styls werden die
Stationen Bochum, Hoerde, Wattenscheid
der Rheinischen Eisenbahn mit den für
die gleichnamigen Stationen der Bergisch-
Märkischen Eisenbahn bestehenden Fracht-
sätzen , ferner die Stationen Düsseldorf,
Duisburg, Es-.en, Mühlheim a/Rh. der
Rheinischen Bahn mit den für die gleich-
namigen Stationen der Köln-Mindener u.
Belgisch - Märkischen Bahn bestehenden
Frachtsätzen, die Stationen Altenessen u.
Gelsenkirchen der Rheinischen Eisenbahn
mit den für die gleichnamigen Stationen
der Köln - Mindener Bahn bestehenden
Frachtsätzen , ausserdem die Station
Köln der Rheinischen Eisenbahn mit den
für Deutz (Köln) bestehenden Frachtsätzen
unter Hinzurechnung von je o,03 Ji. pro
100 Kilogramm zu den' Frachtsätzen
sämmtlicher Tarifclassen und Specialta-
rife in das Tarifheft III. resp. das Tarif-
heft VII. aufgenommen.
Von demselben Tage wird die Station
Dortmund der Westfälischen Eisenbahn
mit den für die gleichnamige Station der
Köln-Mindener und Bergisch-Märkischen
Bahn bestehenden Frachtsätzen des Tarif-
heftes III. resp. des Tarifheftes VII. als
Verbaudstation aufgenommen ßromberg,
den 18. März 1877. Die geschäftsführende
Verwaltung, (J 1508)
Westdeutscher Eisenbahn - Verband. Zu
dem vom l. October 1872 ab gültigen
I lauptgütertarif ist der 72. Nachtrag, gül-
tig vom 1. k. M. an, erschienen und kann
solcher von den Verbandsgüterexpeditio-
nen bezogen werden. Cassel, den 21. März
1877. Namens der Verwaltungen des West-
deutschen Eisenbahn - Verbandes: Königl.
Direction der Main -Weser Bahn. (1504)
0 österreichische Nordwestbahn. Vom 1-
April bis Ende September 1877 wird auf
der Linie der Oesterr eicliischen Nord-
west bah u und der Südnorddeutschen
Verbindungsbahn der Agiozuschlag
für Getreide, Hülsenfrüchte, Oelsaaten
und Mahlproducte, insoferne die Fracht-
sätze _ für diese Transporte nach den all-
gemeinen Tarifen überhaupt dem Agiozu-
schlage unterliegen, auf 5 % herabgesetzt.
Sollte innerhalb dieser Zeit der im All-
gemeinen zur Eiuhebung kommende Agio-
zuschlag niedriger werden, so wird der
niedrigere Agiozuschlag auch für die ge-
nannten Artikel berechnet werden. — Die
Festsetzung des Agiozuschlages ab l.
October 1877 wird vor Ablauf des Mona-
tes Juni d. J. erfolgen. Wien, im März
1877. Die Generaldirection. (1501)
Westdeutscher und Nordwestdeutscher
Eisenbahn-Verband. Zu dem vom 1. März
1877 ab gültigen Tarif für Personen-Beför-
derung ist der 3. Nachtrag, welcher am
1. k. Mts. in Wirksamkeit tritt, erschienen
und kann solcher von den Verbands-
Expeditionen bezogen werden. Cassel,
am 21. März 1877. Namens der Verwal-
tungen des West- und Nordwestdeutschen
Eisenbahn-Verbandes: Königliche Direc-
tion der Main-Weser Bahn. (1496)
Königlich Sächsische Staatseisenbahnen.
Am 1. Mai d. Js. kommt der IV. Nachtrag
zum directeu Tarife Böhmischer Braun-
kohlen via Bodenbach bezw. via Mittel-
grund zur Einführung, welcher theils
neue, theils abgeänderte Frachtsätze ent-
hält und bei den Expeditionen der be-
theiligtenBahn Verwaltungen erlangt werden
kann. Dresden, am 23. März 1877. König-
liche Generaldirection der Sächsischen
Staatseisenbahnen, als geschäftsführende
Verwaltung: Freiherr v. Biedermann. (1509)
Berlin-Potsdaiii-Magdeburger Eiseubalm.
Mit dem l. April c. tritt der Nachtrag IV
zum Tarif für den Güterverkehr zwischen
Iialle-Casseler und diesseitigen Stationen
via Zerbst-Halle in Kraft. Derselbe ent-
hält die Aufhebung des Frachtzuschlags
für Spiritustransporte in Quantitäten von
mindestens 5000 Kilogramm. Berlin, den
21. März 1877. Das Directorium. (1498)
Zum Leipzig- Guben-Sclilesischen Ver-
band-Tarife vom 1. April resp. 1. Sep-
tember 1875 ist der Nachtrag IV, enthal-
tend anderweitige Entfernungen und Tarif-
sätze für einzelne Relationen und Tarif-
classen, erschienen und sofort in Kraft
getreten. Exemplare des Nachtrages kön-
nen von den Verband-Stationen bezogen
werden. Berlin, Guben und Breslau, den
17. März 1877. Königliche Direction der
Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn.
Direction der Märkisch-Posener Eisenbahn.
Direction der Recbte-Oder-Lfer Eisenbahn.
Directorium der Breslau-Schweidnitz-Frei-
burger Eisenbahn. (1500)
Hamburg - Lübeck - Sächsischer Güterver-
kehr (Säclis.-westl. Linien) Am 1. April
d. J. kommt der XI. Nachtrag zu dem vom
15. September 1873 an gütigen Tarife für
den directen Güterverkehr zwischen Ham-
burg und Lübeck einerseits und Stationen
der Sächsischen Staatsbahnen (westl. Li-
nien), sowie der Station Döbeln der vor-
maligen Leipzig-Dresdener Bahn anderer-
seits zur Einführung.
Derselbe enthält u.A. Frachterhöhungen
für die Artikel: Fassreifen von Holz, Kork-
holz, Wolle und Lumpen, welche jedoch
erst am 15. Mai d. Js. in Kraft treten.
Exemplare sind bei den betheiligten Gü-
terexpeditionen zu erlangen. Dresden, am
22. März 1877. König!. General - Direction
der Sächsischen Staatseisenbahnen, als ge-
schäftsführende Verwaltung. Freiherr von
Biedermann. (1491)
Im Ostdeutsch - Rheinischen Eisenbahn-
Verband tritt vom 25. März d. J. ab für
den Transport von Eisenbahnschienen und
Schienenbefestigungs - Gegenständen in
Wagenladungen" von je 10 000 Kilogramm
von der Station Bochum Rh. u. B. M.
nach den Ostbahnstationen Könitz und
Bromberg ein directer Frachtsatz in Kraft.
Derselbe beträgt für die Strecke
Bochum Rh. u. B. M.-Konitz 2,474
Bochum Rh. u. B. M.-Bromberg 2,494 „
pro 100 Kilogramm. Bromberg , (.len
20. März 1877. Königliche Direction der
Ostbahn als geschäftsführende Verwal-
tung. (J 1507)
Nordwestdeutscher Eisenbalm- Verband.
Zum Nordwestdeutsch - Eisass - Lothrin-
gischen Gütertarif vom 1. Januar 1874 ist
der 50. Nachtrag mit Gültigkeit vom 1.
k. Mts. ab erschienen und kann solcher
von den Verbandsgüter-Expeditionen be-
zogen werden. Cassel, den 21. März 1877.
Namens der Verwaltungen des Nordwest-
deutschen Eisenbahn-Verbandes: König-
liche Direction der Main- Weser Bahn. (1497)
4. Submissionen.
Saarbrücker Eisenbahn. Die Anfertigung
und Lieferung von
3 Stück einfach gekuppelten Güterzug-
Locomotiven nebst Tendern und
4 Stück zweiachsigen Tenderrangir-
Locomotiven
für die Königliche Eisenbahn-Direction zu
Saarbrücken, soll im Wege der öffentlichen
Submission vergeben werden.
Hierzu ist Termin auf
Samstag, den 21. April d. J.,
Vormittags 10 Uhr,
im Bureau des Unterzeichneten anberaumt,
bis zu welchem Termine die Offerten porto-
frei, versiegelt und mit entsprechender Auf-
schrift einzusenden sind.
Die Bedingungen und Zeichnungen kön-
nen eben daselbst eingesehen, auch auf
portofreie Anträge, gegen Erstattung von
3 Mark für Güterzug-Locomotivbedingungen
und 2 Mark für Tender-Locomotivbedingun-
gen, von mir bezogen werden. Saarbrücken
Bahnhof, den 23. März 1877. Der Königl.
Ober-Maschinenmeister: Finckbein. (1506)
Nordhausen - Erfurter Eisenbahn. Es
sollen 4300 lfde Meter 124, 5 mm hohe 34,2ä
Kilogr. pro lfde Meter schwere alte Eisen-
bahnschienen vonEisen imWege deröffent-
lichen Submission verkauft werden und
ist dazu Termin am
14. April er., Vormittags 11 Uhr,
im Bureau unserer Betriebs-Direction an-
gesetzt.
Offerten sind bis zu diesem Termine
mit der Aufschiift:
„Submission auf Ankauf von alten
Schienen“
franco an unsere Betriebs - Direction
einzusenden, von welcher auch die Be-
dingungen gegen Einsendung von 50 a<?> zu
beziehen sind. Nordhausen, den 22. März
1877. Die Direction. (149u)
Berlin-Stettiner Eisenbahn. Auctions-
Anzeige. Am Montag, den 9. April er.,
Vormittags von 10 % Uhr ab sollen auf
dem Stettiner Bahnhöfe zu Berlin gegen so-
fortige Baärzahlung an den Meistbietenden
öffentlich verkauft werden:
circa 6780 Ctr. alte 23 pfdige Schienen,
1650 „
»21 „ »
290 „
» lS2/3 » »
75 „
„ 15 » »
12 „
„ Herzstücke,
120 „
altes Schmelzeiseu,
24 „
unverbranntes Gusseisen
1>2 »
verbranntes Gusseisen,
wozu Käufer hiermit eingeladen werden.
Die näheren Verkaufsbedingungen sind
im Auctions - Termine an Ort und Stelle
oder auch vorher auf portofreie Anfragen
von der Registraturunseres Central-Bureaus
hierselbstzu erfahren. Stettiu, den 20. März
1877. Directorium. (1493)
Berlin-Stettiner Eisenbahn. Auctions-
Anzeige. Am Mittwoch, den 11. April
er., Vorm, von 9 Uhr ab, sollen auf dem
Bahnhofe zu Stargard i./Pomm. gegen so-
fortige Baarzahlung an den Meistbie-
tenden öffentlich verkauft werden :
circa 400 Ctr. alte 23 pfündige Schienen,
6900 „ „ 22‘/g „
16 „ „ 21
11 » »16 » »
335
38 Ctr. alte Stahlschienen,
360 „ Schmelzeisen,
10 „ altes Nutzeisen,
76 „ unverbranntes Gusseisen,
560 „ verbranntes Gusseisen,
30 „ Stahlbrocken,
700 „ eiserne Radreifen,
150 „ Gussstahl-Radreifen, '
600 „ Eisendrehspähne,
400 „ Stahldrehspähne,
35 „ unbr. eis. Siederohre,
27 „ „ Gussstahlscheiben-
räder,
16 „ „ mess. Siederohre,
2i/i „ Messingkrätze,
13 Va „ Kupfer mit Lotli,
2 „ Kupferspähne,
2 „ alter Zink,
1 Locomotive nebst Tender mit
Achsen und Rädern,
3 Stück combinirte Personen-
wagen I. u. II. Klasse mit Ach-
sen und Räder,
3 Stück combinirte Personen-
wagen II. u. III. Klasse des-
gleichen,
1 Locomotivkessel,
1 Kessel von einer stationären
Dampfmaschine,
74 Ctr. Makulatur,
6 Ctr. Gummi ohne Leinewand,
536 Stück Schienen - Unterlags-
platten,
939 „ Schienenlaschen,
288 „ Bolzen aller Art,
2 „ Wagen-Obergestelle,
alte Zeugabfälle, Lederabfälle , Leinen- u.
Tauwerk , sowie eine Menge alter Uten-
silien und Geräthe , wozu Käufer hiermit
eingeladen werden.
Die näheren Verkaufsbedingungen sind
im Auctions - Termine an Ort und Stelle
oder auch vorher auf portofreie Anfragen
von der Registratur unseres Central-
hureaus hierselbst zu erfragen. Stettin,
den 24. März 1877. Directorium. (1510)
Berlin-Stettiner Eisenbahn. Auctions-
Anzeige. Am Freitag, den 13. April
er., Vormittags von 10 Uhr ab sollen
auf dem Bahnhofe zu Greifswald gegen
sofortige Baarzahlung an den Meistbieten-
den öffentlich verkauft werden:
circa 5000 Ctr. alte 23 pfdige Schienen,
300 „ „ 21 pfdige „
100 „ „ 15 pfdige „
77 „ „ eiserne Radreifen,
16 „ „ Gussstahl-Radreifen,
3 „ „ eiserne Siederöhren,
260 „ altes Schmelzeisen,
96 „ unverbranntes Gusseisen,
150 „ verbranntes Gusseisen,
130 „ Eisendrehspähne,
10 „ Stahldrehspähne,
3,6 „ gusseiserne Bohrspähne,
214 Stück alte Schienenlaschen,
250 „ „ Laschenbolzen mit
Muttern,
4 „ „ Gussstahl- Scheiben-
räder,
125 „ div. alte Feilen,
2 „ alte 4 rädrige Ajbeitswa-
gen,
5,8 Ctr. Makulatur-Papier,
2 „ alte Gussstahfbrocken,
2,6 „ ,, Zeugabfälle,
alte eis. Oefen, Wärmflaschen, Hämmer,
Schippen, sowie eine Menge unbrauchbarer
Geräthe und Utensilien, wozu Käufer hier-
mit eingeladen werden.
Die näheren Verkaufsbedingungen sind
im Auctions-Termine an Ort und Stelle
oder auch vorher auf portofreie Anfragen
von der Registratur unseres Central-Bu-
reaus hierselbst zu erfahren. Stettin, den
21. März 1877. Directorium. (1499)
Berlin-Stettiner Eisenbalm. Auctions-
Anzeige. Am Montag, den 16. April
er., Vormittags von 10 Uhr ab sollen
auf dem Bahnhofe zu Stolp gegen sofor-
tige Baarzahlung an den Meistbietenden
öffentlich verkauft werden:
circa 1100 Ctr. alte 23 pfdige Schienen,
70 „ „ Stahlschienen,
100 „ Eisendrehspähne,
30 „ Stahldrehspähne,
30 „ unverbranntes Gusseisen,
100 „ verbranntes Gusseisen,
100 „ altes Schmelzeisen,
3 „ alten Zink,
102 Stück grosse Vorhängeschlösser, alte
Wagenpläne, Zeugabfälle, Gummi ohne
Leinewand und eine Menge alter Utensi-
lien und Geräthe, wozu Käufer hiermit
eingeladen werden.
Die näheren Verkaufs-Bedingungen sind
im Auctions-Termine an Ort und Stelle
oder auch vorher auf portofreie Anfragen
von der Registratur unseres Central-Bu-
reaus hierselbst zu erfahren. Stettin, den
20. März 1877. Directorium. (1494)
Berlin-Stettiner Eisenbahn. Auctions-
Anzeige. Am Freitag, den 6. April er.,
V ormittags von lOUhr ab sollen auf dem
Bahnhofe zu Stettin gegen sofortige Baar-
zahlung an den Meistbietenden öffentlich
verkauft werden :
circa 16 000 Ctr. alte 23 pfdige Schienen,
n
100
55
„ 22 V2 ,, ,,
n
400
15
3! 21 „ „
n
150
55
„ 182/3 „
600
„ Schienenenden, Zun-
gen-, Mutter- und
Zwangschienen,
90
55
„ Stahlschienen,
55
98
55
altes Schmelzeisen,
55
84
55
„ Gusseisen,
r>
8
55
„ Eisenblech,
circa 9 Stück alte gusseiserne Herz-
stücke,
„ 75 „ — 54 Ctr. gusseiserne
Glocken von
Läutewerken
herrührend,
„ 40 „ == 28, g Ctr. gusseis.
Dächer zu den
Glocken,
„ 67 „ = 39,62 Ctr. gusseis.
Gewichte,
„ 24 Ctr. gebrauchtes Morsepapier,
„ 7,5 „ alte Zinkeinsätze,
„ 3 „ Kupfer niedersch lag,
„ 25 Stück Packkisten,
besponnener und gewachster Kupferdraht,
alte Kupfer- und Bleieinsätze, weisse Glas-
brocken etc., wozu Käufer hiermit einge-
laden werden. Die näheren Verkaufsbe-
dingungen sind im Auctionstermine an
Ort und Stelle oder auch vorher auf porto-
freie Anfragen von der Registratur unseres
Central - Bureaus hierselbst zu erfahren.
Stettin, denl9. März 1877. Directorium (1432)
Königlich Württembergisclie Staatseisen-
bahn. Wir beabsichtigen die Anschaffung
von 2 Waggonkrahnen und von 1 auf
Rädern laufenden eisernen Bockkrahn, je
mit 5000 Kilogr. Tragkraft, nach folgenden
Bedingungen :
Zu den Waggonkrahnen werden die
Räder und Achsen, die Zughaken und die
Schraubenkuppelungen dem Fabrikanten
geliefert. Diese Krahne müssen h insich t-
ch ihrer Beschaffenheit als Eisenbahn-
Fuhrwerke den neuesten Vorschriften der
technischen Vereinbarungen des Eisen-
bahn-Vereins entsprechen. Die Kette soll
eine Eisenstärke von 22 Mm. besitzen.
Eine bestimmte Construction für diese
Krahne wird nicht vorgeschrieben, viel-
mehr haben die Fabrikanten bei der Ein-
gabe ihrer Offerte eine Zeichnung von der
von ihnen beabsichtigten Construction an-
zufügen.
Die Lieferungsbedingungen nebst einer
Dispositionszeichnung des Bockkrahns
können von unserem Secretariate bezogen
werden; als Muster kann der auf der Sta-
tion Besigheim aufgestellte Bockkrahn be-
trachtet werden.
Bei den Preisofferten ist zu berücksich-
tigen, dass der Bockkrahn fertig auf der
Station Weinsberg montirt und die Wag-
gonkrahne fertig und mit doppeltem An-
strich versehen auf einer \\ ürttember-
gischen Eisenbahnstation abzuliefern sind.
Die Offerten sind versiegelt und mit der
Aufschrift: „Krahnlieferung“ versehen, bis
zum 6. April d. J., Abends 5 Uhr, un-
serem Secretariate zuzusenden. Stuttgart,
den 17. März 1877. Königliche Eisenbahn-
Direction, Abth. II. : Böhm. (1442) R. M.
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Electrische
Leitungsdrälite,
Kupferdraht mit Guttapercha-Umpressung,
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bis der Betreffende aufsteht und das Läutewerk in
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nebst Zeichnung gratis und franco. 400 Stück seit Ja-
nuar an mehrere Eisenbahn-Directionen abgeliefert.
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Hiermit zur gefl. Notiz, dass wir mit
1. April 1877 unser Geschäft in Halle a/S.
aufgeben und dafür mit demselben Datum
Berlin C., Klosterstr. 77,
unser Hauptgeschäft eröffnen.
Unser zweites Geschäft verbleibt nach
wie vor Berlin S., Dresdenerstr. 28.
Gebr. Hagemann, Mechaniker,
Fabrikanten von Reisszeugen.
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Peter Barthel, „ SÄ m.
Die Neue Börsenzeitung
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Dessauer Strasse Ni. 35,
erscheint täglich in grossem Format mit vollständigstem Courszettel, quartal. für
5 Mark. Abonnirt wird bei allen Postanstalten. Die Redaction ertheilt auf schrift-
liche Anfragen Auskunft und Rath über Börsenpapiere und Börsengeschäfte unent-
geltlich, und besorgt ausserdem gegen eine geringe Provision durch ihr eignes
Bankgeschäft in Berlin auch die Ausführung von Kauf- und Verkauf-Ordres an der
Berliner Börse.
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Verlegt und berauftgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn Verwaltungen.
Verantwortlicher Redeoteur; Pr* Jur. Wilh. Koch au Berlin (Redactionsbureau: Anhalterstr. 6). - Commieeionär : Adolph Rcfblshöfer zu Leipzig. - Druck von H* S. Hermann in Berlin. Beuthstr. 8.
*"«, *
337
m27.
Die Zeitung erscheint
Montags und Freitags.
Vierteljährlich für 4 Mark zu beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt desDeutsch-
Oesterr. Postgebietes ;
'Kreuzband-Porto wird extra berechnet.
Manuscript sowie sämmtliche officielle Inserate
sind franco einzusenden an die Redaction,
Dr. jnr. W. Koch,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commissionär für den Buchhandel :
Adolph Refelshöfer,
Leipzig, Nürnberger Strasse 59.
1877.
Beilagen zur Zeitung
und
Privat-lnseratc
wolle man direct an die Buch- u. ßteindruckcrei
von II. S. Hermann,
Berlin SW., Bcutli-Strasee 8.,
c insenden.
Insertions-Preis für die dreigeßpaltene Petitzeile
oder deren Raum 80 Pf.
Beilagen zu der Zeitung (in Quart; werden
sowohl den von den Eisenbahnen und anreh den
Buchhandel als den durch die Post bezogenen
Exemplaren Tür 15 Mark beigelegt.
Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 2. April 1877.
Die nächste Nummer erscheint wegen des Osterfestes am 7. resp. 9. April.
Der heutigen Nummer liegt ein Prospect von C. W. Kreidels Yerlag in Wiesbaden, betr. „Brosius und Koch,
die Schule des Locomotivfiihrers“ bei.
Ilihalt: Organisation der Eisenbahnverwaltungen in England. — Oesterreichisch-Ungarische Correspondenz. — Aus Bayern. — Ober-
schlesische Eisenbahn. — Sächsische Staatseisenbahnen. — Oesterreich (Bau- und Betriebskosten der Staatslinien). — Hollandsclie Ijzeren
Spoorweg-Maatschappij. — Niederlande. — Belgien. — Frankreich. — Gotthard-Bahn. — Literatur: Der Eisenbahn Betrieb durch lauge
Tunnels von M. M. Freiherr von Weber. — Personal-Nachrichten. — Offizielle Anzeigen: Betriebsstörungen. 1. General-Versammlungen.
2. Auszahlungen. 3. Personen-Verkehr. 4. Tarifänderungen. 5. Submissionen. — Privat-Anzeigen.
Organisation der Eisenbahnverwaltungen in
England.*)
Von England, der Wiege des Eisenbahnwesens, dem Lande,
wo dasselbe auch die grösste Ausdehnung und Ausbildung erlangt
hat, dürfte in Bezug auf die Organisation der Eisenbahnverwal-
tungen dasselbe gelten, was von den älteren Eisenhahnverwaltun-
gen Deutschlands zu sagen ist; dieselben wurden der Mehrzahl
nach, den verfügbaren Personen angepasst und haben sich meistens
in solchen Traditionen erhalten.
Staatshahnen, sowie unter staatlicher Verwaltung stehende
Privatbahnen, giebt es in England nicht, ebenso wenig als staat-
lich subventionirte oder mit staatlicher Zinsengarantie erbaute
Bahnen.
Die Eisenbahnen sind in diesem Lande der Industrie ledig-
lich Privatspecrdationen, wie alle anderen industriellen Unterneh-
mungen, und mit wenigen Ausnahmen als Erwerbsgeschäfte
durch Actien-Gesellschaften ins Leben gerufen.
An der Spitze der Geschäfte der Eisenbahngesellschaften
steht in der Regel eine Direction (board of directors), diese unter
Umständen auch noch unter einem höheren Gesellschaftsorgane.
Die Directoren, deren meistens eine grössere Zahl vorhanden ist,
arbeiten (wenigstens in dem in Deutschland gebräuchlichen Sinne
des Wortes,) in der Regel nicht selbst, sondern versammeln sich
*) Wir entnehmen den nachstehenden Aufsatz, wie den bereits
in No. 12 S. 153 mitgetheilten, einem längeren trefflichen Aufsatz des
Herrn Geh. Ober-Baurath Buresch über die Organisation der Eisen-
bahn-Verwaltungen. Während in jenem in No. 12 abgedruckten Bruch-
stück die raisonnirende Einleitung desselben wieder gegeben wurde, an
welche anlehnend dann die Organisation der Deutschen Staats- und
Privatbahnen vom Verfasser dargestellt wird, hinsichtlich deren wir
auf die Quelle (Handbuch für specielle Eisenbahn-Technik Bd. IV
S. 392 — 420) verweisen, wird hier ein klares Bild von der eigenthiim-
lichen Organisation der Englischen Eisenbahnen gegeben, welche un-
seren Lesern von Interesse sein wird. Ebenso wie die Verwaltungs-
Organisation der Englischen Eisenbahnen wird auch die der Franzö-
sischen Eisenbahnen eingehend entwickelt, ebenso die neuerdings oft
ventilirte Frage, ob die Verwaltung der Eisenbahnen zweckmässig eine
staatliche oder private sei, woran sich schliesslich specielle practische
Vorschläge für die Organisation der Eisenbahnverwaltungen knüpfen,
auf welche zurückzukommen wir uns Vorbehalten. Die Redaction.
nur in längeren oder kürzeren Zwischenräumen regelmässig zu
Berathungen unter ihrem Vorsitzenden (chairman). Der Secretär,
unter Umständen auch die Directoren, bringen in diesen Sitzun-
gen die Geschäfte zu Vortrag, Verhandlung und Entscheidung. Die
Ausführung der Beschlüsse der Direction pflegt dann allein durch
den Secretär zu erfolgen, welcher die betreffenden Verfügungen
ausfertigt und im Aufträge der Directoren (by ordre of the direc-
tors) unterzeichnet. Früher, ehe die Verwaltungen eine so grosse
Ausdehnung gewonnen hatten, — wohl in keinem anderen Lande
ist es gebräuchlich, so viele einzelne Bahnunternehmungen unter
eine Verwaltung zu stellen, wie es in England geschieht — als es
in neuerer Zeit der Fall gewesen ist, war mit der Function des
Secretärs der Direction, häufiger auch die des Betriehsdirectors ver-
bunden. Mag das bei einzelnen Verwaltungen vielleicht auch noch
der Fall sein, so ist doch heute wohl die Regel, dass ein Betriebsdi-
rector (genei'al manager) die Leitung des ganzen Dienstes in Hän-
den hat und dieselbe mit weitgehenden Machtvollkommenheiten
und unter entsprechender persönlicher Verantwortlichkeit führt.
DieDirectoren der Englischen Eisenbahnverwaltungen gehören
den verschiedenen Berufsstellungen an, doch dürfte die des .Ju-
risten darunter vielleicht am wenigsten vertreten sein: ebenso
wird auch die wichtige Stelle des Secretärs nur selten mit einem
solchen besetzt sein, da man für dieselbe, ebenso wie für die des
general manager einem gewandten Geschäftsmanne (tradesman)
in der Regel den Vorzug geben wird, wenn auch zuweilen Tech-
niker in der Stellung des manager gefunden werden.
Unter dem general manager pflegen dann folgende Dienst-
stellen den ausübenden Dienst wahrzunehmen:
eine Ingenieurabtheilung (engineers department), unter einem
Ober- (engineer in chief) event. auch noch unter einem berathen-
den Ingenieur (Consulting engineer), den technischen ßaluidienst
(maintenance of permanent way) resp. das Bauwesen;
eine mechanische Abtheilung (locomotive-departmeut), welche
das ganze Material der Bahnen (plant and roll ing- stock ) unter
einem nicht immer den Ingenieurfaclie angehörenden Vorsteher
Superintendent of locomotive-departmeut) umfasst, und zugleich
mit den Werkstätten- und Transportdienst; ferner:
zuweilen (bei grösseren Bahnen) eine Abtheilung für Perso-
nentransport und Betriebspolizei (coaching and police department);
in der Regel bei allen Bahnen:
eine Güterverkehrsabtheilung (goods department, traffic
office etc.) unter einem Güterverwalter (goods manager) für den
Expeditionsdienst; weiter eine Abtheilung für Buchhaltung und Ma-
gazinverwaltung (finances and stores dep.) und eine Grundstück-
und Gebäudeverwaltung (estate dep.), sowie ein Controlbureau
(audit and check office).
Buchhalter und Schreiber (clerks), bei den technischen Bran-
chen auch Ingenieure (engin eers), Zeichner (draftsmen) und Werk-
meister (foremen), diese entschieden starke Seite der Englischen
Verwaltungen, bilden das Hülfspersonal der einzelnen ausführen-
den Dienststellen; während die Aufsichtsbeamten (controllors) in
der Regel der Direction und zwar speciell dem Secretär oder dem
general manager beigegeben zu sein pflegen.
Da die gesammten Abrechnungen der Bahnen unter ein-
ander über Personenfahrgelder, Frachten, Wagenmiethen etc.
durch besondere Abrechnungsbureaux (Clearing house) besorgt
werden, und das gesammte Cassenwesen einer Bank oder einem
Banquier übertragen zu sein pflegt, so gestaltet sich der Ge-
schäftsapparat der Eisenbahndirectionen selbst verhältniss-
mässig einfach.
Die untere Verwaltung erfolgt für den Transportdienst
durch die Stationsverwalter (stationmaster), und für den Fahr-
dienst durch die unter den ersteren stehenden Zugbegleiter, —
den Zugführer (guard), Packmeister (luggage guard) und Bremser
(brakeman) — deren Obliegenheiten im Wesentlichen auf die Pla-
cirung der Reisenden in den Wagen, welches streng getrennt
nach den Stationen geschieht, auf das Oeffnen der Wagen, sowie
auf das Ein- und Ausladen des Gepäcks und Eilguts, und das
Bremsen des Zuges sich beschränkt, da die Billetcontrole haupt-
sächlich den Ankunftsstationen obliegt.
Was den Bahndienst betrifft, so erfolgt die Unterhaltung
der Bahn, sowie aller zugehörigen Werke einschliesslich der Ge-
bäude auf den Stationen, unter der Anleitung und Aufsicht von
Ingenieuren (engineers, surveyors) fast ausnahmslos durch Unter-
nehmer ohne erhebliches Zuthun der Bahnwärter (line guards,
gate keepers) ; welche letztere übrigens in sehr viel geringerer
Anzahl als in Deutschland angestellt und eigentlich nur als
Polizeibeamte anzusehen sind. Es darf hierbei nicht vergessen
werden, dass Niveauübergänge für öffentliche Wege auf frequen-
ten Bahnen nur selten Vorkommen, sowie, dass die Signalisirung
und Weichenstellung meistens von einzelnen Centralpunkten aus
durch besondere Wärter (pointsmen) erfolgt. (Schluss folgt.)
OesterreicMsch-TJngarische Correspondenz.
Wien, 26. März 1877. (Staatsbetrieb. Expropriations- und
Frachtengesetz. Prag - Dux. Eisenbahngesetze. Tarifvorlagen.
Deutscher Tarif. Militair-Tarif. Lebensmittel-Fracht. Fundver-
fahren. Schiedsgericht. Dux-Bodenbach. Börsenbericht.)
ln der letzten Woche der gegenwärtigen Session wurden
vom Oesterreichischen Unterhause die den Betrieb der Staats-
eisenbahnen betreffenden Resolutionen angenommen. Ein eifri-
ger Anhänger des Staatsbahnsystems bemängelte bei dem Ausschuss-
bericht, dass darin die Vorzüge dieses Systems nicht hervorge-
hoben sind. Der Referent entgegnete, dass von einer Aburthei-
lung über die Resultate des Staatsbetriebs keine Rede sein kann,
da wir in Oesterreich aus neuester Zeit hierüber noch gar keine
Erfahrungen haben. Es scheint uns jedoch, dass der Ausschuss
bei einem so passenden Anlasse die von der Regierung beabsich-
tigte Organisation des Staatsbetriebes hätte besprechen sollen.
Ein anderer Abgeordneter trat für den „Fiscalismus“ mit der
Forderung ein, dass nur sofort rentirende Bahnen der staatlichen
Fürsorge empfohlen, die anderen aber ihrem Schicksale zu über-
lassen seien. Diese Theorie wurde gebührend mit dem Bemerken
abgefertigt, dass auch Frankreich Bahnen mit Betriebsdeficiten
habe; das viele Geschrei hierüber wurde aber in Oesterreich durch
die kurzsichtige Massregel der Nichtbedeckung derselben hervor-
gerufen.
Im Herrenhause wurde ein Gesetzentwurf über die Ex-
propriation zum Zwecke des Baues von Eisenbahnen vom Han-
delsministerium eingebracht', den wir demnächst besprechen.
Das Gesetz, betreffend einige Bestimmungen über den
Frachtenverk|ehr auf den Eisenbahnen wurde nach der
beredten Vertheidigung seitens der Freiherren von Engert und
Winterstein angenommen. Letzterer bemerkte über die befürch-
tete Schädigung der Localtarife, es sei im Geiste des Gesetzes ge-
legen, dassjausser den im Gesetze vorgesehenen Fällen keine Er-
mässigung der Differentialtarife zu Ungunsten der Localtarife
Vorkommen könne. Was aber die freie Bewegung der Bahnen be-
trifft, so müsse man wissen, in welcher Art und Weise heute
schon die Tarife aller Bahnen publicirt werden. Die meisten
Bahnen sind gezwungen, innerhalb eines gewissen Termins dem
Handelsministerium den zu veröffentlichenden Tarif vorzulegen.
Selbst solche Bahnen, welche diesbezüglich gewisse erworbene
Rechte'liaben , legen in praxi dem Handelsministerium die Tarife
vor. Das Handelsministerium hat niemals Anstand genommen,
den Bahngesellschaften Bemängelungen zukommen zu lassen, und
in der Praxis ist aus sehr vielen Fällen von Bemängelungen nicht
Ein Fall bekannt, in dem es der Regierung nicht gelungen wäre,
auf die Bahngesellschaften den gewünschten Einfluss zu nehmen
So richtig die Klagen über Differentialtarife sind, in der Praxis
hat seit drei Jahren eine ganze Reihe von Unebenheiten zu exi-
stiren aufgehört. An einem andern Orte wurde über einen Fall
geklagt, der jedoch nicht vorhanden ist, weil der Tarif, der zu
dieser Klage Anlass gab, schon seit einem Jahre nicht mehr besteht.
In demselben Hause wurde das Gesetz über den Staats-
vorschuss an die Prag-Duxer Bahn zumZwecke des Aus-
baues der Linie Dux-Klostergrab nach einem warmen Plai-
doyer des Frhrrn. von Engert und des Handelsministers angenom-
men. Letzterer betonte die Unzulässigkeit, dass der Werth einer
Bahn nach ihren Reinerträgnissen bemessen und dass im Bau
befindliche oder wenig rentable Bahnen unausgebaut bezw. dem
Verfalle überlassen werden.
In der folgenden Uebersicht sind die in dieser Session er-
ledigten Eisenbahngesetze enthalten. Von beiden Häusern
des Reichsrathes wurde angenommen: Gesetz, betreffend die Er-
öffnung von Special-Crediten zu; [Zwecken des Staatseisenbahn-
baues; Gesetz, betreffend die theilweise Abänderung des mit der
Südbahn abgeschlossenen Vertrages; Gesetz, betreffend den An-
kauf der Braunau-Strasswalchener Bahn; Gesetz, betreffend den
Staatsvorschuss für die Prag-Duxer Bahn.
Im Abgeordnetenhause allein wurden berathen: Gesetz, be-
treffend die Vereinigung der;Brünn-Rossitzer Bahn mit der Staats-
bahn (angenommen); Gesetz, betreffend die Vereinigung der Dux-
Bodenbacher Bahn mit der Aussig-Teplitzer Bahn (abgelehnt).
Ganz unerledigt blieben: Gesetz, betreffend den Bau der
Bahn Wien- Aspang ((Antrag, betreffend die Vergebung der Arbei-
ten des Staates.
Die General-Inspection der Oesterreichischen Eisenbahnen
hat unter dem 2. März an die Oesterreichischen Eisenbahn- Ver-
waltungen einen Erlass gerichtet, wodurch die letzteren zur
rechtzeitigen Vorlage von Circulären über Tarif-Aen-
derungen ermahnt werden. „Es wurde“, heisst es im Erlasse,
„die Wahrnehmung gemacht, dass einige Bahnverwaltungen selbst
wichtigere Tarifmassnahmen im Instructionswege durch Circu-
läre zur Einführung bringen, welche hieramts nicht rechtzeitig
überreicht werden, und von welchen die General-Inspection erst
gelegentlich der in der ersten Hälfte jedes Monats für den Vor-
monat stattfindenden Vorlage der Circulare und Dienstvorschrif-
ten Kenntniss erlangt. Da ein solcher Vorgang jedoch den be-
stehenden Vorschriften nicht entspricht, so werden die Verwal-
tungen eingeladen, in Hinkunft alle Circüläre über Tarif-Modifi-
cationen, insofern sie auf die Gebührensätze Einfluss haben oder
sonst von meritorischer Bedeutung sind, in derselben Weise, wie
die Tarife und Tarifnachträge, mit besonderer Eingabe in je fünf
Exemplaren rechtzeitig anher in Vorlage zu bringen. Gleichzei-
tig wird bemerkt, dass derartige Aenderungen, wenn sie für das
Publicum allgemeine Geltung haben sollen, stets auch ordnungs-
mässig zu publiciren sind.“ _____
Anlässlich der Tarif-Reform in Deutschland hat die-
selbe General-Inspection unter dem 10. d. M. an den Verwaltungs-
rath der Oesterreichischen Staatseisenbahn-Gesellschaft folgenden
Erlass gerichtet : „Da die Durchführung des einheitlichen Deutschen
339
Gütertarif-Schemas eine gänzliche Umarbeitung der für den in-
ternationalen Verkehr bestehenden Verbandstarife im Gefolge ha-
ben dürfte, so muss von vornherein dem dringenden Wunsche
Ausdruck gegeben werden, dass dieser Anlass nicht verabsäumt
werde, um einheitliche Grundsätze für die Bildung dieser Ver-
bandstarife zur Anwendung zu bringen. Diese Grundsätze wer-
den jedoch erst dann endgültig aufgestellt werden können, wenn
gewisse hiebei massgebende Fragen ihrer Entscheidung durch
die staatliche Aufsichtsbehörde werden zugeführt sein. Der geehrte
Verwaltungsrath wird somit eingeladen, mit den übrigen Oester-
reichischen Bahnverwaltungen das geeignete Einvernehmen zu
pflegen, sowie nicht minder die zweckentsprechenden Verhand-
lungen mit den Deutschen Bahnverwaltungen einzuleiten, bin-
dende Zusagen jedoch bis zur erfolgten diesseitigen Genehmi-
gung der sofort nach geschehener Vereinbarung anher in Vorlage
zu bringenden Grnndsätze zu vermeiden.“ Der Verwaltungsrath
wird zum Schlüsse aufgefordert, mit möglichster Beschleunigung
über die Verhandlungs-Ergebnisse Bericht zu erstatten.
Die Wünsche der Militärverwaltung für die im Kreise der
Eisenbahnverwaltungen eben im Zuge befindlichen Verhandlungen
wegen Feststellung eines neuen einheitlichen Militär-
tarifes und des darauf bezüglichen Uebereinkommens umfassen
folgende Hauptpunkte: Vereinfachung und Einheitlichkeit der
Militär-Tarifsbestimmungen, daher Abrundung der Einheitssätze
auf ganze Zahlen, Wegfall der Nebengebühren, gleichmässige Agio-
berechnung; Anwendung des Militär-Tarifes auf active Officiere und
Militärbeamten bei ausserdienstlichen Reisen; Aufhebung der auf
vielen Bahnen noch bestehenden Beschränkung bezüglich der
militärischen Benützbarkeit der Eilzüge; Aufstellung eines Ein-
heitssatzes für Pferdetransporte auf Last-, gemischten und Perso-
nenzügen; Creditirung der Militär- Tarifgebühren für dienstliche
Reisen und Sendungen. Das Reichs-Kriegsministerium hebt hiebei
insbesondere hervor, dass es die von den Eisenbahnverwaltungen
so sehr gewünschte Creditirung der Bahngebühren mit Rücksicht
auf die der Heeresverwaltung daraus erwachsenden Opfer nur
dann dürclizuführen in der Lage sei, wenn dies seitens der Eisen-
bahnverwaltungen durch entsprechende Gegenconcessionen ermög-
licht werde. Im Hinblicke auf den von den Oesterreichischen
Eisenbahnverwaltungen wiederholt bethätigten dankenswerthen
Patriotismus wird bei dem vorliegenden Anlasse auf ein förder-
liches Entgegenkommen derselben um so mehr gerechnet, als die ange-
strebte Vereinfachung des Militär-Tarifwesens, welche sich nach dem
Wunsche der Kriegsverwaltung einheitlich auf sämmtliche Oester-
reichische und Ungarische Eisenbahnen erstrecken soll, im allsei-
tigen Interesse liegt und einige Begünstigungen auf einzelnen Bah-
nen schon in Uebung bestehen.
Seitens des Handelsministeriums ist eine Aufforderung an I
die in Wien einmündenden Bahnen ergangen, die nach Wien be-
stimmten Lebensmittel-Transporte einer Fracht-Ermäs-
sigung in der Weise theilhaftig werden zu lassen, dass von der
Berechnung eines Agio-Zuschlages abgesehen werden möge, da im
Hinblicke auf die durch den hohen Agiostand empfindlich ver-
theuerten Frachtspesen einerseits die Approvisionirung der Reichs-
hauptstadt erschwert wird, andererseits aber auch die Bahnen
selbst, durch die. unausweichlich eintretende Verkehrsabnahme ge-
schädigt sein dürften. Die betreffenden Verwaltungen werden
wohl darauf hinw eisen müssen, dass die Lebensmittel ohnehin
einen ermässigten Tarif gemessen, welcher jetzt sogar durch Herab-
setzung des Agio noch mehr ermässigt wird, dass ferner nach
den gemachten Erfahrungen Ermässigungen im Tarife auf die
Lebensmittel nicht den geringsten Einfluss gehabt haben, sondern
nur den Zwischenhändlern zu Gute kommen und dass mit dem-
selben Rechte noch andere Städte eine gleiche Begünstigung be-
anspruchen könnten, welche die Bahneinnahmen ohne Nutzen für
das Allgemeine nur schädigen würden.
Die Ungarischen Bahnverwaltungen haben sich über fol-
gende Grundsätze, betreffend das Verfahren rücksichtlich
gefundener Gegenstände geeinigt. Dieselben sind sofort dem
Stations-Chef zur Verwahrung zu übergeben, welcher der Direction
sogleich hierüber berichten muss. Meldet sich der Eigenthümer
nicht innerhalb 3 Tagen, so kann der Fund nicht ohne Directions-
bewilligung ausgefolgt werden. Derselbe bleibt, insofern das Gut
mclit verderblich ist, innerhalb der gesetzlichen Frist in Verwah-
rung. der Bahnanstalt und wird dann unter behördlicher Inter-
vention veräussert. Vom Erlöse gebührt eventuell dem Finder
der 10 pCt.-Lohn, der Rest wird nach Abfuhr des üblichen Armen-
procentes dem Pensionsfond oder gegen die Verpflichtung der
Ausloigung an den sich später meldenden Eigenthümer zugewie-
sen. Auch über dessen Verpflichtung zur Bezahlung des Finder-
lohns entscheidet die Direction.
, I.n der heutigen Constituirung des Schiedsgerichtes
der Wiener Handelskammer für Transportstreitigkeiten
constatirte der kaufmännische Vorsitzende, dass im Jahre 1876
nur 6 Klagen gegen die Eisenbahnverwaltungen eingebracht wur-
den. iirhellt schon aus dieser geringen Zahl, wie sehr dieselben
bestrebt sind, Differenzen mit dem Publicum in coulanter Weise
auszutragen und es zur Beschwerde gar nicht kommen zu lassen, so
geht dies aus den überreichten noch mehr hervor; in allen sieg-
ten die Bahnen insofern ob, dass in dreien die Parteien abgewie-
sen wurden, während dieselben in den übrigen nach erfolgter De-
battirung des Falles theils selbst zurücktraten, tlieils ihre Ansprüche
ermässigten. Es ist demnach, fuhr der Vorsitzende fort, die von den
Bahnen in der anerkennendsten Weise unterstützte Institution ge-
schaffen, welche den früheren Reibungen und Verschleppungen
ein Ende setzt. Wir glauben, dass es auch auf anderen Gebieten
der scheinbaren Interessen -Collision zwischen den Bahnen und
Kaufleuten nur der eingehenden Besprechung der Differenzpuncte
seitens der gewählten Vertreter beider Theile bedürfte, um wenn
auch nicht eine vollständige Uebereinstimmung, so doch eine
gegenseitige Berücksichtigung der Ansichten zu erzielen.
Im Oesterreichischen Finanzministerium finden jetzt täglich
Sitzungen statt, deren Zweck das Arrangement der Dux-Boden-
bacher Angelegenheit ist. Die bisherigen Berathungen haben
noch zu keinem positiven Resultate geführt, und die Besprechun-
gen werden daher fortgesetzt werden. Man hofft jedenfalls noch
vor dem 28. März, dem Tage, an welchem die so oft vertagte Ge-
neral-Versammlung wieder abgehalten wird, eine Entscheidung in
der einen oder anderen Richtung fällen zu können, zumal ein
sehr beaclitenswerthes Offert der Societe beige vorliegt, welches
auch die Prioritäten-Einlösung am 1. n. M. ermöglichen soll.
Obzwar die letzten Ausweise der Hauptbahnen durchgängig
Mehreinnahmen zeigen und bedeutende Exporte nach dem Aus-
lande signalisirt sind, kann sich die Börse doch nicht erho-
len. Der Kriegsalp drückt die Curse; selbst die 10—13 procentige
Lockung der jungen Bahnen ist nicht nachhaltig. Am festesten
behauptete sich Staatsbahn, da die von Paris abgestossene Waare
hier Unterkunft fand. Südbahn profitirte gar nicht von der Ge-
setzesgenehmigung. Prioritäten blieben still.
Aus Bayern. In Unterfranken sind zur Zeit Ingenieure be-
schäftigt, um die im Frühjahre v. J. gemachten Aufnahmen des
Bahnprojectes Bamb erg-Neu stadt a. S. und weiter nach der Röhn
zu ergänzen. Die im Frühjahr v. J. bethätigte Aufnahme hat er-
wiesen, dass das Steigungsverhältniss ein sehr günstiges ist und
die Maximalsteigung auf der Wasserscheide bei Sulzdorf an der
Staatsstrasse nicht grösser ist, als 1 : 200. Die ursprünglich ge-
plante Richtung, dem Weisachthaie entlang, wird eine Aenderung
erfahren, indem von Pfannweisach ab der Weg nach Lohr, Rümels-
dorf, Gemeinfeld, Birkach, Ueschersdorf, Sulzbach, Schweinshaupten,
Neuses, Serrfeld und Sulzdorf eiugeschlagen werden wird. Bei
Neuses soll das Baunachgebiet verlassen werden, Bumdorf eine
Stunde westlich entfernt bleiben und die Bahn den Mühlbach
aufwärts über Serrfeld nach Sulzdorf führen; von Sulzdorf bezw.
von der Wasserscheide aus, wird die Einfahrt in das Grabfeld
durch das Gehänge rechts von der Staatsstrasse sehr begünstigt
und die Saale bei Königshofen berührt.
Von der Linie Lichtenfels-Neustadt a. S. wird bekannt,
dass die Maximal Steigung derselben von Licbtenfels nach Gleussen
1: 90beträgtund der Bau von Staffelstein überhaupt nicht ausführbar
ist; deren Richtung führt nach Sesslach, Dietersdorf, beschreitet
bei Autenhausen das Meininger Gebiet über Heldburg, der Ivreck
entlang und gelangt erst bei Trappstadt aus Meiningen wieder in
das Grabfeld und Saalgebiet. Die Rhönlinie von Neustadt a. S.
über Bischofsheim, Gersfeld, Fulda ist auf Bayerischem Gebiete
von Bayerischen Technikern, auf Preussischem Gebiete von Preus-
sischen Technikern untersucht worden.
Oberschlesisclie Eisenbahn. (Im Bau begriffene Bahnlinien.)
Hinsichtlich ihrer im Bau befindlichen Bahnlinien theilt uns
die Königliche Direction Folgendes mit*]: Der Bau der Strecke
Guido-Grube-Antonienhütte ist bis auf Weiteres sistirt.
Die Bahnstrecke Oppeln-Gross-Strehlitz-Morgenrotli 59.7 Km.
befindet sich noch im Bau.
Sächsische Staats-Eisenhahnen. Special-Bestimmungen und Tarife
für den Local-Giiter verkehr der Königlich Sächsischen Staats-
Eisenbahnen und der in Verbindung mit denselben verwalteten
Px-ivat-Eisenbalinen.
Dieser am 1. April in Kraft tretende, auf der Grundlage des
Tarifreform -Systems ausgearbeitete Localtarif der Sächsischen
*) Hinsichtlich der in 1876 eröffneteu Bahnlinien siehe vorigen
Jahrgang, desgl. hinsichtlich der in 1875 eröffneteu daselbst S. 905
Ergänzend bemerken wir, dass
1. die Fliigelbahn Beuthen-Hohenzollerngrube 0.4 Km. am 8/3. 75,
2- n » Beuthen-Heinitzgrube 0.6 Km. am 15/10. 75,
3- » ,, Gleiwitz-Guidogrube-Wolfgangsgrube 13,0 Km.
am 1/12. 75 eröffnet wurde. Siehe Jahrg. 1875. No. 49. S. 507.
340
Staats-Eisenbahnen zerfällt in sechs Abschnitte, nämlich A. Zu-
sätzliche Bestimmungen zum Betriebs-Reglement (S. 1 — 19); B. Tarif-
Vorschriften (S. 20 — 28); C. Classification der Güter der Special-
tarife (S 29 — 36); D. Kilometerzeiger (S. 37 — 103); E. Güterfracht-
tarife, enth. Tabelle nach Kilometern (S 107 — 116); Stationstarife
für Steinkohlen und Coke (S. 119 — 122); Frachten fiscalischer
Zechen und Kohlenbahnen (S. 122— 123); tJeberführungs-Gebühren
(S. 124 — 125); Tarife der Privatbahnen unter Staatsverwaltung
und zwar: der Altenburg-Zeitzer Bahn, der Gaschwitz-Meuselwitzer
Bahn, der Gössnitz-Geraer Bahn und der Zittau-Reichenberger
Bahn (S. 127 — 189) und F. Tarif für die zur Erhebung kommenden
Neben gebühren (S. 193 — 199).
In dem die Classification der Güter der Specialtarife enthal-
tenden Abschnitt C. in Verbindung mit Abschnitt E. liegt der
eigentliche Schwerpunct des neuen Tarifs, indem solche bereits
auf Grund der Beschlüsse der Berliner General - Conferenz, die
Tarifreform betreffend, ausgearbeitet sind.
Als Kilometertarif enthält der neue Tarif, abgesehen von
den Tarifen der wenigen unter Staatsverwaltung stehenden Privat-
bahnen und der Steinkohlentarife, keine ausgerechneten Frachtsätze
für den Verkehr der sämmtlichen Stationen unter einander, sondern
lediglich einen Kilometerzeiger und für Entfernungen von 1 bis 400
Kilometern berechnete Tariftafeln. Der Kilometerzeiger weist die
Entfernung jeder Station von jeder anderen nach und, um den
Frachtsatz von irgend einem Orte nach einem anderen zu erfahren,
hat man sonach nur nöthig, die kilometrische Entfernung dieser
beiden Orte von einander im Kilometerzeiger aufzusuchen und
sodann den Tariftafeln die für die gefundene kilometrische Ent-
fernung eingestellten Frachtsätze zu entnehmen. Dieses Verfahren
ist äusserst einfach und schliesst die Möglichkeit einer Ungewiss-
heit über die Hohe eines Frachtsatzes zwischen zwei beliebigen
Puncten vollständig aus. Die gewählte Form der Tarif bearbeitung
ermöglichte es auch, demselben einen weit weniger voluminösen
Umfang und somit eine grössere Uebersichtlichkeit zu geben, als
dies in Anwendung der zeither fast ausnahmslos üblich gewesenen
Einstellung ausgerechneter Frachtsätze für alle nur denkbaren
Verkehrscombinationen möglich gewesen wäre. Auch im Uebrigen
ist der neue Tarif in jeder Beziehung klar und übersichtlich.
Dem Tarifreform-System entsprechend, enthält der Tarif
auch Ausnahmetarife zu Gunsten einzelner Artikel, bezüglich deren
die Erhebung der Fracht derjenigen Classe, in -welche der Artikel
nach dem Tarifschema eingereiht ist, unbillig erscheinen möchte.
Die Sächsische Staats-Eisenbahn- Verwaltung hat drei Artikel heraus-
gegriffen und durch besondere dem Reformsystem entsprechende
Ausnahmetarife begünstigt. Es sind dies die Artikel Spiritus,
Nutzholz und gebrannter Kalk. Der erste und der letztgenannte
Artikel namentlich sind für Sachsen äusserst wichtig. Die Bedeu-
tung Leipzigs für den Handel in Spiritus ist hinlänglich bekannt
und diese Bedeutung, wie namentlich wohl auch die dermalige
Lage der Sprit-Industrie mögen die Sächsische Staats-Eisenbahn-
Verwaltung veranlasst haben, für Spiritus einen den Sätzen des
Specialtarifs 1 gleichkommenden, also gegenüber dem Frachtsätze
der allgemeinen Wagenladungsclasse, in welche Spiritus an sich
gehört, erheblich niedrigeren Ausnahmetarif einzuführen. Aehn-
liche Erwägungen mögen zu Gunsten des Artikels Kalk massge-
bend gewesen sein, welcher nach dem zeith erigen Localtarif den
Frachtsatz der niedrigsten Classe bezahlte und ohne Einführung
eines Ausnahmetarifs in der Fracht ganz erheblich erhöht worden
sein würde.
Oesterreich. Zusammenstellung über die Belastung des Staatsschatzes durch die grösseren Staatsbahnlinien. Nachstehende
interessante Tabelle bietet ein übersichtliches Bild der Bau- und Betriebskosten der Staatslinien.
Bahn
Kilometer-Länge |
Herstell gs.-
Kosten (bei
d. Dniester-
Bahn An-
kaufs-
kosten)
effektiv
nach Gebah-
rungs-Aus-
weisen
.Effective
Kosten
per
Kilometer
Effective
Kosten
per
Meile
Zur Herstellg. (Ankauf)
wäre Goldrente im No-
minalwerthe erforder-
lich bei Zuschlag ein-
jähriger Intercalar-
Zinsen und bei der An-
nahme, dass 70 fl. B.-V,
100 fl. Goldrente
1. Zeile per Meile
2. „ im Ganzen
Daher
Zinsen-
Erforder-
niss in Gold
per Meile
Zinsen-Erforderniss per
[Meile, i. Silb.umgerechn.
Differz. zwischen Gold-
und Silbercurs 5,s pCt.
Gesammt-
Zinsen-Erfor-
derniss für die
ganze Strecke
und zwar
1. Zeile in Gold,
2. ,j in B.-V.
Oe. W.
beim Goldcurse
von 120 pCt.
Betriebsdeficit
Jährliche
Gesammt-
belastuDg
f&76
1877
187G
1877
Antrag
der
Regierung
Antrag
des
Ausschusses
Gulden Oester reiehischer Währung
Rakonitz-Protivin .
145
15 880 000
109 518
831 242
1 246 863
23 820 000
49 874
52 617
952 800
1 143 360
65 000
75 000
57 000
95 000
1 238 360
Dniester-Bahn . .
113
3 172 800
Anm. 1
28 077
213 104
(ehne Intercalar-Zinsen)
304 434
4 532 571
12 177
12 847
181 302
217 562
44 000
40 000
62 000
90 000
307 562
Tarnow-Leluchow
146
14 165 000
97 020
736 381
1 104 571
21 247 500
44182
46 611
849 900
1 019 880
10 200
Betr.-
Ueber-
schuss
15 000
8 200
24 900
1 044 780
Istrianer Bahn . .
143
12 796 000
89 483
679 176
1 018 764
19 194 000
40 750
42 991
767 760
921 312
52 000
98 000
69 000
258000
1 179 312
Dalmatiner Bahn.
105
11 500 000
109 524
831 287
1 246 930
17 250 000
49 877
52 620
690 000
828 000
nie hts
präliminirt
190000
Anm. 2
1 018 000
Im Ganzen
4 858 014
Anmerkung 1. Bei der Dniester-Bahn sind dem Ankaufspreise die nächster Zeit nöthigen Instruirungskosten zugeschlagen.
Anmerkung 2. Da für die Dalmatiner Bahn die Regierung noch keine Betriebskosten und Einnahmen präliminirt,
wurden die Ergebnisse der Istrianer Bahn der Berechnung zu Grunde gelegt, was für die Dalmatiner Bahn gewiss günstig erscheint.
Diese Darstellung, welche sich allerdings nur auf die fünf
grössten Staatsbahnen erstreckt, führt zu folgenden Resultaten :
Der Staat besitzt ein Netz von 652 Kilometern, welches einen
effectiven Aufwand von 58, 2 Millionen Gulden verursachte. Unter
den Voraussetzungen der Tabelle würde zur Deckung dieses Be-
trages eine Summe von 86, „3 Millionen Gulden vierpercentiger
Goldrente emittirt werden müssen ; die Capitalsbeschaffung er-
lordert daher eine Zinsenlast von 3,44 Millionen Gulden iu Gold
oder 4,iä Millionen Gulden in Papier, und der Staat muss das
investirte Capital mit 7 Percent verzinsen. Vergleichen wir diese
Verzinsung mit der Rente, welche die Actien unserer besseren
garantirten Bahnen, ja sogar die Prioritäten, gewähren, und be-
denkt man, um welche Linien es sich hier handelt, so zeigen sich
die Vortheile des Staatsbahn-Bauprincips aufs unwiderleglichste.
Aber selbst wenn man von der Krise absieht, so dürfte es den-
noch nur wenige jüngere Bahnen geben, die sich mit einem Aufwande
von 7 Percent ihr Capital beschaffen konnten. Dabei ist ausser-
dem zu berücksichtigen, dass es den Verhältnissen nicht ganz
entspricht, wenn 100 fl. Goldrente gleich 70 fl. in Bankvaluta an-
genommen werden, da mit der Zeit ein höherer Curs zu erzielen
sein wird. Allerdings muss der Staat auch das Betriebsdeficit
decken, und die Gesammtlast erhöht sich dadurch auf 4,86 Mil-
lionen Gulden ; aber abgesehen davon, dass dies nunmehr auch
bei den garantirten Bahnen geschehen soll, so sprechen auch dann
die Ziffern keineswegs zu Ungunsten des Staatsbahn-Bausystems.
Man kann von der Voraussetzung ausgehen, dass die Linien, um
welche es sich hier handelt, im Allgemeinen die unienta-
belsten des Reiches sind. Die Gesammtlast von 4,8S Millionen
Gulden ergiebt per Meile eine Belastung von 51 940 fl. iu Papier.
Wenn der Staat bei einigen garantirten Linien das Betriebsdeficit
zu tragen haben wird, dürfte sich seine Belastung jedenfalls höher
stellen.
Der Ausweis bildet also im Ganzen abermals ein Plaidoyer
gegen das Garantiesystem und für den Staatsbau.
Holliindsche ljzeren Spoonveg-Maatscliappij. Nach dem Ge-
schäftsbericht der genannten Gesellschaft (Amsterdam-Rotterdam,
Holländische Eisenbahn-Gesellschaft) pro 1876 betrug am Schluss
des Jahres die Länge der von der Gesellschaft betriebenen Linien
298,5 Kilometer und durchschnittlich für das ganze Jahr 276 Kilo-
meter, die Linie Amersfoort-Zütphcn in Länge von 60 Kilometer
wurde am 15. Mai eröffnet.
Die Betriebsjahre 1875 und 1876 verglichen, ergeben folgen-
des Resultat:
341
1876
Kil. 276,0
1875
238,5
Durchschnittliche Betriebsstrecke
Anlage-Capital :
Actien G.
Anleihen
Amortisirt sind
Noch nicht ausgegeben
Gesammte Anlagekosten
Sämmtliche Linien mit Ausnahme
Staatsbahn haben eingenommen:
Für Personen
Gepäck und Güter
Insgesammt
Pro Kilometer
Betriebs-Ausgaben
Procente der Einnahmen
Pro Kilometer G.
Nordholländische Staatsbahn :
Einnahmen G,
Ausgaben „
Gesammt-Ueberschuss „
Pro Kilometer „
Zinsen auf Anleihen „
Amortisation „
Zum Reservefond „
Dividende pro Actie „
Pro Actie können hiernach pro 1876 54/s % an die Actionäre
zur Vertheilung gelangen.
G.
15
000
000
15
000
000
JJ
21
761
000
21
761
000
Y)
1
071
170
987
090
»
2
247
800
2
263
020
J?
35
259
977
21
927
663
der
Nordholländischen
G.
2
499
863
2
216
746
757
835
667
703
n
3
654
087
3
135
060
r i
17
825
18
717
n
1
873
066
1
585
125
51
526
9 137
411 612
298 725
1 593 909
10 278
828 007
58 430
5 222
58
50,56
9 463
412 579
304 989
1 657 524
10 769
651 667
56 640
59,50
Niederlande. Die Brücken und Viaducte, welche bestimmt
sind, das Holländische Bahnnetz (Amsterdam, Utrecht und
Arnheim-Rotterdam) mit der Staatsbahnlinie Mallegat-Dordrecht
zu verbinden, sind kürzlich der üblichen Prüfung unterstellt
worden und ist das Ergebniss letzterer ein vollständig befrie-
digendes gewesen.
Diese Verbindungsbahn führt in ziemlicher Höhe durch
Rotterdam, um sodann die Maas zu überschreiten. Es wird er-
wartet, dass diese neue Strecke, welche das Umladen der zwischen
Frankreich und Belgien einerseits und Rotterdam andererseits
beförderten Waaren unnöthig machen wird, demnächst dem Be-
triebe eröffnet werden wird. (M. d. J. M. No. 7.)
r— Belgien. Die ganze Linie von Termonde nach
St. Nicolas ist am 10. Februar für den Personenverkehr eröffnet
worden. Die Gesellschaft, welche selbst den Betrieb führt, lässt
regelmässig 4 Züge in beiden Richtungen ab und faculativ noch
einen 5. zwischen St. Nicolas und Hamme. Diese Einrichtung
lässt annehmen, dass auf einen bedeutenden Localverkehr ge-
rechnet wird.
Die der Societe de construction gehörige Strecke von Gem-
bloux nach Jemappe-sur-Sambre ist am 5. März für den Güter-
verkehr eröffnet worden. (M. d. J. M. No. 9.)
— r — Frankreich. Die Deputirten-Kammer hat kürzlich
einen Gesetzentwurf angenommen, durch welchen der Bau einer
Eisenbahn von öffentlichem Nutzen erklärt wird, welche von
Lacluse bei Nantua ab führend, bei Bellegarde in die Linie Lyon-
Genf einmündet. Für diese Linie wird die Eisenbahn-Gesellschaft
der Dombes et Sud-Est mit einer Subvention von 4 Millionen Francs
concessionirt. (J. de Ch. de fer No. 7.)
Durch Decret vom 6. Februar 1. J. ist der Bau einer Bahn
von localem Interesse, welche bei Crecy-Mortiers von der Linie von
Laon nach Hirson abzweigt und längs dem Thale der Serre nach
La-Fere führt, als von öffentlichem Nutzen erklärt worden. Die
Staatssubvention ist auf 65 000 Francs festgesetzt.
Ein weiteres Decret von gleichem Datum erklärt von öffent-
lichem Nutzen den Bau einer schmalspurigen Bahn von localem
Interesse, welche von Haironville über Ville-sur-Saulx, Mogue-
vdle, Revigny-aux-Vaches, Noyers und Vaubecourt nach Trian-
court führt. Die Staatssubvention für diese Linie beträgt 403667
Francs. (M. d. J. M. No. 8.)
Gotthard-Bahn Die „Berner Ztg.“ schreibt: Wie von gutun-
terrichteter Seite verlautet, ist zwischen der Italienischen und der
Deutschen Reichs-Regierung in Sachen der Gotthardbahn-Angele-
genheit ein vollständiges Einverständniss über ein gemeinsames
Vorgehen erzielt worden, und soll die von der „Italie“ kürzlich
gemachte Mittheilung, laut welcher beide Regierungen das Fallen-
lassen aller Linien von secundärer oder rein cantonal er. Bedeutung
Vorschlägen, wodurch das Deficit auf 25 Millionen vermindert
würde, der Wahrheit so ziemlich nahe kommen. Das Eintreffen
der Italienischen und Deutschen Regierung auf die bundesräth-
liche Einladung zur Theilnalime an einem zweiten internationalen
Gotthard-Congress wird in Folge dessen demnächst erwartet.
Literatur.
Der Eisenbahn-Betrieb durch lauge Tunnels von M. M. Frei-
herrn von Weber. Mit 7 Tafeln. Mit Einem Anhang. Die Wech-
selwirkungen zwischen dem continentalen und den Englischen
Bahnsystemen nach der Vollendung des unterseeischen Tunnels.
5 Bogen. 8°. Eleg. geh. 1 fl. 20 kr. Oe. W. = 2 Jl 25 /$. (Fünftes
Heft der „Populären Erörterungen von Eisenbahn -Zeitfragen.“)
A. Hartleben’s Verlag in Wien, Pest und Leipzig. 1877.
So grosse Fortschritte in neuester Zeit die Tunnelbaukunst
gemacht hat, so wenig Aufmerksamkeit ist verhältnissmässig den
Erscheinungen geschenkt worden, die beim Eisenbahnbetrieb durch
sehr lange Tunnels hervortraten. Diese Erscheinungen, welche
hauptsächlich die Gestalt von Betriebs-Erschwernissen und Ge-
fährdungen haben, die aus der Beschaffenheit der Fahrbahn und
dem Zustande der Luft in langen Tunnels erwachsen, machen
sich um so prägnanter geltend, je grösser die Längen- und je
kleiner die Oeffnungs-Dimensionen der Tunnels sind, und setzen
sogar der Füglichkeit: Eisenbahnbetrieb durch Tunnels zu führen,
bei gewissen Ausdehnungsverhältnissen derselben eine Grenze,
welche selbstverständlich bei eingeleisigen Tunnels früher er-
reicht wird als bei doppelgeleisigen
Der Betrieb durch Tunnels, deren Längenmaasse oberhalb
derselben liegen, ist nur unter Anwendung aussergewöhnlicher,
meist sehr kostspieliger Hilfsmittel möglich.
Art und Anwendung derselben ist zur Zeit noch ein keines-
wegs gelöstes Problem, wie die vielfachen Verhandlungen über
die Form beweisen, die dem Betriebe und der Ventilation des
projectirten „Canal La-Manche-Tunnels“ dereinst etwa zu geben
sein dürfte
Eine Darlegung der bei Lösung der Frage über den Eisen-
bahn-Betrieb durch sehr lange Tunnels einschlagenden Momente,
wie solche im vorliegenden V. Hefte der „Populären Erörterungen
von Eisenbahn-Zeitfragen“ gegeben, und die Zusammenstellung
der in dieser Richtung gesammelten Erfahrungen, welche den
dermaligen Stand dieser Frage characterisirt und zur Klärung
derselben beizutragen geeignet ist, kann deshalb nur willkom-
men sein.
Angefügt ist demselben eine mit dieser Abhandlung in
Ideenbeziehung stehende Betrachtung über die Einflüsse, welche
die Herstellung des „Canal La-Manche-Tunnels“ auf die Eisen-
bahnsysteme Englands und des Continents üben müsste.
Adressbuch der Speditionshäuser im Deutsch en
Reich und der hauptsächlichsten Hafen- und llandels-
Elätze des Auslandes. Herausgegeben von der Verlags-
andlung von Hugo Voigt in Leipzig. Preis 3 Jt.
Dasselbe enthält ca. 5000 Speditionsfirmen und bei vielen
derselben specielle Angaben über Filialen, Agenturen von Eisen-
bahnen, Dampfschiff-Gesellschaften, Transport-Versicheruugs-Ge-
sellschaften, Uebernahmspreise für grössere Posten vom Absender
bis zum Empfänger, Bedingungen für versicherte Lieferzeit, die
von den betreffenden Firmen gebotenen besonderen Vortheile und
Erleichterungen etc.
Das Schriftchen empfiehlt sich daher als ein Hand- und
Nachschlagebuch für Spediteure, Kaufleute, Fabrikanten, über-
haupt für Alle, welche Güter versenden.
Von Möller’s Kursbuch ist soeben das zweite Heft des
Jahres 1877 für April und Mai erschienen. Die Fahrpläne und
Karten sind bis auf die neueste Zeit revidirt. Das Kursbuch
zeichnet sich durch Correctlieit aus und kann deshalb empfohlen
werden. Preis des Heftes 1 Jl
Personal-Nachrichten.
Württemberg. Zum Vorstand der Eisenbahnbau-Commission
wurde zum 2. Vorstand der Eisenbalin-Direction, zugleich Mitglied
der General-Direction der Verkehrsanstalten, Director von Böhm
ernannt, zum 2. Vorstand der Eiseubahn-Direction der Oberfinanz-
rath bei der Eisenbahnbau-Commission und bei der General-
Direction der Verkehrsanstalten von Grundier unter Verlei-
hung des Titels und Ranges eines Vice-Directors befördert, der
Finanzrath, tit Oberfinanzrath von Mausser bei der Eisenhahn-
bau-Commission zum Oberfinanzrath ernaunt und ihn zugleich
zum Mitglied der General-Direction der Verkehrsanstalten bestellt,
mit der Function eines Vorstandes der Telegraphen-Direction der
Finanzrath Schräg bei derselben Behörde bei der General-
Direction der Verkehrsanstalten unter Verleihung des Titels und
Ranges eines Oberfinanzrathes betraut und der Finanzassessor tit.
Finanzrath Göz bei der Eisenbahn-Direction zum Finanzrath er-
nannt.
342
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
(Nach Schluss der Redaction eingegangen.)
Rheinische Eisenbahn. Die Lieferung und
Aufstellung der Eisenconstructionen zu
fünf Wege- resp. Bahn- Unter- und Ueber-
führungen bei Essen soll verdungen wer-
den. Zeichnungen, Bedingungen und Ge-
wichtsberechnungen sind von dem techni-
schen Bureau unserer Central- Verwaltung
— Trankgasse 23 hierselbst — zu beziehen
und Franco - Offerten mit der Aufschrift:
,, Offerte auf Eisenconstructionen“ bis zum
10. April er. an uns einzureichen. Cöln,
den 29. März 1877. Die Direction (1523)
Betriebsstörungen.
Bayerische Staatsbahn. Nachdem schon
seit 21. Februar d. J. der Betrieb auf der
Strecke Vilseck-Neukirchen durch Damm-
rutschungen wiederholte Unterbrechung
erlitten hat und in Folge dessen der Ver-
kehr über Irrenlohe geleitet werden musste,
hat am 24. d. M. auf derselben Strecke
neuerdings eine Dammrutschung stattge-
funden, durch welche voraussichtlich der
Verkehr auf mindestens 4 Tage unter-
brochen sein wird. (1524)
1. General- Versammlungen.
Königlich Bayerisch - Pfälzische Eisen-
bahnen. Ordentliche General -Versammlung
der Pfälzischen Eisenbahnen betr.
Die Herren Aktionäre der drei vereinigten
Pfälzischen Eisenbahnen werden in Ge-
mässheit -der §§ 40 und 45 der Gesell-
schafts-Satzungen und der im gemein-
schaftlichen Nachtrage publicirten Zusätze
zu diesen Paragraphen zu der im neuen
Directorial-Gebäude zu Ludwigshafen am
Rhein abzuhaltenden
Ordentlichen General-
V ersammlung
auf Samstag, den 5. Mai 1877,
Morgens 10 Uhr,
ergebenst eingeladen.
Tages-Ordnung.
I. Geschäftsbericht der Direction pro 1876.
II. Verbescheidung der Jahresrechnungen
pro 1876 gemäss § 45, Ziffer 2 der
Satzungen.
III. Verfügung über den vorhandenen
Reinertrag nach Massgabe der Fusions-
grundlagen.
IV. Antrag der Verwaltung:
,,Die General - Versammlung wolle
ihr die Ermächtigung ertheilen, in-
soweit die Umstände es vorteil-
haft erscheinen lassen, mit Geneh-
migung der Kgl. Staatsregierung
a) das VIII. Prioritätsanlehen der
Pfälzischen Ludwigsbahn-Gesell-
schaft zu 5 Procent laut An-
leliensvertrag vom 31. Juli 1869
im ursprünglichen Gesammtbe-
trage von Fl. 2 000 000;
b) von dem I. Prioritätsanlehen der
Pfälzischen Nordbahnen laut Ge-
nehmigungsurkunde vom 15. Fe-
bruar 1871 und 29. Februar 1872
im Gesammtbetrage von Fl.
9 452 000 den in Öprocentigen
Obligationen ausgegebenen Theil
von Fl. 3 000 000, —
auf Grund des vertragsmässig be-
stehenden beziehungsweise urkund-
lich festgestellten Vorbehaltes zu
kündigen, bezw. unter Aufrechthal-
tuug der seitherigen Priorität und
des Hypothekarrechte in 41/2procen-
tige Obligationen zu convertiren“.
V. Erneuerungswahl für die 4 nach dem
üienstalter austretenden Mitglieder
des gemeinschaftlichen Verwaltungs-
rathes gemäss Ziffer I der Fusions-
grundlagen und § 52 bezw. Zusatz zu
§ 47 der Satzungen.
Etwaige Anträge, welche andere, als
die in vorstehender Tages-Ordnung be-
zeichneten Gegenstände betreffen, können
nur dann in der General- Versammlung
zur Verhandlung kommen, wenn solche
nach § 45, Ziffer 6 der Satzungen 4 Wochen
vorher dem Unterzeichneten Vorstande
mitgetheilt worden sind.
Diejenigen Herren Actionäre der 3 ver-
einigten Bahngesellschaften, welche dieser
Versammlung beiwohnen wollen, haben
sich längstens bis zum 28. April d. J. auf
dem Bureau der Direction zu Ludwigs-
hafen am Rhein über ihren Actienbesitz
entweder durch Vorzeigung der Original-
Actien oder ein nach Nummern geordne-
tes, amtlich beglaubigtes Verzeichniss aus-
zuweisen, wogegen die erforderlichen Ein-
lasskarten abgegeben werden. Nach den
Fusionsbestimmungen wird in der ge-
meinschaftlichen General - V ersammlung
jede Actie der Ludwigsbahn für zwei
Actien gerechnet. Ludwigshafen, 24. März
1877. Der Vorstand des Verwaltungsrathes
der Pfälzischen Eisenbahnen : v. Boecking,
Reichsrath der Krone Bayern und Königl.
Hofrath. (1518)
2. Auszahlungen.
Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn.
Die für das Jahr 1876 auf 3V2 pCt. fest-
gesetzte Dividende unserer Actien wird
egen Einlieferung der betreffenden Divi-
endenscheine — No. 10. Ser. HI — , denen
ein Nachweis über Stückzahl und Betrag
beizufügen ist, vom 3. April d. J. ab täg-
lich, mit Ausnahme der Sonn- und Fest-
tage, bei unserer Hauptcasse hierselbst im
Stationsgebäude unseres Bahnhofes am
Potsdamer Platz in den Vormittagsstunden
von 9—12 Uhr, sowie bei unserer Billet-
casse in Magdeburg, und ferner
in Berlin bei Herrn Meyer Cohn,
in Magdeburg bei Herrn C. Bennewitz,
in Darmstadt bei der Casse der Bank
für Handel und Industrie,
in Frankfurt a./Main bei der Filiale
der Darmstädter Bank für Handel
und Industrie,
in Dresden bei der Dresdener Bank
ausgezahlt werden.
Briefliche Einsendungen wolle man an
unsere Hauptcassehierselbst richten. Berlin,
den 28. März 1877. Das Directorium. (1514)
3. Personen- Verkehr.
Grossherzoglich Oldenburgisclie Staats-
balm. Obgleich der Ems-Deich bei Weener
noch nicht wieder geschlossen ist, ist es
den Anstrengungen der Eisenbahnverwal-
tung gelungen, den in Folge des Deich-
bruchs zerstörten Bahndamm zwischen
Ihrhove und Weener so weit wieder her-
zustellen, dass Locomotivbetrieb in beiden
Richtungen bis an das Weener Tief statt-
finden kann, während dieses bis zur Wieder-
herstellung der Eisenbahnbrücke durch
einen Fusssteg überbrückt ist. Es ist da-
her die Wiederaufnahme des Personen-
verkehrs zwischen Leer und Neu-
schanz mittelst Umsteigens beim Weener
Tief in den von der anderen Seite entgegen-
kommenden Zug für Mittwoch, den 28.
d. Mts. in Aussicht genommen und wird,
wenn nicht unvorhergesehene Ereignisse
eine Aenderung oder Wiedereinstellung
des Betriebes bedingen, der folgende Fahr-
plan eingehalten werden:
I. Richtung Leer-Neuschanz.
1. Aus Leer 10 Uhr 15 Min. Vorm,
in Ihrhove 10 „ 32 „ „
in Neuschanz 12 „ 10 „ „
2. aus Leer 4 „ 10 „ Nachm,
in Ihrhove 4 „ 32 „ „
in Neuschanz 5 „ 37 „ „
H. Richtung Neusch anz-L eer.
1. Aus Neuschanz 8 Uhr 57 Min. Vorm,
in Ihrhove 11 „ 39 „ „
in Leer 11 „ 49 „ „
2. aus Neuschanz 4 „ 6 „ Nachm,
in Ihrhove 5 „ 29 „ „
in Leer 5 B 39 „ „
Eilgut in tragbaren Colli wird in beiden
Richtungen befördert. Oldenburg, 22.
März 1877. Grossherzogliche Eisenbahn-
Direction. Ramsauer. (1488)
B erlin- Anhaitische Eisenbalm. Ausser
den in unserer Bekanntmachung vom
22. December v. J. genannten Touren
werden im Deutsch - Oesterreich - Unga-
rischen Rundreise- Verkehr noch die im
Coursbuche der diesseitigen Bahn näher
bezeichneten Touren No. 67. 68. 69. 70. 71.
87. 89. 90. 110. 111. und zwar vom 10. Mai
d. J. ab, aufgehoben. Berlin, den 16.
März 1877. Die Direction. (1517)
4. Tarifänderungen.
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
balm. Ami. April er. kommt eine neue Auf-
lage unseres Local-Ausnalime-Tarifs für
Niederschlesische Steinkohlen und
Koks zur Verausgabring. Die Tarifsätze des-
selben für unsere StationenKönigsbergN M.
bis Stettin und Sergau bis Halbstadt treten
erst mit dem Tage, der Betriebseröffnung
der betreffenden Strecken in Kraft. Breslau,
den 22. März 1877. Directorium. (1513)
Königliche Ostbahn. Vom 1. April 1877
ab wird die Station Dirschau der König-
lichen Ostbahn in den Hamburg - Preussi-
schen, Bremen-, resp. Hamburg -Preussi-
schen und Hamburg-Lübeck-Preussischen
Eisenbahn-Verband unter Anwendung der
für die Station Danzig in den Tarifen resp.
Nachträgen angegebenen Frachtsätze auf-
genommen. Die Instradirung der Güter-
sendungen von und nach Dirschau im
Hamburg - Lübeck - Preussischen Verkehre-
erfolgt ausschliesslich über die Ronte via
Güstrow - Stettin - Kreuz. Bromberg, den
20 März 1877. Kgl. Direction der Ostbahn
als geschäftsführende Verwaltung. (J 1515)
Berlin-Dresdener Eisenbalm. ImVerkelire
zwischen Berlin einerseits und den Statio-
nen der Königl. Sächsischen Staatsbahn — ,
Böhmische- und Schlesische Linie — an-
dererseits, sowie im Hamburg - Dresdener
Verkehre, wird von jetzt ab bis Ende Juni
er. der Artikel „Malz“ bei Quantitäten von
wenigstens 5000 K. zum Specialtarif V.,
bei geringeren Quantitäten zum Special-
tarif IV gerechnet. Berlin, am 25. März
1877. Die Direction. (1519)
5. Submissionen.
Saarbrücker Eisenbahn. Die Anfertigung
und Lieferung von
3 Stück einfach gekuppelten Güterzug-
Locomotiven nebst Tendern und
4 Stück zweiachsigen Tenderrangir-
Locoinotiven
für die Königliche Eisenbahn-Direction zu
Saarbrücken, soll im Wege der öffentlichen
Submission vergeben werden.
Hierzu ist Termin auf
343
Samstag, den 21. April d. J.,
Vormittags 10 Uhr,
im Bureau des Unterzeichneten anberaumt,
bis zu welchem Termine die Offerten porto-
frei, versiegelt und mit entsprechender Auf-
schrift einzusenden sind.
Die Bedingungen und Zeichnungen kön-
nen eben daselbst eingesehen, auch auf
portofreie Anträge, gegen Erstattung von
3 Mark für Güterzug-Locomotivbedingungen
und 2Mark für Tender-Locomotivbedingun-
§en, von mir bezogen werden. Saarbrücken
ahnhof, den 23. März 1877. Der Königl.
Ober-Maschinenmeister: Finckbein. (1506)
Nordhausen - Erfurter Eisenbahn. Es
sollen 4300 lfde Meter 124, 5 mm hohe 34, 25
Kilogr. pro lfde Meter schwere alte Eisen-
bahnschienen vonEisen imWege deröffent-
lichen Submission verkauft werden und
ist dazu Termin am
14. April er., Vormittags 11 Uhr,
im Bureau unserer Betriebs-Direction an-
gesetzt.
Offerten sind bis zu diesem Termine
mit der Aufschiift:
„Submission auf Ankauf von alten
Schienen“
franco an unsere Betriebs - Direction
einzusenden, von welcher auch die Be-
dingungen gegen Einsendung von 50 a% zu
beziehen sind. Nordhausen, den 22. März
1877. Die Direction. (1490)
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Verlegt und berausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verantwortlicher Redacteur: Dr. Jur. Wilh. Koch an Berlin (Redactloneburean: Anhalterstr. 6). - ComraiRsionttr : Adolph Rcfelehöfer zu Leipzig. - Druck von H- S. Hermann in Berlin. Beuthatr. 8.
selbstthätigen
1877.
Die Zeitung erscheint
Montags und Freitags. "
Yiert eijährlich für 4 Mark bu beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt des Deutsch-
Oesterr. Postgebietes ;
Kreuzband-Porto wird extra berechnet.
Manuscript sowie sämmtliche ofticielle Inserate
sind franco einzusenden an die Redaction,
Dr. ,jnr. W. Koch,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commis sionär für den Buchhandel :
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Leipzig, Nürnberger Strasse 59.
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sowohl den von den Eisenbahnen und durch den
Buchhandel als den durch die Post bezogenen
Exemplaren für 15 Mark heigelegt.
Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
siebzehnter «lahr^an^.
Berlin, den 9. April 1877.
Der heutigen Nummer liegt ein Prospect der „Hedwigsthaler Papier-Fabrik, C. & H. Milchsack“, bej.
Inhalt: Die Berliner Stadteisenbahn. — Oesterreichisch- Ungarische Correspondenz. — Deutsche Wochenschau. — Nieder.sehlesiscttAJ-;ir-
kische Eisenbahn (Königliche Eisenbahn-Commission in Berlin). — Preussische Ostbahn (Königl. Eisenbahn-Commission in Schneidemühl)v —
Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn (Vorlage für die General-Versammlung). — Die Eisenbahnbauten im Grossherzogthum Baden. — Sächsiscfrfe-
Staatsbahuen (Bahnban). — Breslau-Schweidnitz-Freiburg. — Oels-Gnesener Eise-ibahn. — Ausland: Schweiz. — Hinnahmen verschiedener
Bahnen. — Offizielle Anzeigen: 1. Verkehrs-Eröffnung. 2. Betriebsstörungen. 3. Verkehrs-Erweiterung. 4. General-Versammlungen. 5. Aus-
zahlungen. 6. Tarifanderungen. 7. Submissionen. 8. Gefundene Gegenstände. 9. Submissions- Resultate. — Privat-Auzeigen. — Coursbericht.
— England.
Die Berliner Stadteisenbahn
wird von einer Actiengesellschaft ausgeführt, welcher eine König-
liche Direction vorsteht. Sie erstreckt sich vom Niederschlesisch-
Märkischen Bahnhof bis Charlottenhurgi Ihre Concession datirt
vom 20. März 1874. Ihre Länge (von Mitte zu Mitte der Stations-
gebäude der Endbahnhöfe) beträgt rund 11, 2 Klmtr.
Das Baucapital beträgt 48 Millionen Mark, also auf den
Kilometer rund 4 286 000 ,M.
Der Bau wurde 1876 in Angriff genommen und wird voraus-
sichtlich 1880 fertig gestellt werden.
Von dem im Ganzen zu erwerbenden Grund und Boden
sind bis jetzt im Ganzen rund 50 pCt. erworben.
Der Unterbau wird viergeleisig hergestellt.
Von den vier Geleisen der Bahn sollen 2 dem durchgehen-
den Verkehr der anschliessenden Bahnen, nämlich der Königlichen
Niederschlesisch-Märkischen, Königlichen Ostbahn, Königlichen
Berlin -Nordhausen- Wetzlar -Coblenz-Sierk - Metzer, Berlin-Ham-
burger, Berlin -Lehrter und Berlin -Potsdam -Magdeburger in der
Weise dienen, dass die Züge der östlichen Bahnen über die Stadt-
bahn bis Charlottenburg, die der westlichen desgleichen bis zum
Niederschlesischen Bahnhof geführt werden. Für diesen Verkehr
sind ausser den Endbahnhöfen noch zwei innerhalb der Stadt
vorgesehen, nämlich an der Königsbrücke und an der Friedrich-
strasse.
Die beiden anderen Geleise sind ausschliesslich für den Lo-
calverkehr bestimmt. Für diesen kommen zu den schon bei dem
Durchgangsverkehr genannten Stationen noch 3 hinzu, und zwar
an der Börse (Spandauer Brücke), am Lehrter Bahnhof und am
Zoologischen Garten. Voraussichtlich wird indess die Zahl der
Localhaltestellen noch um fernere zwei vermehrt werden.
Die Entfernungen der bis jetzt festgesetzten Haltestellen
von einander gestalten sich wie folgt:
Niederschlesisch-Märkischer Bahnhof „
Königsbrücke “’175
Börse p675 »
Friedrichstrasse p125 ”
Lehrter Bahnhof L42s »
Zoologischer Garten *. g,55° »
Charlottenburg 2,250 »
Summa ll,aoo Klm.
ln technischer Beziehung ist die Ausführung wegen der
vielfachen oft schiefen Ueberschneidung von Strassen und Wasser-
läufen und der unmittelbaren Nähe vieler hoher zum Theil un-
solide ausgeführter Gebäude zwar schwierig und kostspielig, be-
sondere technische Schwierigkeiten, mit Ausnahme tiefer Fundi-
rungen, sind indessen bis jetzt nicht hervorgetreten.
Bauleitender Techniker ist der Vorsitzende der Königlichen
Direction Regierungs- und Baurath Dircksen.
Die Bahn ist in 3 Bau-Abtheilungen eingetheilt. Die Ver-
gebung der Arbeiten erfolgt im Allgemeinen nach öffentlicher
Submission an Unternehmer.
Öesterreicliisch-Ungarische Correspondenz.
Wien, 2. April 1877. (Feiertagspause. Finauzorgane und
Verkehrsvorschrift. Mobilisirung. Distanzsignalscheiben. Carl-
Ludwigsbahn. Eisenbahn-Practicanten. Bahnfrevel. Mannschaft-
Einübung. Schadenersatzbeiträge. Locomotiv-Prüfungen. Luft-
Bremse. Auf- und Abrundung. Agiozuscldag. Geaichte Fässer.
Revisions-Bureau. Material-Verwaltung. Dux-Bodenbach. Unter-
und Oberbau. Börsenbericht.)
Wir benutzen die feiertägliche Pause, um die durch die
Mittheilung der parlamentarischen Verhandlungen zurückgeblie-
benen anderweiten Vorkommnisse nachzutragen. Dieselben sind
doch so zahlreich, dass sie den für eine Correspondenz bemes-
senen Raum um so mehr übersteigen, als hierin auch auf die lau-
fenden Ereignisse Rücksicht genommen werden muss. Diese Nach-
träge werden uns daher auch noch in den nächsten Correspon-
denzen beschäftigen. Im Allgemeinen thut die Pause nach der
Aufregung in den letzten Tagen wohl und auch noth, damit die
Regierung und Journalistik für die weiter bevorstehende Cam-
pagne rüste.
Das Oesterreichische Handelsministerium hat die Vorstellung
gegen die den Bahn-Unternehmungen gegenüber formulirte Haf-
tung für körperliche Beschädigungen der die Eisen-
bahnzüge begleitenden Finanzorgane mit der Belehrung
zurückgewiesen, dass diese Haftung nicht erst in den einheitlichen
Grundzügen der Vorschrift für den Verkeh rsdienst, sondern
schon durch frühere Verordnungen und insbesondere durch das
Unfalls-Gesetz vom Jahre 1869 begründet ersclieiut. Daran könne
346
der den Finanzorganen über Antrag der Bahn- Verwaltungen bei
den Güterzügen zugewiesene andere Platz nichts ändern; diese
Zuweisung war um so bereitwilliger genehmigt worden, als die
Anwesenheit dritter dem Eisenbahndienst fernstehender Personen
im Conducteur -Wagen nicht wünsch enswerth ist und die M ani
pulation erschwert. Die erwähnten Grundzüge sind nicht eine
„noch der endgültigen Redigirung und Inkraftsetzung entgegen-
sehende Instruction“, sondern die bindende Grundlage für die
Abwickelung des Verkehrs-Dienstes, welche gleichzeitig mit der
neuen einheitlichen Signal-Ordnung, d. i. vom 1. Juli 1877 ange-
fangen in Wirksamkeit zu treten hat.
Die Ungarischen Bahn-Verwaltungen wur den von der Gene
ral-Inspection für Eisenbahnen aufgefordert, unter allen Umstän-
den die nothwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit die Ein
steigtreppen, Beleuchtungs-, Schmier- und Heizmaterialien sowie
die Signalmittel derart in Bereitschaft erhalten werden, damit bei
einer eventuellen Mobilisirung oder bei Activirung det
Fahrordnung keinerlei Störungen erwachsen. Die Ungarischen
Bahnen hoben in ihrer Beantwortung hervor, dass bezüglich der
Zugsausrüstung mit Signalmitteln ein gleiches Vorgehen unter
den Bahnen der beiden Reichshälften geboten sei.
Entgegen dem Vorschläge der Ungarischen General-Inspection
dass im Interesse der Verkehrs-Sicherheit die Di stanzsignal
scheiben in der Regel auf „Verbotene Einfahrt“ zu stellen und
die Umstellung auf „Freie Einfahrt“ erst vor Ankunft der Züge
zu bewirken wäre, wenn derselben nämlich kein Hinderniss im
Wege steht — hat sich die überwiegende Majorität der Ungari-
schen Bahnen für die Beibehaltung der gegenwärtigen entgegen-
fesetzten Vorschrift mit dem Vorbehalt ausgesprochen, dass im
alle einer später etwa nothwendigen Abänderung die Gleichför-
migkeit mit den Oesterreichischen Bahnen erzielt werden müsste.
Der Staat hat mit der Galizischen Carl-Ludwigsbahn
bezüglich des dem neuen Netze von Lemberg bis zum Anschlüsse
an die Russischen Bahnen bei Brody und Podwoloczyska in einer
Betriebslänge von 31 828 Meilen gewährten Reinerträgnisses von
1 591 400 Fl. Silber eine Reihe von Vereinbarungen getroffen,
welche die Reinertrags- Garantie des alten und neuen Netzes, die
Verth eilung der gemeinschaftlichen Kosten, endlich die Buchun-
gen betreffen (vide „Oesterreichisches Centralblatt für Eisenbah-
nen“ No. 35 d. J.)
Das Ungarische Communications-Ministerium hat die Ab-
solvirung der sechsclassigen Bürgerschule für die Aufnahme von
Eisenbahn-Practicanten genügend erklärt, nachdem früher
Ober-Realschule oder Gymnasium hiefür vorgeschrieben war. Da-
gegen dürfen die in die Kategorie der Diener gehörigen Bedien-
steten selbst nach guter Ablegung der Fach-Prüfungen nicht als
Beamte ernannt werden, wenn sie sich nicht über die nothwen-
dige Schulvorbildung auszuweisen vermögen.
Nachdem in letzterer Zeit auf der Kronprinz-Rudolf-Bahn
häufige Fälle von boshaften Gewaltacten und Bahnfreveln
an den Bahn-Einrichtungen, ja sogar Attentate an Wächtern ver-
übt wurden, so ist die neuerliche Republicirung der §§ 96—100
der Betriebs-Ordnung und der strafgesetzlichen Bestimmungen,
sowie die strenge Ueberwachung der bahnpolizeilichen Vorschrif-
ten angeordnet worden.
Die Kriegs- und Landes-Yertheidigungs-Ministerien beider
Reichshälften haben die Bahn- Verwaltungen ersucht, die Ein-
übung der Mannschaft in die Einwaggonirung, Aufmarsch-
aufstellung, Gruppeneintheilung etc. zu gestatten, für welche
Uebungen die Instruction für den Militär-Transport massgebend
ist. Dieselben sollen unter Leitung des betreffenden Militär-Com-
mandanten nach Genehmigung des Stations-Chefs erfolgen.
Die Kriegs-Verwaltung beider Reichshälften hat den Bahn-
Verwaltungen die Erklärung abgegeben, die volle Verantwortung
und auch alle Schadenersatzbeiträge für jene delegirten
Offiziere zu tragen, welche gelegentlich des ihnen gestatteten Be-
tretens des Bahnkörpers bei Ausführung der Arbeiten des Prä-
cisions-Nivellements etwa körperlich verletzt oder getödtet wer-
den sollten. In gleicher Weise hat sich die Kriegs-Verwaltung
verpflichtet, allfällige Schäden, welche den Bahnen durch die
vorerwähnten Arbeiten zugefügt werden sollten, den betreffenden
Verwaltungen zu vergüten.
In Folge der auf allen Gebieten der Industrie noth wendig
gewordenen Einschränkung litt im verflossenen Jahre auch der
ocomotivenbau in empfindlicher Weise. Abermals war die Zahl
der Prüfungen von Locomotiven, welche aus technisch-po-
lizeilichen Gründen jährlich von der General-Inspection an neuen
oder reparirten Locomotiven vorgenommen werden müssen, eine
geringere, indem blos 61 Locomotiven gegen 73 im Jahre zuvor
geprüft wurden. Im Nachfolgenden geben wir nach der „N. Fr.
Pr.“ die Stückzahl der geprüften Locomotiven für die letzten fünf
J ahre :
Jahr
inländ.
ausländ.
Zusammen
1872 . .
... 213
73
291
' 1873 . .
... 249
66
315
1874 . .
... 93
33
126
1875 . .
... 73
3
76
1876 . .
... 59
2
61
Die Abnahme ist eine so colossale, dass es wohl begreiflich er-
scheint, wenn in Folge dieses misslichen Zustandes Tausende von
Arbeitern brodlos wurden.
Die „Grazer Tagespost“ berichtet: Die von dem Englischen
Ingenieur Smith erfundene Luft- oder Vacuum-Bremse,
welche seit mehreren Wochen auf der Südbahn probeweise zur
Anwendung gekommen, bewährt sich auf eine ausserordentliche
Weise und erscheint somit das die technischen Kreise der Bahn-
Verwaltungen seit Jahren beschäftigende Problem, einen in Be-
wegung befindlichen Zug in kürzester Zeit, so zu sagen plötzlich
ohne irgend eine schädliche Nachwirkung zum Stillstände zu
bringen, gelöst. Die Construction der Smith’schen Bremse ist
äusserst einfach.
Bezüglich der Auf- oder Abrundung von Bruch-
kreuzern bei der Berechnung von Gebühren zu den neuen
Localtarifen wurden die Rechnungsleger der meisten Bahnen an-
gewiesen, dass die Aufrundung nur beim Sachentransporte und
zwar dahin stattfindet, dass wenn bei der Ermittelung von Trans-
ortgebühren im Producte aus dem im Tarife für die ganze
ransportstrecke angegebenen Satze und. den Transportquantiiäten
sich Kreuzer - Bruchtheile ergeben, dieselben ohne Rücksicht auf
ihre Höhe immer auf einen ganzen Kreuzer aufzurunden sind.
Bei der Ermittelung von Fahr- und Nebengebühren für Personen
hingegen sind Bruchtheile unter 0,3 Kreuzer ganz fallen zu lassen,
0,5 Kreuzer und darüber jedoch als ganze Kreuzer zu rechnen.
Die Oesterreichischen Bahn-Verwaltungen haben über Auf-
forderung des K. K. Handelsministeriums für Getreide und
Mahlproducte in allen directen Verkehren für die Zeit vcm 1.
April 1877 bis Ende September 1877 den Agiozuschlag mit dem
Beifügen auf 5 pCt. festgesetzt, dass diese Massnahme ohne aus-
drückliche Verlängerung vor dem gedachten Termine mit dem-
selben erlischt, daher früher darüber noch berathen werden soll.
Für den Localverkehr haben sich die einzelnen Bahnverwaltun gen
hinsichtlich der Bestimmung des Agiozuschlages freie Hand Vor-
behalten.
Die Ungarischen ßahnverwaltungen müssen gegen das vom
Ungarischen Handelsministerium angeordnete Verbot der Beför-
derung von Wein, Bier etc. in nicht gesetzlich geaichten
Fässern Verwahrung einlegen, dass daraus eine Haftung oder
Verantwortlichkeit resultiren könnte, solche Sendungen aus Ver-
sehen oder verschiedenen anderen Ursachen in gesetzwidrigen
Fässern zur Beförderung gelangen sollten. Von solchen polizeilich-
fiscalischen Inquisitionen sollten die Bahnen doch verschont
bleiben.
Der Mährische Zuckerfabriken-Verein und die Olmützer
Handelskammer haben in einer ganz ungegründeten Beschwerde
über die laxe Anwendung der Wagenladungstarife wegen angeb-
lichen Mangels entsprechender Wagen um "die Errichtung offi-
cieller Revisions-Bureaus für Eisenbahnfrachten bei
den Handelskammern petitionirt. Auch der gebildetste Kaufmann
sei nicht im Stande, die Richtigkeit der Tarife zu prüfen und die
sogenannten Parthei-Plus würden nur nach langer Frist über Re-
clamationen von den Bahnen vergütet. Ein solches Bureau soll
nun das Publicum diesen gegenüber vertreten. Für die Prüfung
eines Frachtbriefes wäre eine kleine Gebühr zu zahlen (etwa 5 bis
10 Kreuzer), im Falle einer erfolgreichen Reclamation wäre ein
mässiger Percentsatz zur Erhaltung des Bureaus zu entrichten.
Vom Inspector Szarvasy der Ungarischen Staatsbahn ist
eine sehr interessante Arbeit über den Material-Verwaltungs-
dienst der Deutschen Bahnen in Folge seiner amtlichen Abord-
nung zum Studium desselben erschienen. Die finanzielle und den
Betrieb influirende Wichtigkeit dieses Dienstzweiges wird hervor-
gehoben und dessen verschiedenartige Gestaltung bei den ein-
zelnen der grösseren Bahnen Deutschlands gezeigt. Die Ueber-
setzung dieses in Ungarischer Sprache geschriebenen Werkes
würde auch für die Oesterreichischen Bahnen erwünscht seiu, wo
sich das Materialwesen nicht immer der ihm gebührenden Pflege
erfreut.
In der wieder auf den 4. d. M. vertagten General-Versamm-
lung der Dux-Bodenbacher Bahn setzte der Verwaltungsraths-
Präsident auseinander, warum die ganze Reihe von Sanirungs-
Projecten abgelehnt werden mussten. Sie alle gingen von dem
Grundsätze aus, dass eine Ordming der finanziellen Verhältnisse
der Bahn ohne eine Reduction des Prioritäten- und Actien-Capi-
347
tals unmöglich sei. Die Regierung hat sich das ablehnende Vo-
tum des Abgeordnetenhauses, sowie den Umstand vor Augen ge-
halten,- dass die Prioritäten-Gläubiger heim Abgeordnetenhause
gegen eine Reduction des Rrioritäten-Capitals petitionirten, und
wies daher jede Transaction zurück, welche eine solche Reduction
enthielt. Der Verwaltungsrath stellt daher den Antrag: „Die
General- Versammlung ertheilt dem Verwaltungsrath e die Ermäch-
tigung, von einem Bankhause oder Bank-Institute auf Grund der
in erster Rangordnung zu Gunsten der Firma Cramer-Klett ein-
verleibten Hypothek von 472 Millionen Mark in Gold entweder ein
Baaranlehen in obiger Höhe aufzunehmen oder im Wege eines
Acceptations-Credites sich diesen Betrag zu beschaffen. Weiter
wird dem Verwaltungsrathe die Ermächtigung ertheilt, die Zah-
lung sämmtlicher Prioritäten-Zinsen auf drei Jahre zu suspen-
diren und die Betriebsüberschüsse zur Zahlung der Zinsen des
obigen Vorschusses und zur Consolidirung des Unternehmens zu
verwenden.“ Hierauf gab Sectionsrath R. von Wittek die Erklä-
rung der Regierung ab. Ihr sei es vornehmlich um die Aufrecht-
haltung erworbener Rechte zu thun. Diese Rücksicht habe es
nicht zulässig erscheinen lassen, auf eine Reduction des Priori-
täten-Capitals einzugehen; die Regierung habe einem derartigen
Vorgänge umsoweniger beipflichten können, als sie mit einer Vor-
schussforderung am Unternehmen betheiligt ist, bezüglich deren
ihr die Reduction des Nominalbetrages derzeit unzulässig er-
scheine. Die Regierung stimme daher dem Anträge des Verwal-
tungsrathes zu und sei bereit, in Bezug auf die Rückzahlung des
Vorschusses und der Zinsen die möglichste Erleichterung ein-
treten zu lassen. Die Regierung genehmige den Antrag, weil die
Gläubiger im vollen Rechte bleiben und auch der Umstand hinzu-
trete, dass die Offerenten Firmen sind, deren Leistungsfähigkeit
ausser Zweifel stehe. Nach einer Reihe von Fragen und Inter-
pellationen, welche von mehreren Actionären gestellt und vom
Verwaltungsrathe beantwortet wurden, nahm die Generalver-
sammlung mit 283 gegen 57 Stimmen den Antrag des Verwaltungs-
rathes an, wonach derselbe ermächtigt wird, ein vorübergehendes
Anlehen von 4!^ Millionen gegen Einverleibung einer Hypothek
von 472 Millionen Mark Gold zu Gunsten der Firma Glett in Mürn-
berg aufzunehmen, sowie die Zahlung sämmtlicher Prioritätszinsen
der Amortisationsquoten, soweit nothwendig, zu suspendiren und
die Betriebsüberschüsse zur Zahlung der Zinsen und Consolidirung
des Unternehmens zu verwenden.
Von dem umfangreichen Berichte des Ober-Ingenieurs Franz
Rzibaüber die betr. Gruppe der Weltausstellung des Jahres 1873,
enthaltend den „Eisenbahn-Unter- und Oberbau“, ist nun
auch der zweite Th eil erschienen. Derselbe beschäftigt sich haupt-
sächlich mit dem Brückenbau und bildet mit dem ersten Bande,
welcher die geschichtliche Entwickelung der Eisenbahnen, die
Bauvorarbeiten und den Tunnelbau behandelt, ein allgemein in-
teressantes und besonders für Fachmänner lehrreiches Werk,
dessen Werth und Bedeutung weit über einen gewöhnlichen Be-
richt hinausgeht. Ein sehr interessantes Capitel bildet jenes über
die steinernen Brücken, in welchem der Verfasser bis zu den
hochentwickelten Brückenbauten der Römer zurückgreift, um die
Entfaltung des. Brückenbaues zu demonstriren. Als älteste Römer-
brücke wird die Salarisehe Brücke über den Teverone angeführt,
deren Erbauung in das Jahr 600 v. Chr. verlegt wird.
Eine Vergleichung der vorwöchentlichen Anfangs- und
Scblusscourse lässt nur geringfügige Veränderungen wahr-
nehmen. Die Börse nahm gegenüber der Unterzeichnung des
Londoner Protocolls eine zuwartende Haltung ein. Wie gewöhn-
lich vor den General-Versammlungen fand schon wieder ein Ge-
plänkel für und wider einzelne Bahnen in den Blättern statt.
Im Allgemeinen kann jedoch die Stimmung für dieselben als eine
gefestigte bezeichnet und daher dürfen Avancen gewärtigt werden.
Deutsche Wochenschau
Berlin, 2. April. (Tarifreform. Tarife für Spiritus. Enteig.
nungen. Hinterpommernsche Bahnen. Berlin-Potsdam-Magdeburg.)
Auf die Duplik der Eisenbahnverwaltungen in Sachen der
Tarifreform hat der Herr Handels minister die Bahnen dahin
beschieden, dass er am 4. d. eine Deputation empfangen und de-
ren Vorstellungen über die noch vorhandenen Differenzpunkte
entgegennehmen wolle. Hoffentlich gelingt es alsdann eine Eini-
gung zu erzielen!*) Die Hoffnung, dass bis zum 1. Juli bereits alle
Durchgangsverkehre auf dem neuen Tarif basiren werden, ist
ohnehin schon kaum noch aufrechtzuerhalten. Wie es scheint,
*) Die fragliche, inzwischen abgehaltene Conferenz im Kgl. Mi-
nisterium hat nur einen rein informatorischen Character gehabt, ihr Ver-
lauf bietet aber die beste Aussicht zu baldiger Erledigung der letzten,
der Tarit'reforni noch eutgogenstehenden Bedenken. Die Entscheidung des
Herrn Ministers auf die letzte Eingabe der Privatbaknen wird nunmehr
in allernächster Zeit erfolgen. Die Redaction.
besteht sogar zwischen den Staatsbahnen bezw. den unter Staats-
verwaltung stehenden Bahnen und der Regierung eine Differenz
der Meinungen noch darüber, dass nach Ansicht der Bahnen es
in Rücksicht auf die Declassificirung so vieler Güter und auf die
sonstigen Herabsetzungen nicht möglich ist, ausgleichshalber in
einigen Fällen winzigen Erhöhungen aus dem Wege zu gehen.
Als ein erfreulicher Umstand ist inzwischen davon Act zu nehmen,
dass die mit der fortschreitenden Verdichtung des Eisenbahn-
netzes an Zahl und Umfang fortwährend zunehmenden Wechsel-
beziehungen des continentalen Verkehrs dazu geführt haben,
auch für die Tarifreform eine internationale Ausbreitung anzu-
bahnen. Ebenso wie in dieser Richtung mit den Oesterreichisch-
Ungarischen Bahnen bereits Vorverhandlungen stattgefunden
haben, ist dies auch bezüglich des Niederländischen Netzes ge-
schehen und liegt dort schon die Hoffnung vor, dass im Durch-
gangsverkehr das Tarifsystem des umfangreichen Deutschen
Bahncomplexes, wie dies ja von vornherein erklärlich ist, auch
auf dem westlichen Nachbargebiete massgebend werden wird. In
weiterer Consequenz ist die Ansicht wohl begründet, dass auch
Frankreich sich wird dazu verstehen müssen, seine Tarife dem
Deutschen System für den Durchgangsverkehr anzupassen.
Bezüglich der Einwirkung der Eisenbahn-Frachttarife
auf die Concurrenzfähigkeit der Deutschen Spiritus-Export-
plätze haben der Zoll-, Handels- und Eisenbann -Ausschuss des
Bundesraths beantragt, — in Erwägung, dass die Bundesregierun-
gen davon ausgehen werden, dass auf derselben Verkehrsroute
nach einer Station an Gesammtfracht nicht mehr erhoben werden
darf, als nach einem über dieselbe hinausliegenden entfernteren
Bestimmungsorte, dass ferner alle diejenigen Tarife der vorgängi-
gen Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedürfen, welche auslän-
dischen Producten und Fabricaten günstiger sind, als gleichartigen
inländischen Erzeugnissen: — zu beschliessen, die Angelegenheit
zur Zeit auf sich beruhen zu lassen.
Der Herr Handelsminister hat durch neuerliche Verfügung
die Königlichen Provinzial-Behörden darauf aufmerksam gemacht,
dass es im Interesse einer prompten Erledigung der Geschäfte
nicht angängig ist, die dem Bezirksrathe obliegenden Entscheidun-
gen in Angelegenheiten, welche, wie dies in Betreff der Enteig-
nungen in der Regel der Fall ist, besonderer Beschleunigung be-
dürfen, ausnahmslos auf die periodischen Sitzungen desselben zu
verweisen. Die Provinzial - Behörden sollen vielmehr energisch
darauf hin wirken, dass bei der geschäftlichen Behandlung der
Enteignungen fortan der durch die Sache gebotenen Beschleunigung
volle Rechuung getragen und insbesondere in der gegenwärtigen
Zeit, in welcher es gilt, durch alsbaldige Inangriffnahme der zur
Ausführung vorbereiteten Eisenbahnbauten dem Mangel an Arbeit
abzuhelfen, auf ungesäumte Erledigung der betreffenden Geschäfts-
sachen ernstlich Bedacht genommen werde.
Durch ein neulich ergangenes Erkenntniss des Reichs-Ober-
Handelsgerichts ist dem Staate die Möglichkeit zugesprochen wor-
den, die Hinterpominernscben Bahnen käuflich au sich brin-
gen und ist in der Pi'esse die Vermuthung laut geworden, der Staat
würde von diesem Rechte Gebrauch machen, da er sonst die Klage
nicht angestrengt haben würde. Diese Auffassung ist schon insofern
unrichtig, als sie von einer falschen Voraussetzung ausgelit. Die
Klage war nämlich eine Provocationsklage und ist von der Berliu-
Stettiner Bahngesellschaft eingeleitet worden. Im Uebrigen ist es
fraglich, ob der Staat zu dem Ankauf der Hinterpommernschen
Bahnen überhaupt geneigt ist und, wenn er es wäre, bleibt immer
noch zu berücksichtigen, dass dies nicht ohne Vorlage an den
Landtag geschehen könnte, der darüber eine andere Ansicht
haben könnte. Was den Sachverhalt des Processes selbst betrifft,
so handelt es sich dabei um Folgendes: Vor ungefähr zwei Jahren
erhob die Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft gegen den Staat
Klage mit dem Anträge, den Staat zu verurtheilen. anzuerkennen,
dass die Gesellschaft berechtigt sei, in jedem fünften Jahre die-
jenigen Zuschüsse selbst zu leisten, welche zur Verzinsung des
Baucapitals der Bahn Stargard-Cöslin-Colberg erforderlich sein
möchten. Das hiesige Stadtgericht verurtheilte den Fiscus nach
dem Klageanträge, das Kammergericht wies dagegen die Klage
als unbegründet ab und das Reichs-Ober-Handelsgeric t hat am
26. März das Erkenntniss zweiter Instanz endgiltig" bestätigt. Be-
kanntlich übernahm der Staat durch den wegen des Baues der
Bahn Stargärd-Cöslin mit einer Zweigbahn von Belgard nach Col-
berg unterm 26. Februar 1856 abgeschlossenen und durch Gesetz
vom 15. Mai 1856 genehmigten Vertrag für das durch die Privi-
legien vom 18. August 1856 und 6. September H5.8 inmittelst auf
zusammen 11 500.000 Thlr. festgesetzte Baucapital der Bahn eine
Zinsgarantie bis zu 4 pCt. mit der Massgabe, dass die Gesellschaft
vorweg selbst einen Zuschuss bis zu Vs pCt. zu leisten hat, wäh-
rend der Staat für den Rest bis zu 3 */2 pCt. eintritt. Hat der
348
Staat 5 Jahre hinter einander Zuschuss zu gewähren, so ist er
berechtigt, den Betrieb zu übernehmen, und die Gesellschaft event.
auch während der Dauer des Staatsbetriebes verpflichtet, ihren
Zuschuss zu leisten. Der Vertrag zwischen dem Staat, und der
Gesellschaft vom 21. November 1866, genehmigt durch Gesetz vom
13. März 1867, betr. den Bau und Betrieb der Strecke Cöslin-Dan-
zig modificirte und erweiterte das Betriebs-Uebernahme-Recht des
Staates dahin, dass die fünfjährige Frist erst von der Eröffnung
des Betriebes auf der neuen Strecke ab laufen, dass dagegen vom
Staate bei Uebernahme der Stargard-Cöslin-Colberger Strecke
auch die gleichzeitige Ueberlassung der Cöslin-Danziger Strecke
gefordert werden kann. Die letztere ist seit 1871 im vollen Be-
triebe und die fünfjährige Frist endet demnach mit dem Betriebs-
jahre 1875. An Staatszuschüssen sind seitdem geleistet für 1871
207 881 Thlr., für 1872 269 418 Thlr., für 1873 246 035 Thlr. und für
1874 229 462 Thlr. Um den Staatszuschuss für 1875 von 511 905 M.
handelte es sich bei dem in Rede stehenden Rechtsstreit. Indem
die Gesellschaft auf denselben, sowie auf den Staatszuschuss für
Cöslin-D nzig im Betrage von 937 900 Ji verzichtete, dachte sie
die fünfjährige Zuschuss-Periode zu durchbrechen und dem Staate
nur das Recht zu lassen, für je vier Jahre das Zinserforderniss zu
decken. Der Staat hat dagegen der Gesellschaft rechtzeitig seinen
Antheil zur Verfügung gestellt, kraft jener Entscheidung des
Reichs-Ober-Handelsgerichts also nunmehr das Recht bestätigt
erhalten, die Hinterpommernschen Bahnen unter Staatsverwaltung
zu stellen.
In der neulichen Sitzung des Ausschusses der Berlin-
Potsdam-Magdeburger Eisenbahn-Gesellschaft wurde
den Anträgen des Directoriums gemäss die Dividende für das
Jahr 1876 auf 3j4 % festgestellt. Die Betriebs-Einnahmen des
abgelaufenen Geschäftsjahres betragen 11 934 032 Ji gegenüber
11 907 808 Ji des Vorjahrs, die Betriebs-Ausgaben 5 653 000.^
egenüber 5 897 555 Ji des Vorjahrs; der Betriebs-Ueberschuss
eläuft sich somit für 1876 auf 6 281 032 Ji und unter Hinzurech-
nung von 2 Yi % Dividende auf die Actienbetheiligung von
18 000 000 Ji an den Braunschweigischen Bahnen mit 450 000 Ji
auf 6 731 032 Ji Für das Jahr 1875 berechnete sich dagegen der
Betriebs-Ueberschuss auf 6 010 253 Ji, unter Zurechnung von
360 000 Ji Dividende auf die Braunschweigischen Actien auf
6 370 253 Ji. Der Betriebs-Ueberschuss ist somit im Jahr 1876
um 360 779 Ji gestiegen. Von den Betriebs-Ueberschüssen sind
in Abzug zu bringen: a) die regulativmässigen Rücklagen zum
Erneuerungsfonds mit 948 235 Ji, b) zur Verzinsung und Amor-
tisation der Prioritäten 3 317 406 Ji, Summa 4 265 641 Ji Der
verbleibende Ueberschuss wird wie folgt verwendet: a) zur Zah-
lung einer Dividende von 3% % mit 2 100 000 Ji, b) zur Zahlung
der davon zu entrichtenden Eisenbahnsteuer mit 53 846 Ji., c) zur
Dotirung der Amortisationsfonds für das auf die Braunschweigi-
schen Actien gezahlte Agio 11 500 Ji, d) zur Completirung des
Reservefonds, welchem die Kosten für die Bahnbeschädigungen
durch das Hochwasser bei Biederitz und Gerwisch mit 193 115 Ji
zur Last fallen, bis auf das statutenmässige Maximum von 450 000
Ji, Summa 187 990 Ji, e) zur Abschreibung der Kosten der Vor-
arbeiten für voraussichtlich gar nicht mehr oder in den nächsten
Jahren zur Ausführung kommende Bahnbauten Potsdam-Leipzig,
Magdeburg-Ermsleben etc. 68 887 JI, f) zur Deckung des Encfe
1876 bestandenen Deficits der Krankenkasse 5082 Ji; endlich ist
der Restbetrag von 38 084 Ji dem Conto Betriebsreste überwie-
sen. Aus den Einzelheiten des Betriebsabschlusses ist bemer-
kenswerth, dass die Einnahmen aus dem Personenverkehr sich
1876 mit 4 455 097 Ji um 78 026 Ji niedriger gestellt haben als
1875. Die Mindereinnahme trifft wesentlich die Monate Februar
und März und ist aus der Unterbrechung und Störung des Be-
triebs entsprungen, welche in Folge der Beschädigungen der
Bahndämme bei Magdeburg durch Hochwasser in jenen Monaten
einige Wochen angedauert hat. Die Einnahmen aus dem Güter-
verkehr sind dagegen ungeachtet letzterer elementarer Ereignisse
gegen 1875 um 50 261 Ji auf 7 202 807 Ji und die diversen Ein-
nahmen um 47 937 M, auf 348 981 ,^ü gestiegen. Die Verminderung
der Ausgaben trifft im Wesentlichen die Transportverwaltung,
namentlich das Maschinenwesen, welches 1876 die Summe von
1 456 866 Ji — gegen 1875 218 088 JI weniger — in Anspruch ge-
nommen hat. Den Hauptantheil an dieser Verminderung der
Ausgaben hat der Titel Befeuerung der Maschinen, welcher von
839 323 Ji auf 641 947 M. gesunken ist. Die Zinsen- und Amor-
tisationslast ist unverändert geblieben. Das Gesammtresultat
lässt erkennen, dass das Berlin-Potsdam-Magdeburger Unterneh-
men sich von Jahr zu Jahr wieder mehr cönsolidirt.
Niederschlesisch ■ Märkische Eisenbahn. Die durch Aller-
höchste Cabinets - Ordre vom 2. April 1876 mit den Rechten und
Pflichten einer öffentlichen Behörde in Berlin eingesetzte, der
Königlichen Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn
unterstellte „Königliche Eisenbahn - Commission“ tritt mit
dem l . April er. in Thätigkeit und wird als selbstständige
Abtheilung der Direction , die Verwaltung und den Betrieb der
Berliner Verbindungsbahn und der Strecke Berlin-Som-
merfeld, exclusive des Bahnhofes Sommerfeld, innerhalb ihrer
organisationsmässigen Ressortbefugnisse übernehmen.
Gegenüber dritten Personen und Behörden vertritt die Kö-
nigliche Eisenbahn-Commission innerhalb ihres Geschäftsbereiches
die Niederschlesisch-Märkische Verwaltung selbstständig, so dass sie
auch ohne besonderen Auftrag durch ihre Rechtshandlungen,
Verträge, Processe, Vergleiche etc. für die Verwaltung Rechte
erwirbt und Verpflichtungen übernimmt.
Von dem obigen Zeitpunkte ab sind daher alle auf die
Verwaltung und den Betrieb der gedachten Strecken bezüg-
lichen Anträge an die genannte Commission zu richten.
Derselben steht insbesondere auch die Entscheidung auf
Beschwerden und Entschädigungs-Ansprüche aus dem Personen-
und Güterverkehr — mit der nachfolgenden Massgabe — sowie
auf Reclamationen von Wagen-, Stand- und Lager - Geldern zu,
sofern die zur Beschwerde Anlass gebende Station , resp. die
Empfangs- oder Versandstation in dem erwähnten Verwaltungs-
bezirke belegen ist. Dagegen unterliegen der Cognition der
Königlichen Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn
auch ferner die Festsetzung der Fahrpläne, die Normirung, Aus-
legung und Anwendung der Tarife und tarifarischen Bestim-
mungen , die Beschwerden und Reclamationen über unrichtige
Auslegung und Anwendung der Tarife und tarifarischen Bestim-
mungen , sämmtliche Beschwerden und Reclamationen aus den
internationalen Verkehren , .sowie diejenigen Reclamationen aus
den directen und Verbandsverkehren, deren Object den Betrag
von 600 jti übersteigt, endlich die auf dem Haftpflichtgesetz vom
7. Juni 1871 beruhenden Schadenersatz -Ansprüche, mit Aus-
nahme derjenigen , bei welchen voraussichtlich nur eine ein-
malige Entschädigung erfolgt und diese den Betrag von 300 Ji
nicht übersteigt.
Da in Berlin noch eine Königliche Eisenbahn - Commission
für die Berliner Nordbahn und eine bei der Königlichen Ostbahn
existirt, so sind bei Correspondenz mit der neu in’s Leben tre-
tenden Commission die Schreiben an die „Königliche Eisen-
bahn-Commission Berlin der Niederschlesis'ch - Mär-
kischen Eisenbahn“ zu adressiren.
Preussisclie Ostbahn. Wie bereits in No. 12 mitgetheilt, tritt
die auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 18. December 1876
in Schneidemühl zu errichtende, der Königlichen Direction der
Ostbahn unterstellte Königl. Eisenbahn - Commission mit dem
1. April d. J. in Function. Die Königl. Eisenbahn - Commission
zu Schneidemühl, welcher vorläufig die dem bisherigen Bezirk der
Königl. Eisenbahn-Commission zu Danzig abzuzweigende Strecke
„Schneidemühl-Dirschau (incl. Bahnhof Schneidemühl und
excl. Bahnhof Dirschau)“
zugetheilt wird, übernimmt vom genannten Tage ab, die Verwal-
tung und den Betrieb innerhalb ihres Ressorts.
Der genannten Commission werden gleiche Befugnisse, wie
den bereits bestehenden fünf Eisenbahn - Commissionen der Ost-
bahn beigelegt.
Der Königl. Eisenbahn - Commission zu Danzig verbleiben
demnach vom 1. April d. J. ab die Strecken:
„Dirschau-Seepothen (incl. Bahnhöfe Dirschau und See-
pothenl und ferner Dirschau-Danzig-Neufahrwasser“.
Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn. Seitens des Vorsitzen-
den des Ausschusses der Gesellschaft ist zur Berathung und Be-
schlussfassung über die Fortsetzung des Baues der Magdeburg-
Erfurter Bahn auf den 27. d. M. eine ausserordentliche General-
Versammlung der Actionäre der Gesellschaft berufen worden und
soll bei dieser Gelegenheit auch über die Regulirung der Bethei-
ligung der Gesellschaft an dem Hannover-Altenbekener Unter-
nehmen Beschluss gefasst werden.
Die Motive für die betreffende Vorlage lauten wie folgt:
ln Erwägung
dass der sub III. unter den Activen der General-Bilanz pro
31. December 1875 als „Antheil an der Hannover-Alten-
bekener Bahn“ eingestellte Betrag von 17 946 642 Ji. 10 ^
keineswegs den Werth der von der Magdeburg-Halberstädter
Eisenbahngesellschaft erworbenen Stamm- und Stamm-Prio-
ritäts-Actien der Hannover-Altenbekener Eisenbahngesell-
schaft darstellt, sondern vielmehr den mittelst des Erwerbs
der qu. Actien für die Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-
gesellschaft auf Grund der Verträge vom 16./17. Juni 1872
und 3./4. Mai 1874 erworbenen Inbegriff von Rechten d. h.
vornehmlich das Recht der Betriebsleitung, Verwaltung und
der Verkehrsdirigirung auf den Bahnen der Hannover-Alten-
bekener Eisenbahngesellschaft, sowie die damit verbundenen
Vortheile beziffert,
dass in derselben Weise, wie die Herstellungskosten der
einzelnen Bahnen des Magdeburg-Halberstädter Unterneh-
mens statutgemäss stets unverändert uncj unabhängig von
Werthsminderungen oder Steigerungen in der Jahresbilanz
349
aufgeführt werden, auch der Betrag, mit welchem jene Be-
triebs- etc. Rechte an den Hannover-Altenbekener Bahnen
erworben sind, in stets unveränderter Höhe in der Bilanz
zum Ansatz kommen muss,
dass sonach die Bestimmung des Art. 239a in Betreff der
Ansetzung courshabender Papiere bei der Bilanzauf-
stellung (höchstens zu dem Courswerth z. Z. der Bilanzauf-
stellung) für den Werthansatz jener umfassenden Rechte
der Magdeburg - Halberstädter Eisenbahngesellschaft gar
nicht Anwendung finden "kann und der bisherige Ansatz
des Werths der Betheiligung an Hannover - Altenbeken
weder aus diesem Grunde, noch anderweit anfechtbar ist,
in weiterer Erwägung indess
dass irrthümliche und auch geflissentlich unrichtige An-
wendung des Art. 239 a bereits wiederholt zu Beunruhigun-
gen der Action äre der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-
gesellschaft geführt hat und die Möglichkeit vorliegt, dass
mittelst dieser Handhabe der Actionär auch ferner mit der
Gefahr eines durch Scheingründe in seinem Ausgange als
unsicher dargestellten Rechtsstreites bedroht wird
erachtet es der Ausschuss, überzeugt von der strengsten
Loyalität der in Rede stehenden bisherigen Bilanzposi-
tion gleichwohl für seine Pflicht, jede Möglichkeit zu be-
seitigen, dass derartige den Credit des Unternehmens
schädigende und die soliden Actionäre beunruhigende
Zweifel weiter angeregt werden können.
Es handelt sich somit darum
die Betheiligung der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-
gesellschaft an der Hannover-Altenbekener Eisenbahnge-
sellschaft, welche in den durch den Vertrag beider Eisen-
bahngesellschaften vom 3./4. Mai 1874 näher bestimmten
Rechten und Zuständigkeiten nebst Pflichten, sowie in
dem Besitze der zum Zwecke des Erwerbs dieser Rechte,
beziehungsweise der vollständigen Ausübung derselben
beschafften Actien besteht, unter Vernichtung der im
Besitze der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesell-
schaft befindlichen Hannover-Altenbekener Stamm- und
Prioritäts-Stamm-Actien in eine Betheiligung ohne Besitz
von Actiensjücken umzuwandeln.
Die Eisenbahnhauten im Grossherzogthum Baden.
Seit der im Frühjahr v. J. erfolgten Publication betreffs der
im Grossherzogthum Baden in Bau befindlichen Bahnlinien (siehe
No. 41 £>. 559 v. J.) sind keine neuen Bahnprojecte dort hervorge-
treten, welche Aussicht auf baldige Ausführung haben. Ueber
bereits früher bekannt gegebene Projecte und Bauten sind fol-
gende ergänzende Mittheilungen zu machen:
1. Leopoldshöhe-St. Ludwig. Die Fertigstellung dieser
Linie wird voraussichtlich im laufenden Jahre erfolgen. Das er-
forderliche Terrain ist erworben. Der bauleitende Techniker ist
der Gr. Bezirksbahn-Ingenieur Kern in Müllheim.
2. Stühlingen - Donaueschingen. Die Strecke Stüh-
lingen-Weizen ist bekanntlich seit 15. October v. J. dem Betriebe
übergeben, während die Strecke Weizen-Donaueschingen sich
noch im Stadium der Vorbereitung befindet.
3. Appenweier-Oppenau wurde am 1. Juni v. J. dem
Verkehre übergeben.
4. Neckargemünd-Eberbach-Jagstfeld mit Abzwei-
fung Diedesheim-Mosbach erhält einen eingeleisigen Unter-
au, während das Terrain für zwei Geleise erworben wird. Letz-
teres ist bis jetzt etwa zu ein Drittel erworben. Die Bahnstrecke
wird nachstehende Stationen erhalten:
Entfernung in Kilometer:
Transport 33, 8
Neckargemünd —
Neckarsteinach 5,5
Neckarhausen 4,0
Hirschhorn 3,3
Eberbach 8,4
Zwingenberg 9,j
Neckargerach 3,5
Latus 33,8
Bin au 3,4
Neckarelz-Diedesheim . . . 3,6
Neckarzimmern 5,0
Hassmersheim 2,j
Gundelsheim 2,4
Offenau ........ 4,4
Jagstfeld 3^
Summa 58, 3
Die Abzweigung Neckarelz-Diedesheim nach Mosbach erhält
eine Länge von 2,5 Kilometer.
Der Bau wird auf Staatskosten ansgeführt und ist die Vol-
lendung desselben im Laufe des Jahres 1879 in Aussicht genommen.
Vermöge ihrer günstigen Steigungsverhältnisse (im Maximum
1: 300) verspricht diese Bahn für den durchgehenden Verkehr
Heidelberg- Würzburg und Heidelberg-Heilbronn von Bedeutung
zp werden. Der Localverkehr zwischen Heidelberg und den klei-
neren Städten Neckarsteinach, Hirschhorn und Eberbach ist ziem-
lich gross und wird die neue Bahn, welche sich durch das an-
muthige Neckarthal zieht, auch den Touristen erwünschte Aus-
flugspuncte bieten. Der Versandt an schönen Bausteinen, Holz,
Eichenrinde, Wein und Obst wird im Localverkehr überwiegen.
Einzelne Industriezweige und gewerbliche grössere Anlagen, wie
Gerbereien, Bierbrauereien, Mühlen werden ihre Producte der
Bahn zuwenden.
An bedeutenderen Bauwerken sind zu erwähnen : 3 grössere
Tunnel von 800 — 900 m Länge; 3 kleinere solche von 125. 140 und
312 m Länge; der Uebergang über das Elsenzthal bei Neckarge-
münd : Brücke mit 2 Oeffnungen zu je 30 Meter Lichtweite und
bedeutender Auffüllung; die Neckarbrücke bei Neckargemünd,
sowie die Jagstbrücke bei Jagstfeld und der Uebergang über das
Elzthal bei Neckarelz.
Die bauleitenden Techniker sind für die Strecke Ncckar-
gnmünd-Eberbach der Gr. Ober-Ingenieur Bürklin in Heidelberg
und für die Strecke Eberbach-Jagstfeld der Gr. Bezirks-Ingenieur
Mahle in Mosbach.
5. Müllheim-Müh Ihausen ist seitFrühjahr 1876 in Angriff
genommen und wird die Fertigstellung voraussichtlich im laufen-
den Jahre erfolgen. Das erforderliche Terrain ist angekauft. Bau-
leitender Techniker für die Strecke auf Badischem Gebiete und
für die Rheinbrücke bei Neuenburg ist der Gr. Bezirksbahn-Inge-
nieur Kern in Müllheim.
6. Durlach-Eppingen. Das Gr. Handelsministerium hat
unterm 15. November v. J. der Stadtgemeinde Karlsruhe die Con-
cession zum Bau einer Eisenbahn von Durlach über Bretten nach
Eppingen ertheilt und ist hiernach die genannte Gemeinde ver-
pflichtet, diese Bahn in einem Zeitraum von drei Jahren vom Da-
tum der Concessionsertheilung an gerechnet unter Aufsicht des
Staates betriebsfähig herzustellen. Die Erwerbung des nöthigen
Terrains ist im Gange. Bauleitender Techniker ist der Gr. Balin-
bau-Inspector Lorenz in Bretten.
7. Hausach-Schiltach. Hiervon ist die Strecke Hausach-
Wolsach seit Spätjahr 1876 im Bau begriffen und wird dieselbe
im Laufe des Jahres 1878 vollendet werden. Der Angriff des Ter-
rains ist gestattet und hat die Erwerbung desselben begonnen.
Besondere technische Schwierigkeiten bilden die Kinzigcorrectio-
nen. Bauleitender Techniker ist der Gr. Ingenieur W asm er in
Wolsach.
8. Friedrichsfeld-Schwetzingen ist noch nicht in An-
griff genommen.
Schliesslich haben wir noch zu erwähnen, dass durch die
Reichseisenbahnverwaltung die Bahnstrecke Altbreisach-Kol-
mar zur Ausführung gelangt, wovon jedoch das Badische Gebiet
bis Mitte Rhein nur eine Strecke von 0,78 Kilometern berührt.
Diese Strecke wurde im vorigen Jahre in Angriff genommen uud
wird voraussichtlich noch im laufenden Jahre dem Verkehre über-
geben werden. Das wichtigste Bauwerk ist eine feste Brücke
über den Rhein bei Altbreisach.
Sächsische Staatsbahnen. Am 5. April ist die 14, 6 Km. lange
Strecke Riesa-Lommatzsch mit den Zwischenstationen Nickritz
und Prausitz der Sächsischen Staatsbahnen dem Betriebe über-
geben worden. Nach Ausbau der noch fehlenden Strecken Lom-
matzsch-Nossen und Brüx-Klostergrab, sowie nach Vollendung der
dann noch fehlenden Uebersetzung des Erzgebirges Klostergrab-
Bienenmühle, wird eine gerade Linie Prag-Freiberg-Riesa-Elster-
werda- (bezw. Röderau-)-Berlin hergestellt.
Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn. Bahn bauten
Die Neubaustrecken Königsberg N/M. nach Stettin und Salzburg-
Friedland-Preussisch-Oesterreichische Grenze gegen Halbstadt sind
so weit vorgeschritten, dass deren Betriebseröffnung bis zum 15.
Mai erfolgen wird.
Bezüglich des Projects Stettin-Ostswine haben sich die Ver-
hältnisse bis jetzt noch nicht geändert. (Siehe Jahrg. 1876 S. 657.)
Oels-Gnesener Eisenbahn. Der Königliche Eisenbahn-Baun
Inspector a. D. Westphal ist mit dem 1. d. M. aus der Directioer
ausgeschieden und an seiner Stelle der Director Scliweitz
vom Aufsichtsrath als drittes Mitglied der Direction gewählt.
Ausland.
Schweiz. Die Collaudation der Linie Lausanne- Ouchv
(Drahtseilbahn zur Verbindung von Lausanne mit dem Genfersee)
hat am 7. März, die Eröffnung am 16. März stattgefunden.
Für den Betrieb der W ä d e n s w e i 1-E i n s i e d e 1 n - B a h n h at der Ver-
waltungsrath dieses Unternehmens unterm 8.110. März mit den
Directionen der Nordost- und der Uetlibergbahn Verträge über
miethweise Abtretung des nöthigen Rollmaterials, — im ganzen
3 Maschinen und 18 Wagen — abgeschlossen. Der Betrieb wird
vorläufig mittelst des gewöhnlichen Systems eröffnet; weitere
Proben mit Wetli finden erst später, jedoch innert Jahresfrist
statt. — Die Leitung des Unternehmens der beiden Gemeinden
Wädenswcil und Einsiedeln übernimmt der Betriebs-Inspector der
Uetlibergbahn, Herr Tobler, ein im Fache sehr erfahrener Tech-
niker, der mittlerweilen nun Probefahrten, Einschulung des Per-
sonals und überhaupt die nöthigen Einleitungen zu einem baldi-
gen Betriebe arrangirt. Aussergewöhnliches "abermals abgerech-
net, soll die Eröffnung im Laufe April stattfinden.
c
350
Einnahmen verschiedener Bahnen.
Name
der Bahn.
Betriebslänge.
Befördert wurden:
Die Einnahmen betrugen:
Differenz
gegen
den-
selben
Monat
im
Vorjahre.
Bis
ultimo
des
Monats
Differenz
gegen
das
Vorjahr.
Personen.
Güter.
aus dem
Personen-
verkehr.
aus dem
Frachten-
Verkelir.
in
Summa
incl.
Extra.
1876
1875
1876
1875
1876
1875
Kilometer
Kilogramm
Gulden Holl. Währung
Holländische Eisen-
bahn-Gesellschaft
298
238
November 1876
225 223
189 447
—
— ■
197 557
90 797
288 354
+ 35 917
3 436 608
+ 341 745
December 1876
235 884
193 415
— :
—
218 790
125 441
344 231
+ 6 205
3 780 839
+ 347 950
Januar 1877
203 673
189 431
—
—
171837
53 790
225 627
— 11 144
225 627
— 11144
Niederländische Cen-
tral- Eisenbahn
102
102
November 1876
34 766
34 210
6 656 029
6 588 767
31 818
23 493
56 024
+ 313
734 233
+ 88 131
December 1876
36 714
33 993
6 007 912
10 239 470
33 887
21 005
55 404
— 11267
789 637
4- 76 864
Januar 1877
32 977
33 957
5 458 184
10 490 943
31380
21 525
54 031
— 11854
54 031
— 11854
Niederländ. Rliein-E.
209
209
November 1876
157 528
149 720
81 528 351
71 691 097
169 149
222 646
391 795
+ 10 670
3 148 266
— 13 912
December 1876
168 071
150 463
72 278 708
87 959 533
184 398
202 798
387 196
— 47 271
3 535 462
— 61183
Januar 1877
155 739
152 039
64 477 982
86 158 944
164 379
176 431
340 810
— 79 655
3 876 272
-- 140 838
Niederländ. Staatsb.
999
991
November 1876
362 524
295 721
4 487 008
3 554113
260 551.54
30 7 5 53.54)
587057.27)
+ 23371.39)
—
—
December 1876
276 299
306 535
180252500
16248840'
28 0 0 96.781
295 089.72
590 238 7i
— 3 010.5(1
—
—
Januar 1877
312 175
297 125
2 433 091
2 924 407
251 540.29
241 489.62
512 290.68
— 33084. io
—
—
Wersten
Centner
Rubel
Warschau-Wiener
46
46
November 1876
111 700
110 224
6 853 990
6 568 852
98 924
289 882
413 419
+ 34 436
4 282 290
+ 466 579
December 1876
98 108
90 945
7 565 228
7 676 928
81 732
293 902
399 747
+ 59 736
4 682 037
4- 526 333
Januar 1877
94 827
83 634
6 170 209
6 592 019
84 426
259 152
366 821
+ 29 308
366 821 4- 29 308
W arschau-Bromberg.
l96/7
196/7
November 1876
23 883
26 714
2 555 755
1 786 373
20 219
65 956
99 984
+ 11 340
929 875
+ 3 274
December 1876
23 234
24 382
1 910 024
1 909 738
18 947
62 640
95 437
4- 13 975
1 025 313
+ 17 249
Januar 1877
25 128
22 322
1 830 182
1 748 266
19 537
45 336
77 492
— 487
77 492
- 487
Riga-Dünaburg.
213,964
213,%4
November 1876
27 453
34 463
3 633 676
2 459 859
31 503
181 644
213 147
-f 43 546
1 866 706
— 87 513
December J 876
37 023
52 947
3 766 122
3 700 864
36 02h
143 246
179 274
— 2 136
2 045 980
— 89 649
Januar 1877
31 371
30 032
1 740 190
1 554 520
32 549
89 810
122 359 + 15 662
122 3o0 j — {- ] 5 Sl>2
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
(Nach Schluss der Redaction eingegangen.)
Nicderschlesisch - Märkische Eisenbahn.
Für den Transport von Traubenzucker,
Stärke- und Kartoffelmehl, sowie Stärke-
syrup zwischen Frankfurt a|0. und Flain-
Iturg (B. fl.) bleibt der durch Nachtrag
XIV sub 5 bezw. XVIII sub 3 zum Tarife
für den directen Güterverkehr zwischen
Stationen der diesseitigen und Breslau-
Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn einer-
seits und der Berlin - Hamburger- resp.
Lübeck-Buchener Eisenbahn andererseits
mit Gültigkeit bis zum 31 März er. einge-
fühlte Ausnahme-Frachtsatz unter den
dort näher angegebenen Bedingungen
noch bis ultimo Juni 1877 in Kraft.
Berlin, den 31. März 1877. Königliche
Direction der Niederschlesisch-Märkischen
Eisenbahn, als geschäftsfühlende Verwal-
tung. (1543)
Mährisch-Schlesische Centralbahn. Mit j
Wirkung vom 15. April 1877 tritt Nachtrag !
11 zu den reglementarischen Bestimmungen
und allgemeinen Tarifen für Eilgüter und
gewöhnliche Güter vom l. October 1876,
enthaltend :
Aenderungen resp. Ergänzungen
der Waaren-Glassification
in Kraft
Exemplare dieses Nachtrages werden
bei der Betriebs-Directiou in Wien, Prater-
strasse 3J, beim Betriebs-luspectorate in
Jägerndorf und in den gesellschaftlichen \
Stationen unentgeltlich verabfolgt. Wien,
am 31. März 1*77. Die Betriebs-Direc-
tion. (1542)
Westdeutscher Eisenbahn -Verband. Zu
dem vom l. October 1872 ab gültigen West-
deutschen Hauptgütertarif ist der 60. Nach-
trag, gültig vom 15. d. M. au, erschienen
und kann solcher von den Verbands-Güter-
expeditiouen bezogen werden. Cassel, den
3. April 1877. Namens der Verwaltungen
des Westdeutschen Verbandes Königliche
Direction der Main-Weser Bahn. (1545)
Für den Schlesisch-Rheinischen Verbands-
Güter- Verkehr tritt mit dem 15. April d,
J. der Tarifnachtrag 35 in Kraft.
Derselbe enthält: Ergänzende Bestim-
mungen resp. Berichtigungen zum Tarif-
nachtrag 33, Ausnahmefrachtsätze für neue
Eisenbahnschienen etc von Dortmund etc.
nachSosnowice, Wegfall desF'rachtzuschlags
für Malz, sowie Aufhebung und Einführung
von Tarifsätzen.
Der Tanfuachtrag ist auf den Verbands-
Stationen . zu beziehen. Berlin, l. April
1877. Die gescluiltsführende Verwaltung:
Directorium der Berliu-Potsdam-Magdebur-
ger Eisenbahn-Gesellschaft. (1546)
1. Verkehrs-Eröffnung.
Verein Deutscher Eisenbahn- Verwaltungen.
Nach der Mittheilung der Königlichen
General - Direction der Sächsischen i
Staatseisenbahnen ist die 14, 6 Kilometer
lange Bahnstrecke Riesa-Lommatzsch
mit den Stationen Prausitz und Lom-
matzsch und der Personen - Haltestelle
Nickritz am 5. d. Mts. dem öffentlichen
Verkehre übergeben worden.
Berlin, den 6. April 1S77.
Diegescliäftsführende Direction desVereius.
Fournier.
2. Betriebsstörungen.
Verein Deutscher Eisenbahn- Verwaltungen.
Nach telegraphischer Benachrichtigung
der Grossherzoglich Oldenburgischen Eisen-
bali u-Direction wird am 6. April d. J.
der gesammte Güter- und Personenverkehr
zwischen Leer und Neuschanz wieder auf-
geuommeu.
lieber die Einstellung des Verkehrs auf
dieser Strecke haben wir eine Mittheilung
s. Z. nicht erhalten.
Nach der Mittheiluug der General-Direc-
tion der Ungarischen Westbahn ist
in Folge von Schneeverwehungen der Be-
trieb der Strecken Stuhl weisseuburg-
Steinamanger und Klein-Czell-Raab am
10., 11. und 12. dieses Monats unterbrochen
gewesen.
Berlin, den 27. März 1877.
Die geschäftsführende Direction desVereius.
Fournier.
851
Königlich Ungarische Staats-Eisenhahnen.
Auf den Linien der Königlich Ungarischen
Staats-Eisenbahnen war in Folge von
Schneeverwehungen der Wagen-Verkehr
auf der Strecke Budapest-Miskolcz am
10. d Mts. durch 1 Tag,
auf der Strecke Ujszasz-Szolnok am
9. u. 10. d. Mts. durch 2 Tage,
auf der Strecke Kreutz-Lepavina am
10. u. 11. d. Mts. durch 1 Tag,
auf der Strecke Karlstadt - Fiume am
11. bis 13. d. Mts. durch 2 Tage,
auf der Station Budapest vom 8. bis
11. d. Mts. durch 3 Tage
unterbrochen. — Budapest, am 29. März
1877. Direction.
Kaschau-Oderberger Eisenbahn. Am 24.
März a. c., 10 Uhr Vormittags, ist auf der
Strecke zwischen den Stationen Margiczan
undKis-Ladna eine Felsenrutschung erfolgt,
wodurch der Verkehr auf dieser Linie für
Frachten bis zum 26. März 11 Uhr Nachts
gänzlich unterbrochen war. General-Dir.
Grossherzoglich Oldenburgisclie Staats-
Eisenbahnen. Nachdem die provisorische
Eisenbahnbrücke über das Weener Tief
zwischen Ihrhove und Weener vollendet,
ist die Wiederaufnahme des vollständigen
Betriebes zwischen Leer und Neuschanz
auf
Freitag, den 6. d. Mts.
festgesetzt und treten dann folgende Ab-
änderungen des Fahrplans vom 26. November
1876 in Kraft:
Richtung: L eer-Neuschanz.
Zug No. 9 wird- 5 Minuten früher, also
7 Uhr 20 Min Morgens von Leer, 7 Uhr
37 Min. von Ihrhove ab fahren.
Zug No. 3 wird 3 Minuten früher, also
um 4 Uhr 27 Min. Nachm, von Leer, 4 Uhr
58 Min. von Weener abfahren und um 5
Uhr 14 Min. in Neuschanz eintreffen.
Zug No. 7 wird um 5 Minuten später,
also um 8 Uhr 5 Min. Abends von Weener,
8 Uhr 10 Min. von Bunde abfahren und
um 8 Uhr 21 Min. Abends in Neuschanz
eintreffen.
Richtung: Neuschanz - Leer.
Zug No. 8 wird 5 Min. früher, also um
9 Uhr 24 Min. Morgens von Weener abfahren
und zu der bisherigen Zeit in Leer ein-
treffen.
Zug No. 4 wird gleichfalls 5 Minuten
früher, also um 12 Uhr 5 Min. Mittags von
Weener abgelassen.
Zug No. 10 wird nach folgendem Fahr-
plan fahren:
Aus Neuschanz 3 Uhr 56 Min. Nachmittags
„ Bunde 4 „ — „ „
„ Weener 4 „ 20 „ „
In Ihrhove 4 „ 42 „ „
aus „ 5 „ 13 „
in Leer 5 „ 28 „ „
Zug No. 6 wird 4 Min. früher, also um
6 Uhr 15 Min. Abends von Weener, 6 Uhr
34 Min. von Ihrhove abfahren und um 6
Uhr 45 Min. Abends in Leer eintreffen.
Das Weitere ist auf den Stationen aus
den Tecturen zum Fahrplan vom 26. No-
vember v. J. zu ersehen.
Mit demselben Tage wird auch der ge-
sammte Güter - Verkehr auf der Station
Bunde eröffnet werden. Oldenburg, den
4. April 1877. Grossherzogliche Eisenbahn-
Direction. Schmidt. (1534)
3. Verkehrs-Erweiterung.
Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn. Am
15. April er. wird die Station Silber hütte
(an der Harzbahn nach Clausthal) für
den Güter- und Eilgut -Verkehr in vollem
Umfange eröffnet; mit diesem Tage kom-
men sonach die in No. 5, S. 64 angege-
benen Beschränkungen in Wegfall. Direc-
torium derMagdeburg-Halberstädter Eisen-
bahn-Gesellschaft.
4. General- Versammlungen.
K. K. priv. Aussig-Teplitzer Eisenbahn-
GesellscliaG-j Einladung zu der 19. or-
dentlichen ^«eneral - V ersammlung der
stimmberech. gten Actionäre der K. K.
priv. Aussig - Teplitzer Eisenbahn - Gesell-
schaft, welche am 5. Mai 1877 um 12 Uhr
Mittags im Sitzungssaale der genannten
Gesellschaft in Teplitz abgehalten werden
wird.
Tages-Ordnung.
1. Vorlage der Bilanz und Vortrag des
Geschäftsberichtes für das Jahr 1876,
sowie des vom Revisionsausschusse
über den ziffermässigen Befund der
esellschaftlichen Rechnungen für das
ahr 1876 eingebrachten Berichtes.
2. Antrag auf Verwendung des im Jahre
1876 erzielten Reingewinnes.
3. Wahl des aus drei Mitgliedern und
zwei Stellvertretern bestehenden Re-
visionsausschusses für die ziffermäs-
sige Prüfung der gesellschaftlichen
Rechnungen für das Jahr 1877.
Die P.T. Herren Actionäre, welche an
dieser General - Versammlung Theil zu
nehmen wünschen, werden hiermit einge-
laden, nach Massgabe der §§ 35, 37 und
38*) die Actien sammt Couponbogen, oder
nach Zulass des § 51 der Statuten die
Genussscheine (wovon zwei Stück einer
Actie gleichgestellt sind)
in Wien bei den Herren Johann Liebieg
& Comp.,
in Prag bei Herren Moritz Zdekauer,
in Dresden bei der Dresdner Bank oder
bei der Filiale der Allgemeinen
Deutschen Credit-Anstalt,
in Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen
Credit-Anstalt,
in Berlin bei der Direction der Disconto-
Gesellschaft oder bei Herrn S. Bleich-
röder,
in Frankfurt a|M bei den Herren M. A.
von Rothschild & Söhne,
in Teplitz bei der Haupt-Cassa der Ge-
sellschaft,
u. z. spätestens bis 26. April 1. J. mittelst
dreifacher Consignation, wovon ein Pare
mit der Empfangsbestätigung über die
deponirten Actien versehen, dem Depo-
nenten rückgestellt wird, zu überreichen.
Nach der Gen eral-V ersammlung werden
die Actien gegen Rückstellung dieser Con-
signation wieder ausgefolgt. Teplitz, den
*) § 35. An der General - Versammlung’
Theil zu nehmen, ist jeder Actionär berech-
tigt, welcher wenigstens 10 Actien besitzt.
Vertretung ist nur durch andere nach § 38
stimmberechtigte Actionäre zulässig.
Die General-VersammluDg fasst ihre Be-
schlüsse mit absoluter Stimmenmehrheit der
Anwesenden.
§ 37. Je zehn Actien geben das Recht
auf eine Stimme, kein Actionär kann jedoch
mit Einrechnung der ihm übertragenen Ver-
tretung mehr als vierzig Stimmen in sich
vereinigen.
§ 38. Die Actionäre müssen, um ihr
Stimmrecht in der General - Versammlung
ausüben zu können, ihre Actien wenigstens
acht Tage vor dem Zusammentritte derselben
am Sitze der Gesellschaft oder bei den vom
Verwaltungsrathe in der Einladung zur Ge-
neral-Versammlung zu bezeichnenden Orten
niederlegen.
Sie erhalten sodann eine auf den Namen
lautende Legitimations - Karte , welche die
Zahl der hinterlegten Actien und der dar-
nach auf dieselben entfallenden Stimmenzahl
ausweist.
5. April 1877. Der Verwaltungsrath. (Nach-
druck wird picht honorirt.) (1541)
Waagthalbalm. Der Unterzeichnete Di-
rectionsrath beehrt sich, die Herren Ac-
tionäre der Waagthalbahn zur fünften
ordentlichen General - Versamm-
ung, welche Sonntag, den 6. Mai 1.
J. um 11 Uhr Vormittag, im Sitzungs-
saale der Gesellschaft zu Pressburg (Fi-
scherthor, neues Sparkassagebäude) statt-
finden wird, hiermit einzuladen.
Gegenstände derV er handlungsin d:
1. Bericht des Directionsrathes über die
Geschäftsgebahrung und die Jahres-
rechnung (Bilanz) für das Jahr 1876.
2. Bericht des Aufsichtsrathes über die
Prüfung der Rechnungen des abge-
laufenen Jahres. — Ertheilung des
Absolutoriums an den voimaligen
Verwaltungs- (nunmehrigenDirections-)
Rath- und Direction.
3. Mittheilungen über die Verwendung
des Reinerträgnisses und Bestimmung
der Präsenzmarken, sowie der Bezüge
des Aufsichts-Rathes für das laufende
Jahr.
4. Ergänzungswahlen von zwei Mitglie-
der des Directionsrathes.
5. Bericht des Directionsrathes in Ange-
legenheit der Unificirung der schwe-
benden Schulden.
6. Mittheilungen über Fortsetzung des
Baues, eventuell Geldbeschaffung und
Bauvergebung.
Gemäss des § 34 der Gesellschafts-Sta-
tuten *) wollen jene Herren Actionäre,
welche dieser General-Versammlung bei-
zuwohnen beabsichtigen , ihre Actien
längstens bis 22. April 1877 bei nach-
verzeiclineten Depotstellen hinterlegen und
dafür unter Einem die auf ihre Namen
lautenden Legitimationskarten in Empfang
nehmen und zwar
in Pressburg: bei der Hauptkassa der
Gesellschaft (neues Sparkassage-
bäude);
in Budapest: beim Verkehrs - Inspecto-
rate der Waagthalbahn (Ofen, Fischer-
stadt No. 36, 1. Stock, im Directions-
gebäude der Ung. Nordostbahn);
in Wien: beim Bankhause Theodor Edl
jun. (IX. Bez. Peregringasse No. 2);
in Breslau: bei der Breslauer Disconto-
bank Friedenthal & Co.
Abwesende können sich gemäss § 35
der Statuten mittelst Vollmacht durch
stimmberechtigte Actionäre vertreten
lassen.
Die deponirten Actien können gegen
Rückgabe der Erlagsbestätigungen nach
abgehaltener General - Versammlung bei
der betreffenden Erlagstelle wieder in
Empfang genommen werden Pressburg,
am 29. März 1877. Der Directionsrath der
*) § 34 der Gesellschafts-Statuten lautet:
„Der Besitz von Actien im Nominalwertlie
von 3000 Gulden berechtigt zu einer Stimme.
— Zur Ausübung dieses Rechtes wird er-
fordert, dass die Actie sammt den nicht
fälligen Coupons und Talons oder der, in
Gemässheit des § 24 behobene Erlagschein
über die Deponirung der erforderlichen An-
zahl von Actien längstens 14 Tage vor dem
Zusammentritte der General - Versammlung,
bei der Kassa der Gesellschaft oder an den,
vom Directionsrathe bezeichneten Orten des
In- und Auslandes hinterlegt werden.
„Den Actionären, welche in Gemässheit
der vorstehenden Bestimmungen ihre Actien,
beziehungsweise den Erlagschein rechtzeitig
deponirt haben, werden Legitimationskarten
zum Eintritte in die Versammlung ausgefer-
tigt. — Auf diesen Karten ist die Anzahl
der deponirten Actien und der, dem Depo-
nenten gebührenden Stimmen zu verzeichnen.
„Die deponirten Actien oder Erlagscheine
bleiben bis nach abgehaltener General- Ver-
sammlung hinterlegt.”
352
Waagthalbahn. (Nachdruck wird nicht
honörirt.) (1537)
5. Auszahlungen.
Berlin-Stettiner Eisenbahn. Unter Bezug-
nahme auf unsere Bekanntmachung -vom 8.
Juni 1876, betreffend die Zahlung der Divi-
dende pro 1875, bringen wir hiermit zur
öffentlichen Kenntniss, dass die vorbe-
haltene Nachtrags-Dividende von 2,2n pCt.
gegen Rückgabe der darüber ertheilten
Extra-Coupons mit 6 JL 60 /§ pro Stück
bei unseren Zahlstellen, nämlich :
hier bei unserer Haupt-Casse, in
Berlin bei unserer dortigen Sta-
tions-Casse in den gewöhnlichen
Geschäftsstunden, inFrankfurt a|M.
bei den Herren M. A. von Rothschild &
Söhne, in Hamburg bei dem Herrn Paul
Mendelssohn-Barth oldy und in Magd eburg
bei den Herren Ziegler & Koch vom 9.
April er. ab
erhoben werden kann.
Die noch nicht präsentirten Zins- und
Dividendenscheine Serie IY No. 8 werden
von diesem Termine ab bei den genannten
Zahlstellen voll, also
mit 42 Jl für die Actie a 600 Jl und
mit 21 Jl für die Actie ä 300 Jl
eingelöst. Stettin, den 4. April 1877.
Directorium. (1533)
6. Tarifänderungen.
Deutsch - Russischer Eisenbahn -Verband.
Vom 1. Juni 1877 neuen Styls ab wird der
directe Güterverkehr zwischen folgenden
im Tarifheft VI Seite 8 und 20 aufgeführ-
ten Stationen der Oesterreichischen Nord-
westbahn und Südnorddeutschen Verbin-
dungsbahn einerseits und Russischer Sta-
tionen andererseits aufgehoben:
Prag, Kolin, Pardubitz, Parschwitz. Trau-
tenau, Böhm.-Skalitz, Josephstadt, Eisen-
brod, Turnau, Königinhof, Pilnikau, Arnau,
Pelsdorf, Hohenelbe, Starkenbach, König-
grätz undWichstadt-Lichtenau; desgleichen
mit den im 8. Nachtrage zum Tarifheft VI
Seite 4 aufgeführten Stationen : Prag (West-
bahnhof) transit, Beraun, Zdio, Radnic,
Pilzen und Taus derBöhmischen Westbahn.
Bromberg, den 3. April 1877. Königliche
Direction der Ostbahn als geschäftsführende
Verwaltung. (1539) J
Königliche Ostbahn. Die Artikel Chili-
salpeter, roher Superphosphat und andere
künstliche Düngungsmittel, tariliren fortan
im fl amburg-Preussischen , Bremen- resp.
Hamburg-Preussischen und Hamburg-Lü-
beck-Preussischen Eisenbahn-Verbande bei
Aufgabe derselben in Quantitäten von
10 000 Kilogramm und darüber, soweit sie
durch 10 000 theilbar sind, gleichwie Baker-
Guano zum Specialtarif III. Bei Aufgabe
von geringeren Quantitäten finden nach
wie vor die Tarifsätze der Classe D. resp.
A. Anwendung. Bromberg, den 1. April
1877. Königliche Direction der Ostbahn
als geschäftsführende Verwaltung. (1540) J
Köln - Mindener Eisenbahn. i. Ver-
kehr von Stationen der Berlin-
Hamburger, der Hannoverschen und
der Magdeburg-Halb erstädt er Eisen-
bahn nach Stationen der Köln-
Mindener Bahn. Nachtrag I v. l|4. 77
z. Ausnahme -Tarif v. 1 1 12. 76 für den
Transport von Mergel, enthaltend Fracht-
sätze für die Station Tostedt.
2. Verkehr zwischen Stationen der
Köln-Minden er und der Rheinischen
Eisenbahn. Unter Aufhebung des be-
züglichen Tarifs v. 1/11. 75 ist am 1/4. ein
anderweiter Tarif für den Güter-Verkehr
etc. zwischen den Stationen der Rhei-
nischen Bahn einerseits und den Köln-
Mindener Stationen Bielefeld, Bremen,
Hamburg, Harburg, Minden, Münster und
Osnabrück andererseits mit theilweise er-
mässigten Frachtsätzen in Kraft getreten.
Köln, 4. April 4877. Die Direction. (1538)
Königliche Ostbahn. Vom 1. April 1877 ab
wird im Ostdeutsch-Rheinischen Güter-Ver-
kehr der procentuale Frachtzuschlag für
Eisenbahnschwellen bei Aufgk I y'on Quan-
titäten von 10000 Kilogramm (SpecialtarifV.)
nicht mehr erhoben. Bromberg, den 29.
März 1877. Königliche Direction der Ost-
bahn. (J. 1530
Deutsch - Oesterreich - Ungarischer Eisen-
bahn-Verband. Zum Verbandstarif vom 1.
Juli 1875 ist der Nachtrag XII, enthaltend
reglementarische und tarifarische Aen-
derungen, sowieDruckfehlerberichtigungen,
gütig vom 1. Mai er. ab, erschienen.
Exemplare desselben sind bei den be-
kannten Dienststellen der Verbandsverwal-
tungen zu haben. Berlin, den 10. April
1877. Direction der Berlin - Hamburger
Eisenbahn als geschäftsführende Verwal-
tung^ (J. 1532)
Rheinisch-Westfälischer Kolilen-V erkehr.
Mit dem 1. April d. J. tritt ein anderweiter
Tarif für die Beförderung von Steinkohlen
und Coakes in Ladungen von 10 000 Kilo-
Eramm von den Rheinisch -Westfälischen
Kohlenzechen und Coakereien nach Berlin
in Kraft. Neben den neuen Tarifsätzen
kommen Frachten für die Anschluss-Gleise
von den einzelnen Zechen nicht zur Be-
rechnung.
Exemplare des Tarifs sind bei unseren
Expeditionen in Berlin zu haben. Berlin
und Magdeburg, den 30. März 1877. Das
Directorium der Berlin-Potsdam-Magdebur-
ger Eisenbahn-Gesellschaft. Das Directorium
der Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn-
Gesellschaft. . (1521)
Berlin-Hamburger Eisenbahn. Für den
Transport Niederschlesischer Steinkohlen
ab Stationen der Niederschlesisch - Mär-
kischen Eisenbahn etc. nach diesseitigen
Stationen etc. ist ein vom 10. April er. ab
gütiger neuer Tarif erschienen, welcher bei
unseren Güterexpeditionen in Berlin, Span-
dau, Lüneburg und Hamburg zu haben ist.
Berlin und Hamburg, den 28. März 1877.
Die Direction. (1522)
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Zu dem Tarife für die directe Be-
förderung von Personen und Reisegepäck
zwischen Stationen der Märkisch -Posener
Eisenbahn und Stationen der Breslau-
Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn vom 1.
September 1876 tritt am 1. April c. ein
Nachtrag, enthaltend erhöhte Preise für ein-
zelne directe Billets IV. Klasse in Kraft.
Guben und Breslau, den 28. März 1877.
Direction der Märkisch-Posener Eisenbahn-
Gesellschaft. Directorium der Breslau-
Schwei dnitz-Freiburger Eisenbahn - Gesell-
schaft (1530)
Mitteldeutsch - Ungarischer Eisenbahn-
Verband. Durch den zur Einführung ge-
langten Nachtrag VI zum Specialtarife Für
Getreide- etc. Transporte wird die Bestim-
mung des Tarif nach träges V abgeändert.
Näheres ist in den Güterexpeditionen
der Verbandsbahnen zu erfahren. Erfurt,
den 28. März 1877. Die Direction der Thü-
ringischen Eisenbahn -Gesellschaft als ge-
schäftsführende Verwaltung. (1529)
Sächsische Staatseisenbahnen. Mit 15. April
d. J. tritt Nachtrag XVI zum Tarife für den
Hannover - Sächsisch - Oestlichen Güterver-
kehr via Dresden in Kraft.
Derselbe enthält ermässigte Frachtsätze
für Eisen- und Malztransporte und ist bei
den betheiligten Güterexpeditionen zu er-
langen. Dresden, am 28. März 1877. Königl.
Generaldirection der Säclisiclien Staatseisen-
bahnen als geschäftsführende Verwaltung.
Freiherr von Biedermann. (1528)
Im Hannover - Bayerisch - Oesterreichi-
schen Eisenbahn-Verbande treten ab 20.
April c. in Kraft:
der 34. Nachtrag zum Gütertarif No. IV
vom 1. November 1872 via Lichtenfels resp.
via Gemünden und der 15. Nachtrag zum
Tarif für die Beförderung von Gütern
zwischen Hamburg (K. M. B.) und den
Hannoverseben Hafenstationen einer- und
Stationen der Bayerischen Ostbahn und
Kaiserin Elisabethbahn anderseits via
Leipzig-Eger vom 1. Februar 1875, enthal-
tend: theilweise ermässigte Frachtsätze für
die Artikel „Petroleum“ und „Schmalz“ bei
Aufgabe von mindestens 5000 Kilogramm.
Die qu. Nachträge können bei den Verband-
stationen demnächst eingesehen und von
da käuflich bezogen werden. Frankfurt a/M.,
den 28. März 1877. Königliche Eisenbahn-
Direction: Namens der betheiligten Ver-
waltungen. (1536)
Oels-Gnesener Eisenbahn. Der Fracht-
satz für Mauerziegeln im Verkehr zwi-
schen den Stationen Jarotschin, Zerkow
und Miloslaw einerseits und Gnesen an-
dererseits wird vom 1. April c. ab unter
dem Beding der Ausnutzung der Trag-
fähigkeit der Wagen und unter Vorbehalt
jederzeitigen Widerrufs mit 6wöchentiicher
Kündigungsfrist auf 0,19 Jl pro 100 Kilo-
gramm herabgesetzt. Direction. (1525)
Mitteldeutscher und Badisch-Mitteldeut-
scher Eisenbahn-Verband. Durch die vom
15. April er. ab gültigen Nachträge 43 zum
Mitteldeutschen und 29 zum Badisch-Mit-
teldeutschen Gütertarife werden ermässigte
Frachtsätze für Steintransporte von Geln-
hausen nach Bockenheim, sowie ander-
weite Bestimmungen für die Anwendung
der Ausnahme-Tarifsätze für Rohzucker-
Sendungen eingeführt.
Näheres ist in den Verbands-Güter-Ex-
peditionen zu erfahren. Erfurt, den 29.
März 1877. Die Direction der Thüringi-
schen Eisenbahn-Gesellschaft als geschärts-
führende Verwaltung. (1526)
7. Submissionen.
Eisenbahn Berlin-Wetzlar. Es soll die
Lieferung und Aufstellung des eisernen
Ueberbaues für die mit 6 Oeffnungen von
je 25,a “• Stützweite auf dem rechten Elb-
ufer in der Nähe von Barby herzustellende
Fluthbrücke bei Flötz, im Gesammtgewicht
von ca. 41 1 000 Kilogr., öffentlich verdungen
werden.
Submissionstermin am 26. April c.,
Vormittags 11 Uhr, bis zu welchem
Offerten portofrei, versiegelt und mit ent-
sprechender Aufschrift versehen, an die
Unterzeichnete Commission einzureichen
sind.
Die Submissionsbedingungen liegen in
unserem Geschäftslocal, Lützowstrasse 69,
zur Einsicht aus, können nebst Erläute-
rungen, Gewichtsberechnungen und einer
Zeichnung auch von unserem Bureau-
Vorsteher Micoteit gegen portofreie Ein-
sendung von 3 Jl " Copialieu bezogen
werden.
Nähere mündliche Auskunft ertheilt
unser Maschinenmeister Lamfried, bei
■welchem auch die Detailzeichnungen ein-
zusehen sind. Berlin, den 5. April 1877.
Königliche Commission für den Bau der
Bahn Berlin-Nordhausen. ( 1535)
8. Gefundene Gegenstände.
Main-Neckar-Balin. Am 15. October v.
J. ist im Wartesaale II. Classe unseres
Bahnhofes in Frankfurt a/M. ein Notizbuch
mit einer grösseren Geldsumme gefunden
worden. Der Eigenthümer kann, nachdem
er sich als solcher gehörig legitimirt hat,
das Fundstück bei uns gegen Erstattung
der uns dieserhalb erwachsenen Kosten in
Empfang nehmen. Darmstadt, den 26. März
1877. Die Direction. (1527)
353
9. Submissions-Resultate.
Oberschlesische Eisenbahn. Submissions-Resultate betreffend Lieferung von Weichen, Herzstücken etc. Breslau, den 29. März 1 - 77.
•
140 Stück compl.
Weichen u. zwar
187 Stück gegossene Gussstahl-
Herzstücke und zwar
36 aus Gussstahl
geg. Kreuzungs-
stücke u. zwar
70 Stück Hartguss-Herz-
stücke und zwar
Name und Wohnort des
Su bmittent en.
a) mit |b) ohne
Unterlags-
platten.
16 St.
1 : 6.
85 St.
1 : 9.
38 St.
1 : 10.
48 St.
1:11.
16 St,
1:6.
20 St
1 :10.
35 St.
1:9.
15 St.
1 : 10.
20 St.
1 : 11.
Bemerkungen.
M. |/t§> | M. 1
<M\/ $
M | /Ȥ>
M. |/t|
M\/%)
M. | 4
| 4
M 1 4
M. ,
Die angesetzten Preise verstehen sich „per Stück“ mit Ausnahme von Pos. 7.
1 Joseph Yögele in Mannheim
2 Rudolph Leder in Quedlinburg
3 Annener Gussstahlwerk in Annen . . . .
4 Zeitzer Eisengiesserei und Maschinenbau-Ge-
sellschaft
5 Friedrich Müller in Berlin
6 Henckel’s Maschinenfabrik in Frankfurt a/O.
7 Moeller & Schreiber in Berlin
8 Gebrüder Glöckner in Tschirndorf . . . .
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
H. Gruson in Buckau
Windhoff, Deters & Co. in Lingen ....
Grafenberger Gussstahlfabrik in Düsseldorf
Maschinenfabrik Deutschland in Dortmund
Carl Thomass in Dresden
F. E. Behrens & Co. in Dortmund . . . .<
Maschinenbau- Gesellschaft Rhein & Co. in
Kattowitz .«
Herrmann Prollius in Görlitz
A. Schönawa in Hoffnungshütte
A. Knoevenagel in Hannover
Berliner Masch.-Bau-Act.-Gesellschaft vorm.
L. Schwartzkopff
combinirt mit No. 1.
Union in Dortmund
Westfälische Eisenhütte in Bochum . . .
Bernhard Lucae in Berlin für Ganz & Co. .
Englerth & Cünzer in Eschweiler-Aue . .
Harzer Actien-Gesellschaft in Nordhausen .
Friedrich Krupp in Essen
Königliches Hüttenamt Malapane ....
Breslauer Actien-Gesellschaft
Beuchelt & Co. in Grünberg i./Schl. . . .
Gebr. Hofmann & Co. in Breslau . . . .
F Rossdeutscher in Breslau
Bochumer Verein in Bochum
Gebrüder Lüttgens in Burbach
Maschinenfabrik u. Eisengiesserei Darmstadt.
368
50
*)
—
380
2)
162
—
162
—
162
—
—
—
—
308
50
228
25
234
75
244
25
307
75
329
25
—
—
—
—
—
—
-
187,
50
187
50
187
50
499
50
399
50
—
-
—
—
—
—
-
-
-
—
—
-
98
-
98
—
98
(
i
95
94
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/
1
\
95
—
93
—
93
—
430
—
346
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
161
—
154
—
166
—
—
—
—
—
208
—
178
—
166
—
178
—
205
—
225
—
—
_
—
—
—
—
395
—
315
—
328
230
665
508
3)
4)
_
_
_
_
_
—
{
298
_
200
_
_
127
116
130
378
275
304
228
352
270
380
285
369
408
50
303
330
—
—
121
10
121
10
121
10
385
—
356
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
110
—
103
—
114
—
—
—
—
—
—
—
•
—
—
—
—
—
—
—
—
—
118
—
110
—
121
—
350
—
255
—
218
—
205
—
188
—
198
—
240
—
285
—
—
—
—
—
—
—
450
340
50
355
244
50
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
259
173
—
228
50
193
50
177
50
186
75
251
296
50
445
—
375
—
—
—
—
—
—
—
—
-
—
—
—
-
—
~
—
—
—
—
350
—
265
—
—
—
—
—
—
—
pro 100 Kilogramm 60
Mark 3u Pf. franco Bres-
lau — franco Stargard
1,40 Mrk. pro 100 Kilo
weniger.
nach Zeichnung,
nach Modellen der N.-
Märk. Eisenb. (franco
Hansdorf.)
franco Waggon Lingen.
franco Station Saar-
brücken.
') wenn die Schienen etc. franco Mannheim geliefert werden.
2) wenn die Schienen etc. auf einem Rheinisch-Westfälischen Hüttenwerke überwiesen werden.
3) complett mit Puddelstahlzungen und Stahlschienen, incl. Bock und Zugstange.
4) mit Puddelstahlzungen und Verbindungsstangen, exclus. Bock, Zugstange und Fahrschiene.
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354
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Verlegt und herausgegeben von dem Vereiu Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Vecau'.worRtcher Redacteur: Dr. jur. Wilh. Koch au Berlin (Redactionsburcau : Anhalteratr. 6). - CommisaionUr : Adolph Reftilshöfer au Leipzig. - Druck von H- S. Hermann in Berlin. Beuthstr. 3.
Börsen : Berlin, Basel, Frankfurt a. M., Hamburg,
Leipzig, Paris, Wien=B., Ba., F., H.,L.,P. u. W.
* Papiere, deren Zinsen vom Staate garantirt sind.
355
Redigirt von R. (xrossschupf.
C © SB r S h 1 a 1 1 vom 31. März 1877.
Eisenbahn-
Prioritäts-Obligati onen
Zinsfuss
Börsen
Notiz
Versteht sich
in und
Nominal- Betrag
Eisenbahn-
Prioritäts-Obligationen
Zinsfuss
Börsen
Notiz
i
Versteht sich
in und
Nominal-Betrag
Aachen-Mastricht
B.
91,50
%
\
do.
II. Emiss
5“
B.
97
%
>ä 500, 200, 100 Thlr.
Berlin-Potsdam-Magdeburg A. u. B. . .
4
B.
93,25
% 1 •
do.
III. Emiss
5
B.
97
%
)
do. C
4
B.
91,10
y Ja 200, 100 u. 25 Thlr.
Alföld-Fiumaner
5i. S.
w.
63,50
%
k 200 fl. ö. W. i. S.
do. D
4l
B.
97,75
% ä 1000, 500 u. 100 Thlr.
Altenburg-Zeitz
L.
99,75
X
ä 100 Thlr.
do. E
4h
B.
—
% a 200 Thlr.
Altona-Kiel
5"
L.
100
X
ä 200 u. 100 Thlr.
do. F
i\
1 B.
95,90
% a 300 -3000 M
Annaberg-Weipert
5
L.
89,50
X
a 100 Thlr.
Berlin-Stettin
B.
—
% k 200 Thlr.
Amsterdam-Rotterdam
5
B.
105.50
%
a 1000 Fl. Holl.
do. II. Emiss. * 3| ....
4'
B.
93,50
%\
Aussig-Teplitz
5 i. S.
L.
99,75
Xäl00Th.=150 fl.ö.W.i.S.
do. III. Emiss. *3£ . . . .
4
B.
93,50
% 1 a 1000. 500, 200 und
do.
II. Emiss
5 i. S.
L.
99,75
%
a do. = do.
do. IV. Emiss. *
B.
102,60
X f 100 Thlr.
do.
Emiss. 1868
5i. S.
L.
96,50
%
ä do. = do.
do. V, Emiss
B.
99,50
do.
Emiss. 1871
5 i. S.
L.
94,25
%
i do. = do.
do. VI. Emiss. *3| . . . .
4"
B.
93,50
% a do.
do.
Emiss. 1872
5 i. S.
L.
93,60
%
ä do. = do.
do. VII, Emiss
4-1
B.
98,60
% a do.
do.
Emiss. 1874
5 i. S.
L.
96,50
%
a do. -= do.
Böhmische Nordbahn
5 i S.
L.
j 75,75
%a200Th.=300fl.ö.W.i.S.
Bayerische Ostbahnen*
4\
F.
1017s
ä
do. Emiss. 1871 . . .
5 i. S.
L.
67,75
% a do. = do.
Bergisch-Märkische
47*
B.
101
°%
.
Böhmische Westhahn *
5 i S.
w.
92
% a do. = do.
do.
II. Serie
17*
B.
99,75
%
j
do. Emiss. 1869* . . .
5 i S.
w.
91
\% a do. == do.
do.
III. Serie *37, . .
37-
B.
84,75
%
1
do. Emiss. 1873 . . .
5 i S.
w.
—
% ä do. = do.
do.
III. Serie B. *37, .
37,
B.
84,75
%
Braunschweigische
41
B.
—
% ä 100—1000 Thlr.
do.
III. Serie C
37,
B.
77,40
%
\i 1000, 500, 200 und
Breslau-Schweidnitz-FreiburgLit.D.E.F.
4
B.
—
% a 500 und 100 Thlr.
do.
IV. Serie ....
47,
B.
99,25
%
( 100 Thlr.
do. Lit. G
4c
B.
95
% a 1000, 500 u. 100 Thlr.
do.
V. Serie
47,
B.
99,25
%
{
do. Lit. H. J. K. . . .
ll
B.
91,90
% a do. do.
do.
VI. Serie
47,
B.
99,40
%
}
do. von 1876
52
B.
100,25
ä 300—1000 M.
do.
VII. Serie
5
B.
103,10
%
Brünn-Rossitz
5 i. S.
L.
85
%al00Th.=150 fl.ö.W.i.8.
do.
IX. Serie
5
B.
103,50
% ä 3000, 1 000 u. 500 M
do. von 1872 ......
5 i. S.
L.
81
% ä do. = do.
do.
Nordbahn
5
B.
103
%
Buschtehrader (Böhm. Nordwestbahn) .
5 i. S.
L.
77,75
% a do. = do.
do.
Düsseldorf-Elberfeld . . .
4
B.
90,50
%
\
do. Emiss. 1871
5 i. S.
L.
71,50
% a do. = do.
do.
do. II. Serie . .
4 1
B.
%
i
do. Emiss. 1872
5 i. S.
L.
65,75
% ä do. = do.
do.
Dortmund-Soest ....
4
B.
91,25
%
1
Chemnitz-Komotau
5
L.
104,50
% ä 200 Thlr.
do.
do. II. Serie . .
4’
B.
97
%
f
Chemnitz-Würschnitz
4
L.
93,75
% ä 100 Thlr.
do.
Acachen-Diisseldorf . . .
4
B.
%
\ä 1000, 500, 200 und
Cöln-Crefeld
B.
—
% a 100 Thlr.
do.
do. II. Emiss.
4
B.
%
f 100 Thlr.
CölnMinden
4.1
B.
—
%
do.
do. III. Emiss. .
4h
B.
—
%
do. II. Emiss
5
B.
—
%\
do.
Ruhrort-Crefeld-Gladbach .
4\
B.
—
%
1
do. do
4
B.
92
do.
do. II. Emiss. .
4
B.
90
%
1
do. III. Emiss. * 37, ....
5
B.
—
o/\ a 1000, 500, 200 und
do.
do. III
4>
B.
—
%
/
do. do. Lit B*372 u. Ba.
ik
B.
99,80
y i 100 Thlr.
Berlin- Anhalt
B.
—
%
1 ' „ - , „ „ „ m, ,
do. IV. Emiss. * 37, ....
4
B.
93
%\
do.
4 h
B.
99,90
%
do. V. Emiss. * 37, ....
4
B.
91,25
%'
do.
Lit. B
4|
B.
99,90
%
a 500 u. 100 Thlr.
do, VI. Emiss
B.
98,80
% » do.
do.
Bit. C
4 h
B.
98,40
%
ä do. = do.
Cottbus-G-rossenhain
5
L. |
101,50
% a 100 Thlr,
Berlin-Görlitz . . . . '
5
B.
102,50
%
a 100 Thlr.
Donau-Drau *
51. S.
W.
60
X a 200 do.
do.
Lit. B
ih
B.
88,50
% a 100 Thlr.
Dux-Bodenbach . .
5 i. S.
L.
56,50
%al00Th.=150 fl.ö.W.i.S.
do.
Lit. C
41
B.
82,50
% a 100 Thlr.
do. Emiss. 1871
5 i. S.
L.
30 ,75
% a do. = do.
Berlin-Hamburg I. Emiss
4 ‘
B.
95
%
do. Emiss. 1874
5 i. S.
L. |
—
% ä do. = do.
do.
11. Emiss
4
B.
95
%
>a 500, 200, 100 und
do.
III. Emiss
5
B.
103,75
%
j 50 Thlr.
Eisenbabn-
Priorit.-Obligationen.
1 rjy
Si
«a
CO
fl
IN
Börsen
Notiz
Versteht sich
in und
Nominal-Betrag
Eisenbahn-
Stamm -Actien und
Stamm -Prior. - Actien.
Dividenden und
Zinsen in %
Börsen-
Zinsfuss
Börsen
Notiz
1870
1871
1872
1873
1874
1875
Erzherzog Albrechtsbahn ... .
o.Z.
w.
•-,75
Xäl00Th.=150 fl.ö.W.i.S .
Aachen-Mastricht
7»
7»
1
17,
1
1
4
1 B. 20
Fünfkirchen- Barcser *
5i.S.
w.
72
% ä 200 fl. ö. W. i. S.
Alföld-Fiumaner
5
5
6
5
4
5
5
W. ! 96,50
Galizische Carl-Ludwigsbahn* . .
5i.S.
L.
82,90
Xä200Th.=300 fl.ö.W.i.S.
Altenburg-Zeitz
—
—
—
—
6
67,
4
L. || 94
do. II. Emiss.“ . . .
5i.S.
L.
80,25
% ä do. = do.
do. Stamm-Prior. .
5
5
—
5
67»
37a
5
L. : 100,25
do. III. Emiss.* . .
5i.S.
L.
78,75
% ä do. = do.
Altona-Kiel
7
7
77,
5
6
77,
4
B. : 122,75
do. IV. Emiss. * . . .
5i.S.
B.
.78
% ä do. = do.
Amsterdam-Rotterdam ....
67,o
67,o
6£
09/io
6,59
5,95
l
B. 105,50
Gloggnitzer
5
W.
88
fl. ö. W. pr. 100 fl. C.-M.
Aussig-Teplitz
12
12
12
ii
9
87,
5
L. 113,25
Gömörer Staatsbahn
öi.S.
L.
72,50
,%al00Th.=:150 fl.ö.W.i.S.
Baltische
—
—
3
3
3
3
3
B. 50,25
Gotthardbahn I. u. II. Ser
5
B.
49,30
^älOOOFs. 300Fs=80Th.
Bergisch-Märkische
8
7f
6
3
3
4
4
B. 75.70
do. III. Ser. . . .
5
B.
49,30
% k do. = do.
Berlin-Anhalt
16
18|
17
16
82
8
4
B. 95,75
Graz-Köflach
5i.S.
L.
7u
Xäl00Th.=150 fl.ö. W.i.S.
Berlin-Dresden
—
—
5
5
5
0
5
B. 18,80
do.
öi.S.
L.
60,50
% ä do. = do.
Berlin-Görlitz
1
0
3 h
3
0
0
4
B. | 18.10
do. Emiss 1872 ....
5i-S.
L.
50,50
do. Stamm -Prior. . .
5
5
5
5
4
5
5
B. 41
Halle-Sorau-Guben :
5
B.
101,90
% ä 100 Thlr.
Berlin-Hamburg
10
107,
12
10
121
10
4
B. 162,50
do. ■ Lit. B. . . .
5.
B.
101,50
Berlin-Potsdam-Magdeburg . .
20
14 5
8
4
17a
3
4
B. 78,25
Hannover-Altenbeken I. Emiss. . .
42
B.
% ä do.
Berlin-Stettin
97s
Ul2
127,
io7.
9%,
9
4
B. 110,50
do. II.Emiss. .
4^
B.
91,25
% ä do.
Böhmische Nordbahn ....
41“
3
21
27a
21
5
W. 50
do. III.Em.(gar.v.Magdeb.-Halb.)
4t
B.
91,25
% ä do.
Böhmische Westbahn* 52/l0 . .
77,o
87,
5
5
5
0
5
W. -
Hessische Ludwigsbahn
ih
F.
99
% in fl. S. W. 1 k 175 u.
Breslau-Schweidnitz-Freiburg .
n
91
7h
8
71
57a
4
B. 66,50
do. do.
4
F.
911L
% inTh. ä 105 kr. f 350 fl.
Breslau-Warschau Stamm-Pr. .
5
0
0
0 5
B. 18,30
do. do. ....
5
F.
1033|,
% 200 Thlr. ä 105 kr.
Brest-Grajewo
—
—
5
21
0
0
4
B. 18
Homburger
4 h
F.
96t
% ä
Brest-Kiew
—
—
5
5
—
4
B. —
Kaiser Ferdinands-Nordbahn . . .
CM5
W.
L01
fl. ÖWprlOOflCM I i iooo,
Brünn-Rossitz Stamm-Prior.
8
3
6
—
47«
5
w. —
do
ÖW5
W.
95,50
do.prlOOflöW | 500,1008
Buschtehrader Lit. A
13jf
18, 1
10
5
4!
37,
5
W. 260
do. Mähr.-Schles.Streckel871/72.
5i.S.
W.
106,25
do. Lit. B
5
5
0
0
0
5
w. —
do. Anl. Ii,, Mill. 1872. . . .
5 i.S.
W.
107,25
do. per do.
Chemnitz-Würschnitz ....
77.
8
n
10
101
11%
4
L. 203
do. Anl. 1876
5i.S.
w.
198,30
do. per do.
Cöln-Minden* ... ...
ioi
11%
97,o
87,
6%o
47,0
4
B. 94,20
Kaiser Franz-Josefsbahn* ....
öi.S.
w.
90,70
do. pr. 100 fl. ö. W. i. S.
Cottbus-Grossenhain
4
6
7 \
7
7
4
L. “ 68,80
Kaiserin Elistcbethbahn
5 i.S.
w.
90,75
% ä 200 fl. ö. W. i. S.
do. Stamm-Prior. .
5
5
5£
67,
6
6
5
L. || 80
do. Emiss. 1862 ....
öi.S.
w.
90,25
fl.öWprlOOfli. S 1 ä200
Donau-Drau : (Battasz.-Domb.) .
—
—
5
5
5
5
5
W.[| —
do. Linz-Budweis . . .
öi.S.
w.
87
do. prlOOfli. S /U.300Ü
Dux-Bodenbach ......
5
5
5
5
0
0
w. II —
do. Emiss. 1870 . . .
5i.S.
w.
82,70
do. prlOOfli. S-J i. S.
Erzherzog Albrechtsbahn * . .
—
—
5
5
5
1
5
W.|| —
do. Emiss. 1872 . , .
5 i.S.
w.
83,50
Fünfkirchen-Barcser * . . . .
5
5
5
5
5
5
5
W. 102
do . Salzburg-Tyrol .
5i.S
w.
78,75
Galizische Carl-Ludwigb. *52/10
8
81
7
qL
82
6
5
W. 1] 212,75
Kaschau-Oderberg" . .
5i.S.
w.
67
Gera-Plauen Stamm.Prior. . .
—
—
—
—
5
L. Ii 29,50
Kronprinz-Rudolfsbahn *
5i.S.
w.
76,40
Glückstadt-Elmshorn
0
3
0
0
1
1
4
H. —
do. Emiss. 1869 . .
5i.S.
w.
73
% ä 300 fl. ö. W. i. S.
Gössnitz-Gera
—
4
47,
47»
47a
57„
4
L. 72
do. Emiss. 1872 “ . . .
5i.S.
w.
72,75
Gotthardbahn 60% Einz. . . .
—
—
6
6
6
6
6
B. 1 49,30
do. (Salzkammergut)’ . .
5i.S.
w.
% ä 200 fl. — 500 fcs.
Graz-Köflach
9
12
12
71
3
17,
5
W. 19,50
Leipzig-Dresden Partial
31
L.
117,50
% a do.
Halle-Sorau-Guben
4
4
0
0
0
0
4
B. 14,60
do. von 1854. . . .
L.
97,50
% ä 100 und 50 Thlr.
do. Stamm-Prior. . .
5
5
—
0
0
0
5
B. 36
do. von 1860. . . .
4
L.
97,25
% ä 100 Thlr.
Hannover-Altenbeken . , . . .
5
5
5
0
0
0
5
B. 14,10
do. von 1866. . . .
4
L.
97
'% ä 100 Thlr.
do. Stamm Prior. . . .
5
5
5
0
0
0
5
B. 34
do. von 1866 ....
4t
L.
102
% a do.
Hessische Ludwigsbahn . . .
91
11
U7»
9
6
6
4
F. 917,
do. von 1866. . . .
Leipzig-Gaschwitz-Meuselwitz
5
ih
L.
L.
104
92,75
% ä 100 und 500 Thlr.
% ä 300 M.
Kaiser Ferdinands-Nordbahn .
177,
167»
147,
137a
121
97,
6
Ol
QO
V
Lemberg-Czernowitz *
5i.S.
L.
I 63
^ä200Th.— 300 fl.ö.W.i.S.
Kaiser Franz-Josephsb.* . . .
5
5
5
5
5
5
W. 121,50
do. II. Emiss. * . .
5i.S.
L.
63
Kaiserin Elisabethbahn* . . .
67,o
7—
5
5
5
5
15
W. 131,50
do. -Jassy* III. Emiss. . .
5i.S.
L.
54,50
% ä do. = do.
do. do. * IV. Emiss
5i.S.
L.
50
% ä do. = do.
i n
y II n ii i I
Versteht sich
in und
Nominal-Betrag
% a 200 Thlr.
11. ö. W. pr. 200 fl. ö. W.
% a 100 Thlr.
% ä 100 Thlr
% ä 100 Spec. = 150 Thlr.
%k 250fl.holl.= 145Thlr.
Th.pr.l50fl.C.M.ä200fl.CI.
% 125 US. = 136 Thlr.M.
% k 100 Thlr.
% a 200
% a 100 „
% ä 100 ,,
% a 200 „
% a 200 ,.
% a 100 „
% a 200
fl. ö. W. pr. 150 fl. ö. W.
do. pr. 200 fl. do.
% ä 200 Thlr.
% a 200 „
% ä 100 R. P.
% ä 125 RS. = 136 Thlr.
fl. ö. W. pr. 200 fl. C. M.
do. pr. 500 fl. C. M.
do. pr. 200 fl. ö. W.
% ä 100 Thlr.
% a 200 „
% ä 100 „
% a 100 ,.
fl. ö. W. pr. 200fl. ö.W.i.S.
do. pr. do.
do. pr. do.
do. pr. do.
fl. ö. \V. pr. 200 fl. C. M.
% k 200 Thlr.
% ä 150 „
% k 100 „
% k 500 Fs. 300=80 Thlr.
fl. ö. W. pr. 200 fl. ö. W.
% a 100 Thlr.
% ä 200 „
% ä 100 „
% h 200 „
% a250fl.S.\V.u.200Thlr.
fl. ö. 5V. pr. 100 fl. C. M.
ä fl. 1000, 500, 200 C. M.
fl. ö.W. pr. 200 fl. Ö.W. i. 8.
fl. ö. W. pr. 200 fl. C. M.
— 256
Eisenbahn-
Prioritäts-Obligationen
f 'Sj
w
\ £
1 fj
£
Börsen
Notiz j
Versteht sich
in und
Nominal-Betrag
Eisenbahn-
Stamm -Actien und
Stamm - Pr ior . - Actien
Dividenden und
Zinsen in %
' i 1
o
! :0 .1
Börsen
Notiz
Versteht sich
in und
Nominal-Betrag
1870|l87l|l872|l873 1874
1875
w.
_
\% a 300 fl. ö. W. i. S.
K. Elisabethbahn *Linz-Budweis
5
0
5
5
5
5
5
w.
,115
fl. ö.W.pr.200fl. ö.W.i. S.
jk
P.
101
%\
do.* Salzb. -Tirol ITI.Em.1873
—
—
5
5
5
5
W.
111,50
do. per do.
i F.
95
% fälOOO, 500u. lOOfl.SW
Kaschau-Oderberg* ....
5
5
5
5
5
4*1,
5
w.
87,50
fl. ö. W. pr.200fl.ö W.i.S.
||5
l F.
103 ^
%\
Kronprinz Rudolfsbahn* 52/io •
5
5
0
5
5
5
5
w.
108,75
fl. ö.W. pr. 200 fl. ö.W. i.S
ii4i
B.
99.50
% a 100 Thlr.
Leipzig-Dresden
141
19
IBi
167 3
147,
io 7,
4
L.
71,90
% k 100 Thlr.
Ul
B.
99.50
% a 100 u. 500 Thlr.
Leipzig- Gasch w.-Meus. »St.-Pr. .
5
5
37,
2
5
L.
51
* % a 200 Thlr.
i4»
B.
97,50
% ä do. u. do.
Lemberg-Czprnowitz-Jassy *
5
5
5
5
5
5
5
W.
114,50
fl. ö.W. pr. 200 fl. ö.W. i.S.
n3,
1 B.
.73,50
% ä200 Thlr.
Leoben-Vordernberg ....
—
—
2
0
0
0
5
W.
1
do. pr. 200 fl. ö. W.
B.
9S.75
Ludwigsh.-Bexb. (Pfalz. L.-B.) ’
97,o
ii7.
11
9
9
9
4
F.
180
1 % k 500 fl. S. W.
k
L.
100,40
%k 300-1500 M.
Lübeck-Büchen
3Vs
4
4f
44
5
4
H.
j
% a 200 Thlr.
U
L.
86,80
% a do.
Lüttich-Limburg
—
0
0
0
0
4
B.
1 17
% a 500Fs.300=80Thlr.
l,5i.S.
1 L.
53,30
% 4 200 fl. ö. W. j. S.
Magdeburg-IIalberstadt . . .
87,
8i
8i
6
3
6
4
B.
1 96,50
%\
o. Z.
W .
% ä300 fl. do.
do. Litt. B.
31
37,
4
31
31
3-1
B.
67,20
\% }ä 100 Thlr.
|!0. z.
( w.
% “do.
do. Litt. C.
—
5
5
5
5
5
B.
93,25
%’
5
1 B-
102
% a 500 u. 100 Thlr.
Mähr.-Schles. Centralbahn . .
5
5
—
0
0
0
o.Z.
w.
—
' fl. ö. W. pr. 200 fl. i. S.
15
B.
—
% a 100 Thlr.
Mährische Grenzbahn ....
—
—
—
0
0
0
5
w.
do. pr. do.
j|4£
B.
% ä 500 M.
Märkisch-Posener . ....
2
0
0
0
0
0
4
B.
18
% k 100 Thlr.
jl4
ß.
97
|j
do. Stamm-Prior . .
5
0
17,
0
0
31
5
B.
70,25
% k 200 „
4
B.
95
Mecklenburgische Friedr.-Franz
—
—
^
61
7
4
B.
104
; % k 500 M
t|4
Miinster-Enschede Stamm-Prior.
—
—
il
5
5
0
5
B.
! —
i % k 20o Thlr.
u
.b.
95,50
% V
Münster-Hamm*
4
4
4
4
4
4
4
E.
1 -
% k 100 „
B
95,50
% a do.
Neust. -Weissenb. (Pfälz. Max.)
64/io
87,
n
5 1
41
51
41
F.
1161
I % ä 500 fl. S. W.
I
B.
% )
Niederschlesisch-Märkische *
4
4
4
4
4
4
4
B.
96
\% k 100 Thlr.
3l
B.
Nordhausen-Erlurt.
4
4
4
4
4
4
4
B.
24.75
' ^ ä 100 „
,4
B.
do. Stamm-Prior. . . .
1
0
0
0
0
0
5
B.
32,75
1 % k 100 u. 500 Thlr.
4
B.
—
% 1 a 1000, 500 und
Oberlaus. (Kohlf.-Falkbg.) St.-Pr.
—
2i
5
5
21
0
5
L.
28
\% ä 200 Thlr.
3£
B.
85
% ’ 100 Thlr.
Oberschlesische Litt. A. C.D.E.
127 ,
137 ,
137,
137,
12
101
3.V
1 B.
122
\% ä 100 „
4f
B.
101,30
do. Litt. B. . . .
127,
137,
l32/a
137,
12
101
H
B.
117,50
| % k 100 „
4£
B.
%\
Oesterr. Nordwestbahn * . . .
5
5-
5
5
5
5
5
j W.
113,50
fl. ö. W.pr.200fl.ö.W.i.S
B.
101,60
%
do. Litt. B- . .
—
—
5
5
5
0
5
! w.
| 33,75
do. pr. do. in S.
5
B.
102,90
Oestr.Staatsb.* 52/10(Oest.Franz.)
12
12
10
10
8
61
5
i w-
226,50
fl. ö.W. pr.Stck.v.frcs.500.
%\
Oesterr. Südbahn* (Lombard.)
3
4
4
3
lf
0
5
w.
80.25
; fl. ö. W. pr. 200 fl. Einz.
4i
99
^ > a 100—1000 Thlr.
Ostpreuss. Südbahn
0
0
0
0
0
0
4
B.
24.50
1 % ä 200 Thlr.
u-
—
do. Stamm-Prior. .
0
0
0
0
5
5
B.
80
% ä 200 „
5
B.
% \
Ostrau-Friedland
—
1
5
—
7,
0
5
w.
—
fl. ö. W. pr. 200 fl. ö. W.
4
% 1
Pardub.-Reichnb.*(S.-Ndd. V.-B.)
4I
4|
4I
41
4f
4|
4!
w.
—
fl. ö. W. pr. 200 fl. C. M.
3,i
B.
% ä 200 und 100 Thlr.
Pfalz. Nordbahn* ......
47in
67,
6
4
4
4
4
F.
917»
% a 500 fl. S. W.
4
Sg I
5
5
0
0
0
5
w.
—
fl. ö.W.pr.löOfl. ö.W.i. S.
4,i
B.
99,50
% > ä 100 und 50 Thlr.
Rechte Oderufer
4
3
6
67,
67,
6V,
5
B.
99,50
% ä 200 Thlr.
4£
B.
99,50
%
do. Stamm-Prior. .
5
5
6
67,
67,
67,
5
B.
106,50
% ä 200 „
jöi.S
W.
90
% ä 200 fl. ö. W. i. S.
Rheinische
87,
10
97,
9
8
8
4
B.
103.60
% k 250 „
;5i.S.
/ 1, 2o
% ä do.
do. Litt. B. . . .
4
4
4
4
4
4
4
B.
92,75
% k 250 „
W.
—
% k 600 Jt.
Rhein-Nahe-Bahn
5
0
0
0
0
0
4
B.
9,80
% k 200 ,.
3
W.
153
fl.öW.pr.5ü0frcs.ä500frcs.
Rumänische
—
37,
5
0
21
5
B.
12, SO
% ä WO „
3
w.
143
do. per do.
do. Stamm-Prior. .
—
8
8
8
8
8
B.
56
% a 150 „
3
w.
143
fl. ö.W.pr. do. ä do.
Russische Bahnen*
57,
57,
5,53
57,
5,92
5
B.
111,30
% k 125 Rb. = 134 Thlr.
oi.S.
—
do. per 200 fl. ö. W. i. S.
Saal-Bahn Stamm-Prior. . . .
5
5
27,
17,
5
B.
20.25
% k 100 Thlr.
oi.S.
do. per do.
Saal-Unstrut Stamm-Prior. . .
—
—
5
5
0
0
5
B.
9,75
% k 100 „
3
w.
116
fl. ö.W.pr. do. ä do.
I. Siebenbürger*
5
5
6
5
5
5
5
w.
81,75
fl. ö.W. pr. 200 fl. ö.W.i. S.
w.
93,75
% ä 200 fl. ö. W. i. S.
Stargard-Posen *
41
4I
41
4f
4
4 4
41
B.
100.60
% a 100 Thlr.
6
w.
—
fl .ö W.pr.500frcs.ä500frcs.
Stuhl weissenburg^Raab Graz* .
5
5
5
5
5
5
w.
94,75
fl. ö.W. pr. 200 fl. ö.W i.S.
5
% ä 500 und 100 Thlr.
Thüringische
9
Oi
9
77,
n
8i
4
L.
117,80!
% a 100 Thlr.
5
% a do.
do.Em. v. 1868 (Gotha-Leinef.)*
4
4
4
4
4
4
L.
90,50
% ä 100 „
5
% a do.
do. Litt. C (Gera-Eichicht)*
4£
4-i
4!
41
-ii
4*
41
L.
100,50
% ä 100 „
'5i.S.
L.
49
% k200Th.=30t> fl. ö.W.i. S.
Tilsit-Insterburg
0
10
0
0
0
0
4
B.
18,25 ;
% ä 100 „
5
W.
85,50
% ä fl. ö.W.pr. 10 Ofl. C.M.
do. Stamm-Prior.
17,
i7,o
17,
2
27,
0
5
B.
60
% k 100 „
5i.S.
W.
91,50
%ä200Th.=300fl.ö.W.i.S.
Theissbahn* 52/i0
n
0
57,
81
5
3
5
W.
162
fl. ö. W. pr. 200 fl. Einz.
5i.S.
% ä do.
Turnau-Kralup-Prag ....
8
9
7
4
3
3
5
w.
—
fl. do. pr. do.
_ . ,
% a 400 Jt.
K. Ung. priv. Nordostbahn*
5
5
5
5
5
5
5
W.
97
fl. ö.W.pr. 20011. ö.W. i.S.
41
101 /4
% ä
I. Ungar.-Galizische* ....
5
5
5
5
5
5
5
w.
85 •
fl. do. pr. do.
5
103
% ?
Vorarlberger*
—
—
5
5
5
5
5
w.i
—
fl. do. pr. do.
F
lOUVs
% a
Warschau-Terespol*
5|
5i
—
—
5
—
5
B.
_
% k 100 B. S.= 107 Thlr.
L.
52,75
%1G0 Th.=15(> fl. ö. W. i. S.
Warschau- Wien
12
12
10
11
10
5
B.
178
Mark pr. 69 Rb.
o. Z.
L.
23,25
XlOOTh — 150Ü. ö.Wi. S.
Weimar-Gera*
—
—
41
41
41
L. i
45
% k 100 Thlr.
L.
18.80
^100 Th.— do.
do Stamm-Prior . .
—
5
21
5
L.
19
% a 200
B.
101,10
% a 500 und 100 Thlr.
Werrabahn
1
3
27,
1
0
1"
4
B.
26,50
% ä 100 „
1
B.
—
%)
Zwick.-Lengenf.-Falkenst. St.-Pr
—
—
—
—
—
5
L.
25.50
% ä 200 „
H
> a 250, 200 u. 100 Thlr.
Schweizer Centralbahn . . .
67io
9
9
9
8
—
o.Z.
Ba.
frcs. pr. 500 frcs. Einz.
4-|
%i ’
do. Nordostbahn . .
7
9
8
8
8
— -
u
Ba.
—
frcs. pr. 500 ,, „
0
B.
103,40
%)
Vereinigte Schweizerbahnen .
0
0
0
0
0
0
Ba.
—
frcs. pr. 500 „ „
5
B.
103,50
% a do.
Schweizer Westbahn ....
0.4
2
17,
i7.
0
0
Ba.
—
frcs. pr. 500 ,, „
B.
102
% { k 1000, 500 und
Französische Orleans . . . • .
87,
117,
—
—
H7,
—
P.
—
frcs. pr. 500 ,, „
u
B.
102
% [ 100 Thlr.
do. Nordbahn . .
101
m
167. 167,
12
P.
—
frcs. pr. 400 „ .,
B.
98,50
% a 200 Thlr.
do. Ostbahn . . .
5‘
e*/8
67,
67,
67,
—
P.
—
frcs. pr. 500 „ „
5
B.
93
% k do.
do. Südbahn . . .
8
8
8
8
P.
—
frcs. pr. 500 „ „
5
B.
9J,50
% a do.
do. Westbahn . . .
7
—
P.
—
frcs. pr. 500 ,, „
5
B.
B.
87
% ä 136 Thlr.
ä
Paris-Lyon-Mittelmeer . . .
12
12
11
11
..
P.
—
frcs. pr. 500 „ „
Leoben- Vordernberg
Ludwigshafen-Bexbach
do.
do.
Magdeburg-Halberstadt
do. do. von 1865
do. do. von 1873
do. Wittenberge, Stamm
do. do. Priorit. .
do. (Magdeb.-Leipzig) Lit. A
«io. do. Lit. B I
Mährische Grenzbahn *
Mahr.-Schles. Centralbahn
do. H. Emiss.
Märkisch-Posen . . .
Mehltheuer- Weida . .
Münster-Enschede . .
Niederschlesisch - Märkische I. Ser. j
do. II. Ser.
do. conv. I. u. II. Ser.
do. III. Ser.
Nordhausen-Erfurt
Oberschlesische A
do.
B. . - . .
do.
C
do.
D
do.
E.* . . . .
do.
■
do.
G
do.
H.* . . . .
do.
von 1869 . .
do.
von 1873 . . .
do.
von 1874 . . .
do.
Brieg-Neisse . .
do.
Cosel-Oderberg
do.
do
do.
Niederschles. Zweigb. .
do.
IStargard-Posen .
do.
do. II. Emiss.
do.
do. III. Emiss.
Oesterr.
do.
do.
Nord westbahn* . .
Litt. B. . .
Em. 1874 .
Oesterr. Staats-Eisenbahn * .
do.* IT. Emiss. .
do. Ei'gän zungsnetz*
do. I. Emiss. .
do. II. Einiss.
Oesterr. Südbahn * (Lombard.)
do*
do. Bons 1877—78 .
Ostpreuss. Südbahn . .
do. Litt. B. . . .
do. Litt. C. . . .
Ostrau-Friedland . .
Pardubitz-Reichenberg *
do.*
do. III. Emiss. .
do. Emiss. 1875 .
Pfälzische Maxbahn . .
Pfälzische Nordbahn
do. do. . .
Pilsen-Priesen ....
Prag-Dux
do. Emiss. 1872
Rechte Oderufer . . .
Rheinische ...
do.*
do. III. Emiss.
do. v. 1869, 71 u.
do. von 1874 .
Rhein-Nahe-Bahn * .
1858-
73
186
do.
II. Emiss.*
Russische* (Mosco Rjäsan)
do. * (Rjäsan-Kozlow)
do. * (Kozlovv- Woronesch)
do. * (Jelez-Woronesch)
do. * (Jelez-Orel)
do. * (Kursk-Charkow)
do. * (Kursk-Kiew) . .
do. * (Schuja-lvanovo)
do. * (Poti-Tiflis) . .
Schleswigsche v. Altona-Kiel a
I. Siebenbürger * . .
Theissbahn * . . . .
Thüringische I. Emiss,
do.
do.
do.
do.
do.
II. Emiss,
III. Emiss.
IV. Emiss.
V. Emiss.
VI. Emiss.
Turnau-Kral up-Prag .
do. Emiss. 1870
do. Emiss. 1872
do. Emiss. 1874
Ungarisch-Galizische* .
Ungarische Nordostbahn '
do. ....
Ungarische Ostbahn * .
Ungar. Westbahn* (Sthlw.-Raab
do. (do.) Emiss
Vorarlberger *
Warschau-Terespol * ...
Warschau-Wien IT. Emiss. .
do. III. Emiss.
do. IV. Emiss.
Werrabahn
’est.
Graz)
1874
41
4>
k
5i.S.
5i.S.
5i-S
5i.S.
5 i.S.
5 M
51.5.
51.5,
r.i.s
r>i.s.
5
91), 70
87
99,75
00,25
78.60
96
101
90.25
100,60
100.60
100,25
82
74
67
78
65
64.25
87.50
91.50
91.50
82.50
87,75
% k 1000, 500 u. 200Thlr.
% ä
% ä 680 und 136 Thlr.
% äl000,500, 200 u. 100 Th.
% ä 200 fl. ö. W. i. S.
% ä 200 fl. ö. W.
%\k 1000, 500, 200 und
% 1 100 Thlr.
% a do.
% k 300—3000 Jt
^ä,100Th.=150fl.ö.W.i.S.
% k do. do.
% a do. do.
% ä do. do.
% h 200 fl. ö. W. i. S.
% k 300 fl. do.
% k 400 Jt
% k 300 fl. do.
% a 200 fl. do.
% k 200 fl. do.
% a 200 fl. do.
^kl0<K)u.l00S.R.=107Th.
% k 500 und 100 Thlr.
% ä do.
% k do.
% k 500, 200 u. lOOThlr.
Eugiaud. Die durch Eisenbahn-Unfälle verursachten Kosten
haben, nach der Times, den verschiedenen Englischen Eisenbahn-
Gesellschaften im Jahre 1875 einen Gesammtaufwand von nicht
weniger als 381 038 Pfd. Sterl. verursacht, was gegen das vorher-
gegangene Jahr ein Mehr von 25 162 Pfd. Sterl. darstellt. Die
erwähnte Gesammtsumme begreift nur diejenigen Entschädigungen
in sich, welche an die verletzten Passagiere oder deren Angehö-
rige gezahlt worden sind. Im Jahre 1870 betrug diese Entschä-
digungssumme 322 510 Pfd. Sterl.; im Jahre 1871: 312 334 Pfd.
Sterl.; 1872: 299 389 Pfd. Sterl.: 1873: 364 509 Pfd. Sterl.; und im
J. 1874: 355 876 Pfd Sterl. Für Beschädigringen an Gütern mussten
gezahlt werden, im Jahre 1870:. 123 931 Pfd. Sterl.: 1871: 141 288
Pfd. Sterl ; 1872: 186 619 Pfd. Sterl.; 1873: 231 707 Pfd. Sterl.;
1874: 251 293 Pfd. Sterl. und im Jahre 1875: 278 917 Pfd. Sterl.
Nach den drei Ländern des Vereinigten Königreichs ge-
trennt, entfällt jener unmittelbare Kostenaufwand im Jahre 1875
für Verletzungen von Reisenden und Beschädigungen an Gütern
mit 591 891 Pfd. Sterl. auf England, 39 595 Pfd. Sterl. auf Schott-
land und 28 469 Pfd. Sterl. auf Irland. Es ergiebt sich hieraus
die Gesammtsumme von 659 955 Pfd. Sterl.
Im Jahre 1858 betrug dieser Gesammtaufwand 123 071 Pfd.
Sterl.; im Jahre 1870: 446 431 Pfd. Sterl: 1871: 453 622 Pfd. Sterl.;
1872: 486 008 Pfd. Sterl.; 1873: 596 216 Pfd. Sterl. und im Jahre
1874: 607 169 Pfd. Sterl.
357
® 29.
Die Zeitung erscheint
Montags und Freitags.
Vierteljährlich für 4 Mark zu beziehen durch
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Dr. inr. W. Koch,
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1877.
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sowohl den von den Eisenbahnen und durch den
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Auflage der Zeitung: 8100 Exemplare.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Orgt^des Vereins.
Siebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 13. April 1877.
Dieser Nummer liegt ein Prospect von „W. Dreymann & Filler, Maschinenfabrik in Eimsbüttel-Hamburg“, bei.
Dieser Nummer liegen die „Notizen über neue Tarife und Tarifändernngen pro März 1877“ bei.
Inhalt: Deutsche Wochenschau. — Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen (Aufnahme der Arad-Körösvölgyer Eisenbahn in den
Verein. Wiedereintritt des Verwaltnngsraths der Dux-Bodenbacher Eisenbahn in den Verein). — Die Bernischen Jura-Bahnen. — Spanien. —
Russland. - — Personal-Nachrichten. — Juristisches. — Literatur: Prochaska’s Karten- etc. Werke. Berliner Coursbuch. — Die im Bau be-
griffenen Linien der K. Bayer. Staatsb. März 1877. — Gerichtliche Arrestirung von Wagen Oesterr. -Ungar. Bahnverwaltungen in Deutschland.
— Einnahmen der Bayerischen und Pfälzischen Bahnen. — Riga-Dünaburger Eisenbahn (Geschäftsbericht pro 1876). — Offizielle Anzeigen:
1. Betriebsstörungen. 2. Fahrplan - Aenderungen. 3. Ausloosungen. 4. General - Versammlungen. 5. Gefundene Gegenstände. 6. Betriebs -Er-
gebnisse. 7. Tarifänflerungen. 8. Submissions-Resultate. 9. Submissionen. — Privat-Anzeigen.
Deutsche Wochenschau.
Berlin, 8, April. (Handels-Ministerial-Erlass betr. die äussere
Anordnung der neuen Tarifhefte und Tariftabellen. Denkschriften
der Mitteldeutschen Spiritus-Industrie und der Bitterfeider Thon-
röhren-Industrie. Kein Eisenbahn-Concessionsgesetz. Reform des
Actienrechts. Berlin -Dresden. Weimar-Gera. Verminderung der
Personenzüge.)
Im Anschluss an die V erfügungen, durch welche den König-
lichen Eisenbahn-Directionen die Umrechnung der Gütertarife nach
dem neuen Einheitsschema aufgegeben worden ist, wurde durch
Erlass des Herrn Handelsministers vom 30. März an sämmtliche
Königliche Eisenbahn-Directionen für die äussere Anordnung der
neuen Tarifhefte und Tariftabellen Folgendes bestimmt:
1. Die Tarifhefte sind einstweilen und bis nach vollstän-
diger Durchführung des neuen Einheitstarifs im Allgemeinen in
der bisherigen Trennung der Local- und Verbands-Tarife aufzu-
stellen und in der vorgeschriebenen äussern Anordnung*) anzu-
legen. (Für dieselben ist übereinstimmend ein Octav-Format von
26 Centimeter Höhe und 17, 5 Centimeter Breite anzunehmen.)
2. Die Tariftabellen sind in Form von Stationstabellen
in der vorgeschriebenen Weise aufzustellen und auf Verlangen
auch einzeln oder für kleinere Verkehrsbezirke zu angemessenen,
*) Nach dem dem Erlass anliegenden Schema für die Local-
Güter-Tarife ist die Anordnung in denselben folgende:
Inbaltsverzeichniss, Vorwort (betreff. Publication von Aenderungen
■und Ergänzungen der Tarife etc.).
I. Allgemeine Bestimmungen :
A. Betriebs-Reglement.
B. Tarif-Vorschriften. (Hier folgen die in der Berliner General-Con-
ferenz vereinbarten Tarifvorschriften mit Classification.)
II. Besondere Bestimmungen:
A. Special-Bestimmungen zu dem Betriebs-Reglement.
B. Speeielle Tarifvorschriften.
C. Tarife für die Nebengebühren.
D. Ueberfahrgebühren.
E. Kilometerzeiger.
F. Tarif-Tabellen nach vorgesehriebenem Schema:
Ganz in gleicher Weise sollen nach einem anderen Schema die Ver-
bands- Güter - Tarife aufgestellt werden.
Wir behalten uns vor diese Schemata in der nächsten Nummer
zum Abdruck zu bringen.
den Selbstkosten möglichst entsprechenden Preisen an das Publi-
cum abzugeben.
3. Um die handschriftliche Ergänzung der Ausnahme-Tarif-
Tabellen für den Fall der nachträglichen Herstellung solcher Ta-
rife zu erleichtern, wird es sich empfehlen, soweit es der Raum
gestattet, schon jetzt eine oder mehrere offene Colonnen hierfür
vorzusehen.
4. Die Steinkohlen- und Cokes-Tarife werden, wie bisher,
zweckmässig in besonderen Tabellen zusammenzustellen sein.
5. Auch für andere hervorragende Transport- Artikel, wie
Getreide etc. können, wo ein Bedürfniss hierzu ersichtlich, zur
Bequemlichkeit des Publicums neben den allgemeinen Tarif-Ta-
bellen besondere Tabellen zusammengestellt und herausge-
geben werden.
6. Die allgemeine Auflage von umfassenderen Stations-
Tarifen für den Verkehr Einer Station mit sämmtlichen, in di-
recter Verbindung mit derselben stehenden Deutschen Eisenbahn-
stationen muss bis zur weiteren Durchführung des neuen Ein-
heits-Tarifs Vorbehalten bleiben. Es steht indessen nichts ent-
gegen, für einzelne grössere Stationen inzwischen schon derartige
Stations-Tarife für die nach dem neuen Schema eingerichteten
Verkehre zusammenzustellen und an das Publicum abzugebeu.
7. Die neuen Tarife, deren Einführung zum 1. Juli d J.
vorgeschrieben ist, sind mit den reglementarischen Bestimmungen
und den Tarifvorschriften in Druckabzügen spätestens zum l.
Mai d. J. zur Vorlage zu bringen, und hierbei etwaige durch be-
sondere locale Verhältnisse veranlasste Special-Bestimmungen in
Kürze zu erläutern.
Im Allgemeinen muss Werth darauf gelegt werden, dass
derartige Special -Bestimmungen und Gebühren möglichst be-
schränkt werden.
Die Sprit-Fabrikanten und Spiritus-Händler Mittel-Deutsch-
lands haben dem Reichskanzler - Amt eine Denkschrift mit der
Bitte überreicht, „noch vor Einführung des neuen Eisenbahn-Güter-
Tarifs mit den Directionen der betreffenden Staats- wie Privat-
Eisenbahnen Vereinbarungen treffen zu wollen, wonach Spiritus,
Sprit und Alkohol in den Specialtarif I eingereiht werden, in der
Voraussetzung, dass alle dafür jetzt bestehenden Ausnahme-Tarife
— 358
Wegfällen.“ Wie die Denkschrift darlegt, erreichte die Gesammt-
Einnahme des Deutschen Reichs aus der Spiritussteuer im Jahre
1875 einen Betrag von 55 843 208 Jl-, während die Gesammt - Ein-
nahme von Bier in 1875 für die Reichscasse sich nur auf 19 144 942 Ji.
belief und für Tabak, Salz u. s. w. noch erheblich weniger betrug.
Die Förderung der Spiritus-Industrie ist somit für die finanziellen
Interessen des Reichs wie der Einzelstaaten allerdings von höch-
ster Bedeutung. Durch eingehende statistische Tabellen wird
dann speciell die Bedeutung der Spiritusindustrie Mittel-Deutsch-
lands dargelegt, aus welchen sich als Gesammt-Resultat ergiebt,
dass die Zahl der Brennereien Mitteldeutschlands 1214 pCt. sämmt-
licher Vereins-Brennereien, die Spirituserzeugung 20 pCt. der ge-
sammten Jahresproduction, die Steuer-Einnahme ebenfalls 20 pCt.
des Gesammtbetrags und die Ausfuhr 35 pCt. der Gesammt- Ausfuhr
des Steuergebiets ausmachen.
Ebenso haben die Vertreter der Bitterfelder Thonröh-
ren-Industrie, welche sich „durch die Begünstigung des Eng-
lischen Fabricats und durch das jetzige Submissions-Verfahren,
wie auch durch den neuen Eisenbahn-Gütertarif empfindlich ge-
schädigt“ glauben, an den Herrn Handelsminister die Bitte ge-
richtet, dahin zu wirken :
1. dass dem Deutschen Fabricat, sofern es in derselben
Qualität und zu gleichem Preise geliefert wird, wie das auslän-
dische, der Vorzug vor diesem bei staatlichen Submissionen ge-
geben werde;
2. dass das Princip der Mindestforderung festgehalten und
die gestellte Caution nach vollendeter Lieferung zurückgezahlt
werde;
3. dass die Submissions-Resultate in einem allgemeinen
Submissions -Anzeiger veröffentlicht werden, wie bereits jetzt viel-
fach geschieht;
4. dass der 20 % Frachtzuschlag auf Thonröliren bei allen
Bahnen wegfalle;
5. dass die Thonröhren zwar in Specialtarif II belassen
werden, jedoch mit Berechnung des Tarifes pro Wagenladung zu
5000 Kilo und vielleicht mit einem procentualen Aufschläge bis
zu den Frachtsätzen von 1874;
6. dass eine Abstellung der für sie ungünstigen Differential-
Tarife erfolge;
7. dass ihnen Ausnahme-Tarife für Thonröhren errichtet
werden von Bitterfeld nach Berlin, Stettin, Hamburg, Bremen,
Frankfurt a|M., Cöln;
8. dass die baldige Ausführung des projectirten Canals von
Leipzig nach Wallwitzhafen erfolge;
9. dass Thonröhren aus der Zollposition 38a entfernt und
als besondere Position mit einem Eingangszoll von 0,5 Jl pro
Ctr. netto geführt werden.
Die wiederholt auftretende Behauptung, dass eine für den
Preussischen Landtag bestimmte, dasEisenbahn-Concessions-
wesen betreffende Gesetzesvorlage in Aussicht genommen worden
sei, wird vom „Berl. Act.“ wiederholt in Abrede gestellt.
Die auf eine Revision der Actiengesetzgebung ge-
richteten Bestrebungen haben im Laufe der vier Jahre, seitdem
sie sich zum ersten Male in Folge der Untersuchung über die
Eisenbahngründungen energisch geltend machten, ihr Ziel noch
immer nicht zu erreichen vermocht. Bekanntlich lehnte es damals
der Bundesrath ab, mit einer Abänderung des Actiengesetzes
ohne gleichzeitige Revision des Handelsgesetzbuches einseitig vor-
zugehen. In Folge wiederholter Anregungen brachte die Preus-
sische Regierung einen formulirten Antrag beim Bundesrath ein,
die Angelegenheit ist sodann mehrfach Gegenstand der Be-
rathungen im Bundesrath bezw. im Justizausschuss gewesen und
schliesslich dem Rcichs-Oberhandelsgericht zur Begutachtung vor-
gelegt worden. Letzteres hat nunmehr die ihm zugewiesene Auf-
gabe erledigt. Am Sonnabend vor acht Tagen waren die drei
Senate des Reichs-Oberhandelsgerichts zu einer ausserordentlichen
Plenarsitzung in dieser Reformfrage unter dem Vorsitze des ersten
Präsidenten Dr. Pape versammelt. Das Reichskanzler-Amt hatte
ein Gutachten eingefordert über den Antrag der Preussischen
Regierung beim Bundesrath auf Abänderung der bekannten für
die Zeit der Gründungen so folgenschweren Novelle vom Juni 1870
zum Deutschen Handelsgesetzbuch über die Actiengesellschaften.
Das Reichs-Oberhandelsgericht liess eine ausführliche Denkschrift
darüber ausarbeiten, welche im Plenum berathen und „en bloc“
angenommen ward. Principiell sprach man sich gegen eine so
frühe Abänderung jenes Gesetzes aus der Zeit des Norddeutschen
Bundes aus, das sich so verliängnissvoll bewiesen hatte, da Aen-
derungen in diesem Theile des Gesetzbuches mit logischer Noth-
wendigkeit weitergehende tiefgreifende Modificationen des commer-
ciellen Codex zur Folge haben müssten. Die Nation sei jetzt so scheu
geworden gegen alles was an Gründungen unseligen Andenkens
gemahne, dass man wohl jene Novelle, die sich überlebt hat, for-
mell noch so lange bestehen lassen könne, bis das Civilgesetz
fertig geworden sein und damit die ganze bisherige Gesetzgebung
regenerirt werde. Ob der Bundesrath seine weiteren Entschlies-
sungen lediglich nach dem Gutachten des Reichs-Oberhandels-
gerichts einrichten wird, bleibt abzuwarten.
Nach den Mittheilungen, welche betreff. Berlin- Dresden
der „B. B. Z.“ über den Gang der Verhandlungen vor dem Ober-
Appellationsgericht in Lübeck zugehen, ist zu befürchten, dass
sich dieselben in die Länge ziehen werden. Man hält nämlich
dort die Einleitung eines vollständigen contradictorischen Ver-
fahrens für nothwendig, bei dem jedenfalls ein doppelter Schrift-
wechsel, dass heisst, zunächst eine Darlegung des gesammten
Sachverhalts nach seiner rechtlichen Lage von beiden Parteien
und demnächst wieder eine Rückäusserung jeder der beiden Par-
teien über die Auslassungen der anderen einzutreten haben wird
und erst dann wird in einer Sclilussverhandlung der Entschei-
dung näher zu treten sein.
Von dem Weimarischen Landtage ist die von der Regierung
beantragte Vorstreckung von Darlehen an die Weimar-Geraer
Eisenbahn-Gesellschaft mit der Modification, dass die Dar-
lehen nur allmälig und nach Bedarf zu zahlen sind, und unter
der Bedingung genehmigt worden, dass die Gesellschaft in einer
General-Versammlung, spätestens am 1. Mai d. J. das Recht der
Regierung anerkennt, mit den zu gewährenden Darlehen nebst
Zinsen die auf die letzten neun Garantie- Jahre zu gewährenden
Zuschüsse zu den Dividenden zu compensiren, dergestalt, dass
auf die Garantiezuschüsse in jedem dieser Jahre der neunte Theil
des Darlehnscapitals neben den Zinsen des ganzen Capitals be-
züglich Capitalrestes aufgerechnet werde.
Die zum Zwecke der Betriebsersparnisse schon öfter in
unserer Zeitung besprochene Verminderung der Personenzüge hat
von der benachbarten Schweiz eine weitere Anregung erhalten,
dadurch, dass die Schweizer Nordostbahn sicherem Vernehmen
nach damit den Anfang machen will , im Laufe dieses Monats
noch mehrere Personenzüge vollständig einzustellen. Voraus-
sichtlich würde die Schweizer Centralbahn dem gegebenen Beispiel
bald folgen.
Verein Deutscher Eisenbalm-Verwaltungen. Aufnahme der Arad-
Körösvölgver Eisenbahn in den Verein. Die Direction der Arad-
Körösvölgyer Eisenbahn in Arad hat ihre Aufnahme in den
Verein beantragt. Die der Gesellschaft concessionirte Linie führt
wie bereits in No. 5 S. 61 mitgetheilt) von Arad (Station der
. Siebenbürger, Theissbahn und Arad - Temesvarer) durch das
Körösthal über Zimand, Vilagos und Pankota nach Borosjenö.
Am 1. Februar d. J. wurde die 40, 70 Kilometer lange Theil-
strecke Arad-Pankota dem öffentlichen Verkehre übergeben.
(Siehe No. 22 S. 290.) Die Reststrecke Pankota - Borosjenö _(21,30
Kilometer) befindet sich im Bau; deren Vollendung und Betriebs-
eröffnung steht in etwa zwei Monaten zu erwarten.
Die Gesellschaft leitet mit eigenen Maschinen und Wagen
den Betrieb ihrer Bahn selbst.
Die collegialisch organisirte Direction ist nach dem Ge-
sellschafts-Statut Vorstand und Vertreterin der Gesellschaft, auch
mit der Betriebsleitung der Bahn betraut.
Sowohl nach der geographischen Lage der Bahn, als nach
ihren sonstigen Verhältnissen steht nach § 2 des Vereins - Statuts
der Aufnahme der Eingangs genannten Direction in den Vereiu
nichts entgegen und ist daher vorbehaltlich der Genehmigung
der General- Versammlung des Vereins, Seitens der geschäftsfüh-
renden Direction diese Aufnahme ausgesprochen worden.
Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen. Wiedereintritt
des Verwaltungsraths der Dux-Bodenbacher' Eisenbahn in den
Verein. Die am 1. Januar d. J erfolgte Uebernahme der Dux-
Bodenbacher Eisenbahn Seitens der Aussig-Teplitzer Eisenbahn-
Gesellschaft ist später bekanntlich rückgängig gemacht. Die Dux-
Bodenbacher Eisenbahn-Gesellschaft hat am l. März d. J. die
Verwaltung und den Betrieb ihrer Linien wieder übernommen.
Mit dem 1. März d. J. ist daher das bis Ende December v.
J. bestandene Verhältnis des Verwaltungsraths der K. K. priv.
Dux-Bodenbacher Eis nbahn in Teplitz zum Vereine und dessen
Mitgliedern wieder eingetreten, nur mit dem Unterschiede, dass
der bis Ende December v. J. von der Dux-Bodenbacher Verwaltung
geführte Betrieb der Rakonitz-Protiviner Staatsbahn am l.
März d. J. auf die Böhmische Westbahn übergegangen ist.
Alle, den Betrieb und die Verwaltung der Dux-Bodeu-
bach er Eisenbahn betreffenden Correspondeiizen sind nunmehr
wieder an die Direction dieser Bahn in Teplitz zu richten.
Die Bernischen Jura-Bahnen.
ln ca. 2 Monaten wird die ungefähr 7 Kilometer lange
Strecke Court-Moutier als die letzte noch im Bau sich befin-
369
dendeSection des Bernischen Jurabahn-Netzes vollendet und dem
Betriebe übergeben werden können, nachdem die Strecke Glovelier-
Pruntrut (16, 5 Km.) am 30. März eröffnet wurde.
Abgesehen von den noch auszuführenden Vollen dungs- und
Nacharbeiten hat der eigentliche Bau dieser Bahnen 3 y2 Jahre
erfordert und wurde unter der administrativen Oberleitung der
Direction der Gesellschaft der Bernischen Jurabahnen, bestehend
aus den Herren:
Eduard Marti, Präsident und Baudirector,
Pierre Jolissaint, Vice-Präsident und Jules Grand Jean
als delegirten Betriebs-Director der Jura-Bern-Luzern-Balin,
sowie unter der technischen Direction, bestehend aus den
Herren: Gustave Bridel, Oberingenieur, Eugene Frote, Adjunct
des Oberingenieurs und Drouot, Sectionsingenieur, ausgeführt.
Das Jurabahn-Netz, wie es von der Regierung des Ca'ntons
Bern unterm 10. März 1870 und den Cantonen Basel und Solo-
thurn concedirt wurde, umfasst nunmehr nach vollständigem
Ausbau folgende Linien:
Biel-Delsberg-Basel,
Delsberg-Pruntrut-Delle und
Sonceboz-Convers (-Chaux-de-F onds).
Obbenannte Direction übernahm während der nämlichen
Bauperiode die Anlage der im Gebiete des Cantons Bern liegen-
den, vom Regierungsrathe unterm 12. Januar 1870 concedirten
Section der Broyethalbahn : Lyss-Fräschels-Grenze.
Im Jahre 1875 wurde mehrerwähnte Gesellschaft infolge
Kauf Eigenthümerin der Linie durch den Jura Industriel (Neu-
chätel-Convers-Locle), welcher ferner mit der Eröffnung des gan-
zen Bahnnetzes von der ehemaligen Bernischen Staatsbahn die
Strecke Bern-, beziehungsweise Zollikofen-Biel-Neuenstadt vom
gegen wärtgen Eigenthümer, Staat Bern, als Gegenwerth seines
zugesicherten Staatsbeitrages abgetreten wird.
Diese angeführten Linien werden durch die gleiche Gesell-
schaft, jedoch unter dem Namen: „Jura-Bern-Luzern-Bahn“ be-
trieben;
zu denselben sind noch die pachtweise zum Betriebe über-
nommenen Linien
1) Bern-Luzern, via Langnau, Eigenthum des Staates Bern,
2) die Boedlibahn (Därligen-Interlaken-Boenigen), der Ge-
sellschaft der Brünnigbalm angehörend, zu zählen.
Die Längen dieser vorbenannten Linien betragen
eigenthümliche j gepachtete
Linien
Kilom.
Kilom.
Bern-Biel-Neuenstadt . . .
Biel-Sonceboz-Delsberg-Delle
Sonceboz-Convers . . . .
Delsberg-Basel
Lyss-Fräschels
Neuchätel-Locle
Bern-Luzern
Boedlibahn
49
—
92
—
28
—
39
—
12
—
38
—
—
95
—
9
258
104
Total . 362
Für den Ausbau des eingeleisig angelegten Jurabahn-Netzes
wurden ca. 63 Millionen Franken oder 244 000 Frs. pr. Kilometer
veranschlagt, welches Baucapital vollständig für dessen Erstellung
hinreicht.
Die Expropriation des Terrains konnte zum grössten Tlieil
auf gütlichem Wege durchgeführt werden und wurden folgende
Mittelpreise für die Abtretung des benöthigten Terrains bezahlt:
Weinberg 4 ä 5 Frs. — Cts.)
Wiese
Feld
Weide und Wald
85
50
pr. Q-M.
Wie für den Transit-Verkehr die Linien Basel-Biel nach der
Westschweiz, Besamjon bezw. Belfort-Delle-Pruntrut-Basel nach der
Ost- und Centralschweiz eine entschiedene Bedeutung im Schwei-
zerischen Verkehrswesen erhalten werden, in gleichem Maasse
sind diese Linien zur Hebung des Localverkehrs und Oeffnung
neuer Industriezweige in den von ihnen durchzogenen Gegenden
von grosser Tragweite, sowohl für den gegenwärtig schon wichti-
gen Personentransport, als auch für die Uhren-Industrie, für den
Absatz der Landesproducte, Ausfuhr von Bau- und Brennholz,
Eisen- und Eisenerze etc., Einfuhr von Steinkohlen und Cokes.
Technische Schwierigkeiten in der Ausführung der Jura-
Bahnen waren besonders zu bewältigen bei der Anlage der zwei
grossen Tunnel La-Croix bei St. Ursitz von ca. 3000 m und bei
Glovelier von ca. 2000 m Länge, welche zum grössten Theil durch
kalkichte, keuperische Mergelschichten führen; ferner der Viaduct
bei Montmelon mit eisernem Oberbau von 250 m Länge und 47 ™
Höhe, in einer Curve von 400 m Radius liegend und schliesslich
die grossen Entwässerungsarbeiten in den Schluchten von Court
bis Moutier und von Montmelon bis St. Ursitz.
— r — Spanien. Am 21. Mai 1. J. wird beim Verkehrs-
Ministerium zu Madrid die Adjudication der Concession für die
Linie von Ossuna nach Cassariche (37 Kil.) und am 23. des-
selben Monats dis der Lihie von Villabona nach San Juan de Nicoa
(19 Kil.) stattfinden. Die Concession wird demjenigen Be-
werber, welcher am weitesten unter die festgesetzte Staatssubven-
tion heruntergeht, ertheilt werden. Diese Subvention ist auf
1 804 228 Pesetas für die erste und auf 1 151 468 Pesetas für die
zweite Linie festgesetzt. (M. d. J. M. No. 9.)
— A — Russland. Am 22. Februar/7. März d. J. kam der erste
Bahnzug in Ljublin auf der im Bau begriffenen Weichsel bahn
an und steht somit auch die Betriebs -Eröffnung auf dieser Strecke
in nächster Zeit in Aussicht.
Am 28. Februar/12. März brach auf der Woronesch-Rosto w
Bahn die Brücke bei Nachitschewan unter einem Arbeitszug zu-
sammen; doch sind trotz dem Herabfallen des Zuges und der
vollständigen Zertrümmerung der Wagen nur 3 Menschenleben zu
beklagen, während allerdings die Zahl der Verwundeten eine nicht
unbedeutende ist.
Das Ministerium der Verkehrsanstalten hat eine Commission
ernannt, an deren Spitze der Inspector Suew steht, welche Ver-
suche mit dem neuen Controlapparat des Collegienrathes Dicht
vornehmen soll. Der Apparat beruht darauf, dass der in Bewe-
gung befindliche Eisenbahnzug durch einen Telegraphendraht und
mit Hilfe von auf jedem Kilometer angebrachten Vorrichtungen,
längs der ganzen Linie und auf den nächstgelegenen Stationen
fortwährend seine Lage und Geschwindigkeit auf weithin sichtbare
Weise angiebt. Die Gesammtkosten dieser electrischen Control-
apparate sollen nur ca. 120 Rubel pro Werst betragen.
Zwischen den im Königreich Polen gelegenen Festungen
wird z. Z. eine ßrieftaubenpost installirt, welcher die Einführung
weiterer Posten im ganzen Russischen Reich nachfolgen soll. Die
Anschaffung der bis 'jetzt vorhandenen 600 Brieftauben, welche
aus dem Auslande bezogen wurden, kamen auf ca. 3000 Rubel
zu stehen und sind für die nächsten 3 Jahre je 15 000 Rubel und
für die folgenden je 12 000 Rubel für die Versuche zwischen den
einzelnen Polnischen Festungen ausgesetzt.
Die Regierung hat nach nunmehr beendigter Mobilisirung
eine Commission niedergesetzt, welche zu untersuchen hat, welche
Hindernisse den regelmässigen Truppentransport am meisten ge-
schädigt haben, insbesondere warum in den einzelnen Fällen
Eössere Verspätungen stattfanden, in welcher Art die zurückge-
iebenen Mannschaften nachtransportirt wurden, warum das Roll-
material der nördlichen Bahnen nicht rechtzeitig nach dem Süden
gelangte, ob es sich als zweckmässiger ergeben hat, Marschrouten
festzustellen oder die Art der Transporte dem Uebereinkommen
einzelner Verwaltungen zu überlassen; wodurch die Pause resp. die
Störung der Militärtrapsporte am 24. Nov. v. J. entstand; warum
der Güterverkehr auch auf denjenigen Bahnen unterbrochen wurde,
welche nur ganz minimale Militärtransporte hatten etc. etc.
Da ferner zwischen dem Befehl zur Mobilmachung und dem
eigentlichen Beginn der Transporte jeweils 5 Tage Frist liegen
sollen, so soll festgestellt werden, ob es möglich ist, während
dieser 5 Tage den Güterverkehr derart zu verstärken, dass die
sämmtlichen auf den Stationen lagernden resp. übernommenen
Frachten abgeführt werden; es soll ferner untersucht werden, ob
zur Bewältigung der im vergangenen Jahre erledigten Transporte
nicht eine geringere Anzahl von Zügen genügt hätte und ob nicht
eine grössere Geschwindigkeit der Züge zulässig wäre: welche
Schwierigkeit in Betreff der Leistungsfähigkeit, des Heizmaterials
etc. sich bei der Benutzung von Locomotiven fremder Bahnen
erwiesen, welches die Anzahl kalter Locomotiven ist, welche pro
Zug auf den einzelnen Bahnen befördert werden können mit Rück-
sicht auf Bahnprofil, Kunstbauten etc. und endlich als letzte Frage:
welche Anzahl von Beamten müsste mit Rücksicht auf den ver-
stärkten Verkehr bei den einzelnen Bahnen aushilfsweise zur Ver-
stärkung des Normaletats eingestellt werden?
Vom 13./25. März an war in Folge andauernder Regengüsse
der Güterverkehr auf der Sewastopoler, Charkow- Nicolaewer,
Fasstowschen, Woronesch-Rostowschen und Rostow-Wladikawka-
schcn Bahn gehemmt und dauert z. Th. die Unterbrechung noch
360
ort, während die Passagiere jeweils zum Umsteigen gezwungen
sind. Vom 18/30. März ist die Eisenbahnbrücke bei Smolensk
eingestürzt, so dass der durchgehende Verkehr der Moskau-Brest-
Bahn ebenfalls unterbrochen ist.
Am 20. März/1. April ist auch bei Skuratowo auf der Mos-
kau-Kursker Bahn die Bahn derart unterwaschen worden, dass
der Personenzug No. 4 den Damm herabstürzte wobei 3 Perso-
nenwagen in Trümmer gingen, die Zahl der Beschädigten soll
sehr gross, angeblich nahe an hundert gewesen sein.
Vom 20. März (1. April) er. ab tritt im Deutsch-Russischen
Eisenbahn- Verbände directe Personenbeförderung in 1. und 2.
Wagenclasse, sowie directe Gepäckbeförderung zwischen den
nachfolgenden Stationen in Kraft:
1. Moskau (der Moskau-Brester Bahn) einerseits und Hamburg
(der Berlin - Hamburger Bahn) andererseits via Minsk-
Wilna- Wirb allen und via Brest-Warschau-Alexan-
drowo;
2. Moskau, Wjasma und Smolensk (der Moskau-Brester
Bahn) und Minsk (der Landwarowo-Romnyer Bahn) einer-
seits und Berlin und Königsberg (der Preussischen Ost-
bahn) andererseits via Minsk-Wilna-Wirballen;
3. Moskau, Wjasma, Smolensk und Minsk (der Moskau-
Brester Bahn) und Brest (der Warschau-Terespoler Bahn)
einerseits und Berlin andererseits via Brest-Warschau-
Alexandrowo.
Personal-Nachrichten.
Deutsches Reich. Der Eisenbahn-Director bei der General-
Direction der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen, Dr. Schulz,
ist zum Geheimen Regierungsrath und Vortragenden Rath im
Reichskanzler-Amt für Elsass-Lothringen ernannt worden.
Preussen. Der Regierungs- Assessor Franz Kau th, Vorsitzen-
der der König!. Eisenbahn - Commission zu Königsberg i./Pr., ist
in gleicher Eigenschaft zur Königl. Eisenbahn - Commission in
Schneidemühl versetzt, seine bisherige Stelle dem technischen
Mitgliede der erstgenannten Commission, Eisenbahn-Bau- und Be-
triebs-Inspector August Schröder übertragen und mit den Func-
tionen des administrativen Mitgliedes derselben Commission der
bisher bei der Königl. Eisenbahn - Direction in Hannover beschäf-
tigte Regierungs - Assessor Georg Landgrebe commissarisch be-
traut worden.
Der Regierungs- Assessor J ä n i s c h , Mitgli ed der Königl. Eisen-
bahn-Direction in Elberfeld, ist in gleicher Eigenschaft zur Königl.
Eiseubahn-Direction in Hannover versetzt und mit den Functionen
des administrativen Mitgliedes der von dieser Behörde ressortiren-
den Königl. Eisenbahn-Commission in Cassel beauftragt worden.
Der Regierungs- Assessor Fritz Krönig, Mitglied der Königl.
Eisenbahn -Direction in Hannover, ist in gleicher Eigenschaft zur
Königl. Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn ver-
setzt und mit den Functionen des Vorsitzenden der von dieser
Behörde ressortirenden Königl. Eisenbahn - Commission zu Berlin
beauftragt worden.
Der bei der Königl. Eisenbahn - Direction in Elberfeld be-
schäftigte Regierungs- Assessor Hugo Thomä ist zum Mitgliede
dieser Behörde, und der bei der hiesigen Königl. Eisenbahn-Com-
mission der Ostbahn beschäftigte Regierungs-Assessor Franz Thimm
zum Mitgliede der Königl. Direction der Niederschlesisch-Märkischen
Eisenbahn ernannt worden.
Der im Ressort der Königl. Eisenbahn - Direction zu Elber-
feld beschäftigte Regierungs-Assessor Eduard Stiegejr ist unter
Ernennung zum Mitgliede dieser Behörde mit den Functionen des
administrativen Mitgliedes der Königl. Eisenbahn - Commission in
Essen betraut worden.
Der Regierungs -Assessor Dr. jur. Max Hoppe ist zum
Mitglied der Königlichen Direction der Westfälischen Eisenbahn
ernannt worden.
Der bisher bei der Oberschlesischen Eisenbahn angestellt
gewesene Königliche Eisenbahn -Baumeister Albert Blanck zu
Breslau ist in gleicher Amtseigenschaft zur Hannoverschen Staats -
Eisenbahn-Verwaltung versetzt und mit der Leitung der auf dem
Bahnhofe zu Hannover auszuführenden Bauten betraut worden.
Der bisher bei der Bergisch-Märikschen Eisenbahnverwaltung
in M.-Gladbach angestellt geweseneKönigliche Eisenbahn-Baumeister
Gustav Koch ist zum Königlichen Eisenbahn-Bau- und Betriebs-
Inspector ernannt und demselben die Stelle eines solchen bei der
Westfälischen Eisenbahn zu Hamm verliehen worden.
Dem Königlichen Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Inspector
Johannes Garcke, früher in Hamm, sind, unter Ernennung des-
selben zum Mitgliede der Königlichen Direction der Niederschlesisch-
Märkischen Eisenbahn, die Functionen des technischen Mitgliedes
bei der Königlichen Eisenbahn-Commission zu Görlitz nunmehr
definitiv übertragen worden.
Obersclilesische Eisenbahn. Directions - Mitglieder: Regie-
rungs-Assessor Erl er in Breslau scheidet auf seinen Antrag zum
1 . Mai er. aus dem Staats - Eisenbahndienst, Regierungs - Assessor
Brecht; zur Zeit in der Eisenbahn - Abtheilung des Handels-
ministeriums, zu unserer Direction versetzt; Directions-Hülfsarbeiter
von Ditfurtli, zur Zeit bei der Eisenbahn-Direction in Münster,
unserer Direction überwiesen; Eisenbahn-Baumeister Blanck von
Breslau zur Hannoverschen Staats-Eisenbahn-Verwaltung versetzt,
Eisenbahn-Bau-Inspector Jungnickel in Breslau mit der commissa-
rischen Verwaltung der Betriebs -Inspector -Stelle im technischen
Büreau des Handelsministeriums betraut.
Juristisches.
Haftpflicht der Eisenbahnen. Begriffsbestimmung des Ausdrucks:
„Betrieb einer Eisenbahn.“
Der Ausdruck: „Betrieb einer Eisenbahn“ ist § 1 des
Haftpflichtgesetzes v. 7. Juni 1871 ist nicht auf den Betrieb der
Bahn nach erfolgter Verkehrseröffnung zu beschränken; daher ist
der Unfall, welchen ein Arbeiter einer noch im Bau begriffenen
Eisenbahnstrecke dadurch erleidet, dass er von einem auf vor-
handenen Geleisen vermittelst einer Locomotive fortbewegten Ar-
beitszuge überfahren wird, als ein beim Betriebe einer Eisenbahn
stattgefundener Unfall zu betrachten. (Erk. d. App.-Ger. zu Köln
v. 5. April 1876; Rhein. Archiv Bd. 67. S. 185 ff.)
Literatur.
General-Karte von Europa, entw. u. gezeichnet von Th.
v. Bomsdorf. Verlag von K. Prochaska in Wien und Teschen.
Preis 1 Fl. Diese zu Anfang d. J. erschienene, in drei Farben aus-
geführte Karte enthält hauptsächlich die Eisenbahnen (in rother
Farbe) bei welchen die grossen Reisetouren, welche regelmässige
Anschlüsse haben, sich durch verstärkte Linien hervorgehoben
finden. Wenn auch diese Angaben über die grossen durchgehenden
Routen wohl keinen Anspruch auf Vollständigkeit machen, so wird
doch gewiss manchem Reisenden damit gedient sein, insbesondere
in den Fällen, wo die Entfernungen und annähernden Fahrzeiten
dieser grösseren Eisenbahntouren der Karte sich angedruckt fin-
den. Auch die Dampfschiff- und Kabellinien, die Staats-Grenzen
(in Oesterreich-Ungarn auch die der Kronländer), desgleichen die
grösseren Städte finden wir auf der Karte angegeben, deren
Correctheit lobend anzuerkennen ist, wenn wir auch hier und
da kleine Fehler bemerkt haben, welche bei der 2. Auflage ver-
schwinden werden. Namentlich finden wir mehrere im vorigen Jahre
eröffnete Bahnlinien nicht mit der kennzeichnenden rothen Farbe
angelegt. Der in Anwendung gebrachte kleine Masstab ist für die
Uebersicht der Eisenbahnen Mitteleuropas nicht genügend, wohl aber
für die Russlands, Schwedens, der Türkei und Spaniens und namentlich
was das Russische Eisenbahnnetz anlangt, die Karte sehr brauchbar.
Prochaska, Eisenbahn - Karte von Oesterreich-
Ungarn, 8. Jahrgang. Wien 1877. In 6 Farben, nach dem Stande
vom Januar 1877 berichtigt und wesentlich bereichert. Preis 1 Fl.
— Diese ebenfalls in derBrockhaus’schen Offizin elegant ausgeführte
Karte enthältalleimBetrieb befindlichen Bahnen Oesterreich-Ungarns
mit Angabe wichtiger Knotenpunkte und Bezeichnung der Haupt-
Routen, auf welchen Schnell- und Courierzüge verkehren, der dop-
elt- und eingeleisigen Bahnen und zwar die Linien jeder Eisen-
ahngesellschaft in besonderer Farbe. Von den in 1877 neuer-
dings eröffneten Bahnlinien finden wir auch bereits die Arad-
Korösthalbahn als in Betrieb angegeben (die Trace ist aber nicht
ganz richtig eingetragen, indem dieselbe vielmehr die Windungen
macht, welche hinsichtlich des beigedruckten Projects sich ein-
gezeichnet findet). Auch die in Bau begriffenen, die concessionir-
ten, die projectirten und die Industrie-Bahnen giebt die Karte an,
desgl. die Dampfschiffslinien und Entfernungen. — Specialkarten
der Umgegend von Wien, Budapest, Prag, Triest, Pola und Fiume,
dienen wesentlich zum Verständniss der mit einem dichtem
Eisenbahnnetz versehenen Parthien.
Auch ein Kärtchen der Eisenbahnen Ost-Europa’s und eine
Erdkarte zur Uebersicht des Schnellverkehrs ist .beigegeben;
desgl. Tabellen der Normalgebühren, der Entfernungen (Kilome-
terzeiger) ; das Betriebs - Reglement für die Beförderung von
Personen und Reisegepäck auf den 0 esterreich isch - Ungarischen
Eisenbahnen, Briefporto- und Telegraphen - Tarife , Zeit-, Weg-,
Maass- und Münz-Vergleichungstabellen , so dass wir die Karte
Eisenbahn-Reisenden bestens empfehlen können.
Dieselbe Karte als General-Karte von Oesterreich-
Ungarn in 4 Farben ausgeführt, giebt die Bahnlinien sämmtlich
in rother Farbe, die Stationen rotli unterstrichen an. Dieselbe
scheint hauptsächlich dazu bestimmt zu sein, die politische Ein-
theilung der Oesterreichisch-Ungarischen Monarchie klarzustellen,
indem neben den Grenzen der Kronländer die Sitze der Behörden
(Bezirkshauptmannschaften, Comitats- etc. Behörden) besonders
farbig hervorgehoben werden. Die Poststrassen sind blau einge-
tragen, ebenso die schiffbaren Theile der Ströme auch die Entfer-
nungen bei sämmtlichen Verkehrsstrassen in Kilometerzahlen bei-
gefügt, somit auch als Verkehrskarte gut zu benutzen. Preis 1,50 M.
Diese Karte ausgeführt in 4 Blättern (davon Nordwesten
und Südwesten in grösserem Massstabe) ist speciell als Verkehr' s-
karte von Oesterreich-Ungarn bezeichnet Die Bahngebiete
sind auch auf diesem Kartenwerk nicht durch verschiedene Farben
ausgezeichnet, sondern sämmtliche Bahnlinien durch rothe Farbe
hervorgehoben und sämmtliche Stationsnamen roth unterstrichen,
wodurch dieselben alsbald mehr in die Augen fallen. Ausser den
in Betrieb befindlichen sind auch die im Bau befindlichen Linien
361
angegeben, während die vielen Oesterreichischen Bahn-Projecte,
welche die ersterwähnte Karte enth ält, mit Recht fortgelassen wurden ,
■wogegen die Poststrassen durch blaue Farbe ausgezeichnet her-
vortreten. Die Entfernungen zwischen den Eisenbahn- und Post-
Stationen sind durch Angabe der Kilometer klargestellt, die der
ersteren in rother, der letzteren in blauer Farbe. ~ Der Preis
dieses Kartenwerks, elegant cartonnirt, beträgt 1 Fl.
Eine instructive Beigabe zu diesen Karten ist ein Verzeich-
niss aller Stationen des Post-, Eisenbahn-, Telegraphen- und
Dampfschiff-Verkehrs in Oesterreich-Ungarn mit Kilometer-Zeiger
der Eisenbahnen etc., Preis 1 Fl.
Eine andere Beigabe bildet der Kilometer-Zeiger der
Eisenbahnen in Oesterreich-Ungarn, (eine grosse Tabelle, enthal-
tend sämmtliehe Bahnen und Stationen mit Angabe der Entfer-
nungen in Kilometern.) Preis 60 Kr. Desgleichen Statistische
Tabelle der Eisenbahnen in Oesterreich -Ungarn, eine grosse
Tabelle, in welcher bei jeder Bahn, deren Länge, Anlage-Capital,
Stückwerth und Verzinsung der Titres, finanzielle Betriebsergeb-
nisse des Jahres 1874 etc. aufgeführt wird. Preis ebenfalls 60 Kr.
Die vorstehend angezeigten Karten und statistischen Werke
des Verlags von Prochaska sind sämmtlicli elegant broschirt.
Coursbuch der Deutschen Reichs - Postverwaltung. Bear-
beitet im Coursbureau des Kaiserlichen General - Postamts.
Enthaltend die Eisenbahn-, Post- und Dampfschiff-Verbindungen
in Deutschland und Oesterreich-Ungarn, sowie die bedeutenderen
Eisenbahn- und Dampfschiff -Verbindungen der übrigen Theile
Europa’s. Mit einer Eisenbahn-Uebersichtskarte von Deutschland
und den angrenzenden Ländern, sowie 19 in den Text eingedruck-
ten Kartenskizzen fremder Länder u. s. w. Berlin R. v. Decker’scher
Verlag. Preis 2 Jl
Von diesem trefflichen Coursbucb, welches in No. 12 S. 160
eingehend besprochen wurde, ist am 1. April eine neue Ausgabe
pro April und Mai erschienen, in welcher die inzwischen einge-
tretenen Fahrplan- Aenderungen sich eingetragen finden.
Die im Bau begriffenen Linien der K. Bayerischen
Staatsbahnen, März 1877.
Auf Grund des Gesetzes vom 29. Juli 1876 resp. No. 4-8
des Gesetzes vom 24. Juli 1874 werden von dem Königlich Bayeri-
schen Staat durch die Generaldirection der Königlich Bayerischen
Verkehrsanstalten (Bau-Abtheilung) folgende Linien gebaut und
zwar No. 1 — 4 als eingeleisige Secundärbahnen:
1. Weilh eim-Murnau, 21, 6 Km. lang. Baucapital im Gan-
zen 2 580 000 Jl, pro Km. 120 000 M Bauangriff Sommer 1877,
voraussichtliche Fertigstellung Herbst 1878. Die Bahn verbindet
den Markt Murnau am Staffelsee mit Weilh eim. In der Nähe
von Murnau Steinkohlengruben. Stationen ab Weilheim: Hugl-
fing 8,5 Km., Uffing 7,„ Km , Murnau 6,i Km.
2. Prien-Aschau, 10.0 Km. lang. Baucapital im Ganzen
1440 000 Jl, pro Kilometer 144 000 JA Bauangriff März 1877,
voraussichtliche Fertigstellung December 1877. Die Bahn verbin-
det Nieder- und Hobfenaschau und das obere Prienthal mit dem
Bahnnetz. Transport- Artikel : Holz aus Staats- und Privatforsten,
Bausteine, Producte des Hüttenwerkes Hammerbach. Stationen
ab Prien: Wildenwart 5,t Km., Niederaschau 4,9 Km.
3. Senden-Weissenliorn, 9.7 Km. lang. Baucapital im
Ganzen 1 200 000 ^, pro Km. 123 700 JA Bauangriff Frühjahr
1877, voraussichtliche Vollendung Sommer 1878. Die Bahn ver-
bindet die Stadt Weissenhorn mit der Kempten - Ulmer Bahn.
Transport-Artikel: Holz, Ziegeleiproducte etc. Stationen ab Sen-
den: Witzighausen 4,5 Km., Weissenhorn 5,2 Km.
4. Holenbrunn-Wunsiedel, 3,8 Km. lang. Baucapital im
Ganzen 430 000 Ji , pro Km. 113 200 Jl Bauangriff Mai 1877,
voraussichtliche Vollendung Sommer 1877. Die Bahn verbindet
die Stadt Wunsiedel mit dem übrigen Bahnnetze. Transport-Ar-
tikel: Holz, Steine. Station ab Holenbrunn: Wunsiedel 3,ä Km.
5. Schweinfurt-Arnstein-Gemünden, 51, 2 Km. lang.
Baucapital im Ganzen 13 045 700 JA, pro Km. 254 800 JA Voraus-
sichtlicher Zeitpunct der Inangriffnahme Sommer 1877. Die Acqui-
sition des Terrains wird im Frühjahr und Sommer 1877 vollzogen.
Unterbau eingeleisig, das Terrain wird für zwei Geleise erworben.
Während die unter 1 — 4 genannten Bahnen nur locale Bedeutung
haben, hat die vorliegende auch Bedeutung, für den durchgehen-
den yerkehr als Abkürzung der bestehenden Bahn von Scliwein-
furt über Würzburg nach Gemünden um 30 Km. und Entlastung
des Bahnhofes Würzburg. Der Localverkehr wird nicht unbedeu-
tend werden. Haupt-Transport-Artikel : Holz und Steine. Statio-
nen ab Oberndorf-Schweinfurt: Bergrheinfeld 6,« Km., Waigols-
hausen 4,6 Km, Mühlhausen ö,6 Km., Arnstein 6,, Km., Müdesheim
4,5 Km., Thüngen 5,0 Km., Eussenheim 7,0 Km., Gössenlieim 4,7
Km, Wernfeld 3,8 Km, Gemünden 3,) Km. Technische Schwierig-
keiten macht die Wern, welche sieben Mal in einer mittleren
Höhe von ca. 8 m zu überbrücken ist.
6. Landshut-Landau a. Isar, 41, 8 Km. lang. Baucapital
im Ganzen 10 285 700 Jl, pro Km. 246 100 Jl Bauangriff Herbst
1877, voraussichtliche Fertigstellung Sommer 1879. Der Unterbau
ist eingeleisig, Erwerbung für 2 Geleise. Die Bahn bildet ein
Verbindungsglied der Linien München-Landshut, Landau-Plattling-
Eisenstein und Plattliug-Passau. Haupt-Transport-Artikel: Ge-
treide, Torf. Die Stationen sind noch nicht definitiv bestimmt.
7. Gangkofen-Pocking, 59, 3 Km. lang. Baucapital im
Ganzen 12 634 300 JA, pro Km. 213 000 Jl Bauangriff Herbst 1877,
voraussichtliche Fertigstellung Herbst 1879. Unterbau eingeleisig,
Secundärbahn. Die Bahn bildet eine Verbindung des Rötthales
mit der Linie Plattling-Mühldorf. Haupt-Transport-Artikel: Ge-
treide, Vieh, hauptsächlich Pferde. Die Stationen sind noch nicht
definitiv bestimmt.
8. Feucht- Altdorf, 11, 5 Km. lang. Baucapital im Ganzen
1 370 000 Jl , pro Km. 119 000 JA Bauangriff Herbst 1877, voraus-
sichtliche Fertigstellung Herbst 1878. Unterbau eingeleisig, Se-
cundärbahn. Die Bahn bringt eine Verbindung von Altdorf mit
der Linie Regensburg-Neumarkt-Nürnberg. Haupt-Transport-Ar-
tikel: Holz, Hopfen, Steine. Die Stationen sind: Feucht, Winkel-
haid 7,5 Km, Altdorf 4,0 Km.
Zum Schluss geben wir noch eine Zusammenstellung der
in 1876 eröffneten und in 1877 zu eröffnenden Bahnlinien.
Im Laufe des Jahres 1876 wurden eröffnet:
a. am 2. Juli die 30, 3 Km. lange Strecke Nördlingen-Dinkels-
bühl,
b. am T. August die 8,e Km. lange Correctionsbahn von Fürth
nach Eltersdorf,
c. am 6. August die 15, 5 Km. lange Strecke Neustadt a./A.-
Windsheim,
d. am 12. November die 36, 5 Km. lange Strecke Aschaffenburg-
Miltenberg.
Im Laufe des Jahres 1877 werden folgende Linien zur Aus-
führung gelangen, über welche bereits früher ausführlich berich-
tet wurde: a. Donauwörth-Höchstädt,
b. Oberkotzau-Wunsiedel,
c. Schnabelwaid-Bayreutb,
d. Nürnberg-Schnabelwaid,
e. Hersbruck-Pommelsbrunn,
f. Plattling-Eisenstein und
g. Prien-Aschau.
Die Linie Schnabelwaid-Holenbrunn (bei Wunsiedel) befin-
det sich im vollen Baue und ist deren Eröffnung für nächstes
Jahr in Aussicht genommen. — Die Strecken Sclmabelwaid-Bay-
reuth und Wunsiedel-Holenbrunn-Oberkotzau erhalten eisernen
Oberbau nach dem System Hilf.
Gerichtliche Arrestirung von Wagen Oesterreichisch-
Ungarischer Bahnverwaltungen in Deutschland.
Wien, 1. April 1877.
Auf Grund der gegen mehrere dieser Verwaltungen anhän-
gigen Processe wegen Einlösung der Prioritäten-Coupons in Gold
werden von vielen Klägern Arrestirungen von Wagen erwirkt und
vorgenommen, welche die Eigenthümer derselben nöthigeu, den
Uebergang ihrer Wagen nach Deutschland einzustellen. Welche
Belästigung der Verkehr dadurch erfährt, bedarf keines Nach-
weises. Derselbe würde durch die deshalb an der Deutschen
Grenze nothwendigen Umladungen und den damit verbundenen
Zeit- und Kostenaufwand seinen directen Character zum grossen
Nachtheile der Bahnen und des Publicums längst eingebüsst
haben, wenn nicht die Deutschen Bahn Verwaltungen in coulanter
Weise durch Beistellung ihrer eigenen Wagen ausgeholfen und
dadurch den directen Verkehr erhalten hätten. Ob und wie lange
sie ohne Schädigung ihrer eigenen Interessen diese Aushilfen
bieten können, ist freilich eine Frage der Zeit und Opportunität:
unter allen Umständen kann nicht darauf gerechnet werden.
Wir wollen nicht die so vielfach und allseitig ventilirte
Streitfrage über die Berechtigung der Forderung, dass die bezüg-
lichen Coupons in Gold eingelöst werden sollen, nochmal discutiren :
es genüge, dass sich die Oesterreichisch-Ungarischen Bahnverwal-
tungen zur Ablehnung dieser Forderung berechtigt halten, nach-
dem sie das Capital in Silber und nicht in Gold erhielten, die
Verzinsung deshalb auch nur in Silber versprochen und die aus-
ländische Währung zur Bequemlichkeit der ausländischen Gläu-
biger nur deshalb in den Schulderklärungen angesetzt hatten,
weil dieselbe zur Zeit der eingegangenen Verpflichtung vollkommen
äquivalent mit Oesterreichischer Silberwährung war, nachträgliche
Erhöhungen des Werthes der angesetzten Münzsorten durch die
ausländische Gesetzgebung den Schuldner aber nicht benach-
theiligen können.
So lange dieser Standpunkt nicht von den Deutschen Ge-
richten eingenommen oder ein internationales Uebereinkommen
zum Schutze der den internationalen Verkehr vermittelnden,
daher, wie die Schiffe in Seekriegen, als neutral zu erklärenden
Wagen geschlossen wird, ist Selbsthilfe geboten. Die Deutschen
Bahnverwaltunge'n müssen energisch gegen solche Wagenarresti
rungen protestiren und den ihnen dadurch erwachsenden Schaden
geltend machen. Ein solcher Vorgang möge aus folgender .Erin-
nerung“ ersehen werden, welche von einer Deutschen Bahnver-
waltung über die Beschlagnahme eines Ungarischen Wagens dem
den Arrest anordnenden Gericht kürzlich überreicht wurde.
— 362
„Wir müssen zuvörderst Verwahrung dagegen einlegen, dass
gerichtliche Verfügungen der gedachten Art an Organe unserer
Gesellschaft, denen keine selbständige Verfügungsbefugniss irgend
einer Art zusteht, insinuirt werden.
Solche in den Betrieb eingreifende Anordnungen sind un-
vereinbar mit der Sicherheit des Eisenbahnbetriebes. Wir haben
deshalb Veranlassung genommen, dem Ministerium über diesen
Fall Vortrag zu halten. Nachdem indessen einmal der Wagen
angehalten worden ist, müssen wir das ergebenste Ersuchen aus-
sprechen : Das Königliche Gerichtsamt wolle gefälligst schleunigst
anderweit über diesen Wagen verfügen resp. dafür Sorge tragen,
dass derselbe sobald als möglich von unseren Geleisen entfernt
wird.
Die Verhältnisse unseres Bahnhofes sind so beschränkt, dass
sie ein längeres müssiges Stehen des Wagens auf den Geleisen
nicht gestatten, sondern eine tliunlichst schnelle Weiterschaffung
der Fahrzeuge fordern.
Ausserdem können wir uns nicht für rechtlich verpflichtet
erachten, im Interesse Dritter den Wagen auf unbestimmte Zeit
hier aufzustellen und in Obhut zu nehmen.
Im Uebrigen können wir nicht unterlassen, ergebenst zu be-
merken, dass unseres Erachtens jede Beschlagnahme und Verfü-
gung den zu arrestirenden Gegenstand speciell bezeichnen muss.
Die oben erwähnte Arrestverfügung enthält aber weder die
Angabe der bestimmten Nummern der Wagen, welche mit Be-
schlag belegt werden sollen, noch die Angabe des Ortes, wo die-
selben stehen. Wir müssen gegen die Arrestirung in der gene-
rellen Ausdehnung Protest erheben und stellen die Rechtmässig-
keit der Verfügung wegen der angedeuteten Unvollständigkeit in
Abrede,
Da -wir nun genöthigt sind, den Wagen bis auf Weiteres
anzuhalten , so beanspruchen wir ein Standgeld von 15 pro
Wagen und Tag, und ferner, da wir nicht nur der Wageneigen-
thümerin conventionsmässig eine Zeitmiethe und eine Verzöge-
rungsgebühr zu zahlen haben, sondern auch den Versendern
für die Innehaltung der Lieferfristen und etwaige Beschädigun-
gen des Frachtgutes Ersatz der uns erwachsenden Kosten schul-
den , so verlangen wir ferner , dass uns der Arrestwerber für
allen Schaden aufkommt, welcher uns durch die Arrestirung ent-
steht; namentlich für die Verluste an Fracht, welche uns da-
durch zugefügt werden, dass die verklagten Eisenbahn - Gesell-
schaften genöthigt werden, die von ihnen originirenden Güter-
transporte unseren Linien zu entziehen und anderen Bahnen
zuzufuhren. Wir werden diese Schäden später liquidiren und
verlangen , dass uns eine Sicherheit für unsere Ansprüche ge-
leistet wird.
Wir bemessen dieselbe auf M. 30 000 und berufen uns in
Bezug für die Angemessenheit dieser Forderung auf die zu re-
quirirende amtliche Auskunft.
Jedenfalls erheben wir Protest dagegen, dass der Erlös für
den Wagen ausgeschüttet wird, bevor die diesseitigen Ansprüche
befriedigt worden sind.“
Es dürfte schwer halten , diesen begründeten Argumenten
noch weitere hinzuzufügen. Wir verkennen nicht die juristische
Anfechtbarkeit einiger derselben: wird aber nicht nach partikular
processualen Normen , sondern nach allgemein gültigen Rechts-
grundsätzen, nach dem jus gentium vorgegangen, so muss die
protestirende Bahn auch damit durchdringen. Jedenfalls verdient
ihr energisches Auftreten für das Interesse einer ihr fast frem-
den Verwaltung die höchste Anerkennung.
Einnahmen der Bayerischen und Pfälzischen Bahnen.
CD '
bß
a
Befördert wurden
Die Einnahme betrug
Bezeichnung
c
scS
Personen
Güter
im Pers.-Verk.
im Güterverk.
an Extraord.
in Summa
in Summa
’z
der
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.<!>
2
ci
Eisenbahnen
-4-J
CD
w
im
Ganzen
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Kilom.
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Kilom.
im
Ganzen
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Kilom.
im
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im
Ganzen
pro
Kilom.
im
Ganzen
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Kilom.
im
Ganzen
pro
Kilom.
bl
Kilom.
Anzahl
Anzahl
Kilogr.
Kilogr.
Jl
Jl
Jl.
Jl
ji
Jl
ji
Jl
Bayer. | ?°V‘
Staatsb. y Jau lg77
}
834 583
516 855 760
1 614 313
4 043 704
5 658 017
67 252 114
1
>3598
823 258
—
492 124 540
—
1 515 466
—
3 909 347
—
—
—
5 424 813
—
72 676 927
—
)
775 277
—
446 966 690
—
1 471 849
—
3 623 185
—
—
—
5 095 034
—
5 095 034
—
Ludwigsb. (Not. 1876
)
93 249
15 438
1 640 000
271523
19 325
3 200
1558
258
511
84
21394
3 542
253 289
41 935
2
(Nürnberg-^ Dec. 1876
7 6>(n
100 296
16 605
1 680 000
278145
21097
3 498
1 134
187
597
99
22 828
3 779
276 117
45 714
Fürth) (Jan.1877
88 641
14 675
1 777 000
293046
18 532
3 068
1 682
278
254
42
20 468
3 388
20 468
3 388
3
Pfälzische / Dec. 1876
| 573
351 379
613
280 245 635
489085
299 865
523
1 033 417
1 804
1 333 282
2 327
12 930 845
22 967
Bahnen \ Jan. 1877
323 358
564
251 773 190
439395
233 514
408
766 652
1338
—
—
1 000 166
1 746
—
—
— st. — Riga-Dünaburg-er Eisenbalm. (Geschäftsbericht pro güter, 2348 Stück Vieh, 194 Equipagen, 102 Militärfuhrwerke,
1876.) Der Betrieb auf dieser Bahn während des Jahres 1876 hat 2 318 185 Pud Dienstgut Gegen das Vorjahr weniger 39 593 Per-
sicli unter den andauernd ungünstigen Handelsverhältnissen
nicht auf den Umfang früherer Jahre zu heben vermocht. In der
ersten Hälfte des Jahres übte die schlechte Ernte des Vorjahres
ihre schlimme Nachwirkung und in der zweiten Hälfte, als der
Eisenbahnverkehr sich wesentlich zu beleben anfing, traten die
politischen Verhältnisse des Reiches hemmend entgegen und be-
schränkten empfindlich die freie Bewegung auf den Eisenbahnen.
Dazu geschah es noch, dass der ungewöhnlich früh eintretende
Winter vorzeitig den Rigaer Hafen durch Eis verschloss und da-
mit dem Export-Verkehr Einhalt gebot. Der Mangel eines eis-
freien Vorhafens musste abermals lebhaft empfunden werden.
Endlich nöthigten die Concurrenz-Verhältnisse, auf nicht unwe-
sentliche Reductionen im Tarife Bedacht zu nehmen, wodurch
der durchschnittliche Frachtertrag des Jahres 1876 pro Pud
sich noch niedriger als im Jahre vorher herausstellte.
Mussten unter solchen Umständen einerseits die Einnah-
men empfindlich gedrückt werden, so traten andererseits selbst
noch recht bedeutende Mehrausgaben hinzu durch die ausseror-
dentlich ungünstigen Cours-Verhältnisse, wodurch die iu der Ver-
waltung anderweitig erstrebten Ersparnisse wiederum absorbirt
worden sind.
Die Fahrbetriebsmittel bestanden am Schlüsse des Berichts-
jahres aus 71 Locomotiven (um 8 mehr als in 1875), 76 Personen-
wagen mit 2292 Plätzen und 1507 Güterwagen mit zusammen
929 000 Pud Tragfähigkeit. Die Locomotiven haben 839 962 Werst
(davon 813 222 Nutzwerst) zurückgelegt.
Befördert wurden: 458 697 Personen, 114 152 Pud Gepäck,
2686 Pferde, 1441 Hunde, 92 717 Pud Eilgut, 31849 733 PudFraclit-
sonen und 199 562 Pud Guter.
Auf der Hauptbahn hat durchschnittlich zurückgelegt jeder
Reisende 91, t Werst, jedes Pud Gut 179 Werst und ertragen er-
sterer 1,24 Rubel, letzteres 4,S6 Kop.
Die Einnahmen haben ergeben : Personenverkehr 476 178
Rbl., Güterverkehr 1 418 539 Rbl., Verschiedenes 151 263 Rbl.,
zusammen 2 045 980 Rbl., pro Werst Bahnlänge 9560 Rbl., pro
Nutzwerst 2,51 Rbl
Gegen das Vorjahr haben sich die Einnahmen um 89 649
Rbl. gemindert und sind gegen das Budget um 351 019 Rbl.
zurückgeblieben.
Die Ausgaben waren: Allgemeine Verwaltung 721 312 Rbl.,
Bahnverwaltung 82 803 Rbl., Unterhaltung der Bahn und Gebäude
392 851 Rbl., Betriebsverwaltung 263 676 Rbl., Transportmittel 409 370
Rbl., zusammen 1 870 012 Rbl. Gegen das Vorjahr weniger um
12 570 Rbl., jedoch gegen das Budget mehr um 102 612 Rbl.
Die reinen Betriebsausgaben stellen sich auf 1 287 778 Rbl., pro
Werst Bahnlänge 6017 Rbl., pro Nutzwerst 1,58 Rbl. und 62, 94 pCt.
der Einnahme (im Vorjahre 63„3 pCt.).
Die Rein - Einnahme beziffert sich auf 175 967 Rbl., um
77 079 Rbl. geringer als im Vorjahre.
Die gemeinsame Pensions- und Unterstiitzungs - Gasse der
Beamten der Riga - Dünaburger und Dünaburg - Witebsker Eisen-
bahn zählte am Schlüsse des Jahres 1876 1327 Mitglieder und
hatte einen Vermögensbestand von 371 648 Rbl. Die Arbeiter-,
Kranken- und Sterbe-Casse. zählte 353 Mitglieder und hatte ein
Vermögen von 2314 Rbl.
363
OFF
(Nach Schluss dar Redaction •ingugangen.)
Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn.
1. Der Frachtzuschlag für Pflasterstein-
transporte in Wagenladungen von je
10 000 Kilogramm von Gommern nach
Blumenberg und Langenweddingen ist
mit dem 15. v. M. in Wegfall ge-
kommen.
2. Mit dem 20. März 1877 ist der Nach-
tragi zum Special-Tarif für den Trans-
port von Holz und Braunkohlen zwi-
schen Völpke etc. und Magdeburg-
Halberstädter Stationen in Kraft ge-
treten.
Berlin, den 3. April 1877. Directorium
der Berlin - Potsdam - Magdeburger Eisen-
bahn - Gesellschaft, zugleich Namens des
Directoriums der Magdeburg-Halberstädter
Eisenbahn-Gesellschaft. (1560)
Hannover - Bayerisch - Oesterreichisclier
Verband. Vom l.Maic. ab wird zwischen
Eisenach einer-, Würzburg anderseits
ein directer Personen- und Gepäck-Ver-
kehr via Bebra-Gemünden zur Einführung
gebracht.
Die bezüglichen Billet- und Gepäck-
taxen können bei genannten Stationen
eingesehen werden. Frankfurt a|M„ den
5. April 1877. Kömgliche Eisenbahn-Di-
rection : Namens der betheiligten V er-
waltungen. (1562)
IZIELLE ANZEIGEN.
Holländischen Eisenbahn (Linie Amster-
dam - Leiden - Haag - Rotterdam).
Berlin, den 10. April 1877.
Die geschäftsführende Direction des Vereins.
Fournier.
1 . Betriebsstörungen.
Verein Deutscher Eisenbahn- Verwaltungen.
Nach der Mittheilung der Betriebs-Direc-
tion der Kronprinz R u d o 1 f - B a h n
ist inFolge von Berglehnen- Abschwemnnm-
gen zwischen den Stationen Weissenbach
und Grossreifling der Frachtenverkehr vom
7. bis 8. und" vom 17. bis 18. März d. J.
unterbrochen gewesen.
Berlin, den 6. April 1877.
Die geschäftsführende Direction desVereins
Fournier
Schweizerische Nationalbahn. In Folge
einer Dammrutschung bei Station Ossingen
musste der Güterverkehr zwischen Ossingen
und Winterthur vom 1. April Morgens
an bis 2. April Mittags gänzlich eingestellt
werden. Direction.
2. Fahrplan-Aenderungen.
Magdeburg-Hai’: erstadt. Vom Sonntag,
den 15. d. Mts. ab, treten auf der Bahn-
strecke Magdeburg-Thale folgende Verän-
derungen des jetzigen Fahrplans in Kraft:
1. Die gemischten Züge No. 103 von
Oschersleben nach Thale und No. 232 von
Oscherslebeu nach Magdeburg werden
aufgehoben.
2. Dagegen werden zwischen Magde-
burg und Thale die Personenzüge 103
und 104 mit 1., II. und 111. Wagenclasse
wie folgt befördert:
Zug 103
Abfahrt von Magdeburg .
„ „ Langenweddingen
„ „ Blumenberg
„ „ Hadmersleben
„ „ Oschersleben
„ „ Nienhagen
Ankunft in Halberstadt
Abfahrt von Halberstadt
„ „ Wegeleben
„ „ Ditfurt .
„ „ Quedlinburg
„ „ Neinstedt
Ankunft in Thale . .
Zug 104
Abfahrt von Thale . .
„ „ Neinstedt
„ „ Quedlinburg
„ „ Ditfurt .
„ „ Wegeleben
Ankunft in Halberstadt
Abfahrt von Halberstadt
„ „ Nienhagen .
„ „ Oschersleben
„ „ Hadmersleben
„ „ Blumenberg
„ ,, Langenweddingen
„ „ Dodendorf
Ankunft in Magdeburg
Magdeburg, den 7. April 1877.
Voriu.
9,io
9, „6
9. «
9,5*
R’,10
10, 4i
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10,5}
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1 1,13
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1 1,37
11,50
Vorm.
9,40
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9,50
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10,3,
10,5*
11,0
ll,2l
H-34
11-43
1 1,5*
12,13
Direc-
torium.
(1559)
Berlin-Hamburger Eisenbahn. Für den
directen Transport von Braunkohlen und
Briquets ab Station Senftenberg der Ber-
lin-Görlitzer Eisenbahn nach diesseitigen
Stationen etc. ist ein neuer Tarif erschie-
nen, welcher in unseren resp. Güter -Ex-
peditionen zu haben ist. Berlin und Ham-
burg, den 7. April 1877. Direction. (1561)
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Am 1. Maier, tritt zum diesseitigen
Localtarif ein Nachtrag in Kraft, welcher
Bestimmungen, betreffend die Beförde-
rung von Vieh über die Cüstriner Verbin-
dungsbahn enthält. Breslau, den 6. April
1877. Directorium. (1558)
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Am 10. April er. tritt für den Ver-
kehr zwischen der Königlich Nieder-
sclilesich-Märkischen und der diesseitigen
Eisenbahn ein neuer gemeinschaftlicher
Tarif für Roheisen etc. in Kraft, welcher
theilweise ermässig:te Frachtsätze für ge-
nannte Artikel bei Aufgabe in Quantitäten
von mindestens 1000 Kilogr. pro Wagen
und Frachtbrief enthält. Breslau, den 6.
April 1877. Directorium. (1557)
Bahn-Eröffnungen.
Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen.
Nach der Mittheilung der General-
Direction der Betriebs-Gesellschaft der
NiederländischenStaatsb ahnen wird
deren unweit Mallegat beginnende, über
die Kunstbauten der Maas (ohne Zwischen-
station) nach Rotterdam führende Bahn-
strecke, 5,55 Kilom. lang, am 1. Mai d. J.
dem öffentlichen Verkehre übergeben wer-
den. In Rotterdam hat diese Strecke un-
mittelbare Schienen-Verbindung mit der
3. Auslösungen.
Breslan-Scliweidnitz-Freiburger Eisenbahn. Bei der am heutigen Tage erfolgten
Ausloosung von Prioritäts-Actien und Obligationen der Breslau-Schweiduitz-Freiburger
Eisenbahn-Gesellschaft wurden gezogen:
a) 33 Stück Prioritäts-Actien (vom Jahre 1844) ä 200 Thlr. = 600 Ms und zwar No.
25 34 170 200 212 244 261 356 379 386 494 536 646 653 691 711 922 977 992 1003
1011 1037 1133 1142 1194 1247 1340 1407 1592 1635 1684 1772 1892.
b) 83 Stück Prioritäts-Obligationen vom Jahre 1851 (Litt. A.)
ä 100 Thlr. = 300 M und zwar No.
78 123 269 537 580 714 723 753 798 839 1017 1028 1067 1097 1192 1222 1340 1537
1693 1699 1721 1947 1981 2048 2141 2199 2276 2330 2572 2639 2770 2801 2855 2921 3172
3188 3196 3237 3409 3421 3453 3631 3785 3848 3894 3995 4061 4085 4092 4131 4360 4416
4500 4716 4724 4747 4850 4948 5003 5035 5071 5133 5300 5461 5538 5565 5674 5864 5870
5936 5937 6051 6125 6165 6257 6354 6397 6407 6436 6478 6717 6816 6914.
c) 91 Stück Prioritäts-Obligationen Litt. B. (vom Jahre 1855)
ä 100 Thlr. = 300 M und zwar No.
80 94 187 254 266 316 643 681 685 1108 1193 1237 1239 1259 1305 1319 1489 1556
1639 1810 1854 2006 2014 2112 2177 2280 2339 2345 2390 2480 2670 2687 2872 2957 3394
3450 3468 3623 3671 3740 3783 3891 3893 4194 4319 4420 4507 4788 4915 4956 5054 5112
5154 5254 5262 5269 5341 5385 5386 5387 5388 5550 5580 5713 5868 6022.6316 6393 6506
6523 6542 6644 6697 6794 6811 6953 6970 7019 7059 7099 7123 7292 7402 7454 7455 7456
7572 7601 7870 7916 7938.
d) 63 Stück Prioritäts-Obligationen Litt. C. (vom Jahre 1854)
ä 100 Thlr. = 300 M und zwar No.
150 211 296 562 564 683 689 993 1003 1144 1254 1274 1399 1481 1534 1546 1783 1839
1841 1844 1846 1873 2012 2060 2266 2390 2465 2523 2542 2627 2729 2765 2800 2908 3023
3150 3170 3366 3405 3433 3478 3515 3530 3662 3678 3682 3910 3999 4217 4252 4293 4319
4595 4642 4669 4678 4808 5100 5244 5514 5740 5786 5985.
e) 8 Stück Prioritäts-Obligationen Litt. D. (vom Jahre 1858)
ä 500 Thlr. = 1500 M und zwar No.
6 69 246 274 327 616 709 760.
f) 34 Stück Prioritäts-Obligationen Litt. D. (vom Jahre 1858)
ä 100 Thlr. = 300 M und zwar No.
853 921 1059 1164 1308 1339 1345 1430 1506 1535 1618 1620 1972 1993 2045 2091 2129
2206 2335 2410 2820 3035 3102 3125 3178 3202 3348 3473 3515 3555 3586 3604 3671 3716.
g) 11 Stück Prioritäts-Obligationen Litt. E. (vom Jahre 1861) und zwar No.
79 327 368 401 429 443 474 567 621 686 866.
h) 15 Stück Prioritäts-Obligationen Litt. E. (vom Jahre 1861)
ä 100 Thlr. = 300 Ms und zwar No.
1460 1492 1870 2015 2275 2427 2441 2470 2474 2723 2817 2855 2928 3093 3110.
i) 12 Stück Prioritäts-Obligationen Litt. F. (vom Jahre 1866)
ä 500 Thlr. = 1500 Ji und zwar No.
87 192 205 383 608 914 1017 1019 1032 1038 1391 1481.
k) 40 Stück Prioritäts-Obligationen Litt. F. (vom Jahre 1866)
ä 100 Thlr. = 300 M und zwar No.
1621 1771 1805 1903 2595 2603 2714 3123 3329 3365 3369 3406 3651 3764 4002 4043
4834 5016 5018 6109 5317 5447 5860 5996 6086 6121 6218 6253 6367 6445 6829 7009 7187 7190
7197 7252 7270 7440 7474 7499.
364
1) 4 Stück Prioritäts-Obligationen Litt. G. (vom Jahre 1868)
ä 1000 Thlr. 3000 Jl und zwar No.
1 1 T 2)1 475 668.
m) 17 Stück Prioritäts-Obligationen Litt. G. (vom Jahre 18G8)
ä 500 Thlr. = 1500 Jl und zwar No.
776 843 1232 1240 l6-24 1627 1643 1902 2505 2563 2666 2713 2718 2958 3130 3131 3651.
n) 52 Stück Prioritäts-Obligationen Litt. G. (vom Jahre 1868)
ä 100 Thlr. = 300 Jl und zwar No.
3938 3939 4061 4457 4821 4896 5151 5159 5217 5218 5413 5426 5647 5656 5991 6402
6500 6557 6599 6019 6740 6815 7130 7283 7489 7672 8072 8073 8527 8628 8648 8732 8733 9038
9082 9871 9890 9917 10027 10239 10337 10458 10615 10989 11211 11305 11345 11480 11580
11754 11964 12637.
Die Inhaber dieser Prioritäts-Actien resp. Obligationen werden aufgefordert, die-
selben gegen Empfang des Nomiualwerthes am 2. Juli d. J. an unsere" Haupt -Casse
hier abzuliefern.
Da vom 1 Juli d. J. ab die Verzinsung der ausgeloosten Prioritäts-Actien und
Obligationen aufhört, sind die noch nicht fälligen Zins-Coupons mit abzuliefern. Geschieht
dies nicht, so wird der Betrag derselben vom Capitale gekürzt.
Ausserdem sind von früher ausgeloosten Prioritäts-Actien und
Obligationen noch nicht eingeiöst worden und werden zur Einlösung
wiederholt aufgerufen:
Aus dem Jahre 1870.
Die Prioritäts-Obligationen Litt. D. ä 100 Thlr. = 300 Jl, No. 2304 2423 3066.
Aus dem Jahre 1871.
Die Prioritäts-Obligationen Litt. D. ä 100 Thlr. = 300 Jl, No. 2380 2834 3727.
Aus dem Jahre 1872.
Die Prioritäts-Obligationen vom Jahre 1851. (Litt. A.) ä 100 Thlr. = 300 Jl,
No. 114 773 2673 4062 6520.
Die Prioritäts-Obligation Litt. E. ä 500 Thlr. = 1500 Jl, No. 932.
Aus dem Jahre 1873.
Die Prioritäts-Obligationen vom Jahre 1851. (Litt. A.) §ä 100 Thlr. = 300 Jt,
No. 942 2033 2502 3528 3870 5000.
Die Prioritäts-Obligation Litt. B. ä 100 Thlr. = 300 Jl, No. 3220.
„ „ „ „ D. ä 500 Thlr. = 1500 JL, No. 634.
„ „ Obligationen „ D. ä 100 Thlr. = 300 Jl, No. 884 1046 2867 3268.
„ „ Obligation „ F. ä 100 Thlr. = 300 Jl, No. 2073.
Aus dem Jahre 1874.
Die Prioritäts-Actieu ä 200 Thlr. = 600 JL, No. 746 1377.
„ „ Obligationen vom Jahre 1851. (Litt. A.) ä 100 Thlr. = 300 Jl,
No. 28 930 1335 1373 2486 4192 4529 5010.
Die Prioritäts-Obligationen Litt. B. ä 100 Thlr. = 300 Jl , No. 3302 3995 5015 5751
6495 7110 7295 7516 7700 7910.
Die Prioritäts-Obligation Litt. D. ä 100 Thlr. = 300 ,//, No. 2441.
„ „ Obligationen Litt. E. ä 500 Thlr. = 1500 Jl , No. 306 326 888.
E. ii 100 Thlr. - 300 Jl, No. 2109 2213.
ä 100 Thlr. == 300 Jl, No. 4843.
G. ä 500 Thlr. = 1500 Jl, No. 3524.
„ „ Obligationen Litt. G. a 100 Thlr. = 300 Jt. , No. 8537 8570 9998 11518
12556 12624 12666.
Aus dem Jahre 1875.
Die Prioritäts-Actien ä 200 Thlr. = 600 Jl, No. 179 857.
„ „ Obligationen vom Jahre 1851. (Litt. A.) ä 100 Thlr. = 300
No. 127 182 312 317 567 1134 2297 2395 3326 3893 3912 4272 4357 4899 6668.
Die Prioritäts-Obligationen Litt B. ä
2462 2582 2972 5430 5460 5466 6067 7043.
Die Prioritäts - Obligationen Litt. C.
Obligation Litt. F.
Jl ,
100 Thlr. = 300 Jl., No. 1301 2296 2303 2307
ä 100 Thlr.
300 Jl No. 14 499 3124 3725
4070 4782.
„ „ „ „ D. ä 100 Thlr. = 300 Jl No. 2005 2504.
„ „ „ „ E. ä 500 Thlr. = 1500 Jl No. 892 1078.
„ „ „ „ E. ä 100 Thlr. = 300 Jl No. 1342 1569 1912
2411 2725.
„ „ Obligation „ G. ä 1000 Thlr. = 3000 Jl No. 90.
„ „ „ „ G. ä 500 Thlr. =■ 1500 JL No. 2694.
„ „ Obligationen „ G. ä 100 Thlr. = 300 Jl No. 6875 7208 7326 8054
8100 8244 8529 8647 8675 9977 10555 10623 10866 10990 11253.
Aus dem Jahre 1876.
Die Prioritäts-Actien ä 200 Thlr. = 600 Jl No. 1271 1280 1284.
„ jf„ Obligationen vom Jahre 1851 (Litt. A.) ä 100 Thlr. =f 300 Jl No. 425
858 1506 1764 1884 1966 2236 2411 2566 2981 3549 3554
4030 4417 5028 5267 5481 5908 6355.
„ „ „ Litt. B. ä 100 Thlr. = 300 Jl No. 274 1199 1915 2072
2099 2526 3681 4704 4942 4962 5080 5416 5456 5799
5957 6366.
„ „ „ Litt. C. ä 100 Thlr. = 300 Jl No. 153 187 677 1316
1410 1455 2426 2587 3126 4870 4956 4969 5216 5258.
„ „ „ Litt. D. ä 500 Thlr. = 1500 Jl No. 11 688.
„ „ „ „ D. ä 100 Thlr. = 300 Jl No. 1030 2604 3593.
„ „ „ „ E. ä 500 Thlr. = 1500 Jl No. 78 504 1096,
„ „ „ „ E. ä 100 Thlr. = 300 Jl No. 1278 1611 1631 3053.
„ „ Obligation „ F. ä 500 Thlr. — 1500 Jl No. 1121.
„ „ „ „ F. ä 100 Thlr. = 300 Jl No. 1802.
G. ä 1000 Thlr. = 3000 Jl No. 24.
G. ä 500 Thlr. = 1500 Jl No. 1545 3157 3299
8637 10132 10261
Directorium.
Obligationen
10345 11417 11579
G. ä 100 Thlr. =
12008 12161 12518.
3340 3341 3360.
300 Jl No. 5188 5527 8590
Breslau, den 4. April 1877.
(1651)
i. (xeneral-Yersamniluugen.
y\ aagthalbalm. Der Unterzeichnete Di-
rectionsrath beehrt sich, die Herren Ac-
tionäre der Waagthalbahn zur fünften
ordentlichen General - Versamm-
lung, welche Sonntag, den 6. Mai 1.
J. um 11 Uhr Vormittag, im Sitzungs-
saale der Gesellschaft zu Pressburg (Fi-
scherthor, neues Sparkassagebäude) statt-
finden wird, hiermit einzuladen.
Gegenstände der Verhandlung sind:
1. Bericht des Directionsrathes über die
Geschäftsgebahrung und die Jahres-
rechnung (Bilanz) für das Jahr 1876.
2. Bericht des Aufsichtsrathes über die
Prüfung der Rechnungen des abge-
laufenen Jahres. — Ertheilung des
Absolute riums an den vormaligen
Verwaltung- (nunmehrigenDirections-)
rath und Direction.
3. Mittheilungen über die Verwendung
des Reinerträgnisses und Bestimmung
der Präsenzmarken, sowie derßezüge des
Aufsichtsrathes für das laufende Jahr.
4. Ergänzungswahlen von zwei Mitglie-
der des Directionsrathes.
5. Bericht des Directionsrathes in Ange-
legenheit der Unificirung der schwe-
benden Schulden.
6. Mittheilungen über Fortsetzung des
Baues, eventuell Geldbeschaffung und
Bauvergebung.
Gemäss des § 34 der Gesellschafts-Sta-
tuten *) wollen jene Herren Actionäre,
welche dieser General-Versammlung bei-
zuwolmen beabsichtigen , ihre Actien
längstens bis 22. April 1877 bei nacli-
verzeichneten Depotstellen hinterlegen und
dafür unter Einem die auf ihre Namen
lautenden Legitimationskarten, in Empfang
nehmen und zwar
in Press bürg: bei der Hauptkassa der Ge-
sellschaft (neues Sparkassagebäude);
in Budapest: beim Verkehrs - Inspecto-
rate der Waagthalbahn (Ofen. Fischer-
stadt No. 36, 1. Stock, im Directions-
gebäude der Ung. Nordostbahn);
in Wien: beim Bankhause Theodor Edl
jun. (IX. Bez. Peregringasse No. 2)';
in Breslau: bei der Breslauer Disconto-
bank Friedenthal & Co.
Abwesende können sich gemäss § 35
der Statuten mittelst Vollmacht durch
stimmberechtigteActionäre vertreten lassen
Die deponirten Actien können gegen
Rückgabe der Erlagsbestätigungen nach
abgehaltener General - Versammlung bei
der betreffenden Erlagstelle wieder in
Empfang genommen werden. Pressburg,
am 29. März 1877. Der Directionsrath der
Waagthalbahn. (Nachdruck wird nicht
honorirt.) (1537)
*) § 34 der Gesellschafts-Statuten lautet :
„Der Besitz von Actien im Nominahverthe
von 3000 Guldeu berechtigt zu einer Stimme.
— Zur Ausübung dieses Rechtes wird er-
fordert, dass die Actie sammt den nicht
fälligen Coupons und Talons oder der, in
Gemässlieit des § 24 behobene Erlagschein
über die Deponiruug der erforderlichen An-
zahl von Actien längstens 14 Tage vor dem
Zusammentritte der General - Versammlung,
bei der Kassa der Gesellschaft oder an den,
vom Directionsrathe bezeichneten Orten des
In- und Auslandes hinterlegt werden.
„Den Actionären, welche in Gemässheit
der vorstehenden Bestimmungen ihre Actien,
beziehungsweise den Erlagschein rechtzeitig
deponirt haben, werden Legitimationskarten
zum Eintritte in die Versammlung ausgefer-
tigt. — Auf diesen Karten ist die Anzahl
der deponirten Actien und der, dem Depo-
nenten gebührenden Stimmen zu verzeichnen.
„Die deponirten Actien oder Erlagscheine
bleiben bis nach abgehaltener General- Ver-
sammlung hinterlegt.“
(Fortsetzung der offic. Anzeigen im Beiblatt
S. 370 fg )
Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Y* rh ut wörtlicher Redaoteur: Dr. Jur. Wilh. Koch an Berlin (Redactionsbureau : Anhaltcrstr. 0). - Commlssion&r : Adolph ftefolahttftr au Leipzig. - Druck Ton H- 8. Hermann in Berlin. Beuthfltr. &
365
Beilage ZU No. 29. Berlin, am 13. April 1877.
Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
NOTIZEN über neue Tarife und Tarifänderungen
pro März 1877.
I. Localtarife.
n. Tarife für directe Yerkehre mit besonderem Namen*). .
HI. Tarife für andere directe Yerkehre.
A. Für Verkehre innerhalb des Deutschen Reiches
einschl. Luxemburg.
1) östliche und nördliche Bahnen**), sowohl unter sich als
mit den unter 2 und 3 bezeichneten Bahnen.
2) Mittel- und Westdeutsche Bahnen f), sowohl unter sich
als im Verkehr mit den süddeutschen Bahnen.
3) Süddeutsche Bahnen ff) unter sich.
B. Für Verkehre innerhalb Oesterreich - Ungarns.
1) innerhalb des Österreichischen Staatsgebietes.
2) innerhalb Ungarns.
3) im gemeinschaftlichen Verkehre zwischen Oesterreich -
Ungarn.
C. Für Verkehre zwischen Deutschland und Oester-
reich-Ungarn.
1) Verkehr der Deutschen Seeplätze etc.
2) die übrigen Verkehre.
D. Für Verkehre zwischen Deutschland und Oester-
reich-Ungarn einerseits und benachbarten Län-
dern andererseits.
IY. Specialtarife für bestimmte Transportartikel.
(Bei den Tarifänderungen sub II, UI und IV ist in Paranthese die Bahnverwaltung bezeichnet, von deren Expeditionen der betreffende
Tarif oder Tarifnachtrag abgegeben wird.) .
*) Unter diesen Tarifen sind auch solche zu suchen, welche mit Rücksicht auf das von ihnen beherrschte Verkehrsgebiet
unter III Aufnahme gefunden haben würden.
**) Hierzu werden gerechnet: Altona-Kieler, Berlin -Hamburger, Berlin-Stettiner, Breslau-Schweidnitz-Freiburger, Breslau-War-
schauer, Eutin-Lübecker, Glückstadt-Elmshorner, Lübeck-Büchner, Marienburg-Mlawkaer, Mecklenburgische, Niederschle-
sisch-Märkische, Oberschlesische, Oels-Gnesener, Oldenburgische, Ostbahn, Ostpreussische Südbahn, Posen-Kreuzburger,
Rechte-Oder-Ufer und Tilsit-Insterburger Bahn.
f) Die unter **) und ff) nicht genannten Bahnen.
ff) Hierzu werden gerechnet: Badische, Bayerische, Elsass-Lothringische, Hessische Ludwigsbahn, Hamburger, Kirchheimer
Ludwigsbahn, Main-Neckar-Bahn, Pfälzische, Saarbrücker etc. und Württembergische Bahn.
„Yacat- Anzeigen“ theilten folgende Verwaltungen mit:
Altona-Kieler Bahn. Nordhausen-Erfurter Bahn.
Main-Neckar-Bahn. Saal-Eisenbahn.
Mecklenburgische Friedrich-Franz Bahn. Erzherzog Albrechtbahn.
Kaschau-Oderberger Bahn.
NB. Diejenigen Notizen, welche in vormonatlicher Uebersicht nicht mehr Aufnahme gefunden haben und desshalb
hierunter verzeichnet sind, werden durch ein neben angebrachtes f kenntlich gemacht.
I.
f Berlin-Dresden. Nachtrag I gültig vom 1/2. c. ab. Ent-
hält anderweite Bestimmungen zum Betriebs-Reglement für die
Eisenbahnen Deutschlands, Tarifvorschriften, Classificationsände-
rungen und anderweite Tarifsätze des Specialtarifs HI.
Berlin-Hamburger Eisenbahn. Nachtrag XIX v. 1|3. 77 zum
Tarife v. 1/3. 73 enthält: 1. Ergänzung der Specialbestimmungen
des Betriebs-Reglements; 2. Tarifbestimmung; 3. Classifications-
Aenderungen.
Nachtrag XX v. 20l3. 77 enthält: 1. Ermässigte Transportsätze
für lebende Thiere; 2. Bestimmungen über die theilweise Aufhe-
bung des procentualen Frachtzuschlags und sonstige Frachter-
mässigungen; 3. Aenderungen des Nebengebühren-Tarifes für die
Station Lüneburg; 4. Classificationsänderungen.
Berlin -Potsdam-Magdeburger Eisenbahn. Nachtrag XXV
v. 1| 3. 77 zum Tarif v. 20|9. 71 enthaltend: Aenderungen resp.
Ergänzungen der Waaren-Classification, Wegfall des Frachtzuschlags
für fa<jomrtes Eisen und Stahl etc. sowie für Knochen rohe und
gestampfte, Knochenschrot und Knochenasche, Ausnahme-Tarif-
sätze für Rohzuckertransporte im Verkehre zwischen verschiede-
nen Stationen.
Breslau-Schweidnitz-Freiburger E. Neue Tariftabelle für die
Station Cüstrin v. 10/3. 77 enthaltend zum Theil ermässigte
Frachtsätze.
Die in den Nachträgen II und IV enthaltenen Verschiffungs-
Frachtsätze bleiben bis auf Weiteres mit Vorbehalt jederzeitigen
Widerrufs in Kraft. Der Ausnahmetarif für Niederschlesische
Steinkohlen bleibt gleichfalls bestehen.
Im Uebrigen wird die Tariftabelle der Station Cüstrin
v. 2|1. 75 mit den dazu erschienenen Nachträgen aufgehoben.
Für künstliche Düngungsmittel, Brennholz, Düngekalk, Gas-
kalk und Phosphorit kommen die Ausnahmetarife v. 1|4. 75 zur
Anwendung.
Der Artikel Eisen, fa<?onirtes, auch Eisenblech etc. tarifirt
im Verkehr mit Cüstrin nach Classe C.
f Breslau-Schweidnitz-Freiburger Bahn. Gütertarif für
den Uebergangsverkehr in Breslau, Frankenstein und
Glogau von und nach Stationen der Oberschlesischen
Bahn v. 15/10. 75. Der Frachtsatz für Getreide von Stationen der
Oberschlesischen Eisenbahn im Uebergangsverkehr von Breslau
nach Raudten und Lüben ist seit 20. Februar er. auf 0,3G JL pro
100 Kgr. ermässigt worden.
Köln-Minden. Nachtrag XXXVII v. 13. 77 z. T. v. 19. 71.
enthaltend: Tarifbestimmungen sowie Aenderungen und Ergän-
zungen der Waaren-Classification. {JL 0,05.)
Königliche Ostbahn. Bekanntmachung v. 20/2. 77 be-
treffend: Ermässigung der Ueberfuhrgebühren in Cüstrin nach
und von der Breslau-Schweidnitz-Freiburger Bahn für Güter des
Specialtarifs VII des Gütertarifs v. 15|8. 73.
Thüringische Bahn. Nachtrag XXXII zum Tarif v. 13. 70
gültig v. 15/3. resp. v. 1/5. er. ab, enthaltend: Aenderungen des
Betriebs-Reglements und der Waaren-Classification, Aenderungen
und Ergänzungen der Special-Bestimmungen zum Betriebs-Regle-
ment und der allgemeinen Tarif-Bestimmungen, ermässigte Tarif-
sätze für die Stationen Crossen, Köstritz, Gera, Wolfsgefärth,
Weida, Niederpöllnitz, Triptis und Neustadt a/O. und Druckfehler-
Berichtigungen.
H.
Badisch-Mitteldeutscher Güterverkehr. Dienst- An Weisung No.
33 und 34 zum Tarif v. 1/7. 73, ausgegeben im Monat März er. mit
gleichem Inhalte wie die Dienst-Anweisungen No. 95 und 96 zum
Mitteldeutschen Güterverkehr. (Türing.)
Badisch - Pfälzischer Wechselverkehr. Ausnahmetarif für
Eisen und Stahl, roh und alt, ab Ludwigshafen nach gewissen
Badischen Stationen, gültig ab 1. März. (Pfälz.)
Badisch-Sächsischer Verkehr. Nachtrag IX v. 1]3. 77. zum
Tarif für die Beförderung von Gütern zwischen den Stationen Leipzig.
Dresden und Gera einer- dann Kehl, Strassburg, Basel, Lörrach,
Haagen, Schopfheim, Säckingen, Waldshut, Schaffhausen und
Constanz andererseits via Hof-Würzburg und bezw. via Hof-Lindau
366
t. 1 1 2. 73., enthaltend: Tarifirung von Knochenschrot un'd Knochen-
asche. (Gratis). (Badische B.)
f Bergisch - Hannoverscher Verbands - Güter - Tarif vom 15/6.
68, Nachtrag XXXIX v. 15/2. 77 enthaltend anderweite Einheitssätze
etc. für den Transport von Leichen, Fahrzeugen etc. und Er-
gänzung der Special - Bestimmungen zum Betriebs - Reglement
(M. 0,05).
f Nachtrag XXXX vom 15/2. 77 enthaltend:
a) Frachtermässigung für die Güter der Tarif- Classe E und des
Specialtarifs I.
b) Frachtermässigung für „Spiritus.“
c) Frachtermässigung für „Malz.“
d) Ausnahme-Frachtsatz für Getreide etc. Transporte von Lübeck
nach Hamm. (M. 0,05) (Köln-Minden.)
f Bergisch- Märkisch -Westfälisch -Hanseatischer Verbands-
Güter-Tarif vom 25/11. 75, Nachtrag VH1 v. 1/2. resp. 15/2. 77, ent-
haltend:
a) Tariftätze für in den Verband neu aufgenommene Bergisch-
Märkische Stationen,
b) anderweite Tarifsätze für die Station Soest der Westfälischen
Bahn,
c) Aufhebung des procentualen Frachtzuschlags für Braunkohlen,
Eisenerze, Kalksteine, Cokes, Roheisen, Rohstahleisen etc.,
d) Ausnahme-Frachtsätze für Schwefelkies-Transporte,
e) Ausnahme-Frachtsätze für Kalk-Transporte,
f) Druckfehler-Berichtigungen,
g) Anderweite Einheitssätze etc. für den Transport von Leichen,
Fahrzeugen etc.,
h) Aufnahme der Station Kohlscheidt der Bergisch - Märkischen
Bahn in den Verband. (M. 0,15.) (Köln-Minden.)
Berlin - Badischer Verkehr zwischen der Badischen Balm
einer- und Berlin, Station der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn an-
dererseits via Mosbach - Würzburg-Hof und bezw. via Constanz-
Lindau-Hof. Tarif v. 1|2. 73. Nachtrag X v. 1|3. 77., enthaltend:
Aenderung der Waarenclassification, Aufhebung des Frachtzu-
schlages für Knochenschrot und Knochenasche, Aufnahme der
Station Carlsruhe-Mühlburgerthor. (Gratis). (Badische B.)
Berlin-Badischer Verkehr. Nachtrag v. l|3. 77. zum Tarif
für die Beförderung von Gütern zwischen Berlin B. A E einer-
dann Kehl, Strassburg, Basel, Lörrach, Haagen, Schopfheim,
Säckiugen, Waldshut, Schaffhausen und Constanz andererseits via
Hof-Würzburg bezw. via Hof-Lindau v. 1|2. 73. enthaltend: Auf-
hebung des Frachtzuschlags für Knochenschrot und Knochenasche.
(Gratis). (Badische B.)
f Berlin-Posener Eisenbahnverband. Nachtrag XI v. 1|2. 77
und soweit Erhöhungen Vorkommen v. 1/4. 77 zum Tarif v. 26/11.
70, betreffend Einführung der im Bereiche des Tarifverbandes
publicirten Special-Bestimmungen zum Betriebs-Reglement, ander-
weite Bestimmungen über die Beförderung aussergewöhnlicher
Gegenwände und über Einstellung von Schutzwagen, Aufhebung
des procentualen Zuschlags für Brennholz nnd mehrere Dünge-
mittel bei Aufgabe in Quantitäten von 5000 Kilogr. und darüber,
Einführung directer Frachtsätze für Hölzer über 6,9 m. Länge bei
Berechnung der Fracht nach der Tragkraft der Wagen zwischen
Berlin und Moschin , sowie früher bereits rapportirte Tarifverän-
derungen enthaltend. (Ostbahn.)
Berlin-Sächsischer Verkehr. Nachtrag XI v. 1|2. 77. zum
Tarif für den directen Güterverkehr zwischen Stationen der Ba-
dischen Bahn einer- und Stationen der Königlich Sächsischen
Staats - Eisenbahnen andererseits via Mosbach - Würzburg-
Hof und bezw. via Constanz-Lindau-Hof v. 1|2. 73., enthaltend:
Aenderung der Waaren-Classificationen, Aufhebung des Frachtzu-
schlags für Knochenschrot und Knochenasche, Aufnahme der
Station Carlsruhe-Mühlburgerthor. (Gratis). (Badische B.)
Bremen- resp. Hamburg-Prenssischer Verband, s. Hamburg-
Preussischer Verband.
Bremen - Schlesischer V erbands - Güterverkehr via Wunstorf-
Lelirte-Helmstedt-Zerbst-Falkenberg-Kohlfurt. Die für den Bremen
resp. Hamburg -Schlesischen Güterverkehr via Uelzen-Stendal-Ber-
lin resp. Buchholz -Wittenberge -Berlin und Harburg -Wittenberge-
Berliu erschienenen Nachträge 19 v. 15|3. 77 und 20 v. 1/3. 77 zum
Tarif v. 20/3. 74 (Verkehr mit Niederschl.-Märk. Stationen) sind auch
für den gleichen Verkehr via Wunstorf-Lehrte-Helmstedt-Zerbst-
Falkenberg-Kohlfurt zur Einführung gekommen. Die Nachträge
enthalten: Ergänzung der Special - Bestimmungen zum Betriebs-
Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands, anderweite Trans-
portpreise für Eisenbahn-Fahrzeuge etc , Classifications-Aenderun-
gen, Kilometerzeiger und berichtigte Tarifsätze. (Verbands -Ver-
waltungen.) (Berl. P. M.)
(Exemplare der Nachträge sind hier nicht mehr disponibel.)
f Danzig-Warschauer Eisenbahn-Verband.
1. Mit 1/2. er. ist für directe Gütersendungen zwischen den Sta-
tionen Danzig, Elbing und Neufahrwasser der Königlichen
Ostbahn einerseits und Station Warschau der Warscliau-Wien-
Bromberger Bahn via Alexandrowo ein neuer Tarif in Kraft
getreten; hierdurch werden die im Preuss.-Polnischen Verband-
tarif v. 1|7. 72 bestehenden bezüglichen Frachtsätze aufgehoben.
Am Verbände sind betheiligt die Warschau-Wien-Bromberger
Bahn und die Königl. Ostbahn. (Preis 0,10 M.)
2. Bekanntmachung v. 11/2. 77, betreffend Tarifirung des Artikels
„Zucker aller Art zum Export bestimmt“ in der Zeit v. 15.
Februar bis 15. November d. J. zu den Frachtsätzen der Classe
B. (Ostbahn.)
Hamburg-Lübeck-Polnischer Verband, s. Hamburg-Polnisch er-
V erband.
Hamburg-Lübeck- Thüringischer Güter- Verkehr. Nachtrag XVH
zum Tarif v. 1/2. 72, gültig v. 10/3. resp. 20/4. er. ab, enthaltend:
Ergänzungen der Special-Bestimmungen zum Betriebs-Reglement
und der Tarif bestimmungen, Classifications - Aenderungen, errnäs-
sigte Tarifsätze und Entfernungen, directe Tarifsätze zwischen
Lübeck und Lichtenfels, Aufnahme der Stationen Lichtenfels und
Bergedorf in den Ausnahmetarif A, neue Ausnahmetarifsätze, Be-
stimmungen über die procentuale Erhöhung der Tarifsätze und Be-
richtigungen. (Thür.)
f Hamburg-Oberschlesischer Verband. Nachtrag XXXVH v.
1/2. 77, Haupttarif v. 15/4. 72, enthaltend Tarifsätze für Ober-Glogau
und Cosel-Stadt (0. S. B.), Ausnahmefrachtsätze für Getreide etc.,
Aufnahme der Station Rosdzin in den Verband, Ausnahme-Fracht-
sätze für Hölzer, Ermässigung der Fracht für Holztransporte ab
Sosnowice und Kattowitz, Classifications-Aenderungen und Druck-
fehler-Berichtigungen. (N. M. B.)
f Hamburg - Polnischer, Hamburg - Lübeck - Polnischer und
Ostdeutsch - Rheinischer Eisenbahn-Verband.
Bekanntmachung v. 10/2. 77, betreffend Tarifirung des Ar-
tikels „Zucker aller Art zum Export bestimmt“ bei Aufgabe in
Quantitäten von mindestens 5000 Klgr. bezw. bei Zahlung der
Fracht für dieses Quantum in den vorbezeichneten Verbänden
zur Classe C v. 20/2. ab. (Ostbahn)
f Hamburg-Preussischer und Bremen- resp. Hamburg-Preus-
sischer Eisenbahn-Verband,
Bekanntmachung v. 1/2. 77; vom 15/2. er. ab werden die für
die Beförderung von aussergewöhnlicben Gegenständen und Um-
zugseffecten festgesetzten Berliner Ueberfuhrkosten mit 1,* . (I pro
Achse im Verkehr mit Hamburg, Station der Berlin-Hamburger
und Köln-Mindener Bahn nicht mehr erhoben. (Ostbahn.;
Hanseatisch-Lothringisch-Luxemburgischer Verbands-Güter-
Tarif v. 15|11. 75. Nachtrag II v. 10|3. 77 enthaltend: Frachtsätze
für den Transport von Petroleum und für die Beförderung von
Eisen und Stahl, Eisen- und Stahlwaaren aller Art, einschliesslich
eiserner Mascliinentheile. (gr.) (Köln-Minden.)
Hanseatischer Verbands-GUter-Tarif v, l/ll. 74, Nachtrag
XIX v. 15/2. 77, enthaltend:
a. anderweite Einheitssätze etc. für den Transport von Leichen,
Fahrzeugen etc,
b. Frachtermässigungen für die Güter der Special - Tarife n
und Hl,
c. Frachtermässigung für „Spiritus“,
d. Frachtermässigung für „Malz“,
e. Importtarifsätze für „Getreide, Hülsenfrüchte und Oelsaaten“
im Verkehr mit Lübeck,
f. Ermässigte Frachtsätze für Holz im Verkehr mit Lübeck,
g. Ermässigte Frachtsätze für „Cement“ im Verkehr mit Lüne-
burg.
h. Ergänzungen der Waaren- Classification bezüglich des Artikels
„Zucker aller Art, zum Export bestimmt“,
i. Berichtigungen. {Ji 0,10) (Köln-Minden.)
Hessisch-Sächsischer Güterverkehr.
Nachtrag VIII v. 1/3. 77 zum Tarife v. 1/2. 73 enthält: Clas-
sificationsänderungen bezw. Ergänzungen, sowie anderweite Aus-
nahmetarifsätze für Leder unter Aufhebung der im Haupttarife und
den Nachträgen hierzu enthaltenen bezüglichen Sätze. (Sächs. St.)
Leipzig-Gnben-Schlesischer Verband. Nachtrag (v. 17/3. 77)
zum Tarif v. 1/4 resp. 1/9. 75, enthaltend anderweitige Entfernun-
gen und Tarifsätze für einzelne Relationen undTarifclassen. (Freib.B.)
Magdeburg- etc. Bayerischer Verbands - Güterverkehr. Mit
20/3. 77 tritt der Tarif v. 1/3. 71 und die Nachträge hierzu, soweit
hierdurch die Stationen Kleinmünchen, Linz, Passau (Oesterr.) und
Wels berührt werden, neuerdings in Kraft und beginnt somit vom
bezeichneten Tage an wieder die directe Abfertigung der ein-
schlägigen Sendungen. (Kaiserin Elisabethbahn.)
f Magdeburg - Polnischer Eisenbalui - Verband. Bekannt-
machung v. 4/2. 77. Vom 10/2. er. ab wird im vorbezeichneten
Verbände der procentuale Zuschlag für Kohlen, Coaks, Eisenerze
etc., wenn der Versender diese Gegenstände mit je einem Fracht-
briefe in Ladungen von mindestens 10 000 Kilogr. auf einen
Wagen aufliefert oder die Fracht für dieses Gewicht bezahlt, nicht
mehr erhoben. (Ostbahn.)
Magdeburg-Schlesischer Verbands-Güter- Verkelir via Zerbst-
Witteuberg-Falkenberg-Kohlfurt.
1. Dienstbefehl No. 11. Durch denselben ist der für den
Magdeburg-Schlesischen Güter - Verkehr via Berlin erschienene
Nachtrag 12 v. 1/3. 77 zum Tarif v. 1|10. 75 bezüglich des Ver-
kehrs mit den Stationen Magdeburg, Neustadt-Magdeburg, Su-
denburg, Gommern, Helmstedt, Schöningen und Vienenburg über
367
die Route via Z erb s t-F alkenb erg-Koh lfurt zur Einführung ge-
kommen.
Der Nachtrag enthält Classifications-Aenderungen, Berich-
tigung und Aufnahme der Station Rosdzin der Oberschlesischen
Eisenbahn in den Verband. Desgl. durch
2. Dienstbefehl No. 12. Der Nachtrag 13 v. 25/3. 77. Der-
selbe enthält Classifications-Aenderungen und Ausnahmefracht-
sätze für den Transport von Spiritus in Quantitäten von minde-
stens 5000 Kilogramm. (Berl. Potsd. M.)
Mitteldeutsch-Elsass-Lothringischer Güter- Verkehr. Dienst-
Anweisung No. 41 und 42 zum Tarif v. 1/1. 73, ausgegeben im
Monat März er. mit gleichem Inhalt wie die Dienst-Anweisungen
No. 95 und 96 zum Mitteldeutschen Güter- Verkehr. (Thür.)
Mitteldeutscher Güter- Verkehr. Dienst-Anweisung No. 95
zum Tarif v. 1|8. 72, ausgegeben im März er. Vorschriften über
Abfertigung von steuerpflichtigen Gütern enthaltend:
Dien st- An Weisung No. 96 ausgegeben im März er. Bestim-
mungen über die Beförderung und Verladeweise der Verbands-
güter enthaltend.
Dienst-Anweisung No. 97 ausgegeben im März c. betrifft
den Uebergang der Stationen Stieringen und Forbach in die Ver-
waltung der Reichs-Eisenbahnen. (Thür.)
Mitteldeutsch - Schlesischer Güter- Verkehr. Dienst- An Wei-
sung No. 34 und 35 zum Tarif v. 15/2. 74, ausgegeben im März
er. mit gleichem Inhalt, wie die Dienst-Anweisungen No. 95 und
97 zum Mitteldeutschen Güter-Verkehr. (Thür.)
Niederländisch - Mittelrheinisch er V erbands - Güter - V erkehr,
z. T. v. 1|1. 69. Nachtrag V v. 20/12. 76 resp. 2012. und 9|3. 77 ent-
haltend einen ermässigten Frachtsatz für Petroleum-Transporte
von Amsterdam und Rotterdam nach Darmstadt und Mannheim
sowie Frachtermässigung für Eis-Transporte, (gr.) (Köln-Minden.)
Nordwestdeutscher Eisenbahn-Verband. Tarif v. 1/8. 70 (auf
Grundlage des Classifications-Tarifsystems).
98. Nachtrag, gültig v. 10|3. 77 ab, enthält: Ausnahme-
Tarifsätze für Brennholz-Transporte von Michelstadt, Station der
Hessischen Ludwigs-Bahn, nach Giessen und Kirchhain, Stationen
der Main-Weser-Bahn. (Main-Weser-B.)
f Ostdeutsch-Rheinischer Eisenbahn-Verband.
1. Nachtrag 23 v. 1/2. 77 zum Tarife v. 1|8. 74, betreffend Auf-
nahme der Stationen Northeim, Göttingen, Münden und
Cassel der Hannoverschen Bahn, als Verbandsstationen.
2. Nachtrag 24 v. 1|2. 77, betreffend Aufhebung des procen-
tualen Frachtzuschlags für alle Güter der Specialtarife HI
und IV und mehrere Eisenartikel, sowie Aufhebung resp.
Ermässigung .des Zuschlags für Eisenbahnschwellen bei
Aufgabe in Quantitäten von 10 000 Kilogr., Einführung di-
recter Schwellensätze für den Verkehr mit den Ostbahn-
stationen Thorn, Schulitz, Bromberg einerseits und Beve-
rungen andererseits, Ermässigung des Frachtsatzes für
Spiritussendungen im Verkehr zwischen Posen (0|S u. M. P.)
und Uerdingen (K. M. und B. M.), Ermässigung der Fracht-
sätze des Specialtarifs IX für die Beförderung von Eisen-
bahnschienen und Schien enbefestigungs - Gegenständen,
Aufnahme der Station Danzig der Berlin-Stettiner Bahn und
der Station Brakei der Westfälischen Bahn als Verband-
stationen, Einführung eines Specialtarifs XII für die Beför-
derung von Eisen, fa<j. etc. im Verkehr zwischen Danzig
K. 0. und den westlichen Verbandstationen, sowie früher
bereits rapportirte Tarifveränderungen und Druckfehlerbe-
richtigungen enthaltend. (Ostbahn)
Ostdeutsch-Rheinischer Verband. Siehe Hamburg-Polnischer
Verband.
f Ostdeutsch-Sächsischer Eisenbahn-Verband. Nachtrag 23
v. 15|2. 77 zum Tarife v. l|8. 72, betreffend Aufhebung des pro-
centualen Zuschlags für Eisenerze, Kalksteine, Roheisen, Rohstahl-
eisen, Eisenluppen, Brucheisen, altes Eisen, und Braunkohlen,
wenn diese Gegenstände mit je einem Frachtbrief in Ladungen
von mindestens 10 000 Kilogr. auf einem Wagen aufgeliefert wer-
den oder die Fracht für dieses Gewicht bezahlt wird.
Nur im Verkehr mit den Sächsischen Stationen Dresden,
Riesa, Chemnitz, Hof und Eger kommen die im qu. Nachtrage
bezeichneten Zuschläge noch zur Erhebung.
Ausserdem enthält der qu. Nachtrag ermässigte Fracht-
sätze für Rohzucker etc. Transporte in Wagenladungen von
Halle nach Königsberg, Elbing und Danzig, sowie früher bereits
rapportirte Tarifveränderungen. (Ostbahn.)
Ost-Mitteldeutscher Güter-Verkehr. Dienst-Anweisung No.
59, 60 und 61 zum Tarif v. 15/6. 74, ausgegeben im März er. mit
gleichem Inhalte wie die Dienstanweisungen No. 95, 96 und 97
zum Mitteldeutschen Güterverkehr, (Thür.)
Preussisch-Braimschweigischer Eisenbahnverband. Nachtrag I
vom 1/3. 1877 zu der gemeinschaftlichen Norddeutschen, Preus-
sisch-Braunschweigischen etc. Waarenclassification etc. vom 1 1.
1877, enthaltend: Classifications-Aenderungen. Nachtrag 2 vom
1/3. 1877 zu den Tarifheften I und II vom ljl. 1877, enthaltend:
a) Abänderung der Bestimmungen über Anwendung der Fracht-
sätze und Frachtzuschläge, b) Abänderung resp. Ergänzung des
Ausnahmetarifs für Eisenbahnschienen, c) Ausnahmetarif für
Roheisen. (Braunschweig. B.)
f Preussisch - Polnischer Eisenbahn -Verband. 1. Bekannt-
machung v. 29| 1 1. 76. Vom 1/2. er. tritt für den directen Güter-
transport zwischen den Sfationen Neufahrwasser, Danzig und
Elbing der König! Ostbahn einerseits und Warschau andererseits
ein neuer Tarif mit der Bezeichnung „Danzig-Warschauer Eisen-
bahn-Verband“ unter Anwendung der Classification des Deutsch-
Russischen Verbandtarif in Kraft. Es treten hierdurch beim Ein-
zelgut und bei verschiedenen Artikeln der Wagenladungsclassen
A und B gegen die bisherigen Sätze des Preüssisch-Polnischen
Tarifs v. 1/7. 72 Erhöhungen ein.
2. Bekanntmachung v. 22|1. 77, betreffend: Aufnahme der
Station Frankfurt a|0. der Märkisch-Posener Bahn als Verband-
Station für den Verkehr mit Warschau und Lodz v. 1/2. er. ab.
(Ostbabn.)
f Rechtsrheinisch-Bayerisch-Oesterreichischer Verkehr. Nach-
trag v. 25 1 2. 77 zu den Specialtarifen v. 1/1. 70 enthaltend: Fracht-
sätze für fac. Eisen etc. (Special-Tarif 1) im Verkehr mit den
Bayerischen Stationen Heidingsfeld und Schwarzenbach a/S. und
einen Frachtsatz Siegen-Lahr für Roheisen etc. (Specialtarif HI.)
(gr.) (Köln -Min den.)
Rechtsrheinisch - Bayerisch - Oesterreichischer Güter-Special-
Tarif VI v. l|l. 70. Nachtrag II v. 20|3. 77 enthaltend: Aufhebung
des dreiprocentigen Frachtzuschlags im Verkehr mit den Sta-
tionen der Bayerischen Staatsbahn, der Böhmischen Westbahn
und der Buschtehrader Bahn, Aufnahme des Artikels Sägemehl
(Sägespähne) in den Specialtarif VI sowie ermässigte bezw. neue
Frachtsätze für die Bayerischen Stationen Kiefersfelden und Markt-
breit. (gr) (Köln-Minden.)
f Rheinisch-Bayerisck-Oesterreichischer Güter-Tarif. Seit
15[2. 77 finden die durch die Nachträge XXIII und XXIV via
Bingen-Mainz-Aschaffenburg v. 1/11. 72 für die Rheinischen Sta-
tionen Kalk, Cöln, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen.
Mülheim a/Rh., Siegburg und Wanne eingeführten Frachtsätze
nebst den bezüglichen reglementarischen etc. Bestimmungen auch
im Rechtsrheinisch-B ay er isch-Oesterreichischen Güter-
Verkehr via Giessen-Frankfurt-Aschaffenburg und via
Giessen-Gelnhausen-Elm-Gemünden auf den Verkehr mit den
gleichnamigen Köln-Mindener Stationen, bezw. mit Deutzerfeld-
Kalk (excl. der Sätze für Eilgut, Classe I und II) und mit Sclialke-
(Gelsenkirchen Rheinisch) Anwendung. Mit demselben Tage sind
die betreffenden Sätze der Special-Tarife I — V v. 1|1. 70 bezw. des
Special-Tarifs VI v. 15/3. 76, soweit sie höher) sind, ausser Kraft
getreten. (Köln-Minden.)
Rheinisch - Mitteldeutscher Eisenbahn -Verband. Nachtrag
XXXIX v. 15|3. 77 zum Tarife v. 1|8. 72, enthält: 1. Aenderung des
Stationsnamens „a. d. Saale“; 2. Classificationsänderungen; 3. Aufhe-
bung des procentualen Zuschlags für verschiedene Artikel; 4.
Tarifsätze für die Station Guntershausen. (Sachs. Staatsbahn.)
Sächsisch - Oesterreichisch- Ungarischer Eisenbahn-Verband.
Nachtrag II v. 1|3. 77 zum Specialtarif für Getreide etc. v. 15/6. 76
enthält: Neue Frachtsätze nach Stationen der Sächsischen Staats -
bahnen und der Thüringischen Bahn, unter Aufhebung der be-
züglichen im Tarife enthaltenen Frachtsätze. (Sächs. Staatsb.
Sächsisch - Rheinischer Eisenbahn - Verband via Eisenach-
Glessen. Nachtrag XXIV v. 15|3. 77., zum Tarif v. 1|10. 72., ent-
haltend: 1. Ergänzung des Tarifnachtrages XXHI, betreffend Auf-
hebung des Frachtzuschlags für Kohlen, Coaks, Eisenerze etc.:
2. Classifications-Aenderungen; 3. Aufhebung des procentualen
Zuschlags für verschiedene Artikel.
Schlesisch-Märkischer Verband. Nachtrag XXIX l i. 77.
zum Tarif v. l|10. 70., enthaltend:
1. Ermässigte Frachtsätze für rohe Kalksteine, Roheisen. Roh-
stahleisen, Eisenluppen, Brucheisen, altes Eisen und Eisen-
erze.
2. Ergänzungen.
3. Druckfehlerberichtigungen. (Oberschles. E.)
Schlesisch - Mitteldeutsch • Eisass - Lothringischer Güter-
verkehr. Dienst- Anweisung No. 29 zum Tarif v. 20; 10. 73. ausge-
geben im Marz er. mit demselben Inhalt wie Dienst-Anweisung
No. 95 zum Mitteldeutschen Güter-Verkehr. (Thür )
Schlesisch-Polnischer Verband. Nachtrag XXII v. 20|3. 77.
zum Tarif v. 1 1 1. 71., enthaltend: Theilweise ermässigte Fracht-
sätze für die Stationen Leobschütz und Jägerndorf. (Oberschi E.)
Schlesisch-Rheinischer Verband. Nachtrag XXXIV v. l|3. 77.
zum Tarif v. 1|10. 72., enthaltend: Tarifbestimmung, Classifications-
Aenderungen resp. Ergänzungen, neue Tarifsätze, anderweite
Tarifsätze im Verkehr zwischen Station Sorau und Braunschwei-
gischen Stationen, Berichtigungen. (Berl -Potsd.-M.)
f Stettin-Polnischer Eisenbahn-Verband. Bekanntmachung
v. 22 jl. 77., betreffend Tarifirung des Artikels „Zucker aller Art.
zum Export bestimmt“ bei Aufgabe in Quantitäten von mindestens
5000 Kilogr. und zwar im Verkehr von Warschau und Alexandrowo
nach Stettin zur Classe C. v. 1|2. er. ab. (Ostbahn).
Stettin-Schlesischer Verband. Nachtrag XIV v. 13. 77. zum
Tarif v. 15| 11 . 72., enthaltend:
368
I. Aufnahme der Station Rosdzin der Oberschlesischen Eisen-
bahn in den Verband;
II. Regulirte Tarifsätze für die Stationen Leobschütz, Bauerwitz,
und Jägerndorf;
111. Berichtigung zum Nachtrag XI. (Oberschles. E.)
Stettin-Thüringischer Gütertarif. Nachtrag XI v. 15|3. 77.,
Classifications-Aenderungen und Tarifsätze für Swinemünde ent-
haltend. (Berlin- Anhalt.)
f Süddeutscher Verband - Gütertarif v. 1|7. 70. Die im 46.
Nachtrage für die Station Maxau vorgesehenen Frachtsätze gelten
auch für Getreidesendungen von Stationen der Theissbahn, Unga-
rischen Staatsbahn, Oesterreichischen Staatsbahn, so wie von Wien
(Westbahnhof) nach Mühlburg v. 10[3. 77. ab. (Kaiserin Elisabethb.)
f Süddeutsch-Französischer Verband. Am 2|2. 77 ist ein
directer Frachtsatz von Frs. 211.60 pro Tonne für Wildpret und
Fleisch als Eilgut von Heilbronn nach Paris eingeführt. (Eisass-
Lothringen.)
f Süddeutscher Verband. Nachtrag 55, enthaltend: Declas-
silicirung von Gütern, sowie Berichtigung der Frachten für Equi-
pagen vom 1/2. 77. (Elsass-Lothringen.)
f Ungarisch - Schlesisch - Sächsisch - Thiiriugischer Verband
(II. Theil). Nachtrag XXVIII v. 1|2. 77. Haupttarif v. Ij4. 73.,
enthaltend: neue directe Frachtsätze für den Verkehr zwischen
Sächsischen, Thüringischen und Stationen der Gera-Eichichter
Bahn einerseits und Stationen der Niederschlesisch-Märkischen
und Breslau-Schweidnitz-Freiburger Bahn andererseits, anderweite
Frachtsätze für den Verkehr zwischen Döbeln und Schlesischen
Stationen, sowie Tarifbestimmungen und Classifications-Aende-
rungen. (N. M. E.)
III. A 1.
Berlin-Potsdam-Magdeburg mit Berlin-Hamburg. Nachtrag
IX v. 1/3. 77 zum Tarif v. 1/1. 75, enthaltend Aenderungen resp.
Ergänzungen der Waaren-Classification und Ausnahme-Tarifsätze
für die Artikel: Knochen gestampfte, Knochenschrot (in unge-
branntem Zustande) sowie für Knochenasche. (Berl.-Potsd.-M.)
Berlin - Stettin mit Berlin - Potsdam - Magdeburg. Nachtrag
XIX v. 15/3. 77 zum Tarif v. 1/4. 72, enthaltend Aenderungen resp.
Ergänzungen der Waaren - Classification und Wegfall des Fracht-
zuschlags für Knochen rohe und gestampfte, Knochenschrot und
Knochenasche. " (Berlin-Potsdam-Magdeburg.)
Breslau-Schweidnitz-Freiburger mit Oberschlesischer E. Die
seit 15/1. er. eingeführte Erhöhung der Frachtsätze des Tarifs v.
15/5. 74 für den Transport Niederschlesischer Steinkohlen aus
dem Waldenburger Grubenrevier nach Stationen der Oberschles.
Eisenbahn ist seit 1/3. er. von 0,04 M auf O,0i M pro 100 Kgr. er-
mässigt worden. (Breslau-Schweidnitz-Freiburg.)
Breslau-Schweidnitz-Freiburger mit Oberschlesischer E. und
Berlin-Stettiner E. Die für den Transport Niederschlesischer Stein-
kohlen aus dem Waldenburger Grubenrevier nach Stationen der
Hinterpommernschen Bahn, Tarif v. 1/5. 69 seit 15/1. er. eingetre-
tene Erhöhung der Frachtsätze ist seit 1/3. er. von 0,2 Sgr. auf
0,05 Sgr. pro 50 Kgr ermässigt worden. (Bresl.-Schweidn.-Freib.)
Hamburg K. M. und Hannoversche Staatsbahn einerseits und
Berlin-Hamburg andererseits via Lüneburg. Nachtrag VII v. 15/3.
77 zum Tarife v. 1/9. 75 enthält 1. Ergänzung der Special-Bestim-
mungen zum Betriebs-Reglement; 2. Tarifbestimmungen; 3. Clas-
sificationsänderungen. (Berlin-Hamburg.)
Hamburg, Lüneburg, Lübeck, Stettin und Berlin einerseits
und Stationen der Sächsischen Staatseisenbahnen andererseits via
Röderau-Dresden und via Zossen-Dresden. Nachtrag IV v. 15/3.
77 zum Tarife v. 1/12. 75, enthaltend: 1. Ergänzung der Special-
bestimmungen zum Betriebsreglement. 2. Ergänzungen der Tarif-
bestimmungen. 3. Classificationsänderungen. 4. Aufnahme der
Station Swinemünde. (Sächs. Staatsb.)
Hamburg und Bergedorf mit Magdeburg-Halberstadt via
Wittenberge. Nachtrag XXI v. 1/3. 77 zum Tarif v. 15/8. 73 ent-
hält 1. Ergänzung der Specialbestimmungen zum Betriebs-Regle-
ment; 2. Tarifbestimmungen; 3. Classificationsänderungen; 4. Auf-
nahme der Station Hettstedt; 5. Ermässigte Sätze der Special-
Tarife Ia und Ib. (Berlin-Hamburg.)
Magdeburg-Halberstadt mit Berlin-Hamburg: Nachtrag XII
v. 15/3. 77 zum Tarif V..5/11. 72 enthält: 1. Ergänzung der Special Be-
stimmungen zum Betriebsreglement; 2. Tarif bestimmungen; 3. Clas-
sificationsänderungen; 4. Aufnahme der Station Hettstedt. (B.-H.)
Niederscldesiscli-Miirkische etc. Bahn mit der Berlin-Ham-
burger Bahn. Nachtrag XIX (v. 1/2. 77) Haupttarif v. 20/9. 74, enthal-
tend Tarifbestimmungen und Classifications-Aenderungen. (N.-M.-B)
f Niedersclilesisch - Märkische etc. Bahn mit der Berlin-
Stettiner Bahn. Nachtrag XII v. 1/2. 77. Haupttarif v.. 15/9. 74.,
enthaltend: Tarifbestimmungen und Classifications-Aenderungen.
Nachtrag XIII v. 10/2. 77. Haupttarif v. 15/9. 74., enthaltend:
directe Frachtsätze für Swinemünde. (N. M E.)
f Niederschlesisch-Märkisclie Bahn mit der Oberschlesischen
Bahn. Tarif für die Beförderung von Braunkohlen zwischen Olga-
schacht der Meinert’sclien Kohlenwerke bei Sorau und Stationen
der Niederschlesisch-Märkischen Bahn, gültig v. 1/2. 77. ab. (An
Stelle des Tarifs vom 1. December 1875 nebst Nachträgen)
(N. M. E.)
f Niederschlesisch- Märkische Bahn mit der Rechte-Oder-
Ufer-Bahn. Nachtrag XVI v. 1/2. 77. Haupttarif v. 1/10. 70., ent-
haltend: Classifications-Aenderungen, Tarifsätze für Nutz- und
Brennholz, sowie künstliche Düngungsmittel, ermässigte Fracht-
sätze für Schwefelsäure in Hetallcylindern und Druckfehlerbe-
richtigung. (N. M. E.)
f Königliche Ostbahn und Niederschlesisch-Märkisclie Bahn.
Nachtrag I. v. 1/2. 77. zum Tarif v. 1/4. 76., betreffend Einführung
eines Specialtarifs mit ermässigten Sätzen für gebrannten Kalk
ab Fürstenwalde nach Vietz und den westlich davon gelegenen
Ostbahnstationen. (Ostbahn).
f Königliche Ostbahn und Oberschlesische Bahn. a. Nach-
trag XVI v. 10/2. 77. zum Tarif v. 1/4. 73., enthaltend: anderweite
Bestimmungen über die Beförderung aussergewöhnlicher Gegen-
stände und über die Einstellung von Schutzw'agen, ferner be-
treffend Anwendung der nach dem Artikeltarif zwischen Danzig
und Neufahrwasser einerseits und Oberschlesischen Stationen an-
dererseits für Petroleum etc. geltenden Frachtsätze auch auf die
Artikel: „Zucker raffinirt, Candis- und Traubenzucker, Rohzucker
und Farin, und Zucker aller Art“, Einführung ermässigter Fracht-
sätze für Mehl, Graupen, Gries, Grütze und andere Mühlenfabrikate
in Quantitäten von 5000 Kilogr. und darüber; Einführung eines
Specialtarifs XVII für Eisen und Stahl fa<;., Schwarzblech etc.,
grobe Eisenwaaren und Eisenbahnschienen etc. in Wagenladungen
von 10 OoO Kilogr., Aufnahme der Stationen Kosel Stadt und
Ober-Glogau der Oberschlesischen Eisenbahn und Korschen der
Ostbahn als Verbandstationen, Einführung directer Frachtsätze für
Oelkuchensen düngen in vollen Wagenladungen, sowie Ergänzungen
und Declarationen von Tarifbestimmungen und Druckfehlerbe-
richtigungen enthaltend.
b. Bekanntmachung vom 8|2. 77. betreffend Einführung eines
directen Frachtsatzes für den Transport von Eisenbahnschwellen
in Wagenladungen unter Berechnung der Fracht nach der Trag-
kraft der verwendeten Wagen von der Ostbahnstation Schulitz
nach der Oberschlesischen Station Stargard v. 10|2. 77. ab. (Ostb.)
f Tilsit-Insterburger Bahn und Königliche 06tbahn. Bekannt-
machung v. 26|1. 77. Vom 1. Februar er. ab, wird der nach dem
1. Nachtrag zum Tarif für den Verbandgiiter-Verkehr zwischen
der Tilsit-lnsterburger Bahn und Ostbahn, sowie nach dem 1.
Nachtrag zum Tarif für die Beförderung von Gütern aller Art,
zwischen den Stationen der Strecke Pogegen-Memel und sämmt-
lichen übrigen Ostbahnstationen, bei der Beförderung von Kalk-
steinen in Ladungen von 10 000 Kilogr. bisher noch zur Erhebung
fekommene ermässigte procentuale Zuschlag unter den in den
ezeichneten Nachträgen für die Aufhebung dieses Zuschlags an-
gegebenen Bedingungen in den bezeichneten beiden Verkehren
nicht mehr erhoben. (Ostbahn).
III. A. 2.
Berlin-Potsdam-Magdeburg mit Mgdbg.-Halberstd. Nachtrag
Y v. 5/3. 77 zum Tarif vom 1/7. 65 enthaltend Wegfall des Fracht-
zuschlags für fa^nnirtes Eisen und Stahl etc. sowie für Knochen
auch gestampfte, Knochenschrot und Knochenasche, Kohlen, Coaks,
Eisenerze und Classifications-Ergänzung. (B. P. M.)
Beidin-Potsdam-Magdeburg-Thüringisclier Güter- Verkehr via
Biederitz-Zerbst, Dienstbefehl No. 25 und 26, gültig v. 1/3. er. ab.
Durch dieselben werden die im Nachtrag XXI zum Magdeburg-
Leipzig - Thüringischen Güterverkehr sub I und II sowie die im
Nachtrag XIX sub I, H. 1 u. 2 und III a und b verzeichneten Be-
stimmungen und Aenderungen auf diesen Verkehr übertragen.
(Thüringer B.)
Braunschweigiselie-Berlin - Potsdam - Magdeburger- etc. Sta-
tioueu. Nachtrag V v. 1/3. 77, Transportpreise für Thiere, Classi-
fications-Aenderungen etc. enthaltend; Nachtrag VI v. 20/3. 77, Be-
stimmungen wegen Erhöhung der Tarifsätze enthaltend. (Berlin-
Anhalt.)
f HaHe - Sorau - Gubeuer Balui mit der Thüringischen- und
Werra-Bahn. Nachtrag XV v. 1|2. 77, Haupttarif v. 15|4. 73, ent-
haltend neue Frachtsätze für die Stationen Frankfurt a/O., Georgen-
thal und Ohrdruf sowie für die Specialtarife Ia und Ib, Bestim-
mung über Berechnung des Fahrgeldes für Viehbegleiter, ander-
weite Taxen für Leichen etc., Druckfehler -Berichtigung und Auf-
hebung der Tarifsätze für Plauen, Elsterberg, Greiz und Berga in
Nachtrag XIV. (N. M. B.)
Magdeburg - Leipziger- resp. Halle - Casseler Eisenbahn mit
Berlin-Potsdam-Magdeburg. Nachtrag XXIH v. 15|3. 77 zum Tarif
v. 10|6. 70 enthaltend: Aenderungen, resp. Ergänzungen der Waaren-
Classification. Wegfall des Frachtzuschlags für fatjonnirtes Eisen
und Stahl, für Knochen auch gestampfte, Knochenschrot und
Knochenasche, sowie für Oelkuchen, Aufhebung von Tarifsätzen,
Ausnahme-Tarifsatz für Steine von Wefensleben nach Stassfurt und
Tarifsatz für Güter des Specialtarifs III von Gr. Weissandt nach
Koenigsborn und Gommern. (B. P. M )
Magdeburg - Leipzig - Thüringischer Güterverkehr. Nachtrag
XXI zum Tarif v. 10/8. 70, gültig v. 1|3. er. ab, enthaltend: Aen-
— 369
derungen und Ergänzungen der Tarif-Bestimmungen, Classifications-
Aenderungen, Ausnahmetarife für den Transport von Schlacken
und Erzabfällen, Druckfehler-Berichtigungen und Tarifsätze für
Könitz und Unterwellenborn . Hierzu Dienstbefehl No.21 und 22 (Thür.)
Weimar-(xera mit Thüringer Balm. Ausnahme-Tarif für Stein-
und Braunkohlen v. 15/3. 77 gratis. (W. G.)
Werrabahn-Thiiringischer Güterverkehr. Nachtrag XXII zum
Tarif v. 1/2. 71, gültig v. 1|3. er. ab enthaltend: Ergänzung der
Tarif bestimmungen , Classifications - Aenderungen, Ausnahmetarif
für Steine und Aufnahme der Station Vieselbach. (Thür.)
III. €. 1.
Hamburg (K. M. B.) Harburg, Bremen, Bremerhafen und
Geestemünde einerseits mit der Oesterreichischen Nordwestbahn,
deren Ergänzungslinien, der Südnorddeutschen Verbindungsbahn,
der Turnau-Kralup-Prager Bahn und Mährischen Grenzbahn ande-
rerseits via Leipzig-Mittelgrund und via Leipzig-Reichenberg.
Nachtrag XII v. 1|3. 77 zum Tarife v. 1/10. 74, enthaftend:
1. Erweiterung der im Nachtrage XI enthaltenen Aenderungen der
Eingangsbestimmungen. 2. Tarifsätze für Vsetat und Vysocan.
3. Frachtsätze für Papier in verschnürten Ballen. 4. Ausnahme-
sätze für Fassholz und Düngemittel. 5. Ausnahmetarifsätze für
Guano und Chilisalpeter. 6. Frachtsätze für Rohzucker im Ver-
kehr mit Tynischt und Neratowitz. 7. Anderweite Getreidefracht-
sätze für Wildenschwert, Kolin etc. an Stelle derjenigen des Nach-
trags X. 8. Wegfall des fixen Frachtzuschlags im Verkehr mit
Wlkawa und Dobrowitz. 9 Tarifarische Aenderungen und 10.
Druckfehlerberichtigung. (Sachs. Staatsb.)
Hamburg (K. M.), Harburg, Bremen (K. M ), Bremerhaven
und Geestemünde einerseits und Oesterreichischen Nordwestbahn,
deren Ergänzungslinien etc. andererseits via Buchholz (resp. Har-
burg)-Wittenberge-Berlin-Mittelgrund, bezw. Berlin - Seidenberg.
Nachtrag VI v. 20'3. 77 zum Tarife v. 15/4. 76 enthält: 1. Ander-
weite Frachtsätze für Getreide- etc. Transporte; 2. Ausnahme-
Frachtsätze für Guano und Chilisalpeter; 3. Frachtsätze für
Papier etc.; 4. Frachtsätze für Rohzucker; 5. Aufnahme der
Station Vsetat (T. K. P.), resp. anderweite Frachtsätze für Vselat
(Oe. N.W.); 6. Abänderungen vonRoutenbezeichnungen. (Berl.-Hamb.)
Hamburg (K. M.), Harburg, Bremen, Bremerhafen und
Geestemünde einerseits und Stationen der Aussig-Teplitzer-, Dux-
Bodenbacher-, Prag-Duxer-, Pilsen-Priesener- und Oesterreichische
Staatsbahn andererseits via Bodenbach. Nachtrag IX v. 1|3. 77
zum Tarif v. 1/10. 74 enthaltend: Tarifarische Aenderungen.
(Sachs. Staatsb.)
III. C 2.
Stettin und Berlin einerseits mit Kaiser Franz-Josef-Bahn
und Böhmische Westbahn andererseits via Eger-Leipzig bezw.
via Prag-Aussig-Bodenbach. Nachtrag XIII v. 1/3. 77 zum Tarife
v. 1/10- 74 enthaltend: Tarifarische Aenderungen. (Sächs. Staatsb.)
III. D.
f Ludwigshafen, Neustadt und Speyer einer- und Stationen
der Schweizerischen Centralbahn und den Westschweizerischen
Bahnen anderseits Tarif vom 20|11. 65, bezw. 1/11. 74. Mit dem
1/2. 77 aufgehoben.
IY.
f Baumwolle, rohe von Le Havre nach Bayerischen und
Oesterreichischen Stationen. Directe Frachtsätze für Wagenla-
dungen von mindestens 5000 Ko. ab 15/2 77 eingeführt, gratis.
(Elsass-Lothringen.)
f Braunkohlen. Gemeinschaftlicher Tarif der N.-M Balm und
Ostbahn für Braunkohlen via Frankfurt a|0. Nachtrag I v. 1/2.
77 zum Tarife v. 10|8. 74, betreffend Aufhebung des procentualen
Zuschlags. (Ostbahn.)
Eis. Schweiz. Nordostbahn, Eisenbahnen in Elsass-Lothrin-
gen und Pfälzische Bahnen. Specialtarif für den Transport von
rohem Eis, gültig ab 15. März. (Pfalz.)
Eisen etc. Gemeinschaftlicher Tarif der Breslau-Schweidnitz -
Freiburger Bahn und Ostbahn für Eisen etc.
Mit 10/2. er. ist für den Transport von Eisen fac. und Stahl
etc., für Schwarzblech etc. ' und Achsen bei Aufgabe in Quantitä-
ten von 5000 Kilogramm und darüber, sowie für Brucheisen bei
Aufgabe in Quantitäten von 10 000 Kilogr. oder Zahlung der Fracht
für dieses Gewicht zwischen Neumühl-Katzdorf (B. S. F.) und Sta-
tionen derOstbahnein neuer Tarif inKraft getreten. Preis 0,10M.(Ostb.)
Eisenbahnschienen etc. Ausnahme-Tarif v. 20/3. 77 für den
Transport von Eisenbahnschienen und Schienenbefestigungsmit-
teln zwischen Stationen der Köln-Mindener und der Bergisch-
Märkischen Bahn einerseits und Stationen der Grossherzoglich
Badischen Staats-Eisenbahnen sowie Station Heidelberg der Main-
NeckarBahn andererseits via Giessen-Frankfurta|M. (gr.) (Köln-Mind.)
Eisenbahnschienen. Ausnahmetarif für den Transport von
Eisenbahnschienen und Schienenbefestigungsmitteln in Ladungen
von je 10 000 Kilogramm auf offenen Wagen zwischen Stationen
der Cöln-Mindener und Bergisch-Märkischen Bahn einerseits und
Stationen der Badischen Staats-Eisenbahnen, sowie der Station
Heidelberg der Main-Neckarbahn andererseits via Giessen-Frankfurt
a/M. v. 20|3. 77. (Gratis). (Badische B.)
Eisenerz. Ausnahme-Tarif v. 20|3. 77 für die Beförderung
von Eisenerz in Wagenladungen von je 10 000 Kilogramm im Ver-
kehr zwischen Stationen der Niederländischen Staatsbahn und
Köln-Mindener Stationen via Arnheim-Emmerich, (gr.) (Köln-Mind.)
f Eisenerze. Zwischen Stationen der Elsass-Lothringisch-
Xuxemburgischen Bahnen einer- und Stationen der Saarbrücker-
Pfälzischen und Badischen Bahnen anderseits. Nachtrag I, ent-
haltend directe Frachtsätze für Kohlen und Coaks von den
Saargruben nach Forbach mit dem 1/2. 77 zur Einführung ge-
kommen gratis. (Elsass-L.)
Eisen und Stahl. Ausnahmetarif für die Beförderung von
Eisen und Stahl, roh und alt von Frankfurt a/M. nach Badischen
Stationen v. 20|3. 77. (Gratis). (Badische B.)
Erze. Nachtrag II v. 20/3. 77 z. Spec.-Tarif v. 15j2. 73 für
die Beförderung von Erzen etc. zwischen Waldbröl der Brölthaler
Eisenbahn einerseits und den Köln-Mindener Stationen Au etc.
andererseits via Hennef. Inhalts dieses Nachtrags kommt der
20 %ige Frachtzüschlag für Eisenerze und Roheisen etc., auch für
altes Eisen in Wagenladungen von je 10 000 Kilogramm in Weg-
fall. (gr,) (Köln-Minden.)
Gips. Specialtarif für Gips und Gipsmehl-Transporte von
Sperenberg nach Posen, Czempin, Kosten, Alt-Boyen , Landsberg,
Friedeberg, Kreuz, Bromberg, Thorn, Terespol und Warlubien in
Wagenladungen von 5000 resp. 10 000 Kilogramm. Gültig v, 20/3.
77. (Berlin-Dresden.) , , ,
f Holzdraht. Anderweite Tarifirung der Artikel „Holzdraht
zur Zündholzfabrication und Schwefelsäure v. 10|2. 77. (Posen-
Kreuzburg.) -
Holz und Braunkohlen. Verkehr zwischen den Stationen
Völpke etc. der Berlin-Potsdam-Magdeburger Bahn und Stationen
der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn.
Nachtrag I v. 20/3. 77, zum Tarif v. 1/12., enthaltend Auf-
hebung des Frachtzuschlags für Braunkohlen-Transporte und Ein-
führung eines directen Tarifsatzes für Braunkohlen - Transporte
zwischen Völpke und Elze. (Berl.-Potsd.M.)
Kohlen. Ausnahme-Tarif für die Beförderung von Steinkoh-
len, Coaks, Braunkohlen etc. bei Aufgabe in Quantitäten von min-
destens 10 000 Kilogramm zwischen Stationen der Thüringischen
Bahn einerseits und solchen der Weimar-Geraer Bahn andererseits
neuer Tarif, gültig v. 15|3. er. ab. (Thür.)
f Melasse von Pfälzischen Stationen nach Aesch (Jura-Bern-
Luzern Bahn), directe Frachtsätze für 10 000 Ko. vom 1/2. 77 ab
eingeführt, gratis. (Elsass-Lothringen.)
f Metallurgische Erzeugnisse von Pfälzischen Stationen nach
Basel. Directe Frachtsätze für Wagenladungen von mindestens
5000 Ko. für die Zeit vom 1/2. 77 bis 30/6. 77 eingeführt, gratis.
(Elsass-Lothringen.)
f Mineralwasser von Böhmischen Stationen nach Paris,
Rouen und Le Havre. Directe Tarifsätze für Wagenladungen von
mindestens 5000 Ko. vom 15/2. 77 ab eingerichtet, gratis. (E.-Lothr.)
f Mineralwasser von Böhmischen Stationeu nach Strass-
burg. Directe Frachtsätze für Wagenladungen von mindestens
5000 Ko. vom 15/2. 77 ab eingeführt, gratis. (Elsass-Lothr.)
f Petroleum. Nachtrag XIII v. 1|2. 77, zum Hanseatisch-
Rheinisch-Westdeutschen Verbands- Güter-Tarife v. 25/1. 75 (Abth.
B II) enthaltend Frachtsätze für Petroleum-Transporte zwischen
Hamburg einerseits und Romanshorn sowie Rorschach andererseits,
(gr.) (Köln-Minden.) _
f Pflastersteine. Franco Beige Est vom 10|2. 70. Der Ar-
tikel Pflasterseine ist aus dem Specialtarif 12 vom 27/2. 77 ab in
den Specialtarif 13 versetzt worden. (Elsass-Lothringeu.)
Salzverkehr von Lüneburg B. H. nach Schlesischen Statio-
nen: Nachtrag VII v. 1/3. zum Tarif vom 1|7 75 enthält 1. directe
Frachtsätze für die Stationen Kosel-Stadt, Ober-Glogau und Deutsch-
Rasselwitz der Oberschlesischen Bahn ; 2. Aufnahme der Station
Rosdzin. (Berl. Hamburg.)
Steine. Neuer Tarif für die Beförderung von Pflaster-,
Bruch- und Schottersteinen als gewöhnliche Fracht von den Sta-
tionen JBanffy-Hunyad, Csucsa, Brütka und Reo der Ungarischen
Staatsbahnen (östlicher Linie) nach Grosswardein, wie auch nach
Stationen der Theiss Eisenbahn und der Alföld-Fiumaner Bahn.
Giltig v. 6/3. 77 bis auf Widerruf. (Ung. Staatsb.)
Steinkohlen. Tarif für die directe Beförderung von Ober-
schlesischen Steinkohlen von Stationen der Oberschlesischen
Eisenbahn nach Stationen der Berlin-Hamburger, Mecklenburg-
Friedrich-Franz, Lübeck-Büchener und Köln-Mindener Eisenbahnen,
unter Aufhebung der bezüglichen Frachtsätze des Tarifs v. 1 8.
74. (Berlin-Hamburg.)
Steinkohlen. Ausnahme-Tarif für die Beförderung von
Steinkohlen und Kokes in Extrazügen von Stationen der Köln-
Mindener Eisenbahn nach den Stationen Sande und Wilhelms-
haven der Oldenburgischen Eisenbahn via Osnabrück-Eyersburg-
Quackenbrück, gültig v. 20/3. bis 19/6. 77. (gr.) (Köln-Minden.)
Steinkohlen. Nachtrag I v. 20/3. 77 z. Spec.-T. v. 1,5. 76 fü
die Beförderung von Steinkohlen und Kokes in Extrazügen nach
den Stationen Hassbergen und Osnabrück via Haltern-Münster,
enthaltend Ergänzung der Tarifbestimmungen. (gr.) (Köln-Minden )
370
Steinkohlen. Ausnahme-Tarif (Gruppen-Tarif v. 1|3. 77 für
die Beförderung von Steinkohlen, Kokes und Erzen in Sendungen
von je 50 000 Kilogramm von Einem Versender an Einen Em-
pfänger zwischen Köln-Mindener Kohlenstationen und den Sta-
tionen Vlissingen und Middelburg der Niederländischen Staats-
bahn via Wesel-Venlo. (gr.) (Köln-Minden.)
f Steinkohlen und Kokes in Extrazügen im Bergisch-Märkisch-
Westfälisch-Hanseatischen Eisenbahn -Verbände via Herne-Ham-
burg, gültig v. 1/2. 77 bis Ende Mai 1877. [gr.] (Köln-Minden.)
f Steinkohlen und Kokes in Extrazügen im Bergisch-Märkiscli-
Westfälisch-Hanseatischen Verbände via Herne-Buch holz, Tarif gül-
tig v. 1/2. 77 bis 31/8. 77. [gr.] (Köln -Minden.)
f Steinkohlen. Vom 15/2. 77 ab gültige ermässigte Fracht-
sätze für Steinkohlen in Extrazügen von Köln-Mindener Stationen
nach Amsterdam, Rotterdam und ’s Gravenhage bei contractlicher
Verpflichtung der absendenden Zechen zur regelmässigen Bela-
dung mindestens eines Extrazuges per Woche an einem bestimmten
Wochentage auf die Dauer mindestens eines Jahres. (Ein beson-
derer Tarif ist nicht herausgegeben.)
Steinkohlen. Gemeinschaftlicher Tarif der Breslau-Schweid-
nitz-Freiburger, Oberschlesischen und Ostbahn für Steinkohlen.
Nachtrag II v. 15/1. 77 zum Tarife v. 1/4. 74, betr. Aufhebung des
procentualen Frachtzuschlags, Ausscheidung der Breslauer Route
aus dem Verkehr v. 15/3. er. ab und Benutzung nur der Route
via Königszelt-Glogau, sowie Erhöhung der Frachtsätze auf der
Route via Breslau für die in der Zeit v. 15/1. bis zum 15/3. er.
aufgegebenen Transporte. (Osthahn.)
Bemerkt wird, dass der Druck und die Geschäftsführung
des vorbezeichneten Tarifs seither von der Oberschlesischen Bahn
besorgt und auch von derselben rapportirt worden ist, mit diesem
Nachtrage ist nunmehr die Geschäftsführung auf die Königl. Ost-
bahn übergegangen.
Steinkohlen und Coakes in vollen Wagenladungen von
Zwickau nach Stationen der Werra-Eisenbahn via Hof-Lichtenfels
resp. Leipzig-Eisenaeh. Specialtarif v. 1/3. 77 enthält: Neue Fracht-
sätze an Stelle derjenigen des Tarifs v. 15/12. 76. (Sächs. Stb.)
Fortsetzung der officiellen Anzeigen aus dem Hauptblatt
Königlich Bayerisch > Pfälzische Eisen-
bahnen. Ordentliche General-Versammlung
der Pfälzischen Eisenbahnen betr.
Die Herren Actionäre der drei vereinigten
Pfälzischen Eisenbahnen werden in Ge-
mässheit der §§ 40 und 45 der Gesell-
schafts-Satzungen und der im gemein-
schaftlichen Nachtrage publicirten Zusätze
zu diesen Paragraphen zu der im neuen
Directorial-Gebäude zu Ludwigshafen am
Rhein abzuhaltenden
Ordentlichen General-
Versammlung
auf Samstag, den 5. Mai 1877,
Morgens 10 Ehr,
ergebenst eingeladen.
Tages-Ordnung.
I. Geschäftsbericht der Direction pro 1876.
II. Verbescheidung der Jahresrechnungen
pro 1876 gemäss § 45, Ziffer 2 der
Satzungen.
III. Verfügung über den vorhandenen
Reinertrag nachMassgabe der Fusions-
grundlagen.
IV. Antrag der Verwaltung:
„Die General - Versammlung wolle
ihr die Ermächtigung ertheilen, in-
soweit die Umstände es vortheil-
haft erscheinen lassen, mit Geneh-
migung der Kgl. Staatsregierung
a) das VIII. Prioritätsanlehen der
Pfälzischen Ludwigsbahn-Gesell-
schaft zu 5 Procent laut An-
lehensvertrag vom 31. Juli 1869
im ursprünglichen Gesammtbe-
trage von Fl. 2 000 000;
b) von dem I. Prioritätsanlehen der
Pfälzischen Nordbahnen laut Ge-
nehmigungsurkunde vom 15. Fe-
bruar 1871 und 29. Februar 1872
im Gesammtbetrage von Fl.
9 452 000 den in 5procentigen
Obligationen ausgegebenen Theil
von Fl. 3 000 000, —
auf Grund des vertragsmässig be-
stehenden beziehungsweise urkund-
lich festgestellten Vorbehaltes zu
kündigen, bezw. unter Aufrechthal-
tung der seitherigen Priorität und
des Hypothekarrechte in 4%procen-
tige Obligationen zu convertiren“.
V. Erneuerungswahl für die 4 nach dem
Dienstalter austretenden Mitglieder
des gemeinschaftlichen Verwaltungs-
rathes gemäss Ziffer I der Fusions-
grundlagen und § 52 bezw. Zusatz zu
§ 47 der Satzungen.
Etwaige ' Anträge, welche andere, als
die in vorstehender Tages-Ordnung be-
zeichneten Gegenstände betreffen, können
nur dann in der General-Versammlung
zur Verhandlung kommen, wenn solche
nach § 45, Ziffer 6 der Satzungen 4 Wochen
vorher dem Unterzeichneten Vorstande
initgetheilt worden sind.
Diejenigen Herren Actionäre der 3 ver-
einigten Bahngesellschaften, welche dieser
Versammlung beiwohnen wollen, haben
sich längstens bis zum 28. April d. J. auf
dem Bureau der Direction zu Ludwigs-
hafen am Rhein über ihren Actienbesitz
entweder durch Vorzeigung der Original-
Actien oder ein nach Nummern geordne-
tes, amtlich beglaubigtes Verzeichniss aus-
zuweisen, wogegen die erforderlichen Ein-
lasskarten abgegeben werden. Nach den
Fusionsbestimmungen wird in der ge-
meinschaftlichen General - Versammlung
jede Actie der Ludwigsbahn für zwei
Actien gerechnet. Ludwigshafen, 24. März
1877. Der Vorstand des Verwaltungsrathes
der Pfälzischen Eisenbahnen: v. Boecking,
Reichsrath der Krone Bayern und Königl.
Hofrath. (1518)
König Christian VIII. Ostseelbahn. Aus-
serordentliche Generalversammlung der
Actionaire am 27. April 1877, Mittags
12 Uhr im Bahnhofs-Gebäude in Altona.
Tagesordnung:
1. Antrag von Ausschuss und Direction
auf Genehmigung der Zeichnung von
dl 30 000 Stammactien und di 30 000
Stamm -Prioritäts- Actien, zu einer zu
erbauenden secundairen Eisenbahn
von Wesselburen nach Heide und
Entnahme dieser di 60 000 aus der
Prioritäts -Anleihe 4. Emission unter
der Bedingung, dass der Betrieb die-
ser Zweigbahn der Verwaltung der
Westholsteinischen Eisenbahn über-
tragen werde.
2. Antrag von Ausschuss und Direction
auf Genehmigung einer Umgestaltung
des Statuts und der Concessions-Be-
dingungen. — Einen Abdruck dieser
abgeänderten Actenstücke nach dem
Vorschlag der Gesellschaftsbehörden
nebst Motivirung, können die Herren
Actionaire vom 15. April an im Ge-
schäftsbureau der Gesellschaft in Al-
tona und bei dem Geschäftsführer
Kähler in Kiel abfordern.
Der General- Versammlung beizuwohnen
und in derselben die Rechte der Actionaire
auszuüben, sind zufolge § 41 des Statuts
nur diejenigen Actionaire berechtigt, wel-
che am' Donnerstag, den 26. April von 10
bis 1 Uhr Morgens und 4 bis 7 Uhr Nach-
mittags oder am Tage der General -Ver-
sammlung von 9 bis ll* 1 2/* Uhr Vormittags
im Bureau der Gesellschaft im Bahnhofs-
gebäude in Altona die vorgeschriebenen
schriftlichen Erklärungen, zu denen die
gedruckten Schemata ebendaselbst abzu-
fordern sind, unter Vorzeigung ihrer Ac-
tien eingereicht haben. Die Actien wer-
den sogleich zurückgegeben nebst Ein-
trittskarten, die auch zur Legitimation
beim Stimmen dienen.
Zur Beschlussfassung über den Antrag
sub. 2 ist es gemäss § 45 des Statuts er-
forderlich , dass drei Viertel sämmtlicher
Actien vertreten sind und dass von die-
sen zwei Drittel der Stimmen sich dafür
erklären. Altona, den 6. April 1877. Der
Ausschuss: Theodor Reineke, Vorsitzen-
der. (1552)
Braunschweigische Eisenbalm. Auf Grund
der §§26 und 27 unseres Statuts berufen
wir auf
Sonnabend, den 12. Mai d. Js.,
Morgens 11 Uhr
in das Directions- Gebäude unserer Gesell-
schaft zu Braunschweig die
7. ordentliche Generalversammlung,
zu welcher sich die Herren Actionaire in
Gemässheit des § 32 genannten Statuts bis
zum 9. Mai c. bei unserer Hauptcasse legi-
timiren wollen.
Tagesordnung:
1. Berathung und Beschlussnahme über
die im § 27 No. 1—3 bezeichneten Gegen-
stände.
2. Wahl für die statutenmässig ausschei-
denden 6 Mitglieder des Aufsichts-
raths (§ 27 No. 4 in Verbindung mit
§ 45.)
3. Ersatzwahl für ein ausgeschiedenes
Mitglied des Aufsichtsraths (§ 27 No. 4
in Verbindung mit § 46).
Braunschweig, den 7. April 1877.
Der Aufsichtsrath der Braunschweigischen
Eisenbahn-Gesellschaft :
Schöffler. (1554)
5. Gefundene Gegenstände.
Mnin-Neckar-Bahn. Am 15. October v.
J. ist im Wartesaale II. Classe unseres
Bahnhofes in Frankfurt a/M. ein Notizbuch
mit einer grösseren Geldsumme gefunden
worden. Der Eigenthümer kann, nachdem
er sich als solcher gehörig legitimirt hat,
das Fundstück bei uns gegen Erstattung
der uns dieserlialb erwachsenen Kosten in
Empfang nehmen-.Darmstadt, den 26. März
1877. Die Direction. (1527
— 871
6. Betriebs-Ergebnisse.
Oels-Gnesener Eisenbahn. Die Einnahme
pro Monat März beträgt
provisorisch definitiv
1877 1876
a) aus dem Personen-
verkehr .... 21 762 Ji 16 040 Ji
b) aus dem Güterver-
kehr incl. Extraor-
dinarien . . . . 48 683 „ 28 526 „
Summa 70 445 Ji 44 566 dl
pro 1877 mehr 25 879 „
und von Anfang des
Jahres ab mehr 35 661, 12 dl
Im Vorjahre "war der Betrieb zwischen
Zerkow und Miloslaw während des Monats
März unterbrochen. Breslau, den 7. April
1877. Direction. (1548)
7 . Tarifänderungen.
Berlin-Anhaltische Eisenbahn. Der 16.
Nachtrag zum Tarif für den Güterverkehr
zwischen Stationen der diesseitigen und
Thüringischen Eisenbahn ist von unseren
betreffenden Expeditionen zu beziehen.
Berlin, den 4. April 1877. DieDirection. (1553)
Breslau - Schweidnitz-Freiburger Eisen-
bahn. Am 10. d. Mts. tritt zum gemein-
schaftlichen Tarif der Breslau-Schweidnitz-
Freiburger und Oberschlesischen Eisen-
bahn vom 15. Mai 1874 ein Nachtrag V
mit Bestimmungen über die Erhöhung
der Breslauer Verbindungsbahngebühr
und Aufnahme der Station Amsee der
Oberschlesischen Eisenbahn in Kraft.
Breslau, den 5. April 1877. Königliche
Direction der Oberschlesischen Eisen-
bahn. Directorium der Breslau-Schweid-
nitz-Freiburger Eisenb.-Gesellschaft. (1549)
Breslau - Schweidnitz-Freiburger Eisen-
bahn. Am l. April er. tritt zum Verband-
Tarif der Märkisch - Posener und Breslau-
Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn vom
1. December pr. der Nachtrag II in Kraft,
enthaltend: Classification s - Aenderungen
bezw. neue Ausnahme-Tarife für Roheisen,
Rohstahleisen, Eisenluppen, Bruch- und
altes Eisen, Kalksteine, Eisenerze und
Steinkohlen; Aufnahme der Stationen
Rädnitz, Beutnitz, Baudach, Gr.-Gandern
und Brechelshof für einzelne Artikel und
Relationen, Ausnahme-Tarif für Getreide
etc. zwischen Breslau transito und Frank-
furt a|0. resp. Guben, Ergänzung der
Tarifbestimmungen und Druckfehler-Be-
richtigungen. Exemplare des Nachtrags
können von den Verbandstationen bezogen
werden. Guben und Breslau, den 31.
März 1877. Direction der Märkisch-Pose-
ner Eisenbahn-Gesellschaft. Directorium
der Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisen-
bahn-Gesellschaft. (1550)
8. Submissions-Resultate.
Submissions - Ergebnisse der Main -Neckar Bahn über Lieferung von Ventilatoren
für Eisenbahn - Personenwagen.
Namen der Lieferanten.
Preis
der
grossen | kleinen
pro Stück
Gg. Hisserich, Darmstadt •
Thiele und Ziegler, Berlin
Eisenwerk und Eisenbahnbedarfs-Fabrik Saxonia, Radeber
Bode und Troue, Hannover
Spohr und Krämer, Frankfurt
Erbacher Eisenhütten - Verein, Kaiserslautern
Hannoverisches Guss- und Walzwerk, Hannover
Bosch und Haag, Cöln
Görlitzer Bedarfs - Fabrik, Görlitz
Möhrlin und Comp., Stuttgart
Gauschemann, Frankfurt
Knodt, Bockenheim * . .
Schulze, Berlin
Pellenz & Comp., Cöln. . . .
Gg Buhlmann, Frankfurt
L. Müller, Heidelberg
Ji
4
11
75
10
75
11
20
10
60
17
00
15
75
13
90
12
90
24
00
20
50
30
00
28
00
12
00
11
00
17
50
15
00
13
80
13
80
15
00
15
00
30
00
30
00
11
98
10
70
13
90
11
40
26
50
23
50
29
30
29
30
18
00
16
50
9. Submissionen.
Eisenbalm Berlin-Wetzlar. Es soll die
Lieferung und Aufstellung des eisernen
Ueberbaues für die mit 6 Oeffnungen von
je 25, a m- Stützweite auf dem rechten Elb-
ufer in der Nähe von Barby herzustellende
Fluthbrücke bei Flötzi im Gesammtgewicht
von ca. 41 1 000 Kilogr., öffentlich verdungen
werden.
Submissionstermin am 26. April c.,
Vormittags 11 Uhr, bis zu welchem
Offerten portofrei, versiegelt und mit ent-
sprechender Aufschrift versehen, an die
Unterzeichnete Commission einzureichen
sind.
Die Submissionsbedinguugen liegen in
unserem Geschäftslocal, Lützowstrasse 69,
zur Einsicht aus, können nebst Erläute-
rungen, Gewichtsberechnungen und einer
Zeichnung auch von unserem Bureau-
Vorsteher Micoteit gegen portofreie Ein-
sendung von 3 di Copialien bezogen
werden.
Nähere mündliche Auskunft ertheilt
unser Maschinenmeister Lamfried, bei
welchem auch die Detailzeichnungen ein-
zusehen sind. Berlin, den 5. April 1877.
Königliche Commission für den Bau der
Bahn Berlin-Nordhausen. (1535)
PRIVAT- ANZEIGEN.
In J. U. Kern’ s Verlag (Max
Müller) in Breslau ist soben er-
schienen :
Die Einführung
eines internationalen Eisenbahnfracht-
rechts.
Kritik des den Regierungen zu Berlin,
Paris, Rom und Wien vom Schweizer
Bundesrath vorgelegten „Entwurfs einer
internationalen Vereinbarung über den
Eisenbahnfrachtverkehr“ unter Mitthei-
lung der Motive, Materialien eines Gegen-
entwurfs, sowie einer Ueber sicht
der gesammten Rechtsprechung-
oberster Deutscher Gerichtshöfe ein-
schliesslich des Reichs - Oberhandelsge-
richts auf dem Gebiete des Frachtrechts
seit Einführung des Deutschen Handels-
gesetzbuches (1862—1877)
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Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verantwortlicher Bedacteur: Dr. jur. Wilh. Koch au Berlin (Bedactionebureauj Anhalterstr. 6). - CommlBiionhr : Adolph Befblshöfer am Leipaig. - Druok von H. S. Honnonn ln Berlin. Benthetr. ft.
1877.
K.
it
— " 373 —
Na 30.
Die Zeitung erscheint
Montags und Freitags.
Vierteljährlich fiir 4 Mark zu beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt desDeutsch-
Oesterr. Postgebietes ;
Kreuzband-Porto wird extra berechnet.
lfanuscript sowie sämmtliche officielle Inserate
■ind franco einzusenden an die Redaction,
Dr.jnr. W. Koch,
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Beilagen zu der Zeitung (in Quartl werden
sowohl den von den Eisenbahnen und aurch den
Buchhandel als den durch die Post bezogenen
Exemplaren für 15 Mark beigelegt.
Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 16. April 1877.
Dieser Nummer liegt No. 6 des „Anzeigers überzähliger Güter und Gepäckstücke“ sowie „Tarif-Schema“ bei.
Dieser Nummer liegt ein Prospect der Terlagshandlung toii Hugo Yoigt, betr. „Allg. Verkehrs-Handbuch“, bei.
Inlxalt: Gegenbemerkungen zur Besprechung der Reisestudien über Anlagen und Einrichtungen der Englischen Eisenbahnen voh.
Wehrmann. — Organisation der Eisenbahnverwaltungen in England (Schluss). — Oesterreichisch-Ungarische Correspondenz. — Verein für
Eisenbahnkunde zu Berlin. — Berlin-Stettin. — Oels-Gnesener Eisenbahn. — Wädensweil-Einsiedelnbahn. — Genfersee-Gürtelbahn. — Russ-
land. — Schweden. — Literatur. — Offizielle Anzeigen: 1. Betriebsstörungen, 2. Fahrplan-Aenderungen. 3. General-Versammlungen. 4. Tarif-
änderungen. — Privat-Anzeigen.
Gegenbemerkungen
zur Besprechung der ßeisestudien über Anlagen und Einrich-
tungen der Englischen Eisenbahnen von Wehrmann.
Die in No. 17 dieser Zeitung erschienene Besprechung der
„Reisestudien des Regierungsraths Wehrmann über Anlagen und
Einrichtungen der Englischen Eisenbahnen“ thut vielfach der
von mir im vorigen Jahre veröffentlichten Arbeit „Ueber einige
Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbah-
nen Englands“ Erwähnung, dies der Art, dass ich einige Gegen-
bemerkungen für nöthig halte.
Meines Erachtens sind die Differenzen zwischen beiden
Darstellungen nicht so zahlreich, wie der Einsender meint, mehr-
fach überhaupt nur scheinbare und hei einem Meinungsaustausch
unschwer aufzuklären, weshalb ich gleichfalls bedauere, dass
Herr Wehrmann nicht Müsse gefunden hat, meine Arbeit zu le-
sen. Wo ich wirklich abweiche, muss ich auch nach sorgfältigem
Studium des Wehrmann’schen Werks die meinerseits berichteten
Thatsachen und daran geknüpften Urtheile aufrecht halten. Ich
scheide absichtlich Thatsachen und Urtheile, weil ich glaube, dass
die grössere Zahl der wirklichen Abweichungen auf die letzteren
entfällt, wobei eben zu berücksichtigen, dass hier neben der
Durchdringung des thatsächlichen Stoffs noch die Individualität
des Urtheilenden und seine Stellung zu den einzelnen Fragen an
sich, Einfluss hat.
Der Einsender stellt verschiedenen meiner Anführungen
solche von Wehrmann gegenüber, wie wohl anzunehmen, weil er
gerade in ihnen die Hauptwidersprüche findet. Soweit es sich
dabei um reine Thatsachen handelt, muss ich constatiren,
dass das von Wehrmann Mitgetheilte , wie es hier zur Widerle-
gung und Ergänzung meiner Darstellung citirt wird, fast durch-
weg ohne oder mit nur unbedeutenden sachlichen Abweichungen
auch von mir berichtet ist, vielfach sogar ausführlicher. Ich bitte
zu vergleichen wegen Parcels und Eilgut S. 79, Tarifclassenein-
theilung und Gewichtsbedingungen S. 97 ff., Beförderung at
owner’s risk sowie iron damageable und undamageable S. 103 ff.,
Bestätterung und Laden S. 126 ff., Rapportirung und Abrechnung
S. 173 ff. Dass die Befugniss zu Classificationsänderungen im
einzelnen directen Verkehr ausdrücklich ausgesprochen ist, be-
merke auch ich S. 88, und wenn ich hinzusetze, man mache von
dieser Befugniss nicht Gebrauch, sondern ziehe Ausnahmetarife
für die fr. einzelnen Artikel vor, so dürfte einen Widerspruch
mit Wehrmann auch hierin kein Leser finden, welcher den heute
wohl allgemein gewürdigten Unterschied zwischen Versetzung
eines Artikels aus einer Classe in die andere und Erstellung eines
Ausnahmesatzes dafür festhält; Wehrmann erwähnt als thatsäch-
lich von ihm in directen Tarifen beobachtet gleichfalls nur Aus-
nahmesätze. Die Unbeschränktheit der letzteren, dass sie auch
in den Gewichtshedingnngen abweichen, zahlreich sind und meist
handschriftlich in die Tarifbücher eingetragen werden, dass die
Englische Classification die Einheitssätze ganz freilässt, diese sehr
verschieden, die Tarife vielfach gar nicht aus bestimmten Ein-
heitssätzen gebildet, sondern im Gesammtbetrage, sogar inclus. der
Bestätterungsgebühr, gegriffen sind, habe auch ich angeführt,
cfr. S. 119 ff. Die Englische Tarifbüchereinlichtung und ihre Vor-
theile, die alleinige Publication der Tarife durch Auslegung auf
den Stationen, die schriftliche formularmässige Mittheüung der
Frachtsätze auf Anfragen der Versender bespreche ich S. 90 ff.,
dies unter dem ausdrücklichen Bemerken, dass bei uns, ab-
weichend von England, an dem hergebrachten Verkaufe
gedruckter Tarife an das Publicum festzuhalten sein
dürfte.
Der Angabe Wehrmann’s, dass das Tarifschema und die Be-
dingungen für Anwendung desselben in keiner Form dem Publi-
cum zugänglich seien, kann ich nicht beitreten, und glaube, sie
wird durch das von ihm selbst S. 80 mitgetheilte Gesetz vom 21.
Juli 1873 widerlegt. Erst aus den Tariftabellen und der Classi-
fication nebst den Bedingungen für die Anwendung ergiebt sich
der Frachtsatz für die einzelne Sendung, dessen Offenlegung im
Stationsbureau eben das Gesetz beabsichtigt. Englische Eisen-
bahnmänner haben mir denn auch gesagt, dass sie sich durch
dasselbe verpflichtet hielten, neben den Tariftabellen ebenso die
Classification und die etwaigen besondern Bedingungen idem Publi-
cum zur Einsicht vorzulegen.
Im Einklang damit steht, dass eine bezügliche Beschwerde
in den ersten beiden Geschäftsjahren der Eisenbahncommission
— 374 —
nicht vorgekommen ist; die Fälle des 3. Jahres kenne ich noch
nicht.
Ich glaube nach alledem noch jetzt verneinen zu dürfen»
„dass die in England thatsächlich angewendeten Tarife von einem
Geheimniss umgeben und schwer kennen zu lernen seien.“ Aller-
dings wenn der Einsender aus dieser einfachen Bemerkung her-
ausgelesen hat:
„dass in gleicher Weise wie gegenwärtig in Preussen das
Tarifschema, die Einreihung der einzelnen Artikel in die
Specialtarife und die Einheitssätze nicht nur von der Re-
gierung gemeinsam mit den Eisenbahnverwaltungen be-
rathen und festgestellt, sondern sogar in verschiedenen Cofi-
ferenzen unter Zuziehung von Vertretern aus allen Kreisen
des Handels und der Industrie öffentlich berathen worden
sind, auch in England verfahren worden sei resp.
noch verfahren werde“
so muss ich die Verantwortung dafür ablehnen.
Die auch nach meinen Anführungen selbstverständliche That-
sache, dass das Publicum in England eine allgemeine Uebersicht
über die im Lande zur Anwendung kommenden Frachtsätze
und Grundtaxen kaum gewinnen kann, wird dort als ein Uebel-
stand nicht empfunden. Man legt eben absolut keinen Werth
auf Schematisiren und Jeder kümmert sich nur um die für sein
Geschäft practisch wichtigen einzelnen Tarifsätze, die er auch bei
der bestehenden Einrichtung leicht und sicher genug erfährt.
Die Ansicht des Einsenders, dass es kaum möglich sei, aus den
letzteren sich Einheitssätze zu bilden, ist irrig, denn nach dem ged.
Gesetz vom 21. Juli 1873 müssen die Eisenbahnen im Tarifbuch
die Entfernungen und auf Verlangen der Eisenbahn-Commission
auch angeben, wie viel vom Gesammtsatz je auf die Beförderung
und andere Leistungen entfällt.
Für die Hauptsache halten die Engländer, und dies ist
wohl für jedes Land richtig — dass der im einzelnen Fall erhobene
Frachtsatz den bedingenden Verhältnissen dieses einzelnen Fall’s
entsprechend und mit richtigem Verständniss derselben bemessen
ist; und wenn man daneben erwägt, dass dort die meisten Fracht-
sätze durch Concurrenz der Canal-, Fluss- oder Seeschifffahrt
oder anderer Eisenbahnen beeinflusst werden, also überhaupt in
der Bildung nicht frei sind, so wird es zwar als ein Schönheits-
fehler, aber nicht schon an sich als ein Vorwurf gelten dürfen,
dass dieselben so häufig auf keine bestimmten Einheitssätze
zurückgeführt werden können. Ob die vorhandenen Ungleich-
mässigkeiten auf zureichenden Gründen beruhen, dass ist erst die
— übrigens auch von Wehrmann nicht verneinte — Frage, und bei
den geschilderten Englischen Verhältnissen dürfte sogar im ein-
zelnen Fall eher eine Präsumtion dafür als dagegen bestehen.
Dass ich keineswegs für ungleichmässige Tarifbildung in abstracto
und auch da, wo keine sachlichen Gründe dazu nöthigen, eine
Vorliebe habe, ergiebt mein Buch zur Genüge.
Anlangend die Bedeutung der einheitlichen Classification in
England muss ich vorwegschicken, dass m. E. die Classification
überhaupt nicht in zwingendem Verhältniss zu den Einheitssätzen
steht. Gewiss wird man, besonders bei Ueberführung eines vor-
handenen Tarifzustandes in eine einheitliche Classification, daran
denken, welche Sätze in den einzelnen Verkehren für die verschie-
denen Classen gelten sollen — um ein Bild von dem Verhältniss
der letzteren zu einander zu gewinnen, sozusagen Normalsätze
aufstellen; aber eine Nöthigung zur wirklichen Einführung der
letzteren folgt aus dem Begriff der einheitlichen Classenbildung
nicht, welche eben nur bedeutet, dass überall dieselbe Gruppe
Artikel zu Einem, gleichviel welchen Satze tarifirt wird. Mit
der grösseren Einheitlichkeit und Stabilität des formellen Rahmens
erscheint sogar möglichste Freiheit materieller Bewegung inner-
halb desselben, umsomehr Bedürfniss, und Wehrmann selbst
fordert S. 89 „für die Freiheit der Deutschen Tarifbildung einen
weiten Spielraum, besonders betreffs aller finanziell und wirth-
schaftlich wichtigen Artikel“. Kann ich es hiernach nicht tadeln,
dass die Clearinghouse-Classification die Einheitssätze ganz frei
lässt, so finde ich darin auch keinen erheblichen Unterschied
gegen die Bestrebungen der Deutschen Eisenbahnen, wie sie seit 1871
bestehen. Ich habe an den meisten betreffenden Verhandlungen
persönlich Theil genommen und kann nur wiederholen, dass sie
sich nach meiner Auffassung auf derselben Basis bewegten. Auch
das nunmehr angenommene System sieht von Einheitlichkeit
und Zwang betreffs der Sätze ab ; sogar die Maximalsätze werden
bekanntlich verschieden fixirt. — Dass bei jenen Bestrebungen der
Deutschen Eisenbahnen Einschränkung der Concurrenz so viel
mehr das Ziel als in England, — cfr. Wehrmann S. 44 — vermag
ich nicht zu ersehen. Von einseitigen Declassificationen sieht man
thatsächlich auch dort ab, und wenn in dem neuen Deutschen
System jeder Ausnahmetarif an regierungseitige Genehmigung
gebunden ist, so lag dies wohl kaum in den Wünschen der
Eisenbahnen. Allerdings findet im Clearinghouse-System
Regelung der Concurrenz nicht statt, wohl aber in den daneben
bestehenden Verbänden, wie ich S. 134 dargelegt habe. —
Der Meinung, dass die einheitliche Clearinghouse - Classi-
fication von keiner Bedeutung für das Publicum sei, kann
ich gleichfalls nicht beitreten. Die dadurch so erleichterte
Bildung directer Tarife ist für das Publicum ebenso wichtig, und
wenn die Englischen Tarifbücher dem Güterexpedienten die
schnelle und sichere Auffindung des einzelnen Frachsatzes ermög-
lichen, so muss dieselbe Wirkung wohl auch für den Versender
eintreten, welcher Einsicht davon nimmt. Für mich spricht, dass
in dem Berichte der Encjuetecommission von 1872 die allgemeine
Annahme der Clearinghouse-Classification ausdrücklich im Interesse
des Publicums gefordert wurde.
Anlangend den Zusammenhang zwischen der Classification
und Abrechnung ist hervorzuheben, dass neben der für die Tarif-
Bildung und Erhebung geltenden Classification, d. h. der eigent-
lichen Clearinghouse-Classification mit ihren 7 Classen, noch eine
besondere Abrechnungs-Classifiation besteht, nämlich nach den
Terminals — Expeditionsgebühren — mit den 3 Classen minerals,
carted, d. h. bestättert und not carted, d. h. nicht bestättert.
Diese letztere steht allerdings im innigsten Zusammenhang
mit der Frachtvertheilung nach der Meilenzahl, aber sie fällt
nicht mit der erster en zusammen, ist eben in Bezug auf die
Classen carted und not carted überhaupt keine Classification der
Artikel sondern der Frachtsätze, nämlich je nachdem diese
Bestättergebühren einschliessen oder nicht. Wenn die Frachtsätze
der 5 merchandise-Classen ununterschieden zur Abrechnungsclasse
carted gehören, d. h. mit derselben Expeditionsgebühr abgerechnet
werden, dann ist es natürlich für dieAbrechnung gleichgültig, wie
die Artikel in diesen 5 Tarifclassen gruppirt sind, und wenn
diese Gruppirung in der Clearinghouse-Classification einheitlich ist,
so muss der Grund hiervon wohl etwas Anderes als die Rück-
sicht auf die Abrechnung sein. Bei der letzteren wird eben der
Gesammtfrachtgeld betrag des Verkehrs zwischen je zwei Stationen,
nach Abzug des terminals, in einer Summe nach der Meilenzahl
vertheilt, und es ist also nur erheblich, wie viel Centner von jeder
Terminalclasse befördert sind, nicht aber ausserdem noch, zu
welcher Tarifclasse sie gehören.
Auf das Lebhafteste bedauere ich, dass Wehrmann sich so
ablehnend gegen den Gedanken einer detaiilirenden Tarifgesetz-
gebung und eines Eisenbahnverwaltungsgerichtshofesverhält. Er be-
fürchtet für den letzteren in England einen zu starken Einfluss zu Gun-
sten der Eisenbahnen Seitens des Parlaments, in Deutschland ent-
gegengesetzt einen zu starken Einfluss Seitens der Regierungsge-
walt. Ich bemerke dagegen, dass die mir genau bekannten Ent-
scheidungen der Englischen Eisenbahncommission aus den ersten
2 Geschäftsjahren — die des dritten kenne ich noch nicht —
nirgends Parteilichkeit für die Eisenbahnen zeigen,
und was Deutschland betrifft, wo ich mir die Einrichtung als
Reichsinstitution denke, so haben die neuesten Erfahrungen wohl
hinreichend gelehrt, welche gewichtige Vertretung das Eisenbahn-
interesse in dem andern Factor der Gesetzgebung, d. h. den Re-
gierungen der Einzelstaaten besitzt. Ueb ergriffe in die berechtig-
ten Interessen der Eisenbahneigenthümer wären also auch hier
Seitens eines solchen Gerichtshofes kaum zu befürchten; dass er
gegen Staatsbahnen anders als gegen Privatbahnen urtheilen
werde, kann ich nicht vermuthen. Ich halte es für ebenso be-
375
denklich, das Publicum der Discretion der Eisenbahnverwaltungen
— Privat- oder Staatsverwaltungen — wie die Eisenbahnen der Dis-
cretion der Administrativaufsichtsbehörden zu überlassen, und
einen anderen Weg, welcher aus diesem Dilemma herausführte?
vermag ich nicht zu ersehen, finde auch bei Wehrmann keine An-
deutung darüber. Ich kann hier nicht unterlassen zu bemerken,
dass die auf Veranlassung des Ministeriums zur Begutachtung der
Vorschläge am Schlüsse meines Buches zusammengetretene Con-
ferenz der Vorsitzenden der Preussischen Staatsbahn -Directionen
gerade die hierauf bezüglichen Vorschläge einstimmig empfoh-
len hat.
Der Einsender findet endlich in meiner Darstellung verschie-
dene Lücken. Den etwa vorkommenden Verkauf der Kohlen durch
Agenten der Eisenbahnen habe ich unberührt gelassen,' weil die
vom Ministerium gestellte Aufgabe sich darauf nicht erstreckte,
m. E. auch daraus Nutzanwendungen für Deutschland nicht zu
ziehen sind. — Dass ich die Frachtverträge und die Rabatttarife
d. h. Ermässigungen für grössere Frachtquanta nicht erwähnt
hätte, ist ganz unrichtig, wie S. 42 ff. und S. 99 zu ersehen. — Wei-
ter findet der Einsender, dass ich die Frage der Differentialtarife
gar nicht berührt hätte. Ich traute kaum meinen Augen, als ich das
las, und wenn mir schon vorher Zweifel aufgestiegen waren, ob er mein
Buch wohl so aufmerksam gelesen habe, wie es doch loyalerWeise ge-
schehen musste , wenn er öffentlich Tadel darüber aussprechen
wollte , so glaube ich hiernach diese Zweifel nicht zurückhaiten
zu dürfen. Allerdings habe ich das Fremdwort Differential-
tarife selten , und in der Regel eine Deutsche Umschreibung
wie „verschiedenartige“ oder „ungleichmässige Tarifirung“ etc.
gebraucht. Bekanntlich versteht man das Wort Differentialtarif
in sehr verschiedenem Sinne — cfr. Krönig, die Differentialtarife
der Eisenbahnen S. 5. — und ich meinte jeden Zweifel über
den weiteren Sinn, in welchem ich von der Sache reden wollte,
so am besten vermieden. Ausserdem gab mir der — m. E. sach-
lich richtigere und klarere — Englische Sprachgebrauch — un-
equal rates undue preference — einen directen Anhalt, und end-
lich bestimmte mich auch das argumentum ad hominem, dass in
Deutschland das Wort „Differentialtarif“ in den Augen Vieler
ein gewisses Odium, von vorneherein den Nebenbegriff des Ver-
werflichen hat. In eine Erörterung über berechtigte und unbe-
rechtigte Verschiedenheiten der Tarifirung, über gerechtfertigte
und ungerechtfertigte Bevorzugung würden vielleicht derartige
Leser , so dachte ich , eher unbefangen eintreten , und das er-
schien mir immerhin als ein Gewinn für die Sache. Dass die
letztere wirklich behandelt ist, wolle der Einsender unter Ande-
rem S. S. 38 — 46, 53 ff., 125 ersehen. Beweis, dass ich nicht aller-
seits missverstanden bin, ist es mir, wenn in der bereits erwähn-
ten Conferenz der Vorsitzenden der Preussischen Staatsbahn-
Directionen bei Empfehlung meiner bezüglichen Schlussvorschläge
ausdrücklich hervorgehoben worden , dass besonders auch die
hochwichtige Frage der Differentialtarife im weitesten Sinne da-
runter falle und dadurch auf eine neue, dem wohlverstandenen
Interesse aller Betheiligten entsprechende Basis gestellt werde
Soweit andere Leser durch den häufigen Gebrauch einer Deutschen
Umschreibung des Fremdworts Differentialtarif irre geführt sein
sollten , kann ich dem Einsender schliesslich nur meinen Dank
aussprechen, dass er mir Gelegenheit verschafft hat, zur Aufklärung
dieses Missverständnisses etwas zu thun. E. Reitzenstein.
Organisation der Eisenbahnverwaltungen
in England.
(Schluss aus No. 27 S. 337.)
Als Eigenthümlichkeiten der Organisation der Englischen
Eisenbahnverwaltungen dürfen hervorgehoben werden :
1. grosse Machtvollkommenheit und entsprechende Verant-
wortlichkeiten der Beamten und Bediensteten ;
2. Einfachheit und Naturwüchsigkeit des ganzen Dienstes
und Geschäftsganges, und daraus folgend, fast vollständiger Aus-
schluss der Bureaukratie ;
3. grosse Oekonomie in der Zahl der angestell-
etn Personen, und dem entsprechend starke Inanspruchnahme
der Kräfte der Einzelnen.
Was den ersten Punct betrifft , so ist durch die dem Ein-
zelnen beigelegte ausgedehnte Machtvollkommenheit und durch
die derselben entsprechend geforderte grössere Verantwortlichkeit
von vornherein eine collegiale Organisation jeder ausführenden
Dienststelle ausgeschlossen , und dadurch eine wesentlich andere
als die in Deutschland gebräuchliche Grundlage der Verwaltung
gegeben. Nur Leute, welche für ihre Dienststellung
durchaus geeignet sind, können bei diesem Grund-
sätze bestehen; man findet deshalb in oberen Stellen fast
durchweg nur die tüchtigsten Beamten , welche ihre Stellung in
demselben Augenblicke nicht zu behaupten vermögen, wo Fehler,
Vernachlässigungen, Unfähigkeit oder dergl. ihnen nachgewiesen
werden. Weil hiernach nun ein verhältnissmässig rascherer
Wechsel der Persönlichkeiten in der Natur der Sache liegt , und
da ferner die Salarirung der Stellung solche begehrenswerth
macht, so fehlt es an den für jede Stellung geeigneten Persönlich-
keiten selten oder nie.
Was den zweiten Punct , die Einfachheit und Naturwüch-
sigkeit des ganzen Dienstes und Geschäftsganges anbetrifft, so
ist es für den continentalen Fachmann geradezu erstaunlich und
unbegreiflich , wie wenig Bureauapparat selbst bei wichtigen
und umfassenden Dienststellen besteht, mit wie wenigen und kur
zen gedruckten und schriftlichen Anweisungen und Anordnungen
etc. der Eisenbahndienst in England gemacht wird, und wie prä-
cise derselbe gleichwohl geht; — letzteres wesentlich aus dem
Grunde, weil derselbe eine bureaukratische Instanz meistens nicht
kennt. Die mündliche Anweisung, sowie die stete persönliche
Controle thun dabei neben der geringen Zahl und bündigen Kürze
aller "Instructionen und Schriftstücke weitaus das Meiste, wozu
allerdings ein sehr wichtiges Moment mitwirkt, nämlich, dass die
unbedingte Freiheit in der Besetzung aller Stellen Concurrenz für
dieselben hervorruft, welche, um siegreich bestanden zu werden,
voraussetzt, dass der Bewerber einer allgemeinen Dienst-
practik, wie solche längst sich herausgebildet hat, mächtig sei-
Hieraus folgt, dass der Dienst der Englischen Bahnen nicht, wie es
in Deutschland sehr häufig der Fall ist, durch Dilettanten, berufs-
fremde Leute, im günstigeren Falle mit einiger Befähigung, oft
aber ohne wirkliches Interesse an der Sache, sondern durch Leute
ausgeübt wird, welche den Eisenbahndienst von frübauf als
Lebensberuf erwählt und aus freiem Antriebe bereits eine Praxis
in demselben sich erworben haben, ehe sie in ihre Stellen ge-
langen.
Die Einfachheit des einzelnen Dienstes, die Durchsichtigkeit
des gesummten Organismus und die Naturwüchsigkeit des Ganzen
erleichtern, namentlich bei dem practischen Sinne des Engländers
und bei der dort sehr weit vorgeschrittenen Arbeitstheilung, aus-
serordentlich die Ausbildung der Leute und damit die Erlangung
wirklich tüchtiger Kräfte für die sämmtlichen Dienstzweige.
Was endlich den dritten Punct betrifft, so ist die Oeko-
nomie im Personal eigentlich eine selbstverständliche Folge
des Systems. Wenn es jedenfalls schwierig und vielleicht auch
nicht unbedenklich ist, das Vergleichsverliältniss durch eine
Zahl auszudrücken , so wird man doch wahrscheinlich von der
Wahrheit nicht zu sehr sich entfernen, wenn man annimmt, dass
die Zahl der bei einer gleichwerthigen Eisenbahnverwaltung in
England beschäftigten Personen etwa die Hälfte derjenigen
betragen mag, welche in Deutschland angestellt ist. Es ist dabei
übrigens wiederholt zu betonen , dass einestheils das schriftliche
Verfahren dort, namentlich in Betreff der Form und des Umfan-
ges der Schriftstücke, aufs Aeusserste eingeschränkt ist, und
anderntheils , dass, wo dasselbe Anwendung findet, solches fast
ausnahmslos in autographischer Form , und in der Regel ohne
allen bureaukratischen Apparat geschieht, wodurch also das in
Deutschland eine so grosse Rolle spielende Bureaupersonal fast
ganz wegfällt.
Dass bei einem im Ganzen geringeren Personale der ein-
zelne Beamte besser gestellt werden kann, liegt in der Natur der
Sache ; es begünstigt also die Oekonomie im Personal nicht allein
— 376
das Herbeiziehen tüchtiger Kräfte ganz ungemein, sondern die-
selbe steigert auch, weil der Verkehr zwischen den einzelnen
Personen nicht so viel Arbeit absorbirt (je weniger Theile, desto
weniger Reibung in der Maschine !) die nützliche Leistung des
Einzelnen in gleichem Verhältniss.
Wenn dem gegenüber etwa hervorzuheben sein möchte,
dass die auf Englischen Eisenbahnen in neuerer Zeit mehrfach
vorgekommenen ernstlichen Unfälle, verbunden mit dabei oder
auch sonst aufgedeckten Unregelmässigkeiten und Mängeln in
der Verwaltung , nicht geeignet scheinen, die aus dem Gesagten
etwa zu folgernden Vorzüge der Verwaltung der Englischen Eisen-
bahnen zu rechtfertigen, so darf dem entgegengestellt werden :
einestheils, dass die Umstände, unter welchen die Eng-
lischen und namentlich diejenigen Verwaltungen , von welchen
häufiger die Rede ist, besonders in Rücksicht auf Frequenz, Con-
currenz, Anforderungen des Publicums etc. arbeiten, einen direc-
ten Vergleich mit continentalen, namentlich Deutschen, kaum zu-
lassen; und
anderntheils , dass die DiensteinrichtungeD einer Mehrzahl
Englischer Bahnen ihrer Aufgabe nicht gewachsen sind und theil-
weise , wenigstens augenblicklich , nicht auf der Höhe der Zeit
stehen, ein allgemeines Urtheil über Verwaltüngsprincipien also
nicht zulassen.
Der aufmerksame Beobachter wird der Ueberzeugung kaum
sich verschliessen können, dass der Dienst der Englischen Eisen-
bahnverwaltungen fast ausnahmslos mit einer Virtuosität geführt
wird, wie man dieselbe anderswo nicht kennt. Durchaus über-
legenen, geradezu erdrückenden Verhältnissen gegenüber (z. B. be-
züglich der Zahl und der verschiedenen Geschwindigkeit der auf
derselbenBahn zu beförderndenZüge)vermag aber selbst die tüchtigste
Dienstführung Unfälle und Missstände nicht zu vermeiden, deren
Eintreten man von vornherein durch Verdoppelung der Geleise
einer Linie, durch Erbauung von Parallelbahnen, durch Einführung
der vollkommensten Signalapparate hätte ausweichen sollen, wie
es jetzt mehr und mehr geschieht.
Alles erwogen, werden dem in England bei den Eisenbahnen
gebräuchlichen und von dort auch auf viele ausländische Bahnen
übergegangenen Verwaltungssysteme ganz erhebliche Vorzüge nicht
abgesprochen werden können, selbst wenn dieselben auswärts in
gleichem Masse nicht überall sich gezeigt haben sollten.
Oesterreichisch-Ungarische Correspondenz.
Wien, 9. April 1877. (Der Ausgleich. Collectiv- Aus Stellung
Ausgediente Unterofficiere. Orientalische Anschlüsse. Gold-Coupon-
zahlung. Wagen-Beschlagnahme. Unterdrauburg-Wolfsberg. Inter-
communications-Signale. Rumänische Regierung. Betriebs-Ein-
nahmen. Der Geldmarkt.)
Unter den zwischen beiden Reichshälften wieder beginnenden
Ausgleichs-Verhandlungen befindet sich auch ein die Eisen-
bahnen betreffender Artikel. Nach dem vor 10 Jahren geschlossenen
und jetzt ablaufenden Ausgleich, sollen dieselben nämlich hüben
und drüben nach einerlei Grundsätzen behandelt, ferner dieBetriebs-
Ordnung und das Betriebs-Reglement bis zur gleichförmigen Ab-
änderung in Kraft bleiben. Bekanntlich ist dies nur mit Letzterem,
nicht aber mit Ersterer geschehen, welche vom 16. November 1851
datirend, schon längst der Reform bedarf. Bei der überwiegenden
Wichtigkeit der Zoll-, Bank- und Finanzfragen, wurde bisher an
diesen Eisenbahnartikel gar nicht gedacht. Die Zeit bis zum Ab-
schlüsse des neuen Ausgleiches ist mit Rücksicht auf diese, noch
harte Kämpfe provocirenden Fragen jedoch viel zu kurz, um noch
gemeinsame Eisenbahnstudien zu machen. In der Ungarischen
Politik spielt überdies mit äusserst wenigen Ausnahmen das Schlag-
wort der unabhängigen, selbstständigen Eisenbahnpolitik eine
Rolle. Man kann oder will sich nicht klar machen, dass es im
Bau und Betrieb der Eisenbahnen keine Unabhängigkeit, auch
zwischen ganz fremden Staaten giebt, indem die practiscli sich
bewährenden Vorschriften hierfür von Allen auch ohne Vereinba-
rung adoptirt werden. Damit wird jedoch die Selbstständigkeit
der Tarifpolitik, um die es sich doch zumeist handelt, nicht auf-
gegeben. Für beide Reichshälften bilden die Eisenbahnen, insbe-
sondere die gemeinsamen, welche allein schon zur Beobachtung
gleicherBehandlungsvorscbriften nöthigen, ein mächtiges politisches
Band, an dem nicht leichtsinnig gerüttelt werden sollte. Da sich
noch die 10jährige Erfahrung für das einträchtige Zusammen-
gehen beider staatlichen Eisenbahn-Ministerien ausspricht, so wird
die Eingangs erwähnte Bestimmung wohl unverändert in die
neuen Ausgleichsgesetze übergehen.
Es ist der Gedanke angeregt worden, bei der Welt-Ausstel-
lung in Paris eine Collectiv-Aussteliung des Oesterreichi-
schen Eisenbahnwesens zu veranstalten, welche ein möglichst
übersichtliches Bild der Entwickelung und des dermaligen Standes
dieses wichtigen Zweiges des Reichs Communicationswesens, sowie
der auf diesem Gebiete, insbesondere in technischer Hinsicht seit dem
Jahre 1867 erzielten Ergeh nisseund Verbesserungen zu bieten hätte. Zu
diesem Zwecke würde die General-Inspection der Oesterreichischen
Eisenbahnen die Anfertigung der das gesammte diesseitige Ver-
waltungsgebiet betreffenden übersichtlichen Darstellungen über-
nehmen, wogegen es den Eisenbahngesellschaften anheimgestellt
bliebe, in geeigneter Form die ihrer Verwaltung unterstehenden
Bahnstrecken, Bauobjecte, Stationen, Normalien, Oberbau- und
Signal-, sowie sonstige mechanische Einrichtungen, dann Fahrbe-
triebsmittel, insoweit die genannten Gegenstände allgemein inte-
ressant und geeignet erscheinen die technische Bedeutung des
Oesterreichischen Eisenbahnwesens zu characterisiren, in möglichst
übereinstimmenderWeise durchPläne, Zeichnungen, Photographien,
oder auch Modelle zur Darstellung zu bringen. Eine corporative
Gliederung der Ausstellung des Oesterreichischen Eisenbahnwesens,
wobei selbstverständlich den einzelnen Theilnehmern die Mitwir-
kung in einem an die amtliche Ausstellungs-Commission anzu
schliessenden besonderen Comite gesichert bliebe, würde insbe-
sondere den Vortheil bieten, zwecklose Wiederholungen identischer
Ausstellungsgegenstände hintanzuhalten. Der Oesterreichische
Handelsminister hält den Gedanken einer solchen Collectiv-Aus-
stellung für einen durchaus sachgemässen und ist im Interesse
einer würdigen und mindest kostspieligen Repräsentation der
Oesterreichischen Bahnen gerne bereit, ihn zu fördern. Die Eisen-
bahnverwaltungen wurden daher eingeladen, die Frage der Be-
theiligung, durch welche jedoch dem Staatsschätze keine weitere
Belastung erwachsen darf, in Erwägung zu ziehen.
Die beiderseitigen Fach ministerien haben bezüglich der An-
stellung ausgedienter Unterofficiere angeordnet und zwar
das Oesterreichische: dass für Beamten-Posten nur auf quiescirte
Beamte zu reflectiren ist — und das Ungarische : dass den wegen
anderweitiger Besetzung abweislich zu bescheidenden Anstellungs-
berechtigten Petenten die Ursache ihrer Abweisung zur Vermei-
dung von Beschwerden stets bekannt zu geben ist.
Dem preisgekrönten Werke: „Ungarn’s Interessen im
Osten von Andreas György“ entnehmen wir, dass folgende orien-
talische Anschlüsse vom Communications-Ministerium projectirt
sind: 1. Temesvär-Orsova; 2. Kronstadt-Tömös; 3. Budapest-Sem-
lin; 4. Petroseny-Vulkan; 5. Kikinda-Pancsova; 6. Marosväsärhely-
Ghymes (event. Ojtoz); 7. Essek-Gradiska. Von diesen Linien
werden 2 nach Serbien, 4 nach Rumänien und 1 nach Bosnien
führen; nur an den zwei erstgenannten Linien wird gegenwärtig
gearbeitet; die rechtzeitige Vollendung der zweitenist von Rumä-
nischer Seite sehr in Frage; die Ausführung der übrigen Linien
ist bei den ungünstigen Zeit- und Landesverhältnissen auf lange
hinaus zweifelhaft. Bekanntlich sind der Oesterreichischen Staats-
bahn in der Concession für die rüstig fortschreitende und lange
vor dem bestimmten Termin zur Eröffnung fertige Linie Temes-
vär-Orsova eine Reihe von lästigen Bestimmungen zur Aufrecht-
haltung der Concurrenzfähigkeit des Ungarischen Getreides auf-
erlegt; ob dieselbe ihren Zweck erreichen werden, ist mehr als
fraglich. In den obigen Projecten begegnet sich auch die öffent-
liche Meinung, welche überdies dringend die Linie Budapest-Sem-
lin verlangt; dagegen hat sich dieselbe für die Verbindung Wien-
Novi, sowie für die Grenz- und Slavonischen Bahnprojecte trotz
aller Agitation noch nicht erwärmen können.
Die Fehde über die Couponzahlung in Gold ist auch
gegen die Ungarischen Bahngesellschaften entbrannt. Von be-
sonderem Interesse ist eine oberstgerichtliche Entscheidung,
welche von der „Montags - Revue-* mitgetheilt wird. Das Admi-
nistrations - Comptoir für Europäische Eisenbahnwerthe in Am-
sterdam hat gegen die Ungarische Westbahn beim Pester Handels-
gerichte eine Klage wegen Goldzahlung der Coupons eingebracht,
welche alle Instanzen durchlief und überall abweislich entschie-
den wurde. Das Urtheil des Obersten Gerichtshofes wurde fol-
gendermassen motivirt: 1. Aus der Hauptschuldverschreibung ist
ersichtlich, dass das fragliche Anlehen in Silber aufgenommen
worden sei und der Süddeutsche Gulden und die Thalerwährung
nur als damaliges Aequivalent des Silberguldens Oesterreichischer
Währung zum Zwecke des Vergleiches beigefügt wurde; 2. aus
dem Texte der Theilschuldverschreibung ist ersichtlich , dass die
Gesellschaft eine Anleihe von 21 000 000 Gulden in Silber con-
trahirte und nach Aufnahme dieses Anleihewerthes Theil - Obliga-
tionen „über 200 fl. Oe. W. in Silber, welche gleich sind 233'/3
Süddeutschen Gulden oder 133Vs Thalern in Thalerwährung“,
emittirte, woraus erhellt, dass die Ansetzung der beiden letzteren
Werthe nicht mit Rücksicht auf in diesen zu leistende Zahlungen,
sondern deshalb geschah, um dem Ausländer die Menge der
377
Oesterreichischen Silbergulden sofort und ohne Umrechnung dar-
zulegen; 3. sei auch der Contractswille bei Abschluss des Anle-
hens deutlich auf Silber Oesterreichischer Währung gerichtet ge-
wesen , da im Texte der Obligationen gesagt ist , dass dieselben
auf Grund der entsprechenden Regierungs-Garantie von jährlichen
719 800 fl. in Silber emittirt worden seien ; 4. überlasse der Text
der Obligationen- Coupons dem Inhaber wohl die Wahl des Zah-
lungsortes, nicht aber die Wahl der Währung; 5 könne, da die
Goldwährung (in Holland und Deutschland ?) zur Zeit der Con-
trahirung der Schuld noch gar nicht existirt habe, der Wille der
Contrahenten auf Zahlung in Gold gar nicht gerichtet gewesen
sein , und aus der verwendeten Werthrelation könne unmöglich
eine Mehrbelastung des Schuldners über das bei Contractabscbluss
beabsichtigte Mass entspringen ; 6. auch das als Präcedens gegen
die Gesellschaft geltend gemachte Factum, dass dieselbe früher
die Coupons , so lange der Werthunterschied nicht sichtbar ge-
wesen , in Gold eingelöst habe , sei irrelevant , da es in der Fa-
cultät des Schuldners liege, den Gläubiger freiwillig zu begünsti-
gen, ohne dass er hiedurch auf sein contractliches Recht verzichte.
Die Oesterreichischen Bahnverwaltungen haben wiederholt
berathen, wie die Calamität der Beschlagnahmen von über
die Grenze gehenden Wagen seitens der auf die Einlösung
in Gold klagenden ausländischen Prioritäts-Besitzer zu beseitigen
wäre. Dass der Verkehr durch diese Beschlagnahmen äusserst
geschädigt wird und Selbsthülfe bis zur Erreichung eines inter-
nationalen Schutzes für die Bahnwagen nothwendig ist, dem
Uebel anderseits aber durch Nichtübergang der Wagen geklagter
Gesellschaften und durch deren Entlehnung fremder Wagen für
die Transporte nach Deutschland nur theilweise abgeholfen wird
— bedarf keiner Auseinandersetzung. Das angeregte Project der
Aufstellung eines Curators für die Einklagung der Coupons zum
Behufe der Erlangung eines auf Silberzahlung lautenden Urtheils
Oesterreichisch-Ungarischer Gerichte wurde fallen gelassen. Prac-
tischer erscheint aer Vorschlag einer gerichtlichen Hinterlegung
der Silbervaluta für die fälligen oder eingeklagten Coupons, wo-
durch die Möglichkeit der hierländischen Gerichts-Competenz und
des Regresses für alle durch die Wagen-Arreste erwachsenen
Schäden und Kosten aus diesem Erläge erzielt werden könnte.
Hierüber sollen die Oesterreichischen Bahnen demnächst berathen.
Nachdem die a. h. Bewilligung zur Bau-Ausführung der
Eisenbahnlinie von Unterdrauburg nach Wolfsberg er-
theilt wurde, hat das Handelsministerium mittelst eines an die
Direction für Staatseisenbahnbauten gerichteten Erlasses die bal-
dige wirkliche Inangriffnahme des erwähnten Baues angeordnet,
unter der Voraussetzung, dass die von den Adjacenten und In-
teressenten gemachten Zugeständnisse nicht für den in einzelnen
Fällen in Aussicht gestellten, beschränkten, zum Theil auch be-
reits abgelaufenen Zeitraum, sondern allgemein für den Bedarfs-
fall aufrecht erhalten bleiben, sowie in der Erwartung, dass die
Grundeinlösung unter billigeren Bedingungen als präliminirt
wurde, durchgeführt werden könne.
_ Bekanntlich haben die Oesterreichisch-Ungarischen Eisenbah-
nen im vorigen Frühjahre zwei Techniker nach England und zwei
andere nach Frankreich und Deutschland entsendet, um die dort
behufs Verständigung der Reisenden während der Fahrt
mit dem Zugbegleitungs-Personale (im Falle eines Brandes
oder, eines Attentats im Coupe etc.) bestehenden Einrichtungen zu
studiren und Vorschläge über die Art und Weise einer practischen,
allgemeinen Einführung solcher Signale zu erstatten. Diese Com-
mission hat nun ihre Aufgabe vollendet und die Erfahrung ge-
macht, dass bei vielen fremdländischen Bahnen derartige Einrich-
tungen bestehen, welche theils auf electrischem, theils auf pneu-
matischem und mechanischem Wege — das Letztere meist durch
Anziehen einer Art Zugsleine, welche die Dampfpfeife der Loco-
motive zum Tönen bringt — es den Passagieren ermöglichen, ein
Haltesignal zu geben, während gleichzeitig an dem betreffenden
Coupe eine weisse oder rothe Scheibe sichtbar ward, beziehungs-
weise den Ort, wo Hilfe erheischt wird, markirt. Keine einzige
der betreffenden, mitunter recht sinnreichen Einrichtungen hat
sich jedoch vollkommen bewährt, am allerwenigsten die pneuma-
tischen, bei welchen der Luftstrom durch Kautschukröhren von
einem Wagen zum nächsten geleitet werden muss, was zu zahl-
reichen Beschädigungen und Störungen Veranlassung giebt. Ebenso
versagen die bis jetzt bestehenden electrischen Vorrichtungen
häufig, insbesondere wenn die meist ziemlich complicirten Einrich-
tungen nicht sehr sorgfältig unterhalten und stets überwacht
werden. Am besten scheinen sich noch die mechanischen Vor-
richtungen zu bewähren, welche zwar von dem Einflüsse der
Atmosphäre ebenfalls viel zu leiden haben, daher noch man-
nichfacher Vervollkommnungen bedürfen, um zur allgemeinen Ver-
wendung empfohlen werden zu können. Im Allgemeinen ist zu
erwähnen, dass diese Einrichtungen nur bei solchen Zügen zweck-
entsprechend angebracht werden können, von welchen, wie bei
durchgehenden Personen- und Eilzügen', unterwegs keine Wagen
abgekoppelt oder wo keine solche eingeschoben werden, welcher
Umstand auch bedingt, dass solche Bahnen, deren Wagen auf die
Nachbarbahn übergehen, dasselbe System adoptiren müssen, wenn
der Zweck erreicht werden soll. Erwähnenswerth ist auch noch,
dass eine Benützung dieser Signale seitens ■ des Publicums auf
vielen Bahnen gar nicht, auf den übrigen, und zwar auch bei
ziemlich ausgedehnten Bahncomplexen nur zwei- bis dreimal im
Verlaufe eines Jahres stattgefunden hat. Ueber das nun bei uns
anzuwendende System werden auf einerOesterreichischen oderUngari-
schen Bahn auf Basis der von der Commission als relativ besten
empfohlenen Einrichtungen ausgedehnteV ersuche angestellt werden.
Die vom vorigen Rechnungsabschlüsse aushaftende Forde-
rung der Lemberg-Czernowitzer Bahn an die Rumä
nische Regierung per 300 000 Francs steht noch immer aus.
Man fürchtet, dass die weitere Subvention von Bukarest ganz und
gar ausbleiben werde. Nicht bloss, dass die derangirten Finanzen
des Fürstenthums solche Besorgniss wach erhalten, es ist zum
Ueberflusse noch ein Vorwand zur Zurückhaltung der schuldigen
Beiträge vorhanden. Bekanntlich hat die Herstellung des ge-
meinsamen Bahnhofes in Suczawa auf Oesterreichischem Territo-
rium die förmliche Gutheissung dieses Zusammenlegens der beiden
Bahuhöfe von Rumänischer Seite noch nicht erhalten. Es ist
handgreiflich, dass sich strategische Bedenken dortseitig regen
mussten, sobald die friedlichen Verhältnisse Trübung erfuhren;
denn der Besitz des Bahnhofes ist die Handhabe zur Beherr-
schung des Fahrmateriales und der gesammten Bahn. Rumänien
verlangt nun von der Gesellschaft die Herstellung eines geson-
derten Bahnhofes auf dem Gebiete des Fürstenthums, die Bahn-
unternehmung widersteht. Der Streit soll durch ein Schiedsge-
richt erledigt werden; die umsichtige Verwaltung hat jedoch .be-
reits Vorkehrung getroffen, dass der Coupon nicht durch die Ver-
zögerung der Rumänischen Subvention nothleidend werde, was
bei den steigenden Einnahmen dieser Bahn leicht zu vermeiden ist.
Die Betriebs-Einnahmen der Böhmischen Bahnen
haben im Monate März eine beträchtliche Steigerung erfahren.
Die Turnau-Kraluper Bahn hat 92 409 Fl. eingenommen, was eine
Differenz gegen denselben Monat des Vorjahres von + 10 211 Fl.
ausmacht. Im ersten Quartal 1877 betrugen die Einnahmen
291 124 Fl., mithin eine Differenz von -j- 522 Fl. gegen dieselbe
Periode des Vorjahres. — Die Dux-Bodenbacher Bahn nahm im
März 1877 152 920 Fl. ein, gegen 111 270 Fl. im März 1876; ihre
Einnahmen im ersten Quartale 1877 bezifferten sich auf 370 450
Fl., während in derselben Periode des Vorjahres um 32 910 Fl.
weniger eingenommen wurden. — Die Aussig-Teplitzer Bahn hat
im genannten Monate 239 595 Fl. 44 Kr., daher um 55 652 Fl. 79
Kr. mehr eingenommen als im Monate März 1876.
Der Geldmarkt hat wieder eine kleine Verschlechterung
erfahren. Das tiefe Cours-Niveau der garantirten Eisenbahn-
Effecten wird nicht allein dadurch hervorgerufen, dass Bedenken
vorwalten, es werden die Gesellschaften die Staatsgarantie nicht
fanz zur Coupons-Einlösung, sondern auch zur Deckung anderer
erpflichtungen verwenden, vielmehr dadurch, dass sich die Se-
questrations-Vorlage für die Actionäre drohend gestalten könne.
Diese Befürchtungen sind aber ganz unbegründet, denn eine
Verkürzung des Coupons zu Gunsten anderer Forderungen wird
die Regierung nie zugeben und eine öprocentige Rente wird der
Sequester nach den feierlichen Erklärungen des Ministers um so
sicherer ausbezahlen, damit es nicht scheine, als wolle sich der
Staat auf Kosten der Actionäre bereichern.
Verein für Eisenbahnkunde zu Berlin.
Versammlung am 20. März 1877.
Vorsitzender: Herr Weishaupt, Schriftführer: Herr Streck ert.
Herr Wiedenfeld beschrieb die Ausführung einer Tief-
Brunnenanlage auf dem Bahnhofe der Berlin-Anhalter Eisenbahn,
welche nothwendig wurde, weil das zur Speisung und Reinigung
der Locomotiven erforderliche Wasserquantum aus den städtischen
Wasserwerken nicht abgegeben werden sollte. Zunächst wurde
ein Brunnen in gewöhnlicher Weise gesenkt, dessen Wasser jedoch
bei der Untersuchung in 1 Cubm- 282 Gramm Kesselsteinstoffe,
unter denen sich 159 Gramm Gyps befanden, enthielten. Da
Wasser, welches pro Cubm- mehr als 500 Gramm Kesselsteinstoff
oder auch bei weniger Gramm desselben mehr als 100 Gramm
Gyps enthält, zur Speisung der Maschinen ungeeignet ist, so
konnte eine Verwendung des gewonnenen Wassers im ungereinig-
ten Zustand nicht stattfinden. — Auf Grund der in Berlin an an-
deren Stellen gemachten Erfahrungen, dass im Diluvium reineres
Wasser sich vorfand und im Verfolg einer Aeusserung des Dr.
Ziureck, dass sich in einer Tiefe von etwa 100 Fuss gypsfreies
Wasser finden würde, wurde das Aluvium durchbohrt; hierbei
stellte man fest, dass das Wasser
bei 7 111
Tiefe
Gramm
581
Kesselsteinstoff und hierunter
Gramm
385
Gyps
„ 15 m
r>
572
99
99
319
99
„ 20 m
99
621
3»
99
99
391
99
» 22, s m
99
565
99
99
99
367
99
„ 25 m
99
561
99
99
99
334
99
„ 28 m
99
564
99
99
99
333
99
„ 35m
99
237
99
99
99
7
99
enthielt und also nicht nur vorzügliches Kesselwasser, sondern
auch ein gutes Koch- und Trinkwasser war. Die Untersuchung
der zu Tage geförderten Sandproben ergab, dass in 1000 Kilogr.
5 Gramm Gyps, 21 900 Gramm kohlensaurer Kalk und 4 600 Gramm
Eisenoxydul enthalten waren.
Auf Grund dieser Resultate wurde dem BrunneDmacher
Starke aus Bremen die Senkung eines Tiefbrunnens unter der
Bedingung übertragen, dass der Brunnen in 10 Stunden 360 Cub™-
(in einer Secunde 10 Liter) Wasser liefern müsse, wobei das Was-
ser nicht tiefer als 6 ™ unter dem Saugeventil sinken und keiner-
lei Schlagen der Ventile oder gar ein zeitweises Versagen der
Pumpen eintreten dürfe. Der Unternehmer sollte für die gute
Herstellung der Brunnenanlage bei einer Garantiezeit von 6 Mo-
naten den Betrag von 20 000 Ji erhalten. Derselbe führte den
Brunnen in der Weise aus, dass zunächst ein schmiedeeisernes
Rohr von 433 mm Durchmesser mit 4 inm Wandstärke 10 m tief, in
dieses ein gleichstarkes von 385 Durchmesser 20 m tief, hierin
ein ebenso starkes von 325 mm Durchmesser, sodann ein eben-
solches von 275 mra Durchmesser bis auf die Tiefe von 37, ä m
hinuntergetrieben wurde. Das Eintreiben der Rohre geschah
durch Vorbohren mit einem etwas grösseren als gewöhnlichen
Erdbohrer und demnächstiges Einrammen mit einem hohlen
Rammbär auf ein um die Rohre gelegtes Geschlinge. In das letzte
275 mm weite Rohr wurde darauf das eigentliche Brunnenrohr von
205 mm Weite, ebenfalls aus Schmiedeeisen, mit 5 mm Wandstärke
hinabgesenkt und dann das 275 mm weite Rohr wieder um ca. 6 111
hoch gezogen, so dass der untere Theil des Brunnenrohres,
welcher als Saugekopf in der Höhe der untersten 6 m mit einer
grossen Anzahl von Löchern durchbohrt und mit mehrfachen
Lagen feinen Messingdraht-Gewebes umgeben ist, nun in unmit-
telbare Berührung mit den umgebenden Erdschichten trat.
Das Brunnenrohr ist aussen, die Schutzrohre sind aussen
und innen mit einem Asphalt-Ueberzuge versehen. Die einzelnen
Rohre sind wasserdicht vernietet. Die Zwischenräume der ver-
schiedenen Schutzrohre wurden schliesslich mit Cement aus-
gegossen.
Nach Vollendung wurde zur Erprobung der tüchtigen Aus-
führung aus dem Brunnen während eines Tages ununterbrochen
das vorgeschriebene Wasserquantum gefördert, das Resultat war
in jeder Beziehung zufriedenstellend und hat sich bis jetzt seit ca. 6
Monaten keinerlei Missstand herausgestellt. Die Herren Frischen
und Steuer bestätigten, dass in Berlin bei anderen Brunnenan-
lagen, z. B. auf dem Hofe der Kaiser Franz-Kaserne etc. in einer
grösseren Tiefe pp. 26 sehr gutes Wasser in ausreichender
Quantität in einer mächtigen groben Kiesschicht gefunden wor-
den sei.
Die Frage des Herrn Möller, warum das Wasser für Berlin
nicht aus dem Diluvium, welches, wie hiernach constatirt, gutes
Wasser liefere, entnommen, sondern aus Tegel nach hier geleitet
werde, gab zu einer eingehenden Besprechung Anlass, an "welcher
sich die Herren Wedding, Steuer, Wiedenfeld, Quassowsky,
Hartwich, Weishaupt, Frischen, Orth und Gill betheiligten.
Das Resultat der Erörterung war, dass die stark wechselnde Be-
schaffenheit des Untergrundes bei sehr verschiedenartiger Lage-
rung der Erdschichten nicht überall in bestimmter Tiefe gutes
Wasser vorfinden lasse; dass über der durchweg in grösserer
oder geringerer Tiefe vorkommenden Thonschicht fast überall un-
brauchbares Wasser findet, während andererseits auch in den
Tertiärschichten Wasser von schlechter Qualität gefunden worden
sei. Zur Erlangung eines guten Wassers sei bei Anlage von Brun-
nen die Bohrung sehr vorsichtig auszuführen, so dass das schlech-
tere Wasser der oberen Schichten von dem guten Wasser der
tiefer liegenden Schichten fern gehalten werde. Der bedeutende
Bedarf an gutem Wasser habe hiernach eine Anlage, wie diejenige
in Tegel, nothwendig gemacht, bei welcher ein Wassermangel nie-
mals Vorkommen würde; die Bohrungen am Tegeler See hätten
auf einer Länge von 1600 m nirgendr Thon sondern nur Sand und
magere thonartige Masse ergeben. Die Brunnen sind 24 m tief, in
welchen 3 Saugrohre von je 3 Centimeter Durchmesser ein con-
tinuirliches Saugrohr bilden, welches auf 9 m Höhe saugt.
Herr Hartwich hält es für zweckmässiger, wenn- das gute,
auf grosse Entfernungen hergeleitete Wasser nur für den Wirth-
schaftsbedarf, zur Strassenreinigung das schlechtere aus den
oberen Erdschichten zu pumpende Wasser verwendet würde, wäh-
rend Herr Gill der Ansicht ist, dass hierzu eine doppelte Rohr-
leitung nothwendig sei, deren Anlagekosten bedeutend sein würden.
Herr Frischen erläuterte an einem Modell die Construction
des Pulsometers, dessen Wirkung seither Vielen unerklärlich ge-
wesen. Die günstigen Resultate glaubte er darin zu finden, dass
der in den einen Theil eintretende Dampf die Luft nicht gleich-
zeitig vollständig heraustreibe, sondern einen nicht geringen Theil
derselben comprimire, so dass sich zwischen dem ein tretenden
Dampf, welcher sich durch die Form des Pulsometers nach unten
schnell verbreitere, und dem Wasser eine comprimirte Luftmasse
bilde. Durch diese werde dann ein gleichmässigerer Druck auf
die Wasserfläche ausgeübt, als dies durch eine directe Einwirkung
des Dampfes geschehen könnte. Die fortwährende Condensirung
des Dampfes verlange einen grösseren Dampfverbrauch als eine
Dampfmaschine von gleicher Pferdekraft und sei deshalb der
Kohlenverbrauch bei Anwendung eines Pulsometers wesentlich
höher.
Während die Herren Gust, Hoppe, Weidmann, Wieden-
feld, Frischen die vorstehenden Mittheilungen theils bestä-
tigten, theils zu widerlegen versuchten, wobei auch die nach unten
sich verbreiternde Form des Pulsometers für die günstige Wir-
kung derselben angeführt und die verschiedenartige Anwendung
besprochen wurde, verweist Herr Behrens auf die über die Wir-
kung und insbesondere über die Form des Pulsometers gemachten
Versuche, welche vom Ingenieur Schaltenbrandt hier im Auf-
träge des Vereins Deutscher Ingenieure angestellt worden seien
und demnächst veröffentlicht werden würden. Dieselben liessen
ersehen, dass die cylindrische Form dieselbe Wirkung hervor-
bringe.
Auf Antrag des Herrn Streckert wurde einstimmig be-
schlossen, einen Fragekasten, wie solcher in anderen ähnlichen
Vereinen vorhanden sei, an jedem Versammlungsabend im
Vereinslocal aufzustellen. Die Beantwortung der gestellten Fragen,
welche das Gesammt-Eisenbahnwesen umfassen könne, soll wenn
thunlich an demselben Abend stattfinden.
In üblicher Abstimmung wurden sodann die Herren
Schmidt, Königlicher Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Inspector,
Eduard Scotti, Königlicher Eisenbahn-Bau-Inspector als einhei-
mische ordentliche Mitglieder, und Grosse, Maschinenmeister
zu Neustadt E/W. als auswärtiges ordentliches Mitglied in den
Verein aufgenommen.
Berlin - Stettin. Wie die „Ostsee - Ztg.“ mittheilt, ist von
Seiten des Staats der Berlin - Stettiner Eisenbahngesellschaft der
Betrieb der Hinterpommernschen Bahnen zum 1. Januar 1878 und
der Vorpommernschen Bahnen ohne Festsetzung des betreffenden
Termins gekündigt. Bei letzteren soll noch wegen Betriebsüber-
nahme der der Berlin-Stettiner Bahn gehörigen Strecken Duche-
row - Swinemünde und Pasewalk - Mecklenburger Grenze verhan-
delt werden.
Oels-Gnesener Eisenbahn. Der Königliche Eisenbahn-Bau-
Inspector a. D. Westphal ist mit dem 1. d. M. aus der Direction
ausgeschieden und an seiner Stelle der Director Schweitzer
vom Aufsichtsrath als drittes Mitglied der Direction gewählt.
(Wir bringen diese in No. 28 bereits abgedruckte Mittheilung
noch einmal, weil in einer grösseren Anzahl von Exemplaren ver-
schiedene Buchstaben beim Druck verschoben worden und dadurch
die Notiz undeutlich geworden ist.)
Schweiz. Wädenswcil-Einsiedelnbalm. Nach einemTelegramm der
„St. Galler Ztg.“ ist die am 6. April veranstaltete Probefahrt auf
der Bahn Wädensweil - Einsiedeln , welche unter Anwendung des
gewöhnlichen Adhäsionssystems stattfand, gut verlaufen, ßerg-
und Thalfahrt gingen ohne die geringste Störung vor sich.
Genfersee-Gürtelbahn. Der Verwaltungsrath der Paris-Lyon-
Mittelmeerbahn hat einen Credit von vier Millionen Franken
ausgeworfen für den Bau der Eisenbahn Collonges (bei Genf) nach
St. Gingolphe (an der Walliser Grenze).
Russland. Auf der Moskau -Brester Bahn ist, laut Mitthei-
lung der Direction der Ostbahn, der Verkehr zwischen Minsk und
Brest zur Zeit unterbrochen. Gütersendungen von und nach
Stationen der Moskau-Brester Eisenbahn und darüber hinaus, für
welche die Beförderung über Warschau vorgeschrieben ist , wer-
den während der Dauer der Betriebsstörung nicht über Brest,
sondern über Bialystock-Wilna-Minsk und vice versa befördert.
Schweden. Die Einnahmen der Schwedischen Staats-
bahnen betrugen im Monat Februar 1 235 050, 82 Kronen (1 249 526,?0
Kr. in 1876), pro Tag und Bahnmeile 297, 43 Kr. (306, 4r, Kr. in 1876),
in den beiden ersten Monaten des Jahres 2 471 455, 21 Kr. (2 524 278, 66
Kr. in 1876). Die Mittellänge der befahrenen Bahnen war 148, 3
Schwedische Meilen (140, 6 in 1876).
Literatur.
Rörig. Allgemeines Verkehrs-Handbuch für das Deutsche
Reich. II. Theil. Eisenbahn-Güter-Tarife für den Local-, direc-
ten resp. internationalen Güter- Verkehr.
Wir machen unsere Leser auf den dieser Nummer beilie-
genden Prospect des vom Ober-Güterverwalter der Berlin-Gör-
litzer Eisenbahn, Herrn A. Rörig im Laufe des Jahres 1877 in
neuer Auflage herauszugebenden Eisenbalm-Güter-Tarifbuchs auf-
merksam, mit dessen Bearbeitung der Verfasser bereits begonnen
hat, damit die Herausgabe des Werks sofort erfolgen kann, sobald
das neue einheitliche Tarrifsystem für grössere Verkehrsgebiete
in Kraft getreten sein wird. Hinsichtlich der von Herrn Rörig
projectirten Theilung der neuen Tarifsammlung in ca. 30 — 40 für
sich selbstständige Hefte verweisen wir auf clen Prospect. Wir
wünschen dem Unternehmen den besten Erfolg.
379
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Betriebsstörungen.
Ungarische Staats - Eisenbahnen. Auf
der Strecke Altsohl - Neusohl der Un-
garischen Staatsbahn , war der Verkehr
-vom 21. bis 31. März a. c. in Folge Fels-
abrutschung unterbrochen. Budapest, den
6. April 1877. Die Direction der König-
lich Ungarischen Staateisenbahnen. (1264)
2. Fahrplan- Aenderungen.
Magdeburg-Halberstadt. Vom Sonntag,
den 15. d. Mts. ab, treten auf der Bahn-
strecke Magdeburg-Thale folgende Verän-
derungen des jetzigen Fahrplans in Kraft:
1. Die gemischten Züge No. 103 von
Oschersleben nach Thale und No. 232 von
Oschersleben nach Magdeburg werden
aufgehoben.
2. Dagegen werden zwischen Magde-
burg und Thale die Personenzüge 103
und 104 mit 1., II. und III. Wagenclasse
wie folgt befördert:
Zug 103
Abfahrt von Magdeburg . . .
„ „ Langenweddingen
„ „ Blumenberg
„ „ Hadmersleben
„ „ Oschersleben
„ „ Nienhagen
Ankunft in Halberstadt
Abfahrt von Halberstadt
„ „ Wegeleben
„ „ Ditfurt .
„ „ Quedlinburg
„ „ Neinstedt
Ankunft in Thale . .
Zug 104
Abfahrt von Thale . .
„ „ Neinstedt
„ „ Quedlinburg
„ „ Ditfurt .
„ „ Wegeleben
Ankunft in Halberstadt
Abfahrt von Halberstadt
„ „ Nienhagen .
„ „ Oschersleben
„ „ Hadmersleben
„ „ Blumenberg
„ „ Langenweddingen
„ „ Dodendorf
Ankunft in Magdeburg-
Magdeburg, den 7. April
torium.
Vorm
9,10
9,36
9.45
9)58
19,io
10,25
10,39
10,53
H,5
H)13
11)26
,37
1877.
11
11)50
Vorm.
9,40
9,47
9,59
10,9
10,19
10,29
10,39
10,53
H,9
H,21
11>34
H,43
11,52
12,13
Direc-
(1559)
Main-Neckar - Balm. Fahrplan-Aen-
derung. Vom 16. April d. J. ab tritt
eine Aenderung in dem Course der Local-
züge 17 und 4 zwischen Frankfurt und
Darmstadt ein, wonach künftig
1. Localzug 17 aus Frankfurt um 7 Uhr
Abends abgeht und um 75ä Abends
in Darmstadt eintrifft.
2. Localzug 4 aus Darmstadt um 450 Mor-
gens abfährt und um 540 Morgens in
Frankfurt eintrifft.
Die neuen Fahrzeiten der beiden Züge
für die Zwischenstationen sind aus den
ausgehängten Placatfahrplänen und be-
sonaern Affichen zu ersehen. Darmstadt,
10. April 1877. Die Direction. (1566)
3. General- Versammlungen.
Braunschweigische Eisenhalm. Auf Grund
der §§26 und 27 unseres Statuts berufen
! wir auf
Sonnabend, den 12, Mai d. Js.,
Morgens 11 Uhr
in das Directions-Gebäude unserer Gesell-
j schaft zu Braunschweig die
| 7. ordentliche Generalversammlung,
zu welcher sich die Herren Actionaire in
Gemässheit des § 32 genannten Statuts bis
zum 9. Mai c. bei unserer Hauptcasse legi-
timiren wollen.
Tagesordnung:
1. Berathung und Beschlussnahme über
die im § 27 No. 1 — 3 bezeichneten Gegen-
stände.
2. Wahl für die statutenmässig ausschei-
denden 6 Mitglieder des Aufsichts-
raths (§ 27 No. 4 in Verbindung mit
§ 45. )
3. Ersatzwahl für ein ausgeschiedenes
Mitglied des Aufsichtsraths (§ 27 No. 4
in Verbindung mit § 46).
Braunschweig, den 7. April 1877.
Der Aufsichtsrath der Braunschweigischen
Eisenbahn-Gesellschaft:
Schöffler. (1554)
4. Tarifänderungen.
Halle - Cottbus - Schlesischer Eisenbahn-
Verband. Am 15. April er. tritt zum
rubricirten Verbandtarife ein Nachtrag
XIX in Kraft, welcher
1. Ermässigte Specialtarifsätze für faQon-
nirtes Eisen von Königs- und Laura-
hütte nach Leipzig;
2. Ermässigten Frachtsatz für Eisenbahn-
schwellen zwischen Frankfurt a/O. und
Cottbus;
3. Wegfall des 20procentigen Zuschlages
für alle Güter des Specialtarifs II und
III zwischen Frankfurt a/O. einerseits
und Cottbus, Peitz und Leipzig ande-
rerseits ;
4. Declassificirung des Artikels „schmie-
deeiserne Röhren“;
5. Tarif für den Transport von lebenden
Fischen im Verkehr von Frankfurt a|0.
nach Leipzig
enthält.
Druckexemplare sind bei unseren grös-
seren Verbandstationen unentgeltlich zu
haben Berlin, den 7. April 1877. Die ge-
schäftsführende Verwaltung. (1565)
Deutsch-Russischer Eisenbahn - Verband.
Vom 1. Mai er. n. St. ab wird im Verkehr
der Stationen Breslau der Oberschlesischen
Eisenbahn und Waldenburg der Breslau-
Sclrweidnitz-Freiburger Eisenbahn für die
Richtung von Russland nach Deutschland
ausser den im Tarifheft VI für diesen
Verkehr angegebenen Beförderungsrouten
auch die Route via Landwarowo-Bialystock-
Warschau-Sosnowice einbezogen. Brom-
berg, den 3. April 1877. Die geschäfts-
führende Verwaltung. (1563) J.
Bergisch-Märkische Eisenbahn. Es sind
in Kraft getreten:
Am 1. März er. ein Specialtarif für
den Transport von Grubenholz — bis zu
4 Meter Länge — in Quantitäten von
10 000 Kilogr. im Verkehr zwischen Main-
Weser-Bahn-Stationen einerseits und Ber-
gisch-Märkischen Stationen andererseits
via Cassel-Arnsberg.
Nachtrag VIII zum Tarif für den Rhei-
nisch-Thüringischen Verband.
Derselbe enthält anderweite Special-Be-
stimmungen zum Betriebs - Reglement,
Aenderungen und Ergänzungen der all-
gemeinen Tarif bestimmungen und der
Waarenclassification, sowie anderweite
Transportpreise für Leichen, Fahrzeuge,
aussergewöhnliche Gegenstände und
Schutzwagen.
Ein Ausnahme-Tarif für den Transport
von Nutz- und Werkholz im Rheinisch-
Westfälisch-Thüringischen Verkehre zwi-
schen Station Lichtenfels loco und Ber-
gisch-Märkischen Stationen.
Ein Ausnahme-Tarif für die Beförderung
von Steinkohlen, Kokes und Erzen in
Sendungen von 50 000 Kilogr. oder bei
Zahlung der Fracht für dieses Gewicht
im Verkehre zwischen Stationen der Ber-
gisch-Märkischen Bahn einerseits und Vlis-
singen und Middelburg, Stationen der
Niederländischen Staatsbahn andererseits
unter Aufhebung der Sätze des Special-
Tarifs vom 15. März 1875, sowie des Nach-
trags I für den Verkehr mit Vlissingen
und Middelburg, soweit die Artikel Eisen-
erze und Steinkohlen in Frage kommen.
Nachtrag I zum Tarif vom 15. Mai 1876
für den directen überseeischen Importver-
kehr nach den Stationen der Bergisch-
Märkischen und Thüringischen Eisenbahn.
Am 15. März er. Nachtrag IX zu dem
Tarif für den Bergisch-Märkisch-Belgiscli-
Französischen Verkehr via Bleyberg, ent-
haltend Aenderungen resp. Ergänzungen
der reglementarischen Bestimmungen und
der Waaren - Classification , sowie einen
Special-Tarif für den Transport von Schwe-
felkies zwischen Grevenbrück und Valen-
ciennes.
Nachtrag XI zum Tarif für den Verkehr
zwischen der Bergisch - Märkischen und
der Grand-Central-ßelge Eisenbahn, ent-
haltend Aenderungen resp. Ergänzungen
der reglementarischen Bestimmungen und
der Waaren-Classification.
Tarifsätze für die Stationen Born, Haardt,
Mülheim a|Rh., Oeventrop, Olpe, Rheydt-
Geneiken, Scherfelde und V ipperlurth,
sowie Berichtigung einiger Druckfehler.
Elberfeld, den 10. April 1877. Königliche
Eisenbahn-Direction. (1567)
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Im Speditions-Comtoir v. Leop. Unger jr.
ist zu haben u. wird auf Wunsch zur An-
sicht übersandt das von demselben ver-
fasste: Neue Post- u. Eiseubalm-Giitertarif-
Bucli, 2 Theile 4 Jl, enthaltend die neuesten
gegenwärtigen Frachttarife, mehrere Clas-
sen nach etwa 4500 Bahnstationen des In-
u. Auslandes etc. — Der 3. Th. (Haupt-
nachtrag) erscheint im November c. —
(Für Buchhandel in Commission bei Reinh.
Kühn, Berlin.)
Filze jeder Art
zu gewerblichen und technischen Zwecken
liefert
H. Rob. Ziuunermaiui, Zittau i/S.
380 —
Herr Hugo Voigt in Leipzig, welcher
neueRörig’sche Tarifbücher sp ät er heraus-
geben will, war so freundlich, das von mir
verfasste, im Commissionsverlage bei Herrn
Reinhold Kühn in Berün erschienene
Güter-Tarifb uch in Nr. 75 des Börsen-
blattes (12320) zu erwähnen und vor „Ver-
wechselungen-' zu warnen, weil mein
Buch nur „alte Tarife“ ab Berlin „und
nicht die infolge der gepflogenen Verhand-
lungen festgesetzten neuen Tarife ent-
hält.“.*)
Meine bis jetzt in zwei Theilen erschie-
nenen Tarifbücher enthalten die gegen-
wärtig neuesten Frachtsätze nach
dem In- und Auslande und gestatten,
mit Bezug auf die eigenthümliche Ausar-
beitung des Meilen- und Zonenzeigers etc.,
die sofortige Ermittelung der Packet-
frachten von und nach allen Orten,
wovon man sich nach Einsicht des Buches
sofort überzeugen kann, was aber Herrn
Voigt fremd geblieben.
Der III. Theil meines Werkes wird erst
dann erscheinen, wenn wirklich neue
Frachtsätze eingeführt sein werden,
wasiedoch erst gegen Schluss dieses Jahres
geschehen kann.
Berlin, den 5. April 1877.
Leopold Unger jun.
*) Bis heute sind noch gar keine neue-
ren Tarife festgesetzt.
Mit Bezug auf vorstehende Mittheilung
des Herrn Unger kann ich die von ihm
verfassten Tarifbücher bestens empfehlen,
um so eher, als Herr Unger mehr geleistet,
als sein Prospect besagte und auch ge-
genwärtig kein neueres Tarifbuch
existirt.- ■
Die Vorausempfehlung von Tarifbüchern
seitens des Herrn Hugo Voigt auf Kosten
eines anderen Unternehmens dürfte weder
in der Absicht des Herrn Rörig liegen,
noch in buchhändlerischen Kreisen als
usancemässig erkannt werden, zumal die
Unger’schen Tarifbücher sich als ein wah-
res Bedürfniss für Berlin und die weite-
sten Kreise erwiesen haben. -
Etwaige fernere Angriffe gegen das Werk
seitens des Herrn Voigt bleiben von mir
ganz unbeachtet.
Berlin, den 5. April 1877.
Reinhold Kühn.
Von dem für den Bau und Betrieb
der Local- und Secundärb ahnen
wiederholt literarisch und practisch be-
tätigten Eisenbahntechniker Herrn
F. Plessner, zur Zeit herzoglicher Bau-
rath in Gotha, ist soeben in Veran-
lassung des jetzt geklärten Urtheils des
Publikums für Localbahnen und der
Theilnahme, die denselben vom Staat
und den Provinzen nunmehr bewie-
sen wird, in unserem Verlage eine
neue dieses Thema besonders vom
volkswirthschaftlichen Stand-
punkt beleuchtende Broschüre unter
dem Titel :
„Die Herstellung der Local-
und Secundärbahnen durch
Zusammenwirken von Staat
und Gemeinden“
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381
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(Seite 1.)
Schema A. Eisenbahn.
Local ■ Güter ■ Tarif.
Gültig vom 1. Juli 1877.
Preis . . M.
(ohne Tariftabellen . . M)
(Einzelne Tariftabellen sind für . . JA zu haben.)
An Stelle des Local-Tarifs der Eisen-
bahn vom 18 . . , des Localtarifs der
Bahn vom 18 . . mit sämmtlichen
Nachträgen, soweit diese Tarif bestimmungen über den Güterver-
kehr enthalten.
Die bestehenden Vorschriften über die Beförderung von
Leichen, Equipagen und anderen Fahrzeugen, sowie von leben-
den Thieren bleiben hierneben bis auf Weiteres in Geltung.
der neuen Güter -Tarife.*)
(Seit« *.)
Inhalt.
Seite
Vorwort
I. Allgemeine Bestimmungen für den Güterverkehr . . .
A. Betriebs-Reglement nebst allgemeinen Zusatzbestim-
mungen
B. Allgemeine Tarif - Vorschriften nebst Güter - Klassi-
fication
II. Besondere Bestimmungen
A. Special-Bestimmungen zu dem Betriebs-Reglement
B. Spezielle Tarifvorschriften
C. Tarif für die Nebengebühren im Güterverkehr . . .
D. Tarif für die Güter -Berförderung auf Verbindungs-
Bahnen, Trajectanstalten, öffentlichen Anschluss-
geleisen, nach und von den Haltestellen u. dergl.
E. Kilometerzeiger
F. Tarif-Tabellen
(Seit« 8.)
Vorwort.
Im Local verkehr der zum Eisenbahn-
Unternehmen gehörigen Eisenbahnen (mit Ausschluss der schmal-
spurigen Zweigbahn im Berg- und Hütten-
revier) erfolgt die Beförderung von Eil- und Frachtgütern nach
Massgabe der nachstehenden Bestimmungen unter Erhebung der
aus denselben zu ersehenden Fracht- und Nebengebühren.
Aenderungen und Ergänzungen bleiben Vorbehalten und
werden durch den Deutschen Reichs- und Königlich Preussischen
Staatsanzeiger, durch öffentlich bekannt gemacht.
den
Königliche Direction der . Eisenbahn.
(Seite 4.)
I. Allgemeine Bestimmungen etc. A. Betriebs-Reglement.
I. Allgemeine Bestimmungen für den Güterverkehr.
A. Betriebs-Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands nebst
allgemeinen Zusatzbestimmungen.
(Die letzteren sind mit lateinischen Lettern zu drucken.)
Abschnitt I. des Betriebs-Reglements.
§ 1.
Pflichten des Dienstpersonals.
(Text).
§ 2.
(Ueberschrift und Text.)
§ 4, 5 und 6.
' (wie vor.)
Abschnitt III des Betriebs-Reglements.
Beförderung von Gütern.
§ 46v.
u. s. t.
Hinter den einzelnen Paragraphen sind die betreffenden
Zusatzbestimmungen, wie solche für den Tarifverband allgemein
genehmigt sind (cfr. Specialbestimmungen für den Bereich des
Tarifverbandes vom 1. Juli 1876) mit folgenden Modificationen ab-
zudrucken:
1. Zu § 48 ist der letzte Zusatz (zu II C zu streichen.
2. Zu § 52 sollen die Vorschriften unter No. 1 und 2, welche in
den allgemeinen Tarifvorschriften Aufnahme gefunden haben,
fort. Der Abschnitt 3 erhält die No. 1 und Abschnitt 4
(neu 2) ist dahin zu fassen : „Für Erhebung des Wiegegeldes
gelten die Bestimmungen des Tarifs für die Nebengebühren
im Güterverkehr“ (Abschnitt H C.)
3. Zu § 54 ist im zweiten Absatz an Stelle der Bestimmungen
unter a und b folgende Bestimmung aufzunehmen:
„Hinsichtlich der Güter, deren Transport auf Deutschen
Bahnen endet, nach Ablauf von drei Wochen vom Tage
der Expedition an gerechnet.
Ceutimeter Breite
*) Wie bereits in No. 29 S. 357 bemerkt, ist übereinstimmend ein Octav-Format von 26 Centimeter Höhe und 17, 5
für die auf Grund der nachstehenden Schemata herzustellenden neuen Tarife vorgeschriebea Die Redaction.
382
(Seite 5.)
3
(Für den Verkehr mit ausserdeutscken Bahnen gelten
die desfallsigen besonderen Bestimmungen in Abschnitt
II. Litt. A.)“
Der dritte Absatz ist dahin zu fassen:
„Für jede aufgegebene Nachnahme wird die im Tarif für
die Nebengebühren (Abschnitt II C) festgesetzte Provision
berechnet, und, Falls sie nicht vom Versender entrichtet
worden, vom Empfänger des Gutes, und zwar auch bei
Frankaturen, eingezogen.“
4. Zu § 5S ist vorweg als neue Bestimmung aufzunehmen:
„Die baaren Kosten der Avisirung der Güter trägt der
Empfänger. Soweit für einzelne Stationen allgemeine
Durchschnittsbeträge für die Kosten der Zustellung der
Avisbriefe festgesetzt sind, sind solche aus dem Tarif für
die Nebengebühren zu ersehen.“
Das zweite (bisher erste) Alinea ist dahin zu fassen :
„An * und Abfuhrgebühren sind in den Tarifsätzen überall
nicht enthalten und werden daher da, wo die Eisenbahn-Ver-
waltuDgen die An - und Abfuhr durch eigenes Fuhrwerk be-
sorgen lassen , (vergl. die Specialbestimmungen zu dem Be-
triebs-Reglement, Abschnitt 11. A.), nach den in den betreffen-
den Güter - Expeditionen zur Einsicht ausgehängten Taxen
erhoben.“
In Alinea 2 ist an Stelle der Worte „durch den Local-
tarif der betreffenden Verwaltung“ zu sagen : „in dem Tarif
für die Nebengebühren (Abschnitt II. C.)
5. Zu §60, sowie zum § 50 unter No. 7 ist statt „der Localtarife
der betreffenden Bahnen beziehw. der betreffenden Localtarife“
zu sagen : „ über die Nebengebühren (Abschnitt II. C. ) “,
ebenso
6. Zu § 61 statt: „wird durch den Localtarif der betreffenden
Bahnen bestimmt“ : „ist in den Specialbestimmungen zu dem
Betriebs-Reglement (Abschnitt II. A.) festgesetzt.“
7. Zu § 67 sind im ersten Absatz die Worte : „in den Verbands-
verkehr“ zu streichen, und statt: „für den Verbandsverkehr
als vereinbart“ zu sagen: „für den weiteren Transport als
vereinbart“.
8. Die Bestimmungen über die Beförderung von Gold- und
Silberbarren etc. (Zusatzbestimmung zu § 48 II. A. 12) sind
(Seite ?.
I. Allgemeine Bestimmungen etc. B. Tarif- Vorschriften.
B. Allgemeine Tarif-Vorschriften nebst Güter-Classi-
fication.
(Hier folgen lediglich die in der Berliner General-Conferenz
am 12|13. Februar d. J. vereinbarten Tarif-Vorschriften mit Classi-
fication. Es wird hierbei bemerkt, dass die den Verwaltungen
mitgetheilten Exemplare des Tarifschema’s dahin zu berichtigen
sind, dass in Abschnitt III Alinea 3 (Bedeckung der Güter) statt
„bedeckt gebauten Wagen“: „bedeckten Wagen“ und im
Special-Tarif II in der Position Eisen und Stahl unter No. 4 statt
„Hacknägel“: „Haknägel“ zu setzen ist.)
(Seite 6.)
unter den besonderen Bestimmungen (Abschnitt
II. A.) an entsprechender Stelle aufzuführen und in dem
vorliegenden Abschnitt I. A. als Zusatzbestimmung zu
§ 48 H. A. 12 nur Folgendes aufzunehmen:
„Die Bedingungen , unter welchen die Beförderung von
Gold- und Silberbarren, Platina, Edelmetall, Geld und
geldwerthen Papieren übernommen wird, sind in den be-
sonderen Vorschriften (Abschnitt H. A.) festgesetzt.“
9. Zu § 47 im vorletzten Absatz ist statt der Worte :
„einer durch die Localtarife zu bestimmenden Gebühr“
zu sagen : „einer in dem Tarif für die Nebengebühren
(Abschnitt II. C.) festgesetzten Gebühr.“
Bei Abdruck des Betriebs -Reglements , aus welchem, wie
schon angedeutet, die §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Abschnitts 1. und
der ganze Abschnitt III. im vollen Wortlaut aufzunehmen sind,
sind selbstverständlich die inzwischen publicirten Abänderungen
desselben zu berücksichtigen.
(Seit« S.)
II. Besondere Bestimmungen.
A. Special-Bestimmungen zu dem Betriebs-Reglement.
H. Besondere Bestimmungen.
A. Speeial-Bestimmungen zu dem Betriebs-Reglement.
(Besondere locale Zusatz - Bestimmungen, wie Vorschriften
über den Zoll- und Steuerverkehr, Bezeichnung der Stationen,
auf welchen Rollfuhren eingerichtet sind, Angabe der Zuschlags-
Lieferfristen, der Fristen für Be- und Entladung, etwaige besondere
Bestimmungen über den Sonntagsdienst und dergl. — Die Para-
graphen des Betriebs-Reglements, auf welche sich diese Zusatz-
Bestimmungen beziehen, sind in ihrer Nummernfolge mit derüeber-
schrift zu allegiren.)
(Seite 9.)
n. Besondere Bestimmungen B. Specielle Tarif-Vorschriften.
B. Specielle Tarif-Vorschriften.
(Z. B. die für die Verwendung von Wagen unter 10 000 Kilo-
gramm Tragfähigkeit für einzelne Bahnen nachgelassenen Aus-
nahme-Bestimmungen; besondere Vorschriften für den Transport
von Milch im Localverkehr; Bestimmungen über die Beladung von
Schutzwagen und über die Beförderung von Geldsendungen; Be-
zeichnung der Ausnahme-Tarife und ihrer Bedingungen.)
383
(Seite 10.)
II. Besondere Bestimmungen. C. Nebengebühren.
C. Tarif für die Nebengebühren im Güterverkehr.
In der für den Tarifverband genehmigten Form aufzu-
nehmen. Unter No. IX. „Deckenmiethe“ ist jedoch im zweiten
Alinea hinzuzufügen: „soweit die Eisenbahn-Verwaltung nicht in
Gemässheit der allgemeinen Tarifvorschriften ohnehin bedeckte
Beförderung eintreten lässt, (cfr. oben I. B“ III)“.
Unter No XI. — „Auf- und Abladegebühren — “ ist der erste
Absatz dahin zu fassen:
„Die Gebühren für das Auf- und Abladen der Güter
(cfr. I. B. Allgemeine Tarifvorschriften No. II) betragen:
1. für Gegenstände u. s. w.“
Zugleich' sind die für einzelne Stationen etwa festgesetzten
Durchschnittskosten für die Avisirung angekommener Sendungen
hier aufzuführen.
(Seita 11.)
II. Besondere Bestimmungen. D. Ueberfuhr-Gebühren etc.
D Tarif für die Güter-Beförderung auf Verbindungs-
bahnen, Traject-Anstalten, öffentlichen Anschlussge-
leisen nach und von den Haltestellen und dergl.
Die betreffenden Gebühren sind an dieser Stelle möglichst
übersichtlich aufzuführen. Wo für die Erhebung derselben be-
sondere, lediglich locales Interesse berührende Ausführungs-Vor-
schriften erlassen sind, genügt die Verweisung auf die letzteren
unter Angabe, wo dieselben einzusehen sind. Die Gebühren sind
jedoch ihrem Betrage nach jedenfalls hier kurz anzugeben
(Seite 1*.)
II. Besondere Bestimmungen. E. Kilometerzeiger.
E. Kilometerzeiger.
(Seite 13.)
(Seite 14.)
Eisenbahn. Lokal-Güter-Tarif.
Ls5
Von
nach
Frachtsätze pro 100 Kilogramm in Mark
Allgemeine
Wagen-
ladungs
Klassen.
Al. | B.
Special -Tarife.
A2.
I. | II. | III,
(cfr.
Ausnahme-Tarife
Abschn. II. Littr. B.)
v. :£
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(Die Bestim-
mungsstationen
sind in alphabe-
tischer Reihen
folge aufzu-
fiihren.)
F. Tarif-Tabellen.
384
(Seite 1.)
Schema B. Verband.
V erbands-Giiter -Tarif.
Gültig vom 1, Juli 1877.
Preis . . Jl
(ohne Tariftabellen . . M.)
(Einzelne Tariftabellen sind für . . Jl zu haben.)
An Stelle des Localtarifs der Eisen-
bahn vom - 18 . . , des Localtarifs der
Eisenbahn vom 18 . . mit sämmt-
lichen Nachträgen, soweit diese Tarife Bestimmungen über den
Güterverkehr enthalten.
Die bestehenden Vorschriften über die Beförderung von
Leichen, Equipagen und anderen Fahrzeugen, sowie von lebenden
Thieren bleiben nierneben bis auf Weiteres in Geltung.
(Seite 2.)
Inhalt.
Seite
Vorwort
I. Allgemeine Bestimmungen für den Güterverkehr . . .
A. Betriebs-Reglement nebst allgemeinen Zusatzbestim-
mungen
B. Allgemeine Tarif- Vorschriften nebst Güter - Classi-
fication
II. Besondere Bestimmungen
A. Special-Bestimmungen zu dem Betriebs-Reglement .
B. Spezielle Tarifvorschriften
C. Tarif für die Nebengebühren im Güterverkehr . . .
D. Tarif für die Güter -Beförderung auf Verbindungs-
bahnen, Trajectanstalten, öffentlichen Anschlussge-
leisen, nach und von den Haltestellen u. dergl.
E. Kilometerzeiger
F. Tarif-Tab eilen
(Seite 8.)
(Seit« 4.)
Vorwort.
Die Unterzeichneten, den Verband
bildenden Eisenbahn-Verwaltungen übernehmen auf Grund der
in ihren Local-Tarifen übereinstimmend enthaltenen „Allgemeinen
Bestimmungen für den Güterverkehr“, sowie der nachstehenden
besonderen Bestimmungen die Beförderung von Eil- und Fracht-
gütern zwischen den m den beigefügten Tariftabellen verzeich-
neten Stationen und zu den darin enthaltenen Frachtsätzen.
Abänderungen und Ergänzungen bleiben Vorbehalten und
werden durch den Deutschen Reichs- und Königlich Preussischen
Staatsanzeiger, durch die Zeitung des Vereins Deutscher Eisen-
bahn-Verwaltungen und durch .... öffentlich bekannt gemacht.
und , den 1
Königliche Direction
I. Allgemeine Bestimmungen für den Güterverkehr, vergl. die
Local-Güter-Tarife der Verbandsbahnen Abschnitt I. A und B.
Ti. Besondere Bestimmungen.
(Die besonderen Bestimmungen sind in derselben Folge der
Abschnitte mit der nämlichen Buchstabenbezeichnung' auf-
zunehmen, wie für die Localtarife vorgesehen ist. Wo ledig-
lich die Bestimmungen der Local-Tarife der betreffenden
Bahn zu gelten haben, ist hierbei einfach auf die letzteren
zu verweisen.)
Verlegt und ucrausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verantwortlicher Bedaoteur: Dr. jur. WUh. Koch zu Berlin (Redactionsbureau : Anhalteratr. 6). - CommiailonKr : Adolph Rcftlshöfer zu Leipzig. - Druck von H- 8. Hermann in Berlin. Beuthatr. &
— * 385 —
Die Zeitung erscheint
Montags und Freitags.
Vierteljährlich für 4 Mark zu beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt des Deutsch-
Oesterr. Postgebietes ;
Kreuzband-Porto wird extra berechnet.
Manuscript sowie sämmtliche officielle Inserate
sind franco einzusenden an die Redaction,
Dr. inr. W. Koch,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commis sionär für den Buchhandel :
Adolph Kefelshöfer,
Leipzig, Nürnberger Strasse 59.
1877.
Beilagen zur Zeitung
und
Privat-Inserate
wolle man direct an die Buch- u. Steindruckerei
von H. S. Hermann,
Berlin SW., Beuth-Straese 8.,
eins enden.
Insertions-Preis für die dreigesp<cne Petitzeile
oder deren Raum 30 Pf.
Beilagen zu der Zeitung (in Quart) werdeu
sowohl den von den Eisenbahnen und aurch den
Buchhandel als den durch die Post bezogenen
Exemplaren für 15 Mark baigelegt.
Auflage der Zeitung: 3100 Exemplar«.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 20. April 1877.
Inhalt: Rechtsfall, betreffend Klage auf Zahlung von Dividenden Seitens eines Inhabers von Dividendenscheinen. — Deutsches Reich
(Tödtungen und Verletzungen in 1876. Unfälle im Januar. Beförderte Züge im Februar. Betriebs-Ergebnisse im Februar). — Deutsche
Wochenschau. — Die im Bau befindlichen Strecken der Berlin-Stettiner Eisenbahn- Gesellschaft. — Die Buda-Pester Verbindungsbahn. —
Germesheim - Bruchsal. — Gotthardbahn (Decemberbericht). — Zusammenstellung der Betriebs-Ergebnisse Deutscher und Oesterreichisch-
Ungarischer Eisenbahnen pro Februar 1877. — Offizielle Anzeigen: 1. General- Versammlungen. 2. Tarifänderungen. 3. Submissionen. — Pri-
vat-Anzeigen.
Rechtsfall,
betreffend Klage auf Zahlung von Dividenden Seitens eines
Inhabers von Dividendenscheinen.
In Sachen des Directors der Penziger Glashüttengesellschaft
R. Menzel zu Görlitz, Klägers wider
die Märkisch - Posener Eisenbahn - Gesellschaft,
vertreten durch ihre Direction hier, Beklagte,
hat das Königliche Kreisgericht zu Guben Abtheilung I. in der
Sitzung vom 2. März 1877 für Recht erkannt,
dass der Kläger mit seiner Klage vom 31. August/10. Septem-
ber 1876 unter Auflegung der Prozesskosten abzuweisen.
Von Rechts Wegen.
Gründe:
Nach Angabe der Klage besitzt Kläger folgende Divi-
dendenscheine zu Stammpriontäts - Actien über 200 Thlr. der
Märkisch-Posener Eisenbahn -Gesellschaft für das Jahr 1873:
No. 13105, 13106, 13107, 13108, 13109, 13110, 13111, 13112, 13113,
13114, 13115, 13116, 13117, 13118, 13119
-15 Stück, ferner folgende Dividendenscheine zu Stammprioritäts-
Actien über 200 Thlr. derselben Gesellschaft für das Jahr 1874 :
No. 13109, 13110, 13111, 13112, 13113, 13114 13115, 13116, 13117,
13118, 13119, 20936, 20937, 20938, 20939
-15 Stück. Als Besitzer derselben habe er nach § 23 des Statuts,
bestätigt am 25. März 1867, nach welchem nach erfolgtem Abzug
der sämmtlichen Kosten und der jährlichen Beiträge znm Reserve-
und Erneuerungsfonds von der Bruttoeinnahme der Ueberrest
zunächst in Höhe von 5®/o des Nominalbetrages der Actie an die
Inhaber der Stammprioritäts - Actien vertheilt werden solle, und
nach der auf den Dividendenscheinen enthaltenen, vom 1. Mai
1867 datirenden Verpflichtung des Verwaltungsrathes der beklag-
ten Gesellschaft, dessen Competenz das Statut ergebe , für jedes
betreffende Jahr 10 Thlr. pro Actie zu fordern, im Ganzen also
300 Thlr. Da jedoch, wie die Bilanzen festgestellt hätten, der
für das Jahr 1873 zu vertheilende Ueberschuss nur 3)4 %■> für
1874 nur des Actien-Nominalbetrages ergebe, so geht sein
vorläufiger Anspruch auf abschlägige Zahlung von nur 175 Thlr.
— Zur Zahlung habe er die Scheine in der Gesellschaftskasse
vorzeigen lassen, er habe sie jedoch mit dem Bemerken zurück-
erhalten, dass darauf Zahlung nicht geleistet werden könne.
Er trägt an, Beklagte zur Zahlung von 525 M nebst 5%
Zinsen seit der Klage-Behändigung zu verurtheilen.
In der Klagebeantwortung wendet Beklagte zunächst
Inkompetenz des Gerichts ein, da nach § 11 des Statutes Streitig-
keiten wie die vorliegende , durch Schiedsrichter entschieden
werden müssten , beantwortet aber die Klage event. dahin : Der
Besitz der betreffenden Scheine würde dem Kläger bestritten,
weil unbekannt; wenn aber auch Kläger wirklich im Besitz sei
so sei er doch nicht zur Klage legitimirt, so lange nicht die
Scheine dem Gericht übergehen seien, da nur hierdurch die Ver-
äusserung derselben an einen Dritten und nochmalige Einklagung
durch diesen, also ein doppelter Prozess vermieden werden könne.
In Betreff der statutarischen Bestimmungen, über deren Text ein
Zweifel nicht bestehen könne, welche aber vom Kläger nicht
genau und nicht vollständig angegeben seien, bezieht sich Be-
klagte auf das bei den Acten des hiesigen Kreisgerichts befind-
liche Exemplar der Statuten. Die vom Kläger behauptete Prä-
sentation zur Zahlung sei dem Umstande gegenüber, dass Zah-
lung verweigert wird, gleichgiltig, und sei auch, selbst wenn die
klägerische Berechnung der Dividende pro 1873 auf 3)4 und pro
1874 auf 2]/3% richtig wäre, Kläger nicht berechtigt, dieselbe zu
verlangen , da er nicht behauptet habe , Actionär der beklagten
Gesellschaft zu sein, und nur ein solcher könne überhaupt nach
§ 23 des Statuts Dividende beanspruchen.
Nur die Actie selbst sei eine Schuldurkunde und auf Gruni 1
deren könne Anspruch an den Reingewinn erhoben werden, der
Besitz von Dividendenscheinen allein berechtige hierzu noch nicht ;
diese seien nur zur Erleichterung der ratenweisen Abhebung des
Reingewinnes den Actien beigefügt und zwar je für den Zeitraum
eines Jahres , da nach Massgabe der Statuten alljährlich eine
Vertheilung desselben vorgenommen werden soll. Jedoch sei
auch nicht einmal die klägerische Berechnung der Dividende
richtig. Es hätten allerdings die Betriebsjahre 1873 und 1874
einen Reingewinn ergeben, jedoch sei derselbe mit 3)496 auf die
Restforderung pro 1871 und mit für 1872 vertheilt worden.
Jeder Inhaber einer Stamm-Prioritäts-Actie habe statutenmässig
unbedingten Anspruch auf eine jährliche Reute von mindestens
b% ; bevor ihm diese nicht ausgezahlt seien, könne ein Inhaber
von Stamm-Actien nichts verlangen. Es habe nun aber — was
im Einzelnen ausgeführt wird — von Eröffnung der Balm an,
der jährliche Reingewinn nicht zur Befriedigung der Starnm-
Prioritäts - Actieninhaber ausgereicht, und seien deshalb die jähr-
lichen Ueberschüsse stets auf frühere Jahre vertheilt worden: nur
dann sei der klägerische Anspruch begründet, wenn der ver-
theilbare Reingewinn in einem Jahre zu etwas Anderem als
hierzu verbraucht worden wäre.
Kläger wolle augenscheinlich die Art und Weise angreifen,
nach welcher der jährliche Reingewinn vertheilt sei und scheine
der Ansicht zu sein, dass der in einem Kalenderjahre erwirt-
schaftete Reingewinn zunächst zur Einlösung der Dividenden-
scheine dieses betreffenden Kalenderjahres verwendet werden
müsse. Zwar sei dieses Verfahren, welches jedesmal durch .las
Handelsministerium — wie einzeln ausgeführt wird — bestätigt
sei, nicht statutarisch festgesetzt, es sei im § 23 des Statuts hin-
sichtlich der Priorität der Dividendenscheine aus verschiedenen
886
Bilanzjahren eine Bestimmung nicht getroffen, jedoch sei aus
folgender Erwägung so verfahren worden: es leuchte ein, dass
durch die Reihenfolge, in welcher die Theilnahmerechte an dem
Jahresreinertrage aufgeführt seien, die Priorität nicht habe be-
stimmt werden sollen; die Restforderungen auf ältere Stamm-
Prioritäts-Dividendenscheine gingen unzweifelhaft dem Ansprüche
der Actionäre vor und seien trotzdem nach diesem erwähnt, und
sei deshalb auch nicht zu folgern, dass der Dividendenschein des
Bilanzjahres, der noch vor dem Ansprüche der Actionäre aufge-
führt sei, den Restforderungen auf ältere Dividendenscheine
vorgebe.
Die Bestimmung betreffs der Letzteren unter Lit. c. (1. c.)
beginne mit den Worten : „Sollte in dem einen oder anderen Jahre der
Reinertrag nicht ausreichen“, aus deren Fassung zu ersehen sei, dass
man von der Erwartung ausgegangen sei, es werde der Reinertrag die
Dividende für die Stamm-Prioritäts-Actien in Höhe von 5 °/0 regel-
mässig decken und die Nothwendigkeit einer Nachzahlung nur
ausnahmsweise eintreten. Es gehöre daher dieser Fall auch gar
nicht unter No. 3 des § 23, wo von der alljährlichen, d. h. regel-
mässigen Verth eilung des Reingewinnes die Rede sei. Die Be-
zeichnung des Anspruchs der Stamm-Prioritäts-Dividendenscheine
auf diesen selbst als „Prioritätsanspruch“ deute auch nur das
Verhältniss zu den Stamm-Actien an, wie sich daraus ergebe, dass
in dem weiteren Wortlaute die Restforderungen aus früheren
Bilanzjahren nicht erwähnt seien, während der Dividendenan-
spruch der Actionäre ausdrücklich hervorgehoben sei. Es sei
aber auch gar nicht nöthig gewesen, eine specielle Bestimmung
darüber in das Statut aufzunehmen, in welcher Reihenfolge die
ausgefallenen Dividendenscheine der Stamm-Prioritäts-Actien aus
früheren Jahren an dem Reinerträge eines späteren Jahres parti-
cipiren sollten, da sich schon aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen
und Gesetzen, wie z. B. aus § 158 Allgemeinen Landrechts, Theil L,
Titel 16 ergebe, dass die fälligen Nachzahlungen auf diejenige
Post angerechnet werden müssten , welche am längsten verfallen
sei. Der Reinertrag, aus welchem die 5 °/0 Dividende zu zahlen
seien, ergebe sich durch Subtraction sämmtlicher Lasten von der
Bruttoeinnahme; zu den Lasten gehörten natürlich auch die
Schulden, also im vorliegenden Falle die Berichtigung der Divi-
dendenrückstände. Das Recht auf Zahlung derselben habe nicht
die juristische Natur der eigentlichen Dividende, da letztere nur
ein Antheil an dem z. Z. des _ Actienbesitzes sich ergebenden
Jahresbetrage sei, sondern es sei eine Schuldforderung an die Ge-
- Seilschaft, geknüpft an die Bedingung eines in den späteren Jah-
ren vorhandenen Reinertrages. Wollte man nun aber die Allein-
berechtigung dieser Deutung des § 23 der Statuten nicht zugeben,
so müsse man doch zugestehen, dass die Bestimmungen des § 23
einer verschiedenen Deutung fähig seien. Dann habe man aber
in dem Beschluss der Generalversammlung vom 26. Juni 1871,
welcher obige Auslegung festsetze, eine authentische Declaration
des § 23. Die Art der Vertheilung sei dann von den jährlichen
ordentlichen Generalversammlungen jedesmal genehmigt und dem-
nächst statutenmässig durch die Gesellschaftsblätter bekannt ge-
macht worden und habe Niemand Einspruch erhoben.
Es wird Abweisung der Klage beantragt.
Replicando sagt Kläger: er sei nicht Actionär und handle
es sich auch nicht um einen gesellschaftlichen Streit, es sei des-
halb der Einwand der Incompetenz aus § 11 der Statuten, den
die Klagebeantwortung mache, nicht gerechtfertigt; ebensowenig
der Einwand mangelnder Activlegitimation, trotzdem sei Kläger
auf Verlangen die Scheine zu deponiren, bereit. Nicht die Be-
sitzer der Actien, sondern die Besitzer der Dividendenscheine
seien Dividende zu fordern berechtigt, da nicht die Actie, sondern
der Schein die Schuldurkunde bilde, wie sich dies aus § 25 des
Statuts und den Beilagen ergebe. Es sei selbstverständlich, dass
§ 23 nur von Actionären spreche. Das Statut gehe von der Fiction
aus, ein jeder Actionär sei auch und bleibe Inhaber der Dividen-
denscheine und berücksichtige nicht die Veränderungen, die der
Verkehr von auf Inhaber lautenden Papieren mit sich bringe.
Nicht an den Besitzer der Actie, sondern an die der Dividenden-
scheine früherer Jahre sei daher der Reingewinn stets vertheilt
worden, wie die Beklagte auch später selbst zugebe. Ferner be-
stimme der angezogene § 23 der Statuten, entgegen der Klage-
beantwortung, dass der Reingewinn alljährlich verth eilt werden
solle,. Va<l zwar „vorerst“ mit 6 % an die Inhaber der Stamm-
Pnontäts-Actien. Erst wenn diese die gebührenden 5 % erhalten,
könnte der dann noch vorhandene Ueberschuss auf die Dividen-
denscheine von früheren Jahren vertheilt werden. Dass die Aus-
lührungen der Beklagten nicht durch die Vorschrift des Allge-
meinen Landrechts unterstützt würden, bedürfe keiner Ausfüh-
rung, und sei die Behauptung, dass Dividendenrückstände die
Natur von Schulden hätten, ebenso unrichtig, denn sie könnten
nicht ohne Weiteres gegen die Gesellschaft eingeklagt werden
und wären auch noch nie unter den Passivis in der Bilanz auf-
geführt. Unerheblich sei die frühere Ansicht der Generalver-
sammlung, der Aufsichtsbehörde und des Verwaltungsrathes und
das frühere Verfahren derselben, da die Generalversammlung vom
28. Juni 1875 trotz des Widerspruchs des Verwaltungsrathes fast
einstimmig beschlossen habe, den Reinertrag eines jeden Jahres
zunächst bis zur Höhe von 5 °/o dem Statut gemäss an die Inhaber
der Stamm-Prioritäts-Actien für eben dieses Jahr zu vertheilen.
Diesem Beschluss gemäss sei auch bereits der Reinertrag pro 1875
mit 3y2 V als Dividende desselben Jahres vertheilt worden. Da
aber die Reinerträge pro 1870 — 1874 incl. auf die Dividenden-
scheine pro 1870, 71 und 72 vertheilt seien, so fehle die Deckung
für die Jahre 1873 und 1874. Auch seien allerdings wiederholt
schon von Actionären gegen das bisherige Verfahren Einsprüche
erhoben worden.
Duplicando giebt Beklagte den Beschluss der Generalver-
sammlung vom 28. Juni 1875 zu, jedoch sei erst durch die in
diesem Falle nöthige Statutenänderung und Eintragung derselben
auf Grund eines wiederholten Beschlusses der ausserordentlichen
Generalversammlung vom 22. April 1876 die diesbezügliche Be-
stimmung perfect geworden. Die thatsächlichen Behauptungen
der Duplik hat Kläger zugegeben.
Kläger verlangt hiernach Zahlung von Dividenden als In-
haber von Dividendenscheinen.
Nach § 23 des Statuts der beklagten Gesellschaft ist die
seitherige vom Kläger angegriffene Vertheilung des Reinertrages
diejenige, welche die Verfasser des Statuts in diesen Bestim-
mungen festsetzen wollten. Nach dem Wortlaut derselben ist
keine andere Deutung möglich als diejenige, welche die früheren
Generalversammlungen annahmen und ist diese Vertheilung an
und für sich gerechtfertigt. Würde jedoch der Wortlaut noch eine
andere Deutung zulassen, so wären die Beschlüsse der General-
versammlungen, so derjenigen vom 26. Juni 1871 als Beschlüsse
der für die Actiengesellschaft gesetzgebenden Gewalt, d. h. für
die Auslegung desselben massgebend — wenn man sie auch nicht
gerade als authentische Declaration betrachten darf, wie Beklagte
will — und die Actionäre an dieselben gebunden. Durch Eintritt
in eine Actiengesellschaft schliesst der einzelne Actionär mit der
Gesellschaft einen gewagten Vertrag; zugleich aber unterwirft er
sich hierdurch den von der Gesellschaft als Statut aufgestellten
Bedingungen und folgerichtig auch den Beschlüssen der gesetz-
gebenden Gewalt derselben, der Generalversammlung. Nach Be-
schluss derselben ist pro 1870, 71 und 72 Dividende ausgezahlt
Semäss der ausdrücklichen Bestimmungen des § 23 des Statuts.
lese Bestimmungen wurden ebenfalls durch die Generalversamm-
lung abgeändert, es wurde eine neue Art der Vertheilung einge-
führt und haben sich die einzelnen Theilnehmer der Ge-
sellschaft, die Actionäre, dieser Statutenänderung zu unter-
werfen. Sie sind nicht berechtigt, die hiernach ausgefal-
lenen Dividenden pro 1873 und 1874 zu verlangen.
Die Dividende ist Antheil am Reingewinne und müsste, da der-
selbe nicht vorhanden ist, aus anderen Mitteln der Gesellschaft
oder gar aus Mitteln der Gesellschafter selbst genommen werden,
wenn dem Verlangen des Klägers nachgegeben werden sollte.
Kläger ist jedoch nach seiner eigenen Angabe nicht einmal Actio-
när, und nur solche sind Dividende zu fordern berechtigt. Divi-
denden sind nicht Schuldforderungen Dritter an die Actien-Ge-
sellschaft, sondern Gewinnantheile der Socien — der Actionäre — ,
welche diese nach dem Gesellschaftsvertrage — den Statuten —
in der durch die Actien bestimmten Quote zu fordern haben.
Nach Artikel 216 des Handelsgesetzbuches besteht das Recht des
Actionärs in einem verhältnissmässigen Antheil an dem Vermögen
der Actiengesellschaft; dieser Anspruch auf Gewinn oder „Divi-
dende“ ist begründet, sobald sich nach der jährlichen Bilanz ein
reiner Ueberschuss über die volle Einlage ergiebt, und überdies
die nach den Statuten der Dividende vorhergehenden Abzüge
gemacht sind.
Nach dem Statut aber (§ 23) soll, wenn in dem einen Jahre
sich nicht ein Reinertrag von 5 % für die Stammprioritäts-Actien-
besitzer ergeben sollte, der auf die folgenden Jahre fallende Rein-
ertrag auf dieses vorhergehende Jahr vertheilt werden, bis diese
6 % erreicht sind. So lange also die Stamm-Prioritäts-Actienbe-
sitzer eines früheren Jahres nicht die ihnen durch das Statut
festgesetzten 5 % erhalten haben, existirt für die Besitzer dersel-
ben in späteren Jahren kein Reinertrag, keine Dividende.
Allerdings sind die Verfasser des Statuts, wie aus dem
Wortlaut des § 23 desselben ersichtlich ist, von der Ansicht aus-
gegangen, dass der Reinertrag der Gesellschaft stets ein derartig
hoher sein werde, dass die in einem jeden Jahre stattfindende
Vertheilung der Dividende 5 % für die Besitzer von Stamm-Prio-
täts-Actien ergeben werde; es wurde jedoch zugleich auch der
Fall, dass der Reingewinn hierzu nicht ausreichen sollte, als
Ausnahmefall vorgesehen und hierfür obige Bestimmung festge-
setzt, welche, da dieser Ausnahmefall eintrat, nun auch anzuwen-
den war. Wenn Kläger aber Actionär wäre, so müsste die sta-
tutenmässige Richtigkeit dieser Dividendenverrechnung nach § 11
des Statuts nicht gerichtlich, sondern durch Schiedsrichter ent-
schieden werden, und wäre in diesem Falle Incompetenz des
Gerichts vorhanden; so jedoch ist der Einwand der Incompetenz,
den Beklagte macht, nicht gerechtfertigt.
Die Urkunde nun, als deren Inhaber Jemand ein Recht auf
Dividende auf Grund des Statuts geltend machen kann, ist die
Actie; die Dividendenscheine sind keine Schuldurkunden, son-
dern lediglich Legitimationsurkunden behufs Erhebung der sta-
387
tutenmä ssig an die Actionäre zu zahlenden Gewinnanteile. Klä-
ger kann deshalb als Inhaber von Dividendenscheinen allein nicht
klagen; er hätte sich müssen als Actionär oder als Rechtsnach-
folger eines solchen legitimiren; alsdann wäre er wenigstens
überhaupt berechtigt gewesen, auf Dividende Anspruch zu machen.
Ein zwischen einem Actionär und einem Dritten vorliegender
Veräusserungsvertrag — wie er mutmasslich in dem vorliegenden
Falle vorhanden ist — kann als res inter alios gesta auf das
Verhältnis zwischen dem Kläger als Nichtactionär und der be-
klagten Gesellschaft keinen Einfluss haben und nur bewirken,
dass Kläger wegen der Wertlosigkeit der von seinem Autor —
dem Actionär — erhaltenen Valuta — der Dividendenscheine —
ev. an diesen letzteren wegen Entschädigung sich zu halten be-
rechtigt sein kann ; nicht aber ist er berechtigt , die Art und
Weise der Dividendenverteilung anzufechten. Der Umstand,
dass die Inhaber von Dividendenscheinen für die Jahre 1873 und
1874 keine Dividende erhalten , kommt bei der Frage , ob die
Verteilung nach dem Statut gesetzmässig und richtig ist ^ gar
nicht in Betracht , und ist irrelevant bei dieser Frage , ob dies
grosse wirtschaftliche Uebelstände zur Folge hat oder nicht, ob-
gleich , dass dies der Fall ist , nicht abgeleugnet werden kann,
und aus dieser Rüchsicht wohl auch die Art der Vertheilung auf
dem für eine Actiengesellschaft gesetzmässigen Wege einer Sta-
tutenänderung aufgehoben worden ist. Jedoch kann der Um-
stand , dass ein Gesetz — das Statut — Uebelstände mit sich
führt, noch nicht für die Gemeinheit — die Actiengesellschaft —
die Pflicht begründen, die durch diese Uebelstände Betroffenen
schadlos zu halten , sondern nur , wie es auch in diesem Falle
geschehen ist, einen Grund zur Aenderung desselben geben.
Diesen Erwägungen gegenüber sind die übrigen Anführun-
gen der Parteien irrelevant, und musste, wie geschehen, erkannt
werden , indem der Kostenpunkt sich nach § 2 Titel 23 Theil I.
der Allgemeinen Gerichts-Ordnung bestimmt. —
Guben, den 16. März 1877.
Königliches Kreisgericht I. Abtheilung.
(L. S.) gez. 0 e h 1 e r.
Deutsches Reich. Nach den im Reichs-Eisenbahnamt aufgestellten
Nachweisungen über dieBetriebs-Ereignisseresp.dieT ö d tu n g en und
Verletzungen auf Deutschen Eisen bahnen (excl. Bayerns)
im Jahre 1876 waren zu verzeichnen: 686 Entgleisungen und
Zusammenstösse fahrenderZüge (192 Courier-, Schnell- undPersonen-
züge, 38 gemischte Züge und 456 Güterzüge); 915 Entgleisungen
und Zusammenstösse beim Rangiren (96 mit Betriebsstörung und
819 ohne Betriebsstörung), 887 sonstige Betriebs-Ereignisse, welche
eine Störung des regelmässigen Betriebes veranlassten. Es ver-
unglückte ein Zug mit Personenbeförderung auf 6 394 beförderte
Züge dieser Gattung und ein Güterzug auf 2 606 beförderte Güter-
züge. Bei sämmtlichen Entgleisungen und Zusammenstössen (incl.
beim Rangiren) kommen auf einen Unfall 4 377 530 Achskilometer
aller Züge — gegen 3 303 902 Achskilometer im Jahre 1875. Von
den 382 Fällen, welche zur gerichtlichen Cognition gelangten,
wurde in 154 Fällen (40, 3 Procent) die gerichtliche Untersuchung
ohne Erhebung einer Anklage eingestellt, in 75 Fällen (19, 6 Procent)
wurden durch rechtskräftiges Erkenntniss 33 Personen freige-
sprochen und 75 Personen zu insgesammt 4 Jahre 5 Monate 29 Tage
Gefängniss verurtheilt; 153 Fälle (40 Procent) sind noch unerledigt.
Ausser den vorstehend genannten Strafen wurden in 716 Fällen
(28, 7 Procent) 4 940 dl Geldstrafen, 11 Tage Freiheitsstrafen, 121
Verweise und 53 Entlassungen im Disciplinarwege verhängt. Nach
der zweiten die Tödtungen und Verletzungen behandelnden Nach-
weisung sind im Jahre 1876 ausser 110 Tödtungen und 12 Ver-
letzungen bei beabsichtigtem Selbstmorde, 1 835 Personen verun-
glückt (incl. der in Folge von Betriebs-Ereignissen Verunglückten)
und zwar: 75 Passagiere (15 getödtet und 60 verletzt), 842 Beamte
(154 getödtet und 688 verletzt), 620 Bahnarbeiter (135 getödtet und
485 verletzt) und 298 fremde Personen (152 getödtet und 146 ver-
letzt). Von den Verletzten sind noch nachträglich gestorben 111,
innerhalb 8 Tagen genesen 75, nach 8 Tagen und vor Ablauf von
4 Wochen genesen 362, über 4 Wochen krank gewesen 332, über
3 Monate 188, über 6 Monate 65, 198 sind noch krank und von 48
ist der Krankheitsverlauf unbekannt. Von den 1621 Fällen, in
denen (excl. im Betriebe) Tödtungen oder Verletzungen vorkamen,
gelangten 1019 (62, s Procent) zur gerichtlichen Cognition; von diesen
wurde in 922 Fällen (90, 4 Procent) die Erhebung einer Anklage
abgelehnt, in 11 Fällen (l,i Procent) wurden durch rechtskräftiges
Erkenntniss 5 Personen freigesprochen und 7 Personen zu 2 Monat
20 Tage Gefängniss verurtheilt; die übrigen 86 Fälle sind noch
unerledigt. Ausserdem wurden in 19 Fällen 168 di -Geldstrafen,
3 Verweise und drei Entlassungen im Disciplinarwege verhängt.
Von je 11830 447 beförderten Passagieren ist Einer getödtet und
von je 2 957 611 Passagieren Einer verletzt— gegen 11402 067 bezw.
2 443 300 im Vorjahre; — dagegen wurde von den im Betriebs-
dienste beschäftigten Beamten der 819te — 1875 der 648te — ge-
tödtet und der 183te — 1875 der 161te — verletzt. Es entfällt eine
Verunglückung im Jahre 1876 auf 3 819 306 Achskilometer aller
Züge und auf 18 Kilometer durchschnittliche Jahres-Geleislänge,
dagegen im Jahre 1875 auf 3 362 280 Achskilometer und auf 15
Kilometer durchschnittliche Jahres-Geleislänge. Ein Vergleich der
aus je zwei dieser Zahlen resultirenden geometrischen Mittel er-
giebt eine Abnahme der Verunglückungen in 1876 von ca. 15 Pro-
cent, gegen 19 Procent Abnahme im Jahre 1875.
Nach der im Reichs - Eisenbahnamte aufgestellten Nacli-
weisung über die auf Deutschen Eisenbahnen excl. Bayerns vor-
gekommenen Unfälle wraren im Monat Januar d. J. zu
verzeichnen : 28 Entgleisungen und 15 Zusammenstösse fahrender
Züge, und zwar wurden hiervon 15 Züge mit Personenbeförderung
— von je 8211 Zügen dieser Gattung Einer — und 28 Güterzüge
resp. leerfahrende Maschinen betroffen ; ferner 43 Entgleisungen
und 30 Zusammenstösse beim Rangiren und 65 sonstige Betriebs-
ereignisse (Ueberfahren von Fuhrwerken auf Wegeübergängen,
Defecte an Maschinen und Wagen etc.) In Folge dieser Unfälle
wurden 3 Personen (1 Passagier und 2 Beamte) getödtet und
51 Personen (28 Passagiere , 19 Beamte und 4 fremde Personen)
verletzt; 12 Thiere getödtet, sowie 63 Fahrzeuge erheblich und
201 Fahrzeuge unerheblich beschädigt. Ausser den vorstehend
aufgeführten Verunglückungen von Personen kamen, grösstentheils
durch eigene Unvorsichtigkeit hervorgerufen, noch vor: 36
Tödtungen (1 Passagier, 19 Beamte, 5 Bahnarbeiter und 11 fremde
Personen); 72 Verletzungen (3 Passagiere, 37 Beamte, 30 Bahn-
arbeiter und 2 fremde Personen), sowie 13 Tödtungen und 5 Ver-
letzungen bei beabsichtigtem Selbstmorde. Von den überhaupt
beförderten Reisenden wurde von je 5 835 426 Einer getödtet und
von je 376 479 Einer verletzt; von dem im Betriebsdienste thätig
gewesenen Beamten wurde von je 6 011 Einer getödtet und von je
2 254 Einer verletzt. Ein Vergleich mit demselben Monate im
Vorjahre ergiebt — unter Berücksichtigung der in beiden Zeit-
abschnitten geförderten Achskilometer und der im Betriebe ge-
wesenen Geleislängen — , dass im Durchschnitt im Januar d. J.
bei 13 Verwaltungen mehr und bei 16 Verwaltungen weniger und
in Summa circa 19, 4 Proz. weniger Verunglückungen vorgekommen
sind, als im Januar v. Jrs.
Nach der vom Reichs-Eisenbahnamt aufgestellten Nach-
weisung über im Monat Februar d. J. beförderte
Züge und deren Verspätungen wurden auf 55 grösseren resp.
wichtigeren Eisenbahnen Deutschlands (excl. Bayerns) mit einer
Gesammtlänge von 25 055, 5 Kilometern befördert: an fahrplan-
mässigen Zügen 10 108 Courier- und Schnell-, 70 138 Personen-,
30 927 gemischte und 63 252 Güterzüge; an ausserfahrplanmässigen
Zügen 656 Personen- und gemischte und 22 517 Güterzüge. Im
Ganzen wurden 499 983 425 Achskilometer bewegt, von denen
141 372 489 Achskilometer auf die fahrplanmässigen Züge mit Per-
sonenbeförderuug entfallen. Es verspäteten von den 111 173 fahr-
planmässigen Courier- und Schnell-, Personen- und gemischten
Zügen im Ganzen 627 Züge oder 0,s6 Procent (gegen 0,50 Procent
im Vormonat). — Von diesen Verspätungen wurden jedoch 196
durch das Abwarten verspäteter Anschlusszüge hervorgerufen, so
dass durch im eigenen Betriebe der Bahn liegende Ursachen 431
Verspätungen bei 0,39 Procent (gegen 0,36 Procent im Vormonat) der be-
förderten Züge entstanden, ln demselben Monate des Vorjahres
verspäteten auf 63 Bahnen durch im eigenen Betriebe liegende
Ursachen 994 Züge, gleich 0,95 Procent der beförderten Züge, sonach
0,5S Procent mehr. In Folge der Verspätungen wurden 121 An-
schlüsse versäumt (gegen 384 in demselben Monat des Vorjahres,
resp. 92 im Vormonat).
Nach der vom Reichs-Eisenbahnamt veröffentlichten Zusammen-
stellung der Betriebs-Ergebnisse Deutscher Eisenbahnen
(excl Bayerns) im Monat Februar d. J. stellt sich auf den
82 Bahnen, welche in dem Zeitraum vom 1. Januar 1876 bis
ultimo Februar 1877 im Betriebe standen : Die Einnahme aus
allen Verkehrszweigen im Monat Februar 1877 bei 29 Bahnen
höher und bei 53 Bahnen geringer, als in demselben Monat des
Vorjahres und die Einnahme pro Kilometer im Monat Januar
1877 bei 22 Bahnen höher und bei 60 Bahnen (darunter 13 Hah-
nen mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als in demselben
Monat des Vorjahres; die Einnahme aus allen Verkehrszweigen
bis Ende Februar 1877 bei 30 Bahnen höher und bei 52 Bahnen
geringer, als in demselben Monat des Vorjahres und die Einnahme
Ero Kilometer bis Ende Februar 1877 bei 27 Bahnen höher und
ei 65 Bahnen (darunter 8 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge)
geringer, als in demselben Monat des Vorjahres. Bei den unter
Staatsverwaltung stehenden Privateisenbahnen — einschliesslich
der Annaberg- Weiperter und Chemnitz - Würsclinitzer Eisenbahn
— beträgt Ende Februar d. J. das gesammte conzessionirte An-
lagecapital 1 130 494 800 dl (400 515 900 dl Stamm - Actien,
28 845 000 Prioritäts-Stamm- Actien und 701 133 900 ^Prioritäts-
Obligationen) und die Länge derjenigen Stracken, für welche
dieses Capital bestimmt ist, 4 00Ö,5ä Kilometer, so dass auf je
1 Kilom. 282 585 dl entfallen. Bei den unter Privatverwalt utiu
stehenden Privateisenbahnen (ausschliesslich der Uelzen- Langwede-
ler Eisenbahn) beträgt das gesammte conzessionirte Anlagecapital
3 078 457 207 M (1 091 896 258 di Stamm-Actien , 330 591 30(t di
Prioritäts - Stamm - Actien und 1 655 969 649 di Prioritäts - Obliga-
tionen) und die Länge derjenigen Strecken , für welche dieses
Capital bestimmt ist, 12 451, 80 Kilometer, so dass auf je 1 Kilom.
247 230 M. kommen.
Deutsche Wochenschau.
Berlin, 15. April 1877. (Erweiterung des Preuss. Staatsbahn-
netzes. Eisenzölle. Gotthardbahn. Krankheits-Statistik. 1876 er Er-
gebnisse der Staatsbahn Verwaltung. Beförderung von Fischen.
Postalisches. Oberschlesische Eisenbahn. Grosse Berliner Pferde -
eisenbahn-Gesellschaft.)
Während es abgewartet werden muss, welchen Einfluss etwa
der Urlaub des Fürsten Bismarck auf die Gestaltung der Deut-
schen und der Preussischen Eisenbahnpolitik üben wird, ist zu
constatiren, dass die Erweiterung des Preussischen Staats-
bahnnetzes einen weiteren Schritt vorwärts thun werde, indem
die Preussische Regierung beabsichtigt, von der ihr durch das
Reichs - Oberhandelsgericht zugesprochenen Berechtigung, dem
Garantievertrage gemäss die Hinterpommernschen Bahnen
in Staatsverwaltung zu nehmen, alsbald Gebrauch zu machen.
Es werden bereits in nächster Zeit die Verhandlungen zwi-
schen dem Fiscus und der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft
eingeleitet werden. — Der Process vor dem Lübecker Gericht in
Sachen der B erlin-D resdener Eisenbahn soll, wie officiös ge-
meldet wird, auf Eifrigste betrieben werden und wird von dieser Seite
eine Entscheidung zu Gunsten der Preussischen Regierungsauf-
fassung fortdauernd erhofft. Eine rasche Erledigung dieser An-
gelegenheit wird für alle Theile jedenfalls erwünscht sein. — Auch die
Bestrebungen einzelner Bahngesellschaften, auf welche seitens der
Regierung aus eigener Initiative nicht reflectirt wird, treten wie-
der nach der Richtung hin zu Tage, dass auf Wunsch von Actio-
nären sie sich selbst dem Fiscus als Kaufobject anbieten. Bei der
Märkisch-Posener Eisenbahn ist eine solche Strömung wie-
derum vorhanden und steht ein betreffender zahlreich unter-
stützter Antrag auf der Tagesordnung der nächsten Generalver-
sammlung. Bekanntlich hat bereits früher eine Deputation des
Verwaltungsrathes den Herrn Handelsminister davon in Kenntniss
gesetzt, dass die Bahngesellschaft geneigt sei, ihre selbständige
xistenz aufzugeben. — Die Reichsregierung scheint neuerdings
den Wünschen der Eisenindustrie auf Wiedereinführung des
mit dem 1. Januar beseitigten Zolles geneigtes Gehör zu schen-
ken. In Rücksicht darauf mag es nicht überflüssig sein, hervorzu-
heben, dass die Eisenbahnen, welche jedenfalls die grössten Con-
sumenten, dieses Industriezweiges sind, gegen Eisenschutzzölle
nie etwas eingewendet haben, sondern sogar ausdrücklich den Stand-
punct vertreten haben, dass das Gedeihen der heimischen Mon-
tan-Industrie den Eisenbahnen im wohlverstandenen eigenen In-
resse so dringend wichtig erscheint, dass sie den Zollschutz, der
ihre Betriebsausgaben erhöht, keineswegs perhorresciren , wenn
dadurch die Concurrenzfähigkeit der Deutschen Eisenindustrie be-
dingt ist. Die schwere Noth der Zeit hat die zollpolitischen An-
schauungen der Majorität in den Factoren der Gesetzgebung so
modificirt, dass die Wiedereinführung von Eisenschutzzöllen viel-
fach als gesichert angesehen wird.
Am 14. d. M. hat imReichs-Gesundheits-Amt eine Besprechung
mit Verwaltungs-Mitgliedern und Aerzten der Berliner Bahnen
stattgefunden.
Das Reichs-Gesundheits-Amt beabsichtigt für sämmtliche
Deutsche Eisenbahnen eine Statistik über die Frequenz der haupt-
sächlichsten Erkrankungsformen bei den verschiedenen Zweigen
des Eisenhahndienstes herzustellen, für welche das Urmaterial von
den Eisenbahnverwaltungen zu liefern sein würde, deren Bear-
beitung aber wahrscheinlich von dem Reichs-Gesundheits-Amt über-
nommen werden würde.
Die Wichtigkeit einer solchen Statistik wurde allseitig an-
erkannt und die anwesenden Vertreter der Eisenbahnen glaubten
versichern zu dürfen, dass dieselben unter der Voraussetzung,
dass die Bearbeitung des von ihnen zu liefernden statistischen
Materiales vom Reichs-Gesundheits-Amte übernommen werde, gern
bei der beabsichtigten Statistik mitwirken und namentlich für die
möglichste Zuverlässigkeit des Materiales sorgen würden.
Eine weitere Besprechung über die Art der Einrichtung der
Statistik ist für die nächste Zeit in Aussicht genommen.
Die Entscheidung des Preussischen Handelsministers über
die letzte Denkschrift der Preussischen Privat-Eisenbahnen hin-
sichtlich der Tarifreform ist noch nicht erfolgt, wird aber für die
nächste Zeit erwartet.
Die Angelegenheit der Gotthardbahn und ihres unzuläng-
lich gewordenen Baucapitals beschäftigte in der verflossenen
Woche in Folge einer beiläiifigen Anregung die Budgetcommission
des Reichstages. Der Regierungscommissar erklärte bei dieser
Gelegenheit , dass zur F ertigstellung der Bahn statt der prälimi-
nirten 187 Millionen Frcs. 2C1 Millionen, also 74 Millionen mehr er-
forderlich &&ien. Hat bisher die Furcht bestanden, dass in
Deutschland wenig Neigung vorhanden sei, gegenüber der Ueber-
schreitung des Bauprämilinare weitere Prästationen zu bewilligen,
so dürfte dies jetzt nicht mehr in dem bisherigen Masse der F all sein.
Nicht ohne Einfluss kann es dabei sein, dass der Abg. Bamberger er-
klärte, dass bei einer etwaigen Derelinquirung des Unternehmens
seitens Deutschlands Frankreich, wie er genau wisse, statt Deutsch-
lands einspringen wrolle.
Die Staatseisenbahnverwaltung hat den Ergebnissen
des Privateisenbahnbetriebes gegenüber, wie die „Post“ hört, sich
im Vorjahre wesentlich günstiger entwickelt. Dieselbe weist über
die im Etat präliminirten Ueberschüsse hinaus ein Plus von ca,
9 Millionen Mark auf. Die Nachricht coursirt in dieser Form in
den Blättern, ist aber wohl insofern nicht ganz correct, als die
Ergebnisse des Privatbahnbetriebes pro 1876 noch nicht vorliegen.
Wenn es aber richtig ist, dass gegen den Voranschlag ein Plus
von 9 Millionen Mark erzielt worden ist, so wäre dies ein für die
Beurtheilung der wirthschaftlichen Lage überhaupt sehr interes-
santes Ergebniss. Die ganze Tragweite des Eisenbahnverkehres
als Symptom der wirthschaftlichen Entwickelung wird sich freilich
erst dann für das Jahr 1876 abschätzen lassen, wenn die Ziffern
für sämmtliche Bahnen vorliegen.
Es ist schon verschiedentlich beklagt worden, dass die Zu-
fuhr von Seefischen nicht in den für die Preisverhältnisse der
Lebensmittel und den Consum wünschenswerthen Quantitäten er-
folge, und man hat hier und da u. A. auch die Frachtsätze der
Eisenbahnen als Ursachen dafür bezeichnet. Es ist deshalb nach
dieser Richtung hin von Bedeutung, dass jetzt vom Herrn Han-
delsminister ein Ausnahmetarif für die Beförderung von
frischen Seefischen mit Personenzügen bewilligt ist, und
zwar bei Aufgabe von mindestens 2000 Kilogramm mit einem
Frachtbriefe zu 50 pCt. der Eilstückguttaxen ; bei Aufgabe in ge-
ringeren Quantitäten zu 75 pCt. der Eilstückguttaxen. Die ge-
dachte Verkehrserleichterung wird jedenfalls bei den unter Staats-
verwaltung stehenden Eisenbahnen auf alle Jahreszeiten ausge-
dehnt werden.
Die Vorsteher der Stettiner Kaufmannschaft hatten bei dem
Directorium der Berlin-Stettiner Eisenbahn eine Ermässigung der
Frachtsätze auf der Route Bremen-Stettin für die Hauptartikel,
namentlich Petroleum und Schmalz in Vorschlag gebracht. Das
Directorium ist zur Zeit auf diesen Vorschlag nicht eingegangen,
weil aus Anlass der Einführung des neuen Tarifsystems eine all-
gemeine Umarbeitung der Gütertarife binnen kurzem bevorstehe.
Bezüglich der Meinungsverschiedenheit zwischen Preussen
und jenen Thüringischen Staaten, welche die Thüringische Eisen-
bahn durchschneidet, über die Statthaftigkeit des Verbleibens
der Postbeamten in den Wagen während der Ausführung
von Rangirbewegungen, hat der Bundesrath beschlossen, die
Anordnung der Eisenbahn-Direction, wonach die Postbeamten die
Wagen zu verlassen haben, trotz der dazu ertheilten Genehmigung
der zustehenden Regierungen für unzulässig zu erklären. Die Be-
vollmächtigten Bayern’s und Württemberg^ enthielten sich dabei
der Abstimmung. Die Reichs-Postverwaltung war durch den Geh.
Postrath Fischer vertreten.
Aus dem Rechnungs-Abschluss der Oberschlesischen
Eisenbahn für 1876 sind folgende Zahlen bereits mitzutheilen.
Es betrugen:
die Ein- die Betriebs-
nahmen ausgaben
bei der Hauptbahn 28 661000 M 11306 000 M
Breslau-Posen-Glogau 7 010 000 „ 3 835 000 „
Stargard-Posen 4 070 000 „ 2 348 000 „
Posen-Thorn-Bromberg 3 354 000 „ 1 893 000 „
Wilhelmsbahn 4115 000 „ 2 219 000 „
Niederschlesische Zweigbahn ... 1 191 000 „ 752 000 „
Oberschlesische Zweigbahn . . . 526 000 „ 181 000 „
Zusammen ... 48 927 000 Jf< 22 534 000 M
Zur Verzinsung sind erforderlich bei der Hauptbahn
2 398 000 M , bei der Breslau-Posen-Glogauer 1 327 000 J/. und zur
Amortisation 456 000 und resp. 269 000 In den Erneuerungs-
fonds sollen gelegt werden aus Erträgen der
Hauptbahn 3 960 000 M
Breslau-Posen-Glogau 1 184 000 „
Stargard-Posen 687 000 „
Posen-Thorn-Bromberg 569 000 „
Wilhelmsbahn 727 000 „
Niederschlesische Zweigbahn . . 208 000 „
Oberschlesische Zweigbahn . . . 108 000 „
Der Baufonds hat zur Verzinsung der Obligationen 1400000
M. zuzuschiessen, die Superdividende des Staates wird auf 2 557 000
M, die Eisenbahnsteuer auf 1 030 000 J(. berechnet. Die letzteren
Zahlen dürften noch eine Aenderung erleiden, je nachdem die
Dividende Seitens des Handelsministers auf 9a/3 oder auf 10 pCt.
festgesetzt wird. Im Vergleich gegen 1875 sind die Betriebsein-
nahmen um rund 200 000 M gestiegen und an den Betriebsaus-
gaben etwa 1 200 000 Jl gespart worden.
Die Grosse B er liner Pferde - Eisenbahn -Gesellschaft
hat ihren Geschäftsbericht für ihr Geschäftsjahr 1876 ausgege-
389
ben. Derselbe constatirt, dass von der Grossen Berliner Pferde-
Eisenbahn im Jahre 1876 die Bewohnerschaft Berlins nicht mehr
und nicht minder als beinahe dreiundzwanzig Mal befördert wor-
den ist. Es sind 22 869 508 Personen befördert worden und die
Einnahme hierfür betrug 3 052 345 Ji Die Wagen der Pferde-
bahn-Gesellschaft haben insgesammt im Jahre 914 641 Touren
zurüekgelegt, d. h. rund 2515 Touren. Die Pferdebahn hat ge-
genwärtig eine Geleislänge von 90 501 Meter, d. h. circa 11 Deutsche
Meilen. Neu eröffnet sind davon im vorigen Jahre allein 4220
Meter und ferner sind 2195 Meter Geleise der alten Verbindungs-
bahn vom Staate erpachtet worden. Die längste Strecke der
Pferdebahn-Gesellschaft ist die „Ringbahn“, welche 22 137 Meter
lang ist und bekanntlich um den grössten Theil der Stadt herum-
führt. Die zweitlängste Linie ist die vom Oranienburger Thor
über Moabit nach Charlottenburg, die drittlängste die vom Halle-
schen Thor nach der Hasenhaide und Rixdorf. Die Gesellschaft
besitzt 905 Pferde und 196 Wagen und hat bei ihrer Verwaltung 37
Beamte und 2 Diener und ausserdem an Kutschern, Schaffnern,
Futtermeistern, Stalleuten, Nachtwächtern und Handwerkern 806
Mann im Dienst. An Gehalt und Löhnen hat sie im Jahre 1876
den nennenswerthen Betrag von 786 770 M. verausgabt. Das ge-
sammte Schienennetz kostet bis jetzt 7 578 581 M.
Die im Bau befindlichen Strecken der Berlin-
Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft.
Die zu erbauende Bahnstrecke: Seelow-Frankfurt a/O.,
welche den noch nicht dem Betriebe übergebenen Rest der im
Jahre 1872 concessionirten Zweigbahn Wriezen-Frankfurt a|0.
bildet, wurde unterm 11. December 1872 concessionirt.
Die Bahnlänge dieser Reststrecke Seelow-Frankfurt a/O. be-
trägt 26 Kilometer; das veranschlagte Baucapital pro Kilometer
rot. 222 300 M
Die im Frühjahr 1875 in Angriff genommene Strecke wird
voraussichtlich am 15. Mai 1877 fertiggestellt.
Die Einschnitte sind eingeleisig angelegt, während Aufträge,
soweit Boden vorhanden, zweigeleisig geschüttet sind. Das
Terrain ist für zwei Geleise erworben.
Die Bahn vermittelt einen directen Verkehr zwischen ver-
schiedenen Ostseeplätzen respective Stettin und Schlesien.
Dieselbe stellt zugleich, was den Localverkehr anlangt, eine
kürzere Verbindung der Ortschaften mit der Hauptverkehrsstelle,
der Stadt Frankfurt a/O-, her. Eine Meile vor Frankfurt berührt
die Bahn ausgedehnte Braunkohlenfelder, welche durch dieselbe
den zahlreichen, im Oderbruche liegenden Zuckerfabriken er-
schlossen werden.
Die einzige zwischen Station Seelow und Frankfurt a/O. lie-
gende Station Schönfliess ist von ersterer 12, von letzterer 14 Kilo-
meter entfernt. 2 Kilometer vor dem Personenbahnhöfe in
Frankfurt alO., als welcher der Bahnhof der Niederschlesisch-
Märkischen Eisenbahn gilt, wird für den Local-Güterverkehr eine
besondere Station angelegt.
In Frankfurt a/O. bot der Bau insofern Schwierigkeiten, als
durch die Anlage der Güterstation die Verlegung einer Haupt-
strasse unter die Ostbahn erforderlich wurde.
Bauleitender Techniker ist Bau-Director Schorss in Stettin,
Abtheilungs-Baumeister: Betriebs-Inspector H. Busse in Frank-
furt a|0. — Die Ausführung der Erdarbeiten, Bauwerke und des
Oberbaues ist bis vor Frankfurt a|0. den Unternehmern Mudra
und Däumichen, für die Frankfurter Güterbahnhofs-Anlage dem
Bauunternehmer, Baumeister C. Francke übertragen. Die Hoch-
bauten sind an verschiedene Unternehmer vergeben.
Die Buda-Pester Verbindungsbahn.
Von den aus Staatsmitteln unter der Leitung der Direction
der K. Ungarischen Staatsbahnen zu erbauenden und dem Unga-
rischen Staate gehörenden Bahnlinien ist blos die Budapester
Verbindungsbahn und deren Zweiglinien noch im Baue begriffen.
Der Ausbau dieser Linien wurde mittelst Gesetz, Artikel IX
vom Jahre 1872, angeordnet und hierfür ein Baucapital von
8 750 000 Gulden Oe. W. bewilligt.
Die 10,3 Kilometer lange Verbindungsbahn zweigt von der
zunächst Budapest gelegenen Station Steinbruch der K. Ungarischen
Staatsbahnen ab und mündet zwischen den Stationen Budapest
und Promontor in die Linie der K. K. priv. Südbahn-Gesellschaft.
Von der Verbindungsbahn zweigen ab:
1) Die Zweiglinie zu den Budapester Borstenviehmast-
stallungen nächst Steinbruch in einer Länge von 1,0 Kilometer.
2) Die Zweiglinie zum Budapester Schlachthause in einer
Länge von 0,9 Kilometer, und
3) Die Zweiglinien zum Hauptzollamte in Budapest in eines
Länge von 3,5 Kilometer; die zwei letzten Zweiglinien zweigen auf
der Station BudapestFerenczväros der Verbindungsbahn ab, während
erstere Zweiglinie zwischen der vorgenannten Station und der
Station Steinbruch aus der currenten Bahn abzweigt.
Ausser den blos aus Rangirgeleisen bestehenden Endstationen
der Zweigbahnen wird in der Hauptbahn, in der Entfernung von
4,15 Kilometer von der Station Steinbruch und noch am linken
Donauufer zunächst dem Schlachthause die obengenannte Rangir-
Station Ferenczvaros (Franzstadt), und an der Einmündung in die
Südbahnlinie am rechten Donauufer in der Entfernung von 10, 30
Kilometer von der Station Steinbruch, die Uebergangsstation Uj-
Buda erbaut.
Der Zweiglinie zum Haupt-Zollamte ist die Vermittelung des
Verkehres mit dem unmittelbar am Donauufer, in der Entfernung
von 1,2 — 2,5 Kilometer von der Station Ferenczvaros, seinerzeit
zu erbauenden Frachten- Bahnhofe der K. Ungarischen Staatsbahnen
Vorbehalten und soll diese Zweiglinie mit der gleichfalls am Donau-
ufer und in nächster Nähe des obenerwähnten in Aussicht ge-
nommenen Frachten-Bahnhofes schon demnächst auszuführenden
hauptstädtischen Entrepöts in Verbindung gesetzt werden.
Die Hauptaufgabe derVerbindungsbahn ist sowohl die Interes-
sen des hauptstädtischen Handels und die Approvisionirung durch
billige Zufuhr der hauptsächlichsten Producte nach deren Centren
zu fördern, als auch für alle, aus dem an Naturproducten reichen
Südwesten des Landes, sowie aus den Häfen des Adriatischen
Meeres nach dem Norden und Osten von Ungarn oder nach Nord-
Deutschland und Russland bestimmte Waaren und Producte und
vice versa den ununterbrochenen Verkehr auf Schienenwegen zu
ermöglichen.
Auch in strategischer Beziehung ist die Verbindungsbahn
von eminenter Wichtigkeit, da dieselbe die einzige in Ungarn be-
findliche stabile Eisenbahnverbindung über den Donaustrom bildet
und durch die Nähe der Hauptstadt auch angemessen ge-
schützt ist.
Aus dem Gesagten ist zu ersehen, dass die Verbindungsbahn,
deren vollkommener Ausbau vertragsmässig für den 1. November
1. J. gesichert ist (die Eröffnung derselben ist jedoch wahrscheinlich
schon um mehrere Wochen früher zu erwarten), eine bedeutende
Lücke im Ungarischen Eisenbahnnetze ausfüilen wird, und dass
durch diese Verbindungslinie, als Staatsbahn, der Ungarischen
Regierung die Möglichkeit gegeben ist, auf die Förderung der In-
teressen der Capitale und des Landes directen Einfluss zu nehmen.
Die Wichtigkeit der Budapester Verbindungsbahn hat die
Ungarische Regierung veranlasst, dieselbe zweigeleisig zu projec-
tiren, das Terrain für eine zweigeleisige Bahn zu erwerben, und
sämmtliche Kunstbauten, sowie theilweise auch den Unterbau, der
Doppelspur entsprechend ausführen zu lassen, so dass im Falle
der Noth wendigkeit die für den vollkommenen Ausbau des zweiten
Geleises nöthigen Erd- und Oberbauarbeiten mit geringem Zeit-
und Kostenaufwande ausgeführt werden können.
Bau-Ausführung.
Um den bei Vergebung von Linien gegen Pauschalsummen
vorgekommenen Ersatzanspruchsfordeningen und sonstigen Unzu-
kömmlichkeiten in Zukunft nach Möglichkeit vorzubeugen, hat
sich die Ungarische Regierung veranlasst gefunden, den Ausbau
dieser Linie nicht nach dem System von PauschalvergebungeD,
sondern auf Grund von Einheitspreisen und nach Arbeitsgattungen
gruppirt, ausführen zu lassen.
Als wichtigstes und schwierigstes Object wurden demnach
mittelst Vertrag vom 6. Mai 1873 der Ausbau der 400 Meter langen
Donaubrücke an die Französische Firma Cail & Comp, und Filleul-
Brohy vergeben. Der Vollendungstermin war laut Vertrag auf den
30. September 1874 festgesetzt; bei dem Umstande jedoch, dass in
Folge Beschränktheit des Budgets die übrigen zur Verbindungs-
bahn gehörigen Bauten nicht gleichzeitig vergeben werden konnten,
veranlasste die Bauunternehmung die Bauarbeiten mit geringerer
Energie zu betreiben. Es wurde daher diese Brücke erst mit An-
fang des Jahres 1876 beendet und am 1. März desselben Jahres
übergeben.
Die Kosten der auf 2 Land- und drei Mittelpfeilern ruhenden
— 390 —
daher aus 4 Oeffnungen mit 94 Meter Lichtweite und aus zwei
Paar continuirlichen Parallelträgern bestehenden zweigeleisigen
Brücke stellen sich nach der bereits aufgestellten Endabrechnung
auf 1 597 130 fl. 60 kr.
DieFundirung der Brückenpfeiler geschah auf pneumatischem
Wege mittelst Caissons; dass ober denselben verwendete Stein-
material der Pfeiler ist theils Granit, theils Kalkstein vorzüg-
lichster Qualität; das zur Brückenconstruction verwendete Eisen-
material ist Französisches Erzeugniss der Pariser Firma Cail & Comp.
Die übrigen Unterbauarbeiten sowohl der Hauptbahn als
der Zweiggeleise wurden mittelst Vertrag vom 25. September 1875
an die Bauunternehmer Schwarz und Basch vergeben und sollen
diese Arbeiten bis zum 17. Juli d. J. beendet sein.
Was den gegenwärtigen Stand der Bahnarbeiten anbelangt,
so ist, wie bereits erwähnt, die Donaubrücke betriebsfähig vollen-
det; alle anderen Kunstbauten der Hauptlinie und deren Neben-
geleise bereits fertig gemauert und sind die blos von der Maschinen-
fabrik der K. Ung. Staatsbahn angefertigten eisernen Brückenträ-
ger zum Theil noch zu montiren. Da bis jetzt bereits über 80 pCt.
sämmtlicher Unterbauarbeiten ausgeführt sind, so ist mit Sicher-
heit zu gewärtigen, dass die Arbeiten bis zum festgesetzten Voll-
endungstermin beendet sein werden.
Die Ausschreibung und Vergebung sowohl der Oberbau-
ais der Hochbau-Arbeiten geschah abgesondert von den übrigen
Arbeitsgattungen. — Erstere Arbeiten erhielten mittelst Vertrag
vom 18. März d. J. gleichfalls die Unternehmer Schwarz und
Basch, wobei zu bemerken ist, dass das Oberbau - Material, als:
Schienen, Schwellen, Weichen, Kreuzungen etc., ferner der zum
Oberbau nöthige Schotter von Seite der Direction an die Unter-
nehmung zur Verwendung übergeben wurde.
Die Ausführung der Hochbauarbeiten wurde im Betrage von
132 706 fl. Oe. W. mittelst Vertrag vom März d. J. an die Bauunter-
nehmung Freund, Schubert und Hickisch vergeben. Die Aus-
rüstung der Wärterhäuser und der Stationsgebäude besorgt die
Direction in eigener Regie
Nach den oben erwähnten Verträgen ist der Oberbau zum
1. November, der Hochbau hingegen schon am 31. August 1. J. zu
vollenden; mit Rücksicht auf die erst in jüngster Zeit geschehene
Bauvergebung beschränkt sich der Fortschritt an den beiden
Arbeitsgattungen gegenwärtig blos auf Vorarbeiten.
Der Bahnabschluss, die Ausrüstung der Bahn und die Sig-
nalmittel bilden gleichfalls Gegenstand einer gesonderten Ver-
gebung und ist zur Sicherung dieser Arbeiten und Lieferungen
das Nöthige bereits veranlasst.
Germersheim - Bruchsal. Die Eisenbahnbrücke über den
Rhein nächst Germersheim ist nahezu fertig. Dieselbe ent-
hält 3 Hauptöffnungen von je 87, 93 Meter Lichtweite und 2 Strom-
pfeiler von je 3,6o Meter oberer Breite, sowie auf dem linken Ufer
eing Fluthöffnung von 14 Meter Weite, auf dem rechten Ufer
liegen Fluthbrücken den Rinnsolen entsprechend, weiter vom Ufer
entfernt. Anfangs März d. J. wurden zur Fertigstellung der
dritten und letzten Bogenarbeiten die nöthigen Gerüste einge-
stellt. Der Bau der Brücke kommt auf circa 3 400 000 M zu
stehen. — Da auch die Zufahrten rechts und links des Rheins be-
reits fertiggestellt sind, so kann mit Sicherheit auf Eröffnung der
ganzen Linie Germersheim-Bruchsal mit Eintritt des Som-
merfahrplanes erwartet werden. Nach Inbetriebsetzung genannter
Strecke (Rheinsheim-Bruchsal ist bereits seit 23. November 1874
dem Verkehre übergeben) wird auf derselben ein ausgiebiger
Frachtverkehr, insbesondere mit Kohlen entstehen.
— st. — Gotthardbahn. (49. Monatsbericht.) Der Stand der
Arbeiten am grossen Tunnel war EndeDecember 1876 Folgender:
Nordseite (Göschenen) in laufenden Metern: Richtstollen
(3816, 5), Erweiterung für das Gewölbe (2646, 2), Sohlenschlitz (2152, 0\
Strosse (1665,5), Vollausbruch (1353, 0), Gewölbmauerwerk (1369,0),
östliche Widerlager ( 1493,0), westliches Widerlager (1269, 4), voll-
ständiger Tunnel (1233, 0).
Südseite (Airolo): Richtstollen (3619, 6), Erweiterung für das
Gewölbe (2461, 0), Sohlenschlitz (1676, 0), Strosse (1120, A, Vollaus-
bruch ( 785,0 ), Gewölbmauerwerk (1550, 0), östliches Widerlager
(738, ä), westliches Widerlager (1124, 3), vollständiger Tunnel (734,s).
Durchschnittlich waren auf beiden Seiten zusammen 2650 Arbeiter
beschäftigt.
Werkplatz Göschenen. Der Richtstollen traf häufig
wechselnde Schichten von glimmerhaltigen Gneiss, ähnlich dem
von Urseren, und schwarzen Schiefer, dessen Farbe von einem
Gehalte von Graphit herrührt. Der Wasserzudrang war sehr un-
bedeutend, so dass der Gesammtabfiuss aus dem Tunnel nur 22
Liter pro Secunde betrug, welches Wasser eine Temperatur von
20, j0 C. zeigte. Vor Ort hatte die Luft eine mittlere Temperatur von
19,4° C. an der Aussenseite von 8,2° C. Die Mauerungsarbeiten
nehmen einen unbefriedigenden Fortgang, was üble Folgen nach
sich ziehen kann, namentlich in der Strecke zwischen 2740 und
2840 m, woselbst erst 30 laufende Meter Gewölbe hergestellt sind,
so dass bei den dortigen zusammendrückbaren Schichten der
Sohlenschlitz früher ankommen wird, ehe die Mauerung vollendet
ist. An den Bohrmaschinen Ferroux wurden wesentliche Ver-
besserungen vorgenommen, ebenso hat man für die Arbeit im
Richtstollen ein zweckmässigeres Bahngestell construirt. Der
Richtstollen ist im Berichtsmonat um 72,0 111 vorgerückt. Die Be-
schaffenheit des Gesteins verlangte an vielen Stellen eine leichte
Auszimmerung, die aber häufig zu langsam ausgeführt wurde,
wodurch mehrfache Abstürzungen entstanden, welche das Aus-
bruchmaterial unnütz vermehrten, die Transporte unterbrachen,
ein stärkeres Mauerwerk nöthig machten und noch verschiedene
andere ungünstige Folgen verursachten. Die Erweiterungsarbeiten
haben im Vergleich zu den Vormonaten ungünstige Resultate er-
geben, woran der mangelhafte Transport, der häufig nothwendige
Holzeinbau und namentlich der Mangel an geübten Arbeitern die
Schuld trägt. Die Gesammt - Ausbruchmasse innerhalb des Nor-
malprofils betrug im December 3140 Kb m, entsprechend einer
Länge von 69, 6 m des vollen Tunnelprofils.
Werkplatz Airolo. Das vom Richtstollen aufgefahrene
Gestein war neuerdings glimmerhaltiger Gneiss mit Bänken von weis-
sem dichten Gneiss und Quarzschiefer. Der Wasserzudrang war
nicht bedeutend, der Gesammtabfiuss aus dem Tunnel 212 Liter
pro Secunde. Die mittlere Temperatur der Luft an der Front
zeigte 25,250 C., die der äusseren Luft 2,8° C. Auch hier hat sich
der Fortgang bei den Mauerungsarbeiten gegen früher nicht ge-
bessert und fehlt es an geübten Maurern und Aufsehern. Der
Richtstollen mit einem mittleren Querschnitt von 7)06 □ m ist im
Berichtsmonat um 113, 6 m vorgerückt und erforderte nur eine
kleine Strecke einen leichten Holzeinbau. Der Fortgang der Er-
weiterungsarbeiten dagegen war nicht befriedigend. Die Gesammt-
Ausbruchmasse innerhalb des Normalprofils betrug 3397 Kb. ra, was
einer Länge von 75, 3 m des vollen Tunnels entspricht.
Aus einer, dem Berichte beigefügten Tabelle geben wir nach-
folgend die Gesammt-Fortschritte der Arbeiten während des Jah-
res 1876 nach lauf. Metern, wobei wir zum Vergleich die ent-
sprechenden Resultate des Jahres 1876 in Klammern beisetzen.
Nordseite: Richtstollen 1005, 7 (1173,5), Erweiterung für das
Gewölbe 1165;4 (820,a), Sohlenschlitz 773,, (779,2), Strosse 971, 7
(55 2,3), Gewölbmauerwerk 636, 2 (644, 8), östliches Widerlager 1024„
(366. 0) , westliches Widerlager 810, 4 (371, 0), Abzugscanal 580,Q ( — ).
Südseite: Richtstollen 1020, 6 1255, 6), Erweiterung für das
Gewölbe 1309, 0 ( 496,0), Sohlenschlitz 835, 0 ( 629, ,A, Strosse 590, 0
(295. 0) , Gewölbmauerwerk 720, 0 ( 500,2), östliches Widerlager 636, 2
(0,1), westliches Widerlager 394, 3 (588, 4), Abzugscanal 6,0 ( — ).
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. General-Versammlungen.
K. K. priv. Böhmische Westbahn. Die
XVI. (ordentliche) General - Versammlung
der Actionäre findet am 18. Mai 1. J., Vor-
mittags 10 Uhr in Wien, im Bureau der
Gesellschaft I. Elisabethstrasse No. 9 statt.
Tagesordnung:
1. Vortrag des Geschäftsberichtes und
des Berichtes de^Revisionsausschusses,
2. Bericht über die Uebernahme des Be-
triebes der Rakonitz-Protiviner Staats-
bahn,
3. Beschlussfassung über die Verwendung
des Erträgnisses,
4. Wahl des Revisionsausschusses,
5. Verwaltungsrathswahlen.
Behufs Ausübung des Stimmrechtes (je
20 Actien geben Eine Stimme) sind die
Actien zu hinterlegen:
in Wien: bei der Central-Cassa der Böh-
mischen Westbahn, 1. verlängerte Jo-
hannesgasse No. 12,
in Prag: bei der Betriebs-Hauptcassa,
in Frankfurt a/M.: bei dem ßankhause
M. A. von Rothschild und Söhne, und
in Berlin: bei der Disconto-Gesellschaft,
und zwar in Wien bis zum 4 Mai 1. J.
mittelst zweifach, an den auswärtigen
Plätzen bis zum 3. Mai 1. J. mittelst drei-
fach auszufertigender Consignationen.
Consignationsblanquette werden an den
bezeichneten Erlagsorten unentgeltlich ver-
abfolgt. Wien, am 15. April 1877. Der
Verwaltungsrath. (Nachdruck wird nicht
lionorirt.) (1575)
(Fortsetzung der offiziellen Anzeigen
aut Seite 392.)
391
Einnahmen der Oesterreichisch-Ungarischen-Eisenbahnen im Monat Februar 1877.
Benennung
der
Eisenbahnen
E>
Ö ■•gt'
3 ’s g«
S-gJl
b« ai
««•§|
Im Monat
wurden
—
Februar 187
befördert
Die Einnahme betrug im Monat Februar
Durchschnittl.
Länge vom
1. Jänner bis
Ende Februar
1877
1876
I Personen
Güter
für
Personen
und
Gepäck
für Güter
im
Ganzen
per
Kilom
im
Ganzen
per
Kilom
| Differz.
| per
| Kilom.
in
1877
| 1876
Kilom
Anzahl
Tonnen
Gulden
Gulden
1
Kilometer
26$
866$
5255
11085
37881
4896$
183
6514t
243
- 24-7
26$
268
368
33851
60371
25751
18910$
21486C
581
21457$
583
f 0'2
36$
368
1805
21883r
362629
328141
1579988
1908132
1057
1843515
1036
f 20
1801
1778
2263
35389$
331682
459923
190042C
2360343
1043
189231$
836
+ 24-8
226$
2263
377
35842
16904
3413C
62944
97074
257
75974
202
+ 27-2
37'
377
5081
651101
776841
85903C
3770342
4629372
911
409151r
809
+ 12'6
5081
5054
93
48900
189275
17831
154606
172437
1854
164035
1763
+ 5-2
93
93
182
40241
51407
21876
102561
124437
684
115556
635
+ 77
182
182
202
27161
84586
30608
198492
229100
1134
233175
1154
- 1-7
202
202
39
3548
2767
2084
4042
6126
157
5144
132
-f 189
3S
39
405
44688
137911
34635
259153
293788
725
321495
837
- 134
405
384
87
22850
66046
7260
95770
103030
1184
104280
1198
— 1-2
87
87
183
8942
10181
9759
26243
3602
197
37498
205
— 39
183
183
352
| 50431
91205
87248
674549
761797
2164
494969
1406
+ 53-9
352
352
242
29969
160445
190414
787
151403
626
+ 257
242
242
92
18064
43907
9321
85608
94929
1032
104362
1135
— 90
92
92
717
91992
72608
134005
346777
480782
671
448737
626
-f- 7'2
717
717
406
98411
97875
121665
402232
523897
1290
489596
1206
+ 6-9
406
406
31
3500
9348
2014
17420
19434
627
16711
539
-- 16 4
31
31
147
9243
7634
9704
30604
40308
274
39340
268
-- 2'3
147
147
61
7613
25944
7573
39756
47329
776
32089
526
--47'5
61
61
17
11995
6009
6009
353
4573
269
--312
17
17
292
26684
18455
18437
43040
61477
211
55528
190
+ 11-0
292
292
621
72880
65616
48823
206565
255388
411
233029
375
f 96
621
621
677
153255
289629
275860
1390218
1666078
2461
1777595
2626
— 6-3
677
677
144
37376
26968
28776
53935
82711
574
87988
611
— 6-0
144
144
356
25032
38090
49882
200201
250083
702
167503
471
+ 49-0
356
356
15
1582
11163
530
10237
10767
718
13600
907
— 20-8
15
15
117
6725
127477
3750
21042
24792
212
24810
212
,
117
117
157
14061
13143
13095
35728
48823
311
42634
271
+ 147
157
157
626
110789
105257
109593
378932
488525
780
393208
628
+ 24-2
626
626
309
40368
97942
37019
181668
218677
708
182919
592
+ 19-6
309
309
33
4722
8704
2022
16315
18337
556
17644
534
4 41
33
33
166
13487
24915
9942
54071
64013
386
47080
284
-f-35'9
166
166
64
6553
2857
4500
4642
9142
143
64
153
9672
20704
8059
38639
46598
305
53039
382
— 20-2
153
139
113
5814
5233
4800
12054
16854
149
23179
205
-27-3
113
113
143
3768
1100
4052
3434
7486
52
143
147
7565
8920
7150
16030
23180
158
16750
163
— 3'1
147
103
152
3047
2871
5005
11312
16317
107
162
284
42766
61226
29875
164441
194316
684
194875
686
— 0-3
284
384
121
20560
43691
18646
77049
95695
791
96023
794
- 04
121
121
97
29158
9842
11867
12427
24294
250
20979
216
-f- 15-7
97
97
76
_ 8508
22233
5439
31391
36830
498
34472|
466-
4- 6 9
74
74
8117
1119956
1908725
1222674
5567528
6790202
837
6245818
813-
f 3-0
8117
7679
392
55098
18856
41394
66036
107430
274
95606
244-
■fl 2-3
392
392
41
4685
2293
2881
3153
6034
147
19
57
2700
3100
2900
8100
11000
193
16000
281
- 31-3
57
57
166 j
9519
8757
7089
25659
32748
197
25615
154-
f 27 9
166
166
Gemeinsame Oesterr.-Ungarische
Eisenbahnen.
Erste Ungar.-Galiz. Eisenbahn . . .
Kaschau-Oderberger Eisenbahn . .
Oesterr. Staats- einschl. Brünn-Ros-
sitzer Eisenbahn1)
Südbahn-Gesellschaft
Ungarische Westbahn
Summa
üesterreichische Eisenbahnen.
Aussig-Teplitzer Eisenbahn
Böhmische Nordbahn . .
Böhmische Westbahn ....
Brannau-Strasswalchener Bahn
Buschtiehrader Eisenbahn .
Dux-Bodenbacher Eisenbahn
Erzherzog Albrecht-Bahn
Galizische Carl Ludwig-Bahn:
altes Netz
neues Netz
Graz-Köflacher Eisenbahn .
Kaiser Franz Josef-Bahn . .
Kaiserin Elisabeth-Bahn:
Hauptbahn: Wien-Salzburg, Wels-
Passau, Flügelbahn: Penzing-
Hetzendorf
Lambach-Gmundener Bahn
Budweiser Bahn
Neumarkt-Braunauer Bahn
Wien-Kaiser-Ebersdorfer Bahn
Salzburg-Tiroler Bahn . . . .
Kronprinz Rudolf- Bahn excl. der
Pachtbahn: Mösel-Hüttenbahn u
Zeltweg-F ohnsdorf
Kaiser Ferdinands - Nordbahn incl
Lundenburg - Nikolsburg - Gruss-
bacher Bahn
Mährisch-Schlesische Nordbahn
Lemberg-Czernowitz- Jassy Bahn:
(Oesterreichische Linien) . . .
Leoben-Vordernberger Bahn . .
Mährische Grenzbahn
Mährisch-Schlesische Centralbahn
Oesterreichische ( Garantirte Strecke
Nordwestbahn \ Ergänzungsnetz
Ostrau-Friedlander Eisenbahn
Pilsen- , Pilsen - Dux Neusattel-
Priesen I Schaboglück - Priesen
(Komotau) | und Obernitz-Brüx
Eisenbahn ^ Pilsen-Klattau-Neuern
Prag-Duxer Eisenbahn ....
. i Dniester Bahn ....
g I Istrianer Bahn ....
vj-S.2 J Rakonitz-Protiviner Bahn
coh v Tarnow-Leluchow (Orlo)
Südnorddeutsche Verbindungsbahn
Turnau-Kralup-Prager Eisenbahn
Vorarlberger Bahn
Wien-Pottendorf und Wiener-Neu
Städter Bahn .......
Summa .
Ungarische Eisenbahnen.
Alföld-Fiumaner Bahn
Arad-Körösthaler Bahnstrecke Arad-
Pankota*)
Arad-Temesyarer Eisenbahn . . .
Battaszek-Dombovar-Zakany Donau-
Drau Bahn
J) Die am 23. October 1876 eröffnete 98'40 Kilometer
embezogen. — *) Am 1. Februar eröffnet.
lange Strecke Temesvar-Karansebes ist in dem Ausweise noch nicht
392
Im Monat Februar 1877
Die Einnahme betrug im Monat Februar
Benennung
der
Durchschi
Betriebsl.
im Mona
Februar 18'
wurden befördert
1877
1876
Differz.
per
Kilom.
Durchschnittl.
Personen
Güter
für
Personen
für Güter
im
Ganzen
per
Kilom.
im
Ganzen
per
Kilom.
1. Jänner bis
Ende Februar
Eisenbahnen
Gepäck
in
1877 |
1876
Kilom.
Anzahl
Tonnen
Gulden
Gulden
Kilometer
Eperies-Tarnower Eisenbahn Ungar.
Strecke Eperies-Orlö
54
2311
734
936
1969
2905
54
2663
49
-h 12-3
54
54
Erste Siebenbürger Eisenbahn
Fünfkirchen-Bärcser Bahn . .
291
13937
16394
14859
70738
85597
294
94324
324
— 9-3
291
291
68
11344
11380
6061
30841
36902
543
25161
370
+ 46-8
68
68
Mohäcs-Fünfkirchner Bahn . .
55
8603
21298
4898
41761
46659
848
62967
1145
— 259
55
55
Raab-Ebenfurter Bahn . . .
85
13089
5045
7163
15940
23103
272
9330
110
+1473
85
85
Theiss Eisenbahn
585
50000
51000
78000
246000
324000
554
445000
779
— 28-9
585
585
Ungarische Nordostbahn . . .
580
48649
21280
41379
85574
126953
219
175625
303
— 27-7
580
580
Nördliche Linie . . .
594
48242
61782
62048
331508
393556
663
366772
617
+ U5
594
594
er! W '
| Südliche Linie ....
276
10784
9773
10312
22482
32794
119
37888
137
- 131
276
276
ö .3 2
O es t liehe Linie . . .
609
21866
17903
40161
106488
146649
241
144013
236
+ 2-1
609
609
CO rj
i Gran-Bressnitz
| Schemnitz ....
23
368
2050
453
4261
4714
205
2081
90
+1277
23
23
Gömörer Industriebahn
167
5792
5728
3042
20523
23565
141
21744
130
+ 8-5
167
167
Waagthalbahn
118
21721
8653
13679
21192
34871
296
19443
381
— 22-5
118
51
Summa . .
4161
328708
266026
337255
1102275
1439480
346
1544232
381
— 9-2
4139
4053
Recapitulation.
Summe der gemeinsamen Oesterr.-
Ungar. Eisenbahnen
5081
651101
776841
859030
3770342
4629372
911
4091517
809
+ 2-6
5081
5054
Summe der Oesterr. Eisenbahnen
. .
8117
1119956
1908725
1222674
5567528
6790202
837
6245818
813
+ 3-0
8117
7679
Summe der Ungar. Eisenbahnen .
. .
4161
328708
266026
337255
1102225
1439480
346
1544232
381
— 9-2
4139
4053
Hauptsumme
17359
2099765
2951592
2418959
10440095
12858054
741
11881567
708
-f 4'6
17337
16786
General-V ersammlungen (Fortsetzung).
Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn-
Gesellschaft. Die statutenmässige ordent-
liche General-Versammlung der Actionäre
der Berlin -Potsdam-Magdeburger Eisen-
bahn-Gesellschaft wird
am Donnerstag, den 17. Mai d. Js.,
Vormittags 11 Uhr,
im Stationsgebäude zu Berlin stattfinden.
In derselben soll
1. der Geschäftsbericht des Directoriums
und der Bericht des Ausschusses über
die Prüfung der Jahresrechnung und
der Bilanz, sowie über die Gewinn-
verteilung für das Betriebsjahr 1876
vorgetragen und
2. in Ausführung der Uebergangs-ßestim-
mung in § 29a des Gesellschafts-Sta-
tuts die Wahl von zwölf Mitgliedern
des Ausschusses vorgenommen werden.
ZurTheilnahme an der General- Versamm-
lung sind diejenigen Actionäre berechtigt,
welche zehn oder mehr Actien besitzen
und wenigstens drei Tage vor der Ver-
sammlung — also spätestens bis zum
14. Mai d. J. einschliesslich — bei der
Haupt-Casse der Gesellschaft ihre
Actien oder einen von einer Staats- oder
Communal-Behörde, dem Reichsbank-Com-
toir zur Aufbewahrung von Werthpa-
ieren, dem Lombard-Comtoir der Reichs-
ank oder der Königlichen General-Direc-
tion der Seehandlungs-Societät ausgefer-
tigten Schein über die Niederlegung be-
ziehungsweise Verpfändung ihrer Actien
hinterlegen.
Gleichzeitig muss jeder Actieninhaber
ein von ihm unterschriebenes, arithme-
tisch geordnetes Nummernverzeichniss
seiner Actien in zwei Exemplaren über-
geben. In Ansehung der bei den vorer-
wähnten Comtoirs der Reichsbank und
der Seehandlung niedergelegten resp. lom-
bardirten Actien genügt die Angabe der
Stückzahl.
Ein unter dem Vermerk der erfolgten
Deposition mit der Stimmenzahl und dem
Firma - Stempel der Gesellschaft zu ver-
sehendes Exemplar dieses Verzeichnisses
wird dem Actionär zurückgegeben und
dient als Eintrittskarte zur General-Ver-
sammlung. Gegen Rückgabe dieses Dupli-
cat- Verzeichnisses erfolgt nach der Gene-
Fortsetzung der offiziellen Anzeigen.
ral-Versammlung die Rückgabe der darin
verzeichneten Actien resp. Urkunden an
den Präsentanten ohne Legitimations-Prü-
fung.
Ueber die Stellvertretung bestimmt § 19
des Statuts.
Die verfassungsmässigen Beschlüsse der
General-Versammlung haben ohne Rück-
sicht auf die Anzahl der Anwesenden für
alle Actionäre verbindliche Kraft.
Briefliche Zusendungen wolle man
unmittelbar an die Haupt-C asse der
Gesellschaft richten. Für persön-
liche Anmeldungen ist die Haupt-
Casse werktäglich von 9 bis 12 Uhr
geöffnet.
Die als Eintritts - Karten dienenden
Duplicat- Verzeichnisse gewähren keinen
Anspruch auf freie Fahrt.
Der Geschäftsbericht und Anmeldungs-
Formulare können bereits von jetzt ab
beim Haupt-Bureau oder bei der Haupt-
Casse der Gesellschaft in Empfang ge-
nommen werden. Berlin, den 16. April
1877. Der Vorsitzende des Ausschusses
der Berlin -Potsdam-Magdeburger Eisen-
bahn-Gesellschaft. Dülberg. (1577)
2. Tarifänderungen.
Ungarisch - Schlesisch - Sächsiscli - Thürin-
gischer Eisenbahn-Verband. Am 15. April
er. tritt zum Ungarisch - Schlesisch - Säch-
sisch - Thüringischen Verbands-Güter-Tarif
(II. Theil) ein Nachtrag XXXI. in Kraft,
welcher
1. Ermässigte Special-Tarifsätze für fagon-
nirtes Eisen von Königs- und Laura-
hütte nach Leipzig.
2. Aenderung der einleitenden Bestim-
mungen.
3. Anderweite Transportpreise für Eisen-
bahnfahrzeuge, Umzugseffecten etc.
4. Anderweite Specialbestimmungen zum
Betriebs-Reglement und
5. Classifications-Aenderungen
enthält. Berlin, den 10. April 1877. König-
liche Direction der Niederschlesisch-Mär-
kischen Eisenbahn, als geschäftsführende
Verwaltung des obenbezeichneten Verban-
des^ (1573)
Königlich Sächsische Staatseisenbahnen.
Am 15. d. M. tritt ein Special-Tarif für
Holztransporte von Stationen der Oester-
reichischen Nordwestbahn und Südnord-
deutschen Verbindungsbahn nach diessei-
tigen Stationen via Reichenberg und Tet-
schen-Mittelgrund in Kraft, welcher bei
den letzteren käuflich zu erlangen ist.
Dresden, am 11. April 1877. Königliche
Generaldirection der Sächsischen Staats-
eisenbahnen : Freiherr v. Biedermann. (1569)
Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn.
Mit dem 20. d. Mts. tritt zum Tarif für
den directen Güter-Verkehr zwischen Ber-
lin-Potsdam-Magdeburger und Magdeburg-
Halberstädter Stationen der Nachtrag VI
in Kraft. Derselbe enthält die Aufhebung
des Frachtzuschlages für Güter der Tarif-
Classe H, sowie für Malz in Quantitäten
von mindestens 5 000 Kilogramm. Berlin,
9. April 1877. Directorium der Berlin-Pots-
dam-Magdeburger Eisenbahn-Gesellschaft,
zugleich Namens des Directoriums der
Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn - Ge-
sellschaft (1568)
3. Submissionen.
Rheinische Eisenbahn. Die Lieferung von
300 Stück eisernen Kohlen-Trans-
portwagen,
30 Stück Dienstgepäckwagen und
40 Stück Personenwagen HI. CI.,
lieferbar in den Monaten Juli, August,
September und October 1879, soll im Wege
der Submission verdungen werden.
Die hierfür massgebenden Zeichnungen
und Bedingungen sind von unserer Ren-
dantur — Altes Ufer No. 2 hierselbst —
zu beziehen und bezügliche Offerten, ver-
siegelt und mit der äusseren Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von
Güter- resp. Personenwagen“ bis zum
30. April c. an uns einzureichen. Cöln,
den 13. April 1877. Die Direction. (1570)
Grossherzoglick Oldenbnrgisclie Staats-
bahn. Für die Bahnhöfe der Bahnstrecke
von Oldenburg nach Wilhelmshafen sind
7 Stück Perronuhren in Dreieckform mit
2 transparenten Zifferblättern in einem
eisernen Gehäuse, 8 Tage gehend, ohne
Schlagwerk, zu liefern.
Offerten werden bis zum 1. Mai d. J.
entgegengenommen. Oldenburg, den 11.
April 1877. Grossherzogliche Eisenbahn-
Direction. Schmidt. (1574) B. & W.
(Schluss der offiziellen Anzeigen
auf Seite 396.)
Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
{fcvABtwortUeher BedacUnr: Dr. jur. WRU. Koch zu Berlin (Redaetionsburoau i Anhalterstr. 6). - Commissionttr : Adolph RcfMchüftr an Leipzig. - Druck ren H. 3. Hermann in Berlin. Beuthotr. 8.
Zusammenstellung der Betriebs-Ergebnisse Deutscher Eisenbahnen (excl. Bayerns) im Monat Februar 1877.
l.
2.
1 3.
4.
5.
1 6.
1
7.
1
8.
9.
| 10.
1 11.
12.
1
13.
14.
15.
16.
Laufende No. 1
Bezeichnung
der
Eisenbahnen.
ult. Monat
Februar
Betriebs-
länge
ultimo
Februar
Kilomet.
Befördert wurden
Die Ei
nnahme betr
ug
Personen
; Güter
! pro Monat Januar
im
Ganzen
Anzahl.
pro
Klm.
Anz.
im
Ganzen
Tonnen.
pro
Kilom.
Tonnen.
1.
Pers.-Verkehr
im Güterverk.
|an Extraordin.
in Summa
im
Ganzen
JA.
pro
Klm.
JA
im
Ganzen
JA
pro
Klm.
JA
im
Ganzen
JA
pro
Klm.
JA
im
Ganzen
JA
pro
Klm.
JA
I. Staatsbahnen.
1
Frankfurt-Bebraer Eisenbahn .
1877
‘) 502, 2£
264,705
537
161,984
326
217,360
441
643,220
1,293
47,710
95
*) 908,290
1.808
gegen
1876
+ 34,3]
— }- 8,53C
— 10
+
4,828
+
13
+
20,689
4
21
+ 20,309
- 52
+
4,818
+
3
+ 45,816
— 35
2
Hannoversche Eisenbahn . .
1877
844, 5C
441,876
523
318,809
377
507,000
600
1,550,000
1,835
25,000
29
J) 2 082 0001 2,464
gegen
1876
+ 6,192
— 8
—
51,970
—
62
—
7,128
4
9
- 252,669
— 299
—
5,000
—
6
- 249.541
- 296
3
Main-Weser-Eisenbahn . . . .
1877
198,83
91,010
458
70,581
355
121,112
609
329,962
1,660
16,013
81
467,087
2,350
gegen
1876
+ 709
+ 4
—
18,466
93
+
943
+
5
— 94,804
— 476
—
28,236
142
— 122,097
- 613
4
Nassauische Eisenbahn . . . .
1877
257,73
234,510
910
74,946
291
132,814
515
187,602
728
30,000
114
350,416
1,357
gegen
1876
— 39,415
— 153
—
13,676
—
53
+
1,190
4
5
- 33,968
— 132
—
5,620
22
— 38,398
— 149
5
Niedersclilesisch-Märk. Eisenbahn
1877
688,93
325,337
472
302,675
444
403,290
586
2,083,490
3,055
175,743
255
2,662,523
3,865
gegen
1876
—
— 30,502
— 45
—
38,597
—
56
+
5,732
+
9
152,989
— 224
—
47,071
—
68
- 194,328
— 282
Achsen:
85,665
3,143
—
1,400
—
51
6
Ostbahn
1877
4) 1,492,90
271,402
182
205,958
138
684,278
458
2,348,958
1,573
24,364
16
3,057,600
2,047
gegen
1876
+ 744
+ 1
—
681
—
—
14,153
—
10
+ 83,923
+ 56
+
11,200
+
7
+ 80,970
-F 53
7
Saarbrücker Eisenbahn . . . .
1877
4a) 181,68
165,950
1,050
361,593
1,990
94,820
600
474,276
2,611
96,887
533
665,983
3,66
gegen
1876
4,19
- 1,949
+ 15
+
39,013
+
165
+
3,990
4
40
— 58,080
— 253
F
1,845
+
2
— 55,935
— 218
8
Westfalische Eisenbahn . . . .
1877
5) 426,5a
93,315
219
119,148
279
104,713
246
485,150
1,137
57,700
124
647,563
1,607
gegen
1876
+ 35,81
4,760
- 8
—
44,705
—
140
—
6,076
—
38
— 121,747
— 416
—
15
—
11
— 127.838
— 465
9
Wilhelmshafen-Oldenburger Eisb.
1877
52,37
27,259
521
22,898
437
25,174
481
25,814
493
—
50,988
974
gegen
1876
+ 2,575
+ 50
+
14,263
+
272
+
5,467
+ 105
4- 5,434
-F 104
—
+ 10,901
+ 209
10
a. Sachs. Staats - Eisenb. (incl.'|
1877
6) 1,677,75
1,095,834
662
896,551
534
899,505
544
3,548,320
2,115
63,794
38
7)4,511,619
2,689
c. Annaberg - Weipert) gegen |
1876
+ 16,69
+ 25,004
+ 8
+
10,667
+
1
—
68,974
—
47
— 42,108
-}- 47
+
14,651
+
8
— 96,431
— 85
11
Württembergische Staats -Eisenb.
1877
8) 1,304,49
697,661
535
210,623
161
596,579
457
1,418,300
1,087
27,203
21
2,042,086
1,565
„ „ gegen
1876
+ 18,55
-f 7,999
— 1
+
10,312
+
0
+
37,058
+
22
+ 60,128
+ 31
—
96,840
—
76
+ 346
— 23
12
Badische Staats-Eisenbahnen . .
1877
9) 1,181,08
473,000
403
238,319
202
575,271
490
1,116,177
945
16,899
14
1,708,347
1.447
„ . gegen
1876
+ 21,40
— 1,215
-f- 9
—
15,454
—
17
+
7,055
—
4
-j- 4,895
— 14
—
3,209
—
3
+ 8,741
— 20
13
Mam-Neckar-Eisenbahn . . . .
1877
87,50
130,000
1,486
41,000
469
107,000
1,223
160,700
1,837
2,000
23
269,700
3,083
gegen
1876
- 1,657
— 19
+
240
+
2
—
1,284
—
15
+ 2,465
+ 29
+
405
+
5
+ 1,586
-F 19
14
Oldenburgische Staats-Eisenbahn
1877
10) 290,33
82,911
286
36,345
125
72,510
250
89,959
310
—
162,469
560
gegen
1876
“F 71,97
+ 26,009
+ 25
+
12,703
—
17
16,020
—
9
+ 22,877
+ 3
—
+ 38,897
— 6
5
Elsass-Lothringische Eisenbahn .
1877
“) 926,00
508,798
549
348,500
376
468,812
506
1,565,000
1,690
181,425
196
2,215,237
2,392
gegen
1876
*F 66,00
+ 14,629
— 26
+
2,158
—
27
+
11,718
—
25
+ 1,457
— 128
+
38,900
+
30
+ 52,075
- 123
16
Oberhessische Eisenbahn . . .
1877
176,oo
37,788
215
11,442
65
30,660
174
34,176
194
533
3
65,369
371
gegen
1876
-f- 657
+ 4
—
3,990
—
23
430
—
3
— 7,095
— 40
—
176
+
1
— 7,701
— 44
Summa
1877
10,288,34
—
—
—
—
—
—
—
—
u)21867273
2,125
gegen
187 6j— {— 260,54
—
—
—
—
—
—
—
— |
— 652,937
— 121
1
11. Prhatbalmen.
I
Unt. Staatsverwaltung stehend.
1
a. Berg.-Märk. u. Hess. Nordbahn
1877
13) 1,157,63
938,727
831
870,400
752
686,950
608
2,706,212
2,338
305,000
264
3,698,162
3,195
gegen
1876
d- 94,00
- 26,303
- 101
—
147,643
—
205
—
15,952
—
71
— 286,180
— 475
+
5,000
—
19
— 297,132
— 561
b. Ruhr-Sieg-Eisenbahn ....
1877
132,o5
49,696
376
154,500
1,170
36,650
278
372,756
2,823
24,000
182
433.406
3,283
gegen
1876
— 2,312
— 18
—
25,968
—
197
—
573
—
4
— 102.419
— 775
—
3,000
—
22
— 105,992
— 801
Halle - Sorau - Gubener Eisenbahn
1877
294:, 33
74,133
252
58,167
198
64,239
218
233,694
794
15,907
54
313,840
1.066
gegen
1876
+ 787
■F 6
+
8,097
+
28
+
738
4
2
+ 38,404
+ 131
+
1,308
+
4
+ 40,450!+ 137
t>
Munster-Enscheder Bahn . . .
1877
56,48
10,600
188
3,073
54
7,190
127
7,350
130
2,417
40
16,957
297
gegen
1876
-f 500
H" 9
+
51
+
1
+
246
4
4
-|- 44
+ 1
-F
9
-F 299
+ 5
L
a. Oberschlesische Eisenbahn . .
1877
l4) 820,35
278,429
366
542,828
664
268,192
352
2,059,371
2,518
216,627
264
2,544,190
3.101
1
gegen
1876
+ 4,50
— 19,000
- 25
—
113,128
—
143
—
17,853
—
24
— 354,060
- 450
—
24,500
—
32
— 396,413
— 503
b. Zweigb. i. Bergw. u. Hüttenr.
1877
102,42
—
—
105,124
1,026
—
34,954
341
1,825
18
36,779
359
gegen
1876
—
—
—
7,042
—
69
—
- 5.378
— 53
—
375
—
3
— 5,753
— 56
c. Breslau-Posen-GlogauerEisenb.
1877
209,08
50,464
241
76,076
364
72,846
348
369,171
1,766
37,600
180
479,617
2.294
gegen
1876
—
-f 802
+ 3
—
12,765
—
61
+
54
— 30,095
— 144
—
6,400
—
30
- 36,441
— 174
d. Breslau-Mittelwalder Eisenb.
1877
lä) 291,59
82,809
284
51,872
178
74,497
255
170,209
584
34,300
118
279,006
957
gegen
1876
+ 86,05
-F 28,308
+ 18
+
8,960
—
31
4
27,141
4
24
+ 62,469
+ 58
+
300
—
48
-F 89,910
+ 34
e. Stargardt-Posener Eisenbahn .
1877
172,24
24,906
146
41,081
238
42,145
245
209,146
1,214
34,300
199
285,591
1,658
(
gegen
1876
259
— 1
—
6,508
—
38
—
385
—
2
+ 2,281
+ 13
—
3,900
—
23
— 2,004
— 12
Rhem-Nahe-Eisenbahn . . . .
1877
120,60
77,180
640
50,173
416
58,725
487
161,194
1,336
14,319
119
234,238
1.942
gegen
1876
- 440
— 4
—
4,821
+
40
4
3,700
4
31
— 6,353
- 53
+
2,390
+
20
- 263
2
Altenburg-Zeitzer Eisenbahn . .
1877
25,58
14,041
540
39,126
1,505
5,599
215
41,786
1,607
227
9
47,612
1.831
gegen
1876
+ 1452
+ 44
4-
4,920
+
189
4
360
4
14
- 6,538
— 252
—
112
—
4
— 6,290
— 242
Gaschwitz-Meuselwitzer Eisenb. .
1877
27,76
11,568
414
14,000
500
4,589
164
18,404
657
62
2
23.055
823
„ . ^ gegen
1876
+ 233
4“ 9
—
1,560
—
56
—
55
+
2
- 2,602
— 93
—
25
—
i
— 2,672
— 92
Gossnitz-Geraer Eisenbahn . . .
1877
34, 56
25,312
723
18,978
542
13,146
376
35,850
1,024
466
13
49,462
1,413
gegen
1876
+ 4,525
-F 129
—
906
—
26
4
2,201
4
63
— 4,888
— 140
+
37
+
1
— 2.650
— 76
Zittau-Reichenberger Eisenbahn .
1877
26,73
19,907
737
14,786
548
10,900
404
24,255
898
160
6
35,315
1,308
gegen
1876
442
17
—
2,893
—
107
—
1,741
—
64
— 7,365
- 273
—
26
—
1
9,132
— 338
Summa
1877
3,471;40
-
—
—
—
—
—
—
—
8,477,230
2,442
i)
gegen
1876
+ 185, 15
-
"
— 733,983
- 360
i
394
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
1 12.
13.
14.
1
15.
1
B. Von Privat - Directionen ver-
waltet.
1
Aachener Industrie-Eisenbahn
1877
l6)
51,98
24,230
1,019
28,617
895
4,068
171
29,668
928
195
6
33,931
1
gegen
1876
+
8,845
-j- 538
4
6,979
+
218
+
1,531
+
92
+
2.364
+ 101
—
361
—
11
4"
3,534
+
2
Altona-Kieler Eisenbahn . . • .
1877
288,oi
131,675
457
55,602
193
141,082
490
270,461
939
6.088
21
417, G31
1
gegen
1876
+
8,646
+
30
4
7,369
+
26
4-
17,028
+
59
+
20,453
+ 71
—
516
—
2
+
36,965
+
3
Angerm.-Scliwedter Eisenbann .
1877
23,oo
6,337
276
1,364
59
4,016
175
3,045
132
12
1
7,073
gegen
1876
—
111
—
4
—
874
—
38
—
740
—
32
—
2,394
— 104
—
30
—
1
—
3,164
—
4
Berlin- Anhalter Eisenbahn . .
1877
431,27
150,887
350
121,834
283
249,520
578
600,850
1,393
50,000
116
900,370
2
gegen
1876
—
9,973
+
23
—
33,043
—
76
—
15,272
—
36
—
78,464
— 182
—
—
93,736
—
5
Berlin-Dresdener Eisenbahn . .
1877
174,oo
29,388
169
18,174
104
47,650
274
116,971
672
10,000
57
174,621
1
gegen
1876
+
2,856
+
17
—
1,742
—
10
+
15,737
+
91
—
23,040
— 133
+
4,085
+
23
—
3,218
—
6
Berlin-Görlitzer Eisenbahn . . .
1877
327,3s
86,674
265
61,945
189
97,960
244
288,900
883
27,837
85
396,697
1
gegen
1876
+
819
+
3
—
1,493
—
5
—
4,185
—
13
—
43,702
— 133
+
41
—
47,846
—
7
Berlin-Hamburger Eisenbahn . .
1877
440,83
124,897
283
88,461
201
207,053
470
931,009
2,113
23,747
54
1,161,809
g
gegen
1876
—
20,841
—
48
—
12,019
—
27
—
2,341
—
5
—
129,912
- 295
—
1,453
—
3
—
133,706
—
8
Berlin-Potsdam-Magdeburger Esb.
1877
259,56
204,948
790
102,810
396
224,552
865
551,485
2,125
—
776,037
2
gegen
1876
+
18,102
+
70
—
12,373
—
48
+
4,489
+
17
—
5.501
+ 21
—
—
—
1,012
—
9
a. Berlin-Stettin-Stargarclter Esb.
1877
224,oo
112,062
500
73,368
328
182,792
816
380,752
1,700
3,684
16
567,228
2
gegen
1876
—
878
—
4
16,239
—
72
+
5,697
—
25
—
68,971
— 308
—
1,228
—
6
—
75,896
—
b. Ducherow-Swinemiinder Esb. .
1877
l7)
38,oo
5,500
145
505
13
5,231
138
2.602
68
78
2
7,911
c. Wriezen-Seelow
1877
l8)
30, oo
8,059
269
1,880
63
3,244
108
2,556
85
24
1
5,824
d. Angermünde-Freienwalde a 0.
1877
,9)
30, oo
6,303
210
2,474
82
2,794
93
4,370
146
18
1
7,182
e. Stargardt-Cöslin-Colberger Esb.
1877
173,oo
28,227
163
14,544
84
50,094
290
101,948
589
844
5
152,886
gegen
1876
+
562
+
3
—
598
—
4
-
207
—
1
+
1,555
+ 9
—
38
+
1,310
+
f. Cöslin-Danziger Eisenbahn . .
1877
198,oo
41,039
207
10,686
54
43,877
222
64,427
325
643
3
108,947
gegen
1876
—
—
60
—
1
—
24«
—
1
—
1,675
—
8
+
409
+ 2
—
285
—
2
—
1,551
—
g. Vorpommersch e Zweigbahn
1877
237,oo
54,239
229
20,626
87
79,433
335
101,553
428
790
3
181,776
gegen
1876
—
+
5,037
+
21
—
6,137
—
26
4-
1,968
+
8
—
27,161
— 115
+
129
—
25,064
Breslau- 1 a. alte Linie . .
1877
20)
433,oo
118,654
277
116,936
270
147,714
345
433,662
1,002
3,980
9
585,356 1
Schweidnitz- f gegen
1876
—
+
238
—
24,221
—
56
+
11,372
+
26
—
66,621
— 153
+
1,079
+
2
—
54,171
—
10
Freiburger ( b. Reppen-Königs-
1877
21)
76,oo
6,431
85
9,182
121
5,902
78
15,945
210
170
2
22,017
Eisenbahn ) berg gegen
1876
+
45,oo
+
4,142
+
11
4
5,656
+
7
+
4,609
36
+
10,498 + 34
—
—
3
+
15,107
+
11
Breslau- Warschauer Eisenbahn .
1877
55,50
11,301
204
3,737
67
8,749
158
12,403
223
3,160
57
24,312
gegen
1876
—
195
—
3
—
2,657
—
48
—
248
—
4
—
5,735
— 104
+
782
+
14
—
5,201
—
12
Cottbus-Grossenhainer Eisenbahn
1877
22)
152,oo
26,157
172
26,726
176
19,351
127
71,709
472
—
91,060
gegen
1876
+
72,eo
+
9,644
—
34
+
6,429
—
78
4-
8,482
—
9
+
23,637
— 129
—
+
32,119
13
Crefeld-Kr.-Kempener Industrie-E .
1877
41,69
37,959
911
3,365
81
9,787
235
4,019
96
1,668
40
15,474
gegen
1876
-
2,139
—
51
—
380
—
9
—
706
—
17
—
750
— 18
—
994
—
24
—
2,450
—
14
Dortmund - Gronau - Ensclieder E.
1877
96,08
26,313
264
5,717
60
14,087
147
14,739
153
2,554
27
31,380
gegen
1876
+
2,681
+
18
—
720
—
7
—
490
—
5
—
1,393
— 15
+
1,064
+
11
—
819
—
15
Glückstadt-Elmsliorner Eisenbahn
1877
33,40
14, §35
447
4,448
133
10,419
312
10,582
317
1,276
3«
22,277
gegen
1876
1,183
+
35
993
+
30
4-
365
+
11
—
788
- 23
—
356
—
11
—
779
—
16
Hannover-Altenbekener Eisenb. .
1877
290,65
68,830
237
89,728
309
50,450
174
312,306
1,074
—
362,756
1
gegen
1876
+
4,113
4
14
4
11,138
+
39
+
2,357
+
9
+
32,921
+ 113
—
+
35.278
+
17
Homburger Eisenbahn . . . .
1877
18,io
62,124
3,432
3,245
179
21,114
1
,167
5,575
308
800
44
27.489
1
gegen
1876
—
2,064
—
114
—
636
—
35
—
644
—
35
—
358
— 20
+
40
+
2
—
962
—
18
a. Köln-Mindener-Eisenbahn . .
1877
23)
397,96
246,003
670
535,417
1,345
339,813
926
1,182,530
2,971
133,114
334
1,655,457
4
gegen
1876
—
50,860
—
139
—
40,557
—
102
—
12,876
—
35
—
312,552
- 786
—
2,328
—
6
—
327,756
—
b. Köln-Giessener Eisenbahn . .
1877
184, 16
90,884
493
173,758
944
69,478
377
480,853
2,611
50,582
275
600,913
3
gegen
1876
—
14,807
—
81
—
23,630
—
128
—
356
—
2
—
78,751
— 42S
—
338
—
1
—
79.445
—
c. Venlo-Hamburger Eisenbahn .
1877
466,76
125,558
270
158,550
340
198,887
428
757,797
1,624
38,539
83
995,223
2
gegen
1876
—
31,525
—
68
1,398
+
3
4-
12,581
+
27
—
6,237
— 13
+
369
f
1
+
6,713 +
19
Lübeck-Büchen. u. Lübeck -Ham-
1877
111,00
44,317
399
29,643
267
51,913|
468
107,776
971
15,900
143
175,589
i
burger Eisenb. gegen
1876
+
6,121
4
55
4
2,283
+
21
4-
2,831
+
26
—
1,860
- 17
+
1,577
+
14
+
2,548+
20
Märkisch-Posener Eisenbahn . .
1877
271,90
42,981
158
40,130
147
73,547
271
147,188
541
2,274
8
223,009
gegen
1876
+
2,909
4
11
4
6,339
+
23
4-
2,640
+
10
4-
12,021
4- 44
+
650
+
2
+
15,311 +
21
a. Magdeburg-Halberstädter Esb.
1877
952,14
368,472
387
403,522
424
512,063
538
1,744,640
1,832
—
2,256,703
2
gegen
1876
—
3,183
—
3
—
38,354
—
40
—
22,019
—
23
—
180, 84S
- 190
—
—
202,867
—
b. Vienenburg-Grauhof . . . .
1877
11,28
1,922
170
31,078
2,755
874
78
15,556
1,379
—
16,430
i
„ gegen
1876
+
86
4
7
4
1,457
+
129
+
47
+
5
+
717
+ 63
—
+
764
~r
c. Grauliof-Langelsh.-Ciausthal
1877
25)
28,87
1,328
46
6,845
237
546
19
7,330
254
—
7,876
gegen
1876
+
11,55
+
37
—
29
f
3,994
+
72
4-
17
—
11
+
4,530
+ 92
—
■f
4,547+
d. Uelzen-Langwedeler Eisenbahn
1877
97,78
7,146
73
11,259
115
13,383
137
74,864
766
—
88,247
gegen
1876
+
362
4
4
—
979
—
10
4-
2,393
+
25
—
1,571
— 16
—
+
822+
e Sandersleben-Hettstedt . . .
1877
26)
—
8,635
1,308
—
9,857
1,494
—
9,857
i
22
Marienb.-Mlawkaer Eisenbahn
1876
27)
8,940
95
5,840
62
10,168
108
23,685
253
2,574
27
36,427
23
Nordhausen-Erfurter Eisenb. . .
1877
78,28
15,010
192
8,250
105
17,886
228
36,496
466
4,756
61
59,138
gegen
1876
—
2,315
—
29
—
6,062
—
78
4-
815
+
10
—
10,162
— 130
—
838
—
11
—
10,185
—
24
Oberlausitzer Eisenbahn ....
1877
135,50
17,106
110
10,720
69
12,348
79
29,962
193
—
42,310
. , gegen
1876
+
200
4
1
—
1,973
—
13
4-
1,234
+
8
—
12,891
— 83
—
—
11,657
—
25
Oels-Gnesener Eisenbahn . . .
1877
20,847
131
10,284
64
20,071
126
37,108
232
9,100
57
66,279
gegen
1876
1,741
4
11
4
132
—
+
1,211
+
8
—
1,225
— 8
4“
6,425
+
40
+
6,411
+
26
Ostpreussisclie Südbahn ....
1877
243,oo
32,839
135
80,038
329
49,695
205
403,011
1,658
8,080
33
460,786
i
gegen
1876
—
—
2,624
—
11
4
22,592
+
93
+
530
+
3
97,593
+ 401
14,821
—
61
+
83,302
27
Posen-Creuzburger Eisenbahn
1877
2S)
202,^0
18,120
90
14,593
72
23,794
118
62,855
311
8,354
41
95,003
gegen
1876
+
1,70
+
1,556
4
7
4
2,052
4-
9
4-
3,561
+
17
+
17,499
85
+
759
+
3
+
21,819
+
28
Rechte Oderufer-Eisenbahn . . .
1877
26)
317,30
62,466
213
108,164
341
77,300
263
478,350
1,508
63,000
198
618,650
i
gegen
1876
+
2,oo
—
1,436
—
6
—
36,676
—
118
—
3,043
—
12
—
154,622
- 500
—
—
2
—
157,665
—
29
a. Rheinische Eisenbahn ....
1877
30)
939,07
645,750
685
498,800
531
594,000
632
1,800,000
1,915
—
2,394,000
•2
gegen
1876
+
11, 86
—
2,965
—
14
—
2,977
11
—
15,764
—
27
—
271,123
— 323
—
—
286, 8S 7
b. Call-Trierer Eisenbahn . . .
1877
118,«
21,250
180
27,150
230
30,000
262
73,700
624
—
103,700
gegen
1876
—
1,264
—
11
4
494
+
8
4-
1,376
—
4
+
2,164
+ IS
—
+
788
+
30
Saal-Unstrut-Eisenbahn . . .
1877
52,77
13,124
249
4,772
90
9,089
172
13,457
255
2,742
52
25,288
gegen
1876
—
—
1,287
—
24
—
3,255
62
—
642
12
—
5,153
— 98
+
554
+
10
5,241
—
395
Schleswigsche Eisenbahn
Thüringische Eisenbahn .
gegen
gegen
Tilsit-Insterburger Eisenbahn
gegen
Muldenthal-Eisenbahn
gegen
„ . . 1 a. nicht garant. Linien
Hessische/ gegen
Ludwigs-? k garantirte Linien .
bahn ) ° gegen
Mecklenburgische Eisenbahn
gegen
Saal-Eisenbahn
gegen
Weimar-Geraer Eisenbahn . .
Sächs.-Thüringische Ost-Westb.
Eutin-Lübecker Eisenbahn . .
gegen
Braunschweigische Eisenbahn
gegen
Halberstadt - Blankenburger E.
gegen
a. Werra-Eisenbahn . .
gegen
b. Wernshausen - Schmalkald.
gegen
Gotha-Ohr druff er Eisenbahn
1877
1876
1877
1876
1877
1876
1877
1876
1877
1876
1877
1876
1877
1876
1877
1876
1877
1877
1877
1876
1877
1876
1877
1876
1877
1876
1877
1876
1877
3t)
+
32)
+
229
472.
;80
■)07
53,93
56,7o
20,90
320.00
0,oo
1 80. 00
321
74
557
:5 80
68,u
33,80
33,oo
331
18.
500
'5 80
172
'500
<500
>5) IT
,30
41,143
4,399
282,813
11,102
7,699
435
26,390
4,937
249,532
37,737
102,510
8,860
57,832
5,158
26,915
2,740
22,999
7,062
12,812
135
+
+
+
+
3,734
94
33,966
1,184
2,044
171
7,586
+
Summa
gegen
Im Ganzen
gegen
1877
1876
1877
1876
ll,381,io
f- 491, M
25,141,34
4“ 937,27
6.
1 7Q
7.
22 846
8.
99
9.
55,158
10.
240
11.
129,964
12. ]
566
13.
3,191
14. |
14
15.
188,313
16.
820
19
-l-
5' 593
+
24
+
6,049
+
26
-f 11,704
+ 51
+ 397
+ 2
-j- 18,150] — f— 79
599
153,357
325
283,490
601
752,632
1,594
12,673
27
1,048,795]
2,222
24
7 599
16
4-
1,478
+
4
— 91,413
— 194
— 640
— 1
— 90,575]-
— 191
143
6 708
124
10,650
197
20,164
374
2,711
50
33,525|
621
g
396
7
5,113
—
95
- 4,263
— 79
- 1,053
— 20
— 10,434
— 194
465
7 348
130
8,781
155
12,299
217
1,213
21
22,293]
393
134
4-
1 941
21
+
2,619
—
17
-f 5,463
-f 26
— 194
— 18
+ 7,888,
— 9
780
1
175,767
549
239,734
749
509,251
1,591
6,862
21
755,847]
2,361
144
+
6,895
”1”
6
+
20,461
+
44
— 26,076
— 130
- 1,009
— 4
— 6,624|
— 90
569
78^817
438
44,927
249
66,712
371
684
. f
1 1 2,323 1
624
49
+
19,359
+
108
+
98
— 2,616
— 14
-f 110
+ 1
— 2,408]
— 13
180
23 660
74
109,162
3.39
167,479
521
10,638
33
287,279]
893
16
9*357
29
+
5,440
+
16
— 45,460
— 141
- 1,599
- 5
— 41,619]
— 130
360
7/70
97
17,139
229
25,274
338
174
2
42,587 1
569
36
1 147
16
834
—
11
- 248
— 3
—
— 1,082
— 14
338
2,095
31
18,651
274
7,906
116
102
1
26,659 1
391
OOQ
3 163
94
2,520
75
4,940
146
—
7,460
221
3^9
1,909
58
9,282
282
6,378
193
828
25
16,488
500
287
9
4-
995
+
31
— 541
— 17
— 2,406
- 73
— 1,952
— 59
146,825
444
552,631
1.669
1,807
0
701,263
2,118
416
1
— 70,647
— 214
- 9,025
- 28
— 80,088
— 243
199
3 068
163
2,328
124
3,707
197
520
28
6,555
349
144
8
126
7
- 465
— 25
— 400
— 21
— 991
— 53
197
25,313
147
41,985
244
143,551
834
705
4
186,241
1,082
6
3 751
22
+
33
— 14,125
- 83
— 73
—
— 14,165
— 83
292
1,465
209
688
98
1,661
237
9
1
2,358
336
24
125
18
_
37
5
- 207
- 30
—
—
244:
— 35
438
908
52
4,440
.
257
2,002
116
163
9
b,b05
382
—
—
—
—
—
—
—
-
I -
19,457,520
-1380159
1,709
— 205
—
—
| z
—
—
-
—
—
49,802,023
-2767079
1,981
— 191
Bemerkungen.
Die Angaben beruhen auf provisorischen Ermittelungen.
n Am l April 1876 ist die Strecke SacksenkausemLouisa
(2 4, Kil.) und am 15. Mai 1876 die Strecke Niederhone-Friedland
(3VR9 Kil.) dem Betriebe übergeben worden. Aul 9,« Kil. findet Per-
sonenverkehr und auf 4,84 Kil. Güterverkehr nicht statt.
2) Einschliesslich 431 369 M. Einnahmen dei ehemaligen
Halle 663 ji Einnahmen der ehemaligen Mag-
deb.-Leipziger u. Halle-Casseler Eisenbahn für die Strecken Nord-
liausen-Nüxei (24, 07 Kil.) und. Miindcn-Casscl (27,74 Kil.).
“ SchWich der 5,40 Kil. langen Strecke Fredersdorf-
Rüdersdorf^ ^ 1877 ist die Pachtstrecke Pr Grenze-
Forbach (5,19 Kil.) in den Betrieb der Elsass-Lothr. Eisenb. zuruck-
getreten. Bei der Berechnung pro Kilom. sind im Personen verehr
03 , Kil nur für den Güterverkehr benutzte Strecken und beim ver-
wendeten Anlage - Capital 9,99 Kil. erpacktete Strecken in Abzug
gebracht.^ 15. Mai 1876 ist die Bahnstrecke Welver-Dortmund
(35,81 Kil.) dem Betriebe übergeben worden.
6) Einschliesslich der Langen (und Betriebs-Resultate) dei
Privatbahnen Lugau- Wüstenbrand (12, 33 Kil.) und Annaberg-Wei-
pert (18,44 Kil.). Eröffnet sind: Mulda-Bienenmuhle 11,74 Kil.) am
15 August 1876 und Warnsdorf-Seifhennersdorf (4,95 Kil.) am 15.
September 1876. Auf 23, ,,3 Kil. findet kein Personenverkehr statt
7) Einschliesslich einer Einnahme von 128 738 M. in IS <6
zu Gunsten der ehemaligen Privat-Eisenbalinen.
8) Am 5. Januar 1876 ist die Strecke Langenau-Ulm (16, u
Kilom) und am 26. October 1876 die Strecke Waiblingen-Backnang
(18,5, Kilom.) dem Betriebe übergeben worden.
9) Die Strecke Schopfheim-Zell mit 7, n Kilom. ist am o. le-
bruar 1876, die Strecke Appenweier-Oppenau (18, 4 Kil.) am 1. Juni
1876 und die Strecke Stühlingen- Weizen _(2«9 Kilom.) am lo. Oc-
tober 1876 dem Verkehr übergeben. Bei Berechnung des ver-
wendeten Anlage - Capitals pro Kil. sind 26,« Kil. gepachtete
Strecken und bei Berechnung pro Kil. der betorderten Personen
und der Einnahme im Personenverkehr 8,a Kil. — aut welchen
nur Güterverkehr stattfindet — in Abrechnung gebrannt. _
10) Die Strecke Quakenbrück-Osnabrück (49, 6l Kil.) ist am
15. November 1876 und die Strecke Ihrhove-Neuschanz (I8,5s Kil.)
am 25. November 1876 dem Verkehr übergeben worden. Die Strecke
Leer-Ihrhove wird von der Westfälischen Eisenbahn gegen Er-
stattung der Hälfte der Brutto - Einnahme mitbenutzt; der Be-
triebslänge sind deshalb 3,78 Kil. — die Hälfte der Strecke
zugesetzt worden. „ , T . ,
11) Am 25. Juli 1876 ist die Strecke Strassburg-Lauterburg
{57 Kil.) und am 15. October 1876 die Strecke Bolcken-Teterclien
(8,nn Kilom.) dem Verkehr übergeben worden. Am 1. Januar 1877
ist die bisher an die Saarbr. Eisenb. verpachtete Strecke Pr.
Grenze-Styringen (1 Kil.) in den Betrieb der Eisenbahnen in El-
sass-Lothr. zurückgetreten. , . .
12) Hierin sind 652 770 JL Einnahmen enthalten, welche ehe-
maligen Privat-Eisenbalinen zugeflossen sind.
>3) Am 10. Januar 1876 ist die Strecke Schalke-Bismarck-Herne
(11 10 Kilom.) für den Güterverkehr, am 6. März 1876 die Strecke
Kettwig-Mühlheim resp. Styrum (14,17 Kilom.), am 12. Mai 1876
die Strecken Hagen -Haufe (9,34 Kilom.), Lennep - Hückeswagen
(11,-8 Kilom.) und Born-Wermelskirchen (3,95 Kilom.), am 15. October
1876 die Strecke Scherfede-Holzminden (49, 36 Kil.) und am 22. De-
cember 1876 die Strecke Hückeswagen-Wipperfürth (5,40 Kilom.)
für den Personen- und Güterverkehr eröffnet worden. Bei Be-
rechnung pro Kilom. sind im Personenverkehr die nur für den
Güterverkehr benutzten Strecken : 17, 02 Kil. pro 1876 und 28„2
Kil. pro 1877 und für das verwendete Anlagekapital 7,65 Kil. ge-
pachtete Strecken in Abzug gebracht. .
J4) Im Laufe des Jahres 1876 sind Kohlenbahuen in Lange
von 2,m Kil. und am 1. Februar 1877 eine Grubenbahn von 2 17
Kil. für den Güterverkehr eröffuet. Personenverkehr fand nicht
statt 1876: auf 54, 21 Kil., 1877: auf 58, 7, Kil. .
15) Am 12. Juni 1876 ist die Strecke Giessinannsdort - Neisse
(8,8= Kilom.) für den Personen- und Güterverkehr, am 15. Juni
1876 die Strecke Deutschwette-Neustadt (16,« Kil.) und am lo.
August 1876 die Strecke Neustadt-Leobscliütz (28, 83 Kil.) für den
Güterverkehr und am l. October 1876 die ganze Stiecke Deutscli-
wette-Leobschütz auch für den Personenverkehr und am lo De-
cember 1876 die 33, 50 Kilom. lange Strecke D. Rasselwitz-Kandrzm
eröffnet. , . , , , . .
16) Auf 8,2o Kil. findet kein Personenverkehr statt.
17) Am 15. Mai 1876 dem Betriebe übergebem.
18) Am 1. Juli 1876 ist die Strecke Wriezeu-Letscliin (18 Kil.)
und am 1. Januar 1877 die Strecke Letschin-Seelow (12 Kil.) dem
Betriebe übergeben.
19) Am 1. Januar 1877 eröffnet. .
20) Bei der Berechnung pro Kilom 1111 Personenverkehr sind
5 Kilom. nur für den Güterverkehr benutzte Strecken in Abzug
q’ p.liy?ip.li t,
6 " 2‘) Eröffnet sind: Cüstrin-Bärwalde (24 Kil.) am 18. August
1876 und Bärwälde-Königsberg (21 Kil.) ain 15. Oct. l^io uir den
Güterverkehr und beide Strecken am 16. November WO tur den
PcisoDenrerkehr. December 1876 ist die Strecke Cottbus-Frankfurt
(72 Kil.) eröffnet. , . , ,
23) 3l,n3 Kilom. haben keinen Personenverkehr.
24) 2, „/Kilom. haben keinen Personenverkehr.
2ä) Am 1. Januar 1877 ist die Strecke Lautenthal-Silberhutte
(11,55 Kil.) eröffnet worden. .
2«) Die am 10. Januar 1877 eroftnete Strecke ist eine 1 Heil-
Strecke der Berlin- W etzlarer Eisenbahn und wird vorläufig von
der Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn für den Güterverkehr
betrieben.
— 396
S7) Am 1. August 1876 ist die Strecke Marienburg-D. Eylau
(68,76 Kil.) und am 1. October 1876 die Strecke D. Eylau-Montowo
(25 Kil.) eröffnet worden.
28) Am 21. November 1876 ist eine 1,70 Kilom. lange Verb.-
Bahn zu Posen eröffnet.
S9) Am 21. Januar 1876 ist eine 1,70 Kil. lange Kohlenzweig-
bahn und am 1. Dec. 1876 die Strecke Schoppinitz - Sosnowice
(2 Kil.) eröffnet. — Auf 23, 3 Kil. findet kein Personenverkehr statt.
30) Eröffnet wurden 1876: Am 1. Februar Düsseldorf- Rath
(4,5S Kil.), Grubenbahnen am 18. März 0,97 Kil., am 1. Mai 1,07 Kil.,
am 22. Mai 0,S6 Kil. , am 15. August 1,19 Kil. , am 17. October
0.4a Kil. 1877: Am 1. Januar Düsseldorf - Eller (5,75 Kil.) und 2
Zechenbahnen (0,52 Kil.), am 1. Februar Osterrath -Oppum und
Crefeld-Linn (7,03 Kil.) , dagegen wurde der Betrieb eingestellt
am 1. Februar 1877 auf der Linie Osterrath - Crefeld (6,44 Kil.)
und einer Zechenbahn am 15. Februar 1877 (3,49 Kil.)
31) Am 29. Mai 1876 ist die Strecke Penig-Rochlitz (20, 9 Kil.)
eröffnet.
32) Am 15. Mai 1876 ist die Strecke Niederselters-Camberg
(5 Kil.) und am 18. September 1876 die Strecke Niederrad-Sach-
senhausen (4 Kil.) eröffnet.
33) Am 29. Juni 1876 eröffnet.
M) Die Betriebseröffnung fand am 8. Mai 1876 statt.
35) Am 8. Mai 1876 eröffnet.
Submissionen (Fortsetzung).
Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn. Der
für unsere Bahnstrecken für die Zeit vom
1. Juli 1877 bis zum 1. Juli 1878 erforder-
liche Bedarf an Locomotivkolilen und zwar :
2400 Doppelwaggon Westfäl. Stückkohlen,
8400 „ ,, Förderkohlen,
2600 „ Zwickauer Russstück-
kohlen
soll unter den von unserer Registratur hier
auf frankirte Anfrage kostenfrei zu be-
ziehenden Bedingungen im Wege der Sub-
mission vergeben werden.
Die Offerten sind bis zum 28. d. Mts.,
Vormittags io Uhr frankirt und ver-
siegelt mit der Aufschrift:
„Offerte auf Lieferung von Locomotiv-
kohlen“
an uns einzusenden. Magdeburg, den 14.
April 1877. Directorium. (1576)
Bergisch - Märkische Eisenbahn. Es soll
die Lieferung von 25 Stück Kalkwagen
ohne Bremsen mit eisernen Deckeln ä 200
Centner Tragfähigkeit, im Wege der öffent-
lichen Submission vergeben werden.
Bezügliche Lieferungs-Offerten sind un-
terschrieben, versiegelt und frankirt mit
der Aufschrift
Schluss der offiziellen Anzeigen.
„Offerte auf Lieferung von Kalk-
wagen“
bis zum 27. d. Mts , Vor mittags 11 Uhr,
unserem maschinen- technischen Bureau
hierselbst einzureichen, wo dieselben in
Gegenwart der etwa erschienenen Submit-
tenten zur angegebenen Stunde eröffnet
werden.
Bezügliche Lieferungs-Bedingungen und
Zeichnung liegen ebendaselbst zur Einsicht
offen, auch können dieselben gegen Er-
stattung der Druckkosten von vorgenann-
ter Dienststelle bezogen werden. Elber-
feld, den 12. April 1S77. Königliche Eisen-
bahn-Direction. (1572)
Königlich Sächsischer Staats-Eisenbahn-
bau. Die Ausführung der Erd- und Fel-
senarbeiten innerhalb der II. Section der
St. Egidien - Stollberger Staatseisenbahn
nebst Zweiglinien Oelsnitz -Kaisergrube und
Höhlteich-Lugau und zwar:
Accord IV. von Stat. 105 — 118 + 35
mit der Zweiglinie Oelsnitz -Kaisergrube,
Stat. 0—19;
Accord V. von Stat. 119 + 30 — 155 + 18
mit der Zweiglinie Höhlteich-Lugau, Stat.
0—12 + 50; und
Accord VI. von Stat. 155+ 18 — 197 + 64
soll verdungen werden.
Bauunternehmer, welche entweder be-
reits als bewährt bekannt sind, oder über
ihre Mittel und Befähigung Nachweise bei-
zubringen vermögen, wollen sich -wegen
der näheren Bedingungen, sowie wegen
Erlangung von Blankets an das Bau-
Sections - Bureau zu Oelsnitz bei
Stollberg wenden.
Die ausgefüllten Blankets sind läng-
stens bis
zum 3. Mai d. Js., Nachmittags 5 Uhr,
bei dem technischen Haupt-Bureau
für Staats-Eisenbahnbau in Chem-
nitz, Dresdner Platz No. 1, versiegelt
und mit der Aufschrift:
„Offerte auf Erd- und Felsen-
Arbeiten“
portofrei wieder einzusenden.
Die Auswahl unter den Bewerbern,
welche bis zum 24. Mai d. Js. an ihre Ge-
bote gebunden bleiben, wird ausdrücklich
Vorbehalten.
Wer bis zum 25. Mai er. eine Antwort
nicht erhalten hat, hat seine Offerte als
unberücksichtigt anzusehen. Dresden, den
14. April 1877. Der Königliche Commissar
für den Bau der St. Egidien-Stollberger
Staats-Eisenbahn. Opelt. (1571)
PR
Erfindungspatente
für alle Länder besorgt und verwerthet
Peter Barthel, &gaܣ" m.
Scandia Compagnie
Bureau: Berlin W. „Passage“.
Die Gesellschaft liefert sämmtliche Ma-
terialien zum Bau und Betrieb von Eisen-
bahnen und Pferdebahnen.
Als Specialität empfiehlt die Gesellschaft
ihre
Pferdefoahnwagen, Salon- und Schlafwa-
gen; Dampfspurwagen für Stadt- und
Landstrassen-Balmen. Die Dampfspur-Wa-
gen (System Rowan) arbeiten vollständig
geräuschlos ohne sichtbaren Rauch und
Dampf.
Nähere Auskunft über den Bau der
Wagen sowohl als auch über Anlage der
Bahnen im Bureau.
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Leitungsdrähte,
Kupferdraht mit Guttapercha-Uinpressung,
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Meissen (Sachsen).
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H. SIMON , Ingenieur,
MANCHESTER,
Technisches Biirean.
Verlegt und herauBgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn Verwaltungen.
Tarant wortlrabcr Redacteur: Dr. jnr. Wilh. Koch an Berlin (Redaotionsbureau : Anhulterktr. 6). - ComruiMHior.ilr : Adolph Refelsböfer zu Leipzig. — DrucV von H- S. Hermann in Berlin. Beuthstr. 8.
1877.
Die Zeitung erscheint
Montags nnd Freitags.
Vierteljährlich für 4 Mark zu beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt des Deutsch-
Oesterr. Postgebietes ;
Kreuzband-Porto wird extra berechnet.
Manuscript sowie sämmtliche officielle Inserate
sind franco einzusenden an die Redaction,
Dr. jnr. W. Koch,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commissionär für den Buchhandel :
Adolph Refelshöfer,
Leipzig, Nürnberger Strasse 59.
Beilagen zur Zeitung
und
Prlvat-Inserate
wolle man direct an die Buch- u. Steindruckerei
von H. S* Hermann,
Berlin SW., Beuth-Strasee 8.,
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Insertions-Preis ftir dte drcigespaltene Petitzeile
oder deren Raum 30 Pf.
Beilagen zu der Zeitung (in Quart! werden
sowohl den von den Eisenbahnen und aurch den
Buchhandel als den durch die Post bezogene«
Exemplaren für 15 Mark beigelegt.
Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter •lalirgang.
Berlin, den 23. April 1877. . V:
Inhalt: Zur Tarifreform. — Nochmals die Versicherung gegen Transport- und Feuerschäden seitens der Oesterreichisch-UngariscHeÄV
Eisenbahnen. — Oesterreichisch-Ungarische Correspondenz. — Grossherzoglich Badische Eisenbahnen (Geschäftsbericht pro 1875). — Personal^
Nachrichten. — Club Oesterreichischer Eisenbahnbeamten. — Schweden (Gothenburg -Falun). — England. — Juristisches. — Einnahmen der'-~-
Schweizerischen Eisenbahnen im Januar und Februar 1877. — Verschiedenes. — Offizielle Anzeigen: 1. General-Versammlungen. 2. Ausloosun-
gen. 3. Tarifänderungen. 4. Bilanz der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn-Gesellschaft. 5. Submissionen. 6. Stellen-Vacanzen. — Privat-Anzeigen.
Zur Tarifreform.
Die Entscheidung des Herrn Handelsminister Achenbach
auf die in No. 74 S. 309 kurz skizzirte Denkschrift der Preussischen
Privatbahnverwaltungen liegt uns nunmehr in einem Ministerial-
Erlass vom 12. April vor, welcher die Behufs der Durchführung
der Tarifreform ergangenen Ministerial-Erlasse vom 25. December
v. Js. und vom 5. März d. Js. wie folgt ergänzt:
„1. Es muss zunächst daran festgehalten werden, dass eine
Gewährung gleicher Maximalsätze für alle Bahnen nicht statt-
finden kann, die Feststellung der Maximalsätze vielmehr für die
einzelnen Bahnen nach Massgabe ihrer besonderen Betriebs- und
Finanz-Verhältnisse auf Grund der desfalls zu stellenden Anträge
der einzelnen Bahnverwaltungen erfolgen wird. Insbesondere kann
ich auch den eventuellen, anscheinend auf einer irrthümlichen
Auslegung des Rescripts vom 5. März d. J. beruhenden Anträge
der Privatverwaltungen, die Anträge der Bahnen gruppenweise
entgegenzunehmen, nich deferiren, vielmehr soll das zur Beur-
theilung der. Frage, für twelche Bahnen die Festsetzung der Maxi-
malsätze gleich hoch erfolgen kanD, erforderliche Material erst aus
den demnächstigen Darlegungen der einzelnen Bahnverwaltungen
genommen werden.
Für die Staatsbahnen und die unter Staatsverwal-
tung stehenden Privatbahnen sind inzwischen folgende Ma-
ximalsätze bis auf Weiteres festgestellt:
11
6)5
6
5,5
4.45
3,R
pro Tonne und Kilometer
für Stückgut
für CI. A1
für CI. B . .
für CI. A2
für Sp. T. I .
für Sp. T. II
für Sp. T. III . . *,66 „ „ „ „ „
nebst 20 /$ Expeditionsgebühr pro 100 Kilogr. in der Stückgut-
classe und CI. A1., nnd 12 /$, Expeditionsgebühr in den übrigen
blassen, — und zwar für Neubaustrecken ohne Beschränkung, für
die bereits im Betriebe befindlichen Strecken aber mit der Mass-
gabe, _ dass
a) die Stückgutfracht die unerhöhten Sätze der bisherigen Nor-
malclasse, (5 Pfennigclasse),
b) die Sätze der CI. Al die erhöhten Sätze der bisherigen Drei-
pfennigclasse,
c) die Sätze der CI. ß. die unerhöhten Sätze jener Classe,
d) die Sätze der CI. A2 die erhöhten Sätze der bisherigen Zwei-
pfennigclasse,
e) die Sätze des Specialtarifs I die unerhöhten Sätze jener
Classe,
f) die Sätze des Specialtarifs II die unerhöhten Sätze der bis-
herigen Ein- und einhalb Pfennigclasse,
g) die Sätze des Specialtarifs in die unerhöhten Sätze der nie-
drigsten regulären Tarifclasse
mit der in dem allgemeinen Erlass vom 2. December v. Js.
II 21840/V 11315, betreffend den Wegfall des 20%igen Zuschlags
für Kohlen etc. , für kurze Strecken nachgelassenen Modification
nicht überschreiten.
Im Allgemeinen und soweit nicht besondere Verhältnisse
eine andere Festsetzung bedingen, wird es nicht wohl zugestanden
werden können, für die Privatbahnen höhere Maximalsätze als
die vorbezeichneten festzustellen. Zur Fernhaltung der Besorg-
niss, dass für die Privatbahnen mit der Durchführung der Tarif-
Reform nach den vorbezeichneten, den Königlichen Eisenhahn-
Verwaltungen ertheilten Anweisungen ein grosses finanzielles Risico
verknüpft sei, wird bemerkt, dass über die finanziellen Resultate
des neuen Systems sogleich sorgfältige Controlen eingeführt
werden sollen, und dass Vorbehalten bleibt, je nach dem Ergeb-
nisse dieser periodischen Erhebungen in der einen oder anderen
Classe sobald als möglich nnd noch vor der ersten allgemeinen
Tarif-Revision Aenderungen der vorbezeichneten Sätze herbeizu-
führen. Selbstredend würden die demzufolge bei den Staats-
hahnen resp. den vom Staate verwalteten Privatbahnen etwa zu-
gelassenen Erhöhungen auch den Privatbahnen, wenn und inso-
weit die letzteren sich in gleicher Lage befinden, nicht versagt
werden.
2. Die in der Erklärung vom 16. März d. J. seitens der
Privatim hn-Verwaltungen in betreff der Begrenzung der Befugnisse
der Aufsichtsbehörde bei den späteren periodisch erfol-
genden anderweitigen Festsetzungen der Maximalsätze
gemachten Vorschläge sind als annehmbar nicht zu erachten.
Es lässt sich nicht übersehen, welchen Einfluss die für das neue
Tarifsystem zur Einrechnung gelangenden Sätze, namentlich die
Sätze für die eine Stückgutclasse nnd die neuen allgemeinen
Wagenladungsclassen A1, B und A2 auf die Verkehrsverhältnisse
ausüben werden, w'eshalb die Aufsichtsbehörde es sich versagen
muss, dauernde Zusagen zu machen, deren mögliche Tragweite
sie nicht zu überschauen vermag. Die Privat-Bahnverwaltungen
werden sich daher bezüglich der Revision der Maximalsätze mit
der hiermit gegebenen, für vollständig ausreichend zu erachtenden
Zusage begnügen müssen, dass für die Privatbahnen mindestens
gleich hohe Tarifsätze zugelassen werden sollen, als auf den in
annähernd gleichen Verhältnissen sich befindenden Staats- und
unter Staats-Verwaltung stehenden Privatbahnen zur Erhebung
kommen.
Dem bezüglich der periodischen allgemeinen Tarif-Revision
geäusserten Wunsche, dass zur Feststellung der finanziellen Resul-
tate stets der Abschluss der Jahresrechnungen abgewartet wer-
den möge, soll, sofern dieser Abschluss nicht über Gebühr ver-
zögert wird, entsprochen werden.
398
3. Für die Erstellung von Ausnahmetarifen muss für
jede Bahn die vorgängige Genehmigung der Aufsichtsbehörde
Vorbehalten -werden. Diese Genehmigung soll indess, und zwar
auch für Staatsbahnstrecken, in der Regel nicht erfolgen, bevor
nicht den Verwaltungen der eventuell voraussichtlich concurren-
zirten Bahnen Gelegenheit zur Aeusserung gegeben worden ist.
Schliesslich wird in Gemässheit des Vorbehalts am Schlüsse
der Position 3 des Rescripts vom 5. März d. J. bestimmt, dass
Ausnahme-Tarife für Kohlen und Coks, Eisenerze, Kalksteine,
Roheisen und Rohstahleisen, Eisenluppen, Bruch eisen und altes
Eisen erstellt werden müssen, wenn die für die betreffende Tarif-
classe generell berechneten Sätze sich höher als die zur Zeit be-
stehenden resp. in Vollzug des Erlasses vom 2. December v. Js.
noch zu erstellenden Tarifsätze stellen sollten.“
Am Schlüsse dieses, die Vorstellungen und Anträge der
Privat-Bahnen im Wesentlichen zurückweisenden Erlasses, wird
bemerkt, dass der Minister nunmehr die in seinem Erlasse vom
25. December v. Js. bezeichneten motivirten Anträge der einzelnen
Privatbahn-Verwaltungen alsbald gewärtige.
Nochmals die Versicherung- gegen Transport- und
Feuerschäden seitens der Oesterreichisch-
Ungarischen Eisenbahnen.
Offenbar hervorgerufen durch die Besprechung dieser bei-
den Versicherungen in No. 20 dieser Zeitung tritt ein Fachmann
für die Belassung des status quo in der „N. Fr. Presse“ auf. Die
von den Eisenbahnen gepflogenen Erhebungen seien ganz ungenau;
man müsse bei der seit dem Jahre 1874, bis zu dessen Ende die
bezüglichen Zusammenstellungen reichen, eingetretenen sehr be-
deutenden Erweiterung des Eisenbahnnetzes die Prämiensumme
für beide Branchen mit rund 600 000 fl. annehmen, wovon 45 pCt.
auf die Transport- und 55 pCt. auf die Feuerversicherung fallen.
Nun hätten die Assecuranz-Gesellschaften allerdings nach
den unvollständigen Zusammenstellungen der Eisenbahnen nur
58 pCt. der von letzteren eingezahlten Prämien vergütet; es wäre
aber ein ungeheurer Irrthum, die Differenz von 42 pCt. als reinen
Verlust für die Bahnen und als Gewinn für die Versicherungs-
Gesellschaften zu betrachten. Während der ganzen Zeit, über
welche sich die gemachten Beobachtungen erstrecken, sei auch
nicht Ein besonders verheerender Eisenbahnschaden constatirt
worden, die gefundene Schadensumme stelle daher nur den nor-
malen Durchschnittssatz dar; die Bahnen müssten daher für un-
vorhergesehene exorbitante Schäden eine bedeutende Reserve zu-
rücklegen. Die Bahnen wären ferner bei einer Selbstversicherung
genöthigt, einen eigenen Apparat für die Schadenerhebung, Scha-
denberechnung und Buchführung anzulegen, welche Regie mehr
als die 42 pCt. kosten würde, nachdem die Assecuranz-Gesellschaf-
ten, welche diesen eingerichteten Apparat für ihre anderweitigen
Geschäfte bereits zur Verfügung haben, bei der Eisenbahn-Ver-
sicherung fast gar nichts gewinnen.
Wahr seien weiters die in dem angedeuteten Aufsatze be-
sprochenen moralischen Nachtheile der fremden Versicherung,
diese würden aber bei der Selbstversicherung auch nicht aufge-
hoben. Bildeten alle oder mehrere Eisenbahnen einenVersicherungs-
bund, so würde der geringe Procentsatz, mit welchem die eigene
Anstalt an dem Verlust participire, kaum eine radicale Umwäl-
zung in den Anschauungen der Bediensteten über die Sorgfalt,
mit welcher die Güter zu behandeln sind, hervorzaubem; diese
grössere Sorgfalt könne vielleicht auch grössere Regiekosten her-
vorrufen. Endlich könne die Selbstversicherung jeder einzelnen
insbesondere kleineren Bahn in normalem Verlauf einen ganz
guten Erfolg haben, beim Eintritt besonderer Katastrophen könne
aber den Actionären solche Opfer auferlegt werden, welche in gar
keinem Verhältnisse zu den erzielten Gewinnen stünden.
Wir knüpfen unsere Entgegnung an dieses letztere Motiv
mit dem Bemerken an, dass vorstehend nur immer die Trans-
portversicherung besprochen wurde. Die den Güterverkehr mög-
licher Weise treffenden Katastrophen können nur Brände, Ent-
gleisungen, Krieg oder revolutionäre Ereignisse sein. Gegen
letztere zwei Calamitäten verwahren sich die Assecuranz-Gesell-
schaften mit Recht durch ausdrückliche Ablehnung der Haftung;
gegen Brandunfälle wünschen wir selbst nicht die fremde Ver-
sicherungen ausgeschlossen; Brandunfälle sind weiters regelmäs-
sig. die schwersten Folgen von Entgleisungen und somit ander-
weitig versichert, die anderen Folgen können theils als vis major
von den Assecuranz-Gesellschaften abgelehnt werden, theils sind sie
glücklicher Weise nicht so erheblich, um diese alleräussersten Aus-
nahmsfälle gegen die Selbstversicherung ins Feld zu führen.
Nicht besser ist es mit den anderen Motiven bestellt. Wir
acceptiren die Ziffern des gegnerischen Calculs, obzwar das Bahn-
netz leider keine „bedeutende“ Erweiterung seit dem Jahre 1874
erfahren hat und die geringe Längen-Zunahme durch die seithe-
rige Verkehrs- Abnahme mehr als compensirtwird. Dagegen erklären
wir die 42 pCt. oder rund 100 000 fl. jährlich für die Transport-
versicherung geradezu für einen Verlust der Bahnen, wenn sie
auch keinen reinen Nutzen für die Assecuranz-Gesellschaften
bilden. Wir behaupten vielmehr, dass dieser Schaden sich noch
höher gegenüber den Resultaten der Selbstversicherung stellen
muss. Die Kosten des Manipulations- Apparates sind hierfür, wenn
jede einzelne Bahn ihre Transportversicherung im eigenen Kreise
übernimmt, gleich Null, weil die Aufnahmen und Verrechnungen
der Transportschäden nicht so häufig und umfassend sind, dass
sie nicht neben ihren anderen Geschäften von den Bediensteten
gut besorgt werden können; es ist vielmehr anzunehmen, dass
eine Verminderung dieser Aufnahms- und \ errechnungsarbeiten
durch die Selbstassecuranz deshalb eintreten muss, weil dieselben
den Partheien gegenüber in jedem Falle geschehen müssen und
den Assecuranzen gegenüber wegfielen. Ein Versicherungs-Ver-
band mehrerer Bahnen würde zwar einen, nach den Erfahrungen
mit der Unfallversicherung bei Weitem nicht so viel kostenden
Apparat nöthig machen; aber wir können uns für einen solchen
grösseren Verband noch nicht erwärmen.
Die moralischen und pecuniärenlnconvenienzen der Transport-
versicherung sind eben eine Folge der principiellen Unrichtigkeit
und des gesetzlichen Widerspruches solcher Versicherungen. Die-
selben sollen dazu dienen, die Folgen strafbarer Handlungen oder
Unterlassungen, die Fahrlässigkeiten oder Instructionswidrigkeiten
zu beheben; eine solche Vorkehrung ist unmoralisch und daher
den Intentionen des Gesetzes widerstrebend. Es kann nicht genug
betont werden, dass kein Gut oder Theil desselben verschwindet,
und dass mit wenigen aus dessen Natur oder Verpackungsweise
oder durch vis major erklärlichen Ausnahmen kein Gut von selbst
beschädigt wird; diese Ausnahmen können daher die fremde Ver-
sicherung nicht rechtfertigen, da sie sowohl im Handelsgesetze
als im Betriebs-Reglement die Befreiung der Bahnen von aller
Haftung begründen. Jedem anderen, ausser der vis major ent-
standenen Schaden an den Transportgütern liegt mehr oder minder
ein Verschulden der Bediensteten zu Grunde. Ein Verschulden
schliesst aber nach § 1288 cl. a. b. G. und § 477 des Ungarischen
Handelsgesetzes die Wirksamkeit eines Versicherungsvertrages aus,
und für vis major haften die Assecuranz-Gesellschaften ohnehm
nicht; die raison d’etre der fremden Versicherung für Transport-
schaden ist daher nach keiner Richtung hin vorhanden.
Dieses Verhältniss übt aber noch ausser den in den früheren
Aufsätzen erwähnten Nachtheilen auch dem Publicum und den
bei einem beschädigten Transporte betheiligten Bahnen gegenüber
eine üble Rückwirkung. Die Entschädigungsansprecher sind
in ihren Anforderungen massloser, weil sie wieder auf den leicht
möglichen Regress an die Assecuranzgesellschaften hinweisen und
oft participiren Bahnen an einem, genauer besehen, von ihnen
unmöglich mitverschuldeten oder in ihrem Bereich unmöglich ge-
schehenen Schaden, weil es ohnehin die Assecuranz trifft; diese
endlich liquidirt eben die Entschädigung des lieben Friedens
wegen oder um sich die Ciientel der betreffenden Bahn zu er-
halten. Durch diese Beweggründe wird das die strengste Disciplin
und Instructionsmässigkeit erheischende Wesen des Eisenbahn-
dienstes corrumpirt und das so schädliche Gehenlassen in dem-
selben genährt.
Mussten wir durch die vorstehenden Ausführungen dem
offenbar pro domo ein tretenden Referenten der „N. F. P.“ rück-
sichtlich der Transport-Versicherung entgegentreten, so freut es uns,
ihm dafür in seinem Plaidoyer für die V ersichernng der Bahnen
gegen Feuerschäden bei den Assecuranz-Anstalten unbedingt bei-
pflichten zu müssen und glauben hierfür keine besseren Motive
als die von ihm in dem gedachten Aufsatze gebrauchten geltend
zu machen, welche wir nachstehend wörtlich wiedergeben:
„Die Selbstversicherung gegen Feuerschäden anlangend, so
dürfte sich dieselbe den Eisenbahn-Gesellschaften ganz von selbst
verbieten. Ein gegenseitiger Selbstversicherungsverband würde
mit so ungeheurer Regie arbeiten und hätte mit so unbesiegbaren
Schwierigkeiten schon bei der Prämien -Berechnung zu kämpfen,
dass jeder Versuch der Errichtung eines derartigen Verbandes
schon im Keime erstickt werden müsste. Wie soll es möglich wer-
den, für die unter so verschiedenartigen Abstufungen der Feuers-
gefahr stehenden Objecte eine gerechte und alle Betheiligten auch
nur halbwegs befriedigende Abstufung des Prämiensatzes heraus-
zuklügeln? Welchen Kostenaufwand würden die Schadenerhebungen
auf einem Versicherungsgebiete beanspruchen, welches über 12 000
Quadratmeilen zerstreut ist und auf welchem der V ersieh erungs-
verband nirgends locale Exposituren hätte, die ihm bei der Er-
hebung an die Hand gehen könnten? Bei den Verträgen, wie sie
zwischen Eisenbahn - Gesellschaften und Feuerversicherungs - An-
stalten abgeschlossen werden, regelt sich die Prämie einlach im
Wege der Concurrenz ; keine Bahn ist gehalten, sich den Prämien-
satz, falls er ihr zu hoch erscheint, einseitig dictiren zu lassen;
träte sie dem gegenseitigenVersiclierungsverbande der Genossen bei,
so müsste sie sich einem solchen Dictate fügen, und wir bezwei-
feln, dass dies ohne ernsthafte Recriminationen möglich wäre.
Dagegen verfügen jene Versieh erungs- Anstalten, die derzeit das
Versicherungsgeschäft der Eisenbahnen besorgen, in den von der
betreffenden Bahn durchzogenen Gebieten über ein ausgebreitetes
Netz von Filialen und Agenturen. Sie kennen daher einerseits
nicht blos vom Anfänge an die localen Verhältnisse, durch welche
die Höhe der Prämie bedingt wird, es ist ihnen andererseits auch
399
die Erhebung der Schäden viel rascher, gerechter und auf minder
kostspielige Weise möglich, als dem geplanten Eisenbahnverbande.
Dieser wäre daher unter jedem Gesichtspuncte ein Apparat, der
theurer und schlechter arbeiten würde, als die berufsmässigen
Versicherungs - Gesellschaften , und wir glauben aus allen diesen
Gründen nicht, dass die Agitation zu Gunsten eines gegenseitigen
Versicherungsverbandes der Eisenbahnen zu einem Resultate füh-
ren dürfte.“
Wir wiederholen schliesslich das Conclusum, dass die Bahn-
anstalten überhaupt nicht die aus dem Transport, sondern nur
die aus der Feuersgefahr möglicher Weise entstehenden Schäden
bei den Assecuranz- Gesellschaften versichern lassen mögen.
Oesterreichisch-Ungarische Correspondenz.
Wien, 19. April 1877. (Verläumdungen. Chotzen- Altwasser.
Rakonitz - Protivin. Mobilisirung. Zweigeleisige Bahnen. Stahl-
schienen. Fehl - Transporte. Bauthätigkeit. Billeten - Handel.
Directoren-Conferenz. Welt- Ausstellung. Export von Eichenrinde
und Lohe. Karl-Ludwig- und Aussig-Teplitz. Wagen-Leih-Gesellschaft.
Ungarisch-Galizische Bahn. Courszettel).
Zu den b estverläumdeten Staaten gehört unsere Mo-
narchie in Beziehung auf ihre Bank- und Eisenbahnzustände.
Da wird von wenig freundlichen Nachbarn geschürt und agitirt,
um uns den restlichen Credit zu nehmen und uns vollends das
Lebenslicht auszublasen. Den Verlust, welchen das In- und Aus-
land an ungarantirten Eisenbahneffecten erlitten hat, der Regierung
zuzuschreiben, ist eine absichtliche Verdrehung notorischer That-
sachen. Die Prioritäten garantirter Bahnen werden nach der
feierlichen Zusage des Oesterreicbischen Ministers nie nothleidend
werden und sind es noch nie gewesen. Dass aber Actien garan-
tirter Bahnen — bisher nur Eine — nicht die vollen Zinsen zahlen
konnten, ist durch Verhältnisse verschuldet, welche den Actionären
selbst zur Last fallen; denn längst ist die Regierung von ihrem
Zweifel bezüglich der Pflicht zur Deckung der Betriebsdeficite
zurückgekommen. Es ist daher zu hoffen, dass sich unsere Effecten
wieder den Deutschen Markt voll zurückerobern werden, da der-
selbe ungleich viel mehr Gewinn als Verlust an unseren Bahn-
effecten aufzuweisen hat.
Das OesterreicliischeReichs-Gesetzblatt publicirt den Staats-
vertrag zwischenOesterreich-Ungarnund demDeutschen
Reiche, betreffend die Herstellung einer Eisenbahn-
verbindung von Chotzen nach Altwasser. Die Vollendung
dieser von der Oesterreichischen Staatsbahn einer- und der ßreslau-
■ Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn-Gesellschaft andererseits be-
wirkten Verbindung ist am 31. Mai d. J. herbeizuführen. Die
anderweiten Bestimmungen sind zu ausführlich, um hier repro-
ducirt zu werden.
Das publicirte Statut für das Comite zur Ueberwachung
des Betriebes der Rakonitz-Protiviner Staats-
Eisenbahn setzt die Art der Geschäftsbehandlung und den
Wirkungskreis dieser in Wien domicilirenden und aus 5 vom
Handels- undFinanzministerium ernannten Mitgliedern bestehenden
Behörde fest.
Das Inspectorat der Königlich Ungarischen Eisenbahnen und
Dampfschifffahrt hat eine Weisung an sämmtliche Transport-
Unternehmungen erlassen, in welcher dieselben aufmerksam ge-
macht werden, dass alle Landungsplätze, das gesammte Pleiz- und
Beleuchtungsmaterial u. s. w. derart sorgfältig in Bereitschaft zu
halten sei, dass im Falle einer Mobilisirung keinerlei
Stockung und Störung zu besorgen sei.
Die Gesammtlänge aller in den im Reichsrathe vertretenen
Königreichen und Ländern im Betriebe stehenden Eisenbahnen
inclusive der Theilstrecken ausländischer Bahnen auf Oester-
reiehischem Staatsgebiete belief sich mit 1. Jänner 1877 " auf
11 091,386 Kilometer. Von dieser Länge betrugen die nur im
Unterbaue zwei geleisig aus geführten Strecken
(2 5 13,485 Kilometer) 22, 66 pCt. und die im Unter- und Oberbaue
doppelgeleisig hergestellten Linien (15 1 2, 758 Kilometer) 13,64 pCt.
Ferner Doppelgeleise haben : die Südbahn 619, 991 Kilometer, 41, 65
pCt. der Gesammtlänge ; Staatsbahn 331,568 Kilometer, 39, 77 pCt.
der Gesammtlänge; Nordbahn 276, 577 Kilometer, 33, 86 pCt. der
Gesammtlänge ; Westbahn 212, 628 Kilometer, 22, 54 pCt. der Gesammt-
länge; Karl-Ludwig-Bahn 7,646 Kilometer, 1,29 pCt. der Gesammt-
länge; Wiener Verbindungsbahn 7,351 Kilometer; Aussig-Teplitzer
Bahn 18,746 Kilometer, 11, 53 pCt. der Gesammtlänge ; Kronprinz-
Rudolf-Bahn 0,834 Kilometer, 0,13 pCt. der Gesammtlänge; Franz-
Josef-Bahn 1,214 Kilometer, 0,16 pCt. der Gesammtlänge; Mährische
Grenzbahn 4,627 Kilometer, 3,92 pCt. der Gesammtlänge ; Dux-
Bodenbacher Bahn 0,865 Kilometer, 0,77 pCt. der Gesammtlänge;
Vorarlberger Eisenbahn 2,315 Kilometer, 3,43 pCt. der Gesammtlänge;
Pilsen-Priesener Eisenbahn 0,569 Kilometer, 0,24 pCt. der Gesammt-
länge; Staatsbahn Bodenbach - Reichsgrenze 11,048 Kilometer;
Bayerische Staatsbahnen 11,S79 Kilometer, 77,44 pCt. der Gesammt-
länge; Kahlenberg-Nussdorf 5 Kilometer, 89, w pCt. der Gesammt-
länge.
Der „P. L.“ bekämpft das Verbot der Ungarischen General-
Inspection bezüglich der Beschaffung und Verwendung von
Stahlschienen, um die garantirten Bahnen zu nöthigen, aus
den staatlichen 2 Eisenwerken Eisenschienen zu beziehen. Es
werden die hierdurch den Bahnverwaltungen und somit dem
Staate erwachsenden Nachtheile klargelegt. Stahlschienen kosten
11 fl. 50 kr., Eisenschienen 11 fl. 20 kr. pro Ctr., jedoch erstere
mit 10, letztere mit 3 jähriger Garantie; dagegen dauern die
Stahlschienen bedeutend länger als die besten Eisensebienen.
Seit den 6—8 Jahren der Stahischienenverwendung in Oesterreich
musste nur 0,04 Procent der eingelegten Stahlschienen und zwar
nicht wegen Abnutzung, sondern wegen Brüche jährlich im
Durchschnitt ausgewechselt werden. Den Stahlwerken ist es ge-
lungen, diese Brüche auf ein bedeutendes Minimum zu reduciren;
jedenfalls kommen sie auch ohne alle Verbesserung in unvergleich-
lich geringerer Anzahl als bei den besten Eisenschienen vor. Die
Abnutzung der Stahlschienen beträgt nach 6—8 Jahren kaum
1 Millimeter. Die Dauer von Bessemerschienen wird allgemein
mit 25—30, die der besten Eisenschienen mit 10—16 Jahren
angenommen; die Differenz von 9 Jahren bewirkt schon
einen Verlust von über 3 Millionen Gulden für die Un-
garischen Bahnen; der Gesammtverlust beträgt jedoch über
8 Millionen, welcher in erster Linie den Staatsschatz trifft. Die
Regierung möge daher ihre Eisenwerke bald in den Stand setzen,
Stahlschienen zu erzeugen, oder deshalb die Werke an Privat-
Industrielle überlassen.
Die Oesterreichisch- Ungarischen Bahnen haben eine Reihe
von Bestimmungen über die Behandlung von Fehl-Instra-
dir ungen oder Fehl-Expeditionen beim inländischen
Güter-Transport durch das Central-Abrechnungsbureau vereinbart,
welche die Ausweise hierüber, die Vertheilung der eingehobenen
Gebühren auf die einzelnen Bahnen und die zu beobachtende
Manipulation dabei enthalten.
Die Eisenbahnbau-Thätigkeit, schreibt die „N. F. Pr.“,
ist augenblicklich in Oesterreich eine sehr geringe. Der grosse
Apparat, welcher in den günstigen Jahren zur Ausführung von
Schienenstrassen angeschafft wurde, findet nur spärliche Verwen-
dung, und es ist kaum Aussicht vorhanden, dass sich die Ver-
hältnisse in der nächsten Zeit besser gestalten werden. Nur da-
durch ist es erklärlich, dass in Folge der Bau-Ausschreibung für
die Ponteba-Bahn nicht weniger als 41 Offerten bei der General-
Inspection, respective bei der staatlichen ßaudirection eingelaufen
sind. Die Bauvergebung dürfte schon in wenigen Tagen erfolgen,
und erst dann kann an die wirkliche Herstellung dieser Linie ge-
schritten werden. Die Betriebseröffnung der Dalmatinischen
Bahnen soll im August erfolgen. Die Linie Siverich-Sebenico
kann bereits mit Materialzügen befahren werden. Der Bauunter-
nehmung wurde gestattet, für die dortigen Italienischen Kohlen-
Gesellschaften schon jetzt, gegen eine angemessene Entschädigung
an die Staatsverwaltung, Kohlen zu transportiren. Für die Linien
Kriegsdorf-Römerstadt und Unterdrauburg-Wolfsberg werden die
Detailprojecte ausgearbeitet; die Ausschreibung für den Bau
dürfte jedoch erst im Juni erfolgen. An der weiteren Ausführung
der Donau-Ufer-Bahn wird gearbeitet. Die Localbahn Elbogen-
Neusattel dürfte schon im Mai dem Betriebe übergeben werden.
Von den im Jahre 1876 concessionirten Bahnen ist die Salzkam-
mergutbahn schon soweit vollendet, dass man ernstlich die Eröff-
nung der ganzen Linie für den September 1877 in’s Auge fassen
kann. Das grösste Hinderniss der Vollendung ist die Tunneli-
rung des Sonnsteins. Der concessionsmässige Termin für die
Bauherstellung fällt in’s erste Quartal des Jahres 1878. Die Her-
stellung der Linie Bozen-Meran, welche in Verbindung steht mit
der Etsch-Regulirung, wird durch die zerrütteten Verhältnisse des
Tiroler Landtages verzögert. Schliesslich bleibt noch zu erwarten,
dass die Linie Brüx-Klostergrab der Prag-Duxer Balm, nachdem
dieser eine Million Gulden als Subvention bewilligt wurde, bald
vollendet und betrieben werden wird. Vollständig unausgeführt
blieb bisher das Gesetz bezüglich der Linie Troppau-V larapass,
die als Nothstandsbau in Aussicht genommen war. Die Local bah 11
Neuberg-Mariazell dürfte überhaupt nicht in Angriff genommen
werden. Von neuprojcctirten Linien wurde nur efer Plan bezüg-
lich der Bahn Wien-Aspang dem Reichsrathe unterbreitet. Dieses
Bild der gesammten Bauthätigkeit zeigt eine Stagnation in
der Entwickelung unseres Eisenbahnwesens, wie sie seit
drei Decennien nicht mehr zu Tage getreten ist.
Wiederholt war ein von den Bahnverwaltungen verfolgter
Eisenbahnbilletten-Händler H. der strafgerechtliclieu Verur-
theilung entgangen, weil entweder die strafbare Handlung nicht
so evident bewiesen werden konnte, um dem Manne durch eine
Verurtheilung das Handwerk zu legen oder es klappte mit der
„Rechtsfrage“ nicht ganz, indem das Gericht von der Ansicht
ausging, er habe dadurch, dass er mit gewissen, auf bestimmte
Namen lautende Fahrkarten Missbrauch trieb, die betreffende
Bahn wohl in ihrem Verfügungsrechte, nicht aber in ihren Yer-
400
mögensrechten beschädigt. Auf Recurs des Staatsanwaltes wurde
vom Appellsenat erkannt, es liege allerdings der Thatbestand der
Uebertretung des Betruges vor, und es sei die Absicht auf eine
vermögensrechtliche Beschädigung dritter Personen gerichtet ge-
wesen, wie dies ja deutlich aus dem Inhalte eines aufgefangenen
Briefes des Angeklagten ersichtlich wird. Der Umstand, dass
nicht alle ßetheiligten angeklagt wurden, mache die Angeklagten
nicht straflos, da nach dem Anklage-Principe dort, wo keine An-
klage erhoben ist, auch keine Verurtheilung erfolgen könne. Der
Gerichtshof bestimmte eine angemessene Arreststrafe für den An-
geschuldigten.
In der letzten 0 e s t er r e i ch i s c h - U n g a r i s c h e’n
Direktoren - Conferenz gelangte ein Antrag des Sub -
Comites zur Discussion, dass bei der Umrechnung der Tarife
nach dem metrischen Masse und Gewichte eine gewisse Ab-
rundung nach oben einzutreten hätte. Dagegen müssten die
Nebengebühren entfallen. Dieser Antrag wurde nach einer ein-
gehenden Discussion mit 23 von 32 Stimmen verworfen. Ein ähn-
liches Schicksal erfuhr ein weiterer Antrag des Sub-Comites, wel-
cher sich auf die Begünstigungen bezog, die den ausser Dienst
reisenden Officieren zu gewähren seien.
In der jüngst abgehaltenen Oesterreichischen Eisenbahn-
Directoren-Conferenz wurde nach Mittheilung desselben Blattes,
auch die Frage der Transport - Ermässigung für die zur Welt-
ausstellung nach Paris zu sendenden Gegenstände erör-
tert und im Principe der Beschluss gefasst, dass eine Erleichterung
insoferne zu gewähren sei, als die Rückbeförderung der unverkauft
gebliebenen Gegenstände frachtfrei erfolgen, während auf der Hin-
tour der volle Tarif bezahlt werden solle. Im Interesse der
Oesterreichischen Industrie wäre es geboten, dass diese Begünsti-
gung auch von den betreffenden ausländischen Bahnen bald ac-
ceptirt werden möge, was wohl keinem Zweifel unterliegt, da die-
selben schon wiederholt bei ähnlichen Gelegenheiten das gleiche
Vorgehen beobachtet haben.
Ein schwunghafter Export von Eichenrinde und
Lohe aus Oesterreich - Ungarn nach Süddeutschland und den
Rheinprovinzen beginnt sich zu entwickeln, da jene Länder ihren
Hauptbedarf aus unseren Wäldern decken wollen. Die betreffen-
den Bahnverwaltungen haben nun im Interesse des Aufschwunges
dieses Verkehrsartikels Special-Tarife mit wesentlich ermässigten
Frachtsätzen gebildet, welche noch im Laufe dieses Monats in
Kraft treten sollen und dazu beitragen dürften, dem neuen Han-
delszweige eine dauernde Unterlage zu schaffen.
Der Rechnungsabschluss der Karl-Ludwig-Bahn pro 1876 er-
giebt einen Ertrags - Ueberschuss von 1 257 639 fl. 27 kr, gegen
984 812 fl. im Vorjahre. Dazu kommen noch 380 941 fl. 37 kr. als
Uebertrag aus dem Vorjahre. Demnach stellt sich der pro 1876
verfügbare Ueberschuss auf 1 638 580 fl. 64 kr. Die Staatsgarantie
beträgt im Jahre 1876 um 270 050 fl. 90 kr. weniger als im Vor-
jahre. Die Aussig-Teplitzer Bahn beantragt bei der näch-
sten General-Versammlung eine 10-procentige Dividende pro 1876,
ein sehr erfreuliches Ergebniss.
In der unter Vorsitz des Verwaltungsraths - Präsidenten W.
Eichler Ritter von Eichkron abgehaltenen fünften ordentlichen
General- Versammlung der E rsten Eisenbah nw agen-Leih-
Gesellschaft wurden folgende Beschlüsse gefasst: a) Der aus
dem Jahreserträgnisse resultirende Restgewinn per 16 627 fl. 5 kr.
ist auf neue Rechnung vorzutragen; b) der zur Amortisation des
Fahrpark- Anlage-Capitals abgeschriebene Betrag von 70 045 fl. 47
kr. ist, gleichwie der vom Fahrpark-Erneuerungsfonds noch resti-
rende Betrag von 113 202 fl. 34 kr. zum weiteren Rückkäufe von
Actien der Gesellschaft zu verwenden.
Die General -Versammlung der Ungarisch-Galizischen
Eisenbahn wird im Juni stattfinden. Die Gesellschaft hat inso-
ferne eine wesentlich ausgedehnte Wirksamkeit erhalten, als sie
seit dem August des Jahres 1876 auch die dem Staate gehörigen
Linien der Dniester- und Tarnow-Leluchower Bahn betreibt. Die
Ersparnisse im Betriebe, welche durch diese Vereinigung ermög-
licht und auf 40 000 fl. geschätzt wurden, konnten wegen der
Kürze der Zeit noch nicht erzielt werden. So stellt sich denn das
Betriebsdeficit der Ungarisch-Galizischen Eisenbahn im Jahre 1876
auf rund 150 000 fl., wovon 90 000 fl. auf die Oesterreicbische und
60 000 auf die Ungarische Strecke entfallen. Das Betriebsdeficit
hat im Vorjahre eine Höhe von 200 000 fl. gehabt und summirt
sich seit dem Jahre 1872 auf 0,7 Millionen Gulden. Die Deckung
desselben geschieht provisorisch durch die Fonds der Gesellschaft,
sowie durch schwebende Credite. Das Betriebsdeficit der Dniester
Bahn stellte sich auf 42 000 fl. und das der Tarnow-Leluchower
Bahn in den fünf Monaten des Betriebes auf 4000 fl. Bekanntlich
hat die Ungarisch-Galizische Bahn ein Baudeficit von 2,l7 Millionen
Gulden, dessen Bedeckung in der Emission von 2 ,3 Millionen Gul-
den Goldprioritäten gefunden werden soll. Die Ausgabe dieser
Titres war jedoch in Folge der Zeitverhältnisse bisher unmöglich.
Eine wirkliche Sanirung der Bahn kann nur durch die Anerken-
nung eines Ersatzes für das Betriebsdeficit seitens des Staates er-
möglicht werden. Dieselbe hat jedoch bis dahin derart Vorsorge
getroffen, dass eine Kürzung des Juli -Coupons nicht zu befürch-
ten ist.
Der vierwöchentliche Courszettel constatirt die Verheerun-
gen, welche die Kriegsfurcht hervorgerufen hat. Die besten Pa-
piere wie Nordbahn erlitten grosse Verluste; Karl -Ludwig wurde
trotz des günstigen Jahres-Ergebnisses unter pari geworfen. Die
Course fielen sprungweise und einem drängenden Ausgebot stan-
den fast gar keine Nehmer gegenüber. Wir sind fast schon zu
türkischen Notirungen heräbgelangt und die nächste Zukunft
scheint sich noch düsterer zu gestalten.
Grossherzoglich Badische Staats-Eisenbahnen.
Geschäftsbericht pro 1875.
Die 35. Nachweisung über den Betrieb der Grossherzogi.
Badischen Staats-Eisenbahnen und der unter Staatsverwaltung
stehenden Badischen Privat-Eisenbahnen für die Zeit vom 1. Ja-
nuar bis 31. December 1875 weist am Ende des Jahres 1875 eine
Gesammtlänge von 1 152,44 Kilometer auf. Die Ausdehnung des
gesammten Bahnnetzes betrug Ende 1874 1 127, 91 Kilometer; im
Laufe des Jahres 1875 kamen hinzu:
am 1. Januar Denzlingen-Waldkirch . . 7,12 Kilometer
am 22. April Oberlauchringen-Stühlingen 17, 4t „
im Ganzen . 24, 53 Kilometer
Die Strecken Mannheim - Friedrichsfeld, Heidelberg - Basel,
Beringen-Schaffhausen, Singen-Radolfzell, Mannheim-Mitte Rhein-
brücke, Heidelberg - Meckesheim, Osterburken - Lauda, Durlack-
Mühlacker und Appenweier-Kehl Mitte Rheinbrücke, zusammen
385, 40 Kilometer, haben , doppeltes“ Geleise, die übrigen Strecken
mit zusammen 767, 04 Kilometer haben „einfaches“ Geleise.
Von obigen 1 152, 44 Kilometern sind 1 026, 75 Staatsbahnen,
26,13 gepachtete Strecken und 99, 56 Privatbahnen. Auf Preussischem
Gebiete liegen davon 20, 83, auf Bayerischem 24, 50, Württembergi-
schem 14, 46, Hessischem 6,35, Schweizerischem Gebiet 41, 15 und im
Grossherzogthum selbst 1 045, l5 Kilometer. Hierzu kommt noch
Main-Neckar Bahn, Badische Strecke mit 31, 58 Kilometer. Auf
Badischem Gebiete liegen von auswärtigen Bahnen 55, 21 Kilometer
der Württembergiscken und 6,90 Kilometer der Schweizerischen
Bahnen.
Der Verkehr und Ertrag gestalteten sich gegenüber dem
Vorjahre und mit Rücksicht auf die Betriebslänge folgendermassen:
Die Betriebslänge vermehrte sich im mittleren Jahres-Durch-
schnitt um 41, 59 Kilometer (von 1 105, 56 auf 1 147, l5 Kil.). Personen
wurden 10 732 202 gegen 12 177 362 im Vorjahre und Güter
3 281 109 965 gegen 3 414 135 300 Kilogramm im Vorjahre befördert;
es verminderte sich also die Personen-Frequenz in 1875 gegen
diejenige von 1874 um 11, 87 pCt. und der Güter-Verkehr um 3,90
pCt. Die Gesammt-Einnahmen beliefen sich auf 29 716 181 M
gegen 29 884 640 Ji im Vorjahre, verminderten sich demnach um
0,56 pCt. oder pro Kilometer 1 126 Ji 87 /i|. Die Ausgaben betru-
gen 18 477 584 Ji gegen 17 391 340 Ji im Vorjahre, demnach
1 086 244 Ji oder 6,25 pCt. oder 376 Ji 58 pro Kilometer mehr.
Der reine Ueberschuss belief sich aut 11 238 596 Ji 19 /$
(62, 18 pCt. der Gesammt-Einnahme) gegen 12 493 299 Ji im Vorjahr,
also um 1 254 703 Ji oder 10, 04 pCt. oder 1503 Ji 45 /$ pro Kilo-
meter weniger.
Das verwendete Anlage-Capital der Staatsbahnen (einschliess-
lich der Betriebsmittel, Reservestücke und Einrichtungsgegen-
stände) belief sich auf 327 194 155 Ji und dasjenige der Privat-
bahnen auf 9 112 853 Ji-, im Ganzen also auf 336 307 008 Ji oder
pro Kilometer Bahnlänge 298 592 Ji (NB. Bezüglich des Anlage-
Capitals der Privatbahnen ist noch zu bemerken, dass für die
Heidelberg - Speyerer Bahn 1 943 453 Ji und ßie Elzthalbahn
684 224 Ji eingerechnet, diese Summen aber noch nicht endgültig
festgestellt sind.) Zur Zinsenberechnung des reinen Anlageaul-
wandes gehören 330 868 014 Ji und ergiebt demnach der Ein-
nahme-Ueberschuss eine Verzinsung von 3,40 pCt.
Bei Beginn des Jahres waren 341 Maschinen und 332 Ten-
der vorhanden. Dazu kamen im Laufe des Betriebsjahres 27
neue Maschinen und bestand demnach am Schlüsse des Jahres
der Gesammtvorrath aus 368 Maschinen, wovon 211 mit 1 und 2
Treibachsen, 148 mit 3 und 4 Treibachsen und 9 Tendermascbinen.
285 sind davon von der Maschinenbau-Gesellschaft Carisruke, 41
von der Maschinenfabrik in Grafenstaden, 20 von Massei in Mün-
chen, 7 von E. Kessler in Carisruke, 12 von der Maschinenbau-
Gesellschaft Linden in Hannover und 3 von der Eisenbahn-Haupt-
werkstätte geliefert; 271 Tender sind mit 4 und 88 Tender mit 6
Rädern versehen.
Der Wagenpark umfasste am Schlüsse des Jahres 6 852 Stück
(gegen 6 796 am Ende des Jahres 1874), und zwar hinsichtlich der
Gattungen 994 Personen-Wagen mit 2 032 Achsen, nämlich 962
zwei-, 40 drei- und 2 vierachsige, und im Ganzen 40 911 Plätzen.
2 470 gedeckte Güterwagen einschliesslich Equipagen- und Vieh-
wagen, mit 5 925 Achsen, nämlich 2 898 zwei- und 43 dreiachsige.
255 zweiachsige Bahndienstwagen.
401
Die Gesammt-Ladungsfähigkeit war bei den Gepäckwagen
19 200, Güterwagen 1 073 225, Bahndienstwagen 22 850, zusammen
1 115 275 Centner, durchschnittlich auf jeden Kilometer Bahnlänge
968 Centner.
Die Anschaffungskosten berechnen sich auf jeden Kilometer
Bahnlänge für Locomotiven 15 942 dl, Personenwagen 5 719 dl,
Gepäckwagen 795 dl, Güterwagen etc. 16 331 dl, Bahndienstwagen
357 dl und Schneepflüge und Draisinen 37.07 dl.
An Wagenmiethen wurden für auswärtige Wagen 662 869 dl
bezahlt und für die eigenen auf auswärtigen Bahnen benutzten
Wagen 465 939 dl eingenommen.
Im Jahre 1875 wurden befördert 144 489 Personen in I. Classe
auf durchschnittlich 68, 38 Kilometer Entfernung, 1 775 311 Personen
in II. Classe auf durchschnittlich 36, 42 Kilometer Entfernung,
8 280 573 Personen in III. Classe auf durchschnittlich 21, 80 Kilo-
meter Entfernung, und zu ermässigten Taxen der Classen I — III.
531 829 Personen mit durchschnittlich 28, 80 Kilometer Entfernung;
davon kommen auf den Binnen- Verkehr 9 306 737 Personen mit
durchschnittlich 22, 79 Kilometer Entfernung und den directen Ver-
kehr 1 425 465 Personen mit 40, 87 Kilometer Entfernung. Ferner
wurde befördert 21 325 Tonnen Reisegepäck, wovon 482 Tonnen
taxfrei, 536 Tonnen Equipagen (I— 111. Classe), 14 088 Stück oder
8 453 Tonnen Pferde, 803 342 Stück oder 115 466 Tonnen Rindvieh,
Schweine etc., 32 300 Stück oder 323 Tonnen Hunde. 12 335 Tonnen
Eilgut im Binnen- und 24 042 Tonnen im directen Verkehr,
171 400 Tonnen Stückgut im Binnen- und 322 596 Tonnen im di-
recten Verkehr, 652 554 Tonnen Güter der ermässigten Classen im
Binnen- und 1 160 254 Tonnen im directen Verkehr, 177 524 Tonnen
Kohlen im Binnen- und 760 405 Tonnen im directen Verkehr, end-
lich 183 463 Tonnen Dienstgüter; überhaupt zollpflichtige Güter
3 281 110 Tonnen mit einer durchschnittlichen Transportlänge von
76, 68 Kilometer.
Verhältniss der besetzten zu den unbesetzten Plätzen der
Personenwagen:
Achsen
in einem
Zuge
Durchschnittliche Anzahl Plätze
Auf einen be-
setzten Platz
kommen daher
unbesetzte
Plätze
auf
eine
Achse
in
einem
Zuge
welche
besetzt
waren
welche
leer
waren
Classe I
0,83
11,90
0,85
1,26
8,59
6,82
» n
2,37
14,78
35,4t
8,26
27,15
3,29
„ in
3 56
24, 88
88, 43
25,02
63,41
2,53
im Ganzen
6,76
—
133, 69
34,54
33,15
—
Das Reichs-Gesetzblatt vom 16. d. Mts. enthält unter No. 1183
den Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich-
Ungarn wegen Herstellung einer Eisenbahn von Altwasser über
Friedland und Halbstadt nach Chotzen, vorn 2. März 1877.
Personal-Nachrichten.
T7 ..^eussen. DerRegierungs-AssessorK arlWindthorst, Mitglied der
Königlichen Direction der Oberschlesischen Eisenbahn ist zum
Eisenbahn-Director mit dem Range der Räthe vierter Classe er-
nannt worden.
-di Club Oesterreichischer Eisenbahnbeamten.
Behufs Gründung eines Club Oesterreichischer Eisenbahnbeamten
ist hier ein Comite zusammengetreten, welchem Ingenieure und
Eisenbahnbeamte aller Categorien angehören. Dieser Club soll
alle fachwissenschaftlichen Bestrebungen des gesammten Eisen-
bahnwesens fördern, und wird hier als längst empfundenes Be-
duriniss allseitig sympathisch begrüsst. Wohl besteht in Wien ein
Ingenieur- und Architecten-Verein, dessen Wirksamkeit auf dem
Gebiete der Eisenbahntechnik auch weit über Oesterreich’s Grenzen
gewürdigt wird, doch verfolgt derselbe in erster Linie die Pflege
der allgemeinen technischen Wissenschaften, wie Architectur,
Strassen- und Brückenbau, Montanwesen etc.
, Die Aufgabe, welche sich das Comite des zu gründenden
Giub gestellt hat, besteht in erster Linie darin, eine Centralstelle
tur sammtliche Zweige der Eisenbahnwissenschaften zu
xr c^em Verein für Eisenbahnkunde in Berlin. —
Nicht blos für Bau- und Maschinen-Techniker Oesterreichischer
Eisenbahnen soll der Club Berührungspuncte schaffen und die
rorschung auf diesem Gebiet berücksichtigen, sondern es soll in
demselben auch das Verkehrs- und Telegraphen-, das Transport- und
laritwesen besprochen und volkswirtlischaftliche wie statistische
Erfahrungen ausgetauscht werden.
Zur Erreichung dieser Ziele wird beabsichtigt: die Errich-
tuili? 1 Club-Locales,. einer reichhaltigen Eisenbahn-Bibliothek
Natur 16 ^haltung periodischer Vorträge fachwissenschaftlicher
• v.- Vereinsleben Wien’s erhält durch den Club Oester-
reichischer Eisenbahnbeamten einen schätzenswerthen Zuwachs
und dürfte dieser Club, welcher zweifellos bald in’s Leben treten
wird, schon durch die voraussichtlich zu erwartende Herausgabe
einer Zeitschrift den Impuls zu manchen Fortschritten im Eisen-
bahnwesen Oesterreich’s liefern.
Schweden. Dem Jahresbericht über den Bau der Eisenbahn
zwischen Gothenburg und Falun entnehmen wir Folgendes:
Die definitive Absteckung der Linie Kil-Gothenburg wurde
zwischen Trollhättan und Köpmannebro und nördlich und süd-
lich von Amal amWenersee beendigt und zwischen Köpmannebro
und Modskog begonnen. Fortgesetzt wurde die Arbeit in 1876
an den Linien Falun-Daglösen-Kil, Daglösen-Filipstad und Göthe-
borg-Trollhättan und auf den Bahntheil Trollhättan-Köpmannebro-
Amal ausgedehnt; die auf der Jusjölinie begonnene Arbeit ward
wieder eingestellt. Die Arbeiterstärke hat im Durchschnitt
zwischen 3529 und 5433 Mann gewechselt; der Arbeiterzugang
war stets knapp und wurde der Bau in den Monaten August bis
December durch die Witterungsverhältnisse beeinträchtigt.
Die terrassirte Bahnlänge wurde 1876 um 50, 79 Kilometer
vergrössert; hiervon wurden 21812 Meter in Felsen gesprengt. Im
Ganzen wurden 1 418 539 Tage gearbeitet. Bis zum Jahresschluss
wurden 41 075 Meter Wege an- resp. umgelegt; und war zu der-
selben Zeit eine Länge von 3 2 7, 385 Kilometer mit Schienen belegt
und grossent'neils mit Ballast versehen.
Seit Beginn des Bahnbaues wurden 24 722 930 Kilometer
Schienen und Zubehör, 608 500 Stück Schwellen, 285 Kreuzungen,
298 Weichen, 7 Drehscheiben und 8 Waagen angeschafft; auch
wurden 59 Wärterhäuser erbaut. Das Betriebsmaterial besteht
aus 26 Locomotiven, 49 Personen- und Gepäckwagen, 880 Güter-
wagen und 4 Schneepflügen ; ausserdem besass die Bahn 89 Pferde,
auch 10 Aerzte.
Die telegraphische Verbindung ist zwischen Gothenburg
und Falun hergestellt; 28 Stationen besitzen zusammen 33 Morse-
apparate.
Am 31. December 1875 wurde die 70, 54 Kilometer lange
Strecke Falun-Ludvika, am 1. März 1876 die 32, 06 Kilometer lange
Abtheilung Kil-Molkom, am 1. August die 37, 41 Kilometer lange
Strecke Molkom-Filipstadt und am 3 Januar er. die Abtheilung
Daglösen-Ludvika, in einer Länge von 114,36 Kilometer dem Be-
triebe übergeben, so dass jetzt im Ganzen 254, 37 Kilometer der
Bahnlänge eröffnet sind.
England. Nach den offiziellen Tabellen über den Handels-
verkehr hat die Einfuhr ziemlich bedeutend zu und die Ausfuhr
abgenommen. Soweit Eisen und Stahl betroffen, sind die Ver-
hältnisse aber besser als vorauszusehen war. Der Total-Export
von Eisen und Stahl im Monat März betrug z. B. 177 000 Tons
gegen 150 000 Tons im Vorjahre und 164 000 Tons in 1875. Von
diesem Total- Quantum waren 67 788 Tons Roheisen (8000 Tons
mehr als im Vorjahre). Von dieser Quantität ging die Hälfte nach
Deutschland, und scheint seit der Aufhebung des Eisenzolles in
diesem Lande, sich der Export dahin vergrössert zu haben. —
Selbst in Schienen hat sich der Export auf 30 000 gegen 22 000 Tons
im Vorjahre gehoben. — Weissblech, welches hauptsächlich nach
den Vereinigten Staaten geht, wurde im Betrage von 12 700 Tons
(2600 Tons mehr als im selben Monate des Vorjahres) verschifft.
— Der Werth von Sheffielder Stahl- und Messer-Waaren dagegen
hat weiter abgenommen. — Kohlen wurden im Monat März etwas
mehr exportirt als im Vorjahre. —
Nachdem die grossen Eisenbahn - Werkstätten von
Crewe, der London und North-Western Eisenbahn gehörig, bei-
nahe acht Monate mit verkürzter Arbeitszeit betrieben wurden,
werden dieselben von dieser Woche an, wieder voll beschäftigt
sein. Die verwendete Arbeiterzahl beläuft sich auf 7000 Mann.
Bei dieser Gelegenheit sei erwähnt, dass diese Eisenbahn -
Gesellschaft bereits 748 Locomotiven im Betriebe hat, bei denen
sowohl Kessel wie Rahmenplatten und die arbeitenden Theile
gänzlich aus Bessemerstahl bestehen. Nur die Feuerbüchsen
sind in den meisten Fällen noch von Kupfer. Der verarbeitete
Stahl wird von der Eisenbahn-Gesellschaft selbst erzeugt.
Juristisches.
Refererichter. In einem streitigen Falle zwischen der
Reichs-Eisenbahn und der Baugesellschaft T. c. S. erging am 4.
März 1876 das folgende Urtheil:
In Erwägung, dass gesetzlich dem Ermessen des Refererich-
ters überlassen ist, im Falle der Dringlichkeit die nach Lage der
Sache geeigneten vorläufigen Massregeln anzuordnen; — dass im
gegebenen Falle eine sofortige Expertise im Sinne der Nr. 1 und 2
des an den Refererichter gerichteten Gesuchs des Appellaten noth-
wendig erscheint, weil bei dem Fortschreiten der Bahnarbeiteu
die in der Unterstellung eines Klagerechts der Appellaten ent-
scheidenden thatsächlichen Verhältnisse später kaum mehr festzu-
stellen sind; — dass die Frage der Unzulässigkeit und Unbegrün-
detheit der von den Appellaten beabsichtigten Klage im Refere-
verfahren nicht geprüft werden darf, den Rechten der Appellantin
die angeordnete vorläufige Massregel auch in keiner Weise vorge-
griffen wird. (Erk. d. Appellat.-Gerichts zu Colmar v. 3. März
1876; Elsass-Lothr. Eisenbahn wider T. S.)
402
Begründung der Haftpflicht.
Der Beschädigte hat zur Begründung der Haftpflicht der
Eisenbahn nur die beim Betriebe der Bahn erlittene Beschädigung
nachzuweisen, nicht aber über die Ursache des Unfalles Aufklä-
rung zu geben; in dieser Beziehung trifft vielmehr die Eisenbahn
die Beweislast über die Befreiung von ihrer Haftpflicht. (Erk. d.
App.-Ger. zu Köln v. 4. October 1876; Rhein. Archiv Bd. 68 S. 32 ff.)
Einnahmen der Schweizerischen Eisenbahnen im Januar 1877.
Bezeichnung der
Bahnen
Länge
in Km-
Per-
sonen-
verkehr
in pCt.
Güter-
verkehr
in pCt.
Im
Ganzen
Fr.
Pro
Km.
Fr.
Nord ostbahn
Stammnetz
373
37
63
821 000
2 201
gegen 1876
4 71
+ 7
—
4 78 149
- 259
Zürich-Zug-Luzern
64
49
51
78 700
1 229
gegen 1876
—
— 1
—
4 5 735
4- 89
Bötzbergbahn
57
21
79
147 600
2 589
gegen 1876
—
4- 1
—
— 1 816
— 32
Effretikon-äinweil
23
50
50
8 800
382
eröffnet 17 18. 76
Centralbahn
299
35
65
690 000
2 308
gegen 1876
+ 59
— 1
—
4- 31 472
— 436
Baseler Verbindungs-
bahn
5
7
93
19 820
3 964
gegen 1876
—
— 2
—
-f 4 083
+ 817
Aargauische Südbahn
29
57
43
11 770
405
gegen 1876
—
+ 3
—
- 1858
— 64
W ohlen-Bremgarten
8
64
36
1 560
195
Suisse-Occidentale
459
42
58
793 000
1 727
gegen 1876
4 92
—
—
-f 30 824
- 350
Jouge Eclepens
35
32
68
20 700
591
Ligne du Simplon
80
57
43
28 650
358
Bulle Romont
19
31
69
13 200
694
Lausanne Echallens
15
80
20
6 740
449
gegen 1876
—
— 14
4 221
4- 14
V ereinigte
275
53
47
375 800
1 367
Sch w ei z er bahnen
—
4 6
—
— 46 892
— 170
Toggenburgerbahn
26
60
40
17 600
677
gegen 1876
—
— 6
—
— 347
— 13
Wald-Rüti
7
60
40
4 300
614
Jura-Bernb ahn
und zwar
Bern-Biel-Neu veville
50
50
50
87 500
1 750
gegen 1876
—
+ 2
—
— 6 191
— 124
Biel-Sonceboz - Chaux
de Fonds
53
67
33
53 200
1 004
gegen 1876
—
— 4
—
— 8 818
— 166
Jura-Industriel
38
69
31
41 400
1 089
gegen 1876
—
—
—
— 9 601
— 258
Glovelier- Basel eröffnet
25/9. 75, Glovelier-Dele-
mont eröffnet 15/10. 76
75
50
50
44 500
593
gegen 1876
4 36
+ 3
—
-f 11 102
— 263
Bern-Luzern (Langnau-
Luzern 59 Kil. eröffn.
11/8. 75)
95
52
48
64 600
680
gegen 1876
—
- 2
—
-4 12 089
4 127
Lyss-Fräschels eröffnet
12/6. 76
12
54
46
6 200
517
Gotthardbahn
41
66
34
21300
519
gegen 1876
—
+ 1
—
— 1601
— 39
Lugano Chiasso
26
82
18
15 800
607
gegen 1876
—
- 14
—
4- 1247
4 48
Appenzeller Bahn
15
69
31
11 760
784
gegen 1876
—
4" 1
—
— 48
— 3
Tossthalbahn
40
63
37
20 630
516
gegen 1876
4- 14
— 3
—
4- 6 559
— 25
Uetlibergbahn
4i
90
10
3 433
377
gegen 1876
—
—
— 4 038
— 449
Rigibahnen
gegen 1876
—
—
—
Arth-Rigibahn
gegen 1876
—
—
—
—
—
Emmenthalbahn
24
52
48
14 700
612
gegen 1876
—
4 4
—
12 515
4- 104
Schweiz. National-
bah n
75
55
45
40 875
545
gegen 1876
—
— 2
—
4 1 590
4 21
Bödelibalin
9
37
63
5 400
600
gegen 1876
+ 3
— 940
- 104
Verschiedenes.
Eine gewiss willkommene Gabe für jeden Staatsbürger ist
die’ von der Illustrirten Zeitung veranstaltete Separatausgabe des
in letzter Nummer veröffentlichten Plan's des „Sitzungssaales des
Deutschen Reichstages“ mit Angabe der Inhaber der Plätze, sowie
einem alphabetischen und einem nach Fractionen geord-
neten Verzeichniss der Reichstagsmitglieder, eine Zusammen-
stellung, die unseres Wissens in dieser Form noch nicht erschie-
nen ist. — Exemplare können durch alle Buchhandlungen zum
Preise von 20 Pf. bezogen werden.
Eimxahmeu der Schweizerischen Eisenbahnen im Februar 1877.
Bezeichnung der
Bahnen
N ordostbahn
Stammnetz
gegen 1876
Zürich-Zug-Luzern
gegen 1876
Bötzbergbahn
gegen 1876
Effretikon - Hinweil er-
öffnet 17/8. 76
Centralbahn
gegen 1876
Baseler Verbindungs-
bahn
gegen 1876
Aargauische Südbahn
gegen 1876
Wohlen-ßremgarten
Suisse-Occi dentale
gegen 1876
Ligne du Simplon
Bulle Romont
Lausanne-Echallens
gegen 1876
V ereinigte
Schweizerbahnen
Toggenburgerbahn
gegen 1876
Wald-Rüti
J ura-Bernbahn
und zwar
B ern-Biel-N eu veville
gegen 1876
Biel-Sonceboz-Chaux
de Fonds
gegen 1876
Jura-Industnel
gegen 1876
Glovelier- Basel eröffnet
25|9. 75, Glovelier-Dele-
mont eröffnet 15|10. 76
gegen 1876
Bern-Luzern (Langnau-
Luzern 59 Kil. eröffn.
11|8. 75)
gegen 1876
Lyss-Fräschels eröffnet
12)6. 76
Gotthardbahn
gegen 1876
Lugano-Chiasso
gegen 1876
Appenzeller Bahn
gegen 1876
Tösstlialbah n
gegen 1876
Uetlibergbahn
gegen 1876
Rigibahnen
gegen 1876
Arth-Rigib ahn
gegen 1S76
Emmenth alb ahn
gegen 1876
Schweiz, ftational-
balin
gegen 1876
Bödelibalin
gegen 1876
Länge
in Km.
Per-
sonen-
verkehr
in pCt.
Güter-
verkehr
in pCt.
Im
Ganzen
Fr.
Pro
Km
Fr.
373
35
65
764 000
2 048
+- 71
—
—
-f 35 244
— 422
64
49
51
73 200
1 144
—
"4" 1
—
— 1900
— 29
57
17
83
154 600
2 712
—
— 5
—
4-22 314
-f 391
23
— 54
46’
9 000
391
299
34
66
644 000
2154
4 59
4- 2
—
— 21 898
— 620
5
10
90
15 440
3 088
—
+ 1
—
4- 909
4- 182
29
59
41
11 200
386
—
4- 2
—
— 1 336
— 46
8
64
36
1440
180
487
39
61
756 000
1552
f 120
4 4
—
— 41 213
— 620
80
61
39
28 380
354
19
31
69
12 700
668
15
79
21
5 714
347
—
— 7
—
4- 305
4 20
275
51
49
359 400
1307
—
+ 3
—
- 54 049
— 196
26
66
34
15 8Ö0
608
—
— 1
—
— 1985
— 76
7
61
39
3 900
557
50
44
56
81 000
1 620
—
+ 1
—
— 4 879
— 97
53
67
33
50 300
949
—
+ 4
—
4- 2 653
+ 50
38
60
36
36 000
947
—
+ 1
—
— 3 648
— 97
75
51
49
40 800
533
f 36
— 2
—
+ 12 547
— 191
95
52
48
58 000
611
—
+ 6
—
— 3 194
— 33
12
6 100
508
41
71
29
25 900
632
—
4- 7
—
— 4 130
— 100
26
87
13
13 400
515
—
— 9
—
- 432
- 17
15
65
35
10 680
712
—
— 1
—
— 416
— 28
40
63
37
14 451
425
r 14
— 2
—
4- 1590
— 69
9,1
92
8
696
77
4- 22
— 1354
— 150
24
52
48
12 950
540
—
+ 3
—
— 2 169
— 91
75
55
45
36 000
480
—
—
— -f- 421
4 6
9
24
76
7 500
833
—
- 3
-f 418
4 47
403
. ' i’ r ”*ä
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. General-Y ersammlungen.
K. K. priv. Oesterreichische Staats-Eisen-
bahn-Gesellsehaft. Einladung zur zwei-
undzwanzigsten ordentlichen General-Ver-
sammlung der stimmberechtigten Actionäre
derK.K. priv. Oesterr. Staats-Eisenbahn-Ge-
sellschaft am 18. Mai 1877.
Die P. T. Herren Actionäre werden hie-
mit zu der auf Grund des §. 36 der Sta-
tuten anberaumten 22. ordentlichen Gene-
ral-Versammlung, welche am 18. Mai 1877
um 9 Uhr Vormittags in Wien, im Locale
der Gesellschaft, Schwarzenbergstrasse
17, stattfinden wird, eingeladen.
Die Gegenstände der Verhandlung sind:
1. Die Genehmigung der Jahresrechnung
und des Rechnungs-Abschlusses für das
Jahr 1876, sowie die Bestimmungen über
die Verwendung des Reinerträgnisses.
2. Die Genehmigung der Vereinigung
der Brünn-Rossitzer Eisenbahn mit dem
Netze der K. K. priv. Oesterreichischen
Staats-Eisenbahn-Gesellschaft.
3. Erneuerung des Verwaltungsrathes.
In Ansehung des Stimmrechtes und der
Ausübung desselben wird auf die Bestim-
mungen der §§ 32, 38 und 41 der gesell-
schaftlichen Statuten hingewiesen.
Der Besitz von je 20 Stück Actien giebt
das Recht auf Eine Stimme, mit der Be-
schränkung jedoch, dass Ein Actionär in
keinem Falle mehr als zwanzig eigenbe-
rechtigte Stimmen in sich vereinigen darf.
Das Stimmrecht kann auch durch einen
Bevollmächtigten ausgeübt werden. Letz-
terer muss jedoch ebenfalls stimmfähiger
Actionär sein und kann ausser seinen 20
eigenen nicht mehr als höchstens 40 fremde
Stimmen übernehmen.
Im Vertretungsfalle müssen die auf der
Rückseite der Legitimationskarten vorge-
druckten Vollmachten von dem Voll-
machtgeber eigenhändig ausgefüllt und
unterzeichnet werden.
Die Herren Actionäre, welche an der
General - Versammlung theilzunehmen
wünschen, werden daher eingeladen, spä-
testens bis 4. Mai 1877 ihre Actien, oder
falls sie dieselben bereits bei der gesell-
schaftlichen Depositen-Cassa erlegt haben,
ihre Depositenscheine entweder bei der
Liquidatur der Gesellschaft in Wien oder
bei der Cassa des Credit Lyonnais in Paris
gegen Empfangsbestätigung zu hinterle-
S#n und dafür gleichzeitig die auf ihren
amen lautenden Legitimationskarten zur
General - Versammlung in Empfang zu
nehmen.
Die Herren Actionäre werden ersucht,
ihre Vollmachten mindestens drei Tage
vor dem Zusammentritte der General-
Versammlung bei der Liquidatur der Ge-
sellschaft in Wien vorzuweisen.
Die Zurückstellung der Actien und Depo-
sitenscheine wird nach abgehaltener Ge-
neral-Versammlung erfolgen. Wien, am
14, April 1877. Die General-Direction. (1582)
Berlin- Anhaitische Eisenbahn. Die dies-
jährige ordeutliche General- Versammlung
unserer Gesellschaft wird :
Montag den 30. April er. Nach-
mittags 4 Uhr im grossen
Saale des Architecten- Vereins-
hauses Wilhelmstrasse No, 92/93
zu Berlin
stattfinden.
Zu derselben laden wir die geehrten
Actionaire der Berlin- Anhaltschen Eisen-
bahn - Gesellschaft mit dem Ersuchen ein,
gemäss der Bestimmungen des § 28 des
Statuts in den Tagen des 26., 27. und 28.
April er. von Vormittags 9 Uhr bis Nach-
mittags 3 Uhr ihre Stamm -Actien nebst
einem, nach den verschiedenen Kategorien
geordneten, vom Inhaber unterschriebenen
Verzeichnisse oder die über solche Actien
von der Reichsbank ausgestellten Depot-
scheine in der Gesellschafts - Hauptkasse
am Ascanischen Platz No. 5 in Berlin
niederzulegen. —
Die Actien mit dem Verzeichnisse, in-
gleichen die Depotscheine werden da-
selbst zurückbehalten und es wird da-
gegen eine Bescheinigung über die Stim-
menzahi des Inhabers und ein Exemplar
des Geschäftsberichts pro 1876 ausgehän-
digt werden, wovon Erstere als Einlass-
karte zur General- Versammlung dient.
Die Vertreter stimmberechtigter Actio-
näre, welche statutenmässig Mitglieder der
Gesellschaft sein müssen , haben ihre be-
glaubigten Vollmachten ebenfalls in den
genannten Tagen in der Hauptkasse nie-
derzulegen.
Die deponirten Actien resp. Depotscheine
werden vom 1. Mai er. ab in den angege-
benen Geschäftsstunden Wochentags in
der Gesellschafts - Hauptkasse gegen Aus-
händigung der darüber ausgestellten Be-
scheinigung zurückgegeben.
Zweck der General-Versammlung ist:
1. Vortrag des Berichts über die Ge-
schäfte des verflossenen Jahres unter
Vorlegung des Directorial-Berichts und
des Rechnungs-Abschlusses.
2. Vornahme der Wahlen der Mitglieder
des Verwaltungsraths.
2. Berathung und Beschlussfassung über
Anträge von Actionären , welche in
der nach § 32 des Statuts gestellten
Frist vor der General - Versammlung
dem Vorsitzenden des Verwaltungs-
raths schriftlich mitgetheilt werden.
Berlin , den 9. März 1877. Der Verwal-
tungsrath: Löwe. (1417)
Königlich Bayerisch - Pfälzische Eisen-
bahnen. Ordentliche General- Versammlung
der Pfälzischen Eisenbahnen betr.
Die Herren Actionäre der drei vereinigten
Pfälzischen Eisenbahnen werden in Ge-
mässheit der §§ 40 und 45 der Gesell-
schafts-Satzungen und der im gemein-
schaftlichen Nachtrage publicirten Zusätze
zu diesen Paragraphen zu der im neuen
Directorial-Gebäude zu Ludwigshafen am
Rhein abzuhaltenden
Ordentlichen Genera 1-
Vers a m m 1 u n g
auf Samstag, den 5. Mai 1877,
Morgens 10 Uhr,
ergebenst eingeladen.
Tages-Ordnung.
I. Geschäftsbericht der Direction pro 1876.
II. Verbescheidung der Jahresrechnungen
pro 1876 gemäss § 45, Ziffer 2 der
Satzungen.
III. Verfügung über den vorhandenen
Reinertrag nach Massgabe der Fusions-
grundlagen.
IV. Antrag der Verwaltung:
„Die General - Versammlung wolle
ihr die Ermächtigung ertheilen, in-
soweit die Umstände es vortheil-
haft erscheinen lassen, mit Geneh-
migung der Kgl. Staatsregierung
a) das VIII. Prioritätsanlelien der
Pfälzischen Ludwigsbahn-Gesell-
schaft zu 5 Procent laut An-
lehensvertrag vom 31. Juli 1869
im ursprünglichen Gesammtbe-
trage von Fl. 2 000 000;
b) von dem I. Prioritätsanlehen der
Pfälzischen Nordbahnen laut Ge-
nehmigungsurkunde vom 15. Fe-
bruar 1871 und 29. Februar 1872
im Gesammtbetrage von Fl.
9 452 000 den in 5procentigen
Obligationen ausgegebenen Theil
von Fl. 3 000 000, —
auf Grund des vertragsmässig be-
stehenden beziehungsweise urkund-
lich festgestellten Vorbehaltes zu
kündigen, bezw. unter Aufrechthal-
tung der seitherigen Priorität und
des Hypothekarrechte in 4%procen-
tige Obligationen zu convertiren“.
V. Erneuerungswahl für die 4 nach dem
Dienstalter austretenden Mitglieder
des gemeinschaftlichen Verwaitungs-
rathes gemäss Ziffer I der Fusions-
grundlagen und § 52 bezw. Zusatz zu
§ 47 der Satzungen.
Etwaige Anträge, welche andere, als
die in vorstehender Tages-Ordnung be-
zeichneten Gegenstände betreffen, können
nur dann in der General-Versammlung
zur Verhandlung kommen, wenn solche
nach § 46, Ziffer 6 der Satzungen 4 Wochen
vorher dem Unterzeichneten Vorstande
mitgetheilt worden sind.
Diejenigen Herren Actionäre der 3 ver-
einigten Bahngesellschaften, welche dieser
Versammlung beiwohnen wollen, haben
sich längstens bis zum 28. April d. J. auf
dem Bureau der Direction zu Ludwigs-
hafen am Rhein über ihren Actienbesitz
entweder durch Vorzeigung der Original -
Actien oder ein nach Nummern geordne-
tes, amtlich beglaubigtes Verzeichniss aus-
zuweisen, wogegen die erforderlichen Ein-
lasskarten abgegeben werden. Nach den
Fusionsbestimmungen wird in der ge-
meinschaftlichen General - Versammlung
jede Actie der Ludwigsbahn für zwei
Actien gerechnet. Ludwigshafen, 24. März
1877. Der Vorstand des Verwaltungsrathes
der Pfälzischen Eisenbahnen : v. Boeckiug,
Reichsrath der Krone Bayern und Königl.
Hofrath. (1518)
2. Ausloosungen.
Thüringische Eisenbahn. Bei der am 9. d. Mts. stattgehabten Ziehung der planmässig im Jahre 1877 zu amortisirenden Prioritäts-
Obligationen unserer Gesellschaft sind die nachstehend verzeichneten Nummern ausgeloost worden.
Wir fordern die Inhaber der gezogenen Obligationen auf, den Nominalbetrag der Letzteren vom
. . 1. J u 1 i c r.
1. m Erfurt bei unserer Hauptcasse; ausserdem bezüglich
der Serien I, IH und IV,
2. in Dessau bei Herrn J. H. Cohn und für dessen Rechnung,
3. in Berlin bei den Herren Breest & Gelpcke,
4. in Frankfurt a/M. bei den Herren M. A. von Rothschild &
Söhne,
a b
5. in Leipzig bei der Leipziger Bank; bezüglich der Serien II
und V ausser bei den unter 1 und 4 genannten Stellen:
6. in Berlin bei der Direction der Disconto-Gesellschaft,
7. in Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt,
8. in Weimar bei der Weimarischen Bank,
9. in Erfurt bei Herrn Adolph Stürke
gegen Rückgabe der Obligationen in den gewöhnlichen Geschäftsstunden zu erheben.
Den Obligationen vom 1. Januar 1848 (I. Emission), vom 31. März 1855 (III. Serie) und vom 1. März 1857 (IV. Serie) sind die
Coupons No. 6 bis 12 und der Talon; den Obligationen vom 1. November 1851 (H. Serie) die Coupons No. 4 bis 12 und der Talon uud
den Obligationen vom 1. Juli 1870 (V. Serie) die Coupons No. 3 bis 12 und der Talon beizufügen.
Die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen hört mit dem 1. Juli er. auf.
— 404 —
Die Inhaber der in dem nachstehenden Verzeichnisse als rückständig aus früheren Verloosungen, aufgeführten Obli-
gationen fordern wir wiederholt zur Rückgabe der Obligationen und Abholung der betreffenden Capitalbeträge auf. Erfurt, den
13. April 1877. Die Direction.
Verzeichniss der am 9. April 1877 ausgeloosten, vom 1. Juli 1877 ab zur Einlösung kommenden Prioritäts-Obligationen der
Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft.
1. Emission.
Von der jetzt 4-procentigen Prioritäts-Anleihe vom Jahre 1848, für welche die Obligationen unterm 1. Januar 1848 ausgestellt sind.
Serie A. zu 1000 Thaler. 8 Stück.
No. 152 160 191 216 241 380 450 453.
Serie B. zu 500 Thaler. 30 Stück.
No. 24 82 122 129 204 476 512 520 529 671 679 701 737 805 847 921 1001 1010 1012 1031 1067 1272 1328 1349 1551 1588 1675 1824 1867 1974.
Serie C. zu 200 Thaler. 114 Stück.
No. 64 79 141 145 220 244 264 372 384 487 614 689 732 746 825 837 919 939 955 967 1032 1171 1210 1225 1249 1293 1443 1487 1551 1585
1707 1756 1926 1929 2079 2122 2242 2278 2435 2462 2467 2547 2571 2648 2845 2950 3064 3138 3166 3240 3292 3381 3419 3442 3474 3496 3528
3600 3801 3820 3826 3832 3905 3925 4021 4046 4066 4099 4299 4371 4400 4419 4425 4480 4486 4604 4666 4770 4984 4999 5030 5038 5094 5212
5305 5380 5395 5757 6021 6121 6198 6233 6238 6305 6399 6407 6512 6603 6655 6710 6787 6807 6858 6889 6957 6993 7011 7026 7081 7115 7297
7311 7444 7482.
Serie D. zu 100 Thaler. 151 Stück.
No. 43 111 141 156 172 242 337 353 396 429 453 507 538 660 751 772 820 838 879 951 972 975 1018 1109 1238 1324 1452 1522 1534 1724
1734 1784 1804 1827 1887 1896 1915 2012 2028 2041 2065 2140 2356 2413 2559 2567 2570 2599 2711 2896 2920 2954 2990 3048 3114 3198 3494
3651 3681 3787 3888 3892 4116 4142 4166 4232 4245 4260 4296 4445 4540 4570 4588 4648 4720 4757 4791 4842 4992 5108 5123 5145 5385 5400
5479 6554 5588 5662 5669 5781 5782 5894 5899 5912 5938 6047 6049 6130 6213 6218 6547 6560 6600 6818 6820 6876 7021 7040 7050 7073 7155
7289 7337 7432 7493 7505 7576 7599 7641 7662 7774 7815 7944 8285 8311 8377 8439 8480 8572 8573 8596 8607 8661 8682 8731 8738 8812 8821
8900 8957 9067 9070 9168 9404 9437 9635 9682 9709 9925 9933 9942.
— Sämmtliche Obligationen sind mit Coupons No. 6—12 und Talon zurückzugeben. —
Rückständig aus früheren Verloosungen und daher noch einzulösen sind:
1. aus der Verloosung vom 3. April 1871:
Serie C. zu 200 Thaler. No. 2597.
2. aus der Verloosung vom 3. April 1872:
Serie D. zu 100 Thaler. No. 7986.
3. aus der Verloosung vom 10. April 1875:
Serie B. zu 500 Thaler. No. 56.
Serie C. zu 200 Thaler. No. 84 248 1074 2049 2382 3672 4224 5971 6791.
Serie D. zu 100 Thaler. No. 1748 7712 8101.
4. aus der Verloosung vom 5. April 1876: .
Serie A. zu 1000 Thaler. No. 392.
Serie B. zu 500 Thaler. No. 837 1105 1961.
Serie C. zu 200 Thaler. No. 142 261 2449 3109 3110 3294 3301 3377 4478 4516 4968 5453 5615 6760.
S erie D. zu 100 Thaler. No. 682 847 1037 2867 3249 3296 3935 5146 5491 6280 7315 8034 8067 8543 8691 8991 9131 9137 9141 9479 9854 9882.
II. Emission. (Serie II.)
Von der jetzt 4%-procentigen Prioritäts-Anleihe vom Jahre 1852, für welche die Obligationen unterm 1. November 1851 ausgestellt sind.
Abtheilung A. zu 500 Thaler. 7 Stück.
No. 80 147 150 180 181 212 215.
Abtheilung B. zu 200 Thaler. 34 Stück.
No. 66 79 85 211 367 444 598 702 754 813 836 844 884 904 917 920 987 993 1031 1053 1081 1103 1108 1292 1310 1462 1464 1532 1600 1738
1830 1871 1887 1958.
Abtheilung C. zu 100 Thaler. 66 Stück.
No. 4 7 31 66 199 345 348 421 586 594 612 639 679 834 906 916 927 928 1056 1087 1145 1257 1313 1348 1390 1428 1430 1454 1472 1609 1666
1688 1748 1896 1940 1965 1978 1999 2018 2029 2036 2069 2109 2203 2493 2514 2549 2617 2646 2649 2660 2712 2716 2795 2828 2850 3049 3112
3135 3145 3155 3515 3532 3725 3851 3969.
— Sämmtliche Obligationen sind mit Coupons No. 4 — 12 und Talon zurückzugeben. —
Rückständig aus früheren Verloosungen und daher noch einzulösen sind:
aus der Verloosung vom 5. April 1876:
Abtheilung B. zu 200 Thaler. No. 174 851 1435 1622 1868.
Abtheilung C. zu 100 Thaler. No. 598 2378 2602 2910 2920 2921 3282 3400.
III. Emission. (Serie III.)
Von der jetzt 4-procentigen Prioritäts-Anleihe vom Jahre 1855, für wrelche die Obligationen unterm 31. März 1855 ausgestellt sind.
Abtheilung A. zu 500 Thaler. 6 Stück.
No. 98 99 211 287 348.
Abtheilung B. zu 200 Thaler. 44 Stück.
No. 32 49 66 320 415 470 596 667 715 824 1088 1127 1632 1664 1687 1864 1977 2024 2155 2225 2234 2396 2511 2571 2600 2655 2739 2762
2868 2950 3010 3056 3208 3256 3274 3275 3286 3362 3448 3720 3741 3853 3930 3984.
Abtheilung C. zu 100 Thaler. 216 Stück.
No. 24 68 101 113 209 389 435 596 636 649 808 906 927 944 1073 1316 1438 1531 1595 1603 1621 1744 1778 1836 1867 1876 1923 1936 1994
2038 2060 2174 2298 2786 2804 3090 3124 3185 3258 3273 3533 3572 3764 3849 3995 4073 4470 4492 4534 4538 4586 4648 4669 4959 5107 5184
5647 5664 5843 5857 5880 5884 5992 6114 6131 6154 6190 6215 6352 6690 6719 6746 6891 7020 7082 7262 7549 7992 8091 8218 8223 8258 8336
8394 8396 8406 8410 8579 8703 8735 8931 9032 9077 9078 9143 9240 9269 9296 9319 9392 9561 9562 9620 9668 9686 9742 9889 9923 10122
10132 10198 10298 10312 10466 10523 10532 10548 10743 10820 10841 10916 10995 11007 11032 11081 11235 11296 11305 11328 11348 11387
11649 11659 11695 11709 11831 11950 11995 12302 12402 12483 12676 12924 13011 13066 13107 13497 13586 13667 13805 13894 13916 14011
14015 14041 14212 14375 14422 14507 14679 14868 14873 14925 15068 15380 15441 15595 15961 16024 16051 16120 16129 16215 16327 16399
16432 16517 16589 16708 17082 17271 17412 17438 17513 17519 17538 17582 17596 17732 17931 18566 185S4 18585 18598 18666 18708 1S730
18792 18823 18908 19080 19204 19266 19294 19349 19433 19457 19465 19578 19710 19773 19775 19858 19S73 19937 19962.
— Sämmtliche Obligationen sind mit Coupons No. 6 — 12 und Talon zurückzugeben. —
Rückständig aus früheren Verloosungen und daher noch einzulösen sind:
1. aus der Verloosung vom 10. April 1875:
Abth eilung B. zu 200 Thaler. No. 1303 3276.
Abtheilung C. zu 100 Thaler. No. 2006 3095 3424 4286 6341 11280 11468 15119 16184 16653 17013 18554.
2. aus der Verloosung vom 5. April 1876:
Abtheilung A. zu 500 Thaler. No. 292.
Abtheilung B. zu 200 Thaler. No. 1049 1529 2282 2953 3262 3297.
Abtheilung C. zu 100 Thaler. No. 433 993 1084 4068.5417 6593 6288 6525 8348 9446 11046 11384 11700 11877 12047 12723 12740 12745
12927 13493 14379 14517 14816 15473 15573 16985 17076 17373 17862 19554 19614.
IV. Emission, (kerie IV.)
Von der 4V2-procentigen Prioritäts-Anleihe vom Jahre 1856, für welche die Obligationen unterm 1. März 1857 ausgestellt sind.;
Abtheilung A. zu 500 Thaler. 12 Stück.
No. 2 205 233 326 344 559 618 625 673 834 854 1081.
Abtheilung B. zu 200 Thaler. 60 Stück.
No. 10 109 146 262 537 553 627 798 823 1012 1216 1300 1396 1507 1508 1749 1756 1878 1892 1944 2162 2202 2292 2538 2590 2816 2836 2869
3039 3042 3090 3298 3424 3483 3505 3526 3581 3850 3886 4031 4180 4233 4540 4892 4904 5033 5044 5074 5110 5289 5458 5479 5489 5627 5(668
5679 5848 5903 5956 5986.
405
Abtheilung C. zu 100 Thaler. 213 Stück.
Mo 9 37 125 190 372 529 656 706 758 811 883 1012 1170 1279 1313 1373 1537 1588 1628 1698 1794 1954 2501 2o23 2olo
3184 3141 3212 3458 3492 3560 3586 3725 3756 3913 3921 4035 4070 4111 4255 4273 4332 4344 4363 4383 4448 4511 4686
5037 5049 5090 5144 5276 5299 5331 5379 5590 5726 5747 5821 5926 6069 6128 6210 6727 6778 6949 6966 7026 7148 7178
7603 7692 7757 7793 7941 7968 8054 8076 8152 8279 8433 8472 8488 8920 8986 9330 9357 9376 9469 9481 9528 9621 9690
10104 10171 10260 10347 10397 10476 10679 10737 10810 10873 10896 10927 10975 11074 11107 11371 11442 11475 11504
11756 11842 11952 12093 12273 12355 12500 12747 13069 13170 13189 13392 13451 13856 14212 14261 14348 14407 1 A/I1J
14923 15046 15099 15269 15349 15361 15481 15535 15548 15564 15584 15629 15655 15667 15689 15706 15768 15822
16865 16894 16931 17121 17245 17374 17412 17532 17605 17653 17693 17795 17900 18204 18211 18232 18375 18398
19195 19283 19289 19297 19344 19409 19727 19802 19949 20299 20541 20646 20709 20799 20862.
— Sämmtliche Obligationen sind mit Coupons No. 6—12 und ialon zuruckzugeben.
14414
16307
18486
2788 2800 3132 3101
4711 4831 4895 4947
7195 7247 7273 7288
9757 9954 9993 10035
11544 11558 11559
14420 14536 14846
16549 16555 16732
19049 19073 19180
Rückständig aus früheren Verloosungen und daher noch einzuiösen sind:
1. aus der Verloosung vom 9. April 1873:
Abtheilung' C. zu 100 Thaler. No. 6777.
2. aus der Verloosung vom 4. April 1874:
Abtheilung C. zu 100 Thaler. No. 6929.
3. aus der Verloosung -vom 10. April 1875:
Abtheilung B. zu 200 Thaler. No. 162 1657 3598 5327 5635 5768.
Abtheilung C. zu 100 Thaler. No. 782 3765 5194 5314 6220 6459 7105 7790 7909 8012 8283 8584 9188 12659 12777 13067 13073 14129
14187 14418 17804 19313 19922 20121.
4. aus der Verloosung vom 5. April 1876:
Abtheilung A. zu 500 Thaler. No. 57.
Abtheilung B. zu 200 Thaler. No 55 211 1160 1418 1611 1917 3436 5229 5817.
Abtheilung C zu 100 Thaler No. 413 494 1361 4446 4722 4726 6024 6441 6946 6950 7272 7989 8014 8077 8252 8598 10087 11319 12160
12171 13486 13686 14224 14255 15529 15534 16261 16539 16664 16946 17317 17420 18756 19911.
V. Emission. (Serie V.)
Von der 4y2-procentigen Prioritäts-Anleihe vom Jahre 1870, für welche die Obligationen uuterm 1. Juli 1870 ausgestellt sind.
Abtheilung A. zu 500 Thaler. 11 Stück.
No. 98 221 234 728 947 1063 1069 1074 1256 1317 1480.
Abtheilung B. zu 200 Thaler. 33 Stück.
No. 585 935 1015 1126 1214 1270 1306 1624 1826 2006 2362 2424 2564 2682 3027 3139 3186 3346 3552 3559 3709 3723 3737 3744 3783 3843
4056 4119 4464 4486 4666 4707 4891.
Abtheilung C. zu 100 Thaler. 61 Stück.
No 574 984 1140 1197 1717 1832 1890 1912 2103 2354 2771 3088 3323 3381 3633 3674 3687 3735 3791 4081 4284 4329 4637 4640 4916 5084
5250 5323 5339 5385 5420 5435 5719 5723 6192 6194 6290 6348 6387 6420 6800 6802 7470 7490 7543 7566 7618 7656 7704 7778 7828 7988 8108
8582 8666 8836 8844 9201 9455 9578 9659.
— Sämmtliche Obligationen sind mit Coupons No. 3—12 und Talon zurückzugeben. —
Rückständig aus früheren Verloosungen und daher noch einzulösen sind:
1. aus der Verloosung vom 10. April 1875:
Abtheilung C. zu 100 Thaler. No. 9369.
2. aus der Verloosung vom 5. April 1876:
Abthedlung C. zu 100 Thaler. No. 8532.
Erfurt, den 11. April 1877. Die Direction der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft. (1580)
3. Tarifänderungen.
Nordwestdeutsclier Eisenbahn ■ Verband.
Zum Nordwestdeutsch - Eisass' - Lothrin-
fisclien Gütertarif vom 1. Januar 1874 ist
er vom 20. d. M. ab gültige Nachtrag 51
erschienen, welcher von den Verbands-
güterexpeditionen bezogen werden kaun.
Cassel, am 17. April 1877. Namens der
Verwaltungen des Nordwestdeutschen
Eisenbahn-Verbandes : Königliche Direc-
tion der Main- Weser-Bahn. (1590)
K K. priv. Oesterreichisclie Nordwest-
bahn. K. K. priv. SUdnorddeutsche Ver-
bindungsbahn. Mit 5. Mai a. c. tritt ein
Nachtrag XVII zum Norddeutsch-Oester-
reichischen Verbandtarife in Kraft, ent-
haltend Ermässigung der Fracht für Oel-
saaten. Wien, im April 1877. Die Gene-
ral-Direction. (1583)
Thüringische Eisenbahn. Mit dem 1. Juli
dieses Jahres tritt der Tarif für den di-
recten Güter-Verkehr zwischen Stationen
der Thüringischen und der Werrabahn
einerseits und Stationen der Königlich
Württembergischen Staatsbahn anderer-
seits vom 15. September 1871 nebst sämmt-
lichen Nachträgen ausser Kraft.
Ob und mit welchem Tage an Stelle des
aufzuhebenden Tarifes ein neuer directer
Tarif treten wird, bleibt weiterer Bekannt-
machung Vorbehalten. Erfurt , den 15.
April 1877. Die Direction. (1587)
Hannoversche Staatsbahn. Für den Nie-
derdeutschen Verband ist ein vom 20. d.
Mts. ab gültiger Tarifnachtrag herausge-
geben, wodurch der procentuale Fracht-
zuschlag für die nach Specialtarif III ta-
rifirenden Steine beseitigt wird. Hanno-
ver, den 13. April 1877. Königliche Eisen-
bahn-Direction. (1586)
Hamburg - Preussisclier Verband. Zum
Tarife für den Hamburg - Preussischen
Eisenbahn-Verband via Wittenberge vom
1. Mai 1874 ist ein neunter Nachtrag und
zum Tarife für den Bremen- resp. Ham-
burg-Preussischen Eisenbahn-Verband via
Uelzen-Stendal und via Buchholz-Witten-
berge vom 1. Juni 1874 ein siebenter Nach-
trag, gültig vom l. Mai 1877, herausgege-
ben worden.
Dieselben enthalten die Aufnahme neuer
Verbandstationen, ermässigte Frachtsätze
für Holztransporte, Classifications-, sowie
anderweite Tarif-Veränderungen.
Exemplare derselben sind von sämmt-
lichen Verbandstationen käuflich zu be-
ziehen. Bromberg, den 7. April 1877. Kö-
nigliche Direction der Ostbahn als ge-
schäftsführende Verwaltung. (1593) J.
Ungarisch-Rheinländischer Getreide-Ta-
rif. Mit 15. Mai 1. J. wird ein neuer Spe-
cial-Tarif für den Transport von Getreide und
Hülsenfrüchten, Mühlenfabrikaten, Malz,
Oelkuclien, Oelsamen und leer zurück-
g ehenden Säcken zwischen Stationen der
. K.priv.Oesterreichischen Staatsbahn-Ge-
sellschaft, der a. pr. Kaiser Ferdinands-
Nordbahn, der Theissbahn, Alföldbahn,
der Ungar. Staatsbahnen, der Kaschau-
Oderbergerbahn, der Ungar. Nordostbahn
und Arad - Temesvarerbahn einerseits
und Stationen der Bergisch-Märkischen-,
Rheinischen- und Köln-Mindenerbahn an-
dererseits in Wirksamkeit treten, und die
in nachstehend bezeichneten Tarifen für
die gleichen Relationen bestehenden Fracht-
sätze aufgehoben beziehungsweise -ersetzt.
werden, und zwar: a) die betreffenden
Frachtsätze im Rheinisch-Thiiringisch-Oe-
sterreichischen Verband-Tarife vom l. Oc-
tober 1873 sammt Nachträgen, b) Die
betreffenden Frachtsätze im Tarife für
den Verkehr zwischen Oesterr. - Ungari-
schen Stationen einerseits, und Stationen
des Norddeutschen, resp. Sächsisch-West-
fälischen Eisenbahn - Verbandes und Sta-
tionen des Sächsisch-Rheinischen, resp. des
Rheinisch-Mitteldeutschen Eisenbaliu-V er-
bandes andererseits vom 1. August 1872
sammt Nachträgen, c) Die betreffenden
Frachtsätze im Tarife für den Ungar.-Rhei-
nischen Eisenbahnverband (giltig via
Ruttek - Oderberg - Berlin) vom l. August
1874 sammt Nachträgen, d) Die betref-
fenden Frachtsätze im Tarife für den West-
Ostdeutsch - Ungar. Eisenbahn - Verband
vom 1. September 1874 sammt Nachträgen,
e) Die betreffenden Frachtsätze im Tarife
für den Nordostungarisch - Rheinischen
Eisenbahn-Verband vom 1. August 1874
sammt Nachträgen, f) Die bezüglichen
Frachtsätze im Tarife vom 1. Juli 1876
betreffend den Verkehr zwischen Stationen
der Oesterr. Staatsbahn - Gesellschaft, der
Theissbahn, der Arad-Temesvärer Bahn,
der Alföld-Fiumaner Eisenbahn und der
Ungar. Nordostbahn einerseits und Sta-
tionen der Rheinischen Eisenbahn ander-
seits. Exemplare erliegen bei den be-
treffenden Verwaltungen und Stationen
und können bei der Betriebsdirection der
Staatsbalin-Gesellschaftin Wien, Pestalozzi-
gasse 8 zum Selbstkostenpreise bezogen
| werden. Wien, den 18. April 1877. Gene-
ral-Direction der K. ;K. priv. Oesterreichi-
I sehen Staatseisenbahn. (1589) P. B.
Debet.
406 -
Berlin-Potsdam-Magdeburger
Bilanz per 31.
I. Bau-Conto:
1. Bahn Berlin-Mamleburg-Helmstedt resp. Schöningen M 105,505,575. 40.
2= Wannsee- und Biederitz-Zerbster Bahn „ 7,715,982. 37.
II. Antheil der Gesellschaft an den Braunschweigischen Bahnen _
III. Antheil der Gesellschaft an der Berliner Stadtbahn (eingezahlt mit 30%) und Zinsen .......
IV. Dispositions-Ländereien
V. Effecten
Dieselben bestehen in:
Th Ir. 133,000 = Jl 399,000 4% Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn-Prioritäts-Obligationen
Litt. A. u. B.
„ 3,000 = M. 9,000 Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn- Actien.
hige Materialien:
a. Oberbau-Materialien des Erneuerungsfonds M. 2,196,958. 41.
b. Sonstige Betriebs-Materialien 1,024,667. 60.
VII. Verschiedene Debitoren:
a. Abschlags-Zahlungen an Bau-Unternehmer, Lieferanten etc. auf noch nicht beendigte resp.
auf solche Arbeiten und Lieferungen etc., über welche noch nicht definitiv abgerechnet
ist M 1,539,411. 98.
h. Sonstige Debitoren 4,050,890. 13.
VIII. Cassen-Bestand am 31. December 1876
M.
4
113,221,557
19,003,751
1,836,918
1.572,543
366,765
77
80
95
3,221,626 1
5,590,302 11
601,992 18
145,415,456
82
TarifiimlernngeH ( Fortsetzung).
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Zu dem directen Personentarif
zwischen der Märkiscli-Posener und Bres-
lau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn vom
1. September 1876 tritt am 15. April er.
der Nachtrag II, enthaltend Preise für
directe Billets zwischen Schwiebus und
Cüstrin viaReppen, in Kraft. Guben und
Breslau, den 14. April 1877. Direction der
Märkisch-Posener Eisenbahn. Directorium
der Breslau-Schweidnitz- Freiburger Eisen-
bahn. (1585)
5. Submissionen.
Bergisch - Märkische Eisenbahn. Es soll
die Lieferung von 25 Stück Kalkwagen
ohne Bremsen mit eisernen Deckeln ä 200
Centner Tragfähigkeit, im Wege der öffent-
lichen Submission vergeben werden.
Bezügliche 'Lieferungs-Offerten sind un-
terschrieben, versiegelt und frankirt mit
der Aufschrift
„Offerte auf Lieferung von Kalk-
wagen“
bis zum 27. d. Mts., Vormittags 11 Uhr,
unserem maschinell -technischen Bureau
hierselbst einzureichen, wo dieselben in
Gegenwart der etwa erschienenen Submit-
tenten zur angegebenen Stunde eröffnet
werden.
Bezügliche Lieferungs-Bedingungen und
Zeichnung liegen ebendaselbst zur Einsicht
offen, auch können dieselben gegen Er-
stattung der Druckkosten von vorgenann-
ter Dienststelle bezogen werden. Elber-
feld, den 12. April 1877. Königliche Eisen-
bahn-Direction. (1572)
Königlich Sächsischer Staats-Eisenbalm-
bau. Die Ausführung der Erd- und Fel-
senarbeiten innerhalb der II. Section der
St. Egidien - Stollberger Staatseisenbahn
nebst Zweiglinien Oelsnitz-Kaisergrube und
Höhlteicli-Lugau und zwar:
Accord TV. von Stat. 105 — 118 + 35
mit der Zweiglinie Oelsnitz-Kaisergrube,
Stat. 0-19;
Accord V. von Stat. 119 + 30— 155 + 18
mit der Zweiglinie Höhlteich-Lugau , Stat.
0—12 + 50; und
Accord VI. von Stat. 155 + 18 — 197 + 64
soll verdungen werden.
Bauunternehmer, welche entweder be-
reits als bewährt bekannt sind, oder über
ihre Mittel und Befähigung Nachweise bei-
zubringen vermögen, "wollen sich wegen
der näheren Bedingungen, sowie wegen
Erlangung von Blankets an das Bau-
Sections - Bureau zu Oelsnitz bei
Stollberg wenden.
Die ausgefüllten Blankets sind läng-
stens bis
zum 3. Mai d. Js., Nachmittags 5 Uhr.
bei dem technischen Haupt-Bureau
für Staats-Eisenbahnb au in Chem-
nitz, Dresdner Platz No. 1, versiegelt
und mit der Aufschrift:
„Offerte auf Erd- und Felsen-
Arbeiten“
portofrei wieder einzusenden.
Die Auswahl unter den Bewerbern,
welche bis zum 24. Mai d. Js. an ihre Ge-
bote gebunden bleiben, wird ausdrücklich
Vorbehalten.
Wer bis zum 25. Mai er. eine Antwort
nicht erhalten hat, hat seine Offerte als
unberücksichtigt anzusehen. Dresden, den
14. April 1877. Der Königliche Commissar
für den Bau der St. Egidien-Stollberger
Staats-Eisenbahn. Opelt. (1571)
Eisenbahn-Gesellschaft.
December 1876.
407
Credit.
1.
II.
III.
IV.
V.
VI.
VII.
VIII.
IX.
X.
XI.
XII.
XIII.
XIV.
XV.
XVI.
XVII.
XVIII.
XIX.
XX.
Actien-Capital-Conto
4% Prioritäts-Obligationen Lit. A. und B
Amortisirte 49g Prioritäts-Obligationen Lit. A. und B
49g Prioritäts-Obligationen Lit. C. neue Emission
Amortisirte 49g Prioritäts-Obligationen Lit. C. neue Emission
4% % Prioritäts-Obligationen Lit. D. neue Emission
4!49g Prioritäts-Obligationen Lit. E
4% 9g Prioritäts-Obligationen Lit. F
Amortisirte Obligationen gekündigter Anleihen *
Betriebs - Zuschüsse zum Anlage-Capitale (incl. 1,500,000 dl Beiträge aus Betriebs- Fonds zum Um-
resp. Neubau des Berliner Bahnhofs)
Agio-Gewinn bei dem Verkaufe unbezogen gebliebener Stamm-Actien der Gesellschaft
Reserve-Fonds
Erneuerungs-Fonds '
Reservirte Betriebs-Ueberschüsse pro 1876 et retro (Extra-Reserve-Fonds)
Amortisations-Fonds zur Deckung des gezahlten Agios auf Sechs Millionen Mark Braunschweigische
Eisenbahn-Actien
Rückstände von gekündigten Prioritäts-Anleihen •
Rückstände von verloosten Prioritäts-Obligationen
Rückstände von fälligen Coupons und Dividendenscheinen (einschliesslich der am 1. Januar 1877
fälligen Zins-Coupons pro II. Semester 1876)
Verschiedene Creditoren
Betriebs-Ertrag pro 1876:
Die Einnahmen betragen (incl. 2^4 % Dividende) von unserem Antheil an den Braun-
schweigischen Bahnen pro 1876 mit 450,000 dl. dt 12,384,032. 16.
Die Ausgaben betragen:
Bahnverwaltung und Unterhaltung di 5,653,000. 12.
Verzinsung und Amortisation der Prioritäts-Anleihen „ 3,317,406. — .
Beitrag zum Erneuerungs-Fonds 948,235. 45.
Mithin Reinertrag
Hiervon sind zunächst überwiesen:
dem Amortisations - Fonds zur Deckung des gezahlten Agios auf
6 Millionen Mark Braunschweigische Eisen-
bahn-Actien ,M 11,500. — .
dem Reservefonds „ 187,990. 8.
dem Extra-Reservefonds „ 38,084. 60.
der Kranken-Casse für Beamte und Arbeiter ... „ 5,081. 96.
Ferner sind verwendet:
zur Abschreibung der Kosten der Vorarbeiten für
verschiedene projectirt gewesene Bahnbauten „ 68,887. 80.
, 9,918,641. 57.
dt 2,465,390. 59.
ist an Staatssteuer zu entrichten . . .
bleiben zur Verth eilung an die Actionäre
womit sich 3% % als Dividende ergeben.
Von den verbleibenden
311,544. 44.
2,153,846.
53,846.
15.
15.
dl
4
60,000,000
4,960,800
—
2,140,800
—
18,439,500
—
2,560,500
—
30,000,000
—
6,000,000
—
9,000,000
—
1,497,600
—
1,591,266
16
461,954
75
450,000
—
2,991,720
53
169,720
64
32,000
—
2,100
—
51,900
—
1,519,243
50
1,446,351
24
2,100,000
145,415,456
gez.
Der Auschuss
der Berlin-Potsdam-Magdeburger
Eisenbahn-Gesellschaft.
Dülberg. gez. Giesecke. gez. Wilkens.
Das Directorium
der Berlin-Potsdam-Magdeburger
Eisenbahn-Gesellschaft,
gez. Krönig.
82
(1581)
Submissionen (Fortsetzung).
Rheinische Eisenbahn. Die Lieferung von
300 Stück eisernen Kohlen-Trans-
portwagen,
30 Stück Dienstgepäckwagen und
40 Stück Personenwagen III. CI.,
lieferbar in den Monaten Juli, August,
September und October 1879, soll im Wege
der Submission verdungen werden.
Die hierfür massgebenden Zeichnungen
und Bedingungen sind von unserer Ren-
dantur — Altes Ufer No. 2 hierselbst —
zu beziehen und bezügliche Offerten, ver-
siegelt und mit der äusseren Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von
Güter- resp. Personenwagen“ bis zum
30. April c. an uns einzureichen. Cöln,
den 13. April 1877. Die Direction. (1570)
Grossherzoglich Oldenburgische Staats-
bahn. Für die Bahnhöfe der Bahnstrecke
von Oldenburg nach Wilhelmshafen sind
7 Stück Perronuhren in Dreieckform mit
2 transparenten Zifferblättern in einem
eisernen Gehäuse, 8 Tage gehend, ohne
Schlagwerk, zu liefern.
Offerten werden bis zum 1. Mai d. J.
entgegengenommen. Oldenburg, den 11.
April 1877. Grossherzogliche Eisenbahn-
Direction. Schmidt. (1574) B. & W.
Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn . Der
für unsere Bahnstrecken für die Zeit vom
1. Juli 1877 bis zum 1. Juli 1878 erforder-
liche Bedarf an Locomotivkohlen und zwar :
2400 Doppelwaggon Westfäl. Stückkohlen,
8400 „ ,, Förderkohlen,
2600 „ Zwickauer Russstück-
kohlen
soll unter den von unserer Registratur hier
auf frankirte Anfrage kostenfrei zu be-
ziehenden Bedingungen im Wege der Sub-
mission vergeben werden.
Die Offerten sind bis zum 28. d. Mts.,
Vormittags 10 Uhr frankirt und ver-
siegelt mit der Aufschrift:
„Offerte auf Lieferung von Locomotiv-
kohlen“
an uns einzusenden. Magdeburg, den 14.
April 1877. Directorium. (1576)
Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn-
Gesellschaft. Die Lieferung der für unsere
Bahnstrecken erforderlichen Werkstatts-
Materialien pro 1877/78 soll im Wege der
Submission vergeben werden. Reflectanteu
werden ersucht, ihre Offerten unter Bei-
fügung von Proben und der anerkannten
Lieferung^ - Bedingungen versiegelt und
frankirt spätestens bis zum 1. Mai 1877,
Vormittags 10 Uhr bei uns einzureichen.
Die Offerten müssen die Aufschrift tragen :
„Offerte auf Lieferung von Werkstatts-
Materialien.“
Offerten, welche die Aufschrift nicht
tragen, werden nicht berücksichtigt.
Die Lieferungs-Bedingungen, aus denen
die Quantitäten der zu liefernden Materia-
lien ersichtlich sind, liegen zur Einsicht
in unserer hiesigen Registratur (Fürsten-
strasse No. 1 bis 10) aus, können auch von
derselben auf portofreie Anfragen kosten-
frei bezogen werden.
Aus den Offerten muss genau ersicht-
lich sein, für welche pos. der Nach-
weisung die Offerte gelten soll. Den
Bedingungen nicht entsprechende Offerten
bleiben unberücksichtigt. Magdeburg, den
14. April 1877. Directorium. (1584)
408
Bergisch-Märkische Eisenbahn. Die Lie-
ferung von
2 126 800 Kilogramm Gussstahlschienen,
4 455 000 „ eiserne Schwellen,
187 200 „ Kleineisenzeug
soll in mehrere Loose getheilt im Wege
öffentlicher Submission vergeben werden.
Bedingungen und Zeichnungen können
im technischen Bureau unserer Abtheilung
VI. hier eingesehen und Abdrücke der-
selben gegen Kostenersatz von dem Rech-
nungsrath Elkemann hier bezogen werden.
Offerten sind versiegelt und frankirt, mit
entsprechender Aufschrift versehen, bis
zum Submissionstermine
Donnerstag, den 3. Mai d. J.,
Vormittags 11 Uhr,
zu welcher Zeit die Eröffnung derselben
in Gegenwart der etwa erschienenen Sub-
mittenten stattfindet, uns einzureiclien.
Elberfeld, den 11. April 1877. Königliche
Eisenbahn-Direction. (1588)
Thüringische Eisenbahn. Die Lieferung
von
20 Personenwagen I. und II. Classe
12 „ IE. Classe
70 bedeckten Güterwagen und
10 offenen „
soll im Wege der Submission vergeben
werden. Die Bedingungen und Zeichnun-
gen können von unserem Secretariat un-
entgeltlich bezogen werden; es ist dabei
jedoch die Wagensorte zu bezeichnen,
welche zu offeriren beabsichtigt wird.
Die Offerten sind bis zum
12. Mai d. J., Vormittags 11 *|a Uhr
an uns einzureichen. Erfurt, den 17. April
1877. Die Direction. (1591)
Breslau-Warschauer Eisenbahn. Die Liefe-
rung von Brennöl, Maschinenschmieröl und
Wagenschmieröl pro 1877/78 für die unter-
zeichnete Verwaltung soll im Wege der Sub-
mission franco Materialien-Magazin Oels,
vergeben werden.
Lieferungsbedingungen sind gegen Er-
stattung der Copialien von 0,5 M von
hier aus zu beziehen.
Offerten sind bis zum l. Mai c. bei uns
einzureichen. Poln. Wartenberg, den 17.
April 1877. Direction. (1579)
6. Stellen- Yacanzen.
Breslau- Warschauer Eisenbahn. Zum 1.
Juli d. J. ist bei der diesseitigen Bahn die
Stelle eines Betriebs-Controleurs. dem auch
die Geschäfte der Obergüterverwaltung
obliegen, wieder zu besetzen.
Qualificirte Bewerber wollen ihre Mel-
dungen unter Angabe der Gehalts-Ansprüche,
an die unterfertigte Direction - in Poln.
Wartenberg einreichen. Poln. Wartenberg,
den 17. April 1877. Direction der Breslau-
Warschauer Eisenbahn-Gesellschaft. (1578)
PR
Erwiderung.
Meine Bemerkungen zu der im Buch-
händler-Börsenblatt vom 29. März a. c.
enthaltenenAnkündigung desHrn.R.Küh n
über das in seinem Verlage erschienene
„Neue Post- und Eisenbahn-Güter-
tarifbuch“ haben die Herren Unger und
Kühn zu einer Erwiderung veranlasst,
welche indess keineswegs die Sache in dem
Punkte trifft, welcher der Aufklärung
bedurfte. Denn das von Hrn. Kühn ange-
kündigte Erscheinen eines „neuen“ Tarif-
buches kann bei Demjenigen, welchem
der derzeitige Stand und die Resultate der
Tarifreform weniger bekannt sind, wohl
die Meinung und daher den Irrthum er-
wecken, dass es sich hier schon um diejener
Tarifreform entsprechenden neuen Tarife
handelt; dass es Hr. Kühn aber so nicht
gemeint hat, davon bin ich überzeugt,
ebenso bedarf es für mich nicht der Ver-
sicherungen des Hrn. Unger, dass seine
Tarifbücher die „gegenwärtig neuesten
Frachtsätze (d. h. von Berlin) nach dem
In- und Auslande enthalten und die Er-
mittelung der (Post-) Packetfrachten
gestatten.“ Meine Notiz bezweckte also
weder „Angriffe“ noch „Voraus-Empfeh-
lung“ meinerseits „von Tarifbüchern auf
Kosten eines anderen Unternehmers“, son-
dern nur die Klarstellung einer Ankündi-
gung, deren Wortlaut eben leicht zu einer
missverständlichen Auffassung des im
Unger’schen Tarifbuch Enthaltenen führen
kann.
Leipzig, den 15. April 1877.
Hugo Voigt.
Stelle-Gesuch.
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Telegraphen- und Billetwesen, sucht ander-
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Eisenbahnwagen-Leib- Anstalt in Liquidation.
Verlegt nnd herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verantwortlicher Rcdacteur: Dr. jur. Wilh. Koch zu Berlin (Radactionsbureau: Anhalterotr. 6). - CommisaionKr : Adolph Refelahüfer am Leipaig. - Druck van H. 9. Hermann in Barlin. Bauthstr. 8.
1877.
Dia Zeitung erscheint
Montags nml Freitags.
ViertelJKhrlieh flir 4 Mark bu belieben durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt des Deutsch-
Oesterr. Postgebietes ;
KreuBband-Porto wird extra berechnet.
Manuscript sowie sUmmtliche ofticielle Inserate
■ind franco einxusenden an die Redaction,
Dr.jur. ff. Koch,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commis sionKr für den Buchhandel :
Adolph Refelshöfer,
Leipzig, Nürnberger Strasse 59.
Deutscher
Beilagen zur Zeitung
und
Prirut-Inseratc
wolle man direct an die Buch- u. Stcindruekeroi
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sowohl den von den Eisenbahnen und durch dem
Buchhandel als den durch die Post bezogenen
Exemplaren für 15 Mark beigelegt. S
Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 27. April 1877.
Inhalt: Die Stellung der Deutschen Techniker im staatlichen und socialen Lehen. — Friedrich Neuhaus (Nekrolog). — Deutsche
Wochenschau. — Russland. — Wädensweil-Einsiedeln. — Mittel zur Conservirung des Eisens. — Verschiedenes. — Personal-Nachrichten. —
Juristisches. — Postdampfschiff- Verbindungen mit Dänemark und Schweden. — Officielle Anzeigen: 1. Preisausschreiben. 2. Balm-Eröffnun-
gen. 3. Betriebsstörungen. 4. General- Versammlungen. 5. Auszahlungen. 6. Tarifänderungen. 7. Submissionen. 8. Stellen- Vacanzen. To-
des-Anzeige (Geheimrath Scheyrer f). — Privat-Anzeigen.
Die Stellung der Deutschen Techniker im
staatlichen und socialen Leben.
Der Deutsche Techniker, dieser neueste Emporkömmling im
Völkerleben, wie ihn von Weber nennt, hat sich bis auf diesen
Augenblick in Deutschland immer noch nicht die rückhaltlose
Anerkennung im Kreise der alten Stände und Berufsclassen er-
rungen, welche ihm gebührt. Wenn auch für Gewährung aller
Lehr- und Bildungsmittel gesorgt wird, welche den Techniker
fachlich immer nutzbarer machen können, wenn man ihm auch
alle materiellen Vortheile, ungewöhnlich hohe Honorirung seiner
Leistungen n. s. w. gönnt, „so hat man doch keinen Augenblick
das Bestreben aus dem Auge verloren, ihn nicht aus einem nütz-
lichen Werkzeuge und unentbehrlichen Organ zum Leiter an
erster Stelle, ja nur zu einem ebenbürtigen Gliede in der Kette
der Gesellschaft werden zu lassen“.
Die Ursachen dieser befremdlichen Erscheinung zu ermit-
teln und die Wege aufzufinden, auf denen der Deutsche Techniker
zu einer seiner Bedeutung besser angepassten Würdigung ge-
langen könne, ist die Aufgabe einer kleinen Schrift des Freiherrn
M. M. von Weber, der, wie er selbst vorausschickt, um so mehr
zur Beantwortung der hier aufgeworfenen Fragen das Zeug hat?
als er selbst als Veteran mitten in der Berufsclasse steht und un-
abhängig und unerschrocken genug ist, überall das Kind beim
rechten Namen zu nennen, auch wenn er dabei gelegentlich in
ein Wespennest stechen sollte.
Herr von Weber untersucht zunächst, woher es komme,
dass der Stand des Technikers nach den beregten Beziehungen
sich in den beiden andern grossen Europäischen Industrieländern,
in Frankreich und England, in einer ungleich günstigeren Situa-
tion befinde. In Frankreich zunächst, sagt er, hat die tech-
nische Cultur den Vortheil eines grösseren Alters, einer längeren
Existenz. Hier gab es schon vier Menschenalter vor der Zeit der
Eisenbahnen einen Ruhm für den Ingenieur, nahmen die Hafen-
Kanal-, Stromregulirungs-, Brücken- und Strassenbauten im Stolz-
gefühl der Nation einen hohen Platz ein. Dann erhob in der
Mitte des vorigen Jahrhunderts die Schöpfung der „ecole des
ponts et des chaussees“ die Techniker unter die gelehrten Corpora-
tionen, und völlig assimilirt mit dem so viele militärische und
formale Elemente enthaltenden Französischen Nationalgeiste
wurde die neue Berufsclasse durch die Begründung der „Poly-
technischen Schule“, die fortan ein Glanzpunct des Französischen
Culturlebens wurde. So hat es sich gefügt, dass in Frankreich
der Techniker schon lange in jeder socialen Beziehung auf
gleicher Stufe mit den andern Ständen steht, dass der Staat den
Ingenieuren aller Branchen die selbstständige Leitung der Staats-
verwaltungszweige anvertraut, deren Schwerpunct in ihrem Wis-
sensbereiche liegt.
Auf ganz entgegengesetzte Weise haben sich die Englischen
Techniker ihren Weg gebahnt. Zwar fehlte hier die Hochschule,
welche die Techniker den stolzen Zöglingen von Cambridge und
Oxford an Geistesbildung hätte al pari stellen können und liess
die bestehende Form des öffentlichen Lebens eine hebende Ge-
walt des Staates nicht in Anwendung kommen, aber aut dem
Wege der Selbsthülfe kam die Englische Technik zu nicht
minderem Ansehen als die Französische. Die Telford’s, Maca-
dam’s, Briadley’s u. s. w., die Ausführer grosser Ingenieurwerke,
fast durchgängig „Individualitäten“ im schroffsten Sinne des
Wortes und Autodidacten, umgaben sich mit Gehülfen, Schülern
und Jüngern, die, zwar weniger mit den mysteriösen Formeln
und Lehrsätzen unverständlicher Schulweisheit, dafür aber desto
inniger mit den von Generation zu Generation vererbten Erfah-
rungen und Lehren ihrer Meister vertraut, vor den Augen der
Nation und aus ihr selbst vertrauenerweckend herauswuchsen.
So galten die Englischen Techniker von vornherein nicht als Ein
dringlinge in die bürgerliche Gesellschaft, sondern als deren notli
wendige Ergänzung neben den älteren Berufsclassen, und beginn
stigt wurde diese Assimilirung einerseits durch die Strenge der
gesellschaftlichen Formen, welche den Begriff des „Gentleman-
auch für die mittelmässigste Erziehung unerbittlich an die
Beobachtung einer bestimmten Lebensart knüpft, andrerseits
durch die Abwesenheit einer bureaukratischen Hierarchie mit
ihrem sich an die Geltung des Mannes an Titel und Bang
knüpfenden Unwesen.
Ungünstiger für eine solche Aufnahme der Techniker Ln
das staatliche Leben und in die bürgerliche Gesellschaft, lagen
410
die Verhältnisse von vornherein in Deutschland und Oester-
reich. Hier wurde die Technik von dem Erscheinen des Eisen-
bahnwesens in der Kindheit überfallen , sie hatte nicht , wie in
Frankreich und England, durch ganze Menschenalter an mäch-
tigen Wasser- und Strassenbauten zum Manne erstarken können,
als plötzlich und mit einem Schlage die Eisenbahnen zahllose fach-
liche Kräfte von ihr forderten. Eine wahrhaft „irreguläre Armee“
war es, aus den heterogensten Elementen zusammengesetzt, welche
das immense Bedürfniss zu decken suchte. Individuen, kaum im
Stande , eine Landparzelle zu vermessen , wurden mit der Tra-
cirung von Eisenbahnlinien betraut , aus Maurerpolieren , miss-
rathenen Baumeistern, Monteuren und Werkmeistern mittel-
mässiger Maschinenfabriken entwickelten sich mit einem Male
Ingenieure, Maschinenmeister u. s. w. bedeutsamer Bahnen.
Leute, die sich ganz per nefas Techniker und Ingenieure nennen
Hessen , traten kraft einiger Erfahrungen und ungeachtet des
absolutesten Mangels an wirklichem fachlichen Wissen und
allgemeiner Bildung in hohe Kreise technischer Wirksamkeit und
vollendeten durch ihr Behaben in der guten Gesellschaft das
abfällige Bild von jener „ irregulären Armee “ und die An-
schauung, dass die gesammte Technik wenig mehr als ein mit
gewissen Prätensionen und geheimnissvollen wissenschaftlichen
Schleiern drapirtes Handwerk sei. Die kaum embryonisch ent-
wickelte Deutsche Technik war so nicht entfernt im Stande,
den Kampf um die Ebenbürtigkeit mit den alten Trägern des
Staatsorganismus , der Theologie , Jurisprudenz , Medicin und
Philosophie aufzunehmen.
Zwar drängte schnell das mächtig hervorgetretene Bedürf-
niss ganz naturgemäss auf eine individuelle Gestaltung der
neuen Thätigkeitsbranche durch fachstrenge wissenschaftliche
Schulung und administrative Organisation hin, aber man kann
nicht sagen, dass diese Entwickelung eine nach allen Seiten hin
glückliche war. Wohl entstanden zahlreiche und trefflich
ausgerüstete technische Lehranstalten, aber die Lehrer an den-
selben, obwohl theoretisch die Zierde des Katheders, übten nach
der practischen Seite hin nicht immer den segensreichsten Ein-
fluss : hat doch jüngst erst die Deutsche Industrie einen schwer
zu verwindenden Schlag von der Hand eines der bedeutendsten
Lehrer des Faches erhalten ! Sodann war es ein Missgriff, obgleich
aus der besten Absicht hervorgehend, an den grössten Theil der
neuen Fachhochschulen die fast absolute Lemfreiheit der Deut-
schen Universitäten zu verpflanzen. Gerade der angehende Tech-
niker kann eine stramme Schuldisciplin nicht entbehren. Denn
bei dem Techniker, der bei seinen Ausführungen mit Anstellung
Anordnung und Befehligung von oft sehr beträchtlichen Menschen-
und Kräftemassen zu thun , der zu befehlen und zu organisiren
hat, kommt es bedeutend darauf an, tüchtig gehorchen gelernt,
sich in einer unerlässlichen Disciplin an eine strenge Ueber-,
Ein- und Unterordnung gewöhnt zu haben, welche der technischen
Leistung erst ihre volle Verwendbarkeit verleiht. Treten aber
die Zöglinge der technischen Hochschulen selbst undisciplinirt
in’s Leben, wie sollen sie da discipliren, wie sollen sie, den Ge-
horsam kaum kennend, sich selbst Gehorsam erzwingen können ?
Nur vereinzelt hat man versucht, diesen Mangel der technischen
Fachschulen dadurch zu paralysiren, dass man zwischen die ein-
zelnen Examina Zeiträume einschaltete, welche in Organisation
und Disciplin des practischen Dienstes zugebracht sein mussten
Und dieser Mangel einer strengen Schuldisciplin an den
technischen Instituten äusserte seine verhängnisvolle Wirkung
noch nach einer andern Richtung. Ein Hauptmittel zur Zer-
störung der Vorurtheils, als sei die Technik nur ein „wissen-
schaftlich drapirtes Metier,“ bestand in einer Verallgemeinerung,
Verbreiterung und Vertiefung der gesammten Technikererziehung,
mit besonderer Betonung der Fertigkeit im logischen Denken,
der Fähigkeit des correcten Gedankenausdrucks, der Bildung des
Geschmacks, der ethischen und ästhetischen Seiten der Geistes-
thätigkeit. Der vorwiegend mathematisch -naturwissenschaftliche
Gang der bisherigen Technikererziehung war vermöge der Mono-
tonie der Seelenthätigkeit , welche er in Anspruch nimmt, für
solche tiefere und allgemeinere intellectuelle Ausbildung wenig
förderlich und im entschiedenen Nachtheil gegen die allgemeine
Geistesgymnastik, wie sie die klassisch-grammatikalische Schulung
der Gymnasiums- und Universitätsbildung gewährt, die durch
die Beschäftigung mit den grossen und edlen Ideenkreisen der
alten Klassiker den jugendlichen Geistern bedeutsamste ethische
Regungen für das ganze Leben einimpft. Die kräftige Discipli-
nirung der Intelligenz und Urtheilskraft durch die Knappheit
und strenge Logik klassischer Darstellung und die Unerbittlich-
keit der antiken Grammatik, gaben den so vorgebildeten Berufs-
branchen einen kaum wieder eiuzubringenden Vorsprung vor
den in ductiv - mathematisch Herangezogenen, der den Techniker
in zahllosen Fällen von massgebenden Positionen in der Staats-
verwaltung und im Gesellschaftsleben zurückdrängte. Wenn auch
die Regierungen vielfach die Möglichkeit zur Aneignung einer
erweiterten Bildung durch Errichtung von Lehrstühlen für fast
alle dazu erforderlichen Wissenszweige gewährten , so erfolgte
doch die Benutzung des damit Gebotenen selten mit dem rechten
Ernst, hauptsächlich weil eben kein „Muss“ der Schuldisciplin
die Technikereieven zur Aneignung von Bildungsstoffen zwang,
die ihrer jugendlichen Auffassung nur als ein entbehrlicher
Schmuck des Geistes erschienen, dessen sie zur Ablegung der
Examina und Erlangung einträglicher Anstellungen nicht be-
dürften. So ist die absolute Lernfreiheit der tech-
nischen Hochschulen ein H au p t g e b r e c h e n der-
selben.
Aus dem Mangel der Verallgemeinerung einer universellen
Bildung leitet sodann der Verfasser der hier zur Besprechung
stehenden Schrift eine beklagenswerthe fachüche Engherzigkeit
her, welche die Meinungsbildungen der Techniker in ebenso viel
Sinne wie Köpfe zersplittert, und die leitenden Kreise der Re-
gierungen, der Industrie und der Gesellschaft in ihren ablehnen-
den und niederhaltenden Tendenzen gegen die neue Berufsclasse
bestärkt; daraus leitet er ferner einen bedauerlichen Mangel an
gutem Corpsgeist her.
Alle diese Erscheinungen, zu denen sich dann bald noch
in Folge des übermässigen Andranges zu dem neuen lucrativen
Beruf eine Ueberproduction an fachlichen Kräften und in Folge
davon eine unwürdige Stellenjagd und Petitionsunfug gesellten,
waren wenig dazu angethan, die Stellung der Techniker im staat-
lichen und socialen Leben zu heben.
Und es ist wahrlich kein freundliches, es bleibe dahin ge-
stellt, ob zu sehr grau in grau gemaltes Bild, welches hiernach
von den socialen und geschäftlichen Beziehungen der technischen
Branche entworfen wird. Herr von Weber findet, ob mit Recht
oder Unrecht, soll wie gesagt seine Sache bleiben, dass besonders
der Techniker die Tragweite der Mitgliedschaft in den Kreisen
der guten Gesellschaft häufig unterschätzt, dass er nicht in dem-
selben Masse ein ebenbürtiger Gast in derselben sei, wie der
Staatsmann, der Gelehrte, der Jurist, der Künstler, der Arzt u. s. w.
Freilich, fügt er hinzu, wird dem Techniker der Besitz der Eigen-
schaften, die den Begriff des „Gentleman“ ausmachen, das Gewin-
nen und Festhalten der Formen der edleren Urbanität, des guten
Tones und der Etiquette schwerer gemacht, als den Angehörigen
jener Berufsclassen. Den Techniker verschlägt sein Beruf oft und
lange weit ab von den Centren der Gesittung an Aufenthaltsorte,
wo ihm jede Uebung in jenen Formen unmöglich ist, dieser Beruf
bringt ihn in fast unablässigen Verkehr mit Menschen untergeord-
neter Bildung, zu deren Ausdrucks-, Denk- und Verhaltensweise,
um sie zu verstehen und von ihnen verstanden zu werden,
er herabsteigen muss. Diese unaufhörlichen Wechselwirkungen
lassen im Ton und Behaben des Technikers oft eine Stimmung
zurück, welche mit derjenigen der guten Gesellschaft nicht immer
ganz harmonisch ist, eine Aufopferung der geschmackvolleren
Lebensformen, welche besonders bei grösseren und festlichen Zu-
sammenkünften der Fachgenossen zu Tage tritt und die älteren
Stände immer aufs Neue an den Ursprung der neuen Berufs-
classe aus dem Handwerk erinnert.
Nicht zum Wenigsten dieses Moment ist es, das die „Laien-
zusammensetzung“ der leitenden Behörden fördert, welche Zusam-
mensetzung ihrerseits wieder den Behörden die Vollerkenntniss
411
der Bedeutsamkeit der technischen Kräfte erschwert, sie für die
Beurtheilung der fachlichen Qualifikation des Technikers incom-
petent macht. Aus dieser mangelhaften Taxirung der technischen
Qualification ist es dann allein zu erklären, dass bei Leitung der
grössten technischen Unternehmungen häufiger das administrative,
bureaukratische als das technische Element die entscheidende,
ausschlaggebende Autorität besitzt.
Vor allem kommt die Minorität des Fachwesens zur Er-
scheinung in städtischen und staatlichen parlamentarischen Kör-
perschaften, wo die Vertretung der Technik durch Fachmänner so
gut wie Null ist, wo über die ungeheuersten rein fachlichen Unter-
nehmungen von Laien dilettantisch verhandelt und darin durch
einige rhetorische Phrasen das Loos über die Belastung der Steuer-
träger mit Millionen geworfen wird.
So gern wir bis hierher den Ausführungen des sachkun-
digen, geistreichen Verfassers gefolgt sind, so wenig können wir
in allen Stücken damit uns einverstanden erklären, was derselbe
über die Leitung der Deutsch - Oesterreichischen Privatbahnen
S. 28 u. 29 sagt, indem er sich beklagt, dass in der Privatindustrie
das Nützlichkeitsprincip nur vereinzelt die Veranlassung gegeben
habe, die endgiltige Leitung ihrer Unternehmungen der compe-
tentesten Fachbefähigung anzuvertrauen, was nach den weiteren
Ausführungen nur dahin verstanden werden kann, dass v. Weber
lediglich tüchtige Techniker an der Spitze der Eisenbahn-
unternehmungen sehen will. Es ist gewiss sehr erfreulich, dass
die Leitung einer Anzahl der prosperirendsten grossen Eisenbahn-
Complexen wie die Kaiser Ferdinands-Nordbahn, Oesterreichische
Staatsbahn, Magdeburg - Halberstädter etc. in die Hände ausge-
zeichneter Techniker gelegt ist. Es lassen sich aber doch eine
ebenso grosse Zahl alter solider Privatbahnen aufführen , welche
von kaufmännischen und juristischen Capacitäten lange Jahre
hindurch mit dem günstigsten Erfolg geleitet wurden. Die
Techniker-Qualität kann somit wohl nicht den Ausschlag darüber
geben, wer an die Spitze dieser grossen industriellen Unter-
nehmungen gestellt werden soll , zu deren Leitung ebensowohl
die umfassendsten kaufmännisch-administrativen und juristischen
als technische Kenntnisse gehören. Alle diese Branchen sollten
daher in den leitenden Directionen gleichmässig vertreten sein,
während die Spitze derselben die geistig bedeutendste, in jeder
Beziehung tüchtigste Persönlichkeit einnehmen sollte. In diesem
Sinne sind wir vollkommen damit einverstanden, wenn v. Weber
verlangt, dass die Leitung der Eisenbahn-Unternehmungen nicht
in der Hand financieller Coterien liegen, sondern die Executive
der tüchtigsten , redlichsten Fach - Capacität anvertraut wer-
den muss.
Zum Schluss seiner Betrachtung schaut unser Autor nach
den Mitteln aus, durch welche practisch die Hebung, Ordnung und
Festigung in der staatlichen und socialen Stellung der Techniker
herbeigeführt werden könne. Als das Erste und Oberste, was
nothwendig ist, erscheint ihm dazu die Hebung des Geistes und
der allgemeinen Bildung in der technischen Berufsclasse.
Soll letztere sich mit den übrigen assimiliren, so muss zunächst
die Vorbildung dieselbe sein wie bei diesen, eine solche, welche
die allgemein logischen, ethischen und ästhetischen Elemente der
Geistesthätigkeit harmonisch entwickelt und streng disciplinirt;
der Idee einer solchen Vorbildung entspricht zur Zeit diejenige am
besten, welche die Gymnasien bieten.
Die Organisation der technischen Hochschule sodann soll
zugleich mit dem, was dem Technikerberufe specifisch nothwendig
ist, die Fortentwickelung der allgemeinen Bildung kategorisch
bedingen.
Eine solche Organisation ist auf Grund des Princips der Lern-
freiheit nicht zu erlangen, sie fordert vielmehr eine stramme,
die Geister an wohlgeordnete Thätigkeit gewöhnende, durch Ge-
horchen Befehlen lehrende Schul- und Studiendisciplin, die mit
zwingendem „Muss1“ auch den Bedürfnissen der universalen Bil-
dung Rechnung trägt. An die strenge Disciplinirung und orga-
nisatorische Schulung der Techniker wird sich dann das öffentliche
Vertrauen in ihre Fähigkeit zu selbstständiger Leitung an höchster
Stelle knüpfen, und aus der harmonischeren Gestaltung der Geister
durch universale Bildung wird sich der Sinn für die Noth Wendig-
keit eines guten Corpsgeistes entwickeln.
In eminentem Sinne zur Förderung des letzteren nicht nur,
sondern zur Hebung der ganzen Berufsclasse können die, aber
besser als jetzt organisirten technischen Vereine beitragen.
Diese müssten die Hegestätten des Corpsgeistes und die Mittel-
puncte imposanter technischer Autorität werden, sie könnten zu-
gleich als Hochschulen für die Pflege des parlamentarischen
Talents dienen und somit ungemein segensreich sein für die
Zeit, wo das Vertrauen des Volks die universal gebildeten und
wohldisciplinirten Techniker in genügender Stärke in die Parla-
mente, in die Landes- und städtischen Körperschaften beriefe.
Unzweifelhaft ist es endlich, dass mit der allgemeineren Bil-
dung und geistigen Disciplinirung der Geschmack an Urbanität
und an jenem guten Ton der Lebensform zunehmen würden
der den Mann zum Gentleman macht.
Damit aber wäre das letzte Hindemiss für das völlige Auf-
gehen des Technikers in die gute Gesellschaft gefallen und ihm
die Eroberung jener Stellung im staatlichen und socialen Leben
gesichert, die seiner Berufsclasse kraft ihrer hohen Mission im
Culturgange der Menschheit gebührt.
Nekrolog
des Geheimen Regienmgsratlis
Friedrich Neuhaus,
Vorsitzenden, teclmischen und Betriebs-Directors der Berlin-
Hamburger Eisenbahn-Gesellschaft.
Georg Ernst Friedrich Neuhaus, geboren am 20. Sep-
tember 1797, war der Sohn des Rentmeisters Neuhaus zu Behme
bei Herford in Westphalen.
Er erhielt seine Schulbildung auf dem Gymnasium zu
Herford, verliess dasselbe jedoch im Jahre 1815, um an dem Feld-
zuge gegen Frankreich als freiwilliger Jäger th eilzunehmen, er-
langte nach seiner Rückkehr das Maturitäts-Zeugniss und ent-
schloss sich sodann zum Studium des Baufaches. Zu diesem Be-
hufe ging er nach Berlin, wo er nach einem mehrjährigen Be-
suche der Universität die Prüfung als Regierungs -Conducteur
(Feldmesser) ablegte. Nach einer dreijährigen Beschäftigung bei
der Ober-Deich-Inspection zu Crossen a/O. ging derselbe 1821 zur
Vollendung seiner Studien nach Berlin zurück; hier legte er 1824
seine Prüfung als Bau-Conducteur (Baumeister) ab.
Bei dem damals seitens der Preussischen Regierung mit
grosser Kraft betriebenen Ausbau eines ausgedehnten Chaussee-
Netzes fand Neuhaus bald Gelegenheit, eine hervorragende allge-
mein anerkannte Thätigkeit zu entwickeln. Er wurde nicht nur
in verschiedenen Stellungen als ausführender und controlirender
Baumeister in den Provinzen Brandenburg, Pommern und Preussen
beschäftigt, sondern auch mehrfach von der Ministerial-Chaussee-
Verwaltung mit Commissorien zur Abgabe von Gutachten über
die Lage der Chausseebauten in verschiedenen Regierungsbezirken
betraut.
Im Jahre 1828 wurde er zum Wegebau-Inspector und 1835
zum Ober-Wegebau-Inspector in Stargard in Pommern ernannt.
_ Zu dieser Zeit wandte sich ein Comite an Neuhaus mit dem
Ersuchen, die Vorarbeiten zu einer Eisenbahn von Berlin nach
Stettin auszuführen. Er kam diesem Wunsche nach, nachdem er
sich nach Belgien begeben hatte, um dort den Bau und Betrieb
von Eisenbahnen zu studiren, wozu damals in Deutschland noch
keine Gelegenheit war. 1840 nahm Neuhaus das Engagement als
Ober-Ingemeur für den Bau der Berlin-Stettiner Eisenbahn an.
Es war dies die erste grössere Bahn in Deutschland, und um so
Grösserer Energie bedurfte es, um die vorhandenen nicht unbe-
eutenden Schwierigkeiten zu überwinden. Die 134 Kilometer
lange Bahn wurde in 3 Jahren vollendet. Inzwischen hatte Neu-
haus zur Vervollständigung seiner Kenntnisse im Eisenbahnwesen
England besucht und dort zugleich die Schienen für die Berlin-
Stettiner Eisenbahn beschafft. Die ersten Locomotiven wurden
theils aus England theils aus Amerika bezogen, der EröffDungs-
zug aber bereits von einer Borsig’sclien Locomotive geführt. Be-
sondere Schwierigkeiten verursachte die Ausbildung der ersten
Locomotivführer, welcher sich Neuhaus mit vielem Eifer persön-
lich unterzog.
Während seiner Thätigkeit bei der Berlin-Stettiner Bahn
machte sich Neuhaus für dies Unternehmen auch noch dadurch
verdient, dass er mit grösstem Eifer auf Erbauung der Stettin-
Stargarder Bahn, welche später für die Berlin-Stettiner Eisenbahn-
Gesellschaft von höchster Wichtigkeit wurde, hinwirkte und auch
noch die Bauausführung für dieselbe einleitete.
Im Jahre 1843 wurde Neuhaus, welcher inzwischen zum
Bauratli ernannt war, zum technischen Mitgliede der Direction
der Berlin-Hamburger Eisenbahn-Gesellschaft gewählt, um zu-
412
nächst die Vorarbeiten für diese Bahn und sodann den Bau der-
selben zu leiten.
Nachdem die Eröffnung derselben 1846 erfolgt war, wurde
er 1850 zum Vorsitzenden der Direction und Betriebs-Director ge-
wählt, welche Stellung er bis zu seinem am 4. December 1876 er-
folgten Hinscheiden verwaltete. Im Jahre 1860 wurde er zum Kö-
niglichen Geheimen Regierungsrathe ernannt.
Nach diesem Abriss seines Lebens wollen wir in der Kürze
zu schildern versuchen, was Neuhaus als Techniker und Verwal-
tungsmann und wie er als Mensch gewesen ist.
Neuhaus begann seine Laufbahn als Techniker zu einer
Zeit, welche wohl nur noch sehr wenigen unter den jetzt lebenden
Technikern aus eigener Erinnerung bekannt sein wird, und in
welcher die Technik bei uns noch in den ersten Kinderschuhen
steckte. Unter den Männern, welche damals beim Bau der ersten
Chausseen und später beim Bau der ersten Eisenbahnen in einem
kurzen Zeitraum die Technik auf eine bis dahin nie geahnte
Höhe hoben und der jetzt lebenden Generation die Wege vor-
zeichneten und ebneten, nimmt Neuhaus eine hervorragende
Stelle ein. Er wendete zu einer Zeit, als man bei schlechtem
Baugrunde allgemein noch den Pfahlrost als letztes und einziges
Auskunftsmittel betrachtete, bei den zahlreichen von ihm bei
Chausseen und Eisenbahnen ausgeführten Kunstbauten je nach
den Umständen und mit stets sicherem Erfolge die verschieden-
sten anderen Grundungsarten an, welche zwar heute Allen ge-
läufig sind, damals aber so gut wie unbekannt waren.
Er ist es auch gewesen, der zuerst in Deutschland, und
zwar beim Ban einer Futtermauer in Stettin, zur Gründung unter
Wasser Beton angewendet hat, dessen Herstellung und Anwen-
dung er in Belgien kennen gelernt hatte.
Wie bei der Bau-Ausführung, so wusste Neuhaus auch bei
Aufstellung seiner Entwürfe sowie überhaupt bei allen seinen
Dispositionen die Bedürfnisse und Anforderungen der neuen Zeit
mit klarem und weit voraussehendem Blicke zu erkennen und
zu berücksichtigen. Bei dem Bau der Berlin-Stettiner Bahn waren
zwar die Geldmittel auf das Knappste zugemessen, wie daraus
erhellt, das diese 18 Meilen lange Bahn in ihrer ursprünglichen
Anlage für die ausserordentlich geringe Summe von 2 724 000 Tha-
lern (pro Meile also nur ca. 150 000 Thaler) hergestellt wurde.
Gleichwohl schuf Neuhaus bei diesen geringen Mitteln doch An-
lagen, welche damals von den Meisten sogar als weit über das
Bediirfniss hinaus gehend angesehen wurden und welche un-
geachtet der sehr bald eintretenden über alle Erwartung leb-
haften Verkehrsentwickelung eine längere Reihe von Jahren in
ihrem ursprünglichen Zustande dem Bedürfnisse vollständig ge-
nügten.
Einen wesentlichen Fortschritt gegen die damals vorhande-
nen Bahnen bekundete die Berlin-Hamburger Bahn, welche wegen
der Solidität und Zweckmässigkeit ihrer Anlagen nach ihrer vor
nunmehr 30 Jahren erfolgten Fertigstellung allgemeine Aufmerk-
samkeit erregte und bei welcher zum ersten Male auf die Erwei-
terungsfähigkeit aller Anlagen in solchem Masse Rücksicht ge-
nommen war, dass tliatsächlich bis jetzt eine Beseitigung oder
auch nur ein grösserer Umbau der ursprünglichen Anlagen auf
keinem Puncte der Bahn nothwendig geworden ist. Die durch
Neuhaus mit Hülfe von Borsig hergestellte Empfangshalle des
Hamburger Bahnhofes in Berlin war die erste und blieb lange
Zeit die einzige grosse Empfangshalle in Berlin und in Nord-
Deutschland, wie denn überhaupt der Hamburger Bahnhof in
Berlin Jahrzehnte hindurch als eine Muster- Anlage galt.
An speciellen Erfindungen und Fortschritten, welche wir
Neuhaus verdanken, sind Folgende zu erwähnen:
Er hat bei der Berlin-Stettiner Eisenbahn zum ersten Male
Laschen mit Bolzen, und zwar zunächst nur kurze Laschen mit
2 Bolzen zur Verbindung der Schienen an den Stössen angewen-
det und ist thatsächlich Erfinder der Laschen-Construction. Er
selbst, dem es immer nur um die Sache und niemals um ein Be-
kanntwerden seiner persönlichen Verdienste zu thun war, machte
von dieser Erfindung kein Aufhebens; aber ein Engländer sah die
neue Construction bei der Berlin-Stettiner Bahn und liess sie sich
in England als seine Erfindung patentiren.
Ferner hat Neuhaus als der erste bereits im Jahre 1855, als
man allgemein noch das sogenannte birnenförmige Schienenprofil
verwendete und sogar in Deutschland noch neue Normen für
dasselbe, aufstellte, bei der Berlin-Hamburger Bahn die jetzt fast
überall in Anwendung befindliche Profilart eingeführt, bei welcher
an der Unterfläche des Kopfes und der Oberfläche des Fusses
ebene, nur wenig gegen die Horizontale geneigte Anschluss-
flächen für die Laschen gebildet sind und die zwischen diese
Flächen nach Art abgestumpfter Keile eingezogenen Laschen
nicht wie bei dem birnenförmigen Profil klemmend, sondern
stützend wirken, (cfr. Zeitschrift für Bauwesen, Jahrgang XI
Seite 249.)
Sodann ist zu erwähnen, dass durch Neuhaus im Verein
mit Borsig die erste schmiedeeiserne Gitterbrücke in Deutschland
hergestellt wurde, eine sehr engmaschige, nach jetzigen Begriffen
selbstverständlich ausserordentlich schwer construirte Gitter-
bvücke von 14, 8m Weite über den Eisgraben bei Spandau, welche
noch heute besteht. Interessant ist das Misstrauen, welches man
damals gegen diese ganz neue Construction hegte.
Dieses Misstrauen veranlasste auch die Erbauer, mit der
Brücke zunächst die ausgedehntesten und originellsten Belastungs-
versuche anzustellen, welche freilich alle Erwartungen in Betreff
der Tragfähigkeit weit übertrafen.
Es muss hier ferner erwähnt werden, dass Neuhaus der Er-
bauer der alten Berliner Verbindungsbahn gewesen ist, welche er
im Aufträge des damaligen Handelsministers v. d. Heydt für den
Kostenbetrag von 300 000 Thlr. in der Zeit vom 1. December 1850
bis zum lo.October 1851, mithin in dem ausserordentlich kurzen Zeit-
raum von 10% Monaten, herstellte. Diese Bahn hat sich zwar in
der letzten Zeit ihres Bestehens der Gunst der Berliner Einwohner
nicht mehr zu erfreuen gehabt; wenn man aber berücksichtigt,
dass durch diese Bahn fast 2 Jahrzehnte hindurch der gesammte
Transit-Güter- Verkehr durch Berlin vermittelt worden ist, und ge-
wiss mit geringerer Belästigung für den Strassenverkehr, als wenn
alle diese Gütermassen durch Rollfuhrwerk von einem Bahnhof
zum andern hätten transportirt werden müssen, wenn ferner be-
rücksichtigt wird, dass es nur mit ihrer Hülfe der Preussischen
Regierung im Jahre 1866 und auch noch im Jahre 1870 möglich
war, so schnell, wie es geschehen, die Armeecorps aus den nörd-
lichen und östlichen Provinzen auf den Kriegsschauplatz zu wer-
fen, und wenn endlich erwogen wird, dass in den fünfziger Jah-
ren die 4 bis 5 Millionen Thaler, welche die neue Verbindungsbahn
gekostet hat, nicht disponibel waren, so wird anerkannt werden
müssen, dass die von Neuhaus projectirte und erbaute alte Ver-
bindungsbahn damals ein zeitgemässes und ausserordentlich nütz-
liches Unternehmen war und dass wohl kaum jemals mit einer
Bahn, welche so wenig gekostet hat, wie diese, ein so unabweis-
bares Verkehrsbedürfniss befriedigt worden ist.
Wir schliessen dem Bericht über die Wirksamkeit von
Neuhaus als Techniker, indem wir noch die Wittenberge - Buch-
holzer Eisenbahn mit der ca. 1 Kilom. langen Elbbrücke bei
Dömitz erwähnen, welche unter seiner erfahrenen Oberleitung
in den Jahren 1871 bis 1874 ausgeführt wurde.
Ebenso hervorragend wie im Bau von Eisenbahnen war
Neuhaus auch in der Eisenbahn-Verwaltung. Fast 30 Jahre lang
vereinigte er als Vorsitzender, technischer und Betriebs - Director
Sewissermassen die ganze Verwaltung der Berlin - Hamburger
isenbahn in seiner Hand.
Selten ist ein grosses Unternehmen so vorwiegend durch
eine Person geleitet worden , wie die Verwaltung dieser Bahn
durch Neuhaus ; es hat aber auch bisher kaum Jemand die
Kenntniss der Entwickelung des gesammten Eisenbahnwesens
von den ersten Anfängen bis auf unsere Tage und die Erfahrung
in allen Zweigen der Verwaltung von der obersten Leitung bis
hinab zu dem Detail der Ausführung so wie er in sich vereinigt.
Bei seiner Amtsführung beschränkte er sich nicht darauf,
von allen Vorgängen und eingehenden Schriftstücken genaueste
Kenntniss zu nehmen und die Behandlung und Erledigung der-
selben zu leiten, sondern er bearbeitete alle wichtigeren Ange-
legenheiten selbst, er verfasste beinahe alle an die Behörden, die
Aufsichts - Organe, die Gesellschafts - Vorstände zu richtende An-
träge und Berichte sowie überhaupt den wesentlichsten Theil
des gesammten Schriftwechsels der Direction mit anderen Eisen-
bahn-Verwaltungen , Privat - Personen und den eigenen Dienst-
stellen, wobei er vielfach eines Stenographen sich bediente. Erst
in späterer Zeit gewöhnte er sich , wiewohl nur ungern , daran,
einen Theil der von Jahr zu Jahr wachsenden Geschäfte von
Anderen bearbeiten zu lassen.
Bei aller Geschäftslast bekümmerte er sich stets noch
speciell um alle wichtigeren Betriebs - und technischen Ange-
legenheiten , ja er fand bis in sein hohes Alter noch alljährlich
Zeit, speciell die Bahn zu bereisen und die Lage und den Zustand
der Geleise persönlich zu revidiren. Hierdurch begründete er
den Ruf der Solidität und Betriebssicherheit, welchen die Berlin-
Hamburger Bahn mit Recht von jeher genossen hat.
Dabei vertiefte er sich aber niemals soweit in das unwe-
sentlichere Detail, dass er auch nur einen Augenblick die Ueber-
sicht über das Ganze verloren hätte. Vielmehr erkannte er
stets mit schnellem Blicke in allen und selbst den verwickelt-
sten Dingen sofort das wirklich Wesentliche, den Punkt, welcher
für das von ihm verwaltete Unternehmen von Bedeutung war
oder dereinst werden konnte.
Unablässig war er bestrebt, Verbesserungen einzuführen,
und zu wichtigen Neuerungen im Eisenbahnwesen hat er die
Anregung gegeben, Die grossen Erfolge, welche die Berlin-Ham-
burger Eisenbahn - Gesellschaft seiner "Verwaltungsthätigkeit ver-
dankt, erreichte er dadurch, dass er in einer Zeit, in der es an
i'eder Erfahrung über die wirthschaftlichen Bedingungen eines
Cisenbalin-Unternehmens fehlte, in richtiger Voraussicht der Ver-
kehrsentwickelung nicht nur die Bedürfnisse, welche die Zukunft
erfordern würde , rechtzeitig erkannte , sondern auch stets für
Bereithaltung und richtige Verwendung derjenigen finanziellen
Mittel sorgte , welche erforderlich waren , um entsprechend den
vermehrten Anforderungen des Verkehrs auch die Leistungs-
fähigkeit der Bahn zu steigern.
413
Weniger weitsichtige Persönlichkeiten haben wohl manch-
mal die Richtigkeit seiner wirthschaftlichen Grundsätze be-
zweifelt und den Versuch gemacht, ihn von einer nach ihrer An-
sicht zu weitgehenden Vorsorge für die Zukunft abzudrängen.
Solchen Bestrebungen setzte er indess jederzeit eine Willenskraft
entgegen, wie sie eben nur ein Mann zu entfalten vermag, dem das
volle Bewusstsein von der Richtigkeit und Nothwendigkeit seiner
Handlungsweise inne wohnt. Erst die späteren Jahre, insbeson-
dere unsere Tage, haben die hohe wirtschaftliche Bedeutung
der von Neuhaus mit klarstem Bewusstsein durchgeführten
Wirthschafts - Grundsätze in volles Licht gestellt. Seiner Wirt-
schaftsweise ist es zu danken , wenn trotz aller Ungunst der
Zeiten und trotz des Hinzutretens einer 142 Kilometer langen
und vorläufig noch ganz unrentablen Zweigbahn der Ertrag des
Unternehmens eine wesentliche Schmälerung nicht erlitten hat
und von den Calamitäten, unter denen andere Bahnen leiden,
verschont geblieben ist.
Denselben Scharfblick , den er für das finanzwjrthschaft-
liche Interesse der Bahn hatte, bewährte er auch bei Leitung
der ihm anvertrauten Verkehrs - Interessen. Sein Verständniss
für die commerziellen und gesellschaftlichen Eigenthümlichkeiten
Hamburgs, seine den dortigen Bedürfnissen angepasste Tarif-
politik , endlich die in Hamburg theils von ihm selbst , theils
unter seiner Mitwirkung in’s Leben gerufenen Verkehrs - Einrich-
tungen haben ungetheilte Anerkennung gefunden und nicht zum
geringen Theile zum Aufschwung des Hamburger Handels bei-
getragen.
Das Vorstehende möge genügen, um an die Bedeutung,
die Neuhaus für die Eisenbahnen und das Verkehrswesen hatte, zu
erinnern. Das Bild, welches wir von seiner Wirksamkeit zu geben
versucht haben, würde aber unvollständig bleiben, wenn wir nicht
noch besonders daran erinnerten, wie wenig Werth Neuhaus selbst
auf seine Verdienste legte. Aeussere Anerkennung erfreute ihn
zwar, war aber niemals für seine Handlungen bestimmend. Wahre,
innerliche Bescheidenheit gehörte zu seinen characteristischsten
Eigenschaften. Sein Sinnen und Sorgen hatte ausschliesslich
seinen Beruf und seine Mitmenschen zum Gegenstand, nie seine
eigene Person. Für sich kannte er keine Schonung, wo es galt,
ein gestecktes Ziel zu erreichen und nicht einen Augenblick hat
er jemals gezögert, mit dem ganzen Gewicht seiner Persönlichkeit
einzutreten, wenn es galt, Personen und Massregeln zu bekämpfen,
die er für das von ihm geleitete Unternehmen als unheilvoll er-
kannt hatte. Wie jedem thatkräftigen Manne ist auch ihm in
seinem Leben mancher harte Kampf nicht erspart geblieben, und
noch in seinem spätesten Alter hat er oft mit der leidenschaft-
lichen Heftigkeit eines Jünglings gekämpft. Aber selbst seine
Widersacher haben ihm nie die Verehrung zu versagen vermocht,
die man für einen Gegner hat, der offen und ehrlich mit seiner
ganzen Seele für seine Sache eintritt. Denn jede heimliche, ver-
steckte Weise war ihm verhasst, und nie ist ein unwahres oder
unaufrichtiges Wort über seine Lippen gekommen. Schon seine
äussere Erscheinung, der schöne, von weissem Haar umwallte
Kopf mit den treuherzigen, klugen Augen liess sofort erkennen,
dass man einen Mann vor sich hatte, welcher die Weisheit und
die Würde des Alters besass, ohne die Thatkraft des Mannes und
die Offenheit und Begeisterung der Jugend verloren zu haben.
Jemehr man ihn kennen lernte, desto mehr zog er an. Alle, die
amtlich mit ihm zu verkehren hatten, fanden Freude daran, ihre
Angelegenheiten ihm persönlich vorzutragen. Sein klarer Verstand,
seine schnelle und scharfe Auffassung, seine vollendete Menschen-
kenntniss, seine Milde in der Beurtheilung Anderer und seine
kindliche, stets zum Verzeihen geneigte Herzensgüte, Alles dies
wirkte zusammen, um die Momente des persönlichen Verkehrs
mit ihm für die Beamten zu dem genussreichsten und frucht-
barsten Theile ihrer Thätigkeit zu machen. Stets bereit, und, wie
kein Anderer fähig, dem Zweifelnden Rath zu ertheilen, besass er
zudem eine merkwürdige Gabe, durch die Unterhaltung aus dem
Anderen gleichsam herauszulocken, auf welche Weise die Zweifel
am besten zu lösen seien, so dass man zu glauben geneigt war,
man selbst habe die doch von ihm herrührende Idee gefunden.
Auf diese Weise hat Neuhaus mit einer seltenen geistigen
Frische und einer ebenso seltenen Arbeitskraft bis wenige Tage vor
seinem im 80. Lebensjahre erfolgten Tode den Anforderungen seines
verantwortungsvollen Berufes entsprochen.
Was sein Privatleben anbetrifft, so hielt sich Neuhaus mit
zunehmendem Alter mehr und mehr vom geselligen Umgänge
fern, seine Geschäftsthätigkeit beherrschte vorzugsweise alle seine
Interessen. Die wenigen arbeitsfreien Stunden des Tages verlebte
er in der Familie. In späten Abendstunden beschäftigte er sich
gern mit Mathematik und Astronomie. Er pflegte zu sagen, dass
nach einem bewegten Tage voll Arbeit und Sorge nichts so sehr
geeignet sei, die Gedanken wieder zu ordnen und den Geist zu be-
ruhigen, als die Beschäftigung mit den reinsten und strengsten
aller Wissenschaften.
Für Alle, die ihm nahe standen und namentlich für seine
Angehörigen hegte er die zärtlichste, aufopferndste Liebe, so auch
noch in seiner letzten 3tägigen Krankheit, deren tödtlichen Aus-
Sang er sofort bei ihrem Ausbruche mit vollster Sicherheit und
,uhe voraussah.
In ihm ist einer der edelsten Männer zu Grabe gegangen.
Deutsche Wochenschau.
Berlin, den 22. April. (Die Preussischen Privatbahneu.
Antrag an den Reichstag, betreffend Differential- und Ausnahme-
tarife. Unfälle im Februar. Aus dem Jahresbericht der Berlin-
Potsdam-Magdeburger Eisenbahn über Eisenbahn-Tarifreform und
Berliner Stadtbahn. Der neueste Ministerialerlass zur Tarifreform.)
Seit einiger Zeit hat das Interesse des Publicums und der
Börse für Eisenbahn-Actien wieder abgenommen und dies war
bereits der Fall, ehe die Furcht vor einem Russisch-Türkischen
Kriege auf die Course aller Werthpapiere einwirkte. Die Gründe
hierfür liegen in verschiedenem nachtheilig zusammen wirkenden
Umständen: Das Darniederliegen des Handels und der Industrie
äussert seit langer Zeit, und zwar immer acuter, seinen Einfluss
auf die Einnahmen der Bahnen. Dazu kommt, dass die Zeit, wo
man auf günstigere Betriebsresultate in Folge von Ersparnissen
an den Betriebs-Ausgaben rechnen konnte, mit dem laufenden
Jahre für abgeschlossen betrachtet werden muss. Die Kohlen-
und Eisenpreise sowie die Löhne haben einen Stand erreicht,
welcher nicht mehr unterschritten und auf die Dauer auch nicht
aufrecht erhalten werden kann. Mit einer Besserung der Lage
der Kohlen-, Eisen-, Maschinen- etc. Industrie müssen nothwendig
auch die Ausgaben der Bahnen wieder auf eine normale Höhe steigen.
Man nimmt nun zwar gewöhnlich an, dass alsdann gleichzeitig
auch ein Aufleben des Verkehrs stattfinden werde, welches die
Frachteinnahmen erheblich erhöhen und für die eintretende Mehr-
belastung reichlich entschädigen müsse. Es muss indessen als
fraglich bezeichnet werden, ob dieser prognosticirte Erfolg wirklich
eintritt. Durch den Uebergang derHalle-Sorau-Gubener und derHalle-
Casseler Bahn in die Hände des Staats ist in Mittel-Deutschland
ein solches Uebergewicht der Staatsbahnen über die Privatbahnen
geschaffen worden, dass die fiscalischen Linien den grössten Theil
der zuwachsenden Transporte an sich ziehen werden. Unter diesen
Umständen müssen die Privatbahnverwaltungen auf eine stetige
Abnahme des Verkehrs gefasst sein, und ein Aufschwung des
Handels und der Industrie in Norddeutschland wird sie im besten
Falle nur vor weiteren Verlusten schützen können. Endlich ist
zu berücksichtigen, dass die Einführung eines neuen Tarifsystems
nahe bevorsteht, dessen Einfluss auf die Rentabilität der Privat-
bahnen vorweg sicher nicht zu berechnen ist. Schon jetzt steht
soviel fest, dass derselbe für die Privatbahnen nur mit sehr er-
heblichen Ermässigungen in den Frachtsätzen durchführbar ist,
zumal die Staatsregierung, wie aus den für die Staatsbahnlinien
festgestellten Taxen aus den dabei für massgebend erklärten Grund-
sätzen zur Genüge hervorgeht, sich entschlossen hat, alle finan-
ziellen Nachtheile, welche mit der Einführung dieses Systems ver-
bunden sind, auf die Eisenbahnverwaltung zu übernehmen. Aller-
dings giebt man sich dabei der Hoffnung hin, dass die in dem
neuen Tarifsystem liegende Besserung in der Ausnutzung der
Tragfähigkeit der Wagen Ersparnisse herbeiführen werde; es fehlt
indessen auch für diese Annahme an einer competenten Verifici-
rung, an der Bestätigung durch die Erfahrung.
Das vorstehend Bemerkte dürfte, wie wir noch ausdrücklich
hervorheben wollen, im vollen Umfange auf diejenigen Privatbahneu
Anwendung finden, welche von der Concurrenz der Staatseisen-
bahnen betroffen werden, in minderem Masse auf alle übrigen,
auch diejenigen Bahnen nicht ausgeschlossen, welche, wie die
Rheinische Bahn, von dieser Concurrenz Vortheil ziehen.
Die Abgeordneten von Kardorff, Kiepert, Dr. Schröder (Fried-
berg) und von Wedell-Malchow haben folgenden, zahlreich unter-
stützten Antrag in den Reichstag eingebracht: Der Reichstag
wolle beschliessen, „den Reichskanzler zu ersuchen, auf Grund der
Artikel 42 und 45 der Reichsverfassung den Bundesrath aufzu-
fordern: 1. Gegenüber den von den Deutschen Eisenbahnen in
jüngster Zeit getroffenen Vereinbarungen über die künftige Ge-
staltung der Eisenbahntarife die von den Landesregierungen
zugelassenen Differential- und Ausnahmetarife einer be-
414
sonderen Prüfung zu unterziehen und die Einführung derselben
nicht vor ihrer ausdrücklichen, durch den Bundesrath auszu-
sprechenden Genehmigung zu gestatten, und darauf hinzuwirken,
dass 2. Spiritus und Sprit in Fässern in den Specialtarif I
eingereiht werde.“ Diesem Anträge gegenüber ist in erster Linie
hervorzuheben, dass derselbe sich nicht an die richtige Adresse
w'ondet, da der Bundesrath principiell sich dahin erklärt hat, die
Einzelnheiten der Tarifreorganisation, gegen die er im Allgemei-
nen Nichts einzuwenden gefunden hat, den Landesregierungen zu
überlassen. Was aber die Agitation gegen die Differentialtarife
betrifft, so ist dieselbe ohne ersichtlichen Zweck, da es hinläng-
lich bekannt ist, dass für jede einzelne der Deutschen Regierun-
gen die Noth wendigkeit rationeller Differentialtarife nachgerade
einleuchtend geworden ist, die betr. Agitation hat daher auch
nur verhältnissmässig wenig Hintermänner. Energischer und um-
fangreicher sind die Bestrebungen im Interesse der Spiritustarife,
welche in der letzten Zeit sehr stark in den Vordergrund getre-
ten sind. Diese Bestrebungen gehen insofern von einer gewissen
Einseitigkeit aus, als eine nicht allzu niedrige Fracht für die hei-
mische Spiritusindustrie geradezu von Werth ist, insofern dadurch
die auswärtige Concurrenz erschwert wird, andererseits ist es
richtig, dass durch die niedrigen Tarife, welche von Hamburg
aus bestehen, für die übrigen Tarife ein Missstand vorhanden ist.
Dieser Missstand lässt sich aber viel sachgemässer und für die
Spiritusindustrie selbst vorth eilbafter dadurch ausgleichen, dass
die Tarife von Hamburg aus erhöht und dadurch die Russische
Concurrenz beseitigt wird. Im tJebrigen dürften die Bestrebungen
in Sachen der Spiritustarife an der Auffassung der Regierungen
scheitern. Eine Reichstagsdeputation, welche dieser Tage von dem
Herrn Handelsminister empfangen wurde, erhielt u. A. die Ant-
wort: Der Handelsminister könne die Eisenbahnen nicht zwingen,
die Transportkosten in der gewünschten Weise herabzusetzen,
weil sich dadurch ein zu grosser Ausfall in den Einnahmen er-
geben würde. Die Differentialtarife könne man nicht einseitig
herabsetzen, ohne Rücksicht auf die concumrenden ausländischen
Linien zu nehmen. Aus officiösen Auslassungen ist im Uebrigen
genau bekannt, wie die Regierung zu den Bestrebungen bezüg-
lich der Tarifirung des Spiritus und zu dem dabei stets geltend
gemachten Hinweis auf Rohzucker sich stellt. Was die allgemeine
Stellung der bezeichneten Artikel in dem neuen Einheitstarif ac-
langt, so wird nämlich nach der ganz einleuchtenden Ansicht der
Regierung übersehen, dass bei der Herstellung eines einheitlichen
Gütertarifschemas für die Eisenbahnen Deutschlands in Ueberein-
stimmung mit dem Gutachten der Tarif-Enquete-Commission An-
gesichts der allgemeinen wirthschaftlichen Lage, unter deren Un-
gunst auch die Eisenbahnen und nicht zum kleinsten Theile lei-
den, davon ausgegangen werden musste, die mit einer solchen
Massregel nothwendig verbundene Verschiebung der Frachtpreise
auf das erreichbare Minimum zu beschränken. Wie daher Seitens
der Eisenbahnen darauf Bedacht genommen ist, Frachterhöhun-
gen durch generelle Versetzung von Frachtartikeln in höhere
Tarifclassen so gut wie ganz auszuschliessen, so wird denselben
andererseits nach der Auffassung der Regierung selbst nicht wohl
angesonnen werden können, durch allgemeine Declassification
wichtiger Transportartikel sich namhaften Frachteinbussen auszu-
setzen , für welche sich eine Compensation zur Zeit nicht bietet.
Von diesem Gesichtspuncte aus wird nicht wohl verlangt werden
hönnen, einen quantitativ so bedeutenden Frachtartikel, wie Spi-
ritus, welcher bisher im Allgemeinen zu Einheitssätzen von 3 — 2,5
Pfennigen pro Centner und Meile befördert worden ist, in den
Specialtarif I, dessen Maximal-Einlieitssatz auf den Preussischen
Staatsbahnen auf 1,06 Pf. normirt ist, generell herabzu setzen, und
dies um so weniger, als schon durch die Aufstellung der neuen
allgemeinen Wagen ladungsclassen mit Einheitssätzen von 2,5 und
-*25 Pfennigen pro Centner und Meile auch für Spiritus generelle
I rachterleicliterungen in Aussicht stehen und die Spiritusfabri-
cation durch allgemeine Declassificirung wichtiger Rohmaterialien,
insbesondere von Kartoffeln und Melasse, anderweit begünstigt
ist. Wenn Rohzucker und Exportzucker in den Specialtarif I auf-
genommen worden sind, so darf nicht ausser Acht gelassen wer-
den, dass diese Artikel auch bisher schon im Allgemeinen in nie-
drigen Tarifclassen gefahren worden, und die Bahnverwaltungen
nur bestrebt gewesen sind, Tariferhöhungen für dieselben zu ver-
meiden. Wenn endlich in einzelnen Darlegungen der Interessen-
ten auf die den geäusserten Wünschen entsprechende Tarifirung
von Spiritus auf den Sächsischen Staatsbahnen hingewiesen ist,
so wird übersehen, dass die dortigen Einheitssätze sowohl für die
Allgemeinen Wagenladungsclassen wie für den Specialtarif I die-
jenigen der Preussischen Staatsbahnen nicht unerheblich über-
steigen, und dass sich jene Ausnahme auf den Sächsischen Local-
tarif beschränkt.
Diese Erwägungen sind auch beim Bundesrath massgebend ge-
wesen, eine Einmischung in die Angelegenheit abzulehnen. Be-
züglich der Einwirkung der Eisenbahn-Frachttarife auf die Con-
currenzfäbigkeit der Spiritus-Exportplätze hatten die zustehenden
Bundesrathsausschüsse den Antrag gestellt, „in der Voraussetzung,
dass behufs thunlichster Fernhaltung von Tarifen, welche den
Deutschen Handel, Ackerbau und die Deutsche Industrie zu
schädigen geeignet sind, die Bundesregierungen bei der gegen-
wärtigen Umgestaltung der Frachttarife der Deutschen Eisenbah-
nen davon ausgehen werden: dass, soweit nicht besondere Um-
stände eine Ausnahme rechtfertigen, auf derselben Verkehrsroute
nach einer vorliegenden Station an Gesammtfracht nicht mehr er-
hoben werden darf, als nach einem über dieselbe hinausliegen-
den entfernteren Bestimmungsorte, dass ferner alle Tarife der
vorgängigen Genehmigung der Aufsichtsbehörde Vorbehalten
werden, welche für ausländische Producte und Fabricate einen
an sich oder verhältnissmässig günstigeren Frachtsatz gewähren,
als für gleichartige inländische Erzeugnisse, zu beschliessen, den
vorliegenden Gegenstand zur Zeit auf sich beruhen zu lassen“.
Im Bundesrath wurde der Antrag angenommen. Der Bevollmäch-
tigte für Bayern enthielt sich im Hinblick auf Art. 46, Abs. 2 der
Reichsverfassung der Abstimmung. Der Bevollmächtigte für
Württemberg stimmte für den Ausschussantrag, aber gegen die
erste Voraussetzung desselben, „dass soweit nicht besondere Um-
stände eine Ausnahme rechtfertigen u. s. w.“
Nach der imReichs-Eisenbahn-Amt aufgestellten Nach Weisung
über die auf Deutschen Eisenbahnen — excl. Bayerns — vorge-
kommenen Unfälle waren im Monat Februar er. im Ganzen zu
verzeichnen: 31 Entgleisungen und 14 Zusammenstösse fahrender
Züge, und zwar wurden hiervon 14 Züge mit Personenbeförderung
— von je 7941 Zügen dieser Gattung Einer — und 31 Güter-
züge resp. leerfahrende Maschinen betroffen ; ferner 34 Entgleisungen
und 19 Zusammenstösse beim Rangiren und 70 sonstige Betriebs-
ereignisse (Ueberfahren von Fuhrwerken auf Wegeübermingen,
Defecte an Maschinen und Wagen etc.). In Folge dieser Unfälle
wurden 4 Personen verletzt (3 Beamte und 1 Arbeiter); 12 Tliiere
getödtet und 27 Fahrzeuge erheblich, 135 unerheblich beschädigt.
Ausser den vorstehend aufgeführten Verunglückungen von Per-
sonen kamen, grösstentlieils durch eigene Unvorsichtigkeit hervor-
gerufen, noch vor: 35 Tödtungen (1 Reisender, 14 Beamte, 6 Arbeiter
und 14 fremde Personen); 83 Verletzungen (2 Reisende, 42 Beamte,
29 Arbeiter und 10 fremde Personen), sowie 4 Tödtungen und 1
Verletzung bei beabsichtigtem Selbstmorde. Von den überhaupt
beförderten Reisenden wurde von je 10 655 156 Einer getödtet und
von je 5 327 578 Einer verletzt: von den im Betriebsdienste thätig
gewesenen Beamten wurde von je 8755 Einer getödtet und von je
2724 Einer verletzt. Ein Vergleich mit demselben Monate, im
Vorjahre ergiebt, — unter Berücksichtigung der in beiden Zeitab-
schnitten geförderten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen
Geleislängen — dass im Durchschnitt im Februar er. bei 12 Ver-
waltungen mehr und bei 11 Verwaltungen weniger und in Summa
circa 15 pCt. weniger Verunglückungen vorgekommen sind, als im
Februar vorigen Jahres.
Der Jahresbericht der Berlin-Potsdam-Magdeburger
Eisenbahn, deren finanzielle Ergebnisse bereits berichtet worden
sind, bringt allgemein interessante Bemerkungen über die Tarif-
reform, den fl alle-Gubener Eisenbahn-Ankauf und über die
Stadtbahn.
Die Reform der Gütertarife, so wird in dem Be-
richt ausgeführt, ist nothwendig geworden, nachdem in Deutsch-
land neben dem für die wichtigsten Verkehrsgebiete bestehenden
Classificationssystem das in Elsass-Lothringen nach Beendigung
des Krieges eingeführte sogenannte. Elsass-Lotlirin gische Tarif -
system auf ausgedehnte Verbände übertragen war. Während das
erstere System die Güter speciell bezeichnet, für welche ermässigte
Tarifsätze in Anwendung kommen sollen, ist bei dem Eisass-
415
Lothringischen System für die Höhe des Frachtsatzes das G ewicht
der aufgegebenen Sendung und die Verladung in offenen und be-
deckten Wagen in erster Linie massgebend. Beide Systeme können
bei ihren verschiedenen Grundlagen nebeneinander nicht bestehen,
und konnte das Elsass-Lothringische System als zur allgemeinen
Einführung geeignet nicht angesehen werden, weil es nur bei sehr
niedrigen Einheitsfrachtsätzen durchführbar ist, dadurch aber die
Rentabilität der Eisenbahn-Unternehmungen geradezu in Frage
stellt. Die Deutschen Privatbahn-Verwaltungen haben sich daher
mit den Ausserpreussischen Staatsbahnen nach dem Vorgang in
Bayern zur Annahme eines sogenannten gemischten Systems ver-
ständigt, welches auch von der Preussischen Staatsbahn-Verwal-
tung adoptirt und zur Einführung vom Bundesrath genehmigt ist.
Danach werden eine Stückgutclasse, zwei generelle Wagenladungs-
classen für Güter aller Art bei Aufgabe von 100 Centnern und
von 200 Centnern und drei Specialtarife für bestimmte Güter, etwa
entsprechend den Classen C, D und den SpeSaltarifen II u. III unserer
jetzigen Classification, gebildet werden. Die Einreihung der Ar-
tikel in die Specialtarife ist eine dem Publicum günstige, weil
einzelne wichtige Artikel, die früher höher tarifirt sind, in die
Specialtarife versetzt beziehentlich niedrigeren Specialtarifen über-
wiesen sind, als in denen sie bisher standen. Die finanzielle Wir-
kung der Tarifreform lässt sich auch dann nicht mit voller
Sicherheit erkennen, wenn diejenigen Tarifsätze, auf deren An-
nahme hin die Verhandlungen über die Tarifreform eingeleitet
und bisher gepflogen sind, wirklich eingestellt werden. Die Bil-
dung der generellen Wagenladungsclassen, die bisher für die
wichtigsten Verkehre nicht existiren, und die anderweite Ein-
reihung der Güter in die Specialtarife machen eine specielle Be-
rechnung der Wirkung der Tarifreform nicht möglich. Voraus-
sichtlich ergiebt dieselbe einen Ausfall in den Einnahmen des
Güterverkehrs, da bei der gegenwärtigen Lage des Handels und
der Industrie die Einstellung höherer Frachtsätze, als jetzt be-
stehen, ausgeschlossen ist, somit die mit dem neuen Tarifsystem
verbundenen Declassificirungen ihre volle Wirkung äussern wer-
den, ohne durch Vermehrung der Transporte einen Ersatz zu ge-
währen.
Die Ausdehnung des Preussischen Staatsbahnnetzes nach
Erwerbung der Halle-Sorau-Gubener und der Halle-Casseler Bahn
bewirkt, dass die verschiedenen Preussischen Staatsbahnen im
Osten und Westen der Monarchie, namentlich von Schlesien nach
Westfalen, Hannover und Hessen, unmittelbar verbunden werden
und setzt sie in den Stand, den Verkehr, der bisher durch die
Privatbahnen vermittelt werden musste , ausschliesslich auf die
Staatsbahnlinien überzuleiten. Die geographische Lage der Privat-
bahnen ist dagegen keine solche, um ohne Vermittelung von
Staatsbahnen ihren Verkehr von allen Theilen der Monarchie
einander zuführen zu können. Das dadurch entstandene Ueber-
gewicht der Staatsbahnlinien verfehlt seine finanzielle Wirkung
auch auf die Verwaltung der Berlin-Potsdamer Bahn nicht, da es
der Route über Berlin den Verkehr von Schlesien, Ungarn etc.
nach dem Rhein zum Theil entzieht.
In Bezug auf die Angelegenheiten der BerlinerStadtbahn
theilt der Bericht mit, dass im Laufe des Jahres 1876 und zwar
am 21. Juli, die Einzahlung einer dritten Rate von 10 % und dem-
nächst am 15. Februar 1877 die Einzahlung einer gleichen vierten
Rate stattgefunden, so dass bisher überhaupt 40 % der Betheili-
gung der Potsdamer Bahn gezahlt sind. Die Gesellschaft hat
diese Zahlungen, die nach Massgabe des Statuts der Stadtbahn
und des Vertrages vom 15. December 1873 ohne Nachtheil für die
Gesellschaft, nicht abgelehnt werden konnten, gleichwohl unter
Protest geleistet, weil die in dem vorigen Jahresbericht hervorge-
hobenen Bedenken in keiner Weise beseitigt sind. In Beantwor-
tung der gemeinschaftlichen Eingabe der drei betheiligten Eisen-
bahn-Gesellschaften vom 14. März v. J. hat der Handelsminister
m einem Rescript vom 3. Juli desselben Jahres lediglich auf die
Erklärungen verwiesen, welche von Seiten der Regierung auf dies-
fällige Anfragen bezüglich der Auskömmlichkeit des Anlage-
kapitals der Stadtbahn der Landesvertretung gegenüber abgege-
ben worden sind. Diese Erklärungen erschienen indessen wenig
geeignet, der Direction der Potsdamer Bahn und den Mitactio-
naren der Stadtbahn-Gesellschaft eine Beruhigung zu gewähren.
Königliche Regierung hat zwar ihre übrigens zweifellose Ver-
pflichtung, rechtzeitig, die Bewilligung etwaiger Mehrkosten nach-
zusuchen anerkannt, im Uebrigen aber gegenüber der Landesver-
tretung nur ausgesprochen : „dass wenn die einschlägigen Verhält-
nisse sich nicht ungünstiger als jetzt gestalteten, die Regierung
fortdauernd die Hoffnung hege, mit dem in Aussicht genommenen
Baucapitale von 48 Millionen Mark auszukommen, eine bestimmte
Erklärung aber erst dann geben könne, wenn die Entscheidungen
des angerufenen Verwaltungsgerichts bezüglich gewisser Bauaus-
führungen erlassen wären und massgebende Expropriations-Reso-
lute vorlägen. Die Herstellung des Oberbaues und der Bogen
werde bei den jetzigen reducirten Preisen zum Theil billiger ge-
schehen können, als früher in Aussicht genommen.“ Wurde schon
durch diese, allgemein gehaltene, im Wesentlichen auf den
Ausdruck einer Hoffnung beschränkte Aeusserung die Be-
sorgniss nicht beseitigt, dass die Frage nach der Deckung
eines Mehrbedarfs erst dann in ernstlichere Erwägung werde ge-
nommen werden, wenn eine anderweite Lösung als diese Deckung
überhaupt nicht mehr möglich sei, so verlor jene Erklärung der
Königlichen Staatsregierung noch mehr an Gewicht, als der Fort-
gang des Baues die mit dessen Ausführung betraute Königliche’
Direction in der Ueberzeugung bestätigte, dass eine Ueberschreitung
des Anschlages unvermeidlich sein werde. Die Königliche Direction
hat die Erklärung abgegeben, dass sie mit ihrem Anschläge aus-
zureichen d. h. aas gezeichnete Actiencapital um nicht mehr als
etwa 9 1/4 Millionen Mark zu überschreiten hoffe. Unter diesen
Umständen haben die betheiligten Eisenbahn-Gesellschaften dem
Handelsminister in einer Eingabe vom 24. Januar er. die gesammte
Sachlage nochmals dargelegt und daran Vorschläge für eine Um-
gestaltung der Stadt-Eisenbahn-Gesellschaft geknüpft, welche zu-
gleich eine Lösung der entstandenen Schwierigkeiten enthalten
würde. Der Handelsminister hat die Gesellschaften auf diese Vor-
stellung bisher nicht beschieden. Ihre Anträge sind aber mittler-
weile von dem Aufsichtsrath der Stadt-Eisenbahn-Gesellschaft selbst
zu den seinigen gemacht worden. Sofern wider Verhoffen auf diesem
Wege eine Sicherung der Interessen der Gesellschaft als Actionäre
der Stadtbahn nicht erreichbar sein sollte, würde dieselbe zunächst
auf eine vorläufige Sistirung der Fortführung des Baues dringen.
Das in voriger Nummer zum Abdruck gebrachte Rescript
in welchem der Herr Handelsminister seine Stellung zu den Vor-,
Schlägen der Privatbahnen bezüglich der Maximalsätze und der
anderen in Frage kommenden Einzelheiten der Tarifreorganisa-
tion kundgiebt, unterliegt gegenwärtig der Berathung der Privat-
bahnen.
Es ergiebt sich schon bei flüchtiger Lesung des Rescripts,
dass der Inhalt von besonderer Tragweite ist und mit dem Gange
der bisherigen Verhandlungen nicht harmonirt. Regelmässig und
soweit nicht die besonderen Verhältnisse der einzelnen Bahn eine
Ausnahme statuiren, sollen nur diejenigen Sätze der Privatbahnen
als Maximalsätze bewilligt werden, welche jetzt als Normalsätze
für die Staatsbahnen zur Einführung festgesetzt sind. Letztere
werden im Rescript nicht ganz zutreffend als Maximalsätze der
Staatsbahnen bezeichnet. Nachdem der Bundesrathsbeschluss vom
14. December über die Tarifreform die Festsetzung der Maximal-
tarife in die Hand der Landes - Regierungen gelegt hat, somit
letztere auch in der Verwaltung der Staatsbahnen nicht beschränkt
sind, haben Maximalsätze nur noch für die Privatbahnen Be-
deutung. Als solche sind auf den ersten Blick die im Rescript
angegebenen Sätze nicht ausreichend. Für den Fall, dass
letzteres sich als richtig ergiebt, werden die Privatbahnen auf
eine allgemeine Tariferhöhung verwiesen. Ein zweifelhafter Trost
nach den Resultaten der Tariferhöhung im Jahr 1874. Die schliess-
liche Entscheidung,5 ob die Tarifreform bei dieser veränderten
Basis von den Privatbahnen angenommen werden kann, wird in
dem Bescheid des Handelsministers auf die einzelnen Anträge
liegen, welche von den Verwaltungen in Bezug auf die Maximal-
sätze zu stellen sein werden.
Russland. Dem „Hamb. C.“ wird von der Rumänisch-Russi-
schen Grenze aus Ungheni, unterm 17. April geschrieben: Man
braucht den Fuss noch gar nicht einmal auf Russischen Bodeu
gesetzt zu haben, noch nicht in den Bannkreis des Russischen
Eauptcjuartiers gekommen zu sein, und doch trifft man auf Schritt
und Tritt schon hundertfältige Anzeichen, dass es nun Krieg giebt,
dass die Würfel gefallen sind und Nichts mehr rückgängig zu
machen ist. Schon trägt die Grenzstation Ungheni ein ganz Russisches
Gepräge an sich. Russische Beamte treiben sich in den Eisenbahu-
Bureaux und in den Hallen herum, Russische Arbeiter sind auf den
Geleisen thätig, Russische Militär- Abtheilungen machen sich überall
bemerkbar. Nicht so ganz eclatant wie hier in Ungheni, aber doch
auffallend genug, trat mir dieselbe Erscheinung auf der ganzen
Strecke von Jassy herüber bis an die Grenze entgegen. Man ge-
winnt ganz den Eindruck, als befinde sich die Linie bereits voll-
kommen in Russischen Händen, als besorgten nunmehr die Russen
den Betrieb und als hätte die einheimische Rumänische Verwal-
tung nichts mehr mitzureden. Es wird wohl auch thatsächlich so
sein. Schon in den allernächsten Tagen beginnen die Truppen-
transporte auf den Rumänischen Bahnen (täglich sollen nach anderer
Quelle 5000 Mann auf denselben befördert werden), und da ist es wohl
begreiflich, dass die Russischen Organe die Strecke früher genau
kennen lernen, sich mit den Betriebsverhältnissen auf derselben
vertraut machen wollen und zu diesem Ende den practischen
Dienst etwas früher angetreten haben, als es gerade unumgänglich
nothwendig wäre.— Auch einer, der nicht Militär ist, kann übrigens
sofort erkennen, dass die Russische Armeeleitung keineswegs blos
auf die Rumänischen Eisenbahnen zur Beförderung der Truppen
reflectirt. Wäre dies der Fall, so müsste man die Truppen haupt-
sächlich an jenen Puncten anhäufen, wo die Bessarabischen Eisen-
bahnen in die Rumänischen münden. Das geschieht nun aber
durchaus nicht. Im Gegentheil sind die Russischen Truppen in
den letzten Tagen die ganze Grenze entlang angehäuft worden
und zwar am stärksten überall dort, wo mehr oder minder gute
416
Chausseen aus Bessarabien nach der Moldau, beziehungsweise an
die Donau führen. (Inzwischen haben die Russischen Truppen
in der Nacht vom 23/24. April die Rumänische Grenze über-
schritten. Die Red.)
Die Eisenbahn Wädensweil-Einsieüeln ist, wie die „Baseler
Nachrichten“ mittheilen, zwar noch nicht dem öffentlichen Be-
trieb übergeben, aber es werden von Zeit zu Zeit mit den ge-
wöhnlichen Locomotiven und einer grösseren Anzahl von Güter-
und Personenwagen Proben ausgeführt. Eine solche Probe hat
am letzten Samstag stattgefunden und ist in jeder Beziehung
fanz gut ausgefallen. An dieser nahmen etwa 150 Personen Theil.
remde Mitfahrende sind ganz erfreut über die schöne Gegend.
Ueber die Bahnlinie bringt das genannte Blatt folgende
kurze aber hübsche Beschreibung:
Vom Seegestade bei Wädensweil steigt die Bahn sehr be-
deutend (50 %„) bis zur ersten Gebirgst errasse bei Station
Burghalden empor. Eine entzückende Aussicht fesselt fortwäh-
rend den Blick, so lange sich der Zug an den gesegneten Gelän-
den des Richtersweilerberges bis zur Station Samstagern und
von da zum Schindellegipass emporwindet. Hat man den Hügel
der einsamen Ruine Alt-Wädenswyl in weitem Bogen umfahren,
und auch den Rückblick in die blaue Ferne gegen Zürich hin-
unter, genossen, so ändert in wenigen Minuten die Landschaft
ihren Character total. Wir verlassen mit einem letzten Blick die
lachenden Gestade des Zürichsee’s, der mit seinen lieblichen Ei-
landen Ufenau und Lützelau, von zahllosen Rebengeländen um-
kränzt, heraufschimmert; mächtig Rauschen schlägt an unser
Ohr und donnernd rollt der Zug über die Gitterbrücke, welche
sich über den wilden Sihlstrom spannt. Eine Gruppe Häuser
und ein Kirchlein, zu denen selbstverständlich in neuerer Zeit
„wegen der Wasserkraft“ eine Fabrik gekommen ist, bezeichnen
das Defile von Schindellegi. Hier ist das Thor, das die alpine
Welt von dem üppigen Bodenreichthum der Seelandschaft trennt.
Die Bauart der Häuser, freundlicher, characteristischer Gebirgs-
styl, die Physiognomien der Bewohner, endlich die einförmig
hingestreckten, tannengekrönten Hügelketten, zwischen denen sich
Strasse und Eisenbahn hinziehen, künden eine wesentliche Ver-
änderung des bisherigen Characters der Gegend an.
Nicht gar weit hinter der Station Schindellegi erreicht der
Zug den höchsten Punct der Bahn und senkt sich dann sanft
gegen das Thälchen der Biber zur Station Biberbruck Dieser
Theil des Trace’s enthält eine Reihe Kunstbauten, auch einen
kleinen Tunnel, „am Rabennest“. Interessanter als diese mächti-
gen Stützmauern und Durchlässe sind für den Laien die wech-
selnden Scenerien mit Ausblick in’s Hochgebirge, auf die Mythen.
Bald erreichen wir das Hügelplateau der alten Waldstadt Einsiedeln.
Zur Erhaltung des Eisens. Der Rost galt bisher für den unüber-
windbaren Feind des Eisens, denn unter dem Einfluss feuchter
Temperatur zerstört der Rost mit der Zeit jedes Eisen, es sei
noch so dick. Auch die gewöhnlichen metallischen Ueberzüge ge-
nügen auf die Dauer nicht. Ein Mittel zur Conservirung des
Eisens zu finden scheint nun Herrn Barff, Professor der Chemie
an der Königlichen Akademie zu London gelungen zu sein. Nach
einer der Gesellschaft der Künste zugegangenen Mittheilung hat
er eine Methode gefunden, Eisen vor Rost zu bewahren, indem es
in sein eigenes Magnetoxyd eingehüllt wird, welches aus drei-
werthigen 56 Gewichtstheilen Eisen und vierwerthigen 16 Ge-
wichtstheilen Sauerstoff besteht. Professor Barff hat entdeckt,
dass wenn irgend ein eiserner Gegenstand in hoher Temperatur
der Action überhitzten Dampfes ausgesetzt wird, er nach und
nach mit einer Haut dieses schwarzen Oxyds überzogen wird, von
einer Dicke, welche von dem Temperaturgrade und der Länge
des Processes abhängig ist. Das Magnetoxyd ist härter als das
betreffende Eisen selbst und haftet auf dessen Oberfläche sogar
noch fester als die Eisentheile untereinander, so dass nicht blos
an chemischer, sondern auch an mechanischer Widerstandskraft
dadurch gewonnen wird. Wird der Behälter zu der Ausführung
der Operation nur bis 500 Grad Fahrenheit erhitzt und der Pro-
cess nur 5 Stunden fortgesetzt, so wird ein Ueberzug gewonnen,
welcher längere Zeit dem Schmirgelpapier widersteht, und
welcher das Eisen unter Dach auch bei einiger Feuchtigkeit voll-
kommen schützt. Wird die Erhitzung aber bis 1200 Grad Fah-
renheit gebracht und 6 bis 7 Stunden fortgesetzt, dann widersteht
der Ueberzug auch einer Feile und kann gefahrlos jeder Art von
Temperatur ausgesetzt werden. Ueberdies ändert die Oxydation
nichts an der Oberfläche. Eine rauhe Schmiedearbeit behält ihre
Rauheit und eine polirte Fläche ihre Glätte. Entfernt man den
Ueberzug an einer kleinen Stelle, so wird diese rosten, aber nicht
weiter, als eben das Magnetoxyd beseitigt ist. Ausser für den
Brückenbau scheint diese Erfindung namentlich für den Schiffbau
von unschätzbarem Werthe.
Verschiedenes.
Berlin-Stettiner Eisenbahn. Auf den 31. Mai ist die or-
dentliche General-Versammlung einberufen, auf deren Tages-Ord-
nung neben den Regularien auch ein Antrag des Directoriums
auf Prolongation des modificirten Betriebs-Ueberlassungsvertrages
mit der Angermünde-Schwedter Eisenbahn steht.
Der Vorstand der Saal-Eisenbahn-Gesellschaft beruft soeben
für den 18. Mai eine General-Versammlung, auf deren Tages-Ord-
nung u. A. der zwischen der Bahn und den Regierungen von
Weimar, Meiningen, Altenburg und Schwarz burg-Rudolstadt ab-
geschlossene V ertrag steht, durch welchen, wie schon früher ge-
meldet wurde, die Regierungen der Bahn eine Zinsgarantie ver-
leihen. Im Zusammenhänge damit verlangt der Vorstand die
Genehmigung für Aufnahme einer 4%-procentigen Prioritäts-An-
leihe im Betrage von 3 500 000 M 1, sowie die Ermächtigung zur
Tilgung der nach Beschluss der General-Versammlung vom 31.
Mai 1875 theils emittirten, theils deponirten Schuldverschrei-
bungen im Betrage von 4 Millionen Mark.
Die Dividende der Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn pro 1876 ist
nunmehr definitiv auf 6yb pCt. festgesetzt.
Die Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft hat neuerdings eine
Ausschreibung von nahezu 400 Waggons gemacht, die erst im
Jahre 1879 zu liefern sind.
Personal-Nachrichten.
Preussen. Der bisherige Eisenbahn-Ober-Betriebs-Inspector,
Mitglied der Eisenbahn-Commission für die Berliner Nordbahn,
Heinrich August Klose in Berlin, der bisherige Eisenbahn-Bau-
und Betriebs-Inspector, Mitglied der Eisenbahn-Commission (Ober-
schlesische) zu Breslau, Adalbert Luck und der bisherige Eisen-
bahn-Bau- und Betriebs-Inspector Wilhelm Jacob Janssen, Vor-
sitzender der Eisenbahn-Commission'(Bergisch-Märkische) in Altena,
sind zu Regierungs- und Bauräthen ernannt worden.
Der bisherige Königliche Eisenbahn - Maschinenmeister
Werchan in Berlin ist zum Königlichen Eisenbahn-Maschinen-
Inspector bei der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn befördert
worden.
Juristisches.
Telegraphenrecht. Die Absendung eines falschen
Telegrammes in rechtswidriger Absicht ist nach einem
vor Kurzem ergangenen Erkenntniss des Reichs - Ober-
handelsgerichts in " einer Elsässer Untersuchungs - Sache
(d. d. 1. December 1876) als Urkundenfälschung zu be-
strafen. Dieser Ausspruch, welcher sich auf ein Vergehen
bezieht, welches während der letzten Jahre besonders in Beziehung
auf die schwindelhaften Manipulationen an den Deutschen Börsen
oft den Gegenstand der Rechtssprechung Deutscher Gerichtshöfe
gebildet hat, wird vom Reichs-Oberhandelsgericht unter anderem
folgendermassen motivirt: „Die Ausdrucksweise des Gesetzes (267
Str. Gb.) giebt zu erkennen, dasselbe habe nicht von Beweisur-
kunden im engsten Sinne, d. h. von Urkunden sprechen wollen,
welche bestimmt sind, zum Beweise von Rechten oder Rechtsver-
hältnissen zu dienen, und diese Bestimmung durch ihren Inhalt
ankündigen, wie dies zum Beispiel bei Briefen, die eine Vertrags-
offerte, eine Vollmacht, Bürgschaft, Quittung enthalten, der Fall
ist. Wenn Letzteres die Absicht ‘des Gesetzes gewesen, so hätte
dasselbe ohne Zweifel nicht blos verlangt, dass eine Privaturkunde
zum Beweise von Rechten oder Rechtsverhältnissen von Erheblich-
keit sei, sondern dass sie ihrem Inhalte nach zu solchem Beweise
von Erheblichkeit sein solle. Daher ist anzunehmen, das Gesetz
lege keinen Werth darauf, wozu die Urkunde nach der Absicht
ihres Verfassers bestimmt sei, es genüge vielmehr im Sinne des
Gesetzes, dass die Urkunde ihrem Inhalte und Zwecke nach, ob-
jectiv und unmittelbar geeignet sei, Rechte oder Rechtsverhältnisse
zu begründen und dafür ein Beweismittel zu liefern. Von diesem
Standpuncte aus sind auch solche Briefe, welche in der Absicht
zu schaden, falsche Nachrichten mittheilen, als Beweisurkunden
im Sinne des § 267 cit. zu betrachten. Nämlich sie begründen,
wenn sie ihren Zweck erreichen, unzweifelhaft Entschädigungsan-
sprüche und sind, ihre Aechtheit vorausgesetzt, zum Beweise die-
ser Ansprüche gegen Diejenigen, welche sie als Verfasser ankün-
digen, von Erheblichkeit und unmittelbar geeignet. Derjenige,
welcher einen Brief in der Absicht, den Adressaten zu täuschen,
und denselben durch diese Täuschung in Schaden zu versetzen,
fälschlich anfertigt und absendet, weiss nicht blos, dass durch die-
sen Brief, falls er seinen Zweck erreicht, ein Entschädigungsan-
spruch begründet wird, sondern auch, dass zum Beweise dieses An-
spruches gegen den angeblichen Briefschreiber der Brief selbst
von Erheblichkeit und unmittelbar geeignet sein würde, dass er
also den Adressaten in seinem Vertrauen auf die Aechtheit eiuer
beweiserheblichen Urkunde getäuscht hat.“
Das Reichs - Oberhandelsgericht hat sich dahin ausge-
sprochen, dass der Gerichtsstand der Gesellschaft am Sitz
derselben auch zuständig sei für die Streitigkeiten der Gesell-
schafter untereinander, namentlich betreffend die Auflösung der
Gesellschaft und die Ausschliessung eines der Gesellschafter.
Haftpflicht der Eisenbahnen.
1. In dem Prozess eines Rangirers bei den Reichs-Eisen-
bahnen in Eisass - Lothringen , welcher beim Bahnbetrieb den
linken Arm verloren und einen Brustfehler sich zugezogen hatte,
wider die General-Direction der Reichs-Eisenbahnen wegen Ent-
schädigung, hat das Reichs-Oberhandelsgericht folgenden Rechts-
satz ausgesprochen : Nimmt der Richter die Erwerbsun-
fähigkeit des Verunglückten als erwiesen an, so ist
es Sache des dem Beklagten obliegenden Gegenbeweises darzu-
thun, der Kläger sei doch noch im Stande zu gewissen lohnen-
den Arbeiten, und dieser Gegenbeweis wird nicht durch das
Anerbieten des Beklagten ersetzt, dem Verunglückten zum frühe-
ren Lohn geeignet zu beschäftigen. „Das fragliche Anerbieten“,
führt das Erkenntniss aus, „vermag den Beweis nicht zu ersetzen,
d. h. für sich selbst dem Richter die Ueberzeugung zu verschaffen,
es sei der Kläger in dem Grade, wie Beklagte behaupte, erwerbs-
fähig.“ (Erk. d. R.-Ob.-H.-G. vom 19. Januar 1877.)
2. In Beziehung auf das Reichshaftgesetz hat das Reichs-
Oberhandelsgericht in einem Rheinisch - Bayerischem Falle (Er-
kenntniss v. 8. December 1876) folgenden Rechtssatz ausgesprochen :
Es steht im Ermessen des Richters, ob er statt der, die
Regel bildenden Entschädigungsrente auf ein Capital er-
kennen will; sobald er aus thatsächlichen Gründen von seinem
Ermessen Gebrauch macht und ein Capital zuspricht, ist der Cassa-
tionsrecurs unstatthaft. „In § 7 des Reichsgesetzes vom
7. Juni 1871,“ führt das Erkenntniss des Reichs-Oberhandelsge-
richts aus, ist bestimmt : „Als Ersatz für den zukünftigen Unter-
halt oder Erwerb ist, wenn nicht beide Theile über die Abfindung
im Capital einverstanden sind , in der Regel eine Rente zuzu-
billigen.“ Hieraus erhellt, dass das Gesetz die Zubilligung einer
Rente als Regel, die Abfindung in Capital aber als Ausnahme be-
trachtet wissen will. Bezüglich der Frage , unter welchen Vor-
aussetzungen besagte Ausnahme einzutreten habe, oder eintreten
dürfe, giebt das Gesetz keine Vorschrift, zeigt also, dass es die
Lösung dieser Frage dem richterlichen Ermessen über-
lässt. Dass letzteres sein Wille sei, ergiebt sich auch klar aus
den betreffenden Reichstagsverhandlungen. Es mag nun dahin
gestellt bleiben , ob nicht in Fällen , wo der Richter sich bezüg-
lich der Gründe , welche ihn bewogen , statt einer Rente ein
Capital zuzuerkennen , nicht ausspricht , etwa nur erklärt,
er halte es für geeignet , ein Capital zuzuerkennen , eine
Verletzung des § 7 cit. angenommen werden könne, inso-
fern eine derartige Entscheidung ungewiss liesse , ob sich
der Richter seiner Pflicht , in der Regel auf Rente
zu erkennen, bewusst gewesen sei. Im vorliegenden Falle
trifft das nicht zu. Der Appellrichter sowohl als der erste Rich-
ter, auf dessen Gründe in dieser Richtung Bezug genommen ist,
legen die Gründe , welche sie bewegen , statt einer Rente ein
Capital zuzusprechen , ausführlich dar. Sie führen aus , es sei
dies deshalb geboten gewesen , weil eine Garantie für die Fort-
zahlung der Rente nach den Verhältnissen der Beklagten nicht
gewährt sei und letztere eine genügende Sicherheitsleistung bei
den Verhandlungen nicht angeboten hätte, insbesondere die
Möglichkeit der Auflösung der verklagten Gesellschaft die Rechte
der Klägerin gefährden könnte. Ob diese Gründe zureichend
sind, um eine Ausnahme von der Regel zu rechtfertigen, ob also
der Appellrichter von dem ihm Kraft Gesetzes zustehenden Er-
messen einen richtigen Gebrauch gemacht, hat der Nichtigkeits-
richter nicht zu prüfen.
Post-Dampfschiff-Verhinduiigeii mit Dänemark und Schweden
nach Bekanntmachung des Kaiserl. General ■ Postamts vom 12.
April 1877.
1. Linie Kiel-Korsoer. Die Fahrten finden „täglich“ in
beiden Richtungen statt. Abgang aus Kiel nach Ankunft
des Schnellzuges aus Hamburg 12 Uhr 30 Min. Nachts.
Ankunft in Korsoer 7 Uhr Morgens zum Anschluss an
den ersten Zug nach Kopenhagen. Ankunft in Kopenha-
gen 10 Uhr 40 Min. Vormittags.
Abgang aus Korsoer 10 Uhr Abends nach Ankunft des
letzten Zuges aus Kopenhagen. Ankunft in Kiel 5 Uhr
Morgens zum Anschluss an den ersten Zug nach Hamburg.
2. Linie Stralsund-Malmö. Vom 30. April bis 30. Sep-
tember „dreimal wöchentlich“ in beiden Richtungen, und
zwar aus Stralsund jeden Montag, Mittwoch und Freitag,
aus Malmö jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
Abgang aus Stralsund mit Tagesanbruch; Ankunft in
Malmö an den betreffenden Tagen Mittags, zum Anschluss
an den Schnellzug nach Stockholm.
Abgang aus Malmö 1 Uhr Nachts; Ankunft in Stralsund
an den betreffenden Tagen Vormittags zum Anschluss an
den 12 Uhr 49 Min. Mittags nach Berlin abgehenden Eisen-
bahnzug.
3. Linie Lübeck-K openhagen-Malmö. Bis Ende Sep-
tember „täglich“ in beiden Richtungen. Abgang aus Lübeck
4 Uhr Nachmittags nach Ankunft des ersten Zuges von
Berlin. Ankunft m Kopenhagen den folgenden Tag 8 Uhr
Morgens. Ankunft in Malmö 1% Uhr Mittags zum An-
schluss an den Schnellzug nach Stockholm.
Abgang aus Malmö: Vormittags. Abgang aus Kopen-
hagen: Nachmittags. Ankunft in Lübeck den folgenden
Morgen zum Anschluss an den ersten Zug nach Berlin
bezw. Hannover.
4. Linie Stettin-Kopenhagen. Vorläufig einmal wöchent-
lich. Abgang aus Stettin jeden Sonnabend Mittags 1 Uhr.
Ankunft in Kopenhagen Sonntag Morgens 3 Uhr.
Abgang aus Kopenhagen jeden Mittwoch 3 Uhr Nach-
mittags. Ankunft in Stettin Donnerstag 5 Uhr Morgens.
5. Linie Rostock Nykjöbing. Vom 23. April ab "vorläu-
fig „dreimal wöchentlich“ in beiden Richtungen, und zwar
aus Rostock Montag, Mittwoch und Freitag; aus Nykjöbing
am Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
Abgang aus Rostock 9 Uhr Vormittags nach Ankunft
der Züge aus Berlin, Hamburg etc. Ankunft in Nykjöbing
denselben Mittag zum Anschluss an den Eisenbahnzug nach
Kopenhagen.
Abgang aus Nykjöbing 2% Uhr Nachmittags nach An-
kunft des Zuges aus Kopenhagen. Ankunft in Rostock
denselben Abend zum Anschluss an den Zug nach Ham-
bürg, Berlin etc.
OFFIZIELLE ANZEIGEN
1. Preisausschreiben.
Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen.
Nachdem in dem Preisausschreiben der
Unterzeichneten geschäftsführenden Direc-
tion vom 3. Januar er. *) die speciellere
Bezeichnung einiger Aufgaben , deren
Bearbeitung vorzugsweise erwünscht sein
würde, Vorbehalten worden ist, werden
als solche Aufgaben — ohne dass hier-
mit die Prämiirung der Bearbeitung an-
derer Aufgaben ausgeschlossen werden
soll — die folgenden bezeichnet :
1. Herstellung eines zum practischen
Dienstgebräuche der Güter - Expedi-
tionen sowohl, als zur Verwendung
Seitens des Publicums geeigneten
Tarifbuches, welches die sämmtlichen,
innerhalb Deutschlands geltenden, auf
der Grundlage der Tarifreform um-
gearbeitete n Tarife in geordneter Ueber-
sicht, vollständig, und insbesondere
*) Wir bemerken bei dieser Gelegenheit,
dass sich in dem fraglichen, in No. 5 'S. 57
abgedruckten Preis-Ausschreiben ein Druck-
fehler eingeschlichen hat. Es musste dort-
selbst unter A (Preis für Erfindungen etc.
in der Construction) Zeile 3 der erste Preis
zu 7500 (statt 7000) M. angegeben werden.
Die Redaetion.
unter Zusammenfassung der inner-
halb gewisser Relationen über ver-
schiedene Linien bestehenden Tarife,
sowie die auf einzelnen Bahnen oder
in einzelnen directen Verkehren be-
stehenden Abweichungen von den
allgemeinen reglementären Bestim-
mungen und Tarifvorschriften enthält.
2. Motivirte Reform - Vorschläge für die
Statistik einzelner Dienstzweige.
3. Herstellung eines zur Controle der
Geschwindigkeit der Locomotiven die-
nenden, an diesen selbst oder am
Tender angebrachten einfachen, nicht
zu theuren und leicht versetzbaren
Apparates, wAcher die Geschwindig-
keit der Locomotive nach zurückge-
legter Fahrt einfach und unmittelbar
erkenntlich macht.
4. Herstellung einer einfachen und unter
allen Umständen zuverlässigen Vor-
richtung, welche eine Verständigung
zwischen den auf langen Zügen postir-
ten Bediensteten und dem Locomotiv-
fivhrer ermöglicht.
5. Abfassung eines erschöpfenden , na-
mentlich unter Berücksichtigung der
Spruch - Praxis der letzten Jahre zu
bearbeitenden Kommentars zum Be-
trieb s-Reglement.
6. Eine auf statistischen Untersuchuu-
§en beruhende Abhandlung über den
influss und die Zweckmässigkeit der
gegenwärtig üblichen Beförderung der
Personen in drei resp. vier Wagen -
klassen und der Einrichtung der Per-
sonenwagen, in allgemein volkswirt-
schaftlicher Hinsicht sowie in Bezug
auf die Rentabilität der Bahnen.
Berlin, den 13. April 1877.
Die geschäftsführende Direction des V ereins.
F ournier.
2. Balin-Eröffuungeu.
Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn. Am
15. Mai c. wird die Station Silberhütte
und die Haltestelle Wildemann (an der
Harzbahn nach Clausthal) für den Perso-
nen- und Gepäck-Verkehr eröffnet.
3. Betriebsstörungen.
Schweizerische Nationalbahn. Aus An-
lass der in Folge der am 1. April stattge-
fundenen Dammrutschung bei Ossingen
nöthig gewordenen Reconstructionsarbeiten
musste der Güterverkehr zwischen Ossingen
und Winterthur am 18. und 19. April ganz
eingestellt werden.
418
Bayerische Staatshalmen. Mit Bezug
auf die Anzeige der Betriebsstörung auf
den Bayerischen Staatsbahnen in No. 27
unserer Zeitung haben wir im Nachgange
zu -veröffentlichen, dass erst am 12. April
d. J. der Verkehr auf der Strecke Weiden-
Neukirclien gänzlich wieder hergestellt
war.
Rheinische Eisenbahn. In Folge starken
Ostwindes hat der Traject-Betrieb zu Griet-
hausen vom 16. bis 18. April er. incl. ein-
gestellt werden müssen, wovon den Ver-
waltungen des Vereins Deutscher Eisen-
bahnen hierdurch Kenntniss gegeben wird
mit dem ergebenen Bemerken, dass die
hierdurch entstandene Ueberschreitung der
Wagen-Benutzungsfrist in den Schuld-
Rapporten ausser Berechnung gelassen
werden wird. Cöln, den 20. April 1877.
Die Direction.
4. General- YersammluugGii.
Berlin-Stettiner Eisenbahn. Die ordent-
liche General - Versammlung der Berlin-
Stettiner Eisenbahn- Gesellschaft findet in
diesem Jahre
am 3i. Mai, V ormittags 10 Uhr-,
hier im Börsen hause
statt.
Wir laden zu derselben mit dem Bemer-
ken ergebenst ein, dass die Feststellung
des Stimmrechts und die Aushändigung
der Eintrittskarten für diese General -Ver-
sammlung gegen Präsentation der Actien
in Berlin am 20. Mai, Vormittags
von 9 bis 12 und Nachmittags
von 3 b i s 'S Uhr, in unserem dor-
tigen alten Bahnhofsgebäude,
parterre,
und
am 28. und 2 9. M a i in d e m Verwal-
tungsgebäude unserer Gesell-
schaft hier selbst, Karlstrasse
N o. 1, w ä h r e n d dervor ge dachten
Stunden
erfolgt.
Es werden dabei die Actien, auf welche
Eintrittskarten ertheilt sind, mit einem
die Jahreszahl 1877 enthalten-
denStempel in rotherFarbe ver-
sehen und kann auf so gestempelte Actien
bei ihrer etwaigen abermaligen Production
für diese General -Versammlung ein fer-
neres Stimmrecht nicht ertheilt werden.
In der General -Versammlung werden zur
Verhandlung kommen:
1. der Bericht des Verwaltungsrathes und
des Directoriums ;
2. die Feststellung der Dividende:
3. Antrag des Directoriums auf Prolon-
gation des Betriebs-Ueberlassungs-Ver-
trages mit der Angermünde-Schwedter
Eisenbahn-Gesellschaft unter einigen
Modificationen ;
4. die Wahl eines Mitgliedes des Direc-
toriums ;
5. die Wahl von 5 Mitgliedern des Ver-
waltungsrathes.
Die Tagesordnung, sowie die für diese
General -Versammlung erstatteten Verwal-
tungsberichtekönnen in den letzten 8 Tagen
vor der General - Versammlung in dem
Secretariatslocale des Verwaltungsgebäudes
unserer Gesellschaft hierselbst entgegen-
genommen werden.
Stettin, den 19. April 1877. (1598)
Der Verwaltungsrath
der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft.
Pitzschky. Ferd. Brumm. Bartels.
K. K. priv. Böhmische Nordbalm. Ein-
ladung der P. T. Herren Actionäre zu
der am Samstage, den 26. Mai 1877,
Vormittags 11 Uhr in Prag, im gesell-
schaftlichen Administrationsgebäude, Hy-
bernergasse No. C: 1003 — II. abzuhal-
tenden
X. ordentlichen General -
V ersammlung.
Tagesordnung:
1. Vortrag des Geschäftsberichtes unter
Vorlage des Rechnungsabschlusses für
das Verwaltungsjahr 1876.
2. Bericht des Revisionsausschusses be-
treffend die Jahresrechnung pro 1876.
3. Bestimmung der Höhe der Abschrei-
bung vom Werth e des fundus instruc-
tus und des Oberbaues, der in den
Reservefond zu hinterlegenden Quote
und über die Verwendung des Rein-
erträgnisses des Jahres 1876.
4. Antrag des Verwaltungsrathes auf Ver-
mehrung des Gesellscnaftscapitales.
5. Neuwahl für die statutenmässig aus-
tretenden Verwaltungsräthe.
6. Wahl des Revisionsausschusses zur
Prüfung und Adjustirung der Gesell-
schafts-Rechnungen 1877.
An der General - Versammlung können
nach § 20 und 23 der Statuten nur die-
jenigen Actionäre theilnehmen, welche
mindestens 20 Actien besitzen, und die-
selben spätestens 8 Tage vor dem Zusam-
mentritte der General-Versammlung d. i.
bis 19. Mai bei einer der nach benannten
Cassen hinterlegt haben, und zwar:
in Prag bei der Direction der K. K. priv.
Böhmischen Nordbahn ;
in Wien bei der K. K. priv. Creditanstalt
für Handel und Gewerbe;
i n T e t s c h e n bei der Tetschner Sparcasse ;
in Böhm. Leipa bei der Filiale der Böh-
mischen Escomptebank.
in Warnsdorf bei der Filiale der Böh-
mischen Escomptebank.
Für die hinterlegten Actien werden De-
positenscheine und Legitimationskarten
ausgefolgt, welche Letztere den Zutritt
zur General-Versammlung gewähren.
Die Herren Actionäre können sich bei
der General-Versammlung auch durch Be-
vollmächtigte vertreten lassen, die aber
selbst stimmfähige Mitglieder der General-
Versammlung sein müssen.
Die Vollmacht muss auf der Rückseite der
Legitimationskarte ausgestellt und in der
dort angegebenen Form ausgefüllt werden.
Kein Actionär kann nach § 24 der Sta-
tuten im eigenen und im Vollmachtsna-
men mehr als 30 Stimmen zusammen in
sich vereinigen.
Der Rechnungsabschluss wird nach Vor-
schrift des § 25 der Statuten jedem als
stimmberechtigt ausgewiesenen Herrn Ac-
tionär 8 Tage vor der General-Versamm-
lung zugemittelt werden. Prag, am 22.
April 1877. Der Verwaltungsrath. (Nach-
druck wird nicht honorirt.) (1605)
5. Auszahlungen.
Rechte Oder-Ufer-Eisenbahn-Gesellschaft.
Die Dividende pro 1876 ist auf 6,4 pCt. i.
e. 38 J£. 40 pro Stück der Stamm- und
Prioritäts-Stamm-Actien der Rechte Oder-
Ufer - Eisenbahn - Gesellschaft festgestellt
worden und gelangt gegen Einlieferung
des Dividendenscheins No. 1 pro 1876
vom 26. d. Mts. ab
a) bei unserer Hauptcasse hierselbst, Ber-
linerstrasse No. 76, Vormittags von 9
bis 12 Uhr,
b) bei der Preussisclien Bank - Anstalt
Henckel, Lange in Berlin, Wilhelms-
strasse N o. 62,
c) bei der Direction der Disconto -Gesell-
schaft in Berlin, Behren strasse No. 43|44,
d) bei dem Bankhause M. A. von Roth-
schild & Söhne in Frankfurt a|M.
in den gewöhnlichen Geschäftsstunden zur
Auszahlung.
Die Präsentanten werden ersucht, den
Dividendenscheinen ein arithmetisch geord-
netes Nummer-Verzeichniss nach den ver-
schiedenen Categorien getrennt, unter An
gäbe des Geldwerthes mit Namens-Unter-
schrift versehen, beizufügen oder die Divi-
dendenscheine mit dem Firmastempel auf
der Rückseite abzustempeln. Breslau, den
20. April 1877. Direction. (1604)
6. Tarifänderungen.
Köln • Mindener Eisenbahn. l. Local-
Verkehr. Nachtrag 39 v. 1014. 77 z. Güter-
Tarif vom 1/9. 71, enthaltend anderweite
ermässigte Frachtsätze für Stückgüter und
für die Wagenladungsclassen A— E im Ver-
kehr zwischen verschiedenen Stationen,
ferner anderweite ermässigte Sätze des
Special-Tarifs HI für Roheisen etc., sowie
ermässigte Ausnahme-Frachtsätze für ver-
schiedene Artikel. — Provisorischer Nach-
trag z. Special-Tarif V für die Beförderung
von Steinkohlen etc. (Nachtrag 21 z. Güten
Tarif vom 1|9. 71), enthaltend ermässigte
Frachtsätze nach Münster, gültig vom 5/4.
77 ab auf 3 Monate. — Seit 11|4. 77 sind die
Artikel: „Eisenbleche, Stab- und Stangen-
eisen“ in die Classe III c. des Seetransit-
Tarifs (Nachtrag 31 z. Güter-Tarif v. 1 9. 71)
aufgenommen.
2. Hanseatischer Verband. Nach-
trag 4 vom 1 14. 77 «. Special-Tarif für die Be-
förderung von Steinkohlen u. Cokes in Extra-
zügen v. 25|11. 75, enthaltend ermässigte
Frachtsätze nach Boitzenburg, Brahlsdorf,
Grabow, Hagenow (loco und transito), Lud-
wigslust und Pritzier.
3. Verkehr zwischeu Köln-Minde-
n er und Stationen der Niederlän-
disch en Rheinbahn via Emmerich.
Nachtrag 12 vom 15/4. 77 z. Güter-Tarif
vom 1[6. 77. enthaltend Ergänzungen des
Special-Tarifs IV (Nachtrag 11), Frachtsätze
für die Stationen Geldern der Köln-Minde-
ner undLiibeck derLübeck-Büchener Bahn,
ermässigte Eilgutfrachtsätze von und nach
Wesel, Special -Tarife für einzelne Artikel
und Stationen, Ausnahme-Frachtsätze für
Wein (auch Obstwein), Eisenbahnschienen
und Wolle, sowie eine Berichtigung.
4. Verkehr zwischen Köln-Minde-
ner und Stationen der Niederlän-
dischen Staats-, der Lüttich-Lim-
burger und der Lüttich -Mastrich-
ter Bahn via Wesel-Venlo.
Ausnahme-Tarif für Steinkohlen etc. vom
15/4. 77, enthaltend ermässigte, die Zechen-
fracht mitenthaltende Frachtsätze an Stelle
derjenigen des Ausnahme -Tarifs v. 11. 76
sowie der Nachträge I und 11 zu demselben.
Köln, den 17. April 1877 Die Direction. (1603)
Westdeutscher und Nordwestdeutscher
Eisenbahn - Verband. Zu dem Tarif für
Personen - Beförderung vom l. März 1877
ist der 4. Nachtrag erschienen. Derselbe
tritt vorn 1. k. M. ab in Gültigkeit und
kann bei den Verbands-Expeditionen ein-
gesehen werden. Cassel, am 17. April 1877.
Namens der Verwaltungen des West- und
Nordwestdeutschen Eisenbahn -Verbandes :
Kgl Direction der Main-Weser-Bahn. (1599)
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Die mit der voraussichtlich am 15.
M ai c. stattfindenden E r ö f f n u n g u n s e r e r
Neubaustrecken Königsberg i/M. —
Stettin und Sorgau - Halbstadt zu
unserem Localtarif in Kraft tretenden
Nachträge für den Güter- und
Vieh - Verkehr sind vom 20. d. M. ab
durch unser Formular-Magazin zum Preise
von 0,30 resp. 0,10 Jl pro Stück zu be-
ziehen. Breslau, den 12. April 1877. Direc-
torium. (1597)
Zum Preussiscli - Braunschweigischen
Gütertarife vom 1. Januar 1877 ist der
Nachtrag 3, enthaltend:
a) Abänderung der Bestimmungen über
Anwendung der Frachtsätze und Fracht-
zuschläge,
419
b) Aufnahme neuer Stationen,
c) Abänderung resp. Ergänzung der ge-
wöhnlichen Tarifsätze und der Aus-
nahme-Tarife,
d) Berichtigungen
erschienen.
Derselbe kann von allen Verbands-Sta-
tionen bezogen werden. Braunschweig,
den 19. April 1877. Direction der Braun-
scliweigisclien Eisenbahnen, geschäftsfüh-
rende Direction des Preussisch - Braun-
schweigischen Eisenbahn-Verbandes (1595)
Hannoversche Staatsbahn. Für den Han-
nover - Thüringischen Verband via Nord-
hausen etc. ist ein vom 20. d.Mts. ab gültiger
Tarifnachtrag herausgegeben, welcher eine
temporäre Frachtermässigung für Eistrans-
porte und einen ermässigten Eilgutfracht-
satz Hamburg-Erfurt enthält.
Derselbe kann in den Expeditionen ein-
gesehen, daselbst auch käuflich bezogen
werden. Hannover, den 17. April 1877.
Königliche Eisenbahn-Direction. (1602)
Hannoversche Staatsbalm. F ür den Güter-
verkehr zwischen Hannoverschen etc. und
Halle-Casseler etc. Stationen ist ein vom
20. d. Mts. ab gültiger Tarifnachtrag er-
schienen, welcher eine Frachtermässigung
für Malz, sowie Ausnahmefrachtsätze für
Roheisen und Zucker enthält. Derselbe
kann in den Expeditionen eingesehen, da-
selbst auch käuflich bezogen werden. Han-
nover, den 13. April 1877. Königliche Eisen-
bahn-Direction. (1601)
Hannoversche Staatsbahn. Für den Güter-
verkehr Hannoverscher etc. Stationen mit
Amsterdam, Rotterdam etc. ist ein vom 1.
Mai d. Js. ab gültiger Tarifnachtrag heraus-
gegeben, enthaltend directe Frachtsätze
für die neuaufgenommene Station Münden.
Der Nachtrag kann in den Expeditionen
eingesehen, daselbst auch käuflich bezogen
werden. Hannover, den 17. April 1877.
Königliche Eisenbahn-Direction. (1600)
7. Submissionen.
Königlich Sächsische Staats-Eisenbahnen.
Lieferung von Kohlen und Koaks
betreffend.
Zu Deckung des Bedarfs an Kohlen und
Koaks während des Zeitraums vom 1. Juni
bis 30. November d. J. sollen folgende
Lieferungen im Submission swege verge-
ben werden:
a) für Locomotivfeuerung:
625 000 Kgr. Stein- oder Braunkohlen
pro Werktag,
165 000 ,, Koak (grobe Cinder) pro
Monat;
b) für Werkstätten,
im Ganzen und zwar mittelst gleich-
mässiger Wochenlieferungen:
1 160 000 Kgr. Russstückkohlen,
1 110 000 „ gewaschene Klarkohlen,
1 900 000 „ „ Schmiedekohlen,
495 000 „ Gaskohlen,
455 000 „ Schmiedecinder,
60 000 „ Locomotivkoak,
900 000 „ Knorpelkohlen,
1 145 000 „ Braunkohlen 1. Sorte und
Nusskohlen ;
c) zu Localheizungszwecken,
und zwar für die Monate September, Oc-
tober, November im Ganzen und in gleich-
mässigen Wochenlieferungen:
2 265 000 Kgr. Förder-, Knorpel-, Nuss-
oder Mittelkohlen,
1 660 000 „ Böhmische Braunkohlen.
Lieferungsgeneigte wollen daher ihre
Angebote, welche jedoch nicht unter 10 000
Kilogramm pro Tag angenommen werden,
bis spätestens zum
5. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr,
portofrei, versiegelt und mit der Auf-
schrift: „Angebot auf Lieferung von Koh-
len“ versehen, an die Unterzeichnete Kö-
nigliche General-Direction einsenden.
Die Angebote haben die verlangten
Preise in Deutscher Reichswährung pro
Fünfzig Kilogramm Kohlen, bez. Koaks,
sowie die genaue Bezeichnung der be-
treffenden Zeche und Kohlensorte zu ent-
halten. Für Kohlen aus dem Zwickauer
und Dresdner Becken sind die Preise frei
Staatsbahn, für- solche aus dem Lugauer
Becken frei Bahnhof Lugau, für Schle-
sische Kohlen frei Bahnhof Löbau, für
Braunkohlen endlich frei Bahnhof Boden-
bach, Weipert, Annaberg, Reitzenhain oder
Eger zu stellen.
Die Eröffnung der eingelaufenen Ange-
bote findet an oben bezeiclinetem Tage,
in Gegenwart der etwa erschienenen Bieter
im Sitzungssaale der Königlichen Gene-
ral-Direction statt. Die Bieter bleiben bis
zum 19. Mai d. J. einschliesslich an ihre
Gebote gebunden; wer bis zu diesem Tage
keine schriftliche Mittheilung über die
Annahme seines Angebots erhält, hat
dasselbe als abgelehnt zu betrachten. Die
Auswahl unter den Offerenten und unter
den angebotenen Mengen bleibt der Kö-
niglichen General-Direction Vorbehalten.
Exemplare der „Lieferungsbedingungen
für Locomotiv-Heizmaterial“ sind durch
das Hauptbureau der Königlichen General-
Direction , die Magazin-Hauptverwaltung
in Chemnitz, die Maschinenhaus-Verwal-
tung auf dem Bahnhofe Zwickau, die
Maschinen-Verwaltung auf dem Staats-
bahnhofe in Dresden-Neustadt und endlich
durch die Bahnhofs-lnspection zu Lugau
zu beziehen.
Für die übrigen Brennmaterialien gelten
dieselben Bedingungen mit Ausnahme der
8> 1 und 4. Dresden, den 19. April 1877.
önigliche General-Direction der Sächsi-
schen Staatseisenbahnen : Freiherr von
Biedermann. (1606)
Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn-
Gesellschaft. Die Lieferung der für unsere
Bahnstrecken erforderlichen Werkstatts-
Materialien pro 1877/78 soll im Wege der
Submission vergeben werden. Reflectanten
werden ersucht, ihre Offerten unter Bei-
fügung von Proben und der anerkannten
Lieferungs - Bedingungen versiegelt und
frankirt spätestens bis zum 1. Mai 1877,
Vormittags 10 Uhr bei uns einzureichen.
Die Offerten müssen die Aufschrift tragen :
„Offerte auf Lieferung von Werkstatts-
Materialien.“
Offerten, welche die Aufschrift nicht
tragen, werden nicht berücksichtigt.
Die Lieferungs-Bedingungen, aus denen
die Quantitäten der zu liefernden Materia-
lien ersichtlich sind, liegen zur Einsicht
in unserer hiesigen Registratur (Fürsten-
strasse No. 1 bis 10) aus, können auch von
derselben auf portofreie Anfragen kosten-
frei bezogen werden.
Aus den Offerten muss genau ersicht-
lich sein, für welche pos. der Nach-
weisung die Offerte gelten soll. Den
Bedingungen nicht entsprechende Offerten
bleiben unberücksichtigt. Magdeburg, den
14. April 1877. Directorium. (1584)
Bergiscli-Märkisclie Eisenbahn. Die Lie-
ferung von
2 126 800 Kilogramm Gussstahlschienen,
4 455 000 „ eiserne Schwellen,
187 200 „ Kleineisenzeug
soll in mehrere Loose getheilt im Wege
öffentlicher Submission vergeben werden.
Bedingungen und Zeichnungen können
im technischen Bureau unserer Abtheilung
VI. hier eingesehen und Abdrücke der-
selben gegen Kostenersatz von dem Rech-
nungsrath Elkemann hier bezogen werden.
Offerten sind versiegelt und frankirt, mit
entsprechender Aufschrift versehen, bis
zum Submissionstermine
Donnerstag, den 3. Mai d. J.,
Vormittags 11 Uhr,
zu welcher Zeit die Eröffnung derselben
in Gegenwart der etwa erschienenen Sub-
mittenten stattfindet, uns einzureichen.
Elberfeld, den 11. April 1877. Königliche
Eisenbahn-Direction. (1588)
Königlich Sächsischer Staats-Eisenbalin-
ban. Die Ausführung der Erd- und Fel-
senarbeiten innerhalb der II. Section der
St. Egidien - Stollberger Staatseisenbahn
nebst Zweiglinien Oelsnitz-Kaisergrube und
Höhlteich-Lugau und zwar:
Accord IV. von Stat. 105 — 118 + 35
mit der Zweiglinie Oelsnitz-Kaisergrube,
Stat. 0-19;
Accord V. von Stat. 119 + 30 — 155 + 18
mit der Zweiglinie Höhlteich-Lugau, Stat.
0 — 12 + 50; und
Accord VI. von Stat. 155+ 18 — 197 + 64
soll verdungen werden.
Bauunternehmer, welche entweder be-
reits als bewährt bekannt sind, oder über
ihre Mittel und Befähigung Nachweise bei-
zubringen vermögen, wollen sich wegen
der näheren Bedingungen, sowie wegen
Erlangung von Blankets an das Bau-
Sections - Bureau zu Oelsnitz bei
S tollberg wenden.
Die ausgefüllten Blankets sind läng-
stens bis
zum 3. Mai d. Js., N achmittags 5 Uhr,
bei dem technischen Haupt-Bureau
für Staats-Eisenbahnbau in Chem-
nitz, Dresdner Platz No. 1, versiegelt
und mit der Aufschrift:
„Offerte auf Erd- und Felsen-
Arbeiten“
portofrei wieder einzusenden.
Die Auswahl unter den Bewerbern,
welche bis zum 24. Mai d. Js. an ihre Ge-
bote gebunden bleiben, wird ausdrücklich
Vorbehalten.
Wer bis zum 25. Mai er. eine Antwort
nicht erhalten hat, hat seine Offerte als
unberücksichtigt anzusehen. Dresden, den
14. April 1877. Der Königliche Commissar
für den Bau der St. Egidien-Stollberger
Staats-Eisenbahn. Opelt. (1571)
8. Stellen- Yacanzen.
Breslau- Warschauer Eisenhalm. Zum 1.
Juli d. J. ist bei der diesseitigen Bahn die
Stelle eines Betriebs-Controleurs, dem auch
die Geschäfte der Obergüterverwaltung
obliegen, wieder zu besetzen.
Qualificirte Bewerber wollen ihre Mel-
dungenunter Angabe der Gehalts- Ansprüche
an die unterfertigte Direction in Poln.
Wartenberg einreichen. Poln. Wartenberg,
den 17. April 1877. Direction der Breslau-
Warschauer Eisenbahn-Gesellschaft. (1578)
Am 13. April verschied in Karls-
ruhe sanft nach zweijährigem Lun-
genleiden im 78. Lebensjahre unser
geliebter Vater, der Grossherzoglich
Badische Gelieimerath a. D.
Erasmus Scheyrer,
früheres Mitglied der Main - Neckar-
Bahn -Direction.
Den zahlreichen Freunden und
frühem Herren Collegen des Ent-
schlafenen beehren wir uns dies
statt besonderer Anzeige zur Kennt-
niss zu bringen.
Max Scheyrer,
Gr. Bad. Bahn - lnspector
in Mannheim.
Ferdinand Scheyrer,
Gr. Bad. Directions-Secretair
der Main-Neckar-Bahn
in Darmstadt.
420
Bekanntmachung.
Donnerstag, den 3. Mai er.,
Vormittags um 11 Uhr,
werde ich auf dem Bahnhofe zu Schild-
berg (Posen-Creutzburger Eisenbahn)
drei normalspurige Eisenbahn - Ar-
beits-Waggons (Kies-Lowry’s)
auctionsmässig verkaufen.
Der Kämmerer Henschel zu Schildberg
ist erbötig, dieselben schon vor dem Ter-
min zur Ansicht vorzuzeigen. Kempen,
den 17. April 1877. Der Auctions - Com-
missarius: Frömsdorf. (1594)
Privat- Anzeigen.
Stelle-Gesuch.
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Vierteljährlich für 4 Mark ru beziehen durch
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sowohl den von den Eisenbahnen und aurch dzn
Buchhandel als den durch die Post bezogenen
Exemplaren für 15 Mark baigelegt.
Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
siebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 30. April 1877.
Dieser Nummer liegt No. 7 des „Anzeigers überzähliger Güter und Gepäckstücke“ bei.
Inhalt : Ueber Eisenbahn-Handels-Agenturen. — Die im Bau begriffenen Bahnlinien der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft. —
Oesterreichisch-Ungarische Correspondenz. — Im Bau begriffene Bahnlinie der Kaiser Ferdinands-Nordbahn. — Hessische Ludwigsbahn (Ge-
schäftsbericht über das Betriehsjahr 1876). — Die Württembergischen Staatsbahnen in 1875/1876. — Personal-Nachrichten. — Die Rumäni-
schen Eisenbahnen im Russisch-Türkischen Kriege. — Geschäftsberichte der Norwegischen Bahnen pro 1875. — Erkenntniss des Reichs-Ober-
handelsgerichts, betreffend Schadensersatz nach dem Reichs-Haftpflichtgesetz. — Präjudizien. — Betriebs-Ergehnisse im Februar 1877. — Eng-
land. — Spanien. — Frankreich. — Eisenbahnen in Africa. — Officielle Anzeigen: Betriebsstörungen. 1. Einzahlungen. 2. Dividenden-Aus-
zahlungen. 3. General-Versammlungen. 4. Tarifänderungen. 5. Submissionen. — Privat-Anzeigen.
Ueber Eisenbahn-Handels-Agenturen.
Die ausschliesslich commerciell betriebenen Englischen
Eisenbahnen, und nach diesen die rationell betriebenen Franzö-
sischen, haben das Handels-Agentur-Wesen besonders gepflegt,
und sind ihnen die Nordsee-Hafenbahnen und in Folge dessen
auch einzelne Binnenlandbahnen gefolgt. Ich habe gern die
Englischen Eisenbahnen am Kopfe dieser Aufzählung genannt,
weil es nach der heutigen Lage der Dinge jedem Schreiber eine
gewisse Autorität verleiht, sich auf Englische Einrichtungen zu
berufen, wenn schon unter dieser Firma die widersprechendsten
Mittheilungen uns geboten wurden: ein Jeder sieht die Sachen,
wie er die Sachen eben sieht. Indessen muss zugestanden wer-
den, dass die systematische Ausbildung des Agenturen-Wesens
Schritt hält mit der Steigerung der Auffassung über den com-
merciellen Zweck und commercielles Wesen der Eisenbahnen.
Die Erklärung ist einfach: Handel, Industrie, zu welchen die Bo-
dencultur grosser Complexe und was dazu gehört, auch zählen,
müssen dringend wünschen in ihren Bedürfnissen verstanden, in
ihren Operationen unterstützt zu werden. In einer grossen Ver-
waltung ist es schwierig, von einer Centralstelle für diese Detail-
fragen den Bewegungen, die auf der Ausdehnung des ganzen
Netzes und der Zufuhrlinien sich unablässig geltend machen
wollen, zu folgen; um das Wahre vom Falschen zu unterscheiden,
ist ohnehin die persönliche Anschauung oft nothwendig, und würde
eine endlose Schreibarbeit und eine Verzögerung der Entschlüsse
die Verwaltung beschäftigen und das Publicum ermüden.
Hierin liegt nach meinem Dafürhalten der Zweck und die
Berechtigung der Eisenbahn-Handels-Agenturen: sie sollen ein
Zwischenglied zwischen Bahnverwaltung und Publicum bilden;
letzterem die Anfragen currenter Art sogleich beantworten, die
Wünsche und Bedürfnisse desselben in einer möglichst zur Ver-
arbeitung geeigneten Form der Verwaltung überweisen, in Diffe-
renzfällen vermitteln zwischen der straffen reglementarischen Ent-
scheidung und den auf den Anschauungen des gemeinen Rechtes
und der Billigkeit gegründeten abweichenden Forderungen des
Publicums; gänzlich sinn- und verständnisslose Forderungen sind
in der Minderzahl und dann leicht zurückzuweisen.
Wenn man, was die Englischen Agenturen ausschliesslich
beschäftigt, den weiteren Zweck, der vertretenen Bahn Transporte
zuzuführen, in dieser Aufzählung vermisst, liegt die Erklärung
hierfür darin, dass die dort vollständig kaufmännisch geartete
Benutzung wie Verwaltung der Eisenbahnen die Rolle des Agen-
ten auf die eines Geschäftsreisenden herabdrückt, während in
demselben Masse, als die Verwaltung bureaukratische Formen
und eine stramme Organisation militärischer Art annimmt, der
Agent des Charakters eines Beamten nicht entbehren kann, und
sein Grad und seine Befugnisse sich steigern sollten.
. Anknüpfend an die oben aufgeführten Ansprüche au die
Agentur für Deutsche Verhältnisse, muss dieselbe von eiuem mit
dem Betriebs- wie Expeditions- Wesen vollständigst vertrauten
Leiter wahrgenommen werden, dem ein wohlgeordneter Tarif-
Apparat unentbehrlich ist, um so auf alle Fragen thuniichst ge-
nügend antworten, unberechtigte oder unerfüllbare Ansprüche
in geschäftlich glattester Form abweisen oder vermindern zu
können, andererseits aber der Anwalt des die Bahn benutzenden
Publicums hei der Verwaltung zu sein, soweit es sich um den
thatsächlichen Verhältnissen entsprechende und schnelle Erledi-
gung von Ersatzansprüchen oder Einrichtung von Neuerungen
handelt.
Hierin liegt das Programm und der Berechtigungsnachweis
für die Handels-Agenturen, welchen als Endzweck die Zuführung
von Transporten durch Wegräumen aller in Verwaltungs- und
Betriebs-Einrichtungen liegenden Hindernisse, d. h. durch Geltend-
machung der Vorzüge der Bahn, stets gegenwärtig sein muss.
In demselben Masse, mit welchem die Concurrenz sich auf
Bestrebungen ausdehnt, welche nur relativ als berechtigte sich
bezeichnen lassen, wird man zu Abweichungen von diesem ein-
fachen Programm gedrängt werden, wodurch rückschliessend
über die Berechtigung der Concurrenz ein Urtlieil ermöglicht ist.
Die Folgen der Aufnahme derartiger Concurrenzen sind
Zugeständnisse von Erleichterungen bei Lagerung, bei Crediten,
Tarifunterbietungen etc., welche aufzusuchen die Agenturen be-
rufen sind, um die vertretene Bahnverwaltung zu benachrichtigen
und die Einführung entsprechender Gegenmassregeln oder Wie-
deraufhebung solcher zu ermöglichen; der Nutzen wird daher
422
für die vorgehende Bahn ein vorübergehender sein, möglicher
Weise aber für die Dauer der herangezogenen Transporte genügen.
Man sollte meinen, durch materielle Gleichstellung zweier
Concurrenzlinien seien die Handels-Agenturen überflüssig gemacht :
und dennoch beginnt erst recht eigentlich mit derselben deren
normale Thätigkeit. Es handelt sich nämlich alsdann darum,
Vorzüge in der Beförderungsart zu erreichen und geltend zu
machen, welche, bei consequenter Durchführung und Ausschluss
jeder Concession unter der Hand, noth wendig der absolut be-
rechtigten Route für den bestimmten Fall den Erfolg sichern,
d. h. den natürlichen Zustand herstellen werden.
Die absolut berechtigte Route ist unter Annahme materiel-
ler Gleichstellung die am besten und schnellsten befördernde vom
Standpunkte des Publicums, und die virtuell kürzeste d. h. bil-
ligst zu betreibende vom Standpunkt der Eisenbahn-Verwaltung;
während für die Beurtheilung der relativen Berechtigung Be-
dingungen aufzuführen sein würden, in welche man weder das
Publicum noch die Concurrenzbahnen aus anderen als aus Grün-
den der Courtoisie einzutreten veranlassen könnte.
Gerade über die Auffassung der Concurrenzen sollte eine
grössere Klarheit herrschen. Der geschäftliche Grundsatz, dass
Einer nicht Alles haben könne, sollte zwar an die Spitze gestellt
werden, aber ihm sogleich der zweite folgen: dass Jeder das zu
erreichen streben müsse, was seiner Bahn als der berechtigten
zufalle, sobald ein Dritter die Hand hiernach ausstreckt oder
ausgestreckt hat.
Ich möchte mir noch gestatten, ein Wort über die Auffas-
sung der Concurrenz gegen fremdländische Bahnen einzufügen.
Die Massnahmen zur Bekämpfung derselben müssen von der Er-
wägung geleitet werden, dass die Ueberlassung der Transporte
an solche, nicht innerhalb desselben politisch abgegrenzten Ge-
bietes arbeitende Bahnen ein volkswirtschaftlicher Fehler ge-
nannt werden müsste, so lange der rationelle Bahnbetrieb diese
Transporte zu den Selbstkosten zu leisten im Stande wäre. Es
handelt sich stets um eine Production, die jeden Mitwirkenden
nutzbringend beschäftigt, und wenn die Mehrleistung ohne
Mehraufwand von dem vorhandenen Personal und Material aus-
geführt werden kann, um eine Verminderung der Generalkosten.
Ganz besonders gilt dies für internationale d. h. Transitverkehre,
die zu erreichen namentlich Principien- Verehrung oder Courtoisie
nicht abhalten darf, ebensowenig die Einrede des eigenen Han-
dels- oder der Industrie, welche gern die erniedrigten Transit-
taxen für eine Schädigung der eigenen Interessen ausgeben
möchten. Abgesehen von der gänzlichen Unrichtigkeit der letz-
teren Behauptung da die concurrirende fremdländische Industrie
etc. ohnedies einen anderen Weg zu passenden Bedingungen zur
Verfügung hat, würde man dem Lande die Production der Tran-
sittransporte entziehen.
Wenn ich bei der Definition der absolut berechtigten
Route die Bezeichnung virtuell kürzeste Linie gebrauchte, so that
ich dies, weil ich wohl noch nicht hoffen darf, dass Vielen die
von mir angestrebte Einführung der Tariflängen, welche Anlage
und Betriebskosten ausser der Bahnlänge ausdrücken, bei Ge-
brauch des Namens gegenwärtig sein würden, obwohl bei jeder
Excursion in das Gebiet des rationellen Eisenbahnbetriebes man
diesen Mangel an tarifarischer Messung der Bahnen lebhaft
empfindet.
Wer von dem Standpunkte, dass im Frieden die Bahnen
ausschliesslich dem Verkehr dienen sollen, das Wirken der Agen-
turen beurtheilt, wird deren Verallgemeinerung wünschen. Nicht
allein, dass ein einseitiges Vorgehen die nicht vertretene Bahn
aus dem Grunde schädigen muss, weil das Publicum unter sonst
gleichen Bedingungen derjenigen Bahn den Vorzug geben wird,
welche sich um die Transporte bemüht, sondern weil als Folge
eine etwas geschäftlichere Auffassung in den allzu bedächtig
formell einherschreitenden bureaukratischen Geschäftsgang über-
tragen wird. Der commercielle Dienst hat allzu lange sich in
solchen, dem Geschäftsverkehr unfasslichen Formen bewegt, und
die Centralisation, sowie die durch beschränkende Bestimmungen
in den langgestreckten Verbänden verzögerten Entscheidungen
in Einführung von Neuerungen oder bei Ersatzansprüchen, haben
oft genug das Bedürfniss einer Vertretung der Central- Verwal-
tung in grossen commerciellen Zentren constatirt, um den Zeit-
forderungen entgegen und möglichst zuvor zu kommen.
Wie weit man in der Zutheilung der Befugnisse der Agen-
turen zu gehen habe, hängt von der Verständigung, von den Vor-
gängen, von den Bedürfnissen ab.
Die Französischen Bahnen geben ihren Agenturen Befug-
nisse von Spediteuren, schaffen also dieser Kategorie der Han-
delswelt directe Concurrenzen, während die sonstigen Deutschen
Agenturen dies, so viel mir bekannt, nicht thun.
Die Berechtigung dasselbe zu thun, wird gewiss nicht be-
stritten werden können, über die Opportunität liesse sich indess
streiten, da die Deutschen Bahnen, bei der Neigung des Handels,
sich wegen des Tarifwustes und der unerquicklichen Reclama-
tions-Behandlung nicht direct an die Bahnen zu wenden, mit
einem durch sie selbst hervorgerufenen Zwischen- und Vermitt-
lerstand, dem der Spediteure, zu rechnen haben.
Es bedürfte, um die Geschäfte in die eigene Hand zu
nehmen, der Aufgabe der Wagenausnutzungstheorie, die, aus der
Anerkenntniss der Tarif- und Betriebsmängel hervorgegangen,
sich der Zeitmisere anschloss, weil sie dieselbe vielleicht nicht
mit, Erfolg glaubte bekämpfen zu können. Vor Allem thäte ein
rationeller Stückguttarif Noth, der an den Wagenladungssatz an-
schliessend, in demselben Verhältniss sich erhöht, als die aufge-
lieferte Gütermenge an Gewicht abnimmt; dass man von 1 Kilo-
gramm bis zu 4 999 die gleich hohen Taxen festhält, ist eine allzu
erhebliche Beschränkung aller Detaillisten und des Publicums im
Allgemeinen, als dass man eine Verewigung dieser Einrichtung
wünschen könnte.
So wie die Sachen liegen, werden die Agenturen immerhin
auch ohne Speditionsbefugniss den vertretenen Bahnen und dem
Verkehr viel nützen können, wenn sie Sachkenntniss mit Integri-
tät verbinden und zu Vertrauensstellen nach beiden Seiten hin
werden. Tr ommer.
Die im Bau begriffenen Bahnlinien der Rheinischen
Eisenbahn-G esellschaft.
1. Linie Crefeld- Gladbach -Rheydt, 28, 25 Kilom. laug. Con-
cession vom 22/11. 71. Die Bahn verbindet die wichtigen In
dustriestädte M.-Gladbacli und Rheydt mit Crefeld und dem Ruhr-
kohlengebiet. Der Bau (Unterbau zweigeleisig) ist auf einem
Theile der Strecke schon im Jahre 1873 begonnen, in grösserer
Ausdehnung konnte dies indess erst im Herbst 1875 geschehen.
Das Terrain ist bis auf den grösseren Theil in der Gemeinde
Rheydt erworben. Die Strecke Linn-Crefeld ist am 1. Februar
1877 eröffnet, der übrige Theil der Strecke wird gegen Ende d. J.
dem Betriebe übergeben werden können.
Stationen mit Entfernung von:
Linn —
Oppum 0,87 Kilom.
Crefeld 4,17 „
Willich 11
Neersen-Neuwerk .
Gladbach am Bökel
Speik
lßiea
22,0s
24,60
Kilom.
U H,96 „ Rheydt 27, 43
2. Neuss-Viersen, 21, 4 Kilom. lang. Concession vom 22/11. 71.
Die Bahn verbindet die Stadt Viersen auf nächstem Wege mit
Cöln und Düsseldorf. Der Bau (Unterbau zweigeleisig) ist im
October 1874 mit dem Bau einiger Brücken begonnen. Das Ter-
rain bleibt in einem Theile der Gemeinden Neuwerk und Viersen
noch zu erwerben. Fertigstellung muthmasslich im Sommer 1878.
Stationen mit Entfernung von:
Neuss — [ Neersen-Neuwerk . 15, i5 Kilom.
Schiefbahn . . . 11, 48 Kilom. | Viersen 20, 95 » ,
3. Düsseldorf- Hörde. Concession vom 9/6. 73. a) Düssel-
dorf - Elberfeld - Wichlinghausen, 35, 50 Kilometer lang. Die Bahn
stellt im Zusammenhänge mitderStrecke Wichlinghausen-Hörde eine
zweite kurze Verbindung zwischen Düsseldorf und Dortmund etc.her.
Die Bahn schafft den bedeutenden Kalksteinbrüchen im Neanderthal
und bei Dornap neue Absatzwege und ist wichtig für den Personen-
und Eilgut-Verkehr zwischen Gladbach, Crefeld und Düsseldorf
einerseits und Elberfeld-Barmen andererseits. Der Bau (Unterbau
zweigeleisig) wurde an einzelnen Puncten bei Elberfeld und Bar-
men im October 1874 begonnen, konnte aber erst im Herbst 1876
in grösserer Ausdehnung und auch jetzt nur in beschränktem
Masse wegen langsamen Fortschreitens der Expropriationen fort-
§esetzt werden. Der Grunderwerb ist kaum lür die Hälfte der
trecke durchgeführt, da das Expropriations-Verfahren sehr lang-
sam von Statten geht. Voraussichtliche Fertigstellung Ende 1879.
423
Düsseldorf
Gerresheim
Neanderthal .
Mettmann . .
Schöller-Dornap
Sonnborn
Stationen mit Entfernung von:
Elberfeld (Ottenbruch)
„ (Mirke) . .
Unterbarmen ....
Mittelbarmen ....
Oberbarmen (Wichling-
bausen)
o5o Kil.
11,8 „
14,6 n
20,i .
24,8
27.5 KU.
18.6 5,
30.7 »
32,6 n
34,3
Die Bahn erfordert sehr bedeutende Erdarbeiten, sowie die
Ausführung von 5 Tunnels und 3 Viaducten.
b) Wichlinghausen-Hörde, 39, 20 Kilom. lang. Die Bahn bil-
det einen Theil der Hauptroute: Düsseldorf-Elberfeld-Hagen-Dort-
mund und verbindet die Städte Barmen und Elberfeld, auf
kürzestem Wege mit Dortmund; dieselbe durchschneidet namentlich
im Ennepe-Thal eine industrie- und ge werbreiche Gegend. Mit
dem Bau (Unterbau für 2 Geleise) ist im Februar 1875 an den
wichtigsten Bauobjecten begonnen worden. Ca. 21 Kilom. des
Terrains sind erworben. Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich
im Jahre 1879.
Stationen mit Entfernung von:
Wichlinghausen
Schwelm . .
Gevelsberg
Haspe
5,56 Kilom.
11,15 »
17,95 „
Hagen 21,45 Kilom.
Herdecke .... 27,S0 „
Löttringhausen . . 33, 55 „
Hörde 39, ä0 „
Die Ausführung der 718, 7 m und resp. 940 m langen Tunnels
bei Schwelm und Ende befindet sich in voller Arbeit und wird
der Sohlenstollen Ende dieses Jahres bei beiden durchschlägig.
Die Herstellung des 300 m langen und 30 m hohen Viaducts über
das Ruhrthal bei Herdecke ist zu etwa V3 vollendet.
4. Andernach-Niedermendig, 14, gn Kilom. lang. Concession
vom 9/6. 73. Die Bahn schafft für die Trasslager bei Plaidt und
für die Basaltlavabrüche bei Niedermendig, sowie für die in den-
selben errichteten bedeutenden Bierkeller eine Verbindung mit
dem gesammten Eisenbahnnetz. Der Bau wurde Ende März 1877
begonnen und wird bis zum Schlüsse des Jahres voraussichtlich
fertiggestellt werden können. Der Unterbau wird eingeleisig her-
gestellt, das Terrain für zwei Geleise erworben. Das Terrain ist
auf mehreren Stellen, namentlich auf den Bahnhöfen abgetreten
und der Erwerb auf den übrigenStrecken in gutem Fortschreiten
begriffen.
t&S .Stationen mit Entfernung von:
Andernach — | Kruft 9,al Kilom.
Plaidt 5,55 Kilom. | Niedermendig . . 14, 50 „
5. Wichlinghausen-Hattingen, 19, 35 Kilom. lang. Concession
vom 9/6. 73. Die Bahn bildet einen Theil der Linie „Wichling-
hausen - Hattingen - Steele - Rüttenscheid (Heissen)“; letztere
stellt eine directe Verbindung der Wupperstädte Barmen und
Elberfeld mit dem kohlenreichen Ruhrgebiete her. Die Bahn
durchschneidet in ihrem ganzen Verlaufe das Kohlengebiet der
Ruhr und erhält zahlreiche Anschlüsse von Kohlenzechen. Die
Pläne sind noch nicht vorgelegt. Der Unterbau wird für zwei Ge-
leise beabsichtigt.
Stationen mit Entfernung von:
Wichlinghausen
Schee 6,l7 Kilom.
Sprockhövel . . . 13,ao Kilom.
Hattingen .... 19,35 „
1 Tunnel von 80Ö “ Länge ist auszuführen.
6. Hattingen-Steele, 13, 60 Kilom. lang. Concession vom 9/6. 73.
Bedeutung der Bahn für den durchgehenden und localen Verkehr
wie bei No. 5. Die Pläne sind ministeriell festgestellt (Unterbau
für 2 Geleise) und wird Mitte d Js. voraussichtlich mit dem Bau
begonnen werden Fertigstellung im Jahre 1879.
Stationen mit Entfernung von:
Hattingen — I Steele 13, 50 Kilom.
Altendorf-Dumberg
Kilom.
Die Ruhrbrücke bei Steele bietet besondere technische
Schwierigkeiten.
7. Rüttenscheid -Steele, 5,73 Kilom. lang. Concession vom
9/6. 73. Bedeutung der Bahn für den durchgehenden und localen
Verkehr wie bei No. 5. Im Jauuar 1877 in Angriff genommen.
Unterbau für 2 Geleise. Fertigstellung bis Ende dieses Jahres.
Ca. 4,6 Kilom. des Terrains sind bereits erworben. Stationen sind
Rüttenscheid und Steele 5,73 Kilom.
8. Hattingen -Bochum, 12, 63 Kilom. lang. Concession vom
9/6. 73. Die Bahn soll einen directen Verkehr zwischen Bochum
und Elberfeld vermitteln, auch durchschneidet dieselbe das Koh-
lenrevier. Die Pläne sind noch nicht ministeriell festgestellt.
Unterbau zweigeleisig.
Stationen mit Entfernung von:
Hattingen
Linden .
3,85 Kilom.
Weitmar
Bochum
7,80
12,63
Kilom.
Die Ruhrbrücke bei Hattingen bietet besondere technische
Schwierigkeiten.
9. Langendreer-Witten-Löttringliausen, 13, 25 Kilom. lang. Con-
cession vom 9/6. 73. Diese Zweigbahn soll die industrie- und ge-
werblichen Städte Witten und Annen mit dem Rheinischen Bahn-
netz in Verbindung setzen. Die Pläne sind noch nicht ministeriell
festgestellt. Unterbau zweigeleisig.
Stationen mit Entfernung von:
Langendreer
Witten 5„
Annen 7 . . . . 8,35 Kilom.
Kilom. | Löttringhausen . 13, 25 „
10. Eller-Düsseldorf, 5,59 Kilom. lang. Concession vom 9/6. 73.
Den 1. Januar 1877 in Betrieb gekommen.
11. Duisburg-Quakenbrück, 175, 4 Kilom. lang, mit Zweigbahn
nach Frintrop. Concession vom 9/6. 73. Die Bahn hat ihre Haupt-
bedeutung durch die Verbindung der Nordseehäfen mit dem Koh-
lengebiete des Ruhrreviers. Der zu erwartende Localverkehr hat
keine grosse Bedeutung; die von der Bahn berührten Orte be-
schränken sich auf Bodencultur und haben keine nennenswerthe
Industrie. Mit dem Bahnbau ist im Jahre 1875 begonnen worden.
Unterbau für 1 Geleise, Grunderwerb für 2 Geleise. Die Fertig-
stellung ist für das Jahr 1879 in Aussicht genommen. Innerhalb
der Strecken
Duisburg-Dorsten ... ca. 15 Kilom.
Dorsten-Coesfeld . . . . „ 1,5 „
Coesfeld-Rheine .... „ l,0
in Summa
ist die Expropriation im Gange.
Stationen mit Entfernung von:
Duisburg — Horstmar-Laer
Oberhausen ... 6,8 Kilom. Burgsteinfurt
Osterfeld .... 12, 4 „ Rheine
Bottrop .... 17, 40 „ Beesten .
Kirchhellen . . . 22, 2 „ Freeren
Dorsten .... 31, 00 » Fürstenau
Wulfen 39, 30 „ Bippen
Kl. Reken .... 48, 77 „ Nortrup
Coesfeld .... 66, 75 „ Quakenbrück
Darfeld .... 78, 62
17,5 Kilom.
84,80
94,3
112,15
130,10
136,30
144.8
151,oo
163,2
171.8
Kilom.
.... 1 <-»,62 «
Nur auf der Strecke Duisburg bis Bottrop verursacht die
Ueberschreitung des Ruhrthaies und von 36 fremden Bahngeleisen,
sowie die Herstellung des ca. 1 Million Kubikmeter Boden ent-
haltenden Bottroper Einschnittes grössere Arbeiten.
12. Zweigbahn Osterfeld-Frintrop, 3,70 Kilom. lang. Conces-
sion vom 9/6. 73. Verbindet das Bahnnetz der Rheinischen Bahn
im Kohlenreviere auf kürzestem Wege mit der Duisburg-Quaken-
brücker Bahn. Mitte des Jahres 1876 in Angriff genommen. Un-
terbau eingeleisig, Erwerbung des Terrains zweigeleisig. Fertig-
stellung Ende 1879.
Stationen mit Entfernung von:
Osterfeld in der Linie Duisburg-Quakenbrück . . \ „ y .,
Frintrop in der Linie Heissen-Frintrop / d’70 iUOra'
Die Emschen wird mit einer eisernen Brücke von 300 ™ Weite
überschritten.
13. Zweigbahn Oberhausen-Ruhrort, 7,50 Kilom. lang. Con-
cession vom 9/6. 73. Es wird durch diese Zweigbahn der Anschluss
von Ruhrort mit seinem Hafen und seinen zahlreichen Zechen
und industriellen Etablissements an das Rheinische Bahnnetz er-
reicht. Pläne sind noch nicht eingereicht. Der Unterbau wird
für 1 Geleise ausgeführt, der Grunderwerb für 2 Geleise beabsichtigt.
Stationen mit Entfernung von:
Oberhausen in der Linie Duis-
burg-Quakenbrück —
Meidericfi . . • • 2,75 Kilom.
Ruhrort 7)50
14. Zweigbahn Rheine-Salzbergen, 7,8(, Kilom. lang. Conces-
sion vom 9/6. 73. Die Bahn soll das Rheinische Bahnnetz mit den
Holländischen Bahnen in unmittelbare Verbindung bringen Pläne
sind noch nicht eingereicht, die Linie wird eingeleisig erworben.
Station ist Rheine in der Linie Duisburg-Quakenbrück-Salzbergen.
Oesterreichisch-TJngarisclie Correspondenz.
Wien, 23. April 1877. (Eisenbahnfragen und Betriebsdeficit.
Baukosten - Rechnung. Secundärbalin Ocura - Lepoglava - Friedau.
Staatsbahnnetz. Rumänische Waggons in Russischem Dienste.
Staatsbahnbetrieb. Stückgüter. Karansebes-Orsova. Fahrbetricbs-
mittel-Stand. Curatoren- Gesetz. Russischer Verkehr. Elisabeth-
Westbahn. Wien-Pottendorf. Cours-Stand.)
Keine der beiden nach den Osterferien zusammentretenden
Reichsvertretungen kann sich mit Eisenbahnfragen befassen.
Selbst die schon in den Ausschüssen discutirten oder in Einem
Hause bereits angenommenen Entwürfe haben keine Aussicht, in
dieser Session Gesetzeskraft zu erlangen. Drängender sind noch
die anderen Fragen, welche das Reich in Anspruch nehmen.
Beide Regierungen bringen die auch mittelbar das Eisenbahnwesen
berührenden Ausgleichsgesetze zwischen beiden Reichshälften im
Parlament ein. Zudem wird bald der Krieg an unseren Grenzen
toben, und während der Waffen schweigen bekanntlich die Gesetze.
Unaufschiebbar ist aber die unverclausulirtc Erklärung resp. Er-
mächtigung, die Betriebsdeficite der Eisenbahnen zu decken.
Es war schon gefehlt, diese so unheilvolle Frage mit den anderen
Sanirungs-Probiemen in Einen Gesetzentwurf zusammenzuschweis-
sen. Die unbedingte Anerkennung einer nur dem fiscalisch ge-
trübten Auge zweifelhaften Verpflichtung, würde bei dem so tief-
gehenden Misstrauen zwar nicht mehr wie noch vor einiger Zeit
den Bahncredit mit Einem Schlage heben, aber doch den weiteren
Verheerungen desselben einen Damm entgegensetzen. Die erwähn-
424
ten Probleme bedürfen der ruhigen und vorsichtigen Erwägung,
zu welcher die Zeit gewiss nicht geeignet ist.
Das Oesterreichische Handelsministerium hat rücksichtlich
der Kostenverrechnung jener Bauten, welche über Auffor-
derung der Staatsverwaltung von den betriebsführenden Verwal-
tungen besorgt werden, angeordnet, dass dieselben nicht in die
Betriebsrechnung einbezogen, sondern bei der Vorlage der drei-
monatlichen Abrechnungen besonders nachgewiesen werden, worauf
dann die ministerielle Entscheidung folgen wird, ob diese Kosten
auf das Bauconto zu buchen sind, in welchem Falle wie auch
dann, wenn solche Bauten von den staatlichen Organen selbst
ausgeführt werden, solche Kosten vom Staate zu refundiren resp.
selbst zu bestreiten sind.
Das Königlich Ungarische Communicationsministerium hat
der Steierisch-Kroatischen Kohlengewerkschaft die de-
finitive Baubewilligung bezüglich der Theilstrecke Lepoglava-
Friedau (circa 4% Meilen lang) ertlieilt, nachdem bezüglich der
anderen Theilstrecke (114 Meilen lang) die Baubewilligung schon
früher ertheilt wurde. Da der Unterbau der letzteren Theilstrecke
von Ocura nach Lepoglava bereits beendet ist und alle Vorbe-
reitungen getroffen sind, um den Gesammtbahnbau rasch fördern
zu können, liegt die berechtigte Hoffnung vor, dass die ca. 6
Meilen lange Bahn, welche einen an Naturschätzen reichen Land-
strich mit der Südbahn verbindet, längstens bis zum Herbst lau-
fenden Jahres vollendet sein wird. Anfänglich nur für den Koh-
lentransport bestimmt, wird sie, sobald das Bedürfniss sich heraus-
stellt, den allgemeinen Personen- und Güterverkehr vermitteln,
wozu sie umsomehr befähigt erscheint, als sie als normalspurige
Bahn zweiten Ranges angelegt werden wird.
Das Oesterreichische Staatsbahnnetz besitzt nach
den Zusammenstellungen der „N. F. Pr.“ jetzt ein sehr zerrissenes
Gefüge. In den verschiedensten Provinzen zerstreut, ohne irgend
welchen Zusammenhang, ohne einheitliche Idee, besteht dasselbe
aus lauter Disjectis membris, deren Verbindung erst angestrebt
und gefunden werden muss. Das Staatsbahnnetz umfasst die fol-
genden Linien: Istrianer Bahn 143 Kilometer, Tarnow-Leluchower
Bahn 146 Kilometer, Siverich-Spalato 105 Kilometer, Rakonitz-
Protivin 145 Kilometer. Dazu kommen die theilweise ausgeführten
oder projectirten Linien: Donau-Uferbahn 8 Kilometer, Tarvis-
Pontafel 25 Kilometer, Kriegsdorf-Römerstadt 15 Kilometer, Unter-
drauburg - Wolfsberg 39 Kilometer. Angekauft wurden die
Dniesterbahn, 113 Kilometer, und die Braunau-Strasswalchener
Bahn, 39 Kilometer. Der Staat besitzt daher ein Schienennetz
von 778 Kilometern. Die Kosten desselben werden mit rund 71
Millionen Gulden veranschlagt, dürften sich jedoch nur auf unge-
fähr 68 Millionen Gulden stellen. Die kilometrischen Kosten be-
tragen daher durchschnittlich 87 297 fl. effectiv. Dabei ist jedoch
zu erwähnen, dass einzelne dieser Linien keine Fahrbetriebsmittel
besitzen. Wenigstens sind in den Kostenvoranschlag für die Dal-
matiner Bahn keinerlei Posten zur Anschaffung von Fahrbetriebs-
mitteln eingestellt. Von der Braunau-Strasswalchener Bahn ist es
ebenfalls bekannt, dass sie keine Fahrbetriebsmittel angeschafft
hat. Dadurch ist es erklärlich, dass die kilometrischen Kosten
der Dalmatiner Bahnen nur 61 575 fl. ausmachen. Nehmen wir
an, dass nach Analogie der Istrianer Bahnen nur die äusserst ge-
ringe Summe von 4 800 fl. zu diesem Zwecke per Kilometer ver-
wendet würde, so müssten sich die Herstellungskosten schon auf
66 375 fl. steigern. Aber durch die Anschaffung der Fahrbetriebs-
mittel sind noch viele andere Auslagen bedingt. In der That
verursachte die Ausführung der allerdings schwierigeren Istrianer
Bahnen einen kilometrischen Aufwand von 76 793 fl. Im Ganzen
muss man anerkennen, dass der Staatsbahnbau wohlfeiler war,
als die meisten Privatbahnbauten in dem letzten Jahrzehnte.
Allerdings darf dabei nicht vergessen werden, dass das Material
und die Arbeitslöhne äusserst billig waren, und dass ausserdem
die Geldbeschaffungskosten bei dieser Berechnung nicht berück-
sichtigt wurden. Nimmt man an, dass Goldrente zum Course von
70 begeben werden musste, um die nothwendigen Anlagesummen
zu decken, so steigern sich die durchschnittlichen kilometrischen
Kosten des Staatsbahnnetzes auf 124 710 fl., mit einer Zinsenlast
von 4 988,4 fl. in Gold oder 6 235, 5 fl. in Papier. Das gesammte
Staatsnetz von 778 Kilometer würde daher eine Zinsenlast verur-
sachen von 4,95 Millionen Gulden. Wenn das Erforderniss für den
Betrieb nur durchschnittlich 1 000 fl. per Kilometer — wobei schon
der geringste Verkehr als Basis aufgestellt wird — betragen
sollte, so würden die Staatsbahnen eine Einnahme von 778 000 fl.
haben müssen, um ohne Betriebsdeficit zu arbeiten. Nach einem
Betriebe, dessen Princip die Wiedererstattung der Selbstkosten be-
zwecken würde, müssten daher 5,72 Millionen Gulden oder 7 235, 2 fl.
er Kilometer im Jahre eingenommen werden, um den Staat vor
erlusten zu bewahren. Es ist vorläufig keine Hoffnung vorhan-
den, dass dieser Ertrag auch wirklich erreicht wird; es wird viel-
mehr in den ersten Jahren nicht allein ein Zinsen-, sondern auch
ein grosser Betriebsausfall zu decken sein.
Ueber die Telegramme, wonach dieRumänisclien Waggons
der Lemberg - Czernowitzer Bahn auf die Strecke Suczawa-Jassy
dirigirt werden, um dort beim Transporte Russischer Truppen
gute Dienste zu leisten, bemerkt die „NT F. P.“ welche bekanntlich
auf Türkischer Seite steht: „Es wird dadurch thatsächlich bewirkt,
dass indirect eine Oesterreichische Gesellschaft mit ihren Capita-
lien der Kriegführung eines Reiches zu Hilfe kommt, dessen
Interessen den unseren gerade entgegengesetzt sind. Noch vor
einigen Jahren wäre ein solcher Vorgang unmöglich gewesen.
Erst in Folge der überstürzten Politik des vorigen Handelsministers,
welcher durch die Secjuestration der Lemberg-Czernowitzer Bahn
der Rumänischen Regierung die Handhabe zur Emancipation des
auf ihrem Gebiete gelegenen Netzes von der Oesterreichischen
Verwaltung bot, ist die administrative Trennung so weit gediehen,
dass das Rumänische Cornite selbstständig über den Wagenpark
der Linie Suczawa-Jassy verfügen kann. Diese geänderte Stellung
der Rumänischen Delegirten drückt sich schon in der Wandlung
aus, welche die Statuten der Gesellschaft erfahren haben. Im
Statut vom Jahre 1864 heisst es im § 34: „Die drei in Rumänien
existirenden Verwaltungsräthe bilden ein Cornite in Jassy, welches
die Gesellschaft bezüglich des Bahnbaues, des Betriebes und des
Verkehres auf der Rumänischen Bahnstrecke bei der Rumänischen
Regierung nach Massgabe der demselben von dem Verwaltungs-
rathe in Wien ertheilten Instructionen zu vertreten hat. Man
sieht, wie eng hier die Functionen des Comites begrenzt sind.
In den Statuten des Jahres 1873 dagegen heist es: „Das Cornite
diregeant leitet die Verwaltung der Rumänischen Linien unter
Oberaufsicht des Verwaltungsrathes der Gesellschaft, von welchem
es seine Instructionen erhält.“ Und an einer anderen Stelle wird
ausgesprochen: „Das Cornite diregeant, welches die nöthigen Voll-
machten zur besonderen Verwaltung der Rumänischen Linien der
Gesellschaft in seiner Hand vereinigt“ etc. Wenn schon die Sta-
tuten eine solche Selbstständigkeit normiren, so kann man erst
ermessen, in welchem Grade eine solche Bestimmung in Rumänien
ausgenützt wird. Das sind eben die Folgen einer unüberlegten
und falschen Eisenbahnpolitik, die uns eines grossen Einflusses
in Rumänien beraubt hat und eventuell dem Feinde die Waffen
liefern wird zur Bekämpfung und Anfeindung Oesterreichs.“
Einer im „Tresor“, dem Organe der Nationalbank, enthalte-
nen interessanten Zusammenstellung über den „Eisenbahnbe-
trieb durch den Staat“ von A. v. Lindheim entnehmen wir,
dass bei den Staatsbahnen in Deutschland in der Periode von
1867 bis 1873 die Einnahmen per Kilometer 35 800 Francs die Aus-
gaben 22 000 Francs betrugen. Mithin stellten sich die Betriebs-
spesen für Staatsbahnen durchschnittlich auf 61, 7 pCt. Bei den
Privatbahnen Deutschlands betrugen in derselben Periode die Ein-
nahmen per Kilometer 35 900 Francs, die Auslagen 21 000 Francs,
mithin die Betriebsspesen 58)5 pCt. Herr v. Lindheim schliesst
heraus, dass die Betriebsauslagen der Staatseisenbahnen grösser
waren, als die der Privatbahnen, so dass die Differenz in den
durchschnittlichen Einnahmen beider Gruppen geringer sei, da
sie kaum 1 pCt. beträgt. Dagegen ist der Unterschied in den
Ausgagen ein erheblicher, da er bis zu 4,6 pCt. steigt. Bei den
Oesterreichischen Privatbahnen hat sich in der Periode von 1867 bis
1872 ein durchschnittliches Ergebniss der Betriebskosten von 40,10 pCt.
herausgestellt; bei den Staatsbabnen in den 4 Jahren von 1869 bis
1872 ein solches von 61, 3 pCt. Daraus erhellt, dass in Oesterreich-
Ungarn die Privatbahnen billiger betrieben werden, als die Staats-
bahnen, wozu jedoch die Bemerkung zu machen ist, dass es der-
zeit in Cisleithanien einen Staatsbahnbetrieb als solchen nicht
giebt, da die dem Staate gehörigen Bahnen durch Privat - Gesell-
schaften betrieben werden.
Vom 15. Mai 1877 angefangen, werden von sämmtlichen
Oesterreichischen und Ungarischen Eisenbahn - Verwaltungen im
Sinne des Betriebs - Reglements § 17, Alinea 4, Stückgüter
(und zwar Eil- und gewöhnliche Güter) im Ver-
kehre nach De ritschen Bahnen und über diesel-
ben hinaus nur dann zum Transporte angenommen, wenn
diese Güter, insoferne deren Beschaffenheit es ohne besondere
Schwierigkeit gestattet, seitens der Versender mit der Be-
zeichnung der Bestimmungs-Stationen in ent-
sprechender und dauerhafter Weise versehen sind.
Der Bau der zweiten Theilstrecke Karansebes-Orsova
schreitet rüstig vorwärts und wird im nächsten Jahre gewiss vol-
lendet sein. Die Verbindung der Bahn mit den Rumänischen
Linien hängt bekanntermassen von der gleichzeitigen Eröffnung
der Rumänisch - Siebenbiirgischen Anschlussbahn • (Kronstadt-
Plojest) ab. Es ist nun vorauszusehen, dass bis zu dem von der
Staatsbahn für T emesvär- Or so va in Aussicht genommenen Vollen-
dungstermin die Siebenbürgisclie Anschlussbahn nicht vollendet
sein wird. Nichtsdestoweniger wird die Staatsbahn, bis zu dem
fixirten Termine (vielleicht auch schon früher) den Bau vollenden
und die Bahn auch ohne den Rumänischen Anschluss dem Be-
triebe übergeben. Die Beschleunigung des Bahnbaues hat ihren
Grund darin, dass die Staatsbahn alsdann die respectablen In-
tercalarzinsen erspart.
Der Stand der Fahrbetriebsmittel auf den Oester-
reichischen Eisenbahnen betrug mit Ende September 1876
425
2 308 Locomotiven; darunter 718 für Eil-, Personen- und gemischte
Züge, dann 1590 Stück für den Lastzugsdienst, 2 097 Tender, 272
Schneepflüge, 5 060 Personen- und 53 806 Lastwagen, und entfallen
durchschnittlich auf den Kilometer 0,22 Stück Locomotiven,
0,2„ Stück Tender, 0,03 Schneepflüge, 0l48 Personen- und 5,09 Stück
Lastwagen. Es ist sonach vergleichsweise zum Stande der Fahr-
betriebsmittel am Schlüsse des zweiten Quartals 1876 eine Zu-
nahme von 25 Stück Locomotiven (Vermehrung um 28 Stück Last-
zugs- und Ausfall von 3 Stück Personenzugs-Locomotiven), 30 Stück
Tender, 6 Stück Schneepflüge, ferner um 57 Personenwagen und
586 Lastwagen zu verzeichnen.
Ueber Beschwerde des Stuttgarter Comites zum Schutze
der Interessen von Prioritäts-Gläubigern der Mährisch-Schlesischen
Centralbahn hat das Wiener Oberlandesgericht den Prioritäten-
Curator der genannten Bahn angewiesen, sieh die genauere B e-
folgung des § 8 des Curatorengesetzes angelegen
sein zu lassen. Dieser Paragraph legt dem Curator die Verpflich-
tung auf, den von ihm vertretenen Besitzern von Theilschuldver-
schreihungen über die wesentlichen, ihre Rechte berührenden
Thatsachen auf kurzem Wege Auskunft zu ertheilen.— Die Recht-
sprechung in der Cur atoren frage hat in der letzten Zeit eine die
Interessen der Prioritätenhesitzer möglichst wahrende Gestaltung
angenommen.
In den letzten Tagen fand hier eine Berathung der an dem
Russisch-Deutsch-Oesterreichisch-Ungarischen Verkehr betheiligten
Bahn- Verwaltungen statt, welche sich auch mit einer Regelung
des Verkehrs mit Nord-Russland befasste. Es wurde ausser-
dem beschlossen, die Neuaufstellung erweiterter Getreidetarife
prompt durchzuführen, da Angesichts der gegenwärtigen Situation
des Getreidegeschäftes, wie auch der möglicherweise auf den Süd-
und Mittel-Russischen Eisenbahnen eintretenden Verkehrsschwierig-
keiten sich diese Tarife als nothwendig und besonders erfolgreich
erweisen könnten.
Von mehreren Bahnen sind bereits die Geschäftsberichte
für das Jahr 1876 veröffentlicht. Nachdem dieselben in diesen
Blättern ohnehin ausführlich besprochen werden, reproduciren wir
sie auch nicht. Eine theilweise Ausnahme verdient das von der
„N. F. P.“ constatirte günstige Resultat, mit welchem das Betriebs-
jahr 1876 für die Elisabeth-Westbahn abschliesst. Der Ab-
gang, welchen im Jahre 1875 die ungarantirten Linien auswiesen
und für den die Actionäre der garantirten Linien aufzukommen
hatten, betrug bekanntlich 239 222 fl. Da sich das Deficit auf
4 200 fl. verringerte, so muss das Netto-Resultat des nicht sub-
ventionirten Netzes sich um circa 235 000 fl. gesteigert haben. Dieses
Ergebniss ist zum nicht geringen Theile der Reduction der Aus-
gaben zu danken. Dadurch allem wird es möglich sein, nicht blos
den Coupon der Hauptbahn- Actien voll einzulösen, sondern auch
die bereits vorgenommene Kürzung der Actien der Linz-Budweiser
Bahn wieder rückgängig zu machen. Dieser Coupon wird daher
voll mit 5 fl. und nicht wie im Vorjahre mit 4 fl. 25 kr. honorirt
werden. Die Staatsgarantie für das alte Netz, welche im Vorjahre
mit 849 490 fl. in Anspruch genommen wurde, wird im Jahre 1876
nur in der Höhe von 625 490 fl. gefordert werden müssen, und die
Subvention für die Linz-Budweiser Linie wird statt 1,33 Millionen
Gulden nur 1,13 Millionen Gulden betragen. Nehmen wir dasRein-
erträgniss der Hauptbahn mit rund 4,35 Millionen Gulden, so würde
die Westbahn hei einem garantirten Capitale von 95, 7 Millionen
fast 4,5 Percent der Verzinsung aus dem eigenen Betriebe gedeckt
haben. Auch die Angelegenheit des Prolongations-Contos ist
nun abgeschlossen, und die Westbahn kann, wenn die Verwaltung
auf dem bisherigen Wege beharrt, sich innerlich vollständig con-
solidiren, um jenen Eventualitäten für immer vorzubeugen, deren
befürchtetes und theilweises Eintreten ihren Credit in so hohem
Masse beeinträchtigten.
Mit der heute stattgefundenen zweiten ordentlichen
General- Versammlung der W i e n - P o 1 1 e n d o r f e r
Bahn wurde der diesjährige Reigen der General-Versammlungen
eröffnet. In Folge der Verpachtung der gesellschaftlichen Linien
an die Südbahn-Gesellschaft beschränkte sich, wie der Geschäfts-
bericht pro 1876 mittheilt, die Wirksamkeit der Verwaltung neben
einigen gewöhnlichen Administrations-Geschäften im Wesentlichen
darauf, den Pachtschilling einzucassiren und für die Verzinsung
und Amortisation der gesellschaftlichen Titres die nöthigen An-
ordnungen zu treffen. Ausserdem ist die Verwaltung auch mit
den Agenden für die Anlegung des Eisenbahnbuches der Gesell-
schaftsbahn seit vorigem Jahre beschäftigt, und wird die Hoffnung
ausgesprochen, die vollkommene bücherliche Ordnung für die Gesell-
sehaftsbabn noch im Laufe dieses Jahres durchführen zu können.
Aus dem vorgelegten Rechnungsabschlüsse wird ersichtlich, dass
der Pachtschilling pro 1876 per 550 000 fl. Silber eingegangen ist.
Der Verwaltungsrath war sonach in der Lage : a) die fünfpercen-
tigen Zinsen und die planmässige Amortisations-Quote der Prioritäts-
Obligationen der Gesellschaft mit zusammen 325 395 fl. Silber zu
bestreiten; b) auf das Actien- Capital von 4 390 000 fl. eine fünf-
percentige Dividende per 219 500 fl. Silber zu vertheilen, und c) nach
Abzug der Verwaltungskosten einen Ueberschuss von 3 231 fl. 29 kr.
in Banknoten zu erübrigen, welchen der Verwaltungsrath zur Er-
höhung jenes Fonds zu verwenden vorschlägt, aus welchem nach
Ablauf der Steuerbefreiung, d. i. nach beiläufig sechs Jahren, die
zu entrichtenden Coupons-Stempelgebühren bestritten werden
sollen, wodurch dieser Fonds, der im Ganzen auf 26 500 fl. an-
wachsen muss, jetzt, bei Ablauf des zweiten Jahres der Steuer-
freiheit, schon 13 471 fl. 49 kr. betragen werde. Der Verwaltungs-
rath beantragt sonach: Die General-Versammlung wolle a) die
vorangeführte Verwendung des Reinerträgnisses genehmigen und
b) besehliessen, dass auch der nächste Juli- und Januar-Coupon
der Gesellschafts-Actien mit 5 Percent aus dem Pachtschilling be-
stritten werde. Dieser Antrag wurde nach vorheriger Ertheilung
des Absolutoriums an den Verwaltungsrath angenommen und der
gegenwärtige Revisor als solcher wiedergewählt.
Ausser Elisabeth-West- undNordbahn, die sich etwas gehoben
haben, war ein Stillstand in den vorletztwöchent-
lichen Coursen bemerkbar. Dieselben sind aber auch schon
zu einem Niveau angelangt, welches dem Auslande eine freie
Prämie für den Bezug wirklich wucherischer Zinsen neben einer
doch unausbleiblichen Cours-Avance garantirt.
Im Bau begriffene Bahnlinie der Kaiser Ferdinands-
Nordbahn.
Von der a. priv. Kaiser Ferdinands-Nordbahn wird gegen-
wärtig eine Locomotiv-Eisenbahn von Bielitz in Schlesien nach
Saybusch in Galizien ausgeführt.
Die Concession zum Bau und Betrieb dieser Eisenbahn
wurde am 30. Mai 1876 ertheilt.
Die Bahnlänge beträgt 20,928 Kilometer.
Die Baukosten der ganzen Linie wurden auf circa 2 000 000
fl. Oest. W. veranschlagt, daher per Kilometer ßahnlänge die
Summe von 95 566 fl. entfällt.
Die Inangriffnahme des Baues erfolgte Ende November 1876,
und es wird die Bahn voraussichtlich bis Ende Juli 1878 gänz-
lich vollendet sein.
Der Dnterbau wird, bis auf den gewölbten, innerhalb der
Stadt Bielitz gelegenen Einschnitt Kilom. 0,336 — 0,601, welcher für
2 Geleise hergestellt wird, eingeleisig. Auch das Terrain wird
nur innerhalb des Durchganges der Linie durch die Stadt Bie-
litz für 2 Geleise erworben.
Die Einlösung des erforderlichen Grund und Bodens ist
bereits im Zuge und sind die diesbezüglichen Verhandlungen
grösstentheils auch schon zum Abschluss gebracht.
Eine besondere Bedeutung für den durchgehenden Verkehr
kann der in Rede stehenden Bahn insolange nicht beigemessen
werden, als sie von der Station Saybusch aus keine Verbindung
mit einer Hauptverkehrsbahn erhält. Dagegen verspricht der Lo-
calverkehr, namentlich in Holz, Erz, Eisenwaaren und Kohlen
ein sehr lebhafter zu werden.
Die Entfernung der Endstation Saybusch von der Station
Bielitz beträgt, von Mitte zu Mitte der Aufnahmsgebäude gerech-
net, 20,668 Kilometer. Eine Zwischenstation wird vorläufig nicht
errichtet.
Besondere technische Schwierigkeiten bei der Ausführung
dieser Bahnlinie sind nicht zu gewärtigen.
Als Bauleiter fungirt der Ober-Ingenieur Franz Geyling.
Unternehmer der gesammten Unterbau-, Oberbau- und
Hochbauarbeiten ist der Bauunternehmer Franz Soukup.
Hessische Ludwigs - Eisenbahn.
Geschäftsbericht über das Betriebsjahr 1876.
Dem aus Anlass der diesjährigen Generalversammlung,
welche am 26. April er. in Mainz abgehalten worden ist, ausge-
gebenen Berichte über den Bau una Betrieb der Bahn in dem
abgelaufenen Betriebsjahre 1876 entnehmen wir die folgenden be-
merkenswerthesten Notizen.
A. Allgemeine Angaben. Mit Hinzurechnung der im
Laufe des Jahres eröffneten Theilstrecke von Nieder- Selters nach
Camberg mit 4,75 Kilom. und der Verbindungsbahn Niederrad-
Sachsenhausen mit 3,68 Kilom. waren am Jahresschlüsse 324, 91
Kilom. nicht garantirte und 177, t2 Kilom. garantirte Bahnstrecken,
zusammen sonach 502, 02 Kilom. im Betriebe ; hiervon gehören
iedoch 22, 55 Kilom. der Hessischen Ludwigsbahn nicht eigenthüm
lieh, nämlich die Bayerische Strecke Kahl - Aschaffenburg (I6..r,
Kilom.), die Main -Neckarbahnstrecke von der Einmündung in di«*
Main-Neckarb. bis nach Frankfurt a. M. (2,?,Kilom.)unddieNassauische
Bahnstrecke Limburg-Eschhofen (3,22 Kilom.). Den nachfolgenden
rechnerischen Details liegt nur eine Gesammtlänge von 49963
Kilom. zu Grunde.
Auf der am 15. Mai 1876 eröffneten Theilstrecke Nieder
Selters - Camberg beträgt die Maximalsteigung '/«o und der
kleinste Krümmungshalbmesser 450 Meter. Bei der Verbindungs-
bahn, deren Inbetriebnahme am 16. September 1876 erfolgte, ist
die grösste Steigung ‘/ioo und der kleinste Krümmungshalb-
messer 350 Meter.
426
Die Gesammtzahl der Stations - resp. Halteplätze beträgt
nunmehr 114.
Die Länge sämmtlicher Geleise der zu Ende 1876 im Be-
triebe befindlichen Bahnstrecken beträgt 927, 92 Kilom., worunter
222,68 Kilom. zweites Geleise.
Der Totalbestand der Transportmittel war am Jahres-
schlüsse: a) Locomotiven : 26 Personenzugsmaschinen, ungekup-
elt, System Stephenson, 9 Schnellzugsmaschinen, ungekuppelt,
ystem Crampton , 16 Schnellzugsmaschinen , 41 Maschinen für
Personen- und gemischte Züge, 19 Maschinen für gemischte und
Güter -Züge, sämmtlich sechsrädrig und die letzteren drei Arten
je 2 Achsen gekuppelt, 26 sechsrädrige Güterzugsmaschinen,
3 Achsen gekuppelt , 8 achträdrige Güterzugsmaschinen,
4 Achsen gekuppelt, 14 sechsrädrige Tenderlocomotiven und
6 vierrädrige Rangirmaschinen, je 2 Achsen gekuppelt, insge-
sammt 165 Stück nebst 151 sechsradrigen Tendern, sowie b) Wa-
gen : 3 Gallawagen, 406 Personenwagen, 124 Gepäck- und Brief-
S ostwagen , 1 000 gedeckte und 1 815 offene Güter- , Vieh - und
aterialtransportwagen , zusammen sonach 3 345 Wagen. Zum
Betriebe des Trajects zwischen Worms und Rosengarten besitzt
die Gesellschaft 3 Dampfboote und 4 Schalden.
Bezüglich der finanziellen Verhältnisse ist zu erwähnen,
dass das Actien-Capital der Gesellschaft sich gegen das Vorjahr
nicht geändert hat ; dasselbe beträgt 72 Mill.Mark, wovon di 4 521 000
noch nicht begeben sind. Das für das abgelaufene Betriebsjahr
an der Dividende participirende Actiencapital ist von dl. 55 500 000
auf dl 59 100 000, also um dl 3 600 000 gewachsen. Diese Ver-
mehrung ist im Wesentlichen durch die Eröffnung der obener-
wähnten beiden Strecken veranlasst, deren Anlagecapitalien —
für Nieder - Selters - Camberg c. dl 1 330 000 und für Niederrad-
Sachsenhausen dl 4170 000 — s. Z. durch Actien beschafft wor-
den sind. Ausserdem wurden die Seitens der Riedbahn -Gemein-
den bei Erbauung der Darmstadt-Wormser Linie geleisteten Sub-
ventionen mit dl 442 285 vollständig restituirt und ferner für
Erweiterungsbauten und Beschaffung von Locomotiven c. dl 900 000
verausgabt, welche Aufwendung durch eine weitere Heranziehung
von Actien Deckung gefunden. Für das Betriebsjahr 1877 ist die
Inbetriebnahme der Theilstrecke Camberg - Höchst a. / M. mit
einem Anlagecapital von c. 9 Mill. Mark und event. auch eines
Tlieils der Linie Frankfurt - Mannheim zu gewärtigen. Hierdurch
und da pro 1877 die im abgelaufenen Betriebsjahre zur Eröffnung
gekommenen Bahnlinien mit ihren vollen Anlagecapitalien an
den Betriebsergebnissen participiren werden, wird voraussichtlich
der ganze Rest der z. Z. begebenen Actien mit dl 8 379 000 dem
Dividendeberechtigten Actiencapital hinzutreten. Von dem in
1876 concessionirten 5 pCt.-Anlehen von 10 Mill. Mark waren zu
Ende des Jahres dl 6 500 000 emittirt, die Begebung des Restes
erfolgte zu Anfang des laufenden Betriebsjahres. Der Stand der
11 Anlehen der Gesellschaft gestaltet sich sonach auf dl 87 548 857.
14 /$., wovon bis Ende 1876 dl 2 722 885. 72 4 amortisirt.
Nach der Baurechnung betrug das Anlagecapital der Ende
1876 im Betriebe befindlichen Linien : a) nicht garantirt
dl 69 755 594. 38 4 ; b) garantirt dl 34 672 018. 76 4 und c) ge-
meinschaftliche Bahnhöfe, Betriebsmaterial und Werkstätten
dl 28 176 216. 82 /$, in Summa dl 132 603 829. 96 4. Die durch-
schnittlichen Anlagecapitalien, wie solche für die Ergebnisse in
1876 in Betracht kommen (die neu eröffneten Strecken pro rata
der Zeit der Inbetriebnahme gerechnet) ergeben c. dl 126 648 000
und sind gedeckt durch Actien dl 59 100 000 und durch Obliga-
tionen : dl 67 548 857. 14 4> zusammen dl 126 648 857. 14 4- Unter
Einrechnung des Betriebsmaterials und unter Zugrundelegung
der Betriebslänge von 502, 02 Kilom. stellen sich die Anlagekosten
pro Kilometer auf dl 264 140.
Der Agiofonds, der Ende 1875 sich auf dl 2 368 523. 85 4
belief, hat in 1876 für die Superdividende der an den Betriebs-
ergebnissen nicht theilnebmenden Actien dl 125 335.81 4> sowie
an den Reservefonds dl. 82 395 abgegeben und steht der Fonds
Ende 1876 noch mit dl 2 160 793. 04 4 im Buch.
Die beiden Erneuerungsfonds (der nicht garantirten und
garantirten Bahnen) hatten Ende 1876 eine Höhe erreicht von
dl 2 056 853. 77 4 °der eine Zunahme von dl 20 253. 89 4
gegen 1875.
Dem Reservefonds, dessen Bestand sichEndel875 auf 223620.
30 4 belief, wurden 1876 durch die General - Versammlung
dl 31 379. 70 4 und aus dem Agioconto, wie bereits erwähnt,
dl 82 395 überwiesen, letztere Summe, um diesen Fonds schon jetzt
auf die dem angegebenen Actiencapital entsprechende Höhe zu
bringen. Zur vorläufigen Deckung der ausserordentlichen Wasser-
schäden der Mainz-Binger Bahnlinie wurden dl 23 388. 41 4 ent-
nommen, deren Restitution indess durch die General- Versamm-
lung zu erfolgen hat.
B. Bau-Bericht. Bezüglich der im Betriebe befindlichen
Bahnstrecken und Objecte führt derselbe die im abgelaufenen
Jahre theils begonnenen, tlieils vollendeten Neubestellungen und
sonstigen Arbeiten auf. In letzterer Beziehung erwähnt er beson-
ders uie durch den Wolkenbruch am 2. April verursachten be-
deutenden Beschädigungen der Ma'inz-Binger Bahnlinie zwischen den
Stationen Heideslieim und Ingelheim, welche eine mehrtägige Unter-
brechung des Betriebs zur Folge hatten. In der Station Heidesheim
hatte die Wasserfluth den dreigeleisigen Bahnkörper auf eine Länge
von 54 Meter, eine Breite von 20 und eine Höhe von 2,5 Meter voll-
ständig fortgeflösst, während in der Nähe der Station Ingelheim
die Fundamente eines Viaducts unterspült wurden, so dass ein
theilweiser Einsturz derWiderlagsmauern erfolgte. Diese bedeutende
Zerstörung machte den Umbau des Viaducts und damit die An-
lage eines Nothdammes von 387 Meter Länge erforderlich. Die
Erläuterungen des Berichts über die im Bau befindlichen Linien
beziehen sich auf die Bahnen von Frankfurt a/M. und von
Mainz über Wiesbaden nach der Lahn. Die betreffenden Ar-
beiten wurden während des Jahres soweit gefördert, dass
aller Wahrscheinlichkeit nach die Theilstrecke Camberg - Höchst
im Laufe dieses Sommers dem Betriebe übergeben werden
kann. Von der Fortsetzung bis Frankfurt a/M! ist nur die
Theillinie Höchst - Griesheim von der Regierung genehmigt,
während die Einführung nach Frankfurt noch limmer von der
Feststellung des Centralbahnhofes daselbst abhängig ist, der indess
aus dem Stadium des Projects noch nicht herausgetreten ist. Die
Inangriffnahme des Baues auf der Strecke von Igstadt bis Wies-
baden wurde durch den langsamen Fortgang des Enteignungsver-
fahrens verzögert; in Folge dessen steht die Fertigstellung der
ganzen SeitenstreckeWiesbaden-Niedemhausen erst im Jahre 1878
zu erwarten. Die Arbeiten für die Umführung der Bahn um die
Stadt Mainz begannen am 17. Mai 1876 und zwar mit der Her-
stellung des Richtstollens für den 1 289, 80 lauf. Meter langen Tun-
nel; bis Ende 1876 waren hiervon bereits 878, 73 lauf. Meter vollendet.
Auf den im Grossherzogthum Hessen gelegenen Strecken der Linie
von Frankfurt nach Mannheim konnte mit der Inangriffnahme
der Bauarbeiten ebenfalls begonnen werden. Eine gleiche Mass-
nahme hinsichtlich der auf Preussischem Gebiet belegenen Theil-
strecke konnte Mangels Abschluss des erforderlichen Staatsver-
trags zwischen den Staaten Preussen und Hessen nicht bethätigt
werden; die clesfallsigen Hindernisse dürften indess nunmehr als
beseitigt zu betrachten sein. Auf der Strecke von der Badischen
Landesgrenze bis Mannheim sind die Projectirungsarbeiten soweit
gediehen, dass die Inangriffnahme des Baues nahe bevorsteht.
Hinsichtlich der Vorarbeiten für die weiter concessionirten Bahnen
bemerkt der Bericht, dass die für die Bahn von der Lahn nach
der Sieg ausgearbeiteten Projecte fast sämmtlich regierungsseitlich
genehmigt und dieVorbereitungen für die Bauausführung getroffen
sind. Der Richtstollen für den Hergenrother Tunnel bei Westerburg
ist in einer Länge von 1 297, i? Meter fertig hergestellt. In Folge
der Aenderung des Projectes für den zu errichtenden gemeinschaft-
lichenCentralbahnhofFrankfurt, wonach derPersonenbahnhofweiter
hinausgelegt werden soll, mussten auch die Projecte für die selbst-
ständige Einführung der Mainz-Frankfurter Bahn und für die Main-
brücke bei Niederrad, sowie für die beabsichtigte Verbindung der
neuen mit der bereits bestehenden Station Niederrad Aenderungen
erleiden. Die modificirten Projecte wurden im October v. J. "der
landespolizeilichen Prüfung unterzogen. Die Fortsetzung der
Odenwaldbahn von Erbach nach Eberbach, sowie die Bahnlinie
Babenhausen-Hanau befinden sich noch in dem Stadium des Pro-
jectes. (Fortsetzung folgt.)
Die Württembergischen Staatsbahnen in 1875|1876.
Der „Staats-Anzeiger“ veröffentlicht den Bericht des Staats-
ministers der auswärtigen Angelegenheiten „An den König“,
betreffend den Betrieb der Württembergischen Staats-
eisenbahnen im Rechnungsjahr vom 1. Juli 18 75 bis 30.
Juni 1876. Am 1. Juli 1875 betrug die Länge der in Württem-
bergischem Staatsbetrieb befindlichen Eisenbahnen 1 235, 22 Kilo-
meter, und zwar: Bruchsal — Friedrichshafen 276, 03 Kilom.. Pforz-
heim— Wildbad .22, 70, Brötzingen — Horb 66, 48, Bietigheim — Oster-
burken 78,4ä, Heilbronn— Hall — Crailsheim 8S,)4, Zuffenhausen — Calw
48,52, Cannstatt — Nördlingen 111, 50, Aalen — Niederstotzingen 46,94,
Goldshöfe — Mergentheim 89, 44, Plochingen — Immendingen 161,33,
Tübingen— Balingen 41, 67, Rottweil- Villingen 26, 7S, Ulm— Ehingen—
Sigmaringen 92, 67, Herbertingen — Isny S4,6l. Davon ist die Strecke
von der Landesgrenze bei Nördlingen bis zum Bahnhof Nördlingen
mit 3,72 Kilom. von der Bayerischen Regierung gebaut und an die
diesseitige Eisenbahnverwaltung' verpachtet. Ausserdem sind die
Theilstrecken der Ulm-Augsburger Bahn vom Bahnhof Ulm bis zur
Landesgrenze mit 0,s4 Kilom., und der Crailsheim — Ansbach — Nürn-
berger Balm vom Bahnhof Crailsheim bis zur Landesgrenze mit
10,44 Kilom. Länge von der Württembergischen Eisenbahnver-
waltung hergestellt, aber der Bayerischen Staatsbahn zum Betrieb
überlassen. Im Laufe des Rechnungsjahres 1875|76 sind die Bahn-
strecken Altshausen— Pfullendorf, 25, J4 Kilom. lang, am 14. August
1875, Niederstotzingen — Langenau, 9,47 Kilom. lang, am 15. Novem-
ber 1875, Langenau — Ulm, 16,4, Kilom. lang, am 5. Januar 1876
dem Verkehr übergeben worden; am Schluss des Rechnungsjahrs
waren liienach 1 242, 78 Kilom. Bahn von der Württembergischen
Verwaltung gebaut, deren Betrieb umfasste dagegen ein Balmnetz
von 1 285, „4 Kilom., wovon 75,44 Kilom. auf Badischem, 11, 8S auf
Bayerischem, 34, ,2 Kilom. auf Preussischem, die übrigen 1 164, 54
Kilom. auf Wiirttembergisckem Staatsgebiet liegen. Da von den
427
neu eröffneten in Württembergischem Betrieb befindlichen Bahn-
strecken heuer nach Yerhältniss der Betriebszeit nur 22, 12 be-
ziehungsweise 5,93 und 7,83 Kilom. in Berechnung kommen, so be-
trägt die durchschnittliche Betriebslänge des Jahres 1 271, 10 Kilom.
Doppelgeleise liegen von Mühlacker bis Ulm, von Cannstatt bis
Waiblingen, von Aalen bis Goldshöfe, von Alt-Hengstett bis Calw
und von Pforzheim bis Brötzingen auf zusammen 169, 50 Kilom.
Länge. Der Bauaufwand für die eröffneten, von Württemberg ge-
bauten Bahnen, mit Einschluss der Anschaffungskosten für die
darunter begriffenen Anlehensgelder und desjenigen Theils der
Zinsen aus dem Baucap ital während der Bauzeit, welcher nicht
unter dem Aufwand für die Verzinsung der Staatsschuld im All-
gemeinen verrechnet, sondern aus demEisenbahnbaufondsbestritten
worden ist, hat beim Rechnungsschluss von 1876/76 auf 355377 265
Jl, also für 1 Kilometer Bahnlänge auf 285 953 Jl sich belaufen.
Hievon sind in Gemässheit der Bestimmungen in den Eisenbahn-
bau- und Finanzgesetzen 26 326 726 Jl. von der Grundstocksver-
waltung bestritten, 25 352 293 <M. dem Vermögen der Restverwal-
tung entnommen, die weiteren 303 698 246 Jl aber durch Staats-
anlehen gedeckt. Von diesem Baucapital werden nach Verhält-
niss des Antheils, welcher an dem Aufwand für die neu eröffne-
ten Strecken auf deren Betriebszeit entfällt, für heuer nur 352240301
Jl in Rechnung genommen. Hievon kommt der durch die Kgl.
Bayer. Verwaltung zu verzinsende Bauaufwand für die Strecken
vom Bahnhof Ulm bis zur Donaubrücke gegen Neuulm (690 632 ,M )
und vom Bahnhof Crailsheim bis zur Landesgrenze gegen Ans-
bach (3 306 258 Jl) in Abzug mit 3 996 890 Jl. bleiben 348 243 411 Jl
Dagegen ist das Baucapital der Bayerischen Staatsbahnverwaltung
für die Bahn von der Landesgrenze bis Nördlingen, welches von
der diesseitigen Verwaltung verzinst wird, im Betrage von 1 068 025
Jl , und der diesseitige Antheil an dem Baukostenaufwand der
Badischen Staatsbahnverwaltung für den Bahnhof Pfullendorf im
Betrage von 269 402 Jl, zusammen mit 1 337 427 Jl. zuzuschlagen;
giebt 349 589 838 Jl Ausserdem sind zu Erweiterung und Ver-
besserung der Bahnanlagen aus den Eisenbahnbetriebs-Einnahmen
in den Jahren 1855—72 7 741 957 Jl verwendet worden. An Trans-
portmitteln waren beim Jahresschluss vorhanden : 313 Locomotiven
und 283 Tender; 652 Personenwagen mit 1 849 Achsen und 31 981
Sitzplätzen, worunter 1025 Plätze erster, 7 844 zweiter und 23 112
dritter Classe; 13 Gefangenen- und Krankentransportwagen mit
26 Achsen; 58 Bahnpostwagen mit 116 Achsen; 118 Gepäckwagen
mit 352 Achsen; 4 418 Güterwagen mit 9 506 Achsen und einer Ge-
sammttragkraft von 43 402 000 Kilogramm. Zusammen 5 259 Wagen
mit 11 849 Achsen. Gegenüber dem Vorjahr hat die Anzahl der
Locomotiven um 14, die Stückzahl der Wagen um 366, die Achsen-
zahl der Wagen um 730 zugenommen; auf 1 Kilometer Bahnlänge
kommen durchschnittlich 0,24 Locomotiven, 1,55 Achsen an Perso-
nen-, Gefangenen- und Bahnpostwagen, 7,?6 Achsen an Gepäck-
und Güterwagen. Die Locomotiven haben im Laufe des Betriebs-
jahres mit Zügen (Nutzkilometer) 6 878 576, ohne Züge 247 849, zu-
sammen 7126 425 Kilometer zurückgelegt, gegenüber dem voran-
gegangenen Jahr 250 919 Kilometer mehr. Bei Feuerung der Loco-
motiven wurden an Heizmaterial verwendet: Holz zum Anheizen
im Ganzen 5 142 Cubikmeter, pro Nutzkilometer 0,747 Cubikdeci-
meter. Steinkohlen (bei 6 286 885 Nutzkilometer) einschliesslich
des Verbrauchs für Anheizen, Stationiren und Leerfahrten im
Ganzen 65 716 750 Kilogramm, pr. N.-Kil. 10,45 Kilogr., ausschliess-
lich desselben im G. 52 056 250 Kilogr., pr. N.-Kil. 8, 28 Kilogr.; Torf
(bei 591 691 Nutzkilometer) einschliesslich des Verbrauchs für An-
heizen, Stationiren und Leerfahrten im G. 36 309 Cubikmeter, pr.
N.-Kil. 61,36 Cubikdecimeter, ausschliesslich desselben im G. 31 992
Cubikm., pr. N.-Kil. 54, 06 Cubikdecim. Im Ganzen sind beim Eisen-
bahnbetrieb für Heizung der Locomotiven, Stationslocale, Werk-
stätten, Personenwagen u.s.w. 8 681 Cubikmeter Brennholz, 75125309
Kilogramm Steinkohlen und 38 579 Cubikmeter Torf verwendet
worden. Das finanzielle Ergebniss beim Abschluss der Betriebs-
rechnung ist folgendes: Einnahmen, a) Fahrtaxen und Frachten
nach Abzug der hinausbezahlten Antheile anderer Bahnverwaltun-
gen: aus dem Personen- und Gepäcktransport 9 464 686 Jl 58 4»
aus dem Gütertransport 15 434 731 Jl. 29 4? b) Vergütung für Post-
beförderung: von der Württemb. Postverwaltung 273 797 Jl 85 4>
von anderen Verwaltungen 1 160 Jl 33 A, c) Ertrag aus Gebäuden
und Grundstücken 295 596 Jl 20 4) d) Zins von Bayern aus dem
Anlagecapital für die verpachteten Strecken: Ulm — Donaubrücke
27 635 Jl 39 A, Crailsheim— Grenze 155 826 Jl 26 4> e) sonstige
Einnahmen (Wagenmiethen, Ersatzposten, Erlös aus abgängigen
Materialien) 618 678 Jl 37 4, Gesammteinnahme 26 272 112 Jl 27 4-
Ausgaben. a) Allgemeine Verwaltung: Besoldungen, Kanzleikosten
und sonstige Ausgaben bei der Centralverwaltung 435 196 Jl 6 4,
Beitrag an die Unterstützungscasse für Angestellte der Verkehrs-
anstalten 37 286 Jl, b) Bahnverwaltung: Besoldungen, Bureau-
kosten, Reisekosten des Personals für Bahnunterhaltung und Bahn-
bewachung 1 660 192 Jl 30 4, Unterhaltung des Bahnkörpers und
Bahnoberbaues 2 344 938 Jl 38 4, desgleichen der Brücken und
Durchlässe 49 027 Jl 33 4> desgleichen der Gebäude 277 765 Jl
61 4, desgleichen der sonstigen Bahnanlagen 99 221 Jl 81 4, Un-
terhaltung der Baugeräthschaften 32 005 Jl 50 4, Heizung der
Wärterhütten, Beleuchtung der Bahn 37 259 Jl 50 4> Steuern und
Brandversicherung 80 571 Jl 32 4, übrige Ausgaben 28 951 Jl
81 4; c) Transportverwaltung: Gehalte und wandelbare Bezüge
des Werkstätten- und Zugbegleitungspersonals 1 935 750 Jl 4 4,
desgleichen des Stationspersonals 1 128 701 Jl 20 4> Ergänzung
und Unterhaltung der Locomotiven 851 596 Jl 35 4 (darunter
185 083 JL 32 4 für Umbau von älteren Locomotiven), Ergänzung
und Unterhaltung der Transportwagen 931 920 Jl 31 4 (darunter
53 241 Jl 9 4 für Anschaffung von neuen Wagen als Ersatz für
abgängig gewordene), Feuerung, Schmieren, Reinigen der Locomo-
tiven 2 058 947 Jl 28 4, Heizung, Beleuchtung, Schmieren , Reini-
gen der Wagen, 141 384 Jl 39 4, Inventatur - Unterhaltung und
sonstige Kosten beim Werkstätten- und Fahrdienst 82 010 Jl 36 4>
Heizung, Beleuchtung etc. der Stationen, Inventar -Unterhaltung
und andere Kosten beim Stationsdienst 899 341 Jl 24 4, Güter-
verladung 347 112 Jl 53 4, Drucksachen, Bekanntmachungskosten
133 882 Jl 64 4, Miethe an andere Verwaltungen für Benutzung ihrer
Transportwagen 258 186 Jl 80 4 Schadenersätze, Rückvergütungen,
Nachlässe 79 954 Jl 92 4; d) Zins an Bayern aus dem Anlage-
kapital für die gepachtete Bahnstrecke Nördlingen— Landesgrenze
42 721 Jl 34, desgleichen an Baden aus dem Württembergischen
Antheil an dem Kostenaufwand für den Bahnhof Pfullendorf
10 704 M 99 4, Ges.-Ausg. 13 984 629 Jl 70 4- Bei Vergleichung
der Gesammteinnahme mit der Gesammtausgabe bleiben als
Reineinnahme vom Laufenden 12 287 482 Jl 57 4 Weil aber
beim Betriebsfonds eine Verminderung um 520 098 Jl 97 4 ein-
getreten ist , konnte als Einnahmeüberschuss von Resten und
Laufendem die Summe von 12 807 581 Jl 54 4 zur Staatshaupt-
kasse abgeliefert werden. Im Vergleich mit dem Voranschlag
im verabschiedeten Etat zu 12 520 000 Jl ist die Reineinnahme
um 232 517 Jl 43 4 niedriger, die baare Abheferung um
287 581 Jl 54 4 höher. Die Reineinnahme mit 12 287 482 Jl 57 4
beträgt 3,49 pCt. des Bauaufwands von 352 240 301 Jl für die
diesseits ausgeführten Bahnbauten, während im Vorjahre die
Reineinnahme auf 3,51 pCt. des Aufwands sich berechnet hatte.
Um die eigentlichen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
und hieraus den Reinertrag der Bahn zu ermitteln, sind an den
oben dargestellten rechnungsmässigen Einnahmen und Ausgaben
in Abzug zu bringen : a) an der Einnahme und Ausgabe : der
nach den Selbstkosten vergütete Aufwand für die Beförderung
der Württembergischen Postsendungen und für die Unterhaltung,
Heizung, Beleuchtung etc. der Postlocalitäten auf den Bahnhöfen
273 797 Jl 85 4, die zu. Lasten des Eisenbahnbetriebs durch-
laufend verrechnete Fracht von dienstlichen Sendungen 514 453 Jl
9 4, die Tax - und Frachtrückvergütungen 26 639 Jl 23 4, zu-
sammen 812 890 Jl 71 4; b) an der Einnahme : der Pachtzins
der Bayerischen Verwaltung für die ihr überwiesenen Bahn-
strecken von Ulm bis zur Donaubrücke gegen Neuulm nnd von
Crailsheim bis zur Landesgrenze gegen Ansbach 183 461 UZ 65 4;
c) an der Ausgabe : der Zins aus dem Bauaufwand : an Bayern
für die Bahn von Nördlingen bis zur Landesgrenze und an
Baden für den Bahnhof Pfullendorf 53 426 Jl 2 4- Werden hie-
nach von der Einnahme 996 351 Jl 82 4 , von der Ausgabe aber
866 316 Jl 19 4 abgerechnet , so verbleiben als eigentliche Be-
triebseinnahme 25 275 760 Jl 45 4 , eigentliche ßetriebsausgabe
13 118 313 Jl 51 4, Reinertrag 12 157 446 Jl 94 4. Die Betriebs-
ausgaben berechnen sich hierbei auf 51, 9 pCt. der Einnahme,
wogegen sie im Vorjahr auf 52, 8 pCt. sich gestellt hatten. Dieser
Reinertrag beträgt 3,48 pCt. des Gesammtanlagecapitals für die im
Betrieb stehenden Bahnen in dem Betrag von 349 580 838 Jl, wäh-
rend im vorangegangenen Jahr der Reinertrag auf 3,52pCt. des Anlage-
capitals sich berechnet hatte. Auf 1 Kilom. Betriebslänge kommen
1875/76 1874/75
von der eigentlichen
Betriebseinnahme . . 19 884 Jl 95 4- 20 430 54 4-
von der eigentlichen
Betriebsausgabe . . 10 320 Jl 44 4 Id 749 -^l 54 4
vom Reinertrag ... 9 564 Jl 51 4 9 381 ~ 4
Hienach ist im Jahr 1875/76 für 1 Kilometer Betriebslänge die
Einnahme um 545 JC. 59 4, die Ausgabe um 429 Jl 10 4 , der
Reinertrag um 116 Jl 49 4 niedriger als im voraugegaugeueu
Jahre 1874|75. Auf 1 Nutzkilometer berechnet sich
pro 1875/76
die eigentliche Betriebsein-
nahme zu 3 Jl 67 4
die eigentliche Betriebsaus -
gäbe zu 1 Jl* 90 4
der Reinertrag 1 Jl 77 4
pro 1874/75
3 Jl 74 4
1 Jl 97 4
1 Jl 77 4
Von den Tax- und Frachteinnahmen nach Abzug der hinaus
bezahlten Antheile anderer Verwaltungen und der Rückvergütun-
gen entfallen auf den Transport
von 1875/76 1874/75
Personen- u. Reisegepäck 9 463 383 Jl 2 4 9 370 603 Jl 79 4
Gütern .... . . . 15 411 395 UZ 62 4 14 719 794 Jl 60 4
24 874 778 Jl 64 4 24 090 398 Jl 39 $
in Procenten
von 1875/76 1874/75
Personen- und
Reisegepäck 38, 0 38, 9
Güter . . . 62,0 61, t
auf 1 Kilom. Betriebslänge
1875/76 1874/75
7 445 Jl 3
12 124 Jl 46 4
7 760 Jl 86 4
12 191 Jl 11 4
100
100
19 569 UZ 49 ,
4 19 951 UZ 97 4
auf 1 J
Nutzkilometer:
3 UZ 62 4 3 UZ 66 4
428
t
Diese Tax- und Frachteinnahmen sind sonach gegenüber dem vor
angegangenen Jahr für 1 Kilometer Betriebslänge um 382 M 48 /$,
für 1 Nutzkilometer um 4 /v| zurückgegangen. Personen-Fahrbillete
wurden verkauft für
erste zweite dritte Classe Zus.
1875/76 422 296 3 781 187 3 770 756 7 974 149
1874/75 419 249 3 599 185 3 744 982 7 763 416
heuer mehr 2 957 182 002 25 774 210 733
Hiebei sind die ausgegebenen Retourbillete als einfache Billete
derjenigen Wagenclasse, auf welche jene ihrer Aufschrift nach
lauten, gerechnet; es besteht nämlich die Einrichtung, dass zur
Hin- und Rückreise in zweiter und dritter Classe einfache Billete
der nächsthöheren Classe und in ersterWagenclasse ein Billet erster
und ein Billet dritter Classe ausgegeben werden, nachdem dieselben
zuvor mit Retourstempel versehen worden sind. Frachtgüter sind
im Jahr 1875/76 2849 440 005 Kilogramm, im Jahr 1874/75 2 864 994 251
Kilogramm, somit heuer 15 554 246 Kilogramm weniger befördert
worden.
Personal-Nachrichten.
Preussen. Dem technischen Mitgliede der Königlichen Eisen-
bahn-Direction zu Elberfeld, Regierungs- und Baurath Brand-
hoff ist der Character als Geheimer Regierungs -Rath verliehen
worden.
Dem früheren Königlichen Eisenbahn-Bau- und Betriebs-
Inspector in Düsseldorf, jetzigen Königlichen Regierungs- und
Baurath Schmitt in Berlin, ist die Stelle eines technischen Mit-
gliedes bei dem hiesigen Königlichen Eisenbahn-Commissariat ver-
liehen worden.
Der bisherige Königliche Werkstätten -Vorsteher Schnee-
mann zu Hannover ist zum Königlichen Eisenbahn-Maschinen-
meister bei der Hannoverschen Staatsbahn ernannt worden.
Die Romanischen Eisenbahnen im Russisch-Türkischen Kriege.
Nicht blos bei dem Vormarsch der Russischen Südarmee gegen
die Donau werden die Rumänischen Eisenbahnen, soweit dieses
ihre freilich nicht allzugrosse Leistungsfähigkeit *) gestattet, in aus-
giebiger Weise benutzt; es werden dieselben auch im späteren
Verlauf des Krieges für den Transport von Mannschaften und
Kriegsmaterial aus Russland nach dem Kriegsschauplätze eine
wichtige Rolle spielen. Die Linie Kischeneff-Ungheni-Jassy ist in
Gemässheit der in Jassy am 13. d. M. zwischen den Dele girten
beider Regierungen vereinbarten Convention, bereits seit dem
19. April in ihrer Totalität in der Hand der Russischen Kriegs-
verwaltung. Von Jassy aus bis zur Donau ist die Verwaltung eine
gemischte j doch werden nur die Bedürfnisse des durchziehenden
Leeres während eines Zeitraumes von 8 Wochen ausschliesslich
berücksichtigt. Dann erst werden nach Massgabe der Möglichkeit
die Interessen des Publikums gewahrt werden. Es ist nunmehr
feststehend, dass die Russische Truppenbewegung über den Pruth
schon vor 4 Tagen (am 22. April/) begonnen hat. Die Russen
treffen Anstalten, den Eisenbahnbetrieb in Rumänien durch
eigenes mitgebrachtes Personal besorgen zu lassen, weil sich unter
dem Rumänischen Betriebspersonal viele fremde, nach Russischen
Anschauungen nicht vertrauenswürdige Elemente befinden. Von
der Russischen Heeresleitung ist ausserdem Fürsorge getroffen
worden, die wichtigsten Bahnobjecte, wozu vor Allem die grösseren
Brücken gehören, gegen Handstreiche von Türkischer Seite her
zu sichern. Besonders gefährdet musste die Eisenbahnbrücke
über den Szereth bei Barboschi erscheinen. Hier setzt die von
Jassy nach Bukarest führende Bahn, nachdem sie eine kurze
Zweigbahn nach Galatz entsendet hat, über den Szereth-Fluss, der
eine kurze Strecke unterhalb der Brücke in die Donau einmündet.
Die Kanonenboote und Monitors der türkischen Donauflottille
können die Brücke leicht zusammenschiessen; auch kann der
Brückenbau durch Anwendung von Dynamitpatronen leicht zerstört
werden. Die Brücke bei Barboschi ruht auf elf Pfeilern, ist aus
Eisen mit Parabel-Trägern und ähnlich construirt wie die grosse
Eisenbahnbrücke nächst Wien. Sie hat acht Oeffnungen zu 19 Me-
tern, je vier auf einer Landseite, und zwei Oeffnungen zu 47 Me-
tern, die das eigentliche Strombett bezeichnen. Gelänge es den
Türken , den mittleren Strompfeiler zu sprengen, so würde die
Brücke auf wenigstens 94 Meter Länge zerstört werden. Zu beiden
Seiten der 246 Meter langen Szereth-Brück'e ist das Terrain auf
eine Strecke von 21 Kilometern überschwemmt und bildet der
Bahndamm hier gegenwärtig das einzige trockene Land. Mit
Rücksicht darauf, dass somit behufs Reconstruirung der Brücke
durch einen hölzernen Nothbau nirgends genügender Platz vor-
handen istj um eine sogenannte Baustelle zu errichten, würde
diese Arbeit, wie Fachmänner der „N. Fr. Pr.“ versichern, minde-
stens einen Zeitraum von drei Monaten erfordern. Die Zerstörung
dieser Brücke würde für den Verlauf des Feldzuges eine weit-
tragende Bedeutung haben. Die Rumänische Bahn wäre in zwei
*) Dieselbe ist eingleisig ; die Russische Verwaltung hat übri-
gens alles Mügliche aufgeboten, um die Transportmittel der Rumäni-
schen Linie der Czernowitz-Jassyer und der Rumänischen Bahn auf
die Höhe von 1400 bis 1600 Personen-, Güter- und Lastwagen zu
bringen.
Theile gerissen und der in der Walachei liegende Theil für die
Russischen Operationen vollständig werthlos. Die Russen wären
dann gezwungen, Belagerungsgeschütz, Munition, Proviant u. s. w.
mittelst Zugthieren an die Donau zu schaffen, und würde der
Verlust der Eisenbahnverbindung, da die Russische Armee in
diesem Feldzuge nicht wie in vorangegangenen Kriegsjahren die
Pontus- Flotte zum Transportdienst verwenden kann, überaus
lähmend auf den Verlauf der Russischen Operation wirken. Wie
nun der „Pol. Corr.“ aus Bukarest gemeldet wird, haben am Abend
des 24. 15 000 Russen die Brücke von Barboschi besetzt; dieselbe wird
jetzt von 15 Russischen Geschützen schwersten Kalibers vertheidigt.
— R — Geschäftsberichte der Norwegischen Bahnen pro 1875.
I. Norwegische Hauptbahn. 1. „Christiania-Eidsvold“
6 Norwegische Meilen = 67, 8 Kilometer. 2. „Kongsving-Lillestrom“
10,8 Norwegische Meilen = 122,0 Kilometer.
(NB. 1 Speciedaler = 4,49T Jl).
1. Auf der Strecke Christiania-Eidsvold wurden im Jahre
1875 330 288 Passagiere und 6 716 763 Centner Güter befördert,
gegen 315 825 Passagiere und 6 871 925 Centner Güter im Jahre
1874. Es berechnet sich der Verkehr auf die ganze Länge der
Bahn auf 136 506 Passagiere und 2 983 087 Centner Güter, dem-
nach auf 819 040 Personen- und 17 898 518 Centner-Meilen, gegen
131 070 Passagiere und 3 131 934 Güter, beziehungsweise
786 418 Personen- und 18 791 603 Centner-Meilen in 1874.
Die Einnahmen aus diesen Verkehren stellen sich wie folgt:
1875 1874
Speciedaler
Passagier- Verkehr 84 014 81 725
Gepäck-Verkehr 2 508 2 547
Post, Equipagen, Pferde, Hunde
und lebende Thiere .... 5 093 5 596
Güter-Verkehr 215194 210 419
Sonstige Einnahmen . . . . 16 127 20 784
im Ganzen also auf 322 936 321 071
mithin in 1875 1 865 Speciedaler mehr.
Die Ausgaben beziffern sich im Ganzen auf 205 875 Specie-
daler, gegen 189 862 Speciedaler im Vorjahre und ergiebt sich
also ein reiner Ueberschuss von 117 061 Speciedaler. Hierzu
kommen aus den Ueberschüssen der durch die Hauptbahn ver-
walteten Dampfschiffsverbindungen 10 000 Spd. Dieser Ueber-
schuss kommt zur Vertheilung durch Bezahlung der contract-
lichen Zinsen für den Grundwerth an die Norwegische Regierung
mit 5 465 Speciedaler, Ueberweisung einer Dividende von 5% pCt.
auf prioritirte, und einer solchen von 4% pCt. auf nicht prio-
ritirte Actien. Der Rest wird dem Reserve- und Erneuerungs-
fonds überwiesen.
Das Betriebsmaterial bestand im Jahre 1875 aus 16 Loco-
motiven, 38 Personen-, 6 Post- und 390 Güterwagen, und berech-
net sich die Leistung eines Güterwagens auf 53 362 Centner oder
8 894 Centner-Meilen.
Die Einnahmen aus dem Personen- und Gepäck-Verkehr,
sowie aus dem gesammten Güter-Verkehr in Procenten ausge-
drückt, verth eilen sich auf die letzten 10 Jahre wie folgt:
1866
1867
1868
1869
1870
Personen- u.
Gepäckver-
Kehr.
7,75
8)44
8,48
8,i
Personen- u.
Gepäckver-
Icehr.
8,47
8)79
11)71
1^)16
14,54
Güterverkehr
und sonstige
Transporte.
9)03
9,92
10,62
H)0J
11)07.
Güterverkehr
und sonstige
Transporte.
9,20 1871
9,84 1872
9,7i 1873
,58 10, vo 1874
8,°8 9,42 1875 ...
Die Ausgaben, sowie die reinen Ueberscliusse berechnen
sich aus diesen 10 Jahren ebenwohl in Procenten ausgedrückt:
Reine
Ueberscliüsse.
9.0,
10,09
11)10
10,74
9,59
o o __ rurden 165 696
Passagiere und 3 357 007 Centner Güter, gegen 168 954 Passagiere
und 3 044 176 Centner Güter im Vorjahre, befördert. Es berech-
net sich auf die ganze Länge der Bahn eine Beförderung von
67 217 Passagieren und 2 105 359 Centner Güter demnach eine Ge-
sammtleistung von 617 946 Personen- und 22 737 881 Centner-
Meilen.
Die Einnahmen belaufen sich:
1875 1874
Speciedaler
Aus-
Reine
Aus-
gaben.
Ueberscliüsse.
gaben.
1866
8)36
9,54
1871
8,80
1867
7)97
10,41
1872
9,78
1868
8,79
10,23
1873
10,66
1869
10,23
10,24
1874
12,58
1870
9)19
9)05
1875
13,64
2. Auf der
„Kongsving
-Lillestrom“ Ba
57 482
966
aus dem Passagier-Verkehr . .
„ „ Gepäck-Verkehr . . .
Post, Equipagen, Pferde, Hunde
und lebende Thiere ....
Güter-Verkehr 120 580
Sonstige Einnahmen .... 3 488
also im Ganzen auf 188 989
6 473
56 170
951
8 373
104 226
1862
171 582
mithin pro 1875 17 407 Speciedaler mehr.
429
Die Ausgaben haben betragen 160 981 Speciedaler, gegen
142 224 Speciedaler in 1874. Der Ueberschuss von 28 008 Specieda-
ler wird in Folge Königlicher Verordnung vom 26. August 1876
dem Reserve- und Erneuerungsfonds überwiesen.
Das gesammte rollende Betriebsmaterial bestand aus 9 Lo-
comotiven, 25 Passagier-, ll Post- und 372 Güter-Wagen; es be-
rechnet sich hiernach für den Güter-Verkehr eine Gesainmtleistung
pro Wagen von 53 445 Centner oder 4 949 Centner-Meilen.
II. Hamar-Koppang. 5,9 Norwegische Meilen — 66, 64 Ki-
lometer. . _
Auf dieser Bahn wurden in 1875 115 424 Passagiere und
555 992 Centner Güter befördert, gegen 117 706 Passagiere und
622 991 Centner Güter in 1874. Auf die ganze Länge der Bahn
gerechnet, beziffert sich der ganze Verkehr auf 39 282 Passagiere
und 291 021 Centner Güter oder pro Meile 231 764 Passagiere und
1 717 022 Centner Güter.
Die Einnahmen sind um 2 446 Speciedaler gegen diejenigen
pro 1874 zurückgeblieben, dieselben vertheilen sich auf:
1875 1874
Speciedaler
Passagier-Verkehr
20 102
20 445
Gepäck-Verkehr
397
432
Post, Equipagen, Pferde, Hunde
und lebende Thiere ....
1 110
877
Güter-Verkehr
25 516
27 522
Sonstige Einnahmen
1264
1 559
also im Ganzen
48 389
50 835
Die Ausgaben erhöhten sich gegen diejenigen des Jahres
1874 um 2 948 Speciedaler und belaufen sich im Ganzen auf
43 120 Speciedaler. Der reine Ueberschuss von 5 269 Speciedaler
wurde m Folge Königlichen Beschlusses vom 26. August 1876
um 608 Speciedaler, aus dem Reserve- etc. Fonds auf 5 877 Specie-
daler erhöht und dieser Betrag an die Actionaire der Hamar-
Grundset Eisenbahn für lV2 pCt. Dividende vertheilt.
Das rollende Betriebsmaterial bestand aus 5 Locomotiven,
11 Passagier-, 3 Post- und 79 Güterwagen. Die Gesammtleistung
eines Güterwagens berechnet sich auf 8 610 Centner oder pro
Meile 1 459 Centner.
(Anmerkung. Bei obigen Angaben der beförderten Güter sind
die freien oder Dienstgüter nicht mit einbegriffen )
Erkenntniss des Reichs-Oberhandelsgerichts
betreffend Schadensersatz nach dem Reichs-Haftpflichtgesetz.
In Sachen der Rechte -Oder-Ufer Eisenbahn-Gesellschaft zu
Breslau, Verklagten und Implorantin, wider Emma, verwittwete
Bahnmeister Kelscli, geborene Franneck zu Creuzburg i. Ober-Schi.,
Klägerin und Imploratin, hat der Erste Senat des Reichs-Oberhan-
delsgerichts zu Leipzig in seiner Sitzung vom 23. Februar 1877,
für Recht erkannt:
dass zwar die gegen das Erkenntniss des Königlich Preus-
sischen Appellationsgerichts zu Breslau vom 30. Juni 1876
erhobene Nichtigkeitsbeschwerde für begründet zu erachten,
in der Sache selbst aber das angefochtene Erkenntniss seinem
tanzen Inhalte nach aufrecht zu erhalten, und von den Kosten
es Nichtigkeitsverfahrens die aussergerichtlichen zu compen-
siren, die gerichtlichen zur einen Hälfte der Implorantin auf-
zuerlegen, zur anderen Hälfte jedoch ausser Ansatz zu bringen.
Von Rechts Wegen.
Gründe:
Die Gründe des Appellationsrichters lassen nur das Ver-
ständnis zu:
Als der Ehemann der Klägerin verunglückte, sei er in Aus-
übung seines Dienstes als Bahnmeister begriffen gewesen, folglich
der Unfall, weil in Ausführung einer Betriebshandlung auch bei
dem Eisenbahn-Betrieb erlitten und deshalb der § 1 des Reichs-
Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 anwendbar.
Diese Auffassung ist eine rechtsirrthümliche und indem der
Appellations-Richter dieselbe seiner Entscheidung zum Grunde
legt, verletzt er, wie die Nichtigkeitsbeschwerde mit vollem
Rechte rügt, den citirten § 1.
Keineswegs rechtfertigen die Worte des § 1 „bei dem Be-
triebe einer Eisenbahn“ die in den Entscheidungsgründen des
zweiten Richters vertretene Auslegung, es genüge schon zur An-
wendung des Gesetzes, wenn ein Bahnbeamter in Ausübung seines
Dienstes und bei Vornahme einer Handlung verunglücke, die mit
dem Bahnbetriebe in einem Zusammenhänge stehe und zu den
Betriebsverrichtungen gehöre. Den Worten: „bei dem Betriebe
einer Eisenbahn“ wohnt ein engerer Sinn bei. Sie wollen zum
Ausdruck bringen, der Unfall müsse bei einem solchen, den Bahn-
betrieb betreffenden Vorgang sich zugetragen haben, welcher die
den Eisenbahnbetrieb eigenthümlichen Gefahren hervorrufe, so
dass aus diesen der Unfall entspringe. Der Zweck des Gesetzes
und noch mehr seine Entstehungsgeschichte geben hierüber volle
Gewissheit (zu vergleichen Eger, das Reichs-Haftpflichtgesetz,
Seite 4 flg.). Die Entstehungsgeschichte lehrt insbesondere, dass
die Ersetzung der in dem bei Berathung des Reichsgesetzes zum
Vorbild genommenen § 25 des Preussischen Eisenbahngesetzes
vom 3. November 1838 sich findenden Worte: „bei der Beförde-
rung auf der Bahn“ durch die Worte: „bei dem Betriebe einer
Eisenbahn“ aus Gründen geschehen ist, welche die Auslegung
des Appellationsrichters unbedingt verbieten. Auch hat das
Reichs-Gberhandelsgericht in ständiger Judicatur an jener engeren
Auslegung bis zur neuesten Zeit festgehalten.
Entscheidungen Band XIII, No. 28, Seite 81, 83. No. 29, Seite
83, 86. Band XVI, No. 93, Seite 373.
Obschon hiernach die Nichtigkeitsbeschwerde sich als be-
gründet darstellt, so muss gleichwohl die angefochtene Entschei-
dung als der Sachlage entsprechend, aufrecht erhalten werden.
Nach dem unstreitigen Sachverhalt beging der Ehemann der
Klägerin am 20. December 1874 in Ausübung seines Dienstes die
Bahn. Bei dieser Gelegenheit traf er auf einen, ihm entgegen-
kommenden, in voller Fahrt begriffenen Eisenbahnzug.
Um sich zu schützen, hatte er sich neben das Geleise,
jedoch in dessen unmittelbare Nähe gestellt. Eine halbe, oder
eine Stunde später wurde er an dieser Stelle todt mit zerschmet-
tertem Haupte gefunden. Ein Näheres hat über den Unfall und
dessen Entstehung nicht festgestellt werden können. Unverkenn-
bar weist aber der feststehende Sachverhalt darauf hin, dass der
Verunglückte von einem Tbeile des erwähnten, in der Bewegung
befindlichen Zugs erfasst und auf diese Weise getödtet ist. Da
keine Thatsache ermittelt ist, welche auf eine andere Entstehungs-
art des Unfalls hindeutete und da eine solche Thatsache von der
Verklagten nicht einmal hat bezeichnet werden können, so ge-
winnt die Vermuthung, der Unfall sei durch den Zug, welcher
dem Verunglückten begegnete, in der angegebenen Weise verur-
sacht, dergestalt an Stärke, dass es in Gemässheit des § 6 a. a; O.
kein Bedenken haben kann, die desfallsige Behauptung der Klä-
gerin für erwiesen zu erachten. Wie gerechtfertigt dies sei, er-
giebt sich auch aus dem Umstande, dass die Direction der Ver-
klagten den Tod des Ehemannes der Klägerin in die betreffende
Zusammenstellung der Eisenbahnunfälle mit dem Bemerken auf-
genommen hat, allem Anscheine nach sei der Verunglückte wäh-
rend der Vorbeifahrt des Zugs ausgeglitten und mit dem Kopfe
gegen einen Wagentritt gefallen.
Ist aber der Ehemann der Klägerin in der von dieser be-
zeichneten Weise verunglückt, so ist zweifellos sein Tod, weil
durch einen fahrenden Zug, auch bei dem Betriebe der Bahn in
dem oben erklärten Sinne erfolgt, und die Verklagte zufolge § 1
und 3 a. a. O. zu dem in der Klage bezeichneten Schadensersatz
verpflichtet, sofern nicht erhellt, dass der Unfall durch höhere Ge-
walt .oder durch eigenes Verschulden des Getödteten herbeige-
führt ist. Höhere Gewalt ist als Ursache des Unfalls von der
Verklagten nicht geltend gemacht. Wohl aber hat sie die Einrede
des Selbstverschuldens erhoben, ln dieser Beziehung macht sie
dem Verunglückten zunächst den Vorwurf, er habe in einer Wär-
terbude das Passiren des Zugs abwarten sollen.
Das Vorbringen hat auf Berücksichtigung keinen Anspruch.
Es ist nicht behauptet, dass der Verunglückte kraft seiner Dienst-
Instruction zu einer solchen Vorsicht verpflichtet war und auf der
anderen Seite in keiner Weise ersichtlich, dass es an sich eine
schuldhafte Unbesonnenheit war, wenn der Verunglückte die Bahn
beging, obschon er das Begegnen eines Zuges erwarten musste.
Hierin kann ein Verschulden um so weniger erblickt werden, je
mehr der Verunglückte vertrauen durfte, vor jeder Gefahr, die
an das Entgegenkommen eines fahrenden Zugs sich knüpfte, sich
durch ein geeignetes Verhalten zu schützen.
Erheblicher ist der Vorwurf, der Verunglückte habe sich in
zu grosser Nähe des Geleises aufgestellt und dadurch gefehlt.
Allerdings muss er, als er Stellung nahm, dem Geleise näher ge-
blieben sein, als die Vorsicht erheischte. Hätte er diejenige Ent-
fernung eingehalten, welche die Vorsicht gebot, so würde er, auch
wenn er fiel — und die Möglichkeit eines Falls^ musste in An-
schlag gebracht werden, von einem Theile des Zugs schwerlich
ergriffen sein. Allein das Selbstverschulden muss demungeaclitet
verneint werden.
Die besonderen Umstände gestatten nicht, dasselbe anzu-
nehmen. Wie die Verklagte selbst anführt, hat sich der Unfall
am 20. December nach 4!/g Uhr Nachmittags, als es schon erheb-
lich dunkel war und bei tiefem Schnee ereignet. Es liegt auf der
Hand, dass der Verunglückte unter diesen Umständen, durch
Dunkelheit und Schnee getäuscht, bei Abmessung der Entfernung
leicht irren konnte und in Folge eines solchen als Versehen nicht
anzurechnenden Irrthums seine Stellung zu nahe dem Geleise
nahm. Was die Verklagte im Uebrigen zur Rechtfertigung der
Einrede des Selbstverschuldens anführt, besteht nur in unbe-
stimmten, durch Beweis nicht festzustellenden Vermuthungen, die
zur Berücksichtigung nicht geeignet sind.
Der Kosten punct erledigt sich aus Artikel 11 der Declara-
tion vom 6. April 1839.
Das Reichs-Oberhandelsgericht. Erster Senat,
gez. Pape.
430
Präjudicien.
Schweizer Eiseubaluirecht. Verpfändung von Eisen-
bahnen. Auch die vor Erlass des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1874,
betreffend die Verpfändung von Eisenbahnen nach Canton. Ge-
setze erfolgte Verpfändung einer im Bau begriffenen Eisenbahn
erscheint im Zweifel nicht als Specialpfandrecht an dem zur Zeit
der Bestellung vorhandenen Bahngebiet, sondern ist als ein die
Eisenbahn als einheitliches Ganzes, als Gesammtheit in ihrem je-
weiligen Bestände ergreifendes Pfandrecht aufzufassen, welches
sich auf alle Objecte erstreckt, welche jetzt Bestandtheil der Bahn
sind oder später es werden. Jedenfalls folgt aus solcher Eintra-
gung in das Cantonale Hvpotheken-Protokoll die Pflicht der Eisen-
bahn-Gesellschaft, das Pfandrecht auf die Bahn in allen ihren,
auch den später hinzugekommenen Bestandtheilen nach Vollen-
dung der Eisenbahn in das Eidgenössische Pfandbuch eintragen
zu lassen. (Entsch. d. Bundesger. v. 4. Novbr. 1876 in Sachen
Schläpfer u. Cons. c. Arth - Rigibahn -Gesellschaft; Zeitschr. f.
Schweiz. Gesetzgeb. Bd. II. S. 665 ff.)
Nach Art. 345 des D. Handelsgesetzbuches trägt der Käufer
nach der Uebergabe der Waaren an den Spediteur oder
Frachtführer oder die sonst zum Transport der Waare bestimmte
Person die Gefahr, von welcher die Waare betroffen wird. Diese
Regel erleidet jedoch nach einem Erkenntniss des Reichs-Ober-
handelsgerichts vom 2. Januar 1877 eine Ausnahme, wenn der
Verkäufer die Waare bis zur Zahlung des Kaufpreises zurückbe-
halten will, und deshalb die Weisung an den Spediteur zur Ab-
sendung der Waare sich noch Vorbehalten hat. In diesem Falle
geht handelsrechtlich erst dann die Gefahr auf den Käufer über,
wenn der Verkäufer die Weisung zur Absendung der Waare giebt.
Bestimmen jedoch die Handelsgesetze auch in diesem Fall einen
früheren Termin für den Uebergang der Gefahr auf den Käufer,
so verdrängt die landesgesetzliche Bestimmung die erwähnte ein-
schlägige Bestimmung des Handelsgesetzbuches.
Zusammenstellung der Betriebs-Ergebnisse der Bayerischen Eisenbahnen
im Monat Februar 1877.
Laufende No. !|
Bezeichnung
der
Eisenbahnen
oSuuisqoTjqag; !
2
Befördert wurden
Die Einnahme betrug
Personen
Güter
im Pers.-Verk.
im Güterverk.
an Extraord.
in Summa
bis ultimo Februar
in Summa
>•
b im
| Ganzen
° §
u o
p*3
M
Anzahl
5 im
<§ Ganzen
o§
O
Kilogr.
s
ag
O
o |
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§
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O
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o|
■~I o
P -C2
5^ im
Ganzen
in O
P*-P
M
^ im
Ganzen
u o
P--P
M
1
Bayerische Staatsb.
3 595
742 808
207
415 207 440
115496
1 398 671
389
3 393 299
944
—
—
4 791 970
1 333
9 887 004
2 750
2
Ludwigsbahn
(Nürnberg-F ürth)
j 6,04
79 665
13 190
1 470 000
243377
16 671
2 760
1396
231
235
39
18 302
3 030
38 770
6 418
3
Pfälzische Bahnen
576
294 754
512
227 9s8 865
395814
199 195
346
667 017
1 158
—
—
866 112
1 504
1 866 378
3 240
Einnahmen verschiedener Eisenbahnen im Februar 1877.
Name
der Bahn.
Betriebslänge.
Befördert wurden:
Die Einnahmen betrugen:
Differenz
gegen
den-
selben
Monat
im
Vorjahr.
Bis
ultimo
des
Monats
Differenz
gegen
das
Vorjahr.
Personen.
Güter.
aus dem
Personen-
verkehr.
aus dem
Frachten-
Verkelir.
in
Summa
incl.
Extra.
1877
1876
1877
1876
1877
1876
Kilometer
Kilogramm
Gulden Holl. Währung
Holländische Eisen-
bahn-Gesellschaft
298
238
191 159
187 709
—
—
159 439
50 120
209 559
— 18 063
435 186
- 29 207
Niederländische Cen-
tral-Eisenbahn-Ges.
102
102
31 142
32 621
4 655 086
12 485 350
27 917
19 010
49 095
— 22 301
103 126
— 34 155
Niederländ. Rhein-E.
209
209
145 055
144 958
56 332 693
81 364111
152 721
171 009
323 730
— 77 716
—
—
Centner
Niederländ. Staatsb.
999
—
282 205
278 163
2 627 152
3 177 214
231 601.22
231 415.68
468 642n*
—46875..U
-
-
Meilen
Rubel
Warschau-Wiener
46
46
85 064
87 682
12 542 443
6 748 785
71496
259 452
353 944
— 14 624
720 765
-f 14 683
W arschau-Bromberg.
196/7
1 196/7
20 403
21 902
3 584 336
2 067 419
15 549
43 438
71321
— 9 371
148 813
— 9 858
Wersten
Pud
Riga-Dünaburg. E.
214
| 214
25 488
27 746
2 683 226| 1 706 896
26 359
131 720
158 079
+ 50 819
280 438
-F 66 681
Aus England, London, den 23. April 1877. Eine hier kürz-
lichgewählte Special-Commission zur Untersuchung mehrerer,
wichtiger Fragen in Tramway-Angelegenheiten, spricht sich
in ihrem Berichte zu Gunsten der Anwendung von mechanischer
Kraft als Motor für Strassen-Eisenbahn-Wagen aus, und empfiehlt,
dass dem Parlamente eine Vorlage in diesem Sinne gemacht
werde. Die Schnelligkeit, in welcher die Maschinen laufen dürfen,
soll in der Stadt nicht über 8 und ausserhalb derselben nicht
über 12 Englische Meilen per Stunde betragen, und müssen die
Bremsvorrichtungen das Anhalten einer in einer Schnelligkeit von
8 Meilen per Stunde laufenden Maschine, auf ihrer eigenen Länge,
gestatten. —
Auf der London- und Nort-Western Eisenbahn
wurden vor Kurzem interessante Versuche mit der Verwendung
electrischen Lichtes für den Signaldienst gemacht: für das Land
der Nebel wohl noch wichtiger als für andere.
Die neuen Werke der Midland-Eisenbahn in Derby
in welcher u. A. auch Stahl- und Eisen-Schienen gemacht werden
sollen, nähern sich ihrer Vollendung.
— r— Spanien. Die Arbeiten auf der Eisenbahnstrecke von
Gerona an die Französische Grenze werden in neuester Zeit
eifrigst gefördert. Die Erdarbeiten sind fast vollendet, und die
Kunstbauten bereits weit vorgeschritten. Wenn nicht Witterungs-
verhältnisse es hindern, ist es möglich diese Strecke Anfangs 1878
dem Betriebe zu eröffnen. (M. d. Str. f. No. 19.)
431
— r— Frankreich. Orleans-Bahn. Die ordentliche General-
versammlung der Actionäre der Orleans-Bahn-Gesellschaft hat am
24. März 1877 stattgefunden.
Nach dem der Versammlung bekannt gegebenen Geschäfts-
berichte wurde im Jahre 1876 zur Verwendung auf die Rechnung
für die Kosten erster Herstellung ein Kapital von 31 820 000 Frcs.
überwiesen.
Die Kosten des Betriebes im .genannten Jahre beliefen sich
auf 24 361 000 Frcs., von denen 7 933 000 Frcs. auf das alte und
16 328 000 Frcs. auf das neue Netz entfallen.
Die in Angriff genommenen Arbeiten wurden im Laufe des
Jahres 1876 eifrig gefördert. Die Erdarbeiten und Kunstbauten
auf der Linie von Nantes nach Chateaubriant sind fast vol-
lendet. Die Eröffnung der genannten Linie ist für das Ende des
laufenden Jahres in Aussicht zu nehmen. Dagegen wird die
Linie von Bergerac nach le Buisson nicht vor Ende 1878 vol-
lendet sein können. Die Arbeiten der Linie der Sarthe, welche
der Gesellschaft als Bahnen von localem Interesse conzessionirt
sind, werden gleichfalls nachdrücklich betrieben. Die Section la
Fleche-Sable-la Suze wird noch im Jahre 1877, jene von Chateau
du Loir nach Pont de Braye und Saint Calais im Jahre 1878 voll-
endet werden.
Am 31. Dezember 1876 belief sich die Rechnung für erste
Herstellung in runder Summe auf 1 438 000 000 Frcs. Einnahmen
und 1403 000 000 Frcs. Ausgaben, daher ein Ueberschuss von
35 741 000 Frcs.
Die Einnahmen des alten Netzes im Jahre 1876 stellten sich
auf 121295 000 Frcs., die Ausgaben auf 57 445 000 Frcs. Es ergiebt
sich sohin ein Reinertrag von 63 850 000 Frcs., welcher jenem des
Jahres 1875 um ca. 1 Million nachsteht. Das neue Netz ergab
eine Einnahme von 47 673 000 Frcs. gegen 35 040 000 Frcs. Aus-
gaben. Der Reinertrag beträgt daher 12 633 000 Frcs. und ist um
2 710 000 Frcs. geringer als jener des Jahres 1875.
Das Verhältnis der Ausgaben zu den Einnahmen stellt
sich für das alte Netz im Jahre 1876 auf 39, 36 pCt., gegen 38, 17 pCt.
im Jahre 1875, und für das neue Netz auf 67, pCt. gegen 62, gg pCt.
im Jahre 1875.
Die vom Staate als Garantie zu bezahlende Summe betragt
für das Jahr 1876 11994 771 Frcs.
Auf Grund des Rechnungsabschlusses wird die Dividende
für jede Actie auf 56 Frcs. festgesetzt, von denen 20 Frcs. bereits
im October 1876 erhoben worden sind.
Als ausserordentliche Reserve wird der Betrag von 1 781 980
Frcs. auf das folgende Jahr überwiesen. (M. d. J. M. No. 13.)
Eisenbahnen in Afrika. Infolge der Entdeckung von Gold-
und Diamantenlagern im Gebiete der Republik Transvaal ent-
stand das Project in diesen Gegenden, in denen die Holländer
es verstanden haben, einen so blühenden Handel zu entwickeln,
eine Eisenbahn herzustellen. _ .
Nach eingetroffenen Mittheilungen sind _ die Arbeiten für
eine Linie in Angriff genommen, welche Pretoria, die Hauptstadt
von Transvaal, mit der Bucht von Delagoa, woselbst sich einer
der besten Hafen Afrika’ s befindet, verbinden soll.
Delagoa südlich der General-Capitänschaft. von Mozambic
gelegen, gehört Portugal; die Portugiesische Regierung überliess
für eine Zeitdauer von 100 Jahren vom Tage der Eröffnung der
Bahn ab dieselbe der Transvaalischen Republik; diese Bahn wird
sich wahrscheinlich in Bälde durch eine Abzweigung mit der
Englischen Colonie Natal in Verbindung setzen.
(M. d. Str. f. No. 19.)
OFFI
(Nach Schluss der Redaetion eingegangen.)
Elsass -Lothringische Eisenbahnen. Am
1. Mai d. J. tritt Nachtrag 2 zum Tarif-
heft III des Südwestdeutschen Verbandes
in Kraft. Gratis. Strassburg, den 21. April
1877. Kaiserliche General -Direction der
Eisenbahnen in Elsass-Lothringen. (1630)
Oels-Gnesener Eisenbahn. Die Lieferung
der pro 1877/78 für die diesseitige Eisen-
bahn erforderlichen Locomotiv- undZimmer-
Heizkohlen soll im Wege der Submission
vergeben werden. Die Offerten sind bis
spätestens den 8. Mai er., Vormittags
10 Uhr, versiegelt und portofrei an die
Central-Materialien-Verwaltung der Oels-
Gnesener Eisenbahn in Oels einzusenden.
Die Lieferungsbedingungen sind gegen
Einsendung von 75 Pfennigen von dem
Centralbureau hier, Museumstrasse 7, zu
beziehen. Breslau, den 24. April 1877. Di-
rection. . (1631)
Betriebsstörungen.
Auf der Strecke Karlstadt-Fiume zwischen
den Stationen Buccari und Fiume der Un-
garischen Staatsbahnen ist der Frachten-
und Eilgüter-Verkehr zwischen diesen zwei
Stationen in Folge Dammsetzung seit
25. April 1. J. unterbrochen. Budapest,
am 26. April 1877. Direction der Königlich
Ungarischen Staats-Eisenbahnen. (1629)
1. Einzahlungen.
Thüringische Eisenbahn. Auf die 70pro-
centigen Certificate zu unseren neuemit-
tirten Stammactien Littr. A.:
No. 3725. 3726. 8804. 8805. 15529 und 34674.
ist die für die Zeit vom 1. bis 30. December
1875 ausgeschriebene dritte und letzte
Einzahlung von 30 % unserer wiederholten
öffentlichen Aufforderung ungeachtet,
nicht geleistet werden.
Den Bestimmungen der §§ 14 und 16
unseres Gesellschaftsstatutes gemäss, er-
klären wir hiermit diese Certificate für
ungültig und zu Gunsten der Gesell-
schaft verfallen. Erfurt, den 21. April
1877. Die Direction. (1609)
2. Dividenden-Auszahlungen.
Berlin-Anhaltische Eisenbahn. Nach er-
folgtem Abschlüsse der Betriebs-
Rechnung für dasJahr 1876 haben
ZIEHE ANZEIGEN.
wir nach Erwägung der von der Direction
unterbreiteten Vorschläge die Divi-
dende der Ein und Fünfzig Millionen
Sieben Hundert und Fünfzig Tausend Mark
Stamm-Actien unserer Gesellschaft, Lit. A,
B, C, D und E, für das Jahr 1876 auf
sechs Procent
festgesetzt, so dass naeh Abrechnung der
bereits im Juli v. J. abscbläglich gezahlten
zwei Procent noch vier Procent oder
Vier und ZwanzigMark auf jede
Actie zur Zahlung kommen.
Indem wir den Nachweis über die Ver-
wendung der Betriebs - Einnahmen des
Jahres 1876 dem Geschäftsberichte Vorbe-
halten, fordern wir die Besitzer von Divi-
dendenscheinen pro 1876 hierdurch erge-
benst auf, in derZeit vom 31. März bis
13. Mai d. J., in den Werktagen von
9 — 12 Uhr Vormittags, ihre Dividen-
denscheine No. 70 nach den einzelnen
Kategorien geordnet (Lit. A, B, C, D und
E) und nach der Stückzahl berechnet,
(ohne Nummern-Verzeichniss) mit Namens-
Unterschrift und Angabe der Wohnung
versehen, unserer Haupt-Casse am Aska-
nischen Platz No. 5 zu Berlin einzureichen
und die Zahlung in Empfang zu nehmen.
Bei gleichzeitiger Einreichung von Zins-
Coupons ist über diese eine besondere
Nota beizubringen.
In Leipzig erfolgt die Zahlung in den
Werktagen vom 3. bis 18. April er.
einschliesslich, durch die Güter-
Casse auf unserem dortigen Bahnhofe.
Berlin, den 26. März 1877. Der Verwaltungs-
Rath. I. V.: Ebeling. (1511)
König-Christian VIII. Ostseebahn. In Ge-
mässheit der §§ 25, 26 und 64 f. des Sta-
tuts bringt der Ausschuss der Altona-Kie-
ler Eisenbahn - Gesellschaft es hierdurch
zur öffentlichen' Kunde, dass die am 1. Mai
d. J. fällige Dividende aus dem Reinerträge
des Betriebsjahres 1876 (§ 24) auf 8 pCt.
oder M 36 pro Actie festgesetzt worden
ist. Altona, den 24. April 1877. Der Aus-
schuss: Th. Reineke, Vorsitzender.
Mit Beziehung auf vorstehende Bekannt-
machung des Ausschusses wird hiermit an-
gezeigt, dass amDienstagden 1. Mai. d. J.
die Auszahlung der Dividende für das
Rechnungsjahr 1876 beginnen und bis
weiter Montags, Dienstags, Donnerstags
und Freitags von 9 Uhr Vormittags bis 1
Uhr Nachmittags
in dem Bahnhofsgebäude zu Altona,
, „ „ ,, Kiel,
ln Berlin bei Herrn S. Bleichröder
stattfinden wird. _
Die Dividendenscheine müssen mit einem
unterschriebenen Verzeichnisse der Num-
mern nach der Reihenfolge eingeliefert
werden. Altona, den 24. April 1877. Die
Direction der Altona-Kieler Eisenbalin-Ge-
sellschaft. B. Geske. H. Tellkampf. (1624)
3. General- Versammlungen.
Dreizehnte ordentliche Ge-
neral-Versammlung der K. K.
priv. Turnan - Kralnp - Prager Eisenbahn-
Gesellschaft. Der Verwaltungsrath beehrt
sich , die P. T. Herren Actionäre zu der
dreizehnten ordentlichen General - \ er-
Sammlung am 2 6. Mai 1877, Nachmit-
tags 4 Uhr, in Prag (Administrationsge-
bäude, Hybernergasse No. 1003-11.) höflichst
einzuladen.
Gegenstände der Tages-
ordnung sind:
1. Vortrag des Geschäftsberichtes unter
Vorlage des Rechnungsabschlusses für
das Jahr 1876.
2. Bericht des Revisions-Ausschusses be-
treff. der gesellschaftlichen Rechnun-
gen pro 1876.
3. Bestimmung der Quote für den Ke-
servefond und der zu verth eilenden
Dividende. .. .
4. Neuwahl von drei statutenmassig aus-
tretenden Verwaltungsraths - Mitglie-
dern. , ,
5. Neuwahl des Revisions - Ausschusses
zur Prüfung der Gesellschaftsrechnun-
gen für das Jahr 1877.
An der General - Versammlung können
nach den §§ 19 und 23 der Statuten nur
diejenigen Actionäre theilnelimen, welche
mindestens 20 Actien besitzen , und die-
selben spätestens 14 Tage vor dem Zu-
sammentritte der General - Versammlung
bei einer der nachfolgenden Cassen hin-
terlegt haben, und zwar : v v
in Prag bei der Direction der K. K.
priv. Turnau - Kralup - Prager Eisen-
bahn - Gesellschaft ; .
in Wien bei der Niederösterreichischen
Escompte-Gesellschaft ;
in Leipzig bei der Allgemeinen Deut-
schen Creditanstalt.
432
Gegen diese Actien werden Depositen-
scheine und Legitimationskarten ausge-
folgt, welch’ letztere den Zutritt zu der
General-Versammlung gewähren.
Die Actionäre können hierbei persön-
lich erscheinen oder sich durch solche
Bevollmächtigte vertreten lassen , welche
selbst stimmfähige Mitglieder der Gene-
ral-Versammlung sind. (§ 19 der Statuten.)
Die Vollmacht muss auf der Rückseite
der Legitimationskarte ausgestellt und in
der dort angegebenen Form ausgefüllt
werden.
Kein Actionär kann jedoch nach § 20
der Statuten im eigenen und im Voll-
machtsnamen mehr als 20 Stimmen zu-
sammen in sich vereinigen.
Der Rechnungsabschluss wird im Sinne
des § 24 der Statuten 8 Tage vor Gene-
ral-Versammlung jedem stimmberechtigten
Actionär eingehändigt werden. Prag, am
23. April 1877. Der Verwaltungsrath.
(Nachdruck wird nicht honorirt.) (1013)
K. K. priv. Vorarlberger Bahn. Die
VI. ordentliche Generalversammlung der
Actionäre findet am 30. Mai 187 7 Vor-
mittags 10 Uhr in Wien, im Bureau
der Gesellschaft, Stadt, Nibelungengasse
No. 3 statt.
T agesordn ung :
1. Vortrag des Geschäftsberichtes.
2. Bericht des Revisionsausschusses.
3. Ergänzung des Verwaltungsrathes.
4. Neuwahl des Revisionsausschusses.
5. Festsetzung des Werthes der Anwesen-
heitsmarken für die Theilnahme an
den Sitzungen des Verwaltungsrathes
im Jahre 1877.
Behufs Ausübung des Stimmrechtes (je
zehn Actien geben eine Stimme) sind die
Actien sammt den noch nicht fälligen
Coupons längstens bis zum 16. Mai 1877
zu hinterlegen :
in Wien bei der K. K. priv. Oester-
reichischen Creditanstalt für Handel
und Gewerbe,
in Berlin bei der Bank für Handel
und Industrie,
in Frankfurt a./M. bei der Filiale
der Bank für Handel und Industrie
und bei Herren M. A. v. Rothschild
und Söhne,
in München bei Herren Merck, Chri-
stian und Comp.,
in Stuttgart bei Herren Pflaum und
Comp.,
und zwar in Wien mittelst zweifach , an
den auswärtigen Plätzen mittelst dreifach
auszufertigender Consignation, für welche
die Blanquette bei den Erlagstellen un-
entgeltlich verabfolgt werden.
Die Vollmachten sind auf der Rück-
seite der Legitimationskarten auszufertigen
und müssen im Auslande bis längstens
22. Mai 1877 , im Inlande bis längstens
25. Mai 1877 bei jener Erlagstelle, bei
welcher die Actien erlegt wurden, vorge-
wiesen werden. Wien, am 25. April 1877.
Der Ver waltu ugsrath. (Nachdruck wird
nicht honorirt.) (1608)
Anmerkung: § 31 der Statuten, alin. 3
und 5 :
Abwesende können sich durch Bevollmäch-
tigte vertreten lassen, auch wenn diese
nicht selbst Actionäre sind.
Pflegebefohlene und juristische Personen
werden durch ihre gesetzlichen oder statu-
tarischen Repräsentanten , Frauen durch Be-
vollmächtigte vertreten , auch wenn diese
nicht selbst Actionäre sind.
K. K. pr. Kaiser Franz Josef-Bahn. Ein-
ladung zur X. ordentlichen General-
versammlung. Nach Vorschrift des § 26
der gesellschaftlichen Statuten werden die
stimmberechtigten Actionäre der K. K. pr.
Kaiser Franz Josef-Bahn zu der zehnten
ordentlichen Gen er al-V er Sammlung
eingeladen, welche
Mittwo cb,den 30. Mai 1877,uml0ühr
V ormittags
in Wien, am Kaiser Franz Josef-Bahnhofe
im IX. Bezirke, Rossau, Althanplatz No. 3,
abgehalten wird.
Gegenstände der Verhandlung:
1) Geschäftsbericht pro 1876.
2) Bericht des Revisionsausschusses über
die Prüfung der Rechnungen pro 1876.
3) Wahl des Revisionsausschusses zur
Prüfung der Rechnungen pro 1877.
4) Neuwahl für drei, statutenmässig aus-
tretende Mitglieder des Verwaltungs-
rathes (§ 35 der Statuten).
6) Bestimmung des Werthes der Anwesen-
heitsmarken für die Mitglieder des
Verwaltungsrathes (§ 45 der Statuten).
6) Ei mächtigungzurEmissioneinerPriori-
tätsanleihe zum Zwecke der Bedeckung
des Bedarfes von effectiv Drei Millionen
fünfmal hunderttausend Gulden Oest.
W. für zum Theil bereits hergestellte
und zum Theil demnächst noch her-
zustellende Bauten, für welche die
Staatszinsengarantie bereits gesetzlich
ausgesprochen ist.
Jene Herren Actionäre, welche bei dieser
Versammlung zu erscheinen beabsichtigen,
werden ersucht, in Gemässheit des § 23
der Statuten die im § 21 daselbst festge-
setzte Anzahl von wenigsten 40 Stück
Actien bis längstens 16. Mai 1877 entweder:
in Wien bei der gesellschaftlichen Haupt-
casse (am Bahnhofe im IX. Bezirke,
Althanplatz No. 3) oder
in Prag bei der Stationscasse am Kaiser
Franz Josef-Bahnhofe oder
in Frankfurt a|M. bei der Deutschen
Vereinsbank oder endlich
in Berlin bei der Direction der Dis-
contogesellschaft
zu erlegen und unter Einem die auf ihre
Namen lautenden Legitimationskarten in
Empfang zu nehmen.
Bei solchen Deponirungen sind nebst
denActien bei der gesellschaftlichen Haupt-
casse in Wien zwei, bei der Stationscasse
in Prag und bei den genannten Bank-
instituten im Auslande jedoch drei arith-
metisch geordnete und von den Herren
Deponenten eigenhändig unterfertigte Con-
signationen einzubringen, deren Eine mit
der Erlagsbestätigung versehen, sogleich
rückgestellt wird
Die deponirten Actien können sofort
nach abgehaltener Generalversammlung
gegen Abgabe der Empfangsbestätigungen
wieder behoben werden.
Laut der bezüglichen statutarischen Be-
stimmung geben je 40 Actien das Recht
auf Eine Stimme ; es darf aber ein Actionär
nicht mehr als zwanzig Stimmen im eigenen
und Vollmachtsnamen in sich vereinigen.
Abwesende können sich mittelst Voll-
macht durch stimmfähige Actionäre ver-
treten lassen, in welchem Falle sie die auf
der Rückseite ihrer Legitimationskarte
beigesetzte V ollmacht eigenhändig zu unter-
zeichnen und längstens bis 29. Mai 1877
bei der gesellschaftlichen Ilauptcasse in
Wien vorzuweisen haben.
In Gemässheit des § 25 der Statuten
wird der zum Vortrage kommende Ge-
schäftsbericht, der sub 2) der Tagesordnung
erwähnte Bericht des Revisionsausschusses,
sowie endlich der Wortlaut des zu Punkt
6) der Tagesordnung zur Verhandlung
kommenden Antrages 8 Tage vor der Ge-
neralversammlung im Bureau der Gesell-
schaft aufgelegt und jedem der Herren
Actionäre, welcher sein Stimmrecht nach-
gewiesen hat, ein Druckexemplar davon
erfolgt werden. Wien, am 26. April 1877.
Der Verwaltungsrath. (Nachdruck wird
nicht honorirt.) (1619)
Buschtehrader Eisenbahn. Einladung zur
31., als ordentlichen 24. General-Versamm-
lung der stimmberechtigten Actionäre. der
a. priv. Buschtehrader Eisenbahn, welche
am 30. Mai 1877, Vormittags 10 Uhr, im
Administrations-Gebäude der Gesellschaft
in Prag, Bredauer-Gasse No. 7, abgehalten
wird.
Gegenstände der Verhandlung sind:
1) Vortrag des Geschäftsberichtes und
Vorlage des Rechnungsabschlusses.
2) Bericht des Revisions-Ausschusses.
3) Antrag auf Verwendung des Reinge-
winnes.
4) Wahl von zwei Verwaltungsraths-Mit-
gliedern.
5) Wahl des Revisions-Ausschusses zur
Prüfung der Jahresrechnungen pro 1877.
Die P. T. stimmberechtigten Actionäre
werden unter Bezugnahme auf Abschnitt
IH. der Gesellschafts-Statuten eingeladen,
ihre Actien (mindestens 5 Stück Lit. A.
oder Genussscheine von solchen, oder min-
destens 20 Stück Actien Lit. B.) oder die
betreffenden Depotscheine
bei der Hauptcassa der Gesellschaft in Prag,
„ „ K. K. priv. allgemeinen Oesterr.
Bodencredit-Anstalt in Wien,
„ „ allgemeinen Deutschen Credit-An-
stalt in Leipzig,
„ „ Disconto-Gesellscbaft in Berlin,
„ „ Bayerischen Vereinsbank in Mün-
chen,
„ den Herren M. A. von Rothschild et
Söhnen in Frankfurt a|M.,
„ „ „ L. Behrens & Söhnen in
Hamburg
längstens bis 22. Mai 1. J. zu Unterlegen.
Prag, 16. April 1877. Der Verwaltungsrath.
(Nachdruck wird nicht honorirt.) (1612)
4. Tarifänderungen
Nordwestdeutscher Eisenbahn - Verband.
Zu dem vom 1. August 1870 ab gültigen
Nordwestdeutschen Hauptgütertarif ist mit
Wirkung vom 1. künftigen Monats an der
100. Nachtrag erschienen, -welcher von den
Verbandsgüterexpeditionen bezogen wer-
den kann. Cassel, den 23. April 1877.
Namens der Verwaltungen des Nord-west-
deutschen Eisenbahn- Verbandes: König-
liche Direction der Main-Weser Bahn. (1622)
Nordw estdeutscher Eisenbahn - Verband.
Zu dem vom 1. Januar 1874 ab gültigen
Nordwestdeutsch - Eisass - Lothringischen
Gütertarif ist mit Wirkung vom 1. künf-
tigen Monats an der 52. Nachtrag erschie-
nen, welcher von den Verbandsgüterexpe-
ditionen bezogen werden kann. Cassel,
den 23. April 1877. Namens der Verwal-
tungen des Nordwestdeutschen Eisenbahn-
Verbandes: Königliche Direction der Main-
Weser-Bahn. (1623)
Berlin-Hamburger Eisenbahn. Deutsch-
Oesterreich- Ungarischer- Verband. Zum
Verbandstarife vom 1. Juli 1875 ist der
Nachtrag XIII. enthaltend Ergänzung der
Kilometer- und Lieferfristtabelle, sowie
tarifarische Aenderungen — gütig vom
15. Mai er. ab — erschienen und sind
Exemplare bei den bekannten Dienststellen
der Verbands - Verwaltungen zu haben.
Berlin, den 1. Mai 1877. Direction der Ber-
lin-Hamburger Eisenbahn als geschäftsfüh-
rende Verwaltung des Verbandes. (1625) J.
Berlin-Anlialtische Eisenbahn. Im Stettin-
Sächsischen Güter- Verkehr sind directe
Frachtsätze zwischen Stettin einerseits
und Remse, Waldenburg, Penig und Lun-
zenau andererseits zur Einführung ge-
kommen.
Näheres ist bei den betreffenden Güter-
Expeditionen zu erfahren. Berlin, den 15.
April 1877. Die Direction. (1627)
(Schluss der offiziellen Anzeigen
auf Seite 31 des Anzeigers überzähl. Güter.)
Verlegt und berautgegebeu von dem Verein Deutscher Eisenbabu -Verwaltungen.
Verantwortlicher Bedecteor: Dr. Jur. Wilh. Koch zu Berlin (Redactionsbureau: Anbalterstr. «). - CommiseionKr : Adolph Refblshöfer zu Leipzig. - DrucV ron H. 8. Hermann in Berlin. Beutbstr. 8.
433
N£ 35.
Di« Zeitung erscheint
Montags and Freitags.
Vierteljährlich für 4 Mark eu beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt des Deutsch-
Oesterr. Postgebietes ;
Kreuzband-Porto wird extra berechnet.
Manuscript sowie sämmtliche officielle Inserate
sind franco einzusenden an die Redaction,
Dr. Jur. W. Koch,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Coxnmissionär für den Buchhandel :
Adolph Refelshöfcr,
Leipzig, Nürnberger Strasse 59.
Deutscher
1877.
Beilagen zur Zeitung
und
Privat-Inserate
wolle man direct an die Buch- u. Steindruckerei
von H. S. Hermann,
Berlin SW., Beuth-Strasse 8.,
einsenden.
Insertions-Preis für die dreigespalten« Petitzeile
oder deren Raum 80 Pf.
Beilagen zu der Zeitung (in Quart^ werden
sowohl den von den Eisenbahnen und durch den
Buchhandel als den durch die Post bezogenen
Exemplaren für 15 Mark beigelegt.
Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Üebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 4. Mai 1877.
Dieser Nummer liegt der „Fahrplan der Muldenthal-Eisenbahn“ bei.
Inhalt: Ueber das Englische Eisenbahnwesen, Reisestudien von H. Schwabe. — Die Erklärungen der Preussischen Privatbalin-Ver-
waltungen auf den Ministerial-Erlass vom 12. April 1877. — Deutsche Wochenschau. — Zusammenstellung der Betriebs-Ergebnisse Deutscher
Eisenbahnen (excl. Bayerns) im Monat März 1877. — Offizielle Anzeigen: 1. Betriebsstörungen. 2. Dividenden- Auszahlungen. 3. General-Ver-
sammlungen. 4. Bilanzen. 5. Tarifänderungen. 6. Submissionen. 7. Fahrpläne. — Privat-Anzeigen.
Ueber das Englische Eisenbahnwesen.
Reisestudien von H. Schwabe, Regierungs- und Bauratb, Mit-
glied der Königl. Direction der Niederschlesisch-Märkischen
Eisenbahn. Neue Folge. Mit einem Atlas, enthaltend: 16
Blatt Zeichnungen. Wien 1877. Verlag von R. von Waldheim.
Der Verfasser, durch dessen Bemühungen wohl vorzugsweise
die Kenntniss des Englischen Eisenbahnwesens verbreitet und das
Interesse dafür wachgerufen worden ist, hat im Anschluss an die
im Jahre 1871 erschienenen Reisestndien über das Englische
Eisenbahnwesen unter obigem Titel eine neue Folge derselben
veröffentlicht, und durch Beigabe werthvoller Zeichnungen eineu
allgemein beklagten Mangel der ersten Ausgabe vermieden.
Die Schrift zerfällt in 6 Abschnitte und zwar:
Erster Abschnitt, enthaltend einen Vergleich zwischen
den Englischen und Preussischen Eisenbahnen in Bezug auf die
Längen, Anlagekosten und Einnahmen, wonach sich ergiebt, dass
die Englischen Eisenbahnen sich mehr und mehr einem gewissen
Bebarrungszustande nähern, und von dem erheblichen Rückgänge,
den die Deutschen Eisenbahnen in ihrer Rentabilität erlitten
haben, bei Weitem weniger berührt worden sind. Es wird dies
im Allgemeinen den höheren und rationelleren Tarifen und der
grossen finanziellen Bedeutung des Englischen Personenverkehrs,
sowie insbesondere dem Umstande zugeschrio*ben, dass die Engli-
schen Bahnen von der Befugniss, innerhalb der concessionsmässig
festgestellten Maximaltarife die Tarife nach Bedürfniss zu erhöhen,
Gebrauch machend, die Tarife gleichzeitig mit der Erhöhung der
Kohlen- und Eisenpreise erhöht und dadurch zur Regulirung der-
selben beigetragen haben.
Der zweite Abschnitt „Bahnhofs-Anlagen“ giebt eine
ausführliche Beschreibung
der Kopfstationen: Cannonstreet und Charing Cross der
South Eastern , Moorgatestreet und Mansionhouse der Under-
ground Railway, City Terminus der Great Eastern, London-
Road in Manchester;
der Durchgangsstationen in Newcastle upon Tyne,
Crewe, Bow-Station, Willesden Function, Kings Cross Station
der Metropolitan Railway in London;
der Güterbahnhöfe der Great Northern, Midland und
London und North Western in London, der North Dock Station
in Liverpool;
der Kohlenbahnhöfe der Midland und Great Northern
in London;
der Rangirbahnhöfe Shildon, Newport und Edgehill, sowie
einiger kleineren Stationen,
und knüpft an diese Beschreibung, welche durch die Beigabe der
Bahnhofspläne unterstützt wird, bei jeder dieser 4 Gattungen von
Bahnhofs-Anlagen: Personen-, Güter-, Kohlen- und Rangir-Bahn-
höfe ausführliche Vorschläge, in welcher Weise und in welchem
Umfange eine Uebertragung Englischer Einrichtungen auf die
Deutschen Eisenbahnen zweckmässig ist.
Es würde zu weit führen, auf diese Vorschläge näher ein-
zugehen, die zwar schon mehr oder minder iii der Fachliteratur
besprochen worden sind, die aber immer von Neuem hervorgeh oben
zu werden verdienen, da die Belastung des Personenverkehrs zum
nicht geringen Theil in den zu den Einnahmen ausser Verhältnis«
stehenden hohen Anlagekosten für die Personenbahnhöfe, uml
die hohen Betriebskosten für den Güterverkehr vorzugsweise in
der nicht immer zweckmässigen Anlage der Güterstationen und
den hohen Rangirkosten beruhen. Wenn einerseits zu hoffeu ist,
dass die vom Verfasser gemachten Vorschläge, nach der wachsen
den Zahl von Anfängern zu scliliessen, welche sich dieser neueren
Richtung hinueigen, mehr und mehr Boden gewinnen werden,
so ist andererseits freilich nicht zu übersehen, dass eine der
wichtigsten Reformen im Güterverkehr: die raschere Beförderung
der Güterzüge iu Verbindung mit der bahnseitigeu Bestätterung
nur deshalb ungeachtet der angestrengtesten Bemühungen der
Eisenbahnen bisher noch nicht hat zur Einführung kommen
können, weil es der Industrie, wie dem Handel an Verständniss
für die Tragweite dieser Reform fehlt. Die Englischen Eisenbahnen
sind in dieser Beziehung in einer günstigeren Lage, sie haben es
mit einem Publikum zu thun, welches die Vortheile der eilgut
mässigen Güterbeförderung zu berechnen und au szu nutzen woiss
und alle Geschäftseinlichtungen darnach geregelt hat.
Der Kaufmann aus Yorkshire, der heute auf dem Wollmarkt
in London seine Einkäufe macht und morgen die Wolle iu seinem
Lagerhause vorfindet, braucht unter solchen Umständen nicht nur
geringere Lagerräume, sondern auch ein geringeres Betriebscapital,
die Zinsverluste sinken bei der eilgutmässigen Beförderung auf
ein Minimum herab, der Kaufmann zahlt daher willig einen
höheren Tarifsatz für die Beförderung seines Gutes, wie der
Englische Handel überhaupt auf sichere und schnellere Beförde-
rung der Güter grösseren Werth als auf Ermässigung der Fracht-
sätze legt.
Es ist eigenthümlich genug, dass die Deutschen Volkswirthe,
welche ja die Eisenbahnen in der weitgehendsten Weise zu bevor-
munden pflegen, den günstigen Einfluss, welchen die rasche Güter-
beförderung auf den Grosshandel und die Gross-Industrie ausüben
muss, noch nicht erkannt haben. Uns scheint, dass diese Frage
in engem Zusammenhänge mit der jetzt auf der Tagesordnung
stehenden Frage, betreffend die Abkürzung der Creditgewährung
steht.
In Betreff des Kohlenverkehrs giebt der Verfasser im An-
schluss an seine Schrift „Ueber den Kohlenverkehr auf den
Preussischen Eisenbahnen“ noch einige interessante Mitthei-
lungen über die Coal-Shoots der Midland und Great Northern
Railway in London. Da erwähnt wird, dass auf der Station
Wedding der Berliner Ringbahn seitens des Verfassers die Aus-
führung eines in ähnlicher Weise eingerichteten Kohlenmagazins
in Aussicht genommen ist, so dürfen wir wohl erwarten, über die
Uebertragung dieser Einrichtung auf Deutsche Verhältnisse
Näheres zu hören.
Wer den Nothstand kennt, unter welchem gegenwärtig ins-
besondere auch der Kohlenbergbau leidet, — ob mit oder ohne
seine Schuld, wollen wir nicht untersuchen, — wie seitens der
Eisenbahnen und der Kohlengruben die äussersten Anstrengungen
gemacht werden, um die vorhandenen Absatzgebiete zu behaupten
und neue zu erschliessen, wer die Verhandlungen kennt, bei denen
nicht selten von dem Betrage einiger Markpfennige pro Centner
die Entscheidung über wichtige Fragen abhängt, der wird sich
allerdings wundern, dass bisher von den meisten Eisenbahnen
sowohl bei Einrichtung der Kohlenwagen, wie bei Anlage der
Kohlenstationen so wenig Werth darauf gelegt worden ist, die
Entladung der Kohlenwagen zu beschleunigen, und dadurch Ent-
lade- wie Betriebskosten erheblich zu reduciren.
Von besonderem Interesse sind auch die Mittheilungen über
einige Rangirbahnhöfe der North Eastern Railway, aus deren An-
lage hervorgeht, dass man in England dem Rangiren mit anstei-
gendem Ausziehgeleise eine noch weitere Ausbildung als auf den
Sächsischen Eisenbahnen gegeben hat. Sind auch diese Beispiele
wegen des erforderlichen Gefälles nur unter besonderen örtlichen
Verhältnissen anwendbar, so geben sie doch eine neue Unter-
stützung für die günstige Meinung, die sich mehr und mehr für
dieses Rangirsystem Bahn bricht, mit welchem eine so wesentliche
Verminderung der Rangirkosten verbunden ist. Allerdings ist
hierbei Vorbedingung, dass das noch vielfach herrschende Vorur-
theil gegen die Anlage der zu den Vertheilungsgeleisen führenden
Weichen ebenfalls in einem starken Gefälle von 1:100 schwindet.
Der dritte Abschnitt betrifft die unterirdischen Eisen-
bahnen Londons: die St. John’s wood, Metropolitan, Metropolitan
District und East London Railway, welche Bahnen, abgesehen von
der Abzweigung der St. John’s wood, in einer Gesammtlänge von
ca. 18 Kilometer die City und einen Theil des Westends mittelst
einer hufeisenförmigen Linie umschliessen, deren nahezusammen-
liegende Endpuncte die Hauptstationen Moorgatestreet und Man-
sionhouse bilden.
Die sehr eingehende Beschreibung dieser in Bezug auf die
Anlage und den Betrieb einzig in der Welt stehenden Bahnen
wird unterstützt durch den mit Berücksichtigung der Eigenthums-
verhältnisse dargestellten Eisenbahnplan von London, sowie durch
die Beigabe von Längenprofilen. Aus den letzteren wird die bisher
nicht genügend bekannte Thatsache ersichtlich, dass die Bahnen,
welche in ihrer ganzen Ausdehnung unter dem Häusermeer von
London liegen, in Betreff der Steigungsverhältnisse den Character
von Gebirgsbahnen haben und die Maximalsteigung des Sem-
mering und Brenner von 1:40 erreichen.
Dass bei derartigen Steigungsverhältnissen und nicht minder
ungünstigen Curven — wichtige und frequente Stationen liegen
in Curven von 200 m — die Beförderung von Hunderten von Personen-
zügen in jeder Richtung bei nur 2 Minuten Zeitintervalle möglich
ist, — nach den Angaben des Verfassers werden auf der zweigeleisigen
Parallelbahn (widened line) Moorgatestreet bis Kings Cross der
Metropolitan täglich in beiden Richtungen befördert
430 Personenzüge,
210 Güterzüge und Maschinen,
— wird von dem Verfasser ausführlich geschildert und als Haupt-
vorzüge dieses aussergewöhnlichen Betriebes angegeben: Abkür-
zung der Aufenthaltzeiten auf den Stationen, Verwen-
dung kräftiger Locomotiven, Benutzung continuirlicher
Wagen-Bremsen, ausgezeichnete Organisation des Be-
triebes und Einübung des Personals.
Die Frequenz dieser Bahnen mag daraus ermessen werden,
dass nach den Angaben des Verfassers diese Bahnen im Jahre
1874 rund 69 Millionen Passagiere, gegen 109 Millionen aller Preus-
sischen Bahnen befördert haben.
Der vierte Abschnitt, Verwaltung und Betrieb betreffend,
berührt eine so grosse Anzahl von Gesichtspuncten, dass wir
auf ein näheres Eingehen wegen Mangel an Raum verzichten
müssen. Nur 2 Puncte sind es, die wir hier erwähnen wollen, es
sind dies die vom Verfasser empfohlene Vereinfachung der Bahn-
bewachung und der Weichenbedienung. Ist in ersterer Beziehung
durch den Wegfall der optischen Streckentelegraphen auf den
Preussischen Eisenbahnen bereits der erste Schritt zur Verminde-
rung des Bahnbewachungspersonals gethan, sodass es wohl kaum
noch Schwierigkeiten haben wird, auf den Strecken, welche keine
Niveau-Uebergänge haben, ambulante Bahnrevisoren (Oberbau-
arbeiter) einzuführen, so scheint uns auch kein Bedenken vorzu-
liegen, die auf den Englischen Bahnen bestehende Einrichtung
zu adoptiren: die in den Hauptgeleisen wirklich erforderlichen
Weichen mit den anschliessenden Weichen der Nebengeleise in
Gruppen zu vereinigen und durch mechanische Vorrichtungen zu
stellen, die übrigen in den Nebengeleisen liegenden, minder wich-
tigen Weichen aber nur im Falle des Gebrauchs von dem Rangir-
personal bedienen zu lassen. I
Der fünfte Abschnitt b etrifft den sogenannten Concurrenz-
betrieb und weist zunächst darauf hin, dass der gemeinschaft-
liche Betrieb einer Bahnstrecke durch verschiedene Bahnverwal-
tungen in England in der ausgedehntesten Weise ausgeübt wird,
ungeachtet dort weder gemeinsame technische Vereinbarungen,
noch Bahnpolizei- und Betriebs-Reglements, wie in Deutschland,
vorhanden sind, und giebt unter Zugrundelegung einer colorirten
Eisenbahnkarte von London nebst Vorstädten eine Uebersicht über
den Concurrenzbetrieb der Londoner Bahnen, der Jeden in das
höchste Erstaunen setzen muss, und alle bisher gegen den Con-
currenzbetrieb erhobenen Bedenken entkräften dürfte.
Dieses Capitel möchte der Aufmerksamkeit der Deutschen
Bahnen, welche sich bisher meist nur mit grossem Widerstreben
zu einer gemeinschaftlichen Benutzung einzelner Bahnhöfe oder
Bahnstrecken verstanden, und nicht selten sich unverhältnissmässige
Ausgaben auferlegt haben, um nur volle Selbstständigkeit zu ge-
winnen, besonders zu empfehlen sein, und wir stimmen dem Ver-
fasser bei, wenn er darauf hinweist, dass in der so sehr herabge-
gangenen Rentabilität der Eisenbahnen eine ernste Mahnung liegen
dürfte, unproductive Ausgaben möglichst zu vermeiden, wozu in
erster Reihe solche Ausgaben zu rechnen sein werden, die durch
gemeinschaftliche Benutzung von Bahnanlagen, wenn nicht ganz
zu vermeiden, so doch meist auf die Zahlung einer jährlichen
Entschädigung herabgemindert werden könnnen.
Der Verfasser würde seinen Ausführungen haben noch mehr
Gewicht geben können, wenn er auf Berlin hingewiesen hätte,
Wie sehr würden die öffentlichen, die Verkehrs- und finanziellen
Interessen der in Berlin mündenden Bahnen gewonnen haben®
wenn die 3 Personenbahnhöfe der Berlin- Anhalter, Berlin-Dresdenei®
und Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn in dem Bahnhöfe®
der letzteren, die Personenbahnhöfe der Ostbahn, Berlin-Görlitzei®
und Niedersehlesisch-Märkischen Eisenbahn in dem Bahnhofe dej®
435
letzteren, und die Personenbahnhöfe der Berlin-Lehrter, Berlin.
Hamburger, Berlin-Stettinerund der Nordbahn in einer oder zwei
Gruppen vereinigt worden wären.
Der sechste Abschnitt Personen- und Gütertarife ent-
haltend, soll nach Angabe des Verfassers nur einen allgemeinen
Ueberblick über dieses Gebiet geben. Ungeachtet der mehrfachen
und ausführlichen Arbeiten, die wir über das Englische Güter-
tarifwesen besitzen, glauben wir auf die von dem Verfasser ge-
gebene Darstellung wegen ihrer Kürze und Klarheit um so mehr
hinweisen zu dürfen, als der Inhalt im Wesentlichen mit der
Auffassung in der Wehrmann’schen Schrift übereinstimmt, eine
Auffassung, die von Jedem, welcher das Englische Gütertarifwesen
aus eigener Anschauung kennt, als die am meisten zutreffende
bezeichnet werden muss.
Den Schluss des Werkes bildet eine interessante Zusammen-
stellung der Längen und Anlagekosten nebst den Haupt-Ergeb-
nissen des Betriebes der in England vorhandenen Eisenbahnen in
der Zeit von 1825 bis 1875.
Der Herr Verfasser, dem wir bereits mehrere Schriften aus
den verschiedensten Gebieten des Eisenbahnwesens verdanken,
hat sich durch diese neue Veröffentlichung, die sich durch Reich-
thum des Inhalts, Uebersichtlichkeit und Klarheit der Darstellung
auszeichnet, eine weitere Anerkennung der Fachmänner erworben.
Die Erklärungen
der Preussischen Privatbahn-Verwaltungen
auf den Ministerial-Erlass vom 12. April 1877.
Auf Ew. Excellenz hohen Erlass vom 12. d. M., betreffend die
Tarifreform, können die Verwaltungen der Preussischen Privat-
bahnen nicht umhin, die Erklärung abzugeben, dass der Inhalt
desselben, insoweit er die Normirung der Maximalsätze für die
Privatbahnen betrifft, die Grundlagen verlässt, welche im Laufe
der Verhandlungen über die Tarifreform für die gemeinsamen
Entschliessungen der Verwaltungen und ihre gemeinsamen An-
träge massgebend gewesen sind.
Schon bei Einleitung der Verhandlungen über die Tarif-
reform durch die Deutschen Privätbahnen und ausserpreussischen
Staatsbahnen ist es von vornherein als unerlässlich anerkannt,
für die einzelnen Classen des neuen Tarifschemas bestimmte
Sätze zu normiren.
Ohnedem würde die Tragweite desselben für das Publicum
unübersehbar geworden sein und hätten sich die Verwaltungen
über die Annahme desselben wegen des mangelnden Urtheils
über die finanziellen Wirkungen nicht haben schlüssig machen
können. Das Tarifschema wäre eine inhaltlose Zusammenstellung
geworden.
Darüber, dass die Sätze, welche dem neuen Tarife als Grund-
lage dienen sollten, Maximaltarife in dem Sinne sein müssten,
dass innerhalb der Grenzen derselben den Eisenbahnen freie Be-
wegung gestattet ist, war bei den Verhandlungen über die Tarif-
reform von Anbeginn an abseitiges Einverständnis. Ew. Excel-
lenz hoher Erlass vom 14. Januar 1875 hatte schon diese freie
Bewegung in den Grenzen der durch den procentualen Zuschlag
erhöhten Sätze gewährt, die Enquete-Commission empfiehlt in
ihrem Berichte die Gewährung von Maximalsätzen in diesem
Sinne, das Reichseisenbahnamt billigt in der über das Resultat der
Enquete verfassten Denkschrift diesen Antrag, die Dresdener Ver-
einbarungen fordern solche Maximalsätze, die Preussischen Privat-
Eisenbalin- Verwaltungen beantragen sie in ihrem Berichte vom
30. September 1876 als einen integrirenden Theil der Reform, der
Bundesrath nimmt die Festsetzung von Maximalsätzen in den Be-
schluss vom 14. December 1876 auf und Ew. Excellenz hoher Er-
lass vom 25. December 1876, welcher diesen Beschluss des Bundes-
ratlis mittheilt, spricht bestimmt aus, „dass innerhalb der festzu-
stellenden Maximalsätze den Eisenbahn- Verwaltungen die freie
Bewegung in der Normirung der Frachtsätze, insbesondere auch
die Wiedererhöhung ermässigter Sätze gestattet werden soll.“
Selbstverständliche Voraussetzung für die Festsetzung solcher
Maximalsätze ist, dass sie die freie Bewegung nicht nur formell,
sondern auch wirklich zulassen; sie müssen deshalb so normirt
sein, dass sie nicht die niedrigst möglichen, sondern, wie es im
Begriffe der Maximalsätze liegt, die eine freie Bewegung gestatten-
den Sätze darstellen. Ebenso ist es wohl selbstverständlich, dass
die Normrung der Maximalsätze nicht unter ausschliesslicher
Berücksichtigung. der augenblicklichen Verhältnisse, namentlich
nicht ausschliesslich auf Grund der heutigen Betriebskosten er-
folgen kann.
Dem entspricht es nicht, wenn der hohe Erlass vom 12.
d. Mts. ausspricht, dass die Preussischen Privatbahnen, von be-
sonderen Verhältnissen abgesehen, nicht auf die Gewährung hö-
herer Maximalsätze, als der den Preussischen Staatseisenbahnen
vorgeschriebenen Normalsätze zu rechnen hätten.
Ew. Excellenz Vertreter haben in der Conferenz vom
21. Juli 1876, welche nach Abschluss der Vorverhandlungen der
Deutschen Privat- und ausserdeutschen Staatsbahnen zusammen-
berufen ist, selbst den Unterschied zwischen den Normalsätzen
und den Maximalsätzen anerkannt. Sie haben in der Conferenz
die Mittheilung gemacht, „dass die Staatseisenbahnverwaltung
„zwar niedrigere Einheitssätze für die verschiedenen Tarifclassen
„in Aussicht genommen habe, als die Conferenz in Harzburg; diese
„niedrigeren Sätze der Staatseisenbahn-Verwaltung seien indessen
„gegenüber den Maximalsätzen im Harzburger Entwurf Normal-
„sätze, d. h. Sätze, deren wirkliche Einführung von der Staats-
„eisenbahn-Verwaltung in Aussicht genommen sei; setze man den
„letzteren, um sie zu Maximalsätzen zu gestalten, etwa 10 pCt.
„hinzu, so verschwinde der Unterschied in den Sätzen im erheb-
„lichen Masse. Die Bedeutung der Maximalsätze in dem, bei den
„Vorverhandlungen angenommenen vorerwähnten Sinne, ist dabei
„nicht beanstandet worden.“
Diesen Mittheilungen entsprechend sind in der General-
conferenz zu Dresden am 29. Juli 1876 die Verwaltungen in ihren
Entschliessungen über die Bildung der Tarifclassen, die Einrei-
hung der Artikel in dieselben und die beantragten Declassifica-
tionen von der Voraussetzung der Festsetzung jener übereinstim-
mend in Aussicht genommenen Maximalsätze ausgegangen.
Das Resultat der Verhandlungen zu Dresden ist Ew. Ex-
cellenz mittelst Antrags vom 30. September 1876 vorgelegt und
die Forderung der Festsetzung der Maximalsätze mit freier Be-
wegung innerhalb derselben speciell motivirt. Der Bundesraths-
beschluss vom 14. December 1876, in welchem erklärt ist, dass
vom Standpunkt des Reichs gegen die Einführung der Tarif-
reform nichts zu erinnern ist und die Festsetzung von Maximal-
tarifen zulässt, hat deren Normirung allerdings nicht, wie die
Privatbahn-Verwaltungen vorausgesetzt haben, dem Reich Vorbe-
halten, sondern den Landesregierungen überlassen. Für die
Deutschen Staatsbahnen ist mit diesem Beschluss der Unter-
schied zwischen Maximalsätzen und den wirklich einzuführenden
Sätzen verschwunden, da die Maximalgrenzen nur gegenüber einer
ihre Innehaltung überwachenden Aufsicht Bedeutung haben, bei
den Staatsbahnen aber Aufsicht und Verwaltung in einer Hand
vereinigt sind. Für die Privatbahnen aber haben die Maximal-
sätze ihren Sinn behalten.
Für sie ist ihre Festsetzung sogar von besonderer Wichtig-
keit geworden , weil die Festsetzung der Maximalsätze, nicht Avie
beantragt, eine gleichmässige für alle Verwaltungen, sondern für
jede einzelne Verwaltung nach Massgabe ihrer besonderen Be-
triebs- und Finanz-Verhältnisse und möglichst unter Beseitigung
der Tariferhöhung vom 1. August 1874 erfolgen soll, die Privat-
bahnen also, dem Wortlaute des Beschlusses nach, vor eine voll-
ständig ungewisse Entscheidung gestellt sind.
Nach dem ganzen bisherigen Verlauf der Sache waren sie
berechtigt, anzunehmen, dass als allgemeine Grundlage für die
Feststellung der Maximalsätze der einzelnen Bahnen die Dres-
dener Vereinbarungen dienen würden. Mit dieser Ueberzeugung
sind die Privatbahnen in die Specialberathungen der Berliner Gene-
ral-Conferenz am 12. und 13. Februar d. J. eingetreten, nachdem
die Erörterung der allgemeinen Bedingungen und Voraussetzungen
der Tarifreform, unter denen die Frage der Maximaltarife die
wichtigste ist, |in dieser Conferenz sich als unmöglich erwiesen
und Ew. Excellenz Vertreter erklärt hatten, dass sie zu einer
Erörterung dieser Punkte nicht ermächtigt seien. Die Verwaltungen
haben in der Conferenz von Neuem, meist auf Antrag der Preussi-
schen Staats-Eisenbahn-Verwaltung, sich zu vielen sehr Aveitgehen-
den Declassificationen bereit finden lassen, immer in der Annahme,
dass die in den einzelnen Tarifclassen einzustellenden Sätze auf
Grund der Dresdener Vereinbarungen normirt werden Avürden.
Sie haben deshalb auch am Schlüsse der General-Conferenz er-
klärt, dass sie das Resultat derselben als ein definitives acceptirten
unter der schon beim Eintritt in die Verhandlung ausgesprochenen
Voraussetzung, dass über die allgemeinen Bedingungen der Tarif-
reform die vorbehaltene Verständigung erfolge. War die Absicht
vorhanden, in den Maximalsätzen eine Avesentliche Aenderung
gegen die Dresdener Vereinbarungen vorzunehmen, so hätte da-
von vor Eintritt in die Berathung über die Declassificationen von
Ew. Excellenz Vertretern Mittheilung gemacht werden müssen und
da dies nicht geschehen, mussten die Privat-Eisenbahnen annehmen,
dass eine solche Absicht nicht obAvalte.
Im Interesse des Zustandekommens des aus ihrer Initiative
hervorgegangenen Werkes der Tarifreform haben sich die Privat-
Eisenbahnen auch noch bereit finden lassen, für den Fall der
Durchführung derselben, eine Anzahl Avichtiger Voraussetzungen
fallen zu lassen, an welche sie die Uebernahme der Verpflichtung
zur Einführung des neuen Systems knüpfen zu müssen geglaubt
hatten, sie haben ihrerseits ' Alles gethan, Avas irgend in ihrer
Macht stand, um endlich die so olt schon vergeblich versuchte
Tarifeinigung' zu erreichen, haben aber nie annehmen können,
436
dass grundsätzliche Aenderungen bezüglich der Höhe der Maximal -
sätze beabsichtigt seien.
Vollkommen überraschend musste deshalb die schon im
Eingänge erwähnte Bestimmung des hohen Erlasses vom 12. d. Mts.
sein, nach welcher die Dresdener Basis für die Feststellung der
Maximalsätze ganz verlassen werden und an deren Stelle die
Normalsätze der Staatsbahnen treten sollen, unter dem Hinzu-
fügen, „dass im Allgemeinen und so weit nicht besondere Ver-
hältnisse eine andere Festsetzung bedingen, es nicht wohl zu-
„gestanden werden könne, für die Privatbahnen höhere Sätze als
„die bezeichneten festzustellen.“
Für die Staatsbahnen kann es sich, wie bereits bemerkt,
nicht mehr um die Festsetzung von Maximaltarifen, sondern nur
um solche Tarife handeln, die thatsächlich zur Einführung kommen
sollen. Für die Privatbahnen würde mit der Durchführung des
Erlasses der Begriff der Maximalsätze, wie er in der Conferenz
vom 21. Juli 1876 von Ew. Excellenz Vertretern und den Ver-
tretern der Privatbahnen übereinstimmend festgestellt ist, auf-
gegeben werden, weil er nur diejenigen Sätze als für die Privat-
bahnen annehmbar bezeichnet, welche die Staatsbahnen that-
sächlich zur Einführung bringen sollen.
Die Sätze, welche der Erlass vom 12. April er. mittheilt,
sind mit Rücksicht auf die Einführung der generellen Wagen-
ladungsclassen und die zahlreichen Declassificationen, welche im
Interesse des Verkehrs angenommen sind, für die überwiegende
Mehrzahl der Privatbahn- Verwaltungen so niedrig, dass nicht nur
die Tariferhöhung vom 1. August 1874 vollständig beseitigt wird,
sondern erhebliche Ermässigungen unter die früher bestandenen
Sätze ein treten müssen. Jede freie Bewegung in der Tarifirung
ist den Privatbahnen dadurch unmöglich gemacht, und ihre
Stellung den Eventualitäten der Zukunft bei einer Steigerung des
Preises der Materialien und der Löhne, wie den jetzigen Sätzen
gegenüber, eine wesentlich verschlechterte.
Ew. Excellenz fügen im Erlass vom 12. d. Mts. allerdings
hinzu, dass zur Fernhaltung der Besorgniss eines aus der Tarif-
reform erwachsenen grossen finanziellen Risicos für die Privat-
bahnen über die finanziellen Resultate des neuen Systems sogleich
sorgfältige Controle geführt werden solle und es Vorbehalten
bleibe, je nach dem Ergebniss dieser periodischen Erhebungen in
der einen oder anderen Classe, so bald als möglich und noch vor
der ersten allgemeinen Tarifreform Aenderungen der vorbezeich-
neten Sätze herbeizuführen. Eine solche Massregel, wenn sie
wirksam sein soll, müsste aber in ähnlichem Umfange, wie im
Jahre 1374 die Tariferhöhung, durchgeführt werden. Sie würde
aus diesem Grunde die gleichen ungünstigen Folgen für die In-
dustrie nach sich ziehen und auf die gleichen Schwierigkeiten
stossen. Die Privatbahn- Verwaltungen halten es für ausgeschlossen,
eine solche umfassende und plötzlich durchzuführende Massregel
von Neuem in Aussicht zu nehmen und haben gerade zur Ver-
meidung dieser mit Recht missliebigen Aenderungen den Vorschlag
gemacht, die Maximalsätze in angemessener Höhe festzusetzen.
Es kann vollständig dahingestellt ! bleiben, welche Wirkung
die Tarifreform bei Annahme der mitgetheilten Sätze auf die
Einnahmen der Staatsbahnen haben wird. Die überwiegende
Mehrzahl der Privatbahn - Verwaltungen glaubt unschwer den
Nachweis führen zu können, dass nach ihren Verhältnissen die
Tarifreform mit jenen Sätzen ihrem Unternehmen die schwersten
Einbussen bringen wird und einzelne Unternehmungen geradezu
in ihrer Lebensfähigkeit bedroht. Für die meisten Verwaltungen
ist namentlich die Bemessung der Sätze der generellen Wagen-
ladungsclassen und der oberen Special tarife eine erheblich zu
niedrige und bewirkt Tarif-Herabsetzungen, die weder der In-
dustrie noch der Landwirthschaft zu Gute kommen. Die dadurch
gebotenen Ausfälle hindern aber die Verwaltungen im Uebrigen,
ihre Sätze so niedrig als möglich zu halten, wie es in der gegen-
wärtigen Zeit für wichtige Zweige der Industrie und die Land-
wirthschaft erforderlich ist.
Von dem Bewusstsein durchdrungen, dass die Verwaltungen
bei der gedrückten Lage von Industrie, Handel und Landwirth-
schaft jede neue Belastung des Verkehrs zu vermeiden haben,
glauben sie den berechtigten Anspruch erheben zu müssen, sich
ihrerseits die Lebensfähigkeit und die Kraft, dem Verkehr zu
dienen, zu erhalten.
Das grosse in den Eisenbahnen steckende Capital würde
zum Nachtheil nicht nur der Actionäre, sondern der ganzen
Volkswirthscliaft durch eine erzwungene zu niedrige Bemessung
der Tarifsätze entwerthet werden.
Nachdem Ew. Excellenz wiederholt entschieden haben, eine
gemeinsame Begründung gleicher Maximalsätze für alle Deutschen
Privatbahnen nach dem Inhalt des Bundesratlis-Beschlusses vom
14. December nicht für ausreichend erachten zu können, werden
nunmehr die einzelnen Verwaltungen gemäss dem Erlass vom 25.
December v. J. die speciellen Nachweise über die für ihr Unter-
nehmen behufs Durchführung der Tarifreform festzustellenden
Einheitssätze vorlegen und nach Massgabe des zu erwartenden
Bescheides gemäss dem Vorbehalt in der Generalconferenz zu
Rerlin vom 12. und 13, Februar sich entscheiden, ob sie bei der
Veränderung der Grundlagen, von denen sie bei den gemeinsamen
Beschlüssen über die Tarifreform ausgegangen sind, die Verant-
wortung für die Einführung der Tarifreform. den von ihnen ver-
tretenen Unternehmungen gegenüber übernehmen können.
Die Directionen der Preussischen Privat-Eisenbahnen.
Deutsche Wochenschau.
Berlin, 29. April. (Reichstags-Session. Eisenbahnproject
Teterchen-Völklingen. Eisenbahnabtheilung des Grossen General-
stabes. Moselthalbahn. März - Einnahmen. Tarifreform. Gott-
hardbahn.)
Die Reichstags-Session wird am 6. n. M. ihr Ende er-
reichen. So sehr auch die wirthschaftlichen Fragen die Reichs-
boten diesmal in Anspruch genommen haben, so ist das Eisen-
bahnwesen doch bisher von den Verhandlungen so gut wie aus-
geschlossen gewesen. Freilich steht noch die Entscheidung da-
rüber aus, ob der Kardorff ’sche Antrag betr. die Differentialtarife
und die Spiritus-Frachtpreise noch zur Verhandlung kommen
wird. Keinenfalls ist jedoch anzunehmen, dass diese Angelegen-
heit viel Zeitaufwand erfordern oder ein zustimmendes Votum
erlangen wird. Ganz und gar werden jedoch Eisenbahnangelegen-
heiten insofern nicht aus dem Spiel bleiben, als im Interesse der
Landesvertheidigung ein den Westen unseres Vaterlandes be-
rührendes Eisenbahnproject noch in dieser Session der Genehmi-
gung unterbreitet werden soll. Die auch vom Grafen Moltke im
Reichstage betonte Nothwendigkeit, dass die seitens Frankreichs
zwischen der Hauptstadt und der Grenze getroffenen militairischen
Massnahmen Ausgleichsmassregeln seitens Deutschlands in den
Vordergrund der Erwägungen treten lassen, hat die Aufmerksam-
keit auf das Eisenbahnproject Teterchen-Bouss-Völklingen
mit Zweigbahn nach Hostenbach gelenkt, und ist es die Absicht
des Bundesraths, einen auf dieses Project bezüglichen Gesetzent-
wurf noch in dieser Session durchzubringen. Das Gesetz liegt
auch bereits fertig vor und heisst es in den Motiven desselben :
„Durch die Ausführung dieses Projects wird nicht nur eine
neue Eisenbahnverbindung zwischen Metz und Saarlouis herge-
stellt, welche 20 Kilometer kürzer ist als die bestehende, sondern
auch mittelst des neuen Anschlusses des Elsass-Lothringischen
Bahnnetzes an die Saarbahn, über diese und die im Bau befind-
liche Fischbachthalbahn ein zweiter, von der Bahnstrecke Cour-
celles-Forbach-Saarbrücken-Neukirchen imabhängiger Schienenweg
nach der Rhein-Nahebahn und dem Mittelrhein, somit zwischen
Metz und Mainz eröffnet, sowie über die Saar- und Eifelbahn
resp. über erstere und die Moselbahn eine von der Bahnstrecke
Metz-Diedenhofen unabhängige Verbindung mit Köln und Coblenz
gewonnen werden. Die kurze Bahnstrecke Teterchen-Saarlouis
bildet mithin das Schlussglied neuer Verbindungen zwischen Metz
und den zunächst belegenen Festungen an der Saar und am
Rhein und ist deshalb für die Landesvertheidigung von hervor-
ragender Bedeutung. Sie wird gleichzeitig den bestehenden Schie-
nenweg aus dem nördlichen Theile des Kohlengebiets der Saar
nach Metz und zu den Eisenhütten an der oberen Mosel ab kürzen.
Der letztere Umstand gewährte einige Aussicht auf die Herstel-
lung der Bahn als Privatunternehmen. Es wird nachgewiesen,
dass alle auf dies Ziel gerichteten Bemühungen erfolglos geblie-
ben sind und namentlich die Lothringische Eisenbahngesellschaft
stellte unannehmbare Bedingungen, daher erübrigte nur die
„„strategisch überaus wichtige Bahn aus Reichsmitteln herzu-
stellen Die Gesammtlänge der für die Ausführung in
Aussicht genommenen Linie beträgt 28 Kilometer. Es wird be-
absichtigt, die Bahn zwischen Teterchen und Hergarten, soweit
die Richtung derselben mit derjenigen der projectirten Bahn von
Carlingen nach Diedenhofen zusammenfällt, im Unterbau zwei-
geleisig, im Oberbau eingeleisig herzustellen. Die 5,5 Kilometer
lange, zweigeleisige Bahnstrecke, mit welcher die Wasserscheide
zwischen dem Gebiete der Nied und der Saar überschritten wird,
muss zwei T unnel von zusammen 1 200 Meter Länge erhalten.
Die Baukosten der Bahn sind auf 5 880 000 Jl veranschlagt.
Hierzu treten die Kosten der 2 Kilometer langen Anschlussstrecke
Hostenbach-Völklingen, welche gegenwärtig als Privatunternehmen
in der Ausführung begriffen und deren Erwerb behufs Gewinnung
eines geeigneten Anschlusses zweckmässig ist, mit 305 000 M und
die Kosten für die Erweiterung der Bahnhöfe zwischen Courcelles
und Teterchen mit 230 000 so dass die Gesammtkosten den
Betrag von 6 415 000 «// erreichen werden.“
Die Einwirkung der Eisenbahnen auf die
K r i e g f ü h r u n g ist im letzten Deutsch -Französischen Kriege
so entscheidend hervorgetreten, dass es für nöthig erachtet wor-
den ist, nicht nur die Eisenbahn-Abtlieilung des grossen General-
stabes zu vergrössern, sondern auch die Verwertlmng dieses wuch-
tigen Factors der Kriegserfolge zum Gegenstände einer erweiter-
ten Information in der Armee zu machen und demzufolge eine
grössere Anzahl von Ot'ficieren zu diesbezüglichen Studien hei der
Eisenbalmabtheilung zu commandiren.
437
Ueber den Stand der Bauarbeiten an der Moselthalbahn
werden hin und wieder Besorgnisse laut. Dieselben werden durch
die folgende offiziöse Notiz als unbegründet bezeichnet: „Es wird
nicht wohl in Abrede gestellt werden können, dass Seitens der
Preussischen Staats-Regierung einigermassen gezögert worden ist,
den Bau der Moselbahn auf Staatskosten in die Hand zu nehmen,
da diese Bahn zwar von höchster strategischer Wichtigkeit für die
Vertheidigung Deutschlands ist, im Uebrigen keinerlei Elemente
einer Rentabilität für das erforderliche hohe Anlagecapital ent-
hält. Nur in Verbindung mit der grossen durchgehenden Linie
Berlin -Wetzlar -Coblenz gewinnt die Moselbahn Lebensfähigkeit.
Bei Vorlage des Gesetzentwurfs über die 120 Millionen Anleihe
wurden deshalb auch beide Linien für solidarisch erklärt. Die
Landes -Vertretung trat dieser Ansicht durch ihr Votum bei und
bewilligte demgemäss die Mittel zur Moselbahn. Nachdem dies
geschehen, ist alsbald mit der Aufstellung des höchst schwierigen
Bauprojects und demnächst mit der Bauausführung vorgegangen.
Letztere ist soweit gediehen, dass die Strecke Ehrang- (Station
der Moselbahn) Trier -Sierk an der Eisass - Lothringischen Grenze
dieses Jahr vollendet und damit eine durchgehende Linie Cöln-
Trier - Diedenhofen gewonnen wird. Die Vollendung der Strecke
Ehrang-Coblenz ist im Wesentlichen abhängig von der Fertig-
stellung des Tunnels bei Cochem, welcher mit 4,2 Kilometer der
längste Deutschlands wird. Nun wird die mit allen Mitteln, welche
der Fortschritt der Wissenschaft an die Hand giebt, unter Anderen
durch Anwendung der auch am St. Gotthard benutzten Ferrou’-
schen Bohrmaschinen betriebenen Tunnelung im Sohlstollen binnen
wenigen Wochen durchschlägig; 2,7 Kilometer Tunnel sind im
vollen Profil fertig ausgemauert. Mit Ende nächsten Jahres
wird daher voraussichtlich die gesammte Moselbahn in betriebs-
fähigem Zustande sich befinden. Bekanntlich ist ausserdem die
sogenannte Fischbachthal- (Neunkirchen - Saarbrücken) und die
Blieslinie Zweibrücken - Saargemünd in vollem Ausbau begriffen
und hierdurch die Fortsetzung der vollen Leistungsfähigkeit der
östlichen Anschlussbahnen bis Elsass-Lothringen gesichert. Durch
einen vor wenigen Tagen zwischen Preussen und Bayern abge-
schlossenen Staatsvertrag tritt die weitere Schienenverbindung
St. Ingbert-St. Johann (Saarbrücken) hinzu.“
%
Nach der vom Reichs-Eisenbahnamt veröffentlichten Zu-
sammenstellung der Betriebs -Ergebnisse Deutscher Eisen-
bahnen (excl. Bayerns) im Monat März d. J. stellt sich auf den
82 Bahnen, welche in dem Zeitraum vom 1. Januar 1876 bis Ende
März 1877 im Betriebe standen und zum Vergleiche gestellt wer-
den konnten: Die Einnahme aus allen Verkehrszweigen im Monat
März 1877 bei 31 Bahnen höher und bei 51 Bahnen geringer, als
in demselben Monat des Vorjahres und die Einnahme pro Kilo-
meter im Monat März 1877 bei 27 Bahnen höher und bei 55 Bah-
nen (darunter 11 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer,
als in demselben Monat des Vorjahres; die Einnahme aus allen
Verkehrszweigen bis Ende März 1877 bei 29 Bahnen höher und
bei 53 Bahnen geringer, als in demselben Zeiträume des Vorjah-
res und die Einnahme pro Kilometer bis Ende März 1877 bei 25
Bahnen höher und bei 57 Bahnen (darunter 11 Bahnen mit ver-
mehrter Betriebslänge) geringer, als in demselben Zeiträume des
Vorjahres. Bei den unter Staatsverwaltung stehenden Privateisen-
bahnen — einschliesslich der Annaberg-Weiperter und Chemnitz-
Würschnitzer Eisenbahn — beträgt Ende März d. J. das gesammte
concessionirte Anlagecapital 1 130 494 800 Ji (400 515 900 M Stamm-
actien, 28 845 000 Ji Prioritäts-Stammactien und 701 133 900 Ji
Prioritäts-Obligationen) und die Länge derjenigen Strecken, für
welche dieses Capital bestimmt ist, 4000, 5S Kilometer, so dass auf
je 1 Kilom. 282 586 Ji entfallen. Bei den unter Privatverwaltung
stehenden Privateisenbahnen (ausschliesslich der Uelzen-Langwe-
deler Eisenbahn) beträgt das gesammte concessionirte Anlage-
capital 3 078 457 207 Ji (1 091 900 008 Ji Stammactien, 330 587 550
Ji Prioritäts-Stammactien und 1 655 969 649 Ji Prioritäts-Obliga-
tionen) und die Länge derjenigen Strecken, für welche dieses
Capital bestimmt ist, 12 454,54 Kilometer, so dass auf je 1 Kilo-
meter 247 175 Ji kommen.
Die jetzt vorliegende Antwort der Directionen der Preussi-
schen Privatbahnen auf das jüngste Rescript des Herrn Handels-
ministers in Sachen der Tarifreform lässt es fraglich erschei-
nen, ob eine Einigung zu Stande kommen wird oder nicht. Nach
Recapitulation der bisherigen Verhandlungen betonen die Privat-
bahn-Directionen, dass die Mehrzahl unschwer den Nachweis glaubt
führen zu können, wie die vom Ministerium in Aussicht genom-
menen Sätze geradezu die Lebensfähigkeit einzelner Unterneh-
mungen bedrohen: namentlich die Bemessung der Sätze der ge-
nerellen Wagenladungsclassen und der oberen Specialtarife sei
eine zu niedrige. Es werden nunmehr die einzelnen Verwaltungen
um die ihnen nothwendig erscheinenden Einheitssätze einkom-
men und nach Massgabe des handelsministeriellen Bescheides
„von Fall zu Fall“ über die Einführung der Tarifreform ihre Er-
klärung abgeben.
Im Berichte über seine Geschäftsführung im Jahre 1876
macht das Schweizerische Eisenbahn - Departement eingehende
Mittheilungen über die Verhältnisse des Gotthardbahn-Unter-
nehmens. Wir heben aus denselben hervor, dass der Gesell-
schaft bis Ende 1876 im Ganzen 96 861 229 Frcs. zur Verfügung
gestellt sind, wovon 76 012 765 Frcs. verwendet waren. Für das
laufende Baujahr (1. October 1876 bis 30. September 1877) wurden
an Baukosten u. s. w. für den Tunnel vorgesehen 13 813 193 Frcs.;
Einzahlungen auf das Obligations-Capital haben im Berichtsjahre
nicht stattgefunden. Die allmälige Verminderung der Bau- und
Abrechnungsgeschäfte der Thalbahnen u. s. w. gestattete eine ent-
sprechende Verminderung des technischen Personals; am Schlüsse
des Jahres waren noch 159 Angestellte (1875: 342) beschäftigt.
Was die im abgelaufenen Jahre erzielten Fortschritte beim Gott-
hardtunnel anbetrifft, so ist im Ganzen genommen mehr geleistet
worden, als im Vorjahre, mit Ausnahme des Richtstollens, dessen
Fortschritt gegen 1875 um 403 m abgenommen hat. Dagegen
blieben die Leistungen des letzten Jahres durchweg hinter dem
Programm zurück; doch ist Aussicht vorhanden, dass sich 1877
die Fortschritte in den verschiedenen Arbeitsrubriken erheblich
steigern und allmälig den Programmziffern nähern werden. Die
Tessinischen Thalbahnen (67 Kil.) sind bereits zwei Jahre im Be-
triebe. Die bisherigen Resultate haben sich befriedigend gestaltet.
Speciell wird in dem Berichte die Finanzlage des Unternehmens
besprochen. Bekanntlich constatirte die Direction im März 1876
ein Deficit von 102 Millionen. Es fanden sodann Verhandlungen
verschiedener Commissionen statt; mit Berücksichtigung der Er-
gebnisse dieser Verhandlungen und auf Grundlage der Detail-
projecte wurde seitens der Direction im December das Deficit defi
nitiv auf 74 821 578 Frcs. angegeben. Der Bundesrath theilte die
Ergebnisse dieser Untersuchungen und Verhandlungen den Regie-
rungen des Deutschen Reiches und Italiens mit. Der Bundesrath
will über den ganzen Verlauf dieser Angelegenheit einen Special-
bericht veröffentlichen, sobald die Verhandlungen unter den be-
tlieiligten Staaten ihren Abschluss gefunden haben werden.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Betriebsstörungen.
Leinberg-Czernowitz-Jassy Eisenbahn. In
Folge anhaltender Truppen-Transportewar
der Frachtenverkehr auf unseren Rumä-
nischen Linien in der Zeit vom 22. — 27.
April gänzlich eingestellt. Vom 27. d. Mts.
angefangen wird derselbe bis auf Weiteres
nur theilweise und zwar: nur zwischen
Suczawa und Paskani, und Verestie und
Botusckani aufrecht erhalten, wesshalb
bezüglich der Verzögerung des Wagen-
laufes § 14 ß. 2 des Wagenregulatives in
Anwendung gebracht werden wird. Wien,
d. 26. April 1877. Die Centralleitung. (1640)
2. Dividenden- Auszahlungen.
Thüringische Eisenbahn. Wir bringen
hierdurch zur öffentlichen Kenntniss, dass
die Dividende für das Betriebsjahr
1876
a) für das Actien-Capital unserer
Stammbahn auf 97* % oder 27 Ji
75 a% pro Actie;
b) für die Stamm-Actien Littr. B.
Serie A. (Gotha-Leinefelde) auf
4 % oder 12 Ji pro Actie und
c) für die Stamm-Actien Littr. C.
(Gera-Eichicht) auf 4% \ oder 13 Ji
50 a% pro Actie
festgestellt worden ist.
Die Auszahlung erfolgt gegen Rückgabe
des Dividendenscheins No. 29 der Stamm-
Actien ad a., No. 10 der Stamm-Actien
ad b. und No. 5 der Stamm-Actien ad c.
vom 1. Mai er. ab und zwar:
I. für sämmtliche drei Kategorien:
1. in Erfurt bei unserer Hauptcasse
in den gewöhnlichen Geschäftsstunden
von 9 bis 12 Uhr Vormittags;
2. durch unsere sämmtlichen Bil-
letexpeditionen (bei grösseren Be-
trägen nach vorher geschehener An-
meldung), ausserdem
II. für die Actien der Stammbahn:
3. in Dessau : durch Herrn J. II. Cohn
und für dessen Rechnung:
4. in Berlin: durch die Herren Breest
und Gelpcke;
5. in Frankfurt a. M. : durch die Herren
M. A. von Rothschild & Söhne;
6. in Leipzig: durch die Leipziger Bank.
III. für die Stamm-Actien Littr. B.
(Gotha- Leinefelde):
7. in Berlin: durch die Direction der
Disconto-Gesellschaft ;
8. in Leipzig: durch die Leipziger Bank:
9. in Frankfurt a. M. : durch die Herren
M. A. von Rothschild & Söhne;
10. in Cöln a/Rh.: durch die Herren Sal.
Oppenheim jun. & Comp.
— 438
IV. für die Stamm-Actien Littr. C.
(Gera-Eichicht):
lt. in Darmstadt: dnrch die Bank für
Handel und Industrie;
12. in Frankfurt a|M. : durch die Filiale
derselben ;
13. in Leipzig: durch die Herren Frege
und Comp, und
14. in Berlin: durch die Bank für Handel
und Industrie und durch die Herren
Cohn, Bürgers & Comp.
Bei den Stellen aa 2—14 jedoch
nur in der Zeit vom 1. bis 31.
Mai er.
Vom 1. Juni er. ab findet die
Einlösung nur noch durch un-
sere Ilauptcasse hier statt.
Erfurt, den 24. April 1877. Die Direc-
tion. (1635)
3. General-Yersammlungen.
K. K. priv. Lemberg- Czernowitz- Jassy
Eisenbahn-Gesellschaft. Beschlüsse der
16. General - Versammlung. In der
am heutigen Tage in Wien abgebaltenen
16. (ordentl.) General - Versammlung der
Actionäre wurden der Gestionsbericht des
Verwaltungsratbes und die Betriebsbe-
richte der Oesterreicbischen, sowie der Ru-
mänischen Linien genehmigt und dem
Anträge des Aufsichtsrathes gemäss, dem
Verwaltungsrathe für das Jahr 1876 das
Absolutorium ertheilt.
Ferner wurde die Auszahlung des Mai-
Coupons der Prioritäts-Obligationen mit
5% in Silber Oe. W. und jenes der Actien
mit 5 Fl. Oe. W. Silber beschlossen, und
der Verwaltungsrath ermächtigt, in gleicher
Weise bezüglich des November - Coupons
vorzu sorgen.
In den Aufsichtsrath resp. Revi-
sionsausschuss für das Betriebsjahr 1877
wurden die Herren Actionäre Karl Dreger,
Dr. Gustav Ritter v. Schlesinger, und
Dr. David Töpfer; zu Ersatzmännern
die Herren Anton Honvery und Dr. E.
Schrenzl gewählt. Die statutenmässig aus-
scheidenden Verwaltungsrathe Sir William
Drake, L. M. Rate und Octav Ritter von
Pictruski wurden in den Verwaltungsrath
wieder gewählt. Wien, am 28. April 1877.
Der Verwaltungsrath. (1639)
Eutin - Lübecker Eisenbahn - Gesellschaft.
Die vierte ordentliche Generalversamm-
lung dieser Gesellschaft findet am
Mittwoch, den 30. Mai 1877,
Vormittags 11 Uhr,
im Saale des „Hotel Stadt Hamburg“ in
Eutin statt.
Gegenstände der Verhandlung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts für das
Betriebsjahr 1876,
2. Berichterstattung des Aufsichtsraths
über die Prüfung der Betriebsrechnung
Sro 1876 und Antrag auf Entlastung,
euwahl eines Mitgliedes des Verwal-
tungsraths,
4. Neuwahl eines Mitgliedes des Auf-
sichtsraths.
Zur Theilnahme an der Generalversamm-
lung sind nach § 10 des Statuts die In-
haber von mindestens 5 Actien berechtigt.
Die Theilnebmer haben ihren Actienbe-
sitz, beziehungsweise denjenigen, für wel-
chen sie in Vollmacht stimmen, unter
Angabe der Nummern spätestens am 25. Mai
d. J. in Lübeck bei der Commerzbank,
in Oldenburg bei der Landesbank, in
Frankfurt a. M. bei dem Bankhause
von Erlanger & Söhne nachzuweisen: sie
erhalten hierüber eine Bescheinigung, ge-
gen welche am Tage der Generalversamm-
lung die Eintrittskarten in Eutin ausge-
händigt werden. Eutin, den 25. April 1877.
Der Verwaltungsrath. Der p. t. Vorsitzende
F. von Warnstedt. (1636)
K. K. priv. Südbahn-Gcsellschaft. Gene-
ralversammlung. Die Herren Actio-
näre werden hiermit in Kenntniss gesetzt,
dass die Generalversammlung der Gesell-
schaft nach Art. 19 der neuen Statuten
von nun an in Wien zusammenzutreten hat.
Die 23. (ordentliche) Generalversamm-
lung wird demnach auf den 30. Mai 1. J.,
Vormittages 10 Uhr, nach Wien in den
Saal des Ingenieur- und Architecten Vereines,
Stadt, Eschenbachgasse No. 16, einberufen.
Gegenstände der Tagesord-
nung sind:
1. Mittheilung des Jahresberichtes,
2. Genehmigung des Rechmmgsabschlus-
ses pro 1876.
3. Theilweise Erneuerung des Verwal-
tungsrathes.
Der Generalversammlung können nur
diejenigen Actionäre beiwohnen, welche
mindestens 40 Actien besitzen und die-
selben spätestens 14 Tage vor dem Zu-
sammentritte der Generalversammlung
bei einer der nachstehenden Kassen hin-
terlegt haben :
in Wien bei der K. K. pr. Oesterr.
Creditanstalt für Handel und Ge-
werbe,
in Triest bei den Herren Mor-
purgo & Parente,
in Frankfurt a. M. bei den Herren
M. A. von Rothschild & Söhne,
in Berlin bei Herrn S. Bleichröder,
in Hamburg bei den Herren
L. Behrens & Söhne,
in Paris bei der Depot-Casse der
Gesellschaft, Rue Laffitte 17,
in L o n il o n bei den Herren N.
M. Rothschild & Söhne.
in Mailand bei der Haupt - Casse
der Gesellschaft,
in Genf bei den Herren Lombard,
Odier & Comp.,
A c t i v a.
Bilanzen.
Cottbus-G rossenhainer Eisenbahn-Gesellschaft.
Bilanz per 31. Deceinber 1876.
Passiva.
Bau-Conto der Stammbahn
Prioritäts-Obligationen-Bestand-Conto (noch
nicht begebene Prioritäts-Obligationen) .
Bau-Conto der Bahnstrecke Cottbus-Frank-
furt a/O
Einzahlungs-Conto der Stamm-Actien La. B.
(noch rückständige Einzahlung von 60 °/o
auf 1 Stamm-Actie La. B.)
Einzahlungs-Conto der Prioritäts - Stamm-
Actien La. B. (noch rückständige Einzah-
lung von 60 °/0 auf 28 Prioritäts-Stamm-
Actien La. B.)
Effecten-Conto
Materialien-Conto
Cassa-Conto
Debitoren-Conto
5 023 764
225 000
7 057 263
180
10 080
476 546
43 685
68 501
3 633 302
45
01
60
31
64
93
Stamm-Actien-Capital-Conto
Prioritäts-Stamm-Actien-Capital-Conto . . .
Prioritäts-Obligationen-Conto
Aufwendungen für den Baufonds aus den
Betriebs-Einnahmen pro 1875 et retro . .
Stamm-Actien-Capital-Conto La. B
Prioritäts-Stamm- Actien-Capital-Conto La. B.
Reserve-Fonds
Erneuerungs-Fonds
Rückstände von fälligen Coupons und Divi-
dendenscheinen
Creditoren- Conto
Ueberschuss der Betriebs-Rechnung pro 1876
welcher wie folgt verwendet wird :
5% Dividende auf 1 500 000 J.L
Stamm-Actien 75 000 M —
5% Dividende auf 3 000 000 J(.
Prioritäts-Stamm-Actien . 150 000 „ —
2% Tantieme an den Auf-
sichtsrath von 225 000 Jl
Dividende ....... 4 500 „ —
Tantieme an die Direction . 1 500 „ —
Staats-Eisenbahn-Steuer . . 7 500 „ —
Vortrag in 1877 342
zusammen wie vor
Jf.
1 500 000
3 000 000
675 000
73 764
4 500 000
6 000 000
28 944
27 647
81 640
412 484
238 842
Summa 16 538 323 94
Ünter Bezugnahme auf vorstehende Bilanz bringen wir hiermit zur Kenntniss, dass die Auszahlung der Dividende pro
auf jede Prior itäts-Stamm-Actie mit 30 Mark
„ „Stamm-Actie »15 »
vom 1. Mai er. ab bei unserer Hauptcasse liierselbst und bis ultimo Mai er.
in Berlin bei der Disconto-Gesellschaft
Leipzig.,, „ Leipziger Bank
4
45
69
36
50
18
76
1876
Leipzig
gegen Einlieferung der Dividendenscheine No. 2 erfolgt.
Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt
Cottbus, den 27. April 1877.
Die Direction
Wilde. Dr. Rosenberg.
(1641)
439
in Lyon bei den Herren P. Gal-
line & Comp, und bei Veuve Morin,
Pons & Comp.
Gegen die deponirten Actien werden
Depositenscheine und Legitimationskarten
zur Generalversammlung ausgefolgt.
Die zur Theilnahme an der General-
versammlung berechtigten Actionäre kön-
nen sich durch einen anderen Actionär
vertreten lassen, der selbst das Recht der
Theilnahme hat.
Im Vertretungsfalle muss die auf der
Rückseite der Legitimationskarte vorge-
druckte Vollmacht von dem Vollmacht-
geber eigenhändig ausgefüllt, unterzeich-
net und spätestens bis zum 27. Mai 1. J.
in Wien bei der Liquidatur der Gesell-
schaft (Südbahnhof) vorgewiesen werden.
Wien, den 28. April 1877. Der Verwal-
tungsrath. (1638)
Dreizehnte ordentliche Ge-
neral-Versammlung der K. K.
priv. Turnan > Kralup - Prager Eisenbalm-
Gesellschaft. Der Verwaltungsrath beehrt
sich , die P. T. Herren Actionäre zu der
dreizehnten ordentlichen General - Ver-
sammlung am 2 6. Mai 1877, Nachmit-
tags 4 Uhr, in Prag (Administrationsge-
bäude, HybernergasseNo. 1003-11.) höflichst
einzuladen.
Gegenstände der Tages-
ordnung sind:
1. Vortrag des Geschäftsberichtes unter
Vorlage des Rechnungsabschlusses für
das Jahr 1876.
2. Bericht des Revisions- Ausschusses be-
treff. der gesellschaftlichen Rechnun-
gen pro 1876.
3. Bestimmung der Quote für den Re-
servefond und der zu vertheilenden
Dividende.
4. Neuwahl von drei statutenmässig aus-
tretenden Verwaltungsraths - Mitglie-
dern.
5. Neuwahl des Revisions - Ausschusses
zur Prüfung der Gesellschaftsrechnun-
gen für das Jahr 1877.
An der General - Versammlung können
nach den §§ 19 und 23 der Statuten nur
diejenigen Actionäre theilnehmen, welche
mindestens 20 Actien besitzen , und die-
selben spätestens 14 Tage vor dem Zu-
sammentritte der General - Versammlung
bei einer der nachfolgenden Cassen hin-
terlegt haben, und zwar:
in Prag bei der Direction der K. K.
Eriv. Turnau - Kralup - Prager Eisen-
ahn - Gesellschaft ;
in Wien bei der Niederösterreichischen
Escompte-Gesellschaft ;
in Leipzig bei der Allgemeinen Deut-
schen Creditanstalt.
Gegen diese Actien werden Depositen-
scheine und Legitimationskarten ausge-
folgt, welch’ letztere den Zutritt zu der
General- Versammlung gewähren.
Die Actionäre können hierbei persön-
lich erscheinen oder sich durch solche
Bevollmächtigte vertreten lassen , welche
selbst stimmfähige Mitglieder der Gene-
ral-Versammlung sind. (§ 19 der Statuten.)
Die Vollmacht muss auf der Rückseite
der Legitimationskarte ausgestellt und in
der dort angegebenen Form ausgefüllt
werden.
Kein Actionär kann jedoch nach § 20
der Statuten im eigenen und im Voll-
7. Fahrpläne.
Fah r plan
der Lübeck-Hamburger Eisenbahn
vom 15. Mai 1877.
I. Lübeck-Hamburg.
Ge-
mischter
Localzug
Morgens
Perso-
nenzug
von
Rostock
Vormitt.
Perso-
nenzug
von
Stettin.
Nachm.
Schnell-
zug von
Stettin
Nachm.
Local-
Perso-
nenzug
Abends
Local-
Perso-
nenzug
Abends
Uhr
Min.
Uhr
Min.
Uhr
Min.
Uhr
Min.
Uhr
Min.
Ubr
Min.
Lübeck
7
15
10
30
4
—
5
45
8
30
9
40
Niendorf
7
25
—
—
4
10
—
—
8
40
Reinfeld
7
39
10
51
4
28
—
—
8
51
10
1
Oldesloe
7
54
11
5
4
44
6
12
9
4
10
14
Bargteheide
8
16
11
25
5
5
—
—
9
21
10
31
Ahrensburg
8
31
11
37
5
20
—
—
9
33
lo
43
Alt-Rahlstedt ....
8
45
—
—
5
35
9
50
Wandsbeck
8
57
11
57
5
48
6
54
9
59
11
4
Hamburg ......
9
10
12
8
6
— -
7
3
10
10
11
15
II. E
[am bürg
-Lübeck.
Local -
Perso-
nenzug
Morgens
Schnell-
zug nach
Stettin
Morgens
Perso-
nenzug
nach
Stettin
Vormitt.
Local-
Perso-
nenzug
Nachm.
Perso-
nenzug
nach
Rostock
Nachm .
Ge-
mischter
Localzug
Abends
Uhr
Min.
Uhr
Min.
Uhr
Min.
Uhr
Min.
Uhr
Min.
Uhr
Min.
Hamburg
6
20
7
10
10
45
1
40
5
9
Wandsbeck
6
28
7
17
10
54
1
48
5
8
9
ii
Alt-Rahlstedt . .
6
40
1
57
9
25
Ahrensburg
6
55
—
11
19
2
12
5
31
9
42
Bargteheide
7
8
—
—
11
32
2
25
5
43
9
57
Oldesloe
7
27
7
59
11
50
2
42
6
1
10
18
Reinfeld
7
41
—
—
12
4
2
55
6
15
10
35
Niendorf
7
55
—
—
3
5
10
50
Lübeck ....
8
8
8
29
12
28
3
21
6
42
11
5
Der Fahrplan der Lübeck-Büchener Bahn bleibt
auch
fährt Zug 8 statt 9 Uhr 30 Min. um 9 Uhr 35 Min. von Büchen.
ferner in Gültigkeit, nur
Die zu den Personen- und gemischten Zügen auf der Lübeck-Hamburger Bahn
gelosten Retourbillets haben zur Rückfahrt mit den Schnellzügen keine Gültigkeit.
Abdrücke des Fahrplans sind bei den Babnhofs-Inspectionen entgegen zu nehmen.
Lübeck, den 27. April 1877.
Die Direction der Lübeck-Büchener Eisenbahn-Gesellschaft. (1643)
machtsnamen mehr als 20 Stimmen zu-
sammen in sich vereinigen.
Der Rechnungsabschluss wird im Sinne
des § 24 der Statuten 8 Tage vor Gene-
ral-Versammlung jedem stimmberechtigten
Actionär eingehändigt werden. Prag, am
23. April 1877. Der Verwaltungsrath.
(Nachdruck wird nicht honorirt.) (1613)
5. Tarifänderungen.
Berlin -Hamburger Eisenbahn. Zu den
Tarifen für den directen Güterverkehr
zwischen Hamburg (K. M.), Bremen
(K. M.), Bremerhafen und Geestemünde
einerseits und Stationen der K. K. priv.
Oesterr. Nordwestbahn etc. resp. der
K. K. priv. Oesterr. Staatseisenbahn etc.
andererseits vom 15. April 1876 via Buch-
holz (resp. Harburg)- Wittenberge - Berlin-
Mittelgrund bezw. Seidenberg resp. Bo-
denbach sind die Nachträge VII und IV
— giltig vom 15. Mai er. ab — er-
schienen und in unserer Güterexpe-
dition Hamburg zu haben. Berlin und Ilam-
burg, den 28. April 1877. Die Direction. (1646)
Mitteldeutsch - Ungarischer Eisenbahn-
Verband. Durch Nachtrag VI. zum Spe-
cialtarif für Holztransporte werden vom
15. Mai er. ab directe Frachtsätze für
Station Huszt der Ungarischen Nordost-
bahn eingeführt. — Näheres ist auf den
Verbands-Güterexpeditionen zu erfahren.
Erfurt, den 22. April 1877. Die Direction
der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft,
als geschäftsführende Verwaltung. (1637)
Mitteldeutsche Eisenbahn- Verbände. Vom
10. Mai d. J. ab treten Nachträge zu den
verschiedenen Verbands-Güter-Tarifen in
Kraft. Durch dieselben werden im Mittel-
deutschen (Nachtrag 44), im Stettin-Berlin-
Badisch-Württembergischen (Nachtrag 24),
im Ost-Mitteldeutschen (Nachtrag 21), im
Mitteldeutsch-Schlesischen (Nachtrag 26),
im Badisch-Mitteldeutschen (Nachtrag 30),
im Mitteldeutsch - Eisass - Lothringischen
(Nachtrag 28), im Schlesisch - Mittel-
deutsch - Eisass - Lothringischen Verbände
(Nachtrag 20) die procentuellen Fracht-
zuschläge für verschiedene Artikel und
im Verkehr bestimmter Stationen auf-
gehoben, sowie ferner im Badisch-Mit-
teldeutschen (Nachtrag 30), und im Mittel-
deutsch -Eisass - Lothringischen Verbände
(Nachtrag; 28) anderweite Bestimmungen
für die Fracht-Berechnung der Spiritus-
und Branntwein-Sendungen eingeführt.
Näheres ist in den Verbands-Güter-Expe-
ditionen zu erfahren. Erfurt, den 23.
April 1877. Die Direction der Thürin-
gischen Eisenbahn - Gesellschaft, als ge-
schäftsführende Verwaltung. (1634)
6. Submissionen.
Saarbrücker Eisenbahn. Die in der Zeit
vom 1. April 1877 bis 31. März 1878 bei
der Saarbrücker und Rhein-Nabe Eisen-
bahn sich ergebenden Materialien-Abgänge,
als : circa 300 000 Klgr. Schmiedeeiseuab-
fälle,
„ 30 000 „ altes Eisenblech,
„ 90 000 „ Gusseisenstücke,
„ 45 000 „ Stahlabfälle,
„ 90 000 „ alte Radreifen von
Schmiedeeisen und
Puddelstahl,
„ 30 000 „ alte Radreifen von
Gussstahl,
,, 160 000 „ Drehspäne v. Guss-
stahl, Puddelstahl
und Eisen,
„ 5 500 „ Drehspäne v. Guss-
eisen,
„ 3 500 „ Gummiabfälle ohne
Haufeinlage,
„ 500 „ Wagen decken ab fäl 1 e,
„ 2 000 „ Glasscherben
sollen im Wege der öffentlichen Licitation
Samstag, den 12. Mai d. .1,
Nachmittags 4 Uhr
440
in dem Geschäftslocale des Unterzeichne-
ten auf dem hiesigen Bahnhofe an den
Meistbietenden verkauft werden.
Offerten sind bis dahin versiegelt und
mit der Aufschrift:
„Offerte auf Ankauf von Materialien-
Abgängen“
portofrei an mich einzureichen.
Die Bedingungen können in meinem
Bureau und in den Stationsbüreaus zu
Trier, Neunkirchen, St. Wendel und Binger-
brück eingesehen, auch auf portofreie An-
träge von mir bezogen werden. Saar-
brücken, Bahnhof, den 28. April 1877.
Der Vorsteher des maschinentechnischen
Büreaus: Finckbein, Ober-Maschinen-
meister. (1645)
Königlich Sächsischer Staats-Eisenbahn-
bau. Ausführung von Kunstbauten
betreffend. Die Ausführung der inner-
halb der II. Section der St. Egidien-Stoll-
berger Staatseisenbahn herzustellenden
Kunstbauten und zwar :
Accord X. von Stat. No. 105 — 118 -f- 35
mit Zweiglinie Oelsnitz - Kaisergrube
von Stat. No. 0—19;
Accord XL von Stat. No. 119 + 30 —
155+18 mit Zweiglinie Höhlteich-Lugau
von Stat. No. 0—12+50 und
Accord XII. von Stat. No. 155 + 18 bis
197 + 64
soll verdungen werden.
Bauunternehmer, welche entweder be-
reits als bewährt bekannt sind, oder über
ihre Mittel und Befähigung Nachweise bei-
zubringen vermögen, wollen sich wegen
der näheren Bedingungen, sowie wegen
Erlangung von Blankets an das Bau-
Sections - Bureau zu Oelsnitz bei
Stollberg wenden.
Die ausgefüllten Blankets sind läng-
stens bis
zum 18. Mai d. Js., N achmittags 5 Uhr,
bei dem technischen Haupt-Bureau
für Staats-Eisenbahnbau in Chem-
nitz, Dresdner Platz No. 1, versiegelt
und mit der Aufschrift:
„Offerte auf Kunstbauten“
portofrei wieder einzusenden.
Die Auswahl unter den Bewerbern,
welche bis zum 12. Juni d. Js. an ihre Ge-
bote gebunden bleiben, wird ausdrücklich
Vorbehalten.
Wer bis zum 13. Juni d. J. eine Nachricht
nicht erhalten hat, hat seine Offerte als
unberücksichtigt anzusehen. Dresden, den
24. April 1877. Der Königliche Commissar
für den Bau der St. Egidien-Stollberger
Staats-Eisenbahn. Opelt. (1614)
Oels-Gnesener Eisenbahn. Die Lieferung
der pro 1877/78 für die diesseitige Eisen-
bahn erforderlichenLocomotiv- unaZimmer-
Heizkohlen soll im Wege der Submission
vergeben werden. Die Offerten sind bis
spätestens den 8. Mai er., Vormittags
10 Uhr, versiegelt und portofrei an die
Central-Materialien-Verwaltung der Oels-
Gnesener Eisenbahn in Oels einzusenden.
Die Lieferungsbedingungen sind gegen
Einsendung von 75 Pfennigen von dem
Centralbureau hier, Museumstrasse 7, zu
beziehen. Breslau, den 24. April 1877. Di-
rection. (1631)
Fahrpläne (Fortsetzung).
A. priv. Buschtehrader Eisenbahn
(Böhm Nordwestbahn).
Fahrplan
giltig vom 15. Mai 1877 bis auf Weiteres.
Prag-Komotau-(Franzensbad)-Eger.
Eger-(Franzensbad)-Komotau-Prag.
Stationen.
P.-Z.
c.-z.
P.-Z.
G.-Z.
L.-Z. m.
"Person.
P.-Z.
Stationen.
Gern. Zug.
Pers.-Zug.
C.-Z.
Pers.-Zug.
7
1
8
31
51
5
34
32
4 | 10
2
$ | 6
i. ii. in.
I. II.
i. ii. in.
II. III. IV. Cl.
i. ii. in.
I. II. III. II.III.IV
i. ii. in.
i. n.
i. ii. m.
Prag (Staatsbahnh.) Abf.
Prag(Sandthorbhnh.) „
Hostiwic Ank.
Früh.
7.
7.13
V orm.
8.50
9.8
9.38
Nachm.
2.55
3.21
3.57
Abends.
7.16
8.1
Nachts.
10.20
10.38
11.7
Eger Abf.
Tirschnitz Ank.
Vorm.
8.45
8.55
Nachm.
12.44
12,53
Nachm.
2.34
2.42
Abends.
6.20
6.29
Abends.
9.10
9.19
Franzensbad ab
8.43
12.40
2.30
6.17
9.7
Prag(Smichow) ah
•
•
8.
Tirschnitz Abf.
Falkenaua.d.EgerAnk.
9.1
9.44
12.58
1.40
2.47
3.18
6.32
7.14
9.25
10.7
Hostiwic Abf.
Wejhybka Ank.
7.52
9.39
10.3
4.5
4.37
8.20
9.4
11.8
11.32
Graslitz an
» ab
8/20
•
5.55
8.15
Duby an
j Kralup »
10.42
5.6
6.
Abends.
•
Falkenau a.d.Eger Abf.
Carlsbad Ank.
„ Abf.
Komotau Ank.
Früh.
5.15
7.53
9.48
10.32
10.47
12.40
1.42
2.24
Nachm.
3.19
3.51
4.3
5.26
7.16
7.54
8.
9.48
10.10
10.53
11.3
12.55
! Kralup ab
! Duby „
8.48
9.35
3.50
9.30
10.44
Wejhybka Abf.
Luzna Lischan Ank.
7.53
8.40
10.6
11.5
4.50
6.8
11.34
12.33
Reitzenhain an
Weipert „
Früh.
4.14
4.58
.
Abends.
•
Rakonitz an
| „ ab
11.34
9.25
6.47
5.40
Weipert ab
Reitzenhain „
Früh.
9.45
10.35
7.5
S.
Luzna Lischan Abf.
Saaz Ank.
„ Abf.
Priesen Ank.
„ Abf.
Komotau Ank.
8.42
9.39
9.42
9.59
10.
10.13
11.9
12.22
12.27
12.50
12.53
1.10
6.18
8.8
8.26
8.57
9.8
9.30
12.38
1.53
1.59
2.22
2.23
2.40
Komotau Abf.
Priesen Ank.
„ Abf.
Saaz Ank.
„ Abf.
Luzna Lischan Ank.
6.50
7.9
7.19
7.46
8.6
9.57
1.11
1.28
1.31
1.55
2.2
3.26
5.34
5.46
547
6.4
6.7
7.9
1.15
1.32
1 33
1.57
2.5
3.33
Reitzenhain an
Weipert „
•
4.14
4.58
Aheuds.
G.-Z.
6.3
6.57
Rakonitz an
„ ab
11.34
9.25
4.7
2.55
5.40
P.-Z.
9
i. ii. m.
Abends.
6.35
7.15
33
Weipert ab
Reitzenhain „
.
9.45
10.35
i. ii. in.
Luzna Lischan Abf.
Wejhybka Ank.
10.7
11.29
3.31
4.34
7.12
8.
3.38
4.45
Früh.
7.
8.52
9.7
9.47
Abends.
6.50
9.35
10.5 x S
n-12il
Komotau Abf.
Carlsbad Ank.
„ Abf.
Falkenau a. d. Eger Ank.
10.18
11.40
11.48
12.19
1.51
3.42
3.52
4.32
2.58
4.55
5.10
6.50
Duby an
Kralup „
L.-Z. m.
Person.
5.6
6.
•
5.17
6.11
Kralup ab
Buby
52
II.III.IV
Früh.
5.20
5.58
8.48
9.35
3.50
•
Graslitz an
„ ab
8^20
5.55
8.15 ff
7.9
Wejhybka Abf.
Hostiwic Ank.
11.34
12.4
4.38
5.2
8.1
4.50
-5.19
Falkenau a, d. Eger Abf.
Tirschnitz Ank.
9.50
10.32
12.20
12.51
4.34
5.16
7.18
8.1
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12.5 / |
5.53
6.35
Prag(Smiehow) an
7.18
.
7.18
Franzensbad an
10.47
1.8
6.31
8.16
1 d
* 1 gf
6.52
Hostiwic Abf.
6.8
6.48
Früh.
12.10
12.39
1.5
Nachm.
5.4
5.30
5.60
Nachm.
8.39
8.54
Abends.
5.22
5.49
6.10
Früh.
Tirschnitz Abf.
Eger Ank.
10.35
10.45
Vorm.
12.54
1.3
Nachm.
5.19
6.30
Nachm.
8.4
8.15
Abends.
12.7 £
12.20 'cj5
Nachts.
6.40
6.50
Früh.
Prag (Sandthor bhf.) Ank.
Prag(Staatsbahnhof) »
Die Verkehrszeiten sind in Prager Zeit angegeben. Prag, den 25. April 1877.
Die Detail- Fahrordnung ist aus den affigirten Placaten zu entnehmen Die General-Direction. (,1628)
Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verantwortlicher Bedaotenr: Dr. jur. Wilh. Kooh tu Berlin (Redactionsbureau; Anhalterstr. 6). - CommissionKr : Adolph Refclshöfer au Leipaig. - Druck von H. S. Hermann ln Berlin. Beuthstr. 6«
441
Beilage ZU No. 35. Berlin, am 4. Mai 1877.
Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Zusammenstellung der Betriebs-Ergebnisse Deutscher Eisenbahnen (excl. Bayerns) im Monat März 1877.
Bemerkungen.
Die Angaben beruhen auf provisorischen Ermittelungen.
1) Am 1. April 1876 ist die Strecke Sachsenhausen-Louisa
(2,« Kil.) und am 15. Mai 1876 die Strecke Niederhone-Friedland
(3i,89 Kil.) dem Betriebe übergeben worden. Auf 9,>2 Kil. findet Per-
sonenverkehr und auf 4,84 Kil. Güterverkehr nicht statt.
2) Der Ermittelung pro Kilometer ist eine Baulänge von
480,35 Kil. zu Grunde gelegt.
3) Einschliesslich der 5,40 Kil. langen Strecke Fredersdorf-
Rüdersdorf.
4) Einschliesslich des auf die Strecke Fredersdorf-Rüders-
dorf verwendeten Anlage-Capitals von 988 380 M.
5) Am 1. Januar 1877 ist die verpachtet gewesene Strecke
Pr. Grenze - Forbach (4,19 Kil.) in den Betrieb der Eisass - Lothr.
Eisenb. zurückgetreten. Bei der Berechnung pro Kilom. sind im
Personenverkehr 23, 65 Kil. nur für den Güterverkehr benutzte
Strecken und beim verwendeten Anlage-Capital 8,90 Kil. erpachtete
Strecken in Abzug gebracht.
6) Am 15. Mai 1876 ist die Bahnstrecke Welver-Dortmund
(35,81 Kil.) dem Betriebe übergeben worden.
7) Einschliesslich der Längen (und Betriebs-Resultate) der
Privatbahnen Lugau-Wüstenbrand (12,33 Kil.) und Annaberg-Wei-
pert (18,44 Kil.). Eröffnet sind: Mulda-Bienenmühle 11, ,4 Kil.) am
15. August 1876 und Warnsdorf-Seifhennersdorf (4,95 Kil.) am 15.
September 1876. Auf 23, ü3 Kil. findet kein Personenverkehr statt.
e) Das verwendete Anlagecapital pro 1876 ist noch nicht
festgestellt. Das hier aufgeführte bezieht sich auf die pro 1875
im Betriebe gestandenen eigenen Strecken (incl. der verpachteten
Strecke Lanctesgrenze-Kamenz).
9) Am 5. Januar 1876 ist die Strecke Langenau-Ulm (16, 14
Kilom.) und am 26. October 1876 die Strecke Waiblingen-Backnang
(18,52 Kilom.) dem Betriebe übergeben worden.
10) Die Strecke Schopfheim-Zell mit 7,24 Kilom. ist am 5. Fe-
bruar 1876, die Strecke Appenweier-Oppenau (18, 41 Kil.) am 1. Juni
1876 und die Strecke Stühlingen-Weizen (2„,g Kilom.) am 15. Oc-
tober 1876 dem -Verkehr übergeben. Bei Berechnung des ver-
wendeten Anlage - Capitals pro Kil. sind 26,13 Kil. gepachtete
Strecken und bei Berechnung der pro Kil. beförderten Personen
und der Kilom.-Einnahme im Personenverkehr 8,u Kil. — auf wel-
chen nur Güterverkehr stattfindet — in Abrechnung gebracht.
“) Die Strecke Quakenbrück-Osnabrück (49, 61 Kil.) ist am
15. November 1876 und die Strecke Ihrhove-Neuschanz (18, 58 Kil.)
am 25. November 1876 dem Verkehr übergeben worden. Die Strecke
Leer-Ihrhove wird von der Westfälischen Eisenbahn gegen Er-
stattung der Hälfte der Brutto - Einnahme mitbenutzt; der Be-
triebslänge sind deshalb 3,78 Kil. — die Hälfte der Strecke —
zugesetzt worden.
12) Das Anlage-Capital bezieht sich auf eine Bahnlänge von
286,55 Kilom.
. 131 Am 25. Juli 1876 ist die Strecke Strassburg-Lauterburg
(57 Kil.) und am 15. October 1876 die Strecke Bolchen-Teterchen
(8,00 Kilom.) dem Verkehr übergeben worden. Am 1. Januar 1877
ist die bisher an die Saarbr. Eisenb. verpachtete Strecke Pr.
Grenze-Styringen (1 Kil.) in den Betrieb der Eisenbahnen in El-
sass-Lothr. zurückgetreten.
14) Am 10. Januar 1876 ist die Strecke Schalke-Bismarck-Herne
(11, 10 Kilom.) für den Güterverkehr, am 6. März 1876 die Strecke
Kettwig-Mühlheim resp. Styrum (14, 17 Kilom.), am 12. Mai 1876
die Strecken Hagen - Haufe (9,34 Kilom.), Lennep - Hückeswagen
(11,78 Kilom.) und Born-Wermelskirchen (3,95 Kilom.), am 15. October
1876 die Strecke Scherfede-Holzminden ^49,36 Kil.) und am 22. De-
cernber 1876 die Strecke Hückeswagen-Wipperfürth (5.40 Kilom.)
für den Personen- und Güterverkehr eröffnet worden. Bei Be-
rechnung pro Kilom. sind im Personenverkehr die nur für den
Güterverkehr benutzten Strecken : 28,12Kil. und für das ver-
wendete Anlagekapital 7,65 Kil. gepachtete Strecken in Abzug
gebracht.
15) Für eine Baulänge von 58, 63 Kilom.
16) Im Laufe des Jahres 1876 sind Kohlenbahnen in Länge
von 2,33 Kil. und am 1. Februar 1877 eine Grubenbahn von 2, 17
Kil. für den Güterverkehr eröffnet. Personenverkehr fand nicht
statt 1876 : auf 54, 21 Kil., 1877 : auf 58, 71 Kil.
17) Am 12. Juni 1876 ist die Strecke Giessmannsdorf - Neisse
(8,85 Kilom.) für den Personen- und Güterverkehr, am 15. Juni
1876 die Strecke Deutsch wette-Neustadt (16, i0 Kil.) und am 15.
August 1876 die Strecke Neustadt-Leobschütz (28.8n Kil.) für den
Güterverkehr und am 1. October 1876 die ganze Strecke Deutsch-
wette-Leobschütz auch für den Personenverkehr und am 15. De-
cember 1876 die 33, 50 Kilom. lange Strecke D. Rasselwitz-Kandrzin
eröffnet.
18) Baurechnung noch nicht abgeschlossen.
,9) Garantirte Zinsen.
20) Garantirte Zinsen.
21) Auf 8,20 Kil. findet kein Personenverkehr statt.
22) Aus dem Baufonds verzinst.
23) Für 7 500 000 M, Prior. Oblig. sind 7 230 000 M Schlesw.
St.-A. angekauft.
24) Aus dem Baufonds verzinst.
25) Für eine Baulänge von 318, 14 Kilom.
26) Excl. 715 405 JF. zur Verzinsung der Hamburg - Berge-
dorfer Bahnanlage etc.
27) Die Prioritäts-Stammactien sind amortisirt.
28) Einschliesslich 28 500 000 JL zur Betheiligung bei dem
Bau der Berl. Stadtbahn und Anschluss an dieselbe bei Charlot-
tenburg nach Schlachtensee und zum antheiligen Erwerbe der
Braunschweigischen Eisenbahn.
29) Einschlieslich 525 000 M. Verzinsung der 10 500 000 M-
Anleihe zur Betheiligung an der Berl. Stadtbahn.
30) Am 15. Mai 1876 dem Betriebe übergeben.
31) Am 1. Juli 1876 ist die Strecke Wriezen-Letschin (18 Kil.)
und am 1. Januar 1877 die Strecke Letscliin-Seelow (12 Kil.) dem
Betriebe übergeben.
32) Am 1. Januar 1877 eröffnet.
33) Für die theilweise noch im Bau befindlichen Strecken
Ducherow- Swinemünde, Angermünde -Freienwalde und Wriezen-
Frankfurt a./O. sind bis jetzt 22 054 583 JL verwendet worden.
34) Nur die Zinsen der bis jetzt begebenen 34 488 600 Jl.
Oblig. Eine Amortisation tritt erst ein , wenn der Reinertrag
4 pCt. des Anlagecapitals beträgt.
35) Nur die Zinsen der bis jetzt begebenen 27 603 600 . ff.
Obligationen.
36) Nur die Zinsen der bis jetzt begebenen 35 118 300 .//
Obligationen. Eine Amortisation tritt erst ein, wenn der Rein-
ertrag 4 lU pCt. des Anlagecapitals beträgt.
37) Einschliesslich 5 Kilom. nur für den Güterverkehr be-
nutzte Strecken
38) Eröffnet sind: Cüstrin-Bärwalde (24 Kil.) am 18. August
1876 und Bärwalde-Königsberg (21 Kil.) am 15. Oct. 1876 für den
Güterverkehr und beide Strecken am 16. November 1876 für den
Personenverkehr.
39) Baurechnung noch nicht abgeschlossen.
40) Die Prioritäts - Obligationen ad 750 000 M. sind noch
nicht begeben.
41) Am 31. December 1876 ist die Strecke Cottbus-Frankfurt
(72 Kil.) eröffnet.
42) Die Baurechnung ist noch nicht abgeschlossen.
43) Für eine Baulänge von 52 Kilom.
44) Die Bahn befindet sich seit dem 23. März 1874 im Fal-
litzustande.
45) Für eine Baulänge von 98, 83 Kilom.
4e) 31,03 Kilom. haben keinen Personenverkehr.
47) 2,37 Kilom. haben keinen Personenverkehr.
48) Incl. der Verzinsung der Prior. - Oblig. für Ankauf der
Hannover-Altenbekener Stamm- und Prior .-Actien, sowie für das
zur Beschaffung der Uelzen - Langwedeler Betriebsmittel veraus-
gabte Anlagecapital.
49) Am 1. Januar 1877 ist die Strecke Lautenthal-Silberhiitte
(11,55 Kil.) eröffnet worden.
50) Das Capital , ausschliesslich der von der Magdeburg-
Plalberstädter Eisenbahn verausgabten Summe von 2 900 000 • 7/
ist aus Bremischen Staats-Anleihen entnommen.
51) Die am 10. Januar 1877 eröffnete Strecke ist eine Theil-
strecke der Berlin-Wetzlarer Eisenbahn und wird vorläufig von
der Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn für den Güterverkehr
betrieben.
52) Am 1. August 1876 ist die Strecke Marienburg-D. Eylau
68,75 Kil.) und am 1. October 1876 die Strecke D. Eylau-Montowo
25 Kil.) eröffnet worden.
53) Baurechnuug noch nicht abgeschlossen.
54) Garantirte Zinsen.
ää) Baurechnung noch nicht abgeschlossen.
56) Ausserdem sind 2V2 pCt. zur Verwendung als Dividende
früherer Jahre zurückgelegt.
57) Am 21. November 1876 ist eine 1,70 Kilom. lange Verl>.-
Bahn zu Posen eröffnet.
58) Baurechnung noch nicht abgeschlossen.
59) Aus dem Baufonds verzinst. (Schluss auf Seite 446.)
Laufende No.
442
Bezeichnung
der
Eisenbahnen.
Betriebs-
länge
ultimo
März
Personen
im
Ganzen
pro
Klm.
im
Ganzen
Kilomet. Anzahl. Anz. Tonnen.
Frankfurt-Bebraer Eisenbahn .
gegen
Hanno versehe Eisenbahn . .
gegen
Main-Weser-Eisenbahn . . •
gegen
Nassauische Eisenbahn . . •
gegen
Niederschlesisch-Märk. Eisenbahn
gegen
6
8
Ostbahn
Saarbrücker Eisenbahn
Westfälische Eisenbahn
10
gegen
Wilhelmsh afen-Oldenburger Eisb .
gegen
13
14
I. Staatsbalmen.
gegen
gegen
, Sächs. Staats - Eisenb. (meid
». Lugau - Wüstenbrand und
o.' Annaberg - Weipert) gegen
Württembergische Staats -Eisenb
Badische Staats-Eisenbahnen
ge
Main-Neckar-Eisenbahn . .
Oberhessische Eisenbahn
1877
') 502,26
325,310
1876
34,31
-- 34,053-
1877
844,50
375,903
1876
+ 8,659 -
1877
198,63
109,297
1876
—
-b 2,390 -
1877
257,73
275,363
1876
—
— 26,943-
1877
688,90
375,678
1876
—
— 66,917-
i
1877
3) 1,492,90
321,846
1876
—
— 9,722
1877
5) 181,69
180,500
1876
4,19
- 2,130
1877
6) 426,52
105,280
1876
4 35,8i
-f"" 1,080
1877
52,37
29,744
1876
—
- 722
1877
7) 1,677,75
1,304,177
1876
+ 16,69
— 75,075
1877
9) 1,304,49
761,613
1876
4 1 8,52
-b 9,468
1877
,0) 1,181,06
529,924
1876
~b 21,40
— 8,354
. 1877
87,51
144,000
1876
- 1,541
1877
u) 290,3
97,207
1876
■b 71,9-
+ 28,109
. 1877
13) 926,o
553,717
l 1876
4" 66,0
+ 37,710
. 187r
l 1876
176,0
41,920
-b 1,499
r 187'
o 187 <
10,288,6
3 + 260,5
:l =
660
38
445
b ii
550
b 12
1,068
+
545
216
1,142
b 16
247
- 20
568
- 14
+
788
- 54
584
452
15
1,646
+
+
n. Privatbaimen.
A. IJnt. Staatsverwaltung stehend.
Berg.-Märk. u. Hess. Nordbahn
gegen
). Ruhr-Sieg-Eisenbahn . .
gegen
Halle - Sorau - Gubener Eisenbahn
gegen
Münster-Enscheder Bahn
gegen
a. Oberschlesische Eisenbahn
.gegen
b. Zweigb. i. Bergw. u. Hüttenr.
gegen
c. Breslau-Posen-Glogauer Eisenb.
gegen
d. Breslau-Mittelwalder Eisenb.
gegen
e. Stargardt-Posener Eisenbahn
gegen
Rhein-Nahe-Eisenbalm . .
gegen
Altenburg-Zeitzer Eisenbahn .
D 'n -
Gascliwitz-Meuselwitzer Eisenb.
gege
Gössnitz-Geraer Eisenbahn . .
1877
14) 1,157,63
1,074,313
1876
79,00
- 57,176
1877
132,05
58,124
1876
— 2,160
1877
294,33
83,746
1870
— 4,841
—
1877
56,46
14,127
1876
-b 982
+
1877
16) 820,35
322,150
1876
-f 4,50
— 8,920
—
1877
102,42
—
1876
—
—
1877
209,08
58,751
1876
—
- 2,455
—
1877
,7) 291,59
93,395
1876
“b 86,65
+ 29,842
+
1877
172,24
31,012
1876
- 221
—
1877
120,60
85,050
1876
-b 2,715
+
1877
25,58
15,357
1876
— 929
—
1877
27, 76
12,284
187C
173
—
Il877
34, 5(
26,454
1 187C
+ 1,895
+
187r
187(
26,7
22,232
— 152
i 187
71 3,471,3
b| -
i 1876 4 170,5
‘1 -
-h
pro
Kilom.
Tonnen.
i. Pers. -Verkehr
im Güterverk.
an Extraordin.
in Sum
im
Ganzen
JL
pro
Klm.
JL
im
Ganzen
JL
pro
Klm.
JL
im
Ganzen
JL
pro
Klm.
JL
im
Ganzen
JL
+
168,605
11,044
386,354
65,766
84,864
19,287
93,708
2,925
339,258
17,486
81.400
8,391
223,957
25,828
387,628
14,679
124,805
48,074
21,583
10,118
814,052
118,441
254,133
23,489
290,085
4,922
46,920
693
41,708
14,217
395.400
23,281
12,928
2,520
+
+
339
1
457
78
427
97
364
12
497
26
2,986
308
150
17
2,133
31
293
149
412
193
+
+
273,710
32,239
634,000
14,620
154,762
+ 3,384
168,339
+ 1,341
489,589
— 39,274
485
76
+
195
246
541
144
427
555
39
750
17
778
17
653
855,780
68,665
104,000
+ 3,650
124,150
4 1,374
22,493
— 2,990
711
57
762,020
91,525
1,700,000
— 289,467
405,141
— 102,225
233,361
14,576
2,335,635
— 85,739
573
46
658
+
40
292
22
430
1,098,954
- 326
16
682,989
39,900
692,147
8,659
143,000
568
85,807
16,472
547,800
37,621
36,615
261
523
+ 23
590
5
664
1,634
296
592
1,532
4 84
2,013
— 342
2,038
— 514
905
— 57
3,424
— 126
2,787,903
4 573,280
528,993
— 25,956
435,000
— 248,388
25,655
4 4,322
1,867
-b 384
2,912
— 73
1,020
— 729
490
+ 83
3,452,736
— 464,342
2,058
- 300
1,715,554
4 147,313
1,325,170
- 56,236
180,400
- 7,020
111,184
b 15,757
1,733,600
+ 94,713
41,784
1,570
1,315
+
1,122
— 69
2,062
- 80
383
— 54
1,872
— 34
237
48,920
4,189
128,332
52,594
97
151
62
104
1,084,650
127,953
2,462,332
— 222,253
580,501
- 23,651-
- 119
20,200
75
- 19,612
— 77
170,110
247
- 40,044
- 58
124,317
83
— 3,474
— 3
110,675
609
— 17,158
— 79
45,000
94
— 12,715
— 41
70,281
42
+ 16,499
4 10
42,026
32
4- 6,200
+ 4
29,658
25
4- 8,020
+ 6
2,000
23
— 198
— 2
181,425
196
4 9,008
— 4
626
4
— 154
421,901
32,841
2,995,324
3,768,001
743,661
— 39,46'
604,151
— 259,72
48,14
+ 1,33
4,621,97
— 448,16
2,440,56
4- 193,41
2,046,97
— 39,55
325,4C
— 7,78
196,91
4 32, 2!
2,462,85
4- 141,34
79,0:
— 1,9!
24,882,4:
— 341,9]
1,051,100
20,045
189,000
3,073
60,222
9,860
3,900
I, 079
623,159
9,472
113,259
7,087
86,189
9,217
56,094
15,250
42,858
9,355
53,406
10,686
43,878
I I, 328
16,084
6,326
25,521
6,510
12,790
1,282
+
+
+
813,760
11,349
43,440
• 2,451
74,962
■ 10,896
9,381
967
311,500
- 18,443
85,086
7,279
84,763
30,635
49,323
I, 435
68,200
7,241
6,131
691
5,018
60
13,385
418
II, 673
617
40
— 35
291
-b 27
286
— 9
566
+ SJ
236
— 26
179
382
+ 12
432
3,187,869
-f 41,737
449,263
— 43,090
244,175
14,750
9,415
-f 261
2,277,936
62,097
39,844
+ 961
421,856]
— 35,467]
182,356
+ 67,418
216,302
+ 19,217
186,623
23,478
46,236
9,084
20,768
9,999
45,539
4,952
23,357
3,108
+
9 -
+
305,000
5.000
24,000
3.000
15,433
7S8
2,417
9
216,627
24,500
1,825
375
37,600:
6,400| -
34,300 1
3001 —
34,300]
3,900] —
16,729
261
208
230
51
42
477
9
163
115
+
- +
— I 9,61'
- -15:
443
444
l.| 2.
3.
4.
5.
6.
1
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
-
B. Von Privat - Directionen ver-
waltet.
1
Aachener Industrie-Eisenbahn .
1877
21)
31,98
24,402
1,025
35,264
1,102
4,293
179
37,584
1.175
493
15
42,316
gegen
1870
+
8,601
361
+
13,114
+
409
+
1,563
+
66
+
9,654
+ 302
—
406
13
+
10,811
2
Altona-Kieler Eisenbahn . . . .
1877
288,oi
174,203
605
68,410
238
171,031
594
343,909
1,194
6,745
23
521.685
gegen
1876
—
+
24,631
+
86
+
6,588
+
23
4-
20,926
+
73
+
12,600
+ 44
+
187
+
33,713
3
Angerm.-Schwedter Eisenbahn .
1877
23,n
8,003
346
1,443
62
5,200
225
3,811
165
—
—
9,011
gegen
1876
“b
44
+
2
—
375
;
17
—
377
—
16
—
1,136
— 49
—
—
1,513
4
Berlin-Anhalter Eisenbahn . . .
1877
431,27
176,258
409
146,405
339
333,780
774
724,750
1,680
50,000
116
1,108,550
gegen
1876
—
3,829
—
9
—
23,533
—
55
“b
9,950
+
23
—
57,022
— 133
—
—
47,072
5
Berlin-Dresdener Eisenbahn . .
1877
174,0o
35,547
204
22,617
130
58,327
335
154,304
887
10,000
57
222,631
gegen
1876
+
1,343
+
7
—
70
—
+
16,505
+
95
—
27,466
— 158
+
4,085
+
23
—
6,876
6
Berlm-Gorlitzer Eisenbahn . . .
1877
327,35
116,853
357
61,579
188
99,912
305
290,762
888
26,144
80
419,818
gegen
1876
+
12,539
-f
38
—
2,818
—
9
—
34
—
1
—
42,246
— 129
+
2,048
—
6
—
44,328
7
Berlin-Hamburger Eisenbahn . .
1877
440,63
145,145
329
98,880
224
264,048
599
1,020,516
2,316
21,385
49
1,305,949
gegen
1876
—
7,051
—
16
—
12,666
—
29
+
5,182
+
12
—
1136,339
- 378
+
3,063
+
7
—
158,094
8
Berlin-Potsdam-Hagdeburger Esb.
1877
259,56
249,002
959
103,522
399
289,281
1,114
552,793
2,130
—
842.074
gegen
1876
+
30,241
+
117
—
651
—
2
+
56,080
-f 216
—
50.495
— 194
—
+
5,585
9
a. Berlm-Stettin-Stargardter Esb.
1877
^24,28
141,396
634
87,973
392
234,860
1,053
490,884
2,189
1,390
6
727,134
gegen
1876
—
+
9,234
+
41
—
16,692
—
75
-b
16,183
~b
73
—
72,013
— 321
+
214
+
1
—
55.616
b. Duclierow-Swmemünder Esb. .
1877
30)
37,77
6,186
164
752
20
5,966
158
2,759
73
45
1
8,770
c. Wriezen-Seelow
1877
31)
29,48
10,235
347
1,893
64
4,123
140
2,472
84
6
6,601
d. Angermünde-Freienwalde a. 0.
1877
32)
‘29,96
7,279
243
3,101
104
3,344
112
5,708
191
6
9,058
e. Stargardt-Cöslin-Colberger Esb.
1877
172,50
37,842
221
18,261
106
66,552
398
121,989
707
603
3
189,144
gegen
1876
+
2,526
+
15
—
835
—
5
+
2,786
+
16
4-
4,692
— 27
+
187
+
1
1,719
f. Cöshn-Danziger Eisenbahn . .
1877
198,29
49,730
251
11,038
56
55,185
278
66,924
340
936
5
123,045
gegen
1876
—
3,556
—
18
—
443
—
2
—
2,770
—
14
—
1,351
— 6
“b
677
+
4
3,444
g. Vorpommersche Zweigbahn .
1877
236,97
67,235
293
22,922
97
103,321
450
121,287
512
862
4
225,470
T7 7 , T . gegen
1876
—
+
6,728
+
29
—
5,261
—
22
+
10,548
+
46
—
23,531
— 99
+
427
+
2
—
12,562
Breslau- J a. alte Lime . .
1877
37)
135,621
317
131,472
304
167,927
392
475,590
1,099
23,199
54
666,716
Schweidnitz- f gegen
1876
—
6,690
—
15
—
14,980
—
35
+
865
+
2
—
36,978
— 85
*4“
20,123
+
47
—
15,990
Freiburger ( b. Reppen-Königs-
1877
38)
76,oo
7,259
96
9,475
125
6,742
89
18,548
244
419
6
25,709
Eisenbahn ) berg gegen
1876
+
45,o0
+
5,437
+
37
+
5,829
+
7
+
5,736
+
57
4-
13,897
+ 93
—
73
—
10
+
19,542
11
Breslau-Warschauer Eisenbahn .
1877
55,50
13,065
235
5,685
102
10,103
182
17,795
321
3,290
59
31,188
gegen
1876
—
1,932
—
35
289
—
6
—
1,822
—
33
—
806
— 14
+
159
+
3
—
2,469
12
Cottbus-Grossenhainer Eisenbahn
1877
4!)
152,oo
30,645
202
33,496
220
20,573
135
96,373
634
—
_
116,946
gegen
1876
+
72,oo
+
8,030
—
81
+
7,228
—
108
+
5,352
—
55
4-
37,154
— 106
—
+
42,506
13
Cr efeld-Kr .-Kempener In dustrie-E .
1877
41,69
40,171
964
4,100
98
10,634
255
4,910
118
2,184
52
17,728
gegen
1876
—
1,044
—
25
—
612
—
15
—
61
—
2
—
617
— 15
—
1,454
o-i
2,132
14
Dortmund- Gronau -Enscheder E.
1877
29,290
305
9,593
100
16,399
171
20,500
213
2,757
29
39,656
gegen
1876
+
1,455
15
+
1,564
+
16
—
1,346
—
14
—
3,225
+ 33
+
1,277
+
14
+
3,156
15
G lückstadt-Elmshorn er Eisen bah n
1877
17,976
538
6,133
184
12,114
363
12,127
363
1,673
50
25,914
gegen
1876
~b
2,640
+
79
+
2,439
+
73
712
+
22
2,357
-f 70
—
239
+
7
4-
3,308
16
Hannover-Altenbekener Eisenb. .
1877
86,903
299
93,374
321
63,213
217
315,290
1,085
—
378,503
gegen
1876
+
8,061
~b
28
+
7,083
+
24
~b
8,105
+
27
4-
15,306
+ 53
—
+
23,411
17
Homburger Eisenbahn . . . .
1877
18,io
70,347
3
,887
3,809
210
24,705
1,365
7,091
392
1,200
66
32,996
gegen
1876
—
3,648
—
201
1,587
—
88
—
955
—
55
—
319
— 17
+
20
—
1,2941
18
a. Köln-Mmdener-Eisenbalm . .
1877
46)
397,96
276,741
754
550,811
1,384
400,220
1,091
1.391,428
3,496
126,128
317
1,917,776
gegen
1876
—
70,613
—
193
46,104
—
115
—
20,628
—
56
_
211,880
- 533
—
48,801
—
122
—
281,309
b. Köln-Giessener Eisenbahn . .
1877
184,16
114,458
622
189,184
1,027
82,506
488
516,536
2,805
53,433
290
652,475
,7 gegen
1876
—
4,201
—
22
—
14,339
—
78
—
343
+
2
—
74,239
— 403
—
3,587
—
20
—
77,483
c. VenJo-Hamburger Eisenbahn .
1877
47)
466,70
145,171
313
186,073
399
230,224
496
842,768
1,805
34,228
73
1,107,220
gegen
1876
—
29,986
—
64
+
5,895
+
13
16,189
+
35
+
3,910
+ s
—
13,308
—
29
+
6,791
19
Lübeck-Büchen. u. Lübeck-Ham-
1877
111,00
54,877
494
36,331
327
69,126
623
138,756
1,250
20,700
186
228,582
burger Eisenb. gegen
1876
+
6,815
+
61
955
—
9
+
10,280
+
93
—
12,445
— 112
—
1,176
-
11
—
3,341
20
Märkisch-Posener Eisenbahn . .
1877
271,90
50,368
185
46,529
171
88,319
825
173,292
637
5,219
19
266,S30
gegen
1876
—
3,742
—
14
4-
9,321
+
34
—
8,174
—
30
4-
13,286
-f- 49
+
1,836
+
7
4-
6,948
21
a. Magdeburg-Halberstädter Esb.
1877
952, 14
433,034
455
»459,238
482
654,023
687
2,021,978
2,124
—
2,676,001
T7. gegen
1876
—
20,777
—
22
24,452
—
26
—
26,736
—
28
_
121,287
- 127
—
—
148,003
b. Vienenburg-Grauhof . . . .
1877
H,28
2,263
201
34,708
3,077
1,094
97
16,469
1,460
—
17,563
gegen
1876
+
155
14
+
1,883
+
167
+
67
+
6
4-
131
+ 12
—
4"
191
c. Grauhof-Langelsb.-ClausthaT
1877
49)
28,87
1,688
58
7,685
266
737
25
7,916
275
—
8,65!
gegen
1876
+
H>55
+
327
—
21
5,252
+
126
+
205
—
6
+
5,398
+ 130
—
4-
5,603
d. Uelzen-Langwedeler Eisenbahn
1877
97,78
10,888
111
12,562
128
20,816
213
81,587
855
—
104,403
gegen
1876
+
1,153
+
11
+
626
~b
6
+
4,287
+
44
4-
1,679
+ I7
—
+
5,966
e Sandersleben-IIettstedt . . .
1877
51)
—
10,453
1,584
—
12,038
1.824
—
12,038
22
Marienb.-Mlawkaer Eisenbahn
1877
52)
10,602
113
6,027
64
12,240
131
28,883
308
5,732
61
46,855
23
Nordhausen-Erfurter Eisenb. . .
1877
78,28
18,327
234
13,436
176
22,476
287
42,509
558
4,966
63
69,951
gegen
1876
—
2,953
—
38
2,593
+
34
+
1,461
+
19
+
252
+ s
—
951
—
13
4-
762
24
Oberlausitzer Eisenbahn . . . .
1877
20,165
130
13,783
89
14,801
95
39,880
256
—
54,681
gegen
1876
—
913
—
6
—
6,446
—
41
+
298
+
2
—
17,355
— 112
—
-
—
17,057
25
Oels-Gnesener Eisenbahn . .
1877
22,587
141
10,672
67
21,762
136
39,583
248
9.100
57
70,445
gegen
1876
+
4,406
+
27
+
2,921
+
18
+
5,722
+
36
4-
14,439
— 90
~b
5,718
+
36
4-
25.S79
26
Ostpreussische Südbahn . . . .
1877
243,00
44,365
183
81,756
336
66,076
272
368,860
1,518
8,056
33
442,992
gegen
1876
—
1,248
—
5
+
31,643
+
130
+
5,878
+
25
4- 1-6,148
+ 519
—
18,145
—
75
4-
113,881'
27
Posen-Creuzburger Eisenbahn
1877
57)
202,10
22,547
112
13,943
69
27,439
136
60,420
299
9,000
45
96,859
gegen
1876
1,70
+
5,430
+
27
+
3,431
+
17
~b
8,912
+
44
4-
20,231
+ 98
+
436
4-
2
4-
29,579]
28
Rechte Oderufer-Eisenbahn . . .
1877
60)
317,30
73,822
251
118,845
375
90,680
308
554,300
1,747
63,000
198
707,9801
gegen
1876
"1“
2)00
—
1,157
—
6
—
1,561
—
7
—
7,852
—
29
—
6,352
- 31
—
—
0
14,204
29
a. Rheinische Eisenbahn . . . .
1877
61)
943,28
711,600
754
439,900
466
692,000
734
2,226,000
2,359
—
2,918,000
gegen
1876
+
17,67
~b
1,892
—
13
—
18,631
—
29
+
11,022
—
2
—
32,244
— SO
—
21,222
b. Call-1 rierer Eisenbahn . . .
1877
118,16
25,900
220
20,600
174
35,700
302
85,000
720
—
120,700;
gegen
1876
+
3,140
“b
27
—
6,857
—
59
~b
3,814
“b
32
—
46,087
+ 392
—
42.273
30
Saal-Unstrut-Eisenbalm . . .
1877
52,77
12,316
233
5,882
111
8,547
162
13,253
251
2,536
48
24,336
gegen
1876
—
—
1,734
—
33
—
807
—
16
—
747
—
14
—
299
- 6
+
310
+
6
—
736
445
446
1.
1 2.
3.
4.
5.
6.
7.
1
8.
9.
10.
1
11.
12.
13.
14.
15. j
31
Schleswigsche Eisenbahn . . .
1877
229,50
49,826
217
26,432
115
67,648
294
153,664
669
3,418
15
224,73«
gegen
1876
+
4,214
+
19
+
2,126
4
9
+
9,227
+
40
+
5,908
-f 26
+
5
—
+ 15,14«
32
Thüringische Eisenbahn . . . .
1877
472, 07
349,940
741
189,680
402
355,903
754
913,530
1,935
17,969
38
: 1,287,40:
gegen
1876
+
8,411
+
18
+
10,222
4-
22
+
20,409
+
43
—
72,775
— 154
+
2,7 94
+
6
— 49,57!
33
Tilsit-Insterburger Eisenbahn . .
1877
9,910
184
7,371
137
18,310
340
22,876
424
6,970
129
48,15«
gegen
1876
—
152
—
3
+
1,958
-f “
37
4-
14
+
1
+
1,324
+ 34
—
8,886
—
165
— 7,04«
34
Muldenthal-Eisenbahn
1877
65)
30,730
542
10,603
187
10,320
182
16,644
294
1,591
28
28,55,
gegen
1876
4-
'20,90
~f"
4,549
—
189
+
4,655
4-
21
+
2,852
—
27
+
8,606
4- 69
4-
567
—
1
4- 12,02
HpaqicolipJ a. nicht garant. Linien
1877
68)
320,oo
290,929
9C9
213,241
666
265,201
829
636,915
1,990
13,012
41
915,12
ÖD
T udwle-s ( Segen
1876
+
+
22,461
+
46
4-
45,507
4-
127
+
2,750
—
15
—
38,861
— 183
4-
8,743
+
27
- 27,36«
L ÄP" [ b. garantirte Linien .
1877
380,oo
103,078
573
96,322
535
49,886
277
83,774
465
705
4
134,361
ba,tlu ) gegen
1876
—
11,379
—
62
4-
44,078
+
245
—
239
—
1
—
950
— 6
4-
111
+
1
— 1,07«
36
Mecklenburgische Eisenbahn . .
1877
321, w
74,561
232
27,483
85
144,513
449
199,804
621
13,093
41
357,41«
gegen
1876
4
8,543
27
—
5,926
—
19
4
17,870
4-
55
—
23,255
- 73
+
209
4-
1
— 5,17
37
Saal-Eisenbahn
1877
74,80
37,789
505
9,290
124
21,463
287
31,638
423
271
4
53,37
gegen
1876
—
2,058
—
28
“1“
108
1
—
3,307
—
44
+
2,716
+ 36
—
— 59
38
Weimar-Geraer Eisenbahn . . .
1877
73)
68,n
24,563
361
4,997
73
21,463
315
16,065
236
102
1
37,63«
39
Sächs.-Thüringische Ost-Westb. .
1877
74)
8,022
237
4,220
122
2,820
83
7,020
208
—
9,84«
40
Eutin-Lübecker Eisenbahn . . .
1877
13,978
424
2,596
79
10,700
324
8,150
247
878
27
19,72
gegen
1876
—
267
—
8
—
322
—
9
“f“
1,014
4-
30
—
656
— 20
—
114
—
3
4- 24-
41
Braunschweigische Eisenbahn
1877
331,oo
—
—
—
163,505
494
613,953
1,855
12,816
38
790,27
gegen
1876
—
—
—
+
15,482
4-
47
—
26,877
— 81
+
497
4
1
— 10,89
42
Halberstadt - Blankenburger E.
1877
18,eo
4,470
238
3,349
178
2,710
144
4,456
237
520
28
7,68
gegen
1876
97
+
5
—
1,318
—
70
—
94
—
5
—
1,391
— 74
—
591
—
31
— 2,07
43
a. Werra-Eisenbahn . . . .
1877
38,630
224
31,264
182
51,273
298
164,003
953
703
4
215,97
gegen
1876
+
207
-f
1
2,962
—
17
+
1,161
+
7
—
31,632
- 184
—
194
—
1
— 30,66
b. Wernshausen- Schmalkald. E.
1877
7,oo
2,243
320
1,920
274
750
107
2,314
330
14
2
3,078
gegen
1876
—
252
—
36
4-
175
+
25
—
82
—
12
+
31
4~ 4
—
1
- 5
44
Gotha-Ohrdruffer Eisenbahn . .
1877
82)
17,30
8,789
508
1,416
82
5,173
299
3,191
184
196
11
8,56
Summa
1877
11,383, 77
—
—
—
—
—
—
—
22,779,82
gegen
1876
+
493,60
—
—
—
—
-
—
—
—
— 588,86
Im Ganzen
1877
25,144, „„
—
—
—
—
—
—
—
57,279,54
gegen
1876
4-
927, 69
—
—
—
—
—
—
—
-108244«
Schluss der Bemerkungen.
60) Am 21. Januar 1876 ist eine 1,70 Kil. lange Kohlenzweig-
bahn und am 1. Dec. 1876 die Strecke Schoppmitz - Sosnowice
(2 Kil.) eröffnet. — Auf 23, 3 Kil. findet kein Personenverkehr statt.
61) Eröffnet wurden 1876: Am 1. Februar Düsseldorf - Rath
(4,38 Kil.), Grubenbahnen am 18. März 0,97 Kil., am 1. Mai 1,07 Kil.,
am 22. Mai 0,26 Kil. , am 15. August 1,19 Kil. , am 17. October
0,42 Kil. 1877: Am 1. Januar Düsseldorf - Eller (5,75 Kil.) und 2
Zechenbahnen (0,5? Kil.), am 1. Februar Osterrath- Oppum und
Crefeld-Linn (7,03 Kil.), am 1. März Anschluss „Victoria - Brauerei“
0,22 Kilom. und Anschluss „Nordstern“ 3,49 Kilom., dagegen wurde
der. Betrieb eingestellt am 1. Februar 1877 auf der Linie Osterrath-
Crefeld (6,44 Kil.), einer Zechenbahn am 15. Februar 1877 (3,49 Kil.)
und Anschluss Watten scheider Coakerei am 1. März (0,40 Kil.).
62) Garantirte Zinsen.
63) Nur für die Actien Litt. A. 8 '/a pCt. ; für die Stamm-
Actien Litt. B. die garantirten 4 pCt. und für die Stamm-Actien
Litt. C. die garantirten 4!/3 pCt.
®4) die Prioritäts - Obligationen sind noch nicht ermittirt
worden.
65) Am 29. Mai 1876 ist die Strecke Penig-Rochlitz (20, 9 Kil.)
eröffnet.
66) Baurechnung noch nicht abgeschlossen.
tion beginnt erst mit dem 1. April 1879.
6S) Am 15. Mai 1876 ist die Strecke Niederselters-Camberg
(5 Kil.) und am 18. September 1876 die Strecke Niederrad-Sach-
senhausen (4 Kil.) eröffnet.
69) Incl. der Kosten des gesammten Betriebsmaterials, der
Werkstätten, sowie der gemeinschaftlichen Bahnhöfe.
70) Excl. der Kosten des Betriebsmaterials.
71) 960 000 Ji Annuität auf 64 Jahre ab 1. Januar 1873.
72) Repräsentirt den Capitalwerth der Annuität.
73) Am 29. Juni 1876 eröffnet.
74) Die Betriebseröffnung fand am 29. August 1876 statt.
75) Der zur jährlichen Verzinsung und Amortisation erfor-
derliche Betrag von 165 000 Ji ist von der Grossh. Oldenb. Reg.
und dem Senat der freien und Hansestadt Lübeck garantirt.
76) Incl. 2 625 000 Ji Annuität auf 64 Jahre.
’7) Incl. 50 187 700 Ji Capitalwerth der Annuität.
78) Incl. 4 283 898 JI für Coburg-Lichtenfels.
7aj Excl. 4 283 898 Ji für Coburg-Lichtenfels.
80) Eisenach-Coburg-Sonneberg.
81) Die Bahn bildet einen Vermögensbestandtheil der Stadt
Schmalkalden.
82) Am 8. Mai 1876 eröffnet.
PRIVAT- ANZEIGEN.
Die
W erkzeugmaschinenfabrik „V ulkan
Chemnitz
(früher William Benndorf)
empfiehlt sich zur Lieferung ihrer Patent-
selbstthätigen
Schraubenschneid - Support - Drehbänke nach
Whitworths Scala, Support-Drehbänke zum
Lang- und Plandrehen, Bohr - Drehbänke, Plan - Drehbänke
und Eisenbahnwagenräder - Drehbänke , Horizontal-, Vertical-,
Locomotiv-
Radial- und Langlochbohrmaschinen, Shaping-, Stoss- und Hobelmaschinen,
Räderschneidmaschinen, Mutter- und Schraubenschneidmaschinen, Mutterstoss- und Fraismaschinen,
Blechdurchstossmaschinen und Scheeren, Blechbiegmaschinen, Dampfhämmer, geräuschlosen Ventilatoren,
Parallelschraubstöcke ;
ferner Holzbeai'beitiiiigsiiiascliiiieii, als:
Bohr- und Stemmmaschinen , Hobelmaschinen, Kreissägen, Sägegatter, verticale Bandsägen , Zapfen-
Schneid- und Schlitzmaschinen, Fraismaschinen zu allen möglichen Fa^onhölzern etc. 510]
Courante Maschinen befinden sich auf Lager und in Arbeit.
447
16.
17.
18.
19.
20.
| 21.
22.
| 23.
1 24.
| 25.
26.
27.
28.
| 29.
j 30.
31.
33.
978
614,617
2,674
27,069,587
117,796
| 748,700
13,000,000
l
5
30,000,000
15,000,000
_
15,600,000
229)80
750,000
31
b 66
+
54,920
+ 238
63)
2,727
3,417,590
7,240
130,396,174
276,222
2,62-1,699
79,479,000
—
8U2
—
137,079,000
79,479,000
—
57,600,000
472,07
2.882,798
32
- 105
—
223,129
— 472
64)
893
124,955
2,317
9,267,000
171,834
—
4,600,200
4,666,800
0
3
10,167,000
4,600,200
4,666,800
900,000
53,93
40,500
33
- 130
—
15,371
— 85
504
76,709
1,353
66)
—
—
13,500,000
—
67)5
—
27,000,000
13,500,000
—
13,500,000
83,30
742,500
34
h 41
+
30,121
-f - 52
2,860
2,468,044
7,713
97,931,811
306,037
\
- 171
—
20,414
- 288
69)
> 3,859,387
59,100,000
—
6
159,548,857
72,000,000
—
87,548,857
597,oo
4,369,887
35
746
360,439
2,002
34,672,018
192,622
i
—
- 6
—
6,298
— 15
70)
1,111
944,679
2,938
43,135,830
134,141
71) 960,000
13,500,000
—
7
—
32,700,000
13,500,000
—
72)
321,57
960,000
36
- 17
—
85,793
— 267
19,200,000
714
137,308
1,836
16,327,268
218,279
150,000
6,750,000
6,750,000
0
1 %
17,500,000
6,750,000
6,750,000
4,000,000
74,80
200,000
37
- 8
—
2,877
— 38
552
90,706
1,332
18,900,000
277,492
—
9,000,000
9,900,000
—
—
18,900,000
9,000,000
9,900,000
—
68,n
—
38
291
23,524
696
10,563,872
312,540
—
10,500,000
—
—
—
10,500,000
4,200,000
6,300,000
—
33,8o
—
39
598
54,290
1,645
5,400,000
163,636
165,000
2,400,000
—
0
—
5,400,000
2,400,000
—
75)3,000,000
33,o„
165,000
40
- 7
—
2,128
— 65
76)
77)
2,387
2,261,663
6,832
93,552,000
282,637
3,057,000
36,000,000
—
2
—
95,787,700
36,000,000
—
9,600,000
354,53
3,107,000
41
- 33
—
109,423
— 331
50,187,700
409
21,795
1, 159
2,323,684
123,600
—
1,200,000
1,200,000
O
0
2,400,000
1,200,000
1,200,000
—
18,80
—
42
- 115
—
2,364
— 1261
78)
79)
1,255
588,050
3,419
29,054,598
168,922
731,168
15,020,700
—
1
—
24,770,700
15,020,700
—
9,750,000
sl) 150,00
731,168
43a
- 179
—
68,542
— 398
439
7,9981
1,142
966,701
138,100
—
—
—
—
—
81) 600,000
—
—
81) _
7,oo
—
43b
- 8
—
391
— 56
600,000
494
21,826|
1,262|
2,000,000
115,607
45,000
1,000,000
—
—
-
2,000,000
1,000,000
—
1,000,000
17-30
45,000
44
2,001
63,036,947
5,538
3078457207
1091900008
330587550
1655969649
12454,54
- 145
—
2,858,023
514|
2,278
161,208,450
6,4121
1208952007
1492415908
3594325501
23571U3549I
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Sruttosiprämieneinnafpne im ^afyre 1876
BinfetnSinnafjme unb SCgio
SBerfäbrte iDimbettben aug bem ^abre 1870
®te ©efammt * ©innalpne be§ Satzes 1876 beträgt
bemnadE)
B. 9Iu3gabe.
ißromfioit für bie 2tu§jaF)lung ber Siotbenbe aus bem
Sabre 1875
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C. Dieferbe.
Sür unerlebigte ober noch unermittelte ©djäben, SSerlufte
unb Äoften au§ bem Sal)re 1876 unb aus früheren
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bau Summe oon 7 463 274 33 4 eine fDunbenbe non
SO ?)5vocent
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Sie ©efammtfumme ber im 3«bre 1876 in $raft geroefenen
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unb bie ©umme ber eingelegten 91atf)fc£)upürgfd)aftert auf
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1877 . . 13 505 510 „
®ie fpecieHeu Sladjroeifungen I. unb II. biefer fftedbnuug ftrtb bei fämmtlidben 9(genturen ber
35an! jur ©inficbt ber £f)etlnef)mer niebergelegt.
©cfjliefjlid) tüirb barauf aufnterffant gemalt, baf3 bie imerl)obeiiert ®tuibeitbcn*
antfjeile nom $af}re 1871 nad) § 9 ber 23anfoerfaffung oerjätjren, wenn bereit Gerbe*
billig ntdjt im Sabre 1877 erfolgt.
©ot£)a, ben 24. Februar 1877.
3)ie Jeuemrfiefterungsfcank für ©eidfefifatul
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Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
"crantwortlioher Redacteur: Dr. Jur. Wilh. Koch au Berlin (Redactlonsburcau: Anhaltorstr. 6). - Commissionär : Adolph Refölshdfer zu Leipzig. - Druck von H- S. Hermann in Berlin. Beuthstr. 8.
^ f(* l r~1;'
449
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Die Zeitung erscheint
Montags und Freitags.
Vierteljährlich für 4 Mark au beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt des Deutsch-
Oesterr. Postgebietes ;
Kreuzband-Porto wird extra berechnet.
Manuicript sowie sämmtliche cfficielle luserate
»ind franco einzusenden an die Redaction,
Dr. jnr. W. Kocli,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commissionilr für den Buchhandel :
Adolph Kefelshöfer,
Leipzig, Nürnberger Strasse 59.
1877.
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sowohl den von den Eisenbahnen und durch den
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Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen, g
Organ des -Vereins. 'K^’\
Siebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 7. Mai 1877.
Inhalt: Die Salzkammergutbahn. — Das Wagen-Regulativ. — Oesterreichisch-Ungarische Correspondenz — Magdeburg-Halberstädter
Eisenbahn-Gesellschaft. — Hessische Ludwigs-Eisenbahn (Schluss). — Russische Correspondenz. — Rumänien. — Turin-Rivoli. — Personal-
Nachrichten. — Marktbericht. — - Oesterreiehische Betriebs-Ergebnisse. — Neue Fahrpläne und Fahrplanänderungen. — Offieielle Anzeigen:
1. Bahneröffnungen. 2. Einzahlungen. 3. Auszahlungen. 4. General-Versammlungen. 5. Submissions-Resultate. 6. Tarifänderungen. 7. Fahr-
pläne und Fahrplanänderungen. 8. Submissionen. — Privat- Anzeigen.
Die Salzkammergutbahn.
Diese von der Station Steinach der Salzburg-Tyroler Linie
der Kaiserin Elisabeth-Bahn abzweigende, über Aussee, Ischl, Eben-
see, Gmunden, Attnang und Ried nach Schärding führende Bahn
wurde unterm 27. Mai 1875 (Reichsgesetzblatt No. 104) der K. K.
priv. Kronprinz Rudolf-Bahn concessionirt und erfolgte im Juli 1875
die Inangriffnahme des Baues. Die Bahn (Hauptbahn Steinach-
Schärding 174, 519 Kilom. lang, Flügelbahnen in Ebensee zur Saline
und von Holzleithen nach dem Hausrucker Kohlenreviere bis nach
Thomasroith 6, 489 Kilom. lang, zusammen 1 8 1,008 Kilom. lang), deren
Betriebs-Fertigstellung im Laufe des heurigen Herbstes mit Sicher-
heit zu gewärtigen ist, ist eingeleisig und das Terrain, zumeist
im Wege gütlicher Einlösung, nur für ein Geleise erworben.
Die Bahn erfordert ein Baucapital von 19 923 923 fl. Oe. W. oder
110 072 fl. Oe. W. pr. Kilom.
Die Bahn steigt von der Station Steinach-Irdning in west-
licher Richtung bis Klachau (9,239 Kilom ), der Wasserscheide zwi-
schen dem Enns- und Traunflusse, woselbst sie ihre höchste Er-
hebung (833 m- über dem Meeresspiegel) erreicht; sie durchzieht
von hier aus das Hauptplateau bis zu den Stationen Mitterndorf
(4,94o Kilom.), Kainisch (8,S73 Kilom.) und fällt von da bis zum Kur-
orte und den Salinen Aussee (6,622 Kilom.). Mit weiterem Ge-
fälle wendet sie sich von hier aus durch das enge und wildro-
mantische Koppenthal südwestlich nach Obertraun (11,150 Kilom.),
verfolgt von hier das östliche Lehnenufer des Hallstättersees bis
Steg (9,504 Kilom.) und führt längs der Traun, sie mehrmals über-
setzend, über Goisern (3,29ä Kilom.), Anzenau (2,263 Kilom ), Lauffen
(2,4i5kilom.), über den Kurort und die Salinenlsclil (5,067Kilom.) und
Weissenbach (4,531 Kilom.) nach Ebensee (11 ,48s Kilom.), von wo die
oberwähnte Flügelbahn zu den Salinen abzweigt. Längs des
westlichen Traunseeufers zieht die Bahn, nach Durchbrechung
des Sonnsteinberges mit einem 1428 m- langen Tunnel, nach Traun-
kirchen (6,528 Kilom.) und gelangt über Ebenzweier (4,678 Kilom.)
nach dem Kurorte Gmunden (4,6ll Kilom.). In ihrem weiteren
Zuge gelangt die Bahn über Aurachkirchen (6,656 Kilom.) nach
der mit der Kaiserin Elisabeth-Bahn gemeinsamen Station Att-
nang (5,656 Kilom.) der Wien-Salzburger Linie und führt in nord-
westlicher Richtung über Manning- Wolfsegg (10,7O4 Kilom.) nach
Holzleithen (6,132 Kilom.), woselbst die oberwähnte Elügelbahn in
das Kohlenrevier nach Thomasroith (5,817 Kilom.) abzweigt. Un-
mittelbar darauf wird das kohlenreiche Hausruckgebirge, die
zweite Wasserscheide der Bahn und zwar zwischen dem Traun-
und dem Innflusse, mit einem 705 '»• langen Tunnel und einer
Culmination von 612 m- Meereshöhe durchbrochen. Die Bahn
findet ihre Fortsetzung über Hausruck (4,265 Kilom.), Eberschwang
(4,059 Kilom.) nach der abermals mit der Kaiserin Elisabeth-Bahn
gemeinsamen Station Ried (7,856 Kilom.) und geht über Aurolz-
münster (7,614 Kilom), St. Martin (3,883 Kilom.), Andiessenhofen
(6,982 Kilom.) und Suben (7,72i Kilom.) nach Schärding (7,767 Kilom.)
als Einmündungspunkt in die Wien-Passauer Linie der Kaiserin
Elisabeth-Bahn.
Die Salzkammergutbahn bildet mit der, der Vollendung enf-
gegengehenden Linie Tarvis-Udine die kürzeste Route zwischen
Ost-Italien und Süd-Deutschland, und vermittelt die kürzeste Ver-
bindung für die Getreidetransporte von West-Ungarn nach Süd-
Deutschland. Nach dem Ausbaue der Türkischen Bahnen und der
Linie Laibach-Karlstadt-Novi wird auch die nächste Route zwi-
schen der Türkei und Süd-Deutschland geschaffen sein. Ihre wei-
tere Bedeutung findet die Bahn durch die Ermöglichung, das
Holz aus den grossen ärarischen Forsten des Kammergutes, sowie
die Braunkohle aus den kohlenreichen Hausrucklagern der Wolfsegg -
Traunthaler Kohlen-Gewerkscliaft nach dem In- und Auslande zu
verführen; das Salz aus den Salinen zu Aussee, Hallstatt, Ischl
und Ebensee, ferner Alpenvieh, Marmor, Mineralien etc. aus dem
Salzkammergute, dann Cerealien, Getreide etc. aus dem Inn-
viertel nach dem Salzkammergute, rascher und wohlfeiler als
bisher .zu transportiren, Die Bedeutung der Bahn für den Per-
sonen- und Touristenverkehr nach den Kurorten Aussee, I lall-
statt, Ischl und Gmunden und nach den weltbekannten, höchst
pittoresken Gegenden des Salzkammergutes bedarf keiner be-
sonderen Erwähnung.
Die Ueberschreitung von 2 Wasserscheiden mit Höhendiffe-
renzen von 322 '»• und 192 (Höhenorte Steinach 642, „ ,u-, Kla-
chau 833,q “S Obertraun 511, 0 »>■ , Hausruck 612 '»•, Schärding 311, s
die Ausführung von 11 Tunnels, grossen Lehnen- und Seeein bauten,
Uferversicherungen, bedeutenden Fluss- und Thalübersetzungeu.
460
sind als besondere technische Schwierigkeiten beim Baue zu er-
wähnen,
Unter Aufsicht des Vorstandes des Bureaus für Bau- und
Bahnerhaltung, Ober-Inspector Paupe, stehen die Baussetionen
in Mitterndorf, Aussee, Ischl, Gmunden, Wolfsegg und Ried; die
ausführende Bauuntemehmung ist jene des K. K. Baurathes Karl
Freiherr von Schwarz.
Das Wagen-Regulativ.
W. Die jüngsten Entscheidungen der Vereins-Commission
für das Wagen-Regulativ haben das allgemeine Interesse für dessen
weitere Entwickelung in erfreulicher Weise neu belebt. Es seien
uns daher folgende Bemerkungen gestattet:
Die Tragweite und Bedeutung der Regulativ-Bestimmungen
wächst naturgemäss mit deren Anwendung auf immer weitere
Kreise. Die Beachtung einzelner dieser Bestimmungen wird
aber um so schwieriger, je complicirter und zahlreicher die Bahn-
netze und die gegenseitigen Verkehrs-Beziehungen (Instradirungs-
Verhältnisse etc.) werden. Die Fortbildung des Regulativs muss
daher zugleich eine Vereinfachung desselben sein.
Die Nothwendigkeit drängt zu einer möglichst freien all-
gemeinen Be- und Ausnutzung aller Güterwagen, sowie zu einer
gegenseitigen Wagenmiethe-Abrechnung unter den denkbar ein-
fachsten Normen, soll nicht einerseits das Verhältniss der Leer-
course zu den beladenen Coursen immer ungünstiger, andererseits
das Abrechnungsgeschäft immer umfangreicher und kostspieliger
werden.
Während die letztere Annahme eines weiteren Beweises
wohl nicht bedarf, verweisen wir bezüglich der bereits eingetretenen
Zunahme der Leertouren der Güterwagen auf die statistischen
Nachrichten von den Preussischen Eisenbahnen. Beispielsweise
wurden auf den Privatbahnen unter eigener Verwaltung, soweit
die leider unvollständigen Angaben vorhanden, an Achskilometern
gefahren :
1873 : 1 186 544 360, davon leer 358 911 656 — 30,* %•
1875 : 934 306 248, „ „ 323 864 640 = 34, 7 °/°.
Diese Steigerung liegt zum Theil, wenn auch nicht durch
absolute Nothwendigkeit bedingt, an den ungünstigeren Verkehrs-
Verhältnissen des Jahres 1875, zum grossem Theil aber unzweifel-
haft an der geringeren Ausnutzung des fremden Materials. Die
bevorzugte Verwendung der eigenen Güterwagen führt sowohl zu
unbenutzter Zurücksendung der fremden, als auch zu leerer Rück-
kehr der eigenen Wagen, hat also doppelte Leertouren im Ge-
folge. An Kosten für Heizen der Locomotiven, Repariren, Putzen
und Schmieren der Locomotiven und Wagen entfielen im Jahre
1875 pro Achskilometer 1,66 Pf- Die mässige Annahme einer mög-
lichen Ersparung von nur 0,5 Pf. ergiebt für eine Million Achskilo-
meter 5 000 Mark. Diese Schätzung ist für Bahnen mit überwie-
gendem Transit-Verkehr, bei denen der Achsen-Unterschied die
Zahl der überhaupt erforderlichen Züge stark beeinflusst, jeden-
falls zu niedrig. Bei diesen Bahnen tritt ausserdem noch der
volle Betrag der für jeden leeren Achskilometer zu zahlenden
Wagenmiethe von ca. 1 Pf. hinzu, da hier eine Ausgleichung durch
vermehrten Cours eigener Wagen vollständig fehlt. Die Englische
Einrichtung der Miethbefreiung für alle Leercourse ist aus vielen
Gründen nicht zu empfehlen. Dieselbe würde unter Anderm eine
Erhöhung der jetzigen Miethsätze herbeiführen, die Abrechnung
wesentlich erschweren und die Wiederbeladung noch mehr ver-
hindern.
Unter Bezugnahme auf unsere früheren specielleren Aus-
führungen in No. 77*) und 78 dieser Zeitung, Jahrgang 1876, ent-
halten wir uns einer Fortsetzung derselben um so lieber, als zu
erwarten steht, dass die Commissions-Verhandlungen sowohl ein
reiches Material, als auch practische Ergebnisse in der angedeu-
teten Richtung hin zu Tage fördern werden. Der grosse Fort-
schritt, welcher in der zum Theil unveränderten Annahme des
Vereins-Regulativs durch ausländische, dem Vereine nicht ange-
hörende Bahnen liegt, bekundet zugleich dessen Vorzüglichkeit,
und ist die beste Anerkennung für Diejenigen, deren Händen das
Werk bisher anvertraut war.
Als wünschenswerth wäre nur noch hervorzuheben, dass
durch das anzustrebende Beste das zur Zeit erreichbare Gute
nicht versäumt werden möge. Ist es bei den verschiedenen Interes-
sen und Ansichten nicht möglich, alle Verwaltungen unter einen
Hut zu bringen, wie dies die Fragen der Conventionalstrafen-
Reducirung und des Wegfalls der SVerzögerungsgebühren gezeigt
haben, so kann es nicht zu schwer sein, wünschenswerthe Ab-
änderungen im engeren Kreise der Deutschen Bahnen durchzu-
setzen, und dieselben in das Wagen-Regulativ, als integrirende
Theile desselben mit beschränkter Wirksamkeit aufzunehmen.
*) Wir bemerken 'bei dieser Gelegenheit, dass auf Seite 1119,
Spalte 2, Zeile 2 von unten statt „natürliche“ r atirli che Vertheilung
etc. zu lesen ist. Die Redaction.
Oesterreichisch-Ungarische Correspondenz.
Wien, 30. April 1877. (Ausgleichsgesetze. Interpellationen.
Braunau-Strasswalchen. Staatsbahnbau. Doppelgeleise. Militär-
tarif. Garantievertrag. Schiedsgericht. Dux-Bodenbach. Diverse
Tarifirungen. Kaschau-Oderberg. Budapester Bahnhof. General-
Versammlung der Lemberg - Czernowitzer Eisenbahn. Ofener
Pferdebahn. Coursnotiz.)
Die den Legislativen beider Reichshälften vorliegenden Aus-
gleichgesetz-Entwürfe beschäftigen sich mit demZoll- und Han-
delsbündniss, dannmitdemzu dessenDurchführung vereinbartenGe-
setze über die in beiden Ländergebieten errichteten Actiengesell-
schaften und mit dem Eisenbahnwesen. Es sind, wie in einer
unserer letzten Correspondenzen angedeutet, nur geringe Modifica-
tionen des gegenwärtigen Zustandes beantragt, dagegen ist er-
freulicherweise das Princip der Conformität der Einrichtungen
gestärkt worden. Diese Vereinbarungen lauten:
Art. Vni. Die bestehenden Eisenbahnen sollen in beiden
Ländergebieten nach gleichartigen Grundsätzen verwaltet und neu
herzustellende Bahnen, insoweit es das Interesse des gegenseitigen
Verkehres erheischt, nach gleichartigen Bau- und Betriebsnormen
eingerichtet werden. Insbesondere sollen die Eisenbahn-Betriebs-
ordnung vom 16. November 1851 sammt zugehörigen Nachtrags-
bestimmungen und das am 10. Juni 1874 eingeführte Eisenbahn-
Betriebsreglement in beiden Ländergebieten unverändert beob-
achtet werden, insolange sie nicht im gegenseitigen Einvernehmen
und in einer für beide Theile gleichartigen Weise abgeändert
sein werden. Die Regelung des Baues und des Betriebes von
Localbahnen bleibt, insofern derartige Bahnen die Grenzen des
Ländergebietes nicht überschreiten, jedem der beiden Länder-
gebiete selbständig Vorbehalten.
(und mit der Motivirung) Zu Art. VHI. Im zweiten Alinea
wurden die Citate mit Rücksicht auf die mittlerweile geschehenen
Erneuerungen der Eisenbahnbetriebs-Normen geändert.
Eine neue Bestimmung enthält das letzte Alinea, worin die
Regelung des Baues und Betriebes von Localbahnen aus dem
Bereiche der gleichartig zu behandelnden Verkehrs-Interessen aus-
geschieden wird. Diese Ausnahme wird durch die Erwägung ge-
rechtfertigt, dass ein thatsächliches Interesse an der gleichmässigen
Behandlung solcher Bahnen wohl nicht zu behaupten ist und eine
freiere Bewegung der Administrationen in beiden Theilen es er-
möglicht, sich den besonderen Bedürfnissen und eigenartigen
Verhältnissen einzelner Localbahnen besser anzuschliessen.
§. 2. Die Gesellschaft muss für jede Zweigniederlassung in
dem anderen Ländergebiete einen Repräsentanten bestellen, welcher
daselbst seinen ordentlichen Wohnsitz zu nehmen hat und mit
der Befugniss versehen sein muss, die Gesellschaft in allen gericht-
lichen und aussergerichtlichen Angelegenheiten, die sich aus dem
Geschäftsbetriebe dieser Zweigniederlassungen ergeben, zu ver-
treten. Die Gesellschaft hat diese Rechtshandlungen ihres Ver-
treters als für sie bindend anzuerkennen und untersteht bezüg-
lich derselben den Gerichten des erwähnten Gebietes.
Für mehrere Zweigniederlassungen kann derselbe Vertreter
bestellt werden.
§ 3. Ueber den im § 2 erwähnten Geschäftsbericht der
Zweigniederlassungen sind besondere Bücher zu führen. In Be-
treff der gemeinsamen Transport-Unternehmungen wird die Art
der Führung dieser Bücher und insbesondere die Vertheilung der
Ausgaben durch besondere Uebereinkommen zwischen beiden
Regierungen festgestellt. Bezüglich jener gemeinsamen Transport-
Unternehmungen, in Betreff welcher nicht bereits Abmachungen
bestehen, werden beide Regierungen sofort Verhandlungen pflegen,
um den Abschluss solcher Uebereinkommen ehestens herbeizu-
führen.
Die besonderen Bücher der gemeinsamen Transport-Unter-
nehmungen können auch am Hauptsitze der Gesellschaft geführt
werden.
Im Oesterreichischen Reichsrathe beantwortete der Handels-
minister Ritter von Chlumecky die Interpellation betreffend
die Beschwerden einiger Grundbesitzer gegen das Vorgehen der
Bau-Unternehmung der Salzburg-Nord-Tiroler Bahn. Der Minister
bemerkt, dass über Intervention des Justizministeriums bereits
eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in dieser Ange-
legenheit erflossen ist, welche die Ausfolgung der angesprochenen
Entschädigung für Expropriationen bewilligt. Unter zwölf Be-
schwerdeführern ist von zehn noch gar nicht um die Erfolglassung
angesucht worden.
Die in der Interpellation enthaltene Beschwerde gegen das
meritorische Vorgehen bei der Schätzung der zu expropriirenden
Grundstücke erscheint nach der Actenlage vollkommen unbe-
gründet. Ein Bericht des Obergerichts constatirt, dass von den
Grundbesitzern geradezu exorbitante Preise gefordert wurden.
Die erhobenen Beschwerden sind daher theilweise unbegründet,
451
theils ist ihnen, soweit sie begründet waren, im Wege des Gesetzes
abgeholfen worden.
In Beantwortung einer weiteren denselben Gegenstand be-
treffenden Interpellation erklärt der Minister, dass die Regierung
ein Zwangsrecht gegen die Eisenbahnen aus Anlass der Entschä-
digung bei Expropriationen sich nicht vindiciren könne, dass
übrigens zur Behebung der Mängel des jetzigen Expropriations-
Verfahrens von der Regierung ein neues Expropriations-Gesetz
eingebracht worden sei. — Dieser Gegenstand kommt übrigens
noch auf die morgige Tagesordnung, da der Interpellant (ein ehe-
maliger, sehr gefürchteter clericaler Staatsanwalt) sich mit dieser
Antwort nicht zufrieden gab.
Das Gesetz über den Ankauf der Br aunau-Strasswal-
chener Bahn durch den Staat um den Preis von 875 000 fl.
wurde in der amtlichen „Wiener Zeitung“ bereits publicirt. Die
Vorbereitungen für die grundbücherliche Löschung der Lasten,
sowie für die Erfüllung der ausserdem nothwendigen Formalien
sind so weit gediehen, dass die factische Uebergabe der Linie an
den Staat una die Empfangnahme des Kaufpreises schon im Mo-
nat Mai werden erfolgen können. Die Betriebsverhältnisse der
Bahn haben sich im Jahre 1876 sehr gebessert, und man hofft,
dass im Laufe des nächsten Jahres die Einnahmen die Kosten
des Betriebes vollständig decken werden.
Die gleiche Publication erfolgte auch betreffend des Ge-
setzes über die Eröffnung von Specialcrediten von zusammen
4,6 Millionen Gulden für das Jahr 1877 zu Zw ecken des Staats-
eisenbahnbaues von 6 Linien, darunter 2 Millionen für die
Ponteba- und 1,4 Millionen für die Dalmatinische Bahn.
Die Gesammtlänge aller in der diesseitigen Reichs-
hälfte betriebenen Eisenbahnen (mit Einschluss der Theil-
strecken ausländischer Bahnen) belief sich am 1. Januar 1877 auf
11 091,38 Kilometer; davon waren 2 513, 48 Kilometer oder 22, 66 Per-
cent nur im Unterbau zweigeleisig ausgeführt , 1 512, 75 Kilometer
oder 13,64 Percent mit (im Unter- und Oberbau) fertigem Doppel-
Seleise, der weitaus überwiegende restliche Theil nur eingeleisig.
ei den einzelnen Bahnen gestaltet sich dieses Verhältniss fol-
gendermassen:
Bahn
Gesammt-
länge
Kilometer
Doppelgeleisiger
Unterbau
Kilom. | Percent
Mit fertigem
Doppelgeleise
Kilom. I Percent
Südbahn (Oesterr.
Strecke) . .
1 488,6
970,8
65,*
619,9
41,6
Staatsb. (Oesterr.
Strecke) . .
829, 4
697,o
84,t
331, j
39,7
I. Ungar.-Galiz. .
147,3
0,9
Ferdinands-Nordb.
Mähr.-Schlesische
676„ |
279,9
34,2
276,5
Nordbahn
Elisabethbahn .
140, 4 1
943,3
399,t
42,3
212,6
22,5
Karl Ludwigbahn
693,7
9,2
7,6
1?2
Buschtehrader
453,3
21,6
4,7
—
Südnordd. V erbin-
dungsbahn .
279,c
5,o
1,8
_
Wiener Verbin-
dungsbahn .
7,3
7,3
10,o
7,3
100,6
Aussig-Teplitzer .
157,3
29,2
18,5
18,1
11,5
Böhmische Westb.
200,7
6,7
3,3
—
Lemberg -Czerno-
witz-Jassy
356,5
18,8
5,2
,
Rudolphbahn . .
641,*
0,6
0,1
0,8
0,1
Franz Josephbahn
713,7
3,7
0)5
0,1
Nordwestbahn .
928,9
2,7
0,2
MährischeGrenzb.
117,9
4,8
4,i
4,6
Dux-Bodenbacher
111,6
0,8
0,7
0,8
Vorarlberger . .
96,5
3,4
3,3
3,1
Pilsen-Priesener .
234, 4
o,5
0,2
0,5
0,9
Die Militär-Verwaltung hat ihre Wünsche für die Fest-
stellung eines einheitlichen Militärtarifs in einer Reihe
von Hauptpunkten formulirt. Der Widerstand der Bahnen richtet
sich hauptsächlich gegen den Wegfall der Nebengebühren und
die Anwendung des Tarifs auf active Officiere und Militär-Beamte
bei ausserdienstlichen Reisen. Während der erstere Punkt an
ein Comite verwiesen wurde, haben sich bereits vierundzwanzig
Eisenbahn- Verwaltungen gegen und neun für den zweiten Punkt
erklärt.
_ Ebenso wie mit der Staatsbahn, Karl Ludwigbahn und der
Mährisch-Schlesischen Nordbahn ist auch mit der Elisabeth-
Westbahn ein Vertrag bezüglich der Regelung ihrer
Garantie-Bestimmungen geschlossen worden. Diesem sehr
ausführlichen Uebereinkommen entnehmen wir nur den finan-
ziellen Theil, wonach für die Betriebs-Material-Vorräthe allerArt in das
garantirte Anlage-Capital einzurechnen sind: für die Hauptbahn
1,8 Millionen Gulden, für die Linie Linz-Budweis inclusive Wart-
berg-St. Valentin 250 000 fl. Der auf die Baurechnung der
Budweiser Linie übertragene Kaufschilling von 3,ä Millionen Gul-
den wird bis zur Höhe von 1,„ Millionen Gulden effectiv zum
Course von 90 (gleich 2 Millionen Gulden) nominal durch die be-
reits gemachte Titel-Emission gedeckt. Der Rest von 1,7 Millionen
Gulden wird als schwebende Schuld betrachtet, und die jeweili-
gen Zinsen derselben sind in die Betriebsrechnung einzustellen.
Die Coupons- und Amortisations-Quoten der vier Silber-Anlehen,
welche zusammen 41 182 000 fl. betragen, deren volle Einrechnung
in die Garantie der Hauptbahn anerkannt wird, wrerden aus den
Netto-Silber- und Gold-Einnahmen, soweit zureichend, gedeckt.
Die Silber- und Gold-Einnahmen werden zu diesem Zwecke je
bis zu dem in einem Semester dazu erforderlichen Betrage als
Silber verrechnet, beziehungsweise auf solches reducirt, während
der Rest derselben, auf Noten reducirt, in die Betriebsrechnung
eingestellt wird. Diese Reductionen geschehen nach einem zu
bestimmenden monatlichen Durch schnittscourse. Das für die
Silber-Coupons und Amortisations-Quoten durch das in natura
eingenommene Gold und Silber in einem Semester etwa nicht
bedeckte Silber-Quantum wird nach dem Durchschnittscours der
letzten acht Tage vor dem Coupons-Verfalltermin in Anrechnung
gebracht.
Vor dem Schiedsgerichte für Streitigkeiten aus dem
Frachtgeschäfte der Eisenbahn- und Dampfschifffahrt-Gesellschaf-
ten wurde über eine Klage eines Spediteurs auf Leistung einer Ent-
schädigung für eine auf dem Nordbahnhofe in Wien abhanden
gekommene Kiste mit Waaren verhandelt. Der Klage entnehmen
wir folgende Darstellung des Sachverhalts: Der Kutscher des
Spediteurs brachte eine Kiste auf den Nordbahnhof, die Waaren
im Werthe von 182 fl. enthielt. Diese Kiste sei dem Magazins-
Aufseher übergeben, in das Magazin No. 3 hineingestellt und ab-
Sewogen worden. Hierauf habe der Bahnbeamte dem Kutscher
en Frachtbrief allein zurückgegeben mit dem Bemerken, dass
eine Correctur vorgenommen werden müsse. Der Kutscher über-
brachte Tags darauf den corrigirten Frachtbrief, welcher jedoch
des Abends dem Spediteur mit dem Bedeuten zurückgeschickt
wurde, dass sich die Kiste nicht mehr vorfinde. Als die Spedi-
tions-Firma Entschädigungs- Ansprüche geltend machte, verwei-
gerte die Bahngesellschaft die Leistung einer Entschädigung. Der
Vertreter der geklagten Bahn bestreitet dem gegenüber die Rich-
tigkeit einiger thatsächlicher Anführungen der Klage und beruft
sich auf den § 49 des Betriebsreglements, wonach mit dem Zeit-
unkte der Aufdrückung des Expeditions-Stempels auf den Fracht-
rief der Frachtvertrag als abgeschlossen zu betrachten ist und
die Haftung der Bahn eintritt. Er beantragt daher die Zurück-
weisung der Klage. Hierauf werden die vorgeladenen Zeugen
vernommen. Mehrere Speditions-Firmen bestätigen es als einen
Usus, wenn einzelne Colli in der Signirung mit dem Frachtbriefe
nicht übereinstimmen, blos letzteren behufs Corrigirung zurück-
zunehmen und die Colli bei der Bahn in Verwahrung zu lassen,
wofür diese die Haftung übernimmt Das Schiedsgericht erkannte
nach längerer Berathung: Die geklagte Gesellschaft ist schuldig,
dem Kläger den Betrag von 27 fl. in Silber — den im Fracht-
brief declarirten Werth der Waare — zu ersetzen. Das Schieds-
gericht ging hierbei von der Ansicht aus, dass ein Frachtvertrag
hier nicht vorliege, dass aber die geklagte Gesellschaft aus dem
Titel der Verwahrung nach § 64, Alinea 2, des Betriebsreglements
haftbar sei.
In der letzten Verwaltungsrathssitzung der Dux-Boden-
bacher Bahn wurde nach vorausgegangener Genehmigung der
Regierung der Vertrag mit der Belgischen Gesellschaft zum Ab-
schluss gebracht. Die Dux-Bodenbacher Bahn erhält demzufolge
einen Betrag von 472 Millionen Mark vorgestreckt, der zwei Jahre
lang unkündbar und sodann auf vorherige halbjährige Kündi-
gung zurückzuerstatten ist. Die Einstellung der Prioritätenzinsen
erfolgt auf die Dauer von 272 Jahren. Dem zustimmenden Be-
scheide der Curatelsbehörde glaubt man entgegensehen zu kön-
nen. Der Verwaltungsrath cooptirte die hier anwesenden Vertre-
ter der „Societe beige“, die Herren v. Tesch und Stoclet.
Der Verein Wiener Getreidehändler hat an die betreffenden
Bahnverwaltungen das Ersuchen gerichtet, im Interesse der
Approvisionirung Wiens eine Frachtermässigung eintreteu
zu lassen, und beruft sich derselbe auf die Höhe der Getreide-
preise, sowie die seinerzeit aus gleichem Anlasse gewährten Notli-
standstarife. Bezeichnend für die derzeitige Lage des Getreidege-
schäftes ist der Umstand, dass die an dem Russiscli-Galizisch-
Ungarischen Verkehr betheiligten Eisenbahnen sehr ermässigte
Getreidetarife nach Pest erstellt haben, und man auf diese
Weise hofft, den Bedarf der dortigen Dampfmühlen an Getreide
aus den obenerwähnten Productions-Gebieten billiger zu beschaffen.
Da die bisherige Tarifirung der Artikel Borke. Heu,
Stroh, Holzkohle, Torf und Torfziegel mit Rücksicht auf die oft
verhältnissmässig geringeren zur Aufgabe gelangenden Quanti-
täten für das Publicum äusserst ungünstig war, so tritt für diese
Artikel eine geänderte Taxberechnung auf allen Oesterreichiscli-
452
Ungarischen Bahnen ein, worüber dieselben eine Kundmachung
erlassen.
Im „Pester Lloyd“ liegen die wesentlichsten Daten über die
Betriebsergebnisse der Kaschau - Oderberger
Bahn des abgelaufenen Jahres vor. Hiernach hat die genannte
Eisenbahn-Gesellschaft im verflossenen Jahre eine Einnahme von
fl. 3 341 669 erzielt, was gegen das vorhergehende Jahr (fl. 3 032 8 )3)
eine Steigerung von fl. 308866 gleich 10 Percent ergiebt; die Aus-
gaben betrugen fl. 2 167 797, mithin um fl 36 704 oder l,7 Percent
weniger als im Vorjahre. Der Reingewinn beträgt sonach
fl. 1 173 872, um fl. 345 570 oder 41, 7 Percent mehr als im vorherge-
gangenen Jahre. Das Verhältniss der Ausgaben zu den Einnah-
men besserte sich von 72, 6 auf 64, 8 Percent. In Silber umgerechnet
betrug der Ueberschuss pro 1876 fl. 1 031 069 (um fl. 230 777 mehr
als im Jahre 1875). Der zur Verzinsung des Gesammt-Capitals
(Obligationen und Actien) erforderliche Betrag beläuft sich auf
fl. 2 911 890 in Silber und werden mithin in Form von Staatssub-
vention fl. 1 880 821 in Anspruch genommen. Während im Jahre
1875 73 Percent der garantirten Subventionssumme erhoben werden
mussten, werden pro 1876 65 Percent in Anspruch genommen,
daher um volle 8 Percent weniger.
Der neue Bahnhof der Oesterreichischen
Staatsbahn in Budapest ist unter Leitung des Erbauers, des
Baudirectors der Staatseisenbahn-Gesellschaft De Serres, im mo-
numentalen Stile und in zierlichem Rohbau ausgeführt. Vor
zwölf Monaten in Angriff genommen, wird der Bau nach weiteren
fünf Monaten seinem Zwecke übergeben werden können. Der
ganze Bau, der 2% Millionen gekostet, beruht auf einer vom
Director De Serres erfundenen Eisenconstruction. Statt gemauerter
Pfeiler sind Eisenträger, welche mit einer 1 Fuss dicken Mauer
ausgefüllt sind, angebracht. Der Bahnhof ist der grösste der jetzt
existirenden : er umfasst einen Flächenraum von 5000 Quadrat-
klaftern (also etwa 4,l5 Joch). Die grosse Einfahrtshalle hat nach
der vom Bahnhofe in Orleans die grösste Spannweite, nämlich 42
Meter. Am äussersten Ende der Ankunrtsseite liegt der vom
übrigen Bahnhofe gänzlich abgesonderte Pavillon für den Hof,
welcher von eleganter Conception und zierlichster Ausführung der
Details und von einer Gartenanlage umgeben ist, wie überhaupt
der ganze Bahnhof inmitten von Bosquets liegt und jedenfalls
eine Zierde der Hauptstadt bilden wird.
In der General -Versammlung der Lemberg-Czerno-
witz-Jassy Eisenbahn-Gesellschaft waren nebst
den Verwaltungsraths-Mitgliedern noch etwa zehn Actionäre
anwesend; im Ganzen waren 10310 Actien vertreten. Nach
Verlesung des Gestionsberichtes des Verwaltung^ rathes wurde
letzterem das Absolutorium ertheilt und auf Antrag eines
Actionärs der Dank für die erspriessliche Leitung des
Unternehmens votirt. Bezüglich des Reingewinnes bringt
der Vorsitzende Folgendes zur Kenntniss: Im Jahre 1876
wurde auf der Linie Lemberg-Czernowitz ein Betriebs-Ueber-
schuss von 993 369 fl. in Silber, auf der Linie Czernowitz-Suczawa
ein Ueberschuss von 170 949 fl. in Silber, auf den Oesterreichischen
Linien zusammen ein Betriebs-Ueberschuss von 1 164 319 fl.
erzielt. Auf der Rumänischen Linie beträgt der Betriebs-
Ueberschuss des vergangenen Jahres 196 677 fl. Um diese
Beträge vermindert sich die von der Oesterreichischen und
Rumänischen Regierung zugestandene jährliche Garantiesumme
für 1876. Die Concession für die Linie Czernowitz-Suczawa er-
mächtigt den Verwaltungsrath zur Einlösung des Coupons von
der Oesterreichischen Regierung einen Vorschuss zu beanspruchen;
der Verwaltungsrath ist daher um die Flüssigmachung von 166 OüO fl.
Oe. W. eingeschritten. Rücksichtlich der Linie Lemberg-Czernowitz
wurde um einen Vorschuss für die Zeit vom 1. Januar bis Ende
April dieses Jahres zum Zwecke der Coupon-Einlösung nicht
nachgesucht, da der Verwaltungsrath in der Lage war, sich diesen
Vorschuss zu ähnlichen Bedingungen wie den vom Finanz-
ministerium gewährten anderweitig zu beschaffen. In Gemässheit
der Concession wurde auch von der Rumänischen Regierung ein
Vorschuss, und zwar von 1 783 852 Francs verlangt; die Regierung
übergab der Gesellschaft auf diesen Betrag lautende „Mandate"1
(kurzfällige Schatzanweisungen). Nach einem soeben erhaltenen
Telegramm hat der Fürstlich Rumänische Finanzminister jedoch
erklärt, dass die gegenwärtigen ausserordentlichen Zustände ihm
nicht gestatten, die in den Händen des Verwaltungsratlies be-
findlichen Mandate derzeit einzulösen, dass er aber der bald-
möglichsten Regelung dieser Angelegenheit seine volle Aufmerk-
samkeit zuwendet. Inzwischen wurden die nöthigen Geldmittel
anderweit beschafft. Der am 1. Mai d. J. fällige Prioritäten-Coupon
erfordert den Betrag von 1 112 227 fl. in Silber, der gleichzeitig fällige
Actien-Coupon 561800 fl in Silber, beide zusammen 1 674 027 fl.
(Dieser Betrag findet in der von der Oesterreichischen und Rumä-
nischen Regierung gewährten Garantie seine Bedeckung.) Was
den am 1. November fälligen Coupon betrifft, so erbittet sich der
Verwaltungsrath die Ermächtigung, in ähnlicher Weise vorzu-
gehen. Der Verwaltungsrath beantragt hiernach: Es sei der am
1. Mai d. J. fällige Prioritäten- und Actien-Coupon mit je 5 Percent
in Oesterreichischer Währung Silber per annum, d. i. mit je fünf
Gulden Oesterreichischer Währung Silber einzulösen und den Ver-
waltungsrath zu ermächtigen, für die Bezahlung der November-
Coupons in gleicher Weise vorzugehen. Der Antrag wird ohne
Debatte angenommen. Schliesslich werden die Wahlen in den
Aufsichtsrath und in den Verwaltungsrath vorgenommen.
Die Direction der Gesellschaft der Ofener Strassenbahn
veröffentlicht die Bilanz pro 1876. Dieselbe schliesst mit einem
Verlust von fl. 16 034,29, um welchen Betrag sich die Ausgaben
höher als die Einnahmen stellten. Der Werth der Bahnanlage ist
mit fl. 418 884,a2, die Betriebsmittel mit fl. 122 352.49, die Einrichtung
und Vorräthe mit fl. 12 4 ;8,3i, der Cassevorrath und Diversi mit
fl. 3 057, 12 eingestellt. — Diesen Activen stehen als Passiva gegen-
über: Actiencapital fl 482 000,Tilgungs-und Verloosungsfond fl. 21 500,
Diversi fl. 1 512, a4, Creditoren und Wechsel fl 52 800, Steuer fl 15 000,
zusammen fl. 572 812, 24 — Die Einnahmen aus dem Personen- Ver-
kehr beziffern sich auf fl. 105 663, 86, aus dem Verkauf von Dünger
und einer Entschädigung fl. 1 186, 60, daher zusammen fl. 106 850,«,
dagegen betrugen die Ausgaben: CentraWerwaltung fl. 11 876,0ä,
Betriebsausgaben fl. 13 6 71, 69, Wagen- und Bahnerhaltung fl. 16 428,33,
Pferdeerhaltung und Pferdemiethe fl. 67 602,27, diverse Ausgaben
fl 9 397,13, Abschreibungen fl 7 945, 17, zusammen fl. 126 920, 64. Nach-
dem der Rest des Reservefonds fl. 4 035, 89 in Abschreibung kommt,
resultirt ein Verlust von fl. 16 Q34..,9.
Die alte Erfahrung, dass der wirkliche Krieg die C o u r s e
weniger als die Furcht vor demselben afficirt, bewährte sich in der
verflossenen Woche wieder. In einzelnen Sorten sind sogar Avancen
zu verzeichnen, während im Allgemeinen die Kauflust eine ge-
wisse Stetigkeit der Notirüngen bewirkte.
Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft. Die heutige
ausserordentliche General- Versammlung der Magdeburg -Halber-
städter Eisenbahn-Gesellschaft, zu welcher 1288 Actionäre mit zu-
sammen 7629 Stimmen angemeldet waren, wurde um 2 1/4 Uhr
Nachmittags durch den Vorsitzenden Herrn Scheele eröffnet.
Derselbe warf zunächst einen Blick auf die notorische Betheili-
gung einer Reihe von Eisenbahn- Zwischenlinien, welche eben
lediglich die Erhaltung des Verkehrs bezwecken sollen, und trat
hierauf sofort in die Berathung des ersten Gegenstandes der
Tagesordnung ein, nämlich über den Antrag der Verwaltungs-
organe, die Betheiligung der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-
gesellschaft an der Hannover-Altenbekener Eiseubahngesellschaft
unter Vernichtung der im Besitze der erstereu Gesellschaft befind-
lichen Hannover-Altenbekener Stamm- undPrioritäts-Stamm-Actien
in eine Betheiligung ohne Besitz von Actienstücken umzuwandeln.
Herr Obergerichtsanwalt Ubbelohde aus Hannover, derselbe, welcher
in der letzten Generalversammlung den vielbesprochenen Protest
gegen die Einstellung der Hannover-Altenbekener Actien zum
Nominalwerthe in die Bilanz der Magdeburg-Halberstädter Bahn
eingereicht hatte, führte in längerer Rede aus, dass die vorge-
legten Anträge des Ausschusses bezüglich dieser Angelegenheit,
als dem Unternehmen selbst nichts weniger als nützlich, abzu-
lehnen seien. Besonders betonte derselbe, dass der Werth des
Rechtes der Betriebsleitung nach Lage der Sache ein sehr zweifel-
hafter sei, zumal ja der Staatsregierung nach den gesetzlichen
Bestimmungen (Gesetz vom 3 November 1839) die Befugniss zu-
stehe, die Hannover-Altenbekener Bahn nach Ablauf von 30 Jahren
für Rechnung des Staates nach dem Expropriationswerthe zu er-
werben. Hierauf replicirte der Herr Präsident, dass die gestellten
Anträge lediglich einem practischen Zwecke dienten, nämlich der
Präcisirung des thatsäch liehen und für alle Folge massgebenden
Verhältnisses der Hannover-Altenbekener Bahn "zum Magdeburg-
Halberstädter Netze ohne Rücksicht auf die sich gegenüberste-
henden juristischen Definitionen. Ueberdies habe der Herr Han-
delsminister mittelst Rescripts vom 19. d. M. erklärt, dass die ge-
stellten Anträge nach Annahme durch die Generalversammlung
seinerseits genehmigt werden würden, lediglich unter dem Vor-
behalte, dass der Besitz der qu. Actien ohne seine (des Ministers)
Zustimmung unveräusserlich bleiben müsse Herr Director Schmidt
führte in klarer Rede aus, dass die im Besitze der Magdeburg-
Halberstädter Bahn befindlichen Hannover-Altenbekener Actien
bei den obwaltenden Verhältnissen als solche gar nicht gelten
könnten, was schon aus den Erwerbsbedingungeu zur Genüge
erhelle. Im Speciellen wandte sich Redner gegen das Verhalten
des Herrn Ubbelohde, dessen einseitige juristische Anschauung,
so subjectiv berechtigt sie auch erscheine , lediglich zur Beunru-
higung und Schädigung der meisten Actionäre führe, wie denn
auch der ganze Streit leider au der Börse in bedenklichster Weise
ausgebeutet werde. Für die Verwaltungsorgane als solche könne
wohl der jeweilige Courswerth der Actien irrelevant sein | deren
Pflicht sei es aber, gegebenen Falles entschieden für die Klar-
stellung der in Frage gezogenen integrirendeu Punkte einzutreten.
(Lebhafter Beifall!) Auf die auf Gerüchte basirte Anfrage eines
Actionärs, ob der für 1*76 erzielte Reingewinn auch wohl zur
Vertheilung kommen werde und nicht etwa mit Rücksicht auf die
schwebende Streitfrage zurückbehalten werden solle, wurde vom
453
Verwaltungstische aus, unter Zurückweisung aller desfallsigen
vagen aus gewöhnlicher Speculation originirenden Gerüchte, eine
bejahende Antwort gegeben. Die Versammlung erklärte sich bei
nunmehr erfolgter Abstimmung mit dem oben genannten mi-
nisteriellen Vorbehalte einverstanden und beschloss mit 6196 gegen
81 Stimmen, dass die Betheiligung der Magdeburg- Halberstäclter
Eisenbahngesellschaft an dem Hannover- Altenbeken er Unter-
nehmen auch künftig mit derselben Summe wie bisher in die
Bilance eingestellt werden solle. — Zu dem den zweiten Gegen-
stand der Tagesordnung bildenden Anträge der Verwaltung, den
früheren, auf Einstellung des Magdeburg-Erfurter Bahnbaues ge-
richteten Beschluss aufzuheben, hatte Actionär Herr Cumhruch
das Amendement gestellt, Anschluss in Weissensee oder Sömmerda
(Stationen der Saal- Unstrutbahn) zu suchen, um die bei den
jetzigen Verhältnissen doppelt nachtheilige Concurrenz zu ver-
meiden. Herr Generaldirector Lent rechtfertigte den Antrag der
Verwaltung und betonte besonders, dass sich Magdeburg-H alber-
stadt gerade durch den projectirten Bau einen grossen Tlieil des
bisherigen Verkehrs erhalten, bezw. neue Transporte verschaffen
könne und werde. Das Amendement des Herrn Cumbruch wurde
von diesem wie auch von Herrn Bodenheim (Hannover) schon
mit Rücksicht auf die zu erzielenden finanziellen Ersparnisse ver-
theidigt, während Herr Director Lent den Unterschied in den
Baukosten für kaum nennenswerth erklärte und deshalb für die
directe Durchführung der Linie nach Erfurt plaidirte, die sich
auch bei der Lehrter Linie bezüglich der Strecke Spandau-Berlin
bewährt habe. Von Herrn Präsidenten Scheele wurde hervorge-
hoben und durch den Herrn Staatscommissar bestätigt, dass die
Staatsregierung unter allen Umständen auf Ausführung des Baues
bestehen und denselben nöthigenfalls erzwingen werde. Nachdem
noch Seitens des Präsidiums erklärt worden war, dass auch das
Materielle des Amendements genau geprüft werden solle, zog
Herr Gumbruch dasselbe zurück, worauf der Antrag auf Wieder-
aufnahme des Baues mit grosser Majorität genehmigt wurde.
Aus dem Geschäfts-Bericht der Berlin-Potsdam-Magde-
burger Eisenbahn - Gesellschaft für 1876. In Bezug auf die
Betriebsresultate wird zunächst hervorgehoben, dass unter dem Ein-
fluss der andauernd misslichen wirthschaftlichen Verhältnisse
Deutschlands im verflossenen Jahre auch der Eisenbahnverkehr
im Ganzen sich nicht hat vortheilhaft entwickeln können. Um
den Verkehr nur auf der jetzigen Höhe zu erhalten, mussten die
Gütertarife vielfach ermassigt werden. Namentlich ist für die
Massengüter, Kohlen, Steine, Erze etc., ebenso wie für die wesent-
lichsten Erzeugnisse der Eisen-Industrie der bekannte Frachtzu-
schlag gänzlich aufgehoben; in manchen wichtigen Verkehrsbe-
ziehungen sind sogar die Frachtsätze unter die Sätze vom 1. Au-
ust 1874 herabgedrückt. Obwohl die Transportquantitäten auf
en Strecken der Berlin-Potsdamer Bahn durch die vermehrte
Förderung und Abfuhr der Braunkohlen bei Völpke zugenommen
haben, so sind die Einnahmen aus dem Güter-Verkehr in Folge
der Tarifermässigungen und des Ausfalls an Transporten, welche
zu höheren Frachtsätzen gefahren werden, doch fast unverändert
geblieben. Im Personen-Verkehr würde die Einnahme des Vor-
jahres wieder erreicht sein, wenn nicht in Folge der Beschädi-
gung der Dämme bei Magdeburg durch Hochwasser im Februar
die Verbindung für den Personen-Verkehr zwischen dem rechten
und linken Elbufer auf mehrere Wochen gestört gewesen wäre.
Im Ganzen lässt sich für den Personen-Verkehr bis jetzt weder
eine Abnahme noch eine Zunahme constatiren.
Während die Betriebs-Einnahmen sich wesentlich gleich ge-
blieben sind., ist es möglich gewesen, die Ausgaben nochmals ge-
gen das Vorjahr um 244 555 Jl zu verringern. Den wesentlichen
Äntheil daran haben die Kosten für die Befeuerung der Maschi-
nen, die in Folge des Fallens der Kohlenpreise um 197 376 Jl ge-
sunken sind. Obwohl dieDirection auch weiterhin auf eine mög-
lichst billige Einrichtung der Verwaltung Bedacht nehmen wird,
so kann doch eine wesentliche weitere Ermässigung der Ausga-
ben nicht in Aussicht gestellt werden. Durch die Ersparungen
des vergangenen Jahres und die Erhöhung des Ueberschusses
der Braunschweigischen Bahnen auf 450 000 Jl (2% pCt. Divi-
dende von dem Betheiligungs-Capital) gegenüber 360 000 Jl im
vorigen Jahre ist es möglich geworden, die Dividende für das
Berlm-Potsdam-Magdeburger Unternehmen für das abgelaufene
Jahr auf 3% pCt. festzusetzen. Das Verhältniss der eigentlichen
Betriebs-Einnahmen zu den eigentlichen Betriebs-Ausgaben hat
sich wie folgt gestellt : Die Einnahmen betrugen aus dem Perso-
nen-Verkehr 4 383 123 Jl , aus dem Güter-Verkehr 7 202 827 Jl, in
Summa 11 585 950 Jl, die Betriebs -Ausgaben 5 834 445 M ', so dass
die Ausgaben 50, 36 pCt. der Einnahmen gegenüber 53, 54 pCt. im
Jahre 1875 absorbirt haben.
Die Gesammt-Einnahme hat betragen: 1876 11 934 032 eÄ,
1875 11 907 808 Jl., also mehr 26 223 Jl Es brachte der Perso-
nen-Verkehr 1876: 4 383 123 Jl,, 1875: 4 455 097 Jl, also weniger
71 974 Jl Was die beförderte Personenzahl betrifft, so fuhren
1876: 3 883 988 Personen, 1875: 3 888 319 Personen. Im Güter-Ver-
kehr betrug die beförderte Tonnenzahl 5 1000 Kilogr. im Ganzen:
1876: 1 386 500 Tonnen, 1875: 1 194 784 Tonnen, also 1876 mehr
191 716 Tonnen. Die Einnahmen aus dem Güter-Verkehr belie-
fen sich: 1876 auf 7 202 827 Jl, 1875 auf 7 152 566 Jl, also 1876
mehr 50 260 Jl — Von der Betriebs-Einnahme von H 934 032 Jl
gehen vorweg folgende Ausgaben ab; Reine Betriebs-Ausgaben
5 593 179 Jl, Abgaben, Lasten und Renten 59 820 Jl, Zinsen und
Amortisationen der Prioritäts-Obligationen 3 317 406 Jl . Beitrag
zum Erneuerungsfonds 948 235 Jl, in Summa 9 918 641 Jl, und es
verbleibt ein Reinertrag von 2 015 390 Jl Dazu treten 2)4 pCt.
Dividende für 18 000 000 Jl Actien-Betheiligung an den Braun-
schweigischen Eisenbahnen mit 4 500 000 Jl, also Summa des
Reinertrages 2 465 390 Jl Dieser Ertrag ist wie folgt verwendet:
dem Amortisations-Fonds zur Tilgung des gezahlten Agios auf 6
Millionen Mark Braunschweigische Eisenbahn-Actien sind über-
wiesen 11 500 Jl, desgleichen dem Reserve-Fonds 187 990 Jl, des-
gleichen der Krankenkasse 5 081 Jl, desgleichen dem Conto „Be-
triebs-Reste“ 38 084 Jl, zur Deckung der Kosten der Vorarbeiten
der Bahnbauten: 1. Magdeburg-Ermsleben 15 154 Jl, 2. des 3. und
4. Geleises Berlin-Potsdam 11 963 Jl, 3. Potsdam-Leipzig 39 086 Jl,
4. Werder-Lehnin 2 683 Jl\ zur Zahlung einer Dividende von
3 ’/a pCt. des 60000 000 Jl betragenden Actien-Capitals 2 100 000 Jl;
zur Zahlung der für diese Dividende zu entrichtenden Eisen-
bahnsteuer 53 846 Jl — Aus dem am Schlüsse des Jahres 1875
verbliebenen Bestände des Reserve-Fonds im Betrage von 455 125 Jl
sind die zur Wiederherstellung der Beschädigungen des Bahn-
dammes bei Gerwisch und Biederitz in Folge Hochwasser aufge-
wendeten Kosten mit 193 115 Jl bestritten worden; den hiernach
verbleibenden 262 009 Jl sind alsdann aus den Betriebs-Ueber-
schüssen des Jahres 1*76 187 990 Jl zugeführt, so dass der Re-
serve-Fonds seine statutenmässige Höhe von 450 000 Jl wieder
erreicht hat. Dem eine Extra-Reserve bildenden Conto „Betriebs-
Ueberschüsse pro H75 et retro“, welches nach Ausweis des vor-
jährigen Geschäftsberichtes 157 643 Jl betragen hat, sind im Jahre
1876 noch verschiedene Einnahmen des Vorjahres hinzugetreten;
ausserdem ist demselben aus den Betriebs-Ueberschüssen des
Jahres 1876 die Summe von 38 084 Jl überwiesen worden. Aus
diesem Fonds sind im Laufe des Jahres vielfache Ausgaben be-
stritten, so dass sich der Bestand dieses Extra-Reserve-Fonds am
Schlüsse des Jahres 1876 auf 169 720 Jl belief. Aus dem Er-
neuerungs-Fonds, welcher ultimo 1875 mit einem Bestände von
2 386 074 Jl abschloss, sind im Jahre 1876 für Erneuerungs- Aus-
gaben in Summa 484 676 Jl entnommen ; dagegen sind demsel-
ben: die für das Jahr 1876 regulativmässig zu leistenden Rück-
lagen aus den Betriebs-Einnahmen pro 1876 im Betrage von
948 235 Jl, und der Erlös für verkaufte alte Materialien mit
142 086 Jl, zusammen 1 090 322 Jl überwiesen, so dass dieser
Fonds am Ende des Jahres 1876 mit einem Bestände von 2 991 720 JL
abschliesst.
Hessische Ludwigs-Eisenbahn.
Geschäftsbericht über das Betriebsjahr 1876.
(Schluss.)
C Betriebs-Bericht. Die in Gemässlieit des Beschlusses
der vorjährigen Generalversammlung für die Leitung des Betriebes
und die Ausführung der Bauten bestimmte Special - Direction ist
am 16. October v. J. in’s Leben getreten. Dieselbe besteht zur
Zeit aus einem Vorsitzenden und vier Mitgliedern. Die Stellungen
des Ober-Ingenieurs, des Ober - Maschinenmeisters und des Ober-
Güter-In spectors sind wegfällig geworden.
In dem abgelaufenen Betriebsjahre wurden 10 326 Courier-
und Schnellzüge, 54 926 Personenzüge und 30 583 Güterzüge, ins-
gesammt sonach 95 835 Züge gegen 91 618 resp. 4 217 Züge mehr
wie im Vorjahre befördert. Dieselben waren mit i3,75, 16, M resp.
71,29 und die Materialzüge mit lk,34 Achsen belastet und fanden
damit 5 675 120 Personen, 10 780,, Tonnen Reisegepäck, 421 252 Trag-
lasten, 410 Equipagen, 23 087 Wagenladungen Vieh, 12 440 Stück
Kleinvieh und 2 473 232, 2 Tonnen Frachtgut Beförderung. Achs-
brüche an eigenem und fremdem Material haben sechs, sämmt-
lich ohne weitere Unfälle stattgefunden.
Die Ergebnisse des Betriebs waren
I. Auf den nicht garantirten Bahnstrecken:
Einnahme Jl. 11 896 730. 56 Ausgaben Jl 5 538 771. 12
und der Ueberschuss Jl 6 357 959. 44 /$, was gegenüber dem Vor-
jahre ein Mehr der Betriebseinahmen von Jl 33 369. 82 a5>=0,is, pCt.,
ein Weniger der Betriebsausgaben von Jl 29 449. 54 /$ = 0,5je pCt.
und ein Mehr des Reinertrages von Jl. 62 819. 36 = 0„9, pCt.
ergiebt. Die Betriebsausgaben betrugen von den Betriebseinnahmen
46,557 pCt. gegen 46,936 pCt. in 1875.
Durchschnittlich brachte
der Kilom. der Nutzkilom. der Tag
an Einnahme . Jl, 37 121 Jl 4. 15 <4 Jl 32 504, 7f
„ Ausgabe . „ 17 282 „ 1. 92 „ , 15 133, ,5
„ Reinertrag. „ 19 839 „ 2. 21 „ „ 17 371*,
Die Gesammteinnahme vertheilt sich:
a) auf den Personenverkehr und Nebenerträgnisse mit
Jl 4 316 140. 16 4 gegen Jl 4 282 260. 25 4 oder 36, fs pCt. gegen
36,io pCt. in 1875; b) auf den Güterverkehr mit Jl 7 415 529. 14 4
454
gegen dl 7 119 186. 61 4 oder 62U8 pCt. gegen 60, 68 pCt. in 1875 und
c) auf diverse Einnahmen, Miethen, Pachte etc. mit ,M 165 061. 26 4
gegen dl 381 913. 88 4 oder 1,89 pCt. gegen 3,22 pCt. in 1875.
II. Auf den garantirten Bahnstrecken:
Die Einnahmen dl 1 754 658. 62 4? hie Ausgaben dl 953 132
43 4 und der Ueberschuss dl 801 526. 19 4- Gegen das Vorjahr
ergiebt sich ein Mehr der Betriebseinnahmen von dl 51 955. 44 4
m 3,051 pCt., ein Weniger der Betriebsausgaben von dl 26 266. 22 4
r= 2,68i pCt. und ein mehr des Reinertrages von dl 78 221. 66 4
= 10,814 pCt. Die Betriebsausgaben betrugen von den Betriebs-
einnahmen dl 54,320 pCt. gegen 57,520 pCt. im Vorjahre.
Im Durchschnitt ergab
der Kilom. der Nutzkilom. der Tag
an Einnahme dl 9 794 dl 2. 19 4 dl 4 794. 15 4
Ausgabe „ 5 320 „ 1. 19 „ „ 2 604. 18 „
„ Reinertrag „ 4 474 „ 1. — „ „ 2 189. 97 „
Die Einnahmen aus dem gesammten Personenverkehr
(auch den nicht garantirten wie garantirten Bahnstrecken) ein-
schliesslich aller Nebenerträgnisse beläuft sich auf dl 5 057 253.
16 4, gegen dl 5 013 399. 15 4 in 1875, demnach heuer mehr dl 43 854.
01 4 = 0,87 pCt., währenddem im Ganzen 5 675 120 Personen gegen
5 747 357 in 1875, somit 72 237 Personen — 0,0i pCt. weniger be-
fördert wurden.
Hiervon entfallen bezüglich der Zahl und des Ertrages:
a) auf den Localverkehr 4 555 589 Personen = 80, 28 pCt. und
Einnahme dl 2 906 294. 41 4 — 57, 47 pCt. ;
b) auf div. Verkehr 1 006 768 Personen = 17, 74 pCt. und Ein-
nahmen dl 1 661 129. 56 4 = 82,85 pCt.
c) auf den Transitverkehr 112 763 Personen = l,9g pCt. und
Einnahmen dl 489 829. 19 4 = 9,68 pCt.
und nach benutzten Wagenclassen
a) auf die I. Classe 82 127 Personen = 1,45 pCt. und Einnahme
dl 361 189. 52 4 = 8,25 pCt.;
b) auf die H. Classe 1 055 964 Personen = 18, 61 pCt. und Ein-
nahme dl 1 639 253. 28 4 = 37, 42 pCt.;
c) auf die III. Classe 4 350 059 Personen = 76, 65 pCt. und
Einnahme dl 2 181 144. 76 = 49, 79 pCt.;
d) auf die IV. Classe 36 323 Personen = 0,64 pCt. und Ein-
nahme dl 8 359. 10 4 = 0,i9 pCt.;
e) auf Militär-Billete 150 647 Personen = 2,65 pCt. und Ein-
nahme M 66 745. 39 4 — b.52 pCt.;
f) auf Extraordinaria Einnahme dl 124 005. 14 4 = 2,s3 pCt.
Durchschnittlich hat jede Person in I. CI. dl 4,40, in II. CI.
dl 1,55, in III. CI. dl 0,50, in IV. CI. dl 0,23, mit Militär-Billeten dl 0l44
und insgesammt dl 0,77 ertragen und in I. CI. 46, 17, in H. CI. 23, sl,
in III. CI. 11,92, in IV. CI. 11, 50, mit Militär-Billeten 31, 43 u. insgesammt
15,09 Kilometer zurückgelegt.
Auf jeden Kilometer wurden durchschnittlich 11 359 Personen
befördert und hierfür ohne Nebenerträgnisse dl 8 768 vereinnahmt,
gegen 11 627 Personen mit dl 8 867 im Vorjahre.
Im Durchschnitt hat jede Person pro Kilometer erbracht in
I. CI. 9,53 4> in II- CI. 6,59 4, in III. CI. 4,i9 4, in IV. CI. 2)00 4> hei
Militär-Billeten 1,404 und überhaupt 5,10 4-
Täglich wurden im Durchschnitt expedirt 15 548 Personen
(gegen 15 746 in 1875) mit dl 12 002 Einnahme (gegen dl 12 010 in
1875).AnNeb enerträgnissen wurden aus dem Personenverkehr erzielt :
dl 309 467. 95 4> in 1875 nur dl 300 179. 05 4, sonach dieses
Jahr dl 9 288. 90 4 mehr. Von diesen Nebenerträgnissen ent-
fallen dl 270 206. 72 4 auf 10 780, 4 Tonnen Reisegepäck, dl 30 267.
78 4 auf 421 252 Traglasten und dl 8 993. 45 4 auf 410 Equipagen.
Der Viehverkehr erzielte eine Einnahme von dl 367 088.
02 4 gegen dl 329 547. 90 4 in 1875 oder ein Mehr von dl 37 540.
12 4 nnd setzt sich dieselbe zusammen aus dem Transport von
12 440 Hunde und einzeln expedirtes Kleinvieh mit dl 4 290.
34 4 sowie von 23 087 Wagenladungen Vieh mit dl 362 797. 68 4-
Diese 23 087 Wagenladungen entsprechen nach einer Durch-
schnittsbelastung von 4,5 Tonnen pro Wagen einer Transportmasse
von 103 891,5 Tonnen.
Das Ergebniss des Güterverkehrs weist gegen das Vor-
jahr in den beförderten Quantitäten eine Minusdifferenz nach, wäh-
rend dieErträgnisse mit einer nicht unerheblicbenMehreinnahme ab-
schliessen. Hierbei ist indess zu bemerken, dass, bedingt durch
eine in vielen Verkehren stattgefundene Veränderung in Tarifi-
rung und Classification, die einzelnen Classen gegen früher we-
sentliche Verschiebungen erlitten haben und die betreffenden
Zahlen somit zu einer genaueren Vergleichung mit dem Vorjahre
nicht massgebend sein können.
Einschliesslich der Nebenerträgnisse im Betrage von
dl 182 114. 78 4 belaufen sich die Gesammteinnahmen aus dem
Güterverkehr auf dl 8 390 838. 70 4 gegen dl 8 131 226. 73 4 in
1875 , somit mehr dl 259 611. 97 4 = 3,19 pCt. Die transportirten
Quantitäten betrugen 2 473 232,s Tonnen gegen 2 474 893, „ Tonnen
in 1875, somit weniger 1 661, 3 Tonnen = 0,06 pCt.
Ohne Nebenerträgnisse und Posttransporte vertheilen sich
die beförderten Quantitäten und erzielten Einnahmen nach fol-
genden drei Hauptgruppen : '
a) auf den Locatverkehr 433 076, 4 Tonnen mit dl 1 459 971.
70 4 — 18,19 pCt. Ertrag;
b) auf den directen Veikehr 1 094 669,, Tonnen mit dl 3333581
81 4 = 18,i9 pCt. Ertrag ;
c) auf den Transit- Verkehr 945 486, 2 Tonnen mit dl 3 232321.
82 4 — 40, 28 pCt. Ertrag.
Der Kohlenverkehr weist gegen das Vorjahr eine bedeu-
tende Steigerung sowohl in den Quantitäten, wie in den Erträg-
nissen nach. Im Gesammt wurden 604 691, 8 Tonnen befördert
und daraus dl 1 196 853. 83 4 erzielt gegen 556 750, 2 Tonnen und
dl 1 127 206. 77 4 Ertrag in 1875, somit heuer mehr 47 941, 6 Ton-
nen und dl 69 647. 06 4 Ertrag. Nächst den Kohlentransporten
bildeten Holz-, Eisen-, Erz- und Steinsendungen die erheblichsten
Factoren des Güterverkehrs ; es gelangten nämlich 136 149 Ton-
nen Bau-, Brenn- und Nutzholz, vorzugsweise aus Bayern und
Oesterreich, 89 755 Tennen Eisen incl. Roheisen und Schienen in
der Richtung nach Bayern und Oesterreich, 16 185 Tonnen Eisen-
erze aus der Sieg- und Lahngegend nach dem Rheine und
18 522 Tonnen Steine, hauptsächlich im Localverkehre zur Be-
förderung.
Jede Tonne Gut hat im Durchschnitt — in allen Verkehren
zusammen und ohne Unterschied der Classen — 3,t4 dl Ertrag
geliefert und 46, 12 Kilom. zurückgelegt; ferner hat jede Tonne
auf den Kilometer 7,03 Pfennige erbracht, und haben sämmtliche
Güter 114 166 080 Tonnen -Kilometer zurückgelegt.
Zur Beförderung der Post wurden dl 1 82 848. 59 4 gegen
dl 175 255. 38 4 in 1875 vereinnahmt.
Die unter der Rubrik „Diverse Einnahmen“ für die nicht
garantirten Strecken verrechneten Einnahmen betragen dl 165 061.
26 4 gegen «-Ä 381913. 88 4 im Vorjahre, bei den garantirten
Strecken dagegen die Einnahmen im Ganzen dl 38 236. 06 4 gegen
dl 39 524. 16 4 im Vorjahre.
Im Gesammtbetrage belaufen sich die Betriebs-Aus-
gaben auf dl 6 491903. 55 4 gegen dl 6 547 619. 31 4> sonach
dl 55 715. 76 4 weniger wie im Vorjahre und vertheilen sich:
a) auf die nicht garantirten Bahnstrecken mit dl 5 538 771.
12 4 gegen dl 5 568 220. 66 4 in 1875 , sonach im abgelaufenen
Jahre dl 29 449. 54 4 weniger.
Hieran participiren :
die allgemeine Verwaltung mit dl 229 111. 85 4 = 4,i4 pCt.,
die Transportverwaltung mit dl 3 785 959. 89 4 — 68, 35 pCt.,
die Bahnunterhaltung mit dl 1 523 699. 38 4 — 27, 5) pCt.
b) auf die garantirten Bahnstrecken mit dl 953 132. 43 4
(gegen dl 979 398. 65 4 in 1875 = dl 26 266. 22 4 weniger als
im Vorjahre), wovon
auf die allgemeine Verwaltung dl 117 706. 11 4 — 12,35 pCt.
auf die Transport - Verwaltung dl 558 048. 55 4 — 58, M pCt.
auf die Bahnunterhaltung dl 277 377. 77 4 — 29, 10 pCt.
entfallen.
D. Personal-Bericht. Zu Ende des Betriebsjahres
1876 war der Stand des Personals auf sämmtlichen im Betriebe
befindlichen Strecken 1 968 Angestellte und 2 323 Hülfsarbeiter,
insgesammt 4 291 Personen gegen 2 013 Angestellte und 2 287
Hülfsarbeiter, zusammen 4 300 Personen in 1875 und hat derselbe
sonach heuer eine Verminderung um 45 Personen bei den Ange-
stellten, dagegen eine Vermehrung um 36 Personen bei den
Hülfsarbeitern erfahren. Ausser den auf 640 Posten verwendeten
621 angestellten und 301 Hülfs - Weichen- und Bahnwärtern sind
noch weibliche Angehörige von Wärtern mit der Verseilung des
Barrierendienstes betraut und zwar versehen 9 weibliche Ange-
hörige diesen Dienst ständig und 91 täglich nur für einige
Stunden.
Die Pensionskasse des angestellten Personals hatte im
Jahre 1876 eine Einnahme von dl 172 358. 53 4 > eine Ausgabe
von dl 118 524. 52 und einen Ueberschuss von dl. 53 834. 01 4>
was mit dem Bestände aus 1875 im Betrage von dl 1 163 746.
55 4 einen Vermögensausweis von dl l 217 580. 56 4 ergiebt.
Der Sterbeverein erzielte nebst dem Kassenvorrath aus
1875 im Betrage von dl 82. 29 4 eine Einnahme von dl 4751.
26 4, die Ausgaben beliefen sich dagegen auf dl. 4 285. 75 4
und ist sonach ein Baarvorrath von dl 465. 51 4 auf neue Rech-
nung zu übertragen.
Die Mitgliederzahl des unter dem Personale im Anschluss
an die Renten - und Lebensversichenings - Anstalt in Darmstadt
bestehenden Lebensversicherungsvereins verminderte sich um
41 Mitglieder und ebenso ergiebt der Stand des Gesammtversiche-
rungscapitals zu Ende 1876 mit dl. 1 027 844 gegen dl 1 092 817 in
1875 eine Reduction um dl 64 973.
Russische Correspoudenz.
— A.— Bahneröffnungen. Am 20. März (1. April) d. J.
hat der regelmässige Güterverkehr auf der Borowitscher Eisen-
bahn begonnen. Diese Bahn (siehe No. 6 d. J.) führt von der
Station Uglowka der Petersburg-Moskauer Bahn zur Stadt Boro-
witschi und hat eine Länge von 28 Werst oder 30 Kilometer.
Seit dem gleichen Datum wurde hingegen der Güterverkehr
auf der im vorigen Herbst eröffneten 8. Section der Weichsel-
bahn (von Lukow nach Iwangorod) in Folge mangelnder Güter
wieder eingestellt, so dass vorläufig bis zur Eröffnung der Weichsel-
455
bahn nur noch Personenzüge daselbst verkehren. Die Eröffnung
der ganzen Weichselbahn wird jedoch in Folge des mitgetheilten
Brückeneinsturzes bedeutend später erfolgen, als es die Concession
bestimmt und schwerlich vor dem Herbst d. J. stattfinden.
Die Nicolai-Bahn beabsichtigt die Verbindung mit der
Nischni-Nowgoroder Bahn nicht mehr durch die projectirte, Moskau
durchschneidende Linie zu erreichen, sondern hierzu eine Zweig-
bahn von Kuskowo aus anzulegen und dabei eine längere Strecke
des Moskau-Rjäsan’schen Geleises zu benutzen. Mit dem Bau dieser
wichtigen Verbindungslinie soll baldmöglichst begonnen werden.
Die Herstellung der Wolgabrücke auf der Orenburger
Bahn stösst auf bedeutende Schwierigkeiten. Die am 20. März
a. Styls abgehaltene Generalversammlung der Orenburger Bahn
hat den einen der Unternehmer entlassen müssen, so dass die Ar-
beiten z. Z. alle von Herrn K. J. Michailowsky ausgeführt werden;
es ist ferner der Beschluss gefasst worden, das Obligationscapital
zur Deckung der unvorhergesehenen Mehrauslagen des Brücken-
baues zu vermehren und hierzu ein besonderes Comite ernannt
worden.
Ganz bedeutende Hindernisse erleidet auch der Bau der
Newabrücke in Petersburg, welche späterhin die Verbindung
mit den Finnländischen Bahnen herstellen soll; insbesondere ist
es die schwierige Versenkung der linksseitigen Caissons, welche
dem Erbauer Oberst Struwe viel zu schaffen macht. Mit Rück-
sicht hierauf ist derselbe um eine Vermehrung des Baucapitals
um 1 Million Rubel eingekommen.
Am 28. März (9. April) d. J. hat die definitive Betriebseröff-
nung (resp. Wiedereröffnung) der letzten Strecke der Kischenew-
Jassy-Zweigbahn der Odessaer Bahn stattgefunden und ist von
diesem Tage an sowohl das Stück Korneschty-Pirliza-Ungeni
mit 33 Werst als die Pruthbrücke, welche die Verbindung mit den
Rumänischen Bahnen herstellt, dem Personen- und Güterverkehr
übergeben.
Wir haben unseren Lesern wiederholt den Zustand dieser
Strecke vorgeführt, welche der Concession gemäss bereits vor 3
Jahren eröffnet werden sollte und die Aenderungen der Trace
mitgetheilt, welche dieselbe durchgemacht hat. Das ursprüngliche
von Deutschen Ingenieuren ausgearbeitete Project überschritt die
Wasserscheide vermittelst eines Tunnels, dessen Richtstollen gleich-
zeitig mit der ausführenden Oesterreichischen Firma zu Sturz
kam; die nachfolgenden Französischen Ingenieure setzten an die
Stelle des Tunnels zwei enorme Einschnitte mit zwischenliegen-
dem gleich hohen Damm, welche sämmtlich im Rutschterrain
liegen und wohl nie ganz in Ruhe kommen werden.
Der Betrieb hatte am 24. Februar (7. März) 1876 zwar schon
begonnen, musste aber nach kaum 14 Tagen wieder eingestellt
werden.
Die jetzige Wiedereröffnung wurde durch die hohe Wichtig-
keit beschleunigt, welche die Kischinewer Bahn für die Beförde-
rung der Truppen haben sollte; mit Rücksicht darauf, dass diese
Bahn von Rasdelnaja an nur eingeleisig ist, und bei einer Länge
von 209 Werst (223 Kilometer) bis Ungeni nur 12 Ausweichstationen
besitzt, scheint man sich jedoch mit sehr geringen Leistungen be-
fnügen zu wollen. Während in der That die Beförderung von
ruppen bis Kischinew (in der Mitte der genannten Strecke lie-
gend) deshalb mit der Bahn geschehen konnte, weil hierzu mehr
als ein Vierteljahr zur Verfügung stand, beschränkt man z. Z. die
Transporte grösstentheils auf Ueberführung der Geschütze und
des Proviants, wobei der Russischen Armee insbesondere noch der
Umstand zu gute kommt, dass das breite Russische Geleise auf
Rumänischem Boden bis nach Jassy weitergeführt worden ist.
Dass dies geschehen ist beweist zur Genüge, wie sicher Russland
auf einen freien Durchmarsch durch Rumänien von jeher gerech-
net hat ; um die Beibehaltung der Russischen Spurweite bis nach
Jassy zu erreichen, gab die Russische Regierung seinerzeit das
Versprechen, die Zollmanipulationen der aus Russland kommen-
den Güter erst in Jassy vornehmen zu lassen, so dass die Ru-
mänischen Commissäre ein Mittel gefunden zu haben glaubten,
dem Verfall des Jassy’schen Handels entgegenzuwirken. Nach-
träglich hat sich jedoch Russland weder an den gleichzeitig fest-
gestellten Eröffnungs- Termin noch an das gegebene Versprechen
gehalten und hat an der Russischen Grenze selbst die Zollmaga-
zine in grossartigen Dimensionen angelegt.
Man sieht aber auch wie richtig Russischer Seits der Werth
der Kischinewer Bahn beurtheilt worden ist und dass dieselbe
trotz der bedeutenden Bauschwierigkeiten im gegebenen Moment
benutzbar gemacht wurde. Ausser den erwähnten riesigen Ar-
beiten bei Korneschty (ausf. Ingenieur Bonnet) besitzt die Bahn
einen gleichschwierigen U ebergang über den Kutschurgan (Ingen.
Stieda), ferner eine grosse Gitterbrücke über den Dniestr bei
Bender (nach dem Entwurf des Oberbaurath Sternberg in Karls-
ruhe erbaut von Ing. Wengrschinowitch). Sehr bedeutend waren
auch die Schwierigkeiten einer genügenden Wasserversorgung,
so dass z. B. für die Station Tiraspol eine Rohrleitung aus dem
Dniestr hergestellt werden musste (Ingen. Askenasy), während
z. B. für die Versorgung der auf der Steppenhöhe liegenden
Station Rasdelnaja ein naheliegendes breites Querthal künstlich
durch einen Damm abgesper rt werden musste, um dasTagewasser
zu reserviren.
ln der gegenwärtigen Jahreszeit hat die Bahn allerdings
eher an Wasser -Ueberfluss zu leiden, auch haben auf Rumäni-
scher Seite die Ueberschwemmungen bei Pascani und Tirgul
Frumos die Bahnverbindung bereits unterbrochen.
Auch die Orel - Witebsker , Wladikawkaser und Rostow-
Woronescher Bahn haben durch Ueberschwemmungen Störungen
erlitten, welche auf den beiden zuletzt genannten Bahnen wohl
noch eine Zeit lang andauern werden.
Die Tambow - Saratower Bahn ist mit der Tambow-
Koslow Bahn in Unterhandlungen getreten, welche den Ankauf
der letztgenannten Bahn bezwecken und wie es scheint, baldigst
zum Abschluss gelangen werden.
Die Rostow - Wladikawkas Bahn sieht sich in die
Nothwendigkeit versetzt, die Durchflussweite des drehbaren
Theiles der grossen Donbrücke bei Rostow zu vergrössern. Die-
selbe ist durch übel angebrachte Erspamiss beim Bau derart
fering bemessen worden , dass fast täglich Unglücksfälle vor-
ommen und bereits in der kurzen diesjährigen Navigationsperiode
eine nicht unbedeutende Zahl von Dampf- und Segelschiffen an
den Brückenpfeilern zu Grunde gegangen ist. Die Kostower Ge-
meindeverwaltung hat sich dieser Tage mit einer motivirten Bitte
an das Ministerium gewandt und als Begründung seiner Angabe
insbesondere angeführt, dass keine Versicherungsgesellschaft mehr
die nach Rostow bestimmten Schiffe übernimmt.
Die Baltische Eisenbahn hat eine grössere Anzahl von
Personenwagen, System F. Hartmann, in Bestellung gegeben,
welche unter Anderem auch besondere Coupes für Kartenspieler
enthalten und von den Passagieren mit Ungeduld erwartet werden.
In Verfolg einer früheren Verordnung, derzufolge die sämmt-
lichen Bahnverwaltungen gehalten waren, die Wagenaxen aus
dem Verkehr zu ziehen, sobald dieselben 30 000 Werst durchlaufen
.hatten, bestimmt jetzt das Ministerium, dass diese Massregel in
Zukunft nur für Personenwagen obligatorisch sein soll, während
für die Güterwagen die Axen auch nach Durchlaufen dieser Länge
in Verwendung bleiben dürfen.
Das Telegraphendepartement beabsichtigt die Tarife
für den internen Depeschenverkehr abermals zu reauciren , und
zwar soll der Radius der ersten Zone (ä 50 Kopeken) von bisher
100 Werst auf nunmehr 200 Werst gebracht werden.
Auf der Losowaja-Sewastopoler Bahn hat die Un-
sicherheit in letzter Zeit ganz erschreckende Dimensionen ange-
nommen. Nachdem in kurzen Zwischenräumen mehrere Passa-
fiere aller ihrer Werthgegenstände beraubt worden waren, ist
.nfangs Februar ein grosser Diebstahl an Geld-Poststücken aus-
Seführt worden und dieser Tage wurde sogar der plombirte eiserne
fassen schrank, welcher die Einnahmen der Station Sewastopol
enthielt, erbrochen und geleert. Zur Untersuchung dieser Vorfälle
ist dieser Tage eines der Directionsmitglieder von Petersburg aus
eingetroffen.
Auch auf der Moskau-Brester Bahn ist vor einigen Tagen
ein Güter-Cassirer unter Mitnahme der dreitägigen Einnahme von
60 000 M. durchgegangen.
Die Abrechnungen der Eisenbahn-Verwaltungen mit der
Regierung wegen der Mobilisirung erweisen sich als ausser-
ordentlich schwierig. Wie wir s. Z. mitgetheilt, hat die General-
Versammlung des Vereins Russischer Bahnverwaltungen hierzu
eine besondere Commission ernannt, welche in Gemeinschaft mit
Vertretern des Kriegs- und Verkehrsministeriums die Schadener-
satzansprüche einzeln prüfen und zur Zahlung anweisen sollte.
Diese (Tommission, welche bisher unverdrossen Erhebungen ge-
pflogen und für 8 Bahnen das Material bereits zusammengestellt
hat, erhielt nun vor einigen Tagen in Folge wiederholter Eingabe
die Mittheilung, dass die Regierung nicht die Absicht habe, De-
putate der beiden Ministerien zu delegiren. Es erübrigt nun-
mehr der vom Verein ernannten Commission nur allgemeine
Grundsätze für die Entschädigung der einzelnen Bahnen mit Be-
rücksichtigung der betreffenden Concessionsurkunden aufzustellen,
und den einzelnen Bahnen alsdann anheimzustellen, auf welche
Art und Weise die sich ergebenden Ansprüche von der Regierung
eingetrieben werden können.
Ein nicht uninteressanter Rechtsfall kam am 22. v. M.
vor dem Friedensrichter des I. Petersburger Bezirks zum Aus-
trag. Die St. Petersburger Landgemeinde- Verwaltung hatte die
Nicolai-Bahn resp. deren Director König angeklagt, durch Fahr-
lässigkeit die Viehseuche in den Kreis eingeschleppt zu haben.
Der Thatbestand, wie ihn die Verhandlungen feststellten, war
kurz der, dass seit dem Sommer 1874 die Reinigung derjenigen
Wagen, welche zum Viehtransport benutzt waren, auf freiem
Felde geschah, wobei die Streu nicht nur auf den Bahnübergän-
fen liegen blieb, sondern auch in den Canälen auf beiden Seiten
er Bahn; das zur Gemeinde Wolkowo gehörende Vieh soll nun
hierdurch angesteckt worden sein, und die Kreis- Verwaltung
suchte dies insbesondere auch dadurch zu beweisen, dass in
früheren Zeiten die Viehseuche in jener Gemeinde unbekannt
war und auch späterhin, nach Desinncirung der ausgeworfenen
456
Spreu, verschwand, nachdem 3G Stück gefallen waren. Trotz der
Selbstverteidigung des Director König und der Fürsprache des
als Experten berufenen Professors Roschnow, wurde der Bahn-
director zu einem auf der Hauptwache abzusitzenden zweiwöchent-
lichen Arrest verurteilt, gegen den er allerdings zu appelliren
beabsichtigt.
Ein anderer Rechtsfall kam letzthin auf der Koslow-Tambow
Bahn zur Erledigung und dürfte als bezeichnend für die dortigen
Zustände erwähnenswert sein. Laut Concession ist nämlich die
Bahn verpflichtet, die Wartesäle selbst zu möbliren; um jedoch
diese Ausgabe zu ersparen, schliesst die Bahnverwaltung mit den
Büffetpächtern Verträge ab, dem zu Folge letztere die Möbel lie-
fern und nach Ablauf der Pachtzeit unentgeltlich der Gesellschaft
übergeben müssen. In Folge einer Privatklage gegen den Pächter
der Koslower Station wurden die sämmtlichen noch dem Pächter
gehörenden Möbel des 1. Classe-Wartesaals und des Damenzimmers
öffentlich verauctionirt , und zwar gerade zur Zeit, als mehrere
Personenzüge im Bahnhofe kreuzten.
Rumänien. Convention mit Russland. Der erste Additional-
artikel der von den Rumän. Kammern angenommenen Convention
regelt die Ausführung des Artikel 3 derselben, wonach den Russen die
Benutzung der Eisenbahn, Posten und Telegraphen, sowie der Fluss-
undStrassenverkehr eingeräumt wird und denselben die Hilfsquellen
des Landes zur Verpflegung der Truppen zur Verfügung gestellt
werden. Der zweite Additionalartikel ertheilt dem Minister für
die öffentlichen Arbeiten Instructionen betreffend die Beschleu-
nigung der Russischen Militärtransporte. Die Russischen Militär-
züge gehen allen anderen Zügen, ausgenommen den Postzügen
und Rumänischen Militärzügen, vor. Die Zahl der Personenzüge
kann nach Umständen vermindert; der Güterverkehr ganz ein-
gestellt werden. Zur Vermeidung der Umladung wird Gleichheit
der Spurweite hergestellt. Unter der Leitung des Ministers der
öffentlichen Arbeiten tritt ein aus Delegirten der Eisenbahnge-
sellschaften bestehendes Specialcomite zusammen. Der Chef des
Russischen Militärverkehrswesens übernimmt die Leitung des
Transportes der Russischen Armee. Derselbe kann mit Geneh-
migung des Ministers Beamte absetzen. Die Russen bauen die
unvollendeten Bahnstrecken aus, wozu ihnen das erforderliche
Terrain eingeräumt wird. Im dritten Additionalartikel wird fest-
gesetzt, dass die Russischen officiellen Depeschen den Vorrang
vor den Privatdepeschen haben sollen. Rumänien stellt den
Russen erforderlichen Falls das Material zum Brückenbau und
dazu nothwendige Barken und Schiffe zur Verfügung. Die durch
den Russischen Durchmarsch entstehenden Kosten werden inner-
halb zweier Monat baar bezahlt. Die für die Russische Armee
bestimmten Artikel werden zollfrei eingeführt und transitiren.
Die Verheerungen, welche die über ihre Ufer getretenen
Flüsse an den Rumänischen Eisenbahnen und Strassen ange-
richtet, haben den Aufmarsch der Russischen Truppen verzögert.
Der Baclilui, ein Nebenfluss der Zizia, ist ausgetreten und hat
den Eisenbahndamm zwischen Kukuteni und Potul-Jloi zerrissen;
derselbe war jedoch am 29. April wieder hergestellt. Die Zizia
hat bei der Station Kornesti der Eisenbahn Jassy-Ungheni eben-
falls grossen Schaden angerichtet und diese Strecke unfahrbar ge-
macht. Zwischen Ungheni und Kischinew befindet sich Rutsch-
terrain, in welchem Dämme aufgeführt sind, die ebenfalls theil-
weise unbefahrbar geworden sind. Dem die Raschheit der mili-
tärischen Operationen sehr beeinträchtigenden Uebelstande der
verschiedenen Spurweite der Russischen und Rumänischen Eisen-
bahnen (der Unterschied beträgt 3% Zoll) beabsichtigen nach
dem „N. W. Tagebl.“ die Russen, wozu sie der zweite Additional-
artikel der Convention vom 16. April („Zur Vermeidung der Um-
ladung wird Gleichheit der Spurweite hergestellt“), ermächtigt,
dadurch . abzuhelfen, dass sie auf der einen Seite der Geleise
aussen eine dritte Schiene legen. Es bleiben auf diese Weise die
Rumänischen Bahnen für die Rumänischen und fremden Waggons
fahrbar, während vermöge der „dritten Schiene“ auch die Rus-
sischen Waggons auf sie übergehen können. Ausserdem beabsich-
tigen, wie aus Bukarest der „Times“-Correspondent in einem Te-
legramme vom 27. April berichtet, die Russen eine neue Bahn
zwischen Tekutsch und Buzeu zu bauen, wodurch die Eisenbahn-
verbindung zwischen Jassy und Bukarest wesentlich abgekürzt
und der Umweg über Galatz vermieden würde. Auch wären dann
die Russen nicht in Gefahr, dass ihre Bahnverbindung nach Nor-
den durch einen Angriff der Türkischen Donauflotte zwischen
Galatz und Braila unterbrochen werden kann.
— r— Die Eisenbahn von Turin nach Rivoli im Jahre 1876.
Auf der 12 Kilom. langen Strecke der Bahn Turin nach Rivoli
haben im Jahre 1876 5 651 gemischte Züge, sogar durchschnittlich
15,44 Züge pro Tag verkehrt. Die Zahl der Reisenden 1. Classe
belief sich auf 53 900, die der II. Wagenclasse auf 250 250 Personen.
Die Personenbeförderung 1. Classe ergab eine Einnahme v. 30 308
Lire, die der II. Classe. 90 963 Lire. Die Gesammteinnahmen der
Linie abzüglich der Staats-Auflagen stellten sich auf 127 082, 85 Lire,
die Ausgaben auf 71 760, 40 Lire. Der Ertrag für die Concessionäre
stellt sich daher auf 55 325, 48 Lire; der Ertrag für den Staat beträgt
an Taxen und Stempeln 28 590, 87 Lire .
Von obigen Einnahmssummen entfallen ;
121 276,13 Lire auf den Personenverkehr.
705,98 „ „ „ Gepäck und den Güterverkehr mit
grosser Geschwindigkeit.
4 687,81 „ „ „ Güterverkehr mit geringer Ge-
schwindigkeit
416,94 „ „ „ auf verschiedene Einnahmen.
(M. d. Str. f. No. 14.)
Personal-Nachrichten.
Preussen. Die Geheimen Regierungs-Räthe und Vortragenden
Räthe beim Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Ar-
beiten: Ferdinand Rapmund und Dr. jurisHermann Frölich
sind zu Geheimen Ober-Regierungs-Räthen ernannt worden.
Dem technischen Mitgliede der Königlichen Eisenbahn-Di-
rection zu Elberfeld, Regierungs- und Baurath Brand hoff ist der
Charakter als Geheimer Regierungs-Rath verliehen worden.
Dem früheren Königlichen Eisenbahn-Bau- und Betriebs-
Inspector in Düsseldorf, jetzigen Königlichen Regierungs- und
Baurath Schmitt in Berlin, ist die Stelle eines technischen Mit-
gliedes bei dem hiesigen Königlichen Eisenbahn- Commissari at
verliehen worden.
Der Regierungs-Assessor Walter Brecht, Mitglied der Kö-
niglichen Eisenbahn-Direction zu Wiesbaden, ist in gleicher Eigen-
schaft zur Königlichen Direction der Oberschlesischen Eisenbahn
versetzt worden.
Der bisherige Königliche Werkstätten- Vorsteher Schnee-
mann zu Hannover ist zum Königlichen Eisenbahn-Maschinen-
meister bei der Hannoverschen Staatsbahn ernannt worden.
Der bisherige Königliche Eisenbahn-Baumeister Carl Wilhelm
Alexander Neumann in Breslau ist zum Königlichen Eisenbahn-
Bau- und Betriebs-Inspector bei der Oberschlesischen Eisenbahn
befördert worden.
Markt-Bericht über Bergwerks-Producte und Metalle.
Berlin, den 2. Mai 1877. Der Roheisenmarkt hat in den
letzten zwei Wochen seine Stimmung sehr befestigt und schlugen
in Folge dessen Preise für Verschiffungseisen steigende Tendenz
ein, namentlich werden für Schottische Brände einige Shilling
mehr gefordert. Auch die Roheisen - Speculation vermochte
Avancen zu erzielen. — Im Metallgeschäft erfuhr Kupfer eine Ab-
schwächung und musste sich Preisreductionen gefallen lassen.
Blei und Zinn konnte erst in den letzten Tagen steigende Rich-
tung einschlagen.
Kupfer flau. Chili in England 68 Pfd. bis 68 Pfd. 10 sh.
Wallaro in Platten 75 Pfd. 10 ^sh. Urmeneta 77 Pfd. Englisches
74 Pfd. 10 sh. Mannsfelder Raffinade Jl 76,50—77 pro 50 Kilogr.
Cassa ab Hütte. Hiesiger Preis für Englische Marken JL 76,50 — 82
pro 50 Kilogr., für Mannsfelder Raffinade Jl 78,50—81 pro 50
Kilogr. Detail-Preise entsprechend höher.
Bruchkupfer. Je nach Qualität Jl 70 — 76 pro 50 Kilogr. loco.
Zinn belebt und fester. Bancazinn in Holland 43 fl. Hier
Baucazinn Jl 77 — 79. Straits in England 69 Pfd. 10 sh. Hier
Prima Lammzinn je nach Qualität Jl 76,50 — 78,50 pro 50 Klgr.
Im Einzelverkauf verhältnissmässig höhere Preise.
Zink ruhig. In Breslau W. TL von Giesche’s Erben Jl 20,25,
geringere Marken Jl 19 — 19,50 pro 50 Kilogr. In London 20 Pfd.
Hier am Platze erstere Jl 21,75—22,50, letztere Jl 21 — 21,50, pro
50 Klg. Im Detail verhältnissmässig höher.
Bruch-Zink. Jl 15 loco pro 50 Kilogr.
Blei fest. Tarnowitzer, sowie von der Paulshütte, G. v. Giesche's
Erben ab Hütte Jl 20,50—20,75 pro 50 Kilogr. Casse. Loco hier
Jl 21,75 bis 22,50, Harzer und Sächsisches Jl 21,50—22,25. Spa-
nisches Rein & Co. Jl 25,50—26. Detailpreise verhältnissmässig
höher.
Bruch -Bl ei. Jl 18—19 pro 50 Kilogr.
Roli-Eisen. Der Roheisen-Markt ist sehr fest. Warrants
stiegen bis 54 sh. 10 p. Langloan und Coltness 63 sh. bis 67 sh.
f. ä. B. Glasgow. Loeowaare ist knapp, für gute und beste
Schottische Marken Jl 4,10—4,50 pro 50 Kilogr. Englisch Roheisen
Jl 3,10—3,45 pro 50 Kilgr. Öberschlesiscke Coaks-Roheisen Jl 3
bis 3,10 pro 50 Klgr. Giesserei-Roheisen Jl 3,10 — 3,50 pro 50 Klgr.
ab Hütte. Graues Holzkohlen-Roheisen Jl 4,20 — 5, für beste. Mar-
ken werden Jl 6 — 6,25 pro 59 Kilogr. ab Hütte gezahlt. Weisses
Holzkohlen-Roheisen Jl 3,40—3,80 pro 50 Kilogr. ab Hütte.
Bruch -Eisen. Je nach Qualität mit Jl< 3 — 3,50 pro 50 Klgr.
Stab-Eisen. Gewalztes Jl 6,25 — 6,50 pro 50 Kilogr. ab Werk.
S cli m i e d e e i s e r n e T r ä g e r. Jl 10 bis 14 loco pro 50 Kilogr.
je nach Dimension.
Eisenbahnschienen. Zu Bauzwecken nach bestimmten
Dimensionen geschlagene Jl 4,75—5,25, zum Verwalzen Jl 3,30
bis 3,70 je nach Lage des Ablieferungsortes.
Kohlen und Coaks. Engl. Nuss- und Schmiedekohlen
nach Qualität werden hier bis Jl 65, Coaks Jl 53 — 60 per 40
Hectoliter bezahlt. Schlesische und Westfälische Schmelz-Coaks
Jl 0,90—1,30 pro 50 Kilogr. loco hier. Leopold lladra.
— 457
Einnahmen der Oesterreichisch-Ungarischen-Eisenbahnen im Monat März 1877.
Benennung
der
E i s e n b a Im e n
Durchschn.
Betriebsl.
im Monat
Mäiz 1877
Im Monat
wurden
März 1877
befördert
Die Einnahme betrug im Monat März
Durchschnittl.
Länge vom
1. Jänner bii
Ende März
1877
1S7<
| Differz.
per
Kilom.
in
Percent
Personen
Güter
für
Personen
und
Gepäck
für Güter
im
Ganzen
per
Kilom.
im
Ganzen
per
Kilom
1877
1876
Kilom.
Anzahl
Tonnen
Gulden
Gulden
Kilometer
268
9350
7494
12075
48062
60137
224
61336
229
- 2'2
268
268
368
40105
71521
31131
247869
279001.
758
278526
757
+ o-i
368
368
1805
261039
397719
423716
1814561
2238277
124)
2014916
1133
+ 94
1805
1779
2263
403242
343832
539081
2130468
2669549
1180
2458437
; 1086
+ 8'7
2263
2263
377
36768
18235
36699
71368
108067
287
101821
I 270
+ 6-3
377
377
5081
750504
838801
1042702
4312328
5355030
1054
4915036
972
+ 8A
5081
5056
93
50378
264399
17888
221707
239595
2576
183943
1978
+ 30-2
93
93
182
47991
52023
25365
117642
143007
786
111890
615
+ 27-8
182
182
202
27693
95891
32774
225179
257953
1277
260979
1292
- 12
202
202
39
3482
2532
2074
5002
7076
181
5173
133
36 1
39
39
405
50206
159212
41232
303272
344504
851
305812
796
+ 69
405
384
87
24360
100921
7360
145560
152920
1758
111270
1279
+ 37-5
87
87
183
9543
10027
10482
33479
43961
240
38773
212
+ 13-2
183
183
352
| 53522
ftfini 79
92650
611732
704382
2001
542711
1542
+ 59'8
352
352
242
29765
139162
168927
698
143039
591
+ 18-1
242
242
92
18868
55257
9776
94051
103827
1129
106828
1161
— 28
92
92
717
103338
91746
161232
422662
583894
814
536914
749
+ 8'7
717
717
406
111472
115033
152370
473044
625414
1540
562538
1386
+ 11-1
406
406
31
4072
10165
2522
18383
20905
674
17359
560 + 20 4
31
31
147
9313
10483
11630
37330
48960
333
48107
327 + D8
147
147
61
9205
27660
10068
41265
51333
842
37098
608 + 38'5
61
61
17
14936
7187
7187
423
4561
268
+ 57-8
17
17
292
26725
23609
20252
57108
77360
265
62142
213
+ 24'4
292
292
621
80518
76239
57326
235983
293309
472
275641
444
+ 63
621
621
677
157084
308836
282751
1544185
1826935
2699
1697032
2507
+ 7’7
677
677
144
40570
27814
34056
55983
89895
624
87750
609
-j- 2-5
144
144
356
27391
36156
51843
217246
269089
756
176430
496
+ 52-4
356
356
15
1497
13786
520
13447
13967
931
18948
1263
— 263
15
15
117
7617
13951
4291
22407
26698
228
30221
258
— 116
117
117
157
16896
15124
15012
41389
56401
359
49311
314
+ 14 3
157
157
627
125042
104709
129786
407646
537432
857
468145
747
+ 14 7
627
627
306
45256
119770
43341
204274
247615
809
194351
635
+ 27-4
306
306
33
4664
10524
2086
21769
23855
723
20752
629
-f- 149
33
33
166
13987
26775
9542
62914
72456
436
53060
320
+ 363
166
166
64
6959
3521
4240
7962
12202
191
64
153
9577
23558
8677
47233
55910
365
45758
329
+ 10-9
153
139
, 113
7157
6036
5901
15162
21063
186
24284
215
- 13-5
113
113
143
3544
1474
4301
6578
10879
76
143
147
6328
12800
5730
22521
28251
192
17510
170
+ 12'9
147
103
152
3480
3787
5416
13595
19011
125
152
285
49240
67180
34264
184470
218734
767
188700
662
+ 15-9
285
285
121
22628
37234
22678
69731
92409
764
82198
679
+ 125
121
121
97
31645
11299
13467
14783
28250
291
25513
263
+ 106
97
97
74
8951
23419
5868
36019
41887
566
45404
614
— 7'8
74
74
8116
1220199
2838058
1368536
6198917
7567453
932
6580145
857
+ 8‘8
8116
7678
392
58788
23561
46513
89048
135561
346
78453
200
+ 73'0
392
392
41
5370
23687
3170
3639
6809
166
27
57
3800
2700
4100
6900
11000
193
18000
316
- 38-9
57!
57
166
8871
8451
6894
25555
32449
195
34388
207
— 5-8
166
166
Gemeinsame Oesterr.-Ungarische
Eisenbahnen.
Erste Ungar.-Galiz. Eisenbahn . . .
Kascliau-Oderberger Eisenbahn . .
Oesterr. Staats- einschl. Brünn-Ros-
sitzer Eisenbahn1)
Südbahn-Gesellschaft
Ungarische Westbahn
Summa . . .
Oesterreiehische Eisenbahnen.
Aussig- Teplitz er Eisenbahn
Böhmische Nordbahn . . .
Böhmische Westbahn ....
Braunau-Strasswalcliener Bahn
Buschtiehrader Eisenbahn .
Dux-Bodenbacher Eisenbahn
Erzherzog Albrecht-Bahn .
Galizische Carl Ludwig-Bahn:
altes Netz
neues Netz
Graz-Köflacher Eisenbahn
Kaiser Franz Josef-Bahn . .
Kaiserin Elisabeth-Bahn:
Hauptbahn
Lamoach-Gmundener Bahn
Budweiser Bahn ....
Neumarkt-Braunauer Bahn
Wien-Kaiser-Ebersdorfer Bahn
Salzburg-Tiroler Bahn . .
Kronprinz Rudolf- Bahn excl. der
Pachtbahn: Mösel-Hüttenbahn u
Zeltweg-Fohnsdorf
Kaiser Ferdinands - Nordbahn incl
Lundenburg - Nikolsburg - Gruss-
bacher Bahn
Mährisch-Schlesische Nordbahn
Lemberg-Czernowitz-Jassy Bahn:
(Oesterreiehische Linien) . .
Leoben-Vordernberger Bahn . .
Mährische Grenzbahn
Mährisch-Schlesische Centralbahn
Oesterreiehische ( Garantirte Strecke
Nordwestbahn \ Ergänzungsnetz
Ostrau-Friedlander Eisenbahn
Pilsen- . Pilsen - Dux Neusattel-
Priesen I Schaboglück - Priesen
(Komotau) j und Obernitz-Brüx
Eisenbahn '■ Pilsen-Klattau-N euern
Prag-Duxer Eisenbahn ....
. ^,6 t Dniester Bahn ....
g I Istrianer Bahn ....
tsj _5.ES I Rakonitz-Protiviner Bahn
\ Tarnow-Leluchow (Orlo)
Südnorddeutsche Verbindungsbahn
Turnau-Kralup-Prager Eisenbahn
Vorarlberger Bahn
Wien-Pottendorf und Wiener-Neu-
städter Bahn ....
Summa .
Ungarische Eisenbaimen.
Alföld-Fiumaner Bahn
Arad-Körösth al er Bahnstrecke Arad-
Pankota)
Arad-Temesyarer Eisenbahn . . !
Battaszek-Dombovär-Zakany Donau-
Drau Bahn
gen und wird! ämto 'd^Baues betriebe?11616 98'4° Kilometer laBge strecke Temesyar-Karansebes ist im Ausweise nicht einbezo-
Benennung
der
Eisenbahnen
Eperies-Tarnower Eisenbahn Ungar.
Strecke Eperies-Orlo
Erste Siebenbürger Eisenbahn . .
Fünfkirchen-Barcser Bahn ....
Mohäcs-Fünfkirchner Bahn ....
Raab-Ebenfurter Bahn
Theiss Eisenbahn
Ungarische Nordostbahn
^ ■ l Nördliche Linie
äs öl Südliche Linie
ö 'S § J Oestliche Linie
53 42 .ä \ Gran-Bressnitz
S Chemnitz
' Gömörer Industriebahn . .
Waagthalbahn
Summa ....
Kecapitulation.
Summe der gemeinsamen Oesterr.-
Ungar. Eisenbahnen
Summe der Oesterr. Eisenbahnen . .
Summe der Ungar. Eisenbahnen . . .
Hauptsumme . .
q«.2S
Im Monat Marz 1877
wurden befördert
Personen
Kilom.
Anzahl
Guter
Tonnen
Die Einnahme betrug im Monat März
1877
1876
für
Personen
und
Gepäck
für Güter
im
Ganzen
per
Kilom.
Gulden
im
Ganzen
per
Kilom.
Gulden
Differz.
per
Kilom.
in
Percent
Durchschnittl.
Länge vom
1. Jänner bis
Ende März
1877 1876
Kilometer
54
290
68
55
85
585
580
594
276
609
23
167
118
1837
16847
12982
9653
16279
58000
46042
61439
13498
28422
378
6792
25833
4351
22210
10501
32993
5921
65000
27125
82635
11157
24589
1219
7969
10120
4160
5081
8116
4160
17357'
374831
750504
1220199
374831
2345534
364189
838801
2838058
364189
4041048 2806829
873
18172
6410
5944
9233
90000
39685
75291
13979
53556
642
4266
16863
395591
1042702
1368536
395591
2475
93611
30601
74260
19410
312000
102856
422224
26868
136252
3449
25839
24809
1399796
4312328
6198917
1399796
11911041
3348
111783
37011
80204
28643
402000
142541
497515
40847
189808
4091
30105
41672
1795387
5355030
7567453
1795387
14717870
62
385
544
1458
337
687
246
838
148
312
178
180
353
432
1054
932
432
848
4137
110202
35347
79095
686
410000
166492
491147
36090
171344
1888
26402
29760
1693431
4915036
6580145
1693431
3188612
77
380
520
1438
8
701
287
827
131
281
82
158
584
— 19'5
+ 1'3
-+- 4'6
+ f4
+4.112-5
- 2'0
— 14'3
+ 13
+ 13'0
+ ll'O
+117'1
+ 13'9
- 39'6
416
972
857
416
+ 3'8
+ 8'4
+ 8'8
3'8
785
8'0
54,
2901
68
55
85
585
580
594
276
609
23
167
118
54
290
68
55
85
585
580
694
276
609
23
167
51
4146 4052
5081 j 5055
8116 7678
4146 4052
17343 16785
Neue Fahrpläne und Fahrplanänderungen.
Mittheilungen über neue Fahrpläne gingen uns zu von
nachfolgenden Verwaltungen:
Bayerische Staatsbahn.
Berlin-Anhaltische Eisenbahn.
Berlin-Stettiner Bahn (s. Seite 460).
Cottbus-Grossenhainer Bahn (s. S. 461).
Lübeck-Hamburger Bahn (s. No. 35 S. 439).
Königliche Militär-Eisenbahn (s. S. 463).
Muldenthal-Bahn (s. Beilage zu No. 35).
Oberlausitzer Bahn (s. S. 460).
Oels-Gnesener Bahn.
Rechte-0 der-Ufer Bahn (s. S. 462).
Werra- Bahn.
Buschtiehrader Bahn (s. No. 35 S. 440).
ZIELLE ANZEIGEN.
OFFI
(Nach Schluss der Redaction eingegangen.)
Breslan > Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Mit dem heutigen Tage tritt für den
Transport Niederschlesischer Stein-
kohle und Coks aus dem Wahlenburger
Grubenrevier nach Stationen der Mährisch-
Schlesischen Centralbahn via Frankenstein
ein directer Tarif in Kraft. Von den in
demselben Oesterreichischer Banknoten-
Währung ausgedrückten Frachtsätzen kom-
men pro Monat Mai er. diejenigen zum
Coursstande von 155 bis 160 zur Anwen-
dung. Breslau, den 1. Mai 1877. Königliche
Direction der Oberschlesischen Eisenbahn.
Directorium der Breslau-Schweidnitz-Frei-
burger Eisenbahn-Gesellschaft. (1702)
1. Bahn-Eröffnungen.
Verein Deutscher Eisenbahn- Verwaltungen.
Nach der Mittheilung der General -Direc-
tion der Bayerischen Staatsbahnen
wird die 22 ,55 Kilometer lange Bahnstrecke
von Kaufering (Station _ der Linie
Münch en-Buchloe) nach Bobingen (Sta-
tion der Linie Augsburg-Buchloe) mit den
Stationen Kloster - Lechfeld und Lager-
Lechfeld, sowie der Personen-Haltestelle
Ottmarshausen am 15. Mai d. J. für den
Personen- und Güterverkehr eröffn et werden.
Nach der Mittheilung der General-Direc-
tion der Bayerischen Staatsbahnen
wird die zwischen den Stationen Pforzen
und Buchloe (an der Linie Augsburg-
Kempten) angelegte Personen-Haltestelle
Beckstetten und die zwischen den Sta-
tionen Höchstädt und Dillingen (an der
Linie Ulm-Neu-Offingen und Höchstädt a. D.)
angelegte Personen-Haltestelle St ein heim
am 16. d. Mts. dem öffentlichen Verkehre
übergeben werden. Die zwischen den
Stationen PostbauerundOchenbruck(an der
Linie Nürnberg-Neumarkt-Regensburg) be-
legen e Haltestelle Rübleinsnof wird am
15. Mai d. J. aufgehoben.
Nach der Mittheilung der Königlichen
Direction der Oberschlesischen Eisen-
bahn wird die zwischen den Stationen
Kosel (Stadt) und Ober-Glogau gelegene
Haltestelle Twardawa am 15. Mai d. J.
für den Personen- und Gepäckverkehr er-
öffnet.
Berlin, den 5. Mai 1877.
Die gesch äftsführende Direction des V ereins.
Fournier.
Berlin-Stettiner Eisenbahn. Die landes-
polizeiliche und betriebstechnische Ab-
nahme des letzten Theils unserer Wriezen-
Frankfurter Zweigbahn von Seelow bis zu
unserem Güterbahnhofe Frankfurt a/O.
einschliesslich der Güter-Uebergabe-Geleise
zu Frankfurt a/O. ist für den 9. Mai er.
in Aussicht genommen und wird die Be-
triebseröffnung jener Bahnstrecke und
zwar zunächst nur für den Güterverkehr
"voraussichtlich am 15. Mai er. stattfinden.
Directorium der Berlin-Stettiner Eisen-
bahngesellschaft: Oelschiäger. _
Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn.
Nach Mittheilung des Directoriums findet
die Eröffnung der Haltestelle Wildemann
für den Personen- und Gepäck-Verkehr
nicht am 15. Mai er. statt, wie früher (No. 33,
S. 417) angegeben, sondern an einem spä-
teren noch festzusetzenden Termine.
Bezüglich der Station Silberhütte bleibt
der mitgetheilte Eröffnungstermin (16. Mai
er.) bestehen.
2. Einzahlungen.
Thüringische Eisenbahn. Auf die 70pro-
centigen Certificate zu unseren neuemit-
tirten Stammactien Littr. A.:
No. 3725. 3726. 8804. 8805. 15529 und 34674.
ist die für die Zeit vom 1. bis 30. December
1876 ausgeschriebene dritte und letzte
Einzahlung von 30 % unserer wiederholten
öffentlichen Aufforderung ungeachtet,
nicht geleistet worden.
Den Bestimmungen der §§ 14 und 16
unseres Gesellschaftsstatutes gemäss, er-
klären wir hiermit diese Certificate für
ungültig und zu Gunsten der Gesell-
schaft verfallen. Erfurt, den 21. April
1877. Die Direction. (1650)
3. Auszahlungen.
Altona - Kieler Eisenbalm - Gesellschaft.
Bekanntmachung betreffend die Verabfol-
gung der auf 4j/2 pCt. convertirten Priori-
täts-Obligationen H. Emission der Altona-
Kieler Eisenbahn-Gesellschaft nebst Cou-
onsbögen, sowie die Auszahlung der
onvertirungs-Prämie.
Die in Folge unserer Bekanntmachung
vom 28. December 1876_ auf 4*/2 pCt con-
vertirten Prioritäts-Obligationen II Emis-
sion, sowie dazu gehörende neue Coupons-
bögen können von
Montag, den 7. M'a i a. c. a b
in den Vormittagsstunden von 9—12 Uhr
an derjenigen der nachstehenden
Stellen, bei welcher s. Z. die Einlieferung
stattfand — gegen Rücklieferung des von
ihr quittirten Verzeichnisses — entgegen
genommen werden, nämlich bei
unserer Hauptcasse in Altona,
unserem Geschäftsführer in Kiel,
459
der Norddeutschen Bank in Hamburg,
S. Bleichröder in Berlin.
Zu gleicher Zeit findet die Auszahlung
der Convertirungs-Prämie von Ein Halb
Procent des Nennwerthes der Obligationen
an den Inhaber des quittirten Verzeich-
nisses per Cassa statt, welcher bei Ein-
reichung desselben ohne Weiteres zur Ent-
gegennahme der Obligationen nebst Cou-
ponsbögen, sowie der Prämie als legitimirt
betrachtet wird. Altona, den 3. Mai 1877.
Die Direction. B. Geske. H. Tellkampf. (1704)
4. General- Y er Sammlungen .
Dreizehnte ordentliche Ge-
neral-Versammlung der K. K.
priv. Tumau - Kralup - Prager Eisenbahn-
Gesellschaft. Der Verwaltungsrath beehrt
sich , die P. T. Herren Actionäre zu der
dreizehnten ordentlichen General - Ver-
sammlung am 2 6. Mai 1877, Nachmit-
tags 4 Uhr, in Prag (Administrationsge-
bäude, Hybernergasse No. 1003-11.) höflichst
einzuladen.
Gegenstände der Tages-
ordnung sind:
1. Vortrag des Geschäftsberichtes unter
Vorlage des Rechnungsabschlusses für
das Jahr 1876.
2. Bericht des Revisions-Ausschusses be-
treff. der gesellschaftlichen Rechnun-
gen pro 1876.
3. Bestimmung der Quote für den Re-
servefond und der zu vertheilenden
Dividende.
4. Neuwahl von drei statutenmässig aus-
tretenden Verwaltungsraths - Mitglie-
dern.
5. Neuwahl des Revisions - Ausschusses
zur Prüfung der Gesellschaftsrechnun-
gen für das Jahr 1877.
An der General - Versammlung können
nach den §§ 19 und 23 der Statuten nur
diejenigen Actionäre theilnehmen, welche
mindestens 20 Actien besitzen , und die-
selben spätestens 14 Tage vor dem Zu-
sammentritte der General - Versammlung
bei einer der nachfolgenden Cassen hin-
terlegt haben, und zwar :
in Prag bei der Direction der K. K.
Eriv. Turnau - Kralup - Prager Eisen-
ahn - Gesellschaft ;
in Wien bei der Niederösterreichischen
Escompte-Gesellschaft ;
in Leipzig bei der Allgemeinen Deut-
schen Creditanstalt.
Gegen diese Actien werden Depositen-
scheine und Legitimationskarten ausge-
folgt, welch’ letztere den Zutritt zu der
General -Versammlung gewähren.
Die Actionäre können hierbei persön-
lich erscheinen oder sich durch solche
Bevollmächtigte vertreten lassen, welche
selbst stimmfähige Mitglieder der Gene-
ral-Versammlung sind. (§ 19 der Statuten.)
Die Vollmacht muss auf der Rückseite
der Legitimationskarte ausgestellt und in
der dort angegebenen Form ausgefüllt
werden.
Kein Actionär kann jedoch nach § 20
der Statuten im eigenen und im Voll-
machtsnamen mehr als 20 Stimmen zu-
sammen in sich vereinigen.
Der Rechnungsabschluss wird im Sinne
des § 24 der Statuten 8 Tage vor Gene-
ral-Versammlung jedem stimmberechtigten
Actionär eingehändigt werden. Prag, am
23. April 1877. Der Verwaltungsrath.
(Nachdruck wird nicht honorirt.) (1613)
5. Submissions-Resultate.
Breslau- Warschauer Eisenbahn. Submissionstermin am 1. Mai 1877, Nach-
mittags 4 Uhr, auf Lieferung von Brennöl, Maschinenschmieröl, Wagenschmieröl, den
Bedarf für die genannte Bahn.
| Laufende No. ||
Namen der Offerenten.
Brennöl
pro 100
Kilogramm
4
Wagen-
schmieröl
pro 100
Kilogramm
Jll. 4
Maschinen-
schmieröl
pro 100
Kilogramm
M 4
Bemerkungen
1
Isenheim & Fauth in Berlin
50
90
_
Prima Vulcan-Oel
72
—
Secunda 55 JL
p. 100 Klgr.
2
Hübner & Beltz, Breslau
71
50
59
—
73
50
I.
66
—
II.
3
N. Cohn, Breslau ....
72
—
67
—
75
—
I.
60
—
70
—
H.
4
Breslauer Fettwaaren-Fabrik
(Aschner & Prager) Breslau
—
—
128
—
140
—
5
Ernst ßaumgart, Berlin . .
—
—
63
—
72
—
6
Extract-Fabrik Braunschweig
in Braunschweig ....
—
—
70
—
76
—
7
Deichsel & Comp, in Zabrze
—
—
45
—
—
—
8
Huth & Richter in Berlin .
—
—
69
—
75
—
9
Leprinee & Siveke in Herford
—
—
—
—
98
—
I.
78
—
II.
10
Louis Pollborn, Berlin . .
—
—
5
—
5
—
unter
über
Notiz
Notiz
Berlin-Stettiner Eisenbahn. Die ordent-
liche General - Versammlung der Berlin-
Stettiner Eisenbahn- Gesellschaft findet in
diesem Jahre
am 31. Mai, Vormittags 10 Uhr,
hier im Börsenhause
statt.
Wir laden zu derselben mit dem Bemer-
ken ergebenst ein, dass die Feststellung
des Stimmrechts und die Aushändigung
der Eintrittskarten für diese General -Ver-
sammlung gegen Präsentation der Actien
in Berlin am 26. Mai, Vormittags
von 9 bis 12 und Nachmittags
von 3 bis 5 Uhr, in unserem dor-
tigen alten Bahnhofsgebäude,
parterre,
und
am 28. und 29. Mai in demVerwal-
tungsgebäude unserer Gesell-
schaft hierselbst, Karlstrasse
No. 1, während dervorgedachten
Stunden
erfolgt.
Es werden dabei die Actien, auf welche
Eintrittskarten ertheilt sind, mit einem
die Jahreszahl 1877 enthalten-
denStempel in rother Farbe ver-
sehen und kann auf so gestempelte Actien
bei ihrer etwaigen abermaligen Production
für diese General -Versammlung ein fer-
neres Stimmrecht nicht ertheilt werden.
In der General -Versammlung werden zur
Verhandlung kommen:
1. der Bericht des Verwaltungsrathes und
des Directoriums ;
2. die Feststellung der Dividende;
3. Antrag des Directoriums auf Prolon-
gation des Betriebs-Ueberlassungs-Ver-
trages mit der Angermünde-Schwedter
Eisenbahn-Gesellschaft unter einigen
Modificationen ;
4. die Wahl eines Mitgliedes des Direc-
toriums ;
5. die Wahl von 5 Mitgliedern des Ver-
waltungsrathes.
Die Tagesordnung, sowie die für diese
General-Versammlung erstatteten Verwal-
tungsberichtekönnen in den letzten 8 Tagen
vor der General - Versammlung in dem
Secretariatslocale des Verwaltungsgebäudes
unserer Gesellschaft hierselbst entgegen"
genommen werden.
Stettin, den 19. April 1877. (1598)
Der Verwaltungsrath
der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft.
Pitzschky. Ferd. Brumm. Bartels.
6. Tarifänderungen.
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Mit der Eröffnung der Neubau-
strecken Sorgau-Halbstadt und Königsberg
i/M.-Stettin tritt zu unserem Local-Aus-
nahmetarif für Niederschlesische
Steinkohlen und Koks ein Nach-
trag mit Frachtsätzen für Station Fell-
hammer in Kraft, welcher vom 5. d. M.
ab durch unser Formular-Magazin zu be-
ziehen ist. Breslau, den 1. Mai 1877. Di-
rectorium. (1700)
Magdeburg-Schlesischer Verband. Mit
dem 10. Mai er. tritt zum Tarife vom
1. October 1875 für den Magdeburg-Schle-
sischen Verbands-Güterverkehr via Berlin
ein Nachtrag 14 in Gültigkeit. Derselbe
enthält:
I. Aufnahme der Station Oschersleben
der Braunschweigischen Eisenbahn in
den Verband.
H. Berichtigung des Nachtrages 12.
HI. Anderweite Ausnahmefrachtsätze für
den Transport von Spiritus in Quan-
titäten von mindestens 5 000 Kilogramm
zwischen Spandau (M. H.) und Mär-
kisch-Posener Stationen.
IV. Ausnahmetarifsätze für den Transport
von Roheisen, Rohstahleisen, Eisen-
luppen, Brucheisen, altem Eisen, Kalk-
steinen und Eisenerzen in Wagen-
ladungen von je 10000 Kilogramm.
V. Anderweite Frachtsätze des Special-
tarifs I.
VI. Ausnahmefrachtsätze für den Trans-
port von Zink in Blöcken und Platten,
Zinkblechen, sowie für Blei in Mulden,
Platten und Rollen bei Aufgabe in
Quantitäten von mindestens 10 000
Kilogramm zwischen Uelzen (M.II.) und
Stationen der Oberschlesischen, sowie
der Rechte - Oder - Ufer Eisenbahn.
Magdeburg, den 2. Mai 1877. Directorium
der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-
Gesellschaft als geschäftsführende Ver-
waltung. (1651)
460
Berlin-Stettiner Eisenbahn. Vom 15.
Mai d. J. ab treten in dem bisherigen
Fahrplane der diesseitigen Bahnstrecken
mehrere Aenderungen ein. — Aehnlich
wie in früheren Jahren werden von
diesem Zeitpunkte ab die Mittags- und
Abendzüge zwischen Berlin und Wriezen
j-esp. Seelow wieder direct durchge-
7. Fahrpläne und Fahrplan-Aenderungen.
führt und die Zahl der Localzüge
zwischen Zoppot und Danzig vermehrt
werden. Auch erhalten von gedachtem
Termine ab die Schnellzüge der Route
Berlin-Stralsund in Ducherow wieder di-
recten Anschluss nach und von Swine-
münde.
Die genauen Abfahrtszeiten ergeben die
neuen, vom 15. Mai er. ab gültigen Placat-
fabrpläne, welche vom 10. Mai er. ab auf
allen unseren Bahnhöfen aushängen, auch
bei allen unseren Billetkassen zum Preise
von 10 Pf pro Stück käuflich zu haben
sein werden. Stettin, den 2. Mai 1877.
Directorium. (1699)
Directe Wagen von
Kohlfurt nach Rosslau
in den Zügen 21. 23.
A. Kohlfurt — Falkenberg.
Oberlausitzer Eisenbahn.
Fahrplan vom 15. Mai 1877 ab bis auf Weiteres.
Stationsz eit.
B. F alkenb erg
Directe Wagen I II. III CI
von Rosslau nach Kohlfurt
in den Zügen 24. 26. 28.
Kohlfurt.
£ o
Stationen.
21.
Gern.
Zug.
I.-1V.C).
23.
Pers.-
Zug.
I.-IV.C1.
25.
Gern.
Zug.
I.-IV.Cl,
10.45
10.25
10.25
10.36
10.3
2.15
3.2
12.49
12.49
Vm.
Nm.
Nm.
4.0
1.45
4.45
4.50
2.15
5.38
8.33
7.4
7.4
—
10.18
4.40
4.55
2.16
5.40
5.15
2.25
5.57
5.35
2.37
6.16
•ät
6 20
2.59
6.55
6.40
3.11
7.14
7.10
3.30
7.40
7.37
3.49
8.10
2.30
10.0
—
10.47
6.58
—
6.35
11.8
3.45
7.40
3.50
8.11
7.58
4.2
8.31
12.45
7.55
10.10
9.58
5.5
9.20
—
8.5
7.15
—
/ 10.45
\ 11.50
8.13
8.20
4.5
9.10
8.45
4.19
9.33
*
—
*
9.15
4.37
10.8
11.24
5.54
3.6
8.26
—
2.2
12.1
—
9.25
4.38
10.10
9.50
4.52
10.32
10.15
5.10
11.0
1.10
9.45
12.28
7.5
12.54
7.26
2.55
9.0
6.5
10.57
9.7
12.35
_
10.55
1.52
a
22.
24.
26.
28.
fl ©
2 ®
c e
Stationen.
Gern.
Gern.
Pers.
Gern
Zug.
Zug.
Zug.
Zug.
C 5
I.-IV.Cl
I.-IV.Cl
I.-IV.Cl
I.-IV.CL
von Hannover . .
11.30
6.0
„ Braunschweig
1.30
7.35
—
„ Magdeburg .
7.0
10.15
—
„ Wittenberg .
9.21
1.7
4.22
„ Halle . . .
8.20
—
1.33
„ Leipzig (via Eilenburg)
,, Berlin
8.38
7.c(9.<>)
12.0
2.0
4.10
Vm.
Nm.
Nm.
0
Falkenberg
.Abf.
10.46
2.45
6.45
13
Liebenwerda
11.15
3.8
7.25
23
Elsterwerda
Ank.
11.33
3.22
7.46
von Leipzig (via Riesa) .
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9.10
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„ Riesa . . . .
6.59
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„ Chemnitz . . .
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in Grossenhain . .
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„ Cottbus . . . .
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„ Cottbus . . .
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50
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Ank.
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3.7
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8.57
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—
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4.45
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125
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8.0
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Ank.
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10.21
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„ Hirschberg . .
„ Hansdorf . . .
Kohlfurt Abf.
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in Cottbus ,
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125
125
135
148
Horka Abf,
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in Berlin . .
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in Cottbus
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von Cottbus
Grossenhain
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Elsterwerda Ank.
in Riesa
„ Leipzig (via Riesa)
„ Chemnitz . . .
Elsterwerda
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in Berlin
„ Leipzig (via Eilenburg)
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„ Wittenberg
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« Braunschweig ....
„ Hannover
C. Ruhland — Lauchhammer.
D. Lauchhammer — Ruhland.
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31.
33.
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II.— IV. Classe.
Gern.
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II.— IV.
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Stationen.
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Gern. Zug.
II.— IV. Classe.
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II.— IV
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7.40
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Zschornegosda
Cottbus, den 30. April 1877.
Zschornegosda
Die Directiou.
(1652)
46 i
8. Submissionen.
Königlich Sächsischer Staats-Eisenbahn-
bau. Ausführung von Kunstbauten
betreffend. Die Ausführung der inner-
halb der II. Section der St. Egidien-Stoll-
berger Staatseisenbahn herzüstellenden
Kunstbauten und zwar :
Accord X. von Stat. No. 105 - 118 +35
mit Zweiglinie Oelsnitz - Kaisergrube
von Stat. No. 0 — 19;
Accord XI. von Stat. No. 119 + 30 —
155+18 mit Zweiglinie Höhlteich-Lugau
von Stat. No. 0— 12+50 und
Accord XII. von Stat. No. 155 + 18 bis
197 + 64
soll verdungen werden.
Bauunternehmer, welche entweder be-
reits als bewährt bekannt sind, oder über
ihre Mittel und Befähigung Nachweise bei-
zubringen vermögen, wollen sich wegen
der näheren Bedingungen, sowie wegen
Erlangung von Blankets an das Bau-
Sections - Bureau zu Oelsnitz bei
Stollberg wenden.
Die ausgefüllten Blankets sind läng-
stens bis
zum 18. Mai d Js., N achmittags 5 Uhr,
bei dem technischen Haupt-Bureau
für Staats-Eisenbahnbau in Chem-
nitz, Dresdner Platz No. 1, versiegelt
und mit der Aufschrift:
„Offerte auf Kunstbauten“
portofrei wieder einzusenden.
Die Auswahl unter den Bewerbern,
welche bis zum 12. Juni d. Js. an ihre Ge-
bote gebunden bleiben, wird ausdrücklich
Vorbehalten.
Wer bis zum 13. Juni d. J. eine Nachricht
nicht erhalten hat, hat seine Offerte als
unberücksichtigt anzusehen. Dresden, den
24. April 1877. Der Königliche Commissar
für den Bau der St. Egidien-Stollberger
Staats-Eisenbahn. Opelt. (1614)
Directe Wagen zwischen Frankfurt a[0.
und Leipzig in Zug 1
zwischen Frankfurt a|0. und Dresden
in Zug 3.
A. Frankfurt a|0. — Cottbus — Grossenhain
Fahrpläne (Fortsetzung).
Cottbus-Grossenliainer Eisenbahn.
Fahrplan vom 15. Mai 1877 ab bis auf Weiteres.
Stationszeit.
Directe Wagen zwischen Leipzig und
Frankfurt a|0. in Zug 6
zwischen Dresden und Frankfurt a|0.
in Zug 4.
B. Grossenhain — Cottbus — Frankfurt a|0.
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120
132
141
153
Stationen.
1.
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Zug.
I.-IV.
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3.
Pers.-
Zug.
I.-IV.
CI.
5.
Pers-
Zug.
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von Königsberg i. Pr.
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„ Bromberg (do.)
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„ Cüstrin
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Cottbus
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„ Sorau
„ Görlitz
von Thorn (via Posen)
„ Bromberg (do.)
„ Posen
„ Guben
„ Sorau
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von Berlin
„ Lübbenau
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Ank.
„ Kohlfurt
„ Falkenberg
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„ Lauchhammer
Ruhland Abf.
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in Pristewitz
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„ Dresden
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„ Chemnitz
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„ Leipzig
Cottbus, den 30 April 1877.
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3.36
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9.58
Vorm.
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11.17
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2.2
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11.50
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10.22
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*
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4.17
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1.45
2.45
4.19
4.35
4.50
5.5
Nachm.
5.18
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6.23
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33
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4.35
11.34
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46
Senftenberg
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—
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—
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„ Sorau
10.45
2.16
„ Lübben
8.31
4.18
„ Halle a|S.
8.20
1.33
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Cottbus
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1.5
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Die Direction.
(1653)
Die Züge in Col. 2, 4, 6, 9, 11 und 13 zwischen Breslau und Schoppinitz sind Schnellzüge, die Züge Col. 4 und 11 zwischen Dzieditz und Schoppinitz, sowie Col. 3, 5,
7, 8, 10 und 12 zwischen Breslau und Oels sind Personenzüge, die ührigen gemischte Züge. *Der Zug Col. 6 hält in Naklo und Scharley, wenn Personen aufzunehmen oder abzu-
setzen sind, f Der Zug Col. 13 nimmt in Bohrau, Sibyllenort und Hundsfeld Personen nicht auf. Tagesbillets laut aushängender Placate. — Breslau, den 30. April 1877. Die
Direction der Rechte-Oder-Ufer Eisenbahn. (1644)
462
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Gross-Zöllnig . . . „
Bernstadt . . . . „
Namslau
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Kreuzburg . . . . „
Klein-Lassowitz . . „
Sausenberg . . . . „
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Hundsfeld . . . . „
Breslau, Oderthorbhf. „
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Zembowitz . . . . „
Sausenberg . . . „
Klein-Lassowitz . . „
Kreuzburg . ... „
Konstadt . ... „
Noldau
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Bernstadt . . . . „
Gross-Zöllnig . . . „
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Malapane . . . . „
Chronstau . 1 .. „
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Schoppinitz-Rosdzin Abf.
Laurahütte . . . . „
Chorzow
Beuthen 0/S. . . . „
Scharley . ... „
Radzionkau . . . „
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Tarnowitz . ... „
Friedrichshütte . . „
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Sandowitz . . . . „
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463
Königliche Militär-Eisenbnlin. Mit dem 15. Mai d. J. tritt auf der Königlichen
Militär-Eisenbahn folgender Sommerfahrplan in Kraft.
Gemischte Züge
Stationen
Gemischte Züge
No. 101
H. und IH. CI.
No. 103
II. und III. CI.
No. 102
II. und III. CI.
No. 104
H. und HI. CI.
Ank.
Abf.
Ank.
Abf.
Ank.
Abf.
Ank.
Abf.
Vorm.
6.
Nachm.
2.30
Scliiessplatz
9.26
6.35
6.9
6.11
2.39
2.47
Sperenberg
9.15
9.17
6.20
6.28
6.15
6.16
2.51
2.59
Clausdorf
9.10
9.11
6.8
6.16
6.26
3.9
*
Zossen
9.
5.58
Viehbeförderung findet nur mit den Zügen 103 und 104 statt.
Die Tarife für den Güterverkehr sind auf den Stationen käuflich zu haben.
Berlin, den 1. Mai 1877. Königliche Direction der Militär-Eisenbahn. (1648)
Submissionen (Fortsetzung).
Königlich Sächsische Staatseisenbahnen.
Verkauf alter Materialien. Die auf
den W erkstättenstationen Chemnitz,
Leipzig (Bayerischer und Dresdener
Bahnhof), Dresden-Neustadt (Schlesi-
scher Bahnhof), Werdau, Zwickau,
Rade beul, Pieschen und Löb au lagern-
den alten Materialien, als:
Schmelzeisen, Gusseisen, Drehspäne,
Bohrspäne, Eisenblech, Radreifen aus
Tiegel-, Bessemer- und Puddel-Stahl
und Eisen, Federstahl von Trag- und
Spiral-Federn, Tragfedem von Cement-
und Guss-Stahl, grösstentheils noch
brauchbar, Radgestelle von Locomo-
tiven und Wagen, Schaalengussräder,
schmiedeeiserne Scheibenräder, Guss-
stahl-, Stahl kopf- und Eisen-Schienen -
stocke, Telegraphenflügel von Eisen-
blech, Neusilber in Lampenschirmen,
Messing in Blöckchen, Metall von
Kesselröhren und Glocken, Rothguss,
fereinigte Metall- und Kupfer-Späne,
ederdraht, Gusskrätze, Blei, Hornab-
fälle, Schmieröl, Abfälle von Hanf-
schläuchen, Emballage und Leinwand-
abfälle, Gummi mit und ohne Hanf-
einlage, Leder-, Filz-, Cocosdecken-,
Thybet-, Tuch-, Plüsch-, Güterdecken-,
Seide- und Seidenrips-Abfälle, alte
Bastdecken, Abgang von Seilen etc.,
alter Wärmflaschenteppich und Per-
sonenwagenausschlag, altes Wachstuch,
Papierspäne, Bruchglas, diverse alte
Laternen, Tintenflaschen, alte Fässer,
Petroleumtheer, sowie 2 kleine Gaso-
meter von Zinkblech
sollen im Wege des öffentlichen Ausgebotes
an den Meistbietenden verkauft werden.
Termin hierzu ist auf
Montag, den 14. Mai dieses Jahres,
Vormittags 10 Uhr
im Conferenzzimmer des Per-
sonenbahnhofs zu Chemnitz an-
beraumt, bis zu welchem die Gebote
franco, verschlossen und mit der Auf-
schrift :
„Offerte auf alte Materialien“
bei der Unterzeichneten Verwaltung einzu-
reichen sind.
Die Verkaufsbedingungen können im
Bureau der Unterzeichneten Verwaltung
eingesehen, auch von da auf portofreies
Ansuchen bezogen werden.
Die Materialien liegen auf den oben an-
gegebenen Werkstättenstationen zur Besich-
tigung bereit. Chemnitz, am 30. April 1877.
Maschinen - Hauptverwaltung der Königl.
Sächs. Staatseisenbahnen : Beegk. (1655)J.
Saarbrücker Eisenbahn. Die in der Zeit
vom 1. April 1877 bis 31. März 1878 bei
der Saarbrücker und Rhein-Nahe Eisen-
bahn sich ergebenden Materialien-Abgänge,
als : circa 300 000 Klgr. Schmiedeeisenab-
fälle,
„ 30 000 „ altes Eisenblech,
„ 90 000 „ Gusseisenstücke,
„ 45 000 „ Stahlabfälle,
„ 90 000 „ alte Radreifen von
Schmiedeeisen und
Puddelstabl,
„ 30 000 „ alte Radreifen von
Gussstahl,
„ 160 000 „ Drehspäne v. Guss-
stahl, Puddelstahl
und Eisen,
„ 5 500 „ Drehspäne v. Guss-
eisen,
„ 3 500 „ Gummiabfälle ohne
Hanfeinlage,
„ 500 „ Wagendeckenabfälle,
,, 2 000 „ Glasscherben
sollen im Wege der öffentlichen Licitation
Samstag, den 12. Mai d. J.,
Nachmittags 4 Uhr
in dem Geschäftslocale des Unterzeichne-
ten auf dem hiesigen Bahnhofe an den
Meistbietenden verkauft werden.
Offerten sind bis dahin versiegelt und
mit der Aufschrift:
„Offerte auf Ankauf von Materialien-
Abgängen“
portofrei an mich einzureichen.
Die Bedingungen können in meinem
Büreau und in den Stationsbüreaus zu
Trier, Neunkirchen, St. Wendel und Binger-
brück eingesehen, auch auf portofreie An-
träge von mir bezogen werden. Saar-
brücken, Bahnhof, den 28. April 1877.
Der Vorsteher des maschinentechnischen
Büreaus: Finckbein, Ober-Maschinen-
meister. (1645)
PRIVAT- ANZEIGEN.
Eisenbahn-Waggon Schieber.
Patent Heslmysen.
Grosse Arbeitsersparniss ; verrichtet die
Arbeit von 4—5 Leuten; unentbehrlich
für alle Rangirarbeiten.
•Allein berechtigter Fabricant für das
Deutsche Reich.
Peter Barthel, Ingenieur,
Frankfurt a/M.
Patentwecker für Eisenbahnbeamte
empfiehlt A. Sauer in Mülheim am Rhein.
Dieselben versagen nie und schellen SO lange,
bis der Betreffende aufsteht und das Läutewerk in
Ruhstand setzt. Garantie 10 Jahre. Preis, 5, 6,
10 Und 15 Thaler. Vollständige Beschreibung
nebst Zeichnung gratis und franco. 400 Stück seit Ja-
nuar an mehrere Eisenbahn-Directionen abgeliefert.
Stahldraht-Bürsten zum Reinigen der Röhren
bei Kessel u. Locomotiven empf. als etwas Vor-
zügliches Ernst Petzold jun., Chemnitz.
Wilh. Horn’s
Gehärtetes Tafelglas
„Presshartglas“
(nicht zu verwechseln mit dem durch Kühlbäder erzeugten Hartglase)
sehr ökonomisch im Gebrauch durch die grössere Haltbarkeit gegen Druck, Schlag,
Stoss, Wurf und Temperatur-Differenzen in der Anwendung zu
Signal- und Handlaternenscheiben,
Locomotiv- und Wagenfenster
nach dem mir paten tirten Verfahren liefert
Dresden, Freibergerstrasse No. 43. Dresdner Glasfabrik
Friedr. Siemens.
Wir disponiren zur Zeit über 75 Stück offene und 116
Stück bedeckte Güterwagen, welche wir zum billigen Mieths-
preis oder auch zum Erwerb hiermit offeriren Auf Grund
unserer Miethsverträge gehen die Wagen nach Ablauf eines
Abschlusses von zwei Jahren ohne jede weitere Entschädi-
gung in das Eigenthum der miethenden Verwaltung über
Berlin, Reinickendorferstrasse 64.
„Germania“
Eisenbahnwagen-Leib- Anstalt in Liquidation.
464
Echtes
fSabbits Patentirtes
Autiffrictious-
Coinposttionsmctalft
für chsen-Iiager,
Dieses Metall ist das einzige, dessen
Benutzung eine bedeutende Ersparniss
an Oel gewährt und dessen Abnutzung
sich auf ein Minimum beschränkt.
Sämmtliche Eisenbahnen Englands und
Russlands benutzen ausschliesslich seit
Jahren unser Metall.
finallsi^nale,
eigenes Fabrikat, bei fast sämmtlichen
Eisenbahnen des In- und Auslands in
Gebrauch.
Deiaismis hängende
W aagemasc hine,
um Lasten während des Hebens zu
wiege n.
M. Selig junior &. Co.,
Karl-Strasse 20. Berlin. N W.
Stelle - Gesuch.
Ein Staatseisenbalm - Expeditionsgehiilf'e,
cautionsfähig, in allen Branchen des
Eisenbahnwesens practisch ausgebildet,
sucht sofort oder später bei einer Eisen-
bahn anderweite Stellung. Gute Referenzen
stehen zur Seite.
Gefl. Offerten beliebe man in der Expe-
dition d. Ztg. unter A. B. niederzulegen.
Ein Maschineningenieur
akademisch gebildet, der seit mehreren
Jahren im Locomotivbau und deren Repa-
ratur ;thätig ist, sucht Stellung in einer
Locomotivfabrik oder einer grösseren Eisen-
bahnreparaturwerkstatt.
Gefl. Offerten unter L. V. 275 wolle man
an die Expedition dieses Blattes gelangen
lassen.
Für Eisenbahnbau-Unternehmer.
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Geleiseschienen ca. 18 und 21 ' lang, so wie auch einen Posten gut erhaltener eichener
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Eisenbahnwagen-Leihanstalt in Liquidation.
Berlin, Reinickendorferstrasse 64.
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Bedeckte und offene Güterwagen hält zur
Vermiethung unter billigen Ansprüchen
stets vorräthig
Erste Eisenbahnwagen-Leihgesellschaft,
Wien, Elisabethstrasse No. 9.
Serfjöuttbfünfgtgjtcr iRerfptnngbabfcfifufi
ber
Jtuetwfttkctmtgslntttk m Deutfdjlanii i« (föotJjit
t)otn ffaljre 1876.
A. (ginunfpue.
M.
4
1.
ißrämiendlebertrag turnt Qabre 1875 Itut 55. Secbnung§=
abfeblujs
3 711 406
60
Spier^u: für rcacE) Slbfcblufi ber fRedfjnung fjinjugetretene
®erfid)erungen
252
34
3 711 658
94
ipierüon ab: für nach 2Ibfcbluf; ber fRedptung riftornirte
SSerfitfjerungen
6 283
37
fRefetue für unermittelt gebliebene ©d)äben, Serlufte unb
3 705 375
57
2.
Soften laut 55. fRedptungSabfdflufs
405 269
37
3.
33ruttosißrämieneinna^me im Sabre 1876
7 550 445
46
4.
Rinfen=@innaf)me unb Slgio
404 086
20
5.
SSerfäbrte Sinibenben au§ bem jgabre 1870
10 332
70
Sie ©efammt = ©inna^me be§ ^a^re§ 1876 beträgt
bemnad)
12 075 509
30
B. Sluigabe.
1.
ißrooifion für bie 2Iu§äa^lung ber Sitnbettbe au§ bem
Qabre 1875
82 682
72
2.
S3ranbfd)äben, Äoften unb SBerlufte :
a. aus bem 3<tbre 1875 unb früher laut fRadpneifung I. a.
9 380
83
b. au§ bem Qabre 1876 laut ÜRadptietfung I. b. . .
933 311
19
3.
Saufenbe 58erroaltung3!often laut SRadpceifung H. . . .
293 823
23
4.
ipräntiemißromfion an bie Agenten, §aupff unb ©etterab
SIgenten
587 941
87
1 907139
84
C. Oieferöe.
1.
$ür unerlebigte ober noch unermittelte ©djäben, SSerlufte
unb Soften au3 bem 3abre 1876 unb <iu3 friiberen
3abren
361 694
42
2.
ißrämienreferoe äur ®edung ber in fünftige Sabre über*
[aufenben Serftdberungen
3 836 055
57
6 104 889
83
©§ bleibt mithin ein reiner Ueberfdjuk non .
J
5 970 619
47
roeldjer non ber an ber ©rfparnifj biefe§ Sabreä tbeilnelpnen:
ban Summe oon 7 463 274 Ji 33 4 eine Sioibenbe non
80 «ßvocctit
ergtebt
Sie ©efammtfumme ber im 3>abre 1876 in jtraft geroefenen
SSerfidberunggoerträge beläuft ficb auf
2 580 382 000
—
unb bie Summe ber eingelegten 5Racbfd)ufibürgfdpiften auf
43 184 572
—
roooon für 1876 . . 29 679 062 JL,
1877 . . 13 506 510 „
Sie fpecieCfen fRadjroeifungen I. unb II. biefer fftedjnung finb bei fämmtlidjen Agenturen ber
93a»f jur ©infidjt ber SbeMnc*)llier niebergelegt.
©cfjliefilict) roirb barauf aufmerffant gemalt, bag bic nnerljobeneu Diinbenben*
cuitfjeile uoiit 1871 uad) § 9 bcv 23anfoerfaffutig oevjölgeu, meint bereu @rt)e=
billig uid)t im Safjre 1877 erfolgt.
©ottya, ben 24. Februar 1877.
Die Jeuemrftcfterungsßanß für Deutjeftfand
3t. SPfattpi, 31. ®tcr, 6. 9!}?atl)ic3, ff. $ocbel.
Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn Verwaltungen.
v «-utwortilehor Rodacteur; Dr. Jur. W*.h. Koch zu Berlin (Redactionsbureau : Auhultaratr. 6). - Commisaiouär : Adolph Refclsliüfer zu Leipzig. - Druck von 11- S. Hermann in Berlin. Beuthstr. 8.
465
1877.
m 37.
Die Zeitung erscheint.
Montags und Freitags. Ä
▼ierteljührlich für 4 Mark *u beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt des Deutsch-
Oesterr. Postgebietes ;
Kreuzband-Porto wird extra berechnet.
Manuscript sowie sämmtliche officielle Inserate
sind franco einzusenden an die Redaction,
Dr. jur. W. Koch,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commis sionär für den Buchhandel :
Adolph Refelshöfer,
Leipzig, Nürnberger Strasse 69.
Beilagen zur Zeitung
und
Privat-Inserate
wolle man direct an die Ruch- u. Steindruckerei
von H. S. Hermann,
Berlin SW., Beuth-Strasse 0.,
einsenden.
Insertions-Preis fUr die dreigespaltene Petitzeile
oder deren Raum SO Pf.
Beilagen zu der Zeitung (in Quart) werden
sowohl den von den Eisenbahnen und aurch den
Buchhandel als den durch die Post bezogenen
Exemplaren für 16 Mark beigelegt.
Auflage der Zeitung: 3100 Exemplar«.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins. /cf
Siebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 11. Mai 1877.
Dieser Nummer liegen die Fahrpläne der Main-Neckar Bahn (nur den durch die Post bezogenen Exemplaren),
der Berlin-Dresdener Eisenbahn uutl der Oberschlesischen Eisenbahn bei.
Dieser Nummer liegt „ein Prospect von Schulz & Sackur in Berlin, betr. Laternen“ bei.
Inhalt: Die Stellung des Deutschen Reiches zu der Tarif-Reform. — Die Herstellung der Local- und Secundärbahnen durch Zusam-
menwirken von Staat und Gemeinden. — Deutsche Wochenschau. — Die Berlin-Anhaltische Eisenbahn (Geschäftsbericht für das Jahr 1876 ).
— Kaiser Ferdinands Nordbahn (General-Versammlung). — Verein zur Förderung der Anlage von Localbahnen. — Verein für Eisenbahn-
kunde zu Berlin. — • Coursbericht. — Personal-Nachrichten. — Neue Fahrpläne und Fahrplan- Aenderungen. — Officielle Anzeigen : 1. Ver-
kehrsstörung. 2. Auszahlungen. 3. General - Versammlungen. 4. Personenverkehr. 5. Tarifänderungen. 6. Fahrpläne. 7. Submissionen
8. Fahrplan- Aenderungen. 9. Verschiedenes. — Privat- Anzeigen.
Die Stellung des Deutschen Reiches zu der Tarif-
Reform.
Der im Deutschen Reichstage nicht mehr zur Verhandlung
gekommene Antrag der Herren von Wedell-Malchow, Kardorff und
Genossen hat auf einen Punkt in der Deutschen Tarifreform auf-
merksam gemacht, welchem bisher keine Beachtung geschenkt
ist, auf die Stellung des Reiches zu der Reform.
Seit im Jahre 1874 die Herstellung der Tarifeinheit ernst-
haft in die Hand genommen war, hatten Reichs-Eisenbahn-Amt
und Bundesrath die Leitung gehabt. Der letztere hatte schon
durch den bekannten Beschluss vom 11. Juni das System für den
einheitlichen Tarif bis auf die Einreihung der Artikel in die Spe-
cialtarife und die speciellen Tarifvorschriften festgesetzt und auch
diese hatte er seiner Bestimmung Vorbehalten, nur sollten
vorher noch Delegirte des Handelsstandes und der Eisenbahnen
darüber gehört werden. Freilich erfolgte diese Bestimmung nicht,
vielmehr wurde, weil die Anhörung der Sachverständigen kein
den Erwartungen entsprechendes Resultat geliefert hatte, noch
durch den Beschluss vom 13. Februar 1875 eine weitere Enquete
angeordnet, aber dabei doch der Standpunkt aufrecht erhalten,
dass der Bundesrath, (nach seinem früheren Beschlüsse), das
aus derselben hervorgehende Tarifsystem werde zu prüfen und
seinerseits durchzuführen haben.
Der Beschluss des Bundesraths vom 14. December 1876 über
das einheitliche Tarifsystem begnügt sich dagegen, auszusprechen,
dass vom Standpunkte des Reiches gegen die Einführung des
Systems im Allgemeinen nichts einzuwenden sei, wenn die Zahl
der Specialtarife auf drei beschränkt und die Genehmigung der
Maximalsätze den Landesregierungen Vorbehalten bleibe. Die Ein-
führung von Ausnahme- und Differentialtarifen wird ebenfalls der
L and e s- Aufsichtsbehörde überlassen.
Während also früher die Absicht vorwaltete, von Reichs-
wegen ein einheitliches Tarifsystem selbst einzuführen, hat man
sich zuletzt darauf beschränkt, hinsichtlich einer von den einzel-
nen Staaten beabsichtigten Tarifreform zu erklären, dass dagegen
vom Standpunkte des Reiches im Allgemeinen nichts zu erinnern
sei, hat aber alles Uebrige den Einzelstaaten überlassen.
Die Gründe dieser Aenderung in dem Standpunkte des
Reiches zur Tarifreform sind nicht bekannt, interessiren uns hier '
auch nicht, wohl aber die practischen Folgen. Anfangs, in der
ersten Freude über das Zustandekommen der lange herbeige-
wünschten Tarif-Einheit hat man kaum daran gedacht, dass es
doch nicht blos Sache der äusseren Form sei, ob das Reich selbst
die Durchführung in die Hand nehme oder sich mit einer allge-
meinen Genehmigung begnüge, dass vielmehr die Enthaltung des
Reiches von einer speciellen Einflussnahme auf die Tarifreform
auch wichtige materielle Folgen haben werde.
Allerdings ist auch auf diesem Wege eine Einheit
geschaffen, aber sie ist unvollkommen in zwei Richtungen:
gewisse Punkte, namentlich die Maximalsätze, die Ausnahmetarife
und die Differentialtarife sind überhaupt ausgenommen von der
einheitlichen Regelung und es fehlt das Organ, welches dafür
sorgt, dass das einheitlich Gedachte auch einheitlich durchgeführt,
erhalten und weiter gebildet werde.
Die practischen Folgen des ersten Mangels empfindet mau
schon heute. Maximalsätze in dem Sinne, wie sie in dem neuen
Tarifsysteme gedacht sind, nämlich, dass sie die Grenze bilden
sollen, über welche hinaus die Tarife nicht erhöht werden dürfen,
können die Staatsbahnen überhaupt nicht haben, denn die ein-
zelne Staatsregirung hat die Sätze festzustellen und kann dieses
für ihre Staatsbahnen nach völlig freiem Ermessen thun und
jederzeit Erhöhungen oder Ermässigungen stattfinden lassen ; von
einer Grenze könnte nur die Rede sein, wenn Seitens des Reiches
Maximalsätze, sei es allgemein, sei es für die einzelnen Bahnen,
bestimmt wären. Wirkliche Maximalsätze können nach dem
Bundesraths-Beschlusse nur Privatbahuen haben, weil sie zu jedem
Hinausgehen über dieselben der Genehmigung der Regierung be-
dürfen.
Hier liegt also ein Widerspruch zwischen den Worten und
der aus den Thatsachen folgenden wirklichen Bedeutung des
Beschlusses.
Aus diesem unklaren Verhältnisse ist die Meinungsverschie-
denheit hervorgegangen, welche zwischen dem Preussisclien Han-
delsminister und den Preussischen Privatbahnen besteht. Ersterer
will den letzteren die Sätze, welche die Preussischen Staatsbahnen
jetzt in die Tarife wirklich einstellen, als Maximalsätze geben,
was Seitens der Privatbahnen deshalb bestritten wird, weil diese
Sätze eben nicht Maximalsätze, sondern noch dazu unter dem
466
Druck der jetzigen Zeitverhältnisse besonders niedrig bemessene
und sich dadurch factisch zu Maximalsätzen gestaltende Er-
hebungssätze seien, welche ihnen zu der durch das Tarifsystem
verhiessenen freien Bewegung keinen Raum gewährten.
Ferner ist auch wenigstens keine Garantie dafür gegeben»
dass die Festsetzung der Maximalsätze, welche ja nach dem Bun-
desrathsbeschlusse für jede einzelne Bahn nach Massgabe ihrer
besonderen Verhältnisse erfolgen soll, auch wirklich eine gleich-
mässige wird, d. h. dass in ganz Deutschland für gleiche Verhält-
nisse gleiche Maximalsätze bestimmt werden. Bisher weiss man
nur von Preussen und Sachsen und einigen kleinen Staaten wie
die Sätze festgesetzt sind, doch ergeben sich jetzt schon bedeu-
tende Verschiedenheiten, die man nicht lediglich auf Abweichungen
in den zu beurtheilenden Verhältnissen, sondern zum Theil auch
auf Verschiedenheiten in den Anschauungen der urtheilenden
Factoren wird zurückführen müssen.
Durch das neue Tarifsystem sind wir also in der Erfüllung
der Forderung des Artikels 45 der Verfassung
„dass die möglichste Gieichmässigkeit der Tarife erzielt werde“
nicht weiter gekommen.
Dasselbe gilt auch hinsichtlich der Ausnahme- und Diffe-
rentialtarife, auch hier fehlt die nur (dadurch, dass Eine Stelle
über ihre Zulassung entscheidet, zu gebende (Garantie, dass bei der
Bewilligung nach gleichen Grundsätzen verfahren werde. Auch
hierbei sind schon Differenzen vorhanden (so gewährt der Säch-
sische Tarif dem Spiritus einen Ausnahmetarif, während dies
wenigstens bis jetzt für Preussen nicht beabsichtigt war) und
wenn man erst an die Durchführung des Systems in weitere
Kreise geht, wenn sich erst für einen grösseren Theil von Deutsch-
land übersehen lässt, wie die Sätze sich stellen, wird man wahr-
scheinlich viele Disparitäten und Differentialtarife entdecken, die
lediglich durch den Mangel an einheitlicher Leitung hineingekom-
men sind, die aber aus demselben Grunde auch schwer zu beseitigen
sein werden.
Namentlich wird es sehr 'schwer werden die Tarife für
solche Artikel richtig zu ordnen, in welchen wiebei Spiritus, Getreide,
Eisen, Zucker etc. eine lebhafte Concurrenz mit dem Auslande
und zwischen verschiedenen Deutschen Productionsgebieten
stattfindet. Hier wäre recht eigentlich, wie es auch der Wedell-
sche Antrag wollte, das Reich, sei es nun durch den Bundesrath
oder durch das Reichs-Eisenbahn-Amt, einzugreifen berufen, weil
hier der Interessenkampf nicht auf das Gebiet der einzelnen
Staaten beschränkt ist.
Ob das Reich lediglich auf Grund des ihm nach der
Verfassung zustehenden Rechts der Tarifcontrole selbst
die Festsetzung der Ausnahme- und Differentialtarife in die
Hand nehmen kann, ist zweifelhaft; jedenfalls liegt es nicht in
der Absicht des Bundesrathsbeschlusses über die Tarifreform. Man
wird also kaum erwarten dürfen, dass sich das Reichs-Eisenbahn-
Amt mit der Sache anders als vielleicht durch die Erhebung ein-
zelner Ausstellungen gegen die fertigen Tarife befasst.
Aber es giebt vielleicht, ein anderes Mittel Einheitlichkeit
in der Aufstellung der Tarife für gewisse besonders wichtige Ar-
tikel zu erreichen. Könnte man nicht darüber wieder in einer
Generalconferenz aller Deutschen Eisenbahnen beschliessen, na-
türlich nach Vorberathung durch Commissionen, zu welchen auch
die betreffenden Industriellen zugezogen werden müssen?
Dieser Weg würde nur für einige wenige Artikel einge-
schlagen werden können, und würde die Durchführung der Tarif-
reform nicht aufhalten, weil es sich dabei wohl nur um die Auf-
stellung von Ausnahme - Tarifen handeln würde. Die Initiative
müsste selbtsverständlich wie bei der ersten Berufung der General-
conferenz von der Preussischen Staatsbahnverwaltung ausgehen.
Damit würde denn auch, auf dem Gebiete wenigstens, welches
für unsere Grossindustrie von besonderer Bedeutung ist, für eine
einheitliche Tarifgestaltung gesorgt, und da Tarifschema und Vor-
schriften bereits übereinstimmend sind, die Einheitlichkeit —
allerdings mit Ausnahme der Tarifsätze — in der Hauptsache
für den Anfang hergestellt »ein.
Wie aber wird es mit der Erhaltung und Weiterbildung
dieser Einheit? Es ist vorgeschlagen und wird auch wohl zur Aus-
führung kommen, dass alle Deutschen Verwaltungen dem Tarif-
verbande beitreten , damit in diesem die den Gütertarif betreffenden
Fragen berathen werden können. Aber sobald irgend eine Aen-
derung der Bestimmungen des vereinbarten Systems nöthig wird,
was wahrscheinlich sehr oft der Fall sein wird, da immer neue
Anforderungen an die Eisenbahnen Seitens der Industrie etc. werden
gemacht werden, bedarf es der Zustimmung aller derjenigen,
welche an der Vereinbarung sich betheiligt haben, Privat- und
Staatsbahnen und auch Staatsregierungen, da sich diese, auch
wenn sie keine Staatsbahnen haben, untereinander verständigt
haben werden, von der Genehmigung des Bundesraths Gebrauch
zu machen und ihren Privatbahnen die Einführung des neuen
Systems zu gestatten. In den Fällen, in welchen der Beschluss
des Bundesrathes der beabsichtigten Aenderung entgegen stehen
würde, ist auch dessen Zustimmung erforderlich; Aenderungen
würden also grosse Schwierigkeiten finden und einer langen Zeit
zu ihrer Durchführung bedürfen.
Wenn, wie doch immer noch gehofft werden muss, das Reich
die gesetzliche Regulirung des Eisenbahnwesens bald in die Hand
nimmt, so werden diese Schwierigkeiten nicht lange ertragen zu
werden brauchen, da sicherlich das Reichs-Eisenbahn- Gesetz dem
Reiche umfassende Rechte imTarifwesen geben wird. Ist aber darauf
nicht zu rechnen, so wird es allerdings nöthig sein, die Frage
der Fortbildung des Tarifsystems auf der jetzigen Grundlage in
ernste Erwägung zu ziehen.
Die Herstellung der Local- und Secundärbahnen
durch Zusammenwirken von Staat und Gemeinden.
Nachdem besonders im westlichen und mittleren Deutsch-
land das Netz derjenigen Eisenbahnen, welche die grösseren
Centren des Verkehrs mit einander verbinden, nahezu bis zur
Vollständigkeit ausgebildet ist, tritt immer mehr in Eisenbahn-
und Privatkreisen der Gedanke hervor, die Maschen dieses Netzes
der grossen Eisenbahnen durch Local- und Secundärbahnen enger
zu knüpfen, um auch ärmere und von den grossen Verkehrslinien
nicht direct berührte Gegenden an der Wohlthat von Bahnver-
bindungen theilnehmen zu lassen. Von vornherein wird bei diesen
Bahnen von für den grossen Verkehr untergeordneter Bedeutung
darauf Bedacht genommen, dass die Art ihrer Herstellung und
Verwaltung aufs Aeusserste vereinfacht, die Baukosten so gering
wie möglich bemessen werden, im Uebrigen sowohl im Bau als
im Betriebe nicht die schematische Norm der grossen Verkehrs-
bahnen, sondern eine solche Gestaltung berücksichtigt werde, wie
sie das jeweilige locale Bedüxfniss erheischt. Namentlich _ seit-
dem der grosse Umschlag in den allgemeinen wirthschaftlichen
Verhältnissen eintrat, die eine Zeit lang besonders auch auf
dem Gebiete der Eisenbahnen grassirenae falsche industrielle
Bauwuth sich legte und das Kapital sich von den Speculations-
und Concurrenzbahnen zurückzog, hat man sich immer mehr dem
weit nüchterneren, dafür aber gesünderen Gedanken der Förderung
der Local- (Vicinal- oder Secundärbahnen) zugewendet, und viele
Landestheile und Städte, welche sich früher für „viel zu schade“
hielten, um nur von einer kleinen Localbahn auf- und angeschlossen
zu werden, welche schon lange grollten, dass sie nicht mit einem
Stück Weltbahn beglückt wurden, sind jetzt hinlänglich verstän-
dig geworden und machen endlich ernste Anstrengungen, d. h.
solche mit einem herzhaften Griff in den Geldbeutel verbundene,
um bald zu dem früher verschmähten Verkehrsmittel zu gelangen.
Die vorstehenden Bemerkungen sind aus einer Broschüre
des Bauraths F. Plessner*) entnommen, welche sich die Aufgabe
stellt, die Grundbedingungen für die Herstellung und gesunde
Existenz solcher Secundärbahnen zu ermitteln, und theilen wir
im Nachfolgenden kurz die Resultate dieser Untersuchungen mit.
Als eine Haupterleichterung für das Zustandekommen von
Bahnen gedachter Kategorie ist es zu bezeichnen, dass mehrere
Regierungen sich haben bereit finden lassen, für Bahnen, auf
denen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als höchstens
15 Kilometern pro Stunde gefahren werden soll, die Bankets der
Staats- und Kreisstrassen zu bewilligen, sofern letztere dann noch
so breit bleiben, dass zwei Fuhrwerke sich ausweichen können.
Die erstere Bedingung hierfür wird dadurch erfüllt, dass es bei
den Secundärbahnen — wir folgen immer den Plessner’schen
Anschauungen — auf die für Hauptbahnen mit in den Vorder-
frund tretende grosse Schnelligkeit der Transporte weniger an-
ommt, die letztere durch die Thatsache, dass die meisten der
*) Siehe die'Ankündigung dieser Broschüre in No. 30. d. Ztg., J. 1877,
S. 380.
467
•yv d ■
bezeichneten Strassen eine Breite von 8 Metern haben und die
Eisenbahn nur 3 Meter beansprucht. Wenn schon ferner jene
Erlaubnis häufig an die Bedingung geknüpft ist, in den Dörfern
die Strasse mit dem Geleise zu verlassen und solches um die
Ortschaften zu führen, wenn sodann auch manche allzu scharfe
Biegung der Strasse eine seitliche Ausgleichung und mancher
Knick in der Höhe eine Auffutterung oder Abflachung erheischen
wird, wenn es sich auch nöthig machen wird, die kleinen Bau-
werke der Landstrassen, die! in der Regel nur Lasten von höchstens
150 Centnern zu tragen bestimmt sind, bis zur Ertragung eines
Druckes von 3—400 Centnern zu verstärken, so gewährt jene Er-
laubniss der Mitbenutzung der Strassenkörper doch den grossen
Vortheil, dass man um den zeitraubenden, oft so schwierigen
Grunderwerb fast ganz wegkommt, die Vorfluthverhältnisse nicht
von Neuem verändert werden und die Kosten für Erd-, Fels- und
Böschungsarbeiten sich um 3/4 bis 5/e ihrer gewöhnlichen Be-
träge vermindern. Da nun nach der Plessner’schen Annahme der
Kilometer vollspuriger Localbahn ausschliesslich des Grunderwerbs
und der Betriebsmittel nur 45 000 Mark kostet, so würde jeder
Kilometer durch die Benutzung der Strassenbankets um ca. 9 000
Mark oder 20 pCt. billiger.
Dass für die Local- und Secundärbahnen nicht die Schmal-
spurbahn, sondern eine leicht und einfach gebaute Normalspurbahn
das Geeignetste ist, wird namentlich dadurch bewiesen, dass auf
die letztere die Güterwagen der benachbarten Vollbahnen ohne
Weiteres übergehen können. Nur in engen Gebirgsthälern und
Gegenden mit ganz eigenartigem Massenverkehr mag sich «als
Ausnahme die Schmalspurbahn empfehlen.
Eine der wichtigsten Fragen für die Unternehmung von
Localbahnen ist diejenige nach der zur Deckung der Betriebskosten
und mässigen Verzinsung der Baugelder unumgänglich nothwen-
digen Einnahme. Piessner bedient sich zu dieser Ermittelung
eines prägnanten Beispiels. Er nimmt eine Zweigbahn von 20
Kilometern Länge an mit einer Anfangsstation in der anschliessen-
den Vollbahn, einer End- und drei Zwischenstationen. Die Stei-
gungsverhältnisse sollen 6 — 12 pro Meter, die Bogen mässig schlank
von 4—500 Meter Halbmesser sein, die Kohlen-, Schmieröl- und
Lohnpreise die Durchschnitte nicht überschreiten. Es werden
ferner im Sommer täglich vier, im Frühjahr und Herbst drei, im
Winter zwei Züge nach jeder Richtung ä 12 Axen angenommen,
so dass jährlich 528 000 Axkilometer zu durchlaufen sind. An
erforderlichen Betriebsmitteln sollen vorhanden sein 3 Tender-
maschinen, 5 Personenwagen (ä, 40 Sitzplätze), 1 verbundener Post-
und Gepäckwagen, 4 gedeckte und 8 offene Güterwagen. An Per-
sonal werden angenommen für die Betriebsleitung 1 Inspector,
1 Buchhalter, 1 Schreib ergehülfe und 1 Werkführer, für die Trans-
porte 2 Maschinenführer, 2 Heizer, 2 Schaffner, 2 Bremser, 1 Sta-
tionsvorsteher, 1 Güterbeamter, 1 Beamter.auf der Anschlussstation,
3 Aufseher auf den Zwischenstationen, 4 Anlerner (für Telegraphen-
nnd Schreiberdienst) und 12 Bahnhofsarbeiter, sodann für die
Bahnverwaltung 1 Oberwärter, 6 Wärter und 6 Weichensteller, so-
wie zur Unterhaltung des Bahnkörpers noch 10 Rottenarbeiter.
Es werden dann mässige Beträge ausgeworfen für Kohlen und Oel
(pro Zugkilometer 30 Pf, jährlich zusammen 13 200 dl), für Instand-
haltung der Gebäude, Geräthe, Apparate, Rampen, Zufuhrwege,
Ladeplätze u. s. w., für Reinigung, Erleuchtung und Erwärmung
der Diensträume, Wartezimmer u. s. w., für Bureaumaterial, Billets,
Drucksachen, Tarife, Portos, Inserate u. s. w., ferner für Unter-
haltung der Locomotiven, Wagen und sonstigen Betriebsgeräths,
endlich für Ausgaben allgemeiner Natur. Dann ergiebt sich „nach
auf’s Gewissenhafteste aus vielen Erfahrungen“ ermittelten Zahlen
folgende Ausgabenrechnung:
Für die allgemeine Verwaltung 7 750 dl
Für die Transportverwaltung 41 370 „
Für die Bahnverwaltung 17 720 „
Für Unterhaltung der Betriebsmittel 9 160 „
Für Mitbenutzung der nachbarlichen Endstation 1 600 „
Für Versicherungen, Steuern und Unfallsconto . 2 400 „
Einlage in den Erneuerungsfond des Oberbaues 10 000 „
Zinsen und Abstossungs kosten für den Betriebs-
park 14 400 „
Ausgaben allgemeiner Natur 3 000 „
Risicoprämie für den etwaigen Betriebspächter . 10 000 „
3 pCt. Zinsen für ein auf 720 000 M angenomme-
nes Capital zur Erwerbung des neben der Frei-
gabe der Landstrassen erforderlichen Grund
und Bodens . 21 600 „
Summa 139 000 dl
was also pro Kilometer und Jalir 6 950 oder etwas günstiger ab-
gerundet 7 000 dl betragen würde. Bei Bahnen von mehr als
I 20 Kilometer Länge würden sich dies e Kosten etwas erniedrigen,
| bei geringerer Länge entsprechend erhöhen.
(Schluss folgt.)
Deutsche Wochenschau.
Berlin, 6. Mai 1877. (Tarifreform. Secundärbahnen. Gott-
hardbahn. Russische und Rumänische Spurweiten. Bauzinsen.
Eisenbahnbetrieb im März. Reichsgesundheitsamt und Er-
krankungs-Verhältnisse des Eisenbahn - Personals. Pfälzische
Bahnen.)
Der Umstand, dass die Stellung des Handelsministeriums
zu der Tarifreform und zu den von den Bahngesellschaften ge-
wünschten Maximalsätzen das Zustandekommen der Tarifeinheit
im letzten Augenblick zweifelhaft erscheinen lässt, legt die Er-
wägung nahe, ob es nicht besser gewesen wäre, wenn der Bundes-
rath die Modalitäten der Tarifreform nicht den Landesregierungen
überlassen, sondern selbst bestimmt hätte. Es würden dann
die Maximalsätze nach denselben Normen für alle Deutschen
Bahnen bestimmt sein, auch die Staatsbahnen würden eigent-
liche Maximalsätze erhalten haben, innerhalb welcher die
Landesregierungen die Erhebungssätze festzustellen gehabt haben
würden.
In Reichstagskreisen soll man Angesichts der Schwierigkeiten,
welche sich jetzt für die Durchführung der Tarifreform ergeben,
bedauern, nicht in der Session des vorigen Jahres eine Resolution
gefasst zu haben, durch welche der Bundesrath aufgefordert
wäre, die Herstellung der Tarifeinheit auch in ihren Einzelheiten
als Reichssache zu behandeln.
Es ist schon früher an dieser Stelle mehrfach von den Be-
strebungen zum Bau von Secundärbahnen in Preussen
gesprochen worden. Seitdem aber im Landtage für die Durch-
führung eines in Aussicht genommenen Secun därbahnnetzes für
die östlichen Provinzen wenig Sympathien zu finden waren, ist dieser
Gegenstand von der Tagesordnung der politisc hen Discussion
so gut wie abgesetzt gewesen. Neuerdings hat jedoch der Abge-
ordnete R i c k e r t , dessen Antrag seinerzeit vom Abgeordneten-
hause abgelehnt wurde, weitere Kreise für diese wichtige Ver-
kehrsfrage zu interessiren gewusst. Eine Agitation in dieser An-
gelegenheit ist um so wichtiger, als nach der jetzigen Lage der
Eisenbahnindustrie auf diesem Gebiete die Unternehmungslust so
vollkommen brach liegt, dass auch für Secundär bahnprojecte nicht
so leicht Propaganda zu machen ist. Das im Eisenbahnbau in-
vestirte Kapital hat durch die im öffentlichen Interesse an den
Eisenbahnbetrieb gestellten Anforderungen so böse Erfahrungen
gemacht, dass es vor jeder Betheiligung an irgend welcher Art
von Eisenbahnbauthätigkeite n zurückgeschreckt ist. Der auf An-
regung des Abgeordneten Rickert neulich constituirte Verein zur
Förderung des Baues von Secundärbahnen wird daher auch den
Gesichtspunkt im Auge behalten müssen, dass staatlicher Seits
dem Bau und Betriebe der Secundärbahnen in dieser Beziehung
die möglichste Erleichterung gewährt wird.
Der Zweck des erwähnten Vereins ist nach dem § 1 der an-
genommenen Statuten: Das Material über die Anlage" und den
Betrieb von Localbahnen grösseren Kreisen zugänglich zu machen
und auf den Erlass der zur Förderung von Localbaknen geeigneten
Massregeln der Gesetzgebung hinzuwirken. Der Beitrag jedes
Vereinsmitgliedes ist auf mindestens 3 dl festgesetzt. Auch Cor-
orationen können dem Vereine beitreten, in welchem Falle der
eitrag mindestens 15 dl beträgt. Die Geschäfte werden geführt
durch einen aus 15 Personen bestehenden Vorstand, der sich nacli
Bedürfniss durch Cooptation ergänzen kann. Der Verein wird
vorzugsweise die Betriebsresultate der bereits bestehenden Local-
bahnen sammeln und veröffentlichen und darauf hinzuwirken
suchen, dass ein festes Verhältniss der Betheiligung des Staates
bei diesen Unternehmungen im Wege der Gesetzgebung hergestellt
werde. Die Thätigkeit des Vereins wird voraussichtlich nur wenige
Jahre dauern, da es lediglich nur darauf ankommt, die Bekannt-
schaft mit dem auf die Localbahnen bezüglichen Material in weitere
Kreise zu vermitteln. Sitz des Vereins ist Berlin. Zu Mitgliedern
des Vorstandes wurden gewählt bezw. cooptirt: Abg. Riclcert (Pr.
Preussen), Abg. v. Levetzow (Pr. Brandenburg), Abg.Dr. Dohrn Pr
Pommern), Dr. Weigert (Berlin), Geh. Rath Hartwich (Berlin.
Director Schräder (Berlin), Abg. v. Manteuffel (Pr. Brandenburg'.
Abg. Penzig (Königreich Sachsen), Abg. Sombart (Pr. Sachsen ,
Abg. Berger (Westfalen), Abg. Pogge-Strelitz (Mecklenburg), Abg.
Hausmann-Westhavelland (Brandenburg), Abg. Mosle (Bremen .
Abg. Büchner (Darmstadt), Abg. Buhl (Bayerische Pfalz), Geb.
Ober -Baurath Buresch (Oldenburg), Abg. v. Behr - Schmoldow
Pommern), Abg. Kuntzen (Braunschweig), Abg. Gerwig (BadeD),
468
Abg. Dr. Hammacher (Rheinland), Abg. Karsten (Holstein), Bau-
rath Quassowsky (Berlin), Abg. Wiggers (Mecklenburg), Baumeister
Teich (Stralsund). Der Vorstand hat sich constituirt und zu Vor-
sitzenden die Abgeordneten Rickert und v. Levetzow, zum Schrift-
führer den Abg. Dr. Dohrn, zum Schatzmeister Dr. Weigert er-
nannt Beitrittserklärungen nimmt jedes Vorstandsmitglied ent-
gegen.
Der Schweizerische Gesandte am Berliner Hofe ist nach
einem Urlaube, den er in der Schweiz verlebt hat, kürzlich vor
der in Aussicht genommenen Zeit hierher zurückgekehrt, um im
Aufträge seiner Regierung das Berliner Cabinet zu ersuchen, dass
es in Sachen der Gottnardbahn von der Italienischen Re-
ierung endlich eine Meinungsäusserung über die Ausgleichung
es Baudeficits provocire. Die Deutsche Regierung hatte schon
früher im eigenen Interesse sich bemüht die Ansichten des Ita-
lienischen Cabinets über diese Frage kennen zu lernen, um eine
möglichst identische Antwort an den Schweizer Bundesrath ge-
langen zu lassen. Erst, als alle Vorstellungen in Rom fruchtlos
geblieben zu sein schienen, entschloss man sich hier vorerst allein
eine Antwort nach Bern zu richten, welche Mitte April von hier
abging. Die Antwort lautete, ohne bestimmtere Zusicherungen
zu enthalten, freundlich. Deutschland erklärte sich zur Be-
schickung einer Conferenz bereit, welche sich mit der Frage der
Sicherung der Mittel zum regelmässigen Fortgang des Werkes
beschäftigen soll. Doch wünsche man in Berlin vor Allem zu
erfahren, was Italien in dieser Sache zu thun entschlossen sei.
Trotz der Berliner Note ist der Schweizer Bundesrath seinem
Ziele nicht viel näher gekommen. Der so sehnlich gewünschte
Zusammentritt der Conferenz bleibt in der Schwebe, so lange die
Italienische Regierung kein Lebenszeichen von sich giebt. Der
gegenwärtige Italienische Minister der öffentlichen Arbeiten, Za-
nardelli, ist von jeher kein Freund der Gotthardbahn gewesen.
Zanardelli erklärte sich seinerzeit als Deputirter für eine Splügen-
Bahn, indem er darauf hinwies, dass ein Splügen-Tunnel, welcher
südlich auf Italienischem Boden münden würde, den politischen
und militärischen Interessen Italiens besser als der mit beiden
Mündungen auf fremdem Gebiete gelegene Gotthard-Tunnel ent-
sprechen würde. Das nunmehr begonnene Gotthard-Unternehmen
kann Zanardelli allerdings nicht ganz fallen lassen; aber er wid-
met seinen Ansprüchen keine besondere Theilnahme. Auch noch
andere einflussreiche Italienische Persönlichkeiten, wie der frühere
Minister Jacini, sind gegen jedes weitere Geldopfer für den Gott-
hard, und scheinen im Parlamente dagegen stimmen zu wollen.
Das Italienische Ministerium fürchtet die parlamentarische Oppo-
sition, und nimmt auch an der augenblicklichen kritischen Lage
Europas Anstoss, um von den Kammern neue Subsidien oder eine
Zinsengarantie für das nur dadurch zu reconstruirende gefährdete
Unternehmen zu verlangen.
Der Russisch-Türkische Krieg wird auf dem Gebiete der
Eisenbahntechnik eine interessante Neuerung hervorrufen. In der
Convention zwischen Russland und Rumänien heisst es in dem
zweiten Additional- Artikel, welcher den Verkehrsdienst behandelt:
„Zur Vermeidung der Ueberpackung wird die Gleichheit der
Spurweite hergestellt werden.“ Diese eisenbahntechnische An-
ordnungist schon deshalb bemerkenswert]!, weil dieselbe eines der
für die Politiker und Eisenbahnmänner interessantesten Probleme,
nämlich die Frage zur Lösung bringt, wie es möglich sei, den
Russischen Eisenbahnverkehr in directen Anschluss mit dem an-
derer Bahnen zu bringen. Bekanntlich wurde beim Bau der Rus-
sischen Bahnen aus strategischen und sonstigen Gründen eine
Spurweite des Schienengeleises angeordnet, welche von der an-
derer Bahnen total verschieden ist; die Waggons Russischer Bah-
nen können daher nicht auf ausländischen Schienen laufen.
Diesem der Raschheit militärischer Operationen nachtheiligen
Verhältnisse soll nun in practisch er Ausführung der oben citirten
Bestimmung einfach dadurch abgeholfen werden, dass;. wie man
berichtet, auf den Rumänischen Bahnen in das bereits vorhan-
dene Geleise eine dritte Schiene eingeschaltet und so die „Gleich-
heit der Spurweite“ hergestellt wird. Da die Russische Armee
mit der modernen Einrichtung der militärischen Eisenbahncorps
ausgestattet ist, so wird es wahrscheinlich Sache dieser sein, die
„Gleichheit der Schiene“ zu verwirklichen. Die Arbeit kann um
so rascher ausgeführt werden, als man dabei an den doch bereits
vorhandenen Oberbau nur anzuschliessen und sonst keinerlei
Veränderung vorzunehmen braucht. Der Eisenbahnweg bleibt
dann selbstverständlich für die Rumänischen Waggons nach wie
vor passirbar.
Nach einem Plenarbeschluss des Reichs-Oberhandelsgericht
v. 31. März 1877 in einem Process der Cuxhavener Eisenbahn-,
Dampfschiff-, Hafen- und Actien-Ges. wider A. und nach einem
am 6. April 1877 ergangenen Erkenntniss des Reichs-Oberhandels-
gerichts, 1. Senat, in einem Processe des Rentiers H. wider Münster-
Enschede können Bau zinsen den Actionairen nur für den im
Gesellschaftsvertrage angegebenen kalendermässig bestimmten
Zeitraum, welchen die Vorbereitung des Unternehmens bis zum
vollen Betriebe erfordert, rechtsgültig versprochen werden. Ent-
hält dagegen das Statut nur die Zusage der Verzinsung des Actien-
capitals „für die Bauzeit“, ohne dass ihre kalendermässige End-
schaft bestimmt ist, so entzieht der Mangel dieser Bestimmun
der Stipulation die Klagbarkeit, falls die Gesellschaft die Zahlun
von Bauzinsen an die Actionaire verweigert. Dieser Mangel wir
auch nicht ersetzt durch die kalendermässig fixirte Zeitdauer der
Bauzeit in der vom Staate ertheilten Concessionsurkunde, durch
welche die Zahlung von Bauzinsen gestattet wird. Die Frage da-
gegen, ob im Gesellschaftsstatut gültig bestimmt werden könne,
die von der Regierung zu gebende Bestimmung über die Dauer
der Bauzeit solle auch die Dauer der Verzinsung der Einlagen
fixiren, oder dass bis zur Eintragung der Gesellschaft der Aufsichts-
rath befugt sein solle, die von der Regierung beliebte Dauer der Bau-
zeit als Ergänzung des Statuts zu verlautbaren, wird in den ge-
dachten beiden Erkenntnissen des Reichs-Oberhandelsgerichts offen
gelassen, weil die zu Grunde liegenden Fälle eine Entscheidung
derselben nicht erheischt haben. — Ausserdem hat das Reichs-
Oberhandelsgericht in dem Erkenntniss vom 6. April noch folgende,
die rechtliche Natur der Bauzinsen betreffenden Sätze ausge-
sprochen: Das rechtsgültige statutarische Versprechen der Zahlung
von Bauzinsen kann nicht ohne Weiteres durch Generalversamm-
lungs-Beschluss suspendirt oder aufgehoben werden, in keinem
Falle aber ist die Generalversammlung befugt, die Zahlung bereits
verfallener Bauzinsen zu suspendiren oder aufzuheben. Begründet
wird dieser Ausspruch durch die Annahme, dass Bauzinsen recht-
lich nicht die Stelle der Dividende aus dem Reingewinn vertreten,
sondern in wesentlichen Beziehungen als partielle und stückweise
Rückzahlung der Einlage aufzufassen sind. „Es hat also der Ac-
tionair, dem das Statut Bauzinsen verspricht, eine um letztere
verminderte Einlage zu gewähren, und der Beschluss, dass ihm
die Bauzinsen — auch die verfallenen — nicht gezahlt oder nur
unter Bedingungen gezahlt werden sollen, sucht ihn zu verpflichten,
der Gesellschaft mehr zu zahlen resp. mehr zu belassen, als den
statutenmässig zu leistenden Beitrag.“ — Massgebend für die Ent-
scheidung war natürlich Art. 217 al. 2: „Jedoch können für den
in dem Gesellschafts-Vertrag angegebenen Zeitraum, welchen die
Vorbereitung des Unternehmens bis zum Anfang des vollen Be-
triebes erfordert, den Actionairen Zinsen von bestimmter Höhe
bedungen werden.“
Nach der vom Reichs - Eisenbahnamt aufgestellten Nach-
weisung über im Monat März d. J. beförderte Züge und
deren Verspätungen wurden auf 55 grösseren resp. wuchtigeren
Eisenbahnen Deutschlands (excl. Bayerns) mit einer Gesammt-
länge von 25 058, 69 Kilometern befördert : an fahrplanmässigen
Zügen 10 169 Courier- und Schnell- , 77 839 Personen- , 34 240 ge-
mischte und 67 771 Güterzüge ; an ausserfahrplanmässigen Zügen
774 Personen- und gemischte und 26 209 Güterzüge. Im Ganzen
wurden 568 003 049 Achskilometer bewegt , von denen 158 062 651
Achskilometer auf die fahrplanmässigen Züge mit Personenbe-
förderung entfallen. Es verspäteten von den 122 248 fahrplan-
mässigen Courier-, Schnell-, Personen- und gemischten Zugen
im Ganzen 459 Züge oder 0,38 pCt. (gegen 0,56 pCt. im Vormonat).
— Von diesen Verspätungen wurden jedoch 159 durch das Ab-
warten verspäteter Anschlusszüge hervorgerufen , so dass durch
im eigenen Betriebe der Bahn liegende Ursachen 300 Verspätun-
gen bei 0,25 pCt. (gegen 0,39 pCt. im Vormonat) der beförderten
Züge entstanden. In demselben Monate des Vorjahres verspäte-
ten auf 63 Bahnen durch im eigenen Betriebe liegende Ursachen
1 043 Züge, gleich 0,91 pCt. der beförderten Züge, sonach 0,66 pCt.
mehr. In Folge der Verspätungen wurden 74 Anschlüsse ver-
säumt (gegen 286 in demselben Monat des Vorjahres, resp. 121 im
Vormonat).
Im Kaiserlichen Gesundheits-Amt fand, wie bereits berich-
tet, unter Vorsitz des Geheimen Regierungs-Raths Professor Dr.
Finkelnburg eine Conferenz von Eisenbahn-Aerzten und Verwal-
tungs-Delegirten der Berliner Eisenbahn -Directionen statt (bei I
welcher auch das Reichs-Eisenbahn-Amt und der Verein Deut-
scher Eisenbahn-Verwaltungen durch Delegirte vertreten wraren), I
um einen gleichmässigen Plan zu umfassenden Erhebungen über I
die Erkrankungsverhältuisse des Eisenbahnpersonals I
zu vereinbaren, deren genauere Keuutniss und wirksamere Vor- I
beugung nach den bisherigen vom Vorsitzenden dargelegten Er- I
fahrungen ein dringenderes Bedürfniss als bei den meisten I
anderen Berufsarten ist. Betreffs der Erhebungsw'eise für I
die Krankheitsfälle und -Formen wurde dabei auf die von I
mehreren Eiseubahnverwaltungeu in der Rheinprovinz und West- 1
falen auf Veranlassung des „Niederrheinischen Vereins für öffent- 1
liehe Gesundheitspflege“ eingeführte Zählkarten-Methode als dieB
besonders für ärztliche Erhebungen bequemste und in ihren Er-I
gebnissen bei weitem zuverlässigste hingewiesen. I
Dem Geschäftsbericht der Pfälzischen Eisenbahnen istl
Folgendes zu entnehmen: Befördert wurden 4 475 911 PersonenH
(gegen 1875 -f 7,7J pCt.) für 3 112 296 M (+ 7,88 pCt.); 1144 Mil-H
lionen Kilogr. Kohlen (-j- 7,53 pCt.) für 3 542 466 M. (+ 6,eo pCt.)Ä
2 026 Millionen Kilogr. Güter (-(- 10, 34 pCt.) für 5 996 389
(+ 6,95 pCt.) etc. Die Verwaltung bemerkt, dass aller Voraussicht^
nach die Tarifreform die Pfälzischen Bahnen keinesfalls in ein«M
ungünstigere Lage als die seitherige bringen werde. Die Ver«
P-OQOq
469
kehrsverliältnisse ihres Netzes hält die Verwaltung für steigerungs-
fähig. Die Steigerung der Betriebsausgaben um 16,„6 pCt. wird
erklärt durch den Zutritt der neuen Linien (18, 6l pCt.) und durch
Zunahme des Fahrdienstes um 12, tl pCt. Auch sind Gehalts-
erhöhungen eingetreten. Die Gesammt-Einnahmen betragen
13 464 411 Jl (1875 12 543 800 M), dieGesammt-Ausgaben 8 638 918 M
(1875 7 573 600 Jl), der Reinertrag 4 825 423 Jl (1875 4 970 229 Jl),
daher diesmal 114 733 Jl = 2,91 pCt. weniger. Die Betriebsspesen
absorbirten 64, l6 pCt. der Einnahmen (1875 60, 37 pCt.). Der Be-
darf an Zinsen für Actien, Prioritäten und schwebende Schuld,
sowie an Amortisation der Prioritäten beträgt 5 138 378 Jl (1875
3 983 563 M.), die Zinslast hat sich demnach um nicht weniger als
1 454 767 Jl — 36,5a pCt. erhöht. Gegenüber dem Reinertrag er-
giebt sich somit ein Passivrest von 312 885 Jl und zuzüglich der
den Actionären zu zahlenden Präcipuen 1 428 370 Jl, welches De-
ficit aus der Staatskasse zu decken ist. Im Vorjahre hatte das-
selbe nur 128 822 Jl betragen. Die Staatsverwaltung hat ferner
die nachträgliche Einstellung eines Zinsrestes von 299 954 Jl in
die Betriebsrechnung gestattet, so dass der Staatszuschuss für
1876 sich auf 1 728 324 Jl beläuft. (Wir werden demnächst einen
ausführlichen Auszug aus dem Geschäftsbericht mittheilen. D. Red.)
Die Berlin-Anhaltische Eisenbahn
nach dem Geschäftsbericht für das Jahr 1876.
Das Stamm-Kapital ist in dem Bestände von 51 750 000 Jl
unverändert geblieben.
Auf die ältere Prio ritätsschuld im Betrage von 25 500 000 Jl
welche bis Ende 1875 durch die Amortisation auf 20 473 200 Jl
ermässigt war, sind im Jahre 1876 weitere 361 200 Jl abgetragen,
so dass sie nur noch 20 112 000 Jl beträgt.
Die neuen Prioritäten im Gesammtbetrage von 30 000 000 Jl
sind erst zum Theil begeben und werden nur insoweit vom Be-
triebe verzinst, als die aus dem Erlöse hergestellten Anlagen be-
reits dem Gebrauche übergeben sind. Im Jahre 1876 hat der
Betrieb an Zinsen auf die neuen Prioritäten 138 960 Jl zu leisten
gehabt.
Neue Bahnstrecken sind im Jahre 1876 nicht eröffnet und
auch nicht im Bau begriffen; die im Gange befindlichen Neu-
bauten, über deren Stand ein besonderer Bericht Auskunft giebt,
dienen nur der Vervollständigung der Anlagen der bereits im
Betriebe befindlichen Strecken.
An Betriebsmittel sind vorhanden 143 Locomotiven und
338 Personenwagen wie im Jahre 1875, sowie 3 006 Güterwagen
gegen 2 960 im Jahre 1875.
Die Einnahme hat betragen:
15 540 606,62 Jl gegen 16 870 949, 36 Jl im Jahre 1875,
also 1 330 342,54 Jl weniger.
Davon fallen auf den Personen-Verkehr: 5 335 346, 37 Jl gegen
6 619 595,65 Jl in 1875,
also 284 249,29 Jl weniger;
auf den Güter-Verkehr : 9 302 809, 32 Jl. gegen 9 912 155, 78 Jl
in 1875,
also 609 346,46 Jl weniger;
auf sonstige Einnahmen: 902 450, 93 Jl gegen 1 339 197, 93 Jl
in 1875,
also 436 746,99 Jl weniger.
Der grosse Ausfall in dem letzten Posten erklärt sich da-
durch, dass in demselben im Jahre 1875 noch 361461 Jl Zinsen
aus dem Neubau-Fonds enthalten waren, welche dieser zu leisten
hatte für diejenigen Gelder, die für Neubauten aus dem Ertrage
der neuen seit 1874 bereits dividendenberechtigten Stamm- Actien
entnommen waren. Diese Verzinsung hat mit dem Jahre 1875
aufgehört, weil bis zu dessen Ende alle aus diesen Mitteln herge-
stellten Anlagen dem Betriebe übergeben sind.
Von den Einnahmen sind verausgabt:
1876 1875
Jl Jl
für Dividende 3 105 000
für Eisenbahnsteuer .... 143 750
für Verzinzung und Amorti-
sation der alten Prioritäten 1275 000
für Verzinsung der neuen Pri-
oritäten 138 960
für Erweiterung der Bahn-An-
lagen, Vermehrung der Trans-
portmittel etc. excl. des aus
dem Erneuerungs -Fonds Be-
schafften 235 601,5g
an den Erneuerungs-Fonds . . 1 507 154,84
für den Betrieb incl. Unfall-
Fonds und unverth eilbarer
Ueberschuss 9 135 14Q,j0
gegen 4140 000
„ 420 468, 75
„ 1 275 000
» 241 921,26
„ 1 444 835,28
» 9 348 724,n7
15 540 606,52 gegen 16 870 949, J6
Die Leistungen der Bahn sind im Jahre 1876 folgende
gewesen:
Nach Aussweis der nachfolgenden speciellen Tabellen —
welche in diesem Jahre zum ersten Male durch eine Waarengat-
1876
1875
3 439 696
3 576 276
29 191 179
32 877 492
95 307 868
101 199 365
3 400 666
3 310 351
354 612
—
5 947 119
6 537 668
34 982
31 385
15 441
19 567
143 975 828
tungs- Statistik, und eine besondere Kohlen -Statistik, vermehrt
sind — sind gefahren:
Zugkilometer
Achskilometer . ...
Personenwagen 29 191 179
Güterwagen 95 307 868
Postwagen 3 400 666
Schlafwagen
Erdtransportwagen in Arbeits
zügen 5 947 119
Erdtransportwagen in fahrplan-
mässigen Zügen
Locomotiven und Tender . . .
134 251 867
Die Zugkilometer haben sich also um 3,8 pCt., die Achskilo-
meter um 6,7 pCt. verringert.
Personenkilometer sind gefahren :
1876. 128 294 041, 10 gegen 130 095 543, M in 1875,
Tonnenkilometer Güter :
1876. 157 812 002,2 gegen 168 040 860^ in 1875.
Die Personenkilometer haben sich also um 1,« pCt. die
Tonnenkilometer um 6,„ pCt. vermindert.
Dagegen sind die Einnahmen für Personenbeförderung
(excl. Gepäck, Hunde und diverse Transporte 1876 5 130 257,4,
gegen 5 423 112, 60 in 1875) um 5,4 pCt., diejenigem für den Güter-
verkehr um 6,4 pCt. gesunken.
Gestiegen ist dagegen sowohl die Zahl der beförderten Per-
sonen von 2 643 149 Personen im Jahre 1875 auf 2 687 665 im
Jahre 1876, als auch das Tonnenquantum Gut, von 1 979 156,(
Tonnen auf 2 001 678, 3 Tonnen.
Es sind befördert:
1876
mit einem
Ertrage von
M.
3 299 914,44
1 966 219,62
Im Binnen-Verkehre
Im direkten Verkehre
Im Durchgangs- Ver-
kehre
Persouen-
zatal
2 353 150
325 545
Personen-
zahl
2 309 191
327 392
1875
mit einem
Ertrage von
~JC
3 395 404,39
2 165 344, „
8 970
69 22 2„
6 566
58 846,3,
2 687 665 5 335 356, 35
2 643 149
5 619 595,66
Der Ertrag pro Person ist gewesen:
1876
1875
Im Binnen-Verkehre . .
• 1,402 Jl
1,47
Jl
Im directen Verkehre .
• 6,04 55
6,61
Im Durchgangs-Verkehre
und nach den einzelnen Classen:
• *7’72 ff
8,71
7>
1876
1876
Einnahmen pro Person
Classe 12,2m Jl
i. 5, KW! »
L
II.
in. „
IV. „
Militairs
Zusammen
1 53(15
0,9319
1,0122
1;9060
12,6500 Jl
6,3147 „
1,4236 5,
0,9947 5,
0,9756 5 >
, 2,0483 „
Der Hauptgrund dieser Differenzen liegt darin, dass die
Concurrenz der Berlin-Dresdener Bahn einen Theil des Verkehrs
mit Dresden und dem hinter liegenden Oesterreichischen Gebiete
an sich gezogen hat, wie sich daraus ganz deutlich ergiebt, dass
die Zahl der Personen, welche die ganze Strecke Berlin-Röderau
durchfahren haben, von 109 480 im Jahre 1875 auf 77 351 im Jahre
1876 gefallen ist. Dieser Abgang der Personenzahl nach ist aber
mehr als gedeckt, hauptsächlich theils durch den Localverk«hr
der neuen Strecke Wittenberg-Falkenberg, theils durch den directen
und Durchgangs-Verkehr der Strecke Zerbst-Leipzig, welche aber
um 60, 70 Kilometer kürzer ist, als die Strecke Berlin-Röderau.
An Gütern sind befördert (abzüglich der unentgeltlich
gefahrenen)
1876 1875
mit einem mit einem
Tonnen
Ertrage von
JC
Tonnen
Ertrage von
JC
Im Binnen-Verkehre
878 447,9
3 184 448,31
882 102,3
3 606 366,5,
Im directen Verkehre
Im Durchgangs- V er-
853 284,6
4 633 235,85
810 362,g
4 760 486,u
kehre
269 945,8
1 431 158,52
286 691,0
1 488 039.88
2 001 678,3
9 248 842„8
1 979 156, ,
9 854 892,00
Der Ertrag pro Tonne ist gewesen:
1876 1875
Im Binnen-Verkehre . . . 3,63 Jl 4,0S Jl
Im directen Verkehre . . 5,43 „ 5,w „
Im Durchgangs-Verkehre . 5,30 „ 5,„ „
Im Ganzen 4,52 * 4,(8 *
Der Ertrag pro Tonne und Kilometer hat betragen:
1876 1875
für Eilgut 26,8* 4 26,M 4
für Frachtgut. . . . 5,66 „ 5, M „
Im Ganzen , . 5,3g „ 5,79 ,,
Die Beförderungsstrecken sind durchschnittlich kürzer ge-
worden, daraus und zugleich aus den durch Wegfall des pro-
470
centualen Frachtzuschlages für viele Güter, erklärt sich, dass der
Ertrag pro Tonne geringer geworden ist; wenn gleichzeitig der
Ertrag pro Tonne und Kilometer gestiegen ist, so liegt das eben-
falls in dem Umstande, dass die Beförderungsstrecken, nament-
lich auch im Localverkehr geringer geworden sind, also die zur An-
wendung gekommenen Tarifsätze verhältnissmässig höhere waren,
(weil die Expeditionsgebühren für kürzere und längere Strecken
gleich sind, der Frachtsatz für die ersteren also pro Kilometer
höher ist, als für die letzteren).
Ueber die Art der beförderten Güter bietet der diesjährige
Jahresbericht zum ersten Male, wenigstens für den Binnenverkehr
und directen Verkehr eine Auskunft, allerdings auch nur für die
in vollen Wagenladungen beförderten Güter, welche indessen
weitaus den grössten Theil des ganzen Transportquantums aus-
machen.
Es ergiebt sich daraus, dass, abgesehen von dem für die
Bahn eine sehr bedeutende Bolle spielenden Stückgut Avie bei den
meisten Eisenbahnen die Massengüter und unter ihnen wieder
nur einige wenige Artikel den Verkehr beherrschen.
ln dem Binnen- und directen Verkehre der Berlin-Anhalti-
schen Bahn sind 1876 im Ganzen gefahren:
1 641 851,! Tonnen Gut (excl. Vieh).
Davon fallen auf:
Eil- und Stückgut 215 023, 9 Tonnen,
Wagenladungen 1 430 826, 7 „
Davon auf:
Kohlen und Coaks . . . 760 517, 2 Tonnen,
Steine 205 732, 4 „
Getreide 123 206.e „
1 089 456, i Tonnen,
also über zwei Drittel des ganzen Wagenladungsverkehres
ferner auf:
Holz 53 033,3 Tonnen,
Eisen etc 31 607, 7 „
Mühlenfabrikate . . . 33 570, 8 „
118 211)8 Tonnen,
ferner auf:
Zucker ... 19 417, 5 Tonnen, Salz .... 6 337, 0 Tonnen,
Düngemittel . 17 662, 4 „ Gartenfrüchte,
Erden ... 9 761, 0 „ Obst .... 2 528,! „
Spiritus . . 7 036, 9 ,, Petroleum . 682, 5 „
Kartoffeln . . 7 024, 9 ,,
Nicht nach ihrer Art ermittelt sind nur . . . 152 708, 7 Tonnen.
Wenn diese Statistik erst einige Jahre durchgeführt sein
wird, so wird sie wichtige Anhaltepuncte nicht blos für die Beur-
theilung der Rentabilität cler Bahn, sondern auch für die Lage der
Industrie in ihrem Gebiete geben.
Die schlechte Situation derselben im Jahre 1876 bezeichnet
der aus den vorhergehenden Angaben sich ergebende Umstand,
dass der Hauptausfall im Güterverkehre auf den durch Concur-
renzen nur wenig beeinflussten Binnenverkehr kommt. Im Ganzen
hat der Güterverkehr gegen das Jahr 1875 eine Minusdifferenz von
609 346,46 dl,
auf den Binnenverkehr fallen davon allein . . . 422 547, 97 dl,
während der Ausfall im directen Verkehre nur . 130 240, 46 dl
und im Durchgangsverkehre nur 56 508, 03 dl
beträgt. Allerdings haben auch in den beiden lelzteren die Ver-
kehre, welche durch die Berlin-Dresdener Bahn concurrenzirt
sind, namhafte Einbussen erfahren; dieselben sind aber zum Theile
wieder aufgewogen durch den Verkehr der Routen Magdeburg-
Leipzig und Falkenberg. Beide Routen sind noch in den ersten
Anfängen ihrer Entwicklung, namentlich ist es bis jetzt nur in
sehr geringem Masse gelungen die Falkenberger Route für den
Schlesischen Verkehr nutzbar zu machen, weil die Haupt-Zugfüh-
rungsbahn, die Königlich Niederschlesisch-Märkische, das Interesse
hat, ihre Transporte nicht in Kohlfurt an die Oberlausitzer Bahn
abzugeben, sondern entweder bis Berlin weiterzuführen oder in
Guben der vom Staate verwalteten Halle-Sorau-Gubener Bahn ab-
zutreten.
Die Entwicklung der neuen Verkehre ist aber auch ganz
besonders durch die Ungunst der Zeiten gehemmt. Die schlechte
Lage der Industrie unterdrückte alle Unternehmungslust und
damit die erste Bedingung des Gedeihens neuer Routen, die haupt-
sächlich auf den durch die neue Eisenbahnverbindung hervorzu-
rufenden Aufschwung der Industrie in ihrem Gebiete angewie-
sen sind.
Wie die im Eingänge gegebene vergleichende Zusammen-
stellung der Ausgaben der Jahre 1876 und 1875 zeigt, ist es mög-
lich gewesen, die Ausgaben für den Betrieb der Bahn von
9 348 724, 07 dl auf 9 135 140, 20 dl, also um 213 583, 67 dl. zu ermässi-
gen, obwohl die Wittenberg-Falkenberger Bahn mit 63, 9B Kilometer
mehr zu unterhalten und zu betreiben war. Eine grössere Re-
duction der Ausgaben war nicht möglich, weil, wie die vorhin
gemachten Angaben erweisen, die Leistungen der Bahn — darge-
stellt durch die gefahrenen Personen- und Tonnenkilometer, —
nur in geringem Masse gesunken, ja insofern noch gestiegen sind,
als sich die Zahl der Passagiere und das ausgelieferte Quantum
Gut noch vermehrt hat, also eine Verminderung der Leistungen
nur hinsichtlich der eigentlichen Beförderung stattgefunden hat,
während sich die Arbeit, welche mit Annahme und Abgabe, Con-
trolirung und Verrechnung des Verkehres verbunden ist, sogar
vermehrt hat.
Wie die Verhältnisse sich im Jahre 1877 gestalten werden,
ist schwer abzusehen.
Abgesehen von der allgemeinen politischen Lage und von
der Situation der Industrie ward für die Erträge der Bahn mass-
gebend sein, welche Wirkung das für ganz Deutschland verein-
barte übereinstimmende Gütertarifsystem haben wird. Hierüber
ist ein Urtheil zur Zeit um so weniger zu fällen, als noch nicht
einmal feststeht, welche Maximalsätze Seitens der Königlichen
Staatsregierung für den Tarif werden festgesetzt werden. Ausser-
dem verschiebt die Aenderung des Systems die Verhältnisse so
sehr, dass aus den bisherigen Ergebnissen des Betriebes kein ir-
Sendwie zuverlässiger Schluss auf die künftigen zu machen ist.
ur soviel ist mit ziemlicher Bestimmtheit zu sagen, dass die
neuen Tarife im Ganzen erhebliche Ermässigungen gewähren und
die im Jahre 1874 eingeführte Tariferhöhung, soweit sie noch be-
stand, fast durchgängig beseitigen werden.
Ob und -wie weit dies auf eine Belebung des Verkehres und
eine Vermehrung der Transporte hinwirken und dadurch die Preis-
ermässigung Avieder ausgleichen wird, hängt wesentlich von der
Lage der allgemeinen Verhältnisse ab.
Neben diesem Momente kommt aber auch noch das, namen-
lich seit dem Erwerbe der Halle-Casseler und der Halle-Sorau-
Gubener Bahn von der Preussischen Staatsbahnverwaltung be-
folgte Princip in Betracht, den Verkehr über welchen sie aispo-
niren kann, möglichst ausschliesslich über Staatsbahnrouten zu
leiten. Mag dies auch im fiscalischen Interesse liegen, so dient
es doch nicht immer zur Förderung der allgemeinen Interessen,
vorzüglich dann nicht, wenn an die Stelle alter wohleingerichteter
Routen neue gesetzt Averden, welche erst zur Bedienung eines
grossen Verkehres müssen ausgerüstet werden. Die Privatbahnen
werden aber unter solchen Verhältnissen immer mehr den Schwer-
Sunct ihres Betriebes in die Pflege des Verkehres des eigenen
ebietes, in die möglichste Förderung der in demselben heimi-
schen Industrie zu legen haben.
Sie werden dies aber erst dann mit dem rechten Erfolge
können, wenn die allgemeinen Verhältnisse des Eisenbahnwesens
eine feste Ordnung erhalten haben, wenn ein Deutsches Eisen-
bahngesetz Rechte und Pflichten der Eisenbahnen klar bestimmt
und Organe schafft, Avelche gerecht und unparteiisch das Gesetz
anwenden und wenn eine Entscheidung darüber getroffen ist,
ob das sogenannte Reichseisenbahnproject ausgeführt und damit
wenigstens in nächster Conferenz aas Privateisenbahnwesen be-
seitigt werden soll.
Bis dahin werden die Privateisenbahnen sehr schwer an
weiter aussehende Projecte herantreten und sich vor allen solchen
Massregeln hüten müssen, welche erst in der Zukunft einen Er-
trag in Aussicht stellen, da sie nicht abseh en können, ob sie nicht
lediglich die anfänglichen Verluste zu tragen haben, den spätem
Vortheil aber Andern überlassen müssen.
Kaiser Ferdinands-Nordbahn. 54. (ordentliche) General-Ver-
sammlung. Den Vorsitz führte der Präsident der Direction,
Herr Joseph Ritter von Stummer. Derselbe verlas den Bericht
der Direction über die Ergebnisse des Betriebes und alle die
Unternehmung betreffenden Vorkommnisse im Jahre 1876. Die
Betriebsresultate Averden wir in den Hauptzügen mittheilen und
beschränken uns auf die Wiedergabe jener Mittheilungen, Avelcheim
Geschäftsberichte nicht enthalten sind.
Die Annahme, dass die Zinsen des Reservefonds A. zur
Bedeckung der Ersatz - und Herstellungskosten des Fundus in-
structus ausreichen Averden, hat sich bewährt. Trotzdem diese
Kosten 485 263 fl. betrugen, scbliesst der Fonds noch immer mit
10 308 827 fl., d. i. um 171 117 fl. höher als Ende 1875.
Baupräliminare: Die von der vorjährigen General-Versamm-
lung genehmigten Vervollstiindigungs- und Neubauten Avurden in
Angriff genommen ; die hiefür eingestellten Summen wurden
nicht überschritten. Um den gesteigerten Verkehr mit Ordnung
und Sicherheit bewältigen zu können, muss die Direction neuer-
dings eine Erweiterung der Bahnanlagen empfehlen. Wie aus
dem Geschäftsberichte zu entnehmen ist, wird die Galizische
Route der Hauptlinie von Jahr zu Jahr stärker in Anspruch ge-
nommen. Es ist dies neuestens in einem Grade der Fall, dass
sich die Herstellung eines Doppelgeleises auf der Strecke von Trze-
binia nach Krakau als unaufschiebbare Nothwendigkeit heraus-
stelit. Die Frequenz auf der genannten Strecke hat in Folge
des gesteigerten Transits von der Carl Ludwigbahn bereits eine
Höhe erreicht, welche mit Rücksicht auf die dortigen ungün-
stigen Niveau - Verhältnisse schon dem Durchschnitte nach nahe-
zu gleiche. Anforderungen an den Betrieb stellt, Avie der Verkehi
auf der doppelgeleisigen Strecke Oderberg - Wien. Aus der An-
legung des zAveiten Geleises Avird überdies eine Kosten-Ersparung
an Betriebsmitteln , Personal und ausserordentlichen Auslagei
erwartet, welche capitalisirt einen Betrag ergiebt, der die Anlage
471
kosten des zweiten Geleises aufwiegt. Die Direction empfiehlt
daher , die mit 1 600 000 fl. präliminirten Kosten dieses Doppel-
geleises zu bewilligen. Der gleichen Ursache entstammt die
Nothwendigkeit der Erweiterung mehrerer Stationen und der
Vervollständigung der Hochbauten auf den Galizischen Linien.
Zu diesem Zwecke werden 105 900 fl. beansprucht. Für die übri-
gen Linien sind im Ganzen 237 480 fl. erforderlich. Die Direction
beantragt hiernach, das Bau-Präliminare für 1877 mit 1843 380 fl.
zu bewilligen. (Der Antrag wird einstimmig angenommen.)
Finanzieller Stand: Das der vorjährigen General- Versamm-
lung zur Bedeckung empfohlene Gesammt - Erforderniss von
6 617 482 fl. erhöht sich durch das eben bewilligte Baupräliminare
auf 7 460 862 fl. Durch das von den Actionären ausgeübte Be-
zugsrecht auf die Obligationen des 1876er Anlebens per 3 725 150 fl.
Nominal gingen zum Course von 88 3 278 154 fl. ein. Nach Zu-
weisung des restlichen Betrages von 24 825 fl. Nominal solcher
Obligationen an den Pensionsfonds zum Course von 97, 75 Percent
für 24 266 fl. verbleibt ein Gelderforderniss von 4 158 441 fl. Das-
selbe wird theils durch die noch unbegebenen 3 750 000 fl. Obliga-
tionen des vorjährigen Anlehens, theils durch die vorhandenen
Baarbestände der gesellschaftlichen Fonds seine Bedeckung fin-
den können. Die Hinausgabe der zweiten Hälfte des Anlehens
soll aber bis zu dem Augenblicke verschoben werden , wo die
Beschaffung grösserer Beträge unbedingt nothwendig sein wird.
Die Direction ersucht daher', die im vorigen Jahre ertheilte Voll-
macht, nämlich die restlichen 3 750 000 fl. Nominal des 1876er
Anlehens bei eintretendem Bedarfe unter Benützung einer günsti-
gen Conjunctur des Geldmarktes verwenden zu dürfen, auf ein
weiteres Jahr zu verlängern. Ob und inwieweit die Direction
von ihrer Vollmacht Gebrauch macht, darüber soll in der näch-
sten General - Versammlung Bericht erstattet werden. (Die Voll-
macht wird einstimmig ertheilt.)
Bielitz-Saybuscher Bahn: Der Unter-, der Oberbau, sowie
die Hochbauten wurden um den Betrag von 910 305 fl. an einen
vertrauenswürdigen Bau-Unternehmer überlassen, welcher für die
rechtzeitige Vollendung dieser Linie vollständige Garantie bietet.
Die Direction macht folgende Mittheilungen über die
Coupon-Valuta-Frage und über den bekannten Pnvilegien-Streit.
Von den beiden gegen die Nordbahn wegen Auszahlung des Sil-
bercoupons in Gold geführten Processen wurde der im Auslande
geführte Process gegen die Gesellschaft entschieden, indem die
tegen die Urtheile der beiden unteren Instanzen beim Ober-Han-
elsgerichte . in Leipzig erhobene Nullitäts - Beschwerde aus for-
mellen Gründen zurückgewiesen wurde. Die zweite gegen die
Nordbahn bei den Oesterreichischen Gerichten erhobene Klage
wurde in zwei Instanzen zu Gunsten der Gesellschaft entschieden,
was um so bemerkenswertber sei, als das Klagsfundament in bei-
den Prozessen das gleiche war. Was endlich den Process wegen
Verletzung des Privilegiums durch Concessionirung der Staats-
eisenbahn-Gesellschaft anbelangt, so hat der Oberste Gerichtshof
auf den von der Finanz - Procuratur ergriffenen Revisions-Recurs
die Entschädigungsklage der Nordbahn abgewiesen, indem er die
Gerichte zur Entscheidung dieser Angelegenheit für incompetent
erklärte. Anlässlich der vom Reichsrathe genehmigten Fusion
der Brünn-Rossitzer Bahn mit der Staatsbahn hat die Direction
Veranlassung genommen, gegen die hierin gelegene „Kränkung
der Rechte der Nordbahn“ bei der Regierung Einsprache zu er-
heben; bis heute ist jedoch der Direction auf diese Eingabe keine
Antwort zugekommen.
Festsetzung der Superdividende für 1876: Der über die Ver-
zinsung des Actien-Capitals verbleibende Reinertrag beläuft sich
auf 6 190 358 fl. Mit Rücksicht auf die im gegenwärtigen Jahre
vorzunehmende Auswechslung einer grossen Anzahl von Schwellen
auf den neuerworbenen Linien, sowie für eventuelle andere grös-
sere Ausgaben wird beantragt, von diesem Betrage 322 597 fl. auf
neue Rechnung vorzutragen, so dass für jede Actie ä 1 000 fl. CM.
noch eine Superdividende von 78 fl. 75 kr. (gegen 70 fl. 75 kr. im
Jahre 1875), demnach für alle 74 511(4 Actien ein Betrag von
5 867 760 fl. zur Vertheilung übrig bliebe. Das Gesammt-Erträg-
niss der Actie wurde inclusive der bereits gezahlten fünfpercen-
tigen Zinsen auf 131 fl. 25 kr. oder 12, 5 Percent (gegen 123 fl.
25 kr. oder 11, 73 Percent) festgesetzt. (Die Versammlung geneh-
migt diesen Antrag.)
Der am 1. Juli d. J. fällige Coupon wird zuzüglich der für
die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni d. J. entfallenden fünfpercen-
tigen Zinsen, für eine ganze Actie 105 fl., für eine halbe 52 fl.
50 kr. und für eine Fünftel-Actie 21 fl. betragen.
Hierauf werden die statutengemäss zum Austritte bestimmten
Directoren wiedergewählt.
Zum Schlüsse wird der Direction und den Beamten für die
ausgezeichnete und erfolgreiche Leitung des Unternehmens der
Dank der Versammlung ausgesprochen, welchen R. v. Stummer
Namens der Direction erwidert.
Verein zur Förderung der Anlage von Localbahnen.
Nachdem bereits mehrere Vorbesprechungen vorausgegangen
waren, hat am 2. d. Mts. auf Einladung und unter dem Vorsitz
des Landesdirector6 der Provinz Preussen und Reichstagsmitglie-
des Rickert (Danzig) die constituirende Versammlung eines Ver-
eines zur Förderung der Anlage von Localbahnen unter
zahlreicher Betheiligung von Reichstagsmitgliedem aus den ver-
schiedensten Theilen Deutschlands, sowie seitens der Eisenbahnen
unter Betheiligung der Herren: Wirklicher Geheimer Oberregie-
rungsrath a. D. Hartwich, Regierungs- und Baurath Schwabe, Di-
rectionsmitglied der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn, Eisen-
bahndirector Schräder von der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn in
den Räumen des Reichstages stattgefunden.
Indem wir uns Vorbehalten, über die Ziele des Vereins noch
näher zu referiren*), wollen wir für heute nur erwähnen, dass der
Verein es sich zur Aufgabe gestellt hat, nicht nur das literarische
Material, sowie die erforderliche Aufklärung über .das Wesen der
Localbahnen den weitesten Kreisen mitzutheilen, sondern auch
die nothwendigen Schritte zu thun, um auf dem Gebiet der Ge-
setzgebung den Bau und Betrieb von Localbahnen in jeder Weise
zu erleichtern. Die Mitgliedschaft des Vereins ist seitens einzelner
Personen durch Zahlung eines jährlichen Beitrages von 3 Mark,
seitens Corporationen durch Zahlung eines jährlichen Beitrages
von 15 Mark zu erwerben.
Wie wir übrigens hören, ist die erste Anregung zur Bildung
eines solchen Vereines aus Eisenbahnkreisen und zwar von dem
Regierungsrath Schwabe gegeben worden, welcher bereits vor einer
längeren Reihe von Jahren durch eine Broschüre über die An-
lage secundärer Eisenbahnen zuerst in Preussen auf die
hohe Wichtigkeit der Localbahnen hinwies, und nunmehr, veran-
lasst durch die Ablehnung des Rickert’schen Antrages im Preussi-
schen Abgeordnetenhause: die Provinzialfonds auch für die An-
lage von secundären Eisenbahnen zu verwenden, sich mit dem
Abgeordneten Rickert behufs Bildung des vorgenannten Vereines
in Verbindung setzte.
Wie nothwendig dieser Verein besonders für Preussen ist,
beweist nicht nur der Umstand, dass seit dem Erscheinen der er-
wähnten Broschüre, welche im Jahre 1865 auf Kosten derPreussi-
schen Regierung gedruckt und an die beiden Häuser des Land-
tages vertheilt wurde, also seit etwa 12 Jahren, ungeachtet in-
zwischen eine reiche Broschürenliteratur aus den Kreisen der
Eisenbahningenieure über diese Angelegenheit erschienen ist, alle
Bemühungen zur Anlage secundärer Eisenbahnen in Preussen,
vereinzelte Beispiele ausgenommen, ohne Erfolg geblieben sind,
sondern auch die bei der Verhandlung über den Antrag Rickert
im Preussischen Landtage wahrgenommene geringe Theilnabme,
wie der überraschende Mangel an Verständniss, der darüber noch
jetzt in den nicht fachmännischen Kreisen herrscht.
Wir können daher in einer Zeit, in welcher der Preussische
Staat die Anlage neuer Eisenbahnlinien für die nächsten Jahre
wenigstens nicht in Aussicht zu nehmen scheint, die Privateisen-
bahnen mit Rücksicht auf die Ausführung des Reicliseisenbahn-
projectes sich der Erweiterung ihrer Linien mehr und mehr ent-
halten werden, die Bildung des Vereines für die Anlage von
Localbahnen nur mit grosser Freude begrüssen und ihm besten
Erfolg, sowie auch seitens der Eisenbahnen die Theilnahme wün-
schen, welche diese hochwichtige und zeitgemässe Angelegenheit
verdient. K.
Verein für Eisenbahnkunde zu Berlin.
Versammlung am 10. April 1877.*
Vorsitzender: Herr Weishaupt, Schriftführer: Herr Strecken
Herr G. Meyer besprach den Inhalt der von ihm ver-
öffentlichten Broschüre „über eine neue Methode der Anlage und
des Betriebes geneigter Ebenen für Schiffstransporte.“ Bei den
in Deutschland neuerdings projectirten Canälen kommen mehrfach
Fälle vor, in denen es angezeigt erscheint, statt der zum Schiffs-
transport zwischen Canalhaltungen mit erheblichem Höhenunter-
schiede gemeiniglich angewandten Schleusentreppen wegen
der Kostspieligkeit ihrer Anlage , wegen des oft nur mit grossen
Geldopfern zu befriedigenden Erfordernisses der Wasserspeisung
und wegen der durch sie verursachten grossen Betriebserschwer-
nisse und Zeitverluste auf die Herstellung von Schiffsaufzügen
bedacht zu sein , wie sie für den Transport kleinerer Schiffe "auf
*) Man vergl. Wochenschau S. 467. Die Redaction.
472
älteren Canälen benutzt werden. Die bekanntesten Anlagen die-
ser Art sind die in England, Amerika und für den Elbing- Ober-
ländischen Canal in Deutschland ausgeführten schiefen Ebenen,
auf welchen die Canalschiffe mittelst auf Schienen laufender
Wagen aus dem Wasser gehoben und durch stehende Dampf-
maschinen mit Seilbetrieb auf- und abwärts bewegt werden.
Zwischen den beiden Canalhaltungen sind wehrartige Rücken
hergestelit, von deren Scheitel die schiefen Ebenen nach beiden Sei-
ten nin bis in das Ober- und Unterwasser abfallen.. Um den Ueber-
gang der Wagen über diesen Scheitel zu ermöglichen darf hier-
bei der Wagenrahmen der Länge' nach nur von zwei Punkten
durch Radgestelle unterstützt sein. Die Schwierigkeiten der An-
ordnung einer grösseren Anzahl von Wagenrädern haben die
Anwendung dieses Systems der schiefen Ebenen auf die Forde-
rung grösserer Schiffe , wie sie nach den neueren Erfahrungen
für die Rentabilität der Canäle als erforderlich erachtet werden,
unthunlich erscheinen lassen. Ein anderer Uebelstand beruht
darin, dass die Schiffe für den Uebergang über die geneigten
Ebenen aus dem Wasser gehoben werden müssen und sowohl
hierbei, als auch während des weiteren Transports Gefahr lau-
fen , in einer Weise angestrengt zu werden , wie es leicht con-
struirte Schiffe nach ihrer Bauart nicht vertragen.
Von Amerikanischen Ingenieuren ist dieser Uebelstand
für so wichtig gehalten , dass man nach eingehender. Prüfung
der am Morris - Canal vorkommenden Schiffsrampen für später
projectirte Canäle, insbesondere dem Genessee - und Blackriver-
Canal, von der weiteren Anwendung derselben Abstand genom-
men und sich wieder für die Wahl gewöhnlicher Schleusen ent-
schieden hat. TT , , ,
In Anerkennung dieses letzterwähnten TJebelstandes hat
man in England schon vor längeren Jahren mit gutem Erfolge
versucht, kleinere Schiffe in Schleusenkammern schwimmend auf-
und abwärts zu bewegen. Nach der einen Methode geschieht die-
ses in vertikaler Richtung , nach einer anderen auf einer . gleich-
mässig ansteigenden Ebene mit einem Neigungsverhältmss von
1 : 10. Um eine horizontale Lage der Schleusenkammern zu er-
reichen, haben die Wagen, welche sie tragen, am unteren Ende
grössere Räder als am oberen. Die vertikale Hebung der Schiffe
ist auch in neuester Zeit in England wieder zur Ausführung, ge-
kommen und soll in dem betreffenden Falle gut functioniren.
Nur selten jedoch werden die örtlichen Verhältnisse eine solche
Construction möglich machen.
In den meisten Fällen liegen die Anlagen zur Hebung und
Senkung der Schiffe in so flach abfallendem Terrain, dass zwischen
den einzelnen schiefen Ebenen, deren Neigung bei .den bisherigen
Beispielen nirgends schwächer als 1 : 12 ist, noch längere horizon-
tale Canalstrecken Vorkommen, welche eine mehrfache. Umladung
der Schiffe zwischen Canal und geneigter Ebene nöthig machen.
Dieser häufige Wechsel in der Bewegungsart ist wegen des Auf-
wandes an Zeit, Arbeit und Kosten, welchen er verursacht, als
ein weiterer wesentlicher Nachtheil zu betrachten. . Derselbe ist
zu beseitigen durch Abflachung der Rampen auf ein der natür-
lichen Abdachung des Terrains sich anschmiegendes Neigungs-
verhältniss, so dass die Förderung der Schiffe in einer Tour
zwischen der oberen und unteren Canalhaltung geschehen kann.
Dieses führt natürlich auf grosse Längenausdehnungen der
geneigten Ebenen gegenüber den bisherigen Beispielen, so dass
die Fortbewegung der Schiffe durch stehende Maschinen und
Seile in den meisten Fällen nicht mehr vortheilhaft bleiben
kann ; namentlich dann nicht, wenn das Terrain der Anlage von
Seilebenen ohne Curven, die den Seilbetrieb doch immer er-
schweren, grosse Hindernisse entgegen stellt. Damit wird man auf
die Einführung des Locomotivbetriebes hingewiesen.
Die von dem Vortragenden vorgeschlagene neue Methode,
welche die erwähnten Mängel der bisherigen Methoden vermeiden
soll, besteht im Wesentlichen in einer Combination der Schifffahrt
mit dem Eisenbahnbetriebe in der Weise, dass da, wo die Ter-
rainverhältnisse ein Aufgeben der Canalanlage anzeigen, auf die
Herstellung einer Eisenbahn Bedacht genommen ist, auf welcher
die Schiffe, in Kammern schwimmend, mit Locomotiven fortbe-
wegt werden sollen.
Die das Schiff aufnehmende bewegliche Schleusenkammer
(der Wagen) besteht aus einem mit Blech wänden umschlossenen
starren Obertheile und einem gegliederten, durch Verbindung ein-
zelner Wagengestelle gebildeten Untertheile. Die Umschliessungs-
wände der zur Aufnahme des Schiffes und des Wassers bestimm-
ten Kammer sind an den Langseiten und vorn fest, die Wand
am unteren Ende kann zum Aus - und Einlassen der Schiffe
niedergelegt werden. Der Obertheil des Wagens steht horizontal,
die Radgestelle müssen daher, der Neigung der schiefen Ebene
entsprechend am unteren Ende höher sein als am oberen. Zum
Aus- und Einfahren der Schiffe wird der Wagen mit dem unte-
ren Ende vor eins der Schleusenhäupter gelegt, mit welchem der
Canal abgeschlossen ist. Durch Oeffnen der Thore am Schleusen-
baupte und am Wagen wird die Wasserverbindung zwischen
letzterem und dem Canal hergestellt, durch Schliessung dersel-
ben wieder unterbrochen. Steht ein Schleusenwagen zur Abfahrt
bereit, so wird er durch eine Locomotive gewöhnlicher Construc-
tion bis auf den Scheitel der geneigten Ebene gefahren und von
hier nach Umlegung einer Weiche nach dem zum Abschluss der
zweiten Canalhaltung dienenden Schleusenhaupte herabgelassen.
Bei der Aufwärtsbewegung steht die Locomotive vor, bei der
Abwärtsbewegung hinter dem Wagen. Um die Weichencurven
auf dem Scheitel zwischen den beiden Canalhaltungen und durch
andere in der freien Bahnstrecke vorkommende Curven, deren
Anwendung die Tracirung erleichtert und bei der verhältniss-
mässig grossen Längenausdehnung der Bahn nothwendig wird,
durchfahren zu können, ruht der starre Obertheil des Wagens
auf Rollen , welche an den Rahmen der einzelnen Wagengestelle
befestigt sind, so dass im mittleren Theil des Wagens eine be-
ringe seitliche Verschiebung beider Theile zu einander statt-
finden kann. Vorn und in der Nähe des hinteren Endes werden
Ober- und Untertheil des Wagens nach Art der Drehschemei mit
einander verbunden.
Die unteren Wagenrahmen hängen, wie bei Locomotiven
der Eisenbahnen, an starken Federn, welche durch die Achs-
schenkel der Laufräder getragen werden. Von letzteren sind der
Quere nach je vier angeordnet , die beiden mittleren , mit Spur-
kränzen, auf einer gemeinschaftlichen Axe sitzend und auf
einem Geleise der gewöhnlichen Spur laufend, die beiden äusse-
ren mit glatten Radreifen und jedes mit einer besonderen Axe,
um die Anordnung der Weichen zu vereinfachen und den Wider-
stand in den Curven zu vermindern.
Die Construction der Wagen ermöglicht die Anordnung
fast jeder beliebigen Anzahl von Rädern und damit die Anwen-
dung des Systems für Canalschiffe aller bisher in Vorschlag ge-
kommenen Dimensionen.
Durch die Mitführung des zur Flotterhaltung der Schiffe
erforderlichen Wassers ergiebt sich hier ein Verhältniss der
Nutzladung zu der bei Eisenbahngüterzügen gleicher Bruttolast
von etwa 3:2. Bei Schiffen von 5 000 Centner Ladung beträgt
diese beispielsweise 44 pCt. der Bruttolast, während bei vollbe-
ladenen Eisenbahngüterzügen die Nutzlast rund 66 pCt. der
Bruttolast ausmacht.
Nach der in obenerwähnter Broschüre enthaltenen Kosten-
vergleichung ergeben sich die Minderbaukosten einer geneigten
Ebene des beschriebenen Systems mit %00 Neigung gegenüber
dem einer Schleusentreppe für Schiffe von 5 000 Centner Ladun°-s-
fähigkeit
bei einem Gefälle von 60 “ bezw. 20 Schleusen a3” zu etwa
2 Milionen Mark,
bei einem solchen von 30“ Gefälle bezw. 10 Schleusen, zu
800 000 M ;
ohne die Ersparung durch Wegfall der für die Speisung der
Schleusen erforderlichen Anlagen.
Pro Centner und Meile ist die Ersparung an gesammten
Transportkosten, einschliesslich der Zinsen der Minderbaukosten
ermittelt bei 60 “ Gefälle zu 67 pCt., hei 30“ Gefälle zu 46 pCt.
der Transportkosten auf Schleusentreppen.
Je schwächer das Gefälle, desto geringer wird der Vortheil,
bis er unter den gemachten Annahmen bei 15“ Gefälle bezw.
5 Schleusen schon fast verschwindet.
An der sich anschliessenden Besprechung des vorgeschlage-
nen Systems, insbesondere darüber, ob dem Untergestelle des
Wagens überall eine gleichmässige Belastung zu Theil werden
würde und ob die Wagenconstruction auch den Uebergang aus
einem schwächeren in ein stärkeres Gefälle der geneigten Ebene
mit ausreichender Sicherheit gestatte, resp. ob die seitliche Ver-
schiebung der Zwischen - Räderpaare in den Curven in entspre-
chender Weise erfolgen werde etc., betheiligten sich die Herren
Weishaupt, Schwedler, Streckert und der Vortragende.
Herr Frischen erklärte hierauf den von Edison con-
struirten Apparat zum Vervielfältigen von Schriftstücken. Der
Apparat besteht aus einer Hülse in Form eines Schreibstiftes
welche im Innern eine grosse Zahl feiner Nadeln enthält, die
durch ein mit einer electrischen Batterie in Verbindung stehen-
des, am oberen Theil der Hülse befindliches Uhrwerk in Bewe-
Sung gesetzt werden. Beim Schreiben mit diesem Stift drücken
ie Nadeln , welche sich mit einer ausserordentlich grossen Ge-
schwindigkeit auf- und niederbewegen, die Form der Buchstaben
in feinen, kaum sichtbaren Löchern in das Papier. Durch Ueber-
drücken von gut gehaltener Druckerschwärze über das auf
vorerwähnte Art beschriebene Papier wird die Schrift auf das
darunter liegende Papier übertragen. Proben mit diesem Appa
rat ergaben, dass die Schrift eines Blattes in Zeitraum von einer
Minute auf mehrere Blätter übertragen werden konnte.
Am Schluse der Sitzung wurden in üblicher Abstimmung
die Herren Victor Richter, Oberstlieutenant a. D., Schwieger, Bau-
meister, Hermann Weber, Bauinspector und Bieske, Baumeister
als einheimische ordenthehe Mitglieder in den Verein aufge-
nommen.
478
Börsen : Berlin, Basel, Frankfurt a. M., Hamburg,
Leipzig, Paris, Wien=B., Ba., F., H.,L.,P. u. W.
*Papiere, deren Zinsen vom Staate garantirt sind ■
Courslflatt vom 30. April 1877.
Redigirt von R. Grossschupf.
Eisenbahn-
Prioritäts-Obligationen
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Notiz
Versteht sich
in und
Nominal- Betrag
Eisenbahn-
Prioritäts-Obligationen
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Notiz
Versteht sich
in und
Nominal-Betrag
Aachen-Mastricht ....
do. II. Emiss.
do. III. Emiss.
Alföld-Fiumaner ....
Altenburg-Zeitz
Altona-Kiel
Annaberg-Weipert . . . .
Amsterdam-Rotterdam . .
Aussig- Teplitz
do. II. Emiss. . .
do. Emiss. 1868
do. Emiss. 1871
do. Emiss. 1872
do. Emiss. 1874
Bayerische Ostbahnen * .
Bergisch-Märkische
do.
do.
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do.
do.
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do.
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do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
Berlin- Anhalt
do.
do. Lit. B. . .
do. Lit. C. .
Berlin-Görlitz ....
do. Lit. B. .
do. Lit. C. .
Berlin-Hamburg I. Emiss.
do. II. Emiss
do. III. Emiss.
II. Serie
III. Serie *3»/,.
III. Serie B. * 31/, .
III. Serie C
IV. Serie ....
V. Serie
VI. Serie
VII. Serie
IX. Serie . . . . ,
Nordbahn
Düsseldorf-Elberfeld . . ,
do. II. Serie . ,
Dortmund-Soest . . .
do. II. Serie . .
Aachen-Düsseldorf . . ,
do. II. Emiss.
do. III. Emiss.
Ruhrovt-Crefeld-Gladbach
do. II. Emiss. ,
do. III. . . .
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Berlin-Potsdam-Magdeburg A. u. B.
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do. F.
Berlin-Stettin
do.
do.
do.
do.
do.
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100 Thlr.
II. Emiss. * 34
III. Emiss. * 34
IV. Emiss. * .
V. Emiss. . .
VI. Emiss. * 34
VII. Emiss. . .
Böhmische Nordbahn . . .
do. Emiss. 1871
Böhmische Westbahn * ...
do. Emiss. 1869*
do. Emiss. 1873
Braunschweigische
Breslau Schweidnitz-FreiburgLit.D.E
do. Lit. G- . .
do. Lit. H. J. K.
do. von 1876 . .
Brünn-Rossitz
do. von 1872 . . .
Buschtehrader (Böhm. Nordwestbahn)
do. Emiss. 1871
do. Emiss. 1872
Chemnitz-Komotau . . .
Chemnitz-Würschnitz . .
Cöln-Crefeld
Cöln-Minden
ä 500 u. 100 Thlr.
do. II. Emiss. . .
do. do
do. III. Emiss. *37,
do. do. Lit B * 37.
do. IV. Emiss. * 37,
do. V. Emiss. * 37,
do, VI. Emiss. . .
Cottbus-Grossenhain . . .
Donau-Drau *
Dux-Bodenbach ....
do. Emiss. 1871 .
do. Emiss. 1874 .
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^ a do. = do.
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L.
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B.
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B.
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B.
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B.
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do. per do.
Buschtehrader Lit. A
18, 1
10
5
14
37,
—
5
W.
5 i.S.
W.
110
do. per do.
do. Lit. B
5
5
0
0
0
—
5
W.
5i.S.
W.
98
do. per do.
Chemnitz-Würschnitz ....
8
74
10
104
67,o
11%
167a
4
L.
197
5i.S.
w.
87,50
do. pr. 100 fl. ö. W. i. S.
Cöln-Minden *
11%
97«
8%
47,o
4
B.
93
5 i.S.
w.
92
% ä 200 fl. ö. W. i. S.
Cottbus-Grossenhain
4
7
7
5
4
L.
67,50
5i.S.
w.
90,50
fl.öWprlOOfli.Sl ä200
do. Stamm-Prior. .
5
6%
6
6
5
5
L.
79
5i.S.
w.
85
do. prlOOfl i. S ? u. 300fl
Donau-Dran *(Battasz.-Domb.) .
—
5
5
5
5
—
5
W.
5i.S.
w.
81,50
do. prlOOfl i.S J i. S.
Dux-Bodenbach
5
5
5
0
0
—
5
W.
5 i.S.
w.
83
do. per do.
Erzherzog Albrechtsbahn * . .
—
5
5
5
1
—
5
W.
5i.S
w.
75,50
fl.ö.W.pr. do.ä200 fl.i.S.
Fünfkirchen-Barcser* . . . .
5
5
5
5
5
—
5
w.
5i.S.
w.
64
do. pr. do. ä do.
Galizische Carl-Ludwigb. *5’/i0
84
7
84
6
—
5
w.
199,50
5i.S.
w.
72,50
fl. ö. W. pr. 200 fl. ö. W.
Gera-Plauen Stamm.Prior. . .
—
—
—
0
5
L.
2850
5i.S.
w.
73
% ä 300 fl. ö. W. i. S.
Glückstadt-Elmshorn
3
0
0
1
1
1
4
H.
5i.S.
w.
72,75
% ä do.
Gössnitz-Gera
4
4%
47.
4%
57«
—
4
L.
70
5i.S.
w.
85
% ä 200 fl. = 500 fcs.
Gotthardbahn 60% Einz. . . .
—
6
6
6
6
—
6
B.
43,75
34
L.
116,75
% ä do.
Graz-Köflach
12
12
74
3
17,
—
5
W.
4
L.
97,50
% ä 100 und 50 Thlr.
Halle-Sorau-Guben
4
0
0
0
0
0
4
B.
12,40
4
L.
96,50
% ä 100 Thlr.
do. Stamm-Prior. . .
5
—
0
0
0
—
5
B.
30.50
4
L.
95,60
101,75
% ä 100 Thlr.
Hannover-Altenbeken ....
5
5
0
0
0
0
5
B.
12,90
44
L.
% ä do.
do. Stamm Prior. . . .
5
5
0
0
0
—
5
B.
30,25
5
L.
102,75
% ä 100 und 500 Thlr.
Hessische Ludwigsbahn . . .
11
11%
9
6
6
5
4
F.
857,
44
5i.S.
L.
L.
91,75
59
% a 300 M.
%h200Th.=300 fl.ö.W.i.S.
Kaiser FerdiDands-Nordbahn .
16%
H%
137,
124
97.
1*4
5
W.
181 50
5i.S.
L.
56,25
%k do. do.
Kaiser Franz-Josephsb.* . . .
5
5
5
S
—
5
W.
111,50
5i.S.
L.
50
% k do. =r do.
Kaiserin Elisabethbahn* . . .
7—
*14
5
5
5
5
—
5
w.
129,50
1
5i.S.
L.
45,76
% k do. = do.
Versteht sich
in und
Nominal-Betrag
b.)
Erzherzog Albrechtsbahn *
Fünfkirchen-Barcser* . . .
Gali zische Carl-Ludwigsbahn*
do. II. Emiss. *
do. III, Emiss.*
do. IV. Emiss. *
Gloggnitzer
Gömörer Staalsbahn* . .
Gotthardbahn I. u. II. Ser. .
do. III. Ser. . .
Graz-Köflaeh
do.
do. Emiss 1872 .
Hallc-Sorau-Guben * . . .
do. * Lit. B. .
Hannover-Altenbeken I. Emiss.
do. II.Emiss
do. III.Em.(gar.v.Magdeb.-Ha
Hessische Ludwigsbabn . .
do. do. ,
do. do.
Homburger * [
Kaiser Ferdinands-Nordbahn
do
do. Mähr.-SchIes.Streckel871/72!
do. Anl. 14,4 Mill. 1872.
do. Anl. 1876 ....
Kaiser Franz-Josefsbahn* .
Kaiserin Elisabethbahn . .
do. Emiss. 1862 .
do. Linz-Budweis
do. Emiss. 1870 .
do. Emiss. 1872 .
do . Salzburg-Tyrol
Kaschau-Oderherg* . ,
Kro nprinz-Rudolfshahn * 1
do. Emiss. 1869 * . .
do. Emiss. 1872* . .
do. (Salzkammergut)*
Leipzig-Dresden Partial. .
do. von 1854.
do. von 1860 .
do. von 1866.
do. von 1866 .
do. von 1866.
Leipzig-Gaschwitz-Meuselwitz
Lemberg-Czemowitz * . . .
do. II. Emiss.* . .
do. -Jassy* III. Emiss.
do. do. * IV. Emiss. , .
% a 200 Thlr.
fl. ö. W. pr. 200 fl. «. W
% ä 100 Thlr.
% k 100 Thlr
% ä 100 Spec. = 150 Thlr
% a 250fl. boll.= 145Thlr
Th.pr.löOfl.C.M.A 200A.C1
% 125 RS. = 136 Thlr.M
% a 100 Thlr.
% ä 200 „
% 4 100 „
% k 100 „
% ä 200 „
% ä 200 „
% ä 100 ,,
% k 200 „
fl. ö. W. pr. 150 fl. ö. W.
do. pr. 200 fl. do.
% 1 200 Thlr.
% « 200 „
% a 100 R. P.
% k 125 RS. = 136 Thlr.
fl. ö. W. pr. 200 fl. C. M.
do. pr. 500 fl. C. M.
do. pr. 200 fl. H. W.
% k 100 Thlr.
% a 200 „
% ä 100 „
% a 100 „
fl. ö. W.pr. 200 fl. ö.W.i. 6.
do. pr. do.
do. pr. de.
do. pr. do.
fl.-ö. W. pr. 200 fl. C. M.
% k 200 Thlr.
% ä 150 „
% k 100 „
% k 500 Fs. 300=80 Thlr.
fl. ö. W. pr. 200 fl. ö. W.
% k 100 Thlr.
% k 200 „
% h 100 „
% k 200 „
% k250 fl. 8.W. u.200Thlr.
fl. ö. W. pr. 100 fl. C. M.
a fl. 1000, 500, 200 C. II.
fl. ö.W. pr. 200 fl. Ö.W.L8.
fl. ö. W. pr. 200 fl. C. H.
474
Eisenbahn-
Prioritäts-Obligatio nen
Leoben-Vordernberg
Ludwigshafen-Bexbacb
do.
do.
Magdeburg-Halbcrstadt
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do. von 1865 . .
do. von 1873 . .
Wittenberge, Stamm . •
do. Priorit. . . •
(Magdeb.-Leipzig) Lit. A
do. Lit. B
Mährische Grenzbahn* .
Mähr.-Schles. Centralbahn
do. II. Emiss. . .
Märkisch-Posen ....
Mehltheuer-Weida . . .
Münster-Enschede* ...
Niederschlesisch - Märkische I. »er.
do. II. Ser. .
do. conv. I. u. II. Ser.
do. in. Ser.
Nordhausen-Erfurt
Oberschlesische A.
do. B.
do. C.
do. D.
do. E
do. F.*Si
do. G. .
do. H.*
do. von 1869 . .
do. von 1873 . .
do. von 1874 . .
do. Brieg-Neisse .
do. Cosel-Oderberg
do. do.
do. Niederschles. Zweigb.
do. Stargard-Posen . . .
do. do. II. Emiss. . .
do. do. III. Emiss. . .
Oesterr. Nordwestbahn* ....
do. Litt. B. ....
do. Em. 1874 . . .
Oesterr. Staats-Eisenbahn* . . .
do.* IT. Emiss. . . .
do. Ergänzungsnetz* . .
do. I. Emiss. . . .
do. II. Emiss. . .
Oesterr. Siidbahn * (Lombard.)
do*
do. Bons 1877—78 ...
OEtpreuss. Südbahn
do. Litt.
do. Litt. C.
OBtrau-Friedland
Pardubitz-Reichenberg *
do.*
do. III. Emiss.
do. Emiss. 1875
Pfälzische Maxbahn .
Pfälzische Nordbahn
do. do.
Pilsen-Priesen . . .
P rag-Dux
do. Emiss. 1872 ....
Rechte Oderufer ......
Rheinische ... ....
do.*
do. III. Emiss. v. 1858—1865
do. v. 1869, 71 u. 73 . .
do. von 1874
Rhein-Nahe-Bahn*
do. II. Emiss.* . .
Russische* (Mosco-Rjäsan) . .
do. * (Rjäsan-Kozlow)
do. * (Kozlow-Woronesch)
do. * (Jelez-Woronesch) .
do. * (Jelez-Orel) . .
do. * (Kursk-Charkow) .
do. * (Kursk-Kiew) . . .
do. * fSchuja-Ivanovo)
do. * (Poti- Tiflis) . . .
Schleswigsche v. Altona-Kiel abgest.
I. Siebenbürgen*
Thelssbahn*
Thüringische I. Emiss. .
do. II. Emiss. .
do. III. Emiss. .
do. IV. Emiss. .
do. V. Emiss. .
do. VI. Emiss. .
Turnau-Kralup-Prag . .
do. Emiss. 1870
do. Emiss. 1872
' do. EmisB. 1874
Ungarisch-Gallzische* .
Ungarische Nordostbahn
do. ....
Ungarische Ostbahn *
Ungar. Westbahn* (Sthlw.-Raab-Graz)
do. (do.) Emiss. 1874
Vorarlberger * .....
Warschau-Terespol * . ■
Warschau-Wien II. Emiss.
do. III. Emiss.
do. IV. Emiss,
Werrabahn
1°0|
93*/ *
101 V«
71.75
98,50
99.75
84
51
Versteht sich
in und
Nominal-Betrag
% a 300 fl. ö. W. i. 6.
% ) älOOO, 500 u. lOOfl.SW
%>
% ä 100 Thlr.
% ä 100 u. 500 Thlr.
% ä do. u. do.
% ä 2(K) Thlr.
I % k 300- 1500 M.
% ä do.
% ä200 fl. ö. W. i. S.
% ä 300 fl. do.
% ädo.
% k 500 u. 100 Thlr.
% ä 100 Thlr.
% ä 500 M.
11 4
do.
ä 62J, 100 u. 500 Thlr.
ä 1000, 500 und
100 Thlr.
102,25
94
87.50
67.50
112,50
92
101
1100.75
100.75
46,50
82
fl°öW.pr.500frcs.ä500frcs. I Rumänische
Eisenbalm-
Stamm -Actien und
Stamm - Prior . - Actien
K. Elisabethbahn »Linz-Budweis
do.* Salzb.-Tirol III.Ein.187t»
Kaschau-Oderberg* . • • •
Kronprinz Rudolfsbahn* 5 /10 ■
Leipzig-Dresden . ■ • • • •
Leipzig- Gaschw. Meus. St.-Pr. .
Lemberg-Czernowitz-Jassy *
Leoben-Vordernberg . • • •
Ludwigsh.-Bexb. (Pfalz. L.-B.)
Lübeck -Büchen
Lüttich-Limburg
Magdeburg-Halberstadt . • ■
do. "• '
do. Litt. C.
Mähr.-Schles. Centralbahn . •
Mährische Grenzbahn . . - -
Märkisch-Posener . •. • • •
do. Stamm-Prior . .
Mecklenburgische Friedr.-Franz
Münster-Enschede Stamm-Prior.
Münster-Hamm* . ■ • ' • (
Neust.-Weissenb.* (Pfalz. Max.)
Niederschlesisch-Märkische
Nordhausen-Erfurt
do. Stamm-Prior. •• •
Oberlaus. (Kohlf.-FalkbgOSL-Pr.
Oberschlesische Litt. A. L.D.l.
do. Litt. B. ...
Oesterr. Nordwestbahn w • ■ •
do. Litt. B- • -
Oestr.Staatsb.* 5710(Oest,Franz.)
Oesterr. Südbahn* (Lombard.)
Ostpreuss. Südbahn
do. Stamm-Prior. .
Ostrau-Friedland .
Pardub.-Reichnb. *(S.-Ndd. V-B.)
Pfälz. Nordbahn* • ■ • ' •
Prag-Dux
Rechte Oderufer ...
do. Stamm-Pnor.
Rheinische
do. Litt. B. • •
Rhein-Nahe-Bahn
do. per do _
fl. ö.W.pr. do. » do.
do. per 200 fl. o. W. i. b.
do. per do.
fl. ö.W.pr. do. a do.
% ä 200 fl. ö. W. i. S.
fl.öW.pr.500frcs.ä500frcs
% ä 500 und 100 Thlr.
% ä do.
% ä do.
993/.
100 1
993/i
40
22
18
100,40
do. Stamm-Prior.
Russische Bahnen* . . ■ ■
Saal-Bahn Stamm-Prior. . .
Saal-Unstrut Stamm-Prior. .
I. Siebenbürger*
Stargard-Posen * . • • • •
Stuhlweissenburg-Raab-Graz
Thüringische . • • • ■ •
do.Em. v. 1868 (Gotha-LeineL)*
do. Litt. C (Gera Eichicht)*
1?äl00Th.=30O fl. ö.W.i.S. I Tilsit-Insterburg ....
y äfl.ö.W.pr.lOOfl. C.M. I do. Stamm-Pnoi
yä200Th.=300fl.ö.W.i.S. iTheissbahn* 52/io
% ä do. I Turnau-Kralup-Prag . •
y ä 400 M. I K. Ung. priv. Nordostbahn
'y ll. Ungar.-Galizische ‘ . .
V i I Vorarlberger*
O/ ü I Warschau-Terespol * . . .
%100Th.=150fl. ö.W.i.S. I Warschau-Wien
yiOOTh— 150fl.ö.Wi. S. I Weimar-Gera* . ••••••
- - - "" a - I de Stamm-Prior . .
Werrabahn • • ■
Zwiok.-Lengenf.-Falkenst.ot.-Pr
Schweizer Centralbahn . . .
do. Nordostbahn . .
Vereinigte Schweizerbahnen .
Schweizer Westbahn . . . .
Französische Orleans . . . .
do. Nordbahn . .
do. Ostbahn . .
do. Siidbahn . .
do. Westbahn . .
Paris-Lyon-Mittelmeer
'% 100 Th.— do-
% ä 500 und 100 Thlr.
°i\
-g. ) ä 250, 200 u. 100 Thlr. |
i.S
5 Jl
5i.S.
5 i.S.
5i.S.
5i.S.
99.50
57.50
75,75
95.50
100,50
95.50
100,90
100
100
80
71,25
65.50
78
60
58.50
% ä do.
% f ä 1000, 500 und
% f 100 Thlr.
% a 200 Thlr.
% ä do.
% ä do.
% ä 136 Thlr.
% ä
% ä
% ä 1000, 500 u. 200Thlr. I
Q/% ä 680 und 136 Thlr.
% älOOO, 500, 200 u. 100 Th.
% ä 200 fl. ö. W. i. S. 1
% ä 200 fl. ö. W.
/y \ ä 1000, 500, 200 und I
yo > 100 Thlr.
'y ä do.
% ä 300—3000 Jl
^kl00Th.=150 fl. ö.W.i.S.
%. ä do.
% ä do.
% ä do.
% ä 200 fl. ö. W. i. S
' o Art fl rlrt
Versteht sich
in und
Nominal-Betrag
fl. ö.W.pr. 200 fl. ö.W.i. 8.
do. per do.
fl.ö. W. pr.200fl.ö W.i. S.
fl. ö.W. pr. 200 fl. ö.W.i.8
% ä 100 Thlr.
% ä 200 Thlr.
fl. ö.W.pr. 200 fl. ö.W.i.S.
do. pr. 200 fl. ö. W.
% ä 500 fl. S. W.
% ä 200 Thlr.
% k 500 Fs. 300=80Thlr.
% 1
% >ä 100 Thlr.
%’
fl. ö. W. pr. 200 fl. i- 8.
do. pr. do.
% ä 100 Thlr.
% ä 200 „
% k 500 M
% ä 200 Thlr.
% ä 100 „
% k 500 fl. S. W.
% ä 100 Thlr.
% ä 100 „
% ä 100 u. 500 Thlr.
% ä 200 Thlr.
% k 100 „
% ä 100 „
fl. ö. W.pr. 200 fl.ö. W. i.S
do. pr. do. in S.
fl. Ö.W. pr.Stck.v.frcs.500.
fl. ö. W. pr. 200 fl. Einz.
% k 200 Thlr.
% ä 200 „ o ..
fl. ö. W. pr. 200 fl. o. W.
fl. ö. W. pr. 200 fl. C. M.
% ä 500 fl. S. W.
— fl. ö. W. pr. 150 fl. Ö.W . 1. 8.
96,50 I % k 200 Thlr.
104,40 | % ä 200 „
102,10 % ä 250 „
% ä 250 „
% ä 200 „
% k 100 „
% k 150 „
% ä 125 Rb. = 134 Thlr.
% ä 100 Thlr.
% ä 100
fl. ö.W. pr. 200 fl. ö.W. i. S.
% ä 100 Thlr.
fl. Ö.W.pr. 200 fl.ö. W i.S.
% a 100 Thlr.
% ä 100 „
<% ä 100 „
l % ä 100 „
% ä 100 ,. a
fl. ö. W. pr. 200 fl- Emz.
Prä
do.
44
17.50
23.50
24.50
fl. ö.W.pr. 200fl. ö.W.i.S.
fl. do. pr. do.
fl. do. pr. do.
% älOOR. S. = 107 Thlr.
Mark pr. 60 Rb.
% ä 100 Thlr.
% ä 200 „
% ä 100 „
% ä 200 „
fres. pr. 500 fres. Einz.
fres. pr. 500 ,,
fres. pr. 500 ,,
fres. pr. 500 ,,
fres. pr. 500 ,,
fres. pr. 400 ,,
fres. pr. 500 „
i fres. pr. 500 „
| fres. pr. 500 „
| fres. pr. 500 „
Personal-Nachrichten.
Preiissen. Dem n Oto- Kegierung-
Rath und Mln.ls)ery ‘ DAusscheideuC aus dem Staatsdienste der
gSÄM*. Geheimer Rath mit dem Prhd.cate
„Excellenz“ verliehen worden.
Neue Fahrpläne und Fahrplanänderuugen.
Mittheilungen über neue Fahrpläne gingen uns :
nachfolgenden Verwaltungen :
Badische Staatsbahn.
Köln - Mindener Bahn.
Posen - Creuzburger Bahn.
Preussische Ostbahn.
Rheinische Bahn.
Westfälische Bahn.
Erzherzog Albreclitb ahn.
Elisabeth b ann. , , .
Oesterreichische Nordwest-und Süd-Norddeutsche
Verhindungs - Bahn.
Oesterreichische Staatspahn.
(S. auch in No. 36 Seite 458.)
uns zu von
do.
do.
do.
°/. ä 300 fl.
% ä 400 M
% k 300 fl.
% k 200 fl.
% ä 200 fl.
% k 200 fl.
%älOOOu.lOOS.R.=107Th. 1
% ä 500 und 100 Thlr. 1
% ä do.
% k do.
% ä 500, 200 u. lOOThlr.
do.
do.
do.
do.
do.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Verkehrsstörung,
Ungarische Staats ■ Eisenbahnen. Das
Vcrkehrsliinderniss zwischen den Statio-
nen Buccari - Fiume wurde behoben , in
Folge dessen wurde der Verkehr auf der
Linie Karlstadt - Fiume der Königlich
Ungarischen Staatsbahnen seit 1. Mai 1. J.
wieder eröffnet.
2. Auszahlungen.
Altona - Kieler Eisenbahn - Gesellschaft.
Bekanntmachung betreffend die Verabfol-
gung der auf 4% pCt. convertirten Priori-
täts-Obligationen II. Emission der Altona-
Kieler Eisenbahn-Gesellschaft nebst Cou-
ponsbögen, sowie die Auszahlung der
Convertirungs- Prämie.
Die in Folge unserer Bekanntmachung
vom 28. December 1876 auf 4‘/a pCt. con-
vertirten Prioritäts-Obligationen 1L Emis-
sion, sowie dazu gehörende neue Coupons-
bögen können von
Montag, den 7. M'a i a. c. a b
in den Vormittagsstunden von 9 — 12 Uhr
an derjenigen der nachstehenden
Stellen, bei welcher s. Z. die Einlieferung
stattfand — gegen Rücklieferung des von
ihr quittirten Verzeichnisses — entgegen
genommen werden, nämlich bei
unserer Hauptcasse in Altona,
unserem Geschäftsführer in Kiel,
der Norddeutschen Bank in Hamburg,
S. Bleichröder in Berlin.
Zu gleicher Zeit findet die Auszahlung
der Convertirungs-Prämie von Ein Halb
Procent des Nennwerthes der Obligationen
an den Inhaber des quittirten Verzeich-
nisses per Cassa statt, welcher bei Ein-
reichung desselben ohne Weiteres zur Ent-
gegennahme der Obligationen nebst Cou-
ponsbögen, sowie der Prämie als legitimirt
betrachtet wird. Altona, den 3. Mai 1877.
Die Direction. B. Geske. H. Teilkampf. (1704)
Pfälzische Eisenbahnen. Die Generalver-
sammlung der Actionäre der vereinigten
Pfälzischen Eisenbahnen hat unterm 5. Mai
d. J. beschlossen, dass die staatlich ga-
rantirten Präcipualbezüge (ausser den be-
reits bezogenen Actienzinsen von 4 pCt.
beziehungsweise 41!2 pCt.) als Dividende
für das Jahr 1876 ausbezahlt werden, wie
folgt:
1. für die Pfälzische Ludwigs-
bahn:
Fünfundzwanzig Gulden=Zweiund-
vierzig Mark sechsundachtzig Pfen-
nig pro Actie gegen Einlieferung des Di-
videnden-Coupons pro 1876.
2. für diePfälzischeMaximilians-
bahn :
Fünf Gulden — Acht Mark sieben-
undfünfzigPfennig pro Actie gegen Ein-
lieferung des Dividenden-Coupons pro 1876.
Diese Dividenden können bei den nach-
stehenden Bankhäusern
in Frankfurt a. M. bei M. A. v. Roth-
schild & Söhne,
in Frankfurt a. M. beiPh. Nik. Schmidt,
in Mannheim bei W. H. Laden-
burg & Söhne,
in Mannheim bei der Rheinischen Cre-
ditbank,
in München bei der Bayerischen Ver-
einsbank,
in Berlin bei der Direction der Disconto-
gesellschaft,
in Berlin bei S. Bleichröder,
in Neustadt bei L. Dacque,
in Ludwigs hafen bei der Direction s-
hauptcasse
sofort bezogen werden.
Nachdem auf die Nordbahnactien ge-
mäss der Fusionsgrundlagen ausser den
bereits bezogenen 4 pCt. Zinsen kein wei-
terer Pr äcipualbezug entfällt und eine Super-
dividende sich nicht ergeben hat, so wird
der Dividendenschein der Nordbahnactien
ro 1876 für werthlos erklärt. Ludwigs-
afen, 6. Mai 1877. Die Direction der
Pfälzischen Bahnen, v. Jaeger. (1713)
3. General-Versammlungen.
K. K. priv. Mährische Grenzbalm. Kund-
machung. Die vierte ordentlich e General-
Versammlung der Actionäre der K. K. priv.
Mährischen Grenzbahn findet am 7. Juni
1877 umlOUhrVormittagsin den Loca-
litäten der Gesellschaft in Wien, (Stadt,
Elisabethstrasse Nr. 14), statt.
' Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes pro 1876.
2. Bericht des Revisions-Ausschusses und
Beschlussfassung hierüber.
3. Wahl des Revisions- Ausschusses für
das Jahr 1877.
4. Ergänzungswahlen für den Verwal-
tungsrath in Gemässheit des §. 17 der
Statuten.
5. Bestimmung des Werthes der Anwesen-
heitsmarken für die Mitglieder des
Verwaltungsrathes.
6. Erneuerung der Bevollmächtigung des
V erwaltungsrathes in Angelegenheit
der Sanirung des Unternehmens.®
Jene Herren Actionäre, welche der Ge-
neral-Versammlung beizuwohnen beabsich-
tigen, wollen ihre Actien in Gemässheit
des §. 34 der Statuten bis längstens 25. Mai
1877 Mittags, bei der K. K. priv. allgem.
Oesterr. Boden-Credit-Anstalt hier, (Stadt,
Herrengasse No. 8) deponiren und die Le-
gitimationskarten beheben.
Nach §. 31 der Statuten geben je 20 Ac-
tien das Recht auf Eine Stimme.
Diejenigen Herren Actionäre, welche
sich durch andere stimmfähige Actionäre
vertreten lassen wollen, belieben zu diesem
Zwecke die auf der Rückseite der Legi-
timationskarte beigedruckte Vollmacht ent-
sprechend auszufüllen. Wien, am 5. Mai
1877. Der Verwaltungsrath. (Nachdruck
wird nicht honorirt.) (1712)
A Personenverkehr.
Deutsch - Russischer Eisenbahnverbaud.
Vom 15. Mai c. neuen Stils ab findet im
Deutsch - Russischen Eisenbahnverbande
eine directe Personenbeförderung in I.
und II. Wagenclasse, sowie eine directe
Gepäckbeförderung zwischen den Stationen
Ems und Wiesbaden, der Nassauischen
Eisenbahn, Station Frankfurt a. M. der
Frankfurt -Bebraer resp. Hessischen Lud-
wigs- resp. Main-Weser Eisenbahn, Station
Baden-Baden der Badischen Staats-Eisen-
bahnen, Station Leipzig der Berlin- Anhai-
tischen Eisenbahn, Station Dresden der
Sächsischen Staats- Eisenbahnen einerseits
und Station St. Petersburg, der St. Peters-
burg-Warschauer Eisenbahn, Station Mos-
kau der Moskau -Brester Eisenbahn an-
dererseits, sowie zwischen Station Kissin-
gen der Königlich Bayerischen Staats-
Eisenbahnen einerseits und Station St.
Petersburg der St. Petersburg-Warschauer
Eisenbahn andererseits statt.
Die Billet- und Gepäcktaxen, sowie die
näheren Bedingungen sind bei den be-
treffenden Billet- und Gepäck-Expeditonen
einzusehen. Bromberg, cfen 30. April 1877.
Königliche Direction der Ostbahn als ge-
schäftsfülirende Verwaltung. (1715) J.
5, Tarifänderungen.
Breslau - Schweidnitz - Fi*eiburger Eisen-
bahn. Höherer Anordnung zufolge treten
am l.Juli er. nachgenannte, via Rosen-
burg-Cottbus bestehende Tarife incl.
deren Nachträge ausser Kraft:
1. Verbandstarif für den Güterverkehr
zwischen Berlin, Berlin-GörlitzerEisen-
bahn und Stationen der Breslau-
Schweidnitz - Freiburger Eisenbahn
vom 20. Juli 1875.
2. Specialtarif für Steine zwischen Strio-
gau resp. Streit und Cottbus vom 20.
Sept. 1875.
3. Verbandtarif für den Güterverkehr
zwischen Berlin, Berlin-Görlitzer Eisen-
bahn und Stationen der Rechte-Oder-
Ufer Eisenbahn vom 10. Juli 1875.
4. Oberschlesischer Steinkohlentarif von
der Rechte-Oder-Ufer Eisenbahn nach
der Berlin-Görlitzer und Halle-Sorau-
Gubener Eisenbahn vom 15. October
1874.
5. Leipzig -Guben -Schlesisch er Verband-
tarif vom 1. September 1875.
Berlin, Guben und Breslau, den 2. Mai
1877. Königliche Direction der Nieder-
schlesisch-Märkischen Eisenbahn. Direc-
tion der Berlin-Görlitzer Eisenbahn-Gesell-
schaft. Direction der Märkisch -Posener
Eisenbahn - Gesellschaft. Direction der
Rechte-Oder-Ufer Eisenbahn - Gesellschaft.
Directorium der Breslau-Schweidnitz-Frei-
burger Eisenbahn-Gesellschaft. (1709)
Mitteldeutscher Eisenbahn - Verband.
Unter Aufhebung der Personen- und Ge-
päcktarife des Mitteldeutschen und des
Badisch - Mitteldeutschen Eisenbahn - V er-
bandes vom 1. Januar 1875 tritt mit dem
1. Juli d. J. ein diese beiden Tarife zu-
sammenfassender neuer Mitteldeutscher
Verbandstarif für die Beförderung von
Personen- und Reisegepäck in Kraft.
Durch denselben werden die seitherigen
Taxen in einzelnen Fällen um etwas er-
höht und ausserdem verschiedene bislang
bestandene directe Verkebrsbeziehungen
aufgehoben. — Der Tarif ist bei sämmt-
lichen Verbands -Expeditionen aufgelegt
und kann bei denselben eingesehen, auch
käuflich bezogen werden. Erfurt, den
21. April 1877. Die Direction der Thürin-
gischen Eisenbahn-Gesellschaft als ge-
schäftsführende Verwaltung. ( 1 706)
Breslau-Schweidnitz -Freibnrger Eisen-
bahn. Am 1. Juli er. treten die in unserem
Localverkehr für Station Cüstrin bestehen-
den Verschiffungsfrachtsätze ausser Kraft.
Breslau, den 2. Mai 1877. Directorium. (1708)
Breslau - Schweidnitz • Freiburger Eisen-
bahn. Mit dem heutigen Tage ist für den
Transport von Braunkohlen ab Station
Senftenberg der Cottbus -Grossenhainer
Eisenbahn ein Tarif in Kraft getreten,
welcher directe Frachtsätze nach unseren
nördlich Cüstrin gelegenen Stationen bis
einschliesslich Königsberg i M. enthält.
Exemplare dieses Tarifs können von unse-
rem Formular-Magazin zum Preise von
20 Pf. bezogen werden. Breslau, den
1. Mai 1877. Directorium. (1707)
Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn.
Mit dem 15. d. Mts. tritt zum Tarif für
den directen Güter-Verkebr zwischen Ber-
lin-Potsdam-Magdeburger und Magdeburg-
Halberstädter Stationen der Nachtrag VII
in Kraft. Derselbe enthält Ausnahmetarif-
sätze für verschiedene Artikel. Berlin,
den 2. Mai 1877. Directorium der Berlin-
Potsdam - Magdeburger Eisenbahn - Gesell-
schaft, zugleich Namens des Directoriums
der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn -
Gesellschaft. (1717)
Magdeburg- Schlesischer Güter- Verkehr.
Der für den Magdeburg-Schlesischen Güter-
verkehr via Berlin mit dem 10. Mai er.
zur Einführung kommende Tarifnachtrag
(Fortsetzung auf Seite 479)
476
6. Fahr
Köln-Mindener Eisen
Fahrplan der Personenzüge
L In der Richtung von Giessen nach Köln nnd von Köln nach Minden nnd Hamburg. ^
Giessen . . .
Abf.
—
—
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—
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—
—
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—
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—
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—
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—
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Oberhausen
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Sterkrade .
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Oberhausen . . .
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—
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vorn 15. Mai 1877 ab.
477
II. In der Richtung von Minden und Hamburg nach Köln und von Kola nach Giessen.
Cour.
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Zug.
Zug.
Zug
Zug
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—
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—
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6.43
—
10.40
—
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—
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11.40
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—
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6.35
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—
—
11.23
2.10
4.50
5.36
8.25
1 —
—
Ank.
—
Hamburg . .
Abf.
11.—
—
—
—
—
—
—
—
7.15
—
—
| 11.40
—
—
4.—
7.35
Harburg . .
11.18
—
—
—
,
—
—
—
7.38
—
—
11.58
—
—
4.23
7.58
Buchholz . .
11.44
—
—
—
—
—
—
—
8.12
—
—
12.22
—
—
5.—
8.34
fl
Bremen . » .
Ank.
1.5
—
—
—
—
—
—
—
10.32
—
—
1.50
—
—
7.11
10.40
fl
«
Abf.
1.10
—
—
—
—
—
—
7.—
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—
—
2.—
—
—
7.23
—
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Osnabrück .
3.32
—
—
| 6.40
—
—
10.24
1.58
—
—
4.13
—
7.15
10.28
—
Münster . .
4.23
—
—
6.59
—
—
11.42
3.19
—
—
5.10
—
8.34
Ank.
—
fl
Haltern . .
Ank.
5.6
—
—
7.57
—
—
—
12.45
4.17
—
—
| 5.56
—
9.26
—
—
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Haltern .
Abf.
6.20
-
—
8.—
—
—
—
1.10
—
—
—
| 6.1
—
—
—
—
Wesel . .
Ank.
6.28
—
—
8.55
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—
—
2.20
—
—
—
7.2
—
—
—
—
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Yenlo . .
Abf.
6.40
—
—
—
—
—
—
2.30
—
—
—
7.17
—
—
—
—
fl
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Ank.
8.1
—
—
—
—
—
—
3.44
—
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—
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—
—
—
—
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Haltern . .
Abf.
5.7
—
—
7.58
—
—
—
12.46
4.18
—
—
5.58
—
9.27
—
—
Wanne . . .
Ank.
5.40
—
—
8.32
—
—
—
1.26
4.58
—
—
| 6.37
—
10.4
—
—
Wanne
Abf.
5.41
. .
6.40
8.39
—
—
11.27
2.12
5.8
5.37
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|| 6.40
—
10.9
| -
—
Altenessen ....
Ank.
6.5
6.17
7.6
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—
—
11.54
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—
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|
—
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Abf.
6.25
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—
110.36
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Ank.
6.35
6.35
7.25
9.15
—
—
12.35
2.55
1 6.10 1
| 6.10 1
jl 9-5 1
1 7.25
—
|10.46
—
—
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Essen . . .
Abf.
—
1 5 55 |
6.50
8.20
—
—
10.50
2.15
5.35
5.35
1 8.30
| 6.50 1
-
—
—
—
Altenessen .
Ank.
—
6.3
7.—
8.30
—
—
11.—
2.55
5.45
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1 7—1
—
—
—
Altene
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Abf.
—
6.20
7.11
9.3
—
—
1159
2.38
5.57
5.52
1 8.51 1
1 75 1
| 1
—
—
—
Oberkausen ....
Ank.
—
6.33
7.35
9.23
—
—
12.25
3.-
| 6.18|
| 6.6 | j 9.15 |
1 7.24 |
| 7.56 |
—
—
—
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Oberhausen .
Abf.
6.38
8.35
11.20
1.—
3.30
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Ruhrort . . .
Ank.
6.53
8.57
11.42
—
—
1.20
3.52
1 6.47 |
1 6.47 j
| 8.35
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—
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Ruhrort . . .
Abf
—
—
7.55
10.5
12.25
—
12.25
2.40
5.30
5.30
8 57
—
7.35
—
—
—
Oberhausen .
Ank.
—
—
8.15
10.28
12.47
—
12.47
3.—
5.53
5.53
9.17
—
7.50
—
—
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1 in — '
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Emmerich . .
Abf.
—
5.—
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12.5
—
—
1.37
—
—
7.35
—
| 6.33
—
—
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Wesel . . . j
Ank.
Abf.
•
5.47
5.52
—
8.15
8.23
12.42
12.44
—
—
2.28
2.38
—
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Oberhausen .
Ank.
—
6.30
—
9.15
1.13
—
—
3.22
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9.11
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—
—
Wannne . . .
. Abf.
—
5.45
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10.10
—
—
—
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—
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Sterkrade . .
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—
7.4
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11.—
—
—
—
5.46
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—
—
—
—
—
Sterkrade . .
Abf.
—
7.50
11.30
—
6.45 |
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—
—
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Ruhrort . . .
. Ank.
—
—
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11.55
—
—
—
7.35 !
—
—
—
—
—
—
—
Oberhausen
. Ank.
—
—
7.30
—
11.15
—
—
—
6.-
—
—
- 1
_
—
—
—
Oberhausen
Abf.
Pers.-
6.36
7.45
9.28
1.16
—
1.21
3.30
6.22
6. 8
9.22
— 1
7.68
—
—
—
Duisburg
Zug.
6.46
8.3
9.42
1.26
—
1.36
3.45
6.35
6.17
9.36
— 1
8. 7
—
—
—
Düsseldorf
6.20
7.17
9.2
10.30
1.56
—
2.28
4.32
7.21
6.49
10.22
— 1
8.31
—
—
—
Mülheim
7.22
—
10.11
11.27
2.37
2.34
3.35
5.30
8.22
—
11.20
—
—
—
—
Deutz
Ank.
7.30
—
10.20
11.35
—
2.43
3.45
5.40
8.30
—
—
—
—
—
—
Cöln .
—
8.—
—
—
2.50
—
— 1
—
—
7.35
11.30
—
9.15
—
—
—
Deutz
Abf.
6.16
—
11.45
—
2.50
—
6 —
—
8.40 |
—
—
—
—
—
—
Troisdorf
6.49
—
—
12.16
—
3.21
—
6.33
—
9.11 1
—
—
—
—
—
—
Siegburg
6.58
—
—
12.24
—
3.31
—
6.42
—
9.19
—
—
—
—
—
—
Eitorf
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7.34
—
12.55
—
4.5
—
7.19
—
9.51
—
—
—
—
—
—
Betzdorf
Ank.
8.47
—
—
2.2
—
Ank.
—
8.37
—
11.4 |
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—
—
—
—
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Betzdorf . . .
Abf.
9.30
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Ank.
10.8
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3.40
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—
—
—
—
—
—
—
—
Betzdorf . . .
Ank.
8.45
—
—
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—
—
4.12
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—
—
—
—
Betzdorf .... Abf.
Pers.-
Zug.
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—
—
—
Dillenhurg ... „
6.40
10.24
—
—
3.24
—
—
—
10.9
—
—
—
—
—
—
—
—
Wetzlar .... _
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7.27
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9.15
—
4.10
—
—
6.251
11 —
8. .
—
—
—
—
—
—
—
7.60
11.33
9.36
—
4.27
—
—
6.45|
11.20
8.26
—
—
—
—
—
—
Fahrten in der Richtung von Harburg nach Hamburg.
Courier-
Zug.
Schnell-
Zug.
Harburg . . .
. . . Abf.
7.6
8.5
8.26
10.5
12.22
2.11
3.34
5.16
| 6.51
8.46
10.48
Hamburg . .
7.21
8.20
8.44
10.20
12.42
2.30
3.52
5.30
| 7.6
9.2
11.6
Bemerkungen. Die eingerahmten Zahlen bedeuten die Nachtzeiten von 6 Uhr Abends bis 5,ä9 Morgens.
Erste Ungarisch-Gfalizisclie Eisenbahn. K. K. Staatsbahn Tarnöw-Lelucliöw .
Fahrordnung der K. K. Staatsbahn Tarnöw-Lelu chöw.
Gütig vom 15. Mai 1877.
Anschlüsse nach
Tarnow
Orlö
Von Wien .... ab
„ Warschau . . „
„ Granica ...»
„ Krakau ... „
In Tarnow ... an
Von Podwoloczyska ab
„ Brody . . . . *
» Lemberg . . . *
„ Przemysl . . . „
In Tarnow ... an
St. M
täglich 8.30 Abends
* 8.15 „
„ 7.03 Früh
„ 10.48 Vorm.
„ 12.54 Mittags
täglich 8.45 Abends
„ 10.13 „
„ 4.40 Früh
„ 7.28 „
„ 12.20 Mittags
St. M.
T„ i 10.45 Vorm.
SSS L
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Von Budapest . . ab
„ Miskolcz . . . „
„ Kaschau . . . „
In Abos .... an
Von Eperies ... ab
In Orlo .... an
St. M.
Jeden{ Freitag. \ Fr-
„ * 1.51 Nm.
„ „ 6.00 Ab.
» v> 6.48 „
n n 9.00 „
Jedei,{sa'nrt-.[l2.34Ncht.
St. M.
Jeden{MUtw. 8.45 Ab.
> { Denn.} 6.45 Fr.
» „ 1.00 Nm.
/ Anschluss
„ „ / an Zug 1|5
I v. Oderberg.
„ „ 3.00 Nm.
n * 6.18 „
Züge der Strecke Tarnow — Orlö
<V
I, II,
III. CI. Gern. Zug
U
CD
I, II, HI. CI. Gern. Zug
'S
a
Station
Nr. 3
Nr. 1
<V
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Station
Nr. 4
Nr. 2
o
wöchentlich
zwei-
o
wöchentlich zwei-
3
tägl.
mal und zwar:
3
tagl.
mal und zwar
St. M.
St. M.
St. M.
St. M.
Nm.
Nachts
Früh
Abds.
-
Tarnow (Restauration) ....
ab
1.39
Jeden •
Dienst.
Freitag
11.51
—
Orlo (Restauration)
ab
3.40
Jeden
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\ Donn. ‘ 04
10.6
Lowczowek-Plesna
»
2.07
.. i
Mittw.
Samst.
12.19
12.6
25.3
Muszyna-Krynica (Badeort Krynica) „
Zegiestow (Badeort Zegiestow) . „
4.15
4.49
91
„ 8.30
„ 9.07
20.9
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2 36
12.50
38.1
Piwniczna
5.24
„ 9.42
31.8
Gromnik
3.11
1.27
46.7
Rytro
5.47
„ 10.06
36.3
Bogoniowice-Ciezkowice . . .
>9
3.28
1.46
56.0
Alt-Sandez (Badeort Szczawnica)
’9
6.19
9'
„ 10.39
47.4
61.1
Bobowa
Grybow
99
4.03
5.02
99
2.21
3.20
63.2
Neu-Sandez (Restauration) . .
an
ab
6.38
6.58
99
„ 10.58
„
Früh
Nachts
71.8
Ptaszkowa
5.44
4.02
70.8
Kamionka
7.26
/ Dienst. 1010
1 Freit.
Abds.
Vorm.
99
80.7
Kamionka
6.18
4.36
79.6
Ptaszkowa
8.02
„ 12.«
88.2
Neu-Sandez (Restauration) . . j
an
ab
6.39
6.59
5»
99
4.57
5.42
90.4
104.0
Grybow
Bobowa
8.56
9.37
9>
„ 1.43
„ 2.26
95.4
Alt-Sandez (Badeort Szczawnica)
99
7.27
99
6.12
115.2
Bogoniowice-Ciezkowice . . .
10.08
»9
„ 2.59
104.8
Rytro
7.58
6.44
119.6
Gromnik
10.24
, 3.20
113.3
Piwniczna
99
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99
7.17
Vorm
130.5
Tuchow
10.53
„ 3.51
126.1
Zegiestow (Badeort Zegiestow) .
’9
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,,
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7.57
Früh
138.8
Muszyna-Krynica (Badeort Krynica) „
9.50
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8.36
140.8
Lowczowek-Plesna
11.20
„ 4.18
151.4
Orlo (Restauration)
an
10.25
9)
99
9.11
151.4
Tarnow (Restauration) ....
11.44
9'
„ 4.42
Anschlüsse von
Orlö !
Tarnow
Von Orlö .... ab
In Eperies ... an
» Abos .... „
„ Kaschau . . . „
„ Miskolcz . . „
„ Budapest . . „
St. M.
täglich 3.40 Früh
„ 7.02 „
„ 8.26 Vorm.
„ 9.10 „
„ 12 51 Mittags
„ 7.00Abends
St. M.
HS“’"1
„ „ 12.33 Mttgs.
Anschluss a. Zug
» » 6|IIn. Oderberg.
, „ 2.18Nchm.
„ „ 9. 15 Abds.
Von Tarnow ... ab
In Przemysl ... an
» Lemberg . . . „
„ Brody . . . . „
„ Podwoloczyska. ,,
Von Tarnow ... ab
In Krakau ... an
„ Granica . . . „
„ Warschau. . . „
„ Wien ....
St. Min.
täglich 1.07 Nachm.
„ 6.14 Abends
,, 9.25 ,,
„ 3.45 Früh
„ 5.20 „
täglichl2.29 Nachm.
„ 2.38 „
„ 9.38 Abends
„ 9.15 Vorm.
„ 5.10 Früh
St. Min.
, 5.27 Früh
Jeden l 7.13 „
Dienst. ; 11.21 Vorm.
und 1 8.50 Abds.
Freitag [ 4.53 Nchm.
Die Zeitangaben für die Strecke Tarnöw-Orlö beziehen sich auf den Budapester Meridian.
Y _ ,> der Anschlüsse beziehen sich auf die dermalen gütigen Fahrordnungen der betreffenden Bahnen. Es wird
empfohlen diese Anschlusszeiten mit den jeweiligen Fahrordnungen der Anschlussbahn zu vergleichen. (1711)
Wien, im April 1877. _ _ Die Direction
(Nachdruck wird nicht honorirt). der Ersten Ung.-Galiz. Eisenbahn als betriebsfühi-ende Direction.
479
Fahrten in der Richtung von Hamburg nach Harburg.
Schnell-
Zug.
'
Couri er-
Zug.
Hamburg . . .
. . . Abf.
7. -
715
11.25
11.40
1.35
3.40
4.—
7.35 1
1
8.35
i| ÖÄT’
11.—
Harburg . . .
7.18
7.33
11.43
11.55
1.50
3.58
4.18
7.53 ||
8.53
j 10.2
11.15
Köln, im Mai 1877. Die Direction. (1710)
Wegen der Anschlüsse an die benachbarten Bahnen und der Abfahrtzeiten von den Zwischenstationen wird auf die Plakat-
Fahrpläne verwiesen.
Fahrplan der Oels-Gnesener Eisenbahn vom 13. Mai 1877 ab.
ä
_o
t2
Fahrgeld
Col. No.
Classe
Stati on
1.
I-IV.
2.
I-IV.
3.
I-IV.
4.
I-IH.
von
Oels
ab
I-IV.
Col. No.
Classe
Station
5.
I-IV.
von
Oels
ab
I-III.
6.
I-IV.
7.
I-IV.
8.
I-IV.
I.
CI.
Jl
II.
CI.
Jl
III.
CI.
Jl
IV.
CI.
Jl
Vm.
Vm.
Nm.
Vm.
—
—
—
—
—
Breslau, Stadtbhf. . .
—
8.8
10.20
5.30
Bromberg
—
—
9.58
—
—
—
—
—
—
dto. Oderthorbhf.
—
8.21
10.35
5.45
Mrgs.
Nm.
—
—
—
—
—
Oels
—
11.34
6.44
Posen
—
5.10
11.40
6.0
8,8
0,8
0,6
0,4
0,2
Juliusburg. . . .
—
9.36
11.53
7.3
Gnesen ......
—
7.5
2.16
7.35
17,6
1,5
1,1
0,8
0,4
Grossgraben . . .
—
9.48
12.14
7.24
Schwarzenau
—
7.33
2.33
8.4
24,6
2,0
1,5
1,0
0,5
Frauenwaldau . .
—
9.69
12.30
7.39
Wreschen
—
8.7
2.50
8.37
32,8
2,7
2,0
1,4
0,7
Craschnitz ....
—
10.11
12.52
7.57
Miloslaw
—
8.37
3.8
9.7
41,8
3,4
2,6
1,7
0,9
Militsch
—
10.25
1.21
8.23
Zerkow
—
9.13
3.29
9.42
56,6
4,6
3,5
2,3
1,2
Zduny . . . .
—
10.45
1.55
8.54
Jarotschin
—
9.36
3.45
10.4
63,9
5,2
3,9
2,6
1,3
Krotoschin ....
—
11.0
2.29
9.21
Abds.
78,6
6,4
4,8
3,2
1,6
Koschmin . . . .
—
11.20
3.5
9.50
nach Posen. . . Abf.
—
1.2
4.1
—
94,5
7,6
5,7
3,8
1,9
Jarotschin . . . .
—
11.40
3.35
10.16
„ Creuzburg . „
—
—
3.51
—
Abds.
Mrgs.
—
—
—
—
—
nach Posen . .
Abf.
—
1.2
4.1
—
Jarotschin
5.16
9.53
3.50
—
—
—
—
—
—
„ Creuzburg .
—
—
3.51
—
Koschmin
5.49
10.30
4.12
— ■
Vm.
Krotoschin
6.30
11.16
4.38
—
—
—
—
—
—
Jarotschin . . . .
6.20
11.43
3.56
—
Zduny
6.50
11.38
4.50
—
105,8
8,5
6,4
4,3
2,2
Zerkow
6.46
11.58
4.21
—
Militsch
7.26
12.19
5.12
—
121,7
9,8
7,4
4,9
2,5
Miloslaw . . . .
7.20
12.19
4.55
—
Craschnitz
7.49
12.47
5.27
—
136,3
10,9
8,2
5,5
2,8
Wreschen . . . .
7.59
12.42
5.37
—
Frauenwaldau ....
8.7
1.6
5.40
—
146,9
11,8
8,9
5,9
3,0
Schwarzenau . . .
8.24
12.57
6.0
—
Grossgraben
8.26
1.26
5.53
—
159,7
12,8
9,6
6,4
3,2
Gnesen
8.48
1.13
6.25
—
Juliusburg
8.46
1.44
6.7
—
—
—
—
—
—
Posen
Ank.
10.15
3.34
9.47
—
Oels
9.3
2.1
6.20
—
Vm.
*
Breslau, Oderthorbhf.
10.4
2.58
7.18
—
—
—
—
—
—
Bromberg . . .
—
5.24
10.13
—
dto. Stadtbhf. . .
10.17
3.11
7.30
—
Nm.
Nm.
Vm.
Nm.
Abds.
—
Directe Personenbillets werden ausgegeben zwischen Breslau Oderthor- und Stadtbahnhof, sowie Mochbern der Rechte-Oder-
Ufer Eisenbahn einerseits und sämmtlichen Stationen der Oels-Gnesener Eisenbahn andererseits, sowie zwischen Militsch, Krotoschin.
Wreschen und Gnesen einerseits und den Stationen derRechte-Oder-Ufer Eisenbahn Bernstadt, Namslau, Creuzburg, Tarnowitz, BeuthenO/S.
und Dzieditz andererseits, desgleichen zwischen Posen einerseits und den diesseitigen Stationen Oels, Grossgraben, Craschnitz, Militsch,
Zduny, Krotoschin, Koschmin, Zerkow, Miloslaw und Wreschen, andererseits via Jarotschin, sowie zwischen den diesseitigen Stationen
Krotoschin, Koschmin, Zerkow, Miloslaw, Wreschen, Gnesen einerseits und den Stationen aer Posen-Creuzburger Eisenbahn Schroda,
Pieschen und Ostrowo andererseits.
Bei den Zügen Colonne 2 und 7 coursiren Durchgangswagen zwischen Breslau und Gnesen. Breslau, den 3. Mai 1877. Direction. (1704)
14 tritt mit dem gleichen Tage auch für
den Magdeburg-Schlesischen Güterverkehr
via Zerbst in Kraft. Berlin, den 3. Mai
1877. Directorium der Berlin-Potsdam-Mag-
deburger Eisenbahn, zugleich Namens der
übrigen betheiligten Verwaltungen. (1718)
7. Submissionen.
Werra ■ Eisenbahn. Die Lieferung von
3 000 Stück oder etwa 666 000 Kilogramm
Bahnschienen aus Bessemer Stahl soll im
Submissionswege vergeben werden. Of-
ferten hierauf, denen ein unterschriftlich
anerkanntes Exemplar der von unserem
Secretariate zu beziehenden Lieferungs-
bedingungen beizufügen ist und welche
mit der Bezeichnung:
Offerte auf Lieferung von Stahlschienen
versehen sein müssen, sind bis zu dem auf
Sonnabend, den 26. Mai d. J.,
Vormittags 11 Uhr,
angesetzten Submissionstermin anher ein-
zureichen. Meiningen, den 5. Mai 1877.
Die Direction der Werra-Eisenbahn-Gesell-
schaft. (1719)
Königliche Ostbalm. Die in den Haupt-
werkstätten der Königlichen Ostbahn in
Berlin, Bromberg, Dirschau, Königsberg
und Fonarth angesammelten Metall -Ab-
gänge und sonstigen alten Materialien als :
Radreifen, Gussstahl, Schmiedeeisen, Schie-
nen, Gummi etc. sollen verkauft werden.
Die Verkaufsbedingungen nebst speciel-
ler Nachweisung der alten Materialien etc.
werden auf portofreie Requisition frankirt
übersandt werden, sind auch in den Bü-
reaus der oben genannten Hauptwerk-
stätten zur Einsicht ausgelegt.
Submissionstermin in dem Unterzeich-
neten Büreau «,m Donnerstag, den
17. Mai er., Vormittags 11 Uhr, bis zu
welchem Offerten bezeichnet: „Offerte auf
Ankauf von Materialienabgängen porto-
frei einzureichen sind. Bromberg, den
27. April 1877. Königliche Direction der Ost-
bahn. Maschinentechnisches Büreau.(1720J.)
Thüringische Eisenbahn. Die Lieferung
und' Aufstellung je einer Locomotivdreh-
scheibe für die Bahnhöfe Leipzig und
Gerstungen soll im Submissionswege ver-
feben werden. Die Bedingungen und
eichnungen sind von dem Unterzeichneten
zu beziehen und es sind auch an denselben
die mit der äusseren Bezeichnung „Offerte
auf Drehscheiben“ zu versehenden Offerten
versiegelt und portofrei bis zum 28. Mai er.,
Vormittags 11 Uhr einzureichen. Erfurt,
den 4. Mai 1877. Der Ober-Maschinen-
meister M. Lochner. (1714) H. & V.
Rheinische Eisenbalm. V erdin» von
Uniform-Materialien. Die zur Beklei-
dung unserer Betriebs-Beamten für das
Jahr 1878 erforderlichen Tuche, Futter-
stoffe, Dienstabzeichen und Knöpfe beab-
sichtigen wir im Wege der Submission in
Lieferung zu geben.
Die Lieferungs-Bedingungen können ent-
weder in unserem Directionsgebäude hier
(im Büreau No. 51) oder in unserem Klei-
der-Depot am Central-Personen-Bahnhofe
eingesenen, sowie auch auf frankirte Be-
stellungen von uns bezogen werden.
Die Lieferungs-Offerten wolle man ver-
siegelt und portofrei mit der Aufschrift:
„Submission auf Bekleidungs-Materialien“
bis zum 1. Juni er. bei uns einreichen.
Später eingehende Offerten werden nicht
berücksichtigt. Köln, den 2. Mai 1877.
Die Direction. (1705)
8. Fahrplan-Aenderungen.
Oels-Gnesener Eisenbahn. Nachdem der
früher in Gnesen 7 9 ankommende, 7 13 von
dort abgehende Zug 46 der Posen-Thorn-
Bromberger Eisenbahn um fast 2 Stunden
480
früher gelegt ist, geht der Anschluss an
den diesseitigen Zug 7 Colonne 3 Ankunft
in Gnesen, 6 25 Abends, in der Richtung
nach Bromberg verloren.
Ebenso verlängert sich durch diese
Früherlegung der Aufenthalt in Gnesen
zwischen dem Oberschlesischen Zuge 46
und unserem Zuge 6 (Colonne 8) auf 2
Stunden 11 Minuten. Siehe Fahrplan
S. 479. Breslau, den 7. Mai 1877. Direc-
tion, (1716)
9. Verschiedenes.
König Christian YDI Ostseebahn. Das
gedruckte Protocoll der am 27. April d. J.
abgehaltenen ausserordentlichen General-
Versammlung der Actionaire der Altona-
Kieler Eisenbahn-Gesellschaft kann
in Altona auf dem Hauptbüreau im dor-
tigen Bahnhofsgebäude, und
in Kiel bei dem Geschäftsführer, Herrn
Kähler
von den Herren Actionairen an jedem
Wochentage von Morgens 9 bis 12 Uhr ab-
gefordert werden. — Altona, den 4. Mai
1877. Theod. Reineke, Vorsitzender des
Ausschusses. (1703)
PRIVAT- ANZEIGEN.
Wegen Patentirung und AUSBEUTUNG'
von ERFINDUNGEN in ENGLAND
und FRANKREICH wende man sich an
H. SIMON , Ingenieur,
MANCHESTER,
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Kein Mutternverschluss ist sicher ohne die-
selbe; bei ihrer Anwendung kann sich die
Mutter weder durch Zerren noch durch
Vibriren, weder durch Ausdehnen noch
Zusammenziehen lösen. Sie ist von grösster
Bedeutung für Dampfmaschinen , Dampf-
hämmer, Spinn-, Webe- und Landw. Ma-
schinen und unschätzbar für
Eisenbahnwaggons und Laschen-
bolzen.
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Schraubenschneidemaschinen , Flaschen -
zügen, Engl. Krahnketten, Winden, Tau-
blöcken, Amerik. Spiralbohrern, Klemm-
futtern, Gussbürsten, Tanite Schmirgel-
scheiben etc.
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Schmiede- und
Gusseisen
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billiger als Blech-
laternen
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Strassen-, Bahn-
hof- und Garten-
Beleuchtung, ein-
fach und verziert,
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leum, sechseckig
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Verlegt und heranagegeben von dem Verein Dentacher Eisenbahn Verwaltungen.
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• Druck von H. S. Hermann ln Berlin. Benthatr. S.
1877.
tß 38.
— 481 —
Di© Zeitung erscheint
Montags und Freitags.
Vierteljährlich flir 4 Mark an beziehen durch
jada Buchhandlung u. jedes Postamt des Deutsch-
Oesterr. Postgebietes ;
Kreuzband-Porto wird extra berechnet.
Manuscript sowie sämmtliche officielle Inserate
■ind franco einzusenden an die Redaction,
Dr. jnr. W. Koch,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commissionär für den Buchhandel :
Adolph Refelshöfer,
Leipzig, Nürnberger Strasse 59.
Beilagen zur Zeitung
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von H. S. Hermann,
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einsenden.
Insertions-Preis für die dreigespaltene Petitzeile
oder deren Raum 30 Pf.
Beilagen zu der Zeitung (in Quart} werden
sowohl den von den Eisenbahnen und aurch den
Buchhandel als deik durch die Post bezogenen
Exemplaren für 15 Mark beigelegt.
Auflage der Zeitung: 8100 Exemplar«.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 14. Mai 1877.
Der heutigen Nummer liegen die Fahrpläne der Berlin- Anhaitischen und der Berlin-Potsdam-Magdeb urgef^
Eisenbahn sowie den durch die Post und den Buchhandel bezogenen Exemplaren der Fahrplan der Mecklen-
burgischen Friedrich-Franz-Eisenbahn bei.
Dieser Nummer liegen die „Notizen über neue Tarife nnd Tarifändernngen pro April 1877“ bei.
Inhalt: Zum Stollenfeste in Cochem. — Die Unfallversicherung bei den Oesterreichisch- Ungarischen Eisenbahnen. — Die Herstellung
der Local- und Secundärbahnen durch Zusammenwirken von Staat und Gemeinden (Schluss). — Oesterreichisch-Ungarische Correspondenz.
— Hessische Ludwigsbahn (Generalversammlung) — Englische Correspondenz. — Niagara -Hängebrücke. — Frankreich. — Gotthardbahn
(Monatsbericht). — Italien. — Algerische Bahnen. — Coupebeleuchtung von Eisenbahnwagen. — Eisenbahn-Unglücksfälle. — Personal-Nach:
richten. — Juristisches. — Miscefien. — Breslauer Holzmarktbericht. — Neue Fahrpläne und Eahrplan-Aenderungen. — Officielle Anzeigen-
1. Bahn-Eröffnungen. 2. Auszahlungen. 3. Ausloosungen. 4. Betriebs-Ergehnisse. 5. Tarif-Aenderungen. 6. Submissionen. 7. Personen-
Verkehr. 8. Eahrplanänderungen. 9. Fahrpläne. — Privat- Anzeigen.
Zum Stollenfeste in Cochem.
Zuvörderst unser „Glück auf“ den Collegen an der Mosel!
Wir möchten jedwede Wissenschaft mit einer Fundgrube
vergleichen, zu der ein tiefer, tiefer Schacht niederführt, je weiter
wir teufen, desto edler finden sich die Erze, desto
schwerer aber auch wird die Fahrt. Der Schacht und die Ge-
senke, in die wir Sprosse um Sprosse, Fahrt nm Fahrt und Bühne
um Bühne einbauen, gleichen der Literatur der Wissenschaft, dem
Zugänge zum ganzen Gebäude; nnd die einzelnen Horizonte, welche
im Gange ansgerichtet werden, gleichen den Einzelbestrebungen
jeder gebildeten Nation in der werkthätigen Ausübung dieses
Wissens, in dem Aufsuchen neuer Fünde, in der Ausbeute der
edlen Erze.
Und in der Wissenschaft des Tunnelbaues haben auch die
Kameraden in Preussen einen solchen tief eingreifenden Horizont
erschlossen, den wir jetzt in Festesstimmung befahren wollen, da
eben ein neuer, edler Anbruch fündig wurde zu Cochem an der
Mosel.
Als im Jahre 1838 Preussen den ersten Anhieb in der an-
gewandten Wissenschaft des Tunnelbaues durch den Oberingenieur
Pickel mit den Bauten des Königsdorfer , Nirmer, Ichenberger
und Aachenerbusch-Tunnels machte, lag diese Disciplin noch in
den Wehen des Werdens. Aber die Typen der Methoden waren
schon gekennzeichnet, und die Repräsentanten zeigten sich folgend :
Kernbau-
Methode.
Bau in Eisen.
Belgische
Methode.
Englische
Methode.
Freiberger
Methode.
1803
1822
1824
1828
Tronquoy.
St. Aignan.
Pouliy.
Roubaix.
1826
Themse-
Tunnel.
1828|charleroy.
1836'PlaQe d’Eu-
rope.
1837|Batignolles.
1837'; St. Cloud.
1834
Kilsby.
1837
Oberau.
Die Preussischen Eisenbahn-Ingenieure, noch völlig ungeübt
in bergtechnischer Arbeit, wünschten schon bei jenen vier Tunnel-
bauten, namentlich dem Königsdorfer, die Methode von Kilsby
einzuschlagen; aber ein Specialist im Berghaue, der Obersteiger
Sauer, drang schliesslich mit seinen Ansichten durch und führte
jenen Kernbau ein, den uns Beyse so detaillirt durch Zeich-
nungen erläutert hat. Zu jener Zeit, wo der Gevelsberger
Tunnel bei Schwelm 1839 liegen geblieben war, galt das Gelingen
des Königsdorfer Schwimmsandtunnels für ein Meisterstück
ersten Grades.und die Geschicklichkeit Sauer’s in der bergmän-
nischen Zimmerarbeit wurde zum Fundament eines Systems:
des „Deutschen“ oder Kernbausystems. In allen Gauen Deut-
scher Zunge, so 1842 zu Triebitz in Mähren, 1844 zu Rosenstein
und zu Stuttgart in Württemberg, 1845 zu Kerschbach undPoganek
in Steiermark, 1848 im Neustadter Tbale in der Pfalz, 1849 zu
Wolfsberg am Semmering, 1850 durch den Schwarzkopf im Spessart,
vornehmlich aber 1850 zn Bildstock und 1851 noch zu Volkmars-
hausen in Hannover ward festgehalten mit Allemannischer Zähig-
keit an dem selbst und eigenartig geschaffenen Kernbaue. Und
als in Preussen, woselbst 1854 erst 8 Tunnels, 5 an der Rheinischen
(1838), 2 an der Saarbrückener (1850) und 1 an der Berlin-
Stettiner Zweigbahn (1837), bestanden, im Jahre 1855 zu Czer-
nitz in Schlesien wieder unter den schwierigst denkbarsten
Gebirgsverhältnissen die Frage nach der Wahl der Methode
heran trat, da war es naturgemäss, wieder zu dem im ganzen
Deutschen Reiche usuellen Kernbaue zu greifen , obschon
in Oesterreich 1839 zu Gumpoldskirchen, 1843 durch die vielen
Tunnels auf der Prag-Wiener Strecke, 1845 durch jene auf der Prag-
Dresdener Linie und 1849 durch viele, sehr schwierige Tunnels
der Semmeringbahn nach und nach ein in Oberau 1837 entspros-
senes, nun aber ganz eigenartiges, das Oesterreichische
System geschaffen worden war, und obschon Preussens Inge-
nieure auch die Belgische Methode 1846 zu Guxhagen, Beisförth
und Hönebach auch auf Deutschem Boden, in Hessen kennen
gelernt hatten. Dieser neue Aufgriff des Kernbaues, speciell in
Preussen zn einer Zeit, wo der Glaube an das System anderweit
schon zu wanken begann, war im Vorbilde von Königsdorf, Bild-
stock und Volkmarshausen individuell begründet. Und es war
schliesslich gut, so gewählt zu haben, allerdings nur gut im Inter-
esse der Wissenschaft. Denn einmal musste das Opfer unfrei-
willig gebracht werden, um ein so zähe vertheidigtes System
wieder auszuscheiden; ein System, dessen Legende auch in jenem
Satze widerhallt, den unser Joachimsthaler Bergpfarrer „Mathe-
sius“ schon 1562 in seiner Sarepta gepredigt hat:
„Manche böse vnd ledige schicht hab ich auff diser meiner
„Sareptanischen Fundtgrub vnd erbstallen | auch offt jrre gefaren
482
„vnd wider zurück ansitzen müssen | wie meine lieben freunde vnd
„collegen die mir hiezu trewlicli geholffen | disz mit warheyt wer-
„den bezeugen helifen.“
Mitten in der Zeit des Czernitzer Baues, der eine wich-
tige Wendestelle in der Geschichte des Tunnel-
baues inPreussenabgiebt, trat die Gährung der Ideen
über die künftig anzuwendende Bauweise aber auch in diesem
Lande ein. Noch zu Czernitz florirte 1856 das Oesterreichische
System; und 1857, angeregt durch die Studien am Hauenstein-
(woselbst Brassey das zu jener Zeit durch die Bauten von Bleching-
ley (1840) und Saltwood (1842) bereits hoch ausgebildete Eng-
lische System zum ersten Male nach dem Festlande brachte) und
angeregt durch das treffliche Buch von Simms : „Practical tunne-
ling“ wurde an der Rhein-Nahe Bahn beim Tunnel zu Boos und
bei jenem zu Wiebelskirchen das Englische System, jedoch in diesem
letzteren Tunnel mit einer merkwürdigen Variation, nämlich
der von Mittelgespärren eingeführt. Diese Va-
riation — das Werk der Ingenieure Wex und Lewald — ver-
söhnte die vom Kernbaue her gewonnene alte Deutsche Ge-
wohnheit der Auszimmerung der Firste mit Kronbalken
mit den Bedürfnissen einer neuen Zeit, nämlich mit dem Bedürf-
nisse 1) nach einem Sohlenstollen, 2) nach dem ununterbrochenen
Arbeitsbetriebe vor Ort, 3) nach dem vollen Profilausbaue und
4) nach grösserer Sicherheit. Während nun 1857 sich diese tech-
nische Umgestaltung auf der Rhein-Nahe Bahn vollzog, mittelst
der ein Theil der Principien der Oesterreichischen Methode mit
der gewohnten Firstzimmerung des Ureichenbaues verschmolzen
wurde, drang schon 1858 auf der Ruhr -Sieg -Bahn unter dem
grossen Praktiker F. W. Weishaupt und unter der Einwirkung
der Baumeister Schneider und Korn das reine Oesterreichische
Bausystem siegreich vor. Der Bau dieser beiden Bahnen hatte
also einen gewaltigen Umgestaltungsprozess in der angewandten
Wissenschaft des Tunnelbaues in Preussen vollzogen und das
Kernbausystem verschwand von da ab zusehends; wir sehen es
1866 nur noch auf der Deutz-Giessener Bahn, dann 1857 beim
Mettlacher Tunnel der Saarbrücken - Trier’schen Linie auftreten
und nehmen 1858 wohl sein letztmaliges Aufflackern am Welsche-
nennester Tunnel der Ruhr-Sieg Bahn wahr.
Von jetzt ab (1857) standen in Preussen drei Dinge fest
a) der volle, ununterbrochene Profilausbruch, b) die Anwendung
von Gespärren im vollen Profile und c) die unbedingte Anwendung
eines Sohlenstollens bei den grösseren nennenswerthen Tunneln.
Diese drei Principien sind nun seit zwanzig Jahren in
Preussen auch bei schweren Entschlüssen niemals
verlassen worden; im Gegentheile, dieses Festhalten an ihnen
ist die heutige Stärke der Preussischen Tunnelingenieure, weil
dieses Festhalten an bitter und sauer gewonnenen Erfahrungs-
resultaten ein Schwanken nach rechts und links ausschloss
und die stetige Verfeinerung, Veredlung und Zielbewusstigkeit
des Dispositionsprogramms jeweilig in sich einschloss. Diese
feste geistige und, wir betonen es, an der Spitze mit Be-
wusstsein geleitete Geschlossenheit in einer Erfahrungswissen-
schaft musste nothwendiger Weise auch zu grossen weiteren Er-
folgen führen. Gleich den ersten namhaften Erfolg errang 1861
einer unter den Meistern in Preussen, der Ingenieur Menne zu
Altenbecken. Dieser Altenbeckener Tunnelbau, zwischen Czernitz
und Cochem der wichtigste in Preussen, wurde zu einer soge-
nannten hohen Schule; denn in ihr wurden die drei Räthsel,
welche bei einem langgestreckten, nassen und äusserst druck-
haften Tunnelbau auftreten; als Kürzung der Baukosten, Kürzung
der Bauzeit und Festhalten an der Sicherheit (während und nach
dem Baue), iu glanzvollster Weise gelöst, und welches waren diese
Lösemittel? Es war wieder nur die Gravitation des Sohlenstollens,
die Gravitation des vor dem Feldorte ungehemmten Vollaus-
bruches und die Gravitation rationeller Zimmerung. Der Sohlen-
stollen, der seit 1864 vom Hauensteiner Baue und seit 1860 von
Pressel’s und Kaufmann^ Werke her von denkenden Tunnel-
ingenieuren als eine Errungenschaft sonder Gleichen ge-
feiert wurde; der Sohlenstollen, welcher sich am Semmering
(1849), an der Ruhr- Sieg-Bahn (1857) und an der Rhein-Nahe
Bahn (1857) und an so vielen anderen Orten, insonderheit
auch in England, so ungemein bewährt hatte und in den
Altenbeckener Nachbarbauten zu Braunschweig (1861) eben-
falls wieder mit so grossem Nutzen und Erfolge gebraucht
wurde: dieser Sohlenstollen wurde von Menne in der
exactesten Weise ausgebeutet. Er machte ihn (wie es zu gleicher
Zeit auch schon in Ippensee und Naensen für Doppelgeleise der
Fall war) so breit, dass eine normalspurige Interimsbahn einge-
baut und grosse, breite Förderwagen eingeführt, die Frequenzen
also auf ein Minimum reducirt werden konnten; er legte
die Schächte nur mit kleinen Querschnitten und Interimsmaschinen
an, weil ihr Dienst nur dem Sohlenstollen, nicht dem Vollprofile
galt, und er etablirte Aufbruch um Aufbruch, wie es die Vor-
schrift der Bauzeit eben verlangte. Die Zimmerung richtete Menne
im festeren Gesteine mit Ureichenbau, wie es seine Leute gewöhnt
waren, aber auch schon mit Unterzügen ein; dort wo er aber Ge-
triebe nöthig hatte, galt der Oesterreichische Sparrenzimmerbau.
Die bedeutenden fachlichen und finanziellen Erfolge in Altenbeken
dienten also nur zu jener Befestigung der oben angeführten Prin-
cipien, mit denen man thatsächlich bei den von jetzt ab so zahl-
reichen Tunnelbauten am Rheine, in Westfalen und in der Eifel,
im Sauerlande, am Harze, in Schlesien, in Hessen und nun auch
im Eisass so eminente Erfolge erzielte. Besonders aber verfestigte
sich durch diese 20jährige Erfahrung das Princip eines Sohlen-
stollens derart, dass dasselbe bei allen nennenswerthen Bauten
heute in Preussen als obligat erklärt ist.
Indem sich nun dieser Gestalt in diesem Lande eine stramme,
principielle und erfahrungsgemässe Gliederung in der angewandten
Wissenschaft des Tunnelbaues herausbildete, wurde aber auch ge-
rade damit die feste Basis für einen weiteren Fortschritt im Fache
geschaffen ; ja wir können, ohne auf einen Widerspruch zu stossen,
sagen, dass momentan kein anderes Land diesem specialfachlichen
Fortschritte so allseitig huldigt, als gerade Preussen, denn es oc-
cupirt sofort jede Neuerung im Tunnelbaue. In dieser Hinsicht
sind es nun, abgesehen von den Bestrebungen an anderen Stellen,
besonders vier Preussische Bahnen, welche die weitere Ausbil-
dung der Wissenschaft des Tunnelbaues ganz energisch befördert
haben. Vor Allem die von Menne erbaute Eifelbahn (eröffnet
1871) , bei deren Tunnelbauten eiserne Bahnbögen, eiserne Schrau-
benbolzen, eiserne Sparrenzimmer und armirte Balken angewendet
wurden, wie solches anderen Ortes (Rziha, Eisenbahn-Unter- und
Oberbau) specialisirt wurde. Die zweite Bahngruppe ist jene
der beiden 113 Kilom. langen Strecken Elm-Gemünden (eröffnet
1872) und Bebra- Friedland (eröffnet 1875), auf denen 10 Tunnels
mit 4 495 m gesammter Länge Vorkommen. Diese Werke sind von
einem der hervorragendsten Tunnelingenieure Preussens, dem
Baurath Behrend gebaut und in der Geschichte des Tunnelbaues
in Preussen um dessentwillen besonders Epoche machend ge-
wesen, weil sie den beiden wichtigsten Fortschritten des Tunnel-
baues in der Neuzeit, jenem der systematischen maschinellen
Stollenbohrung und jenem des eisernen Ausbaues gedient
haben. Der Bebenrother Tunnel der letzteren Linie ist nämlich
der erste Tunnel in Preussen, welcher systematisch maschinell
(System Dubois & Francois) gebohrt wurde, und der Tunnel bei
Sterbfritz ist der erste Tunnel in Preussen, in dem eiserne
Tunnelrahmen verwendet wurden, welche Rahmen dann in den
Cornberger und Braunhausener Tunnel der Friedlander Linie
übergetragen wurden. Die dritte Linie, in derem Bereiche die
Neuerungen des Tunnelbaues besonders Platz greifen, ist die unter
der Direction des Bauraths Lehwald, dessen Namen schon von
Wiebelskirchen her in der Geschichte der Tunnelbaukunst in
Preussen befestigt ist, stehende Theilstrecke der Metzer Linie von
Nordhausen nach Wetzlar, wo gegenwärtig im Oberbeisheimer,
Bischofferoder und Remsfelder Tunnel mit eisernem Ausbaue und
im Küllstedter Tunnel, dem Vernehmen nach neuestens mit Bohr-
maschinen vorgegangan wird. Die vierte unter den Preussischen
Linien, die wir hier zu nennen haben, ist die Moselbahn, wegen
des Cochemer Tunnels.
483
Der Cochemer Tunnel ist gegenwärtig der längste Tunnel
in Preussen; er misst 4,216 Kilometer, kürzt eine 22 Kilometer
lange Serpentine der Mosel und liegt in einem bis zu 263 m hohen
Bergrücken, dem Cochemer Krampen, welcher der Grauwacken-
gruppe angehört. Das Gebirge setzt sich aus sehr festen, quar-
zigem Grauwackensandsteine und Thonschiefern zusammen und
auf der Nordseite treten auch rein thonige und sandige Schichten
auf; das Wasser fliesst bedeutend zu und ist stellenweise so stark
gewesen, dass Betriebsstörungen vor Ort unvermeidlich waren.
Auf der Nordseite liegt die wunderbar liebliche Stadt Cochem,
ferner die restaurirte Burg Cochem und das alte Stammschloss
der Fürsten Metternich, die „Winneburg“, die der Sage nach schon
zur Zeit Kaiser Heinrich II. bestanden und schon der alten Metter-
nich’schen Stammlinie der Hemmeriche gehört haben soll; der
Name Metternich erscheint urkundlich jedoch erst 1320. Die Südseite
des Tunnels mündet bei dem Orte Eller. Der „Krampen“ ist so steil,
und sein Rücken so flach, dass ein Schachtbetrieb nicht vortheil-
haft erschien und nur ein Mundlochsbetrieb disponirt werden
konnte; blos am jederseitigen Beginne des Tunnels konnten seichte
Mundlochschächte zur For<;irung des Vorstollens angelegt werden
und zwar auf der Cochemer Seite deren 2 von 19 m und 33 m Teufe
in Distanzen von 216 m und 489 m vom Mundloche; auf der
Eilerer Seite nur einer von 19 m Teufe bei 43 m Distanz vom
Mundloche. Die Mundlochstollen und diese 3 Schächte konnten
erst in den drei Monaten Mai, Juli und August 1874 begonnen wer-
den und wurde zwischen diesen Mundschächten und den Mund-
löchern der zweite Durchschlag auf der Cochemer Seite am
3. März 1875, der Durchschlag auf der Ellerer Seite am 13. Au-
gust 1874 erzielt, so dass man erst an diesen Tagen von den
Mundlöchern aus zu den mit Handbetrieb disponirten Feldörtern
gelangen konnte. Die Festigkeit des Gesteines und seine sehr un-
günstige schräge Stellung zum F eidorte Hessen einen grösseren
Fortschritt als l/2 bis 4/s ™ pro Tag nicht erreichen, so dass ein
Handbetrieb des Tunnels eine Bauzeit von ca. 9 Jahren erfordert
haben würde. Die Unzulässigkeit dieser Bauzeit führte deshalb
zu dem Entschlüsse eines systematischen Maschinenboh-
rens, zu welchem Zwecke der technische Chef, Baurath Früh
zu Saarbrücken, der für die specielle Bauleitung bestimmte Ab-
theilungsbaumeister L e n g e 1 i n g und der Obermaschinenmeister
Finkbein eingehende Studien am St. Gotthardtunnel hinsicht-
lich der Wahl der Bohrmaschinen und der Compressoren machten.
Bei der Disposition des Cochemer Tunnelbaues entschloss
man sich jedoch zu keinem Firststollen, sondern nur zu einem
Sohlenstollen, den Lengeling, ein Schüler Menne’s, schon als Spe-
cial-Ingenieur des Altenbekener Tunnels, und auch bei anderen
späteren Bauten aus eigener Erfahrung schätzen gelernt hatte.
Lengeling blieb aber selbstverständlich nicht nur dem in
Preussen bereits traditionell gewordenen Principe des Sohlen-
stollens resp. der Aufbrüche — denn der Sohlenstollen ist
ja nur das Mittel zu diesem Zwecke — treu und liess sich
von der Grossartigkeit des St. Gotthardtunnels bei der Werthbe-
messung der dortigen Disposition nicht irre machen, sondern er
schritt in Würdigung der Erfahrungsresultate vom Altenbekener
Tunnel auch hier wieder zu einem sehr breiten Sohlenstollen
um mit normalspurigen Wagen einfahren zu können. Aus
diesem Grunde, wie sehr auch die Erwägungen wegen der Zimme-
rung und der nöthigen grösseren Leistungen der Bohrmaschinen
Einsprache erhoben, wurde dem Stollen eine Breite von 3,5™ und
eine Höhe von 2,7™ , also eine Fläche von 9,45 □“ gegeben, während
bekanntlich der St. Gotthard-Firststollen nur 2,5™ ä 2,5 = 6,25
Fläche hält. Und diese Treue Lengeling’s an ein erprobtes Er-
fahrungsresultat hat sich, wie wir sehen werden, glänzend belohnt.
Als Bohrmaschinen wurden jene des Systems Ferroux (bezogen
von B. Koy zu Vevey in der Schweiz), als Compressoren die der
Actiengesellschaft Humboldt zu Deutz gewählt. Die Maschinen-
arbeiten begannen auf der Seite von Eller am 15. Mai 1875 bei
310™ Distanz vom Mundloche , auf der Seite von Cochem am 10.
August 1875 bei 693™ Distanz vom Mundloche. Bei dem Beginne
des Bohrbetriebes wurde der Sohlendurchschlag auf den 10. Mai
1877 projectirt und wie sehr genau dieses Project eingehalten
wurde, zeigt" die Thatsache, dass am 1. April 1877 bereits 4,043™
Sohlenstollen hergestellt waren und eben jetzt schon das Durch-
schlagsfest gefeiert wird. Gleich vom Anbeginne des Maschinen-
bohrens zeigte sich ein sehr bedeutsamer Fortschritt, und
im Jahre 1875 waren Beamte und Arbeiter schon so gut einge-
schult, dass der Fortschritt im Monate September, also dem ersten
Monate wo beiderseitig gearbeitet wurde, bereits 106™ (für beide
Seiten), im December 1875 derselbe schon 125™ betrug. Von
Neujahr 1876 ab war die maschinelle Bohrarbeit aber schon der-
artig im Gange, dass sie nunmehr als vollendet eingerichtet be-
zeichnet werden konnte. In der folgenden Tabelle sind die er-
zielten Fortschritte seit dieser Zeit, Neujahr 1876, angeführt, wobei
jedoch beachtet werden muss: 1) dass der Bohrbetrieb durch die
Ungunst der Schichtungen und durch die ununterbrochene Ab-
wechselung sehr fester und weicherer Schichten wesentlich beein-
trächtigt war gegenüber einem Betriebe in homogenem Gesteine ;
2) dass wesentliche Störungen alltäglich vorkamen, weil der breite
Stollen überall und stetig ausgezimmert werden musste; 3) dass
die ungemeine Grösse des Profiles den Fortschritt selbstredend
sehr ungünstig beeinflusste und 4) dass der überaus grosse Wasser-
andrang im April 1876 zu einer 18tägigen Einstellung der Ar-
beiten auf der Seite von Eller zwang.
Jahr und
Monat.
1876
1877
Jan.
Febr.
März
lApril j
Mai
Juni
Juli
bß
0
[Sept.
Octbr.
Novb.
Decb.
Jan.
Febr.
N
M
Seite von
Cochem
62
69
77
66
64
61
81
77
90
87
93
75
CO
OO
~\0~~
0
100
Seite von
Eller
70
80
83
30
66
80
89
87
93
86
88
50
82 73
88
Summe
132
1491160
96
130
141Ü70
164|183|173jl81
125|187|159|188
Hiernach beträgt der mittlere Monatsfortschritt für beide
Seiten 156 ™, bei den letzten 9 Monaten in Folge der immer mehr
vorschreitenden und nun schon durch die Vollendung des Stol-
lens unterbrochenen Einübung der Leute aber schon 170 lfd. Mtr.
also so viel wie am St. Gotthard, der am 31. Juli 1873 bei 526™ ,
am 1. April 1877 bei 7 972™ stand, also in 4 Jahren ebenfalls nur
1 70 lfd. Mtr. pro Monat ergab. Rechnet man aber, dass im St. Gott-
hard der Stollen nur 6,25 □ ™ , in Cochem aber 9,45 □ ™ Fläche
hält und übersieht man nicht die obigen Hemmnisse, sowie die
geringe Einübungszeit , so ist selbst bei 156 ™ Monatsfortschritt
die relative Leistung in Cochem doch immer noch grösser als im
St. Gotthard, da sie selbst in diesem Falle dort pro Monat 1 474
Kbm. , hier 1 062 Kbm., also nur 72 pCt. davon beträgt; ein Um-
stand, der wegen der Zeit für vermehrte Bohrung, Sprengung,
Wegräumung und Ausförderung so bedeutsam in die Wagschale
fällt. Erwägt man zu dem Allen noch die Thatsache, dass beim
Cochemer Tunnel, wo auf jeder Seite 6 Bohrmaschinen arbeiteten,
die gesammte Maschinenanlage eine ausserordentlich sparsame
ist (c. 260,000 Mark pro Seite), so ist die Stollenbohrung in Cochem
wahrhaftig darnach angethan den Beweis zu erbringen, dass man
auch bei weit kürzeren als Alpentunneln die Bohrarbeit als finan-
ziell begründet erachten kann; denn der gesammte Anschlag in
Cochem für einen überall auszumauernden Tunnel beträgt 9 Mill.
Mark oder 2 134 Mark pro lfd. Meter und wird voraussichtlich dieser
Betrag nicht vollständig verausgabt werden.
Es ist in dieser dem Feste in Cochem gewidmeten Schrift
nicht thunlich mit technischem und statistischem Detail der Bohr-
arbeiten hervorzutreten, aber einer Einrichtung im Stollenbetriebe
müssen wir noch gedenken, weil sie in der Geschichte des Tunnel-
baues ein Markstein ist: der verbesserten Förderung vor Ort,
Diese war in Cochem zweierlei Art: auf der Südseite statt bisher
üblicherWeiche eine Schiebebühne zum Ausweichen des Bohr-
stuhles, und auf der Nordseite ein geistreich erdachtes System
verticaler Ausweichung. Rückwärts des Feldortes lief vom
nachgetriebenen Firststollen eine schiefe Ebene in den Sohlen-
stollen, deren Bahn im Bereiche dieses Stollens an die Firste wie
eine Leiter aufzuklappen ging. Wurde der Bohrstuhl zurückge-
schoben, so wurde das Geleis der schiefen Ebene herniedergeklappt,
mittelst maschineller Haspel-Förderung wurden nun in kleinen
vor Ort handsamen Hunden die Berge auf die Höhe des Firststol-
484
lens gehoben und dort über Gesenken entleert, unter denen im
Sohlenstollen die grossen normalspurigen Förderwagen standen.
Die bedeutenden Errungenschaften im Vertriebe des Sohlenstollens
haben sich aber auch im Cochemer Tunnel, dessen Betrieb nach
seiner Vollendung eingehend zu schildern sein wird, in einer Weise
bewährt, welche diesen Tunnelbau geradezu zu einem Mu sterbau
stempelt. Auf jeder Seite werden, dem Stollen immer dicht fol-
gend, ganz nach Bedürfniss 5 bis 6 Aufbrüche etablirt, in denen
die Sprengarbeit und Maurerarbeit erst seit 1500 m Distanz vom
Mundloche, unterstützt durch Ventilatoren, nicht nur ganz an-
standslos vor sich geht, sondern noch mehr durch weitere
Aufbrüche forcirt werden könnte, wenn nicht zu beachten
sein würde, dass der Cochemer Tunnel ohnedem früher vollendet
werden wird, als die offene Moselbahn. Am 1. April 1877 waren,
wie bemerkt, 4 043 m Sohlenstollen, aber auch schon 2 867 lfd. Mtr.
Vollausbruch und 2 601 lfd. Mtr. völlige Ausmauerung hergestellt, und
wie die eigentliche Tunnelarbeit dicht jener des Mittels zu
diesem Zwecke, der Sohlenstollenarbeit folgte, zeigt die Thatsache,
dass in den neun Monaten Juli 1876 bis incl. März 1877 pro Monat
170 m Sohlenstollen, 160 m Vollausbruch und 144 m Mauerung her-
gestellt wurden. Rechnet man die bisherige totale Bauzeit in
Cochem (ungünstig wegen der 1jährigen Vorbereitungsbaue) 2,8
Jahre, im St. Gotthard 4,5 Jahre, so entfallen pro Anno: Voll-
ausbruch in Cochem 1 024 lfd. Mtr. im St. Gotthard 533 lfd. Mtr. und
vollendete Mauerung in Cochem 929 lfd. Mtr., im St. Gotthard 606,5
lfd. Mtr. Abgesehen von der finanziellen Frage, welche in Cochem
so beachtenswerth gelöst wird, bieten diese Zahlen einen ziffer-
mässigen technischen Beleg dafür, dass die Preussischen Tunnei-
ingenieure ein Recht haben an jenem Dispositions-Principe des
Sohlenstollens und der Aufbrüche festzuhalten , das sich immer
wieder so glänzend bewährt und das einst Kaufmann auch vom
Hauensteine her so lehrreich gepredigt hat.
Ueberschauen wir nun im Ganzen dies flüchtig skizzirte
Bild der Entwickelung der Disciplin des Tunnelbaues in Preussen
und speciell die Leistung in Cochem, so erhellt, dass der sich
hier soeben vollziehende Stollendurchschlag ein Meisterstück,
ein edler Anbruch ist in der Fundgrube, die wir Eingangs nannten
und dass der Tag dieses Stollendurchschlages ein Festtag ist für
jeden Häuer, der in dieser Fundgrube arbeitet.
Namentlich ist er aber auch ein Festtag für den Techniker
an der Spitze des Eisenbahnbauwesens in Preussen und für jenen
der Saarbrückener Direktion, für die Herren Weishaupt und
Früh und für die drei Ingenieure am Platze, den Meister Lenge-
ling und seine Gehilfen Haupt und Schunk.
Und so sei der Stollentag von Cochem festlich gefeiert auch
in der Ferne im Gedenken an Novalis Vers:
„Der ist der Herr der Erde, Wer ihre Tiefen misst,
Und jeglicher Beschwerde, In ihrem Schoos vergisst.“
Wien, den 5. Mai 1877. Franz Rziha.
Die Unfallversicherung bei den Oesterreichisch-
Ungarischen Eisenbahnen.
In Folge der Initiative des Oesterreichischen Handelsmi-
nisteriums haben die Bahnverwaltungen bekanntlich den von der
Südbahn ausgearbeiteten Entwurf einer obligatorischen Unfallver-
sicherung, nach Vornahme einiger unbedeutenden Aenderungen,
mit Ausnahme zweier Ungarischen Directionen einstimmig ange-
nommen und den beiderseitigen Regierungen zur legislatorischen
Behandlung überreicht. Durch diese Bestimmungen sollen die in
beiden Reichshälften bestehenden Haftpflichtgesetze nicht alterirt
werden, indem die Unfallversicherung keinen anderen Zweck hat,
als den Versicherten respective deren Erben in den Fällen einer
Verletzung oder Tödtung sofort und ohne Rücksicht auf die er-
wähnten Gesetze einen entsprechenden Schadenersatz zuwenden
zu können.
Die einzuhebende Assecurranz-Gebühr soll per Person ohne
Rücksicht auf die Länge des zurückgelegten Weges, für die I. und
II. Classe 2 kr., für die III. und IV. Classe 1 kr., die im Falle
einer Tödtung zu zahlende Summe hingegen für einen Passagier
I. und II. Classe 8 000 fl. und für einen solchen HI. oder IV. Classe
4 000 fl. betragen; im Falle einerschweren, bleibende Folgen nach
sich ziehenden Verletzung soll im Allgemeinen die Hälfte obiger
Summe und für die sechs Monate nicht übersteigende Zeit einer
Erwerbungsunfähigkeit per Tag 8 fl. resp. 4 fl. gezahlt werden.
Nach den angestellten Berechnungen soll die vorerwähnte Gebühr
vollkommen hinreichen, um einen diesen Entschädigungen ent-
sprechenden Assecuranzfonds zu bilden.
Die dem Versicherungswesen dienenden Organe be-
kämpfen in fast leidenschaftlicher Weise diesen Entwurf mit der
hauptsächlichen Insinuation, „dass durch die obligatorische Unfall-
versicherung das Haftpflichtgesetz in den meisten Fällen illuso-
risch werden wird, da das fahrende Publicum, über seine An-
sprüche bei Unfällen wenig unterrichtet, nach Ersatz der Unfall-
versicherungssumme höchst selten noch eine weitere Entschädi-
gungsklage auf Grund des Haftpflichtgesetzes erheben wird.“
Wir müssen vor Allem gegen die Insinuation protestiren,
als beabsichtigen die Bahnverwaltungen dasselbe zu eludiren
und mit der projectirten Versicherung „einzig und allein ihre
eigenen Interessen und keinesfalls denen des fahrenden Publicums“
zu dienen. Schon die regierungsseitige Initiative sollte sie gegen
eine solche Verdächtigung schützen, da nicht anzunehmen ist,
dass der Wächter des Gesetzes dessen Umgehung zugeben könne.
Andererseits ist bei der Lebensversicherung noch weniger als bei
der gewöhnlichen Schadenversicherung die Mehrseitigkeit und
Unbeschränktheit der Assecuranz ausgeschlossen. Kennt ja schon
der Güter-Transport eine allgemeine und besondere Versicherung;
letztere wird nun durch die neue Institution auch für den Per-
sonenverkehr projectirt. Der Unterschied, dass die besondere Ver-
sicherung bei den Gütern freiwillig geschieht, dagegen bezüglich
der körperlichen Sicherheit beim Leben obligatorisch werden soll,
ist durch die Natur des Transportes begründet. Ein hoch ver-
sichertes Gut kann mehr oder minder durch entsprechende Vor-
richtungen gegen Unfälle geschützt werden; dagegen kann sich
das Leben des erlauchtesten Bahnreisenden, und sei es noch so
hoch versichert, keines bessern Schutzes erfreuen, als das des
denselben Zug benutzenden geringsten Bettlers. Soll dieser Schutz
nun Allen zu Gute kommen, so müssen Alle die zu dessen Ermög-
lichung erforderlichen Bedingungen, die Beitragleistung zu dem
Assecuranzfonds wenn auch in Abstufungen nach den aus der be-
nutzten Wagenclasse präsumirten Vermögensverhältnissen, erfüllen.
Das Oesterreichische Haftungsgesetz vom 5. März 1868 mit
der die Bahnen belastenden Vermuthung, dass der Unfall durch
ein Verschulden der Bahnen eingetreten sei, befreit dieselben
doch von der Vertretung und Ersatzleistung durch den Beweis
einer vis major oder eines Verschuldens dritter nicht den frag-
lichen Betrieb ausübenden Personen oder des Beschädigten selbst.
In diesen Befreiungsfällen findet nun die obligatorische Versiche-
rung ihre erste Anwendung, indem sie unter allen Umständen dem
Betroffenen die versprochene Entschädigung leistet. Die weitere Ge-
setzesbestimmung des summarischen Klageverfahrens ist aber durch
die enorme Schwierigkeit des Beweises über die Höhe des erlitte-
nen Schadens und bei der deshalb grösseren Langwierigkeit
solcher Schadenprocesse nur von geringem Nutzen für das fahrende
Publicum. Dem hilft in weiterer Anwendung die Unfallversiche-
rung durch die sofortige Leistung des stipulirten Ersatzes ab,
welcher jedoch den gerichtlichen Anspruch auf einen höheren Be-
trag keineswegs ausschliesst, vielmehr auch dazu die pekuniären
Mittel gewährt und dem Verunglückten oder Entschädigungsbe-
rechtigten durch die Schnelligkeit der Hülfe nach dem lateinischen
Sprichwort ein Doppeltes leistet.
Dieselben Erwägungen gelten auch bezüglich des noch
strengeren Ungarischen Haftungsgesetzes 18. v. J. 1874. Wenn auch
die Beweisschwierigkeit tlieilweise wegfällt, weil der Richter den
Schadenersatzbetrag nach seinem Ermessen festsetzt, so ist doch
der Zeitpunkt und Inhalt dieser Festsetzung nach den Fährlich-
keiten der Ungarischen Prozess - Ordnung so ungewiss, dass auch
da die sofortige Leistung des ebenfalls einen höheren Anspruch
nicht ausschliessenden Ersatzes eine Wohlthat bildet. Selbst in
dem Falle, wenn wie in England eine Jury über solche Entschä-
485
digungsklagen zu entscheiden hätte und dieselbe ganz rücksichtslos
gegen die Bahnen vorginge, würde sich doch die dem vorangehende
rasche Hilfsleistung durch die Bahnen empfehlen. Dieselben können
eine solche jedoch ohne die Unfallversicherung beim besten Willen
nicht gewähren, weil ihnen die Einwendungen gegen unbegrün-
dete oder übertriebene Ansprüche erschwert, wenn nicht gar un-
möglich gemacht würden.
Die Eingangs erwähnten, bis auf die Münzeinheit eines
Kreuzers und dem Vernehmen nach bei Tour- u. Retour-, Saison-
und Abonnements-Karten aber noch tiefer herabgehenden, für das
Publicum kaum fühlbaren Prämiensätze garantiren dagegen ganz
ausser Verhältniss damit stehende Gegenleistungen, da in manchen
Fällen, namentlich bei vielen Passagieren der III. und IV. Classe
Entschädigungen geleistet würden, welche selbst unter Einwirkung
der vollen Strenge des Haftungsgesetzes kaum erreichbar wären,
zumal der Nachweis über die Höhe des faktischen Schadens für
die Mehrzahl der bei einem Unfall verunglückten Passagiere
dieser Wagenclassen oder deren Hinterbliebenen, abgesehen von
der weitläufigen Procedur, gewöhnlich stark anfechtbar ist.
Man kann dagegen selbst über die Höhe dieser auf Wahr-
scheinlichkeitsrechnungen nach mehrjährigen statistischen Daten
der Eisenbahnen beruhenden Prämiensätze streiten. Speciell wün-
schen wir dieselben nach einem gewissen Verhältniss zur zurückzu-
legenden Strecke abgestuft, damitnicht der in die nächste Station Rei-
sende soviel als der von einem Endpunkte der Monarchie zum andern
fahrende Passagier zahle, wodurch sich eine bedeutende Er-
mässigung der Prämiensätze erzielen liesse. Ueberdies müssten
dieselben auch periodisch revidirt und nach den faktischen Er-
gebnissen regulirt'werden. Jedenfalls muss aber erwogen werden,
dass die als tarifmässiger Zuschlag einzuhebenden Versicherungs-
gebühren nicht zur Vermehrung der Betriebs-Einnahmen der ein-
zelnen Bahnen, sondern zur Creirung eines allgemeinen Assekuranz-
fonds bestimmt sind, zu welchem einerseits bei stärkerer Inan-
spruchnahme die Bahnverwaltungen Zuschüsse leisten müssen,
während dieser Fond andererseits bei stärkerem Anwachsen sta-
tutarisch zu anderweitigen Entschädigungen an Verunglückte ver-
wendet werden soll.
Das zwischen den Oesterreichisch-Ungarischen Bahnen getrof-
fene frühere Uebereinkommen, nach welchem alle Entschädigungen,
welche die Bahnen aus Anlass! obigen Gesetzes ihren Passagieren, die
den Betrag von 8 000 fl. übersteigen, zahlen müssen, gegenseitig nach
bestimmten Normen zu repartiren sind, bietet zwar dem Publicum
auch eine Garantie insofern, als durch die Gemeinschaftlichkeit
der Entschädigungsleistung jede von dem Unfall zunächst betrof-
fene Bahn leichter und in einem grösseren Ausmasse ihrer Ersatz-
pflicht entsprechen kann. Indessen ist es ungeachtet der bewähr-
ten Organisation und tüchtigen Leitung dieses Vereins, obzwar
auch die zunächst vertretungspflichtige Eisenbahn die volle Be-
fugniss hat, den gestellten Entschädigungsanspruch ganz jnach
eigenem Ermessen zu reguliren, nicht möglich, diesem so rasch
als es der Verunglückte oder seine Hinterbliebenen b.enöthigen
vollkommen gerecht zu werden. Beim gesetzlichen Eintritt der
obligatorischen Versicherung würde der Verein übrigens auch
seine Statuten ändern müssen.
Während das Publicum durch dieselbe zweifach gegen die
Folgen der Bahn-Unfälle geschützt erscheint, nämlich durch das
Haftungsgesetz und die Versicherung, ist, obzwar letztere bei den
Bediensteten der Eisenbahn in der Regel wegfällt, doch denselben
insofern auch ein zweifacher Schutz gewährt, dass neben der
selbstverständlichen Anwendung des Haftungsgesetzes zu ihren
Gunsten die bei den ßahnverwaltungen bestehenden Pensions-
und Kranken- Vereinsstatuten gerade für die Fälle der Invalidität
und Mortalität im Dienste die humansten Bestimmungen für die
Verunglückten und ihre Familien enthalten. Eine zu hohe Ersatz-
pflicht bei dieser Kategorie, besonders aber bei dem gewöhnlichen
Arbeiter, wäre auch schon deshalb nicht angezeigt, weil dadurch
sehr leicht eine grosse Sorglosigkeit bei denselben platzgreifen
würde. Ueberdies bestehen bei mehreren Gesellschaften für das
Stations-, Bahnerhaltungs- und Heizhauspersonal Unfallsversiche-
rungs-Fonds, zu welchen ausser hohen Beiträgen der Gesellschaft
die Mitglieder einen unbedeutenden Monatsbeitrag leisten, welche
dafür gegen jeden im Dienste erlittenen Unfall versichert sind
auch wenn derselbe durch eigene Unvorsichtigkeit herbeigeführt
wurde.
Die allseitig günstigen Resultate dieser seit 8 Jahren be-
stehenden Institution sprechen zwar eben so sehr für deren Er-
weiterung zur obligatorischen Versicherung als für deren \ er-
waltung durch die Bahngesellschaften selbst. Doch möchten wir
diese Verwaltung aus mehrfachen, nachstehend kurz angedeuteten
Gründenden Assecuranzanstalten, selbstverständlich den solidesten
oder vielmehr einer grösseren Anzahl solcher zusammen, über-
tragen.
Nach dem Princip der Arbeitstheilung sollen die Bahnen
überhaupt keine, wenn auch noch so berechtigte Unternehmung
führen, für welche eigene Organe und Anstalten bestehen, welche
dieselben schon wegen ihrer grösseren Erfahrung auch besser besor-
gen können; dann sollen die Bahnen dem obangedeuteten \ er-
dachte keine Nahrung bieten, als ob sie durch die obligatorische
Versicherung irgend welche Vortheile für sich erzielen wollten;
ferner dürften die Bahnen auch nicht das hohe Risico überneh-
men, welches mit einer grösseren Katastrophe auf irgend einer
frequenten Bahn verbunden ist und das die Existenz der kleine-
ren Bahnen auf Jahre hinaus vernichten könnte; endlich würde
das Publicum auch eine grössere Beruhigung darin gewahren,
wenn es auch in dieser Beziehung einer doppelten ^rsicherung
theilhaftig wäre, nachdem die Bahnen doch in erster Reihe haft-
bar blieben und nun ihren Rückgriff an die Assecuranzanstalten
hätten.
Durch die Uebernahme der Unfallversicherung seitens dieser
Anstalten würden somit die Eisenbahngesellschaften von einer für sie
stets peinvollen unbeschränkten Haftpflicht befreit, sie würden vie bei
der Feuerversicherung durch eine bestimmte Prämienzahlung von
ganz unabsehbaren Entschädigungspflichten befreit sein. Das fah-
rende Publicum und die Eisenbahnbediensteten könnten damit
auch nur zufrieden sein, sie würden durch eine ganz unbedeu-
tende Prämienzahlung meistens aller Processe enthoben, da so
hohe Entschädigungsbeträge normirt werden könnten, dass die
Anspruchsberechtigten ohne äussersten Muth willen nicht ein Plus
auf Grund des Haftungsgesetzes ansprechen würden.
Um eben ihre volle Unbefangenheit und Uneigennützigkeit
an den Tag zu legen, sollten die Bahnen zur Ermöglichung einer
Herabminderung der vom Publicum zu zahlenden Prämie hierzu
einen solchen Beitrag leisten, welcher aus dem Verhältnisse der bis-
her von ihnen für Unfälle im Jahresdurchschnitt geleisteten Ent-
schädigungen und der obigen’Prämienbereclmung zu Grunde lie-
genden Daten leicht zu ermitteln wäre. Diese Daten müssten in
loyaler Weise auch den diesfalls contrahirenden Assecuranzge-
sellschaften zur Verfügung gestellt werden.
Wenn schliesslich noch den gesetzlichen Bestimmungen
über die Lebensversicherung im fraglichen Entwürfe formell ent-
sprochen und die periodische Revision der Prämienhöhe Vorbe-
halten würde, so stünde zu erwarten, dass auch die Legislative
die obligatorische Unfallversicherung bei den Eisenbahnen bald
sanctioniren werde. Die weiteren Abmachungen zwischen den
hierfür coalirten Bahn- und Assecuranzgesellschaften könnten dann
kaum auf Schwierigkeiten stossen und müsste auch eine diesbe-
zügliche Abänderung des Unfall-Uebereinkommens zwischen den
Bahnen zur Folge haben.
Die Herstellung der Local- und Secundärbahnen
durch Zusammenwirken von Staat und Gemeinden.
(Schluss.)
Mit jener Summe von 7 000 Jl pro Jahr und Kilometer also
muss die 'Einnahmeberechnung d. h. die Tarife in Einklang ge-
bracht werden, wenn die Bahn sorgenfrei bestehen und nicht
schon in den ersten Jahren in Schulden und Vermögensverfall ge-
rathen soll. Man sehe also davon ab, wie es bei den grossen
Bahnen vielfach zu deren Verderben der Fall ist, gleich an die
Ertheilung der Concession irgend einen magern Tarif zu knüpfen,
der weder auf die Baukosten noch auf die Zugfähigkeit der Bahn
Rücksicht nimmt, sondern man baue in umgekehrter Schlusstol-
486
gerung mit den vorher gesammelten Verkehrselementen einen
Tarif auf, welcher mindestens jene gesuchte Einnahmesumme von
7 000 Jl pro Kilometer und Jahr ergiebt. Findet sich dabei, dass
dieser Tarif noch immer erheblich billiger als die bisherige Trans-
portart, also für Personen mindestens um '|4, für Güter um die Hälfte,
so ist die ganze Anlage empfehlenswerth und vernünftig, andern-
falls falsch und zur Zeit noch unnöthig.
Bei dieser Tariffeststellung möge der Staat sich im Interesse
der Secundärbahnen aller störenden Eingriffe enthalten. Denn
diese Bahnen sind Bedürfnissbauten im wahrsten Sinne des Wortes,
kein Gegenstand der Börsenspiele, es wird kein Dividendenschatz
von ihnen erwartet. Wenn man sie überhaupt zulässt, so muss
man sie auch leben lassen, und höchstens wäre zuzugestehen,
dass von Zeit zu Zeit, vielleicht alle 3 bis 5 Jahre der Nutzerfolg
der Bahn staatlich geprüft werde; findet sich dann, dass das An-
lagekapital sich auf höher als 5pCt. verzinst, so mag eine ent-
sprechende Herabsetzung der Tarife stattfinden. Vor allen Dingen
aber verzichte der Staat für die kleinen 1 — 4 Meilen langen Bahnen
auf die drückenden Leistungen für die Post, wie solche das Reichs-
gesetz vom 20. December 1875 vorschreibt. Ebenso lasse man die
thunlichste Befreiung der kleinen Bahnen von allen baulichen
Leistungen eintreten, welche nicht unmittelbar mit ihrem Betriebe
Zusammenhängen, z. B. die Herstellung und Vorhaltung von Post-,
Telegraphen- und Zollabfertigungsräumen, von gleichzeitig für
anderen Verkehr hergerichteten Brücken, von Festungswerken
u. s. w. Ferner müsste zur Durchführung der möglichsten Ein-
fachheit der Verwaltung von ausgedehnten Vorschriften über
Rechnungswesen und Statistik abgesehen und lediglich kaufmän-
nische Buchführung und einige statistische Aufschreibungen ver-
langt werden. Die Militärbehörde dürfte vielleicht auf die Zehn-
pfennigsfahrten verzichten.
Unter Berücksichtigung dieser Momente und (zur Zeit aller-
dings noch in das Reich der Wünsche gehörenden) Grundbedin-
gungen wird nun folgender Tarif entworfen. Es wird dabei für
den Personenverkehr von der „meist unnöthigen I. und der gerade-
zu ruinirenden IV. Classe“ abgesehen und in der IIL Classe 5—6,
in der II. Classe 8—9 3 pro Kilometer berechnet. Tagesbillets
(mit nur 1 Tag Gültigkeit) kosten den 1% fachen Preis des ein-
fachen Billets. Für den Gütertarif sind 3 Classen angenommen,
nämlich L Eil- und sperriges Gut pro Collo mit 10 ^ Expeditions-
gebühr und pro 10 Kilogramm und 1 Kilometer 1 II. Normal-
stückgut (unter 200 Centnern und nicht sperrig) 10 ^ pro Centner
Expeditionsgebühr und 1 ^ pro Kilometer Fracht; die Minimal-
fracht für ein Stück sei 30—40 \\ III. Wagenladungsgut ä 200
Centner 5 Jl Expeditionsgebühr pro Wagen und % % Fracht pro
Centner und Kilometer. Dies wäre immer erst der dritte Theil
der bisher gezahlten Landfracht.
Wird nun das obige Beispiel einer 20 Kilometerbahn wieder
aufgenommen, welche durch einen Landstrich führen mag, der
5 000*) Einwohner auf der Quadratmeile und einen direkten Ver-
kehrsbezirk von 5,2 Quadratmeilen hat, der ausser 100 000 Centner
gewöhnlichem Kaufmannsgut 240 000 Centner Kohlen zu empfangen
und dagegen 360 000 Centner Zucker, Spiritus, Kartoffeln, Getreide
u. s. w. zu versenden hat, wird sodann der jährliche Personen-
verkehr auf 68 000 und die von den Gütern zu durchlaufende
Bahnstrecke auf durchschnittlich 12—15 Kilometer angenommen,
so stellt sich die jährliche Einnahmerechnung in Pausch und
Bogen auf
A. für den Personenverkehr 64 035 Jl
B. für den Güterverkehr 68 187 „
C. aus Nebeneinnahmen (Post-
vergütung, Restaurations-
pacht etc.): 4 400 „
Summa 136 622 M ,
was also pro Kilometer eine Einnahme von 6831, 4 Jl gegen die
oben berechnete Ausgabe von 7 000 Jl ergeben würde. Nach
Plessner kann man auf diese geringfügige Differenz hin die Sache
wohl wagen, weil anzunehmen ist, dass dieselbe schon im zweiten
oder dritten Betriebsjahre mehr als ausgeglichen sein wird.
Nach dieser Ermittelung des Einnahmebedarfs ergiebt sich
die Frage nach der Art, die Mittel für den Bau der Localbahn
zu beschaffen. Da letztere kein Activunternehmen sein soll, so
fällt die Beschaffung der Mittel nicht den einzelnen Staatsbürgern,
sondern in erster Reihe den Stadt-, Kreis- und Provinzialverbänden,
in zweiter den mit Gewerbebetrieb verbundenen Gütern, den
Grossindustriellen, Fabriken und Bergwerken zu. Erst wenn von
diesen Seiten ernste und erfolgreiche Anstrengungen gezeigt wer-
den, hat der Staat die Verpflichtung, nachzuhelfen und mit am
besten ganz zinsfreien Beiträgen das Zustandekommen zu prämiiren.
Als selbstverständlich ist die Hergabe des freien Grunderwerbs
seitens der betr. Gemeinden und Kreise zu verlangen, — was bei
Bewilligung der Kunststrassen-Bankets ohnehin fast ganz weg-
fällt. Der ganze Titel Grunderwerb wird in mässig welligem
*) Diese Ziffer ist jedenfalls etwas zu günstig gegriffen; in den
alten Provinzen des Preussischen Staats kommen noch nicht 3 900, im
gesammten Preussen 4076, im ganzen Deutschen Reich nur 4 277 Seelen
auf die Quadratmeile. Die Red.
Lande 10—11, im Hügel- und Berglande 12 — 14 Hektaren betragen,
was im ersteren, die Hektaren zu 3 000 Jl mit einem Aufschläge
von 25 pCt. gerechnet, einer Summe von 37 500—45 000 Jl entspricht.
Ein Hinderniss für die Herstellung von Bahnen ist allerdings be-
sonders in Preussen das „allzu demokratische“ Expropriations-
gesetz, dessen Revision namentlich auch nach der Richtung em-
pfohlen wird, dass auch der Vortheil in Rechnung gezogen werde,
welcher dem Eigenthümer neben dem Nachtheu der Abtretung
in seiner Erwerbsfähigkeit erwächst.
Wird nun so der Grunderwerb als freigegeben angenommen,
so entfallen, wie sich nach einer sehr specialisirten Rechnung er-
fiebt, im gewöhnlichen und Hügellande nur noch 45 000 (im Ge-
irge 60—66 000) Mark Kosten per Kilometer. Für die Aufbringung
dieser Summe in einigermassen leistungsfähigen Gegenden wird
vorgeschlagen, dass die betreffenden Städte 10 000, die von der
Bahn durchschnittenen Kreise 15 000, der Bezirk oder die Provinz
10 000 den Rest von 10 000 Mark endlich der Staat und zwar zins-
frei hergebe. Im Gebirge erhöhen sich alle diese Beträge um 14
bis %, bei Benutzung der Chausseen vermindern sie sich auf ca.
9 000 Jl für jeden Partner. In erwerbsarmen Gegenden wird der
Staat bisweilen mit der Hälfte der Kosten herantreten müssen.
Die Betheiligung des Staats kann aber keine willkürliche
und zufällige, sondern muss eine planmässige sein, Für einen
Staat wie z. B. Preussen müsste gesetzlich em Jahresbetrag von
4— 5 Millionen Mark für 12— 15 Jahre festgestellt werden, womit so-
nach jährlich gegen 500, oder in 12 Jahren 6 000 Kilometer Local-
bahn prämiirt werden könnten. Ferner wäre den Provinzen das
Recht einzuräumen, aus Provinzialfonds oder besonderen Anleihen
jährlich etwa 500 000 Jl zu Zwecken des Localeisenbahnbaues zu
verwenden. Durch ein solches systematisches Vorgehen könnte
in längstens 15 — 20 Jahren das ganze innere Netz geschaffen wer-
den, welches für das Deutsche Reich heute auf 10 000 Kilometer
veranschlagt wird.
Das dem Staate zugemuthete Opfer ist verhältnissmässig
gering. Die 5 Millionen Mark, die er als jährlich zu verwenden-
den Theil einer grösseren Anleihe in den Etat aufnähme, würden
ihm einschliesslich der Schuldentilgung nicht mehr als 240 000 Jl
jährlich kosten, um mindestens so viel aber würde sich die Steuer-
kraft des Landes durch die 500 Kilometer neuen Localbahnen jähr-
lich mehren. Für die Provinzen ergäbe sich für 30—40 Jahre eine
Steuerbelastung von 4 — 5 Pfennig pro Kopf und Jahr, für die
Kreise allerdings schon von 20 X, — wenn man nämlich eine
Tilgung von V2 pCt. und einen Nutzungsbetrag von 4—5 pCt. jähr-
lich annimmt.
Für den Betrieb der Localbahnen wird schliesslich die Ver-
pachtung desselben an geeignete Verkehrsunternehmer resp. zu
diesem Zweck gebildete Gesellschaften empfohlen, welche sich die
für die Localbahnen passenden Betriebsmittel anschaffen und die-
selben so auf die einzelnen Bahnen vertheilen können, wie es der
zeitweilige Bedarf hier oder dort erheischt. Selbstredend sind
die Betriebspächter den für das Localbahnwesen etwas erleichterten
Bahnpolizei- und Betriebsvorschriften, sowie dem Haftpfliclitoesetz
unterworfen und von den Staatsbehörden in angemessener Weise
zu überwachen.
Ueber die Plessner’sche Broschüre geht uns nachträglich
von anderer sachverständiger Seite eine Besprechung zu, aus
welcher wir noch Folgendes entnehmen :
Die Broschüre bespricht in dem ersten Capitel die Auf-
fabe der Localbahnen , in dem zweiten Capitel die Ermittelung
er Betriebskosten , in dem dritten Capitel die Schätzung des
Ertrages der Bahnen und die zu bewilligenden Tarife , in dem
vierten Capitel die Beschaffung der Baumittel , in dem fünften
Capitel über die Bauausführung und Betriebsübernahme und
gieot in einem Anhänge einen Ueberschlag eines Kilometer Local-
bahn mit normaler Spur.
Was die Spurweite betrifft, so sind wir mit dem
Verfasser darin einverstanden , dass die Normalspurbahn
die Regel bilden , dagegen die Schmalspurbahn nur
unter ganz besonderen örtlichen Verhältnissen zweckmässige An-
wendung finden wird. In allen Fällen wo aber die Normalspur
zur Annahme kommt, dann scheint es auch nahe zu liegen, wenn
irgend thunlich die leihweise Hergabe der Betriebsmittel seitens
der anschliessenden Hauptbahn anzustreben, da die vom Verfasser
angenommene besondere Beschaffung und Unterhaltung eines so
geringen Locomotiv- und Wagenparks, wie derselbe für eine kleine
Localbahn notliwendig ist und in dem vom Verfasser gewählten
Beispiel zu 3 Locomotiv en, 5 Personenwagen, 13 Gepäck- und Gü-
terwagen angegeben , öconomisch nicht vortheilhaft ist. Auch
glauben wir auf diese leihweise Hergabe der Betriebsmittel um
so mehr rechnen zu dürfen, als die anschliessenden Hauptbahnen
behufs Hebung ihres Localverkehrs das grösste Interesse haben,
den Bau von Localbahnen zu unterstützen, ganz besonders gilt
dies von Staatsbahnen , die wir hierzu in erster Reihe für ver-
pflichtet halten. Der Verfasser empfiehlt zwar zur Vermeidung der
Schwierigkeiten , welche mit der Beschaffung und Unterhaltung
eigener Betriebsmittel für eine kleine Localbaun verbunden sind,
die Verpachtung des Betriebes an geeignete Verkehrsunternehmer
resp. zu diesem Zweck gebildete Gesellschaften, welche sich ganz
487
besondere, für die Localbahnen passende Betriebsmittel anschaffen
und dahin senden , wo gerade Bedarf ist, in eigenen Magazinen
verwahren und in eigenen Werkstätten in Stand halten; wir möch-
ten indessen aus zahlreichen Gründen annehmen, dass dieser Vor-
schlag nur unter ganz besonders günstigen Verhältnissen, wie die-
selben sich vielleicht erst in späterer Zeit heraussteilen werden,
ausführbar sein wird, so sehr dieser Vorschlag auch das Zustande-
kommen von Localbahnen erleichtern würde.
Die Betriebskosten bei eigener Verwaltung einer 20 Klm.
langen Bahn berechnet der Verfasser zu 5 370 Mark pro
Kilometer , und unter Hinzurechnung einer 3 procentigen
Verzinsung einer Capitalbetheiligung seitens eines Verbandes oder
einer Gesellschaft von 36 000 dl pro Klm., sowie einer Risico-
prämie von 500 M. pro Klm. für den Pächter der Bahn, im Ganzen
zu 7 000 di pro Klm. Es würde uns zu weit führen, auf eine
specielle Prüfung dieser Angaben einzugehen, wir möchten daher
nur bemerken, dass dieselben überzeugender sein würden, wenn
diese Angaben mit den in Deutschland vorhandenen Localbahnen
in Vergleich gestellt worden wären.
Die Baukosten werden von dem Verfasser bei freiem Grund-
erwerb und ausschliesslich der Betriebsmittel zu 45 000 di pro
Klm. in gewöhnlichem ebenen und Hügellande, im Gebirge da-
gegen zu 60—66 000 di veranschlagt, und die Aufbringung der
Baukosten in der Weise gedacht, dass ausser der von den Ge-
meinde-, Kreis- und Provinzial-Organen zu bewirkenden unent-
geltlichen Hergabe des Grund und Bodens, die Baukosten von
45 000 di pro Klm. mit 10 000 di von den betreffenden Stadtge-
meinden, mit 15 000 di seitens der von der Bahn durchschnittenen
Kreise und mit je 10 000 di seitens der Provinzial-Regierung und
seitens des Staates getragen werden.
Zu diesem Behuf e würde allerdings vorausgehen müssen,
dass einerseits in Preussen den Provinzen das Recht eingeräumt
wird, einen Theil der Provinzialfonds zum Bau von Localbahnen
zu verwenden, und dass andererseits für einen Staat wie z. B.
Preussen, durch Gesetz ein bestimmter Jahresbetrag von circa
4—5 Millionen Mark auf eine Reihe von 12—15 Jahren festgestellt
wird, mit dem sonach jährlich gegen 500 Klm. prämiirt werden
können.
Der Verfasser zieht endlich auch die Rentabilität der Local-
bahnen in Betracht und berechnet die zu erwartenden Einnahmen
unter der Voraussetzung, dass für derartige Bahnen die Tarifsätze
entsprechend erhöht werden.
Wir hoffen, dass es der in Rede stehenden Schrift gelingen
wird, das in Norddeutschland neuerwachte Interesse für die An-
lage von Localbahnen zu stärken, und die schon seit einer Reihe
von Jahren von verschiedenen Seiten gemachten Bestrebungen
ihrer Verwirklichung entgegen zu führen.
OesterreicMsch-Ungarische Correspondenz.
Wien, 7. Mai 1877. (Grundeinlösungs- Interpellation. Be-
triebsdeficit, Sequestration und Staatsbahnfrage. Wien-Aspang.
Transport - Versicherung. Militärische Revisionen. Eisenbahn-
bücher. Curatorengesetz. Baufortschritt. Personalien. West-
bahn-Generalversammlung. Börsen-Notiz.)
Wider alles Erwarten beschäftigt sich das Oesterreichische
Abgeordnetenhaus sehr eifrig mit den Eisenbahnfragen. Ein Be-
weis wie brennender Natur dieselben, ist, dass die Ausgleichge-
setze nicht dessen ganze Thätigkeit absorbiren. Die in der letz-
ten Correspondenz angekündigte Debatte über die Interpellations-
Beantwortung, betreffend die Grundeinlösung bei der Gise-
labahn gestaltete sich aus einer Anklage gegen die Regierung
zu einer glänzenden Rechtfertigung ihres diesfälligen Vorgehens
und zu einer vernichtenden Verdammung ihrer clericalen Angrei-
fer. Die vom Handelsminister actenmässig erzählten Umtriebe
der „braven Landleute“ constatirten den Schwindel, welche die-
selben bezüglich der zu expropriirenden Gründe practicirten, die
oft mit dem Zehnfachen des gerichtlichen Schätzungswerthes von
der Bauunternehmung bezahlt werden mussten. Die ländliche
Biederkeit äusserte sich in massenhaften Verkäufen und gegen-
seitigen „sinnlosen“ Schätzungen, wo die Nachbaren als Sachver-
ständige berufen wurden. Die Klagen der Grundbesitzer über
die Ausbeutung gleichen der Fabel vom Lamme, das dem Wolfe
das Wasser trübt. So kam es, dass der für die Grundeinlösung
pro Meile mit 46 000 fl. präliminirte Betrag um das 2%fache über-
schritten wurde. Diese Umstände illustriren die dringende Noth-
wendigkeit der baldigen Aenderung des Expropriationswesens,
wofür die Regierung bereits eine Gesetzesvorlage eingebracht hat.
Einer berechtigten Beschwerde der Expropriirten müsste jedoch
rascher abgeholfen werden, dass nämlich die Grundsteuer für die
abgetretenen Gründe nicht ahrelang von ihnen bezahlt werden
bis die Ab- und Ueberschreibung auf die Bahn erfolgt.
Der Bericht des Eisenbahn-Ausschusses über den von der
Regierung vorgelegten Gesetzentwurf, betreffend die garantirten
Eisenbahnen, liegt nunmehr vor. Ein grosser Theil des umfang-
reichen Berichts, welcher den Abgeordneten Dr. Russ, einen en-
ragirten Anhänger des Staatsbahnensystems zum Verfasser hat,
ist den auf den Ankauf garantirter Bahnen bezüglichen
Bestimmungen des Gesetzentwurfs gewidmet. Ausserdem werden
die von dem Eisenbahn-Ausschusse an der Vorlage vorgenomme-
nen Amendirungen des Nähern begründet. Vorerst beleuchtet
der Bericht jene Bestimmungen des Gesetzentwurfs, welche sich
auf die Deckung des Betriebsdeficits bei den garantirten Bahnen
beziehen. Die finanzielle Last, welche dem Staate aus dieser
Zahlungspflicht erwächst, beziffert sich auf rund 0,99 Millionen
Gulden. Es beträgt nämlich das bisher aufgelaufene Deficit bei
der Ungarisch-Galizischen Bahn 0,44 Millionen Gulden, bei der
Albrechtsbahn 0,4i Millionen Gulden und bei der Salzburg-Tiroler
Bahn 0,14 Millionen Gulden. Die Vorarlberger Bahn, welche auf
Grund des Gesetzes vom 28. März 1875 die Deckung der Be-
triebskosten-Abgänge in beschränkter Ziffer geniesst, wird
mit Ablauf des Jahres 1877 unter das vorliegende Gesetz fallen.
Der Ausschuss hat sich in dieser Frage den Erwägungen der
Regierung im Grossen und Ganzen angeschlossen unel beantragt
daher, dass die Regierung durch die Deckung des Betriebsdeficits
das Recht erhalten solle, die betreffenden Eisenbahnen selbst zu
betreiben oder von anderen Gesellschaften betreiben zu lassen.
Der Bericht geht nun auf die Frage der Betriebs-Uebernahme
solcher garantirten Bahnen über, welche den Staatsschatz allzu-
sehr belasten. Der Ausschuss war der Ansicht, dass durch eine
derartige gesetzliche Anordnung kein Privatrecht verletzt wird.
Diese Bestimmung ist öffentlich-rechtlicher Natur und wurde
überdies in Preussen im Jahre 1842 ebenfalls in ähnlicher Weise
zur Geltung erhoben. Der Ausschuss beschränkte sich jedoch
darauf, festzusetzen, dass die Sequestration nur bei jenen
Bahnen erfolgen solle, welche die Staatsgarantie durch
fünf aufeinanderfolgende Jahre mehr als zur Hälfte in Anspruch
genommen haben. Nach einer beigegebenen Tabelle fallen
in diese Kategorie die Lemberg-Czernowitz-Jassy Bahn, die Rudolfs-
bahn, die Mährisch - Schlesische Nordbahn, die Ungarische West-
bahn, die Ungarisch-Galizische Eisenbahn, die Vorarlberger Bahn,
die Albrechtbahn und die Linz - Budweiser Bahn. Die Gesammt-
summe der bisher von Oesterreich geleisteten Garantie-Vorschüsse
hat eine Höhe von 10&« Millionen Gulden und bei Berücksichtigung
der vierpercentigen Zinsen eine solche von 122, 6 Millionen Gulden.
Ungarn leistete seit dem Jahre 1868 Vorschüsse in der Höhe von
72,9 Millionen Gulden. Das gesammte von Oesterreich garantirte
und bereits emittirte Anlage - Capital besteht aus 492, „ Millionen
Gulden in Actien und 676, u Millionen Gulden in Prioritäten und
hat daher eine Gesammthöhe von 1 168,9 Millionen Gulden. Die jähr-
liche Gesammt- Garantie beträgt inGuldenOesterreichischerWäh'rung
Silber 45, 55 Millionen Gulden. Die factische Leistung bezifferte sich
im Jahre 1876 mit 19, 4 Millionen Gulden in Silber. Die Garantie-
Verhältnisse sind in Oesterreich viel ungünstiger, als in anderen
Staaten. Die Leistungen Frankreichs an Garantievorschüssen be-
trugen in dem Decennium 1863 bis 1873 323, 05 Millionen Francs
oder im Jahresdurchschnitte 32, 3 Millionen Francs gleich 8,07 Mil-
tionen Gulden in Silber. In Oesterreich stellten sich die Leistungen
von 1859 bis 1876 im Jahresdurchschnitte auf 6,02 Millionen Gulden.
Ende 1875 waren aber in Frankreich im Betriebe 19 810 Kilometer,
in Oesterreich dagegen nur 10 308 Kilometer. Der jährliche Durch-
schnitt der von Ungarn geleisteten Garantien stellt sich auf 8.,,
Millionen Gulden, ln Preussen hat das garantirte Anlage -Capital
eine Höhe von 430, 4 Millionen, die Jahresgarantie stellt sich auf
16, 13 Millionen Mark, factisch geleistet wurden im Jahre 1874 7,n Mil-
lionen Mark. Der Bericht geht nun auf die Besprechung des Artikels
V des Gesetzes über, welcher die Regierung zum Ankauf garan-
tirter Bahnen ermächtigt und die Staatsbahnfrage in Oester-
reich actuell macht. Es wird ausgeführt, dass die Staatsbahnfrage
in Oesterreich ganz anders geartet sei, als in anderen Ländern.
Bei uns handelt es sich darum, ob man den Selbstbetrieb von
Linien fortbestehen lassen solle, die ganz vom Staate erhalten wer-
den, kein Erwerbsinteresse haben und jede Investition vom Staate
bestreiten lassen. Diese Unternehmungen sind offenbar ungesunde,
ihre Creditbedürftigkeit übersteigt weit ihre Creditwürdigkeit
Trotzdem sind sie höchst wichtige Verkehrsmittel, welche der
Staat vor dem Untergange bewahren muss, wenn er eine Schädigung
der Volkswirthscbaft hintanhalten will. So nothwendig eine Aen-
derung dieses Zustandes ist, so muss dieselbe dennoch ganz ohne
Vergewaltigung vollzogen werden. Den bei dem Ankäufe einer
Bahn zu beobachtenden Vorgang schildert der für das Staatsbahn-
system eingenommene Referent wie folgt: „Die volle Uebernahme
der Prioritatsschulden als Hypothekar-Verpflichtungen wird vorweg
ausdrücklich betont, wenn Verhandlungen über den Ankauf einer
Sarantirten Bahn durch den Staat zu pflegen sein werden. Der
Aufschilling, beziehungsweise nach Abzug dieser Capitalsschulden
der übrige Theil desselben, soll die Basis seiner Berechnung in
488
dem garantirten Reinerträgnisse finden, welches im Ausmasse der
Concession zu leisten der Staat verpflichtet ist. Bei dieser Be-
rechnung werden jene Factoren in Anschlag zu bringen Fsein,
welche, auch wenn von einem Eigenthums-Uebergange der Bahn an
den Staat nicht die Rede wäre, die gewährleisteteltente der Actionäre
nothwendig kürzen müssten (z. B. Einkommensteuer, Coupons-
stempel nach Ablauf der Steuerfreiheit). Andererseits wird als
Kaufobject eine Eisenbahn in’s Auge gefasst, deren actueller Zu-
stand nach Herstellung wie Ausrüstung den Forderungen der
Concessions-Urkunde und den Vorschriften der einschlägigen Ge-
setze in gleicher Weise entspricht. Jede Aufstellung eines com-
merciellen Werthes oder eines andern, der nach dem wirklichen
Reinerträgnisse berechnet wäre, erscheint hierdurch von selbst
ausgeschlossen. Auch die schon gegebenen Vorschüsse des ge-
währleisteten Erträgnisses und deren Zinsen können von dem
Kaufschillinge nicht in Abzug gebracht werden; weder Capital
noch Zinsen dieses Darlehens sind fällig, so lange der Betrieb
einen Ueberschuss der Zinsen nicht ergiebt; weder Capital noch
Zinsen sind daher compensirbar. Sie sind aber auch in den
meisten Fällen überhaupt als unrealisirbar zu betrachten, denn
der Staat hat bis zum Erlöschen der Concession oder bis zur
Einlösung der Bahn die Pflicht der Leistung oder Ergänzung des
garantirten Reinerträgnisses und kann sich dann erst für seine
Garantie-Forderungen, beziehungsweise für den noch nicht zurück-
gezahlten Theil derselben „aus dem noch erübrigenden Vermögen
der Unternehmung“ bezahlt machen. Dieses Vermögen bestünde
nur in jenen Objecten, deren Beschaffungskosten nicht in das
garantirte Anlage-Capital eingerechnet werden.“
Derselbe Ausschuss setzt dem Gesetzentwürfe, betreffend
die Bedingungen und Zugeständnisse für die Herstellung einer
Localbahn von Wien nach Aspang Schwierigkeiten entgegen,
indem vom Referenten die Genehmigung des Gesetzes und die
Beschliessung folgender Resolution beantragt wurde: „Das hohe
Abgeordnetenhaus wolle beschlossen, die Regierung werde auf-
gefordert, im Falle der Errichtung einer Actien-Gesellschaft für
den Betrieb der Eisenbahn Wien-Aspang die Ausgabe von Actien
nicht früher als bis nach erfolgter Inbetriebsetzung dieser Eisen-
bahn zu gestatten.“ Es sind nämlich Bedenken über die Ver-
letzung des Privilegiums der Südbahn und gegen die sich um die
Concession bewerbende Societe beige, welche noch zu beseitigen
sind. Für das Eingehen in die noch nicht beendete Debatte gab
Dr. Herbst den Ausschlag, welcher glaubt, nicht die staatliche
Nothwendigkeit, sondern ein staatlicher Nutzen müsse das
Kriterium bei der Beurtheilung von Bahnbauten sein. Die Be-
denken gegen die Solidität anlangend, könne nicht mehr ver-
langt werden, als begehrt wurde, wenn man nicht den Bahnbau
ganz unmöglich machen wolle. Von einem Betriebsdeficit bei
einer Localbahn in der unmittelbaren Nähe der Residenz könne,
wenn die Bahn billig gebaut wird, keine Rede sein; auch die
Caution von einer Million Gulden gebe Gewähr für den Emst des
Unternehmens. Die Privilegialrechte der Südbahn dürfen aller-
dings nicht verletzt werden, und man müsste die Bahn als Bahn
Wien Aspang mit einer die Privilegien der Südbahn nicht alteriren-
den Bestimmung concessioniren. Redner ist daher für das Ein-
gehen in die Special-Berathung.
Mit Beziehung auf die auch in diesen Blättern erschienenen
Aufsätze gegen die Transport-Versicherung der Eisenbahnen
ist es von Interesse, dass vom K. K. Handelsministerium in einem
speciellen Falle die Nichterneuerung eines solchen Vertrages gut-
geheissen, dagegen die von der bezüglichen Bahnverwaltung be-
absichtigte Bildung eines eigenen Assecuranzfonds für Transport-
schäden durch Hinterlegung eines Theiles der durch diese Mass-
regel voraussichtlich jährlich zu ersparenden Summe nicht zuge-
stimmt, sondern nur die Einstellung derartiger Entschädigungs-
beträge in die Betriebsrechnung an geordnet wurde.
Das „Oesterr. C.-B. f. Eisenb.“ veröffentlicht den Auszug aus
der Instruction für die bei den tech nisch-militairischen
Revisionen und politischen Begehungen von projectirten Eisen-
bahnen als Vertreter des Reichs-Kriegsministeriums interveniren-
den Officiere. Diese Bestimmungen erstrecken sich auf die Be-
urtheilung der taktischen Verhältnisse der projectirten Bahn-
trace, die Rücksichtnahme auf die Leistungsfähigkeit der Bahn,
die Einflussnahme auf die zweckmässige Lage der Bahnhöfe, die
Wahrung der localen und speciellen fortificatorischen Interessen,
endlich auf die Anforderungen bezüglich der Zerstörung von
Objecten im Kriegsfall.
Den Commissionen, welche mit der Vornahme etwaiger für
die Anlegung von Eisenbahnbüchern im Sinne des Gesetzes
vom Jahre 1874 erforderlichen Localerhebungen betraut sind,
waren bisher nach einem Erlasse des Ministeriums des Innern
auch Katastralvermessungs-Beamte beizuziehen. Um jedoch die
aus der Beiziehung der Katastralbeamten sich ergebenden Hemm-
nisse in den Operationen der Grundsteuer-Regulirung und der
Evidenzhaltung derselben hintanzuhalten, hat die genannte Con-
trolstelle nunmehr angeordnet, dass künftighin von der Beiziehung
der Katastralvermessungs - Organe zu den . commissioneilen Er-
hebungen für die Anlegung von Eisenbahnbüchern Umgang ge-
nommen und dass an deren Stelle als Sachverständige die bei
den bezüglichen Eisenbahnen in Verwendung stehenden Ingenieure,
eventuell die autorisirten Privat-Techniker, verwendet werden
können.
Der Rechtssatz, dessen Eintragung in das Spruchrepertorium
der Oberste Gerichtshof jüngst beschlossen hat und der nicht
geringes Aufsehen macht, lautet:
„Die Vorschrift des Gesetzes vom 24. April 1874, No. 49
R.-G.-Bl., §§ 1 und 9, wegen Bestellung eines gemeinsamen
Curators für Besitzer von Prioritäts-Obligationen, findet
auf den Fall der Klageführung eines Besitzers von derlei bereits
fälligen Obligations-Coupons auf Zahlung derselben keine Anwen-
dung und eine solche Klage kann, wenn sie den Betrag von 50 fl.
nicht übersteigt, auch im Bagatellverfahren angebracht werden.“
Dieser Spruch macht keinerlei Unterscheidung, so dass man
annehmen muss, das Klagerecht des einzelnen Prioritäten-Be-
sitzers bezüglich fälliger Coupons solle beispielsweise auch dann
aufrecht bestehen, wenn ein Curator bereits bestellt worden ist.
In dem vielbesprochenen Streite um die Couponvaluta erachtet
der Oberste Gerichtshof, wie er in einer anderen Entscheidung
ausgesprochen hat, die Bestellung eines Curators für unzulässig
und hier begreift sich also das Klagerecht des Einzelnen voll-
kommen. Die Anschauung, dass durch diese getroffene Entschei-
dung so ziemlich die ganze practische Wirksamkeit des Curatoren-
Gesetzes in Frage gestellt würde, ist jedoch nicht richtig.
Dem Ausweise über den Baufortschritt auf den im
Monat Februar 1877 in Bau -Ausführung gestandenen Oester-
reichischen Hauptbahnen entnehmen wir folgende Daten: Die
Arbeitsleistung auf den die Gesammtlänge von 508.355 Klm. errei-
chenden Baustrecken betrug in dem erwähnten Monat an Erd-
arbeit 199 321 und an Mauerwerk 15 803 Cbm., wovon auf die
Staatsbahnlinien mit 109, 74) Klm. Länge 15 753 Cbm. Erdarbeit und
555 Cbm. Mauerwerk, auf die staatlich subventionirten Linien mit
der Länge von 630,458 Klm. 176 518 Cbm. Erdarbeit und 14 668 Cbm.
Mauerwerk, endlich auf die ohne Staatssubvention im Bau be-
findlichen Linien mit 38,426 Klm. Länge 7 050 Cbm. Erdarbeit und
580 Cbm. Mauerwerk entfallen. Die gesammte vom Baubeginne
bis Ende Februar 1877 bewirkte Arbeitsleistung beträgt bei den
Staatsbaulinien 1 681 939 Cbm. Erdarbeit und 145 745 Cbm. Mauer-
werk, bei den subventionirten Bahnen 6 279 350 Cbm. Erdarbeit
und 472 426 Cbm. Mauerwerk, bei den übrigen Baulinien 903 131
Cbm. Erdarbeit und 42 208 Cbm. Mauerwerk, bei allen zusammen
daher 8 864 420 Cbm. Erdarbeit und 660 379 Cbm. Mauerwerk. Auf
sämmtlichen Baustrecken zusammengenommen waren im Monat
Februar 1877 täglich durchschnittlich 10 971 Arbeiter oder 22 per
Tag und Klm. beschäftigt, und zwar auf den Staatsbaustrecken
3 117 oder 29 per Tag und Klm., auf den zum Bau subventionirten
Linien 7 665 oder 21 per Tag und Klm , endlich auf den ohne
Staatssubvention im Bau begriffenen Linien 189 oder 5 per Tag
und Klm.
Den General - Inspectoren bei der General - Inspection der
Oesterreichischen Eisenbahnen, den Regierungsräthen Perl und
Lederer wurden besondere staatliche Auszeichnungen zu Theil.
Ferner wurde in Rücksicht auf den erweiterten Geschäftsbetrieb
der Staatseisenbahn-Gesellschaft die Betriebs-Direction in drei
Directionen: jene für den Verkehrs- und commerziellen Dienst
der Bahnerhaltung und des Maschinenwesens, aufgelöst und die
Direction für die Bahnerhaltung mit jener des Baues zu Einer
Direction vereinigt. Zum Director für den Bau- und Bahnerhal-
tungsdienst wurde der Director de Serres ernannt; der Sub-
Director für den Bahnerhaltungsdienst, v. Lihotzky, wird aber in
Delegation die Leitung des Bahnerhaltungsdienstes fortführen. Zu
Directoren für den Verkehrs- beziehungsweise Werkstättendienst
wurden die Sub-Directoren Reinhardt und Polonceau ernannt.
Der um das gesammte Oesterreichische Bahnwesen hochverdiente
Betriebs-Director Kopp wurde der General-Direction als commer-
zieller Beirath mit dem Titel eines General-Director-Stellvertreters
zugetheilt. Durch diese neue Geschäftsvertheilung wird in der
egenwärtigen Stellung und Function des General - Directors
resson und des General-Director-Stellvertreters Baron Engerth
nichts geändert.
Am 2. d. M. fand die 21. ordentliche General- Versamm
lung der Kaiserin Elisabethbahn und zwar zum ersten Male
in dem nunmehr vollendeten eigenen Administrations-Gebäude
statt. Nach Verlesung des Geschäftsberichtes wir hinsichtlich der
Bauangelegenheiten zunächst mitgetheilt, dass das Contractver-
hältniss mit der Bau-Unternehmung der Salzburg-Tiroler Bahn
durch eine am 11. November 1876 zu Stande gekommene proto-
collarische Vereinbarung gelöst wurde. Da der Verwaltungsrath
bei den Deutschen Zahlstellen die Zahlung der Coupons in Gold
ablehnte, wurden im Auslande mehrere Klagen wider die Elisabeth-
bahn anhängig gemacht und Beschlagnahmen auf gesellschaftliche
Waggons erwirkt. Um Betriebsstörungen vorzubeugen, wurden
die Beschlagnahmen durch Cautionen oder Bürgschaftsleistungen
489
aufgehoben. Die unteren Instanzen haben auch schon entschieden,
aber durchgehends zu Ungunsten der Gesellschaft. Der Verwal-
tungsrath hat gegen die -verschiedenen Erkenntnisse recurrirt.
Der Verwaltungsrath hat auch im Jahre 1876 von der ihm
ertlieilten Ermächtigung, die aus dem Prolongations-Geschäfte her-
rührenden Effecten im geeigneten Zeitpunkte abzustossen, Gebrauch
gemacht und den Rest dieser Papiere zu den bestmöglichen Coursen
veräussert, Der Verlust aus dem Prolongations-Geschäfte wird
auf Grund des General-Versammlungs-ßeschlusses -vom 15. December
1874 mit Einemmale auf den Special-Reservefonds übernommen.
Ueber das Ansuchen um die Ausdehnung der Staatsgarantie auch auf
die nichtgarantirten Linien erklärte der Handelsminister auf das
Ansuchen um Erhöhung der Zinsengarantie nicht eingehen zu
können, nachdem die zur verfassungsmässigen Behandlung einge-
brachte, die Regelung der Garantie-Verhältnisse überhaupt be-
zweckende Gesetzesvorlage derartige Transactionen principiell aus-
schliesse. Aber auch auf die Bitte um mindestens provisorische
Abänderung der Grundsätze für die Vertheilung der Verwaltungs-
Auslagen und der Reparaturkosten des Fahrparkes ist die Regie-
rung nicht eingegangen. Der Verwaltungsrath bemerkt, dass er
neuerliche Schritte in dieser Angelegenheit thun wolle. In der
Debatte hierüber wurde neuerlich die Belastung der nicht garan-
tirten durch die garantirten Strecken hervorgehoben und der Ver-
waltungsrath aufgefordert, seine Bemühungen zur Einbeziehung
der nicht garantirten Strecken in die Staatsgarantie mit aller
Energie fortzusetzen. Hinsichtlich der Special-Reserve wurde von
einem Actionär die Anschauung geltend gemacht, dass erstere mit
Unrecht durch Auslagen sämmtlicher Linien belastet werde und
auch zur gänzlichen Tilgung des Prolongations-Contos nicht heran-
gezogen werden dürfe. Der Verwaltungsrath bekämpfte mit Erfolg
die Anschauung dieses Actionärs.
Bezüglich der Salzburg-Tiroler Linie wurde mitgetheilt, dass
der Betriebsausfall dieser Strecke per 90 328 fl. von der Regierung
vorgestreckt wurde und dass der landesfürstliche Commissär auch
diesmal Namens der Regierung die Einstellung des Betriebsdefi-
cits in die Betriebsrechnung, aber ohne Präjudiz für die Zukunft
und unter der Voraussetzung gestattet hat, dass der im Reichs-
rathe eingebrachte Gesetzentwurf, betreffend die garantirten Bahnen,
Gesetzeskraft erlange. Hiernach wurden sämmtliche Rechnungen
(daher auch die vom Verwaltungsrath e vorgeschlagene Verwendung
der Special-Reserve) einstimmig genehmigt; fern er wurde beschlossen,
den Actien-Coupon aller drei Emissionen mit 5 fl. Oe. W. Silber
voll einzulösen, endlich wurden die zum Austritte bestimmten Mit-
glieder des Verwaltungsrathes wieder gewählt.
Auch die abgelaufene Woche gestaltete sich börsenfreund-
licher. Für junge Eisenbahnpapiere, insbesondere Ungarische war
Kauflust bemerkbar. Auch die von der Oesterr. Sanirungsvorlage
getroffenen Bahnen waren beliebt; die Nichtabrechnung der Zu-
schüsse von der Kaufsumme, für welchen Grundsatz der Eisen-
bahn-Ausschuss eintrat, wirkte belebend.
Hessische Ludwigs -Eisenbahn (41. ordentliche Generalver-
sammlung). Die diesjährige Generalversammlung der Actionäre
der Hessischen Ludwigsbahn fand am 26. April c. in Mainz statt
und wohnten derselben 241 Actionäre mit 1 398 Stimmen bei.
Ausser den nachfolgenden, die Tagesordnung derselben bildenden
Punkten, nämlich: 1. Erstattung des Jahresberichtes über Bau
und Betrieb in 1876; 2. Erstattung des Berichtes der Revisoren,
sowie Er theilung der Entlastung über die revidirten Rechnungen;
3. Vertheilung des Ueberschusses aus dem Betriebsjahre 1876, ins-
besondere Feststellung der Dividende und 4. Wahl von Mitglie-
dern des Verwaltungsrathes, sowie der Revisoren — lagen weitere
Anträge der Verwaltung
Nach Eröffnung
nicht vor.
ler Generalversammlung Seitens des Vor-
sitzenden des Verwaltungsrathes, Herrn Geb. Commerzienrath
Kempf, erstatteten die Revisoren Bericht über die von ihnen revi-
dirten Bau- und Betriebsrechnungen des abgelaufenen Jahres.
Auf Grund dieses Rechnungsbefundsberichtes wurde alsdann
Seitens der Actionäre die von dem Verwaltungsrathe beantragte
Decharge über die Gestion des Jahres 1876 ertheilt. Ebenso ge-
nehmigte die Versammlung den II. Antrag des Verwaltungsrathes
bezüglich der Vertheilung des aus den Ergebnissen des Betriebs
restirenden Ueberschusses resp. die Festsetzung der Jahresdivi-
dende. Hiernach wurde die Dividende für das Betriebsjahr 1876
auf 5 pCt. fixirt und bezüglich des nach Abzug der Beträge für
Verzinsung und Amortisation der Anlehen, sowie der bereits be-
zahlten 2 pCt. Abschlagsdividende und unter Hinzurechnung des
aus dem Vorjahre stammenden Saldovortrags von Jl 94 867. 72 /i|
zur Verfügung der Generalversammlung verbliebenen Betrags von
Jl 3 320 820. 88 der folgende Vertheilungsmodus acceptirt:
1. An Dividende, ausser der 2 pCt. Abschlags-
dividende, auf das participirende Actien-
capital von Jl 59 100 000. eine Superdivi-
dende von 3 pCt Jl 1 773 000. — 4
2. Zum Erneuerungsfonds der nicht garan-
tirten Linien „ 900 000. — „
3. Zur Ergänzung des Reservefonds . . . . „ 23 388. 41 „
4. Zur Bildung eines Specialfonds für Ver-
sicherungen M 125000. — /$
5. Statutenmässige Tantieme:
a. des Verwaltungsrathes Jl 61 368. 87
b. der Beamten . ■ . „ 61 368, 87 „ „ 122 737. 74 „
6. Beitrag zur Pensionscasse der Angestellten „ 60 OOP. — „
Jl 3 004 126. 15 4
Der hiernach verbleibende Rest mit. . . „ 316 694 73 „
auf neue Rechnung zu übertragen.
Total wie oben Jl 3 320 820. 88 4
Das Scrutinium des alsdann stattgefundenen Wahlganges er-
gab die Wiederwahl der beiden, in Folge Anciennetät aus dem
Verwaltungsrathe ausscheidenden Herren Scherbiusmit 1191 Stim-
men und Varreotrapp mit 1 172 Stimmen, sowie die Berufung des
Bankdirectors Herrn Geh. Regierungsrath Dülberg in Berlin mit
1072 Stimmen in den Verwaltungsrath und zwar an Stelle des
kurz nach der vorjährigen Wahl verstorbenen Mitgliedes, Herrn
Bankdirector Bopp in Darmstadt.
Der Seitens des Herrn Vorsitzenden der Generalversamm-
lung erstattete Vortrag des Berichts des Verwaltungsrathes gedenkt
in seinem Eingänge des schmerzlichen Verlustes, welchen das Unter-
nehmen der Ludwigsbahn durch den Tod des Herrn Bopp betroffen.
Im weiteren Verfolge entwickelt derselbe alsdann die Gründe,
welche die Verwaltung zu dem vorstehenden Verth eilungsantrag,
insbesondere, aber bei Feststellung der diesjährigen Dividende ge-
führt haben. In der Einleitung hierzu lautet der Bericht folgen-
dermassen: „Die ungünstige Wendung, welche seit 1873 in allen
Zweigen des wirthschaftlichen Lebens eingetreten ist und noch
fortwährend jede auftretende Thätigkeit auf den Gebieten des Han-
dels und der Industrie darniederhält, hat in ihrer unerwartet
langen Dauer und in ihrer gewaltigen Ausdehnung auch tiefein-
greifende Einwirkungen auf den Verkehr geübt. Die specielle Ent-
wickelung neu eröffneter Verkehrslinien leidet selbstredend eben-
falls unter dem Drucke derzeitigen allgemeinen wirthschaftlichen
Zustände, und so müssen wir wenigstens darauf vorbereitet sein,
dass die gegenwärtig in Ausführung begriffenen neuen Unterneh-
mungen unserer Gesellschaft, welche jetzt successive in den Be-
trieb eintreten, nicht die Bedingungen zu einer so gedeihlichen
Entfaltung vorfinden werden, wie dies unter anderen wirthschaft-
lichen Verhältnissen sicherlich zu erwarten stünde.“ Indem die
Verwaltung alsdann die in der allernächsten Zeit in den Betrieb
eintretenden Erweiteren gs- und Ergänzungshauten (nämlich die
Theilstrecke Camberg- Höchst, sowie einen Theil der Frankfurt-
Mannheimer Linie) in ihren Wirkungen auf die Rentabilität des
Gesammtuntemehmens einer eingehenden Untersuchung und Er-
örterung unterzieht, gelangt dieselbe zudem Resultate, dass weder
bei der Linie von Frankfurt nach Mannheim, bei welcher zwar
wegen ihrer ausserordentlich vortb eilhaften baulichen Verhält-
nisse nicht allein eine volle Verzinsung ihres Anlagecapitals, son-
dern auch noch weitere Betriebsüberschüsse zu erhoffen seien, noch
aber bei den Bahnen von Frankfurt nach Limburg mit der Seiten-
linie von Niederhausen nach Wiesbaden für die erste Zeit und
solange ihre nordwestliche Fortsetzung nicht ausgebaut ist, auf
eine zulängliche Verzinsung der Anlagecapitalien mit Sicherheit
nicht gerechnet werden könne. In Folge der Inbetriebnahme der
Theilstrecke Camberg-Höchst in dem laufenden Jahre wird zu-
nächst für 1876 der ganze, seither noch nicht an den Betriebs-
überschüssen theilnehmende Rest der begebenen Actien mit
Jl 8 379 000. dem Dividende berechtigten Actiencapital Zuwachsen.
Da aber in dem laufenden und nächsten Jahre eine weitere Stei-
gerung der Rentabilität des älteren Unternehmens nicht in einem
solchen Masse zu erwarten stehen dürfte, -welche hinreichend ist,
die möglicherweise durch den Hinzutritt der Nassauischen Linie
entstehende Einbusse zu decken, was die Verwaltung im Hinblick
auf die .gegenwärtigen Verhältnisse nicht unbedingt zu bejahen
vermochte, so musste für die ungünstigere Eventualität und mit
Rücksicht auf die weiteren Aufgaben der Gesellschaft mit aller
Vorsicht an die Frage der Festsetzung der Dividende herangetre-
ten werden. „Wenn es im Interesse des Unternehmens und des
Actienbesitzers in hohem Grade wünschenswerth ist, mit einer ge-
wissen Sicherheit auf die Stetigkeit in der Höhe der jährlichen
Dividende rechnen zu können, so ist Vorsorge zu treffen, dass
eventuelle tiefer herabschreitende, wenn auch rasch vorüberge-
hende Schwankungen in der Rente mit Gewissheit vermieden
werden können. Unter dem Eindruck der andauernd ungünstigen
allgemeinen Verhältnisse waren wir des Erachtens, dass diesem
Gesichtspunkte unter Beibehaltung der seit zwei Jahren auf
6 pCt. fixirten Dividende mit Zuversicht nicht Rechnung getragen
werden könne.“
Alsdann giebt der Vortrag Erläuterungen zu den einzelnen
Positionen des obenerwähnten Verwendungsantrnges Ueber die
allgemeine Tarifreformangelegenheit spricht sich der Bericht fol-
gendermassen aus: „In Folge der von dem Königlich Preussi-
schen Handelsministerium in die Hand genommenen Verhandlun-
gen der Deutschen Bahnen steht nunmehr eine abermalige Ab-
änderung des Gütertarifsystems bevor, indem bekanntlich nach
erfolgter Genehmigung des Bundesraths und nachdem nochmals
Vertreter des Handels, der Industrie und der Landwirthschaft
490
einberufen und mit Gutachten gehört -worden sind, für ganz
Deutschland die Einführung eines einheitlichen gemischten
Tarifsystems vereinbart worden ist. Dieser neue Wechsel wird
vielfach neue Tarifermässigungen zum Theil wichtiger Transport-
artikel mit sich führen. Dessenungeachtet haben wir uns im
Interesse der allerwärts dringend verlangten Einheitlichkeit des
Tarifwesens gerne den Bestrebungen zur Herstellung eines für
ganz Deutschland gültigen Tarifschemas angeschlossen, wie wir
denn auch in unserem seitherigen Verhalten, bei unserer Lage
zwischen den am Ciassificationssystem festhaltenden Norddeut-
schen Bahnen und den Südlichen zum Raumtarif übergegangenen
Bahnen, dem Bedürfniss durch Annahme des Raumsystems Rech-
nung getragen haben. Den neuen Opfern, welche die Bahnen dem
allgemeinen Interesse bringen, stehen übrigens dem Bundesraths-
beschlusse gemäss auch Vorzüge gegenüber, namentlich die Ge-
währung der im Interesse des Verkehrs selbst höchst wünschens-
werthen freieren Bewegung der Privatbahnen innerhalb der Maxi-
maltarife. Für Handel und Verkehr wird das neue System
voraussichtlich wesentliche Vortheile mit sich führen, wobei je-
doch gegenteilige Ausnahmefälle ebenfalls nicht ausbleiben
können, weil für verschiedene Industriezweige und Landestheile
ganz heterogene Bedürfnisse vorliegen. Es wird deshalb die ein-
tretende Reform von den hohen Staatsregierungen auch jetzt noch
nicht als abgeschlossen betrachtet und die nunmehrige Aende-
rung zunächst als eine Probe für mehrere Jahre zur Einführung
gebracht. Wir selbst beabsichtigen, mit der Einführung ohne
Verzug voranzugehen, sobald wir in den Besitz der hierzu erforder-
lichen Genehmigungen unserer Vorgesetzten hohen Regierungen
gelangt sein werden.“
Zum Schlüsse bespricht der mehrerwähnte Bericht in ziem-
lich ausführlicher Weise die verschiedenen der Gesellschaft con-
cessionirten Neubauten, welche indess im Ganzen nur langsame
Fortschritte zeigen. Die Darlegung bezieht sich auf die Bahnen
von Frankfurt a/M. nach der Lahn und von Wiesbaden nach Nie-
derhausen im Anschluss an erstere. Hiervon wird, wie bereits
erwähnt, im Laufe dieses Sommers die Theillinie Camberg-Höchst
zur Eröffnung kommen. Die Theillinie Höchst-Griesheim ist re-
gierungsseitig genehmigt, während die Einführung nach Frankfurt
immer noch von der Feststellung des Centralbahnhofs abhängig
bleibt; bezüglich des letzteren bestehen noch Verhandlungen mit
der Stadt Frankfurt, namentlich wegen Erwerbung des erforder-
lichen städtischen Terrains und der Einführung der städtischen
Verbindungsbahn. Das Project des Bahnhofs Wiesbaden ist re-
gierungsseitig noch nicht genehmigt. Die Inangriffnahme des
Baues auf der Strecke von Wiesbaden nach Igstadt erlitt viel-
fache Verzögerung durch das Enteignungsverfahren, so dass die
Fertigstellung der ganzen Linie Wiesbaden-Niederhausen erst im
folgenden Jahre zu erwarten steht.
Die Einführung der linksmainischen (Mainz -Frankfurter)
Linie in den Bahnhof Frankfurt hat in Folge Abänderung des
Centralbahnhofs ebenfalls eine Verlegung in der Tracirung er-
fahren müssen.
Während von der Frankfurt-Mannheimer Linie die auf Hes-
sischem und Badischem Gebiete gelegenen Theilstrecken in An-
griff genommen werden konnten, musste von der Inangriffnahme
der auf dem Preussischen Gebiete gelegenen Strecke Abstand ge-
nommen werden und zwar in Folge einer Seitens der Preus-
sischen Regierung in den betreffenden Staatsvertrag aufgenom-
menen Bedingung hinsichtlich der Ausführung resp. sofortigen
Inangriffnahme der der Gesellschaft concessionirten Linie von der
Lahn über den Westerwald nach dem Ruhrgebiete. Die Preus-
sische Staatsregierung hat indess von dieser Bedingung Umgang
genommen, und stehen sonach der Ausführung dieser Linie auf
Preussischem Gebiete, abgesehen von der Feststellung des Central-
bahnhofes Frankfurt, in welchen diese Strecke ebenfalls einmün-
den wird, Hindernisse nicht mehr im Wege.
Die Fortsetzung der Odenwaldbahn einerseits in der Rich-
tung von Babenhausen nach Hanau und andererseits ab Erbach
nach Eberbach befindet sich noch im Stadium des Projectes.
Es sind für letztere Linie zunächst drei Projecte bearbeitet und
der Hessischen Regierung zur Vorlage gebracht, nämlich eine
solche durch das Gammelsbacher Thal unter Vermeidung eines
Tunnels, jedoch mit Steigungen von 1:50, mit einem veranschlagten
Baucapital von 14 Millionen Mark, eine zweite durch das Gam-
melsbacher Thal mit einem 3 300 Meter langen Tunnel und Stei-
gungen von 1:50, Baucapital etwa 11 300 000 Mark und die dritte
Variante durch das Schollenbacher Thal mit Steigungen von 1:70
und einem nur 2 500 Meter langen Tunnel, Baucapital zu 12 Mil-
lionen Mark veranschlagt. Letztere Linie wurde Seitens der Ver-
waltung zur Ausführung empfohlen.
Elinsichtlich der Umführung der Bahnen bei Mainz wird er-
wähnt, dass die Genehmigung des Projectes durch die Hessische
Regierung erfolgt ist. Die Expropriation des Geländes hat zu
einer Reihe von Entschädigungsfeststellungsklagen geführt, von
deren Ergebniss zunächst das weitere Vorgehen in dieser Ange-
legenheit abhängig ist.
— tz. Homburger Eisenbahn. (Geschäftsbericht pro 1876.)
Die Betriebs - Ergebnisse des Jahres 1876 constatiren gegen das
Vorjahr einen Rückgang im Betrage von 11807 Jl = 2,04 pCt., was
nicht bedeutend ist, wogegen der Vergleich mit den Jahren 1874
und 1875 noch eine Zunahme von 9,„ resp. 15, 8, pCt. aufweist.
Im Jahre 1876 sind 51831 Personen = 4.41 pCt. weniger befördert,
ebenso sind die Einnahmen um 29 652 M — 6,4 pCt. gefallen,
während an Gütern 6 047 To. = 11, 2 pCt. mehr befördert wur-
den und 7 860 ^Z = 9,7 pCt. mehr eingenommen sind als im Jahre
1875. Leider sind die Betriebs-Ausgaben in Folge Auswechselung
von Schienen um 16 720 Jl höher als im Vorjahre, so dass sich
der Ueberschuss um 28 527 Jl niedriger stellte und nur 6 pCt.
Dividende gegen 7 pCt. im Jahre 1875 zur Vertheilung kommen
konnten.
Im Jahre 1876 kamen zur Beförderung: 25 362 Personen in
der I. Classe, 185 740 in der Jl. Classe, 897 913 in der HI. Classe
und 14 472 Militärs, zusammen 1 123 487 Personen, 1 747,* To.
Gepäck und 2 394 Hunde, 157, 5 To. Postgut, sowie 740,, To. Eil-
gut, 9 140,7 To. Stückgut und 48 273, 9 To. Frachtgut, 1 903, 4 To.
frachtfreies Betriebsdienst- und Baugut, 1 943 Stück Thiere und
14 Fahrzeuge. Durchschnittlich legte jede Person 11, 08 und jede
Tonne Eil- und Frachtgut 13, l6 Kilometer zurück, es berechnete
sich daher die specifische Frequenz auf 687 757 Personen- resp.
42 293 Tonnen - Kilometer.
Die Einnahmen haben betragen : für Personen-Beförderung
430 866 Jl, für Gepäck 21 085 Jl, für Hunde 369 Jl (zusammen
452 320 Jl)," für Postgüter 360 Jl, für Eil- und Frachtgüter
85 108 Jl, für Vieh 1 006 Jl, für Fahrzeuge 51 Jl, an Provision,
Lagergeld etc. 2 264 Jl (zusammen 88 789 Jl) und aus sonstigen
Quellen 26151 Jl, zusammen 567 260 Jl — 31411 Jl pro Kilo-
meter Bahnlänge resp. 4,35 Jl pro Nutz-Kilometer.
Dagegen sind ausgegeben 28 251 Jl für die allgemeine Ver-
waltung, 151 585 Jl für die Bahnverwaltung und 175 451 Jl für
die Transportverwaltung, zusammen 355 287 Jl = 19 674 Jl pro
Bahn-Kilometer resp. 2,7? Jl pro Nutz-Kilometer. Die Ausgaben
betrugen 62, 63 pCt., die Einnahmen gegen 58, 47 pCt. im Vorjahre.
Von dem Rein-Erträgnisse ä 211 973 Jl sind 122 064 Jl zur
Verzinsung und Amortisation der Anleihen verwendet, es ver-
blieben noch 89 909 Jl und einschliesslich des Uebertrages aus
dem Vorjahre ä 10 198 Jl im Ganzen 100107 Jl, welche folgende
Verwendung erhielten : zu 6 pCt. Dividende der Actien 82 286 Jl.,
zur Tantieme des Verwaltungsraths 4 245 Jl, Einlage in den Re-
servefonds 10 000 Jl, Eisenbahn - Abgabe 2110 Jl, Geschenk an
die Beamten-Pensionskasse 1 200 Jl und an die Arbeiter-Kranken-
kasse 267 Jl
Das Betriebsmaterial bestand ult. 1876 aus 5 Locomotiven
nebst Tendern, 36 Personen- und 24 Gepäck- und Güterwagen.
Concessionirt ist ein Anlage -Capital von 5 100 000 Jl, ver-
wendet aber nur 4 954 740 Jl = 275 263 Jl pro Kilometer Bahn-
länge. Von dem Anlage-Capitale sind bereits 418 629 Jl amortisirt.
Der Reservefonds hatte ult. 1876 einen Bestand von
94 631 Jl, und die Pensionskasse von 54 370 Jl
Englische Correspondenz.
London , im April 1877. Wie wir hören schweben gegen-
wärtig Verhandlungen wegen einer Vereinigung der beiden gros-
sen Eisenbahnlinien Great Northern und Great Eastern. Mit
welchem Erfolg ist zur Zeit noch nicht zu übersehen.
Ein eigen thümlich es Beispiel von dem aussergewöhnlichen
Stande des Kohlenhandels in Nord- Amerika ist ein neuerdings
in New-York vorgekommener Verkauf von 1000 tons Steinkohlen
aus Newcastle upon Tyne in England. Die für die Gasfabrication
bestimmte Kohle wurde zum Preise von 3 Dollars 62, 5 Cents Gold
per ton franco New-York verkauft.
Nach dem Rapport des Board of trade beanspruchen in der
gegenwärtigen Parlamentssession die Eisenbahn-Bills einen Geld-
aufwand von ca. 396 Millionen Mark seitens der vorhandenen
Eisenbahn-Gesellschaften und von 110 Millionen Mark für neue
Unternehmungen.
Das bekannte von Sir Gilbers Scott erbaute grossartige
St. Pancras Hotel, mit dem Empfangsgebäude der St. Pancras
Station der Midland Railway in London verbunden, hat im Gan-
zen 8 760 000 Jl gekostet , wovon 980 000 Jl auf die innere Ein-
richtung, und 1 680 000 Jl auf das Meublement und sonstige Aus-
rüstung kommen. Das Hotel wird von der Gesellschaft selbst
durch einen Geschäftsführer verwaltet, der eine Tantieme von
dem Nettoerträge erhält. Bis jetzt ist die Eisenbahn-Gesellschaft
mit dem Ertrage des Hotels zufrieden.
491
Ein Vergleich zwischen den im 2. Semester 1871 und 1876
von den Hauptbahnen im Vereinigten Königreich gezahlten Divi-
denden giebt folgendes Resultat.
Zweites Semester
1871 1876
Galedonian
5% pQt.
7 pCt.
Great Eastern
272
99
IV 2 »
„ Northern
83/4
99
63/4 „
„ Southern und Western (Irland) 5 */2
w
6
„ Western
53/s
n
474 „
Lancashire & Yorkshire
8
674 »
London, Brighton & South Coast . .
4'/4
99
774 „
London & North Western . . . .
83/4
99
774 „
London & South Western . . . .
674
6^ „
Manchester, Sheffield & Lincolnshire
4
374 „
Midland
77*
99
53/4 „
North British
iy4
4
North Eastern
10
73A *
North Staffordshire
4
2V4 „
South Eastern
6
99
772 „
Vop den vorgenannten 15 Bahnen
zeigen
also
ungeachtet
der gegenwärtig auch in England in grossem
Umfange ein ge-
tretenen Krisis 5 Bahnen noch eine Zunahme
der
Dividende
und bei 9 Bahnen überschreitet dieselbe
gewiss ein sehr günstiges Resultat.
die Höhe
von 5 pCt.,
Die Nummer 690 der Railway-News vom 24. März d. J.
bringt Zeichnung und Beschreibung des Hilf’schen Oberbausystems
und empfiehlt die Anwendung desselben den Englischen Bahnen-
Die Kohlentarife vonSouth Yorkshire nach London
sind gegenwärtig fast genau wieder auf den Stand vom September
1870 zurückgekehrt.
Es erhebt nämlich die Manchester Sheffield & Lincolnshire
Railway fürj den Transport von der Grube bis Doncaster auf
- 15,76 Kilometer 1 M 33 4 per ton
Die Great Northern auf 257, 4 Kilometer 5 „ 83 „ „
7 M 16 ,4 per ton
Hierzu treten an Steuer in London 1 „ — „ „
und ausserdem für Wagenmiethe . 1 „ — n
so dass die Gesammttransport-
kosten betragen 9 Jl 16 4 per ton
Hierbei entspricht der Tarif auf der Great Northern einem
Einheitssatz von 0,44 penny per ton und Engl, mile excl. Wagen-
miethe, was entsprechend den Deutschen Tarifen einschliesslich
der Wagenmiethe einem Satze von 1 Markpfennig pro Centn er
und Preuss. Meile gleichkommt.
Welchen ausserordentlichen und raschen Schwankungen
übrigens die Kohlentarife auf den Englischen Bahnen unterworfen
sind, zeigt nachfolgende Zusammenstellung:
Es betrug per ton
Vom
September 1870 bis
November
1870
der Tarifsatz
von South
Yorkshire
bis London
8 16
der Preis
der Tour
Silkstone
Coal in
London
M.
23
99
November
99
99
December
99
7
25
24—25
99
10.
Januar
1871
99
16. Januar
1871
6
58
25,
»
16.
99
99
99
9. März
99
5
92
25
99
10.
März
99
99
31. „
99
5
25
23
5»
April
»9
»9
Juni
99
4
92
21-22
99
July
„
99
October
99
6
—
23—24
99
November
99
99
Januar
1872
6
58
25—27
97
März
9»
Juni
99
7
—
25—28
’9
August
99
99
September
9’
7
75
32—34
’9
July
1875
„
December
1875
8
25
26—29
5?
Januar
1876
99
10. März
1877
8
75
24—28
9’
10.
März
1877
8
25
23-24
Die vom Englischen Parlament eingesetzte „Royal Commis-
sion Railway Accidents11 hatte unter Anderm auch die unpünkt-
liche Beförderung der Züge auf den Englischen Eisenbahnen in
den Bereich ihrer Untersuchung gezogen, und zu diesem Behufe
für eine Woche im August 1874 die Ankunft für alle Eisenbahn-
züge festgestellt. Da die Englische Statistik sich im Allgemeinen
mit derartigen untergeordneten Fragen nicht beschäftigt, und
daher darüber keine Auskunft giebt, so wird es von Interesse sein,
diese Ermittelungen mitzutheilen :
ln einer Woche im August 1874 wurden im Ganzen befördert:
110 711 Personenzüge, hiervon wurden befördert
56 316 ohne jede Verspätung
26 649 mit 5 Min. Verspätung
19 532 bis 15 „ „
8 214 mit mehr als 15 Min. Verspätung ;
ausserdem
45 398 Güterzüge, davon
18 812 ohne jede Verspätung
16 53 mit 5 Min. Verspätung
4186 biszulö „ „
20 747 über 15 „ „
Im Jahre 1876 wurden von den Hauptbahnen im Vereinigten
Königreich gezahlt:
An Entschädigung für Verletzung von
Personen etc 6 436 700 M.
An Entschädigung für Verlust und Beschädigung
von Gütern
Im Ganzen . . 12 832 680 M
Diese Summe entspricht einem Betrage von 1 pCt. der
Bruttoeinnahme und von 6 pCt. des Nettoertrages.
Niagara-Hängebrücke.
Der am 29. December v. J. erfolgte Einsturz der Astabula-
Brücke scheint an den Amerikanischen Eisenbahnen nicht ohne
heilsame Wirkung vorübergehen zu wollen. Die beim Bau dieser
Brücke vorgekommenen Unregelmässigkeiten sind zwar zu gravi-
render Natur, als dass die Amerikaner daraus ein ernstes Miss-
trauen gegen die ihnen eigenthümlichen Brückenbausysteme über-
haupt schöpfen könnten, indessen mahnt sie dieser Fall doch zur
Vorsicht, und mehr oder weniger alle Bahnverwaltungen haben
in jüngster Zeit ihre grösseren derartigen Bauwerke eingehender
Prüfung unterzogen. Ueber die mit Experimenten verbundenen
Untersuchungen an der vor 22 Jahren von unserem Landsmanne
Roebling erbauten Eisenbahnhängebrücke über den Niagara theilt
die Railroad-Gazette etwa Folgendes mit:
Nachdem die 4 Hauptkabel der Brücke an ihren Enden voll-
ständig frei gelegt und die schützende Decke der Drähte in der
Nähe cler Verankerungen entfernt war, stellte es sich heraus, dass
von den gesammten 14 560 Drähten etwa 8 oder 10 Stück gänzlich
durchrostet waren.
Es kam nun darauf an, auf experimentativem Wege die
Tragfähigkeit der Kabel zu prüfen. Bei dem ersten Experimente
wurde derjenige Theil des Kabels, von dem man fürchtete, dass
er beschädigt sein möchte, durch ein für diesen Zweck constru-
irtes Instrument, welches den zehntausendsten Theil eines Zolles
zu markiren im Stande ist, sorgfältig gemessen. Hierauf musste
ein schwerer Güterzug die Brücke passiren, und es wurde nun
die Durchsenkung des Kabels festgestellt. Man fand hierbei, dass
die wirkliche Ausdehnung der Drähte nahezu genau der vorher
theoretisch berechneten gleich war. Es galt dies als ein Beweis
dafür, dass die Elasticität des Kabels in seiner Gesammtheit weder
durch den 22jährigen Gebrauch, noch durch den Rost gelitten
hatte.
Zu dem zweiten Experiment wurde ein einzelner Draht
eines der Hauptkabel benutzt. Es wurde zunächst die Verhüllung,
welche je 520 Drähte zu einer Litze vereinigt, entfernt, damit
jeder einzelne Draht in freie Action treten konnte. Sodann wur-
den drei Drähte ausgewählt, quer über dieselben mit einem Messer
eine feine Marke gezogen und der mittlere Draht hierauf in der
Marke zerschnitten. Mit dem oben erwähnten Instrument wurde
nun festgestellt, dass sich der zerschnittene Draht genau nach
dem Verliältniss des von dem Gesammtgewicht der Brücke auf
ihn entfallenden Antlieiles zusammengezogen hatte. Es galt dies
als ein fernerer Beweis für die ungeschwächte Elasticität des
Materials.
Zur Anstellung des dritten Experimentes wurde ein Draht
von dem Kabel gänzlich losgelöst und behufs Bestimmung seiner
Zugfestigkeit demnächst mit Gewichten so lange belastet, bis er
zerriss. Wenn die innere Beschaffenheit des Materials alterirt,
oder die Zähigkeit desselben in gewissem Grade zerstört gewesen
492
wäre, so würde der Draht eine ähnliche Bruchfläche wie Guss-
eisen gezeigt haben. Statt dessen trat ein vollkommen sehniger
Bruch ein; auch fand derselbe erst statt, als der Querschnitt des
Drahtes sich unter dem Zuge um etwa die Hälfte vermindert
hatte.
Neben diesen Versuchen an den Hauptkabeln wurde ein
Verbindungsseil der Hauptkabel mit der Brückenbahn auf Zug-
stärke geprüft. Constructionsmässig beträgt die Maximallast, mit
der es beansprucht werden kann 15 Tons; es zerriss unter einer
Belastung von 33 Tons.
Das bezügliche Gutachten der Prüfungscommission spricht
sich auf Grund obiger Versuche dahin aus, dass nach der sorg-
fältigen Reparatur der bemerkten Schäden die Tragfähigkeit keiner
Litze der Hauptkabel um mehr als ein halbes Prozent vermindert
sei, was mit Küchsicht auf das Alter des Bauwerkes als ein gün-
stiges Resultat bezeichnet werden könne. Ausserdem wird aus-
drücklich hervorgehoben, dass in keinem Falle eine Verrostung
von Drähten der Hauptkabel zwischen den beiden Brückenthürmen,
sondern nur an den äussersten Enden in der Nähe der Veranke-
rung aufgefunden worden sei, wo thatsächlich die geringste Inan-
spruchnahme des Materials stattfinde. Die sorgfältigen Prüfungen
haben schliesslich überzeugend dargelegt, dass kein Bedenken
vorliege, die Brücke nach wie vor mit den schwersten Locomotiven
und mit Güterzügen bis 80 Tons Gewicht zu befahren.
— r — Frankreich. Dem von der Deputirten-Kammer bei
der Discussion über das Project einer Fusion mehrerer sekundä-
rer Gesellschaften mit der Orleans-Bahn-Gesellschaft ausgespro-
chenem Wunsche entsprechend, ist der Minister der öffentlichen
Arbeiten in Verhandlungen über den Rückkauf der den betreffen-
den Gesellschaften concessionirten Linien eingetreten.
Dieser Rückkauf soll in Gemässheit des Art. 12 des Gesetzes
vom 23. März 1874 für die Linien, welche weniger als 15 Jahre
bestehen auf Grund der wirklichen Herstellungskosten erfolgen.
Das Gesetz von 1875 hat rücksichtlich der Festsetzung die-
ser Kosten ein administratives Verfahren nicht vorgezeichnet.
Der Minister und die betheiligten Gesellschaften haben sich
für schiedsrichterliche Entscheidung geeinigt Eine erste Com-
mission bestehend aus den HH. Krantz, ReynaudundMaisonneuve
ist für den Rückkauf der Charentesbahn bereits gewählt. Diese
Schiedsrichter haben den Werth nach den Herstellungskosten
der Linien nebst Zubehör zu ermitteln.
Die Gesellschaften der Vendee-Bahn, jener von Bressuire
nach Poitiers. und von Poitiers nach Saumur etc. treten diesem
Verfahren bei. Der Minister der öffentlichen Arbeiten setzt gleich-
zeitig die Verhandlungen fort, welche mit der Orleans-Babngesell-
schaft wegen Uebernahme dieser Linien und der den Gesell-
schaften der Nantes-Bahnen, Maine-et-Loire- und Clermont-Tulle
Bahnen gehörigen Linien im Gange sind. Diese Unterhandlungen
sollen im Monat April zum Abschlüsse kommen, so dass der neue
Gesetzentwurf im Anfänge der nächsten Session zur Vorlage ge-
langen kann.
Der vormalige Präsident der Kohlenbecken-Gesellschaftvom
Hennegau, Philippert hat bekanntlich Bankrott gemacht.
Eine Reihe Französischer Eisenbahnen, die man unter dem
Namen rerseau Philippert zusammenfasst sind hierbei in Mitlei-
denschaft gezogen. Das Netz dieser Bahnen umfasst im Ganzen
4021 Kilom., nämlich:
Lille-Valenciennes 811 Kilom.
Nord-Est 294 „
Orleans-Rouen 1 481 „
Vendee 807 „
Bressuire-Poitiers 314 „
Saint-Nazaire-Croisic . . 228 „
Concessionen an die Kohlenbecken-Gesellschaft
(Soissons-Rethel) 86 „
Von diesen 4 021 Kilom. standen am 31. December 1876
1 045 im Betriebe.
Das Capital, welches in diesen verschiedenen Unterneh-
mungen angelegt ist, beläuft sich auf ca. 328 814237 Frcs.
Durch eine Verfügung des Ministers der öffentlichen Ar-
beiten vom 15. März 1. J., wurde für eine Reihe von Linien be-
stimmt, dass für 200 Kilom. und darunter die Frist für die Be-
förderung von Thieren, und die in der 1. und 2. Tarifclasse jeder
Gesellschaft oder auf Wunsch der Versender in der 2. Tarifclasse
behandelten Güter — auf 24 Stunden reducirt wird.
—st.— Gotthardbahn. (50. Monat sbericht.) Ende Januar
1877 waren die Arbeiten am grossen Tunnel in folgender Weise
vorgeschritten :
Nordseite (Göschenen) in laufenden Metern: Richtstollen
(3 904, 5), Erweiterung für das Gewölbe (2 748, 0), Sohlenschlitz
(2223,9), Strosse (1 745, 9), Vollausbruch (1 480, 0), Gewölbmauerwerk
(1 451,o) östliches Widerlager (l 493, 0), westliches Widerlager (1 391, 0),
Wasserabzugscanal (640, 0), vollständiger Tunnel (1 388, 0).
Südseite (Airolo): Richtstollen (3 717,0), Erweiterung für das
Gewölbe (2 564, 0), Sohlenschlitz (1 784, 0), Strosse (1 169, 0), Vollaus-
bruch (785, 0), Gewölbmauerwerk (1 654,„), östliches Widerlager
(738, 2), westliches Widerlager (1 286, 5), Wässerabzugscanal (132, 0),
vollständiger Tunnel (734,5). Durchschnittlich waren auf beiden
Seiten zusammen 2 774 Arbeiter beschäftigt.
Werkplatz G ö s[c h e n e n . Die vom Richtstollen aufgefahrenen
Schichten bestanden hauptsächlich aus gneissigem Quarzit u nd
grau-grünem Schiefer, dem Urseren-Typus zugehörig; theilweise
kam auch noch glimmerhaltiger Gneiss vor. Der Wasserzudrang
war unbedeutend und der Gesammtabfluss aus dem Turmei 29
Liter pro Secunde, welches Wasser eine Temperatur von 20, 5° C.
hatte. Die mittlere Temperatur der Luft vor Ort zeigte 19, 7° C.,
die der äusseren Luft 0,3° C. Wegen des niedrigen Wasserstandes
der Reuss war die disponible Wasserkraft zu gering, um alle
Compressoren in Bewegung zu setzen; so konnte während 7 Tagen
nur eine der neuen Gruppen in Gang erhalten werden, während
von den älteren Gruppen gewöhnlich drei arbeiteten. Auch der
Zustand der Luftleitung ist noch nicht genügend verbessert und
haben zahlreiche Röhrenbrüche die Maschinenbohrung gestört,
indem die mittlere Spannung der comprimirten Luft an der Front
nur 2 % Atmosphären betrug. Der Richtstollen ist im Berichts-
monat bei 5,64 Dm Querschnitt um 88m vorgerückt. Das Bohr-
gestell trug 6 Maschinen Ferroux, von denen jedoch nur 3 zu-
gleich arbeiteten. Das Gestein war leicht zu fördern, die Trans-
porte wurden jedoch durch Abstürze unterbrochen. Die Er-
weiterungsarbeiten nahmen wegen Mangel an comprimirter Luft
nicht den gewünschten Fortgang. Die Gesammt-Ausbrochsmasse
belief sich auf 3 621 Klm., einer Länge von 80, 3m des vollen
Tunnelprofils entsprechend. Bei den Mauerungsarbeiten wurden
bessere Resultate erzielt, als in den Vormonaten: am östlichen
Widerlager konnte zwar nicht gearbeitet werden, dagegen wurde
die Ausführung des westlichen Widerlagers mit Energie betrieben.
Werkplatz Airolo. Der Richtstollen trafauf glimmerhaltigen
Gneiss mit geringem Gehalt an Feldspath. Die früher erwähnte
Quellen-Region dehnte sich noch bis 3 690m aus und zeigte sich
solche namentlich zwischen 3 660 u. 3 673m durch Sickerungen,
welche ungefähr 1 Liter pro Secunde ergaben. Der Gesammt-
abfluss aus dem Tunnel betrug 209 Liter pro Secunde, gegen
245 im Januar 1876. An der Front hatte die Luft eine mittlere
Temperatur von 25, 3° C., an der Aussenseite von 0,9 C. Auch
auf dieser Seite des Berges erwies sich die disponible Wasser-
kraft zu gering, da der Tremola nur 100 und dem Tessin nur
900 Liter entnommen werden konnten. Aus diesem Grunde war
die mittlere Spannung der comprimirten Luft an der Angriffs-
front nur auf 1% Atmosphären zu bringen und mussten die An-
griffspunkte für die Maschinenbohrung auf 3 bis 4 reducirt wer-
den. Der Richtstollen ist bei 7,26Qm Querschnitt um 97, 4m vorge-
rückt. Das Bohrgestell trug 7 Maschinen Mac Kean, von denen
5 zugleich arbeiteten. Der Fortgang der Erweiterungsarbeiten
war durch den Mangel an comprimirter Luft behindert. Die Ge-
sammt- Ausbruchsmasse betrüg 3 730 Klm. was einer Länge von
82, 7m des vollen Tunnelprofils entspricht. Bezüglich derMauerungs-
arbeiten gilt das Gleiche wie auf der Nordseite und ist das west-
liche Widerlager um 162, 2m verlängert worden.
— r — Italien. Eisenbahn-Einnahmen. An Stelle der Aus-
weise über die Einnahmen der Italienischen Eisenbahnen in den
Monaten November und December 1876 bringt der „Moniteur delle
Strade ferrate (No. 11)“ eine Zusammenstellung der Einnahmen des
ganzen Jahres 1876 im Vergleiche mit jenen des Jahres 1875.
Diese Zusammenstellung ist folgende:
Mehrung
1876
1875
Staatsbahnen ....
Im Betriebe der Oesterr.
86 094 192
82 935 474
3 158 718
Südbahn stehende Linien
14 104 018
13 925 269
178 749
Römische B
27 061 677
25 966 082
1 095 595
Südliche B
22 165 594
20 928 165
1 237 429
Sardinische ß
1015 £65
1 004 892
10 673
Turin-Lanzo
411 728
345 644
66 084
Turin-Rivoii
127 087
123 576
3 511
Vicenzo-Thiene-Schio . .
76 484
—
76 484
151 056 345 L.
145 229 102 L.
5 827 243 L.
Die Länge der im Betriebe stehenden Linien betrug Ende
1875: 7 683 Kilometer, 1876: 7 942 Kilometer. Im letztgenannten
Jahre wurden 259 Kilometer neue Linien eröffnet, hiervon 16 im
Monate November (Strecke Buffaloria-Spezzano auf dem Calabrischen
Netze) und 26 im Monate December (die 11 Kilometer lange
Strecke der Pontebba Bahn, Gemona-Carnia, und die 15 Kilometer
lange Strecke des Sicilischen Netzes Spina-Campofranco-Passo-
fonduto.)
Die durchschnittliche Betriebslänge war 1876: 7 709 Kilo-
meter, 1875: 7 419 Kilometer.
Der durchschnittliche kilometrische Ertrag sämmtlicber
Bahnen zusammen stellte sich im Jahre 1876 auf 19 594 L., im
Jahre 1875 auf 19 575 Lire. (M. d. Str. f. No. 11.)
— r — Algerische Bahnen. Durch Decret vom 26. März 1877
ist der Bau einer Bahn von Duvivier nach Souk-Arrhas und von
493
Guelma über Hammam-Meskouline an die Linie von Constantine
nach Setif als im öffentlichen Nutzen gelegen, erklärt worden.
Im Anschlüsse hieraD wurde der über die Concession dieser Linien
und einer Fortsetzung der Linie von Duvivier nach Souk-Arrhas
bis Sidi-el-Hemessi zwischen dem Civil-General-Gouverneur von
Algerien und der Baugesellschaft von Batignolles abgeschlossene
Vertrag, und ein weiterer solcher mit der Gesellschaft der Eisen-
bahn Ton Bona nach Guelma genehmigt, welche letztere an die
Stelle der Gesellschaft Yon Batignolles tritt.
Die Eisenbahn von Bona nach Guelma wird daher als eine
Bahn von allgemeinem Interesse erklärt.
Ein Decret des Staatsrathes wird die Bedingungen regeln,
unter welchen der Staat an die Stelle des Departements von
Constantine tritt.
Das Actien-Capital der Gesellschaft von Bona nach Guelma,
welches bisher 12 000 000 Frcs. betrug , soll auf wenigstens
20 000 000 Frcs. erhöht werden. (M. d. J. M. No. 13.)
—st.— Coupe-Beleuchtung vonEisenbahuwagen. VoreinigerZeit
wurde ein Feuerzeug in den Handel gebracht, welches folgender-
massen eingerichtet ist: Ein Behälter ist durch ein Sieb in zwei
Abtheilungen getheilt; in der einen befindet sich ein Schwamm,
der mit Petroleum - Aether getränkt ist, während die andere leer
bleibt; letztere Abtheilung hat eine Zu- und eine Ausströmungs-
öffnung, erstere steht mit einem Schlauch nebst Gummiballon in
Verbindung. Bläst man diesen auf, so streicht die Luft über den
Schwamm und bringt ein leicht entzündliches , hell leuchtendes
Gas durch die Ausströmrmgs-Oeffnung. — Die Thatsache, dass
zeitweise sehr viele Coupes in unseren Personenzügen unnöthig
erleuchtet werden — unnöthig deshalb, weil Niemand darin sitzt
— lässt die Frage berechtigt erscheinen, ob nicht ein ähnliches
Princip zur Coupebeleuchtung anzuwenden sei, so zwar, dass jedes
Coupe erst dann, und zwar vom Schaffner erleuchtet wird, wenn
es wirklich benutzt werden soll.
Die Coupelaterne müsste in ähnlicher Weise eingerichtet
sein, wie das oben beschriebene Feuerzeug. Unter jedem Waggon
wäre ein Windkessel anzubringen, von dem aus Gasröhren zu den
Laternen führen. Diese Ballons wären auf den Endstationen oder
wo längerer Aufenthalt ist, durch Luftpumpen mit comprimirter
Luft zu füllen Die Entzündung des Gases würde sich vermittels
eines selbstthätigen Gasanzünders, wie solcher in No. 1758 der
Leipziger Illustrirten Zeitung vom 10. März d. J. beschrieben ist,
von aussen durch die Schaffner bewerkstelligen lassen. Bedenk-
lich ist allerdings die grosse Feuergefährlichkeit des Petroleum-
äthers; es müsste mit grösster Strenge darauf gehalten werden,
dass die Füllung der Lampen nur bei Tageslicht stattfinde.
Der erwähnte Gasanzünder würde auch bei Wagen, die schon
für Gasbeleuchtung eingerichtet sind, in ähnlichem Sinne Erspar-
nisse ermöglichen. (Deutsche Bauzeitung.)
—st.— Eisenbahn-UngHicksfälle. Eine Vergleichung der im
Jahre 1875 auf den Eisenbahnen in Deutschland (ausschliesslich
Bayerns) vorgekommenen Unglücksfälle mit denen des gleichen
Jahres in England ergiebt folgende Resultate:
Durchschnittlich verunglückte in dem erwähnten Jahre in
Deutschland je ein Passagier von circa 2 012 000 , in England je
einer von circa 261 000 überhaupt beförderten Passagieren. Ferner
fällt in Deutschland eine überhaupt vorgekommene Verunglückung
auf 11,5 Kilom. Betriebslänge 2 gegen 3,8 Kilom. Betriebslänge in
England — und unter Berücksichtigung der grösseren Länge mehr-
geleisiger Bahnstrecken eine Verunglückung in Deutschland auf
14,8 Kilom. Bahngeleislänge gegen circa 6 Kilom. Bahngeleislänge in
England. — Durch Unfälle im Betriebe (Entgleisungen, Zusammen-
stösse etc.) verunglückten in Deutschland im Ganzen 289 Personen,
wovon 33 (sämmtlich nicht Passagiere) getödtet und 265 (worunter
30 Passagiere) verletzt wurden. Dagegen werden in England im
Ganzen 1 492 Personen als im Betriebe verunglückt aufgeführt,
darunter 39 getödtet (einschliesslich 18 Passagiere) und 1 453 ver-
letzt (einschliesslich 1212 Passagiere).
Was den Umfang der eigentlichen Unfälle angeht, so betrug
im Jahre 1875 in Deutschland die grösste Zahl der Tödtungen 2,
die der Verletzungen 13; in England die grösste Zahl der Tödtun-
gen 7 und der Verletzungen 70.
(Nach dem „Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens“.)
Personal-Nachrichten.
Preussen. Die bei der Hannoverschen Staatsbahn angestellten
Königl. Eisenbahn - Baumeister R o h r m a n n zu Harburg und
Pilger zu Nordhausen sind in gleicher Eigenschaft resp. nach
Nordhausen und Harburg versetzt worden.
Der bei der Bergisch - Märkischen Eisenbahn angestellte
Königliche Eisenbahn-Baumeister Brewitt zu Düsseldorf ist in
gleicher Amtseigenschaft an die Nassauische Staatseisenbahn mit
dem Wohnsitze zu Rüdesheim versetzt worden. Der bisherige
Königliche Eisenbahn-Baumeister Emil Allmenröder in Rüdes-
heim ist zum Königlichen Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Inspector
ernannt und demselben eine Bau-Inspectorstelle bei der Bergisch-
Märkischen Eisenbahn mit dem Wohnsitze in Düsseldorf ver-
liehen worden.
Juristisches.
Amtsehrenbeleidigung. Arbeiter an einer Privateisenbahn
gehören nicht zu den „Beamten“. Nach den Worten und Sinn
dieser Gesetzesstelle (§ 196 Str.-G.-B.) würde im vorliegenden Falle
der Bahnhofs-Inspector N. offenbar nur dann zur Stellung eines
selbstständigen Strafantrages berechtigt gewesen sein, wenn die
unmittelbar Beleidigten, die Arbeiter auf dem Güterboden im Bahn-
höfe zu N. den Beamten gleichzuzählen wären. Dies kann jedoch
nicht angenommen werden. Denn unter „Beamte“ im Sinne des
Reichsstrafgesetzes sind nach § 359 dieses Gesetzbuchs nur Per-
sonen zu verstehen, welche im Dienste des Reichs oder im un-
mittelbaren oder mittelbaren Dienste eines Bundesstaates stehen;
die auf dem Güterboden (der Güter-Expedition) des Bahnhofes zu
N. beschäftigten und angestellten Arbeiter stehen aber weder im
Dienste des Reichs, noch in dem eines Bundesstaates, sondern
sind Angestellte der Leipzig-Dresdener Privat-Eisenbahn-Gesell-
schaft, in deren Eigenthum sich die betreffende Eisenbahn und
insbesondere auch der Bahnhof zu N. (vgl. Concessions-Decr. v.
16. Jan. 1866, S. 15 des Sächs. Gesetz- und Verordnungs-Bl. v. J.
1866) befindet und es gehören dieselben auch nicht zu den Per-
sonen, welche, wenn schon sie ihre Thätigkeit nicht dem Staate
selbst und unmittelbar, sondern einer dem Staate untergeordneten,,
organisch in seine Verfassung eingreifenden Gemeinheit widmen,
doch kraft ihres Amtes dazu berufen sind, in irgend einerWeise
als Organe der Amtsgewalt für Durchführung der Zwecke des
Staates mitzuwirken, und namentlich irgend welche gerichtliche,
olizeiliche oder sonstige aus der Staatsgewalt herzuleitenden
unctionen ausüben und deshalb (vgl. Oppenhoff, Str.-G.-B. III.
Ausg. S. 627) als im „mittelbaren“ Staatsdienst Angestellte zu
betrachten sind, wie dies z. B. bei denjenigen § 66 des Bahn-
Polizei-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands vom 4. Ja-
nuar 1875 (vgl. Verordn., die Publication und Ausführung des-
selben betr., v. 17. März 1875 S. 191 ff. des G.- und V.-Blattes für
Sachsen v. J. 1875) ausdrücklich als Bahn-Polizei-Beamte be-
zeichneten Eisenbahn-Beamten, welche bei Privat-Eisen bahnen
angestellt sind, der Fall ist. (Erk. des Ober- Appell. -Ger. zu Dresden
vom 5. Mai 1876; Dr. v. Schwarze, Allg. Ger.-Zeitg. XXI. S. 54 f.)
Miscellen.
Cassel, am 1. Mai. Heute fand die officielle Eröffnung der
ersten Special- Ausstellung für Heizungs- und Ventilations-Anlagen
in der bei solchen Gelegenheiten üblichen Form unter Betheili-
gung der Spitzen der Behörden statt. Die Ausstellungs-Objecte sind
m den drei zusammenhängenden grossen Sälen des Orangerie-
schlosses in der Carlsaue aufgestellt, und zwar in dem ersten
Saale die Central-Heizungs- und Ventilations-Apparate, in dem
zweiten Saale die Oefen und Herde und in dem Mittelbau die
Brennmaterialien und Kamine. Die ersten Firmen des Deutschen
Reiches haben das Beste ihrer Fabrikation hierher gesandt; vom
Auslande haben sich Amerika, England, Belgien, Oesterreich, die
Schweiz und Italien mit ebenso interessanten als lehrreichen Ob-
jecten betheiligt. Die Ausstellung, welche am 26. August ge-
schlossen wird, kann als eine in jeder Richtung gelungene be-
zeichnet werden, deren Besuch kein Fachmann unterlassen düifte.
Marktbericht vom Breslauer Holz-Comptoir H. Bi ermann.
Breslau, den 30. April 1877.
In Folge der politischen Ereignisse legen sich Unternehmer
bei allen Objecten, die grössere Capitalsan lagen erfordern, Reserve
auf und verschieben ihre Entschliessungen auf Monate hinaus.
Nur effectiver Bedarf wird zu decken gesucht. Es erhält sich
deshalb die Nachfrage für Eisenbahnschwellen in verstärktem
Masse. Dieselben sind jedoch sehr knapp und müssen viele
Ordres hierauf zurückgewiesen werden.
In Bau- und Schnitthölzern ist das Geschäft sehr ruhig.
Grössere Posten können, selbst bei sehr ermässigten Preisen, nicht
placirt werden. Die Bauthätigkeit bewegt sich in engsten Grenzen
und wird in diesem Jahre wohl kaum grössere Ausdehnung ge-
winnen. Sie giebt deshalb zu belangreichen Holzumsätzen keine
Veranlassung. Höchstens würden eichene Treppenstufen, gute
Dielwaare und kieferne Balken mit passenden Dimensionen in
mässigen Posten Käufer finden.
Unsere Notirungen sind heute per Cubikfuss franco Waggon
Breslau wie folgt:
Eiche. Bretter, scharfkantig, besäumt, 4/<" bis 6/4" stark,
9" aufwärts breit, 12—18' lang, 2,00—2,40 J/.
Bohlen, 2" bis 6" stark, 10" aufwärts breit, 12—20' lang,
2,00—2,60 Jl
494
Bohlen, unbesäumt, über 22' lang, 2%— 5" stark, am
schmalen Ende 9" aufwärts breit, 3,00—4,00 dl
Bohlen, besäumt, 2" stark, 12“ aufwärts breit, 5' 4“, 10' 8"
und 16' lang. 2,10 — 2,50 dl.
Bohlen, (Pfosten), mit fest vorgeschriebenen Dimensionen,
für Waggon- una Schiffsbau, 2,75—3,75 dl
Eichenschwellen, 8G/io, P- Stück loco Waggon Oderberg
3,35 — 3,50 dl; loco Waggon Kattowitz 3,40 — 3,60 dl-, loco Waggon
Thorn a. d. Weichsel) 3,00—3,30 dl; loco Waggon Breslau 3,80—4,00 dl
— Rundholz 1,25—1,75 dl
Kiefer. Bretter, besäumt, 12—18' lang, 3/4" stark, 5 — 8"
breit, gesunde Mittelwaare, 0,70 — 0,85 dl
Bretter, 5U—8U" stark, 9" aufwärts breit, 0,90—1,05 dl;
dto. unbesäumt, astrein, 1,30 — 1,50 dl
Balken, 8—10" stark, 25—50' lang, scharfkantig, geschnitten,
0,90—1,10 dl
Sparren oder Riegelhölzer, 20 — 25' lang, 0,60—0,75 JC.
Schwellen, 8' 6J10" mit abgekanteter Auflagefläche, p. Stück
loco Waggon Kattowitz 1,65—1,85 dl; loco Waggon Breslau
1,75 — 2,05 dl; loco Waggon Thorn 1,50-1,75 dl
Geleisschwellen, Sächsische, p. Stück loco Waggon
Thorn (a. d. Weichsel) 1,50—1,60 dl-, loco Waggon Löbau in Sachsen
2,20—2,60 dl
Bre nnholz, grossspaltig, per Raummeter 5,50 — 7,00 M
Holzkohlen, grossstückig, per Hectoliter 0,95—1,05 dl
Tanne und Fichte. Bretter I. Qualität, 12 — 20' lang,
Vo“ stark, 6—14" breit, 0,90—1,25 dl; 3/4" stark, 7" breit, 0,70—0,80 dl;
Vi—Vi" Stark, 8—9" breit, 0,75—0,85 dl
Reine Fichte, 0,95 — 1,10 dl
Balken, 8/10' stark, 30—50' lang, 0,75—0,85 dl
Erle. Bohlen und Bretter, 1,05-1,25 dl
Buche. Rothbuchenbretter und Bohlen, 1,00-1,10 dl
Weissbuche, in vorstehenden Dimensionen, pr. Cubicf.
loco Waggon Breslau 1,65 — 1,90 dl
Ahorn, in halb aufgeschnittenen Stämmen, 1,00—1,15 dl
In Bohlen, 1,25 — 1,50 dl
Neue Fahrpläne und Fahrplanänderungen.
Mittheilungen über neue Fahrpläne gingen uns ferner
zu von der:
Berlin-Anhaltischen Eisenbahn (s. Beilage).
Berlin-Potsdam-Magdebur ger Eisenbahn (s.Beilage).
Breslau - Warschauer Eisenbahn (unverändert ge-
blieben).
D or tm un d - Gronau -E ns ched er Eisenbahn(s. Seite496).
Mecklenburgische Friedrich -Franz Eisenbahn (zum
Theil der heutigen Nummer beiliegend).
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
(Nach Schluss der Redactlon eingegangen.)
MecklenburgiscliTTriedrich-Franz Eisen-
bahn. Am 15. Mai d. J. tritt auf unserer
Bahn ein neuer, in No. 101 der Mecklen-
burgischen Anzeigen abgedruckter Fahr-
plan*) in Kraft. Derselbe ist vom 10. Mai
ab zum Preise von 25 Pfg. von unseren
sämmtlichen Stationen zu beziehen.
Zugleich wird am 15. Mai versuchsweise
eine Haltestelle zwischen Schwerin und
Zachun bei Pampow eröffnet.
Die Abfahrtszeit der daselbst haltenden
Züge ergiebt der Fahrplan, die Fahrpreise
das auf den betreffenden Stationen aus-
hängende Fahrpreis - Tableau. Schwerin,
den 10. Mai 1877. Die Direction. (1738)
*) Fahrplan liegt der heutigen Nummer bei.
Königliche Ostbalm. Vom 1. Mai 1877
ab ist die Route via Frankfurt a|0.-Müll-
rose für den Verkehr zwischen diesseitigen
Stationen einerseits und Stationen der
Sächsischen Staatsbahn und Cottbus-
Grossenhainer Eisenbahn andererseits in
den Ostdeutsch-Sächsischen Eisenbahn-
Verband einbezogen worden. Bromberg,
den 2. Mai 1877. Königliche Direction der
Ostbahn als geschäftsführende Verwal-
tung des Ostdeutsch - Sächsischen Ver-
bandes. (1722) J,
1. Bahn-Eröffnungen.
Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen.
Der zwischen Nörten und Göttingen be-
legenen Haltestelle Bovenden, seit 15.
September v. J. für beschränkten Eil- und
Frachtgutverkehr eröffnet (siehe unsere
Bekanntmachung vom 7. September pr. in
No. 72 S. 1054 dieser Zeitung Jahrgang 1876),
werden, wie die Königl. Eisenbahn-Direction
zu Hannover uns mittheilt, vom 1. Juni
d. J. an erweiterte Expeditions-Befug-
nisse in der Weise beigelegt, dass frankirte
Sendungen von Bovenden abgehen und
unfrankirte dorthin überwiesen werden
können.
Nach der Mittheilung der Königlichen
Eisenbahn-Direction zu Frankfurt a/M.
wird die zur Frankfurt-Bebraer Eisen-
bahn gehörende, 2,42 Kilometer lange Ver-
bindungsbahn Sachsenhausen-Louisa,
auf welcher bisher nur Güter befördert
wurden, vom 15. Mai d. J. an auch mit
Personenzügen befahren werden.
Nach der Mittheilung des Directoriums
der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesell-
schaft wird die Theilstrecke Seelow-
Frankfurt a/O. der Zweigbahn Wriezen-
Frankfurt a/0, mit den Stationen Schön-
fliess und Frankfurt a/O. am 15. Mai d.
J. vorläufig für den Güterverkehr und für
Privat-Depeschen eröffnet werden.
Die Entfernungen betragen vom Per-
sonen- bis zum Güterbahnhofe Frank-
furt a/O. 2 Kilom. und vom letzteren bis
Seelow 24 Kilom.
Berlin, den 11. Mai 1877.
Die gesell äftsführende Direction des Vereins.
Fournier.
2. Auszahlungen.
Altona - Kieler Eisenbahn - Gesellschaft.
Bekanntmachung betreffend die Verabfol-
gung der auf 4% pCt. convertirten Priori-
täts-Obligationen II. Emission der Altona-
Kieler Eisenbahn- Gesellschaft nebst Cou-
ponsbögen, sowie die Auszahlung der
Convertirungs-Prämie.
Die in Folge unserer Bekanntmachung
vom 28. December 1876 auf 4‘/a pCt. con-
vertirten Prioritäts-Obligationen II. Emis-
sion, sowie dazu gehörende neue Coupons-
bögen können von
Montag, den 7. M’a i a. c. a b
in den Vormittagsstunden von 9 — 12 Uhr
an derjenigen der nachstehenden
Stellen, bei welcher s. Z. die Einlieferung
stattfand — gegen Rücklieferung des von
ihr quittirten Verzeichnisses — entgegen
genommen werden, nämlich bei
unserer Hauptcasse in Altona,
unserem Geschäftsführer in Kiel,
der Norddeutschen Bank in Hamburg,
S. Bleichröder in Berlin.
Zu gleicher Zeit findet die Auszahlung
der Convertirungs-Prämie von Ein Halb
Procent des Nennwerthes der Obligationen
an den Inhaber des quittirten Verzeich-
nisses per Cassa statt, welcher bei Ein-
reichung desselben ohne Weiteres zur Ent-
gegennahme der Obligationen nebst Cou-
ponsbögen, sowie der Prämie als legitimirt
betrachtet wird. Altona, den 3. Mai 1877.
Die Direction. B. Geske.H. Teilkampf. (1704)
Pfälzische Eisenbaimen. Die Generalver-
sammlung der Actionäre der vereinigten
Pfälzischen Eisenbahnen hat unterm 5. Alai
d. J. beschlossen, dass die staatlich ga-
frantirten Präcipualbezüge (ausser den be-
reits bezogenen Actienzmsen von 4 pCt.
beziehungsweise 4 pCt.) als Dividende
für das Jahr 1876 ausbezahlt werden, wie
folgt:
1. für die Pfälzische Ludwigs-
bahn:
Fünfundzwanzig Gulden=Zweiund-
vierzig Mark sechsundachtzig Pfen-
nig pro Actie gegen Einlieferung des Di-
videnden-Coupons pro 1876.
2. für diePfälzischeMaximilians-
bahn:
Fünf Gulden — . Acht Mark sieben-
und fünfzigPfenn ig pro Actie gegen Ein-
iieferung des Dividenden-Coupons pro 1876.
Diese Dividenden können bei den nach-
stehenden Bankhäusern
in Frankfurt a. M. bei M. A. v. Roth-
schild & Söhne,
in Frankfurt a. M. beiPh. Nik. Schmidt,
in Mannheim bei W. H. Laden-
burg & Söhne,
in Mannheim bei der Rheinischen Cre-
ditbank,
in München bei der Bayerischen Ver-
einsbank,
in Berlin bei der Direction der Disconto-
gesellschaft,
in Berlin bei S. Bleichröder,
in Neustadt bei L. Dacque,
in Ludwigshafen bei der Directions-
haupteasse
sofort bezogen werden.
Nachdem auf die Nordbahnactien ge-
mäss der Fusionsgrundlagen ausser den
bereits bezogenen 4 pCt. Zinsen kein wei-
terer Präcipualbezug entfälltundeine Super-
dividende sich nicht ergeben hat, so wird
der Dividendenschein der Nordbahnactien
pro 1876 für werthlos erklärt. Ludwigs-
hafen, 6. Mai 1877. Die Direction der
Pfälzischen Bahnen, v. Jaeger. (1713)
3. Ansloosungen.
K. K. priv. Stid-Norddentscke Verbin-
dungsbahn. Kundmachung. Bei der am
1. Mai 1877 auf Grund des mit hohem
K. K. Finanz -Ministerial-Erlass vom 27.
Jänner 1866, Zahl 4788 genehmigten Til-
gungsplanes in Gegenwart eines K. K. No-
tars vorgenommenen IX. Verloosung der
Silber-Pnoritäts-Obligationen II. Emission
ä fl. 300 Oe. W. wurden folgende 88 Num-
mern gezogen:
138 963 1077 1894 1934 2074 2095 2131 2220
2245 2325 2351 2537 2551 2619 3023 3147 3375
3793 3849 4016 5052 5084 5229 5277 5278 6297
5305 5436 5682 5853 6293 6312 6385 6587 6733
6759 6814 6881 6939 7100 7142 7152 7207 7836
7978 8102 8146 8243 8774 9349 9380 9579 9816
10013 10118 10327 10473 10486 10518 10580
10840 11179 11271 11513 11519 11638 11805
11819 11935 12140 12287 12497 12901 13383
13692 14052 14382 14722 15199 16364 15612
15732 16038 16066 16081 16158 16259.
Von den früheren Ziehungen sind
noch unbehohen:
Ziehung 1870: 12795.
„ 1871 : 8687 8820 12849.
„ 1872: 537 7500 9047 11024 11607
12248 12268 12291 15116.
495
Ziehung 1873: 1105 5107 8767 12255 13585
15495.
„ 1874: 592 1720 8847 8916 14473.
* 1875: 571 1731 5410 6250 6534
7090 8563 8630 8644 11992
11999 12217 12228 13204
15782.
„ 1876: 1101 1251 2007 4261 4301
5653 6537 6658 6879 7472
8365 8602 8904 9033 9383
9708 11779 12336 13163
13287 13296 13554 14235.
Die am 1. Mai 1877 gezogenen Obliga-
tionen, deren Verzinsung mit Ende Juli 1877
aufhört, werden vom 1. August 1877 an,
sowie alle von den früheren Ziehungen
noch unbehoben aushaftenden Obligationen,
wenn sie mit allen dazu gehörigen Cou-
ons präsentirt werden, bei der Central-
assa der Gesellschaft in Wien zum No-
minalwerthe in effectiven Oesterreichischen
Silber eingelöst.
Auf hiesigem Platze übernehmen im
Aufträge der Süd-Norddeutschen Verbin-
dungsbahn :
die Direction der Disconto-Gesellschaft und
die Deutsche Bank
diese Obligationen spesen- und provi-
sionsfrei in Reichsmark umgerechnet nach
demjenigen Wiener Cours, welcher nach
Vereinbarung der Oesterreichischen Eisen-
bahnen den genannten Zahlstellen perio-
disch bekannt gegeben wird.
Für fehlende Coupons wird der ent-
sprechende Einlösungsbetrag in Abzug ge-
bracht. Berlin, im Mai 1877. (1724)
4. Betriebs-Ergebnisse.
Oels-Gnesener Eisenhalm. Die Einnahme
pro Monat April beträgt
provisorisch definitiv
1877 1876
a) aus dem Personen-
verkehr .... 30 032 M. 26 754 M
b) aus dem Güterver-
kehr incl. Extraor-
dinarien . . . . 40 662 „ 29 794 „
Summa 70 694 Jl 56 548 M
pro 1877 mehr 14 146 „
seit Anfang 1877 mehr 47 492, 07 Jl
Im Vorjahre war der Betrieb zwischen
Zerkow und Miloslaw bis zum 10. April
unterbrochen. Breslau, den 7. Mai 1877.
Direction. (1725)
5. Tarifänderungen.
Königlich Sächsische Staatseisenbahnen.
Zum Tarife vom 1. October 1874 für den
directen Güterverkehr zwischen Hamburg
(K.-M. B ), Harburg, Bremen, Bremerhafen
und Geestemünde einerseits und Stationen
der K. K. priv. Oesterreischischen Nord-
westbahn, deren Ergänzungslinien, der K.
K. priv. Südnorddeutschen Verbindungs-
bahn, der K. K. priv. Turnau-Kralup-Pra-
ger Bahn und der K. K. priv. Mährischen
Grenzbahn andererseits via Leipzig-Mittel-
grund resp. Leipzig-Reichenberg tritt vom
l. Juni dieses Jahres an Nachtrag XHI in
Kraft, welcher bei den Verwaltungen der
Endbahnen zu erlangen ist. Dresden, den
9. Mai_ 1877. Königliche General-Direction
der Sächsischen Staatseisenbahnen. Frei-
herr von Biedermann. (1734)
ImHannover-Bayerisch-Oesterreicliisclien
Eisenbahn-Yerbanae treten ab 1. Juni c.
in Kraft: a) der 38. Nachtrag zum Güter-
tarif No. I vom U. November 1872; b) der
XVI. Nachtrag zum Gütertarif No. II vom
15. November 1869; c) der XI. Nachtrag
zum Tarif für den Transport von Gütern
zwischen Stationen der Hannoverschen-
und Braunschweigischen Bahn einer- und
Stationen der Bayerischen Ostbahn und
der Kaiserin Elisabethbahn anderseits
via Leipzig-Eger, enthaltend: ad a und c
Declassificirung des Artikels „Chlorbarium“,
ferner ad a Ermässigung des Tarifsatzes
Giessen-Wien im Specialtarif I und Ein-
führung eines directen Tarifsatzes für Ba-
saltstein-Transporte ab Salmünster nach
München; ad c Einführung eines directen
Tarifsatzes für Blutdünger im Verkehr
von Wien nach Nienburg. Quest. Tarif-
nachträge können bei den Verbands-Expe-
ditionen eingesehen und von da käuflich
bezogen werden. Frankfurt a/M., den 1. Mai
1877. Königliche Eisenbahn - Direction :
Namens des Hannover-Bayerisch-Oester-
reichischen Eisenbahn-Verbandes. (1729)
Nordwestdeutscher Eisenbahn-Verbaud.
Zum Nordwestdeutsch - Eisass - Lothrin-
gischen Gütertarif vom 1. Januar 1874 ist
mit Gültigkeit vom 15. d. Mts. ab der 53.
Nachtrag erschienen, welcher von den Ver-
bandsgüterexpeditionen bezogen werden
kann. Cassel, den 6. Mai 1877. Namens
der Verwaltungen des Nordwestdeutschen
Eisenbahn-Verbandes: Königliche Direc-
tion der Main-Weser Bahn, (1727)
Mitteldeutsche Eisenbahn-Y erbände. Durch
die ausgegebenen Nachträge 45 zum Mit-
teldeutschen, 22 zum Ost-Mitteldeutschen,
27 zum Mitteldeutsch-Schlesischen, 31 zum
Badisch-Mitteldeutschen, 25 zum Stettin-
Berlin-Badisch-Württembergischen und 29
zum Mitteldeutsch - Eisass -Lothringischen
Verbands-Gütertarife wird die nach unse-
rer Bekanntmachung vom 23. v. Mts. er-
folgte Aufhebung des Frachtzuschlages
für den Transport von Eisen, Stahl, Blech
und Drahtstifte auf den Verkehr der Sta-
tionen der Badischen Staatsbahn ausge-
dehnt, von dieser Aufhebung aber die
Sendungen nach und von Stationen der
Sächsischen Staatsbahnen ausgeschlossen.
Ferner werden Frachtsätze für Cichorien-
wurzeln von Schönebeck nach Ludwigs-
burg, Jagstfeld und Heilbronn eingeführt.
Näheres ist in den Verbands-Expeditio-
nen zu erfahren. Erfurt, den 6. Mai 1877.
Die Direction der Thüringischen Eisen-
bahn-Gesellschaft, als geschäftsführende
Verwaltung. . (1726)
Berlin - Anbaltische Eisenbahn. Güter-
verkehr zwischen Stationen der
Braunschweigischen, Berlin -Pots-
dam-Magdeburger, Oberlausitzer
und Berlin - Anhaitischen Eisen-
bahn.
Zum Tarif für den vorbezeichneten Ver-
kehr ist der 7. Nachtrag erschienen. Der-
selbe enthält Ergänzungen der Specialbe-
stimmungen zum Betriebs-Reglement, Clas-
sificationsänderungen, neue Tarifsätze etc.
und kann von den Güterexpeditionen der
obengenannten Bahnen bezogen werden.
Berlin, den 5. Mai 1877. Die Direction. (1733)
Bergiseh - Märkische Eisenbahn. Am
15. April er. trat der Tarif vom 15. Fe-
bruar 1875 für directe Beförderung von
Eisenerz von Stationen der Nordbrabant-
Deutschen Eisenbahn nach Stationen der
Bergisch-Märkischen und Köln-Mindener
Eisenbahn in Folge Kündigung der Rhei-
nischen Bahn ausser Kraft.
Es traten in Kraft: Am 1. April er.
Nachtrag 21 zum Hessisch-Rheinisch- West-
fälischen V erbands-Güter-Tarif.
Ein Special-Tarif für den Transport von
Bau- Nutz- und Werkholz in allen Formen
für den Verkehr zwischen Bergisch-Mär-
kischen Stationen einerseits und den
Stationen Lichtenfels trs. und Meiningen
trs. unter Aufhebung des Special-Tarifs
VI der Tarife vom 15. August 1876.
Am 15. April er. Nachtrag 1 zum
Specialtarif vom 20. Februar er. für die
Beförderung von Steinkohlen, Cokes und
Briquets in Wagenladungen von 10 000
Kilogramm im Bergiseh -Märkisch-Belgi-
schen Verkehr via Bleyberg. Dieser Nach-
trag enthält ermässigte Tarifsätze für die
Belgisch-Französischen Grenzstationen.
Nachtrag X zu dem Tarif für den Ber-
gisch-Märkisch-Belgisch-Französischen Ver-
kehr, welcher u. A. Tarifsätze für die Sta-
tionen Born, Haardt. Mülheim a. Rhein,
Oeventrop, Olpe, Rheydt-Geneiken, Scherfede
und Wipperfürth enthält.
Nachtrag XIII zum Tarif für den Ber-
fiscli - Märkisch - Belgisch -Englischen Ver-
ehr via Bleyberg, enthaltend u. A. verän-
derte Viehfrachtsätze für Ciney, Tarifsätze
für die oben genannten Stationen Born etc.,
Frachtsätze für den Transport von rohen
Steinen für verschiedene Belgische Sta-
tionen, Tarifsätze der V. Section für den
Verkehr zwischen Aprath , Boisheim,
Breyell, Dülken und Kaldenkirchen einer-
seits und Bleyberg andererseits.
Ein Ausnahmetarif für die Beförde-
rung von Steinkohlen, Cokes, Steinkohlen-
Asche und Briquets in Wagenladungen
von 10 000 Kilogramm zwischen Bergisch-
Märkischen Stationen einerseits und Sta-
tionen der Niederländischen Staats-, der
Holländischen Eisenbahn, der Niederlän-
dischen Centralbahn, der Lüttich-Limbur-
ger und Lüttich-Mastrichter Bahn anderer-
seits via Venlo-Eindhoven resp. via Venlo-
Mastricht, sowie ein Ausnahmetarif für
die Beförderung von Eisenerz in Wagen-
ladungen von je 10 000 Kilogramm zwischen
Stationen der Niederländischen Staats-
bahn, Holländischen und Niederländischen
Ceutralbahn, sowie Stationen der Lüttich-
Limburger Bahn andererseits und Stationen
der Bergisch-Märkischen Bahn anderer-
seits via Eindhoven-Venlo. Elberfeld, den
4. Mai 1877. Königliche Eisenbahn-Direc-
tion. (1730)
6. Submissionen.
Königliche Ostbahn. Die in den Haupt-
werkstätten der Königlichen Ostbahn in
Berlin, Bromberg, Dirschau, Königsberg
und Ponarth angesammelten Metall- Ab-
gänge und sonstigen alten Materialien als
Radreifen, Gussstahl, Schmiedeeisen, Schie-
nen, Gummi etc. sollen verkauft werden.
Die Verkaufsbedingungen nebst speciel-
ler Nachweisung der alten Materialien etc.
werden auf portofreie Requisition frankixt
übersandt werden, sind auch in den Bü-
reaus der oben genannten Hauptwerk-
stätten zur Einsicht ausgelegt.
Submissionstermin in dem Unterzeich-
neten Büreau am Donnerstag, den
17. Mai er., Vormittags 11 Uhr, bis zu
welchem Offerten bezeichnet : „Offerte auf
Ankauf von Materialienabgängen porto-
frei einzureichen sind. Bromberg, den
27. April 1877. Königliche Direction der Ost-
bahn. Maschinentechnisches Büreau. (1720)J.
Berlin-Anhaltische Eisenbahn. Die Mau-
rerarbeiten zum Neubau des hiesigen
Empfangsgebäudes sollen im Wege öffent-
licher Submission vergeben werden. Die
speciellen Bedingungen und Preisverzeich-
nisse sind im Abtheilungs - Baubureau
Möckernstrasse No. 12, 1 Treppe gegen
Erlegung der Copialien in Empfang zu
nehmen, daselbst liegen auch die Zeich-
nungen und Massenberechnungen Vor-
mittags von 9 — 1 Uhr zur Einsicht aus.
Die Offerten sind versiegelt und mit der
Aufschrift :
„Submission auf die Maurerarbeiten zum
Empfangsgebäude Berlin“
bis zum 25. Mai, Mittags 12 Uhr, in ge-
nanntem Bureau abzugeben, woselbst dann
die Eröffnung derselben in Gegenwart
etwa erschienener Submittenten stattfiudet.
Berlin, den 8. Mai 1877. Der Abtheilungs-
Baumeister: A. Sittich. (1723)
Neubau der Moselbalin. Die Aus-
führung von Erd-, Planirungs - und Be-
496
festigungs - Arbeiten sowie von Maurerar-
beiten einschliesslich Lieferung der
sämmtlichen Materialien zu Herstellung
von Brücken und Durchlässen in der
IV. Bauabtheilung sollen durch öffent-
liche Submission vergeben werden und
zwar
Loos V. von Stat. 228 + 20 bis Stat.
262 -J- 10 55 443 Cubikmeter Erd- etc.
Arbeiten veranschlagt zu 56 400 JL
Loos V. a. von Stat. 228 -f 20 bis Stat.
262 + 10 488 Cubikmeter Maurerar-
beiten veranschlagt zu 14 755 Ji
Loos IX. von Stat. 335 -(- 30 bis Stat.
370 147 024 Cubikmeter Erd- etc. Ar-
beiten veranschlagt zu 115 500 Jl
Loos IX. a. von Stat. 335 -f 30 bis Stat.
370 1 935 Cubikmeter Maurerarbeiten
veranschlagt zu 46 372
Die Angebote sind mit entsprechen-
der Aufschrift versehen bis zum Submis-
sions-Termin am
Donnerstag, den 24. Mai er., Vor-
mittags 10 Ehr
versiegelt und frankirt an den Unterzeich-
neten Abtheilungs - Baumeister einzurei-
chen, in dessen Geschäftslocal zu bezeich-
neter Stunde deren Eröffnung erfolgen
soll.
Submissions- Bedingungen, Massen- und
Preisverzeichnisse etc. können im Central-
Bureau der Königlichen Eisenbahn Direc-
tion zu Saarbrücken und im hiesigen
Abtheilungs -Bureau eingesehen, die Sub-
missions-Bedingungen und Massen- und
Preisverzeichnisse auch von mir gegen
Erstattung von 1,75 M. Copialien für jedes
Loos bezogen werden. Wittlich, den 5. Mai
1877. Der Abtheilungs - Baumeister G.
Prinz. (1721)
7. Persoiien-Yerkehr.
Berlm-Anhaltische Eisenbahn. Vom 15.
Mai er. ab ist die bezüglich des Verkehrs
von Berlin nach Dresden, Prag und Wien,
sowie den dazwischen liegenden Sächsi-
schen und Oesterreichischen Stationen bis-
her zugestandene Benutzung des um 9 Uhr
Vorm, von Berlin nach Dresden abgehen-
den Courierzuges auf Personenzug-Billets
nicht mehr gestattet und sind alsdann zu
dem letzteren lediglich nur Courierzug-
Billets gültig. Berlin, den 4. Mai 1877.
Die Direction. (1732)
8. Fahrplanänderungen.
Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn.
Fahrplan änderun gen vom 15. Mai d. J. ab.
I. Berlin-Hannover und Magdeburg-
Hannover.
1. von Hannover nach Stendal und von
Stendal nach Hannover werden neue
Züge als Fortsetzung der Züge 13 und
14 mit Anschlüssen nach und von
Magdeburg in Oebisfelde gefahren.
Der Zug 14 von Berlin wird 30 Minuten
später gelegt.
Abfahrt von Hannover 7 Uhr V., von
Oebisfelde 9.25, Ankunft in Magdeburg
115, Abfahrt von Stendal 10.51 V.,
Ankunft in Berlin 1.35 N. Abfahrt
von Berlin 2 Uhr N., von Stendal 4.41,
von Magdeburg 4.10, von Oebisfelde
6.8, Ankunft in Hannover 8.10 N.
2. Die Personenzüge No. 11 und No. 8,
sowie die in Oebisfelde anschliessen-
den Magdeburger Züge werden später
gelegt.
Abfahrt von Hannover 5.30 N., von
Oebisfelde 7.55, Ankunft in Magdeburg
9.43 N., von Stendal 9.34 N., Ankunft
in Berlin 12.20 N., Abfahrt von Berlin
7.0 Nm., von Stendal 9.34, von Magde-
burg 8.50, von Oebisfelde 10.45, Ankunft
in Hannover 12.29 N.
3. Die Züge 12 Uhr Mittags von Oebis-
felde nach Magdeburg und 5.15 Nm.
von Magdeburg nach Oebisfelde fallen
aus.
11. Magdeburg (Berlin)-Uelzen-
Hamburg.
1. Der Zug 12.50 Nachts von Uelzen,
3.55 Y. in Stendal wird aufgehoben
und statt desselben ein Zug 4.20 Y.
von Uelzen, 7,26 V. in Stendal zum
Anschluss an Zug 29 (8.59 V. in Mag-
deburg) gefahren.
2. Der Zug 22 (6 UhrV. von Magdeburg,
10.17 in Uelzen, 9.50 V. in Wittenberge)
wird aufgehoben. An Stelle desselben
treten folgende Züge:
a) anschliessend an Zug 30 (9.18 V.
von Magdeburg) und den Schnell-
zug No. 4 (9 V. von Berlin) ein
Personenzug 10.54 V. von Stendal,
1.20 N. in Uelzen,
b) ein Güterzug mit Personenbeförde-
rung 5.20 Y. von Stendal, 10.11 V.
in Uelzen,
c) im Anschluss an den früher ge-
legten Personenzug von Leipzig ein
Zug 7.40 V. von Magdeburg, 10.44 V.
in Wittenberge.
3. Der Güterzug mit Personenbeförderung
12.14 N. von Stendal, 6.5 N. in Uelzen
fällt aus.
4. Der Zug 28 wird später gelegt: ab
Magdeburg 7.56 N. , in Stendal 9.29,
in Wittenberge 11.44 N.
5. Desgleichen der Zug 27: von Uelzen
6.35 N., von Wittenberge 6.55 N., von
Stendal 9.31 N., in Magdeburg 11 N.
HI. M agdeburg-Thale.
1. Der gemischte Zug 232 von Thale
4.35 Y. nach Halberstadt fällt aus.
2. Die Morgenzüge 101 und 102 fahren
wie folgt: ab Magdeburg 5.45 V., in
Thale 8.35 V., ab Thale 6.35 V., in Mag-
deburg 9.10 V.
3. Zug 105 wird später gelegt: ab Mag-
deburg 12.10 M., in Halberstadt 1.53 N.
in Thale 2.55 N.
4. Desgleichen die Züge 107 und 108 ab
Magdeburg 4.15 N., in Halberstadt 6.0 N.,
in Thale 7.15 A., ab Thale 5.15 N., ab
Halberstadt 6.17 N., in Magdeburg
7.49 A.
IV. Halle-Vienenbnrg-Löhne und
Cöthen-Aschersleben.
1. Zug 53 (5.35 V. von Halberstadt) wird
später gelegt und erhält in Aschers-
leben Anschluss nach Cöthen und
Stassfurt durch einen gemischten Zug.
Von Halberstadt 7.30 V. , in Aschers-
leben 8.21 V., in Halle 9.58 V. (Leipzig
11.5 V.), in Cöthen 10.44, in Stassfurt
9.42.
2. Ein gemischter Zug wird eingelegt
von Aschersleben 4.30 V., in Halle 7.40 V.
3. Zug 58 wird beschleunigt und erhält
in Halberstadt Anschluss nach Mag-
deburg, ab Halle 6.5 N., ab Aschers-
leben 8.14 N., in Halberstadt 9.5 N.
4. Zug 72 wird später gelegt: ab Aschers-
leben 7.50 V., ab Frose 8.12, in Ballen-
stedt 8.40 V.
5. Zug 71: ab Ballenstedt 5.30 V., in
Aschersleben 6.32 V.
6. Neue Züge: 7 N. von Frose, 7.29 N. in
B? llenstedt; 5.50 N. von Ballenstedt,
8.17 N. in Frose; 9.30 N. von Stassfurt,
10.10 N. in Ascbersleben.
7. Der Zug 299 wird früher gelegt: ab
Hildesheim 7.20 V., in Vienenburg 9.5 V.
8. Der Zug 54 von Vienenburg nach Löhne
hält in Grauhof um 3.23 N. zum An-
schluss von und nach Silberhütte.
9. Zug 56 fährt 9 Min. später von Vienen-
burg ab, um den Anschluss von Harz-
burg aufzunehmen. Abf. von Harz-
burg 7.30 N., ab Vienenburg 7.47 N„
in Hildesheim 9.30 N. , in Hannover
11.0 N.
10. Die Strecke Lauterthal - Silber-
hütte wird eröffnet.
V. Magdeburg-Leipzig.
1. Der gemischte Zug No. 4, von Cöthen
5.5 V. nach Magdeburg, fällt aus.
2. Der Personenzug No. 6 wird früher
gelegt: ab Leipzig 4.15 V., ab Halle
5.7 M., ab Cöthen 6.2 M., ab Schöne-
beck 6.56 M. , in Magdeburg 7.22 M.,
ab Magdeburg nach Hannover 7.30 V.,
nach Stendal-Wittenberge 7.40 V. , in
Hamburg 3 N., in Lübeck 3.20 N.
3. Der Schnellzug No. 6 wird 5 Minuten
vorgelegt und hält in Gröbers, Niem-
berg und Gnadau; ab Leipzig 7.3o V.
ab Halle 8.12 V., ab Cöthen 8.55 V.,
in Magdeburg 10.0 V.
4. Der Personenzug 12 ist um 5 Min. be-
schleunigt, ab Leipzig 12.30 N., ab Halle
1.23 N., ab Cöthen 2.12 N., ab Schöne-
beck 2.59 N., in Magdeburg 3.19 N.
5. Der Personenzug No. 5 wird später
felegt und beschleunigt; ab Magde-
urg 7.30 V., ab Schönebeck 7.58 V.,
ab Cöthen 8.58 V. , ab Halle 10.8 V.,
in Leipzig 11.5 V., in Dresden 2.35 N.,
in Hof 5.52 N„ in Eger 7.38 N.
Im Uebrigen verweisen wir auf die
auf den Stationen ausgehängten spe-
ciellen Fahrpläne, welche, sowie das
s. Z. erscheinende in unserem techni-
schen Bureau bearbeitete Kursbuch, an
den ßilletsch altern (letzteres zum
Preise von 40 Pf.) zu haben sind.
Magdeburg, den 8. Mai 1877. Directo-
rium. (1731.)
9. Fahrpläne.
Dortinund-Gronau-Enscherter Eisenbalm. Fahrplan. Gültig vom 15. Mai 1877.
Stationen
I-IV.
CI.
I-IV.
CI.
I-IV.
CI.
Stationen
I-IV.
CI.
I-IV.
CI.
I-IV.
CI.
Dortmund. . .
Abf.
65
1040
61
Gronau ....
Abf.
60
1020
61
Derne ....
617
1051
61
Epe
67
IO2«
612
Lünen ....
631
1110
628
Anaus ....
623
IO4»
631
Bork
642
1121
638
Legden ....
633
118
648
Selm
ß52
H31
648
Holtwick . . .
611
1118
658
Lüdinghausen .
74
1147
73
Coesfeld . . .
657
1141
72O
Dülmen . . .
Ank.
724
129
723
Lette
75
1151
729
Dülmen . . .
Ank.
720
128
Dülmen. . . .
Abf.
756
1249
748
Dülmen . . .
Abf.
757
1250
87_
Lette
812
l4
81
Lüdinghausen .
818
119
830
Coesfeld . _ .
825
117
815
Selm
828
135
852
Holtwick . . .
845
135
833
Bork ....
835
143
9«
Legden ....
854
144
842
Lünen ....
847
157
914
Ahaus ....
914
25
91
Derne. ....
858
217
934
Epe
931
222
917
Dortmund . .
Ank.
910
230
947
Gronau ....
Ank.
9'0
229
925
Die Nachtzeit von 6 Uhr Abends bis incl. 6 Uhr 59 Min. Morgens ist durch Unter-
streichung der Minutenzahlen bezeichnet. Dortmund, den 8. Mai 1877. Die Direction. (1728)
Verlegt und herausgegeben ron dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verantwortlicher Rtdaotauri Dr. Jur« Willi. Koch au Berlin (Redactionsburaau* Anhaltoratr. 0). - ConuniMionür ; Adolph Rtftlthttfer an Leipiig* - Druck yon H. 8, Hermann in Berlin* Benthstr« 8«
497
Beilage zu No. 38. Berlin, am 14. Mai 1877.
Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
NOTIZEN über neue Tarife und Tarifänderungen
pro April 1877.
I. Localtarife.
n. Tarife für directe Verkehre mit besonderem Namen*).
Hl. Tarife für andere directe Verkehre.
A. Für Verkehre innerhalb des Deutschen Reiches
einschl. Luxemburg.
1) östliche und nördliche Bahnen**), sowohl unter sich als
mit den unter 2 und 3 bezeichneten Bahnen.
2) Mittel- und Westdeutsche Bahnen f), sowohl unter sich
als im Verkehr mit den süddeutschen Bahnen.
3) Süddeutsche Bahnen ff) unter sich.
B. Für Verkehre innerhalb Oesterreich - U nga rn »
1) innerhalb des Österreichischen Staatsgebietes.
2) innerhalb Ungarns.
3) im gemeinschaftlichen Verkehre zwischen Oesterreich-
Ungarn.
C. Für Verkehre zwischen Deutschland und Oester-
reich-Ungarn.
li Verkehr der Deutschen Seeplätze etc.
2) die übrigen Verkehre.
D. Für Verkehre zwischen Deutschland und Oester-
reich-Ungarn einerseits und benachbarten Län-
dern andererseits.
IV. Specialtarife für bestimmte Transportartikel.
(Bei den Tarif änderungen sub II, III und IV ist in Paranthese die Bahnverwaltung bezeichnet, von deren Expeditionen der betreffende
Tarif oder Tarifnachtrag abgegeben wird.)
*) Unter diesen Tarifen sind auch solche zu suchen, welche mit Rücksicht auf das von ihnen beherrschte Verkehrsgebiet
unter III Aufnahme gefunden haben würden.
**) Hierzu werden gerechnet: Altona-Kieler, Berlin -Hamburger, Berlin-Stettiner, Breslau-Schweidnitz-Freiburger, Breslau-War-
schauer, Eutin-Lübecker, Glückstadt-Elmshorner, Lübeck-Büchner, Marienburg-Mlawkaer, Mecklenburgische, Niederschle-
sisch-Märkische, Oberschlesische, Oels-Gnesener, Oldenburgische, Ostbahn, Ostpreussische Südbahn, Posen-Kre uzburger,
Rechte-Oder-Ufer und Tilsit-Insterburger Bahn,
f) Die unter **) und ff) nicht genannten Bahnen.
ft) Hierzu werden gerechnet: Badische, Bayerische, Elsass-Lothringische, Hessische Ludwigsbahn, Hamburger, Kirchheimer
Ludwigsbahn, Main-Neckar-Bahn, Pfälzische, Saarbrücker etc. und Württembergische Bann.
„Yacat-Anzeigen“ th eilten folgende Verwaltungen mit :
Nordhausen-Erfurter Bahn.
Saal-Eisenbahn.
NB. Diejenigen Notizen, welche in vormonatlicher Uebersicht nicht mehr Aufnahme gefunden haben und desshalb
hierunter verzeichnet sind, werden durch einen vorn angebrachten | (Strich) kenntlich gemacht.
I.
Aachener Industriebahn. Nachtrag III gültig vom 13/3. 77
zum Local-Tarif vom 15|6 75 enthaltend neue Frachtsätze für den
Verkehr zwischen den Stationen Aachen und Rothe-Erde, sowie
Stolberg Eschweiler-Aue.
Special-Tarif für Salz von Stolberg und Eschweiler-Aue nach
Grevenberg und Declassification des Artikels Schwefelkies.
Altona-Kiel. Nachtrag V v. 10|4. 77 betr. Ausnahmetarif für
die Beförderung von Braunkohlen, Cokes und Steinkohlen.
Nachtrag v. 20|4 77 enth. Abänderung von Bestimmungen.
Berlin- Anhaitische Bahn. Nachtrag XV zum Gütertarif, gültig
vom 1|4. 77a Special-Bestimmungen etc. enthaltend.
Braunschweigische Bahn. Nachtrag XXXV vom 1|4. 77 zum
Tarife vom 1|3 68, enthaltend: Tarif-Bestimmungen und Classifi-
cations-Aenderungen. Nachtrag XXXVI vom 1|5. 77, enthaltend:
Abänderung der Nebengebühren.
Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn. 1. Die bis ultimo
März c. bewilligte Ermässigung der Frachtsätze für Niederschle-
sische Steinkohlen von Altwasser,- Waldenburg und Glückhilfgrube
nach den Stationen der Strecke Canth-Breslau-Steinau um 0,04 Ji
Ero 100 Kilogramm, ist auf ein weiteres Jahr prolongirt worden.
•ie Verschiffungsfrachtsätze für Breslau werden davon nicht
berührt.
2. Neuer Ausnahme-Tarif v. 1|4. 77 für den Transport Nieder-
schlesischer Steinkohlen und Cokes aus dem Waldenburger Gruben-
revier bei Ausnutzung der verwendeten Eisenbahnwagen nach
Tragfähigkeit oder Raum, Die bisherigen Sätze werden hierdurch
aufgehoben. Die in demselben aufgenommenen Tarifsätze der
Stationen der Neubaustrecken Königsberg i. M. -Stettin und Sorgau-
Halbstadt treten erst mit dem Tage der Betriebseröffnung in Kraft.
3. Vom 18|4 c. ab ist der Frachtsatz für Bruch und roh be-
arbeitete oder behauene Steine von Jauer nach Breslau loco, bei
Ausnützung der Tragfähigkeit der Wagen auf 0,18 M. pro 100 Kilo-
gramm ermässigt worden.
Bnschtöhrader Eisenbahn. Nachtrag 1 zu den allgemeinen
Tarifen für Eil- und gewöhnliche Güter v. 1|10 76, giltig aD 20|4 77.
Derselbe enthält: Aufhebung der Signirungsgebühr für Stück-
güter, Aenderungen resp. Ergänzungen der Waaren -Classification
und Druckfehler-Berichtigungen.
Elsass-Lotliringer Eisenbalm. Besondere Bedingungen für
den Transport von Milch und Rückbeförderung leerer Milchge-
fässe, v. 1|3. 77.
Erzherzog Albreclit Balm. Nachtrag 1 zum allgemeinen
Tarife für Eilgüter und gewöhnliche Güter v. 1|10 76, gültig v.
15|4 77, enthält: Aenderungen resp. Ergänzungen der Waaren-
klassifikation, ferner Ergänzungen zu den Bestimmungen des
Ausnahmstarifes 2 für Brennholz., des Ausnahmstarifes 5 für
Sudsalz und Ausnahmstarifes 6 für leere Emballageu, schliesslich
die Sistirung der im Ausnalimstarife 7 sub Litera B notirten
Frachtsätze.
Hannover -Altenbekener Eisenbahn. Nachtrag 20 v. 113. 77
zum Tarife v. 10|8. 72 enthaltend: 1. Aufhebung des Frachtzu-
schlages für Eisenerze, Kalksteine, Roheisen, Knochen etc, 2. Tarif-
sätze für den Verkehr zwischen Löhne und Hannover; 3. Classifi-
cations-Aenderungen.
Hannoversche Staatsbahu. Haupt-Tarif, Nachtrag vom 26/2.
77., gültig sofort zum Tarife v. 1/3. 68. Declaration über die Tari-
firung von Cigarrenkistenbrettern. — Aenderungen 'von Bestim-
mungen des Nachtrages v. 20/6. 75., betreffend Nebengebühren
im Güterverkehre.
Hannoversche Staatsbahn. a. Haupt - Tarif. Nachtrag vom
10|4 77 zum Tarife v. 1/3 68. Wegfall des procentualen F'racht-
zuschlags für ordinaire Glasflaschen. — Tarifirung kaustischer Soda.
b. Tarif für Steinkohlen etc.
Köln-Mindener Eisenbahn einschliesslich der Kölu-Giessener
und Venlo-Hamburger Linien. Nachtrag XXXVIII v. 1 3. 77 zum
Tarif v. 1|9. 71, enthaltend Frachterinässigung für Eis-Transporte
von Bremen und Hamburg (gr.) Nachtrag XXXIX v. 10,4- 77 zu
demselben Tarife, enthaltend
1. Anderweite, ermässigte Frachtsätze für Stückgut und für die
498
Wagenladungs-Klassen A-E im Verkehr zwischen verschiedenen
Stationen.
2. Anderweite, theilweise ermässigte Sätze des Special-Tarifs III.
3. Ausnahme-Frachtsätze für verschiedene Artikel {Jt 0,40)
Nachtrag XXXX v. 20/4. 77 zu demselben Tarife, enthaltend
1. Anderweite, theilweise ermässigte Frachtsätze für die Artikel
Eisenerze und Kalksteine.
2. Drnckfehler-Berichtungen zum Nachtrag XXXIX ( Ji 0,75)
Main- Weser-Bahn. Tarif v. 1/2. 69., zweite Ausgabe. (Auf
Grundlage des Classifications-Tarif-Systems).
VIII. Nachtrag, gültig v. 15/4. 77. ab, enthält Bestimmung
über anderweite Tarifirnng eiserner Möbel bei Aufgabe in Wagen-
ladungen.
IX. Nachtrag, gült,g v. 20/4. 77. ab, enthält Aufhebung
einer Specialbestimmung zu § 57 des Betriebs-Reglements für die
Eisenbahnen Deutschlands.
Königliche Ostbahn. Bekanntmachung v. 9/3. 77. Für den
Transport von „Eis“ treten die im 4. Nachtrage zur zweiten Auf-
lage des Ostbahn-Local-Gütertarifs ad 3 alinea 1 für den Trans-
port von Holzkohlen angegebenen Frachtsätze unter den dort
festgestellten Bedingungen v. 9/3. 77. ab in Kraft.
Posen-Crenzburg. Ausnahmetarif für Drainröhren und Ziegeln
in vollen Wagenladungen von Haltestelle Louisenhain nach Posen,
gültig ab April 1877.
Sächsische Staatseisenbahnen und die in Verbindung mit
denselben verwalteten Privatbahnen. Tarif v 1|4. 77 unter Auf-
hebung:
1. des Tarifs für denVeikehr der Sächsischen Staatseisenbahnen
etc. vom l.October 70 nebst Nachträgen und einem Anhänge.
2. des Localtarifs der ehemaligen Leipzig-Dresdener Bahn v. 1|5.
73 nebst Nachträgen und Anhang.
3. des Localtarifs der vormaligen Chemnitz-Aue-Adorfer-Bahn v.
1|5. 75.
4. des Localtarifs der vormaligen Zwickau - Lengenfeid - Falken-
steiner Eisenbahn vom September 75
5. des Localtarifs der vormaligen Sächsisch-Thüringischen Eisen-
bahn vom Juni 75.
6. des Localtarifs der vormaligen Chemnitz-Komotauer Eisenbahn
vom Februar 1875.
7. des Nachbartarifes zwischen Leipzig-Dresdner und Sächsischen
Staatsbahn-Stationen vom 1 1 1 . 74 nebst Nachträgen.
8. des Nachbartarifs zwischen Stationen der Sächsischen Staats-
eisenbahnen und solchen der Chemnitz-Aue-Adorfer Eisenbahn
v. l|t. 76.
9. des Nachbartarifs zwischen Stationen der Sächsischen Staats-
eisenbahnen und solchen der Chemnitz-Komotauer Eisenbahn
v. 1|6. 75 nebsf Nachtrag .
Nachtrag I v. 5/4. er. zu demselben Tarife enthält: Tarifent-
fernungen für die neuen Stationen Lommatzsch und Prausitz,
ferner Stationstarife für Steinkohlen etc. von Lugau nach diesen
Stationen.
II.
Badisch-Mitteldeutscher Güter- Verkehr. Nachtrag 28 zum
Tarif v. 1/7. 73. (1. Ausgabe) bezw. v. 1/2. 77. (2. Ausgabe) gültig
v. 1/4. er. ab, Bestimmungen über Frachtberechnung für Spiritus
etc. Sendungen enthaltend.
Nachtrag 29, gültig v. 15/4. er. ab. Hierdurch wird vorbe-
haltlich jederzeitigen Wiederrufs gestattet, dass die in den Nach-
trägen 15, 17, 18 und 23 enthaltenen Ausnahmetarifsätze für Roh-
zuckertransporte nach Waghäusel auch bei Beförderung in ge-
deckt gebauten Wagen angewendet werden können. (Thür. E.)
Bergisch- Hannoverscher Verbands -Güter -Tarif v. 15/6. 68.
Nachtrag XXXXI v. 1/4. resp. 15/5. 77 enthaltend
1. Ergänzungen bezw. Aenderungen der Special-Bestimmungen
zum Betriebs-Reglement.
2. Tarifbestimmungen.
3. Aenderungen bezw. Ergänzungen der Classification und des
Waaren- Verzeichnisses.
4. Ausnahme-Tarifsätze für Rohzucker-Sendungen zwischen der
Köln-Minden er Station Wesel und Hannoverschen Stationen.
5. Frachtermässigung für Kalk- Transporte zwischen Brackwede
und Kiel.
6. Ausscheidung Oldenburgischer Stationen via Bremen-Wunstorf
aus dem Verbände.
7. Berichtigung bezw. Modification der Tarif-Nachträge XXXVIII
und XX.XX. {dl 0,05) (Köln-Minden.)
Bergisch-Märkisch-Westfälisch-Hanseatischer Verbands-Güter-
Tarif v. 25/11 75, Nachtrag IX v. 1/4 77, enthaltend:
1. Aenderungen hezw. Ergänzungen der Specialbestimmungen
zum Betriebs-Reglement.
2. Aenderungeu bezw. Ergänzungen der Klassifikation und der
Tarifbestimmungen.
3. Tarifsätze für die in den Verband neu aufgenommene Station
Wetter der Bergisch-Märkischen Bahn.
4. Ausnahme-Frachtsätze für Kalktransporte.
5. Ergänzungen zu Position 5 des Nachtrages VIII.
6. Berichtigungen (M. 0,05) (Köln-Minden).
Berlin- Altenbekener Verkehr. Nachtrag 18, v. 1/3. 77., zum
Tarife v. 19/12. 72., enthaltend: 1. Ergänzungen zu den Special-
bestimmungen zum Betriebs-Reglement; 2. Theilweise Aufhebung
des Frachtzuschlages für Kuochenkohlen-Abfall zum Düngen,
Knochen, auch gestampfte und Knochenasche; 3. Classifications-
Aenderungen. (Magde».-H.)
Berlin-Bremer Verkehr. Nachtrag 31, v. 1/3. 77., zum Tarife
v. 20/4. 73., enthaltend: 1. Ergänzungen zu den Specialbestim-
mungen zum Betriebs-Reglement; 2. AufhebungdesFrachtzuschlages
für Knochen, auch gestampfte und Knochenasche; 3. Druckfehler-
berichtigungen; 4. Classifications-Aenderungen. (Magdeb.-H.)
Beriin-Köhier Verkehr. Nachtrag 3 v. 1/3. 77., zum Tarife v.
1/1. 77. enthaltend: 1. Aenderungen bezw. Ergänzungen der Be-
stimmungen wegen Anwendung der Frachtsätze und Frachtzu-
schläge. 2) Ergänzung des Ausnahmetarifs I für die Beförderung
von baumwollenen Waaren; 3. Druckfehlerberichtigungen; 4. Ander-
weite Tarifsätze für die Station Hochfeld Rh.; 5. Aenderungen
verschiedener Entfernungen im Verkehr mit Danzig.
Nachtrag 4 v. 1/3. 77., enthaltend: 1. Tarif bestimmung; 2.
Ausnahmetarit für die Beförderung von neuen Eisenbahnschienen
zwischen Hörde Rh. und Stolp; 3. Ausnahme-Tarif für die Beför-
derung von Presstorf von Gifhorn nach Hannoverischen Stationen ;
4. Ausnahme-Tarif für die Beförderung von Rohzucker von Wesel
nach Magdeburg-Halberstädter Stationen (Magdeb.-H.)
Berlin-Kölner Verkehr. Tarif v. 20/3. 77., enthaltend Fracht-
sätze für Steinkohlen, Cokes etc. zwischen Köln-Mindener-Rheini-
schen und Hannoverischen Stationen einerseits und Magdeburg-
Halberstädter, Berlin- Stettiner, Niederschlesiscli-Märkischen und
Ostbahn-Stationen andererseits. Hierdurch wird der Tarif v. 1/8.
75. mit sämmtlichen Nachträgen aufgehoben. (Magdeb.-H.).
Berlin-Posener Eisenbahn-Verband. Bekanntmachung vom
20/3. 77. Die durch den 11. Nachtrag eingeführten Bestimmungen
treten, insoweit sie Erhöhungen enthalten, mit dem 1/5. 77 in
Kraft. (Ostbahn).
Braunschweig - Hannover - Oldenburg -Westfälischer Verband.
Nachtrag LIII vom 15/4. 77 zum Tarife vom 1/3. 68, enthaltend:
Tarif-Bestimmungen u. Classifications-Aenderungen. (ßraunschw.B.)
Bremen- resp. Hamburg-Niedersclilesisclier Verkehr. Nach-
trag 20 v. 1/3. 77 zum Tarif v. 20/9. 74, enthaltend Classifications-
Aenderungen. (Magdeb. H.)
Nachtrag 21 v. 1/4. 77 enthaltend:
1. Ermässigung der Frachtsätze für einige Artikel im Ver-
kehre mit Bremen, ßremerhafen, Geestemünde, Elsfleth u. ßrake.
2. Tarifsätze für mehrere in den Verkehr aufgenommene Stationen
der Südnorddeutschen Verbindungsbahn. 3. Berichtigte Tarif-
sätze für die Stationen Reichenberg, Seidenberg, Görlitz undUhs-
mannsdorf. (Magdeb.-Halberstadt.)
Bremen - Schlesischer Güter- Verkehr via Wunstorf-Lehrte-
Helmstedt-Zerbst-Falkenberg-Kohlfurt.
Der für den Bremen resp. Hamburg-Schlesischen Güter-
verkehr via Uelzen-Stendal-Berlin resp. Buchholz-Wittenberge-
Berlin und Harburg-Wittenberge-Berlin erschienene Nachtrag 22
v. 1/4. 77 zum Tarif v. 20/9. 74 (Verkehr mit Niederschlesisch-
Märkischen etc. Stationen) ist auch für den gleichen Verkehr via
Wunstorf-Lehrte-Helmstedt-Zerbst-Falkenberg-Kolilfürt zur Ein-
führung gekommen.
Der Nachtrag enthält Ermässigung der Frachtsätze für
einige Artikel im Verkehre mit Bremen, Bremerhafen, Geeste-
münde, Elsfleth und Brake, Tarifsätze für die in den Verkehr auf-
genommenen Stationen Weigsdorf, Raspenau, Liebwerda, Einsiedl
und Alt-Habendorf der Südnorddeutschen Verbindungsbahn, be-
richtigte Tarifsätze für die Stationen Reichenberg S. N. V. B.
sowie Seidenberg, Görlitz und Ussmannsdorf der Berlin-Görlitzer
Eisenbahn. (Verbands-Verwaltungen.) (B. P. M.)
Deutsch-Russischer-Eisenbahn-Verband.
Für die Zeit v. 27|3. bis 27|6. 77 n. St. ist ein provisorischer
Specialtarif für Zucker aller Art bei Aufgabe in vollen Wagenla-
dungen von 10 000 Klgr. pro Frachtbrief bezw. Frachtzahlung für
dieses Quantum zwischen den Deutschen Stationen Lüneburg,
Hamburg, Harburg, Bremen, Bremerhafen und Geestemünde einer-
seits und Stationen der Kiew-Brester Bahn andererseits viaBrest-
Warschau-Alexandrowo-Berliu, unter Anwendung der reglemen-
tarischen Bestimmungen des Deutsch-Russischen Verbandes und
der für das Tarifheft VII bestehenden Abänderungen, in Kraft
getreten.
Bekanntmachung v. 30|1. 77, betreffend Tarifirung der Ar-
tikel „Oelkuclien und Oelkuclienmehl“ zur Classe A. resp. C.
„Därme“ (gesalzene und trockene) zur Classe U resp. A. v. 1/3. 77
n. St. ab. (Ostbahn.)
Hamburg-Berliner und Hamburg-Leipziger Verkehr. Nach-
trag 35 v. 1|3. 77 zum Tarif v. 1|6. 73, enthaltend: 1. Ergänzungen
zu den Special-Bestimmungen zu dem Betriebs-Reglement; 2. Auf-
hebung des Frachtzuschlags für Knochen, auch gestampfte und
Knochenasche etc.; 3. Tarif-Bestimmungen; 4. Berichtigungen;
5. Classifications-Aenderungen; 6. Aufnahme der Stationen Prenz-
lau und Hettstedt; 7. Neue resp. abgeänderte Tarifsätze der Special-
Tarife Ia. und Ib. (Magdeb. H.)
499
Hamburg-Dresdener Verkehr via Berlin-Zossen. Nachtrag
VI v. 1|4 77 enthaltend Ergänzungen der Special-Bestimmungen
resp. der Transportpreise für Eisenbahnfahrzeuge und Güter,
sowie Classifications-Aenderungen und Frachtermässigung für
fa(jonnirtes Eisen. (ßerlin-Dresd.)
Hamburg resp. Bremen- Hamburg -Preussisclier Eisenbahn-
Verband. Bekanntmachung v. 16j3. 77. Für den Transport von
Traubenzucker, Stärke und Kartoffelmehl sowie Stärkesyrup
zwischen Cüstrin und Hamburg, Harburg, Bremen, Bremerhafen
und Geestemünde bleiben die durch 4. resp. 6. Nachtrag zu vor-
bezeichneten Tarifen mit Giltigkeit bis zum 31 13. 77 eingeführten
ermässigten Frachtsätze unter den dort näher angegebenen Be-
dingungen noch bis ult. Juni 77 in Kraft. (Ostbahn.)
Hamburg - Schlesischer Verband via Lübeck - Stettin. Nach-
trag XII v. 10 14. 77 zum Tarif v. 1|8- 71, enthaltend: Classifications-
Aenderungen. (Lübeck-Büchener Bahn.)
Hannover - Thüringischer Verband via Nordhausen resp. via
Leinefelde. Nachtrag 38 v. 20/4 77 zum Tarife v. 15/8 71. Weg-
fall des procentualen Frachtzuschlags für Eis in Wagenladungen
von Scharzfeld - Lauterberg, sowie von Bremerhaven und Geeste-
münde nach Nordhausen - Erfurter und Thüringischen Stationen.
— Ermässigter Frachtsatz für Eilgut im Verkehr zwischen Ham-
burg und Erfurt. (Hannover.)
Hanseatischer Verbands-Giiter-Tarif v. 1 11 1 74. Nachtrag
XX v. 1/4 77, enthaltend:
1. Aenderungen bezw. Ergänzungen der Specialbestimmungen
zum Betriebs-Reglement.
2. Aenderungen bezw. Ergänzungen der Klassifikation.
3. Ergänzungen der Klassifikation des Import-Tarifs.
4. Aenderung der Tarifbestimmungen.
5. Frachtermässigung für Eistransporte.
6. Aufnahme der Station Köln der Rheinischen Eisenbahn
(gr.) (K-M.)
Harz-Nordsee-Verkehr. Nachtrag 15 v. 1|3. 77 zum Tarife
v. 1|8. 75 enthaltend: 1. Ergänzungen zu den Specialbestimmun-
gen des Betriebs -Reglements; 2. Berichtigungen; 3. Aufhebung
des Frachtzuschlages für Knochen etc. ; 4. Frachtermässigung für
Blei von Lautenthal für Bittersalz von Stassfurt nach Bremen,
Bremerhafen, Geestemünde und Brake; 6. Ausnahme -Tarif für
rohe Berg-Producte von Stassfurt nach Brake; 7. Classifications-
Aenderungen; 8. Tarifsätze für die Stationen Baddekenstedt und
Hildesheim. (H. A.) (Magdeb. H.)
Leipzig-Kölner Verkehr. Nachtrag 16 v. 1|3. 77 zum Tarif
v. 15|9. 75 enthaltend: 1. Abänderung resp. Ergängung der Tarif-
bestimmungen ; 2. Ausnahme-Tarif für die Beförderung von Leinöl
von Geldern (K. M. u. Rh.) nach Leipzig; 3. Druckfehler-Berichti-
gungen: 4. Tarifsätze für die neu aufgenommenen Stationen Silber-
bütte und Hettstedt; 5. Anderweite Tarifsätze für die Station
Hochfeld Rh.; 6. Kilometerzeiger. (Magdeb. H.)
Magdeburg-Preussischer Verband. Nachtrag II v. 1|3. 77 zum
Tarife v. 1|12. 76 enthaltend Aufnahme mehrerer Stationen der
Berlin-Potsdam-Magdeburger, Magdeburg-Halberstädter und Braun-
schweigischen Eisenbahn als Verbandstationen für den Verkehr
mit Station Posen (0. S. u. M. P ), sowie Aufnahme der Ostbahn-
station Bromberg als Verb and Station für den Verkehr mit den
im Ausnahmetarif VII aufgeführten westlichen Verbandstationen,
Aufhebung des procentualen Zuschlags für Knochen, gestampfte,
Knochenschrot und Knochenasche, sowie früher bereits rapportirte
Tarifveränderungen und Ergänzungen resp. Abänderungen der
Waaren-Classification. (Ostbahn.)
Magdeburg-Schlesischer Verkehr. Nachtrag 12 v. 1|3. 77 zum
Tarife v. 1| 10. 75, enthaltend: 1. Classifications - Aenderungen ; 2.
Tarifsätze für den Verkehr zwischen den Stationen Seehausen und
Sorau; 3. Berichtigung; 4. Aufnahme der Station Rosdzin in den
Verband.
Nachtrag 13 v. 25|3. 77 enthaltend: 1. Classifications-Aende-
rungen; 2. Ausnahme-Frachtsätze für den Transport von Spiritus
in Quantitäten von mindestens 5000 Kilogramm. (Magdeb.-H)
Mitteldeutsch-Elsass-Lothringischer Güterverkehr. Nachtrag
27 zum Tarif v. l|l. 73 (1. Ausgabe) bezw. v. 1|2. er. (2. Ausgabe)
fültig v. 114. er. ab, eine Ergänzung der Tarifbestimmungen ent-
altend. (Thür. E.)
Mitteldeutscher Güterverkehr. Nachtrag 42 zum Tarif v. 1|8.
72 (1. Ausgabe) bezw. v. 1|2. er. (2. Ausgabe) gültig v. 1|4. er. ab,
enthaltend: Aenderung der Waaren Classification , Tarifsätze für
Kalk- und Steintransporte von Meerholz, Gelnhausen und Sal-
münster nach Bockenheim, Niederwöllstadt und Friedberg, sowie
für eiserne Lang- und Querschwellen von Burbach nach Silber-
hausen, Dingelstedt und für Braunkohlen von Elm nach Salzun-
gen , Schmalkalden und Meiningen , ferner Tarifsätze zwischen
Kirchhain und Magdeburg und abgeänderte Tarifsätze des Aus-
nahmetarifs C 3 (Salz etc.) von Stassfurt nach Stationen der
Frankfurt-Bebraer Bahn, sowie Frankfurt-Ostbahnhof undM. W. B.
Nachtrag 43, gültig v. 1|4. er. ab, enthaltend ermässigte Ta-
rifsätze für Steintransporte Gelnhausen-Bockenheim, und abgeän-
derte Bestimmungen wegen Anwendung der Ausnahmetarifsätze
für Rohzucker.
Dienstanweisung No. 98 enthält Druckfehlerberichtigungen
(Thür. E.)
Mifteldeutsch-Galizisch-Rumänisclier Holzverkehr. Nachtrag
VI zum Tarif v. 1|8 75. gültig v. 1|4 c. ab, enthaltend Aenderungen
bezw. Ergänzung der Tarifbestimmungen. (Thür. E.)
Mitteldeutsch-Ungarischer Getreide-Verkehr. Nachtrag V und
VI zum Specialtarif v. 1|3 76, gültig v. 1|4 c. ab, die Aufhebung
der Tarifsätze für verschiedene Relationen der Station Mannheim
(Badischen St. B.) enthaltend. (Thür. E.)
Mitteldeutsch-Ungarischer Holzverkehr. Nachtrag V zum
Specialtarif v. 1|9 75, gültig v. 1 14 c. ab, neue Tarifsätze für
Stationen der Nassauischen Lahnbahn und der Cöln-Giessener
Bahn enthaltend. (Thür. E.)
Niederdeutscher Verband via Holmstorf-Lauenburg resp- via
Harburg-Hamburg. Nachtrag 8 v. 10|3 77 zum Tarife v. 1 4 75.
Ausdehnung der directen Expedition von Steinkohlen und Coke.
Tarifsätze für die Stationen der Hannover-Altenbekener Bahn:
Düngen Derneburg, Baddekenstedt, Ringelheim, Othfresen, Grau-
hof, M-ehle, Osterwald, Voldagsen, Koppenbrügge, Oldendorf,
Rinteln, Eisbergen, Vlotho und Oeynhausen. (Hann. Stsb).
Niederdeutscher Verband via Hohnstorf-Lauenburg resp. via
Harburg • Hamburg. Nachtrag 9 v. 20/4 77 zum Tarife v. l 7 75.
Wegfall des procentualen Frachtzuschlags für die nach dem
Specialtarif III. tarifirenden Steinsendungen. (Hannover.)
Norddeutscher-, Preussiscli-Brannschweigischer, Berlin-Cölner
und Leipzig-Cölner Verkehr. Nachtrag 1 v. 1|3 77 zum Tarife v.
t|l 77, enthaltend: Classifications-Aenderungen. (Magdeb, H.)
Nachtrag 2 v. 10|4 77 zum Tarife v. 1|1 77, enthaltend:
Classifications-Aenderungen. (Magdeburg-Halberstadt )
Norddeutscher Verband. Güter-Tarif, Nachtrag 1. v. l. 3. 77
zu der vom 1.(1. 77 ab gültigen neuen Ausgabe der Specialbestim-
mungen zum Betriebs-Reglement etc. Deklassificirung der Artikel :
„Oeltuch, Roh-Camphor, Schiefer (bezüglich des Verkehrs zwischen
Hamburg, Harburg, Winsen, Lüneburg, Bremen, Bremerhafen,
Geestemünde und Brake einerseits und Magdeburg-Halberstädter,
Berlin-Potsdam-Magdeburger und Berlin-Anhaltischen Stationen
andererseits.) Schwefelnatrium, rohes, unkrystallisirtes (Natron-
salz), Wollstaub und Wolldreck.“ — Anderweite bezw. ergänzte
Tarifirung der Artikel: „Aetznatron, Ammoniak und Gaswasser in
Fässern, Bleicherde, Braunkohlentheeröl- Abfälle, Chlormagnesium,
wässriges, Cura<jao-Rock-Phosphat, Essig und Essigsäure, Ilolz-
geist, Kainit, Knochen, auch gestampfte, Knochenschrot, in unge-
branntem Zustande, Soda und Sodaasche, Theerwasser.“
Nachtrag 1. zu den Tarif-Tabellen. Berichtigungen und Er-
gänzungen zu den Tarif-Nachträgen vom 1.(1. 77. Wegfall des pro-
zentualen Frachtzuschlags für Malz in jeder Quantität, für Hoh-
zucker-Transporte in Ladungen von je 10,000 Kilogramm im Verkehr
mit der Köln-Mindener Station Wesel. — Bestimmung über die
Anwendung der Ausnahme-Frachtsätze für Branntwein, Oel in
Fässern, Spiritus, neue Eisenbahnschienen bei Aufgabe in Quan-
titäten von 10,000 Kilogramm mit einem Frachtbriefe. — Ausnahme-
Frachtsätze für Bergproducte ab Stassfurt nach Harburg, Bremen,
Bremerhafen und Geestemünde. — Aufhebung der Tarifsätze für
den Verkehr zwischen Köln-Mindener Stationen einerseits und
Berlin-Stettiner Stationen anderseits. — Anderweite Tarifsätze für
den Verkehr mit den Berlin-Potsdam-Magdeburger Stationen Berlin,
Magdeburg, Neustadt- Magdeburg, Sudenburg und Potsdam. —
Tarifsätze für die Station Dreileben-Drakenstedt der Berlin-Pots-
dam-Magdeburger Bahn. — Tarifsätze für die Köln-Mindener Sta-
tion Deutzerfeld (Kalk). (Hann. Stsb.)
Norddeutscher Verband. Güter - Tarif. Nachtrag 2 vom
10|4 77 zu den v. 1|1 77 ab gültigen Special - Bestimmungen zum
Betriebs -Reglement etc. Declassification der Artikel: Eis, rohes,
im Verkehr mit den Hafenstationen, Roheisen im Verkehr mit
Sächsischen Stationen, Schwefel, roher, im Verkehr mit Hamburg,
Harburg, Winsen, Lüneburg und Bevensen. — Ergänzte Tarifirung
bezüglich der Artikel Hohlglas und Erde, gewöhnliche. (Hannov.)
Norddeutsch - Nordostungarischer Eisenbahn ■ Verband via
Kaschau - Oderberg - Breslau.
Nachtrag VI. v. 1.J4. 77 zum Tarif v. 1.(9. 75 enthaltend:
I. Neue directe Tarifsätze für den Transport von Holz etc. im
Verkehr mit Station Gifhorn der Magdeburg-Halberstädter
Eisenbahn via Berlin-Stendal ;
II. Ausscheidung der Route Berlin - Cottbus - Sorau aus dem
Verbände;
HI. einen Kilometerzeiger. (Oberscbl. E.)
Norddeutsch - Ungarischer Eisenbahn ■ Verband via Berlin-
Breslau - Oderberg - Ruttek.
Nachtrag VIII. v 15.|4. 77 zum Tarif v. l.|5. 75 enthaltend:
I. Frachtsätze für Holz für die in den Verband aufgenommenen
Stationen Gifhorn (M. H. B.) und Sajo-Szt. Peter (U. St. B.);
II. Entfernungs-Angaben;
III. Ausscheidung der Station Garam - Berzencze aus dem
Verbände;
IV. Classifications-Aenderungen ;
V. Aenderung resp. Ergänzung der Tarifbestimmungen :
VI. Berichtigungen. (Oberschles. E.)
500
Nordwestdeutscher Eisenbalm-Y erband.
1. 99. Nachtrag, gültig v. l.|4. 77 ab, enthält:
a. Ergänzung des Waarenverzeichnisses;
b. Bestimmung über den Wegfall directer Tarifsätze im Verkehr
zwischen Aschaffenburg und den Stationen ab Göttingen
nördlich;
c. Ergänzung des Nachtrags 62 Ziffer 6. (Main-Weserb.)
2. Im Verkehre mit Stationen der Eisenbahnen in
Elsass-Lothringen, sowie der Luxemburgischen Wil-
helmsbahn.
Tarif v. l.|l. 74. (Auf Grundlage des Raum- und Gewichts-
Tarifsystems.)
60. Nachtrag, gültig v. l.|4. 77 ab, enthält:
a. Ergänzung der Bestimmungen über Anwendung der Tarif-
sätze nach Stationen der Saarbrücker Bahn und nach Neun-
kirchen ;
b. Anderweite Tarifsätze für Giessen und Lollar nach und von
St, Ingbert, Kaiserslautern und Winnweiler;
c. Berichtigung des Nachtrags 49. (Main-Weserb.)
51. Nachtrag, gültig v. 20.|4. 77 ab, enthält: Transport-
reise für eiserne Lang- und Q uersch wellen im Verkehre
er Saarbrücker Station Voelklingen mit den Stationen Fronhausen,
Kirchhain und Treysa der Main-Weser-Bahn. (Main-Weserbahn.)
Nordwestdeutsch - Ungarischer Eisenbahn - Verband via Uel-
zen-Stendal resp. Liineborg-Wittenberge. — Berlin-Breslau-Öder-
berg-Ruttek.
Nachtrag VII v. 15|4. 77 zum Tarif v. 1/5. 75, enthaltend:
1. Frachsätze für Holz für die in den Verband aufgenom-
mene Station Sajö-Szt. Peter;"'
2. Entfernungs-Angaben;
3. Classifications-Aenderungen;
4. Aenderung resp. Ergänzung der Tarifbestimmungen ;
5. Berichtigungen. (Oberschles. E.)
Ostdeutsch-Rheinischer- V erband.
' 1. Bekanntmachung v. 20|3. 77, betreffend Einführung di-
recter Frachtsätze für Schwellentransporte in Quantitäten von
10 000 Klgr. von Flatow nach Beverungen v. 25/3. 77 ab.
2. Bekanntmachung v. 20/3. 77, betreffend Einführung di-
recter Sätze für den Transport von Eisenbahnschienen und Schie-
nenbefestigungs-Gegenstände in Wagenladungen von 10 000 Klgr.
von der Station Bochum (Rh. u. B. M) nach den Ostbahnstationen
Bromberg und Könitz v. 20/3. 77 ab. (Ostbahn.)
Pfälzisch- Sächsischer Güterverkehr.
VII. Nachtrag v. 1/4. 77 zum Tarife v. 1/2. 73 enthält:
Classificationsänderungen bezw. Ergänzungen , Aufnahme
neuer Stationen und Ausnahmetarifsätze für Baden. (Sächsische
Staatsb.)
Pieschen-Breslauer Verband. Nachtrag II v. 1. April bis
30. September 1877 zum Tarif v. 25|3. 76 für den directen Güter-
verkehr zwischen den Stationen Schildberg, Ostrowo u. Pieschen
der Posen-Kreuzburger Eisenbahn und den Stationen Breslau
(Oderthor- und Stadtbahnhof) und Mochbern der Rechte Oder-
Ufer-Eisenbahn via Oels-Kempen, enthält:
1. Ermässigte Tarifsätze der Normalclasse und der ermässig-
ten CI. A, B und C für Ostrowo und Schildberg.
2. Prolongation des Getreidetarifes zwischen Ostrowo resp.
Schildberg und Breslau Oderthorbahnhof. (R. O.-U.-E.)
Preussisch- Braunschweigischer Verband -Verkehr mit Sta.
tionen der Niederländischen Staatseisenbahnen via Venlo. Nach-
trag III v. 1/4. 77 zum Tarife v. 20/7. 76, enthaltend: a) Tarif-
Declarationen; b) Classifications - Aenderungen; c) Berichtigung;
d) neue Tarifsätze; e) Kilometerzeiger; f) Abänderung von Tarif-
sätzen ; g) Ausnahmetarif für Wolle. (Braunschweiger B.)
Preussisch-Poluischer-Yerband. Bekanntmachung v. 16/3. 77,
betreffend Einführung ermässigter Frachtsätze für Zucker aller
Art zum Export bestimmt im Verkehr zwischen Danzig-Neufahr-
wasser, Elbing einerseits und Zawiercie und Lodz andererseits
für die Zeit v. 20/3. bis 15|11. 77. (Ostbahn.)
Preussisch-Polnischer, Stettin-Polnischer, Magdeburg-Polni-
scher, Hamburg-Polnischer u. Hambnrg-Lübeck-Polnischer- Verband.
Bekanntmachung v. 19/2. 77. In den vorbezeichneten Ver-
bänden kommt der für die Beförderung von fa<;onnirtem Eisen
und Talg in Wagenladungen auf der Strecke Alexandrowo-War-
schau in Kraft getretene ermässigte Frachtsatz mit 16, 6 Kopeken
pro 50 Klgr. v. 1/3. 77 ab auch bei Beförderung von „Blechen
(Weiss-Schwarzeisen und Stahlblechen) eisernen Kesselblechen u.
Platten, sowie Eisendraht auch verkupferter und Eisendrahtseilen“
bei Ausnutzung der Tragkraft der Wagen resp. Auszahlung der
Fracht für dieses Gewicht zur Anwendung. (Ostbahn.)
Preussisch-Russischer Verband. Nachtrag XI v. März 77 zum
Tarif v. 13|1. Juni 1875 über die Aufnahme der Ostbahn - Stationen,
Berlin, Cüstrin, Bromberg und Thorn in den Verkehr mit den
Verbandstationen der Kiew - Brest- und mit Station Brest der
Brest-Grajewo Bahn für sämmtliche Tarif classen. Die Instradirung
erfolgt via Brest - Graiewo - Korschen, doch muss dieselbe in den
Frachtbriefen vorgeschrieben werden. (Ostpr. Südbahn.)
Preussisch - Schlesisch - öesterreichiscn - Ungarischer Eisen-
bahn-Verband.
Nachtrag HI v. 1|4. 77 zum Tarif v. 1|7. 76 enthaltend:
I. anderweite ermässigte Sätze für Station Cottbus (Berlin-Gör-
litzer und Königl. Niederschles.-Märkische Bahn), an Stelle der
bezüglichen Sätze des Tarifs v. 1|7. 76;
II. Einbeziehung der Station Görlitz der Sächsischen Staatsbahn
in den Verband. (Oberschi. E.)
Preussisch - Schlesiseh - Oesterreichisch - Ungarischer Eisen-
bahn-Verband.
Nachtrag XXII v. 15|4. 77 zum Tarif v. 1|5. 72 enthaltend:
1 Specialtarifsätze für den Transport.
a. von Eisensteinen, Eisenerz und Wiesenerz,
b. von Kalksteinen, Roh- und Rohstahleisen, Eisenluppen,-
Bruch und altem Eisen,
bei Aufgabe von mindestens 10,000 Kilogramm auf einen
Frachtbrief im Verkehr mit Station Liegnitz der Königlich
Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn ;
II. Specialtarifsätze für Holztransporte bei Aufgabe von minde-
stens 10,000 Kilogramm im Verkehr mit Wien resp. Floridsdorf.
III. Druckfehlerberichtigung. (Oberschi. E.)
Rheinisch - Norddeutsch - Galizlscli-Rumänischer Holzverkehr.
Nachtrag V v. 15|4. 77 zum Specialtarif v. 1|10. 75 enthaltend Ta-
rifbestimmuDgen, Aufnahme der Route via Sorau-Halle-Nordhausen-
Cassel-Warburg- Altenbeken in den Verband, neue Tarifsätze und
anderweite Tarifsätze. (B. P. M.) (Verbandsbahnen).
Rheinisch-Pfälzisch-Badischer Güterverkehr via Trier -Bex-
bach. IV. Nachtrag zum Tarif v. 15|1. 76, giltig v. 1|4. 77. (Pfalz.)
Saarbrücken-Pfälzisch-Badischer Güterverkehr, Tarif zwischen
Saarbrücker und Rhein-Nahe-Bahn-Stationen und Mannheim via
Ludwigshafen, giltig v. 1. April. (Pfalz.)
Saarbrücken-Sächsischer Güterverkehr.
VIII. Nachtrag v. 1|4. 77 zum Tarife v. 1/5. 73 enthält:
a. Classificationsänderungen bezw. Ergänzungen;
b. Ergänzung der Tariftabellen;
c. Ausnahmefrachtsätze für Baden. (Sächs. Staatsb.)
Sachsen-Leipzig-Cölner-Verkehr. Nachtrag 2 v. 15|4. 77 zum
Tarife v. 15j6. 76, enthaltend: 1. Tarif bestimmungen ; 2. Ausnahme-
Tarif für die Beförderung von neuen Eisenbahnschienen; 3. Ab-
änderungen verschiedener Tarifsätze.
Nachtrag 3 v. 20(4. 77, enthaltend: 1. Druckfehler-Berichti-
gungen; 2. Abänderungen der reglementarischen und tarifarischen
Bestimmungen ; 3. Classifications-Aenderungen ; 4. Anderweite Sätze
der Specialtarife n und III; 5. Anderweite Sätze des Ausnahme-
Tarifs I. (Magdeb, -Halberstadt.)
Sächsisch-öesterreichisch-Uugarischer Verband. Nachtrag II
zum Specialtarife v. 15|6. 76 für den directen Transport von Ge-
treide, Hülsenfrüchten, Oelsaaten, Malz, Mehl- und Manlproducten,
Oelkuchen etc. zwischen Stationen der Sächsischen Staatsbahnen
einerseits und der Kasch au-Oderberger-, Ungarisch-Staats-, Unga-
rische Nordost-, Theiss^ Arad-Temesvür-, Alföld-Fiumaner- und
Oesterreichische Staats-Eisenbahn andererseits. Giltig v. 10|3. 77.
Enthaltend: neue Frachtsätze nach Stationen der Sächsischen
Staatsbahnen und der Thüringischen Bahn. (Sächs. Staatsb.)
! Sächsisch-Polnischer-Eisenbabn-Yerbana- Bekanntmachung
v. 6|3 77, betreffend Tarifirung des Artikels „Lumpen“ zu den
Sätzen der Klasse B. bei Zahlung der Fracht von mindestens
5000 Klgr. für jeden verwendeten Wagen v. 15|3 77. (Ostbahn.)
Schlesisch-Märkischer Verbands-Güter- Verkehr. NachtragXXX
v. 15|4 77 zum Tarif v. 1|10 70 enthaltend:
1. theilweise ermässigte Frachtsätze für den Verkehr mit deu
Oberschlesischen Stationen Camenz, Wartha, Glatz, Ottmachau,
Habelschwerdt, Mittelwalde, Patschkau, Giessmannsdorf, Neisse,
Leobschütz, Bauerwitz und Jägerndorf, sowie directe Fracht-
sätze für die in den Verband neu aufgenommenen Stationen
Deutsch-Rasselwitz, Ober-Glogau und Kosel-Stadt;
2. directe Frachtsätze für Mehltransporte von Peterwitz und
Nendza nach Stationen der Niederscnlesisch-Märkischen Eisen-
bahn, sowie nach Berlin der Berlin-Görlitzer Eisenbahn;
3. Druckfehlerberichtigungen. (Oberschles. E.)
Schlesisch -Rheinischer Verbands- Güter- Verkehr. Nachtrag
XXXV v. 15 4 77 zum Tarif v. 1(10 72, enthaltend Ergänzung der
Vorbemerkung zum Haupttarif, ergänzende Bestimmung zu dem
Tarifnachtrage XXXIII, Ausnahmefrachtsätze für neue Eisenbahn-
schienen etc., Wegfall des Zuschlages für Malz, Aufnahme neuer
Stationen in den Verband, Aufhebung verschiedener Tarifsätze
und Berichtigung zum Tarifnachtrag XXXIH. (B. P. M.)
(Expeditionen der Verbandsverwaltungen.)
Süddeutscher Eisenbahnverband. Nachtrag LVI zum Tarife
V. 1 1 7 70.
Inhalt:
Giltigkeitsdauer des XLVI. und L. beziehungsweise L1V.
Nachtrags. (Bayr. Stsb.)
Süddeutsch-Französischer Verband. Nachtrag 5 v. 1|3 77
zum Tarif zwischen Stationen der Buschtehrader Bahn, der Böh-
mischen Westbahn und Baierisehen Bahnen einers. u. der Franz.
Ostbahn anderers. v. 1 8 74, enthaltend Frachtsätze für Holzdraht
in Wagenladungen v. 10,000 Kil. von Passau nach Paris, Chalons
a.|M. u. Pont a Mousson; gratis.
501
Gütertarif zwischen Stationen der Nassauischen Staatsbahn
und der Franz. Ostbahn via Bingerbrück, Rüdesheim, v. 20|3 77;
gratis. (Elsass-Lothr.)
Süd-Ostpreussischer Verband. Bekanntmachung v. 20|2 77,
betreffend Einführung ermässigter Frachtsätze für Schienentrans-
porte in Wagenladungen unter Berechnung der Fracht nach der
Tragkraft der verwendeten Wagen, zwischen den Stationen Pillau
der Ostpreussischen Südbahn, Königsberg und Memel der Ostbahn
einerseits und Wirballen der Ostbahn andererseits für die Zeit
v. 1|3 bis lßjll 77. (Ostbahn.)
Thüringisch - Bayerischer Güterverkehr, Nachtrag I. zum
Tarif vom 1|10 76, gültig vom 1|4 er. ab, enthaltend Frachtsätze
für Falls - Gefrees und Öberkotzau, für die Thüringische Station
Knauthayn , für die Relationen Eger - Schmalkalden und Eger-
Wernshausen sowie für Roheisen etc. Transporte von Koenitz
und Unterwellenborn nach Bodenwöhr, Haidhof, Rosenberg,
Gundelsdorf und Stockheim und Druckfehlerberichtigungen.
Hierdurch werden die Specialtarife für die Beförderung
von Eisen, Stahl, Eisen- und Stahl waaren, Roheisen, Alteisen
und Erzen etc. zwischen Koenitz und Unterwellenborn einerseits
und Bodenwöhr, Gundelshof, Haidhof, Rosenberg und Stockheim
andererseits v. 15/11 73 bezw. v. 20/10 75 aufgehoben. (Thür. E.)
Triest-Fiume-Sächsischer und Levante-Sachsischer Verkehr.
Tarif vom 15/8 76 Nachtrag I. , gültig vom 1/4 77 enthaltend:
1. Directe Frachtsätze im Verkehr mit der Station Zittau (S. St. B.)
2. Aenderungen der Waaren- Classification. 3. Berichtigungen zum
Tarif (Oesterr. Südbahn.)
Ungarisch - Rheinischer Holzverkehr via Ruttek - Oderberg-
Berlin. Nachtrag V. v. 20|4 77 zum Special - Tarif v. 1|9 75, ent-
haltend Aufnahme neuer Stationen in den Verband, abgeänderte
Tarifsätze , Aufnahme der Route via Sorau - Halle - Nordhausen-
Cassel- Altenbecken in den Verband, Aufhebung der Tarifsätze
für die Stationen Bodrog-Kerecztur-Kis- Vardä und Nagy-Karoly
(B. P. M.) (Verbandsbahnen.)
Westdeutscher Eisenhahn -Verband. 1. Haupttarif v. 1/10 72
(Auf Grundlage des Classifications-Tarifsystems)
72. Nachtrag, gültig v. 1/4 77 enthält:
a) Ergänzung des Waaren-Verzeichnisses.
b) Directen Tarifsatz für Basaltstein-Transporte in Wagenladun-
Sen zwischen Wilhelmshöhe und Haste.
estimmung über Anwendung der Sätze des Special-Tarifs II.
ohne Frachtzuschlag für Eistransporte von Lübeck, Hamburg,
Harburg, Bremen, Bremerhafen und Geestemünde nach Sta-
tionen der Main-Weser und Frankfurt-Bebraer Bahn,
d) Ander weite Tarifsätze für den Verkehr zwischen Aschaffen-
burg und nördlich von Göttingen belegener Stationen über
die Route Bebra-Friedland (Main-Weserbahn.)
2. Im Verkehre mit Kehl ünd Strassburg, sowie
oberhalb Freiburg belegenen Stationen via Frank-
furt a./M. - Heidelberg. Tarif v. 1/9 72. (Auf Grundlage des
Raum- und Gewichts-Tarifsystems.)
60. Nachtrag, gültig v. 15/4 77 ab, enthält Ausnahme-
tarifsätze :
a) im Verkehre der Station Frankfurt a./M. mit Bremerhafen,
Geestemünde, Bremen und Harburg,
b) im Verkehre der Station Frankfurt a./M. mit den übrigen
Stationen der Hannoverschen Staatsbahn. (Main-Weserb.)
West-Ostdeutsch - Galizisch - Rumänischer Eisenbahn- Verband
via Myslowitz, bezw. Oderberg-Breslau-Görlitz-Eisenacli.
Nachtrag IV v. 1/4. 77 zum Tarife v. 15/4. 76 enthaltend:
1. Aenderungen der Specialbestimmungen zu § 52 des Betriebs-
Reglements ;
2. Ergänzung der Waarenclassification;
3. Frachtsätze für den Holzverkehr nach den Stationen Beve-
rungen und Höxter-Fürstenberg. (Sächs. Staatsb.)
III. A. 1.
Altona-Kiel mit Glückstadt-Elmshorn. Nachtrag V. v. 20.|4. 77
enth. Abänderung von Bestimmungen. (Altona-Kiel.)
Berlin-Anhalt-Hamburger Verkehr. Nachtrag XIV. v.20.|4. 77,
Special -Bestimmungen, Classifications - Aenderungen etc. enthal-
tend. (Berlin-Anhalt.)
Berlin-Stettin mit Berlin-Hamburg via Berlin-Wittenberge
resp. Gttstrow-Hagenow. Nachtrag XI, v. 15.14. 77 zum Tarif v.
l.|l. 74, enthält: 1) Ergänzung der Spezialbestimmungen zum
Betriebsreglement; 2) Classifications- Aenderungen ; 3) Tarifsätze
für den Verkehr zwischen Swinemünde und Spandau. (B.-H. B.)
Berlin-Stettin mit Mecklenb. Friedrich-Franz. Nachtrag IX.
V 1-|4. 77 zum Tarif v. 1.J8. 71, enthaltend: Abänderung der Spe-
cial-Bestimmungen zum Betriebs-Reglement für die Eisenbahnen
Deutschlands, Classifications-Aenderungen und Ermässigung von
Frachtsätzen. (Mecklenb. Friedrich-Franz-Bahn.)
Breslau-Schweidnitz-Freiburg mit Märkisch-Posen. Nach-
trag II. v. l.|4. 77 zum Tarif v. l.|12. 76, enthaltend: Classifications-
änderungen bez. neue Ausnahme-Tarife für Roheisen, Rohstahl-
eisen, Eisenluppen, Bruch- und altes Eisen, Kalksteine, Eisenerze,
Steinkohlen , Getreide , Hülsenfrüchte , Kartoffeln , Brennholz
Knochen, Horaabfälle, Oelsamen, Mehl, Malz in Körnern, Kleie
und Futtermehl, Ergänzungen der Tarifbestimmungen und Druck-
fehler-Berichtigungen. (Freiburger Bahn.)
Breslaa-Schweidnitz-Freiburg mit Niederschlesisch-Märkisch.
Neuer Tarif v. 10. [4. 77 für den Transport von Roheisen, altes
Eisen und Brucheisen zum Einschmelzen (Breslau-Freiburg.)
Breslau-Schweidnitz-Freiburg mit Oberschlesische. Nach-
trag V. v. 10.|4. 77 zum Tarif v. 15 |5. 74, enthaltend: Erhöhung
der Frachtsätze des Haupttarifs sub I. um 0,05 Sgr. pro 50 Kilo-
gramm, excl. derjenigen für Neisse, sowie Einbeziehung der Station
Amsee der Oberschlesischen Eisenbahn mit den für Inowraclaw
gültigen Frachtsätzen. (Freiburger Balm.)
Hamburg mit Berlin-Stettin via Lübeck. Nachtrag XIII. v.
15. |4. 77 zum Tarif v. l.|8. 71, enthaltend: Ergänzung der Special-
Bestimmungen zum Betriebs -Reglement, Classifications-Aende-
rungen, Aufnahme der Stationen Wandsbeck und Oldesloe in den
Verbandsverkehr, und eine neue Auflage der Tariftabelle. (Lübeck -
Büchener Bahn.)
Hamburg und Lübeck einerseits und Stationen der Sächsi-
schen Staatseisenbahnen (westliche Linien) sowie Döbeln (Leipzig-
Dresdner Bahn) andrerseits.
Nachtrag XI v. 1/4. 77_ zum Tarife v. 16|9. 73 enthaltend:
1. Bestimmung über Tarifänderungen betreffende Bekannt-
machungen;
2. Ergänzung der Specialbestimmungen zum Betriebsreglement;
3. Ergänzung der Tarif bestimmungen;
4. Classificationsänderungen;
5. Aufhebung des procentualen Zuschlags für einige Transport-
gegenstände ;
6. Veränderte Frachtsätze und
7. Druckfehlerberichtigung. (Sächs. Staatsbl.)
Hannoversche Staatsbahn und Braunschweigische Bahn mit
HaUe-Cassel und Magdeburg-Leipzig via Northeim Herzberg Nord-
hausen bezw. via Arenshausen und Herzberg - Osterode - Seesen.
Nachtrag 48 v. 20/4 77 zum Tarife v. 1/8 69. Wegfall des procen-
tualen Frachtzuschlags für Malz in Quantitäten von mindestens
5 000 Kilogr. — Tarifsätze für Roheisen ab Harzburg. — Tarif-
sätze für Zuckertransporte von Oberröblingen nach Bremen und
Sebaldsbrück. - (Hannover )
Hannoversche Staatsbahn mit Hamburg K. M. via Harburg.
Nachtrag 22 v. 15|4 77 zum Tarife v. 1 1 12 72. Aufhebung des
Verkehrs zwischen Hamburg einerseits und Melle, Piesberg, Ib-
benbüren, Rheine, Nienburg, Verden andererseits. (Hannover.)
Magdeburg-Halberstadt mit Lübeck. Nachtrag 13 v. 10.14. 77
zum Tarif v. 1 |4. 70, enthält: 1) Ergänzung der Specialbestim-
mungen zum Betriebsreglement; 2) verschiedene Tarifbestimmungen
sowie Frachtsätze für den Verkehr mit Ballenstedt und Hettstedt.
(Berlin-Hamburger Bahn.)
Magdeburg-Halberstadt mit Mecklenburg. Nachtrag 16 v.
10.|4. 77 zum Tarif v. 1.(4. 70, enthält: 1) Ergänzung der Special-
bestimmungen zum Betriebs-Reglement; 2) verschiedene Tarif-
bestimmungen, sowie Frachtsätze für den Verkehr mit Station
Hettstedt. (Berlin-Hamburger Bahn.)
Magdeburg-Halberstadt mit Stettin und Swinemünde. Nach-
trag 18 v. l.|3. 77 zum Tarif v. l.|6. 72, enthaltend: 1) Ergän-
zungen zu den Specialbestimmungen zum Betriebs-Reglement;
2) Aufhebung des Frachtzuschlages für Knochen etc.; 3) Classifi-
cations-Aenderungen. iMagdeb.-H)
Magdeburg-Halberstadt mit Braunschweig. Nachtrag 36 v.
1|4. 77 zum Tarif v. 1|2. 70 enthaltend: 1. Berichtigungen; 2. Theil-
weise Aufhebung des Frachtzuschlages für Eisen und Stahl etc.;
3. Tarifsätze für die neu aufgenommenen Stationen Westerhüsen,
Schönebeck, Gnadau, Calbe a.[S., Wulfen, Gr. Weissand, Stums-
dorf, Niemberg, Gröbers, Schkeuditz und. Förderstedt.
Nachtrag 37 v. 1 14. 77, enthaltend: 1. Theilweise Aufhebung
des Frachtzuschlages für Brennholz, Düngemittel etc ; 2. Fraclit-
ermässigung für Roheisen; 3. Ausnahme-Frachtsatz für Kalksteine
von Kreiensen nach Buckau; 4. Tarifsätze für den Verkehr mit
Hettstedt. (Magdeb. Halberstadt.)
Magdeburg-Halberstadt mit Halberstadt-Blankenburg. Nach-
trag 5 v. 1|3. 77 zum Tarif v. 20|4. 73 enthaltend: 1. Aufhebung
des Frachtzuschlages für Oelkuchen; 2. Ermässigung des Fracht-
zuschlages für Leichen, Fahrzeuge, lebende Thiere etc.; 3. Auf-
nahme der Haltestelle Spiegelsberge der Halberstadt-Blankenburgar
Bahn; 4. Anderweite Tarifsätze der Special-Tarife II und III.
(Magdeb.-H.)
Nordhausen -Erfurt-Thüringischer Güterverkehr. Nachtrag
XXVH zum Tarif v. 25|9. 70 gültig v. 1|4 er. ab, enthaltend: Er-
gänzung der Specialbestimmungen zum Betliebsreglement, Aende-
rungen und Ergänzungen der Tarifbestimmungen und der Waaren-
Classification, neue Tarifsätze für Station Dornburg, sowie für
Triptis einer- und Nordhausen andererseits, Ausnahmefrachtsätze
für Spiritns und Rüben etc. und Druckfehlerberichtiguugen. Hier-
zu Dienstbefehl 8. Die Dienstbefehle 9 und 10 enthalten Instra-
dirungs-Vorschriften. (Thür. E.)
Königliche Ostbahn und Oberschlesische Bahn. Bekannt-
machung v. 2612. 77, betreffend Einführung eines directen Fracht-
satzes für Strohtransporte in Wagenladungen zwischen Rokietnice
und Berlin vom 1|3. 77 ab. (Ostbahn.)
502
Spandau der Berlin-Hamburger Eisenbahn einerseits und Sta-
tionen der Rheinischen, der Aachener Industriebahn, der Bergisch-
Märkischen und der Westfälischen Eisenbahn via Berlin-Potsdam-
Schöningen-Holzminden andererseits.
Mit dem 1 14. 77 ist ein anderweiter Tarif unter Aufhebung
des Tarifs v. 15| 1 2. 75 und der dazu erschienenen Nachträge in
Kraft getreten. (B. P. M.) (Verbandgbahnen).
III. A. 2.
Berlin-Anhalt-Thüringischer Verkehr. Nachtrag XVI v. lo|4.
77, abgeänderte Frachtsätze für Frankfurt a. 0. etc. enthaltend;
(Berlin-Anhalt.)
Berlin-Görlitz und Halle-Sorau-Guben mit Berlin-Potsdam-
Magdeburg, Magdeburg-Halberstadt und Braunschvveig.
Nachtrag VIII v. 1|3. 77 enthaltend:
1. Aufhebung des Frachtzuschlages für einzelne Artikel.
2. Aufnahme der Station Oschersleben der Braunschweigischen
Eisenbahn.
3. Aufnahme der Station Harzburg mit dir ecten Frachtsätzen für
Roheisen-Transporte.
4. Ausscheidung der Station Sorau der Halle - Sorau - Gubener-
Eisenbahn. (Berlin-Görlitzer E.)
Berlin-Potsdam-Magdeburger und Magdeburg-Halberstädter
Eisenbalm.
Nachtrag VI. v. 20[4. 77 zum Tarif v. 1|7. 65 enthaltend Weg-
fall des procentualen Frachtzuschlags für Güter der Klasse H
und für Malz. (B. P. M.)
Halle - Casseler Bahnstrecke einerseits und Berlin-Potsdam-
Magdeburger Eisenbahn andererseits via HaHe-Zerbst-Biederitz.
Nachtrag IV v.l|4. 77 zum Tarif v. 15/9. 76 enthaltend Weg-
fall des procentualen Frachtzuschlags für Spiritustransporte in
Quantitäten von mindestens 5000 Kilogramm. (B. P. M.) (Verbands-
Verwaltungen).
Hannover - Altenbeken mit der Hannoverschen Staatsbahn.
Nachtrag 27 v. 1|3. 77 zum Tarif v. 1|6. 72, enthaltend: l. Ergän-
zungen zu den Specialbestimmungen zum Betriebs-Reglement; 2.
Tarif bestimmung; 3. Aufhebung des Frachtzuschlags für Knochen
etc. ; 4. Classifications-Aenderungen ; 5. Tarifsätze für die Station
Silberhütte.
Nachtrag 28 v. 10|3. 77 enthaltend: Tarifsätze für Stationen
der Halle-Casseler Bahn. (Magdeb. H.)
Hannoversche Staatsbahn, Braunschweigische und Magdeburg-
Halberstädter Eisenbahn einerseits und Stationen der Sächsischen
Staatseiseubahnen (westliche Linien) andererseits.
Nachtrag XX v. 1|4. 77 zum Tarife v. 1/10. 72, enthaltend:
1. Bestimmung über Tarifänderungen betreffende Bekanntmachun-
gen; 2. Ergänzung der Specialbestimmungen zum Betriebs-Regle-
ment; 3. Ergänzung der Tarif bestimmungen ; 4. Classificationsän-
derungen; 5. Aufhebung des procentualen Zuschlags für einige
Transportgegenstände; 6. Neue resp. veränderte Frachtsätze; 7.
Bruckfehlerberichtigungen. (Sächs. Staatsb.)
Hannoversche Staatsbahn, Braunschweigische und Magdeburg-
Halberstädter Eisenbahn einerseits und Stationen der Sächsischen
Staatseisenbalm andererseits via Dresden.
Nachtrag XVI. v. 15|4 77 zum Tarife v. 15|3 73 enthält:
1. Anderweite Frachtsätze für Görlitz, Zittau, Reichenberg, Löbau
und Bautzen.
2. Ermässigung für Eisen, faponnirt etc. im Verkehre mit Sta-
tionen der Bodenbacher Linie und
3. Wegfall des procentualen Zuschlags für Malz - Transporte.
(Sächs. Staatsb.)
Hannoversche Staatsbahn mit Hamburg K. M. via Harburg.
Nachtrag 21 v. 1|3. 77 zum Tarife vom 1)12. 72. Frachtsätze
der Classe E. des Special-Tarifs^II und für Kohlen und Coke im
Verkehr zwischen Hamburg einerseits und Stelle, Winsen, Bardo-
wiek, Lüneburg, Adendorf, Echem anderseits. (Hann. Stsb.)
Leipzig - Dresdner resp. Cottbus - Grossenhainer Eisenbalm
einerseits und Stationen der Thüringischen und Werra-Eisenbahn
andererseits.
Nachtrag XIV v. 1/4. 77 zum Tarif v. 1/2. 73 enthält :
1. Abgeänderte Frachtsätze für Frankfurt a/O.,
2. Aufhebung des procentualen Zuschlags zu den Frachtsätzen
für Roheisen, Kohlen, Coaks etc. im Verkehr mit Frankfurt a/O.
und Cottbus. (Sächs. Staatsb.)
j Magdeburg-Halberstadt mit Braimschweig. Nachtrag 35 v.
1 1 3. 77 zum Tarife v. 1|2. 70, enthaltend: 1. Ergänzungen zu den
Special-Bestimmungen des Betriebs-Reglements ; 2. Aufhebung des
Frachtzuschlags für Knochen etc.; 3. Classifications-Aenderungen;
4. Tarifsätze für die neu aufgenommene Station Silberhütte; 5.
Ausnahme-Tarif für Roheisen von Harzburg nach Tangerhütte;
6. Berichtigungen. (Magdeb. H.)
Magdeburg-Leipziger Eisenbahn resp. HaUe-Casseler Zweig-
bahn einerseits und Stationen der Leipzig - Dresdner und Cott-
bus-Grossenhainer Bahn andererseits.
Nachtrag XXII v. 1/4. 77 zum Tarife vom 1/4. 72 enthält:
1. Ergänzung der Bpecialbestimmungen,
2. Ergänzung der Tarif bestimmungen .
3. Classificationsänderungen,
4. Bestimmung wegen Abänderung des Stationsnamens a. d. Saale,
5. Frachtermässigung für einige Artikel,
6. Abänderung bestehender Frachtsätze,
7. Anderweite Tarifsätze. (Sächs. Staatsbahn)
Rheinische Eisenbahn einerseits und Stationen Bielefeld,
Bremen, Hamburg, Harburg, Minden, Münster und Osnabrück
der Köln-Mindener Eisenbahn andererseits via Wanne, Tarif für
den Güter-Verkehr sowie für die Beförderung von Leichen, Fahr-
zeugen und lebenden Thieren^ gültig v. 1|4 77 (M. 0,30) (K.-M.)
III. A. 3.
Bayerische Staatsbahn , Hessische Ludwigsbalm und Pfäl-
zische Balun Tarif für die directe Beförderung von Gütern
im Verkehr zwischen Kleinheubach, Kleinwall stadt, Klingenberg,
Miltenberg, Obernburg, Sulzbach a. M. und Wörth a. M., Stationen
der Bayerischen Staatsbahnen, einer-, dann Stationen der Hessi-
schen Ludwigsbahn und der Pfälzischen Bahn anderseits, sowie
der Station Feuchtwangen (Bayerische Staatsbahn), einer-, und
Stationen der Hessischen Ludwigsbahn anderseits via Aschaffen-
burg. Gültig v. 1)4. 77. Preis 50 /$. (Bayr. St.-B.)
III. C. 1.
Hamburg (B. H.) Lübeck, Stettin und Berlin einerseits und
Stationen der Aussig-Teplitzer-, Dux-Bodenbacher-, Prag-Duxer-,
Pilsen- Priesener-, Kaiser Ferdinand- Nord- und Oesterreichisclie
Staatsbahn, anderseits via Bodenbach'/bezw. Oderberg. Nachtrag XI
v. 20j3. 77 zum Tarif v. 1 1 10. 74 enthält: 1. Reglements für Tarif-
Aenderungen, 2. Special-Tarif für den Transport ven Schlacht-
vieh aller Art in Wagenladungen von Kolin, Pardubitz und Znaim
nach Berlin und Hamburg. (Oesterr. Staatsb.)
III. D.
Niederländische Rhein-Eisenbahn und Stationen der Köln-
Mindener Eisenbahn via Emmerich, Nachtrag XII v. 15/4. 77 zum
Tarif v. 1/6. 70 für den Güter-Verkehr, enthaltend:
1. Ergänzungen des Special-Tarifs IV (Nachtrag XI.)
2. Frachtsätze für die in den Verband neu aufgenommenen
Stationen Geldern der Köln-Mindener Bahn und Lübeck, der
Lübeck-Büchener Bahn.
3. Ermässigte Eilgutfrachtsätze für den Verkehr zwischen Wesel
einerseits und Rotterdam, Amsterdam und Ltrecht andererseits.
4. Special-Tarife für einzelne Artikel und Stationen.
5. Ausnahme-Frachtsatz für Wein, auch Obstwein, im Verkehr
von Bremen nach Amsterdam.
6. Ausnahme-Frachtsätze für Eisenbahnschienen.
7. Ausnahme-Frachtsätze für Wolle in gepressten Ballen.
8. Berichtigung. {M. 0,10) (Köln-Minden.)
IV.
Eis, rohes, a) Tarif v. 15/3. 77 für Eistransporte von Gla-
rus und Netstall (Schweiz. Nordostbahn) nach Pfälzischen Sta-
tionen via Basel-Lauterburg resp. Weissenburg; gratis, b) Tarif
v. 15/3. 77 für Eistransporte von Interlaken (Brünnigbahn) nach
Pfälzischen Stationen via Basel-Lauterburg resp. Weissenburg;
gratis (Elsass-Lothringen )
Eisen etc. Mit 15. März d. J. wurde ein Specialtarif für
den Transport von Eisen und Stahlwaaren, auch Eisengusswaaren
aller Art incl. Maschinen, Eisen und Stahl fa^onnirt, ferner Eisen-
bahnschienen von Stationen der obgenannten Bahnen nach
Suczawa transito (für Rumänien) zur Einführung gebracht.
(Kaiser Ferdinands Nordbahn.)
Eisenerz, Steinkohlen, Kokes und Roheisen. Nachtrag H,
gültig v. 1/3. 77 zum Tarif v. l|l. 77 für Eisenerz etc. zwischen
Elsass-Lothrin gischen und Wilhelm-Luxemburger Stationen einer-
seits und Stationen der Saarbrücker, Pfälzischen und Badischen
Stationen andererseits; enthaltend: a) neue Tarifsätze für Bann-
stein, Niederbronn und Reichshofen (Station und Haltestelle) für
Kohlen und Koaks unter Aufhebung der bisherigen bezüglichen
Sätze des Haupttarifs ; b) Frachsätze für Roheisen Hagenaingen-
Stieringen; gratis. (Elsass-Lothr.)
Getreide. Bekanntmachung v. 21/2. 77. Vom 1/3. 77 ab
tritt für die Beförderung von Getreide in jeder Quantität von der
Station Warschau der Warschau-Wien-Bromberger Bahn nach der
Station Dessau der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn via Schneide-
mühl-Berlin ein directer Specialtarif in Kraft. (Ostbahn.)
Getreide etc. Am 15/4. er. ist ein gemeinschaftlicher Tarif
der Königlichen Ostbahn, Oberschlesischen und Märkiscli-Posener
Eisenbahn für den Transport von Getreide, Hülsenfrüchten und
Oelsaaten (als Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Mais, Hirse, Buch-
weizen, Linsen, Bohnen, Erbsen, Wicken, Lupinen, Reps, Rüpsen,
Dotter, Senf, und Leinsamen, Hanfkörner, Baumwollen, Sesam-
und Sonnenblumensaamen, Spargelsaamen) bei Aufgabe in Quan-
titäten von 5 000 Klgr. und darüber via Thorn und Posen in
Kraft getreten. (Märkisch Posen.)
Getreide. Am 15|4. 77 erscheint der I. Nachtrag zum Spe-
cial-Tarife für Getreide etc. ab Stationen der Südbahn, Mohäcs-
503
Fünfkirchner, — Fünfkirchen-Barcser — und Donau-Drau-Eisen-
bahn nach Alzey, Darmstadt, Frankfurt a. M., Gustavsburg-,
Hanau, Mainz, Mainz-Gartenfeld und Worms v. 20/6. 76. Derselbe
enthält neue Frachtsätze im Verkehr von Stationen der Ungari-
schen Westbahn. (Oesterr. Südbahn.)
Getreide. Zum Specialtarife für Getreide etc. ab Stationen
der Südbahn, Mohäcs-Fünfkirchner, — Fünfkirchen-Barcser —
und Donau-Drau-Eisenbahn nach Stationen der Bayer. Staats-
bahnen v. 20|6. 76 erschien am 5J4. 77 der I. Nachtrag, enthal-
tend: 1. neue Frachtsätze für die Bayer. Staatsbahnstationen:
Aibling, Doos, Landsberg, Mögeldorf und Ottensoos; 2. neue
Frachtsätze für den Verkehr von Stationen der Ungarischen
Westbahn. (Oesterr. Südbahn.)
Holz. Nachtrag II zum Specialtarif VI des Rechtsrheinisch-
Bayerisch -Oesterreiohischen Güterverkehrs v. 1/3. 76.
„Gültig v. 20/3. 77 an.“
Enthält directe Frachtsätze für die Bayerischen Stationen
Kiefersfelden nnd Marktl, sowie Bestimmungen über Aufhebung
der dreiprocentigen Erhöhung für Holz und über Tarifirung von
Sägemehl.
Die bisherigen Frachtsätze für Kiefersfelden werden hier-
durch aufgehoben. (Bayr. St.-B.)
Holz vide II Süddeutschen Eisenbahnverband Nachtrag LVII.
Holztarif Scliulitz-Cassel etc. v. 15|10. 75 und Schwellentarif
Schulitz-Cassel v. 15|5. 76.
Bekanntmachung v. 3|3. 77, betreffend Ermässigung des
Frachtsatzes für Hölzer unter 6,9 m. Länge zwischen Schulitz und
Cassel via Berlin-Halle im Tarife v. 15|10, 75 v. 15|3. 77 ab. Von
demselben Tage ab findet der vorbezeichnete Termin, sowie der
Specialtarif für die Beförderung von Eisenbahnschwellen von
Schulitz nach Cassel und Münden v. 15|5. 76 auch auf der Route
via Frankfurt a.|0.-Cottbus-Halle-Arenshausen Anwendung. (Ostb.)
Kalk. _ Nachtrag 10 v. 1|3. 77 zum Tarife v. 1|10. 74, ent-
haltend ermässigte Frachtsätze für Kalksteintran sporte von Rüders-
dorf nach Stationen der Niederschlesisch-Märkischen, Berlin-Gör-
litzer, Halle-Sorau-Gubener, Cottbus-Grossenhainer, Oberlausitzer,
Berlin-Anhaltischen und Mecklenburgischen Friedrich-Franz Bahn.
(Ostbahn.)
Kalksteine. Tarif für die Beförderung von Kalktuffsteinen
zwischen Koestritz einerseits und den Stationen der Weimar-
Geraer Bahn Jena und Goeschwitz andererseits. Neuer Tarif
gültig v. 10|4. er. ab. (Thür. E.)
Kohlen. Nachtrag I zum Specialtarife für den Transport
mineralischer Kohle in ganzen Wagenladungen ab Stationen der
Buschtehrader, der Aussig-Teplitzer und der Dux-Bodenbacher
Bahn nach Stationen der Bayer. Staatsbahnen v. lll. 77. Gültig
v. 1|5. 77. Preis 25 4 (Bayr. St.-B.)
Kohlen. Bayerisch-Oesterreichischer Güter- Verkehr.
Nachtrag I zum Specialtarif für Kohlen in ganzen Wagen-
ladungen, (gültig ab 1|1. 77) von den Stationen der Kaiserin Elisa-
beth-Bahn Ättnang, Breitenschützing und Ried nach Stationen
der Bayerischen Staatsbahn Hausham, Miesbach, Penzberg und
Unterpreisenberg nach Stationen der Kaiserin Elisabeth-Bahn.
Gültig v. 1|4. 77. (Bayer. St. B.)
Kokes, Roheisen nnd Eisenerze.
a. Tarif v. 1|3. 77 zwischen Bergisch-Märkischen und Luxem-
burg-Lothringischen Stationen via Bleiberg-Ulflingen ; unter
Aufhebung des Tarifs für Cokes und Eisenerze v. 25|7. 76
und der Sätze des Ausnahmetarifs für Kohlen und Roheisen
v. 1619. 76. (10 4.)
b. Tarif _ v. _ 1|3. 77 zwischen Köln-Mindener und Luxemburg-
Lothringischen Stationen via Köln-Herbesthal-Ulflingen und
Köln-Trier-Wasserbillig unter Aufhebung des bisherigen Tarifs
für Cokes und Eisenerze v. 15|8. 76. (30 4.)
c. Tarif v. 1|3. 77 zwischen Rheinischen und Luxemburg-Lothrin-
gischen Stationen via Herbesthai -Ulflingen und via Trier-
Wasserbillig unter Auhebung des Tarifs für Cokes und Eisen-
erze v. 30|7. 76 und der Sätze für Roheisen des Tarifs v.
10 19. 76. (30 4-) (Elsass-Lothr.)
Lohe und Borke. Vom 1. April 1. J. tritt ein ermässigter
Tarifsatz zwischen der Waagthalbann, der Oesterr. Staatsbahn und
der Kaiser Ferdinands-Nordbahn für Lohe und Borke in Wagen-
ladungen von den Stationen Waag-Neustadtl und Pistyän nach
der Station Hradisch der Kaiser - Ferdinands - Nordbahn in’s
Leben. (Waagthalbahn.)
Roheisen. Saarbrücken - Nordbayerischer Güterverkehr.
Nachtrag I. zu dem Specialtarif für die Beförderung von Roheisen
in ganzen offenen Wagenladungen von 10,000 Kilogr. v. 10. 1 1. 77
zwischen Stationen der Saarbrücker Bahn einer- und Stationen
der bayerischen Staatseisenbahnen andererseits. Gültig v. 20.13. 77.
Preis 5 Pfg. (Bayr. St.-B.)
Roheisen vide II. Thüringisch-Bayerischer Güterverkehr.
Sagemehl vide IV. Rechtsrheinisch - Bayrisch - Oesterreich.
Verkehr.
Sägespäline vide II. Süddeutschen Eisenbahnverband, Nach-
trag LVII.
Salz. Thüringisch - Schlesischer Salzverkehr. Nachtrag 1.
zum Tarif v. l.|9. 76, gültig v. l.|4. c. ab, enthaltend: Aenderungen
der tarifarischen Bestimmungen und neue resp. veränderte Tarif-
sätze, (Thür. E.)
Salzverkehr ab Linden nach Oberschlesischen Stationen.
Nachtrag II v. 20.]3. 77 zum Tarif v. 15.|9. 76, enthaltend: Tarif-
sätze für die Stationen Kosel (Stadt), Obor-Glogau, Deutsch-Rassel-
witz und Rosdzin der Oberschlesischen Bahn. (Magdeb.-H.)
Salzverkehr ab Lüneburg nach Schlesien. Nachtrag V. v.
20.|3. 77 zum Tarif v. 1 18. 75, enthaltend: Tarifsätze für mehrere
Stationen der Oberschlesischen Eisenbahn. (Hierdurch ist der
Specialtarif für Salztransporte von Lüneburg nach Oberschlesischen
Stationen v. l.| 12. 76 aufgehoben. (Magdeb.-H.)
Sand. Tarifsatz für Sand in Ladungen von 10,000 Kilogr.
auf offenen Wagen zwischen Herzogenrath und Lemberg via Blei-
berg-Ulflingen v. 20. 3. 77 von 1,048 Jl pro 100 Kilogr. (Elsass-Lothr.)
Schwefelkies. Specialtarif der Kaschau-Oderberger-, Ober-
schles. trans.- und Breslau-Sch weidnitz-Freiburger Eisenbahn für
den Transport von Schwefelkies via Oderberg-Frankenstein v.
l.|4. 77. — Gratis. (Oberschles. E.)
Steine etc. Gemeinschaftlicher Tarif der Oberschlesischen
und Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn für den Transport von Steinen
(roh und rohbehauenen) und Brennholz zwischen Stationen der
Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn und Stationen der Strecke Breslau-
Mittelwalde und Camenz - Giessmannsdorf der Oberschlesischen
Eisenbahn via Poepelwitz v. l.|4. 77. — Gratis. (Oberschles. E.)
Steine. Specialtarif für Stein transporte von Wilhelmshöhe
nach Bielefeld und Brackwede v. l.[ll. 76, Nachtrag I. v. 20.|4. 77,
enthaltend: 1) Fortfall des Frachtzuschlages; 2) Aufnahme der
Station Rinteln . (Magdeburg-Halberstadt.)
Steingut etc. Nachtrag I v. 25|4 77 z. Special-Tarif für die
Beförderung von Steingut und Töpferwaaren, auch Ofenkacheln,
zwischen Station Trier der Rheinischen Eisenbahn und der Köln-
Mindener Station Hamburg v. 1|3 75, enthaltend Aufhebung des
Special-Tarifs C und Frachtsätze für den Verkehr zwischen Trier
und Harburg (gr.) (Köln-Minden.)
Steinkohlen. Tarif v. 11|3 77 für Oberschlesische Steinkohlen
von Stationen der Rechte Oder-Ufer-Eisenbalm nach Stationen
der Berlin-Hamburger, Mecklenburgisch-Friedrich-Franz-, Lübeck -
Büchener und Köln-Mindener Eisenbahn via Kohlfurt-Berlin und
via Scbmiedefeld-Reppen-Frankfurt-Berlin unter Aufhebung des
Tarifes v. 1|8 74 u. 1|8 75.
Nachtrag I v. 25|3 77, enthaltend: Ermässigte Frachtsätze
für Bremen (K.-M.) (R. O.-U.-E.)
Tarif v. 15|3 77 für Oberschlesische Steinkohlen von Stationen
der Rechte Oder-Ufer-Eisenbahn nach Stationen der Berlin-Stettiner
Eisenbahn viaKohlfurt-Berlin und viaSchmiedefeld-Reppen-Frank-
furt-Berlin unter Aufhebung des Tarifs v. 1|7 72 nebst Nach-
trägen.
Tarif v. 15|3 77 für Ohersclilesische Steinkohlen von Stationen
der Rechte Oder-Ufer-Eisenbahn nach Stationen der Magdeburg-
Iialberstädter Eisenbahn via Kohlfurt-Berlin und via Schmiede-
feld-Reppen-Frankfurt-Berlin unter Aufhebung des Tarifs v. 15 3
75 nebst Nachträgen. (R. O.-U.-E.)
Nachtrag V. v. 15|3 77 zum Tarif v. 1 8 74 für Oberschle-
sische Steinkohlen von Stationen der Rechte Oder-Ufer-Eisenbahu
nach Stationen der Kgl. Niedersclilesisch-Märkischen Eisenbahn,
enthaltend :
1. Ermässigte Frachtsätze nach den Stationen Lissa bis Sorau
resp. Gassen und Greiffenberg.
2. Ermässigte Frachtsätze von Beuthen, Redensblick und Ilohen-
zollerngrube nach Berlin und Stationen der Berliner Ver-
bindungsbahn. (R. O.-U.-E.)
Tarif v. 25|3 77 für Oberschlesische Steinkohlen von Stationen
der Rechte Oder-Ufer-Eisenbahn nach den Stationen Hamburg
(K.-M.), Harburg, Lüneburg (H. St.-E.), Bremen (II. St.-E.), Bremer-
hafen und Geestemünde, via Kohlfurt-Berlin-Stendal-Uelzen und
via Schmiedefeld-Reppen-Berlin-Stendal-Uelzen unter Aufhebung
des Tarifes v. 10|5 75 (R. O.-U.-E.)
Steinkohlen von Zechen des Ruhrgebiets nach Berlin Tarif
v. 1 4 77. (Hannover.)
Steinkohlen. Provisorischer Nachtrag V zum Special-Tarif V
des Local-Güter-Tarifs v. 1/9. 71 für die Beförderung etc., ent-
haltend ermässigte Sätze für Münster, gültig v. 5/4 77 auf 3 Monate
(gr.) Köln-Minden.)
Steinkohlen. Nachtrag II v. 20/4. 77 zu den Special-Tarifen
v. 1/7. 71 für die Beförderung von Steinkohlen etc. von Stationen
der Köln-Mindener und der Bergisch-Märkischen Bahn nach
Stationen der Niederländischen Rheinbahn via Emmerich, ent-
haltend Frachtsätze für die via Sterkrade-Emmerich neu aufge-
nommenen Köln-Mindener Stationen Bruch, Meiderich und Mengede
(gr.) (Köln-Minden.)
Steinkohlen. Nachtrag IV v. 1/4 77 zum Special-Tarif v.
25/11 75 für die Beförderung von Steinkohlen etc. in Extrazügen
im Hanseatischen Eisenbahn- Verbände, enthaltend ermässigte
Frachtsätze nach Boitzenburg, Brahlsdorf, Grabow, Hagenow (loco
und transito); Ludwigslust und Pritzier (gr.) (Köln-Minden).
Steinkohlen. Ausnahme - Tarif für die Beförderung von
Steinkohlen und Cokes in Extrazügen von den an die Köln-
Mindener Bahn angeschlossenen Zechen etc. nach den Stationen
504
Brake und Nordenhamm der Oldenburgischen Bahn via Bremen
im Friesisch- Westfälischen Verbände, gültig v. 20/4 bis Ende
August 1877 (gr.) (Köln-Minden).
Steinkohlen,
a) Tarif vom 10/9. 76 für „Kohlen zwischen Rheinischen und
Luxemburg-Lothringischen Stationen via Ulflingen-Herbesthal
und via Wasserbillig-Trier. Die darin bisher für Roheisen
gültigen Sätze für Eschweiler gelten vom 29/3. er. ab für
Kohlen.
b) Tarifsatz für Roheisen von Ludwigshafen nach Schaffhausen
via Weissenburg-Basel von 12, 74 fres. pro Tonne ab 1/3. er.
(Elsass-Lothr.)
Steinkohlen. Tarif für den Transport von Steinkohlen und
Coacs von Oberschlesischen Stationen nach Magdeburg -Halber-
städter Stationen vom 1/3. 77. (Hierdurch sind die im Tarife vom
15/3 75 nebst Nachträgen enthaltenen Tarifsätze für die gleichen
Verkehrsstationen aufgehoben.) (Bayer. Staatsb.)
Steinkohlen. Tarif für den Transport von
Steinkohlen und
Coacs von Oberschlesischen Stationen nach Hamburg (K. M.) Har-
burg, Lüneburg, Bremen via Berlin-Stendal-Uelzen vom 10/3. 77.
(Hierdurch ist der Tarif vom 1/8. 74 aufgehoben.) (Magdeb. H.)
Steinkohlen. Gemeinschaftlicher Tarif der ßreslau-
Schweidnitz-Freiburger, Niederschlesisch - Märkischen
und Königlichen Ostbahn für Niederschlesische Stein-
kohlen und Coks aus dem Waldenburger Grubenrevier.
An Stelle des Tarifs vom 1/8. 69 mit Nachträgen ist mit dem
1/3. 77 ein neuer Tarif via Raudten-Kohlow-Cüstrin resp. via Lieg-
nitz-Sagan, Frankfurt a. 0. in Kraft getreten. (Ostbahn.)
Steinkohlen. Die im H. Theil des gemeinschaftlichen Tarifs
für Steinkohlen und Cokessendungen von Oberschle-
sischen Stationen nach denen der Kaiser - Ferdinands-
Nordbahn vom 1/11. 76 enthaltenen Frachtsätze von Orzesche,
Friedrichsgrube, Czerwionka, Rybnik (Johann-Jacobgrube), Beaten-
glück- und Hoymgrubenweiche nach Brünn und Wien sind vom
15/4. 77 ab zunächst auf 3 Monate, von da ab unter dem Vorbe-
halt jederzeitigen Wiederrufs mit sechswöchentlicher Kündigungs-
frist auf die Sätze von Leo- und Charlottengrubenweiche nach
Brünn und Wien ermässigt. Die Sätze für Wien finden auch für
Floridsdorf Anwendung. (Oberschles E.)
Steinkohlen. Tarif vom 10/4. 77 für die directe Beförderung
von Niederschlesischen Steinkohlen von Stationen der Nieder-
schlesisch-Märkischen und Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisen-
bahn nach Stationen der Berlin-Hamburger, Mecklenburger Fried-
rich Franz-, Lübeck-Büchener und Köln-Mindener Eisenbahnen
an Stelle der Tarife vom 1. und 10. August 1874. (Berlin -Ham-
burger Eisenbahn.)
Steinkohlen- etc. Tarif des Preussisch - Braunschwei-
gischen Eisenbahn-Verbandes etc. vom 15/8. 1875 Nachtrag
XV. vom 1/5. 77 enthaltend: a) Aufnahme der Station Wickede-
Asseln der Westfälischen Bahn, b) Neue Tarifsätze, c) Abänderung
der Tarifsätze für den Verkehr mit der Station Bismark, d) Auf-
hebung der Tarifsätze für den Verkehr mit der Station Berlin
(Braunschw. B.)
Steinkohlen. Tarife für
Coacs etc. von Stationen der
Breslau-Schweidnitz-Freiburger
den Transport von Steinkohlen,
Niederschlesisch -Märkischen und
Eisenbahn nach Magdeburg-Hal-
berstädter Stationen vom 10/4 77. (Durch diesen Tarif sind die
im Tarife vom 15/3. 75 nebst Nachtrag enthaltenen Tarifsätze für
die gleichen Verkehrs-Stationen aufgehoben.) (Magdeb. Haiberst).
Steinkohlen. An Stelle des Tarifs vom 1/3 76 ist vom
15|4 er. ab ein neuer gemeinschaftlicher Tarif der Oberschle-
sischen, Niederschlesisch-Märkischen und Märkisch-Posener Eisen-
bahn für Oberschlesische Steinkohlen in Wagenladungen
mit ermässigten Frachtsätzen via Guben und via Frankfurt a.|0.
in Kraft getreten. (Märk.-Posen.)
Steinkohlen etc. Gemeinschaftlicher Tarif für Stein-
kohlen und Cokessendungen im Verkehr von der Ober-
schlesischen Eisenbahn über die Kaiser - Ferdinands-
Nordbahn trans. nach Stationen der Oesterreichischen
Südbahn und Wien - Pottendorf - Wiener - Neustädter
Eisenbahn v. 1|4 77 (an Stelle des Tarifs v. 1|5 75 nebst Nach-
trägen) gratis. — (Oberschi. E.)
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Frankfurt a/M.
Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verantwortlicher Belaetanri Dr. jnr. Wilh. Koch m Berlin (Bedtotlenebnroan: Anhalteritr. 6). - Commlazlonir : Adolph Refhlshöfer na Leipzig. - Druck von H- 8. Hermann in Berlin. Bentbztr. S.
-
NÜ: 39.
505
1877.
Die Zeitung erscheint
Montags nnd Freitags.
Vierteljährlich für 4 Mark bu beaiehen durch
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Oesterr. Postgebietes ;
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Auflage der Zeituag: 8100 Exemplare.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 18. Mai 1877.
Der heutigen Nummer liegt der Fahrplan der Rheinischen Eisenbahn bei.
Dieser Nummer liegt No. 8 des „Anzeigers überzähliger Güter und Gepäckstücke“ bei.
her heutigen Nummer liegt ein Bogen des Verzeichnisses der Directoren und Oberbeamten bei den dem
, Tereine angehörigen Eisenbahn- Verwaltungen bei.
Inhalt: Die heutige Lage der Deutschen Bisenbahnfrage. — Die im Bau begriffene Linie Brüx-Moldau der K. K. priv. Prag-Duxer
Eisenbahn — Deutsche Wochenschau. — Galizische Carl-Ludwigbahn (Geschäftsbericht pro 1876). — Niederländische Staats-Eisenbahnen
(Die Eröffnung des Bahnanschlusses bei Rotterdam). — Russische Correspondenz (Güterverkehr der Russischen Bahnen). — Ueber Englisches
Eisenbahnwesen (Reisestudien von H. Träger). — Juristisches. — Die Geleisweite der Rumänischen Bahnen. — Neue Fahrpläne und Fahr-
plan-Aenderungen. — Officielle Anzeigen: 1. Betriebsstörung. 2. Verkehrs-Eröffnungen. 3. General-Versammlungen. 4. Tai-if- Aenderungen.
5. Submissionen. 6. Fahrplanänderungen. 7. Fahrpläne. 8. Gefundene Gegenstände. 9. Druckfehler-Berichtigung. — Privat- Anzeigen.
Die heutige Lage der Deutschen Eisenbahnfrage.
Es ist eine Pause eingetreten in der Entwickelung zur Deut-
schen Verkehrseinheit, wie solche durch das siebente Kapitel der
Reichsverfassung vorgeschrieben ist, eine Pause, welche da und
dort als ein siegreiches Abschlagen unwillkommener Reformpläne
aufgefasst werden will. Als seiner Zeit im Deutschen Reichstag
der Gesetzentwurf über Einsetzung des Reichseisenbahnamts ein-
gebracht wurde, da ward als Losungswort dagegen gehört: erst
ein Gesetz, dann ein Amt. Die beiden der öffentlichen Prüfung
anheimgegebenen Entwürfe eines Eisenbahngesetzes (Scheele und
Maybach) begegneten noch einem stärkeren Widerstand, als er
sich vorher gegen das Reichseisenbahnamt gekehrt hatte. Nun
kam der Vorschlag, die Preussischen Staatsbahnen aufs Reich zu
übertragen — im Widerstreben gegen diesen Plan hören wir als
Gegenzug wieder den Ruf: Erlass eines Reichseisenbahngesetzes!
Und sollte heute wieder ein solcher Entwurf aufgestellt werden,
sicher wäre aufs Neue dieselbe Verneinung zur Stelle! Es sind
immer dieselben Gegner: von den Privathahnverwaltungen bis zu
denjenigen der Staatsbahnen, von den dem Reiche überhaupt
widerstrebenden Parteien bis zu der particularistischen Strömung,
welcher die uneingeschränkte Souveränetät der heimischen Eisen-
bahn mehr noch ein Schoosskind ist, als Münze, Banken, ja selbst
als das particulare Recht! Es ist immer derselbe geschlossene
Widerstand, geschlossen, weil und so lange er hlos verneinend
auftritt. Wie oft ist schon die Aufforderung ergangen, einmal in
Gegenvorschlägen die eigene Stellung kenntlich zu machen : im
Bundesrathe stünde ja jeder Regierung dasselbe Recht zu, einen
Vorschlag einzubringen, im Reichstag ohnedies jeder Partei; in
den commissarischen Berathungen über den Mayhach’schen Ent-
wurf (1875) war recht eigentlich die Gelegenheit dazu geboten.
Und die Aufstellung selbstständiger Entwürfe, namentlich die
Feststellung dessen, was ohne zu viele Schwierigkeit durchgeführt
werden konnte, war um so wünschenswerther, als von den Ein-
würfen gegen jene Entwürfe des Reichseisenhahnamtes der ge-
gründetste vielleicht der war, dass sie auf einmal allzuviel er-
reichen wollten. Aber ausser einem Entwürfe der Deutschen
Privatbahnverwaltungen (1873), der jedoch längst durch die spätere
Stellung derselben überholt ist, liegt nichts, auch nicht ein An-
haltspunkt dessen vor, was die Gegner der bisherigen Reform-
pläne eigentlich wollen.
Der Schluss liegt sehr nahe: nichts! keine weitergehende
Reform durchs Reich, Stehenbleiben beim Wortlaut, in diesem
Fall: dem meist todtgebliebenen Buchstaben der Reichsverfassung.
Da aber im Verkehr der verschiedenen zahlreichen Verwaltungen
unter sich eine Ordnung sein muss, so darf man, Angesichts jenes
Widerstandes gegen eine Neuordnung, wohl annehmen: die Gegner
der gemachten Vorschläge, vor allem die Staatsbahn Verwaltungen,
halten daran fest, eben die bestehende Gemeinsamkeit, d. h. den
Verein der Deutschen Eisenbahnen, fortzusetzen. Es ist bisher in
der öffentlichen Verhandlung der Eisenbahnfrage, wir wir glauben,
zu wenig betont worden, dass gerade dieses Beharren beim jetzigen
Zustande in der Zukunft unmöglich sein wird. Dies nachzuweisen,
womit die Unabwendbarkeit der Reform zusammenhängt, ist der
Zweck dieser Zeilen.
Schon die allgemeinste Betrachtung der Frage oder auch
die Vergleichung mit dem historischen Gange jeder der grossen
wirthschaftlichen Reformen, welche seit fünfzig Jahren in Deutsch-
land unter langen schweren Kämpfen doch endlich gelungen sind,
von Gründung des Zollvereins an, muss zu der Ueberzeugung
führen, dass die Eisenbahnreform, einmal in Fluss gekommen,
sich nicht mehr verhindern lässt. Die Gewalt der Umstände, der
zumal im Verkehr übermächtige Zug zur Sammlung, Concentration
wird sich stärker erweisen, als etwaiger particularistischer Wider-
stand; jede einzelne Massregel, wenn sie auch eben abgemacht
erscheint, wie z. B. jetzt die Tariffrage, drängt in ihrer stetigen
Weiterentwickelung wieder zur einheitlichen Lösung. Das Ziel
ist sicher, die Frage nur die nach dem Weg.
Wir haben drei Wege zum Ziel: den der Reform durch ein
wirksames Reichseisenbahngesetz oder besser überhaupt durch
Reichsgesetze, durch Ausbildung der Reichsverfassung und Zu-
sammenfassen der nothwrendigen einheitlichen obersten Leitung
auch im Eisenbahnwesen in der Hand des Reichs. Der zweite
Weg ist die dxirchgreifendere Massregel: Uebergang zunächst der
Preussischen Staatsbahnen ans Reich und Weiterentwickelung
durch den dann dem Reiche zustehenden Einfluss. Führt keiner
dieser Wege voran, so bleibt die einseitige Preussische Eisenbahn-
politik.
Der erste Weg wurde betreten in Schaffung des Reichseisen-
bahnamts und denVersuchen der späteren Gesetzgebung. Letztere
sind seither gescheitert. Nur die jüngste Tarifreform kann noch
hierher gerechnet werden. Sie wurzelt in den Zeiten, da man
hoffen konnte, mit Reformen im reichsverfassungsmässigen Wege
voranzukommen. Die grosse Reichsenquete hat allseitig die Ueber-
zeugung gebracht, dass nur ein Compromiss, also ein gemischtes
System, durchdringen könne. Beiderseitige Opfer, seitens der
Privatbahnen die Annahme eines Fortschritts, nämlich der allge-
meinen Wagenladungsclasse, und seitens der Anhänger des soge-
nannten „natürlichen Systems“ der Verzicht auf theoretische Lieb-
haberei und auf ein in seiner strengen Durchführung keineswegs
bewährtes System, führten zu der erwünschten Einheit wenigstens
der Classeneintheilung, zu Annahme, möchten wir sagen, ein- und
derselben Tarifsprache. Unverkennbar ist hierbei auch der Ein-
druck des eben noch drückenden Schwergewichts des Reichseisen-
bahnprojects gewesen! So erfreulich nun die gewonnene Tarifeini-
gung ist, so darf aber sofort nicht verschwiegen werden, dass sie
nur eine noch unvollkommene Einheit darstellt und alsbald wie-
der Keime zum Auseinandergehen in sich trägt. Nicht nur konnte
blos Einheit des Schemas, nicht der Sätze geboten werden, son-
dern vor allem: es wollte und konnte die Bildung von Ausnahme-
tarifen keineswegs verboten werden; sie sind ausdrücklich zuge-
lassen und an die Genehmigung der Aufsichtsbehörden gebunden;
diese Genehmigung ist erforderlich, sowohl über die Höhe der
Tarifeinheits- (Maximal-)sätze, als auch zu billigeren Ausnahme-
sätzen ausserhalb des Rahmens des allgemeinen Tarifschemas.
Hier ist die wunde Stelle der neuen Einheit. Differentialtarife
sind nicht zu entbehren. Wer wird sie genehmigen? Die Auf-
sichtsbehörde. Wer ist das? Bei der Lücke unserer Reichsgesetze :
die Landesbehörden, das Preussische Handelsministerium, die
anderen Deutschen Regierungen. Damit haben wir wieder die
Zersplitterung und, sobald die Umstände zutreffen, auch den Tarif-
krieg. Wohl heisst es weiter: wenn einer Verwaltung billigere
Ausnahmetarife gestattet seien, so sei vorausgesetzt, dass die
gleiche Genehmigung den von dieser Massregel betroffenen Strecken
anderer Verwaltungen nicht vorenthalten werde. Aber dies hat
ja nur Sinn, wenn nicht mehrere gleich souveräne Landesaufsichts-
behörden in Betracht kommen. Einheit wäre ja nur zu erzielen,
wenn Eine Aufsichtsbehörde über alle Tarifausnahmen sich be-
findet, also das Reichseisenbahnamt. So war es vorgesehen in
dem einen oder anderen der Reichseisenbahngesetzentwürfe. Bei
der heutigen Sachlage ist wohl nicht sobald auf ein gemeinsames
Reichseisenbahngesetz zu rechnen. Wer möchte glauben, dass
heute der Bundesrath sich auf einen Entwurf einigte? oder dass
im Reichstag etwa ein Gesetz aus eigener Initiative eine mass-
gebende Mehrzahl fände? Der letzte Versuch, der noch Aussicht
hatte, war im November vorigen Jahres gemacht worden. Da-
mals beriethen, so viel bekannt geworden, in vertraulicher Vor-
besprechung die Abgeordneten Miquel, Lasker, Wehrenpfennig,
Elben, Löwe, Berger, Bethusy, Lucius, zu Rabenau u. A. über die
Frage, ob es zeitgemäss sei, einen Entwurf im Reichstag einzu-
bringen, und über eine vorliegende Arbeit hierzu, in welcher unter
Anlehnung an den Maybach’schen Entwurf die in der öffentlichen
wie in der commissarischen Besprechung desselben bekannt ge-
wordenen Einwendungen ins Auge gefasst waren. Es lag im
vorigen Reichstag wenigstens die Möglichkeit vor, auf Grund einer
eingehenden Commissionsarbeit einen brauchbaren Gesetzentwurf
herzustellen. Die Erwägung, dass die Kraft und Zeit der letzten
Sitzung des vorigen Reichstags den Justizgesetzen gehöre, führte
zu einem Abstehen von dem Unternehmen. Schwerlich würde es
jetzt im neuen Reichstag Aussicht haben. Ein Reichseisenbahn-
gesetz ist zum sibyllinischen Buch geworden.
Das Preussische Gesetz vom Jahre 1876 über die Abtretung
der Preussischen Staatsbahnen an das Reich soll hier keine neue
Besprechung finden. Die Pause im Eisenbahnwesen, von deren
Vorhandensein wir ausgingen, bezieht sich vor allem auf die
Weiterentwickelung dieses Gesetzes. Neuere Haltung des Bundes-
raths, Zusammensetzung des Reichstags, Bismarcks Urlaub, um
das günstigste Wort zu gebrauchen — weisen zur Zeit nicht auf
diesen Weg.
Es bleibt. die Preussische Eisenbahnpolitik. Man wird sich
der Motive wieder erinnern müssen, mit welchen jenes Gesetz am
24. März 1876 eingebracht wurde. Nachdem ausführlich die Gründe
angegeben worden, warum Preussen sich für verpflichtet hält:
„zunächst dem Reiche die Möglichkeit zu gewähren, seinerseits
den Einfluss auszuüben, den andernfalls die Preussische Regierung
auszuüben genöthigt sein würde“ ; nachdem ausführlich die Reform
in der Hand des Reichs als die natürlichste, wirksamste dargelegt
worden, sagen diese Motive: Würden die Bestrebungen Preussens
an dem Widerspruch massgebender Organe des Reichs scheitern,
so könnte es nicht zweifelhaft sein, dass alsdann Preussen selbst
an die Lösung der Aufgaben mit voller Energie heranzutreten
und vor allem die Erweiterung und Consolidation seines eigenen
Staatsbahnbesitzes als das nächste Ziel seiner Eisenbahnpolitik
zu betrachten haben würde. Den Rücksichten, welche Preussen
gegenüber seinen Bundesgenossen obliegen, wäre Genüge geschehen,
und nichts würde entgegenstehen, der nachtheiligen Zersplitterung
des Eisenbahnwesens und dem Ueberwiegen der Privateisenbahn-
Industrie selbstständig entgegenzuwirken. Dass durch die Er-
weiterung des Preussischen Staatseisenbahnbesitzes, durch die
volle Entfaltung des in dem Besitze und der Verwaltung derselben
liegenden Einflusses das Uebergewicht der mit den Preussischen
Bahnen verknüpften Interessen über die Grenzen des Preussischen
Staatsgebiets hinaus sich fühlbar machen würde, wäre eine wahr-
scheinliche Folge der alsdatfn von der Preussischen Eisenbahn-
politik noth wendig einzuschlagenden Richtung.“
Man wird heute fürchten müssen, dass diese Richtung be-
reits eingeschlagen ist.
Mehrere Vorgänge der letzten Wochen weisen darauf: vor
allem der Uebertritt Maybachs, des thatkräftigen und einsichtigen
bisherigen Leiters des Reichseisenbahnamts, in welchem er nicht
den nöthigen Spielraum für wirksames Eingreifen fand, in das
Preussische Handelsministerium; in Folge davon das Fallenlassen
der bereits beabsichtigt gewesenen Fortbildung des Reichseisen-
bahnamts durch fünf Reichseisenbahncouimissariate; die Ange-
legenheit der Berlin-Dresdener Bahn u. s. w.
Doch es bedarf keiner einzelnen Anzeichen: die innere Noth-
wendigkeit führt, sobald nicht mehr das Reich mit Reformen
energisch vorgeht, Preussen zu einer einheitlich wirkenden Eisen-
bahnpolitik. Dass im Laufe von vierzig Jahren diese Politik mehr-
fache Schwankungen aufweist, ist richtig; trotzdem geht im
grossen Ganzen ein stetiger Zug zur einheitlichen Zusammen-
fassung durch dieselbe, consequent seit 1866. Preussen hatte be-
kanntlich Anfangs nur Privatbahnen ; der Mangel constitutioneller
Einrichtungen, also die Unmöglichkeit, Staatsanlehen aufzunehmen,
musste zum blossen Privatbau führen; das in seiner Art ganz
gute Gesetz vom 3. November 1838 ist blos auf Piivatbahnen be-
rechnet. Staatsbetheiligung an den Actiengesellschaften und
Zinsengarantien leiteten zu einer zweiten Periode über; in welcher
wesentlich unter von der Heydt, 1849—1859, der Staatsbau und
der Uebergang der Bahnen an den Staat vorbereitet wurden: die
grosse Ostbahn wurde gebaut, Privatbahnen, wie die Bergisch-
Märkische, gingen in Staatsverwaltung über, die Verwendung der
Eisenbahnsteuern und Einnahmen zur Amortisation sicherten all-
mählichen Uebergang der Bahnen an den Staat. Diese Bewegung
ward in einer dritten Periode unterbrochen; seit 1859 wurden die
Eisenbahn-Einnahmen unmittelbar in die Staatskasse abgeführt,
das gemischte System, Staats- und Privatbahnen trat in Blüthe.
Die vierte Periode, entschiedene Umkehr zur Tendenz der Staats-
bahnen, datirt von 1866: der Erwerb der Hannoverschen, Kurhes-
sischen, Nassauischen Staatsbahnen kräftigte diese Tendenz, die
grossen Staatsbahnen Berlin-Wetzlar, Coblenz-Sierck wurden zum
Bau beschlossen, Uebernahme von Privatbahnen in Staatsbetrieb
reihte sich an. Das Preussische Eisenbahnwesen bietet deshalb
einen himmelweit verschiedenen Blick, je nachdem das Netz vor
1866 oder nach diesem Jahr, zumal heute oder gar unter Hinzu-
nahme der im Gang befindlichen Staatsbauten, betrachtet wird
507
Vor 1866: ganz entschiedenes Uebergewicht der Privatbahnen,
nicht nur an Zahl, sondern auch deshalb, weil mit wenig Aus-
nahmen (Ostbahn, Niederschlesisch-Märkische) alle Hauptrich-
tungen des Verkehrs in Privathand waren Die genannten Staats-
bahnen im Osten der Monarchie waren räumlich getrennt von
den westlichen (Westfälische, Saarbrücker), so dass eine Einheit
derselben, eine massgebende Einwirkung unmöglich war. Ganz
anders hexite und noch mehr in wenig Jahren. Jene Erwerbungen
von 1866 und ihre Ergänzung durch die Taunus- und Offenbacher
Bahn; der Uebergang der Elsass-Lothringischen und Luxemburgi-
schen Bahnen in Eigenthum, beziehungsweise Verwaltung des
Reichs; die Uebernahme weiterer Privatbahnen in Preussische
Staatsverwaltung (früher schon Bergisch-Märkische, Oberschlesische,
Rhein-Nahebahn; 1876 die wichtigen Mitteldeutschen, die Sächsische
Grenze flankirenden Bahnen: Halle-Cottbus-Guben und Cottbus-
Sorau); gleichzeitig 1876 der Erwerb für den Staat der die Fort-
setzung der vorgenannten bildenden Bahn Halle- Nor dhausen-
Münden-Cassel; der überwiegende Einfluss Preussens auf die ge-
meinsamen Bahnen Main-Weser und Main-Neckar, auch vermöge
der Staatsaufsicht auf die Thüringer Bahn ; der Bau der wichtigen
Strecke Göttingen-Bebra; endlich, sobald sie massgebend in das
Netz eingreifen werden, die erwähnten grossen Neubauten mit
Einschluss der die Ost- und Westbahnhöfe Berlins verbindenden
Berliner Stadtbahn, sichern ein ganz entschiedenes Gebergewicht
der Staatsverwaltung über die Privatverwaltung innerhalb der
Preussischen Monarchie. Noch 1874 besteht ein numerisches
Uebergewicht der Preussischen Privatbahnen mit 7 939 Kilometer
Betriebslänge gegen (4 100 Staatsbahnen und 2 470 Privatbahnen
unter Staatsverwaltung) 6 570 Kilometer in Staatsverwaltung; schon
dies Verhältniss wird sich bei Hinzurechnung der neuen Staats-
bauten und Betriebsübernahmen (und der Reichsbahnen) namhaft
zu Gunsten des Staatsbetriebs ändern. Bedeutender aber noch
wird das Uebergewicht, sobald man jetzt die geographische Lage
ins Auge fasst. Im Osten beherrscht der Preussische Staat die
ausgedehnten Gebiete Preussen, Posen, Schlesien und reicht mit
seinem zusammenhängenden Betrieb in die Reichshauptstadt. Wie
von den Ostpreussischen Häfen, so führen von den Nordseehäfen
Emden, Bremen und Hamburg (Harburg) Preussische Staatsbahnen
ins Innere von Deutschland, mittelst der Main-Weser- und der
Bebrabahn bis Frankfurt, an den Mittelrhein (Nassau) und mittelst
der Main-Neckarbahn bis Heidelberg. In Ostwestlicher Richtung
herrscht Staatsbetrieb von Posen und Schlesien aus über Sorau-
Guben- Cottbus, dicht an dem durch eine Zweigbahn verbundenen
Leipzig vorbei, über Halle, Nordhausen bis zur Main-Weserbahn
in Cassel. Die Berlin-Wetzlarbahn, fortgesetzt an der Mosel, wird
bis Metz reichen. Im Westen dringen die Westfälische und die
Bergisch-Märkische Bahn in die Industrie- und Kohlenbezirke, an
den Rhein und jenseits bis Aachen vor. Die Nassauische und
Rhein-Nahebahn schliessen vom Rhein her an die Saarbrücker
Bahn und Lothringen an. Von Belgien her übernehmen unmittel-
bar die Reichsbahnen in Luxemburg und Lothringen den Verkehr
Grosse Verkehrsrouten sind theils jetzt schon, theils in sehr kurzer
Frist in zusammenhängender Strecke in Preussischem Staatsbe-
trieb; insbesondere: Eydtkuhnen-Berlin-Coblenz-Metz; Belgien-
Basel; Bremerhaven-Heidelberg; Emden-Köln; Aachen-Halle-Thorn
Insterburg ; Stralsund-Berlin-Breslau-Oderberg.
Dies Bild aus der Eisenbahngeographie wird schon den
Einfluss erkennen lassen, der in solchen Linien liegt.
Es wird aber, vor weiterer Erörterung, am Platze sein, einen
Blick zu werfen auf diejenige Stelle, in welcher in den Zeiten vor
dem Deutschen Reich die Einheit geboten war: es ist der Verein
Deutscher Eisenbahnverwaltungen. Wenn man auch mit Befriedi-
gung alles anerkennt, was dieser Verein geleistet hat, so kann
man sich doch Angesichts seiner Einrichtungen der Erinnerung
an den seligen Bundestag nicht entschlagen. Die Gleichberechti-
gung der Glieder führte zum liberum Veto, das erst in jüngster
Zeit zu einem Verwerfungsrecht einer kleinen Minderheit umge-
bildet wurde. Aus der Natur des Vereins als eines freiwilligen
ging hervor, dass ihm ausübende Gewalt, ja jede wirksame Con-
trole fehlt. Aber eines hatte in alter Zeit der Verein vor dem
Bundestag voraus: er kannte keinen Dualismus zweier Gross-
staaten; er hatte überhaupt keine Grossmacht, sondern nur Mittel-
und Kleinstaaten. Die Preussischen Eisenbahnen waren nicht als
solche vereinigt Mitglied des Vereins, sondern je einzeln jede Ver-
waltung für sich, so auch die Staatsbahnverwaltungen — fehlte
ja doch der räumliche Zusammenhang derselben! Ebenso verhielt
es sich mit den zahlreichen, dem Verein angehörigen Oesterreichisclien
(meistentheils Privat-) Bahnen. So war eine gewisse Gleichstellung
der Mitglieder des Vereins gegeben, und sicher liegt hierin eine
Voraussetzung dafür, dass überhaupt der Verein eine immerhin
erspriessliche Wirksamkeit entfalten konnte. Einige Zahlen müssen
diese Ebenbürtigkeit der Mitgliedschaft beweisen. Nehmen wir
das Jahr 1867. Es finden sich in demselben sieben Preussische
Staatsbahnen (Hannoversche, Main-Weser, Nassauische, Nieder-
schlesisch-Märkische, Ostbahn, Saarbrücker, Westfälische), eine
gemeinsame (Main-Neckar), drei Privatbahnen in Preussischer
Staatsverwaltung(Bergisch-Märkische, Oherschlesische, Rhein-Nahe),
diese zusammen elf. Sodann fünf andere Staatsbahnen (Badische,
Bayerische, Oldenburgische, Sächsische, Württembergische), fünf-
undzwanzig Privatbahnen, zusammen dreissig (die ausserdeutschen,
namentlich Oesterreichischen Mitglieder des Vereins können hier-
bei ausser Betracht bleiben). Nach ihrer Grösse (mittlere Betriebs-
länge des Jahres) folgen sich die Bahnen in folgender Ordnung:
Km.
Bayerische Staatsbahnen . 1680
Oberschlesische Bahnen
zusammen 931
Preussische Ostbahn ... 861
Hannoversche Staatsbahnen 777
Sächsische Staatsbahnen . 735
Badische Staatsbahnen . . 729
Bayerische Ostbahn . . . 612
Württembergische Staats-
bahn 596
Km’
Bergisch-Märkische Eisen
bahn
Köln-Minden 528
Niederschlesisch-Märkische 507
Rheinische 501
Berlin-Anhalt 368
Berlin - Hamburg . . .
Thüringische Eisenbahn
Magdeburg-Halberstadt .
u. s. w.
560
297
287
278
In der Mitgliedschaft des Vereins sind alle Verwaltungen
gleichberechtigt; in seiner historischen Entwickelung aber sind
es die Privatbahnen, welche entschieden voranstehen. Unter den
14 280 Kilometer Bahnen (immer nur die Deutschen Bahnen ge-
rechnet) des Jahres 1867 sind 5 799 Kilometer Privatbahnen,
1 646 Kilometer Privatbahnen in Staatsverwaltung und 6 835 Kilo-
meter Staatsbahnen, darunter Preussische 2 971 Kilometer (incl.
Main-Weser). Würde man die ausserdeutschen Mitglieder des
Vereins, meist Privatbahnen, dazu rechnen, so übersteigt der
Procentsatz der Privatbahnen wohl die Hälfte aller. Aber mehr
als das: die leitende Stelle nehmen im Verein von Anfang an die
Privatbahnen ein; die Direction führt lange Jahre Berlin-Anhalt,
die tüchtig geleitete Zeitung des Vereins neigt ganz entschieden
zu den Privatbahnen. Die Stellung der letzteren ist eine so
wesentliche innerhalb des Vereins, dass man geradezu sagen muss:
das gemischte System, wie es bisher geworden und zur Zeit noch
herrscht, ist geradezu eine Voraussetzung des Vereins. Und weiter:
die Gleichartigkeit seiner Mitglieder nach Grösse und Einfluss ist
die Grundbedingung des in seiner Verfassung so lose gefügten
Vereins. Diese Gleichartigkeit besteht: so lange die Preussischen
Staatsbahnen je einzeln als Mitglieder erscheinen.
Allein dies Verhältniss trifft in Wahrheit jetzt schon und
noch mehr nach Vollendung der Bahn Berlin-Metz nicht mehr zu :
die ganze alte Grundlage des Vereins wird weggerückt; jetzt er-
scheint vor allem eine allen andern überlegene Grossmacht, so-
bald an die Stelle der sieben oder acht Preussischen Eisenbahn-
Directionen die Eine Preussische Eisenbahnpolitik als massgebend
auftritt. Die eine quer durch das ganze Gebiet des Vereins sich
erstreckende Eisenbahn Metz-Eydtkuhnen zählt 1 560 Kilometer in
einer ununterbrochenen Linie. Unter Hinzurechnung der Neubauten
des Gesetzes von 1872, sowie der Reichsbahnen, wird die Länge der
in Preussischer Staatsverwaltung stehenden Eisenbahnen über 9000
Kilometer betragen. Damit können selbst die grössten der anderen
Bahnen des Vereins nicht mehr den Wettbewerb aushalten, z. B.
(Zahlen von 1875) die Bayerischen Staatsbahnen incl. der Ostbahn
3 278 Kilometer, die Württembergischen 1 207, die Badischen 1 147,
508
die Sächsischen nach dem Ankäufe der Privatbahnen circa 1 800.
Diese Zahlen -werden genugsam beweisen, dass mit Entfaltung
einer einheitlich zusammengefassten Preussischen Eisenbahnpo-
litik der Verein in der bisherigen Weise (mit dem Veto einer
Minderheit u. s. f.) seine Geltung nicht mehr erhalten und fort-
setzen kann. Insbesondere wird man daran nicht denken können,
dass einem so mächtig zusammengefassten einheitlichen Staats-
willen gegenüber die Privatbahnen ihren bisherigen vielfach
massgebenden Einfluss mehr werden zur Geltung bringen können ;
ja das Gleichgewicht des gemischten Systems ist nicht mehr auf-
recht zu erhalten. Sehr bemerkenswerth in dieser Richtung ist
eine Mittheilung in dem Geschäftsbericht der Berlin-Potsdam-
Magdeburger Eisenbahn von 1876. Es wird darin geklagt: die
Ausdehnung des Preussischen Staatsbahnnetzes nach Erwerbung
der Halle-Gubener und Halle-Casseler Bahn setze jenes in den
Stand, den Verkehr von Ost nach West, insbesondere von Schle-
sien nach Westfalen, Hannover und Hessen, der bisher durch
Privatbahnen vermittelt werden musste, ausschliesslich auf die
Staatsbahn überzuleiten. Das Uebergewicht der Preussischen
Staatsbahn habe seine finanzielle Wirkung auch auf die Potsdam-
Magdeburger Bahn nicht verfehlt, da es der Route über Berlin
den Verkehr von Schlesien, Ungarn etc. nach dem Rhein zum
Theil entziehe. Ein höchst inhaltsreicher Fingerzeig!
Es ist im Eingänge ausgesprochen worden, dass das ein-
fache Beharren bei den jetzigen Zuständen, in welchen das absolut
nothwendige Gemeinsame im Betrieb durch den Verein der Deut-
schen Eisenbahnen wahrgenommen wurde, hinfällig werde, sobald
die Preussische Eisenbahnpolitik den Preussischen Staatsbahnen
eine veränderte Stellung in jenem Vereine anweisen wird. Dieser
Satz dürfte mit dem Vorgetragenen bewiesen sein.
Aber noch weit mehr! Die Preussische Eisenbahnpolitik
wird sich nicht auf die heutigen Staatsbahnen beschränken. Wo
zum Aufschliessen einer grösseren Route ein Mittelglied fehlt, wird
man bauen, oder ein Stück bestehender Privatbahn kaufen oder
in die Verwaltung des Staates erwerben. Die Vorgänge gerade
aus den letzten Jahren fehlen nicht, und der heutige Zustand so
vieler Privatbahnen erleichtert diese Umwandlung. Dann wird
der beherrschende Einfluss der mächtigen Staatsbahnverwaltung
darin sich zeigen, dass sämmtliche Preussische Privatbahnen
diesem sich beugen, d. h. im Betrieb, den Fahrplänen, der Tarif-
gestaltung dem Schwergewichte der Staatsbahn folgen. Das
Preussische Handelsministerium ist ja die Landesaufsichtsbehörde,
und was dieser z. B. in der Frage der Differential- und Aus-
nahmetarife in der neuesten Tarifreform eingeräumt worden, ist
bereits erwähnt. Kurz: sobald an die Stelle des Reichs Preussen
mit seiner Eisenbahnpolitik tritt, sobald die Weiterbildung und
Reform nicht mehr im Reichseisenbahnamt, sondern im Preus-
sischen Handelsministerium ihren Sitz hat, werden sämmtliche
Preussische Eisenbahnen, auch die Privatbahnen, zu der einen
Preussischen Eisenbahnpolitik zusammengefasst sein.
Aber das Preussische Staatsgebiet ist nicht die Grenze.
Verkehrsgebiet und Landesgrenzen decken sich in Deutschland
nicht. Vor allem reicht der Preussische Staat bei seiner Gestalt
weit hinaus mit seinem Verkehre über seine Staatsgrenze; er hält
in seiner Lage und mit seinen wichtigen Industrie- und Handels-
centren die Schlüssel in der Hand zum Verkehr auch anderer
Deutschen Staaten. Man denke nur an die Seestädte, an Rhein-
land und Westfalen! Sein Einfluss wird also auch übergreifen.
Dess’ ist sich die Preussische Politik vollkommen bewusst, wie
die oben aufgeführten Motive zum Gesetze vom Jahre 1876 es be-
weisen.
Auch hierüber belehrt am besten die Eisenbahnkarte.
Eisenbahnen, welche rings von Preussischen Bahnen umschlossen
sind, wie die Mecklenburgischen, Braunschweigischen, Oldenbur-
gischen, zum Theile die Hessischen, können nur der gesammten
Politik, welche jene leitet, folgen; alles, was dort geschieht, ist
für sie massgebend. Dasselbe gilt für die Thüringischen Bahnen,
obwohl sie auch an Sachsen und Bayern grenzen ; denn die Haupt-
richtung ihres Verkehrs bewegt sich zwischen Preussischen Sta-
tionen westlich und östlich. Im Südwesten reihen sich die
Reichsbahnen an, in unmittelbarer Verbindung mit den Preus-
sischen Bahnen vom Rhein her, und gewähren so eine ununter-
brochene Eisenbahnlinie bis Basel. Damit sind schon die Pfälzer
Bahnen in die Mitte genommen, und da die Main-Neckarbahn bis
Heidelberg und Mannheim reicht, auch die Hessische Ludwigs-
bahn.
Es bleiben, wenn Preussen sein natürliches Schwergewicht
geltend macht, dann nur die einigermassen grösseren Eisenbahn-
systeme der vier Mittelstaaten übrig. Aber selbst deren Selbst-
ständigkeit, in ihrer Eisenbahnpolitik nämlich, würde eine sehr
bedingte sein. Rechnet man ihre sämmtlichen Bahnen zusanr
men, so betragen dieselben (nach dem Stande von 1875), allein
die Pfälzer Bahnen abgerechnet, 7186 Kilometer, dagegen die
Preussischen, die Reichsbahnen und die in die Machtsphäre des
Preussischen Netzes fallenden Bahnen 19 285 Kilometer, jene
26,98 pCt., diese 72, 99 pCt., eiD zumal bei der geographischen
Lage erdrückendes Uebergewicht. Denn schon dies Zusammen-
rechnen der Bahnen in den vier Mittelstaaten hat nur äusserliche
Bedeutung: in Wahrheit fallen die Sächsischen Bahnen in ein
ganz anderes Verkehrsgebiet als die Süddeutschen, und sind ausser-
ordentlich abhängig von den Preussischen Bahnen. Baden sodann ist
durch die Parallelbahnen im Eisass weit mehr zur Rücksichtnahme
auf diese, durch seine ganze Lage am Rhein, seine Handels-
stadt Mannheim, auf die Anpassung seiner Eisenbahnpolitik an
die des Rheinisch-Elsässischen Netzes angewiesen. Baden sah sich
mit Rücksicht auf die Reichsbahnen veranlasst, das „natürliche
Tarifsystem“ — ungern zwar, anzunehmen. Alle aber, und selbst
das grosse Netz des diesseitigen Bayern sammt seinen Reservat-
rechten, können sich dem Schwergewicht nicht entziehen, welches
in dem ganz überwiegenden Complexe des Preussisch-Rheinischen
Verkehrsgebietes liegt, sobald dort die Eisenbahnen einigermassen
einheitlich gelenkt werden. Es wird dafür keiner näheren Aus-
führung bedürfen: Betrieb wie Tarife sind in dem kleineren Um-
kreise absolut nicht unabhängig, selbstständig von dem grösseren
zu halten. Das lehren auf einem verwandten Gebiete alle Post-
und Telegraphen-Einrichtungen, z. B. der sofort auch in die Tele-
graphie der Reservatstaaten übergegangene Worttarif. Für die
Eisenbahnen, oder besser für die gesammte Volkswirthschaft möge
statt aller Ausführungen an die wahrhaft überzeugend redende
Mulvany’sche Karte der Kohlentarife erinnert werden. Diese Karte
zeigt, das heutzutage, noch unter den jetzigen Tarifverhältnissen
z. B. folgende von dem Westfälischen Kohlenreviere gleich weit
entfernte Städte die beigesetzten Kohlenfrachten (in Mark pro
1 000 Kilogramm) haben: Berlin 11,80, Regensburg 17,82, Augs-
burg 18,52, Basel 17,19. Die näheren Städte Leipzig 12,83, Nürn-
berg 15,12, Würzburg 12,42, Stuttgart 14,10 u. s. w. Die Ausnahme-
tarife sind auch in der neuen Tarifeinheit, wie wir sahen, der
Genehmigung der Aufsichts-, d. h. Landesaufsichtsbehörde unter-
stellt. Setzen wir das Walten einer consequenten Preussischen
Eisenbahnpolitik innerhalb der ihrem Einfluss unterliegenden
Bahnen: welche Macht liegt im Kohlentarif!
Mit der Zusammenfassung des Eisenbahnwesens in der
Hand des Staats wird Preussen den Mittelstaaten, nach der Zeit
gerechnet, nachfolgen. In Baden sind die vorhandenen kleinen
Privatbahnen in Staatsbetrieb. Die ganz kleinen zwei Privat-
bahnen in Württemberg kommen nicht in Betracht. Nach dem
Ankauf der Ostbahn hat Bayern die Eisenbahnen im diesseitigen
Gebiete ganz in der Hand. Sachsen, wo das gemischte System
bestand, hat mit Energie, ja mit fieberhafter Eile, die Leipzig-
Dresdener und andere Bahnen angekauft. Privatbahnen von
irgend einer Bedeutung bestehen in Deutschland nunmehr nur
innerhalb der Preussischen Verkehrszone. Was wird die Folge
sein, sobald Preussen auch auf letztere lebhafteren Einfluss übt?
Unter den Gegnern der Reichseisenbahnidee sind mehrere
hervorragende, welche von jeher entschieden für den Staatsbau
eingetreten sind; sie haben sich auch dafür ausgesprochen, dass
Preussen innerhalb seines Gebietes die Privatbahnen ankaufen
solle. Es scheint uns, dass sie die Folgen einer solchen Ent-
wickelung doch nicht genügend sich klar gemacht haben. Im
Verein der Deutschen Eisenbahnen, dem noth wendigen Vermittler
509
so vieler getrennter Verwaltungen, waren zwischen den verschie-
denen Staatseisenbahnen und den sie lenkenden Staatsregierungen
die Privatverwaltungen gewissermassen die alle Reibungen und
Stösse abschwächenden Puffer. Ohne diese ist der Verein in
seiner heutigen Gestalt undenkbar. Ein Verein, in welchem auf
der einen Seite die Preussische Eisenbahnverwaltung und Landes-
aufsicht nebst ihrem weitergehenden Einfluss, auf der anderen
Seite die Eisenbabn-Directionen der Mittelstaaten stehen, kann
nicht fortwirken, wie jetzt. Es kann dann fast nicht anders
gehen, als wie es in den Motiven zu dem öfter erwähnten Eisen-
bahngesetze von 1876 angedeutet ist.
Wünschenswerth ist ein solcher Ausgang nicht. Wohl würde
die Gewalt der Verhältnisse das nothwendige Gemeinsame auch
auf diesem Wege erzielen. Aber wie? unter welchen Eindrücken
der Nöthigung! Wohl würde das Ende auch wieder dasselbe
werden, wie seiner Zeit mit dem Zollverein. Aber das im Deut-
schen Reiche! wozu haben wir das Reich, die Reichsverfassung?
Es wäre doch ein trauriges Zeichen, wenn das wichtigste Glied
in der Verkehrseinheit nicht gemeinsam, unter stetiger massge-
bender Mitwirkung Aller, sondern auf dem particularen Weg des
Vorgehens eines Bundesgliedes geschaffen werden müsste! Auch
heute noch und immer wieder, so oft sich eine Aussicht des Er-
folges eröffnen wird, scheint es uns Pflicht, die Reform durchs
Reich, die Verständigung über die Wege dazu durch die reichs-
verfassungsmässigen Organe zu verlangen. Klarheit über die
Folgen der Unthätigkeit oder des blossen Verneinens dieser Organe
wird am ehesten allseitig den Willen zur Reform fördern. Zu
dieser Klarheit beizutragen ist der Zweck dieser Arbeit.
(Aus der Zeitschrift: „Im n. Reich.“)
Die im Bau begriffene Linie Brüx-Moldau
der K. K. priv. Prag-Duxer Eisenbahn.
Die K. K. priv. Prag-Duxer Eisenbahn erhielt mittelst des
Gesetzes vom 4. September 1872 No. 142 R.-G.-B1. die Concession
zum Baue der Fortsetzungsstrecke von Brüx über Oberleutens-
dorf, Klostergrab und Niklasberg an die Sächsische Landesgrenze
bei Moldau zum Anschlüsse an die Leipzig-Dresdener Eisenbahn.
Durch diese Concession war die Vorbedingung geschaffen
für die seinerzeitige Erweiterung des Verkehres durch Herstellung
der kürzesten directen Verbindung der Prag-Duxer Bahn mit
Freiberg-Leipzig-Berlin und den Norddeutschen Bahnen.
Von dieser Verbindungslinie Brüx-Moldau (39, 9 Kilometer),
deren Wichtigkeit sowohl in Bezug auf die Rentabilität der Prag-
Duxer Bahn selbst, als auch hinsichtlich der längs derselben lie-
genden Braunkohlengruben und sonstigen Industrie-Etablissements
nicht oft genug betont werden kann, ist jedoch in Folge der Un-
gunst der Verhältnisse bisher blos die Strecke Brüx-Klostergrab
(18,5 Kilometer) zur Bauausführung gelangt, während das Ergän-
zungsfragment Klostergrab-Moldau (21, 4 Kilometer), obschon alle
erforderlichen Vorarbeiten für die sofortige Aufnahme der Bau-
tätigkeit durchgeführt sind, wegen Mangels des erforderlichen
Capitals noch leider der dringend wünschenswerten Ausführung
entgegenharrt.
Die Baukosten der ganzen Linie Brüx-Moldau dürften sich
auf 7,3 Millionen Gulden belaufen, das ist auf 182 957 Fl. pro
Kilometer, wobei die Tunnels und Viaducte, die Stützmauer-An-
lagen und Grundeinlösung in der längeren Gebirgsstrecke Kloster-
grab-Moldau auf zwei Geleise projectirt sind, wogegen die kürzere
Strecke Brüx-Klostergrab blos ein geleisig ausgeführt ist.
Mit dem Bau der letzteren Strecke wurde am 13. Juni 1873
begonnen und ein Theil derselben, nämlich von Brüx bis Osseg
mit den Stationen Nieder-Oberleutensdorf und Osseg-Riesenberg
nach Ueberwindung der den Bau verzögernden Geld-Calamität
erst am 18. December 1876 dem öffentlichen Verkehre übergeben,
während der Theil Osseg-Klostergrab am 15. Mai 1. J. in Betrieb
gelangt.
Ueber den Baubeginn der Ergänzungsstrecke Klostergrab-
Mulde lässt sich gegenwärtig nichts Bestimmtes angeben.
Vor Vollendung derselben ist die bis nun für den Verkehr
eröffnete Strecke nur auf den Localverkehr angewiesen, welcher
sich nach der im Zuge befindlichen Regelung des Anschlussver-
kehres mit der Dux-Bodenbacher Bahn in dem bereits fertigen,
zwischen deren Stationen Bruch und Oberleutensdorf liegenden
Verbindungspunkte bei Bruch wesentlich heben wird.
Nach Herstellung der ganzen Linie bis Moldau wird durch
den Anschluss an die Sächsischen Staatsbahnen ein bedeutender
Durchzugsverkehr überhaupt und insbesondere für Böhmische
Braunkohle bester Qualität aus den Werken bei Brüx-Oberleutens-
dorf, Osseg und Dux nach Leipzig, Magdeburg und B ulin ge-
schaffen werden, weil durch diese Verbindung die F : Her nun gen
zwischen den Schächten des Brüxer und Duxer Reviers und den
Norddeutschen Consumtionsplätzen der Böhmischen Braunkohle
um ein Namhaftes kürzer werden.
Der Localverkehr des Fragmentes Brüx-Klostergrab besteht
in Holz aus den Waldungen des Böhmisch-Sächsischen Grenzge-
birgszuges gegen Prag und in Getreide und Mahlprodukten in der
Richtung von Prag, ferner in Baumwollgarnen und Cottonen, so-
wie Spielwaaren von Oberleutensdorf und Kunstwolle von Ossegg-
Riesenberg gegen Prag.
Die Entfernungen der Stationen betragen:
von Brüx bis Nieder-Oberleut nsdorf 7,t Kilom.
„ Nieder-Oberleutensdorf bis Ossegg-Riesenberg 6,3 „
„ Ossegg-Riesenberg bis Klostergrab 55l „
In bautechnischer Hinsicht sind in der fertigen Strecke
Brüx-Klostergrab die Unterfahrung der Aussig-Teplitzer Bahn bei
Brüx, die Ueberfahrt über die Dux-Bodenbacher Bahn bei Bruch,
endlich die Viaducte bei Krinsdorf und Klostergrab sowie die
daran anschliessenden Felsen-Einschnitte besonders zu erwähnen.
In der Gebirgsstrecke Klostergrab-Moldau werden fünf
Tunnels, wovon der längste 300 Meter lang ist, ferner einige be-
deutendere Thal-Uebersetzungen bis zur Höhe von 30 Metern zur
Ausführung zu bringen sein.
Die Leitung des Baues Brüx-Klostergrab sowie der speciellen
Vorarbeiten für Klostergr ab -Moldau war dem in den gesellschaft-
lichen Diensten stehenden Oberingenieur Georg Rupprecht, die
Ausführung des Baues von Brüx-Klostergrab der Bauunternehmung
Nowak & Teirich übertragen.
Deutsche Wochenschau.
Berlüi, 13. Mai 1877. (Rentabilitätsverhältnisse. Secundär-
bahnen. Concessionsgesetz. Cochem’er Tunnel. Unfälle im März.
Beschwerden.)
Die trüben wirthschaftlichen Verhältnisse haben nachgerade
auch auf die Eisenbahn-Industrie eine so. starke Rückwirkung ge-
übt, dass der Nothstand dieses Industriezweiges die weitesten
Kreise beschäftigt. So finden wir neuerlich in der Deutschen
volkswirtschaftlichen Correspondenz , welche die scliutzzöllneri-
schen Interessen vertritt, anknüpfend an eine an dieser Stelle von
uns kürzlich gebrachte Besprechung , eine längere Abhandlung
über die Lage der Eisenbahn-Industrie, welche zu denselben Beob-
achtungen und Schlussfolgerungen kommt, welche wir neulich
aussprachen, als wir an dieser Stelle der Rentabilität des Eisen-
bahnwesens ein Horoscop stellten. Betrachtet man die finanziellen
Ergebnisse der Deutschen Eisenbahnen für da? erste Quartal der
letzten drei Jahre, sie betrugen:
I. Qu. I. Qu. I. Qu.
1875 1876 1877
die Betriebslänge der
Dtsch. Eisenb. Klm. 22 284 24 217 25144
die Einnahme Jl 152 470 575 164 715 144 161 208 450
die Einn. per Klm. „ 6 842 6 806 6 412
Aus diesen Ziffern lässt sich abstrahiren, dass die Rentabi-
lität der Deutschen Eisenbahnen seit 1875 eine rückgängige ge-
wesen ist. Besonders stark tritt dieser Rückgang für das erste
Quartal des laufenden Jahres vor Augen. Die Einnahmen sind
in diesem Quartal gegen das des Vorjahres zuriickgegangen. trotz-
dem die Betriebslänge zugenommen hat. Es lässt sich aus diesen
Daten unzweifelhaft feststellen, dass die neulich von der „Post“
gebrachte Ziffer über die Rentabilität der Staatsbahnen eine un-
richtige sein muss; wir haben in Bezug darauf bereits seinerzeit
darauf hingewiesen, dass irgendwo ein Versehen stattgefunden
haben müsse, um zu dem Resultat einer Mehreinnahme von
510
9 Millionen Mark für den Staatsbahnbetrieb des Jahres 1876 ge-
langen zu können. Bei dem Zusammenhang zwischen dem
Eisenbahnverkehr und der Bewegung des Handels, wäre es im
hohen Masse gefährlich, die Rentabilitätsergebnisse zu über-
schätzen, weil dadurch ein falsches Bild von der industriellen
Lage des Landes entstehen würde. Unsere wirtlischaftlichen Ver-
hältnisse erscheinen gerade im Lichte des Eisenbahnverkehrs
überaus trübe; bei der centralen Lage Deutschlands und dem be-
deutenden Durchgangsverkehr, welcher den Deutschen Bahnen
zu Gute kommt, erscheinen die Wirkungen der Krisis nicht im
vollen Umfange durch den Rückgang des Bahnbetriebes ausge-
drückt. Wie sehr unsere westlichen Provinzen durch den Noth-
> stand zu leiden haben, gebt aus der folgenden Tabelle hervor,
welche die obenerwähnte schutzzöllnerische Correspondenz für
ihre zollpolitischen Zwecke mit Fug und Recht verwerthet. Nach
dieser Tabelle betrug:
1. Qu. I. Qu. I. Qu.
1875 1876 1877
die Betriebslänge Kil. 3 449 3 607 3 736
die Einnahme M 36 994 814 36 998 261 34 002 656
die Einnahme pr. Kil. . . . Ji 10 726 10 257 9 101
Ein Blick auf diese Zahlen lehrt, mit welcher Intensität die
wirthschaftliche Lage auf die Betriebsresultate der Eisenbahnen
oinzuwirken vermag. Die Einnahme der Rheinisch-Westfälischen
Bahnen ist gegen das Vorjahr um mehr als 6 pCt. zurückgegangen.
Der Ausfall im Güterverkehr dieser Bahnen belief sich allein im
Monat März d. J. gegen denselben Monat des Vorjahres auf
183 000 Tonnen oder 3,6 Millionen Centner.
Nachdem die Bestrebungen zu Gunsten der Secundär-
b ahnen durch den neulich zu diesem Zweck gebildeten Verein
aufgegriffen worden sind, hat diese Angelegenheit auch das In-
teresse der Behörden wieder iD höherem Masse auf sich gelenkt.
Das Reichs-Eisenbahnamt hat sich bekanntlich schon früher mit
dem Secundärbahnwesen und der dafür erforderlichen „Sicher-
heits-Ordnung“ beschäftigt und hatte die Absicht, die betreffende
Vorlage zur gesetzlichen Erledigung und Durchberathung im Bun-
desrathe fertig zu stellen. Da eine solche Erledigung vermuth-
lich aber noch sehr lange Zeit in Anspruch nehmen müsste, so
hat man Preussischerseits vorläufig eine particulare Gesetzgebung
in Aussicht genommen und dürfte bereits binnen kurzem die
Publication einer Sicherheits-Ordnung*) für normalspurige Secun-
därbahnen erfolgen. Es ist in jedem Falle erfreulich, dass der
Bau und Betrieb von Secundärbahnen neuerdings ernstes In-
teresse in den Regierungskreisen zu finden scheint.
Nach einigen Blättern sollen die Directionen der Deutschen
Privatbahnen Einsicht in einen Entwurf erhalten haben, „welcher
eine anderweitige Regelung der Normativ-Bedingungen für die
Eisenbahn - Concessionen enthält.“ In der betreffenden
Mittheilung heisst es weiter: „Die Regelung dieser Materie würde
einen Hauptbestandtheil des künftigen Eisenbahngesetzes bilden
müssen, und es muss das grösste Misstrauen in die Absicht oder
die Kraft hervorrufen, ein solches für Deutschland gütiges Eisen-
bahngesetz zu schaffen, wenn man einen Theil seines nothwendi-
gen Inhalts herauszieht und particularistisch behandelt. Dass
der gedachte Entwurf aus dem Preussischen Handelsministerium
stammt, dem Bundesrathe vorgelegt und aus diesem den Eisen-
bahndirectionen zugegangen ist, dürfte durchsichtig genug sein.“
Dazu bemerkt der „Berl. Act.“: „Soweit das Preussische Handels-
Ministerium in Betracht kommt, sind diese Angaben und die
daraus gezogenen Folgerungen einfach erfunden.“
Se. Excellenz der Herr Handels-Minister hat in Begleitung
des Herrn MinisterJal-Directors WTeishaupt mittelst der Halle-
Casseler Bahn, die gleichzeitig besichtigt wird, zur Besichtigung
der Moselthalbahn eine Dienstreise angetreten. Bekanntlich ist
am 6. d. M. der Tunnel durch den Cochemer Berg, mit 4 200 M.
der längste in Deutschland, durchschlägig geworden und soll das
glückliche Ereigniss morgen an Ort uncl Stelle festlich begangen
werden (siehe den Aufsatz S. 481 in voriger Nummer. Die Red.)
Nach der im Reichs-Eisenbahn-Amt aufgestellten Nachwei-
sung über die auf Deutschen Eisenbahnen — excl. Bayern’s — vor-
gekommenen Unfälle waren im Monat März er. im Ganzen
zu verzeichnen: 37 Entgleisungen und 9 Zusammenstösse fahren-
der Züge, und zwar wurden hiervon 17 Züge mit Personenbe-
förderung— von je 7 191 Zügen dieser Gattung Einer — und
29 Güterzüge resp. leerfahrende Maschinen betroffen; ferner 47
Entgleisungen und 14 Zusammenstösse beim Rangiren und 45
sonstige Betriebsereignisse (Ueberfabren von Fuhrwerken auf
Wegeübergängen, Defecte an Maschinen und Wagen etc.). In Folge
dieser Unfälle wurden 3 Personen getödtet (1 Passagier, 1 Beamter
und 1 Arbeiter) und 8 Personen (3 Passagiere und 5 Beamte) ver-
letzt; 5 Tlüere getödtet und 26 Fahrzeuge erheblich und 120 un-
erheblich beschädigt Ausser den vorstehend aufgeführten Ver-
unglückungen von Personen kamen, grösstentheils durch eigene
Unvorsichtigkeit hervorgerufen, noch vor: 19 Tödtungen (2 Passa-
*) Dieselbe ist inzwischen im Staats-Anzeiger vom 14. fl. Mts.
publicirt worden. Die Redaction.
giere, 5 Beamte, 3 Arbeiter und 9 fremde Personen); 80 Ver-
letzungen (3 Passagiere, 38 Beamte, 29 Arbeiter und 10 fremde
Personen), sowie 5 Tödtungen und 1 Verletzung bei beabsichtig-
tem Selbstmorde. Von den überhaupt beförderten Reisenden
wurde von je 4 062 715 Einer getödtet und von je 2 031358 Einer
verletzt ; von den im Betriebsdienste tnätig gewesenen
Beamten wurde von ie 20 429 Einer getödtet und von je 2 850
Einer verletzt. Ein Vergleich mit demselben Monate im Vorjahre
ergiebt, — unter Berücksichtigung der in beiden Zeitabschnitten
geförderten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Geleis-
längen — dass im Durchschnitt im März er. bei 14 Verwaltungen
weniger und bei 14 Verwaltungen mehr und in Summa circa
12,8 pCt. weniger Verunglückungen vorgekommen sind, als im
März vorigen Jahres.
Wider Deutsche (nicht Bayerische) Eisenbahnen sind beim
Reichs-Eisenbahn-Amt in der Zeit vom 1. Januar bis ult. März
d. J. im Ganzen 148 Beschwerden aus dem Publikum einge-
laufen. Von ihnen beziehen sich 33 auf den Personenverkehr, 76
auf den Güterverkehr und 39 auf andere Gegenstände. Das Reichs-
Eisenbahn-Amt hat von diesen Beschwerden als begründet er-
achtet resp. zur Berücksichtigung aus Billigkeitsgründen empfoh-
len 9, als unbegründet zurückgewiesen 19, wegen mangelnder Zu-
ständigkeit der Reichsgewalt nicht zur Kognition gezogen 35, auf
den Rechtsweg verwiesen 29. Die übrigen 56 Beschwerden wurden
in den meisten Fällen mit Rücksicht auf den darin behandelten
Gegenstand entweder sofort an die zuständigen Eisenbahnverwal-
tungen abgegeben, oder es wurden die Beschwerdeführer zunächst
an diese Verwaltungen verwiesen. Die gegen eine bestimmte Ver-
waltung nicht gerichteten Beschwerden gewähren Material für ge-
setzgeberische und organisatorische Zwecke. Mit Ausnahme von
24 — meist kleineren — Bahnverwaltungen sind von den Be-
schwerden die sämmtlichen obengedachten Eisenbahnen betroffen.
Betheiligt sind 11 Bahnen mit je einer Beschwerde, während die
Zahl der auf jede der übrigen Bahnen fallenden Beschwerden sich
zwischen 2 und 11 bewegt. Nach der Gesammtzahl der von den
betheiligten Eisenbahnen in dem Eingangs bezeichneten Zeitraum
zurückgelegten Achskilometer würden auf eine Beschwerde im
Durchschnitt 11 048 567 (gegen durchschnittlich 11 244 099 in der
Zeit vom 1. October bis ult. December v. J.) entfallen. Dieser
Durchschnitt ist bei 19 Bahnen, und zwar bei einigen derselben
nicht unerheblich, überschritten worden. Von den zur materiellen
Entscheidung des Reichs-Eisenbabn-Amts gelangten 28 Beschwer-
den waren 32 Procent als begründet anzuerkennen. Es treffen
sonach auf eine Beschwerde dieser Art im Durchschnitt 180459921
Achskilometer (gegen durchschnittlich 86 204 756 in der Zeit vom
1. October bis ult. December v. J.).
— tz. Galizische Carl Ludwig-Bahn. (Geschäftsbericht pro
1876.) Das Unternehmen der Galizischen Carl Ludwig-Bahn um-
fasste — wie im Vorjahre — 352, 295 Kil. alte und 241, 445 Kil.
neue Linien , von welchen 534, 551 Kil. Haupt - und 59,i89 Kil.
Zweigbahnen sind.
Die Betriebs - Ergebnisse gestalteten sich günstig ; es sind
zwar auf den älteren Linien (Krakau -Lemberg etc.) 11 593 Per-
sonen = l,-9 pCt. und 5 604,6 Tonnen Güter — 0.89 pCt. weniger
befördert, dagegen haben die Einnahmen aus dem Güterverkehre
585 918 fl. = 9,28 pCt. mehr betragen, während diejenigen für
Personen-Beförderung um 85 915 fl. = 5,77 pCt. gefallen sind. Auf
den neuen Linien (Lemberg - Brody - Podwoloczyska) sind gleich-
falls 1 370 Personen = 0,5) pCt. weniger befördert und 19 297 fl.
— 3,65 pCt. weniger eingenommen , wogegen 80 409, t Tonnen Gü-
ter mehr befördert und 348 194 fl. 27, (6 pCt. mehr eingenommen
sind. Demnach sind auf beiden Linien 12 963 Personen = 1 41 pCt.
weniger befördert , für Personen - Beförderung auch 105 212 fl. =
5,22 pCt. weniger eingenommen, während das transportirte Güter-
Quantum um 74 804, 6 Tonnen r=r 8,50 pCt. und die Einnahmen um
934 113 fl. — 12,30 pCt. gestiegen sind.
Ueberhaupt sind die Gesammt- Einnahmen um 509 994 fl.,
die Gesammt-Ausgaben um 237 167 fl. und das Reinerträgniss um
272 827 fl. gestiegen.
Die Betriebsergebnisse des Jahres 1876 waren folgende .
Es wurden befördert : 14 585 Personen in der 1. Classe, 109 192 in
der II. Classe, 689 548 in der III. Classe und 92 635 Militärs, zu-
sammen 905 960 Personen, 6 101 Tonnen Reisegepäck, 803 Hunde,
90 Tonnen Militärgepäck, 13 Tonnen Militär- Fracht- und Eilgut,
3 516 Tonnen Eilgut, 286 Pferde, 8 Equipagen und 947 438 Tonnen
Frachtgüter, sowie 101236 Tonnen Regiegüter. Auf einen Bahn-
Kilometer entfallen 1 526 Personen und 1 607,4 Tonnen Güter.
Eingenommen wurden : Krakau- Lemberg-
Lemberg. Podwoloczyska.
für Personen - Beförderung fl. 1 314 536 492 630
„ Militär -Transporte 119 309 18 460
„ Reisegepäck, Hunde etc. . . . . . „ 83 748 33 185
„ Eilgüter, Equipagen und Pferde . „ 104 412 32 450
„ Frachtgüter incl. Nebengebühren . „ 6 639109 1 596 271
an verschiedenen Einnahmen . . . 41 548 136 788
zusammen fl. 8 302 662 2 309 784
Dagegen wurden ausgegeben :
für die allgemeine Verwaltung . . .
fl.
128 823
22116
„ „ Bahnaufsicht, Bahn - Erhaltung
etc
1 015 488
472 036
„ den Verkehrs- und commerciellen
Dienst
1 135 620
499 678
„ den Zugförderungs- und Werkstätten-
Dienst
»
1 194 186
406 062
Es
zusammen fl. 3 474 117 1 399 892
verblieb mithin ein Reinerträgniss
von fl. 4 828 545
Von dem vorstehend aufgeführten Rein-
Erträgnisse waren zu bestreiten : an
Steuern, Stempel und Beiträgen zum
Pensions- und Krankenfonds . . .
so dass verbleiben "
Auf einen Bahnkilometer entfallen
8 209 fl. Ausgaben und 9 665 fl. Reinertrag.
Das Verhältniss der Einnahmen zu den Ausgaben war er-
heblich günstiger als im Jahre 1875, es absorbirten die Ausgaben
der alten Linien 41, 84 pCt., diejenigen der neuen Linien 60, 64 pCt
der Einnahmen, überhaupt 45, ?3 pCt. gegen 48, 65 pCt. im Vorjahre.
Das für die neuen Linien seitens der Staats - Regierung
gewährleistete Rein - Erträgniss betrug 1 591400 fl. Silber, da der
„ 746 311
fl. 4 082 234
17 874 fl
909 892
22 996
886 896
Einnahmen,
Üeberschuss nur 846 518 fl. in Silber“ betragen hat, so war ein
Zuschuss von 744882 fl. in Silber erforderlich.
Hiernach stellte sich das Gesammt- Erträgniss auf 4 082 234
+ 886 897 -f 780 413 (744 992 fl. in Silber) = 5 749 544 fl., welche
folgende Verwendung erhalten haben : zur Verzinsung und Amor-
tisation der Obligationen 2 098 413 fl., zu 5 pCt. Zinsen und ent-
sprechender Amortisation der Actien 2 393 491 fl. , mithin Ueber-
schuss 1 257 639 fl. und einschliesslich einer Reserve des Vor-
jahres im Betrage von 380 941 fl. im Ganzen 1 638 580 fl. , welcher
zur Disposition der General-Versammlung bleibt.
Ult. 1876 waren emittirt 47 880 000 n. Actien und 39 900 000 fl.
Obligationen, von ersteren sind 351 120 fl. und von letzteren
1 226 100 fl. amortisirt. Der Reservefonds besass 1 575 067 fl., der
Reservefonds B. 314 610 fl., der Pensionsfonds 1 206 156 fl.
Das Anlage - Capital betrug 81 138 068 fl. = 136 656 fl. pro
Kilometer Bahnlänge und es betrug der Werth der Material -Vor-
räthe 1 625 315 fl.
Die Betriebsmittel bestanden aus 168 Locomotiven nebst
Tendern, 291 Personenwagen mit 11 220 Sitzplätzen und 3 352
Güterwagen mit einer Ladefähigkeit von 33 536 Tonnen , sowie
17 Schneepflügen.
Niederländische Staats-Eisenbahnen.
Die Eröffnung des Bahnanschlusses bei Rotterdam.
Der 28. April 1877 ist für die Niederländische Staats-Eisen-
bahngeschichte und insbesondere für die Gesellschaft für den Be-
trieb von Niederländischen Staats-Eisenbahnen ein sehr denk-
würdiger Tag.
Alle durch das Gesetz vom 18. August 1860 bewilligten
Staatsbahnen, deren Betrieb der Gesellschaft für den Betrieb von
Niederländischen Staats-Eisenbahnen übertragen worden ist, sind
vollendet, und am 1. Mai ist die letzte und nicht die mindest
wichtige Strecke von ihr in allgemeinen Betrieb genommen
worden.
Die so sehr gewünschte Anschliessung des Staatseisenbahn-
netzes an Rotterdam und die Schienen- Verbindung zwischen der
Staatsbahn und der Holländischen Eisenbahn ist zu Stande ge-
kommen, und am 28. April fand die feierliche Eröffnung statt.
Zahlreich waren die Schwierigkeiten, womit die Ingenieure
bei der Ueberbrückung des Maasflusses und bei den weiteren für
die Anschliessung erforderlichen Anlagen zu kämpfen hatten, so
dass selbst die endliche Fertigstellung des Anschlusses von einem
grossen Theile der Bevölkerung in Zweifel gezogen wurde.
Trotzdem wurden, Dank dem wirklich genialen Plane der
Ingenieure, alle Beschwerden überwunden und ihr Eifer, ihre Be-
harrlichkeit mit dem günstigsten Erfolg gekrönt.
Die neu eröffnete Linie, welche eine Länge von ungefähr
5 Kilometern hat , verbindet den bisherigen Endpunkt am linken
Maasufer (Station Mallegat) und die auf kürzerer Entfernung des
bestehenden Bahnhofes belegene neu eingerichtete Endstation der
Holländischen Eisenbahn. Diese Station ist eingerichtet für den
gemeinschaftlichen Dienst der Staatsbahn und der Holländischen
isenbahn und wird von der Gesellschaft für den Betrieb von
Niederländischen Staats-Eisenbahnen verwaltet.
Die Bahn ist gebaut auf etwa 14 Meter von einander ent-
fernten eisernen Viaducten und durchschneidet von dem Anschluss-
punkte aus die Stadt in ihrer ganzen Länge.
Die Brücke über den Maasfluss, 400 Meter lang, hat 3 Durch-
gangsöffnungen von 90 Meter Weite und 2 v«n 64‘/2 Meter Weite.
Ausserdem hat die Bahn 2 Drehbrücken, jede mit 2 Durchfahrts-
öffnungen von 22 Meter lichter Weite.
In einer der nächstfolgenden Nummern dieser Zeitung werden
wir eine detaillirte Beschreibung dieser Bahnanlagen zum Abdruck
bringen.
Der Niederländische Eisenbahn-Verkehr tritt durch diese
Verbindung in eine neue Entwickelungsperiode. Bekanntlich
wurde bis dahin die Gemeinschaft zwischen dem Staats-Eisen-
bahnnetze und Rotterdam durch eine Dampfschifffahrt zwischen
letzterer Stadt und Mallegat unterhalten. Hierdurch wurde aber
selbstverständlich nur dem Personenverkehr genutzt. Der bedeu-
tende Eisenbahn -Güterverkehr zwischen Amsterdam und Ant-
werpen konnte nur durch einen grossen Umweg über Utrecht
stattfinden. Durch den neuen Anschluss stehen die drei grossen
Handelsstädte Amsterdam, Rotterdam und Antwerpen direct mit
einander in Verbindung und ist damit sowohl die Entwickelung
des directen Verkehrs mit Belgien und Frankreich gesichert, als
auch des directen Verkehrs zwischen Rotterdam und Mittel- und
Süd-Deutschland. Nicht nur für die Niederländischen Eisenbah-
nen, sondern auch für die anschliessenden fremdländischen Bah-
nen ist also die directe Verbindung mit Rotterdam von grosser
Wichtigkeit.
Zur Beiwohnung der festlichen Eröffnung waren denn auch
ausser den Ministern des Innern, des Aeussern und des Finanz-
wesens und vielen anderen angesehenen Persönlichkeiten und
Autoritäten, die anschliessenden Deutschen, Belgischen und Fran-
zösischen Eisenbahn-Gesellschaften eingeladen.
Seitens der Deutschen Bahnen waren gegenwärtig:
Geheimer Ober-Baurath Buresch, Vorsitzender der Direc-
tion der Oldenburgischen Eisenbahn.
Regierungsrath Roedenbeck und Regierungs - Assessor
Hammer, Directions - Mitglieder der Hannoverschen
Eisenbahn.
Justizrath Compes, Director-Stellvertreter und Geheimer
Regierungsrath Rennen, Special-Director der Rheini-
schen Eisenbahn.
Geheimer Regierungsrath Jonas und Regierungsrath Wehr-
mann, Directions -Mitglieder der Bergisch- Märkischen
Eisenbahn,
Herr Beil, Directions-Mitglied der Köln-Mindener Eisenbahn.
Regierungs-Baurath Bach mann und Hoppe, Directions-
Mitglieder der Westfälischen Eisenbahn.
Nachdem Herr ’s Jacob, General-Director der Gesellschaft
für den Betrieb von Niederländischen Staats-Eisenbahnen, Namens
der Gesellschaft die eingeladenen Gäste mit einer Rede begrüsst
hatte, wobei er in Kurzem die Bedeutung des zu dieser festlichen
Zusammenkunft Veranlassung gebenden Ereignisses darlegte, wurden
die höchst merkwürdigen Eisenbahn-Anlagen besiclitigt. In
Mallegat hatte der Rotterdam’sclie Handelsverein Dampfschiffe zur
Disposition gestellt, um Allen die Gelegenheit zu schaffen, die
Hafenwerke und die im Bau begriffenen colossalen Einrichtungen
des Handelsvereins zu gleicher Zeit zu besichtigen.
Nach einer kleinen Pause vereinigte man sich in der Halte-
stelle auf dem Börsen-Platze, wo seitens der Gesellschaft für den Be-
trieb von Niederländischen Staats-Eisenbahnen den Gästen ein
Festessen von etwa 150 Couverts angeboten wurde.
Von verschiedenen Rednern wurde dabei das Wort ergriffen,
unter Andern hielt Regierungsrath Rennen Namens der Vertreter
der Deutschen Bahnen eine sehr schwungvolle Rede, welche mit
vielem Beifalle begrüsst wurde.
Russische Correspondenz.
— A.— Güterverkehr der Russischen Bahnen. Die
vielfachen Klagen, zu denen die Störung des Güterverkehrs durch
die Mobilisinmg Gelegenheit gegeben , veranlasste das Verkehrs-
ministerium eine Verschärfung der im Jahre 1874 erlassenen Ver-
ordnung eintreten zu lassen, welche darin gipfelt, dass die Bahn-
verwaltungen den Verfrachtern gegenüber keinerlei Verbindlich-
keiten eingeh en dürfen, welche den Fahrpark auf längere Zeit im
Voraus belegen.
Die einzelnen Bestimmungen der neuen Verordnung lauten
folgendermassen: die einzelnen Bahnen sind verpflichtet dasjenige
Quantum Güter anzunehmen und zu transportiren , welches das
Ministerium mit Rücksicht auf die Transportfähigkeit der betref-
fenden Bahn festsetzen wird.
Hierzu ist jede Verwaltung gehalten, Tabellen aufzustel.cn
und von der Inspection beglaubigen zu lassen, welche enthalten .-
die grösste zulässige Anzahl von Zügen in jeder Richtung , die
mittlere Anzahl Wagen, welche für die einzelnen gewöhnlichen und
ausserordentlichen Transporte pro Tag nothwendig sind, sowie die
Anzahl der für den Local- und Transitverkehr erforderlichen
Wagen.
Hiernach bestimmt das Ministerium die Grösse der täglichen
Verbindlichkeit der Bahn in der Richtung des Maximalverkehrs.
512
Auf denjenigen Stationen, bei denen die Zufuhr voraussicht-
lich grösser sein kann als die tägliche Transportfähigkeit , sind
die Bahnen durch das Ministerium anzuhalten, offene und gedeckte
Schuppen für eine Gütermenge anzulegen , welche gleich dem
10 fachen Betrag der täglichen Abfuhrfähigkeit ist.
Bis zu dieser 10 fachen Menge ist die Annahme der Frachten
obligatorisch, deren Lagerung unentgeltlich und der Verantwort-
lichkeit der Bahn Verwaltung unterworfen.
Bei der Absendung der Güter wird streng auf die Reihen-
folge der Zufuhr zu halten sein, wobei jedoch jeder einzelne Ab-
sender in der Reihe nur bis zur Höhe des von ihm in einem Tage
zugeführten Quantums figuriren darf; die hierzu bestimmten An-
meldebücher werden für jede Richtung getrennt geführt, die Ab-
fuhr der eingebrachten Güter muss spätestens innerhalb 10 Tagen
stattfinden (?).
Sobald sämmtliche in einer vom Ministerium zu bestimmen-
den Grösse aufgeführten Lagerräume gefüllt sind, steht es der
Verwaltung frei die Annahme der Güter zu verweigern resp. die-
selben nur in dem Masse zuzulassen , als Räumlichkeiten frei
werden.
Die Bahnverwaltungen haben das Recht Lagerräume in
einem grösseren als dem vorgeschriebenen Masse herzustellen und
für deren nothwendig werdende Benutzung eine Zahlung zu ver-
langen , deren Höhe jeweils vom Ministerium festgestellt wird.
Auch die in solchen Räumen lagernden Güter müssen in die An-
meldebücher betreffs einzuhaltender Absendereihenfolge einge-
schrieben werden, die Verwaltungen haften jedoch nicht für deren
Beschädigung durch atmosphärische Einflüsse, sondern nur für
andere Schäden und Verluste. Diese Güter werden ä für et ä
mesure des freiwerdenden Raumes in die gewöhnlichen Lagerräume
umgeladen , woselbst die Bahn wieder volle Verantwortlichkeit
übernimmt und die Zahlung des Lagergeldes aufhört.
Die Bahnverwaltungen sind gehalten, sobald auf einer Sta-
tion ein Frachtquantum, das erst in 4 Tagen bewältigt werden
kann, sich anhäuft, hiervon der Inspection Anzeige zu machen und
in den Tagesblättern zu veröffentlichen in welcher Zeit neuzuge-
führte Güter zur Absendung gelangen können.
Die Reihe der angemeldeten Güter muss an sichtbaren Sta-
tionswänden tabellarisch angeschlagen werden und die Anmelde-
bücher zu Jedermanns Einsicht frei aufliegen.
Die nicht auf dem Bahnhof zugelassenen Güter, welche die
Absender in deren Nähe (?) aufstapeln, können zur Sicherung der
Reihenfolge der Absendung dem Stationsvorsteher jeweils ange-
meldet werden , der dieselben jedoch jedes einzelne Mal nur in
der Höhe der täglichen Zufuhr aufnimmt; die Eigenthümer er-
halten einen Schein als Bestätigung der Aufnahme, der aber kei-
nerlei weitere Verbindlichkeiten seitens der Bahn Verwaltungen
involvirt.
Alle nicht von der Bahn, sondern von Privaten aufgeladenen
Frachten werden auch von letzteren , nicht von der Bahn, ab-
geladen.
Vollführt aber der Empfänger 24 Stunden nach Ankunft
seiner Waggons die Abladung nicht, so wird dieselbe von der
Bahnverwaltung zu dem halben Preise, der für Auf- und Abladen
bestimmt ist, vorgenommen.
Findet in Folge Anhäufung ankommender Güter eineüeber-
füllung der Stationsräumlichkeiten statt, so steht es den Bahn-
verwaltungen frei, das Lagergeld der nicht abgeholten Güter auch
progressiv zu erhöhen und zwar bis zur doppelten Höhe des
quest. Lagergeldes; doch ist hiervon der Empfänger zum minde-
sten 3 Tage vor Eintritt der erhöhten Taxe zu benachrichtigen.
Klagen, welche die Absender im Verfolg dieser Anordnung
über die Bahnbeamten etwa zu führen hätten, sind zunächst an
die Inspection zu richten und im Falle einer Appellation an die
gewöhnliche richterliche Behörde.
Die vorstehend aufgeführten Bestimmungen sollen einem
längst gefühlten Bedürfniss abhelfen und den Unregelmässigkeiten
ein Ende machen , welche insbesondere auf solchen Bahnen ein-
gerissen sind, deren Verkehr ein in den verschiedenen Jahreszeiten
ungleichmässiger ist und der bei Bahnen, die mit der Navigation,
den Jahrmärkten etc. im Zusammenhang stehen , mitunter eine
colossale Anhäufung von Gütern zur Folge hat.
Die bisherigen theilweise ungenügenden, theilweise nur sehr
lax gehandhabten Verordnungen , betreffend die Reihenfolge der
Güterabsendung, haben auf einzelnen Bahnen Machinationen in’s
Leben gerufen, welche nicht nur die Verfrachter, sondern öfters
auch die Bahnen selbst in empfindlichster Weise geschädigt haben.
So war jahrelang auf der Odessaer Bahn ein Missbrauch einge-
rissen, der lebhaft an den Handel mit Theaterbillets in Agiotage
erinnert und darin bestand, dass einzelne unternehmende Köpfe
durch einfache Mittel sich Quittungen über abzusendende Güter
von den Stationsbeamten ausfertigen und dieselben in die Anmel-
debücher der Reihenfolge nach eintragen Hessen, ohne jedoch ent-
sprechende Frachten wirklich zu besitzen. Mit diesen Ordnungs-
quittungen wurde alsdann ein schwunghafter Handel betrieben, da
die wirklichen Absender kein anderes Mittel in der Hand hatten,
ihre Frachten bald abzusenden; diejenigen, welche sich keine
solche Quittungen zu verschaffen wussten, mussten ihr Getreide
oft 3 und mehr Monate lang unter freiem Himmel, dem Regen,
Schnee und Diebstahl ausgesetzt lassen, und sich endHch ent-
schlossen, dasselbe mittelst Fuhren 200 Klm. weit nach Odessa
zu bringen.
Man muss in der That einen solchen Lagerplatz gesehen
haben, auf dem in einer Länge von mehreren Klm. mitunter hun-
derttausende von Centnern Getreide aufgespeichert Hegen, in Säcken,
deren faustgrosse Löcher mit Heu oder Stroh verstopft sind, auf
der blossen Steppe, welche fusshoch mit Schnee bedeckt ist und
sich im Frühjahr in eine sumpfartige Kothlache verwandelt, in der
das Getreide der untersten durch den Druck geplatzten Säcke
üppig zu wachsen beginnt , wobei der aufgeweichte Boden jede
Annäherung von Fuhrwerken an das lagernde Getreide unmögUch
macht; man muss, sagen wir, diesen trostlosen AnbHck genossen
haben, um zu begreifen, warum zeitweise der Preisunterschied des
Getreides zwischen zwei Stationen dem 10 fachen Betrag des Fracht-
tarifs gleichkömmt , und warum auf den Südrussischen Bahnen
gewöhnliches Ochsengespann auf hunderte von Kilometern siegreich
mit dem Bahntransport zu concurriren vermag.
Eine andere Eigenthümlichkeit des Güterexpeditionsdienstes
in Russland besteht darin, dass das Postmonopol den Bahnver-
waltungen nicht gestattet, die Anzeige des Abgangs einer Sendung
durch die Bahnverwaltung selbst dem Empfänger zuzustellen, in-
dem den Bahnen kein Recht zum selbstständigen Transport irgend
welcher Correspondenz zusteht; es müssen somit diese Anzeigen
durch die Post geschehen, welche sich einestheils mit der Zustel-
lung nicht beeilt, anderntheils oftmals die Empfänger, welche sich
mitunter nur provisorisch am Empfangsorte aufhalten, nicht auf-
zufinden weiss; es folgt hieraus nicht nur eine ganz unnöthige
Anhäufung von Güterwagen resp. von abgeladenen Gütern auf
den Empfangsstationen, sondern auch ein mitunter ganz bedeu-
tender Zeitverlust für den Empfänger selbst, dem nichts anderes
übrig bleibt als wochenlang täglich auf dem Güterbahnliof zwischen
hunderten von Güterwagen Entdeckungsreisen nach seinem Wagen
zu machen, die er nur erkennen kann, wenn eine mitleidige
Seele am Abgangsorte seinen Namen auf die Wagen geschrie-
ben hat.
Dem Schreiber dieser Zeilen ist ein Fall bekannt, dass ein
armer Kaufmann, der für sein gesammtes Capital 2 Waggons Ge-
treide verladen hatte und selbst an den Bestimmungsort den-
selben vorausfuhr, während drei Wochen tägliche Recherchen nach
seinen Wagen anstellen musste; als er dieselben endHch entdeckte
und nach einigen Stunden mit Fuhrwerk zum Transport des Ge-
treides in die Magazine wiederkam, waren seine Wagen nicht mehr
zu finden, und erst nach einigen Tagen gelang es einem feinfüh-
ligen Beamten diese Wagen zu reclamiren, welche aus der grossen
Menge der den Bahnhof bedeckendenWagenbei einer Maschinenpro-
befahrt nach einer rückwärts gelegenen Station wieder zurück-
geführt worden waren. Das Ungeheuerliche an diesem Fall war
aber, dass der zweite unfreiwillige Transport dem armen Mann,
der sein Geld bei dem wochenlangen Abwarten ohnedies verzehrt
hatte von Seiten der Wagencontrole auf die Fracht geschlagen
513
wurde, allerdings mit der Erklärung, dass die Bahn ein eventuelles
Gesuch um Erlassung dieses Zuschlags bei der Vorgesetzten Be"
hörde befürworten werde.
In der letzten Zeit ist es der Odessaer Bahn gelungen, das
Postmonopol zu umgehen und die Anzeige der angekommenen
Güter rechtzeitig zu bewerkstelligen ; es geschieht dies durch An-
schlägen der Namen der Empfänger und der Waggonnummern
auf einer besonderen an der Börse angebrachten Tafel.
Wir könnten noch eine ganze Menge ähnlicher, den Spedi-
teuren wohlbekannte Fälle aufzählen, welche die Wichtigkeit des
letzten Absatzes der neuen Verordnung beleuchten , demzufolge
nunmehr dem Absender im Falle einer Nichterledigung seiner
Klage ein Recurs an die Gerichtsbehörde freisteht.
Trotz dem durch langjährige eigene Erfahrung begründeten
Pessimismus, mit dem wir jede auf dem Papier erscheinende
Massregel zu lesen gewohnt sind, müssen wir hierin einen um so
grösseren Fortschritt erkennen, als die Unpartheilichkeit der
Richter selbst den Staatsbahnverwaltungen gegenüber auch in
Russland nicht bestritten werden kann.
Ueber Englisches Eisenbahnwesen.
Reisestudien von H. Träger, Eisenbahn-Bau- u. Betriebs-Inspector,
Separat-Abdruck aus der Zeitschrift für Bauwesen.
Diese Arbeit, für welche der Verfasser eigenthümlicherweise
denselben Titel gewählt hat, welchen die Broschüre von Schwabe
„über das Englische Eisenbahnwesen“ trägt, enthält im wesent-
lichen bereits Bekanntes und schliesst sich an die Schriften von
Hartwich, Schwabe u. A. an. Dessenungeachtet und obgleich die
Literatur über das Englische Eisenbahnwesen in neuerer Zeit sei-
tens der Preussischen Eisenbahn-Ingenieure und Verwaltungs-
Beamten sehr eingehend und nach allen Seiten hin behandelt
worden ist, bietet die Arbeit des Verfassers doch manches Inter-
essante. Es gilt dies in Bezug auf das Bestätterungs- und Güter-
expeditionswesen, worüber eine anschauliche Darstellung gegeben
wird, die auch für den, welcher die Schriften von Reitzenstein,
Wehrmann, Guttmann kennt, nicht ohne Interesse sein dürfte, es
gilt dies ferner in Betreff der Anlage und Unterhaltung des Ober-
baues — ein Thema, welches der Verfasser sehr ausführlich be-
handelt und darüber verschiedene Mittheilungen macht, welche
dazu beitragen dürften, die in Deutschland herrschende Meinung
über die Beschaffenheit des Oberbaues der Englischen Bahnen in
mancher Beziehung zu berichtigen — es gilt dies endlich auch in
Betreff verschiedener Details, die zwar an sich von keiner grossen
Bedeutung sind, dessenungeachtet aber Nachahmungswerthes bieten
z. B. Luxus-Pferdewagen, Perronlaternen, Pissoirs, Schwellenboh-
rer, Spurmaasse u. s. w. Soviel bereits über das Englische Eisen-
bahnwesen geschrieben worden ist, soviel bleibt doch noch zu
thun, um der Kenntniss desselben in den Kreisen der Eisenbahn-
Beamten Eingang zu verschaffen, und wir können daher dem Ver-
fasser nur dankbar sein, wenn er ebenfalls nicht unterlassen will,
das Seinige zur Förderung dieses Zweckes beizutragen. . . r. . .
Juristisches.
Reichshaftpflichtgesetz.
Inwieweit kann die durch den Schrecken in Folge eines
Eisenbahn-Unfalles eingetretene Krankheit einer Per-
son einen Entschädigungsanspruch an die Eisenbahn
begründen?
Die Metzer und Saarbrücker Eisenbahn durchschneidet vor
ihrer Einmündung in den Bahnhof Saargemünd einen Theil der
Stadt. Zwischen dem Planum und der Hinterfront der Häuser
sind meistens nur ganz kleine Gärtchen belegen. Am 29. October
1875 entgleiste in dieser Einfahrt — angeblich in Folge eines
Achsenbruchs — ein von Saarbrücken kommender gemischter
Zug und es wurden dabei einige Waggons in das Gärtchen des
Thierarztes S. geschleudert. Die Ehefrau Gross befand sich an-
geblich in der kritischen Zeit in der nach dem Gärtchen zu be-
legenen Küche und behauptete nun, sie sei in Folge der heftigen
Erderschütterung und in der Befürchtung, die über einander sich
thürmenden Wagen möchten den Zusammensturz ihres Hauses
veranlassen, der Art erschrocken, dass in Folge des Schreckens
eine Gebärmutterblutung und am 24. November eine Frühgeburt
eingetreten sei, welche unter den gegebenen Umständen höchst
wahrscheinlich eine dauernde Gesundheitsbeschädigung (Mutter-
krebs) herbeiführte, und ist die junge Frau auch in der That in-
zwischen an jenem Leiden verstorben. Die Saarbrücker Eisen-
bahn, welche neben einer provisorischen Entschädigung von 100
pro Monat auf 40,000 Ji Schadensersatz belangt wurde, gab zu,
dass bei der fraglichen Entgleisung drei Waggons in das kläge-
rische Gärtchen geschleudert wurden, bestritt aber — neben der
angeblichen Gesundheitsbeschädigung sammt Folgen und eventuell
deren ursächlichen Zusammenhang mit der Entgleisung — die
Anwendbarkeit des Haftpflichtgesetzes, indem sie aufstelite, die
Bahn hafte nur für den Schaden, welcher direct nur durch das
Material derselben an Leben und Gesundheit Dritter angerichtet
werde, also auch nur für äussere Körperverletzung; auch sei die
angebliche Gesundheitsbeschädigung nicht beim Betrieb geschehen,
der ja über das Bahngeleise nicht hinausreiche. Durch Urtheil
des Landgerichts zu Saargemünd vom 10. April 1876 wurde die
Verklagte, abgesehen von den klägerischen Anträgen auf provi-
sorische Vollstreckbarkeit des Urtheils sowie auf Zuerkennung
einer provisorischen Rente, welche als jeder gesetzlichen Basis
entbehrend, zurückgewiesen wurden, auch nach dem klägerischen
Anträge verurtheilt und das Reichs-Oberhandelsgericht hat dem-
nächst dieses Urtheil bestätigt und zwar aus folgenden Gründen:
in Erwägung, dass § 1 des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871
den Betriebsunternehmer einer Eisenbahn für den Schaden haft-
bar erklärt, welcher dadurch entsteht, dass bei dem Betriebe der
Eisenbahn ein Mensch getödtet oder körperlich verletzt wird ; dass
nach Wortlaut und Zweck des Gesetzes nicht zu unterscheiden
ist, ob die Körperverletzung eine äussere oder eine innere sei und
überhaupt ähnlich, wie nach der Begriffsbestimmung in § 223
des Reichsstrafgesetzbuchs, jede Beschädigung der Gesundheit
als Körperverletzung im Sinne besagter Gesetzesbestimmung zu
betrachten ist; dass weiter das Gesetz bezüglich der Art und
Weise, wie auf den Körper eingewirkt und dieser verletzt worden
ist, nicht unterscheidet, vielmehr nur allgemein einen ursächlichen
Zusammenhang zwischen der Körperverletzung und dem Betrieb
der Eisenbahn voraussetzt, daher es willkürlich erscheint, solche
Fälle als vom Gesetze betroffen zu erachten, wo die Körperver-
letzung durch irgend eine unmittelbar physische Einwirkung
eines Betriebsereignisses auf den Körper d. h. corpore erfolgte,
alle Fälle aber auszuschliessen, wo dies nicht der Fall ist; dass
es offenbar dem Geiste des Gesetzes widerstreiten würde, in
Fällen, wo durch eine Kesselexplosion, durch Entgleisen oder
Zusammenstossen von Zügen oder durch ähnliche Ereignisse eine
heftige Gemüthserschütterung der dabei anwesenden Personen
und in Folge hiervon die körperliche Verletzung oder der Tod
derselben unmittelbar verursacht worden ist, anzunehmen, ein
solcher Unfall sei nicht als beim Betriebe der Eisenbahn einge-
treten; dass einerseits die mit solchen plötzlich eintretenden
und gewaltig wirkenden Ereignissen verbundene Gefahr, bei
Personen, die unmittelbar von ihnen berührt werden, hochgra-
dige und folgenschwere Gemiithserschütterungen zu verursachen,
unzweifelhaft als eine dem Eisenbahnbetriebe eigenthümliclie Ge-
fahr, wie sie § 1 des Reichshaftgesetzes im Auge hat, zu betrach-
ten ist, und andererseits der Umstand, dass die Einwirkung,
welche den Unfall veranlasst, eine blos physische ist, der An-
wendung des Gesetzes nicht im Wege stehen kann, wenn diese
Einwirkung eine zeitlich und wie örtlich ebenso unmittelbare ist,
als wäre sie eine physische; dass daher der Appellationsrichter
weder die Bestimmungen des Haftpflichtgesetzes, noch den § 223
des Strafgesetzbuchs verletzt hat, wenn er annahm, diebetreffen-
den Behauptungen, es sei die Ehefrau Gross in unmittelbarer
Folge des heftigen durch den fraglichen Vorfall bewirkten Schrecks,
an ihrer Gesundheit beschädigt worden, seien geeignet, die Haft-
pflicht der Beklagten zu begründen und somit der erhobene Re-
curs als unbegründet zu verwerfen. (Erkenntniss des Reichs-
Oberhandelsgerichts vom 2. Februar 1877 in Sachen Gross contra
Metz-Saarbrücker Eisenbahn. Reg. 1301, 1876. Puchelt und Meu-
rer, Jurist. Zeitschrift für Eisass etc. II, S. 169 ff.)
Ein Betriebs-Controleur ist Handlungsgehiilfe. Der von einer
Eisenbahngesellschaft angestellte Betriebs - Controleur ist als
Handlungsgehülfe im Sinne des Art. 57 ff. des H.-G.-B.’s zu be-
trachten und gehört also die Seitens der Gesellschaft gegen ihn
erhobene Klage auf Erfüllung des Dienstvertrages zur Gompetenz
des Handelsgerichts (Urth. d. App.-G. zu Köln v. 2. Decbr. 1875
Rhein. Archiv Bd. 67 S. 99).
Auslegung des § 1 des Reiclishaftpflichtgesetzes vom 7. Juli 1871.
Genügt zur Beurtheilung auf Grund dieser Bestimmung
die Feststellung, dass der Unfall beim Betriebe der
Bahn eingetreten sei oder ist es erforderlich, dass auch
festgestellt werde, auf welche bestimmte, mit dem
Betriebe verbundene Gefahr der einzelne Unfall in
grösserem oder geringerem Masse zurückzuführen sei?
Der Kläger und Cassationsverklagter hat als Bremser im
Dienst der Verklagten einen Personenzug begleitet und seinen
Sitz auf dem letzten Wagen gehabt. Nach seiner Instruction hatte
er die Signallaternen zu entfernen. Als der Zug stille gestellt
war und während die Passagiere ausstiegen, ist Klager mit seinen
514
Laternen vom Wagen herabgestürzt und hat eine Verletzung er-
litten, durch die er dauernd arbeits- und erwerbsunfähig gewor-
den ist.
Die beiden Instanzen haben nach dem Klageanträge die
Bahn verurtheilt. Der Cassationsrecurs wurde aus nachstehenden
Gründen verworfen:
In Erwägung, dass bei richtiger Auslegung des § 1 des
Reichshaftpflichtgesetzes ein Unfall dann als Deim Betriebe der
Eisenbahn eingetreten anzusehen ist, wenn er bei der Vorberei-
tung, der Durchführung oder dem Abschlüsse des Betriebes sich
ereignet hat und nach den Umständen mindestens ein mittelbarer
Zusammenhang desselben mit der dem Eisenbahnbetriebe eigen-
thümlichen besonderen Gefährlichkeit sich als möglich darstellt;
dass es dagegen eine dem Wortlaute und Sinne des Ge-
setzes widerstreitende Einschränkung desselben wäre, und die
Eisenbahn-Verwaltungen von dem ihnen obliegenden Beweise der
höheren Gewalt oder des eigenen Verschuldens des Verletzten be-
freite, wenn neben der Feststellung, dass eine Verletzung in dem
angegebenen Sinne beim Betriebe entstanden noch die weitete ge-
fordert würde, auf welche bestimmte, mit dem Betriebe verbun-
dene Gefahr der einzelne Unfall in höherem oder geringerem
Masse zurückzuführen sei;
dass nun das angegriffene Urtheil in zutreffender, keines-
wegs rechtsirrthümlichen Weise festgestellt hat, dass der Cassa-
tionsverklagte die Verletzung iffi Dienste der Cassationsklägerin
vor Abschluss des Eisenbahnbetriebes und zu einer Zeit erlitten
hat, in welcher die mit diesem verbundene Gefährlichkeit noch
als wirkende Ursache unterstellt werden kann und sodann aus-
führt, dass es hiernach einer weiteren Untersuchung nicht be-
dürfe, ob diese eigenthümliche Gefahr in höherem oder gerin-
gerem Masse noch vorhanden war;
dass aber hiermit das Appellationsgericht die Bedeutung
des § 1 des angeführten Gesetzes nicht verkannt hat, das Urtheil
vielmehr mit der seitherigen Rechtsprechung des Reichs-Ober-
handelsgerichtes im Einklänge steht und daher die erhobene
Rüge unbegründet erscheint. (Erk. d. II. Sen. d. R.-Ob.-H.-G. v.
17. Mai 1876 in S. Köln-Mindener Eisenbahn (Bekl.) wider Stein
(Kläger) Reg. 443. 76).
Die Geleisweite der Rumänischen Bahnen.
Seit der Publikation der Russisch-Rumänischen Convention
über den Truppendurchzug durch Rumänien wurde allerwärts
die Frage über die „Kriegschiene auf den Rumänischen Bahnen“
so vielfach ventilirt und die Möglichkeit oder Unmöglichkeit
eines solchen Bau’s seitens der Fachmänner und Nichtfachmänner
vielfach erörtert und beleuchtet*), dass wir nachstehende Notizen
über die einschlagenden Verhältnisse mittheilen wollen, welche
wir einem, wie uns scheint, aus gut unterrichteter Quelle
kommenden Aufsatz des „Oe. C.-Bl.“ entnehmen. — Nach den Bau-
und Betriebsverhältnissen der Eisenbahnlinie Jassy-Ungheni müssen
alle Güter aus Oesterreich und Rumänien nach Russland oder
vice versa zweimal umgeladen werden und zwar einmal wegen
der Zollabfertigung an der Russischen Grenze in Doniceni-Ungheni,
indem die Russische Regierung sämmtliche Zollmagazine nicht wie
es bei den ersten Verhandlungen im Jahre 1871 bestimmt war, in
Jassy, sondern in Ungheni, also auf Russischem Territorium er-
baute, und das zweitemal in Jassy, weil die Russische Geleisweite
*) Auch in der Nummer 36 unserer Zeitung Seite 456 wurde
erwähnt, dass die Russen die Ausführung ihrer Spurweite auf
den Rumänischen Bahnen durch Anbringung einer 3. Schiene
bewerkstelligen wollen. Gegen die Ausführbarkeit eines derar-
tigen Projects sind erhebliche Zweifel geltend zu machen, insofern
als die Russische Spurweite um 3)4 Zoll weiter ist als die der
übrigen normalspurigen Bahnen des Europäischen Continents. Da
nun die Zwischenräume zwischen den 2 parallelen Bahnen min-
destens 0,065 Meter betragen müssen, so erscheint die Ausführung
der erwähnten Manipulation uns unglaublich.
von der Grenze bei Ungheni bis Jassy weiter geführt wurde.
Selbstverständlich wurde so ein sehr störendes Verkehrshinderniss
durch die Herstellung dieser Eisenbahnlinie (Staatebahn) mit nicht
continentaler Geleisweite — der einzigen in ganz Rumänien —
für Rumänien selbst geschaffen.
Aus diesem Grunde wurde im Artikel 8 der Additional-
Convention zur Ausführung des den Verkehrsdienst betreffenden
Artikel HI der Russisch-Rumänischen Convention über den Truppen-
durchzug vom 4./16. April d. J. bestimmt :
„Für den Transport der Kaiserlichen Truppen und ihres
Materials auf der Linie Jassy-Ungheni, welche dieselbe Geleis-
weite wie die Russischen Eisenbahnen hat, wird auf Grund eines
Einverständnisses zwischen beiden Verwaltungen zu dem Zwecke,
um jede Verzögerung oder Umladung an der Grenze zu vermeiden,
eine Uebereinstimmung und Einheitlichkeit der technischen Ver-
kehrsbestimmuD gen hergestellt werden (une unite et continuite
des conditions techniques du mouvement“).
Demnach sollten also nur die technischen Verkehrsbestim-
mungen auf der Strecke Ungheni-Jassy derart abgeändet werden,
dass die genannte Rumänische Staatsbahnlinie für die Dauer der
Convention als Russische Bahn betrachtet wird, und die Züge
ohne Aufenthalt oder Umladung an der Grenze bis Jassy verkehren
sollen. Solchergestalt würde eine Uebereinstimmung in der Ma-
nipulation dieser beiden Bahnstrecken (Kischinew-Ungheni und
Ungheni-Jassy) erzielt und Jassy zum factischen Russisch-Rumä-
nischen Grenzpuncte bestimmt worden sein. — Es scheint jedoch,
dass diese Absicht der Herstellung einer Uebereinstimmung der
Verkehrs-Vorschriften auf den beiden angrenzenden Bahnlinien
den Anforderungen des grossen Zweckes nicht genügt hat und
dass namentlich die Umladungen wegen des allzubeschränkten
Raumes in Jassy — viel zweckdienlicher und schneller in Ungheni,
wo bereits wegen der Zollmanipulation grosse Bauten ausgeführt
sind, bewerkstelligt werden können, weshalb natürlich die offene
Frage wegen des Umbaues der Linie Ungheni-Jassy von Russischer
auf continentale Geleisweite wieder ventilirt wurde.
Es wird dabei jedoch nur an einen Umbau der fraglichen 20 Klm,
langen Strecke Jassy-Ungheni auf continentale Geleisweite — keines-
wegs an eine Reconstruction der übrigen 1 210 Klm. langen Linien
der Rumänischen Eisenbahnen mit continentaler Geleisweite auf
Russische Spur aus naheliegenden Gründen gedacht. Wie uns nun
mitgetheilt wird, hat die Reconstruction des Schienenstranges (die
Differenz zwischen den beiden Geleisweiten beträgt an der Schie-
nenkopffläche gemessen 89 Millimeter) bereits begonnen, und
schreitet derart rasch vorwärts, dass die ganzen Arbeiten in dieser
kurzen Strecke bis auf wenige Kilometer vor Jassy schon
beendet sein sollen.
Dies ist, wie das Oesterreichische „C.-Bl.“ sagt, die einfache
Geschichte von der „Kriegsschiene auf den Rumänischen Bahnen.“
Neue Fahrpläne und Fahrplanänderungen.
Mittheilungen über neue Fahrpläne und Fahrplanände-
rungen gingen uns ferner zu von der:
Breslau- Schweidnitz -Freiburger Eisenbahn.
Elsass-Lothringische Eisenbahn.
Halle-Sorau-Gubener Eisenbahn.
Hannoverschen Staatsbahn.
Homburger und Cronberger Eisenbahn.
Kronprinz-Rudolf Eisenbahn.
Mährisch-Schlesischen Centralbahn.
Nassauische Eisenbahn.
Nie der schlesisch -Märkischen Eisenbahn.
Oels-Gnes ener Eisenbahn (Aenderungen des Sommer-
fahrplans).
Rheinische Eisenbahn.
Schleswig-Holsteinische Eisenbahn.
Warschau- Wiener und War sch au-Bromb erg er Eisen-
bahn.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Betriebsstörungen.
Kaschau-Oderberger Eisenbalm. Am 4.
Mai a. c. ist auf der Strecke zwischen den
Stationen Margiczän und Kis-Ladna eine
Felsenrutschung erfolgt, wodurch der Ver-
kehr auf dieser Linie für Frachten bis zum
12. d. M. gänzlich unterbrochen war.
2. Verkehrs-Eröffnungen.
Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen.
Nach der Mittheilung der Direction der
Böhmischen Nordbahn wird deren
Station „Reichstadt-Niemes“ vom 15. Mai
d. J. an den Namen „Rehdörfel“ führen.
Berlin, den 13. Mai 1877.
Die geschäfteführende Direction des Vereins.
Fournier.
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Am 15. d. M. werden unsere Neu-
baustrecken Königsberg i./M.- Stettin und
515
Sorgau - Halbstadt mit den Stationen
Uchtdorf, Wilhelmsfelde - Fiddi-
chow, Greifenhagen, Ferdinand-
stein, Podejuch, Stettin resp. Sor-
f au, Salzbrunn, F ellhammer, Fried-
and i./Schl. und Halbstadt dem Per-
sonen-, Gepäck-, Vieh nnd G ü-
terverkehr übergeben. Von demsel-
ben Tage finden Zollabfertigungen
ohne Beschränkung auf unserem
Bahnhofe in Breslau und der
Grenzstation Halbstadt statt.
Die Eröffnung des Bahnhofes am Dun-
zig in Stettin , sowie der damit verbun-
denen Zollabfertigungsstelle daselbst, wird
voraussichtlich im Laufe des nächsten
Monats erfolgen. Breslau , den 11. Mai
1877. Directorium. (1748)
Berlin-Stettiner Eisenbahn. Am 15. Mai
d. Js. wird die Strecke Seelow - Frankfurt
a./O. unserer Zweigbahn Wriezen - Frank-
furt a |0. mit den Stationen Schönfliess
und Frankfurt a.[0. für den Güter- Verkehr,
sowie für den Privat - Depeschenverkehr
eröffnet.
Die Tarifsätze für die neuen Stationen
Schönfliess und Frankfurt a.|0. sind in
dem 15. Nachtrage zu unserem Local-
gütertarife enthalten , welcher Nachtrag
an Inhaber des Haupttarifs von unseren
Güterexpeditionen unentgeltlich auf Ver-
langen verabfolgt wird.
Der qu. Nachtrag enthält ausserdem
Aenderungen der tarifarischen Bestim-
mungen.
Bis zur Eröffnung des Personenverkehrs
auf der Bahnstrecke Seelow - Frankfurt
a./0. werden Eilgüter, Vieh und Equi-
pagen in Frankfurt a./0. auf unserem
dortigen Güterbahnhofe angenommen be-
ziehungsweise ausgeliefert. Stettin , den
10. Mai 1877. Directorium. (1744)
3. General- Versammlungen.
Berlin-Stettiner Eisenbahn. Die ordent-
liche General - Versammlung der Berlin-
Stettiner Eisenbahn -Gesellschaft findet in
diesem Jahre
am 31. Mai, Vormittags 10 Uhr,
hier im Börsenhause
statt.
Wir laden zu derselben mit dem Bemer-
ken ergebenst ein, dass die Feststellung
des Stimmrechts und die Aushändigung
der Eintrittskarten für diese General -Ver-
sammlung gegen Präsentation der Actien
in Berlin am 26. Mai, Vormittags
von 9 bis 12 und Nachmittags
von 3 bis 5 Uhr, in unserem dor-
tigen alten Bahnhofsgebäude,
parterre,
und
am 28. und 29. Mai in demVerwal-
t.ungsgebäude unserer Gesell-
schaft hierselbst, Karlstrasse
No. 1, während dervorgedachten
Stunden
erfolgt.
Es werden dabei die Actien, auf welche
Eintrittskarten ertheilt sind, mit einem
die Jahreszahl 1877 enthalten-
den Stempel in rotherFarbe ver-
sehen und kann auf so gestempelte Actien
bei ihrer etwaigen abermaligen Production
für diese General -Versammlung ein fer-
neres Stimmrecht nicht ertheilt werden.
In der General -Versammlung werden zur
Verhandlung kommen:
1. der Bericht des Verwaltungsrathes und
des Directoriums ;
2. die Feststellung der Dividende;
3. Antrag des Directoriums auf Prolon-
gation des Betriebs-Ueberlassungs-Ver-
trages mit der Angermünde-Scbwedter
Eisenbahn-Gesellschaft unter einigen
Modificationen ;
4. die Wahl eines Mitgliedes des Direc-
toriums ;
5. die Wahl von 5 Mitgliedern des Ver-
waltungsrathes.
Die Tagesordnung, sowie die für diese
General-Versammlung erstatteten Verwal-
tungsberichtekönnen m den letzten 8 Tagen
vor der General - Versammlung in dem
Secretariatslocale des Verwaltungsgebäudes
unserer Gesellschaft hierselbst entgegen-
genommen werden.
Stettin, den 19. April 1877. (1598)
Der Verwaltungsrath
der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft.
Pitzschky. Ferd. Brumm. Bartels.
4. Tarifänderungen.
Deutsch - Russischer Eisenbahn - Verband.
Vom 1. Juli er. n. St. ab werden die Eil-
frachtsätze im Verkehr mit Terespol, Mu-
chawiec, Kiew, Berditschew und Schme-
rinka um 0,08 M. pro Kilogramm erhöht.
Bromberg, den 4. Mai 1877. Königliche
Direction der Ostbahn, geschäftsführende
Verwaltung. (1755) J.
Deutsch-Oesterreich-Ungarischer Eisen-
bahn-Verband. Zum Verbandstarif vom
1. Juli 1875 ist der Nachtrag XIV, enthal-
tend tarifarische Aenderungen, gütig vom
1. Juni er. ab, erschienen.
Exemplare desselben sind bei den
bekannten Dienststellen der Verbands-
verwaltungen zu haben. Berlin , den
15. Mai 1877. Direction der Berlin-Ham-
burger Eisenbahn als geschäftsführende
Verwaltung des Verbandes. (1754) J.
Bremen resp. Hamburg-Schlesischer Ver-
kehr via Berlin. Mit dem 25. d. Mts. tritt
zum Tarife vom 1. October 1873 für den
Bremen resp. Hamburg-Schlesischen Güter-
verkehr via Berlin ein Nachtrag 25 in
Gültigkeit.
Derselbe enthält:
I. Abändernde Bestimmung über die
Publication des Verbandstarifs und
der Nachträge;
II. Tarifsätze für die in den Verkehr auf-
genommene Station Keltsch der Rechte-
Oder- Ufer-Eisenbahn und
IH. Ausnahmefrachtsätze für Spiritustrans-
porte in Quantitäten von mindestens
5 000 KUogramm von Kreuzburg nach
Hamburg (K. M. B ), Harburg, Bremen
(Hann, und K. M. B.), Bremerhafen,
Geestemünde, Brake und Elsfleth.
Exemplare des Tarifnachtrages sind von
den Verbandsstationen zu beziehen. Magde-
burg, den 11. Mai 1877. Directorium der
Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn - Ge-
sellschaft als geschäftsführende Verwal-
tung; (1739)
Magdeburg-Preussischer Verband. Am
15. Mai er. tritt für den Magdeburg-Preus-
sischen Verband-Tarif ein vierter Nachtrag
in Kraft. Derselbe enthält die Aufnahme
der Station Burg der Berlin-Potsdam-Magde-
burger Eisenbahn für den Verkehr mit den
Ostbahn-Verbandstationen, Tarifsätze für
Holzsendungen von Elbing nach Helmstedt
und Ergänzung der Eingangsbestimmungen
des Tarifs. Bromberg, den 4. Mai 1877.
Königliche Direction der Ostbahn als ge-
schättsführende Verwaltung. (1742)
Königlich Sächsische Staats - Eisen-
bahnen. Der V. Nachtrag zum directen
Tarife Böhmischer Braunkohlen via Boden-
bach bezw. via Mittelgrund kommt am
1. Juni d. J. zur Einführung und ist bei
den Expeditionen der betheiligten Bahn-
verwaltungen zu erlangen. Dresden, den
12. Mai 1877. Königliche General-Direction
der Sächsischen Staatseisenbahnen als ge-
schäftsführende Verwaltung. Freiherr von
Biedermann. (1757)
Königlich Sächsische Staats - Eisen-
bahnen. Zum Tarife vom 1. October 1874
für den directen Güterverkehr zwischen
Hamburg (K. M. B.), Harburg, Bremen,
Bremerhafen und Geestemünde einerseits
und Stationen
der K. K. priv. Aussig-Teplitzer Bahn,
der K. K. priv. Prag-Duxer Bahn,
der K. K. priv. Pilsen-Priesener Bahn
und
der K. K. priv. Oesterreichischen Staats-
bahn
andrerseits via Bodenbach, tritt am
1. Juni 1877 Nachtrag X in Kraft, welcher
bei den Verwaltungen der Endbahnen zu
erlangen ist. Dresden, am 9. Mai 1877.
Königliche General-Direction der Sächsi-
schen Staats- Eisenbahnen. Freiherr von
Biedermann. (1743)
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Mit dem 15.' d. Mts. werden Güter
zwischen Frankfurt a|0. und Stettin
via Reppen nach den via Wriezen zur
Einführung kommenden Localsätzen der
Berlin-Stettiner Eisenbahn direct beför-
dert. Näheres ist von den Güter-Expedi-
tionen zu Frankfurt a|0. und Stettin zu
erfahren. Guben und Breslau, den 11. Mai
1877. Direction der Märkisch - Posener
Eisenbahn- Gesellschaft. Directorium der
Breslau-Sch weidnitz-Freiburger Eisenbahn-
Gesellschaft (1745)
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Am 15. d. Mts. tritt:
1. zum Verbandtarif der Breslau-Schweid-
nitz-Freiburger und Rechte-Oder-Ufer-
Eisenbahn vom 1. November 1874 ein
Nachtrag IH mit Frachtsätzen für den
gesammten Güterverkehr von und nach
Station Stettin ;
2. zum Kohlentarif der Rechte-Oder-Ufer-
und Breslau - Schweidnitz - Freiburger
Eisenbahn vom 1. August 1874 ein
Nachtrag IX mit directen Frachtsätzen
für die zu eröffnenden Stationen, sowie
theilweise ermässigten Frachtsätzen
für die Stationen Königsberg i|M. resp.
Vietnitz und für die Stationen der
Strecke Liegnitz-Königszelt-Schmolz ;
3. zum Kalktarif der Rechte-Oder-Ufer-
und Breslau - Schweidnitz - Freiburger
Eisenbahn vom 12. October 1874 ein
Nachtrag III mit Frachtsätzen für die
zu eröffnenden Stationen
in Kraft. Breslau, den 11. Mai 1877. Di-
rection der Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn-
Gesellschaft. Directorium der Breslau-
Schweidnitz - Freiburger Eisenbahn -Gesell-
schaft (1746)
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Mit dem 15. Mai er. tritt für den
Transport Niederschlesischer Stein-
kohle und Koks von den Stationen
Waldenburg, Altwasser, Glückhilfgrube und
Fellhammer nach Stationen der K. K. priv.
Oesterreichischen Staats - Eisenbahn via
Halbstadt ein directer Tarif in Kraft.
Breslau, den 11. Mai 1877. Directorium. (1747)
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Am 1. Juni er. tritt ein gemein-
schaftlicher Tarif für Mergeltransporte von
Station Gramschütz der Breslau-Schweid-
nitz-Freiburger Eisenbahn nach Stationen
der Mährisch-Schlesischen Centralbahn in
Kraft. Breslau, den 10. Mai 1877. König-
liche Direction der Oberschlesischen Eisen-
bahn. Directorium der Breslau -Sch weidnitz-
FreiburgerEisenbahn-Gesellschaft. (1749)
Marienburg-Mlawkaer Eisenbahn. (D a n-
zig- Warschau. Preussische Abthei-
lung.) Vom 15. Mai er. ab wird eine
regelmässige Beförderung von Gütern mit
Aroeitszügen nach und von unseren Sta-
tionen Koschlau und Soldau Statt finden
und tritt mit diesem Tage der dritte Nach-
trag zum Tarif für den Verband - Güter-
verkehr mit der Königlichen Ostbahn in
Kraft. Danzig, den 13. Mai 1877. Die Di-
rection. (1751)
516
Zum Ostdeutsch-Rheinischen Eisenbahn-
Verband tritt vom 1. Juni d. J. ab zum
Verbands-Gütertarif vom 1. August 1874
ein Nachtrag 26, enthaltend:
1. Ausnahme-Tarif für eiserne ßrücken-
theile zwischen Dortmund K. M., ß. M.
und W. und Schulitz.
2. Directe Frachtsätze für Eisenbahn-
schienen und Eisenbahnschwellen.
3. Aufnahme der Station Rothe-Erde Rh.
und A. J. als Verbandstation.
4 ßestimmung über Aufhebung des Ost-
deutsch-Bergisch-Märkischen Verband-
tarifs vom 15. März 1876 als selbst-
ständiger Tarif.
5. Ergänzung der Tarif bestimmungen.
6. Berichtigung des 25. Nachtrags in
Kraft, welcher auf den Verband-Stationen
käuflich zu haben ist.
Bromberg, den 12. Mai 1877. König-
liche Direction der Ostbahn als geschäfts-
führende Verwaltung. (1763)J.
5. Submissionen.
Glückstadt - Elmshorner Eisenbalm - Ge-
sellschaft. Es soll die Lieferung von 50
bedeckten Güterwagen im Wege der Sub-
mission vergeben werden.
Die Zeichnungen und Lieferungs - Be-
dingungen liegen im Bureau unseres
Maschinenmeisters in Glückstadt zur Ein-
sicht aus, und können auch die Lieferungs-
Bedingungen gegen Erstattung von 0,5 Jl
von unserem Hauptbureau bezogen wer-
den.
Offerten sind versiegelt und portofrei
mit der Aufschrift „Submission auf Liefe-
rung von bedeckten Güterwagen“ bis zum
6. Juni d. J. an uns einzusenden.
Die Auswahl unter den Offerenten, welche
bis zum 20. Juni er. an ihre Gebote sich
zu binden haben, bleibt Vorbehalten.
Später eingehende Offerten werden nicht
berücksichtigt. Glückstadt, den 11. Mai
1877. Die Direction. H. Lund. (1752)
Saarbrücker Eisenbahn. Neubau der
Fischbachbahn. Die Lieferung vou :
36 Stück einfachen Weichen,
4 „ ganzen Englischen Weichen,
3 „ halben „ „
soll im Wege der öffentlichen Submission
vergeben werden. Offerten hierauf sind,
mit entsprechender Aufschrift versehen,
bis zum Submissionstermin
Mittwoch, den 30. Mai a. c., Vor-
mittags 11 Uhr
versiegelt und portofrei an die Unter-
zeichnete Königliche Eisenbahn-Direction
einzureichen, in deren Verwaltungs-Ge-
bäude hierselbst zur bezeichneten Stunde
die Eröffnung der Offerten im Beisein der
persönlich erschienenen Submittenten er-
folgen soll.
Die Submissionsbedingungen und Zeich-
nungen können im bezeichneten Gebäude
(Zimmer No. 54) eingesehen , auch von
dem Vorsteher unseres Neubau- Central-
bureaus gegen Copialien bezogen werden.
Saarbrücken, den 12. Mai 1877. König-
liche Eisenbahn-Direction. (1753)
Rheinische Eisenbahn. Verding von
Uniform-Materialien. Die zur Beklei-
dung unserer Betriebs-Beamten für das
Jahr 1878 erforderlichen Tuche, Futter-
stoffe, Dienstabzeichen und Knöpfe beab-
sichtigen wir im Wege der Submission in
Lieferung zu geben.
Die Lieferungs-Bedingungen können ent-
weder in unserem Directionsgebäude hier
(im Büreau No. 51) oder in unserem Klei-
der-Depot am Central-Personen-Bahnhofe
eingesehen, sowie auch auf frankirte Be-
stellungen von uns bezogen werden.
Die Lieferungs-Offerten wolle man ver-
siegelt und portofrei mit der Aufschrift:
„Submission auf Bekleidungs-Materialien“
bis zum 1. Juni er. bei uns einreichen.
Später eingehende Offerten werden nicht
berücksichtigt. Köln, den 2. Mai 1877.
Die Direction. (1705)
Berlin-Anhaltische Eisenbahn. Die Mau-
rerarbeiten zum Neubau des hiesigen
Empfangsgebäudes sollen im Wege öffent-
licher Submission vergeben werden. Die
speciellen Bedingungen und Preisverzeich-
nisse sind im Abtheilungs - Baubureau
Möckernstrasse No. 12, 1 Treppe gegen
Erlegung der Copialien in Empfang zu
nehmen, daselbst liegen auch die Zeich-
nungen und Massenberechnungen Vor-
mittags von 9 — 1 Uhr zur Einsicht aus.
Die Offerten sind versiegelt und mit der
Aufschrift:
„Submission auf die Maurerarbeiten zum
bis zum 25. jfai, Mittags 12 Uhr, in ge-
nanntem Bureau abzugeben, woselbst dann
die Eröffnung derselben in Gegenwart
etwa erschienener Submittenten stattfindet.
Berlin, den 8. Mai 1877. Der Abtheilungs-
Baumeister: A. Sittich. (1723)
Neubau der Moselbahn. Die Aus-
führung von Erd-, Planirungs - und Be-
festigungs - Arbeiten sowie von Maurerar-
beiten einschliesslich Lieferung der
sämmtlichen Materialien zu Herstellung
von Brücken und Durchlässen in der
IV. Bauabtheilung sollen durch öffent-
liche Submission vergeben werden und
zwar
Loos V. von Stat. 228 -f- 20 bis Stat.
262 -j- 10 55 443 Cubikmeter Erd- etc.
Arbeiten veranschlagt zu 56 400 M.
Loos V. a. von Stat. 228 -f 20 bis Stat.
262 + 10 488 Cubikmeter Maurerar-
beiten veranschlagt zu 14 755 Jl
Loos IX. von Stat. 335 -f- 30 bis Stat.
370 147 024 Cubikmeter Erd- etc. Ar-
beiten veranschlagt zu 115 500 Jl
Loos IX. a. von Stat. 335 -f 30 bis Stat.
370 1 935 Cubikmeter Maurerarbeiten
veranschlagt zu 46 372 Jl
Die Angebote sind mit entsprechen-
der Aufschrift versehen bis zum Submis-
sions-Termin am
Donnerstag, den 24. Mai er., Vor-
mittags 10 Uhr
versiegelt und frankirt an den Unterzeich-
neten Abtheilungs - Baumeister einzurei-
chen, in dessen Geschäftslocal zu bezeich-
neter Stunde deren Eröffnung erfolgen
soll.
Submissions- Bedingungen, Massen- und
Preisverzeichnisse etc. können im Central-
Bureau der Königlichen Eisenbahn Direc-
tion zu Saarbrücken und im hiesigen
Abtheilungs - Bureau eingesehen, die Sub-
missions-Bedingungen und Massen- und
Preisverzeichnisse auch von mir gegen
Erstattung von 1,75 Jl Copialien für jedes
Loos bezogen werden. Wittlich, den 5. Mai
1877. Der Abtheilungs - Baumeister G.
Prinz. (1721)
6. Fahrplanänderungen.
Eisass - Lothringische Eisenbahn. Am
15. Mai d. J. tritt auf den Eisenbahnen in
Elsass-Lothringen und auf der Wilhelm-
Luxemburg Eisenbahn der Sommerfahr-
plan in Kraft. Derselbe ist auf den dies-
seitigen Stationen ausgehängt, auch bei
unseren Stationskassen käuflich zu haben.
Strassburg, den 9. Mai 1877. Kaiserliche
General-Direction. (1740)
7. Fahrpläne.
Fahrplan für die Schleswig-Holsteinischen Eisenbahnen vom 15. Mai 1877.
Von Altona nach Kiel Vorm. 6.45, 7.45, 10.15. Nachm. 2. — , 6.40, 10.10.
„ „ in „ „ 9.10, 10.55. Nachm. 1.10, 5.8, 9.15, 12.15.
„ „ nach Rendsburg Vorm. 6.45, 7.45. Nachm. 2. — , 6.40.
„ „ in „ „ 8.59, 10.54. Nachm. 5.4, 9.11.
„ „ nach Neustadt Vorm. 6.45. Nachm. 2.— , 6.40.
„ „in „ „ 11.—. Nachm. 7.—, 10.55.
„ „ nach Oldesloe Vorm. 6.45. Nachm. 2. — , 6.40.
„ „ in „ „ 10.50. Nachm. 5.40, 10. — .
„ „ nach Itzehoe Vorm. 7.45. Nachm. 2.—, 6.40.
„ „ in „ „ 10.42. Nachm. 4.13, 8.52.
„ „ nach Blankenese Vorm. 6.50, 8.35, 11.15. Nachm. 12.55, 3.15, 4.45, 7.15, 8,50.
„ „ in „ „ 7.15, 8.55, 11.40. „ 1.20, 3.40, 5.10, 7.40, 9.15.
„ „ nach Hamburg Vorm. 6.15, 7.—, 8.28, 9.35, 10.25, 11.30. Nachm. 12.35, 1.30,
2.20, 3.30, 4.30, 5.15, 6.10, 7.30, 8.35, 9.35, 10.25, 11.10.
„ „ in „ „ 6.40, 7.30, 8.53, 10 —, 10.50, 12.—. Nachm. 1.—, 2.— ,
2.50, 4—, 5.—, 5.45, 6.35, 8.—, 9.—, 10.—, 10.50, 11.35.
„ „ nach Flensburg Vorm. 6.45, 7.45. Nachm. 2. — , 6.40.
» n
„ nach Wamdrup
„ in
Hamburg nach Altona Vorm.
„ in
10.40. Nachm. 12.50, 7.13, 11.5.
6.45. Nachm. 2. — , 6.40.
— . Nachm. 12.20, 9.40, 12.55.
5.35, 6. — , 7.— , 8.5, 9.30, 10.40, 11.30. Nachm. 12.20,
1.10, 2.45, 3.30, 4.15, 5.25, 5.55, 6.45, 8.15, 9.30, 10.40.
6.—, 6.25, 7.25, 8.30, 10.—, 11.10, 12.—. Nachm. 12.50,
1.40, 3.10, 4 —, 4.40, 5.50, 6.20, 7.10, 8.45, 9.55, 11.5.
„ Kiel nach Altona Vorm. 6.20, 7.20, 11.5. Nachm. 3.10, 5.17, 7.5.
„ „ in „ „ 9.30, 10.20. Nachm. 2.15, 6.5, 8.30, 9.30.
„ Rendsburg nach Altona Vorm. 7.14, 11.7. Nachm. 5.16, 7.12.
„ „ in „ „ 10.20. Nachm. 2.15, 8.30, 9.30.
„ Itzehoe nach Altona Vorm. 7.7, 11.55. Nachm. 5.55.
„ „ in „ „ 9.30. Nachm. 2.15, 8.30.
„ Neustadt nach Altona Vorm. 5.20, 9.5. Nachm. 5.5.
„ „ in „ „ 10.20. Nachm. 2.15, 9.30.
„ Oldesloe nach Altona Vorm. 6.10. Nachm. 2.20, 6.25.
„ „in „ „ 10.20. Nachm. 6.5, 9.30.
„ Blankenese nach Altona Vorm. 8.5, 9.5. Nachm. 12.5, 1.30, 4. — , 5.30, 8.—, 9.55.
„ „ in „ „ 8.25,9.25. Nachm. 12.30, 1.55, 4.25, 5.55, 8 25, 10.20.
„ Kiel nach Ascheberg Vorm. 5.40, 8.20. Nachm. 4.20, 8.25.
„ „ in „ „ 6.35, 9.15. „ 5.15, 9.20.
„ Ascheberg nach Kiel „ 6.55, 11. — . Nachm. 6.55, 9.35.
„ „ in „ „ 7.50. 11.55. „ 7.50, 10.30.
Altona, im Mai 1877. Die Direction der Altona-Kieler Eisenbahn-Gesellschaft. (1741)
(Schluss der offiz. Anzeigen auf Seite35 des Anzeigers überzählig erGüter undGepäckstücke.)
Verlegt und her Ausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verantwortlicher Bedactour; Dr. jur. Willi. Koch au Berlin (Redactionsbureau > Auhaltoretr. 6). - CominisiionKr : Adolph Reftlshüfer au Lolpaig. - Druck von EL* ß. Hermann in Berlin. Beuthstr. 3.
I
Beilage ZU No. 39. Berlin, am 18. Mai 1877.
Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verzeichniss der Directoren und Oberbeamten bei den dem Vereine angehörigen Eisenbalm-Verwaltungen.
(leschäftsführende Direction des Vereins zu Berlin.
Fournier, Geh. Regierungsrath als Vorsitzender der Direction der Berlin- Anhaltisclien Eisenbahn, Präsident des Vereins.
Oberbeamte des Vereins.
Volz, Vorsteher des Vereins-Bureaus. Martin, Vereins-Secretair.
Heusinger von Waldegg, Ober-Ingenieur, Redacteur des tech- Dr. jur. Koch, Gerichts-Assessor a. D., Redacteur der Zeitung
nischen Vereins-Organs in Hannover. des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen in Berlin.
1. Altona-Kieler Eisenbahn.
Directoren :
1. B. Geske, Kaufmann, stellvertr. Vor-
sitzender Director,
2. Ad. Meyer, Rechtsanwalt,
3. Chr. Kruse, Kaufmann,
4. H. T e 1 lk am p f , ausführender Director,
5. Metzener, Regierungs - Assessor, Di-
rections-Assistent.
Oberbeamte:
6. Wegener, Ober-Betriebs-Inspector,
7. Hesse, Betriebs-Inspector,
8. Matthiessen, Betriebs-Inspector,
9—12. May,Scheer,Ullrich,Petersen,
Bahningenieure,
13—15. Noflau, Schneider, Canstan-
t i n e , Maschinenmeister,
16. Walter, Telegraphen-Inspector,
17. Ringklib, Material-Inspector,
18. Bormann, Büreauchef,
19. Abel, Betriebs-Controleur,
20. Renken, Güter- V erwalter,
21. Hielmcrone, Hauptbuchhalter,
22. A. v. Einem, Hauptcassirer,
23. Schröder, General -Bevollmächtigter
(der Schleswigschen Bahnen).
2. Grossh. Badische Staatseisenbahnen.
I. Mitglieder der Gen eraldirection
in Carlsruhe.
1. W. Eisenlohr, Generaldirector,
2. Schupp, Betriebsdirector, Abthei-
lungsvorstand und Stellvertreter des
General directors,
3. Gerwig, Baudirector, Abtheilungs-
vorstand,
4. Dr. Gmelin, Oberregierungsrath, Ab-
theilungsvorstan d,
5. Klingel, Oberbaurath,
6. Stimm, Oberbaurath,
7. Helminger, Regierungsrath,
8. Zittel, Regierungsrath,
9. Helbling, Baurath,
10. Boeckh, Regierungsrath,
11. Schneider, Regierungsrath,
12. Battlehner, Regierungsrath, Vor-
stand des Reclamationsbureaus,
13. Fesenbeckh, Regierungsrath,
14. Schröder, Regierungsrath,
15. Tross, Baurath,
16. Honig, Regierungsrath,
17. Seubert, Regierungsassessor.
II. Der General direction bei gegebene
Oberbetrieb sin Spectoren.
18. Burg, Oberregierungsrath, Ober-
betriebsinspector zu Carlsruhe,
19. von Davans, Oberbetriebsinspector
zu Constanz,
20. Gei g er ,Oberbetriebsiuspector zuBasel.
I. Deutsche Eisenbahnen.
III. Oberbeamte der Central-
verwaltun g.
a) Vorstände der zur Centralverwal-
tung gehörenden Dienststellen.
21. Fischer, Finanzrath, Vorstand der
Eisenbahnliauptcasse,
22. S chnetzler, Oberrechnungsrath, Vor-
stand der Eisenbahnhauptcontrole II,
23. Gass, Oberrechnungsrath, Vorstand
der Eisenbahnhauptcontrole HI,
24. Müller, Oberrechnungsrath, Vorstand
der Eisenbahnhauptcontrole 1,
25. Devrient, Bahninspector, Vorstand
der Hauptverwaltung der Eisenbahn-
Magazine,
26. Esser, Obermaschinenmeister, Vor-
stand der Verwaltung der Eisenbahn-
hauptwerkstätte,
27. Gernet, Bahnbauinspector, Vorstand
des technischen Bureaus.
b) D er Gen eraldirection beigegebene
Centralinspectoren.
28. Würth, Casseninspector,
29. Heinrich, Hochbauinspector,
30. von Teuffel, ßahnbauinspector,
31. Hartmann, Transportin spector,
32. Stutz, Güterdienstinspector,
33. Gossweyler, Bahnbauinspector,
34. Schell, Telegrapheninspector,
35. Ziegler, Hochbauinspector,
36. Seiz, technischer Transportinspector.
IV. Oberbeamte der Bezirks- und
Localverwaltung.
a) Bezirksbahningenieure.
37. Möglich, Oberingenieur, Bezirks-
bahnin°enieur zu Carlsruhe,
38. Scheffelt, ßezirksbahningenieur zu
Freiburg,
39. Gr ab en d ö r f er, Bezirksbahningenieur
zu Heidelberg,
40. Wolff, Bezirksbahningenieur zu
Constanz,
41. Scholl, Bezirksbahningenieur zu
Offenburg,
42. Hilpert, Bezirksbahningenieur zu
Villingen.
b) Bezirksmasclrin eni ngenieure.
43. Behaghel, Bezirksmaschineninge-
nieur zu Freiburg,
44. Kayser, Bezirksmaschineningenieur
zu Constanz,
45. Kuttruff, Bezirksmaschineningenieur
zu Heidelberg.
c) Bahnamtsvorstände.
46. Lamey, Bahninspector, Bahn am ts-
vorstand zu Würzburg,
47. Ambros, Bahninspector, Bahnamts-
vorstand zu Freiburg,
48. Mayer, Bahninspector, Bahnamts-
vorstand zu Constanz,
49. von Davans, Bahninspector, Bahn-
amtsvorstand zu Heidelberg,
50. Bauer, Balininspector, Bahnamtsvor-
stand zu Offenburg,
51. Kratt, Bahninspector, Bahnamtsvor-
stand zu Baden,
52. Krapp, Balininspector, Bahnamtsvor-
stand zu Carlsruhe,
53. von Fabert, Balininspector, Bahn-
amtsvorstand zu Waldshut,
54. Scheyrer, Balininspector, Bahnamts-
vorstand zu Mannheim,
55. Kempff, Balininspector, Bahnamts-
vorstand zu Villingen,
56. Merkel, Balininspector, Bahnamts-
vorstand zu Basel,
57. Haunz, Balininspector, Bah namtsvor-
stand zu Pforzheim,
58. Spörin, Bahninspector, Bahnamts-
vorstand. zu Bruchsal,
59. Götzenberger, Balininspector, Bahn-
amtsvorstand zu Schaff hau^n,
60. Bueb, Balininspector, Bahnamtsvor-
stand zu Kehl.
d) D ampf schiff f ah rt sin specto r.
61. Gotha, Dampfschifffalirtsinspector,
Vorstand der Dampfschiff falirts -Ver-
waltung Constanz.
3. Gcneral-Direction der Königl. Bayerischen
Verkehrs-Anstalten in München.
1. Adolf von Hocheder, General-Di-
rector.
Bau-Abtlie ilung.
2. Alois Röckl, Eisenbahnbau-Director.
General-Directionsräthe :
3. Friedrich Max Engel,
4. Mich. Hellmuth,
5. Carl Schnorr von Carolsfeld,
6. Friedr. Förderreuther,
7. Ernst Rutz (Fiskal).
Ober-Ingenieure:
8. Jac. Graff,
9. Ludwig F omni,
10. Carl Z eng er,
11. Julius Jäger, Ober-lnspector.
Betriebs- Abtheilung.
12. Heinrich von Badhauser, Betriebs-
Director.
General-Directionsräthe:
13. Willi. Deppert,
14. Phil. Kühles,
15. Friedr. Petri,
16. Adolf von Schamberger,
17. Ernst Roder,
18. Jos. Breidenbach,
19. Joh. Paukner,
20. Franz Gyssliug,
21. Karl Mayer,
22. Karl Oswald,
23. Jos. Englert.
24. Otto Böhm, Ober-lnspeetor.
Ober-Ingenieure:
25. Joh. Reisinger,
26. Carl Rölig,
27. Joh. Mohnie,
28. Ambros Trient.
Ober-Maschinenmeister :
29. Carl Fuchss,
30. Eugen Mahla,
31. Jakob Heberlein.
C entral- Werkstätten.
München. Vorstand:
32. Richard Lorenz, Ober -Maschinen-
meister.
Nürnberg. Vorstand :
33. Lorenz Wucherer, Ober-Maschinen-
meister.
Regensburg. Vorstand:
34. Franz Volk, Maschinenmeister.
4. Bergisch-Märkische Eisenbahn.
I. Mitglieder und Hülfsarbeiter
der Direction:
1. Jonas, Geheimer Regierungs - Rath
zu Elberfeld, Vorsitzender.
2. Plange, Geheimer Regierungs - Rath
zu Elberfeld.
3. Brandhof, Regierungs- u. Bau-Rath
zu Elberfeld.
4. Stambke, Eisenbahn-Hirector zu El-
berfeld.
5. Buchholtz, Regierungs- und Bau-
Rath zu Cassel.
6. Krichel dorff, Regierungs- u. Bau-
Rath zu Essen, Vorsitzender der Eisen-
bahn-Commission.
7. Mechelen, Regierun gs- und ß au-Rath
zu Aachen.
8. Krahn, Regierungs-Rath zu Aachen,
Vorsitzender der Eisenbahn - Com-
mission.
9. Witte, Regierungs-Rath zu Elberfeld.
10. von Wehren, Regierungs -Rath zu
Cassel, Vorsitzender der Eisenbahn-
. Commission.
11 Wehr mann, Regierungs-Rath zu El-
berfeld.
12. Lex, Regierungs- und Bau-Rath zu
Hagen, Vorsitzender der Eisenbahn-
Commission.
13. Sipman, Regierungs - Assessor zu
Düsseldorf, Vorsitzender der Eisenbahn-
Commission.
14. Wrede, Regierungs-Assessor zu El-
berfeld.
15. Schultz I., Dr. jur., Regierungs-
Assessor zu Elberfeld.
16. Janssen, Bau- und Betriebs-Inspec-
tor zu Altena, Vorsitzender der Eisen-
bahn-Commission.
17. Hoyer, Regierungs-Assessor zu Elber-
feld.
18. Thomae, Regierungs - Assessor zu
Elberfeld.
19. Stiege r, Regierungs- Assessor zu Essen.
20. Vier egge, Bau- und Betriebs-Inspector
zu Düsseldorf.
21. S c h n arr,Rechnungs-RathzuElberfeld.
22. Förster, Regierungs - Assessor zu
Elberfeld.
23. Schulz II , Regierungs - Assessor zu
Hagen.
24. Kirchlioff, Regierungs - Assessor zu
Altena.
25. Krug, Regierungs- Assessor zu Düssel-
dorf.
26. Hoppenstedt, Regierungs - Assessor
zu Elberfeld.
27. Dehnert, Regierungs - Assessor zu
Cassel.
28. Schultz HI., Regierüngs- Assessor zu
Elberfeld.
29. Heine, Hülfsarbeiter zu Essen.
II. Oberbeamte.
Bau- und Betriebs-Inspectoren:
30. Rupertus, zu Aachen.
31. von Gabain, zu Cassel.
32. D ulk, zu Arnsberg.
33. Küster, zu Elberfeld.
34. Kahle, zu Dortmund.
35. Naumann, zu Elberfeld, Vorstand
des bautechnischen Bureaus.
36. Kottenhoff, zu Essen.
37. Emmerich, zu Elberfeld, Vorstand
des betriebstechnischen Bureaus.
38. Hassenkamp, zu Düsseldorf.
39. Berendt, zu Essen.
40. Schmidts, zu Hagen.
41. S chepers, zu Elberfeld.
42. Delmes, zu Cassel.
43. Bartels, zu Aachen.
44. Garcke, zu Elberfeld.
46. Otto, Ober-Güterverwalter zu Aachen.
46. Spoerer, Maschinen-Inspector zu El-
berfeld, Vorstand des maschinentech-
nischen Bureaus.
47. Lesmeister, Güter-Inspector zu El-
berfeld, Vorstand des Verkehrsbureaus.
T elegraphen -In spectoren:
48. Grimm, zu M.-Gladbach.
49. Strentzel, zu Elberfeld.
Eisenbahn-Baumeister:
50. Siebert, zu Cassel.
51. Bechtel, zu Hagen.
52. Fischbach, zu Elberfeld.
53. Arndts, zu Arnsberg.
54. Eversheim, zu M.-Gladbach.
55. König, zu Warburg.
56. Siewert, zu Warburg.
57. Awater, zu Elberfeld.
58. M asb erg, zu M.-Gladbach.
59. Brewitt, zu Düsseldorf.
60. Schneider, zu Hagen.
61. Hatt enbach, zu Elberfeld.
62. Jungbecker, zu Elberfeld.
63. Seick, zu Hagen.
64. Rump, zu Altena.
65. van ae Sandt, zu Düsseldorf.
66. Wollanke, zu Elberfeld.
Maschinenmeister:
67. Blümhoffer, zu Langenberg.
68. Diedrich, zu Witten.
69. Becker, zu Hagen.
70. Roh de, zu Crefeld.
71. Witt mann, zu Elberfeld.
72. Busch, zu Cassel.
73. Schmidt, zu Witten.
74. Artern genannt Othegraven, zu
Düsseldorf.
75. Müller, zu Arnsberg.
76. Köhler, zu Essen.
77. Müller, zu Siegen.
Hauptkassen -Rendant:
78. Schüler , Rechnungs-Rath zuElberfeld.
Bure au -Vor steh er:
79. Elkemann, Rechnungs-Rath und
80. Kuhlmann, Bureau -Vorsteher,
81. Schäfer, Bahncontrolleur in Elberfeld.
5. Berlin-Anlialtische Eisenbahn.
Directions-Mitglieder und des
Syndicats zu Berlin.
1. F ournier, Geheimer Regierungs-Rath,
Vorsitzender.
2. Siegert, Geheimer Ober - Baurath,
Stellvertreter des Vorsitzenden.
3. Eduard Conrad, Geheimer Com-
merzien-Rath.
4. Martini, Director.
5. Schräder, Director.
6. Wilhelm Wolff, Commerzien-Rath.
7. Niedner, Ober-Berg-Rath a. D.
8. J ä d i c k e , Regierungs- und Baurath a. D.
9. Riem, Justiz-Rath.
Oberbeamte und Ressort-
Vorstände.
10. W iedenfeld,Ober-IngenieurzuBerlin.
11. Messow, c. Ober-Betriebs-Inspector
und Ober-Ingenieur zu Berlin.
12. Rehbein, c. Ober-Ingenieur zu Berlin.
13. Gestewitz, Betriebs - Inspector zu
ßitterfeld.
14. Heinrich, Betriebs - Inspector zu
Cöthen.
15. Schwamhorn, Betriebs-Inspector zu
Jüterbog.
16. Fischer, Betriebs-Inspector zu Berlin.
17. Hennig, Ober -Maschinenmeister zu
Berlin.
18. Stösger, Stellvertreter des Ober-
Maschinenmeisters und Vorsteher des
maschinentechnischen Bureaus zu
Berlin.
19. Werner, Güter-Dirigent zu Berlin.
20. R ü h 1 , Hauptkassen-Rendant zu B erlin
21. Engel, Ober-Controleur und Vor-
steher des Tarifbureaus zu Berlin.
22. Rosemann, Vorsteher des Bureaus
der Ober-ßetriebs-Inspection zu Berlin.
23. Trapp, Vorsteher des Directions-
Haupt-Bureaus zu Berlin.
24. Kühne, Vorsteher der Kalkulatur zu
Berlin.
6. Berlin-Dresdener Eisenbahn.
Direction:
1. Heise, Geheimer Ober - Regierungs-
rath a. D., Vorsitzender.
2. Du Ion, Regierungs- und Baurath,
stellvertretender Vorsitzender.
3. Windmüller, Regierungsrath.
Oherb eamte:
4. Haassengier, Baumeister, Ober-
ingenieur und Ober-Betriebsinspector.
5. Klehmet, Betriebsinspector in Berlin
6. Becker, desgl. in Dresden.
7. Blobel, Ober-Güterinspector in Berlin.
8. Marth, Ober-Controleur in Berlin.
9. Noggerath, Haupt - Cassen - Rendant
in Berlin.
7. Berlin-Görlitzer Eisenbalm.
Directions-Mitglieder:
1. Hartnack, Kgl. Regierungsrath a. D.
Berlin, Vorsitzender der Direction.
2. Reder, Kgl. Regierungs- und ßau-
rath a. D., Berlin, stellvertretender
Vorsitzender.
3. Posseldt, Kreisrichter a. D. , Berlin,
Director.
Oberbeamte etc.:
4. Frank, Ober-Maschinenmeister, Berlin.
5. Rust, Ober-Betriebs-Inspector, Berlin.
6. Rörig, Ober-Güterverwalter, Berlin.
7. Melz enbach, Betriebs - Inspector,
Berlin.
8. Pritzel, Betriebs-Inspector, Cottbus.
9. Schubert, Betriebs-Inspector, Görlitz.
10. Schnitger. Vorsteher des technischen
Bureau, Berlin.
$. Berlin-Hamburger Eisenbahn.
I. Mitglieder der Direction und des
Syndicats.
1. Simon, Geheimer Regierungsrath,
Vorsitzender in Berlin,
2. Wolff, Oberalter, Director, Hamburg,
3. Westphal, Stadtgerichtsrath a. D.,
Director, Berlin,
4. N euhaus, Baumeister, Director, Berlin.
5. Gotting, Postdirector, Hilfsarbeiter
der Direction in Hamburg,
6. Dr. Hinschius. Geheimer Justizrath,
Syndicus in Berlin,
7. Dr. Rud. Mönckebe^g, Syndicus in
Hamburg.
II. Ober-Beamte.
8. Möller, Baumeister und Betriebs-
Director in Berlin,
9. vacat, Ober-Maschinenmeister in Berlin,
10. Krause, Baumeister und Betriebs-
Inspector in Berlin,
11. Kaplick, Baumeister und Abthei-
lungs-Ingenieur in Berlin,
12. Harms, Abtheilungs - Ingenieur in
Wittenberge,
13. Stahr, Abtheilungs-Ingenieur in Ha-
gen ow,
14. E ckolt, Baumeister und Abtheilungs-
Ingenieur in Hamburg,
15. Kuhnert, Baumeister und Abthei-
lungs-Ingenieur in Wittenberge,
16. Ritter, Baumeister und Abtheilungs-
Ingenieur in Lüneburg,
17. Bensemann, Bureau - Vorsteher in
Berlin,
18. B r a n d t , Bureau- Vor steher in Hamburg,
19. Dumont, Hauptkassen-Rendant in
Berlin,
20. Wedemeyer, Kassirer in Hamburg,
21. Rudolph, Calculatur- Vorsteher und
Revisor in Berlin,
22. Dieder ich, Secretair in Berlin,
23. Gramms, Controleur und Vorsteher
der Haupt-Controle in Berlin,
24. Clingestein, Controleur und Vor-
steher des Tarif-Bureaus in Berlin,
25. Reimsfeld, Telegraphen -Inspector in
Berlin,
26. Walter, Maschinenmeister in Berlin,
27. R ei mann, Maschinenmeister in Wit-
tenberge,
28. Brandt, Maschinenmeister in Ham-
burg,
29. Negendank, Babnhofs-Inspector in
Berlin,
30. Heinze, Bahnhofs-Inspector in Wit-
tenberge,
31. Steffen, Bahnhofs-Inspector in Ha-
genow,
32. v. Gabain, Bahnhofs-Inspector in
Büchen,
33. Knöchel, Bahnhofs-Inspector in Ham-
burg,
34. Lehmann, Bahnhofs-Inspector in
Lüneburg,
35. Sembritzki, Bahnhofs-Inspector in
Buchholz,
36. Normann, Ob er- G üter- V erwalter in
Hamburg,
37. W ei z m an n , Güter-V erwalter in Berlin,
38. Schlungbaum, Güter-Inspector in
Berlin,
39. Erlenbusch, Coaks-Verwalter in Wit-
tenberge.
9. Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbalm.
Directorium:
1. Krönig, Geh. Regierungsrath, Berlin,
Vorsitzender.
2. Hausmann, Stadtrath, Brandenburg,
1. Stellvertreter.
3. Simson, Kreisrichter, Berlin, 2. Stell-
vertreter.
4. Büchtemann, Regierungs -Assessor,
Berlin, 3. Stellvertreter.
ö. Wolfs, Rentier, Berlin, 4. Stellvertreter.
6. Quassowski, ßaurath, Berlin, 5. Stell-
vertreter.
7. Wilkens, Geh. Ob.-Finanzrath a. D.
Oberbeamte:
8. Bessert-Nettelbeck, Betriebs - Di-
rector, Berlin.
9. Nowack, Betriebs - Inspector, Stell-
vertreter und Assistent des Betriebs-
Directors, Berlin.
10. Schucht, Betriebs -Inspector in Mag-
deburg.
11. Weise ,Abtheilungs-Baumeister, Berlin.
12. Schulze, Abtheilungs - Baumeister,
Brandenburg.
13. Neuenfeldt, Abtheilungs-Baumeister,
Potsdam.
14. Weber, Bauführer und Stellvertreter
des Betriebs-Inspectors in Magdeburg.
15. Turner I., Obermaschinenmeister,
Potsdam.
16. Turn er II., Ober-Ingenieur der Wagen-
Verwaltung, Potsdam.
17. Schwerin, Ingenieur, Berlin.
18. Lange, Bureau-Vorsteher, Berlin.
19. Orlich, Directions-Secretair, Berlin.
20. Schulz, Kassen-Revisor undVerbands-
Controleur, Berlin.
21. Eckert, Ober-Controleur, Berlin.
22. Buchwald, Materialien - Controleur,
Berlin.
23. Hoffmann, Controleur, Berlin.
24. Hanno, Controleur, Berlin.
25. Robert, Controleur, Berlin.
26. Kl eye, Controleur, Berlin.
27. N auert, Controleur, Vorsteher des Ab-
rechnungs-Bureaus des Schles.-Rhein.
Eisenb.-Verbandes, Berlin.
28. Winkelmann, Controleur, Berlin.
29. Langguth, Controleur, Berlin.
30. Bölke, Betriebs-Controleur, Berlin.
31. Spickendorff, Haupt-Kassen-Ren-
dant, Berlin.
32. Böttcher, Ober - Güter - Inspector,
Berlin.
33. Döhl, Güter-Inspector, Berlin.
34. Wodtke, Güter-Inspector, Berlin.
35. R ö n sc h , Güter-Inspector, Magdeburg.
36. H eutz , Materialien-Inspector, Potsdam.
37. Glogau, Telegraph en-lnspector, Mag-
deburg.
10. Berlin-Stettiner Eisenbahn.
Directorium zu Stettin:
1. Oelschlaeger, Director und Vor-
sitzender zu Stettin.
2. Förster, Director und erster Stell-
vertreter des Vorsitzenden zu Stettin.
3. Magunna, Baurath, Director, zweiter
Stellvertreter des Vorsitzenden und Be-
triebs-Director zu Stettin.
4. Rahm, Geheimer Commerzienrath zu
Stettin.
5. Ernst Böttcher, Kaufmann zu Stettin.
6. Hak er, Commerzienrath zu Stettin.
7. von Haselberg, Baumeister, Hülfs-
arbeiter des Directoriums zu Stettin.
8. Oriovius, Gerichtsassessor, Hülfsar-
beiter des Directoriums zu Stettin.
9. Kolbe, Gerichtsassessor, Hülfsarbeiter
des Directoriums zu Stettin.
10. Krahmer, Kreisrichter, Hülfsarbeiter
des Directoriums zu Stettin.
Oberbeamte:
11. Brennhausen, Baumeister, Assistent
des Betriebs-Directors zu Stettin.
12. Goos, Baumeister, Assistent des Be-
triebs-Directors zu Stettin.
13. W o 1 f f , Ober - Betriebs - Inspector zu
Stettin.
14. Hasse, Ober - Betriebs - Inspector zu
Stettin.
15. Seliger, Baumeister, Assistent der
Ober-Betriebs-Inspectoren zu Stettin.
16. Busse I, Betriebs-Inspector zu Berlin.
17. Kossak, Betriebs-Inspector zu Stettin.
18. Busse II., Betriebs-Inspector zu Frank-
furt a/O.
19. Susemihl, Betriebs-Inspector zu Star-
gard i/Pommern.
20. Siehr, Betriebs-Inspector zu Cöslin.
21 . Arndt, Betriebs-lnspector zu Pasewalk.
22. Wilde, Betriebs - Inspector zu Greifs-
wald.
23. Mohr, Betriebs-lnspector zu Stolp.
24. Bansen, Betriebs-lnspector zu Lang-
fuhr bei Danzig.
25. Kretschmer, Ober-Maschinenmeister
zu Stargard in Pommern.
26. Zwe z, Telegraphen -Inspector zuStettin.
27. Palmie, Maschinenmeister zu Star-
fard in Pommern.
ritz, Assistent des Maschinenmei-
ster zu Stargard in Pommern.
29. Schünlioff, Maschinenmeister zu
Greifswald.
30. Stiebler, Maschinenmeister zu Stolp.
31. Grosse, Maschinenmeister zu Neu-
stadt E/W.
32. Bensemann, Hauptkassen-Rendant
zu Stettin.
33. Stephan, Ober - Giiterverwalter zu
Stettin.
34. Hintz, Büreau- Vorsteher zu Stettin.
35. Hoppe, Calculatur-Vorsteher zu Stettin.
36. F enske, Controle-Vorsteher zu Stettin.
37. Mielitz, Vorsteher des statistischen
Bureau zu Stettin.
38. Skaiweit, Plankammer- Verwalter zu
Stettin.
39. Petzold, Magazin-Verwalter zu Stettin.
40. Drewke, Balm-Controleur zu Stettin.
41. Strieboll, Bahn-Controleur zu Stettin.
42. Warnick, Werkstatts - Controleur zu
Stettin.
43. Bechert, Betriebs - Controleur zu
Stettin.
44. Sternberg, Betriebs-Controleur zu
Stettin.
^45. Rahn, Wagencontrole - Vorsteher zu
Stettin.
11. Braunschweigische Eisenbahn.
Herzoglicher Regie rungs-Com-
missarius:
Kybitz, Finanzrath.
I. Aufsichtsrath:
1. Scliöttler, Commerzienrath, Vorsit-
zender, in Braunschweig.
2. Haeusler, Obergerichts - Advokat,
stellvertretender Vorsitzender, in
Braunschweig.
II. Mitglieder der Direetion:
1. Wolf, Finanzrath, Vorsitzender, i a •
2. Scheffler, Dr.phil., Oberbaurath / |--
3. Aronheim, Dr. jur. /J~ 0
4. Hildebrand, Finanzrath
5. Rummel, Regierungsassessora.D. '.2 "
HI. Secretariat der Direetion:
6. Pini, Eisenbahn-Baumeister in Braun-
schweig.
IV. Eisenbahn-Hauptcasse:
7. Koch, Ober - Rentmeister in Braun-
schweig.
V. Betriebs-Verwaltung:
8. Lüddecke, Ober - Güterinspector in
Braunschweig.
9. Wolff, Ober-Betriebsinspector daselbst.
10. Kalbe, Betriebsinspector daselbst.
VI. Werkstätten-Verwaltung:
11. Blenkinsop, Ober-Ingenieurin Braun-
schweig,
12. CI aus s, Ober-Ingenieur daselbst.
VII. Bahn-Unterhaltung:
13. Praun, Kreis - Baumeister in Braun-
schweig.
14. Mittendorff, Eisenbahn -Baumeister
daselbst.
15. Menadier, Eisenbahn-Baumeister da-
selbst.
16. Peters, Eisenbahn - Baumeister in
Seesen.
17. Steigertalil, Eisenbahn - Baumeister
in Schöningen.
VIII. Hochbau-Verwaltung:
18. Ebeling, Eisenbahn - Baumeister in
Braunschweig.
19. Fuldner, Eisenbahn-Baumeister da-
selbst.
IX. Telegraplien-Verwaltung:
20. Bremer, Ober -Telegrapheninspector
in Braunschweig.
X. Material-Verwaltung:
21. Kiehne, Ober-Materialinspector.
12. Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisen-
bahn-Gesellschaft.
Birectorium.
1. Becker, Stadtrath, Vorsitzender.
2. Glauer, Br., stellvertr. Vorsitzender.
3. Salzmann, Justiz-Rath.
4. Vogt, Regierungs- und Baurath a. D.
5. ßerthold, Robert, Kaufmann.
6. Ledermann, Wilhelm, Banquier.
7. Friedenthal, Commerzienrath , Ge-
richts-Assessor a. B.
8. Kletke, Gerichts-Assessor a. B.
Oberbeamte.
9. Bickhuth, Betriebs-Birector,
10. Wernich, Bahn-Director,
11. Blauel, Ober-Maschinenmeister,
12. Müller, Ober-Güter-Verwalter,
13. Fein, Baumeister, Vorsteher des tech-
nischen Bureaus,
14. Grempler, Haupt-Cassen-Rendant.
15. Nick, Central-Bureau-Vorsteher,
16. Schmitz, Plankammer-Inspector und
Ober-Geometer,
sämmtlich zu Breslau.
17. Schultzenstein in Breslau, \ i, > q-
18. Frederking in Freiburg,
19. Reimer in Grünberg. > ? J .2
20. Mentz,Eisenbahn-Bau-Inspec-
tor a. B. in Stettin, ' jq £ &
21. Bat he, 1 Maschinenmeister zu
22. Nennstiel,/ Breslau.
33. Melcher, Werkstätten- Ingenieur zu
Breslau.
24. von Eichmann, Telegraphen-Inspec-
tor zu Breslau.
13. Breslau-Warschauer Eisenbahn.
Birection.
1. Fischer, technisches Mitglied, I.
Birector, P.-Wartenberg.
2. Br. Wieczorck, Rechtsanwalt und
Notar, II. Birector, P.-Wartenberg.
Oberbeamte.
1. Gropp, Secretär, Bureau - Vorsteher,
P.-Wartenberg.
2. Gocksch, Haupt-Cassen-Rendant, P.-
Wartenberg.
3. Goltz, Calculatur- Vorsteher, P.-War-
tenberg.
4. Walter, Betriebs-Controleur, Oels.
5. Burgmain, Maschinenmeister und
Werkstätten- Vorsteh er, Oels.
14. Cottbus-Grossenhainer und Oberlausitzer
Eisenbahn.
I. Birection.
1. Wilde, Königlicher Baurath und Vor-
sitzender der Birection, Cottbus.
2. Br. Rosenberg, Stellvertreter des
Vorsitzenden, Cottbus.
H. Oberbeamten.
1. Sprenger, Ober - Betriebs - Inspector,
Cottbus.
2. Rost, Ober-Güter-Verwalter, Cottbus.
3. Lösewitz, Maschinenmeister, Hoyers-
werda.
4. Brettmann, Maschinenmstr., Cottbus.
5. Mehrtens, Abtheilungs - Baumeister
für die Strecke Cottbus-Frankfurt a/0.
6. Berndt, Abtheilungs-Ingenieur,
Hoyerswerda.
7. Porti us, Abtheilungs-Ingenieur,
Cottbus.
16. Crefeld-Kreis-Kempener Eisenbahn zu
Crefeld.
1. Busch, Notariats-Candidat, Syndikus
der Fallitmasse,
2. Scheerbarth, Bau- und Betriebs-
Birector in Crefeld,
die Verwaltung leitend.
3. Pohle, Betriebs-Inspector in Crefeld.
4. Bönnecken, Bahn- und Betriebs-
Controleur in Crefeld.
5. Bomers, Werkstätten - Vorsteher in
Crefeld.
16. Dortinund-Gronau-Enscheder Eisenbahn.
I. Birection.
1. Beckner, Adolf, administratives Mit-
flied, Justizrath.
taberow, Rudolf, technisches Mit-
glied, Baurath.
II. Oberbeamten.
1. Pabst, Maschinenmeister.
2. Baum, Bahn- und Betriebs-Controleur.
3. Schlieper, Bautechniker, Ingenieur.
(Bie Beamten wohnen sämmtlich in Bort-
mund, wo auch der Sitz der Birection ist.)
17. Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.
a. Generaldirection.
1. Mebes, Geheimer Ober-Regierungs-
Rath, General -Birector,
2. Cronau, Eisenbahn-Birector, Abthei-
lungs-Vorsteher,
3. v. Guerard, Eisenbahn-Birector, Ab-
th eilun gs- V or steher,
4. Br. Schulz, Eisenbahn-Birector (in das
Reichskanzleramt committirt),
5. Funke, Eisenbahn-Birector,
6. Breithaupt, Eisenbahn-Birector,
7. Schübler, Eisenbahn-Birector,
8. Br. Greif f, Eisenbahn-Birector,
9. Simson, Eisenbahn-Birector,
10. Wöhler, Eisenbahn-Birector,
11. Ulrich, Eisenbahn-Birector,
12. Hering, Eisenbahn-Birector,
13. Lindner, Eisenbahn-Birector,
14. Wolffhügel, Advocat, Hilfsarbeiter,
15. Br. von Michels, Amtsrichter, Hilfs-
arbeiter.
b. Ober-Beamte.
16. Büttner, Betriebs-Inspector und Vor-
steher des betriebstechnischenBureaus.
17. Beemelm ans, Betriebs-Inspector und
Vorsteher des bautechnischen Bureaus,
(sämmtlich in Strassburg).
18. Cörmann, Betriebs - Inspector, Mül-
hausen.
19. Steltzer, do., Colmar.
20. Ostermeier, do., Strassburg.
21. Victor, do., Saargemünd.
22. Kecker, do., Metz.
23. de Bary, do., Luxemburg.
24. Schieffer, Eisenbahn - Baumeister,
Strassburg.
25. Bennegger, do., Strassburg.
26. Pabst, do., Strassburg.
27. Weltin, do., Strassburg.
28. Wachenfeld, do., Mülhausen.
29. Költze, do., Colmar.
30. Paraquin, do., Saargemünd.
31. von Kietzeil, do., Saargemünd.
32. Schneidt, do., Metz.
33. Ottmann, do., Metz.
34. Salentiny, do., Luxemburg.
35. Gr aff, do., Luxemburg.
36. Beckershaus, com. Eisenbahn-Bau-
meister, Strassburg (im bautechnischen
Bureau).
37. Strauch, do., Mülhausen.
38. Bietrich, do., Strassburg.
39. Mersch, do., Ettelbrück.
40. Budde, Güter-Inspector, Mülhausen.
41. Jauner, do., Colmar.
42. Heidecker, do., Strassburg.
43. M er ensky, do., Saargemünd.
44. Seydel, ao., Metz.
45. Tr ommer, do., Luxemburg, nach
Basel committirt.
46. Rübsamen, Betriebs-Controleur,; Mül-
hausen.
47. Scheele, do., Strassburg.
48.
49.
50.
51.
52.
53.
54.
55.
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64.
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66.
67.
68.
69.
70.
71.
72.
73.
Frentzel, do., Strassburg.
Plagge, do., Metz.
Schumann, do., Luxemburg, zugleich
mit den Functionen des Güter-Inspec-
tors commissarisch beauftragt.
Hieronymi.Telegraphen-Ober-Inspec-
tor, Strassburg.
Volkmar, Ober - Maschinenmeister,
Strassburg.
Hü st er, Maschinenmeister, Strassburg.
Möllmann, do., Strassburg.
Kl ähr, do., Strassburg.
Grasshoff, do., Mülhausen.
Schnitz lein, do., Luxemburg.
Frank, do., Metz.
Reh, do., Montigny.
Schröder, Eisenbahn-Baumeister,
Colmar.
Simons, do., Biedenhofen.
Schultz, do., Barr.
Wolff, do., Alt-Breisach.
Caspar, Abtheilungs-Baumeister.j
Strassburg.
Tacke, do., Finstingen.
Franken, do., Remilly.
Pfarrer, do., Zabem.
La ebner, do., Mutzig.
Stahr, do., Neuweiler.
Kriesche, do., Hüningen.
Bossert, Baumeister, Metz.
Märklin, Architekt, Metz.
Käser, Ingenieur, Mülhausen. / w
sr
c. Werkstätten-Vorsteher.
74. Kleist, Werkstätten-Vorsteher, Mül-
hausen.
75. Harney, do., Montigny.
18* Eutin-Lübecker Eisenbahn.
V e r w a 1 tu ngsrath in Eutin.
1. von Warnstedt, Reg.-Rath, Vor-
sitzender des Verwaltungsraths.
2. Bruhn, A., Betriebs-lnspector.
1.
2.
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4.
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11.
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18.
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21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
19. Frankfurt-Bebraer Eisenbalm.
Redlich, Geheimer Regierungsrath,
Vorsitzender.
Mitglieder.
Klingelhöffer, Regierungsratb.
B ehrend, Regierungs- und Baurath.
Lehwald, do.
Reitzenstein, Regierungsratb.
Graaf, Regierungs-Assessor.
Hülfsarbeiter.
Br. Firnhaber, Regierungs-Assessor.
Ulrich, do.
Beamte.
Rommel, Ober-Güter-'V erwalter.
Fischer, Bau-Inspector.
Lütteken, Betriebs-lnspector.
sämmtlich zu Frankfurt a/M.
Hentsch, Betriebs-Birector zu Nord-
hausen.
Schmidt, Bau-Inspector zu Frank-
furt a/M.
Lange, desgl. zu Frankfurt a/M.
Bauer, desgl. zu Fulda.
Bücking, Eisenbahn-Baumeister zu
Fulda.
Kalb, desgl. zu Ziegenhain.
Kirsten, desgl. zu Göttingen.
Loycke, desgl. zu Eschwege.
Neus chäfer, Ober-Maschinenmeister
zu Halle a/S.
Fischer, Maschinenmeister zu Fulda.
Oe streich, desgl. zu Hanau.
Klemann, desgl. zu Halle.
Bellingrodt, desgl. zu Fulda.
T rapp, W erkstätte-Vorsteher zu Fulda.
Klopsch, desgl. zu Bebra.
Fink, Telegraphen-Inspector zu Fulda.
V
28. Kluge, zu Wetzlar. \
29. Landgrebe, zu Homberg. 1 m ^
30. Wiegand, zu Oberbeisheim.
31. Wilcke, zu Melsungen. IjELg
32. Bi sch off, zu Waldkappel. /'S g
33. Kiene, zu Küllstedt. fl
34. Nitschmann, zu Esclrwege.
36. Cordes, zu Cassel. I
20. GIÜckstadt-EImshorner Eisenbahn.
1. Fülscher, Königlicher Bauinspector,
Vorsitzender Director, Glückstadt.
2. H. Lund, ausführender Direct., Glück-
stadt.
3. Johannes Pjeters, dritter Director,
Elmshorn.
4. Th. J. Glien, Bahningenieur, Glück-
stadt.
5. J. Memmert, Maschinenmstr., Glück-
stadt. ,
6. W. Fi ck, Abtheilungs-Baumeister, Mel-
dorf.
7. Th. Rix, Revisor und Cassirer, Glück-
stadt.
21. HaHe-Sorau-Gubener Eisenbahn.
Siehe 37 Niederschlesisch -' Märkische
Eisenbahn.
22. Hannoversche Staatsbahn.
A) König!. Eisenbahn-Direction zu
Hannover.
Vorsitzender:
1. von Schmerfeld, Eisenbahn -Direc-
tions-Präsident zu Hannover.
Mitglieder:
2. Dur lach, Geheimer Regierungsrath
daselbst.
3. Halle, Geheimer Regierungsrath da-
selbst.
4. Sch wen cke, Regierungsrath daselbst.
6. Schaffer, Eisenbahn - Director da-
selbst.
6. Roedenbeck, Reg. -Rath daselbst.
7. Grüttefien, Regierungs- und Baurath
daselbst.
8. Menz, Regierungs-Assessor daselbst.
Hülfsarbeiter :
9. Benthin, Reg.-Assessor daselbst.
10. Friedrich, Dr. jur., Regierungs-Asses-
sor daselbst.
11. Leuchtenberg, Eisenbahn-Bau- und
Betriebsinspector daselbst.
12. Schultz, Berg-Assessor daselbst.
13. Hellwig, Eisenbahn -Baumeister da-
selbst.
Ober-Beamte :
14. Mertens, Ober-Güter -Verwalter, Vor-
stand des Verkehrs- Bür eaus daselbst.
Technische Beamte:
15. Burghart, Eisenbahn -Bau -Director
daselbst.
16. von Sehlen, Eisenbahn-Bau-Inspector
daselbst.
17. Ruttkowski, Eisenbahn-Bau- u. Be-
triebs-Inspector, Vorstand des betriebs-
technischen Büreaus daselbst.
18. Overbeck, Eisenbahn-Maschinen-In-
spector, Vorstand des maschinentech-
nischen Büreaus daselbst.
19. Zimmermann, Eisenbahn-Baumstr.,
Vorstand des bautechnischen Büreaus
daselbst.
20. Schreinert, Eisenbahn - Baumeister,
Vertreter des Vorstandes des betriebs-
technischen Büreaus daselbst.
21. Ebers, Eisenbahn-Material-Inspector,
Vorstand der Central-Material- Verwal-
tung daselbst.
22. Grevemeyer, Werkstatts-Maschinen-
meister zu Göttingen.
23. Thiele, Werkstatts- Maschinenmeister
zu Hannover.
B) Königl. Eisenbahn-Commission
zu Hannover.
1. Hammer, Regierungs -Assessor, Vor-
sitzender zu Hannover.
2. Böttcher, Eisenbahn-Bau- u. Betriebs-
Inspector, technisches Mitglied daselbst.
Technische Beamte:
3. Knoche, Eisenbahn-Bau- u. Betriebs-
Inspector daselbst.
4. Güntzer, Eisenbahn-Bau- u Betriebs-
Inspector daselbst.
5. Kettler, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-
Inspector zu Osnabrück.
6. Koenen, Eisenbahn - Baumeister zu
Hannover.
7. Wilmanns, Eisenbahn- Telegraphen-
inspector daselbst.
8. Brosius, Betriebs - Maschinenmeister
daselbst.
C) Königl. Eisenbahn-Commission
zu Harburg.
1. Nahrath, Regierungs- und Bau-Rath,
Vorsitzender zu Harburg.
2. Goehle, Regierungs- Assessor u. Ver-
waltungs-Mitglied daselbst.
Technische Beamte:
3. Ellenberger, Eisenbahn-Baumeister
zu Uelzen.
4. Pilger, Eisenbahn - Baumeister zu
Harburg (v. 1/5. 77 ab).
5. Wedemeyer, Eisenbahn -Maschinen-
Meister daselbst.
D) Königl. Eisenbahn-Commission
zu Bremen.
1. Beckmann, Regierungs- und Baurath,
Vorsitzender zu Bremen.
2. Fuhrmann, Regierungs- Assessor und
Verwaltungs-Mitglied daselbst.
Technische Beamte:
3. S clieuch, Eisenbahn- Bau- u. Betriebs-
Inspector daselbst.
4. Ziehm, Dr., Eisenbahn - Bau - und
Betriebs-Inspector daselbst.
5. Döpke, Eisenbahn-Baumstr. daselbst.
6. Hesse, Eisenbahn -Maschinen-Meister
daselbst.
E) Königl. Eisenbahn-Commission
zu Cassel.
1. Hinüber, Regierungs- und Baurath,
Vorsitzender zu Cassel.
2. Jänisch, Regierungs-Assessor, Ver-
waltungs-Mitglied daselbst.
Technische Beamte:
3. Crone, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-
Inspector daselbst.
4. Dato, Eisenbahn - Bau- und Betriebs-
Inspector daselbst.
5. Li egel, Eisenbahn-Bau-Inspector zu
Göttingen.
6. Rohrmann, Eisenbahn-Baumstr. zu
Nordhausen (v. 1/5. 77 ab).
7. Schmidt, Abtheilungs-Baumeister zu
Cassel.
8. Vockrodt, Betriebs-Maschinenmeister
zu Göttingen.
23. Hessische Ludwigsbahn.
Verwaltungsrath in Mainz.
Betriebs-Commission in Frankfurt a/M.
Special-Direction in Mainz.
1. Kempf, Johann, Geh. Commerzien-
rath, Präsident des Verwaltungsrathes
in Nürnberg.
2. Probst, Franz Anton, Geh. Com-
merzienrath, Vicepräsident in Mainz.
3. Werner, Franz.
4. Daei von Koeth-Wanscheid, Dr.
Friedrich.
5. Deninger, Franz, Geh. Commerzien"
rath.
6. Lauteren, Christian, Geheimer Com-
merzienrath in Mainz.
7. Scherbius, Gustav, zugleich Mitglied
der Betriebscommission in Frankfurt.
8. Varrentrapp, Joh. Albert, in Frank-
furt a/M., zugleich Mitglied der Be-
triebscommission in Frankfurt.
9. Reinhard, Dr. Geh. Regierungsrath,
Vorsitzender der Special-Direction.
10. Kramer, Justus, Geheimer j , g
Baurath. o
11. Thomas, Georg. /ifl.s'g’t}
12. Maschmann, Philipp. "
13. Hedderi ch, Karl Friedrich. 'jg
Oberbeamte:
14. Hochgesand, Peter, Bahn-Ingenieur
15. Buch, Peter, Maschinen-lngemeur.
16. Heyl, Theodor, Ober-Betriebs-Inspect.
17. Hildebrand, Otto, Güter-lnspector.
18. Koester, Ferdinand, Ober-Material-
Inspector.
24. Homburger Eisenbahn.
1. Schmitz, Oscar, Betriebs-Director,
2. Cäsar, R., Secretär und Rechtscon-
sulent des Verwaltungsraths,
3. Boye, H., Maschinenmeister,
sämmtlich in Homburg.
25. Kirchheimer Eisenbahn-Gesellschaft.
1. Heim, Stadtschultheiss.
2. von Id ler, Regierungsrath.
3. Rupp, Betriebsvorstand.
26. Köln-Mindener Eisenbahn.
I. Direction zu Köln.
1. Oppenheim, Dagobert, Geheimer
Regierungs-Rath, Präsident des Colle-
giums zu Köln.
2. Hähner, Geh. Regierungs - Rath l
3. Joest, Geh. Commerzien-Rath. i _o
4. Kühl wetter, Geh. Reg.-Rath. (jo
5. von Nostitz, Geh. Reg.-Ratli.
6. Offermann, Geh. Reg.-Ratli. I fl
7. Bail, Director. J
II. Oberbeamte.
8. Baasel, Special-Director zu Köln.
9. Funk, Geheimer Reg.-Rath, Bau-
Director zu Deutz.
10. Lohse, Geheimer Reg.-Rath, Bahn-
und Betriebs-Director zu Köln.
11. Mellin, KönigL Bau-Rath, Bahn- und
Betriebs-Director zu Köln.
12. du Plat, zu Düsseldorf.
13. Gudden, zu Hamm.
14. Siemsen, zu Minden.
15. Schwenzow, zu Wesel.
16. Sarrazin, zu Deutz.
17. Polko, zu Wetzlar.
18. Schröder, zu Münster.
19. Meissner, zu Bremen.
20. Löbach, zu Hamburg.
21. Girscher, Obermaschinenmeister zu
Dortmund.
22. Sürth, Vorsteher der Wagenverwaltung
zu Dortmund.
23. Marsch all, Ober-Güter-Inspector zu
Köln.
24. L ü d e r s , Betriebs-Controleur zu Deutz.
HI. Techniker.
25. Fusshöller, Betriebs - Inspector zu
Essen.
26. Thomas, Abtheilungs-Baumeister zu
Wesel.
27. Ludwigsbahn (Nürnberg-Fürth).
Directorium in Nürnberg.
1. Ley, Vorstands-Director in Fürth.
2. Maier, Directions-Secretair und fun-
girender lnspector in Nürnberg.
28. Lilbeck-BUchener und Lübeck-Ham-
burger Eisenbahn.
I. D irection.
1. Bend a, Anton Ferdinand, Vorsitzender
in Lübeck.
2. Klotz, Hugo Oscar, Director in Lübeck.
3. Kulenkamp, Arthur Gustav, b. R. Dr.,
Senator, Director in Lübeck.
4. Behn, Christian Arnold, Director in
Lübeck.
5. K r o h n , Heinrich August Carl, Director
in Lüheck.
II. 0 b e r b e a m t e.
6. Blumenthal, Betriebs - Inspector
in Lübeck.
7. Meyer, Hauptcassen - Rendant in
Lübeck.
8. Becher, Vorsteher des Verwaltungs-
und Controlebureaus in Lübeck.
9. Reiche, Baumeister für die Lübeck-
Hamburger Eisenbahn in Hamburg.
10. Hartmann, Bahningenieur für die
Lübeck-Büchener Eisenbahn in Lübeck.
11. Klopfer, Maschinenmstr. in Lübeck.
12. Atmer, Ober - Güter - Verwalter in
Hamburg.
13. J e s c h , Güterverwalter in Lübeck.
14. Baehrecke, Baumeister, Vorstand
des Technischen Bureaus in Lübeck.
29. Märkisch-Posener Eisenbahn.
1. Büttner, Vorsitzender der Direction.
2. Kühnast, stellvertretender Vorsitzen-
der und Director.
3. Ottmann, Director.
4. Hansmann, Betriebs-Inspector.
(Sämmtlich in Guben.)
5. Jacobi, Betriebs-Inspector in Posen.
6. Hagen, Ober - Maschinenmeister in
Guben.
30. Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-
Gesellschaft.
A. Directions-Mitglieder.
1. Lent, Regierungs- und Baurath a. D.,
Vorsitzender, Magdeburg.
2. Schmidt, Gerichts- Assessor a. D.,
Director und 1. stellvertretender Vor-
sitzender, daselbst.
3. Heidman, Regierungs- und Baurath
a. D., Director und 2. stellvertreten-
der Vorsitzender, daselbst.
4. Fischer, Gerichts - Assessor a. D.,
Director, daselbst
5. L ü d i c k e , Regierungs - Assessor a.
D., desgl, daselbst.
6. Bode, Baurath, desgl., Halberstadt.
7. Krancke, Baumeister, desgl., Magde-
burg.
8. Bornemann, Gerichts- Assessor a. D.,
desgl., daselbst.
9. Hermann, Kreisrichter a. D., desgl.,
daselbst.
10. Stute, Baurath, desgl., daselbst.
11. Bock, Abtheilungsbaumeister, Hülfs-
arbeiter im Directorium, daselbst.
12. Jungwirth, Kreisrichter a. D., desgl.,
daselbst.
13. Schmidt, Kreisrichter a D, desgl.,
daselbst.
14. Huntemüller, Baumeister, desgl.,
daselbst.
15. Skaiweit, Oberingenieur, desgl., da-
selbst.
16. Schubert, Betriebs -Director a. D,
desgl., daselbst.
B. Oberbeamte.
1. Murray, Betriebs - Director, Magde-
burg.
2. Illing, desgl., Berlin.
3. Zille ssen, desgl., Hannover.
4. Lange, Ober - Maschinenmeister,
Buckau.
5. Brünjes, desgl., Stendal.
6. Uhlenhuth, desgl., Halberstadt.
7. Kern, Betriebs-Inspector, Magdeburg.
8. B au er, Ober-Betriebs-Inspector, Berlin.
9. Göring, Ober - Betriebs - Inspector,
Hannover.
10. Heine, Ober-Güterinspector, Berlin.
11. Paniel, desgl., Magdeburg.
12. Harms, desgl., Hamburg.
13. Quedenfeldt, Baumeister, Vorsteher
des technischen Bureaus, Magdeburg.
14. Kipp, Baumeister, Magdeburg.
15. Maret, Baumeister, Ober -Ingenieur,
Hannover.
16. Grosse, Abtheilungsbaumeister (Be-
triebsinspector), Magdeburg.
17. Cäsar, desgl., Halberstadt.
18. Ritter, desgl., Köthen.
19. Bönisch, Abtheilungsbaumeister und
Bevollmächtigter, Leipzig.
20. Schwedler, Abth eilun gsbaum eister,
Halle.
21. Sachse, Abtheilungs-Ingenieur, Wit-
tenberge.
22. Hesse, Abtheilungsbaumeister, Berlin.
23. Kolle, desgl., Stendal.
24. Scherenberg, Abtlieilungs'-Inge-
nieur, daselbst.
25. Mackensen, Abtheilungsbaumeister,
Uelzen.
26. Peter, Abtheilungs-Ingenieur, Zeker-
fels.
27. Crüger, Abtheilungsbaumeister, Hil-
desheim.
28. Theune, Abtheilungs-Ingenieur, Han-
nover.
29. Bösch, Abtheilungsbaumeister, Ha-
meln.
30. Kratz er t, Bureau- Vor steh er, Magde-
burg.
31. Alte, Ober-Controleur, daselbst.
32. Matthee, desgl., daselbst.
33. Schäfer, Hauptkassen-Rendant.
34. Hel mb old, Haupt-Rendant.
31. Main-Neckar Eisenbahn.
I. Mitglieder der Direction
zu Darmstadt.
1. Lichthammer, Geheimer Baurath,
Vorsitzender.
2. Groscli, Oberregierungsrath.
3. Rö di g er,Dr., GeheimerRegierungsrath.
II. Oberbeamte.
4. Gessner, Baurath, Betriebs-Inspector
zu Darmstadt.
5. Becker, Maschinen - Ingenieur zu
Darmstadt.
6. Kappel, Rechnungsrath, Güterver-
walter zu Frankfurt.
7. Seibert, Rechnungsrath, Control-
Vorsteher zu Darmstadt.
8. Kemm, Haupt - Casse - Rendant zu'
Darmstadt.
9. Anton, Telegraphenverwalter zu
Darmstadt.
10. Scheyrer,!
11. Lorey, > Directions-Secretäre.
12. Frölich, J
13. Balzer, 1 .
14. Behaghel, f §
15. Jäger, lÖ
16. Kray er, • [•- -
17. Rohr (Eisenbahn-Secretär), l o
18. Steinius, J115
19. Döpfer, Registrator zu Darmstadt.
20. Dittmar, Eisenbahn -Baumeister zu
Darmstadt.
21. Bartels, dito zu Frankfurt.
22. Stirn, Stations-VorsteherzuFrankfurt.
23. Roth, desgl. zu Darmstadt.
24. Malsch, desgl. zu Heidelberg.
25. Querner, Haupt-Magazins-Verwalter
zu Darmstadt.
26. Quilling, Station s-Casse-Rendant zu
Frankfurt.
27. S e e 1 i g,Maschinenmeister, Werkstätten-
vorsteher zu Frankfurt.
28. Schuchmann, Maschinenmeister und
Werkstättenvorsteher zu Darmstadt.
29. Wohnlich, Maschinenmeister und
W erkstättenvorsteher zu Heidelberg.
32- Main-Weser Bahn.
I. Direction.
1. Domeier, Geheimer Regierungs-Rath»
Vorsitzender.
2. Schulz, Regierungs-Rath, Grossherz.
Hessisches Mitglied.
3. Gemme 1, Regierungs-Rath.
4. Uthemann, Regierungs- und Baurath.
5. Meyer, Dr., Regierungs-Assessor.
6. Etzdorf, Regierungs-Assessor.
II. Ober-Beamte.
7. Büte, Ober-Maschinenmeister.
8. Dickhaut, Maschinenmeister und
Werkstätten- Vorsteher in Frankfurt a/M.
9. Nagell, Werkstätten - Vorsteher in
Cassel.
10. Heyl, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-
Inspector zu Frankfurt a/M.
11. Hottenrott, Eisenbahn - Bau- und
Betriebs-Inspector in Frankfurt a/M.
(Mit der Leitung des Umbaues des
aasigen Bahnhofs beauftragt.)
12. Eilert, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-
Inspector. (Mit der Vertretung des
Vorstehers des betriebs- und bautech-
nischen Bureaus beauftragt.)
13- Frankenfel d , Eisenbahn-Baumeister.
(Mit der Verwaltung der Betriebs-
lnspection zu Cassel beauftragt.)
14. Eggert, Eisenbahn-Baumeister (Assi-
stent und ständiger Vertreter des Vor-
stehers des betriebs- und bautech-
nischen Bureaus).
15. Francke, Eisenbahn-Baumeister in
Friedberg. (Mit der Leitung der Pro-
jectirungs - Arbeiten der Eisenbahn
Friedberg-Hanau beauftragt.)
16. Finck, Telegraphen-Inspector.
17. Utermann, Ober-Güter-Verwalter.
18. Spindler, Rechnungs-Rath, Haupt-
kassen-Rendant.
19. Alster, Kanzlei-Rath, Vorstand des
Central-ßureaus.
32a. Marienburg -Mlawkaer Eisenbahn.
Direction.
1. von Winter, GeheimerRegierungs-
rath und Oberbürgermeister.
2. Br eidsprecher, Eisenbahn-Director.
Ober beamte.
1. Senger, Betriebs-Inspector.
2. Burgmann, Maschinenmeister.
3. Wilde, Bahn- und Betriebs-Contro-
leur.
33. Mecklenburgische Friedrich-Franz
Eisenbahn.
I. Direction zu Schwerin.
1. Schmeitzer, J, Regierungsrath.
2. Jacobi, C., Eisenbahn-Director.
3. Moeller, E., desgl.
II. Ober-Beamte und Bureau-
V orständ e.
4. Rüge, G., Baumeister, Ober-Betriebs-
Inspector zu Schwerin.
5. Pöschmann, C , Maschinenmeister zu
Malchin.
6. Langfeldt, H., Eisenbahn-Baumeister
zu Rostock.
7. Loycke, H., desgl. zu Schwerin.
8. Raths agg, A., desgl. zu Malchin.
9. Müller, E., Betriebs-Inspector zu
Schwerin.
10. Ab e ss er, A., Ober-Güterverwalter zu
Schwerin.
vir
11. Occolowitz, C., Ober-Controleur zu
Schwerin.
12. Müller, W., Directions-Secretär zu
Schwerin.
13. Mass, J., Rendant zu Schwerin.
14. Dreyer, EL, Registrator zu Schwerin.
15. Möllendorf, H., Buchhalter zu
Schwerin.
16. Frenck, F., Revisor zu Schwerin.
17. Klipphahn, L., Telegraphen-Inspector
zu Scnwerin.
18. Thiesseng, L., Material Verwalter zu
Schwerin.
19. Werth, EL, Bahn - Controleur zu
Schwerin.
33 a. Königliche Direction der Militair-
Eisenbahn.
1. Schulz, Oberst, Commandeur des
Eisenbahn-Regiments, Director.
Mitglieder der Direction.
2. Tetzlaff, Major im Eisenbahn-Regi-
ment, Chef der Betriebs-Abtheilung.
3. C h a r 1 i e r , Premierlieuten ant, Maschi-
nenmeister.
4. Mock, Premierlieutenant, Bureau- Vor-
stand.
Oberbeamter.
1. Korn, Zahlmeister.
34. Muldentlialbalm.
I. Direction
1. Römer, Baurath, Director, Dresden.
2. Meischner, Dr. jur., stellvertretender
Director, Penig.
3. Schmidt, F. A., Advokat, Syndicus,
Dresden.
II. Oberbeamte.
4. N o b e , Oberingenieur, Betriebsdirector,
Dresden.
5. Jahns, Obermaschinenmeister, Penig.
6. Harting, Obergüterverwalt., Glauchau.
7. Hartmann, Betr.-Control., Glauchau.
8. Seyfert, Ingenieur für Bahn -Unter-
haltung, Rochlitz.
35. Nassauische Eisenbahn.
I. Königl. Direction:
1. Hendel, Geheimer Regierungsrath,
Vorsitzender,
2. Hilf, Geheimer Regierungsrath, tech-
nisches Mitglied,
3. Göring, Regierungsrath, administra-
tives Mitglied,
4. Sombart, Dr., Regierungsassessor,
Hülfsarbeiter,
5. Frye, Regierungsassessor, Hülfsar-
beiter,
6. Röttger, Rechtspracticant a. D.,
Hülfsarbeiter,
sämmtlich zu Wiesbaden.
II. Technische und Verwaltungs-
Beamte:
7. Usener, Eisenbahnbau - Inspector,
Assistent des technischen Mitgliedes
der Direction und Vorsteher des tech-
nischen Büreaus zu Wiesbaden.
8. Rast, Ober-Güter-Verwalter zu Wies-
baden.
9. Heckmann, Ober -Maschinenmeister
zu Limburg.
10. Wagner, Betriebinspector zu Lim-
burg.
11. Gutmann, Eisenbahnbau- und Be-
triebs-Inspector zu Castel.
12. Stratemeyer, Eisenbahnbau- und
Betriebs-Inspector zu Wiesbaden.
13. A 1 1 e n 1 o h , Eisenbahnbau- und Be-
triebs-Inspector zu Coblenz, mit der
speciellen Leitung des Baues der Ver-
bindungs-Bahnstrecke Oberlahnstein-
Coblenz-Güls beauftragt.
14. Velde, Eisenbahnbaumeister zu Wies-
baden.
15. Allmenröder, Eisenbahnbaumeister
zu Rüdesheim.
16. George, Eisenbahnbaumeister zu
Oberlahnstein.
17. Stuertz, Eisenbahnbaumeister zu
Simburg.
18. Jung, Maschinenmeister zu Limburg.
19. Olfenius, Maschinenmeister zu
Castell.
20. Loebbecke, Telegraphen-Inspector
zu Oberlahnstein.
21. Kunz, Werkmeister zu Oberlahn-
stein.
22. Beaury, Werkmeister zu Biebrich-
Mosbach.
23. Schiff, Werkmeister zu Frankfurt
a.|Main.
24. Busch, Hauptmagazin-Verwälter zu
Limburg.
25. Burg, Hauptkassen - Rendant zu
Wiesbaden.
26. Fuchs, Rechnungsrath , Vorsteher
des Central-Bureaus zu Wiesbaden.
27. H e r r m a n n I., Eisenbahn-Secretair,
Vorsteher der Betriebs-Controle I. und
der Wagencontrale zu Wiesbaden.
28. Müller, Eisenbahn - Secretair, Vor-
steher der Betriebs-Controle II. (Güter-
verkehr) zu Wiesbaden.
29. Fischer, Bahn-Controleur zu Wies-
baden.
30. Mangold, Bahn - Controleur zu
Wiesbaden.
36. Niederschlesisch- Märkische Eisenbahn.
I. Direction in Berlin: .
1. Pape, Geheimer Regierungsrath, Vor-
sitzender.
2. Schwabe, Regierungs- und Baurath.
3. Rock, Regierungs- und Baurath.
4. Wittich, Regierungsrath.
5. Kranold, Regierungsrath.
6. Kuhlmeyer, Regierungs-Assessor.
7. Koch, Dr., Regierungs-Assessor.
8. Köhler, Regierungs- Assessor.
9. Gamp, Regierungs-Assessor.
10. Ehler t, Eisenbahn-Bau-Inspector.
11. vonYsselstein, Regierungs-Assessor.
II. Mitglieder der Commission
Görlitz:
1. Klemme, Regierungs - Assessor, Vor-
sitzender.
2. Garcke, Eisenbahn-Bau-Inspector.
UI. Mitglieder der Commission
Br eslan:
1. Spiel hagen, Geh. Regierungs- und
Baurath, Vorsitzender.
2. Greinert, Regierungs-Assessor.
IV. Mitglieder der Commission für
die Berliner Nordbahn, Berlin:
1. Klose, Ober- Betriebs -Inspector, Vor-
sitzender.
2. Maass, Regierungs-Assessor.
V. Mitglieder der Commission
Halle a/S.:
1. Hochheimer, Dr., Regierungs-Rath.
2. Kessel, Eisenbahn-Director.
VI. Oberbeamte.
Berlin :
1. Gust, Ober - Maschinenmeister, Vor-
steher des maschinentechnischen Bu-
reaus.
2. Schulze, Eisenbahn - Bau - und Be-
triebs-Inspector, Vorsteher des betriebs-
technischen Bureaus.
3. Schubert, Ober-Güter-Verwalter, Vor-
steher des Verkehrs-Bureaus.
4. Scotti, Eisenbahn-Bau-Inspector, Vor-
steher des bautechnischen Bureaus.
5. Otto, Eisenbahn-Betriebs-Inspector.
6. von Geldern, Eisenbahn - Bau’- In-
spector.
7. Wehrhahn, Telegraphen-Inspector.
8. Weiss, Maschinenmeister.
9. Meyer, Maschinenmeister.
10. Werchan, Maschinenmeister.
11. Riese, Geh. Rechnungs-Rath, Rendant
der Haupt-Kasse.
12. Stentzel, Kanzlei-Rath, Vorsteher des
Central-Bureaus.
13. Neitzke, Eisenbahn-Baumeister.
Frankfurt a/0.:
14. Schilling, Eisenbahn-Bau-Inspector.
15. Urban, Maschinenmeister.
Sommerfeld:
16. Balthasar, Eisenbahn-Betriebs-In-
spector.
Breslau:
17. Wagemann, Eisenbahn-Bau-lnspect.
18. Grossmann. Eisenbahn-Bau-lnspect.
19. Haarbeck, Eisenbahn-Baumeister.
20. Sil lies, Maschinenmeister.
21. Landgrebe, Maschinenmeister.
Görlitz:
22. Ruchholtz, Eisenbahn-Betriebs-In-
spector.
23. Gabriel, Eisenbahn-Baumeister.
24. Cramer, Eisenbahn-Baumeister.
Lauban:
25. Rink ler, Maschinenmeister.
Halle:
26. Pastenaci, Ober-Betriebs-Inspector.
27. Haage, Betriebs-Inspector.
28. Dohm, Betriebs-Inspector.
29. Groetzebauch, Betriebs-Inspector.
30. Schroeter, Maschinenmeister.
37. Nordhausen-Erfurter Eisenbalm.
I. Directionsmitglieder:
1. Salfeldt, Fabrikant in Nordhausen,
Vorsitzender.
2. Bern dt, Justizrath, Rechtsanwalt
und Notar in Nordhausen, Syndicus.
3. B o e r , Commerzienrath in Berlin uud
4. Kroh n, Betriebs-Director, unbesoldete
Mitglieder.
II. Betriebs-Direction:
1. K r o h n , Baumeister, Ober-Ingenieur
und Betriebs-Director.
2. W o 1 f f , stellvertretender Betriebs-
Director und Streckenbaumeister.
IH. Oberbeamte:
1. Willke, Controleur.
2. Apitzsch, Maschinenmeister.
38. Grossherzogliche Direction der Ober-
hessischen Eisenbahnen.
1. Mohn, Ober -Finanz- Rath , Director,
Giessen.
2. Altvater, Betriebs-Director, Giessen.
3. Reuning, Rechnungsrath, Giessen.
4. Nies, Ober-Güter-Inspector, Giessen.
5. Dauk, Maschinenmeister, Giessen.
6 Stegmayer, Sectionsingen., Giessen.
7. Schoberth, Sectionsingenieur, Alsfeld.
39. Oberlausitzer Eisenbahn.'
Siehe 15. Cottbus-Grosshainer Eisenbahn.
40. Oberschlesische Eisenbahn.
I. Königl. Direction in Breslau:
1. Fleck, Geheimer Regierungs - Rath,
Vorsitzender.
2. Simon, Geheimer Regierungs- \
Rath. 1
3. Grotefend, Geheimer Regierungs- 1 m
Rath. F
4. Rampoldt, Regierungs- und);-
Bau-Rath. { ^
5. Grimmer, Eisenbahn - Director. I jg
6. Windthorst,Regierungs-Assessor.l
7. T o d t , Regierungs-Assessor.
VIII
8. Brecht, Regierungs-Assessor.
9. von Ditfurth, desgl.
Hilfsarbeiter:
10. Scliubart, Dr., Regierungs-Assessor.
11. E g e r , D r. , Regierungs-Assessor.
II. Commission in Breslau:
1. vonCaprivi, Regierungs-Rath, V or-
sitzender.
2. Luck, Eisenbahn - Bau - Inspector,
technisches Mitglied.
3. P a n t h e 1 , Dr., Regierungs-Assessor,
Hilfsarbeiter.
III. Commission in Kattowitz:
1. Urban, Regierungs- und Bau-Rath,
Vorsitzender.
2. Fink, Regierungs-Assessor , comm.
administr. Mitglied.
3. Maurach, Regierungs - Assessor,
Hilfsarbeiter.
IV. Commission in Ratibor:
1. Busch, Regierungs - Assessor, Vor-
sitzender.
2. Stock, Eisenbahn-Bau- u. Betriebs-
Inspector, technisches Mitglied.
V. Commission in Franken-
stein:
1. Micke, Dr., Regierungs - Assessor,
Vorsitzender.
2. Bender, Eisenbahn - Bau - Inspector,
technisches Mitglied.
VI. Commission in Glogau:
1. Braunschweig, Regierungs - As-
sessor, Vorsitzender.
2. Rintelen, Regierungs- u. Baurath,
technisches Mitglied.
VII. Commission in Posen:
1. Förster, Regierungs - Rath , Vor-
sitzender.
2. Steegmann, Regierungs- und Bau-
rath, technisches Mitglied.
3. von Rabenau, Regierungs-Assessor,
Hilfsarbeiter.
VIII. Oberbeamte der Direction
zu Breslau:
1. Mentzel, Eisenbahn-Bau-Inspector,
Vorsteher des bautechnischen Bureaus.
2. Neumann, Eisenbahn - Baumeister.
3. Jungnickel, Eisenbahn - Bau - In-
spector. Vorsteher des betriebstech-
nischen Bureaus.
4. Förster, Maschinenmeister, Vor-
steher des maschinentechnischen Bu-
reaus.
5. Authenrieth, Bahncontroleur, Vor-
steher des Verkehrs-Büreaus.
6. Hirsekorn, Maschinenmeister.
7. K 1 o o s s , desgl.
8. Pflug, desgl.
9. Ha er che. Ober-lnspector . Vorste-
her der Central-Betriebs-Materialien-
Verwaltung.
10. G o e t s c h , Telegraphen - Inspector.
11. Eberle, Werkstätten - Vorsteher.
— Sämmtlich in Breslau. —
Commission zu Breslau:
12. Melchiors, Eisenbahn - Bau- und
Betriebs-lnspector in Breslau.
13. Jordan, desgl., daselbst.
14. Sch aper, Eisenbahn-Bau-Inspector
in Oppeln.
Commission zu Kattowitz:
16. Schw edler, Eisenbalm-Bau- u. Be-
triebs-lnspector in Kattowitz.
16. Westphal, desgl., daselbst.
17. Viereck, Eisenbahn- Baumeister in
Kattowitz.
18. Kolszewski, Eisenbahn -Baumeister
in Gleiwitz.
19. Rosenberg, Eisenbahn-Betriebs-Iu-
spector in Beutlien.
Commission zu Ratibor:
20. P i o s s e k , Eisenbahn - Baumeister,
, commiss. Betriebs - Inspector in Ra-
tibor.
21. Hausding, Eisenbahn - Baumeister
in Ratibor.
22. Mohn, Maschinenmeister in Ratibor.
Commission in F r a n k e n s t e i n :
23. Darup, Eisenb.-Bau- und Betriebs-
lnspector in Frankenstein.
24. Taeglichsbeck, Eisenbahn-Bau-
Inspector in Neisse.
25. B ü s c h e r , Eisenbahn-Commissar in
Strehlen,
26. R u 1 a n d , Eisenbahn-Bau-Inspector
in Glatz.
Commission in Glogau:
27. Dieckmann, Eisenbahn-Bau- und
Betriebs-lnspector in Glogau.
28. T h e u n e , Eisenbahn - Baumeister in
Glogau.
29. Roth, Eisenbahn - Bau- u. Betriebs-
lnspector in Lissa.
30. Li edel. Werkstätten -Vorsteher in
Glogau.
Commission in Posen:
31. Müller, Eisenbahn-Bau- u. Betriebs-
lnspector in Posen.
32. Sellin, desgl. in Inowraclaw.
33. Wenderoth, desgl. in Stargard
i./Pom.
34. U s e n e r , Eisenbahn - Bau - Inspector
in Posen.
35. Kielhorn, Maschinenmeister in
Stargard i./Pom.
36. Reck, desgl. in Posen.
41. Oels-Gnesener Eisenbahn.
Direction und Syndicat
in Breslau.
1. Grapow, W., Regierungs- und Bau-
rath a. D., Vorsitzender.
2. Stappenbeck, M., Regierungs-
Assessor a. D., 1. Director.
3. Schweitzer, 2. Director.
4. Leonhard, Justizrath , Syndicus
zu Breslau.
5. Bollmann, Ober-Betriebsinspector
zu Oels.
6. Neumann, Ober-Güterverwalter zu
Breslau.
7. Latowsky, Maschinenmeister zu
Oels.
8. Marks, Maschinen-Ingenieur zu Oels.
9. Grimm, Ober-Geometer und Plan-
kammer-Verwalter zu Breslau.
10. Kieckhöfer, Abtheilungs - Bau-
meister zu Oels.
11. Schröder, Telegraphen - Inspector
zu Oels.
42. Oldenburgische Eisenbahn.
I. Direction:
1. Buresch, Geheimer Oberbaurath,
Vorsitzender technischer Director in
Oldenburg.
2. Ramsauer, Ober-Regierungsrath, ad-
ministrativer Director in Oldenburg.
3. Schmidt, Baurath, technisches Di-
rectionsmitglied in Oldenburg.
4. Behrens, Eisenbahn-Directionsratli,
administratives Directionsmitgliod in
Oldenburg.
5. Wolff, Baurath und Ober-Maschi-
nenmeister, technisches Directionsmit-
glied in Oldenburg.
6. Siebold, Geheimer Finanzrath,
ausserordentliches Directionsmitglied
in Frankfurt a. M.
7. Scheffler, Ober-lnspector, Tlülfs-
arbeiter in Oldenburg.
8. Jansen, Ober-Bauinspector, Hülfs-
arbeiter in Oldenburg.
9. Mej;er, Ober-Bauinspector, Hülfs-
arbeiter in Oldenburg.
H. Oberbeamte für den Betriebs-
dienst und die Bahn-Unterhaltung:
10. Niemeyer, Ober-Bau- u. Betriebs-
lnspector in Oldenburg.
11. ßehrmann, Eisenbahn-Bauinspec-
tor in Oldenburg.
12. Lauff, desgl. daselbst.
13. N o e 1 1 , desgl. daselbst.
14. B ö h 1 k , Bahn -Ingenieur, Assistent
des Ober-Betriebsinspectors daselbst.
15. Marschall, Ingenieur daselbst.
16. F e 1 s i n g , desgl. daselbst.
17. Rieken, desgl. in Osnabrück.
18. Tenne, Maschinenmeister daselbst.
19. Ranafier, desgl. daselbst.
43. Preussische Osthahn.
I. Directio n~
1. Wex, Geheimer Baurath und Vor-
sitzender der Königlichen Direction
der Ostbahn.
2. Küll, Regierungs- u. Baurath.
3. Schmeitzer, Regierungs- u. Bau-
rath.
4. G r a e f , Eisenbahn-Director.
5. Schmidt, Regierungsrath.
6. Hirche, Regierungsrath.
7. Suche, Regierungs- u. Baurath.
8. Reitemeier, Regierungs- und
Baurath.
9. G i e s e , Regierungs- und Baurath.
10. Kost, Regierungs-Assessor.
11. Heinsius, desgl.
12. Menz, desgl., (comm. zur Königl.
Eisenbahn-Direction zu Hannover).
13. Guttmann, Regierungs-Assessor.
14. N i e m a n n , Baurath (commissarisches
Directions-Mitglied).
15. G e r 1 a c h , Regierungs-Assessor.
16. G u th z ei t, desgl.
17. Pieck, Dr., desgl.
18. Ditmar, desgl.
II. Commission in Berlin.
1. Rasch, Regierungs- und Baurath,
Vorsitzender.
2. Roepell, Regierungs-Assessor.
3. T h i m m , desgl., (committirt von der
Königl. Direction der Niederschles.-
Märk. Eisenbahn).
III. Commission in Danzig.
1. Sebaldt, Regierungs- und Baurath,
Vorsitzender.
2. Braesicke, Regierungs-Assessor.
IV. Commission in Königsberg.
1. Schroeder, Eisenb.-ßauinspector,
Vorsitzender.
2. Landgrebe, Regierungs-Assessor.
V. Commission in Bromberg.
1. Hausmann, Regierungsrath, Vor-
sitzender.
2. Blumberg, Eisenbahn - Bauinspec-
tor, commissarisches technisches Mit-
glied.
VI. Commission Thorn.
1. Seebold, Regierungs-Assessor, Vor-
sitzender.
2. G r i 1 1 o , Baurath.
VII. Commission Schneidemühl.
1. Kaath, Regierungs- Assessor, Vor-
sitzender
2. Otto, Eiseubahn-Bauinspector, comm.
technisches Mitglied.
V1H. Commission für den B a u der
Bahn Berlin-Nordhausen
zu Berlin.
1. Lo eff ler, Geheimer Regierungs-
rath, Vorsitzender.
2. Kra m m , Regierungs- Assessor, ad-
ministratives Mitglied. (Forts, folgt.)
1877.
N°_ 40.
Die Zeitung erscheint
Montags nnd Freitags.
Vierteljährlich für 4 Mark tu beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt des Deutsch-
Oesterr. Postgebietes ;
Kreuzband-Porto wird extra berechnet.
Manuicript sowie sämmtliche offlcielle Inserate
*ind franco einzusenden an die Redaction,
Dr.inr. W. Koch,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commisaionär für den Buchhandel :
Adolph Refelshöfer,
Leipzig, Nürnberger Strasse 59.
Beilagen inr Zeitung
und
Prirat-Inserate
wolle man direct an die Buch- u. Steindruckerei
von H. S. Hermann,
Berlin SW., Beuth-Str&sse 8.,
einsenden.
Insertions-Preis für die dreigespalteue Petitzeile
oder deren Raum 80 Pf.
Beilagen zu der Zeitung (in Quart ( werden
sowohl den von den Eisenbahnen und durch den
Buchhandel als den durch die Post bezogenen
Exemplaren für 15 Mark beigelegt.
Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 21. Mai 1877.
Wegen des Pfingstfestes erscheint die nächste Nummer am 28. d. Mts. Die Redaction.
Der heutigen Nummer liegt ein Bogen des Verzeichnisses der Directoren und Oberbeamten bei den dem
Vereine angehörigen Eisenbahn- Verwaltungen bei.
Inhalt: Ueber Bahnunterlialtung. — Zur Reform der Actieugesetzgebung. — Die Eisenbahnen Preussens und Englands im
Jahre 1875. — Rechtsfall, betreffend Haftpflicht aus dem Reicbsgesetz vom 7. Juni 1871. — Oesterreichisch-Ungarische Correspondenz. —
Nachweisung über den Betrieb der K. Bayerischen Yerkehrsanstalten für das Etatsjahr 1875. — Bayerische Staatsbahnen (der ne\ie
Tarif). — Pfälzer Bahnen (Germersheim-Rheinbrücke-Rheinsheim eröffnet). — Deutsches Reich (Besteuerung der Thüringischen Eisenbahn j.
— Personal-Nachrichten. — Nekrolog (Erasmus Scheyrer). — Frankreich (Pariser grosse Ring-Eisenbahn). — Bessemerstahl-Fabrication in
America. — Kugelfester Eisenbahnwagen. — Juristisches. — Marktbericht. — Ofticielle Anzeigen: 1. Aenderung von Stationsnamen. 2. Di-
videnden-Auszahlungen. 3. General- Versammlungen. 4. Bilanzen. 5. Tarifänderungen. 6. Submissionen. — Privat-Anzeigen.
Ueber Bahnunterhaltung.
Es ist bisher eine offene Frage geblieben, ob es vortheil-
hafter sei, die Bahnunterhaltung in Accord (Einzel-, Gesammt-
Accord) oder in Tagelohn auszuführen, und sie wird es bleiben,
so lange man sich bemüht, dieselbe in ihrer Allgemeinheit zu
lösen. Letzteres ist nicht möglich, weil sie wesentlich abhängig
ist von dem Umfange und der örtlichen Ausdehnung der Ar-
beiten, von der Stärke des Betriebes und von der Höhe der orts-
üblichen Tagelobnsätze resp. dem Werthe der Arbeitsleistungen.
Der Zweck der Accordarbeit besteht bekanntlich für den
Accordgeber in der Erzielung von Ersparnissen durch Nutzung
cler verhältnissmässig billigeren Accordleistungen nnd für den
Accordnehmer in der Erzielung von Ueberschüssen. Diese ent-
gegengesetzten Ziele können nur durch Theilung erreicht werden
derart, dass z. B. ein Accordarbeiter, welcher in derselben Zeit
das 1 y2 fache eines Tagelohnarbeiters leistet, nicht auch das
1% fache an Lohn verdient, sondern höchstens das 1% fache.
Anderenfalls würde der Tagelohnarbeit, ausser mancherlei andern
Gründen, schon um deswillen der Vorzug gegeben werden müssen,
weil sie eine grössere Garantie für die solide Ausführung bietet.
Zur Erreichung des obenbezeichneten Zweckes bedarf der
Accordgeber eines Masstabes, an welchem er die Ersparnisse
messen kann d. b. er muss wissen, wieviel die Ausführung der
zu veraccordirenden Arbeiten in Tagelohn kostet.
Da von vornherein die Unterhaltung jeder Bahn, wenigstens
bis zur Consolidirung der Verhältnisse, in Tagelohn ausgeführt
wird, so wird jede Bahnverwaltung ihre besonderen Erfahrungen
darüber haben, indessen kann man, abgesehen von unwesentlichen,
durch Steigungsverhältnisse, Construction und Beschaffenheit des
Oberbau-Materials etc. bedingten Schwankungen, folgende Erfah-
rungssätze als massgebend annehmen:
Zur Unterhaltung der Geleise, des Bahnkörpers, der Gräben,
Böschungen, Wege, Hecken, Einfriedigungen etc., überhaupt
aller Anlagen, welche durch gewöhnliche Tagelohnarbeiter unter-
halten werden können, sind erforderlich:
1. auf eingeleisigen Bahnen, mit Ausschluss der Bahnhöfe, ’pro
1 Klm. Bahnstrecke und pro Arbeitstag % bis 1 Tagewerk
eines Arbeiters (annähernd pro Wärterstrecke l Tagewerk),
2. auf zweigeleisigen'Bahnen, mit Ausschluss der Bahnhöfe, pro
1. Klm. doppelgeleisiger Bahnstrecke und pro Arbeitstag i%— l3*
Tagewerk.
Die Arbeitsleistungen innerhalb der vorhezeichneten Grenzen
werden im Wesentlichen durch die Stärke des Betriebes
(Tages-, Nachtbetrieb, Anzahl Züge, Fahrgeschwindigkeit
etc.) bedingt, weil die Unterhaltung der Geleise ca. 60 bis
80 pCt. der gesammten Arbeitsleistungen (hauptsächlich in Stopf-
arbeiten bestehend) in Anspruch nimmt, und bei starkem Betriebe
die Geleise mehr der Beschädigung und die Arbeiten häufiger der
Unterbrechung ausgesetzt sind, als hei schwachem.
3. Auf Bahnhöfen ist pro 1 Klm. Geleislänge und pro Ar-
beitstag */« Tagewerk eines Arbeiters als ausreichend anzunehmen.
Die Stärke des Betriebes kommt hier nicht wesentlich in
Betracht, weil bei starkem Betriebe, insbesondere auf grossen
Bahnhöfen, verhältnissmässig mehr Geleise sowohl in Anzahl, wie
in Länge vorhanden sind, welche nur wenig und von durchgehen-
den Zügen gar nicht befahren werden, so dass dadurch, wie auch
durch bessere Ausnutzung der Arbeitskräfte wegen grösserer
Concentration der Arbeiten eine Ausgleichung stattfindet.
Die Vereinigung der Arbeiter zu Rotten und die Stärke der
letzteren wird hauptsächlich durch den Umfang der Bahnmeiste-
reien bedingt. Gewöhnlich umfasst eine Bahnmeisterei einen
mehr oder weniger grossen Bahnhof und eine Bahnstrecke von
ca. 10—15 Klm. Länge. Man wird hierfür eine sogenannte Bahn-
hofsrotte, welche den Bahnhof und, je nach dem Umfange des-
selben eventuell noch einen entsprechenden Theil der Strecke zu
unterhalten hat, und 1 — 2 Streckenrotten bilden. Letztere uor-
mirt man zweckmässig nicht unter 6 Mann, weil mancherlei Ar-
beiten, als Anheben der Geleise, Auswechseln von Schienen etc.
eine solche Arbeiterzahl erfordern, auch diese Zahl unvermeidlich
zeitweise Verminderungen erleiden wird durch Abcommandirungeu
zur Vertretung erkrankter oder beurlaubter Wärter, durch Er-
krankung der Arbeiter selbst, durch Geburts- und Todesfälle in
ihrer Familie, oder dadurch, dass dieselben, z. B. zur Erudtezeit,
anderweitigen Verbindlichkeiten nachzukommen haben und v. a.,
wofür Ersatz nicht immer sofort zu schaffen ist.
Auf eingeleisiger Bahn kann eine Rotte von 6 Mann, je nach
518
der Stärke des Betriebes, eine Bahnstrecke von 6—8 Kilometer
Länge unterhalten trotz der weiten Wege, welche sie hierbei viel-
fach zurückzulegen hat. Aus letzterem Grunde wird man aber
auch die Unterhaltungsstrecke resp. die Stärke der Botte nicht
gerne grösser bemessen, um die Arbeitsleistungen nicht zu sehr
zu verringern.
Auf zweigeleisiger Bahn kann eine Rotte von 6 Mann eine
Bahnstrecke von 372 — 4 Kilometer Länge unterhalten. Es müssen
also hier entweder verhältnissmässig mehr Rotten gebildet werden,
oder die einzelnen Rotten eine grössere Stärke erhalten. Die
letztere Art der Eintheilung gewährt u. A. den Vortheil der
Billigkeit durch Ersparung an den höheren Rottenführerlöhnen,
und gestattet eine schleunige Ausführung der einzelnen Arbeiten
mit jweniger Unterbrechungen. Aus den für die Unterhaltung
eingeleisiger Bahnstrecken angeführten Gründen wird man aber
auch hier die Unterhaltungstrecken nicht über 5—6 Kilometer
Länge ausdehnen und demgemäss die Rottenstärke nicht über
8 — 10 Mann bemessen.
Auf grossen Bahnhöfen concentriren sich die Arbeiten der-
art, dass die Maximalstärke der Rotten von der Längenausdeh-
nung der Geleise unabhängig ist, indessen wird man über die
Zahl von 8 — 10 Mann nicht hinausgehen , weil eine grössere Zahl
bei den einzelnen Arbeiten vielfach nicht genügende Beschäfti-
gung findet und die Arbeiter sich im Wege stehen würden. Wo
dennoch der Umfang des Bahnhofs eine grössere Anzahl erfordert,
wird man zweckmässig 2 kleinere Rotten bilden, deren eine unter
einem Vorarbeiter gesondert beschäftigt wird.
Erwägt man nun, wie hiernach die Verhältnisse und Kosten
durch Einführung der billigeren Accordarbeit sich gestalten wer-
den, so wird man den Tagelohnsätzen, weil sie den Werth der
Arbeitsleistung mit Bezug auf die Zeit repräsentiren, zum Zwecke
der Vergleichung entsprechende, ebenfalls nach Zeit bemessene
Accordlohnsätze gegenüber stellen müssen.
Unter der für Rottenarbeiter gewiss nicht zu hoch bemessenen
Voraussetzung, dass ein Accordarbeiter in derselben Zeit um die
Hälfte mehr leiste, als ein Tagelohnarbeiter und daher nach den
früheren Darlegungen ca. % mehr verdienen müsse, ergiebt sich
für den Accordgeber eine Erspamiss von */4 Tagelohn an jedem
Accordarbeiter oder ‘/e der Gesammt-Tagelöhne.
Diese Ersparniss steht in directem Verhältniss zu den Tage-
lohnsätzen und der Anzahl Lohnarbeiter und in umgekehrten
zu den Accordsätzen. Bemerkt sei hierbei, dass die Tagelöhne
der Rottenarbeiter gewöhnlich ca. */5 niedriger stehen, als die
ortsüblichen resp. diese % höher als jene. Der Grund hierfür
liegt theils in der Ständigkeit der Bahnarbeit, theils in der ge-
ringem Leistung der Rottenarbeiter und für Letztere wiederum
darin, dass der beaufsichtigende Rottenführer nicht ein derartiges
Interesse daran hat, die Arbeitskräfte auszunutzen, wie der Privat-
mann, welcher dieselben aus seiner Tasche bezahlen muss.
Die folgende vergleichende Zusammenstellung gewährt ein
ungefähres Bild der Gestaltung zwischen Accord und Tagelohn
Länge der
Unterhaltung»
strecke
in
Kilometer
Tage-
lohn-
Rotte
Mann
Tage-
lohn-
satz
M.
Ge-
sammt-
kosten
in
Tage-
lohn
Accord-
Rotte
Mann
Accord-
lohn-
satz
Jl
Ge-
aarnmt-
kosten
in
Accord
pro
Arbeits-
tag
Jl
Erspar-
nis pro
Arbeits-
tag
Jl
6-8
eingeleis.
Strecke od.
6
1)00
6,oo
4
1’25
5, or>
1,00
Bahnhof
mit 12 Klm.
Geleise
»
2,00
12,oo
”
2,50
10, oo
2*oo
5—6
2 geleisige
Strecke od.
9
1,00
9,oo
6
1,26
7,50
: 1 ,50
Bahnhof
mit 18 Klm.
Geleise
»
2,00
18,oo
»
2,50
15,oo
3,00
7-8
2 geleisige
Strecke od.
12
1,00
12,oo
8
1,25
10, oo
2>oo
Bahnhof
mit 24 Klm.
Geleise
2,00
24,oo
r>
2,w
20, oo
4,00
Es ist hieraus im Verein mit den früheren Darlegungen zu
entnehmen, dass Accordarbeit für die Unterhaltung eingeleisiger
Bahnstrecken im Allgemeinen nicht zu empfehlen ist, weil sie eine
Verminderung der Arbeitskräfte bis zu einer mit der Sicherheit
des Betriebes nicht mehr vereinbarten Anzahl bedingt, in Folge
dessen eine häufige Vermehrung derselben nothwendig macht und
dadurch die berechneten unerheblichen Ersparnisse nahezu, wenn
nicht vollständig absorbirt, vielleicht sogar überschreitet.
Dagegen erscheint Accordarbeit vortheilhaft für die Unter-
haltung mehrgeleisiger Bahnstrecken und vorzugsweise grosser
Bahnhöfe ein- und mehrgeleisiger Bahnen, überhaupt allenthalben
da, wo viele Arbeiten in geringer räumlicher Ausdehnung von
einander auszuführen sind, und da um so mehr, je höher die
ortsüblichen Tagelohnsätze stehen.
Die Frage, ob Einzel- oder Gesammt- Accord vorzuziehen sei,
erinnert in vielen Beziehungen an die längst entschiedene Frage,
ob es vortheilhafter sei, eine Bahn in General-Entreprise oder in
Regie zu bauen, nur kommt hier dem Gesammtaccord zu statten
dass der Accordnehmer (Bahnrotte) ein wesentliches Interesse an
der soliden Ausführung hat, um sich den jährlich wiederkehren-
den Accord zu sichern. Auch vermindert sich durch solide Aus-
führung seine Arbeitslast. Der Gesammtaccord wird zweckmässig,
unter möglichster Vermeidung jeglicher Tagelohnarbeiten, alle
Arbeitsleistungen umfassen müssen, welche man von der ent-
sprechenden Tagelohnrotte zu beanspruchen gewohnt ist.
Der Einzelaccord ist für sämmtliche Arbeiten nicht durch-
führbar, weil sie nicht alle in sich abgegrenzt sind. Er bleibt ein
Gemisch von Accord mit Tagelohn ohne genau fixirbare Grenzen
und erweckt in den Rotten das Bestreben, durch mangelhafte
Ausführung etc. möglichst viele Accor darb eiten herbeizuführen.
Vortheilhaft erscheint er nur für aussergewöhnliche, fest abge-
grenzte Arbeiten, wie z. B. die Herstellung neuer Geleisanlagen,
die Erneuerung langer Geleisstrecken in ihren Schienen oder
Schwellen etc., deren Ausführung eine Vermehrung der normal-
mässigen Anzahl Rottenarbeiter bedingen würde. Darüber hin-
aus erfordert er, wegen seines häufigen Wechsels, eine Controle,
wie sie der Bahnmeister, welcher höchstens einmal täglich und
auch nicht alle Tage seineStrecke begeht, unmöglich üben kann.
Die natürliche Folge ist, dass der Accord auf dem Papier verar-
beitet wird, derart, dass die Accordarbeiter einen im Verhältniss
zum Tagelohn nicht übermässigen Accordsatz verdienen; er führt
so vielfach zur Demoralisation und ist weiter nichts als eine
andere Form für die Gewährung höherer Lohnsätze. Selbst als
Form kann er vorübergehend in einzelnen Fällen, niemals aber
dauernd und allgemein gerechtfertigt erscheinen.
Münster, im Mai 1877. Schröder.
Zur Reform der Actiengesetzgebung.
Aus den Erklärungen, welche der Vertreter des Reichs-
Justizamts in den Sitzungen des Reichstages vom 14. März und
16. April d. J. abgegeben hat, ist ersichtlich, dass der Antrag,
weichen Preussen beim Bundesrath betreffend die Reform der
Actiengesetzgebung gestellt hat, dem Reichs -Justizamt mit der
Aufgabe überwiesen ist:
ein Gesetz auszuarbeiten, welches den Ausschreitungen bei
der Gründung, bei der Verwaltung und dem geschäftlichen
Betriebe der Actien-Unternehmungen entgegen zu wirken
geeignet ist.
Dies ist der Boden, auf welchem die Preussische Denkschrift
(erschienen in Carl Heymanns Verlag 1877) steht und es wird
von Interesse sein, die nach diesen drei Richtungen hin gemachten
Vorschläge einer Beleuchtung zu unterziehen. Das Wesentliche
dieser Vorschläge lässt sich in folgende Punkte zusammen fassen:
1) In Uebereinstimmung mit der Gesetzgebung von Eng-
land, Holland und Belgien seien nur voll eingezahlte Inhaber-
Actien zu gestatten, also die Ausstellung der sogenannten
limitirten vierzigprocentigen Interimscheine auf Inhaber in
Wegfall zu bringen. Hiermit hängt zusammen, dass die Primitiv-
zeichner von Inhaberactien für die volle Summe des gezeichneten
Nominalcapitals unbedingt verhaftet bleiben sollen. 2) Bei den
s. g. qualificirten Gründungen, wenn entweder nicht in baarem
Gelde bestehende auf das Grundcapital einzurechnende Ein-
lagen — Apports — von einem Actionär gemacht werden, oder
sonstige Vermögenstücke von der zu errichtenden Gesellschaft
übernommen werden, soll die Bekanntmachung aller Einzelheiten
des Projects vor der constituirenden General - Versammlung
dreimal in Intervallen von je acht Tagen unter der Namens-
519
Unterschrift sämmtlicher Gründer durch Zeitungen veröffentlicht
werden. Um einen greifbaren verantwortlichen Factor zu haben,
soll in den Fällen der qualificirten Gründung der Gesellschafts-
vertrag immer von sieben Gründern geschlossen werden
müssen, welche für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller An-
gaben des bekannt gemachten Projectes civil- und criminai-
rechtlich zu haften haben. Eine besondere Strafbestimmung
sei auch gegen diejenigen ausserhalb des obligatorischen Pro»
spectes ergehenden öffentlichen Aufforderungen zur Betheiligung
bei Actien-Unternehmungen zu richten, welche entweder vor dem
Prospect erlassen oder verbreitet werden, oder mittelst Vorspie-
gelung falscher oder Unterdrückung wahrer Thatsachen irrthüm-
liche Vorstellungen über die Grundlagen, den Vermögensstand,
und die Gewinn- Aussichten des Unternehmens zu erregen o der zu
unterhalten geeignet sind. 3) Weil der Handelsrichter nicht in
der Lage ist, zu prüfen, ob die gesetzlich vorgeschriebene zehn-
procentige Einzahlung des baaren Actiencapitals wirklich erfolgt
ist, so sei es richtiger, den Vorstand, welcher ohne jene Einzah-
lung den Geschäftsbetrieb beginnt, oder die Eintragung der Ge-
sellschaft in das Handelsregister herbeiführt, verantwortlich zu
machen, und allenfalls die Eintragung der Gesellschaft in das Re-
gister von der blossen Erklärung, dass die Einzahlung erfolgt sei,
abhängig zu machen. 4) Unter Schärfung der civilrechtlichen und
strafrechtlichen Haftung der Mitglieder des Aufsichtsraths müsse
derselbe von der Verwaltung gänzlich ausgeschlossen werden, so dass
der Vorstand frei von der Zustimmung des Aufsichtsraths zu han-
deln befugt sei, und wenn er in gewissen Fällen nicht mit der im
Allgemeinen gestatteten Selbstständigkeit handeln soll, ihm für
diesen Fall andere Personen, etwa ein Verwaltungsrath
beigegeben werden müsse. Die jetzt beliebte Delegation von Auf-
sichtsrathmitgliedern in den Vorstand sei zu verbieten, denn auf
diesem Wege verschwinde der Vorstand als selbstständiges Organ
und der Aufsichtsrath überwache schliesslich nur noch seine
eigene Verwaltung. 5) Die Macht der General -Versammlung und
die Individualrechte der Actionäre seien zu verstärken. Jedem
einzelnen Actionär müsste das Recht zugestanden werden, in
allen Fällen der Verletzung gesetzlicher oder statutarischer Be-
stimmungen Ersatzansprüche wegen des ihm aus vertretbarer Ver-
schuldung der Gesellschaftsorgane erwachsenen Schadens gegen
diese — wenn auch erst nach vergeblich erfolgter Anrufung der
General- Versammlung oder unter gewissen sonstigen formellen
Beschränkungen selbstständig geltend zu machen.
Ferner sei auch für diejenigen Fälle, in denen eine Ver-
letzung des Gesetzes oder Statuts zwar noch nicht positiv behauptet
werden kann, doch aber nach Lage der Umstände als wahrschein-
lich anzusehen ist, ein Individualrecht auf nähere Feststellung
des Thatbestandes zu statuiren, etwa so, dass das Gericht auf
Antrag von einem, ein Fünftel des Grundcapitals vertretenden
Theil der Actionäre eine summarische Untersuchung durch einen
Kommissar anordnen solle, dessen Bericht, soweit ihn das Gericht
dazu geeignet findet, öffentlich auszulegen wäre. Um zu verhin-
dern, dass wenn die Stimmenzahl des einzelnen Actionärs be-
schränkt, oder das Stimmrecht desselben ausgeschlossen ist , nicht
durch Verth eilung oder Uebertragung seines Actienbesitzes die
Vorschriften des Statuts oder des Gesetzes umgangen werden,
seien neue Strafbestimmungen nothwendig, wie sich solche
in den neuesten Belgischen und dem Französischen Gesetze
von 1867 finden.
Es wird kaum zu leugnen sein, sagt das „Deutsche Handels-
blatt“, welchem wir vorstehende Mittheilung entnehmen, dass wenn
diese Vorschriften Gesetz werden, eine Menge der jetzigen Miss-
bräuche schwinden müssen, aber es wird auch die Frage ent-
stehen, ob unter der Herrschaft eines solchen Gesetzes über-
haupt noch Actien-Gesellschaften ent- und bestehen können.
Die Eisenbahnen Preussens und Englands im
Jahre 1875*).
Zu Ende des Jahres 1875 betrug
in England in Preussen
Km. Km.
die Länge der eröffneten Eisenbahnen 26 819 16 143
davon zwei- oder mehrgeleisig . . 14 326 6 186
bei einem Flächeninhalt von ... 5 719, „ 6 304, 9
geograph. Quadratmeilen und bei
einer Einwohnerzahl von ... . 32 131 488 25 745 151
kommen hiernach Eisenbahn-Kilo-
meter auf 1 geogr. Quadratmeile . 4,69 0,66
auf je 10 000 Einwohner 8,35 6,„
*) Man vergl. die vergleichende Zusammenstellung der Betriebs-
ergebnisse der Englischen und Preussischen Eisenbahnen in den
Jahrenl871 — 1874 in No. 28 S. 336 Jahrg. 1876 unserer Zeitung. Die auf die
Englischen Bahnen bezüglichen Angaben sind dem dem Parlamente
vorgelegten Berichte des Capitains Tylor und den amtlichen Railway
Returns, die auf die Preussischen Bahnen bezüglichen der Preussischen
Eisenbahn- Statistik und den Geschäftsberichten der Preussischen Eisen-
bahn-Verwaltungen entnommen, wie unsere offiz. Quelle angiebt.
Die Redact.
Das verwendete Anlage-Capital betrug:
im Ganzen 12 604 Mill. 4 211 Mill. «VZ
pro Kilometer 470 264 „ „ 264 691 „ „
also in England pro Kilometer das l,8fache.
An Betriebsmitteln waren vorhanden:
Locomotiven 12 439 6 606
pro Kilometer 0,47 0,4(
Personenwagen 26 204 9 683
pro Kilometer 0,97 0,6I
Gepäckwagen 10 145 2 499
pro Kilometer 0,38 0,16
Güter- und Viehwagen 347 311 133 677
pro Kilometer 12,95 8,„
Arbeits- etc. Wagen 10139 3 366
pro Kilometer 0,33 0,w
Fahrzeuge überhaupt excl. Locomo-
tiven 393 799 149 225
pro Kilometer 14, 68 9,24
Der Personen-Verkehr gestaltete sich folgendermassen : es
wurden Reisende befördert excl. Abonnementsbillets:
in erster Classe 43 708 886 1 676 897
in zweiter Classe 70 525 171 17 353 269
in dritter Classe 392 741 177 61 028 138
in vierter Classe — 35 334 761
überhaupt 506 975 234 115 393 065
Die Einnahmen betrugen:
Personengeld excl. Abonnements M. 431 087 460 135 373 873
pro Person 0,85 l,w
für Abonnements-Billets ... „ 23024960 848 100
im Ganzen pro Personenwagen . „ 16 451 14 068
für Reisegepäck, Pferde, Post etc. „ 60 181 200 7 658 001
in Summa von den Personenzügen „ 514 293 620 143 879 974
pro Bahnkilometer 19 179 9 257
Auf die einzelnen Wagenclassen kommen in Procent :
Reisen Einnalim. Reisen Einnahm.
auf die I. Classe
8)6
21,9
1,5
7,2
„ „ ff* »
13,9
17,8
15,o
33,4
» » HI. „
77,5
60,3
52„
40, 7
* „IV. „
—
30,6
18, 7
Es kommen auf jeden
Einwohner im Durchschnitt
Reisen im Jahr
16
5
Da jede Bahnverwaltung die Anzahl der Reisenden rappor-
tirt, welche innerhalb ihres Bahngebietes befördert sind, so ist
natürlich in den Fällen , in welchen sich die Reise einer Person
über verschiedene Bahngebiete erstreckt hat, dieselbe so oft rap-
portirt, als verschiedene Bahngebiete berührt sind.
JederReisende hat durch-
schnittlich ? _ 32,6
Kilometer durchfahren. (Für England fehlen die Angaben der
Personenkilometer, weshalb die durchschnittliche Wegelänge für
jeden Reisenden nicht berechnet werden kann.)
Im Güter-Verkehr excl. Post wurden befördert:
an Mineralien und Kaufmannsgüter 203 Millionen Tonnen
an Eil-, Fracht-, Dienst- und Baugut 92 „ „
In letzterer Summe sind 4,3 pCt. der Tonnenzahl als fracht-
freies Betriebs-, Dienst- und Bau-Gut enthalten: wie das fracht-
freie Gut in England verrechnet ist, ist nicht bekannt.
Die Einnahme betrug:
im Ganzen jK. 665 361 440 372 260 717
pro Tonne 3,27 4.04
pro Güterwagen 1 864 2 716
pro Bahnkilometer 24 823 23 579
Von der Zahl der beförderten Tonnen Güter kommen durch-
schnittlich auf den Kilometer Bahn 7 579 5 831
Die von jeder Tonne durchfahrene
Wegelänge betrug durchschnittlich
Kilometer ? 85.2
(Für England fehlen leider die Angaben, so dass der durchschnitt-
liche Transportpreis pro Tonne und Kilometer sich nicht ermit-
teln lässt.)
Das Verhältniss der Einnahmen betrug in Procenten:
aus den Personenzügen
44
28
aus den Güterzügen
56
72
JC
X
Die Gesammt-Einnabme betrug . .
1 179 655 060
550 833 787
pro Bahnkilometer ....
40 002
34 892
pro Locomotive
94 835
83 384
pro Zugkilometer
3,50
5,
die gesammte Betriebs-Ausgabe . .
643 963 920
356 055 405
pro Bahnkilometer ....
24 027
22 554
pro Locomotive
51 770
53 899
pro Zugkilometer
1,91
3,
von der Gesammt-Einnahme . pCt.
55
65
520
'
Jl
Jl
Der Reinertrag
535 691 140
194 778 382
pro Bahnkilometer ....
19 975
12 338
pro Locomotive
43 065
29 485
pro Zugkilometer
1)69
1)78
Zugkilometer wurden zurückgelegt
337 340 379
109 251 223
pro Kilometer Bahn ....
12 580
7 061
und iedes Kilometer durchs chnitt-
licn täglich befahren
35 mal
19,i mal
mit einer durchschnittlichen Zug-
stärke von
?
46 Achsen,
bei den Staatsbahnen . . .
—
47
bei den Privatbahnen:
unter Staats-Verwaltung .
—
51 „
unter eigener Verwaltung
—
42 „
In England haben die Züge notorisch durchschnittlich we-
niger Achsen als in Preussen, die Ziffer ist jedoch nicht ermittelt.
Eben deshalb ist freilich auch das Zugkilometer keine geeignete
Einheit zur unmittelbaren Vergleichung der Betriebsergebnisse.
Die unvollständigen Angaben der Englischen Statistik gestatten
indess keine andere Wahl. Die Roh-Einnahme pro Zugßlometer
war in Preussen um nur 44, 0 pCt., die Betriebs- Ausgabe dagegen
um 70, 7 pCt. grösser, als in England, gegen 41,! resp. 85, 7 pCt. im
Vorjahre. Wenn das Ausnutzungsverhältniss der Wagen in beiden
Ländern als gleich vorausgesetzt wird, so würde sich hieraus
schliessen lassen, dass in Preussen entweder die Betriebskosten
verhältnissmässig grösser waren, als in England, oder dass der
durchschnittliche Transportpreis (Roh-Einnahme pro Tonne und
Kilometer) geringer war, als in England. Dass der Personen-Tarif
in England erheblich höher ist, als in Preussen, ist bekannt. Zur
Ermittelung des durchschnittlichen Gütertarif-Satzes bietet die
Englische Eisenbahn-Statistik keine Unterlagen. Die Rein-Ein-
nahme pro Zugkilometer war in Preussen um 12 pCt. grösser, als
in England, 1874 um 15 pCt. kleiner.
Die Roh-Einnahme pro Bahnkilometer ist in Preussen um
20, 7 pCt. geringer, als in England, die Betriebs- Ausgabe um
6,! pCt. geringer, die Rein-Einnahme um 38, a pCt. kleiner. Die
Betriebs-Ausgabe pro Bahnkilometer betrug in England 55 pCt.
der Roh-Einnahme, in Preussen 65 pCt. Nach der Specialisirung
der Betriebskosten ist zu vermuthen, dass in England Ausgaben
für die Vermehrung des rollenden Materials und der baulichen
Anlagen nicht aus Betriebsfonds bestritten werden.
Die Durchschnitts-Dividende pro 1875 betrug
in England in Preussen
für d. em. St.-Actien-Capital 4,ja pCt. — pCt.
ohne Garantiezuschuss 5,01 „
mit Garantiezuschuss 5,30 „
für d. em. Ges.-Capital 4.« »
ohne Garantiezuschuss 4,sl „
mit Garantiezuschuss 4,70 „
Hierbei ist das Capital mit einge-
schlossen, welches weder Zinsen noch
Dividenden erhielt und Ji 941 000 000 206 000 000
oder 7,4t PCt.
des Gesammt-Capitals resp. 4,89 pCt.
des verwendeten Anlage- Capitals betrug.
Die Brutto-Einnahme zeigte in 1875 gegen 1874
in England in Preussen
M. pCt. M. pCt.
+ 41 000 000 = 3,6 + 32 200 000 = 6,8
pro Zugkilometer:
— 0)03 — 0,9
pro Bahnkilometer:
+ 1017 = 2,3
pro Locomotive:
- 514 = 0V,
+
0,06 — 1,2
1 540 = 4,j
292 = 0,<
Der Personen- Verkehr ergab 1875
gegen 1874 in der Frei
Jl.
I. Classe:
pCt.
Jl
pCt.
+ 4 434127
II. Classe:
— H,3
+
44 122
— - 2,7
— 1 737 792
III. Classe:
= 2,4
+
702 374
— 4,2
+ 26 438 488
IV. Classe:
= 7,3
+
2 506 943
= 4,4
in der Einnahme
für die I. Classe:
+
2 329 381
= 7,4
+ 4 523 100
II. Classe:
— 5,o
+
468 054
= 5,1
-f 5 131 780
HI. Classe:
= 6,4
+
2 363 944
— 5,6
+ 12 784 480
IV. Classe:
— 5,J
+
2 793 087
= 5,4
im Ganzen:
—
+
1 164 854
— 4,g
+ 16 421 320
= 3, ,
+
7 863 046
= 5,.
Bei Preussen sind die auf Requisitionsschein beförderten
2 156 206 Militairs mit 2 044 346 Jl Einnahme nicht mit einbegriffen.
Im Güterverkehr wiesen 1875 gegen 1874 die Einnahmen
nach : Jl pCt. Jl pCt.
4- 25 243 780 = 3,9 -f 33 465 501 - 6,9
Die Betriebs - Ausgaben pro Zugkilometer sind in beiden
Ländern vom Jahre 1870 bis 1874 jährlich gestiegen, im Jahre 1875
dagegen gefallen; die grösste Steigerung betrug am meisten:
1872—73 1870—71
= 7,2 pCt. — 11,2 pCt
Im Jahre 1875 fiel die Ausgabe:
in England um 5 & = 2,, pCt.
in Preussen um 38 /i| = 10, 4 pCt.
Insbesondere ergaben 1875 gegen 1874 die Kosten der Bahn-
Unterhaltung pro Zup Kilometer :
1,9 — 4,7 pCt. — 1,8 ^ = 2,2 pCt.
die Kosten der Locomotivkraft und der Wagen-Unterhaltung pro
Zugkilometer :
— 3,4 4 = 2,5 pCt. — 16„ 4 = 8,7 pCt.
In Preussen betrugen die Kosten des Feuerungs-Materials :
im Ganzen pro Locomotiv- pro 100 Ctr. Brutto
Nutzkilometer. Centner-Kilometer
in 1871 17 489 613 Jl 22 4 4,s 4
in 1872 23 320 380 „ 26 r 5,8 „
in 1873 32 425 230 „ 31 „ 6.0 „
in 1874 35 936 262 „ 31 „ 65l „
in 1875 29 859 649 „ 25 „ 5,t „
Die gesammten Betriebskosten zeigten 1875 gegen 1874
+ 11 060 000 Jl — 1,7 pCt. — 21 000 000 Jl — 5,s pCt.
pro Zugkilometer:
— l,i s 4 — 2,e pCt. — 38 4 — 10>4 pCt.
pro Bahnkilometer:
+ 112 Jl = 0,5 pCt. - 4 081 Jl = 15,8 pCt.
Während in Preussen pro Bahnkilometer die Einnahmen
wie die Ausgaben, letztere in höherem Masse fielen, stiegen in
England die Einnahmen und Ausgaben, erstere in höherem Grade.
Die Einnahmen und Ausgaben pro Zugkilometer fielen in
England, während in Preussen die Einnahmen stiegen, die Aus-
gaben aber bedeutend fielen.
Im Vergleiche zum Jahre 1858 stiegen in 1876 die Brutto-
Einnahmen excl. Neben-Einnahmen aus Canälen etc.
in England in Preussen
um 700 600 000 Jl — 146 pCt. 455 190 000 Jl = 432 pCt.
oder p. Bahnkilom. um 27 „ 55 „
während die gesammte
Bahnlänge um 75 „ 246 „
zunahm.
Das Eisenbahnnetz und der Eisenbahn- Verkehr entwickelte
sich also innerhalb dieser 17jährigen Periode in Preussen in einem
bedeutend stärkeren Verhältnis als in England, wo das Eisen-
bahnnetz schon früher eine grössere Dichtigkeit erreichte.
Rechtsfall,
betreffend Haftpflicht aus dem Reichsgesetz vom 7. Juni 1871.
In Sachen derWittwe AnnaSamulla zuBreslau und deren min-
derjährigen Sohnes, Kläger jetzt Appellaten, wider die Direction der
Rechte-Oder-Ufer Eisenbahn - Gesellschaft, vertreten durch deren
Direction zu Breslau, Verklagte jetzt Appellantin, hatte das Kgl.Stadt-
fericht zu Breslau als 1. Instanz die Verklagte unter Auferlegung
er Kosten verurtheilt, an monatlichen Alimenten an die Klägerin,
a) Wittwe Samulla bis zu ihrem Tode event. bis zu ihrer ander-
weiten Verheirathung 24 Jl, b) an den minderjährigen Kläger,
Stanislaus Richard Carl Samulla bis zu dessen zurückgelegten
14. Lebensjahre und falls er ein Handwerk erlernen sollte, bis
zur Beendigung der Lehrzeit 12 Jl, und zwar seit dem Tode des
Victor Samulla, dem 9. März 1875, die rückständigen sofort, die
laufenden vierteljährlich im Voraus, unter Abrechnung der ge-
zahlten 90 Jl auf die rückständigen Alimente der Wittwe Sa-
mulla zu zahlen, und bestätigte das Appellationsgericht zu Bres-
lau als 2. Instanz dieses Erkenntniss u. A. aus folgenden, mit de-
nen der 1. Instanz im wesentlichen übereinstimmenden Entschei-
dungsgründen :
„Unstreitig hat sich der Tod des Victor Samulla bei dem
Betriebe der Eisenbahn ereignet; aber die Art und Weise, wie
der Tod erfolgte, hat in Ermangelung von Augenzeugen nicht
aufgeklärt werden können. In dieser Beziehung steht nach dem
eigenen Zugeständnisse der Verklagten insbesondere Folgendes fest.
Samulla fungirte bei der verklagten als Schmierer und
Bremser; in dieser Eigenschaft sollte er den, am 8. März 1876
vom Stadtbahnhofe zu Breslau um 8 Uhr 20 Minuten Abends in
der Richtung nach Oberschlesien abgegangenen Zug begleiten.
Samulla hat auch vor Abgang des Zuges den ihm angewie-
senen Bremssitz eingenommen; es hat sich darauf der Zug in Be-
wegung gesetzt und ist abgefahren.
Am andern Morgen — 9. März 1875 — wurde Samulla
zwischen Station 0,l6 und 0,86 der qu. Eisenbahn in der Nähe der-
521
selben todt aufgefunden. Seine Leiche lag in der Richtung vom
Stadtbahnhof nach dem Oderthorbahnhof hinter der Posener
Unterführung an der Böschung der Bahn; nach der eigenen An-
nahme der Verklagten ist sie durch das Anschlägen an dem Un-
terführungs-Bauwerk dorthin geschleudert worden. Der Tod des
Samulla erfolgte, wie die Verklagte ausdrücklich zugesteht, auf
Grund eines Schädelbruchs und ist Samulla auf der Stelle todt
liegen geblieben.
Auch befand sich die Zugleine, welche von der Dampfpfeife
abgerissen war, längs der Strecke bis zur Stelle, wo Samulla lag
und wurde bei Samulla ein Stück Zugleine vorgefunden.
Hiernach haftet auf Grund des Reichsgesetzes vom 7. Juni
1871 die Verklagte, als Unternehmerin des Eisenbahnbetriebes
für den, den Klägern durch den Tod des Samulla erlittenen
Schaden, es sei denn, dass sie den Nachweis erbringt, dass der
Unfall durch höhere Gewalt oder durch das eigene Verschulden
des Getödteten verursacht ist.
Die. Verklagte behauptet nun zwar, dass der Tod des Sa-
mulla durch dessen eigene Schuld herbeigeführt sei; allein die
von ihr zum Nachweise dieser Schuld aufgestellten Behauptungen
sind nichts weiter, als Muthmassungen, die, wie die Kläger ganz
richtig bemerken, keineswegs geeignet sind, den der Verklagten
gesetzlich obliegenden Beweis zu ersetzen.
Der Samulla hatte bei dem qu. Zuge unbestritten die
Function als Schmierer und war gemäss § 1 der von der Ver-
klagten aufgelegten besonderen Dienst-Instruction für Schmierer
während der Fahrt gleichzeitig Bremser. Ihm lag also nach § 8
der besonderen Dienst-Instruction für Bremser ob, von seinem
Sitze aus stets auf die Bahn und die Wagen zu achten, die an
den Wagen etwa beobachteten Schäden auf der nächsten Station
dem Zugführer sofort zu melden, sofern aber Gefahr im
Verzüge ist, dies durch die Zugleine, seine Signalpfeife
oder durch Schwenken mit der Mütze resp. mit der Laterne zu
signalisiren, sowie nach Befinden die Bremse seines Wagens an-
zuziehen.
Er soll gemäss § 8 am angeführten Orte während der Fahrt
stets aufmerksam sein und darf während derselben bei Strafe
der Entlassung nicht schlafen.
Die Verklagte behauptet nun:
1. es machten die Art der Verletzung des Samulla und die
Lage der Leiche es unzweifelhaft, dass der Tod desselben
durch Anschlägen mit dem Kopfe an das Bauwerk der
Ueberführung resp. Unterführung erfolgt sei;
2. es sei eine Verletzung dieser Art, falls Samulla in dem
Coupee sitzen geblieben wäre, absolut unmöglich gewesen;
3. es hätte aber, selbst wenn Samulla aus dem Coupee hätte
herausfallen können und herausgefallen wäre, die Lage der
Leiche eine ganz andere sein müssen, als sie es wirklich
war, weil Samulla dann auf die Wagenpuffer resp. zwischen
die Wagen und das Geleis gerathen und von den Rädern
des Wagens überfahren worden wäre;
4. es sei, eine äusserlicfie Kraft, welche den Samulla aus dem
Coupee hätte heraus beziehentlich herabwerfen können,
völlig undenkbar;
5. es müsse sich daher Samulla während der Fahrt resp. bei
der Ueberführung ausserhalb des Coupees befunden haben,
so dass sein Kopf entweder oben oder zur Seite über das
vorgeschriebene Normalprofil hinausgeragt haben müsse;
6. die Signalleine werde derart bei dem Bremscoupee vorbei-
geleitet, dass der im Coupee sitzende Beamte dieselbe bequem
mit den Händen erfassen könne, ohne den Sitz beziehent-
lich das Bremscoupee zu verlassen.
Hiernach stützt die Verklagte die Schuld des Samulla nicht
auf bestimmte Thatsachen, aus welchen sich mit Nothwendigkeit
eine Schuld desselben ergeben muss, sondern sie stellt eine Reihe
von Muthmassungen auf, die, wenn sie begründet wären, die An-
nahme eines Verschuldens auf Seiten des Samulla rechtfertigen
sollen; allein eben diese Muthmassungen sind es, welche keine
Berücksichtigung verdienen; es fehlen bestimmte Thatsachen und
Beweismittel für diese Thatsachen, aus welchen nothwendig folgt,
dass Samulla die Verletzung resp. den Tod verschuldet hat. Aus
der Lage der Leiche an sich — im Grunde stützt sich die An-
nahme der Verklagten lediglich hierauf — lässt sich die qu. Schuld
unmöglich auch nur mit einiger Sicherheit herleiten.
Da dem Samulla oblag, den Zug zu beobachten, nöthigen-
falls das Signal zum Halten des Zuges zu geben und die Zug-
leine stets im Auge zu behalten, um sie nöthigenfalls zu erfassen,
t? lafiSe*j e^en s-° T*e*e Möglichkeiten denken, welche den
Unfall des Samulla in vollständigster Ausübung seiner Amts-
§ nicht herbeigeführt haben; jedenfalls spricht der Umstand, dass
le Zugleine m der Nähe der Leiche lag, dafür, dass er sich bis
zum Augenblick des Unfalls in Erfüllung seiner Pflicht, durch
Ergreifen der Zugleine vielleicht zur Signalisirung eines Ereig-
nisses, befand, welches in seinen Augen Gefahr für den Zug
bringen konnte.
Nach § 6 des Gesetzes vom 7. Juni 1871 soll der Richter
über die Wahrheit der thatsächlichen Behauptungen unter Be-
rücksichtigung des gesammten Inhalts der Verhandlungen nach
freier Ueberzeugung entscheiden; aus denjenigen Thatsachen aber,
welche die Verklagte vorgebracht hat, — soweit sie eben nicht
blosse Muthmassungen sind, — ist eine Schuld des Samulla nicht
zu entnehmen, denn die Thatsachen, welche nicht blosse Muth-
massungen sind, beschränken sich lediglich auf den Sitz, welchen
Samulla als Schmierer und Bremser bei der Abfahrt eingenom-
men, auf die Pflichten, welche ihm als Schmierer und Bremser
oblagen; auf die Lage der am Schädel zerschmetterten Leiche des
Samulla und endlich auf den Umstand, dass die Zugleine bei
der Leiche lag.
Hiernach ist die Verklagte verbunden, die geforderten Ali-
mente, soweit sie vom ersten Richter den Klägern zuerkannt sind,
zu zahlen; denn monatliche Alimente für die Wittwe des Samulla
mit 8 Thalern entsprechen mit Rücksicht auf die jetzigen hohen
Preise aller Lebensbedürfnisse und auf den Stand des verstor-
benen Victor Samulla als Schmierer und Bremser der Verklagten,
dem zu ihrem Unterhalte dringend nöthigen Satze.
Auch die Kosten erster Instanz sind mit Recht sämmtlich
der Verklagten auferlegt, denn wenn der minorenne Samulla ein
Handwerk erlernt, kann sich die Lehrzeit sehr wohl bis zum
vollendeten 18. Lebensjahre hinziehen, da dieselbe in der Regel
mit dem zurückgelegten 14. Lebensjahre beginnt und nicht selten
3 bis 4 Jahre dauert. Für diesen Fall aber ist die Verklagte vom
ersten Richter auch bezüglich des minorennen Samulla ganz nach
dem Klageanträge erkannt; es ist daher die Verurtheilung zu
sämmtlichen Kosten erster Instanz gemäss § 7, Titel 23 Process-
Ordnung vollständig gerechtfertigt.“
Die gegen dieses Erkenntniss von der verklagten Eisen-
bahn-Gesellschaft erhobene Nichtigkeitsbeschwerde wies das
Reichs - Oberhandelsgericht (I. Senat) in seiner Sitzung vom 27.
Februar 1877 als unbegründet zurück, indem es in materieller
Beziehung ausführt:
„Allerdings beschränkt der § 3 No. 1 des Reichshaftgesetzes
die Entschädigungspflicht auf den entzogenen Unterhalt, soweit
ihn der Getödtete vermöge Gesetzes schuldig war; allein dies
ist von dem zweiten Richter nicht verkannt und ebenso wenig
hat derselbe gegen die §§ 65, 251 — 254, Theil II, Titel 2 des All-
gemeinen Landrechts verstossen, wenn er durch stillschweigende
Annahme der Motive des ersten Erkenntnisses die Ernährungs-
pflicht des Vaters und die Schadenersatzverbindlichkeit der Ver-
klagten in der Zeit von Zurücklegung des 14. Lebensjahres bis
zum vollendeten 18. Lebensjahre des minorennen Samulla um
deswillen bedingungsweise aussprach, weil notorisch Personen in
der socialen Stellung des Getödteten der Regel nach ihre Söhne
ein Handwerk erlernen lassen, für dieselben Lehr- und Los-
sprechungskosten zahlen und dieselben auch sonst noch während
der Lehrzeit unterstützen.
Es sind dies thatsächliche, der Kritik des Nichtigkeitsrich-
ters sich entziehende Würdigungen, womit der zweite Richter
sichtbar nur ausdrücken will, dass nach den regelmässigen Ver-
hältnissen die Ernährungsbedürftigkeit des Imploraten auch in
der Zeit vom 14. bis 18. Lebensjahre fortdauere, sofern er alsdann
in die Lehre komme, und dass er deshalb auch den Anspruch
auf Alimente habe. Nirgends ist im Gesetze das Gegentheil be-
stimmt, welches vielmehr gerade in den allegirten §§ 251 — 254 die
Unterstützungspflicht der Eltern für die Zeit nach aufgehobener
väterlicher Gewalt, also auch nach erlangter Grossjälirigkeit der
Söhne, §§ 210 folg. a. a. 0., bestimmt.
Nicht das Alter der Kinder kommt in Betrachtung, sondern
nur das ist entscheidend, ob ein Kind sich selbst nicht ernähren
kann, und dies Unvermögen ist vom Richter für den betreffenden
Fall genügend festgestellt.
Wenn derselbe die Zahlung der Lehr- und Lossprechungs-
kosten erwähnte, so mochte ihm der, vom Vater unehelicher
Kinder handelnde, § 635, Theil II, Titel 2 des Allgemeinen Land-
rechts vorschweben, welcher hier freilich keine directe Anwen-
dung findet; indessen liegt in diesen Leistungen zugleich ein Act
der väterlichen Alimentation, sofern gegen Zahlung des Lehrgel-
des häufig der Lehrherr den Unterhalt des Lehrlings insoweit
übernimmt, dass der Vater nur noch für die Kleidung und für
die Unterstützung in besonderen Fällen zu sorgen hat. Der Rich-
ter hat also nur erwogen, dass, wenn der Sohn in die Lehre ge-
geben werde, die Alimentationspflicht des Vaters für die Dauer
der Lehrzeit fortbestehe und nur theil weise eine andere Form
annehme. Diese thatsächliche Würdigung steht mit dem Gesetze
nicht in Widerspruch, sondern enthält eine ganz richtige Anwen-
dung desselben.
Sollte übrigens der minderjährige Samulla ausnahmsweise
in seiner Lehrzeit sich vollständig selbst ernähren können, so
wäre dies eine wesentliche Veränderung der als Regel vom Ap-
pellationsgerichte vorausgesetzten Umstände, wodurch zufolge § 7,
Absatz 2 des Reichshaftgesetzes die Verklagte berechtigt würde,
eine Aufhebung oder Minderung der Rente zn beantragen.
Soweit ein Erkenntniss der hier vorliegenden Art ein End-
ziel für die Rente angiebt, beruht es immer stillschweigend auf
der Voraussetzung, dass nicht gegen die Regel Umstände eint ro-
ten, wodurch sich die Beurtheilung der Sache ändere.
522
Hiernach stellt sich die Nichtigkeitsbeschwerde als unbe-
gründet dar, weshalb dieselbe zurückzuweisen und demzufolge
die Verklagte in die Kosten des Nicbtigkeitsverfahrens zu verur-
theilen war.“
Oesterreichisch-Ungarische Correspondenz.
Wien, 14. Mai 1877. (Staatshahn - System. Wien - Aspang
Neue Bahn in Galizien. Tarifgesetz. Prag-Dux. Ungarische Ge
setzentwürfe , Kohlen - Interpellation und Schienenerzeugung
Feld - Eisenbahndienst. Coupons - Einlösungs - Urtheile. Aussig-
Teplitz. Waagthalbahn. Chotzen-Halbstadt. Effectenmarkt.)
Der Oesterreichische Eisenbahn-Ausschuss beschäftigt sich
aufs lebhafteste mit den vorliegenden Fragen. Abgeordneter Dr.
Russ referirte über den Gesetzentwurf, betreffend die
eventuelle Erwerbung der garantirten Eisen-
bahnen durch den Staat. Der Ausschuss acceptirte die
im Berichte aufgestellten Principien, dass die Erwerbung bei voller
Uebernahme der Prioritäten zu erfolgen habe, dass zur Basis der
Erwerbung die Zinsengarantie zu machen sei unter der Bedingung
der concessionsmässigen Uebergabe, wobei die geleisteten Vor-
schüsse des Staates nicht in die Kaufsumme mit einzurechnen
seien. Referent Dr. Russ wird das Gesetz im Hause vertreten.
Der Bericht des Eisenbahn-Ausschusses über den Gesetz'
entwurf, betreffend den Bau einer Localbahn von Wien nach
Aspang recapitulirt vorerst die Entstehungsgeschichte der Bahn.
Die „Societe beige des chemins de fer“ hat sich verpflichtet, die
85 Kilometer lange Linie mit 6,s Millionen Gulden oder mit rund
80 000 fl. per Kilometer aus eigenen Mitteln zu erbauen, das Material
für den Oberbau und den Fahrpark in Oesterreich zu bestellen
und die Titres erst dann zu emittiren, wenn die Bahn in Betrieb
gesetzt sein wird. Eine Verbindung mit der Südbahn wird nur
bei Wiener-Neustadt in Aussicht genommen. Die Linie wird nor-
malspurig und für eine Geschwindigkeit von 20 Kilometer per
Stunde ausgeführt. Unter- und Oberbau sollen jedoch gleich ur-
sprünglich für eine Geschwindigkeit von 40 Kilometer per Stunde
errichtet werden. Der Ausschuss ersieht aus den vorlie-
genden Berechnungen, dass ein Betriebsabgang nicht zu erwarten
ist; die Höhe des Reinertrages ist im Uebrigen Sache der Conces-
sionäre. Der Bericht bespricht nun den seitens der Südbahn
gegen die Concessionirung der Linie erhobenen Protest, welcher
mit Bezug auf die Concessions-Urkunde ausführt, dass keine neue
Bahn, deren Zweck es ist, zwei Puncte der Südbahn zu verbinden,
concessionirt werden dürfe. Der Ausschuss kann sich nicht für
die Berechtigung dieses Protestes aussprechen, hält jedoch die
Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung desselben für eine
Sache der Executive. Auch mit Bezug auf eine eventuelle Rein-
ertrags-Verminderung der Südbahn, welche durch die Concurrenz
der Linie Wien-Aspang entstehen und den garantirenden Staats-
schatz schädigen könnte, glaubt der Ausschuss, dass ein Ausfall
wohl im Anfänge, aber nicht auf die Dauer zu befürchten sei.
Der Bericht schliesst unter Reducirung der für die Bahn von der
Regierung beabsichtigten Begünstigungen mit dem Anträge : Das
Abgeordnetenhaus wolle dem Gesetzentwürfe die Genehmigung
ertheilen und beschliessen, die Regierung aufzufordern, bei Er-
theilung der Concession den Concessionären die Verpflichtung auf-
zuerlegen, sich der gesetzlichen Regelung der Tarife zu unter-
werfen.
Die von Galizischen Abgeordneten befürwortete Herstel-
lung einer Bahn im Nordöstlichen Theile von Ga-
lizien betreffend, hat der Ausschuss folgenden Antrag gestellt:
„Die Regierung wird aufgefordert, die Erbauung von secundären
breitspurigen Eisenbahnen in dem Nordöstlichen Theile Galiziens
in Erwägung zu ziehen, namentlich mit Rücksicht darauf, wie diese
Bahnen mit Subvention von Seite des Landes durchzuführen und
ob derlei Unternehmungen auch durch Subventionen von Seiten
des Staates zu unterstützen wären.“ In der Debatte wurde näm-
lich die Subvention aus „Reichsmitteln“ deshalb fallen ge-
lassen, weil es bedenklich wäre, dass man neuerdings den Weg
des Eisenbahnbaues mit staatlichen Subventionen, betreten wolle,
wogegen Dr. Herbst der Ansicht war, man müsse sich zunächst
über das System klar werden, welches man künftighin beim Eisen-
bahnbau einschlagen wolle, und das würde durch die beantragte
Resolution geschehen.
In der Ausschussberathung über das vom Herrenhause be-
schlossene Gesetz, betreffend einige Bestimmungen über den
Frachtgüterverkehr auf den Eisenbahnen wurde bezüg-
lich des Art. I. die Annahme der beiden ersten Alineas nach der
Fassung des Herrenhauses, dagegen für den letzten Absatz fol-
gende Fassung beschlossen: „Ausnahmen von den obigen Bestim-
mungen können vom Handelsminister zugestanden werden, wenn
die Ermässigung des Tarifsatzes für entfernter gelegene Stationen
durch den billigeren Tarif einer dieselbe Endstation verbindenden
Concurrenz-Route (Eisenbahn oder Schifffahrt) bedingt ist, insbe-
sondere bei Sendungen von und nach Seehäfen-Stationen und bei
dem Durchzugsverkehr von dem Auslande in das Ausland.“ Die
für den Art. V. vorgeschlagene Fassung: „Der Handelsminister wird
ermächtigt, auf Grund der Bestimmungen dieses Gesetzes die er-
forderlichen Tarif -Veränderungen, insoferne sie ihm geboten er-
scheinen, mit Berücksichtigung der besonderen Rechte einzelner
Bahnunternehmungen durchzuführen und die Zeitpuncte für das
Inslebentreten derselben festzusetzen“ wird nach lebhafter Debatte
noch der weiteren Berathung unterzogen werden.
Das Oesterreichische „R.-G.-Bl.“ publicirt das Gesetz vom
16. April d. J., betreffend die Gewährung eines Staatsvor-
schusses der privilegirten Prag-Duxer Eisenbahn zum
Zwecke der Bauvollendung und Inbetriebsetzung der Bahnstrecke
Brüx-Klostergrab. Der Vorschuss beträgt 1 Million Gulden und ist
vom 1. Juli 1880 ab mit 5 pCt. in 24 gleichen Semestralraten
zurückzuzahlen, und geniesst das bücherliche Pfand- und Vorzugs-
recht vor den Prioritäts-Obligationen.
Von mehreren Sächsischen Gemeinden ist dem Sächsischen
Finanzminister einePetition unterbreitet worden, dass dieSächsische
Staatsverwaltung wegen baldmöglichsten Weiterbaues der Bahn
von Bienenmühle nach Klostergrab mit der „Prag-
Duxer Bahn“, beziehungsweise der O österreichischen Regierung,
in Unterhandlung treten und eventuell den Bau für Rechnung
des Staatsfiscus ausführen möge. Der Finanzminister erklärte den
Deputirten, die ihm diese Bittschrift unterbreiteten, dass er gern
bereit sei, die betreffende Linie bis zur Sächsischen Landesgrenze zu
verlängern, wenn eine Garantie für die Herstellung der Oesterreichi-
schen Anschlusslinie geboten werde. Das Finanzministerium
werde dahin wirken, sich die Herstellung der Anschlusslinie zu
sichern. Auf diese Antwort hin beschlossen die Interessenten der
Prag-Duxer Bahn, eine allgemeine Versammlung in Chemnitz ab-
zuhalten, in welcher sie über die Mittel und Wege berathen
wollen, wie der Bau der Prag-Duxer Linie bis Mulde (Böhmisch-
Sächsische Grenze) vollendet werden könnte.
Im Ungarischen Landtage wurden die Gesetzentwurf e
über die Regelung der Garantie - Verhältnisse der Kaschau-
Oderberger Bahn und deren Vereinigung mit dem Ungari-
schen Theile der Eperies-Tarnower Bahn, dann über
einige Modificationen der Concessions-Urkunde derU ng arischen
Nordostbahn von der Regierung eingebracht, auf welche Ent-
würfe wir noch zurückkommen. Der Communications - Minister
beantwortete die Interpellation wegen des a u s 1 an di -
sehen Kohlenbezuges der Bahnen mit dem Nachweis,
dass dieselben fast ausschliesslich inländische Kohlen consumiren und
aus wirthschaftlichen Gründen nur in solchen wenigen Fällen
davon absehen, wo sich ein zu grosses Missverhältnis der Kosten
resp. des Brennwerthes ergiebt. Nach der „Statistischen Monats-
schrift“ hat sich der Kohlenbau in der Monarchie von 14 auf 256
Millionen Centner innerhalb der letzten 30 Jahre gehoben, wovon
Ungarn freilich nur mit einer sogar von 14, 6 auf 11 pCt. abneh-
menden Ziffer participirt. Bei vielen Ungarischen Bahnen rentirt
sich übrigens die Holzheizung besser.
Die Beschwerden der Ungarischen Bahnverwaltungen wegen
der aufgenöthigten Verwendung der in den Königlichen
Werkenerze u gtenthe u erero Eisenschienen hat zu-
nächst die Verpachtung des Diosgyörer Eisenwerkes an die Bel-
gische Cockerill - Gewerkschaft veranlasst. Letztere verpflichtet
sich, die bestehenden Werkseinrichtungen um einen fixen Preis
abzulösen und derartige Investitionen zu machen, dass dasselbe
im ersten Jahre 150 000 Centner, später jährlich 300 000 Centner
Stahlschienen zu erzeugen im Stande ist. Das Werk darf blos
von der Ungarischen Regierung gelieferte alte Schienen verar-
beiten. Der Pachtschilling beträgt von jedem Centner 11 kr.
nach Ablauf des Pachtes geht das Werk ohne Entschädigung an
die Regierung über; dagegen ist letztere verpflichtet, während der;
ersten fünf Jahre 500 000 Centner Stahlschienen zum fixen Preise
von 12 fl. per Doppelcentner zu beziehen, während die Gesellschatt
die alten Schienen mit 4 fl. per Centner an die Regierung bezahlt.
Vor einiger Zeit richtete das Reichs-Kriegsministerium an
die Leitung der Budapester Verbindungsbahn das Ersuchen , zu
der gegenwärtig bei diesem Unternehmen im Zuge begriffenen
Abtragung der Oberbauten (Aufreissung und Wegschaffung des
Schienenmaterials etc. auf den aufzulassenden provisorischen
Linien) Abtheilungen vom Pioniercorps zu verwenden, um dem
Letzteren Gelegenheit zu practischen Uebungen im Feld-
Eisenbahndienst zu bieten. Die Unternehmung der Verbin-
dungsbahn gab dem Ersuchen bereitwillig Folge, und sind bereits
zwei Detachements der bezeichneten Truppe in Budapest einge-
troffen, um unter dem Commando zweier höherer Genie-Officiere
die Uebungen zu beginnen. Die Arbeiten der Mannschaft nehmen
einen sehr raschen, günstigen Verlauf; die Soldaten erhalten von
der Unternehmung eine entsprechende Entlohnung.
Bezüglich der viel bestrittenen Frage über die Währung
und Zahlung der Coupons Oesterreicliisclier Prioritäts-
Obligationen liegen zwei Urtheile Deutscher Gerichte vor,
welche den Standpunkt der Oesterreichischen Gesellschaften in
dieser Frage acceptiren. Das Stadtgericht Breslau hat folgende
523
Rechtsgrundsätze ausgesprochen: „Der Sitz des zwischen den
Parteien bestehenden Vertrages ist . . . Oesterreich, und zwar
speciell Wien, denn dort hat die Verklagte ihren Wohnsitz, dort
sind die Pfandbriefe ausgegeben, von dort gehen die vertrags-
mässigen Zinsenzahlungen und Verloosungen aus. Daran wird
selbstverständlich durch den Umstand nichts geändert, dass die
Verklagte zur Einlösung der Coupons in Berlin und Breslau Zahl-
stellen bestellt hat. Für den Inhalt und die Wirkungen des
Vertrages ist demnach das in Wien geltende Recht nach allen
Richtungen hin massgebend, mag das örtliche Recht des Wohn-
sitzes des Schuldners oder des Ortes, wo der Vertrag abgeschlossen
worden ist, oder des Ortes, wo er erfüllt werden soll, entscheiden.“
Von grösserer Wichtigkeit ist für die Bahngesellschaft ein
am 10. April 1877 gefälltes Erkenntniss des Königlich Sächsischen
Ober-Appellations-Gerichtes in Dresden, also der obersten Instanz,
in zwei gegen die Dux-Bodenbacher Bahn angestrengten Arrest-
processen. Das Ober- Appellations-Gericht sagt: „Das Oester-
reichische Gesetz vom 24. April 1874 enthält . . . nicht blos die
Anordnung, dass sich die Besitzer von Theilschuldverschreibungen,
wenn sie gemeinsame Rechte geltend machen wollen, durch einen
von gerichtswegen erwählten Curator vertreten lassen müssen,
sondern auch noch im Zusammenhänge hiermit den im § 9,
Alinea 1, deutlich ausgedrückten Satz, dass solche gemeinsame
Rechte nur von der Gesammtheit der betreffenden Gläubiger,
nicht von einzelnen derselben geltend gemacht werden dürfen.
Dieser letztere Satz ist kein processrechtlicher, gehört vielmehr
dem materiellen Rechte an, da er die Ausübung des dem ein-
zelnen Gläubiger zustehenden Forderungsrechtes von dem Ein-
verständnisse und der Mitwirkung der übrigen Gläubiger ab-
hängig macht, also den Gehalt des Forderungsrechtes einer Be-
schränkung unterwirft.
„Die Beschränkung äussert sich darin, dass dem Gläubiger,
welcher seinen Anspruch allein, ohne den Hinzutritt der Mit-
gläubiger, verfolgen will, die sogenannte Exceptio plurium litis
consortium entgegensteht. Unter diesen materiell -rechtlichen
Gesichtspunkt wird man das Gesetz in Folge der Vorschrift des
§ 9 zu bringen haben.
„Wenn sonach jenes Oesterreichische Gesetz nach dem Zu-
sammenhänge seiner Bestimmungen sich nicht blos als ein pro-
cessuales, sondern auch als ein privatrechtliches, den Inhalt der
sicherzustellenden Forderungen bestimmendes kennzeichnet, so
ist es für die Gerichte anderer Länder ebenso massgebend wie
für die Oesterreichischen Gerichte. Das bürgerliche Gesetzbuch
(für das Königreich Sachsen) hat (§. 11) die gemeinrechtliche
Streitfrage über die Collision von Privatrechtsgesetzen mehrerer
Ländergebiete rücksichtlich obligatorischer Verhältnisse dahin
entschieden, dass Forderungen nach den Gesetzen des Erfüllungs-
ortes zu beurtheilen seien — eine Regel, die namentlich da An-
wendung findet, wo, wie hier, eine Gesetzes-Collision in Bezug auf
die Wirkung der Forderung vorliegt.
„Der eigentliche Erfüllungsort für die jetzt streitigen For-
derungen befindet sich in Oesterreich; dort sind die von den
Impetranten vorgelegten Schuldverschreibungen ausgefertigt und
die Hauptzahlstellen („Gesellschaftskasse in Bodenbach“ und „Ge-
sellschaftskasse in Teplitz“) belegen.
„Der .... betonte Umstand, dass Punkt 2 und 3 des An-
leiheplanes .... für die Zinsen-Coupons und die ausgeloosten
Prioritäts-Obligationen neben der Gesellschaftskasse in Bodenbach
noch andere Zahlstellen in Dresden, Leipzig und Berlin bezeichne,
steht der Anwendung des Oesterreichischen Rechtes .... nicht
entgegen.
„Ohnedies lässt sich überhaupt nicht annehmen, dass die
Impetration (Dux-Bodenbacher Bahngesellschaft), wenn sie ausser
ihrer Gesellschaftskasse zur Bequemlichkeit der Prioritäts-Gläubiger
auch mehrere fremdländische Bankhäuser mit der Schulderfüllung
beauftragt, beabsichtigt haben sollte, sich hierdurch je nach der
den Gläubigern offen gelassenen Basis der Zahlungsstelle hin-
sichtlich ihres gesammten Schuldverhältnisses dem daselbst gelten-
den Rechte unterzuordnen. Eine solche von der blossen Willkür
des Gläubigers abhängige Unterordnung unter die nach Befinden
sehr verschiedenen Gesetze mehrerer Staaten können die Vertrag-
schliessenden schwerlich gewollt haben, vielmehr muss, wie in
Fällen ähnlicher Art, davon ausgegangen werden, dass nur die
Gesetze Eines Staates als die entscheidenden betrachtet worden
seien, und das sind im Zweifel die Gesetze desjenigen Er-
füllungsortes, welcher mit dem Entstehungsorte der Schuld zu-
sammenfällt.“
Wir bringen einen ausführlichen Artikel über die Coupons-
Einlösungs-Processe im Auslande und die Beschlagnahmen Oester-
reichischer Bahn wagen, welcher diese den Bahnverkehr gefährdende
Calamität auch von einer anderen Seite und zwar nach dem
Oesterreichischen Processrechte bespricht.
Am 5. d. Mts. fand in Teplitz die 19. ordentliche General-
Versammlung der Aussig-Teplitzer Eisenbahn-Gesell-
schaft statt. Den Vorsitz führte Verwaltungsraths-Präsident
Karl Wolfrum. Anwesend waren 24 Actionäre, welche 3 202 Actien
mit 313 Stimmen vertraten. Die Versammlung ertheilte dem Ver-
waltungsrathe das Absolutorium und beschloss, von dem Reinge-
winne per 772 856 fl. (einschliesslich des Gewinnvortrages per
57 277 fl. aus dem Jahre 1875) dem Reservefonds 40 000 fl. zuzu-
weisen, zur Actientilgung 5 250 fl., für das Pensions-Institut
6 349 fl., für den Erneuerungsfonds 120 000 fl., für die Tantiemen
des Verwaitungsrathes 28 097 fl. zu verwenden, von dem Reste
eine lOpercentige Dividende, daher per Actie zu 210 fl., den Be-
trag von 21 fl. und für jeden Genussschein den Betrag von
10 fl. 50 kr. zu vertheilen, endlich den Betrag von 47 127 fl. als
Gewinnvortrag dem Bahnerträgniss-Conto pro 1877 zu überweisen.
Am 6. d. M. fand in Pressburg unter Vorsitz des Grafen
August ßreuner die diesjährige ordentliche General-Versamm-
lung der Waagthalbahn-Gesellschaft statt. Der vom Ge-
neral-Director Herrn v. Szalay vorgetragene Geschäftsbericht
giebt über alle Angelegenheiten der Bahn äusserst detaillirte Auf-
schlüsse und constatirt, dass die Consolidirung des Unternehmens
trotz der ungünstigen Zeitverhältnisse wesentliche Fortschritte
gemacht hat, und zwar waren es die Vollendung und Betriebser-
offnung der Strecke Tyrnau-Waag-Neustadtl, sowie der Flügelbahn
Tyrnau-Szered, welche sehr günstige Verkehrsresultate im Gefolge
hatten, so dass das Geschäftsjahr 1876 mit einem reinen Betriebs-
Überschüsse von 99 311 fl. abschliesst, während derselbe im Jahre
1875 nur 13 585 fl. betrug. Die dermaligen noch offen stehenden
diversen kleinen Buch- und Wechselschulden wurden nach Ver-
ständigung mit den bisherigen Gläubigern der schwebenden
Prioritätsschuld unificirt und hierdurch eine im Jahre 1880 abzu-
zahlende Gesammtschuld geschaffen. Die Vollendung der
Strecke von Waag-Neustadtl nach Trentschin wurde der Bau-
Unternehmung Bücher und Pollak im Offertwege und mit Ver-
pflichtung der Fertigstellung bis 15. Mai 1878 übergeben, und
wurde auch das zum Ausbau dieser 22 Kilometer langen Strecke
noch nöthige Baucapital durch die dermaligen Gläubiger der
schw'ebenden Prioritätsschuld (die Grafen Breuner, Erdödy und
Zichy) zu 6 Percent Verzinsung per Jahr der Gesellschaft darge-
liehen.
Die Eröffnung der seit 26. Juli 1875 im Betriebe stehenden
Linie Chotzen-Halbstadt (mit den Flügeln Halbstadt-Braunau
(Ottendorf) und Wenzelberg-Starkow) der K. K. priv. Oesterreichi-
schen Staatseisenbahngesellschaft, auch für den Transitverkehr
im Anschlüsse an die Schlesischen Linien der Breslau - Schweid-
nitz-Freiburger Bahn, findet am 15. Mai d. J. statt. Am 30. April
wurde die technisch -polizeiliche Prüfung des Grenzbahnhofes
Halbstadt und der Strecke Halbstadt bis zur Landesgrenze bei
Neusorge vorgenommen. Am selben Tage erfolgte auch die
polizeiliche Abnahme der Schlesischen Anschlussstrecke Halb-
stadt-Sorgau und langte die jenseitige Commission mit Separat-
zug Nachmittags in Haibstadt an , woselbst sie vom Baudirector
der K. K. priv. Staatseisenbahngesellschaft Herrn de Serres und
dem Baupersonale empfangen wurde. Es folgte dann die Be-
sichtigung der für den gemeinschaftlichen Dienst bestimmten,
sehr nett hergestellten Betriebslocalitäten und Wohngebäude.
Das geräumige und geschmackvoll ausgeführte Aufnahmsgebäude
ist in der Vollendung begriffen und wird einige Wochen später
zur Benützung gelangen. Der imposante Grenzbahnhof Halbstadt
hat sammt dem Preussischen Maschinenbahnhofe eine Länge von
2 Kilometer und gestattet, vermöge seiner deltaförmigen Anlage,
die directe Ein - und Ausfahrt in drei Richtungen , d. i. gegen
Chotzen , Braunau und Breslau. Das anmuthige Thal von Halb-
stadt hat durch den Einbau dieses Bahnhofes an Interesse und
Lebhaftigkeit gewonnen und geht einer erfreulichen Zukunft ent-
gegen. Die am 15. Mai in’s Leben tretende neue Fahrordnung
gewährt eine sehr günstige Verbindung zwischen Breslau, Prag
und Wien und den Böhmischen Kurorten.
Der Eisenbahn - Effecten - Markt ist womöglich
noch mehr vernachlässigt als vor dem Ausbruche des Krieges.
Um so bemerkenswerther ist es, dass gerade Eisenbahnwerthe
die relativ grösste Festigkeit zeigen. So sind beispielsweise
Staatsbahnactien in Folge des überraschenden Verwaltungsraths-
Beschlusses, bei der General - Versammlung eine Superdividende
von 2 Francs zu beantragen , in den letzten acht Tagen um
6 Gulden gestiegen, während Nordbahnactien ihre Haussebewe-
gung ununterbrochen fortgesetzt und dabei weitere 3 Procent
gewonnen haben. Die Prioritäten der Donau-Drau Bahn wurden
mit 54% an der Börse gehandelt. Es ist dies der niedrigste
Cours, der jemals für eme Eisenbahn - Priorität an der Wiener
Börse notirt wurde.
XXIV. Naehweisimg Uber den Betrieb der K. Bayerischen
Verkehrsanstalten für das Etatsjalir 1875. Das Netz der Bayeri-
schen Staatsbahnen hatimLaufedes Betriebsjahres 1875 durch die Er-
öffnung von 5 Bahnlinien Saal-Kelheim: 16. Febr., Nürnberg-
Ansbach: 15. Mai, Augsburg-Ingolstadt: 15. Mai, Ansbach-Crails-
heim: 1. Juni, Unterpeissenberg-Sulz : 1. Aug. und Sinzing-Alling:
20. Decbr. eine Erweiterung von 168, ta Kilometer erfahren. Es
bestanden demnach Ende 1875 folgende Linien: Staatsbahnen:
2211,15 Kilometer, hiervon sind verpachtet: 87, 7» Kilometer; Vici-
524
nalbahnen: 71, 08 Kilometer; Pachtbahnen: 343, 19 Kilometer. Die
Gesammtlänge der in Staatsregie gestandenen Bahnen beträgt
2 553,^ Kilometer; der mittlere Jahresdurchschnitt der in Betrieb
gestandenen Linien 2 4 8 7, 30 Kilometer. Die Länge der Doppel-
Bahnstrecken betrug Ende 1874 zusammen 223, 31 Kilometer. Im
Jahre 1875 wurde die Doppelbahustrecke von Neu-Ulm nach Neu-
Offingen, von welcher Station die Bahnlinie nach Höchstädt bezw.
Donauwörth abzweigen wird, mit einer Länge von 27, 87 Kilometer
, vollendet, sodass die Gesammtlänge der Doppelbahnstrecken dem-
nach Ende 1875: 251, i8 Kilometer betrug. Die Baukosten der
sämmtlichen Staatseisenbahnen beliefen sich ultimo December
1875 auf 292 138 908 fl., hierunter 3 453 410 fl. für Vicinalbahnen,
ausserdem für die Pacntbahnen: 27 650 821 fl., sohin zusammen:
319 789 729 fl.
Der Transpottdienst wurde von 12 656 Wagen vermittelt,
gegen das Vorjahr zu 11 740 mehr um 916; neuangeschafft wur-
den: 1 038 Stück, demontirt 122 Stück. Die Z ahl der Maschinen
hat sich gegen das Vorjahr um 35 vermehrt und bestand das In-
ventar zusammen in 675 Maschinen gegen 640 des Vorjahres. Die
Gesammtzahl der geleisteten Fahrten beziffert sich auf
260 819, gegen das Vorjahr zu 236 138 mehr um 24 681; die Loco-
motiven haben zurückgelegt 14 580 428 Locomotivkilometer, heuer
mehr 890 928; ausserdem waren die Maschinen noch im Dienst
13 374 124 Locomotivkilometer, heuer mehr 1 268 572. Die Wagen
haben zurückgelegt 262522 438 Wagenkilom., mehr 5 670 693. Der
Materialverbrauch war folgender: 257 218, 91 Cubikmeter Stich-
torf, 199 924 Ctr. Presstorf, 3 072 404 Ctr. Steinkohlen, 1 625 097 Ctr.
Braunkohlen, 47 076 Kilogr. feste Schmiere, 289 494 Kilogr. Oel.
Die Gesammtanschaffungskosten des Fahrmaterials
betrügen Ende 1875: 55 130 965 fl. Für Personenbeförderung wur-
den vereinnahmt: 9 931 068 fl. 2 kr., heuer mehr 644 955 fl. 243/4 kr.,
für Gepäck: 642 337 fl. 7 kr., mehr 72 813 fl. 16 kr.; für Fahrzeuge :
15 664 fl., mehr 18 fl. 22 kr.; für Thiere 764 223 fl. 37 kr., mehr
138 546 fl. 16 kr., für Güter: 20 260 783 fl. 1 3/4 kr., mehr 800 704 fl.
343/4 kr. ; in Summa : 31 614 075 fl. 473/4 kr., mehr 1 657 037 fl. 53% kr.
Befördert wurden im internen Verkehr: mit Schnell- und
Courierzügen 1. CI.: 51 008, mehr 1164; II. CI.: 352 111, weniger
49 474; mit gewöhnlichen Zügen I. CI.: 38 376, weniger 18 833;
II. CI.: 910 378, weniger 105 829; III CI.: 7 361 156, mehr 538 456, in
Summa: 8 713 029, mehr 365 484; Ergänzungsbillete wurden abge-
feben: 218 830, mehr 66 925. Gepäck wurde befördert: 21320 850
alogramm, gegen das Vorjahr zu 21 493 765 Kilogramm, weniger
172 915Kilogramm; 966 Fahrzeuge, weniger'227; 25 475 Pferde, mehr
3 905, Gross vieh : 254 944, mehr 52 802 ; Kleinvieh : 839 222, mehr 259 534 ;
56459 Hunde, mehr 701; zusammen Thiere: 1 176 100, mehr
316 942. Eilgut: 56 303 625 Kilogramm, weniger 4425 025; Stück-
gut: 731 111940 Kilogramm, mehr 28868.740; Wagenladungs-
güter A., B., I., II., III. : 2 835 137 930 Kilogramm, weniger 3 377 865;
Kohlen: 775 369 800 Kilogramm, mehr 26 425 055 Kilogramm; zu-
sammen tarifmässige Güter: 4 397 923 295, gegen das Vorjahr zu
4350432 390, mehr 47 490905; Regiesendungen: 370 135 970 Kilo-
gramm, mehr 35 301 855 ; Gesammtgüterfrequenz : 4 768 059 265 Kilo-
gramm,mehr gegen 4 685 266 505 um 82 792 760. DieGesammtfrequenz
gestaltet sich folgend: Personen 12 508 492, mehr 1 055 892 (Zahl). Ge-
päck 21 320 850 Kilogr., weniger: 172 915; Fahrzeuge, Stück: 966, we-
niger 227; Thiere, Stück: 1 176 100, mehr 316 942; Güter- incl. Regie-
sendungen : 4 768 059 265, mehr 82 792 760 Kilogr. — Die revidirte
Hauptgeldrechnung schliesst ab mit einer Einnahme von
33 315 189 fl. 48 kr., einer Ausgabe von 21 980 521 fl. 1 % kr., einemActiv-
rest von 11 334 668 fl. 46% kr. Der wirkliche Einnahmsüberschuss er-
giebt eine Summe von 11346 639 fl. 45% kr., hierzu die Mehrung
des flüssigen Vermögens der Materialvorräthe 967 728 fl. 48 kr.,
giebt Reinertrag pro 1875: 12 304 368 fl. 33% kr. Es trifft dem-
nach vom Reinertrag zu 12 304 368 fl. 33% kr. auf je einen Kilo-
meter Bahnlänge, (bei 2 553, Kilometer) ein Ertrag von 4 818 fl.
gegen das Vorjahr zu 4 766 fl., heuer mehr: 52 fl.; auf je einen
Kilometer Betriebslänge (bei 2 487,30 Kilometer) trifft ein Ertrag
von 4 946 fl. gegen das Vorjahr zu 5 084 fl., heuer weniger: 138 S.
Nachdem der Gesammtbauaufwand für die Ende 1875 im Be-
trieb gestandenen Staatsbahnen incl. des für die Beschaffung des
Fahrmaterials für die neuen Linien gemachten Aufwandes
292 138 908 fl. beträgt, so ergiebt der oben angeführte Reinertrag
eine Verzinsung von 4,2l pCt. Das Verhältniss der Betriebs-
Einnahme (33 305 576 fl.) zur Betriebsausgabe (19 734 746 fl.) stellt
sich wie 100:59, 26. Das Mobiliar-Inventar excl. des gesammten
Fahrmaterials repräsentirt pro 1875 einen Werth von 1 979 878 fl.
Den Nachweisungen ist erstmals eine U ebersicht der Betriebser-
gebnisse der Vicinalbahnen angefügt. Von den Ende des
Jahres 1875 in Betrieb gestandenen Vicinalbahnen haben folgende
mit einer Mehrausgabe abgeschlossen : Siegelsdorf-Langenzenn mit
3 447 fl. 42 kr.; Georgensgmünd-Spalt : 1114 fl. 11 kr.; Schwaben-
Erding: 7 360 fl. 16 kr.; Steinach -Rothenburg: 2 213 fl. 58 kr.;
Ilolzkuchen-Tölz: 5 037 fl. 31 kr., während 2 Bahnen einen Ein-
nahmsüberschuss erzielten und zwar Immenstadt-Sonthofen von
19 402 fl. 51 kr.; Sinzing-Alling: 105 fl. 15 kr. Für die Verzinsung
des aus Staatsmitteln bestrittenen Bauaufwandes, dann für
Deckung der Betriebs- und Bahnunterhaltungs-Ausgaben kommt
der Eisenbahnverwaltuug vertragsmässig von allen Viciualbahnen,
mit Ausnahme jener von Holzkirchen nach Tölz, ein Betrag von
13% pCt. des erwähnten Baucapitals zu, welcher bei keiner der-
selben durch die erzielten Roh-Einnahmen erreicht wurde. — Die
Bilanz gestaltet sich folgendermassen : Einnahmen, Bau-Couto :
24 361 663 fl.; Betriebs-Conto: 33 305 577 fl.; Summa: 57 667 240 fl.
Ausgaben, Bau-Conto: 24361 663 fl.; Betriebs-Conto, Betriebsaus-
gaben: 21 958 937 fl.; Verzinsung, Verwaltung, Amortisation:
953 332 fl.; der Rest wurde an die Central-Staatscasse abgeliefert
mit 1813 308 fl.; Summa der Ausgabe: 57 667 240 fl.
Grössere Betr iebstörungen kamen im Jahre 1875 nicht
vor. Leider ist aber eine ruchlose That eines Bahnwärters zu
verzeichnen, welcher in der Nähe von Simbach dreimal in kurzer
Zeitfoige Entgleisungen von Zügen dadurch herbeiführte, dass
wiederholt mehrere Laschenbolzen an der Schienenlage ausge-
zogen bezw. gelockert wurden. Glücklicherweise kamen bei (Be-
sen Entgleisungen weder Verletzungen von Reisenden noch von
Bediensteten vor, während am Transportmaterial mehrfache, sehr
bedeutende Beschädigungen stattfanden. Bei anderweitigen Ent-
gleisungen und Zusammenstössen von Zügen wurden 4 Reisende
und 24 Bedienstete beschädigt und 2 der letzteren getödtet. Durch
Unvorsichtigkeit in Ausübung des Dienstes büssten 9 Bedienstete
ihr Leben ein, während 6 mehr oder minder schwer verletzt wur-
den. In Folge unbefugten oder unvorsichtigen Betretens des
Bahnkörpers und der Geleise, dann aus anderen Ursachen wurden
10 Bedienstete und 20 fremde Personen getödtet, während 7 Be-
dienstete und 4 sonstige Individuen beschädigt wurden. Ausser-
dem fanden 5 Personen den Tod, indem sie sich in selbstmörde-
rischer Absicht von Zügen überfahren liessen.
Der Pensions- und Unterstützungsfond ergab folgen-
des Resultat: Einnahmen: 414 386 fl. 42% kr., Ausgaben: 407 357 fl.
46% kr., Activrest : 7 028 fl. Der Gesammtbetrag des Vermögens
schliesst ab mit 1 307 295 fl. 36% kr.
Die Zusammenstellung der finanziellen Ergebnisse der sämmt-
lichen Verkehrsanstalten pro 1875 gegenüber den Budget-
ansätzen der XII. Finanzperiode gestaltet sich folgendermassen:
Brutto: Mehr:
Einnahme Ausgabe Einnahme Einnahma- Gegen das
oder Ansgabe Anschlag nach Budget
dem Budget mehr,
activ; passiv. weniger.
Eisenbahn 33 305 576 21 958 937 + 11 346 639 + 11 277 155 + 69 484
Post 4 329 692 4 238 610 + 91 082 + 176 599 — 85 517
Telegraph 614 907 590 596 + 24 311 + 77 805 — 53 494
Canal 102 600 187 911 — 85 311 — 109 870 + 24 659
Bodensee-
dampfschiff-
fahrt 252 881 204 127 + 48 754 + 3 439 + 45 315
Summa: 38 605 656 27 180 181 + 11 425 475 + 11 425 128 + 347
Es bleibt sonach gegen den Budgetanschlag zu 11 425 128 fl.
heuer mehr 347 fl. v. Seckendorff.
© Bayerische Staatsbaimen. München, 15. Mai 1877. Mit
dem l. Juli 1. J. tritt für den internen Verkehr der Bayerischen
Staatsbahnen das für die Eisenbahnen Deutschlands verabredete
Tarifsystem in Wirksamkeit. Der neue Tarif hat für eine Anzahl
wichtiger Artikel, wie: Getreide, Eisen, Düngemittel, Salze etc.
bedeutende Ermässigung im Gefolge, enthält indessen auch mas-
sige Erhöhungen der Grundtaxen für Eil- und Stückgüter, dann
für die Wagenladungsclasse B und den Specialtarif I. Die in den
neuen Tarif der Bayerischen Staatsbahnen zur Einrechnung kom-
menden Einheitssätze (Grundtaxen) und Expeditionsgebühren
sind folgende:
Markpfennig pro 100 Kilogr. und Kilom. Markpfennig pro 100 Kilogr.
Einheitssätze : Expeditionsgebühren:
Eilgut . . .
2)80
24
Stückgut . .
1)15
20
Classe AI.. .
0)68
12
„ A 11. .
0)55
12
„ B . . .
O)60
12
Specialtarif I. .
0)45
12
,,
Ol34
12
„ III. 0,jj 7
Von gleichem Tage an wird für den gesammten Verkehr und nach
den Vicinalbahnstationen neben den aus dem allgemeinen Tarife
nach der wirklichen Entfernung sich ergebenden Taxen noch
ein besonderer Zuschlag zur Erhebung kommen, welcher für
100 Kilogramm Eilgut gleich 12 /$, Stückgut gleich 10 4 und
Wagenladungsgüter 6 .4 beträgt.
Pfälzer Bahnen. Nach erfolgter baupolizeilicher Genehmi-
gung wird am 15. d. Mts. die Eisenbahnstrecke Germersheim-
Rheinbrücke-Rheinsheim im Anschluss an die bereits im
Betrieb stehende Badische Linie Rheinsheim-Bruchsal für den
Personen- und Güterverkehr eröffnet.
Deutsches Reich. [Jeher den Modus der Besteuerung der
Thüringischen Eisenbahn siud bekanntlich seit einiger Zeit zwi-
525
sehen den drei Regierungen, deren Staatsgebiet durch gedachte
Bahn berührt wird, nämlich der Preussischen einerseits und der
Sachsen-Weimarschen und Coburg-Gothaischen andererseits, Diffe-
renzen entstanden. Es handelt sich um die Entscheidung der
Frage, „ob nach Artikel 15, Al. I. des Staatsvertrages vom 19.
April 1844 die Preussische Regierung den beiden anderen Regie-
rungen gegenüber verpflichtet ist, die Thüringische Eisenbahn-
Gesellschaft auch von jeder Communalabgabe, mit alleiniger Aus-
nahme der Grundsteuer und anderer dinglicher Lasten, soweit
solche nach der bestehenden Landesgesetzgebung von der Gesell-
schaft zu übernehmen sind, zu befreien“. Da eine Einigung nicht
zu erzielen war, so brachten die beiden Thüringischen Regierun-
gen die Angelegenheit vor den Bundesrath, welcher dieselbe sei-
nen Ausschüssen für Verfassungs- und Justizwesen zur Vorprü-
fung und schleunigen Berichterstattung überwies. Diese Aus-
schüsse haben nun jetzt beim Bundesrath den Antrag gestellt,
„die Entscheidung der Rechtsfrage dem Reichs-Oberhandelsgericht
in Leipzig zu überweisen und die betheiligten Regierungen für
verpflichtet zu erklären, sich dem Schiedsspruch dieses Gerichts
zu unterwerfen“.
Personal-Nachrichten.
Preussen. Der Regierungs- Assessor Ernst Förster ist
zum Mitgliede der Königlichen Direction der Westfälischen Eisen-
bahn ernannt worden.
Nekrolog.
Am 13. April d. J. verstarb im 78. Lebensjahre zu Karls-
ruhe der Grossh. Geh. Rath Erasmus Scheyrer, eine jener sel-
tenen Kernnaturen, denen es vergönnt ist, bis zu einem nur von
Wenigen erreichbaren Alter neben körperlicher Rüstigkeit ihre
volle geistige Frische und Thätigkeit zu bewahren.
Geboren zu Renchen in Baden am 11. November 1799, trat
er nach Erhalt der nöthigen Ausbildung und bestandenem Examen
als Postaspirant zu Mannheim in den Postdienst. Begabt mit
einer aussergewöhnlichen unermüdlichen Arbeitskraft, leichtem
Verständniss und einem practischen Blick in der richtigen und
raschen Erfassung der jeweiligen Verhältnisse, wurde er bald als
Postpracticant, Official, Postwagenexpeditor und Postmeister in
Donaueschingen, Mannheim, Heidelberg und Karlsruhe verwendet
und wusste sich überall durch seinen rastlosen Fleiss und reges
Streben die Gewogenheit seiner Vorgesetzten und die Anerkennung
des Püblicums in besonderem Masse zu erwerben. Am 18. Juni
1827 verehelichte er sich mit der Tochter des Bildhauers Professor
Pozzi zu Mannheim. Im Jahre 1842 zum Stationsvorstand in
Heidelberg ernannt, widmete er von nun an seine erfolgreiche
Thätigkeit speciell dem Eisenbahndienst. Durch seine Ernen-
nung zum Postrath bei der Direction der Posten und Eisenbahnen
in Karlsruhe und weiter durch seine Versetzung im Jahre 1853
als Directionsmitglied nach Darmstadt zur Main-Neckarbahn fand
er ein geeignetes Feld für sein Wirken in dem erst im Entstehen
begriffenen Eisenbahnwesen. Hier sehen wir ihn thätig in der
Aufstellung von Tarifen, Errichtung von Verbänden zur directen
Beförderung von Gütern, in der Führung des Courswesens, dessen
tüchtige Leitung in der exacten und bekannten raschen Beför-
derung des grösseren Theils der Deutschen Armee im Jahre 1870
auch über die Main-Neckarbahn nach dem Schauplatz ihrer Siege
einen sicheren Prüfstein fand, ferner aber sich besonders aus-
zeichnen in der Hebung des Personenverkehrs durch Veranstal-
tung von Vergnügungszügen, Einführung der Rundreisebillete,
welche ihm ihre Entstehung wohl mit verdanken dürften u. a. m.
Im 50. Dienstjahre und 76. Lebensjahre noch in voller Thä-
tigkeit, zwang ihn schwere Krankheit, von deren Folgen er sich
nicht mehr recht erholen sollte, in den wohlverdienten Ruhestand
zu treten.
Die zahlreichen Orden, welche seine Brust schmückten,
neben der Verleihung des Geheimerathstitels, bezeugen, dass seine
Verdienste nicht unverkannt blieben, wie noch nach seinem Ab-
leben Se. Kgl. Hoheit der Grossherzog von Baden durch das Hof-
marschallamt mittelst eines an die Hinterbliebenen gerichteten
Schreibens seine besondere Theilnahme unter Anerkennung der
Verdienste des Verblichenen auszusprechen geruhten.
Im Schaffen unermüdlich, war er seinem Staate ein pflicht-
treuer, musterhafter Beamter, seinen Untergebenen ein wohlwol-
lender Vorgesetzter, seiner Familie ein treuer und liebevoller Gatte
und Vater. Allen, welche Gelegenheit hatten, ihm im Leben
näher zu treten, wird er stets in ach tungs werth er Erinnerung
bleiben.
Friede seiner Asche!
Ausland.
Frankreich. Die Arbeiten an der grossen Ring-Eisenbahn
um Paris werden mit grossem Eifer betrieben. Die Section dieser
strategischen Bahn, welche von Champigny nach Nogent sur Marne
führt, ist der Ostbahn-Gesellschaft in Auftrag gegeben und beinahe
fertig. Die kleine Station Plant Champigny ist neulich vollendet
worden. In den ersten Tagen des Juni werden auf dieser Strecke
die Schienen gelegt sein. Die Section in der Richtung auf Pantin
wird von der Nordbahn-Gesellschaft gebaut und ist nicht ganz so
weit fortgeschritten. Die Section zwischen Villeneuve-Saint George
und der Ostbahn ist von der Paris-Lvon-Mittelmeer Gesellschaft
unternommen und der Vollendung nane. Die Bahn von Orleans
und die Paris-Lyon-Mittelmeerbahn sind bereits seit längerer Zeit
durch die Linie Villeneuve-Draveil-Juvisy verbunden, und so wird
in Kurzem die Verbindung der grossen Bahnen im Nordosten von
Paris hergestellt sein.
Bessemerstalil-Fabrikation in Amerika. Nach den Angaben
der zur Zeit im Betriebe befindlichen Eisenwerke giebt das
Journal of American Iron and Steeb Institute folgende statistische
Zusammenstellung über die Bessemerstahl - Fabrikation in den
Vereinigten Staaten. Es wurden :
1876 1875 1874
Roheisen u. Spiegeleisen producirt 539 474 395 956 204 352 Tonnen
Spiegeleisen verbraucht 45 980 33 245 „
Bessemerstahl-Ingots producirt 525 996 375 517 191 933 „
Bessemerstahl-Schienen gewalzt 412 461 290 863 144 494 „
In früheren Jahren und seit dem Bestehen dieses Industrie-
zweiges überhaupt zeigte sich folgende Entwickelung der Besse-
merstahlschienen-Fabrikation :
1867 2 550 Tonnen
1871 38 250 „
1872 94 070
Hiernach ergiebt sich trotz der gegenwärtig herrschenden
finanziellen Calamitäten und der nothleidenden Lage der Eisen-
industrie im Allgemeinen eine Zunahme der Production vom
Jahre 1875 bis 1876 um 44 pCt. und von 1872 ab, dem Jahre der
grössten Bauthätigkeit auf dem Felde des Eisenbahnwesens,
sogar eine Zunahme von nahezu 340 pCt.
Die in dem letztverflossenen Jahre gewalzten Schienen wür-
den für eine Geleislänge von ungefähr 4 125 Englische Meilen hin-
reichen. Am Schlüsse des Jahres waren elf Eisenwerke im Be-
triebe, von denen jedoch das eine bis zum Monat September
stillgestanden hatte. Hiernach ergiebt sich im Durscbschnitt
für jedes Etablissement eine Production von 50 000 Tonnen Ingots
und 40 000 Tonnen Schienen. (Railr. Gaz.)
Kugelfester Eisenbahnwagen. Ueber einen recht „erfreu-
lichen“ , die Zustände des Reisens auf der Insel Cuba bezeich-
nenden Fortschritt im Bau von Eisenbahnwagen schreibt die
Amerikanische Railroad Gazette :
Die Spanische Regierung hat bei einer Nordamerikanischen
Wagenbaugesellschaft sogenannte kugelfeste (bullet- proof) Wag*n
anfertigen lassen. Diese Wagen sind 9,5m lang, 2,4 ™ hoch und
mit allem Comfort ausgestattet, den ein Wagen erster Klasse zu
bieten pflegt, von dem er sich daher weder in seinem äussern
noch inuern Aussehen unterscheidet. Der untere Theil der
Seitenwände des Wagens bis zur Fensterhöhe ist mit 10 star-
ken Eisen-, der darüber befindliche Theil mit 5 mm starken
Stahlblechen bekleidet. Die Fenster können mit stählernen
Vorschiebeblechen verschlossen werden. Das Gewicht eines
kugelfesten Wagens beträgt 3 250 Kilogramm.
Es erinnert dies lebhaft an eine frühere Art kugelfester
Eisenbahnwagen, deren man sich schon Anfangs der sechsiger
Jahre im Bürgerkriege allerdings zu Kriegszwecken, und zwar
bei mehreren Gelegenheiten mit günstigem Erfolge bedient
haben will. Man versah hier gewöhnliche Plateauwagen mit
ziemlich hohen Bordwänden und bekleidete letztere gehörig mit
Kesselblechen, in welchen eine angemessene Zahl von Sc!ii“ss-
scharten angebracht war. Dieser transportable Panzertburm
wurde sodann mit einer kleinen Broncekanone armirt.
Juristisches.
Die Erklärungen, welche eine Eisenbahn kraft der ihr ob*
liegenden Verpflichtung abgegebeuhat, die eingehendsten Recherchen
anzustellen und über deren Ergebniss genaue Miltheiluntren zu
machen, haben ihr gegenüber die Tragweite , dass das Gericht
darnach die Möglichkeit eines Gegenbeweises gegen die vorge-
worfene bösliche Handlungsweise vollständig bemessen und wenn
es einen solchen nicht für beibriuglich erachtet, andererseits aber
den Beweis der böslichen Handlungsweise aus den im Prozesse
zugestandenen Thatsaclien, anerkannten Urkunden und den sich
daraus ergebenden Vermnthungen für voHstündig erbracht findet,
von Erlassung eines Beweisinterlocuts Umgang nehmen kann. An
drei Sendungen Blei, Zink und Kupfer waren circa 59 Ctr im
Werthe von abhanden gekommen Die Düsseldorfer Ver-
sicherungs-Gesellschaft leistete dem Versicherten vollen Ersatz,
wofür sie in dessen Rechte eintrat. Die Bahn Verwaltung bot nur
reglementsmässigen Ersatz, wogegen sich die Klägerin auf bös-
liche Handlungsweise berief. Diese wurde von beiden Instanzen,
ohne dass ein Beweisinterlocut erlassen worden, für völlig be-
526
wiesen angenommen. Die Oberappellationsbeschwerde war vor-
zugsweise dagegen gerichtet, dass nicht auf Beweis erkannt und
dadurch der Gegenbeweis abgeschnitten worden war. Es wurde
jedoch bestätigt. Das Uebrige aus den Gründen: Die vorderen
Instanzen haben nicht verkannt, dass der Klägerin der Beweis
der böslichen Handlungsweise obliege, auf welche sie ihr Be-
gehren stützt. Dieser Beweis dürfte aber als erbracht angesehen
und von einer Beweisauflage Umgang genommen werden, wenn
die für Entscheidung des Rechtsstreites erhebliche Thatsacbe
durch theils notorische, theils zugestandene Indicien in volle
Gewissheit gesetzt und nach Lage des Falles die Widerlegung
durch einen erheblichen Gegenbeweis nicht zu erwarten war.
Was zunächst die letztere Voraussetzung betrifft, so liegt es
in Gemässheit des § 19, Abschn. B. des Betriebs-Reglements den
Beklagten ob, nicht, nur die eingehendsten Recherchen anzu-
stellen, sondern auch den Berechtigten genaue und aktenmässige
Mittheilungen über das Resultat der Nachforschungen zu geben.
Wenn sie nun dieser Verpflichtung, welche derjenigen eines zur
Rechnungsablage verbundenen Verwalters gleichstem, in ihrem
Schreiben v. 17. Febr. 1874 nachgekommen ist, so muss nach den
Grundsätzen von Treu und Glauben und redlicher Vertragserfüllung
angenommen werden, dass sie damit das gesammte Ergebniss
ihrer Erhebungen mitgetheilt habe, ihr also weitere als in eben
diesem Schreiben enthaltene Thatsachen, welche sie zur Führung
eines Gegenbeweises benutzen könnte, nicht zu Gebote stehen.
Diese Mittheilungen enthalten aber mehr nicht als die Ver-
muthung, dass die fehlenden Metallpartien während des Trans-
ports gestohlen worden seien, wogegen nicht habe ermittelt wer-
den können, wo, wann und durch wen die Diebstähle verübt
worden seien; sie sind daher in keiner Weise zur Führung eines
Gegenbeweises geeignet. Was dagegen die von der Klägerin
geltend gemachten Vermuthungsthatsachen betrifft, so muss der
Würdigung derselben durch die ersten Richter vollkommen bei-
gepflichtet werden, da es geradezu undenkbar ist, dass wiederholte
Diebstähle von Sachen im Gewichte von mehr als 26, bzl. 32 Ctr.
aus verschlossenen und plombirten Waggons ausgeführt werden
können, ohne dass entweder die zur Bewahrung und Bewachung
verpflichteten Personen aktiv oder passiv bewusst betheiligt waren
oder dass die Pflicht der Obhut mit frevelhaftem Leichtsinn ver-
säumt worden ist (Erk. d. II. Sen. d. R-Ob.-H.-G. v. 10. Juni 1876
in S. Main-Weser Bahn wider Versicherungs-Gesellschaft in Düssel-
dorf Reg, 679. 1876.
Markt-Bericht über Bergwerks-Producte und Metalle.
Berlin, den 16. Mai 1877. Der Roheisen- und Metall-Markt
behauptete auch in abgelaufener Woche bei ziemlich beschränktem
Geschäft feste Stimmung. — Einzelne Metallsorten vermochten
Preis-Avancen zu erzielen.
Kupfer ziemlich belebt. Chili in England 69 Pfd. bis
69 Pfd. 5 sh. Wallaro in Platten 76 Pfd. 10 sh. Urmeneta 77 Pfd.
Englisches 75 Pfd. bis 76 Pfd. Mannsfelder Raffinade dl 77 pro
50 Kilogr. Cassa ab Hütte. Hiesiger Preis für Englische Marken
dl 79 — 81 pro 50 Kilogr., für Mannsfelder Raffinade Ji 78,50—81
pro 50 Kilogr. Detail-Preise entsprechend höher.
Bruchkupfer. Je nach Qualität^! 70 — 76 pro 50 Kilogr. loco.
Zinn recht fest und steigend. Bancazinn in Holland 4314 fl*
Hier Bancazinn dl 79 — 81. Straits in England 71 Pfd. Hier
Prima Lammzinn je nach Qualität dl 77 — 80 pro 50 Klgr. Im
Einzelverkauf verhältnissmässig höhere Preise.
Zink ruhig. In Breslau W. H. von Giesche’s Erben dl 2 0,25,
geringere Marken dl 19 — 19,50 pro 50 Kilogr. In London 20 Pfd.
ler am Platze erstere dl 21,75 — 22,50, letztere JL 21 — 21,50, pro
50 Klg. Im Detail verhältnissmässig höher.
Bruch-Zink, dl 15 loco pro 50 Kilogr.
Blei sehr fest. Tarnowitzer, sowie von der Paulshütte,
G. v. Giesche’s Erben ab Hütte .Al 20,75 pro 50 Kilogr. Casse. Loco
hier dl 22—23, Harzer und Sächsisches dl 22—23. Spanisches
Rein & Co. dl 25,50—26. Detailpreise verhältnissmässig höher.
Bruch-Blei, dl 18 — 19 pro 50 Kilogr.
Roh-Eisen. Der Roheisen-Markt ist sehr fest. Warrants
54 sh. 7 V2 p. Langloan und Coltness 63 sh. bis 70 sh. f. a. B.
Glasgow. Locowaare ist knapp, für gute und beste Schottische
Marken dl 4—4,50 pro 50 Kilogr. Englisch Roheisen dl 3,10 — 3,40
pro 50 Kilgr. Oberschlesische Coaks-Roheisen dl 3—3,10 pro 50
Klgr. Giesserei-Roheisen dl 3,10 — 3,50 pro 50 Klgr. ab Hütte.
Graues Holzkohlen-Roheisen dl 4,20—5, für beste Marken werden
.M. 5,70 — 6 pro 50 Kilogr. ab Hütte gezahlt. Weisses Holzkohlen-
Roheisen dl 3,40 — 3,80 pro 50 Kilogr. ab Hütte.
Bruch-Eisen. Je nach Qualität mit dl 3 — 3,50 pro 50 Klgr.
Stab-Eisen. Gewalztes jll 6 — 6,25 pro 50 Kilogr. ab Werk.
Schmiedeeiserne Träger, dl 10 — 14 loco pro 50 Kilogr.
je nach Dimension.
Eisenbahnschienen. Zu Bauzwecken nach bestimmten
Dimensionen geschlagene dl 4,75—5,25, zum Verwalzen dl 3,30
bis 3,70 je nach Lage des Ablieferungsortes.
Kohlen und Coaks. Engl. Nuss- und Schmiedekohlen
nach Qualität werden hier bis dl 65, Coaks dl 53 — 60 per 40
Hectoliter bezahlt. Schlesische und Westfälische Schmelz-Coaks
dl 0,90—1,30 pro 50 Kilogr. loco hier. Leopold Hadra.
ZIEL LE ANZEIGEN
0 F F 1
1. Aenderung von Stationsnamen.
Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen.
Nach der Mittheilung der Königlichen
Direction der Preussischen Ost-
bahn führt deren Station „Ottloczyn“
vom 12. Mai d. J. an den Namen „Ott-
1 o t s c h i n “.
Berlin, den 17. Mai 1877.
Die gescliäftsführendeDirection desVereins.
Fournier.
2. Dividenden- Auszahlungen.
K. K. priv. Galizische Carl Ludwig-Bahn.
Bei der heute stattgefundenen 21. ordent-
lichen General-Versammlung der Actionäre
der K. K. priv. Galiz. Carl Ludwig-Bahn
wurde für das Jahr 1876 eine Superdivi-
dende mit 2 Percent oder 4 fl. 20 kr. Oe. W.
per Actie resp. Genussschein festgesetzt,
welche vom 1. Juli d. J. an ausgezahlt
werden wird.
Der am 1. Juli 1877 fällige Actiencoupon
wird sohin mit 9 fl. 45 kr. Oe. W. der
Genusschein-Coupon mit 4 fl. 20 kr. Oe. W.
bei der Central-Cassa der Gesellschaft in
Wien und bei den übrigen üblichen Zahl-
stellen ein gelöst.
Die austretenden Mitglieder des Verwal-
tungsratbes, die P. T. Herren:
Moritz Bitter v. Dobler,
Casimir Graf Dzieduszycki,
J. M. Ritter v. Pfeiffer
wurden wieder gewählt.
Die aus Anlass des Ablebens des Ver-
waltungsrath-Mitgliedes Herrn A. 0. Mises
im Grunde des § 40 der Statuten vorge-
nommene Ersatzwahl des Herrn Hof- und
Gerichts-Advocaten Dr. Clemens Ritter v.
Raczynski wurde definitiv bestätigt.
Anstelle des verstorbenen Verwaltungs-
rath-Mitgliedes, Herrn Dr. Josef Weissei,
wurde Herr Dr. Julius v. Kunzek gewählt.
In den Revisions-Ausschuss für die Prü-
fung der Rechnungen des Jahres 1877
wurden gewählt die Herren:
N. Ritter v. Kallir,
Dr. Johann v. Weinczierl und
Dr. Ferdinand Kratter,
als Ersatzmänner die Herren:
Julius Kunewalder,
Adolf Nassau und
Dr. Adolf Ehrenfeld.
Wien, am 14. Mai 1877. Der Verwaltungs-
ratli. (1770)
Braunschweigische Eisenbahn. Die Divi-
dende auf die Stammactien unserer Gesell-
schaft pro 1876 ist auf 2% % festgestellt
und kann gegen Einreichung der Dividen-
denscheine No. 8 vom 1. Juni d. J. an bei
unserer Haupt-Casse hierselbst in Empfang
genommen werden. Braunschweig, den
15. Mai 1877. Die Direction der Braun-
schweig. Eisenbahn- Gesellschaft. (1774)
3. General- Yersammluiigeii.
K. K. priv. Oesterreichisclie Nordwest-
bahn. Die Unterzeichnete Verwaltung be-
ehrt sich, die Herren Actionäre zur VIII.
(ordentlichen) General-Versammlung einzu-
laden, welche am 28. Juni 1877 um 10 Uhr
Vormittags auf dem Nordwestbahnhofe in
Wien (Ankunftsseite, Saal für Erwartende)
stattfindet.
Gegenstände der Verhandlung
sind:
1. Mittheilung des Geschäfts - Berichtes
für das Jahr 1876;
2. Bericht des in der vorjährigen General-
versammlung zur Prüfung der Rech-
nungen für das Jahr 1876 gewählten
Revisionsausschusses;
3. Bericht und Anträge des Verwaltungs-
rathes betreffend die finanzielle Lage
der Gesellschaft.
4. Wahl des Revisions - Ausschusses zur
Prüfung der Rechnungen für das Jahr
1877 (nach § 76 der Statuten).
Jene Herren Actionäre, welche der Gene-
ral-Versammlung beizuwohnen beabsich-
tigen, wollen dem § 37 der Statuten ge-
mäss, die Actien längstens bis 29. Mai,
Mittags 12 Uhr bei der gesellschaftlichen
Hauptcassa in Wien (Administrationsge-
bäude am Nordwestbahnhofe) deponiren
und unter Einem die auf ihre Namen
lautenden Legitimationskarten in Empfang
nehmen. Gleichzeitig mit den Actien
sind die von den Herren Deponenten eigen-
händig zuunterzeichnendenConsignationen
über die deponirten Actien in doppelter
Ausfertigung einzubringen, deren eine mit
der Erlagsbestätigung versehen, sogleich
zurückgestellt wird.
Laut § 34 der Statuten haben die Be-
sitzer von Stammactien und jene von
Actien Lit. B. in der General-Verammlung
gleiches Stimmrecht. Je zehn Actien geben
das Recht auf Eine Stimme.
Abwesende können sich mittelst Voll-
macht durch stimmfähige Actionäre ver-
treten lassen und haben in einem solchen
Falle die auf der Rückseite derLegimations-
karte beigesetzte Vollmacht auszufüllen
und eigenhändig zu unterfertigen.
Vom 30. Juni ab können die deponirten
Actien gegen Rückgabe der Erlagsbe-
stätigungen wieder erhoben werden.
Consignationsblanquette werden von der
gesellschaftlichen Hauptcassa unentgeltlich
verabfolgt. Wien, am 11. Mai 1877. Der
Verwaltungsrath. (Nachdruck wird nicht
honorirt.) (1764)
527
i. Bilanzen.
Braunschweigische Eisenbahn. Vermögens-Bilanz für den Schluss des
Jahres 1876.
A ctiva.
Bau-Conto (einschliesslich des Werths der übernommenen
Inventarien und Materialien) 83 187 699
Hierzu:
a. die vom Reservefonds beschafften Erweiterungen in
den Jahren 1869/76 6 250 140
b. aus dem Baufonds beschaffte Anlagen und Betriebs-
mittel 3 001 219
Neubau-Conto . . . .
Magazin-Bestände . . .
Verschiedene Debitoren
Cassenbestand ....
Summa des Activums
Passiva.
Actien Capital, Schuld an die Actionaire
41/ 2 % Prioritäts-Obligationen
Conto des Erneuerungsfonds: Guthaben desselben
„ „ Reservefonds: Guthaben desselben . .
Erweiterungen 1869/76 .
Davon ab:
Dotirung aus dem Stammcapitale
469 791
6 250 140
6 719 931
3 000 0C0
Restbetrag des Capitalwerths der 5 % Rentenschuld von
2 625 000 dl auf 56 Jahre
Amortisation auf die ursprüngliche Rentenschuld ....
Verschiedene Creditoren
Brutto-Ueberschuss der Betriebs-Rechnung, einschliesslich
des Uebertrags aus dem Jahre 1875 .......
Davon ab: dl
a. Gezahlte Annuität 2 625 000
b. 4 y2 % Zinsen auf 9 600 000 dl. Prior.-Oblig. 432 000
c. Dotation des Erneuerungsfonds .... 960 000
d „ „ Reservefonds 132 000
5 108 329
4 149 000
Bleibt Ueberschuss
Summa des Passivums
dl
92 439 058
6 103 501
1 741 116
3 582 169
358 016
104 223 860
36 000 000
9 600 000
2 500 167
3 719 931
49 083 674
1 104 025
1 256 734
959 329
104 223 860
Braunschweig, den 27. April 1877,
bahn-Gesellschaft. Wolf. Aronheim.
Die Direction der Braunschweigischen Eisen-
(1773)
5. Tarifänderungen.
Ostdeutsch -Sächsischer Verband. Vom
lö.Mai 1877 tritt im Ostdeutsch-Sächsischen
Eisenbahn-Verbande für die Beförderung
von Getreide, Hülsenfrüchten und Oel-
saamen zwischen den Stationen Braunsberg
und Leipzig ein directer Frachtsatz in
Kraft. Derselbe beträgt 2,84 dl pro 100
Kilogramm. Bromberg, den 5. Mai 1877.
Königliche Direction der Ostbahn als ge-
schäftsführende Verwaltung des Ost-
deutsch-Sächsischen Verbandes. (1767) J.
Bremen- resp. Hamburg -Preussischer
Verkehr. Vom 15. Mai ab werden die auf
Seite 15 und 16 des Tarifs vom 1. Juni
1874 für den directen Bremen- resp. Ham-
burg-Preussisehen Güterverkehr unter c
und d_ für die Beförderung von ausserge-
wöhnlichen Gegenständen und Umzugs-
effecten festgesetzten Berliner Ueberfuhr-
kosten mit l,a dl. pro Achse im Verkehr
mit Harburg, Station der Hannoverschen
Bahn, nicht mehr erhoben. Bromberg,
den 4. Mai 1877. Königliche Direction der
Ostbahn als geschäftsführende Verwal-
tung; (1768) J.
Königliche Ostbahn. Die Artikel „Pe-
troleum undPetroleumäther tarifiren fortan
in dem Hamburg - Preussischen, ßremen-
resp. Hamburg - Preussischen und Ham-
burg-Lübeck-Preussischen Eisenbahn-Ver-
bande zu den Frachtsätzen der Classe II.
resp. B. Im Verkehr mit Bremen, Bremer-
hafen , Geestemünde und den Olden-
burgischen Stationen ermässigen sich die
Sätze für die qu. Artikel bei Aufgabe in
Quantitäten von 5 000 Kilogramm und
darüber um 0,04 dl pro Kilogramm. Brom-
berg, den 9. Mai 1877. Königliche Direc-
tion der Ostbahn als geschäftsführende
Verwaltung. (1769) J.
Westdeutscher und Kordwestdeutscher
Eisenbalm - Verband. Für den directen
Güter - Verkehr zwischen Stationen der
Hannoverschen Staatsbahn einerseits und
Stationen der Frankfurt -Bebraer und der
Main -Weser Bahn andererseits, sowie
zwischen den Stationen Offenbach, Klein-
steinheim und Mühlheim der Frankfurt-
Bebraer Bahn einerseits und Stationen
der Main -Weser Bahn andererseits tritt
vom 1. Juli d. J. ab ein neuer Tarif,
welcher auf das für die Deutschen Eisen-
bahnen in Aussicht genommene einheit-
liche Tarif-Schema basirt ist, in Kraft.
Der Tarif ist sowohl mit als ohne Tarif-
Tabellen vom 20. Mai er. ab auf allen Ver-
bandstationen käuflich zu erhalten; auch
werden auf Verlangen einzelne Tarifta-
bellen abgegeben.
Durch den neuen Tarif werden die
Sätze der bisherigen Tarife des West- und
Nordwestdeutschen Verbandes bezüglich
des Verkehrs zwischen den oben bezeich-
neten Stationen aufgehoben. Cassel, am
15. Mai 1877. Für die Verwaltungen des
Westdeutschen und Nordwestdeutschen
Eisenbahn-V erbandes : Königliche Direction
der Main-Weser Bahn. (1771)
Königlich Sächsische Staatseisenbahneu.
Zum Tarife vom 1. October 1874 für den
directen Güterverkehr zwischen Hamburg
(K.-M. B.), Harburg, Bremen, Bremerhafen
und Geestemünde einerseits und Stationen
der a. priv. Kaiser Ferdinands Nordbahn,
der K. K. priv. Oesterreichischen Staats-
bahn und der K. K. priv. Theiss-Eisenbahn
andererseits via Bodenbach wird am 1. Juni
er. der XIH. Nachtrag eingeführt, welcher
bei den Verwaltungen der Endbahnen zu
erlangen ist.
In demselben ist unter Anderem be-
stimmt, dass die für die Station Steinbruch
der Oesterreichischen Staatsbahn im 3.
Nachtrage enthaltenen Sätze der Ausnahme-
tarife 1 und 2 und die im IX. Nachtrage
enthaltenen Äusnahmesätze für Bau-, Nutz-,
Werk-, Daub- und Reifholz etc. vom 1. Juli
1877 ab ausser Kraft treten. Dresden, am
9. Mai 1877. Königliche General-Direction
der Sächsischen Staatseisenbahnen, als ge-
schäftsführende Verwaltung. Freiherr von
Biedermann. (1777)
6. Submissionen.
Holländische Eisenbahn. Bahn-Schwel-
len. Die Lieferung von 20 000 Stück
eisernen Bahn -Schwellen (System Vaut-
herin) mit zugehörigen Verbindungstheilen,
in zwei Abtheilungen, (Bedingung No. 119)
soll im Wege der Submission vergeben
werden.
Bedingungen mit Zeichnungen sind in
Amsterdam (O. Z. Voorburgwal by de
Stoofsteeg 7c N. 145) gegen Einsendung
von 3 dl zu erhalten.
Offerten sind portofrei an den Stations-
Vorstand in Amsterdam (Willemspoort)
einzureichen bis spätestens 11. Juni 1877,
wo dieselben inGegenwartder Submittenten
Nachmittags 1 l/? Uhr eröffnet werden
sollen. Amsterdam, den 11. Mai 1877. Die
Betriebs-Direction. (1765)
Königliche Ostbalm. Die Lieferuug von
29 Stück Meidinger’schen Füllöfen und
50 Stück Quintöien (Kanouenöfeu) soll
verdungen werden. Submissionstermin
am 28. Mai 1877, Vormittags l 1 Uhr,
bis zu welchem Offerten, bezeichnet:
„Offerte auf Lieferung von Oefen“ einzu-
reichen sind. Die Bedingungen können
gegen Francoeinsendung von 2 dl von
dem Unterzeichneten Bureau empfangen
werden. Bromberg, den 11. Mai 1877. Ma-
schinentechnisches Bureau der Königlichen
Ostbahn. (1766) J.
Saarbrücker Eisenbahn. Neubau der
Fischbachbahn. Die Lieferung vou :
36 Stück einfachen Weichen,
4 „ ganzen Englischen Weichen.
3 „ halben „ „
soll im Wege der öffentlichen Submission
vergeben werden. Offerten hierauf sind,
mit entsprechender Aufschrift versehen,
bis zum Submissionstermin
Mittwo.ch, den 30. Mai a. c., Vor-
mittags 11 Uhr
versiegelt und portofrei an die Unter-
zeichnete Königliche Eisenbahn-Direction
einzureichen, in deren Verwaltungs-Ge-
bäude hierselbst zur bezeichneten Stunde
die Eröffnung der Offerten im Beisein der
persönlich erschienenen Submittenten er-
folgen soll.
Die Submissionsbedingungen und Zeich-
nungen können im bezeichneten Gebäude
(Zimmer No. 54) eingesehen , auch von
dem Vorsteher unseres NeubaurCentral-
bureaus gegen Copialien bezogen werden.
Saarbrücken, den 12. Mai 1877. König-
liche Eisenbahn-Direction. (1753)
Glückstadt - Elmshorner Eisenbahn - Ge-
sellschaft. Es soll die Lieferung von 50
bedeckten Güterwagen im Wege der Sub-
mission vergeben werden.
Die Zeichnungen und Lieferungs - Be-
dingungen liegen im Bureau unseres
Maschinenmeisters in Glückstadt zur Ein-
sicht aus, und können auch die Lieferungs-
Bedingungen gegen Erstattung von 0,5 dl
von unserem Hauptbureau bezogen wer-
den.
Offerten sind versiegelt und portofrei
mit der Aufschrift „Submission auf Liefe-
rung von bedeckten Güterwagen“ bis zum
6. Juni d. J. an uns einzusenden.
Die Auswahl unter den Offerenten, welche
bis zum 20. Juni er. an ihre Gebote sich
zu binden haben, bleibt Vorbehalten.
Später eingehende Offerten werden nicht
berücksichtigt. Glückstadt, den 11. Mai
1877. Die Direction. H. Lund. (1752)
Neubau der Moselbahn. Die Aus-
führung von Erd-, Planirungs - und Be-
festigungs - Arbeiten sowie von Maurerar-
beiten einschliesslich Lieferung der
sämmtlichen Materialien zu Herstellung
von Brücken und Durchlässen in der
IV. Bauabtheilung sollen durch öffent-
liche Submission vergeben werden und
zwar
Loos V. von Stat. 228 -f- 20 bis Stat.
262 -j- 10 55 443 Cubikmeter Erd- etc.
Arbeiten veranschlagt zu 56 400 dl
Loos V. a. von Stat. 228 -f 20 bis Stat.
262 + 10 488 Cubikmeter Maurerar-
beiten veranschlagt zu 14 755 dl
Loos IX. von Stat. 335 -J- 30 bis Stat.
370 147 024 Cubikmeter Erd - etc. Ar-
beiten veranschlagt zu 115 500 dl
Loos IX. a. von Stat. 335 -4- 30 bis Stat.
370 1 935 Cubikmeter Maurerarbeiten
veranschlagt zu 46 372 dl
Die Angebote sind mit entsprechen-
der Aufschrift versehen bis zum Submis-
sions-Termin am
Donnerstag, den 24. Mai er., Vor-
mittags 10 Ehr
versiegelt und frankirt an den Unterzeich-
neten Abtheilungs - Baumeister einzurei-
chen, in dessen Geschäftslocal zu bezeich-
neter Stunde deren Eröffnung erfolgen
soll.
Submissions-Bedingungen, Massen- und
Preisverzeichnisse etc. können im Central-
Bureau der Königlichen Eisenbahn-Direc-
tion zu Saarbrücken und im hiesigen
Abtheilungs -Bureau eingesehen, die Sub-
missions-Bedingungen und Massen- und
Preisverzeichnisse auch von mir gegen
Erstattung von 1,75 dl Copialien für "jedes
Loos bezogen werden. Wittlich, den 5. Mai
1877. Der Abtheilungs - Baumeister G.
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Berlin, am 21. Mai 1877.
Beilage zu No. 40.
Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verzeichnis der Directoren und Oberbeamten bei den dem Vereine angehörigen Eisenbahn-Verwaltungen.
IX. Technische Beamte.
1. Hildebran d, Eisenbahn-Bauinspec-
tor in Bromberg.
2. Lademann, desgl., daselbst.
3. Magnus, desgl. in Berlin.
4. Wollanke, desgl. in Insterburg.
5. Siecke, Eisenbahn-Betriebsinspector
in Thorn.
6. Baumert, Eisenbahnbau-Inspector
in Schneidemühl.
7. T a s c h , Eisenbahnbau- Inspector in
Insterburg.
8. P o r s c h , Eisenbabn-Betriebsinspec-
tor in Bromberg.
9. W o 1 f f , Eisenbahn - Betriebsinspector
in Danzig.
10. Clemens, Eisenbahn-Bauinspector
in Bromberg.
11. Petersen, Eisenbahn - Betriebsin-
spector in Berlin.
12. rau ly, Eisenbahn-Betriebsinspector
in Berlin.
13- Abraham, Eisenbahn-Bauinspector
in Bromberg.
14. Bachmann, desgl., daselbst.
16. Schultz, desgl., daselbst.
16. M a t h i e s , Eisenbahn-Betriebsinspec-
tor in Königsberg.
17. Müller, Eisenbahn-Bau- und Be-
triebsinspector in Memel.
18. Sperl, Eisenbahn-Bauinspector in
Thorn.
19. To bien, desgl. in Graudenz.
20. Ballauff, desgl., comm. beim Bau
der Bahn Berlin-Nordhausen.
21. v. d. Bergh, desgl., daselbst.
22. Monscheur, desgl., in Bi-omberg.
23. Knebel, desgl., daselbst.
24. van N es, desgl. in Elbing.
25. Nicolassen, Eisenbahn-Baumeister
in Landsberg a|W.
26. M a p p e s , desgl. in Bromberg.
27. Massai aki, desgl., daselbst.
28. Michaelis, desgl. in J astrow.
29. Z i c k 1 e r , desgl. in Schneidemühl.
30. P 1 a t h n e r , desgl. in Cüstrin.
31. Z ei s s , Eisenbahn-Baumeister, comm.
beim Bau der Bahn Berlin-Nordhausen.
32. Schütz, desgl., daselbst.
33. Claudius, desgl. in Königsberg.
34. Beil, desgl. in Dirschau.
35. S t e r n k e , desgl. in Bromberg.
36. K a e r g e r , desgl. in Graudenz.
37. Claus, desgl. in Bromberg.
38. Homburg, desgl. in Lyck.
39. Linke, desgl. in Neustettin.
40. B o y s e n , desgl. in Goldap.
41. Totz, desgl. in Bromberg.
42. Ramm, Eisenbahn-Maschinen-lnspec-
tor, daselbst.
43. Rintelen, Eisenbahn - Maschinen-
meister in Dirschau.
44. Siegert, desgl. in Berlin.
45. Klövekorn, desgl. in Bromberg.
46. Frank, desgl., daselbst.
47. S u c k , desgl. in Königsberg.
48. Holzheuer, desgl. in Schneide-
mühl.
49. Grossschupf f, desgl. in Berlin.
50. Lamfried, desgl., comm. beim Bau
der Bahn Berliü-Nördhausen.
I. Deutsche Eisenbahnen.
(Fortsetzung.)
51. May, desgl. in Königsberg.
52. Hirsch, desgl. in Ponarth.
63. C a 1 1 a m , desgl. in Danzig.
54. B e 1 1 a c h , desgl. in Thorn.
55. Scheringer, desgl. in Bromberg.
56. Müller, desgl., daselbst.
57. Borkowski, Werkstätten-Vorsteher
in Berlin.
58. Jung, desgl. in Königsberg.
69. S c h e i b k e , desgl. in Dirschau.
60. Fauk, desgl. in Bromberg.
61. Schendlarin Ponarth.
X. Verwaltungs-Beamte,
a) bei der Direction.
1. Schröter, Eisenbahn-Telegraphen-
Inspector in Bromberg.
2. Pirsch, Rechnungsrath, Hauptkas-
sen-Rendant, daselbst.
3. Reiser, Rechnungsrath , Bureau-
Vorsteher, daselbst.
4. Echternach, Rechnungsrath, Haupt-
kassen-Kassirer, daselbst.
5. Müller, Rechnungsrath, Vorsteher
der Betriebs-Calculatur, daselbst.
6. Woycke, Rechnungsrath, Plankam-
mer-Verwalter, daselbst.
b) bei der Commission Berlin.
7. Schulz, Eisenbahn-Telegraphen-In-
spector in Berlin.
8. Barske, Commissions -Kassen -Ren-
dant, daselbst.
9. Ruthe, Eisenbahn-Secretär, Bureau-
Vorsteher, daselbst.
c) bei der Commissiou Danzig.
10. H a e g e 1 e , Commissions-Kassen-Ren-
dant m Danzig.
11. Pillath, Eisenbahn-Secretär, Bureau-
Vorsteher, daselbst.
d) bei dev Commission Königsberg.
12. Stroberg, Commissions - Kassen-
Rendant in Königsberg.
13. Ra mp old, Eisenbahn-Secretär, Bu-
reau-Vorsteher, daselbst.
e) bei der Commission ßromberg.
14. W i r t z , Eisenbahn - Telegraphen - In-
spector in Bromberg.
15. Bohlmann, Commissions - Kassen-
Rendant, daselbst.
16. Ohme, Eisenbahn-Secretär, Bureau-
Vorsteher, daselbst.
f) bei der Commission Thorn.
17. K o 1 1 e n g , Eisenbahn-Secretär, Bu-
reau-Vorsteher in Thorn.
g) bei der Commission Schneide-
mühl.
18. Leszek, Eisenbahn - Secretair, Bu-
reau-Vorsteher in Schneidemühl.
h) bei der Commission für den Bau
der Bahn Berlin-Nordhausen.
19. Zickermann, Rechnungsrath, Haupt-
kassen-Rendant in Berlin.
20. Micoteit, Eisenbahn-Secretär, Bu-
reau-Vorstener, daselbst.
44. üstpreussische Südbahn.
I. Verwaltungsrath:
1. Lehndorff, Graf, Legationsrath z. D.,
Vorsitzender in Steinort.
2. Simon, Geheimer Commerzienrath,
stellvertretender Vorsitzender in Kö-
nigsberg.
n. Oberbeamte:
3. Wendland, Special - Director in Kö-
nigsberg.
4. Kratz, Betriebs-Director daselbst.
5. Krüger, Director daselbst.
6. Behmer, Ober-Ingenieur und Ver-
treter des Betriebs-Directors daselbst.
7. K ö pp e n , Ober - Maschinen - Meister
daselbst.
8. Frommert, Ober -Güter -Verwalter
daselbst.
9. Moldehnke, Betriebs - Controleur
daselbst.
10. Bardeleben, Telegraphen -Inspector
daselbst.
45. Pfälzische Eisenbahnen.
I. Direction.
1. von Jaeger, Albert, Königl. Regie-
rungsrath, Director.
2. Mündler, Eugen, Obermaschinen-
meister, stellvertretender Director.
II. Oberbeamte.
3. Neubert, Friedrich, Hauptcassirer.
4. Basler, Casimir, Oberingenieur.
5. S ch 1 i n ck, Philipp, Obergüterinspector.
6. Ducar, Victor, Oberbetriebsinspector.
7. Heller, Joseph, Oberinspector.
8. La vale, Jacob, Oberinspector.
9. Hessert, Gustav, Oberinspector.
10. Westhoven, Franz, Obermaschinen-
meister.
11. Hamm , Jacob, Hochbau-Oberi nspector.
12. Becker, Carl, Inspector.
HI. Bezirks-Ingenieure.
13. Müller, Carl, in Zweibrücken.
14. König, Johann, in Landstuhl.
15. Mil 1 et, Carl, in Edenkoben.
16. Mühlhäusser, Valentin, in Ludwigs-
hafen.
17. Foltz, Christian, in Kaiserslautern.
18. Weber, Richard, in Dürkheim.
19. Opfermann, Wilhelm, in Kirchheim-
bolanden.
20. Serini, Otto, in Pirmasens.
21. Kaerner, Hermann, in Annweiler.
IV. Sections-Ingenieure.
22. Schleicher, Wilhelm, in Germersheim.
23. Göhring, Oswald, in Saargemünd.
V. Werkstätten.
24. Sturm, Valentin, Maschinenmeister,
in Ludwigshafen.
25. Dürr, Julius, Maschinenmeister, in
Kaiserslautern.
26. Braun, Carl, Werkmeister, inNeustadt.
27. Heusner, Adolf, Werkmeister, in Zwei-
brücken.
46. Posen-Creuzburger Eisenbahn.
a. Direction.
1. vonWallenrodt,Dr.,V orsitzender der
Direction, Posen.
2. Köline, Eisenbahndirector (techni-
sches Mitglied), Posen.
3. Bauer, Ober-rost-Rath a. D., Posen.
b. Oberbeamte.
4. Müller, Ober-Güter-Y er walter, Posen.
5. Eichholz, Maschinenmeister, Posen.
6. Frey er, Betriebs-Inspector, Posen.
7. Goebel, Betriebs-Inspector, Ostrowo.
8. Luniatschek, Bauführer, Posen.
47. Rechte Oder-Ufer Eisenbahn.
Direction und Syndicat zu
Breslau.
1. Hohenlohe, Fürst zu, Herzog von
Ujest, Ehrenvorsitzender, zuSlawentzitz.
2. Grapow, Baurath, Vorsitzender.
3. Schröter, Geheimer Regierungsrath,
stellvertr. Vorsitzender.
4. von Ruffer, Geheimer Commer-
zienrath.
5. Giehne, Regierungsrath a. D.
6. Fromberg, Commerzienrath.
7. Winterstein, Regierungs- und
Baurath a. D.
8. Schottländer, Julius, Bankier.
9. Friedländer, Julius, Stadtrichter
a. D.
10. Friedmann, Gustav, Bankier.
11. Landau, Eugen, desgl.
12. Beyer, Director.
13. Pos er, Justizrath, Gesellschafts-
Syndicus.
Oberbeamte.
14. Hantusch, Ober-Güter-Verwalter.
15. S e £ d 1 e r , Betriebs-Inspector.
16. W e i s s , Hauptcassen-Rendant.
17. Burgund, Hauptcassen-Controleur.
18. Kuppisch, Obermaschinenmeister.
19. D o u 1 i n , Ober-Ingenieur.
20. Schlemm, Abtheilungs-Baumeister.
21. Dunaj, Abtheilungs -Ingenieur zu
ßeuthen O/S.
22. Dost, Abtheilungs - Ingenieur zu
Oppeln.
23. George, Central-Bureau-Vorsteher.
24. Nüchterwitz, Calculatur - Vor-
steher.
26. von Stillfried - Rattonitz,
Frhr., Ober-Geometer.
26. Ulrich, Materialien-Inspector.
27. Neumann, Telegraphen-Inspector.
28. Hey, Maschinenmeister, Werkstätten-
Vorsteher.
48. Rheinische Eisenbahn.
Direction.
1. Mevissen, G., Geheimer Commerzien-
Rath zu Köln, Präsident der Direction.
2. von Geyr-Schweppenburg, Th.
Freiherr, Kammerherr zu Aachen, Vice-
Präsident der Direction.
3. von Oppenheim, A. Freiherr, Ge-
heimer Commerzien-Rath zu Köln.
4. Küchen, Geheimer Justiz -Rath zu
Aachen.
5. Königs, Franz Wilhelm, Commerzien-
Rath zu Köln.
6. Cassalette, Joseph, Commerzien-
Rath zu Aachen.
7. Compes, Justiz-Rath zu Köln.
8. Wagner, Emil, Commerzien-Rath zu
Aachen.
9. Leiden, Franz, Consul zu Köln.
10. von Prang he, Rentier zu Aachen.
11. Neilessen, Theodor, Kaufmann zu
Aachen.
12. Wendelstadt, Victor, Commerzien-
Rath zu Köln.
13. Rennen, Geheimer Regierungs- Rath,
Special-Director,
14. Strebei, Betriebs-Director und Sub-
stitut des Special-Directors,
15. Thielen, Regierungs-Assessor a. D.,
Assistent und Stellvertreter des Spe-
cial-Directors,
16. Biecker, Landgerichts-Assessor a. D.,
Assistent und Stellvertreter des Spe-
cial-Directors,
17. Förster, Landrath a. D., Assistent
und Stellvertreter des Special-Directors,
18. Hoeter, Regierungs -Assessor a. D.,
Assistent und Stellvertreter des Spe-
cial-Directors,
19. Mathaus, Eisenbahn - Director, As-
sistent und Stellvertreter- des Special-
Directors.
Ober beamte.
20. von Coellen, Advocat- Anwalt, Chef
des Reclamations-Bureaus,
21. Zores, Gerichts- Assessor a. D., Hülfs-
arbeiter der Direction,
22. Malms, Haupt-Rendant,
23. Kreker, Haupt-Cassirer,
24. Brandts, Effecten- Verwalter,
25. Wir sieg, Control-Vorsteher,
26. Rumschöttel, Bau -Inspector, Ober-
Ingenieur der Betriebs-Verwaltung,
27. Rüppeil, Baumeister und Stellver-
treter des Ober-Ingenieurs,
28. Jüttner, Abtheilungs - Baumeister,
Vorsteher des Hochbau-Bureaus,
29. Wulff, Baumeister, Stellvertreter des-
selben,
30. Bendel, Ingenieur, Vorsteher des
Eisenconstructions-Bureaus,
31. Kohn, Ingenieur,
32. Menne, Baurath, Ober-Ingenieur der
Neubau- Abtheilung.
33. Gehlen, Baumeister und Stellver-
treter des Ober-Ingenieurs,
34. Paul, desgl.,
35. Lüken, Baumeister,
36. Mohr, desgl.,
37. Gleim, desgl.,
bis hierher sämmtlich zu Köln.
38. Hoffmann, Abtheilungs-Baumeister
zu M.-Gladbach.
39. Hövel, desgl. zu Barmen.
40. Richter, desgl. zu Neuss.
41. Müller, desgl. zu Andernach.
42. Wiebe, desgl. zu Duisburg.
43. Vogel, desgl. zu Dorsten.
44. L ü d e r , desgl. zu Rheine.
45. V o 1 1 r a t h , desgl. zu Coesfeld.
46. Franke, desgl. zu Burgsteinfurt.
47. S e m 1 e r , desgl. zu Quakenbrück.
48. Schwarz, desgl. zu Düsseldorf.
49. Richard, desgl. zu Barmen.
50. Schmitz, desgl. zu Dortmund.
51. Koch, desgl. zu Essen.
52. Landschütz, Kreisrichter a. D.,
Chef des Grunderwerbs-Bureaus zu
Köln.
53. Lohe, Dr., Advocat, Stellvertreter
desselben zu Köln.
54. Sternberg, Ober-Betriebs-Inspector
zu Köln.
55. F e n t e n , Betriebs-Controleur zu Köln.
56. Taistrzik, desgl., daselbst.
57. H o e g e n , Güter-Controleur daselbst.
58. Ottersky, desgl., daselbst.
59. Wiefels, desgl., daselbst.
60. Henry, desgl., daselbst.
61. Gerdts, comm. Güter-Controleur da-
selbst.
62. Schaefer, Betriebs - Inspector da-
selbst.
63. Rücker, Bahn- und Betriebs-Inspec-
tor zu Aachen.
64. Wachenfeld, desgl. zu Coblenz.
66. Richter, desgl. zu Neuwied.
66. Reu sch, desgl. zu Crefeld.
67. Grünhagen, desgl. zu Mül-
heim a|d. Ruhr.
68. Hagen, desgl. zu Euskirchen.
69. Wiegand, Baumeister zu Mül-
heim a/d. Ruhr.
70. Schellens, Telegraphen-Inspector
zu Köln.
71. N o h 1 , Ober - Maschinenmeister zu
Nippes.
72. O e I e r t , Maschinenmeister daselbst.
73. Reichmann, desgl. zu Speldorf.
74. Leonhardi, Ober-Maschinenmeister
zu Nippes.
75. Schlesinger, Maschinenmeister zu
Nippes.
76. Matheis, Gas-Ingenieur zu Nippes.
77. Brenken, Dr., Chemiker zu Nippes.
78. Kremer, Dr., Dirigent der tech-
nischen Schule zu Nippes.
49. Saal-Eisenbahn-Gesellschaft.
Vor Stands - Mitglieder:
1. Zerbst, Dr., Rechtsanwalt, Jena.
2. Hildebrand, Dr., Professor, Geh.
Regierungsrath, Jena.
3. Schnaubert, Rechtsanw. , Eisen-
berg (Herzogthum Altenburg).
Oberbeamte:
1. Bläser, Obergüterverwalter.
2. Busse, Betriebsdirector.
3. Deubner, Rendant.
4. Sammann, Maschinendirector.
5. Wild, Generalsecretair.
50. Saarbrücker- u. Rhein-Nahe Eisenbahn.
Saarbrücken:
1. Jecklin, Geheimer Regierangsrath,
Vorsitzender.
2. Früh, Regierungs- u. ßaurath, tech-
nisches Mitglied.
3. Bormann, Regierungs- und Baurath,
technisches Mitglied.
4. Thome, Regierungs-Assessor, admi-
nistratives Mitglied.
5. H e 1 1 w e g , Regierungs- Assessor, ad-
ministratives Mitglied.
6. von Mühlenfels, Regierungs-As-
sessor, administratives Mitglied.
7. Giersberg, Regierungs - Assessor,
Hülfsarbeiter.
8. Wackerzapp, Advokat, Hülfsar-
beiter.
Oberbeamte:
9. Mittmann, Ober-Güter-Verwalter.
10. Finckbei n, Ober-Maschinenmeister.
11. Reuter, Eisenbahn-Bau- u. Betriebs-
Inspector, Vorsteher des betriebstech-
nischen Bureaus.
12. Schmidt, Eisenbahn-Bau- und Be-
triebs-Inspector, Vorsteher des bau-
technischen Bureaus.
13. Zeh, Baurath, Betr.-Inspector, Creuz-
nach.
14. Bayer, Eisenbahn-Bau- u. Betriebs-
Inspector, Trier.
15. de Neree, Eisenbahn-Bau- und Be-
triebs-Inspector, Saarbrücken.
16. M e c k 1 e n b u rg , Dr., Eisenbahn-Bau-
meister, Creuznach.
17. Naud, Eisenbahn - Baumeister, St.
Wendel.
18. H o e b e 1, Eisenbahn-Baumeister, Saar-
brücken.
19. Israel, Eisenbahn-Baumeister, Saar-
brücken.
20. Sobeczko, Eisenbahn - Baumeister,
Saarbrücken.
21. Braune, Eisenb. -Baumeister, Trier.
22. S c h n e b e 1 , Eisenbahn - Baumeister,
Vorsteher des technischen Bureaus
für den Bau der Mosel- und Fisch-
bachthalbahn, Saarbrücken.
23. Lengeling, Eisenbahn-Baumeister
beim Bau der Moselbahn, Cochem.
24. C a r p e , Eisenbahn-Baumeister beim
Bau der Moselbahn, Alf.
25. D a u b , commissarischer Eisenbahn-
Baumeister, Saarbrücken.
26. Blum, Baumeister, Neunkirchen.
27. W o y 1 1 , Maschinenmstr, St. Wendel.
XI
28. Nepilly, Maschinenmeister, Saar-
brücken.
29. Eichacker, Maschinenmeister, Saar-
brücken.
30. Schäfer, Maschinenmeister, Saar-
brücken.
31. Mertz, Werkstätten-Vorsteher, Saar-
brücken.
32. M a r z a 1 1 , Werkstätten - Vorsteher,
Saarbrücken.
33. E p p e r t , Werkstätten-Vorsteher , St.
Wendel.
34. K ö p k e , Telegraphen-Inspector, Saar-
brücken.
35. Becker, Rechnungsrath, Hauptkas-
senrendant, Saarbrücken.
36. Marten, Rechnungsrath, Vorsteher
des Central-Bureaus, Saarbrücken.
37. Manski, Bahn - Gontroleur, Saar-
brücken.
38. vonStaszewski, Bahn-Controleur,
Saarbrücken.
39. Schober, Bahn - Controlern* , Saar-
brücken.
51. Sächsische Staatsbahn.
(Die Verwaltung ist noch in der Neu-
organisation begriffen.)
52. Thüringische Eisenbahn.
I. Direction:
1. Eggert, Geheimer Regierungsrath,
Vorsitzender, Erfurt.
2. Schambach, Dr., Regierungs-Rath,
Stellvertreter desV orsitzenden, Weimar.
3. von Wangenheim, Geheim. Reg.-
Rath, Gotha.
4. Mathies, Consul, Gotha.
5. Saeltzer, Hofrath, Weimar.
6. Micks, Königlicher Eisenbahn - Bau-
Inspector a. D., Erfurt.
7. vacat.
8 Umpfenbach, Regierungs- u. ßau-
rath, Erfurt.
9. Bering, Kreisgerichtsrath a. D., Syn-
dicus, Erfurt.
10. S c h o 1 1 z, Verkehrs-Inspector, Erfurt.
II. Oberbeamte:
11. Behm, Ober-Betriebs-Inspector, Er-
furt.
12. Hoffmann, Ober-Güter -Verwalter,
Erfurt.
13. Kistenmacher, Baumeister, Vor-
steher des technischen Bureaus, Erfurt.
14. W i t z e c k , Betriebs-Inspector, Gotha.
15. Schwarzenberg, Betriebs -Insp.,
Leipzig.
16. Hostmann, Betriebs-Inspect., Weis-
senfels.
17. H a a s s , Betriebs-Inspector, Erfurt.
18. Roth, commissarischer Betriebs - In-
spector, Gera.
19. Schwarz, Baumeister, Assistent der
Betriebs-Inspection, Leipzig.
20. Z i n k e i s e n , Bau-Gonducteur, As-
sistent der Betriebs-Inspect., Eisenach.
21. H i n r i c h s , Baumeister, Assistent der
Betriebs-Inspection, Erfurt.
22. Strack, Ingenieur, Assistent der Be-
triebs-Inspection, Weissenfels.
23. Meyl, Telegraphen-Inspector, Erfurt.
24. L o c h n e r , Ober - Maschinen-Meister,
Erfurt.
25. G e i t e 1 , Maschinenmeister, Erfurt-
26. Meyer, Machinenmeister, Gotha-
27. Bork, Maschinenmeister, Erfurt.
53. Tilsit-Insterburger Eisenbahn.
Betriebs - Direction.
1. Talke A., Betriebs-Director, zugleich
Ober -Ingenieur und Special -Director
der Bahn, in Tilsit.
Oberbeamte.
2. Holst, Maschinenmeister in Tilsit.
3. Gutke, Strecken - Ingenieur und Be-
triebs-Controleur in Tilsit.
4. Domnick, Vorsteher der Hauptcon-
trole in Tilsit.
54. Weimar-Geraer Eisenbahn.
Direction.
1. Luden, Dr., Rechts-Anwalt, Weimar.
2. Kohl, Ernst , Betriebs - Director,
Weimar.
0 berbeamte.
3. Heilin g, Ober-Güter- Verwalter.
4. Löser, Betriebs-Ingenieur.
5. Brouwer, Maschinenmeister.
55. Werrabahn.
Direction.
1. Büchner, Ober-Baumtli, Director in
Meiningen.
2. Polack, Verkehrsinspector, Decernent
für das Verkehrswesen, daselbst.
3. Gress, Hauptbuchhalter, Decernent
für das Rechnungswesen, daselbst.
0 berbeamte.
4. Kirn, Bau- und Betriebsinspector in
Meiningen.
5. Fuchs, Baumeister, Abtheilungs- In-
genieur in Meiningen.
6. Menning, ßaurath, Abtheilungs-In-
genieur in Coburg.
7. Horn, Maschinenmeister in Meiningen.
56. Westfälische Eisenbahn.
Direction zu Münster.
1. D i e c k , Reg. - Rath , Vorsitzender,
(commissarisch).
2. Bachmann, Regierungs; und Bau-
Rath.
3. Br am er, desgl.
4. Senftleben, Regierungs-Rath.
5. Pieper, Regierungs-Assessor.
6. Hoppe, Dr. jur., desgl.
7. Bayer, desgl.
8. S t ü n d e c k , Dr. jur., desgl.
9. Caesar, Amts-Assessor a. D.
Oberbeamte.
10. Reps, Ober - Betriebs - Inspector zu
Münster.
11. Voss, Eisenbahn - Betriebs - Director
zu Emden , Vorsteher der Betriebs-
Inspection I.
12. Disselhof f, Eisenbahn-Bau-Inspec-
tor zu Münster, Vorsteher des techni-
schen Bureaus für den Betrieb.
13. Müller, Eisenbahn-Bam u. Betriebs-
Inspector zu Paderborn, Vorsteher der
Betriebs-Inspection IV.
14. Schmiedt, Eisenbahn - Bau- und
Betriebs - Inspector zu Münster, Vor-
steher der Betriebs-Inspection II.
15. Sättig, Eisenbahn-Bau- u. Betriebs-
Inspector zu Münster, Vorsteher des
technischen Bureaus für Neubauten.
16. Koch, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-
Inspector zu Hamm, Vorsteher der Be-
triebs-Inspection IH.
17. Westphalen, Eisenbahn - Bau-
Inspector zu Paderborn.
18. G 1 ü n d e r , desgl. zu Lingen.
19. Röhn er, Eisenbahn-Baumeister zu
Emden.
20. Hahn, Eisenbahn - Baumeister zu
Northeim (Neubauten).
21. Lorentz, desgl. zu Carlshafen (Neu-
bauten).
22. Loyke, Eisenbahn - Baumeister zu
Münster.
23. Holtgreve, Baumeister zu Unna,
versieht die Geschäfte eines Eisenbahn-
Baumeisters.
24. Tacke, Ober-Maschinenmeister zu
Paderborn.
25. K o e s t er , Maschinenmeister zu Lingen .
26. Führ, desgl. zu Paderborn.
27. Holzapfel, Werkstätten-Vorsteher
zu Paderborn.
28. Tilly, Werkstätten - Vorsteher zu
Paderborn.
29. Lutterbeck, desgl. zu Lingen.
30. Stau ding er, Eisenb.-Telegraphen-
Inspector zu Münster.
31. Koppen, Ober-Güter-Verwalter zu
Münster.
32. C r o n e , Rechnungsrath, Hauptcassen-
Rendant zu Münster.
33. von Griesbach, Rechnung6rath,
Bureau-Vorsteher zu Münster.
57. Wiirttembergische Staats-Eisenbahn.
I. Oberbeamte für die Leitung des
Betriebs und die Verwaltung der
Eisenbahnen.
Direction zu Stuttgart.
1. von Dillenius, Excellenz, Geheimer
Rath, General-Director der K. Württ.
Verkehrsanstalten und erster Vorstand
der Eisenbahn-Direction.
2. von Grund 1 er, Vice-Director, zweiter
Vorstand der Eisenbahn-Direction.
3. von Wrede, Oberfinanzrath, Abthei-
lungsvorstand derselben.
4. Huber, Kaufmann, merk. Mitglied.
5. Weizsäcker, Oberfinanzrath.
6. ßrockmann, Oberbaurath.
7. D im ler, Baurath.
8. Bärlin, Finanzrath.
9. Göz, desgl.
10. Do pff el, Finanzassessor.
II. Schüler, desgl.
12. Majer, desgl., Justitiar.
13. vonMis an i, Finanzrath, Betriebs-Ober-
inspector.
14. Schad, Betriebs-Oberinspector.
15. Stadlinger, Ober - Güterverwalter.
Eisenbalin-Hauptcasse.
16. Planitz, Finanzrath, Hauptcassirer.
17. Fetzer, Controleur, Buchhalter.
Im äussern Dienst.
18. Jäger, Postrath, Bahnhof - Inspector
in Tübingen.
19. Weiss, Bahnhof-Inspector in Aalen.
20. Brucklacher, desgl. in Ulm.
21. B ahm and, desgl. in Sigmaringen.
22. Hörner, desgl. in Stuttgart.
23. Yelin, desgl. in Rottweil.
24. Krauss, desgl. in Crailsheim
25. Lang, desgl. in Friedrichshafen.
26. Held, desgl. in Heilbronn.
27. Pross, desgl. in Calw.
28. Grün d, Baurath, Betriebsbau-Iuspect.
in Ravensburg.
29. Bracher, Betriebsbau-Inspector in
Esslingen.
30. Necker, desgl. in Aalen.
31. Klemm, desgl. in Geislingen.
32. Köhler, desgl. in Stuttgart.
33. Schuster, desgl. in Crailsheim.
34. Bossert, desgl. in Ehingen.
35. Ruf, desgl. in Hall.
36. Zimmer, desgl. in Reutlingen
37. Buck, desgl. in Ludwigsburg.
38. Esslinger, desgl. in Rottweil.
39. Schöll, desgl. in Biberach.
40. Fuchs, desgl. in Calw.
41. Gan z enmüil er, desgl. in Weikers
heim.
42. Lambert, desgl. in Aulendorf.
43. von Watter, desgl. in Heidenheim.
44. Camerer, desgl. in Jagstfeld.
45. Keller, Sections-Ingenieur, Betriebs-
bauamts-Vorstand in Neuenbürg.
46. Riedinger, tit. Betriebsbau-Inspector,
Betriebsbauamts-Vorstand in Bruchsal.
47. Haug, Sections-Ingenieur, Betriebs-
bauamts-Vorstand in Sulz.'
48. Schneider, desgl. in Leutkirch.
49. Krauss, desgl. in Göppingen.
60. Wundt, desgl. in Schorndorf.
XII
51. von Misajii, Sections-Ingenieur, Vor-
stand des Bahnhofbauamts in Ulm.
52. Clausnitzer, Ingenieur - Assistent,
Betriebsbauamts - Vorstand in Sigma-
ringen.
53. Harttmann, desgl. in Hechingen.
54. Fistmann, Wagenmeister in Cann-
statt.
55. Trute, Obermaschinenmeister in Ess-
lingen.
56. Schröter, Maschinenmeister in Fried-
richshafen.
57. Gross, desgl. in Aalen.
58. Fischer, desgl. in Rottweil.
II. Oberbeamte für die Beaufsichti-
gung und Leitung des Eisenbahn-
neubaues.
Eisenbahnbau-Comission in
Stuttgart.
1. von Böhm, Director in Stuttgart,
zugleich Mitglied der General-Direction
der Verkehrsanstalten in Stuttgart.
2. von Morlok, Oberbaurath in Stuttgart.
3. von Abel, Oberbaurath in Stuttgart.
4. von Mauser, Oberfinanzrath in Stutt-
gart.
5. Knapp, Oberfinanzrath, Justitiar (zugl.
Mitglied und Justitiar der General-
Direction) in Stuttgart.
6. von Schlierholz, Oberbaurath in
Stuttgart.
7. Rank, Finanzrath in Stuttgart.
Oberbeamte im äussern Dienst.
8. Bonhöffer, Baurath, Bahn- und Hoch-
bau-Inspector in Heilbronn.
9. Daser, Bahnbau-Inspector in Win-
nenden.
10. Hocheisen, desgl. in Balingen.
11. Krauss, Bahn- und Hochbau-Inspector
in Marbach.
12. K n o 1 1 , Bahnbau-Inspector in Stuttgart.
13. Herr mann, desgl. in Gaildorf.
14. Preu, desgl. in Leutkirch.
15. Zeller, Eisenbahnhochbau -lnspector
in Herrenberg.
16. Wagner, Eisenbahnbau - lnspector,
Vorstand des technischen Bureaus
der Eisenbahnbau - Commission in
Stuttgart.
17. Mayer, Bahnbau-Inspector in Aulen-
dort.
18. Mar et, desgl. in Herrenberg.
19. Bügler, desgl. in Sigmaringen.
20. Schmid, desgl. in Wangen.
21. K ach ler, desgl. in Ebingen.
22. Schmoller, desgl. in Murrhardt.
23. Eulenstein, Hochbau - lnspector in
Sigmaringen.
24. Bock, Bau-Inspector in Waiblingen.
25. Möll, Sections-Ingenieur, tit. Bau-In-
spector, Vorstand des Bahnbauamts
Backnang.
26. St orz, Sections-Ingenieur, Bahnbau-
amts-Vorstand in Horb.
27. Strass e r, Sections-Ingenieur, Vorstand
des Hochbauamts Freudenstadt.
28. Naschold, Sections-Ingenieur, Vor-
stand des Eisenbahn - Hochbauamts
Sulzbach a/M.
29. Fischer, Sections-Ingenieur beim
i technischen Bureau der Eisenbahnbau-
Commission in Stuttgart.
30. Völker, Sections-Ingenieur, Bahnbau-
amts-Vorstand in Dornstetten.
II. Oesterreich! s'ch-Ungarische Eisenbahnen.
68. Alföld-Fiumaner Eisenbahn.
Direction:
1. Karo ly i, Georg Graf, Präsident.
2. Kochmeister, Friedrich Baron, Vice-
Präsident.
3. Csengery, Anton, Director.
4. Fuchs, Rudolf, Director.
5. Harkänyi, Carl, Director.
6. Herz, Julius, Director, zugleich tech-
nischer Consulent.
7. Lukacs, Anton, Director.
8. Mayrau, Robert Baron, Director.
9. Podmanitzky, Friedrich Baron, Di-
rector.
10. Puiszky, Franz, Director.
11. Schosberger de Tornya, Sigmund,
Director.
12. Tschögl, Johann, Director.
13. von Ujfalussy, Nicolaus, Director.
14. Naszluhäcz, Ludwig, Director, zu-
gleich leitender Director des tech-
nischen Dienstes.
15. Wahl, Albert, Director, zugleich lei-
tender Director des administrativen
Dienstes.
Ab th ei lungs- Vor stände:
16. Gr onovszky, Martin, Secretair.
17. Mikolay, Franz, lnspector.
18. Bohätsch, Ferdinand, lnspector.
19. Kellemfy, Carl, lnspector.
20. von Hubert, Carl Edler, lnspector.
21. Rosenberg, Carl, lnspector.
22. Rie, Ernst, Oberbuchhalter.
59 u. 86. Arad-Temesvärer und Theiss-
Eisenbalm-Gesellschaft.
(Sitz der Gesellschaft in Budapest, Erz-
herzogin Maria-Valeriagasse 1, eigenesHaus.)
Leitendes Directorium:
1. Szapäry, Anton Graf, Präsident.
2. von Zsedenyi, Eduard, Vicepräsident.
Mitglieder:
3. von Bittö, Stefan.
4. von Brüll, Max Ritter.
5. von Darvas, Franz.
6. Haber von Linsberg, Louis Baron.
7. von Madarassy, Paul.
8. von Moricz, Paul.
9. Nemes, Vincenz Graf.
10. Orczy, Andor Baron.
11. von Ribäry, Alexander.
Aufsichtsrath:
12. von Laczkö, Anton.
13. von Szabö, Eugen.
14. von Zarko, Nicolaus.
Ersatzmänner:
15. von Lang, Ignaz.
16. von Fest, Aladar-
General-Direction:
17. Kr untor ad, Eduard, Bahn- und Ma-
schinen-Director.
18. Ronsperger, Benedict, Verkehrs-Di-
rector.
19. Singer, M. Friedrich, Oberinspector.
20. Pfeiffer, Rudolf, General-Secretair,
als Schriftführer.
General-Secretariat:
21. Pfeiffer, Rudolf, General-Secretär.
22. Bolzano v. Kronstätt, Franz Edler,
Secretär der General-Direction.
Hauptbuchhaltung und Cassa:
23. Singer, M. Friedrich, Oberinspector.
24. Pfeifer, Julius, Hauptbuchhalter.
25. Merwarth, Vincenz, Hauptcassier.
Bahn- und Maschinen-Direction:
26. Kruntorad, Eduard, Bahn- und Ma-
schinen-Director.
27. von Kacsoh, Ludwig, Secretär.
a) Bahnerhaltungsdienst:
28. Rinds köpf, Moses, lnspector.
29. Pech er, Anton, Oberingenieur.
30. Karafiath, Friedrich, desgl.
31. Bundsmann, Karl, desgl.
32. Dillnberger, Gustav, Ingenieur.
33. Galinofsky, Ferdinand, desgl.
34. Obermayer, Victor, desgl.
35. Nadenicek, Anton, desgl.
36. Navotny, Joachim, desgl.
37. Pech er, Heinrich, desgl.
b) Zugförderungs- und Werkstätten-
dienst:
38. Komarnicky, Sigismund, Oberinge-
nieur.
39. Liermberger, Franz, desgl.
40. Ziegler, Franz, Oberrevident.
c) Materialverwaltung:
41. Hauschka, Josef, Oberrevident.
Verkehrs-Direction:
42. Ronsperger, Benedict, Verkehrs-Di-
rector.
43. Gelinek, Franz, lnspector und Leiter
des Verkehrs-Secretariats.
44. Schulmann, Julius, Secretär.
1) Verkehrs-Dienst:
45. Berenyi, Josef, Oberinspector.
46. Persek, Josef, Oberingenieur.
47. Kraus, Josef, desgl.
2) Commercieller Dienst:
48. Kiss, Julius, lnspector.
3) Einnahmen-Controle:
49. Benedikt, Franz, lnspector.
4) Ausgaben-Controle:
50. Hüfner, Heinrich, Oberrevident.
Executiver Dienst:
a) Bahnerhaltung:
1. Oberingenieur-Abtheilung in
Szolnok.
51. Muhr, Wenzl, Oberingenieur,
52. Palliardi, Alois, Sections-Ingenieur,
Szolnok.
53. Parlicek, Jacob, desgl., Mezö-Tur.
54. Hoor, Moriz, desgl., Arad.
55. Bilinsky, Soter, desgl., Török-Szt.-
Miklos.
56. Funiak, Johann, desgl., Gross- Wardein.
57. Zikmundofsky, Ferdinand, Sections-
Ingenieur für die Arad - Temesvärer
Bahn, Neu-Arad.
2. Oberingenieur-Abtheilung in
Debreczin.
58. Kaluschke, Albin, Oberingenieur.
59. Kostineck, Franz, Ingenieur.
60. Otte, Franz, Sections-Ingenieur * in
Debreczin.
61. Dobrofsky, Alfred, desgl. in Tokaj.
62. Skutetzky, Josef, desgl. in Miskolcz.
63. Lode, Rudolf, desgl. in Kaschau.
b) Zugförderungs- und Werk-
stättenaienst:
64. Killias, Wilhelm, Oberinspector für
Zugförderung und Werkstättendienst.
I. Zugförderungsdienst.
Zugförderungsbureau in Szolnok.
65. Killias, Wilhelm, Oberinspector.
66. Weiss, Conrad, Oberingenieur.
67. Roszner, Franz, Ingenieur.
68. Müller, Carl, desgl.
69. Sbuelz, Sixtus, desgl.
II. Werkstättendienst.
70. Kois, Andreas, lnspector und Vor-
stand der Werkstätte in Miskolcz.
71. Wagner, Gustav, Oberingenieur und
Vorstand der Werkstätte in Szolnok.
72. Kneffel, August, Ingenieur in Mis-
kolcz.
Verkehrs-Dienst.
73. Soumar, Carl, Verkehrs - Chef in
Czegled.
74. Riedl, Eduard, desgl. in Debreczin.
xm
Arad-Temesvärer Eisenbahn.
Concessionirt am 3. December 1868.
Directorium.
75. von Weninger, Vincenz, Präsident.
76. von Kopp, Emil Ritter, Vicepräsident.
Mitglieder.
77. von Blasovics, Carl.
78. Domahidy, Franz.
79. Schiefner, Julius, Dr.
80. Tschögl, Johann.
Aufsichtscomite.
81. ßiberauer, Theodor.
82. Hübner, Gustav.
83. Sch ne dar, Johann.
Den Betrieb der Arad-Temesvärer Eisen-
bahn führt pachtweise die Theiss-Eisen-
bahn-Gesellschaft.
60. Aussig-Teplitzer Eisenbahn.
Verwaltungsrath.
1. W o 1 f r u m , Carl, Präsident, Fabrikant
in Aussig, Reichsraths-, und Landtags-
Abgeordneter.
2. von Kress, Josef Ritter, Vicepräsi-
dent, General - Director der a. priv.
Buschtehrader Eisenbahn in Prag.
3. Clary zu Aldringen, Edmund
Fürst, Durchlaucht, in Teplitz, Sr.
K. K. apost. Majestät wirkl. Geh.
Rath u. Kämmerer, Herrschaftsbesitzer.
4. Diettrich, Franz, in Teplitz.
5. von Liebig, Theodor Freiherr, in
Reichenberg.
6. von Mallmann, Josef Ritter, in
Wien, General- Consul des Deutschen
Reiches, Vicepräsident des V erwaltungs-
rathes der S. - N. - D. - V. - B. und des
OesterreichischenPhönix, Verwaltungs-
rath der Oesterreichischen Credit-
Anstalt.
7. Marbach, Hermann, Fabrikant in
Wien.
8. Peez, Alexander , J.-U. Dr., in Wien.
9. von Riese-Stallburg, Werner
Friedrich Freiherr, in Prag, K. K.
Kämmerer, Herrschaftsbesitzer.
10. Rilke von Rüliken, Jaroslaw
Ritter, J.-U. Dr., in Prag, K. K. Notar,
Landtags- Abgeordneter.
Direction.
11. von Emperger, Friedrich Edler,
Director in Teplitz.
Oberbeamte.
12. Czerwenka, Franz, Secretär in
Teplitz.
13. Schweigert, Leonhard, Inspector
in Teplitz, Chef der Bau- und Bahn-
erhaltung.
14. Funk, Carl, Oberingenieur in Teplitz,
Chef der Verkehrsabtheilung.
15. Gärtner, Eugen, Oberbuchhalter in
Teplitz , Chef des commerciellen
Dienstes.
16. Tapezierer, Hermann, Oberinge-
nieur in Teplitz, Chef des Werk-
stätten- und Zugsförderungsdienstes.
61. Bättaszek-Dombovär-Zäkänyer (Donau-
Drau-) Eisenbahn.
Direction.
1. Csery, Ludwig, Präsident (Buda-
pest).
2. Herz, Wilhelm, Dr., Vice-Präsident
(Wien).
Betriebsdirection.
3. von Blaskovics, Fridolin , Be-
triebsdirector.
Secretariat.
4. von Csatho, Aurel, Inspector und
Secretair der Direction und Betriebs-
Direction, Vorstand,
Finanzieller Dienst und
Material-Verwaltung.
5. Mindszenty, Gustav , Inspector,
Vorstand,
Verkehrs- und c o m m e r c i e 1 1 e r
Dienst.
6. Lab er, Michael, Inspector, Vorstand,
Zugförderungs - und Werk-
stättendienst.
7. Lates, Josef, Inspector, Vorstand,
Bahnerhaltungsdienst.
8. Abel, Ferdinand, Inspector, Vorstand,
sämmtlich in Budapest.
9. Baumgarten, Kolomann, Verkehrs-
Chef in Kaposvär.
10. Honheiser, Adolf, Bahnerhaltungs-
Chef in Kaposvär.
11. Prohässka, Josef, Zugförderungs-
und Werkstätten-Chef in Kaposvär.
62. Böhmische Nordbahn.
Verwaltungsrath in Prag.
1. Waldstein - Wartenberg, Ernst
Graf, Excellenz Präsident.
2. Klier, Franz, Dr., Vicepräsident.
3. von Bachofen, Klemens.
4. Eyssert, Adalbert.
5. Fröhlich, Karl Georg.
6. Grobe, Moritz.
7. Junek, Karl, Dr.
8. von Kress, Josef Ritter.
9. Mattausch, Franz.
10. Schmeykal, Franz, Dr.
11. Waydelin, Franz.
12. Zunterer, Franz, Dr.
Direction in Prag.
1. Löw, Georg, Central-Director.
2. Hasel, Jacob, Ober-Inspector.
3. Janovski, Friedrich, Dr., Secretair.
4. Maverhofer, Franz, Oberexpeditor.
5. Künnel, Friedrich, Hauptbuchhalter.
6. Douscha, Anton, Grundeinlösungs-
Commissär.
7. Khittel, Josef, 1
8. Gabriel, Michael, > Ingenieurs.
9. Hüttel, Franz. j
10. Röder, Wilhelm, Cassier.
11. Ertl, Anton, Ober-Ingenieur und Be-
triebsleiter in Tetschen.
12. Schlüter, Heinrich, Ober-Ingenieur
und Werkstätten - Vorstand in Böhm.-
Leipa.
63. Böhmische Westbahn.
Verwaltungsrath in Wien.
1. Gomperz, Max, Präsident des Ver-
waltungsrathes der K. K. priv. Böhmi-
schen Westbahn, Verwaltungsrath der
K. K. priv. Oesterreichischen Credit-
Anstalt für Handel und Gewerbe etc.
etc.
2. von Schimke, Johann Ritter, K. K.
Rath, Vicepräsident des Verwaltungs-
rathes der K. K. priv. Böhmischen
Westbahn, Verwaltungsrath der K. K.
priv. Oesterreichischen Credit-Anstalt
für Handel und Gewerbe etc. etc.
3. HabervonLinsberg, Louis Freiherr,
Verwaltungsrath der K. K. priv. Böh-
mischen Westbahn etc. etc.
4. von Königs warter, Moritz Freiherr,
Königlich Dänischer General- Consul,
Director der a. pr. Kaiser Ferdinands-
Nordbahn, Verwaltungsrath der K. K.
Sriv. Böhmischen Westbahn etc. etc.
dein von Wiesenberg, AlbertFrei-
herr, Bauunternehmer, Verwaltungs-
rath der K. K. priv. Böhmischen West-
bahn etc. etc.
6. Landauer, Adolf, Verwaltungsrath
der K. K. priv. Böhmischen Westbahn
etc. etc.
7. von Rothschild, S. Albert Baron
Verwaltungsrath der K. K. priv. Böh-
mischen Westbahn etc. etc.
8. Schnapper, Moriz, Verwaltungsrath,
der K.K. priv. allgem. Oesterreichischen
Boden-Credit-Anstalt, der K. K. priv.
Böhmischen Westbahn etc. etc
9. Stummer, August, Verwaltungsrath
der K. K. priv. Böhmischen Westbahn
etc. etc.
10. Weissvon W eissenhall, Karl Ritter,
Director der K. K. priv. Oesterreichi-
schen Credit-Anstalt für Handel und
Gewerbe, Verwaltungsrath der K. K.
priv. Böhmischen Westbahn etc. etc.
11. Weissei, Josef, Dr., Hof- und Gerichts-
Advocat, Verwaltungsrath der K. K.
priv. Böhmischen Westbahn etc. etc.
Central-Direction in Wien.
1. von Kuh, Angelo Ritter, Dr., General-
Secretair und Central-Director.
2. Machatsch, Ignaz, Ober-Buchhalter.
3. von Wertheimstein, Wilhelm Edler,
Secretair.
4. Mallner, Carl, Central-Cassier.
5. Sgardelli, Cäsar, Expedits-Vorstand.
Betriebs - Direction zu Prag
(Smi chow).
1. von Jarsch, Heinrich Ritter, K. K. Re-
gierungsrath, Betriebs-Director in Prag.
2. Hawlitschek, Carl, Ober-lnspector
in Prag.
3. Wisgrill, Heinrich, Ober-lnspector in
Prag.
4. Schreyer, Carl, Inspector in Prag.
5. Mülle r von Müllersheim, Wilhelm
Edler, Ober-Ingenieur in Praig.
6. Hlawitschka, Ottomar, Ober -Inge-
nieur in Prag.
7. G o e s s i n g, Roderich, Ingenieur in Prag.
8. Kurfürst, Josef, Directions-Secretair
in Prag.
9. Fuss, Franz, Ober-Expeditor in Prag.
10. Schulz, Wilhelm, Directions-Cassier
in Prag.
11. Sauerwald, Anton, Expeditor inPrag.
12. Rzivnäc, Adalbert, Ooer - Ingenieur
und Stations-Vorstand in Prag.
13. Slavik, Ignaz, Ober-Ingenieur und
Stations-Vorstand in Pilsen.
14. Fünfstück, Oscar, Ingenieur und
Strecken-Vorstand in Prag.
15. Kollmann, Josef, Ingenieur-Assistent
und Strecken-Vorstand in Beraun.
16. Engelbert, Otto, Ingenieur undStrek-
ken-Vorstand in Rockycan.
17. Wrany, Franz, Ingenieur und Strecken-
Vorstand in Pilsen.
18. Soukup, Carl, Ingenieur - Assistent
und Strecken-Vorstand in Staab.
19. Lucas, Alois, Ingenieur- Assistent und
Strecken- Vorstand in Taus.
20. Essig, Friedrich, Ober- Werkmeister
und Werkstättenleiter in Pilsen.
64. Buschtehrader Eisenbahn.
Verwaltungs-Rath.
1. von Fritsch, Josef Ritter, K. K.
Ober-Bergrath, Präsident.
2. Tragy, Josef, J.-U. Dr, Vice-Präsident.
Mitglieder.
3. Bachofen von Echt, Clemens.
4. zu Fürstenberg, Emil Egon Prinz.
5. von Lana, Adalbert Ritter.
6. Tempsky, Friedrich.
7. Wachsmuth, Rudolf.
8. vonZdekauer, Carl Ritter.
9. A b b e g g , Daniel.
10. S t e n g 1 e i n , M.
Directio n:
11. vo nKress,Jos.Ritter,General-Directi>r,
12. Kretschmer, Wilhelm, Betriebs-Direc-
tor und General-Direetor-S teil Vertreter,
Rechts-Bureau:
13. Böhm, Hugo, j. u. Dr., Secretair,
XIV
Central - Canzlei:
14. Pfeiffer, Moritz, Inspector,
Hauptcassa:
15. Rössler, Heinrich, Hauptcassier,
Buchhaltung:
16. Diettrich -Kalkhof, Georg, Ober-
buchhalter,
Technisches Verkehrs - Bureau:
17. Hauer, Adolf, Inspector,
18. Mennert, Jos., Ober-Ingenieur,
19. Schima, Franz, desgl.,
20. Fortner, Jos., desgl.,
Commercielles Verkehrs-Bureau:
21. Pfeffer, Emanuel, Inspector,
Werkstätten- und Zugförderungs-
Bureau:
22. Gebauer, Otto, Inspector,
Material- Verwaltung:
23. Bamberger, Lorenz, Ober-Ingenieur,
Bau- und Bahnerhaltungs-Bureau:
24. Polivka, Job., Ober-Inspector,
25. Knörlein, Ludw., Ober-Ingenieur,
Technisches Revisions - B ureau:
26. Kretz, Jos., Ober-Ingenieur,
Commercielles Revisions - Bureau:
27. Tlach, Joh., Inspector,
28. Pokorny, Carl, Ober-Revisor,
sämmtlich in Prag.
Haupt- Werkstätte in Komotau:
29. Watzke, Joach., Ing., Vorstand in
Komotau.
Werkstätte in Kralup.
30. Kunz, Carl, Vorstand in Kralup.
Werkstätte in Bubna.
31. Wohlrab, Franz, Vorstand in Bubna.
Werkstätte in Eger.
32. Sedlacek, Franz, Vorstand in Eger.
65. Erzherzog Albrechtbahn.
Verwaltungsrath in Wien.
1. Poninski, Calixt Fürst, Präsident,
in Lemberg.
2. Erlanger, Ludwig Baron, 1. Vice-
Präsident, in Wien.
3. Regenhart von Zäpory, Franz, 2.
Vice-Präsident, in Wien.
Mitglieder.
1. von Bauer, Sigmund Ritter, in Wien.
2. von Loessl, Friedrich Ritter, in
Wien.
3. Löwenick, Nathan, in Frankfurt a/M.
4. Mündel von Feldberg, Josef Ritter,
Dr., in Wien.
5. Reisch, Koloman, in Wien.
6. Stirn er, Johann, Dr., in Wien.
7. Schneider von Arno, Carl Freiherr,
in Pressburg.
8. Zifferer, Donat, in Wien.
Direction.
1. Müller, Otto, J.-Dr., General-Secre-
tair, Wien.
Central-V erwaltungsbureauin
. Wien.
2. von Kolosväry, Victor, Ober-
Inspector.
3. vonDeyma, AlfredRitter, Inspector,
commerc. Chef.
Betriebs-Direction Lemberg.
4. W o 1 s k i , Victor, Dr., Ober-Inspector,
Betriebsleiter.
5. von Klosowski, Ladislaus R.,
Ober-Inspector, Betriebsleiter-Stellver-
treter.
6. Gostkowski, Roman Br., Inspector
und Verkehrs-Chef.
7. Regenhart, Ferdinand , Material-
Verwalter.
8. Wahn, Leo, Liquidator
9. Puzdrowski, Kornel, Ober-Inge-
nieur.
10. K ir i c h e s , Hermann, Zugförderungs-
und Werkstätten-Chef.
66. FUnfkirchen-Barcser Bahn.
1. vonHarkänyi, Friedrich, Präsident,
Budapest.
2. Z i c h y , Ferdinand Graf, Vice-Präsident,
Budapest.
3. Nemes, Vinzenz Graf, Director, Wien.
4. Vecsey, Alexander Baron, Director,
Kozma.
5. vonCassfan, Martin Ritter, Director,
Wien.
6. vonHerz , Julius Ritter, Director, Wien.
7. Bänffay, Simeon, Director, Fünf-
kirchen.
8. Pollak, Ludwig, Oberbuchhalter, Bu-
dapest.
9. Bock, Ludwig, Betriebsleiter, Fiinf-
kirchen.
10. Schnaidt, Karl, Inspector, Fünf-
kirchen.
11. Dietz, Daniel, Ober-Ingenieur, Fünf-
kirchen.
12. Port, Ludwig, Werkstätten-Chef, Fünf-
kirchen.
13. Hlas ky , Eduard, Bau-Ingenieur, Fünf-
kirchen.
14. Kanka, Heinrich, Werkstätten- Sous-
chef, Fünfkirchen.
67. Galizische Carl-Ludwig Bahn.
Präsident:
1. Jablonowski, Karl Fürst, Excellenz,
Seiner K. K. apost. Majestät wirklicher
geheimer Rath und Kämmerer, Oberst-
Landmarschall der Königreiche Gali-
zien und Lodomerien, Vice-Präsident
der K. K. pr. Galiz. Rusticalbank etc.,
in Wien.
Vice-Präsidenten:
2. Stummer von Traunfels, Ritter,
K. K. Regierungsrath, Directions-Präses
der a. p. Kaiser Ferdinands-Nordbahn,
Vice-Präsident des Verwaltungsrathes
der K. K. priv. Oesterr. Credit-Anstalt
für Handel und Gewerbe, in Wien.
3. Krasicki, Casimir Graf, Excellenz,
Seiner K. K. ap. Majestät wirklicher
geheimer Rath, Präsident der Galiz.
ständischen Credit-Anstalt etc., in
Lemberg.
Mitglieder des Verwaltungsrathes:
4. Borkowski, Wladimir Graf, K. K.
Kämmerer, Vice-Präsident der K. K.
pr. Galiz. Actien-Hypothekenbank etc.,
in Lemberg.
5. von Dobler, Moritz Ritter, K. K.
Hofrath, in Wien.
6. Dzieduszycki, Casimir Graf, Ver-
waltungsrath der K. K. pr. Galiz. Ac-
tien-Hypothekenbank etc., in Lemberg.
7. Hasner von Artha, Leopold Ritter,
Dr., Excellenz, Seiner K. K. ap. Ma- |
iestät wirklicher geheimer Rath, in
Wien.
8. von Höfken, Gustav Ritter, Dr.,
K. K. Ministerialrath in Pension, Ver-
waltungsrath der K. K. pr. Oesterr.
Credit-Anstalt für Handel u. Gewerbe
etc., in Wien.
9. vonKrainski, Moritz Ritter, Curator
der Galiz. Sparcasse etc., in Wien.
10. von Raczy nski, Clemens Ritter, Dr.,
Hof- und Gerichts-Advokat, in Wien.
11. Mises, A. O., Grosshändler, Director
der Filiale der K. K. pr. Oesterreich
Credit-Anstalt in Lemberg etc., in
Lemberg.
12. Neu mann, Leopold, Dr., K. K. Hof-
rath und o. ö. Professor, in Wien.
13. Poninski, Calixt Fürst, Präsident
des Verwaltungsrathes der K. K. pr.
Albrechtbahn, in Wien.
14. von Pfeiffer, Josef M. Ritter, Gross-
händler, Königl. Württemberg. Hofrath
etc., in Wien.
15. von Simbschen, Arbogast Reichs-
freiherr, in Wien.
16. vonTodesko, Eduard Freiherr, Gross-
händler, Director der a. pr. Kaiser
Ferdinands-Nordbahn etc., in Wien.
17. Weissei sen., Josef, Dr., Hof- und Ge-
richtsadvocat, Mitglied desVerwaltungs-
rathes der K. K. pr. Böhm. Westbahn
etc., in Wien.
18. Wodzicki, Heinrich Graf, Präsident
der Galiz. Landes-Bank und der land-
wirtschaftlichen Gesellschaft in Kra-
kau.
19. Wodzicki, Ludwig Graf, Präsident
der Galiz. Boden-Credit-Anstalt, Di-
rections-Mitglied der Galiz. Bank für
Handel und Industrie, in Krakau.
General-Dir ection in Wien:
1. Sochor von F r i e dr i c h s t h a 1 ,
Eduard Ritter, Dr., K. K. Hofrath, Ge-
neral-Director.
2. Ursprung, Anton, technischer Con-
sulent.
Secretariat:
3. von Ostheim, Albert Ritter, Dr.,
administrativer Director.
4. Miller, Anton, Secretair.
Central-Buchhaltung:
5. K 1 i m k e , Gustav, Buchhalter.
Einnahmen-Controlle:
6. Czerwenka, Ferdinand, Ober- Ex-
peditor.
Cassa und Liquidatur:
7. A r 1 e t , Alfred, Cassirer.
8. Keltscha, Laurenz, Liquidator.
Commerzielles Bureau:
9 Lewicki, Daniel, A., Central - In-
spector.
Maschinenwesen:
10. Sladkowski, Wenzel, Central -ln-
spector.
Bahnerhaltung:
11. Hüller, Emanuel, Central-lnspector.
Betrieb:
12. Ressig, Anton, Central-lnspector.
Wagencontrole:
13. Z a w a d i 1 , Franz, Oberingenieur.
Ausgaben-Controle:
14. Woyer, Rudolf, Oberingenieur.
Material-Abtheilung:
15. Weiss, Maximilian, Controleur.
Betr i e b s-D ir e c ti o n in L em b er g.
16. P ö c h , Anton, Betriebs-Director, Lem-
berg.
17. Jirasek, Anton, Inspector, stellver-
tretender Betriebs-Direktor.
18. Koblizek, Wenzel, Verkehrs - In -
spector.
Bau- und Bahnerhaltung:
19. G o e b e 1 , Carl, Inspector.
Werkstätten-Betrieb und Zug-
förderung:
20. E 1 s n e r , Alfred, Inspector.
Commerzielles Bureau:
21. R u z i c z k a , Franz, Oberexpeditor.
XV
Materialwesen:
22. E r d t , Friedrich, Oberingenieur.
Rechtsbureau:
23. Hensel, Adam, Dr., Inspector.
Rechnungs-Abtheilung:
24. P e t z o 1 d , Anton, Inspector.
Sammlungscassa:
25. Czerszyk, Johann, Cassirer.
Vorstandsbureau:
23. Müllbauer, Jacob, Concipist.
68. Graz-Köflacher Eisenbahn.
V erwaltungsrath.
1. von Schreiner, Moriz Ritter, Dr.,
Hofgerichts- Advocat, Präsident, Graz.
2- von Westland, Vinc. Alfred Michel
• , er’ ^ Regierungsrath, Viceprä-
sident, Wien.
3. Beer, Hermann, Dr., Hof- und Ge-
nchts-Advocat, Wien.
4' Goldstein, Julius, Privat., Wien.
5. Wachsmuth, Rudolf, Dr., Director
der Allg. Deutschen Credit -Anstalt,
Leipzig.
Oberbeamte.
1. Eisl, Reinhold. Generaldirector, Graz.
2" Wien3161’ ^us^av’ Ober - Inspector,
3. Negro, Josef, Ober-Buchhalter, Wien.
^ Wi* nicksd°rfer, Hauptcassirer,
5. Zander, Alfred, Inspector für Zug-
förderung und Werkstätten - Dienst,
Graz.
6- Wagner, Josef, Inspector für Ver-
kehrs- u. commerziellen Dienst, Graz.
S °vWa , Johann, Ober-Ingenieur und
Bahnerhaltungs-Chef, Graz.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
69. Kaiser Ferdinands- und Mährisch-
Schlesische Nordbahn.
Direction in Wien.
Präses.
Stummer von Traunfels, Josef
Ritter, emer. K. K. Professor, Vice-Präsi-
dent des Verwaltungs-Rathes der K. K.
priv. Galizischen Carl-Ludwigbahn in
Wien, Vice-Präsident des Verwaltungs-
Rathes der K. K. priv. Oesterreichischen
Credit- Anstalt für Handel und Gewerbe.
Präses -Stellvertreter,
von Plenker, Georg Freiherr, K. K.
Minis terial-Rath.
Director en
von Felder, Cajetan, Dr., Mitglied
des Herrenhauses, Bürgermeister der
lv. K. Reichshaupt- und Residenzstadt
Wien, Hof- und Gerichts-Advocat etc.
von Fillunger, Johann, K. K. emer.
Inspector und Civil-Ingenieur.
von Goldschmidt, Moriz Ritter,
Frocuraführer des Hauses S. M. v. Roth-
schild, Verwaltungs- Rath der K. K.
priv. Credit-Anstalt für Handel und
Gewerbe und der K. K. priv. Südbahn-
Geselischaft, Königlich Preussischer
Consul.
von Kuranda, Ignaz, Dr. philos., Ge-
meinde-Rath der Stadt Wien,
von Königs wart er, Moriz Freiherr.
Lenz, Alfred, Civil-Ingenieur, Verwal-
tungs-Rath der K. K. priv. Kaiserin
Elisabeth-Bahn.
Tenenbaum, Ludwig, Director der
priv. Oesterreichischen National-Bank.
i0Äes,C0’ Eduard Baron, Verwaltungs-
Rath der K. K. priv. Galizischen Carl
Ludwig-Bahn und der K. K. priv. Cre-
dit-Anstalt für Handel und Gewerbe,
von Wertheimstein, Leopold Ritter,
Verwaltungs -Rath der 'K. K- priv.
Oesterreichischen Credit - Anstalt für
Handel und Gewerbe und der ersten
Oesterreichischen Versicherungs - Ge-
sellschaft „Donau“.
12. von Winterstein, Simon Freiherr,
Vice-Präsident des Verwaltungs-Rathes
der K. K. priv. Österreichischen Credit-
Anstalt für Handel und Gewerbe.
Administration.
General-Inspector.
13. Eichler von Eichkron, Wil-
helm Ritter, K. K. Hofrath.
General-Secretär.
14. von Jacobi, Jacob Ritter, K. K.
Hofrath.
Allgemeine Verwaltungs-
Angelegenheiten.
15. Schwenk, Ferdinand , Central-In-
spector. •
16. Rick, Michael, Oberingenieur.
Centralleitung für Bau- und
Bahnerhaltungsdienst.
17. von Stockert, Franz Ritter,
Central -Inspector, K. K. Regierungs-
Rath.
Bau-Inspectorat.
18. L e s s 1 e , Thomas, Inspector und Vor-
stand.
19. Schiele, Friedr., Oberingenieur.
20. G e y 1 i n g , Franz, Oberingenieur in
Bielitz und Bauleiter für die Linie
Bielitz-Savbusch.
21. Cappilleri, Josef, Vorstand der
V ermessungs- Abtheilung.
22. K r a p 1 , Richard, Oberingenieur und
Baumeister.
Bahnerhaltungs-Inspectorat.
23. Pfob, Nemesius, Inspector und
Vorstand.
24. Hermann, Johann, Inspector.
25. Blau, Adolf, Oberingenieur.
26. B u s e k , Franz, Oberingenieur.
27. Feldscharek, Carl, Oberingenieur.
28. F i 1 a u s , Julius, Oberingenieur.
29. Nepomucky, Johann , Oberinge-
nieur.
Rechnungs- und Controls-
Bureau für Bau - und Bahn-
erhaltungsdienst.
30. Knauer, Franz, Inspector und Vor-
stand.
31. Schindler, Franz, Oberingenieur.
32. N eu wer th, Ludwig, Oberingenieur.
Bahnabtheilungs-Vorstände.
33. K i 1 1 1 , Anton, Inspector in Wien.
34. P o t y k a , Theodor, desgl. in Krakau.
35. Gail, Franz, Oberingenieur in
Olmütz.
36. Köhler, Michael, desgl. in Prerau.
Strecken-Vorstand in Wien.
37. Schwarz, Julius, Oberingenieur.
II. Betriebs - Ober-Inspectorat.
38. Kutilek, Gustav, Ober-Inspector.
39. Casteletz, Johann, Inspector.
40. R y b a k , Paul, Oberingenieur.
41. Schefczik, Anton, Inspector.
42. Czerny, Adalbert, Oberingenieur.
43. Frenkl, Josef, Inspector.
44. L e p p i c h , Carl, Oberexpeditor.
45. Schwarz, Carl, Oberingenieur.
46. Roll, Anton, Oberexpeditor.
47. Leeder, Friedrich, desgl.
48. Sobotik, Franz, desgl.
49. Sauer, Richard, desgl.
60. L a s c o , Martin, Oberingenieur.
Betriebs-Inspectorat in Wien,
51. S a c h s 1 , Koppelmann, Inspector.
52. Fischer, Andreas, Oberingenieur.
63. Klein, Anton, Oberexpeditor.
Betriebs-Inspectorat i n Ostrau
54. Kuhnert, Ferdinand, Oberinge-
nieur in Ostrau.
55. Kestranek, Johann, desgl., da-
selbst.
56. Wabrschinetz, Josef, desgl., da-
selbst.
Stations-Vorstände.
57. Husnik, Hubert, Oberingenieur in
Wien.
58. R u p p , Eduard, desgl. in Floridsdorf.
59. W e n i n g e r , Carl, desgl. in Lunden -
bürg.
60. Srb, Franz, desgl. in Prerau.
61. S ch o s c h k o 1 a , Johann, desgl. in
Ostrau.
62. Stremcha, Carl, desgl. in Oderberg.
63. Czadek, Carl, desgl. in Krakau.
64. E p 1 e r, Hermann, desgl. in Brünn.
65. Hoffner, Josef, desgl. in Olmütz.
66. Martini, Carl, Oberexpeditor iu
Troppau.
67. Necheles, Simon, Oberingenieur
in Bielitz.
68. Gez ek von Rittersfeld, Franz,
desgl. in Sternberg.
Stations-Oberbeamte.
69. Fischer, Mathias, Oberexpeditor in
Wien.
70. Kralert, Franz, desgl., daselbst.
71. Mayer, Ferdinand, desgl., daselbst.
72. Sen dl er, Ignaz, desgl. in Krakau.
III. Referent für commerziellen
Betriebsdienst.
73. Himmel, Alois, Central-lnspector.
IV. Centralleitung für Zugförde-
rungs- und Werkstättenaienst.
74. Becker, Ludwig, Central-lnspector.
75. Th amm, Wilhelm, Oberingenieur.
76. Rotter, Eduard, desgl.
77. Waidl, Franz, Oberexpeditor.
Zugförderungs-Insp ectorat.
78. Schlu, Heinrich, Oberinspector.
79. Port, Benedict, Inspector.
80. Fischer, Jacob, Oberingenieur.
W erkstätten-Insp ectorat.
81. Langhof, Franz, Inspector.
Werkstätten- Vorstände.
82. An schütz, August, Inspector in
Floridsdorf.
83. Reifer, Felix, Oberingenieur, daselbst.
84. Gailard, Heinrich, desgl. in Ostrau.
Heizhaus-Vorstände.
85. Dis eher, Christian, Oberingenieur
in Wien.
86. Rayl, Wenzl, desgl. in Ostrau.
V. Material wesen.
87. Tabeau, Franz, Inspector.
88. Prokesch, Anton, desgl.
89. Steyerer, Ludwig, Oberingenieur.
90. Hermann, Adolf, Oberexpeditor.
91. Jawurek, Wilhelm, desgl.
VI. Montanwesen.
92. Schohai, Mathias, Oberingenieur in
Wien.
93. Fiedler, Leopold, K. K. Bergrath
und Oberinspector in Ostrau.
94. Sauer, Rudolf, Oberingenieur in
Ostrau.
95. Stauger, Carl, desgl., daselbst.
96. Ott, Franz, desgl. in Michalkowitz.
General-Secretariat.
97. Bezecny, Anton, Dr. , Rechts-
Consulent.
98. Dietschold, Rob., Central-lnspector.
99. Rauer, Albert, Bureau-Vorstand.
100. Adratsek, Carl, Commerz. Consulent.
101. Schmidt, Josef, Vorstands-Adjunct.
102. Bes chorner, Johann, Haupt-Cassier.
103. von Barisani, Gustav, Vorstands-
Adjunct.
104. Romberg, Wilhelm, Liquidator.
105. Ulbricht, Ferdinand, Vorstands-
Adjunct.
106. Asti, Carl, Oberbuchhalter.
107. Kaiser, Josef, Buchhalter.
108. Beschorner, Franz, Yice-Buchhalter.
109. Rick, Carl, Bureau-Vorstand.
110. Fromm, Adalbert, Oberingenieur.
111. Stummer, Eduard, desgl.
112. Holet schek, Carl, desgl.
113. Hulek, Josef, Bureau-Vorstand.
114. Pfrim, Georg, Vorstands-Adjunct.
115. Frick, Eduard, desgl.
116. Frei s ler, Libor, Chef-Stellvertreter.
117. Martinitz .Vincenz, Bureau-V orstand.
118. Seeböck, Mathias, Registrator.
119. Bayer, Wilhelm, Oberexpeditor.
70. K. K. priv. Kaiser Fran z Josef-Bahn.
l
Verwaltungsrath in Wien:
1. zu Schwarzenberg, Johann Adolf
Fürst, Präsident.
2. von Suttner, Carl Gundacker Frei-
herr, Präsident-Stellvertreter.
3. zu Schwarzenberg, Adolf Joseph
Fürst.
4-. zu Fürstenberg, Johann Egon
Landgraf.
5. Vrints von Falkenstein, Maximi-
lian Graf.
6. Hoyos-Sprinz enstein, Ernst Graf.
7. von Schönerer, Mathias Ritter.
8. W e i s s , Adolf Dr., Hof-Gerichtsadvokat.
9. von Boeckmann, Adolf Ritter.
10. Seutter von Loetzen, Eduard, in
Prag.
11. Kutscheravon Aichbergen, Franz.
12. Nostitz, Hugo Graf, in Prag.
13. Ladenburg, Ludwig.
14. von Chalaupka, Adolf Ritter.
16. Thurn-Valle-Sassina, Josef Graf.
Landesfürstlicher Commissär:
16. von D ob ler, Moritz Ritter, p. K. K.
Hofrath.
Stellvertreter:
17. Bayer, Johann, K. K. Sectionsrath
im Fin.-Ministerium.
General-Direction in Wien.
1 . K o g e r e r, Heinrich Ritter von, Hofrath
General-Director.
Sections- Vorstände:
2. Danzer, Friedrich, General-Inspector,
für die Abtheilungen V, VIII, IX und
die active Betriebs-Controle.
3. Blaschek, Vincenz, General-Inspector,
für die Abtheilungen II, 111, IV und X.
General -Directions - Abtheilungen:
4. Buschmann, Alfred Freiherr von,
i. u. Dr., Secretair, I. V orstand der Abthei-
iung I für Personal-, Rechts- und Präsi-
dial-Angelegenheiten, ferner für Ueber-
wachung des Sanitätsdienstes und der
Hilfsämter.
5. Atzinger, Franz, Ober-Inspectör, Vor-
stand der Abtheilung H für den Bau-
und Bahnerhaltungsdienst.
6. Klaudy, Carl, Kaiserl. Rath, Central-
Inspector, Vorstand der Abtheilung III
für den gesammten Verkehrsdienst
(Fahr-, Stations-, Telegrafen-, Personen-
und Waaren - Expeditions- Dienst und
für Reclamationen).
7. Tilp, Emil, Ober-Inspector, Vorstand
der Abtheilung IV für den Werkstätten-
und Zugförderungsdienst.
8. Kuoblich, Albert, Ober - Inspector,
Vorstand der Abtheilung V für das
Tarifwesen und für Rückvergütungen
im Personen- und Sachen-Transport.
9. Klier von Treuenstamm, Johann,
Central-Buchhalter, Vorstand der Ab-
theilung VI für die Central-Buchhaltung,
finanzielle Controle und Liquidatur.
10. Schramm, August, Inspector, Vor-
stand der Abtheilung Vn für die Ge-
schäfte der Haupt-Cassa.
11. Schimana, Johann, Inspector, Vor-
stand der Abtheilung VHI für commer-
cielle Controle und Statistik.
12. Bäumer, Rudolf, Inspector, Vorstand
der Abth. IX für technische Controle.
13. Czerny, Wenzel, lnspector, Vorstand
der Abth. X für das Materialwesen und
die Geschäfte des Impressen-Bureaus.
14. P f eiff er, Carl, Inspector, Vorstand des
Grundeinlösungs- und Steuer-Bureaus.
Executiver Dienst.
A. Bahn - Abtheilungen:
15. Wandruschka, Alois, Inspector, Vor-
stand der Bahn- Abtheilung Wien.
16. Liebsch, Eduard, Ober-Ingenieur, Vor-
stand der ßahnabtheilung in Pilsen.
17. Jindra, Franz, Ober-Ingenieur, Vor-
stand der Bahnabtheilung in Prag.
B. Verkehrs - Ab theilungen:
18. Graf, Richard, Ober-Ingenieur, Vor-
stand der Verkehrs-Abtheilung in Wien.
19. Klieber, Leopold, Ober-Ingenieur, V or-
stand der Verkehrs-Abtheil, in Pilsen.
20. Herfurth, Johann, Ober-Ingenieur,
Vorstand der Verkehrs-Abth. in Prag.
C. Central- Wagen -Dirigirüng:
21. Frank, Eduard, Ober-Ingenieur, Vor-
stand in Budweis.
D. Material-Haupt-Depöt:
22. Pospischil, August, Vorstand, Revi-
dent I in Gmünd.
E. Werkstättendienst:
23. Longo, Josef, Inspector, Vorstand der
Central- Werstätte in Gmünd.
71. Kaiserin Elisabetli-Balin.
V erwaltungsrath.
1. von Sch ey, Friedrich Freiherr, Präsi-
dent des Verwaltungsrathes, in Wien.
2. von Boschau, Wilhelm Ritter, Vice-
Präsident des Verwaltungsrathes, in
Wien.
3. von Hornbostel, Theodor Ritter,
Vice-Präsident des Verwaltungsrathes,
in Wien.
Mitglieder des Verwaltungsraths
4. Bolze, Filipp, in Wien.
5. von Epstein, Gustav Ritter, in Wien.
6. von Goldschmidt, Julius Ritter, in
Wien.
7. Ihm, August, in Frankfurt.
8. Kaulla, August, in Wien.
9. Lenz, Alfred, in Wien.
10. von Lindheim, Alfred Edler, in
Wien.
11. von Neumann, Josef Ritter, Dr., in
Wien.
12. von Oppenheim, Freiherr, in Cöln.
13. Scherer, Hermann, Dr., in Frankfurt.
14. von Sommaruga, Franz Freiherr,
in Wien.
15. von Stein, Lorenz Ritter, Dr., in W'ien.
D i r e c t i o n.
16. Czedik von Brün delsberg, Alois,
K. K. Sect.-Chef a. D., General-Director
in Wien.
17. Zelniczek, Johann, Central-Director
in Wien.
18. Wieser, Heinrich, Secretair in Wien.
19. von Pflügl, Victor Edler, Reclits-
Consulent in Wien.
Verkehrs-undcommerciellerDienst.
20. Fikeys, Thomas, lnspector in Wien.
21. Obermayer, August, Director in Wien.
22. Künl, Johann, Director in Wien.
23. Rottmayer, Julius, lnspector in Wien.
24. Leitenberger, Eduard, lnspector in
Wien.
25. Seyschab, Adolf, lnspector in Wien.
26. Pollak, Michael, lnspector in Wien.
27. Storch, Carl, lnspector in Wien.
28. Galewski, Peter, lnspector in Linz.
29. Wessely, Carl, lnspector in Linz.
30. Grassberger, Franz, lnspector in
Salzburg.
31. Kasper, Friedrich, Ober-Ingenieurin
Wien.
32. von Scala, Theodor, Ober-Ingenieur
in Wien.
Maschinen - Wese n und Zugförde-
rungs - Dienst.
33. Hornbostel, Carl, Director in Wien.
34. W ojtechowsky, Wenzel, Ober-Inspec-
tor in Wien.
35. Wottiz, Ignaz, lnspector in Wien.
36. Greiner, Johann, lnspector in Wien.
37. C u r a n t , Berthold, lnspector u nd Werk-
stättenleiter in Wien.
38. Barychar, Wenzel, Ober- Ingenieur
und Werkstättenleiter in Linz.
39. Suchanekj Edmund, Ingenieur und
Werkstättenleiter in Salzburg.
40. Pitlik, Gottfried, Ober-Ingenieur in
Linz.
41. Fischer vonRösslerstamm, Franz,
Ober-Ingenieur in Salzburg.
Bau- und Bahnerhaltungs-Dienst.
42. Bischoff, Friedrich, Bau-Director in
Wien.
43. Patz eit, Moriz, lnspector in Wien.
44. Orleth, Anton, lnspector in Wien.
46. Gerl, Eduard, lnspector in Wien.
46. Swoboda, Franz, Ober-Ingenieur in
Wien.
47. Padiaur, Anton, Ober-Ingenieur in
Linz.
48. Sch äff er, Franz, Ober-Ingenieur in
Salzburg.
Finanzieller Dienst.
49. Krammer, Carl, Director in Wien.
50. Degetz, Carl, Hauptcassier in Wien.
51. Kann, August, lnspector in Wien.
72. Kascliau - Oderberger Eisenbahn.
Direction in Budapest:
1. Vay, Nikolaus Baron, K. Ungar.
Kronhüter, K. K. wirklicher geheimer
Rath etc. , Präsident.
Directions mitglieder:
2. A e b 1 y , Adolf.
3. von Bocskay, Ignaz.
4. Busbach, Peter, Dr.
5. Deutsch, Bernard.
6. von F öl d v ä r y , Nikolaus.
7. von Ivanka, Emerich.
8. L o i s c h , Eduard.
9. W e i s s e 1 , Josef, Dr.
Aufsichtsrath.
10. B u n , Josef.
11. B arvics, Albin.
12. Ha n n o ver , Max.
13. Schweiger, Martin.
General-Direction in
Budapest:
14. d e M a i s t r e , Arthur Vicomte, K. K.
Regierungs- Rath, General-Director.
15. von S ä g o d y , Stefan , General-In-
spector und Stellvertreter des Gene-
ral-Directors.
16. Dukavits, Stefan, lnspector, Vor-
stand des Central-Bureaus.
17. Falk, Heinrich, Oberinspector, Vor-
stand der Hauptbuchhaltung.
18. Gr ucker, Emil, lnspector, Vor-
stand der Material-Verwaltung.
19. Jo pst. Albert, lnspector, Vorstand
der Abtlieilung für technischen Ver-
kehr. (Fortsetzung folgt.)
ffi 41.
Die Zeitung erieheiiA
Montags und Freitags.
Vier telJÄhr lieh für 4 Mark zu "beziehen durch
jed« Buchhandlung u. jedes Postamt desDeutsch-
Oesterr. Postgehietes ; <
Kreuzhand-Porto wird extra berechnet.
Manuscript sowie sämmtliche officielle Inserate
sind franco einzusenden an die Redaction,
Dr. jnr. W. Koch,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commissionär für den Buchhandel :
Adolph Refelshöfer,
Leipzig, Nürnberger Strasse 69.
1877.
Beilagen zur Zeitung
und
Prirat-Inserate
wolle man direct an die Buch- u. Steindruckerei
von H. S. Hermann,
Berlin SW., Beuth-Strasae 8.,
einsenden.
Insertions-Preis für die dreigespaltene PctitzeUe
ouer deren Raum 30 Pf.
Beilagen zu der Zeitung (in Quart} werden
sowohl den von den Eisenbahnen und durch den
Buchhandel als den durch die Post bezogenen
Exemplaren für 15 Mark beigelegt.
Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Deutscher Eisenhahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 28. Mai 1877.
Den durch die Post und den Buchhandel bezogenen Exemplaren liegt der Fahrplan der Holländischen Eisen-
bahn-Hesellschaft hei.
Dieser Nummer liegt No. 9 des „Anzeigers überzähliger Hüter und Gepäckstücke“ hei.
Der heutigen Nummer liegt der Schluss-Bogen des Verzeichnisses der Directoren und Oberbeamten bei den dem
Vereine angehörigen Eisenbahn- Verwaltungen hei.
Inhalt: Die Stellung der Deutschen Teehniker. — Zur vergleichenden Eisenhahnpolitik. — Die secundäre Bahn Neumünster-
Heide-Tönning. — Deutsche Wochenschau. — Bericht über den Betrieb der vormaligen Bayerischen Ostbahn für das Jahr 1875. — Die
Localbahn Fröttstedt-Eriedrichroda. — Oesterreichisch-Ungarische Correspondenz. — Oesterreichische Staatseisenbahn-Gesellschaft (Beschlüsse
der Generalversamml.). — Schweiz (Wädensweil-Einsiedeln, Sieders-Leuk und Court-Münster eröffnet). — Italien. — Frankreich. — Niederlande.
— Niederländisch Indien. — Eiserne Eisenbahnschwellen. — Juristisches. — Personal-Nachrichten. — Officielle Anzeigen: 1. Verkehrs-Er-
öffnungen. 2. Betriebsstörungen. 3. Personenverkehr. 4. Dividenden- Auszahlungen. 5. General- Versammlungen. 6. Ausloosungen. 7. Ge-
neralversammlungs-Beschluss. 9. Tarifänderungen. 10. Submissionen. 11. Submissions-Resultate. — Privat- Anzeigen.
Erläuterung zu dem in No. 33 dieser Zeitung erschienenen,
„Die Steilung der Deutschen Techniker etc.“
überschriebenen Artikel.
Obwohl es gegen meine Gepflogenheit ist, auf anonyme Kund-
gebungen über meine Arbeiten Rückäusserungen zu tkun, so sehe
ich mich doch, ausnahmsweise, zu einer solchen in Betreff des an
leitender Stelle in No. 33 der Zeit. d. Ver. Deutsch. Eisenb.-Verw.
erschienenen, mit dem Titel meiner Schrift: ,,D i e Stellung der
Deutschen Techniker im staatlichen und socia-
len Leben“ überschriebenen Besprechung dieser Publication ver-
anlasst.
Motivirt wird diese Ausnahme durch den anstandsvollen und
wohlwollenden Ton des offenbar aus Oesterreichischer Feder ge-
flossenen Aufsatzes, vornehmlich aber durch den sonderbaren Um-
stand, dass der Herr Verfasser für die Bildung derjenigen Conclu-
sionen, in welcher seine Anschauung am bestimmtesten von der
meinen abweichen soll, etwas ganz Anderes als meine Absicht
war, ja fast das Gegentheil davon, aus der Schrift herausgelesen
hat. Er sagt pag. 411 : „was nach den weiteren Ausführungen
nur dahin verstanden werden kann, dass v. W. lediglich
tüchtige Techniker an der Spitze der Eisenbahn - Unter-
nehmungen sehen will.“
Nichts kann der Tendenz dieser Schrift ferner liegen, die,
mehr als viele Fachgenossen wohl annehmen, von Erkenntniss der
inneren und äusseren Hindernisse durchdrungen ist, welche gerade
dem Techniker die Gewinnung der (nichtwissenschaftlich - fach-
lichen) Eigenschaften erschweren, die zur Leitung von Eisenbahn-
Unternehmen an höchster Stelle erforderlich sind, und welche die
Zahl derjenigen Techniker immer sehr eingeschränkt haben, die,
als doppelt rühmliche Ausnahmen, im Stande waren, sich die-
selben trotz alledem anzueignen.
In der Tendenz der in Rede stehenden Schrift musste es
aber liegen, gerade solche aufzuführen, wo es galt, Beispiele von
glücklicher Führung grosser Unternehmungen durch Techniker zu
geben.
Die Befähigung Eisenbahnen zu leiten mit der technischen
zu identificiren, wäre eine Absurdität, deren sich kein wirklicher
Fachmann schuldig machen wird.
Die drei grossen Elemente der Eisenbahn - Manipulation,
Administration, Commerzie und Technik sind voll-
ständig äquivalent innerhalb derselben.
Aber man kann ebenso gut in jeder dieser Branchen eine
Capacität sein , ohne das Zeug zum guten Eisenbahn - Dirigenten
zu haben, wie aus jeder dieser Branchen ein vortrefflicher Eisen-
bahn-Leiter hervorgehen kann.
Wie daher einerseits kein Vernünftiger behaupten wird, dass
nur ein Jurist, oder nur ein Kaufmann, oder nur ein Techniker
ein guter Eisenbahn - Dirigent sein könne, so wird anderseits
jeder Redliche , Vernünftige fordern, dass der Chef einer
Bahn ein Sachverständiger im vollsten Sinne des
Wortes.das heisst ein für seinAmt gründlichvor-
gebildeter, in der Praxis des Eisenbahnwesens
von unten auf geschulter, wirklicher Fachmann
sei. Dass für diese Vorbildung, diese Schulung der nichttechnischen,
höheren Eisenbahn-Functionäre unsere Erziehungsform so gut wie
gar nicht vorsorgt, und den bei Recrutirung derselben befolgten
Maximen, seltener als gut, auf dieselben Rücksicht nehmen, ist
eine bedauerliche aber unbestreitbare Thatsache.
Zum Nachweise dafür, dass der ungenannte Herr Verfasser
(ob durch Schuld meiner Ausdrucksweise oder seiner Auffassung
mag dahin gestellt bleiben) durchaus von meinen wirklichen ab-
weichende Anschauungen in der Schrift gefunden habe, möge
hier der Wortlaut stehen, den ich meinen Ansichten (wie an vie-
len anderen Stellen) in meiner Schrift: Die Sicherung des
Eisenbahnbetriebes 1876 pag. 75 und 73 gegeben habe:
(pag. 75) ,,Wir haben oben angedeutet, und an anderen
Stellen ausführlicher dargethan , dass die Befähigung zur
Eisenbahnleitung durchaus nicht an technische
Vorbildung geknüpft sei, aber unbedingt die
Kenntniss des Fachs, durch Dienst von unten
auf erworben, erfordere.“
(pag. 73) „Das Eisenbahnwesen ist eine Dreieinigkeit, be-
stehend aus einem mercantilischen , einem administrativen und
einem technischen Elemente etc. etc.“
Da diese drei Eigenschaften in einer Person vereinigt nicht
leicht erfindlich sind, so wird man sich schon glücklich schätzen
530
müssen, eine Administration aus einer Trias von drei Meistern
zusammensetzen zu können und es würde durch eine solche Com-
bination aus einem tüchtigen Verwaltungsmann, einem erfahrenen
Geschäftsmann und einem tüchtigen Techniker, mit einem
von ihnen als „primus inter pares“ an der Spitze,
dem Begriffe einer für die Betriebsführung einer Bahn entsprechen-
den Behörde am nächsten zu kommen sein.“
Es stimmt dies nicht allein dem Sinne, ja fast sogar dem
Wortlaute nach mit den betreifenden Kundgebungen des Herrn
Verfassers jenes Artikels überein, durch die er meinen Ansichten
entgegen zu treten glaubt.
Wien, Mai 1877. M. M. von Weber.
Die Stelle in der von Weber’schen Broschüre, welche unsern
Berichterstatter zu seiner, wie Herr von Weber selbst anerkennt,
sehr massvollen kritischen Bemerkung Veranlassung gegeben hat,
lautet wie folgt:
„Es gi ebt noch keinen Ruhm für den Deutschen T ech-
niker! Man sollte nun meinen, dass Nützlichkeits-Tendenzen die
Privat-Industrie fast allenthalben veranlasst haben müssten, die ent-
giltige Leitung ihrer Unternehmungen der competentesten Fachbe-
fähigung anzuvertrauen.
Es ist dies auch da vielfach der Eall gewesen, wo die Zwecke
dieser Unternehmungen solide und reine waren. So sehen und sahen
wir z. B. die Leitung einer Anzahl der prosperirendsten grossen
Eisenbahncomplexe, von denen wir nur die Kaiser Ferdinands -Nord-
bahn, die Oesterreichische Staatsbahn, die Berlin - Hamburger, die
Magdeburg-Halberstädter und Magdeburg-Leipziger Bahn nennen, in
den Händen ausgezeichneter Techniker.
Aber eine sehr grosse Menge der industriellen Unternehmungen
hat ihre ursprüngliche Tendenz völlig verloren.
Aus Veranstaltungen für rednchen bürgerlichen Erwerb und
für die öffentliche Wohlfahrt sind diese lediglich zu Speculations-Ob-
jecten, zu Mitteln des Capitals-Umsatzes und der Titres-Agiotage, zu
Gegenständen des Börsenspiels geworden, die, durch Schwindel in das
Lehen gerufen, nur um der Finanz - Operationen mit ihren Capitalien
willen am Leben erhalten werden.
An der dauerhaften, soliden Prosperität der zahlreichen In-
stitute dieser Art ist fast Niemandem gelegen. Ihre Leitung höchster
Instanz kann der ernsten, redlich wollenden fachlichen Massgabe völlig
entbehren. Sie ruht, ihrem Zwecke am gemässesten, in der Hand der
Coterie, der Vergesellschaftung der finanziellen Interessen, der Spe-
eulation und deren Trabanten. Die Executive ihrer Bewirthschaftung
aber wird am zweckmässigsten Kräften anvertraut, bei deren Wahl
die Frage nicht lautet: „wer ist der Tüchtigste?“ sondern „W er
passt uns?“
Diesem Hergange gemäss sehen wir in vielen Fällen die Schaffung
der leitenden Körperschaften industrieller Unternehmungen und von
Verkehrsanstalten, und die Wahlen zu ihrer Ergänzung sich voll-
ziehen. Oefter als die Wahl zeigt sich hierbei die Vermeidung der
redlichen fachlichen Capacität als Tendenz.
Nach wie vor finden wir daher auch in den Directionen, Ver-
waltungs- und Aufsichtsräthen der Privat-Unternehmungen die Fach-
männer nur in verschwindender Minorität vertreten. In dieser Be-
ziehung hat die Neuzeit keinerlei Vorschrift gebracht.
Ja es darf ohneweiters behauptet werden, dass die gegenwär-
tige Periode der gewissenlosen Ausbeutung der deplorablen Folgen
des Schwindels, des Abbruchs der Ruinen und der Ausräubung des
Bankerotts, mit ihren, an Unsittlichkeit die der Schwindelperiode
weit übertreffenden Tendenzen, auch auf die Stellung und den Geist
der Berufsclasse vielfach demoralisirend und deprimirend gewirkt habe.“
Da die Broschüre des Herrn von Weber: „Die Stellung der
Deutschen Techniker im staatlichen und socialen Leben“ be-
titelt ist, und ihrem ganzen Inhalte nach sich nur auf den Tech-
niker bezieht, so schien auch uns die vorstehende Stelle nicht
anders verstanden werden zu können, als unser Berichterstatter die-
selbe aufgefasst hat und ist daher die vorstehende von Herrn von
Weber gegebene Erläuterung jedenfalls sehr willkommen, welche
zeigt, dass der Herr Verfasser noch auf seinem in früher erschie-
nenen Schriften ausgesprochenen Standpunkt über die Leitung
der Eisenbahn-Unternehmungen steht. Die Redaction.
Zur vergleichenden Eisenbahnpolitik.
Vom Abgeordneten Dr. Gustav Eberty.
I. Einleitung.
Die Deutsche Eisenbahnpolitik hat bereits ausführliche Er-
örterungen in diesen Blättern gefunden; die Englische, Amerika-
nische, Französische und Italienische sollen daher hier vorzugs-
weise geschildert werden.
Die Bildung hat sich von Italien aus über die Menschheit
verbreitet. Dies ward durch die Wege angebahnt.
Wer denkt nicht, wenn er jetzt in Rom auf der via sacra
einhergeht, an den eisernen Tritt der Legionen, welche die Welt
überwanden, wie sie einst auf dieser Strasse triumphirend einher-
schritten; wenn er von Rom durch Campanien auf der via Appia
nach Neapel wandert, wenn ihn dann Nebel und Dünste umgeben,
die Büffelheerden an ihm vorbeijagen, wer denkt nicht daran, dass
die via Appia einst durch diese jetzt öde daliegende Wildniss
den Segen reicher landwirthschaftlicher Entwickelung führte, wie
Dorf an Dorf, Stadt an Stadt sich reihten, bis durch Vernach-
lässigung und Missregierung die Strasse zum grossen Theile in
Sümpfe versank.
Das in Italien begonnene Werk übertrugen die Römer nach
Deutschland. Die Römerstrassen am Rheine und an der Donau
führten zur Anlegung von Castellen und Städten an ihren Ufern.
So waren es stets die Wege, welche nicht blos die Cultur
des Bodens, sondern auch die Verbindung unter den Menschen,
die Gesittung, herbeiführten, ein gemeinsames Recht und eine feste
Ordnung begründeten. Die Wege-Gesetzgebung wurde überall die
Grundlage der Communal- Verfassung.
In England trat diese civilisatorische Bedeutung der Wege
zugleich mit der Begründung der politischen Freiheit in’s Leben.
Als um die Mitte des 17. Jahrhunderts die „Petition of rights“
Geltung erlangte, als dann später Cromwell nach dem Sturz der
Stuarts die Englische Macht fester als je begründete, nahm man
sich auch der Wege-Verbesserung durch eine eingehendere Gesetz-
gebung an. Sie wurde zu einer gemeinsamen Pflicht des Kirch-
spiels (parish); die turnpike-roads (Schlagbaumwege) wurden
trusts (Vertrauensmännern der Gemeinde) zur Erhaltung über-
geben, mit der Befugniss Wege-Zölle zu erheben und verzinsliche
Anleihen zum Zwecke der Erhaltung der Wege aufzunehmen. Die
erste Bill dieser Art datirt vom Jahre 1663. Es dauerte ein Jahr-
hundert bis zum Erlass des ersten allgemeinen Gesetzes über den
Gegenstand im Jahre 1767. Durch dieses wurde den trusts auch
die Expropriationsbefugniss beigelegt, mit durch die Jury nach
freiem Ermessen zu bestimmender Entschädigung der Entäusserten.
Fast um dieselbe Zeit schloss sich an die Landstrassen die Kana-
lisation an.
Der erste Erbauer eines grösseren Kanals in England war
der Herzog von Bridgewater, welcher, nach den Mustern die er in
Holland, Frankreich, Italien zuerst gesehen, durch ein künstliches
Gewässer Kohlenbergwerke in Worsley mit Manchester, dann diese
Stadt selbst mit Liverpool verband. Für je drei besondere Theile
des Kanals erstritt der Herzog in den Jahren 1758, 1759 und 1762
drei besondere Parlamentsacte.
Nach diesem Anfänge wurden bereits 1770—1780 sehr be-
deutende Kanäle in England gebaut. Die Hauptperiode des Eng-
lischen Kanalbaues fällt aber in die Jahre 1790—1805. Die hierauf
bezügliche Gesetzgebung folgte dem Vorbilde der über die turnpike-
roads ergangenen, doch mit dem Hervortreten einer scharfen Con-
trole zur Wahrung des öffentlichen Interesses den Speculationen
der Unternehmer gegenüber.
Die Höhe des Kapitals, die Antheile der einzelnen Tlieil-
nehmer, die Höhe der Kanalzölle nach der verschiedenen Be-
schaffenheit der Waaren wurden durch Parlamentsacte festge-
setzt. Streitigkeiten zwischen dem Publicum, dem die Benutzung
des Kanals schlechthin freisteben muss, und den Kanaleigen-
thümern werden durch commissioners entschieden, welchen keine
pekuniären Vortheile aus den Zöllen zufliessen dürfen. Ebenso wie
Wege und Kanäle wurde seit 1820 die Gasbeleuchtung in England
durch Parlamentsacte geregelt.
Der Grundgedanke ist überall, dass das Unternehmen, wie
es durch den öffentlichen Nutzen gegründet, auch dem öffentlichen
Nutzen zu unterwerfen sei. Die Gasbeleuchtung, das wurde z. B. in
die Acte für Wolverhampton, Gloucester und Dublin aufgenom-
men, sollte billiger und besser sein als die mit Oel.
531
n. Englische Eisenbalmpolitik.
Aber welchen Umschwung brachte, nach der Anwendung
des Gases zur Beleuchtung, der Dampf als fortbewegende Kraft
in die ruhige Entwickelung der Land- und Wasserstrassen!
Als 1826 die Manchester-Liverpool railway act eingebracht
wurde, erhob sich dagegen das Interesse der Kanalbesitzer als
einen Einbruch in ihre verbrieften Rechte. Der Kanal zwischen
Liverpool und Manchester hatte ihnen an jährlicher Rente soviel
als ihr Anlagekapital betrug geliefert. Kein Wunder, dass sie sich
der Concurrenz der Eisenbahnen widersetzten. Der Widerstand
im Parlamente wurde nur dadurch überwunden, dass man den
Besitzer des Bridge water- Kanals, Marquis von Stafford bewog,
sich mit Actien an dem Eisenbahnunternehmen zu betheiligen.
Die Klauseln dieser Bill, welche bei allen anderen zum
Muster diente, zeigen eine ausserordentliche Vorsicht für die
öffentliche Sicherheit und Bequemlichkeit.
So soll die Eisenbahn keine öffentliche Strasse kreuzen;
durch Ueberbrückungen soll der Uebergang erfolgen. Die Aus-
stellung von Prioritäts-Obligationen wird auf '/* des Actiencapitals
beschränkt; Vio des Reingewinns muss zu Kosten für unvor-
hergesehene Ausgaben reservirt werden; die Tarifsätze
werden regulirt; die Eisenbahn soll, wie der Kanal, eine freie
Strasse für alle Frachtführer gegen Zahlung von Wagegeldern an
die Eisenbahngesellschaft sein. Uebersteigt die Dividende 10 pCt.,
so müssen die Wegegelder um ein Vjo für jedes Pfd. Sterling her-
abgesetzt werden. Die Angrenzer haben die Freiheit Zweigbahnen
zu bauen.
Kam auch bei der feierlichen Einweihung dieser Bahn am
17. September 1830 jener berühmte Staatsmann, der Präsident des
Handelsamts Huskisson, dem die Durchbringung der Bill vorzüg-
lich zu verdanken war, unglücklicher Weise um’s Leben , so be-
festigte doch der günstige Erfolg das Vertrauen zu dem neuen
Transportmittel, dessen grosse Bedeutung für Handel und In-
dustrie, für die Wohlfahrt des Landes, insbesondere der Hauptstadt
man bald sicher voraus sah.
1833 wurde die Bill für die Bahn Liverpool-Birmingham, so-
wie die für London-Birmingham durch gebracht, 1834 die London-
Southhampton , 1835 die Great- Western, von Bristol nach London.
Alle diese Bills schliessen sich aber wie erwähnt der Liver-
pool-Manchester an. Doch fehlte bei ihnen die Bedingung , dass
bei einer Höhe der Dividende von 10 pCt. eine entsprechende Her-
absetzung der Maxima des Tarifs erfolgen solle; es war diese Weg-
lassung wohl nicht ganz ohne Zusammenhang mit der wachsenden
Macht der Eisenbahninteressen im Parlament. Dass alle Personen,
wie einst auf den Kanälen volle Freiheit des Verkehrs mit allen
Fahrzeugen haben sollten, wurde bald zu einer blossen Fiction.
Die Maxima für die Beförderung in den verschiedenen Wagen-
klassen wurde sehr hoch festgesetzt. Die Weiterentwickelung dieser
Gesetze besteht in dem Kampfe der Interessen der Eisenbahn-
Gesellschaften mit dem Gemeinwohl, an welchem sich die grössten
Staatsmänner und Denker des Englischen Volks betheiligten. Be-
sonders lebhaft entbrannte dieser Kampf 1836 durch die Ueber-
schüttung des Hauses mit Eisenbahnprojecten. Man machte auf
die Kapitalverschwendung, welche in den Concurrenzbahnen liege,
aufmerksam und so wurden am 1. März 1836 Normativbedin-
gungen für die Genehmigung von Eisenbahnbills festgestellt,
wonach nur solche Projecte genehmigt werden sollten, welche
eine rationelle Verwendung des Kapitals und den Nutzen des
Landes förderten.
Im Jahre 1844 fanden auf Antrag Gladstone’s die umfang-
reichsten Untersuchungen des Eisenbahnwesens statt ; die meisten
der 7000 Fragen, welche den Sachverständigen vorgelegt wurden^
sind von Gladstone selbst gestellt. Das Resultat war die Conso-,
lidation der Eisenbahnbills in der von 1845, welche, mit ihren
165 Klauseln, jetzt allen Specialeisenbahnbills angehängt wird. Die
wichtigsten Bestimmungen sind , dass , wenn eine Eisenbahn
nach 21 Jahren 3 Jahre hindurch lOpCt. Dividende gegeben, eine
Revision der Tarife durch das Handelsamt stattfindet, auch das-
selbe die Bahn nach dem Durchschnitt dieser letzten drei Jahre
kaufen kann.
Die Eisenbahnen gingen inzwischen auf dem Wege der
Verschmelzung zur vollständigen Concentrirung ihrer Macht.
Erleichtert wurde dies durch das 1847 begründete Eisenbahn
clearing-house. Es dient zur Regulirung des ineinandergreifenden
Verkehrs und zur Abrechnung der sich aus der gemeinsamen Be-
förderung ergebenden Frachtantheile.
Das Unterhaus nahm aber am 15. Juli 1853 die Resolution
an: Keine Bill, welche Verschmelzung oder etwas ähnliches
nachsuche, soll in dieser Session die zweite Lesung passiren.
1872 — 73 wurden dieUntersuchungen gegen die Verschmelzung
noch einmal aufgenommen. Es ergab sich, dass b/6 aller Eisen-
bahnen, 11 258 Engl. Meilen, sich in den Händen von 16 Gesell-
schaften befanden, die Hälfte in den Händen von 7, eine einzige
Gesellschaft, London and North- Western, besitzt den 7. Theil aller
Bahnen, 10 850 Engl. Meilen.
Den Uebelständen der Verschmelzung sucht man durch
Erzwingung des Eisenbahnverkehrs für concurrirende Bahnen
durch die neueren Gesetze zu begegnen.
Eigenthümlich ist die Art des Verfahrens bei dem Zustande-
bringen der Eisenbahnbills.
Die Methode ist mit dem ganzen Staatswesen Grossbritanniens
auf das Innigste verwachsen und nicht davon zu trennen. In den
private bills und deren Behandlung tritt uns das Princip des
Seif government in nuce entgegen mit allen seinen Vortheilen
und Schäden. Die reiche im Volke verbreitete Kunde von öffent-
lichen Angelegenheiten wird erschöpft, um damit das Gemeinwohl
zu befruchten; aber alle Partikularinteressen machen sich auch
in einer die Durchführung allgemeiner Principien höchst be-
schwerenden Weise geltend. Es wird darauf ankommen, dass der
grosse Genius des Englischen Nationallebens den Schmutz des
Egoismus und der Korruption abschüttelt, um auch auf dem Gebiete
dieses weltumformenden Kommunikationsmittels die allgemein
menschlichen Interessen überall zu fördern. Denn dass Eisen-
bahnbills nicht wie Actiengesellschaften sonst, sondern mit Wahr-
nehmung des öffentlichen Interesses zu begründen sind, liegt in
ihrer staatsrechtlichen Natur, und dafür die richtigen Formen zu
finden, wird die Aufgabe jeder Eisenbahnpolitik, welche die Eng-
lischen Erfahrungen nie wird unberücksichtigt lassen dürfen, sein.
Wovor man sich zu hüten hat, ist die Korruption, welche auch
das Staatsleben anfrisst. In den Verwaltungsrath jeder Eisen-
bahn sucht man Mitglieder des Unter- und Oberhauses zu ziehen,
sogar durch die Zeitung werden Unterhausmitglieder als Ver-
waltungräthe gesucht, „damit die Interessen der Eisenbahnver-
waltung wohl behütet seien.“
Reine Konkurrenzprojekte werden in England verworfen.
Da, wo die Konkurrenz Kollisionen und Unzukömmlichkeiten
hervorrief, mildert die Verschmelzung, das müssen auch ihre
Gegner zugestehen, den Kontrast, und stellt die Harmonie wieder
her. Da, wo die Verschmelzung noch nicht eingetreten, lässt sich
der gemeine Nutzen nur durch Erzwingung des Durchgangsver-
kehrs für konkurrirende Eisenbahnen erzielen, und dahin gehen
die neuen Englischen Eisenbahngesetze. Dies wird im gemein-
samen Interesse aller Gesellschaften durch das clearing-house
erleichtert. Es fehlt aber immer noch im Englischen Eisenbahn-
recht der Grundsatz der Verpflichtung der Eisenbahngesell-
schaften zum Frachtverkehr. Sie befördern die Fracht, welche
ihnen am meisten Gewinn bringt, so beim Kohlentransport die
Kohlen aus den grossen Bergwerken. Ihr Fahrmonopol wird
hierdurch zu einem Monopol für die grossen Grubenbesitzer, die
kleinen werden vom Markt verdrängt. Die grossen Grubenbe-
sitzer leihen sich auch die Wagen von den Eisenbahngesell-
schaften und erlangen auch dadurch einen von den kleinen
Grubenbesitzern schwer zu erreichenden Vortheil, wodurch sie
ihr Monopol befestigen. Dabei leistet die Englische Eisenbahn -
verwaltung Ausserordentliches. Langsame Güterzüge kennt man
nicht; sie würden den Verkehr stockend machen: die pick-up-
trains bilden die Ausnahmen; Personenbeförderung dritter Klasse
findet mit allen Zügen statt. Dabei sind die Züge fast immer gefüllt.
Die Schnelligkeit der Personenzüge beträgt 60 Englische
— 13 Deutsche Meilen in der Stunde. In dieser grösseren Schnellig-
1
keit, bedingt durch Gewinnsucht, liegt freilich eine Hauptquelle der
grösseren Unsicherheit der Englischen Eisenbahnen verglichen mit
den Deutschen. Diese Unsicherheit ist es hauptsächlich, weshalb bei
eingetretenen Unglücksfällen das Interventionsrecht der Regierung
ausgedehnt worden, so dass sie in solchen Fällen, nicht blos bei
Eröffnung der Bahnen, eine Inspection anordnen kann. Die Er-
satzpflicht rücksichtlich der Passagiere und Güter wird auf die
master und servant act, wonach man für die Versehen seiner
Diener haftet, zurückgeführt, rücksichtlich der Bahnbeamten auf
das Contraktverhältniss.
Auch den Hinterbliebenen wird ein Schadenersatz für den
Verlust des Ernährers zugesprochen. Die Jury entscheidet über
die Entschädigung, in wichtigeren Fällen oder auf Verlangen eine
special jury. Die Jury ist unbeschränkt in der Summe, welche
sie zuerkennen will. Wegen arger Fahrlässigkeit kann sie auf
höhere Summen erkennen, so dass sie auch eine Art Strafrecht
ausübt.
Die Rein-Einnahmen der Englischen Eisenbahnen sind von
1854-1872 continuirlich gestiegen. Die Steigerung der Betriebs-
kosten und die Theuerung der Lebensbedürfnisse haben sie, bei
einer sehr mässigen Steigerung des Gütertarifs, fast ohne Verlust
überwunden.
Die Eisenbahnen zahlen ausser den Kommunalsteuern (als
Grundeigenthümer der von ihnen durchlaufenen Kirchspiele) auch
Passagiersteuer. Die Grundsteuer betrug 1872 in England 3,v pCt.,
die Passagiersteuer 2 pCt. der Rein-Einnahme. Aber die Passagier-
steuer wird von den parliamentary trains mit dem zahlreichsten
Personenverkehr nicht erhoben, wodurch eine sehr erhebliche
Minderung der Passagiersteuer zu Gunsten der Eisenbahngesell-
schaften eintritt. Denn diese Steuer ist eine Steuer auf den
Gewinn aus dem Eisenbahnmonopol. Die Eisenbahnen haben
trotz dieser Steuern selbst die Concurrenz der Küstenschifffahrt
überwunden und sind auf dem Wege, grosse Kohlenhäfen zu be-
herrschen, ebenso die Seeüberfahrten mit Dampf böten. So ist
die Gefahr da, dass die Eisenbahngesellschaften den ganzen Ver-
kehr in ihre Gewalt bekommen. Auch die Kanäle gehen allmählig
in das Eigenthum der Eisenbahngesellschaften über. Damit ist
jede Concurrenz grösserer Strassen gegen die Eisenbahnen beseitigt.
Durch die Differentialzölle üben sie speciell einen bestimmenden
Einfluss auf die Industrie des Landes aus.
Diese Erfahrung hat den Gedanken an Staatseisenbahnen
in Liverpool seit Jahren populär gemacht. Ein immerhin sehr
beachtenswerthes Ergebniss der Englischen Eisenbahnverwaltung
ist, dass Tarifermässigung von Dividendensteigerung bei der Ver-
waltung der grössten Bahn wenigstens, der North Eastern, begleitet
war. Dem entspricht auch die Erfahrung, dass die seit 1872 all-
gemein eingeführten dritten Klassen mehr einbringen, als die der
ersten und zweiten zusammengenommen. Selbst die Pennyar-
beiterzüge werfen Gewinn ab; man zahlt für die oft nicht geringe
Entfernung von den Arbeiterwohnungen nach dem Mittelpunkte
der Stadt nicht mehr als im Ganzen einen Penny. Solche Züge
einzurichten, ist eine häufig wiederkehrende Bedingung in neueren
Eisenbahnbills. Die Wohnungsnoth ist dadurch für die grösste
der Hauptstädte gelöst. Ganz schimpflich erscheint es , dass bei
den grossmüthig bewilligten Arbeiterzügen die Haftpflicht durch
einzelne Bills mit Beseitigung der Jury beschränkt worden ist.
Worauf es jedenfalls ankommt, ist eine Tarifreduction und zwar
in der Form der Beschränkung der Dividende.
Kein Staatsmann Englands aber hat es gewagt, mit offenem Visir
für denAnkauf der Eisenbahnen durch den Staat einzutreten. Die Bill
von 1844 giebt, wieerwähnt, der Regierung das Recht, nach Verlauf von
21 Jahren nach dem Bau einer neuen Eisenbahn eine solche auf
Grund der Durchschnittsdividende der letzten drei Jahre anzu-
kaufen; ist aber der Gewinn geringer als 10 pCt., so ist der Kauf-
preis durch ein . Schiedsgericht festzustellen. Nicht einmal von
diesem Rechte wird, selbst nach den Ansichten der Anhänger des
Princips des Ankaufs der Eisenbahnen durch den Staat, die Re-
gierung Gebrauch machen.
Der Vertheidiger dieses Princips, Galt, ist in vollem Rück-
züge. Von Anfang an betonte er nur - den Ankauf des Rechts
der Passagier-, nicht der Güterbeförderung durch den Staat;
sodann wollte er überhaupt nur das Eigenthum der Bahnen durch
den Staat erworben wissen, aber die Verwaltung sollte nicht
unmittelbar durch den Staat erfolgen, sondern übertragen, allen-
falls verpachtet werden.
In seinem neuesten Artikel im Quarterly Review stellt er es
nur als wünschenswerth hin, dass, dem Drucke der Amalgamation
gegenüber, die Frage des Ankaufs durch den Staat discutirt
werde. Zur Lösung des Problems verweist er auf das in Belgien,
Frankreich und Deutschland herrschende gemischte System und
empfiehlt Peel’s Vorschlag, von Staatswegen Concurrenzbalmen
nöthigenfalls zu bauen, oder nach dem Vorschlag von Tyler ein-
zelne Bahnen von Staatswegen anzukaufen und auf diesen einen
niedrigen Tarif einzuführen, was im Grunde auf dasselbe hinaus-
läuft.
III. Amerika.
Das Englische Eisenbahnwesen findet sich in seinen Grund-
zügen in Amerika wieder. Ungefähr gleichzeitig entstanden, hat
es sich aber gigantisch entwickelt. Die erste Eisenbahn, 1831 er-
baut, war 23 Englische Meilen lang. 1873 gab es 66 237 Englische
Meilen Eisenbahn bei einer Bevölkerung von 41 211 000, so dass
ungefähr auf 582 Einwohner eine Meile kommt. Sämmtliche
Eisenbahnen gaben im Durchschnitt eine Dividende von 3,45 pCt..
in den Pacific States sogar nur von 2 pCt.
Die Einnahmen aus dem Gütertransport verhielten sich 1873
dem aus dem Personentransport wie 73 zu 27. Die ersteren be-
trugen ungefähr 389 000 000 Dollars, die letzteren 137 000 000 Dollars.
Die Population vermehrt sich um 1000 000 jährlich. In den näch-
sten 6 Jahren werden sich die Einnahmen, ohne dass Eine
neue Meile gebaut wird, verdoppeln, Der geringe Verdienst be-
ruht auf dem ungeheueren Zuwachs der Eisenbahnen, der in den
letzten fünf Jahren allein 28 396 Meilen betrug.
Die Kosten beliefen sich auf 50 000 Dollars per Meile, macht
1 381 850 000 Dollars. 75 000 000 wurden in dieser Zeit jährlich aui
das Verbessern der alten Bahnen, im Ganzen 350 000 000 Dollars
in den letzten 5 Jahren jährlich auf Eisenbahnen in den Ver-
einigten Staaten verwendet.
Jener rasche Bau der neuen, grösstentheils Secundärbahnen
wird dadurch ermöglicht, dass sich die Eisenbahnen zum grossen
Theil durch Prairien hinziehen, welche leicht und schnell ir
cultivirbares Land verwandelt werden. Den Antrieb zu dem
raschen Bau giebt aber die Eigenthümlichkeit der Amerikanischei]
Eisenbahn-Gesetzgebung. Sie beruht nämlich auf dem System
der „Grants“, Verleihungen, mit welchen man seit 1850 begönnet
hat. Der Congress verleiht nach diesem System den Einzel
Staaten ungeheuere Strecken Congressland für einen sehr geringer
Erbzins unter der Bedingung, dass innerhalb einer Präclusivfrisl
Eisenbahnen nach einer durch den Congress in einer Specialact«
vorgezeichneten Linie gebaut werden. Wie früher für Kanäle ii
eben dieser Weise von dem Congress 4 405 486 acres, neuerlich fü
Fahrwege (wagon roads) 2 412 444 acres, sind für Eisenbahnei
214 031 807 acres bis zum 30. Juni 1873 verliehen, indem nich
blos die Linien sondern auch zu beiden Seiten derselben breit«
Flächen ausgethan worden sind. Die Einzelstaaten cediren sodann
unter den ihnen auferlegten Bedingungen, die ihnen verliehener
Strecken an Privatgesellschaften. Diese bewahren sich vor Ver
lüsten, indem sie, nach Amerikanischem Eisenbahngesetz, es ii
der Macht haben, die Verwaltung fortwährend und genau zi
controliren. Die Bevölkerung folgt den Linien, und so wird diesi
Gesetzgebung zur grössten Wohlthat für das Land. Sie verwan
delt wüste Strecken in Ländereien, passend für alle Zwecke des
civilisirten Lebens; sie führt die Mineralschätze, die unerschöpf
liehen Bestandteile der Kohlenlager, nieder von den rocky moun
tains mitten in das Land hinein zu den Industriestätten un<
zu denen des Ackerbaues. Die angefachte Leidenschaft für dei
Bau brachte für die Gesellschaft unendliche Vorth eile. Die Specu
lation lehrte den himmelhohen Grat der Berge übersteigen
welche eine Mauer zwischen dem Atlantischen und Stillen Oceai
bilden, und mit der Pacific Railroad schwang sich das Ameri
kanische Eisenbahnwesen von einem Culturmittel der Vereinigt
533
Staaten zu einem Verbindungsmittel zwischen Australasien, China
und Japan nicht blos mit Amerika, sondern mit der alten Welt
auf. Diese Eisenbahn wurde zu einer Lebensader des Verkehrs
der ganzen Menschheit, dessen Anfang das verhältnissmässig kleine
Californien mit seinen kostbaren Mineralien, seinen herrlichen
Häfen, seinem wundervollen Klima, seiner glücklichen Lage bil-
deten, dessen Weiterentwickelung und Ende noch nicht abzu-
sehen ist. Soviel ist gewiss, in Amerika feiert das Eisenbahn-
wesen seine grössten Triumphe, hauptsächlich errungen in der
kurzen Zeit von etwa 20 Jahren, aber wohl zu vergleichen mit
den Triumphen des tausendjährigen Römischen Reiches. Es
dient dies nicht sowohl zur Verherrlichung des Amerikanischen
Volkes, als dazu, die weltverbindende Kraft und Bedeutung des
Eisenbahnwesens überhaupt an’s Licht zu stellen. (Schluss folgt.)
Die secundäre Bahn Neumünster-Heide- Tönning.
Nach der Bildung des Vereins zur Förderung des Baues
von Secundärbahnen, sowie nach Besprechung der Plessner’schen
Broschüre in diesem Blatte dürfte es vielleicht nicht ohne In-
teresse sein, eine bereits wirklich ausgeführte grössere nor-
malspurige secundäre Bahn in ihren Bauverhältnissen und Be-
triebseinrichtungen kennen zu lernen — es ist dies die 78, 5 Kil.
lange, vom Unterzeichneten gebaute und der Betriebseröffnung
nahe gebrachte Neumünster-Heide-Tönninger Bahn. Eine specielle
technische Beschreibung soll an diesem Orte nicht gegeben
werden, diese folgt später in „Heusinger’s Organ“; es soll
nur die Entstehung der Bahn, die Aufbringung des Baucapitals,
sowie die allgemeinen Bau- und Betriebskosten erwähnt werden.
Nachdem der Unterzeichnete 1870 im Schleswig-Holsteinischen
Ingenieur- und Architectenverein einen eingehenden Vortrag über
secundäre Bahnen vor einem grösseren Publicum gehalten und
die in der Provinz und Umgegend nothwendig zu erbauenden
Linien bezeichnet hatte, setzte er sich vorab mit den Kreis- und
Gemeindeverbänden des westlichen Holstein’s, welche seit Jahren
einen Anschluss an die bestehenden Bahnen erstrebten, in Ver-
bindung; mit Eifer ward von diesen der Plan einer Secundär-
bahn Neumünster-Tönning ergriffen, aber der inzwischen ausge-
brochene Krieg verhinderte weitere ernstliche Schritte. Gleich
nach Friedensschluss wurde jedoch die Sache weiter verfolgt, die
Vorarbeiten vollendet und das Baucapital auf 3 Millionen Mark
festgesetzt. Mit grosser Zuvorkommenheit ging das Handels-
ministerium auf das Project und die in demselben aufgestellten
neuen Principien ein und genehmigte die Höhe der Bausumme,
welche nun in kurzer Zeit von den Kreisen und Gemeinden, sowie
von den längs der Bahn Eingesessenen durch Stammactien gedeckt
wurde. Mittlerweile waren aber die Materialpreise und Arbeits-
löhne durch die Gründerperiode dermassen gestiegen, dass beim
Bauangriff die zuerst ausgeworfene Summe nicht genügt hätte
es wurde auch bei weiterer Verhandlung mit der Staatsregierung
von Letzterer eine Erhöhung desselben um 50pCt. verlangt. Ein
solches Mehr längs der Linie zu decken war aber schwer, und
hielt die Sache sich in der Schwebe, bis nach inzwischen einge-
tretenem Sinken der Preise das Anlagecapital mit dem Ministe-
rium auf 3 750 000 Jl festgesetzt wurde. Dieses Mehr von
750 000 Jl wurde vom Staat durch Uebernahme eines Achtels der
Actien und von Altona-Kiel durch Zeichnung von 300 000 Jl gedeckt.
Im August 1875 constituirte sich die Gesellschaft, im
Mai 1876 wurden die speciellen Bauprojecte genehmigt, der Bau
begonnen, und wird er in kurzer Zeit vollendet sein.
An Baucapital wird, wie jetzt schon feststeht, nicht uner-
heblich gespart, und der Kilometer etwa 42 000 Jl kosten. Hierin
ist enthalten:
1) der gesammte Grunderwerb (dessen unentgeltliche
Beschaffung die Plessner’sche Broschüre als erforderlich, minde-
stens als optativ an nimmt), nicht eine einzige Parzelle ist unent-
geltlich hergegeben; der Grund und Boden wurde theiis taxirt,
theils freihändig gekauft;
2) ein Zuschuss von etwa 150 000 Jl für eine Dampffähre
über die Eider bei Tönning, welche der Staat baut, die Bahnver-
waltung aber betreiben wird;
3) sämmtliche Betriebsmittel, bestehend in 5 dreiachsigen
Tendermaschinen (Raddruck 90—95 Ctr.) und 1 kleineren zwei-
achsigen (Fabrik „Hohenzollern“ in Düsseldorf) ; 8 Personenwagen
nach dem lntercommunicationssystem (Breslauer Waggonfabrik)
mit 8 Sitzen II. CI., 32 Sitzen Hl. CI. (I. und IV. CI. werden nicht
gestellt); 2 Gepäckwagen, 10 bedeckte, 40 offene Güterwagen
ä 150 Ctr. Tragfähigkeit, alle Wagen vollständig zum Uebergehen
auf andere Bahnen eingerichtet. Achsen und Räder (vom Phönix)
sowie möglichst die Hauptstücke sind bei allen Wagen dieselben,
um thunlichst wenig Muster zu haben, was die Betriebskosten sehr
vermindert. Besondere Werkstätten, bis auf kleine Schmieden
in den Locomotivschuppen, sind nicht erbaut, Altona -Kiel
übernimmt die Reparaturen gegen bestimmte Vergütung.
Die Maximalgeschwindigkeit ist auf 30 Kil. per Stunde fest-
gesetzt.
Der Personaletat ist wie folgt normirt: 1 Bahn- und Be-
triebsinspector nebst Assistent, 3 Kanzlisten, 1 Bahnhofsverwalter
und Assistent in Heide und Carolinenkoog (Tönning), 1 Expedient
auf jeder Haltestelle (zusammen 9), 3 Weichenwärter je in Heide
und Carolinenkoog, 2 auf jeder grösseren, 1 auf jeder kleineren
Haltestelle (zusammen 18), 3 Packer je in Heide und Carolinen-
koog, 4 Bahnmeister, 18 Bahnwärter, 2 Locomotivführer und
2 Heitzer, 1 Zugführer, 1 Stellvertreter und Oberschaffner, 3 Schaff-
ner und Bremser. Auf Bahnhof Neumünster ist der Betrieb mit
Altona-Kiel gemeinschaftlich und werden die Betriebskosten (ab-
gesehen von Unterhaltung der Gebäude und Geleise) nach Ver-
hältniss der Wagenzahl repartirt. Auch führt Altona-Kiel die Ge-
schäfte der Hauptcasse, der Betriebs- und Meilencontrole etc.,
wobei die Kosten nach Verhältniss der Einnahmen vertheilt
werden. Der Personaletat beläuft sich auf 75 000 Jl = pp. 950 Jl
pro Kilometer. Die übrigen Betriebskosten sind nach den Erfah-
rungen an den hiesigen Zweigbahnen auf 155 000 Jl = pp. 2 000 Jl-
pro Kilometer, demnach sämmtliche Betriebskosten auf rot. 3 000 Jl
pro Kil. veranschlagt. Die in der Plessner’schen Broschüre ange-
nommenen 5 900 Jl pro Kil. dürften wohl für hiesige und über-
haupt für secundäre Bahnen zu hoch scheinen und vom Bau der-
selben abschrecken, wenn man bedenkt, dass auf eine grössere
Einnahme als 12 000 Jl pro Meile = 4 800 Jl pro Kil. nicht zu
rechnen sein wird, unter Hinblick auf die Betriebsresultate
mancher Hauptbahnen im nördlichen Deutschland und darauf,
dass nicht mit 5 000 Einwohnern pro □ Meile, wie die Plessner-
sche Broschüre, sondern kaum mit 3 000 Einwohnern zu rechnen
sind. Es bleiben dann immerhin noch 1 800 Jl pro Kil. zur Ver-
zinsung des Anlagecapitals.
Der Unterzeichnete hat in hiesiger Provinz noch die Leitung
einer nach ähnlichen Principien entworfenen grösseren secun-
dären Bahn, Kiel-Eckernförde-Flensburg, pp. 75 Kil. lang; das auf
4 500 000 Jl veranschlagte Baucapital ist zu etwa % von den Krei-
sen, Gemeinden und Eingesessenen bereits gedeckt und kann das
Unternehmen als gesichert angesehen werden. Von weiteren
Secundärbahnen in hiesiger Provinz sind die generellen Vorar-
beiten vollendet und das Project und Baucapital vom Handels-
ministerium, welches überhaupt hier den Secundärbahnen för-
dernd entgegenkam, genehmigt.
Neumünster, Mai 1877. Baudirector Wollheim.
Deutsche Wochenschau.
Berlin, 22. Mai 1877. (Austrägalinstanz für Eisenbahnstreitig-
keiten. Internationale Gesetzgebung. Secundärbahnen. Gotthard-
bahn. Reichsbahnen. Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn.
Deutsche Eisenbakn-Bau-Gesellschaft.)
In der Eisenbahngesetzgebung ist es schon lange als ein
schwerer Uebelstand empfunden worden, dass man vielfach nicht
wissen konnte, was Rechtens ist und wo die Feststellung des
Rechts gesucht werden musste. Die in dem Gesetze über das
Reichs-Eisenbahnamt vorgesehene Oberinstanz des verstärkten
Reichs-Eisenbahnamts ist nicht in Wirksamkeit getreten. Angesichts
dieser Zustände, welche in Rücksicht auf einige vorliegende con-
crete Streitfälle besonders fühlbar waren, ist es schon lange als
ein Mangel angesehen worden, dass ein eigentlicher Gerichtshof
534
zur Austragung von Differenzen auf dem Gebiete des
Eisenbahnwesens nicht existirt. Es ist bemerkenswerth, dass
die Nothwendigkeit, den Instanzenweg in Eisenbahnstreitigkeiten
festzustellen, sich neuerdings im zwischenstaatlichen Verkehr ge-
zeigt hat und zwar in dem Falle der Berlin-Dresdener Eisenbahn
zwischen Preussen und Sachsen und in dem der Thüringischen
Eisenbahn zwischen Preussen und den Thüringischen Herzog-
thümern. Während in dem einem Falle das Lübecker Obergericht als
Austrägalinstanz gewählt worden ist, hat man in dem andern Falle,
bei dem es sich bekanntlich um die Besteuerung der Thüringi-
schen Bahn handelte, das Reichs-Oberhandelsgericht in Leipzig
als das Forum erkoren, vor welchem, darüber befunden werden
soll, ob Preussen vertragsmässig verpflichtet ist, die Thürin-
gischeEisenbahngesellschaft von jeder Communalsteuer zubefreien.
Wir meinen, dass diese beiden Fälle die Erwägung nahe legen,
dass es im höchsten Masse wünsch ens werth ist, nicht immer blos
„von Fall zu Fall“ ein Austrägalverfahren zu vereinbaren, sondern
feste Normen für ein solches von vornherein zu gewinnen und ein
permanentes Forum für dieselben in Wirksamkeit treten zu lassen.
Selbstverständlich ist es, dass es sich bei der Austragung von
Differenzen nicht nur darum handeln kann , für Streitfragen
zwischenstaatlicher Natur einen Gerichtshof zu haben, sondern
auch für solche, welche die Bahnen untereinander, beziehungs-
weise in ihrem Verhältniss zu den Landesregierungen betreffen.
Es führt das auf die Idee,, welcher an dieser Stelle schon mehr-
fach das Wort geredet worden ist, nämlich auf die Errichtung
eines Eisenbahn-Verwaltungs-Gerichtshofes, der höchsten Instanz
für alle Streitigkeiten, welche auf diesem Gebiete Vorkommen.
Es ist schon früher mehrfach der Bemühungen des Schwei-
zerischen Bundesraths zur Herstellung eines internationalen Trans-
portrechts gedacht worden und sindauch verschiedeneRegierungen
mit den Vorarbeiten zu einer solchen gesetzgeberischen Reform
befasst worden, ohne dass jedoch ein bemerkbarer Fortgang in
dieser Angelegenheit zu constatiren gewesen wäre. Neuerdings
hat sich in Bremen ein internationaler juristischerVerein constituirt,
welcher dies und noch einiges mehr anstrebt, als die Eidgenössische
Regierung intendirt hatte. lieber den Verein selbst wird aus Bremen
Folgendes berichtet: „Im Jahre 1872 wurde von hervorragenden
Amerikanischen, Englischen, Französischen, Belgischen und Deut-
schen Gelehrten und Practikern zu Brüssel ein Verein gegründet,
welcher unter dem Namen Association for the reform and codi-
fication of the law of nations die Förderung des internatio-
nalen Rechts bezweckt. Ursprünglich von dem idealen Gedanken
einer Codification des Völkerrechts ausgehend, hat sich der Verein
mehr und mehr practischen Zielen zugewandt und seine Thätigkeit
der Erörterung von einzelnen Fragen des öffentlichen und privaten
Rechts gewidmet, die, wie die Patentgesetzgebung, das Wechsel-
recht, das Havariegrosserecht, das Prisenrecht u. s. w. einegleich-
mässige Gestaltung auf internationaler Grundlage sehr wünschens-
werth und auch erreichbar erscheinen lassen. Bis jetzt haben
sich bereits in Frankreich, Belgien, Holland und Schweden Zweig-
vereine der Association gebildet. Practisch geworden sind diese
Bestrebungen schon in mehreren Puncten. So hat der Schweizer
Bundesrath auf solche Anregung bin einzelnen Regierungen, auch
der Deutschen, einen Entwurf behufs Regelung des Eisenbahn-
frachtrechts auf internationaler Basis vorgelegt. Ebenso hat sich
auf Ansuchen der Deutschen Seestädte die Deutsche Regierung,
freilich bis jetzt vergeblich, behufs internationaler Regelung des
Seestrassenrechts an England gewandt. In erster Linie sind na-
türlich bei allen diesen Fragen die Deutschen Rheder und Expor-
teure betheiligt. Aber auch theoretisch haben diese meist besonders
schwierigen Fragen mannigfaches Interesse. So ist mit Freuden
zu begrüssen, dass sich jetzt auch in Deutschland ein Zweigverein
jener Association unter dem Vorsitze des Consuls II. II. Meier in
Bremen gebildet hat, dem namhafte Gelehrte, wie Prof. v. Holtzen-
dorff, Prof. Lewis, beigetreten sind. Der Sitz des Vereins ist vor-
läufig Bremen, Schriftführer der Syndikus Dr. Marcus. Hoffentlich
gelingt es, auch weitere Kreise für diese wichtigen Bestrebungen
zu gewinnen.“
Die Bestrebungen zu Gunsten des Secundärbalin-
wesens kommen jetzt merklich in Fluss. Nachdem die neulich
angekündigte Absicht Preussens, ein Reglement für Secundär-
bahnen zu publiciren, bereits durch eine Veröffentlichung im
Staatsanzeiger verwirklicht worden ist, hat auch der Bundesrath
die Vorlage über „Sicherheitsvorschriften für Bahnen von unter-
geordneter Bedeutung“ wiederum zur geschäftsmässigen Erledigung
genommen und wurde dieselbe in der Sitzung des betreffenden
Ausschusses vom 17. d. M. durch berathen und im wesentlichen
angenommen, so dass zu hoffen steht, dass ebenso, wie in Preus-
sen, auch im Reiche diese Angelegenheit gesetzlich geregelt wird.
Was die Preussische Vorlage betrifft, so erstrecken sich die neuen
Bestimmungen derselben auf den Zustand der Bahn und der Be-
triebsmittel, auf die Handhabung des Betriebes, sowie auf das
Signalwesen. Die Ansprüche, welche an die Ausrüstung der be-
treffenden Bahnen erhoben werden, sind im wesentlichen minder
strenge, als die des Bahnpolizei - Reglements vom Januar 1875.
Dafür ist aber anderweit, und zwar insbesondere durch Fest-
setzung einer sehr ermässigten Fahrgeschwindigkeit (pro Stunde
30 Kilometer) für einen möglichst gefahrlosen Betrieb gesorgt.
Für die einzelnen Bahnstrecken, auf welche die neue Sicherheits-
ordnung Anwendung finden soll, wird die specielle Bekannt-
machung noch Vorbehalten. Officiös wird über denselben Gegen-
stand geschrieben: „Dem Bundesrath ist der Entwurf bahnpolizei-
licher und Signalvorschriften für schmalspurige wie für Eisen-
bahnen von untergeordneter Bedeutung vorgelegt worden. Der-
selbe war in seiner ursprünglichen Gestalt den Bundesregierungen
übermittelt worden, um sich über deren Auffassung zu verge-
wissern. Die eingegangenen Aeusserungen haben die allseitige
Zustimmung zum Erlass derartiger Vorschriften ergeben. Die da-
neben bezüglich der Einzelbestimmungen ausgesprochenen ab-
weichenden Ansichten und Wünsche sind vom Reichs-Eisenbahn-
amt in eingehende Erwägung gezogen und thunlichst in der
Fassung des nunmehr vorgelegten Entwurfs berücksichtigt worden.“
Wie man hört, hat nun auch Italien dem Schweizerischen
Bundesrath officiell seine Bereitwilligkeit erklärt, an einer Conferenz
wegen der Gotthard-Bahn sich zu betheiligen. Die an
Deutschland und Italien seitens der Schweiz zu richtende Ein-
ladung ist demgemäss zum 28. d. M. ergangen.
In der ordentlichen Frühjahrssitzung des Eisenbahn - Aus-
schusses für Elsass-Lothringen, welche am 9. April d. J. in Strass-
burg stattgefunden hat, sind unter Anderem seitens der General-
direction auch höchst beachtenswerthe Mittheilungen über die
Betriebsergebnisse der Reichsbahnenim vergangenen
Jahre gemacht worden. Hiernach belief sich Ende 1876 das volle
Anlagecapital der dem Deutschen Reiche gehörigen und von dem-
selben erpachteten Bahnstrecken (unter Weglassung der Hundert-
tausende) auf rund 359 Millionen Mark. Die Differenz, um welche
die Kosten der Anlage geringer sind, als die des Erwerbes der
Bahnen beträgt nach der zum Jahresschluss aufgestellten Be-
rechnung rund 90 Millionen Mark, somit das reducirte Anlage-
capital rund 269 Millionen Mark. Als Ueberschuss sind zur Be-
rechnung gezogen rund 11 800 000 Mark, so dass sich danach int
Jahre 1876 verzinst hat: das volle Anlagecapital mit 3,3 pCt., das
reducirte Anlagecapital mit 4,4 pCt. Gegen 1875 bezw. 2,9 und
3,9 pCt., gegen 1874 bezw. 1,96 und 2,71 pCt.
Die ordentliche Generalversammlung der Berlin-Pots-!
dam-Magdeburger Eisenbahn war von 75 Actionären,
welche 2 872 Stimmen vertraten, besucht. Von der Verlesung des
Geschäftsberichtes pro 1876, welcher sich bereits in den Händen
der Actionäre befand, wurde Abstand genommen, und nachdem
über denselben eine Discussion eröffnet, in welcher vom Directorium
auf mehrere Anfragen seitens einiger Actionäre genügende Aus-
kunft ertheilt wurde, wurden sodann zwölf Ausschuss - Mitglieder
gewählt.
Die Deutsche Eisenbahnbau - Gesellschaft spricht
sich in ihrem Geschäftsbericht über die Ungiltigkeitserklarung
der von ihr gezeichneten 4 Millionen Thaler Stadtbahn - Actien
in folgender Weise aus: Die zum 21. Juli 1876 von der König-
lichen Direction auf die Zeichnungen zur Stadteisenbahn ausge-
schriebene dritte Einzahlung von 10 pCt. könnte nach den Ver-
zögerungen und wesentlichen Einschränkungen in der Abnahme
von Grundstücken bei unseren Auseinandersetzungen mit der
Stadtbahn durch Anrechnung, wie der § 4 des Vertrages vom
30. December regelt , von der Deutschen Eisenbahnbau - Gesell-j
schaff nicht geleistet werden , zur Baarzahlung hielt die Gesell-'
Schaft aber sich nicht für verpflichtet, da dem Sinne und Wort-
laute der Verträge gemäss die Einzahlungen zunächst nur in
Grundstücken zu leisten waren. In einer neuen Vorstellung
wandte der Vorstand am 16. December sich noch einmal an den
Handelsminister und bat, die Frage einer Prüfung zu unterziehen-
ob es nicht behufs gesicherter Durchführung des Stadtbahn •
Unternehmens im Interesse des hierbei so erheblich betheiligten
Fiscus liegen dürfte, durch Erwerb der aus unserer Zeichnung
auf die Stadtbahnactien erwachsenen Rechte schon jetzt Herrl
des grössten Theils des Unternehmens zu werden , eventuell zu
veranlassen , dass zunächst die restirenden Einzahlungen auf die
unserseits gezeichneten Actien für uns seitens der Königlichen
Regierung vorschussweise und mit dem Rechte des Königlichen
Fiscus auf demnächstige künftige Erwerbung unserer Actien ge-
leistet werden. Gleichzeitig fügten die Gesellschaftsvorstände
die Bitte hinzu , behufs einer weiteren mündlichen Motivirung
des Antrages eine Audienz ihnen gewähren zu wollen. Inzwischen
wurde vom 30. December 1876 ab dreimal hinter einander die
öffentliche Bekanntmachung der Königlichen Stadtbahndirection
535
erlassen , welche für die Einzahlung der dritten Rate unserer
Stadtbahn-Actienzeichnungen einen Schlusstermin zum 9. Februar
1877 festsetzte. Am 15 Februar 1877 publicirten der Aufsicbts-
rath und die Königliche Direction der Berliner Stadt - Eisenbahn-
Gesellschaft , dass „durch Beschluss des Aufsichtsrathes vom
10. v. M. die Ansprüche auf den Empfang der gezeichneten Actien
für erloschen und der Quittungsbogen für null und nichtig er-
klärt sei.“ Auf unsere Eingabe an den Handelsminister vom
16. December 1876 erfolgte am 16. Februar 1877 ohne eine Ge-
währung der erbetenen Audienz der Bescheid , worin den Ge-
selischaftsvorständen eröffnet wurde, „dass die Anträge wegen
staatsseitigen Erwerbes der der Deutschen Eisenbahn- Gesellschaft
gehörigen Actien der Stadtbahn Yorschussweiser Leistung der
restirenden Einzahlungen auf diese Actien für erledigt zu erach-
ten sind , nachdem inzwischen der Aufsichtsrath der Berliner
Stadteisenbahn - Gesellschaft dazu übergegangen ist, die Yon der
Deutschen Eisenbahnbau-Gesellschaft auf die betreffenden Actien
geleisteten Einzahlungen für verfallen zu erklären.“ In Aus-
führung eines Beschlusses unseres Aufsichtsrathes vom 22. Fe-
bruar bat der Vorstand am 24. desselben Monats bei der König-
lichen Stadtbahn - Direction gegen den Beschluss der Verfallser-
klärung der von der Deutschen Eisenbahnbau - Gesellschaft ge.
zeichneten Actien und der bisher darauf geleisteten Ratenzah-
lungen Rechtsverwahrung eingelegt.
© 16. Nach Weisung der Generaldirection der K. Bayerischen
Verkehrsanstalten über den Betrieb der vormaligen Bayerischen
Ostbahnen für das Jahr 1875. Zufolge des zwischen dem K. Staats-
ärare und der Ostbahngesellschaft am 1. März 1875 abgeschlos-
senen und am 10. Mai desselben Jahres perfect gewordenen Ver-
trages, gingen die Bayerischen Ostbahnen an letzterem Tage in
den Besitz des Bayerischen Staates und die Verwaltung und der
Betrieb in die Hände der K. Staatseisenbahnverwaltung über.
Die Direction der Bayerischen Ostbahnen bildete fortab eine be-
sondere Abtheilung der Generaldirection der K. Bayerischen Ver-
kehrsanstalten mit der Benennung „Abtheilung für den Betrieb
der Ostbahnen“ und war als solche mit der Führung des Betriebes
betraut, bis zum Schluss des Jahres 1875 die völlige Verschmel-
zung der Staats- und Ostbahnen erfolgte. Der gegenwärtige Ge-
schäftsbericht ist somit der letzte, welcher über den gesonderten
Betrieb der Ostbahnen zu erstatten ist; bei Beurtheilung der im
Jahre 1875 erzielten Verkehrsergebnisse wird übrigens nicht ausser
Acht zu lassen sein, dass die Ostbahnen vom 10. Mai 1875 an alsBe-
standtheil des Bayerischen Staatsbahnnetzes in organisatorischer,
finanzieller und commercieller Beziehung im Einklänge mit den
Einrichtungen und Interessen der älteren Staatsbahnlinien zu ver-
walten waren, sodass eine Vergleichung mit den Ergebnissen der
früheren Jahre wegen der veränderten Verwaltungsgrundlagen
nicht immer zutreffend erscheinen kann. Im Laufe des Jahres 1875
und zwar am 15. October wurden dem Betriebe übergeben die
Linien: Weiden-Vilseck-Neukirchen : 51, 52 Kilometer und Plattling-
Landau a/N. -Mühldorf: 81„ä Kilometer lang, sodass Ende 1875:
90 5,04 Kilometer vollendet waren und hiervon 896 614 Kilometer in
eigener Regie betrieben wurden. Die durchschnittliche Betriebs-
länge pro 1875 betrug 791 132 Kilometer. Die Zahl der Stationen
war Ende 1875: 133, wovon 113 für unbeschränkten Personen- und
Güterverkehr, 4 für Personen- und beschränkten Güterverkehr,
endlich 16 nur für Personenabfertigung eingerichtet waren. Es
wmrden transportirt: Personen 3 243 907, mehr 63 873; Güter, Kilo-
gramm: 1 582 764 895, mehr 93 000 501. Der Durchschnittsertrag
betrug pro Personenkilometer 1,31 kr., mehr < ,09 kr., pro 100 Kilo-
gramm Güter und Kilometer: 0,m kr., mehr O.008 kr. Diese abso-
lute wie relative Besserung des Verkehrs ist um so erfreulicher,
als derselben eine Minderung der Locomotiv-Leistungen von
4 442 332 Fabrtkilometer des Jahres 1874 auf 4 380 400 Fahrtkilo-
meter des Jahres 1875 gegenübersteht. Die Zahl der gefahrenen
Wagen-Achskilometer ist dagegen von 151 483 054 im Jahre 1874
auf 165 125 734 im Jahre 1875 gestiegen. Die Gesammteinnahmen
betrugen: 10 633 134 11.32% kr., die Gesammtausgaben: 7 057811 0.
41% kr., daher Reinertrag: 3 575 322 fl. 51 kr. Hierzu ist behufs
richtiger Vergleichung mit den Bilancen der Vorjahre noch zu
rechnen der Werth des vom Jahre 1875 auf 1876 übergegangenen
Materialbestandes mit 627 376 fl. 33% kr., mithin Gesammterträg-
niss 4 202 698 fl. 24% kr. Der Betrieb der Ostbahnen in 1875 er-
möglicht eine Verzinsung des Baucapitals mit 4,85 pCt.
Leistungen der Transportmittel: Vorhanden waren:
175 Stück Locomotiven, 12 Tenderlocomotiven, 173 sechsrädrige
Tender und 2 vierrädrige Tender, 4 301 Wagen mit 736 700 Ctr.
Tragkraft und 17 380 Sitzplätzen. Von den Locomotiven D (Ten-
derlocomotiven) sind 2 im regelmässigen Streckendienst verwendet
und zwar eine auf der Vicinalbahn Wiesau-Tirschenreuth und
eine auf der Strecke Geiselhöring-Sünching. Im Reserve- und
Rangirdienst auf den Bahnhöfen waren die verschiedenen Loco-
motiven folgendermassen verwendet: im Reservedienst 87 247 Stdn.,
im Rangirdienst 76 535 Stdn.; an Kohlen verbrauchten sie im
Streckendienst, Anheizen und Stationiren zusammen: 1 167 498 Ctr.,
zum Anheizen wurden verwendet 2 861 ,18 Cubicm. Holz ; die
sämmtlichen eigenen und sämmtlichen Wagen haben zurückge-
legt 165 125 734 Achskilometer und 82 562 867 Wagenkilometer.
Zum Schmieren der Wagen wurden verwendet 75 469 Kilo Rüböl,
2 121, t Petroleum, 33 419, 5 Schieferöl und 1 968 Kilo Talg.
Verkehrsergebnisse: Personen wurden befördert: L CI.
15 904; H. CI. 362 196; III. CI. 2 826 454; Militär 39 353 Personen;
zusammen 3 243 907 Personen; ertragen haben die Transporte
2 692 308 fl. 55% kr.; mit Retourbilleten wurden befördert 982 229,
mit Rundreisebilleten 8 815, Schulbesuchkarten wurden ausge-
geben zu 14 940 Fahrten. Verfrachtet wurden 13 741 650 Kilogr.
Eilgüter; 137 927 570 Kilogr I. CI.; 29 163 755 Kilogr. II. CI. ; Wa-
genladungsgüter (excl. Kohlen) 1083 601 070 Kilogr.; Kohlen
318 330 850 Kilogr. ; zusammen 1 582 764 895 Kilogr. ; dieselben er-
trugen 6 052 214 fl. 21 kr.; Gepäck 6 583 617 Kilogr.; Ertrag
119 955 fl.; Equipagen 180 Stück; Ertrag 3 010 fl. 16 kr.; Vieh
429 619 Stück (3 786 Pferde, 71 592 Rindvieh, 335 607 Kleinvieh und
18 634 Hunde).
DieBetriebsrechnungschliesstab: Einnahme 10633 134 fl.
32% kr.; Ausgabe 7 057 811 fl. 41% kr., sohin mit einem Activ-
reste von 3 575 322 fl. 51 kr. Die eigentliche Ausgabesumme von
6 141 803 fl. 16% kr. verhält sich zur eigentlichen Reineinnahme
mit 9 728 779 fl 54% kr. wie 63, 03 zu 100 und bei Berücksichti-
gung der definitiv in Ausgabe gestellten Materialvorräthe zu Ende
des Jahres 1875 per 627 375 fl. 33% kr. wie 56,68 zu 100. Der Re-
serve- und Versicherungsfonds weist einen Vermögensstand
auf von 126 519 fl. 54% kr., bei der Pensionscasse für die Ange-
stellten bleibt Vermögensstand 1 707 700 fl. 15 kr., der Cassabestand
der Unterstützungscasse für Arbeiter und Bedienstete ist 307 206 fl.
22 '/* kr. Der Arbeiter-Invalidenfonds schliesst ab mit einem Ver-
mögensstand von 23 248 fl. 56 kr. Beim Sterbecassen- Verein betrug
die Zahl der Mitglieder am 1. Januar 1876: 3 928. Im Jahre 1875
kamen im ärztlichen Dienste 6 590 Erkrankungen vor. Ein bahn-
ärztlich behandelter Kranker verursacht durchschnittlich eine
Ausgabe von 3 Jl 82 gegenüber von 3 o(l 60 im Vorjahre.
Die Localbahn Fröttstedt - Friedrichroda ist 9,, Kilometer
lang , und besitzt ausser den zwei genannten noch die Station
Waltersbausen. Dieselbe ist vom Staate Sachsen - Coburg - Gotha
gebaut und gegen 3% pCt. des Anlagecapitals an einen Privat-
Bächter, welcher die Betriebsmittel selbst gestellt, verpachtet.
ie Leitung des Betriebes ist dem Baurath Plessner übertragen,
unter welchem als einziger verantwortlicher Oberbeamter für
Bahnbetriebs- und Maschinendienst der Inspector Mierisch amtirt.
Oesterreichisch-Ungarische Correspondenz.
Wien, 21. Mai 1877. (Die Ausgleichsgesetze. Eger-Nürnberg.
General- Versammlungen der Galizischen Carl Ludwig-, Brünn-
Rossitzer, Arad-Temesvärer, Oesterreichischen Staats-, Ostrau-
Friedländer und Böhmischen Westbahn. Die Börsenwoche.)
Die bereits mitgetheilten Bestimmungen der von den beiden
Regierungen vereinbarten Ausgleichsgesetze bezüglich der
Actiengesellschaften resp. der Bahnanstalten bekunden einen
erfreulichen Fortschritt gegen die bisherige Anschauung. Die
Gleichförmigkeit der Bau- und Betriebsnormen, sowie der Verwal-
tungsgrundsätze wurde entgegen einer Agitation für eine dies-
fällige Selbstständigkeit Ungarns, neuerdings auch betreffs der
nicht gemeinsamen, sowie aller Bahnen Oesterreich-Ungarns aner-
kannt und nur rücksichtlich der Localbahnen eine berechtigte
Ausnahme gemacht. Ein tbatsächliches Interesse ist nach dem
Motivenbericht an der gl eichmässigen Behandlung solcher Bahnen
wohl nicht zu behaupten und soll einer freien Bewegung der
Administration in beiden Beichstheilen es ermöglichen, sich den
besonderen Bedürfnissen und eigenartigen Verhältnissen einzelner
Localbahnen besser anzuschliessen. Grösser ist der erwähnte
Fortschritt noch mit Beziehung auf die gemeinsamen Bahnen. Die
Königlich Ungarischen Behörden haben nämlich nach dem Ins-
lebentreten des Ungarischen Handelsgesetzes jede Oesterreichische
Gesellschaft zu den ausländischen Gesellschaften gezählt und sie
den für letztere geltenden, mit umfassenden Cautelen ausgestatteten
Gesetzesbestimmungen unterworfen. Von nun an muss die Gesell-
schaft nur für jede Zweigniederlassung im anderen Ländergebiete
einen Repräsentanten bestellen, welcher daselbst seinen ordent-
lichen Wohnsitz zu nehmen hat und mit der Befugniss versehen
sein muss, die Gesellschaft in allen sich aus dem Geschäftsbe-
triebe dieser Zweigniederlassung ergebenden Angelegenheiten
rechtswirksam zu vertreten. Dieser Vertreter kann auch für
mehrere Zweigniederlassungen bestellt werden. In Betreff der
emeinsamen Transportunternehmungen soll die Art der Führung
er Geschäftsbücher und die Vertheilung der Ausgaben durch
besonderes Uebereinkommen zwischen beiden Regierungen festge-
stellt werden, insofern nicht bereits diesbezügliche Abmachungen
bestehen. Die besonderen Bücher der gemeinsamen Transport-
unternehmungen können auch am Hauptsitz der Gesellschaft ge-
führt werden. Durch den Wegfall der bisher geforderten Proto-
collirung des Repräsentanten mit dem Befugnisse, die Firma der
gesellschaftlichen Unternehmung zu zeichnen, ist die Befürchtung
wegen des doch möglichen Missbrauches einer solchen Mach1, •oll-
536
kommenheit beseitigt, durch welchen gewissenlose oder auch nur
leichtsinnige Repräsentanten mit Einem Federstriche die Existenz
der Gesellschaften hätten vernichten können. Das dafür ge-
schaffene mixtum compositum einer gerichtlich eingetragenen Re-
präsentanz der Zweigniederlassung ist ein guter Ausweg, weil die-
selbe durch diese Beschränkung keineswegs in ihrem ordent-
lichen Geschäftsbetriebe behindert wird.
Gegenwärtig befinden sich Commissäre des Bayerischen
Handelsministeriums in Wien, welche mit der Oesterreichischen
Regierung wegen Concessionirung einer Linie unterhandeln, die
von Eger nach Nürnberg geführt werden soll. Diese Eisen-
bahn wäre die fünfte, welche in Eger einmünden würde, und
müsste auf Oesterreichischem Gebiete 1,5 Meilen durchziehen.
Die Franz Josefbahn wird nach dem Ausbaue dieser Linie den
langersehnten directen Anschluss an den Süddeutschen Verkehr
erhalten.
In der verflossenen Woche wurden so viele General-Versamm-
lungen gehalten, dass der Bericht hierüber die anderen übrigens
geringfügigen Vorkommnisse verdrängt, welche daher in der
nächsten Correspondenz nachgetragen werden.
In der am 14. d.M. abgehaltenen 21. ordentlichen General-
Versammlung der Action äre der Galizi sehen Carl Ludwig-
Bahn wurde zunächst der Bericht des Revisions- Ausschusses überden
Rechnungsabschluss des Jahres 1876 zur Verlesung gebracht und dem
Verwaltungsrathe einstimmig das Absolutorium ertheilt. Von der
Verlesung des Jahresberichtes wurde Dmgang genommen. Der
Präsident theilte mit, dass zugleich mit der Regelung der Staats- •
garantie-Abrechnung in Betreff der Vertheilung der gemeinschaft-
lichen Kosten zwischen den alten und neuen Linien die definitive
Austragung der seit 1873 noch schwebenden Betriebsrechnungen
in Angriff genommen wurde. Das schliessliche Ergebniss der-
selben war, dass seitens der Regierung für die Jahre 1873, 1874
und 1875 ein Gesammtabstrich von 96 306 fl. 7 kr. an den Garan-
tieforderungen der Gesellschaft vorgenommen wurde. Das in-
vestirte Baucapital hat sich gegen das Vorjahr um 413 875 fl. er-
höht. Für Verbesserung der Schiffkornbrücken sind 20 000 fl. und
für Vervollständigung der Werkstätten in Lemberg 60 000 fl., in
Summe also 80 000 fl. erforderlich, welches Baupräliminare geneh-
migt wurde. In Betreff der Verwendung des Reinerträgnisses
stellte der Verwaltungsrath folgenden Antrag: Von dem Ueber-
schusse des Reinertrages pro 1876 per 1 257 639 fl. 27 kr. kommt
die statutenmässige Dotation des Reservefonds mit 4 pCt.,
d. i. 50 305 fl. 57 kr. und die Entlohnung des Verwaltungsrath es
mit 66 346 fl. 68 kr. in Abzug, so dass ein Betrag von 1 140 987 fl.
2 kr. und mit Hinzurechnung des Uebertrages vom Jahre 1875
per 380 941 fl. 37 kr. die Summe von 1 521 928 fl. 39 ,kr. zur Ver-
fügung der Generalversammlung verbleibt. Hiervon sollen
957 600 fl. als Superdividende auf 228 000 Actien und Genuss-
scheine vertheilt werden, so dass auf jede Actie, beziehungsweise
Genussschein, 4 fl. 20 kr. = 2 pCt. entfallen. Das Gesammterträg-
niss der Actie würde sich sonach mit Zurechnung der laufenden
5percentigen Zinsen auf 7 pCt. stellen. Von dem verbleibenden
Reste per 564 328 fl. 39 kr. soll die unbedeckte Vorschreibung an
der Garantieforderung im Betrage von 96 603 fl. 7 kr. getilgt, ferner
der Fonds zur Erneuerung des Fahrparkes mit 60 000 fl. dotirt
und der Rest von 407 725 fl. 32 kr. auf neue Rechnung vorgetragen
werden. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.
In der am 17. d. M. abgehaltenen General-Versammlung der
Brünn-Rossitzer Eisenbahn erstattete der Vorsitzende
zunächst den Bericht über die Betriebsergebnisse des abgelaufenen
Jahres 1876. Den Gesammt-Einnahmen von 418 978 fl. stehen die
Betriebsausgaben mit 220 625 fl. gegenüber, so dass sich ein Rein-
erträgniss von 198 352 fl. ergiebt. Dieser Betrag erhöht sich nach
Hinzurechnung des nicht vertheilten Restes des Staatsgarantie-Zu-
schusses aus den Jahren 1874 und 1875 per 2 769 fl. und des Sal-
dos des Gewinn- und Verlust-Con tos per 25 fl. auf 201 147 fl. Hiervon
wurden bestritten Steuern und Gebühren, Pensionen etc. mit zusam-
men 41 159 fl., die Verzinsung und Amortisation der Prioritäts-
Obligationen erster und zweiter Emission mit 143 297 fl., wonach
ein Betriebsüberschuss von 16 690 fl. zur Einlösung der Coupons
von 10 290 Prioritäts - Actien erübrigt. Die Staatsverwaltung hat
für die Verzinsung und Amortisation des gesammten Anlage-Ca-
pitals den Betrag von jährlich 175 000 fl. in Silber garantirt. Es
würde daher bei Inanspruchnahme der Staatsgarantie unter Be-
rücksichtigung des heutigen Silbercourses der vom Staate zu lei-
stende Zuschuss circa 26 000 fl. betragen, so dass nach Einrechnung
des erwähnten Betriebsüberschusses circa 42 000 fl. zur Verzinsung
der Prioritäts-Actien zur Verfügung stehen. Die Direction bean-
tragt nun, den Betrag von 41 160 fl. zur Einlösung des Coupons
der Prioritäts - Actien mit vier Gulden per Actie zu verwenden.
Der Antrag wird nach vorhergegangener Ertheilung des Absolu-
toriums pro 1876 an die Direction angenommen. Der Vorsitzende,
berichtet weiters über das am 16. April d. J. mit der Staatseisen-
bahn-Gesellschaft getroffenephäliminar- Uebereinkommen in Be-
treff der Vereinigung der beiderseitigen Bahnlinien. Danach über-
trägt die Brünn-Rossitzer Gesellschaft den Bahnkörper sammt
Fundus instructus und allem Zubehör, das gesammte Activ- Ver-
mögen und insbesondere alle Rechte der Actien - Gesellschaft an
die Staatseisenbahn-Gesellschaft, wogegen diese die Verzinsung und
Amortisirung der Prioritäts-Anlehen der Brünn-Rossitzer Bahn als
persönlicher Schuldner übernimmt und den Inhabern der Priori-
täts - Actien als Entgelt - 175 fl. für jede Actie per 200 fl. Oe. W.
zahlt und diese Actien aus dem Verkehre zieht. Die Direction
beantragt, dieses Uebereinkommen zu genehmigen und unter
Voraussetzung der staatlichen Genehmigung desselben die Liqui-
dation der Gesellschaft zu beschliessen. Der Antrag wird ange-
nommen und die Direction ermächtigt, die staatliche Genehmigung
des Uebereinkommens zu erwirken, den definitiven Vertrag mit
der Staatseisenbahn - Gesellschaft abzuschliessen und die Liqui-
dation durchzuführen.
Die General - Versammlung der Arad - Temesvarer
Bahn fand am 13. d. M. statt. Nach Erledigung der Formalien
kam der Rechenschaftsbericht zur Verlesung. Wir entnehmen
demselben folgende Daten: Die Transport-Einnahmen sind gegen
1875 um fl. 17 269 oder 7,29 pCt. gefallen und betrugen fl. 219 700,
die Ausgaben betrugen fl. 205 830, 40 um fl. 14 322,s8 mehr als im
Jahre 1875. Der Ueberschuss der Einnahmen beläuft sich auf
fl. 14 831,62 und verbleiben sonach zu Lasten der Staatsgarantie
fl. 286 900, 72. Das rücksichtlich der Betriebsführung der Bahn mit
der Theissbahn bestandene und nach vertragsmässig erfolgter
Kündigung am 5. April d. J. abgelaufene Uebereinkommen wurde
unter Intervention der Regierung neuerdings auf fünf Jahre in
wesentlich günstigerer Gestalt abgeschlossen. Die Theissbahn
übernimmt ohne irgend eine Entschädigung hierfür die Central-
leitung. Durch diese Stipulation ist gegenüber den Bedingungen
des frühem Vertrages, bei den jährlichen Betriebsauslagen eine
Reducirung von fl. 30 000 in Aussicht gestellt: Die Direction wird
behufs Genehmigung des Vertrages eine ausserordentliche General-
Versammlung für den 18. d. M. einberufen.
In der am 18. d. M. abgehaltenen 22. General -Versammlung
der Oes terreichisch en Staatsbahn erstattete der Vorsitzende
folgenden Generalbericht über die Lage der Gesellschaft: Die
Geschäftsverhältnisse haben sich in Bezug auf das Betriebsresultat
in dem abgelaufenen Geschäftsjahr keineswegs gebessert, vielmehr
durch die politischen und militärischen Verwickelungen, welche in
den an einen Theil unseres Bahnnetzes und unserer bedeutendsten
industriellen Etablissements angrenzenden Ländern eingetreten
sind, eine Verschlimmerung erfahren. Diese Ereignisse haben
nothw'endigerweise auf die Entwickelung unserer Unternehmungen
zurückgewirkt und den Ertrag vermindert. Es muss hier jedoch
zwischen dem Ergebnisse der Eisenbahnen und jenem der Berg-
und Hüttenwerke unterschieden werden. Während nämlich die
Brutto-Einnahmen des gesammten Bahnnetzes fl. 32 267 698 er-
reichten und gegenüber dem Vorjahre eine Mehreinnahme von
fl. 1 329 061 ergaben, zu welchem Resultate die in jüngster Zeit
eröffneten Bahnstrecken nur in geringem Masse beigetragen haben,
ist bei dem Erträgnisse der industriellen Etablissements eine
neuerliche Einbusse zu verzeichnen. Der Reinertrag, welcher im
Jahre 1874 fl. 1 172 480, im Jahre 1875 fl. 975 697 betrug, ist im Be-
triebsjahr 1876 auf fl. 605 686 gesunken. Endlich stellte sich das
Agio sehr ungünstig für unsere Zahlungen im Auslande. Der
Durchschnittscours, welcher sich für das abgelaufene Jahr heraus-
stellt, beträgt 19, t Percent, während er sich im Jahre 1875 auf
13,3 Percent stellte. Der sich daraus ergebende Verlust erreichte
die Höhe von fl. 2 209 134 und übersteigt den Coursverlust des
Jahres 1876 um fl. 763 650. Hierauf kam der Detailbericht zum
Vortrage, dessen Ziffern im Jahresbericht des Unternehmens ver-
öffentlicht werden.
Der nächste Punct der Tagesordnung ist die Beschlussfassung
über die Verwendung des Reinerträgnisses. Aus dem Reinerträg-
nisse des Jahres 1875 verblieb ein auf das 1876 übertragener ver-
fügbarer Rest von 14157 fl.; die Betriebsrechnung pro 1876 ergiebt
für die Eisenbahnen einen Reingewinn von 16 424 240 fl., für die
Berg-, Hüttenwerke und Domänen 605 686 fl.; das Gewinn- und
Verlust-Conto schliesst mit einem Activ-Saldo von 432 261 fl. Hier-
nach resultirt ein Gesammtgewinn von 17 476 344 fl. Hiervon
kommen in Abzug: 1. öffentliche Lasten 3 108182 fl.: 2. Beiträge
zum Pensions- und Provisionsfonds 184 445 fl. ; 3. Saldo des Zinsen-
und Amortisations-Contos für Obligationen 6 762 808 fl., für Actien
5 459 738 fl., Coursverlust 2 209134 fl., zusammen 14 431 680 fl.; hier-
von ab verschiedeneZinseneinnahmen 1 053 364 fl., Rest 13 378 316 fl. ;
4. Dotation des Erneuerungs-Contos für Oberbau und Fahrbe-
triebsmittel (in Gemässheit des Beschlusses der General- Versamm-
lung vom 18. Mai 1874) 212 625 fl., Gesammtsumme der Abzüge
16 883 568 fl., Ueberschuss 592 776 fl., d. i. zum Course von 48 —
1 234 949 Francs gegen 1 377 396 Francs im Jahre 1875, was nach
Abzug der statutenmässigen Tantieme eine Superdividende von
2,le Francs per Actie ergeben würde.
Der Verwaltungsrath bemerkt hierzu, dass die Steigerung
des Coursverlustes um 763 650 fl. die bei der Eisenbahn und bei
der Placirung der Fonds erzielten Ueberschüsse absorbirte und
derjenigen Summe gleichkommt, um welche sich das Reinerträg-
niss pro 1876 verminderte. Um die Verhältnisse genau zu beur-
theilen, muss das Ergebniss der Linie Chotzen-Neusorge in Betracht
gezogen werden. Diese Linie war im Jahre 1876 nur für den Local-
537
verkehr im Betriebe, da sie ohne Anschluss an die Preussischen
Bahnen blieb. Die Einnahmen dieser Linie betrugen 249 030 fl.,
die Ausgaben dagegen 1 195 591 fl. (und zwar die Betriebsausgaben
291 468 fl., die öffentlichen Abgaben 12 206 fl. und die Verzinsung
sammt Amortisation 891 917 fl.); es ergab sich daher bei dieser
Linie ein Betriebs-Deficit von 42 438 fl. und ein Gesammt-Deficit
von 946 561 fl., dessen Bedeckung dem alten Netze zur Last fiel.
Was die Betriebsverhältnisse des laufenden Jahres anlangt,
so haben die ersten Wochen desselben gegenüber der entspre-
ehenden Periode des Vorjahres einen gewissen Ausfall ergeben,
und es ist auch weder bei der Industrie noch bei dem Geschäfts-
verkehr in Oesterreich - Ungarn eine Besserung wahrzunehmen.
Es scheint daher angezeigt, der Zukunft zwar nicht mit über-
triebenem Misstrauen , aber doch mit Reserve entgegenzusehen.
Aus diesem Grunde stellt der Verwaltungsrath den Antrag, blos
den verfügbaren Ueberschuss des Jahres 1876 zur Vertheilung
zu bringen. Nachdem jedoch von diesem Ueberschusse der (in
Paris) veruntreute Betrag abzuziehen ist, so wird gleichzeitig
vorgeschlagen , dem ausserordentlichen Reservefonds die Summe
zu entnehmen, welche dem obigen Betrage nahezu gleichkommt
und auch genügt, das Gesammt - Erträgniss der Actien in runder
Summe mit 27 Francs fixiren zu können. Es wird sich daher der
am 1. Juli fällige Coupon mit Einschluss der Abschlagszahlung
von 5 Francs für die laufenden Interessen des Jahres 1877 auf
7 Francs per Actie stellen. Der Reservefonds ist gegenwärtig mit
fl. 8 237 886 dotirt.
Was die Vereinigung der Brünn - Rossitzer Bahn mit der
Staatsbahn betrifft, so wird beantragt, dass mit genannter Bahn
abgeschlossene Präliminar - Uebereinkommen zu genehmigen und
den Verwaltungsrath zur Abschliessung eines definitiven Ver-
trages zu ermächtigen.
In der über diese Anträge eröffneten Debatte wünscht ein
Actionär die Einberufung einer Enquete zur Prüfung der nach-
theiligen Rückwirkungen der Tarif-Erhöhungen im internen und
auswärtigen Verkehre für die Einnahmen der Staatsbahn.
Seitens der Direction wurde erwidert, dass diese Erhöhun-
fen zwar auf Grund eingehender Prüfungen und Vorschläge der
achmänner erfolgten , dass aber kein Anstand obwaltet , noch-
malige Erhebungen in dieser Angelegenheit zu veranlassen.
Der Antrag eines Actionärs auf Nichtauszahlung der Super-
dividende wird mit allen gegen zwei Stimmen abgelehnt und
der Antrag des Verwaltungsraths betreffs der Dividendenver-
theilung angenommen. Das Fusions - Uebereinkommen mit der
Brünn-Rossitzer Bahn wird einstimmig genehmigt.
Die achte ordentliche General Versammlung der
Ostrau -Friedländer Bahn fand ebenfalls am 18. d. M.
statt. Der zur Vorlage gelangte Geschäftsbericht pro 1876 con-
statirte eine Besserung der Betriebsergebnisse im abgelaufenen
Jahre. Der Personen-, Gepäcks- und . Eilgüter - Transport hat
zwar gegen das Vorjahr einen Rückgang erlitten , dagegen hat
der Gütertransport einen namhaften Aufschwung genommen,
und war insbesondere die Mehrverfrachtung von Eisenschiaken
— im Betrage von 25 599 Tonnen — von hervorragender Be-
deutung für die eingetretene Verkehrszunahme. Auch ist es der
Verwaltung gelungen, durch Gewährung grösserer Tarifnachlässe
nahezu den gesammten Brennholz-Export aus dem Gebiete der
Gesellschaftsbahn in der Höhe von 2 958 Tonnen der Bahnfracht
zuzuwenden. Der Betrieb der Bahn lieferte ein Ergebniss von
279 828 fl. und nach Abzug der gewährten Refactien von
235 000 fl., d. i. um 16 723 fl. mehr als im Vorjahre. Trotz dieser
Mehreinnahme überschreitet das Reinerträgniss dennoch nicht
das des Jahres 1875, weil insbesondere die Herstellungsarbeiten
in Folge der Ueberschwemmung der Bahn , sowie die Schwellen-
auswechslung und mehreres Andere einen erhöhten Betriebs-
aufwand in Anspruch nahmen. Dem Erträgniss per 235 000 fi-
stelten die Betriebsauslagen mit 142 185 fl. und die allgemeinen
Auslagen mit 91 701 fl. , die Gesammt - Auslagen demnach mit
233 887 fl. gegenüber , so dass ein Ueberschuss von 1 113 fl. und
zuzüglich des Uebertrags vom Jahre 1875 ein solcher von 6 214 fl.
zur Verfügung bleibt, welchen der Verwaltungsrath aufs neue
vorzuschreiben beantragt. Dieser Antrag, wie der Antrag der
Revisoren, dem Verwaltungsrathe das Absolutorium zu ertheilen,
wird angenommen.
In der gleichfalls am 18. d. M. abgehaltenen (16.) ordent-
lichen General-Versammlung der Böhmischen Westbahn
wird die Bilanz pro 1876 genehmigt und dem Verwaltungsrathe
das Absolutorium ertheilt. Der Präsident trägt nun einen um-
fassenden Bericht über die Verhältnisse der Böhmischen Westbahn
vor. Der Verwaltungsrath giebt bekannt, dass die Gesellschaft
am 1. März dieses Jahres die Führung des Betriebes der dem
Staatsärar gehörigen, in die Stationen Zdic und Beraun einmün-
denden Linien Zdic-Protivin und Beraun-Rakonitz übernommen
hat. Das Staatsärar vergütet die auflaufenden Selbstkosten und
leistet der Gesellschaft einen auf das Verhältniss der auf der
Böhmischen Westbahn und der Rakonitz-Protiviner Staatsbahn
zurückgelegten Zugskilometer basirten Beitrag zu den gemein-
samen Verwaltungsauslagen. Der Brutto-Ueberschuss pro 1876
beträgt 1 672 543 fl. Nach Abzug des Erfordernisses zur fünfper-
centigen Verzinsung und zur Amortisation des Anlage-Capitals.
per 1 473 503 fl. verbleibt ein Netto-Ueberschuss von 199 040 fl.
Hiervon entfallen 9 952 fl. an den Reservefonds und 9 454 fl. als
Tantieme des Verwaltungsrathes. Es erübrigt sohin ein Betrag
von 179 634 fl. Der Verwaltungsrath beantragt, den Juli-Coupon
mit 5 fl. einzulösen, von der Vertheilung einer Superdividende ab-
zusehen und den Ueberschuss von 179 634 fl. der im Jahre 1875
geschaffenen Superdividende zuzuweisen, welche sich hierdurch
auf 370 502 fl. erhöht. Ueber die Verwendung dieser Special-Re-
serve, welche in erster Linie die Verzinsung der im Jahre 1873
ohne Staatsgarantie emittirten Anleihe von anderthalb Millionen
Gulden und allfällige, durch die Ende dieses Jahres in Aussicht
stehende Betriebseröffnung der Concurrenzlinie Pilsen-Eisenstein-
Deggendorf erwachsende Betriebsausfälle decken soll, wird eine
nächste General- Versammlung entscheiden.
DieGeneral-Versammlung der Südbahn, welche zum ersten Male
in Wien abgehalten werden wird, war für den Schluss dieses Mo-
nats einberufen. Nachdem jedoch die nothwendige Actienzahl
nicht deponirt worden war, so wird die General-Versammlung für
den 30. Juni ausgeschrieben werden,
Das bemerkenswertheste Börsen-Ereigniss der Woche
ist die grössere Beachtung der Eisenbahnpapiere, unter denen
namentlich Staatsbahn- Actien öfteren und bedeutenden Schwan-
kungen unterworfen waren. Die Deutschen Plätze waren diesmal
schlecht unterrichtet und Hessen, im Glauben, dass es von der
Auszahlung der Superdividende von zwei Francs sein Abkommen
finden werde, den kurz zuvor auf diese von der „Neuen Freien
Presse“ zuerst gebrachte Nachricht stark gestiegenen Cours wie-
der fallen, um schliesslich die entgegengesetzte Operation vorzu-
nehmen. Der Beschluss der Dividenden- Vertheilung findet übri-
gens nur getheilten Beifall. Die hauptsächlichsten Coursverän-
derungen zwischen dem Anfang und Schluss der vergangenen
Woche zeigt sich wie folgt:
Nordbahn 1845.— 1842. —
Franz Josefbahn 113.— 113.75
Karl Ludwigbahn 199.25 203. —
Oesterreichische Nordwestbahn 107.50 108. —
Südbahn 74.50 75.50
Staatsbahn 222. — 220. —
Theissbahn 156. — 158.50
Oesterreichische Staats-Eisenbahn-Gesellschaft. Beschlüsse
der Gen eral - Versammlung vom 18. Mai 18 77. Die am
18. Mai 1877 abgehaltene zweiundzwanzigste ordentliche General-
Versammlung der Actionäre der K. K. priv. Oesterreichischen
Staats-Eisenbahn-Gesellschaft hat nach Anhörung des vom Ver-
waltungsrathe erstatteten Geschäftsberichtes nachstehende An-
träge zum Beschlüsse erhoben :
1. Die General - Versammlung bestimmt die Dividende per
Actie für das Jahr 1876 mit 2 Francs , so dass das gesammte Er-
trägniss des Betriebsjahres sich auf 27 Francs per Actie beläuft,
und dass der nächstfällige Juli - Coupon, mit Hinzurechnung von
5 Francs als Abschlagszahlung auf die Interessen des laufenden
Betriebsjahres , mit 7 Francs eingelöst wird. Behufs Ergänzung
des Gesammterträgnisses auf 27 Francs per Actie wird mit Be-
willigung der Gen eral- Versammlung eine Summe von fl. 513 352,.,
aus der ausserordentlichen Reserve der nicht vertheilten Erträg-
nisse früherer Betriebsjahre entnommen werden.
2. Die General -Versammlung genehmigt die Grundlagen
des mit der Direction der a. priv. Brünn-Rossitzer Eisenbahn am
16. April 1877 abgeschlossenen Präliminar - Uebereinkommen s be-
züglich Vereinigung der Brünn - Rossitzer Eisenbahn mit den
Linien der Staats - Eisenbahn - Gesellschaft und ermächtigt den
Verwaltungsrath, auf diesen Grundlagen einen definitiven Ver-
trag abzuschliessen , sowie alles Nöthige behufs obengenannter
Vereinigung zu veranlassen.
3. Die General- Versammlung bestätigt die gemäss § 25 der
Statuten vorgenommenen Wahlen : des Herrn Peter Marquis
d’Aymar de Ohateaurenard an Stelle des verstorbenen Herrn
Herzog Raphael von Galliera, und des Herrn Carl Surell an
Stelle des verstorbenen Herrn Kasimir Salvador. Ferner werden
die austretenden Herren Verwaltungsräthe Kajetan Freiherr von
Mayrau, Kaspar Freiherr von Seiller, Peter Marquis d’Aymar de
Chateaurenard, Heinrich Pereire, auf die Dauer von füut Jahren
wiedergewählt.
Schweiz. Nordostbahn. Eröffnung der Bahnlinie
Wädensweil - Einsiedeln. Laut Mittheilung der Schweizerischen
Nordostbahn hat am 1. Mai d. J. die Eisenbahnunternehmung
Wädensweil-Einsiedeln ihre Linie mit den Stationen Burghalden,
Samstagern, Schindellegi, Biberbrücke und EiDsiedeln eröffnet.
Von der Simplonbahn ist die ca. 12 Kmtr. lange Strecke
Siders-Leuk am 17. Mai d. J. feierlich eröffnet worden. (Dem all-
femeinen Verkehr wird die Strecke nach dem uns vorliegenden
ahrplan, wie es scheint, erst am 1. Juni übergeben. Die Red.)
Die Schlussstrecke Court- Münster der Jurabahn ist am
24. Mai dem Betrieb übergeben worden.
538
— r — Italien Calabrisch - Sicilische Bahnen. Auf Grund
'des Ergebnisses der amtlichen Prüfung der zwischen den Sta-
tionen Spezzano - Albanese und Majolungo gelegenen Strecke
der Zweigbahn von Cosenza wurde Seitens des Ministers der
öffentlichen Arbeiten vom 5. Mai ab die Eröffnung dieser Strecke
für den Personen- und Güterverkehr genehmigt.
Mit Decret vom 27. April er. hat der Minister der öffent-
lichen Arbeiten die Ausführungs-Projecte für die zwischen Carini
und Partinico dann die zwischen Mazzara und Castelvetrano gele-
genen Strecken der Eisenbahnlinie Palermo - Marsala - Trapani
genehmigt.
Nachdem die definitiven Projecte für die Strecken Pa-
lermo - Carini (21 Kilometer G00 Meter) und Marsala - Trapani
(31 Kilometer) bereits durch Decret vom 26. August 1875 geneh-
migt wurden, sind von der ganzen Linie Palermo-Trapani, welche
eine Länge von ungefähr 192 Kilometer hat, die Ausführungs-
Projecte für 102 Kilometer 100 Meter ordnungsgemäss genehmigt.
Nach einem dem „Monitore delle Strade ferrate“ zuge-
kommenen Telegramm soll die Convention zwischen der Re-
gierung und der Königlichen Gesellschaft der Sardinischen Bah-
nen am 1. Mai in Rom unterzeichnet worden sein. Nach den
hauptsächlichen Bestimmungen dieser Convention soll der Bau
der Linien der sogenannten zweiten Periode innerhalb 6 Jahren
vollendet sein; die Garantie des kilometr. Reinertrages würde
auf 14 800 Lire unter den bei der Convention über die Pontebba-
Bahn angenommenen Modalitäten festgesetzt werden. Die zu
emittirenden Obligationen sollen unmittelbar vom Staate garan-
tirt werden , deren Ertrag fliesst in die Staatskassen und wird
nach Massgabe des Fortschrittes der Arbeiten an die Gesellschaft
überwiesen.
Nach dem Stande der Arbeiten der Strecke Verona -Dosso-
buono - Legnago lässt sich die Eröffnung des Betriebes auf ge-
nannter Strecke, wenn nicht unvorherzusehende Hindernisse ein-
treten, für Anfangs August er. erwarten. Die Strecke von Dosso-
buono nach Legnago wird 4 Zwischen - Stationen haben : Vigasio,
Isola della Scala , Bovolone und Cerea, Diese Stationsanlagen
sind fast vollendet. ("M. d. Str. f. No. 18.)
— r — Frankreich. Westbahn Die General-Versammlung
der Westbahn-Gesellschaft fand am 31. März 1. J. statt. Nach dem
Geschäfts-Berichte über das Jahr 1876 betrugen die Gesammt-
Einnahmen des alten Netzes 74 363 405 Frcs., die Ausgaben
39 486 921 Frcs., so dass sich für das alte Netz ein Nettoertrag
von 34 870 484 Frcs. ergibt.
Vertragsgemäss beträgt die reservirte Einnahme des alten
Netzes für das Jahr 1876 32 049 981 Frcs. Der Ueberschuss von
2 826 503 Frcs. ist auf das neue Netz zur Abminderung der Staats-
garantie zu verwenden.
Die Einnahmen des neuen Netzes betrugen 34 556 014 Frcs ,
die Ausgaben 24 426 969 Frcs., der Nettoertrag des neuen Netzes
stellt siel] sohin auf 10 129 045 Frcs.
Die Garantie des Staates für das Jahr 1876 beträgt
29 897 526 Frcs. Hierzu kommen obiger Nettoertrag des neuen
Netzes und der Ueberschuss des alten Netzes, zusammen
12 955548 Frcs. in Abzug, so dass sich der Zuschuss des Staates
pro 1876 auf 16 945 978 Frcs. beläuft.
Auf die Rechnung für erste Herstellung wurde im Jahre
1876 die Summe von 18 247 000 Frcs. verausgabt.
Von den Linien, welche im Jahre 1876 im Baue begriffen
waren, ist die Strecke von Sable nach Chäteau-Goutier am 25.
December 1876 eröffnet worden. Die Strecke von Chäteau-Gou-
tier nach Cliäteaubriant ist sehr vorgeschritten und wird der
zwischen Cliäteau-Gontier und Segre gelegene Theil im Monat
Juli, der weitere Theil gegen Schluss des Jahres dem Betriebe
übergeben werden. Ebenso die Linie von Laval nach Chäteau-
Gontier.
Die Linie von Chäteau-Gontier nach Angers wird im Laufe
des Jahres 1878 vollendet werden.
Die Eröffnung der Linie von Saint-Lö nach Coutances ist
gleichfalls für das Jahr 1878 in Aussicht zu nehmen. Die Trace
für die Verlängerung dieser Linie gegen Avranches ist kürzlich
vom Staatsrathe genehmigt worden. Zwischen Avranches und
Dol sind die Arbeiten soweit vorgeschritten, dass die Eröffnung
dieser Strecke gegen die Mitte des Jahres 1878 wird erfolgen
können.
Als Reinertrag des Betriebes des Jahres 1876 ergiebt sich
nach Ausgleichung der Rechnungen die Summe von 10 705 590 Frcs.,
aus welcher die 314 pCt. Zinsen der Actien, die Dividende mit
17 Frcs. 50 Cts. pro Actie geschöpft, und 333 060 Frcs. auf das
nächste Jahr überwiesen werden.
(J. d. Ch. de f. No. 17 & M. d. 1. M. No. 17.)
Frankreich. Südliche Bahnen (Midi). Nach dem bei der
Generalversammlung der Actionäre am 19. April er. bekannt ge-
gebenen Geschäftsberichte beliefen sich die JBrutto-Einnahmen der
Midibahnen im Jahre 1876 auf 53 387 765, 44 Frcs. Hiervon kommt
in Abzug die Abgabe für die Transporte mit grosser Geschwin-
digkeit mit 3 152 204 Frcs. 43 Cts. und diverse Ausgaben zu
1 694 092 Frcs. 36 Cts. Hiernach stellt sich die Brutto-Ei nnahme
auf 48 541 468 Frcs. 65 Cts. Dieser Summe stehen die Ausgaben
egenüber mit 19 192 818 Frcs. 01 Cts. Die Einnahmen übersteigen
aher die Ausgaben um 29 348 650 Frcs. 64 Cts. Nachdem der
Betrieb der Canäle mit einem Deficit von 127 455 Frcs. 76 Cts. ab-
schliesst, reducirt sich obiger Nettoertrag auf 29 221 194 Frcs.
88 Cts. Die reservirte Einnahme des alten Netzes beträgt
22 603 085 Frcs. 37 Cts. Auf das neue Netz sind daher vom
Nettoerträge 6 618 109 Frcs. 51 Cts. zu überweisen. Die reser-
virten 22 603 085 Frcs. 37 Cts. werden für die Anleihen für das
alte Netz, die Amortisation der Actien, und die Dividende
(40 Frcs. pro Actie) verwendet. Durch Ueberweisung des Be-
trages von 106 842 Frcs. 35 Cts. auf die disponible Reserve er-
reicht dieselbe die Summe von 4 003 375 Frcs. 20 Cts.
Durch ein Decret des Präsidenten der Republik vom
6. April 1. J. wurde der Bau einer Bahn von localem Interesse
von Nantes nach Cholet, welche über Loroux-Böttereau, la Re-
naudiere, Haute und Basse Goidaine an die Grenze der Departe-
ments Loire-Inferieure und Maine- et-Loire zwischen La Boissiere
und la Chaussoire führt — als in öffentlichem Nutzen gelegen, er-
klärt.
Zur Ausführung dieser Bahn wird das Departement der
Loire-Interieure ermächtigt. (J. d. Ch. de. f. No. 16.)
— r — Niederlande. Holländische Eisenbahn-Gesell-
schaft. Nach dem Geschäftsberichte dieser Gesellschaft über das
Jahr 1876 hatten deren im Betriebe stehenden Linien am 31. De-
cember 1876 eine Gesammtlänge von 298, 5 Kilometer — durch-
schnittlich für das ganze Betriebsjahr eine solche von 276 Kilo-
meter. Die Betriebsergebnisse waren sehr günstig namentlich
mit Rücksicht auf die Krisis, welche sich auch in den Niederlanden
fühlbar gemacht hatte. Die Einnahmen hatten die Summe von
4 065 699 fl. — um 518 060 fl. mehr als im Jahre 1875 — erreicht.
Die kilometrische Einnahme betrug 14 730 Gulden gegen 14 870 Gul-
den im Jahre 1875. Die Abrechnung schliesst mit 880 433 fl. Ge-
winn. Gratificationen etc. werden den Betrag von 3 910 fl. bean-
spruchen; 5 222 fl. werden dem Reservefonds überwiesen. Die
Dividende wird auf 58 fl. pro Actie festgesetzt. Nachdem die
Actionäre im Monat October v. J. bereits abschlagsweise 20 fl.
Dividende erhalten, werden dieselben noch weitere 38 fl. empfangen.
(M. d. I. M No. 15.)
— r— Eisenbahnen in Niederländisch-Indien. Dem „Moniteur
des Interets Materiels“ wird berichtet, dass die Regierung der Ge-
sellschaft der Bahnen von Niederländisch-Indien die Concession
zum Baue und Betriebe einer Linie von Djocjocarta nach Mage-
lang und nach Filatjap, sowie einer Linie von Sourakarta gegen
Madiouu ertheilt. Der Staat garantirt 5 pCt. Verzinsung auf die
Dauer von 40 Jahren.
Die Regierung hat von obengenannter Gesellschaft die Linie
Batavia-Buitenzorg um die Summe von 5 Millionen Gulden zurück-
gekauft. (M. d. I. M. No. 17.)
Eiserne Eisenbahnschwellen. Nachdem das Resultat der mit
eisernen Eisenbahnschwellen in umfassendem Massstabe ange-
stellten Versuche ein durchaus günstiges gewesen ist, hat der
Handelsminister Dr Achenbach die unter Staatsverwaltung ste-
henden Eisenbahnen angewiesen, nunmehr eiserne Schwellen in
grösserer Ausdehnung zur Anwendung zu bringen. Das System,
um welches es sich bei der ministeriellen Empfehlung handelt,
ist das Hilf’sche Langschwellensystem, welches nach den ge-
machten Erfahrungen grosse Vorzüge namentlich vor dem Quer-
schwellensystem besitzt.
Die Erweiterung, welche der Eisenverbrauch und damit der
Eisenmarkt mit der Einführung der eisernen Eisenbahnschwellen
erfährt, ist gerade jetzt von der grössten Bedeutung. Für die
Eisenproductionsländer wird damit für die nächste Zukunft ein
Eisenbedarf von rund 13 606 000 Tonnen oder 272 120 000 Centner
im Werthe von 1 632 800 000 M in Aussicht gestellt, wenn man
das Gewicht pro Stück der Bahnschwelle auf 35 Kilogr. und den
Preis pro Tonne auf 120 Jt. annimmt. Europa wäre hieran (bei
114 800 Kilometer Eisenbahnen) mit 1 000 800 000 J/. betheiligt.
Dabei wäre nur die Auswechselung der alten Schwellen in
Rechnung zu nehmen, so dass natürlich nur alljährlich eine be-
stimmte Quote des riesigen Bedarfs zur Befriedigung käme, aber
zu dieser Quote träte noch der Bedarf für die neu zu erbauenden
Bahnen. So weit die Technik sich für ein System entschieden
hat, ist es das System Hilf, welches überall zur Anwendung
kommt. Interessante Notizen über den Gegenstand enthält der
Moniteur des Interets Materiels 1877 S. 337 f. und 360.
Hält man sich an Durchschnittsverhältnisse des Preussiscben
Eisenbahnnetzes, so kommen jährlich pro Kilometer Bahngeleis-
länge 100 Schwellen zur Auswechselung. Träten hierfür eiserne
ein, so gäbe dies pro Kilometer 3,5 Tonnen oder 700 Ctr. Eisen-
bedarf, so lange eben hölzerne gegen eiserne Schwellen auszu-
wechseln sein würden. Später würde bei der längeren Dauer der
Eisenschwellen der Verbrauch natürlich auf die. Hälfte und noch
mehr herabsinken. Unter allen Umständen, selbst bei noch er-
539
höhterm Preise der Eisenschwellen, werden sich die letztem für
die Eisenbahnen billiger stellen, als die hölzernen. Bei den
Preussischen Eisenbahnen stellte sich der Verbrauch der letztem,
wie oben gesagt, pro Kilometer auf 100 Stück, im Werthe von
450 ,M Angenommen, die eisernen Schwellen kämen ebenso in
Verbrauch und zwar zum Werthe von 120 Ji pro Tonne, pro Kilo-
meter mit 3,5 Tonnen, so würden diese nur 420 Jl kosten. Mag
sich dieser Preis erhöhen wie er will, die eiserne Schwelle wird
sich bei ihrer weit grösseren Dauerhaftigkeit auch weit wohlfeiler
stellen als die hölzerne.
Juristisches.
Ist die Direction einer Privateisenbalm im Sinne des Str.-G.-B.’s
als ,, Behörde“ anzuselien. Die Anzeige bei der Direction einer
Privateisenbalm, durch welche ein Eisenbalmbeamter wider besseres
Wissen der Begehung einer strafbaren Handlung beschuldigt wird,
ist nicht als wissentlich falsche Anschuldigung zu bestrafen. —
Der Restaurateur M. zu Genthin hatte im vorigen Jahr bei der
Direction der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn-Gesellschaft
eine Anzeige gemacht, durch welche er den Schaffner G., den
Zugführer A. und den Stations - Assistenten S. wider besseres
Wissen einer strafbaren Handlung, resp. der Verletzung einer
Amtspflicht beschuldigte. Wegen wissentlich falscher Anschuldigung
auf Grund des § 164 des Str.-G.-B.’s angeklagt, wurde M. vom
Kreisgericht zu Genthin zu einer mehrwöchentlichen Gefängniss-
Strafe verurtheilt. Das Appellations - Gericht zu Magdeburg be-
stätigte dieses Urtheil, dagegen wurde es vom Ober-Tribunal für
rechtsirrthümlich erklärt und die Sache zur anderweitigen Fest-
stellung, ob die den drei Eisenbahnbeamten in der Anzeige ge-
machten Vorwürfe nicht wenigstens als Beleidigung aufzu-
fassen seien, in die zweite Instanz zurückgewiesen. „Es ist zwar
richtig,“ führt das Erkenntniss des Ober-Tribunals aus, „dass
schon nach §2 des für mehrere Preussische Eisenbahnen, darunter
auch für die Berlin-Potsdam-Magdeburger erlassenen Bahn-Polizei-
Reglements vom 15. December 1858, welches seitdem durch dasBun-
desregl'ement vom 3. Juni 1870 §§ 72 ff., dessen Nachtrag vom 29.
December 1871, und durch § 66 des Bahnpolizei-Reglements vom
5. Januar 1875 noch eine weitere Ausdehnung erhalten hat, eine
Reihe von bei Privatbahnen angestellten Beamten, darunter nament-
lich Schaffner, Zugführer und Stationsassistenten,
um die es sich hier handelt, zugleich die Functionen von König-
lichen Polizeibeamten erhalten haben und als solche in
Eid und Pflicht genommen sind. In diesen Eigenschaften stehen
sie aber nicht unter der Direction der betreffenden Privateisen-
bahn-Gesellschaft, der sie sonst untergeben sind, sondern unter
dem zuständigen Königl. Eisenbahn - Commissariate.“
(Erk. des Preuss. Ober-Tribunals v. 12. April 1877.)
Personal-Nachrichten.
Preussen. Der Regierungsrath Wilhelm Senftleben, Mit-
glied der Königlichen Direction der Westfälischen Eisenbahn, ist
in gleicher Eigenschaft zur Königlichen Eisenbahndirection in
Saarbrücken, und das Mitglied der letzteren Behörde, Regierungs-
Assessor Andreas Hellweg, in derselben Eigenschaft zur König-
lichen Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn unter
Betrauung mit den Functionen des Vorsitzenden der Königlichen
Eisenbahncommission in Görlitz versetzt worden.
Der Regierungs-Assessor Rudolph Seebold, Vorsitzender
der Königlichen Eisenbahncommission in Thorn, ist nach Brom-
berg zur Königlichen Direction der Ostbahn versetzt und seine
bisherige Stelle dem Mitgliede der hiesigen Königlichen Eisen-
bahncommission der Ostbahn, Regierungs- Assessor "Max Röpell,
übertragen worden. Der Regierungs-Assessor Franz Thimm ist
mit den Functionen des administrativen Mitgliedes der hiesigen
Königlichen Eisenbahncommission der Ostbahn commissarisch Be-
traut worden.
Der bisherige Baumeister Emil Bauer zu Wirsitz, Regie-
rungsbezirk Bromberg, ist als Königlicher Kreis-Baumeister da-
selbst angestellt worden.
OFF
(Nach Schluss der Redaction eingegangen.)
Sächsische Staats-Eisenbahn. Am 20. d. M.
ist für den Transport mineralischer Kohlen
in Wagenladungen zu 10 000 Kilogramm
zwischen den Stationen der a. pr. Busch-
tehrader Eisenbahn, der K. K. pr. Aussig-
Teplitzer Eisenbahn, der K. K. pr. Dux-
Bodenbacher Eisenbahn und der K. K. pr.
Eisenbahn Pilsen-Priesen-Komotau einer-
seits und den Stationen der Königlich
Sächsischen Staatseisenbahnen und der
Muldenthal - Eisenbahn andererseits, via
Reitzenhain, Weipert resp. Franzensbad
ein neuer Tarif in Kraft getreten, welcher
bei unseren Stationen käuflich zu erhalten
ist. Dresden, den 22. Mai 1877. König-
liche Generaldirection der Sächsischen
Staatseisenbahnen: Freiherr von Bieder-
mann. (1810)
1. Verkehrs-Eröffnungen.
Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen.
Nach der Mittheilung der Direction der
Arad-Körösvolgyer Eisenbahn in
Arad ist deren 21, 3 Kilom. lange Strecke
Pankota-Borosjenö mit den Sta-
tionen Pankota, Tarnova, Apatelek und
Borosjenö am 10. Mai d J. dem öffent-
lichen Verkehre übergeben worden.
Berlin, den 19. Mai 1877.
Nach der Mittheilung des Direetoriums
der Breslau-Schwei dnitz-Frei-
b u r g e r Eisenbahn-Gesellschaft sind die
neu erbauten Strecken a) Königs-
berg N/M. - Stettin (54 Kilometer) mit
den Stationen Uchtdorf, Wilhelmsfelde-
Fiddichow, Greifenhagen, Ferdinandstein,
Podejuch und Stettin , b) Sorgau-
Friedland-Landes grenze (34 Ki-
lometer) mit den Stationen Sorgau, Salz-
brunn, Fellhammer, Friedland (R. B.
Breslau) und den Anschlussstrecken Fried-
land-Landesgrenze und Fellhammer-Got-
tesberg am 15. Mai d. J. für den Per-
sonen- und Güterverkehr eröffnet worden.
I ZIELLE ANZEI
I Nach der Mittheilung der Direction der
Pfälzischen Eisenbahnen ist die
4,62 Kilometer lange Bahnstrecke Ger-
mersheim-Rheinbrücke-Rheins-
heim (ohne Zwischenstation) am 15. Mai
d. J. für den Personen- und Güterverkehr
eröffnet worden. Diese neue Strecke hat
in Rheinsheim Anschluss an die bereits
im Betriebe stehende Badische Linie
Rheinsheim-Bruchsal.
Von der in Rede stehenden Strecke
sind :
a) 3,57 Kilometer von Germersheim bis
zur Badisch - Pfälzischen Grenze (auf
dem rechten Rheinufer) Eigenthum
der Pfälzischen Bahnen,
b) 1,#5 Kilometer von der Badisch - Pfäl-
zischen Grenze bis zur Station Rheins-
heim Eigenthum der Badischen Staats-
Eisenbahn.
Nach der Mittheilüng der Betriebs - Di-
rection der K. K. priv. Oesterreichi-
schen Staats - Eisenbahn - Ge-
sellschaft ist zwischen den Stationen
Temesvar und Remete (an der südöst-
lichen Linie) die Station „Temesvar-
Fabrik“ angelegt und am 15. Mai d. J.
für den Personen-, Gepäck-, Eilgut- und
Frachtverkehr eröffnet worden
Die bisherige Station „Temesvar“ (zu-
gleich Endstation der Arad - Temesvar
Eisenbahn) führt zur Unterscheidung von
der oben genannten neuen Station seit
■ dem 15. d. Mts. den Doppelnamen „Te-
mesvar - Josefstadt. “
Berlin, den 25. Mai 1877.
Die geschäftsführendeDirection des Vereins
Schräder.
2. Betriebsstörungen.
Arad-Temesvärer Bahn. In Folge Hoch-
wasser hat sich ein Joch der zwischen den
Stationen Arad undNeu-Arad befindlichen
lnundations-Brücke des Marosflusses ge-
senkt, daher auf der genannten Strecke
seit 18. d. Mts. der Güterverkehr bis auf
GEN.
Weiteres gänzlich eingestellt werden musste.
Die Verkehrsstörung dürfte vier Tage an-
dauern. Budapest, am 19. Mai 1877. Die
Verkehrs-Direction,
Ungarische Staatsbahnen (festliche Linie.
In Folge niedergegangener Wolkenbrüche
ist der Verkehr zwischen den Stationen
Kocsärd und Tövis und zwischen den
Stationen Kis-Kapus undBaläzsfal va
unterbrochen .
Das Verkehrshinderniss dürfte zwischen
den erstgenannten Stationen binnen 5
Tagen, zwischen den letztgenannten Sta-
tionen binnen 14 Tagen voraussichtlich
behoben sein Budapest, am 21. Mai 1877.
Der General-Director.
Rumänische Eisenbahnen, in Folge der
Benutzung unserer Bahn von Seiten des
durch Rumänien marschirenden Kaiserlich
Russischen Heeres ist der regelmässige Be-
trieb auf unseren Linien gestört.
Wir sind daher bemüssigt, die laut § 14
des „Regulativ für die gegenseitige Wagen-
benutzung“ für den Fall ad 2 (der that-
sächlich eingetreten ist) zugestandene
Befreiung von der Zeitmiethe und Ver-
zögerungs^ebühr nach Ablauf der regulativ-
massigen Benutzungsfrist in Bezug auf alle
nach dem 26. April a. c. auf unsere Linien
übergegangenen fremden Wagen in An-
spruch zu nehmen. Bucuresci, 15. Mai 1877.
Die General-Direction.
Lemberg-Czernowitz- Jassy Bahn Die in
Folge Dammrutschung zwischen Kuczur-
mare und Hliboka am 26. April 1. Js. ein-
getretene Verkehrsunterbrechung wurde am
28. April 1. Js. wieder behoben, desgleichen
hat die auf unserer Rumän. Linie durch
Hochwässer zwischen Liteni und Dolhaska
eingetretene Verkehrsunterbrechung vom
26. Abends bis 29. April Mittags gedauert.
Wien, 23. Mai 1877. Centralleitung.
3. Personenverkehr.
Breslan - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Vom 15. Juni er. ab werden zwi-
540
sehen Hirschberg einerseits und Camenz,
Glatz und Neisse andererseits directe
Billets via Altwasser - Frankenstein aus^
gegeben. Berlin und Breslau, den 17. Mai
1877. Königliche Direction der Nieder-
schlesisch-Märkischen Eisenbahn. König-
liche Direction der Oberschlesischen Ei-
senbahn. Directorium der Breslau-
Schweidnitz - Freiburger - Eisenbahn - Ge-
sellschaft. (1807)
4. Dividenden-Auszahlungen.
Braunschweigische Eisenbahn. Die Divi-
dende auf die Stammactien unserer Gesell-
schaft pro 1876 ist auf 2% % festgestellt
und kann gegen Einreichung, der Dividen-
denscheine No. 8 vom 1. Juni d. J. an bei
unserer Haupt-Casse kierselbst in Empfang
genommen werden. Braunschweig, den
15. Mai 1877. Die Direction der Braun-
schweig. Eisenbahn-Gesellschaft. (1774)
5. General- Versammlungen.
K. K. priv. Kaschau-Oderberger Eisen-
bahn-Gesellschaft. Die V. ordentliche Ge-
neral-Versammlung der Actionäre der K.
K. priv. Kaschau-Oderberger Eisenbahn-
Gesellschaft findet Donnerstag, am
28. Juni 1877, 10 Uhr Vormittags, im
Saale des Hotel Europa zu Budapest
(Franz-Josefsplatz No. 11, I. Stock) statt.
Gegenstände der Verhandlung:
1. Geschäfts-Bericht pro 1876.
2. Vorlage der Schlussrechnungen, Bilanz
und des bezüglichen Berichtes des
Aufsichtsrathes pro 1876. Prüfung
und Feststellung dieser Schlussrech-
nungen und Bilanz, und Ertheilung
des Absolutoriums für die Direction
und den Aufsichtsrath.
3. Feststellung des Honorars der Direction
und des Aufsichtsrathes.
4. Ersatzwahl eines Directions-Mitgliedes
und Neuwahl dreier Mitglieder des
Aufsichtsrathes auf 3 Jahre.
Nach § 18 und 20 der Statuten haben
diejenigen Actionäre, welche der General-
Versammlung beiwohnen respective ihr
Stimmrecht in derselben ausüben wollen,
ihre Actien mit den nicht fälligen Cou-
ons längstens 8 Tage vor der General-
ersammlung, das ist bis inclusive 20.
Juni, 2 Uhr Nachmittags, in Budapest
an der Hauptcassa der Gesellschaft, oder
in Wien bei der Anglo-Oesterreichischen
Bank gegen Uebernahme der entsprechen-
den Legitimations-Karten zu hinterlegen.
Bezüglich der Ausübung des Stimmrech-
tes und der Vertretung durch Bevollmäch-
tigung, werden die P. T. Actionäre auf
die §§ 18, 19 und 20 der Statuten auf-
merksam gemacht Budapest, am 12. Mai
1877. Die Direction. (Nachdruck wird
nicht honorirt.) (1779)
K. K. priv. Böhmische Westbahn. Bei
der heutigen XVI. (ordentlichen) General-
Versammlung wurden:
1. Der Geschäftsbericht und die Rech-
nungsabschluss^ genehmigt.
2. Beschlossen, den Juli-Coupon mit
5 fl. Oe.-W. ohne Stempelabzug einzu-
lösen, und den Ueberschuss des Jahres
1876 mit 179 634 fl. 02 kr. der im
Jahre 1875 gebildeten Specialreserve
zuzuführen, und die Verwendung des
hiernach sich ergebenden Gesammtbe-
trages pr. 370 502 fl. 22 kr. den seiner-
zeitigen Beschlüssen einer künftigen
General-Versammlung vorzubehalten.
3. Die Herren Carl Auspitz, Dr. Adolf
Ehrenfeld und Julius Runewalder als
Revisoren und die Herren Michael
Hämisch, Ferdinand Kitt und Dr. Jo-
hann Natterer als Ersatzmänner per
acclamationem gewählt.
4. In den Verwaltungsrath die ausschei-
denden Herren August von Stummer
und Carl Weiss Ritter von Weissenhall
wieder- und Herr Leopold Lieben neu
gewählt.
Wien, am 18. Mai 1877. Der Ver waltun gs-
rath. (Nachdruck wird nicht honorirt). (1789)
Öels-Gnesener Eisenbahn. Die Actionäre
der Oels-Gnesener Eisenbahn-Gesellschaft
werden gemäss § 21 des Gesellschaftssta-
tuts zur ordentlichen General-Versamm-
lung auf Freitag, den 8. Juni c., Nach-
mittags 3 Y2 Uhr, in dem Geschäftslocale
der Unterzeichneten Direction, Museum-
strasse 7, zu Breslau hierdurch eingeladen.
Zur Berathung und Beschlussfassung
gelangen :
1. Neuwahl der Mitglieder des Aufsichts-
rathes;
2. Bericht des Aufsichtsraths über die
Lage der Geschäfte der Gesellschaft
unter Vorlegung der Betriebs- und
Baurechnungen und der Bilanz des
verflossenen Jahres und dessen Vor-
schlag zur Vertheilung des Betriebs-
Ueberschusses ;
3. Ertheilung der Decharge an Auf-
sichtsrath und Direction;
4. Antrag der Gesellschafts-Vorstände:
General - Versammlung wolle be-
schliessen, das Grundcapital der Ge-
sellschaft um den Betrag von
13 500 Stück Stammactien ä 100 Thlr.
= 300 M, nachdem die darauf von
der Baugesellschaft F. Plessner & Co.
geleisteten Theilzahlungen von 40 %
durch Beschluss des Aufsichtsraths
für verfallen erklärt sind, zu redu-
ciren und zu diesem Zweck den § 4
des Statuts entsprechend abzuändern.
Zur Theilnahme an der General-Ver-
sammlung sind diejenigen Actionäre be-
rechtigt, welche ihre Actien spätestens
drei Tage vor dem Tage der General- Ver-
sammlung entweder bei unserer Haupt-
casse, Museumstrasse 7 in Breslau, oder
bei der Berliner Handels-Gesellschaft in
Berlin, Französische Strasse No. 42, depo-
nirt haben.
Jeder Actionär hat ein von ihm unter-
schriebenes Verzeichniss der zu deponi-
renden Actien in 2 Exemplaren beizu-
fügen, von denen das eine mit dem Ver-
merk der Stimmenzahl ihm zurückgegeben
wird und als Einlasskarte für die General-
Versammlung dient.
Die Stelle der wirklichen Deposition bei
einer der vorbezeichneten Cassen vertreten
amtliche Bescheinigungen von Staats-
oder Gemeindebehörden über die bei ihnen
erfolgte Deposition der Actien (§ 26 des
Statuts.) Breslau, den 22. Mai 1877.
Direction der Oels-Gnesener Eisenbahn-
Gesellschaft. (1796)
Bättaszek - Dombovär - Zäkänyer (Donau-
Drau) Eisenbahn. Kundmachung. Die
p. t. Actionäre der Bättaszek-Dombovär-
Zäkänyer (Donau-Drau) Eisenbahn werden
hiermit im Sinne des § 16 der Gesellschafts-
Statuten zur vierten ordentlichen Gene-
ral-Versammlung, welche Mittwoch, den
20. Juni 1877, Vormittags 11 Uhr, im
6. Ausloosungen.
Pfälzische Eisenbahnen. Prioritäts - Anlehen der Könglich Bayerisch-
Pfälzischen Eisenbahnen. In den am 14. Mai er. zu Ludwigshafen am Rhein statt-
gehabten Verloosungen der Prioritätsanlehen der Pfälzischen Eisenbahnen sind nach-
stehende Partial-Obligationen pro 1. October d. Js. gezogen worden.
a) Ludwigsbahn.
1. Von dem auf 4% convertirten Prioritäts-Anlehen von fl. 2 000 000 vom Jahre 1848.
(24. Ziehung)
Lit. A. No. 33 61 89 229 291 293 302 339 679 686 7501
D.
B.
E.
C.
F.
49 119 147 217 310 443 499 ... .
192 206 221 288 359 444 555 609 643 692 753 772
142 150 191 264 366 418 461
214 302 318 325 375 411 420 436\ Q... v .
Oll OO. AAn A' m A AA >15 Stuck a fl. 100.
18 Stück ä fl. 1000.
19 Stück ä fl: 500.
29 167 311 380 440 477 490 . ./
2. Von dem auf 4% convertirten Prioritäts-Anlehen von fl. 500 000 vom Jahre 1852.
(24. Ziehung.)
Lit. G. No. 138 178 217 219 ... 4 Stück ä fl. 1000.
„ H. „ 40 71 158 184 206 ... 5 „ ä fl. 500.
„ 1. „ 6 37 43 45 100 150 276 .7 „ ä fl. 100.
3. Von dem auf 4% convertirten Prioritäts-Anlehen von fl. 700 000 vom Jahr 1856.
(19. Ziehung.)
Lit. K. No. 47 103 226 296 321 357 6 Stück ä fl 1000.
„ L. „ 208 246 348 356 375 384 6 „ ä fl. 500.
„ M. „ 141 218 532 589 594 651 757 773 876 900 925 932 .12 „ ä fl. 100.
4. Vom 47*% Prioritäts-Anlehen von fl. 800000 vom Jahre 1858.
(14. Ziehung.)
Lit. A. No. 135 202 224 305 4 Stück ä fl. 1000.
„ B. „ 136 155 220 224 398 507 6 „ ä fl. 500.
„ C. „ 27 207 600 659 744 797 852 879 941 989 10 „ ä fl. 100.
5. Vom 4% Prioritäts-Anlehen von fl. 900000 vom Jahre 1861.
(9. Ziehung.)
Lit. A. No. 344 366 458 3 Stück ä fl. 1000.
„ B. „ 148 313 371 443 470 5 „ ä fl. 500.
„ C. „ 30 106 130 191 254 788 863 956 .8 „ ä fl. 100.
6. Vom 4% Prioritäts-Anlehen von fl. 3 420 000 vom Jahre 1862.
(9. Ziehung.)
Lit. D. No. 112 271 373 388 422 431 506 634 880 1083 1825 1895 ... 12 Stück ä fl. 1000.
„ E. „ 281 442 533 854 1058 1167 1370 1937 2031 2138 2173 2200 2253 2288
14 Stück ä fl.
„ F. „ 10 51 93 133 365 403 526 656 1000 1669 1727 1830 1918 2037 2094
15 Stück ä fl.
7. Vom 4% Prioritäts-Anlehen von fl. 700 000 vom Jahre 1865.
(9. Ziehung.)
Lit. G. No. 133 198 326 . . . 3 Stück ä fl. 1000.
„ H. „ 41 53 309 ... 3 „ ä fl. 500.
„ I. „ 34 511 534 747 795 5 „ ä fl. 100.
8. Vom 5% Prioritäts-Anlehen von fl. 2 000000 vom Jahre 1869.
(8. Ziehung.)
Lit. A. No. 309 656 604 864 926 996 1088 1170
„ B. „ 100 118 324 434 573 925 973 994 1012
„ C. „ 156 178 209 247 400 417 557 608 1021 1186 1214 1229 1262 1349 1406 1415 1894 1971
18 Stück ä fl. 100.
(Fortsetzung siehe S. 541).
500.
100.
8 Stück ä fl. 1000.
9 „ ä fl. 500.
541
Sitzungssaale der Gesellschaft (Budapest
VI. Bez. Fabrickengasse No. 7) abgehalten
werden wird, höflichst eingeladen.
Tages-Ordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes pro 1876.
2 Bericht des Aufsichtsrathes über die
Schlussrechnung pro 1876 und Be-
schlussfassung; über die Ertheilung
des Absolutoriums an die Direction.
3. Neuwahl der im Sinne der §§ 34 und
46 der Gesellschafts-Statuten ausge-
loosten Mitglieder der Direction und
des Aufsichtsrathes.
4. Genehmigung des zwischen der Ge-
sellschaft und der General-Bauunter-
nehmung abgeschlossenen Ausgleiches.
Im Sinne des § 22 der Statuten werden
daher alle jene p. t. Actionäre, welche an
obiger General - Versammlung Theil zu
nehmen wünschen, ersucht, ihre Actien
bis längstens 12. Juni d. J. in Budapest
bei der Hauptcasse der Gesellschaft (VI.
Bez. Fabrickengasse No. 7) in Wien bei
der Anglo-Oesterreichischen Bank zu de-
poniren, und gleichzeitig die für dieselben
auf ihre Namen lautenden Legitimations-
karten zum Eintritte in die General- Ver-
sammlung in Empfang zu nehmen. Buda-
pest, den 18. Mai 1877. Die Direction.
(Nachdruck wird nicht honorirt.) (1794)
K. K. priv. Südbahn ^Gesellschaft. Ver-
tagung der General -Versammlung.
Nachdem die zur Giltigkeit der für den
30. Mai 1. J. nach Wien einberufenen drei
und zwanzigsten (ordentlichen) General-
Versammlung der Gesellschaft statutenmäs-
sig erforderliche Anzahl Actien nicht hinter-
legt wurde, so werden die Herren Actionäre
hiermit in Kenntniss gesetzt, dass diese
General- Versammlung nunmehr Samstag,
den 30. Juni d. J. 10 Uhr Vormittags in
Wien (Saal des Ingenieur- und Architecten-
Vereines, Stadt, Eschenbachgasse No. 9)
stattfinden wird.
Die Gegenstände der Tagesordnung blei-
ben unverändert:
1. Mittheilung des Jahresberichtes,
2. Genehmigung des Rechnungs-Abschlus-
ses für 1876,
3. Theilweise Erneuerung des Verwal-
tungsrathes.
Die zur Theilnahme an der General- Ver-
sammlung erforderliche Anzahl Actien ist
spätestens bis 16. Juni 1. J. bei den in der
Kundmachung vom 28. April 1. J. bezeich-
neten Kassen, d i. :
in Wien bei der K. K. priv. Oesterreich.
Creditanstalt für Handel und Gewerbe,
in Triest bei den Herren Morpurgo & Pa-
rente,
in Frankfurt a/M. bei den Herren M. A. Roth-
schild & Söhne,
in Berlin bei Herrn S. Bleichröder,
„ Hamburg bei Herren L. Behrens & Söhne,
„ Paris bei der Depot - Cassa der Gesell-
schaft, Rue Laffitte 17,
in London bei den Herren N. M. Roth-
schild & Söhne,
in Mailand bei der Hauptcassa der Gesell-
schaft,
in Genf bei den Herren Lombard, Odier &
Comp.,
in Lyon bei den Herren P. Gailine & Co.
und bei Veuve Morin, Pons & Comp,
zu hinterlegen.
Die für die General -Versammlung vom
30. Mai d. J. ausgegebenen Legitimations-
karten sind auch für die General -Ver-
sammlung vom 30. Juni 1. J. gütig.
Hiervon werden die Herren Actionäre mit
dem Beifügen verständigt, dass die Be-
schlüsse dieser General-Versammlung über
obige Gegenstände der Tagesordnung nach
Art. 27 der Statuten ohne Rücksicht auf
die Zahl der anwesenden Actionäre und
der durch sie vertretenen Actien Giltig-
keit haben. Wien, am 19. Mai 1877. Der
Verwaltungsrath. (1793)
Zu 6. Ausloosungen (Fortsetzung).
1000.
500.
100.
9. Vom 4‘/t% Prioritäts-Anlehen von fl. 3 500 000 vom Jahre 1872.
(2. Ziehung.)
Lit. D. No. 520 541 636 673 868 1147 1289 1624 1708 1740 1785 ... 11 Stück ä fl.
„ E. „ 613 649 1373 1391 1476 1667 1733 1895 1919 2091 2201 2212 2276
13 Stück ä fl.
„ F. „ 190 205 293 312 362 1291 1653 1911 2022 2166 2230 2473 . 12 „ ä fl.
10. Vom 4V*°/o Prioritäts-Anlehen von fl. 10 000 000 vom Jahre 1872.
(2. Ziehung.)
Lit. G. No. 240 413 733 1124 1540 2343 3157 3213 3231 3375 3466 3687 3837 3846 3883 4166
4178 4383 4429 4444 4599 4897 5075 5089 5192 5216 5466 5654 5679 5788 5793
5966 32 Stück ä fl. 1000.
„ H. „ 402 1232 1246 1546 1667 2755 3157 3493 3613 3658 4000 4066 4221 4276 4302
4392 4412 4962 4969 5057 5321 5414 5484 5508 5748 5769 6273 6479 6664 6687
6802 6816 6921 6980 6985 7136 7196 7282 7311 7351 ... 40 Stück a fl. 500.
„ I. „ 19 447 1030 1612 1743 2013 2038 2042 2245 2285 2382 2419 2458 13 Stück ä fl. 100.
b) Maximiliansbahn.
11. Vom 4V>% Prioritäts-Anlehen von fl. 2 500 000 vom Jahre 1871.
(2. Ziehung.)
Lit. A. No. 112 453 469 1112 1259 1302 1313 1404 8 Stück ä fl. 1000.
„ B. „ 304 362 442 592 922 995 1424 1434 8 „ ä fl. 500.
„ C. „ 47 137 633 779 1089 1239 1317 1438 1535 1567 1640 2111 2278 2454
14 Stück ä fl. 100.
12. Vom 4‘/2% Prioritäts-Anlehen von fl. 4 001900 — M. 6 860 400 vom Jahre 1874.
(1. Ziehung.)
Lit. A. No. 54 95 780 1009 1096 1298 1337 1401 8 Stück ä Jl 1800.
„ B. „ 774 864 938 948 1170 1601 1609 1685 1858 1971 10 „ ä Jl 1200.
„ C. „ 761 1154 1211 1266 1519 1527 1641 1845 1934 1950 2174 2477 2606 2650
14 Stück ä Jü
c) Nordbahnen.
13. Vom 5% resp. 4f/2% Prioritäts-Anlehen von fl. 9452 000 vom Jahre 1871.
(2. Ziehung.)
Lit. A. No. 280 984 1197 1690 1802 2159 2216 2238 2635 2653 2855 2962 3233 3263
3697 3993 4316 4318 4608 4667 4670 4743 4751 4847 4852 4909 27 Stück ä fl.
„ B. ,, 1245 1617 1741 1763 1778 2116 2163 2177 2327 2330 2367 2983 3058 3281 3388
3392 3434 3496 3571 3606 3631 3719 3806 3942 4121 4256 4603 4709 5017
5152 5517 5591 5706 5922 6224 6271 6295 6891 6959 7762 7877 8065 8134 8182
44 Stück ä fl. 500.
„ C. „ 25 847 891 938 1058 1201 1493 1683 1961 2083 2124 2276 2579 2596 2616 2646
16 Stück ä fl. 100.
Die Besitzer vorstehender Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken in
Kenntniss gesetzt, dass deren Auszahlung vom 1. October d. J. an
in Frankfurt a/M. bei M. A. v. Rothschild & Söhne,
Phil. Nie. Schmidt,
W. H. Ladenburg & Söhne,
der Rheinischen Creditbank,
S. Bleichröder,
der Direction der Disconto-Gesellschaft,
L. Dacque,
der Bayerischen Vereinsbank,
der Directions-Haupt-Casse
erfolgt, dass die Verzinsung derselben vom 1. October d. J. ab aufhört und dass die per
1. April 1878 und später fäüigen Coupons, welche an diesen Obligationen fehlen, bei
deren Auszahlung in Abzug gebracht werden.
Aus früheren Verloosungen sind von obigen Prioritäts-Anlehen noch rückständig:
a) Ludwigsbahn.
1. Von den ausgeloosten 4% % convertirten Prioritäts-Obligationen (Coupon
incl. 1. October 1872 schwarzer Druck auf weissem Papier, vom 1. April 1873 ab Coupon
mit schwarzem Druck auf gelbem Papier; Werthbetrag in farbigen Feldern).
600.
3387
1000.
Mannheim
Berlin
Neustadt a/H.
München
Ludwigshafen
Rückzahlungstermin 1. October 1873.
Lit. C. No. 449.
„ E. No. 404.
„ L. No. 67.
„ M. No. 142 587 909.
Rückzahlungstermin
Lit. A. No. 546. | Lit. C. No. 57 472 491.
„ B. No. 411
Rückzahlungs terminl. October 1874.
Lit. B. 49. F. 103.
Lit. A. No. 331.
„ B. No. 320.
C. No. 25 246
„ C. 483. I. 291.
„ D. 186. L. 399.
„ E. 6. M. 380.
1. October 1875.
Lit. F. No. 408. I Lit. L. No. 298.
763.| „ E. No. 59 79 139 484. | „ G. No. 80.1 „ M. No. 284452 947 962.
Rückzahlungstermin am 1. October 1876.
488.
Lit. D. No. 473.
E. No. 322 365.
F. No. 231.
Lit.
G. No. 126 281.
H. No. 225.
I. No. 136.
Lit. K. No. 215.
L. No. 353.
M. No. 494 572 973.
2. Von den ausgeloosten 4% 9g Prioritäts-Obligationen (Coupons schwarzer Druck
auf blauem Papier; Werthbetrag in farbigen Feldern).
Rückzahlungstermin 1
Lit. C. No. 209.
Rückzahlungstermin 1.
Lit. C. No. 7 123.
October 1873.
October 1876.
Rückzahlungstermin 1. October 1874.
Lit. C. No. 174 676 778.
Rückzahlungstermin 1. Octoberl876.
Lit. A. No. 226.
B. No. 189.
C. No. 12 14 214
474 877.
D. No. 1074 1184
1712.
E. No. 153 172 477
802 881.
Lit. F. No. 1063 1206
1370 1858
1882.
G. No. 1506 1802
1808.
H. No. 3471 3516.
I. No. 602.
542
3) Von den ausgeloosten 4°/0 Prioritäts-Obligationen (Coupons schwarzer Druck
auf rothem Papier)
Rückzahlungstermin l.October 1874.
Lit. ß. No. 370.
„ C. No. 826.
„ D. No 1175 1991.
„ E. No. 775 986 1334 1829 2279
„ F. No. 1082.
Lit. C. N o. 19 240 408 485 487 989.
„ D. N o. 208 929.
E. No. 23 33 121 241 263 685 818 928.
Rückzahlungstermin 1. Octoberl875.
Lit. A. No. 457.
„ B. No. 283.
„ D. No. 763 824.
„ E. No. 900 910 944 1273 2267.
„ F. No. 2183.
„ G. No. 179.
„ I. No. 178.
Rückzah lungstermin 1. October 1876.
Lit. F. No. 802 1129 1208 1272 1535 1616 1921.
H. No. 74
I. No. 469 513.
4. Von den ausgeloosten 5°/# Prioritäts-0 bligationen (Coupons schwarzer Druck
auf weissem Papier; Werthbetrag in farbigen Feldern).
Rückzahlungstermin 1. October 1871. Lit. A. No. 809.
„ 1. October 1872. „ A No. 770, Lit. B. No. 495, Lit. C. No. 1417.
„ 1. October 1873 „ B. No. 984.
„ 1. October 1874. „ A. No. 286 788, Lit C. No 256.
„ 1. October 1875. „ A. No. 96, Lit. B. No. 958, Lit. C. No. 1140.
Rückzahlungstermin l. October 1876.
Lit. A. No. 111 259 763. I Lit. C. No. 408 435 951 1227 1534 1797.
„ B. No. 66 291 1155 1183.
b) Maximiliansbahn.
Von den ausgeloosten 4 % % Prioritäts-Obligationen (Coupons schwarzer Druck
auf grauem Papier; Werthbetrag in farbigen Feldern).
Rückzahlungstermin 1. October 1876.
Lit. A. No 540 573 709 863 1159. I Lit. C. No. 81 1094 1175 1685 2264 2293.
„ B. No. 486 746 891 1466. |
c) N ordbahnen.
1. Von den ausgeloosten 5 °/0 Prioritäts-Obligationen (Coupons schwarzer Druck
auf silbergrauem Papier; Werthbetrag in farbigen Feldern).
Rückzahlungstermin 1. October 1876. Lit B. No. 757 1373 1796, Lit. C. No. 928.
2. Von den ausgeloosten 4% % Prioritäts-Obligationen (Coupons schwarzer Druck
auf weissem Papier mit gelblichem Ueberdruck; Werthbetrag in farbigen Feldern).
Rückzahlungstermin 1. October 1876.
Lit. A. No. 3635 3878 4468.
„ B. No. 3334 3421 5003 5878 6031 6678 6886 6909 7237 7572 7698 7994.
„ C. No. 1678 2353 3268.
Ludwigshafen, 15. Mai 1877. Die Direction der Pfälzischen Bahnen, von Jäger. (1780)
K. K. priv. Aussig-Teplitzer Eisenbahn-Gesellschaft. Bei der am 12. Mai 1. J. unter
Intervention des Herrn 1. f. Commissärs und eines Herrn K. K. Notars stattgefundenen
Ausloosung der nach Massgabe des Beschlusses der 19. ordentlichen Generalversamm-
lung vom 5. Mai 1877 und der Gesellschaftsstatuten in diesem Jahre zur Tilgung gelan-
255
1040
1 117
1 250
1 401
2 474
2 623
3 284
3 552
4 255
4 506
4 633
4 814
5 040
5 079
5 594
5 884
7 593
8 316
8 381
8 540
8 890
9 414
9 720
9 933
10 513
12 012
12013
12 043
12 824
14 539
15 342
15 386
16 916
17 268
17 632
18 304
18 478
18 765
18 971
19 049
19 948
20 129
20 652
21030
22 146
22 802
22 812
23 312 | 23 936
24150
24 261
24 402 j 24 491
24 666
Die Auszahlung dieser ausgeloosten Actien erfolgt gegen Rückgabe der Actien
nebst Coupons von einschlüssig No. 20 an und Talons, mit je 210 fl. Oe. W. Banknoten
vom 1. Juli 1876 angefangen:
in Wien bei den Herren Johann Liebieg & Comp.,
in Prag bei dem Herrn Moritz Zdekauer,
in Dresden bei der Dresdener Bank und der Filiale der Allgemeinen Deutschen
Credit-Anstalt,
in Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt,
in Berlin bei der Direction der Disconto-Gesellschaft und bei Herrn S. Bleichröder,
in Frankfurt a|M. bei den Herren M. A. v. Rothschild et Söhne,
in Teplitz bei der Haupt-Cassa der Gesellschaft und werden bei diesen Cassen
auch die für die rückgestellten ausgeloosten Actien nach den Bestimmungen des § 51 der
Gesellschaftsstatuten ausgesetzten Genussscheine ausgefolgt.
Von den in früheren Jahren ausgeloosten Actien sind nachstehende Stücke noch
dicht zur Einlösung gelangt:
No. 9 930.
„ 2 629. 8 674.
„ 466. 1055. 1819. 2 681. 11 240.
„ 1 270. 2 656. 8 216. 9 995. 9 999. 11 423. 12 319.
12 714. 14 712. 14 902.
„ 468. 1 263. 1 286. 1 823. 2 601. 3 378. 6 115. 6 476.
8 143. 8 863. 12 820. 13 942. 14 011. 14 729. 15 292.
15 653.
Bei Einlösung dieser noch ausständigen Actien wird der für die fehlenden Coupons
entfallende Betrag vom Capital in Abzug gebracht. Teplitz, den 14. Mai 1877. Der Ver-
waltungsrath, (Nachdruck wird nicht honorirt.) (1778)
7. Generalversammlungs-Beschluss.
Pfälzische Eisenbahnen. Bekanntmachung,
die Convertirung der 5-procentigen Prio-
ritäts-Obligationen der Pfälzischen Bah-
nen betreffend. Gemäss Beschlusses der
General-Versammlung der Actionäre der
Aus dem Jahre 1871:
1873:
1874:
1875:
1876:
Pfälzischen Eisenbahn-Gesellschaften vom
5. Mai und mit Genehmigung der Königl.
Bayerischen Staatsregierung vom 9. Mai
1877 sollen
a) das VIH. Prioritäts-Anlehen der Pfäl-
zischen Ludwigsbahn-Gesellschaft zu
6 pCt. laut Anlehensvertrag vom 31.
Juli 1869 im ursprünglichen Betrage
von fl. 2 000 000
b) von dem I. Prioritäts - An-
lehen der Pfälzischen Nord-
bahn - Gesellschaft laut mi-
nisterieller Genehmigungs-
Urkunden vom 15. Februar
1871 und 29. Februar 1872
im Gesammtbetrage von
fl. 9 452 000 der in 5-pro-
centigen Obligationen aus-
gegebene Theilbetrag von „ 3 000 000
somit im ursprünglichen
Gesammtbetrage von . fl. 5 000 000
in 4Va-procentige Obligationen unter nach-
stehenden Bedingungen convertirt werden.
1. der Anlehensvertrag vom 31. Juli 1869,
bezw. die ministeriellen Genehmigungs-
Urkunden vom 15. Februar 1871 und
29. Februar 1872 bleiben mit Ausnahme
des Zinsfusses ihrem ganzen Inhalte
nach aufrecht erhalten; insbesondere
behält die bestellte Hypothek bezw.
die festgesetzte Priorität und Tilgung
ihre volle rechtliche Wirksamkeit.
2. Die bis 1. October ds Js. zur Rück-
zahlung verloosten, d. i. amortisirten,
und zur Zeit noch nicht eingelösten
Obligationen beider Anlehen sind
selbstverständlich von der Conver-
tirung ausgeschlossen.
3. Diejenigen Obligations-Inhaber der
sub lit. a und b genannten Prioritäts-
Anlehen, welche mit dieser Zinsen-
herabsetzung in der Zeit vom 1. bis
15. Juni ds. Js. sich einverstanden
erklären, erhalten eine Prämie von
2,/3 pCt. des Nominalbetrages der zur
Convertirungpräsentirten Obligationen.
4. Die bezügliche Erklärung ist in der
vorbezeichneten Frist unterEinreichung
der Obligationen nebst den dazu ge-
hörigen Talons und sämmtlichen Cou-
pons, einschliesslich der Coupons vom
1. April 1878, — mit einer nach Num-
mern und Littern geordneten Desig-
nation der zu convertirenden Obli-
gationen in 2 Exemplaren bei unserer
Hauptcasse in Ludwigshafen oder den
nachbenannten Banken und Bank-
häusern abzugeben, wo auch die For-
mularien zu dieser Erklärung in
Empfang zu nehmen sind. Das Eine
dieser Designations - Exemplare wird
mit einer Empfangsbescheinigung ver-
sehen dem declarirenden Obligations-
Inhaber zurückgegeben.
5. Da die Verzinsung zu 5 pCt. bis zum
1. October ds. Js. dauert, so behalten
die Obligations-Inhaber den am 1. Oc-
tober 1877 fälligen Zinscoupon, welcher
nach der Verfallzeit eingelöst wird.
Für jeden später fälligen fehlenden
Zinscoupon muss der Betrag desselben
beigefügt werden.
6. Die Obligationen werden nach der
Anmeldung mit dem Reductions-
stempel bedruckt und mit neuen 4^-
procentigen Coupons in Markwährung,
vom 1. April 1878 (d. i. für die Zeit
vom 1. October 1877 bis 1. April 1878)
beginnend nebst Talons versehen, den
Besitzern gegen Rückgabe der Em-
pfangs-Bescheinigung zurückgestellt,
wobei auch die Prämie von % pCt.
hinausgezahlt wird.
Bei der Directions-Hauptcasse kann
die Abstempelung und der Umtausch
der Couponsbogen etc. sofort bei der
Anmeldung vollzogen werden; für die
Anmeldungen bei den unten genann-
ten Banken und Bankhäusern muss
es jedoch wegen der nötliigen Zusen-
dung der verlangten neuen Coupons-
bogen bei dem obigen Verfahren sein
Bewenden haben.
7. Mit Rücksicht auf diejenigen Obli-
gations-Inhaber, welche' ihre Obliga-
tionen bis zum 15. Juni ds. Js. be-
hufs deren Convertirung nicht einge-
543
reicht haben, werden sämmtliche 5-
procentige Prioritäts- Obligationen der
obenbezeichneten Anlehen, so weit sie
nicht schon amortisirt sein sollten,
behufs Rückzahlung des Capitales
er 1. October 1877 eventuell ge-
ündigt.
8. Die Inhaber, welche nicht auf die
Zinsreduction eingegangen sind, wer-
den daher aufgefordert, ihre Obliga-
tionen mit sämmtlichen nicht ver-
fallenen Zinscoupons, beginnend mit
dem Coupon per 1. April 1878 nebst
Talons mit Eintritt des obigen Kün-
digungstermines bei der Hauptcasse
in Ludwigshafen oder den nachbe-
nannten Banken und Bankhäusern
einzureichen und den Nominalbetrag
der Obligationen in Empfang zu
nehmen.
Vom 1. October 1877 ab hört die Ver-
9. Tarifänderungen.
Hannover - Bayerisch - Oesterreicliischer
Verband. Zum Gütertarif No. V des Han-
nover - Bayerisch - Oesterreichischen Eisen-
bahn-Verbandes vom l. Februar 1875 tritt
ab 16. Juni er. der XI. Nachtrag in Kraft,
enthaltend: Bestimmungen über Tarifi-
zinsung auf, weshalb der Betrag der
etwa fehlenden, nicht fälligen Zinscoupons
bei der Auszahlung des Capitales in Ab-
zug gebracht wird.
Das Convertirungsgeschäft kann ausser
bei der Directions-Hauptcasse zu Ludwigs-
hafen a|Rh. noch vollzogen werden wäh-
rend der üblichen Geschäftsstunde in dem
Effecten-Bureau der Herren:
M. A. v. Rothschild u. Söhne in Frank-
furt a|M.,
Ph. N. Schmidt in Frankfurt a|M.,
W. H. Ladenburg u. Söhne in Mannheim,
S. Bleichröder in Berlin,
der Direction der Disconto-Gesellschaft in
Berlin,
der Rhein. Creditbank in Mannheim,
der Kgl. Bank in Nürnberg,
der Bayerischen Vereinsbank in München.
Ludwigshafen, 15. Mai 1877. Die Di-
rection der Pfäiz. Bahnen, v. Jäger. (1786)
rung von Locomobilen und eisernen Ma-
schinen, leeren Petroleum-Fässern, Fass-
holz und Düngemitteln, sowie Classifica-
tions-Veränderungen.
Der qu. Nachtrag kann bei den Ver-
bands-Expeditionen eingesehen und von
da käuflich bezogen werden. Frank-
furt a/M., den 14. Mai 1877. Königliche
Eisenbahn -Direction: Namens des Han-
nover-Bayerisch - Oesterreichischen Eisen-
bahn-Verbandes. (1781)
Grossherzoglich Oldenburgische Staats-
balui. Mit dem 1. Juli d. J. wird im Lo-
calverkehr der Oldenburgischen Eisen-
bahnen ein neuer Gütertarif eingeführt,
welcher auf allen Oldenburgischen Sta-
tionen zum Preise von 50 /$ käuflich zu
haben ist. Oldenburg, den 18. Mai 1877.
Grossherzogliche Eisenbahn - Direction.
Ramsauer. (1782)
Oberlausitzer Eisenbahn. Einführung
eines Specialtarifes fürSteinkohlen
und Coaks aus dem Waldenburger
Revier.
Mit dem 1. Juni er. tritt ein Special-
Tarif für Steinkohlen und Coaks
aus dem Waldenburger Revier nach
Stationen der Oberl ausitzer, Cottbus-
Gros senhainer, Ralle-Sorau-Gube-
ner, Berlin-Dresdener, Berlin-An-
hal tischen, Berlin-Potsdam-Magde-
burger, Braunschweigischen, Halle-
Casseler und Magaeburg-Halber-
städter Eisenbahn in Kraft.
Tarifexemplare sind bei sämmtlichen in
Frage kommenden Güterexpeditionen, sowie
bei dem Tarifbureau der Unterzeichneten
Verwaltung käuflich zu haben. Cottbus,
den 17. Mai 1877. Die Direction der Ober-
lausitzer Eisenbahn -Gesellschaft als ge-
schäftsführende Verwaltung. (1783)
Oels-Gnesener Eisenbahn. Am i . Juli d. J .
tritt unser jetziger Localtarif mit allen
dazu (für Steine, Spiritus etc.) erlassenen
Nachträgen ausser Kraft und wird durch
einen neuen Localtarif ersetzt, welcher
demnächst bei uns und unseren Stations-
kassen käuflich zu haben sein wird.
Breslau, den 18. Mai 1877. Direction. (1784)
Oels-Gnesener Eisenbahn. Der am 15. No-
vember 1876 eingeführte directe Tarif für
Spiritustransporte im Verkehr zwischen
den Stationen Wreschen und Miloslaw der
Oels-Gnesener Eisenbahn einerseits und
der Station Posen der Oberschlesischen
Eisenbahn andererseits tritt ultimo Junid. J.
ausser Kraft. Breslau, den 17. Mai 1877.
Königliche Direction der Oberschlesischen
Eisenbahn. Direction der Oels - Gnesener
Eisenbahn-Gesellschaft. (1785)
Königlich Sächsische Staatseisenbahnen.
Zum Tarife vom 1. October 1874 für den
directen Güterverkehr zwischen Stettin
und Berlin einerseits und Stationen der
K. K. priv. Kaiser Franz Josef-Balin und
der K. K. priv. Böhmischen Westbahn an-
dererseits via Eger-Leinzig und via Prag-
Bodenbach tritt am 1. Juni 1877 ein Nach-
trag XIV in Kraft, welcher bei den Ver-
waltungen der Endbahnen zu erlangen ist.
Dresden, am 14. Mai 1877. Königliche
Generaldirection der Sächsischen Staats-
Eisenbahnen: Frhr. von Biedermann. (1787)
Mitteldeutscher Eisenbahn- Verband. D urc h
den vom 1. Juli er. ab gültigen Nachtrag
46 zum Gütertarife werden, neben einer
Aenderung des Waaren - Verzeichnisses,
Frachtsätze für die Stationen Peitz, Müll-
rose und Frankfurt a/O., sowie für Knochen-
schrot von Rheingönheim nach Halle ein-
geführt und die Ausnahmefrachtsätze für
Sprit und Branntwein nach Forbach trans.
aufgehoben. — Näheres ist in den Ver-
bands - Güterexpeditionen zu erfahren.
Erfurt, den 14. Mai 1877. Die Direction
der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft
als geschäftsführende Verwaltung. (1738)
Mitteldeutscher Eisenbahn-Verband. Durch
Nachtrag I zum Personen- und Gepäck-
Tarif werden vom 1. Juli d. J. ab Billet-
preise und Gepäcktaxen im Verkehr
zwischen verschiedenen Stationen einge-
führt. — Näheres ist auf den Stationen
der Verbandsbahnen zu erfahren Erfurt,
8. Bilanzen.
Braunschweigische Eisenbahn. Vermögens-Bilanz für den Schluss des
Jahres 1876.
Activa. '
Bau-Conto (einschliesslich des Werths der übernommenen
Inventarien und Materialien) 83 187 699
Hierzu:
a. die vom Reservefonds beschafften Erweiterungen in
den Jahren 1869/76 6 250 140
b. aus dem Baufonds beschaffte Anlagen und Betriebs-
mittel 3 001 219
Neubau-Conto . . . .
Magazin-Bestände . . .
Verschiedene Debitoren
Cassenbestand . . . .
Summa des Activums
Passiva.
Actien Capital, Schuld an die Actionaire ....
41/ 2 % Prioritäts-Obligationen
Conto des Erneuerungsfonds: Guthaben desselben
„ „ Reservefonds: Guthaben desselben . .
Erweiterungen 1869/76
Davon ab:
Dotirung aus dem Stammcapitale
469 791
6 250 140
6 719 931
3 000 000
Restbetrag des Capitalwerths der 5 % Rentenschuld von
2 625 000 Jl auf 56 Jahre
Amortisation auf die ursprüngliche Rentenschuld ....
Verschiedene Creditoren
Brutto-Ueberschuss der Betriebs-Rechnung, einschliesslich
des Uebertrags aus dem Jahre 1875 .......
Davon ab: Jl
a. Gezahlte Annuität 2 625 000
b. 4% % Zinsen auf 9 600 000 Jl Prior.- Oblig. 432 000
c. Dotation des Erneuerungsfonds .... 960 000
d. „ „ Reservefonds 132 000
5 108 329
4 149 000
Bleibt Ueberschuss
Summa des Passivums
Jl
92 439 058
6 103 501
1 741 116
3 582 169
358 016
104 223 860
36 000 000
9 600 000
2 500 167
3 719 931
49 083 674
1 104 025
1 256 734
959 329
104 223 860
Braunschweig, den 27. April 1877.
bahn-Gesellschaft. Wolf. Aronheim.
Die Direction der Braunschweigischen Eisen-
(1773)
544
den 14. Mai 1877. Die Direction der Thü-
ringischen Eisenbahn-Gesellschaft als ge-
schäftsführende Verwaltung. (1790)
Mährisch-Schlesische Centralbalm . Kund-
machung. Mit 1. Juni 1877 tritt für den
Bezug von Mergel ab Station Gram-
schütz der Breslau-Schweidnitz -Freiburger
Eisenbahn nach den diesseitigen Stationen
ein directer ermässigter Tarif in Kraft.
Exemplare dieses Tärifes werden bei
der Betriebs - Direction Wien, Prater-
strasse 32, beim Betriebs-Inspectorate in
Jägerndorf und auf den gesellschaftlichen
Stationen unentgeltlich verabfolgt. Wien,
am 15. Mai 1877. Die Betriebs - Direc-
tion. (1792)
Oberlausitzer Eisenbahn. Einfüh-
rung e i n e s S p e c i a 1 - T ar i f e s für
0 b e r s ch 1 e s i s c h e Steinkohlen
und Coaks ab Stationen der
Oberschiesischen Eisenbahn.
Mit dem 1. Juni er. tritt ein Special-Tarif
für Oberschlesische Steinkohlen und Coaks
zwischen den Stationen der Oberschlesi-
schen Eisenbahn einerseits und den Sta-
tionen der Iialle-Sorau-Gubener, Oberlau-
sitzer, Cottbus-Grossenhainer, Berlin-Dres-
dener, Berlin- Anhaitischen, Berlin -Pots-
dam -Magdeburger, Braunschweigischen,
Halle - Casseler, Magdeburg -Halberstädter
und Hannoverschen Staatsbahn anderer-
seits in Kraft.
Tarif-Exemplare sind bei sämmtlichen
in Frage kommenden Güter-Expeditionen,
sowie bei dem Tarif -Bureau der Unter-
zeichneten Verwaltung käuflich zu haben.
Cottbus, den 18. Mai 1877. Die Direction
der Oberlausitzer Eisenbahn - Gesellschaft
als geschäftsführende Verwaltung. (1799)
Königlich Sächsische Staatseisenbahnen.
Zum Tarife vom 1. October 1874 für den
directen Güterverkehr zwischen Hamburg
(K. M. B.), Hamburg (B. H. B.), Harburg,
Bremen, Bremerhafen und Geestemünde
einerseits und Stationen der K. K. priv.
Kaiser Franz Josef -Bahn und der K. K.
priv. Böhmischen Westbahn andererseits
via Eger-Leipzig resp. via Prag-Aussig-Bo-
denbach tritt am 1. Juni 1877 Nachtrag
XIV in Kraft, welcher bei den Verwal-
tungen der Endbahnen zu erlangen
ist. Dresden, den 18. Mai 1877. König-
liche General -Direction der Sächsischen
Staats-Eisenbahnen. Freiherr von Bieder-
mann. (1801)
Westdeutscher und Nordwestdeutscher
Eisenbahn* Verband. Zu dem vom 1. März
1877 ab gültigen Tarif für Personen-Be-
förderung ist der 5. Nachtrag erschienen,
welcher am 1. Juli er. in Kraft tritt.
Dieser Nachtrag kann bei den Verbands-
Expeditionen eingesehen werden. Cassel,
den 19. Mai 1877. Namens der Vefwal-
tungen des West- und Nordwestdeutschen
Eisenbahn-Verbandes: Königliche Direc-
tion der Main-Weser-Bahn. (1802)
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Mit dem 20. d. M. tritt für den
Transport Niederschlesischer Stein-
kohlen und Coks von den Stationen
Waldenburg, Altwasser und Glückhilf-
frube nach den Stationen Hamburg, Har-
urg, Lüneburg, Bremen, Bremerhafen
und Geestemünde unter Aufhebung des
bezüglichen Tarifs vom 1. April 1875 ein
neuer Tarif mit ermässigten Frachtsätzen
in Kraft. Breslau, den 16. Mai 1877. Di-
rectorium. (1798)
Hannover - Bayerisch - Oesterreichischer
Verband. Zum Gütertarif No. VI des Han-
nover - Bayerisch - 0 esterreich ischen Ver-
bandes vom 1. Januar 1875 tritt ab 1. Juni
c. der 9. Nachtrag in Kraft, enthaltend:
ermässigte Frachtsätze für Petroleum im
Verkehr von den Elb- und Weserhäfen
nach Lindau, qu. Nachtrag kann bei den
Verbands -Expeditionen eingesehen und
von da bezogen werden. Frankfurt a|M.,
den 20. Mai 1877. Königliche Eisenbahn-
Direction: Namens der betheiligten Ver-
waltungen. (1808)
Niederländisch ■ Bayerisch - Oesterreichi-
scher Verband. Mit 1. Juni 1. J. wird der
I. Nachtrag zum Niederländisch-Bayerisch-
Oesterreichischen Verbands -Güter- Tarife
publicirt.
Derselbe enthält Berichtigungen und
Ergänzungen zum Tarife vom 1. Januar
1877, Ergänzungen derWaarenclassification,
anderweitige Frachtsätze für den Verkehr
der Stationen ßeraun, Zditz und Eind-
hoven, Frachtsätze für Rohzucker ab
Vsetat-Privor, Station der Turnau-Kralup-
Prager Eisenbahn, Frachtsätze für Zwetsch-
gen und Obstmus ab Passau und Kuf-
stein nach Amsterdam und Rotterdam,
Bestimmungen über Aufhebung der Fracht-
sätze des Special-Tarifes H für den Verkehr
mit München Südbahnhof transit, sowie
über Frachtermässigung für Güter zu der
in den Monaten Juni bis August 1. J. in
Amsterdam stattfindenden internationalen
kunstgewerblichen Ausstellung. München,
den 17. Mai 1877. Namens des Niederlän-
disch - Bayerisch - Oesterreichischen Ver-
bandes : Die General-Direction der König-
lich Bayerischen Verkehrsanstalten. (1803)
Oberlausitzer Eisenbahn. Einfüh-
rung eines Special-Tarifes für
O b e r s c h 1 e s i s c h e Steinkohlen
und Coaks ab Stationen der
Rechte - Oder-Ufer - Eisenbahn.
Mit dem 1. Juni er. tritt ein Special-Tarif
für Oberschlesische Steinkohlen und Coaks
zwischen den Stationen der Rechte-Oder-
Ufer-Eisenbahn einerseits und den Stationen
der Halle - Sorau - Gubener, Oberlausitzer,
Cottbus-Grossenhainer , Berlin-Dresdener,
Berlin-Anhaltischen, Berlin-Potsdam-Mag-
deburger, Braunschweigischen, Halle-Cas-
seler, Magdeburg-Halberstädter und Han-
noversch en Staatsbahn andererseits in Kraft.
Tarif-Exemplare sind bei sämmtlichen
in Frqge kommenden Güter-Expeditionen,
sowie bei dem Tarif- Bureau der Unter-
zeichneten Verwaltung käuflich zu haben.
Cottbus, den 18. Mai 1877. Die Direction
der Oberlausitzer Eisenbahn-Gesellschaft
als geschäftsführende Verwaltung (1800)
10. Submissionen.
KönigHche Ostbalm. Für die Haupt-
Werkstatt in Dirschau soll Englisches,
Schottisches und graues Bessemer-Roheisen,
sowie grosse Original-Coake verdungen
werden. Lieferungsbedingungen werden
auf portofreie Requisition unfrankirt über-
sandt werden, sind auch auf den Börsen
der Städte Königsberg i/Pr., Danzig, Stettin,
Berlin, Memel, sowie bei der Handels-
kammer in Breslau zur Einsicht ausge-
legt. — Submissionstermin in dem Unter-
zeichneten Bureau am Mittwoch, den
30. Mai er., Vormittags 11 Uhr, bis zu
welchem Offerten bezeichnet: „Offerte auf
Roheisen resp. Original-Coake“ portofrei
einzureichen sind. Bromberg, den 11. Mai
1877. Königliche Direction der Ostbahn,
Maschinentechnisches Bureau. (1795) J.
Breslau-Warschauer Eisenbahn. Die Lie-
ferung der für die Zeit vom 1. Juli 1877
bis dahin 1878 für die diesseitige Verwal-
tung erforderlichen Stückkohlen (pp.
2 250 000 Kilogr.) beabsichtigen wir im
Submissionswege franco Bahnhof Oels zu
vergeben; versiegelte mit entsprechender
Aufschrift versehene Offerten sind porto-
frei bis 14. Juni er., bei uns einzu-
reichen, von wo auch die Lieferungsbedin-
gungen gegen 0,50 M- zu beziehen sind,
r.- Wartenberg, den 19. Mai 1877. Direc-
tion. (1797)
Berlin-Dresdener Eisenbahn. FürEisen-
bahnbauunternehmer. Auf unserer
Station Basslitz in Sachsen liegen
30 Stück gebrauchte, in gutem Zu-
stande befindliche schmalspurige Bau-
lowrys mit 6 Stück Bremsen und
25 Stück alte breitspurige Bauwagen
mit 10 Stück Bremsen.
Wir! beabsichtigen dieselben zu ver-
kaufen, und sind Offerten bei unserer
I. Betriebs-Inspection in Dresden,
woselbst noch Näheres zu erfahren, bis
zum 10. Juni d. J. abzugeben. Berlin,
den 23. Mai 1877. Die Direction der Berlin-
Dresdener Eisenb.-Gesellschaft. (1806) RM.
Vereinigte Schweizerbahnen. Verkauf
von altem Material. In unserer Werk-
stätte in Rorschach liegen 3 ausrangirte
Feuerbüchsen von Locomotiven im
Gesammtgewichte von ca. 3 000 Kilogramm
zum Verkaufe und können daselbst be-
sichtigt werden.
Angebote sind bis zum 31. lf. M. Mai
an unsere Maschinen - Inspection in Ror-
schach einzugeben und wenn sie von
dieser binnen 8 Tagen , die für jede Of-
ferte als verbindliche Frist gelten, nicht
beantwortet werden, so ist dieselbe als
abgelehnt zu betrachten. St. Gallen,
den 16. Mai 1877. Die General-Direc-
tion. (1791)
Glückstadt - Elnisliorner Eisenbahn - Ge-
sellschaft. Es soll die Lieferung von 50
bedeckten Güterwagen im Wege der Sub-
mission vergeben werden.
Die Zeichnungen und Lieferungs - Be-
dingungen liegen im Bureau unseres
Maschinenmeisters in Glückstadt zur Ein-
sicht aus, und können auch die Lieferungs-
Bedingungen gegen Erstattung von 0,5 .Ä
von unserem Hauptbureau bezogen wer-
den.
Offerten sind versiegelt und portofrei
mit der Aufschrift „Submission auf Liefe-
rung von bedeckten Güterwagen“ bis zum
6. Juni d. J. an uns einzusenden.
Die Auswahl unter den Offerenten, welche
bis zum 20. Juni er. an ihre Gebote sich
zu binden haben, bleibt Vorbehalten.
Später eingehende Offerten werden nicht
berücksichtigt. Glückstadt, den 11. Mai
1877. Die Direction. H. Lund. (1752)
Holländische Eisenbahn. Bahn-Schwel-
len. Die Lieferung von 20 000 Stück
eisernen Bahn-Schwellen (System Vaut-
herin) mit zugehörigen V erbindungsth eilen,
in zwei Abtheilungen, (Bedingung No. 119)
soll im Wege der Submission vergeben
werden.
Bedingungen mit Zeichnungen sind in
Amsterdam (O. Z. Voorburgwal by de
Stoofsteeg 7c N. 145) gegen Einsendung
von 3 M. zu erhalten.
Offerten sind portofrei an den Stations-
Vorstand in Amsterdam (Willemspoort)
einzureichen bis spätestens 11. Juni 1877,
wo dieselben inGegenwart der Submittenten
Nachmittags l1/? Uhr eröffnet werden
sollen. Amsterdam, den 11. Mai 1877. Die
Betriebs-Direction. (1765)
11. Submissions-Resultate.
Submissions - Ergebniss auf Schienen
derUngarischen Nordostbahn. 1 143 610 Kgr.
ä 32,5 Kgr. und 11 328 Kgr. ä 23, 6 Kgr. pro
lfdn. Meter (Eisenschienen Feinkornkopf).
Submittend: Köuigl. Ungarisches Eisen-
werk Diosgyör. Mittelst directer Verhand-
lung mit eiern König!. Ungarischen Finanz-
Ministerium. 11,36 fl. Oe. W. Banknoten
pro. 100 Kgr. Loco Szerencs, Anfangs-Sta-
tion der ungarischen Nordostbahn liefer-
bar. Dabei war das Werk verpflichtet, ein
gleiches Quantum alter Belgischer (von
sehr schlechter Qualität) Schienen zum
Preise von 2 fl. 84 pro 100 Kgr. zu über-
nehmen.
Verlegt und uerausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verantwortlicher Bedactcur: Dr. jur. Wilh. Koch in Berlin (Redactionsbureau : Anhalteratr. 6). - CommisaionKr ; Adolph Rcfolshöfer Leipiig. - Druck von S. Hermann in Berlin. Bouthatj. fc
— XVII —
Beilage ZU No. 41. Berlin, am 28. Mai 1877.
Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verzeichniss der Directoren und Oberbeamten bei den dem Vereine angehörigen Eisenbahn-Verwaltungen.
II. Oe
20. Rindskopf, Philipp, Oberinspec-
tor , Vorstand der Abtheilung für
commerci eilen Verkehr.
21. Bacher, Ludwig, Inspector, com-
mercieller Agent.
22. Scharff, Alois, Oberinspector, Vor-
stand der Abtheilung für den Maschi-
nen- und Werkstättendienst.
23. Schwach, Heinrich, Inspector, des-
sen Stellvertreter.
24. von Hagemeister, Carl, Oberin-
spector, Vorstand der Abtheilung für
Bau- und Bahnerhaltung.
26. 111 ich, Franz, Inspector, Betriebs-
leiter in Teschen.
26. Koniakowski, Ferdinand, Zugför-
derungs-Chef in Teschen.
27. Schmidt, Conrad, Oberingenieur,
Hauptwerkstätten-Chef in Ruttka.
28. von Gagern, Ferdinand Baron,
Hauptmaterial-Depot-Chef in Ruttka.
29. von Zaicz, Josef, Inspector, Bahn-
erhaltungsleiter in Iglo.
73. Kronprinz Rudolfbahn.
Verwaltungsrath.
Präsident:
1. Lodron-Laterano, Constantin, Graf,
Excel. Sr. K. K. apost. Maj. wirklicher
Geh. Rath und Kämmerer.
Vice-Präsident:
2. von Aichinger, Georg Ritter.
General - Direction in Wien :
1. Morawitz, Moritz, General-Director.
2. Nunnenmacher von Rollfeld,
Ludwig Ritter, General -Secretair und
General-Director-Stellvertreter.
3. Platte, August, Ober-Inspector.
4. P a u p e , August , Ober - Inspector,
Bureau-Vorstand der Bau- und Bahn-
erhaltung.
5. von Rettich, Carl Edler, Inspector,
Bureau- Vorstand und Controlchef.
6. Fritz, Ludwig, Inspector, Bahner-
haltung.
7. Kar gl, Johann, Inspector, Bureau-
Vorstand, Verkehrs- , Maschinen- und
Material-Wesen.
8. Pakeny, Carl, Inspector, Vorstand
des commerciellen Bureaus.
9. Held, Victor, Oberbuchhalter.
10. Honal, Josef, Chef der administ.
Controle.
11. Messerklinger, Hans, Dr., Vorstand
des Rechtsbureau.
12. Kainz, Ferdinand, Hauptkassirer.
13. Schwarz, Anton, Liquidator.
14. Kurz, Friedrich Wilh., Vorstand des
Personal-Bureau.
15. Willner, Carl, Bureauvorstand, Haus-
ökonom. und Hilfsämter.
Betriebs - Direction :
16. Kuhn, Emil, Ober -Inspector, Leiter
der Betriebs-Direction in Steyr.
17. Mahr, Sigmund, Inspector, Leiter
der Verkehrs-Abtheilung.
18. Steindl, Carl, Inspector, Bahner-
haltüngschef.
terreichiscli - Ungarische Eisenba
(Fortsetzung.)
19. S c h a f f er , D„ Inspector, Transportchef.
20. Wilfert, Johann, Maschinenchef.
74. Lemberg-Czemowitz-Jassy Eisenbahn-
Gesellschaft.
Sitz: Wien, I. Elisabethstrasse No. 9.
Verwaltungsrath.
Präsident:
1. Jablonowsky, Karl Fürst, Excellenz,
K. K. wirklicher Geheimer Rath und
Kämmerer.
Vice-Präsident:
2. Stern, Leopold, Grossherzogi. Braun-
schweigischer Consul, Director der
K. K. Oesterreichischen Nationalbank.
Centralleitung in Wien.
1. von Klaudy, Claudius Ritter, Ge-
neral-Inspector, K. K. Regierungsrath
und Director für Hof-Eisenbahnreisen.
2. Kühnelt, Anton P., General - Se-
cretair.
D epartements - V or stände :
3. Starczewski, Thomas , Departe-
ment I. (Secretariat), Central-Inspector.
4. G i n tl, Heinrich, Dr., Departement n.
(Bau- und Betriebsdienst), Central-
Inspector.
5. Schreiber, Julius, Departement HI.
(Commerzieller Dienst) , Central - In-
spector.
6. Brüll, Robert, Departement IV. (fi-
nanzieller Dienst), Oberinspector.
7. Scheller, Carl, Departement V.
(Material-Verwaltung), Inspector.
8. Liskowetz, Franz, Departement VI.
(Ausgaben-Controle), Oberinspector.
Betriebs-Direction in Lem-
berg
(für die Oesterreichischen Linien):
9. Oesterreicher, Carl, Ober -Inspec-
tor - Betriebsleiter.
10. v. W i e r z b i c k i, Ludwig, Inspector,
Betriebsleiter-Stellvertreter.
Comite dirigeant in Bucarest
(für die Rumänischen Linien) :
11. Chef der Bureaux: unbesetzt.
Betriebsleitung in Jassy:
12. Stoninski, Ladislaus, Inspector, Be-
triebsleiter.
13. Inn graf, Servaz, Oberingenieur, Be-
triebsleiter-Stellvertreter.
75. Mährische Grenzbahn.
I. Verwaltungsrät he.
Präsident:
1. vonPillerstorff, Hermann Frei-
herr, in Wien.
Vice-Präsident:
2. von Oberleithner, Eduard, Fa-
brikbesitzer in Mähr.-Schönberg.
Mitglieder:
3. Bücher, Georg, Bauunternehmer in
Döbling bei Wien.
hnen.
4. von Klein, Franz Freiherr, Guts'
besitzer in Wien.
5. vonKlein, Hubert Freiherr, Jur.-Dr.
in Wien.
6. von Oberleithner, Carl, Fabrik-
besitzer in Mähr.-Schönberg.
7. Schenk jun., Adolf, Kaufmann in Wien.
8. Schmid, Leon, Privatier in Wien.
9. Scholz, Alois, Berg- und Hütten-
director in Zöptau.
10. S c h ü 1 er , Friedrich Julius, Verkehrs-
und commercieller Director der K. K.
priv. Südbahn in Wien.
II. Central-Leitung in Wien:
11. Kohn, Ignaz, Kaiserl. Rath und Ge-
neral-Secretair.
12. Smetana, Adolf, Inspector und Vor-
stand des commerciellen Dienstes.
13. Manega, Alexander, Buchhalter.
ITT. Betriebsleitung in Mährisch-
Schönberg:
14. Schaffer, Franz, Betriebsleiterin
Mähr.-Schönberg.
15. Hanssei, Josef, Werkstätten- u. Zug-
förderungs-Chef in Mähr.-Schönberg.
16. Tomasi, Josef, Bahnerhaltungs- Vor-
stand in Mähr.-Schönberg.
17. Waniczek, Josef, Streckenvorstaud
in M.-Neustadt.
18. Lurie, Friedrich, Streckenvorstand
in Hannsdorf.
76. Mährisch-Schlesische Centralbahn.
Verwaltungsrath.
Präsident:
1. Mayer von Alsö-Ruszbach. Arthur,
K. K. Landwehr-Major in Wien.
Mitglieder:
2. Schroff, Rudolf in Wien.
3. Nitzelberger, Moriz, Dr. in Wien.
4. Skik, Aug. Christ, in Wien.
5. von Boschan, Victor R., Grosshändler
in Wien.
6. Quellmalz, Emil ,Banquier inDresden .
Betriebs-Direction.
1. Raynoschek, Otto Maria, Betriebs-
Director in Wien.
2. Unger, Georg, Oberingenieur, Ver-
kehrs-Dienst in Wien.
3. Ast, Wilhelm, Ober-lnspector, tech-
nischer Dienst.
4. Haluska, Johann. Betriebs-Inspector
in Jägerndorf.
77. Moliäcs-Fiinfkirchner Eisenbahn.
1. von Cassian, Martin Ritter, Betriebs-
Director in Wien.
2. Bock, Ludwig, Betriebs-Leiter in
Fünfkirchen.
3. Schnaidt, Carl, Betriebs-Inspector
und Betriebs-Leiter-Stellvertreter .
4. D i e t z , Daniel , Betriebs - Oberinge-
nieur.
5. Rande. Johann , Betriebs - lnspec-
torats-Adjunkt.
6. Port, Theodor, W erkstätten-Chef.
— xvm —
78. üesterreichische Nordwestbahn.
Verwaltungsrath in Wien.
Präsident:
1. zu Salm-Reifferscheid, Franz Alt-
graf, K. K. wirkt. Kämmerer in Wien.
I. Yice-Präsident:
2. Häher Ton Linsberg sen., Louis
Freiherr, Herrschaftsbesitzer, Verwal-
tungsrath der allgem. Oesterreichischen
Bodencredit-Anstalt.
II. Vice-Präsident:
3. Ton Mallmann, Josef Ritter, General-
Consul des Deutschen Reiches, Vice-
Präsident des Verwaltungs-Rathes der
Südnorddeutschen Verbindungsbahn
und des Oesterreichischen Phönix, Ver-
waltungs-Rath der Oesterreichischen
Credit- Anstalt.
Central-Verwaltung in Wien,
zugleich auch für die K. K. priv. Südnord-
deutsche Verbindungs-Bahn (am Tabor-
Nordwestbahnhof).
a) General-Direction.
4. Gross, Gust. Rob., Dr., K. K. H.-R.
(vide Südnorddeutsche Verbindungs-
Bahn), General-Direetor.
5. Ton Rittershausen, Hermann Ritter
(Tide Südnorddeutsche Verbindungs-
Bahn) , General-Director-StellTertreter
und Betriebs-Director.
6. Eg er, Alexander, Dr., General -Direc-
tions-Secretär.
7. Lill, Eduard, Inspector u. techn.Refer.
8. Gräf, Carl, Dr., I. Rechtsconsulent u.
Vorstand des Rechtsbureaus.
9. Lamm, Alois Gotthelf, Inspector und
Vorstand d. Grundeinlös.-Bureaus.
10. Steinfelder, Franz, I. Hauptcassirer.
11. Menzel, Eduard, Oberbuchhalter.
12. Werner, Carl, Oberbuchhalter-Stell-
Tertreter.
13. ^Pfannl, Heinrich, Inspector und Vor-
stand d. Liquidator.
14. Lalauschek, Franz, Inspector und
Vorstand d. General-Controle.
15. Pohl, Josef, Inspector und Vorstand
der allgemeinen Statistik.
16. Freund, Joachim, Dr., Chefarzt.
b) Betriebs-Direction.
17. TonRittersliausen,HermannRitter,
Betriebs-Director (Tide General-Direc-
tion).
18. Reitler, Marcell, Betriebs -Director-
StellTertreter.
19. Wilhelm, Moriz, Ober-Inspector.
20. Hudelist, Josef, Inspector und Vor-
stand d. Präs.-Abtheilung.
21. Porias, Leopold, Inspector und Vor-
stand der actiTen Controle.
22. J entsch, Fridolin, Inspector und Vor-
stand - StellTertreter der actiTen Con-
trole.
23. Bernheim, Ludwig, Inspector.
24. Bredl, Franz, Inspector und Vorstand
der Tarifs-Abtheilung.
25. Tedesko, Wilhelm, Ob.-Insp. und
Vorstand der Verkehrs-Abtheilung.
26. Dworak, Adolf, Insp. und Vorstand-
StellTertreter der Verkehrs-Abtheilung.
27. Lergetporer, Friedrich, Insp. für
Fahr- und Zugs-Dienst.
28. Martys, Friedrich, Insp. und Vorstand
für den Transport-Dienst.
29. Brandseph, Wilhelm, Insp. und Vor-
stand für den Material -Dienst.
30. Dlask, Wenzel, Insp. und Vorstand
der Einnahmen- Controle.
31. Spiller, Josef, Insp. und Vorstand
des Porto-RückTergütungs-Bureaus.
32. Jrasek, Josef, Insp. und Vorstand
der commerciellen Statistik.
33. Staud, Friedrich, Vorstand der Be-
triebs-Buchhaltung.
Exponirtes Personal.
34. Glück , Adolf, Ob.-Insp. beim Betriebs-
Insp. in Wien.
35. Kreibig,Wilhelm, Insp. beim Betriebs-
Insp. in Wien.
36. Wes ely , Emanuel, Insp. beim Betriebs-
Insp. in Nimburg.
37. Weber, Ludwig, Ob.-Insp. beim Be-
triebs-Insp. in Prag.
38. W i e s 1 e r , Emanuel, Insp. beimßetriebs-
Insp. in Prag.
39. Hartwig, Albin, Insp. und Stat. -Vor-
stand in Wien.
40. Tolmann, ßretislaT, Vorstand der
Wagen-Controle in Nimburg.
c) Maschinen-Direction
der Oesterreichischen Nordwestbahn und
der Südnorddeutschen Verbindungsbahn.
«) Centrale.
41. Langer, Johann, Kaiserlicher Rath,
Maschinen-Director.
42. Richter, Carl, Ober-Inspector und
Maschinen-Director-StellTertreter.
43. Elbel, Anton, Ober-Inspector.
44. Pie sch, Rudolf, Inspector.
45. Felsenstein, Wilhelm, Inspector.
46. Adamicka, Johann, Inspector.
47. Gassebner, Ludwig, Inspector.
48. Egger, Paul, Ober-Ingenieur.
49. Lewis, Reginald, Ober-Ingenieur.
ß) Exponirtes Personal.
50. Platte, Hermann, Inspector und Vor-
stand des Zugförderungs-Inspectorates
in Wien.
51. Setwin, Hermann, Inspector und
Vorstand des Zugförder.-Inspectorates
in Nimburg.
52. Lenecek, Anton, Inspector und Vor-
stand des Zugförder.-Inspectorates in
Prag.
53. Stockhammer, GustaT, Ober -Ing.
und Werkstätten- Vorstand in Jedlesee.
54. Dietz, Georg, Ober -Ing. und Werk-
stätten-Vorstand in Iglau.
55. Ton Mayer, Rudolf, Ober-Ing. und
Werkstätten-Vorstand in Nimburg.
d) Bau- und Bahnerhaltungs - Ab-
theilung,
ß) Centrale.
56. Hohenegger,W enzel, Ober-Inspector
und Abtheüungs-Vorstand.
57. Rybar, Johann, Ober - Inspector und
Abtheilungs- V orstan d-StellTertreter .
58. Adamczik, Ferdinand, Inspector für
Bahnaufsicht.
59. MiklaTcic, Franz, Ober-Ingenieur für
Oberbau.
60. Biehal, Friedrich, Ober-Ingenieur für
Unterbau.
61. Demme, Arthur, Ober-Ingenieur für
Hochbau.
62. Steutter, Heinrich, Ober - Inspector
und Vorstand der Rechnungs - Abthei-
lung.
ß) Exponirtes Personal.
1. Bahninspectorat Wien.
63. Fab er, Anton, Ober-Inspector.
64. Grünwald, Franz, Ober-Ingenieur.
65. Benke, Franz, Strecken-Vorstand in
Wien.
66. Braunstein, Carl, Strecken-Vorstand-
StellTertreter in Wien.
67. Czerny, Vincenz, Strecken-Vorstand-
Stellxertreter in Wien.
68. Schneeberger, Wenzel, Strecken-
Vorstand in Stockerau.
69. Brejcha, Carl, Strecken-Vorstand in
Znaim.
70. Streit, Wilhelm, Strecken -Vorstand
in Znaim.
71. Budinsky, Josef, Strecken- Vorstand
in Iglau.
72. Anderlik, Josef, Strecken -Vorstand
in Deutschbrod.
73. Faborsky, Emanuel, Strecken- Vor-
stand in Chrudim.
74. Lemberger, Moriz, Ingenieur (Im-
prägnirungs-Anstalt in Rositz) in Par-
dubitz.
2. Bahn -Inspectorat Nimburg.
75. Wuch, Franz, Ober-Inspector in Nim-
burg.
76. Christ, Julius, Ober - Ingenieur in
Nimburg. ~
77. Hesse, Reinhold, Strecken -Vorstand
in Deutschbrod.
78. Kostal, Alexander, Strecken-Vorstand
in Kolin.
79. Alt mann, Ferdinand, Strecken - Vor-
stand in Nimburg.
80. Kuthan, Franz, Strecken-Vorstand in
Neubydzow.
81. Wancura, Ferdinand, Strecken-Vor-
stand in Neupaka.
82. Müller, Josef, Strecken - Vorstand in
Trautenau.
3. Bahn-Inspectorat Prag.
83. Pogatscher, Rudolf, Ober-Inspector
in Prag.
84. Träger, Max,1 Ober-Ingenieur in Prag.
85. Schindler, Emanuel, Strecken-Vor-
stand in Lissa.
86. Sixta, Johann, Strecken-Vorstand in
Prag.
87. Würzl, Adolf, Strecken-Vorstand in
Leitmeritz.
88. Harich, Wendelin, Strecken-Vorstand
in Tetschen.
89. Tschuppik, Friedrich, Strecken-Vor-
stand in Königgrätz.
90. Mayer, Anton, Strecken-Vorstand in
Geiersberg.
91. Valnicek, Theodor, Strecken-V orstand
in Geiersberg.
79. Oesterreichische Staatsbahn,
a) Verwaltungsrath:
1. Ton Wodianer, Moritz Freiherr,
Präsident, Wien.
2. Z i ch y , Heinrich Graf, Vice-Präs., Wien.
3. Mailet, Carl, Vice-Präsident, Paris.
b) Comite in Paris:
4. Pereire, Isaac, Präsident.
5. Ton Eichthal, Adolph, Vice-Präsid.
c) General-Direction:
1. Bresson, Leopold, General-Direetor,
Wien.
2. Ton Engerth, Wilhelm Freiherr, Ge-
neral-Director-StellTertreter, Wien.
3. Lecointe, Alfred, Titular-Director.
Secretariat des Verwaltungs-
rathes und der General-
Direction:
4. Raspi, Felix L., Secretär des Verwal-
tungsrathes und der General-Direction,
Ober-lnspector, Wien.
5. Dr ex ler, Albert, Secretär-StellTertreter
des Verwaltungsrathes und der General-
Direction, Inspector, Wien.
6. Durst, Ignaz, Inspector.
Rechts-Consulenten:
7. Galba, Julius, Dr., Wien.
8. Schuster, Ferdinand, Dr., Wien.
Centralbureau für Personalien:
9. Kaan, Julius, Ober-lnspector, Wien.
Hauptbuchhaltung:
10. Kretschmer, Seb. Valentin, General-
lnspector, Wien.
11. Bernatzik, Leopold M., Ober-ln-
spector, Wien.
12. Siebenschein, Heinrich, Inspector,
Wien.
13. Rimböck, Carl, Inspector, Wien.
14. Kien er, Carl, Haupt-Cassier, Wien.
16. Deutsch, Wilhelm, Liquidator, Wien.
XIX -
Be trieb s-Direction:
16. Ko_pp, Emil, Betriebs-Director.
17. Reinn ar dt, Lud. Paul, Sub-Director
für Verkehr und commerciellen Betrieb.
18. von Lihotzky, Erwin, Sub-Director
für Bahnerhaltung.
19. Polonceau, Ernst, Sub-Director für
Maschinenwesen.
20. Stockhausen, Heinrich, General-In-
spector und Chef der Material -Ver-
waltung.
Gemeinschaftliches Centralbureau:
21. Kohn, Franz Josef, Inspector.
Gemeinschaftliches Personal- und
Rechnun'gsbureau :
22. Viertelberger, Johann, Inspector.
Sub-Direction für Verkehr und
commerciellen Betrieb:
23. Wolf, Hippolit, General - Inspector,
Wien.
24. Thiel, Johann, General - Inspector,
Wien.
25. Klima, Johann, General - Inspector,
Wien.
26. Bella, Heinrich, Ober-Inspector, Wien.
27. Rubricius, Cölestin, Ober-Inspector,
Wien.
28. S wob o da, Adolf, Inspector, Wien.
29. Spitzer, David, Inspector, Wien.
30. Böhm, Franz, Inspector, Wien.
31. Pirnik, Thomas, Inspector, Wien.
32. Kapper, Heinrich, Inspector, Wien.
33. Callej Emil, Inspector, Wien.
34'. Raspi, Leopold, Inspector, Wien.
Strecke:
35. Rössler, Wilhelm, Ober-Inspector und
Verkehrs-Chef, Prag.
36. Goth, Josef, Oberdhspector und Ver-
kehrs-Chef, Wien.
37. Hübner, Gustav, Ober-lnspector und
Verkehrs-Chef, Budapest.
38. von Bogusz, Adolf, Inspector und
Verkehrs-Chef, Temesvär.
39. Klauber, Moriz, Inspector, Bazias.
Sub-Direction für Bahnerhaltung:
40. Fournier, Eugen, General-Inspector,
Wien.
41. Kozlik, Ignaz, Inspector, Wien.
42. Schindler, Eduard, Inspector, Wien.
43. Oelschiäger, Gustav, Inspector, Wien.
44. von Hornig, Johann, Inspector, Wien.
45. von Skrze szewsky, Adolf Ritter,
Inspector, Wien.
Strecke:
46. Gräber, Heinrich, Ober-lnspector und
Bahnerhaltungs-Chef, Prag.
47. Witasek, Wenzel, Inspector und Bahn-
erhaltungs-Chef, Wien.
48. Biberau er, Theodor, Inspector und
Bahnerhaltungs-Chef, Budapest.
49. Verbir, Alois, Inspector und Bahner-
haltungs-Chef, Temesvär.
Sub-Direction für Maschinenwesen:
50. Bender, Wolf, General-Inspector, Wien-
51. Gross 1, Ferdinand, Ober-lnspector,
Wien.
52. Hölzel, Julius, Ober-lnspector, Wien.
53. Netter, Leon, Inspector, Wien.
54. Oehme, August, Inspector, Wien.
55. Klotz, Wilhelm, Inspector, Wien.
Strecke:
56. Perner, Anton, Ober - Inspector und
Zugförderungs-Chef, Prag.
57. Magniet, Clemens, Ober-lnspector und
Werkstätten-Chef, Prag.
58. Büttner, Hermann, Ober-lnspector
und Zugförderungs-Chef, Wien.
59. Swoboda, Joh. Carl, Ober-lnspector
und Werkstätten-Chef, Simmering.
60. Etienne, August, Ober-lnspector und
Zugförderungs-Chef, Budapest.
61. Jirsch, Wenzl, Inspector und Werk-
stätten-Chef, Budapest.
62. Streer, Stefan, Inspector und Zug-
förderungs-Chef, Temesvär.
Material- Verwaltung:
63. Schröder, August, Inspector, Wien.
Strecke:
64. Strohbach, August, Material-Haupt-
Depöt-Chef, Prag.
65. Styblik, Johann, Material-Haupt-De-
pot-Chef, Wien.
66. Jaksch, Johann, Material -Haupt -De-
Bot-Chef, Budapest.
»oubrawa, Josef, Material-Haupt-De-
pöt-Chef, Temesvär.
Domänen -Dir ection
a) in Wien:
68. Barre, Adolf, Domänen-Director.
69. von Baiäs, Sigismund, General-Insp.
und Sections-Chef-Stelivertreter.
70. Bresson, Georg, Ingenieur-Secretär.
71. Spuller, Carl, Secretär.
72. Gabriel, August, Ober-lnspector.
73. Beer, Josef, Ober-lnspector.
74. Hedbawny,- Josef, Inspector.
75. Weinberger, Isiclor, Inspector.
b) in Oravicza:
76. Vorreith, Johann, Forst-Inspector.
77. Rode, Carl, Bau-Inspector.
78. Hu ss, Samuel, Distncts-Markscheider.
79. Witt mann, Franz, Rechtsanwalt.
Maschinen-F abrik in Wien:
80. Haswell, John, Director.
81. Claudel, Carl, Directors-Adjunct.
Auswärtige Werksvorstände:
82. Reich, Johann, Oberverwalter, Brand-
eisl.
83. St eg er, Joh. Adolf, Oberverwalter,
Oravicza.
84. Schwing, Joh. Peter, Ober-lnspector,
Resicza,
85. Roh a, Benedict, Oberverwalter, Steyer-
dorf.
86. Churawy, Carl, Verwalter, R.-Bogsan.
87. Heinbach, Georg, Verwalter, Dog-
nacska.
88. vonFontbonne, Heinrich, Verwalter,
Moldova.
89. Mer sitz, Michael, Verwalter, Szaszka.
Agentien:
90. Robillard, Ernst, Vorstand der Ge-
neral-Agentie, Budapest.
91. Grell, Moritz, Vorstand der General-
Agentie, Temesvär.
Bau-Direction:
92. de Serres - Wieczffinski August,
Bau-Director, Wien.
93. S chmi dt, Heinrich, General-Inspector,
Wien.
94. Waniek, Alois, Ober-lnspector, Wien.
95. Eng ler, Karl, Inspector, Wien.
96. Wostry, Franz, Inspector, Wien.
97. Asch, Gustav:, Inspector u. Secretär,
Wien.
98. Battig, Anton, Ober-Ingenieur, Wien.
99. Roller, Vincenz, "Inspector, Wien.
100. Pollitzer, Moritz, Ober-Ingen., Wien.
Strecke:
101. Bazika, Eduard, Inspector und Bau-
leitungs-Chef, Prag.
102. von Bernardt, Victor, Inspector u.
Bauleitungs-Chef, Budapest.
103. von Ruppert, Carl Ritter, Ober-In-
genieur und Bauleitungs - Chef, Te-
mesvär.
104. Striegle r, Heinrich, Ober-Ingenieur
und Bauleitungs-Chef, Karansebes.
80. Oesterreichische SUdbahn-Gesellschaft.
Verwaltungsrath.
1. von Hopfen, Franz Freiherr, Präsi-
dent in Wien.
2. von Tinti, Carl Baron, Vice-Präsident
in Wien.
Directoren, Oberbeamte incl. Bau-
techniker und Werkstätten - Vor-
steher.
1. Bontoux, Eugen, General - Director
in Wien.
2. Cava liier, Ludwig, finanzieller Direc-
tor in Wien.
3. Schüler, Friedrich, Verkehrs- und
commercieller Director in Wien.
4. Gottschalk, Alexander, Mascliinen-
Director in Wien.
5. Prenninger, Carl, Bahn-Director in
Wien.
6. Flattich, Wilhelm, Director für Hoch-
bau in Wien.
7. Böhm, Josef, Director extra statum
in Wien.
8. von Schreiner, Adolf Ritter, K. K.
Regierungsrath und General-Secretair
in Wien.
9. Träger, Franz. X., Kaiser! Rath, Ober-
lnspector und General-Secretair-Stell-
vertreter in Wien.
10. von Savageri, Josef Edler. Kaiser!
Rath und Controle-Chef in Wien.
11. von Bernuth, Ludwig;, Ober-lnspector
und Chef der Material -Verwaltung in
Wien.
12. Mann heim er, Eduard, Ober-lnspector
in Wien.
13. Schmidt, Carl, Oberbuchhalter in
Wien.
14. Schmidt, Alfons, Ober-lnspector
in Wien.
15. Hassberg, Joachim, Hauptcassier in
Wien.
16. von Pretzner, Josef Ritter, Ober-
lnspector und Verkehrs-Director-Stell-
vertreter in Wien.
17. Pfeiffer, Heinrich, Ober-lnspector
in Wien.
18. Linder, Ferdinand, Ober-lnspector
und Verkehrs-Chef in Wien.
19. Domenego, Franz, Ober-lnspector
in Wien.
20. Astfalck, Cäsar, Ober-lnspector und
Hauptvertreter der commerciellen Di-
rektion in Köln a/R.
21. Wagner, Friedrich, Ober-lnspector
in Wien.
22. Göbl, Franz, Inspector in Innsbruck.
23. Puchelt, ConracT, Ober-lnspector und
Werkstätten-Chef in Marburg.
24. Hardy, Johann, Werkstätten-Chef in
Wien.
25. Kramer, Victor, Werkstätten-Chef in
Innsbruck.
26. Wi lhelm, Franz, Ober-Inspect.in Wien.
27. Bömches, Friedrich, Inspector und
Leiter des Hafenbaues in Triest.
28. Ackerl, Josef, Ober-lnspector in Wien.
29. Fogy, Carl, Ober-lnspector in Wien.
30. Meissner, Max, Ober-lnspector in
Klagenfurt.
31. von Watzdorf, Josef Freiherr, Ober-
lnspector in Wien.
32. Richter, Maximilian, Dr., Chef des
Sanitätsdienstes in Wien.
33. Prohaska, Julius, Leiter des Walz-
werkes in Graz.
34. Ly er, Josef, Inspector in Wien.
35. Prugger, Johann, desg! in Wien.
36. Pen kl, Heinrich, desg! in Wien.
37. Meissner, Franz, desg! in Wien.
38. Schaffeiner, Anton, desg! in Wien.
39. Lausch, Adolf, desg! in Wien.
40. Benes ch, Josef, desg! in Wien.
41. Bezpalec, Wenzel, desg! in Wien.
42. Likon, Josef, desg! in Wien,
XX
43. Schottner, Josef, desgl. in Wien.
44. Rint, Daniel, desgl. in Wien.
45. Kohn, Moriz, desgl. in Wien.
46. Behaghel de Flammerdinghe,
Franz, desgl. in Graz.
47. Z a n e 1 1 a t o, Faustin, desgl. in Triest.
48. vonWezlar, Arthur Baron, desgl.
in Klagenfurt.
49. Wodiczka, Friedrich , desgl. in
Kanizsa.
50. B a u m a n n , Heinrich, desgl. in Wien.
51. Bram, Maximilian, desgl. in Ofen.
52. Kneuse, Hermann, desgl. in Agram.
53. Grossmann, Ernst, desgl. in Wien.
54. Köstenbaumer, Adolf, desgl. in
Wien.
56. Gölsdorf, Adolf, desgl. in Wien.
56. L e u s c h n e r, Gustav, desgl. in Wien.
57. ßerenger, Alexander, desgl. in Wien.
58. Sochor, Johann, desgl. in Wien.
59. D e m m e 1, Johann, desgl. in Marburg.
60. B r e i n d 1, Friedrich, desgl. in Laibach.
61. Karabaczek, Alois , desgl. in
Kanizsa.
62. A i c h i n g e r , Anton, desgl. in Wien.
63. Ehnhardt, Carl, desgl. in Wien.
64. M a u c h , Max, desgl. in Wien.
65. S e 1 1 y e y , Carl, desgl. in Wien.
66. Birk, August, desgl. in W.-Neustadt.
67. Zelinka, Carl, desgl. in Graz.
68. W i 1 1 n e r , Rudolf, desgl. in Cilli.
69. H e i n i s c h , Josef, desgl. in Triest.
70. Bunz, Friedrich, desgl. in Innsbruck.
71. Johannsen, Theodor , desgl. in
Kanizsa.
72. Sauer, Eugen, desgl. in Alba.
73. H ü f f e 1 , Oswald, commerciell. Inspec-
tor und Sylos- Verwalter in Triest.
74. Porndorfer, Ignaz, V erkehrs-Chef
in Alba.
75. Kronraff, Franz, Verkehrs-Chef in
Agram.
76. Thomas, Alfred, Inspect. in Innsbruck.
81. Pilsen-Priesen (Komotau) Eisenbahn.
Director.
1. Hladik, Carl.
Directions-Abtheilung I.
Secretariat.
2. Schmeykal, Heinrich, Oberingenieur
und Secretair, Vorstand.
3. Bartelmus, Otto, Oberbuchhalter.
4. Czelechowsky,Eugen, Hauptcassier.
5. Mathesius, Eduard, Material - Ver-
walter.
6. Markgraf, Josef, Expedits-Vorstand.
Directions-Abtheilung n.
Bau- und Bahnerhaltungs -Dienst.
7. Stane, Alois, Inspector, Vorstand.
8. Benedikt, Friedrich, Oberingenieur.
Directions-Abtheilung IH.
Verkehrs-, Zugförderungs- und
Werkstätten- Dien st.
9. Titze, Ferdinand, Inspector, Vor-
stand.
Directions-Abtheilung IV.
Commerzieller Dienst.
10. Pichler, Anton, lnspector, Vorstand.
Bauleitung in Klattau.
11. Luft, Wilhelm, Oberingenieur, Vor-
stand.
Betriebsleitung in Pilsen.
12. Reichert, Josef, Inspector, Vorstand.
Werkstättenleitung in Pilsen.
13. Wabra, Josef, Oberwerkführer, Vor-
stand.
82. Prag-Duxer Eisenbahn.
Verwaltungsraths - Mitglieder.
1. Thun-Hohenstein, Friedr. Graf,
K. K. Geheimer Rath und Herrschafts-
besitzer in Prag, Präsident des Ver-
waltungsrathes.
2. von Korners, Anton Emanuel
Ritter, Domänenrath in Prag, Vice-
Präsident des Verwaltungsrathes.
Oberbeamte.
3. Mräz, Franz, General-Director in Prag.
4. Priborskv, Hermann, Inspector, zu-
gleich Stellvertreter des Directors in
Prag.
5. Mastny, Joh., JUC., Directions-Secre-
tair in Prag.
Bau- und Bahnerhaltung.
6. Komrs, Ludwig, Inspector in Prag.
7. Rupprecht, Georg, Oberingenieur
in Össegg.
Betriebs- und c o m m er c i e 1 1 er
Dienst.
8. Wessely, Johann, Inspector in Prag-
Tarifwesen.
9. P atz ak, Josef, Ober-Expeditor in Prag.
Zugförderungs- und Werk-
stättendienst.
10. Lampa, Johann, Oberingenieur in
Laun.
Material-Verwaltung.
11. Kopka, Wenzel, Verwalter in Prag.
Buchhalter.
12. Lindner, Adolf, Buchhalter in Prag.
83. Raab-Oedenburg-Ebenforter Eisenbahn.
Mitglieder des Aufsichtsrathes:
1. Latesz, Josef, Präsident.
2. Fenyoessy, Adolf.
3. Tottis, J.
Gesellschaftliche Direction in
Budapest.
Mitglieder der Direction:
1. Erlanger, Ludwig Baron, Präsident.
2. Rechtnitz, Heinrich, Vicepräsident.
3. Konyi, Emanuel.
4. Erlanger, Emil Baron.
5. Kunz, Eugen, Dr.
6. Altmann, Carl.
Oberbeamten.
7. Polyäk, Bela, General -Secretair in
Budapest.
8. Bihl, Gustav, Betriebs-Oberinspector
in Raab.
9. Egyenyi, Josef, Inspector, Chef der
Controle, Ober-Inspector-Stellvertreter
in Raab.
10. Uhl, Alois, Ober-Buchhalter in Buda-
Eest.
ehner, Adolf, Bahnerhaltungs- und
Zugförderungs-Chef in Raab.
12. Mazaly, Ignaz, Verkehrs-Chef in Raab.
84. Erste Siebenbürgen Eisenbahn.
Direction (früher Verwaltungsrath) :
1. C h o t e k , Otto Graf, Präsident.
2. Haber von Linsberg, Louis Baron,
Vice-Präsident.
Mitglieder:
3. Freund von Ferenczi, Carl.
4. von Kendefy, Arpäd.
5. von Laczkö, Anton.
6. Mandello, Carl, Dr.
7. Nopcsa, Franz Baron.
8. von Pilisy, Ludwig.
9. von Värady, Gabriel.
10. Wodianer, Albert Baron.
(2 Stellen sind gegenwärtig unbesetzt.)
General - Direction:
11. Freund von Ferenczi, Carl, Gene-
ral-Director.
Sect. I. Allgemeine Administration
und Material - Verwaltung :
12. von Kanovics, Alfred , Central -
Ober-lnspector.
13. May, Gottfried, Secretair.
14. Wawrinetz, Ignaz, Ober-Revident.
Sect. II. Commercieller Betrieb
und Verkehr:
15. Schubert, Anton, Central -Ober- In-
spector.
16. Hannig, Josef, Inspector.
17. Hend’l, Albert, Inspector.
Sect. HL Werkstätten- und Zug-
förderung:
18. Eder, Gottfried, Central - Ober - ln-
spector.
19. Roschig, Abert, Inspector.
20. Landthaller, Julius, Ober -Inge-
nieur.
21. Györkös, Franz, Ingenieur und
Werkstätten- Vorstand in Piski,
Sect. IV. Bahnaufsicht und Bahn-
erhaltung:
22. S zahlen der, Carl, Central- Ober- In-
spector.
23. Petzold, Gustav, Ober-Ingenieur.
Sect. V/i. Buchhaltung:
24. Zsiokovics, Josef, Buchhalter.
Sect. V/*. Central-Cassa:
25. Taschler, Josef, Haupt-Cassier.
Sect. V/s. Einnahms-Controle:
26. von Madurovicz, Julius Ritter,
Ober-Revident.
Sect. V/4. Ausgaben-Controle:
27. S trau ss, Johann, Ober-Ingenieur.
85. Süd-Norddeutsche Verbindungsbahn.
(Sitz in Wien, Nordwestbahnhof am Tabor.)
Verwaltungsrath:
Präsident:
1. von Mallmann, Josef Ritter, General-
Consul des Deutschen Reiches, Vice-
Präsident des Verwaltungs-Rathes der
Oesterreichischen Nordwestbahn und
des Oesterreichischen Phönix , Ver-
waltungs-Rath der Credit-Anstalt.
Vice-Präsident:
2. von Schöller, Paul Ritter, Banquier,
Verwaltungs-Rath d. Oesterreichischen
Nordwestbahn und Nieder-Oesterreich.
Escompte-Gesellschaft.
Central - Verwaltung
(in Wien am Tabor, Nordwestbahnhof) :
1. Gross, Gustav Robert, Dr., K. K.
Hof-R., Director, zugleich General-Di-
rector der Oesterr. Nordwestbahn.
2. von Rittershausen, Hermann
Ritter, General-Secretair, Betr. -Director
der Oesterr. Nordwestbahn.
3. Langer, Johann, Kaiserl. Rath, Ma-
schinen-Director.
4. Neumann, Franz , Ober-Insp. für
Bau- und Bahnerhaltung.
5. Bruhns, Otto, Inspector für Bau- u*
Bahnerhaltung.
— XXI
(Die übrigen Dienst - Abtheilungen
der Central - Verwaltung, sowie der
Central-Wagen-Dirigirung sind gemein-
sam mit der Oesterreichischen Nord-
westbahn.)
Exponirtes Personal:
6. Piwonka, Filipp, Ober-Inspector u.
Vorstand des Betriebs - Inspector, in
Reichenberg.
7. Wagner, Anton, Inspector und Vor-
stand des Zugförderungs-Inspector, in
Reichenberg.
8. Landauer, Robert, Inspector und
Vorstand der Werkstätte in Reichen-
berg.
9. Hietzgern, Ludwig, Ober-Inspector
und Vorstand des Bau- und Bahner-
halt.-Insp. in Reichenberg.
10. Sieber, Carl, Ober-Ingenieur für Bau-
und Bahnerhaltung in Reichenberg.
11. Doublebsky von Sterneck, Vmc,
Ober- Ingenieur für Bahnerhaltung in
Reichen b erg.
12. Machacka, Wenzl, Sections-Ingenieur
in Pardubitz.
13. Czerowsky, Franz, Sections - Inge-
nier in Smiritz.
14. Schimann, Franz, Sections-Ingenieur
in Falgendorf.
15. Rehak, Wenzel, Sections-Ingenieur
in Turnau.
16. Sparkäss, Emil, Sections-Ingenieur
in Reichenberg.
17. Bayer, Robert, Sections-Ingenieur
in Friedland.
18. Schiska, Ignaz, Sections-Ingenieur
in B.-Skalitz.
19. Schosserer, Friedrich, Sections-In-
genieur in Tannwald.
86. Theiss-Eisenbahn.
Siehe 59. Arad-Temesvärer und Theiss-
Eisenbahn.
87. Turnau-Kralup-Prager Bahn.
1. Löw, Georg, Director in Prag.
2. Lat, Franz, Inspector, Director-Stell-
vertreter, daselbst.
3. Ballabene, Heinrich, Secretair, da-
selbst.
4. Manias, Carl, Haupt- Cassier, daselbst.
5. Schramek, Michael, Haupt -Buch-
halter, daselbst.
6. Biedermann, Julius, Ober-Ingenieur,
daselbst.
7. Fuchs, Marcus, Ingenieur, daselbst.
8. Schimunek, Carl, desgl., daselbst.
9. Wünsche, Robert, desgl., daselbst.
10. San na, Theodor, Ober-Expeditor, da-
selbst.
11. Still, Carl, Ober-Revident, daselbst.
12. Hellwig, Wilhelm, Werkstätten- Vor-
stand in Kralup.
88. I. Ungarisch-Galizische Eisenbahn.
Direction in Wien.
1. Pichler, Max, Director.
Abtheilung A.
Allgemeine Verwaltung.
Secretariat.
2. Haas, Ignaz, Dr. jur., Central-
Inspector, 1. Director - Stellvertreter,
Vorstand.
Abtheilun g B.
Bahnerhaltung, Zugförderungs-
und Werkstättendienst.
3. Petrossi, Adolf, Ober-Ingenieur, Vor-
stand.
4. Rabcewicz, August, Ingenieur.
5. Habina, Johann, Ingenieur-Eleve.
Abtheilung C.
Commercieller Dienst und
Einnahmen-Controle.
6. Westermayer, Moritz, Inspector,
Vorstand.
Abtheilung D.
Buchhaltung, Central-Cassa, Aus-
gaben-Controle, Materialwesen.
7. Nübel, Heinrich, Ober-Buchhalter,
Vorstand.
Abtheilung E.
Verkehr und active Controle.
8. Ehrenberger, Franz, Central -In-
spector, Vorstand.
9. Filaus, Wilhelm, Ingenieur.
Betriebsleitung Przemysl.
10. vonBlazowski, Leopold, Betriebs-
leiter.
11. Blazek, Franz, Ober-Ingenieur, Be-
triebsleiter-Stellvertreter.
12. von Szukiewicz, Carl, Betriebs-
leiter-Stellvertreter.
13. Walter, Leonhard, Zugförderungs-
Chef.
14. Maiewski, Stanislaus, Werkstätten-
Chef.
Bahnerhaltung in Przemysl.
15. Kostka, Johann Leon, Inspector,
Bahnerhaltungs-Chef.
16. Iglatowski, Josef, Ingenieur, Bahn-
e rhaltungs-Chef-Stellvertreter.
17. Bartmanski, Edmund, Ingenieur.
18. Boczkowski, Telesfor, desgl.
19. Winnicki, Stanislaus, desgl.
20. Iszkowski, Michael, Ingenieur-
Assistent.
21. Hild, Max, desgl.
22. Adamski, Valentin, Strecken-Chef.
23. Idzikowski, Adam, desgl.
24. Korbei, Adolf, desgl.
25. Kuczynski, Mar. Valentin, desgl.
26. Marcmski, Ferdinand, desgl.
27. Slotolowicz, Franz, Ingenieur.
28. Wysocki, Markus, Strecken-Chef.
29. Zaleski, Johann, desgl.
30. Zaremba, Michael, desgl.
Bahnerhaltung in N.-Mihaly.
31. Cometter, Bernhard, Inspector, Bahn-
erhaltungs-Chef.
32. Schwarz, Moritz, Ingenieur, Bahner-
hai tungs-Chef- Stellvertreter.
33. Bognar, David, Strecken-Chef.
34. Kaufmann, Alex., desgl.
35. Kleiszl, Ambrosius, desgl.
36. Reach, Jacob, desgl.
Betriebsleitung in Tarnow.
37. Göbl, Rudolf, Inspector, Betriebsleiter.
38. Grabowski, Heinrich, Ingenieur-
Assistent.
39. Kuhn, Julius, Ingenieur, Werkstätten -
und Heizhaus-Chef.
Bahnerhaltung in Tarnow.
40. Glowacki, Justin, Inspector, Bahner-
haltungs-Chef.
41. Makarewicz, Spiridion, Ingenieur.
42. Mostowski, Theodor, Ingenieur-
Assistent.
43. Ambroziewicz, Ladislaus, Strecken-
Chef.
44. Kramer, Eduard, desgl.
45. Rubin, Isidor, desgl.
46. Wulle, Wilhelm, desgl.
89. Ungarische Nordostbalm.
Sitz der Gesellschaft in Budapest
(Wasserstadt im eigenen Hause).
Directorium.
1. von Lonyay, Johann, Präsident.
2. von Värady, Gabriel, Vice-Präsident.
Directoren.
3. von Boross, Valentin.
4. Chornitzer, Eduard, Dr.
5. Forgäch, Koloman, Graf.
6. von Kiss, Ludwig.
7. von Levay, Heinrich.
8. Kohl von Kohlenegg, Edgar.
9. Mauthner, Philipp, Dr.
10. Török, Napoleon, Graf.
11. von Värady, Carl.
General-Direction.
12. von Ivänka, Emerich , General-Di-
rector.
Dienst-Abtheilungen.
I. General - Secretariat.
13. von Kor änyi, Adolf, General-Secretair
und Rechts-Consulent
14. von Kerekes, Josef, Secretair des
Directoriums.
15. Wiederspan, Ferdinand, Betriebs-
Inspector.
16. von Ekler, Emerich, Central-Bureau-
Vorstand.
17. Reissmann, Julius, Dr., Chefarzt.
II. Hauptcontrole.
18. Lintner, Emerich, General-Controlor.
19. Gesell, Johann, Oberbuchhalter.
20. Hof bau er, Jacob, Control-Chef.
21. Platzer, Josef, Inspector, Control-
Sous-Chef.
22. Totli, Josef, Hauptcassier.
23. Altmann, Heinrich, Materialverwalter.
HI. Verkehrs- und commercieller
Dienst.
24. Spitz, Julius, Central-Inspector.
25. Majorsky, Alois, Verkehrs - Ober-
controlor.
26. Ponger, Philipp, commercieller In-
spector.
27. Ambrus, Josef, Chef des Reclamations-
Bureaus.
28. Bock, Johann, Inspector, Chef der Con-
trole des activen Dienstes.
29. Szücs, Emil, Telegrafen-Inspector.
IV. Zugförderungsdienst.
30. von Györy, Ludwig, Inspector.
V. Werkstättendienst.
31. Novelly, Emerich, Inspector.
VI. Bahnerhaltungsdienst.
32. Polinszky, Emil, Central-Inspector.
33. Szacsvay, August, Ober-Ingenieur.
34. Meissner, Alexander, Ober-Ingenieur.
35. Ericz, Ernest, Ober-Ingenieur.
36. Schandl, Alexander, Ober-Ingenieur.
37. Glück, Nathan, Ober-Ingenieur.
38. Vukovich, Stefan, Ober-Ingenieur.
39. Festetich, Emil, Ober - Ingenieur in
Huszt.
Betriebsleitung:
a) Linie: Szerencs- S. A.Ujhely-Csap-Bätyu-
Munkacs; S. A. Ujhely-Kassa und
Nyiregyhäza-Ungvär.inS.A.Ujhely.
40. Nelhibel, Eduard, Verkehrs-Chef.
b) Linie: Debreczen-Sziget und Kirälyhäza-
Bätyu, in Kirälyhäza.
41. Puffler, Johann, Verkehrs-Chef.
c) Für sämmtliche Linien:
42. Siegmeth, Carl, Zugförderungs-Chef.
43. Gross, Robert, Werkstätten-Chef in
S. A. Ujhely.
90. Ungarische Ostbahn.
1. Bei der General-Direction in
Budapest.
1. vonBottlik, Ludwig, General-Director.
2. von Czigly, Johann, General-Secretair.
— xxn —
3. Chimani, Maximilian, Ober-Inspector,
Chef der Abtheilung für Bahnaufsicht
und Bahnerhaltung.
4. von Nag el di ng e r, Adolf Baron, Ober-
buchhalter.
5. Rauscher, Johann, Inspector, Con-
trole-Chef.
6. Zucker, Johann, Inspector, Vorstand
der commerciellen Abtheilung.
7. Kompach, Franz, Inspector, Vorstand
der Verkehrs-Abtheilung.
-8. Hegenbart, Guido, Inspector, Vor-
stand des Reclamations-Bureaus.
9. Zwinz, Franz, Inspector, Vorstand der
Abtheilung für Zugförderung und W erk-
stätte.
10. Donhoffer, Constantin , Inspector,
Vorstand der Material- Verwaltung.
H. Auf der Strecke.
11. Simonits, Georg, Inspector, Verkehrs-
Chef zu Klausenburg.
12. von Enyedy, Carl, Inspector, Ver-
kehrs-Chef zu Kronstadt.
13. Wuth, Berthold, Inspector, Vorstand
des Inspectorats für Bahnaufsicht und
Bahnerhaltung in Klausenburg.
14. von Perczel, Moritz, Inspector, Vor-
stand des Inspectorats für Bahnauf-
sicht und Bahnerhaltung in Kronstadt.
15. Bah ns, Franz, Inspector, Chef der
Zugsförderung und Werkstätte in Klau-
senburg.
16. Br ot an, Johann, Zugsförd.- und Werk-
stätten-Chef-Stellvertreter in Kronstadt .
17. Goldstein, Josef, Chef des Haupt-
material-Depots in Klausenburg.
91. Königlich Ungarische Staats-
Eisenbahnen.
Dir ections-Rath.
Präsident:
1. Hieronymi, Carl, Staats - Seeretair-
Stell Vertreter im Königl. Ungar.
Commun.-Ministerium, Budapest.
Directions-Räthe:
2. von Ribäry, Alexander, Ministerial-
Rath.
3. Langer, Carl, Ministerial-Rath.
4. Köffinger, Friedrich, Dr., Sect.-Rath.
5. Matlekovich, Alexan der,Dr., S ection s-
Rath.
6- Podmaniczky, Geyza Baron.
7. Beretväs, Andreas, Sections-Rath.
8. Zahorszky, Coloman, Sections-Rath
(Ersatz-Mitglied).
9. von Csörgeö, Julius, Sections-Rath
(Ersatz-Mitglied) .
10* Pallavicini, Eduard Markgraf, Fi-
nanz-Ministerial-Secretair (Ersatz -Mit-
glied).
11. Barvits, Albin, Inspector der Königl.
Ungarischen General - Inspection für
Eisenbahnen (Ersatz-Mitglied).
Direction in Budapest.
(Radialstrasse No. 82.)
12. von Tolnay, Ludwig, Director.
13. Somody, Josef, Finanz - Rath und
Rechts -Consulent der Königl. Ungar.
Staats-Eisenbahnen, Budapest.
14. Grosz, Ludwig, Dr., Chefarzt, Königl.
Un gar. Landes-Sanitäts-Rath, Budapest.
Central-Dienst.
Section A.: General-Secretariat.
16. Schober, Albert, Ober-Inspector, Ge-
neral-Secretair.
16. Künhegyi, Camillo, Gen.-Secretair-
Stellvertreter.
Abtheilung A I.: Secretariat.
17. von Für, Adalbert, Chef des Secre-
tariates.
Ahtheilung A H.: Central-Bureau.
18. Schindler, Rudolf, Bureau-Chef.
Section B.: Material- und Inventar-
Verwaltung.
19. Szarvassy, Georg, Inspector und
Sections-Chef.
Abtheilung B L: Material-
V erwaltung.
20. Kalmar, Emerich, Bureau-Chef.
Abtheilung B H.: Inventar-
V erwaltung.
21. Bahunek, Benjamin, Ober-Controlor
und Bureau-Chef.
Section C.: Verkehrs- und
commercieller Dienst.
22. Walther, August, General-Inspector,
Sections-Chef.
23. Langer, Felix, Ober-Inspector und
Sect.-Chef-Stellvertreter.
Abtheilung C I.: Verkehrsdienst.
24. Schüler, Anton, Inspector und Ab-
theilungs-Chef.
25. von Toth, Carl, Inspector und Ab-
theilungs-Chef-Stellvertreter.
Abtheilung C H.: Commercielles
Bureau.
26. Tedesco, Bernhard, Bureau-Chef.
27. Goth, Ludwig, Oher-Controlor und
Chef-Stellvertreter.
Abtheilung C HI.: Reclamations-
Bureau.
28. Csausz, Julius, lnspector, Bureau-
Chef.
Abtheilung C IV.: Betriebs-
Controle.
29. Hegyi, Josef, Inspector, Bureau-Chef.
30. Ku n, Adolf, Ober-Controlor, Sous-Chef.
Ahtheilung C V.: Active-Controle.
31. Muck, Carl, Inspector und Bureau-
Chef.
32. Radich, Akusius, Ober-Ingenieur und
Sous-Chef.
Section D.: Zugförderungs- und
Werk Stätten dien st.
33. Verderber, Stefan, General-Inspector
und Sections-Chef.
Abtheilung D I.: Zugförderung.
34. Forcher, Adolf, lnspector und Ab-
theilungs-Chef.
35. Gersik, Franz, lnspector und Sous-
Chef.
Abtheilung D H.: Werkstätten-
dienst.
36. W agner, Carl, lnspector, AbtheiL-Chef.
Section E.: Rechnungs-Abtheilung.
37. Sujan, Franz, Königl. Ungar. Ober-
Rechnungsrath, Sectionsleiter.
38. Koreny, August, Ober-Buchhalter und
Chef.
Abtheilung E L: Haupt-
Buchhaltung.
39. Koreny, August, Ober-Buchhalter und
Chef.
Abtheilung E II.: Haupt-Cassa.
40. Sztrelko, Gustav, Haupt-Cassier.
Abtheilung E HL: Liquidatur.
41. Roth, Carl, Bureau-Chef.
SectionF.: Bau- und Bahnerhaltung.
42. Horvath, Alois, General-Inspector,
Director-Stellvertreter und Sections-
Chef.
43. von Horvath, Ludwig, Ober-lnspector
und Sections-Chef- Stellvertreter.
Abtheilung F I.: Technische
Rechnung s- Abtheilung.
44. Skalka, Johann, lnspector und
Bureau-Chef.
Abtheilung F H.: Constructions-
Bureau.
46. Rochlitz, Julius, lnspector, Bureau-
Chef.
Bahnerhaltungs -lnspector at 1.
46. von Bethlenfalvy, Rudolf, lnspector ,
Bahnerhaltungs-Inspectorat H.
47. Wachs mann, Franz, Lnspector.
Bahnerhaltungs-Inspectorat HI.
48. Pohl, Otto, lnspector.
Verkehrs-Bureau in Hatvan.
49 Römer, Johann, Verkehrs-Chef.
50 Makray, Josef, Ober-Ingenieur, Ver-
kehrs-Chef-Stellvertreter.
51.
52.
Verkehrs-Bureau in Losoncz.
von Olgyay, Oscar, Verkehrs-Chef.
Löw, Gustav, Ober-Ingenieur und Ver-
kehrs-Chef-Stellvertreter.
Südliche Linie.
Betriebsleitung in Agram.
53. Cermak, Leopold, lnspector und Be-
triebsleiter.
54 Pansipp, Nicolaus, Ober -Ingenieur
und Betriebsleiter-Stellvertreter.
Haupt-Reparatur-Werkstätte in
Budapest.
55. Hegrad, Ladislaus Franz, Werkstät-
ten-Chef. , T
56. Miller, Camillo Josef, Ober-Ingenieur
und Werkstätten-Chef-Stellvertreter.
Bau-Inspectorat der Budapester
Verbindungsbahn in Budapest.
57 von Deäk, Michael, Ober-Ingenieur,
Chef.
92. Ungarische Westbahn.
(Stuhlweissenburg - Raab - Grazer Bahn.)
Sitz der Gesellschaft Budapest Mondgasse 10
(eigenes Haus).
Directorium:
1. Zichy, Edmund Graf, Excellenz, Prä-
sident in Wien. „
2. Fiäth, Franz Baron, Viceprasident.
Mitglieder:
3 Attems, Anton Graf, in Wien, von
Seite der Oesterr. Regierung.
4. Goröve, Anton, Dr., von Seite der
Ungar. Regierung. .
5. Altmann, Alois, Dr., in Graz.
6. Fuchs, Gustav.
7. von Jälics, Coloman.
8. von Kantz, Julius, Dr.
9. Kerstinger, Stefan.
10. Mauthner, Sigmund.
11. Strachwitz, Hugo Graf, in Graz.
12. von Uermenyi, Paul.
13. Brandeis -Weikersheim, balomon,
in Wien.
General-Direction:
14. von Farkh, Carl Ritter, General-
Director.
15. Fuchs, Maximilian, Director.
Administrativer Dienst:
16. Veidinger, Victor, Secretair.
Finanzieller Dienst:
17. Lassnig, Rudolf, Oberbuchhalter.
18. Török von Futäsfalva, Albert,
Hauptcassier.
19. Grub er, Julius, Liquidator.
— xxm —
20. Teichmann, Mathias, Chef der Be-
triebscontrole.
21. Hartenstein, Sigmund, Souschef.
22. Pasqualis, Johann, Chef der Material-
Verwaltung.
Verkehrs- und commercieller
Dienst:
23. Le in er, Carl, Oberinspector.
24. Schoon von Corbitzthal, Adolf,
Inspector.
Bahnaufsicht und Bahnerhaltung.
25. Burger, Paul, Inspector.
Zugförderungs- und Werkstätten-
dienst:
26. B exheft, Moritz, Oberinspector.
Sanitätsdienst:
27. Dery, Josef, Dr., Chefarzt.
Dienst auf der Strecke:
Verkehrs -Inspection in Stein-
amanger.
28. Pottyondy von Csäfor, Gustav,
Inspector und Verkehrschef.
29. Fruchtl, Eduard, Verkehrscontrolor.
95. Holländische Eisenbahn-Gesellschaft.
1. Cruys, H. C., Präsident des Verwal-
tungsrathes.
2. van Loon, W. Ritter, Secretär des
V erwaltungsrathes .
3. Bake. J. W., Betriebs-Director.
4. van den Wall Bake, R. W. J. C.,
Betriebs-Sub-Director.
5. Mouthaan, P. J., Bahn-Ingenieur.
6. van Hasselt, R., desgl.
7. M i d d e 1 b e r g , G. A. A., Ober-Maschinen-
ingenieur.
8. Beelenkamp, P. C., Ober-Betriebs-
Inspector.
9. Froger Wzn., I. J., Ober-Güter-In-
spector.
10. Bakx, J. A. D., General-Güter-Agent.
11. Mirandolle, H. J. F., Ober-Controleur.
12. Bakker Czn., C., Dr., Chef des Recla-
mationsbureau.
13. Koopmans, R. W. F., Werkstätten-
Vorsteher.
96. Niederländische Central > Eisenbahn-
Gesellschaft.
1. Cramerus, E. W., Präsident der Ad-
ministrations-Behörde in Amsterdam.
2. Cahen, J., Mitglied der Administra-
tions-Behörde in Amsterdam.
3. van Naamen van Eemnes, A.? Dr.
1'ur., Mitglied der Administrations-
lehörde in Zwolle.
4. den Tex Bondt, J., Mitglied der Ad-
ministrations-Behörde in Amsterdam.
5. van Lennep, D. J. C., Dr. jur., Mit-
glied der Administrations -Behörde und
General-Director in Utrecht.
6. Bake, A. J. M., Dr. jur., Directions-
Secretair in Utrecht.
7. Ris, 0., Chef des Allgemeinen Dienstes
in Utrecht.
8. Yerhoesey, C. P. J., Bahnerhaltungs-
Chef in Utrecht.
9. Conrad, J. W. H., Ober-Maschinen-
meister und Werkstätten-Vorsteher in
Utrecht.
10. van Benningen, H. A., Chef des
commerciellen Betriebes in Utrecht.
11. van Gelder, H. J., Controleur in
Utrecht.
12. Boers, Henri, Chef der Abtheilung
Secretariat in Utrecht.
Werkstättenleitung in Stein-
amanger.
30. Zehntbauer, Johann, Oberingenieur.
Material-Depot in Steinamanger.
31. Preidl, Adolf, Verwalter.
93. Vorarlberger Bahn.
Verwaltungs-Rath.
1. vonFroschauer, Sebastian Ritter,
Präsident.
2. Rebhann, Georg, Dr., Stellvertreter.
Central-Bureau in Wien.
1. Zehetner, Ferdinand, Dr., General-
Secretair, Vorstand desselben.
2. Ludwig, Heinrich, Buchhalter.
Betriebs-Direction in Feldkirch.
3. Clement, Rudolf, Betriebs-Director,
Vorstand derselben.
4. Wagner, Adolf, Ober-Ingenieur, Ver-
kehrs- und Zugförderungs- Chef.
5. vonEysank ,Emilian, Ingenieur,Bahn-
erhaltungs-Chef.
6. Mildner, Josef, Material- Verwalter.
7. Kaltenbach, Theodor, Transport- und
Control-Chef.
8. Pojacz, Adolf, Ingenieur - Assistent,
Werkstättenleiter.
9. Polaczek, Ferdinand, Ingenieur-
Assistent, Bahnerhaltungs-Assistent.
94. Waagthalbalm.
Directionsräthe.
1. Br eunn e r, J. August Graf, K. K. Käm-
merer, Präsident.
2. Frie denthal, P. G., Commercienratb,
Vicepräsident.
3. Zichy sen„ Josef Graf, K. K. Käm-
merer, Vicepräsident.
Directoren.
1. von Szalay, Edmund, Landes- und
Wechselgerichts- Advocat.
2. Me dny ans zky, Dionys, Baron.
3. E dl junior, Theodor.
Oberbeamte.
4. Hahn, Josef, Ober-Buchhalter.
5. Koller, August, Inspector (Betrieb).
6. Brausewetter, Victor, Bau-Inspector.
7. Loskay, Nicolaus, Ober-Ingenieur.
8. Guläcsy, Bela, Ober-Ingenieur.
9. Bogen, Albert, Ober-Ingenieur.
10. Garreiss, Carl, Ingenieur.
11. Tschamler, Rudolf, Ingenieur.
12. Krizek, Alois, Ingenieur.
13. Sakl, Gustav, Ober-Geometer.
14. Trenk, Franz, Ingenieur (Werkstätte
Pressburg).
IQ. Fremdländische Eisenbahnen.
97. Niederländische Rhein-Eisenbahn.
Direction zu Utrecht.
1. Ameshoff, H.,Dr.,Präsident-Directeur
in Utrecht.
2. Staats Forbes, J., Vicepräsident in
London.
3. s’ Jacob, J. C., Directeur-Thesaurier
in Utrecht.
4. Zillesen, F. C., Directeur in Am-
sterdam.
5. Uytwerf Sterling, J. J., Dr., Secre-
tair in Utrecht.
6. van Hoogstraten, S. P. J. A., Dr.,
Adjunct-Secretair in Utrecht.
Oberbeamte.
7. Verloopbz, J„ Ober-Ingenieur und
Maschinen-Ingenieur in Utrecht.
8. Wr ight, R., Bahn-Ingenieur in Utrecht.
9. Verloop, C. W., Maschinen-Ingenieur
in Utrecht.
10. d’Hamecourt, A. L., Administrateur
in Utrecht.
11. Buis, A. 1L, Controleur in Utrecht.
12. Werker, W. M. J., Buchhalter in
Utrecht.
13. Bingham,D. G., General-Güter-Agent
in Utrecht.
14. Herkerath, A., Güter - lnspector in
Utrecht.
98. Niederländische Staats-Eisenbahnen.
General -Direction:
1. s’ Jacob, F., General-Director, Utrecht.
Oberbeamter:
2. van Heukelom, H. P., Ober-Betriebs-
Inspector, Lüttich.
a) Central-Dienst:
3. Kolch, W. K. M.j Secretär und Chef
des finanziellen Dienstes, Utrecht.
4. V e r h o o p , J. H., Hauptbuchhalter und
Vorstand der Buchhalterei, Utrecht.
5. Wiarda-Beckman,P. G., Vorstand des
Controlbureaus, Utrecht.
6. de Zwoon, N., Vorstand des Secreta-
riats, Utrecht.
7. Doorman, H. J. D., Vorstand der Ma-
gazin-Verwaltung, Utrecht.
8. van Riemsdyk, J. C. M!., Dr. jur.,
Chef des allgemeinen Dienstes, Utrecht.
b) Betriebs-Dienst:
9. van der Goes, H. M. A., Dr. jur., Chef
des Betriebs-Dienstes, Utrecht.
10. Gerlach, J. W. R., Abtheilungs-Vor
stand, Utrecht.
11. ßoscha, H. C., Betriebs - Inspector,
Groningen.
12. Gisehler, C., Betriebs-Inspector, Zut-
phen.
13. Behhers, A. J., Betriebs - Inspector,
Tilburg.
14. Quaedoluy, G. L. L. E., Betriebs-In-
spector, Venlo.
15. Obreen, A. L., Betriebs - lnspector,
Lüttich.
c) Telegraphen-Dienst:
16. Evers, J. C., Telegraphen -lnspector,
Utrecht.
d) Maschinen- und Wagendienst:
17. Stous-Sloot, J. W., Ober - Ingenieur,
Chef des Maschinen- und Wagendien-
stes, Utrecht.
18. Rühl e von Lilienstern ter Meulen,
A. J., Ingenieur-Abtheilungs-Vorstaud,
Utrecht.
19. Staring, H. M. W. W„ Ingenieur, Cliel
der Werkstätten, Zwolle.
20. Oberstadt, F.? Ingenieur, Chef der
Werkstätten, Tilburg.
21. Roetert-Tak, J. A., Ingenieur, Maschi-
nenmeister, Zwolle.
22. Roesingh van Iterson, Ingenieur,
Maschinenmeister, Tilburg.
e) Bahndienst:
23. van den Berg, C. P. J., Ingenieur,
Chef des Bahndienstes, Utrecht.
24. Mielin g, C. W. P., Ingenieur, Abthei-
lungs- Vorstand, Utrecht.
25. Koch, A. W. F., Bahn-Ingenieur, Venlo.
26. van der Kun,H. P. M. G, desgl., Her-
zogenbusch.
27. Kips, J. J., desgl., Breda*
28. van Duyl, M. J., desgl., Zutpheu.
29. de Sonnaville, L. F., desgl., Berg-op-
Zoom.
30. Hoeufft, W., desgl., Groningen.
31. Renson, C., desgl., Lüttich.
32. van Hooff, desgl., Meppel.
f) Commercieller Dienst:
33. Engerin gh, J. J., Ober-Güter-Inspec-
tor, Chef des commerciellen Dienstes,
Utrecht.
34. Engeringh.M., Abtheilungs-Vorstan d,
Utrecht
— XXIV —
99. Nord-Brabant-Dentsche Eisenbahn.
Direction.
1. Kerstens, H. C. F., Präsident in Mill.
2. Voorhoeve, J. M., Secretär in Rot-
terdam.
Commissarien.
3. van Hoytema, J. C. F., Präsident in
Culemborg.
4. v. d. Werk, A., in Zevenbergen.
5. Bloemarts, A. M. G. H., in Gennep.
6. Burger Wz n., W. S., in Rotterdam.
7. Reepmaker, J. C., Dr. jr., daselbst.
8. Kolff, G. C. M., in Middelharnis.
9. Klinkhamer, T. A., Dr. jr., im Haag.
Oberbeamten.
10. Wüstenberg, F., Betriebs-Director.
11. Zelis, J. B., Bau-Ingenieur.
12. Stöver, B. E., Balm-Ingenieur.
13. Knoops, W. C., Maschinen-lngenieur
und Werkstätten- Vorsteher.
14. de Kuyper, E„ Controleur.
100. Warschau - Wiener und Warschau-
Bromberger Eisenbahn.
I. Direction in Warschau.
1. Find eisen, Director in Warschau.
2. Sulckowski, Ober-Ingenieur in War-
schau.
3. Wolff, Syndicus in Warschau.
4. Morawiecki, Ober-Referent für Be-
triebs-Angelegenheiten in Warschau.
5. Strasburger, Ober-Referent fürTarif
Angelegenheiten in Warschau.
H. Oberbeamte.
6. Stolvhwo, Vorsteher der Directions-
Kanzlei in Warschau.
7. Kozniewski, Vorstheher des tech-
nischen Bureaus in Warschau.
8. Wasowicz, Vorsteher der Rechnungs-
Abtheilung in Warschau.
9. Grubenthal, Haupt-Casse-Incassent
in Warschau.
10. Dabrowski, Vorsteher der Coupons-
Controle in Warschau.
11. Kunze, Ober-Güterverwalter in War-
schau.
12. Lucy, Vorsteher der Controle 1 in
Warschau.
13. Wachulski, Vorsteher der Controle H
in Warschau.
14. Gull man, Vorsteher des statistischen
Bureaus in Warschau.
16. Helezynski, Ober-Betriebs-Inspector
in Warschau.
16. Regulski, Inspector der I. Betriebs-
Inspection in Skiemiswice.
17. Lewicki, Inspector der II. Betriebs-
Inspection in Czenstochau.
18. Zakrzewskij Inspector der HI. Be-
triebs-Inspection in Wloclawek.
19. Hoffmann, Vorsteher der Betriebs-
Materialien-Verwaltung in Warschau.
20. Schoene, Abtheilungs - Ingenieur in
Warschau.
21. Maszadro, Telegraphen-Inspector in
Warschau.
22. Prauss, Ober - Maschinenmeister in
Warschau.
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Antifrictions-
Compositionsmetall
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Verlegt und herauigcgeben Ton dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verantwortlicher Redacteur: Dr. jur. WUh. Koch an Berlin (Rodactionsbureau i Anhalterstr. 6). - Commissionttr : Adolph Reffelehttfer an Leipzig. - Druck ron H* S. Hermann ln Berlin. Beuthstr. $•
545
ffi 42.
Die Zeitung erscheint
Hontags nnd Freitags.
Vierteljährlich ftlr 4 Mark an beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt des Deutsch-
Oesterr. Postgebietes ;
Kreuzband-Porto wird extra berechnet.
Manascript sowie sKmmtliche officielle Inserate
sind franco einzusenden an die Redaction,
Dr. jnr. W. Eocli,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
CommissionUr für den Buchhandel :
Adolph Refelshöfer,
Leipzig, Nürnberger Strasse 59.
1877.
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Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Deutscher Eisenhahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter «Jahrgangs.
Berlin, den 1. Juni 1877.
Inhalt: Bemerkungen zu dem Artikel über „Die heutige Lage der Deutschen Eisenbahnfrage“. — Zur vergleichenden Eisenbahn-
politik (Schluss). — Deutsche Wochenschau. — Waagthalbahn. — Belgien. — Russische Correspondenz. — Frankreich (Kohlenproduction
1876). — Literatur. — Juristisches. — Beüage: Rechenschafts-Bericht des Hilfscomites für die Abgebrannten des Bahnpersonals in Mei-
ningen. — Sicherheits-Ordnung für die normalspurigen Eisenbahnen in Preussen. — Einnahmen Niederländischer und Russischer Eisen-
bahnen im Monat März 1877. — Offizielle Anzeigen: l. Verkehrsstörung etc. 2. Dividenden-Auszahlungen. 3. General -Versammlungen.
4. Tarifänderungen. 5. Submissionen. — Privat-Anzeigen.
Bemerkungen zu dem Artikel über „Die heutige
Lage der Deutschen Eisenbahnfrage“
in No. 39 dieser Zeitung (abgedruckt aus der Zeitschrift
„Im neuen Reich“).
I.
Der Verfasser des Artikels steht auf einem streng cen-
tralistischen Standpunkte. Er will die Leitung des ganzen
Deutschen Eisenbahnwesens durch das Reich, und diejenige
Lösung der Eisenbahnfrage ist ihm die liebste, welche die grösste
Macht in die Hände des Reiches legte. Von den drei nach seiner
Ansicht vorhandenen Möglichkeiten der Lösung der Eisenhahn-
frage: Regelung der Reichsaufsicht durch ein Reichs-Eisenbahn-
Gesetz, Reichseisenbahn-Project d. h. die Uebertragung derPreus-
sischen Staatsbahnen an das Reich, und eine specifisch Preus-
sische, auf Beseitigung oder vollständiger Unterordnung der Privat-
bahnen und der übrigen Staatsbahnen gerichtete Eisenbahn-
politik, entscheidet er sich deshalb für die zweite. Die beiden
letzteren Möglichkeiten sind ohnehin nur verschiedene Wege zu
demselben Ziele, nämlich der Uebertragung der Verwaltung aller
Deutschen Eisenbahnen an das Reich.
Die Möglichkeit, ein Eisenbahngesetz zu Stande zu bringen,
scheint der Verfasser, wenigstens für die nächsten Jahre, für aus-
geschlossen zu erachten, aber wohl mit Unrecht. Freilich hat
ein Entwurf, wie der letzte vorläufige des Reichseisenbahn-Amtes
wenig Aussicht im Bundesrathe oder auch nur im Reichstage
durchzu dringen; aber allgemein ist doch die Ueberzeugung, dass,
eine gesetzliche Regulirung des Aufsichtsrechtes über das Deutsche
Eisenbahnwesen nöthig sei und es ist nicht zu bezweifeln, dass
wenn in der nächsten Reichstagssession ein Eisenbahngesetz zur
Vorlage käme, Bundesrath und Reichstag sich der Berathung ge-
wiss mit Eifer und mit dem Bestreben, dem Reiche zu geben,
was dem Reiche gehört, unterziehen würden. Wenn nicht von
Seiten des Reichs zu viel gefordert wird — was der Verfasser
hinsichtlich des Maybach’schen Entwurfes zuzugehen seheint —
so kommt sicher ein Gesetz zu Stande, welches dem Reiche eine wirk-
same und ausgedehnte directe Aufsicht giebt. Damit aber ist die Haupt-
sache erreicht, denn für das Reich ist weit weniger von Bedeutung,
ob diese etwas weiter oder enger bemessen ist, als dass es sie
überhaupt und in solcher Form erhält, dass es eingreifen und
zeigen kann, welchen Vortheil die Leitung des Deutschen
Eisenbahnwesens durch das Reich bietet. Die Rechte des
Reiches, wenn sie nicht weit genug gehen, zu erweitern,
bietet demnächst ebensowenig Schwierigkeiten, wie sie der
Ausdehnung der Reicbscompeteuz auf andern Gebieten entgegen
gestanden haben; Sonder-Interessen , welcher Art sie auch seien,
würden vor der durch den Reichstag vertretenen allgemeinen
Ueberzeugung nicht auf die Dauer Stand halten können.
Freilich wird es nöthig sein, dass die Reichsregierung
selbst und mit voller Sicherheit einer energischen Unterstützung
durch Preussen den Entwurf einbringt und vertritt; ein Entwurf
von anderer Seite würde, wie nun einmal die Verhältnisse sich ent-
wickelt haben, ebenso wie der frühere Entwurf der Privat-Eisen-
bahnen, die Meinung gegen sich haben, weil man ihm, er möchte nun
sein wie er wollte, den Zweck, die particulareu Interessen seiner
Autoren zu sichern, unterlegen würde.
Nun ist dieser Weg schon deshalb den anderen möglichen
vorzuziehen, weil er sein Ziel schnell erreicht und doch keinen
der andern ausschliesst; denn wenn sich später doch wider Erwarten
die Nothwendigkeit ergeben sollte, den ganzen Eisenhahn-
besitz in den Händen des Reiches zu vereinigen, so ist dies noch
ebenso leicht, ja sogar viel leichter möglich als vorher. Träte
demnächst die Reichsregierung vor den Reichstag mit dem Be-
weise, dass das blosse Aufsichtsrecht nicht genüge, um das
Eisenbahnwesen den Interessen Deutschlands entsprechend zu
gestalten, so litte es keinen Zweifel, dass man dann alle Be-
denken gegen weitergehende Massregeln schwinden lassen und
der Regierung zu rascher und durchgreifender Reform die Mittel
gehen würde.
Die beiden andern Möglichkeiten sind ausserdem keines-
wegs bald zu realisiren. Auch wenn der Reichstag und der
Bundesrath den Erwerb der Preussischen Staatshalmen genehmigt
hat, so ist damit doch nur ein Mittel zur künftigen Reguliruug
des Eisenbahnwesens gegeben. Dem Reiche soll ja dadurch nur
die Macht gewährt werden, die übrigen Eisenbahnen zu nöthigen,
sich einer solchen Ordnung des Eisenbahnwesens zu fügen, wie
546
sie im' Reichsinteresse liegt. Ganz ebenso liegt es, wenn Preussen
im Besitze seiner Staatsbahnen bleibt nnd seinerseits über-
nimmt, im Interesse des Reiches die Nöthigung zu üben, welche
das Reichseisenbahn-Project dem Reiche selbst übertragen wollte.
In beiden Fällen muss zunächst eine Periode eintreten, in welcher
allmälig durch Anwendung dieser mehr oder weniger sanften
Nöthigung die widerstreitenden Interessen zur Harmonie gebracht
werden. Erst nachdem dieser Kampf ausgefochten, wird die er-
hoffte glückliche Zeit kommen können; während des Kampfes
wird es nicht wenig Missklänge geben und erfreulich werden die
Zustände schwerlich weder für Handel und Industrie, noch für die
Eisenbahnen selbst sein.
Gäbe es in der That kein anderes Mittel, um das Ziel zu
erreichen, nun so müsste es allerdings angewendet werden, aber
es kann eben nur gelten und ist auch -von der Preussischen
Regierung seiner Zeit nur betrachtet als ein letztes Mittel.
Ein einseitiges Preussisches Vorgehen hält der Verfasser
für das allerletzte erst dann zu wählende Mittel, wenn das
Reichseisenbahn-Project durchaus nicht durchzusetzen ist; er
nennt es ein trauriges Zeichen, wenn das wichtigste Glied in der
Verkehrseinheit nicht gemeinsam unter stetiger massgebender
Mitwirkung Aller, sondern auf dem particuiaren Wege des Vor-
gehens eines Bundesgliedes geschaffen werden müsste. Im Sinne
des Verfassers würde es also wohl liegen, wenn zunächst der Preus-
sische Antrag wegen Uebernahme der Staats -Eisenbahnen durch
dasReich an dessen Organe gestellt würde und erst wenn derselbe
nicht durchdränge, Preussen auf eigene Hand die Regulirung des
Eisenbahnwesens versuchte.
Die innere Neigung des Verfassers scheint aber dahin zu gehen,
dass Preussen doch einmal seine Macht zeigen möchte, damit die
Gegner des Reichseisenbahn-Projectes etwas Furcht bekämen,
fast könnte man in der Schilderung der ungemeinen Macht,
welche der Preussischen Staatsbahn- Verwaltung beigemessen wird,
eine Aufforderung an dieselbe linden, mit dem Gebrauch dieser
Macht einen Versuch zu machen.
Der Sieg über die übrigen Deutschen Eisenbahnen würde
jedoch Preussen bei Weitem nicht so leicht werden, wie der Verfasser
anninunt. Auch nach Vollendung der jetzt im Bau begriffenen
Preussischen Staatsbahnen slhd dieselben den gesammten übrigen
Deutschen Bahnen nicht gleich an Länge und ein grosser Theil
Deutschlands — das ganze Mittel- und Süddeutschland südlich
von der Halle-Casseler Bahn — mit Ausnahme eines Streifens im
Westen, liegt bezüglich seines inneren Verkehres ganz ausserhalb
des Preussischen Einflusses und beherrscht einen eigenen und
Durchgangsverkehr von grosser Bedeutung. Grosse, meist finanziell
noch gut situirte Privatbahnen schliessen sich an diesen festen
Kern an und vermitteln den Verkehr zwischen demselben und
dem nördlichen Deutschland. Im Norden und Nordosten Deutsch-
lands haben ausserdem die Privatbahnen noch mindestens gleiche
Bedeutung wie die Preussischen Staatsbahnen und die unter
Preussischer Staatsverwaltung stehenden Bahnen. Es ist sehr
wohl denkbar, dass diese grossen Complexe sich auch einer
etwaigen Preussischen Action gegenüber wenn auch mit Verlusten
an den durchgehenden Verkehren selbstständig halten; so glatt
und leicht, wie der Verfasser sich denkt, verläuft der Kampf
schwerlich. Es mag auch sehr zweifelhaft erscheinen, ob das
Preussische Abgeordnetenhaus jetzt noch bereit ist, grosse Aus-
gaben zum Neubau von Verbindungslinien und zum Ankauf von
Privatbahnen zu bewilligen. Langsam, viel langsamer als die
kühne, alle Hindernisse gering schätzende Phantasie des Verfassers
anzunehmen scheint, wäre dieser Weg gewiss und wer bürgt dafür,
dass nicht eine Wandlung der Ansichten die Schritte wieder zu-
rücklenkt!
Der Entwickelung des Deutschen Eisenbahnwesens würde es
gewiss viel dienlicher sein, wenn man sich statt zu Massregeln zu
greifen, welche immer als extreme betrachtet werden müssen, mit
einer Erörterung dessen befassen wollte, was denn für Aufsichts-
rechte, und welche Mittel zu ihrer Geltendmachung dem Reiche
gegeben werden müssten, mit anderen Worten, welchen Inhalt ein
ikteichseisenbahn-Gesetz haben müsste.
Zur vergleichenden Eisenbahnpolitik.
Vom Abgeordneten Dr. Gustav Eberty.
(Schluss.)
IV. Frankreich.
Während die Englischen und Amerikanischen Eisenbahnen
von ihrer Entstehung an in den Dienst der Industrie traten, und
in grossartigem Massstabe die Verbindung des Lancashire Gewerb-
fleisses von Manchester mit dem Oceanischen Verkehr von Liver-
pool beförderten, während in Amerika die Eisenbahnen von An-
fang an Träger der Cultur wurden, diente in Frankreich die erste
Eisenbahn von Paris nach St. Germain, welche am 26. August
1837 eröffnet ward, dem Vergnügen des Hofes und der lebens-
lustigen Pariser Bevölkerung.
Jener Französische Staat, der 1842 die Weiterentwickelung
des Französischen Eisenbahnwesens in die Hand nahm, hatte hin-
wiederum vorzugsweise staatüche Interessen, nicht die der bürger-
lichen Gesellschaft im Auge.
In diesem einseitig staatlichen Interesse wurden die grossen
nach Paris convergirenden Eisenbahnlinien festgestellt, und als
nach der Revolution von 1848 alle Eisenbahnwerthe auf die Hälfte
gesunken waren, bemächtigte sich Napoleon HI. der schwachen
Gemüther, begünstigte die Fusion der Eisenbahngesellschaften, so
dass delen Zahl von 33 im Jahre 1846, 1855 auf 24, 1857 auf 11,
1859 auf 6 sank, nämlich:
die Paris-Lyon-Mittelmeer Bahn mit 5 102 Kilometern
„ Orleans bahn „ 4 186
„ Westbahn „ 2 549
* Ostbahn 2 258
, Südbahn 2 031
„ Nordbahn „ 1 762
Diese Gesellschaften hatten für ihre Stammactien einer Zins-
garantie von 5 Francs 75 Cent, sich zu erfreuen, aber den Bau neuer
Linien ohne Garantie oder Subvention übernommen.
Als jedoch eine finanzielle Krisis ausbrach, übernahm der
Staat durch Gesetz vom 11. Juni 1859 auch für die neuen Linien
eine theilweise Garantie.
Den durch die Handelsverträge von 1860 gesteigerten Bedürf-
nissen des Handels und der Industrie vermochte das vorhandene
Eisenbahnnetz nicht mehr zu genügen.
So kam man dahin, durch das Gesetz von 1865 das System
der secundären und der Local-Bahnen neben dem der grossen
Compagnien zu etabliren.
Die Secundär-Bahnen wie die der grossen Gesellschaften er-
halten ihre Concessionen, verbunden mit Subventionen,
theils in Arbeiten, theils in Geld zum Erbauen ihrer Linien
bestehend, vom Staate unter dem Titel des allgemeinen In-
teresses.
Die Local-Bahnen hingegen erhalten ihre Concessionen von
den Generalräthen.
Sind aber einmal die Linien im Gebrauch, so ändert sich
ihr Verhältniss rücksichtlich der Subventionen gänzlich. Während
die grossen Gesellschaften das Deficit, welches mit dem schwachen
Ertrag des neuen Netzes und zuweilen mit der Instandsetzung
verbunden, durch die fortlaufende Staastsubvention decken, und
so ihren Credit unversehrt erhalten, sind die Secundärbahnen
und die von localem Interesse alsdann mit Wegfall der
Subvention genöthigt, auf eigene Gefahr und Kosten ihre Linien
auszubeuten. Mit diesen Vorzügen ausgerüstet, befördern jetzt
die 6 grossen Gesellschaften, wenn auch auf Umwegen und
längeren Strecken Personen und Güter billiger, als dies die anderen
Bahnverwaltungen vermögen.
In dieser Weise hat die Orleans-Bahn jetzt insbesondere die
der Charentes und der Vendee niedergedrückt. Dennoch haben
die Secundär-Bahnen und die von localem Interesse in den letzten
Jahren in viel grösserem Masse sich entwickelt und an Ausdeh-
nung gewonnen, als die der grossen Compagnien. Der Verkehr
des Volkes, das Gemeinwohl hat dadurch ungemein gewonnen,
aber diese Eisenbahnen selbst haben ungemein viel eingebüsst,
indem die grossen Compagnien durch Differentialtarife den Ver-
547
kehr gänzlich von den Secundär- und Local-Bahnen ab und auf
ihre eigenen Linien hingelenkt haben.
Der Minister der öffentlichen Bauten Christophle hat der
Französischen Deputirtenkammer die Fusion dieser Bahnen mit
der grossen Orleans-Gesellschaft und die Genehmigung des An-
kaufs dieser Linien durch die Orleans-Gesellschaft vorgeschlagen.
Der Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Mai 1874 schreibt vor,
dass die Regierung beim Rückkauf einer seit weniger als 15
Jahren concessionirten Eisenbahn den Werthe nicht nach
dem zeitigen Reinerträge, sondern nach den Einrichtungs-
kosten ersetzen muss.
Die Motive der ministeriellen Gesetzesvorlage wollten zu
diesen „Einrichtungskosten“ auch die nützlich enVerwendungen rech-
nen. Die Commission hat hingegen beschlossen: Den Minister
aufzufordern, in kürzester Frist einen Gesetzentwurf vorzulegen,
der zum Zwecke hat, den Dienst der von der Convention betrof-
fenen Linien, wie der dieselben ergänzenden
entweder durch Begründung besonderer und unabhängiger
Linien, oder durch das Mittel des Ankaufs durch den Staat
und durch Verleihung der Ausbeutung der Linien an Gesell-
schaften zu sichern.
Zugleich hat sie den Minister aufgefordert, der doppelten
Pflicht, welche dem Staate obliegt, Rechnung zu tragen: nämlich
für die Zukunft die Erbauung und Ausbeutung der für noth-
wendig erkannten Linien zu sichern, und die Ungleichheiten und
Willkür lichkeiten der Tarife verschwinden zu machen.
Der Minister machte hiergegen geltend, dass sich die Ver-
pachtung der Eisenbahnen in Holland schlecht bewährt, Leon
Say , der Finanzminister, wies auf die finanziellen Bedenken des
Ankaufs sämmtlicher Eisenbahnen durch den Staat hin, welche
diesen mit einer ungeheuren Rentenschuld belasten würde.
Schliesslich wurde der Antrag Allain-Targe angenommen, nach
welchem der Vorschlag des Ministers an die Commission zu-
rückgewiesen wurde mit Feststellung folgender Principien : dass
Bahnen , die von den Concessionsinhabern nicht mehr betrieben
werden, vom Staat zu ihrem wirklichen Preise nach Abzug der
Zuschüsse anzukaufen,
dass alle Bahnen in demselben Gebiete zu vereinigen sind,
um zu verhüten , dass zwei Bahnen auf Kosten des Staats sich
bekämpfen,
dass der Staat den Bau neuer als noth wendig erkannten
Strecken gebieten kann , jedoch unbeschadet der früheren Ver-
pflichtungen.
Geht die Orleans-Gesellschaft auf solche Vorschläge nicht ein,
so soll ein neues Eisenbahnnetz im Westen und Südwesten
mit Staatsbetrieb gegründet werden.
Obgleich ursprünglich die Discussion nur das Verhältniss
der Orleans-Bahn zu den Secundär-Gesellschaften zum Gegenstand
hatte, so erstreckte sie sich, wie angedeutet, auf die grosse Frage
des Ankaufs der Eisenbahnen durch den Staat, dem Waddington,
der Berichterstatter der Commission , Gambetta , Pascal Duprat
empfehlenswerthe Seiten abzugewinnen wussten.
Man kann sich dies, dem verrotteten Französischen Subven-
tionsprincipe gegenüber, wohl erklären.
Während in England die grossen Gesellschaften nur mit
eigenen Mitteln die Klassen des Volks, die man als Consumenten
des Eisenbahnwesens bezeichnen darf, ausbeuten, betreiben dies
die Französischen Gesellschaften nicht blos mit eigenen, sondern
mit Staatsmitteln, ln der That hat der Minister der öffent-
lichen Bauten Christophle dem ihm von der Deputirtenkammer
ertheilten Aufträge gemäss Unterhandlungen wegen des Rück-
kaufs der kleinen südwestlichen Eisenbahnen, der Charentes,
der Vendee sowie Bressuire-Poitiers, Poitiers - Saumur, auf Grund
jenes Gesetzes v. 23|5. 1874 eröffnet, da deren Fusion mit der
Orleans-Bahn von der Kammer nicht genehmigt worden war.
Gleichzeitig unterhandelt er aber mit der Orleans-Bahn
wegen Uebernahme der Südwestbahnen unter neuen, den Staats-
interessen mehr entsprechenden Bedingungen.
V. In Russland prädominirt ebenfalls das Privat-Eisenbahn-
System; nur sehr unbedeutende Strecken gehören dem Staate.
VI. In Oesterreich huldigte man Anfangs in viel grösserem
Masse dem Staats-Eisenbahn-System, aber man ist davon zurück-
gekehrt, und hat wiederum Privatgesellschaften, vorzüglich Fran-
zösischen Actionären 'den grössten Theil der Eisenbahnen über-
lassen, jedoch ein Rückfallsrecht an den Staat nach 90 Jahren sich
ausbedungen.
In der alten Welt hat nur
VII. in dem kleinen Belgien das Staats-Eisenbahn-System
das Uebergewicht, aber zum grossen Nachtheil der Steuerzahler,
welche 77 000 000 Lire jährlich zur Erhaltung der Eisenbahnen
beisteuern müssen.
Sonst hat sich das Staats-Eisenbahn-System nur
VIII. in den kleineren Deutschen Staaten Bayern, Baden, '
Württemberg, jetzt auch in Sachsen überwiegend ausgebildet. Die
umfassende Erwerbung der Eisenbahnen durch den Staat in
Sachsen ist indess lediglich durch die Antithese gegen die Reichs-
Eisenbahnidee hervorgetreten, welche, im Gegensätze zu dem grossen
Complex des Privat-Eisenbahn-Systems in allen grossen Reichen
der neuen und alten Welt, — gegenwärtig
IX. in Italien auftaucht. Es knüpft sich diese neue Idee
an ein epochemachendes weltgeschichtliches Ereigniss. Seit vielen
Jahrhunderten war Italien, wie Deutschland, zerklüftet, zerrissen
durch den Streit des Dynastismus, der sich von den Zeiten des
Kampfs der Welfen mit denGhibellinien in Italien herschreibt, und in
der Eifersucht der Päpste gegen die weltliche Herrschaft wurzelt.
Die nationale Idee hat gesiegt. Italien hat sich seit 1860 und
mit Deutschland im Bunde seit 1866 zur Einheit emporge-
schwungen. Aber diese Einheitsidee hat sich nicht auf das Ge-
biet der abstracten Politik beschränkt, sondern sie umfasst auch
die volkswirthschaftliche Gestaltung.
So lange in Italien die kleineren Dynastien herrschten war
die Eisenbahn-Entwickelung gering. Sie beschränkte sich auf
die Verbindung der Villeggiaturen der Fürsten mit ihren Haupt-
städten, wie von Neapel nach Caserta u. s. w. Als aber
Italien Fortschritte auf dem Wege des Einheitsstaates machte,
waren die Gesichtspunkte der Eisenbahnpolitik andere. Gross-
artige Perspectiven eröffneten sich vor den Augen der Staats-
männer. Es wurden Eisenbahnen durch das nördliche Hoch-
Italien gebaut; Piemont, der Vorkämpfer Italiens in ähnlicher
Weise wie Preussen der Deutschlands, fasste solche grossartige
Eisenbahnverbindungen zunächst des nördlichen Italiens in’s
Auge. Es galt die Verbindung des Adriatischen mit dem Ligu-
rischen Meerbusen. So entstanden, an die Oesterreichischen
Eisenbahnen sich anschliessend, die Ober-Italienischen Eisen-
bahnen. Der Staat baute diese Bahnen. Als aber die Einheits-
bestrebungen in Italien weiter gingen, als durch Garibaldi’s llel-
denthaten die Bourbonen besiegt waren und man durch eine ge-
schickte Benutzung politischer Verhältnisse dahin gelangte, das
Joch der Fremdherrschaft abzuschütteln, nahmen auch die Eisen-
bahnlinien eine ganz andere Ausdehnung an. Sie erstreckten
sich bis tief in den Süden der Halbinsel und durchkreuzten den
Absatz des Stiefels, den Italien auf der Landkarte bildet. Der
Staat hatte, wie erwähnt, die Eisenbahnen im Norden gebaut,
ln den Zeiten der finanziellen Bedrängniss durch die schweren
Opfer, welche der Unabhängigkeitskrieg mit sich brachte, sah er
sich genöthigt, diese Staatsbahnen zu verkaufen. So kam es
dahin, dass er sich am 1. Januar 1876 nur in dem Besitze eines
sehr geringen Tlieils der 7 704 Kilometer langen Eisenbahnen
befand.
Davon gehörten:
I. dem Staate:
die Ligurisch-Toscanische mit 528Kilom.
die Bahn Savona-Acqui mit 148 „
die Calabrisch-Sicilische mit 949
II. der Gesellschaft der Römischen Eisenbahnen 1 576 „
III. „ „ „ Südlichen „ 1 454 „
IV. „ „ Iloch-ltaliens 2 795 „
V. Verschiedenen Eigenthümern 264 „
Zusammen . 7 704 Kilom.
— 548 —
Aber nicht Ein Kilometer der Eisenbahnen -wird von der
Regierung verwaltet. Ihre eigenen Eisenbahnen hat sie theils der
Süd-Italienischen, theils der Ober-Italienischen Gesellschaft in Ver-
waltung gegeben.
Die Vorschläge, welche das Ministerium Minghetti dem Ita-
lienischen Parlamente machte, gingen dahin, die Römischen, Süd-
lichen und Hoch-Italienischen Eisenbahnen zu kaufen, sowie die
Verwaltung aller dieser Eisenbahnen durch den Staat zu über-
nehmen. Die Kaufsumme wird auf 1 700 000 000 Lire berechnet.
Es ist dieser Preis gewiss nicht zu hoch; denn die Italienischen
Eisenbahnen sind nicht besonders einträglich und ihre Unter-
haltung kostet viel. Als 1860 die neue Regierung das ungeheuere
Netz decretirte, dachte man nicht an die Bedürfnisse des Ver-
kehrs und an die Einträglichkeit der Bahnen. Bei der indu-
striellen Armuth des Landes und der Concurrenz des Meer-
transports zeigte es sich bald, dass die Bahnen die Kosten
nicht deckten. Es dienen die Italienischen Bahnen mehr der
Bewegung des Menschen als der Waaren. Dabei belastete nun
die Regierung die Gesellschaften, welche die Ausführung der
Bahnen übernahmen, mit einem Uebermass von Zügen, so dass
die Südbahn zuweilen mit zwei bis drei Passagieren fährt, und
verlangt unentgeltliche Beförderung nicht blos des Militärs
sondern vieler Kategorien der Civilbeamten.
Die Minister erhalten 2—300 Freibillets jedes Jahr, die De-
putaten für die ganze Legislaturperiode. Dabei behält sich der
Staat den unentgeltlichen Heimfall der Eisenbahnen nach 90 Jah-
ren und den Rückkauf nach 30 Jahren für den Durchschnitts-
Ertragwerth der letzten fünf bis sieben Jahre vor. Die Verwal-
tungsnormen sind sehr eingreifend, das Maximum der Tarife fixirt.
Trotz den hierauf begründeten vielfachen Einmischungen
der Regierung befinden sich die Südliche und Hoch-Italienische
Bahn nicht in schlechter ökonomischer Lage; nur mit der Rö-
mischen steht es in Folge der früheren päpstlichen Missregierung
schlechter.
Doch stürzte das Ministerium Minghetti wegen dieses seines
Vorschlages die Eisenbahnen anzukaufen und ihre Verwaltung zu
übernehmen.
Das jetzige Ministerium hat es zwar nicht aufgegeben, einen
Theil der Eisenbahnen eigenthümlich zu erwerben. Es schweben
darüber Verhandlungen; aber die Idee, die Verwaltung der Eisen-
bahnen des Italienischen Reichs dem Staate zu übertragen, ent-
spricht nicht den Principien der gegenwärtigen Italienischen Re-
gierung.
Wenngleich sie nach einem Gesetz vom Juni 1875 die garan-
tirten Eisen bahnactien mit zu 15 Lire verzinslichen Rentenbriefen
einzulösen ermächtigt ist, wird sie doch mit Vorsicht von diesem
Rechte Gebrauch machen; denn der Ankauf sämmtlicher Eisen-
bahnen würde, wie schon erwähnt, einen Aufwand von 1 700 Mil-
lionen Lire erfordern.
Keinenfalls aber wird sie die Verwaltung sämmtlicher Eisen-
bahnen übernehmen. Sie scheut die politischen Gefahren, welche
mit der Uebernahme von 50 000 Beamten in den Staatsdienst,
welche dann erforderlich sein würde, verbunden sind.
Man wird die Missbräuche der Ausbeutung der Eisenbahnen
durch Private im Wege des Gesetzes zu verhindern wissen; das
gegenwärtige Ministerium wird aber nicht durch das Staatsmo-
nopol allen Verkehr in die Hände des Staats liefern.
Schon vor 3 Jahren ward die Convention voij Basel geschlos-
sen. Sie umfasste den Wiedererwerb der Hoch-Italienischen Bahnen
durch den Staat für 752 575 618 Lire, wovon 613 252 478 durch eine
jährliche Rente entrichtet werden sollten. Die Einbusse (disavanzo)
der Italienischen Finanzen von 235 Millionen Lire für das Jahr
1876 wird von dem Finanzminister de Pretis in seinem Expose
vom 27. März d. J. hauptsächlich dieser Convention zugeschrieben.
Zur Ausführung ist indess der §. 4 der Convention noch nicht gelangt,
und zwar deswegen nicht, weil man noch keine Gesellschaft ge-
funden, welche den Betrieb der Bahnen übernehmen will. Davon
erwartet aber der Minister nicht nur eine vortheilhafte Wendung
des Verkaufsgeschäfts, sondern auch die Aufhebung des Zwangs-
courses, die Herstellung des pareggio.
Ueber die weitere Entwickelung der Italienischen Eisen-
bahnpolitik werden binnen kurzem aus Rom genauere Nachrichten
eingehen und darüber dann ausführlich hier berichtet werden.
Deutsche Wochenschau.
Berlin, 27. Mai 1877. (Tarifreform. Eisenbahnconcessions-
gesetz. Rückgang der Rentabilität. April-Einnahmen. Secundär-
bahnen. Berlin-Kiel. Bergisch-Märkische Eisenbahn.)
Die Differenzen, welche in Sachen der Tarifreform
zwischen der Auffassung des Handelsministeriums und der der
Privatbahnen existiren, haben in weiteren Kreisen des Publicums
die Befürchtung hervorgerufen, dass die Tarifreform überhaupt
eine bedauernswerthe Verzögerung erfahren wird und nicht in
dem Sinne eine Tarifeinheit erzielt werden kann, als es ursprüng-
lich beabsichtigt und gewünscht worden ist. Diese Befürchtung
stützt sich wesentlich darauf, dass, wie in neuerer Zeit auch durch
die Tagespresse fast aller Orten verbreitet worden ist, das Handels-
ministerium seine Haltung zu der Frage der neuen Tarifeinheit
geändert habe und nicht mehr an den Zugeständnissen festhalte,
welche bei den früheren Berathungen der Privatbahn-Verwaltungen
von Seiten des daselbst anwesenden Regierungs-Vertreters in Aus-
sicht gestellt worden sind. Die „National-Zeitung“ und andere
Blätter haben dieser Annahme freilich widersprochen und als
Beweis dafür geltend gemacht, dass, was den Streitpunkt der
Maximalsätze beträfe, einige Bahnen bereits ihre Vorschläge beim
Handelsministerium eingereicht und darauf eine Antwort im zu-
stimmenden Sinne erhalten hätten. Es wird dies zum Beweise
dafür angeführt, dass die Eisenbahnverwaltungen damit einver-
standen seien und keinen principiellen Widerspruch darin finden,
dass der Handelsminister neuerdings von gemeinschaftlichen Maxi-
malsätzen nichts wissen wolle, sondern jeder einzelnen Bahn-
verwaltung aufgegeben hat, sich speciell mit ihm zu verständigen.
Diese Zeitungsnotiz ist aber, abgesehen davon, dass sie das
nicht beweist, was sie beweisen will, schon insofern nicht ganz
zuverlässig, als überhaupt erst bezüglich einiger wenigen Bahnen
vom Handeisminister auf die Vorschläge der betreffenden Maxi-
malsätze rescribirt und in diesen Fällen die Antwort im ableh-
nenden Sinne ausgefallen ist. Dies soll beispielsweise bei der
Thüringischen Eisenbahn der Fall sein, wo, wie man erfährt, die
anderen an der Bahn betheiligten Regierungen ihre Zustimmungen
zu dem beanspruchten Maximalsatze ertheilt haben. Unter
diesen Umständen ist in der That die Befürchtung des Publicums,
dass mit dem 1. Juli eine Tarifeinheit nicht vorhanden sein wird,
nicht ganz unbegründet. Wie immer die Dinge sich stellen
werden, so steht doch soviel fest, dass die Einführung von Maxi-
malsätzen „von Fall zu Fall“ die wünschenswerthe Uniformität
verringert, während bei Feststellung allgemeiner Maximalsätze
sich thatsächlich eine Gleichmässigkeit der bestehenden Tarifsätze
herausgebildet haben würde.
Es ist, wie schon neulich angedeutet, in einer grossen An-
zahl von Blättern davon die Rede gewesen, dass seitens Preussens
ein neuer Eisenbahn-Concessions-Gesetzentwurf in Vor-
berathung begriffen sei. Die betreffende Nachricht ist alsbald in
Abrede gestellt worden und verlohnt es sich wohl, von diesem
Dementi noch eingehender Act zu nehmen. Es wäre in der That
ein bemerkenswerther Vorgang auf dem Gebiete der Eisenbahn-
politik gewesen, wenn die Preussische Regierung sich ganz von
den Tendenzen losgesagt, welche in neuerer Zeit die gesammten
Angelegenheiten des Eisenbahnwesens zu einer Reichssache zu
machen suchten und statt dessen in die Bahn einer particularen
Gesetzgebung eingelenkt hätte. Gerade in Angelegenheit der
Tarife hat es sich gezeigt, dass die Reichsinstanzen für Fragen
des Eisenbahnwesens ein wirksames Forum abgeben. Die Tarif-
frage würde bereits endgültig nach Wunsch aller Betheiligten
gelöst sein, wenn der BundeSrath nicht die Einzelheiten der
Durchführung der Reform der Competenz der Landesregierungen
unterstellt hätte. Was das Eisenbalin-Concessionsgesetz betrifft,
so wird es freilich nothwendig sein, dass dasselbe nicht etwa als
Reglement vom Bundesrath eingeführt wird, sondern von sämmt-
549
liehen Factoren der Reichsgesetzgebung berathen und festgestellt
wird. In diesem Sinne hat das Dementi, welches die Absicht
Preussens, einen separaten Concessions - Gesetzentwurf einzu-
bringen, in Abrede stellt, in weiteren Kreisen Beifall gefunden.
Es ist gegenwärtig die Campagne der General- Versamm-
lungen und ist bezüglich ihrer von Eisenbahn-Gesellschaften
als gemeinsames Charakteristikum der Umstand anzuführen, dass
sich der Actionäre eine grosse Verzagtheit über die Erträgnisse
des Eisenbahnbetriebes bemächtigt hat und dass dieselben ihren
Befürchtungen lauten und tiefempfundenen Ausdruck geben. Es
kann nicht in Abrede gestellt werden, dass die Missstimmung der
Actionäre eine ganz gerechtfertigte ist. Es ist notorisch, dass die
Eisenbahn-Erträgnisse erheblich zurückgegangen sind und kann
dieser Erscheinung gegenüber der Trost mit dem Rückgänge des
allgemeinen Verkehrs und der gesammten Industrie nicht recht
in’s Gewicht fallen, da in Actionär kreisen die Ueberzeugung ob-
waltet, dass nicht nur die Depression der Verhältnisse an der
verminderten Rentabilität Schuld ist, sondern besonders die be-
drängte Lage, in welcher sich speciell die Eisenbahn-Industrie
dadurch befindet, dass sie den Staat zum Con currenten hat und
in einer Weise der Oberaufsicht des Staates unterstellt ist, welche
demselben erlaubt, verhängnissvoll in die natürliche Rentabilität
der Bahnen einzugreifen. Es ist von solchen Ansichten Akt zu
nehmen, da dieselben nicht nur in General-Versammlungen von
Gesellschaften zum Ausdruck gelangen, sondern auch in dem
Theil der politischen Tagespresse, welcher principiell durchaus
nicht geneigt ist, dem Privat-Eisenbahnwesen Vorschub zu leisten,
Erwähnung finden. Schon bei Besprechung der Geschäftsberichte
der Eisenbahnen hat es seitens der Zeitungen nicht an Mahnungen
an die Actionäre gefehlt, ihre Capital-Interessen wahrzunehmen.
Im Interesse einer wichtigen Industrie, in welcher ein grosser
Theil des Nationalvermögens angelegt ist, darf der Wunsch aus-
gesprochen werden, dass die betreffenden Actionär-Interessen von
allen Seiten die genügende Würdigung finden.
Nach der vom Reichs -Eisenbahnamt veröffentlichten Zu-
sammenstellung der Betriebs-Ergeb|nisse Deutscher Eisen-
bahnen (excl. Bayerns) im Monat April er. stellt sich auf den
82 Bahnen, welche in dem Zeiträume vom 1. Januar 1876 bis Ende
April 1877 im Betriebe gestanden haben und zum Vergleiche ge-
stellt werden konnten: Die Einnahme aus allen Verkehrszweigen
im Monat April 1877 bei 31 Bahnen höher und bei 51 Bahnen
geringer als in demselben Monat des Vorjahres und die Einnahme
pro Kilometer im Monat April 1877 bei 25 Bahnen höher und bei
57 Bahnen (darunter 13 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge)
geringer als in demselben Monat des Vorjahres; die Einnahmen
aus allen Verkehrszweigen bis Ende April 1877 bei 28 Bahnen
höher und bei 54 Bahnen geringer, als in demselben Zeiträume
des Vorjahres und die Einnahme pro Kilometer bis Ende April
1877 bei 25 Bahnen höher und bei 57 Bahnen (darunter 11 Bahnen
mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als in dem Zeiträume des
Vorjahres. Bei den unter Staatsverwaltung stehenden Privat-
Eisenbahnen — einschliesslich der Annaberg-Weiperter und Chem-
nitz-Würschnitzer Eisenbahn — beträgt Ende April 1877 das ge-
sammte concessionirte Anlagecapital 1 130 494 800 JL (400 515 900 M.
Stammactien, 28845000 M. Prioritäts-Stammactien und 701133 900 JL
Prioritäts-Obligationen) und die Länge derjenigen Strecken, für
welche dieses Capital bestimmt ist, 4 000,53 Kilometer, so dass auf
je 1 Kilometer 282 586 JL entfallen. Bei den unter Privatverwal-
tung stehenden Privat-Eisenbahnen (ausschliesslich der Uelzen-
Langwedeler Eisenbahn) beträgt das gesammte concessionirte
Anlagecapital 3 062 707 207 JL (1 076 150 008 JL Stammactien,
330 687 550 JL Prioritäts-Stammactien und 1 655 969 649 JL Priori-
täts-Obligationen) und die Länge derjenigen Strecken, für welche
dieses Capital bestimmt ist, 12 370, 54 Kilometer, so dass auf je
1 Kilometer 247 581 JL kommen.
Das Abgeordnetenhaus hat bekanntlich bei Schluss der Ses-
sion auf Antrag des Abgeordneten Windthorst (Bielefeld) den Ge-
setz-Entwurf abgelehnt, welcher die Provinzial- und Communal-
Verbände ermächtigen sollte, die ihnen überwiesenen Dotations-
fonds nicht nur zum Bau von Pferdebahnen, sondern auch
zum Bau von Secundärbahnen zu benutzen. Dabei ward die
Regierung aufgefordert, den Gesetz-Entwurf den einzelnen Pro-
vinzial-Landtagen zur Begutachtung vorzulegen und über das
Resultat dem Landtag in seiner nächsten Session Mittheilung zu
machen. Die Regierung hat gegenwärtig diesen Beschluss des
Abgeordnetenhauses ausgeführt.
Wie Hamburger Blätter wissen wollen, soll das Comite für
den Bau einer Bahn Berlin -Kiel vor Kurzem wieder in Thätig-
keit getreten sein, indem es bei dem Handelsminister die Geneh-
migung eines beschränkteren Unternehmens unter dem 3. d. M.
nachgesucht hat. Zur Ersparung eines Bahnhofes in Berlin soll
die projectirte Bahn eine Station an der Berliner Nordbahn, etwa
Hermsdorf, zum Ausgangspunct nehmen und von da über Crem-
men, Neu-Ruppin, Wittstoclc, Meyenburg, Parchim und Crivitz nur
bis Schwerin geführt werden, von wo bereits eine Bahnlinie nach
Lübeck und von da nach Kiel besteht. Angeblich wird beabsich-
tigt, die Bahn zwar als Vollbahn zu bauen, den Betrieb aber vor-
läufig nur nach Weise des Betriebs einer Secundärbahn ein-
zurichten.
Die ordentliche General-Versammlung der Bergisch -Mär -
kischen Eisenbahn ist zum 28. Juni ausgeschrieben. Auf der
Tages-Ordnung stehen u. A. der Bau und Betrieb einer (kurzen)
Zweigbahn von Station Brügge der Vollmethalbahn bis Lüden-
scheid und Aufbringung des Capitals unter Betheiligung des
Staats und der Stadt Lüdenscheid; dann aber auch die Beschaffung
der für die Linie Finnentrop -Olpe -Rothe Mühle erforderlichen
Geldmittel unter Aenderung des § 2 des Statut-Nachtrags vom
14. Februar 1870. Der zu ändernde Statut-Paragraph enthält die
Bestimmung, dass das zum Bau erforderliche Capital excl. Cours-
verluste auf 7 14 Millionen Mark festgesetzt sei. Für dieses An-
lagecapital ist vom Staat eine indirecte Zinsgarantie (verbunden
mit der der Ruhr-Siegbahn) ertheilt. Darauf hin ist eine 3%pro-
centige Anleihe von 10 800 000 JL emittirt, von der Ende 1875
verkauft waren 9 053 100 JL zu durchschnittlich 79 mit einem Er-
lös von 7 182 816 JL Darnach wäre aus der gesammten Anleihe
ein Erlös von etwa 8)4 Millionen Mark erzielt, und da nun Ende
1875 als verausgabt bereits 11 702 232 JL nachgewiesen sind, so
dürften noch ca. 3 000 000 JL effectiv zu besehaffen sein, voraus-
gesetzt, dass mit der Ende 1875 verausgabten Summe der Bau
definitiv beendet worden ist. Eine Zinsgarantie für den Mehrbe-
darf ist bisher nicht erlangt worden.
Waagthalhalm. Die im vorigen Jahre ausgebauten Theil-
strecken dieser Gesellschaft Tyrnau-Waag-Neustadtl und Tyrnau-
Szered, wovon die erstere 53V2 Kilometer, die letztere 14'/2 Kilo-
meter lang ist, wurden im Monate Jänner des laufenden Jahres
vom Königlich Ungarischen Communications-Ministerium collaudirt.
Die von der Regierung entsendete Commission constatirte bei
dieser Gelegenheit, dass beide Strecken kunstgerecht und solid
ausgeführt sind. Auf Grund uns zugekommener authentischer
Nachrichten theilen wir ferner mit, dass die Waagthalbahn, wenn-
gleich im beschränkteren Masse wie im vorigen Jahre, wo 68 Kilo-
meter im Bau standen, auch heuer weiterbauen wird, und zwar die
22V2 Kilometer lange Strecke Waag-Neustadtl-Tremsin als Fort-
setzung der Hauptlinie Pressburg-Tyr nau-Waag-Neustadtl.
Das Detail-Project dieser noch im Laufe dieses Monats zum
Bau gelangenden Strecke ist vollständig fertig und von der Re-
gierung bereits genehmigt.
Demselben entnehmen wir folgende Daten : die Linie, welche
den Character einer Thalbahn trägt, hat ‘/iso Maximalsteigungen
und 350 Meter Minimal-Radien, und wird eingeleisig nach den
Typen der Königlich Ungarischen Staatsbahnen, jedoch mit dem
Unterschiede ausgeführt, dass statt Eisenschienen mit ruhendem
Stoss, Stahlschienen mit schwebendem Stoss und Winkellaschen
zur Anwendung kommen.
In der Mitte der Strecke wird die kleinere Station Melsicz,
am Endpunkt die grössere Tremsin angelegt.
Technische Schwierigkeiten in der Ausführung bietet nur
die Partie gleich oberhalb Waag-Neustadtl, wo Felseinsclmitte
und grössere Ufer-Schutzbauten Vorkommen.
Schliesslich erwähnen wir, dass die Herstellungen der Unter-,
Ober- und Hochbauarbeiten, dann der Ilahnabsperrung excl. Bei-
stellung des Oberbaumateriales der Bauunternehmung Bücher
& Pollak nach Einheitspreisen und mit dem Vollendungstermine
bis 15. Mai- 1878 vergeben wurde, ferner, dass das Bauressort der
Waagthalbahn der Bau-Inspector Victor Brausewetter leitet.
-r- Belgien. Belgisch-Preussische Verbindungsbahn
(Welkenr aedt). Die ordentliche General-Versammlung dieser
Actiengesellschaft fand am 3. April statt. Nach dem hierbei be-
kannt gegebenen Geschäftsberichte betrug die Brutto-Einnahme
im Jahre 1876 582 239 Francs; diese Summe repräsentirt gegen-
über der Einnahme des Vorjahres mit 550 114 Francs eine Mehrung
von 32 095 Francs.
Die Netto - Einnahme des Jahres 1876 belief sich auf
291 197 Francs, gegen das Vorjahr mit 275 072 Francs um
16 125 Francs mehr.
Zinsen und Amortisirung der Obligationen beanspruchten
die Summe von 260 444 Francs. Nachdem die Netto-Einnahme
291 197 Francs betrug, so bleibt nach Abzug einer Summe von
5 513 Francs, welche zur Deckung eines Deficites des Vorjahres
zu verwenden war, als Reingewinn die Summe von 25 240 Francs,
über welche durch die General- Versammlung in folgender Weise
verfügt wurde:
550
10 % für den Verwaltungsrath 2 299 Francs
3 % für den Aufsichtsrath 690 „
879g für die Actionäre (5 Francs pro Actie) 20 000 „
Uebertrag auf das nächste Jahr 2 251 „
25 240 Francs
(M. d. I. M. No. 16)
Russische Correspondenz.
— A — Einnahmen sämmtlicher Russischer Eisenbahnen vom
1. Januar bis 31. December 1876 im Vergleich mit dem Voijahr.
Lfde. No.||
Name der Bahn
Länge
Einnahme
in Rubeln
Differenz
Werst
Kilom.
1875
1876
1
Bjelosstrow- Sjest-
rorjetzk . . .
6)0
6,4
—
—
—
2
Riga-Bolderaa . .
17,5
18,7
101812
116574
+
14762
3
Petersburg-Zarskoe
Selo
25,0
26,7
532683
472697
59986
4
Lodz-Koliuschin .
26,o
27,7
182671
199874
+
17203
5
Borgo-Kerwo . .
31,o
33,4
—
—
—
6
Weichselbahn
(VIII. Section) .
56,5
60,3
—
—
—
7
Liwny-Werchowje
57,o
60,8
162268
179751
+
17483
8
Tambow-Koslow .
67,5
72,o
686072
635194
50878
9
Nowgorod - Tschu-
dowo ....
68,3
72,o
192753
218792
+
26039
10
Wolga-Don . . .
72,8
77,7
430561
358517
72044
11
Konstantinowsche
Bahn ....
85,o
90,7
170590
125063
45527
12
Rjaschk-Morschansk
121,4
129,5
823352
936253
+
112901
13
Ostaschkowo-
Rschewo . . .
127,9
136,5
315031
371790
+
56759
14
Warschau-Bromberg
137,9
147, 4
1008064
1025314
+
17250
15
Mitausche Bahn .
138,o
148,2
416271
460043
+
43772
16
Schuja-Iwanowo .
170,o
182,4
696411
683901
+
12510
17
Jaroslaw- Wologda
191,1
203,9
376767
398945
+
22178
18
Rjäsan-Koslow . .
198,3
211,6
4918242
4444883
473359
19
Warschau-Terespol
199,5
212,8
1673835
1826790
+
152955
20
Brest Litowsk-Gra-
jewo
202,4
216,o
974334
895773
78561
21
Riga-Dünaburg
214,2
228,6
2135629
2045980
89649
22
Moskau-Rjäsan
233,3
248,o
6162063
5839086
322977
23
Dünaburg-Witebsk
244,7
261,4
2197597
2232005
-
-
34408
24
Moskau- Jaroslaw .
270,9
289,4
2550097
2589961
-
-
39864
25
Rybinsk-Bologowo
279,7
298,5
3092451
3787315
-
694864
26
Orel-Griasi . . .
283,o
302,o
1863552
1926691
-
-
63139
27
Poti-Tiflis . . .
289,5
308,9
1351810
1542656
-
-
190846
28
Warschau-Wien .
324,7
346,4
4155704
4682038
-
-
526334
29
Fasstowsche Bahn
334,3
356,6
—
66056
-
-
66056
30
Tambow-Saratow .
373,o
398,o
1935189
1871885
63304
31
Moskau-Nischni
Nowgorod . . .
409,5
437,o
7857649
7957711
+
100062
32
Kursk-Kiew . . .
438,8
468,2
3574422
3814866
-
-
240444
33
Morschansk-Sysran
484,7
517,2
1239241
1566315
-
-
327074
34
Orel-Witebsk . .
487,8
520,6
4192944
3881062
311882
35
Moskau-Kursk , .
502,3
535,9
8034968
7803243
231725
36
Orenburger Bahn
512,o
546,3
—
—
—
37
Baltische Bahn .
571,5
609,o
2942603
291S912
22691
38
Cliarkow-Nicolajew
603,4
643,8
3475988
3003593
472395
39
Petersburg-Moskau
604,s
644,6
21211350
22000266
+
788916
40
Losowaja-Sewasto-
Pol
614,3
655,4
1709041
1916792
4-
207751
41
Griasi-Zarizin . .
624,7
666,s
2835297
2824212
11085
42
Rjaschsk-Wiasma .
642,3
685,3
1316971
1550175
4-
233204
43
Rosto w- VV ladikaw-
kas
696,8
772133
1427629
4-
655496
44
Kursk - Charkow-
Azow ....
763,5
814,6
6778729
6233593
545136
45
Koslo w-Woronesch-
Rostow ....
771,7
823,4
4985054
4946966
38088
46
Finnländische
Staatsbahnen .
791,o
844,o
1793072
2226091
4-
433019
47
Kiew-Brest Litowsk
804,o
857,o
5436520
6209172
4-
772652
48
Odessaer Eisenbahn
l,017,o
1,085,,
6252566
6908445
4-
655879
49
Moskau-Brest
Litowsk . . .
1,028,0
1,096,0
5559250
60)0861
4-
441611
50
Libau - Landwarowo-
Romny ....
1,190,5
1,270,3
3783294
3872292
+
88998
51
Petersburg-
Warschau . . .
1,206,6
1,287,5
9949446
11436617
+1487171
Summa . 1 19-569, 0
20-879,3
142806347
148433640+5627293
Bemerkungen zu vorstehender Tabelle: Die Bahnen
ad 1 und 5 haben bisher keinerlei Ausweise über ihre Einnahmen
veröffentlicht, doch ist bekannt, dass dieselben sehr gering und
die Betriebsauslagen nicht zu decken im Stande sind.
No. 6 wurde als erster Theil der Weichselbahn am 20. No-
vember v. J. erst dem Betriebe übergeben, doch ist, wie "nur bereits
mittheilten, auf dieser Strecke seither der Güterverkehr wieder
eingestellt worden.
No. 29 wurde am 23. November v. J. auf der ganzen Länge
erst eröffnet.
No. 36 erst am 28. December v. J. dem Betrieb übergeben.
No. 37 hat sich am 28. November um das Stück Dorpat-
Taps (106 Werst) verlängert.
No. 46 ist seit 12. Juni v. J. um das Stück Abo-Tawastehus
(194, 0 Werst) länger geworden. Die Einnahmen der Finnländischen
Staatsbahnen werden in Finnischen Mark angegeben, welche =
1 Franc oder nominell i/4 Rubel Metall gleich sein sollen; da je-
doch sämmtliche übrige Bahneinnahmen auf Papier-Rubel lauten,
so ist der Gleichförmigkeit halber ein mittlerer Cours von 1 Rubel
Papier — 3 Finnländischen Mark bei der Umrechnung ange-
nommen worden.
Die Gesammtzunahme der Bahnlängen im vergangenen Jahre
betrug 1 202,8 Werst oder 1 283, 4 Kilometer; während somit die Bahn-
länge um 6?1 pCt. zugenommen hat, vergrösserten sich die Ein-
nahmen um 3,8 pCt.
Als Erläuterung zu der vorstehenden Uebersicht möge be-
merkt werden, dass zunächst das Vorjahr 1875 ein für die Russi-
schen Bahnen ungünstiges gewesen ist, und dass auch im Jahre
1876 erst die letzten Monate, insbesondere der December eine Ver-
besserung der Einnahmen, in Folge der Mobilisirung zeigen, so
dass auf diesen Monat allein etwa die Hälfte der Pluseinnahmen
des vorigen Jahres zu setzen ist. Dass diejenigen Bahnen, welche
direct von der Mobilisirung getroffen werden, durch dieselbe
bedeutende Gewinne realisiren, beweist insbesondere z. B. die
Odessaer Eisenbahn.
Es betrug die Einnahme dieser Bahn in den ersten beiden
Monaten dieses Jahres 1 350 811 Rubel gegen 773 970 Rubel im
gleichen Zeitraum des Vorjahres, mithin mehr 576 841 Rubel und
wenn auch zugegeben werden muss, dass gleichzeitig die Aus-
gaben sich einigermassen vergrössert haben werden, so ist nicht zu
vergessen, dass die Ausnützung der Personenwagen bei den Militär-
transporten eine viel intensivere, die Grösse der Züge eine _gleich-
mässigere und bedeutendere ist und der ganze Fahrpark in höherem
Masse in Anspruch genommen wird und vielfach Güterwagen zur
Soldatenbeförderung verwendet werden.
Allerdings ist noch zu berücksichtigen, dass die Abrech-
nungen mit der Regierung nicht so einfach sind, wie diejenigen
mit Privatpersonen, und dass die assignirten Beträge erst sehr
spät zur wirklichen Auszahlung gelangen.
Letzterem Umstande ist es wohl zuzuschreiben, dass die
Actien der Odessaer Bahn trotz dieser bedeutenden Mehreinnahmen
ihren niedrigen Cours von 40 beharrlich festhalten.
Bemerkenswerthe Mehreinnahmen hatten ferner, in Folge
der vermehrten Ausfuhr über die Ostsee, die Bahnen der grossen
Russischen Eisenbahngesellschaft, so insbesondere die Petersburg-
Warschauer Eisenbahn allein nahezu iy2 Millionen Rubel, die
Petersburg-Moskauer Bahn über % Millionen Rubel. Hingegen
zeigen die sämmtliclien im Centrum der Russischen Industrie ge-
legenen Eisenbahnen erhebliche Mindereinnahmen; so haben
Moskau-Kursk, Moskau-Rjäsan und Rjäsan-Koslow je zwischen 14
und V2 Million weniger eingenommen als im Vorjahr; auch die
Charkow-Nicolajewer Bahn mag der stagnirenden Industrie in
Gemeinschaft mit der entsprechend verringerten Kohlenproduction
ihre beinahe % Million betragende Mindereinnahme verdanken;
letzteres ist auch der Grund der bedeutenden */a Million überstei-
genden Mindereinnahme der das Kohlengebiet durchschneidenden
Kursk-Charkow- AjowBahn; auch die kurze Konstantinow’scheBahn,
die nur von Kohleutransporten lebt, hat eine Mindereinnahme
von 26,7 pCt. zu verzeichnen.
Eine Zusammenstellung der Gesammteinnahmen der Russi-
schen Eisenbahnen nach den verschiedenen Spurweiten geordnet,
ergiebt für die breitspurigen und schmalspurigen (3' 6") eine Zu-
nahme von ca. 1 */ 2 pCt., während die westlichen Bahnen mit
Europäischer Spur eine um 1 0’/a pCt. vergrösserte Einnahme auf-
zuweisen haben.
Die grösste. Einnahme pro Kilometer hatte wie immer die
Petersburg-Moskauer Eisenbahn mit 34 109 Rubel, die kleinste
(abgesehen von der Libau’sclien, welche mit der Landwarowo-
Romny gemeinsam gezeugt Ist) die Konstantinow’sche mit 1 389
Rubel pro Kilometer; diese minime Jahreseinnahme ist erst durch
die letzten Monate herbeigeführt worden, da im December 1876
die Einnahme der ganzen Bahn nicht einmal 50 pCt. derjenigen
des Vorjahres gleichkommt
General - Versammlungen, ln der nächsten Zeit
finden folgende General - Versammlungen Russischer Eisenbah-
nen statt:
551
Am 21. Mai ( 2. Juni) Fasstow’sche Bahn in Petersburg:,
» 21. „ ( 2. „ ) Orel-Witebsk „ „
„ 27. „ ( 8. „ ) Koslow - Woronesch - Rostow Bahn in
Petersburg,
„ 28. „ ( 9. „ ) Moskau - Brest Litowsk Bahn in
Petersburg,
„ 29. „ (10. „ ) Rjaschsk - Morschansk Bahn in Pe-
tersburg,
„ 30. „ (11. „ ) Charkow -Nicolajew Bahn in Peters-
burg,
„ 31. „ (12. „ ) Landwarowo - Libau - Romny Bahn in
Moskau.
Die am 11., 12. und 13. April (23/4.-25/4.) abgehaltene Gene-
ral-Versammlung der zur II. Gruppe gehörenden Bahnen
hat unter dem Vorsitz des Herrn Adadurow mehrere nicht un-
wichtige Beschlüsse gefasst, so u. A. den, die vom Absender zu
viel erhobenen Frachten jeweils dem Empfänger auszuzahlen;
ferner wurde die Art der Auszahlung von Nachnahmen geregelt
für den Fall, dass das zugehörige Frachtgut ganz oder theilweise
in Verlust geräth, sodann beschloss der Verein in allen Fällen,
in denen zwischen Absende- und Ankunftstation mehrere Linien
existiren, stets die billigste zu wählen, wenn der Absender nicht
etwa eine bestimmte Route vorschreibt ; endlich wurde bestimmt,
dass für Frachten, welche von einer nicht im Specialtarifrayon
liegenden Station ausgehen, aber nach diesem Rayon bestimmt
sind, jeweils der Specialtarif Gültigkeit erlangt, sobald das Gut
in den Rayon derselben eintritt, bis dahin aber der gewöhnliche
Tarif berechnet werden soll. Zum Schluss wurden noch eine
Menge specieller Reclamationen und Privatbeschwerden von der
Versammlung erledigt.
Im Russisch - Deutschen Verband trat vom
3/15. Mai d. J. ab die Ausgabe directer Personenbillete I. und II.
Classe zwischen den folgenden Stationen ein :
Petersburg-Ems über Kreiensen,
Petersburg-Wiesbaden über Halle oder Kreiensen,
Petersburg-Frankfurt a./M. über Halle - Offenbach , Halle-
Mainkur oder Kreiensen,
Peters burg-Baden-Baden über Halle oder Kreiensen,
Peters burg-Kissingen über Hof oder Kreiensen,
Petersburg-Leipzig und Petersburg-Dresden über Berlin,
ferner von Moskau aus nach den gleichen Stationen über
Smolensk - Wilna.
Die Kiew-Brest Litowsk Bahn hat in diesem Jahre
bedeutende Schäden durch atmosphärische Ursachen zu tragen.
Nachdem die Schneeverwehungen in noch nicht dagewesener
Stärke gewüthet, so dass nicht nur die grossen Einschnitte voll-
kommen gedeckt, sondern auch einzelne Stationen über Waggon-
höhe verschneit waren und die Kosten der Schneeentfernung
z. B. im Februar über 100 000 M betrugen, sind es jetzt bedeu-
tende Ueberschwemmungen, welche den Verkehr stören und
immense Auslagen erfordern. In der letzten Woche sind 6 Brücken
mit gusseisernen Pfeilern und ein steinerner Brückenpfeiler vom
Wasser zerstört worden und es mussten daher schon 7 proviso-
rische Holz brücken in aller Eile hergestellt werden, um den Be-
trieb wieder in Gang zu setzen.
Die Baltische Bahn giebt auch in diesem Jahre nach
dem Beispiel der auswärtigen Bahnen Monats- und Saisonbillete
I. und H. Classe und Retourbillets aller 3 Classen (die III. jedoch
nur für Sonn- und Feiertage) nach den besuchtesten Vergnügungs-
plätzen in der Nähe von Petersburg zu ermässigten Preisen aus,
welche während des Sommersemesters Gültigkeit haben.
Die finanziellen Verhältnisse der Baltischen Bahn scheinen
— vielleicht in F'olge der, trotz vermehrter Bahnlänge nicht unbe-
deutend verminderten Einnahmen — zur Zeit nicht günstig zu
sein; wenigstens veröffentlicht die Grosse Russische Eisenbahn-
Gesellschaft eine Anzeige, derzufolge in Zukunft von ihren Sta-
tionen aus nur dann zum Uebergang auf die Baltische Bahn be-
stimmte Güter angenommen werden, wenn die der Grossen
Russischen Eisenbahn zukommenden Frachtsätze vom Absender
im Voraus bezahlt werden. Sie behauptet zu dieser Verfügung
dadurch veranlasst zu sein, dass die Baltische Bahn durch Saum-
seligkeit in der Abrechnung eine sehr bedeutende Summe schuldig
geworden ist, und erachtet eine weitere Vermehrung dieser Schuld
für bedenklich.
Die Grosse Russische Eisenbahn legt zur Zeit auf
der Moskau-Nischni Nowgoroder Bahn ein zweites Geleise
zwischen den Stationen Moskau und Kowrow auf einer Länge von
237 Werst, welches bis Ende nächsten Jahres schon in Benutzung
kommen soll; auf der Reststrecke zwischen Kowrow und Nischni
werden 3 Zwischenstationen eingelegt. Die Gesammtauslagen für
diese Arbeiten sind auf 2 932 000 Rubel veranschlagt excl. des-
jenigen Zuschlags, der aus den für Schienen erhöhten Eingangs-
zöllen entstehen wird.
Auf der Nicolai-Bahn soll nunmehr mit dem Umbau der
hölzernen Brücke über die Werebja in eine eiserne vorgegangen
werden. Die engere Concurrenz, zu der verschiedene in- und
ausländische Firmen geladen worden waren, lieferte nur ein Am-
gebot von J. Cockerill in Seraing; die Ausführung ist jedoch an
die Herren Bussurin und Jassukowitch übertragen worden, welche
für den ganzen Umbau die Summe von 1 980 600 Rubel erhalten.
Die Abrechnung der Russischen Eisenbahnen mit der
Regierung für die Leistungen bei der Mobilisirung werden
immer complicirter und schwieriger; die durch den Mangel
flüssiger Mittel gebotene Sparsamkeit hat die Superrevisions-Com-
mission soweit gebracht, dass sie die vom Generalstab bereits
decretirten Auszahlungen wieder ungültig erklärt hat, wobei die-
selbe behauptet, dass der Generalstab die von ihm selbst ver-
fassten Abrechnungsvorschriften nicht richtig verstanden habe.
Die Differenzen fussen meist auf der verschiedenen Aus-
legung der Begriffe: Schnellzug, gewöhnlicher und Lastzug, welche
Bezeichnungen sich sowohl nach der Geschwindigkeit der Züge
als nach der Art der Frachten regeln lassen, aber in Folge
der sehr verschiedenen, für die einzelnen Arten von Zügen
geltenden Tarife sehr bedeutende Differenzen bei der Abrechnung
ergaben.
Die betheiligten Bahn Verwaltungen haben den Beschluss
gefasst, eine nochmalige Eingabe an das Ministerium zu machen
und falls dieselbe nicht zum Resultat führt, den gewöhnlichen
Rechtsweg zu betreten.
Eine andere nicht uninteressante Streitfrage, an deren
Lösung jetzt gearbeitet wird, ist .die, ob die Untersuchungs-
richter das Recht haben, im Interesse der öffentlichen Wold-
fahrt Eisenbahnzüge auch ausserhalb der Stationen anzu-
halten, um Arretirungen oder Visitationen vorzunehmen. Ver-
anlassung hat ein auf der Südbahn letzthin vorgekommener JT all
gegeben, bei dem auf Verlangen eines Untersuchungsrichters ein
Zug mitten auf freiem Geleise zum Halten gebracht werden
musste, um einen im Zuge erwarteten Passagier zu arretiren. Ob-
gleich in diesem Fall das Anhalten des Schnellzuges keine
weiteren Betriebsstörungen verursachte, so kann die rigorose An-
wendung eines solchen Rechts möglicherweise sehr gefährlich
werden und man ist nunmehr allgemein gespannt, auf welche
Weise die bisher in der Gesetzgebung bestandene Lücke ausge-
füllt werden wird.
Frankreich. Kohlenproduction 1876. Das „Journal
officiel“ vom 2. d. J. bringt bereits eine vollständige Uebersicht
der Kohlenproduction Frankreichs im Jahre 1876. Die Gesammt-
production erreichte 340 955 226 Ctr. (zu 50 Kilogr.). Gegen die
Vorjahre stellte sich diese Production: in metrischen Centnern
(zu 100 Kilogr.):
1869 1872 1873 1874 1875
132 166 225 158 030 005 174 857 855 170 595 472 163 499 315
1876
170 497618
Das Fachblatt „Le Charbon“ bemerkt hierzu: „Die Statistik
für 1870 bis 1872 fehlt vollständig in F'olge des Krieges und ist
bis jetzt nicht zu erlangen gewesen. Das Statistische Amt im
Ministerium für öffentliche Arbeiten hat uns geantwortet, dass
die Publication im „Journal officiel“ erst mit 1873 begonnen habe
und es unmöglich sei, unserer Bitte um genauere Auskunft über
die Vorjahre zu entsprechen. Wir beschränken uns deshalb für
1872 nur die Hauptziffer zu geben.“
An der Gesammtproduction sind 67 Bassins und 82 Depar-
tements betheiligt, doch haben nur 7 Departements eine beträcht-
liche Forderung, nämlich Loire 34 762 739, Nord 33 155 751, Pas-de-
Calais 33 119 892, Gard 16 601074, Saöne et Loire 11 584 912,
Allier 10 014 654, Aveyron 7 224 331 metr. Centner. Die grösste
Menge der Production ist „Fettkohle mit langer F'lamme“, wovon
85 545 776 metr. Centner gefördert sind. Dann folgt „magere
Kohle mit langer Flamme“ = 33 501 349, „Hartkohle mit kurzer
F'lamme“^ 31831449, Anthrazit = 11231612, fette Schmiede-
kohle = 4 085 447, alle übrigen Sorten (Lignite, Bitumen, Schiefer
etc.) 4 281 980 metr. Centner.
Literatur.
Schweiz. Nordostbahn. Im Verlage von Orell,F'üssli& Comp,
ist soeben die Denkschrift erschienen, weiche Herr J. Coutin im März
vorigenJahres über die damaligeLagederNordostbahn ausgearbeitet
hat. Dem äusserst soliden Bau, dem ausgezeichneten, reichen Material,
dem vorzüglichen Unterhalt und der regelmässigen Erneuerung
der Linien ertheilt Herr Coutin das grösste Lob, ebenso den all-
gemeinen Betriebsprincipien der unternehmenden Verwaltung.
Hervorgehoben wird die unstreitig günstige Anlage des Stamm-
netzes, das durch die reichsten und industriellsten Gegenden der
Schweiz führt, einen steten bedeutenden Waarenverkehr und im
Sommer einen äusserst lebhaften Fremdenverkehr aufzuweisen
hat und dessen Einnahmen sich in F'olge dessen auch stetig ver-
mehrt haben und sicher sich auch in Zukunft stetig vermehren
werden.
552
Allerdings seien durch die übertriebenen Concessionen an
die Wünsche rler benachbarten Gegenden zu viele wenig lucrative
Seitenlinien in das Bahnnetz aufgenommen und viel zu bedeu-
tende Bauverpflichtungen eingegangen worden. Auch seien ein-
zelne Bauten zu luxuriös aufgeführt, die Bahn sei vielfach allzu-
reich mit Betriebsmaterial ausgestattet, der überreiche Fahrplan
enthalte unpractische und deshalb wenig lucrative Züge und
seien in Folge dieser Uebelstände die Betriebskosten ganz unver-
hältnissmässig gestiegen, so dass allerdings eine ernste Remedur
in vieler Hinsicht geboten sei. Dies sieht Herr Coutin mit Recht
in dem längeren Aufschieben verschiedener Bauten und in
rationellen Ersparnissen im Betriebe und glaubt, dass dadurch
unbedingt jede ernste Gefahr abgewendet werden könne.
Zeitschrift des Königlich Preussischen statistischen
Bureaus. Soeben erschien das I. Heft Jahrgang 1877 (Verlag
des Königlichen statistischen Bureaus (Dr. Engel) in Berlin)
mit folgendem Inhalte:
Stand und Entwickelung der Industriebevölkerung von Paris
in den Jahren 1860 und 1872, von Dr. Richard Mucke.
Wirkliche und Mittelpreise der wichtigsten Lebensmittel für
Menschen und Thiere in den bedeutendsten Marktstädten der
Preussischen Monarchie. 1. Monatspreise für Getreide, Hülsen-
früchte, Kartoffeln und Rauchfutter in den Monaten August bis
einschliesslich December 1876. II. Preise für Artikel des Klein-
handels in den Monaten August bis einschliesslich December 1876
nebst einer Zusammenstellung der Durchschnittspreise im Ernte-
jahr 1875/76 und im Kalenderjahr 1876.
Beiträge zur Geschichte der Gesetzgebung und Verwaltung
zu Gunsten der Fabrikarbeiter in Preussen; von Alphons Thun.
Zur Statistik der höheren Lehranstalten in Preussen; von
A. Petersilie.
Das Concessionswesen der Eisenbahn-Gesellschaftenin Holland.
Zur Statistik der Heimath und der inneren Wanderungen
von Karl Brämer. — Bücheranzeigen. — Statistische Corre-
spondenz.
Als besondere Beilage ist dem Hefte angefügt: Ausführ-
licher Plan für eine allgemeine Unterrichtsstatistik des Preus-
sischen Staates; von Dr. Engel.
Wir behalten uns vor, auf einzelne der interessanten Ab-
handlungen noch zurückzukommen.
Kursbuch der Deutschen Reichs-Postverwaltung.
Die Ausgabe pro Mai — Juni ist soeben im Verlage der König-
lichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker), Preis
ä 2 erschienen. Dasselbe umfasst die Sommerfahrpläne vom
15. Mai resp. die mit demselben Tage eintretenden Aenderungen in
dem Gange der Eisenbahn-, Post- und Dampfschiff-Verbindungen.
— Der Inhalt des Kursbuches erstreckt sich wie bisher auf die
Eisenbahn-Fahrpläne nebst den anschliessenden Post- und Dampf-
schiffkursen in Deutschland, Oesterreich-Ungarn und den übrigen
Ländern Europa’s, auf die Rundreisetouren u. s. w.
Derselben liegt die in Doppeldruck (schwarz und blau) ausge-
führte handliche „Eisenbahn-Uebersichtskarte von Deutschland und
den angrenzendenLändernbei.“Durch die eigenartige Einrichtung der
Karte, dass die Hauptverkehrswege — die Bahnlinien mit Courier-
oder Schnellzügen — durch kräftigere Zeichnung vor den übrigen
Linien hervortreten, gewinnt das verwickelte Schienennetz (so-
wohl von Deutschland, wie von Oesterreich, Belgien, Niederlande,
Schweiz u. s. w.) bedeutend an Klarheit und Uebersiclitlichkeit.
Auf der Rückseite der Karte befinden sich Skizzen über die Lage
und die gegenseitige Entfernung der Bahnhöfe von Berlin, Breslau,
Dresden, Frankfurt a/M., Hamburg, Leipzig, Prag und Wien. —
Die nächste Ausgabe erscheint am 1. Juli.
Dieselbe Karte, bearbeitet von H. Struve ist auch unter
dem Titel : „U ebersich tskarte der Eisenbahnen Deutschlands und
der angrenzenden Länder“ von H. Struve (Preis 1V3 M) colorirt
nach den betriebsführenden Bahnverwaltungen herausgegeben
und bietet als Handkarte auf kleinem Raum einen klaren Ueber-
blick über die verschiedenen Eisenbahngebiete Deutschlands und
der angrenzenden Länder. Dieselbe unterscheidet sich dadurch
von unserer seit 10 Jahren bereits erscheinenden Karte der ßahn-
verwaltungsgebiete EuropaS, dass die Namen der Bahnverwal-
tungen nicht unmittelbar zu den Bahngebieten gesetzt sind, son-
dern die colorirten Bahngebiete mit Nummern bezeichnet wurden,
welche liinweisen auf das an dem Rand der Karte angebrachte,
mit fortlaufenden Nummern versehene Verzeichniss der auf der
Karte angegebenen Eisenbahnen, mittelst deren man Namen und
Sitz der verschiedenen Gesellschaften resp. Staatsbahnverwal-
tungen auffindet. Die Eisenbahnlinien, auf welchen Schnellzüge
cursiren sind, abgesehen von den stärkeren schwarzen Linien der
ursprünglichen Karte noch durch das Colorit hervorgehoben, was
jedoch öfter zu Zweifeln Veranlassung giebt, ob die Verwaltungen
der fetten und schmalen Linien identisch sind. Auch das
Eisenbahnnetz dieser Karte, bearbeitet von H. Struve, ist zum
Zweck des Studiums ohne Angabe der Ortsnamen erschienen.
(Preis 30 4) Es tritt auf derselben das Bild des Bahnnetzes charac-
teristisch und prägnant hervor, so dass das kundige Auge auch
das, was die Karte nicht enthält, zu erkennen vermag, nämlich
aus den Windungen der Bahnlinien den Lauf der Flüsse, aus den
zerrissenen Stellen in den Maschen des Netzes die Lage der Ge-
birge.
Juristisches.
Haftpflicht der Eisenbahnen. Haftet im F alle eines
Concurrenzbetriebes der eine Unternehmer für den
Betrieb des anderen, oder jeder nur für seinen? In
einer am 15. December 1876 entschiedenen Processsache , betref-
fend den § 1 des Reichshaftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 hatte
sich das Reichs - Oberhandelsgericht dahin ausgesprochen:
„§ 1 mache demjenigen, welcher bei dem Betriebe einer Eisen-
bahn verletzt sei, den Betriebsunternehmer entschädigungs-
pflichtig. Mit dem Betriebe sei nur der eigene Betrieb des
letzteren, nicht der eines anderen Unternehmers gemeint, welcher
auf derselben Bahnstrecke , unter welchem Titel immer , gleich-
zeitig ßetriebsunternehmer sei. Im Falle dieses Concurrenz-
betriebes hafte der eine Unternehmer nicht für den Betrieb des
anderen, sondern jeder nur für seinen. Der Versuch, diese
Ausdehnung der Haftbarkeit wenigstens gegen den Bahneigen-
thümer durchzusetzen, unternehme gegen aas Gesetz, das Eigen-
thum anstatt des Betriebes mit der Haftpflicht zu belasten.“
Diese Grundsätze sind wiederholt in einer späteren Ent-
scheidung, denselben § 1 betreffend, vom 22. Januar 1877 in
Sachen Pappert wider die Hessische Ludwigs -Eisenbahn- Gesell-
schaft ausgesprochen , während aber die frühere Sache keine
Veranlassung geboten hatte, sich darüber auszusprechen, wie es
um die Haftpflicht stände, wenn der Unfall durch den gemein-
schaftlichen Betrieb mehrerer Betriebsunternehmer
herbeigeführt wäre, hat die spätere Gelegenheit geboten, die
letztere Frage zu erörtern.
Der im § 1 des Gesetzes vom 7. Juni 1871 nicht vorge-
sehene Fall, dass beim Betriebe zweier Bahnen auf demselben
Bahnkörper durch verschiedene Betriebsunternehmer in Folge
eines zufälligen Zusammentreffens der beiderseitigen Betriebs-
thätigkeit ein Mensch getödtet oder verletzt wird, ist nicht nach
Landesrecht, sondern nach dem Reichsgesetze und in Erman-
felung einer ausdrücklichen Bestimmung desselben , nach der
.b sicht des Gesetzgebers , sowie 'nach den allgemeinen Rechts-
grundsätzen zu beurtheilen. — Hieraus ist zu entnehmen , ob
beiden betheiligten Bahnen oder nur einer derselben die
Haftpflicht obliegt , ob , wenn Ersteres der F all ist , eine
solidarische oder get heilte V erpflicbtung besteht und
ob , wenn eine Solidarverbindlichkeit besteht , die Einrede
der Vorausklagung oder der Theilung stattfindet. — An-
langend die erste Frage, so müssen beide Bahnen für ersatz-
pflichtig angesehen werden, wenn durch beiderseitige_ auf Betrieb
der Bahn gerichtete Thätigkeit der Unfall herbeigeführt ist. In
einem solchen Falle ist der Unfall bei dem Betriebe beider
Bahnen eingetreten und dies genügt, die Haftpflicht zu be-
gründen. Auf das Moment, ob etwa die eine oder die andere
Bahn den Unfall verschuldet hat, kommt dafür nichts an. — Aus
dem Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen der Haft-
pflicht bei jeder von beiden Bahnen folgt nun von selbst, dass
die eine wie die andere im vollen gesetzlichen Umfange zu hatten
verpflichtet ist. Es handelt sich um zwei, wenn auch auf den-
selben Gegenstand gerichtete, doch nach ihrem Ursprünge ver-
schiedene, daher unabhängig neben einander bestehende Verbind-
lichkeiten. Denn der Betrieb, mit welchem das Gesetz die Haft-
pflicht verknüpft, war getrennt, wenn auch durch zufälliges Zu-
sammentreffen der beiderseitigen Betriebsthätigkeiten eine gemein-
same Wirkung verursacht worden ist. — Haften aber beide be-
theiligten Bahnen solidarisch für den Schadenersatz, so steht es
in der freien Wahl des Beschädigten, jede derselben auf den
vollen, ihm nach dem Gesetz zukommenden Schadenersatz in
Anspruch zu nehmen und es kann der verklagten Bahn nicht
das Recht zugestanden werden, einredeweise die Vorausklagung
der anderen Bahn wegen eines ihr in erster Linie zur Last fallen-
den Verschuldens zu verlangen oder durch die Einrede der Thei-
lung den Kläger wegen eines Theils seines Anspruchs auf die
mitverpflichtete Bahn" zu verweisen. Die Zulässigkeit der Einrede
der Theilung oder Vorausklagung ist nach dem Wesen der
Solidarverbindlichkeit nicht etwas Selbstverständliches, sondern
eine auf positiver Satzung beruhende Rechtswohlthat, welche im
Gesetz vom 7. Juni 1871 dem Schuldner nicht gewährt ist. Letz-
teres ist aus der Entstehungsgeschichte des Gesetzes nachzuweisen
und die Ausführung führt zu dem Ausspruche, dass die Ver-
klagte die ihr als Betriebsunternehmerin obliegende
Haftpflicht weder ganz noch theilweisc von sich ab-
wenden kann, wenn auch die andere Bahn in gleicher
Weise dem Kläger ersatzpflichtig ist. (Haenle u. Dr. Lüntzel,
Jurist. Wochenschr. 1877. S. 71.)
Verlegt und herauagegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
V«rftütVf©fUlohor Kodeete«: Dr. Jur. Will». Ko eh au Berlin (Rodaotionabureau : Anhaltorstr. 6). - ComndaslonRr : Adolph Refblshöfor an Loipaig. - Druck ven B* 8. Hemma la Berlin. Be*hrtr. 8*
Berlin, am 1. Juni 1877.
Beilage zu No. 42.
Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Rechenschafts-Bericht des Hilfscomites für die Ab-
gebrannten des Bahnpersonals in Meiningen.
Obschon am 6. September 1874, dem Tage nach dem Aus-
bruch des Meininger Brandes, sich in der Stadt Meiningen ein
Hilfscomite constituirt hatte, um die in allen erdenklichen Formen
von nah und fern zufliessenden Unterstützungen in wirksamer,
der Lage der Einzelnen möglichst angemessenen Weise zu ver-
theilen und durch eigene Massnahmen die Wirkung der Kata-
strophe nach Kräften abzuschwächen, so war das Unglück, das
urplötzlich Tausende obdachlos gemacht, zum grössten Theile
ihrer ganzen Habe und Unzählige auch ihres täglichen Erwerbes
beraubt hatte, doch so colossaler Art, dass es zur zwingenden
Nothwendigkeit wurde alle möglichen Quellen aufzusuchen, aus
denen Linderung des grenzenlosen Elendes geschöpft werden
konnte.
Dem zu Folge traten am 7. September 1874 die Unterzeich-
neten als „Hilfscomite für die Abgebrannten des Bahn-
personals“ zusammen, um in den Kreisen Berufsangehöriger
für die Unterstützung der vom Brandunglück betroffenen Beamten
und Bediensteten der Werrabahn zu wirken; denn leider hatte
man schon bei flüchtigem Ueberschlag constatiren müssen, dass
von Letzteren nicht weniger als
80 Männer mit
57 Frauen und
126 Kindern
in Sa. 263 Köpfe vom Schicksal mit betroffen worden
und alles Eigenthums beraubt seien.
Spätere definitive Ermittelungen haben, wie wir weiter
unten darthun werden, eine noch grössere Zahl dieser schwer
Heimgesuchten nachgewiesen.
Zunächst richtete man einen Aufruf an das Dienstpersonal
sämmtlicher Werrabahnstationen zur Unterstützung der Berufs-
genossen und lud gleichzeitig zwei Männer, auf deren thätige
Mitwirkung man vertrauen durfte: den Vorstand des Königlich
Bayerischen Post- und Bahnamtes zu Lichtenfels, Herrn Inspector
Hauck und den ersten Directions-Secretär der Thüringischen
Eisenbahn-Gesellschaft, Herrn Müller in Erfurt, ein, dem Eisen-
bahn-Hilfscomite beizutreten.
Unsere Erwartungen wurden von keiner Seite getäuscht,
vielmehr in rascher werkthätiger Hilfe weit übertroffen! An der
fanzen Linie der Werrabahn wie auf den benachbarten Bahnlinien
egann ein Wettlauf, den nothleidenden Meininger Kameraden
beizustehen, und so gingen schon vom 8. September an Zug um
Zug Unterstützungen an Victualien, Kleidungsstücken, Wäsche,
Betten und baarem Gelde bei uns ein.
Die Herren Hauck und Müller hatten sofort ihre Vorgesetz-
ten Behörden und Letzterer ausserdem den Redacteur der Zei-
tung des Vereins Deutscher Eisenbahn - Verwaltungen, Herrn
Dr. Koch in Leipzig von dem Unglück, welches unsere Mitbeam-
ten etc. betroffen, in Kenntniss gesetzt; ferner hatte der Verwal-
tungsrath der Werra-Eisenbahn-Gesellschaft bald nach dem Brande
der geschäftsführenden Direction des Vereins Deutscher Eisen-
bahn-Verwaltungen von der verheerenden Wirkung der Feuers-
brunst auf die Verhältnisse vieler seiner Dienstorgane Mitthei-
lung gemacht.
Jetzt erst sollten wir erfahren, was das Interesse für Be-
rufsangehörige und das Gefühl der Zusammengehörigkeit vermögen !
Die Direction der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft spen-
dete ihrerseits ungesäumt in hochherziger Weise 3 000 Ji zur Un-
terstützung der vom Brandunglück Betroffenen und stellte 12 grosse
verdeckt gebaute Güterwagen als Noth Wohnungen für obdachlose
Beamten- und Arbeiter-Familien zur Verfügung; am 12. Septem-
ber 1874 erschien in der Eisenbahn- Vereinszeitung ein warmer
Aufruf der Redaction zu Gunsten der abgebrannten Berufsge-
nossen; am Tage darauf erliess die General-Direction der Königl.
Bayerischen Verkehrs-Anstalten an sämmtliche Dienststellen ihres
grossen Verwaltungsbezirkes ein Ausschreiben, welches die Theil-
nahrne für unsere Abgebrannten wach rief, und am 16. Septem-
ber .richtete die Direction der Berlin-Anhaltischen Bahn als ge-
schäftsführende Direction des Vereins Deutscher Eisenbahn- Ver-
waltungen an sämmtliche Eisenbahn-Directionen des Vereins das
Ersuchen, den Hausstand der vom Unglück betroffenen Organe
der Werrabahn wieder aufrichten zu helfen.
Von 47 Bahnen des Deutschen Reichs und Oesterreich-Un-
garns gingen mehr oder, weniger namhafte Beträge bei uns ein,
auch eine Anzahl auswärtiger Geschäftshäuser und Privatperso-
nen, welche mit der Bahn verkehren oder sonst zu ihr oder ein-
zelnen Beamten in Beziehung standen, blieben mit Spenden nicht
zurück, und über ein halbes Jahr hinaus floss der Quell kame-
radschaftlichen Beistandes, da einzelne Corporationen auswärtiger
Bahnen sich monatliche und wöchentliche Gehalts- und Lohn-
abzüge zur nachhaltigen Unterstützung ihrer ßerufsgenossen auf-
erlegt hatten!
Wie aus dem Rechnungsabschluss erhellt, schlossen unsere
Listen an baaren Unterstützungen mit
2 873 Jl 54 /$ von Beamten und Arbeitern der Werrabahn,
36 843 29 „ von fremden Bahnen und
1 230 , 94 , von Privaten
40 947 M. 77 in Summa.
Von dieser Summe haben wir nur 544 M. 10 .•& zu Bekösti-
gungs- und Bekleidungszwecken aufzuwenden gebraucht — und
zwar waren diese Ausgaben überhaupt nur in den nächsten Tagen
nach dem Brande erforderlich — weil, sobald die Vorräthe des
Allgemeinen Hilfs-Comites für die Abgebrannten Meiningen’s an-
wuchsen, Verständigungen zwischen dem Letzteren und dem Unter-
zeichneten Special-Comite dahin erfolgte, dass in Bezug auf Natural-
verpflegung und Ausstattung mitBekleidungsgegenständen, Wäsche,
Betten etc. aus den Vorräthen des erstgenannten Comites die Ab-
gebrannten des Bahnpersonals und deren Angehörige den übrigen
Brandbeschädigten insolange vollständig gleich gehalten werden
sollten, als die beim Eisenbahn-Hilfs-Comite eingehenden Liebes-
gaben nicht zur Beköstigung und Bekleidung der abgebrannten
Bahnangehörigen ausreichen würden.
Dagegen kamen uns zu Anfang unserer Thätigkeit die ein-
gehenden Geldmittel sehr zu statten, da zur Bestreitung mancherlei
dringender Bedürfnisse kleine Baarvorschüsse an die Brandbe-
schädigten (welche später in Anrechnung gebracht worden sind)
durchaus nothwendig waren.
Der Opferwilligkeit unserer auswärtigen Gönner sowohl als
dem wohlwollenden Entgegenkommen des Allgemeinen Hilfs-
Comites war es zu danken, dass wir nach Schluss der Aussteuer
unserer Abgebrannten Folgendes verzeichnen konnten:
Aus den Sammlungen der Liebesgaben waren abgegeben
vom Allgem. vom Speciai-
Hilfs-Comite : Comite :
an Bekleidungsstücken
für Männer und Jünglinge. . . 1003
„ Frauen und Mädchen . . . 946
„ Kinder 986
an Bettzeug und Wäsche . . . 181
zusammen 3116
746 Gegenstände
611
411
108
1776 Gegenstände
im Ganzen 4892 Gegenstände.
Die von der Direction der Thüringischen Eisenbahn-Gesell-
schaft zur Verfügung gestellten 12 Güterwagen wurden in der
Weise verwendet, dass man die Wagenkasten von den Achsen ab-
hob, sie in der Nähe des Bahnhofs Meiningen auf Steinwürfel
stellte, die Innenwände, soweit nöthig, mit doppelter Verschaalung
versah, in den Lucken dichte Fenster und auf den Giebelseiten
Ventilations-Oeffnungen anbrachte, den Wagenraum durch Quer-
wände in drei Abtheilungen th eilte, und hiermit Pieren herstellte,
von denen die kleinere als Entree und Raum zur Aufnahme von
Küchengeräthen, die anderen beiden — mit je einem kleinen
Kochofen und einem Cylinderöfchen versehen — zu Wohnungs-
und Schlafräumen dienten.
Von aussen wurden die so eingerichteten Nothwohnungen
mit einem gegen das Eindringen der Nässe und Winterkälte
schützenden Doppeldach versehen.
Dreizehn Beamten- und Arbeiterfamilien, welche bis zum
Momente der Fertigstellung zum Theil auf Hausböden oder in ent-
fernt liegenden Gartenhäusern Unterkunft gesucht hatten, bezogen
diese Wohnungswagen mit Freuden und haben sie theilweise
noch im Jahre 1876 inne gehabt!
Bei den bedeutenden Geldunterstützungen, welche für die
Brandbeschädigten des Bahnpersonals eingingen, lag kein Grund
vor, zur Deckung der Mobiliar- _ randsch äden die Mitwirkung
des Allgemeinen Hilfs-Comite’s anzurufen; die Regulirung liess
sich vielmehr lediglich aus den uns zur Disposition gestellten
Geldern bewirken, und so gereichte denn die Hilfsthätigkeit der
Bahnverwaltungen und ihrer Organe indirect auch den übrigen
Brandbeschädigten Meiningen’s zum Segen.
Die Unterzeichneten haben es zu einer ihrer wichtigsten
Aufgaben gerechnet, die von den Betheiligten angemeldeten
Brandschäden einer eingehenden Prüfung zu unterwerfen, die
Summen, welche von Versicherungsanstalten gezahlt worden
waren, genau zu ermitteln und in unpartheiischer, möglichst ge-
554
rechter Weise die Beträge zu bestimmen, welche den Declaranten
als Entschädigung aus unserer Hilfscasse zu zahlen seien. Als
Grundsatz galt dabei, dass, gleich wie bei dem Allgemeinen Hilfs-
Comite, so auch bei uns, aer muthmassliche Werth der an die
Abgebrannten abgegebenen Bekleidungsgegenstände, Bettstücke
und Wäsche nach einer von den Betreffenden selbst abzugebenden
Taxe als Baarentschädigung angerechnet werden solle.
Wir kannten die Höhe der Mittel noch nicht, über welche
wir schliesslich zu verfügen haben würden; wir sagten uns auch,
dass uns die betriebsfähige Wiederausrüstung der 12 Wohnungs-
wagen nach deren Gebrauch obliege, darum beschränkten wir
uns zunächst dergestalt auf die Regulirung der Mobiliar-Brand-
schäden, dass Liquidationen für verbranntes Handwerkzeug un-
berücksichtigt gelassen, Verluste an Sachen des eigentlichen Haus-
standes aber unter Berücksichtigung der von den Assecurranzan-
stalten gezahlten Summen, der an Kleiderwerth etc. zu kürzenden
Beträge und der baaren Vorschüsse in vielen Fällen vollständig
gedeckt wurden.
In Anbetracht der Thatsache jedoch, dass aus dem Verwal-
tungsbereiche der General-Direction der Königlich Bayerischen
Verkehrs-Anstalten für unsere Abgebrannten ganz Ausserordent-
liches geleistet wurde und selbst die Königlich Bayerischen
Postbeamten es sich nicht nehmen Hessen, sich an dem Lieb es-
werke für Berufsverwandte zu betheiligen, glaubten wir eine be-
sondere Pflicht zu erfüllen, indem wir die vom Brandunglück
ebenfalls betroffenen Beamten der Königlich Bayerischen Bausec-
tion Meiningen (für den Bau der Meiningen-Ebenhausener Bahn),
sowie eine Anzahl Bauarbeiter derselben, welche ihre Habe durch
den Brand verloren hatten, zu den Unsrigen zählten und ihnen
demgemäss entsprechende Entschädigungen gewährten; ferner er-
schien es uns billig, aus den von Königlich Bayerischen Post-
beamten beigesteuerten Beträgen dem Kaiserlichen Postamte hier
eine angemessene Summe zur Verth eilung an seine brandbeschä-
digten Officianten zur Verfügung zu stellen.
Von Letzteren abgesehen, haben aus unserer Hilfscasse
überhaupt Brandentschäaigungen empfangen:
5 Bureaubeamte,
6 Stfttionsbeamte,
2 Werkstattsbeamte,
38 Werkstattsarbeiter,
2 Bahnbewachungsbeamte,
5 Locomotivführer,
3 Feuerleute,
10 Oberschaffner, Schaffner und Bremser,
12 Stationsarbeiter,
6 Beamtenwittwen,
2 Beamtenwaisen,
zusammen 91 Beamte und Arbeiter etc. der Werrabahn und
2 Baubeamte,
9 Bauarbeiter,
zusammen 11 Beamte und Arbeiter der Königlich Bayerischen
Staatsbann,
in Summa 102 Beamte und Arbeiter etc.
Bei Hinzurechnung der Frauen und Kinder der Verheira-
theten ergaben sich über 300 Pfleglinge des Unterzeichneten Comite’s.
Unter denselben befanden sich auch 7 Personen, welche mit
eigenen Wohnhäusern in Meiningen angesessen gewesen waren
und diese eingebüsst hatten. Das Allgemeine Hilfs-Comite für die
Abgebrannten der Stadt Meiningen hatte denselben als Beitrag
zum Wiederaufbau eine Unterstützung von zusammen 12 300 M.
gewährt, und aus den uns zur Verfügung gestellten Mitteln waren
wir, nachdem die Frage wegen etwaiger Zurückgabe der 12 Wohnungs-
wagen an die Thüringische Bahn im vorigen Jahre in einer für
unsere Casse sehr günstigen Weise zur Erledigung gekommen
war, in der angenehmen Lage, jener Summe noch 25 pCt mit
3 075 M. zufügen zu können.
Die Sache der Wohnungswagen hatte sich in der Weise
geordnet, dass die Direction der Thüringischen Eisenbahn-Gesell-
schaft von der Wiederinbetriebnahme derselben abstand und uns
— nur Achsen und Räder zurückfordernd — die Wagenkasten
für den geringen Preis von 100 M. pro Stück eigentümlich über-
liess. Abgesehen davon, dass es uns hierdurch möglich wurde,
einen Theil der Wagenkasten noch längere Zeit zu Wohnungs-
zwecken verwenden zu können, waren wir nun auch fähig, nach
successiver Wiederveräusserung derselben (zu Holz- und Lager-
schuppen etc.) die Summe übersehen zu können, welche uns noch
zur Verteilung an unsere Abgebrannten zur Verfügung stand.
Die disponiblen Gelder hatten wir verzinslich angelegt, der
Wiederverkauf der Wohnungswagen hat ein günstiges Resultat
ergeben und auch einige andere Einnahmen traten unseren
Mitteln hinzu, so dass die baar gesteuerte Summe von 40 947 M,
77 sich um 2020 jü* 39 vermehrte und die Gesammtein-
nahme 42 968 16 betrug.
Aus dieser Summe vergüteten wir nachträglich nicht nur die
glaubwürdig befundenen Verluste an Handwerksgeräthe, sondern
deckten auch eine grosse Anzahl zurückgesetzter Posten aus den
übrigen Mobiliar-Brandschäden-Declarationen.
Die von uns festgesetzten Entschädigungen belaufen sich auf
37 852 Jl 92 /$ für allgemeine Mobiliarschäden,
1 192 „ 77 ,, „ Handwerkszeug und
3 075 w — „ „ Wohnhäuser
42 120 M. 69 /t& in Summa, und dieselben wurden geleistet durch
38 344 M, 45 Baarzahlungen,
2 305 „ 94 „ Werthanrechnung für die aus dem Depot des All-
gemeinen Hilfs-Comites empfangenen Ausstattungs-
gegenstände,
975 „ 4 „ Werthanrechnung für dergleichen Gegenstände aus
dem Depot des Unterzeichneten Comites und
495 „ 26 „ Werth anrechnung angeschaffter neuer Militärstiefeln
42 120 M. 69 in Summa.
Die Beilagen*) weisen die einzelnen Empfänger mit den be-
treffenden Beträgen nach; wenn wir jedoch eben sagten, dass die
festgesetzten Entschädigungen geleistet worden seien, so haben
wir dem hinzuzufügen, dass noch ein Nachzablungsbetrag von
34 48 <4 zur Verfügung von Empfangsberechtigten steht, welche
den Dienst der Werra-Eisenbahn-Gesellschaft seit längerer Zeit
verlassen haben und deren Aufenthalt uns unbekannt ist. Wird
dieses Geld nicht bis zum 1. April dieses Jahres von den gedachten
Personen erhoben, so werden wir es zu Gunsten einer nachträg-
lich eingegangenen Anmeldung eines Brandschadens verwenden.
Alle einigermassen wichtigen Gegenstände wurden in perio-
dischen Sitzungen des Unterzeichneten Comites eingehend berathen
und die Ausführung der gefassten Beschlüsse durch einzelne Mit-
glieder oder gewählte Commissionen bewirkt.
Die ergangenen Acten, Bücher und Quittungen sind dem
Directions-Archive der Werra-Eisenbahn-Gesellschaft einverleibt
worden.
Wir schliessen mit diesem Berichte, der sich durch die noth-
wendige Veräusserung der Wohnungs-Wagen in unliebsamer Weise
verzögert hat, unsere Thätigkeit unter dem Ausdruck des innigsten
Dankes an alle Geber und Helfer am Liebeswerk und mit dem
Wunsche, dass es uns wenigstens theilweise gelungen sein möchte,
die Vertheilung der Gaben nach den Intentionen der Spender
und zur Befriedigung der Empfänger ausgeführt zu haben.
Meiningen, im Februar 1877.
Das Hilfs-Comite für die Abgebrannten des Bahnpersonals.
Büchner. Polack. Härtel. Rossmann. Blanc. Kirn. Werner.
Oehring. H. Höfling. Horn.
Sicherheits-Ordnung
für die normalspurigen Eisenbahnen in Preussen.
Für diejenigen normalspurigen Eisenbahnen in Preussen,
bei welchen vermöge ihrer untergeordneten Bedeutung gemäss
§ 74 des Bahnpolizei-Reglements und No. 2 der allgemeinen Be-
stimmungen zur Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands
vom 4. Januar 1875 der Minister für Handel, Gewerbe und öffent-
liche Arbeiten mit Zustimmung des Reichs-Eisenbahnamts Ab-
weichungen von den Bestimmungen der vorbezeichneten Regle-
ments für zulässig erachtet, soll die nachstehende Sicherheits-
ordnung bis auf Weiteres eingeführt werden. Für die einzelnen
Bahnstrecken, auf welchen demgemäss diese Sicherheitsordnung
Anwendung finden soll, wird specielle Bekanntmachung Vor-
behalten.
I. Zustand der Bahn.
§ 1. Die Bahn ist mit ihren sämmtlichen Nebenanlagen
fortwährend in einem guten baulichen Zustande zu erhalten: ins-
besondere ist der Bahnkörper, der Unter- und Oberbau der Bahn
derart zu unterhalten, dass alle Anlagen, welche zur Regelung
des Wasserlaufs dienen, oder welche in Beziehung auf die Be-
nutzung der von der Bahn berührten Wege gemacht sind, sich
stets in einem zweckentsprechenden Zustande befinden, und dass
die Bahn ohne Gefahr und mit Ausnahme der in Reparatur be-
findlichen Strecken mit einer Geschwindigkeit von 30 Kilometer
in der Stunde befahren werden kann.
Das Längengefälle der Bahn darf auf freier Strecke das
Verhältniss von 1 : 25 nicht überschreiten.
Die Minimalradien dürfen auf freier Strecke nicht kleiner
als 100 Meter sein.
In Curven darf die Spurerweiterung das Mass von 35 Milli-
metern nicht überschreiten.
§ 2. Sämmtliche Geleise, auf welchen Züge bewegt werden,
sind in solcher Weise frei zu halten, dass für dieselben mindestens
das vorgeschriebene Normalprofil des lichten Raumes vorhanden
ist- . _
Abweichungen von diesem Profile, welche bereits vor Be-
kanntmachung dieser Vorschriften bestanden haben, können mit
Zustimmung der Landes-Aufsichtsbehörde auch ferner beibehal-
ten werden.
*) Diese Beilagen sind der geschäftsfiihrenden Direction des
Vereins vorgelegt worden. Die Redaction.
555
Inwieweit bei Ladegeleisen Einschränkungen dieses Profils
zulässig sind, bestimmt in jedem Einzelfalle die Aufsichtsbehörde.
§ 3. Zwischen Wegen, welche dicht neben der Bahn hin-
laufen, und dem Bahnkörper sind Schutzwehren nur dann erfor-
derlich, wenn der Weg unmittelbar an einer Einschnittsböschung,
und höher als das Bahnplanum belegen ist.
Wege, welche auf 1,5 Meter hohen und höheren Rampen
über die Bahn in gleicher Ebene führen, sind mit Schutzbarrieren,
Hecken oder sonstigen Einfriedigungen zu versehen.
In angemessener Entfernung von den in gleicher Ebene mit
der Bahn liegenden Wege- Ueb ergangen sind Warnungstafeln auf-
zustellen.
Werden zur Absperrung von Wege-Uebergängen Drahtzug-
barrieren verwendet, so müssen dieselben so eingerichtet sein,
dass sie mit der Hand geschlossen und geöffnet werden können.
Jeder mit Drahtzugbarrieren versehene Uebergang erhält eine
Glocke, mit welcher vor dem Niederlassen der Sperrbäume zu
läuten ist.
§ 4. Die Bahn ist mit Abtheilungszeichen zu versehen,
welche Entfernungen von ganzen und ‘/t0 Kilometer angeben.
An den Wechselpuncten der Gefälle sind da überall Nei-
fungszeiger aufzustellen, wo das Gefälleverhältniss mehr als 1 : 300
eträgt.
Zwischen zusammenlaufenden Schienensträngen ist ein Mar-
kirzeichen anzubringen, welches die Grenze angiebt, bis zu welcher
in jedem Bahngeleise Fahrzeuge vorgeschoben werden dürfen,
ohne den Durchgang anderer Fahrzeuge auf dem anderen Geleise
zu hindern.
n. Einrichtung und Zustand der Betriebsmittel.
§ 5. Sofern auf einer Bahnstrecke unbewachte Wege-Ueber-
gänge Vorkommen, sind die Locomotiven, welche diese Bahnstrecke
befahren, mit Läutewerken auszurüsten, die nach Auslösung durch
den Locomotivführer selbstthätig läuten.
§ 6. Locomotiven dürfen erst in Betrieb gesetzt werden,
nachdem sie der technisch-polizeilichen Prüfung unterworfen und
als sicher befunden worden sind. Die bei der Revision als zu-
lässig erkannte Dampfspannung über den Druck der äusseren
Atmosphäre, sowie der Name des Fabrikanten, die laufende Fabrik-
nummer und das Jahr der Anfertigung müssen in leicht erkenn-
barer Weise an jeder Locomotive angebracht sein.
§ 7. Jede Locomotive ist nach jeder grösseren Kesselrepa-
ratur und mindestens alle drei Jahre einer gründlichen Revision
zu unterwerfen. Bei Gelegenheit dieser Revision, welche sich auf
alle Theile der Locomotive erstrecken muss, ist der Dampfkessel
vom Mantel zu entblössen und mittels einer Druckpumpe zu
prüfen.
Hinsichtlich des bei diesen Proben anzuwendenden Druckes
wird bestimmt, dass die Prüfung für eine Dampfspannung von
nicht mehr als fünf Atmosphären Ueberdruck mit dem zweifachen
Betrage der zulässigen Maximal-Dampfspannung, bei einer Dampf-
spannung von mehr als fünf Atmosphären mit einem Drucke,
welcher die zulässige Maximal-Dampfspannung um fünf Atmosphä-
ren übersteigt, stattfinden soll. Für diejenigen Locomotiven,
welche bei dem Inkrafttreten dieser Bestimmung bereits vorhan-
den sind, verbleibt es bei dem Maximaldrucke, welcher bei der
ersten Prüfung Anwendung gefunden hat, sofern der letztere nie-
driger ist, als die vorstehend vorgeschriebenen.
Kessel, welche bei dieser Probe ihre Form bleibend än-
dern, dürfen in diesem Zustande nicht wieder in Gebrauch ge-
nommen werden.
Bei dieser Probe ist zugleich die Ventilbelastung und die
Richtigkeit des Manometers zu prüfen.
Von 10 zu 10 Jahren muss eine innere Revision des Kes-
sels vorgenommen werden, bei welcher die Siederohre zu ent-
fernen sind.
Ueber die Locomotivrevisionen sind Verhandlungen aufzu-
nehmen, in denen die Ergebnisse derselben zu verzeichnen sind.
Jede Locomotive muss versehen sein :
1) Mit mindestens zwei zuverlässigen Vorrichtungen zur
Speisung des Kessels, welche unabhängig von einander in Betrieb
gesetzt werden können und von denen jede für sich während
der Fahrt im Stande sein muss, das zur Speisung erforderliche
Wasser zuzuführen. Eine dieser Vorrichtungen muss ausserdem
geeignet sein , beim Stillstände der Locomotive den Wasserstand
im Kessel auf der normalen Höhe zu erhalten ;
. 2) mit mindestens zwei von einander unabhängigen Vor-
richtungen zur zuverlässigen Erkennung der Wasserstandshöhe
im Innern des Kessels. Bei einer dieser Vorrichtungen muss die
Höhe des Wasserstandes vom Stande des Führers ohne besondere
Proben fortwährend erkennbar und eine in die Augen fallende
Marke des Normalwasserstandes angebracht sein; a
3) mit wenigstens zwei vorschriftsmässigen Sicherheitsven-
tilen, von welchen das eine so eingerichtet sein muss, dass die
Belastung desselben nicht über das bestimmte Mass gesteigert
werden, kann. Die Belastung dieser Sicherheitsventile ist der-
artig einzurichten, dass eine verticale Bewegung derselben von
3 Millimetern eintreten kann ;
4) mit einer Vorrichtung (Manometer) , welche den Druck
des Dampfes zuverlässig und ohne Anstellung besonderer Proben
fortwährend erkennen lasst.
Auf den Zifferblättern der Manometer muss die grösste
zulässige Dampfspannung durch eine in die Augen fallende Marke
bezeichnet sein ;
5) mit einer vom Stande des Führers aus zu handhabenden
Dampfpfeife und eventuell einem Läutewerk (vergl. § 5).
§ 8. Jede Locomotive muss mit Bahnräumern , sowie mit
einem verschliessbaren , an dem F euerkasten dicht an liegenden
Aschkasten und mit einer Vorrichtung versehen sein , durch
welche der Auswurf glühender Kohlen aus dem Schornstein
wirksam verhütet wird.
§ 9. Tender - Locomotiven und Tender müssen mit kräf-
tigen, leicht zu handhabenden Bremsen ausgerüstet sein
§ 10. Alle in geschlossenen Zügen gehenden Wagen sollen
auf Federn ruhen, sämmtliche Räder müssen mit Spurkränzen
versehen sein.
Bei Locomotiven und Tendern muss die Stärke schmiede-
eiserner Radreifen mindestens 19, diejenige stählerner mindestens
15 Millimeter, betragen ; bei Wagen können schmiedeeiserne und
stählerne Radreifen bis auf 16 Millimeter resp. 12 Millimeter ab-
genutzt werden.
§ 11. Jeder Wagen und Tender ist von Zeit zu Zeit einer
gründlichen Revision zu unterwerfen, bei welcher die Achsen-
lager und Federn abgenommen werden müssen. Diese Revision
hat zu erfolgen bei Tendern, Personen- und Gepäckwagen, bevor
ein Jahr, bei Güterwagen, bevor zwei Jahre seit der letzten Re-
vision verflossen sind.
§ 12. Jeder Wagen muss Bezeichnungen erhalten , aus
welchen zu ersehen ist :
a. die Eisenbahn, zu welcher er gehört;
b. die Ordnungsnummer, unter weicher er in den Revisions-
registern geführt wird;
c. das eigene Gewicht, einschliesslich der Achsen und Räder ;
d. das grösste Ladegewicht mit welchem er belastet werden
darf ;
e. das Datum der letzten Revision.
§ 13. Die Betriebsmittel sind fortwährend in einem solchen
Zustande zu erhalten, dass die Fahrten in einer Geschwindigkeit
von 30 Kilometern pro Stunde ohne Gefahr stattfinden können.
§ 14. Betriebsmittel, welche auf Bahnen übergehen, für
welche das Bahnpolizei-Reglement und die Signalordnungen für
die Eisenbahnen Deutschlands Geltung haben , müssen den für
diese Bahnen bestehenden Vorschriften entsprechen.
IH. Einrichtungen und Massregeln für die Hand-
habung des Betriebes.
§ 15. Die Bahnstrecke ist mindestens einmal an jedem
Tage zu revidiren.
An besonders gefährdeten Stellen ist bei einer Fahrge-
schwindigkeit der Züge von mehr als 15 Kilometer in der Stunde
eine Bahnbewachung erforderlich.
Bei der Annäherung eines Zuges oder einer leer fahrenden
Locomotive an einen in gleicher Ebene mit der Bahn liegenden
Wegeübergang, dessen Bewachung nicht vorgeschrieben, hat der
Locomotivführer das Läutewerk der Locomotive in Thätigkeit
zu setzen.
Die Abstellung desselben darf erst nach Passiren des
Wegeüberganges erfolgen.
§ 16. Mehr als 80 Wagenachsen sollen in keinem Zuge be-
fördert werden. Für Militärzüge ist ausnahmsweise eine Stärke
bis zu 120 Achsen gestattet.
§ 17. ln jedem Zuge, welcher mit Locomotiven bewegt wird,
müssen ausser den Maschinen- und Tenderbremsen so viele kräf-
tige Bremsvorrichtungen angebracht und bedient sein, dass durch
die letzteren bei Neigungen der Bahn bis einschliesslich
1 : 500 der 12. Theil
1 :
: 300
yy
10.
1 :
: 200
j *
8.
1
: 100
*
7.
1 :
: 60
y>
5.
1
: 40
n
4.
und bei stärkeren Neigungen die Hälfte der Räder gebremst
werden kann.
Erstreckt sich die stärkste Neigung zwischen zwei Stationen
auf eine Bahnlänge von weniger als l 000 Meter , so ist für die
Berechnung der Bremsenzahl nicht diese , sondern die nächstge-
ringere Neigung der Strecke massgebend.
Für Züge und Wagen , welche auf längeren Strecken aus-
schliesslich durch die Schwerkraft oder mit Hülfe stehender
Maschinen sich bewegen , werden die erforderlichen Sicherheits-
vorschriften von der Aufsichtsbehörde erlassen.
§ 18. Kein Zug darf die Station verlassen, bevor die Ab-
fahrt von dem Vorstande der Station gestattet worden ist. Bei
der insbesondere auf der Ausgangsstation vorzunehmenden Revi-
sion der Züge ist insbesondere darauf zu achten, dass die Wagen
regelmässig zusammengekuppelt und ordnungsmässig belastet,
556
die vorgeschriebenen Zugsignale und Laternen angebracht und
die erforderlichen Bremsen angemessen vertheilt sind.
§ 19. Die grösste zulässige Fahrgeschwindigkeit für Züge
und leerfahrende Locomotiven wird durch die Aufsichtsbehörde
festgesetzt. Grössere Geschwindigkeiten als 30 Kilometer pro
Stunde dürfen nicht gestattet werden.
§ 20. Die für die Bahn festgesetzte grösste Fahrgeschwin-
digkeit darf niemals überschritten werden.
Langsamer muss gefahren werden :
a. wenn Menschen, Thiere oder andere Hindernisse auf der Bahn
bemerkt werden ;
b. wenn das Signal zum Langsamfahren gegeben wird.
Bei Einfahrten in Hauptbahnen oder überhaupt beim Ueber-
gange aus einem Geleise in das andere muss so langsam gefah-
ren werden , dass der Zug auf eine Länge von 100 Metern zum
Stillstand gebracht werden kann.
Extrazüge und leere Maschinen , für welche den betheilig-
ten Beamten nicht vorher Fahrpläne mitgetheilt sind, dürfen mit
keiner grösseren Geschwindigkeit als 15 Kilometer pro Stunde
befördert werden. Auch müssen die Stationen vorher von dem
Abgänge derselben verständigt sein.
§ 21. Das Schieben der Züge ohne Locomotive an der
Spitze ist nur dann zulässig, wenn die Stärke derselben nicht
mehr als 50 Achsen beträgt, der vorderste Wagen gut bewacht
ist und die Geschwindigkeit 20 Kilometer pro Stunde nicht
übersteigt.
§ 22. Bei einer Fahrgeschwindigkeit von mehr als 15 Kilo-
meter pro Stunde darf ein Zug einem anderen, in derselben
Richtung abgelassenen Zuge nur in Stationsdistanz, bei geringe-
rer Geschwindigkeit frühestens 30 Minuten nach Abfahrt des
letzteren folgen.
§ 23. Das Zugbegleitpersonal darf während der Fahrt nur
einem Beamten untergeordnet sein. Derselbe hat einen Fahrbe-
richt zu führen , in welchem die Abgangs - und Ankunftszeiten
auf den einzelnen Haltepunkten und aussergewöhnlichen Vor-
kommnisse genau zu verzeichnen sind.
§ 24. Bei angeheizten Locomotiven soll , so lange sie vor
dem Zuge halten oder in Ruhe stehen, der Regulator geschlossen,
die Steuerung in Ruhe gesetzt und die Bremse angezogen sein.
Die Locomotive muss dabei stets unter Aufsicht stehen.
Die ohne ausreichende Aufsicht und über Nacht stehenden
Wagen sind durch geeignete Vorrichtungen festzustellen.
§ 25. Ohne Erlaubniss der dazu bevollmächtigten Beamten
darf ausser den durch ihren Dienst dazu berechtigten Personen
Niemand auf der Locomotive mitfahren.
§ 26. Die Führung der Locomotiven darf nur solchen Füh-
rern übertragen werden, welche mindestens ein Jahr lang als
Locomotivführer selbständig und tadelfrei den Fahrdienst ver-
richtet, und ihre Befähigung durch ein von einer Deutschen
Eisenbahnverwaltung ausgestelltes Attest nachgewiesen haben.
Die Heizer müssen mit der Handhabung der Locomotive
mindestens so weit vertraut sein, um dieselbe erforderlichen
Falls zum Stillstand bringen zu können.
IV. Signalwesen.
§ 27. Auf der Bahn müssen die optischen Signale
1) der Zug soll langsam fahren, und
2) der Zug soll halten,
gegeben werden können.
Die Stationen der Bahn müssen mit Sprechapparaten aus-
gerüstet sein und untereinander in electrisch-telegraphischer Ver-
bindung stehen.
§ 28. Der Stand beweglicher Brücken muss in einer Ent-
fernung von mindestens 300 Metern erkennbar sein. So lange
diese Brücken geöffnet sind , müssen die Zugänge zu denselben,
auch wenn kein Zug erwartet wird , durch Signale abgeschlos-
sen sein.
Es sind Einrichtungen zu treffen , welche die richtige Stel-
lung dieser Signale für die Dauer der Unfahrbarkeit sichern.
§ 29. Die jedesmalige Stellung der Weichen in den Haupt-
geleisen muss dem Locomotivführer durch Signale kenntlich
sein , wenn nicht die Weichen durch einen sicheren Verschluss
unverrückbar festgestellt sind.
§ 30. Jeder sich bewegende Zug muss mit Signalen ver-
sehen sein, welche bei Tage dessen Schluss und bei Dunkelheit
die Spitze und den Schluss derselben erkennen lassen. Dasselbe
gilt von einzeln fahrenden Locomotiven.
§ 31. Die Locomotivführer müssen folgende Signale geben
können :
1) Achtung geben,
2) Bremsen anziehen,
3) Bremsen loslassen.
§ 32. Sämmtliche auf der Bahn zur Anwendung gelangen-
den Signale müssen den Vorschriften der Signalordnung für die
Eisenbahnen Deutschlands entsprechen.
V. Bestimmungen für das Publikum.
§ 33. Die im Bahnpolizei - Reglement für die Eisenbahnen
Deutschlands vom 4 .Januar 1875 enthaltenen Bestimmungen für
das Publikum §§ 53 bis 65 finden Anwendung mit nachstehenden
Abänderung :
Es tritt an Stelle
a. der beiden letzten Sätze § 54 Alinea 1 und des § 54 Alinea 2
die Bestimmung :
„Das Publikum darf die Bahn nur an den zu Ueber-
fahrten und Uebergängen bestimmten Stellen über-
schreiten und zwar nur so lange, als sich kein Zug nä-
hert Dabei ist jeder unnöthige Verzug zu vermeiden.“
b. des § 57 Alinea 2 und der §§ 58 und 59 die Bestimmung :
„Sobald sich ein Zug nähert, müssen Fuhrwerke,
Reiter, Treiber von Viehheerden und Führer von Last-
thieren bei den an den Wegeübergängen aufgestellten
Warnungstafeln halten. Das Gleiche gilt, wenn an den
mit Barrieren versehenen Ueberwegen die Barrieren ge-
schlossen sind oder bei Zugbarrieren die Glocken er-
tönen.“
VI. Bahnpolizei - Beamte und Beaufsichtigung.
§ 34. Die im Bahnpolizei - Reglement für die Eisenbahnen
Deutschlands vom 4. Januar 1875 im Abschnitt V. und VI. §§ 66
bis incl. 72 gegebenen Bestimmungen über die Bahnpolizei-Beam-
ten und die Beaufsichtigung finden auch hier Anwendung.
Berlin, den 10. Mai 1877.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Achenbach.
Einnahmen Niederländischer und Russischer Eisenbahnen im Monat März 1877.
Name
der Bahn.
Betriebslänge.
Befördert wurden:
Die Einnahmen betrugen:
Differenz
gegen
den-
selben
Monat
im
Vorjahr.
Bis
ultimo
des
Monats
Differenz
gegen
das
Vorjahr.
Personen.
Güter.
aus dem
Personen-
verkehr.
aus dem
Frachten-
Verkehr.
in
Summa
incl.
Extra.
1877
1876
1877
1876
1877
1876
Kilometer
Kilogramm
Gulden Holl. Währung
Holländische Eisen-
bahn
298
298
211 893
191 157
—
—
190 657
75 818
266 475
+ 26 097
701 661
3110
Niederländische Cen-
tr alb ahn
102
102
33 590
33 512
6 453 618
7 863 466
33 120
25 438
60 032
+ 5 812
163 158
— 28 343
Niederländ. Rheinb.
209
209
159 205
148 666
72 480 046
100388154
174 168
203 509
377 677
— 78 201
—
—
Niederländ. Staatsb.
999
991
303 268
288 754
3 011 188
3 206 653
249 706.48
289 724.65
546 694.35
— 1 766.04
—
—
Meilen
Centner
Rubel
W arschau-Wiener
46
46
99 674
103 404
6 690 749
6 260 538
85 598.60
267 064.31
376 203.25
+14571.95
1096968.91
+29255.U
W arschau-Bromberg.
196/7
196/7
24 292
26 697
1 425 760
1 460 008
19 358.21
37 842.87
69 539.06
—11732251
218 352.66
—21590.72
Wersten
Pud
Riga-Dünaburg
213,964
213,964
32112
34 477
3 846 838| 1 437 558
30 900
193 266
224 166
+ 116 688
504 604
+ 182 369
- 557
OFFI
1. Yerkehrs-Störung etc.
Theiss-Eisenbahn. Die Verkehrsstörung
auf der Arad-Temesvarer Bahn wurde am
24. d. M. Abends behoben. Budapest,
25. Mai 1877. Der Verkehrs-Director.
2. Dividenden-Auszahlungen.
Mecklenburgische Friedrich-Franz Eisen-
bahn. Die Dividende unserer Gesellschaft
pro 1876 ist auf 7 pCt. = 35 Jl pro Actie
festgesetzt und von jetzt ab bei den auf
den Dividendenscheinen verzeichneten
Zahlstellen zu erheben. Schwerin, den
27. Mai 1877. Die Direction. (1823)
Bergisch - Mäi-kische Eisenbahn, l. Die
Dividende für die Bergisch - Märkischen
Stammactien für das Jahr 1876 ist auf
3»/4% oder 11 Jl. 25 Pf. pro Actie festgesetzt
und wird gegen Einlieferung des betreffen-
den Dividendenscheins vom 1. Juni er, ab
ausgezahlt: in Berlin bei der Direction
der Discontogesellschaft, bei der Berliner
Handelsgesellschaft,beidemHerrnS.ßleich-
roeder, bei der Bank für Handel und In-
dustrie und bei der Deutschen Bank, in
Cöln bei dem A. Schaaffhausen’schen Bank-
verein und bei den Herren Deichmann &
Comp., in Bonn bei dem Herrn Jonas Cahn,
in, Aachen bei der Aachener Discontoge-
sellschaft und bei der Königlichen Eisen-
bahn-Commissionscasse, in Crefeld bei dem
Herrn von Beckerath-Heilmann, in Düssel-
dorf bei der Bergisch-Märkischen Bank und
bei der Königlichen Eisenbahn - Commis-
sionscasse, in Barmen bei dem Barmer
Bankverein, in Frankfurt a/M. bei den Herren
M. A. von Rothschild & Söhne und bei der
Filiale der Bank für Handel und Industrie,
in Leipzig bei dem Herrn H. C. Plaut, in
Breslau bei dem Schlesischen Bankvereine,
in Hamburg bei den Herren Haller, Sohle &
Comp., in Magdeburg bei dem Herrn F. A.
Heubauer, in Elberfeld bei den Herren
v. d. Heydt-Kersten & Söhne, bei der Ber-
gisch - Märkischen Bank und bei unserer
Hauptcasse und in Essen, Hagen, Cassel
und Altona bei den Königlichen Eisen-
bahn-Commissionscassen.
2. Die Zahlung der vom 1. Juli er. fäl-
ligen Zinsen für die Bergisch-Märkischen,
Düsseldorf-Elberfelder, Dortmund-Soester,
Aachen - Düsseldorfer , Ruhrort - Crefeld-
Gladbacher Prioritäts - Obligationen wird
vom 1. Juli er. ab gegen Einlieferung der
Zinscoupons ebenfalls bei den obenge-
nannten Bankhäusern und Cassen mit der
Massgabe erfolgen, dass die Coupons zu
den Bergisch-Märkischen Prioritäts-Obliga-
tionen VH. Serie in Berlin ausschliesslich
bei der Direction der Discontogesellschaft
und in Frankfurt a/M. ausschliesslich bei
den Herren M. A. von Rothschild & Söhne
und die Coupons zu den Bergisch - Mär-
kischen Prioritäts- Obligationen VHI. Serie
ausschliesslich bei unserer Hauptcasse, so-
wie unseren obengenannten Commissions-
cassen zu Aachen, Düsseldorf, Essen, Hagen,
Altona und Cassel und bei der Direction der
Discontogesellschaft zu Berlin zahlbar sind.
Werden mehrere Dividendenscheine oder
Zinsconpons zusammen zur Einlösung prä-
sentirt, so sind dieselben mit einem Ver-
zeichniss einzureichen. Elberfeld, den 26.
Mai 1877. Kgl. Eisenbahn-Direction. (1820)
3. General- Y ersammlungen.
Lübeck-Büchener Eisenbahn-Gesellschaft.
General - Versammlung. In Gemäss-
heit der §§ 26 — 29 und 46 des Statuts wer-
den die Actionaire der Lübeck-Büchener
Eisenbahn - Gesellschaft zu der sieben-
undzwanzigsten regelmässigen
am Freitag, den 29. Juni d. J.,
Nachmittags 3 Uhr,
zu Lübeck im Casino-Gebäude abzuhal-
tenden General-Versammlung hier-
durch eingeladen.
ZIELLE ANZEIGEN.
Zur Prüfung der Legitimationen der
stimmberechtigten Actieninhaber und zur
Aushändigung der Eintrittskarten
werden Committirte des Ausschusses
am Freitag, den 29. Juni d. J.,
Mittags von 12—1 Uhr,
im vorgenannten Locale gegenwärtig sein.
Die Legitimation geschieht durch Ein-
reichung einer schriftlichen Erklärung
über die eigenen Actien und über die
Actien, für welche ein Actionair vom an-
deren bevollmächtigt ist, unter Vorzeigung
derselben (§ 29 des Statuts).
Zur Verhandlung kommen:
1. Jahresbericht der Direction und Rech-
nungsabschluss des Jahres 1876.
2. Jahresbericht des Ausschusses.
Lübeck, den 27. Mai 1877. Der Ausschuss
der Lübeck - Büchener Eisenbahn - Gesell-
schaft (1825)
K. K. priv. Vorarlberger Bahn. Zweite
Einberufung der VI. ordent-
lichen Generalversammlung.
Nachdem für die auf den 30. Mai d. J.
ausgeschriebene Generalversammlung die
zur Beschlussfähigkeit derselben erforder-
liche Anzahl von Actien innerhalb des
statutenmässigen Termines nicht deponirt
worden ist, wird dieselbe in Gemässheit
des § 38 der Gesellschaftsstatuten zur Ver-
handlung und Beschlussfassung über die
in der ersten Einberufung vom 25. April
d. J. auf die Tagesordnung gesetzten Ge-
genstände neuerlich auf den 16. Juni
cl. J., Vormittags 10 Uhr, einbe-
rufen und findet an diesem Tage im Bu-
reau der Gesellschaft, Stadt, Nibelungen-
gasse No. 3 statt. '
Tagesordnung.
1. Vortrag des Geschäftsberichtes.
2. Bericht des Revisionsausschusses.
3. Ergänzung des Verwaltungsrathes.
4. Neuwahl des Revisionsausschusses.
5. Festsetzung des Werthes der Anwesen-
heitsmarken für die Theilnahme an den
Sitzungen des Verwaltungsrathes im
Jahre 1877.
Behufs Ausübung des Stimmrechtes (je
zehn Actien geben eine Stimme) sind die
Actien sammt den noch nicht fälligen
Coupons längstens bis zum 8. Juni 1. J. zu
hinterlegen :
in Wien bei der K. K. priv. Oesterrei-
chischen Creditanstalt für Handel und
Gewerbe,
in Berlin bei der Bank für Handel und
Industrie,
in Frankfurt a|M. bei der Filiale der
Bank für Handel und Industrie und
bei Herren M. A. von Rothschild und
Söhne,
inMünchenbei Herren Merck, Christian
und Comp.,
in Stuttgart bei Herren Pflaum und
Comp.,
und zwar in Wien mittelst zweifach, an
den auswärtigen Plätzen mittelst dreifach
auszufertigender Consignation, für welche
die Blanquette bei den Erlagstellen un-
entgeltlich verabfolgt werden. Wien, am
24. Mai 1877. Der Verwaltungsrath. (Nach-
druck wird nicht h onorirt.) (1810)
K. K. priv. Südnorddeutsche Verbin-
dungsbahn (Reichenberg-Pardu-
bitz). Der Verwaltungsrath beehrt sich,
die Herren Actionäre zur XXIV. (ordent-
lichen) General-Versammlung einzuladen,
welche a m 2j7. Juni 1877 um lOühr
Vormittags auf dem Wiener Bahnhofe
der Oesterreichischen Nordwestbahn (An-
kunftsseite, Saal für Erwartende) statt-
findet.
Gegenstände der Tagesord-
nung sind:
l. Mittheilung des Geschäftsberichtes für
das Jahr 1876.
2. Bericht des Revisionsausschusses über
den Rechnungsabschluss des Jahres
1876.
3. Bericht und eventuelle Anträge des
Verwaltungsrathes, betreffend die finan-
zielle Lage der Gesellschaft.
4. Erneuerungswahl des Verwaltungs-
rathes nach § 37 der Statuten.
5. Wahl des Revisions- Ausschusses zur
Prüfung des Rechnungs - Abschlusses
des Jahres 1877.
Gemäss § 26 der Statuten wollen jene
Herren Actionäre, welche der Generalver-
sammlung beizuwohnen beabsichtigen, die
Actien sammt den nicht fälligen Coupons
längstens bis 13. Juni, 12 Uhr Mittags ent-
weder bei der gesellschaftlichen Haupt-
cassa in Wien, Administrationsgebäude
am Nordwestbahnhofe, oder bei der Direc-
tion der Disconto-Gesellschaft in Berlin
oder bei den Herren M. A. von Rothschild
und Söhne in Frankfurt a|M. deponiren
und die Legitimationskarten beheben.
Mit den Actien zugleich sind die von
den Deponenten eigenhändig zu unter-
zeichnenden Consignationen in doppelter
Ausfertigung einzubringen. Eine (Konsig-
nation wird mit der Erlagsbestätigung ver-
sehen, zurückgestellt.
Nach § 25 der Statuten geben 10 Actien
das Recht auf Eine Stimme : kein Actionär
kann mehr als 30 eigenberechtigte Stimmen
in sich vereinigen; als Bevollmächtigter
kann Niemand mehr als 20 Stimmen über-
nehmen.
Die Actionäre können nur durch Per-
sonen vertreten werden, die selbst Mit-
flieder der Generalversammlung sind und
aben in einem solchen Falle die auf der
Rückseite der Legitimationskarte beige-
setzte Vollmacht auszu füllen und eigen-
händig zu unterzeichnen.
Vom 28. Juni an können die deponirten
Actien gegen Rückgabe der Empfangsbe-
stätigung an dem Erlagsorte wieder be-
hoben werden.
Consignationsblanquete werden bei den
Erlagscassen unentgeltlich verabfolgt. Wien,
am 24. Mai 1877. Der Verwaltungsrath.
(Nachdruck wird nicht honorirt.) (1809)
Bergisch -Märkische Eisenbahn - Gesell- I
Schaft. Die Herren Actionäre der Bergisch- I
Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft werden/
zu der diesjährigen ordentlichen General-'
Versammlung auf den 2 8. Juni d. J.j
Vormittags 10 Uhr, in das Verwal-
tungs-Gebäude der Gesellschaft hierselbst
eingeladen. I
Gegenstände der Tagesordnung sind
die in § 8 No. 1—4 des Statuten nach träges
vom 26. April 1875 aufgeführten, regel-
mässig der Berathung und Beschlussfassung
unterliegenden Gegenstände, namentlich
ad 4. j
a. Ausdehnung des Bergisch-Märkischen
Eisenbahn-Unternehmens auf den Bau
und Betrieb einer Zweigbahn von der
Station Brügge der Vollmethalbähn
bis Lüdenscheid und Aufbringung der
hierzu erforderlichen Geldmittel unter
Betheiligung des Staates und der
Stadtgemeinde Lüdenscheid;
b. Abänderung beziehungsweise Ergän-
zung des § 2 des Statutnachtrages vom
14. Februar 1870, betreffend den Bau
und Betrieb einer Eisenbahn von Fin-
nentrop über Olpe nach Rothe Mühle
und Beschafffung der für diesen Bau
noch erforderlichen Geldmittel^
Nach Massgabe der bestehenden statu-
tarischen Vorschriften sind Behufs der Le-
fitimation zur Theilnahme an der General -
ersammlung die Actien oder die bezüg-
lichen Depotscheine der LReich&bank zu
558
Berlin spätestens am 20. Juni d. J. bei der
Hauptcasse der Königlichen Eisenbahn-
Direction hierselbst, welche den Empfang
bescheinigen und Stimmzettel verabfolgen
wird, zu deponiren und in diesem Depot
bis zum Schlüsse der General-Versamm-
lung zu belassen. Elberfeld, den 25. Mai
1877. Der Vorsitzende der Deputation der
Actionäre der Bergisch-Märkischen Eisen-
bahn-Gesellschaft. ln Vertretung: W.
W erle. (1815)
K. K. priv. Kaschau-Oderberger Eisen-
bahn-Gesellschaft. Die V. ordentliche Ge-
neral-Versammlung der Actionäre der K.
K. priv. Kaschau-Oderberger Eisenbahn-
Gesellschaft findet Donnerstag, am
28. Juni 1877, 10 Uhr Vormittags, im
Saale des Hotel Europa zu Budapest
(Franz-Josefsplatz No. 11, I. Stock) statt.
Gegenstände der Verhandlung:
1. Geschäfts-Bericht pro 1876.
2. Vorlage der Schlussrechnungen, Bilanz
und des bezüglichen Berichtes des
Aufsichtsrathes pro 1876. Prüfung
und Feststellung dieser Schlussrech-
nungen und Bilanz, und Ertheilung
des Absolutoriums für die Direction
und den Aufsichtsrath.
3. Feststellung des Honorars der Direction
und des Aufsichtsrathes.
4. Ersatzwahl eines Directions-Mitgliedes
und Neuwahl dreier Mitglieder des
Aufsichtsrathes auf 3 Jahre.
Nach § 18 und 20 der Statuten haben
diejenigen Actionäre, welche der General-
Versammlung beiwohnen respective ihr
Stimmrecht in derselben ausüben wollen,
ihre Actien mit den nicht fälligen Cou-
ons längstens 8 Tage vor der General-
ersammlung, das ist bis inclusive 20.
Juni, 2 Uhr Nachmittags, in Budapest
an der Hauptcassa der Gesellschaft, oder
in Wien bei der Anglo-Oesterreichischen
Bank gegen Uebernahme der entsprechen-
den Legitimations-Karten zu hinterlegen.
Bezüglich der Ausübung des Stimmrech-
tes und der Vertretung durch Bevollmäch-
tigung, werden die r. T. Actionäre auf
die §§ 18, 19 und 20 der Statuten auf-
merksam gemacht Budapest, am 12. Mai
1877. Die Direction. (Nachdruck wird
nicht honorirt.) (1779)
4. Tarifänderungen.
Mitteldeutsch - Schlesischer Eisenbahn-
Verband. Durch Tarif -Nachtrag XXVIII
werden die bestehenden Ausnahmetarif-
sätze für Sprit und Branntwein nach For-
bach transit bei Aufgabe von 10 000 Kilo-
gramm vom 1. Juli er. ab aufgehoben.
Näheres ist in den Verbands-Güter-Expe-
ditionen zu erfahren. Erfurt, den 18. Mai
■1877. Die Direction der Thüringischen
ISisenbahn - Gesellschaft als geschäftsfüh-
rende Verwaltung. (1813)
i Deutsch-Russischer Eisenbalm-Verband.
Vlom 1. Juni er. neuen Styls werden an
Stelle der in den Tarifheften I bis incl. VI
soVie in sämmtlichen Nachträgen zu diesen
Tarifheften enthaltenen Frachttabellen,
neue Frachttabellen ausgegeben, welche
bis) auf die darin speciell aufgeführten
Eranässigungen einzelner Frachtsätze resp.
Druckfehler-Berichtigungen die bisherigen
Ges,ammtfrachtsätze enthalten.
bliese Tabellen enthalten auch die
Tarifsätze für nachstehende neu aufge-
nomjmene Stationen:
Sltallupönen der Königlichen Ostbahn
(jedö.ch nur für Specialtarif II), Lüneburg
der Hannoverschen Staatsbahn resp. der
Berlin -Hamburger Bahn,
Halag (s’ Gravenhoge) der Niederlän-
dische'^ Rheinbahn, Utrecht der Nieder-
ländischen Rhein- und Niederländischen
C en tralfb ahn, Arnheim der N iederländischen
Rhein- und Niederländischen Staatsbahn,
Kalk. Rheinische Bahn, Bismark, Har-
korten, Haufe, Kükelhausen, Vogelsang,
Hamm der Bergisch - Märkischen Bahn,
Aachen der Aachener Industriebahn,
Deutzerfeld (Kalk) der Köln-Mindener
Bahn (jedoch nur für Wagenladungen),
Bautzen der Königlich Sächsischen
Staatsbahnen für Flachs etc.
Die Frachtsätze für obige Stationen
sind in den mit dem 1. Juni er. neuen
Styls zur Einführung kommenden neuen
Tariftabellen enthalten. Bromberg, den
24. Mai 1877. Königliche Direction der
Ostbahn, geschäftsführende Verwaltung
des Deutsch - Russischen Eisenbahnver-
bandes. (1822)
Zum Preussisch - Braunschweigischen
Güter-Tarife vom 1. Januar 1877 ist der
Nachtrag 4, enthaltend:
a. Abänderung der Bestimmungen über
Anwen düng der F r achtsätze undF racht-
zuschläge,
b. Aufhebung der Tarifsätze für Stück-
gut im Verkehre mit Alten essen Rh.,
c. Aufnahme neuer Stationen,
d. Abänderung resp. Ergänzung der ge-
wöhnlichen Tarifsätze und der Aus-
nahmetarife,
e. Berichtigungen
erschienen.
Derselbe kann von allen Verbandssta-
tionen bezogen werden. Braunschweig,
den 26. Mai 1877. Die Direction der Braun-
schweigischen Eisenbahn, geschäftsfüh-
rende Direction des Preussisch - Braun-
schweigischen Eisenbahn-Verbandes. (1824)
Oberlausitzer Eisenbahn. Einführung
eines Specialtarifes für Steinkohlen
und Coaks aus dem Waldenburger
Revier.
Mit dem 1. Juni er. tritt ein Special-
Tarif für Steinkohlen und Coaks
aus dem Waldenburger Revier nach
Stationen der Oberl ausitzer, Cottbus-
Grossenhainer, Hallf-Sorau-Gube-
ner, Berlin-Dresdener, Berlin-An-
haltischen, Berlin-Potsdam-Magde-
burger, Braunschweigischen, Halle-
Casseler und Magdeburg-Halber-
städter Eisenbahn in Kraft.
Tarifexemplare sind bei sämmtlichen in
Frage kommenden Güterexpeditionen, sowie
bei dem Tarifbureau der Unterzeichneten
Verwaltung käuflich zu haben. Cottbus,
den 17. Mai 1877. Die Direction der Ober-
lausitzer Eisenbahn -Gesellschaft als ge-
schäftsführende Verwaltung. (1783)
5. Submissionen.
Königlich Sächsische Staatseisenbahnen.
Lieferung von Petroleum betreffend.
Für die Zeit vom 1. Juli 1877 bis Ende
Juni 1878 bedarf die Staatseisenbahn- Ver-
waltung eines Quantums von 571 000 Kilo-
gramm besten raffinirten Amerikanischen
Petroleums zu Beleuchtungszwecken. Das-
selbe ist in den aus den Lieferungsbedin-
gungen zu ersehenden Quantitäten an die
Magazinhauptverwaltung in Chemnitz, die
Magazinverwaltung in Dresden - Neustadt
(Schlesischer Bahnhof) und die Magazin-
verwaltung Leipzig II. (Dresdener Bahn-
hof) frachtfrei zu liefern.
Die Lieferungsbedingungen, welche sich,
abgesehen von der Quantität, gegen die
des Vorjahres nicht verändert haben,
können bei diesen Dienststellen eingesehen
oder von dort bezogen werden.
Die Generaldirection behält sich die freie
Auswahl unter den Submittenten vor.
Lieferanten wollen ihre versiegelten, mit
der Aufschrift „Petroleumlieferung“ ver-
sehenen Offerten bis zum
9. Juni 1877, Vormittags 10 Uhr
an die Königliche Generaldirection ein-
reichen.
Vormittags 11 Uhr desselben Tags er-
folgt die Oeffnung der eingegangenen An-
gebote in Gegenwart der etwa erschienenen
Lieferanten. Diejenigen Angebote, auf
welche sodann bis zum 19. Juni eine Zu-
sage nicht ertheilt ist, sind als unberück-
sichtigt zu betrachten.
Die Staatseisenbahnverwaltung gewährt
für das netto gelieferte Petroleum, ermittelt
aus dem Bruttogewicht nach Abzug von
20 pCt. tara, denjenigen Preis, welcher an
dem der Absendung vorhergehenden
Börsentag für Bremen in der Berliner
Börsenzeitung amtlich notirt worden ist,
einschliesslich eines Zuschlags. Die An-
gebote haben mithin nur diesen Zuschlag
zu enthalten, welcher für Franco-Lieferung
nach Chemnitz bez. Dresden-Neustadt und
Leipzig zu gewähren sein würde, wenn
das leere Gefäss den Lieferanten auf der
Empfangsstation zur Verfügung gestellt
wird. Dresden, den 24. Mai 1877. Königl.
Generaldirection der Sächsischen Staats-
eisenbahnen. Frhr. v. Biedermann. (1818)
Thüringische Eisenbahn. Die Lieferung
des Bedarfs an 135 000 Kilogramm Ma-
schinen-Oel (Cohäsionsöl) für die Zeit vom
1. Juli 1877 bis dahin 1878 soll im Sub-
missionswege vergeben werden.
Offerten sind unter Beifügung von Proben
nebst einem unterschriftlich anerkannten
Exemplar der Lieferungs - Bedingungen
portofrei bis spätestens zum
12. Juni er., Vormittags 11 Uhr
verschlossen mit der Aufschrift:
„Submission auf Maschinenöl“
an den Unterzeichneten einzureichen.
Lieferungsbedingungen können auf porto-
freies Nachsuchen von der Verwaltung des
Haupt-Depots hier bezogen werden. Erfurt,
am 16. Mai 1877. Der Ober-Betriebs-In-
spector der Thüringischen Eisenbahn.
Behm. (1817)
Königliche Militair-Eisenbahn. Die Be-
triebs-Abtheilung beabsichtigt eine aus-
rangirte schwere Güterzug-Locomotive aus
der Maschinenfabrik zu Graffenstaden
nebst Tender im Wege öffentlicher Sub-
mission zu verkaufen. Die Locomotive
steht auf dem Militairbahnhof bei Schöne-
berg zur Ansicht bereit. Kauflustige
wollen ihre Offerten bis zum 16. Juni an
die Betriebs - Abtheilung einreichen, und
sich wegen Einsicht der Verkaufsbedin-
gungen an den Maschinenmeister der
Militairbahn wenden. Schöneberg, den
26. Mai 1877. Königliche Direction. Tetzlaff,
Major. . (1816)
Main-Neckar-Eisenbahn. Verkauf alter
Materialien. Die auf einigen Stationen
der Main-Neckar-Eisenbahn lagernden
alten Materialien, an: Schienen, Herz-
stücken, Schmiedeisen, Gusseisen, Feuer-
büchskupfer etc., sollen Dienstag, den
5. Juni 1. J., Vormittags 10 Uhr,
durch Submission vergeben werden.
Der Hauptmagazins-Verwalter zu Darm-
stadt wird über diese Materialien bis zum
bezeichneten Termine Auskunft geben
und können die Verkaufsbedingungen,
sowie das Verzeichniss der zum Verkaufe
kommenden Materialien auf frankirte An-
fragen von demselben bezogen werden.
Die Uebernabmsgebote müssen bis zum
obengenannten Termine bei dem Haupt-
magazins-Verwalter in Darmstadt frankirt,
verschlossen und mit der Aufschrift „Ver-
kauf alter Materialien betreffend“ einge-
reicht werden. Darmstadt, den 18. Mai 1877.
Der Betriebs-Inspector, I. V. Dittmar. (1819)
Rechte Oder-Ufer Eisenbahn-Gesellschaft
Kohlen-Submission. Die für die Zeit
vom 1. Juli 1877 bis ult. Juni 1878 für
unsere Bahn erforderlichen circa
27 000 000 Kilogramm Stückkohlen und
750 000 „ Würfelkohle,
559
sollen im Wege der Submission beschafft
werden.
Die Bedingungen der letzteren und der
Lieferung sind von unserer Kanzlei, Bres-
lau, Berlinerstrasse 76 zu beziehen. Offer-
ten, auch auf Theillief er ungen sind ge-
mäss Vorschrift der Bedingungen bis
Freitag, den 8. Juni er., Vormittags
11 Uhr, einzureichen. Die Direction. (1814)
Saarbrücker Eisenbahn. Neubau der
Fi sch bachbahn. Die Lieferung von
50 Stück umwendbaren Herzstücken aus
Stahl,
16 „ Kreuzungsstücken aus Stahl,
36 „ Zwangsschienen aus Hartguss,
130 „ Doppelhülsen und
130 „ Knaggen aus Gusseisen für
Zwangsschienen,
soll im Wege der öffentlichen Submission
vergeben werden. Offerten hierauf sind,
mit entsprechender Aufschrift versehen,
bis zum Submissionstermin,
Sonnabend, den 9. Juni er.,
Vormittags 11 Uhr,
versiegelt und portofrei an die Unter-
zeichnete Königliche Eisenbahn-Direction
einzureichen, in deren Verwaltungsgebäude
hierselbst zur bezeichneten Stunde die
Eröffnung der Offerten im Beisein der
persönlich erschienenen Submittenten er-
folgen soll.
Die Submissions-Bedingungen und Zeich-
nungen können im bezeichneten Gebäude
(Zimmer No. 54) eingesehen, auch vom
Vorsteher unseres Neubau-Gentral-Bureaus
fegen Copialien bezogen werden. Saar-
rücken, den 16. Mai 1877. Königliche
Eisenbahn-Direction. (1812) J.
Nassauische Eisenbahn. Die in den
Magazinen zu Limburg, Lahnstein, Mos-
bach und Castel vorhandenen abgängigen
Betriebs- undW erkstätten -Materialien sollen
im öffentlichen Submissionswege an den
Meistbietenden verkauft werden. Die
Offerten sind portofrei, versiegelt und mit
der Aufschrift:
»Offerte auf den Ankauf von Ma-
terialien-Abgängen“
versehen bis zum Submissionstermin
Montag, den 11. Juni er., Vorm. 10)4 Uhr
an den Unterzeichneten Materialien- Ver-
walter einzureichen.
In diesem Termine werden die einge-
gangenen Offerten in Gegenwart der er-
schienenen Submittenten eröffnet werden.
Das Materialien-Verzeichniss nebst den
Verkaufsbedingungen wird auf portofreie
Anträge gegen Erstattung der Copial-Ge-
bühren von 50 /$ von hier mitgetheilt
werden. Limburg a. d. Lahn, 25. Mai 1877.
Der Materialien-Verwalter. Busch. (1821;J.
Breslau-Warschauer Eisenbahn. Die Lie-
ferung der für die Zeit vom 1. Juli 1877
bis dahin 1878 für die diesseitige Verwal-
tung erforderlichen Stückkohlen (pp.
2 250 000 Kilogr.) beabsichtigen wir im
Submissionswege franco Bahnhof Oels zu
vergeben; versiegelte mit entsprechender
Aufschrift versehene Offerten sind porto-
frei bis 14. Juni er., bei uns einzu-
reichen, von wo auch dieLieferungsbedin-
? ungen gegen 0,50 Ul zu beziehen sind.
.-Wartenberg, den 19. Mai 1877. Direc-
tion. (1797)
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Verlegt und uerausgegebcn von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verantwortlicher Bedaoteur: Dr. jur. Wilh. Koch au Berlin (Redactionsburcau : Anhalteratr. 0). — CommisalonKr : Adolph Rcfelahttfor au Leipaig. - Druck von H< 9. Hermann in Berlin* Bcuthatr. 8«
561
w;
Nü 43.
Die Zeitung erscheint
Montags und Freitags.
Vierteljährlich für 4 Mark zu beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt desDeutsch-
Oesterr. Postgebietes ;
Kreuzband-Porto wird extra bei*echnet.
Mannscript sowie sämmtliche ofticielle Inserate
sind franco einzusenden an die Redaction,
Dr. jur. W. Koch,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commis sionär für den Buchhandel :
Adolph Refelshöfer,
Leipzig, Nürnberger Strasse 59.
1877.
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Auflage der Zeitung: 3100 Exemplar«.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 4. Juni 1877.
Inhalt: Bemerkungen zu dem Artikel über „Die heutige Lage der Deutschen Eisenbahnfrage“ II. — Oesterreichisch-Ungarische
Correspondenz. — Pfälzische Eisenbahnen (Geschäftsbericht für 1876). — Württemberg. — Neue Fahrpläne. — Personal-Nachrichten. —
Russland. — Deutsche Betriebs-Ergehnisse. — Russische Correspondenz. — Literatur: Möller’s Coursbuch. — Offizielle Anzeigen: 1. General-
Versammlungen. 2. General- Versammlungsbeschlüsse. 3. Ausloosungen. 4. Eahrplan-Aenderung. 5. Dividenden- Auszahlungen. 6. Tarif-
änderungen. 7. Submissionen. — Privat-Anzeigen.
Bemerkungen zu dem Artikel über „Die heutige
Lage der Deutschen Eisenbahnfrage“
in No. 39 dieser Zeitung (abgedruckt aus der Zeitschrift
„Im neuen Reich“).
II.
Die Ausführungen des Artikels über die Stellung des Ver-
eines Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen zur Deutschen Eisen-
bahnfrage bedürfen einer besonderen Besprechung.
Nachdem im Eingänge gesagt ist, dass von gewissen Seiten
weder ein Reichseisenbahn-Gesetz, noch die Uebertragung der
Preussischen Staatsbahnen auf das Reich gewollt, aber durchaus
kein Gegenvorschlag gemacht sei, wie denn die nothwendige Re-
form des Deutschen Eisenbahnwesens bewirkt werden könne,
wird aus diesem Verhalten der Schluss gezogen, dass die Gegner
der beiden Reformpläne überhaupt keine Reform, dass sie
vielmehr, da doch im Verkehr der verschiedenen zahlreichen
Verwaltungen unter sich eine Ordnung sein müsse, diebestehende
Gemeinsamkeit d. h. den Verein der Deutschen Eisenbahnen
fortsetzen wollten. Als eigentlicher Zweck des Artikels ist dann
bezeichnet, nachzuweisen, dass das Fortbestehen des Deutschen
Eisenbahnvereins mit der nothwendigen Reform unverträglich,
dass solches geradezu unmöglich sei. Diese Unmöglichkeit wird
darin gefunden, dass die Deutschen Privatbahnen, die als ein
unentbehrlicher Factor im Verein betrachtet werden, durch die
zu erwartende Preussische Eisenbahnpolitik bedeutungslos gemacht
und allmälig beseitigt werden würden, und dass ein Verein, in
welchem auf der einen Seite die Preussische Eisenbahnverwaltung
und Eisenhahnaufsicht mit ihrem weitreichenden Einflüsse, auf
der anderen Seite die Eisenbahndirectionen der Mittelstaaten
stehen würden, nicht in der jetzigen Weise fortwirken könne.
Diese Deduction lässt klar erkennen, dass die Reform,
welche der Verfasser will, die Durchsetzung des Reichseisenbahn-
Projectes mit allen seinen Consequenzen d. h. derUebergang des
gesammten Deutschen Eisenbahnwesens in die Verwaltung des
Reiches ist, und dass des Verfassers Neigung auf eine möglichst
baldige Verwirklichung dieser Reform durch einseitige Preussische
Action gerichtet ist. Nur für diesen Fall trifft die Deduction
zu; wird aber die Reform auf dem doch an erster Stelle erwähn-
ten Wege der Regelung des Aufsichtsrechtes des Reiches erreicht,
bleiben also die Besitzverhältnisse der Eisenbahnen wie sie sincj,
und hat Preussen nicht nöthig, durch Geltendmachung seines
Einflusses und Unterwerfung anderer Bahnen unter denselben
reformatorisch zu wirken, nun so tritt auch keine den Fortbe-
stand des Vereines hinderliche Veränderung ein. Ist unsere früher
entwickelte Ansicht richtig, dass die Reform auf dem Wege der
Regelung des Aufsichtsrechtes nicht uur an sich vorzuziehen, son-
dern auch recht wohl und bald zu erreichen sei, so ist damit
auch nachgewiesen, dass der Verein in alter Weise weiter wirken
kann.
Auf diesen Nachweis kann es uns indessen weniger ankom-
men, als darauf, den falschen Anschauungen über Wesen und
Wirken des Vereines entgegen zu treten, von welchen der Ver-
fasser ausgegangen zu sein scheint, und welche ihn dazu gebracht
haben, in seinen weitern Ausführungen den Verein als ein IMn-
derniss der Reform, mindestens als etwas bei der jetzigen Ent-
wickelung des Eisenbahnwesens in Deutschland Ueberflüssiges zu
betrachten, das man jetzt beseitigen müsse.
Das gerade Gegentheil scheint uns richtig zu sein. Aller-
dings ist das zuzugeben, dass der Verein schwerlich dann noch
einen Boden finden würde, wenn alle Deutschen Eisenbahnen in
Reichsverwaltung wären, wenigstens würde er eine ganz andere
Gestalt erhalten müssen. Wenn aber die gegenwärtigen Besitz-
verhältnisse der Deutschen Eisenbahnen im wesentlichen bleiben,
so ist unseres Erachtens der Verein Deutscher Eisenbahn-Ver
waltungen eine für sein ganzes Gebiet, besonders aber für das
Deutsche Reich höchst nützliche und namentlich einer saclige-
mässen Weiterentwickelung förderliche, in keiner Weise aber der
beabsichtigten Reform hinderliche Institution.
Dies ergiebt sich aus der geschichtlichen Entwickelung wie
aus der jetzigen Zusammensetzung des Vereines und seiner aus
derselben folgenden Stellung zum Eisenbahnwesen, welche ihm
jetzt wesentlich andere Aufgaben zuweist, als diejenigen, welche
das Deutsche Reich im Eisenbahnwesen zu erfüllen hat.
Der Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen war zur Zeit
seines Entstehens (im Jahre 1846) ein rein Deutscher im heutigen
Sinne des Wortes, d. h. er enthielt nur solche Verwaltungen,
welche dem jetzigen Deutschen Reiche angehörten. Es war aber
eine Folge der damaligen Verbindung Oesterreichs mit dem
heutigen Deutschland zu dem Deutschen Bunde, dass der Verein
sich sehr bald auch auf die Oesterreichischen Bahnen ausdehnte;
die Interessen der Vereinsbahnen selbst, nicht minder diejenigen
des allgemeinen Verkehrs drängten später sogar dahin, dass auch
die anschliessenden Eisenbahnen in mehreren nicht zum Deut-
schen Bunde gehörigen Nachbarländern dem Vereine beitraten.
Die Zweckmässigkeit der so allmälig aus den Verkehrsbedürf-
nissen hervorgegangenen Vereinigung war so offensichtlich, dass
wohl Niemand ernstlich daran gedacht hat, sie zu beseitigen,
als das Jahr 1866 eine politische Neugestaltung brachte; im Gegen-
theil hat gerade seit dieser Zeit noch der Zutritt vieler ausserhalb
des Gebietes des früheren Deutschen Bundes gelegener Eisen-
bahnen stattgefunden.
Bei der General-Versammlung des Vereines im Jahre 1867
enthielt der Verein
15 424,iaä
Kilom. Bahnen im Deutschen Reich,
6 152,475
„ „in Oesterreich Ungarn,
1 285,200
„ andere Bahnen,
zusammen 22 861, 8
Kilom.
im Jahre 1876
28 617,8
Kilom. Bahnen im Deutschen Reich,
18 217, 88
„ „in Oesterreich -Ungarn incl.
Rumänien,
2 819,25
„ „ in den Niederlanden (sämmt-
liche Bahnen), Belgien und
Russland (Warschau -Wie-
_______________ ner Bahn),
zusammen 49 654, 73 Kilom.
Die Länge der Vereinsbahnen hat sich also mehr als ver-
doppelt; die verhältnissmässig geringste Vermehrung entfällt auf
die Deutschen, die verhältnissmässig grösste auf die Oesterreichisch- .
Ungarischen Bahnen (nahezu Verdreifachung).
Das Gebiet des Vereines umfasste 1876
das Deutsche Reich mit 9 818, 420 Q-M.,
Oesterreich-Ungarn 11 333, 308 „
Niederlande 596, w „
Rumänien 2 201, tg6 „
23 949,324 U-M.,
abgesehen von den einzelnen Belgischen und Russischen Bahnen,
also ein höchst ausgedehntes und in sich die verschiedensten
Eisenbahn- und wirthschaftlichen Verhältnisse enthaltendes Gebiet.
ln der ersten Zeit seines Bestehens, bis gegen Ende der
fünfziger Jahre war die Hauptaufgabe des Vereines, das Eisen-
bahnwesen innerhalb des heutigen Deutschen Reiches zu gestalten,
da. die ihm angehörigen Nichtdeutschen Bahnen im Ganzen noch
wenig Bedeutung hatten. Diese Aufgabe war um so grösser und
wichtiger, als von Staatswegen damals wenig für die Gesetzgebung
und Organisation im Eisenbahnwesen geschah; sie ist, wie die
Erfahrung erwiesen hat, vom Vereine glücklich gelöst. Er hat
dem Deutschen Eisenbahnwesen der Deutschen Eigenart ent-
sprechende Grundlagen im Eisenbahnbau wie im Betriebe gegeben,
die einem Anpassen an veränderte Verhältnisse zwar vielfach
bedurft haben, aber bis heute im wesentlichen fortbestehen und
in der Umgestaltung, welche sie seitdem im Vereine selbst erfahren
haben, auch in die Reglements, welche von den einzelnen Staaten
später erlassen wurden, übergegangen sind.
Die anfängliche Absicht, alle wichtigeren gemeinsamen An-
gelegenheiten der Vereinsbahnen von Vereinswegen zu reguliren,
hatte sich sehr bald als unausführbar erwiesen, weil schon damals
zu verschiedene V erhältnisse bei den einzelnen Bahnen obwalteten.
Sehr bald übernahmen daher die Eisenbahnverbände d. h. die-
jenigen Vereinigungen, welche die gemeinschaftliche Besorgung
gewisser Verkehre sich zur nächsten Aufgabe setzten, einen Theil
der Arbeit. In ihre Hände, namentlich in die der zwei ältesten und
bestorganisirten Verbände, des Norddeutschen und des Mittel-
deutschen, ging die Durchbildung der Einzelheiten und vorzugs-
weise die specielle Ordnung des Transportwesens über. Die
Grundlage bildeten aber selbstverständlich die Vereins-Einrich-
tungen.
Mit der wachsenden Ausdehnung des Vereins und den immer
verschiedenartiger werdenden Verhältnissen seiner Mitglieder tritt
der Gedanke immer klarer hervor, dass nur solche Angelegen-
heiten vom Vereine zu regeln seien, welche für sein ganzes
Gebiet einer gemeinsamen Ordnung im Verkehrsinteresse be-
dürfen. Dahin wurden namentlich die Reglements für den Per-
sonen- und Güterverkehr, das Wagenregulativ und die allgemeinen
Bestimmungen über Bau und Betrieb der Eisenbahnen gerechnet,
während Tarif- und Fahrplanwesen und alle nur die Einrich-
tungen einzelner Bahnen oder Bahngruppen betreffende Dinge
ausser Betracht blieben und der Ordnung in den einzelnen Ver-
bänden überlassen werden mussten. Diese gewannen in der zweiten
Periode, die bis gegen das Jahr 1870 reicht, eine grosse Ausdeh-
nung, Bedeutung und Vermehrung an Zahl, führten aber durch
den letzten Umstand besonders in Deutschland zu einer grossen
Verschiedenheit in den Verkehrseinrichtungen. Der Verein konnte
hier nicht ordnend eintreten, weil gerade auf diesem Gebiete
eine Regelung für alle Vereinsbahnen unmöglich war; zu Ende
dieser Periode schliessen sich deshalb schon einige grössere Ver-
bände in den sogenannten Tarifverband zu dem Zwecke zusammen,
für ihr Gebiet neben der Regelung der Concurrenz auch eine ein-
heitliche Ordnung der Verkehrseinrichtungen, namentlich des
Tarifwesens herbeizuführen.
In der letzten noch jetzt dauernden Periode tritt nun als
neuer Factor hervor die grössere Thätigkeit der Regierungen,
namentlich der grösseren, der Preussischen, der Deutschen, Oester-
reichischen und Ungarischen und seit Kurzem auch der Nieder-
ländischen Regierung auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens.
Gleichzeitig damit erweitert sich das Vereinsgebiet, namentlich
ausserhalb Deutschlands.
Die Folge beider Umstände ist gewesen, dass einerseits die
Regierungen Manches, namentlich die Reglements für Personen-
und Güterverkehr an sich zogen, was früher von dem Vereine
geordnet war, und dass andererseits die wachsende Verschieden-
artigkeit der Verhältnisse es erschwerte, für das ganze Gebiet
anwendbare Einrichtungen zu treffen, während freilich mit den
immer enger werdenden Beziehungen zwischen den zum Verein
gehörigen Ländern die Nothwendigkeit übereinstimmender
Vorschriften für gewisse Th eile des Eisenbahnwesens immer
grösser wurde.
Der Verein hat diese Entwickelung ohne jedes Widerstreben
anerkannt, und er hat gar nicht daran gedacht dagegen sich
irgendwie aufzulehnen; er hat seine Aufgabe und Thätigkeit viel-
mehr den Verhältnissen entsprechend gestaltet und sich dabei
von vornherein auf den Boden gestellt, dass er einfach anzuer-
kennen hat, wenn eine Regierung in ihrem Gebiete Anordnungen
trifft. Geschieht das auf einem Felde, das innerhalb der Aufgabe
des Vereines liegt, so muss er eben seine Bestimmungen treffen,
dass sie in keiner Weise mit der staatlichen collidiren. Dies ist
auch immer geschehen. Zu einer oppositionellen Stellung gegen
eine Regierung ist er auch gar nicht berufen und befähigt, weil
er nicht die Interessen der Eisenbahnen Eines Landes, sondern
die gemeinschaftlichen Interessen Aller wahrzunehmen hat. Der
Verein hat sich auch nicht etwa in Deutschland auf Seite der
Privat -Eisenbahnen dem Deutschen Reiche oder Preussen gegen-
über gestellt. Die Vertretung der besonderen Interessen der Deut-
schen Privat-Eisenbahnen ist Sache ihres eigenen Vereines, welcher
von dem Vereine Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen — dessen
Namen allerdings Unkundigen leicht zu Verwechslungen Anlass
bieten mag — durchaus verschieden ist.
Wenn die Geschäftsführung des letzteren Vereines von jeher
von einer Privatbahn, anfänglich von der Berlin-Stettiner und jetzt
seit langer Zeit von der Berlin- Anhalter besorgt wird, so liegt das
einfach in der Nothwendigkeit. Die Geschäftsführung ist nach
dem Statut nicht einzelnen Personen, sondern einer Direction
als solcher übertragen, eine Staatseisenbahn - Direction ist aber
in jeder Beziehung der directen Anordnung ihrer Regierung unter-
worfen; dies Yerhältniss würde sich auch auf ihre Stellung im
563
Verein übertragen, und mindestens factisch würde der Staat,
welchem die geschäftsführende Direction angehört, selbst die Ge-
schäftsführung haben. Das würde nicht allein zu manchen Schwie-
rigkeiten bei der Verwaltung der Stelle, sondern, da auf die Dauer
ein Staat vor dem andern nicht in dieser Weise bevorzugt werden
könnte, zu einem häufigen, für die Geschäftsbesorgung sehr unzu-
träglichen Wechsel der leitenden Direction führen.
So war denn nur übrig, eine Privatbahn mit der Stellung
zu betrauen und dem Deutschen Interesse ist es gewiss nicht ent-
gegen, dass seit langer Zeit die Leitung des Vereins in Deutsch-
lands Hauptstadt liegt.
Die Zeitung des Vereines hat den einzelnen Ländern und den
einzelnen Interessengruppen gegenüber selbstverständlich völlige
Neutralität zu wahren; dies ist bestimmt ausgesprochen in den
Anordnungen, welche bezüglich ihrer Verlegung nach Berlin ge-
troffen sind. Es heisst darin:
„Dagegen bedingt die Stellung der Zeitung als Organ eines
„Vereines, welcher in sich die verschiedensten Eisenbahn-Verhält-
„nisse und Interessen vereinigt, selbstverständlich, dass diesen
„gegenüber die Redaction eine vollständige Neutralität insofern
„bewahrt, als sie jeder dieser verschiedenen Richtungen die Dar-
legung ihrer Ansichten in der Zeitung freilässt, aber ebenso
„selbstverständlich und nothwendig ist, dass die Besprechung der
„Fragen, welche solche Verschiedenheiten berühren, grundsätzlich
„gestattet wird, damit auch diese wichtigen Fragen zur Erörterung
„in der Zeitung gelangen.“
Die Redaction darf also in allen solchen Fragen keine be-
stimmte Richtung einnehmen; es ist lediglich Sache der Inter-
essenten, ihr Interesse in der Zeitung wahrzunehmen; wenn die
Vertretung eines Interesses nicht genügend ist, so liegt das ledig-
lich an denjenigen, welche es zu wahren haben. Ist das Inter-
esse der Staatsbahnen, wie der besprochene Artikel anzunehmen
scheint, nicht genügend berücksichtigt, so ist das nicht Schuld
der Redaction oder der Privatbahnen — denen man doch die Ver-
tretung ihrer Interessen nicht verdenken kann — sondern der
Staatsbahnen selbst, die hiernach nicht gethan hätten, was sie
konnten und mussten.
Liegt dem Verein, wie wir nachgewiesen zu haben glauben,
jede Opposition gegen die gegenwärtigen Verhältnisse in Deutsch-
land oder in einem andern Lande, in welchem sich Vereinsbahnen
befinden, fern, liegt also aus diesem Grunde kein Anlass ihn zu
bekämpfen vor, so wäre es doch möglich, dass er durch die ein-
getretene Neugestaltung unnöthig geworden wäre oder durch an-
dere zweckmässigere Einrichtungen ersetzt werden könnte. Auf
diese Frage wollen wir in einem folgenden Artikel eingehen.
OesterreicMsch-Ungarische Correspondenz.
Wien, 28. Mai 1877. (Ungarische Bahnen. Südbahn-Tren-
nung. Fichtelgebirg- und Vorarlberger Bahn. Pilsener Kohlen-
bahn. Tarvis - Pontafel. Donau - Uferbahn. Garantieschulden.
Wiener Localbahn. Directoren-Conferenz. Militairtarif. Prager
und Mailänder Tarifverhandlungen. Reclamations-Bureau. Avi-
sirungsdienst. Schiedsgerichte. Börsennotiz.)
Vom Staatssecretär Hieronymi des Ungarischen Communi-
cations-Ministerram ist eine sehr lesenswerthe Monographie über
„die finanzielle Zukunft der Ungarischen Bahnen“ er-
schienen. Der Rückblick ergiebt, dass bis zum Jahre 1867 nur
295, bis Ende 1876 dagegen 869 Meilen Eisenbahnen in Ungarn im
Betriebe waren; dieselben haben sich daher in den letzten 10
Jahren den vorhergehenden 25 Jahren gegenüber fast verdoppelt.
Ihr Erträgniss hat jedoch bekanntlich den vielleicht zu sanguini-
schen Hoffnungen nicht entsprochen; der Staat muss % des prä-
liminirten Erträgnisses, nämlich 20% Millionen von der summari-
schen Jahresgarantie pro 24% Millionen Gulden vorschiessen; da-
bei nehmen ihn noch die drei grossen Bahnen : die Oesterreichi-
sche Staats-, Süd- und Theissbahn gar nicht in Anspruch. Ein
reicher Aufwand statistischen Materials illustrirt das gediegene
Raisonnement über die Ursachen und Schwankungen der Minder-
einnahmen, sowie über deren Vergleichung untereinander und
mit den Einnahmen ausländischer Bahnen. Aus dem Factum,
dass sich die Einnahmen der älteren Ungarischen Bahnen jähr-
lich um 1%— 4 9g gehoben haben, welche Steigerung bei mehreren
(genannten) Deutschen, Belgischen und Englischen Bahnen
1,8 9 \ beträgt, werden Schlussfolgerungen für Ungarn versucht.
Das jährliche Plus an Einnahmen könne auf 3 % in der Weise
angenommen werden, dass es bei einem unvermeidlichen Schwan-
ken unter und über dieser Ziffer doch nach 10 Jahren 30*/o er-
eben werde. Die nüchternen Zahlen, aus welchen diese frohe
erspective hervorgeht, schliessen fast die Befürchtung eines
wiederholten Sanguinismus aus. Ungarn geht, belehrt durch herbe
Erfahrungen, wirklich consolidirten Finanz- Verhältnissen entgegen.
Befolgt es noch die eindringliche Schlusserinnerung des Verfassers,
eine grössere Sorgfalt den Zufahrtsstrassen zuzuwenden, so können
sich die Bahnen auch bald erholen. Lehrreich sind die diesbezüg-
lichen Kosten - Zusammenstellungen ; die schlechten Wege ver-
theuern den Bahntransport um das Drei- und Mehrfache. Bisher
wollte man durch den Bahnbau den Wegebau ersparen; wirth-
schaftlich entwickelte Staaten müssen aber nebst einem ausge-
dehnten Eisenbahnnetze sehr viel gut gebaute und erhaltene
Strassen besitzen.
Die „Wiener Zeitung“ und das „Reichsgesetzblatt“ veröffent-
lichen die auf die Trennung der Südbahn bezüglichen Staats-
verträge und das von beiden Häusern des Reichsraths diesbe-
züglich beschlossene Gesetz vom 6. April 1877. Durch dasselbe
wird dem Protocollar-Uebereinkommen vom 25. Februar 1876 zwi-
schen der Oesterreichischen und Ungarischen Regierung einer-
und der K. K. priv. Südbahn andererseits betreffend die bei Ge-
nehmigung des Verkaufes der Italienischen Südbahnlinien ein-
tretende theilweise Aenderung und Ergänzung des Vertrages vom
13. April 1876, dann dem diesbezüglichen Staatsvertrag zwischen
Oesterreich-Ungarn und Italien vom 29. Februar 1876 betreffend
die Trennung der Eisenbahnnetze der beiden Reiche, endlich der
hierüber erfolgten Erklärung vom 13. August 1876, die Genehmi-
gung ertheilt. Beilagen dieser Staatsverträge bilden 1) der Vertrag
d. d. Basel, 17. November 1875; 2) der Zusatzvertrag d. d. Wien,
25. Februar 1876; 3) das Compromiss d. d. Paris, 11. Juni 1876
und 4) die Additionalacte d. di Rom, 17. Juni 1876. Dieses um-
fangreiche Gesetz muss nun noch die Ungarische Legislative
passiren.
Am 16. Mai hat, wie die „Pol. Corr.“ meldet, die Unterzeich-
nung eines von den Delegirten der Oesterreichisck-Ungarischen
Regierung und jenen der Königlich Bayerischen Regierung verein-
barten Vertrages über die Einführung der Ficktelgebirgsbahn
von Redwitz über Arzberg nach Eger stattgefunden. Bei diesem
Anlasse ist zugleich zwischen den Delegirten der beiden Regie-
rungen eine Uebereinkunft getroffen worden, durch welche der
Vorarlberger Bahn mittelst Revision des am 28. Mai 1872 über
den Betrieb der Bayerischen Pachtstrecke abgeschlossenen Ver-
trages mehrfache Erleichterung in Bezug auf die Capitalslasten
der Mitbenutzung der Station Lindau und die Kosten des gemein-
schaftlichen Betriebsdienstes gesichert sind.
Im Oesterreichischen Handelsministerium werden jetzt Be-
rathungen abgehalten über eine neue Kohlenbahn, die von
Pilsen aus zu den Kohlenwerken geführt werden und eine Länge
von ungefähr zwei Meilen besitzen soll. Die Interessenten wollen
die Kosten dieser Linie grösstentheils aus eigenen Mitteln be-
streiten. Das ganze Project wird überhaupt auf einer ähnlichen
Grundlage verwirklicht werden, wie dies bei der Localbahn
Elbogen-Neusattel der Fall war. An den Geldmarkt dürfte über-
haupt nicht appellirt werden, und es wäre zu wünschen, dass
die Form der Ausführung von Localbahnen in Oesterreich die
stereotype werde.
Für den Bau von Tarvis-Pontafel bewarben sich
41 Unternehmer. Ein Consortium erhielt denselben mit einem
Angebote von 25,5 Percent auf die ausgeschriebenen Preise. Um
den Bau der Theilstrecke der Donau - Uferbahn betheiligten
sich 15 Unternehmer, deren Angebote bis zu 150 000 fl. von ein-
ander differirten. Ersteher blieb eine Firma, welche das min-
deste Angebot gemacht hatte und um circa 34 000 fl., gleich
12 Percent, unter dem präliminirten Kostenpreis geblieben ist.
Die Verwaltung der Westbahn hat eine Eingabe an die Re-
gierung gerichtet, in welcher sie das Ansuchen stellte, es möge
die Donau-Ufer bahn bis nach Kaiser-Ebersdorf fortgesetzt
und diese Verlängerung auf Staatskosten ausgebaut werden. Die
Regierung hat auf diese Eingabe geantwortet, dass sie derzeit
nicht in der Lage sei, wegen" dieser Bahn eine Creditforderung
an den Reichsräth zu stellen, und dass ausserdem vor der Aus-
führung der Linie Stadlauer Brücke-Ebersdorf mehrere principielle
Fragen zur Austragung gelangen müssen. Das Handelsministerium
fordert aber den Verwaltungsrath der Westbahn auf, auf diesen
Gegenstand zu geeigneter Zeit wieder zurückzukommen.
Die Garantieschuld der Oesterreichischen
Eisenbahnen betrug bis zum Jahre 1876, wie bereits früher
gemeldet, 122, 6 Millionen Gulden inclusive der vierporcentigen
Zinsen. Davon entfallen auf die Lemberg-Czernowitz- Jassy Bahn
15,i5 Millionen Gulden, auf die Franz Josefbahn 12, 86 Millionen
Gulden, auf die Rudolphbahn 34, p3 Millionen Gulden, auf die
Kaschau-Oderberger Bahn 2,a Millionen Gulden, auf die Karl-
Ludwigbahn 4,02 Millionen Gulden, auf die Mährisch-Schlesische
Nordbähn 5,39 Millionen Gulden, auf die Nordwestbahn 10, 99 Mil-
lionen Gulden, auf die Südnorddeutsche Verbindungsbahn 12,« Mil-
564
lionen Gulden, auf die Ungarische Westbahn 1,18 Millionen
Gulden, auf die Ungarisch-Galizische Bahn 4,13 Millionen Gulden,
auf die Vorarlberger Bahn 3,06 Millionen Gulden, auf die Albrecht-
bahn 2, u Millionen Gulden, auf die Elisabethbahn 11, 62 Millionen
Gulden, auf die Mährische Grenzbahn 0,79 Millionen Gulden, auf
die Staats-Eisenbahngesellschaft 2,42 Millionen Gulden und auf
die Brünn-Rossitzer Bahn 0,n6 Millionen Gulden.
Der Ungarische Staat hat seit dem Jahre 1868 an
Eisenbahn- Garantien 72, 99 Millionen Gulden geleistet. Auf die
einzelnen Jahre vertheilt sich diese Summe wie folgt: 1868 0,t9
Millionen Gulden, 1869 0,82, 1870 2,3, 1871 3,82, 1872 9,82, 1873
12, 1874 14, 1875 15 und 1876 15 Millionen Gulden, Summa
72,99 Millionen Gulden.
Das Handels-Ministerium hat dem pensionirten General-Di-
rector der Mährisch-Schlesischen Centralbahn Ernst Bühler im
Vereine mit zwei Ingenieuren die Bewilligung zur Vornahme
technischer Vorarbeiten für eine Localbahn vom Haupt-
zollamte in Wien einerseits bis Hütteldorf zum Anschlüsse
an die Kaiserin Elisabeth-Westbahn, andererseits zu den Wiener
Bahnhöfen der Franz Josef- und der Oesterreichischen Nordwest-
bahn auf die Dauer von drei Monaten ertheilt.
In der letzten gemeinsamen Directoren-Con-
f e r e n z der Oesterreichisch-Ungarischen Eisenbahnen in Buda-
est kamen zumeist interne Verkehrsfragen zur Verhandlung,
ezüglich der Verhandlung der zu Kriegszeiten verwendeten Wagen,
wenn dieselben leer auf einer anderen Route an ihren Ausgangs-
punkt zurückkehren, wurde kein meritorischer Beschluss gefasst;
sondern die Frage behufs Studiums dem bestehenden Tarifcomite
zugewiesen. Der modificirte Entwurf des Uebereinkommens zum
Militärtarif wurde angenommen. Nach demselben werden die
Nebengebühren fallen gelassen, bei Transporten bis zu 10 Meilen
ein lOpercwtiger Zuschlag eingehoben. Die Frage der Behand-
lung der von den Parteien beigestellten Deckmittel bei deren
Retour-Beförderung wurde dem Tarifcomite zugewiesen, ln Folge
vorgekommener Missbrauche wurde der begünstigte Tarif für
Rennpferde aufgehoben, für diesmal war die Frage der Wieder-
einführung auf die Tagesordnung gestellt und dahin erledigt, dass
es jeder Bahn freisteht, nach eigenem Ermessen vorzugehen.
Die Directoren-Conferenz hat ein Comite eingesetzt, welches
über eine Revision des Militär-Tarifes zu berathen
hat. Das Comite konnte jedoch bisher zu einer Verständigung
nicht gelangen, und weder die Anträge, weiche sich für die
Wünsche der Militär- Verwaltung, noch jene Anträge, welche sich
gegen dieselben aussprachen, konnten eine Majorität gewinnen.
Man glaubt, dass schliesslich ein Compromiss zu Stande kommen
werde.
Ueber die Verhandlungen, welche in Prag
geführt werden, um eine durch die Deutsche Tarifreform noth-
wendig gewordene Revision der D eutsch - Oester-
reichischen Verband tarife zu vereinbaren, schreibt man
der „N. F. P.“: „Die Angelegenheit hat sich bei den Verhand-
lungen schwieriger gestaltet, als man ursprünglich angenommen
hatte. Die Deutschen Bahnen wünschten nämlich, dass das neue
Tarifsystem pure et simple für den internationalen Verkehr accep-
tirt werde, was jedoch von den Oesterreichisch-Ungarischen Bahnen
nicht zugestanden wurde, da zwischen dem Deutschen und Oester-
reichischen Systeme, namentlich mit Rücksicht darauf, dass das
erstere nur Eine Stückgutclasse kennt und sich auf Wagenraum-
sätze stützt, eine wesentliche Verschiedenheit herrscht. Die Oester-
reichischen Bahnen beharren vorläufig darauf, ihre beiden Stück-
gutclassen I und II bei der Combination der beiden Systeme in
allen Fällen gewahrt zu sehen. Hingegen sind wieder viele für
den Oesterreichischen Export namhafte Artikel in den Localtarifen
der Oesterreichischen Bahnen billiger tarifirt, als nach dem
Deutschen Reformtarif, und hierfür wird von den Oesterreichischen
Bahnen eine entsprechende Berücksichtigung beansprucht, welche
eintreten zu lassen die Deutschen Bahnen sich nicht ohne weiteres
entschliessen konnten. Die Verhandlungen haben demnach im
Ganzen und Grossen nur das Resultat gehabt, dass man die
gegenseitigen Wünsche erörterte und selbe ad referendum nahm.
Es ist hierbei jedoch in Aussicht genommen worden, in den
nächsten __Conferenzen der einzelnen Deutsch-Oesterreichischen
Tarifverbände die Angelegenheit weiter zur Erörterung zu bringen
und sodann wieder eine gemeinschaftliche Commissions- Conferenz
abzuhalten.“
Auch in Mailand waren die Vertreter der am sogenannten
Russisch - Oesterreic bisch - Ungarischen Ver-
bands- Güterverkehr interessirten Bahnen versammelt,
wobei wichtige, diesen grossen Verkehr betreffende Fragen zur
Berathung gelangten. Unter Anderem wurde die Ausdehnung
dieses Verkehrs auf Oberitalienische Stationen, die Ausgabe eines
Flachs- und Getreidetarifes, sowie eines allgemein erweiterten
Classentarifes, wodurch derselbe wesentlich an actueller Bedeu-
tung gewinnt, beschlossen.
Die Handels- und Gewerbekammer Innsbruck hat ein
Reclamationsbureau zu dem Zwecke errichtet, in Reclamations-
Angelegenheiten die sich an die Kammer wendenden Parteien
ohne eine besondere Vollmacht gegenüber den Eisenbahn-Verwal-
tungen zu vertreten. Dieses Bureau wird auch die von den Par-
teien zur Ueberprüfung übermittelten Frachtbriefe revidiren und
dafür von jedem Frachtbriefe einen sogleich zu erlegenden Betrag
von 5 Kr. und überdies als Antheil von jedem in Folge derRecla-
mation rückerstatteten Frachtbetrage 10% desselben beziehen.
Gegen die Besorgung des A visirung sdienstes der in
Wien einmündenden Bahnen durch die Transportgesellschaft haben
173 Wiener Firmen eine Beschwerde beim Handels-Ministerium
mit der Bitte um Wiederherstellung des früheren Avisirungs-Modus
durch eigene Organe der Gesellschaften, überreicht. Diese Bahn-
Verwaltungen sind jedoch nicht in der Lage, die Berechtigung
dieser Beschwerde anzuerkennen, denn von einer Gewerbestörung
kann deshalb keine Rede sein, weil die Bahnen ja selbst berechtigt
wären, die Zustellung der Güter von und zu den Bahnhöfen mit-
telst eigener Fahrmittel zu besorgen, wie dies wirklich auf einigen
Bahnen Deutschlands der Fall ist. Die Beschuldigung, dass durch
die concurrirenden Interessen der Transport-Gesellschaft mit den
übrigen Spediteuren möglicherweise das Geschäftsgeheimniss ver-
rathen werden könnte, ist zu allgemein gehalten; andererseits
würde diesem Bedenken dadurch begegnet werden, dass die von
den Bahnen längst beabsichtigte Avisirung der Partheien durch
die Post verwirklicht würde. Diesbezüglich wäre es auch ange-
zeigt, an die Regierung mit der Bitte heranzutreten, dass eine
Porto-Ermässigung für solche Avise und deren Recommandirung
gewährt, überdies auch bestimmt werde, dass die Kosten der Avi-
sirung von der Partei zu tragen seien.
Die Staatseisenbahn-Gesellschaft hat beschlossen, sich dem
Statut über die Errichtung von Schiedsgerichten für
Streitigkeiten aus dem Frachtgeschäfte der Eisenbahn-
und Dampfschifffahrt-Gesellschaften zu unterwerfen, welches am
26. März 1873 verfasst wurde und vorläufig bis zum Schlüsse des
Jahres 1878 Geltung hat. Hierdurch ist die Consolidirung dieser
sich so bewährenden Institution begründet. Ueber Andringen der
Handelskammer in Triest hat die ßüdbahn im Verein mit dem
Lloyd daselbst auch ein solches Schiedsgericht versuchsweise auf
ein Jahr eingeführt.
Die vorwöchentliche Börse schenkte den Bahneffecten
fast gar keine Beachtung; dieselben behaupteten sich jedoch sehr
fest. Kleiner Avancen erfreuten sich Actien derjenigen Gesell-
schaften, welche General- Versammlungen ausgeschrieben und
noch nicht abgehalten haben, was auf eine rege Betheiligung an
denselben deutet.
— R.— Pfälzische Eisenbahnen. Geschäftsbericht für das
Jahr 1876. Das Jahr 1876, das. siebente Betriebsjahr der Fusion,
hat, wie dies im Geschäftsberichte pro 1875 bei Beurtheilung der
allgemeinen Geschäftslage vorhergesagt wurde, mit sehr schwie-
rigen Verhältnissen zu kämpfen gehabt.
Der Eintritt in die volle Zinslast des sehr bedeutenden Bau-
capitals von den neu eröffn eten Linien, der Anfall stärkerer
Amortisationsquoten nach Massgabe der Tilgungspläne der früheren
Prioritätsanlehen, die Vermehrung der Ausgaben durch die Inbe-
triebsetzung der neuen Bahnen mit noch unentwickeltem Ver-
kehre und schwachen Erträgen, dazu noch die fortdauernde Un-
gunst der Zeitverhältnisse und das bedauerliche Darniederliegen
von Handel und Industrie, alle diese Momente konnten selbst-
verständlich auf das Finanzergebniss nur abschwächend einwirken.
Trotzdem war der Verkehr bei sämmtlichen Transport-
zweigen in einer belangreichen Zunahme begriffen und theilte
der Ertrag diese progressive Bewegung fast überall und gerade
in den wichtigsten Verkehrsgattungen in so ziemlich gleich-
mässigem Verhältnisse, so dass die Gesammteinnahmen in 1876
jene des Vorjahres um M 920 568 oder um 7,33 pCt. überstiegen
haben.
Auch ist es erfreulich, wahrzunehmen, dass der Verkehr,
wie er im Budget vorausgesetzt war, in Wirklichkeit nicht nur fast
überall erreicht, sondern theilweise sogar beträchtlich überholt
worden ist, und der Ertrag nur wenig hinter den Budgetsätzen
zurückgeblieben, im Allgemeinen aber sich viel besser gestaltet
hat, als bei der fortdauernden Ungunst der Zeitverhältnisse er-
wartet werden konnte. Allerdings ist hierbei in Anschlag zu
bringen, dass die durchschnittlich betriebene Bahnlänge um
11,49 Meilen oder 86 Kilometer grösser gewesen als im Vorjahre.
Zieht man indess in Betracht, dass der Verkehr auf den neuen
Linien naturgemäss noch in den ersten Stadien der Entwickelung
liegt und das neue Bahnnetz im Ganzen nur eineu unbedeutenden
Zuwachs an neuem Verkehr geliefert hat, so können die im Jahre
1876 erzielten Verkehrsziffern die Ueberzeugung von der inneren
Lebenskraft und der weiteren Entwickelungsfähigkeit der Pfäl-
zischen Bahnen nur auf’s Neue begründen und stärken.
Ein Bahnnetz von 549 Kilometern oder 73 Reichsmeilen,
welches in einem Jahre 41/* Millionen Personen und 631/ 2 Millionen
Centner Güter und Kohlen befördert, dessen „alte Linien“ günstig
situirt an den Quellen des Verkehrs, insbesondere an den uner-
schöpflichen Kohlengruben und dem hochentwickelten Industrie-
gebiete des westlichen Deutschlands, im directen Schienenanschluss
an die wichtigsten Verkehrslinien in jeder Richtung und an die
immer noch sehr bedeutsame Wasserstrasse des Rheins mit einem
565
an Verkehrselementen reichlich gesegneten eigenen Bahngebiete,
— dessen „neue Linien“ aber noch unfertig in ihren Anschlüssen
und Verbindungen in das erste Betriebsjahr eingetreten, s. Z. wohl
derselben Entwickelung fähig sich erweisen werden, wie die alten
Linien, — ein solches Bahnnetz braucht um seine Zukunft nicht
bange zu sein. Die in den nächsten Jahren erfolgende Ergänzung
dieser Anschlüsse und Verbindungen, sodann die zu erhoffende,
endliche Rückkehr normaler Zeitverhältnisse und das davon ab-
hängige Wiederaufblühen von Handel und Industrie und vor Allem
das unausgesetzte Bestreben der Bahnverwaltung, den Verkehr
überall nach Möglichkeit zu heben und zu beleben, Alles dies
wird dahin führen, den Ertrag des Pfälzischen Bahnnetzes all-
mälig wieder wesentlich zu verbessern.
Auch die Betriebs-Ausgaben pro 1876 haben sich nicht nur
in den Grenzen des Budgets bewegt, sie zeigen sogar im Ganzen
eine Minderausgabe von Jl 31 081, obgleich mehrere im Budget
nicht vorgesehene Mehrausgaben von verhältnissmässig bedeuten-
den Beträgen in Ausgabe gestellt werden mussten.
Wenn nun unter dem Zusammenwirken der also gestalteten
Factoren der Einnahmen und Ausgaben des Betriebes nach Zah-
lung der Actien- und Prioritäts-Zinsen, der Amortisationsposten
und der garantirten Präcipuen, der Final - Abschluss der Haupt-
rechnung mit einem „Passivreste“ bezw. „Zinszuschusse“ von
Jl 1 428 170 — dem Budget bis auf eine unbedeutende Differenz
entsprechend — sich herausstellt, so ist dieses allerdings wenig
erfreuliche Finanzergebniss pro 1876 zum weitaus grössten Theile
der Vermehrung der Zinslast in Folge der Uebernahme der neuen
Bahnen auf das Betriebs-Conto und dem Wachsen der Amorti-
sationsquoten der Prioritäten zuzuschreiben, welche Vermehrung
der Zins- und Amortisationslast sich im Vergleiche zum Vorjahre
auf 29 pCt. berechnet.
Dieses Ergebniss kann den nicht überraschen, welcher der
jährlichen Darstellung der allgemeinen Geschäftslage der Pfälzi-
schen Bahnen in den Geschäftsberichten gefolgt ist. Die Direction
hat übrigens, in richtiger Erkenntniss der Gefahr der von der
Bevölkerung angestrebten und von der Staatsregierung unter-
stützten Bahn netz -Erweiterung im Wege rechtzeitiger Verein-
barung der Fusionsgrundlagen mit der Königl. Staatsregierung
die nachtheiligen Folgen derselben für die älteren Actien-Gesell-
schaften durch die Stipulation von staatlich garantirten Präcipual-
bezügen zu paralysiren verstanden, durch welche bekanntlich
den Actien bis zum 31. December 1904 eine Staatsgarantie ge-
währt wird, welche für die Ludwigsbahn-Actien 9 pCt beträgt.
Die kilometrische Länge der im Betriebe stehenden Pfäl-
zischen Bahnen hat sich im Jahre 1876 wieder erheblich vermehrt,
und zwar durch Inbetriebsetzung nachstehender Strecken:
a) Grünstadt-Eisenberg, eröffnet 24. Juni mit . 10 Kilom.
b) Germersheim - Lauterberg - Grenze , eröffnet
25. Juli mit . 39 „
im Ganzen sonach 49 Kilom.
Die durchschnittliche Betriebslänge, wie solche den statisti-
schen Calculationen zu Grunde gelegt wurde, betrug in 1876
549 Kilom. gegen 463 Kilom. in 1875, sohin im Jahre 1876 86 Kilom.
mehr.
Der Verkehr und die Einnahmen aus demselben stellen sich
wie folgt:
Gesammt-Einnahme pro 1876 . . Jl 13 464 410
„ „ „ 1875 . . „ 12 543 842
mithin in 1876 mehr Jl 920 568
Im Vergleiche zum Jahre 1875 hat die Gesammt-Einnahme
also um 7,33 pCt. und gegen 1874 um 10, 43 pCt. zugenommen.
Es wurden befördert:
4 475 911 Personen mit einer Einnahme von . Jl 3 112 196
161 274
121 684
5 996 389
3 542 466
530 452
7 760 795 Klgr. Gepäck
310 147 Stück Vieh „
2 026 032 830 Klgr. Güter „
1 144 475 700 „ Kohleg. „
Sonstige Einnahmen
Die Mehr-Einnahmen gegen 1875 vertheilen sich auf Personen
Verkehr Jl 245 449, Vieh Jl 19 200; Güter Jl 384 560; Kohlen
Jl 225 720 und aus sonstigen Quellen Jl 47 134. Aus dem Gepäck-
verkehr resultirt allein eine Minder-Einnahme gegen 1875 von
Jl 1 495.
Die Steigerung von Betrieb und Einnahme in 1876 ist nun
wohl wesentlich der Vermehrung der Betriebslänge zuzuschreiben;
die Einnahmen pro Kilometer berechnen sich in 1876 insgesammt
auf Jl 24 525 (1 523 Jl weniger als 1875), und zwar im Personen-
verkehr auf Jl 6 184 (580 Jl weniger als 1875); Güterverkehr
Jl 10 932 (1 198 Jl weniger als 1875); Kohlenverkehr Jl 6 453
(711 Jl weniger als 1875).
Die Betriebs-Ausgaben in 1876 haben sich gegen das Vor-
jahr um 14, 06 pCt. erhöht, was mit Rücksicht auf die Mehrung der
Betriebslänge von im Durchschnitt 18, 61 pCt erklärlich ist. Im
Ganzen wurden Jl 8 638 918 ausgegeben, mithin ein Ueberschuss
von Jl 4 825 493 erziel! Jl 144 736 weniger als im Vorjahre. Die
Betriebs-Ausgaben im Verhältniss zu den Einnahmen betragen in
1876 64, 16 pCt. und in 1875 60, 37 pCt.
Was den „Stand der Betriebsmittel“ anlangt, so ist zu be-
merken, dass die vereinigten Pfälzischen Bahnen am Schlüsse des
Jahres 1876 im Besitze von 151 Locomotiven waren und zwar ge-
hörten davon der Ludwigsbahn 92 Stück, der Maximiliansbahn
30 Stück und den Nordbahnen 29 Stück. Ausserdem sind noch
8 zweiachsige Tender-Locomotiven, sog. Brückenmaschinen, im
Gebrauch. Die Ausführung des Transportdienstes erfolgt mittelst
338 Personenwagen mit 14 259 Sitzplätzen und 4 005 Lastwagen
aller Art mit der Tragfähigkeit von 35 682 000 Kilogramm.
In Bezug auf die Ursachen der Verkehrsvermehrung des
Jahres 1875 ist zu bemerken, dass es gelungen ist, den Güter-
und Personenverkehr über die Alsenzbahn mehr zu beleben, dann
der Donnersberger Route via Langmeil-Morscbheim einen Theil
des ihr als „kürzester Route“ nach Mittel-Deutschland zukommen-
den Verkehrs zu erwerben und endlich einen beträchtlichen Theil
des Gütertransports nach der Schweiz und dem Eisasse der Linie
Ludwigshafen-Germersheim-Lauterburg zuzuwenden.
Der Kohlenverkehr der Pfälzischen Bahnen war in früherer
Zeit ziemlich andauernd die ergiebigste Einnahmequelle, hielt sich
sodann später auf gleicher Höhe mit dem stets wachsenden Güter-
verkehre und ist erst in den letzten Jahren, wo die Concurrenz
der Ruhrkohle intensiver auftrat, hinter dem Güterverkehre wesent-
lich zurückgeblieben. Im Jahre 1876 erreichte derselbe nahezu
die im Budget angenommene Höhe von 23 Millionen Centnern,
während der Güterverkehr auf 40V2 Millionen Centner gestiegen
ist. Obwohl man nun mit dem Ergebnisse des Kohlenverkehrs
in dieser schlimmen Zeit, wo die kohlenverbrauchende Industrie
bekanntlich nur schwach arbeitet oder vielfach ganz feiert, vor-
erst zufrieden sein kann, so ist doch nicht ausser Acht zu lassen,
dass der Kohlenverkehr auf den Pfälzischen Bahnen noch einer
Steigerung fähig ist, welche ihn dem Güterverkehre allmälig
wieder ebenbürtig stellen könnte. Wir denken hierbei an das
Süddeutsche Absatzgebiet, wo die Saarkohle sicher noch über
Holz und Torf, Böhmische und Sächsische Kohle den Sieg er-
ringen wird, der durch die so beträchtliche Abkürzung des Weges
aus den reichen Saargruben in das Herz von Süddeutschland via
Saarbrücken-St. Ingbert-Zweibrücken-Landau-Germersheim-Bruch-
sal wesentlich erleichtert werden wird. Es können auf diesem
Wege leicht noch 7 bis 8 Millionen Centner Kohlen gewonnen
werden, und wenn dies gelingt, dann dürften die schwierigsten
Zeiten für die Pfälzischen Bannen vorüber sein.
Das „Actien Capital“ hat im Jahre 1876 eine Veränderung
nicht erfahren.
Ueber den Stand der Bauten der Pfälzischen Bahnen haben
wir zuletzt im Jahrgang 1876 unserer Zeitung No. 38 Seite 494
berichtet; die diesjährigen bezüglichen Mittheilungen sind noch
ausstehend.
Württemberg. Die Ermsthalbahn-Gesellschaft (Metzin-
gen-Urach), welche ihren Sitz in Urach hat, hielt am 19. d. M.
ihre 4. Generalversammlung. Der Rechenschaftsbericht vom Ka-
lenderjahr 1876 weist eine Brutto-Einnahme von 95 016 Jl 88 /$,
die Betriebs-Ausgaben von 39 425 Jl 62 /t|, somit eine Mehr-Ein-
nahme von 55 591 Jl 26 /$ nach. Von dieser Summe waren zur
Amortisation der Prioritäten 4 800 Jl, zu deren Verzinsung ä 4 y2
pCt. 34168 Jl 50 /t| erforderlich und verblieben zur Vertheilung
für 1 300 Actien mit je 600 Jl die Summe von 16 622 Jl 76 /$.
Nach dem Beschlüsse der Generalversammlung wurden hiervon
als Dividende für jede Actie 12 Jl ausgesetzt, was 15 600 Jl aus-
macht, und dem Erneuerungs-Fonds gutgeschrieben 1 022 Jl 76 /ty,
welcher nun auf 3 836 Jl 22 A angewachsen ist. Das ganze Au-
lagecapital hat sich zu 3,7 pCt. verzinst. Der Personenverkehr
betrug in einer Richtung berechnet etwa 110 000 Personen. Der
Gütertransport beläuft sich auf 31 110 920 K.
Neue Fahrpläne, gültig vom 1. Juni er., sind bei uns einge-
gangen:
1. Bergisch-Märkisclie Eisenbahn.
2. Schweiz. Nordostbahn, Vereinigte Schweizerb.
und Schweiz. Westbahn.
Personal-Nachrichten.
Bayern. Zum Bahnverwalter in Asch wurde der Offizial
F. Schuppbaum von Simbach befördert.
Russland. Am 23. Apr. d. J. starb der allenKennern desRuss. Eisen-
bahnwesens wohlbekannte R. Winans — der vor nunmehr bald 30
Jahren von der Russischen Regierung den Antrag erhielt, das
grosse Russische Eisenbahnnetz anzulegen und dessen Sohn durch
den berühmten Vertrag mit der grossen Russischen Eisenbahn -
Gesellschaft sich in kurzer Zeit ein Vermögen von 40 Millionen
Rubeln erwarb, ein Vertrag an dem noch jetzt alljährlich eine
respectable Summe abbezahlt wird.
Die Warschau-Wiener und Warschau-Bromberger Bahnen be-
absichtigen auf sämmtlichen Stationen Feuerlösch-Commando's
einzurichten, deren Mannschaften aus den Stationsbeamten zu-
sammengestellt werden sollen.
Laufende No.
— 566 -
Zusammenstellung der Betriebs-Ergebnisse Deutscher Eisenbahnen (excl. Bayerns) im Monat April 1877.
Frankfurt-Bebraer Eisenbahn .
gegen
Hannoversche Eisenbahn . .
gegen
Main-Weser-Eisenbahn . . .
gegen
Nassauische Eisenbahn . . .
gegen
Niederschlesisch-Märk. Eisenbahn
gegen
6
7
l-8
9
10
2.
Bezeichnung
der
Eisenbahnen.
I. Staatshahnen.
Ostbahn
Saarbrücker Eisenbahn
Westfälische Eisenbahn
gegen
gegen
gegen
Wilhelmshafen-Oldenburger Eisb
gegen
a. Sachs. Staats - Eisenb. (mcl.'j
b. Lugau - Wüstenbrand und >
c. Annaberg - Weipert) gegen)
Württembergische Staats -Eisenb.
gegen
Badische Staats-Eisenbahnen .
gegen
Main-Neckar-Eisenbahn . . .
Sn
n
gegen
Elsass-Lotliringische Eisenbahn
gegen
Oberhessische Eisenbahn . .
gegen
Summa
gegen
H. Privatbahnen.
A. Unt. Staatsverwaltung stehend.
a. Berg.-Märk. u. Hess. Nordbahn
gegen
b. Ruhr-Sieg-Eisenbahn . . .
Münster-Enscheder Bahn . .
geg
a. Oberschlesische Eisenbahn .
geg
b. Zweigb. i. Bergw. u. Hüttenr.
geger
c. Breslau-Posen- Glogau er Eisenb
geger
d. Breslau-Mittelwalder Eisenb.
geger
e. Stargardt-Posener Eisenbahn
geger
Rhein-Nahe-Eisenbahn . . .
geger
Altenburg-Zeitzer Eisenbahn .
geger
Gasch witz-Meuselwitzer Eisenb.
geger
Gössnitz-Geraer Eisenbahn . .
gegei
Zittau-Reichenberger Eisenbahn
"Sr
3.
4.
5.
6.
7- 1
8.
ult. Monat
März
Betriebs-
Befördert wurden
Personen
Güter
länge
ultimo
März
Kilomet.
im
Ganzen
Anzahl.
pro
Klm.
Anz.
im
Ganzen
Tonnen.
pro
Kilom.
Tonnen.
1877
502,26
374,655
760
140,741
283
1876
+ 31,89
4- 8,292
— 23
+
2,143
—
15
1877
344,50
596,003
705
334,236
395
1876
- 65,338
— 78
—
29,595
—
35
1877
198,83
130,563
657
72,011
362
1876
— 9,822
— 49
—
16,305
—
82
1877
257, 73
330,797
1,283
130,563
403
1876
— 33,358
— 130
_
18,793
—
72
1877
688,90
435,145
632
. 333,056
488
1876
—
- 95,688
— 138
4-
12,952
+
32
Achsen:
72,000
2,645
—
9,977
—
425
1877
1,492,90
401,031
269
169,153
113
1876
—
— 28,204
— 19
+
6,997
+
4
1877
181,69
208,388
1,147
367,216
2,021
1876
— 4,19
— 5,211
- 2
—
38,436
—
161
1877
426,52
130,995
307
140,213
329
1876
“I- 35,8i
- 7,110
- 46
—
26,073
—
97
1877
52,37
36,907
705
19,881
380
1876
—
745
— 14
+
7,922
152
1877
1,692,28
1,480,851
888
707,205
418
1876
4 31,22
— 132,441
— 97
—
122,184
—
81
1877
1,304,49
940,208
721
234,438
180
1876
4" 18,55
— 42,564
— 43
—
1,986
—
4
1877
1,181,08
653,557
557
287,003
243
1876
+ 21,40
— 23,952
— 31
—
19,440
—
21
1877
87,50
190,000
2,171
50,000
572
1876
— 5,340
— 61
—
1,098
—
12
1877
290,33
126,771
437
49,520
171
1876
4~ 71,97
4 39,848
+ 39
+
22,002
+
45
1877
926,oo
670,199
724
382,100
413
1876
4" 66,00
— 18,132
— 76
4-
11,010
—
19
1877
176,oo
46,482
264
12,633
72
1876
— 1,978
11
—
3,442
—
19
1877
10,303,38
—
—
—
— i
1876
4- 275,07
—
—
— !
1877
1,157,63
1,194,950
1,058
1,007,600
870
1876
+ 79,40
- 66,817
- 144
—
83,788
—
142
1877
132,05
67,002
507
156,400
1,184
1876
— 5,567
— 43
—
7,963
—
61
1877
| 294,33
111,913
380
61,973
210
1876
— 6,308
- 22
4-
15,205
+
51
1877
56,46
15,169
269
2,626
47
1876
— 1,288
— 22
4-
4
+
1
1877
387,507
509
562,377
688
1876
4~ 4,50
— 29,464
- 38
4
25,439
+
28
1877
102,42
—
—
109.945
1,073
1876
—
—
—
8,641
—
85
1877
209,08
74,016
354
84,415
403
1876
- 4,425
— 21
+
847
+
3
1877
291,59
115,047
395
53,147
1S2
1876
“1“ 86,65
- 29,254
— 24
+
21,489
+
28
1877
172,24
41,203
239
43,938
253
1876
- 2,566
— 15
2,894
—
17
1877
120, 6o
91,824
761
57,491
477
1876
- 1,233
— 11
—
8,981
—
74
1877
! 25,58
17,537
675
42,331
1,628
1876
— 1,217
- 46
+
1,324
+
51
1877
15,351
548
13,619
486
1876
- 626
— 23
4-
566
+
20
1877
j 64, 5G
29,177
834
21,117
603
1876
-f 719 -f 21
4-
4,541
129
1877
26,7;
27,993
1,037
13,341
494
1876
4 473'4 18
4-
1,178
4-
44
187 r
r| 4,471,4,1
—
—
—
1871
)4 170, 59 -
~
10. | 11.
12.
13.
14. | 15.
16.
Die Einnahme betrug
pro Monat April
i. Pers.-Verkehr
im Güterverk.
in Summa
incl. Extraordinarien.
im
pro
im
pro
im
pro
Ganzen
Klm.
Ganzen
Klm.
Ganzen
Klm.
Jl
Jl
Jl
ji
Jl
Jl
351,750
713
621,770
1,250
1,019,980
2,031
+ 2,661
— 33
+ 15,221
— 53
4- 20,480
- 94
800,000
947
1,650,000
1,953
2,460,000
2,912
- 87,700
- 104
- 146,100
- 173
— 238,503
— 283
211,612
1,064
356,507
1,798
634,552
3,196
- 15,815
— 80
— 89,483
— 445
— 83,114
— 414
221,408
859
257,116
998
509,024
1,972
— 18,045
— 70
— 35,496
— 137
— 63,110
— 245
607,600
882
2,226,670
; 3,265
3,066,255
4,451
— 46,151
- 67
-f 20,005
4- 30
4- 22,643
4- 33
1,021,089
684
2,007,390
1,345
3,029,337
2,030
— 138,092
— 92
-f- 198,715
-f- 133
— 140,661
— 93
120,125
661
520,263
2,863
763,189
4,200
— 5,361
+ 14
— 41,167
— 157
— 48,133
- 164
153,179
359
612,150
1,435
810,329
1,888
— 25,203
— 98
— 81,931
— 341
— 119,849
- 480
31,094
594
25,509
487
56,603
1,081
+ 626
+ 12
4- 2,190
4- 42
4- 2,816
-j- 54
1,314,558
788
3,218,879
1,904
4,586,670
2,713
— 102,650
- 77
— 203,628
— 156
- 299,328
— 228
851,475
653
1,562,435
1,198
2,449,752
1,878
— 7,973
— 15
4- 77,090
4- 43
4- 69,302
4- 27
917,874
783
1,235,639
1,046
2,257,020
1,911
— 28,628
— 39
- 81,965
- 90
— 162,989
— 176
206,000
2,354
150,000
1,714
385,000
4,091
- 1,336
- 16
- 6,775
— 78
— 9,026
— 104
110,569
381
115,259
397
225,828
778
-f 20,751
— 30
4- 30,832
4- io
4- 51,583
— 20
677,940
732
1,725,900
1,864
2,553,340
2,757
- 18,451
— 78
4- 43,860
— 92
4- 1,501
- 210
41,520
236
36,687
20S
78,697
447
3,186
18
— 5,673
— 33
— 9,125
— 52
—
j
—
24,858,576
2,413
—
—
—
—
—1005513
- 165
936,950
829
2,892,744
2,499
4,134,694
3,572
— 98,480
- 157
— 233,611
— 400
- 327,091
— 566
49,350
374
383,152
2,902
456,502
3,458
— 9,757
— 74
— 46,096
— 349
— 58,853
— 445
114,866
390
247,893
842
378,686
1,286
- 9,308
— 32
4- 18,341
4- 62
4- 10,232
-f- 64
10,337
183
7,500
133
20,254
356
— 983
— 17
— 582
“j— 10
— 1,556
— 27
381,357
501
2,020,851
2,471
2,635,335
3,212
— 59,346
- 78
— 11,746
28
— 60,975
- 93
—
39,020
381
40,420
395
—
—
— 5,645
— 55
- 4,976
— 48
109,605
524
408,724
1,955
55S,829
2,673
— 6,732
— 32
— 13,636
4- 65
4- 9,003
4- 43
104,188
357
179,094
614
317.4S2
1,088
-f 30,424
- 3
+ 85,924
-f- 159
4- 116,270
4- 106
69,576
404
229,293
1,331
335,569
1,948
— 1,688
— . 9
— 8,278
— 48
— 8,62 t
— 50
76,978
038
193,140
1,601
284,587
2,359
— 2,576
_ 22
— 26,414
— 219
- 33,847
— 281
7,021
270
41,608
1,600
48,824
1,878
- 766
— 29
- 5,469
— 211
— 6,427
- 247
6,426
229
17,327
619
23,8)0
850
— 233
— 9
- 15
—
— 263
— 10
15,549
443
33,160
948
49,104
1,403
1+ 80
+ 2
— 808
— 23
— 894
— 26
1 14,925
553
23,183
859
38,168
1,414
t - 734
— 27
4- 2,169
4- 81
4- 1,286
+ 48
•
6,322,212
2,685
—
—
—
—
— 366,712
- 250
bis ult. Apri
in Summa
im
Ganzen
pro
Klm
Jl
4,023,660
9,469,194
- 654,797
2,161,690
1,648,311
198,486
8,0:
+ P
11,2:
— T
10,8’
—22!
6,3!
— T
16,8!
— 41
13,395,614
2,919,210
2,809,161
- 610,172
205,161
+ 20,750
18,666,373
— 571,232
9,229,299
8,9'
+ 71
16,0
— 3i
6,5
—21
3,9
+ 3
11,1
— 4
7,839,019
- 61,970
1,232,300
- 12,597
763,562
+ 172,787
9,539,308
+ 313,665
291,058
- 32,746
7,0
+ 3
6,6
- 1
14,0
— 1
2,6
10,3
95,828,941
— 473,637
16,117,261
— 777,605
1,902,200
— 277,207
1.323,663
+ 62,174
75,402
1,446
10,843,746
— 673,058
164,297
— 3,601
2,093,319
— 73,582
1,206,218
1,242,881
4 IS, 7b
1,044,048
- 41,732
201,256
— 24,500
96,641
— 11,019
209,854
4 3,191
145,823
13,936
36,656,605
1404054
9,3
_ 4
13,
-1
14,
— 2(
4'
+
13.
1,
10,1
4,
+
+
8,<
7,
— 567
2.
I 3. 1
B. Von Privat - Directionen ver-
waltet.
Aachener Industrie-Eisenbahn
gegen
Altona-Kieler Eisenbahn . . ■
a.
Angerm.-Schwedter Eisenbahn
gegen
Berlin-Anhalter Eisenbahn
gegen
5 Berlin-Dresdener Eisenbahn
gegen
6 Berlin-Görlitzer Eisenbahn
gegen
7 Berlin-Hamburger Eisenbahn
gegen
Berlin-Potsdam-Magdeburger Esb.
gegen
Berlin-Stettin-Stargardter Esb
gegen
b. Ducherow-Swinemünder Esb.
c. Wriezen-Seelow
d. Angermünde-Freienwalde a. 0.
Stargardt-Cöslin-Colberger Esb.
gegen
f. Cöslin-Danziger Eisenbahn .
gegen
3
gegen
Breslau- j a. alte Linie
Schweidnitz- r gegen
Freiburger 1 b. Reppen-Kömgs-
Eisenbahn ) berg
Breslau-Warschauer Eisenbahn
gegen
Cottbus-Grossenhainer Eisenbahn
gegen
Crefeld-Kr.-Kempenerlndustrie-E.
Dortmund- Gronau- Enschei^r^ E.
Glückstadt-Elmshorner Eisenbalm
gegen
Hanno ver-Altenbekener Eisen’
gegen
Homburger Eisenbahn ....
gegen
a. Köln-Mindener-Eisenbahn . .
gegen
Köln-Giessener Eisenbahn
gegen
c. Venlo-Hamburger Eisenbahn .
gegen
Lübeck-Büchen. u. Lübeck-Ham-
burger Eisenb. gegen
Märkisch-Posener Eisenbahn
gegen
a. Magdeburg-Halberstädter Esb.
gegen
b. Vienenburg-Grauhof .
c. Grauhof-Langelsh.-Claustha?
gegen
d. Uelzen-Langwedeler Eisenbahn
gegen
e. Sandersleben-Hettstedt .
Marienb.-Mlawkaer Eisenbahn
Nordhausen-Erfurter Eisenb.
gegen
Oberlausitzer Eisenbahn ....
gegen
Oels-Gnesener Eisenbahn . . .
1877
1876
1877
1876
1877
1876
1877
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1876
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1876
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1876
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1876
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1876
1877
1876
1877
1876
1877
1876
1877
1876
1877
1876
1877
1876
1877
1876
1877
1876
1877
1876
1877
1876
1877
1876
1877
1876
1877
1877
1877
1876
1877
1876
1877
gegen 1876
1877
Ostpreussische Südbahn
gegen
Posen-Creuzburger Eisenbahn
gegen
Rechte Oderufer-Eisenbahn .
gegen
a. Rheinische Eisenbahn.
gegen
b. Call-Trierer Eisenbahn
gegen
Saal-Unstrut-Eisenbahn
gegen
1876
1877
1876
1877
1876
1877
1876
1877
1876
1877
1876
4.
Länge.
Kil.
31)98
288,oi
23,n
431.27
174.00
327,35
440,63
259,56
224.28
37.77
29,46
29.
172.50
198.29
236, g7
433.00
76.00
45.00
55,50
152.00
72.00
41,69
05,08
33,40
290,65
18,io
397,g6
134.16
466,76
111.00
271,90
952,14
H,28
28,87
11,55
07.78
5,60
03,76
78,28
155.50
159,71
243.00
202,io
1,70
317.30
2,oo
042,95
17,34
118.16
+
52:
,77
5.
Personen.
+
24,270
5,237
189,038
5,780
9,553
1,843
232,561
16,760
43,204
5,950
123,612
15,372
183,893
24,755
292.904
22,866
173,409
15,521
6,882
12,018
7,551
43,056
2,937
63,260
3,201
75,783
9,600
162,281
22,200
9,200
5,992
18,007
338
38,035
10,804
41,857
3,561
34,060
755
19,742
328
107,563
638
84,947
7,119
339,270
68,924
121,139
18,264
171,974
45,196
62,453
5,413
58,779
8,515
560.904
26,455
3,406
141
1,657
108
13,010
1,428
13,997
19,945
4,807
23,598
1,110
30,803
1,657
55,882
8,327
29,087
2,039
87,284
8,287
852,900
10,212
26,750
74
16,809
1,969
6.
pro
Kil.
1,021
4- 221
656
— 20
413
- 80
539
— 39
248
— 34
378
— 47
417
— 57
1,128
— 89
777
— 70
182
408
252
252
— 17
319
— 16
330
— 42
379
- 52
121
18
324
7
250
90
1,004
85
354
7
591
10
370
2
4,693
- 394
925
- 187
658
- 99
370
- 98
563
- 48
216
- 31
589
- 28
302
13
57
32
133
15
+
+
+
149
255
61
152
7
193
11
230
34
144
9
297
- 30
1,013
— 13
226
1
319
— 37
+
+
+
+
4"
+
+
+
+
+
+
+
+
+
f
+
Güter.
30,906
6,766
.64,544
9,160
1,186
510
133,647
16,312
25,940
6,929
60,947
2,262
90,550
1,012
84,875
14,091
86,631
26,267
522
1,724
2,534
18,873
881
11,734
521
21,247
3,026
125,955
297
10,725
7,004
4,551
74
25,360
3,381
3,019
960
10,234
4,053
5,859
2,413
102,843
16,932
3,892
1,521
530,795
70,673
172,713
5,115
156,309
562
39,432
1,515
38,647
3,487
407,459
9,257
33,889
3,127
5,289
1,150
10,525
649
8,037
3,835
10,721
1,592
11,918
3,331
8,067
1,162
69,716
35,391
11,322
2,110
110,930
6,034
575,800
11,955
29,000
1,843
5,784
135
+
+
pro Kil.
+
+
+
4-
+
4-
+
+
4-
4-
+
+
+
4-
+
4-
966
211
224
32
51
22
310
38
149
40
186
7
206
2
327
54
386
117
14
58
85
109
6
60
3
90
12
290
1
141
21
82
1
167
108
72
23
107
43
178
72
354
58
215
84
1,334
177
938
28
335
1
355
13
142
13
428
10
3,004
277
183
56
108
7
1,218
41
111
21
77
21
51
8
287
146
56
10
350
17
611
24
245
15
110
3
+
Einnahme.
Pers.-Verk.
+
4-
4-
4,494
904
206,376
7,221
5,927
1,539
455,740
40,222
66,967
5,157
116,969
19,550
309,425
44,709
357,352
24,213
275,692
43,503
6,264
4,858
3,587
73,067
11,216
63,552
4,941
118,057
10,571
195,247
23,211
8,423
6,559
13,109
1,303
26,012
7,684
11,014
736
18,592
1,746
14,782
462
85,767
1,134
30,476
3,835
490,187
50,816
98,831
7,268
280,661
11,720
77,432
8,725
112,908
8,707
836,371
57,136
1,635
43
880
75
22,513
622
15,303
24,124
2,271
19,623
1,240
30,032
3,278
78,081
3,932
33,329
528
108,300
17,562
857,000
38,977
42,000
86
11,892
1,586
10.
pro
Kil.
+
+
189
38
717
- 25
256
- 67
1,057
93
385
30
357
— 60
702
- 102
1,377
— 93
1,236
— 195
166
165
120
427
— 65
321
— 24
514
— 46
456
— 54
111
51
236
23
171
58
264
17
194
18
443
13
295
4
1,684
- 212
1,336
- 139
537
- 39
604
- 25
698
- 78
415
- 32
878
- 60
+
+
+
+
+
+
+
+
+
145
4
31
16
230
6
163
308
29
126
8
188
+ 20
321
— 17
165
— 4
368
— 63
1,018
— 47
355
226
— 30
11.
Einnahme
im Güter-
verkehr.
32.628
+ 4,775
324.452
+ 22,614
3,584
— 1,628
732,660
— 29,852
161,416
+ 37,381
274,477
— 38,728
942,962
— 59,475
487.453
— 8,673
494,590
— 138,631
2.037
2,719
4,852
123,097
— 648
71,226
+ 8,239
117,502
20,082
444,217
5,616
17,253
12,032
14,581
894
63,545
12,939
3,782
1.038
20,530
3,624
12,360
3,288
331,467
+ 42,070
6,908
— 1,304
1,216,406
— 226,812
492,170
— 4,807
755,430
— 3,888
150,998
— 4,601
142,912
-|- 8,061
1,694,363
1,982
15,942
967
5,118
1,220
65,642
11,159
9,067
19.629
38,225
5,619
34,658
7,792
31,562
6,930
383,068
+ 198,097
49,791
+ 3,882
481,500
+ 17,883
2,046,000
— 173,797
83,000
+ 10,831
13,194
— 2,398
12.
pro
Kil.
1,020
+ 149
1,126
+ 78
155
— 71
1,699
— 69
928
-f 215
839
— 118
2,140
— 135
1,878
— Slo
2,205
- 618
54
9
162
714
- 3
361
41
496
- 85
1,026
- 13
227
- 58
263
- 16
418
- 215
91
- 25
213
37
370
98
+
+
+
+
+
+
+
+
1,141
+ 145
382
— 72
3,057
— 570
2,673
— 26
1,618
- 9
1,360
- 41
525
4- 29
1,780
+1,413
-j- 85
177
- 48
671
+ 114
1,374
209
502
- 74
223
- 60
198
+ 44
1,577
+ 816
246
+ 17
1,518
-f 48
2,172
- 222
702
|+ 91
250
- 46
13.
Einnahme.
Summa.
14. | 15.
+
+
+
+
+
38,019
+ 4,644
538,223
+ 15,698
9,541
3,167
1,238,400
- 70,074
238,383
+ 46,623
419,061
- 59,543
1,280,642
- 215,481
844,805
- 105,886
782,147
- 182,124
8,496
7,708
8,445
197,997
12,051
137,457
+ 3,158
237,834
31,177
705,293
39,616
26,778
18,947
31,370
768
89,557
20,623
16,812
474
42,547
3,776
28,483
2,668
417,234
+ 43,204
38,234
- 5,109
1,873,706
- 312,282
655,912
- 12,389
1,095,146
- 18,857
248,830
- 12,983
260,905
+ 827
2,630,734
- 55,154
17,577
1,010
5,998
1,295
88,155
11,781
. 9,067
38,229
67,741
8,663
54,281
9,032
70,694
14,146
470,172
+ 188,616
92,170
+ 3,840
652,800
+ 321
2,903,000
- 212,774;- 287
125,000 1,057
-f 10,917 + 91
27,441 1 520
- 4,2681— 81
+
pro
Kil.
1,234
+ 152
1,869
+ 54
412
— 138
2,872
- 162
1,370
+ 268
1,280
— 182
2,906
— 490
3,255
— 408
3,487
— 812
225
261
282
1,148
— 70
697
4" 16
1,004
- 131
1,629
- 91
352
- 100
565
- 14
589
- 273
403
- 12
443
- 39
853
- 80
1,436
-f 149
2,113
— 282
4,708
— 785
3,562
- 67
2,346
- 41
2,242
— 116
959
4- 3
2,658
- 58
1,558
150,686
-f 27,100
1,918,560
+ 122,752
35,162
- 10,179
4,273,760
- 266,345 — 617
816,134] 4,690
+ 22,749 -f 130
1,601,177, 4,891
- 247,250 — 756
+ 130,793 — 743
+
+
89
208
64
901
120
1,374
407
865
111
349
58
443
4- 39
1,935
4- 776
456
4- 15
2,058
— 11
3,079
bis ult.
April.
16.
pro
Kil.
4,712
4- 848 r
6,662
4- 427
1,522
- 440
9,910
5,052,512
— 547,629
3,264,935
— 96,899
2,703,853
— 370,370
35,550
25,567
30,681
688,203
— 31,960
476,676
— 9,883
849, 7<V'
401,556
67,291
5,654
147,416
4" 4,836
100,027
4" 3,996
1,509,947
+ 120,981
128,308
- 8,261
7,219,805
—1264256
2,536,935
- 240,792
4,279,896
4- 45,045
846,365
4- 5,647
978,531
-f 53,629
9,894,508
- 477,390
67,172
4,985
28,496
+ 15,485
364,617
4" 8,651
36,471
162,737
261,146
— 27,250
201,540
— 50,274
272,593
4- 47.493 + 298
1,788,108
+ 402,736
378,315
4- 73,901
2,671,679
— 243,403 — 826
10,842,000 11,505
11,467
— 1242
12,579 .
— 373
12,056
-1651
941/
86? •
1,024
3,990 f
— 185
2,419
— 50 «
3^)86 k
79,651 — 336
2,586,654 5,974
— 149,900 — 346
97,104 1,278
4- 70,535 4- 421
116,362 2,097
— 6,855 — 123
2,642
1,614
— 136
1,534
+ 49
2,995
4- 120
5,195
4- 416
7,089
— 456
18,142
-3177
13,776
—1307
9,169
4- 96
7,625
4* 51
3,597
4- 197
10,392
— 501
5,955
4- 442
987
-f 236
3,729
4- 89
5,879 ]
1,7.36
3,336
— 348
1,296
- 323
1,707 ,
7,359
4-1658
1,872 fi
4- 356
8,420 T
748,217
461,330
— 28,017
101,536
— 12,074
—1017
3,913
— 233
1)924 /
— 229*
568
1.
2.
3.
4.
6.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16
31
Schleswigsche Eisenbahn . . .
1877
229,80
59,770
260
26,854
117
83,973
366
171,245
745
258,593
1,126
873,210
3,8
gegen
1876
—
6,181
— 27
4-
3,505
+
15
- 5,366
— 23
+
20,890
+ 91
+ 15,594
+ 68
+ 70,514
+ 3
32
Thüringische Eisenbahn . . . .
1877
472,07
423,960
898
176,397
374
495,013
1,049
877,401
1,859
1,389,618
2,944
4,807,208
10,1
gegen
1876
—
26,731
— 57
+
12,595
+
27
— 20,475
— 43
—
33,527
— 71
— 52,441
— 111
- 275,570
- 5
33
Tilsit-Insterburger Eisenbahn . .
1877
53,93
12,370
229
5,383
100
21,350
396
14,238
264
39,225
727
168,698
3,1.
gegen
1876
—
1,286
— 24
+
1,239
+
23
- 1,380
— 25
—
1,494
- 28
- 3,556
— 66
— 14,389
- 2f
34
Muldenthal-Eisenbahn
1877
56,7o
38,100
672
9,850
174
14,000
247
16,840
297
33,444
589
110,153
1,94
gegen
1876
+
20,90
+
4,489
— 267
+
4,249
+
18
+ 3,928
— 34
+
8,854
-f 74
+ 13,892
+ 44
+ 44,013
+ i
Hpccicpji f.J a. nicht garant. Limen
1877
320,oo
365,929
1,143
197,007
616
357,096
1,116
594,012
1,856
962,114
3,006
3,431,824
10,7:
TuSs ' gegen
1876
+
+
61,300
+ 163
36,956
+
101
— 8,121
- 58
—
30,006
— 150
— 32,333
— 191
— 51,081
- 47
Ludwigs , garantirte Linien .
1877
CO
o
o *
O ;
122,731
682
91,632
509
63,728
354
79,217
440
143,592
798
500,126
2,77
haün ) gegen
1876
—
+
3,029
+ 17
+
41,895
+
233
— 106
— 1
—
1,779
— 10
— 1,878
— 11
— 12,081
— *
36
Mecklenburgische Eisenbahn . .
1877
321,57
84,276
262
26,231
82
156,459
487
191,120
594
358,534
1,115
1,302,627
4,0!
gegen
1876
—
11,399
- 36
+
1,268
+
4
— 25,109
— 78
+
3,290
+ io
— 24,339
— 76
— 110,719
- 3
37
Saal-Eisenbahn
1877
00
o
42,551
569
9,625
129
26,807
358
32,836
439
59,827
800
197,135
2,6
gegen
1876
—
—
7,128
— 95
+
1,681
+
23
— 5,683
— 76
+
2,846
+ 38
— 2,837
— 38
— 5,714
—
38
Weimar- Geraer Eisenbahn . . .
1877
68, n
27,263
400
3,505
51
24,830
365
11,491
169
36,472
536
127,178
1,8
39
Sächs.-Thüringische Ost-Westb. .
1877
33?80
8,278
245
4,442
131
3,140
93
6,950
205
10,090
298
33,614
9!
40
Eutin-Lübecker Eisenbahn . . .
1877
33,oo
16,568
502
2,381
72
12,840
389
7,320
222
20,967
635
75,257
2,2
gegen
1876
—
2,752
— 84
—
4ß7
—
13
- 1,047
- 32
—
714
— 21
— 1,949
— 59
— 4,077
- 1
41
Braunschweigische Eisenbahn
1877
331, 00
—
—
—
,
198,088
598
500,848
1,513
717,932
2,169
2,979,595
9,0
gegen
1876
—
—
—
—
—
— 18,284
— 56
—
59,239
— 179
— 78,730
— 238
— 188,153
— 5
42
Halberstadt - Blankenburger E.
1877
18,80
4,939
263
3,820
203
3,568
190
5,130
273
9,398
500
31,193
1,6
gegen
1876
—
—
1,107
— 59
+
482
+
25
— 308
— 16
+
330
+ 18
— 492
— 26
— 2,856
— 1
a. Werra-Eisenbahn . . . .
1877
172,00
43,948
256
28,454
165
63,869
371
152,390
886
217,079
1,262
805,129
4.6
3
gegen
1876
—
3,951
— 22
426
2
— 8,942
— 52
+
3,197
+ 19
— 5,676
— 32
— 74,218
— 4
(
b. Wernshausen-Schmalkala. E.
1877
7)00
2,585
369
1,852
265
864
123
2,026
289
2,966
423
10,964
1,5
gegen
1876
—
462
- 66
+
59
+
83
- 167
- 24
—
75
— 11
— 248
— 36
- 639
Au
Gowa-Ohrdruffer Eisenbahn . .
1877
17,30
9,458
547
1,693
98
5,829
337
3,639
210
9,667
559
31,493
1,8,
Summa
1877
11,383,44
—
—
—
—
—
—
—
—
22,940,542
2,015
85,927,0841 7,c
gegen
1876
+
496,27
—
—
—
—
—
-
—
—
-1025061
— 183
—3902874
1— (
Im Ganzen
1877
25,158,24
—
—
—
—
i —
—
—
—
57,121,382
2.272
2184226301 8,f
gegen
1876
+
939,57
—
—
—
—
1
—
—
—
-3252924
— 184
—5780565
1- 5
Russische Correspondenz.
— A — Mobilisirung. Eine allerhöchste vom 13/25. April d. J.
datirte Verordnung bestimmt die Bildung eines temporären
ausführenden Comite ’s für Truppentransporte und lautet
in wörtlicher Uebersetzung :
1) Von diesem Comite gehen vom Tage der Mobilisationser-
klärung an sämmtliche Anordnungen aus, welche die Transporte
der Truppen auf den Eisenbahnen und die Bereitstellung der
Bahnen selbst betreffen.
2) Das genannte Comite wird vom Kriegsministerium aus
organisirt, von dem es auch alle zu seinem Bestehen nothwen-
digen materiellen Unterstützungen empfängt.
3) Das Comite besteht aus dem Leiter der Truppentrans-
porte auf allen Bahnen und Wasserwegen und aus dem Haupt-
Inspector des Verkehrsministeriums für die Eisenbahnen.
4) Diese beiden Beamten werden für die Zeit der Mobilisi-
rung von den Ministerien des Krieges und dem des Verkehrs be-
vollmächtigt, alle diejenigen allgemeinen und besonderen Anord-
nungen zu treffen, welche auf Grundlage des Reglements für
Militärtransporte auf Eisenbahnen und derjenigen über die Mili-
tärzüge zum Ressort dieser beiden Ministerien gehören.
5) Die genannten beiden Beamten functioniren selbständig
und sind gleichberechtigt; sie unterhandeln mit allen Aemtern
und Personen direct im Namen des temporären Comite’s. Alle
Erlasse sind gemeinschaftlich zu unterzeichnen. Im Falle einer
Meinungsverschiedenheit entscheiden endgiltig die beiden Mini-
sterien, denen ohne Aufschub die betreffenden Fragen vorzulegen
sind. (!)
6) Das temporäre Comite tritt in Thätigkeit vom Tage des
Mobilisationserlasses an.
7) Das temporäre Comite ist befugt, für die Zeit der Mobi-
lisirung bindende Anordnungen und Reglements zu erlassen,
welche die Militärtransporte auf Eisenbahnen betreffen und sich
innerhalb der Grenzen bewegen, welche durch die Grundbestim-
mungen für Militärtransporte angezeigt sind.
8) Alle Aemter und Personen, welche bei der Mobilisirung
auf Grundlage der Verordnung für Militärtransporte in Verbin-
dung mit den Ministerien des Krieges und des Verkehrs zu treten
haben, unterhandeln direct mit dem temporären Comite.
Unterm 18/30. April ist diese Verordnung den verschiedenen
Gouverneuren etc. mitgetheilt worden.
Eine weitere Verordnung des Verkehrsministeriums vom
2/14. Mai d. J. fordert sämmtliche zu seinem Ressort gehörende
etatmässige und supernumeräre Techniker und Beamte auf, sofort
ihre Adressen dem Departement für allgemeine Angelegenheiten
mitzutheilen, untersagt den Ingenieuren den Uebergang von einer
Bahn-Gesellschaft zu einer anderen und den Wechsel des Wohn-
ortes ohne vorhergehende Genehmigung des Ministeriums, insbe-
sondere den z. Z. in Petersburg anwesenden.
Ferner werden alle unter dem Ministerium des Verkehrs
stehenden Ingenieure, welche die Absicht haben sollten, im tech-
nischen Kriegsdienst verwendet zu werden, aufgefordert, unge-
säumt eine dahingehende Eingabe zu machen.
Russische Eisenbahnindustrie. Wie wenig die sämmt-
lichen bisher zum sogenannten Schutze der inländischen Industrie
von der Regierung ergriffenen Massregeln in Wirklichkeit zu
nützen im Stande waren und wie traurig die bei der inländischen
Fabrication erzielten finanziellen Resultate sich darstellen, zeigt
insbesondere der Rechnungsabschluss des grössten in Russland
bestehenden Etablissements zur Fabrication von Eisenbahnbedarf.
Die Russische Gesellschaft für Berg- und Maschinen-
wesen, 1866 gegründet, im Besitz von 1 256 Pferdekräften und
einer über 4 000 steigenden Arbeiterzahl stellt in der Bilanz pro
1876 einem Passivum von 50 000 Actien I. und II. Emission im Be-
trag von 5 000 000 Rubeln folgende Activa gegenüber:
1) Verluste der Gesellschaft während der
letzten 6 Jahre (abzüglich der im letzten
Jahr verbliebenen 127 130 Rubel) im
Ganzen 3 138 494 Rubel
2) Ausserdem: Verlust bei der Realisation
der Actien II. Emission 625 000 „
3) Verlust bei der Realisation der Obli-
gationen 354 832 „
4) Nicht realisirte 5000 Actien II. Emis-
sion, welche in der Bilanz als Capital-
anlage zinstragender Papiere figuriren 779 652
Somit in Summa 4 897 97S Kübel.
Wir führen diese Zahlen auf als abermaligen Beweis der in
diesen Blättern so häufig aufgestellten Behauptung, dass Einfuhr-
zölle — und wenn dieselben auch in Gold erhoben werden —
nimmermehr im Stande sein werden, die Russische Industrie le-
bens- und leistungsfähig zu machen; das Traurigste an diesem
Rechenexempel aber ist, dass von dem, nach jahrelangem Kampfe
erzielten, enormen Verlust auch nicht ein Rubel der Russischen
Kohlen- und der Eisenproduction zu Gute gekommen ist: das Ein-
zige was damit erreicht wurde, ist die Versorgung der Russischen
Eisenbahnen mit Locomotiven, welche erstens schlechter sind als
die fertig im Auslande bestellten und welche zweitens weit theu-
rer als diese zu stehen kommen. Wenn solche Resultate in
Petersburg, am Wohnsitze des Finanzministers erzielt werden,
so darf man sich sicherlich nicht wundern, dass im Süden des
Reiches in Folge der Kriegsereignisse die Englischen Kohlen jetzt
auf 40 — 45 Kopeken per Pud gestiegen sind, ohne dass denselben
die so naheliegenden Donnkohlen eine irgend nennenswerthe Con-
currenz zu bieten im Stande wären.
Wir ergreifen sogar die sich darbietende Gelegenheit, die
Interessenten darauf aufmerksam zu machen, dass unter den
jetzigen Umständen der Export Schlesischer Steinkohlen
«
569
nach dem Süden Russlands (Odessa etc.) wahrscheinlich ein ge-
winnbringender sein dürfte.
Baufortschritte. In der am 8/20. Mai d. J. abgehaltenen
Generalversammlung der Uralbahn theilte der Verwaltungsrath
Folgendes über den Bauzustand dieser Linie mit:
An Erdarbeiten waren 1 930 000 Kubikfaden oder 80 pCt.
vollendet; ebenso die gusseisernen Röhren und offenen Durchlässe,
auch die Maurerarbeiten der meisten steinernen Brücken mit 1 Oeff-
nung beendet, für welche auch die Eisentheile meist an Ort und
Stelle sind. An der Tschussowajabrücke (3 Oeffnungen) waren
2 Caissons versenkt und wurde mit den Maurerarbeiten begonnen.
Vorbereitet zum Oberbau waren 533 780 Stück Schwellen
und 1 948 710 Pud Schienen mit 103 797 Pud Befestigungsmaterial,
der Rest von 547 144 Pud Schienen und 88 203 Pud Kleineisenzeug
war bereits unterwegs.
Der Telegraph functionirt bereits auf der Hauptlinie von
Perm bis Ekaterinenburg, während er auf den beiden Flügelbahnen
erst gelegt wurde.
Hochbauten waren etwa zur Hälfte im Rohbau fertig, ebenso
Wasserstationen. 15 achträdrige Güterlocomotiven waren bereits
per Wasser in Perm angelangt.
Literatur.
Möller’s Coursbuch No. 3 für Juni ist soeben bei
Schmorl & v. Seefeld in Hannover erschienen. Da am 15. Mai
die Fahrpläne der Eisenbahnen und Posten gründlich umge-
staltet sind, so ist dieses Heft doppelt willkommen, Das Möller sehe
Coursbuch ist mit Recht das beliebteste in ganz Norddeutsch-
land, da es durch die alphabetische Anordnung der Fahrpläne,
die deutliche Kennzeichnung der Nachtzeiten und die vielen
sonstigen Nachweise rasche und zuverlässige Auskunft in allen
Fällen giebt. Die Posten und Post-Omnibus umfassen ausser
Hannover, Braunschweig, Oldenburg auch die benachbarten Pro-
vinzen und sind gleichfalls alphabetisch angeordnet. Die Fahrten
nach Norderney, Borkum, Wangeroog, Spiekeroog, Helgoland sind
bereits mitgetheilt, die Reiserouten nach den Badeorten angege-
ben und für besondere Fälle hat sich obendrein die Redaction
bereit erklärt, bei Anfragen auf Postkarten mit bezahlter Ant-
wort jede sonst gewünschte Auskunft zu ertheilen. So wird auch
dieses Heft den alten Ruhm erneuen und sich als zuverlässigen
Freund jedes Reisenden bewähren
OFFIZIELLE ANZEI
1. General- Versammlungen.
ßechte-Oder-Ufer Eisenbahn-Gesellschaft.
Die diesjährige ordentliche General -Ver-
sammlung findet hierselbst 0
am 29. Juni Nachmittags 3 Uhr
im neuen Börsengebäude, Wallstrasse No. 6
statt , wozu die Herren Action aire hier-
durch eingeladen werden.
Gegenstände der Berathung und Be-
sch! ussfassung sind :
I. Die in dem § 26 (auch Nachträge I.
Art. 1 und III. Art. 5) der Gesellschafts-
Statuten sub 1, 2 und 3 aufgeführten
Gegenstände.
H. Neu- beziehungsweise Ersatzwahlen
für Direction und Verwaltungs-Rath.
Die Actien müssen behufs Theilnahme
an der General -Versammlung an einer der
nachfolgend bezeichneten Stellen:
entweder in Breslau
bei der Haupt-Kasse unserer Gesell-
schaft, Berlinerstrasse No. 76
oder in Berlin
bei der Direction der Disconto - Ge-
sellschaft
gemäss § 31 der Gesellschafts - Statuten
spätestens 3 mal 24 Stunden vor der Ver-
sammlung deponirt werden.
Die Legitimationsprüfung wird, soweit
es gewünscht werden sollte, in dem oben
bezeichneten Versammlungs-Locale bereits
von 2% Uhr ab stattfinden.
Jahresberichte etc. werden bei unserer
Hauptkasse vom 20. Juni er. ab ausgegeben.
Breslau, den 28. Mai 1877. Der Vorsitzende
des Verwaltungsraths. Beck. (1833)
K. K. priv. Kascliau-Oderberger Eisen-
bahn-Gesellschaft. Die V. ordentliche Ge-
neral-Versammlung der Actionäre der K
K. priv. Kaschau-Oderberger Eisenbahn-
Gesellschaft findet Donnerstag, am
28. Juni 1877, 10 Uhr Vormittags, im
: Saale des Hotel Europa zu Budapest
(Franz-Josefsplatz No. 11, I. Stock) statt.
Gegenstände der Verhandlung :
I. Geschäfts-Bericht pro 1876.
Vorlage der Schlussrechnungen, Bilanz
und des bezüglichen Berichtes des
Aufsichtsrath es pro 1876. Prüfung
und Feststellung dieser Schlussrech-
nungen und Bilanz, und Ertheilung
des Absolutoriums für die Direction
und den Aufsichtsrath.
3. Feststellung des Honorars der Direction
und des Aufsichtsrathes.
4. Ersatzwahl eines Directions-Mitgliedes
und Neuwahl dreier Mitglieder des
Aufsichtsrathes auf 3 Jahre.
Nach § 18 und 20 der Statuten haben
diejenigen Actionäre, welche der General-
Versammlung beiwohnen respective ihr
Stimmrecht in derselben ausüben wollen,
ihre Actien mit den nicht fälligen Cou-
ons längstens 8 Tage vor der General-
ersammlung, das ist bis inclusive 20.
Juni, 2 Uhr Nachmittags, in Budapest
an der Hauptcassa der Gesellschaft, oder
in Wien bei der Anglo-Oesterreichischen
Bank gegen Uebernahme der entsprechen-
den Legitimations-Karten zu hinterlegen.
Bezüglich der Ausübung des Stimmrech-
tes und der Vertretung durch Bevollmäch-
tigung, werden die P. T. Actionäre auf
die §§ 18, 19 und 20 der Statuten auf-
merksam gemacht Budapest, am 12. Mai
1877. Die Direction. (Nachdruck wird
nicht honorirt.) (1779)
2. Generalversammlungsbeschlüsse.
Muldenthal-Eisenbalm-Gesellschaft. Bei
der heutigen V. ordentlichen Generalver-
sammlung wurden
I. der Geschäftsbericht und der Rech-
nungsabschluss pro 1876 , sowie die
Errichtung einer Pensions- und Fa-
milien-Unterstützungskasse der Beam-
ten genehmigt.
II. In den Verwaltungsrath die ausschei-
denden Mitglieder, die Herren Stadt-
rath Dietel in Leipzig , Bankdirector
Seifert in Berlin und Bürgermeister,
Major Schrecker in Eilenburg wieder
GEN.
gewählt. Ferner bekannt gegeL m,
dass die Betriebseröffnung der Stre\, e
Grossbothen - Wurzen spätestens aQ
30. Juni a. c. erfolgen wird. T*,
Dresden, am 25. Mai 1877. Die.
tion. -
1 q£*
Pfälzische Eisenbahnen. Bekanntmachung, '
die Convertirung der 5-procentigen Prio-
ritäts-Obligationen der Pfälzischen Bah-
nen betreffend. Gemäss Beschlusses der
General-Versammlung der Actionäre der
Pfälzischen Eisenbahn-Gesellschaften vom
5. Mai und mit Genehmigung der Königl.
Bayerischen Staatsregierung vom 9. Mai
1877 sollen
a) das VIH. Prioritäts-Anlehen der Pfäl-
zischen Ludwigsbahn-Gesellschaft zu
5 pCt. laut Anlehensvertrag vom 31.
Juli 1869 im ursprünglichen Betrage
von fl. 2 000 000
b) von dem 1. Prioritäts - An-
lehen der Pfälzischen Nord-
bahn - Gesellschaft laut mi-
nisterieller Genehmigungs-
Urkunden vom 15. Februar
1871 und 29. Februar 1872
im Gesammtbetrage von
fl. 9 452 000 der in 5-pro-
centigen Obligationen aus-
gegebene Theilbetrag von .. 3 OOP 000
somit im ursprünglichen
Gesammtbetrage von . . fl. 5 000 000
in 4‘/2-procentige Obligationen uuter nach-
stehenden Bedingungen convertirt werden.
1. der Anlehensvertrag vom 31. Juli 1869,
bezw. die ministeriellen Genehmigungs-
Urkunden vom 15. Februar 1871 und
29. Februar 1872 bleiben mit Ausnahme
des Zinsfusses ihrem ganzen Inhalte
nach aufrecht erhalten : insbesondere
behält die bestellte Hypothek bezw.
die festgesetzte Priorität und Tilgung
ihre volle rechtliche Wirksamkeit.
2. Die bis 1. October ds. Js. zur Rück-
zahlung verloosten, d. i. amortisirten,
und zur Zeit noch nicht eingelösten
Obligationen beider Anlehen sind
selbstverständlich von der Conver-
tirung ausgeschlossen.
3. Diejenigen Obligations-Inhaber der
sub lit. a und b genannten Prioritäts-
Anlehen, welche mit dieser Zinsen-
herabsetzung in der Zeit vom 1. bis
15. Juni ds. Js. sich einverstanden
erklären, erhalten eine Prämie von
2/3 pCt. des Nominalbetrages der zur
Convertirung präsentirteu Obligationen.
4. Die bezügliche Erklärung ist in der
vorbezeichneten Frist unterEinreichung
der Obligationen nebst den dazu ge-
hörigen Talons und sämmtlichen Cou-
3. Ausloosungen.
Pfälzische Eisenbahnen. Prioritäts-Anlehen der Könglich Bayerisch-
Pfälzischen Eisenbahnen. In den am 14. Mai er. zu Ludwigshafen am Rhein statt-
gehabten Verloosungen der Prioritätsanlehen der Pfälzischen Eisenbahnen sind nach-
stehende Partial-Obligationen pro 1. October d. Js. gezogen worden.
a) Ludwigsbahn.
1. Von dem auf 4% convertirten Prioritäts-Anlehen von fl. 2 000 000 vom Jahre 1848.
ä fl. 1000.
Stück ä fl. 500.
(Fortsetzung auf S. 670.)
(24. Ziehung)
Lit. A. No. 33 61 89 229 291 293 302 339 679 686 750\1Q Q
n 49 119 147 217 310 443 499 / 8 ö
192 206 221 288 359 444 555 609 643 692 753 772\iq
142 150 191 264 366 418 461 J
214 302 318 325 375 411 420 4361., inft
29 167 311 380 440 477 490 . . / 15 ÖXucK a n' lua
D.
B.
E.
C.
F.
I
570
pons, einschliesslich der Coupons vom
1. April 1878, — mit einer nach Num-
mern und Littern geordneten Desig-
nation der zu convertirenden Obli-
gationen in 2 Exemplaren bei unserer
Hauptcasse in Ludwigshafen oder den
nachbenannten Banken und Bank-
häusern abzugeben, wo auch die For-
mularien zu dieser Erklärung in
Empfang zu nehmen sind. Das Eine
dieser Designations - Exemplare wird
mit einer Empfangsbescheinigung ver-
sehen dem declarirenden Obligations-
Inhaber zurückgegeben.
5. Da die Verzinsung zu 5 pCt. bis zum
1. October ds. Js. dauert, so behalten
die Obligations-Inhaber den am 1. Oc-
tober 1877 fälligen Zinscoupon, welcher
nach der Verfallzeit eingelöst wird.
Für jeden später fälligen fehlenden
Zinscoupon muss der Betrag desselben
beigefügt werden.
6. Die Obligationen werden nach der
Anmeldung mit dem Reductions-
stempel bedruckt und mit neuen 4 y2-
procentigen Coupons in Markwährung,
vom 1. April 1878 (d. i. für die Zeit
vom 1. October 1877 bis 1. April 1878)
" -■ beginnend nebst Talons versehen, den
Besitzern gegen Rückgabe der Em-
Werns pfangs- Bescheinigung zurückgestellt,
. vei auch die Prämie von % pCt.
hinausgezahlt wird.
Bei der Directions-Hauptcasse kann
die Abstempelung und der Umtausch
der Couponsbogen etc. sofort bei der
Anmeldung vollzogen werden; für die
Anmeldungen bei den unten genann-
ten Banken und Bankhäusern, muss
es jedoch wegen der nöthigen Zusen-
dung der verlangten neuen Coupons-
bogen bei dem obigen Verfahren sein
Bewenden haben.
7. Mit Rücksicht auf diejenigen Obli-
gations-Inhaber, welche ihre Obliga-
tionen bis zum 15. Juni ds. Js. be-
hufs deren Convertirung nicht einge-
reicht haben, werden sämmtliche 5-
procentige Prioritäts- Obligationen der
obenbezeichneten Anlehen, so weit sie
nicht schon amortisirt sein sollten,
behufs Rückzahlung des Capitales
per 1. October 1877 eventuell ge-
kündigt.
8. Die Inhaber, welche nicht auf die
Zinsreduction eingegangen sind, wer-
den daher aufgefordert, ihre Obliga-
tionen mit sämmtlichen nicht ver-
fallenen Zinscoupons, beginnend mit
dem Coupon per 1. April 1878 nebst
Talons mit Eintritt des obigen Kün-
digungstermines bei der Hauptcasse
in Ludwigshafen oder den nachbe-
nannten Banken und Bankhäusern
einzureichen und den Nominalbetrag
der Obligationen in Empfang zu
nehmen.
Vom 1. October 1877 ab hört die Ver-
zinsung auf, weshalb der Betrag der
etwa fehlenden, nicht fälligen Zinscoupons
bei der Auszahlung des Capitales in Ab-
zug gebracht wird.
Das Convertirungsgeschäft kann ausser
bei der Directions-Hauptcasse zu Ludwigs-
hafen a|Rh. noch vollzogen werden wah-
rend der üblichen Geschäftsstunde in dem
Effecten-Bureau der Herren:
M. A. v. Rothschild u. Söhne in Frank-
furt a|M.,
Ph. N. Schmidt in Frankfurt a|M.,
W. H. Ladenburg u. Söhne in Mannheim,
S. Bleichröder in Berlin,
der Direction der Disconto-Gesellschaft in
Berlin,
der Rhein. Creditbank in Mannheim,
der Kgl. Bank in Nürnberg,
der Bayerischen Vereinsbank in München.
Ludwigshafen, 15. Mai 1877. Die Di-
rection der Pfälz. Bahnen, v. Jäger. (1786)
Zu 3. Ausloosungen (Fortsetzung).
2. Von dem auf 4% convertirten Prioritäts- Anlehen von fl. 500000 vom Jahre 1852.
(24. Ziehung.)
Lit. G. No. 138 178 217 219 ... 4 Stück ä fl. 1000.
„ H. „ 40 71 158 184 206 ... 5 „ ä fl. 500.
„ 1. „ 6 37 43 45 100 150 276 .7 „ ä fl. 100.
3. Von dem auf 4% convertirten Prioritäts-Anlehen von fl. 700000 vom Jahr 1856,
(19. Ziehung.)
Lit. K. No. 47 103 226 296 321 357 6 Stück ä fl 1000.
„ L. „ 208 246 348 356 375 384 6 „ ä fl. 500.
„ M. „ 141 218 532 589 594 651 757 773 876 900 925 932 . 12 „ ä fl. 100.
4. Vom 4'/i% Prioritäts-Anlehen von fl. 800000 vom Jahre 1858.
(14. Ziehung.)
Lit. A. No. 135 202 224 305 4 Stück ä fl. 1000.
„ B. „ 136 155 220 224 398 507 6 „ ä fl. 500
„ C. „ 27 207 600 659 744 797 852 879 941 989 10 „ ä fl. 100.
5. Vom 4% Prioritäts-Anlehen von fl. 900000 vom Jahre 1861.
(9. Ziehung.)
Lit. A. No. 344 366 458 3 Stück ä fl. 1000.
„ B. „ 148 313 371 443 470 5 „ ä fl. 500.
„ C. „ 30 106 130 191 254 788 863 956 .8 „ ä fl. 100. -
6. Vom 4% Prioritäts-Anlehen von fl. 3 420000 vom Jahre 1862.
(9. Ziehung.)
Lit. D. No. 112 271 373 388 422 431 506 634 880 1083 1825 1895 ... 12 Stück ä fl. 1000.
„ E. „ 281 442 533 854 1058 1167 1370 1937 2031 2138 2173 2200 2253 2288
14 Stück ä fl. 500.
„ F. „ 10 51 93 133 365 403 526 656 1000 1669 1727 1830 1918 2037 2094
15 Stück ä fl. 100.
7. Vom 4% Prioritäts-Anlehen von fl. 700 000 vom Jahre 1865.
(9. Ziehung.)
Lit. G. No. 133 198 326 ... 3 Stück ä fl. 1000.
„ H. „ 41 53 309 ... 3 „ ä fl. 500.
„ I. „ 34 511 534 747 795 5 „ ä fl. 100.
8. Vom 5% Prioritäts-Anlehen von fl. 2000 000 vom Jahre 1869.
(8. Ziehung.)
Lit. A. No. 309 556 604 864 926 996 1088 1170 8 Stück ä fl. 1000.
„ B. „ 100 118 324 434 573 925 973 994 1012 9 „ ä fl. 500.
„ C. „ 156 178 209 247 400 417 557 608 1021 1186 1214 1229 1262 1349 1406 1415 1894 1971
1« SHick ä fl. 100.
9. Vom 41/2% Prioritäts-Anlehen von fl. 3 500000 vom Jahre 1872.
(2. Ziehung.)
Lit. D. No. 520 541 636 673 868 1147 1289 1624 1708 1740 1785 ... 11 Stück ä fl. 1000.
„ E. „ 613 649 1373 1391 1476 1667 1733 1895 1919 2091 2201 2212 2276
13 Stück ä fl. 500.
„ F. „ 190 205 293 312 362 1291 1653 1911 2022 2166 2230 2473 .12 „ ä fl. 100.
10. Vom 41/ä°/o Prioritäts-Anlehen von fl. 10 000000 vom Jahre 1872.
(2. Ziehung.)
Lit. G. No. 240 413 733 1124 1540 2343 3157 3213 3231 3375 3466 3687 3837 3846 3883 4166
4178 4383 4429 4444 4599 4897 5075 5089 5192 5216 5466 5654 5679 5788 5793
5966 32 Stück ä fl. 1000.
„ H. „ 402 1232 1246 1546 1667 2755 3157 3493 3613 3658 4000 4066 4221 4276 4302
4392 4412 4962 4969 5057 5321 5414 5484 5508 5748 5769 6273 6479 6664 6687
6802 6816 6921 6980 6985 7136 7196 7282 7311 7351 ... 40 Stück ä fl. 500.
„ I. „ 19 447 1030 1612 1743 2013 2038 2042 2245 2285 2382 2419 2458 13 Stück ä fl. 100.
b) Maximiliansbahn.
11. Vom 41/j°/o Prioritäts-Anlehen von fl. 2 500 000 vom Jahre 1871.
(2. Ziehung.)
Lit. A. No. 112 453 469 1112 1259 1302 1313 1404 8 Stück ä fl. 1000.
„ B. „ 304 362 442 592 922 995 1424 1434 S „ ä fl. 500.
„ C. „ 47 137 633 779 1089 1239 1317 1438 1535 1567 1640 2111 2278 2454
14 Stück ä fl. 100.
12. Vom 4V2% Prioritäts-Anlehen von fl. 4001900 = jti 6860 400 vom Jahre 1874.
(I. Ziehung.)
Lit. A. No. 54 95 780 1009 1096 1298 1337 1401 8 Stück ä M. 1800.
„ B. „ 774 864 938 948 1170 1601 1609 1685 1858 1971 10 „ ä Jl 1200.
„ C. „ 761 1154 1211 1266 1519 1527 1641 1845 1934 1950 2174 2477 2606 2650
14 Stück ä M. 600.
c) Nordbahnen.
13. Vom 5°/o resp. 472% Prioritäts-Anlehen von fl. 9 452 000 vom Jahre 1871.
(2. Ziehung.)
Lit. A. No. 280 984 1197 1690 1802 2159 2216 2238 2635 2653 2855 2962 3233 3263 3387
3697 3993 4316 4318 4608 4667 4670 4743 4751 4847 4852 4909 27 Stück ä fl. 1000.
„ B. „ 1245 1617 1741 1763 1778 2116 2163 2177 2327 2330 2367 2983 3058 3281 3388
3392 3434 3496 3571 3606 3631 3719 3806 3942 4121 4256 4603 4709 5017
5152 5517 5591 5706 5922 6224 6271 6295 6891 6959 7762 7877 8065 8134 8182
44 Stück ä fl. 500.
„ C. „ 25 847 891 938 1058 1201 1493 1683 1961 2083 2124 2276 2579 2596 2616 2646
16 Stück ä fl. 100
Die Besitzer vorstehender Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken in
Kenntniss gesetzt, dass deren Auszahlung vom 1. October d. J. an
in Frankfurt a/M. bei M. A. v. Rothschild & Söhne,
„ „ „ Phil. Nie. Schmidt,
„ Mannheim „ W. H. Ladenburg & Söhne,
„ „ „ der Rheinischen Creditbank,
„ Berlin „ S. Bleichröder,
„ „ „ der Direction der Disconto-Gesellschaft,
„ Neustadt a/H. „ L. Dacque,
„ München „ der Bayerischen Vereinsbank,
„ Ludwigshafen „ der Directions-Haupt-Casse
571
erfolgt, dass die Verzinsung derselben vom 1. October d. J. ab aufhört und dass die per
1. April 1878 und später fälligen Coupons, welche an diesen Obligationen fehlen, bei
deren Auszahlung in Abzug gebracht werden.
Aus früheren Verloosungen sind von obigen Prioritäts -Anlehen noch rückständig:
a) Ludwigsbahn.
1. Von den ausgeloosten 4% % convertirten Prioritäts-Obligationen (Coupon
incl. 1. October 1872 schwarzer Druck auf weissem Papier, vom 1. April 1873 ab Coupon
mit schwarzem Druck auf gelbem Papier; Werthbetrag in farbigen Feldern).
Rückzahlungstermin 1. October 1873. Rückzahlungs termin 1. October 1874.
Lit. C. No. 449. Lit. ß. 49. F. 103.
„ E. No. 404.
„ L. No. 67.
„ M. No. 142 587 909
Lit. A. No. 546.
„ B. No. 411
„ C. 483.
„ D. 186.
„ E. 6.
Rückzahlungstermin 1. October 1875.
I. 291.
L. 399.
M. 380.
763.
Lit. C. No. 57 472 491. I Lit. F. No. 408.
E. No. 59 79 139 484. | „ G. No. 80.
Lit. A. No. 331.
„ B. No. 320.
C. No. 25 246
Rückzahlungstermin am 1. October 1876.
Lit. L. No. 298.
M.No. 284452 947 962.
488.
Lit. D. No. 473.
„ E. No. 322 365.
„ F. No. 231.
Lit.
G. No. 126 281.
H. No. 225.
I. No. 136
Lit.
K. No. 215.
L. No. 353.
M. No. 494 572 973.
2. Von den ausgeloosten 4 % % Prioritäts-Obligationen (Coupons schwarzer Druck
auf blauem Papier; Werthbetrag in farbigen Feldern).
Rückzahlungstermin 1. October 1873.
Lit. C. No. 209.
Rückzahlungstermin 1. October 1875.
Lit. C. No. 7 123.
Lit. A. No. 226.
„ B. No. 189.
„ C. No. 12 14 214
474 877.
„ D. No. 1074 1184
1712.
„ E. No. 153 172 477
802 881.
3) Von den ausgeloosten 4% Prioritäts-Obligationn (Coupons
auf rothem Papier).
Rückzahlungstermin 1. October 1874.
Lit. C. No. 174 676 778.
Rückzahlungstermin 1. Octoberl876.
Lit. F. No. 1063 1206
1370 1858
1882
„ G. No. 1506 1802
1808.
„ H. No. 3471 3516.
„ I. No. 502.
schwarzer Druck
Rück za hlungstermin 1. October 1874,
Lit. ß. No. 370.
„ C. No. 826.
., D. No. 1175 1991.
„ E. No. 775 986 1334 1829 2279.
„ F. No. 1082.
Rückzahlungs termin 1. O c tob er 1875.
Lit. A. No. 457.
„ B. No. 283.
„ D. No. 763 824.
„ E. No. 900 910 944 1273 2267.
„ F. No. 2183.
„ G. No. 179.
I. No. 178.
October 1876.
Lit. F. No. 802 1129 1208 1272 1535 1616 1921.
H. No. 74.
I. No. 469 513.
Obligationen (Coupons schwarzer Druck
Rückzahlungstermin 1
Lit. C. No. 19 240 408 485 487 989.
„ D. No. 208 929.
„ E. No. 23 33 121 241 263 685 818 928
4. Von den ausgeloosten 5% Prioritäts-
auf weissem Papier; Werthbetrag"ln farbigen Feldern).
Rüekzahlungstermin 1. October 1871. Lit. A. No. 809.
„ 1. October 1872. „ A. No. 770, Lit. B. No. 495, Lit. C. No. 1417.
„ 1. October 1873. „ B. No. 984.
„ 1. October 1874. „ A. No. 286 788, Lit. C. No. 256.
„ 1- October 1875. „ A. No. 96, Lit. B. No. 958, Lit. C. No. 1140.
Rückzahlungstermin 1. October 1876.
Lit. A. Nö. 111 259 763.
„ B. No. 66 291 1155 1183.
Lit. C. No. 408 435 951 1227 1534 1797.
b) Maximiliansbahn.
Von den ausgeloosten 4% °/o Prioritäts-Obligationen (Coupons schwarzer Druck
auf grauem Papier; Werthbetrag in farbigen Feldern).
Rückzahlungstermin 1. October 1876.
Lit,
A. No. 540 573 709 863 1159.
B. No. 486 746 891 1466.
Lit. C. No. 81 1094 1175 1685 2264 2293.
c) Nordbahnen.
1. Von den ausgeloosten 5 °/0 Prioritäts-Obligationen (Coupons schwarzer Druck
auf silbergrauem Papier; Werthbetrag in farbigen Feldern).
Rückzahlungstermin 1. October 1876. Lit B. No. 757 1373 1796, Lit. C. No. 928.
2. Von den ausgeloosten 4% % Prioritäts-Obligationen (Coupons schwarzer Druck
auf weissem Papier mit gelblichem Ueberdruck; Werthbetrag in farbigen Feldern).
Rückzahlungstermin 1. October 1876.
Lit. A. No. 3635 3878 4468.
„ B. No. 3334 3421 5003 5878 6031 6678 6886 6909 7237 7572 7698 7994.
„ C. No. 1678 2353 3268.
Ludwigshafen, 15. Mai 1877. Die Direction der Pfälzischen Bahnen, von Jäger. (1780)
4. Fahrplan- Aenderung.
Oesterreichische Staatsbalm. Anlässlich
der Beschränkung in der Schifffahrt auf
der unteren Donau werden die Courierzüge
unterhalb Budapest vom 1. Juni a. c. ab bis
auf Weiteres eingestellt.
5. Dividenden- Auszahlungen.
Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn-
Gesellschaft. Dividenden - Zahlung.
Nachdem die für das Jahr 1876 zur Ver-
theilung kommende Dividende
a) für die Stammactien Littr. A. auf 8 pCt.
= 24 dt.
b) für die Prioritäts-Stammactien Littr. B.
auf 3% PCt. = 10 M. 50 /*§>
c) für die Prioritäts-Stammactien Littr. C.
auf 5 pCt. = 15 dl
festgesetzt worden ist, kann dieselbe vom
1. Juni d. J. ab in den Vormittagsstunden
von 9 — 12 Uhr
bei unserer Haupt-Casse hier,
bei unserer Filial-Haupt-Casse inBerlin
und bis 20. Juni d. J.
in Berlin bei der Direction der Dis-
conto-Gesellschaft und bei Herrn
S. Bleichröder,
in Leipzig bei Herrn H. C. Plaut, bei
der Almemeinen Deutschen Credit-
anstalt, bei der Leipziger Bank,
in Halle bei Herrn H. F. Lehmann,
in Dessau bei Herrn J. H. Cohn,
in Frankfurt a/M. bei Herren M. A.
von Rothschild & Söhne
gegen Einlieferung der Dividendenscheine
in Empfang genommen -werden.
Den einzulösenden Dividendenscheinen
ist eine Nachweisung über deren Stück-
zahl und Geldbetrag beizufügen. Magde-
burg, 30. Mai 1877. Directorium. Lent. (1830)
6. Tarifänderungen.
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eis
bahn Am 1. Juli er. wird der Verba .-
tarif der Niederschlesisch - Märkisch n,
Märkisch-Posener und Breslau-Schweidnitz -
Freiburger Eisenbahn vom 1. September
1874 mit sämmtlichen Nachträgen durch
einen, nach dem neuen Deutschen Tarif-
system gebildeten , tlieilweise erweiterten
Tarif ersetzt.
In demselben findet nach der Station
Frankfurt a./0. eine directe Expedirung
nur via Reppen mit der Märkisch-Posener
Bahn statt. Berlin, Guben und Breslau,
im Mai 1877. Directorium der Breslau-
Sch weidnitz-Freiburger Eisenbahn - Gesell-
schaft als geschäftsführende Verwal-
tung (1834)
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Am 1. Juni er. tritt für den Trans-
port Niederschlesischer Steinkohlen
und Koks von unseren Stationen nach
Stationen der K. K. priv. Oesterreichi-
schen Staats-Eisenbahn -westlich
Chotzen ein directer Tarif in Kraft.
Breslau, 19. Mai 1877. Directorium. (1829)
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Die im Preussisch-Schlesisch-Oester-
reicbisch-Ungarischen Verbandtarif vom
1. Mai 1872 mit sämmtlichen Nachträgen
zwischen Breslau und Wien resp. Brünn
und Olmütz via Oderberg bestehenden
Tarifsätze finden fortan auch via Halbstadt
Anwendung. Breslau, den 25. Mai 1878.
Directorium. (1828)
Mitteldeutsch - Galizisch - Rumänischer
Verband. Durch Nachtrag VII zum Special-
tarife für Holztransporte werden directe
Frachtsätze der Station Bednarow vom
15. Juni er. ab eingeführt.
Näheres ist in den Verbands-Güter-Expe-
ditionen zu erfahren. Erfurt, den 23. Mai
1877. Die Direction der Thüringischen
Eisenbahn - Gesellschaft als geschäfts-
führende Verwaltung. 1831)
7. Submissionen.
Rheinische Eisenbahn. Die Lieferung von
1 074 000 Klgr. Bessemerstahlschienen,
843 000 r Langschwellen,
7 500 Stück Seitenlaschen,
14 900 „ Laschenbolzen,
129 200 „ Fixirungsplättcheu,
22 400 „ Neigungsplättchen,
88 900 „ Krämpplattchen,
89 200 „ Krämpplättchenschrauben,
für Herstellung von eisernem Oberbau soll
im Wege der Submission vergeben werden.
Bedingungen und Zeichnungen sind in un-
serem technischen Central- Bureau, Trank-
gasse 23 hierselbst, einzusehen, resp. auf
portofreie Anfrage von dort zu beziehen.
Bezügliche Offerten, an welche die Sub-
mittenten bis zum 26. Juni gebunden blei-
ben, sind bis zum 12. Juni an uns einzu-
senden. Köln, den 30. Mai 1877. Die
Direction. (1836)
572
Bergisch-Märkische Eisenbahn. Die Lie-
ferung 5 eiserner Brücken-Ueberbauten für
die Neubaustrecke Oberhausen-Zeche Carl
mit Stützweiten von resp. 6,5 bis 41, 3 Meter
und einem Gesammtgewicht von 100 Ton-
nen soll vergeben werden. Bedingnissheft
und Zeichnungen sind im hiesigen bau-
technischen Bureau, Zimmer No. 20 einzu-
sehen, auch gegen Kostenersatz vom Rech-
nungsrath Elkemann hierselbst zu beziehen.
Offerten mit der Aufschrift „Abthei-
lung VI, Offerte auf Ueberbauten“ sind bis
zum Eröffnungstermine, „Freitag, den
15. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr“?
uns zu übersenden. Elberfeld, den 26. Mai
1877. Königliche Eisenb.-Direction. (1832)
Saarbrücker Eisenbahn. Neubau der
Fisch b ach bahn. Die Lieferung von
50 Stück umwendbaren Herzstücken aus
Stahl,
16 „ Kreuzungsstücken aus Stahl,
36 „ Zwangsschienen aus Hartguss,
130 „ Doppelhülsen und
130 „ Knaggen aus Gusseisen für
Zwangsschienen,
soll im Wege der öffentlichen Submission
vergeben werden. Offerten hierauf sind,
mit entsprechender Aufschrift versehen,
bis zum Submissionstermin,
Sonnabend, den 9. Juni er.,
Vormittags 11 Uhr,
versiegelt und portofrei an die Unter-
zeichnete Königliche Eisenbahn-Direction
einzureichen, in deren Verwaltungsgebäude
hierselbst zur bezeichneten Stunde die
Eröffnung der Offerten im Beisein der
persönlich erschienenen Submittenten er-
folgen soll.
Die Submissions-Bedingungen undZeich-
nungen können im bezeichneten Gebäude
(Zimmer No. 54) eingesehen, auch vom
Vorsteher unseres Neubau-Central-Bureaus
gegen Copialien bezogen werden. Saar-
brücken, den 16. Mai 1877. Königliche
Eisenbahn-Direction. (1812) J.
Nassauische Eisenbahn. Die in den
Magazinen zu Limburg, Lahnstein, Mos-
bach und Castel vorhandenen abgängigen
Betriebs- undW erkstätten-M aterialien sollen
im öffentlichen Submissionswege an den
Meistbietenden verkauft werden. Die
Offerten sind portofrei, versiegelt und mit
der Aufschrift:
„Offerte auf den Ankauf von Ma-
terialien-Abgängen“
versehen bis zum Submissionstermin
Montag, den 11. J uni er., V orm. 10% Uhr
an den Unterzeichneten Materialien- Ver-
walter einzureichen.
In diesem Termine werden die einge-
gangenen Offerten in Gegenwart der er-
schienenen Submittenten eröffnet werden.
Das Materialien-Verzeichniss nebst den
Verkaufsbedingungen wird auf portofreie
Anträge gegen Erstattung der Copial-Ge-
bühren von 50 a% von hier mitgetheilt
werden. Limburg a. d. Lahn, 25. Mai 1877.
Der Materialien-Verwalter. Busch. (1821)J.
Königlich Sächsische Staatseisenbahnen.
Lieferung von Petroleum betreffend.
Für die Zeit vom 1. Juli 1877 bis Ende
Juni 1878 bedarf die Staatseisenbahn-Ver-
waltung eines Quantums von 571 000 Kilo-
gramm besten raffinirten Amerikanischen
Petroleums zu Beleuchtungszwecken. Das-
selbe ist in den aus den Lieferungsbedin-
gungen zu ersehenden Quantitäten an die
Magazinhauptverwaltung in Chemnitz, die
PBIYAT-ANZEie
Wir disponiren zur Zeit über 75 Stück offene und 116
Stück bedeckte Güterwagen, welche wir zum billigen Mieths-
preis oder auch zum Erwerb hiermit offeriren Auf Grund
unserer Miethsverträge gehen die Wagen nach Ablauf eines
Abschlusses von zwei Jahren ohne jede weitere Entschädi-
gung in das Eigenthum der miethenden Verwaltung über
Wir stellen ausserdem 2— 3000 Centner unserer alten ausgesuchten ca. 120 m/m.
hohen Geleiseschienen ca. 18 und 21 ' lang zum Verkauf.
Berlin, Reinickendorferstrasse 64.
„Germania“
Eisenbahnwagen-Leih- Anstalt in Liquidation.
Offen.
Geschlossen.
Haeckel’sche federnde Unterlags-Ringe
bieten Schutz gegen Losrütteln der Muttern, vorzüglichen und billigen Ersatz der Contre-
Prospecte gratis und franco. Julius Haeckel in Leipzig.
Eisenbahn- Waggon Schieber
Patent Heshuysen.
Grosse Arbeitsersparniss; verrichtet die
Arbeit von 4 — 5 Leuten; unentbehrlich
für alle Rangirarb eiten.
Allein berechtigter Fabricant für das
Deutsche Reich.
Peter IJarthel, Ingenieur,
Frankfurt a/M.
Patentwecker für Eisenbahnbeamte
empfiehlt A. Sauer in Mülheim am Rhein.
Dieselben versagen nie und schellen SO lange,
bis der Betreffende aulsteht und das Läutewerk in
Ruhstaud setzt. Garantie 10 Jahre. Preis 5, 6,
10 uncL.15 Thaler. Vollständige Beschreibung
nebst Zeichnung gratis und franco. 400 Stück seit Ja-
nuar an mehrere Eisenbahn-Directionen abgeliefert.
Wilh. Horn’s
Telegraphen-Bau-Anstalt
BERLIN, Kommandantenstr. 45.
Magazinverwaltung in Dresden - Neustadt
(Schlesischer Bahnhof) und die Magazin-
verwaltung Leipzig n. (Dresdener Bahn-
hof) frachtfrei zu liefern.
Die Lieferungsbedingungen, welche sich,
abgesehen von der Quantität, gegen die
des Vorjahres nicht verändert haben,
können bei diesen Dienststellen eingesehen
oder von dort bezogen werden.
Die Generaldirection behält sich die freie
Auswahl unter den Submittenten vor.
Lieferanten wollen ihre versiegelten, mit
der Aufschrift „Petroleumlieferung“ ver-
sehenen Offerten bis zum
9. Juni 1877, Vormittags 10 Uhr
an die Königliche Generaldirection ein-
reichen.
Vormittags 11 Uhr desselben Tags er-
folgt die Oeffnung der eingegangenen An-
£ebote in Gegenwart der etwa erschienenen
ieferanten. Diejenigen Angebote, auf
welche sodann bis zum 19. Juni eine Zu-
sage nicht ertheilt ist, sind als unberück-
sichtigt zu betrachten.
Die Staatseisenbahnverwaltung gewährt
für das netto gelieferte Petroleum, ermittelt
ans dem Bruttogewicht nach Abzug von
20 pCt. tara, denjenigen Preis, welcher an
dem der Absendung vorhergehenden
Börsentag für Bremen in der Berliner
Börsenzeitung amtlich notirt worden ist,
einschliesslich eines Zuschlags. Die An-
gebote haben mithin nur diesen Zuschlag
zu enthalten, welcher für Franc o-Lieferung
nach Chemnitz bez. Dresden-Neustadt und
Leipzig zu gewähren sein würde, wenn
das leere Gefäss den Lieferanten auf der
Empfangsstation zur Verfügung gestellt
wird. Dresden, den 24. Mai 1877. Königl.
Generaldirection der Sächsischen Staats-
eisenbahnen. Frhr. v. Biedermann. (1818)
I».
Mr. Bessell, Dresden,
Graphitschmelztiegel-Fabrik ,
empfiehlt ihre Tiegel zum Schmelzen aller
Art Metalle (Prämiirt in Moskau, Wien und
Dresden); ferner feinstgemahlenen und
geschlämmten Graphit als Antifrictions-
mittel, wie auch zum Einstreuen in die
Gussformen, zur Formsand -Beimischung
und Ia. Ofenschwärze verwendbar mit
75 — 90 % reinem Kohlenstoffgehalt.
Ferner Graphit aus eigenen Graben zur
S chmelztiegelf abrikation .
Niederlage in
BERLIN bei Herren J. F. Wirtz & Co.
BRESLAU bei Herrn C. G. Müllers
Nachfolger.
Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
r*ntwortlrcher Bedacteur: Dr. Jur. Wilh. Koch zu Berlin (Redactionsburean : Anhalterstr. 8). - CommissionUr : Adolph RefclBhöfer zu Leipzig. - Druck von H- S. Hermann in Berlin. Beuthstr. 8.
573
^ / /*
N2: 44.
Die Zeitung erscheint J L
Montags und Freitags. ^
VlM'leljRhrlich für 4 Mark «u beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt des Deutsch-
Oesterr. Postgebietes ;
Kreuzband-Porto wird extra berechnet.
Manuscript sowie sämmtliche officielle Inserate
eind franco einzusenden an die Redaction,
Dr. jnr. W. Koch,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commis sionär für den Buchhandel :
Adolph Refelshöfer,
Leipzig, Nürnberger Strasse 69.
Beilagen zur Zeitung
und
Privat-Inserate
wolle man direct an die Buch- u. Steindruekerei
von H. S. Hermann,
Berlin SW., Beuth-Strasse 8.,
einsenden.
Insertions-Preis für die dreigespaltene Petitzeile
oder deren Raum 30 Pf.
Beilagen zu der Zeitung (in Quart} werden
sowohl den von den Eisenbahnen und durch den
Buchhandel als den durch die Post bezogenen
Exemplaren für 15 Mark beigelegt.
Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 8. Juni 1877.
Inhalt: Bemerkungen zu den Kosten der Localbahnen. — Die Coupons-Einlösungs-Processe und die Beschlagnahme von Wagen
Oesterreichisch - Ungarischer Bahnverwaltungen in Deutschland. — Deutsche Wochenschau. — Russische Concurrenz. — Rechtsfall (dev
Empfänger haftet auch für die nachträglich geforderte, von der Bahn ursprünglich aus Versehen in den Erachtbrief nicht eingestellte Zoll-
G-ebühren). — Einnahmen der Oesterreichisch-Üngarischen Eisenbahnen im Monat April 1877. — Die Eisenbahnen Schweden’s, Norwegen's und
Dänemarks in 1876. — Gotthardhahn (Monatsbericht pro Eebruar 1877). — Afrikanische Eisenbahnen. — Burstyn’s Oelsäuremesser. — Neu
erschienene Werke. — Betriebs-Ergebnisse der Bayerischen inel. Pfälzischen Eisenbahnen im März 1877. — Officielle Anzeigen: 1. Stations-
Eröffnungen. 2. Verkehrsstörung etc. 3. General-Versammlungen. 4. Einlösungen. 5. Tarifänderungen. 6. Submissions-Resultate. 7. Sub-
missionen. — Privat- Anzeigen.
Bemerkungen zu den Kosten der Localbahnen.
ln No. 41 der Zeitung des Vereins giebt uns Herr Baudirector
Wollheim, welcher ein ganz entschiedenes Verdienst um das secun-
däre Eisenbahnwesen sich erworben, einige rechnerische Daten
bezüglich der Baukosten und künftigen Betriebskosten der von
ihm hergestellten, nahezu. 80 Kilom. langen Secundärbahn von
Neumünster nach Tönning und kommt dabei zu dem Resultate,
dass man noch wesentlich billiger bauen könne, als ich es in
meiner letzten Broschüre veranschlagt, insbesondere aber die von
mir aufgerechnete Betriebseinnahme von 6 000 Jl, welche hei
Eisenbahnen von 30 und mehr Kilometer Länge als nothwendig
erachtet würde, „viel zu hoch sei und eher von dem Bau ab-
schrecke, als dazu aufmuntere“.
Ich kann hierauf nur erwidern, dass auch mir sehr viele
practische Erfahrungen zur Seite stehen, die mich aber nicht ver-
anlassen konnten, nur das günstigste Zusammentreffen als Grund-
lage meinen Rechnungen unterzulegen. Ich erkenne voll-
ständig an, dass wie überall, auch auf dem Gebiet des
Localhahnwesens diejenige Leistung die productivste
ist, welche das grösste Bedürfniss der Volkswirth-
schaft mit dem kleinsten Aufwand an Mitteln befrie-
digt. Aber es giebt auch Grenzen, welche ohne Schaden anzu.
richten nicht überschritten werden dürfen; insbesondere den
grossen Schaden: in den localhahnbedürftigen Kreisen den
Glauben zu erwecken, dass eine Eisenbahn eigentlich nicht mehr
kosten dürfe, als ein leichtbeschienter Sommerweg einer Chaussee,
und an Betriebskosten lediglich diejenigen der Zugkraft und Zug-
bedienung nöthig seien.
Die von mir angegebenen Baukosten von 44—45 000 Jl pro
Kilom. ohne Grund erwerb und Betriebsmittel und von 34—36 000 Jl
für normalspurige Strassenhahnen sind das Mittel aus drei eigenen
und einigen 20 fremden, insbesondere Französischen Ausführungen
und die Durchschnittszahl von den Grenzwerthen 28 000 und
72 000 Jl , welche pro Kilometer erwachsen sind. Ebenso sind die
von mir angegebenen Erfordernisse für den Betrieb Mittelwerthe
und enthalten bei in Summa 6 000 Jl
pro Kilometer und Jahr für eigentliche Betriebs-
kosten nur . ... er 4 000 „
für Reserve und Erneuerungsfonds aber noch . . . 600 Jl
und bereits die 3procentigen Zinsen des An-
lagecapitals mit 1100 „
schliesslich aber als Risico-Prämie bei Verpachtungen 4—500 „
wobei überall nur Bahnen von etwas über 20, vielleicht bis
30 Kilom., wie sie doch meistens Vorkommen werden, ange-
nommen sind. Bei solchen von nur 20 Kilom. Länge oder etwas
kleiner, komme ich sogar auf nahezu 7 000 .H Hat man es
aber, wie Herr Wollheim, mit einer Linie von 80 Küom. zu thuu,
so ändern sich ja die General- und Verwaltungskosten, so wie
manches andere so erheblich, dass man sehr wolil auf eine
kleinere Zahl als 6 000 M kommen kann. Das sind pro Jahr und
Meile übrigens immer erst 15 000 Thaler, welche, da ich für die
Localbahn einen 20 — 25 pCt. hohem Tarif beanspruche, einer
Einnahme von 12 000 Thaler pro Jahr und Meile bei den Voll-
bahnen entsprechen, was factiscli, wo nicht absolute Missgriffe
vorkamen, die Minimal-Einnahmen der dürftigsten unserer älteru
Bahnen waren.
Nochmals möchte ich alle Fachgenossen, welche das Local-
bahnwesen zu fördern gewillt sind, auch vor der Schönfärberei
auf diesem Gebiete warnen, denn schon jetzt treten bezüglich der
Herstellungskosten namentlich aus den östlichen ProvinzenPreussens
die allernaivsten Zumuthungen an uns heran, deren Erfüllung uns
lediglich ein neues „Billig aber schlecht“ eintragen würde.
Gotha, den 1. Juni 1877. F. Plessner.
Die Coupons-Einlösungs-Processe und die Beschlag-
nahmen von Wagen Oesterreichisch-Ungarischer
Bahnverwaltungen in Deutschland.
I.
Der gegenwärtig in München anhängige und ungeachtet
der noch nicht gefällten Entscheidung über die eingewendete In-
competenz doch schon zu Wagen - Beschlagnahmen führende
Coupons -Einlösungs-Process gegen 7 Oesterreichisch-Uugariselie
Bahnverwaltungen fordert dringend zur Besprechung der Mass-
regeln auf, wie dieser Calamität zu begegnen sei. Dem kläge-
rischen Münchener Handelsverein wurden in Folge seines öffent-
lichen Aufrufes eine grosse Anzahl solcher Coupons Oester-
reichisch-Ungarischer Eisenbahn-Prioritäten zum klaggegen stän-
digen Zwecke übergehen, deren verlangte Einlösung in Gold
— 574 —
sowohl von den betreffenden Gesellschaften, als von deren Zahl-
stellen in Deutschland verweigert wurde. Dieses Verlangen
wurde durch die sattsam bekannten Gründe der in den Obliga-
tionen den Gläubigern eingeräumten Wahl der Münzsorte, ferner
der noch factischen Existenz von Thalern, sowohl Deutschen als
Oesterreichischen Gepräges, endlich gemäss Art. 336 des Handels-
gesetzes und Art. 14 des Deutschen Münzgesetzes vom Jahre 1873
motivirt. Die Competenz des Münchener Handelsgerichtes wurde
durch den Bestand von Zahlstellen der geklagten Gesellschaften
in Deutschland, insbesondere aber durch Art. 19 der Bayerischen
Gerichts-Ordnung begründet, wonach „Personen, welche im In-
lande weder einen Wohnsitz noch einen bekannten Aufenthalt
haben, von den Gerichten eines jeden Ortes in Bayern belangt
werden können.“
Vergebens wendeten die Geklagten ein: dieser Artikel finde
blos auf physische und nicht auf juristische Personen Anwen-
dung, sei daher nur auf sogenannte Vaganten berechnet; das
zweite negative Requisit dieses Gesetzartikels, der Mangel eines
bekannten Aufenthaltes der zu belangenden Person, sei durch die
Zahlstellen behoben, bei deren Gerichtsstand die Klage überreicht
werden müsste; die eigentlichen Besitzer der vorwürfigen Coupons
müssten genannt werden, ob darunter nicht auch Ausländer,
z. B. unpatriotische Oesterreicher begriffen seien, welche von der
Competenzbestimmung des gedachten Art. 19 der Process-Ordnung
nach der dort ausdrücklich beigefügten Ausnahme keinen Ge-
brauch machen könnten.
Diese Voreinreden wurden vom Münchener Handelsgerichte
als unhaltbar und sonach dasselbe mit dem Beifügen competent
erklärt, dass eine materielle Prüfung der angestellten Klagen
dermalen nicht zulässig sei, da der beklagtische Vertreter unter
dem Schutze eines anderen Artikels (186) der Process-Ordnung
eine Einlassung in die Hauptsache verweigerte. Artikel 19 be-
ziehe sich allerdings ausscbliessend auf physische Personen,
demselben muss aber eine analoge Ausdehnung auch auf Ge-
sellschaften, Vereine etc. vindicirt werden, weil das Bedürfniss
dieses Surrogates des allgemeinen Gerichtsstandes für domicillose
Personen auch für Körperschaften bestehe, welchen es im Inlande
an einem Verwaltungssitze oder an einem regelmässigen Versamm-
lungsorte ihrer Vertretung gebricht, da es nicht abzusehen wäre,
warum die Gläubiger solcher Gesellschaften in der Rechtsver-
folgung ungünstiger als bezüglich physischer Personen gestellt
werden sollten. Die Creirung einer Zahlstelle d. h. die Be-
nennung eines Bankiers, welche nach Anweisung der auftrag-
lebenden Gesellschaft Zahlungen zu leisten hat, ist kein gesetz-
liches Analogon für den Mangel eines inländischen Verwal-
tungssitzes oder Versammlungsortes. Die Detention der einge-
klagten Coupons durch den kiägerischen Handels-Verein genüge
zu dessen Process-Legitimation und das Notorium, dass derselbe
die Papiere von dritten Personen in Auftrag zur Einlösung er-
halten habe, berühre die Beklagten gar nicht, diese Einwendung
ist aus fremden Rechtsgebieten entlehnt und zur Sache selbst
ohne Erheblichkeit.
In der gegenwärtig noch im Zuge befindlichen Appellation
(„motivirter Antrag“) des beklagtischen Vertreters an das König-
liche Appellationsgericht in München wird das erstinstanzliche
Urtheil, als in allen seinen Punkten unrichtig, bekämpft. Bei der
Berathung des Gesetzes wurde ausdrücklich erwähnt, dass es sich
nur auf physische Personen bezieht; Ausnahmsbestimmungen
dürften im Allgemeinen keine ausdehnende Interpretation er-
fahren; in der Gesetzgebungsarbeit sei nachzulesen, unter wie
schweren Kämpfen man sich herbeigelassen hat, den Art. 19 in
seiner erschreckenden Neuheit aufzunehmen; die Motivirung des-
selben durch die im Allgemeinen leicht denkbare Schwierigkeit
der Nachspürung von Vermögensobjecten physischer Personen
im Auslande gegenüber dem Zwecke der Aufgreifung inländischer
Befriedigungsmittel — treffen im concreten Falle gar nicht zu, da
von einer Gefährdung der etwaigen künftigen Zahlungen um so
weniger geredet werden kann? als die Etablirung inländischer
Zahlstellen einen dem Domicil einer physischen Person vollständig
analogen Niederlassungsort (Art. 25) begründet, daher die Klage
nur bei dem Gerichte des Ortes jener Zahlstelle oder zweiten
Niederlassung angebracht werden kann. Rücksichtlich der Activ-
Legitimation des Klägers bildet die Berechtigung jedes Papier-
Inhabers zum Anspruch auf Zahlung wohl die Regel; dieselbe
muss aber von der ihm zur Seite stehenden Vermuthung des
wirklich juristischen Besitzes des betreffenden Inhaberpapieres
unterstützt sein; dem Emittenten muss daher das Recht einer
Einrede dann dem Besitzer gegenüber gewahrt bleiben, wenn das
zugestandene Notorium die Vermuthung zerstört, dass der Kläger
nicht für sich, sondern für eine Reihe den Verklagten unbe-
kannter Persönüchkeiten detinirt, welche nur dann, wenn sie
Inländer sind, die Rechtswohithat des Art. 19 P.-O. beanspruchen
können.
Dem kiägerischen Verein wurde inzwischen die Arrestver-
fügung bezüglich der den geklagten Bahnen gehörigen Wagen
auch von anderen Deutschen Gerichten in der Erwägung bewil-
ligt, dass die den Klagen zu Gründe liegende Rechtsfrage durch
die den Beklagten ungünstige Auffassung verschiedener Deutscher
J
Gerichte gelöst ist und dass die beklagten Gesellschaften ihren
Sitz im Auslande haben und Vermögensgegenstände derselben,
welche der Vollstreckung eines ürtheils zugänglich sind, sich in
Deutschland nicht befinden.
Diese Auffassung der Deutschen Gerichte lässt kaum hoffen,
dass die definitive Entscheidung der gegenwärtigen Klagen für
die betreffenden Gesellschaften günstiger ausfallen werde. Ohne
daher das so oft ventilirte Meritum des Rechtsstreites zu be-
sprechen, ob nämlich die Gleichbewerthung des Oesterreichischen
Silberguldens mit den bezüglichen ausländischen Münzen in den
respectiven Prioritäts-Obligationen in Folge der später in Deutsch-
land eingeführten Goldwährung wirklich zur Einlösung der Cou-
pons in dieser Währung verpflichtet, müssen wir auf me Gefähr-
dung, ja Vernichtung des ausländischen Verkehres durch die Be-
schlagnahme von Wagen geklagter Gesellschaften hinweisen, um
bis zum Zustandekommen eines zur Beseitigung dieser den Welt-
handel belastenden Calamität wohl unerlässlichen internationalen
Eingreifens die Mittel in Erwägung zu ziehen, welche das heimische
Recht zu deren Beseitigung an die Hand giebt.
H.*)
Der in diesen Blättern besprochene Rechtssatz des K. K.
Obersten Gerichtshofes über die Berechtigung eines jeden Besitzers
von Prioritäts- Obligationen zur Einklagung derlei fälliger Obligations-
Coupons scheint zwar in seiner Motivirung insofern für die hei-
mischen Bahngesellschaften bedenklich, als „nach Inhalt der be-
treffenden Zinsen-Coupons jedem Besitzer eines solchen fälligen
Coupons die Wahl der daselbst bezeichn eten Zahlungsorte
und der daselbst bezeichneten Zahlungsvaluta nach seinem
eigenen freien Ermessen anheimgestellt ist“. Daraus könnte
nämlich deducirt werden, dass auch der Oesterreichische Areopag,
entgegen der hierlands bei der Regierung, den inländischen
Prioritätsbesitzern und den Bahn-Gesellschatten allgemein herr-
schenden Rechtsanschauungen letztere zur Einlösung der bezüg-
lichen Prioritäten-Coupons in Gold verpflichtet. „Die Wahl der
Zahlungsvaluta“ kann aber nicht eine solche Tragweite haben, da
doch dem Oesterreichischen Richter die §§ 987 und 988 des a. b.
G.-B., insbesondere aber die Bestimmung der betreffenden Obli-
gationen selbst gegenwärtig sein muss, dass sich die anleihenden
Gesellschaften ausdrücklich nur zur Zurückzahlung in der
(Silber-) Währung verpflichtet haben, in welcher sie das Darlehn
erhalten hatten. Die eigentliche Natur des im Coupon ausge-
drückten Zahlungsversprechens kann ja nur aus dem Inhalte der
Obligation beurtheilt werden, deren als Zubehör zu betrachtenden
detachirten Theil er bildet. „Die Wahl der Zahlungsvaluta kann
deshalb nur berechtigen, zwar die im Coupon ausgedrückte Münz-
sorte, aber nur im Verhältniss zu dem innern Werthe, den dieselbe
zur Zeit des Darleihens hatte (also in Silber), zu fordern.
Bei der anderweitigen h ohen Bedeutsamkeit des vorangestellten
Rechtssatzes musste die materielle Seite dieser controversen Frage
flüchtig berührt werden, obzwar nur deren processuale Momente
nach Oesterreichischem Rechte in gegenwärtigem Aufsatze ange-
deutet werden wollen.
Wird wie erforderlich auf die betreffenden Obligationen selbst
zurückgegangen, so ist es unzweifelhaft, dass die dieselben emit-
tirenden Gesellschaften nur bei dem Gerichte geklagt werden
können, in dessen Sprengel sich ihre Geschäftsleitung befindet
(§ 26 J.-N.). Diese Obligationen beziehen sich nämlich auf die ge-
sellschaftlichen Concessionen und Statuten, letztere bestimmen
kein anderes als das gesetzliche F orum mit Ausnahme von Schieds-
gerichten für Streitigkeiten zwischen den Actionären unter
einander oder mit dem Vorstande, wovon hier jedoch keine Rede
sein kann. Da die Bahn-Anstalt nur auf Grund der Concession
contrahiren darf, so sind deren Bestimmungen als in die lex
contractus jeder einzelnen Obligation aufgenommen anzusehen. Das
forum contractus ist also nach Art. 324 und 325 d. H.-G. ein
Oesterreichisches Gericht, worauf umsomehr Gewicht zu legen
ist, als die ausländischen Gerichte sich nach Art. 336 für
die Goldzahlung aussprechen, obzwar der permissive Wortlaut
dieser Gesetzesbestimmung („kann“) die Silberzahlung deshalb
rechtfertigt, weil die „effective“ Zahlung in der ausländischen
Münzsorte nicht ausdrücklich bedungen wurde. Es wäre daher,
obzwar die mitgetheilten Motive des Münchener Handelsgerichts
die ausländische Zahlungsstelle nicht als eine gesellschaftliche
Niederlassung ansehen, insolange die Währungsirage nicht im
internationalen Wege geregelt ist oder ein den Oesterreichischen
Bahn-Gesellschaften günstigerer Umschwung in der diesbezüglichen
Rechtsanschauung der Deutschen Gerichte ein tritt, von Ersteren
keine solche Zahlungsstelle im Auslande zu bestimmen, um der
dadurch doch etwa möglichen Begründung des ausländischen Fo-
rums zu begegnen. Ob diese Gesellschaften nicht hierzu ver-
pflichtet werden können, ist eine Frage der Auslegung, indem der
bezügliche stereotype Passus in den Obligationen-Coupons, dass die
*) Die vorkommenden Abbreviaturen bedeuten Oesterreichische
Gesetze und zwar: a. b. G.-B. = das allgemeine bürgerliche Gesetz-
buch; a. G.-O. = die allgemeine Gerichtsordnung; J.-N. = die Juris-
dictions - Norm (Gerichtsstandgesetz); H.-G. — Handelsgesetz;
R.-G.-B. = Reichsgesetzblatt.
575
Auszahlung der Zinsen entweder bei der gesellschaftlichen Haupt-
Casse, „oder beiden von dem Yer waltun gsrathe bekannt zu gebenden
Bankhäusern des In- oder Auslands“ erfolgt, auch schon deshalb nicht
obligatorischer N atur sein kann, weil diese -Bestimmung sonst dadurch
sehr leicht eludirt werden könnte, dass irgend ein vom betreffenden
Effectenverkehr gar nicht berührter, entfernt gelegener Ort resp.
ein daselbst domicilirtes Bankhaus als Einlösungsstelle bezeichnet
würde.
Erscheint nun die alleinige Competenz der Oesterreichi-
schen Gerichte für diese contro verse Frage begründet, so wird es
sich um die processuale Form hierfür handeln. Würden Klagen
auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines
Rechtsverhältnisses nach der a. G.-O. (sowie nach dem neuen
Entwürfe) unzweifelhaft zulässig sein , so wäre eine solche
Präjudizialklage seitens der auf Gold-Einlösung in Anspruch
genommenen Gesellschaft der entsprechendste Weg. Oer oberste
Gerichtshof würde endgiltig entscheiden, in welcher Währung
dieselbe ihre Coupons einzulösen verpflichtet ist. Aber wegen
der zweifelhaften Zulässigkeit solcher Klagen wurde auch
schon der Vorschlag zur Aufstellung von Curatoren zur diesbe-
züglichen Einklagung gemacht, welche jedoch, abgesehen von
der Inopportunität, kaum nach dem Curatoren-Gesetze vom 24. April
1874 R.-G.-B. No. 49 durchführbar wäre.
Zur Lösung der oft besprochenen Frage seitens der Oester-
reichischen Gerichte bliebe nur noch der eine Weg des Auffor-
derungsprocesses nach § 66 a. G.-O. In der That besteht auch
hier dessen gesetzliche Voraussetzung; der Prioritätsinhaber hat
sich nämlich des Rechtes auf die Goldeinlösung seiner Coupons zu
Lasten der Gesellschaft gegen deren Verwaltung gerühmt. Wird
aber ihr Provocationsrecht deshalb bezweifelt, weil sie nicht als der
im gedachten § erforderliche „Dritte“ anzusehen wäre, wider den dem
Diffamanten „ein Recht gebühre“, so wird man doch zugeben
müssen, dass die Gesellschaft jedenfalls als Diffamat und somit
zur Provocation berechtigt erscheint und dass dieser „Dritte“
durch das Notorium einer solchen Berühmung der ausländischen
Prioritätenbesitzer, eventuell auch durch die um eine solche Ein-
lösung angegangenen Bankhäuser oder die Rechtsvertreter der
Gesellschaften leicht supplirt werden kann. Damit wäre auch
das Forum der Oesterreichischen Gerichte nach § 31 der J.-N.
gegeben.
Die Richtigkeit dieser Anschauung geht aus folgenden
Rechtssätzen der Oesterreichischen Spruchpraxis hervor: Berühmung
ist die Anspruchnahme eines neuen Rechtes durch den Diffaman-
ten. Zur Berühmung fordert das Gesetz nicht, dass eine be-
stimmte Forderung angesprochen werde; es genügt, wenn eine
allgemeine Verpflichtung behauptet wird; der angebotene Beweis,
durch die Berühmung in der Ausübung seines Rechtes gehindert
zu werden, genügt zum Rechte der Aufforderung. Die Aufforde-
rungsklage darf nicht wegen Mangelhaftigkeit der Berühmung
a limine abgewiesen werden, da von Amtswegen und ohne Ver-
handlung nur jene Klagen zurückgewiesen werden dürfen, welche
offenbar nicht auf den Rechtsweg gehören. Zur Aufforderungs-
klage ist genaue Beschreibung des Streitgegenstandes und des
Rechtes erforderlich, dessen sich der Provocat gerühmt hat (selbst
dieser strengeren Auffassung können die Bahngesellschaften voll-
kommen entsprechen). Berühmung ist ein Act, wodurch Jemand
zur Beschwerde eines Dritten den Bestand eines Klagerechtes auf
eine Weise behauptet, dass diese Behauptung selbst und die Art
derselben dem Dritten zum Nachtheile gereicht, seinen Rechts-
kreis beengt oder gefährdet. Rühmen ist gleich der Anmassung
einer Kundgebung nicht berechtigter Ansprüche.
Selbst nach der Praxis des Deutschen Reichs-Oberhandels-
ferichts wäre in dem hier besprochenen Falle die Aufforderungs-
lage bei den Oesterreichischen Gerichten vollkommen berechtigt.
In einer Urtheils-Motivirung desselben heisst es nämlich: die
Italienischen Processualisten hatten den Grundsatz diffamare est
ad judicium vocare, daher Diffamat und Provocant als Beklagter
angesehen wurden, obzwar die Provocation keine Prävention be-
wirkt hat, weshalb der Diffamant zur Führung des Hauptprocesses
auch an einem andern, dem Provocanten gegenüber zulässigen
Forum berechtigt war. Eine Diffamation sollte zwar als eine
blosse Veranlassung zur selbständigen, somit als eine nur prä-
paratorische Klage, eigentlich nur im Gerichtsstände des Diffa-
manten und Provocaten angestrengt werden dürfen. Diese ra-
tionelle_ Anschauung ist jedoch in der Praxis nicht durchgedrun-
fen, diese hält an dem Forum des Provocanten fest und lässt
öchstens eine elective Concurrenz mit dem Forum des Diffaman-
ten zu. Die neueren Processordnungen beseitigen die Provocation
zwar ganz und ersetzen dieselbe durch eine quasinegatorische
Klage, machen jedoch eine Ausnahme zu Gunsten des Provocan-
ten nur dann, wenn der Provocant ein Ausländer ist; speciell be-
stimmt die Preussische und Badische Process-Ordnung: „Ist Diffa-
mant ein Ausländer, so kann der Diffamations-Process bei dem-
jenigen inländischen Gerichte angestrengt werden, vor welches
die rechtliche Ausführung des Hauptanspruches gehören würde.“
Mit Rücksicht auf § 29 d d. J.-N. würde sonach der die
Goldeinlösung 0 österreichischer Silbercoupons verlangende Aus-
länder nach seinem eigenen heimischen Processrechte behandelt,
wenn diese Frage der Entscheidung des Oesterreichischen Forums
unterzogen wird. Bei der Eigenschaft der Coupons als Inhaber-
Papiere wird es sich nun darum handeln, die formelle wie ma-
terielle Schwierigkeit zu beseitigen, den Passivlegitimirten durch
die Aufforderungsklage zu treffen. Die diesbezüglichen Erfahrun-
gen geben auch hierfür bereits Anbaltspuncte. Klagen auf die
Agiodifferenz seitens derjenigen Couponsbesitzer, welche die Sil-
berzahlung gegen einen notariellen Protest angenommen haben,
wurden trotz der Allegirung desselben auch von den Deutschen
Gerichten deshalb zurückgewiesen, weil mit der Rückstellung der
eingelösten Coupons jeder weitere Anspruch aus denselben er-
loschen ist. Die ausländischen Coupons-Inhaber wenden sich des-
halb jetzt direct an die Gesellschaften mit dem Ansinnen, die
Silberzahlung gegen Zugestehung des Rechtes der Einklagung
der Agiodifferenz beim ausländischen Gericht anzunehmen, worauf
dieselben jedoch nicht eingehen können. Auf Grund dieser Be-
rühmung könnte pun allerdings sofort die Aufforderungsklage
gegen den nun sich selbst nennenden Diffamanten überreicht
werden ; dagegen ist aber zu befürchten, dass er die Coupons nach
der Ablehnung sofort auch weiter begiebt, daher diese von der
Provocationsklage nicht getroffen werden, andererseits aber, dass,
mit Rücksicht auf diese Folgen, die gedachten Zumuthungen ganz
unterbleiben und die Besitzer ihre Coupons gleich nach dem Ver-
falle bei den ausländischen Gerichten einklagen werden. Sind
diese aber zuerst thätig geworden, so würden sie nach interna-
tionaler Rechtsübung dem Grundsätze der Prävention und Con-
nexität gemäss auch die weitere ausschliessliche Competenz er-
langen.
Es würde deshalb die Aufstellung eines Curators, und zwar
nicht nach dem Gesetze vom Jahre 1874, sondern nach § 276 des
a. b. G.-B. „für den dem Gericht zur Zeit noch unbekannten Theil-
nehmer an dem Geschäfte“ nothwendig und noch dadurch be-
gründet sein, weil sonst „die Rechte eines Andern in ihrem Gange
gehemmt würden.“ Diese Hemmung ist in Folge der ausländischen
Beschlagnahmen Oesterreichischer Wagen leider thatsächlich und
notorisch (auch § 391 a. G.-O. würde die Bestellung eines Cura-
tors rechtfertigen). Die Ausländer könnten sich nicht wie gegen
das be- und verrufene Curatoren-Gesetz darauf stützen, dass diese
den fraglichen Prioritäts- Anlehen viel später folgende Institution
sie unmöglich treffen könne; denn das a. b. G.-B. und die a. G.-O.
bestanden lange vor denselben und der sich in ein Oesterreicbi-
sches Geschäft einlassende Ausländer unterwirft sich auch still-
schweigend den darauf bezüglichen Oesterreichischen Gesetzen.
Nach der Oesterreichischen Spruchpraxis ist die Aufstellung
eines Curators für unbekannte Theilnehmer deshalb gestattet,
weil in vielen Fällen die nähere Bezeichnung des Gegners unmög-
lich erscheint und schützt auch der curator ad actum den Ab-
wesenden.
Um das Prävenire zu spielen, könnte der Curator noch wi-
dern Fälligkeitstermine bestellt werden, damit ihm gemäss Art. 332
des H.-G. nach Ablauf des Erfüllungstages die Zahlung notificirt
werden könne. Diese Zahlung selbst müsste freilich durch ge-
richtliche Hinterlegung der Silbervaluta nach § 1925 a. b. G.-B. ge-
schehen. „Der Gläubiger ist (eben) unbekannt, abwesend oder
mit dem Angebotenen unzufrieden.“ Diese Hinterlegung würde
ferner in Folge der Aufforderungsklage und der Curatelbestellung
„rechtmässig geschehen und dem Gläubiger bekannt gemacht
worden sein, wodurch die Gesellschaften von allen Ansprüchen
aus den Coupons befreit würden.“
Die Zulässigkeit eines solchen Erlages erhellt aus folgenden
der Oesterreichischen Spruchpraxis entnommenen Rechtssätzen :
Die Rechtmässigkeit eines Erlages ist nicht von Amts-
wegen zu prüfen, sondern es ist derselbe anzunehmen und den
Parteien zu überlassen, abgesondert darüber zu verhandeln. Das
Gericht darf in Parteisachen den Erlag einer Geldsumme nicht
zurückweisen; dass die Person des Gläubigers oder Schuldners
zweiffeilos bekannt sei, ist im § 1425 a. b. G.-B. nicht normirt;
jedem zur Zahlung oder Uebergabe Verpflichteten muss es frei-
stehen, die Folgen verweigerter Uebernahme und deren Nachtheile
von sich abzuwälzen.
Durch den gerichtlichen Erlag der Silbervaluta für die fäl-
ligen, nach Serien, Nummern und Verfallstag inclividualisirten
Coupons, sowie durch die statutenmässige Verlautbarung derselben
und des Erlages hierfür wäre die Möglichkeit geboten, sich aus
dem Letzteren für alle Kosten und Nachtheile z%u decken, welche
deren Inhaber den Oesterreichischen Bahngesellschaften durch die
spätere Einklagung beim ausländischen Gericht und der Be-
schlagnahme ihrer Wagen verursachen. Nach der gedachten Spruch-
Sammlung ist Verbot rücksichtlich Streitanmerkung bei solchen
Erlaganbringen zulässig und ist der Umstand, dass der zur Zah-
lung Verurtheilte (also der Zahlungspflichtige überhaupt) an
den Gläubiger derzeit noch nicht liquide Gegenforderungen hat,
ein gütiger Grund zum Erläge.
Eine Gefährdung der Bahngesellschaften durch solche Er-
läge ist undenkbar. Das zur Coupons - Einlösung nötliige Silber
muss vom Fälligkeitstage ab ohnehin in steter Bereitschaft gehalten
und kann daher nicht fructificirt werden. Das für die s. z. Erfolg-
lassung des Erlages zu entrichtende Zählgeld trifft den Coupons-
576
Inhaber und sollten sich die Bahngesellschaften zu dessen Tragung
aus Opportunitätsrücksichten bestimmt finden, so sind doch die
mit der Deponirung verbundenen Vorth eile unverhältnissmässig
höher und von staatlicher Wichtigkeit. Andererseits könnte der
Erlag auch in zinstragenden Silber-Effecten geschehen, welcher
Zuwachs dem Erleger zu Gute kommt. Dieser kann auch nach
einer handelsgerichtlichen Entscheidung den Erlag wann immer
zurückfordern, weil dieser nur seinen Vortheil bezweckt, auf den
ein Verzicht dann zulässig ist, wenn der betreffende Gläubiger
noch keine diesbezügliche Erklärung abgegeben hat, da der Er-
lag für Letzteren deshalb kein Eigenthum bewirkt, weil keine
üebergabe und Uebernahme stattgefunden hat.
Indem schliesslich gemäss § 54 J.-N. auch wieder das Oester-
reichische Forum für die auf solche Erläge geführten obgedachten
Ersatzansprüche begründet würde, wäre es auch in dem Belieben
der Oesterreichischen Bahngesellschaften gelegen, die Endab-
wickelung bezüglich der eingeklagten Coupons mit grösserer oder
geringerer Coulanz durchzuführen.
in.
Die vorstehend entwickelten Vorschläge bewegen sich aller-
dings in Extremen, aber Noth kennt kein Gebot! Die Selbstver-
theidigung, sowie die Wahrung eminent staatlicher Interessen,
welche wegen der den meisten betroffenen Bahnen gewährten
Staatsgarantie in Frage kommen, mahnt zur energischen Zurück-
weisung aller gegen den Oesterreichischen Credit unrechtmässig
geplanten Manövers. Derselbe würde durch die vorgeschlagenen
Massregeln nicht mehr als jetzt leiden, vielmehr muss die Verfol-
Sung unseres guten Rechtes der weitern Entwerthung unserer
ahnpapiere ein Ziel setzen. Es bedarf nur der einmaligen Sta-
tuirung eines solchen Exempels seitens jeder Gesellschaft und die
Provocirung mehrerer gleichförmigen Urtheile |des Obersten Oester-
reichischen Gerichtshofes über die fragliche Einlösungsvaluta und
diese ewigen Chikanen der ausländischen Prioritätengläubiger
werden aufhören. Sie werden deshalb nicht ihre Effecten auf
den Oesterreichischen Markt werfen, weil sich dieselben bei einer
Silber-Einlösung noch immer reichlich verzinsen.
Dieses Auftreten gegen die ausländischen Prioritätsbesitzer
zur Verhinderung der muthwilligen Einlösungs-Processe ist um so
noth wendiger, als die Oesterreichischen Bahngesellschaften durch die
Agio-Fluctuationen der letzten Zeit belehrt, auch für künftige
Emissionen von der beabsichtigten Goldwährung abgehen müssen,
dieselbe sich auch nach der jüngsten Denkschrift des Professors
Suess kaum je zur Einführung in Oesterreich empfiehlt. Ande-
rerseits ist zu bedenken, dass die bisherige Coalition von Priori-
tätsbesitzern behufs der Einklagung aufhören kann, dafür aber
einzelne Coupons bei ausländischen Gerichten eingeklagt und hier-
über unzählige Processe nebst Wagenbeschlagnahmen erfolgen
werden. Die Oesterreichischen Bahngesellschaften sollen sich dem
gegenüber nicht müssig verhalten und sich nicht vorwerfen lassen,
dass sie die Goldeinlösung aus purem Belieben nicht leisten wollen.
Sollte endlich nach dem ausländischen Gerichtsverfahren
zur Anstrengung solcher Processe der Nachweis der verweigerten
Goldzahlung nothwendig sein, so würde die Aufforderungsklage
und die Bestellung eines Curators auch bis dahin warten können,
als die bezügliche aussergerichtliche Aufforderung den betreffenden
Bahngesellschaften zukommt. Es muss schliesslich nach Oester-
reichiscliem Rechtsverfahren und nach den Grundsätzen der völ-
kerrechtlichen Reciprocität ausreichende Mittel geben, um die in-
ländischen Bahngesellschaften und den Weltverkehr gegen unge-
rechte Ansprüche gewinnsüchtiger ausländischer Gläubiger zu
schützen.
Nach Beendigung des gegenwärtigen Aufsatzes sind die mit
der hierin vertretenen Auffassung übereinstimmenden Urtheile
zweier Deutschen Gerichte bekannt geworden, welche Urtheile in
No. 40 dieser Zeitung mitgetheilt wurden. Es scheint sich also
auch in Deutschland ein Umschwung in der diesbezüglichen
Rechtsanschauung vorzubereiten, den wir freudigst begrüssen und
zu dessen Befestigung die vorstehende Besprechung einen Beitrag
leisten soll. Wien, Ende Mai 1877. a—
Deutsche Wochenschau.
Berlin, 4. Juni 1877. (Bundesrath und Tarifreform. Eisen-
bahn-Concessions-Gesetz. Rechtsunsicherheit im Eisenbahnwesen.
Secundärbahnen. Berlin-Wetzlar.)
In voriger Woche haben die betreffenden Ausschüsse des
Bundesraths sich mit der Berathung der Grundsätze für die
Bildung von Gütertarifen beschäftigt. Da die Tarifreform-
Frage gegenwärtig noch immer Gegenstand der Verhandlungen in
den Einzelstaaten ist und was Preussen betrifft, noch durchaus
nicht einerErledigung zugeführt werden konnte, (in einzelnen Fällen
ist zwar auf die, die Maximalsätze betreffenden Eingaben der Eisen-
bahnen Antworten ertheilt, dieselben bewegten sich jedoch
im Allgemeinen nicht im Sinne der sogen. Dresdener
Sätze), so hat es in den weitesten Kreisen überrascht, dass man
sich im Bundesrath mit einer Frage beschäftigte, die aus dem
Rahmen der Tarifreform herausgerissen ist und als ein kleiner
Theil der Angelegenheit füglich nicht eher spruchreif erschien,
als bis der grössere Theil der Angelegenheit fest umgrenzt und
in seinen Einzelheiten festgestellt war. Es ist gewissermassen ein
hysteron proteron, dass die Bundesraths- Ausschüsse sich mit Expe-
ditionsgebühren und Streckensätzen befassten, ehe die An-
gelegenheit der Maximalsätze selbst in Ordnung gebracht worden
ist. Die Anträge, welche die betreffenden Ausschüsse an den
Bundesrath zu richten vereinbart haben, lauten folgendermassen :
„Der Bundesrath wolle in Ausführung des Art. 42 und 45 der
Reichsverfassung beschliessen: 1) Für den Transport von Gütern
zwischen je zwei Stationen ist der Frachtsatz aus einem Strecken-
satze und aus einem zur Deckung der Kosten der Vorbereitung
und Beendigung des Transports auf der Versandt- und Empfangs-
station bestimmten Zuschläge — Expeditionsgebühr — zu bilden.
2) lm directen Verkehr sind ohne Rücksicht auf die Zahl der durch
den Transport berührten Verwaltungsgebiete und Uebergangs-
stationen Expeditionsgebühren nur für die Versandt- und Empfangs-
station zulässig. 3) Der Streckensatz und die Expeditionsgebuhr
dürfen die für gleichartige Transportgegenstände im Localverkehr
der betheiligten Bahnen bestehenden Sätze nicht übersteigen.
4) Im directen Verkehr mit Bayerischen, sowie mit Ausserdeut-
schen Bahnen sind die in Ziffer 2 und 3 getroffenen Bestimmungen
für die Deutschen Bahnen nur insofern verpflichtend, als von den
vorgenannten Bahnen nach gleichen Grundsätzen verfahren wird.
5) Die im Artikel 45 der Reichsverfassung erwähnte „grössere Ent-
fernung“ ist ohne Rücksicht auf die Beforderungsstrecke der ein-
zelnen Bahnverwaltung lediglich nach der Gesammtlänge des
Transports von der Versandt- bis zur Empfangsstation zu bemessen.
6) Die verbündeten Regierungen werden ersucht, bei Feststellung
der Gütertarife auf den ihrer Leitung oder Aufsicht unterstellten
Bahnen nach vorstehenden Grundsätzen verfahren zu lassen. Die
Ausschüsse beantragen zugleich, das Einverständniss dahin zu
constatiren, dass bei Prüfung der Frage, ob der unter Ziffer 3
niedergelegten Vorschrift entsprochen sei, die Höhe des in den
directen Tarif eingerechneten Streckensatzes und der Expeditions-
gebühr des Localtarifs zu vergleichen, die Vergleichung vielmehr
mit Rücksicht darauf vorzunehmen sei, ob der sich aus Strecken-
satz und Expeditionsgebühr ergebende Antheil an dem directen
Tarife den sich aus Streckensatz und Expeditionsgebühr des Local-
tarifs ergebenden Localfrachtsatz nach Kürzung der halben bezw.
ganzen Expeditionsgebühren nicht übersteige.“
Man kann nicht umhin, Angesichts dieser Anträge der Er-
wägung Ausdruck zu geben, wie merkwürdig einerseits die An-
knüpfung an Artikel der Reichsverfassung ist, während anderer-
seits die Regelung der Angelegenheit selbst den einzelnen Landes-
regierungen überlassen bleibt. Ohne vorerst auf das Meritorische
dieser Angelegenheit einzugehen, muss es in der That sehr auf-
fallen, dass der Bundesrath, anstatt über die Befugnisse der
Reichscompetenz dringlich zu wachen, diese Befugnisse successive
selbst aus den Händen giebt, und wie neulich schon bei der Ta-
rifreform im Allgemeinen, so jetzt bezüglich der Streckensätze
und Expeditionsgebühren alles Weitere den Landesregierungen
anheimgiebt. Muss dieses Vorgehen in den Augen aller politischen
Centralisten nicht ganz angenehm berühren, so tritt noch hinzu,
dass es für die Landesregierungen schwierig ist, die ihnen
überlassene Execution in dem Sinne der Beschlüsse der Aus-
schüsse des Bundesraths auszuüben, insofern ihnen eine recht-
liche Handhabe zur Einwirkung auf die Privatbahnen ihres
Gebietes in dieser Richtung fehlt. Thatsächlich ist übrigens zu
berücksichtigen, dass, wie schon angedeutet, das Verlangen einer
nur einmaligen Expeditionsgebühr in seiner Tragweite so lange
gar nicht zu berechnen ist, als die Frage, zu welcher Höhe die
Eisenbahnen berechtigt sind, ihre Frachtsätze zu bilden, gesetz-
lich noch nicht zum Austrag gebracht ist. Wenn diese Angele-
genheit überhaupt Gegenstand bestimmter Massnahmen hat
werden sollen, so musste wohl diese Frage zunächst erledigt
werden, weil nur so eine Stellungnahme gegenüber dem Ver-
langen der Bundesraths - Ausschüsse möglich war. Wie die
factischen Verhältnisse aber liegen, besteht eine gesetzliche
Möglichkeit zu einer obligatorischen Durchführung jener oben
wiedergegebenen Anträge nicht. Die Verhältnisse, welche dabei
in Frage kommen, sind durchaus verschiedenartig und da-
577
her auch nicht nach einer Schablone zu beurtheilen. Die That-
sache, dass die Expeditionsgebühr da berechnet wird, wo sie in
Wirklichkeit eine beträchtliche Prästation einer Bahnverwaltung
involvirt, giebt dem verfrachtenden Publicum gerade die Sicher-
heit, dass die Frachtsätze sich möglichst genau dem Selbstkosten-
preise anpassen können. Schliesslich scheint man auch nicht
die richtige Unterscheidung zu machen zwischen dem was Expe-
ditionsgebühren und was Streckensätze sind. Es giebt genug
Bahnen, die, wenn sie im Laufe der Zeit mit Tarifherabsetzungen
vorgegangen sind, dies durch Aufhebung der Expeditionsgebühren
bewirkten, so dass dieselben überhaupt schon jetzt nur Strecken-
sätze kennen. Bei der Verwunderung, welche die Anträge der
Bundesrath-Ausschüsse hervorgerufen haben, wird es das Plenum
des Bundesraths sich vermuthlich noch überlegen, ehe es Anträge
acceptirt, welche weder die Sympathien reichsfreundlicher Poli-
tiker, noch diejenigen unterrichteter Eisenbahn-Fachmänner zu
finden scheinen.
Trotz der officiösen Dementi’s wird in verschiedenen Zei-
tungen die Behauptung aufgestellt, so noch zuletzt in der „Vos-
sischen Zeitung“, dass die Vorlegung eines Preussischen
Eisenbahn - Concessions- Gesetzes in Aussicht stehe. Es
ist sehr bemerkenswerth, dass ebendieselbe Nachricht in kurzen
Zwischenräumen wiederkehrt und ist dies nur dadurch erklär-
lich, dass eine thatsächliche Unterlage für solche Nachricht vor-
handen ist. Diese thatsächliche Unterlage dürfte darin bestehen,
dass, wie andeutungsweise in einigen Blättern auch schon be-
merkt worden ist, vom Reichs-Eisenbahnamt an die übrigen Lan-
desregierungen Vorschläge von Normativbestimmungen für das
Eisenbahn-Concessionswesen gelangt sind, welche, wenn sie auch
vielleicht nur den Werth von Capitelüberschriften haben, doch
als der Embryo einer in Aussicht stehenden particularen Erle-
digung des Eisenbahn-Concessions wesens betrachtet werden konn-
ten. Bei den grossen Bedenken, welche es hat, dieses Gebiet
durch die einzelnen Landesregierungen erledigen zu lassen, ist es,
wie wir nur wiederholen können, um so erfreulicher, dass aus
den vielfachen Dementi’s, welche diese Angelegenheit in letzter
Zeit hervorgerufen hat, die Vermuthung erlaubt ist, dass die
Absicht eines Preussischen Eisenbahn-Concessions-Gesetzes, wenn
dieselbe überhaupt bestanden hat, nunmehr von der Bildfläche
wieder verschwunden ist.
Die Bestrebungen, welchen an dieser Stelle mehrfach das
Wort geredet ist, haben, wenn auch nicht sofort, so doch allmä.
lig in weiteren Kreisen Interesse gefunden und ist es nament-
lich bemerkenswerth, dass auch die nationalliberalen regierungs-
freundlichen Blätter in eben dem Sinne zu wirken anfangen als
wir dies hier angeregt haben. So benutzt die „National-Ztg.“ den
Geschäftsbericht der Berlin-Hamburger Eisenbahn, um es als be-
merkenswerth hervorzuheben, dass sich die Verwaltung im Be-
richte sehr bestimmt für den Erlass eines Allgemeinen Deut
sehen Eisenbahngesetzes und für die Einsetzung eines
Eis enbahn Verwaltungs-Gerichtshofes ausspricht. In Preus-
sen sei noch immer das Gesetz vom 3. November 1838 die Grund-
lage für die Aufsicht des Eisenbahnwesens. Die Verwaltungsbe-
hörden haben es sich angelegen sein lassen, durch Erlasse von
Verwaltungsverfügungen, welche vielfach mit den Personen und
den durch die Verhältnisse veränderten Anschauungen wechsel-
ten, die Mängel des 1838 er Gesetzes auszugleichen. Hierdurch sei
eine Rechtsunsicherheit entstanden, welche nur durch ein allge-
meines Eisenbahngesetz beseitigt werden könne. Die „Nat.-Ztg.“
erklärt, dass sie dieser Ansicht zustimme und bemerkt noch Fol-
gendes :
„Ueber die Mängel des 1838 er Gesetzes kann ein Zweifel
nicht bestehen, es enthält allerdings viele Bestimmungen, welche
nicht antiquirt, aber auch viele, über welche die gemachten Er-
fahrungen längst zur Tagesordnung übergegangen sind. Bei-
spielsweise wird im § 33 eine Verzinsung von zehn Procent „des
in dem gesammten Unternehmen angelegten Capitals“ als Norm
betrachtet. Steigt der Reinertrag über diesen Satz, dann müssen
die „Fuhrpreise“ herabgesetzt werden. Wird das verstattete
Maximum von zehn Procent nicht erreicht, „so soll der Ertrag des
Transportgeldes zehn Procent übersteigen dürfen, bis beide Ein-
nahmen. zusammengerechnet einen Reinertrag von zehn Procent
der in dem gesammten Unternehmen angelegten Capitale ergeben.“
Weiter enthalt das Gesetz die bekannten Bestimmungen über die
Verwendung der Eisenbahnsteuer, welche nur zur Amortisation
des in dem Unternehmen verwendeten Capitals verwendet werden
sollte. Ungeachtet der bereits mehrfach erfolgten Durchlöcherung
dieses Gesetzes, wurde die Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn,
wahrscheinlich auf der Basis des § 47 desselben aufgefordert, die
Magdeburg-Erfurter Bahn auszuführen. § 47 sagt, „die ertheilte
Concession wird verwirkt und die Bahn mit den Transportmitteln
und allem Zubehör für Rechnung der Gesellschaft öffentlich ver-
steigert, wenn diese eine der allgemeinen und besonderen Bedin-
gungen nicht erfüllt und eine Aufforderung zur Erfüllung binnen
einer endlichen Frist von mindestens drei Monaten ohne Erfolg
bleibt.“ Wir können nur diese Bestimmung als Grundlage der
Drohung, von welcher in der am 27. April stattgehabten General-
Versammlung Mittheilung gemacht wurde, betrachten. Jede
Rechtsunsicherheit ist ein Nothstand, welcher drin-
gend der Abhülfe bedarf und deshalb erscheinen die
in dem Jahresberichte der Berlin-Hamburger Eisen-
bahn enthaltenen Bemerkungen vollständig berechtigt. “
Zur Richtigstellung der Nachrichten über die Thätigkeit des
Reichs-Eisenbahnamts, namentlich mit Rücksicht auf die Secun-
dären Eisenbahnen, erfährt die „Post“ Folgendes: Dasselbe
ist schon seit längerer Zeit mit Vorbereitung eines Entwurfes be-
treffend die Eisenbahn-Polizei- und Signal-Ordnung für Secundär-
bahnen beschäftigt und hat sich nach Aufstellung des Entwurfs
mit den betreffenden Landes-Regierungeh in’s Einvernehmen ge-
setzt. Nach Eingang der bezüglichen Aeusserungen ist der
nochmals umgeänderte Entwurf dem Bundesrath und von diesem,
wie man hört, den Ausschüssen zur Berichterstattung vorgelegt
worden. Der Entwurf unterscheidet sich von der am 10. Mai er.
in Preussen provisorisch eingeführten Sicherheits-Ordnung da-
durch, dass er ausser anderen geringfügigen Abweichungen aucli
schmalspurige Bahnen betrifft, während jene nur auf normal-
spurigen Bahnen von untergeordneter Bedeutung zur Anwendung
kommt. In der letzten Reichstagssession bildete sich ein Verein
zur Beförderung von Secundär- und Localbahnen, welcher gleich
bei seinem Entstehen eines grossen Zuspruches sich zu erfreuen
hatte. Vom Vorsitzenden dieses Vereins, dem Abgeordneten
Rickert, Landesdirector der Provinz Preussen, ist jetzt ein Circular
versandt worden, welches zum Beitritt auffordert. Nach den
Statuten ist der jährliche Beitrag auf 3 Mark festgesetzt; Behör-
den, Corporationen können als Mitglieder gegen fünfzehn Mark
Jahresbeitrag beitreten. Der Vorstand fordert zu einer regen Be-
theiligung auf, da gerade in nächster Zeit die einzelnen Pro-
vinziallandtage mit der Vorlage über die Anlegung von Secundär-
bahnen sich zu beschäftigen haben werden.
In der „Hessischen Morgenzeitung“ ist kürzlich Klage
darüber geführt worden, dass in Hessen mit den öffentlichen Ar-
beiten, für welche die Geldmittel bereit lägen, noch nicht be-
gonnen sei. Soweit diese Bauten der Aufsicht und Leitung des
Handelsministeriums unterstehen, wird in officiösen Informationen
hervorgehoben, dass auf dem Hessischen Theile der Linie
Berlin- Wetzlar in einer Ausdehnung von nahezu 100 Kilometer
(Dingelstedt - Eschwege - Treysa) die energischste Bauthätigkeit
herrscht und dass hierdurch die Ausführung zahlreicher Tunnel,
Brücken, Viaducte, Bahnhöfe, wie umfangreicher, durch das sehr
coupirte Terrain bedingter Erdarbeiten nach den verschiedensten
Richtungen lohnende Beschäftigung geboten wird. Weiter wird
offieiös bemerkt: „Noch in letzter Zeit hat es für verschiedene
Bauten an Arbeitern gefehlt. Was dagegen die in jener Zeitung
besonders hervorgehobene Cassel- Waldkappeier Bahn anlangt, so
ist dieselbe zu keiner Zeit zu den wichtigen oder besonders dring-
lichen gerechnet und es liegt auf der Hand, dass sie für den Staat
in Folge des Ankaufs der Halle-Casseler Bahn noch weiter und
zwar sehr wesentlich an Bedeutung verlieren musste, indem sie
nunmehr ausschliesslich den Character einer kleinen Localbahn
erhielt. Es hat daher wiederholt der ernstesten Erwägung unter-
legen, ob nicht mit Rücksicht auf die im Landtage gegebene An-
regung, von einem namhaften Theile der bewilligten Linien über-
haupt abzusehen, gerade die Cassel-Waldkappeler Bahn aufzugeben
und nicht auszuoauen sei. Von den betreffenden Local-Interes-
senten wird es unter diesen Umständen gewiss mit Befriedigung
aufgenommen werden, dass man trotz der gänzlich veränderten
Verhältnisse nicht ihnen, wie in anderen Gegenden, den Bau
jener Localbahn auf eigene Kosten überlassen will, sondern sich
darauf beschränkt hat, das Project einer entsprechenden Ueber-
arbeitung zu unterwerfen, welche der Anlage den Character einer
mehr secundären, den localen Verkehr berücksichtigenden Bahn
geben wird.“
Die landespolizeiliche Prüfung des neuen Projects hat vor
Kurzem stattgefunden und wird, soweit der Grunderwerb solches
Sestattet, mit der Ausführung nunmehr vorgegangen werden.
ur bezüglich der Strecke bei Cassel ist ein, hoffentlich nur kur-
zer Aufschub für nöthig erachtet, indem der Anschluss der Bahn
an die Station Wilhelmshöhe einer weiteren Prüfung bedarf. Letz-
578
tere soll mit der directen Verbindung zwischen der Main-Weser-
Bahn, und dem, neuerdings gleichfalls zur Ausführung geneh-
migten Centralrangir-Bahnhof (der citirte Artikel bezeichnet diese
Anlage irriger Weise als Central-Güterbahnhof) Zusammenhängen,
welche von der Station Wilhelmshöhe ihren Ausgang nimmt.
Wer die überaus ungünstigen Verhältnisse des, seiner Zeit unter
inzwischen total veränderten Voraussetzungen auf einem einer
Berglehne in künstlicher Weise abgewonnenen Hochplateau er-
bauten Casseler Bahnhofs kennt, wird darüber nicht verwundert
sein, dass eine ganze Anzahl von Projecten für die Rangirstation
aufgestellt werden musste, bevor in Bezug auf Zweck und Kosten
das Richtige getroffen wurde. Seit dem ersten Auftreten des Be-
dürfnisses während der Hochfluthjahre des Verkehrs haben sich
überdies mancherlei Veränderungen in der Dichtheit und Rich-
tung der Verkehrsströmungen vollzogen, welchen Rechnung ge-
tragen werden musste. Die letzte, eine sehr erwünschte Verein-
fachung mit sich führende Veränderung des Projects brachte der
Ankauf der Halle-Casseler Bahn für den Staat mit sich.
— s — Russische Concurrenz. Von gut unterrichteter Seite
erhalten wir folgende Warnung vor Russischen Concurrenzen, der
wir im Interesse unserer Leser Raum gewähren.
Am 8. Mai v. J. brachte die officielle Russische Eisenbahn-
Zeitung und gleichzeitig mehrere ausländische Tagesblätter die
Aufforderung zur Theilnahme an einer Concurrenz, welche die
Herstellung einer Schutzvorrichtung an Locomotiven betraf. Diese
Aufforderung ging von dem Departement des Verkehrs-Ministeriums
aus und war insbesondere auch an die ausländischen Techniker
gerichtet, für welche besondere Bestimmungen in dem allerhöchst
bestätigten Programm festgesetzt waren.
Das Programm selbst war recht übersichtlich zusammen-
gestellt, enthielt die Angabe der geforderten Zeichnungen und
bestimmte als Ablieferungstermin den 1./13. Januar 1877.
Es waren dabei drei Preise bestimmt, von denen der erste
mit 3 000 Rubeln für die vollständige Lösung der gestellten Auf-
gabe ertheilt, während der zweite von 1 500 Rubeln derjenigen
Lösung zuerkannt werden sollte, welche nicht ohne Weiteres an-
wendbar wäre, während der dritte Preis von 500 Rubeln für das-
jenige Project bestimmt war, das zwar an sich nicht brauchbar
wäre, aber verwendbare Details enthalten würde. Obgleich nun
in den letzten Jahren mehrfach von Deutschen technischen
Blättern (so insbesondere von der Deutschen Bauzeitung)
vor der Theilnahme an Russischen Concurrenzen gewarnt worden
ist, so lauteten die Preisbestimmungen dieses letzten Concurses
doch so ehrlich und tolerant, dass sie wohl zu einem Versuch,
die an sich interessante Aufgabe zu lösen, verlocken mussten.
In der That meldete auch ein officielles Comunique verschie-
dener Russischer Blätter, dass in Folge des Ausschreibens zum
vorgeschriebenen Termin 22 Projecte eingelaufen sind, von denen
beinahe der fünfte Theil, nämlich 4 Projecte, von ausländischen
Ingenieuren verfasst wurden.
Gleichzeitig wird aber erklärt, dass ein besonderes, als
Preisgericht ernanntes Comite nach Durchsicht der eingelieferten
Projecte zu dem Schlüsse gelangt ist, dass keiner der Concurrenten
sich „mit der erforderlichen Aufmerksamkeit der gestellten Auf-
abe und dem festgesetzten Programm hingegeben habe, und
ass man sich daher bewogen gefunden, keinen der ausgesetzten
Preise auszuzahlen.“
Die Prüfungs- Commission hält es dabei nicht für nöthig,
irgend welche Erklärungen darüber abzugeben , inwiefern die
eingelieferten Arbeiten dem nicht von ihr herrührenden Programm
nicht entsprochen; sie geht überhaupt in keine Kritik der ein-
zelnen Projecte ein und es ist daher fraglich, ob eine nähere
Untersuchung zum Behuf der Preisvertheilung überhaupt vorge-
nommen wurde oder ob, wie von Eingeweihten behauptet wird,
die kritische Lage der Russischen Finanzen bei der Entscheidung
des Preisgerichts massgebend war.
Unter allen Umständen aber kann diese Entscheidung nicht
genug, getadelt werden; sie ist vom juristischen Standpunkt un-
zulässig, weil jede Concurrenz einen Vertrag darstellt, der beide
Theile gleichmässig bindet, gar häufig zum Nachtheile der Con-
currenten, weil die Gesammtsumme der von ihnen aufgewendeten
Arbeit einen höheren Werth repräsentirt, als die Summe der aus-
gesetzten Preise; diese Entscheidung ist nach den allgemein in
civilisirten Staaten geltenden Grundsätzen (wie solche auch vom
Verband Deutscher Ingenieurvereine besonders betont worden)
deshalb unzulässig, weil die Preise jedenfalls an die relativ
besten Arbeiten zu ertheilen sind. Der Sinn des veröffentlichten
Programms lässt auch keine andere Deutung zu und es wird
sicher Niemand, selbst ohne die eingelieferten Arbeiten gesehen
zu haben, glauben können, dass unter 22 Projecten, an deren
Bearbeitung doch im Allgemeinen bessere Kräfte theilnehmen,
keine einzige „Details enthält, welche in der Praxis Verwendung
finden können.“
Würde ein derartiges Concurrenzverfahren ungeriigt bleiben,
so wäre ein sehr einfaches Mittel gefunden, bei Bedarf eine be-
liebige Anzahl von Entwürfen zu erhalten; man brauchte nur
die Insertionskosten für das Programm auszulegen und Preise
zu versprechen, deren Grösse ganz beliebig sein kann, da man
ja dieselben nicht auszuzahlen braucht.
Derjenige, der zu einer öffentlichen Concurrenz auffordert,
setzt sich selbstverständlich immer der Möglichkeit aus, keine
Arbeit zu erlangen, welche seinen Erwartungen vollständig ent-
spricht; diese Eventualität wird aber nur dann eintreten, wenn
die gestellten Preise nicht im Verhältniss zur Arbeit stehen, wenn
der Termin zu kurz oder wrenn die gestellte Aufgabe überhaupt
nicht zu lösen ist.
Da aber im vorliegenden Fall diese Bedenken nicht Platz
reifen können, so mussten die ausgesetzten Preise um so mehr
en relativ besten Entwürfen zuerkannt werden, als ja der
Auftraggeber keine Privatperson, sondern das Kaiserlich Russische
Verkehrsministerium W'ar und dasselbe nur dadurch ein Recht
erlangen konnte, die eingelieferten Arbeiten einer Verwerthung
zu unterziehen, welche sich der Controle der Concurrenten ent-
zieht, aber um so naheliegender ist, als es ja Aufgabe der Con-
currenz war, einem vorhandenen Bedürfniss abzuhelfen.
Wir halten es aber um so mehr für die Pflicht der Deutschen,
auch in Russland vielfach gelesenen Zeitschriften, das beregte
Verfahren zu rügen und vor der Theilnahme an offfciellen Russi-
schen Concurrenzen nachdrücklich zu warnen, als es, wie bekannt,
der Russischen Presse nicht gegeben ist, derartige Missbräuche
zu besprechen. *)
Rechtsfall.
Der Empfänger haftet auch für nachträglich geforderte, von der
Bahn ursprünglich aus Versehen in den Frachtbrief nicht einge-
stellte Zoll-Gebühren.
Bei einer von Spediteuren bei der Lemberg - Czernowitz-
Jassy Eisenbahn in Itzkany an die Firma W. L. & Co. in Wien auf-
gegebenen Mehlsendung aus Rumänien unterliess die Güterexpe-
dition Itzkany die Zolibereinigung.
Nach Wahrnehmung des Irrthums wurde die Zollgebühr mit
fl. 160. — Oe. W. Silber nachträglich von der Bahn eingezahlt.
Der Adressat verweigerte die Rückzahlung, hauptsächlich
weil er in diesem Geschäfte nur als Commissionär intervenirt
und die Mehlsendung ohne Rücksicht auf einen etwaigen Zoll so-
fort nach Einlangen behoben und weiterverkauft habe und durch
eine Irrung der Bahnorgane nicht zu Schaden gelangen dürfe.
Ueber Klage der Eisenbahn erkannte das Wiener Handels-
gericht mit Urtheil vom 5. Jänner 1877 Z. 218214: Die Firma
W. L & Co. in Wien sei schuldig, die eingeklagten fl. 160 Silber
sammt Zinsen und Kosten der Bahn zu bezahlen.
In der Motivirung wird ausgeführt: „Aus den Klagebehelfen
geht nicht nur die Identität der von der geklagten Firma zuge-
standenermassen bezogenen Mehlsendung mit jener, für welche
die Bahn den Zoll bezahlt hat, hervor, sondern es ist auch er-
wiesen, dass diese Sendung aus Rumänien stammte, und dass dies
sowie die Zollpflichtigkeit des Gutes der geklagten Firma schon
beim Bezüge bekannt war.
Der Zoll haftete schon zur Zeit der Ablieferung auf der
Waare, wenn er auch zu Folge eines Verstosses bei der Abgabe
noch nicht vorgeschrieben worden war.
Nach Artikel 412H.-G. ist aber der Frachtführer auch nach
Ablieferung des Gutes und nach Erlöschen seines gesetzlichen
Pfandrechtes an demselben die Zahlung der darauf haftenden Ge-
bühren von dem Empfänger zu fordern berechtigt.
Die aus der Eigenschaft der geklagten Firma als Comis-
sionär hergeleitete Einwendung ist nicht zu berücksichtigen, weil
sie bei der Verfügung über die Waare auf deren ihr wohlbekannte
Zollpflichtigkeit ganz gut Rücksicht nehmen konnte und musste,
und zwar auch in dem Falle, dass der Absender den Zoll berich-
tigt hätte, da er dann diesem offenbar ersetzt werden musste.
Diese Entscheidung wurde vom K. K. Wiener Oberlandes-
Gerichte unterm 28. Februar 1877 Z. 2281 mit der weitern Moti-
virung bestätigt, dass die Haftung der Geklagten für den Zoll
als Empfänger dieser Frachtsendung gegenüber der klagenden
Bahn durch den Schlusssatz des Artikels 412 H.-G. und §6 ad 3
des Eisenbahn-Betriebs-Reglements vom 1. Juli 1872 No. 90 K.-G.-Bl.
ausser Zweifel steht, da die Bezahlung des Zolls durch die Bahn
erwiesen ist, auf welchen Umstand allein es ankommen kann und
dieser Anspruch der Bahn laut Artikel 409 H.-G. auf dem Fracht-
gute haftet, an welcher Haftung der Geklagten auch dann nichts
geändert wurde, wenn sie die Waare nur als Comissionäre be-
zogen haben, da der Comissionär zufolge Artikel 360 H.-G. durch
seine mit Dritten geschlossenen Geschäfte allein berechtigt und
verpflichtet wird. ^
*) Anmerkung. Auch über das Ergebniss der seit mehr
als Jahresfrist erledigten Concurrenz des gleichen Russischen Mini-
steriums, welche die Herstellung eines Sanitätswagens bezweckte,
und an der auch namhafte Deutsche Ingenieure Theil genommen
haben, ist es trotz mehrfacher Anfragen nicht gelungen, irgend
welche Auskunft zu erlangen.
— 579 —
Einnahmen der Oesterreichisch-Ungarischen Eisenbahnen im Monat April 1877.
Im Monat
April 1877
Die Einnahme betrug im Monat April
Einnahme vom
Benennung
W — . C3
h * aco
wurden betordert
1877
1876
1. Jänner bis Ende
|« S »
für
Diiferz.
per
April 1877
der
Personen
Güter
Personen
für Güter
im
per
im
per
Eisenbahnen
und
Gepäck
Ganzen
Kilom.
Ganzen
Kilom
in
im
Ganzen
per
Kilom.
Kilom.
Anzahl
Tonnen
Gulden
Gulden
Gemeinsame Oesterr.-Ungarische
Eisenbaimen.
Erste Ungar.-Galiz. Eisenbahn . . .
Kaschau-Oderberger Eisenbahn . .
268
12970
9610
16110
23698
39808
149
49206
184
- 19-0
200906
750
368
44925
61606
32855
209825
242680
659
240423
653
+ 0-9
985102
2677
Oesterr. Staats- einschl. Brünn-Ros-
sitzer Eisenbahn1)
1805
299846
375797
502393
1858117
2360510
1308
2079011
1168
+ 120
8445877
4679
Südbahn-Gesellschaft
2263
467376
328346
732258
2046069
2778327
1228
2613812
1155
+ 6’3
10189096
4502
Ungarische Westbahn
377
40786
17039
43748
66219
109967
292
102611
272
+ 7-4
425666
1129
Summa . . .
5081
865903
792398
1327364
4203928
5531292
1089
5985063
1006
"■f“ 8*3
20246647
3985
Oesterreichische Eisenbahnen.
Aussig-Teplitzer Eisenbahn . . .
93
53483
205760
18125
177540
195665
2104
194648
2093
-f 0-5
782477
8414
Böhmische Nordbahn
182
53658
45403
29589
99728
129317
711
119379
656
+ 8-4
505457
2777
Böhmische Westbahn
202
32322
81366
37434
196523
233957
1158
227080
1124
+ 30
964524
4775
Braunau-Strasswalckener Bahn . .
39
4521
2246
2881
3670
6551
168
5690
146
4 15 1
26879
689
Buschtiehrader Eisenbahn ....
405
59326
129126
56122
249931
306053
756
283076
737
+ 26
1293725
3194
Dux-Bodenbacher Eisenbahn . . .
87
26180
84923
8810
120970
129780
1492
118610
1363
4- 9'5
500230
5750
Erzherzog Albrecht-Bahn ....
183
12799
9086
12671
28397
41068
224
38632
211
4- 6-2
160187
875
Galizische Carl Ludwig-Bahn:
altes Netz
352
| 66699
70589
106173
507748
614021
1744
571903
1625
4- 7-3
2879865
8181
neues Netz
242
33066
99906
132972
549
139056
675
- 4-5
700498
2895
Graz-Köflacher Eisenbahn ....
92
21452
43696
11319
72248
83567
908
89569
974
- 6-8
395511
4299
Kaiser Franz Josef-Bahn
717
140210
86964
218274
404729
623003
869
606597
846
4- 2-7
2188792
3053
Kaiserin Elisabeth-Bahn :
Hauptbahn
406
159931
98657
200294
411381
611675
1507
600921
1480
- 1-8
2304057
5675
Lambach-Gmundener Bahn . .
31
6056
9849
3920
16514
20434
659
15953
515
-28'0
80215
2588
Budweiser Bahn
147
15373
11572
19980
39541
59521
405
51887
353
-14-7
194931
1326
Neumarkt-Braunauer Bahn . .
61
12101
26217
12973
39061
52034
853
38378
629
-35-6
198285
3251
Wien-Kaiser-Ebersdorfer Bahn
17
13807
.
8728
8728
513
4750
279
-83-9
27791
1635
Salzburg-Tiroler Bahn ....
Kronprinz Rudolf- Bahn excl. der
292
37290
18224
28697
51266
79963
274
66528
228
h 20-2
281879
965
Pachtbahn: Mösel-Hüttenbahn u.
Zeltweg-Fohnsdorf
621
116118
69976
107905
221187
329092
530
281848
454
4- 167
1147897
1848
Kaiser Ferdinands - Nordbahn incl.
Lundenburg - Nikolsburg - Gruss-
bacher Bahn
677
165526
268553
297946
1342765
1640711
2424
1650011
2437
- 0-5
7077847
10455
Mährisch-Schlesische Nordbahn .
Lemberg-Czernowitz-Jassy Bahn:
144
38372
24397
33838
48795
82633
575
84173
585
- 17
352118
2445
(Oesterreichische Linien) ....
356
33710
25629
66078
249623
315701
887
194437
546
4- 62-5
1083513
3044
Leoben- Vordernberger Bahn . . .
15
3189
19612
755
12122
12877
858
10224
682
4- 25-8
48554
3237
Mährische Grenzbahn
117
8964
11635
4923
19362
24285
208
30970
265
-21-5
102844
879
Mährisch-Schlesische Centralbahn .
157
17281
14909
16514
40671
57185
364
48731
310
4- 17-4
217592
1386
Oesterreichische / Garantirte Strecke
627
141121
87792
158893
359943
518836
827
482832
770
4- 7-4
2049812
3269
Nordwestbahn \ Ergänzungsnetz .
306
51544
83943
53005
162678
215683
705
196157
641
4- io-o
933203
3050
Ostrau-Friedlander Eisenbahn . .
33
5670
9072
2391
19268
21659
656
18568
563
4- 16-5
81124
2458
Pilsen- /
Priesen J alte Linie
166
15947
20315
11131
44901
56032
338
47400
286
4-18-2
261536
1576
(Komotau) 1 Pilsen-Klattau-Neuern .
Eisenbahn '
64
7482
2766
4865
7382
12247
191
43068
673
Prag-Duxer Eisenbahn
153
11907
16052
10883
35855
46738
305
44381
319
- 4-4
217075
1419
. | Dni^ster Bahn
113
12253
3887
7014
17897
24911
220
21667
192
4- 14-6
77552
686
§ J Istrianer Bahn
143
3999
1376
4472
4824
9296
65
32878
230
sh Ü. s 1 Rakonitz-Protiviner Bahn .
147
9768
11137
6986
20350
27336
186
17020
162
4- 14-8
105627
719
'“’ccipq i Tarnow-Leluchow (Orlö)
152
5921
4166
8248
14658
22906
151
75539
497
Südnorddeutsche Verbindungsbahn
285
56340
51854
41118
145085
186203
653
181210
636
4- 2-7
833799
2926
Turnau-Kralup-Prager Eisenbahn .
Vorarlberger Bahn .......
121
97
30323
39798
33718
10884
28125
18202
55975
14365
84100
32567
695
336
78235
28316
647
292
4- 7-4
4-151
375224
110100
3101
1135
Wien-Pottendorf und Wiener-Neu-
Städter Bahn . . _
74
10646
19860
6856
29380
36236
490
41630
563
- 130
154809
2092
“Summa . .
8116
1487274
1729018
1690476
5395067
7085543
873
6630467
863
4- 1-2
28867014
3557
Ungarische Eisenbahnen.
Alföld-Fiumaner Bahn
392
58337
23263
48344
79520
127864
326
117147
299
4- 9-0
493816
1260
Arad-Körösthaler Bahnstrecke Arad-
Pankota)
j 4:1
4215
2178
2751
3037
5788
141
18217
607
Arad-Temesyarer Eisenbahn . . .
Battaszek-Domboyär-Zakany Donau-
57
4800
3800
5100
9900
15000
263
18000
316
- 16-8
54930
964
Drau Bahn
166
10805
9297
8053
26630
34683
209
31912
192
+ 8-9
120652
727
J) Die am 23. October 1876 eröffnete 98’40 Kilometer lange Strecke Temesvar-Karansebes ist im Ausweise nicht einbezogen
und wird k Conto des Baues betrieben.
580
Im Monat April 1877
Die Einnahme betrug im Monat April
Einnahme vom
Benennung
Durchschr
Betriebst,
im Mona
April 187'
wurden
betordert
1877
1876
Differz.
per
Kilom.
in
Percent
L Jänner bis Ende
für
Personen
und
Gepäck .
April 1877
der
Eisenbahnen
Personen
Güter
für Güter
im
Ganzen
per
Kilom.
im
Ganzen
per
Kilom.
im
Ganzen
per
Kilom.
Kilom.
Anzahl
Tonnen
Gulden
Gulden
Eperies-Tarnower Eisenbahn Ungar.
Strecke Eperies-Orlö
59
2556
10304
1343
3650
4993
85
4594
78
+ 9'0
16160
274
Erste Siebenbürger Eisenbahn
Fünfkirchen-Barcser Bahn . .
290
20385
20111
21506
88575
110081
380
123771
427
— 11-0
407070
1404
68
18722
8360
10462
29647
40109
590
41565
611
— 3-4
143414
2109
Mohäcs-Fünfkirchner Bahn . .
68
11981
37752
8297
89271
97568
1435
60419
889
+ 61-4
274409
4035
Raab-Ebenfurter Bahn . . .
85
13883
5025
8218
15431
23652
278
17239
203
+ 369
107642
1266
Theiss Eisenbahn
585
66000
58000
103000
279000
382000
653
400000
684
— 4*5
1521715
2601
Ungarische Nordostbahn . . .
580
54162
25456
46598
133402
180000
310
201840
348
— 10-9
646554
1115
l l Nördliche Linie . . .
dl Südliche Linie ....
597
57902
69429
75518
351579
427097
715
390455
654
+ 93
1772816
2970
278
17949
8055
15285
21702
36987
133
46411
167
— 20-4
141659
510
ö •£ § JOestliche Linie . . .
605
30611
21595
57324
124181
181505
300
166671
275
+ 9-1
687297
1136
I-J £ rfl \ Gran-Bressnitz
■äSi-o f Schemnitz ....
23
369
1973
731
3637
4368
190
2251
98
-f-93‘9
16432
714
iAzo 1 Gömörer Industriebahn
168
5376
1031
3881
22239
26120
155
24955
149
+ 4-0
109199
650
Waagthalbahn
118
27666
8866
19081
20390
39471
334
25949
509
- 34-4
158810
1346
Summa . .
4180
405719
314495
435492
1301794
1737286
416
1673179
411
+ 1-2
6690792
1605
Recapitulation.
Summe der gemeinsamen Oesterr.-
Ungar. Eisenbahnen
5081
865903
792398
1327364
4203928
5531292
1089
5085063
1006
4- 8-3
20246547
3985
Summe der Oesterr. Eisenbahnen
8116
1487274
1729018
1690476
5395067
7085543
873
6630467
863
+ 1-2
28867014
3557
Summe der Ungar. Eisenbahnen .
. .
4180
405719
314495
435492
1301794
1737286
416
1673179
411
+ 1-2
6690792
1605
Hauptsiimme
17377
2758896
2835911
3453332
10908789
14354121
826
13388709
797
-f 3-6
55804453
3213
Die Eisenbahnen Schwedens, Norwegens und Dänemarks
in 1875. Aus der officiellen Statistik der Schwedischen Staatshahnen
pro 1875 theilen wir noch zu
dem Bericht
in No. 24
S. 310 fol-
gendes Resume mit.
Schweden
Norwegen
Dänemark
Verhältnissmässige Länge
37
6
2
Länge Klm.
3 540,3
557,0
1 157,3
mittlere Betriebslänge „
3 390,<;
502,.
1 132,.
verwendetes Anlage -Capital,
Francs
352 409 318
49 980 723
142 048 873
Locomotiven
408
58
137
Wagen
11060
1 674
2 563
Reisende .... Personen
6 538 604
1 675 890
5 648 777
Güter Tonnen
5 085 678
755 959
867 469
durchschnittlich befördert:
Personen pro Kilom.
36
26
31
Güter pro Tonne
52
44
66
Einnahmen: Pers.-Transport
Francs
12 056 121
1 991 172
7 819 804
Güter, Vieh etc. „
22 636 403
3 082 961
5 731 115
Extraordinarien „
724 379
195 312
572 860
Summa Francs
35 416 903
5 269 445
14 123 779
Ausgaben „
22 265 562
4 078 069
8 479 221
— st. — Gotthardbahn. (51. Monatsbericht.) Ende
Februar 1877 waren die Arbeiten im grossen Tunnel in folgen-
der Weise vorgeschritten:
Nordseite (Göschenen) in laufenden Metern: Richtstollen
(3 972, 0) , Erweiterung für das Gewölbe (2 861, 3) , Sohlenschlitz
(2 285, 2) , Strosse (1 793, 6) , Vollausbruch (1510,0), Gewölbmauer-
werk (l 541, 0) , östliches Widerlager (1 496,0), westliches Wider-
lager (1 469, 0) , Wasserabzugscanal (900, „) , vollständiger Tunnel
(1 414, o).
Südseite (Airolo): Richtstollen (3 796,8), Erweiterung für
das Gewölbe (2 666, 0), Sohlenschlitz (1 866, „), Strosse (1 250, 0), Voll-
ausbruch (785, 0), Gewölbmauerwerk (1 762, ,), östliches Widerlager
(738,2), westliches Widerlager (1 420,4), Wasserabzugscanal (1 162, „),
vollständiger Tunnel (734, 5). Durchschnittlich waren auf beiden
Seiten zusammen 2 797 Arbeiter beschäftigt.
Werkplatz Göschenen. Der Richtstollen traf auf ver-
schiedene Varietäten von Gneiss , wobei der Wasserzudrang sich
vermehrte und der Gesammtabfluss aus dem Tunnel gegen den
Vormonat um 4 Liter pro Secunde zunahm. Die mittlere Tem-
peratur der Luft vor Ort betrug 20,46° C. , die der äusseren Luft
— °,69° C. Da der Wasserstand der Reuss gestiegen war, so
konnten die neuen Compressoren , mit Ausnahme von 4 Tagen,
den ganzen Februar arbeiten, ausserdem waren gewöhnlich drei
der älteren Gruppen in Thätigkeit. Dagegen übten Röhrenbrüche
und sonstige Beschädigungen an der Luftleitung einen nach-
theiligen Einfluss auf die Stärke der Luftspannung am Angriffs-
ort aus. Am 22. Februar sind die zwei, zur Aufthauung des
Dynamits dienenden Baracken aufgeflogen, wodurch an den drei
folgenden Tagen , aus Mangel an aufgethautem Dynamit die
Bohrarbeiten unterbrochen waren. Die Magazine und Auf-
thauungslocale für den Dynamit sollen nun an weniger gefähr-
deten Plätzen angelegt werden, worüber die Verhandlungen mit
den competenten Behörden im Gange sind. Der Richtstollen
ist bei 5,si Qm Querschnitt um 67, 5m vorgerückt, der Fels war
fast überall trocken, von mittlerer Härte und erforderte nirgends
eine Bolzung. Die Erweiterungsarbeiten nehmen nur einen
mässigen Fortgang, wogegen die Maurerarbeiten, namentlich am
Gewölbe und westlichen Widerlager befriedigende Resultate er-
gaben. Die Gesammt - Ausbruchmasse im Februar stellte sich
auf 2 793 Kbm , entsprechend einer Länge von 61,9m des vollen
Tunnelprofils.
Werkplatz Airolo. Das vom Firststollen durchfahrene
Gestein bestand aus Schichten von Glimmerschiefer und glim-
merhaltigen Gneiss. Der Wasserzudrang war unbedeutend ; aus
einigen Spalten drang Wasser mit einem Gehalt von Schwefel-
wasserstoff und einer Temperatur von 26, 5° C. Der Gesammt-
abfluss aus dem Tunnel betrug 185 Liter pro Secunde , gegen
233 im Februar 1876. An der Front hatte die Luft eine mittlere
Temperatur von 26, 7° C., an der Aussenseite von + 0,64° C. Die
neuen Compressoren und 2 Gruppen der älteren waren während
des ganzen Monats in Thätigkeit; in der Mitte desselben war der
Wasserstand im Tessin gestiegen, hat sich aber gegen Ende des
Monats wieder verringert, wodurch die mittlere Spannung der
comprimirten Luft an der Angriffsfront nur auf 1,6 .Atmospnären
gebracht werden konnte ; auch hier haben Röhrenbrüche und
sonstige Defecte an der Luftleitung hemmend auf die Maschinen-
bohrung gewirkt. Der Firststollen ist bei 6,53 □ m Querschnitt
um 79,8 m vorgerückt und musste stellenweise ausgezimmert wer-
den. Die Erweiterungsarbeiten nahmen einen mässigen Fort-
gang. Der Wasserabzugscanal ist nun, mit Ausnahme des Ge-
wölbes, auf eine Länge von 1 162 m gemauert. Wenn er bis auf
1 239 m hergestellt sein wird , so kann er alles bis zu diesem
Punkte eindringende Wasser aufnehmen und wird dadurch eine
der Hauptschwierigkeiten, die sich dem raschen Fortschritt der
Arbeiten entgegenstellten, beseitigt sein. Die Gesammtausbruch-
masse im Februar betrug 3 777 Kbm , was einer Länge von
83,8 >“ des vollen Tunnelprofils entspricht. Das Tunnelgewölbe ist
um 104,, «>, das westliche Widerlager um 133,9“ verlängert worden.
Tessinische Thalbahnen. Durch die Inbetriebsetzung
des Aufnahmsgebäudes in Bellinzona und die Vollendung der
inneren Einrichtungen in Locarno können nun diese Bahnen als
vollständig hergestellt angesehen werden.
581
Einer, dem Berichte beigefügten Tabelle über die Fort-
schritte am Richtstollen , vom Beginn der Arbeiten bis Ende
1876, entnehmen "wir folgende Ziffern :
1872 1873 1874 1875 1876
Jährlicher Fortschritt auf
Meter
Meter
Meter
Meter
beiden Seiten zusammen
120,6
1 975,6
1784,5
2 429, (
Täglicher Fortschritt
der Mascliinenboh-
1 Durchschnitt
—
1,88
2,85
3,40
rung (auf der Seite
von Göschenen)
| Maximum
—
4,90
6,o
7,o
Täglicher Fortschritt
\
der Maschinenboh-
1 Durchschnitt
—
2,05
2,05
3,44
rung (auf der Seite
von Airolo)
1 Maximum
5,90
4,50
6,60
Meter
2 026,3
3,04
5,85
— r— Afrikanische Eisenbaimen. Der Ingenieur Hr.Duponchel,
der den Plan einer Sahara-Eisenbahn entworfen hatte, erhielt von
der Französischen Regierung die Mission, die Frage an Ort und
Stelle zu studiren. Die Französische Bahn vom Mittelmeer nach
Timbuktu ist schon angefangen, da der Schienenweg von Algier
über Oran nach Laghuat im südlichsten Algerien bereits besteht,
in einer Länge von 430 Kilometern.
Herr Duponchel soll den Plan zur Fortsetzung der Linie
bis Metlili (noch 270 Kilom.) entwerfen. Letzteres Städtchen liegt
in der Nähe von Gardaia, dem Hauptorte von Mozab.
Laghuat ist schon gegenwärtig ein wichtiger Französischer
Vorposten, welcher das Personal und das Material zu mobilen
Colonnen besitzt. Es sind dort stets 700 Kamele mit Wasser-
fässern vereinigt. Man hegt die Absicht, diesen Vorposten von
Laghuat nach Metlili vorzuschieben, und aus diesem Städtchen
den Linienkopf der Sudan - Bahn zu machen. Die Ausführung
dieses Planes soll nur geringen Schwierigkeiten, dagegen zuver-
lässigen Handelsvortheilen begegnen. Der Vorposten von Metlili
soll weiters bis El-Goleah vorgeschoben werden — ein Städtchen,
das noch 300 Kilom. südlicher liegt und 1 000 Kilom. von Algier
entfernt ist. Endlich soll der Schienenweg bis in die Gegend des
Tuat verlängert und daselbst ein anderer Vorposten errichtet
werden. Er würde ungefähr auf dem halben Wege von Algier
nach Timbuktu und an der Stelle sich befinden, wo die Kara-
wanen aus Marocco, dem Sudan und dem Guzzaa sich kreuzen.
Schon bestehen unter dem Schutze der Consuln und des Gou-
verneurs von Algerien Märkte in Metlili, El-Goleah und Jusalah;
aber erst die wohlfeilere Waarenbeförderung wird einen ernst-
haften Verkehr mit der Sahara und dem Sudan herstellen. Der
Endzweck, den man beabsichtigt, ist: Algerien mit Senegambien
mittelst einer 1 500 Kilom. langen Eisenbahn von Timbuktu bis
Saint-Louis am Senegal zu verbinden.
Der Oberst Champanet hält über diese Pläne öffentliche
Vorträge, wie einst Herr v. Lesseps über den Suez-Kanal. (A. Allg.
Ztg. v. 13. Mai 1877 No. 133.)
—st.— Burstyn’s Oelsäuremesser. Alle natürlich vorkom-
menden fetten Oele pflanzlichen oder thierischen Ursprunges ent-
halten eine grössere oder geringere Menge an freien Säuren,
welche in dieselben theils durch den Process der Gewinnung selbst
gelangen, theils aber Producte einer späteren Zersetzung sind.
Wird nun das Oel als Schmiermaterial benutzt, so greifen die
freien Säuren die Metallbestandtheile der Lager an, was natürlich
störend auf den Betrieb und schädlich für die Maschine wirkt.
Es ist daher von grosser Wichtigkeit, möglichst genaue Kenntniss
von dem Säuregehalt des zu verwendenden Oels zu erhalten, da
dessen Werth als Schmiermittel davon abhängt. Zu diesem Zwecke
hat der K. K. Marine-Ingenieur und Chemiker am K. K. Arsenal
zuPola, Herr Burst yn einen Oelsäuremesser construirt, der sehr
einfach ist und Jeden in den Stand setzen soll, den Säuregehalt
eines Maschinenoels auf leichte, sichere Weise zu bestimmen und
in Zahlen ausdrückbare Resultate zu erhalten. Der Apparat
gründet sich darauf, dass, wenn man ein Oel mit 88 bis 90per-
centigem Alkohol wäscht, die vorhandenen freien Säuren in den
Alkohol übergehen. Nach einiger Zeit ruhigen Stehens scheidet
sich die alkoholische Lösung der Säuren über dem Oele wieder
klar ab und man soll nun in dieser die Säuren massanalytisch
oder mit dem Oelsäuremesser quantitativ bestimmen können.
Den uns vom Fabrikanten des fraglichen Oelmessers einge-
schickten Apparat haben wir einem Sachverständigen zur Prüfung
übergeben, welcher denselben bei mehreren Sorten Olivenöl zur
Nachweisung des Säuregehalts angewendet hat.
Dabei ist derselbe zu dem Resultat gelangt, dass der durch
Burstyn’s Oelsäuremesser ermittelte Säuregehalt stets geringer
ist, als derjenige durch Sättigung mit Lauge etc. nachgewiesene.
Es stellte sich in 4 Fällen eine Differenz von 6°, 8°, 8,5° und 9,M
heraus, namentlich war die Differenz am stärksten bei sehr ran-
zigem Oele. Es mag dies daher kommen, dass der mit dem OeK
in Berührung gebrachte sogenannte Waschspiritus in der von
Burstyn angegebenen Zeit, V* — 2 Stunden, die im Oele enthaltene
Säure nicht aufzulösen vermag, denn spätere Waschungen ergaben
immer wieder Säure. Dagegen stellte sich das Ergebniss bedeutend
günstiger, wenn das zu bestimmende Oel 12 Stunden mit Spiritus,
unter öfterem Umschütteln, behandelt wurde. Trotzdem blien aber
die vorstehend angegebene Differenz.
Zu einer vollständig genauen Prüfung eines Oels auf
seinen Säuregehalt ist folglich der betreffende Messer nicht ver-
wendbar, doch dürfte derselbe für kleinere Consumenten von Oelen,
bei denen es hauptsächlich darauf ankommt, nur zu wissen ob
ein zum Kauf angebotenes Oel mehr oder weniger Säure enthält,
wohl zu empfehlen sein.
Neu erschienene Werke.
Handbuch für den Eisenbalm-Güter- Verkehr 1. Abtheilnng:
Eisenbahn-Stations-Verzeichniss von Dr. jur. W. Koch. Berlin
1877, Verlag von Barthol & Co. Subscriptionspreis ohne Karten
4 M. Mit Dr. Koch’s Ueb er sichtskarte der Eisenbahnen und Bahn-
verwaltungsgebiete Europa’s in Farbendruck und Barthol’s Eisen-
bahn-Karte von Mittel-Europa 7 Jl — Nachdem die zu Anfang
dieses Jahres erschienene neue Auflage dieses fast von sämmt-
lichen Verwaltungen des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwal-
tungen in ihren Expeditionen eingeführten Werks bereits vor
Mitte des Jahres vollständig vergriffen war, hat die Verlagshand-
lung eine neue Ausgabe desselben veranstaltet, bei welcher aus-
nahmsweise die bereits im Laufe des Jahres inzwischen eingetre-
tenen vielfachen Aenderungen in den Text des Werks selbst als-
bald Aufnahme gefunden haben, soweit solches ohne Umbrechen
des zur Disposition stehenden Satzes möglich war; nur die wei-
teren Zusätze sind in einem mit dem Werk verbundenen Nach-
trag enthalten.
Wenn auch diese soeben erscheinende neue Ausgabe nicht
als eine neue Auflage bezeichnet ist, so leistet dieselbe somit doch
der Sache nach, da auf Grund des von den betreffenden Bahn-
Verwaltungen neu mitgetheilten Materials erhebliche Text-Aen-
derungen stattgefunden haben, denselben Dienst. In derselben Weise
wie die Ausgabe vom Januar d. J. den Stand des Europäischen
Eisenbahnnetzes mit seinen Stationen und deren Befugnissen zu
Anfang des Jahres klarstellt, zeigt die vorliegende Ausgabe diesen
Stand am 1. Juni an und wird daher für die Expeditionen der im
Mai eröffneten, und in den nächsten Monaten zu eröffnenden Sta-
tionen besonders willkommen sein.
Eine neue Ausgabe der II. Abtheilung des Werks (Alpba-
betisch-geographisches Verzeichniss von Orten, welche mit den
dem Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen angeh origen Sta-
tionen in Betreff der Güter-Ab- und Anfuhr in Beziehung stehen)
wird im Juli d. J. erscheinen.
Zusammenstellung der Betriebs-Ergebnisse der Bayerischen incl. Pfälzischen
Eisenbahnen im Monat März 1877.
| Laufende No. |
Bezeichnung
der
Eisenbahnen
<D
'aß
fl
'cß
rO
a>
3
a>
PP
Kilom.
Befördert wurden
Die Einnahme betrug
Personen
Güter
im Pers.-Verk.
im Güterverk.
an Extraord.
in Summa
bis ultimo März
in Summa
B im
g. Ganzen
° i
?H O
P+fl
M
Anzahl
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ja
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o
üilogr.
g|
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g
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° §
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Ganzen
° i
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M
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C5
Jl
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M
fl
fl N
.9 fl
fl
o
Jl
o S
8m ©
Ö I .
e sä i * 9
•" 3 !
o w
Jl M.
1
Bayerische Staatsb.
3 595
832 973
232
485 765 460
135123
1 620 830
451
3 912 551
1088
—
—
5 533 381
1 539
15 420 385 4 290
2
Ludwigsbahn
6,04
87 960
14 562
1 240 000
205298
18 499
3 062
1 178
195
442
73
20 119
3 330
58 8891 9 748
3
Pfälzische Bahnen
576
331 084
575
266 802 405
463199
232 857
404
775 530
1 347
—
-
1 008 387
1 751
2 874 766] 4 991
582
OFF
1. Stations-Eröffnungen.
Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen.
Nach der Mittheilung der Königlichen
Eisenbahn-Direction zu Hannover wer-
den der zwischen den Stationen Lehrte
und Peine an der Plannoverschen Staats-
bahn belegenen Haltestelle Hämelerwald
mit dem 1. Juli d. J. unbeschränkte Ex-
peditions-Befugnisse Jmigelegt.
Nach der Mittheilung der Verwaltung
der K. K. priv. Vorarlberger Bahn ist
zwischen den Stationen Lindau undLochau
(auf der , der Bayerischen Staatsbahn
gehörigen, von der Vorarlberger Bahn
aber pachtweise betriebenen Strecke) eine
neue Station „Lindau Rangirbahnhof“
angelegt, welche am 1. Juni d. Js. für
den Personen- und Güterverkehr eröffnet
worden ist.
Diese neue Station ist von der Station
„Lindau Stadt“ 3 , und von der Station
„Lochau“ 5 Kilometer entfernt.
Berlin, den 4. Juni 1877.
Die geschäftsführende Direction des Vereins.
Fournier.
2. Verkehrs-Störung etc.
Lemberg - Czeruowitz - Jassy Eisenbahn.
Die in Folge Hochwässer am 25. Mai ein-
getretenen Verkehrs - Unterbrechungen in
der Strecke Suczawa - Jassy wurden am
1. Juni 1. J. wieder behoben. Wien, am
2 Juni 1877. Die Centralleitung.
3. Ueneral- Versammlungen.
K. K. priv. Dux-Bodenbaclier Eisenbalm.
Einladung zur sechsten ordentlichen
General-Versammlung der Actionäre der
K. K. priv. Dux-Bodenbacher Eisenbahn,
welcheam 23- Juni 1877um llUhrVormit-
tags in Teplitz im Saale des Schützen-
hauses stattfinden wird.
Tagesordnung.
1. Vorlage des Geschäftsberichts und der
Jalires-Rechnungen pro 1876.
2. Bericht des Aufsichtsrath es.
3. Aenderung der Statuten der Gesell-
schaft.
4. Wahlen in den Verwaltungsrath.
5. Ernennung des Aufsichtsrathes für das
Jahr 1877.
6. Aenderung der Statuten des Pensions-
institutes für die Beamten und Diener
der Bahn.
Die Herren Actionäre, welche an der
General-Versammlung th eilzunehmen wün-
schen, werden hiermit eingeladen, nach
Massgabe der §§ 21 und 24 der Statuten*)
die Actien sammt Coupons
*) § 21 der Statuten lautet:
Jeder Actionär, welcher Actien mit den
nicht fälligen Coupons deponirt, hat das Recht,
den Verhandlungen der General-Versammlung
persönlich beizuwohnen, aber nur jene Actio-
näre, welche 20 Actien erlegen, sind stimm-
fähig.
Die Actien müssen spätestens 8 Tage vor
dem Zusammentritte der General-Versamm-
lung mit den nichtfälligen Coupons bei den
Cassen, welche von dem Verwaltungsrathe
hierzu bestimmt werden, erlegt werden.
§ 24 der Statuten lautet:
Ein Erlag von 20 Actien giebt das Recht
für eine Stimme. Ein Actionär kann im
eigenen Namen, sowie als Bevollmächtigter
so viele Stimmen in sich vereinigen, als die
Anzahl der von ihm oder seinen Vollmacht-
gebern hinterlegten Interimsscheine oder
Actien durch 20 getheilt, ergiebt.
IZIELLE ANZEIGEN.
in Wien bei den Herren J. Liebieg <t Co.,
„ Prag bei der Böhmischen Unionbank,
„ Dresden bei den Herren Albert Kuntze
& Co.,
bei der Sächsischen Creditbank
in Liqu.,
bei der Agentur der Geraer
Bank,
„ Leipzig bei dem Herrn H. C. Plaut,
bei den Herren Becker & Co.,
bei der Agentur der Geraer Bank,
„ Berlin bei dem Herrn H. C. Plaut,
bei der Direction der Disconto-
Gesellschaft,
bei der Berliner Handels-Gesell-
schaft,
bei dem Berliner Bankinstitut
Josef Goldschmidt & Co.,
„ Breslau bei dem Schlesischen Bankverein,
„ Teplitz bei der Hauptcassa der Gesell-
schaft,
und zwar spätestens 'bis 16. Juni 1. J. als
dem statutenmässigen Endtermine mittelst
einer Consignation in dreifacher Ausferti-
gung, wovon ein Exemplar mit der
Empfangsbestätigung über Deposit ver-
sehen und dem Deponenten zurückgestellt
wird, zu überreichen.
Nach der General- Versammlung werden
die Actien nur gegen Rückstellung dieser
Consignation ausgefolgt werden.
Die Herren Actionäre, welche stimmen
wollen, müssen statutengemäss entweder
persönlich erscheinen oder sich durch einen
anderen stimmfähigen und mit der gehö-
rigen Vollmacht versehenen Actionär ver-
treten lassen.
Die Vollmacht zur Stimmenabgabe ist auf
der Rückseite der Legitimationskarte aus-
zustellen. Teplitz, am 1. Juni 1877. K K.priv.
Dux-Bodenbacher Eisenbahn-Gesellschaft.
(Nachdruck wird nicht honorirt). (1839)
4. Einlösungen.
Berlin - Auhaltisclie Eisenbahn. Vom
15. Juni er. ab werden in unserer Haupt-
kasse am Ascanischen Platz No. 5 hier-
selbst in den Vormittagsstunden von 9
bis 12 Uhr jeden Wochentages eingelöst
werden :
1) die zum 1. Juli er. fällig werden-
den Zins-Coupons und zwar :
a. No. 1 Serie X. der 4pCt Prioritäts-
Actien unserer Gesellschaft,
b. No. 3 Serie III. der 4V2pCt. Prioritäts-
Obligationen I. und II. Emission,
c. No. 3 Serie III. der 4% pCt. Prioritäts-
Obligationen Litr. B.
d. No. 3 Serie I. der 4% pCt. Pioritats-
Obligationen Litr. C.
e. die Dividendenscheine No. 71 der
Stamm - Actien Litr. A, B„ C., D.
und E.,
ferner
die an früheren Fälligkeits-Terminen
nicht eingelösten Coupons und Divi-
dendenscheine, soweit dieselben nicht
etwa verjährt sind.
2) die am 15. März er. verloosten Priori-
täts - Actien und Obligationen , sowie die
rückständigen verloosten Prioritäts-Actien
und Obligationen (cfr. unsere öffentliche
Bekanntmachung vom 16. März 1877.)
Es wird ersucht, die Coupons und Divi-
denden - Scheine mittelst getrennter
Nachweisungen über die Stückzahl und
den Werth derselben und nach den ver-
schiedenen Kategorien geordnet , beizu-
fügen, wogegen die verloosten Prioritäten
mit Nummer-Verzeichnissen einzureichen
sind.
In Leipzig erfolgt die Einlösung (jedoch
nur der Coupons und Dividenden-Scheine
ad I.) in den Tagen vom 2. bis 16. Juli
er. Vormittags von 9 bis 12 Uhr jeden
Wochentages bei unserer Güterkasse auf
dem dortigen Bahnhöfe.
Ausserdem erfolgt die Einlösung der
Coupons zu den 4 y2 pCt. Prioritäts - Obli-
gationen Litr. C. vom 2. bis 16. Juli er.
m Frankfurt a./M.
a) bei Herren M. A. von Rothschild &
Söhne,
b) bei der Filiale der Bank für Handel
und Industrie.
Berlin , den 25. Mai 1877. Die Direc-
tion. (1847)
5. Tarifänderungen.
Deutsch - Oesterreichiscli - Ungarischer
Verband. Zu dem Tarife für diesen Ver-
band-Verkehr dto. 1. Juli 1875 ist ein Nach-
trag XTV erschienen, welcher mit 10. Juni
1. J. in Wirksamkeit tritt und tarifarische
Aenderungen enthält. Derselbe liegt bei
den Verbandsverwaltungen und deren Sta-
tionen zur Einsicht auf und kann bei der
K. K. priv. Oesterreichischen Staats-Eisen-
bahn-Gesellschaft in Wien, Pestalozzigasse 8
bezogen werden. Wien, den 4. Juli 1877.
General-Direction der K. K. priv. Oester-
reichischen Staats-Eisenbahnen. (1849) P. B.
Königlich Sächsische Staats-Eisenbahnen.
Zum Special-Tarife vom 15. October 1876
für den Transport von Getreide, Hülsen-
früchten, Oelsaaten, Malz, Mehl undMahl-
producten undOelkuchen etc. imHannover-
Magdeburg - Oesterreich - Ungarischen Ver-
bände tritt vom l.Juli 1877 ein Nachtrag I
in Kraft, welcher bei den Verwaltungen
der Endbahnen zu erlangen ist. Dresden,
den 31. Mai 1877. Königliche General-
Direction der Sächsischen Staats - Eisen-
bahnen. Freiherr von Biedermann. (1850)
Mitteldeutscher Eisenbahn-Verband. Vom
15. Juni er. tritt der Nachtrag 47 zum
Gütertarife in Kraft, welcher, neben einer
Berichtigung des Tarifnachtrags 46, Aen-
derungen bestehender, sowie^Jä^ührung
neuer directer Frachtsätze für verschie-
dene Relationen bezw. Transportartikel
enthält. — Näheres ist in den Güterexpe-
ditionen der Verbandsbahnen zu erfahren.
Erfurt, den 27. Mai 1877. Die Direction
der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft
als geschäftsführende Verwaltung. (1837)
Nordwestdeutscher Eisenbahn - Verband.
Zum Nordwestdeutsch - Eisass - Lothringi-
schen Gütertarif vom 1. Januar 1874 ist
mit Wirkung vom 10. d. Mts. ab der
54. Nachtrag erschienen, welcher von den
Verbandsgüterexpeditionen bezogen wer-
den kann. Cassel, den 1. Juni 1877. Na-
mens der Verwaltungen des Nordwest-
deutschen Eisenbahn-Verbandes : König-
liche Direction der Main-Weser Bahn. (1840)
Nordwestdeutscher Eisenbalm - Verband.
Zum Nordwestdeutschen Haupt - Güter-
tarif vom 1 August 1870 ist mit Wirkung
vom 10. d. M. ab der 101. Nachtrag er-
schienen , welcher von den Verbands-
Güter-Expeditionen bezogen werden kann.
Cassel, den 1. Juni 1877. Namens der
Verwaltungen des Nordwestdeutschen
Eisenbahn-Verbandes: Königliche Direc-
tion der Main-Weser Bahn. (1841)
Westdeutscher Eisenbahn-Verband. Zum
Westdeutschen Gütertarif im Verkehr mit
Kehl, Strassburg, Basel etc. vom l. Sep-
tember 1872 ist der 62. Nachtrag, gültig
vom 10. d. Mts. ab, erschienen und Kann
solcher von den Verbands - Güterexpedi-
tionen bezogen werden. Cassel , den
1. Juni 1877. Namens der Verwaltungen
des Westdeutschen Eisenbahn-Verbandes :
Königliche Direction der Main - Weser
Bahn. (1342)
(Fortsetzung auf Seite 584.)
583
6. Submissions-Resultate.
Nachweisung der zum Submissions-Termine am 23. Mai 1877 zur Lieferung von 150000 000 Kilogr. Stückkohlen und
14 500 000 Kilogr. Würfelkohlen für die Oberschlesische Eisenbahn abgegebenen Offerten.
6
Preis
Bezeichnung
Offerirt
pro
Ö
Offerent.
der
sind
100
«4-1
Klgr.
e$
Grube.
Kilogramm.
4
A. Stückkohlen.
i
Gräflich v. Ballestrem’sche Güter-Direction in Ruda
Carl-Emanuel-Grube
15 000 000
57, s
2
Dieselbe
Catharina-Grube
30 000 000
58
3
Donnersmark-Hütte in Zabrze
cons. Concordia-Grube
15 000 000
67
4
A. Borsig’s Berg- und Hütten-Yerwaltung in Borsigwerk . . .
Hedwigswunsch-Grube
15 000 000
67
5
Dieselbe
Ludwigsglück-Grube
10 000 000
67
6
Königliche Berg-Inspection in Königshütte
Königs-Grube
100 000 000
68
7
Fürstlich Pless’sche Gruben- Verwaltung in Nicolai
j
Emanuelsegen-Grube (Haupt-Flötz)
comb. Gottessegen-Grube]
40 000 000
56
8
Graf Hugo Henckel von Donnersmark’sche Berg- und Hütten- 1
Verwaltung in Antonienhütte j
Euphemia-Grube ( > ^
Franziska-Grube I de™§jJ
comb. Hugozwang- Grube )
150 000 000
61
68
9
Königliche Berg-Inspection in Zabrze
Königin Louisen-Grube
50 000 000
10
Krynitz & Comp, in Berlin
Schmiederschacht
10 000 000
64
11
Dieselbe
Paulinaschacht
15 000 000
70
12
v. Tiele-Winkler’sche Gesammt-Verwaltung in Kattowitz . . .
cons. Florentine-Grube
75 000 000
60
13
Emanuel Friediänder & Comp, in Gleiwitz . . . ,
Paulus-Grube (Niederbank)
30 000 000
55
59
14
Dieselben
Ly th andra- Grub e
50 000 000
15
Dieselben
Hohenzollern-Grube ( ( * Z“‘
100 000 000
1 58
\60
16
Caesar Wollheim in Berlin
Gottessegen-Grube
75 000 000
60
17
Derselbe
Wolf gang- Grube
Kaiser- Wilhelms-Schacht
75 000 000
60
18
Derselbe
75 000 000
66
1
Caroline-Grube
60 000 000
62
19
Fürstlich Hohenlohe’sche Berg- und Hütten- Verwaltung in 1
oder bei Zutheilung von mindestens
40 000 000
64
Hohenlohehütte }
30 000 000
66
f
20 000 000
68
20
Branlik & Feige in Kattowitz |
comb. Gottessegen-Grube 1
und comb. Hugozwang-Grube /
30 000 000
62
21
Dieselben
Caroline-Grube
15 000 000
68
22
Orgler & Blumenfeld in Breslau
Brandenburg-Grube
15 000 000
65
23
C. T. Loebbecke & Comp, in Breslau
Louisensglück-Grube
50 000 000
70
24
H. Roth in Königshütte
Caroline-Grube
15 000 000
25
Derselbe
Carl-Emanuel-Grube
15 000 00)
62
26
Derselbe
Wolfgang-Grube
15 000 000
62
27
Def§ 6l"b 6 .
Brandenburg-Grube
15 000 000
62
28
Oberschlesische Eisenbahn - Bedarfs - Actien - Gesellschaft in 1
Friedenshütte /
Königin Louisen-Grube (Pachtfeld)
15 000 000
56
29
R. & J. Freund in Berlin {
Hedwigswunsch-Grube 1
Louisensglück-Grube /
15 000 000
67
30
J. Ehrlich in Kattowitz
Carlssegen-Grube
15 000 000
66
31
Derselbe
Brandenburg-Grube
15 000 000
68
32
Derselbe
Königs-Grube
15 000 000
73
33
Gebr. Schweitzer in Schwientochlowitz und Kattowitz ....
cons. Deutschland-Grube
45 000 000
34
Paul Speier in Kattowitz
Fanny- Grube
25 000 000
68
B. Würfelkohlen.
1
Donnersmark- Hütte in Zabrze
A. Borsig’s Berg- und Hüttenverwaltung in Borsigwerk ....
cons. Concordia-Grube
6 000 000
64
2
Hedwigswunsch-Grube
2 500 000
67
3
Dieselbe
Lud wigsglück- Gr ube
1 500 000
67
4
Königliche Berg-Inspection in Königshütte
Königs-Grube
14 500 000
66
5
Fürstlich Pless’sche Gruben- Verwaltung in Nicolai
1
Emanuelsegen-Grube (Hauptflötz)
comb. Gottessegen- \ r ho
Euphemia- , ( von demselben
Franziska- . v
comb. Hugozwang- 1 '
12 000 000
54
6
Graf Hugo Henckel von Donnersmark sehe Berg- und Hutten- 1
14 500 000
54
Verwaltung in Antonienhütte j)
64
f 50
|52
>52
1 54
7
Königliche Berg-Inspection in Zabrze .
Königin Louisen-Grube
14 500 000
8
Emanuel Friedländer & Co. in Gleiwitz
Hohenzollern-Grube J 5 ^ 0^— ^3 1^1 2 }
12 000 000
9
Dieselben
Paulus-Grube (Niederbank) j
6 000 000
10
Dieselben
Lythandra-Grube
Mathilde-Grube
2 500 000
08
11
Caesar Wollheim in Berlin
14 500 000
58
12
Fürstlich Hohenlohe’sche Berg- und Hütten-Verwaltung in \
Hohenlohehütte /
0aroline.örabe{»lZÄe|to}
2 500 000
60
13
Branlik & Feige in Kattowitz j
comb. Gottessegen- 1 F ,
und comb. Hugozwang- /
/ 2 500 000
\ 12 000 000
54
56
14
Dieselben *
Caroline-Grube j
2 500 000
12 000 000
64
66
15
C. T. Löbbecke & Comp, in Breslau
Louisensglück-Grube
5 000 000
66
16
H. Roth in Königshütte
Wolfgang-Grube
2 500 000
54
17
Oberschlesische Eisenbahn - Bedarfs - Actien - Gesellschaft in 1
Friedenshütte /
Königiu Louisen-Grube (Pachtfeld)
8 500 000
52
18
J. Ehrlich in Kattowitz
Königsgrube
6 000 000
72
584
Tarifänderungeii (Fortsetzung).
Westdeutscher Eisenbahn -Verband. Zu
dem vom 1. October 1872 ab gültigen
Hauptgütertarif ist der 74. Nachtrag er-
schienen. Derselbe tritt am 10. d. Mts.
in Wirksamkeit und kann von den Ver-
bandsgüterexpeditionen bezogen werden.
Cassel, den 1. Juni 1877. Namens der
Verwaltungen des Westdeutschen Eisen-
bahn-Verbandes: Königliche Direction der
Main-Weser Bahn. (1843)
Berlin-Bremer Güterverkehr via Witten-
berge - Lüneburg - Buchholz. Zum Tarife
vom 20. April 1873 tritt mit dem 1. Juni
1877 der 32. Nachtrag in Kraft , welcher
verschiedene Frachtermässigungen, Classi-
ficationsänderungen und directe Sätze für
die Oldenburgischen Stationen Grossen-
siel, Weener und Neuschanz enthält und
von unserem Tarifbureau und den be-
theiligten Güterexpeditionen bezogen wer-
den kann. Berlin, den 31. Mai 1877. Die
Direction der Berlin - Hamburger Eisen-
bahn - Gesellschaft, (1844)
Berlin ■ Hamburger Eisenbahn. Zum
Local-Gütertarif vom 1. März 1873 ist mit
dem heutigen Tage der Nachtrag XXI. in
Kraft getreten, welcher reglementarische
und Tarifbestimmungen enthält und von
unseren betheiligten Expeditionen bezo-
gen werden kann. Berlin , den 1. Juni
1877. Die Direction. (1845)
7. Submissionen.
Königlich Dänische Staatsbahnen. Die
Lieferung von 4 ögekuppelten Güterloco-
motiven mit Tendern soll im Wege der
Submission vergeben werden.
Offerten werden bis 26. Juni d. Js.
empfangen.
Bedingungen können vom Secretariat
der Dänischen Staatsbahnen Aarhus em-
pfangen werden. Aarhus, am 1. Juni 1877.
Die Direction der Dänischen Staats-
bahnen. (1838)
Bergisch-Märkisehe Eisenbahn. Die Lie-
ferung 5 eiserner Brücken-Ueberbauten für
die Neubaustrecke Oberhausen-Zeche Carl
mit Stützweiten von resp. 6,5 bis 41, 3 Meter
und einem> Gesammtgewicht von 100 Ton-
nen soll vergeben werden. Bedingnissheft
und Zeichnungen sind im hiesigen bau-
technischen Bureau, Zimmer No. 20 einzu-
sehen, auch gegen Kostenersatz vom Rech-
nungsrath Elkemann hierselbst zu beziehen.
Offerten mit der Aufschrift „Abthei-
lung VI, Offerte auf Ueberbauten“ sind bis
zum Eröffnungstermine, „Freitag, den
15. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr“;
uns zu übersenden. Elberfeld, den 26. Mai
1877. Königliche Eisenb.-Direction. (1832)
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noch durch Vibriren, weder durch Aus-
dehnen noch Zusammenziehen lösen.
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maschinen , Dampf h äinmer , Spinn- ,
Webe- und Landw. Maschinen und un-
schätzbar für
Eisenbahnwaggons und Laschen-
bolzen.
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Russlands benutzen ausschliesslich seit
Jahren unser Metall.
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Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn Verwaltungen.
lorantw örtlicher Ecdacienr: Dr. Inr. w;ih ,
vr c Ur.T-,r
1877.
re 45.
Die Zeitung erscheint
Montags nnd Freitags.
Viertel} Khrlich für 4 Mark zu beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt des Deutsch-
Oesterr. Postgebietes ;
Kreuzband-Porto wird extra berechnet.
Manuscript sowie sämmtliche officielle Inserate
sind franco einzusenden an die Redaction,
Dr. _jnr. W. Kocli,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commis sionär für den Buchhandel :
Adolph Refelshöfer,
Leipzig, Nürnberger Strasse 59.
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und
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von H. S. Hermann,
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Beilagen zu der Zeitung (in Quart} werden
sowohl den von den Eisenbahnen und aurch den
Buchhandel als den durch die Post bezogenen
Exemplaren für 15 Mark baigelegt.
Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 11. Juni 1877.
Dieser Nummer liegen die „Notizen über neue Tarife und Tarifänderungen pro Mai 1877“ bei.
Dieser Nummer liegt No. 10 des „Anzeigers überzähliger Güter und Gepäckstücke“ bei.
Inhalt: Bemerkungen zu dem Artikel über „Die heutige Lage der Deutschen Eisenbahnfrage.“ HE. — Die Gotthardbahn (Bemer-
kung zur Reform dieses Unternehmens von A. Thommen). — Die Eröffnung des Harlinger Seehafens. — Die K. K. pr. Niederösterreichische
Südwestbahn. — Oesterreichisch-Ungarische Correspondenz. — Bergisch-Märkische Eisenbahn. — Schweden. — Juristisches (Expropriation
zu öffentlichem Nutzen). — Personal-Nachrichten. — Italien. — Coursblatt. — Extrazug zwischen Berlin und Dresden. — Offizielle An-
zeigen: 1. Bahneröff'nung. 2. General-Versammlungen. 3. General-Versammlungsbeschlüsse. 4. Auszahlungen. 5. Verloosungen. 6. Submis-
sionen. 7. Bület- Verkauf. 8. Eahrplan-Aenderung. — Privat-Anzeigen.
Bemerkungen zu dem Artikel über „Die heutige
Lage der Deutschen Eisenbahnfrage“
in No 39 dieser Zeitung (abgedruckt aus der Zeitschrift
„Im neuen Reich“).
in.
Vielen schwebt als Ideal für das Eisenbahnwesen eine
Centralisirung vor, in welcher alles Allgemeine Sache der Central-
stelle ist und den Localstellen, mögen sie nun direct untergeord-
net sein oder eine gewisse Selbstständigkeit bewahren, nur die
Ordnung localer Angelegenheiten überlassen bleibt. In einem
solchen Eisenbahnwesen ist für einen Verein von Eisenbahn-Ver-
waltungen kein Platz, auch nicht für einen aus einzelnen Per-
sonen bestehenden Fachverein. Noch nicht einmal als Gutachter
würden feste Vereine der Centralstelle angenehm sein, da man
in ihnen unter Umständen einen unbequemen Widerstand finden
könnte. Die Centralstelle wird sich lieber die Gutachten, deren sie
immer bedürfen wird, durch Einberufung von Versammlungen
ihr geeignet scheinender Personen im einzelnen Falle verschaf-
fen. Die Initiative kommt dadurch factisch an die Centralstelle;
die Localstellen betrachten die dieser zukommenden Aufgaben
bald als nur diese berührend und gewöhnen sich daran , auch
Anträge in allgemeinen Fragen nicht zu stellen.
Eine solche Centralisirung hat neben dem unzweifelhaften
Vortheile, dass sie schnell und einheitlich allgemeine Massregeln
durchführen und die Einheit sicher bewahren kann, den ebenso
unzweifelhaften Nachtheil, dass sie die Zahl derjenigen, welche
sich um das Allgemeine kümmern, sehr verringert und die Sorge
und Verantwortung dafür fast ausschliesslich in die Hände
solcher Personen legt, welche dem practischen Dienstbetriebe
fern stehen.
Ob Vortheil oder Nachtheil überwiegt ist nicht allgemein-
gültig zu entscheiden. So scheint sich für das Postwesen die
straffste Centralisation zu bewähren; daraus ist aber noch nicht
der Schluss zu ziehen, dass sie für das gesammte Verkehrswesen
nützlich sei. Von dem Eisenbahnwesen unterscheidet sich in den
hierbei in Betracht zu ziehenden Punkten das Postwesen sehr
wesentlich. Die Leistungen der Post sind an allen Orten in der
Hauptsache dieselben und deshalb besonders zu einheitlicher
Gestaltung geeignet, sie haben einen weit geringem wirtschaft-
lichen Einfluss, eine etwaige Vernachlässigung socialer Bedürf-
nisse wirkt deshalb nicht so nachtheilig, wie im Eisenbahnwesen,
nnd die Post ist fast ganz frei von der ungemeinen Arbeit, welche
Bau- nnd Transportbetrieb den Eisenbahnen verursacht, weil sie
ihren Transport fast ausschliesslich von letzteren besorgen lässt.
Besonders wichtig ist aber auch der bisher wenig beachtete
Punkt, dass die Post bereits eine lange Entwickelung hinter sich
und einen Höhepunkt erreicht hat, auf dem es jetzt nur gilt,
sich einzurichten und zu später wieder beginnender neuer Ent-
wickelung vorzubereiten. Das Eisenbahnwesen dagegen ist noch
in seinen Anfängen und über die wichtigsten, auf seine zukünftige
Gestaltung bezüglichen Fragen herrscht noch die grösste Ver-
schiedenheit der Ansichten.
Bei dieser Lage der Sache ist, mag auch vielleicht später
einmal eine vollständige Centralisirung des Eisenbahnwesens
zweckmässig erscheinen, heute die Zeit dazu noch nicht ge-
kommen; wir haben selbst in dem Deutschen Reiche trotz seiner
grossen Fortschritte im Eisenbahnwesen noch ein System nötliig,
welches die Entwickelungsfreiheit fördert, freilich aber auch in
solche Bahnen lenkt, dass die allgemeinen Interessen stets an
erster Stelle gewahrt werden. Dem entspricht, wenn noch gesetz-
liche Ordnung und eine mit ausreichenden Befugnissen ausge-
stattete Reichs-Eisenbahnbehörde hinzugekommen sein werden,
der gegenwärtige Zustand, nämlich Privat- und Staats-Eisenbahnen
neben einander, keine Gruppe so der andern überlegen, dass
diese nicht zu der gebührenden Geltung gelangen kann, doch
aber mit dem schliesslichen entscheidenden Uebergewichte des
Staates, welcher doppelte Macht als Eisenbahn-Eigenthümer und
als Aufsichtsbehörde in seinen Händen vereinigt. Mögen hierbei
die Privat-Eisenbahnen die für sie fast natürliche Rolle der Op-
position übernehmen, so können sie doch den Gang der Ent-
wickelung nicht ändern; nützlich in hohem Grade ist aber ein
Element, welchem nicht amtliche Pflicht von vornherein eine be-
stimmte Stellung vorzeichnet gerade gegenüber einer stark cen-
tralistischen Tendenz, der sonst leicht die für eine der ihrigen
586
entgegengesetzte Auffassung sprechenden Gründe nicht einmal
genügend bekannt werden möchten. (Schluss folgt.)
Die Gotthardbahn.
Bemerkung zur Reform dieses Unternehmens von A. Thomm en.
Wien, 1877. Lehmann und Wentzel.
In dieser Broschüre giebt 'der als früherer Baudirector der
Brenner- und der Ungarischen Staatsbahn in Fachkreisen wohlan-
gesehene und als Schweizer mit den Verhältnissen des Gotthard-
Unternehmens genau vertraute Herr Verfasser zunächst eine Ueber-
sicht der allerdings trostlosen finanziellen Lage dieses hochwichtigen
Unternehmens (ein Deficit von mindestens 100 Millionen Francs !)
ohne indess die — wahrscheinlich als bekannt vorausgesetzten —
Gründe dieses Verfalles in den Kreis seiner Betrachtungen zu
ziehen, wie das, bei seiner ohne Zweifel genauen Kenntniss der
Verhältnisse und Umstände jedenfalls sehr lehrreich gewesen wäre
und gewiss auch im Interesse der Sache gelegen hätte, da es ein
bekannter Satz ist, dass man, um einem Uebel abzuhelfen, zu-
nächst dessen Ursprung und Ursachen kennen muss.
Sodann werden die Mittel und Wege erörtert, durch welche dem
Unternehmen aufzuhelfen sein möchte und diese ausser in anderen
Finanzoperationen von im Ganzen untergeordneter Bedeutung
wesentlich in weiteren erheblichen Subventionen von
aussen und in wesentlichen Restrictionen des bisherigen
Bauprogrammes und dadurch zu bewirkender Herabminderung
des Sollbedarfs an Baukosten gefunden.
Bei den in das reichliche Fliessen der ersteren Quelle (an-
scheinend mit Recht!) gesetzten Zweifeln wird der zweite Punat
eingehender Untersuchung unterzogen, wobei unter näherem Ein-
gehen auf die neuesten Massregeln der Gotthardbahn -Direction
(Expertisen etc.) sowie durch specielle Betrachtung der Verkehrs-
Verhältnisse gefunden wird, dass unter obwaltenden Umständen
und ohne wesentliche Beeinträchtigung der Einnahmen der eigent-
lichen Gotthardbahn, die Zuführungsbahnen zu derselben jeder-
seits auf eine beschränkt und die weiter projectirten bis auf
bessere Zeiten ausgesetzt werden müssen. Welche Zuführungs-
bahnen im Interesse des Unternehmens zweckmässig auszuführen
sind, wird unter genauer Darlegung der einschlägigen Verhält-
nisse ermittelt und dadurch die Möglichkeit einer erheblichen
Herabminderung der zu bauenden Bahnlängen und damit der er-
forderlichen Baukosten nachgewiesen.
Gleichwohl bleibt die Bausumme noch immer sehr viel zu
gross, als dass man auf deren Herbeischaffung mit einiger Wahr-
scheinlichkeit rechnen könnte; es muss also an das Bau-Programm
der Gotthardbahn selbst die einschränkende Hand gelegt und da-
durch die Baukostensumme gegen die bisherigen Annahmen er-
heblich verringert werden.
Die von den Experten des Bundesraths in diesem Sinne
vorgeschlagenen Mittel werden besprochen und neben Beiführung
eines reichen Materials einer eingehenden Kritik unterzogen, wo-
bei gegen den Betrieb der vorgeschlagenen Steilrampen von 40°/o0
bis selbst 42 %0 (V25 — Vj3. 8) mit Locomotiven nach dem Ad.
häsions-Princip, event. mit 10 gekuppelten Rädern, (gewiss
sehr gegründete !) B e d e n k e n erhoben und durch Anführung
vieler Thatsachen begründet werden.
Bei der kaum zu umgehenden Noth wendigkeit behufs Ab-
kürzung der Baulinie und Gewinnung besseren Bauterrains zu
Bahn-Neigungen der angegebenen Art greifen zu müssen, werden
die Betriebssysteme einer Besprechung unterworfen, welche in
neuerer Zeit Anwendung gefunden haben, um die Mängel der Ad-
häsions -Locomotiven auf sehr steilen Neigungen und bei ungün-
stigen Witterungs-Verhältnissen zu beseitigen.
Der Verfasser gelangt dabei zu dem Schlüsse, dass das
System Riggenbach — die Locomotive mit Zahnrad — durch die
Praxis bereits so weit herausgebildet und durch die Erfahrung
schon der Art bewährt sei, dass dessen Anwendung auf den Gott-
hard mit gutem Grunde und ohne Befürchtung eines folgen-
schweren Missgriffs empfohlen werden könne.
Ein Plan für das Betriebssystem wird in grossen Zügen
gegeben, die finanzielle Tragweite einer solchen Massregel, sowohl
in Bezug auf die Bau- und Betriebskosten eingehend erörtert
und zu Gunsten des Zahnrad-Systems entschieden, welches indess
gemischt mit dem Adhäsions-Systeme zur Anwendung kommen soll.
Wenn wir diesen Darlegungen mit dem grössten Interesse
gefolgt sind, so müssen wir doch bekennen, dass es uns nicht
recht hat beigehen wollen: weshalb nicht zu thunlichster Verein-
fachung der Sache bei den wohl kaum noch bestreitbaren Vor-
zügen des Zahnradsystems lediglich dieses vorgeschlagen wird,
wo durch eine noch weitere Abkürzung der Bahn vielleicht auch
die Möglichkeit, die Stationen in Horizontalen oder flache Nei-
gungen zu legen und jedenfalls eine erhebliche Verein-
fachung des Betriebsdienstes zu erzielen sein würde, auf
welche Punkte, namentlich auf den letzten, jedenfalls ein erheb-
liches Gewicht zu legen ist.
Für das Zahnschienenbahnsystem wird das Steigungs-
Maximum von 45%0 (V22) und als kleinster Krümmungshalbmesser
der von 250 m empfohlen. Ferner wird die Aufstellung des Spe-
cialplanes zwar für eine doppelspurige Bahn, aber die Ausführung
zunächst nur eines eingeleisigen Planums und zwar in der am
billigsten herzustellenden Lage des Geleises innerhalb des Projects
für die Doppelspur als ein wesentliches Mittel zur Herabminderung
der Baukosten bezeichnet.
Schliesslich werden noch einige für die Billigkeit des Baues
wichtige Normen gegeben und wird zugleich empfohlen: „von der
bisher üb liehen importirten, eleganten und übersoliden
wieder zu jener sparsamen Bauart zurückzu kehren,
welche sich bei der Anlage der Schweizerischen Alpen-
strassen so vortrefflich bewährt hat“, — ein gewiss sehr
beherzigenswerther Rath !
Nach einem Resume kommt der Verfasser dann zum Schluss
noch ein Mal auf die finanziellen Verhältnisse zurück und spricht
die Meinung aus, dass durch die von ihm vorgeschlagenen Mass-
regeln das -wirkliche Deficit auf 20 bis 25 Millionen Francs sich
werde herabmindern lassen unter der Voraussetzung, dass die
Actionäre voll einzahlen, und dass die noch restlichen 20 Millionen
Francs Obligationen unterzubringen sind.
Die mit grosser Sachkenntniss und besonderem Studium in
angenehmer Form geschriebene Broschüre bietet auf ihren 94 Seiten
des Interessanten so viel, dass so leicht Niemand, sei er Laie oder
Techniker — mag der letztere vielleicht auch nicht mit Allem
einverstanden sein, was darin gesagt ist — dieselbe unbefriedigt
aus der Hand legen wird. Möge das Büchlein namentlich auch
in Deutschland viele Leser finden und dazu beitragen, das er-
schlaffte, theilweise in Gleichgültigkeit oder gar Widerwillen um-
geschlagene Interesse an dem grossen Unternehmen der Gotthard-
bahn besonders in den Kreisen wieder zu beleben, welche über
das Wohl und Wehe desselben voraussichtlich zu entscheiden
haben werden! Namentlich meineu wir damit die Gewalten im
Deutschen Reich, an welche diese Frage des Seins oder Nichtseins
der Gotthardbahn wahrscheinlich in naher Zeit zur Entscheidung
herantreten wird.
Betrachten wir unbefangen was Frankreich, schon ehe es
im Besitz von Savoyen war, für die Mont-Cenis Bahn gethan hat,
so mögen wir eines Gefühls, wie einer gewissen moralischen Ver-
pflichtung kaum uns entschlagen, dass es dem grossen nunmehr
geeinten Deutschland wohl anstehe und gezieme, ein Aehnliches
für die Gotthardbahn zu thun; der materielle wie moralische Er-
folg davon wäre unseres Dafürhaltens nicht zu gering gegen die
etwa aufzuwendende Summe, vorausgesetzt, dass dieselbe inner-
halb der Grenzen sich hielte, auf welche die Argumentationen der
oben besprochenen Schrift hinauslaufen.
Würde man aber — wie wir nicht anders denken mögen —
von Deutscher Seite wiederholt auf eine erhebliche Subventionirung
des Gotthard - Unternehmens eingehen, so möchten wir ernst-
lich rathen: dabei eine massgebende Stimme in der Ver-
waltung des Unternehmens sich auszubedingen, damit
man sicher ist, sein gutes Geld nicht in einen unergründlichen
Abgrund zu werfen, denn mögen die über die Verwaltung des
Gotthard-Unternehmens umgehenden Gerüchte ohne Zweifel
grösstentheils auch unbegründet sein, so muss doch wohl ange-
687
nommen werden, dass dort nicht Alles ist, wie es sein könnte
und — sollte.
Wünschen wir inzwischen dem grossartigen und namentlich
für den Techniker so hochinteressanten Unternehmen, dass es von
seiner zeitigen Bedrängniss bald befreit werden möge und danken
wir dem Herrn Thommen für seine dahin abzielende uneigen-
nützige und ebenso mühevolle als tüchtige Arbeit! — h.
Die Eröffnung des Harlinger Seehafens.
Die officielle Eröffnung des neuen Niederländischen See-
hafens zu Harlingen (westlicher Endpunkt der durch die am
25. November v. J. eröffnete Bahnstrecke Ihrhove - Neuschanz
vollständig gewordenen internationalen Eisenbahnlinie (Berlin-)
Hamburg - Bremen - Oldenburg - Leer - Groningen - Leeuwarden-
Harlingen) erfolgte am 1. Juni d. J. im Beisein einer zahl-
reichen , aus den Niederlanden und dem angrenzenden Deutsch-
land geladenen Gesellschaft, durch den Prinzen Hendrik
der Niederlande in Vertretung des Königs, welcher seine Gegen-
wart bei der Eröffnung zwar zugesagt hatte , durch eine inzwi-
schen eingetretene schwere Erkrankung der Königin aber am
Erscheinen behindert war.
Angemuthet durch die angenehmen Erinnerungen an die
Gastlichkeit der Niederländer , welche bei der Eröffnung der
Ihrhove - Neuschanzer Bahn Ende November v. J. zu Groningen
und der Bahn durch Rotterdam Ende April d. J. so glänzend
sich bewährte, hatten geladene Deutsche Gäste zahlreich sich
eingefunden.
Die am genannten Tage durch einen Festzug der Staats-
eisenbahn - Betriebs - Gesellschaft nach Leeuwarden beförderten
Gäste wurden auf dem dortigen Bahnhof zunächst durch den
Gouverneur der Provinz Friesland, Baron van Panhuys mit herz-
licher Ansprache bewillkommnet und dann durch den Herrn
Bieruma Oosting „Borgemeester van Leeuwarden“ ebenso freund-
lich als beredt zu einem Gange durch seine Stadt und zu einer
kleinen Erquickung im Stadthause eingeladen.
Die Besichtigung der neueren, seit dem Bestehen der Har-
lingen - Groningener Eisenbahn (Mitte der sechziger Jahre) ent-
standenen Theile der Stadt, deren Erscheinung weit über das
hinausgeht, was Deutsche Provinzialstädte der Art zu zeigen
vermögen, konnte nicht verfehlen den fremden Gästen eine hohe
Meinung beizubringen von dem , was die Niederländer aus den
Vortheilen der Eisenbahn, namentlich aber aus der Freiheit ihrer
Provinzial- und Gemeinde-Verfassung wirklich zu machen verste-
hen und zu Nutze zu bringen vermögen! Vielleicht ist das Bei-
spiel nicht ganz verloren, da auch einige Deutsche Regierungs-
leute und Bürgermeister unter der Gesellschaft sich befanden!
War der Eindruck der Friesischen WohlhäbigkeitundGastlichkeit, so-
wie Niederländischen Biedersinnes überhaupt noch zu steigern, so
geschah das jedenfalls durch den Empfang des Prinzen Hendrik
und der Gäste, sowie durch den im Stadthause zu Leeuwarden
gereichten Imbiss, bei welchem neben den Arrangements und
den substantiellen Leistungen auch die gefallenen Trinksprüche
unzweideutiges Zeugniss ablegten von der Freundnachbarlichkeit
der Niederländer (wenigstens der im Norden wohnenden) zu
Deutschland, sowie von dem dort allgemeinen Verständniss der
Bedeutung des internationalen Verkehres für die Interessen
der Völker.
Zu Harlingen, wohin die Festtheilnehmer dann mittelst
eines Extrazuges geführt wurden , wiederholte sich in der zu
diesem Zwecke am neuen Hafen errichteten Festhalle eine ähn-
liche Bewillkommnung durch die Stadtbehörden — an der
Spitze der mit seiner Amts - Halskette angethane „Bor-
gemeester van Harlingen“ Baron van Heemstra — nach
welcher dann die programmmässige Lustfahrt aus dem neuen Hafen
auf der Zuidersee stattfand. Besonders interessant wurde dieselbe
durch das unterwegs zu beobachtende Wettsegeln einer grösseren
Zahl von (meistens Fischer-) Booten, deren Kühnheit bei dem
herrschenden starken Winde — bei einzelnen Booten schienen
die Segel die Wasserfläche zu berühren, so neigten sie sich vor
dem Winde — bei mancher „Landratte“ ein stilles Entsetzen her-
vorgerufen haben mag! Leider musste die Seefahrt, weil eine
„stille Böe“ über den Zuidersee ziemlich feucht sich ergoss und
die Bewegung des guten Stoombootes „Willem III.“ manchem
fremden Gaste doch das Blut aus der Nasengegend zu vertreiben
schien, abgekürzt werden, was eine Abweichung vom Programm
zur Folge hatte, für welche der Aufenthalt in der dem Winde
offenliegenden Festhalle am Hafen ungeachtet der wirklich
fesselnden Decorationen derselben, sowie ungeachtet der in der-
selben aufgestellten interessanten Pläne und anschaulichen Mo-
delle der Hafenanlage um so weniger entschädigen konnte, als
das Wetter auch die im Programme vorgesehene nähere Besich-
tigung der Hafenanlage und der Stadt verhinderte.
Bei der nachfolgenden Vertheilung der Preise für das Wett-
segeln durch den Prinzen Hendrik (Bruder des Königs) musste
neben dem freien und festen Auftreten der Gewinn-Empfänger,
namentlich die Redefestigkeit des glücklichen (gewiss zufälligen)
Gewinners des Hauptpreises auffallen als Etwas, was man in
Deutschland nicht kennt, eine Beobachtung, zu welcher auch das
nachfolgende Festmahl (mit seinen wohlgewählten 22 Gängen,
unter welchen die Friesische Solidität mit der Französischen Ge-
wandheit und Anmuth um den Vorrang stritt) durch seine zahl-
reichen Trinksprüche Gelegenheit bot! Durch alle zog sich als
rother Faden eine unverkennbare Freudigkeit über das glückliche,
für die Provinz Friesland so vielversprechende Ereigniss der
Fertigstellung des neuen Hafens von Harlingen, eine herzliche
Freude darüber, dass eine grosse Anzahl fremder Gäste der Feier
dieses Ereignisses sich angeschlossen hatte, und namentlich ein
hoher Patriotismus sowohl über die Bewilligung der erheblichen
Kosten des Hafenbaues durch den König und die Generalstaaten
als darüber, dass ein Prinz des Königlichen Hauses der Feier
durch seine Gegenwart eine besondere Bedeutung verlieh, während
zugleich das Ausbleiben des Königs durch die oben erwähnte
Veranlassung, wie leicht begreiflich, die helle Festesfreude wie
mit einem Trauerschleier überdeckte.
Das nachfolgende Fest-Concert in der „Stads-Schouwburg“
(Theater) und Schluss-Feuerwerk „op Zee“, welches letztere des
Sturms halber auf dem „fasten Wall“ (dem festen Boden des
Marktes) abgebrannt werden musste, hatten in ihrer Wirkung
leider unter der Ungunst der Witterung zu leiden, so dass
mancher der Festtheilnehmer davon wenig erfahren haben wird.
Von kaum geringerem Interesse als die Festlichkeiten des
1. Juni war für die Theilnehmer, welchen denselben beizuwohnen
vergönnt war, der am 2. Juni mit gewohnter Urbanität ge-
währte Besuch der noch nicht eröffneten „Historischen Ausstel-
lung von Friesland,“ welche von dem dortigen historischen Vereine
im „Konings palais“ veranstaltet ist und eine grosse Reihe von
Zimmern (18, wenn ich nicht irre) füllt. Da dieselbe das Verkehrs-
wesen nicht direct tangirt, mögen wir von derselben hier nur an-
führen, dass sie in dem Masse, wie geschehen, nur durch patrio-
tische Gesinnung zusammengebracht, sowie durch umfassende
Sachkenntniss , minutiösen Fleiss und viel opferfreudige Arbeit
aufgestellt werden konnte, Erscheinungen und Thatsachen, w'elche
uns Deutschen vielfach zu denken geben und in dem Wunsche
gipfeln, dass viele unserer Landsleute nicht versäumen mögen,
die durch die directe Bahnverbindung gegebene günstige Gelegen-
heit zu einem Besuche der Ausstellung zu Leeuwarden während
ihres dreimonatlichen Bestehens zu benutzen, indem wir nicht
bezweifeln, dass Jeder, welchem die Geschichte und Entwickelung
des Indogermanischen Stammes im Nordwestdeutschen Niederland
nicht gleichgültig ist, dort seine Rechnung finden wird, gleichviel
welcher Berufsclasse er angehört!
Was nun schliesslich den Harlinger Hafen anbetrifft, so ha-
ben wir die in No. 7 dieser Zeitung von 1862 ausgesprochenen
Ansichten im wesentlichen auch heute noch zutreffend gefunden,
wenn wir auch gern zugestehen, dass sowohl die Hafenanstalten
als auch das Fahrwasser von der Nordsee nach Harlingen durch
die Intelligenz unserer Niederländischen Fachgenossen sowie
durch den Aufwand von Millionen aus Staatsmitteln eine erheb-
liche Verbesserung erfahren haben.
Ob es durch das grossartige Experiment des bereits mehrere
Kilometer langen, sozusagen unterseeischen Dammes (die Krone
desselben, mit Ausnahme von 7 Stück kleinen Seezeichen tragen-
den Inseln, liegt ca. 1 m unter Vollsee) gelingen wird, dem Fahr-
wasser durch den Zuidersee die nöthige Tiefe und gerade Rich-
tung zu geben, wie die von dem Ingenieur der Werke vorgelegten
Pläne über die seit dem Jahre 1871 erfolgten Veränderungen
solches allerdings wahrscheinlich machen, bleibt durch die Er-
fahrung zu entscheiden.
Hoffen wir indess, dass ihre Pläne gelingen und dass die
Absicht unserer Niederländischen Nachbarn, den Post- und Reise-
verkehr von Norddeutschland (Berlin-Hamburg-Bremen) nach Eng-
land, namentlich London, als die kürzeste Linie, über Harlingen
zu leiten, bald in Erfüllung gehen möge! h.
Die K. K, pr. Niederösterreichische Südwestbahn.
Dieses unterm 3. November 1874 concessionirte Bahnunter-
nehmen umfasst folgende Bahnlinien:
1. Leobersdorf-St. Pölten 75, 3 Km. |3. Pöchlarn-Kienberg . . . 37,5Km.
2. Leobersdorf-Gutenstein 33, 2 „ |4. Scheibmühl-Schrambach 8, 6 „
welche Linien sämmtlich nur für 1 Geleis hergestellt und er-
worben worden. Dieselben sollen sämmtlich voraussichtlich im
Juni 1877 eröffnet werden.
Durch die Hauptlinie Leobersdorf-St. Pölten soll ein neuer
Verkehrsweg für alle aus West-Ungarn, Croatien und Slavonien
nach West- und Süddeutschland gehenden Frachten mit Um-
gehung der Wiener Verbindungsbahnen und mit einer Abkürzung
des Weges um 16 Kilom. geschaffen werden.
Von Bedeutung wird der Transit jedoch, und zwar in Ge-
treide, erst dann werden, bis die zwar concessionirten, aber noch
nicht in Angriff genommenen Linien Oedenburg-Ebenfurth (Raab-
Ebenfurther Bahn) und Ebenfurth-Leobersdorf (Niederösterr. Süd-
westbahn) gebaut, und dadurch beide Bahnen von der Südbahn
unabhängig gestellt worden.
Was den Localverkehr anlangt, so ist folgendes zu bemer-
ken: In den Thälern der Piesting (Leobersdorf-Gutenstein) der
Triesting und Traisen (Hauptbahn und Flügel Scheibmühl-Schram-
bach) endlich der Erlauf (Pöchlarn-Gaming) besteht eine, die
bedeutende Wasserkraft ausnützende alte Metallwaaren- und
Eisenindustrie.
In den Thälern der Traisen und der Erlauf liegt diese zwar
derzeit zum Theil darnieder, doch soll derselben eben durch das
neue Communi cationsmittel aufgeholfen werden. '
Holz kommt in bedeutender Menge an der ganzen Bahn
vor und wird theils als Brennholz, theils als Nutz- und Werk-
holz exportirt.
Bausteine finden sich in gesuchten Qualitäten an allen
Linien, namentlich den zu Wollersdorf und Enzesfeld.
Cement an dem Gutensteiner und Schrambacher Flügel.
Kohle in Schrambach.
Die wichtigsten Stationsorte und deren Entfernungen auf
der Hauptlinie ab Leobersdorf (Südbahn):
Km. Km.
Enzesfeld 4,8
Triestinghof 4,s
Pottenstein 4,7
Weissenbach 4,4
Altenmarkt 7,3
Kaumberg 4,9
Gerichtsberg 5?1
Hainfeld 7,a
St. Veit a/d. Göls .... 7, 7
Scheibmühl 4,8
Wilhelmsburg 7,f
St. Pölten 12,5
Die Linie Leobersdorf-Gutenstein zweigt bei Kilom. 3,5 von
Leobersdorf-St. Pölten ab und hat folgende Stationen:
Steinabrückl 6,B
Wollersdorf 2,t
Piesting 4,6
Ob. -Piesting 2,a
Stationen der Linie Pöchlarn-Kienberg:
Walleg 3,2
Oed 3,o
Pernitz 6,4
Gutenstein 4,8
Pöchlarn-Westbahn
Erlauf 4,3
Wieselburg 7,0
Purgstall 9,e
Endlich Scheibmühl-Schrambach hat folgende Stationen
Scheibbs ........ 5, 9
Neubruck 3,7
Kienberg 7,0
Scheibmühl (Südwestbahn) —
Lilienfeld 6,3
Schrambach 8,„
Besondere technische Schwierigkeiten bietet auf der Linie
Leobersdorf-St. Pölten 1 Tunnel, 168 Meter lang, im schwimmenden
Terrain.
Ueber die finanziellen Verhältnisse der Bahn, Baucapital etc.
vergleiche man No. 85 S. 1227 des Jahrg. 1876 unserer Zeitung.
Bauleitender Techniker ist Aug. Köstlin als Central-Ge-
schäftsleiter.
Unternehmungen :
1. Leobersdorf-St. Pölten C. Rouchelli und P. Genazzini, Wien.
2. Leobersdorf-Gutenstein K. Hofbauer und C. Piesting.
3. Pöchlarn-Kienberg F. Kraus, J. Prokop und G. Schlechter,
Wien.
4. Scheibmühi-Schrambach C. Rouchelli und P. Genazzini,
Wien.
Leobersdorf-St. Pölten besitzt 2 Bauleitungen mit dem Sitze
in Pottenstein und St. Pölten.
Leobersdorf-Gutenstein 1 Bauleitung mit Sitz in Piesting.
Pöchlarn-Kienberg 1 Bauleitung mit Sitz in Scheibbs.
Scheibmühi-Schrambach gehört zur Bauleitung in St. Pölten.
OesterreicMsch-Ungarische Correspondenz.
Wien, 31. Mai 1877. (Wien-Aspang. General-Versammlun-
gen der Theiss-, Turnau-Kralup-Prager-, Böhmischen Nord-, Un-
garischen West-, Franz Josef-, Buschtehrader- und Ungarischen
Nordostbahn.)
Die erste Plenar-Sitzung nach den Pfingstferien hat das
Oesterreichische Abgeordnetenhaus der auch in diesen Blättern
öfter besprochenen Eisenbahnlinie Wien-Aspang gewidmet.
Trotz aller von der Regierung den Concessionären auferlegten Er-
schwerungen und trotz der von derselben geleisteten Caution von
1 600 000 n. in Rente für diese nur auf 6 Millionen Gulden veran-
schlagte Strecke, fand dieselbe doch eine hartnäckige Gegnerschaft,
welche das angeblich verletzte Privilegium der Südbahn, die Mög-
lichkeit eines Betriebsdeficites und der Inanspruchnahme des
Staates vorschützte und das Zugeständniss der Befreiung von
Steuern und Gebühren bekämpfte, welche doch dem Fiscus ohne-
hin entgehen, wenn diese Bahn nicht ausgeführt würde. Das Ab-
geordnetenhaus fürchtet sich vor jeder neuen Eisenbahn -Unter-
nehmung, so dass Dr. Herbst diese Stimmung damit kennzeich-
nete: „dieses Gesetz verwerfen, heisst den Eisenbahnbau in Oester-
reich für alle Zeit verbieten.“ Ein dermaler Abgeordneter ver-
stieg sich sogar zu einer Capuzinade gegen die Eisenbahnen
überhaupt, wurde aber vom genannten Redner derb abgefertigt.
Dessen glänzendes Plaidoyer war reich an beherzigenswerthen
Apper<prs: „Wir haben keine rentablen Linien mehr zu vergeben
und müssen froh sein, wenn sich für die weniger rentablen Un-
ternehmer finden; übrigens hat der Staat nicht die Rentabilität
zu prüfen, wenn dieselben ihr Geld, aus welcher Ursache immer,
in Oesterreich anlegen wollen; grössere Cautelen, als die Societe
Beige bietet, sind wohl kaum möglich; wir haben in Oesterreich
ausserordentlich wenige Bahnen mit bleibendem Betriebsdeficit;
selbst die Furcht davor, welche doch durch die Einmündung die-
ser Bahn in Wien ganz ungegründet ist, darf deren Zustande-
kommen nicht hindern, wenn der Staat gar nichts Positives leistet;
die Bevölkerung dieser Gegend würde den Reichsrath wegen
einer solchen Ablehnung mit Recht verantwortlich machen.“ Es
bedurfte noch der energischen Vertretung dieser Bahn von Sei-
ten des Handelsministers, um für dieselbe eine bedeutende Ma-
jorität zu gewinnen. Doch so gross ist die Missstimmung gegen
jedes neue Bahnunternehmen im Oesterreichischen Abgeordneten-
hause, dass eine Resolution angenommen wurde, wonach die Re-
gierung bei Ertheilung der Concession ihren Einfluss bezüglich
der Tarife geltend zu machen habe.
Gegen Ende des Monats haben wieder so viele General-Ver-
sammlungen stattgefunden, dass der folgende Bericht hierüber
den dieser Correspondenz zu Gebote stehenden Raum ausfüllt.
In der am 26. d. M. abgehaltenen General- Versamm-
lung der Theissbalin wurde gemäss dem verlesenen Geschäfts-
berichte mitgetheilt, dass es gelungen sei, trotz der Geschäftslo-
sigkeit ein solches Resultat zu erzielen, welches die Rückzahlung
eines weitern Theiles der aus dem Jahre 1875 stammenden Schuld
ermöglicht. Die Betriebseinnahmen haben sich etwas erhöht, aber
auch die Betriebsausgaben vermehrt, was vornehmlich von bedeu-
tenden Frühjahrs -Wasserschäden verursacht -wurde. Im Laufe
des Jahres wurden mehrere Uebereinkommen zur Theilung der
wichtigsten in- und ausländischen Verkehre abgeschlossen, die
einen wesentlich gesteigerten Verkehr zur Folge hatten. Die
ziffermässige Feststellung des garantirten Anlage-Capitals befindet
sich auch jetzt noch in der Schwebe. Die Theissbahn hat den
Betrieb der Arad-Temesvärer Bahn auf weitere fünf Jahre über-
nommen: mit Rücksicht auf die Wichtigkeit, welche das Verblei-
ben des Betriebs in ihren Händen hat, musste dieselbe ein Opfer
bringen und wird künftighin für die Besorgung des Central-
dienstes keine Aufrechnung machen. Die Betriebseinnahmen der
Theissbahn betrugen im verflossenen Jahre fl. 5 827 491, 76, die
589
Ausgaben fl. 2 846 924, 17, bleibt ein Ueberschuss von fl. 2 980 567, 59.
Nach Abzug der Steuern und Nebenauslagen, der Zinsen und der
Amortisation verbleibt ein Reingewinn von fl. 89 403, 45, welcher zur
theilweisen Deckung der schwebenden Schuld von fl. 246 824, e4
verwendet wird. Die General-Versammlung nahm den Bericht
zur Kenntniss und ertheilte dem Directionsrath wie dem Auf-
sichtsrath das Absolutorium.
In der am 26. d. M. stattgefundenen Generalver-
sammlung der Turnau-Kralup-Prager Eisenbahn wurde
in rascher Erledigung der Tagesordnung der Geschäftsbericht ge-
nehmigt und dem Verwaltungsrathe das Absolutorium ertheilt.
Von dem ausgewiesenen Reinerträgnisse pro 172 353 fl. werden
5pCt. gleich 8 617 fl. 65 kr. dem Reservefonds zugewiesen, verblei-
ben somit einschliesslich des Gewinnvortrages aus dem vorigen
Jahre per fl. 2 657, 25 in Summa 166 392 fl. 60 kr. Hiervon wird der
Actiencoupon mit fl. 6 gleich fl. 165 000 eingelöst, was einer 37 pCt.
Verzinsung des Actiencapitals gleichkommt. Die Couponsteuer
wird wie im Vorjahre aus Gesellschaftsmitteln gezahlt.
Die ebenfalls am 26. d. M. abgehaltene Generalver-
sammlung der Böhmischen Nordbahn beschloss, von dem
Betriebsergebniss per 151 524 fl. den Betrag von 75 000 fl. zu Ab-
schreibungen am Fundus instructus zu verwenden, den Reserve-
fonds mit 4 176 fl. zu dotiren und den zuzüglich des Gewinnvor-
trages vom Jahre 1875 verbleibenden Rest per 82 416 fl. auf das
Erträgnissconto des Jahres 1877 vorzutragen. „Zur Consolidirung
des Unternehmens“ wird die Emission einer Prioritätsanleihe von
2}4 Millionen Gulden in Gold-, Silber- oder Papierwährung be-
schlossen, eventuell der Verwaltungsrath ermächtigt, inzwischen
eine schwebende Schuld aufzunehmen.
Der in der am 30. d. M. abgehaltenen General- Versamm-
lung der Ungarischen Westbahn vorgelegte Bericht consta-
stirt die nahezu vollständige Erledigung der gesellschaftlichen
Grundeinlösung und die demnächst erfolgende Eintragung des
Sesellschaftlichen Besitzes in das Eisenbahn-Central-Grundbuch.
»er im vorigen Jahre gefasste Beschluss bezüglich der Conver-
tirung der Silber-Prioritäten in Gold-Prioritäten wurde vom Han-
delsgerichte annullirt, daher eine nochmalige Beschlussfassung
nothwendig erscheint. Die Direction hofft, dass die mit beiden
Regierungen schwebenden Differenzen demnächst geregelt sein
werden. Der Bericht wurde zur Kenntniss genommen, das Abso-
lutorium ertheilt und einstimmig die Anträge bezüglich der Con-
vertirung der 1874er Silber-Anleihe in Gold und der Erbauung
einer stabilen Brücke über die Mur genehmigt.
ln der am 30. d. M. abgehaltenen zehnten ordentlichen Ge-
neral-Versammlung! der Franz Josefbahn wurde von
der Verlesung des Geschäftsberichtes Umgang genommen. Der
Verwaitungsrath fügt dem im Geschäftsberichte Gesagten noch
einige allgemeine Bemerkungen über die Betriebsergebnisse des
Jahres 1876 hinzu. Als besonders berücksichtigens werth für die
Zukunft des Unternehmens sei die Thatsache, dass unter Jenen
Artikeln, bezüglich deren eine erhebliche Zunahme des Trans-
ortes zu verzeichnen ist, sich auch diesmal in allererster Linie
ie mineralische Kohle mit einem Plus von mehr als 1% Millionen
Centner befindet, und dass sich sonach in der That jene Hoff-
nungen allmälig verwirklichen, welche die Verwaltung' nach der
Lage der Bahn vom Anbeginn an gerade auf diesen wichtigsten
aller Transport-Artikel setzte. Auch die ersten vier bisher abge-
laufenen Monate des heurigen Jahres weisen wieder gegen den
gleichen Zeitraum 1876 eine grösstentheils auf den Frachtentrans-
port zurückzuführende Mehreinnahme von über 130 000 fl. auf; es
ist somit, falls nicht im zweiten Semester etwa unvorhergesehene
ungünstige Ereignisse eintreten, zu erwarten, dass die Bann auch
im nächsten Jahre eine weitere Steigerung der Betriebs-Einnahmen
zu verzeichnen haben wird. Der Verwaltungsrath schliesst seine
allgemeinen Bemerkungen mit der besonders hervorgehobenen
Versicherung, dass es seine unablässige Sorge sei und stets sein
werde, die Einnahmen zu vermehren, die Ausgaben thunlichst zu
vermindern, das Unternehmen vor allen Verwickelungen zu
schützen und es rein zu erhalten. Hierauf wird dem Verwaltungs-
rathe ohne Debatte einstimmig das Absolutorium ertheilt und zu
den Wahlen geschritten. Während des Scrutiniums gelangt der
Antrag auf Emission einer Prioritäts-Anleihe im effectiven Be-
trage von 3,5 Millionen Gulden zur Verhandlung. Wie im Ge-
schäftsberichte näher dargelegt ist, ergiebt sich für theils schon
bestrittene, theils demnächst noch zu bestreitende concessions-
mässig garantirte Bau- Auslagen ein Erforderniss von 3 445 915 fl.
oder von rund 3,ä Millionen Gulden, für dessen ordnungsmässige
Bedeckung durch Emission von gesellschaftlichen Titres Vorsorge
zu treffen ist. Zu diesem Zwecke wurde die bei den heutigen
Verhältnissen des Geldmarktes allein denkbare Begebung einer
Prioritäts- Anleihe in Aussicht genommen ; hierbei ist zu bemerken,
dass nach durchgeführter Emission dieser Anleihe das conces-
sionsmässige Verhältnis zwischen der Zahl der Actien und Priori-
täts-Obligationen noch vollständig gewahrt erscheint. Da die
Staatsverwaltung die für Verzinsung und Amortisation zu gewäh-
rende Garantie jedenfalls nur in Oesterreichischer Währung Silber
leistet, können die auszugebenden Obligationen, ohne die Actionäre
einer künftigen Schädigung auszusetzen, auch nur in Silber ver-
zinslich und amortisiroar ausgestellt werden. Der Verwaltungs-
rath ist heute noch nicht in der Lage, den Nominalbetrag des
aufzunehmenden Anlehens festzusetzen Derselbe hat sich bereits
unter dem 13. März d. J. mit einer Eingabe an die Regierung ge-
wendet, damit diese nach vorgängiger Prüfung der präliminirten
Ziffer die im Eisenbahn-Concessions-Gesetze vorgesehene Geneh-
migung zur Begebung der Anleihe ertheile. Die formelle Geneh-
migung ist noch nicht herabgelangt. Der Verwaltungsrath stellt
folgende Anträge: 1. Es ist zum Zwecke der Bedeckung der
theils bereits erwachsenen, theils demnächst eintretenden Ge-
sammt-Erfordernisse an Baukosten pro effectiv 3,5 Millionen Gulden
auf Grund des von der Staatsverwaltung zu garantirenden jähr-
lichen fünfpercentigen Reinerträgnisses in Oesterreichischer Silber-
währung eine weitere Emission von Prioritäts-Obligationen in
einer solchen nominalen Höhe vorzunehmen, -wie sich dieselbe
nach Zuschlag der nothwendigen Geldbeschaffungskosten heraus-
stellt. 2. Der Verwaltungsrath wird ermächtigt, die Begebung
dieser Anleihe nach Massgabe des jeweilig eintretenden factischen
Bedarfes in der ihm für die Interessen der Gesellschaft am för-
derlichsten erscheinenden Weise im Einvernehmen mit der Re-
gierung zu erwirken. 3. Der Verwaltungsrath wird beauftragt,
über die Art und Weise der vorgenommenen Begebung dieses
Anlehens einer späteren General-Versammlung detaillirten Bericht
zu erstatten. Sämmtliche Anträge werden ohne Debatten ein-
stimmig angenommen.
Die ebenfalls am 30. d. M. abgehalteneGeneral-Versamm-
lung'der Buschtehrader Bahn verlief ohne Debatte. Nach
Genehmigung des Geschäftsberichtes beantragte eine Gruppe von
Actionären, den Verwaltungsrath aufzufordern, geeignete Mass-
regeln wegen Beseitigung der schwebenden Schuld und ander-
weitiger Entlastung des Unternehmens, insbesondere bezüglich der
Steuern und Zinsen in Erwägung zu ziehen und durchzuführen,
eventuell deshalb eine ausserordentliche General- Versammlung
einzuberufen. Die Verwaltung, diesem Anträge entgegenkommend,
wünscht die Nominirung von fünf Actionären, welche den bezüg-
lichen Berathungen beizuziehen wären. Der Antrag wird ange-
nommen, sohin wird das Absolutorium einstimmig ertheilt Der
Antrag des Verwaltungsrathes, den restlichen Reingewinn der Lit.
A-Linie nach Abzug des bereits mit 2*/a Percent bezahlten Januar-
Coupons und Hinterlegung von 5 256 fl. in den Reservefonds zur
theilweisen vorschussweisen Deckung des Ausfalles der Lit. B-Linie
zu verwenden und den restlichen Ausfall der Lit. B-Linie vor-
schussweise aus dem Reservefonds der Lit. A-Linie zu decken,
wird einstimmig angenommen.
Die General-Versammlung der Ungarischen Nord-
ostbahn hat am 27. d. M. stattgefunden. Nach Constatirung der
Beschlussfähigkeit und Erledigung der sonstigen Formalien gelangt
der Directionsbericht zur Vorlage, dem wir nachfolgende wichtigere
Momente entnehmen: Im abgelaufenen Jahre wurden die Verein-
barungen, welche hinsichtlich der baulichen Mehrauslagen mit der
Regierung und den Bauunternehmern abgeschlossen waren, abge-
wickelt. Die aus dem Bau herrührenden Lasten wurden durch
die eingeflossenen Einnahmen bis auf eine verhältnissmässig ge-
ringe Summe gedeckt. Dieser Ausfall von fl. 39 639, 78 wird seine
Deckung in diversen, nicht aus dem Betrieb stammenden Ein-
nahmen der Gesellschaft — ohne Verkürzung des Zinsengenusses
der Actionäre — finden. Die Brutto-Einnahmen des Betriebes
betrugen im Jahre 1876 fl. 2 509 591, daher sich gegen das Vorjahr
unter Berücksichtigung einer in der Rechnung des Jahres 1875
vorkommenden durchlaufenden Post von fl. 200 000 ein Ausfall von
circa fl. 200 000 ergiebt, welcher durch die schlechten Ernte-Ergeb-
nisse und die allgemeine Handelskrisis verursacht -wurde. Wenn
berücksichtigt wird, dass aussergewöhn liehe Ueberschwemmungen
circa fl. 100000 ausserordentliche Ausgaben verursachten, und dass
die Zinsen der Betriebsanleihe mit fl. 113 000 in der 1877er Schluss-
rechnung zum ersten Male „als Betriebsausgabe“ figuriren, so kann
der erzielte reine Ueberschuss von fl 568 220 als kein ungünstiges
Resultat betrachtet werden. Bezüglich der in der Bilanz vorkom-
menden Wechselschuld mit 2 039 093 fl. giebt die Verwaltung fol-
f;ende Aufklärung': Nachdem die durch den Staat genehmigte
nvestitions-Anleihe noch nicht definitiv geordnet ist, so hat die
Regierung als Vorschuss auf den der Ungarischen Nordostbahn
entfallenden Theil dieses Anleliens 1 004 000 fl. gegen Deponirung
von Wechseln gegeben; der Rest der Wechselschuld entfällt auf
die für den Bau des Gesellschaftshauses, die Erweiterung des
Bahnhofes Legenye-Mihalyi und auf eiserne Brücken verwendeten
Kosten, welche einstweilen durch Inanspruchnahme des Wechsel-
credits bedeckt wurden, die jedoch ihre definitive Bedeckung
durch die in günstigeren Verhältnissen zu veräussernde Betriebs-
Anleihe (Thaler-Anleihe) finden werden. — Der Bericht der Direc-
tion wird nach Verlesung des Berichts des Aufsichtsrathes zur
Kenntniss genommen und der Verwaltung das Absolutorium
ertheilt.
590
Bergisch-Märkische Eisenbahn.
Die im Bau begriffenen und fest projectirten neuen Bahnlinien.
Man vergl. hinsichtlich der nachfolgend unter 1 — 4 aufgeführten
Linien die Notizen im Jahrgang 1875 No. 47 S. 466 unter c — f
unserer Zeitung.
1. Zweigbahn Lennep e-Wipperfürth. Die Betriebseröff-
nung der Theilstrecke Lennep-Hückeswagen erfolgte am 12. Mai
1876 für den Güter- und am 15. Mai 1876 für den Personen- Ver-
kehr; die der Endstrecke Hückeswagen-Wipperfürth am 22. De-
cember 1876 für den Güter- und am 1. Januar 1877 für den Per-
sonen-Verkehr.
2. Zweigbahn Born-Opladen. Die Inbetriebsetzung der
rot. 4 Kilom. langen Theilstrecke Born-Wermelskirchen erfolgte
ebenfalls am 12. Mai 1876 für den Güter- und am 15. Mai 1876
für den Personenverker.
3. Ennepethalbahn, Strecke Hagen-Haufe. Nebenbe-
zeichnete Strecke wurde gleichfalls am 12. Mai 1876 dem Güter-
und am 15. Mai 1876 dem Personenverkehr übergeben.
4. Verbindungsbahn Scherfede-Holzminden. Die In-
betriebnahme für den Personen- und Güterverkehr erfolgte am
15. October 1876.
5. Eisenbahn Rheydt-Dahlheim (M.-Gladbach-Roermond-
Antwerpen). Die Bergisch-Märkische Eisenbahn-Gesellschaft baut
die 20,50 Km. (2,74 M.) lange Strecke von Rheydt bis zur Preussisch-
Holländischen Landesgrenze bei Dahlheim, die Belgische Eisen-
bahn-Gesellschaft Grand Central Beige die Fortsetzung durch Hol-
land und Belgien. Die Inangriffnahme der Bauarbeiten auf Preus-
sischem Gebiete wird voraussichtlich im Laufe dieses Sommers
erfolgen. Das Planum wird überwiegend eingeleisig, die Kunst-
bauten dagegen für 2 Geleise breit angelegt. Die Terrain-Erwer-
bung geschah durchweg für 2 Geleise. Die Erwerbung des Grund
und Bodens hat begonnen. Die Bahn vermittelt den directen
Verkehr zwischen Antwerpen und den Bergisch-Märkischen Eisen-
bahnlinien, für den Localverkehr hat die Strecke keine besondere
Bedeutung. Stationen mit Entfernungen ab Rheydt: Dahlen
6,68 Km., Wegberg 7,0q Km., Grenz- und Zollstation Dahlheim
15,55 Km. Besondere Bauschwierigkeiten sind nicht vorhanden.
Ueber die im vorjährigen Baubericht (Jahrg. 1876 No. 42
S. 571 unter No. 7 und 8 aufgeführten Bahnlinien wird uns Fol-
gendes ergänzend mitgetheilt:
6. Verbindungsbahn Essen-Werden. Die ganze Strecke
wird gegen Mitte dieses Jahres betriebsfähig fertiggestellt werden .
7. Emscherthalbahnen Oherhausen-Osterfeld-Catern-
berg. Der Bau-Angriff der Reststrecke Osterfeld-Caternberg er-
folgte im April d. J.
Schweden. Am 31. Mai wurde der 72, 5 Kilom . lange Theil Gothen-
burg-Trollhättan der Grossen Schwedischen Bergrevierbahn dem
Betriebe übergeben. Vorläufig soll die Fahrgeschwindigkeit
daselbst aber 42, 75 Kilometer in der Stunde nicht überschreiten.
Die Einnahmen der Schwedischen Staatsbahnen betrugen
im Monat April 1 495 106, 36 Kronen (1 514 554, 8( in 1876) oder pro
Tag und Bahnmeile 336, 05 Kronen (359, l6). Seit Jahresanfang
wurden vereinnahmt 5 386 485, J5 Kronen (5 562 386, 81) oder pro Tag
und Meile 302, 68 Kronen (326, 36 Kronen in 1876).
Juristisches.
Expropriation zu öffentlichem Nutzen.
1. Die Expropriations- Jury ist nicht competent
für die Folgen einer vorübergehenden Besitzergrei-
fung und Benutzung eines Grundstücks.
Aus den Gründen: ln Erwägung, dass in Fällen, wo nicht
die Abtretung und Erwerbung des Eigenthums an einem Grund-
stücke in Frage steht, sondern nur die vorübergehende Be-
sitzergreifung und Benutzung desselben, eine Zwangsenteig-
nung im Sinne des Gesetzes vom 3. Mai 1841 überhaupt nicht
gegeben ist, daher auch von Anwendung der Bestimmungen
dieses Gesetzes, insbesondere von der Zuständigkeit der Zwangs-
enteignungs-Geschwornen nicht die Rede sein kann; — dass in
solchen Fällen vielmehr die allgemeinen Principien mass-
gebend sind, nach denen Organe der Verwaltung berufen erschei-
nen, über den Schaden, welcher durch Ausführung öffentlicher
Arbeiten veranlasst wird, zu entscheiden (Gesetz vom 28. Pluv. VIH,
Art. 4; Kais. Decret vom 8. Februar 1868); — dass daher der
Schaden, welcher dem Kläger dadurch entstand, dass eine Fläche
von 22 Centiaren seines Grundstücks vorübergehend zur An-
lage und zum Betriebe einer Anschlussbahn benutzt wurde, kein
in Folge einer Zwangsenteignung entstandener Schaden war, und
dessen Fortsetzung niemals zur Zuständigkeit von Zwangsent-
eignungs-Geschwornen gehören konnte; — dass, wäre aber auch
diese Unzuständigkeit nicht gegeben, die Geschwornen sich den-
noch einer Machtüberschreitung schuldig gemacht hätten, indem
sie ihre Entscheidung auf eine Parzelle erstreckten, bezüglich
deren eine Zwangsenteignung durch das massgebende Urtheil
des Landgerichts zu Strassburg vom .... gar nicht verfügt war,
bezüglich deren zu entscheiden sie also nicht berufen waren.
(Erk. d. I. Sen. d. R.-O.-H -G’s. vom 22. September 1876 in Sachen
Reichseisenbahn (Verkl.) contra Burger (Klgr.), Rep. 930, 1876;
Entsch. Bd. XXI., S. 76 f.)
2. Verfahren vor den Expropriations-Gesch wor-
nen; Einwirkung einer Partei auf dieselben durch Ver-
theilung einer Denkschrift.
Aus den Gründen: ln Erwägung, dass Art. 37 des Gesetzes
vom 3. Mai 1841 die Formen bezeichnet, welche bei den Verhand-
lungen der Expropriations- Jury einzuhalten sind, wegen Ver-
letzung dieser Formen aber nach Art. 42 1. cit. Cassation zuläs-
sig ist; — dass im Sinne und Geiste der Bestimmungen des
Art. 37 1. cit. diejenigen Erörterungen, welche den Parteien ge-
stattet sind, um ihre Anträge zu begründen und im Sinne der-
selben auf die Ueberzeugung der Geschwornen einzuwirken offen
und contradictorisch d. h. so erfolgen müssen, dass die Ge-
genpartei, wenn sie erschienen, in der Lage ist, auf dieselben zu
antworten; — dass daher jeder Versuch, auf einem anderen als
diesem gesetzlichen Wege auf die Geschwornen einzuwirken und
ihr Urtheil zu bestimmen, als eine Verletzung des Art. 37 1. cit. zu
betrachten ist; — dass diese Auffassung um so weniger Bedenken
finden kann, als sie den Grundsätzen, welche bezüglich des Ver-
fahrens vor den Schwurgerichten in Strafsachen gelten, (Art. 353
Code d’instruct.) entspricht und bei den Berathungen der Expro-
priations-Gesetze vom 18. Sept. 1833 und 3. Mai 1841 allseitig an-
erkannt wurde, dass im Zweifel die bezüglichen Bestimmungen
des Code d’instruct. criminelle zur Richtschnur zu dienen hätten;
— dass laut Sitzungs-Protocoll vom 27. April 1876 der Vertreter
des Bezirks Lothringen Urkunde darüber begehrt und erhalten
hat, dass der Vertreter des Cassationsbeklagten am Tage vorher
eine Denkschrift an die Geschwornen vertheilt habe; — dass die
Vertheilung einer solchen Denkschrift schon an sich ordnungs-
widrig ist, da das Gesetz blos mündliche Erörterungen kennt
und voraussetzt, dass die Schriftstücke, welche zur Kenntniss
der Geschwornen zu bringen sind, denselben vom Vorsitzenden
mitgetheilt werden; — dass aber bei dem Mangel jeder bezüg-
lichen Feststellung weiter auch ungewiss bleibt, ob die Verthei-
lung in Gegenwart der Gegenpartei geschah und diese in den
Stand gesetzt war, sofort auf das in der Denkschrift Vorgetragene
zu antworten. (Erk. d. I. Sen. d. R.-O.-H.-G’s. vom 29. Sept.
1876; Reg 1183, 1876; Entsch. Bd. XXL, S. 78 f.)
Personal-Nachrichten.
Die Kaiserlichen Eisenbahn - Directoren und Abtheilungs-
Vorstände in der General - Direction der Eisenbahnen in Eisass-
Lothringen Carl Cronau und Heinrich von Guerard sind
zu Kaiserlichen Ober-Regierungsräthen ernannt worden.
Der Kaufmann Julius Born zu Stettin ist an Stelle des
verstorbenen Stadtältesten Metzenthin in das Directorium der
Berlin-Stettiner Eisenbahn gewählt worden.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
(Nach Schluss der Redaction eingegangen. )’
Berlin - Hamburger Eisenbahn. Zum
Tarif für den directen Güterverkehr zwi-
schen Hamburg (K. M.), Harburg, Bremen
(K. M.) , Bremerhafen und Geestemünde
einerseits und Stationen der K. K. priv.
Oesterreichischen Nordwestbahn etc. an-
dererseits vom 15. April 1876 via Buchholz
(resp. Harburg) - Wittenberge - Berlin - Tet-
schen bezw. Seidenberg ist der Nach-
trag VIII. erschienen und in unserer
Güter - Expedition Hamburg zu haben.
Berlin und Hamburg , den 5. Juni 1877.
Die Direction. (1862)
Obersclilesische Eisenbahn. Die Her-
stellung der eisernen Ueberhaue der Durch-
lässe und Wegeunterführungen der Oppeln-
Gr. Strehlitz-Morgenrother Eisenbahn ver-
anschlagt auf
17 765 Kilogr. Schmiede- und
1 434 „ Gusseisen
soll im Wege öffentlicher Submission ver-
dungen werden.
Die Submissionsbedingungen, Gewichts-
berechnungen und Zeichnungen liegen in
unserem Central-Bureau hierselbst, Claas-
senstrasse, Verwaltungsgebäude, Zimmer 38
zur Einsicht aus, von wo auch dieselben
gegen Erstattung der Copialien bezogen
werden können.
Offerten sind portofrei, versiegelt und
mit der Aufschrift:
„Submission auf die Herstellung der
eisernen Ueberhaue der Oppeln - Gr.
Strehlitz-Morgenrother Eisenbahn“
versehen bis zum Submissionstermine
(Fortsetzung auf Seite 593.)
- 591
Börsen : Berlin, Basel, Frankfurt a. M., Hamburg,
Leipzig, Paris, Wien=B-, Ba., F., H.,L.,P. u. W.
*Papiere, derenZinsen vom Staate garantirt sind.
C O 11 r S ll 1 a 1 1 vom 31. Mai 1877.
Redigirt von R. Grossschupf.
Eispnbahn-
Prioritäts-Obligationen
fl
<o
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pq
Notiz
Versteht sich
in und
Nominal- Betrag
Eisenbahn-
Prioritäts-Obligationen
fl
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u
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Notiz
Versteht sich
ln and
Nominal-Betrag
Aachen-Mastricht ....
do. II. Emiss.
do. III. Emiss.
AlfÖld-Fiumaner . . . .
Altenburg-Zeitz
Altona-Kiel
Annaberg-Weipert . . . .
Amsterdam-Rotterdam . .
Aussig-Teplitz
do. II. Emiss. . ,
do. Emiss. 1868
do. Emiss. 1871
do. Emiss. 1872
do. Emiss. 1871
Bayerische Ostbahnen * . ,
Bergisch-Märkische
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
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Berlin- Anhalt
do.
do.
do.
Berlin-Görlitz
do.
do.
Berlin- Hamburg I. Emiss. .
do. II. Emiss
do. III. Emiss.
II. Serie . . . . ,
III. Serie *3V4 •
III. Serie B. * 3*/4
III. Serie 0
IV. Serie ....
V. Serie
VI. Serie
VII. Serie
IX. Serie . . . . .
Nordbahn
Düsseldorf-Elberfeld . . ,
do. II. Serie . .
Dortmund-Soest ...
do. II. Serie . .
Aachen-Düsseldorf . . .
do. II. Emiss.
do. III. Emiss. ,
Ruhrort-Crefeld-Gladbach .
do. II. Emiss. .
do. III. . . .
Lit. B.
Lit. C.
Lit. B.
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100 Thlr.
II. Emiss. * 31
III. Emiss. *3f
IV. Emiss. * .
V. Emiss. . .
VI. Emiss. * 3J
VII. Emiss. . .
Böhmische Nordbahn . . .
do. Emiss. 1871
Böhmische Westbahn * ...
do. Emiss. 1869*
do. Emiss. 1873
BraunscI walgische . . .
Breslau Schweidnitz-FreiburgLit.D.E
do. Lit. G.
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do. von 1876
Briiun-Rossitz
do. von 1872 .
Buschtehrader (Böhm. Nordwestbah
do. Emiss. 1871
do. Emiss. 1872
Ohemnitz-Komotau . . .
Chemnitz-Würschnitz . .
Cöln-Crefeld
Cöln-Minden
do. II. Emiss. . .
do. do
do. III. Emiss. * 37,
do. do. Lit B * 31/
do. IV. Emiss. * 37,
do. V. Emiss. * 3 */,
do, VI. Emiss. . .
CottbUB-Grossenhain . . .
Donau- Drau *
Dux-Bodenbacb . . . .
do. Emiss. 1871 .
do. Emiss. 1874 .
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B.
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Berlin-Stettin
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Böhmische Nordbahn ....
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Böhmische Westbahn* 5*/10 . .
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Breslau-Schweidnitz-Freiburg .
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4
B.
63,90
5
F.
103
% 200 Thlr. ä 105 kr.
Breslau-Warschau Stamm-Pr. .
5
0
0
0
0
5
B.
14
44
F.
—
%k
Brest-Grajewo
—
5
24
0
0
0
4
B.
15,30
CM5
W.
101,50
fl. öWprlOOflCM 1 k 1000,
Brest-Kiew
—
5
5
—
—
4
B.
32,50
ÖW5
W.
97,50
do.prlOOflöW | 500,100ti
Brünn-Rossitz Stamm-Prior.
8
3
6
—
47.
—
5
W.
—
5i.S.
w.
106,75
do. per do.
Buschtehrader Lit. A
18, 1
10
5
44
37,
24
5
W.
—
5i.S.
w.
110
do. per do.
do. Lit. B
5
5
0
0
0
0
5
w.
—
51. S.
w.
100
do. per do.
Chemnitz-WiirschDitz ....
8
74
10
104
11%
16*1.
4
L.
198
5i.S.
w.
88
do. pr. 100 fl. ö. W. i. S.
Cöln-Minden*
UV.
87,
67,0
5*1.
4
B.
90,75
w.
92
% ä 200 fl. ö. W. i. S.
Cottbus-Grossenhain
4
74
7
7
5
4
L.
65,75
5i.S.
w.
90,50
fl.öWprlOOfli.Sl Ü200
do. Stamm-Prior. .
5
5£
67.
6
6
5
5
L.
—
5i.S.
w.
86
do. prlOOfl i. S 4 u. 300fl
Donau-Drau*(Battasz.-Domb.) .
—
5
5
5
5
—
5
W.
—
5i.S.
w.
82,50
do. prlOOfli.Sl i. S.
Dux-Bodenbaeh
5
5
5
0
0
—
5
W.
—
5i-S.
w.
83
do. per do.
Erzherzog Albrechtsbahn* . .
—
5
5
5
1
—
5
W.
—
5i.S
w.
76,25
fl. ö.W.pr. do. ä200 fl.i. S.
Fünfkirchen-Barcser* . . . .
5
5
5
5
5
—
5
W.
100
5i.S.
w.
64,25
do. pr. "do. ä do.
Galizische Carl-Ludwigb. *5*/i0
84
7
84
84
6
7
5
W.
203
5i.S.
w.
72
fl. Ö. W. pr. 200 fl. ö. W.
Gera-Plauen Stamm. Prior. . .
—
—
—
0
5
L.
28,25
5i-S.
w.
69,75
% k 300 fl. ö. W. i. S.
Glückstadt-Elmshorn
3
0
0
1
1
1
4
H.
—
5i.S.
w.
68,50
% k do.
Gössnitz-Gera
4
4%
47.
47.
57„
—
4
L.
70
5M
w.
85
| % h 200 fl. = 500 fcs.
% ädo.
Gotthardbahn 60% Einz. . . .
—
0
6
6
6
—
6
B.
43
• 34
L.
117
Graz-Köflach
12
12
74
3
17.
0
5
W.
—
. 4
L.
97,50
% ä 100 und 50 Thlr.
% k 100 Thlr.
Halle-Sorau-Guben
0
0
0
0
O
4
B.
11
. 4
L.
96,60
do. Stamm-Prior. . .
5
—
0
0
0
0
5
B.
28
4
L.
96
% ä 100 Thlr.
Hannover-Altenbeken . . . .
5
5
0
0
0
0
5 .
B.
11,60
• 44
L.
101,40
'% k do.
do. Stamm Prior. . . .
5
5
0
0
0
0
5
B.
28,25
. 5
L.
102,75
% a 100 und 500 Thlr.
Hessische Ludwigsbahn . . .
11
n7.
9
6
6
5
4
F.
84
• 44
. 5i.S
L.
L.
92
57,50
% a 300 M.
%ä200Th.=300 fl.ö.W.i.S.
Kaiser FerdiDands-Nordbahn .
167.
147,
137.
124
97.
124
5
W.
185,50
. 5i.S
L.
56,50
47,25
% k do. = do.
Kaiser Franz-Josephsb.* . . .
5
5
5
5
—
5
W.
113,50
. 5i.S
L.
'% k do. = do.
Kaiserin Elisabethbahn* . . .
’li
5
5
5
5
—
5
W.
134,75
. 5i.S
L.
40
% k do. do.
Eisenbahn-
Priorit.-Obligationen.
Versteht sich
in und
Nominal-Betrag
Erzherzog Albrechtsbahn * . . . .
Fünfkirchen-Barcser *
Gali zische Carl-Ludwigshahn* . .
do. II. Emiss. * . . .
do. III. Emiss.* . . .
do. IV. Emiss. * . . .
Gloggnitzer
Gömörer Staatshahn *
Gotthardbahn I. u. II. Ser
do. HI. Ser
Graz-Köflach
do.
do. Emiss 1872 . . . .
Halle-Sorau-Guben *
do. * Lit. B. . . .
Hannover-Altenbeken I. Emiss. . .
do. II.Emiss
do. III.Em.(gar.v.Magdeb.-Halb.)
Hessische Ludwigsbahn
do. do.
do. do. . . . .
Homburger *
Kaiser Ferdinands-Nordbahn . . .
do
do. Mähr.-Schles.Streckel871/72.
do. Anl. Mill. 1872. . .
do. Anl. 1876
Kaiser Franz-Josefsbahn* . . . .
Kaiserin Elisabethbahn
do. Emiss. 1862 . . . .
do. Linz-Budweis . . .
do. Emiss. 1870 . . . ,
do. Emiss. 1872 . . . ,
do . Salzburg- Tyrol .
Kaschau-Oderberg*
Kronprinz-Eudolfsbahn * . . .
do. Emiss. 1869 * . . . .
do. Emiss. 1872’ ....
do. (Salzkammergut)* . .
Leipzig-Dresden Partial. . . .
do. von 1854 . . .
do. von 1860. . .
do. von 1866. . .
do. von 1866 . . .
do. von 1866. . .
Leipzig-Gaschwitz-Meuselwitz
Lemberg- Czernowitz*
do. II. Emiss. * . . . .
do. -Jassy* III. Emiss. .
do. do. *IV. Emiss. . . .
% a 200 Thlr.
fl. ö. W. pr. 200 fl. ö. W.
% k 100 Thlr.
% a 100 Thlr
% k 100 Spec. = 150 Thlr.
% 4 250fi. holl.= 145Thlr
Th.pr.l50fl.C.M,4 200A.C1.
% 125 RS. = 136 Tblr.M-
% 4 100 Thlr.
% 4 200 „
% ä 100 „
% 4 100 „
% k 200 „
% k 200 „
% 4 100 „
% 4 200 „
fl. ö. W. pr. 150 fl. ö. W.
do. pr. 200 fl. do.
% 4 200 Thlr.
% 4 200 „
% k 100 R. P.
% 4 125 RS. = 136 Thlr.
fl. ö. W. pr. 200 fl. C. M.
do. pr. 500 fl. C. M.
do. pr. 200 fl. ö. W.
% 4 100 Thlr.
% « 200 „
% k 100 „
% a 100 „
fl. ö. W.pr. 200 fl. 8.WJ. 8.
do. pr. do.
do. pr. do.
do. pr. do.
fl. ö. W. pr. 200 fl. C. M.
% 4 200 Thlr.
% k 150 „
% 4 100 „
% k 500 Fs. 300=80 Thlr.
fl. ö. W. pr. 200 fl. ö. W.
% 4 100 Thlr.
% 4 200 „
% h 100 „
% k 200 „
% 4250 fl. 8. IV. u.SOOThlr.
fl. ö. W. pr. 100 fl. C U.
4 fl. 1000, 600, 200 C. M.
fl. ö.W.pr. 200 fl. Ö.W.L8.
fl. ö. W. pr. 200 fl. C. U.
592
Eisenbahn-
Prioritäts-Obligationen
N
+3
o
£
Versteht sich
in und
Nominal-Betrag
Eisenbahn-
Stamm -Actien und
Stamm - Prior. - Actien
Dividenden und
Zinsen in %
■ eo
§!!
!ii
q |
q i|
Ul
Jh
:0
j 11
Versteht sich
in und
1871
1872
1873
1874
1875
1876
«tqi
1
eq
&
Nominal-Betrag
5
5
5
5
5
5 ,
W.
fl. ö.W.pr.200fl. ö.W.i. 8.
—
5
5
5
—
5
w.
108,50
do. per do.
5
5
5
5
l’l.
—
5 II
w.
82,25
fl.ö. W.pr.200fl.öW.i.S.
5
5
5
5
5
—
5
w.
103
fl. ö.W. pr. 200 fl. ö.W. i.S
5
5
37,
2
—
5
L.
44,25]
% ä 200 Thlr.
5
5
5
5
5
5
5
w.
99,25
ifl. ö.W.pr. 200 fl. ö.W. i.8.
2
0
0
0
—
5
w.
—
do. pr. 200 fl. ö. W.
11%
11
9
9
9
9
4
F.
1767,
% ä 500 fl. S. W.
| 4 -
4 i
4i
5£
5
5
4
H. i
% ä 200 Tblr.
|
0
0
0
0
0
4
B.
17,50
% ä 500 Fs. 300=80Thlr.
i H
37,
81
6
3
6
8
4
B.
101,25
%\
31
31
31
H
31 i
B.
67,70
% >a 100 Thlr.
5
5
5
5
0
5
B. |
94,40
5
_
0
0
0
—
o.Z.
W.
—
fl. ö. W. pr. 200 fl. i- S.
—
0
0
0
—
5
W.
—
do. pr. do.
0
0
0
0
0
0
4
B.
16,10
% ä 100 Thlr.
0
17a
0
0
3V
37,
5
B.
66,50
% a 200 „
—
^2
7
7
4
B.
103,75
% ä 500 M
1|
5
5
0
0
5
B.
—
% ä 200 Thlr.
4
4
4
4
4
4
4
B.
—
% a 100 „
1 87,
n
41
51
51
41
F.
1137,
% k 500 fl. S. W.
4
4
4
4
4
4
4
B. 1
95,50
% ä 100 Thlr.
4
4
4
4
4
4
4
B.
23,60
% ä 100 „
0
0
0
0
0
ii
5
B.
32,80
% ä 100 u. 500 Thlr.
2\
5
ft
21
0
0
5
L.
25,75
115,75
% k 200 Thlr.
13%
137,
137,
12
101
97,
31
B.
% ä 100 „
137,
137,
137a
12
101
97a
31
B.
412,10
% a 100 „
5
5
ft
5
5
—
5
W.
108
fl. ö. W. pr. 200 fl. ö. W. i. S .
5
5
5
0
0
5
W.
28,50
do. pr. do. in S.
12
10
10
8
61
5
5
W.
220
fl. ö.W.pr.Stck.v.frcs.500.
4
4
3
4
0
0
5
W.
74.50
fl. ö. W. pr. 200 fl. Einz.
0
0
0
0
0
0
4
B.
25.30
% ä 200 Thlr.
0
0
0
5
5
5
B.
80
% ä 200 „
1
5
7,
4i
0
0
5
W.
fl. ö. W. pr. 200 fl. ö. W.
4!r
41
i\
41
—
41
w.
fl. ö. W. pr. 200 fl. C. M.
5
6
4
4
4
4
4
F.
891
% ä 500 fl. S. W.
5
0
0
0
o. z.
W.
—
fl. ö. W. pr. 15011. ö.W.i. S.
3
6
67»
67a
67,
62/a
5
B.
95
% ä 200 Thlr.
5
6
673
67a
67a
62/a
5
B.
105
% ä 200 „
10
92/,
9
8
8
4
B.
99.50
% ä 250 „
4
4
4
4
4
4
4
B.
91,40
% a 250 „
0
0
0
0
0
0
4
B.
8,90
% ä 200 „
37,
5
0
21
—
5
B.
12
% a 100 „
8
8
8
.8
—
8
B.
49,40
% kl50 „
57a
f>\
5,53
57a
5,92
5
B.
105.20
% ä 125 Rb. = 134 Thlr.
b
5
22/a
17a
0
5
B.
14,75
% ä 100 Thlr.
5
5
0
0
0
o. Z.
B.
1,50
% ä 100 „
5
5
5
5
5
5
W.
78
fl. ö.W.pr. 200 fl. ö.W. i.S.
4J
4i
41
41
41
4>
B.
100.10
% ä 100 Thlr.
5
5
5
5
5
5
W.
88
fl. ö.W.pr. 200fl.ö. W i.S.
0^
4
9
71/*
7i
81
97,
4
L.
120,75
% a 100 Thlr.
4
4
4
4
4
L.
S9
% ä 100 „
4|
41
41
41
41
41
L.
100
% k 100 „
l(f
0
0
0
0
0
4
B.
17,40
% a 100 „
iVao
0
17,
2
27a
0
—
5
B.
—
% ä 100 „
57a
81
5
3
—
5
W.
160,50
fl. ö. W. pr. 200 fl. Einz.
9
7
4
3
3
3
5
W.
—
fl. do. pr. do.
5
5
5
5
5
5
W.
88,50
fl. ö. W. pr. 200fl. ö.W. i. S.
5
5
5
5
5
—
5
W.
78
fl. do. pr. do.
5
5
5
5
5
W.
—
fl. do. pr. do.
b\
12
5
5
B.
—
% k 100 RS. = 107 Thlr.
10
11
10
71
—
5
B.
158
Mark pr. 60 Rb.
41
5
4V
27,
41
L.
39
% k 100 Thlr.
2i
0
5
L.
18
% k 200 „
3
27a
i
0
1^
4
B.
24
% ä 100 „
0
5
L.
24,50
% k 200 „
9
9
9
s
o.Z
Ba
frcs. pr. 500 frcs. Einz.
9
8
8
8
Ba
'
frcs. pr. 500 „ „
0
0
0
0
0
0
Ba
—
frcs. pr. 500 „
2
17,
17.
0
0
7a
»>
Ba
—
frcs. pr. 500 „ „
u7e
UV.
P.
—
frcs. pr. 500 ,, „
14 £
167,
167,
12
—
—
»»
P.
—
frcs. pr. 400 „ „
67.
67,
67
67.
—
>7
P.
—
frcs. pr. 500 „ »
8
8
7
12
8
12
|u
8
11
>»
»>
»J
P.
P.
P.
—
frcs. pr. 500 „ »
frcs. pr. 500 „ «
frcs. pr. 500 „ ■>
Leoben-Vordernberg
Ludwigshafen-Bexbach
do.
do.
Magdeburg-Halberstadt
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do. von 1865
do. von 1873
Wittenberge, Stamm
do. Priorit. .
(Magdeb.-Leipzig) Lit
do. Lit
Mährische Grenzbahn* . . .
Mähr.-Schles. Centralbahn . .
do. II. Einiss. . . . ,
Märkisch-Posen .
Mehltheuer-Weida .....
Münster-Enschede * . . . .
Niederschlesi9ch - Märkische I
do. II. Ser. . . .
do. conv. I. u. II. Ser,
do. III. Ser
Nordhausen-Erfurt
Oberschlesische A.
Ser.
43
4'
|5i.S.
.Z,
.z.
5
5
4
do.
B. . - . .
do.
C
do.
D
do.
E.* ....
do.
F. * 3| . .
do.
G
do.
H.* ....
do.
von 1869 . . .
do.
von 1873 . . .
do.
von 1874 . . .
do.
Brieg-Neisse . .
do.
Cosel-Oderberg
do.
do
do.
Niederscbles. Zweigb. .
do.
Stargard-Posen .
do.
do. II. Emiss.
do.
do. III. Emiss.
Oesterr. Nordwestbahn*
do. Litt. B. . . .
do. Em. 1874 . .
Oesterr. Staats-Eisenbahn* . .
do.* IT. Emiss. . .
do. Ergänzungsnetz* .
do. I. Emiss. . .
do. II. Emiss.
Oesterr. Siidbahn * (Lombard.)
do*
do. Bons 1877—78 . . .
Ostpreuss. Siidbahn
do. Litt. B
do. Litt. C.
Ostrau-Friedland
Pardubitz-Keichenberg * . . .
do.*
do. III. Emiss
do. Emiss. 1875 ....
Pfälzische Maxbahn
Pfälzische Nordbahn ....
do. do
Pilsen-Priesen
P rag-Dux
do. Emiss. 1872 ....
Rechte Oderufer
Rheinische
do.*
do. III. Emiss. v. 1858—1865
do. v. 1869, 71 u. 73 . .
do. von 1874
Rhein-Nahe-Bahn*
do. II. Emiss.* . .
Russische* (Mosco-Rjäsan) . .
[llozlow-Woronesch)
’ (Jelez-Woronesch) .
(Jelez-Orel) . .
(Kursk-Charkow) .
(Kursk-Kiew) . . .
(Schuja-Tvanovo)
1 (Poti- Tiflis) . . .
Schleswigsche v. Altona-Kiel abgest
I. Siebenbürger* . .
Theissbahn* ....
Thüringische I. Emiss,
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
II. Emiss. . . .
III. Emiss. . . .
IV. Emiss. . . .
V. Emiss. . . .
VI. Emiss. . . .
Turnau-Kralup-Prag ....
do. Emiss. 1870 . .
do. Emiss. 1872 . .
do- Emiss. 1874 . .
Ungarisch-Galizische* . . .
Unflarische Nordostbahn*
do. . .
Ungar. Westbahn* (Sthlw.-Raab-Graz)
do. (do.) Emiss. 1874
Vorarlberger “
Warschau-Terespol * ...
Warschau-Wien II. Emiss. .
do. UI. Emiss. .
do. IV. Emiss. .
Werrabahn
3
5i.S.
51.5.
3
51.5,
6
5
5
51.5.
5
51.5.
51.5.
5 M
4i
51.5.
51.5,
4
4I
51.5.
51.5,
5i.S
5i-S
5 i.S.
51.5,
5 M.
51.5.
5i.S.
5i.S.
W.
F.
P.
F.
B.
B.
B.
B.
B.
L.
L.
L.
W.
W.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
W.
W.
W.
W.
W.
W.
W.
W.
W.
W.
W.
B.
B.
B.
L.
W.
W.
w.
w.
F.
F.
F
L.
L.
L.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
B.
L.
W.
W.
L.
L.
L.
L.
L.
L.
L.
L.
L.
L.
W.
1003/8
941/ ,
100 ’/a
99,25
98,50
97
73
97,75
99,90
85,20
50
106,40
102,50
157
146,50
143
113,25
93
101,50
101,75
87,75
67
51
84,50
100
1007.
100
25
20
16,50
100,50
99,10
103
103,25
101,40
101,40
96.75
93.75
88,50
81.75
82.75
88.50
81.50
99.50
57.25
76.50
95.50
100,75
95.50
100,25
100.25
100,25
73
65.50
66
78
61.50
59,40
a 300 fl.
ö. W. i. S.
jälOOO, 500 u. lOOfl.SW
%\
% a 100 Thlr.
% ä 100 u. 500 Thlr.
% ä do. u. do.
% ä200 Thlr.
% ä 300- 1500 M.
% ä do.
% 4 200 ü. ö. W. i. S.
% k 300 fl. do.
% k do.
% ä500 u. 100 Thlr.
% k 100 Thlr.
% ä 500 M.
87
94.90
89.90
79
86.90
100 u. 500 Thlr.
%^jk 100 und 50 Thlr.
% ä 200 fl. ö. W. i. S.
% ä do.
% ä 600 M.
fl.öW.pr.500frcs.ä500frcs.
do. per do.
fl. ö.W.pr. do. a do.
do. per 200 fl. ö. W. i. S.
do. per do.
fl. ö.W.pr. do. ä do.
% ä 200 fl. ö. W. i. S.
fl.öW.pr.500frcs.ä500frcs.
% ä 500 und 100 Thlr.
% ä do.
% ä do.
%a200Th.=300 fl.ö.W.i.S.
% äfl.ö.W.pr.lOOfl. C.M.
%ä200Th.=300fl.ö.W.i.S.
% ä do.
% ä 400 M.
% ä
%k
% ä
%m Th.=150 fl. ö. W. i . S.
%"100 Th — 150Ü. ö.W i. S.
%\Q0 Th.— do.
ä 500 und 100 Thlr.
ßjk 250, 200 u. 100 Thlr.
% ä do.
'% I ä 1000, 500 und
% \ 100 Thlr.
% a 200 Thlr.
% k do.
% k do.
% ä 136 Thlr.
% a
% ä 1000, 500 u. 200Thlr.
% *
% ä 680 und 136 Thlr.
% älOOO, 500, 200 u. 100 Th.
% ä 200 fl. ö. W. i. S.
% ä 200 fl. ö. W.
% I k 1000, 500, 200 und
% I 100 Thlr.
'% k do.
% ä 300—3000 M.
«£äl00Th.=150 fl.ö.W.i.S.
% h do.
% ä do.
% ii do.
% ä 200 fl. ö. W. i. S
• do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
% ä 300 fl
% ä 400 M
% ä 300 fl.
% ä 200 fl.
% k 200 fl.
%äl000u,100S.R.=107Th,
% ä 500 und 100 Thlr.
% k do.
% h do.
% ä 500, 200 u. lOOThlr
K.Elisabethbahn *Linz-Budweis
do.* Salzb.-Tirol III.Em.1873
Kaschau-Oderberg* ....
Kronprinz Rudolfsbahn* 52/l0 •
Leipzig- Gasch w.Meus. St.-Pr. .
Lemberg-Czernowitz-Jassy *
Leoben-Vordernberg ....
Ludwigsh.-Bexb. (Pfalz. L.-B.)*
Lübeck-Büchen
Lüttich-Limburg
Magdeburg-Halberstadt . . .
do. Litt. B. .
do. Litt. C. .
Mähr.-Schles. Centralbahn . .
Mährische Grenzbahn . . . .
Märkisch-Posener
do. Stamm-Prior . .
Mecklenburgische Friedr.-Franz
Münster-Enschede Stamm-Prior.
Münster-Hamm*
Neust.-Weissenb.* (Pfälz. Max.)
Niederschlesisch- Märkische * .
Nordhausen-Erfurt
do. Stamm-Prior. . - ■
Oberlaus. (Kohlf.-Falkbg.)St.-Pr.
Oberschlesische Litt. A. C.D.E.
do. Litt. B.
Oesterr. Nordwestbahn * .
do. Litt. B.
Oestr.Staatsb.* 52/10(Oest. Franz.)
Oesterr. Südbahn * (Lombard.)
Ostpreuss. Südbabn ....
do. Stamm-Prior.
Ostrau-Friedland
Pardub.-Reiehnb. *(S.-Ndd. V .-B.)
Pfälz. Nordbahn *...'.
Prag-Dux
Rechte Oderufer
do. Stamm-Prior.
Rheinische
do. Litt. B. . .
Rhein-Nahe-Bahn
Rumänische
do. Stamm-Prior.
Russische Bahnen* ....
Saal-Bahn Stamm-Prior. . .
Saal-Unstrut Stamm-Prior. .
I. Siebenbürger*
Stargard-Posen *
Stuhl weissenburg-Raab-Graz* .
Thüringische ....
do.Em. v. 1868 (Gotha-Leinef.)*
do. Litt. C (Gera Eichicht)*
Tilsit-Insterburg
do. Stamm-Pri<
Theissbahn* 52/10
Turnau-Kralup-Prag . . .
K. Ung. priv. Nordostbahn *
I. Ungar.-Galizische* . . .
Vorarlberger*
Warschau-Terespol*. . . ■
Warschau-Wien
Weimar-Gera*
do Stamm-Prior .
Werrabahn
Schweizer Centralbahu . .
do. Nordostbahn .
Vereinigte Schweizerbahnen
Schweizer Westbahn . . .
Französische Orleans . . .
do. Nordbahn . .
do. Ostbahn . ..
do. Südbahn . .
do. Westbahn . .
Paris-Lyon-Mittelmeer . .
den 10. Juni d. Js. wird je ein Extrazug
von Dresden nach Berlin
Abfahrt 12 Uhr 30 Min. Mittags vomK
Sachs. Staatsbahnhof Altstadt, 12 Uhi
45 Min. vom K. Sachs. Staatsbahnhol
Neustadt, mit Aufnahme von Reisen-
den in Kötzschenbroda, Coswig unc
Pristewitz. Ankunft in Berlin 5 Uhi
Nachm.
befördert werden. — Die Extrabillets zum Preise von 12 Mark für die I.
__ _ .. -> 1 * TTT ITT 1 _ _ _ -L 4-1 /o-.« +-%*/■»*
von Berlin nach Dresden
Abfahrt 5 Uhr 30 Min. früh vomAnhal-
tischen Bahnhofe in Berlin mit Auf-
nahme von Reisenden in Lichterfelde,
Luckenwalde und Jüterbog. Ankunft
10 Uhr in Dresden -Neustadt, 10 Uhr
18 Min. Vorm, in Dresden-Altstadt.
in Dresden
beim Invalidendank, Seestrasse 20
UPlUIUeil YY Ci UC11, XJ IC ZSZ A .
9 Mark für die II., 6 Mark für die III. Wagenclasse berechtigen zur freier
Rückfahrt mit den gewöhnlichen Personenzügen (nicht Schnell- oae]
Courierzügen) bis einschliesslich Freitag, den 15. Juni. Ireigepack wirc
nicht gewährt. — Der Verkauf der Extrabillets zu obigen Preisen fandet statt
in Berlin in nroa,lAn
in C. Riesel’s Reise-Comtoir, Jerusa-
lemerstrasse 42 I. und
beim Invalidendank, Markgrafen-
strasse 51a.
oder bei den Billetcassen
des Berlin-Anhaltischen Bahnhofs | des K. Sachs. Staatsbahnhofs.
Berlin und Dresden, den 4. Juni 1877. , _ . , „.. ,
Die Direction der Berlin-Anhaltischen Die Konigl. General-Direction der Sach
Eisenbahn-Gesellschaft. sischen Staats-Eisenbahnen. (1869
593
Sonnabend, den 23. d. Mts.,
Vormittags 11 Uhr,
in dem oben bezeicbneten Central-Bureau
an uns einzuxeichen. Die Eröffnung der
Offerten findet alsdann in Gegenwart der
etwa erschienenen Submittenten statt.
Breslau, den 7. Juni 1877. Königliche Di-
rection. (1860)
Oels-Gnesener Eisenbahn. Die Einnahme
pro Monat Mai beträgt
provisorisch definitiv
1877 1876
a) aus dem Personen-
verkehr . . . . 31 219, 00,^( 24 752,
b) aus dem Güterver-
kehr incl. Extraor-
dinarien . . . . 40450,flo » 33824,43 „
Summa 71669,0O^Ä 58577,23^%
pro 1877 mehr 13 091, 77 M.
seitAnfang 1877 mehr 59 893,« „
Direction. (1861)
1. Bahn-Eröffnung.
Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen.
Nach der Mittheilung der Direction der
K. K. priv. Prag-Duxer Eisenbahn ist
die 4,32 Kilom. lange Theilstrecke von
Ossegg - Riesenberg bis Klostergrab
mit der Station Klostergrab am 15. Mai
d. J. dem öffentlichen Verkehr übergeben
worden.
Berlin, den 9. Juni 1877.
Die gesch äftsführend eDirection des Vereins.
Fournier.
2. General-Versammlungen.
König Christian VIII. Ostseebahn. Ge-
neral - Versammlung der Actionäre am
Mittwoch, den 27. Juni 1877, Mittags
12 Uhr im Bahnhofsgebäude in Altona.
Tagesordnung :
1. Berichterstattung des Ausschusses und
der Direction.
2. Antrag von Ausschuss und Direction
auf Genehmigung einer Umgestaltung
des Statuts und der Concessionsbe-
dingungen. Einen Abdruck dieser ab-
Seänd erteil Actenstücke nebst einem
achtrage dazu, nach dem Vorschläge
der Gesellschaftsbehörden können die
Herren Actionäre im Gesch äftsbureau
der Gesellschaft in Altona und bei
dem Geschäftsführer in Kiel abfor-
dern.
3. Wahl für die in Gemässheit des Sta-
tuts § 54 austretenden 5 Ausschuss-
mitglieder.
Der Generalversammlung beizuwohnen
und in derselben die Rechte der Actionäre
auszuüben, sind zufolge § 41 des Statuts
nur diejenigen Actionäre berechtigt,
welche am Dienstag, den 26. Juni, von
10 Uhr Morgens bis 1 Uhr Nachmittags
und 4 bis 7 Uhr Nachmittags oder am
Tage der Generalversammlung von 9 bis
11% Uhr Vormittags im Bureau der Ge-
sellschaft im Bahnhofsgebäude in Altona
die vorgeschriebenen schriftlichen Erklä-
rungen , zu denen die gedruckten Sche-
mata ebendaselbst abzufordem sind, unter
Vorzeigung ihrer Actien eingereicht haben.
Die Actien werden sogleich zurückgege-
ben nebst Eintrittskarten, die auch zur
Legitimation beim Stimmen dienen.
Nachdem der Antrag ad 2 bereits in
der Generalversammlung am 27. April
1877 zur Verhandlung gestellt gewesen,
aber mit Rücksicht auf § 45 des Statuts
ein Beschluss nicht hat gefasst werden
können, weil nicht % sämmtlicher Actien
vertreten gewesen sind, wird über den-
selben in der gegenwärtigen Generalver-
sammlung in Gemässheit des § 45 durch
absolute Mehrheit der abgegebenen Stim-
men , vorbehältlich Allerhöchster Geneh-
migung entschieden werden. Altona, den
2. Juni 1877. Der Ausschuss. Theo.
Reineke, Vorsitzender. (1855)
3. Generalversammlungsbeschlüsse.
Muldenthal-Eisenbahn-Gesellschaft. Bei
der heutigen V. ordentlichen Generalver-
sammlung wurden
I. der Geschäftsbericht und der Rech-
nungsabschluss pro 1876 , sowie die
Errichtung einer Pensions- und Fa-
milien-Unterstützungskasse der Beam-
ten genehmigt.
II. In den Verwaltungsrath die ausschei-
denden Mitglieder, die Herren Stadt-
rath Dietel in Leipzig , Bankdirector
Seifert in Berlin und Bürgermeister,
Major Schrecker in Eilenburg wieder
ewählt. Ferner' bekannt gegeben,
ass die Betriebseröffnung der Strecke
Grossbothen - Wurzen spätestens am
30. Juni a. c. erfolgen wird.
Dresden, am 25. Mai 1877. Die Direc-
tion. (1835)
Pfälzische Eisenbahnen. Bekanntmachung,
die Convertirung der 5-procentigen Prio-
ritäts-Obligationen der Pfälzischen Bah-
nen betreffend. Gemäss Beschlusses der
General-Versammlung der Actionäre der
Pfälzischen Eisenbahn-Gesellschaften vom
5. Mai und mit Genehmigung der Königl.
Bayerischen Staatsregierung vom 9. Mai
1877 sollen
a) das VIII. Prioritäts-Anlehen der Pfäl-
zischen Ludwigsbahn-Gesellschaft zu
5 pCt. laut Anlehensvertrag vom 31.
Juli 1869 im ursprünglichen Betrage
von fl. 2 000 000
b) von dem I. Prioritäts - An-
lehen der Pfälzischen Nord-
bahn - Gesellschaft laut mi-
nisterieller Genehmigungs-
Urkunden vom 15. Februar
1871 und 29. Februar 1872
im Gesammtbetrage von
fl. 9 452 000 der in 5-pro-
centigen Obligationen aus-
gegebene Theilbetrag von „ 3 000 000
somit im ursprünglichen
Gesammtbetrage von . . fl. 5 000 000
in 4V2-procentige Obligationen unter nach-
stehenden Bedingungen convertirt werden.
1. der Anlehensvertrag vom 31. Juli 1869,
bezw. die ministeriellen Genehmigungs-
Urkunden vom 15. Februar 1871 und
29. Februar 1872 bleiben mit Ausnahme
des Zinsfusses ihrem ganzen Inhalte
nach aufrecht erhalten ; insbesondere
behält die bestellte Hypothek bezw.
die festgesetzte Priorität und Tilgung
ihre volle rechtliche Wirksamkeit.
2. Die bis 1. October ds. Js. zur Rück-
zahlung verloosten, d. i. amortisirten,
und zur Zeit noch nicht eingelösten
Obligationen beider Anlehen sind
selbstverständlich von der Conver-
tirung ausgeschlossen.
3. Diejenigen Obligations-Inhaber der
sub lit. a und b genannten Prioritäts-
Anlehen, welche mit dieser Zinsen-
herabsetzung in der Zeit vom 1. bis
15. Juni ds. Js. sich einverstanden
erklären, erhalten eine Prämie von
*/3 pCt. des Nominalbetrages der zur
Convertirungpräsentirten Obligationen.
4. Die bezügliche Erklärung ist in der
vorbezeichn eten Frist unterEinreichung
der Obligationen nebst den dazu ge-
hörigen Talons un d sämmtlichen Cou-
pons, einschliesslich der Coupons vom
1. April 1878, — mit einer nach Num-
mern und Littem geordneten Desig-
nation der zu convertirenden Obli-
gationen in 2 Exemplaren bei unserer
Hauptcasse in Ludwigshafen oder den
nachbenannten Banken und Bank-
häusern abzugeben, wo auch die For-
mularien zu dieser Erklärung in
Empfang zu nehmen sind. Das Eine
dieser Designations - Exemplare wird
mit einer Empfangsbescheinigung ver-
sehen dem declanrenden Obligations-
Inhaber zurückgegeben.
5. Da die Verzinsung zu 5 pCt. bis zum
l. October ds. Js. dauert, so behalten
die Obligations-Inhaber den am 1. Oc-
tober 1 877 fälligen Zinscoupon, welcher
nach der Vertallzeit eingelöst wird.
Für jeden später fälligen fehlenden
Zinscoupon muss der Betrag desselben
beigefügt werden.
6. Die Obligationen werden nach der
Anmeldung mit dem Reductions-
stempel bedruckt und mit neuen 4 %-
procentigen Coupons in Markwährung,
vom 1. April 1878 (d. i. für die Zeit
vom 1. October 1877 bis 1. April 1878)
beginnend nebst Talons versehen, den
Besitzern gegen Rückgabe der Em-
pfangs - Bescheinig ung zurückgestellt,
wobei auch die Prämie von % pCt.
hinausgezahlt wird.
Bei der Directions-Hauptcasse kann
die Abstempelung und der Umtausch
der Couponsbogen etc. sofort bei der
Anmeldung vollzogen werden; für die
Anmeldungen bei den unten genann-
ten Banken und Bankhäusern muss
es jedoch wegen der nöthigen Zusen-
dung der verlangten neuen Coupons-
bogen bei dem obigen Verfahren sein
Bewenden haben.
7. Mit Rücksicht auf diejenigen Obli-
gations-Inhaber, welche ihre Obliga-
tionen bis zum 15. Juni ds. Js. be-
hufs deren Convertirung nicht einge-
reicht haben, werden sämmtliche 5-
procentige Prioritäts- Obligationen der
obenbezeichneten Anlehen, so weit sie
nicht schon amortisirt sein sollten,
behufs Rückzahlung des Capitales
per 1. October 1877 eventuell ge-
kündigt.
8. Die Inhaber, welche nicht auf die
Zinsreduction eingegangen sind, wer-
den daher aufgefordert, ihre Obliga-
tionen mit sämmtlichen nicht ver-
fallenen Zinscoupons, beginnend mit
dem Coupon per 1. April 1878 nebst
Talons mit Eintritt des obigen Kün-
digungstermines bei der Hauptcasse
in Ludwigshafen oder den nachbe-
nannten Banken und Bankhäusern
einzureichen und den Nominalbetrag
der Obligationen in Empfang zu
nehmen.
Vom 1. October 1877 ab hört die Ver-
zinsung auf, weshalb der Betrag der
etwa fehlenden, nicht fälligen Zinscoupons
bei der Auszahlung des Capitales in Ab-
zug gebracht wird.
Das Convertirungsgeschäft kann ausser
bei der Directions-Hauptcasse zu Ludwigs-
hafen a|Rh. noch vollzogen werden wäh-
rend der üblichen Geschäftsstunde in dem
Effecten-Bureau der Herren:
M. A. v. Rothschild u. Söhne in Frank-
furt a|M.,
Ph. N. Schmidt in Frankfurt a M.,
W. H. Ladenburg u. Söhne in Mannheim,
S. Bleichröder in Berlin,
der Direction der Disconto-Gesellschaft in
Berlin,
der Rhein. Creditbank in Mannheim,
der Kgl. Bank in Nürnberg,
der Bayerischen Vereinsbank in München.
Ludwigshafen, 15. Mai 1877. Die Di-
rection der Pfälz. Bahnen, v. Jäger. (1786)
4. Auszahlungen.
Berlin - Stettiner Eisenbahn. Nachdem
die diesjährige General-Versammlung be-
schlossen hat, aus dem Reinerträge des
vorigen Jahres ausser den bereits gezahl-
ten 4 pCt. Zinsen noch eine Dividende
von 4,90 pCt. auf unsere Stammactien zu
gewähren, erfolgt die Zahlung dieser Di-
594
vidende einschliesslich der am 1. Juli er.
fälligen Zinsen gegen Einlösung des Zins-
und Dividendenscheines Serie IV No. 10
mit 41 U. 40 /$, für die Actie k 600 M.
und
mit 20 Jl 70 für die Actie ä 300 Jl
hier b ei unserer flaupteasse, inBer-
lin bei unserer Stationscasse in den
gewöhnlichen Geschäftsstunden, in
Frankfurt a/M. bei den Herren M. A. von
Rothschild & Söhne, in Hamburg bei dem
Herrn Paul Mendelssohn-ßartholdy und in
Magdeburg bei den Herren Ziegler & Koch
vom 1. Juli er. ab.
Auch werden vom 1. Juli er. ab hier, in
Berlin und bei dem Herrn Paul Mendels-
sohn-Bartholdy in Hamburg die nach un-
serer Bekanntmachung vom 5. März er.
aufgerufenen ausgeloosten Prioritäts-Obli-
gationen I. Emission realisirt. Stettin, den
6. Juni 1877. Directorium. (1858)
Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn-
Gesellschaft. Dividenden - Zahlung.
Nachdem die für das Jahr 1876 zur Ver-
theilung kommende Dividende
a) für die Stammactien Littr. A. auf 8 pCt.
i= 24 Ji
b) für die Prioritäts-Stammactien Littr. B.
auf 3% pCt. — 10 M. 50 /*§>
c) für die Prioritäts-Stammactien Littr. C.
auf 5 pCt. = 15 M.
festgesetzt worden ist, kann dieselbe vom
1. Juni d. J. ab in den Vormittagsstunden
von 9—12 Uhr
bei unserer Haupt-Casse hier,
bei unserer Filial-Haupt-Casse in Berlin
und bis 20. Juni d. J.
in Berlin bei der Direction der Dis-
conto-Gesellschaft und bei Herrn
S. Bleichröder,
in Leipzig bei Herrn H. C. Plaut, bei
der Allgemeinen Deutschen Credit-
anstalt, bei der Leipziger Bank,
in Halle bei Herrn H. F. Lehmann,
in Dessau bei Herrn J. H. Cohn,
in Frankfurt a/M. bei Herren M. A.
von Rothschild & Söhne
gegen Einlieferung der Dividendenscheine
m Empfang genommen werden.
Den einzulösenden Dividendenscheinen
ist eine Nachweisung über deren Stück-
zahl und Geldbetrag beizufügen. Magde-
burg, 30. Mai 1877. Directorium. Lent. (1830)
Berlin - Anhaltisclie Eisenbahn. Vom
15. Juni er. ab werden in unserer Haupt-
casse am Ascanischen Platz No. 5 hier-
selbst in den Vormittagsstunden von 9
bis 12 Uhr jeden Wochentages eingelöst
werden :
1) die zum 1. Juli er. fällig werden-
den Zins-Coupons und zwar :
a. No. 1 Serie X. der 4pCt. Prioritäts-
Actien unserer Gesellschaft,
b. No. 3 Serie HI. der 4VapCt. Prioritäts-
Obligationen I. und II. Emission,
c. No. 3 Serie HI. der 4%pCt. Prioritäts-
Obligationen Litr. B.
d. No. 3 Serie I. der 4% pCt. Pioritäts-
Obligationen Litr. C.
e. die Dividendenscheine No. 71 der |
Stamm - Actien Litr. A, B., C., D.
und E.,
ferner
die an früheren Fälligkeits- Terminen
nicht eingelösten Coupons und Divi-
dendenscheine, soweit dieselben nicht
etwa verjährt sind.
2) die am 15. März er. verloosten Priori-
täts - Actien und Obligationen , sowie die
rückständigen verloosten Prioritäts- Actien
und Obligationen (cfr. unsere öffentliche
Bekanntmachung vom 16. März 1877.)
Es wird ersucht, die Coupons und Divi-
denden - Scheine mittelst getrennter
Nachweisungen über die Stückzahl und
den Werth derselben und nach den ver-
schiedenen Kategorien geordnet , beizu-
fügen, wogegen die verloosten Prioritäten
mit Nummer -Verzeichnissen einzureichen
sind.
In Leipzig erfolgt die Einlösung (jedoch
nur der Coupons und Dividenden-Scheine
ad 1) in den Tagen vom 2. bis 16. Juli
er. Vormittags von 9 bis 12 Uhr jeden
Wochentages hei unserer Gütercasse auf
dem dortigen Bahnhofe.
Ausserdem erfolgt die Einlösung der
Coupons zu den 4*4 pCt. Prioritäts - Obli-
gationen Litr. C. vom 2. bis 16. Juli er.
in Frankfurt a./M.
a. bei Herren M. A. von Rothschild &
Söhne,
b. bei der Filiale der Bank für Handel
und Industrie.
Berlin , den 25. Mai 1877. Die Direc-
tion. (1847)
5. Verloosuugen.
Berlin - Anhaltisclie Eisenbahn. Am 15. d. Mts. hat die Verloosung unserer 4procentigen Prioritäts-Actien und 4% procentigen
Prioritäts-Obligationen stattgefunden und sind in derselben folgende Nummern gezogen worden:
I. der 4procentigen Prioritäts-Actien.
324 Stück ä 100 Thlr. = 300 Mark.
30 38 50 55 59 100 107 137 187 196 213 276 285 291 296 302 324 338 407 416 436 441 442 459 477 495 564 605 638 639 666 686 775
797 799 811 835 850 928 966 979 1039 1059 1066 1069 1091 1112 1140 1141 1159 1183 1205 1211 1226 1230 1249 1263 1305 1392 1407 1416
1420 1424 1432 1436 1480 1489 1493 1521 1579 1610 1631 1661 1727 1734 1744 1785 1803 1839 1866 1886 1926 1935 2055 2084 2097 2116 2124
2156 2173 2175 2179 2185 2203 2279 2282 2309 2337 2396 2466 2468 2499 2513 2523 2553 2559 2563 2589 2615 2660 2699 2715 2837 2852 2866
2915 2970 3005 3022 3035 3040 3054 3082 3095 3135 3138 3154 3175 3177 3210 3225 3329 3340 3368 3370 3376 3378 3391 3451 3465 3513 3542
3580 3645 3671 3683 3690 3766 3772 3775 3778 3812 3842 3908 3912 3966 4009 4011 4104 4109 4173 4182 4203 4221 4233 4249 4258 4259 4262
4319 4370 4464 4485 4509 4586 4599 4610 4615 4721 4762 4804 4812 4822 4886 4896 4916 4926 4965 4982 5044 5108 5125 5175 5177 5208 5217
5286 5407 5409 5429 5521 5538 5554 5561 5637 5658 5676 5685 5717 5725 5738 5771 5792 5804 5835 5836 5893 5987 6078 6108 6125 6172 6177
6178 0185 6209 6249 6256 6329 6340 6347 6353 6383 6388 6392 6401 6464 6468 6477 6492 6524 6561 6566 6610 6651 6663 6730 6738 6747 6753
6816 6881 6974 6984 6989 6992 6995 7001 7051 7070 7093 7095 7110 7140 7152 7167 7173 7180 7216 7270 7272 7291 7323 7378 7387 7400 7401
7410 7418 7430 7472 7482 7493 7499 7511 7515 7530 7557 7558 7584 7587 7607 7612 7622 7679 7682 7684 7730 7771 7791 8048 8051 8075 8085
8086 8116 8161 8177 8185 8254 8255 8263 8296 8310 8313 8321 8322 8383 8391 8409 8420 8455 8461 8466.
49 Stück ä 500 Thlr. = 1500 Mark.
22 48 58 71 84 98 114 116 131 163 168 190 246 251 255 290 300 368 377 378 381 383 468 480 521 526 580 620 636 651 653 680 704
748 749 800 823 887 966 970 975 986 1001 1053 1077 1124 1215 1221 1251.
H. der 4)^procentigen Prioritäts-Obligationen.
280 Stück ä 100 Thlr. = 300 Mark.
93 151 280 293 454 494 815 S17 874 922 1062 1112 1117 1320 1486 1651 1687 1743 1758 1947 2223 2242 2270 2309 2340 2616 2633 2682
2797 2898 2922 2972 3304 3339 3573 3679 3682 3865 3961 4013 4038 4115 4306 4508 4546 4607 4631 4735 4737 4769 4774 4868 4878 4943 4969
5050 5072 5203 5231 5280 5313 5359 5363 5364 5450 5714 5737 5869 5889 6359 6408 6514 6821 6961 6964 7083 7261 7273 8024 S076 8107 8243
8311 8584 8647 8711 9009 9019 9020 9165 9183 9326 9328 9405 9465 9553 9561 9753 9762 9850 9885 9933 9962 10087 10200 10231 10281 10581
10678 10703 10910 10915 10944 10999 11087 11229 11232 11372 11549 11574 11750 11780 11814 11938 12061 12092 12242 12323 12350 12401
12490 12620 12648 12662 12670 12688 12722 12970 13016 13069 13186 13453 13497 13533 13539 13553 13558 13566 13632 13814 13827 14002
14074 14112 14137 14324 14375 14611 14702 14769 14873 14928 14967 15024 15040 15043 15151 15190 15234 15468 15507 15569 15596 15773
15831 15832 15836 15840 16015 16167 16191 16218 16376 16575 16607 16884 16957 16967 17048 17340 17349 17361 17567 17775 17925 17927
18041 18077 18090 18116 18285 18294 18316 18336 18578 18616 18693 18707 18723 18736 18809 19165 19387 19408 19499 19583 19665 19847
19945 19957 19994 20268 20814 20929 21196 21257 21304 21333 21415 21468 21474 21517 21577 21669 21769 21900 21986 22370 22383 22428
22571 22589 22655 22659 22697 22758 22773 22975 23007 23066 23097 23170 23390 23505 23629 23795 24044 24191 24353 24692 24745 24756
24900 25373 25466 25501 25522 25613 25838 25839 26033 26053 26200 26222 26273 26531 26625 26811 27228 27405.
58 Stück ä 500 Thlr. = 1500 Mark.
53 139 391 454 481 483 529 557 670 629 771 894 1292 1560 1613 1637 1689 1746 1789 1796 1930 1943 1993 2026 2076 2471 2475 2523
2572 2599 2830 3001 3037 3177 3218 3304-3432 3465 3765 3863 4000 4046 4308 4433 4621 4676 4683 4717 4112 4827 5005 5071 5220 5242 5322
5359 5367 5500.
III. 4%procentige Prioritäts-Obligationen Lit. B.
56 Stück ä 100 Thlr. = 300 Mark.
1515 1572 1573 1697 1714 1871 2040 2088 2110 2237 2313 2320 2409 2483 2628 2809 2943 3113 3393 4199 4346 4437 4465 4507 4512
4527 4658 4676 5057 5208 53Ü1 5373 5474 5494 5606 5659 5668 5718 6015 6290 6435 6166 6516 6666 6839 7082 7437 7910 8355 8413 8497 8675
8704 8715 8841 8918.
12 Stück ä 500 Thlr. 3= 1500 Mark.
385 494 500 813 830 838 900 931 1061 1074 1274 1296.
Die Verzinsung dieser Prioritäts-Actien und Obligationen hört mit dem 30. Juni d. Js. auf, weshalb deren Iuhaber ersucht
werden, solche vom 1. Juli er. ab bei unserer Hauptcasse hierselbst — am Ascanischen Platz No. 5 — nebst den vom 1. Juli er. ab
laufenden Zins-Coupons gegen Empfangnahme des Nennwerthes der Actien resp. Obligationen einzuliefern.
595
Der Betrag etwa fehlender Zins-Coupons wird bei der Einlösung in Abzug gebracht. In Betreff derjenigen Actien und Obliga-
tionen, welche auch bis zum 1. December er. nicht zur Einlösung gelangen, tritt gerichtliches Depositions-V erfahren ein.
Aus früheren Yerloosungen sind bis jetzt folgende Prioritäts-Actien und Obligationen noch nicht zur Einlösung präsentirt:
I. Prioritäts-Actien ä 4 pCt.
aus der 14. Yerloosung de 1856 mit 1 Coupon:
ä 100 Thlr. No. 3711
aus der 23. Verloosung de 1865 mit 7 Coupons:
ä 100 Thlr. No. 2926
aus der 31. Verloosung de 1873 mit 7 Coupons:
ä 500 Thlr. No. 401
ä 100 Thlr. No. 1182 1630 3361 5238 7215 7507 7658 8249 8252
aus der 32. Verloosung de 1874 mit 5 Coupons:
ä 500 Thlr. No. 204
ä 100 Thlr. No. 435 878 1604 3186 3351 5017 6017 6836 7244 7850
aus der 33. Verloosung de 1875 mit 3 Coupons:
ä 500 Thlr. No. 292 316 1080
ä 100 Thlr. No. 200 626 806 982 1193 1615 2245 3710 3819 6146 6527 6780 6978 7080 7531 7886 7997 8112 8385 8456
aus der 34. Verloosung de 1876 mit 1 Coupon:
ä 500 Thlr. No. 113 960 974 1241
ä 100 Thlr. No. 369 1101 1174 1192 1386 1801 1811 2066 2456 2805 2901 3202 3511 3525 3938 4808 483C 5093 5529
5592 5859 6781 7508 7891 8191.
II. 4%procentige Prioritäts-Obligationen I. Emission
aus der 18. Verloosung de 1875 mit 1 Coupon:
ä 100 Thlr. No. 393
aus der 19. Verloosung de 1876 mit 9 Coupons:
ä 500 Thlr. No. 513
ä 100 Thlr. No. 714 800 985 1057 1465 1659 2053 2718 2804 3941 4272.
III. 4%procentige Prioritäts-Obligationen II. Emission
aus der 10. Verloosung de 1870 mit 11 Coupons:
ä 100 Thlr. No. 10280
aus der 11. Verloosung de 1871 mit 9 Coupons:
ä 100 Thlr. No. 17168
aus der 12. Verloosung de 1872 mit 7 Coupons:
ä 100 Thlr. No. 18052
aus der 15. Verloosung de 1875 mit 1 Coupon:
ä 100 Thlr. No. 18053 23821
aus der 16. Verloosung de 1876 mit 9 Coupons:
ä 500 Thlr. No. 1025 1870 2617 3389 4633 5370 5409
ä 100 Thlr. No. 5622 5923 6183 6588 7717 7787 8493 8925 9144 10096 10716 11137 12045 13688 14105 14132 14392
14852 15025 16082 16755 17566 18107 18174 18757 19672 20645 21686 22477 22530 23016 23455 23771
24267 25007 25784 26188 26720
IV. 4% procentige Prioritäts-Obligationen Littr. B.
aus der 8. Verloosung de 1874 mit 3 Coupons :
ä 100 Thlr. No. 5438
aus der 10. Verloosung de 1876 mit 9 Coupons:
ä 100 Thlr. No. 2646 3152 3376 3522 3655 3729 3777 4142 4273 5357 6281 6574 7036 7811 8150
Alle übrigen bisher verloosten und eingelösten Actien resp. Obligationen nebst den dazu gehörigen Coupons sind vorschrifts-
mässig vernichtet worden. Berlin, den 16. März 1877. Die Direction. (1436)
Berlin-Stettiner Eisenbahn. Bei der am
17. d. Mts. in Gemässheit unserer Bekannt-
machung vom 6. April er. stattgehabten
öffentlichen Ausloosung unserer am 1. Oc-
tober er. zu amortisirenden Prioritäts-Obli-
gationen V. Emission sind folgende Num-
mern:
211 299 461 648 737 780 811 894 901 1084
1211 1229 1730 2084 2253 2284 2342 2353
2526 3048 3146 3576 3787 3797 3920 3926
3937 3938 4089 4220 4292 4471
gezogen worden.
Wir ersuchen die Inhaber dieser Obliga-
tionen, den Capitalsbetrag derselben mit
ie 600 Jl in der Zeit vom 1. bis 31. Octo-
ber er. gegen Einlieferung der Obligatio-
nen nebst Coupons bei unserer Hauptcasse
zu erheben, wobei wir bemerken, dass
nach § 4 des Privilegiums vom 18. Juli
1865 die Verzinsung der ausgeloosten Obli-
gationen mit dem 1. October er. aufhört.
Gleichzeitig machen wir bekannt, dass
auch unsere Stationscasse in Berlin, sowie
Herr Paul Mendelssohn-Bartholdy in Ham-
burg sich der Einlösung obenbezeichneter
Obligationen unterziehen werden.
Schliesslich bringen wir hiermit zur öf-
fentlichen Kenntmss , dass von den im
Jahre 1876 ausgeloosten Obligationen die
Nummern 1210 1682 1716 1728 2310 2392
2456 2486 3455 4100 noch nicht zur Ein-
lösung präsentirt sind. Stettin, den 23.
Mai 1877. Directorium. (1853) R. M.
Berlin-Stettiner Eisenbahn. Bei der am
17. d. Mts. in Gemässheit unserer Bekannt-
machung vom 6. April er. stattgehabten
öffentlichen Ausloosung unserer am 1. Oc-
tober er. zu amortisirenden Prioritäts-
Obligationen VII. Emission sind folgende
Nummern gezogen worden:
261 531 747 823 944 1059 1101 1130 1543
1877 1943 über je 1000 Thlr.
2223 2254 2444 2483 2656 2720 2861 2910
3250 3323 3469 3662 4207 4278 4460 4660
4840 5165 5258 5572 über je 500 Thlr.
6108 6392 6713 6725 6867 7554 7747 7868
8170 8239 8387 8460 8720 9092 9451 10157
10863 11361 11858 12299 12539 12743 12799
12996 13170 13178 13386 13408 13443 über
je 200 Thlr.
13626 13681 13732 13832 14103 14408 14564
14636 14713 14954 15090 15152 15451 15463
15506 15572 15656 15678 15807 15980 16041
16145 16426 16656 16832 16936 17008 17224
17494 17590 17701 18075 18338 18349 18432
18689 18762 18844 19627 20407 20562 20678
20756 20902 21163 21535 22176 22782 23241
23252 23389 23391 über je 100 Thlr.
Wir ersuchen die Inhaber dieser Obli-
ationen, den Capitalsbetrag derselben in
er Zeit vom 1. bis 31. October er. gegen
Einlieferung der Obligationen nebst Cou-
pons bei unserer Hauptcasse hierselbst
oder unserer Stationscasse in Berlin zu
erheben, wobei wir bemerken, dass nach
§ 4 des Privilegiums vom 30. Juni 1873
die Verzinsung der ausgeloosten Obliga-
tionen mit dem 1. October er. aufhört
Gleichzeitig machen wir bekannt, dass
auch Herr Paul Mendelssohn-Bartholdy in
Hamburg sich der Einlösung obenbezeich-
neter Obligationen unterziehen wird. Stet-
tin, den 23. April 1877.Directorium. (1852)R.M.
6. Submissionen.
Erste Ungarisch - Galizische Eisenbahn.
Steinkohlen - Lief erung. Der Bedarf
an Steinkohlen für Zwecke des Betriebes
der K. K Staatseisenbahnlinie Tarnow-
Leluchöw für die Zeit vom 1. August 1877
bis letzten Juli 1878 wird im Wege der
Submission vergeben. Derselbe beläuft
sich auf ein Quantum von 20 Wagenladun-
gen (200 Tonnen) pro Monat. Die bezüg-
lichen Lieferungsbedingungen erliegen bei
der gefertigten Direction zur Einsicht und
können von dort bezogen werden. Die mit
50 kr. gestempelten Offerten, worin genau
anzugeben, welches Quantum Wasser Ein
Kilo der angebotenen Kohle verdampft,
sind bis längstens 1. Juli 1877 gesiegelt
und mit der Aufschrift „Kohlenoffert“ ver-
sehen bei der Direction in Wien einzu-
reichen Derselben ist einVadium per H. 1000
in Baarem oder in Oesterreichisch - Unga-
rischen Staatspapieren beizusch Hessen und
hat Offerent mit seinem Anbote durch vier
Wochen im Worte zu bleiben. Die Preise
sind für 100 Kilogramm in Oesterreicliischer
Währung Banknoten und franco Bahnhof
Tarnöw oder Orlo zu stellen. Wien, den
l. Juni 1877. Die Direction der Ersten
Ungarisch - Galizischen Eisenbahn als be-
triebsführende Verwaltung der K. K. Staats-
bahn Tarnöw-Leluchow. (1854)
Königlich Dänische Staatsbaiinen. Die
Lieferung von 4 6gekupp eiten Güterloco-
motiven mit Tendern soll im Wege der
Submission vergeben werden.
Offerten werden bis 26. Juni d. Js.
empfangen.
596
Bedingungen können vom Secretariat
der Dänischen Staatsbahnen Aarhus em-
E fangen werden. Aarhus, am 1. Juni 1877.
ie Direction der Dänischen Staats-
bahnen. (1838)
7. Billet -Verkauf.
Berlin - Anlialter und Berlin - Potsdam-
Magdeburger Eisenbahn. Zur Bequemlich-
keit des Publicums haben wir in dem, in
der J er u salem er strasse No. 42, 1 Treppe
hoch gelegenen Comtoir des Reiseunter-
nehmers Herrn Riesel eine gemeinschaft-
liche Verkaufsstelle errichtet, bei welcher
Billets nach den in Mittel-, West- und Süd-
Deutschland, sowie in Böhmen und Bayern
gelegenen, über unsere Bahnen zu er-
reichenden Haupt-Orten und Bädern, ohne
Erhöhung der Fahrpreise verausgabt
werden.
Der Verkauf findet vom 7. d. Mts,, ab in
den Wochentagen in den Stunden von
8—12 Uhr Vormittags und von 2 — 7 Uhr
Nachmittags, an Sonn- und Festtagen aber
nur von 8 — 12 Uhr Vormittags durch einen
unserer Beamten statt. Berlin, den 6. Juni
1877. Die Direction der Berlin-Anhaltischen
Eisenbahn-Gesellschaft. Das Directorium
der Berlin - Potsdam - Magdeburger Eisen-
bahn-Gesellschaft. (1857)
8. Fahrplan- Aenderung.
Berlin-Stettiner Eisenbahn. Am 15. Juni d. J wird die bereits für den Güter-
verkehr eröffnete Theilstrecke Seelow-Frankfurt a|0. unserer Wriezen-Frankfurter Zweig-
bahn auch dem Personenverkehr übergeben und dadurch eine directe Verbindung
zwischen Stettin und Frankfurt a|0. und somit zwischen Stettin und Schlesien resp.
Sachsen hergestellt werden. Infolge der Eröffnung des Personenverkehrs auf der Strecke
Seelow-Frankfurt a|0. werden Aenderungen in dem seitherigen Gange der Personenzüge
auch auf den Routen Berlin-Wriezen-Seelow und Angermünde-Freienwalde a|0. von
dem gedachten Tage ab erforderlich, welche der nachfolgende Fahrplan ergiebt:
Abfahrt von Berlin
550 früh
945 Vorm.
1230 Nm.
65 Abds.
„ .. Stettin
—
830 -
II50 Vorm.
530 Nm.
„ „ Angermünde ....
—
1029 n
I37 Nm.
72‘ Abds.
Ankunft in Frankfurt a|0
105 Vorm.
l20 Nm.
421 r
9 50 r
Abfahrt von Frankfurt a 0. . . .
625 früh
II55 Vorm.
6 10 Abds.
9“ »
Ankunft in Letschin
—
—
—
IO10 .
Abfahrt von Letschin
731 früh
1258 Nm.
7 14 Abds.
530 früh
Ankunft in Angermünde ....
925 Vorm.
2« „
856 „
—
„ „ Stettin
II3 »
443 -
1042 r
—
„ * Berlin
io19 *
355 „
108 „
811 früh
Wir machen besonders darauf aufmerksam, dass der Mittags- und der Abendzug
von Berlin über Neustadt EIW., Freienwalde ajO., Wriezen nach Seelow hiernach wesent-
lich früher gegen den zur Zeit gültigen Fahrplan, die entsprechenden Züge in der Rich-
tung nach Berlin dagegen später als bisher werden abgelassen werden.
Das Nähere ergeben die neuen, vom 15. Juni d. J. ab gültigen Placatfahrpläne,
welche vom 10. d. M. ab auf allen unseren Bahnhöfen aushängen, auch bei allen unse-
ren Billetcassen zum Preise von 10 Pfg. pro Stück käuflich zu haben sein werden.
Stettin, den 6. Juni 1877. Directorium. (1856)
PRIVAT-ANZEIGEN.
Das weisse Lagermetall
von Willi. Bitter
in Bielefeld,
bewährt im scharfen
Staube des laxos-
Schmirgels.
Frankfurt a/M., den 5. Juni 1877.
Herrn Wilh. Bitter, Bielefeld.
In höflicher Erwiederung Ihrer gefälli-
gen Anfrage vom 2. er. theilen wir Ihnen
mit, dass wir mit dem uns gelieferten La-
germetall stets bestens zufrieden gewesen
sind und dasselbe allgemein in unserem
Etablissement ein geführt haben.
Wir werden Ihnen demnächst wieder
einen Auftrag ertheilen können und grüssen
Sie inzwischen
achtungsvoll
Gesellschaft des echten Naxos-Schmirgels,
Naxos-Union, Schmirgel-Dampf werk,
gez. Julius Pfungst.
Wilh. Horn’s
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10 Und 15 Thaler. Vollständige Beschreibung
nebst Zeichnung gratis und franco. 400 Stück seit Ja-
nuar an mehrere Eisenbahn-Directionen abgeliefert.
Wir disponiren zur Zeit über 75 Stück offene und 116
Stück bedeckte Güterwagen, welche wir zum billigen Mieths-
preis oder auch zum Erwerb hiermit offeriren Auf Grund
unserer Miethsverträge gehen die Wagen nach Ablauf eines
Abschlusses von zwei Jahren ohne jede weitere Entschädi-
gung in das Eigenthum der miethenden Verwaltung über.
Wir stellen ausserdem 2—3000 Centner unserer alten ausgesuchten ca. 120 m/m.
hohen Geleiseschienen ca. 18 und 21 1 lang zum Verkauf.
Berlin, Reinickendorferstrasse 64.
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Verlegt und Lerausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
T*'“two*tUoh,r B.dhotoor: Dr. J«r. Wilh. Kcxh tm Berlin (RodMtlOkiharoam: Anb.lUr.tr. «). - c.uu.ii.mkr : Adolph Bef.l.kyihr .« Laip.if.
Druk v.« H. 8. K«
in Berlin- Bomth.tr. 8.
597
Beilage Zll No. 45. Berlin, am 11. Juni 1877.
Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
NOTIZEN über neue Tarife und Tarifänderungen
pro Mai 1877.
I. Localtarife.
n. Tarife für directe Verkehre mit besonderem Namen*).
HI. Tarife für andere directe Verkehre.
A. Für Verkehre innerhalb des Deutschen Reiches
einschl. Luxemburg.
1) östliche und nördliche Bahnen**), sowohl unter sich als
mit den unter 2 und 3 bezeichneten Bahnen.
2) Mittel- und Westdeutsche Bahnen f), sowohl unter sich
als im Verkehr mit den süddeutschen Bahnen.
3) Süddeutsche Bahnen ff) unter sich.
B. Für Verkehre innerhalb Oesterreich - Ungarn s
1) innerhalb des Österreichischen Staatsgebietes.
2) innerhalb Ungarns.
3) im gemeinschaftlichen Verkehre zwischen Oesterreich-
Ungarn.
C. FürVerkehre zwischen Deutschland und Oester-
reich-Ungarn.
ll Verkehr der Deutschen Seeplätze etc.
2) die übrigen Verkehre.
D. Für Verkehre zwischen Deutschland und Oester-
reich-Ungarn einerseits und benachbarten Lä n-
dern andererseits.
IV. Specialtarife für bestimmte Transportartikel.
(Bei den Tarif änderungen sub II, III und IV ist in Paranthese die Bahnverwaltung bezeichnet, von deren Expeditionen der betreffende
Tarif oder Tarifnachtrag abgegeben wird.)
*) Unter diesen Tarifen sind auch solche zu suchen, welche mit Rücksicht auf das von ihnen beherrschte Verkehrsgebiet
unter III Aufnahme gefunden haben würden.
**) Hierzu werden gerechnet: Altona-Kieler, Berlin -Hamburger, Berlin-Stettiner, Breslau-Schweidnitz-Freiburger, Breslau-War-
schauer, Eutin-Lübecker, Glückstadt-Elmshorner, Lübeck-Büchner, Marienburg-Mlawkaer, Mecklenburgische, Niederschle-
sisch-Märkische, Oberschlesische, Oels-Gnesener, Oldenburgische, Ostbahn, Ostpreussische Südbahn, Posen-Kreuzburger,
Rechte-Oder-Ufer und Tilsit-Insterburger Bahn,
f) Die unter **) und ff) nicht genannten Bahnen.
ff) Hierzu werden gerechnet: Badische, Bayerische, Elsass-Lothringische, Hessische Ludwigsbahn, Hamburger, Kirchheimer
Ludwigsbahn, Main-Neckar-Bahn, Pfälzische, Saarbrücker etc. und Württembergische Bann.
„Vacat-Anzeigen“ theilten folgende Verwaltungen mit :
Berlin-Dresdener Bahn.
Main-Neckar Bahn.
Mecklenburgische Friedrich Franz-Bahn.
Nordhausen-Erturter Bahn.
Posen-Creuzburger Bahn.
Erzherzog Albrecht-Bahn.
NB. Diejenigen Notizen, welche in vormonatlicher Uebersicht nicht mehr Aufnahme gefunden haben und desshalb
hierunter verzeichnet sind, werden durch einen vorn angebrachten | (Strich) kenntlich gemacht.
1.
Arad-Temesvarer Eisenbahn. Nachtrag I. v. 1|5. 77, enthal-
tend Berichtigungen des Haupttarifes und Aenderungen, resp.
Ergänzungen zur Waaren-Classification.
Badische Balm. Transittarif für die Beförderung von be-
sonders benannten Gütern, welche von einem Belgischen oder
Holländischen Hafen zu Schiff nach Mannheim und von da nach
den in den Tarif angegebenen Stationen transportirt werden, v.
25/4. 77, (gratis).
Badische Staatshalm, a) Provisorischer Ausnahmetarif für
die Beförderung von Cement in Wagenladungen von Mannheim,
Heidelberg und Kuppenheim nach verschiedenen Stationen, gül-
tig v. 15|5. 77, b) Ia Nachtrag zum Kilometerzeiger, gültig v. 15|5. 77.
Bayerische Staatshahn. General-Kilometerzeiger vom Jahre
1876 Nachtrag IV hierzu, enthält kilometrische Entfernungen:
1. für die am 15|5. 77 zur Eröffnung gelangenden Stationen:
Klosterlechfeld, Lagerlechfeld und Ottmarshausen der Linie
Bobingen-Kaufering ;
■ 2. für die Stationen der Strecke Igling-Bruck, sowie für die
Station Landsberg einer- und gewisse Bayerische Staats-
bahnstationen andererseits, gültig v. 15/5. 77, unter Aufhe-
bung der bezüglichen Kilometer-Entfernungen und Instra-
dirungs- Vorschriften im General-Kilometerzeiger und in den
Nachträgen I, n und HI;
3. für die am 15|5. 77 zur Eröffnung gelangenden Haltstellen
Beckstetten, zwischen den Stationen B^chloe und Pforzen,
und Steinheim, zwischen den Stationen Dillingen und Hoch-
städt a. D. gelegen. Preis 60 Markpfg.
Berlin-Görlitzer Eisenbahn. Ausnahme-Tarif für Kalk-Trans-
porte von der Haltestelle Charlottenhof, gültig v. 1/4. 77.
Böhmische Westbalm. Nachtrag zum Local-Gütertarife gültig
vom 20/4. 77. Herabsetzung des Agiozuschlages auf 5% bis auf
Weiteres.
Breslau-Schweidnitz-Freiburger Balm. Tarif v. 1/10. 71.
a) Nachtrag v. 1/5. 77., enthaltend Bestimmungen über Erweiterung
des Bahnhofsverkehrs in Cüstrin für Frachtgüter in Wagen-
ladungen, Ueberfuhrgebühren für Viehtransporte und Bestim-
mungen über den Bahnhofsverkehr in Cüstrin für Vieh-
transporte.
b) Nachträge v. 15/5. 77. Abtheilung für den Viehverkehr, ent-
haltend Tariftabellen für die am 15. Mai er. neu eröffneten Sta-
tionen Stettin, Podejuch, Ferdinandstein, Greifenhagen,
Wilhelmsfelde - Fiddichow, Uchtdorf, Sorgau, Salzbrunn, Fell-
hammer, Friedland i/Schles. und Halbstadt.
c) Nachtrag I v. 15/5. 77. zum Ausnahmetarif für den Transport
Niederschlesischer Steinkohlen und Coks aus dem Walden-
burger Grubenrevier v. 1/4. 77., enthaltend Tarifsätze für* die
Station Fellhammer.
d) Der für den Transport von Schorrerde und Latrinehdünger
von Breslau nach Bresa bis zum 1. Mai er. bewilligte ermäs-
sigte Frachtsatz von o,12 M. pro 100 Kilogr., kommt noch bis
zum 1. Juli er. zur Erhebung.
e) Die im Localtarif der Berlin-Stettiner Eisenbahn normirten
Nebengebühren für den Güter- und Viehverkehr kommen mit
dem 15. Mai er. auch auf der diesseitigen Station Stettin zur
Erhebung.
f) Vom 20. Mai er. ist der in dem Local tarif nach trage B vom
15. Mai er. Seite 14 sub 1 aufgeführte Ausnahmetarif für Chlor-
kalk etc. auf die Stationen Sorgau, Freiburg, Striegau und
Jauer erweitert worden.
Galizische Carl-Ludwig-Balm. Berichtigungen und Aende-
rungen in den allgemeinen Gebührentarifen vom 19. 76, gültig
vom 1|4. 77.
Einführung eines 5°/0igen Maximal-Tarifs- Agiozuschlages bei
Getreide- etc. Sendungen im" Localverkehre, gültig mit 1/4. 77.
Kaiser Ferdinands-Nordhahn. Nachtrag 1, gültig v. 20/4. c.,
zu den reglementarischen Bestimmungen und Tarifen vom 1. Oc-
tober 1876.
Nachtrag H, gültig v. 2014. c., für die Theilstrecke Luuden-
burg-Nicolsburg-Grussbach und Neusiedel -Zellerndorf, Tarif vom
6. Mai 1876.
598
Kaschau-Oderberger Eisenbahn. Nachtrag I. zu den seit
1/10. 76 gültigen allgemeinen Tarifen für den Personen- und
Sachentransport. Gültig vom 15|5. 77.
Köln-Mindener Eisenbahn einschliesslich der Köln-Giessener
und Venlo-Hamburger Linien.
Special-Tarif v. 1|5. 77 für die Beförderung von Steinkohlen
und Colies etc. in Wagenladungen von je 10 000 Kilogramm im
Local-Güter-Verkehre. {Jl 0,15.)
„Nachtrag XXXXI“ v. 5/5. 77 z. Tarife v. 1|9. 71, enthaltend:
1. Aufnahme des Artikels Spiritus in den Import-Tarif und
Eisenbleche etc. in die Classe III C des Seetransit-Tarifs;
2. Ermässigte Frachtsätze für Eisenerz der Classe IV des See-
transit-Tarifs. (gr.)
„Special-Tarif-4 für die Beförderung von Steinkohlen und
Cokes in Extrazügen nach den Stationen Hassbergen und Osna-
brück via Haltern -Münster, gültig y. 25. Mai bis ultimo Decem-
ber 77. (gr.)
I Mährisch -Schlesische Nordbahn. Nachtrag H. gültig Yom
20/4. 77 zu den reglementarischen Bestimmungen und Tarifen
vom 1. October 1876.
Märkisch - Posener Eisenbahn. Yom 1/5 er. ab sind die im
Tarifverbande vereinbarten Specialbestimmungen zum Betriebs-
Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands vom 11. Mai 1874,
für den Local - Verkehr der Märkisch - Posener Bahn in Kraft
getreten.
Muldenthalbahn. Tarif für den Güter- Verkehr, giltig vom
1/5 77 ab.
Durch denselben wird der Tarif v. 1/5. 75 sammt seinen
Nachträgen I. bis IV. bezüglich des Güterverkehrs ausser
Kraft gesetzt.
Rakonitz - Protiviner Staatsbahn. Nachtrag I. zum Local-
Güter-Tarife giltig v. 20/4. 77.
Herabsetzung des Agio - Zuschlages auf 5 pCt. auch für
Malztransporte bis auf Wiederruf.
Theiss - Eisenbahn. Nachtrag I. v. 1|5. 77, enthaltend Be-
richtigungen des Haupttarif es, Aenderungen, resp. Ergänzungen
zur Waaren- Classification und Ausnahms- Tarif No. 4, betreffend
die Ueberfuhrsgebühren in Miskolcz.
II.
Badisch -Mitteldeutscher Güterverkehr. Nachtrag 30 zum
Tarif vom 1/2. 77, gültig v. 10/5. er. ab, Bestimmungen über die
Bedeckung von Spiritus-Transporten und über den Wegfall des
procentualen Frachtzuschlags für Malzsendungen in Wagenladungen
enthaltend.
Nachtrag 31, gültig v. 15/5. er. ab, die Aufhebung des 20-
procentigen Frachtzuschlages für verschiedene Artikel enthaltend.
Dienst- Anweisung 35 enthält Declarationen über die in
Frankfurt a/M. zur Erhebung kommenden Ueberfuhrgebühren.
(Thür. E.)
Bayerisch-Tyroler Güterverkehr. Nachtrag X zu den Tarifen
für den directen Güterverkehr zwischen Stationen der Tyroler
Linien einer- und Stationen der Bayerischen Staatsbahnen anderer-
seits. Gültig v. 15/5. 77. (Bayer. Staatsb.)
Böhmisch-Tyroler Güterverkehr. Nachtrag I zu den Tarifen
für den directen Güterverkehr zwischen Stationen der Böhmischen
Westbahn einer- und Stationen der Tyroler Linien andererseits
viaFurth i/Walde-München-Kufstein. „Gültig v. 15/5. 77“. (Bayr. St.-B.)
Bremen- resp. Hamburg - Oberschlesischer Verkehr. Nach-
trag 24 v. 1/5. 77 zum Tarife v. 1/10. 73, enthaltend: 1. Classifica-
tions-Aenderungen; 2. Tarifbestimmung; 3. Aufnahme der Station
Rosdzin; 4. Berichtigung; 5. Ausnahme-Tarif für den Transport
von Bau-, Nutz-, Werk- etc. Holz; 6. Anderweite Frachtsätze für
die Ausnahme-Tarife A, B und C im Verkehre mit den Stationen
Ober-Glogau und Neustadt O/S.
Nachtrag 25 v. 25/5. 77, enthaltend: 1. Aenderung der ein-
leitenden Bestimmung des Tarifs; 2. Tarifsätze für die in den
verkehr aufeenommene Station Keltsch ; 3. Ausnahme-Frachtsätze
für Spiritus-Transporte von Kreuzburg nach Hamburg, Bremen,
Bremerhafen etc. (Magdeb.-H.)
Bremen-Schlesischer Verbands-Güterverkehr via Wunstorf-
Lehrte-Helmstedt-Zerbst-Falkenberg-Kohlfurt.
1. Die für den Bremen- resp. Hamburg-Schlesischen Güter-
verkehr via Uelzen-Stendal -Berlin resp. Buchholz -Wittenberge-
Berlin und Harburg-Wittenberge-Berlin erschienenen Nachträge 24
v. 1/5. 77 und £5 v. 25/5. 77 zum Tarif v. 1/10. 73 (Verkehr mit
Oberschlesischen etc. Stationen) sind auch für den gleichen Ver-
kehr via Wunstorf-Lehrte-Helmstedt-Zerbst-Falkenberg-Kohlfurt
zur Einführung gekommen. Die Nachträge enthalten Aenderung
der einleitenden Bestimmung zum Tarif.Classifications- Aenderungen,
Tarif bestimmung, Aufnahme neuer Verbandsstationen, Berichti-
gung, Ausnahme-Tarifsätze für Bau- etc. Holz und Spiritus und
anderweite Frachtsätze für die Ausnahme-Tarife A, B und C im
Verkehre mit den Stationen Ober-Glogau und Neustadt O/S. der
Oberschlesischen Bahn.
2. Ferner ist im Laufe des Monats Mai der Nachtrag I zum
Tarif v. 15/4. 76 in Kraft getreten. Derselbe enthält Berichti-
gungen resp. Ergänzungen des Tarifs. (Berlin-Potsd.-Magdeb.)
Deutsch-Dänischer Verband. Nachtrag v. 15/5. 77, betreffend
Aufhebung der Sätze für Nyborg trans. (Altona-Kiel.)
Deutsch-Oesterreich-Ungarischer Eisenbahn-Verband. Nach-
trag XII v. 1/5. 77 zum Tarife v. 1/5. 75 enthält: 1. Regle-
mentarische Aenderungen; 2. Tarifarische Aenderungen; 3. Druck-
fehler-Berichtigungen. Nachtrag XIII v. 15/5. 77 enthält: 1. Er-
gänzung resp. Aenderung des Kilometerzeigers; 2. Ergänzung
resp. Aenderung der Lieferfrist-Tabelle; 3. Tarifarische Bestim-
mungen. (Berlin-Hamburger Bahn.)
Deutsch-Russischer Eisenbahn-Verband, l. Bekanntmachung
v. 23/2. 77. Der durch die provisorischen Nachträge resp. pro-
visorischen Nachträge A. zu den Tarifheften II. , LH., IV., V.
und VH. für die Zeit v. 1/4. bis 31 10. 76 zur Einführung gekom-
mene Ausnahmetarif für Eisenbahnschienen zwischen den in
den provisorischen Nachträgen genannten Deutschen Stationen
einerseits und Russischen Stationen andererseits tritt für die
Zeit vom 1/4. bis 31/10. 77 n. St. wieder in Kraft.
Ausserdem werden für die gleiche Zeitdauer eiserne Trä-
ger, Langbalken und Constructionstheile im Verkehre zwischen
den in den provisorischen Nachträgen zu den Tarifheften H., HL,
IV. und V. aufgeführten Deutschen Stationen einerseits und
Station St. Petersburg andererseits zu denselben Frachtsätzen
und unter denselben Bedingungen wie Eisenbahnschienen be-
fördert.
2. Bekanntmachung v. 18|3 77. Vom 1/4 er. n. St werden
die Stationen Bochum, Hörde, Wattenscheid der Rheinischen
Eisenbahn mit den für die gleichnamigen Stationen der Bergisch-
Märkischen Eisenbahn bestehenden Frachtsätzen , ferner die
Stationen Düsseldorf, Duisburg, Essen, Mülheim a./Rh. der
Rheinischen Bahn mit den für die gleichnamigen Stationen der
Köln-Mindener und Bergisch-Härkischen Bahn bestehenden Fracht-
sätzen , die Stationen Altenessen und Gelsenkirchen der Rheini-
schen Bahn mit den für die gleichnamigen Stationen der Köln-
Mindener Bahn bestehenden Frachtsätzen ausserdem die Station
Köln der Rheinischen Eisenbahn mit den für Deutz (Köln) be-
stehenden Frachtsätzen unter Hinzurechnung von je 0,03 M pro
100 Kilogramm zu den Frachtsätzen sämmtlicher Tarifklassen
und Specialtarifen in das Tarifheft HI. resp. das Tarifheft VII.
aufgenommen.
Von demselben Tage wird die Station Dortmund der West-
fälischen Eisenbahn mit den für die gleichnamige Station der
Köln - Mindener und Bergisch - Märkischen Bahn bestehenden
Frachtsätzen des Tarifhefts III. resp. des Tarifhefts VII. als Ver-
bandstation aufgenommen. (Pr. Ostbahn.)
Hamburg - Böhmisch - Mährischer Verband. Im Verkehre
zwischen Hamburg (B. H. B.) Lübeck, Wittenberge, Lüneburg,
Berlin und Stettin einerseits und Stationen der Aussig - Teplitzer
Bahn, Prag- Duxer Bahn und Pilsen -Priesener Bahn andererseits,
wurde die Route via Aussig-Tetschen aufgenommen. (Südnordd.
Verb.-Bahn.)
Hamburg-Preussischer, Bremen- resp. Hamburg-Preussischer
und Hamburg-Liibeck-Preussischer Eisenbahn- Verband.
1. Bekanntmachung v. 20|3. 77, betreffend die Aufnahme der
Station Dirschau v. 1/8. 77 ab in die vorbezeichneten Verbände
und zwar unter Anwendung der für die Station Danzig bestehen-
den Frachtsätze.
2. Bekanntmachung v. 1|4. 77. Die Artikel Chilisalpeter,
roher, Superphosphat und andere künstliche Düngemittel tarifiren
fortan in den Eingangs^ bezeichneten Verbänden bei Aufgabe in
Quantitäten von 10 000 Kilogramm und darüber, soweit sie durch
10 000 theilbar sind, zum Specialtarif 1H. Bei Aufgabe geringerer
Quantitäten finden nach wie vor die Tarifsätze der Classe D resp.
Ä Anwendung. (Pr. Ostbahn.)
Harz-Nordsee-Verkehr. Nachtrag 16 v. 10|5. 77 zum Tarife
v. 1/8. 75 enthaltend: 1. Classifications-Aenderung ; 2. Special-Tarif
für den Transport von Salz aller Art etc.; 3. Tarifsätze für die
Stationen Linden-F. und Linden-K; 4. Tarifsätze für die neu auf-
genommenen Stationen Cassel, Misburg und Salzderhelden der
Hannoverschen Staatsbahn, Weener und" Neuschanz der Oldenbur-
gischen Bahn, Hettstedt der Berlin-Nordhäuser und Dorsten der
Köln-Mindener Bahn. (Magdeb.-Halberst.)
Leipzig-Kölner Eisenbahn-Verband. Tarif v. 1/5. 77, enthal-
tend: Frachtsätze für Steinkohlen und Kokes von den an die
Köln-Mindener resp. Rheinische Eisenbahn angeschlossenen Zechen
und Kokereien des Ruhrgebiets nach Halle und Leipzig M. H.
(Magdeb.-Halberst.)
Magdeburg-Prenssisclier Verband. Nachtrag IH v. 1/4. 77
zum Tarife v. 1/12. 76 folgende Tariferweiterungen enthaltend:
1. Die Aufnahme der Station Oschersleben der Braunschwei-
gischen Eisenbahn unter Anwendung der für die Station
Oschersleben der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn gelten-
den Frachtsätze als Verbandstation;
2. Die Einführung directer Frachtsätze für den Verkehr zwischen
der Ostbahnstation Cüstrin und den Stationen Aschersleben
und Halberstadt und zwar für den Specialtarif VH;
3. Die Einführung eiues directen Frachtsatzes für Sendungen
von Hölzern bis 6,9 Meter Länge für den Verkehr zwischen
der Haltestelle Swaroschin und der Station Spandau;
4. Druckfehler-Berichtigungen. (Pr. Ostbahn.)
599
Magdeburg-Sclilesischer Verbands-Güter-Verkehr via Zerbst-
Wittenberg-Falkenberg-Kohlfurt. Dienstbefehl Nc. 13. Durch den-
selben ist der für den Magdeburg-Schlesischen Güter-Verkehr via
Berlin erschienene Nachtrag 14 v. 10|5. 77. zum Tarif v 10|5. 75.
bezüglich des Verkehrs mit den Stationen Magdeburg, Neustadt-
Magdeburg, Sudenburg, Gommern, Helmstedt, Schöningen und
Vienenburg über die Route via Zerbst-Falkenberg-Koblfurt zur
Einführung gekommen. Der Nachtrag enthält Berichtigung des
Nachtrags 12, Ausnahmefrachtsätze für Roheisen, anderweite Fracht-
sätze des Specialtarifs I. (B. P. M.)
Magdeburg - Schlesischer Verkehr. Nachtrag 14 v. 10|5. 77.
zum Tarife v. 1|10. 75., enthaltend: 1. Aufnahme der Station
Oschersleben der Braunschweigischen Bahn in denVerband; 2. Be-
richtigung des Nachtrags 12; 3. Anderweite Ausnahme-Frachtsätze
für Spiritustransporte im Verkehr zwischen Spandau (M. H.) und
Stationen der Märkisch-Posener Bahn ; 4. Ausnahme-Tarifsätze für
den Transport von Roheisen, Rohstahleisen, Eisenluppen etc.;
5. Anderweite Frachtsätze des Special-Tarifs I; 6. Ausnahme-
Tarifsätze für den Transport von Zink in Blöcken und Platten,
Zinkbleche, sowie für Blei zwischen Stationen der Oberschlesi-
schen und Rechte- Oder-Ufer Bahn. (Magdeb.-Halberst.)
Mitteldeutscli-Elsass-Lothriugischer Güterverkehr. Nachtrag 28
zum Tarif v. 1|1. 73. bezw. v. 1(2. 77., gültig v. 10|5. er. ab, ent-
haltend anderweite Bestimmungen über Frachtberechnung der
Spiritus- etc. Transporte und Aufhebung des procentualen F'racht-
zuschlages für verschiedene Artikel.
Nachtrag 29, gültig v. 10|5 er. ab, enthält eine ergänzende
Bestimmung zum Nachtrag 28. Dienst-Anweisung No. 43 enthält
Declarationen über die in Frankfurt a/M. zur Erhebung kom-
menden Ueberfuhrgebühren. (Thür. E.)
Mitteldeutscher Güterverkehr.
a) Nachtrag 44 zum Tarif v. 1/8. 72 bezw. v. 1/2. 77, gültig v.
10/5. er. ab, enthaltend: Aufhebung des procentualen Fracht-
zuschlags für verschiedene Artikel und eine Berichtigung des
Nachtrags 40.
Nachtrag 45, gültig v. 12/4. resp. v. 10. und 15|5. er. ab, ent-
haltend Ergänzungen zu den Nachträgen 33 und 44.
Dienstanweisung No. 99, Bestimmungen über den Transport
von Zuchtfischen von und nach Heidelberg enthaltend.
Dienstbefehl 100, Declarationen bezüglich der in Frankfurt
a/M. zur Erhebung kommenden Ueberfuhr -Gebühren ent-
haltend.
b) Tarif für den directen Güterverkehr zwischen Stationen
der Berlin-Stettiner Bahn, sowie der Station Berlin etc.
einerseits und den Stationen der Grossherzoglich Ba-
dischen Staatsbahn etc. via Bebra - Frankfurt a/M.-
Heidelberg andererseits, Nachtrag 24 zum Tarif v. 1/10. 72,
gültig v. 10/5. er. ab, die Aufhebung des 20procentigen Fracht-
zuschlags für Malz -Transporte in Wagenladungen enthaltend.
Durch Nachtrag 25, gültig v. 15/5. er. ab, wird der Wegfall
des procentualen Zuschlages für verschiedene Artikel be-
stimmt. (Thür. E.)
Mitteldeutsch - Galizisch - Rumänischer Eisenbahn - Verband.
Nachtrag VI zum Special-Tarif v. 1/8 75, für Holz, gültig v. 1/4. 77,
enthält Bestimmungen des auszuliefernden Quantums. (Gal. C. L. B.)
Mitteldeutsch-Galizisch-Rumänischer Getreideverkehr. Dienst-
anweisung No. 6, ausgegeben im Mai er. bestimmt die Währung,
in welcher die Verrechnung der Nebengebühren, Nachnahmen und
Vorfrachten zu erfolgen hat. (Thür. E.)
Mitteldeutsch-Galizisch-Rumänischer Holzverkehr. Dienstan-
weisung No. 7, ausgegeben im Monat Mai er. mit demselben In-
halte wie Dienstanweisung No 6 zum Mitteldeutsch-Galizisch-Ru-
mänischen Getreideverkehr. (Thür. E.)
Mitteldeutsch-Scldesischer Güterverkehr, Nachtrag XXVI zum
Tarif v. 15/2. 74, gültig v. 10/5. er. ab, die Aufhebung des procen-
tualen Frachtzuschlags für verschiedene Artikel und eine Druck-
fehlerberichtigung enthaltend.
Nachtrag XXVII enthält eine Ergänzung zu Nachtrag XXVI.
Dienstanweisung No. 36 enthält dieselbe Bestimmung wie
Dienstanweisung No. 99 zum Mitteldeutschen Güterverkehr.
Der Inhalt der Dienstanweisung No. 37 entspricht dem der
Dienstanweisung No. 100 zum Mitteldeutschen Güterverkehr. (Th. E.)
Mitteldeutsch - Ungarischer Holzverkehr. Nachtrag VI zum
Tarif v. 1|9. 75, gültig v. 15/5. er. ab, neue Tarifsätze für die Sta-
tion Huszt der Ungarischen Nordostbahn enthaltend. (Thür. E.)
Mittelrussisch - Oesterreich - nnd Mittelrussisch - Galizisch-
Norddeutsch er Verband. Nachtrag XIII zum Güter-Verkehr v. 3./15.
September 75, gültig mit 8./20. April 77, enthält Aufnahme neuer
Routen. (Gal. C. L. B.)
Nordwestdeutscher Eisenbahn-Verband. Eaupttarif v. 1|8. 70.
(Auf Grundlage des Classifications-Tarifsystems.)
100 r Nachtrag, gültig v. 1/5. 77 abj.enthält: Bestimmung
über besondere Frachtberechnung für „leere gebrauchte, zum
Transport von Flüssigkeiten eingerichtete Fässer“. (Main-Weserb.)
Nordwestdeutsch-Elsass-Lothringischer Verband. 52. Nach-
trag, gültig v. 1/5. 77 ab, enthält: Bestimmung über besondere
Frachtberechnung für „leere gebrauchte, zum Transport von Flüs-
sigkeiten eingerichtete Fässer“.
53. Nachtrag, gültig v. 15/5. 77 ab, enthält: Ausnahme-
Tarifsätze für Eisenstein-Transporte von Giessen nach Neunkirchen
und von Friedberg nach Ars a. d. Mosel. (Main-Weserb.)
Oberschi. - Böhm. - Bayr. - Verbandstarif. Nachtrag V, gültig
v. 1/4. 77. (Böhm. Westbahn.)
Ostdeutsch-Rheinischer Verband.
1. Bekanntmachung v. 29/3. 77, betreffend die Aufhebung des
procentualen Frachtzuschlags für Eisenbahnschwellen bei Auf-
gabe in Quantitäten von 10 000 Kilogramm. (Specialtarif V.)
2. Nachtrag 25 v. 1|4. 77, zum Tarife v. 1/8. 74; derselbe enthält:
a) die Einführung directer Frachtsätze für den Transport
von Eisenbahnschienen und Schienenbefestigungs - Ge-
genständen in Wagenladungen von je 10 000 Kilogramm
| für den Verkehr zwischen den Stationen Dortmund K. M,
B. M. und W., Oberhausen K. M. und B. M. und Bochum
B. M. und Rh. einerseits und der Station Warschau an-
dererseits,
b) die Aufhebung des procentualen Frachtzuschlags für
Knochen, gestampfte, Knochenschrot und Knochenasche,
c) die Aufnahme als Verbandstationen der Stationen Münster
' K. M. und Vf, Höxter, Paderborn, Lippstadt und Soest
der Westfälischen Bahn, sowie Arnsberg und Siegen der
Bergisch-Märkischen Bahn in den Specialtarif XI für den
Transport von Holz.
d) die Aufnahme der Station Hannover für die Beförderung
von Getreide und Hülsenfrüchten in den Specialtarif II
und zwar für den Verkehr mit der Station Warschau,
| e) Abänderungen von Tarifbestimmungen,
f) Bestimmungen der Berechnung der Frachtzuschläge für
Werth und Interessen Declaration,
g) Ergänzungen resp. Aenderungen der Waaren - Classifi-
cation. (Ostbahn)
Ost-Mitteldeutscher Güterverkehr. Nachtrag 21 zum Tarif
v. 15/6. 74, gültig v 10|5. er. ab, enthaltend die Aufhebung des
procentualen Frachtzuschlags für verschiedene Artikel bei Auf-
lieferung in Quantitäten von je 10 000 Kilogramm.
Nachtrag 22, gültig v. 15|5. er. ab, enthält eine ergänzende
Bestimmung zum Nachtrag 21.
Die Dienst-Anweisungen No. 62 und 63 enthalten dieselben
Bestimmungen wie die Dienst-Anweisungen No. 99 u. 100 zum
Mitteldeutschen Güterverkehr. (Thür. E.)
Preussisch - Braunschweigischer Eisenbahn-Verband. Nach-
trag 3 v. 1/5. 77, zum Tarife v. 1|1. 77, enthaltend: a) Abänderung
der Bestimmungen über Anwendung der Frachtsätze und Fracht-
zuschläge, b) Aufnahme neuer Stationen in den Verband, c) Ab-
änderung von Tarifsätzen, d) Abänderung resp. Ergänzung der
Ausnahme-Tarife, e) Berichtigungen (Braunschw. B.)
Preussisch-Russischer Verband. Nachtrag XII vom Ende
Mai 1877 zum Tarif vom 13|1. Juni 1875 enthält: 1. einen Aus-
nahmetarif für Zucker zwischen Brest einerseits und Königsberg
und Pillau andererseits. 2. die Aufnahme von Elbing in den
Tarif für alle Classen. 3. Abänderung der Fracht für die Tour
Radsiwilow-Brody und 4. Declassificationen. (Ostpreuss. Siidb.)
Preussisch - Schlesisch - Oesterreichisch - Ungarischer Eisen-
bahn-Verband. Nachtrag IV. v. 15|5. 77. zum Getreidetarif v. 1 7. 76
enthaltend :
I. Anderweite erhöhte Frachtsätze zwischen Station Fürsten -
walde der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn einer- und
Stationen der Oesterreichischen Staats -Eisenbahn -Gesellschaft
andererseits (an Stelle der bezüglichen Sätze des Tarifs vom
1. Juli 1876.)
II. Druckfehlerberichtigungen zum Haupttarif. (Oberschi. E.)
Rechtsrheinisch - Bayerisch - Oesterreichisclier Güterverkehr.
Nachtrag v. 1|5. 77. zu den Special-Tarifen v. 1 1 1. 70., enthaltend
Frachtsätze des Special-Tarifs III (für Roheisen etc.) im Verkehr
der Köln-Mindener Stationen Eger und Salzburg der Bayerischen
Staatsbahn, Kladno der Buschtenrader Bahn und St. Valentin der
Kaiserin-Elisabethbahn, (gr.)
„Ausnahmetarif“ für die Beförderung von roher und ge-
mahlener Borke (Gerberlohe) im Verkehr zwischen den Stationen
Wien und Kaiser-Ebersdorf der Kaiserin-Elisabethbahn einerseits
und Köln-Mindener Stationen andererseits via Aschaffenburg-
Frankfurt a]M.-Giessen bezw. Aschaffenburg-Bingerbriick-Troisdorf
(K. M.), gültig v. 15|5. bis 31|12. 77. (gr.) (Köln-Minden).
Rheinisch - Nassauisch - Niederländischer Güter - Tarif nebst
Nachträgen, soweit derselbe den Verkehr zwischen den Stationen
Utrecht und Arnheim der Niederländischen Rheinbahn und der
Station Frankfurt a|M. der Nassauischen Bahn betrifft, findet seit
1|5. 77. auch für den Verkehr zwischen den erstgenannten beiden
Stationen und Station Frankfurt a|M. der Main-Weser-B ahn
via Giessen-Emmerich Anwendung. (Köln-Minden).
Rheinisch - Norddeutsch - Galizisch - Rumänischer Eisenbahn-
Verband. Nachtrag V, gültig mit 15|4. 77., enthält Tarifbestim-
mungen, Aufnahme neuer Routen und Tarifsätze. (Galiz. C.-L -B.)
; Schlesisch-Mitteldeutsch-Elsass-Lothringischer GUter-V erkehr.
Nachtrag XX zum Tarif v. 20| 10. 73.; gültig v. 10(4. er. ab, die Auf-
hebung des procentualen Frachtzuschlages für verschiedene Artikel
enthaltend.
600
I Dienst- Anweisung No. 30, enthält Declarationen über die in
Frankfurt a|M. zur Erhebung kommenden Ueberf uhrgebühren.
(Thür. E.)
Schlesisch-Polnischer Verbands-Güter-Verkehr. Vom 15|5. 77.
ab kommen für den Transport von Cement in vollen Wagenladungen
nach Warschau, Lodz und Sosnowice für die Transportstrecke der
Oberschlesischen Eisenbahn ab Landesgrenze ermässigte Fracht-
antheile zur Erhebung. (Oberschles. E.)
Stettin-Thüringischer Verkehr. Nachtrag XII vom 15|5. 77.,
Ausnahme-Tarife für Glaswaaren, Schiefergriffel, Heringe etc., ent-
haltend. (Berlin-Anhalt).
Süddeutscher Verband. Nachtrag LVH, gültig v. 1]5. 77., zum
Tarif v. 1|7. 70. Inhalt:
1) Instradirungs-Vorschriften;
2) Einbeziehung der Station Neutra in den Verbands-Gütertarif;
3) Einbeziehung der Station Mühlburg in den Verbands-Gütertarif;
4) Tarifirung des Artikels „Sägemehl (Sägespähne)“;
5) Frachtsätze für Holztransporte. (Bayer. St.-B.)
Nachtrag LVII1. Ausnahmetarif für den Transport von Lohe und
Rinden Europ. Holzarten (gemahlen, geschnitten oder in Bündeln
verpackt) zwischen Stationen der Theiss-Eisenbahn, der Ungari-
schen Staatsbahn, der Oesterreichischen Staatsbahn (südliche Linie)
und der Station Wien (Kaiserin Elisabethbahn) einerseits, dann
Stationen der Württembergischen Staatsbahn, der Badischen Staats-
Eisenbahnen. der Hessischen Ludwigsbahn, der Main-Neckarbahn
und der Pfälzischen Bahn andererseits
Gültig v. 15|5. bis 31 1 12. 77 unter gleichzeitiger Aufhebung
der für Putnok und Tornalja nach Mannheim und Heidelberg
seither bestehenden Frachtsätze. (Bayerische Staatsb.)
Süd-Ostpreussischer Verbaud. 1. Bekanntmachung v. 15/4 77
Steinkohlen in Wagenladungen werden bei Bezahlung der Fracht
nach der Tragfähigkeit der verwendeten Wagen in der Zeit vom
15|4 bis 15/11 77 von Pillau und Memel nach Wirballen zum
Satze von 0,60 M pro 100 Kilogramm befördert.
2. Bekanntmachung vom 15/4 er. Die im Tarife für den
directen Süd - Ostpreussischen Güter- Verkehr v. 15/6 74 auf
Seite 16 Zeile 3 von unten befindlichen Worte: „bei Vorausbe-
zahlung der Fracht“ sind zu streichen und die auf Seite 17 in
den Zeilen 2 und 3 befindlichen Worte „jedoch nur gegen Voraus-
bezahlung der Eilfracht“ in „gegen Erhebung der Eilfracht“ ab-
zuändern. (Pr. Ostbahn.)
Südwestdeutscher Verband. Zwischen Ludwigshafen transit
und Basel via Lauterburg ist ein Specialtarif für besonders ge-
nannte, von Belgischen und Holländischen Häfen zu Schiff in
Ludwigshafen angekommene Güter am 15/4 77 eingeführt, (Eisass-
Lothringen.)
Westdeutscher Eisenbahn - Verbaud. Haupt-Tarif v. 1/10 72
(Auf Grundlage des Classifications-Tarifsystems).
73. Nachtrag, gültig v. 1|5 77 ab, enthält: Bestimmung
über besondere Frachtberechnung für „leere gebrauchte , zum
Transport von Flüssigkeiten eingerichtete Fässer.“ (Main-
Weser Bahn.)
Westdeutscher Verband im Verkehr mit Kehl, Strassburg etc.
61. Nachtrag, gültig v. 1|5 77 ab, enthält: Bestimmung
über besondere Frachtberechnung für „leere gebrauchte , zum
Transport von Flüssigkeiten eingerichtete Fässer“. (Main-
Weser Bahn.)
West - Ostdeutsch - Galiziscli - Rumänischer Eisenbahn-V erband.
Tarif v. 15(4 76. Nachtrag IV., gültig vom 1[4 77, enthält Aen-
derungen der Special - Bestimmungen zu § 52 des Betriebs - Re-
glements, Ergänzungen der Waaren- Classification, Frachtsätze für
Holz nach Beverungen und Höxter-Fürstenberg. (Galiz. C. L. B.)
Württembergisch - Schweizerischer Güterverkehr. HI. Nach-
trag v. 1(4 77 zum Reglement und Tarif für den Güterverkehr
mit den Vereinigten Schweizerbahnen v. 1| 10 73, enthaltend:
1. Ermässigte Frachtsätze zwischen Ulm, Station der K, Würt-
temb. Staats - Eisenbahn einerseits , und Aitstätten , Chur,
Glarus, Landquart, Näfels, Netstall, Ragatz, Utznach, Wallen-
stadt und Ziegelbrücke, Stationen der Vereinigten Schweizer-
bahnen andererseits ;
2. Aufhebung der procentualen Erhöhung der Tarifsätze der
Station Ulm im Verkehr mit sämmtlichen Stationen der Ver-
einigten Schweizerbahnen ;
3. Anwendung der für Sendungen ä 10 000 Kilogr. pro Wagen
bestehenden Getreidefrachtsätze ab Ulm nach Stationen der
Vereinigten Schweizerbahnen schon bei Aufgabe von 5000 Kgr.
pro Wagen. (Württemberg.)
III. A. 1.
Berlin-Görlitz, Halle-Sorau-Guben und Berlin-Hamburg resp.
Lübeck-Bücken. Nachtrag XI v. 1/4. 77 zum Tarif v. 20/10. 74. Er-
gänzung und Aenderung von Tarif- etc. Bestimmungen, Classifi-
cations-Aenderungen, Ausnahmetarifsätze für Roheisen etc. ent-
haltend. (Berlin-Görlitz.)
Berlin-Görlitz, Halle-Sorau-Guben und Märkisch-Posen. Nach-
trag XVII v. 25|4. 77 zum Tarif v. 15/6. 77. Aufhebung und Aen-
|derung von Frachtsätzen etc. enthaltend. (Berlin-Göriitz.)
Breslau -Schweidnitz-Freiburg mit Märkisch-Posen. Nach-
trag Hl v. 1/5. 77 zum Tarif v. 1/12. 76 enthaltend: Ausnahme-
Tarifsätze für Braunkohlen von der Weiche Hermannia nach Merz-
wiese, Crossen, Züllichau, Bomst und Heinersdorf. (Freib. B.)
Breslau-Schweidnitz-Freiburg, Oberschlesische und Mährisch-
Schlesische Centralbahn. Tarif vom 1. Mai 1877 enthaltend: Neue
directe Frachtsätze für Niederschlesische Steinkohlen aus dem
Waldenburger Grubenrevier nach den Stationen der Mährisch-
Schlesischen Centralbahn. (Freib. Bahn.)
Breslau-Freiburg mit Reclite-Oder-Ufer Balm. Nachtrag IH
v. 15|5. 77 zum Tarif für den directen Güter-Verkehr zwischen den
Stationen Glogau, Beuthen, Neusalz, Grünberg, Rothenburg,
Reppen der Breslau -Schweidnitz-Freiburger und Stationen der
Reclite-Oder-Ufer Eisenbahn via Wohlau-Raudten v. 1/11. 74 ent-
haltend: Directe Frachtsätze für den Verkehr mit Station Stettin
der Breslau-Schweidnitz- Freiburger Eisenbahn. (R.-O.-U. E.)
Königliche Ostbahn und Oberschlesische Bahn. Bekannt-
machung v. 11/4. 77. Die im Tarife für den vorbezeichneten Ver-
kehr v. l|4. 73 sub „B. Transporte für die Beförderung von Gü-
tern“, Seite 10, Zeile 31 und letzte Zeile und Seite 11, Zeile
5 und 10 enthaltenen Worte: „jedoch nur in Francofracht“ sind
zu streichen. (Pr. Ostbahn.)
III. A. 2.
Berlin-Ankalt-Magdeburg-Leipziger Verkehr. Nachtrag XXI
v. 1/5. 77, Bestimmungen wegen Wegfalls des Frachtzuschlags, ab-
geänderte Frachtsätze für W all witzhof en , Zerbst, Dessau etc. ent-
haltend. (Berlin-Anhalt.)
Berlin-Potsdam-Magdeburger, Braunschweigische, Oberlau-
sitzer und Berliu-Anhalter Stationen. Gemeinschaftlicher Verkehr.
Nachtrag VII v. 10/5. 77, Tarif bestimmungen , Classifications-Aen-
derungen und neue Tarifsätze für Cöthen, Falkenberg und Gom-
mern enthaltend. (Berlin-Anhalt.)
Berlin - Potsdam - Magdeburg mit Magdeburg - Halberstadt.
Nachtrag VII v. 15/5. 77 zum Tarif v. 1/7. 65, enthaltend Aus-
nahme-Tarifsätze für verschiedene Artikel. (B.-P.-M. u. M.-H. E.)
Berlin - Potsdam - Magdeburg - Thüringischer Güterverkehr.
Durch Dienstbefehl No 27, gültig v. 1/5. er. ab, wird der Nach-
trag XXII zum Magdeburg -Leipzig -Thüringischen Güterverkehr
auf die Route via Biederitz-Zerbst übertragen. (Thür. E.)
Halle-Sorau-Guben mit Berlin-Görlitz. Separat-Tarif für den
Verkehr zwischen Leipzig (H.-S -G.) und Camenz, Görlitz und Zit-
Itau (B.-G.-E.) via Calau resp. Cottbus v. 1/4. 77. (Berlin- Görlitz.)
Magdeburg-Leipzig-Thüringischer Güterverkehr. Nachtrag
XXII zum Tarif v. 10/8. 70, gültig v. 1/5. resp. 15/6. er. ab, enthal-
tend: Classifications-Aenderungen, Tarifsätze für den Transport
von Braunkohlen, Steinkohlen und Coaks (auch Braunkohlen-
coaks), sowie solche für Halle, Station der Thüringischen Eisen-
bahn und Aufhebung bestehender Tarifsätze. (Thür. E.)
Sächsische Staats-Eisenbahnen einerseits und Stationen der
Muldenthal-Eisenbahn andererseits, Tarif gütig v. 1/5. 77 ab.
Durch denselben werden ausser Kraft gesetzt:
1. der Tarif für den Güterverkehr zwischen Stationen der Säch-
sischen Staats-Eisenbahnen einer- und solchen der Mulden-
thal-Eisenbahn andererseits v. 1/1. 76 nebst Nachtrag I.
2. der Tarif für den Güterverkehr zwischen Stationen der Mul-
denthal-Eisenbahn einerseits und der Leipzig-Dresdener Eisen-
bahn andererseits v. 10/12. 75 nebst Nachtrag I. (Muldenthalb.)
III. B. 1.
Kaiser Ferdinands- und Mährisch-Schlesische Nordbahn einer-
seits und Stationen der Mährischen Grenzbahn anderseits.
Tarif v. 1/4. 77. Mit gleichem Tage wird der seit 25. Juui 1874 be-
standene gleichnamige Tarif ausser Kraft gesetzt. (K. F. N.)
III. C. 1.
Hamburg (K. M.), Harburg, Bremen (K. M.) Bremerhafen und
Geestemünde einerseits und Aussig - Teplitzer, Dnx - Bodenbacher,
Prag - Duxer, Pilsen - Priesener Bahn und Oesterreickische Staats-
eisenbalm andererseits via Buchholz (resp. Harburg)-Wittenberge-
Berlin-Bodenbach : Nachtrag IV. v. 12/5. 77, zum Tarife v. 15/4. 76
enthält: 1. Frachtsätze für Papier, 2. Ausnahmefrachtsätze für
Rohtaback, 3. Specialtarif fürSchlachtviehtransporte, 4. Tarifarische
Aenderungen. (Berl. Hamburger Bahn).
Hamburg (K. M), Harburg, Bremen (K. M.), Bremerliafeu
und Geestemünde einerseits und Oesterreickische Nordwestbahu,
deren Ergänzungslinien andererseits via Buchholz (resp. Harburg)-
Wittenberge-Berlin-Mittelgrund beziehungsweise Berlin, Seidenberg.
Nachtrag VII v. 15/5. 77 zum Tarife v. 15/4. 76 enthält: 1. Aus-
nahme-Frachtsätze für Rohtaback, 2. Specialtarif für Schlachtvieh-
transporte, 3. Tarifarische Aenderungen, 4. Ausscheiden der Sta-
tionen Weigsdorf, Einsiedl, Raspenau und Alt-Habendorf. (Berlin-
Hamburger Bahn.)
III. C. 2.
Halle - Casseler Bahn einerseits und Stationen der Berlin-
Görlitzer und Süd-Norddeutschen-Verbindungsbalm andererseits via
Halle-Delitzsck-Cottbus, Tarif v. 10/2. 77, Nachtrag v. 25/5. 77, der-
selbe enthält: Frachtsätze für Holztransporte in Quantitäten von
5000 Kilogr. und darüber von den Stationen der Südnorddeutschen
Verbindungs-Bahn nach Stationen der Halle-Casseler Bahn. (Süd-
nordd. Verbindungsb.)
IHalle-Sorau-Gnben, Berlin ■ Görlitzer und Südnorddeutsche
Verbindungsbahn. Nachtrag I (vom 15/4. 1877) zum Tarif v. 30/12.
76 Ausnahme-Tarifsätze für Holztransporte enthaltend. (Berl.-Görl.)
Halle (H. S. Gr.) einerseits und Stationen der Beidia-Görlitzer
und Südnorddeutschen Verb.-Bahn andererseits via Delitzsch- Cott-
bus, Tarif v. 1/2. 77. Nachtrag I v. 25/5. 77. Derselbe enthält:
directe Frachtsätze für Holzsendungen von 5 000 Kilogr. und da-
rüber von Stationen der Süd-Nordd.-Verb. Bahn nach den Sta-
tionen, Halle, Delitzsch, Eilenburg, Torgau und Falkenberg via
Seidenberg-Cottbus. (Südnordd. Verbindungsb.)
Hannoversche Staatsbahn mit der Berlin - Grörlitzer und Süd-
norddeutschen Verbindungsbahn. Tarif v. 1/4 77. CBerl -Görlitz.)
Main-Weser-, Köln-Mindener und Nassauische Bahn mit der
Berlin -Grörlitzer- und Südnorddeutschen Verbindungsbahn. Tarif
v. 1/4. 77. (Berl. Görlitz.)
III. D.
Amsterdam, Rotterdam, Dortrecht-Elsass-Lothr. Stationen. Tarif
v. 1|6. 74. Leer zurückgehende oder zur Füllung gehende leere
Säcke werden im Verkehr mit Basel frachtfrei befördert. (Els.-L.)
Badische Bahn und Schweizerische Centralbahn. Nachtrag
v. 1|4. 77 zum Tarif v. 1|8. 75, für die Beförderung von Gütern
zwischen Basel, Station der S. C. ß. einerseits und Badischen
Stationen andererseits, enthaltend: Vermehrung der Güter des
Specialtarifs. (Bad. B.)
IV.
Baumrinde. Specialtarif für den Transport von Baumrinde,
als: Eichen-, Fichtenrinde etc. in Bündeln nach Oderberg. Gültig
v. 15|4. 77. (Kaschau-Oderberg.)
Braunkohlen. Tarif für Braunkohlen undBriquets ab Senf-
tenberg, Station der Berlin -Görlitzer Eisenbahn nach Stationen
der Nachbarbahnen etc, v. 1|4. 77 (Tarif v. 15 19. 74 ist aufge-
hoben. (Berlin-Görlitz.)
Eisen. Mit 10|4. 77 wurde ein Ausnahmetarif für den Trans-
port von Eisen und Stahl, Eisen-, Eisenguss- und Stahlwaaren etc.
im Verkehre von Stationen der Kaiser-Ferdinands-Nordbahn und
der Kaschau-Oderberger Bahn einerseits nach Stationen der Ga-
liz. Carl-Ludwig-Bahn und der Lembex-g-Czernowitz-Jassy-Eisen-
bahn-Geselischaft andererseits, zur Einführung gebracht. (K.-F.-N.)
Eisen und Stahl etc. Ausnahmetarif für den Transport von
Eisen und Stahl etc. zwischen Stationen der Kaiser-Ferdinands-
Nordbahn, der Kaschau-Oderberger Bahn, dann der Galiz. Carl-
Ludwigsbahn und Lemberg-Czernowitz-Jassy-Bahn, gültig mit
10|4. 77. (Galiz. C.-L.-B.)
Eisenbahnschwellen. Mit dem 114. 77 ist ein Specialtarif für
die Beförderung von Eisenbahnschwellen in Wagenladungen von
je 10 000 Kilogramm von Ostbahnstationen nach Station Bebra
der Frankfurt-Bebraer Eisenbahn und Carlshafen, Station der
Bergisch-Märkischen Eisenbahn via Frankfurt a|0. Cottbus-Halle-
Arneshausen in Kraft getreten. (Ostbahn.)
_ Eisenbahnschwellen. Der bis ultimo April er. bestandene
Specialtarif für den Transport von Eisenbahnschwellen in Wagen-
ladungen zwischen Thorn und Grossenhain via Bentschen v. 13|4. 75,
ist in seinem bisherigen Umfange ohne Angabe eines Endtermins
bis auf Weiteres prolongirt worden. (Märkisch-Posen)
Eisenerz. Ausnahmetarif für die Beförderung von Eisenerz
in Wagenladungen von je 10 000 Kilogramm im Verkehr zwischen
Stationen der Niederländischen Staats- und Lüttich-Limburger
Bahn einerseits und Köln-Mindener Stationen andererseits via
Venlo, gültig v. 1015. 77 (gr.) (Köln-Minden.)
Erdwachs. Der mit 1|6. 76 bis auf Widerruf zur Einführung
gebrachte Specialtarif für Erdwachs von Krakau nach Avricourt
wird mit 31. Mai d. J. ausser Kraft gesetzt. (K.-F.-N.)
Getreide. Verkehr zwischen Rumänien und Galizien einer-
seits und Württemberg, Baden, Hessen, der Pfalz und Elsass-Loth-
ringen andererseits.
Nachtrag II zu dem ab 1/11. 76 gütigen Specialtarife für den
Transport von Getreide, als: Buchweizen, Gerste, Hafer, Halb-
frucht, Hirse, Korn (Roggen), Spelz (Dinkel), Weizen, Kukurutz
(Mais); Hülsenfrüchten, als: Borinen, Erbsen, Linsen, Lupinen,
Wicken, Zizern (Zuckererbsen); Mahlproducten aus Getreide und
Hülsenfrüchten, als: Getreideschrot, Mehl, Kleie, Graupen, Grütze,
Gries, gerollte Gerste; Oelsaaten, als: Lein-, Hanf-, Mohn-, Reps-
(Raps), Samen und Leindotter, bei Aufgabe in Quantitäten von
10 ooo Kilogramm mit einem Frachtbriefe oder Frachtzahlung
hierfür pro Wagen, ferner für den Transport von leeren, ge-
brauchten Säcken, bei Aufgabe in jedem Gewichte, zwischen Sta-
tionen der Lemberg-Czernowitz-Jassy-Eisenbahngesellschaft, der
Galizischen Carl Ludwig - Bahn , Kaiser Ferdinands - Nordbahn,
Kaiserin Elisabethbahn einerseits und Stationen der Württem-
bergischen Staatsbahn, der Badischen Staatsbahnen, der Hes-
sischen Ludwigsbahn, der Pfälzischen Bahnen und der Reichs-
Eisenbahnen in Elsass-Lothringen via Passau und Simbach ande-
rerseits.
Enthaltend: Anderweite Frachtsätze für die Stationen der
Badischen Staatsbahn unter Aufhebung der hierfür im Haupt-
tarife enthaltenen Frachtsätze.
„Gütig ab 15/5. 77“. Preis 15 /$ (Bayr. St.-B.)
Getreide. Ausnahmetarif für Getreide- etc. Transporte Rus-
sischer Provenienz ab Podwoloczyska, Brody, Lemberg und Krakau
nach Stationen der Oberschlesischen Bahn. (Galiz. C. L.-B.)
Getreide. Einführung eines Sprocentigen Maximal-Agiozu-
schlages für Getreide etc. im ununterbrochenen Verkehre zwischen
zwei oder mehreren Bahnen mit Ausnahme der Südbahn, gütig
mit i/4. 77- (Galiz. C. L.-B.)
Getreide. Für die Beförderung von Getreide, Hülsenfrüchten
und Oelsämereien zwischen Türkischen und Rumänischen Donau-
stationen der I. Donau-Dampfschifffahrts-Gesellschaft einerseits
und Leipzig und Dresden andererseits via Wien (Nordbahnlände),
Klosterneuburg oder Korneuburg wurde am 20/3. d. J. bis auf
Widerruf eia Uebernalimetarif zur Einführung gebracht und
kommen die bezüglichen Frachtsätze bei Aufgabe ganzer Schlepp-
ladungen von mindestens 250 Tonnen, beziehungsweise Waggon-
ladungen von 10 Tonnen bei Weiterexpedition per Bahn zur An-
wendung. (Donau-Dampfschifff.-Ges.)
Getreide. Am 1/5. 77 tritt der III. Nachtrag zum Special-
tarif für Getreide etc. ab Ungarischen Stationen nach Stationen
der Württembergischen, Badischen, Pfälzischen und der Eisen-
bahnen in Elsass-Lothringen v. 1/7. 76 in Wirksamkeit. Derselbe
enthält: Erhöhungen im Verkehr mit Badischen Stationen. (Oesterr.
Südbahn.)
Getreide, Hülsenfrüchte und Oelsämereien. Nachtrag I zum
Specialtarif XI A v. 20/3. 77 für die Beförderung genannter Ar-
tikel zwischen Türkischen, Rumänischen und Serbischen Donau-
Stationen der ersten Donau-Dampfschifffahrts-Gesellschaft einer-
seits und Stationen der Hessischen Ludwigsbahn und Rheinischen
Bahn andererseits via Passau und via Kaiser-Ebersdorf. Gütig ab
1/5. 77. (Kaiserin Elisabethbahn.)
| Getreide etc. Specialtarif IX von Ungarischen Dampfschiff-
fahrts-Stationen und Wien nach der Französischen Ostbahn via
Ulm-Kehl, Weissenburg und Forbach v. 1/4. 77. Gratis. (Elsass-
Lothringen.)
Getreide. Specialtarif ni zwischen Ungarischen Dampf-
schifffahrts-Stationen und Wien einerseits und Elsass-Lothringen
andererseits via Simbach-Lindau-Basel v. 1/4. 77 an Stelle des
Tarifs v. 15/7. 75. Gratis. (Elsass-Lothringen.)
Hölzer. Vom 15/5. er. tritt ein gemeinschaftlicher Tarif der
Oberschlesischen und Märkisch-Posener Eisenbahn für den Trans-
ort von Bau-, Brenn-, Nutzholz und Eisenbahnschwellen, Bier,
isen- und Stahlwaaren, Raps- und Leinkuchen, Fässern (leere),
Spiritus, Obst, Getreide und Hülsenfrüchten, Kartoffeln, Mauer-
ziegeln, Steine, Manufacturwaaren. Weintrauben, Wolle, Mühlen-
fabrikaten, Sämereien und Stärke, Säcke (leere gebrauchte) und
nasse Kartoffelstärke bei Aufgabe in Quantitäten unter 5 000 Kilogr.
wie von 5 000 resp. 10 000 Kilogr. und darüber, oder bei Aus-
nutzung der Tragfähigkeit der Wagen via Posen in Kraft. (Märkisch-
Posen.)
Hölzer. Mit Wirksamkeit v. 1/5. 77 erscheint ein Special-
tarif für Nutzhölzer auch Fassdauben im Verkehr von Stationen
der Südbahn, Mohacs - Fünfkirchen, Fünfkirchen - Barcser und
Donau-Drau-Eisenbahn nach der Station Lichtenfels (transit) der
Bayerischen Staatsbahnen. (Oesterr. Südbahn.)
Holz. Specialtarif für die Beförderung von Holz in Wagen-
ladungen von mindestens 10 000 Kilogr. von Stationen der Ba-
dischen Staatsbahn nach Königshofen und Strassburg, Stationen
der Reichs-Eisenbahn vom 1/5. 77. Gratis. (Badische Bahn.)
Holz. Specialtarif für die Beförderung von Bau- und Nutz-
holz in Ladungen von mindestens 10 000 Kilogramm auf einem
offenen Wagen von Stationen der Bayerischen Staatseisenbahnen
nach Stationen der Elsass-Lothringischen Bahnen und der Luxem-
burgischen Wilhelmsbahn via Ulm-Mühlacker-Maxau bezw. Ulm-
Mühlacker-Kehl. „Gütig v. 15/5. 77 ab“. Preis 20 (Bayr. St.-B. )
Kalk gebrannter. Specialtarif für gebrannten Kalk v. 1/4. 77
von Charlottenhof, Haltestelle der Berlin-Görlitzer Bahn nach
Stationen der Berlin-Dresdener Bahn. (Tarif v. 1/8. 75 ist hier-
durch aufgehoben.) (Berlin-Görlitz.)
Kalk. Nachtrag IH v. 15/5. 77 zum gemeinschaftlichen Tarif
der Breslau- Schweidnitz-Freiburger und der Rechte Oder-Ufer-
Eisenbahn für den Verkehr von gebranntem Kalk und Kalkasche,
enthaltend: Directe Frachtsätze nach den Stationen der Eisen-
bahn - Strecken Königsberg i/M. - Stettin und Sorgau - Ualbstadt.
(R. O.-U.E.)
Kalkverkelir ab Rüdersdorf. Nachtrag 11 v. 1/4. 77 zum
Tarif v. 1/10. 74, enthaltend ermässigte Frachtsätze für den Trans-
port roher Kalksteine nach Stationen der Breslau-Schweidnitz -
Freiburger Bahn. (Ostbahn.)
Kohlen. Tarif für den directen Transport mineralischer
Kohlen in Wagenladungen zu 10 000 Kilo zwisenen Stationen der
Buschtehrader, Aussig-Teplitzer, Dux-Bodenbacher Eisenbahn und
der Eisenbahn Pilsen-Priesen-(Komotau) einer- und Stationen der
Sächsischen Staats-Eisenbahnen und der Muldenthal-Eisenbahn
andererseits via Reitzenhain, Weipert resp. Franzensbad, gültig
vom 20|5. 77.
602
Hierdurch werden die Kohlentarife sammt Nachträgen mit
Stationen der Sächsischen Staats-Eisenbahnen und der vormals
Chemnitz-Komotauer Eisenbahn vom 10. und 15. November resp.
1. December 1875 aufgehoben. (Buschtehrader E.)
Kolden-Tarife. Nachtrag III zum Tarife für den Transport
mineralischer Kohlen von Stationen der Buschtehrader, Aussig-
Teplitzer, Dux-Bodenbacher Eisenbahn und Eisenbahn Pilsen-
Priesen-(Komotau) nach Deutschland via Franzensbad resp. via
Weipert v. 1/6. 76. Derselbe enthält Ausschaltung der Route Wei-
pert und Aufnahme der Route Reitzenhain, gültig ab 20]5. 77.
(Buschtehrader E.)
Kohlen. Nachtrag I zu den Kohlen-Uebernahmsfrachten der
Böhmischen Westbahn nach Italien. (Böhm. Westb.)
Locomotiven etc. Specialtarif für die Beförderung
von Locomotiven etc., von Leipzig nach Korschen und
Wirballen vom 1. August resp. 1. October 1875.
Bekanntmachung v. 15|4. 77, betreffend den Wegfall der
Frachtkosten für den Rücktransport der Trucs und Nothaxen bei
Beförderung derselben auf der Route des Hintransports. (Ostb.)
Metallurgische Producte etc. von Belgien nach Basel. Tarif
vom 1/1. 76 für Station Tilff kommen die Sätze des Specialtarifs
B für Liege G. in Anwendung. 7/4. 77. (Elsass-Lothr.)
Pflastersteine. Tarif für Pflastersteine ab Reichenbach i|L.
Station der Sächsischen Staatsbahn nach den Stationen Dömnitz,
Ludwigslust, Hamburg und Lübeck der Berlin-Hamburg resp.
Lübeck-Büchener Eisenbahn vom 1/4. 77. (Berlin-Görlitz.)
Rinden Europäischer Holzarten. Ausnahme-Tarif No. I im
Bayerisch -Ungarischen Güter- Verkehr zwischen Stationen der
Bayerischen Staatsbahnen einerseits und solchen der Oester-
reickischen Staatseisenbahn- Gesellschaft, der Theisseisenbahn und
der Ungarischen Staatsbahnen andererseits, gültig v. 1|5. bis incl.
31/12. 77. (Theissbahn.)
Roheisen. Special-Tarif für Roheisen von Elsass-Lothringen
und Luxemburg nach Nürschan, Pilsen und Prag.
Nachtrag I zum Eisen-Special-Tarif von Elsass-Lothringen.
(Böhm. Westb.)
(Roheisen. Tarif von Luxemburg-Lothringen nach Bayern
und Oesterreich via Conz, Stieringen und Weissenburg 20|4. 77.
20 -4 (Elsass-Lothr.)
Roheisen. In allen rohen Formen in Wagenladungen von
10 000 Kilogr. pro Wagen oder bei Zahlung der Fracht für dieses
Gewicht von Stationen der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen und
Luxemburg nach Stationen der Böhmischen Westbahn der
Buschtehrader Bahn und der Kaiserin Elisabeth-Bahn via Conz,
Stieringen und Weissenburg. Tarif, gültig v. 1|5. 77 ab. (Kaiserin
Elisabeth-Bahn.)
Rohproductc. Tarif v. 1|5. 77 für die Beförderung von Roh-
producten und Rohmaterialien via Deutzerfeld-Köln-Herbesthal-
Ulflingen und via Deutzerfeld-Köln-Trier-Wasserbillig im Köln-
Minden-Lothringisch-Luxemburgischen Güter- Verkehre. (Jl 0,20.)
(Köln-Minden.)
Rohproducte. Ausnahmetarif für die Beförderung von Roh-
producten im Verkehre zwischen Stationen der Rheinischen Eisen-
bahn einerseits und Station der Bergisch-Märkischen und der
Köln-Mindener Bahn andererseits, gültig v. 1|5. 77. {Jl 2) (Köln-
Minden).
Rohproducte. Tarif zwischen Rheinischen und Luxemburg-
Lothringischen Stationen via Herbesthal-Ulflingen und Trier-
Wasserbillig v. 10|4. 77. an Stelle des Tarifs v. 15] 1. 74. (30 /$.)
(Elsass-Lothring.)
Rohproducte. Tarif zwischen Bergisch - Märkischen und
Luxemburg-Lothringischen Stationen via Bleyberg-Ulflingen vom
10|4. 77. an Stelle des Tarifs vom 15|9. 73. 30 /$. (Elsass-Lothr.)
Salz. Nachtrag 2 v. 15|5. 77. für Salz aller Art, von Schöne-
beck, Stassfurt und Halle nach Niederschlesisch-Märkischen etc.
Stationen v. l|8. 75., enthaltend Tarifsätze für die Stationen Kön-
nern und Bestimmung bezüglich des Artikels Kainit. (Magdeb.-H.)
Salz. Specialtarif für Salzsendungen von Krakau nach
Teschen vom 15|4. 77. (Kaschau-Oderberg).
Schienen. I. Nachtrag v. 10|4. 77. zum Ausnahmetarif für
den Transport von Eisenbahnschienen und Schienenbefestigungs-
mitteln in Ladungen von je 10 000 Kilogramm auf offenen Wagen
zwischen der Köln-Mindener und Bergisch-Märkischen Bahn einer-
seits und Stationen der Badischen Bahn, sowie Heidelberg Station
der Main-Neckarbahn andererseits via Giessen-Frankfurt alM. v.
20|3. 77., enthaltend: anderweite Frachtsätze für Dortmund, Essen,
Gelsenkirchen, Oberhausen, Ruhrort, Rheinhafenstation, Wanne,
Bochum und Mühlheim a. d. Ruhr. (Badische B.)
Steinkohlen. Tarif No. 13. für den Transport von Steinkohlen
und Coaks von den Saargruben nach Basel Bad. Bahn, sowie nach
Stationen der Bötzbergbahn, der Schweizerischen Nord-Ostbahn
und der Vereinigten Schweizerbahnen, der Tösstlialbahn und der
Vorarlberger Bahn via Maxau v. 1]5. 77. (gratis) (Badische B.)
Steinkohlen. Tarif No 24 für den Transport von Steinkohlen
und Coaks von den Saargruben nach Stationen der Schweizeri-
schen Nationalbahn, der Vereinigten Schweizerbahnen und der
Tössthalbahn via Maxau-Singen v. 1|5. 77. (gratis). (Badische B.)
Steinkohlen. NachtraglX v. 15|6. 77. zum gemeinschaftlichen
Tarife derRechte-Oder-Ufer und der Breslau-Schweidnitz-Freiburger
Eisenbahn für Oberschlesische Steinkohlen v. 1|8. 74., enthaltend:
a. directe Tarifsätze nach den Stationen der Eisenbahnstrecken
Königsberg i/M. — Stettin und Sorgau — Halbstadt, sowie theil-
weise ermässigte Frachtsätze nach den Stationen Vietnitz
und Königsberg i/M.;
b. theilweise ermässigte Frachtsätze nach den Stationen der
Eisenbahnstrecken Schmolz-Königszelt-Liegnitz. (R.-O.-U.-E.)
Steinkohlen etc. Ausnahmetarif für die Beförderung von
zum überseeischen Export oder zum Heizen der Dampfschiffe be-
stimmten Steinkohlen und Cokes in Extxazügen von den an die
Köln-Mindener Bahn angeschlossenen Zechen etc. nach den Sta-
tionen Bremerhafen und Geestemünde der Hannoverschen Bahn
via Haltem-Bremen, gültig v. 25|5. 77. bis Ende März 78. (gr.)
(Köln-Minden).
Steinkohlen. Specialtarif v. 25|5. 77. für die Beförderung
von Steinkohlen, Cokes etc. in Wagenladungen von je 10 000 Kilo-
framm von Stationen der Köln-Mindener Bahn nach Stationen
er Oldenburgischen Bahn im Friesisch-Westfälischen Verbände,
(gr.) (Köln-Minden).
Steinkohlen. Specialtarif für die Beförderung von Stein-
kohlen, Cokes und Briquets in Wagenladungen von 10 000 Kilogr.
im Verkehr zwischen Köln-Mindener Stationen einerseits und Sta-
tionen der Belgischen Staats-, der Nord-Beige-, der Chimay-, der
Malines-Terneuzener Bahn, der Bahn von Marbehan nach Virton
und der Bahn von St. Ghislain nach Erbisoeul andererseits, gültig
v. 15|5. 77. {Jl> 0,25). (Köln-Minden).
Steinkohlen. Tarif v. 20|5. 77„ enthaltend Frachtsätze für
Steinkohlen, Cokes etc. von Niederschlesisch - Märkischen und
Breslau-Schweidnitz-Freiburger Stationen nach Hamburg (K. M.),
Harburg, Lüneburg H. St. B , Bremen etc. (Durch diesen Tarif
ist der Tarif v. 1|4. 75. aufgehoben). (Magdeb.-Halberst.)
Steinkohlen. Mit dem 114. 77. ist ein gemeinschaftlicher
Tarif der Niederschlesisch-Märkischen, der Breslau-Schweidnitz-
Freiburger, Oberschlesischen und Königlichen Ostbahn für den
Transport Niederschlesischer Steinkohlen bei Aufgabe von min-
destens 10 000 Kilogramm auf einen Wagen und mit einem Fracht-
briefe von Dittersbach und Gottesberg nach den ab Kreuz östlich
gelegenen Ostbahnstationen via Königszelt-Liegnitz-Glogau-Lissa-
Kreuz resp. Bromberg und Thorn in Kraft getreten. (Ostbahn).
— r — Italien. Man beschäftigt sich z. Z. mit mehreren Pro-
jecten für neue Eisenbahnen. So ist zunächst die Absicht, eine
Eisenbahnverbindung zwischen Rom und Tivoli herzustellen; so-
dann eine Bahn von Turin über Carignano nach Saluzzo, von Sa-
luzzo nach Cuneo über Dronero, von Vinovo über Cavour nach
Barge, von Mirafiore über Orbassano nach Giaveno. Es sollen
diese schmalspurige Bahnen werden, wie jene von Turin nach
Rivoli. Alle diese Projecte sind vom Obersten Rathe für die
öffentlichen Arbeiten gutgeheissen worden. Ausserdem ist sei-
tens mehrerer Deputaten der Piemontesischen Provinzen beim
Ministerium der öffentlichen Arbeiten das Gesuch um die Conces-
sion für eine Bahn von Turin über Carignano und Carmagnola
nach Bra eingereicht worden. Die Kosten dieser Bahn sind auf
ca. 3 500 000 L. veranschlagt.
Nach stattgefundener vorgängiger Prüfung wurde am 7. Mai
die Strecke der Pontebba-Bahn von Station per la Carnia bis
Resiutta dem Betriebe eröffnet. Die Vollendung der ganzen
Bahnlinie lässt sich für das nächste Jahr in sichere Aussicht
nehmen.
Auf der Strecke von Rom nach Fiumicino sind die Ar-
beiten soweit vorgeschritten, dass deren öffentliche Benutzung
bis Ende Juni 1. J. zu erwarten ist. (M. d. Str. f. No. 19.)
Die Einnahmen der Italienischen Eisenbahnen im Monate
Januar 1877 ergeben nach der von der Specialdirection der Eisen-
bahnen im Ministerium der öffentlichen Arbeiten bekannt gege-
benen monatlichen Zusammenstellung die Summe von 11 244 219 L.;
gegen die Einnahmssumme im gleichen Monate des Vorjahres mit
10 063 342 L. um 1 180 877 L. mehr. Die Länge der im Betriebe
stehenden Linien betrug im Monate Januar 1876 7 683 Kilom., im
Monate Januar 1877 7 942 Kilom.
Im Monate Februar 1877 betrug die Gesammt-Einnahme
der Italienischen Eisenbahnen 10 659 201 L., welche Summe jene
des gleichen Monates des Vorjahres mit 10 420 285 L. nur um
238 916 L. übersteigt.
Während im Februar 1876 die im Betriebe stehenden
Linien eine Gesammtlänge von 7 706 Kilom. hatten, betrug die-
selbe im Februar 1877 7 960 Kilom. Zu den 7 942 Kilom. des Mo-
nats Januar 1877 waren durch die am 1/3. 77 erfolgte Eröffnung
der Oberitalienischen Strecke Badia-Legnago weitere 18 Kilom.
hinzugekommen. (M. d. Str. f. No. 16.)
Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verantwortlicher Redacteur: Dr. Jur« Wilh. Koch au Berlin (Redactionsbureau: Anhalterstr. 6). - Commis sionür: Adolph Refolshöfer zu Leipzig. — Druck von H- S. Hermann in Berlin. Beuthstr. f*
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1877.
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Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
§iebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 15. Juni 1877.
Inhalt: Bemerkungen zu dem Artikel über „Die heutige Lage der Deutschen Eisenbahntrage.“ (Schluss.) — Bahn - Unterhaltung und
Bahn-Bewachung. — Deutsche Wochenschau. — Kaiser Wilhelm-Tunnel. — Oottbus-Grossenhainer Eisenbahn. — Niederländische Staats-
Eisenbahnen (Permanente Militär-Eisenhahn-Commission). — Der neue Bergen-Tunnel bei Jersey. — Offizielle Anzeigen: 1. Betriebs-Störung.
2. General-Versammlungen. 8. Tarifänderungen. 4. Submissionen. — Beilage: Statistische Zusammenstellung von Aehsbrüchen , welche ira
Jahre 1875 auf den Bahnen des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen erfolgt sind.
Bemerkungen zu dem Artikel über „Die heutige
Lage der Deutschen Eisenbahnfrage“
in No 39 dieser Zeitung (abgedruckt aus der Zeitschrift
„Im neuen Reich“).
(Schluss).
Bei dem Umfange der in dem Eisenbahnwesen eines grossen
Staates zu regelnden Verhältnisse, muss eine nicht geringe Anzahl
von gemeinsamen Angelegenheiten der Verständigung unter den
einzelnen Verwaltungen überlassen werden. Daraus ergieht sich
denn auch die Nothwendigkeit des Zusammentrittes der Verwal-
tungen in fest organisirte Verbände und für die Alle berührenden
Angelegenheiten in einen festen Verein. Ein solcher kann in einem
Lande wie Deutschland gewiss nicht dem allgemeinen Interesse
gefährlich werden, theils weil er ja zu einem grossen Theile aus
Staats-Eisenbahnen besteht, theils weil gesetzlich und concessions-
mässig den Deutschen Staatsregierungen nnd dem Reiche solche
Competenz gegeben ist, dass jede Entgegensetzung der Verwal-
tungen gegen das allgemeine Interesse fruchtlos sein würde. Aber
einen grossen Vortheil hat die Zusammenfassung der Eisenbahnen
in einem Verein. Ein solcher hat eine Verantwortung dafür, dass
auf dem Gebiete, welches er zu bearbeiten hat, Alles wohl ge-
ordnet sei; er wird daher selbst die Initiative zu Reformen er-
greifen, seine Mitglieder werden in der Behandlung allgemeiner
Fragen geübt, in vielen Fällen werden Reformen vom Vereine
selbst vorgeschlagen werden, in anderen Fällen kann er seiner festen
Organisation wegen die beste Hülfe bei der Durcharbeitung und
demnächst bei der Einführung von Reformen, die von anderer Seite
ausgegangen sind, bieten. Der Verein wird auch die beste Fach-
autorität sein, weil er nicht nur die hervorragenden Fachgenossen
in sich vereinigt, sondern weil auch zum Unterschiede von freien
Vereinigungen und Wandervereinen etc. bei seinen Beschlüssen
immer die practische Durchführung Seitens dieser interessirten
Fachautoritäten ganz besonders in’s Auge gefasst werden wird.
Es würde auch gar nicht schwer sein, neben einem solchen
Vereine eine Interessenvertretung des Handels, der Industrie nnd
der Landwirthschaft zu schaffen, welche mit ihm alle gemeinschaft-
lichen Fragen erörtern könnte.
Im Vorstehenden ist versucht, den Nachweis zu führen,
dass ein Verein der Eisenbahn-Verwaltungen sich sehr zweckmässig
in das Deutsche Eisenbahnwesen einfügt, ja in der gegenwärtigen
Lage desselben eine fast nothwendige Einrichtung ist. Diese De-
duction ist richtig gegenüber den Bemerkungen des Artikels der
hier besprochen wird, weil derselbe auch ausschliesslich die
inneren Eisenbahnverhältnisse des Deutschen Reichs im Auge
hat, sie ist aber nicht ausreichend zur Beurtheilung der Stellung
des Vereines Deutscher Eisenbahn- Verwaltungen.
Wie wir früher dargethan haben, ist seine Aufgabe insofern
nicht eine nationale, sondern eine internationale, als sie be-
schränkt ist auf diejenigen Angelegenheiten, welche einer über-
einstimmenden Regelung in dem ganzen Vereinsgebiete bedürfen.
Dass durch die Verfolgung dieser Aufgabe die nationalen Inter-
essen eines Landes geschädigt werden könnten, ist weder nach
den bisherigen Erfahrungen zu befürchten, noch auch nur mög-
lich bei der grossen Competenz, die den Staatsregierungen, zumal
in Deutschland zusteht. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass, wie
bereits in Oesterreich-Ungarn geschehen, auch in Deutschland
sich ein eigener nationaler Eisenbahnverein bildet, der die auf
Deutschland beschränkten Fragen zu behandeln hätte; die Auf-
gabe des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen bleibt aber
dadurch unberührt. Er hat die durch die bisherige Entwickelung
des Eisenbahnwesens unter seiner Einwirkung auf vorzugsweise
Deutscher Grundlage geschaffene Uebereinstimmung der Einrich-
tungen im Bau und Betriebe für Deutschland, Oesterreich-Ungarn,
Niederlande etc., durch welche sich ein eigenes innig zusammen-
hängendes Eisenbahngebiet mit Deutschland als Mitte gebildet
hat, aufrecht zu erhalten und weiter zu bilden. Dies ist eine
Aufgabe, welche entschieden leichter durch Verständigung der
Eisenbahn-Verwaltungen als etwa durch Verhandlungen der Staats-
regierungen gelöst wird. Hier ist noch viel zu thun und es
bedarf dabei der wohlwollenden Mitwirkung der Staatsregierungen,
da namentlich sein Augenmerk darauf zu richten ist, dass die
staatlichen Einrichtungen, soweit sie für den internationalen
Verkehr wichtig sind, im Einklänge mit einander stehen und wo
dies nicht der Fall ist, in Uebereinstimmung gebracht werden.
Daneben hat der Verein gewissermassen die allgemeine An-
604
sicht der Eisenbahn-Fachmänner, der technischen wie der admi-
nistrativen des geeinigten Gebietes darzustellen und theoretisch
das Eisenbahnwesen weiter zu bilden. Auf diesem Gebiete ist er
bisher besonders durch die Herstellung einer Eisenbahnstatistik,
einer Invaliditäts- und Krankheitsstatistik der Eisenbahnbeamten,
durch die stets wieder nach den neuen Erfahrungen umgearheiteten
technischen Vorschriften über Bau und Betrieb der Eisenbahnen,
durch die regelmässige Vertheilung von Prämien für Erfindungen
und durch seine zwei Zeitschriften, das Organ für die Fortschritte
des Eisenbahnwesens und die Zeitung des Vereins Deutscher
Eisenbahn- Verwaltungen thätig.
Es würde sehr zu bedauern sein, wenn man in falscher
Auffassung des nationalen Gedankens die Wirksamkeit des Ver-
eins beschränken wollte. Die Beschränkung, die er sich auflegen
musste, hat er sich längst aufgelegt, indem er darauf verzichtet
hat, die nur für einzelne Theile seines Gebietes wichtigen Fragen
in seinen Kreis zu ziehen und indem er nie daran gedacht hat,
in eine Concurrenz mit den staatlichen Eisenbahnbehörden der
einzelnen Länder zu treten ; aber alle an dem Verein betheiligten
Länder und zumal Deutschland, als das in der Mitte gelegene
Gebiet, haben das allergrösste wirthschaftliche und politische
Interesse daran, dass die einheitliche Gestaltung des Eisenbahn-
wesens im ganzen Vereinsgebiet erhalten und weiter ausgebildet,
Einheit und Zusammengehörigkeit immer mehr betont und zum
Bewusstsein gebracht wird.
Wenn man mit Rücksicht auf seine Aufgabe und Stellung
die jetzige Organisation des Vereins betrachtet, so wird man sie
nicht tadeln können. Die Vereinsthätigkeit ist nicht etwa mehr
wesentlich auf die Generalversammlungen beschränkt, sondern die
geschäftsführende Direction und die ständigen Fachcommissionen
sind vielfach mit weitgehenden Competenzen das ganze Jahr hin-
durch thätig und sind so organisirt, dass gemeinschaftliche Ein-
richtungen keineswegs verzögert werden. Dass in der General-
versammlung nicht einfache, sondern 9/io Majorität entscheidet, ist
bei Fragen von der grossen Bedeutung, wie sie oft zu erledigen
sind, eine Vorsichtsmassregel, die nützliche Reformen doch nicht
lange verhindern kann, die aber ausserdem den Zweck hat, den
Staatsregierungen durch ihre Staatsbahnen ein Veto gegen die
Vereinsbeschlüsse zu geben.
Auch in der Organisation des Vereins liegt also sicher kein
Grund, den Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen für eine
nicht mehr zweckmässige Einrichtung zu halten.
Bahn-Unterhaltung und Bahn-Bewachung.
Es ist neuerdings wiederholt und mit Recht darauf hinge-
wiesen, dass die Kosten für die Bahn-Unterhaltung einen so er-
heblichen Theil der Betriebs - Einnahmen der Eisenbahnen ver-
schlingen, dass auch hier die möglichste Ersparniss durchaus ge-
boten ist, und es sind daher erst kürzlich von anderer Seite an
dieser Stelle Zahlen veröffentlicht worden, welche einen Anhalt
geben können für die Ermittelung der zur ordnungsmässigen
Bahn-Unterhaltung erforderlichen Arbeitskräfte.
Ohne solchen Zahlen ihren Werth absprechen zu wollen,
wird es sich doch empfehlen, im Auge zu behalten, dass diesel-
ben nicht unter allen Umständen als passend und massgebend
anzunehmen sind. „Eines schickt sich nicht für Alle“ und ge-
rade die Bahn - Unterhaltung wird von einer so grossen Menge
verschiedener Factoren beeinflusst, dass es wohl mindestens als
misslich bezeichnet werden muss , Zahlen die sich unter be-
stimmten Verhältnissen beeinflusst und bewährt haben, etwa so-
fort als Normen für alle übrigen Verhältnisse aufzufassen.
Es genügt hier wohl darauf hinzuweisen , dass bei den
Bahn-Unterhaltungs- Arbeiten nicht allein die klimatischen Ver-
hältnisse, die Zahl der über die Strecke passirenden Züge und
die Steigungs - und Krümmungs - Verhältnisse der einzelnen
Strecken, sowie ihre Benutzung bei der Thalfahrt oder Bergfahrt
in Betracht kommen , sondern dass vor allen Dingen auch die
Construction des Oberbaues und die Beschaffenheit der zum Ober-
bau verwendeten Materialien von wesentlichem Einflüsse auf das
Mass der aufzuwendenden Unterhaltungs - Arbeiten ist ; es liegt
ja auf der Hand , dass ein lockeres Gestänge mehr Arbeit und
mehr Achtsamkeit erfordert als ein festes Gestänge, und dass
die Festigkeit eines Gestänges wesentlich abhängt von der Form
und Beschaffenheit der Schienen, der Art der Stoss- Verbindun-
gen , der Befestigung der Schienen auf den Unterlagern , der
Form und Beschaffenheit dieser Unterlager selbst, und endlich
auch der Beschaffenheit des Bettungs-Materials.
Wäre die Frage, welche Construction ein festes und allen
Ansprüchen Genüge leistendes Gestänge ergiebt , bereits ge-
löst, so würden wohl nicht so viele verschiedene Constructions-
Systeme zu verzeichnen sein, deren jedes seine besonderen und
unbestrittenen Vorzüge hat. Jedes System aber verlangt auch
eine andere Behandlung , und wenn es daher schon von vorn-
herein als eine schwierige Aufgabe anzusehen ist, Normen auf-
zustellen, welche alle Systeme umfassen, so wird diese Aufgabe
noch sehr viel schwieriger, wenn man erwägt, dass selbst ein
und dasselbe System unter den verschiedenartigsten Verhält-
nissen zur Anwendung kommt, daher auch naturgemäss ein den-
selben entsprechendes durchaus verschiedenes Verhalten zeigen
muss. Um hier auf die Unterhaltungs - Arbeiten zurückzukom-
men, genügt es wohl darauf aufmerksam zu machen, wie über-
aus verschiedene Resultate sich z. B. bei dem zur Zeit noch
weitaus gewöhnlichsten Oberbau - Systeme mit hölzernen Quer-
schwellen heraussteilen , je nachdem eichene oder kieferne (im-
prägnirte) Schwellen zur Verwendung gekommen sind, diese sich
noch in der Anfangsperiode befinden, oder sich schon dem Zeit-
puncte nähern, wo ihre Auswechselung erforderlich wird, ob ihre
Verlegung im reinen Sande oder in einem mit erdigen Bestand-
theilen vermischten Kies oder in Feinschlag erfolgt ist, ob un-
durchlässige Erdbanquetts die Abführung der atmosphärischen
Niederschläge hindern und die Schwellen daher im Schlamme
schwimmen , oder durch eine solide Packlage und durchlässiges
Kanten - Mauerwerk für genügende Entwässerung gesorgt ist etc.
etc. Zieht man hierbei nun noch die Belastung der Strecke
durch die Züge, die hierdurch verminderte Arbeitszeit der Rotten,
die Erschwerniss der Arbeiten in den Tunneln, und die ver-
schiedenen Krümmungs - und Steigungs -Verhältnisse in Betracht,
so ergiebt sich schon eine so grosse Verschiedenartigkeit der
Verhältnisse, dass die Feststellung allgemein gütiger Normen
auch hier schon fast zur Unmöglichkeit wird , da selbst die Sta-
tistik nicht mehr allen diesen verschiedenen Verhältnissen Rech-
nung zu tragen vermag. Eine so detaillirte Statistik müsste in
eine Beschreibung der sämmtlichen einzelnen Fälle ausarten, und
es ergiebt sich daher, dass auch die Bahn -Unterhaltung, wenn
sie rationell betrieben werden soll , eine Kunst ist , die erlernt
sein will und sich nicht durch generelle Behandlung erschöpfen
lässt. Es kann daher dem Ganzen nur förderlich und dienlich
sein, wenn Erfahrungen, die auf Grund sorgfältiger Beobachtun-
gen gemacht sind , publicirt und dadurch Gemeingut werden ;
in jedem speciellen Falle aber dürfte immer noch besonders zu
prüfen sein, ob und inwieweit die Resultate solcher anderweitig
gemachten Erfahrungen auch in dem vorliegenden Falle ohne
Weiteres Anwendung finden können.
Bei den Untersuchungen über die Zahl der zur ordnungs-
mässigen Bahn-Unterhaltung erforderlichen Arbeitskräfte auf der
freien Strecke spielen die Bahnwärter eine klägliche Rolle trotz der
Wichtigkeit ihres Amtes; denn wenn man auch annimmt, dass
jedem Wärter etwa durchschnittlich eine Bahnstrecke von 1 Kilo-
meter Länge überwiesen sei (was übrigens wohl nur bei einem
kleinen Theile derselben zutrifft), so ist doch nach den Eingangs
erwähnten Zahlen pro 1 Kilometer Hauptgeleis durchschnittlich
etwa 1 Arbeitskraft noch ausserdem erforderlich, es wird daher
bei Bestimmung der Rottenstärke die Arbeitskraft des Wärters
= 0 gerechnet. Dies ist von um so grösserem Nachtheile, als auch
factisch die Arbeitskraft der Bahnwärter fast durchweg ungenutzt
bleibt, diese Beamten sich meistens in ihrem kräftigsten und
leistungsfähigsten Lebensalter befinden und ihr Dienst ihnen keine
Gelegenheit zur Verwerthung und Ausnutzung ihrer Kräfte bietet.
Die Ursache dieses Uebels, das sich bei jeder Verwaltung
in nachweisbaren Zahlen geltend macht, liegt darin, dass dem
605
Bahnwärter Dienstobliegenheiten auferlegt sind, deren Ausübungen
mit einander im Widerspruche stehen. Diese Dienstobliegen-
heiten sind:
1. Unterhaltung seiner Bahnstrecke;
2. Bewachung derselben.
Der Widerspruch, der in diesen beiden Functionen liegt,
ergiebt sich, ganz abgesehen von den mehr oder minder von
einander abweichenden Instructionen für Bahnwärter bei den
verschiedenen Bahn-Verwaltungen, schon allein aus dem Bahn-
polizei-Reglement.
ad 1: Unterhaltung der Bahnstrecke, schreibt das Bahn-
polizei-Reglement vor:
§ l. alin. 1 : Die Bahn ist fortwährend in einem solchen bau-
lichen Zustande zu halten, dass sie ohne Gefahr mit der
grössten zulässigen Geschwindigkeit befahren werden kann.
Dies verpflichtet den Bahnwärter, gemäss § 5. alin. 2 ibid.
seine Strecke bei Tage mindestens 3 mal, bei Dunkelheit jedoch, so-
weit es thunlich ist, vor jedem Zuge zu revidiren, kleine Repara-
turen sofort selbst äuszuführen, zu grösseren aber die Rotten-
arbeiter herbeizurufen.
Kleine Reparaturen und Unterhaltungs-Arbeiten auszuführen
ist aber immer Gelegenheit und Veranlassung, und lernt der
Wärter seine Verpflichtung zur Ausführung der Reparatur erst
von der Nothwendigkeit derselben abhängig zu machen, so
wird sie sicher auch dann erst ausgeführt, wenn sie wirklich ganz
unabwendbar nothwendig geworden ist.
Zu einer solchen Unterscheidung wird aber auch der dienst-
eifrigste Wärter sehr bald veranlasst durch die Verpflichtungen,
die ihm durch
ad 2: die Bewachung seiner Bahnstrecke
auferlegt werden. Hier soll er, dem Bahnpolizei-Reglement
zufolge:
nach § 1. für Signalisirung der Reparaturstrecken sorgen,
nach § 2. die Geleise in solcher Breite frei halten, dass das
Normalprofil des lichten Raumes vorhanden ist,
nach § 4. Menschen oder Vieh vom Betreten der Bahn abhalten,
die Barrieren und Warnungstafeln an den Niveau-Ueber-
gängen bewachen, und zwar so lange als
nach § 5. noch Züge zu erwarten stehen; ferner die Barrieren
der Niveau-Uebergänge schliessen, Privatwege und Dreh-
kreuze überwachen etc. etc.
Hinzu kommt noch die Beachtung aller in den Abschnitten
III. und IV. ibid. bezüglich der Einrichtungen und Massregeln
für die Handhabung des Betriebes und der Bestimmungen für
das Publicum enthaltenen Vorschriften, soweit sie die freie Strecke
zwischen den Bahnhöfen betreffen.
Fasst man alle diese dem Bahnwärter auferlegten Verpflich-
tungen zusammen, so ergiebt sich einfach die Unmöglichkeit den-
selben zu genügen: er soll auf der Strecke thätig sein, aber zu
jedem Zuge rechtzeitig seine Barrieren schliessen; er soll den
Zügen das Signal geben, dass sie mit Sicherheit seine Strecke
passiren können, und vermag, namentlich in coupirtem Terrain,
nicht einmal sich darüber Gewissheit zu verschaffen, ob seit seiner
letzten Revision nicht etwa Frevlerhand bereits in seiner nächsten
Nähe die Bahn unfahrbar gemacht hat; er soll täglich mindestens
3 mal seine ganze Strecke revidiren, und vermag bei starker
Frequenz von Zügen und leeren Maschinen sich oft kaum auf
wenige Minuten von seiner Barriere zu entfernen.
Ist daher die dem Bahnwärter anvertraute Strecke frequent,
so bleibt er vorzugsweise auf seinem Posten an dem Uebergange
und begnügt sich mit gelegentlichen kleinen Reparaturen ; ist die
Strecke nicht frequent, so ist auch die Abnutzung nur gering,
die Ausführung von kleinen Reparaturen ebenfalls nur in geringem
Masse erforderlich, und der Wärter daher ebenfalls nur wenig
zum Verlassen seines Postens am Uebergange veranlasst.
In dem einen wie in dem anderen Falle sind die Uebel-
stände durchaus dazu angethan, der Bequemlichkeit des Wärters
Vorschub zu leisten, und ihm den Uebergang zur Nachlässigkeit
und Faulheit zu erleichtern.
So wenig ein solches Verhalten dem auf möglichste Ver-
werthung der Arbeitskräfte gerichteten Streben der Bahn-Ver-
waltungen entspricht, so wenig giebt es ein Mittel, welches als
durchgreifendes Correctiv hiergegen in Anwendung gebracht wer-
den könnte, wenn dies nicht in einer anderen Gruppirung der
Arbeiten gefunden werden kann.
Hierzu aber dürften die Secundärbahnen einen Fingerzeig
geben: bei den Secundärbahnen fällt die Bahnbewachung fort,
und es erübrigt somit nur noch die Bahn-Unterhaltung, bei der
dann der Bahnwärter gleich dem Rottenarbeiter mit seiner vollen
Arbeitskraft pro 1 Kilometer Geleise in Anspruch genommen,
werden kann, wenn es nicht, wie wohl meistens der Fall,
vortheilhafter ist, auf die Mitwirkung des angestellten Bahnwär-
ters zu verzichten, und die ganze Unterhaltung ausschliesslich
den Rotten zu übertragen.
Ist aber eine solche Theilung der Arbeit bei den Secundär-
bahnen durchführbar, so dürfte dies auch bei den Hauptbahnen
keine erheblichen Schwierigkeiten haben: wird dem Bahnwärter
seine Verpflichtung zur Bahn-Unterhaltung abgenommen, wobei er,
wie erwähnt, Erhebliches doch nicht zu leisten vermag, so er-
übrigt nur noch die Pflicht der Bahnbewachung, die ihn allerdings
noch immer nicht aus dem Dilemma befreit, da er immer noch
an den Uebergang gefesselt ist, während er auch gleichzeitig für
die Sicherheit des Betriebes auf seiner ganzen Strecke verant-
wortlich ist. Wird also die Bewachung der Uebergänge und der
Barrierendienst noch von dem Bahnbewachungsdienste getrennt,
und vielleicht, soweit dies gesetzlich zulässig, den verheiratheten
Frauen der an den Uebergängen wohnenden Bahnwärter über-
tragen, so erübrigt nur noch der fast ausschliesslich mit der
Ausübung bahnpolizeilicher Functionen verknüpfte Bahnbe-
wachungsdienst, der, im Gegensätze zu dem Barrierendienste, nicht
nur nicht an Zeit und Ort gebunden ist, sondern sogar um so
wirksamer ausgeübt wird, je häufiger er den Ort seiner Thätig-
keit wechselt. Hieraus ergiebt sich, dass der so herausgeschälte
Bahnbewachungsdienst am zweckmässigsten in Form von Pa-
trouillen ausgeübt wird, und soll auch hierfür die im § 5, alin. 2
des Bahnpolizei-Reglements enthaltene Vorschrift der mindestens
dreimaligen Revision pro Tag aufrecht erhalten werden, so wird
es nicht allzuschwer sein einen regelmässigen, auch dieser Vor-
schrift entsprechenden Patrouillendienst zu organisiren. Werden
die Bahnwärter aber nur auf Patrouillendienst beschränkt, so
kann eine sehr erhebliche Reduction in ihrer Zahl vorgenommen
werden, während gleichzeitig die Kraft eines jeden Einzelnen
besser verwerthet wird.
Es würde somit an Stelle des jetzt combinirten und nach
keiner Richtung hin befriedigenden Bahnwärterdienstes ein drei-
facher Dienst treten, nämlich:
1. der Bahn-Unterhaltungsdienst, der nach wie vor, ausschliess-
lich den Rotten zufallen würde;
2. der Bahnbewachungsdienst, der in Form von Patrouillen
ausschliesslich durch rüstige angestellte Bahnwärter ver-
sehen werden müsste, und
3. der Barrierendienst, der durch die Frauen der Bahnwärter,
oder invalide, im Voll-Gebrauche ihrer Glieder beschränkte
Männer, die indessen dem Publicum gegenüber mit bahn-
polizeilichen Befugnissen ausgerüstet sein müssten, ausge-
übt werden könnte.
Als solche „Barrierenzieher“ würden auch Pensionäre uud
Handwerker, die ein häusliches Gewerbe betreiben, Berücksich-
tigung finden können, und würde es demnach wohl nicht sehr
schwer fallen, geeignete Persönlichkeiten aufzufinden, die den
Posten eines Barrierenziehers, als Nebenverdienst, gegen geringe
Entschädigung übernehmen würden; zur Verstärkung der An-
ziehungskraft würden auch die neben den Uebergängen belege-
nen Dienstwohnungen, welche jetzt von Bahnwärtern bewohnt
sind, diesen abgenommen und den Barrierenziehern überwiesen
werden können, da der Bahnwärter, als Patrouilleur, einer Dienst-
wohnung nicht mehr bedarf. Während jetzt das Gehalt der
Bahnwärter in keinem reellen Verhältniss zu ihren wirklichen
Leistungen steht, würden die Leistungen der Barrierenzieher für
606
eine verhältnissmässig geringe Entschädigung erworben werden
können und derselben besser entsprechen.
Bei Strecken, auf welchen nur Tagesdienst stattfindet, würde
diese Eintheilung ohne jede Schwierigkeit durchgeführt werden
können, während auf Strecken mit ununterbrochenem Dienste
noch besondere Vorkehrungen wegen des Nachtdienstes getroffen
werden müssten, denen aber ebenfalls erhebliche Schwierigkeiten
wohl nicht entgegen stehen dürften, da hier mehrere Lösungen,
durch volles oder theilweises Eintreten der Wärter, möglich sind.
Arnsberg, den 29. Mai 1877. G. Dulk.
Deutsche Wochenschau.
Berlin, 11. Juni. (Tarifreform. Expeditionsgebühren. Nor-
mativbestimmungen für Eisenbahn-Concessionen. Eintragungen
in’s Handelsregister. Mitteldeutsche Corporationen.)
Die beabsichtigte allgemeine Einführung der Tarif-Reform
zum 1. Juli ist nicht mehr zu erwarten. Wenn auch die Staatsbahnen
inPreussen, sowie einige andere ausserpreussische Staatsbahnen
vom 1. Juli ab nach dem neuen System verfrachten werden, so
ist doch eine Verständigung mit den meisten Privat-Bahngesell-
schaften noch nicht erfolgt, und selbst die in den Zeitungen aus-
gesprochene Hoffnung, dass zum t. October die Tarif einheit eine all-
gemeine sein werde, ist vorläufig noch einigermassen zweifelhaft.
Wenn in der Tagespresse behauptet worden ist, dass die Angele-
genheit der Maximalsätze seitens des Handelsministeriums bereits
erledigt sei, so ist solches nur dahin zu verstehen, dass der
Herr Handelsminister in einer grösseren Anzahl von Fällen auf
die betreffenden Vorschläge der Eisenbahnverwaltungen rescribirt
hat. Diese Rescripte bringen aber keineswegs eine unbeanstan-
dete Genehmigung der bahnseitigen Vorschläge, vielmehr ist zu
constatiren, dass in den meisten Fällen die Wünsche der Bahn-
Verwaltungen in der ministeriellen Beantwortung nicht als be-
rechtigt anerkannt werden.
Wie es scheint hat der Bundesrath, der, wie man annimmt,
auf längere Zeit seine Sitzungen suspenciirt hat, sich nicht mehr
mit der Angelegenheit der Expeditionsgebühren und
Streckensätze beschäftigt. Die Angelegenheit dürfte daher
auf längere Zeit vertagt sein.
Eine interessante Publication finden wir neuerdings in der
olitischen Tagespresse, nämlich die nachfolgenden Normativ-
estimmungen bezüglich des Eisenbahn-Concessionswesens.
Durch das Bekanntwerden des Wortlauts dieser Bestimmungen
ist die Erörterung hinfällig geworden, welche vor diesem Be-
kanntwerden an die Thatsacne geknüpft wurde, dass dieselben
an die Landesregierungen versendet worden sind. In jenen Er-
örterungen war nämlich behauptet worden, dass die Normativ-
Bestimmungen die einzelnen Th eile des Eisenbahn-Concessions-
wesens in gründlicher Weise regelten, und war von dieser An-
nahme aus der Befürchtung Ausdruck gegeben worden, dass,
wie man dies beim Reichs-Eisenbahn-Gesetzentwurf gesehen habe,
nunmehr die Particular-Regierungen wohl ihren Widerstand ge-
gen diese Bestimmungen organisiren würden. Wenn man sich
die unten folgenden 25 Puncte genau ansieht, wird man finden,
dass diese besonders von der „Nat.-Ztg.“ als Schreckgespenst
heraufbeschworene particulare Opposition kaum einen rechten
Boden unter den Füssen haben kann, da jene Vorschriften nicht
eigentlich den Gegenstand in seinen Detailpuncten erschöpfen
wollen, sondern skizzenartig nur die Umrisse andeuten, nach
welchen ein Eisenbahn-Concessionsgesetz fertig gestellt werden
könnte; jene 25 Puncte lauten nämlich:
I. Die für die Privatunternehmungen zu stellenden Allgemeinen
Concessionsbedingungen haben Vorschriften zu enthalten
über nachstehende Gegenstände:
1. Die Dauer der Concession, weiche die Zeit von 90 Jahren nicht
übersteigen darf;
2. das staatliche Heimfallsrecht nach Ablauf der Concessionszeit
und dessen Modalitäten, sowie die staatliche Befugniss, die
Bahn auch schon nach Ablauf eines zu bestimmenden kürzeren
Zeitraums unter näher festzusetzenden Bedingungen käuflich
zu erwerben;
3. die Bauzeit, d. h. die Fristen für den Beginn, die Fortführung
und Vollendung des Baues ;
4. die Befugniss der Aufsichtsbehörde zur Feststellung der Bahn-
linie in ihrer vollständigen Durchführung durch alle Zwischen-
puncte (einschliesslich der Bestimmung der Stationen und
Haltestellen), ferner zur Bestimmung über den Umfang und
die Beschaffenheit der vorzulegenden Proiectstücke, sowie zur
Prüfung und Genehmigung der Projecte für den Bau und die
Ausrüstung der Bahn vor und nach der Inbetriebsetzung;
5. die Befugniss der Aufsichtsbehörde, eigene Organe zurUeber-
wachung der vorschriftsmässigen Ausführung der Anlage so-
wie der Ausrüstung mit Betriebsmitteln zu bestellen, auch
die Genehmigung zur Inbetriebsetzung nach erfolgter tech-
nischer Prüfung zu ertheilen, soweit dies nicht schon durch
die Parti culargesetzgebung geregelt ist;
6. die Stellung einer Sicherheit für die Einhaltung der Conces-
sionsbedingungen, insbesondere deren Betrag, Beschaffenheit
und Verfallsbedingungen;
7. das Mass der Verpflichtungen des Uebernehmers hinsichtlich
der etwaigen Herstellung fortificatorischer und sonstiger, im
Interesse der Landesvertheidigung erforderlichen Anlagen;
8. die Verhältnisse der Bauarbeiter (polizeiliche Ueberwachung,
Verpflegung in Erkrankungsfällen, Sorge für deren kirchliche
Bedürfnisse etc.), soweit diese Gegenstände nicht bereits durch
die Particulargesetzgebung geregelt sind;
9. die Voraussetzungen, unter welchen der Ausbau eines zweiten
Geleises, sowie die Anlage neuer Stationen und neuer Geleise
auf denselben, ferner
10. die Einführung des Nachtdienstes seitens der Aufsichtsbehör-
den verlangt werden kann;
11. den Vorbehalt der Prüfung und der Genehmigung der Fahr-
Släne seitens der Aufsichtsbehörden;
esgleichen der Tarife für Personen- und Güterbeförderung;
13. die Befugniss der Aufsichtsbehörden, die Einführung des Ein-
pfennigtarifs nach Massgabe des Art. 45 der Reichsverfassung
zu verlangen, sowie
14. die Modalitäten der in Gemässheit des Art. 44 der Reichsver-
fassung zur Einführung zu bringenden directen Expeditionen
festzusetzen (cfr. Art. VI der Concessionsbedingungen für die
Nord-Brabant-Deutsche Eisenbahngesellschaft R.-G--B1. 1872,
S. 50);
16. die Anzahl von Wagenclassen, in welchen Personen zu be-
fördern sind;
16. die Verpflichtung zur Heizung und Erleuchtung der Personen-
wagen;
17. die Verpflichtung zur Anstellung von Militäranwärtern nach
Massgabe der für die Staatsbahnen geltenden Vorschriften;
18. die Unterwerfung unter die für die Staatsbahnen geltenden
reglementarischen Bestimmungen hinsichtlich der Leistungen
zu Gunsten der Telegraphen- und der Militärverwaltung;
19. die Befugniss der Aufsichtsbehörde zur Festsetzung der Grund-
züge der Verwaltungsorganisation und zur Bestätigung näher
zu bezeichnender Beamten des Unternehmens;
20. die Verpflichtung zur Bildung von Erneuerungs- und Reserve-
fonds, nach Massgabe eines von der Gesellschaft — unter Be-
achtung der jezeitig bestehenden Normativbestimmungen und
unter Mitwirkung der Aufsichtsbehörde — aufzustellenden und
Seriodisch zu revidirenden Regulativs;
ie obligatorische Einrichtung von Pensions- und Hilfscassen
für die Beamten und Arbeiter, sowie die Grundzüge der Sta-
tuten derselben;
22. die Steuer- und Abgaben-Pflichtigkeit bezw. etwaige Immunität
des Unternehmens, soweit derartige Bestimmungen particular-
rechtlich zulässig und nicht bereits getroffen sind;
23. die Verpflichtung zur Beschaffung der von den Aufsichtsbe-
hörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nach-
weisungen, sowie deren Unterlagen.
II. FürBannen von untergeordneter Bedeutung ist in den
Concessionsbedingungen Bestimmung zu treffen über:
24. etwaige Ausnahmen von den allgemeinen Constructionsnormen,
Bahnpolizei- und Signal- Vorschriften innerhalb der durch
Reichsgesetz und Verordnung bestimmten Zulässigkeit;
25. die hinsichtlich der Leistungen für die Zwecke der Post und
der Landesvertheidigung statthaften Erleichterungen in Anlage,
Ausrüstung und Betrieb der Bahn.
Der Herr Handelsminister hat, um in Bezug auf die Ein-
tragungen ins Handels-Register ein einheitliches und grundsätz-
liches Verfahren herbeizuführen, die Privatbahn-Verwaltungen auf-
Sefordert, diejenigen Gesellschafts-Beschlüsse, welche der
intragung in das Handels-Register bedürfen, ehe eine
solche Eintragung beantragt wird, der Aufsichtsbehörde zur Ent-
scheidung darüber vorzulegen, ob für den Beschluss eine staat-
liche Genehmigung einzuholen sei oder nicht. Gegen diese Ver-
fügung ist von einer Privatbahn-Verwaltung remonstrirt worden,
doch beharrt der Herr Minister bei der schon mittelst Erlasses
seines Amtsvorgängers vom 6. September 1871 geltend gemachten
Forderung, dass die Eisenbahn-Gesellschaften die Beschlüsse über
Statut-Abänderungen in jedem Falle der Staats-Regierung behufs
Prüfung der Frage einzureichen haben, ob durch die Statut-Ab-
änderung resp. Ergänzung der Gegenstand des Gesellschafts-
Unternehmens berührt wird und ob insbesondere nach dem revi-
dirten Gesellschafts-V ertrage die Gesellschaft, welcher die Conces-
sion als ein an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ist, noch
dieselbe juristische Person ist und die gleichen Eigenschaften hat,
wie solche als wesentlich bei Ertheilung der Concession ange-
nommen waren, ob überhaupt die Statut- Abänderung nicht den
ausdrücklichen oder stillschweigenden Voraussetzungen der Con-
cession zuwiderläuft. (Wir werden den Wortlaut des Decrets in
nächster Nummer zum Abdruck bringen. Die Red.)
607
Delegirte von Handelskammern und wirthschaft-
lichen Vereinen des Mitteldeutschen Eisenbahn - Ver-
bandes traten am 30. und 31. v. M. zur Berathuug gemein-
schaftlicher Angelegenheiten zusammen. Vertreten waren die
Handelskammern zu Cassel, Hanau, Halle a. d. S., Mühlhausen
in Thüringen, Nordhausen, Olfenbach , Wiesbaden, der Verein
Nassauischer Land- und Forstwirthe in Frankfurt, der Mineral-
ölverein und der Verein Sächsischer Malzfabriken in Halle , der
bergbauliche Verein Siegen etc. Als erster Gegenstand kam das
Eisenbahnbetriebs-Reglement zur Berathung und wurden hierbei
Anträge der Handelskammer zu Halle als Grundlage genommen.
Die Anträge gelangten fast unverändert zur Annahme, eben so
ein grosser Tneil der Anträge des bergbaulichen Vereins Siegen,
ferner verschiedene Anträge von Cassel , Hanau , Mühlhausen,
Offenbach, Wiesbaden, Nordhausen und der anderen Vereine.
Die Redaction und Veranstaltung des Druckes wurde dem Han-
delskammersecretair Puls aus Halle übertragen und soll die
Broschüre an die betr. Bahnen, Behörden etc. , sowie an sämmt-
liche Handelskammern versandt werden. Es folgte hierauf nach
einem Referat des Herrn Puls eine lebhafte Debatte über den
Einfluss der Differentialtarife auf den Handel und die Industrie
Mitteldeutschlands und einigte man sich auf Antrag Hanau’s zu
folgendem Beschluss : Die hier versammelten Vertreter der Han-
delskammern und Vereine des Mitteldeutschen Eisenbahnver-
bandes halten es, um den Einfluss der Differentialtarife auf den
Binnenhandel und die Industrie von Fall zu Fall nachweisen zu
können, für nothwendig, dass die einzelnen Corporationen sich
bemühen, statistisches Material zu sammeln. Ferner wurde, nach
Begründung durch Herrn Rittershausen, folgender Antrag Kassel’s
angenommen : Die in Kassel versammelten Vertreter der Handels-
kammern und Vereine des Mitteldeutschen Eisenbahnverbandes
erachten es für wünschenswerth, dass die an den verschiedenen
Börsenplätzen jetzt üblichen Notirungen und Usancen der Effec-
ten und Waarenpreise für ganz Deutschland übereinstimmend
regulirt werden. Hierauf referirte Herr Director Voigt über die
Lage der Deutschen Canal- und Flussschifffahrt und wurde be-
schlossen , dass der endliche . Ausbau der Deutschen Wasser-
strassen seitens des Staates energisch zu erstreben sei.
Kaiser Wilhelm-Tunnel. Die Feierlichkeiten, unter welchen
am 15. vorigen Monats der Durchschlag des Tunnels der Mosel-
bahn bei Cochem, des grössten derartigen Bauwerk’s Deutschlands,
erfolgt ist, haben, wie der „Reichs-Anz.“ mittheilt, in würdigster Weise
ihren Abschluss durch die in Anerkennung der hohen Bedeutung
des Werkes für die Wohlfahrt des Mosellandes und die Zukunft
des Reichs ertheilte Allerhöchste Ermächtigung gefunden, diesem
Tunnel die Bezeichnung „Kaiser Wilhelm-Tunnel“ beilegen zu
dürfen.
— tz. Cottbus-Grossenhainer Eisenbahn. (Geschäfts-Bericht
pro 1876.) Die Resultate des Betriebsjahres 1876 haben sich
weniger günstig gestaltet als im Jahre 1875, es sind 2 203 Per-
sonen = 0,80 pCt. und 19 510 Tonnen Gepäck, Güter etc. = 6,32 pCt.
weniger befördert, in Folge dessen die Einnahmen um 121 101 Jl
— 12, 09 pCt. gefallen sind. Herbeigeführt sind diese ungünstigen
Resultate dadurch, dass die Cottbus-Grossenhainer Bahn durch
die auf der Leipzig-Dresdener Bahn zu Anfang des Jahres 1876
in Folge des Einsturzes der Riesaer Brücke eingetretene Verkehrs-
störung in Mitleidenschaft gezogen wurde, so dass der erhebliche
Verkehr der Bahn nach und von Leipzig und darüber hinaus
sich auf die concurrirenden Linien abgelenkt hat und insbesondere
auch in Folge der ungünstigen Lage von Handel und Industrie.
Befördert wurden: auf Tour-Biliets 414 Personen in der
I. CI. , 7 749 in der II. CI., 34190 in der HI. CI., 129 216 in der
IV. CI., auf Tages-Billets 218 Personen in der I. CI., 8 044 in der
H. CI., 66 886 in der III. CI., auf Extra-Billets 1 394 in der
H. CI. und 25 802 in der UI. CI., auf Abonnements-Billets 150 Per-
sonen in der H. CI. und 720 in der III. CI., sowie 4 339 Militärs,
zusammen 279 120 Personen, 456,» To. Passagier-Gepäck, 2 Leichen,
17 Equipagen, 523 Hunde, 1 330 To. Postgut, 1 036 To. Eilgut, 7 659
und 12 906 To. Stückgut, 21830 und 69 527 To. in Wagenladungen,
1 551 und 169 921 To. zu Ausnahme-Tarifen (zusammen 285 760 To.
Eil- und Frachtgut), 64 681 Stück Thiere und 42 Eisenbahn- etc.
Fahrzeuge.
Jede Person hat durchschnittlich 24, 0 Kilom. und jede To.
Gut hat 41, 7 Kilom. durchfahren; es beträgt deshalb die speci-
fische Frequenz 83 729 Personen- resp. 148 970 To.-Kilom.
Die Einnahmen haben betragen: aus dem Personen-Verkehre
202 021 Jl, aus dem Güter- Verkehre 647 647 Jl, an Extraordinarien
31 133 Jl\ zusammen 880 801 Jl und einschliesslich eines Vortrages
von 5 000 Jl aus dem Vorjahre 885 801 Jl
Ausgegeben wurden: 49 349 Jl für die allgemeine Verwal-
tung, 217 607 Jl für die Bahn-Verwaltung, 318 802 Jl für die Trans-
port-Verwaltung, 22 500 Jl zur Verzinsung der Prioritäts-Obliga-
tionen und 38 700 Jl Rücklagen in den Reserve- und Erneuerungs-
Fonds, zusammen 646 958 Jl
Von dem disponiblen Reingewinn ä 238 843 Jl sind ver-
wendet : zu 5 pCt. Dividende der Stamm- Actien 75 000 Jl , zu
5 pCt. Dividende der Prioritäts- Stamm -Actien 150 000 Jl, zur
Tantieme des Aufsichtsraths 4 500 Jl, zur Tantieme der Direction
1 500 Jl und zur Eisenbahnsteuer 7 500 Jl Der Rest von 343 Jl
ist auf die Rechnung pro 1877 vorgetragen.
Pro Kilometer Bahnlänge betragen: die Einnahmen
11073 Jl, die Ausgaben 8138 Jl Letztere betrugen 70, 4 pCt. der
Einnahmen gegen 69, 2 pCt. im Vorjahre.
An Betriebsmitteln, einschliesslich derjenigen der am
31. December 1876 eröffneten Strecke Cottbus - Frankfurt a/O.
waren vorhanden: 22 gekuppelte Locomotlven nebst Tendern,
56 Personenwagen mit 2 702 Plätzen, 10 Gepäck-, 7 Vieh-, 100 be-
deckte, 420 offene Güter- und 10 Langholz-Wagen mit einer Lade-
fähigkeit von 107 120 Centnern.
Das verwendete Anlage - Capital betrug 5 023 764 Jl. =■
63 184 Jl pro Kilometer Bahnlänge.
Emittirt sind 1 500 000 Jl Stamm- Actien, 3 000 000 Jl Priori-
täts-Stamm-Actien und 675 000 Jl Prioritäts-Anleihen , von letz-
teren sind jedoch 225 000 Jl noch nicht begeben.
Für den Bau der Linie Cottbus - Frankfurt a/O. sind
10 500 000 Jl concessionirt und bis ult. 1876 verwendetl0093 941 Jl
Der Reserve-Fonds hatte ult. 1876 einen Bestand von 28 945 Jl
und der Erneuerungs-Fonds einen gleichen von 27 647 Jl
Niederländische Staats - Eisenbahnen.
Permanente Militär-Eisenbahn-Coinmission.
No. 87 Seite 1259 des Jahrgangs 1876 dieser Zeitung ent-
hält die Bestimmungen des zur Ausführung der Vorschrift des
Niederländischen Eisenbahngesetzes vom 9. April 1875 durch Kö-
niglichen Erlass vom 16. September 1876 festgestellten Reglements
in Bezug auf die Benutzung der Eisenbahnen und der Eisenbahn-
Betriebsmittel für Reichsdienst im Interesse der Landesver-
teidigung.
In Gemässheit dieser Bestimmungen wird die Leitung
des Dienstes und der Benutzung der Eisenbahnen, falls durch
Krieg oder sonstige ausserordentliche Umstände die Benutzung
der Bahn für Reichsdienst im Interesse der Landesvertheidigung
erforderlich wird, und die für die Ausübung erforderlichen Vor-
bereitungen einer permanenten Militär-Eisenbann-Commission über-
tragen, welche sich für die Ausführung ihrer in obengenannter
Nummer der Zeitung mitgetheilten Functionen nach einer von
dem Könige festzustellenden Instruction zu richten hat.
Durch Königlichen Erlass vom 3. April d. J. ist diese In-
struction festgestellt. Sie enthält die nachfolgenden Vorschriften :
Die Commission entwirft die für die Benutzung der Eisen-
bahnen im Interesse der Landesvertheidigung erforderlichen Vor-
schriften und Bestimmungen für die Zusammenstellung der Militär-
züge, das Ein- und Ausladen des Personals der verschiedenen
Waffen, von Pferden, Material uml allen sonstigen für die Aus-
rüstung und Verpflegung der Armeen und für die Verteidigung
erforderlichen Gegenständen; für den Transport in Eisen-
bahnwagen von kranken und verwundeten Militärs; für die
Ordnung, Sicherheit und Zucht bei der Abfahrt und Ankunft der
Züge und während des Transports zu beobachten; für die Fest-
stellung der Fahrpläne, die Zeit von Abfahrt und Ankunft
der Züge; für die Verpflegung der Kriegstruppen und der Pferde
während des Transports und auf zu diesem Zweck im Voraus anzu-
weisenden Stationen ; für die Ausführung des durch das Reglement
Bestimmten in Bezug auf die Zusammenstellung der für die Her-
stellung von Eisenbahnen, Anlegung neuer Verbindungen u. s. w.
und der für die Unbrauchbarmachung der Bahn und der dazu ge-
hörigen Brücken, Telegraphen und Signalvorrichtungen nöthigen
Rottenarbeiter, und weiter für Alles was zur Benutzung der Eisen-
bahnen im Interesse der Landesvertheidigung nützlich sein kann.
Die Commission entwirft auf den graphischen Zeichnungen
der Fahrpläne die Route von Militärzügen, welche ohne Schwie-
rigkeit für den Dienst der gewöhnlichen Züge eingelegt werden
können.
Sie entwirft weiter die erforderlichen administrativen Be-
stimmungen zur Regulirung mit den verschiedenen Eisenbahn-
VerwaltungenbehufsderControlirung undderVerrechnungderTrans-
portkosten und der sonstigen für die Benutzung der Bahnen und des
angehörenden Materials zu gewährenden Entschädigungen.
Falls in Gemässheit der Bestimmungen des Reglements wegen
der Unvollständigkeit des Materials der Eisenbahn-Verwaltungen
seitens des Reichs für die Einrichtungen u. s. w. für den Trans-
port von Kranken, Verwundeten, Geschütz und Pferden gesorgt
werden muss, hat die Commission dem Kriegs-Minister die dazu
erforderlichen Anträge zu stellen, und macht sie Vorschläge für
die von dem König nach Anhörung der betreffenden Eisenbahn-
Verwaltungen festzustellenden Vorschriften und Bestimmungen
in Betreff der Bergung und Benutzung der Wagen und sonstiger
Gegenstände, welche zu diesem Transport für Rechnung des Reichs
angeschafft werden.
Die Commission sammelt so vollständig als möglich Angaben,
betreffend die Einrichtung und Zahl der Locomotiven, Tender
und Wagen der verschiedenen Eisenbahn-Verwaltungen, sowie der
Einrichtung und Leistungsfähigkeit der Hauptwerkstätten jeder
V erwaltung.
608
Aus den zu diesem Zwecke anzulegenden Registern müssen
zu aller Zeit ersichtlich sein die Leistungsfähigkeit der Trans-
ortmittel jedes Eisenbahndienstes, die Einrichtung unddieTüchtig-
eit des Materials für den Transport von Personen, Pferden,
Kranken , Artillerie-Material, Kriegsvorrath und Lebensmitteln und
endlich von Allem, was sich auf dergleichen Transporte beziehen
kann.
Sie macht dem Aufsichtsrath der Eisenbahnen Mittheilung
von Allem, was ihrer Meinung nach für die Beförderung einer
einheitlichen und zweckmässigen Einrichtung des Materials für
die Benutzung zum militärischen Zwecke empfehlenswerth ist und
führt ein Skizzirbuch der verschiedenen Typen, woraus die Ein-
richtung und die Grössenverhältnisse ersichtlich sind. Sie führt
weiter ein Skizzirbuch der Geleispläne der Bahnhöfe, welche ihrer
Meinung nach für die Benutzung der Eisenbahnen im Interesse
der Landesvertheidigung zur Zeit des Krieges oder sonstiger
ausserordentlichen Umstände in Betracht kommen. In diesem
Skizzirbuch sind zu bezeichnen die Schienen, Weichen, Ge-
bäude — mit Angabe ihrer Bestimmung und welcher Gebrauch
davon gemacht wird — und die Perrons mit Ladungs- und Ent-
ladungsplätzen, sowie die Höhe dieser Plätze und wie weit die-
selben von den nächstgelegenen Schienen entfernt sind.
Sie führt ein Register über die Zugänglichkeit der Bahnhöfe
vom militärischen Standpuncte aus betrachtet, über die Anzahl
Truppen, welche gleichzeitig eingeladen werden kann, über die
Fähigkeit der bestehenden Gebäude zum zeitlichen Aufenthalt
von Truppen, Kranken und Verwundeten und zur Verwahrung
von Kriegsvorrath und Lebensmitteln, und endlich über die Brauch-
barkeit von in der Nähe der Bahnhöfe belegenen Privat- Gebäuden
zu diesem Zwecke.
Auch führt sie ein Register über:
1. die Art der am Orte vorhandenen Telegraphen-Einrich-
tungen, sowie die Anzahl und die Zusammenstellung der Vorrich-
tungen für Laden und Entladen, der Laternen und sonstigen
Gegenstände, welche bei der Benutzung der Eisenbahnen im In-
teresse der Landesvertheidigung nützlich sein können;
2. die Bahnhöfe, welche mit Einrichtungen für Wasserver-
sorgung versehen sind, den Inhalt der Wasserreservoirs, die Fähig-
keit der Mittel zur Füllung dieser Reservoirs und die Qualität
des Wassers ;
3. die Lagerräume der Brennstoffe und ihr Inhaltsvermögen ;
4. die Magazine und was gemeiniglich darin vorhanden ist;
5. die Lagerräume für das Erneuerungsmaterial bezw. der Ma-
terialien für die Erneuerung der Bahn, als Schienen, Querschwellen,
Weichen u. s. w.
Die Commission führt ein Register über das Dienstpersonal
der verschiedenen Eisenbahnverwaltungen, welches militärdienst-
pflichtig ist oder der Landwehr angehört, mit Benennung derPer-
sonen und Bezeichnung des Armeecorps.
Die Commission erhält einen Situationsplan der Eisenbahnen
mit den Angaben, welche Strecken für ein Geleise und welche
für zwei Geleise eingerichtet sind. Auf diesem Plane sind zu be-
zeichnen die Kunstbauten, Uebergänge, Bahnhöfe, Telegraphen-
bureaus, Wasserreservoirs, Lagerräume u. s. w.
Sie untersucht, welche Massregeln zu ergreifen sind, um die
ihr anzuweisenden Kunstbauten und Anlagen zur Zeit des Krie-
ges oder sonstiger ausserordentlichen Umstände unbrauchbar zu
machen und trifft, soweit möglich, die für diese Massregeln nö-
thigen Vorbereitungen.
Sie untersucht weiter, wo auf oder längs der Bahn, inner-
halb der Vertheidigungslinien des Reichs, für das in Folge ge-
setzlicher Bestimmung von der Bahn zu entfernende Fahrmate-
rial u. s. w. geeignete Lagerräume vorhanden sind ohne Hinder-
niss für die militärische Vertheidigung. Wenn nöthig macht sie
Vorschläge, um die für die Bergung des Materials erforderlichen
Räumlichkeiten rechtzeitig an weisen zu können.
Falls solches von dem Kriegs-Minister nöthig erachtet wird,
entwirft die Commission die nöthige Regelung zur Uebung der
Truppen für den Transport mit Eisenbahnzügen und kann sie
beauftragt werden, für den Transport von Militärpferden und
Armeebedürfnissen in gewöhnlichen Zeiten in Uebereinstimmung
mit der Direction der bezüglichen Eisenbahn die nöthigen Anord-
nungen zu treffen.
Im Falle des Krieges oder sonstiger ausserordentlicher Um-
stände hat sich die Commission nach den folgenden Vorschriften
zu richten.
Sobald die permanente Militär-Eisenbahn-Commission in
Folge der Bestimmungen des Reglements durch den König oder
in Folge Ermächtigung des Königs, durch den Kriegs-Minister zu-
sammenberufen ist, und sie über die Anzahl der eventuell zu
befördernden Truppen, Pferde und Armeebedürfnisse Nachricht
erhalten hat, tlieilt sie sich in eine Hauptabtheilung und in eine
oder zwei Unterabtheilungen (Ausführungs-Commissionen).
Der Hauptabtheilung der Commission ist die allgemeine
Leitung des Dienstes und die Benutzung der Eisenbahnen, welche
für Reichsdienst im Interesse der Landesvertheidigung requirirt
sind, übertragen.
Die Ausführungs-Commissionen haben Sorge zu tragen für
die Ausübung der Aufsicht und für die richtige Ausführung der
durch die Hauptabtheilung erlassenen Befehle, in soweit dieselben
die ihnen von der Hauptabtheilung angewiesenen Linien betreffen.
Sie entwerfen soviel wie möglich in Uebereinstimmung mit
den betreffenden Eisenbahn-Verwaltungen, die Fahrpläne für den
ihnen aufgegebenen Transport, sowie alle sonstigen, für eine rich-
tige und sichere Beförderung erforderlichen Massregeln. Diese
Fahrpläne und Massregeln bedürfen der Genehmigung der Haupt-
abtheilung.
Die Ausführungs-Commissionen haben Sorge zu tragen für
die regelmässige und baldige Ausführung des aufgegebenen Trans-
ports, sowie dafür, dass auf die ihnen seitens der Hauptabtheilung
zugegangenen oder seitens der dazu berechtigten Autoritäten ge-
stellten Anfragen zur Beförderung im Interesse des Reichsdienstes,
Nachricht gegeben werde.
Der Hauptabtheilung haben sie täglich über die bei ihnen
eingegangenen Anfragen zur Beförderung und über die eventuelle
Annahme Bericht zu erstatten.
Sollten zeitlich mehrere Ausführungs-Commissionen nöthig
sein, so werden diese auf Antra" der Hauptabtheilung der per-
manenten Commission von dem Kriegs-Minister errichtet und die
Mitglieder dieser zeitlichen Ausführungs-Commissionen von dem
Minister ernannt.
Mit der Handhabung der guten Ordnung auf den Bahn-
höfen, wo grosse Truppentheile versandt oder empfangen werden
müssen, wo für die Versorgung von Mannschaften und Pferden
besondere Massregeln anzuordnen sind oder verschiedene Eisen-
bahnlinien sich anschliessen, können auf Antrag der Haupt-
abtheilung Stabsofficiere als Etappen-Commandanten beauftragt
werden.
Diese Etappen - Commandanten befolgen die Befehle der
Hauptabtheilung der Commission und der betreffenden Aus-
führungs-Commission in Gemässheit der obenerwähnten, von der
permanenten Commission für die Benutzung der Eisenbahnen im
Interesse der Landesvertheidigung festzustellenden Vorschriften.
Der neue Bergen-Tunnel bei Jersey.
Auch die Amerikaner feiern ihre Tunnelfeste; und wenn
der Bericht der „Railroad Gazette“ hierüber auch nur allgemein
gehalten ist, so dürfte er für uns insofern einiges Interesse haben,
als jene amerikanische Feier mit unserem grossen Cochemer
Tunnelfeste, das ja in den Gemüthern aller Fachleute einen
mächtigen Widerhall gefunden hat, nahezu auf denselben Tag fiel.
Die genannte Zeitung schreibt: Der neue Tunnel, welcher
von der Stadt Jersey aus durch den Rücken des Bergen-Hügels |
führt, wurde am 12. Mai d. J. feierlich eröffnet, also ungefähr
3 y2 Jahre nach der ersten Inangriffnahme des Baues. Um 11 Uhr
Vormittags verliess ein Eisenbahnzug mit Beamteten der Dela-
ware-, Lackawanna- und Western-Bahn, sowie mit einer grossen
Zahl geladener Gäste Hoboken und fuhr in den Tunnel unter
dem Abfeuern von Kanonen und unter dem Getöse vieler Dampf-
pfeifen, indem alle Maschinen, die sich auf dem Bahnhofe be-
fanden, hinaus gefahren waren, um den Spectakel zu vermehren.
Nach der Rückkehr von der Fahrt wurde die Gesellschaft bei
einem Diner festlich bewirthet, es wurden viele Reden gehalten,
und man kehrte spät am Nachmittage nach New-York zurück
mit dem Gefühl, eine sehr angenehme Fahrt gemacht zu haben.
Schon durch Vertrag vom August 1873 wurde der Bau des
Tunnels an Mr. John Mc-Andrew übertragen; indessen verursachte
der Grunderwerb in der ersten Zeit so erhebliche Schwierig-
keiten, dass ein regulärer Betrieb der Arbeiten erst nach Jahres-
frist eingeleitet werden konnte. Eine weitere namhafte Unter-
brechung erlitt der Bau, als eine mächtige Wassermasse in den
Tunnel drang und hier vielen Schaden anrichtete, Der Ausbruch
des Tunnels wurde gleichzeitig von beiden Enden und von
5 Zwischenschächten aus betrieben. Im Jahre 1873 wurden 690
und bis Ende 1874 gegen 2 900 Englische Fuss Tunnel ausge-
brochen, und im Januar 1876 erfolgte der Durchbruch auf dei
ganzen Länge. Der Tunnel ist zweigeleisig, von 27 Fuss lichte]
Weite und mit Einschluss der Portale 4 279 Fuss lan& Zur Be
leuchtung und Ventilation des Tunnels sind 7 Schächte mit de:
vollen Weite des Tunnels angelegt, die sich bis 16 Fuss über diB
Terrainoberfläche erheben. In dem mittelsten 27 X 18 Fuss weiteiB
Schachte ist eine Signalstation errichtet, die es ermöglicht, ziB
gleicher Zeit in derselben Richtung zwei Züge den Tunnel passireB,
zu lassen und so im wünschenswerthen Interesse des sehr starke^»
Verkehrs die Leistungsfähigkeit des Tunnels nahezu zu verdoppeliB*
609
Das aufgehende Bruchsteinmauerwerk in den Seitenwänden
des Tunnels ist 2 Fuss stark und 10 % Fuss hoch. Zu dem 22 Zoll
starken Gewölbmauerwerk sind Ziegelsteine verwendet und
ist dasselbe durch eine Asphalt-Filzabdeckung gegen das Ein-
dringen der Nässe geschützt. Ein Viertel der Länge des Tunnels
konnte mit Rücksicht auf die Festigkeit des Gesteins ungewölbt
bleiben. Zur besseren Beurtheilung des Umfanges der geleisteten
Arbeiten wird angegeben, dass 94 000 Kubikyard Felsen und
76 000 Kubikyard Erdmassen bewegt werden mussten. In der
Ausmauerung des Tunnels sind 10 000 Kubikyard Bruchsteine
und 6 Millionen Ziegel enthalten. Die Zahl der beim Bau be-
schäftigten Arbeiter betrug durchschnittlich 600 Mann, die ab-
wechselnd in lOstündigen Tag- und Nachtschichten arbeiteten.
14 Arbeiter fanden während der Bau-Ausführung durch verschie-
dene Unfälle ihren Tod und fast eben so viele wurden mehr oder
weniger schwer verletzt.
Der Tunnel mit seinen beiden Bahnanschlüssen bildet eine
Correction der alten Hauptbahn und ist mit denselben zusammen
3 Englische Meilen lang. In den Anschlussstrecken liegen 6 grössere
Strassen-, 2 Bahn- und eine grosse Fluss - Ueberbrückung. Die
Gesammtkosten aller Ausführungen betragen 2 900 000 Dollar,
wovon je ein Drittel auf den Tunnel selbst, den überaus kost-
spieligen Grunderwerb und die übrigen Bauten entfällt. Die
neue Bahnlinie kostet somit nahezu 970 000 Dollar pro Meile und
dürfte wahrscheinlich in Amerika die theuerste sein.
Der Tunnel ist Eigenthum der Morris- und Essex-Eisenbalm-
Gesellschaft, aber von der Delaware-, Lackawanna- und Western-
Gesellschaft in ewige Pacht genommen.
Portland-Cement. Die Annonce der Portland-Cement-Fabrik
„Stern“ in unserer heutigen Nummer möchte für alle Baubehörden und
Bau-Unternehmer von Wichtigkeit sein, weshalb wir nicht unter-
lassen wollen, auf dieselbe aufmerksam zu machen.
O F Fl
1. Betriebsstörung.
Ungarische Staatsbahnen (Oestliche Linie).
Das in Folge Beschädigung des Bahnkör-
pers durch Hochwasser am 18. Mai 1. J.
zwischen unseren Stationen Kocsärd und
Tövis eingetretene Verkehrs - Hinderniss
wurde am 22. Mai, das aus gleicher Ur-
sache am 17. Mai d. J. zwischen unseren
Stationen Balazsfalva und Käpus eingetre-
tene Verkehrs - Hinderniss dagegen am
29. Mai gänzlich beseitigt, und sind seit
letzterem Tage unsere sämmtlichen Linien
wieder fahrbar. Budapest, den 2. Juni
1877. Die Direction. ®
2. General- Versammlungen.
Mecklenburgische Friedrich Franz-Eisen-
bahn-Gesellschaft. Die diesjährige ordent-
liche General-Versammlung der Actionäre
der Mecklenburgischen Friedrich Franz-
Eisenbahn-Gesellschaft findet
am 30. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr
zu Schwerin im Geschäftslocale der Eisen-
bahn-Direction statt.
Tagesordnung.
1. Bericht der Direction und des Auf-
sichtsraths über die Lage des Unter-
nehmens und die Bilanz pro 1876.
2. Genehmigung der Jahresrechnung und
Ertheilung der Decharge.
3. Neuwahl für die statutenmässig aus-
scheidenden Aufsichtsraths-Mitglieder.
Die Berechtigung zur Theilnahme an
der General-Versammlung ist nach Mass-
gabe des § 26 ff. des Gesellschafts-Statuts
nachzuweisen. Berlin, den 11. Juni 1877.
Der Aufsichtsrath. Dülberg. (1872)
3. Tarifänderungen.
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. I. Für den V erkehr zwischen unseren
Stationen Stettin und Liegnitz resp.
Waldenburg kommen bis auf Weiteres
die via Frankfurt a/O. bestehenden Fracht-
sätze des Verbandtarifs der Niederschle-
sisch-Märkischenund Berlin-Stettiner Eisen-
bahn vom 15. September 1874 zur Anwen-
dung, insoweit dieselben niedriger
sind, als die diesseitigen Localsätze.
Breslau, 8. Juni 1877.
II. Vom 7. d. ab finden die im Deutsch -
Oesterreichisch-Ungarischen resp. Stettin
etc.-Böhmisch-Mährischen Verbandtarif für
den Verkehr zwischen Stettin einerseits
und den Stationen Wien, Znaim, Gruss-
bach, Schönau, Brünn, Raitz, Skalic,
Boskovic, Landskron, Lettovic,
Zwittau, Olmütz, Stefanau, Littau,
Müglitz, Hohenstadt, Wilden sch wert
undChotzen derK. K. priv. Oesterreichi-
schen Staatseisenbahn andererseits via
Oderberg resp. Bodenbach bestehenden
directen Frachtsätze auch über die Route
via Cüstrin-Raudten-Halbstadt An-
wendung. Breslau, im Juni 1877. Direc-
torium. (1867)
ZIELLE AN Z El
Oels-Gnesener Eisenbahn, ln Folge der
Einführung eines neuen, auf veränderter
Grundlage beruhenden Localtarifs für die
Oels - Gnesener Eisenbahn treten alle
zwischen Stationen der Oels - Gnesener
Eisenbahn und solchen der Rechte-
Oder-Ufer Eisenbahn, Breslau-Schweidnitz-
Freiburger und Märkisch-Posener Eisen-
bahn bestehende directe allgemeine
wie Artikel - Tarife für Stückgüter, Ge-
treide, Holz und Steine vom 16. August,
1. October und 15. December 1875, 5. Februar
und 15. Juni 1876 und 12. Februar 1877
mit dem 1. August 1877 ausser Kraft.
Die directen Tarife für Steinkohlen
und Kalk zwischen Stationen der
Rechte-Oder-Ufer Eisenbahn und der Oels-
Gnesener Eisenbahn vom 30. Juni 1875 und
für Steinkohlen zwischen Stationen der
Breslau-Schweidnitz-Freiburger und der
Oels-Gnesener Eisenbahn vom 16. Septem-
ber 1875 bleiben bis auf Weiteres in Gül-
tigkeit. Breslau, den 7. Juni 1877. Direc-
tion. (1868)
Bergisch-Märkische Eisenbahn. Es sind
in Kraft getreten:
Am 1. Mai er. Nachtrag XXVH zum
Rheinisch - Bergisch - Westfälischen Güter-
tarif und besondere Ausnahme-Tarife für
die Beförderung von Rohproducten.
Ein neuer ermässigter (Gruppen-) Tarif
für den Kohlen- und Cokes - Verkehr von
sämmtlichen Zechen und Cokereien des
Ruhr- und Wurm-Kohlenreviers nach Sta-
tionen der Thüringischen, Werra-, Weimar-
Geraer-, Saal- und Gotha-Ohrdruffer Bahn.
Am 15. Mai er. ein ermässigter Special-
tarif für die Beförderung von Steinkohlen,
Cokes und Briquets in Wagenladungen von
10 000 Kilogramm im Verkehr zwischen
Stationen der Bergisch-Märkischen Bahn
einerseits und Stationen der Französischen
Nord- und West-Bahn andererseits. Elber-
feld, den 6. Juni 1877. Königliche Eisen-
bahn-Direction. (1869)
Zum Ostdeutsch-Rheinischen Eisenbahn-
Verband tritt vom 15. Juni d. J. ab zum
Verbands-Gütertarif vom 1. August 1874
ein Nachtrag 24, enthaltend:
1. Aufnahme der Station Schneidemühl
der Königlichen Ostbahn in den Ver-
band.
2. Directe Frachtsätze für Eisenbahn-
schienen etc.
3. Directe Frachtsätze für Roheisentrans-
porte in Wagenladungen von je 10 000
• Kilogr. von Rheinisch - Westfälischen
Stationen nach den Ostbahnstationen
Fredersdorf , Vietz , Landsberg a/W.
und Kreuz.
4. Ergänzung des Nachtrages 24
in Kraft, welcher auf den Verbandstationen
käuflich zu haben ist. Bromberg, den
2. Juni 1877. [Königliche Direction der
Ostbahn als geschäftsführende Verwal-
tung. (1871) J
GEN.
Berlin - Hamburger Eisenbalm. Zu dem
Tarife für den directen Güter- etc. Verkehr
zwischen Hamburg und Gnesen resp.
Inowrazlaw ist ein vom 1. Juli er. ab gül-
tiger Nachtrag 1 erschienen, welcher die
Aufnahme neuer Stationen, sowie regle-
mentarische und tarifarische Aenderungen
enthält. Exemplare des Nachtrags sind
in den betreffenden Verbandsstationen zu
haben. Bromberg, Breslau, Berlin, Köln,
Hannover, Magdeburg, (den 9. Juni 1877).
Die Verwaltungen. (1874)
4. Submissionen.
Oberlausitzer und Cottbus-Grossenhainer
Eisenbahn. Die Lieferung der pro 1877/78
diesseits erforderlichen Beleuchtungs- und
Betriebs-Materialien und zwar:
20 000 Kilogr. bestes Pensilvanisches Pe-
troleum,
11 000 „ raffinirtes Rüböl zum Bren-
nen,
10 000 „ entsäuertes Rüböl zu Ma-
schinen,
7 100 „ rohes Rüböl zu Wagen,
1 000 „ echt Russischen Talg,
16 000 „ Putzwolle,
300 Stück Kohlenkörbe aus Rohr, die
50 Kilogr. Oberschlesische
Steinkohlen fassen müssen,
100 „ Waschbürsten,
100 „ Handfeger,
1500 „ Korken, grosse Medicin-
korken,
250 Kistchen Streichhölzer ä 2500 Stück,
761 200 Kilogr. Böhmische Kohlen,
12 Raummeter klein geschlagenes Holz,
130 „ Holz für die Cottbus-
Grossenhainer Eisen-
bahn,
120 „ Holz für die Oberlau-
sitzer Eisenbahn,
soll im Wege der öffentlichen Submission
vergeben werden. Termin hierzu ist auf
Donnerstag, den 21. Juni er.,
Vormittags 10 Uhr,
im Bureau der Central-Betriebs-Materialien-
Verwaltunghierselbst anberaumt, an welche
bis zu jenem Termine die Offerten mit
der Aufschrift
„Offerten auf Lieferung von Betriebs-
Materialien pro 1877/78“
an die Unterzeichnete Verwaltung porto-
frei und versiegelt einzureichen sind. Die-
selben werden in Gegenwart der etwa er-
schienenen Submittenten im Termine ge-
öffnet.
Submissions- und Lieferungs-Bedingungen
liegen im Bureau der Central-Betriebs-
Materialien-Verwaltung hierselbst zur Ein-
sicht aus; auch können dieselben gegen
Erstattung von 1 JA Copiaüen daselbst be-
zogen werden. Cottbus, den 2. Juni 1877.
Die Direction. (1864)
Breslau- Warschauer Eisenbahn. Unseren
Bedarf an Petroleum und Eisenwaaren für
die Zeit vom 1. Juli 1877 bis dabin 1878
beabsichtigen wir im Submissionswege zu
vergeben; versiegelte, mit entsprechender
Aufschrift versehene Offerten sind porto-
frei bis 22. Juni er. bei uns einzureichen,
von wo auch die Lieferungsbedingungen
gegen 0,50 zu beziehen sind. Pol.-War-
tenberg, den 8. Juni 1877. Direction. (1866)
Oberlausitzer und Cottbus-Grossenhainer
Eisenbahn. Die Lieferung der nachstehen-
den, diesseits pro 1877/78 erforderlich wer-
denden Werkstatts-Materialion und zwar:
a) Metalle etc.
200 Kilogr. Kupfer in Stangen,
300 „ Kupferrohr,
50 „ Kupferdraht,
60 „ Messingblech,
50 „ Messingdraht,
150 Tafeln doppelstarkes Ponton-Weiss-
blech,
825 Kilogr. Gussstahl,
300 „ glatter Federstahl,
200 „ Achsbuchsschmierdeckel,
2 000 „ Roststäbe,
300 „ Zugapparatscheiben,
400 „ eiserne geschmiedete, un-
geschnittene Muttern,
2 500 „ diverse Schrauben,
30 mille Blechnieten,
Fassnieten,
Kesselnieten,
10
2
10
80
80
Splinte,
Dn '
Jrahtnägel,
Sattlernägel,
100 Gross Holzschrauben,
10 000 Kilogr. Walzeisen,
ein zur Zeit nicht zu bestimmendes
Quantum Bandeisen, Fagoneisen, Fein-
korneisen und geschmiedetes Eisen,
2 500 Kilogr. Eisenblech.
b) Droguen und Farben.
1 000 Kilogr. Franzos. Terpentinöl,
1 000 „ Deutsches Terpentinöl,
1 000 „ hellen Leinölfirniss,
100 „ Eisenlack,
70 „ Siccatilack,
60 „ Schmirgel,
8 000 Bogen Schmirgelleinwand,
120 „ Sandpapier,
1 000 Kilogr. Patentverpackung,
150 „ weisse Kernseife,
1 000 „ Schmierseife,
Posamentier-, Leder- und Manu-
factur-Waaren.
4 000 Stück Schmierkissen,
100 Kilogr. Lederfilz,
3 000 Stück ganze Filzringe,
500 „ diverse Pinsel.
d) Seilerwaaren.
100 Kilogr. Hanf,
300 laufende Meter Hanfschlauch.
e) Glaserwaaren.
100 Stück Coupeeglocken,
2 000 „ Glascylinder.
f) Nutzhölzer.
.-Meter
10 Cub. -Meter Eichenholz,
40 „ kieferne Bretter und
Bohlen,
40 „ Pappelholz,
800 Stück Hammer- und Helmstiele
aus Hickory-Holz
soll im Wege der öffentlichen Submission
ganz oder theil weise vergeben werden.
Die näheren Bedingungen, unter welchen
dies geschehen soll, können bei der dies-
seitigen Maschinen-Verwaltung zu Hoyers-
werda, woselbst auch Zeichnungen für ge-
wisse Gegenstände zur Einsicht ausliegen,
eingesehen und gegen Erstattung von 50
Copialien bezogen werden.
Nach denselben sind Offerten mit Preis-
angabe bis zu dem Freitag, den 22.
Juni er., Vormittags 10 Uhr, vor dem
Maschin en - Meister Lösewitz zu
Hoyerswerda anberaumten Termine
portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:
„Offerte auf Lieferung von Werk-
stattsmaterialien“
an den vorgenannten Maschinen-Meister
einzureichen, von welchem dieselben in
dem Submissionstennine in Gegenwart
der etwa erschienenen Submittenten wer-
den geöffnet werden. Cottbus, den 2. Juni
1877. Die Direction. (1865)
Glückstadt-Elmshorner Eisenbahn-Gesell-
schaft. Es soll die Lieferung von:
7 combinirten Personenwagen I. u. H. CI.,
15 Personenwagen Hl. CI.,
4 „ IV. Cb,
4 Gepäckwagen
im Wege der Submission vergeben werden.
Die Zeichnungen und Lieferungsbedin-
(Schluss der offiziellen Anzeigen auf S. 615.)
Privat- Anzeigen.
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Vo**ln t irVi«p Vlinnhklin .V«i
riltaMorl
611
Beilage ZU No. 46. Berlin, am 15. Juni 1877.
Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Statistische Zusammenstellung der von mehreren Verwaltungen Deutscher Eisenbahnen gemachten Mittheilungen über
Achsbrüche,
welche im Laufe des Jahres 1875 auf diesen Bahnen erfolgt sind.
Rubrik 1 und 2. Name der Bahn und der Bahnstrecke. Zahl der
Achsbrüche.
©
jz;
Name der Bahn, welcher das Fahr-
zeug gehörte, bei dem der
Achsbruch erfolgte
Zahl der stattgehabten
Achsbrüche bei
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0?
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A
Wagen
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ISJ
1
Altona-Kieler Eisenbahn ....
2
2
2
Berlin- Anhai tische Eisenbahn
1
1
3
Berlin-Görlitzer Eisenbahn . . .
2
2
4
Berlin-Stettiner Eisenbahn . . .
i
1
5
Bergisch-Märkische Eisenbahn
12
12
6
Braunschweigische Eisenbahn
1
1
7
Chemnitz-Komotauer Eisenbahn .
1
1
8
Köln-Mindener Eisenbahn . . .
2
2
4
9
Leipzig-Dresdener Eisenbahn .
3
1
4
10
Magdeburg-Halberstädter Eisenb.
’l
4
5
11
Magdeburg-Leipziger Eisenbahn .
,
. t
1
1
12
König!. Niederschl.-Märkische E.
,
1
1
13
Oberschlesische Eisenbahn . . .
1
1
3
5
14
Reichs-Eisenbahnen Elsass-Lothr.
7
7
15
Rheinische Eisenbahn
2
i
6
9
16
Rhein-Nahe Eisenbahn ....
l
1
2
17
Königl. Saarbrücker Eisenbahn .
1
1
18
Königl. Sächsische Staatsbahnen
’l
2
3
19
Kgl. Württemberg. Staatsbahnen
l
1
2
20
Böhmische Westbahn
l
1
21
Dux-Bodenbacher Eisenbahn . .
1
1
22
Galizische Carl Ludwig-Bahn . .
K. K. pr. Kaiser Ferd. Nord-Bahn
2
2
23
2
2
24
K. K. pr. Lemb.-Czernowitz- Jassy E.
1
1
25
K. K. pr. Oest. Staats-Eisenb.-öes.
3
5
l
12
21
26
K. K. pr. Oesterr. Südbahn-Ges.
3
3
11
17
27
K. K. pr. Oesterr. Nordwestbahn
1
1
28
K. K. pr. Theiss-Eisenbahn . . .
,
2
1
3
29
K. K. pr. Siebenbürger Eisenbahn
1
1
30
Königl. Ungarische Staatsbahnen
l
1
Zusammen
16
20
6
73
115
Gegen das Vorjahr, in welchem die Zahl der Achsbrüche
bei den Locomotiven . 17
„ „ Tendern ... 34
„ „ Personen-Wagen 12
„ „ Last-Wagen . . 99
Zusammen 162
betrug, ergab sich
bei den Locomotiven eine Verminderung von 1 -
- 5,9
pCt.
9
„ Tendern „ „
99
14-
CM
vH
T*
II
99
9»
„ Personen-Wagen „ „
99
6 =
- 50,a
99
91
„ Last-Wagen „ „
99
26 -
11
to
JT5
99
Zusammen eine Verminderung von 47 = 29, 0 pCt.
An dieser Verminderung participiren zumeist die Eisass-
Lothringischen Reichs-Eisenbahnen (mit 10), die Königlich Württem-
bergische Staatsbahn (mit 9), die Königlich Sächsischen Staatsbahnen
(mit 8), die Rheinische Eisenbahn und die Oesterreichische Staats-
Eisenbahn-Gesellschaft (mit je 5).
Eine nennenswerthe Vermehrung ist bei keiner der Bahnen
vorgekommen.
Nachstehend sind die Achsbrüche den Fahrzeugen gegenüber
gestellt, welche Anfangs dieses Jahres auf den Bahnen, von denen
Aufzeichnungen eingegangen sind, vorhanden waren, und hierbei
gleich die Verhältnisse in den früheren Jahren in Betracht ge-
zogen.
cj
Stattgehabte Achs-
brüche bei den
Zahl der vorhanden
gewesenen
Fahrzeuge über-
haupt
Es entfallen
somitAchsbriic he
auf Stück
3 _
c5 *3,
*s 2
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3 H
6
a
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d
Tender
Wagen
Zusammen
g «
lg
§•-
Tender
Wagen
Locomo-
tiven
Tendor
j Wagen
1875
16
20
79
115
7463
6509
188059
202031
466
325
2380
1756
1874
17
34
111
162
7047
6277
176270
189594
415
185
1588
1170
1873
11
33
101
145
5519
4836
140609
150964
501
147
1392
1041
1872
21
50
114
185
5013
4505
119386
128904
239
90
1048
696
1871
10
46
130
186
3965
3557
102670
110192
396
77
789
592
1870
11
30
91
132
3995
3699
94655
102349
363
123
1040
776
Aus dieser Zusammenstellung berechnet sich, dass die statt
gehabten Achsbrüche mit Rücksicht auf die Zahl der vorhandenen
Fahrzeuge vom Jahre 1875 (Anfang) gegenüber den der Vorjahre
sich stellen wie folgt:
bei Loco-
motiven
um pCt.
bei
Tendern
um pCt.
bei
Wagen
um pCt.
bei Fahr-
zeugen
überhaupt
um pCt.
gegenüber 1874 .
— 11
- 43
— 33
— 33
1873 .
+ 8
— 55
- 42
— 41
1872 .
— 49
— 72
— 56
— 60
1871 .
— 15
— 76
— 67
— 66
1870 .
— 22
— 62
— 56
— 56
Die Verhältnisse sind also im Jahre 1875 bei allen Fahr-
zeugen bedeutend günstiger geworden, und dürften überhaupt, so
lange Aufschreibungen gepflogen und eingesendet, auch von
keinem der noch früheren Jahre übertroffen werden.
Rubrik 3. Datum, an welchem der Bruch geschehen ist oder
bemerkt wurde.
Die stattgehabten Achsbrüche vertheilen sich bezüglich
der Monate, in welchen der Bruch geschehen ist oder bemerkt
wurde, wie folgt:
In den Monaten:
Locomo-
Ten-
Pers.-
Last-
Zus.
tiven
dern
Wagen
Jänner
1
3
12
16
Februar
1
3
5
9
März
2
1
2
9
14
April
1
2
4
7
Mai
1
1
2
4
Juni
2
2
5
9
Juli
1
5
6
August
1
1
7
9
September
2
2
5
9
October
2
2
3
7
November
2
3
1
4
10
December
1
2
12
16
Summa der stattgehabten
Achsbrüche
16
20
6
73
115
612
Nach dieser Tabelle sind in den kalten Monaten Jänner,
Februar, März, October, November und December gebrochen:
bei den Locomotiven .... 9 Achsen
„ „ Tendern 12 „
„ „ Wagen 50
zusammen 71 Achsen,
hingegen in den warmen Monaten
bei den Locomotiven .... 7 Achsen
„ „ Tendern 8 „
„ „ Wagen 29
zusammen 44 Achsen.
Es sind also in den kalten Monaten um 27 = 61, 4 pCt.
mehr als in den warmen gebrochen, wodurch also auf’s neue die
grössere Inanspruchnahme der Achsen bei gefrorenem Boden, so-
wie das ungünstigere Verhalten des Achsenmaterials in der Kälte
seine Bestätigung findet.
Die gebrochenen Stahlachsen vertheilen sich auf die kalten
und warmen Monate wie folgt:
in den kalten in den warmen
Monaten
bei Locomotiven 5 5
„ Tendern 4 1
„ Wagen 15 12
zusammen 24 18
welche Ziffern bei Abzug jener in Folge Heisslaufens gebrochenen
Achsen sich stellen auf 19 und 14
Rubrik 4, 5 und 6. Datum, an welchem die Achse in Benutzung
genommen wurde. Zurückgelegte Kilometerzahl.
Aus der Zusammenstellung der in diesen und in den vor-
hergehenden Rubriken enthaltenen Angaben ergiebt sich die Be-
nützungsdauer, sowie die durchschnittlich zurückgelegte Kilo-
meterzahl der gebrochenen Achsen.
Locomotiven
Tender
Wagen
+3 Q2
Name der Bahn
©
rO
© ©
'O :d
H fl
© fl
ö Cr!
Ü -fl
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Bemerkung
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J. M. T.
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W-S
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
li
12
13
Altona-Kieler Eisenbahn .
2
21- 8-10
150 000
4 718,5
1 R. 12. Von einer
1 fehlen die Angaben
Berlin-Anhaltische Eisenb.
1
1-5-10
68 049
68 049
-
Berlin-Görlitzer Eisenbahn
2
7-8-13
119 213
27 961
4
Berlin-Stettiner Eisenbahn
Bergisch-MärkischeEisenb.
;
•
•
1
15-11-20
284 462
18135
12
11- 6-12
103 188,ä
6 394,2
Braunschweigische Eisenb.
Chemnitz-Komotauer E. .
1
0-6-27
12 896
12 896
•
1
21- 0-19
469 470
74 520
Köln-Mindener Eisenbahn
2
14-5-23
213 953
12 092
2
3- 1-29
51 647
8 182,.
Leipzig-Dresdener Eisenb.
Magdeburg-Halb erstädt. E.
3
7- 3-28
194 181,o
4 532,6
1
6- 2- 7
260 383
15 892,o
1
1-4-13
41454
41 454
4
8- 1- 6
110 282, ,
12 880,a
Magdeburg-Leipziger E. .
Kgl. Niederschl.-Märk. E. .
Oberschlesische Eisenb. .
1
?
131 932
3 000
1
12- 6- 0
227 862,5
15 156,7
1
4-0- 6
122 473
2 988
1
0- 9-22
33 485,3
33 485,3
3
13- 8-12
256 031,,
6 090,,
Reichseisenb. Elsass-Lothr.
.
1
12- 1- 0
340 716
14 600
7
3- 4- 9
35 519,i
7 581,9
Rheinische Eisenbahn . .
2
19-8- 2
358 679
.
6
8- 6-10
132 385,o
10 502,o
Rhein-Nahe Eisenbahn
(1
11- 7-27
?
9 225,0
-
\1
12- 3- 3
173 725
5 660
Kgl. Saarbrücker Eisenb.
.
.
1
13- 4- 2
?
18 889,3
Kgl. Sächs. Staatsbahnen
•
;
13- 1- 9
3- 9- 8
199 000
300 000
19 400
27 000
Kgl. Württemb. Staatsb. .
Böhmische Westbahn . .
•
1
13-11- 7
348 953
1 137,8
{;
?
9- 6-16
?
?
175,7
13 833
Dux-Bodenbacher Eisenb.
l
0- 2-28
210,5
210,5
Galiz. Carl Ludwig-Bahn .
Kaiser Ferdinands -Nordb.
2
21- 6-23
260 451,5
26 287,8
2
10- 0- 6
189,o
2 090, o
J R. 12. Von einer
1 fehlen die Angaben.
Lemberg-Czernow. -Jassy E.
•
.
1
8- 9- 6
178 145,9
11 620,,
Staats-Eisenb.-Gesellsch aft
3
7-9-16
203 647,o
17 175,6
5
18. 7-16
?
5 721,9
1 1 25- 1- 6
1 12 15- 8-23
?
?
?
?
1 R. 4. Von einer
| fehlen die Angaben.
( R. 3. Von 2 feh-
l len die Augaben.
Oesterr. Südb.-Gesellschaft
Oesterreich. Nordwestbahn
3
10-7- 3
213 460,8
11 448,6
3
16- 3-17
442 527,9
11 665,6
11
14- 8-19
?
?
1 R. t. Von 1 feh-
\ len dio Angaben.
f R.7,8 u.9. Von2 feh-
( len die Angaben.
.
1
4- 5- 5
?
?
Theiss-Eisenbahn . . .
Siebenbürger Eisenbahn .
•
2
1
16- 0- 0
6- 9- 3
?
?
15 544,0
10 702,9
1
?
?
?
) R. 7 u.9. Von einer
| fehlen die Angaben.
Kgl. Ungar. Staatsbahn .
•
•
•
1
?
?
?
Post-, Ambul.-WagenJ
Aus dieser Tabelle berechnet sich
der im Jahre 1875 gebrochenen Achsen
bei den Locomotiven
„ „ Tendern
„ „ Personenwagen
» „ Lastwagen
die mittlere Laufdauer
Jahre Monate Tage
mit 7 9 24
„ 14 1 15
„ 11 8 4
„ 11 5 24
und
Fahrzeug, überhaupt 11 3 13
Diese Ziffern waren in den früheren 5 Jahren
1874
1873
1872
1871
1870
bei
Locomotiven
Teudern . .
Wagen . .
8— 8-27
14- 5- 4
11— 1—18
11—11— 7
11- 9-12
11— 1-21
10- 2—19
11- 1—8
11— 7—23
9-10-16
13—11—27
10- 1—18
11— 4—11
13— 4— 2l
11 — 11 — ll
Von den Locomotiven hatte die längste Dauer von 23 Jahrl
2 Monate 6 Tage eine der Köln-Mindener Eisenbahn gehörige, vof
A. Borsig gelieferte gerade Triebachse;
618
von den Tendern 23 Jahre 6 Monate 26 Tage eine der Kais.
Ferdinands-Nordbahn gehörige, von Prevali in Kärnthen gelieferte
Achse;
von den Personen-Wagen 25 Jahre 1 Monat 6 Tage
und „ „ Last-Wagen . . 22 „ 3 „ 17 „ eine
der K. K. p. Oesterr. Staats-Eisenbahn Gesellschaft gehörige, von
demselben Werke gelieferte Eisenachse.
Die kürzeste Dauer der gebrochenen Achsen war:
bei den Locomotiven . — Jahre 6 Monate 27 Tage (Gussstahl)
„ „ Tendern ... — „ 9 „ 22 „
„ „ Personenwagen 3 „ 9 „ 8 „ (Puddelstahl)
„ „ Lastwagen . . — „ — „ 4 „(Bessemerstahl)
und war die Ursache des Bruches bei allen mangelhaftes, zu sprö-
des Material.
Aus der vorstehenden Zusammenstellung ergiebt sich ferner
die durchschnittlich zurückgelegte Kilometerzahl:
bei den Locomotiven . mit 175 891 Kilom.
„ „ Tendern . . . „ 255 355 „
„ „ Personenwagen „ 280 191 „
_ „ Lastwagen . . „ 120 988 „
und bei den Fahrzeugen überhaupt „ 155 712 „
Von den Locomotiven hatte die grösste Kilometerzahl 400 990
eine der Rheinischen Eisenbahn gehörige Kuppelachse,
von den Tendern 442 527 eine der K. K. pr. Oestr. Südbahn,
von den Personenwagen 300 000 eine der Kgl. Sachs. Staats-
bahn, und endlich
von den Lastwagen 469 470 eine der Braunschweigischen
Eisenbahn gehörige Achse, wobei jedoch bemerkt werden muss,
dass von sehr vielen Achsen die Kilometer-Angabe fehlt.
Seit der letzten Revision haben zurückgelegt:
eine Locomotivachse . .21 596 Kilom.
„ Tenderachse . . .11 767 „
„ Personenwagenachse 13 073 „
„ Lastwagenachse . . 10 071 „
und bei den Fahrzeugen überhaupt 12 691 „
Nachstehend sind diese Ziffern den aus den früheren Jahren
gegenübergestellt :
1874
1873
1872
1871
1870
Kilometer im
Ganzen
Locomotiven 253 203, 5
268 629,6
209 029,5
202 061,8
259 754„
Tender . .
236 672,8
227 244,7
244 773,,
296 032,»
238 914,i
Wagen . .
130 711,8
120 238,8
161 322„
163 974,5
182 365,9
Kilometer seit der letzten Revision
Locomotiven
22 651,a
17 958,!
21 140,4
17 091,o
16 011,,
Tender . .
13 892,»
14 492,!
16 045,7
15 470,7
13 622,o
Wagen . .
12 300, o
10 631,6
10 495,i
11 272,6
11 051,i
Die bedeutend geringere bis zum Bruch zurückgelegte Kilo-
meterzahl bei den Wagen ist, wie im Vorjahre, auf die zahlreich
erfolgten Brüche neuer Achsen in Folge vernachlässigten Heiss-
laufens zurückzuführen.
Rubrik 7 und 9. Name des Erzeugers, Lieferanten oder Gewerkes,
Material und Erzeugungsart der Achsen.
Nachstehend sind die gebrochenen Achsen mit Rücksicht
auf den Erzeuger und den Lieferanten mit Angabe der durch-
schnittlich zurückgelegten Kilometerzahl zusammengestellt.
Name des Erzeugers, Lieferanten oder
Gewerkes
Zahl der
gebro-
chenen
Achsen
Zahl der gebro-
chenen Achsen,
von denen die
Kilometerzahl
angegeben
Material der Achsen
Ursache des Bruches und Bemerkung
Schmiede- Puddel- Bessemer /-.„„„„.„i,,
eisen stahl Stahl uussstahl
Mittlere Kilometerzahl
1
2
3
4 | 5 | 6 | 7
8
Locomotiven.
Friedr. Krupp in Essen
3
3
•
•
109300,2
A. Borsig in Berlin
4
4
280960,4
•
König & Reunert in St. Annen . . .
1
1
12896,,
Bochumer Verein in Bochum ....
2
2
41454,0
244986
Neuberg in Steiermark
2
2
192409,5
162309
Unbekannte Firmen
3
2
234512
122473,5
Cammel in England
1
•
T
e n d e r.
?
A. Borsig in Berlin
2
2
312589
.
Bochumer Verein in Bochum ....
3
3
•
•
194180,9
König & Reunert in St. Annen . . .
1
1
33485,3
Eisenwerk in Stefanau
2
1
348953
Prevali in Kärnthen
8
3
321143,6
•
Neuberg in Steiermark
1
.
?
. j
Unbekannte Firmen
3
]
?
? e r s o
n e n w
a g e n.
Phönix in Escliweiler Aue
2
2
260383
300000
Englert, Künzer&Fuhse in Escliweiler
1
?
.
Prevali in Kärnthen
1
?
. '
•
Unbekannte Firmen
2
?
.
?
Gerade Triebachsen. Zwei Achsen hatten
unganzes Material.
Zwei gerade Triebachsen. Eine Laufachse.
Eine Kuppelachse. Eine hatte mangel-
haftes Material. Die Uebrigen brachen
wegen Abnützung.
Laufachse. Mangelhaftes Material. Bei
einer Entgleisung gebr.
Eine gerade Triebachse. Unganzes Mate-
rial. Bei einer Entgleisung gebr. Eine
Kurbelachse. In Folge Abnützung gebr.
Eine Kurbelachse, wegen mangelhaftem
Material. Eine gerade Triebachse, wegen
Abnützung.
Eine gerade Triebachse. Unganzes Mate-
rial. Eine geradeTriebachse. Abnützung.
Eine gerade Triebachse. Mangelhafte
Construction.
Laufdauer 5 J. 0 M. 3 T. Kurbelachse.
Mangelhaftes Material.
In Folge Abnützung gebr.
Zwei hatten zu sprödes Material. Eine
bei einem Zusammenstoss gebr.
Zu sprödes und unganzes Material.
Dauer der Achsen von denen die Angaben
fehlen 6 J. 9 M. 3 T. Eine mangel-
haftes Material. Eine wegen Abnützung.
Dauer der Achsen von denen die Angaben
fehlen 20 J. 5 M. 21 T. Alle wegen Ab-
nützung gebr.
Dauer 6 J. 9 M. 3 T. Hatte einen Mate-
rialfehler.
In Folge Abnützung gebr.
Eine bei einem Unfall gebr. Eine hatte
einen Materialfehler.
Dauer der Achse 11 J. 7 M. 27 T. Dürfte
einen Materialfehler gehabt haben.
Dauer der Achse 25 J. 1 M. 6 T. Wegen
Abnützung gebr.
Name des Erzeugers, Lieferanten oder
Gewerkes
Zahl der
gebro-
chenen
Achsen
Zahl der Achsen,
von denen die
Kilometerzahl
angegeben ist
Material der Achsen
Ursache des Bruches und Bemerkung
Schmiede-
eisen
Puddel-
Stahl
Bessemer
Stahl
Guss-
Stahl
Mittlere Kilometerzahl
1
2
3
4
5
6
7
8
Las
t w a g
e n.
Phönix in Eschweiler Aue
1
1
271870
dto.
2
?
Mittlere Laufdauer 18 J. 4 M. 27 T.
Owens in England
1
?
.
Dauer 21 J. 1 M. 22 T. Wegen Abnützung gebr.
Unbekannte Erzeuger
4
1
150000
Mittlere Laufdauer jener Achsen von denen
keine Kilometerzahl angegeben ist. 18 J
9 M. 10 T.
König & Reunert in St. Annen . . .
1
1
#
2707
Dürfte einen Materialfehler gehabt haben.
Englerth, Künzer & Fuhse
3
3
51101,2
In Folge Heissgehen gebr.
dto.
9
9
158291,6
.
.
Die Meisten in Folge Heissgehen gebr.
Bochumer Verein in Bochum ....
2
1
599020
Dauer der Achsen von denen die Angaben
fehlen. 6 J. 5 M. 4 T. Dürfte zu schwache
Dimensionen gehabt haben.
Gewerk Zeltweg in Kärnthen ....
2
2
89167,!
Dürfte mangelhaftes Material gehabt haben.
„ Horzowitz in Böhmen . . .
1
?
.
Dauer 4 J. 5 M. 5 T. In Folge Heissgehen
gebrochen.
„ Reschitza in Banat ....
2
?
Dauer 12 J. 8 M. 16 T. In Folge Ab-
nützung gebr.
„ Prevali in Kärnthen ....
11
?
Dauer 18 J. 2 M. 26 T. In Folge Ab-
nützung gebr.
John Brown in England
1
?
Dauer 5 J. 7 M. 19 T. In Folge Heissgehen
gebrochen.
Petit Gondet
2
?
#
Dauer 15 J. 0 M. 25 T. In Folge Ab-
nützung gebr.
Gewerk Zeltweg in Kärnthen ....
3
?
Dauer 8 J. 0 M. 7 T. Eine wegen Heiss-
gehen, eine wegen Abnützung und eine
wegen zu schwacher Dimension gebr.
Mörder Verein in Hörde
5
5
U4227,0
Die Mehrzahl hatte Materialfehler.
dto.
2
2
m -
77415,8
Hatten mangelhaftes Material.
dto.
1
1
22352,2
Hatten unganzes Material.
Cammel in England
1
1
90491
Dürfte zu schwache Dimensionen gehabt
haben.
Dietrich & Comp, in Reichshofen . .
3
3
25002,2
In Folge Heissgehen gebr.
dto. . .
2
2
45103,9
.
Eine in Folge Heissgehen.
„ „ mangelhafter Construction.
Friedr. Krupp in Essen
3
3
142369,,
Eine bei einem Zusammen stesse
Eine in Folge einer Verletzung.
„ „ „ zu schwacher Dimension.
Luders in Görlitz
1
1
131932
Hatte mangelhaftes Material.
A. Borsig in Berlin
1
1
462468,7
In Folge Abnützung gebr.
Eberhard Hösche Söhne in Düren . .
2
2
. 165615
Hatte mangelhaftes Material.
Ruetz & Co. in Rothe Erde b. Dortmund
2
1
153999
Dauer der einen, von der die Angaben
fehlen, 13 J. 4 M. 2 T. Eine in ^Folge
eines Zusammenstosses und eine in Folge
Abnützung gebr.
dto.
1
1
173725
,
In Folge Abnützung gebr.
Laurahütte in Oberschi
2
2
199000
In Folge Abnützung gebr.
Gewerk Wasseralfingen i. Württemberg
1
?
,
Dauer 9 J. 6 M. 16 T. Hatte mangelhaftes
Material.
Bessemer Hütte in Teplitz .....
1
1
210,5
Hatte mangelhaftes Material.
Rubrik 10. Ort der Bruchfläche.
Gattung des Fahrzeuges.
Im
An der
Aussenseite
An der
Innenseite
In der
Gegen die
Achsmitte
Mehr als
einmal ge-
Bemerkung.
Zapfen.
der Nabe.
der Nabe.
Nabe selbst.
ZU.
brochen.
Locomotive
i Schmiedeeisen . .
Stahl
1
1
i
3
3
1
1
5
•
Tender
Schmiedeeisen . .
9
.
1
5
L Stahl
1
2
1
i
Pcrsonen-Wagen . . . . i
Schmiedeeisen . .
Stahl
1
•
1
1
1
1
i
Last- Wagen
Schmiedeeisen . .
Stahl
29
18
l
9
2
4
1
5
3
i
Zusammen . . ■
Schmiedeeisen . .
Stahl
40
20
2
14
8
11
2
7
8
1
2
Nach dieser Tabelle sind:
CO — 52,2 pCt. im Zapfen,
2 = 1,8 „ an der Aussenseite der Nabe,
22 — 19, j „ an der Innenseite der Nabe,
13 = 11,3 pCt. in der Nabe selbst,
15 = 13,o ,, gegen die Aclismitte uu und in der Mitte selbst,
3 = 2,6 „ mehr als einmal gebrochen.
615
Nachstehend sind diese Ziffern von den früheren Jahren
angegeben :
1874
1873
1872
1871
1870
Im Zapfen .
cd'
II
vH
Oi
77 = 53,!%
98 =2,9%
92=49,4%
60=45,4%
An der Aus-
senseite der
Nabe . .
1 0,6 n
2= 1>! »
3 = 1>6 »
An der In-
nenseite der
Nabe . .
37 = 22,8 „
26 = 17,9 „
30= 16,2 „
37= 19,8 »
In der Nabe
selbst . .
21=13,0„
4= 16,6 »
40 = 21,7 „
19 = 15,7 „
Gegen die
Achsmitte
zu ... .
11 — 6,9 „
14= 9,6 *
11= 5,9 „
21=11,3 „
13= 9,9,,
Mehr als ein-
mal gebr. .
1 — - 0,6 „
4= 2,8 „
4= 2,2 „
4= 2,2 „
2= 1)5»
Nach dieser Tabelle waren von den gebrochenen Achsen
aus Schmiedeeisen, Puddelstahl, Bessemerstahl, Gussstahl.
bei den Locomotiven .6 . 3 7
„ „ Tendern ... 15 . 1 4
„ „ Pers.-Wagen . . 4 1 1
„ „ Last-Wagen . 48 14 4 7
Zusammen
73
15
Im Vorjahre waren diese Ziffern
117 24
9
42
4
45
18
17
Während also im Vorjahre die Zahl der Stahlachsen 27-7 der
gebrochenen betrug, ist selbe in diesem Jahre auf 365 gestiegen,
woraus aber keineswegs etwa ein Schluss auf die geringere Ver-
wendbarkeit der Stahlachsen gezogen werden darf, worauf später
noch zurückgekommen wird.
Die von den Achsen der verschiedenen Materialien bis zum
Bruche zurückgelegten Kilometer sind wie folgt gewesen:
für Eisenachsen 205 586 Kil.
„ Puddelstahlachsen 119 028 „
„ Bessemerstahlachsen 91 267 „
„ Gussstahlachsen 112 297 „
Rubrik 8. Die Gattung der Achse und des Fahrzeuges, die Gatttung des Zuges, sowie dessen Geschwindigkeit zur Zeit des Bruches
sind aus der folgenden Tabelle zu ersehen.
Benennung der Züge
Locomotive
Tender
Pers.- 1 Last- 1 Pers.-
Wagen
Last-
Summa
der
Brüche
Bemerkung
6rädrig
drädrig j 6rädi-ig
4rädrig
6- und 8rädrig
l bei voller Geschwindigkeit
Eilziige .... J gemässigter „
f in der Ruhe bemerkt. . .
I bei voller Geschwindigkeit
Personen-Züge . < „ gemässigter „
f in der Ruhe bemerkt. . .
f bei voller Geschwindigkeit
Gemischte Züge < „ gemässigter „
I in der Ruhe bemerkt . .
( bei voller Geschwindigkeit
Lastzüge ... 1 gemässigter „
1 in der Ruhe bemerkt . .
( bei voller Geschwindigkeit
Material-Züge . < „ gemässigter „
I in der Ruhe bemerkt . .
( bei voller Geschwindigkeit
Leere Fahrten . < „ gemässigter „
[ in der Ruhe bemerkt . .
Rangirdienst . I bei gemässigter Geschwind.
( in der Ruhe bemerkt . .
/ 1 gerade Trieb- )
\ achse /
( 1 Laufach se 1
\ 2 Kurbelachsen /
1 1 gerade Trieb- 1
\ 1 Kurbelachse /
1 1 gerade Trieb- \
\ achse /
1 2 gerade Trieb- 1
\ achsen /
( 1 Laufachse \
\3ger.Triebachs.j
( 1 gerade Trieb-, 1
\4 Kuppelachse./
2
1
1
2
4
1
1
1
1
5
1
2
1
2
4
22
6
26
2
1
7
0 2
1
1
1
l) Beide Post-Am-
bulance-Wagen.
1 bei voller Geschwindigkeit
Zusammen . . < „ gemässigter „
l in der Ruhe bemerkt . .
7
8
1
9
8
*) 2
2
1
29
13
29
3
2
z) Ausserdem 1
Achse bei der
stehenden leeren
Maschine durch
Anfahren eines
Zuges.
Nach dieser Tabelle sind:
52 = 45,2 bei voller,
30 = 26,i bei gemässigter Geschwindigkeit eingetreten und
33 = 28, 7 in der Ruhe bemerkt worden.
Die in der Ruhe bemerkten betreffen nur durch Heisslaufen
gebrochene Achsen.
Nachstehend sind diese Daten den in den früheren Jahren
gegenübergestellt :
1875 1874 1873 1872 1871 1870
volle Geschwindigkeit:
52—45,,% 67=:41,2% 63 = 43,5% 66=35,7 % 72 = 39% 45 = 38%
mässige Geschwindigkeit:
30 = 26,!% 65=40,3% 53 = 36,e% 75=40,6% 67 = 36% 49 = 41%
in der Ruhe bemerkt:
83 = 28, 7% 30=18,5% 20 = 19.3% 44=23, 7% 47=25% 26 = 20%
gungen liegen im Bureau unseres Maschi-
nenmeisters in Glückstadt zur Einsicht
aus, und können auch die Lieferungsbe-
dingungen i gegen Erstattung von 0,5 M
von unserem Hauptbureau bezogen werden.
Offerten sind versiegelt und portofrei
mit der betreffenden Aufschrift bis zum
12. Juli er., Vormittags 12 Uhr, an uns
einzureichen.
Schluss der offiziellen Anzeigen.
Die Auswahl unter den Offerenten,
welche bis zum 20. Juli an ihre Gebote
sich zu binden haben, bleibt Vorbehalten.
Später eingehende Offerten werden nicht
berücksichtigt. Glückstadt, den 10. Juni
1877. Die Direction: H. Lund. (1873)
Königlich Dänische Staatsbahnen. Die
Lieferung von 4 6gekuppelten Güterloco-
motiven mit Tendern soll im Wege der
Submission vergeben werden.
Offerten werden bis 26. Juni d. Js.
empfangen.
Bedingungen können vom Secretariat
der Dänischen Staatsbahnen Aarhus em-
pfangen werden. Aarhus, am l. Juni 1877.
Die Direction der Dänischen Staats-
bahnen. (1838)
Rubrik 18. Die Folgen des Bruches sind durch nachstehende Zusammenstellung ersichtlich:
Gattung des Zuges und des Fahrzeuges,
in dem der Bruch erfolgte
Folgen des Bruches
Blosse
Beschädi-
Beschädi-
Zertrümme-
Beschädi-
Menschen-
Ohne
gung
gung
rung
gung
leben
Folgen
gleisungen
eines
mehrerer
von
Bahn-
be-
Fahrzeuges
Fahrzeuge
Fahrzeugen
körpers
schädigt
1
2
1
6
i
1
i
2
1
1
2
1
1
1 stark1)
/ 1 leicht
| 2 „ *)
1 1 stark 3)
3 leicht
i
2
4
-
6
i‘)
l 5 Btark
Ist. 12 lcht.6)
1 zertriimm.
} 1
36
{ lnßFällen
6 gering
5
l leicht5)
14 gering7)
16 beschall.
1 leicht
( 1 stark \
1
\ 9 leicht /
2
•
5
1 leicht
6
28)
i
2
13
i
1
17
i
3
2
i
8
6
2
i
45
Bemerkung
Eilzüge . . .
Personen-Züge .
Gemischte Züge
Last-Züge . .
Material- Züge .
Rangirdienst .
Leere Fahrten .
[ Locomotive . .
) Tender . . .
j Personen-Wagen
f Last-Wagen
I Locomotive . .
Tender . . .
Personen-Wagen
Last-Wagen . ,
Locomotive . .
Tender . . .
Personen-Wagen
Last- Wagen
! Locomotive .
Tender . ,
Last- Wagen
i Locomotive
| Tender . .
I Last- Wagen
( Locomotive
J Tender
( Lastwagen
/ Locomotive
\ Tender .
1) zugleich die Bahn.
2) „ „ ,,
3) „ ..
*) zugleich die Bahn.
6) In einem Falle auch die Bahn.
’) zugleich die Bahn beschädigt.
8) Ausserdem ein Bruch bei
einer stehenden Locomotive
durch Anfahren des Zuges
vorgekommen.
Zusammen .
Locomotive
Tender
Personen-Wagen
Last-Wagen
Von den 115 Brüchen hatten
78 = 67.9 gar keine Folgen,
4 = 3.5 blosse Entgleisungen der Fahrzeuge,
27 — 23.4 blosse Beschädigungen von Fahrzeugen und
6 = 5.2 Beschädigungen von Fahrzeugen und der Bahn
verursacht.
do.
Die Beschädigungen der Fahrzeuge waren meist sehr gering
und deren Zahl nicht bedeutend. Selbe betrug bei den Locomo-
tiven 2, bei den Tendern 1, bei den Wagen 84.
Zertrümmert wurden 6 Lastwagen.
Es kamen also 93 Fahrzeuge auf die 115 Brüche oder auf
100 Brüche 81 beschädigte Fahrzeuge.
Rubrik. 11a. Beschaffenheit der Bruchfläche.
Gattung des Fahrzeuges
Bruchstelle
Mangelhafte
Beschaffenheit
des Materials.
Mangelhafte
Schweissung
und Guss.
Bemerkung.
An der
Zapfen-
wurzel.
An der
Aussenseite
der Nabe.
An der
Innenseite
der Nabe.
In der
Nabe selbst.
Gegen die
Achsmitte
zu.
Mehr als
einmal
gebrochen.
frisch gebrochen ....
1
i
i
Locomotiven<
weniger als .% alter Anbr.
1
i
2
1
mehr „ „ „ „
2
1
4
{
4
6
frisch gebrochen ....
2
.
#
2
Tender . . <
weniger als % alter Anbr.
1
i
i
2
mehr „ „
8
2
5
2
frisch gebrochen ....
29
4
{
11
Wagen . . A
weniger als % alter Anbr.
6
1
3
2
1
6
[mehr „ „
13
10
4
4
i
4
frisch gebrochen ....
31
1
5
i
14
Zusammen A
weniger als % alter Anbr.
6
i
5
3
2
i
10
(mehr „ „
23
1
16
10
8
i
10
2
Rubrik. 11b. Beschaffenheit der Brnchfläche bei den Stahlachsen.
{frisch gebrochen . . .
weniger als % alter Anbr
mehr „ * „
I frisch gebrochen . . .
Tender . .< weniger als % alter Anbr
Imehr „ „ „
| frisch gebrochen . . .
Wagen . . < weniger als V3 alter Anbr
(mehr „ „ „
( frisch gebrochen . . .
Zusammen .t weniger als % alter Anbr
(mehr „ „
11
6
1
12
6
2
7
8
11
617
Nach dieser Zusammenstellung hatten von den Achsen
38 = 33,o % frische Brüche,
18 = 15,7 \ geringe Anbrüche,
59 = 51,3 % bedeutende Anbrüche,
und speciell von den Stahlachsen hatten
17 = frische Brüche,
15 = Anbrüche,
woraus zu ersehen ist, dass abermals bei den Stahlachsen die
frischen Brüche in einem grösseren Verhältnisse als bei den Eisen-
achsen eintraten.
Rubrik 12. Belastung des Acliszapfens bei normaler Benützung
des Fahrzeuges.
In der folgenden Tabelle sind die Belastungen der Achs-
zapfen mit Beziehung auf den Querschnitt in der Nabe dar-
gestellt.
Belastung der Achs-
zapfen pro in
der Nabe in Klg.
Von 12 bis 14 Kilogr.
» 14 „ 16 „
16
18
20
22
24
26
28
30
32
34
18
20
22
24
26
28
30
32
34
36
Locomotiven
Tender
Pers.-
Last-
mit aussen
liegenden
Rahmen
mit innen
liegenden
Rahmen
Wagen
3
2
1
.
2
1
1
2
2
1
2
1
2
3
1
3
2
14
1
2
12
1
7
2
11
.
1
10
.
.
2
15
1
4
3
Bemerkung.
Die Mehrzahl der gebrochenen Tender- und Wagen-Achsen
hatte eine Belastung von 22 bis 32 Kilogr. pro □cm- in der Nabe,
also weniger als die Vereinsvorschriften gestatten.
Ursache der Brüche.
Die wahrscheinlichen Ursachen der Brüche, welche theils in
den Achsbruch-Tabellen selbst angegeben, theils aus den Auf-
zeichnungen und aus dem Vergleich der Daten bestimmt worden
sind, sind nachstehend zusammengestellt.
Gattung des Fahrzeuges.
Gewöhnliche
Abnützung.
Schlechtes Ma-
terial.
Schlechte An-
arbeitung der
Achse.
Schlechte Con-
struction der
Achse.
Ueberlastung.
Entgleisung.
n
<2
eS
m
s3
Diverse.
Alter Anbruch
der zu ent-
decken war.
Alter Anbruch
der nicht zu
entdecken war.
Bemerkung.
( Eisen . .
4
1
1
2
4
Locomotive ....-! stahl . . .
2
7
1
3
5
m , 1 Eisen . . .
14
1
8
6
Tender | stahl . . .
4
1
4
,,, ( Eisen
2
1
1
1
2
Personen-Wagen . . j gtaW . . .
1
1
2
( Eisen . • .
22
8
14
1
14
14
Last-Wagen . . . . { stahl
3
8
3
8
3
8
4
42
10
4
14
3
25
26
Zusammen . { stahl . . .
5
20
4
8
5
11
15
Totale . .
47
30
8
22
8
36
41
Die Brüche ordnen sich der Zahl nach wie folgt:
47 = 40,9 % wegen gewöhnlicher Abnützung,
30 = 26,! % wegen schlechten Materials,
22 = 19,! % wegen Heisslaufens,
8 = 6,95 % wegen schlechter Construction (scharfe Ansätze
und zu schwache Dimension),
8 = 6,95 % wegen diversen Ursachen.
Diese Tabelle lehrt ferner, dass die weitaus grösste Zahl
der Brüche hätte vermieden werden können, wenn zunächst bes-
seres Material gewählt (30 Fälle), bei dem eingetretenen Heisslaufen
die Fahrzeuge rechtzeitig ausgesetzt (22 Fälle), und die sichtbar
gewesenen Anbrüche entdeckt worden wären.
Bei der zum grossen Vortheile der Bahnen in steter Zu-
nahme begritfenen Verwendung von Stahlmaterial zu Achsen wer-
den gewiss die Aufzeichnungen der Daten einer jeden gebrochenen
Stahlachse interessiren , weshalb selbe dieser Arbeit noch beige-
fügt sind.
Ohne die Freiheit der hieraus zu ziehenden Schlüsse irgend-
wie beeinträchtigen zu wollen, wird darin die Richtigkeit der
wiederholt ausgesprochenen Meinung bestätigt gefunden, nicht zu
hartes Materiad zu Achsen zu verwenden, und eine strenge Aus-
wahl zu treffen, ferner mit den Stärke-Dimensionen nic.it so weit
herabzugehen, zumal dies jetzt b :i der geringen Preisdifferenz
zwischen Eisen- und Stahlmaterial nicht gerechtfertigt ist.
Wien, den 31. März 1877.
Die Direction der Kaiser Ferdinands-Nordbahn.
Fortsetzung der Frivat-Anzeigen.
fr« — ‘l
a H ‘ " "W™— „fl
Sht w
i“
Bedeckte und offene Güterwagen hält zur
Vermiethung unter billigen Ansprüchen
stets vorräthig
Erste Eisenbahnwagen-Leihgesellschaft,
Wien, Elisabethstrasse No. 9.
W. Joh. Schumacher,
Cöln
liefert als bevorzugte Specialitäten seit 1844
Maschinen jeder Art für
Bauzwecke
und die zu deren Betrieb erfordlichen Mo-
toren.
Stets vorräthig sind Mörtelbereitungs-
maschinen für Hand-, Göpel- und Maschi-
nenbetrieb, bis jetzt ca. 200 Stück inBetrieb ;
Material- Aufzüge, Kabelwinden, Flaschen-
züge, Baupumpen bis jetzt 485 Stück ge-
liefert;
Centrifugalpumpen, Pulsometer;
Dampfmaschinen, Locomobilen, Wassermo-
toren, Pferdegöpel, Transmissionen.
Illustrirte Preiscourante nebst brillanten
Zeugnissen gratis und franco.
Weisses Lagermetall.
Raffinade neuer Art.
Besonders bewährte Qualität für Wag-
gons, Erdtransportwagen etc. empfiehlt
Wilhelm Bitter, Bielefeld,
Metallwaaren-Fabrik.
Prämiirt in Oporto, Paris, Saragossa, Wien.
Ein junger Beamter, in sämmtlichen
Zweigen des Eisenbahnwesens vollkommen
ausgebildet, sucht anderweit Stellung als :
Stationsassistent, Betriebstelegraphist oder
Güterexpedient. Gute Zeugnisse stehen
zur Seite. Näheres durch die Expedition
dieses Blattes.
(Schluss der Privat -Anzeigen auf S. 621.)
618
Datum, wann der
Bruch erfolgte.
Datum,
wann die Achse
in Benutzung
genommen.
Zurückgelegte
Kilometer
Gattung der
Achse des Fahr-
zeugs und des
Zuges; dessen
Geschwindig-
keit zur Zeit
des Bruches.
Material
und
Fabrikant
der
Achse.
Dimensionen.
(~—C
Beschaffen-
heit der
Bruchfläche;
Ort der-
selben:
a = alt.
b = neu.
Be-
lastung
der
Achse
bei
normaler
Be-
nutzung
Zoll-Ctr.
Als
Ursache
des
Bruches
wurde
angegeben:
Folgen
des
Bruches.
Bemerkung.
im
Ganzen
seit der
letzten
Revision
' g '
8/1.
24/9.
1874
2 707
2 707
Gedeckt. 4rädr.
Güterwagen,
Verbands-Per-
sonenzug,
volle Geschwin-
digkeit.
Gussstahl
von
König et
Reunert
in
St. Annen.
a = 95
b = 130
C - 1786
d = 170
e =r 120
g — 183
an d.Aussen-
seite d.Nabe.
1o3,76
Ohne An-
gabe; dürfte
zu sprödes
Material ge-
wesen sein.
keine
13/3.
8/8.
1864
69 902
9 130
offener 4rädr.
Güterwagen,
Rangirzug
Gussstahl
von
Bochum.
a =r 78
b = 118
c = 1811
d 144
e r= 105
g= ?
In der Nabe.
122,02
Ohne An-
gabe; dürfte
zu sprödes
Material ge-
habt haben.
1 Wagen
beschä-
digt und
entgleist.
8/8.
31/8.
1866
90 491
11 634
offener 4rädr.
Güterwagen,
Güterzug,
normale Ge-
schwindigkeit.
Gussstahl
. on
Cammel
in
Sheffield.
a — 78
b = 118
c = 1811
d — 144
e — 112
g == 173
&
In der Nabe
134,5
Ohne An-
gabe; dürfte
zu hartes
Material ge-
wesen sein.
2 Wagen
stark be-
schädigt.
26/2.
?/9.
1873
68 049,7
68 049„
gerade Trieb-
achse einer
Personenzugs-
locomotive,
Personenzug,
in der Ruhe.
Gussstahl
von
F. Krupp.
a — 170
b = 185
c - 1362
d - - 170
e = 170
g =r 185
In der Mitte
unganz und
theils alt;
an der
Innenseite
der Nabe.
155,59
Ohne An-
gabe; wahr-
scheinlich
ein Fehler
im Material.
ohne
22/9.
10/3.
1868
139 616,9
53 298,7
gerade Trieb-
achse 1 dreifach
gekuppelt. Last-
zugslocomotive,
Lastzug, volle
Geschwindigkeit
do.
a = 160
b = 190
c = 1367
d H 199
e ~ 154
g =r 194
Gegen die
Mitte zu.
202,0
Ungleiches
Material.
ohne
30/5.
3/11.
1874
12 896,,
-
Laufachse einer
gekuppelten
Personenzugs-
locomotive, Last-
zug, massige Ge-
schwindigkeit.
Gussstahl
von
Stein & Co.
in
St. Annen.
a = 170
b = 200
c = 1370
d = 200
e = 165
g = 150
©
Gegen die
Mitte zu.
252,0
Mangelhaf-
tes Material.
Ent-
gleisung
der Loco-
motive.
13/1.
1/9.
1871
40 471,,
3 670,9
4 rädr. offener
Güterwagen,
Güterzug,
volle Geschwin-
digkeit.
Puddel-
stahl vom
Rörder
Verein in
Hörde.
a = 80
b — 131
C = 1792
d = 157
e = 131
g = 200
Im Zapfen
mittel.
127,o
Ueber-
lastung und
wahrschein-
lich Heiss-
gehen.
Der
Wagen
gering
beschä-
digt.
7/2.
1/9.
1871
42 948,s
9 861,4
4 rädr. offener
Güterwagen,
j Güter zu g,
beim Ausbin-
den.
Puddel-
stahl von
Englerth,
Künzer
| & Co.
a = 80
b = 131
c = 1792
d = 157
e = 131
g = 200
©
Im Zapfen
mittel.
127,o
Heissgehen.
ohne
19/3.
1/2.
1873
20 911,7
3 929,4
4 rädr. offener
Güterwagen,
Güterzug,
volle Geschwin-
digkeit.
Puddel-
stahl von
Dietrich
in Reichs-
hofen.
a == 81
b = 131
c = 1792
d = 157
e = 131
g = 200
Im Zapfen
mittel.
131,5
do.
ohne
6/5.
1/10.
1872
24 555,6
4 058,4
do.
do.
do.
©
Im Zapfen
mittel.
128,0
do.
ohne
10/6.
16/3.
1872
29 539,5
8 587,2
do.
do.
do.
©
Im Zapfen
mittel.
127,5
do.
ohne
13/3.
16/12.
1873
22 352,g
3 004,5
4rädr. gedeckter
Güterwagen,
Güterzug,
volle Geschwin-
digkeit.
Bessemer-
stahl vom
Hörder
Verein in
Hörde.
a = 85
b= 131
c = 1780
d = 170
e == 124
g = 229
Im Zapfen.
122,o
Unganzes
Material.
ohne
619
Datum, wann der
Bruch erfolgte.
Datum,
wann die Achse
in Benutzung
genommen.
Zurückgelegte
Kilometer.
Gattung der
Achse desFahr-
zeugs und des
Zuges; dessen
Geschwindig-
Material
und
F abrikant
der
Achse.
Dimensionen.
f — g
< ff '
Beschaffen-
heit der
Bruchfläche,
Ort der-
selben:
a = alt.
b = neu.
Be-
lastung
der
Achse
bei
normaler
Be-
nutzung.
Zoll-Ctr.
Als
Ursache
des
Bruches
wurde
angegeben:
Folgen
des
Bruches
Bemerkung.
im
Ganzen
seit der
letzten
Revision
keit zur Zeit
des Bruches.
3/12.
31/10.
1870
80 942
13 360
4rädr. offener
Lastwagen,
Rangirzug.
j Guss-
stahl von
F. Krupp.
a = 78
b — 131
c = 1739
d -- 144
e — 124
g = 227
©
gegen die
Mitte zu.
132
Zusammen-
stoss.
18/12.
8/3.
1870
120 234
1985
391,5
Gerade Trieb-
achse Schnell-
zugslocomotive,
Personenzug,
massige Ge-
schwindigkeit.
do.
a — 168
b = 175
c = 1380
d = 170
e = 165
g = 200
0
gegen die
Mitte zu.
220
Angeblich
in Folge der
Torsion.
ohne
2/1.
?/ll,
1868
175 412,*
MittlereTender-
achse, Leerfahrt,
massige Ge-
schwindigkeit.
Guss-
stahl von
Bochum.
a =r 90
b — ns
c = 1680
d — 185
e — 108
g = 180
in der Nabe.
120
Bei einem
leichten Zu-
sammen-
stoss gebr.
dürfte spröd.
Mat. gew. s.
ohne
9/11.
?/12.
1867
198 452,5
11964
Hintere Tender-
achse einer Per-
sonenzugsma-
schine, Per-
sonenzug, mas-
sige Geschw.
do.
do.
<Drq
m
5=1 ^
^ CO
120
Dürfte zu
sprödes Ma-
terial gewe-
sen sein.
Ent-
gleisung.
30/11.
?/12
1867
208 178,2
1 260
HintereTender-
achse, Leer-
fahrt, massige
Geschwindigk:.
do.
do.
In der Nabe.
120
do.
und Ent-
gleisung.
ohne
14/10.
31/5.
1874
41 454
?
Gerade Trieb-
achse einer
Lastzugs-Loco-
motive, Güter-
zug, massige
Geschwindigk.
Besse-
merstahl
von
Bochum.
a = 176
b = 183
c : 1366
d = 178
e = 183
g = 170
An d. Innen-
seite d. N abe
235
Mangel-
haftes Ma-
terial.
Entgleis,
u.geringe
Beschä-
digung
der Ma-
schine.
3/9.
?
131 932
3 000
4rädr. gedeckt.
Güterwagen,
Güterzug,
massige Ge-
schwindigkeit.
Puddel-
stahl von
Lüders
in
Görlitz.
a — 89
b = 133
c = 1830
d = 154
e — 133
g = 216
©
Im Zapfen.
140
Wahrschein-
lich unge-
nügendes
Material.
Ent-
gleisung
des
Wagens.
•
17/11.
1862
228 040,7
151 56,7
4 rädr. Kohlen-
wagen, Rangir-
zug.
Guss-
stahl von
F. Krupp.
a = 78
b = 124
c = 1796
d = 160
e = 114
g= ?
In der Mitte.
146
Dürfte zu
schwach ge-
wesen sein.
ohne
In einer
Einkerb,
gebroch.
10/1.
14/12.
1867
118 124,7
118 98
4 rädr. bedeckt.
Güterwagen,
Güterzug, volle
Geschwindigk.
do.
a = 82
b = 124
c = 1674
d — 144
e = 113
g = 185
0
An d. Innen-
seite d. Nabe
163
Angeblich
eine Guss-
blase bei a
die einen
Anbruch
herbeiführte
Der Wa-
gen ent-
gleist u.
über den
Damm
gestürzt.
2/3.
10/5.
1874
33 485,3
33 485,3
HintereTender-
achse, Schnell-
zug, volle Ge-
schwindigkeit.
Guss-
stahl von
König &
Reunert
in
St.Annen
a =T 95
b = 130
c = 1703
d= 157
e = 120
g - 185
An der In-
nenseite.
125
do.
geringe
Beschä-
digung
des
Tenders.
12/6.
6/6.
1871
122 473,5
2 988,8
gerade Trieb-
achse einer
3 fach ge-
kuppeltenLast-
zugs-Locomo-
tive, Lastzug.
Guss-
stahl von
unbe-
kanntem
Fabri-
kanten.
a = 163
b — 183
c = 1631
d = 150
e = 163
g = 170
Q)
an d.Aussen-
seite d.Nabe.
212
Mangel-
hafte Her-
stellung des
Materials,
bestehend in
Gussblasen.
ohne
28/9.
1863
?
4 345
I
4rädr. Kalk-
wagen, Güter-
zug, normale
Geschwindigk.
Puddel-
von
Hösch
Söhne.
a = 88
b = 133
c = 1896
d = 167
e = 138
g = 180
Im Zapfen.
150
Dürfte Ab-
nützung ge-
wesen sein.
ohne j
620
Datum, wann der
Bruch erfolgte.
Datum,
wann die Achse
in Benutzung
genommen.
Zurückgelegte ,
Kilometer
Gattu Dg der
Achse des Fahr-
zeugs und des
Zuges; dessen
Geschwindig-
keit zur Zeit
des Bruches.
Material
und
F abrikant
der
Achse.
Dimensionen.
I* c
II c- b S e
d. <wm
Beschaffen-
heit der
Bruchfläche;
Ort der-
selben,
a — alt.
b = neu.
Be-
lastung
der
Achse
bei
normaler
Be-
nutzung.
Zoll-Ctr.
Als
Ursache
des
Bruches
wurde
angegeben:
F olgen
des
Bruches.
Bemerkung.
im
Ganzen
seit der
letzten
Revision.
16/4.
19/10.
1872
38 939
22 648
4 rädr. bedeckt.
Güterwagen,
Güterzug, volle
Geschwindig-
keit.
Puddel-
stahl von
Englerth
&Kiinzer.
a — 92
b - 131
C = 1766
d — 183
e — 131
g= 196
©
Im Zapfen.
148
Dürfte in
Folge Heiss -
gehen einge-
treten sein.
ohne
Bruch-
fläche
von Oel
ge-
schwärzt
21/8.
16/8.
1866
271 870,5
7 950
4 rädr. offener
Güterwagen,
Güterzug, in
der Ruhe
bemerkt.
Puddel-
stahlvom
Phönix.
a = 78
b = 131
c -- 1792
d = 157
e = 131
g= 183
©
Im Zapfen.
124
do.
ohne
do.
11/9.
4/1.
1862
153 999
3 057,7
4 rädr. Bau-
wagen, Bauzug,
volle Geschwin-
digkeit.
Puddel-
stahl von
Ruetz in
Rothe
Erde.
a = 81
b -- 131
c = 1793
d = 157
e = 131
g= 315
©
Im Zapfen.
131,4
In Folge
eines Zu-
sammen-
stosses man-
gelhaftes
Material.
ohne
•
15/9.
6/8.
1864
143 730
10 702,5
4rädr. offener
Güterwagen,
Güterzug,Ruhe.
Puddel-
stahl von
Hösch.
a = 76
b — 131
c = 1792
d = 157
e = 131
g= 315
©
Im Zapfen.
131,4
Dürfte in
Folge Heiss-
laufen ent-
standen
sein.
ohne
do.
18/12.
28/4.
1871
71416,5
16 177,5
4 rädr. bedeckt.
Güterwagen,
Güterzug,Ruhe.
Puddel-
stahl von
Englerth.
a = 78
b = 130
c = 1792
d — 157
e — 130
g= 190
©
Im Zapfen.
145
do.
ohne
do.
31/12.
6/8.
1865
114 360,5
2 479,5
4 rädr. offener
Güterwagen,
Güterzug, Ruhe.
Puddel-
stahlvom
Hörder
Verein.
a — 78
b : 131
c = 1793
d = 157
e = 131
g =r 196
rp-,
Im Zapfen.
127
In Folge
Heissgehen
gebrochen.
ohne
17/12.
15/8.
1862 '
?
18 889,3
offener Güter-
wagen, Güter-
zug, auf einer
Station
bemerkt.
Puddel-
stahl von
Ruetz in
Rothe
Erde.
a = 83
b = 131
c = 1793
d= 157
e = 131
g= 314
Im Zapfen.
133,5
In Folge
Abnutzung
gebrochen
ohne
24/3.
1871
circa
300 000
circa
27 000
6 rädr. Post-
wagen, Per-
sonenzug, volle
Geschwindig-
keit.
Puddel-
stahlvom
Phönix.
a — 75
b = 115
c = 1729
d = 152
e — 115
g = 228
“© Js
®a
117
Wahrschein-
lich mangel-
haftes
Material.
Der
Wagen
ziemlich
beschä-
digt.
22/4.
24/1.
1875
210,5
4rädr. Kohlen-
wagen, beim
Rangiren.
Besse-
merstahl
von
Teplitz.
a — 85
C=|
g = >
©
Im Zapfen.
147
do.
ohne
21/6.
17/6.
1875
189
4 rädr. gedeckt.
Güterwagen,
gemischter Zug,
volle Geschwin-
digkeit.
Besse-
merstahl
von
Zeltweg.
a := 85
b = 133
c = 1739
d = 225
e = 133
g= 216
©
Im Zapfen.
136
do.
Bahn
und
Wagen
stark
beschä-
digt.
7/6.
1/9.
1866
178 145,,
11 620,i
4 rädr. bedeckt.
Lastwagen,
Lastzug,
mässige Ge-
schwindigkeit.
do.
a — 86
b = 125
c = 1725
d = 198
e = 125
g= 210
Im Zapfen.
141
do.
ohne
6/1.
1863
244 986
31 829
Kurbelachse
einer Tender-
Locomotive,
Personenzug',
volle Geschwin-
digkeit.
Guss-
stahl von
Bochum.
a = 169
b = 183
c = 1064
d = 180
e = 169
g= ?
In einem
Schenkel.
200
In Folge
Abnutzung.
ohne
Datum, wann der
Bruch erfolgte.
Datum,
wann die Achse
in Benutzung
genommen.
Zurück
Kilor
im
Ganzen
gelegte
neter
seit der
letzten
Revision.
Gattung der
Achse des Fahr-
zeugs und des
Zuges; dessen
Geschwindig-
keit zur Zeit
des Bruches.
Material
und
Fabrikant
der
Achse.
Dimensionen.
f— g
E, h
> £ l <m WM
- 9 '
Beschaffen-
heit der
Bruchfläche;
Ort der-
selben,
a = alt.
b = neu.
Be-
lastung
der
Achse
bei
normaler
Be-
nutzung.
Zoll-Ctr.
Als
Ursache
des
Bruches
wurde
angegeben:
Folgen
des
Bruches.
Bemerkung.
19/4.
9/6.
1868
162 309
17 066
Kurbelachse
einer Tender-
Locomotive,
Personenzug,
massige Ge-
schwindigkeit.
Besse-
merstahl
von Neu-
berg.
a = 178
b — 213
c = 1046
d = 166
e = 178
R = ?
1 ? 1
In einem
Schenkel.
208
Fehlerhaftes
Material.
ohne
4/4.
1868
?
4 693
3 achsiger
Tender,
Lastzug,
mässige Ge-
schwindigkeit.
do.
a — 90
b = 134
c = 1730
d = 197
e = 131
R = 195
©
In einem
Zapfen.
158
do.
ohne
4/7.
1870
?
2 632
Kurbelachse
einer Tender-
Locomotive,
volle Geschwin-
digkeit.
Guss-
stahl von
Cammel.
a = 178
b = 213
c = 1046
d = 166
e = 178
g= ?
Kurbelhals.
262
do.
ohne
5/12.
1869
?
?
4rädr. gedeckt.
Lastwagen,
Lastzug, volle
Geschwindig-
keit.
Guss-
stahl von
Bochum.
a = 85
b — 125
c — 1732
d = 198
e = 112
g- 210
©
ln der
Achsmitte.
144
Bei einem
Zusammen-
stoss
gebrochen.
•
4/10.
?/3.
1865
234 388, 7
12 188,6
Gerade Treib-
achse, Lastzug,
volle Geschwin-
digkeit.
Besse-
merstahl
von un-
bekann-
tem Lie-
feranten.
a = 160
b - 180
c = 1620
d = 200
e = 160
g= 176
®
An einem
Zapfenende
186
ln Folge
Abnutzung.
ohne
17/12.
?
?
?
Postwagen,
Postzug, volle
Geschwindig-
keit.
Stahl von
unbe-
kanntem
Lieferan-
ten.
a = 76
b = 10'8
c = 96 i
d = 200 ;
e — 1732
g= 183
0
An der
Innenseite
der Nabe.
102
?
Der
Wagen
gering
beschä-
digt.
„Thackray’s“
Unterlagsscheibe.
Kein Mutternverschluss ist sicher ohne
dieselbe; bei ihrer Anwendung kann
sich die Mutter weder durch Zerren
noch durch Vibriren, weder durch Aus-
dehnen noch Zusammenziehen lösen.
Sie ist von grösster Bedeutung für Dampf-
maschinen, Dampfhämmer, Spinn-,
Webe- und Landw. Maschinen und un-
schätzbar für
Eisenbahnwaggons und Laschen-
bolzen.
JEclites
Sabbits Lagermetall,
Sämmtliche Eisenbahnen Englands und
Russlands benutzen ausschliesslich seit
Jahren unser Metall.
Mnallsignale,
eigenes Fabrikat, bei fast sämmtlichen
Eisenbahnen des In- und Auslands in
Gebrauch.
JDenfsous hängende
W aagemascliine,
um Lasten während des Hebens zu
wiegen.
M. Selig junior & Co.,
Karl-Strasse 20. Berlin, n.w.
Schluss der Privat- Anz eigen.
BÜSSCHER & HOFFMANN
Neustadt ■ Eberswalde,
Halle a|S. und Mariaschein in Böhmen.
Die älteste aller Daclipappeufabrikeu, empfiehlt :
Steinpappen
zu flachen u. feuersicheren Bedachungen,
concessionirt durch dieKönigl. Regierung
zu Potsdam unterm 23. Juni 1854.
Asphaltplatten
zur Gewölbeabdeckung von Brücken und
Tunnels und zu Isolirschichten von
Mauern und Gebäuden.
Asphalt, Asphaltlack, Holzcement, Steinkohlentheer, Deckleisten,
Drahtnägel etc. etc. Fertige Eindeckungen in Steinpappe nach
bewährter Methode unter langjähriger Garantie.
622
Wegen Patentirung und AUSBEUTUNG-
von ERFINDUNGEN in ENGLAND
und FRANKREICH wende man sich an
H. SIMON } Ingenieur,
MANCHESTER,
Technisches Biireau.
Drehbare
runde Billetschränke
für Eisenhahnfahrkarten (System Hart-
meyer) empfiehlt, unter Bezugnahme auf
die nähere Beschreibung derselben in No. 2
dieser Zeitung, in drei Grössen zu 600, 800
und 1000 Billetsorten, die Fabrik für Lehr-
mittel-, Mess- und Zeichen-Utensilien, Guss-
modelle etc. von
Bock & Handrick Nachfl.
in Dresden.
Wilh. Horn’s
Telegraphen-Bau-Anstalt
BERLIN, Kommandantenstr. 45.
Erfindungspatente
für alle Länder besorgt und verwerthet
Peter Barthel, in m.
Gesteins-Bohranlagen für Sprengarbeit
beim Tunnel- und Steinbruchbetrieb,
Steine-Zerkleinerungsmaschinen
zur Darstellung von Strassenbaumaterial, Eisenbahnbeschotterung, Beton u. Mauersand,
Trassmühlen und Mörtelmaschinen,
Baupumpen und Centr ifugalpump en,
Dampfmaschinen, Locomobilen, Luft- und
Gasmotoren,
Transmissionen und Bohrleitungen,
Mechanische Hebezeuge und Transportmittel
für Massenbewegung
liefert als Specialität seit 1868 M. NEUERBURG,
CiYil-Ingenieur, Kalk b. CÖln a. Rh.
I
Bll
1 B
1
Die Portland-Cement-Fabrik
TOEPFFER, GRÄWITZ & Ci m STETTIN
garantirt neuerdings für jede Tonne ihres Cements folgende ungewöhnlich hohen Minimal-Zugfestigkeiten :
für reinen Cement nach 7 Tagen Erhärtung 45 Kilo -g ü
„ ,, „ „ 28 ,f „ • .55 Kilo
„ 1 Theil Cement und 3 Theile Sand nach 7 Tagen Erhärtung 13 Kilo cs p
55 t 55 55 55 3 ,, „ ,, 28 „ „ 16 KllO Q>+3
99 ^ 99 99 99 ^ 99 99 99 ^ 99 99 ^ CD ^
„ 1 „ „ „ 6 „ „ „ 28 „ „ 10 Kilo
Die Ermittelung der Zugfestigkeit geschieht mit den Früliling-Michaelis’schen Apparaten und nach der Me-
thode dieser Ingenieure yoiu Jahre 1876. Wird zur vergleichenden Untersuchung von Stern-Cement mit anderen
Cementen irgend eine andere als die Absaugungsmethode beliebt, so ist die Fabrik unter gleichberechtigter Mit-
wirkung bei dieser Prüfung damit durchaus einverstanden.
Die Fabrik „STERN“ hat sich durch ca. 20,000 Probeversuche nach der Früliling-Michaelis’schen Methode im
Vergleich zu mehr als 100,000 Probeversuchen, hergestellt auf nicht absaugender Unterlage, von dem hohen practischen
Werthe der ersteren und von der bei ihrer rationellen Anwendung bislang unerreichten Gleichmässigkeit ihrer
Resultate hinlänglich überzeugt, daher kann sie die Frühling-Michaeüs’sche Methode nur empfehlen , zumal keine
andere Methode in solchem Grade den Verhältnissen bei der Verwendung des Cements sich anpasst.
Der ungewöhnlich hohe Nutzwerth des STERN-CEMENTS ergiebt sich am besten daraus, dass die Fabrik bei
einer Mischung von 1 Theil Cement auf 6 Theile Sand eine erheblich höhere Minimal-Festigkeit garantirt, als sie in
den Berliner Commissionsbeschlüssen und Normen für einheitliche Lieferung und Prüfung von Portland-Cement für
Mörtel aus l Theil Cement und 3 Theilen Sand aufgestellt ist.
Aus der No. 3 der Wochenschrift Deutscher Ingenieure vom 20. Januar 1877 ist zu ersehen, dass der Vorstand
und die Mitglieder des Pommerschen Bezirks-Vereins die Zugfestigkeit <lt*S itcill HilUdcIslsigCl' ent-
nommene» Stern- deutest ts per Quadrat-Centimeter
für reinen Cement nach 7 Tagen Erhärtung mit Kilo 53, 60
55 5i „ „ 28 „ „ do. 58, 6o
„ 1 iheil Cement und 3 Theile Sand nach 7 Tagen Erhärtung „ do. 14, 95
55 1 55 >1 55 3 55 55 55 ^8 „ „ » 40. 18, 35
constatirt haben und zwar sammtlich im Durchschnitt von je 10 Zerreissungsproben.
Hiernach ergiebt sich, dass eine Tonne Stern-Cemeiit beim Verbrauch als Mörtel und beim
Concretbau soweit reicht, als zwei Tonnen Cement von der Minimal-Festigkeit, wie sie in den Berliner Commissions-
beschlüssen normirt ist, und dass in Zukunft Portland-Cement, wie alle anderen Waaren, nach Qualität, d. h.
nach seiner garantirten Maximal-Festigkeit gehandelt werden muss.
I 1 1 I
1 1 1 I I
Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verantwortlicher Rcdaotcur: Dr. jur. Wilh. Koch zu Berlin (Redactlonsburoau : Anhalterstr. 6). — CommissioniLr : Adolph Refelshöfer zu Leipzig. — Druck von H- S. Hermann in Berlin. Beuthstr. 8.
ffi 47.
623
1877.
Die Zeitung erscheint
Montags und Freitags.
Vierteljährlich für 4 Mark su beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt desDeutsch-
Oesterr. Postgebietes ;
Kreuaband-Porto wird extra berechnet.
Manuscript sowie sämmtliche officielle Inserate
sind franco einzusenden an die Redaction,
Dr._jnr. W. Koch,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 0.
CommissionUr für den Buchhandel :
Adolph Refelshöfer,
Leipaig, Nürnberger Strasse 69.
AltlUie vmi
ilagen zur Zeitu
und
%
Privat-Inserate
wolle man direct an die Buch- u. Steindruckerei
von H. S. Hermann,
Berlin SW., Beuth-Strasse 8.,
einsenden.
Insertions-Preis für die dreigespaltene Petitzeile
oder deren Raum 30 Pf.
Beilagen zu der Zeitung (in Quartl werden
sowohl den von den Eisenbahnen und aurch den
Buchhandel als den durch die Post bezogenen
Exemplaren für 16 Mark beigelegt.
Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter Jahrgans.
Berlin, den 18. Juni 1877.
Der heutigen Nummer liegt ein Prospect über chemisch präparirte Pläne der Leinen-Manufactur von
D. R. Haiemeyer in Potsdam bei.
Inhalt: Eisenbahnbriefe aus Oesterreich. (Neue Folge.) — Preussisches Ministerial - Rescript, betreffend die staatliche Genehmigung
der Gesellschaftsbeschlüsse, welche der Eintragung in das Handelsregister bedürfen. — Nachtrag zur vergleichenden Eisenbahnpolitik von
Dr. Gustav Eberty (Frankreich). — OesterreicEiscn-Ungarische Correspondenz. — Der Deutsch-Oesterreichische Handelsverkehr. — Die Ent-
wickelung des Verkehrswesens in den Jahren 1871—1876. — Geschäftsbericht der Seeländischen Eisenbahnen pro 1876. — Englische Cor-
respondenz. — Russlands Handel in 1876. — Frankreich (Geschäftsbericht der Paris-Lyon- Jffittelmeer Eisenbahn). — America. — Literatur. —
Juristisches. — Personal-Nachrichten. — Offizielle Anzeigen : 1. Stations- Auflassung. 2. Personen- Verkehr. 3. Auszahlungen. 4. Tarifänderungen.
5. Submissionen. 6. 'Wagenmiethsgesuch. — Privat-Anzeigen.
Eisenbahnbriefe aus Oesterreich.
(Neue Folge.)
I.
Sl Das Abgeordnetenhaus des Oesterreichischen Reichsraths
hat das Eingehen in die Specialdebatte über das „Gesetz, betreffend
die garantirten Bahnen“ beschlossen. Damit ist allem Vermuthen
nach die Annahme des Gesetzentwurfes mit geringen Modifica-
tionen als gesichert anzusehen. Den Ausschlag in der langen
(aber keineswegs interessanten) Debatte gaben die Reden des Ab-
geordneten Herbst und des Handelsministers Chlumecky.
Beide erklärten, in die Details des Gesetzentwurfes angesichts der
bevorstehenden Specialdebatte nicht einzugehen und begnügten
sich damit, das Princip des Staats-Eisenbahnwesens, in welchem
der Gesetzentwurf gipfelt, von ihrem Standpuncte aus zu beleuch-
ten. Als im December v. Js. der Gesetzentwurf durch die Re-
gierung vorgelegt wurde, haben wir in diesen Spalten ausgeführt,
dass die in demselben enthaltenen Bestimmungen bezüglich der
Betriebsdeficite und der Sequestration garantirter, die Staatsga-
rantie übermässig in Anspruch nehmender Bahnen nur von secun-
därer Bedeutung seien, dagegen der gleichsam nebensächlich in
einem Paragraphen des Entwurfes erwähnte Uebergang zum
Staats-Eisenbahnsysteme die Hauptsache des Entwurfes bilde. Von
officiöser Seite jedoch wurde dies in Abrede gestellt. Man liebte
es, die auf diesen Uebergang bezügliche Ermächtigung des Han-
delsministers, mit garantirten Bahnen wegen deren Ankauf zu
unterhandeln, als eine fast nur academische Directive, nicht als
practische sofort auszuführende Bestimmung zu bezeichnen.
Unser Blatt aber legte gerade auf diese Directive, welche so zu
sagen in’s Gesetz hineingeschmuggelt werden sollte, das Hauptge-
wicht und sprach es unverhohlen aus, dass das Abgeordnetenhaus
nicht wohl daran thäte, die practische Tragweite einer solchen
Ermächtigung zu unterschätzen; die Gesetzgeber Oesterreichs
müssten sich vor Votirung des Entwurfes darüber klar werden?
ob sie dem Staats- oder Privat-Eisenbahnwesen den Vorzug gönn-
ten. Die letzten 6 Monate, welche allerdings auch auf dem Eisen-
hahngebiete reiche Erfahrungen brachten, scheinen die Absichten
des Dr. Herbst, welcher neben dem General - Director von
Nördling die Entschlüsse des Handelsministers bestimmte,
wesentlich geändert zu haben. Wie erwähnt, fasste schliesslich
dieser Abgeordnete, sowie der Handelsminister die Vertretung
gerade vom Gesichtspunkte des Staats-Eisenbahnwesens auf. Bei
gleichem Ziele war jedoch die Taktik der beiden Redner eine ver-
schiedene. Dr. Herbst suchte das Abgeordnetenhaus für das
Staats-Eisenbahnwesen zu gewinnen, indem er die Verwaltungen
der Oesterreichischen Privatbahnen durch Recriminationen uner-
hörter Art sowie durch allerlei Scherze auf ihre Kosten herab-
würdigte, und damit die Lacher und die Schreier auf seine Seite
bekam. Unter Anwendung der scharf geübten Parteidisciplin
wird Dr. Herbst dem Gesetzentwürfe, welcher das Staats-Eisen-
bahnwesen für Oesterreich begründen soll, die Majorität ver-
schaffen. Der Minister gab ein aus der Feder des Herrn v. Nörd-
ling geflossenes Expose über den Stand der Staats-Eisenbahufrage
in den verschiedenen Staaten Europas. Er unterliess es jedoch,
die anderwärts gemachten Erfahrungen auf Oesterreichische Ver-
hältnisse anzuwenden. Seine Ausführungen wurden von dem
Hause (welches sich vor anderen Parlamenten durch ein beson-
deres Verständniss wirtkschaftlicher Dinge nicht irgend auszeichnet)
als instructiv und wohlgesetzt gerne entgegengenommen und in
Anbetracht der im Abgeordnetenhause herrschenden tropischen
Hitze als Schluss der Eisenbahndebatte freundlich begrüsst.
Auch wir dürfen uns Vorbehalten, die generisch verschie-
denen und willkürlich zusammengewürfelten Bestimmungen des
Gesetzentwurfes gelegentlich der Specialdebatte zu besprechen.
Zunächst begnügen wir uns, die beiden ausschlaggebenden Reden
zu characterisiren.
Wenn die Verwaltungen 0 österreichischer Eisenbahngesell-
schaften aus für das Zuchthaus reifen Personen bestünden, ebenso
schlecht an Character als fachlich unwissend, so könnte von ihnen
in keinem andern Tone gesprochen werden, als es der Abgeord-
nete Herbst gethan. Der Abgeordnete schilderte eine Reihe von
Vorkommnissen, welche verschiedene Gesellschaften in eine Noth-
lage gebracht haben. Bekanntlich sind durch missbräuchliche
Zusammenschmelzung ungarantirter Linien mit garantirten, durch
ungünstige, nachmals mit Opfern aufgehobene Bauverträge,
durch Zahlung von Goldzinsen im Falle von Silbergarantien, Zu-
stände herbeigeführt worden, welche eine Kürzung der garan-
— 624 —
tirtenActienrentebedin^enoderbefürcMenlassen. Der Redner unter-
lass es, bei seiner Beispielsammlung die betreffenden Bahnen mit
Namen zu nennen, um seine Satire in jedem Falle besonders auf-
putzen und zuspitzen zu können. Aus sicherem Hinterhalte, ohne
dass den Angeklagten die Möglichkeit der Verth ei digung gegeben
ward, erzählte er von der Ungarisch-Galizischen Bahn, welche mit
grossen Opfern ihren ersten Bauunternehmer, GrafenMier, seinerVer-
pflichtung entheben musste, — von der Rudolfsbahn, welche die
Salzkammergut-Prioritäten in Goldobligationen umwandelte, um sie
verkäuflich zu machen, sie dennoch nicht an den Mann brachte
und sich nun mit schwebenden Schulden behelfen will, — von
der Lemberg- Czernowitzer Bahn, welche sich nach Rumänien
verlängerte und nun statt der Rumänischen Zinsenzuschüsse
entwerthete Regierungsmandate erhält etc. An diese Beispiele
reihte Dr. Herbst im Eifer der Rede ein weiteres, das jedoch
seiner Phantasie entsprang. Es gibt nämlich keine Eisenbahn
in Oesterreich, deren Prioritäten für die ungarantirte Strecke
mit den Prioritäten für die garantirte Strecke, zum Nachtheile
dieser letzteren gleichlautend wären, wie dies der Redner aus-
drücklich erwähnte. Diese und ähnliche Missstände können nicht
geläugnet werden; sie umfassen sogar nur einen kleinen Theil
der Missstände, an welchen der Oesterreichische Eisenbahnmarkt
krankt. Auch haben sie in der That wesentlich dazu beigetragen,
den Eisenbahncredit und den Courswerth der betreffenden Effec-
ten zu erschüttern. Dennoch sind die Schlussfolgerungen des
Abgeordneten Herbst vollständig falsch. Es ist unwahr, dass
diese U ebelstände allein es gewesen seien, welche den Eisenbahn-
credit erschütterten; es ist unrichtig, dass diese Uebelstände ein
entscheidendes Argument gegen das Privat-Eisenbahnwesen ab-
geben. Der Abgeordnete Herbst als Erfinder der Betriebsdeficite
hatte seinen guten Grund, es abzuläugnen, dass es vielmehr die
Frage der Betriebsdeficite gewesen sei, deren Consequenzen be-
reits vor dem Ausbruche der Maikrisis den Eisenbahnmarkt
verwüsteten und den Eisenbahncredit untergruben. Davon abge-
sehen, dass die Frage der Betriebsdeficite in dem vorliegenden
Gesetzentwürfe eine keineswegs dem Rechte und den öffentlichen
Interessen entsprechende Erledigung findet, ist aber auch die
Frage des Privat- oder Staats-Eisenbahnwesens durch die vom
Abgeordneten Herbst angeführten und ähnliche Uebelstände
keineswegs zu Gunsten der letzteren entschieden. Wir bestreiten kei-
neswegs, dass die Verwaltungen garantirter Eisenbahnen sich durch
Uebernahme ungarantirter Strecken und die zu solchem Behufe
effectuirten Finanz-Massnahmen grosser Missgriffe schuldig gemacht
haben. Allein diese' Verwaltungen waren nur dann in der Lage’
solche Missgriffe zu begehen, nachdem dieselben durch die Regie-
rung erörtert und gut geheissen worden sind. Die Regierung
ihrerseits ist selbst vor der Maikrisis des Jahres 1873 in solchen
Dingen nie selbstständig, sondern stets nach weitläufigen techni-
schen, politischen und legislatorischen Voruntersuchungen zu Werke
gegangen. Alle die Massnahmen, welche der Abgeordnete Herbst
den Privatverwaltungen vorhält, sind im Oesterreichischen Ab-
gordnetenhause eingehend berathen worden, meist durch eine
Majorität gebilligt worden, auf welche der Abgeordnete Herbst
bestimmenden Einfluss übte. Einige derselben sind keineswegs
alten Datums, wie etwa die durch den Abgeordneten Giskra be-
fürwortete Einbeziehung der Rumänischen Linien in dieLemberg-
Czemowitzer Bahn. Viele dieser scharf getadelten Transactionen,
wie die Erwerbung der Salzkammergutbahn durch die Rudolfsbahn
und die Hinausgabe von Goldprioritäten zu diesem Behufe, stammt
aus neuester Zeit. Man könnte sagen, dass diese Concessionirung
an die Rudolfsbahn eine persönliche Gutheissung seitens des Ab-
geordneten Herbst bedingt hat. Dieser Abgeordnete, seit Jahren
mit dem Referate über die Garantiezuschüsse für Eisenbahnen
betraut, hat stets die Rudolfsbahn zum Gegenstände seiner Stu-
dien und seiner drastischen Beispiele gemacht, sie auch seit Jahren
für ein banquerottes und unrettbares Unternehmen erklärt. Trotz-
dem hat er allein keinen Schritt gethan, um die Concessionirung
der Salzkammergutbahn an die Rudolfsbahn zu hindern, sondern
im Gegentheile seine Partheigenossen, die ihm unbedingt gehorchen,
zur Genehmigung der betreffenden Vorlagen angehalten, obsohon
die gesammte unabhängige Presse Wiens vor den unausweich-
lichen Consequenzen dieses Vorgehens warnte. Wenn aber Ab-
geordnetenhaus und Regierung eine Massnahme genehm hielten
und wenn dieselbe unter unmittelbarer Intervention des derzeitigen
Leiters des Eisenbahnamtes ausgeführt wurde, so kann zum Min-
desten der Umstand, dass sie ausgeführt wurde, nicht als Beweis
gelten, dass der Privatbetrieb der Rudolfsbahn oder gar der
Privatbetrieb von Eisenbahnen im Allgemeinen zu verwerfen sei.
Aehnliches ist aus den meisten anderen Fällen zu ersehen,
welche der Abgeordnete Herbst berührte. Eines Falles
freilich hat der Abgeordnete Herbst zu erwähnen unterlassen,
wirmeinen die Verwaltung der Pilsen-Priesener Bahn. Diese
Eisenbahn, an deren Anlagecapital der Staatsschatz auf unmittel-
bare Veranlassung des Abgeordneten Herbst sich mit circa 17 Mil-
lionen betheiligt hat, ist nach wie vor in den Händen einer Pri-
vatverwaltung und zwar in Händen der persönlichen Freunde und
Partheigenossen des Abgeordneten Herbst verblieben. Alle er-
denklichen Uebelstände, welche der Abgeordnete skizzirt, finden
sich bei dieser Bahn in Hülle und Fülle. Auch sie hat ihr Netz
erweitert, ohne die dazu erforderlichen Capitalien zu besitzen;
auch sie hat sich zur Zahlung von Goldzinsen verpflichtet, ob-
schon die voraussichtlichen Einnahmen nicht einmal die Auszah-
lung von Zinsen in der Landeswährung gestatten; auch sie hat
Missgriffe beim Abschlüsse von Pauschalbau- und Finanzverträgen
begangen, um nunmehr einem Zustande anheimzufallen, von dem
behauptet wird, dass er nicht das untergeordnetste Moment für
den auffallenden Sinneswechsel des Abgeordneten Herbst bilde.
Allein, wie gesagt, weder die Missstände bei der Pilsen-Prie-
sener Bahn, noch auch die bei anderen Bahnen unter reichsräth-
licher und ministerieller Genehmigung unterlaufenden Missstände
können den Beweis liefern, dass die Privatverwaltung als solche
verdammenswerth sei. In diesen rein persönlichen und meist
grundlosen Recriminationen gegen den Privatbetrieb lag aber der
Schwerpunct der Herbst’schen Argumente. Dr. Herbst’s Ausfälle
richteten sich ausschliesslich gegen missbräuchliche Finanzopera-
tionen, gegen Attentate, welche die Privatverwaltungen unter der
Aegide der Gesetzgebung und Staatsverwaltung gegen die Actio-
näre ausübten. Gegen den eigentlichen Privatbetrieb, d. h. gegen
die regelmässige technische und administrative Führung des
Eisenbahnbetriebes durch Privatverwaltungen wusste der Abgeord-
nete Herbst kein Wort zu sagen. In seiner ganzen Rede findet
sich hierüber nur ein Scherz: der Staatsbetrieb werde nicht
schlechter sein als der Privatbetrieb, eben weil er nicht schlechter
sein kann. Ausser diesem Conglomerate von unbegründeten Be-
schuldigungen und schlechter Witze behauptete Dr. Herbst,
dass eine Interessengemeinschaft zwischen den Actionären und
den Verwaltungen der Privatbahnen nicht bestünde, sondern
dass der garantirende Staat und die Besitzer garantirter
Actien identische Interessen hätten, während die Inter-
essen beider in scharfem Gegensätze zu denen der
Verwaltungen stünden. Vermuthlich soll dies heissen, dass Beide,
die Actionäre wie der Staat, ein Interesse hätten, die Bahnen
gut verwaltet zu sehen. Das schliesst aber nicht aus , dass
Actionäre und Staat in vielen Dingen auch contradictorisch ent-
gegenstehende Interessen haben. Der Actionär will beispiels-
weise eine productive Ausgabe in die Betriebsrechnung einstellen,
wenn trotz derselben sein Rentenbezug nicht verkürzt wird.
Der garantirende Staatsschatz dagegen wird im Hinblick auf die
Finanzlage des Staates jede Auslage zu untersagen wünschen,
da er die künftige Ersparniss gegen die Mehrbelastung der
Gegenwart einzutauschen sich nicht in der Lage befindet. Mit
jener Behauptung der Interessengemeinschaft zwischen Actionär
und Staat ist eine für die Stellung des Abgeordneten Herbst
unziemliche Hetze gegen die Privatverwaltungen inscenirt. Sach-
lich beweist dieselbe nichts; practisch kommt sie verspätet, da
die Zornausbrüche der Actionäre vor zwei Jahren ihren Höhe-
punkt erreichten, seither aber in eine Animosität gegen die wech-
selnde Eisenbahnpolitik des Abgeordnetenhauses und der Regie-
rung überging.
Die Rede des Abgeordneten Herbst schloss mit einem
625
Appell an das Abgeordnetenhaus : es möge den Tiefstand der
Eisenbahncourse und die Erschütterung des Eisenbahncredites
nicht durch eine Ablehnung des Gesetzes vermehren. Man
erinnere sich , dass diese Erschütterungen aus den Herbst’schen
Referaten über Betriebsdeficite ihren Ausgang nahmen. Man er-
innere sich ferner, dass alle Sanirungsentwürfe , von welcher
Seite sie auch kamen, in dem Abgeordneten Herbst ihren Geg-
ner fanden. Es kommt ihm daher wenig zu, das Abgeordneten-
haus bezüglich einer Sanirung zu haranguiren. Man erinnere
sich endlich , - dass derselbe Abgeordnete in seiner Rede
über die Nordwestbahnfusion (Frühling 1874) es ausdrücklich
betonte, dass der Eisenbahncredit und die Course von Eisenbahn-
effecten nebensächlich wären und dass es allein auf den Staats-
credit und auf die Course von Staatseffecten ankomme. In
solcher Weise mit sich selbst und mit den land- und märktbe-
kannten Verhältnissen des Eisenbahnwesens in Widerspruch zu
treten, dabei unbegründeter Weise Schande auf die Verwaltung
von 1 100 Meilen Eisenbahn und auf die Repräsentanten eines An-
lagecapitals von anderthalb Milliarden zu wälzen, wie es der Ab-
geordnete Herbst gethan hat, ist ein in den Annalen der Eisen-
bahngesetzgebung neuartiger Vorgang.
Preussisches Ministerial-Rescript
vom 24. Mai 1877, betreffend die staatliche Genehmigung der
Gesellschaftsbeschlüsse, welche der Eintragung in das Handelsregister
bedürfen.
Um in Bezug auf die Eintragungen zum Handelsregister
ein einheitliches und grundsätzliches Verfahren herbeizufuhren,
hatte der Herr Handelsminister die Privatbahn- Verwaltungen auf-
gefordert, diejenigen Gesellschaftsbeschlüsse, welche der Eintra-
gung in das Handelsregister bedürfen, ehe eine solche Eintra-
gung beantragt wird, der Aufsichtsbehörde zur Entscheidung da-
rüber vorzulegen, ob für den Beschluss eine staatliche Genehmigung
einzuholen sei oder nicht. Gegen diese Verfügung ist von dem
Directorium der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn remon-
strirt worden, jedoch, wie das nachstehende, sämmtlichen Preussi-
schen Privat Dahn-Verwaltungen zur Nachachtung zugegangene
Rescript ergiebt, ohne Erfolg.
Dasselbe lautet:
Berlin, den 24. Mai 1877.
In Erwiderung der. die Abänderungen des Statuts der Berlin-
Potsdam-Magdeburger Eisenbahn-Gesellschaft betreffenden Vor-
stellung des Directoriums vom 8. März d. J. muss ich bei der,
gegenüber dem Ausschüsse des Vereins der Privatbahnen im
Deutschen Reiche, mittelst Erlasses meines Amtsvorgängers vom
6. September 1871 geltend gemachten Forderung beharren, dass
die Eisenbahn-Gesellschaften die Beschlüsse über Statut-Abän-
derungen in jedem Falle der Staatsregierung Behufs Prüfung der
Frage einzureichen haben, ob durch die Statut-Abänderung resp.
Ergänzung der Gegenstand des Gesellschafts-Unternehmens be-
rührt wird und ob insbesondere nach dem revidirten Gesellschafts-
vertrage die Gesellschaft, welcher die Concession als ein an ihre
Person gebundenes Recht ertheilt ist, noch dieselbe juristische
Person ist und die gleichen Eigenschaften hat, wie solche als
wesentlich bei Ertheilung der Concession angenommen waren, ob
überhaupt die Statut-Abänderung nicht den ausdrücklichen oder
stillschweigenden Voraussetzungen der Concession zuwiderläuft.
Die Auffassung des Directoriums, dass die Prüfung der vor-
bezeichn eten Frage durch das Gesetz vom 11. Juni 1870 (Bundes-
fesetzblatt pro 1870 S. 375) dem Richter, welchem die Eintragung
er Statut - Abänderungen in das Handelsregister obliege, über-
tragen worden sei, findet in dem Wortlaut und in den Motiven
jenes Gesetzes keinerlei Anhalt. Durch dasselbe wurde, wie in
den Motiven ausdrücklich als „selbstverständlich“ hervorgehoben ist,
nur diejenige staatliche Genehmigung und Beaufsichtigung auf-
gehoben, welcher bis dahin die Actien-Gesellschaften als solche,
das heisst, wegen ihrer Gesellschaftsform unterworfen waren. Die
Prüfung uer formellen Gültigkeit des Gesellschaftsvertrages und
der späteren Abänderungen desselben wurde der Regierung ent-
zogen und auf den Handelsregister-Richter mit dem officium
übertragen, durch Eintragung in das Handelsregister die Gesell-
schaft zur rechtlichen Existenz zu bringen resp. späteren Abän-
derungen des Gesellschaftsvertrages die rechtliche Wirksamkeit
für die Gesellschaft zu verschaffen. Ueber die Materie desActien-
Gesellschaftsrechts hinaus in andere Gebiete der Gesetzgebung
einzugreifen, hat nicht in der Absicht des bezeichneten Gesetzes
gelegen. Dass ein solcher Eingriff zu Gunsten der Actien-Gesell-
schaften, welche für den Gegenstand ihres Unternehmens einer
staatlichen Concession bedürfen, nicht gemacht werden soll, ist
im § 3 ausdrücklich ausgesprochen. In den Motiven desselben
heisst es wörtlich:
„dass Vorschriften, welche die Genehmigung des Gegen-
standes der Gesellschaften oder die etwa dieselben Privile-
gien und das in Verbindung hiermit stehende Aufsichts-
recht angehen, durch den sonstigen Inhalt des Gesetzes
nicht aufgehoben werden, möchte schon als selbstverständ-
lich anzusehen sein. Zur Vermeidung aller Zweifel schien
es jedoch angemessen, dies ausdrücklich auszusprechen.“
(cfr. Stenographische Berichte des Reichstages pro 1870 Band 4,
5. 651 und 659.)
In gleicher Weise ist das in Rede stehende Gesetz gegenüber
der Magdeburger Feuer-Versicherungsgesellschaft, welche im Jahre
1870 ihre Statuten ohne Allerhöchste Genehmigung geändert
und die von der Regierung verlangte nachträgliche Vorlage des in
das Handelsregister bereits eingetragenen veränderten Statuts
zur Allerhöchsten Genehmigung verweigert hatte, vom Ministerium
des Innern, dem Reichskanzleramt und von der Petitionscom-
mission des Deutschen Reichtages ausgelegt worden, (cfr. Hugo
Keyssner, „Die Actien - Gesellschaften etc.“ S. 82/85. Berlin bei
Heymann. Sammlung der Drucksachen des Deutschen Reichstages
pro 1872, 7. Bericht rar Petitionen, No. 76 der Drucksachen).
ln ihrer an den Reichstag gerichteten Beschwerde bat die
bezeichnete Gesellschaft um eine authentische Interpretation des
bezeichneten Reichsgesetzes, speciell der §§ 2 und 3 in dem Sinne,
in welchem auch das Königliche Appellationsgericht zu Magdeburg
in der die Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft be-
treffenden Verfügung vom 19. März 1873 das Gesetz ausgelegt hat,
nämlich dahin,
dass nach § 3 a. a. O. zu unterscheiden sei einerseits zwischen
dem einer staatlichen Concession bedürfenden Gegenstände
des Unternehmens (z. B. dem Versicherungsgeschäfte oder
dem Bau- und Frachtbetrieb einer Eisenbahn), und anderer-
seits der Form des Unternehmens, in welcher dasselbe im
wirthschaftlichen Leben auftrete (als physische Person, offene
Handelsgesellschaft oder Actien-Gesellschaft),
und dass nach dem bezeichneten Gesetze die staatliche Geneh-
migung und Beaufsichtigung nur bezüglich des Gegenstandes
fortdauern solle, während der Concessionar bezüglich der Form
des Unternehmens jetzt von der Staatsaufsicht gänzlich ent-
bunden sei.
Allein die Commission des Reichstages verwarf diese Inter-
pretation einstimmig und motivirte dies in dem Berichte wörtlich
also:
„Im Uebrigen war die Commission auch darüber einstimmig,
dass die Unterscheidung, welche die Petentin zwischen
der Form und dem Gegenstände eines Unternehmens
in Rücksicht auf die vorliegende Frage machen zu dürfen
laubt, unbegründet sei. Wenn der Regierung ein Recht
er Genehmigung im Interesse der Sicherheit der sich Be-
theiligenden Vorbehalten sei, so habe sich ihre Prüfung
ebenso sehr auf die Organisation der Gesellschaft,
ihre Leitung und die den Organen durch die Statuten
zugewiesenenFunctionen, als auf die materiellen Grund-
sätze der Gesellschaft zu beziehen, da in der Art der Lei-
tung und dem Umfange der den einzelnen Organen zuge-
standenen Befugnisse ebenso gewiss der Grund für eine
Gefährdung der Versicherten gelegen sein könne, als in
einer Unrichtigkeit der Rechnungs- und sonstigen Verwal-
tungsgrundsätze. Dieser Auffassung entsprechen nun auch
die Worte der betreffenden Gesetzesbestimmungen und es
könne deshalb ein Grund zu authentischer Interpretation
nicht gefunden, noch weniger aber die Beschwerde gegen
die ergangenen Bescheide als gerechtfertigt erkannt werden.“
Diese Motive treffen auch bei den Eisenbahn - Gesellschaften
zu. Wie sehr die öffentlichen Verkehrs-Interessen auch durch die
bezeichnete Form des Unternehmens, insbesondere durch die
Höhe des Grundcapitals , durch die Organisation der
Gesellschaft und ihres Vorstandes tangirt werden, liegt auf der
Hand und ist in dem Eingangs erwähnten Erlasse meines Amts-
vorgängers an den Ausschuss des Vereins der Privatbahnen vom
6. September 1871 im Einzelnen näher dargelegt.
Unzweifelhaft würde somit das Handelsgericht, wenn es die
bis dahin nur den Verwaltungsbehörden zustehende Prüfung, ob
eine für den Gegenstand ihres Unternehmens einer staatlichen
Concession bedürfende Actien-Gesellschaft durch eine Statut-
Aenderung die Voraussetzungen und Grundlagen der empfangenen
Concession alterire, vor sein Forum zöge, seine Competenz über-
schreiten, und deshalb eine für die Verwaltungsbehörde unmass-
gebliche Entscheidung treffen, (cfr. Keyssner a. a. 0. S. 8t in fine.)
Uebrigens lässt sich lediglich aus dem Umstande, dass das
Handelsgericht die Abänderung des Statuts einer Eisenbahn-
Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen hat, ohne sich
vorher den Nachweis des Einverständnisses der Verwaltungs-
behörde mit der Statut- Abänderung liefern zu lassen, noch keines-
wegs folgern, dass das Handelsgericht jenes Einverständnis für
unnöthig erachtet habe. Das Handelsgericht kann vielmehr der
Ansicht gewesen sein, dass es — falls ihm hinsichtlich des Ge-
sellschaftsrechts die Statut- Abänderung unbedenklich erscheint —
die Eintragung ohne Weiteres zu bewirken und der Gesellschaft
zu überlassen habe, demnächst bei den Verwaltungsbehörden die
weiter erforderlichen Schritte zu dem Zwecke zu thun, um die
Statut - Abänderung dem Staate gegenüber in Ausführung zu
bringen.
In dem erwähnten Werke von Keyssner wird ein solches
Verfahren des Handelsgerichts deshalb für gerechtfertigt erklärt,
weil das Handelsgericht nicht befugt sei, Praeventiv-Polizei übend,
die Eintragung zu versagen, damit einer möglichen Uebertretung
von Geweroe-Polizei-Vorschriften vorgebeugt werde, (cfr. Seite 81
in fine.)
Die Befürchtung des Directoriums, dass eine den Eisenbahn-
Gesellschaften nachtheilige Rechtsverwirrung entstehen könne,
wenn die von dem Handelsgerichte ohne Weiteres in das Han-
delsregister eingetragenen Statut-Abänderungen demnächst von
der Verwaltungsbehörde für unstatthaft erklärt oder als nicht
vorhanden betrachtet würden, erscheint begründet.
Diese Befürchtung dient aber gerade zur Rechtfertigung
meiner an die Eisenbahn-Gesellschaften gerichteten Aufforderung
zur Vermeidung solcher Nachtheile, sich vor Nachsuchung der
Eintragung der Statut-Abänderungen in das Handelsregister des
Einverständnisses der Verwaltungsbehörde mit der Abänderung
zu vergewissern, widrigenfalls die Verantwortlichkeit für jene Nach-
theile nicht die Staatsregierung, sondern die Gesellschaftsvorstände
treffen würde.
Was speciell die von der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisen-
bahn-Gesellschaft in der General- Versammlung ihrer Actionäre vom
2. Juniv. Js. beschlossenen Statut-Abänderungen betrifft, so findet die
Staatsregierung zu Erinnerungen gegen dieseibenkeineVeranlassung.
Einer desfallsigen Allerhöchsten Entscheidung bedarf es nicht, weil
ich durch Allerhöchste Ordre vom 27. Juni 1 872 ermächtigt bin, lie
Nachsuchung der Allerhöchsten Entscheidung über Statut-Abän-
derungen der Eisenbahn-Gesellschaften auf die Fälle zu beschrän-
ken, wo die Abänderungen nach meiner Auffassung den Gegen-
stand des Unternehmens berühren, oder mit den Voraussetzungen
der Allerhöchst ertheilten Concessionen und Privilegien nicht im
Einklänge stehen, anderenfalls dagegen die Erklärung abzugeben,
dass die Staatsregierung gegen die Statut-Abänderungen keine Ein-
wendungen erhebe. Die Ausfertigung des Notariats-Protocolls über
jene General-Versammlung remittire ich beifolgend.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten,
(gez.) Dr. Achenbach.
An das Directorium der
Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn-Gesellschaft,
V. 2778. hier.
Nachtrag
zur vergleichenden Eisenbahnpolitik
von Dr. Gustav Eberty.
No. 42 dieser Zeitung enthält in dem Frankreich betref-
fenden Theile der vergleichenden Eisenbahnpolitik einen Bericht
über den von der Französischen Deputirtenkammer auf den An-
trag des Deputirten Allain-Targe gefassten Beschluss, welcher im
wesentlichen festsetzt:
dass Bahnen, welche von den Concessionsinhabern nicht
mehr betrieben werden, vom Staate zu ihrem wirklichen
Preise nach Abzug der Zuschüsse, anzukaufen, dass der
Staat den Bau neuer, als nothwendig erkannter Strecken ge-
bieten könne.
Auf Grund dieser Principien solle der Staat mit der Orleans-
Gesellschaft unterhandeln. Ginge diese auf solche Vorschläge
nicht ein, solle ein neues Eisenbahnnetz im Westen und Südwesten
mit Staatsbetrieb gegründet werden.
Der kürzlich ernannte Minister der öffentlichen Arbeiten
Paris hat nun öffentlich erklärt, um dem Amendement Allain-
Targe zu entsprechen bereite er einen Gesetzentwurf vor, demzu-
folge die kranken westlichen Eisenbahnlinien (die der Charen-
tes und der Vendee sind gemeint, welche die Orleans-Gesell-
schaft gern aufsaugen möchte) vom Staate angekauft und an die
Orleans-Gesellschaft abgetreten werden sollen, welche dann ferner
die Concession zu den behufs Ergänzung des Netzes nötliigen
Linien erhalten würde.
Der Deputirte Allain-Targe verwahrt sich gegen die Vater-
schaft eines solchen Projects, indem er sagt: wie solle er, der
Handel, Gewerbe und die Rechte des Staates vertheidige, die-
selben Anschauungen wie ein Ministerium haben, welches 3
Verwaltungsräthe grosser Eisenbahnen zu seinen Mit-
gliedern zähle, und ganz den Privilegien einer Finanzoli-
garchie ergeben sei, deren landesgefährliches Wirken und deren
feudale Ansprüche er fortwährend bekämpfte.
Seinem Amendement liege der Gedanke zu Grunde: der
Minister solle die nothleidenden kleineren Linien zurückkaufen
und allerdings mit der Orleans-Bahn unterhandeln, jedoch nur
um dem Staate „die beständige Ausübung seiner Autorität über
Betrieb und Tarife wieder zu gewinnen.“ Da er den Widerstand
der grossen Orleans-Gesellschaft vorausgesehen, habe sein Amen-
dement den Minister aufgefordert, auch einen Entwurf zum Rück-
kauf und Betrieb durch den Staat auszuarbeiten.
Dagegen wolle der gegenwärtige Minister die vom Staate
zurückgekauften kleinen Linien bedingungslos der Orleans-Ge-
sellschaft überlassen und noch eine beträchtliche Anzahl kleiner
Linien concessioniren. Die Autorität des Staats sei gänzlich
geopfert und die Feststellung des Frachtentarifs dem Gutdünken
jener Finanzoligarchie anheim gestellt, die man gern bei guter
Laune erhalten wolle, weil sie ihren Geldbeistand für die amt-
lichen Candidaturen bei den nächsten Wahlen versprochen, und
eben erst durch eine künstliche Hausse an der Börse die wahre
Lage des Handels und der Industrie zu verheimlichen gesucht
habe. Selbstverständlich denke Herr Paris weder an den Betrieb
durch den Staat, noch an den Rückkauf der Orleans-Bahn.
Solche hässliche Utopien möchten für Belgien und Deutschland,
möchten für Völker gut sein, denen die Wohlfahrt ihrer Häfen,
ihres Ackerbaues, ihrer Arbeit am Herzen liegt. In Frankreich
gelte es aber die Gesellschaft zu retten, d. h. die Feststellung der
Eisenbahntarife einer kleinen Zahl von Frankfurter, Londoner,
Wiener Bankiers preiszugeben, welche, weil sie von den 10 Mil-
liarden, die das Capital der grossen Französischen Eisenbahnen
bilden, etliche 10 Millionen besitzen, das ganze Unternehmen nach
ihrer Laune und ihrem Interesse ausbeuten wollen, und zu diesem
Behufe sich nicht scheuen, die geographische Lage aller Franzö-
sischen Bergwerke, Mühlen, Fabriken, Docks, Niederlagen und
Märkte zu ändern, wie es ihnen gerade als Besitzer oder Comman-
ditäre passt.
Oesterreichisch-U ngarische Correspondenz.
Wien, 11. Juni«1877. (Das Gesetz über die Tarife und die
garantirten Bahnen. April-Einnahmen. Verwaltungsrath. Verband-
conferenzen. Central- Abrechnungsbureau. Kriegsdorf-Römerstadt.
Verbücherung. Staatsbetrieb. Wagen-Tarif. Börsennotiz.)
Seit dem letzten Berichte beschäftigte sich das Plenum des
Oesterreichischen Abgeordnetenhauses fast ausschliesslich mit
Eisenb ahnfragen .
Das Gesetz über die Personentarife wurde in der vom
Herrenhause vorgeschlagenen und vom Eisenbahn-Ausschusse in
einzelnen Puncten abgeänderten Form ohne Debatte in zweiter
und dritter Lesung angenommen.
Ausserdem wird folgende Resolution beschlossen : „Die hohe
Regierung wird aufgefordert, th unliebst dahin zu wirken, dass
auf einer und derselben Bahn, in derselben Verkehrsrichtung und
unter den gleichen Bedingungen die Gesammt-Transportkosten
für eine näher gelegene Station nicht höher seien, als für eine
entferntere.“
Hierauf wird auch das Gesetz, betreffend einige Be-
stimmungen über den Frachtgüterverkehr, ohne Debatte
nach dem Vorschläge des Eisenbahn- Ausschusses in zweiter und
dritter Lesung angenommen.
Der Gesetzentwurf, betreffend die garantirten
Bahnen, welcher bekanntlich die drei schwerwiegenden und
einen totalen Bruch mit der diesfälligen Vergangenheit bedeuten-
I den Grundsätze der Betriebsdeficits-Deckung, Sequestration und
' Verstaatlichung der Bahnen in sich fasst, ist in den beiden letzten
Sitzungen noch nicht über die Generaldebatte hinausgekommen.
Nur zwei Abgeordnete sprachen sich für das Privatbahn-System,
allerdings unter mannigfachen Vorbehalten und Vorschlägen für
die Aenderung der als unleidlich bezeichneten Zustände aus.
Ein Polnischer Abgeordneter verlangte im Namen seiner lands-
männisclien Collegen eine genauere" Präcisirung der dem Mini-
sterium rücksichtlich der Verstaatlichung einzelner Bahnen ein-
zuräumenden Rechte und die Aufnahme stricter Grundsätze für
den Staatsbetrieb in das Gesetz. Dagegen wendeten sich die bis-
her für den Entwurf eiugetretenen sechs Sprecher, allen voran
Dr. Herbst, welcher vor" jeder Verschleppung warnte und den
Gesellschaften ein langes Sündenregister vorliieit. Würde dasselbe
begründet und nicht grossentheils durch die theilweise verkehrte
Bahnpolitik des Hauses und dadurch auch der Regierung hervor-
gerufen sein, so würde gerade letztere durch die unter dem
schallenden Gelächter des Hauses vorgetragenen Diatriben am
schwersten getroffen werden, dass nämlich unter ihren Augen
und mit ihrer Zustimmung solches geschehen konnte. Bahnen in
die Welt zu rufen, ihnen aber weder Betriebscapitalien noch Er-
neuerungsfonds mitzugeben und trotz des primitiven Verkehrs
von ihnen doch solche Einrichtungen zu verlangen, welche selbst
die bestrentirenden schwer belasten, musste hier und da zu Aus-
wüchsen führen. Eine solche summarische Verurtheilung haben
die Verwaltungen Oesterreichischer Bahnen umsoweniger verdient,
als in der Debatte selbst bemerkt wurde, dass die an Betriebs-
deficiten laborirenden Bahnen musterhaft verwaltet werden; das
Interesse der Bahnverwaltungen steht nicht dem des Staates und
der Actionäre feindlich gegenüber (wofür Dr. Herbst den Beweis
schuldig geblieben ist und wohl auch nie erbringen kann); die
Bahndirectionen in eine Parallele mit den Leitungen von Schwin-
delbanken zu stellen, ist eine nicht genug zu verdammende Un-
feheuerlichkeit und böswillige Verläumdung. Wie sich die De-
atte weiter gestalten wird, sei der nächsten Correspondenz Vor-
behalten.
Im Monate April d. J. wurden auf den Oesterreichisch-
Ungarischen Eisenbahnen im Ganzen 2 758 896 Reisende und
2 835 911 Tonnen Frachten befördert und hierfür eine Gesammt-
einnahme von 14 354121 fl. erzielt, d. i. pro Kilometer 826 fl.
Im gleichen Monate des Vorjahres betrug die Gesammteinnahme
13 388 709 fl. oder pro Kilometer 797 fl., daher eine Vermehrung
der kilometrischen Einnahmen von 3,6 pCt. stattfand. Die Ge-
sammteinnahmen in der Zeit vom 1. Jänner bis 30. April 1877
bezifferten sich auf 55 804 453 fl., in der gleichen Periode des Vor-
jahres auf 52 073 376 fl. Die durchschnittliche Betriebslänge be-
trug in der Zeit vom 1. Jänner bis 30. April d. J. 17 366 Kilome-
ter, in der gleichen Periode des Vorjahres 16 806 Kilometer; dem-
zufolge stellt sich die durchschnittliche Einnahme pro Kilometer
in der genannten Periode 1877 auf 3 213 fl., gegen 3 098 fl. des Vor-
jahres, d. i. um 115 fl. günstiger, oder auf das Jahr gerechnet
pro 1877 auf 9 639 fl. gegen 9 294 fl. pro 1876, d. i. um 345 fl. oder
m beiden Fällen um 3,T pCt. günstiger als im Vorjahre. Das
durchschnittliche Erträgniss der abgelaufenen Monate zu 9 639 fl.
pro Jahr und Kilometer haben folgende zehn Bahnen namhaft
überschritten :
1. Die Kaiser-Ferdinands-Nordbahn 31 365 fl.
2. Aussig-Teplitzer Eisenbahn 25 242 „
3. Galizische Karl Ludwig-Bahn (alte Linie) 24 543 „
4. Dux-Bodenbacher Bahn 17 250 „
5. Hauptbahn der Kaiserin Elisabeth-Bahn 17 025 „
6. Böhmische Westbahn 14 325 „
7. Oesterreichische Staats-, incl. Brünn-Rossitzer Bahn 14 037 „
8. Südbahn-Gesellchaft . . / 13 506 „
9. Graz-Köflacher Bahn 12 897 „
10. Mohäcs-Fünfkirchner Bahn 12 105 „
In den Kreisen der Ungarischen Handelswelt hat man schon
wiederholt dem Wunsche Ausdruck gegeben, die Regierung möge
in den Verwaltungsrath der Ungarischen Staatsbahnen
nicht nur Regierungsbeamte, sondern auch Kaufleute und Indu-
strielle berufen, wie dies bereits früher einmal der Fall war. Die
Angelegenheit wurde zuletzt aus Anlass der Erwerbung der
Ungarischen Ostbahn angeregt, da nunmehr eine Reorganisation
der Verwaltung der Ungarischen Staatsbahnen ohnehin noth-
wendig wurde. Die Regierung hat in letzterer Zeit die Frage
eingehender Prüfung unterzogen und, wie man dem „P. LI.“
meldet, den Beschluss gefasst, nicht, wie vielfach vorgeschlagen
wurde, eine getrennte Verwaltung der Ungarischen Ostbahn ein-
zusetzen, sondern die Leitung sämmtlicher Staatsbahnen einer
Körperschaft zu übertragen. Auch wurde beschlossen, dass in
die letztere nunmehr auch Vertreter der commerziellen und indu-
striellen Kreise aufgenommen werden sollen, eine Entscheidung,
die ihre guten Folgen haben kann.
Die Verbandsconferenzen, welche jüngst in Mailand
und Genf abgehalten wurden, sind für die nächste Getreide-Cam-
Svon der höchsten Bedeutung. In Mailand handelte es sich
l, einige Angelegenheiten des Oesterreichisch - Russischen
Verbandes zu ordnen, neue Tarife einzuführen und den Verband
weiter auszudehnen. Wichtiger sind die Berathungen in Genf.
Angesichts des Umstandes, dass über die Russischen Südhäfen
die Blocade verhängt wurde, bemühen sich die» Oesterreichisch en
Bahnen, den ganzen Zug des Russischen Getreides, welcher bisher
per mare nach Marseille gebracht wurde, zu Lande dahin zu
transportiren. Durch Vermittlung der Schweizerischen Westbahn
soll nun die Paris-Lyoner Bahn in den Russischen Verband auf-
genommen werden. Dieses Zwischenglied ist nämlich unentbehr-
lich, wenn die Concurrenz mit der Schifffahrt siegreich sein soll.
Die Paris-Lyoner Bahn war jedoch nicht im Stande, eine be-
stimmte Erklärung abzugeben, weil sie eben staatlich verhalten
ist, eine vollständige Umarbeitung ihrer Tarife vorzunehmen, und
daher vorläufig keine Verpflichtungen auf sich nehmen kann. Es
ist jedoch gegründete Aussicht vorhanden, dass noch vor Beginn
der Campagne eine Verständigung über die aufzustellenden Tarife
erfolgt, die dann auch für das Oesterreichische und Ungarische
Getreide von grossem Nutzen wäre. Die nächste Conferenz ist
für den Monat September nach Wien anberaumt.
Nach dem vorliegenden Rechenschaftsberichte des Central-
Abrechnungs-ßureaus der Oesterreichisch-Ungarischen Eisen-
bahnen für das Jahr 1876 gehörten demselben 49 Bahnen an. Die
Revision erstreckte sich auf 8,4 Millionen Rechnungs-Positionen
gegen 8,2 Millionen Positionen im Vorjahre. Die Gesammtsumme
der abgerechneten Beträge stieg von 169,S Millionen Gulden auf
177,8 Millionen Gulden. Die Gesammtkosten des Abrechnungs-
Bureaus betragen 355 912 fl. Die Anzahl der Verkehre stellt sich
auf 3 554.
Die Bauvergebung für die Localbahn Kriegsdorf-R ömer-
stadt hat stattgefunden. Gegenstand der Offertverhandlung war
die Ausführung des gesammten Unterbaues — exclusive der even-
tuellen Erweiterungsbauten auf der Station Kriegsdorf der
Mährisch-Schlesischen Centralbahn und der Lieferung und Auf-
stellung der einzelnen Brücken-Constructionen — die Bestellung
und Einbringung der Beschotterung, die Verfrachtung der Ober-
bau-Materialien, das Legen der Geleise, Weichen, Kreuzungen, die
Lieferung und Aufstellung der Abschrankung und Abgrenzung
der Bahn. Ersteher blieben die Bau-Unternehmer Horner und
Lahota in Troppau, welche einen 27>4percentigen Nachlass von
den in der Preisliste berechneten Einheitspreisen boten. Der
Minimal-Radius beträgt 150 Meter, die Maximalsteigung 13, 8 per
Mille. Ausser der zu erweiternden Station Kriegsdorf sind noch
drei Stationen, und zwar in Friedland, Gross-Stohl und Römer-
stadt vorgesehen. Als Vollendungstermin ist der 1. August 1878
fixirt. Unter der Voraussetzung, dass die in den Kostenvorschlägen
ausgewiesenen Quantitäten nicht überschritten werden, kommt
die von den genannten Unternehmern übernommene 13, 8 Kilo-
meter oder l,c Meilen lange Strecke auf circa 115 100 fl. oder
8 350 fl. pro Kilometer oder 63 200 fl. per Meile zu stehen.
In dem Erlasse des Oesterreichischen Ministeriums des
Innern an sämmtliche Landesstellen bezüglich der in Durch-
führung des Gesetzes vom 19. Mai 1874 durch die politischen Be-
zirksbehörden vorzunehmenden Localerhebungen zum Zwecke der
Ermittlung der Eisenbahngrundstücke war die Beiziehung
der nöthigen Katastralvermessungsorgane zu diesen Erhebungen
in Aussicht genommen. Zur Hintanhaltung einer Verallgemeinerung
dieser Bestimmung und der sich daraus ergebenden Hemmnisse
in den Operationen der Grundsteuerregulirung und Evidenzhal-
tung hat nunmehr das Ministerium des Innern einvernehmlich
mit dem Finanzministerium die erwähnte Bestimmung dahin ab-
zuändern gefunden, dass von der Beiziehung der Katastralver-
messungsorgane zu den commissioneilen Erhebungen für Zwecke
der Anlegung der Eisenbahnbücher Umgang zu nehmen ist und
dass an deren Stelle als Sachverständige die bei den bezüglichen
Eisenbahnen in Verwendung stehenden Ingenieure, eventuell die
autorisirten Privat-Techniker verwendet werden sollen. Das Han-
delsministerium hat die Eisenbahnverwaltungen hiervon zur
geeigneten Bedaclitnahme in Kenntniss gesetzt.
Pester Blätter melden, dass die Ungarische Regierung
demnächst den Betrieb der eine staatliche Zinsenga-
rantie geniessenden Donau - Drau - Bahn übernehmen
werde. Das wäre der erste Fall in Ungarn, dass eine garantirte
Bahn in den Staatsbetrieb übergeht und er besitzt zweifellos
eine principielle und wirthschaftliche Bedeutung. In ersterer Be-
ziehung ist es beachtenswerth, dass Ungarn consequent darauf
hinarbeitet, den Complex der in Staatsbetrieb stehenden Linien
zu vergrössern. Nach Uebernahme der Donau-Drau-Bahn wird
die Regierung das Verfügungsrecht über eine Gesammtlänge von
1 846 Kilometer Bahnen besitzen , das ist nahezu über ein Drittel
des gesammten Ungarischen Bahnnetzes. Die wirthschaftliche
Bedeutung der erwähnten Massregel liegt zunächst in dem finan-
ziellen Momente, dass, wenn schon der Staat den vollen Garantie-
betrag zu leisten genöthigt ist, er die Verwaltung in eigene Regie
nimmt und damit den Versuch macht, durch Ersparnisse im
Betriebe eine Last zu vermindern, was bei einer kleinen Bahn
durch ihre Einfügung in den Verwaltungs-Organismus der Staats-
bahn wohl gelingen dürfte. Für die Frequenz der südlichen Li-
nien der Ungarischen Staatsbahnen dürfte die Betriebsüberuahme
der Donau-Drau-Bahn nicht ganz ohne Bedeutung sein, doch
glauben wir, dass sich die Ungarische Regierung in dieser Bezie-
hung keinen hohen Erwartungen hingeben darf.
Auf die von Oesterreichischen Wagenfabrikanten rücksicht-
lich der Frachtbemessung für Wagen im zerlegten Zu-
stande erhobenen Beschwerden hat das K. K. Handelsministerium
eröffnet, dass es mit den Oesterreichischen Bahnverwaltungen in
dieser Angelegenheit Verhandlungen eingeleitet habe. Bis zur
endgültigen Entscheidung dieser Tariffrage haben die Verwal-
tungen der Kaiser Ferdinands-Nordbahn, der Galizischen Karl
628
Ludwig-Bahn und der Lemberg-Czernowitz-Jassyer Bahn einst-
weilen die Verfügung getroffen, dass zerlegte Equipagen und
Fahrzeuge bis auf Weiteres nicht nach den Serien der Localtarife
gleich unzerlegten Wagen, sondern nach dem effectiven Gewichte
als sperriges Gut behandelt und berechnet werden. Die definitive
Entscheidung der Bahnverwaltungen bezüglich der Tarifirung der
in Rede stehenden Gegenstände wird seinerzeit kundgemacht
werden.
Die glänzenden Ernteaussichten, die Verdrängung der Con-
currenten Ungarns, nämlich Russlands und der Donaufürsten-
thümer vom Europäischen Getreidemarkt durch den Krieg, noch
mehr aber die Eisenbahnvorlage haben die Bahneffecten sehr
günstig beeinflusst, so dass namhafte Avancen zu verzeichnen
sind. Dieselben werden mit der Annahme des Gesetzes voraus-
sichtlich weitere Progressen machen, was auch ein Parlamentsredner
als Argument für dasselbe anführt.
Der Deutsch-Oesterreichische Handelsverkehr.
Die „Wochenschrift des Nieder-Oesterreichischen Gewerbe-
vereins“ veröffentlicht auf Grund amtlicher Quellen über den
Verkehr Oesterreich-Ungarns über die Grenzen gegen das Deutsche
Reich und umgekehrt folgende Zusammenstellung für die 21jährige
Periode von 1855 bis 1875, welche bei den jetzt schwebenden Ver-
handlungen über Erneuerung des Deutsch-Oesterreichischen Han-
delsvertrages besonderes Interesse haben dürfte:
Im
Jahre
Durch-
schnitts-
Silber-
agio
in pCt.
Werth der
Gesammt-
Mehr-
Werth der
Einfuhr aus
und über
Deutschland
Procent
der Ge-
sammt-
einfuhr
Werth der
Ausfuhr nach
und über
Deutschland
in Millionen
Gulden Oe. W.
Procent
der Ge-
sammt-
ausfuhr
Mehr-
Einfuhr 1 Ausfuhr
aus und über'nach und über
Einfuhr
Ausfuhr
Einfuhr
Ausfuhr
Deutschland
in Millionen Gulden Oe. W.
in Millionen Gulden Oe. W.
1855
21,6
235,7
238,7
_
3,o
112,*
47,45
85,7
36,84
26,5
1856
262,8
255,6
7,2
—
167,4
58,J6
97,2
38,66
70,2
—
1857
263,9
232,3
31,6
—
165,9
59,44
96,i
41,55
69,8
—
1858
4>1
257,2
229,7
27,5
—
162,o
52,55
103,*
37,45
58,8
—
1859
20,6
200,6
217,4
—
16,8
142„
53,ii
143,2
48,92
—
0,8
1860
32,3
208,9
264,7
—
55,8
141,i
57,49
166,2
5-, 42
—
25,!
1861
41,7
243,8
276„
—
32,9
148,5
59,81
169,8
52,09
; —
21,3
1862
28,!
239,0
293,0
—
54,o
159,9
60,81
175,3
53,08
—
15,4
1863
13,2
254,2
291,2
—
37,o
186,7
65,55
164,9
51,25
21,8
—
1864
15,9
254,8
323,4
—
68,6
173,4
63,64
179,9
51,19
—
6,3
1865
8,4
256,8
344,5
—
87,T
17%
63,78
201,2
55,io
—
23,4
1866
20,q
217,9
329,s
—
1H,6
165,2
67,64
240,o
63, 10
—
74,8
1867
24,8
294,3
407,4
—
113,i
204,i
69,36
249,9
61,36
—
45,8
1868
14,8
387,4
428,9
—
41,8
273,9
70,74
254,o
59,22
19,9
—
1869
21,3
418,9
438,i
—
19,2
301,9
71,78
240,9
55,„!
61,0
—
1870
22,2
431,9
395,4
36,5
—
304,9
69,95
217,7
55,os
87,2
—
1871
20,6
540,8
467,6
73,2
—
380,4
70,85
277,6
59,36
102,8
—
1872
9,5
613,7
388,o
225,7
—
445,9
72,67
214,5
55,29
231,4
—
1873
8,6
583,!
423,6
159,5
—
427,8
73,53
262,6
61,98
165,2
—
1874
5,2
568,7
449,3
119,4
—
395,4
69,53
265,8
59,17
129,6
—
1875
3,4
552,s
504,5
48,o I
—
390,9
70,74
302,,
60,03
88,4
—
Zusammen 16, 5 |
7286,9
7199,5
87,4 J
- !
5028,2 j
4108,5 |
919,7
Der Werth des Gesammtverkehrs zwischen Deutschland und
Oesterreich beziffert sich somit von 1855 bis 1875 auf 9 136, 7 Mill.
Gulden; er repräsentirt 63, 07 \ des gesammten Verkehrs der
Oesterreichisch-Ungarischen Monarchie, welcher letzterer in der
genannten Periode einen Werth von 14 486, 4 Millionen Gulden re-
präsentirte.
Die Einfuhr aus und über Deutschland nach Oesterreich-
Ungarn von 1855 bis 1875 repräsentirt einen Werth von 5 028, 2 Mil-
lionen Gulden (das sind 69 % der Ges ammtein fuhr der Monarchie).
Der Werth der Ausfuhr aus Oesterreich-Ungarn nach und über
Deutschland von 1855 bis 1875 beträgt 4 108, 5 Millionen Gulden
(das sind 57, 06 % der Gesammtausfuhr der Monarchie).
Der Werth der Mehreinfuhr nach Oesterreich-Ungarn be-
trägt daher von 1855 bis 1875 919, 7 Millionen Gulden oder durch-
schnittlich pro Jahr 43, 8 Millionen Gulden.
Dieses Verhältniss gestaltet sich für Oesterreich-Ungarn un-
günstiger seit dem Jahre 1868, in welchem bekanntlich (am 1. Juni)
der zur Zeit noch in Kraft bestehende Zoll- und Handelsvertrag
zwischen Oesterreich und dem Deutschen Reiche vom 9. März
1868 in Wirksamkeit trat.
Der Werth der Mehreinfuhr aus und über Deutschland nach
Oesterreich-Ungarn beträgt in der achtjährigen Periode von 1868
bis 1875 885,2 Millionen Gulden oder durchschnittlich pro Jahr
H0,65 Millionen Gulden, trotz der Einführung der Goldwährung in
Deutschland und des hohen Gold-Agio’s, welches den Export
Oesterreichs wesentlich begünstigte.
Seit 1870, in welchem Jahre (am 1. Januar) die Nachtrags-
convention zwischen der Oesterreichisch-Ungarischen Monarchie
und Grossbritannien vom 30. December 1869 in Kraft trat, also in
der sechsjährigen Periode 1870 bis 1875 stellt sich das Verhältniss
für Oesterreich-Ungarn wieder ungünstiger. Die Mehreinfuhr
während dieser Zeit repräsentirt einen Werth von 804, 3 Millionen
Gulden oder durchschnittlich pro Jahr 134 Millionen Gulden.
Seit 1867 vermehrte sich der Werth der Einfuhr aus und
über Deutschland um 91 % gegen die übrigen, durch den Wegfall
des Venetianischen Königreichs allerdings geänderten Landesgren-
zen jedoch nur um 9 9g.
Dagegen vermehrte sich die Ausfuhr nach und über Deutsch-
land seit 1867 blos um 21%, während sich die Ausfuhr über die
anderen Grenzen um 37 % vermehrte.
Die Entwickelung des Verkehrswesens in den
Jahren 1871—1876")
Die Entwickelung des Verkehrswesens hat im Allgemeinen
die Phasen durchgemacht, welche das wirthschaftliche Leben fast
der ganzen Erde von 1871 bis 1876 characterisiren : erst rapider
Aufschwung, dann Erlahmung des Unternehmungsgeistes und
Verminderung des Verkehrs. Die Länge des Eisenbahnnetzes
Erde betrug im Jahr 1875:
in Europa .... 143 039 Km, d. i.
in Amerika .
in Asien . .
in Australien
in Afrika . .
133 552
12 302
3 079
2 432
19 276 geogr.
18 000 „
1 658 „
415
328
Min.
294 400 Km, d. i. 39 677 geogr. Min.
der
In Europa hatte der Eisenbahnbau im Jahre 1873 seinen
Culminationspunct erreicht, indem 1 233 geojp. Min. dem Verkehre
übergeben wurden. Das Jahr 1874 zeigt schon einen Rückgang,
obgleich offenbar noch die in der früheren Periode begonnenen
Bauten fortgesetzt und vollendet werden mussten; es wurden
nämlich 1 037 Min. dem Verkehr übergeben. Im Jahr 1875 aber
sank der Zuwachs auf 905 Min., auf ein seit dem Jahr 1870 nicht
mehr vorgekommenes Minimum. Aehnliche Wahrnehmungen
kann man in allen übrigen Welttheilen machen, denn es betrug
das Eisenbahnnetz der Erde:
*) Nach Prof. Dr. v. Neumaiin-Spallart’s Uebersichten über Pro-
duction, Verkehrsmittel und Welthandel in „Behufs Geographischem
Jahrbuch“.
639
1860
106 886
Km)
d. i.
14 404 geogr.
Jährl. Zunahme geogr. Min.
Min. -
1865
145 114
»
y>
19 565
y>
- 1044
1870
211 859(?)
Y>
y>
28 822
r>
- 1851
1871
235 375
n
i>
31 719
n
- 2 897
1872
251 032
n
v
33 830
V)
- 2 110
1873
270 071
yf
V)
36 396
n
- 2 566
1874
283 090
»
y)
38 150
n
- 1 754
1875
294 400
39 677
n
- 1527
Auch in den Totalziffern , welche die Weiterführung dieses
Verkehrsmittels auf der ganzen Erde darstellen, entfällt also die
höchste Zahl der in einem Jahre eröffneten Linien auf die Zeit
von 1871 bis 1873, während das Jahr 1874 schon einen Rückgang
um fast ein Drittel, das Jahr 1875 aber auf die Hälfte der früheren
Längenentwickelung zeigt.
Das in den Eisenbahnen der Erde angelegte Capital betrug
im Jahre 1867 annähernd 37 300, zwischen 1870 und 1871 48 000,
im Jahre 1875 aber 65 254 Mill. Mark. Dieses Capital würde zu seiner
vierprocentigen Verzinsung 2 600 Mill. Mark jährlich oder ca.
7 Mül. Mark täglich als Reineinnahme voraussetzen; in der That be-
rechnet Stürmer die Gesammteinnahmen aller Bahnen der Erde
für 1875 auf 6 745 Mill. Mark die Ausgaben auf 4 085, so dass der
Ueberschuss von 2 660 Mill. Mark um etwas Weniges das eben be-
zeichnte Erforderniss überschreitet.
Auf den Eisenbahnen Europa’s standen im Jahre 1875 nicht
weniger als 42 000 Locomotiven, 90 000 Personenwagen und
1 000 000 Lastwagen, auf den Eisenbahnen der ganzen Erde aber
62 000 Locomotiven, 112 000 Personenwagen und 1465 000 Last-
wagen in Verwendung. Mit diesen werden gegenwärtig etwa fol-
gende Transportleistungen bewältigt. Es werden jährlich in
Europa 1 140 Mill. Personen und 10 800 Mill. Ctr. Güter, auf der
ganzen Erde aber 1 550 Mill. Personen und 16 130 Mül. Ctr. Frach-
ten befördert, so dass im Durchschnitte täglich mehr als 4 Mül.
Personen auf allen Schienenstrassen der Erde verkehren und un-
gefähr 44 Mill. Ctr. Güter an ihren Bestimmungsort gebracht
werden. (Da diese Zahlen jedenfalls durch Addition der Trans-
porte der verschiedenen Bahnen erhalten sind, so ist eine Person,
die an einem Tage mehrere Bahnen benutzt, mehrfach gerechnet;
Entsprechendes gilt für den Güterverkehr).
Bei weitem nicht so intensiv wie der Fortschritt der Eisen-
bahnen ist der der Seeschifffahrt, ja es zeigt sich seit 1869 sogar
ein Rückgang in der Zahl der Handelsschiffe; während nämlich
1869 in Europa 100 298 Handelsschiffe gezählt wurden, betrug
deren Zahl 1875 blos 97 330; es ist aber in der Zwischenzeit die
Tragfähigkeit trotzdem von 12 761 875 Tonnen auf 15 054 527 Tonnen
gestiegen. Nebst der zunehmenden Capacität trägt aber auch die
gleichzeitige Vermehrung der Dampferflotte wesentlich dazu bei,
die Frachtkosten des Schiffstransportes zu erniedrigen, die Liefer-
zeit abzukürzen und eine namhaft grössere Menge von Gütern
jetzt mit einem geringem Schiffspark befördern zu können, als
früher, da man in dieser Beziehung jede Tonne Tragfähigkeit
eines Dampfers 3 bis 4 Mal so hoch veranschlagen muss, als die
eines Segelschiffes: Nun hat die Dampferflotte m der That wäh-
rend der letzten Jahre trotz des Stillstandes der Geschäfte und
obwohl die gesammte Europäische Handelsmarine von 1872/73
bis 1875 nur einen Zuwachs von ca. 250 000 Tonnen erfuhr, einen
sehr bedeutenden Zuwachs erhalten. Im Jahre 1870 bis 1871 ver-
fügten die Europäischen Staaten nur über 4 842 Dampfer (für
lange Fahrten), im Jahre 1872 bis 1873 über 6 228 Dampfer mit
2 435 000 Tonnengehalt und im letzten Jahre über 7 510 Dampfer
mit 3 047 979 Tonnengehalt, und dies in demselben Zeiträume, in
welchem die Zahl der Segelschiffe um ungefähr 3 000 mit
360 000 Tonnengehalt vermindert wurde.
Die Entwickelung des Telegraphennetzes wurde von der
Krisis des Jahres 1873 verhältnissmässig noch am wenigsten ge-
stört. Dieses ist nicht nur steten technischen Fortschritten und
der rationell geleiteten wirthschaftlichen Regalität dieses Ver-
kehrsmittels, sondern auch ganz wesentlich denjenigen interna-
tionalen Vereinbarungen zuzuschreiben, welche die Pflege dieses
Communicationsmittels in den letzten Jahren zu einem Theile der
äussem Staatsverwaltung gemacht haben. Es betrug im Mittel
der Jahre 1873 bis 1875 das Telegraphennetz der Erde:
In Europa ..... 336 925 Km Linien
„ Amerika 168 347 „ „
„ Asien 39 965 „ „
„ Australien .... 28847 „ „
„ Afrika 12 639 „ „
Submarine Kabel . . 85 000 „ „
Total 671 723 Km d. i. 9» 529 geogr. Min.
Diese Ziffer bleibt aber ziemlich weit hinter der Wirklich-
keit zurück, weü die Uebersicht nur die Staatstelegraphen, nicht
die der Eisenbahnen und anderer Privatunternehmungen berück-
sichtigt, vielfach auf die Jahre 1872 und 1873 zurückgeführt
werden musste und keineswegs alle Länder der Erde, in welchen
schon Telegraphendräthe gespannt sind, erschöpfend umfasst.
Unter Veranschlagung dieser Lücken dürfte man wohl die Länge
aller Telegraphenlinien der Erde auf 97 bis 98 000 Meilen angeben.
Geschäftsbericht der Seeländischen Eisenbahnen pro
1876.
Die Länge der Seeländischen Eisenbahnen, die am 27. Juni
1847 mit der 4% Meilen langen Strecke Kopenhagen-Roeskilde
dem Betriebe übergeben wurden und die bis zum Frühjahr 1856
auch nur diese Lime umfassten, beträgt seit der Betriebseröffnung
der Bahn Roeskilde-Kallundborg 46 Meilen.
Wie schon im vorjährigen Geschäftsbericht bemerkt können
die unmittelbar vor oder nach der Eröffnung neuer Bahnstrecken
liegenden Jahre nicht direct mit einander verglichen werden.
Obgleich nun auf der 10)4 Meilen langen Strecke Roeskilde-Kal-
lundborg bereits am 30. December 1874 der Betrieb eröffnet, so
dürften dennoch die Betriebsergebnisse der letzten beiden Jahre
nicht direct mit einander verglichen werden, eines Theils, weil
der Betrieb auf dieser Linie in den ersten 4 Monaten des Jahres
1875 nur in einem beschränkten Umfange stattgefunden, anderen
Theüs, weil für dieselbe die Einnahmen und Ausgaben während
dieses Zeitraumes in den bezüglichen Zusammenstellungen des
Geschäftsberichts pro 1875 keine Aufnahme gefunden; ein an-
nähernd richtiger Vergleich ist aber trotzdem möglich. Da nun
die Strecke Roeskilde-Vordingborg bereits Ende 1870 dem Verkehr
übergeben und da in den Jahren 1871—1874 eine Ausdehnung des
Bahnnetzes nicht stattgefunden, so werden nachstehend die Be-
triebsergebnisse dieser 4 Jahre im Durchschnitt berechnet mitge-
theilt, um mit diesen einen Vergleich mit den Resultaten der
letzten beiden Jahre zu ermöglichen.
Die eigentlichen Betriebseinnahmen betrugen im Jahre 1875 :
aus dem Personenverkehr . 2 974 681 Kr. 06 Oere
„ „ Güterverkehr . . . 1 780 629 „ 22 ,
4 755 310 Kr. 28 Oere
Im Jahre 1876:
aus dem Personenverkehr . 3 044 792 Kr. 03 Oere
„ „ Güterverkehr . . . 1 806 484 „ 73 „
4 851 277 Kr. 66 Oere
Also pro 1876: 95 967 Kr. 38 Oere
gleich 2 pCt. mehr, während die Einnahmen aus den beiden vor-
aufgegangenen Jahren um je ca. 14 pCt. gestiegen waren. Wenn
nun berücksichtigt wird, dass in diesen Zahlen die Einnahmen
auf der Roeskilde-Kallundburg-Bahn für die ersten 4 Monate des
Jahres 1875 von ca. 98 000 Kr. nicht inbegriffen sind, während
die Zusammenstellung für das Jahr 1876 die Einnahmen sämmt-
licher Bahnstrecken für das ganze Jahr umfasst, so zeigt sich seit
einer längeren Reihe von Jahren zum ersten Male ein Rückgang
in den Einnahmen. Dieser Rückgang fällt ausschliesslich aut die
letzten Monate des Jahres und ist die Folge theils eines wenig
günstigen Herbstes und des allgemeinen Rückganges in vielen
Geschäftsbranchen, theils des ungemein schlechten Wetters, wel-
ches zum Jahresschluss eintrat, und das den sonst zu den Weih-
nachtsfeiertagen sehr lebhaften Personen- und Güterverkehr un-
gemein beeinträchtigte.
Aus folgenden Bemerkungen wird hervorgehen, in welcher
Richtung dieser Stillstand oder theilweise Rückgang besonders
hervortritt. Allerdings ist die Anzahl der im Ganzen beförderten
Personen ziemlich unverändert, aber die Länge der einzelnen
Reisen hat abgenommen (1875 4 Meilen und 1876 3,89 Meilen) und
die Benutzung besserer Wagenclassen war verhältnissmässig eine
geringere (nämlich 1875 resp. l,al, 23,34 und 75, 45 pCt. und 1876
resp. 1,19, 22, 6} und 76, 90 pCt.), so dass die Einnahme pro beför-
derte Person im Jahre 1876 98,58 Oere gegen 99, 38 Oere im Jahre
1875 und 95,4g Oere durchschnittlich pro 1871—1874 betrug. Ob-
gleich der Güterverkehr auf der Kallundborger Bahn in den
ersten Monaten des Jahres sehr eingeschränkt war, so wurden
dennoch in diesem Jahre 8 026 679 Centner befördert, während im
Jahre 1876 nur 7 971 875 Centner befördert sind. Die Abnahme
zeigt sich namentlich bei den Massentransporten, als Getreide und
Saat, sowie Mauersteinen und anderen Baumaterialien und dergl.
(ca. 200 000 Centner), wogegen das Quantum der Eil- und Normal-
güter etwas mehr geworden ist. Ebenso hat die durchschnitt-
liche Transportlänge der Massengüter abgenommen. Der Trans-
port von Pferden und Hornvieh hat zu-, von kleinerem Vieh,
namentlich Schweinen, hat abgenommen.
Die Betriebsausgaben, welche im Jahre 1875
2 345 327 Kr. 82 Oere
betrugen, sind im Jahre 1876 auf . 2 604 394 „ 36 „
also um 259 066 Kr. 54 Öere
oder ca. 11 pCt. gestiegen, was hauptsächlich von den bedeutend
höheren Kosten für Wegräumen des Schnees herrührt, indem diese
126 283 Kr. 45 Oere gegen nur 14 493 Kr. 49 Oere des Jahres 1875
betragen haben. Alsdann sind auch in den obigen Ziffern nicht
die Betriebsunkosten der ersten 4 Monate pro 1875 für die Strecke
Roeskilde-Kallundborg enthalten, da diese von dem Bauunter-
nehmer gedeckt wurden. In Folge dieser Verhältnisse sind die
Betriebskosten, die im Jahre 1875 47, 35 pCt. der Bruttoeinnahme
betrugen, auf 52,j>0 pCt. gestiegen.
An Betriebsmatenal sind im Jahre 1876 6 Locomotiven,
15 Personen- und 20 Güter-Wagen angeschafft, und zwar 1 Loco-
630
motive und 4 Güterwagen aus den Betriebseinnahmen. Die Ge-
sellschaft war mithin am Schlüsse dieses Jahres im Besitze des
nachfolgenden Betriebsmaterials: 44 Locomotiven ohne Tender,
5 Tenderlocomotiven, 44 Tender, 1 Salonwagen, 205 Personenwagen,
30 Wagen, die sowohl zur Güter- als auch zur Personenbeförderung
benutzt werden können, und 867 Güterwagen. •
Aus den Betriebsresultaten ist Nachfolgendes hervorzu-
heben :
An Personen sind befördert im Jahre 1876 . . 3 070 645
„ „ 1875 . . 3 029 352
und in den Jahren 1871—1874 durchschnittlich . . 2 284 114
Hierin sind die Touren im Abonnement nicht inbegriffen.
Diese lassen sich, da die bezüglichen Karten personell und für
längere Zeit, sowie für bestimmte Bahnstrecken ausgestellt sind,
nicht genau angeben, dürften jedoch auf 285 000 bis 300 000 zu
schätzen sein.
Pro Bahnmeile sind befördert (excl. der Abonnenten)
im Jahre 1876 11 975 220 Personen,
„ „ 1875 12 128 053 „
in den Jahren 1871—1874 durchschnittlich 8 927 105 „
so dass jede Person im Jahre 1876 3,89 Meilen,
» » 1875 4,00 „
und m den Jahren 1871 — 1874 durchschnittlich . 3,91 „
befördert ist.
Ueber die Route Korsoer-Kiel sind zwischen den Seelän-
dischen Stationen und den Stationen der Holsteinischen, sowie
anderen südlich davon gelegenen Deutschen Bahnen
im Jahre 1876 18 406 Personen,
» „ 1875 19 117
und in den Jahren 1871 — 1874 durchschnittlich 17 326 „
befördert; auf der Route via Nyburg durch Fühnen und Jütland
zwischen den Seeländischen Stationen und den Schleswig-Hol-
steinischen Stationen, sowie Hamburg und Berlin
im Jahre 1876 5 562 Personen,
„ „ 1875 7 618
und in den Jahren 1871—1874 durchschnittlich 6 563 „
Ferner zwischen Schwedisch-Norwegischen Stationen einer-
seits und verschiedenen Deutschen Stationen andererseits via See-
land 1876 1 583 Personen,
1875 1 206 „
sowie zwischen Rostock etc. einerseits und Kopenhagen anderer-
seits via Masnedsund-Nykjöbing a|F. 1876 . . 1 029 Personen,
1875 . . 1 210
Das Totalgewicht der beförderten Güter hat betragen:
im Jahre 1876 7 971 875% Centner,
„ „ 1875 8 026 679 „
und in den Jahren 1871—1874 durch-
schnittlich 5 420 328 „
und zwar:
Gepäck resp. 82 760, 83 173 und 71 349 Centner,
oder pro 1 Meile resp. 765 159%, 781 580 und 648 506 Centner,
Eilgut resp. 256 316, 233 776 und 153 753 Centner,
oder pro 1 Meile resp. 2 364 310%, 2 105 528 und 1 271 196 Centner,
Normalgut resp. 979 544, 896 689 und 518 849 Centner,
oder pro 1 Meile resp. 9 583 805%, 8 847 562% und 4 937 634 Centner,
und Wagenladungsgüter resp. 6 347 026, 6 520 505 und
4 439 392 Centner,
oder pro 1 Meile resp. 39 900 753, 43 080 657% und 29 743 934
Centner,
so dass also jeder Centner durchschnittlich
Eilgut Normalgut Wagenladungen
1876 .... 9,22 Meilen 9,78 Meilen 6,ae Meilen,
1875 .... 9,oi „ 9,87 „ 6,67 „
1871/1874 . 8,23 „ 9,5o „ 6,68 „
befördert worden.
An Pferden und grossem Hornvieh sind befördert
im Jahre 1876 49 224 Stück,
„ 1875 44 556 „
und in den Jahren 1871 — 1874 durchschnittlich 35 634 „
oder pro 1 Meile resp. 416109%, 342 272 und 291 706 Stück, so
dass die durchschnittliche Transportlänge pro Stück resp. 8,45,
7,68 und 8, l8 Meilen betrug.
An Kälbern, Schafen, Schweinen und dergl. sind befördert
im Jahre 1876 142 813 Stück,
„ „ 1875 151850 „
und in den Jahren 1871—1874 durchschnittlich 121 782 „
oder pro 1 Meile resp. 1 181 373%, 1 257 366‘/2 und 889 153 Stück,
so dass also jedes Stück resp. 8,28 , 8,28 und 7,46 Meilen befördert
worden.
Es wurden 165 249% Locomotivmeilen und 4 680 100% Wagen-
achsmeilen zurückgelegt. Nachdem von letzteren 11036% Achs-
meilen, die mit Materialien für die Bahn befahren, abgezogen,
verbleiben pro Locomotivmeile 28, 39 productive Wagenachsmeilen.
Als Brennmaterial für die Locomotiven sind im Ganzen
20 573 200 Pfund Steinkohlen
und 461 000 „ Cokes
zusammen 21 034 200 Pfund verbraucht, mithin pro
Locomotivmeile 127, l8T Pfund und pro Wagen achsmeile 4,494 Pfund,
gegen resp. 124, 9 und 4,379 Pfund im Jahre 1875.
Die Einnahmen aus dem Personen-, Güter- und Vieh-Trans-
port betrugen pro Meile Bahnlänge
1876 105 462 Kr. 56 Oere,
1875 111 889 „ 89 „
und in den Jahren 1871 — 1874 durch-
schnittlich 93 997 „ 85 „
die Betriebskosten dagegen .... 1876 56617 „ 27 „
1875 55 184 „ 18 „
und 1871—1874 durchschnittlich .... 44934 „ 50 „
Die Einnahmen ergaben:
aus dem Personenverkehr 3 044 792 Kr. 93 Oere,
„ „ Güter- und Vieh-Transport . . 1 806 484 „ 73 „
Lagermiethen 15 487 „ 13 „
andere Nebeneinnahmen 21 087 „ 12 „
Saldo pro 1875 99 880 „ 20 „
Zusammen 4 987 732 kr. 11 Oere.
Die Ausgaben haben betragen:
Betriebskosten 2 604 394 Kr. 36 Oere,
Zinsen für das Anlagecapital .... 1 579 033 , 93 ,
10 pCt. von der Differenz zwischen den
Betriebseinnahmen und den Betriebs-
ausgaben zum Reservefonds . . . 228 345 w 76 „
4 411774 Kr. 05 Oere.
Von dem sich ergebenden Ueberschuss von 575 958 Kr. 06 Oere
werden ausser den garantirten von 4 pCt. an die Actionäre 2 pCt.
als Dividende gezahlt.
Der Bestand des Reservefonds betrug ult. December 1876
1 058 517 Kr. 96 Oere.
(8 Kronen sind gleich 9 Mark.)
Englische Correspondenz.
London, im Mai 1877. Die Wirkung, welche die Verlän-
gerung der Metropolitan Railway bis Aldgate auf die beiden
unterirdischen Bahnen, die vorgenannte Bahn und die Metro-
politan District Railway ausübt, macht sich in der Weise geltend,
dass sich die Einnahmen der ersteren gehoben, die der letzteren
wesentlich ermässigt haben. Diese Wahrnehmung ist dem Um-
stande zuzuschreiben, dass die täglichen Reisenden des östlichen
Theiles der City sich nunmehr zum grossen Theil der Station
Aldgate zuwenden, anstatt sich durch die engen und überaus
verkehrsreichen Strassen bis zur Mansionhousestation durchzu-
drängen.
Bei dieser Sachlage ist das Bedürfniss der Vollendung des
sogenannten Inner Circle, d. h. einer Verbindung der Metropolitan
und Metropolitan District zwischen Aldgate durch die City bis
Mansionhouse wieder in den Vordergrund getreten, und zwar um
so mehr, als sich der Metropolitan Board of works und die Ca-
nalisations-Commission für die Londoner City zu einer Beihülfe
von 10 000 000 Jl bereit erklärt haben.
Die projectirte Schlussstrecke soll drei Stationen erhalten:
Cannonstreet, in noch grösserer Nähe der Bank von
England als die vorhandene Mansionhousestation, und gegenüber
des Cannonstreet terminus der South Eastern, auf diese Weise eine
Umsteigestation mit dem Verkehr dieser Bahn bildend.
Gr acechurchstreet, in der Nähe der Ecke von Eastcheap.
Highstreet, Aldgate, nahe bei der Fenchurchstreet der
Blackwall Railway.
In England sind mehrere kleine Eisenbahnen vorhanden,
welche auf alleinige Kosten einzelner Privatpersonen gebaut
worden sind und betrieben werden; so eine in Schottland, dem
Herzog von Sutherland gehörig: eine andere in England, die
„Wotton Light Railway“ im Eigenthum des Herzogs von Bucking-
ham; eine dritte „his Lordship’s line“, dem Marquis von Exeter
gehörig, und eine vierte, die „Felixstowe Railway“, von dem Oberst
Tomline erbaut und vor Kurzem dem Betriebe übergeben, Die
vorgenannten Bahnen, mit dem Namen „light railways“ bezeichnet,
sind kleine Localbahnen, mit sehr geringen Kosten erbaut; so
kostet z. B. die Wotton Light Railway nur die überaus geringe
Summe von 17 400 Jl pro Kilometer ausschliesslich Grunderwerb.
Die Caledonian Railway lässt gegenwärtig acht bedeckte
Güterwagen zur Beförderung des von Amerika importirten frischen
Fleisches bauen. Diese Wagen sind mit doppeltem Dach ver-
631
sehen und zwar in der Weise, dass zwischen den beiden Decken
die frische Luft eintreten kann und in das Innere des Wagens
eingeführt wird, um einen steten Zug frischer Luft zu erzeugen,
und dadurch das in grossen Stücken aufgehängte Fleisch frisch
zu erhalten.
Zur Bewältigung des Pfingstverkehrs hatte die London &
North Western in diesem Jahre eine sehr zweckmässige Einrich-
tung getroffen, indem sie ihre Billetexpeditionen in Euston Station,
Kensington und Willesden junction nicht nur am Pfingst-Sonn-
abend, sondern auch am zweiten Pfingst-Feiertage während des
ganzen Tages geöffnet hatte, so dass die Reisenden zu jeder
Tageszeit Billets nach allen Stationen erhalten konnten. Ausser-
dem wurden noch Billets für diese Bahn in Gaze’s Tourist office
142 Strand verkauft.
Die Zahl der Reisenden, welche in diesem Jahre am Pfingst-
Montage mit der Metropolitan Railway befördert wurden, betrug
249 433 — die grösste Zahl, welche seit der Eröffnung der Bahn
an einem Tage befördert wurde.
Die Great Western Railway schreitet mit der Beseitigung
der breiten Brunel’schen Spurweite immer weiter vor, so dass
nunmehr auch im Westen zwischen Bristol und Exeter Züge auf
der Normalspur verkehren.
Capitain Tyler, dessen Name mit dem Englischen Eisen-
bahnwesen in hervorragender Weise verknüpft ist, hat seine
Stellung als erster Eisenbahn-Inspector beim Board of trade auf-
gegeben. Sein Nachfolger ist Major Marindin, R. E. Das Ein-
kommen dieser Stelle beträgt 16 000 — 20 000 M jährlich.
Russland. Handel in 1876. — Russlands Verkehr ist im
Jahre 1876 gegen das Vorjahr in vielen Artikeln ansehnlich ge-
stiegen. Von der Einfuhr interessiren uns hier besonders folgende
Artikel :
Russland hatte
Einfuhr
= Pud
davon aus Grossbritannien
und zwar:
1875
1876
Pud
Werth
= M.
1875
1876
1875
1876
Steinkohlen
63 490 400
91 330 054
55543 320
73 307 808
12 654 710
14 060 972
Grober Eisenguss . .
Stab-, Facjon-, Bruch-
3 508069
3 012 033
1 020 954
1 223 632
4 754 943
6 300 079
Eisen
5 354 235
5 040 870
1 766 876
907 122
5 490 484
2 561 362
Kessel-, Tafel- etc. Blech
1 894 381
2 000 322
898 504-
755842
4 018 147
2 972 780
Bahnschienen aus Eisen
„ aus Bessemerstahl
3 548 523
6 810 202
1 622 718
9 651 358
| 6 897 066
5 343 222
23 211 441
16 935 541
Blei
922 824
1 352 098
533 882
567 300
3 817 216
3 970 417
Salz ........
Locomotiven u. andere
11 826 170
17 295 951
3 790928
5 621 106
865 201
1 074 910
Maschinen ....
2 930 342
2516 398
?
1
28 576 982
16 506 443
In den 4 letzten Colonnen ist Grossbritanniens Betheiligung
an der Einfuhr Russlands nach den Englischen Handelslisten an-
gegeben, und zwar nach der Umrechnung l Ton — 62 Pud und
1 Pfd. Sterl. — 20,25 M Wir sehen hieraus, dass Grossbritannien
noch immer der Haupt -Importeur Russlands ist, so feindselig
auch die Orient-Politik beider Länder sich bekämpft. Was den
Import anbelangt, ist England stets der beste Freund Russlands.
Was nun zunächst die Steinkohlen-Einfuhr anlangt, so ist
dieselbe um mehr als 27 839 654 Pud in 1876 gegen das Vorjahr
festiegen. Von dieser Steigerung fallen 17 764 488 Pud auf Gross-
ritannien und nur 10 075 166 Pud auf Deutschland (Oberschlesien,
Westfalen etc.) und andere Länder. Relativ ist die letztere Zu-
nahme weit stärker als die Grossbritanniens. Denn Deutschland
etc. führte 1875 nur 7 947 080, dagegen 1876 18 022 246 Pud Kohlen
nach Russland, sein Import stieg also um 10 075 166 Pud oder
fast 127 pCt. , während Grossbritannien 1876 nur 32 pCt. Kohlen
mehr nach Russland brachte, als im Vorjahr. Beachtenswerth
ist dabei der Werthunterschied, den die Importkohle in Gross-
britannien und in Russland aufweist. Nach den beiderseitigen
Werthangaben stellt sich nämlich das Pud in Grossbritannien auf
0,23, in Russland auf 0,44 M, wonach also Deutsche Kohle im
Werthe von 0,40 M. pro Centner an der Grube höchstens nur 0,S4
bis 0,85 Transportkosten, Handelsspesen etc. etc. beim Import
nach Russland kosten darf. Da die Transportkosten allein oft
höher zu stehen kommen, ist es um so unverantwortlicher, dass
der Russische Kohlenzoll von 5 pro Centner noch immer an
der Polnischen Grenze besteht, um so unverantwortlicher seitens
der Russischen Regierung, da jede nicht über diese Grenze ge-
hende Kohle gar keinen Zoll zahlt. Es ist dies ein Oberschlesien
allein belastender Ausnahme-Zoll, ein Grenz-Uebergangszoll, wie
er unseres Wissens in keinem anderen Lande besteht, als in
Russland, keinem andern Lande zugemuthet wird, als Deutschland.
— r — Frankreich. Durch Decret vom 26. April ist von
öffentlichem Nutzen erklärt worden der Bau einer Bahn, welche
von der Linie von localem Interesse von Machecoul nach Roche-
sur-Yon von der Station Commequiers nach Croix-de-Vie auf das
rechte Ufer des Hafens von Saint-Gilles-sur-Vie führt.
Dem Geschäftsberichte, welcher bei der General-Versammlung
der Actionäre der Paris - Lyon -Mittelmeer Eisenbah n - G e-
sellschaft am 24. März 1. J. bekannt gegeben wurde, entnehmen
wir folgende Mittheilungen :
Das Fahrmaterial der Gesellschaft bestand am 31. Dec. 1876
aus 849 Locomotiven , 822 Tendern , 1 934 Personenwagen und
18 141 Fourgons und Güterwagen.
Im Baue begriffen waren im Jahre 1876 :
1. Die Linie von Nantes nach Chäteaubriant, deren Vollendung
nach dem Stande der Arbeiten für den Schluss dieses Jahres
in Aussicht zu nehmen ist;
2. die Linie von Bergerac nach le Buisson , welche Ende 1878
oder längstens Anfangs 1879 fertig gestellt sein wird;
3. die Linien der Sarthe.
Von diesen werden die Strecken von La Fleche nach Sable
und La Suze noch vor Ende dieses Jahres , jene von Chäteau-
du-Loir nach Pont-de-Braye und von Pont-de-Braye nach Saint-
Calais im folgenden Jahre dem Betriebe übergeben werden können.
Die Betriebs-Einnahmen des alten
Netzes betrugen im Jahre 1876 . . 101 895 330,2! Frcs.,
die Ausgaben 33 555832, 05
daher ergiebt sich ein Reinertrag von 71 339 498, ic „
sohin bei einer Betriebslänge von
2 020 Kilometer: 51 928, 38 Frcs. Einnahme,
16 611,8o „ Ausgabe,
und 35 316,58 „ Reinertrag pro Kilometer.
Die Betriebs-Einnahmen des neuen
Netzes betrugen im Jahre 1876 . . 45 566 168, 43 Frcs.,
die Ausgaben 22 721 273, 47 „
daher der Reinertrag 19 844 894, 96 „
Bei einer Betriebslänge von 2 245 Kilometer ergeben sich
hiernach pro Kilometer
18 960,43 Frcs. Einnahme,
10 120,83 » Ausgabe und
8 839,6o „ Reinertrag.
Die Gesammt - Abrechnung schliesst mit einem Guthaben
von 23 381 980,03 Frcs. , von welcher Summe 21 600 000 Frcs. zur
Bezahlung einer Dividende von 56 Frcs. per Actie verwendet,
und 1 781 983,05 Frcs. zur Reserve überwiesen werden.
— r — America. In San Francisco beschäftigt man sich
zur Zeit mit dem Projecte einer grossartigen Eisenbahn, welche
von genannter Stadt abführend Süd - Californien , Mexico, die
Central -Americanischen und Süd-Americanischen Staaten durch-
ziehen würde.
Die Hauptlinie würde bei dem Fort Yuma antangen und
über Colorado, Sonora, Mazattlan, Teluantepec, Guatemala,
Salvador, Honduras, Costa Rica, Panama, Lima und Valparaiso
nach Buenos Ayres führen.
Die Länge dieser Linie würde 11166 Kilom. betragen;
hierzu kämen noch mehr als 5 382 Kilom. secundäre Bahnen,
welche dieselbe mit einigen bedeutenden Handelsplätzen verbin-
den würden. Die Baukosten sind annähernd auf 2 890 150 000 Fr.
veranschlagt.
Literatur.
— st. — Karmarsch und Heeren, Technisches Wör-
terbuch. Dritte Auflage, ergänzt und bearbeitet von Kick und
Gintl, Professoren an der K. K. Deutschen technischen Hoch-
schule in Prag. Verlag der Bohemia, Prag 1877. Lieferung 19 und 20.
Von diesem Werke, welches wir schon öfters, zuletzt in No. 18,
Seite 237 I. Jahig. besprochen haben, sind die Lieferungen 19
und 20 erschienen, welche letztere den Schluss des 11. Bandes
bildet. Dieser Band umfasst die Wörter: Bremergrün — Eisen.
Juristisches.
Haftpflicht (1er Eisenbahnen ans dem Reichshaftpflichtgesetz.
Der Eisenbahnbeamte S., welcher bei der Magdeburg-Halberstädter
Eisenbahn angestellt war, fühlte sich eines Tages nicht wohl und
begab sich vom Eisenbahnzuge aus in das Bureau des Stations-
vorstehers, um von diesem wegen Erkrankung die Bestellung eines
Stellvertreters zu erwirken. — Als er die Treppe hinaufstieg, glitt
er aus und verletzte sich dabei so erheblich, dass er dienstun-
fähig wurde. Die von dem Verletzten auf Grund des § 1 des
Reicnshaftpflichtgesetzes beanspruchten Entschädigungen weigerte
sich die Eisenbahngesellschaft zu leisten, weil der Beamte nicht
im unmittelbaren Beförderungsdienste, sondern bei einer sonstigen
dienstlichen Handlung verunglückt wäre. Diese Ansicht wurde
auch vom Appellationsgericht zu Magdeburg gebilligt und die
vom Verletzten eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde vom K»-üb.-H.-G.
zurückgewiesen, welches in seinen Motiven ausführte: ^Soweit die
Klage auf den § 1 des Reichshaftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871
gestützt ist, fehlt es derselben an der wesentlichen V oraussetzung,
632
dass sich der fragliche Unfall bei dem Betriebe der Eisenbahn
ereignet hat. Der Kläger wollte, als er die Treppe hinabfiel, seiner
Behauptung nach eine dienstliche Meldung im Bureau des Bahn-
hofes machen, nämlich wegen eigener Erkrankung die Bestellung
eines Stellvertreters für sich erwirken. Daraus folgt aber nicht
mehr, als dass der Kläger bei einer dienstlichen Handlung verun-
glückt ist, was zur Anwendung des § 1 1. c. nicht genügt, wel-
cher nur die bei dem Betriebe einer Eisenbahn vorgekommenen
Unfälle zum Gegenstände hat. Der Betrieb einer Eisenbahn be-
zweckt die Beförderung von Personen oder Sachen, mithin be-
greift § 1 1. c. auch für Eisenbahnbeamte nur die Unfälle im Be-
förderungsdienste und auch nur insofern, als der Beamte bei der
betreffenden Dienstverrichtung den mit dem Eisenbahnbetriebe
verbundenen, eigenthümlichen Gefahren ausgesetzt ist.“ (Erk. d.
I. Sen. d. R.-Ob.-H.-G. v. 6. April 1877.)
Nachforderung der durch unrichtige Declaration des Absen-
ders verwirkten Conventionalstrafe vom Empfänger beim Eisen-
bahntransport. § 48 des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen
Deutschlands vom 11. Mai 1874 setzt auf die unrichtige Declara-
tion der vom Transport gänzlich ausgeschlossenen oder nur unter
Beobachtung gewisser Bedingungen zugelassenen Gegenstände
z. B. Hefe, eine Conventionalstrafe mit dem Zusatze, dass dieselbe
nach Befinden der Umstände vom Versender oder vom Empfänger
des Gutes eingezogen werden könne. Eine im December 1874 von
Cassel nach Mühlhausen unter der Declaration: „Fleisch waaren“
von N. N. verschickte Kiste enthielt, wie die Revision in Mühl-
hausen ergab, keine Fleischwaaren, sondern ein Fass mit flüssiger
Hefe und wurde nach der Revision sammt dem Frachtbrief dem
Adressaten W. ausgehändigt. Die klagende Bahn forderte dann
von ihm die Zahlung der Conventionalstrafe nach und erwirkte
in erster und zweiter Instanz ein verurtheilendes Erkenntniss.
Die Nichtigkeitsbeschwerde des Verklagten wurde aus folgenden
Gründen zurückgewiesen: Es wird behauptet, durch die Annahme
des Gutes und Frachtbriefes könne ein Vertrag dahin, dass Ver-
klagter sich zur Zahlung nach Massgabe des Betriebs-Reglements
verpflichte, nur dann zu Stande gekommen sein, wenn Verklagter
bei Annahme die Bestimmungen des Betriebs-Reglements ge-
kannt habe; indessen ergiebt sich dies weder aus den in der
Nichtigkeitsbeschwerde als verletzt bezeichneten Vorschriften über
den Abschluss von Verträgen im Allgemeinen, noch insbesondere aus
Art. 406. Wer die Offerte annimmt, einen Vertrag nach einer bei der
Offerte in Bezug genommenen Norm abzuschliessen, unterwirft sich
dieserNormvertragsmässig auch dann, wenn ihm der Inhalt derselben
unbekannt war. Demgemäss verpflichtet sich der Empfänger im
Falle des Art. 406 zur Zahlung nach Massgabe des im Frachtbrief
in Bezug genommenen Betriebs-Reglements auch dann, wenn ihm
der Inhalt desselben bei Annahme des Gutes und Frachtbriefes
unbekannt war. — Es wird endlich ausgeführt, durch diese An-
nahme entstehe nur die Verpflichtung nach Massgabe des Fracht-
briefes Zahlung zu leisten, mithin nicht die Verpflichtung, eine
Conventionalstrafe zu zahlen, von welcher der Frachtbrief
nichts enthalte. Die Verpflichtung des Empfängers, im Falle
unrichtiger Declaration des Frachtgutes Conventionalstrafe zu
zahlen, wenn die Bahnverwaltung nach Befinden der Umstände
sie von ihm einziehen will, ist aber, wenn auch nicht unmittel-
bar aus dem Frachtbriefe, doch aus dem darin in Bezug genom-
menen Betriebs-Reglement zu ersehen. Ob die Verpflichtung zur
Zahlung einer solchen Conventionalstrafe durch die Annahme des
Gutes und Frachtbriefes jedenfalls oder nur dann übernommen
werde, wenn der Empfänger bei der Annahme wusste, dass eine
unrichtige Declaration stattgefunden habe, kann dahin-
gestellt bleiben, weil im vorliegenden Falle die Vorrichter — unter-
stellen, dassVerklagterbeiAnnahme der Sendung und des Frachtbrie-
fes die Unrichtigkeit der Declaration kannte. — Ob, was bisher nicht
festgestellt worden ist, der Betrag der Conventionalstrafe auf dem,
dem Verklagten übergebenen Frachtbrief in der auf der Rückseite
desselben befindlichen Nota verzeichnet war, ist für die Verpflich-
tung des Verklagten zur Zahlung der Strafe nicht entscheidend.
Auch dann, wenn sie in der Nota nicht erwähnt war, ist die
durch Annahme des Guts und Frachtbriefes übernommene Ver-
pflichtung dahin aufzufassen, dass Zahlung nach Massgabe des im
Frachtbriefe in Bezug genommenen Reglements versprochen ist.
Wie nach § 53 des Betriebs-Reglements vom 11. Mai 1874 die
Nachforderung der Fracht gestattet ist, wenn in Folge unrichtiger
Anwendung des Tarifs oder eines Fehlers bei der Gebührenbe-
rechnung die Fracht in der Nota in einem zu geringen Betrage
verrechnet ist, so ist auch die Nachforderung der in die Nota
nicht aufgenommenen Strafe für zulässig zu erachten. (Erk. d.
I. Sen. d. R.-Ob.-H.-G. v. 20. Octbr. 1876 in S. Weymar (VkL) c.
Thüringische Eisenbahn -Gesellsch. (Klgr.) Rep. 1063/1876; Ent-
scheid. Bd. XXI. S. 185 ff.)
Personal-Nachrichten.
Preussen. Dem technischen Mitgliede desDirectoriums der Breslau-
Schwei dnitz-Freiburger Eisenbahn-Gesellschaft, Regierungs- und
Baurath a. D. Vogt ist der Character als Geheimer Regierungsrath
verliehen worden.
Bayern. Der ßetriebsmaschinenmeister Ph. Glück in Hof
wurde auf Ansuchen zur Betriebswerkstätte Rosenheim versetzt
und zu Betriebsmaschinenmeistern die Abtheilungsmaschinen-
meister Jos. Emmerich in Aschaffenburg bei der Betriebswerk-
stätte daselbst, Joh. Häckelmann in Rosenheim bei der Betriebs-
werkstätte Treuchtlingen und Hch. Gulden in Treuchtlingen bei
der Betriebswerkstätte Hof befördert.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Stations- Auflassung.
Verein Deutscher Eisenbahn- Verwaltungen.
Nach der Mittheilung der General-Di-
rection der a. priv. Buschtehrader
Eisenbahn wird deren Station Cibulka,
zwischen Jinonic und Repy an der Strecke
Prag (Smichow)-Hostiwitz gelegen, mit Ge-
nehmigung des K. K. Oesterreichischen
Handels-Ministeriums am 20. Juni d. J.
für den Personen-, Gepäck-, Eilgut- und
Frachtenverkehr aufgehoben.
Berlin, den 14. Juni 1877.
Die geschäftsführende Direction des Vereins.
F ournier.
2. Personen- Verkehr.
Deutsch - Russischer Eisenbahn - Verband.
Vom 1. August er. neuen Styls ab kom-
men für die directe Personenbeförderung
zwischen den Stationen Köln der Köln-
Mindener Eisenbahn und St. Petersburg
der St. Petersburg-Warschauer Eisenbahn
via Lehrte - Stendal sowie zwischen den
Stationen Deutz der Bergisch -Märkischen
Eisenbahn und St. Petersburg via Kreien-
sen-Schöningen in der I. und H. Wagen-
classe erhöhte Fahrpreise zur Erhebung.
Vom gedachten Tage ab scheiden ausser-
dem die Erstere der beiden genannten
Verkehrs-Relationen aus dem Berlin-Kölner,
die Letztere aus dem Preussisch - Braun-
schweigischen Eisenbahn - Verbände aus
und werden in den Deutsch - Russischen
Eisenbahn- Verband übernommen.
Die Erhöhungen der Fahrpreise sind
bei den betreffenden Billet - Expeditionen
zu erfahren. Bromberg, den 10. Juni 1877.
Königliche Direction der Ostbahn als ge-
schäftsführende Verwaltung. (1880) J.
3. Auszahlungen.
Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn.
Die Zahlung der am 1. Juli d. Js. fälligen
Zinsen aller unser Prioritäts-Obligationen,
sowie die Einlösung der ausgeloosten
Prioritäts- Obligationen findet vom 2. Juli
d. Js. ab bei unserer Hauptkasse hier-
selbst im Stationsgebäude des Bahnhofes
und in Potsdam bei unserer Billetkasse
täglich, mit Ausschluss der Sonntage,
während der Vormittagsstunden von 9 bis
12 Uhr statt.
Die Zinscoupons aller unserer Prio-
ritäts-Obligationen werden ausserdem
in Berlin bei Herrn Meyer Cohn,
in Magdeburg bei Herrn C. Benne-
witz,
in Darmstadt bei der Kasse der
Bank für Handel und Industrie,
in Frankfurt a./M. bei der Filiale
der Darmstädter Bank für Handel
und Industrie,
in Dresden bei der Dresdener Bank
und die Zinscoupons unserer 4% pro-
centigen P r i o r i t ä t s o b 1 igationen
La. D. neue Emission, sowie unserer
4 y2 procentigen Prioritätsobliga-
tionen La. F. ausserdem auch
in Frankfurt a.|M. bei dem Bank-
hause M. A. von Rothschild & Söhne
eingelöst.
Es wird gebeten , den Behufs der Ein-
lösung zu präsentirenden Coupons ein
Verzeichniss über die Stückzahl und
den Werth derselben, nach den ver-
schiedenen Kategorien geordnet, bei-
zufügen.
Briefliche Einsendungen wolle
man an unsere Haupt-Kasse hier-
selbst richten. Berlin, den 12. Juni 1877.
Das Directorium. (1881)
633
Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-Ge-
sellschaft. Zinsenzahlung. Die sämmt-
lichen am 1. Juli d. J. fällig werdenden
Zinscoupons unserer Prioritäts-Obligationen
werden vom Tage der Fälligkeit ab, von
9 — 12 Uhr Vormittags
bei unserer Hauptcasse hier,
„ „ Filial-Hauptcasse in Berlin,
„ „ Billetcasse in Hannover,
und ausserdem bis zum 15. Juli d. J. auch
in Berlin bei der Direction der Disconto-
Gesellschaft und
bei Herrn S. Bleichröder,
in Dessau bei Herrn J. H. Cohn,
in Halle bei Herrn H. F. Lehmann,
in Hamburg bei Herrn Joh. Berenberg,
Oossler & Co.,
in Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen
Credit- Anstalt,
bei der Leipziger Bank und
bei Herrn H. C. Plaut,
in Frankfurt a/M. bei Herren M. A. von
Rothschild & Söhne
eingelöst.
Die am 1. Juli d. Js. fällig werdenden
Zinscoupons der Hannover-Altenbekener
Prioritäts-Obligationen werden
bei unserer Hauptcasse hier,
„ „ Filial-Hauptcasse in Berlin,
„ „ Billetcasse in Hannover
und ausserdem
in Berlin bei der Direction der Disconto-
Gesellschaft,
in Frankfurt a/M. bei Herren M. A. von
Rothschild & Söhne
eingelöst.
Den zu realisirenden Coupons ist eine,
mit Unterschrift versehene Nachweisung
über Stückzahl und Werth derselben bei-
zufügen. Magdeburg, den 10. Juni 1877.
Directorium. Lent. (1877)
4. Tarifänderungen.
Königlich Sächsische Staats-Eisenbahnen.
Am 1. Juli d. J. tritt der XX. Nachtrag zum
Tarife für den West - östlichen Verbands-
verkehr in Kraft, welcher bei den Expe-
ditionen der Endverwaltungen zu erlan-
gen ist. Dresden, am 12. Juni 1877. Kö-
nigliche Generaldirection der Sächsischen
Staats-Eisenbahnen als geschäftsführende
Verwaltung, von Tschirschky.
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Am 15. Juni er. tritt zum Verband-
tarif der Märkisch -Posener- und Breslau-
Schweidnitz - Freiburger Eisenbahn vom
1. December p. a. der Nachtrag IV. in
Kraft, welcher ausser den bereits zum
15. Mai er. eingeführten Frachtsätzen für
den Verkehr zwischen Stettin und Frank-
furt a.|0. noch Frachtsätze für weitere
Stationen der Märkisch-Posener Eisenbahn
im Verkehr mit Stettin enthält. Guben
und Breslau, im Juni 1877. Direction der
Märkisch - Posener Eisenbahn. Directo-
rium der Breslau-Schweidnitz-Freiburger
Eisenbahn. (1879)
Auf hie-
alten
an
5. Submissionen.
Frankfurt-Bebraer Eisenbahn.
sigem Werkstättenhof lagern
Materialien circa:
35 000 Kilogr. altes Walz- und Schmiede-
eisen,
35 000 ,
20 000
1400
5 000
10 000
470
60
Eisendrehspähne,
, Eisenguss in Rädern etc.,
alte Metallspähne,
alter Stahl,
, alte Bandagen,
altes Zink,
j alter Plüsch, (40 Kilogr.
roth und 20 Kilogr. grau).
Dieselben sollen im Wege öffentlicher
Licitation verkauft werden, wozu Termin auf
26. Juni, Vormittags 10 Uhr,
in meinem Bureau hier anberaumt ist.
Offerten mit Aufschrift:
Submission auf Ankauf alter
Materialien,
werden bis dahin unter meiner Adresse
erbeten.
Die V erkaufs - Bedingungen liegen auf
dem Bureau der Werkstätten-Materialien-
Verwaltung in Fulda zur Einsicht aus,
können auch von da auf portofreie An-
frage unentgeltlich bezogen werden. Fulda,
12. Juni 1877. Königliche Maschinen-
meisterei L (1875)
Vereinigte Schweizerbahnen. Liefe-
rungs-Ausschreibung. Die General-
Direction der Vereinigten Schweizerbahnen
eröffnet hiermit auf dem Wege der Sub-
mission für nachstehende während des
Zeitraumes vom September 1877 bis April
1879 zu liefernde Uniformirungsgegen-
stände freie Concurrenz:
200 Meter
blaugrau Kaputtuch,
300
1)
dunkelgrau Kaputtuch
(Ma-
450
y>
rengo),
grün Üniformtuch,
50
„ Mützenstoff,
160
33
grau „
120
n
Hosenstoff Ia Qualität,
60
3 )
„ II a „
350
3?
Futtertuch (dunkelgrün
Chip-
per),
600 Stück Conducteur-Blousen, grau,
2100 „ Bahnwärter-Blousen, blau,
350 „ Bahnwärter-Hüte von Filz.
Muster für sämmtliclie Tuche und Be-
kleidungsstücke, sowie Pflichtenheft liegen
bei unserer Materialverwaltung in Ror-
schach zu beliebiger Einsicht bereit, allwo
Uebernahmsofferten schriftlich unter Bei-
setzung der Preise und Vorlage von Mus-
tern bis 30. Juni 1. J. einzugeben sind.
St. Gallen, den 12. Juni 1877. Die Gene-
ral direction. (1882) R. M.
Breslau- Warschauer Eisenbahn. Unseren
Bedarf an Petroleum und Eisenwaaren für
die Zeit vom 1. Juli 1877 bis dahin 1878
beabsichtigen wir im Submission swege zu
vergeben; versiegelte, mit entsprechender
Aufschrift versehene Offerten sind porto-
frei bis 22. Juni er. bei uns einzureichen,
von wo auch die Lieferungsbedingungen
gegen 0,50 M zu beziehen sind. Pol.-War-
tenberg, den 8. Juni 1877. Direction. (1866)
Oberlausitzer und Cottbus-Grossenhainer
Eisenbahn. Die Lieferung der nachstehen-
den, diesseits pro 1877/78 erforderlich wer-
denden Werkstatts-Materialien und zwar:
a) Metalle etc.
200 Kilogr. Kupfer in Stangen,
300 „ Kupferrohr,
50 „ Kupferdraht,
50 „ Messingblech,
50 „ Messingdraht,
150 Tafeln doppelstarkes Ponton-Weiss-
blech,
825 Kilogr. Gussstahl,
300 „ glatter Federstahl,
200 „ Achsbuchsschmierdeckel,
2 000 „ Roststäbe,
300 „ Zugapparatscheiben,
400 „ eiserne geschmiedete, un-
geschnittene Muttern,
2 500 „ diverse Schrauben,
30 mille Blechnieten,
10 „ Fassnieten,
» 2 „ Kesselnieten,
10 „ Splinte,
80 „ Drahtnägel,
80 „ Sattlernägel,
100 Gross Holzschrauben,
10 000 Kilogr. Walzeisen,
ein zur Zeit nicht zu bestimmendes
Quantum Bandeisen, Faijoneisen, Fein-
korneisen und geschmiedetes Eisen,
2 500 Kilogr. Eisenblech.
b) Droguen und Farben.
1 000 Kilogr. Franzos. Terpentinöl,
1 000 „ Deutsches Terpentinöl,
1 000 „ hellen Leinölfirniss,
100 „ Eisenlack,
70 „ Siccatilack,
60 „ Schmirgel,
8 000 Bogen Schmirgelleinwand,
120 „ Sandpapier,
1 000 Kilogr. Patentverpackung,
150 „ weisse Kernseife,
1 000 „ Schmierseife,
c) Posamentier-, Leder- und Manu-
factur-Waaren.
4 000 Stück Schmierkissen,
100 Kilogr. Lederfilz,
3 000 Stück ganze Filzringe,
500 „ diverse Pinsel.
d) Seilerwaaren
100 Kilogr. Hanf,
300 laufende Meter Hanfschlauch.
e) Glaserwaaren.
100 Stück Coupeeglocken,
2 000 „ Glascylinder.
f) Nutzhölzer.
10 Cub. -Meter Eichenholz,
40 „ kieferne Bretter und
Bohlen,
40 „ Pappelholz,
800 Stück Hammer- und Helmstiele
aus Hickory-Holz
soll im Wege der öffentlichen Submission
Sanz oder theilweise vergeben werden.
»ie näheren Bedingungen, unter welchen
dies geschehen soll, können bei der dies-
seitigen Maschinen-Verwaltung zu Hoyers-
werda, woselbst auch Zeichnungen für ge-
wisse Gegenstände zur Einsicht ausliegen,
eingesehen und gegen Erstattung von 50 /&
Copialien bezogen werden.
Nach denselben sind Offerten mit Preis-
angabe bis zu dem Freitag, den 22.
Juni er., Vormittags 10 Uhr, vor dem
Maschinen - Meister Lösewitz zu
Hoyerswerda anberaumten Termine
portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:
„Offerte auf Lieferung von Werk-
stattsmaterialien“
an den vorgenannten Maschinen-Meister
einzureichen, von welchem dieselben in
dem Submissionstermine in Gegenwart
der etwa erschienenen Submittenten wer-
den geöffnet werden. Cottbus, den 2. Juni
1877. Die Direction. (1865)
Oberlansitzer und Cottbus-Grossenhainer
Eisenbahn. Die Lieferung der pro 1877/78
diesseits erforderlichen Beleuchtungs- und
Betriebs-Materialien und zwar:
20 000 Kilogr. bestes Pensilvanisches Pe-
troleum,
11 000 „ raffinirtes Rüböl zum Bren-
10 000
nen,
entsäuertes
Rüböl zu Ma-
schinen,
7 100 „ rohes Rüböl zu Wagen,
1 000 „ echt Russischen Talg,
16 000 „ Putzwolle,
300 Stück Kohlenkörbe aus Rohr, die
50 Kilogr. Oberschlesische
Steinkohlen fassen müssen,
100 „ Waschbürsten,
100 „ Handfeger,
1 500 . Korken , grosse Medicin-
korken,
250 Kistchen Streichhölzer ä 2500 Stück,
761 200 Kilogr. Böhmische Kohlen,
12 Raummeter klein geschlagenes Holz,
130 „ Holz für die Cottbus-
Grossenhainer Eisen-
bahn,
120 „ Holz für die Oberlau-
sitzer Eisenbahn,
soll im Wege der öffentlichen Submission
vergeben werden. Termin hierzu ist auf
Donnerstag, den 21. Juni er.,
Vormittags 10 Uhr,
634
im Bureau der Central-Betriebs-Materialien-
Verwaltunghierselbst anberaumt, an welche
bis zu jenem Termine die Offerten mit
der Aufschrift
„Offerten auf Lieferung von Betriebs-
Materialien pro 1877/78“
an die Unterzeichnete Verwaltung porto-
frei und versiegelt einzureichen sind. Die-
selben werden in Gegenwart der etwa er-
schienenen Submittenten im Termine ge-
öffnet.
Submissions- und Lieferungs-Bedingungen
liegen im Bureau der Central-Betriebs-
Materialien-Verwaltung hierselbst zur Ein-
sicht aus; auch können dieselben gegen
Erstattung von 1 JA Copialien daselbst be-
zogen werden. Cottbus, den 2. Juni 1877.
Die Direction. (1864)
Gliickstadt-Elmshorner Eisenbahn-Gesell-
schaft. Es soll die Lieferung von:
7 combinirten Personenwagen I. u. II. CI.,
15 Personenwagen HL CL,
4 * IV. CL,
4 Gepäckwagen
im Wege der Submission vergeben werden.
Die Zeichnungen und Lieferungsbedin-
gungen liegen im Bureau unseres Maschi-
nenmeisters in Glückstadt zur Einsicht
aus, und können auch die Lieferungsbe-
dingungen gegen Erstattung von 0,5 Jl
von unserem Hauptbureau bezogen werden.
Offerten sind versiegelt und portofrei
mit der betreffenden Aufschrift bis zum
12. Juli er., Vormittags 12 Uhr, an uns
einzureichen.
Die Auswahl unter den Offerenten,
welche bis zum 20. Juli an ihre Gebote
sich zu binden haben, bleibt Vorbehalten.
Später eingehende Offerten werden nicht
berücksichtigt. Glückstadt, den 10. Juni
1877. Die Direction: H. Lund. (1873)
6. Wagenmiethsgesuch.
Grossherzoglich Badische Staatseisen-
balrnen. Wir beabsichtigen 50 Stück für
den Langholz-Transport geeignete Wagen
von je 10 000 Kilogramm Tragfähigkeit
und mit completter Drehschemelausrüstung
auf die Dauer von etwa 6—8 Wochen zu
beliebigem Gebrauche alsbald in Miethe
zu nehmen, und ersuchen etwaige Ange-
bote unter Angabe der Bedingungen an
uns zu richten. Carlsruhe, den 12. Juni
1877. Generaldirection. (1876)
PR
Vorzügliches
Lagermetall
(Weissmetall), brauchbar für Lager jeder
Art, liefern zu billigem Preise
Arnold & Egers
Metallgeschäft Breslau.
Patentwecker für Eisenbahnbeamte
empfiehlt A. Sauer in Mülheim am Rhein.
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bis der Betreffende aufsteht und das Läutewerk in
Ruhstand setzt. Garantie 10 Jahre. Preis 5, 6,
10 und 15 Thaler. Vollständige Beschreibung
nebst Zeichnung gratis und franco. 400 Stück seit Ja-
nuar an mehrere Eisenbahn-Directionen abgeliefert.
Das weisse Lagermetall
von Willi. Bitter
in Bielefeld,
bewährt im scharfen
Staube des Manos-
Sclimirgels.
Frankfurt a/M„ den 5. Juni 1877.
Herrn Wilh. Bitter, Bielefeld.
In höflicher Erwiederung Ihrer gefälli-
gen Anfrage vom 2. er. tli eilen wir Ihnen
mit, dass wir mit dem uns gelieferten La-
germetall stets bestens zufrieden gewesen
sind und dasselbe allgemein in unserem
Etablissement eingeführt haben.
Wir werden Ihnen demnächst wieder
einen Auftrag ertheilen können und grüssen
Sie inzwischen
achtungsvoll
Gesellschaft des echten Naxos-Schmirgels,
Naxos-Union, Schmirgel-Dampf werk,
gez. Julius Pfungst.
Die Neue
Börsenzeituug
in Berlin,
Dessauer Strasse Nr. 35,
erscheint täglich in grossem Format
mit vollständigstem Courszettel, quar-
tal. für 5 M Abonnirt wird hei allen
Postanstalten. Die Redaction ertheilt
auf schriftliche Anfragen Auskunft
und Rath Uher Börsenpapiere und
Börsengeschäfte unentgeltlich, und
besorgt ausserdem gegen eine geringe
Provision durch ihr eignes Bankge-
schäft in Berlin auch die Ausfüh-
rung von Kauf- und Verkauf-Ordres
an der Berliner Börse.
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preis oder auch zum Erwerb hiermit offeriren Auf Grund
unserer Miethsverträge gehen die Wagen nach Ablauf eines
Abschlusses von zwei Jahren ohne jede weitere Entschädi-
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Frankfurt a/M.
Wilh. Horn’s
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BERLIN, Kommandantenstr. 45.
Verlegt und berausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
■ rKntwortlirchcr Redacteur: Dr. jur. Wilh. Koch zu Berlin (Rcdactionsbureau : Anhalterstr. 6). — Commissionär: Adolph Refel6höfer zu Leipzig. - Druck von H- S. Hermann in Berlin. Beuthstr. ft-
635
1/
K J i
N«: 48.
Die Zeitung erscheint
Montags und Freitags.
Tlertey Ähr lieh für 4 Mark an beziehen durch
Jede Buchhandlung u. jedes Postamt desDeutsch-
Oesterr. Postgebietes ;
Kreuaband-Porto wird extra berechnet.
Manuscript sowie sÄmmtliche ofticielle Inserate
sind franco einzusenden an die Redaction,
Dr. Jur. W. Koch,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commissionär für den Buchhandel :
Adolph Refelshöfer,
Leipzig} Nürnberger Strasse 59.
Beilagen zur Zeitung
und
Prirat-Iiiserato
wolle man direct au die Buch- u. SteindruckereJ
von H. S. Hermann,
Berlin SW., Beuth-Straase 8.,
einsenden.
Insertions-Preis für die dreigespaltene Petitcelle
oder deren Raum 30 Pf.
Beilagen zu der Zeitung (in Qnartl werden
sowohl den von den Eisenbahnen und aurch den
Buchhandel als den durch die Post bezogenen
Exemplaren für 15 Mark beigelegt.
Auflage der Zeitung: 8100 Exemplare.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Siebzehnter «lahrgsaog:.
Berlin, den 22. Juni 1877.
Inhalt: Eisenbahnbriefe aus Oesterreich. (Neue Folge.) II — Deutsche Wochenschau. — Altona-Kieler Eisenbahn. — Saal-Unstrut
Eisenbahn. — Bayern. — Ungarische Nordosthahn. — Kaiser Franz Josef-Bahn. — Russische Correspondenz. — Gotthardbahn (52. Monats-
bericht). — Literatur: Die Gotthardbahn (Bemerkungen zur Reform dieses Unternehmens von A. Thommen). Statistik des Böhmischen
Braunkohlen- V erkehrs im Jahre 1876. Vorträge über Eisenhahnbau (III. Heft). — Juristisches: Haftpflicht der Eisenbahnen. — Offizielle
Anzeigen: 1. Bilanzen. 2. Stations-Eröffnungen. 3. Auszahlungen. 4. Ausloosungen. 5. Tarifänderungen. 6. Submissionen. 7. Submissions-
Resultate. — Privat-Anzeigen.
Eisenbahnbriefe aus Oesterreich.
(Neue Folge.)
H.
£1 Hatte der Abgeordnete Herbst ausgeführt, dass die Privat-
bahnverwaltungen nichts werth seien, so gipfelt die Rede des Han-
delsministers Chlumecky darin, dass die bisherige Staatscontrole
nichts werth sei. Daraus schloss er, dass nichts Anderes übrig
bleibe, als die Privatbahnen zu verstaatlichen. Wie er es anstel-
len wolle ein Netz von Staatsbahnen zu administriren oder se-
questrixte Privatbahnen vortheilhaft zu betreiben, wenn er selbst
eingesteht, dass seine Organe nicht einmal fähig wären sachge-
mässe Controlen zu üben, entnehmen wir nicht aus seiner Rede.
Nehmen wir aber auch an, dass der Staatsverwaltung die nöthi-
gen geistigen und pecuniären Kräfte zur Disposition stehen, um
die Staatsbahnen zu administriren und zu betreiben, so ist der Mi-
nister doch den Nachweis schuldig geblieben, dass ohne einen solchen
Systemwechsel, ohne eine solche principielle Umkehr des gesamm-
ten Oesterreichischen Eisenbahnwesens den jetzigen Uebelständen
nicht auch in anderer Weise gesteuert werden könnte. Er erklärte
rund, dass die gegenwärtigen Verhältnisse unerträglich seien, und
dass er deshalb zum Staats-Eisenbahnwesen überzugehen rathe.
Eine Stelle seiner Rede deutet an, dass er allerdings noch
einen anderen Ausweg wüsste, nämlich den im Vorjahre durch den
Generaldirector v. Nördling vorgeschlagenen: der Bildung weniger,
grosser Eisenbahnnetze oder, wie er sich ausdrückt, einer Syste-
misirung des Monopols. Da jedoch der Reichsrath dieser Methode
schroff entgegengetreten sei, bleibe nach den Ausführungen des
Ministers nichts übrig, als die Privatbahnen zu sequestriren oder
anzukaufen. Es wird uns erlaubt sein, diesem „terlium non da-
für" einiges Misstrauen entgegenzusetzen. Namentlich hat sich
der Minister die Prämissen etwas leicht gemacht. Ans der blossen
Thatsache, dass der Oesterreichische Staat derzeit 23 Millionen
Staatssubvention an garantirte Eisenbahnen vorschiessen muss,
ein Opfer, dessen finanzielle Bedeutung Niemand in Abrede stellt,
lässt sich noch keineswegs auf die Verwerflichkeit des Privat-
Eisenbahnwesens schliessen. Der Minister hütet sich ängstlich
davon zu sprechen, ob nach einer Verstaatlichung von Eisen-
bahnen das künftige Deficit des Staats-Eisenbahnbudgets unter
die gegenwärtige Subventions-Summe sinken würde. Es giebt
Fachleute, welche behaupten, dass dieses Deficit dann weit höher
als die bisherige Subvention steigen würde, da sich der Staats-
betrieb allerwärts kostspieliger gestaltete als der Privatbetrieb.
Manche behaupten, dass das künftige Staats-Eisenbalindeficit wahr-
scheinlich sogar über die Maximalgarantiesumme, welche derzeit
circa 45 Millionen beträgt, hinaufsteigen dürfte. An der Hand
der einzelnen Rechenschaftsberichte der garantirten Bahnen lässt
es sich nachweisen, dass die meisten derselben unabweislicher
Reconstructionen, Erweiterungen und Investirungen bedürfen, so
dass überhaupt an eine Vermehrung der Ertragsfähigkeit nur
nach Vermehrung des Anlage - Capitals gedacht werden kann.
Neben den Zinsen, welche dann für das staatliche Anlage-Capital
gezahlt werden müssen, sind dann jedesfalls noch Betriebs-
deficite und Investirungen zu decken, so dass die Kosten des
Eisenbahnwesens hoch über die gegenwärtige Maximalsumme
hinausgehen werden. Allerdings beabsichtigt die Regierung im
Falle der Erwerbung solcher Bahnen die Kosten der unerläss-
lichen Reconstructionen vom Kaufpreise abzuziehen. Da jedoch
gleichzeitig die freie Zustimmung der Actionäre hei der Ankaufs-
verhandlung vorausgesetzt wird, so wird man sich hierbei mit
Compromissen begnügen, welche die Wahrheit obiger Supposition
im Wesentlichen nicht vermindern werden. Der Minister hat also
den Gemeinplatz: die Lage der garantirten Eisenbahnen sei
schlecht, man müsse sie daher verstaatlichen, zum Ausgangs-
punkte seiner Ausführungen gewählt, ohne sich über die finan-
zielle Tragweite seines Antrages auszusprechen.
Zu unterstützen glaubte der Minister seine Ansicht für die
Verstaatlichung der Eisenbahnen dadurch, dass er auf ausländische
Verhältnisse verwies und die Tendenz der Verstaatlichung als
einen Zug der Zeit, nicht als eine Modericbtung, sondern als eine
organische Fortbildung erklärte. Er verwies auf die Deutschen
Mittelstaaten, deren wirtschaftliche Eutwickelung grosse Erfolge
für das Staats-Eisenbahnwesen erkennen lasse; er erwähnte der
vorjährigen Eisenbahndebatte im Italienischen Parlamente und
der Bestrebungen Französischer Volks wirthschafter, die notlei-
denden Bahnen in grossem Style zu verstaatlichen. Es bedarf
jedoch keines Nachweises, dass die Verhältnisse von Bayern,
636
Württemberg und Baden den Oesterreichischen in keiner Bezie-
hung ähneln. Die Objecte sind dort kleiner, die Verkehr sverhält-
nisse günstiger, die technische Organisation der Eisenbahnämter
alt und bewährt, die Moral der betreffenden Behörden eine andere
als bei uns. Es giebt in jenen Ländern keine Gevatterschafts-
bahnen, keine Staatsanlagen aus Parteirücksichten, es giebt keine
Pilsen-Priesen- und Leobersdorf-St. Pölten, keine Czernowitzer
mit Rumänischer Verlängerung u. s. w. Ebenso stehen die poli-
tischen und wirthschaftlichen Verhältnisse Italiens mit denen
Oesterreichs nicht auf gleicher Entwickelungsstufe. Das Italieni-
sche Parlament hat sich klar gemacht, dass es der von ihm in
allen Stücken abhängigen Regierung einen Machtzuwachs ver-
schaffen wolle. Das Parlament suchte die politische Macht sowie
den politischen Einfluss stramm zu centralisiren, daneben ein
gutes Geschäft zu machen. Dass aber Herr v. Nördling sich nicht
gescheut hat, seinem Vorgesetzten die, Französische Bahnen be-
treffenden, Unrichtigkeiten in den Mund zu legen, ist unbegreif-
lich. Er musste es wissen, dass die Verstaatlichung in Frank-
reich sich nur auf die Sanirung nothleidender ungarantirter
Bahnen beziehe. Die Redner der Französischen Kammer, welche
sich für die Erwerbung jener Bahnen ausgesprochen haben,
thaten dies mit der übereinstimmenden Motivirung, es könne dem
Staatsschätze nicht conveniren, ungarantirte Bahnen zu subven-
tioniren, wenn nicht die künftigen Gewinne dem Staatsschätze
verbleiben sollten. Diese kaufmännische Rücksicht im Vereine
mit gewissen, den garantirten Hauptlinien gezollten Rücksichten,
bestimmten die Kammer, sich dem Plane einer Verstaatlichung
zu nähern, wobei nicht zu übersehen ist, dass dieser Plan sich
noch ziemlich weit von seiner Verwirklichung befindet.
Der Oesterreichische Handelsminister findet sonach in den
ausländischen Bestrebungen keine Argumente zu Gunsten des
Staats-Eisenbahnwesens. Wohl aber unterliess er es, auf die in der
Debatte des Deutschen Reichstages über die Erwerbung der
Bahnen durch das Reich stattgehabten Discussionen zu verweisen.
Die grösste staatswirthschaftliche Autorität Europas, die Deutsche
Staatsregierung, hatte den Antrag auf Verstaatlichung der Eisen-
bahnen gestellt, diesen Antrag mit Aufwand aller directen und
indirecten Pressionen durchzusetzen gesucht; die Reichsregierung
war jedoch ehrlich genug, ihr Lieblingsproject freiwillig zu ver-
tagen, nicht weil die zu überwindenden Schwierigkeiten zu gross
waren, sondern weil sie eingestehen musste, dass die Frage noch
nicht zur Entscheidung herangereift sei. Ueber diesen Thatbe-
stand schwieg der sonst so redefreudige Oesterreichische Handels-
minister.
Waren die allgemeinen Gesichtspunkte und die auf das
Ganze abzielenden Argumente des Ministers ungenau oder aus
willkürlichen Prämissen abgeleitet, so entbehren die weniger con-
creten Angaben seiner Rede noch mehr der zutreffenden Wirkung.
Er unterliess es, diejenigen Fragen zu specificiren, auf welche es
eigentlich ankömmt, vor allem die Rechtsfrage, welche er nach-
maligen Ausführungen seines Collegen Dr. Unger vorbehielt, dann
die Frage der technischen Durchführung des Staatsbahnbetriebes,
für welche er nur im Allgemeinen die Heranbildung eines tüch-
tigen Personales als wünschenswerth erklärte, dann die finan-
zielle Frage, ob denn der Staat Mittel besässe, grössere Eisen-
bahncomplexe zu acquiriren und zu betreiben; endlich die wirth-
schaftlichen Folgen des Staats-Eisenbahnwesens, wobei er sich
mit der Phrase begnügte, dass der Staat dem Verkehre bessere
Dienste leisten werde, als dies nothleidende Privatgesellschaften
thun können. Statt dieser wichtigsten Gesichtspunkte unterhielt
der Handelsminister das Abgeordnetenhaus damit, einen aben-
teuerlichen Subventionsplan eines jüngeren Abgeordneten zu wi-
derlegen, ferner mit überflüssiger Ausführlichkeit die leicht er-
kennbare Verschiedenheit zu illustriren, welche zwischen dem
Betriebe der Oesterreichischen Staats-Eisenbahngesellschaft und
dem der Sächsischen Staatsbahnen bestände. Wir gestehen zu,
dass es im Rahmen einer Parlamentsrede schwer möglich sei, die
entscheidenden Verhältnisse gehörig auszuführen. Die Parlamente
anderer Staaten haben dieser Schwierigkeit dadurch Rechnung
getragen, dass sie eine parlamentarische Fachenquete vornehmen
liessen. So geschah es in Deutschland, so wiederholt in England,
in Frankreich und in Belgien. Ohne eine solche Enquete ist es
nicht möglich, diejenigen Thatsachen zu sammeln, welche auf
die Frage des Staats-Eisenbahnwesens unmittelbar Bezug haben
und das nöthige Material vorzusorgen, welches zur Information
des Parlamentes und zur Erleichterung seiner grossen Verant-
wortlichkeit unentbehrlich ist. Bei uns in Oesterreich lässt man
sich daran genügen, auf den Wunsch nach staatlicher Ingerenz,
auf die Erschütterung des Eisenbahncredites und andere Allge-
meinheiten hinzuweisen, und vermeidet es wohlweislich, Fach-
leute über dieses wichtige Thema zu vernehmen, wissend, dass
im Wege einer Enquete die technische, administrative und finan-
zielle Insufficienz der Staatsverwaltung erhellen müsste.
Während es uns ganz begreiflich erscheint, dass man, in
der Absicht die Eisenbahnen zu verstaatlichen, die Specification
der Argumente, welche sämmtlich Gegenargumente wären, ver-
mieden hat, ist es uns räthselhaft, dass keiner der Redner sich
die politische Tragweite der Massnahmen klar zu machen suchte.
Dass das Ministerium eine Erweiterung seiner Machtsphäre
wünscht, dass es den Ministern nur genehm sein kann, ein Per-
sonal von mehr als 100 000 Personen in seine Disciplinargewalt zu
bekommen , 1 100 Meilen Eisenbahnen seinen politischen, fisca-
lischen und militärischen Zielen dienstbar zu machen, ist begreif-
lich. Desgleichen ist es klar, dass die Anhänger des Ministeriums
im Parlamente einen solchen Machtzuwachs für die Regierung
ihrer Partei nur als wünschenswerth ersehen. Allein darüber
kann keine Frage sein, dass dieser Machtzuwachs ebenso jedem
folgenden Ministerium, also auch den aus anderen Parteien her-
vorgegangenen Regierungen verbliebe. Es hat in Oesterreich an
politischen Wechselfällen nicht gefehlt und ein Ministerium des
Rückschrittes, eine Militärherrschaft liegt ebensogut in Oester-
reich wie anderwärts im Bereiche der Möglichkeit. Diesen Even-
tualitäten gegenüber eine solche Massnahme zu votiren, ohne die
Consequenzen im Geringsten zu beachten, ist eine Methode,
welche selbst von den starrsten Anhängern des Staats-Eisenbahn-
wesens kaum gebilligt werden dürfte.
Deutsche Wochenschau.
Berlin, 17. Juni. (Tarifreform. Promemoria der Privat-
bahnen betr. Bildung der Gütertarife. Gotthardbahn. Berliner
Stadtbahn. Secundär-Bahnen. Sicherheits - Ordnung für Secun-
där-Bahnen. Unfälle im März. Ministerial-Erlass betr. Verthei-
lung von Betriebs - Ausgaben aus dem Personen- und Güter-
Verkehre.)
Die Aussichten der Tarifreform haben sich noch durch-
aus nicht günstiger gestaltet. Ebenso wie früher schon der Ber-
lin-Hamburger Bahn hat das Handelsministerium neulich der
Berlin-Stettiner und Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn auf die
von denselben eingereichten Maximalsätze eine Antwort ertheilt,
welche hinter dem Masse der von den Bahngesellschaften gestell-
ten Anforderungen zurückbleibt. Wie die Dinge liegen, bleiben
also die Differenzpunkte zwischen dem Handelsministerium und
der Mehrzahl der Privatbahnverwaltungen bestehen, so dass in
der That nicht abzusehen ist, wie die Verwirklichung der Tarif-
einheit, auf deren allgemeine Einführung zum 1. Juli man nun
ja überhaupt schon verzichtet hat, zum 1. October zu Stande ge-
bracht werden soll. Die Thatsache, dass die Mehrzahl der Blätter
unsere neulichen Ausführungen über den Stand der Tarifreform
sich angeeignet hat, legt den Beweis dafür ab, dass die pessi-
mistische Auffassung des Standes der Tarifreform eine ziemlich
allgemeine ist. Das Handelsministerium hat übrigens in einem
neuerlichen Erlasse, den wir demnächst genauer mittheilen wer-
den, bereits Erhebungen über den finanziellen Erfolg des neuen
Systems angeordnet. Sollten diese Erhebungen aber auch erge-
ben, dass die Einnahmen zu sehr herabgedrückt werden, so würde
doch, nach den im Jahre 1874 gemachten Erfahrungen, eine allge-
meine Wiedererhöhung der Sätze sehr bedenklich, und wenn sich
die Lage unserer Industrie nicht ganz unerwartet bessert, gar
nicht durchführbar sein, da neue grosse Schwankungen in den
Tarifen nicht ertragen werden könnten.
Ueber die an den Bundesrath gerichteten Anträge seiner
Ausschüsse wegen der Bildung der Gütertarife haben die Di-
rectoren der Privatbahnen am 8. ds. ein Promemoria an den
Reichskanzler und die Deutschen Bundesregierungen gerichtet,
in welchem sie nach den Aufzeichnungen der politischen Tages-
presse gegen die Anträge folgende Punkte geltend machen:
637
„1- Die Anträge enthalten einige Grundsätze für die Bildung
der Gütertarife, namentlich in den directen Verkehren. Werden
diese Anträge angenommen, ohne diejenige Hauptfrage zu lösen,
■von welcher diese Grundsätze unmittelbar abhängig sind, nämlich
die Frage, zu welcher Höhe den Eisenbahnen die Bildung der
Frachtsätze gestattet sein soll, so werden im concreten Falle
vielfach unlösliche Zweifel entstehen, da eine exacte Trennung
der Transportkosten nach Streckensätzen und fixen Gebühren in
vielen Fällen nicht stattfinden kann. Namentlich ist es nicht klar
und aus dem Inhalte des Beschlusses der Ausschüsse nicht zu
ersehen, wie die empfohlenen Grundsätze auf die bestehenden
Frachtsätze angewendet werden können, ohne ausreichende ge-
setzliche Bestimmungen über die Regelung des Eisenbahntarif-
wesens überhaupt zu treffen. 2. Die Anträge des Ausschusses
bezwecken nicht eine reichsrechtliche Ausführung der Art. 42
und 45 der Reichsverfassung. Sie enthalten vielmehr nur Grund-
sätze für die Durchführung der Aufsicht über das Eisenbahn-
wesen seitens der Landesregierungen. Es wird somit durch die
Annahme der Anträge der Ausschüsse des Bundesraths die so
dringend erforderliche, durch die Reichsverfassung, durch die
Beschlüsse des Reichstages und die wiederholten Erklärungen
des Reichskanzlers geforderte Einheit des Deutschen Eisenbahn-
wesens nicht gefördert, vielmehr für diese Puncte in Frage
gestellt. Die Directoren der Privateisenbahnen befürchten schliess-
lich, dass durch die Anträge des Bundesrathsausschusses die
Einheitlichkeit des so mühsam erstrebten Reformwerkes gefährdet
wird. Sie verlangen, dass bei der notorischen Unklarheit in der
Rechtslage des Deutschen Eisenbahnwesens eine vollständige Aus-
führung der Verfassungsbestimmungen Platz greifen und der
Bundesrath sich entschliessen möge, von der Annahme der
Grundsätze der Ausschüsse für Eisenbahnen etc. für die Bildung
von Gütertarifen abzusehen und einen die vollständige Ausfüh-
rung der Art. 42 und 45 der Reichsverfassung bewirkenden Reichs-
eisenbahngesetzentwurf vorzubereiten.“
Während die Mehrzahl der Blätter mitzutheilen weiss, dass
die Anträge des Bundesrathsausschusses vom Plenum einfach
angenommen worden sind, kann zuverlässig berichtet werden,
dass das Promemoria der Bahnverwaltungen den Erfolg gehabt
hat, die Zurückverweisung der betreffenden Anträge an die Aus-
schüsse herbeizuführen, damit die Bedenken der Privatbahnen
erst in dem Ausschüsse einer eingehenden Prüfung unterzogen
werden. Die „Weser-Ztg.“ gesteht dabei übrigens zu, dass die
Bedenken der Bahnverwaltungen wesentlich darauf hinauslaufen,
dass dieselben sich die Möglichkeit offen halten wollen, den Inter-
essen des Localverkehrs Zugeständnisse zu machen, ein Streben,
das an sich Niemand wird missbilligen können.
An den Ufern des Vierwaldstädtersees hat bis Mitte der
vorigen Woche die internationale Conferenz in Sachen der
Gotthardbahn getagt und sich über einen Beschluss geeinigt.
Damit ist freilich die Gotthardbahn - Angelegenheit noch lange
nicht in sicherem Hafen. Die Luzerner Conferenz , welche am
Mittwoch auseinanderging, hat beschlossen, dass der dringende
Geldbedarf durch 28 Millionen Francs weiterer Staatszuschüsse
und in Höhe von 18 Millionen durch Ausgabe von Prioritäten
ckt werden soll. Von den Staatszuschüssen sollen Deutsch-
und Italien ie 10, und die Schweiz 8 Millionen zahlen.
Diese Vorschläge bedürfen 1. noch der Ratificirung durch die
Regierung bezw. durch die Gesetzgebung der betreffenden Län-
der, und 2. ist bezüglich der Begebung der Prioritäten zu be-
rücksichtigen , dass die finanzirenden Banken und Bankhäuser
eine weitere Verpflichtung zur Uebernahme derselben nicht aner-
kennen wollen. Wenn man sich erinnert, dass in allen den
Fällen, wo Bahnunternehmungen auf einer nicht richtig festge-
stellten finanziellen Grundlage errichtet worden sind, das Reichs-
Oberhandelsgericht noch immer zu Gunsten der auf einer fal-
schen Basis verpflichteten Interessenten entschieden hat, so ist
anzunehmen, dass gegen die ablehnende Haltung der betreffen-
den Bankinstitute nicht wirksam eingegriffen werden kann.
Einer ähnlichen Regulirung wird nach der Ansicht der
betheiligten Privat - Eisenbahnen in nächster Zeit die Berliner
Stadt - Eisenbahn bedürfen. Auch bei dieser soll das vorhan-
dene Anlagecapital bei weitem nicht zur Fertigstellung der
Anlagen ausreichen ; der Bau wird aber , da die Regierung die
gegentheilige Ansicht vertritt, nicht nur fortgeführt, sondern auch
gerade jetzt noch besonders furcht. Wahrscheinlich wird der
nächste Landtag neue Geldmittel für die Bahn zu verwilligen
haben , da die Privatbahnen sicher nicht bereu sein werden,
noch Zuschüsse für eine schwerlich rentable Bahn zu leisten.
Die Regierung hat bekanntlich auf Anregung des Landtages
den Gesetzentwurf den Provinzial-Landtagen zur Begutachtung
vorgelegt, nach welchem die Provinzen die ihnen überwiesenen
Dotationsfonds auch zur Anlage von Secundärbahnen benutzen
können. Bei der Berathung im Provinzial -Landtag von Preussen
hat letzterer mit 58 gegen 55 Stimmen folgende Resolution Stöckel-
Donalies angenommen:
„ln Erwägung, dass die der Provinz Preussen zur Selbstver-
waltung überwiesenen Fonds sich als für die ursprünglichen Zwecke
unzureichend erwiesen haben; in fernerer Erwägung, dass der Be-
griff „Secundärbahnen“ und die staatlichen Anforderungen an
dieselben noch nicht festgestellt sind, lehnt es der Provinzial-
Landtag der Provinz Preussen ab, durch Erweiterung der Verwen-
dungszwecke dieser Fonds weitere Verpflichtungen auf dieselben
zu übernehmen.“
Dass der Provinzial-Landtag sich gegen die Berechtigung
der Provinzialverbände ausgesprochen hat, den Dotationsfonds
wie zum Bau von Chausseen, auch gelegentlich zum Bau von
Secundärbahnen zu verwenaen, darf übrigens nicht miss-
verstanden werden! In jener verhältnissmässig dünn bevöl-
kerten, der Industrie entbehrenden Provinz haben die Secundär-
bahnen nicht dieselbe Zukunft, wie in anderen Provinzen.
Es überwog daher dort die Ansicht Derjenigen, welche in der An-
erkennung einer Berechtigung, Secundärbahnen zu bauen, die
thatsächliche th eil weise Entbindung des Staats von einer Ver-
pflichtung zum Eisenbahnbau überhaupt erblicken wollten. Das
Abgeordnetenhaus wird vermuthlich gleichwohl im nächsten Jahr
den Provinzialverbänden jene Berechtigung zuerkennen, nachdem
man sich mit der Frage der Secundärbahnen eingehender be-
schäftigt und zur Erkenntniss gekommen ist, dass für eine zweck-
entsprechende, den landschaftlichen Besonderheiten entsprechende
Einrichtung der Secundärbahnen eine Mitwirkung von provinziellen
Organen der Selbstverwaltung gar nicht zu entbehren ist. Auch
wird gerade die erste Einführung von Secundärbahnen aus der
Initiative solcher Behörden rascher erfolgen, als wenn man die
Aufstellung einer Normalschablone aus der Initiative des Handels-
ministeriums dafür abwartet.
Auf Anordnung des Herrn Handelsministers wird die publi-
cirte Sicherheits-Ordnung für Bahnen von untergeordneter
Bedeutung vom 10. Mai d. J. auf der voraussichtlich zum l. Juli d. J.
bis Neu-Brandenburg zu eröffnenden Berliner Nordbahn, soweit
dieselbe im Preussischen Gebiete liegt, vom Tage der Betriebser-
öffnung ab in Kraft treten.
Nach der im Reichs-Eisenbahnamt aufgestellten Nachwei-
sung über die auf den Deutschen Eisenbahnen — excl. Bayerns
— vorgekommenen Unfälle waren im Ganzen zu verzeichnen:
30 Entgleisungen und 10 Zusammenstösse fahrender Züge und
zwar wurden hiervon 15 Züge mit Personenbeförderung — von je
7 962 Zügen dieser Gattung einer — und 25 Güterzüge resp. leer-
fahrende Maschinen betroffen; ferner 32 Entgleisungen und 11 Zu-
sammenstösse beim Rangiren und 32 sonstige Betriebsereignisse
(Ueberfahren von Fuhrwerken auf Wegeübergängen, Defecte an
Maschinen und Wagen etc.), ln Folge dieser Unfälle wurden 12
Personen (5 Passagiere, 6 Beamte und 1 Arbeiter) und 65 Thiere
getödtet so wie 15 Fahrzeuge erheblich und 91 unerheblich be-
schädigt. Ausser den vorstehend aufgeführten Verunglückungen
von Personen kamen, grösstentheils durch eigene Unvorsichtigkeit
hervorgerufen, noch vor: 35 Tödtungen (14 Beamte, 7 Arbeiter
und 14 fremde Personen) und 68 Verletzungen (5 Passagiere, 30
Beamte. 25 Arbeiter und 8 fremde Personen) so wie 11 Tödtungen
und 1 Verletzung bei beabsichtigtem Selbstmorde. Von überhaupt
beförderten Reisenden wurden von je 1469 030 einer verletzt; von
den im Betriebsdienste thätig gewesenen Beamten wurden von je
8 754 einer getödtet und von je 3 405 einer verletzt. Ein Vergleich
mit demselben Monat im Vorjahre ergiebt, unter Berücksichtigung
der in beiden Zeitabschnitten geförderten Achskilometer und der
im Betriebe gewesenen Geleislängen, dass im Durchschnitt im
März d. J. bei 15 Verwaltungen mehr und bei 11 Verwaltungen
weniger und in Summa ca. i9pCt. mehr Verunglückungen vorge-
kommen sind, als im März vorigen Jahres.
Mittelst Erlasses vom 28. v. Mts. hat das Handelsministerium
den Königlichen Eisenbahn-Directionen eine Zusammenstellung
der nach Garke’scher Methode bewirkten Vertheilung der Be-
triebsausgaben auf den Personen- und Güter- Verkehr
der Preussischen Staats- und unter Sta ats- Ver waltung
stehenden Privatbahnen für das Jahr 1875 mitgetheilt. Diese
Zusammenstellung bringt die nachfolgenden interessanten Resul-
tate, zu welchen erläuternd zu bemerken ist, dass die Garke’sche
Methode der Vertheilung der Betriebs-Ausgaben auf den Personen-
und Güter-Verkehr bekanntlich auf der Annahme beruht, dass
die Kosten pro Achskilometer proportional sind der Achsbelastung
und der Fahrgeschwindigkeit, wobei das Gewicht der LocomotivV
als Zuschlag zu den einzelnen Wagenachsen vertheilt anzunehmen
ist. Es betrugen die Kosten pro
Personenzug Güterzug
bei der Achskilometer in Mark
Ostbahn
Niederschlesisch-Märkischen Bahn . . .
Westfälischen Bahn
Saarbrücker Bahn
Hannoverschen Bahn
Nassauischen Bahn
Frankfurt-Bebraer Bahn
Main-Weser Bahn
Oberschlesischen Bahn
Bergisch-Märkischen Bahn
Rhein-Nahe Bahn
0,1143 0,04,5
0,0934 0,047,
0,i383 Courierzug
0,1393 0,0543
0,1715 0.0890
0,1089 O.0520
0,1159 0,0804
0,1338 0,o53l
0,1411 0-0887
0*0965 O,o407
0,1436 0,0665
0,1672 0,6701
638
Nach diesen Selbstkostensätzen berechnet, ergab die Ein-
nahme im Vergleich zu den Selbstkosten
bei den
Personenzügen Güterzügen
der Ostbahn
„ Niederschlesisch-Märkischen Bahn
„ Westfälischen Bahn . .
„ Saarbrücker Bahn . .
„ Hannoverschen Bahn .
„ Nassauischen Bahn . .
„ Frankfurt-Bebraer Bahn
„ Main-Weser Bahn . .
„ Oberschlesischen Bahn
„ Bergisch-Märkischen Bahn
* Rhein-Nahe Bahn . . .
+
+
Jl
767 481
896 139
912 334
— 105 901
+ 1 276 637
17 602
Jl
-- 11 115 826
-- 10 320 086
+
+
+
3 132 170
2 005 211
9 701 287
1 283 927
1 257 015
1 045 425
+ 17 561 936
22 613 278
394 042
Es ergiebt sich hieraus die interessante Thatsache, dass auf
der Westfälischen, Saarbrücker, Nassauischen, Bergisch-Märkischen
und Rhein-Nahe Bahn der Personen-Verkehr die Betriebs- Ausgaben
für denselben nicht deckt, und dass derselbe auch auf der Frank-
furt-Bebraer Bahn hart an der Grenze der Rentabilität steht.
15 871
872 237
+ 2 451 360
— 518 271
13 044
Bahnkilometer resp. 2,t79 Jl pro Nutzkilometer. Dieselben be-
tragen 48, 32 pCt. der Einnahmen.
Der Ueberschuss betrug 3 270 703 Jl — 11 356 Jl pro Kilo-
meter Bahnlänge; derselbe repräsentirt 8,« pCt. des verwendeten
Anlage-Capitals und erhielt folgende Verwendung: zur Verzinsung
der Anleihen 813 795 Jl , zur Amortisation derselben 161 400 Jl,
zu 8 pCt. Dividende der Stamm - Actien 1 476 000 Jl, zur Einlage
in den Reservefonds 458 276 Jl, Zuschuss zum Pensionsfonds
21 000 Jl und Zuschuss zur Verzinsung des Schleswigschen
Anlage-Capitals 340 232 Jl
Im Vorjahre sind 7% pCt. Dividende vertheilt, im Jahre
1876 also % pCt. mehr.
Der Reservefonds hatte ein Vermögen von 1 159 859 Jl und
die Pensionscasse von 494 218 Jl
Die Generalversammlung der Actionäre hat beschlossen,
zur Erbauung einer secundären Eisenbahn von Wesselburen nach
Heide 30 000 Jl Stamm-Actien und 30 000 Jl Stamm-Prioritäts-
Actien zu zeichnen und diese 60 000 Jl aus der Prioritäts-Anleihe
IV. Emission unter der Bedingung zu entnehmen, dass der Betrieb
dieser Zweigbahn der Verwaltung der Westholsteinischen Eisen-
bahn übertragen werde.
— tz. Altona-Kieler Eisenbahn. (Geschäftsbericht pro 1876.)
Das Jahr 1876 ist als das erste Betriebsjahr der Neumünster-
Oldesloer Bahn, welche am 10. December 1875 und der Altonaer
Hafenbahn, die am 18. Januar 1876 dem Betriebe übergeben wurde,
zu betrachten. Die Neumünster-Oldesloer Bahn hat bis jetzt den
Erwartungen nicht entsprochen, weil die Schwierigkeiten, welche
sich der Vollendung des Segeberger Steinsalzbergwerkes entgegen-
gestellt haben, noch nicht überwunden sind. Der Verkehr war
nicht ausreichend, um die Betriebskosten der Bahn zu decken.
Etwas günstiger haben sich die Betriebs-Resultate der Altonaer
Hafenbahn gestaltet, da dieselbe wenigstens einen geringen
Ueberschuss über die Betriebskosten geliefert hat.
Am Schlüsse des Jahres 1876 betrug die Betriebslänge
288,di Km. (46,06 Km. mehr als im Vorjahre), von welchen 112,50 Km.
doppelgeleisig sind. Die Transportmittel bestanden aus 51 Loco-
motiven, 31 Tendern, 136 Personenwagen mit 6 365 Plätzen,
18 Gepäckwagen, 738 Güterwagen mit einer Ladefähigkeit von
6 030 Tonnen, 40 Arbeitswagen, 2 Schneepflüge und 1 stehenden
Maschine.
Das concessionirte Anlage-Capital betrug 45 450 000 Jl
(18 450 000 Jl Stamm-Actien und 27 000 000 Jl Prioritäts- Anleihen
— von welchen letzteren 1 267 500 Jl bis Ende 1876 amortisirt
sind). Verwendet sind 38 954 686 Jl ■= 135 255 Jl pro Kilometer
Bahnlänge; zum Ankauf von 5 pCt. Schleswigschen Actien sind
7 500 000 Jl ausgegeben.
Der Verkehr war befriedigend, es sind 134 959 Personen =
5,99 pCt. und 76 543 Tonnen Güter = 13,63 pCt mehr befördert,
als im Jahre 1875. Die Transporte des Jahres 1876 umfassten:
23 143 Personen in der I. CI., 483 907 in der n. CI., 1 673 548 in der
IH. CI., 177 653 in der IV. CI und 30 889 Personen zu ermässigten
Fahrpreisen, überhaupt 2 389 140 Personen, 5 792,5 Tonn n Reise-
gepäck und 3 473 Hunde; ferner 14 460,7 Tonnen Eilgüter und
sperrige Güter, 111 371, i Tonnen Frachtgüter der Normalclasse
und 512 293,6 Tonnen Frachtgüter der ermässigten Classe, zu-
sammen 638 125,4 Tonnen, 83 908,6 Tonnen frachtfreie Betriebs-
dienst- und Baugüter, 283 Equipagen, 508 Eisenbahn-Fahrzeuge,
27 417 Pferde und 370 971 Stück Rindvieh, Schweine und son-
stige Thiere. Von dem Verkehre entfallen 1 385 809 Personen und
283 248 Tonnen Güter auf den Binnenverkehr.
Durchschnittlich hat durchfahren : jede Person 25,57 Km. und
.jede Tonne Gut 61,24 Km., es berechnete sich daher die spezifische
Frequenz auf 212 118,6 Personen- und 135 679,8 Tonnen - Kilometer
bei einer durchschnittlichen Einnahme von 2,342 4 pro Person
und Kilometer und von 6,92 4 Pro Tonne Gut und Kilometer.
Die finanziellen Ergebnisse entsprechen dem Verkehre, es
sind die Einnahmen um 449 366 Jl — 7,64 pCt. (1 560 Jl pro
Kilometer Bahnlänge), die Ausgaben um 158 990 Jl — 5,48 pCt.
(552 Jl pro Kilometer Bahnlänge) und der Ueberschuss um
290 376 Jl — 9,74 pCt. (1 008 Jl pro Kilometer Bahnlänge) ge-
stiegen.
_ Die Einnahmen haben betragen: für Personen-Beförderung
2 560'312 Jl, für Reisegepäck 75 785 Jl., für Hunde 2 180 Jl (zu-
sammen 2 638 277 Jl = 9 160 Jl pro Kilometer Bahnlänge), für
Eil- und sperrige Güter 233 916 Jl, für Postgüter 72 165 Jl, für
Frachtgüter der Normalclasse 966 325 Jl, für Frachtgüter der er-
mässigten Classe 1 504 457 .11,, für Equipagen 4 557 Jl, für Eisen-
bahn-Fahrzeuge 4 251 M, für Thiere 537 343 Jl, für Militärbeför-
derungen 3 552 M !, an Neben-Erträgen 235 013 Jl (zusammen
3 561 579 Jl — 12 366 Jl pro Kilometer Bahnlänge) und 129 189 Jl
aus sonstigen Quellen, zusammen 6 329 045 Jl = 21 975 Jl pro
Kilometer Bahnlänge resp. 5,13 Jl pro Nutzkilometer.
Ausgegeben wurden: für die Bahnverwaltung 1 206 384 Jl
— 4 537 .Al pro Kilometer Bahnlänge, für die Transportverwaltung
1 696 738 Jl = 1,375 Jl pro Nutzkilometer resp. 0,039 Jl pro Achs-
kilometer und 156 220 Jl für die allgemeine Verwaltung = 542 .11,
pro Kilometer Bahnlänge, zusammen 3 058 342 Jl = 10 619^Z pro
Saal-Unstrut Eisenbahn. In Folge Beschlusses des König-
lichen Kreisgerichtes zu Naumburg a/S. ist am 29. Mai über das
Vermögen der Saal-Unstrut Eismbahn-Gesellschaft der Concurs
eröffnet worden, ln dem Betriebs-Verhältnisse der genannten
Bahn wird vorläufig nichts geändert, vielmehr bleibt der zwischen
der Nordhausen-Erfurter und der Saal-Unstrut Eisenbahn-Gesell-
schaft abgeschlossene Betriebsüberlassungs-Vertrag bis auf Wei-
teres in voller Kraft.
Bayern. Mit dem 1. Juli er. wird zwischen den Stationen Wei-
herhammer und Weiden eine Haltestelle mit Personen-, Ge-
päck- und Hundeabfertigung errichtet. Dieselbe erhält den Namen
Etzenricht und ist 2,M Kilom. von Weiherhammer und 6, 6* Kilom.
von Weiden entfernt.
— K — Ungarische Nordostbahn. (Geschäftsbericht pro 1876.)
Die Schlussrechnung und Bilanz des Jahres 1876, welche der Ge-
neral-Versammlung Vorgelegen hat, ist bereits unter Mitwirkung
und Revision des in der neuen gesellschaftlichen Organisation
fungirenden Aufsich tsrathes aufgestellt worden.
Diese neue Organisation, welche durch die 1876r General-
Versammlung im Sinne des neuen Handelsgesetzes in die Statuten
eingefügt wurde, ist, nachdem die modificirten Statuten durch
die Regierung genehmigt und deren Protocollirung bei dem Han-
delsgericht durchgeführt war, in’s Leben getreten und haben
die an Stelle des Verwaltungsraths tretende gesellschaftliche Di-
rection, sowie der zu dauernder Controle berufene Aufsichtsrath
die statutenmässigen Functionen noch im Monat Juli 1876 be-
gonnen.
In diesem Jahre wurden auch jene Vereinbarungen, welche
hinsichtlich der baulichen Mehrauslagen mit der Regierung und
den Bau-Unternehmern geschlossen waren, abgewickelt.
Die Endabrechnung, welche über das Ergebniss dieser Ueber-
einkommen vorlag, rechtfertigt die Hoffnungen, welche sich an
dieselben knüpften, denn es wurden die aus dem Bau herrühren-
den Lasten durch die ein geflossenen Einnahmen bis auf eine ver-
hältnissmässig geringe Summe gedeckt.
Dieses Passivum von 39 639 fl. 78 kr. wird seine Deckung
in diversen, nicht aus dem Betrieb kommenden Einnahmen der
Gesellschaft, ohne Verkürzung des Zinsengenusses der Actionäre,
finden und wurde bereits in diesem Jahre durch auf Conto
sospeso gebuchte derartige Einnahmen herabgemindert.
Die Brutto-Einnahmen des Betriebes betragen im Jahre 1876
2 509 591 fl. und ergeben dieselben gegen das Vorjahr unter Be-
rücksichtigung einer in der Rechnung des Jahres 1875 vorkom-
menden durchlaufenden Post von 200 000 fl. einen Ausfall von
circa 200 000 fl., dessen Ursache man in den schlechten Ernte-
Ergebnissen und in der allgemeinen Handelskrisis begründet findet.
In Berücksichtigung dessen, dass aussergewöhnliche Ueber-
schwemmungen circa 100 000 fl. ausserordentliche Ausgaben ver-
ursachten, und dass die Zinsen der Betriebsanleihe mit 113 000 fl.
in der 1876r Schlussrechnung zum ersten Male „als Betriebsaus-
gabe“ figuriren, kann der erzielte reine Ueberschuss von 568 220 fl.
als kein ungünstiges Resultat betrachtet werden, und liefert den
Beweis für die grosse Sparsamkeit, welche in sämmtlichen Zwei-
gen der Administration angestrebt wurde.
Die. Ungarische Nordostbahn besass am Schlüsse des Jahres
1876 an Betriebsmitteln 54 seclisrädrige Locomotiven mit Tendern,
112 Personenwagen, 45 Post- und Conducteurwagen, 1 063 Lastwa-
gen und 8 Schneepflüge.
Die Locomotiven haben im Betriebsjahre 1876 929 190 Zugs-
und davon 873 036 Nutzkilometer zurückgelegt.
Die Personenwagen durchliefen auf eigener Bahn 8 887 224,
auf fremder Bahn 265 424 Achskilometer und die Lastwagen auf
eigener Bahn 20 870 366, auf fremder Bahn 27 253 084 Achskilometer.
639
Den durch die Personen- und Güterwagen der Ungarischen I
Nordostbahn auf fremden Bahnen durchlaufenen 27 518 508 Achs- I
kilometern stehen 3 .134 263 Aehskilometer gegenüber, welche Wa-
gen fremder Bahnen auf der Ungarischen Nordostbahn durch-
laufen haben.
Befördert wurden im Betriebsjahre 1876 5 375 Personen
in der I. Wagenclasse, 63 377 Personen in der II. Wagenclasse,
149 253 Personen in der III. Wagenclasse, 502 622 Personen in der
IV. Wagenclasse und 28 623 Militärs, zusammen 749 250 Personen,
2 237 Tonnen Gepäck, 1 130 Tonnen Eilgut, 61 Pferde, 5 Equi-
pagen, 219 Hunde und 358 397 Tonnen Frachtgut.
Die Einnahmen betrugen : für Personenbeförderung 658 868 fl.,
für Gepäck- und Eilgutbeförderung 35 898 fl., zusammen im Per-
sonenverkehre 694 766 fl., pro Bahnkilometer 1 197 fl., für Fracht-
gutbeförderung 1 607 278 fl., oder pro Tonne und Kilometer 3,7 kr.,
pro Bahnkilometer 2 770 fl.
Ausserdem wurden eingenommen: Pachtzinse 44 518 fl, Wa-
genmiethen 113 899 fl., für telegraphische Depeschen 5 446 fl. und
aus verschiedenen Erträgnissen 43 684 fl., zusammen 207 547 fl.
Die Gesammt-Einnahme betrug demnach 2 509 591 fl. und
pro Bahnkilometer 4 324 fl.
Die Ausgaben betrugen: Allgemeine Verwaltung 121 657 fl.,
Bahnaufsicht und Bahnerhaltung 615 078 fl., Verkehrs- und com-
mercieller Dienst 520 902 fl., Zugförderungs- und Betriebsmittel-
erhaltungs-Dienst 393 070 fl., Material - Verwaltung 29 925 fl., ver-
schiedene zu den eigentlichen Betriebskosten nicht gehörige Aus-
gaben 244 481 fl., Abschreibung dubioser Forderungen 16 258 fl.,
zusammen 1 941 371 fl. Der Ueberschuss stellte sich demnach auf
568 220 fl. und erforderte zur Deckung der Zinsen und zur Amor-
tisation einen Zuschuss von 2 356 598 fl., welcher im Sinne der
Concessionsurkunde (§ 20 bez. § 24) vom Staate beizutragen war.
Der Pensionsfonds hatte ult. 1876 ein Vermögen von
336 384 fl. und der Krankenfonds ein solches von 44 855 fl.
— tz. Kaiser Franz Josef-Bahn. (Geschäftsbericht pro 1876.)
In Folge des erheblich gestiegenen Güter- Verkehrs resultirte pro
1876 eine Mehr-Einnahme von 268 347 fl. = 3,64 pCt. Es sind im
Jahre 1876 weniger befördert 127 769 Personen und für Personen-
Transporte 219 380 fl. weniger eingenommen, dagegen aber
80 070 Tonnen Güter mehr befördert als im Jahre 1875 und
466 658 fl. mehr eingenommen. An der Mehr-Verfrachtung pro
1876 participirten Steinkohlen (61 705 To.), Braunkohlen (16 814 To.),
Erze G5 459 To.), Getreide (11 208 To.), Kalk (8 725 To.), Mehl-
und Mahlproducte (8 383 To.), Zucker (5 201 To.) und Holz
(3 652 To.). Weniger wurden befördert Ziegel (10 786 To.), Bau-
und Bruchsteine (10 432 To.), Bauholz (7 083 Tod, Eisenbahnschie-
nen (4 861 To.), Eisen- und Stahlwaaren (4 412 To.) und Roheisen
(4 023 To.).
Die speciellen Betriebs-Ergebnisse des Jahres 1876 waren
folgende: Es wurden befördert: 24 599 Personen in der 1. CI.,
261 889 in der II. CI , 1 202 652 in der III. CI, 551 555 in der IV. CI.
und 42 080 Militärs, zusammen 2 082 775 Personen, 7 681,8 To. Ge-
päck, 2 262 Hunde, 533 Pferde, 27 Equipagen, 10 877, 3 To. Eilgut,
sowie an Frachten 125 775,6 To. I. CI., 65,833, 3 To. II. CI., 6 815, 3 To.
IH. CI., 252 410,3 To. der CI. A., 38 390, 6 To. der CI. B., 74 274, 8 To.
der CI. C., 19 632 To. der CI. D., 504 897, 8 To. zu Special-Tarifen
und 1 265,8 To. Militärgüter, zusammen 1 089 295, 5 To. und
106 012,7 To. Regiegüter.
Die Betriebs-Einnahmen haben betragen: aus dem Personen -
und dem damit verbundenen Sachen-Transporte 2 902 613 fl., aus
dem Güter - Transporte 4 505 822 fl., an Neben- und besonderen
Versieh erungs- Gebühren 156 643 fl., an Telegraphen- Gebühren
9 047 fl., an Mieth- und Pachtzinsen etc. 68 398 fl., zusammen
7 642 423 fl. = 10 659 fl. pro Bahnkilometer resp. 2,73 fl. pro Zug-
kilometer.
Mit den erheblichen Güter-Transporten war eine Vermeh-
rung der Ausgaben um 325 689 fl. = 6,96 pCt. verknüpft. Es sind
ausgegeben: für die allgemeine Verwaltung 204 718 fl., für die
Bahn-Aufsicht und Bahn-Erhaltung 2 016 631 fl., für den Verkehrs-
und commerciellen Dienst 1 352 512 fl. und für den Zugförderungs-
und Werkstätten -Dienst 1 102 554 fl., zusammen 4 676 475 11. =
6 522 fl. pro Bahnkilometer resp. 1,67 fl. pro Zugkilometer.
Der Rein-Ertrag beträgt in Silber 2 479 067 fl.; da zur Ver-
zinsung und Amortisation des Anlage-Capitals 4 911909 fl. erfor-
derlich waren, so war seitens der Staats-Regierung eine Summe
von 2 432 842 fl. zu decken.
An Betriebsmitteln waren ultimo 1876 vorhanden: llOLoco-
motiven und 102 Tender, 450 Personenwagen mit 13 908 Sitz- und
4 680 Stehplätzen, 34 Postwagen und 2 051 Güterwagen mit einer
Tragfähigkeit von 20 215 Tonnen.
Dem Haupt-Rechnungs-Abschlusse sind folgende Posten zu
entnehmen: Actien- Capital 42 416 600 fl., Prioritäts - Obligationen
53 560 000 fl. (davon amortisirt 113 200 fl.), Zinsen- und Tilgungs-
Rückstände 1 923 590 fl., Vorschüsse der K. K. Staatsverwaltung
aus dem Titel der Zinsen-Garantie (nebst Zinsen) 12 863 673 0.,
Conto der schwebenden Schuld 3 400 000 fl., Conto der Unter-
stützungs-Casse 69 451 fl. und Creditoren-Conto 2 600 092 fl. Activa
sind: Baukosten 97 281 916 fl., Kostenaufwand für die Wiener Ver-
bindungsbahn 675 301 fl., Kosten der Wohngebäude in Gmünd und
Eger 147 708 fl., Actien- und Prioritäten-Zinsen-Conto 12 203 375 fl..
Cassa- Conto 607 965 fl., Material-Vorraths-Conto 1 552 135 fl. und
Debitoren-Conto 4 365 005 fl.
Der Pensionsfonds hatte ultimo 1876 einen Bestand von
308 594 fl.
Rassische Correspondenz.
Einnahmen der Rassischen Eisenbahnen pro Januar 1877.
Die Einnahmen der Russischen Eisenbahnen (excl. der Finnländi-
schen) im Januar d. J. ergaben im Vergleich gegen das Vorjahr
folgendes Bild:
Längei. Werst Einnahme in Rubeln Differenz
1876/1877 Jan. 1*76 Jan. 1877 Rubel
I. Breite Spur 25/25 17 796 17 330 — 446
II. Russische Spur 16 828/17 834 10 280 182 13 167 862 -f 2 887 680
III. Deutsche Spur 489/489 429 753 457 228 + 27 475
IV. Schmale Spur 316/316 69 665 78 297 + 8 632
Summa 17 658/18 664 10 797 396 13 720 717 + 2 923 321
Bei einer Zunahme der Bahnlänge um 1 006 Werst (siehe
No. 6 d. Ztg.) oder 5,7 pCt. haben somit die Einnahmen gegen den
gleichen Monat des Vorjahres um 27, ( pCt. zugenommen.
Die grösste Mehreinnahme hat die Odessaer Bahn mit
385 188 Rubel aufzuweisen, ihr folgt die Kiew-Brester Bahn mil
302 284 Rubel und Koslow-Woronesch-Rostow mit 220 923 Rubel.
Bedeutende Mindereinnahmen zeigt eigentlich nur die Moskau-
Nischni-Nowgoroder Bahn, welche in Folge des schlecht besuchten
Jahrmarktes in Nischni ein Minus von 77 604 Rubel aufweist. Die
mittlere Einnahme pro Bahnwerst stieg im Januar d. J. wieder
auf 735 Rubel und erreichte somit nahezu den bisher höchsten
Stand vom Januar 1874 mit 746 Rubel; es ist wohl Grund zu der
Annahme vorhanden, dass dies günstige Einnahmsverhältniss in
der ersten Hälfte dieses Jahres anhalten wird, möglicherweise
auch noch im Herbst, falls die günstigen Ernteaussichten sich
bewahrheiten, ob aber diese Mehreinnahmen auch einen produc-
tiven Einfluss auf die Rentabilität der Bahnen haben werden,
dürfte ei nigermassen zweifelhaft sein; immerhin dürften mit Rück-
sicht auf den billigen Cours einzelne Russische Bahnwertlie
anlagewürdig sein, falls keine weitere zu bedeutende Valutaver-
schlechterung folgt.
Die General-Inspection der Russischen Bahnen hat an die
einzelnen Bahn-Verwaltungen ein Circular gerichtet, in welchem
folgende den Daltonismus betreffende Verordnungen getroffen
werden. 1. Alle neu anzustellenden Beamten sind auf ihren Farben-
sinn zu prüfen. 2. Alle im Dienst z. Z. befindlichen Beamten sind
sofort sämmtlich dieser Untersuchung zu unterziehen und ist die-
selbe mindestens einmal jedes Jahr zu wiederholen. 3. Alle die-
jenigen, welche schwere Krankheiten, Verletzungen, Gehirnerschüt-
terungen überstanden haben, sind vor der Wiedereinstellung in
den Eisenbahndienst einer gründlichen Prüfung zu unterziehen.
4. Alle dem Trunk oder dem Rauchen ergebene Individuen
sind öfter und zwar mindestens viermal im Jahr zu untersuchen.
5. Alle diejenigen, welche grüne und rothe Farbentöne nicht voll-
ständig zu unterscheiden vermögen, sind sofort aus dem activen
Bahndienst zu entlassen resp. dürfen in demselben keine Verwen-
dung finden, doch bleibt denselben der Kanzlei- und Magazins-
dienst unverwehrt. 6. Die im Dienste der Eisenbahnen stehenden
Aerzte haben über die gepflogenen Untersuchungen besondere
Bücher zu führen und Copien derselben den Kaiserlichen Inspec-
toraten cinzusenden.
Dem Geschäftsbericht der Odessaer Eisenbahn pro 1876
entnehmen wir, dass
die Einnahmen im abgelaufenen Jahre betrugen 6 908 445 R. 18 K.
die Ausgaben „ * * „ 3 801 785 „ 50 .
3 106 659 R. 68 K.
hierzu an Procenten disponibler Summen 69 669 „ 19 .
somit insgesammt 3 176 328 R. 87 k.
Von diesem Bruttoerträgniss sind zunächst an
die Regierung Obligationszinsen zu entrichten 3 039 451 , 19 .
es verbleibt somit nur 136 877 R. 68 K.
wirkliches Reinerträgniss, von dem jede der 155 435 Actien eine
Dividende von 70 Kop. erhält.
— st. — Gotthardbahn. (52. Monatsbericht.) Ende
März 1877 waren die Arbeiten am grossen Tunnel in folgender
Weise vorgeschritten:
Noraseite (Göschenen) in laufenden Metern: Hichtstollen
(4100,0), Erweiterung für das Gewölbe (2 949,t) , Sohlenschlitz
(2 374, 3) , Strosse (l 846, 2) , Vollausbruch (1 525, 0), Gewölbmauer-
werk (1 600, 0) , östliches Widerlager (1 588, „) , westliches Wider-
lager (1 478.„), Wasserabzugscanal (1 195.„), vollständiger Tunnel
(1 452, o).
Südseite ( Air olo ) : Richtstollen (3 871 ,), Erweiterung für
das Gewölbe (2 766, 0), Sohlenschlitz (1 957, 0), Strosse (1 370^), Voll-
ausbruch (964, 0), Gewölbmauerwerk (1 882,9), östliches Widerlager
(791,2), westliches Widerlager (1 6oo,8), Wasserabzugscanal (1 272,0,
vollständiger Tunnel (773,*).
640
Durchschnittlich waren auf beiden Seiten zusammen 1 598
Arbeiter beschäftigt.
Werkplatz Göschenen. Der Richtstollen traf auf grü-
nen Schiefer und Gneiss des gleichen Typus wie des von Urseren,
und fanden nur sehr unbedeutende Durchsickerungen statt. Der
Gesammtabfluss aus dem Tunnel betrug 36, 5 Liter pro Secunde,
die mittlere Temperatur der Luft an der Front 20, 93“ C., die der
äusseren Luft — 0,a° C. Wegen des geringen Wasserstandes der
Reuss konnten meist nur eine Gruppe der grossen Compressoren
und 3 der älteren arbeiten; in der zweiten Hälfte des März sind
jedoch die Wasserverhältnisse besser geworden. Ebenso hat sich
durch Einlegung weiterer Luftleitungsrohre die Spannung der
comprimirten Luft erhöht, welche an der Front 2V2 bis 3 Atmos-
phären betrug. Der Richtstollen ist bei 5,89 □ m Querschnitt um
128 m vorgerückt, wobei mit Maschinen Ferroux gebohrt wurde;
der Fortgang der Erweiterungsarbeiten war befriedigend, mit Aus-
nahme an der Strosse. Die Gesammt-Ausbruchmasse belief sich
auf 3 606 Kbm, einer Länge von 80, 0 m des vollen Tunnelprofils
entsprechend.
Werkplatz Airol o. Das vom Richtstollen aufgefahrene
Gestein bestand aus neuen Schichten von Glimmerschiefer, der
Zone des Glimmer-Gneiss angehörend. Aus zahlreichen Spalten
drang Schwefelwasserstoffhaltiges Wasser ein und stieg der Wasser-
abfluss aus dem Tunnel gegen Ende des Monats auf 183 Liter pro
Secunde. Die Luft vor Ort zeigte eine mittlere Temperatur von
27,04° C., die äussere von — 0,66° C. Geringer Wasserstand liess
auch hier nur die Thätigkeit einer der neuen Compressoren-Grup-
pen zu und war die Spannung der comprimirten Luft ziemlich
schwach Unglücklicherweise musste die Maschinenbohrung wäh-
rend 9 Tage ausgesetzt werden, da die Wasserleitung aus dem
Tessin auf eine Länge von 150 m durch Lawinenstürze zerstört
wurde. Die Wasserentnahme aus der Tremola aber war so gering,
dass zu dieser Zeit kaum die zur Ventilation des Tunnels erfor-
derliche comprimirte Luft erhalten werden konnte. Obgleich
starker Schneefall die Wiederherstellung der Wasserleitung sehr
erschwerte, so konnte doch am 30. März die Maschinenarbeit in
gewöhnlicher Weise wieder aufgenommen werden. Der Richtstol-
len ist bei 6,97 □ m Querschnitt um 75, i m vorgerückt. Der er-
wähnte Bruch der Wasserleitung übte auch auf den Fortgang der
Erweiterungsarbeiten einen nachtheiligen Einfluss, die Strosse
und der Wasserabzugscanal jedoch sind ansehnlich vorwärts ge-
kommen; ebenso das Gewölbmauerwerk (um 120, 8 m) und das
westliche Widerlager (um 180, 4 m). Während des Stillstandes der
Maschinenarbeit konnte man auch die Luft-Locomotive nicht be-
nutzen und mussten alle Transporte mit Pferden ausgeführt wer-
den. Die Gesammt-Ausbruchmasse belief sich auf 4 954Kbm, was
einer Länge von 109, 8 m des vollen Tunnelprofils entspricht. Zur
genaueren Untersuchung und Vergleichung der verschiedenen vom
Gotthard-Tunnel durchbrochenen Gesteine liess der Geologe der
Gesellschaft einzelne sehr kleine Proben hersteilen. Die micros-
copische Prüfung derselben ergab sehr interessante Resultate be-
züglich der Aehnlichkeit gewisser Schichten. Auch wurden in
den Kalkschichten von Andermatt ganz deutliche, wenn auch mi-
croscopische Fragmente von Corallen gefunden, zum Beweise, dass
sich organische Reste selbst in vollkommen metamorphisirten
Kalksedimenten erhalten können, sowohl im crystallinischen Kalk
als sogar im kalkhaltigen Glimmerschiefer.
Dem 15. Quartalsbericht entnehmen wir nachstehende Er-
gebnisse beim Betrieb der Tessinischen Thalbahnen pro 1876, wo-
bei die in Klammer beigesetzten Ziffern die zum Vergleich die-
nenden bezüglichen Resultate des Jahres 1875 bedeuten:
a) EiaSTCS;^L‘rona' b) Lugano-Chiasso
Anzahl der Reisenden .
Einnahme daraus Frcs.
Güter .... Tonnen
Einnahme daraus Frcs.
Gesammt-Einnahme „
Einnahme pro Kilometer
Locarno
264 515 (322 762)
266 976 (292 512)
30 672 ( 32 085)
118 187 (110 576)
385 163 (403 088)
9 304 ( 9 831)
277 597 (305 968)
192 285 (201 273)
9 664 ( 6 088)
29 031 ( 16 269)
221 316 (217 641)
8 512 ( 8 371)
Literatur.
st- Die Gottliardbahn. Bemerkungen zur Reform dieses
Unternehmens von A. Thommen, gew. Bauleiter der Brenner-
bahn und gew. Kgl. Ung. Staatseisenbahn-Baudirector*). Wien.
Lehmann u. Wentzel.
Die Angelegenheit der Gotthardbahn ist eine derart wich-
tige, dass sie, trotz der Aufregung durch die gegenwärtigen poli-
tischen Ereignisse, doch von einem grossen Tlieil der Mittel-
Europäischen Bevölkerung mit lebhaftem Antheil verfolgt wird.
Es ist daher von grossem Werth, wenn sich erfahrene Männer mit
der Untersuchung, zur Lösung der eingetretenen Calamität be-
schäftigen und die Resultate ihrer Studien veröffentlichen. Die
*) Wenn wir auch bereits in No. 45 S. 686 eine uns von unter-
richteter Seite zugegangene kritische Besprechung der interessanten
Broschüre von Thommen brachten, glauben wir doch, dass das nach-
stehende eingehende Referat, welches uns bereits früher zugegaugeu
ist, noch von Interesse sein wird. Die Redaction.
vorliegende Broschüre, welche mit grosser Sachkenntnis und
Gründlichkeit den fraglichen Stoff behandelt, dabei aber von den
meisten bis jetzt bekannt gewordenen Reformvorschlägen ab-
weicht, verdient daher mit vollem Rechte nicht nur Würdigung
in den betheiligten Kreisen, sondern auch weitere Kenntnis-
nahme; um das Interesse dafür zu erregen, geben wir ihren
Hauptinhalt.
Die Darstellung der finanziellen Lage der Gotthardbahn-
Gesellschaft zeigt, dass, wenn auch alle Einzahlungen auf die
Actien und Obligationen geleistet werden, sich bei Ausführung
des jetzigen Bauprogramms ein Deficitf von ca 100 Millionen Frcs.
herausstellt. Dieser Betrag ist aber nur aufzubringen, wenn die
Subventions- Staaten dafür einstehen einfach das zu bezahlen,
was der Bau mehr kostet als die Gesellschaft bezahlen kann.
Eine solche Opferwilligkeit lässt sich aber nicht voraussetzen und
so müssen die noch rückständigen Aufgaben in sehr beträcht-
lichem Umfange reducirt werden.
Nach der üblichen Methode die Revision eines Baupro-
gramms vorzunehmen, würde man zuerst den diesen Linien zu-
fallenden Verkehr berechnen, darnach die technischen Erforder-
nisse zur Bewältigung dieses Verkehrs ermitteln und schliesslich
an die Beschaffung der nöthigen Geldmittel denken. In vorlie-
gendem Falle hält es der Verfasser für zweckmässig, mit dem
letzteren Punkte zu beginnen. Ein Ueberblick über die Bedingungen,
unter welchen die Gotthardbahn sich Geld verschaffen kann,
liefert schon den Nachweis, dass die Gesellschaft auch mit voll-
ständiger Aufopferung ihrer heutigen Existenzbedingungen ausser
Stand gesetzt wäre, das berechnete Deficit auch nur annähernd
zu decken und dass in allen Fällen die Subventions-Staaten schwere
Opfer zur Erhaltung des Unternehmens auf seiner derzeitigen
Grundlage bringen müssten.
Was den Verkehr betrifft, so hält der Verfasser, namentlich
durch den Vergleich mit der hierzu geeigneten Brennerbahn, sehr
hoch gespannte Erwartungen, besonders in den ersten Jahren,
für nicht berechtigt.
Es folgt daraus, dass einmal überhaupt das Unternehmen
eingeschränkt, sodann die auszuführenden Strecken nicht nur
nach den bei ausreichender Leistungsfähigkeit billigsten Systemen,
sondern auch nur in einer, der anfänglichen Betriebsperiode ent-
sprechenden Ausdehnung hergestellt werden sollen. Durch blosse
Aenderung an Einzelheiten ist hier nicht zu helfen, sondern es
erweist sich eine Umgestaltung des Unternehmens an Haupt und
Gliedern als unabweislich nothwendig und ebenso auch zulässig.
Zur Lösung dieser Umgestaltung beschäftigt sich der Ver-
fasser mit der Prüfung und Beantwortung folgender Fragen:
A. Sind alle noch rückständigen Linien oder nur ein Theil
derselben auszuführen?
B. Welche Principien sind auf die auszuführenden Linien in
Bezug auf das Betriebssystem, Steigungs- und Richtungsverhält-
nisse, auf Doppel- oder Einspur anzuwenden?
C. Wo sind mit Rücksicht auf den technischen Betriebsdienst
die wichtigsten Stationen anzulegen?
D. Was lässt sich über Bauvorschriften und Preise sagen,
bevor man weiss, wo, was und wie gebaut werden soll?
Von den nun folgenden Erörterungen ist die ad B von be-
sonderem Interesse, und die gezogene Folgerung die für die
künftige Gestaltung der Bahn einflussreichste. "Es können nämlich
ansehnliche Ersparnisse nur durch umfassende Aenderungen der
herrschenden Principien erzielt werden und haben daher auch
Experten des Schweizerischen Bundesrathes die Erhöhung der
Steigungen bis zu 42%o beantragt, jedoch mit Beibehaltung des
Adhäsionssystems. Der Verfasser dagegen setzt auseinander, dass
man nach den gemachten Erfahrungen mit dem Adhäsionssystem
auf grossen Bahnen nicht über 25%0 gehen solle und schlägt vor,
zum Zahnschienensystem der Herren Riggenbach und
Zschokke überzugehen. Dieses System hat sich bis jetzt sehr
gut bewährt und sei einer weiteren Ausbildung für grössere Bahn-
linien mit doppelseitigem Verkehr fähig, wofür Coustructions-An-
ordnungen und Programm des Zugförderungsdienstes mitgetheilt
werden. Vergleichende Rechnungen der Leistungen und Kosten
des Betriebes auf Normal-Steiladhäsions- und Zahnschienen-Rampen
lassen ersehen, dass die Betriebskosten von Zahnschienenrampen
sich nicht weit von jenen der Normalrampen entfernen, jene der
Steiladhäsionsrampen dagegen am höchsten aus fallen.
Aus den Beantwortungen obiger 4 Fragen bildet der Ver-
fasser das künftig von dem Gotthard-Unternelimen einzuhaltende
Bauprogramm, wie folgt :
A. Es ist die Hauptlinie Immensee-Schwyz-Altorf-Gotthard-
Biasca-Lugano-Chiasso auszubauen. Rothkreu'z-Immensee bleibt
Eigeuthum der Aargauischen Südbahn, wird aber von der Gott-
hardbahn-Gesellschaft betrieben. Die Personenzüge gehen von
Luzern, die Güterzüge von Rothkreuz ab. Die nördliche Zweig-
linie Arth-Zug wird ganz aufgegeben, die Zweiglinie Immensee-
Luzern auf bessere Zeiten verschoben. Die südliche Zweiglinie
Cadenazzo-Pino wird ganz aufgegeben , und als zweiter südlicher
Anschluss in der Richtung auf Genua die Fortsetzung der Flügel-
bahn Bellinzona-Giubiasco-Locarno angestrebt.
B. Die Bergbahnstrecken am Gotthard und am Monte Cenere
641
sind nach dem Zahnschienensystem auszuführen mit 45 °/00 Maxi-
malsteigung und 250 m Minimalhalbmesser. Der Unterbau ist für
ein Geleise der Doppelspur, jedoch derart erweitert anzulegen,
dass das zweite Geleise ohne Verlegung des ersten ausgeführt
werden kann. Sollte das Zahnschienensystem verworfen werden,
so ist zunächst auf eine Adhäsionsbahn mit 25— 27°/00 Maximal-
steigung, 250 m Minimal halbmesser und eingeleisigem, jedoch ver-
breiterungsfähigem im Umfang einer Doppelbahn liegenden Unter-
bau zurückzukommen. Sollte man Steilrampen zulassen, jedoch
sich die Wahl zwischen dem Adhäsions- und Zahnschienenbetriebs-
system noch offen lassen wollen, bis durch Versuche alle
obwaltenden Bedenken berichtigt sind, dann wäre das Steigungs-
maximum auf 40%o zu ermässigen, welches Verhältniss den Ad-
häsionsbetrieb noch zulässt, den Zahnschienenbetrieb erleichtert,
somit beiden Systemen entspricht. Die Thalbahn Immensee-
Fiüelen ist, wo immer möglich, mit 10°/oo Maximalsteigung und
360 m Minimalhalbmesser, eingeleisig, jedoch mit localer Erbrei-
terungsfähigkeit auszuführen.
C. Wechselstationen der Gotthardrampen sind Flüelen und
Biasca, Vorspann wird in Silenen beigestellt. Reserve-Wassersta-
tionen sollen nicht an den Maximalsteigungen, sondern an kurzen
Horizontalen liegen.
D. Unterbau und Hochbau sind nach den einfachsten Vor-
schriften, Oberbau und Fahrpark in bester Qualität herzustellen.
Die durch diese Vorschläge zu erzielenden Ersparungen
werden auf 70 Millionen Frcs. berechnet und würde bei grösster
Sparsamkeit sich das wirkliche Deficit auf 20—25 Millionen Frcs.
herabmindern lassen. Dabei ist jedoch vorausgesetzt, dass die
Actionäre vollständig einzahlen und die restlichen 20 Millionen
Frcs. Obligationen untergebracht werden. Es könnte daher durch
rückständig bleibende Einzahlungen das Gelderforderniss doch
immer noch bis auf 54 Millionen Frcs. steigen. Auf dieser Basis
wird ein Finanzplan aufgestellt, dessen Hauptzüge in Umwandlung
des Zinsfusses der Obligationen von 5 pCt. auf 4 pCt. , Ausgabe
einer weiteren Serie 4procentiger Obligationen im Betrage von
32 Millionen Frcs., Uebernahme von 6 Millionen Frcs. Actien al
pari durch die Subventions-Staaten bestehen, wodurch sich die
weiter zu leistenden Subventionen auf 10—15 Millionen Frcs. be-
schränken würden.
Schliesslich appellirt der Verfasser an die Schweiz, in ihrem
Interesse für die Beschränkung des Bauprogramms einzutreten,
selbst wenn die anderen Subventions-Staaten das alte Bauprogramm
zu unterstützen sich geneigt zeigen sollten.
— tz. Statistik des Böhmischen Braunkohlen- Verkehrs im
Jahre 1876. Im Selbstverläge der Direction der Aussig-Teplitzer
Eisenbahn-Gesellschaft; Commissions-Verlag von George Gilbers
in Dresden. Preis 1 fl. Oest. W. oder 2 dl
Die in der Statistik des Vorjahres geschätzte Kohlen-Pro-
duction des Jahres 1875 mit 4 600 000 Tonnen stellte sich nahezu
als richtig heraus, es sind in dem genannten Jahre zu Tage ge-
fördert:
Tonnen
im Elbogen-Falkenauer Reviere mit . . 2 347 Arbeitern 611 731
im Teplitz-Brüx-Komotauer Reviere mit 10 495 „ 3 951 953
Sa. 12 842 Arbeitern 4 563 684
Ein Vergleich mit dem Vorjahre ergiebt in dem ersteren
Reviere eine Abnahme der Arbeiterzahl um 1 088 und eine Zu-
nahme der Production um 5 484 Tonnen, während in dem letzte-
ren Reviere 423 Arbeiter mehr beschäftigt und 385 190 Tonnen
Kohlen mehr producirt sind.
Der Geldwerth der 1875er Production, berechnet nach den
Mittelpreisen am Erzeugungsorte, ergiebt:
a) im Elbogen-Falkenauer Revier fl. 1283 560 d. i. pro To. 210 kr.
b) im Tepiitz - Brüx - Komotauer
Reviere 6 097 489 „ „ „ „ 153 „
Es involvirt dies einen Rückgang im Geldwerthe
ad a) gegen 1874 von 31 kr., gegen 1873 von 105 kr.,
»_b) » » j> 2 2 „ „ „ „ 37 „
Diese Geldwerthverminderung wurde herbeigeführt in erster
Reihe durch den Rückgang des Durchschnittspreises, sodann durch
die Nothwendigkeit einer sorgfältigen Sortirung und den dadurch
bedingten geringen Procentsatz an erzeugter Stückkohle gegen
die niederen Sorten.
Der Kohlenabsatz (im Jahre 1876) nach dem verhältniss-
mässig viel kleineren inländischen Consum-Gebiete hat mehr zu-
genommen, als nach dem Auslande, insbesondere sind die Trans-
porte nach Prag erheblich gestiegen, wogegen die Transporte
nach Wien um 8 900 Tonnen und diejenigen nach Reichenberg
um 2 500 Tonnen abgenommen haben. Im Auslande sind bemer-
kenswerthe Zunahmen im Consume Berlins, sodann im östlichen
Theile Sachsens, bedeutendere Abnahmen zeigen jedoch das
westliche Sachsen (ca. 45 000 Tonnen), Thüringen, Leipzig, Magde-
burg und Hamburg.
Eine weitere Ausbreitung des sehr umfangreichen Absatz-
Terrains der Böhmischen Braunkohle scheint zur Zeit sehr schwie-
rig zu sein, um so mehr, als die Bestrebungen der Deutschen
Kohlenreviere, ihren Producten neue Absatzmärkte zu verschaffen,
in jeder Weise von den Behörden gefördert werden.
Die Gesammt-Tr ansport-Au fgabe Böhmischer Braun-
kohle im Jahre 1876 war folgende: Es erhielten zum Weiter-
Transporte :
im Jahre 1876 i. J. 1875
in Tonnen inProcenten in Tonnen
die Aussig-Teplitzer Eisenbahn .
2 496 553
61,2
„ Buschtehrader Eisenbahn . .
386 109
9,5
„ Dux-Bodenbacher Eisenbahn
1 019 823
25,0
„ Eisenbahn Pilsen - Priesen
(Komotau)
92 494
2,2
„ Oesterreichische Nordwestbahn
1 815
„ Prag-Duxer Eisenbahn . . .
84 881
2,t
2 318 093
385 175
937 103
67 436
991
38 302
zusammen 4 081 675 loü 3 747 LOO
Von der Mehr - Verfrachtung ä 334 575 Tonnen entfallen
207 213 Tonnen auf den Verkehr nach dem Inlande und 127 362
Tonnen auf den Verkehr nach dem Auslande.
Es erstreckte sich der Verkehr auf 15 inländische Bahnen
mit einem Frachtquantum von 2 092 800 Tonnen (51, 4 Proc.) und
36 ausländische Bahnen mit einem Frachtquantum von 1 988 875
Tonnen (48, 6 Proc.). Das grösste Quantum mit 1 023 286 Tonnen
(25 Proc. des Gesammt- Verkehrs) ist auf der Sächsischen Staats-
bahn transportirt, auf diese folgen: die Aussig-Teplitzer Bahn
mit 14,3 Proc., die Dux-Bodenbacher Bahn mit 6,T Proc., die Böh-
mische Nordbahn mit 6,4 Proc., die Oesterreichische Staatsbahn
mit 5,3 Proc., die Oesterreichische Nordwestbahn und Süd-Nord-
deutsche Verbindungsbahn mit 5,, Proc., die Buschtehrader Bahn
mit 5 Proc., die Bayerische Staats- und Ostbahn mit 4,7 Proc.,
die Prag-Duxer Eisenbahn mit 4,3 Proc., die Berlin-Anhaltische
Eisenbahn mit 3,s Proc. und die Magdeburg-Halberstädter Eisen-
bahn mit 2,7 Proc. des ganzen Transport-Quantums (welches bei
letzterer Bahn 110 900 Tonnen betragen hat). Bei den übrigen
Bahnen war der Verkehr nicht bedeutend.
Auf der Eibe wurden 481 127 Tonnen nach Deutschland
transportirt.
Die Aussig-Teplitzer Bahn hat das Netz ihrer Kohlen-
bahnen im Jahre 1876 um weitere 4 Anschlüsse vermehrt, der
Kohlenverkehr stieg auf 2 513 668 Tonnen (163 893 Tonnen mehr
als 1875). Unter den Stationen prävalirten Mariaschein (26,9 Proc.)
Karbitz (21, 3 Proc.), Dux (13 Proc.) und Brüx (10, „ Proc.). Die
tägliche Wagenzahl betrug 802 und es entfallen auf den Sommer-
Verkehr 47,7 Proc. und auf den Winter- Verkehr 52, 3 Proc.
Die Buschtehrader Bahn eröffnete die 22 Km. lange
Strecke Falkenau-Grasslitz und erweiterte mehrere Kohlen- An-
schlüsse. Der Verkehr umfasste 373 442 Tonnen, von welchem
44,7 Proc. auf den Sommer- und 55, 3 Proc. auf den Winter-Ver-
kehr entfallen. Einschliesslich der Regiekohlen etc. beträgt das
beförderte Quantum 594 437 Tonnen.
Die Dux-Bodenbacher Bahn hat eine Kohlenbahn dem
Betriebe übergeben. Der Verkehr ist um 81 924 Tonnen gestiegen
und umfasste 1021 923 Tonnen (321 Wagen pro Tag), von welchem
49,2 Proc. auf den Sommer- und 50, 8 Proc. auf den Winter-Ver-
kehr entfallen.
Die Pilsen-Priesener Bahn hat eine Kohlenbahn eröff-
net und ihr Betriebsmaterial wesentlich vermehrt. Das transpor-
tirte Quantum betrug 105 554 Tonnen (36 Wagen pro Tag).
Auf der Prag-Duxer Bahn ist der Verkehr um 61 273 Ton-
nen gestiegen, derselbe umfasste 203 083 Tonnen.
Der Verkehr der Oesterreichischen Nordwestbahn umfasste
1 815 Tonnen.
Von anderen Bahnen theils für eigene Stationen, theils als
Transito-Sendungen sind 731 032 Tonnen aufgegeben.
Als Anhang ist diesem interessanten Werke eine graphische
Verfrachtungskarte beigefügt.
— st. — Vorträge über Eisenbahnbau, gehalten an
verschiedenen Deutschen polytechnischen Schulen, begonnen von
Dr. E. Winkler. HI. Heft. Schiebebühnen uncl Drehscheiben
von Dr. W. Fränkel, ord. Professor an dem K. Polytechnicum
zu Dresden. Zweite verbesserte Auflage. Mit 115 Holzschnitten
und 14 lithographirten Tafeln. Prag 1877, Verlag von Domin icus.
Das vorliegende dritte Heft des von uns wiederholt *) be-
sprochenen Werkes enthält die Schiebebühnen und Drehscheiben
und haben bei der Bearbeitung der zweiten Auflage eine grössere
Anzahl der in den letzten Jahren ausgeführten Verbesserungen
an den Constructionen dieser Anlagen Berücksichtigung gefunden.
Im 1. Capitel wird die allgemeine Anordnung der Schiebe-
bühnen behandelt, die folgenden 6 Capitel geben cue Constructio-
nen von versenkten Schiebebühnen, weitere 5 Capitel die von
Schiebebühnen ohne Laufgrube, 7 Capitel erörtern die Drehschei-
ben und schliesslich sind unter Literatur die benutzten Quellen
angeführt.
*) Yergl. No. 4 Seite 30 Jahrg. 1875, No. 53 Seite 625; No. 14
Seite 171 Jahrg. 1874; No. 60 Seite 686 Jahrg. 1873 und No. 14
Seite 152 Jahrg. 1872 unserer Zeitung.
642
Juristisches.
Haftpflicht der Eisenbahnen. Bei Concurrenz von Ver-
schuldung der Eisenbahn und des Verletzten ist ohne
Rücksicht auf das Landesrecht nach allgemeinen Prin-
cipien zu entscheiden. Nicht jeder Unfall eines Eisen-
bahnbeamten im Dienste macht die Eisenbahn scha-
denersatzpflichtig. Aus den Gründen: Der zweite Richter
hat zunächst angeführt: „Das Versehen, welches Kläger der Ver-
klagten vorwirft, und der Grund der Beschädigung lag nach des
Klägers Behauptung darin, dass Verklagte den Distanzpfahl, über
welchen er gestolpert sein will, unbeleuchtet gelassen hat.“ So-
dann wird dargelegt, es sei die eigene Schuld des Klägers, wenn
er von seiner Laterne nicht den gehörigen Gebrauch gemacht
und den Pfahl nicht gesehen habe. Damit gelangt der Richter
zu dem Schlüsse: „Es musste deshalb nach § l des Reichshaft-
pflichtgesetzes vom 7. Juni 1871, wonach Verklagte durch das
concurrirende Verschulden des Verletzten entlastet wird, die Ab-
weisung erfolgen, ohne dass es eines weiteren Eingehens auf den
Vorfall, die Verletzung und Ursache desselben bedarf.
Der Appellationsrichter geht demnach von der Rechtsan-
sicht aus, auch wenn der Bahnverwaltung wegen Nichtbeleuch-
tung der Stelle, wo sich der Pfahl befand, ein Verschulden zur
Last falle, so komme nach § 1 cit. darauf nichts an, weil mit
diesem Verschulden ein solches des Klägers concurrire und es
wäre der Eisenbahn jedesmal durch das mit ihrem eigenen
Verschulden concurrirende Verschulden des Verletzten libenrt.
Mit Recht hat hierin die Nichtigkeitsbeschwerde einen Ver-
stoss gegen § 1 cit. gefunden. Wie vom R.-Ob.-H -G. bereits früher
näher ausgeführt, ist § 1 cit. nach dem Geiste des Gesetzes so
aufzufassen, dass bei Concurrenz von Verschulden der Eisenbahn
und' des Verletzten nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen zu erwä-
gen ist, welche Bedeutung dem Einen oder Anderen hinsichtlich
seiner Art und seines Grades, sowie bezl. des Einflusses auf den
eingetretenen Unfall beizulegen ist. Dies hat der zweite Richter
verkannt, wenn er sich nur an das concurrirende Verschulden
des Klägers hielt und sich des weiteren Eingehens auf den Vor-
fall für enthoben erachtete. Erscheint hiernach auch die Nich-
tigkeitsbeschwerde begründet, so musste doch in der Sache selbst
das angefochtene Erkenntniss aufrecht erhalten werden.
Die lediglich auf das Reichshaftpflichtgesetz vom 7. Juni
1871 gestützte Klage geht von der Anschauung aus, die Verklagte
müsse zufolge § 1 cit. für Entschädigung des Klägers aufkommen,
weil derselbe am 25. März 1873 gesund mit dem betreffenden
Zuge von Berlin abgefahren und krank in Breslau angekommen
sei. Kläger meint, jeder einem Eisenbahnbeamten bei Ausübung
seines Dienstes zugestossene Unfall verleihe demselben die im
allegirten Gesetze normirten Rechte. Dies widerlegt sich aus § 1
cit., welcher nur die bei dem Betriebe einer Eisenbahn vorgekom-
menen Unfälle zum Gegenstände hat, damit aber seinen, gerade
im Gebiete des Preuss. Allg. Landrechts exceptionellen Bestim-
mungen eine Schranke setzt. Diese Schranke ist darin zu finden,
dass der Betrieb einer Eisenbahn die Beförderung von Personen
und Gütern bezweckt, dass also anlangend die Unfälle, welche
ein Eisenbahnbeamter im Dienste erleidet, nur auf die im Be-
förderungsdienste erlittenen Unfälle der § 1 anwendbar ist und
dies auch nur insofern, als der Beamte bei der Ausübung dieses
Dienstes den, mit dem Eisenbahnbetrieb verbundenen eigen-
thümlichen Gefahren ausgesetzt ist. Bei dem in der Klage ge-
dachten Unfälle trifft jene zur Anwendung des Gesetzes noth-
wendige Voraussetzung nicht zu. Der Kläger schreibt nämlich
seine schwere Erkrankung, wegen deren er Entschädigung for-
dert, einem Sturze zu und giebt darüber an:
Er habe in der Nacht vom 25|26. März auf dem Bahnhofe
zu Kohlfurt im Stationsbureau die vorgeschriebene Meldung da-
rübermachen wollen, welche Wagen des von ihm geführten Güter-
zuges dort ausgeschieden, resp. neu eingeschoben worden waren
und auf dem Gange durch den Bahnhof und über die Schienen
sei er plötzlich mit dem Fusse dergestalt an einen in die Erde
eingeschlagenen, nicht beleuchteten, etwa 1 Fuss hohen Distanz-
6 fahl angestossen, dass er zur Erde stürzte und dabei mit dem
’opfe hart aufschlug.
Hiernach stand der Sturz des Klägers in keinem Zusam-
menhänge mit den erwähnten Gefahren, sondern stellt sich als
ein ganz unabhängiger Unfall dar, wie solcher sich auch unter
gewöhnlichen Verhältnissen und ohne alle Beziehungen auf die
Besonderheiten des Eisenbahnbetriebes ereignen kann. (Erk. des
R.-Ob.-H.-Gt’s vom 29. Juni 1875.)
Die Klage lässt auch nicht erkennen, dass besondere, durch
den Eisenbahnbetrieb bedingte Umstände auf den fraglichen
Unfall eingewirkt haben, sie führt vielmehr selbst an, der vom
Kläger begleitete Güterzug habe auf der Station Kohlfurt regle-
mentsmässig einen Aufenthalt von einer Stunde gehabt Voraus-
sichtlich hatte Kläger daher hinreichende Zeit zur gemäch-
lichen Besorgung seiner Dienstgeschäfte und es ist nicht behauptet,
dass derselbe wegen Verspätung des Zuges oder aus anderen
Gründen sich bei dem Gange durch den Bahnhof besonders be-
eilen musste oder beeilt hat. Der Gang des Klägers und sein
Hinfallen bieten daher keine irgendwie ausserge wohnliche Er-
scheinung dar, welche dazu berechtigte, sie mit dem Eisenbahn-
betriebe im Sinne des § 1 cit. in Verbindung zu bringen.
Hiernach stellt sich die erhobene Klage als unbegründet
dar, weshalb in der Sache selbst, wie geschehen, erkannt werden
musste (Erk. des R -Ob.-H.-Gt’s. vom 12. Jan. 1877 in S. Niepiklo
c. Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn, Rep. 1517, 1876; Puchelt,
Zeitschrift für Franz. Civilrecht, Bd. VIII, S. 414 ff.)
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
Activa
Bilanz der Werra-
M.
4
26,996,270
n
43,800
—
1,923,755
10
494,864
38
678,755
40
625,307
92
120,267
35
450,000
8,476
80
36,295
—
1 Haupt- und Zweigbahn Eisenach-Coburg-Sonneberg
2 Vorhandene 4V2 % Prioritäts-Obligationen zum Einlösen von 6 % Obligationen
3 Bahnstrecke Coburg, Bayerische Grenze
4 Materialien-Bestände
5 Baarbestände bei Banken, Hauptcasse und Expeditionen
6 Bestände an Effecten und Immobilien der unter den Passivis lfd. No. 8, 9 und 10 bezeichneten Fonds . .
7 Vom Betriebe der nächsten Jahre noch zu deckender Rest der Convertirungskosten
8 Noch nicht realisirter Theil des von der Generalversammlung am 24. September 1874 dem Reservefond ge-
währten Credites zu 750,000 M,
9 Vorschuss an die Pensionscasse
10 Diverse Debitoren
Summa | 31,377,792 06
643
2 . Stations-Eröffnungen.
Bättaszek - Dombovär - Zäkänyer ( Donau-
Drau-) Eisenbahn. Mit lö. Juni ist
zwischen den Stationen Kaposvar und Bäte
die Personen-Haltestelle Taszär eröffnet
worden, wo die Züge mit Personenbeför-
derung eine Minute anhalten werden.
Gepäck wird nur ausnahmsweise gegen
Nachzahlung auf der nächstfolgenden Sta-
tion zur Beförderung angenommen.
Die Gebühren werden in der Richtung
gegen Zäkäny nach der Entfernung von
ate, in der Richtung gegen Bättaszek
nach der Entfernung von Kaposvär be-
rechnet und eingehoben. Budapest, den
1. Juni 1877. Die Betriebs-Direction.
3. Auszahlungen.
Werra-Eisenbahn. Die auf die Stamm-
actien pro 1876 entfallende Dividende ist
auf % pCt. gleich Zwei Mark pro Actie
festgestellt worden und wird gegen Rück-
gabe des Dividendenscheines No. XVIII.
von unserer Hauptkasse hier, den Billet-
Expeditionen unserer Bahn , bei der Co-
burg - Gothaischen Creditgesellschaft zu
Coburg, bei Herren Platho & Wolff in
Berlin, Herren Gross & Oberländer in
Frankfurt a./M., Herren Rüderer & Comp,
in München, den Filialen der Mitteldeut-
schen Creditbank in Berlin und Frank-
furt a./M. , Herrn Commerzienrath Jacob
Landau zu Berlin, und den Herren Becker
& Comp, in Leipzig vom 1. Juli d. J. ab
ausgezahlt.
Die Einlösung der am 1. Juli er. fälligen
Coupons der 4% pCt. Prioritätsanleihe
erfolgt ausser bei den vorgenannten Stel-
len noch bei der Mitteldeutschen Credit-
bank in Meiningen, bei der Thüringischen
Bank in Sondershausen und bei deren
Filialen in Berlin, Arnstadt, Barmen, Eis-
leben, Halle, Göttingen und Nordhausen,
bei Herrn H. C. Plaut in Leipzig, Allge-
meiner Deutschen Creditanstalt in Leip-
zig, bei Herren Gebrüder Haas in Carls-
ruhe, bei der Württembergischen Vereins -
bank in Stuttgart und bei Herren Bloch
& Comp, zu Nürnberg.
Gleichzeitig bringen wir zur Nachach-
tung für die Interessenten zur Kenntniss,
dass von unsern 5 pCt. Prioritäts-
Obligationen noch unerhoben sind :
a) an verloosten:
Lit. C. # 6487 = 300 M, zinslos seit
1. Juli 1873.
b) an gekündigten resp. zur Con-
vertirung angemeldeten und
in Folge dessen seit 1. Januar 1874
zinslos
Lit. A. je 1500 ^No. 1611. 1837. 1842. 2395.
„ B. „ 600 „ „ 646. 1086. 1277. 2007.
2785. 2901. 3525. 3700.
4170. 4171. 4172.
„ C. „ 300 „ „ 482. 1563. 2514. 2761.
3512. 3640. 3965. 4589.
4871. 4911. 5748. 6887.
7314. 7459. 8266. 8437.
8449. 8754. 8841. 8845.
8846. 8847. 8908. 9076.
9132. 9269. 9336. 9337.
9494. 9495,
dass aber die Rückzahlung resp. Um-
wandlung nur noch durch die Mitteldeutsche
Creditbank und unsere Hauptkasse hier
stattfindet.
Endlich bringen wir hiermit noch zur
Kenntniss , dass nach Mittheilung der
Herzogi. Kreisgerichts - Deputation für
streitige Rechtssachen hier die Mortifica-
tion der Stammactien 21541 und 21543
und der beiden 414 oCt. Prioritäts - Obli-
gationen Lit. A. No. 1507 und 1509 bean-
tragt bezüglich erkannt worden ist und
für die letztgenannten Prioritäts - Obliga-
tionen bereits Duplicate ausgefertigt wor-
den sind. Meiningen, den 11. Juni 1877.
Die Direction der Werra - Eisenbahn - Ge-
sellschaft. (1890)
Braunschweigische Eisenbahn. Die Ein-
lösung der am 1. Juli c. fälligen Zinscou-
pons der 4% % Prioritäts -Obligationen
unserer Gesellschaft erfolgt von dem be-
zeichneten Tage an
in Braunschweig bei unserer Ilauptcasse
und dem Bankhause Lehmann Oppen-
heimer & Sohn,
in Berlin bei dem Bankhause Mendels-
sohn & Comp, und bei der Berliner
Handelsgesellschaft.
Die Coupons müssen mit einem von
dem Empfänger unterschriebenen Ver-
zeichnisse eingeliefert werden, in welchem
der Reihenfolge nach die Nummern der
Coupons und deren Geldwerthe angege-
ben sind, Braunschweig, den 14. Juni
1877. Direction der Braunschweigischen
Eisenbahn-Gesellschaft. Hildebrand. (1883)
4. Ausloosungen.
Altona - Kieler Eisenbahn - Gesellschaft.
Am 2. und 3. Juli d. J. finden im Sta-
tionsgebäude zu Altona die vorschrifts-
mässigen Ausloosungen von Prioritäts-
Obligationen der Altona-Kieler Eisenbahn-
Gesellschaft, nämlich
am Montag, den 2. Juli,
die 1. Ausloosung von 43 Stück 4% pCt.
Obligationen III. Emission zum Nomi-
nalwerth von 22 500 Jl,
am Dienstag, den 3. Juli,
die 11. Ausloosung von 90 Stück 4 pCt.
Obligationen I. Emission zum Nomi-
nalwerth von 90 000 Jl
und die 7. Ausloosung von 148 Stück der
auf 4'/j pCt. convertirten Obligationen
II. Emission zum Nominalwerth
von 75 600 M,
um 11 Uhr Morgens in Gegenwart zweier
Directions- Mitglieder und des protocoll-
führenden Notars statt, zu welchen Aus-
loosungen den Inhabern von Prioritäts-
Obligationen der der Verloosung unterlie-
genden Emissionen der Zutritt gestattet
ist. Altona, den 15. Juni 1877. Die Direc-
tion. (1888)
lanzen.
Eisenbahn-Gesellschaft 1876. Passiva
Jl
4
Jl
4
Jl
4
Stamm-Actien, 50 069 Stück ä 300 Jl
15,020,700
—
a) Prioritäts-Anleihe, Capitalrest
9,418,200
—
b) bereits getilgt
331,800
—
9,750,000
—
Reservefond für bestrittene Neubauten und Nachschaffungen
a) durch den von der Generalversammlung am 24. Sept.
1874 ihm gewährten Credit
750,000
—
b) aus seinen eigenen Mitteln
1,475 570
11
2,225,570
11
26,996,270
n
Noch einzuziehende 5 % Oblig. gegen 4% % Oblig
43,800
—
a) Schuld an die Königl. Bayer. Eisenbahn-Hauptcasse we-
gen der Strecke Coburg-Grenze
1,436,813
53
b) bereits getilgt
471,400
76
c) an gemachten Baueinnahmen
15,540
81
1,923,755
10
Baare Cautionen
5,078
83
Unerhobene Dividenden, Zinsen, sowie verlooste und gekün-
digte Prioritäts-Obligationen ^. . .
22,836
—
Versicherungsfond-Effecten
137,142
86
Beamten-Pensionsfond. Effecten und Immobilien
475,307
92
Arbeiter-Kranken- und Unterstützungscasse a) Effecten . .
12,857
14
b) Baarbestand .
1,366
78
14,223
92
Wirthschaftsfond, Baarbestand
332,982
04
Reservefond a) noch verfüglicher Betrag
408,378
22
b) auf den verwilligten Credit von 750 000 Jl
bereits realisirt
300,000
—
708,378
22
Sonstige Creditoren
593,025
45
a) Staatssteuer pro 1876
2,790
36
b) Reingewinn pro 1876
108,824
15
c) Saldo-Vortrag von 1875
5,389
83
114,213
98
117,004
34
Ueberschuss der Wernshausen-Schmalkaldener Bahn an den
Magistrat in Schmalkalden zu zahlen
•
7,987
27
Summa .
•
•
31,377,792
06
Meiningen, den 23. Mai 1877. Die Direction der Werra-Eisenbahn-Gesellschaft. Büchner. (1889)
644
5. Tarifänderungen.
Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn.
Mit dem 20. d. Mts. tritt der Nachtrag VIII
zum Tarif für den Güterverkehr zwischen
Magdeburg-Halberstädter und diesseitigen
Stationen in Kraft. Derselbe enthält
directe Tarifsätze für den Transport von
Salz von Schöningen nach verschiedenen
Magdeburg-Halberstädter Stationen. Berlin,
den 8. Juni 1877. Directorium der Berlin-
Potsdam-Magdeburger Eisenbahn, zugleich
Namens des Directoriums der Magdeburg-
Halberstädter Eisenbahn. (1887)
Mitteldeutscher Eisenbahn-Verband. Für
den Nachbar-Verkehr zwischen der Frank-
furt-Bebraer und Niederschlesisch-Märki-
schen Bahn tritt vom 1. Juli c. ein nach
dem neuen Tarifsystem gebildeter Nach-
bar-Gütertarif in Kraft, welcher vom
gleichen Tage ab auch als Theil des Mittel-
deutschen Verbandtarifs in der Weise gilt,
dass die dort nachgewiesenen Tarifsätze
zwischen den Stationen der vorgenannten
Bahnen nicht nur auf der Route via Cott-
bus-Halle-Eisenberg sondern auch über
die Routen via Görlitz-Leipzig-Eisenach
und via Kohlfurt-Ruhland oder Cottbus-
Ruhland - Grossenhain - Leipzig - Eisenach
resp. via Falkenberg-Halle-Eichenberg in
Anwendung kommen, soweit Sendungen
mit dergleichen Routenvorschriften auf
den Frachtbriefen zur Aufgabe gelangen
bezw. nach Massgabe des Aufgabe- oder
Bestimmungs-Bahnhofes oder nach Ver-
einbarung der hetheiligten Verwaltungen
auf den genannten Routen zu befördern
sind. Ausserdem erhalten vom genannten
Tage ab, unter Aufhebung der be-
züglichen seitherigen Taxen des
Mitteldeutschen Verbandstarifs für
die Stationen Frankfurt a|0., Peitz und
Cottbus der Cottbus-Grossenhainer Bahn,
sowie für Frankfurt a|M. Obstbahnhof der
Hessischen Ludwigsbahn die im Eingänge
bezeichneten Tarife für die gleichnamigen
Stationen der Niederschlesisch-Märkischen
Bahn bezw. für Frankfurt a|M. - Sachsen-
hausen der Frankfurt-Bebraer Bahn vor-
gesehenen Frachtsätze Geltung. Ebenso
treten für die Stationen Halle Thür.
Bahn, Nordhausen Nordh.-Erf. Bahn
sowie Frankfurt Ostbahnhof, Mainz und
Mainz-Gartenfeld Hess. Ludw. Bahn die
für die gleichnamigen Stationen bezw.
Frankfurt-Sachsenhausen im Localtarife
der Frankfurt-Bebraer Bahn resp. im
Nachbartarife zwischen dieser und der
Nassauischen Bahn vom 1. Juli c. ab zur
Einführung kommenden Sätze nach den
Bestimmungen dieser neuen Tarife unter
Aufhebung der seitherigen Sätze in Kraft.
Soweit mit diesen neuen Tarifirungen Er-
höhungen verbunden sind (wie dies hei
der Tarifirung eines Theils der Stückgüter
und der Wagenladungsclasse A1, dann
eines Theils der Güter der übrigen Wagen-
ladungsclassen bei Quantitäten unter
10 000 Kilogramm und einigen Artikeln
der früheren Classe C und des früheren
Specialtarifs H der Fall ist) finden die-
selben erst vom 1. August c. ab Anwen-
dung, wogegen die Ermässigungen am
1. Juli c. auch im Mitteldeutschen Ver-
bände in Kraft treten.
Das Nähere ist in den betreffenden Güter-
expeditionen zu erfahren, wo auch Exem-
plare der qu. Tarife käuflich abgelassen
werden. Erfurt, den 16. Juni 1877. Die
Direction der Thüringischen Eisenbahn-
Gesellschaft als geschäftsführende Verwal-
tung. (1893)
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Am 1. August c. tritt der gemein-
schaftliche Tarif der Breslau-Schweidnitz-
Freiburger, Rechte-Oder-Ufer und Oels-
Gnesener Eisenbahn vom 16. September
1875 für den Transport von rohen Steinen
ausser Kraft. Breslau, im Juni 1877. Di-
rection der Rechte Oder-Ufer Eisenbahn-
Gesellschaft. Directorium der Breslau-
Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn-Gesell-
schaft (1884)
Westdeutscher und Nordwestdeutscher
Eisenbahn - Verband. Für den directen
Güterverkehr zwischen Stationen der
Oldenburgischen Bahn einerseits und
der Frankfurt-Bebraer und der Main-
Weser Bahn und der Station Mainz,
der Nassauischen Staatsbahn ander-
seits, sowie zwischen der Hannoverschen
und Main-Weser Bahn einerseits und den
via Frankfurt a/M. instradirenden Stationen
der Nassauischen Staatsbahn andererseits,
tritt vom 1. August 1877 ab zu dem auf
das für die Deutschen Eisenbahnen in
Aussicht genommene einheitliche Tarif-
Schema basirenden West- und Nordwest-
deutschen Verbandsgütertarif vom 1. Juli
1877 der 1. Nachtrag in Kraft.
Durch diesen Nachtrag werden die Sätze
der bisherigen Tarife des West- und Nord-
westdeutschen Verbandes bezüglich des
Verkehrs zwischen den oben bezeichneten
Stationen aufgehoben.
Der Nachtrag ist auf den betreffenden
Verbandstationen käuflich zu erhalten;
auch werden auf Verlangen einzelne Tarif-
tabellen abgegeben. Cassel, den 16. Juni
1877. Für die Verwaltungen des West-
und Nord westdeutschen Eisenbahn- Ver-
bandes : Königliche Direction der Main-
Weser Bahn. (1886)
6. Submissionen.
Rheinische Eisenbahn. Die Lieferung
und Aufstellung der Eisenconstruction
zur Ueberführung des Marschier-Steinwegs
zu Aachen über die beiden Hauptgeleise
der Strecke Cöln-Herbesthal soll verdungen
werden. Zeichnungen, Bedingungen und
Gewichtsberechnungen sind in unserem
technischen Central-Bureau, Trankgasse 23,
hierselbst einzusehen, Bedingungen und
Gewichtsberechnungen auch auf fr. An-
fragen von dort zu beziehen.
Offerten auf die Ausführung und Auf-
stellung der Eisenconstructionen wolle man
bis zum 26. d. Mts. mit entsprechender
Aufschrift versehen an uns einsenden.
Cöln, den 16. Juni 1877. Die Direction. (1892)
Königlich Württembergische Staats-Eisen-
bahnen. Lieferung des eisernen
Oberbau’s für Brücken der Murrbahn
und der Linie Heilbronn-Schwaigern.
Für die Bahnstrecke Bietigheim-Back-
nang sind 24 eiserne Brücken von 2 — 36
Meter Weite und für diejenige von Heil-
bronn bis Eppingen eine eiserne Brücke
von 12 Meter Weite mit einem Gesammt-
gewicht von ungefähr
590 000 Kilogr. Schmiedeisen und
34 500 „ Gusseisen,
zu liefern und zum Theil im Laufe dieses,
zum Theil in der ersten Hälfte des kom-
menden Jahres zur Aufstellung zu bringen.
Von den Zeichnungen und Lieferungs-
Bedingungen kann nur auf unserem Bureau
dahier Einsicht genommen werden; eine
Versendung der Zeichnungen oder Liefe-
rungs-Bedingungen oder von Gopien der-
selben findet nicht statt. Die Anerbie-
tungen auf die Lieferung dieser Brücken
sind unter Angabe der Forderung
für 100 Kilogr. Schmied- u. Walzeisen u.
„ 100 „ Gusseisen,
des fertig aufgestellten Oberbau’s spätestens
bis 30. Juni d. J., Nachm. 6 Uhr,
unter Verschluss mit der Aufschrift:
„Eiserne Brücken-Lieferung“,
bei uns einzureichen. Stuttgart, den 14.
Juni 1877. Königl. Württembergische Eisen-
bahnbau-CommissioD« Böhm. (1891) R M.
Oldenburgische Eisenbahn. Die nach-
stehenden, auf den Bahnhöfen zu Olden-
burg, Hude und Brake lagernden alten
Materialien sollen an den Meistbietenden
verkauft werden.
Die Verkaufsbedingungen werden auf
eingehende Anträge von hier mitgetheilt.
Kaufserbietungen sind bis zum 1. Juli
d. Js. bei der Unterzeichneten einzu-
reichen.
1. Auf Station Oldenburg lagern:
Eisenschienen und Schienen-
enden ca. 45 000 Kg.
Bruch-Schmiedeeisen . . . „ 20 000 „
Dreh- und Hobelspähne . . „ 25 000 „
Gusseisen, gewöhnliches, un-
gebranntes 4000 Ä
Desgl., von Roststäben . . . „ 5 000 „
Hartguss, alte Wagenräder . „ 20 000 „
Desgl., Herzstücke . . . . „ 1 800 „
Gussstähleme Radreife . . „ 8 500 „
Gussstahl von Federn und
Feilen . . . . . . . „ 1400 *
Papier (Morse etc.) . „ 700 „
Abfälle von Tuch, Plüsch, Woll-
teppichen, Gardinen, Fens-
terzügen etc „ 600 „
2. Auf Station Hude:
Eisenschienen und Schienen-
enden „ 18 400 „
Schmiedeeisen (Laschen, Nä-
gel, Schrauben) . . . „ 1500 „
3. Auf Station Brake:
Eisenschienen und Schienen-
enden . „ 5 600 „
Schmiedeeisen (Laschen, Nä-
gel, Schrauben) . . . . „ 900 *
Gusseisen (Weichenstühle) . „ . 375 „
Oldenburg, 16. Juni 1877. Eisenbahn-
Material- Verwaltung. Wolff. (1885)
Frankfurt-Bebraer Eisenbahn. Auf hie-
sigem Werkstättenhof lagern an alten
Materialien circa:
35 000 Kilogr. altes Walz- und Schmiede-
eisen,
35 000 „ Eisendrehspähne,
20 000 „ Eisenguss in Rädern etc.,
1 400 „ alte Metallspähne,
5 000 „ alter Stahl,
10 000 „ alte Bandagen,
470 „ altes Zink,
60 „ alter Plüsch, (40 Kilogr.
roth und 20 Kilogr. grau).
Dieselben sollen im Wege öffentlicher
Licitation verkauft werden, wozu Termin auf
26. Juni, Vormittags 10 Uhr,
in meinem Bureau hier anberaumt ist.
Offerten mit Aufschrift:
Submission auf Ankauf alter
Materialien,
werden bis dahin unter meiner Adresse
erbeten.
Die Verkaufs -Bedingungen liegen auf
dem Bureau der Werkstätten-Materialien-
Verwaltung in Fulda zur Einsicht aus,
können auch von da auf portofreie An-
frage unentgeltlich bezogen werden. Fulda,
12. Juni 1877. Königliche Maschinen-
meisterei I. (1875)
Vereinigte Schweizerbahnen. Liefe-
rungs-Ausschreibung. Die General-
Direction der Vereinigten Schweizerbahnen
eröffnet hiermit auf dem Wege der Sub-
mission für nachstehende während des
Zeitraumes vom September 1877 bis April
1879 zu liefernde Uniformirungsgegen-
stände freie Concurrenz:
200 Meter blaugrau Kaputtuch,
300 „ dunkelgrau Kaputtuch (Ma-
rengo),
450 „ grün Üniformtuch,
50 „ „ Mützenstoff,
160 „ grau „
120 „ Hosenstoff Ia Qualität,
fiO „ „ II a „
350 „ Futtertuch (dunkelgrün Chip-
per),
645
600 Stück Conducteur-Blousen, grau,
2100 „ Bahnwärter-Biemsen, blau,
350 „ Bahnwärter-Hüte von Filz.
Muster für sämmtliche Tuche und Be-
kleidungsstücke, sowie Pflichtenheft liegen
bei unserer Materialverwaltung in Ror-
schach zu beliebiger Einsicht bereit, allwo
Uebernahmsofferten schriftlich unter Bei-
setzung der Preise und Vorlage von Mus-
tern bis 30. Juni 1. J. einzugeben sind.
St. Gallen, den 12. Juni 1877. Die Gene-
raldirection. (1882) R. M.
Glückstadt-Elmsliorner Eisenbahn-Gesell-
schaft. Es soll die Lieferung von:
7 combinirten Personenwagen I. u. H. CI.,
15 Personenwagen HL CI.,
4 _ IV. CI.,
4 Gepäckwagen
im Wege der Submission vergeben werden.
Die Zeichnungen und Lieferungsbedin-
gungen liegen im Bureau unseres Maschi-
nenmeisters in Glückstadt zur Einsicht
aus, und können auch die Lieferungsbe-
dingungen gegen Erstattung von 0,5 ,M
von unserem Hauptbureau bezogen werden.
Offerten sind versiegelt und portofrei
mit der betreffenden Aufschrift bis zum
12. Juli er., Vormittags 12 Uhr, an uns
einzureichen.
Die Auswahl unter den Offerenten,
welche bis zum 20. Juli an ihre Gebote
sich zu binden haben, bleibt Vorbehalten.
Später eingehende Offerten werden nicht
berücksichtigt. Glückstadt, den 10. Juni
1877. Die Direction: H. Lund. (1873)
7. Submissions-Resultate.
Submissions-Ergebnisse auf 2 250000 Kilogr. Kohlen der Breslau- War-
schauer Eisenbahn-Gesellschaft. Pol. Wartenberg, am 14. Juni 1877. Lieferort und Liefer-
zeit vom 1(7. 77 bis 1|7. 78.
Gattung
Offerte
und Bezeichnung der
ä 50 Kl.
Grube.
M.
4
Stückkohle.
Florentine-Grube
0
64
Hohenzollern-Grube
0
625
Emanuel-Segen-Grube
0
685
Fanny-Grube (Tiefbau Flötz)
0
765
Carl-Emanuel-Grube
0
64
Königsgrube
0
33
Hohenzollern- oder Jacobs- I
0
63
Grube ‘
Morgenstern-Grube 1
0
695
Louisen-Glück-Grube [
1 0
705
Hohenzollern-Grube f
0
62
Würfelkohle \
0
59
Vom Schachtfelde der
0
65
Königin-Louisen-Grube
Schmiederschacht Georg-
und Veronica-Flötz.
Florentine-Grube
0
66
Hohenzollern-Grube
0
63
Am Schluss hat der miterschien
Submittent,
Name und Domicil.
gemacht.
v. Tiele-Winkler’sche Gesammt-Verwaltung von
Kattowitz.
Emanuel Friedlaender, Gleiwitz.
Erhard Hippe, Breslau.
Paul Speier in Kattowitz.
Gräfl. Ballestrem’sche Güter-Direction in Ruda.
Kgl. Berg-Inspection der Königsgrube zu Kö-
nigshütte, frei Eisenbahn-Waggon Königs-
‘hütte (Fracht bis Oels 0,31 UC).
A. W. Berger & Comp, in Waldenburg.
Sigismund Steinitz, Breslau.
Direction der Oberschlesischen Eisenbahn-Be-
darfs-Actien- Gesellschaft in Friedenshütte
bei Morgenroth.
Gustav Ollendorf in Oels.
Lauterbach, Breslau.
ie Gustav Ollendorf ein Nachgebot auf 62 4
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Die Neue
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Dessauer Strasse Nr. 35,
erscheint täglich in grossem Format
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tal. für 5 M. Abonnirt wird bei allen
Postanstalten. Die Redaction ertheilt
auf schriftliche Anfragen Auskunft
und Rath über Börsenpapiere und
Börsengeschäfte unentgeltlich, und
besorgt ausserdem gegen eine geringe
Provision durch ihr eignes Bankge-
schäft in Berlin auch die Ausfüh-
rung von Kauf- und Verkauf-Ordres
an der Berliner Börse.
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BERLIN, Kommandantenstr. 45.
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für alle Länder besorgt und verwerthet
Peter Barthel, ‘SK m.
IVAT-ANZEIGEN.
Frankfurter Journal.
Gegründet 1615.
Abonnements-Einladung.
Bestellungen auf das mit dem 1. Juli beginnende neue Quartal des „Frank-
furter Journals“ und der „Didaskalia“ wolle man baldigst bei den betreffenden
Postämtern, für Frankfurt in der Verlags-Expedition, bewerkstelligen.
Die Redaction wird es sich auch ferner angelegen sein lassen, die Ereignisse
des Tages mit möglichster Raschheit und Zuverlässigkeit zu melden und sie von
entschieden freisinnigem Standpunkt aus zu besprechen, wobei sie sich der be-
währten Unterstützung hervorragender Mitglieder des Preussischen und anderer
Landtage und des Reichtags zu erfreuen hat.
Neben den Telegrammen des Wagner’schen Bureaus erhält das „Frankfurter
Journal“ täglich telegraphische Privatberichte über den Verlauf der Börsen in
Berlin, Wien, London und Paris, denen sich andere aus Brüssel und allen Theilen
des Deutschen Reiches anschliessen.
Die als Beiblatt täglich mit dem Journal ausgegebene, bereits im 55. Jahr-
gang stehende „Didaskalia“ bietet Unterhaltung und Belehrung in bunter Ab-
wechslung. Gediegene Original-Erzählungen, Plaudereien über das Leben und Trei-
ben der Grossstädte, Skizzen aus Natur- und Völkerkunde, Biographien und Cha-
rakteristiken berühmter Zeitgenossen, Berichte über die bemerkenswerthesten Er-
scheinungen in Literatur, Kunst und Wissenschaft, Federzeichnungen und Humo-
resken, kurz: sämmtliche Zweige der Belletristik finden hier sorgfältigste und
umfassendste Pflege.
Der vierteljährige Abonnementspreis für beide Blätter beträgt:
1. in Frankfurt, von der Verlags-Expedition bezogen, 6 Rink.
2. im Deutschen Reich, in Oesterreich und Luxemburg 6 Rmk. 26 Pf. aus-
schliesslich Bestellgebühren.
Inserate finden anerkanntermassen die weiteste Verbreitung. Der Preis für
die fünfspaltige Petitzeile oder deren Raum beträgt 30 Pfennige, für Reclamen
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nigliche Direction der Bergisch-Märkischen
Eisenbahn geliefert werden, empfiehlt
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von ERFINDUNGEN m ENGLAND
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H. SIMON, Ingenieur,
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Frankfurt a/M., den 5. Juni 1877.
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In höflicher Erwiederung Ihrer gefälli-
gen Anfrage Tom 2. er. tkeilen wir Ihnen
mit, dass wir mit dem uns gelieferten La-
germetall stets bestens zufrieden gewesen
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Etablissement eingeführt haben.
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einen Auftrag ertheilen können und grüssen
Sie inzwischen
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Unterlagsscheibe.
Kein Mutternverschluss ist sicher oluie
dieselbe; bei ihrer Anwendung kann
sich die Mutter weder durch Zerren
noch durch Vibriren, weder durch Aus-
dehnen noch Zusammenziehen lösen.
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maschinen, Dampfhämmer, Spinn-,
Webe- und Landw. Maschinen und un-
schätzbar für
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bolzen.
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Eisenbahnen des In- und Auslands in
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zur Seite. Näheres durch die Expedition
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Submissions-Resultate
von sämmtlichen Deutschen Behörden über alle vorkommenden Bedarfsgegenstände,
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in Berlin erscheinende „Deutsche Submissions-Anzeiger“.
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auf den Deutschen Submissions-Anzeiger in Berlin nimmt jede Postanstalt Deutsch-
lands und Oesterreichs zum Preise von 7 Jl pro Quartal entgegen. In Berlin die
Zeitungsspediteure zu 6 Jt pro Quartal. Für das Ausland kostet der Anzeiger
halbjährlich 20 Jl bei Versendung unter Kreuzband.
Expedition des „Deutschen Submissions-Anzeigers“.
Probe-Nummern auf Wunsch gratis und franco.
Abonnements-Einladung
auf die
Schlesische Presse
grosse politische und Handels-Zeitung
täglich 3 Ausgaben (Früh, Mittag, Abend.)
V. Jahrgang.
Chef-Redacteur: Dr. Alexander Meyer.
Verlag von S. Scliottlaender in Breslau.
Abonnementspreis bei allen Postanstalten im Deutschen Reich und in Oesterreich
nur 5 Mark 75 Pf. pro Quartal
incl. Postzuschlag für täglich dreimalige Versendung.
Die Schlesische Presse, welche während der Zeit ihres Bestehens sich einen so
bedeutenden Leserkreis und vermöge ihrer sorgfältigen Redaction und der Fülle ihres
gediegenen Inhaltes aus den Federn der bedeutendsten Autoren Deutschlands das
wohlverdiente Renommee einer der ersten Deutschen Zeitungen erworben hat, wird
bemüht sein, auch in Zukunft das gewonnene Terrain zu behaupten und zu erweitern.
Während des Russisch-Türkischen Krieges hat die „Schlesische Presse“ ihre
Special-Berichterstatter im Russischen, Türkischen, Rumänischen und Montenegrini-
schen Lager, welche die Leser durch Original-Depeschen und wahrheitsgetreue, inter-
essante Berichte ununterbrochen von der Lage des Krieges unterrichten : ausserdem
wird der Krieg täglich in der Morgenausgabe und in der politischen Uebersiclit der
Mittagausgabe eingehend kritisch erörtert.
Durch die täglichen 3 Ausgaben (Früh, Mittag, Abend) bringt die „Schlesische
Presse“ alle wichtigen politischen und Handels-Nachrichten früher wie jede andere
Zeitung. Da die Abendausgabe im Format sich ausserdem der Morgen- und Mittag-
ausgabe anschliesst, so ist dieselbe nicht blos als Cours- und Depeschenblatt zu be-
trachten, sondern repräsentirt durch ihre verschiedenen Handels-Nachrichten eine
vollständige Haudels-Zeituug und enthält gleichzeitig die neuesten politischen Depeschen.
Das Feuilleton der „Schlesischen Presse“, welches zu ihren Mitarbeitern die
bedeutendsten Schriftsteller, wie z. B. Friedrich Bodenstedt, vanDewall, Carl Emil Franzos,
Karl Gutzkow, S. Heller, W. Jensen, Ferd. Kürnberger, Fanny Lewald, Paul Lindau, Elise
Polko, Prof. C. M. Sauer, Hans Wachenhusen, Robert Waldmüller-Duboc u. v. A. zählt, gehört
bekanntlich in Folge der vielen gediegenen Beiträge, literarischen Essays, Erzählungen
und Romane zu den besten der Deutschen Zeitungen.
Von den im III. Quartal c. im Feuilleton der „Schlesischen Presse“ zur Ver-
öffentlichung gelangenden vielen bedeutenden Beiträgen erwähnen wir nur: Das
letzte und hinterlassene Werk von Karl Detlef (Clara Bauer): „Unsere Nachbarn
auf dem Lande“, ferner ein Roman von Max von Schlägel: „Fiir Thron und Altar“,
ausserdem Beiträge von Carl Gutzkow: „Eine nächtliche Unterkunft“, „Vor Freude
sterben“ etc.
Alle neu hinzutretenden Abonnenten erhalten auf Wunsch gegen Einsendung
der Postquittung:
Eine Karte des Russisch-Türkischen Kriegsschauplatzes
gratis und franco.
Abonnements pro III. Quartal c. übernehmen täglich alle Postanstalten im
Deutschen Reich und in Oesterreich
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incl. Postzuschlag für täglich 3malige Versendung.
Inserate finden in der „Schlesischen Presse“ die weiteste und erfolgreichste
Verbreitung, Insertionsgebühr pro Zeile 20 Pfg. (Arbeitsmarkt-Annoncen 15 Pfg.)
Expedition der „Schlesischen Presse“.
Bedeckte und offene Güterwagen hält zur
33^ Vermiethung unter billigen Ansprüchen
SflT
stets vorräthig
Erste Eisenbahnwagen-Leikgesellschaft,
Wien, Elisabethstrasse No. 9.
HSMHKW
Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
lWot wörtlicher Redacteur: Dr. jur. Wilh. Koch ea Berlin (Redactionsbureau : Anhalterstr. 6). - CotmuissionUr : Adolph Refblehüfor zu Leipzig. - Druck von H- S. Hermann In Berlin. Beutbstr. fl-
Ni 49.
647
1877.
Die Zeitung erscheint;
Montags und Freitags.
Vierteljährlich für 4 Mark zu beziehen durch
jede Buchhandlung^ u. jedes Postamt des Deutsch-
OestCTr. Postgebietes ;
Kreuzband-Porto wird extra berechnet.
Manmscript sowie sämmtliche officielle Inserate
sind franco einzusenden an die ltedaction,
Dr. jnr. W. Koch,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commissionär für den Buchhandel :
Adolph Refelshöfer,
Leipzig, Nürnberger Strasse 59.
Beilagen zur Zeitung
und
Privat-Inserato
wolle man direct an die Buch- u. Steindruekerei
von H. S. Hermann,
Berlin SW., Beuth-Strasse 8.,
einsenden.
Insertions-Preis flir die dreigespaltene Petitzeile
oder deren Raum 30 Pf.
Beilagen zu der Zeitung (in Quartl werde»
sowohl den von den Eisenbahnen und aurch de»
Buchhandel als den durch die Post bezogene»
Exemplaren für 15 Mark beigelegt.
Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
§iebzehnter Jahrgang.
Berlin, den 25. Juni 1877.
Der heutigen Nummer liegt eine Probe von „Pauspapier aus der Fabrik von Carl Schleicher & Schüll
" in Düren (Rheinprovinz)“ bei.
Der heutigen Nummer liegt ein Prospect von A. Hartleben’s Verlag in Wien, Pest und Leipzig über „Der
praktische Maschinendienst im Eisenbahnwesen von Emil Tilp“ bei.
Inhalt: Eisenbahnbriefe aus Oesterreich. (Neue Folge.) III. — Zur Tarifreform in Oesterreich. — Oesterreichisch-Ungarische
Correspondenz. — Oesterreichische Staats-Eisenbahn-G-esellschaft (Geschäftsbericht pro 1876). — Rechenschaftsbericht des Oentral-Abrech-
nungs-JBureaus der Oesterreichisch-Ungarischen Eisenbahnen. — Rechenschaftsbericht der Dux-Bodenbacher Eisenbahn pro 1876. — König!
Ungarische Staatshahnen. — Berlin-Görlitzer Eisenbahn. — Schleswigsche Eisenbahnen. — Breslau-Warschauer Eisenbahn (Geschäftsberichte
pro 1876). — Die Einnländischen Eisenbahnen. — Aus den Geschäftsberichten der Französischen Ost- und Nordbahn pro 1876. — Zur Frage
der Secnndärbahnen. — Juristisches. — Literatur. — Eisen-Industrie in America. — Officielle Anzeigen: 1. Verkehrs-Eröffnung. 2. Aus-
zahlungen. 3. General- Versammlungen. 4. Tarifänderungen. 5. Submissionen. 6. Billet- Verkauf. — Privat-Anzeigen.
Eisenbahnbriefe aus Oesterreich.
(Neue Folge.)
III.
42 Seit den letzten Briefen hat das Abgeordnetenhaus in
einer einzigen Sitzung das Eisenbahngesetz ohne Amendement
angenommen. Dadurch erscheint das Oesterreichische Eisenbahn-
wesen in seinen Fugen erschüttert; eine neue Aera beginnt,
welche keinem der Antheilnehmer zum Heile gereichen dürfte.
Die Actionäre treiben einer unberechenbaren Zukunft entgegen;
die Verwaltungen sind verunglimpft und durch die systema-
tischen Angriffe seitens der Regierung und ihrer Parthei im
öffentlichen Vertrauen herabgewürdigt, in ihrem disciplinaren und
wirthschaftlichen Einfluss beeinträchtigt. Die Regierung selbst
muss durch die Fülle der ihr anvertrauten discretionären Gewalt
Verlockungen und Sorgen zum Rauhe werden, welche den Staats-
schatz höher belasten und in Speculationen hineinziehen, die ihr
selbst sowie für den neu zu übernehmenden Wirkungskreis nach-
theilig aussehlagen werden.
Das Gesetz besteht, wie mehrfach angedeutet, aus drei ge-
nerisch verschiedenen Theilen:
I. Ermächtigung der Regierung, Betriebsdeficite zu decken.
II. Ermächtigung der Regierung, Eisenbahnen, welche seit
5 Jahren mehr als die Hälfte der Maximalgarantie in Anspruch
genommen haben, in ihren Betrieb zu übernehmen.
HI. Garantirte Eisenbahnen für den Staat anzuteufen, wobei
der Grundsatz festgestellt ward, dass der Kaufschilling auf Grund
des garantirten Reinerträgnisses zu bemessen ist.
Ad I. (Betriebsdeficit): Das Abgeordnetenhaus hat sich
weder iu den Commissionsberathungen noch während der Debatte
klar gemacht, was das Betriebsdeficit bedeute, und ob den be-
züglichen Anforderungen durch die dem Handelsminister er-
theilte Ermächtigung, das Deficit zu decken, vollends entsprochen
werde.
Aus den Bestimmungen der verschiedenen Concessionen ist
die Definition des Begriffs: Betriebsdeficit nicht herzustellen.
Darüber wurde viel gesprochen, geschrieben und gestritten, ohne
dass die beiden Partheien ihre Ansichten und Grundsätze festzu-
stellen in die Lage gekommen wären. Die ersten Andeutungen,
dass gewisse Auslagen aus dem Titel des Betriebes von der Zin-
sengarantie ausgeschieden und unter Umständen den Besitzern
garantirter Linien zur Last fallen könnten, wurde bereits vom
Finanzminister Plener zu Anfang der sechsziger Jahre gegen die
Elisabeth-Westbahn erhoben. Man stellte sich damals auf den fis-
calischen Standpunct und verneinte die Befugniss des Verwal-
tungsrathes, gewisse Auslagen im Rahmen der Staatszinsenga-
rantie zu bestreiten. Aehnliche Bedenken wurden gegen die Süd-
norddeutsche Verbindungsbahn gepflogen, in Folge deren auf
Grund eines zwischen der Gesellschaft und der Staatsverwaltung
getroffenen Uebereinkommens die öprocentige Verzinsung der
Actien definitiv auf eine 4V2procentige reducirt wurde. Die Ge-
sellschaft mochte sich diese Reduction gefallen lassen, weil gleich-
zeitig ihre deroutirten Finanzverhältnisse geordnet wurden. Etwa
zehn Jahre später fand der Abgeordnete Herbst für nöthig, gele-
gentlich seiner Referate über die Zinsenvorschüsse für garantirte
Bahnen die ßetriebsdeficite wieder aufs Tapet zu bringen. In
dem einen Falle der Vorarlberger Bahn entschloss sich der Reichs-
rath, einen Fonds von nahezu einer Million zu votiren, um aus
demselben die bis zum Jahre 1881 vorkommenden Betriebsdeficite
zu decken. Bei anderen Bahnen als der Elisabeth-Westbahn, der
Ungarisch-Galizischen Eisenbahn und der Albreclitbahn wurden
gewisse Auslagen als nicht in die Betriebsrechnung gehörig bean-
standet, wodurch Betriebsdeficite aufliefen, die, wie bei der West-
bahn, aus der Specialreserve, bei der Ungarisch-Galizischen Eisen-
bahn durch eine schwebende Schuld gedeckt wurden, während
sie bei der Albrechtbahn zu einer Nichtbezahlung des staatlich
garantirten Coupons führten. Schon im Jahre 1872 erregten diese
Schwierigkeiten und namentlich die animose Haltung des Eisen-
bahnreferenten Dr. Herbst das Bedenken der Titelbesitzer auf
den Deutschen Märkten. Man kann sagen, dass im Herbst 1872
die Krisis des Oesterreichischen Effectenmarktes durch massen-
hafte Rückverkäufe Oesterreichischer Eisenbahneffecten von den
Deutschen Börsen nach der Heimath inscenirt wurde. Dadurch
erschöpften sich unsere verfügbaren Capitalien und bereiteten
sich jene grossen Paniken vor, welche im Jahre darauf von der
Börse aus das ganze Oesterreichische Wirtschaftssystem verheer-
ten. Seit dieser Zeit bildet die Frage des Betriebsdeficites sozu-
sagen das Pivot, von -welchem aus der Oesterreichische Eisenbahn
credit systematisch untergraben wurde. Man machte sich klar,
dass, wenn unter irgend welchen Umständen der staatliche Ga-
rant sich seiner Garantiepflicht entschlagen könnte, oder wenn
aus irgend welchen Gründen ein Abzug am garantirten Eisen-
bahncoupon vorgenommen werde, die ganze Garantie keinen oder
nur verminderten Werth besässe. Es ward wiederholt geltend ge-
macht, dass es für die Börse, ja für weitere Capitalskreise nicht
auf die Untersuchung der Rechtsfrage, sondern auf den prac-
tischen Erfolg ankomme. Die allgemeine Anschauung ging
dahin, dass der Coupon eines garantirten Oesterreichischen Eisen-
bahnpapieres zehn Gulden in Silber an Jahreszinsen repräsentire.
Aus welchem Grunde diese lOfl. inSilbernicht voll ausbezahlt würden,
gälte dem Besitzer gleich, daher er nichts besseres thun könne,
als sich dieses Besitzes zu entledigen.
Die Deutschen Märkte hatten in den Jahren 1865 — 1869
Oesterreichische Eisenbahneffecten massenweise zu den damals
wohlfeilen Emissionscoursen an sich gebracht. Der Oesterreichi-
sche Effectenmarkt musste 1872 und Anfangs 1873 die damals
um 20—24 Percent vertheuerten Eisenbahneffecten zurücknehmen.
Wir tauschten daher nicht nur unser Baargeld gegen Eisenbahn-
effecten und machten uns finanziell minder beweglich, sondern be-
zahlten unsere Eisenbahnen um 20—24 Percent theurer, als sie
ursprünglich zu stehen gekommen waren. Dieser Factor wolle
bei Beurtheilung der wirthschaftlichen Wirkungen des neuen Ge-
setzes wohl im Auge gehalten werden.
Nachdem die Krisis ausgebrochen und der Oesterreichische
Eisenbahncredit durch allerlei Vorkommnisse gründlich ruinirt
war, tauchten verschiedene Sanirungsprojecte auf. Dem Credite
wurde der letzte Faustschlag gegeben, als durch die Erfindung
des „commerciellen Werthes“ für ungarantirte Bahnen das Hypo-
thekarrecht der Prioritäten confiscirt wurde. Der Ankauf der
Dniester-, Lundenburg-Grussbacher und Braunau-Strasswalchener
Bahn, sowie die Details der bezüglichen Verhandlungen trugen
wesentlich bei, den Verkauf Oesterreichischer Eisenbahneffecten
auf den Deutschen Märkten hinfort unzulässig zu machen. All-
mälig wuchs mit der wirthschaftlichen Nothlage auch die Verle-
genheit der Regierung gegenüber den garantirten Bahnen, welche
ihrerseits Concessionäre ungarantirter Linien waren. Aus dem
Betriebe der ungarantirten Linien entstand das Betriebsdeficit
der Westbahn. Aus der sonderbaren Entwickelungs- und Bauge-
schichte der Ungarisch-Galizischen Bahn erwuchs das Betriebs-
deficit dieser Linie; aus den Gründungs- und Concessions-
Scandalen der Albrechtsbahn das Betriebsdeficit der letzteren,
welches schliesslich so weit gedieh, dass dieser staatlich ga-
rantirte Actiencoupon gar nicht mehr bezahlt wird. Im Herbste
1875 versuchte General director v. Nördling die Erledigung der
Betriebsdeficitfrage dadurch zu umgehen, dass er nach dem
Muster der Französischen Eisenbahnen ähnliche Fusionen in
Oesterreich durchzuführen beantragte. Der Oesterreichische
Reichsrath, obschon keineswegs auf der Höhe der Eisenbahn-
politik, auch nicht gewillt, sich mit den zur Beurtheilung
derselben unentbehrlichen Studien und Enqueten zu befassen,
hatte genug Tact, um den Widersinn des Nördling’schen
Vorschlages zu ahnen und denselben in seinen verschiedenen
Verhüllungen abzuweisen. Als solche Verhüllungen erscheinen
die Fusionsvorlagen bezüglich der Galizischen Bahnen, dann das
1876er Eisenbahnprogramm u. s. f.
Während der betreffenden Verhandlungen hat sich ein so
schroffer Gegensatz zwischen den Oesterreichischen Eisenbahn-
verwaltungen und dem durch Herrn v. Nördling repräsentirten
Handelsministerium herausgebildet, dass man die neueste, nun-
mehr zum Gesetz gewordene Eisenbahnvorlage als das Resultat
persönlicher Rancune betrachten kann. Es gilt einen Kampf um
Leben und Tod; Generaldirector v. Nördling hat gesiegt, und es
hängt von der Zukunft ab, inwieweit er seinen Sieg auszunützen
in die Lage kommen wird. Einstweilen hat er die Genugthuung,
durch den Mund seines Chefs die Oesterreichischen Eisenbahn-
verwaltungen mit dem Stigma der Unfähigkeit und Unredlichkeit
beladen zu wissen.
Die einzig richtige Erledigung der Frage der Betriebsdeficite
wurde durch das Eisenbahngesetz nicht herbeigeführt, nämlich die
durch die Gerichte. Die Verwaltungen behaupten, auf Grund von
Specialgesetzen und Verträgen bestimmte Vorschusssummen in
Anspruch nehmen zu dürfen. Die Regierung behauptet, diese
Summen ganz oder theilweise nicht schuldig zu sein. Darüber
kann nur der Richter entscheiden. Es giebt allerdings einen
Paragraphen in der Oesterreichischen Eisenbahnbetriebsordnung
vom Jahre 1854, welcher für alle Streitigkeiten zwischen Eisen-
bahn-Verwaltungen und der Staats- Verwaltung den Weg der Ge-
richte ausschliesst und die politischen Behörden als allein com-
petent anerkennt. Es ist jedoch zweifelhaft, ob dieser Para-
graph auf den Fall einer Klage auf Zahlung anzuwenden sei. In
der That hat nur eine einzige Eisenbahn, die Ungarisch-Galizische
Eisenbahn, bisher den Muth gefunden, eine solche Klage wirklich
zu überreichen, und ist diesbezüglich noch kein Urtheil erflossen.
Es hätte genügt, den betreffenden Paragraphen ausser Kraft zu
setzen und den Gerichten die Entscheidung fallweise anheimzu-
geben. Wie dieselbe auch ausgefallen wäre, das Odium, welches
den Staat als Zinsengaranten von allen Deutschen Märkten ver-
bannt, wäre beseitigt, der Staat hätte seine Schuldigkeit gethan,
die Actionäre hätten nie mehr verlangen können, als was ihnen
rechtlich gebührte.
Diesen Weg hat man vermieden. Man hat darauf verzich-
tet, die Bestimmungen der Concessionen zu interpretiren oder zu
präcisiren, sondern dieselben der Discretion des jeweiligen Han-
delsministers überlassen. Der Handelsminister ist hinfort er-
mächtigt, Betriebsdeficite zu decken. Wie aber soll er beurthei-
len, wann und in welchem Grade von dieser Ermächtigung Ge-
brauch zu machen ist? Statt das Recht festzustellen, hat man
ein Gesetz gemacht, welches die Willkür zum Massstabe der künf-
tigen Zahlungspflicht erhebt. Die Eisenbahnen sind daher schlech-
ter daran als früher. Auch der Handelsminister ist schlechter
daran als früher, da vorauszusehen ist, dass er nie ohne längere
den Credit schädigende Auseinandersetzungen von seiner Befug-
niss Gebrauch machen und schliesslich den Staatsschatz mehr
belasten wird, als er zu thun brauchte, wenn ihm eine solche Er-
mächtigung nicht ertheilt worden wäre.
Zur Tarifreform in Oesterreich.
Die in Fluss gekommene Eisenhahn-Tarifreform ruft fort-
während eine lebhafte Literatur hervor und in derselben einen
Streit entgegengesetzter Meinungen über die Grundlagen, auf
welchen der Bau eines einfachen, durchsichtigen, den Interessen
des Publicums und der Bahnen gleich fördersamen Tarifsystems
aufgeführt werden könnte. Insbesondere gilt dies auch von
Oesterreich, wo, wie eine jüngst erschienene der Frage gewidmete
Broschüre von L. v. K.*) ausführt, zu den Schwierigkeiten, weiche
der ohnehin complicirte Gegenstand in sich birgt, noch der Man-
gel an grossen allgemeinen Gesichtspuncten, und der aller Ho-
mogenität widersprechende Differentialtarif kommt. Der Ruf
nacn einer durchgreifenden, auf natürlicher Grundlage beruhen-
den Tarifgesetzgebung sei in Oesterreich-Ungarn so laut, wie nur
irgendwo.
Als durchaus verkehrt und jede rationelle Tarifirung von
vornherein illusorisch machend, wird in gedachter Schrift das
System der Werthtarife bezeichnet, welches bei der überwiegenden
Mehrzahl der Oesterreichischen (und Deutschen) Bahnen bisher be-
stand.Wie sehr dasselbe dieThätigkeit derBahnfunctionärein nichtige
Details zu zersplittern geeignet sei, wird an verschiedenen Bei-
spielen der Oesterreichischen Waarenclassification zu zeigen ver-
sucht, welche in minutiöser Weise einzelne Güter einrangiren.**)
Nach Ansicht des Verfassers ist der Werth der Transportgüter
auf die Transportleistung ohne jede Wirkung, und sonach jede
den Handelswerth der Güter zur Basis nehmende Tarifirungsweise
*) Zur Tarifreform. Beitrag zur Lösung der Eisenbahnfrage
in Oesterreich von L. v. K. Wien 1877. Druck von Stadler & Comp.,
Eger.
•*) Zum Beleg hierfür wird von v. K angeführt, dass als
ermässigte Stückgüter aufgeführt werden: Bratröhren, wenn mehr als
3 Stück in einander gesteckt, Sonnenblumenkeme, Besen aus Reisig,
Bilder auf Glas in ordinären Holzrahmen, Adamsäpfel, überzuckerte
Citronenschalen u. s. w.
649
eine Absurdität. DerWerth, welchen die Transportinteressenten dem
Gute für ihre speciellen, sehr verschiedenen Zwecke beilegen, habe mit
dem von ganz anderen Factoren abhängigen Marktpreise, welcher
den Verkehrswerth repräsentirt, keinerlei Beziehung und sei
ein eisenbahntechnisch gar nicht fassbares Moment, da es Geheim-
niss der Transportinteressenten sei, welchen Werth irgend ein
Gut für ihre Zwecke habe. Wie verschiedenartig sei z. B. der Ver-
wendungswerth des Kalkspaths bei der Eisen-, der Glas- und
Zuckerfabrication, der Verwendungswerth der Kohle in der mecha-
nischen^ Weberei zur Erzeugung der ßetriebskraft oder in der
Eisenhütte beim Schmelzprocess, ferner derjenige der Thonerde
bei der Töpferei und dem Glashüttenbetriebe u. s. w. Die ver-
schiedene Wichtigkeit in der Verwendbarkeit der einzelnen Objecte
stehe mit dem Marktpreise derselben in keiner Wechselbeziehung
und könne sonach der Marktpreis einer Waare kein massgebender
Factor für die Tarifirung derselben sein, während andererseits
der eher dazu geeignete sogenannte Verwerthungswerth eisen-
bahntechnisch unfassbar sei, man könne deshalb unmöglich aus
dem Werthmomente der Güter eine gerechte Tarifirung derselben
herleiten. Das den Werth - Tarifen entgegengesetzte, neuerdings
eingeführte natürliche Tarifsystem, welches die Tarife lediglich nach
rein sachlichen Momenten herstellen und die einzelnen Transportgat-
tungen nach den ihnen anhaftenden eisenbahntechnischen Eigen-
schaften qualificiren wolle, kann der Verfasser deshalb nur
theilweise billigen, weil man an dem aufgestellten Princip nicht
festgehalten resp. dasselbe nicht logisch fortentwickelt habe.
Der äusserlich am besten wahrnehmbare Fortschritt bei
dem natürlichen Tarif sei unbedingt dessen Einfachheit gegen-
über den verworrenen Werthtarifen. Dagegen wird ein anderer
Vorzug, welchen die Anhänger des natürlichen Tarifsystems dem-
selben beilegen, nämlich die Beförderung der Zusammenstellung
fanzer Wagenladungen und dadurch einer besseren Ausnutzung
es Fahrmaterials nach Ansicht des Verfassers stark überschätzt,
da die Statistik zeige, dass höchstens 10 bis 12 pCt. der Gesammt-
verkehrsmassen als Stückgüter Vorkommen.
Der anonyme Verfasser dieser Broschüre polemisirt sodann
eingehend gegen die Argumente, welche Herr Präsident Mevissen
von der Rheinischen Eisenbahn gegen das natürliche System (un-
gebührliche Vermehrung des Speditionswesens) seiner Zeit geltend
gemacht hat, und führt dagegen polemische Schriften von Perrot
in’s Feld.
Als wirklichen Mangel an dem natürlichen Tarifsystem be-
zeichnet Herr v. K. einmal die Bestimmung, dass die Taxen der
Wagenladungsclassen A und B schon bei Aufgabe beliebiger
(Sammel-) Güter ohne Rücksicht auf deren Verkehrsoe-
deutung Anwendung finden. Es sei nämlich gänzlich unzweck-
mässig, Güter von geringer Verkehrsbedeutung den die Bahn näh-
renden Massengütern im Transportpreise gleichzustellen und wider-
spreche es der gesunden Gescbäftsi'aison, dass eine Wagenladung
Sammelgüter, die vielleicht alle 14 Tage einmal dieBahn strecke passirt,
eine ebenso billige Fracht zahle, wie eine Wagenladung Getreide,
von welcher letzteren Transportgattung täglich wohl 20 La-
dungen über dieselbe Strecke laufen. Ein anderes Gebrechen des
Systems sei der Massstab, nach dem die Frachtsätze gebildet
wurden, nämlich die Gewichtsposten von 100 und 200 Centnern,
begrenzt durch den Raum des Waggons. Die Entwickelung der
Tarifsformen sei hierdurch gerade in Beziehung auf die für die
Betriebsergebnisse allein den Ausschlag gebenden Massengüter
in eine alles natürliche Wachsthum hemmende Zwangsjacke ge-
steckt worden. Nur der Detailverkehr in Massengütern sei es,
der sich in einzelnen Wagenladungen vollziehe, der Begriff des
Massengutes überhaupt finde in der Wagenladungseinheit von 200
Centnern nur seinen schwächsten Ausdruck als das Mass, auf dessen
Basis ein rationelles Tarifgebäude erst aufzubauen ist. Das un-
untrüglichste objective Kriterium für die thatsächliche Verkehrs-
bedeutung eines Gutes bleibt einzig und allein die Verkehrsdich-
tigkeit, während die Wagenladungseinheit nur ein Massstab zurBe-
urtheilung der Verkehrsdichtigkeit der einzelnen Transportgattun-
gen sei, nicht aber das unveränderlich höchste Mass selbst, über
das nicht hinausgegangen werden könnte.
Nachdem der Verfasser so die Werthtarifirung völlig ver-
worfen, das bestehende natürliche Tarifsystem aber als mangel-
haft gekennzeichnet hat, gelangt er zu der positiven Aufstellung
seines „wirklich natürlichen“ Systems, in welchem die Trans-
portpreise derart construirt sein müssen, dass die VerkeUrsbedeutung
resp. die Verkehrsdichtigkeit jeder einzelnen Transportgattung
zur richtigen Würdigung gelangt. Das Bild dieses Tarifs gestaltet
sich folgendermassen :
1. Eilgutclassen für die Beförderung von Eilgütern als
Einzelsendungen und Wagenladungen.
2. Frachtgutclassen und zwar
a) für Stückgüter,
b) für W agenladungen von 10 000 Kilogramm gleichartiger
Güter in gedeckten Waggons,
c) für Wagenladungen von 10 000 Kilogramm gleichartiger
Güter in offenen Waggons,
d) einen Specialtarif in gedeckten Waggons für Güter, die
in Quantitäten von 4, 5 und mehr Ladungen zur Beför-
derung gelangen,
e) einen Specialtarif in offenen Waggons für gleichartige
Güter bei Aufgabe von ebenfalls 4, 5 und mehr Ladungen.
Wenn es bei diesem „wirklich natürlichen“ System von
vornherein auffällt, dass ein Hauptunterschied von der Beför-
derung in gedeckten und offenen Waggons abhängig gemacht
wird, so rechtfertigt Herr v. K. denselben dadurch, dass die in
offenen Wagen transportirten Güter diejenigen in gedeckten stark
überwiegen und so aus betriebstechnischen Gründen einen Vor-
zug in der Preisstellung verdienen. Als Beweis dafür wird ange-
geben, dass der Wagenpark der Oesterreichischen Bahnen Ende
1875 aus 33 620 offenen und nur 23 937 gedeckten Waggons bestand.
Ein anderes Bedenken in dem vorstehend mitgetheilten
Tarifsystem liegt in der Feststellung des Begriffes „gleichartige
Güter.“ In der vorliegenden Schrift wird derselbe kurzweg als
„Waaren Classification“ präcisirt. „Dieselbe involvirt, wie der Ver-
fasser meint, durchaus keinen Bruch mit dem Princip '?), sie ist
lediglich ein Behelf zur Durchführung des Princips.“ Wir müssen
gestehen, dass diese feine Distinction doch einen Beigeschmack
von Sophismus enthält. Zwar soll derselbe dadurch beseitigt resp.
abgescnwächt werden, dass die Gruppen: Kohle, Eisen und Stahl,
Erze, Erden, Steine, Feldfrüchte, Holz, Colonial- und Esswaaren
allein ca. 85 pCt. des Gesammtverkehrs repräsentiren, „aus welcher
statistisch festgestellten Thatsache man wohl auf die äusserst ein-
fache und durchsichtige Classification wird sch dessen können.“
Aber mit dieser fast wie eine Entschuldigung klingenden Recht-
fertigung des „Principbehelfs“ ist der Einwand nicht aus der Welt
geschafft, dass dieselbe Einfachheit und Durchsichtigkeit der Clas-
sification auch dem Werthsystem zu Gute kommen kann, sowie
dasselbe sich nur dazu bequemen will, die minutiöse Eintheilung
der Güter zu verlassen, wovon der Verfasser aus den Oesterreichi-
schen Tarifen die vorher angeführten drastischen Beispiele gege-
ben hat.
Bei den Classen für Einzelladungen ä 10 000 Kilogramm
glaubt der Verfasser unbedenklich die Zusammenladung beliebiger
Güter gestatten zu können, „weil neben der erwähnten Classifica-
tion diese Tarifsform nur auf ein kleines Verkehrsgebiet Anwen-
dung findet.“ Als einen ferneren Vorzug seines Tarifsystems führt
derselbe endlich noch an, dass mit der fallenden Scala des Falir-
Sreises sich auch die Haftung der Eisenbahn für das übernommene
ut verringern müsste.
Nachdem der Verfasser so die Principien dargelegt hat, auf
denen sich eine durchgreifende Tarifreform aufbauen könnte,
wendet er sich specieller dem Tarifwesen in Oesterreich zu, an
welchem er des Guten sehr wenig, des Mangelhaften und Schäd-
lichen einen Ueberfluss zu entdecken weiss. Besonders scharf
polemisirt er gegen die Differentialtarife, denen er jede Existenz-
berechtigung abspricht. Zunächst werde mit Unrecht als Ursache
zur Aufstellung von Differentialtarifen die Concurrenz zwischen
verschiedenen Bahnen genannt; denn das heisse die Befehdung,
die „Abschlachtung“ des Nachbars, wenngleich auf Kosten der
eigenen Rentabilität, zum Lebensprincip machen. Ebenso dürfe
für die Aufstellung der Differentialtarife nicht der Wunsch mass-
gebend sein, das Absatzgebiet gewisser Productionspliitze zu er-
weitern. Die Nothwendigkeit, zu diesem Zwecke das Gebiet der
differentiellen Tarifirung zu betreten, liege eben in der heutigen
unglücklichen Tarifbildung, die gänzlich ungleichartige Verhält-
nisse über einen Leisten schlage. Eine Entschuldigung der Dif-
ferentialtarife liege auch nicht in der Thatsache, dass Transporte
auf längeren Strecken verhältnissmässig billiger gefahren werden
können als auf kürzeren. Das gelte nur, wo es sich um die
Strecke einer Bahn handle; wo aber viele Bahnen mit verhältniss-
mässig kleinen, mitunter nur Theilstrecken ihrer Linien zur Eta-
blirung eines Differentialtarifs zusammentreten, treffe jene Voraus-
setzung gar nicht zu.
Herr v. K. führt dann des weiteren aus, dass der Staat als
oberster Hüter der wirtschaftlichen Interessen seiner Angehöri-
gen die Verpflichtung habe, die Schäden und Katastrophen, wie
sie durch solche unzweckmässige Tarifpolitik erzeugt werde, im
Interesse des Publicums zu beseitigen. Dies geschehe nicht
durch die bisher in Oesterreich in’s Auge gefassten Remedien,
Fusionen mit und ohne commercielle Werthabschätzung, unbe-
dingte Titelgarantie und ähnliche Palliativmittel, sondern allein
dadurch, dass der Staat sich die berechtigte Einfluss-
nahme auf das Gesammttarifwesen aller Eisenbahn en
sichere und ein auf alle Eisenbahnen seines Gebiets wirkendes
Tarifprogramm auf natürlicher Grundlage verfolge.
Zum Schluss verurtbeilt die Broschüre in wenigen Zeilen
und, wie uns scheinen will, zu wenig eingehend, das der Oester-
reichischen Regierung von einigen Seiten zu^eschriebene Sanirungs-
programm der Uebernahme gewisser nothleidender Bahnen. Es
werden als solche genannt die Kronprinz Rudolf-Bahn, die Strecken
St. Valentin-ßudweis und Budweis-Prag. „Das hiesse aus drei
Kranken mit je einer Krankheit einen Kranken mit drei Krank-
heiten zurechtsaniren. Die fragliche Linie — Laibach-Prag —
habe in ihrer Verkehrsbedeutung weder Anfang noch Ende, be-
rühre kein Gebiet, welches die Bahn genügend nähren könne,
650
komme für den Transitverkehr gar nicht in Betracht. Mit diesem
Eisenbahntorso -würde die Regierung keine erste Violine in dem
arg verstimmten Eisenbahnconcert Oesterreichs spielen; es würde
sich zwischen der Staatsverwaltung als Besitzerin unselbststän-
diger Eisenbahnlinien und den mächtigen Nachbarbahnen — der
Süd- und Staatsbahn — ein gar eigenthümliches freundnachbar-
liches Verhältniss entwickeln, hei dem die Staatsverwaltung in
allen die Verkehrs Verhältnisse ihrer Linien betreffenden Angelegen-
heiten in eine durchaus unpassende Abhängigkeit gerathen würde.
Erst dann, sagt der Verfasser, wenn der Staat einmal durch
Einführung allgemeiner, auf natürlicher Grundlage beruhender
Tarife Ordnung in die Function des Apparats gebracht hat, kann
er daran gehen, nothleidende Bahnen, gleichviel welcher Ausdeh-
nung, in eigenen Betrieb zu nehmen, ohne dass er Gefahr läuft,
die traurigen Folgen der sogenannten Tariffreiheit, ausgenützt im
Dienste der Sonderinteressen, selbst tragen zu müssen.“
Oesterreichisch-Ungarische Correspondenz.
Wien, 18. Juni 1877. (Das Gesetz über die garantirten
Eisenbahnen. Fichtelgebirgsbahn. Fässer - Sendungen. Tele-
graphenleitung. Nothketten. Amtliche Intervention. Transport-
steuer. Bediensteten - Delogirung. General - Versammlungen der
Mährischen Grenz-, Erzherzog Albrecht-, Ersten Siebenbürger-,
Ungarischen West-, Alföld-Fiumaner Bahn und des Oesterreichi-
schen Eisenbahnbeamten-Clubs. Börsennotiz.)
Es ist vollbracht! Das Gesetz über die garantirten
Eisenbahnen wurde mit einer imposanten Majorität und un-
verändert nach den Ausschussanträgen angenommen. Dieser
Erfolg war nach der überzeugenden Rede des Ministers Chlumecky
in der General-Debatte wohl vorauszusehen, aber dass die Oppo-
sition gegen das Gesetz es nicht mehr als auf 30 — 40 Stimmen
bringen werde, hat geradezu verblüfft. So sehr ist die Ueber-
zeugung von der Nothwendigkeit einer Systemänderung vor-
herrschend, dass selbst die schweren Bedenken gegen den § 4
(irrig als Sequestrations-Befugniss bezeichnet) zum Schweigen
gebracht wurden. Zu den früheren §§ rücksichtlich der Deckung
des Betriebsdeficits und der dann eintretenden Berechtigung der
Regierung zur Betriebsübernahme solcher Bahnen wurde sogar
deren Verpflichtung zu solchen Deckungen beantragt, jedoch ab-
gelehnt. Der gedachte § 4 hatte juristische und kaufmännische
Gegner. Letzteren antwortete der Minister Chlumecky schlagend
auch auf die ihm vorgeworfene Inconsequenz. Er habe es früher
nicht wagen können mit der Idee des Staatsbetriebs vor die Le-
gislative zu treten, bis sich die Ansichten hierüber allgemein ge-
klärt hatten. Durch denselben werden die allein zur allfälligen
Beschwerde Berechtigten, die Actionäre und Prioritätenbesitzer,
nur gewinnen. Die juristischen Einwendungen bekämpft Minister
Unger aus dem Princip der Billigkeit, dass der mehr oder allein-
leistende Staat auch das Recht und die Pflicht zum Selbstbetriebe
solcher Bahnen habe und das eine Rückwirkung dieses Gesetzes
auf die Rechte der Gesellschaften zum Betriebe vollkommen nach
dem Römischen, Oesterreichischen und Naturrecht begründet ist.
In den hierfür citirten Rechtssätzen und Beispielen fehlte es nicht
an blendenden Sophismas. Wir werden auch diese Argumente
besonders besprechen und bemerken, dass im Oberhause Baron
Engert dem Gesetze opponiren dürfte.
Der im Abgeordnetenhause eingebrachte Gesetzentwurf,
betreffend die Sicherstellung einer Einmündung der
Fichtelgebirgsbahn in Eger, soll die Regierung ermächtigen,
für diese von der Bayerischen Regierung zu erbauenden Linie die
Steuer-, Stempel- und Gebührenfreiheit auf die Dauer von dreissig
Jahren zu gewähren. Diese Linie durchzieht auf Oesterreichischem
Boden eine Strecke von 10, 81 Kilometer und hat den Zweck, eine
neue dir ecte Verbindung zwischen Eger und Nürnberg zu schaffen.
Die Ausführung der Bahn lässt, wie der Motivenbericht ausführt,
für die Franz Josefbahn und für die Buschtehrader Bahn eine
Verkehrszunahme erwarten und liegt im localen Interesse der
Stadt Eger. Die Bayerische Regierung hat übrigens bei dieser
Gelegenheit eine Erweiterung der Zollamts-Localitäten in Eger
und eine Revision des Vertrages über den Betrieb der Vorarl-
berger Bahn von Lindau bis zur Oesterreichisch-Bayerischen Grenze
zugesagt. Nach einem der Vorlage beigeschlossenen Vertrage
mit der Bayerischen Regierung wird die Betriebseinwilligung für
die Bayerische Regierung auf die Dauer von sechzig Jahren
beschränkt.
Das Ungarische Communications-Ministerium hat über die
in diesen Blättern mitgetheilte Vorstellung der Bahnverwaltungen
gegen die ihnen auferlegte Controle der Wein-, Bier- und Spiritus-
Sendungen in ungeaichten Fässern resciibirt, dass hierdurch
den Bahnen keine specielle Haftung aufgebürdet werden wollte,
sondern dieselben verpflichtet sind, bei der Aufgabe der Fässer
einfach darauf zu sehen, ob sie geaicht sind und die in dieser
Beziehung etwa beabsichtigte Eludirung des Gesetzes den zu
dessen Ueberwachung berufenen Organen unverzüglich anzuzeigen.
Eine Verantwortlichkeit kann die Stationen hierbei nur insofern
treffen, als sie bei der Erfüllung dieser ihrer Aufgabe entweder
absichtliche Böswilligkeit oder sträfliche Nachlässigkeit an den
Tag legen sollten.
Vom Ungarischen Handels-Ministerium ist eine Verwarnung
dagegen erlassen worden, dass Bahnbedienstete nicht an den längs
der Bahn befindlichen Telegraphenleitungen eigenmächtig
Veränderungen vornehmen, welche den Telegraphenbetrieb gefähr-
den könnten. Die Stationen sind angewiesen, in allen Fällen, wo
die Telegraphenstangen irgend einer auszuführenden Bahnarbeit
im Wege stehen, wegen Versetzung der Stangen und deren Sicher-
heit die Telegraphen-Direction rechtzeitig zu verständigen.
Das K. K. Handels-Ministerium hat der Nieder- Oesterreichi-
schen Südwestbahn gestattet, bei den angeschafften Waggons die
Nothketten wegzulassen und zwar unter der Voraussetzung ver-
stärkter Zugsvorrichtungen und der, dass die in den technischen Ver-
einbarungen des Deutschen Eisenbahn- Vereins enthaltene Bestim-
mung beobachtet werde, wonach bei jedem Zuge oder an jedem
Wagen Hilfsmittel vorhanden sein müssen, um getrennte Zugs-
theile verbinden zu können.
Das Ungarische Ministerium des Innern hat bezüglich der
im Interesse der Eisenbahnen erfolgten Intervention amtlicher
Organe angeordnet, dass, zur Beseitigung der ungebührlichen
Aufrechnungen von Diäten und Reisekosten seitens der letzteren,
eine strenge Prüfung der angerechneten Beträge zu geschehen
habe und insofern rücksichtlicn derselben oder ihrer Höhe eine
Meinungsdifferenz zwischen der betreffenden Behörde und Eisen-
bahn eiutreten sollte, die Acten dem genannten Ministerium zur
Entscheidung vorzulegen sind. Um die Bahnen jedoch nicht un-
gebührlich zu belasten, wurden sämmtliche Behörden aufmerksam
gemacht, dass ein Ansuchen um eine Amtshandlung seitens der
Bahnen nicht schon ein Grund ist, diesen die Diäten aufzurech-
nen, wenn die Behörden auch ohne ein solches Ansuchen von
Amtswegen einzuschreiten verpflichtet gewesen wären.
Die Ungarische Transportsteuer hat im Jahre 1876
den Betrag von 2 166 478 fl. 95 kr. ergeben. Die von deren Ein-
führung erwartete Jahres-Einnahme von 4 Millionen ist demnach
um die Hälfte zurückgeblieben. Der Ausfall ist wohl den ungün-
stigen ZeitverhäLtnissen beizumessen und dürfte bei deren Bes-
serung auch kleiner werden. Doch lastet diese Steuer zu
sehr auf dem Verkehr, so dass es angezeigt wäre, von derselben
schon aus Rücksicht der Parität mit Oesterreich abzugehen. In
dieser Reichshälfte wurde, ungeachtet der unausgesetzten Be-
mühungen der Regierung und Legislative nach Auffindung neuer
Steuerobjecte, in richtiger Erkenntniss der Nothwendigkeit einer
Schonung des die Steuerquellen doch alimentirenden Verkehrs
die Transportsteuer nie zur Sprache gebracht.
Mittelst Erlasses des K. K. Ministerium des Innern vom
3/5. d. J. Z. 5149 wurden die Landeschefs angewiesen, der Bahn-
verwaltung die erforderliche Assistenz zur Delogirung entlas-
sener Bediensteten aus den Wohnungsräumlichkeiten der Bahn
zu leisten, da es auch im Interesse der Sicherheit des Bahnver-
kehrs nicht geduldet werden kann, dass Personen, die nach der
Anzeige der Bahnverwaltung aufgehört haben, in Beziehungen zu
dem Bahndienste und unter der Disziplinargewalt der Bahnver-
waltung zu stehen, noch weiterhin an der Bann wohnen und auf
derselben verkehren. Die Einflussnahme der politischen Behör-
den aus öffentlichen Rücksichten erscheint daher auf Grund der
Betriebsordnung geboten und umsomehr begründet, als denjenigen,
welche sich in ihren Rechten verletzt erachten, rücksichtlich ihrer
allfälligen Ersatzansprüche der Civilrechtsweg offen bleibt. Die
politischen Behörden haben in solchen Fällen die Bahnverwaltun-
gen kräftigst zu unterstützen.
In der General-Versammlung der Mährischen Grenz-
bahn vom 7. d. M, wurde zunächt dem Verwaltungsrathe für die
Geschäftsgebahrung im Jahre 1876 das Absolutorium ertheilt. In
Betreff der Sanirungs- Angelegenheit theilte der Verwaltungsrath
mit, dass er eine neuerliche Eingabe dem Handelsministerium
überreichte, deren Erledigung noch ausstehe. In der Hoffnung,
dass diese Eingabe nicht erfolglos bleiben werde, ersucht der
V er waltu ngsrath um Erneuerung der im Vorjahre ihm seitens der
General-Versammlung ertheilten Vollmacht. Ein Actionär wünscht
eine Erweiterung dieser Vollmacht in dem Sinne, dass der Ver-
waltungsrath nicht blos ermächtigt werde, über eine allfällige Fusion
oder Abtretung der gesellschaftlichen Linien zu verhandeln, son-
dern auch in anderer Weise die Sanirung des gesellschaftlichen
Unternehmens herbeizuführen. Redner weist beispielsweise darauf
hin, dass sich die Regierung vielleicht veranlasst sehen könnte,
der Mährischen Grenzbahn allein dieselben Begünstigungen zu
gewähren, w'elche sie anlässlich der geplanten Fusion mit der
Mährisch-Schlesischen Nordbahn für die vereinigten Linien bewil-
ligen wollte, in welchem Falle die Mährische Grenzbahn in die
Lage käme, nicht nur ihre Prioritäten, sondern auch theilweise
ihre Actien zu verzinsen. Auch der directe Anschluss der Bahn an
651
die Station Mittelwalde könnte zur Sanirung des Unternehmens
beitragen, weil dann der Transitverkehr nach der Grafschaft Glatz
auf die gesellschaftlichen Linien gelenkt würde. Die General-
Versammlung erth eilte hierauf dem Verwaltungsrathe die im Sinne
des Antragstellers erweiterte Volmacht.
Inder General- V ers ammlung derErzherzogAlbrecht-
bahn vom 5. d. M wurden der Geschäftsbericht des Verwaltungs-
rathes und die Bilanz pro 1876 einstimmig genehmigt und der
Verwaltung das Absolutorium ertheilt. Mit Rücksicht auf die
finanzielle Situation der . Gesellschaft stellte der Verwaltungsrath
den Antrag, ihn zu ermächtigen, den nach Zahlung der Zinsen
und Amortisatioüs-Quote für die Prioritäten erster Emission er-
übrigenden Betrag vom Staatsgarantie-Zuschusse vorläufig zur
Bestreitung der noch rückständigen Zahlungen und Zinsen für die
schwebende Schuld zu verwenden, und werde demgemäss die Be-
schlussfassung über die Einlösung des am 1. Januar 1877 ver-
fallenen, sowie auch des am 1. Juli 1877 fällig werdenden Coupons
der Actien bis zur Begebung der Seconde-Prioritäten vertagt. Der
Vertreter einer Anzahl Süddeutscher Actionäre stellte hierauf den
Gegenantrag, es mögen die Actien-Coupons pro 1877 wenigstens
theilweise eingelöst werden. Der Vice-Präsident des Verwaltungs-
rathes bemerkte, der Verwaltungsrath würde mit Freuden auf
diesen Antrag eingehen, wenn die finanzielle Lage der Gesellschaft
dies gestatten würde; die Administration brauche jene Gelder
nothwendig für die Deckung der laufenden Bedürfnisse. Die
schwebende Schuld per 2,a Millionen Gulden hat sich mit Ende
1876 bereits um den Betrag von 80 000 fl., erhöht und ist approxi-
mativ die Summe von 145 000 fl für Bauvollendung, Grundeinlosung
etc. noch erforderlich, deren Beschaffung im Wege der Aufnahme
einer neuen Wechselschuld nicht opportun erscheine. Der Gegen-
antrag wird hierauf abgelehnt. Derselbe Vertreter spricht nun
den Wunsch aus, der Verwaltungsrath möge mit allen Mitteln
dahin wirken, dass die mit Erlass vom 8. Marz 1875 in Aussicht
gestellte. Erhöhung der Staatsgarantie um 42 000 fl. ehestens zur
Wahrheit werde. Seitens des Verwaltungsrathes wird bemerkt,
dass in dieser Richtung bereits mehrere motivirte Eingaben an
die Regierung gemacht wurden; die Verwaltung werde nichts
unterlassen, um dem Wunsche des Vorredners zu entsprechen.
Der Antrag des Verwaltungsrathes wird hierauf einstimmig an-
genommen.
Die General - Versammlung der Ersten Siebenbürger
Eisenbahn hat am 4. d. M. stattgefunden. Von der Verlesung
des Berichts wurde Umgang genommen. Director Freund giebt
über die Betriebsresultate Aufklärungen. Die Gesammt-Einnahmen
betrugen fl. l 386 147 (gegen fl. 1 373 764 im Jahre 1875); die Aus-
gaben betrugen fl. 1 176 018 (gegen fl. 1 285 135 im Vorjahre); es er-
gabt sich daher ein Betriebsüberschuss von fl. 210 128. Die Ein-
nahmen haben gegen das Vorjahr um fl. 12 382 zugenommen, die
Ausgaben dagegen um fl. 109 i 17 abgenommen. Die Staatsgarantie
wurde für das Jahr 1876 mit fl. 1 569 437 in Anspruch genommen,
die Staatszuschüsse aus früheren Jahren betragen fl. 10 073 377, so
dass sich das gesammte Staatsgarantie-Conto mit fl. 11 642 815 be-
ziffert; das Zinsen-Conto desselben beträgt fl. 1 474 035. Der Be-
richt und die Bilanz werden von der General-Versammlung ge-
nehmigt und das Absolutorium ertheilt. Der Werth der Präsenz-
marken der Directoren wird auf fl. 12, das Honorar der Aufsichts-
rathe mit je fl. 500 festgesetzt.
Die General-Versammlung der Ungarischen West"
bahn fand am 30. Mai statt. Die Transporteinnahmen betrugen
im Jahre 1876 1 360 050 fl. 51 kr. um 14 662 fl. 75 kr. mehr als in
1875, dagegen sind auch die Betriebsausgaben auf 1 227 396 fl.
8 kr., daher um 26 894 fl. 6 kr. gegen das Vorjahr gestiegen. Die
Erhöhung der Ausgaben ist theilweise auf die durch Hochwasser
verursachten Beschädigungen zurückzuführen. Von der seitens
der Ungarischen Regierung negoziirten Investitionsanleihe ent-
fallen auf die Ungarische Westbahn nominal 571 000 fl., deren
Flüssigmachung jedoch von der Bewilligung eines aliquoten Be-
trages für die Steirische Linie seitens der Oesterreichischen Re-
gierung abhängig gemacht wurde, welche Bewilligung aber bis
jetzt nicht zu erreichen war. Die Direction fühlt sich dem Unga-
rischen Finanzminister zu Dank verpflichtet, dass derselbe trotz-
dem den Betrag von 133 000 fl., ä Conto der Investitionsanleihe
flüssig machte. Für Anschaffung von Verbrauobsmaterialien,
sowie für die von der Regierung vorgenommenen Streichungen in
der .Betriebsrechnung ist die Gesellschaft der Oesterreichischen
Creditanstalt und der Ungarischen Creditbank 810 903 fl. 56 kr.
schuldig geworden, welche Summe in den Materialvorräthen,
sowie in verschiedenen Forderungen ihre Bedeckung findet. Aus
den Erträgnissen der Verschleissagenturen wurde ein Reservefonds
gebildet, welcher Ende 1876 bereits 15 282 fl. 21 kr. betrug. Mit
dem Generaldirector v. Fackh bestand schon ein Vertrag, mit dem
Director Fuchs wurde ein solcher jetzt abgeschlossen. Nachdem
auch noch der Bericht des Aufsichtsrathes verlesen worden , wird
der Direction und dem Aufsichtsrathe das Absolutorium ertheilt.
Es wird ferner beschlossen, die Direction zu ermächtigen, die
Convertirung der 1874 er Prioritäts-Obligationen von 3 276 400 0.
in eine Goldanleihe von gleichem Werthe vorzunehmen, wenn die
Regierungen gestatten, dass die Interessen ebenfalls in Gold zahl-
bar in die Betriebsrechnung eingestellt werden können. Endlich
wurde der Bau einer eisernen Brücke über die Mur bei Graz an-
statt der jetzt bestehenden Holzbrücke genehmigt, da die Oester-
reichische Regierung für die Kosten von 145 000 fl. eine ent-
sprechende Erhöhung der Staatsgarantie bewilligt hat.
Am 13. d. M. wurde in Pest die General-Versammlung
der Alföld-Fiumaner Bahn (Grosswardein-Essegger Strecke)
abgehalten. Nach dem zum Vortrage gebrachten Geschäftsbe-
richte hat die Gesellschaft am 30. April 1876 ä Conto der Summe
von fl. 1 148 800, mit welcher die Bahn an der vom Ungarischen
Reichstage bewilligten Investitions-Anleihe participirte, den Betrag
von fl. 600 000 in Noten behoben und hiermit die Schuldfor-
derung der Oesterreichischen Creditanstalt beglichen, so dass die
Gesellschaft nunmehr von keinerlei schwebender Schuld belastet
erscheint. Die Brutto - Einnahmen betrugen im Jahre 1876
fl. 1 500 061. Das Netto-Erträgniss stellt sich wie folgt: Die Be-
triebs-Einnahmen betragen fl. 1 500 061, die Betriebs- Ausgaben
fl. 1 242 918, es ergiebt sich daher ein Ueberschuss von fl. 257 142.
Hiervon ist die Verzinsung und Amortisation des 1874er Anlehens
mit fl. 91 163 in Abrechnung zu bringen. Es verbleibt daher ein
Rest per fl. 165 979 oder in Silber fl. 158 176. Da die Verzinsung
und Amortisation des Actien-Capitals fl. 1 887 451 erforderte, so
stellte sich ein Betrag von fl. 1 729 275 Silber heraus, der zu be-
decken ist. Die General- Versammlung nahm den Bericht zur
Kenntniss und ertheilte dem Directions- und Aufsichtsrathe das
Absolutorium.
Am 14. d. M. wurde in Wien die constituir ende Gene-
ral-Versamrplung des Clubs Oesterreichischer Eisen-
bahnbeamten abgehalten. Dieselbe war von 157 Mitgliedern
besucht. Herr August Obermayer, Betriebsdirector der Kaiserin
Elisabeth- Westbahn, giebt der Befriedigung über den zahlreichen
Besuch der Versammlung Ausdruck; es sei dies ein Beweis, dass
die Gründung des Clubs als ein allgemeines Bedürfniss in Fach-
kreisen erkannt wurde. Der Vorsitzende berichtet, dass bereits
300 Beamte aus Wien und 14 aus der Provinz dem Club als Mit-
glieder beigetreten sind. Die Eröffnung des Clublocales werde
wahrscheinlich schon Mitte August d. J. erfolgen können. Der
Club bezweckt die Verbindung der Oesterreichischen Eisenbahn-
beamten aller Dienstzweige behufs Förderung der geistigen Inter-
essen seiner Mitglieder durch Besprechung fachwissenschaftlicher
Fragen; durch Errichtung einer Fachbibliothek; durch Zusam-
menkünfte und Veranstaltung von Vorträgen volkswirtlischaft-
lichen und literarischen Inhalts. Nebst dem Statute wurde eine
vom Comite vorgelegte provisorische Geschäftsordnung genehmigt.
Die Eingangs angedeutete Entwickelungstheorie unseres
als Civilist ausgezeichneten Spruchministers, wonach das strenge
Recht durch die Billigkeit zu modificiren ist, hat, so sehr dieselbe
auch alle erworbenen Rechte bedroht, doch der Börse sehr ge-
fallen. Statt entwertheter Bahneffecten sind gute Staatspapiere in
Sicht. Die Course der garantirten Bahnen sind jedoch nicht in
dem Masse gestiegen, als diese gehoffte Umwandlung mit sich
brächte; es waren daran viele Realisirungen schuld, dann traut
man mit Unrecht auch der Regierung wenig. Dagegen waren
Getreideexport-Bahnen in Hoffnung auf die glänzende Ernte sehr
beliebt.
— tz. K. K. priv. öesterreichisclie Staats - Eisenbahn - Ge-
sellschaft. (Geschäfts -Bericht pro 1876.) Die Brutto -Einnahmen
des Gesammt- Bahnnetzes sind im Jahre 1876 um 1 329 061 11. ge-
stiegen, das Rein-Erträgniss der industriellen Werke ist aber auf
605 686 fl. gesunken, während dasselbe im Vorjahre 975 697 fl.
und im Jahre 1874 noch 1 972 480 fl. betragen hat. Der Durch-
schnittscours des Agio betrug 19, 20 pCt. , im Vorjahre dagegen
12,S0 pCt. , der Coursverlust stellte sich in Folge dessen auf
2 209 134 fl., d. i. um 763 650 fl. höher als im Jahre 1875.
In Folge dieser ungünstigen Ergebnisse, welche jedoch
keineswegs geeignet sind, die Situation der Gesellschaft zu
beunruhigen , wurde die Dividende des Jahres 1876 auf 2 Frcs.
ro Actie festgesetzt, so dass das ganze Erträgniss 27 Frcs.
eträgt.
Die speciellen Betriebs - Ergebnisse des Jahres 1876 waren
folgende :
Es betrug die Betriebslänge des alten Netzes 1 579, 90 Kilom.
und diejenige des Ergänzungsnetzes 214, 40 Kilom.
Der Stand der Fahrbetriebsmittel war folgender: es waren
vorhanden 558 Locomotiven , 379 Tender, 822 Personenwagen,
377 Gepäck- und Eilgutwagen und 11918 Lastwagen, zusammen
13 117 Wagen, 51 Schneepflüge, 4 Dampfschiffe, 20 eiserne Schlepp-
schiffe, 1 Lichterplätte von Holz, 8 Stehschiffe, 24 Waidzillen und
1 Dampfbagger sammt Klapplätte,
Zur Beförderung kamen:
Civil-Personen Anzahl
Gepäck Tonnen
Hunde Stück
Pferde „
Equipagen . „
Eilgut Tonnen
Militär-Reisende Anzahl
„ -Gepäck Tonnen
„ -Pferde Stück
„ -Equipagen „
Extrazüge Anzahl
Parteifrachten Tonnen
Regiefrachten ‘ * *
{ „ den Betriebsdienst . „
Die Einnahmen betrugen :
für Civil-Reisende fl.
„ Gepäck, Hunde, Pferde und Equi-
Kn „
»
„ Militär-Personen
„ Militär-Gepäck, Pferde u. Fahrzeuge „
„ Extrazüge ■ „
zusammen fl.
für Parteifrachten fl.
auf dem
alten Ergänzungs-
Netze
3 845 242
12 732
2 496
608
36
37 668
191 007
490
3 938
107
98
4 840 472
153 770
726 969
Netze.
585 106
2 396
502
402
29
12 449
47 023
242
1 238
57
22
1 007 049
17189
230 091
5 237 951 652 299
Regiefrachten | des
Neubaues
Betriebsdienstes
195 150
670 344
167 585
60 397
36 652
6 368 079
20 766 552
85 633
568 499
24 836
146 449
12 979
3 593
3 117
843 273
3 344 536
2 599
107 596
zusammen
fl.
21 420 684
3 454 731
an verschiedenen Einnahmen ....
fl.
140 511
40 420
Ueberhaupt
»
27 929 274
4 338 424
pro Kilometer Bahnlänge
Y)
17 923
20 304
„ Zug-Kilometer
6)74
3,
Ausgegeben sind :
für die allgemeine Verwaltung . . .
486 795
65 781
„ den Verkehrs- und commerciellen
Dienst
4 096 499
738 408
„ den Zugförderungs- und Werk-
stätten-Dienst
3 458 981
602 737
„ Bahn-Aufsicht und Bahn-Erhaltung
n
3 501 033
713 162
zusammen
fl.
11 543 308
2 120 088
pro Bahn-Kilometer
fl.
7 408
9 922
„ Zug-Kilometer „ 1,55 1,84
Die Ausgaben betrugen pCt. 41, 88 48, 87
der Einnahmen.
Als Netto-Ertrag sind verblieben . . fl. 16 385 966 2 218 336
pro Bahn-Kilometer „ 10 515 10 382
„ Zug-Kilometer 2,19 1,93
Eine Vergleichung der Betriebs-Resultate mit dem Vorjahre
ergiebt Folgendes: auf dem alten Netze sind die Einnahmen aus
dem Personen- etc. Verkehre um 74 347 fl. = 1,15 pCt. gefallen,
diejenigen aus dem Frachtenverkehre aber um 1070 795 fl. =
5,02 pCt. und die aus sonstigen Quellen um 39 751 fl. = 39, 45 pCt.
gestiegen ; es vermehrten sich deshalb die Gesammt - Einnahmen
um 1 036 200 fl. = 3,86 pCt. Der Personen - Verkehr zeigte eine
Abnahme, während an Frachten 88 201 Tonnen = 1,80 pCt. mehr
befördert sind.
Bei dem Ergänzungs - Netze hat eine Verminderung
der Einnahmen aus dem Personen- etc. Verkehre um 43 093 fl.
= 8,e6 pCt. und aus sonstigen Quellen um 16 166 fl. = 28, 67 pCt.
stattgefunden, während aus dem Frachten - Verkehre eine Mehr-
Einnahme von 352 119 fl. = 11,35 pCt. resultirte. Die Mehr-
Einnahmen betrugen hiernach 292 861 fl. = 7,24 pCt, Der Güter-
verkehr ist um 2,36 pCt. gestiegen, während der Personen-Verkehr
abgenommen hat.
Auf dem Gesammt - Netze hat eine Vermehrung der Ein-
nahmen um 1 329 061 fl. = 4,46 pCt. und eine dergl. des Frachten-
Verkehrs um 5,45 pCt. stattgefunden, während der Personen - Ver-
kehr eine Abnahme um 1,07 pCt. zeigte.
Reducirt auf einen Kilometer beträgt die Verminderung im
Personen -Verkehre 1,78 pCt. und die Vermehrung im Güter -Ver-
kehre o,42 pCt.
Die Ausgaben des alten Netzes sind um 374 308 fl. =r
3,35 pCt. und diejeuigen des Ergänzungs-Netzes um 220 543 fl. =
ll,6i pCt. gestiegen; es sind demnach 594 851 fl. = 4,55 pCt. mehr
ausgegeben.
Ausserdem ist die Steigerung der für das alte Netz und die
Domainen entfallenden Abgaben eine recht erhebliche gewesen;
diese Abgaben betrugen 3 108 182 fl., d. i. 345 900 fl. mehr als im
Jahre 1875
Ueber die Ergebnisse des Bergbaues, der Hüttenwerke
und der Domainen ist wenig Güustiges zu berichten.
Die Kohlen-Erzeugung ist von 726 912 Tonnen im Jahre 1875
auf 801 284 Tonnen im Jahre 1876 gestiegen (nämlich Kladno
557 420 Tennen, Steyerdorf im Banat 154 430 Tonnen, Doman und
Syokul daselbst 88 130 Tonnen, Armönis 1 304 Tonnen), ebenso
stieg der Verschleiss von 736 910 Tonnen auf 786 394 Tonnen.
An Eisenerzen sind 63 836 Tonnen, gegen 63 495 Tonnen im
Vorjahre, erzeugt und hiervon geliefert an die Hochöfen: zu
Resicza 13 607 Tonnen (im Vorjahre 18 697 Tonnen) , zu Anina
20 145 Tonnen (im Vorjahre 18 572 Tonnen), zu Dognacska 5 810
Tonnen (im Vorjahre 7 024 Tonnen), zu Bogsan 8 301 Tonnen (im
Vorjahre 7 689). Die Summe der Lieferungen betrug hiernach
47 863 Tonnen, gegen 51 982 Tonnen im Vorjahre.
Die Erzeugung der Metallhütten bestand aus 88 837 Kilogr.
Kupfer (im Vorjahre 101 498 Kilogr.), 22 051 Kilogr. Kupferhammer-
waare 22 051 Kilogr. (im Vorjahre 34 797 Kilogr.), Glätte 30 680 Kilogr.
(im Vorjahre 45 919 Kilogr.), Blei 17 970 Kilogr. (im Vorjahre
5 144 Kilogr.), Blicksilber 178 Kilogr. und Silber in Rückständen
18 Kilogr. (im Vorjahre 338 Kilogr.).
Ebenso bestand die Erzeugung der Hochöfen, Giessereien
und Stahlhütten aus 31 446 Tonnen Roheisen (in Flossen oder
direct zur Bessemerei verwendet), im Vorjahre 40 570 Tonnen, also
weniger 9 124 Tonnen; Gusswaaren 5 225 Tonnen (894 Tonnen
mehr) und Stahlingots 23 954 Tonnen (10 751 Tonnen mehr).
DiePuddlings- und Walzhütte in Anina producirte 13 595 Tonnen
(darunter 853 TonDen Stahlschienen), d. i. 3 192 Tonnen mehr als
1875, und die Puddlings- und Walzhütte in Resicza 5 828 Tonnen
Eisen-Erzeugnisse (316 Tonnen mehr) und 13 441 Tonnen Stahl-
Erzeugnisse (4 107 Tonnen mehr).
In der Maschinenfabrik in Resicza sind div. Maschinen und
Geräthe im Gewichte von 5 902 Tonnen (495 Tonnen mehr als im
Vorjahre) fabricirt.
Die Erzeugung der Schwefelsäurefabrik in Moldowa bestand
aus 1 142 Tonnen Kammersäure ( — 132 Tonnen), 884 Tonnen con-
centrirte Säure von 66° Beaume ( — 50 Tonnen), 8 Tonnen Kupfer-
vitriol, 41 Tonnen rohes Glaubersalz ( — 3 Tonnen) und 2 Tonnen
raffinirtes Glaubersalz ( — 11 Tonnen).
Alsdann sind in Oravicza producirt: 781 Tonnen raffinirtes
Petroleum (+ 342 'Tonnen), 282 Tonnen diverse Schmier-Oele und
Schmieren (+ 227 Tonnen), 106 Tonnen Paraffin (+ 45 Tonnen)
und 425 Tonnen verschiedene Handelswaare (-}- 173 Tonnen).
An Mauer- und Dachziegel sind in Bogsan 691 030 Stück
(+ 61 400 Stück) , gewöhnlicher Kalk in Bogsan 996 Tonnen
(4- 152 Tonnen), und in Oravicza 1 646 Tonnen ( — ■ 133 Tonnen),
hydraulischer Kalk daselbst 598 Tonnen und Cement 2 189 Tonnen
(+ 1 486 Tonnen) producirt.
An Forstproducten sind erzeugt: 391 586 Festmeter Holz
und 1 454 700 Hectoliter Holzkohlen, wovon 91 917 Festmeter Holz
und 36 330 Hectoliter Holzkohlen verkauft sind.
Die Länge der Werks- und Grubenbahnen betrug: 67,6Kilom.
Locomotivbahnen mit 8 Locomotiven, 4 Personenwagen, 43 Coaks-
und Kohlenwagen, 108 Erzwagen und 44 Wagen anderer Gattung;
12, 4 Kilom. Pferdebahnen mit 14 Pferden und 154 Wagen, 20 380
Meter Grubenbahnen ober Tags und 104 155 Meter unter Tags mit
94 Werks-Pferden und 3 274 Wagen (Grubenhunde).
Beschäftigt waren: 815 Beamte und Diener, sowie 15 646 Ar-
beiter. An Wohnungen sind vorhanden: 149 für Beamte. 106 für
Diener und 1 474 für Arbeiter, ferner 4 Spitäler und 33 Schulen.
Der Rein-Ertrag der Bergwerke, Hüttenwerke und Do-
mainen betrug 605 686 fl., derjenige der Eisenbahnen 16 424 240 fl.,
der Activ- Saldo des allgemeinen Gewinn- und Verlust- Conto
432 261 fl. und der Uebertrag aus den Vorjahren 14 157 fl., zu-
sammen 17 476 344 fl. Hiervon sind in Abzug zu bringen: die
öffentlichen Lasten mit 3 108 182 fl., die Beiträge zum Pensions-
etc. Fonds mit 184 445 fl., zur Verzinsung und Amortisirung der
Obligationen und Actien 13 378 316 fl., zur Dotation des Erneuerungs-
fonds 212 625 fl., zusammen 16 883 568 fl.; es ist demnach ein
Ueberschuss von 592 776 fl. disponibel, d. i. um 1 377 396 fl. weniger
als im Jahre 1875.
Der Rein-Ertrag des Ergänzungs-Netzes betrug 2 180 915 fl.
Hiervon sind zu Steuern und Abgaben 130 888 fl. und als Beiträge
zum Pensions- etc. Fonds 15 270 fl. verwendet, die Verzinsung
und Amortisirung des Anlage-Capitals erforderte eine Summe von
3 066 838 fl., so dass die Staats-Regierung ein Deficit von 1 032 081 fl.
zu decken hatte.
Dem Haupt-Rechnungs-Abschlusse entnehmen wir folgende
Posten: Werth der Bahnen und Betriebsmittel des alten Netzes
219 690 424 fl., desgleichen des Ergänzungsnetzes 49 690 465 fl.,
Werth der Bergwerke, Hüttenwerke, Domainen und Immobilien
24 349 495 fl., Inventar derselben 6 936 065 fl , Debitoren 26 718 936 fl.,
Erneuerungs-Conto 3 659 833 fl., Staats-Garantie des Ergänzungs-
netzes 4 578 889 fl., Zinsen dieser Vorschüsse 88 407 fl., Realitäten
des Pensionsfonds der Beamten 2 707 700 fl., sowie Kassen- und
Effecten-Bestände 35 089 170 fl.
Diesen Activa’s stehen als l'assivagegenüber: Actien 123 827 295 fl.
(davon amortisirt 1 932 993 fl.), Anleinen (altes Netz) 150112 813 fl.
653
(davon amortisirt 5 366 491 fl.), Anleihen des Ergänzungs-Netzes
52 333 013 fl. (davon amortisirt 606 492 fl.), Zinsen-, Dividende- und
Tilgungs-RücKstände 9 391 806 fl., Creditoren 23 681 786 fl., Er-
neuerungs-Fonds 3 465 125 fl., Garantie-Vorschüsse des Ergänzungs-
netzes 2 371 254 fl., Zinsen derselben 88 407 fl., Reservefonds
2 000 000 fl. und nicht vertheilte Erträgnisse aus den früheren
Jahren 6 237 886 fl.
Von den im Bau begriffenen Linien ist die Secundar-
bahn Gross- Suräny-Neutra von 26, 63 Kilom. Länge am 20. No-
vember 1876 und die 98 Kilom. lange Theilstrecke Temesvar-Ka-
ransebes am 23. October 1876 dem Betriebe übergeben.
— tz. Rechenschafts-Bericht des Ueberwachungs-Aus-
sehusses des Central-Abrechnungs-Bureaus der Oesterreichisch-
Ungarischen Eisenbahnen für das Verwaltungs-Jahr 1876.
Im abgelaufenen Geschäftsjahre, mit dessen Schluss der Be-
stand des Central-Abrechnungs-Bureaus eine 4jährige Dauer er-
reichte, sind Veränderungen in den Einrichtungen des Bureaus
und in seinem Verhältnisse zu den Bahnverwaltungen im Grossen
und Ganzen nicht vorgekommen.
Die Betheiligung an dem Bureau steigerte sich im
Jahre 1876 durch den Zuwachs der Raah-Oedenburg-Ebenfurter
Bahn, der Rakonitz-Protiviner und der Istrianer Staatsbahn, der
Tarnow-Leluchower Bahn und der Wiener Donau-Ufer-Bahn.
I. Der Revisionsdienst erstreckte sich auf 49 Bahnen,
welche bei Berücksichtigung der verschiedenen Transport-Routen,
die in dem Verkehre zwischen je 2 Bahnen benutzt wurden, mit
Schluss des Jahres 1876 im 3 354 Relationen des directen An-
schluss- und Verbands-Verkehres unter einander standen. Gegen
das Vorjahr ergiebt dies eine Vermehrung um 722 Verkehre,
d. i. um 27,4 pCt.
Der Revision wurden in diesen Verkehren unterzogen:
1. Rechnungs-Positionen des Personenverkehrs
2. Calculations-Positionen der Militär-Transporte
„ „ des Gepäckverkehrs
„ „ für Eilgüter -.im An-
I schluss-
_ „ „ Frachten (
3.
4.
5.
6.
7.
Frachten i
Ver-
kehre
1876
469 0521
136 939/
778 112 850 259
540 590 v
1875
523 501
Ver-
kehre
Eilgüter ,im Ver-
I bands-
5151571
86 995
1 293 425
5 491540
• 1 375 239
zusammen 8456684u.8 240 539
pro 1876 also mehr 216 145 Posten = 2,6 pCt.
Auch die Anzahl der Transportkarten, in welchen die ange-
führten Posten enthalten waren, erfuhren eine bedeutende Ver-
mehrung, welche hauptsächlich der erweiterten Anwendung der
theilweise bereits im Jahre 1875 eingeführten, für die Kartirung
nur je einer Frachtbriefspost eingerichteten Karten zuzuschrei-
ben ist.
Es wurden revidirt:
1876 1875
1. Gepäckskarten, bezw. Begleitscheine . . . 404 234 439 875
3. Frachtkarten '. }für den Anschlussverkehr{2 *®| gj}2 !20 828
5." F^cMkarten ! }für den Verbandsverkehr { t t 027 128
zusammen 4 029 208 u. 3 587 831
d. i. pro 1876 mehr 441 377 Stück Transportkarten = 12, 3 pCt.
ln Folge des Zuwachses neuer Stationen und der Einbe-
ziehung derselben in die directen Verkehre sind die zur Prüfung
gelangten Einnahme-Rechnungen der Stationen ebenfalls gestiegen,
nämlich um 60 586 Stück = 10,9 pCt., es sind geprüft:
1876 1875
für den Personen-Verkehr 40 1851
„ Militär- Transporte 19 034 /
„ den Gepäck- Verkehr 32 890
Güter-Versand
„ -Empfang
„ -Versand )■
„ -Empfang J1
im Anschluss-Verkehr'
im Verbands -Verkehr'
140 o78
140 406
161 462
78 122
43 318
32 804
119 245
119 062
172123
65 539
zusammen 612 677u.552 u91
Der Einlauf an Restitutions - Acten betrug 8 797 und es
wurden hiervon 8 546 Stück gegen 7 812 Stück im Vorjahre der
Erledigung zu geführt.
II. Auch der Abrechnungsdienst umfasste im abgelau-
fenen Jahre ein reichhaltigeres Material und grössere Beträge als
in den Vorjahren; die Anzahl der Conto-Corrent-Posten stieg auf
11019 und die Gesammt-Summe der abgerechneten Beträge auf
177 823 294 fl. (im Vorjahre 10 436 resp. 169 692 941 fl).
Auf die einzelnen Titel vertheilt sich der Gesammt-Betrag
wie folgt:
Differenz gegen
das Vorjahr
1. Bahngebühren im Anschluss- und
Verbands- Verkehr fl.
2. Ueberweisungen im Anschluss- und
Verbands-Verkehr „
3. ä Conto-Zahlungen „
4. Zinsen für Betriebs-Einnahmen und
ä Conto-Zahlungen „
5. Saldi aus den Wagen-Abrechnungen „
6. Zinsen für die Saldi aus diesen Ab-
rechnungen „
7. Wagen-Reparaturkosten „
8. Zinsen für Wagen -Reparaturkosten „
9. Diverse Forderungen „
10. Zinsen für die diversen Forderungen „
11. Saldi aus den Special-Abrechnungen,
dem Concurrenz-Verkehr etc. . . . „
12. Saldi aus den Unkosten-Rechnungen „
zusammen fl. 177 823 294 + 8 130 353
Die abgerechneten Verzinsungen der gegenseitigen Forde-
rungen erfuhren eine kleine Abnahme, sie betrugen 175 627 fl.
gegen 181 165 fl. im Vorjahre.
Dagegen sind die dem Central-Abrechnungs-Bureau theil-
weise übertragenen Abrechnungen von Forderungen der Bahnen
in ausländischen Valuten von 146 962 M. und 2 393 Frcs. im Jahre
1875 auf 890 751 M. und 12 154 Frcs. im Jahre 1876 gestiegen.
Die Geldbewegung, welche zum Zwecke des definitiven Aus-
gleiches auf Grund der General-Abrechnungen bei der als Central-
Saldirungsstelle fungirenden Hauptcasse der Oesterreichischen
Staats-Eisenbahn-Gesellschaft erfolgte (und welche sich in den
Grenzen des Vorjahres hielt) umfasste 707 Debet-Saldi im Ge-
sammt-Betrage von 8 894 256 fl. B. N., 494 722 fl. Silber, 648 415 Jl.
und 10 114 Frcs.
UI. Correspondenzdienst. Der Einlauf von Acten-
stücken betrug 32 101 Stück und die Anzahl der abgesendeten
Correspondenz-Stücke 33 637 Stück (im Vorjahre 30 782 resp.
31 707 Stück). Ebenso stieg die Vermittelung der Beförderung
fremder Correspondenzen nicht unerheblich.
IV. Der Stand des Personals des Central-Abrechnungs-
Bureaus war folgender:
1876 1875 Differenz
Beamte 179 171 +8
Diurnisten 80 90 — 10
defin. und provis. Bureaudiener 36 37 — 1
zusammen 295 298 — 3
Beschäftigt waren:
1. mit der Leitung des Gesammtdienstes
Oberbeamte 3 3 —
2. in den 4 gemeinschaftlichen Abthei-
lungen (Expedit, Abrechnung resp.
Buchhaltung , Porto - Rückvergütungen
und Superrevision) Bedienstete .... 36 33 +3
3. in den 9 Revisions-Gruppen Bedienstete 256 262 — 6
Die Bureau-Frequenz der Bediensteten war eine etwas bes-
sere als 1875, es wurden:
1876 1875
63 902 836 + 3 808 771
96 812 937 + 5 609 678
4 528 794 — 494 736
60 176 + 474
953 490 — 45 010
8 780 — 207
13 990 + 3 030
197 -f- 95
11028 959 — 568 955
106 474 — 5 901
136 021 — 166 592
270 640 — 10 295
durch Krankheit 2,^ pCt. 2,6ä pCt.
„ Urlaub 1,23 „ 1.3S ,
„ Abgang aus sonstigen Ursachen . 0,w „ l.n, „
zusammen 4,78 pCt. u. 5,„3 pCt.
des Gesammtstandes, also durchschnittlich ca. 14 Bedienstete
täglich betroffen.
Die Gesammtko sten des Central-Abrechnungs-Bureaus
zeigen gegenüber dem Vorjahre nur unbedeutende Veränderungen,
es sind ausgegeben:
1876 1875 DifferW
an Personalkosten fl. 310 323 304 211 + 6 112
„ Miethszins „ 25 314 27 645 — 2 331
„ diversen Bureau-Auslagen (Hei-
zung und Beleuchtung, Druck-
sachen etc.) „ 13 453 14 814 — 1 361
„ Zinsen der für das Bureau be-
strittenen Auslagen .... ,. 6 823 7 94Q — 1117
zusammen fl. 355 913
Die Bureaukosten nehmen in Anspruch
1876 1875 1874
0,547s . 6,5775 0,562J
der ermittelten Einnahmen.
354 610 + 1 3)3
— 0,36 pCt.
1873
6,5S02 PCt.
Es ist also mit einer Vermehrung der Arbeiten eiue nicht
unerhebliche Ersparung eingetreten.
Der Rechenschaftsbericht der Dux-Bodenbacher Eisenbahn
für das Jahr 1876 ist nunmehr auch im Druck erschienen, um
654
der am 23. Juni in Teplitz zusammentretenden ordentlichen Ge-
neral-Versammlung vorgelegt zu werden.
Der Bericht erwähnt zunächst, wie in Folge der precären
finanziellen Lage der Bahn die Mehrzahl der für 1876 projectir-
ten Neubauten und Erweiterungsarbeiten, namentlich auch der
Bau einer Werkstätte in Bodenbach, unterbleiben musste. Nur
in vier Stationen wurden theils kleinere Hochbauten, theils Ge-
leiseanlagen und von der Dux-Ladowitzer Verbindung ein weite-
res, doch noch immer nicht das den Anschluss selbst vermittelnde
Stück hergestellt. An Zweigbahnen zu Kohlenwerken wuchsen
zwei hinzu: zu dem der Eisenbahn-Gesellschaft gehörigen Fran-
cisci-Schachte bei Ladowitz und zu der Neubeschertglück-Zeche
in Zuckmantel, so dass die Zahl der Kohlenwerks-Bahnen sich
auf 28 (in der Länge von 18, 66 Kilometer) erhöhte.
Die Länge der Hauptbahn beträgt 86,84 Kilometer, die Aus-
dehnung des ganzen Geleisenetzes der Dux-Bodenbächer Bahn
112,04 Kilometer.
Die Bahnerhaltung hatte im Jahre 1876 mit normalen Ver-
hältnissen zu rechnen, verursachte aber wegen der nothwendigen
Erneuerung von Schienen und Schwellen bedeutende Auslagen.
Um 145 420,76 fl. kostete der Oberbau 1876 mehr als 1875, und
auch für die nächsten Jahre steht eine Abnahme der Kosten
nicht bevor.
Der Stand der Fahrbetriebsmittel hat durch den Ankauf
von drei Locomotiven eine Vergrösserung erfahren. Die Zahl der
Locomotiven, welche im gegenwärtigen Jahre abermals um drei
vermehrt werden soll, beläuft sich auf 28, die der Kohlenwagen
auf 1 583 Stück.
Ueber den Bahnverkehr im Jahre 1876 bemerkt der Bericht
im Allgemeinen, dass dieZunahme schon dem natürlichen Verlauf
der Dinge nach schwächer sein müsste, als in den ersten Ent-
wickelungsjahren, dass aber die besonders ungünstige Conjunctur
im Braunkohlengeschäft der Entfaltung weiteren Eintrag that.
Die Kohlenproducenten und die Bahnen litten bedeutend unter
dieser Conjunctur, welche noch immer andauert und auch für
1877 eine nur geringe Steigerung des Verkehres erhoffen lässt.
Immerhin waren die Betriebsergebnisse im Jahre 1876 zufrieden-
stellender Art. Es wurden 410 430 Personen befördert (17 527
weniger als 1875)
weniger als 1875).
und dafür eingenommen 121 204, 74 fl. (665, 68 fl.
Güter wurden befördert 1 053 780, 63 Tonnen
(85 9d0,63 Tonnen mehr als 1875) und dafür vereinnahmt 1 482 340, 86 fl.
(l21363,20 fl. mehr als 1875). Für Wagenmietlie betrug die Ein-
nahme 142 527,05 fl-, der Agiogewinn war insgesammt 72 587, 41 fl.
Die Gesammteinnahmen von dem Bahnbetriebe beziffern sich auf
1 825 202,49 fl. (189 21 8, 75 fl. mehr als 1875), mithin pro 1 Kilometer
der Hauptbahn 20 979, 34 fl. Die reinen Betriebsausgaben der Bahn
sind in der Betriebsrechnung mit 949 146, 35 fl. ausgewiesen, die
gesammten auf die Bahn als solche entfallenden Ausgaben mit
1 000 311,29 fl.
Den Kohlentransport speciell betreffend veröffentlicht der
Bericht noch folgende Daten.
Es wurden 1876 (incl. Regiefracht) 1 021 933 Tonnen Braun-
kohlen verfrachtet, gegen 940 090 Tonnen im Jahre 1875, so dass
sich eine Steigerung von 8,70 pCt. ergiebt. Gegen 1872, wo 119 350
Tonnen befördert wurden, betrug die Zunahme 754 pCt. Von dem
im verflossenen Jahre beförderten Kohlenquantum gingen weiter
in’s Ausland 697 019 Tonnen
„ Inland 85 759 „
in den Stationen der eigenen Bahn
verblieben 77 118 „
die Bahnregie absorbirte .... 31 864 „
zur Elbe wurden verfrachtet . . 130 163 „
Eine Erweiterung des Absatzrayons der Böhmischen Braun-
kohle fand 1876 nur in Süddeutschland und der Schweiz statt,
insbesondere nahm die Ausfuhr nach Elsass-Lothringen einen
bemerkenswerthen Aufschwung.
Das mit vier Förderschächten ausgerüstete, ein Areal von
214,2599 Hectaren umfassende und über einen verwerthbaren Koh-
lenvorrath von 20 214 000 Tonnen disponirende eigene Kohlen-
bergwerk der Dux-Bodenbacher Bahn in Dux producirte im vori-
gen Jahre 207 788 Tonnen Kohle.
Die Brutto-Einnahmen dieses Werkes stellten sich auf 388 250, 95 fl.
Die Ausgaben desselben auf 345 047, 36 „
Der Betriebs-Ueberschuss des ganzen Unternehmens (Bahn
und Kohlenwerk) beträgt für 1876 868 094, 79 11., welche nach dem
Berichte in folgender Weise verwendet werden:
Conto-Corrent-Zinsen 18 940, 63 fl.
Verzinsung der schwebenden Schuld . .
Verzinsung des Prioritäten- Capitals I., II.
III. Emission
Prioritäten-Tilgungs-Quote pro 1876 . .
Gezahlte Banquier-Provisionen ....
Intabulationsgebühren für den Vertrag
Klett <fe Co
Theilzahlung an den Prioritäten-Curator
Deckung des Restbetrages der Betriebsdeficite
aus früheren Jahren
Abschreibung der Tracirungskosten
Abschreibung der Dubiosen -Posten
und
mit
U0 611,68
457 678,43 „
53 369,04 „
7 1 24,33 „
33 622,95 „
10 000 „
13 672,49
21 321, 47
72 008, 17
Es ergiebt sich sonach ein Betriebs-Netto-Ertrag pro 1876
von 69 745 fl.
Der Hauptbilanz entlehnen wir folgende Ziffern und zwar
den Activen:
Cassabestände 11 507, 73 fl.
_ Vorräthe an Materialien 258 222, 54 „
Vorräthe an Inventarien 80 221, 66 „
Diverse Debitoren 727 5i3,5l „
den Passiven:
Prioritäten-Zinsen und Tilgungs-Rück-
stände 161 823,69 „
Tratten im Umlaufe 379 549, 42 „
Diverse Creditoren ....... 476 338, 69 „
Reserve-Fonds 14 917,50 „
Der Bericht enthält sodann noch eine kurze Darstellung
der seit der Veröffentlichung des vorjährigen Geschäftsberichtes
behufs Regelung der finanziellen Verhältnisse der Bahn unter-
nommenen Schritte und geführten (genugsam bekannten) Ver-
handlungen und reproducirt in einem Anhänge den am 24. April
1. J. mit der Societe anonyme beige des chemins de fer in Brüssel
abgeschlossenen Darlehens- Vertrag über 4V2 Millionen Reichs-
mark, welcher von dem Prioritäten-Curator, der Curatelsbehörde
und der Oesterreichischen Regierung bereits genehmigt worden
ist. Auch die Rückzahlung der Schuld an Klett & Co. im Betrage
von 3 814 290, 14 Mark ist erfolgt.
Schliesslich theilt der Bericht noch mit, dass der während
des Jahres 1876 von der Dux-Bodenbacher Bahn geführte Betrieb
der Rakonitz-Protiviner Staatsbahn am 1. März 1. J. in die Hände
der Regierung; zurückgelegt wurde. Der aus dieser Betriebsfüh-
rung der Dux-Bodenbacher Bahn erwachsene Gewinn von 57 556, 5l fl.
wurde von den Kosten der Centralleitung in Abzug gebracht.
— St. — Königl. Ungarische Staatsbahnen. (Betriebsresultate pro
1876.) Angesichts der Bestrebungen in Oesterreich-Ungarn, das
Staatsbahnen -System mehr und mehr durchzuführen, welche
Tendenz in letzter Zeit nicht nur in Ungarn, sondern auch im
westlichen Theii der Monarchie energisch verfolgt wird, besitzt
die Frage der Betriebs-Resultate sowie des Erträgnisses der zur
Zeit bestehenden Staatsbahnen auch für weitere Kreise ein
erhöhtes Interesse, da günstige Erfolge in dieser Richtung nicht
unwesentlich zur raschen Realisirung des auf breiter Basis
ruhenden Projectes beitragen dürfte. Bekanntlich besteht das
derzeitige Netz der eigentlichen Ungarischen Staatsbahnen aus
drei verschiedenen Gruppen, die, weil von einander getrennt, in
ihren Leistungen als selbstständig betrachtet werden können.
Das Netz der nördlichen Linien Budapest und Szolnok-Ruttek
und Miskolcz, sowie Miskolcz-Ruttek inclusive der Gömörer Indu-
striebahnen, sozusagen der Kern, umfasst mit seinen Nebenlinien
788 Kilometer, die südlichen Linien Zakäny-Agram und Karlstadt-
Fiume, 278 Kilometer, und endlich die kürzlich erworbene Ungari-
sche Ostbahn Grosswardein-Kronstadt etc., 614 Kilometer, also
insgesammt 1 680 Kilometer, ein Bahncomplex, der immerhin be-
deutend genannt werden kann. Bei Beurtheilung der Resultate
müssen die einzelnen Linien gesondert werden, da z. B. die
Montan- und Industriebahnen, vermöge ihrer Anlage und des
damit in’s Auge gefassten Zweckes nicht mit den eigentlichen Ex-
portlinien der Hauptbahn cumulirt werden dürfen. Letztere,
nämlich die Hauptbahn, lieferte ' bei einer Betriebslänge von
602,6 Kilometer im Jahre 1876 eine Brutto-Einnahme von fl. 5 959 197
oder nach Abzug der zu Lasten der Einnahmen gebuchten Rück-
vergütungen und der Transport-Versicherungen im Gesammt-Be-
trage von fl. 392 263 die Summe von fl. 5 566 934 oder pro Kilo-
meter fl. 9 237 67 kr., während im Jahre 1875 inclusive der im
Jahresberichte pro 1875 noch mit einem Betriebs-Deficite von
fl. 11 120 66 ki'. separat ausgewiesenen Miskolcz-Diösgyörer Linie,
die Gesammt-Einnahme war fl. 5 179 582 70 kr. oder'nach Abzug
der Rückvergütungen etc. pro fl. 251 992 fl. 4 927 691 oder pro Ki-
lometer fl. 8 772. Die Zunahme der Gesammt-Roheinnahmen
beträgt demnach fl. 639 243 und der kilometrischen von fl. 1 065,
was eine Zunahme von rund 13 pCt. ausmacht. Die Ausgaben
für diese Linien betrugen im Jahre 1876: fl. 3 628 360 oder pro
Kilometer fl. 6 020 83 kr. gegen fl. 3 493 551 oder fl. 5 793 50 kr. im
Jahre 1875, somit im Jahre 1876 um fl. 134 808 und pro Kilometer
um fl. 227 33 kr., oder um fast 4 pCt. mehr.
Das Reinerträgniss der nördlichen Linien betrug somit
1876: fl. 1 938 575 oder pro Kilometer fl. 3 216 83 kr. gegen
fl. 1 434 039 resp. fl. 2 379 im Vorjahre, also im Jahre 1876 mehr
um fl. 504 535 oder pro Kilometer um fl. 837 83 kr., d. i. eine Zu-
nahme von rund 35 pCt. Das Procentverhältniss der Ausgaben
war im Jahre 1876 65 pCt. gegen 70 pCt. im Vorjahre. Es be-
kundet sich somit ein entschiedenes Fortschreiten in den günstigen
Resultaten, und ist letzteres theils der Entwickelung des Local-
verkehres, theils dem Umstande zuzuschreiben, dass die früheren
im Verhältnis zur Leistung und zu den analogen Sätzen anderer
Bahnen allzuniedrig gehaltenen Tarife ab 1. August eine verhält-
nissmässige Erhöhung erfahren haben. Der Transitverkehr blieb
so ziemlich auf der Höhe des Vorjahres, da sich dem Exporte
auch diesesmal keine besonders günstigen Chancen darboten,
wogegen die finanziellen Resultate des Auslandsverkehres unter
655
dem Einflüsse der mit den Parallelbahnen geschlossenen Verträge,
durch welche die früher masslos aufgetretene Concurrenz besei-
tigt wurde, sich viel günstiger gestalteten. Diese stetige Besse-
rung der Betriebsresultate der nördlichen Königlich Ungarischen
Staatsbahnlinien lassen auf deren zweckmässige Anlage schliessen
und berechtigen zur Hoffnung, dass mit dem zu erwartenden
wirtschaftlichen Aufschwung des Landes und bei Eintritt
günstiger Exportjahre; wie solches dieses Jahr in Aussicht steht,
die Rentabilität in nicht allzuferner Zeit erreicht wird, zumal
auch die Administration dieser noch jungen Bahn von Jahr zu
Jahr verbessert wird.
Das Resultat der obenerwähnten 167, 6 Kilometer langen
Gömörer Industriebahnen war folgendes: Brutto- Einnah men
1876 im Ganzen fl. 467 069 gegen fl. 375 405, somit mehr mit
fl. 91664 und pro Kilometer fl. 2 790 18 kr. gegen fl. 2 240 18 kr.,
also mehr mit fl. 550; Ausgaben 1876 im Ganzen fl. 343 545 47 kr.
gegen fl. 334 203 96 kr., daher Mehrausgabe fl. 9 351 fl. 51 kr und
pro Kilometer fl. 2 050 12 kr. gegen fl. 1 994 32 kr., also Mehraus-
gabe fl. 55 80 kr. Reinertrag im Ganzen fl. 124 018 04 kr. gegen
fl. 41 200 88 kr., daher mehr fl. 82 817 16 kr. und pro Kilometer
fl. 740 06 kr. gegen fl. 245 86 kr., also mehr mit fl. 294 20 kr. Zu
erwähnen bliebe hierbei, dass diese Linien, wie schon ihre Be-
nennung darthut, ausschliesslich zur Hebung der in jener Gegend
stark ausgebildeten Industrie dient (worunter hauptsächlich die
Montanindustrie) und dass die Hebung der letzteren der aus-
schliessliche Zweck ist, da bei dem fast durchwegs in Sacklinien
auslaufenden Netz der Bahnbetrieb immer nur ein ganz beschei-
denes Erträgniss liefern kann.
Die südlichen Linien ergaben folgendes Resultat: Brutto-
Einnahmen 1876 im Ganzen fl. 709 054 32 kr. (gegen fl. 803 329
33 kr. im Vorjahre), daher weniger um fl. 94 275 01 kr. und pro
Kilometer fl. 2 540 03 kr. gegen fl. 2 877 74 kr., also Minus fl. 337
71 kr.; Ausgaben im Ganzen fl. 922 550 50 kr. gegen fl. 838 446
20 kr., demnach Mehrausgabe fl. 84 104 30 kr. und pro Kilometer
fl. 3 304 84 kr. gegen fl. 3 003 54 kr., demnach Mehrausgabe fl. 301
30 kr.; Verlust im Ganzen fl. 213 501 18 kr. gegen fl. 35 116 87 kr.
Diese traurigen Verhältnisse finden ihre Begründung in dem
schlechten Verkehr, namentlich der Karlstadt-Fiumaner Linie,
welche durch die naturgemäss feindliche Tarifpolitik der in die-
selbe einmündenden Südbahn gar keine Transit-Güterbewegung
hat, während der Localverkehr auf der fast durchgehends schwie-
rigen Gebirgsbahn mit dünner Bevölkerung ein ganz minimer
ist; dazu kommt ein kostspieliger Betrieb und grosse Erhaltungs-
kosten, so dass diese Bahn derzeit das Jammerbild einer ver-
fehlten Verkehrspolitik bietet. Man strebt indessen ernstlich eine
Besserung an, die indessen angesichts der grossen materiellen
Opfer nicht sobald zu realisiren sein wird. Der Ausbau der so-
genannten Grenzbahnen, die von Semlin an der Donau ausgehend
in Sissek oder Ogulin anschliessen sollen, dann der Erwerb der
Theilstrecke Agram-Karlstadt beziehungsweise Ofen-Zakany dürften
der nothleidenden Bahn eine Erleichterung bringen, trotzdem
wird sie schon vermöge ihrer Verkehrsrichtung und der Concur-
renz, die zwischen den beiden Seehäfen Fiume und Triest be-
stehen bleibt, welche Rivalität die überwiegende Bedeutung des
einen oder anderen Hafens nicht zulässt, immer eine wenig ren-
table Bahnstrecke bleiben.
Die Erfahrung, welche Ungarn mit seinen Staatsbahnen
gemacht hat, wird zu berücksichtigen sein und dürfte zur Genüge
bewiesen haben, dass isolirte kurze Linien die Entwickelung einer
kräftigen erfolgreichen Verkehrspolitik nicht zulassen und letztere
nur durch Creirung mächtiger langgestreckter Bahncomplexe er-
reicht werden kann.
— R.— Berlin-Görlitzer Eisenbahn. (Geschäfts-Bericht pro
1876.) Das Jahr 1876 hat neue Erschwernisse für die Verkehrsbe-
ziehungen der Berlin-Görlitzer Eisenbahn gebracht.
Im Jahre 1872 wurde durch die Eröffnung der Strecke
Cottbus-Sorau der (mit der Berlin-Görlitzer Bahn gemeinschaft-
lich verwalteten) Halle-Sorau-Gubener Eisenbahn eine gegen die
bisherige Route via Frankfurt a/O. um circa 9 Kilometer kürzere
Verbindung zwischen Berlin und Schlesien geschaffen und da-
durch der Berlin-Görlitzer Strecke Berlin-Cottbus die Aussicht
auf Theilnahme an dem bedeutenden Verkehre zwischen dem
nördlichen und westlichen Deutschland mit Schlesien und dessen
Hinterländern eröffnet. Nach langen Verhandlungen und Beseiti-
gung mancher Schwierigkeiten gelang es der Verwaltung, an
diesem Verkehre mit allerdings nicht sehr günstigen Frachtsätzen
theilzunehmen. Mit der am 1. Januar er. erfolgten Uebernahme
der Verwaltung der Halle-Sorau-Gubener Bahn seitens des Staates
ist der Berlin-Görlitzer Bahn dieser Verkehr wieder entzogen und
als ein keineswegs dem aufgegebenen Vortheil gleichkommendes
Aequivalent die Etablirung des direct en Verkehrs zwischen
Berlin und der Niederschlesisch-Märkischen und Oberschlesischen
Bahn via Cottbus-Sorau vom Handelsminister zugestanden worden.
Das Vorgehen der Staatsbahn- Verwaltung gegen das Unter-
nehmen hängt nach Annahme der Direction mit der Reichseisen-
bahnidee zusammen, welche in neuerer Zeit die Staatseisenbahn-
Verwaltungen einen besonderen Eifer entwickeln lässt, grosse und
geschlossene Staatseisenbahnlinien herzustellen, und durch sie
den Privatbahnen möglichst Concurrenz zu machen und ihnen
den bisherigen Verkehr zu entziehen.
Als fernerer ungünstiger Umstand ist zu verzeichnen, dass
mit Eröffnung der von der Berlin-Stettiner Bahn erbauten Zweig-
bahn (Wriezen- Frankfurt a/O.) ein grosser Theil des Verkehrs
zwischen Stettin und Schlesien resp. Sachsen sich der neueren
kürzeren Route via Frankfurt a/O. zuwenden, für Berlin-Görlitz
also verloren gehen wird.
Schliesslich ist noch der im laufenden Jahre zur Einfüh-
rung kommenden Tarifreform zu gedenken, deren finanzieller Ein-
fluss bei der durch die Verschiedenheit des neuen Systems ein-
tretenden Verschiebung aller Verhältnisse sich jeder Berechnung
entzieht. Jedenfalls gewähren die neuen Tarife im Ganzen nicht
unerhebliche Ermässigungen und wird die im Jahre 1874 einge-
führte Tariferhöhung, so weit sie noch bestand, fast durchweg
beseitigt werden. Ob und inwieweit dies eine Belebung des
Verkehrs und eine Vermehrung der Transporte resp. bessere Aus-
nutzung der Transportmittel herbeiführen und dadurch die Preis-
ermässigung wieder ausglqichen wird, hängt wesentlich von der
demnächstigen Lage der allgemeinen Handels- und Industne-Ver-
hältnisse äb
In Folge des Vorgehens der nachbarlichen Staatsbahn-Ver-
waltungen ist die Berlin-Görlitzer Bahnverwaltung gänzlich ausser
Stande, sich jener System-Veränderung und deren Consequenzen
zu entziehen, und muss dieselbe vielmehr unbedingt zur Einfüh-
rung bringen. . , . , .
Die Betriebs-Ergebnisse des Jahres 1876 sind infolge je-
ner Verhältnisse äusserst ungünstig, die Zahl der beförderten
Personen hat allerdings in Folge des lebhaften Verkehrs der
Strecken Görlitz -Seidenberg resp. Zittau gegen 1875 um 381 506
zugenommen, indem 1876 1 695 955 Personen befördert wurden :
da jedoch die auf diesen Linien benutzten Strecken sehr kurz
sind, so konnte sich die Einnahme aus dem Personenverkehr nur
um 174 549 JA, nämlich auf 1549 119 JA steigern.
Im Güterverkehr ist ein erheblicher Rückgang zu consta-
tiren. Das transportirte Güterquantum (excl. Betriebs-Dienstgut)
ist zwar von 810 479 Tonnen (ä 1000 Kilogr.) auf 899 466 lonnen
gestiegen, die durchschnittliche Beförderungsstrecke jedoch von
98,o Km. auf 85,8 Km. und die Frachteinnahme von 4 415 021 JA auf
4 266 808 JA gefallen, wobei noch zu berücksichtigen ist, dass die
durchschnittliche Jahres-Betriebslänge pro 1875 300, » Km. gegen
327,35 Km. pro 1876 betrug, die Einnahme pro Kilometer Betnebs-
länge also von 14, 7 JA des Jahres 1875 auf 13, 034 JA im Jahre 1876
'Die' Einnahmen, und zwar aus Personen- und Gepäckverkehr
mit l 591 934 JA, Güterverkehr etc. 4 410 564 JA, Extraordinarien
395 318 JA beziffern sich im Ganzen auf 6 397 816 JA Unter Hin-
zurechnung der Reste aus dem Jahre 1875 figurirt in der Zu-
sammenstellung der finanziellen Ergebnisse des Jahres 1876 die
Gesammt-Betriebs-Einnahme mit 6 610 151 JA, die Gesammt-Be-
triebs-Ausgabe mit 4 160 782 JA, es bleibt also ein reiner Ueber-
schuss von 2 449 369 JA, über welchen der Verwaltungsrath be-
züglich seiner Verwendung gemäss statutenmässiger Berechtigung
Beschluss gefasst hat. ... ,
Das finanzielle Ergebniss des Jahres 1876 ist als ein sehr
trübes zu bezeichnen. Die Ursache des ungünstigen Resultates
sind einerseits die relative Verminderung der Transport-Einnahmen,
welche gegen das Vorjahr um 1 563 ,AA, pro Kilom. abgenommen
haben, andererseits die Mehrbelastung des Unternehmens mit den
Mehrzinsen der Baucapitalien für die in den Betrieb^ gekommenen
Zweigbahnen und mit den gleichzeitig bedingten grösseren Rück-
lagen in den Reserve- und den Erneuerungsfonds.
Während nämlich im Jahre 1875 aus den Betriebs-Einnah-
men die bezüglichen Ausgaben in Summa 1 354 008 M, betragen,
waren pro 1876 im Ganzen 2 017 102 JA,, also 663 094 JA, mehr zu
decken.
Das Betriebsmaterial der Berlin-Görlitzer Eisenbahn bestand
am Schlüsse des Jahres 1876 aus 84 Stück Locomotiven mit 75
Tendern, und zwar 6 Stück zweifach und 36 Stück dreifach ge-
kuppelten Güterzugmaschinen, 14 Stück ungekuppelten und
19 Stück zweifach gekuppelten Personenzugmaschinen und 9 Stück
zweifach gekuppelten Tenderlocomotiven. Sämmtliche Locomo-
tiven sind mit Dampfstrahl - Pumpen versehen. Ferner aus
1 320 Fahrzeugen oder 2 641 Achsen mit 7 028 Plätzen resp. mit
229 500 Ctr. Tragfähigkeit.
— tz. Sclileswigsche Eisenbahnen. (Geschäfts-Bericht pro 1876.)
Gegen das Vorjahr sind (bei einer unveränderten Betriebslänge)
5 20.3 Personen = 0,73 pCt. und 21 852, 2 To. Güter = 1 0,96 pCt. mehr
befördert. Die Einnahmen sind um 90 457 JA = 3,4l pCt. (394 JA
pro Kilometer Bahnlänge) gestiegen, die Ausgaben dagegen um
66 364 JA = 3,76 pCt. gefallen, so dass der Ueberschuss 125 029 JA
=■ 12,08 pCt. resp. 544 ,(A pro Kilometer Bahnlänge mehr betragen
hat als im Jahre 1875.
Die speciellen Verkehrs - Resultate des Jahres 1876 waren
folgende: Es wurden befördert: 4 129 Personen in der I. Classe,
90 976 in der H. Classe , 518 229 in der HL Classe , 94 322 in der
656
IV. Classe , 8 081 Militärs etc. , zusammen 715 737 Personen,
2 733,6 To. Reisegepäck und 1397 Hunde; ferner 5 228, „ To. Eil-
und sperrige Güter, 48 117, 9 To. Frachtgüter der Normalclasse und
167 944,6 To. der ermässigten Classe, zusammen 221 290, 7 To.,
15 461,8 To. frachtfreie Betriebsdienst- und Baugüter, 191 Equi-
pagen, 250 Eisenbahn-Fahrzeuge, 8 629 Pferde und 292 332 Stück
andere Thiere. Auf den Local-Verkehr entfallen 529 028 Personen
und 87 123,4 To. Güter. Jede Person hat durchschnittlich 33, 48 Ki-
lometer und jede Tonne Gut hat 75, 29 Kilometer zurückgelegt,
demnach beträgt die spezifische Frequenz 104 276 Personen- und
71 890, 7 Tonnen - Kilometer. Eingenommen sind pro Person und
Kilometer 4,205 und pro Tonne und Kilometer 6,57 /A
Die Einnahmen haben betragen : Für Personen-Beförderung
1 007 508 Jl, für Reisegepäck 33 897 Jl, für Hunde 705 Jl , (zu-
sammen 1 042110 Jl = 4 535 Jl pro Kilometer Bahnlänge), für
Eil - und sperrige Güter 90 035 Jl , für Postgüter 40 284 Jl , für
Frachtgüter der Normalclassen 416 537 Jl , für Frachtgüter der
ermässigten Classen 547 083 Jl, für Equipagen 3 829 Jl, für Eisen-
bahn-Fahrzeuge 4 973 Jl, für Thiere 516 603 Jl, für Militär-Trans-
porte 1 307 Jl , an Neben - Erträgen 51 381 Jl, (zusammen
1 672 032 Jl — 7 276 Jl pro Kilometer Bahnlänge), aus sonstigen
Quellen 32 213 Jl, zusammen 2 746 355 Jl — 11951 Jl pro Kilo-
meter Bahnlänge resp. 3,18 Jl pro Nutzkilometer.
Ausgegeben sind : für die Bahnverwaltung 685 370 Jl —
2 983 Jl pro Kilometer Bahnlänge , für die Transportverwaltung
909 572 Jl ~ 1,05 Jl pro Nutzkiiometer resp. 0,036 Jl pro Achs-
kilometer und für die allgemeine Verwaltung 102 570 Jl, — 446 Jl
pro Kilometer Bahnlänge, zusammen 1 697 512 Jl — 7 387 Jl,
pro Kilometer Bahnlänge resp. 1,97 Jl pro Nutzkilometer. Die
Ausgaben betragen 61, 81 pCt. der Einnahmen.
Als Ueberschuss sind verblieben 1 159 843 ^ = 5 047 Jl
pro Kilometer Bahnlänge. Dieser Ueberschuss ergiebt eine Ver-
zinsung des verwendeten Anlage-Capitals von 4,27 pCt.
Einschliesslich des Zuschusses der Altona-Kieler Eisenbahn-
Gesellschaft sind verwendet: 1 404 075 Jl zur Verzinsung und
96 000 Jl zur Amortisation der Anleihen.
Der Reservefonds hatte am Jahresschluss ein Vermögen
von 750 000 Jl und der Dispositionsfonds von 2 232 862 Jl
Die Transportmittel bestanden aus 29 Locomotiven, 20 Ten-
dern , 58 Personenwagen mit 2 194 Plätzen , 17 Gepäckwagen,
452 Güterwagen mit einer Ladefähigkeit von 3 578, 5 To. , 13 Ar-
beitswagen, 6 Schneepflügen, 2 Kohlen- und 1 Wasserwagen.
Von den concessionirten 30 000 000 Jl, bestehend zur einen
Hälfte aus Stamm - Actien , zur anderen Hälfte aus Prioritäts-
Obligationen (von welchen 513 000 Jl amortisirt sind), sind
27 158 716 ,11 — 118 184 Jl pro Kilometer der 229, 8 Kilometer
langen Bahnstrecke verwendet.
— tz. Breslau- Warschauer Eisenbahn. (Geschäfts-Bericht pro
1876.) Der Personen-Verkehr ist im Jahre 1876 um 6 965 Personen
^ 3,0i Proc.' gestiegen, während 12 280 Tonnen Güter (darunter
allein 6 000 Tonnen Holz) weniger befördert wurden. Die Ein-
nahmen für Personen-Beförderung sind um 17 595 Jl — 13, 3 Proc.
gestiegen, im Güter -Verkehre aber um 40 281 Jl, — 15, 5 Proc. ge-
fallen.
Der Verkehr umfasste: 1 528 Personen in der I. Classe, 14 430 in
der II. CI., 49 639 in der HI. CI, 123 427 in der IV. CI. und 944
Militärs, zusammen 189 968 Personen, 459, 7 To. Gepäck, 5 Equipa-
gen, 108 Pferde, 384 Hunde und 1 Leiche; ferner 318 To. Eilgut,
1 946 und 5 608 To. Stückgut, 5 595 und 64 855 To. Frachtgut, zu-
sammen 78 322 To., 1712 To. frachtfreies Dienst- etc. Gut, 12 To.
Militärgut, 29 To. anderes frachtfreies Gut, 82 343 Thiere, 1 Loco-
3 Tender, 130 Wagen, 13 andere Fahrzeuge und 1 Leiche.
Jede Tonne Eil- und Frachtgut hat durchschnittlich 38, 0 Km.
durchfahren, die specifische Frequenz berechnete sich demnach
auf 53 637 Tonnen Kilometer.
Die Einnahmen haben betragen: aus dem Personen-Verkehre
149 855 Jt, aus dem Güter-Verk ehre 218 863 Jl, aus verschiedenen
Quellen 31113 Jl (darunter an Wagenmiethe 20 208 Jl); zusam-
men 399 831 Jl, = 7 204 Jl pro Kilometer Bahnlänge.
Ausgegeben sind: für die allgemeine Verwaltung 38 839 Jl,
tur die Bahn -Verwaltung 118 531 Jl und für die Transport-Ver-
waltung 165 459 Jl, zusammen 322 829 Jl. — 5 817 Jl pro Kilo-
meter Bahnlänge (gegen 6 317 Jl im Vorjahre und 5 877 Jl im
Jahre 1874). Die Ausgaben absorbirten von den Einnahmen 80, 7
Proc. im Jahre 1876, 81, 7 Proc. im Jahre 1875, 80, 0 Proc. im Jahre
1874 resp. 81, „ Proc. im Jahre 1873.
Von dem Ueberschusse ä 77 002 Jl, sind verwendet: zu Zin-
sen (incl. der Zinsen für begebene 96 000 ^Prioritäts-Obligationen)
28 574 Jl, zur Amortisation der Prioritäts - Obligationen 3 750 Jl,
zur Rücklage in den Reservefonds 5 074 Jl, und in den Erneuerungs-
fonds 39 603 Jl,
Der Uebertrag aus dem Vorjahre von 74 706 Jl ist dem Er-
gänzungsfonds überwiesen.
An Transportmitteln waren vorhanden: 7 Locomotiven nebst
Tender, 13 Personenwagen mit 550 Plätzen, 4 Gepäckwagen, 7 Vieh-
wagen, 38 bedeckte und 18 offene Güterwagen, sowie 32 Langholz-
■wagen mit einer Gesammt-Tragfähigkeit von 945 To.
Das Anlage - Capital von 8 010 000 Jl ist aufgebracht durch
4 005 000 Jl Stamm - Actien und 4 005 000 Jl Prioritäts - Stamm-
Actien, den 750 000 Jl Prioritäts-Obligationen steht der Baufonds
II im Betrage von 725 911 Jl gegenüber.
Der Reservefonds hatte einen Bestand von 15 627 Jl, der
Erneuerungsfonds von 136 437 Jl, der Beamten-Pensionsfonds von
33 257 Jl und die Arbeiter-Kranken-Casse von 6 966 Jl
Die Finnländischen Eisenbahnen.
— A— Das Grossfürstenthum Finnland (Suomi oder Suo-
menmaa) ist ein in nationalöconomischer und eisenbahntechnischer
Beziehung gleich interessantes Land, über welches statistische
Daten nur sehr spärlich in die Deutschen Zeitschriften gelangen.
Von dem Gesammtflächeninhalt Finnlands von 6 696, 29 geo-
graphischen □Meilen kommen nur etwa 10 pCt. auf urbares
Acker- und Wiesenland; der ganze Rest von ca. 6000 □Meilen be-
steht aus Wald, Felsen und Wasser. Die Anzahl der See’n ist so
gross, dass ein Reisender oft in einem Tag mehrere hunderte von
Wasserflächen zu sehen bekommt, dabei findet ein fortwährender
Wechsel von Höhen und Tiefen statt; bekannt ist ausserdem die
seit langer Zeit genau beobachtete gleichförmige Hebung des
Landes, welche an der nördlichen Westküste 41/*, an der Südküste
etwa 2 Fuss in 100 Jahren beträgt.
Bei einer Längenausdehnung von ca. 155 geographischen
Meilen beträgt die grösste Tagesdauer im Süden 181/* Stunden,
im Norden bei Utsjoki 2 Monate, die mittlere Jahrestemperatur,
die in Helsingfors noch ca. -f- 5 pCt. erreicht, sinkt nach Norden
zu weit unter dem Gefrierpunct.
Die Gesammtbevölkerung von 1 773 612 Einwohnern ist sehr
ungleichförmig vertheilt, so dass die Dichtigkeit im Süden etwa
zehnmal grösser ist, als diejenige der nördlichen Gouvernements.
An Communicationsmitteln besitzt Finnland ausser den zahl-
reichen gut unterhaltenen Landstrassen und einer ziemlichen An-
zahl von Canälen, deren bedeutendster der 40 Werst lange Saima-
Canal ist (600 000 Jl jährliche Einnahmen bei 10 pCt. Ausgaben)
nunmehr auch schon ein ganz ansehnliches Eisenbahnnetz.
Die erste Finnische Eisenbahn war die am 17.|29. März er-
öffnete 100 Werst lange Strecke von Helsingfors nach Tawastehus;
der Bau hatte 1857 begonnen und kostete 35 666 Rubel proWerst;
ihr folgte im Jahre 1870 die Bahn Richimjaki-Petersburg , welche
bei einer Länge von 347 Werst nur 35 117 Rubel pro Werst gekostet
hat; im Jahre 1873 wurde sodann die von einer Privatgesellschaft
erbaute Hy vinge-Hangö Bahn eröffnet , welche seitdem vom Staat
erworben wurde, 1874 folgte die kurze 31 Werst lange Borgo-Kerwo
Bahn und das Jahr 1875 brachte endlich die Linien Abo-Tojala
und Tammerfors-Tawastehus mit zusammen 194, 0 Werst. Mit Hin-
zurechnung der kurzen Sestrorjetzker Zweigbahn besass somit
das Grossfürstenthum Finnland am 1. Januar 1876 insgesammt
828,0 Werst oder 883, 5 Kilometer Eisenbahnen.
Im Vergleich mit dem übrigen Europäischen Russland (excl.
Nowaja Semlja, aber incl. Kaukasus) ergiebt sich für Finnland
1 Werst Bahnlänge auf 8;1 □Meilen; für das übrige Russland 1
Bahnwerst auf 5,2 □Meilen (18 741 Werst auf 96 800 □Meilen); hin-
gegen kommt in Finnland 1 Werst Eisenbahn schon auf 2 142 Ein-
wohner, im übrigen Russland aber 1 Werst erst auf 4 082 Ein-
wohner (nach der Zählung vom 31. December 1873 im Ganzen
76 494 290 Einwohner). Diese Eigenthümlichkeit erklärt sich aus
dem oben angegebenen Verhältnis des bebauten Landes zum
ganzen Flächeninhalt Finnlands.
Trotz der geringen Dichtigkeit der Bevölkerung und der
unbedeutenden inländischen Industrie lieferte die Finnländische
Staatsbahn insbesondere in Folge des ausserordentlich billigen
Baues und des rationellen Betriebs sehr günstige finanzielle Re-
sultate. So sind die Einnahmen der 458 Werst langen Strecke
Petersburg-Ricliimjaki und Tawastehus-Helsingfors von 3 221 Finn.
Mark pro Bahnwerst im Jahre 1870 gleichmässig fortschreitend
bis auf 13 143 Mark pro Bahnwerst im Jahre 1876 gestiegen.
Es darf daher nicht Wunder nehmen, dass die Finnländische
Regierung sich trotz derUngunst der Zeitverhältnisse angelegentlich
mit dem Ausbau des Eisenbahnnetzes beschäftigt, und dass zur
657
Zeit den Ständen ■wiederum ganz bedeutende Vorlagen unter-
breitet worden sind, welche in Folgendem kurz skizzirt werden
sollen.
Von der Absicht ausgehend, die Wohithat der Eisenbahn-
transporte, die der Süden Finnlands seit mehr als einem Decennium
geniesst, auch dem Norden und Westen des Landes zukommen
zu lassen, sind seit längerer Zeit eingehende Trapestudien und
Rentabilitätsberechnungen ■vorgenommen worden, welche das Bahn-
netz einestheils nach Nicolaistad und Uleaborg ausdehnen, ander-
seits auch die im Westen belegenen Städte Joensaa und Kuopio
mit Wiborg in Verbindung bringen sollen.
Während nun die früheren Projecte sämmtlich von Tammer-
fors aus parallel dem Bottnischen Meerbusen den Norden zu er-
reichen suchten, ist man jetzt zu einem anderen Entschluss ge-
kommen und hat sich dahiiLgeeinigt, die Bahnen durch das Innere
des Landes zu führen und statt des peripherischen, das Radial-
system zu wählen.
Dieser Beschluss kann, nachdem die Ausführbarkeit des
neuen Bahnsystems keinem Zweifel mehr unterliegt, nur volle
Anerkennung finden; das ursprüngliche Bahnproject Tammerfors-
Lappo (Nicolaistad)-Uleaborg blieb auf seiner ganzen 480 Werst
betragenden Länge kaum 50 — 60 Werst von der See entfernt,
längs welcher überdies eine sehr gut unterhaltene Landstrasse
z. Z. den Verkehr vermittelt. Eine derartige Tratte hätte um so
weniger zur Hebung des Landes beitragen können, als die Bahn
ja nimmermehr mit dem billigen Wassertransporte hätte in Con-
currenz treten können; von einem Localverkehr kann aber, ins-
besondere im nördlichen Theile der genannten Strecke wohl
nimmermehr die Rede sein; abgesehen hiervon hätte es einer
grossen Zahl von Zweigbahnen bedurft, um die vielen am Meeres-
ufer gelegenen Städtchen mit der Bahn selbst zu verbinden und
um den Bewohnern der vielen durchschnittenen Flussniederungen
die Bahn zugänglich zu machen.
Das neue Project, das von den Ingenieuren Standerscheid
und Nordenswan untersucht und ausgearbeitet worden ist und
nunmehr zur Ausführung gelangen soll, besteht zunächst aus zwei
Hauptlinien, von denen die eine von Davidstad nach Nicolaistad
führt, mit einer Abzweigung vonJyvaskylä nach Tammerfors, und
aus einer zweiten Hauptlinie von Wiborg über Joensaa-Kuopio,
Jisalmi nach Uleaborg. Beide Hauptlinien sollen endlich noch von
Kuopio aus mit einander verbunden werden.
Die Längen der einzelnen Strecken sind folgendermassen
festgestellt worden:
I. Hauptlinie: Davidstad-St. Michel-Nicolaistad . . 437, 5 Werst
H. Hauptlinie: Wiborg- Joensaa-Uleaborg 600, 0 „
Zweigbahnen: Tammerfors- Jyvaskylä und Kan-
gasniemi-Kuopio zusammen 260, 0 „
ln Summa somit 1 297, 5 Werst
Die Baukosten sind auf 90 000 Finn. Mark oder 22 500 Rubel
Metall pro Werst festgesetzt worden, dürften jedoch etwas zu
niedrig gegriffen sein, insbesondere in Betreff der Uleaborger
Linie, welche eine grosse Anzahl nicht unbedeutender Kunstbauten
erfordert.
Fraglich bleibt es immerhin, ob und in welcher Zeit es
einem im Allgemeinen so wenig productiven Land, wie es Finnland
ist, gelingen wird, ausser der vorhandenen Eisenbahnschuld von
nahezu 50 Millionen Finn. Mark (ä 1 Franc) noch diejenigen Capi-
talien aufzunehmen, welche zur Herstellung der neu projectirten
Bahnen erforderlich sind.
— r— Aus den Geschäfts-Berichten Französischer Eisenbahnen
pro 1876.
1. Nach dem der General-Versammlung der Actionäre der
Ostbahn -Gesellschaft am 30. April 1. J. bekannt gegebenen Ge-
schäftsberichte war die Länge der im Betriebe stehenden Linien
Ende 1876 die gleiche wie am 31. December 1875, nämlich
2 256 Kilom., ausschliesslich von 327 Kilom. Linien von localem
Interesse, deren Betrieb die Gesellschaft an Stelle der Concessio-
näre führt.
Die Gesammt - Einnahmen betrugen im Jahre 1876
97 019 94i>, 72 Francs, welche Summe die Einnahme des Jahres 1875
mit 94 241 963, 8* Francs um 2 777 976, ^ Francs übersteigt.
Die Einnahmen des alten Netzes betrugen 1876 ■
42 440 080,96 Francs, 1875: 40 826 145, 73 Francs, sohin 1876 um
1 613 935,23 Francs mehr. Die Einnahmen des neuen Netzes be-
liefen sich im Jahre 1876 auf 54 579 859,76 Francs, im Jahre 1875 auf
53 415 818,|2 Francs, sohin 1876 um 1 164 041, 64 Francs mehr.
Die Ausgaben für den Betrieb stellten sich für das Jahr 1876
auf 50 962 736,36 Francs. Hiervon kommen 19 815 017, M Francs auf
das alte, und 31 147 718, 42 Francs auf das neue Netz. .
Nach Beschluss der General-Versammlung wurde die Divi-
dende für das Jahr 1876 auf 33 Francs pro Actie festgesetzt.
2. Nach dem bei der General-Versammlung der Nor d -
B a h n - Gesellschaft vom 28. April 1877 bekannt gegebenen Ge-
schäftsberichte für das Jahr 1876 wurden im Laufe des Jahre«
1876 139 Kilometer dem Verkehre eröffnet; nämlich
auf dem alten Netze:
zwei Sectionen der Linie von Monsoult nach
Amiens 52 Kilom.
die erste Section der Linie Cambrai-Dour^J53^__
85 kilom.
auf dem neuen Netze :
eine Section der Linie von Arras nach
Etaples 16 Kilom.
Bahnen von localem Interesse :
Arras-Doullens 35 Kilom.
Frevent-Bouquemaison 8 „
Ermont-Valmondois 15 „
Rochy-Conde-Saint-Just -J28__»_
86 Kilom.
Nord-Ost :
Lille-Comines 15 Kilom.
Calais-Dunkerque
52 Kilom.
Die Einnahmen des alten Netzes beliefen sich 1876 auf
111 686 955 Frcs., um 1 116872 Frcs. mehr als im Jahre 1875 ; die
Ausgaben betrugen 51440 827 Frcs., um 1 751 372 Frcs. weniger
als im Vorjahre.
Das Verhältniss der Ausgabe zur Einnahme, welches 1875
auf 48, 10 pCt. stand, stellte sich 1876 auf 46, 05 pCt.
Der Netto-Ertrag beträgt nach Obigem 60 246 128 Frcs., der
sich nach Abzug der Lasten für Verzinsung und Amor-
tisirung etc. auf 31 044 692 Frcs. reducirt.
Die Einnahmen des neuen Netzes betrugen 10654 549 Frcs.,
um 378 655 Frcs. mehr als 1875, die Ausgaben 6 249 498 Frcs., um
75 675 Frcs. weniger als im Jahre 1875. Das Verhältniss der
Ausgabe zur Einnahme, welches 1875 auf 61, 55 pCt. stand, stellte
sich 1876 auf 58, 65 pCt.
Der Reinertrag beläuft sich pro 1876 auf 4 405 051 Frcs.
Da jedoch die Verzinsungskosten 6 508 949 Frcs. befragen, ergiebt
sich' für das neue Netz ein Deficit von 2 103 898 Frcs. Die Linie
von Amiens ergab bei 3 762 478 Frcs. Einnahme und 2 426 799 Frcs.
Ausgabe einen Reinertrag von 1 335 679 Frcs., von welchem %,
daher 890 452 Frcs. der Nordbahn-Gesellschaft zufallen.
Die Nordbelgischen Linien weisen 11 944 132 Frcs. Ein-
nahme und 6 687 953 Frcs. Ausgabe, sohin einen Reinertrag von
5 256 179 Frcs. aus, welcher nach Abzug der Verzinsungslasten
und des statutenmässigen Vorschusses für die Reserve sich auf
577 450 Frcs. abmindert.
Die von der Gesellschaft übernommenen Linien der Philip-
Eart’schen Bahn-Gruppe, nämlich die Linien Lille-Valenciennes,
ille - Bethune und Nord - Ost ergaben eine. Einnahme von
3 110 330 Frcs. und eine Ausgabe von 3 598 802 Frcs.
Dieser Einnahmsrückstand und die den betreffenden Ge-
sellschaften zu zahlenden Vergütungen mit 2 632 487 Frcs. wurden
auf Kosten erstmaliger Herstellung verrechnet.
Nach definitiver Reohnungs - Abgleichung ergiebt sich ein
Guthaben von 26 345 694 Frcs., von welchem 95 694 Frcs. auf das
nächste Betriebsjahr verwiesen und 50 Frcs. pro Actie als
Dividende bezahlt werden. Mit den 16 Frcs. Zins beträgt der
Ertrag der Actie im Ganzen 66 Frcs.
Die Länge der im Betriebe stehenden Linien der Gesell-
schaft, weiche 1875 1 997 Kilom. betrug, stieg 1876 auf 2 489 Kilom.
Die Gesammt - Einnahme aus denselben betrug 1876
143 006 726, 41 Frcs., die Ausgabe 73 108 040, 27 Frcs
— s — Zur Frage der Secuudärbalmen. Die . „National-Zei-
tung“ schreibt: Aus Schwaben, 9. Juni. In der Württembergischen
Kammer entspann sich gestern und heute eine längere Debatte
über das Princip der Secundärbahuen; der eingehende vom Abg.
Elben erstattete Commissionsbericht schloss mit dem Anträge :
die Kammer wolle an die Regierung die Bitte richten, dass bei
den Studien für etwa künftige Bahnbauten auch Bauausführungen,
wie sie bei den sogenannten Secundärbahnen stattfiudeu, und die
neueren Systeme im Eisenbahnbau studirt und erwogen werden
möchten. Der Antrag wurde sacligemäss begründet, aber auch
lebhaft angefochten. "Namentlich Moriz Mold verwahrte sich im
Interesse der Würde des Landes gegen Secundärbahnen, die ohne-
dies eine Norddeutsche Erfindung seien und etwa in jenen Land
658
strichen, wo Grund und Boden billig seien, angezeigt wären, im
Ganzen aber ein Danaergeschenk und eine Illustration zu Reu-
leaux „billig und schlecht“ seien. Obwohl auch der Vertreter
der Regierung den Secundärbahnen wenig Sympathie bewies,
wurde doch schliesslich der Antrag von Moni auf einfache Tages-
ordnung abgelehnt und der der Commission mit grosser Mehrheit
angenommen.
Vorstehendes Referat dürfte für die Leser der Vereinszeitung
in verschiedener Beziehung von Interesse sein. Wenn wir auch
bei Herrn Mohl gewöhnt sind, dass derselbe gegen Alles, was
irgend einen Anklang an Norddeutschland vermutnen lässt, eine
entschiedene Antipathie hat, so muss es doch überraschen, dass
diese Antipathie so weit geht, um sich im Interesse der Würde
des Landes gegen die Anlage von Secundärbahnen auszusprechen,
und dieselben als eine Illustration zu Reuleaux „billig und
schlecht“ zu bezeichnen.
Können wir auch das Compliment, dass die secundären
Eisenbahnen eine Norddeutsche Erfindung seien, nicht annehmen,
da ausser Schottland und Frankreich Süddeutschland selbst, näm-
lich Bayern und, wenn wir nicht irren, auch Baden Norddeutsch-
land vorangegangen sind, so wird man doch in dem allerdings
weniger wohlhabenden Norden von Deutschland kein Bedenken
tragen, mit geringerer Geschwindigkeit und in weniger elegant
ausgestatteten Wagen zu fahren, wenn man durch diese geringen
Opfer erreichen kann, den wieder verkehrsreichen Gegenden die
Wohlthat der Eisenbahnen zu gewähren und dadurch den Wohl-
stand der Bevölkerung zu heben. Und in dieser Beziehung scheint
uns besonders das Beispiel, welches Buresch durch die schmal-
spurige Bahn Ocholt-Westerstede gegeben hat, der allgemeinsten
Anerkennung und Nachahmung werth zu sein.
Juristisches.
Haftpflicht. Eigenes Verschulden des Beamten oder
nicht? Der verstorbene Locomotivführer Müller aus Sorau sollte
auf der nächsten Station Hansdorf einem Güterzuge vorlegen, der
sich aussergewöhnlich verspätet hatte und der auch zerrissen war.
Im Interesse der Sicherheit war Müller in Hansdorf von seiner Loco-
motive herabgestiegen und hat, mit dem Rücken an dem Berliner
Hauptgeleis stehend, den eben einfahrenden Güterzug beleuchtet, um
die schadhaften Stellen daran zu entdecken. In demselben Augen-
blicke fuhr der Berliner Courierzug in den Bahnhof und erfasste
den Müller, welcher bei dem starken Geräusch des rollenden
Güterzuges sowohl das von dem Führer gegebene Achtungssignal,
wie das Heranbrausen desselben überhört hatte. Der Tod des
Müller trat auf der Stelle ein. Die Direction der Niederschlesisch-
Märkischen Eisenbahn wies die Ansprüche der hinterlassenen
Wittwe des Verunglückten auf deren Alimentirung als unberech-
tigt zurück, weil der Verstorbene durch einen Verstoss gegen
§§ 0 und 10 seiner Instruction — Verlassen der Locomotive und Auf-
stellung in einem Hauptgeleis vor Ankunft eines Zuges — den Tod
selber verschuldet habe. Dieser Auffassung trat auch auf die von
der Wittwe angestrengte Klage das Stadtgericht zu Berlin bei und
nahm deshalb namentlich an, dass dem Verunglückten die An-
kunft des Courierzuges bekannt sein musste. Der Kammerge-
richtshof änderte jedoch die erstrichterliche Entscheidung, unter
Verurtheilung der Verklagten zur Alimentation der Klägerin, ab
und führte in den Erkenntnissgründen aus: „Man kann nicht von
jedem Beamten verlangen, die Ankunftszeit eines jeden Zuges zu
wissen, zumal, wenn, wie hier, der Beamte in einem anderen Orte
stationirt ist. Berücksichtigt man ausserdem noch, dass der Ge-
tödtete den Güterzug in der Absicht beleuchtet, um zu ersehen,
wo derselbe zerrissen war, so kann man unmöglich zu dem
Schlüsse kommen, derselbe habe sich aus grober Fahrlässigkeit
in das Geleise gestellt. Aus dieser Handlungsweise kann dem
Getödteten an sich noch kein Vorwurf gemacht werden, wenn er
im Interesse des Dienstes und aus Fürsorge für die Sicherheit
des ihm anzuvertrauenden Eisenbahntransports, auch ohne hierzu
besonders beauftragt zu sein, den Güterzug besichtigte. In un-
mittelbarer Nähe hätte er aber die nothwendige grössere Ueber-
sicht nicht haben können; es ist sonach ein specielles Versehen
des Müller nicht erwiesen und haftet daher die Verklagte nach
gi 1 und 3 des Haftpflichtgesetzes. (Erk. d. Abth. II. des Pr.
ammerger. Mai 1877. Datum constirt nicht.)
Haftpflicht der Pferdeeisenbahnen bei Unglücks-
fällen von Passagieren. Ausschluss der Einrede der
Selbstverschuldung bei Verunglückung von Kindern.
Kläger W. hatte für seinen, am 23. September 1868 gebornen
Sohn Carl, welcher eine Vorschule in Stuttgart besuchte, ein
Abonnement auf der Stuttgarter Pferdeeisenbahn genommen.
Carl W. stieg am 6. September 1875, um heimzufahren, in einen
stark besetzten sogenannten Sommerwagen hinten ein , lief
durch den Wagen hindurch und stellte sich auf den vorderen
Vorplatz desselben , woselbst drei weitere Personen standen,
neben dem Kutscher auf. Gegenüber der in der Villastrasse
gelegenen Wohnung seines Vaters und etwa 20 Schritte vor der
nächsten Haltestelle sprang Carl W., während der Wagen noch
im Laufen war, plötzlich auf die Strasse ab, fiel in Folge dessen
zu Boden, brach den rechten Oberschenkel und wurde von den
Rädern dermassen erfasst, dass ihm der linke Vorderfuss zerquetscht
wurde. Zur Zeit dieses Unfalles stand der Conducteur hinten
auf dem Wagen. Ein in demselben angebrachter Anschlag er-
theilt zwar das Verbot, während des Laufes der Wagen vorn
beim Kutscher aus- oder einzusteigen, allein Carl W. konnte den-
selben nicht lesen. In dem von dem Vater des letzteren gegen
die Pferdeeisenbahngesellschaft angestrengten Prozesse handelte
es sich hauptsächlich darum , ob dem verunglückten Carl W.
eine Verschuldung im rechtlichen Sinne zur Last falle und ob
nicht jedenfalls dessen Vater, den Kläger, eine Mitschuld an dem
Unglücke deshalb treffe, weil er sein 7jähriges Kind . ohne für
dessen Beaufsichtigung zu sorgen , auf der Pferdebahn habe
fahren lassen. Das Königlich Würtembergische Landes - Ober-
Handels -Gericht verwarf das Einredevorbringen der Beklagten und
sprach sich in seinem Urtheile folgendermassen hierüber aus :
Nach § 1 des Reichsgesetzes vom 7. Juni 1871 haftet, wenn beim
Betriebe einer Eisenbahn , unter welcher nach dem Wortlaut
und dem Sinne des Gesetzes auch eine zur Benutzung des
Publikums bestimmte Pferdeeisenbahn zu verstehen ist,
Jemand körperlich verletzt wird , der Betriebsunternehmer für
den dadurch entstandenen Schaden, sofern er nicht nach weist,
dass der Unfall durch höhere Gewalt oder eigenes Verschulden
des Verletzten verursacht ist. Da der in Frage stehende Unfall
in Folge der mit dem Betriebe verbundenen besonderen Ge-
fährlichkeit des Aussteigens während der Fahrt, somit beim Be-
triebe geschehen ist, und der Eintritt einer höheren Gewalt nicht
in Frage steht, so hat Beklagte den hierdurch entstandenen
Schaden zu ersetzen , wofern sie nicht eigenes Verschulden des
Verletzten nachweist.
Was die aus der Person des Carl W. hergeleitete Einrede
betrifft, so ist unter Verschulden im Sinne des genannten Ge-
setzes, wie auch unter dem gleichen Ausdrucke im § 2 desselben,
ein Verschulden im eigentlichen Sinne, ein schuldhaftes Handeln
zu verstehen. Ein solches war bei Carl W. im Zeitpunkte des
Unfalles rechtlich nicht möglich ; denn er hatte damals das
siebente Lebensjahr noch nicht zurückgelegt, stand also noch
im Alter der Kindheit (infantia). Durch dieses Alter wird die
Handlungszurechnungsfähigkeit ausgeschlossen, wie in einer
Reihe von Gesetzen ausgesprochen ist. Dies Gesetze stellen
nämlich das Kind (infans) in dieser Beziel -ta=- dem Ver-
nunftlosen gleich und verneinen wegen dieses seines Alters
bei dem von ihm angerichteten Schaden die Möglichkeit eines
Verschuldens, sprechen also nicht blos eine Vermuthung für
das Vorhandensein mangelnder Zurechnungsfähigkeit bei einem
Kinde aus. Im Einklänge hiermit stellen die Rechtslehrer den
Grundsatz auf, dass einem Kinde die Willens- und Handlungs-
fähigkeit namentlich auch in Bezug auf Delicte fehle, sowie, dass
bei ihm die Zurechnungsfähigkeit und damit auch die Möglich-
keit einer Schuld schlechthin ausgeschlossen sei. Hieraus folgt,
dass dem Carl W. wegen seines Aussteigens keinerlei Verschulden
beigemessen werden kann und erscheint somit die darauf ge-
stützte Einrede unbegründet.
Auch die von einem Verschulden seines Vaters her-
geleitete Einrede war zu verwerfen. Ein Verschulden desselben
liegt nämlich darin, dass er sein Kind ohne Aufsicht auf der
Pferdebahn fahren liess, nicht. Denn es wäre Sache der Beklag-
ten gewesen, sich bei Ertheilung des Abonnements für Carl W.
zu vergewissern , ob dieses ihr zur Beförderung vorgeschlagene
Kind mit Sicherheit ohne Begleitung und ohne Aufsicht ange-
nommen werden könne. Hat die Beklagte bei der Annahme des
Kindes diese Vorsicht hintangesetzt , so ist der eingetretene
Schaden auf ihre eigene Unvorsichtigkeit und nicht auf die des
Klägers zurückzuführen. Beklagte macht nun zwar geltend, es
könne ihr nicht zugemuthet werden, ihr in dieser Weise unter
den ihr zur Beförderung übergebenen Kindern einen Unterschied
zu machen , sie habe es vielmehr deren Angehörigen zu über-
lassen, ob sie ihre Kinder das Beförderungsmittel der Pferdebahn
benutzen lassen wollen. Allein dies ist unrichtig. Nimmt die
Beklagte Kinder ohne Auswahl zur Beförderung an , so trifft
die hiermit verbundene Gefahr sie selbst und nicht die Angehöri-
gen des Kindes , weil die erfolgte Annahme die letzteren zur
Erwartung berechtigt, die Beklagte werde die erforderliche Ueber-
wachung und Beaufsichtigung derselben eintreten lassen. Auch
ist es eine notorische, aus den örtlichen Verhältnissen der Stadt
d. h. der bedeutenden Entfernung gewisser Stadttheile von
Stuttgart von den Schulen sich erklärende Thatsache, dass
Kinder, welche in solchen Stadttheilen wohnen und die Schulen
besuchen, von ihren Eltern oder sonstigen Vertretern der Pferde-
bahn behufs Schulbesuches übergeben werden und zwar ge-
schieht dies im Vertrauen darauf, dass das Aufsichtspersonal
der Pferdebahn besondere Aufmerksamkeit auf solche ihr zur
Beförderung überlassene Kinder richten werde.*) Wenn nun
*) Wir können nns mit dieser Auflassung des Stuttgarter Lan-
des-Ober-Handels-Gerickts nicht befreunden. Wenn der "Kläger als
Vater und Abonnent eines Fahrbillets für seinen verunglückten Sohn
diesen während der Fahrt der allgemeinen Beaufsichtigung des
659
Kläger im Anschluss an diese in Stuttgart allgemein übliche
Sitte sein Kind der Pferdebahn gleichfalls anvertraut hat, so
Hann ihm deshalb eine Unvorsichtigkeit nicht zum Vorwurf ge-
macht werden. Ist hiernach ein Verschulden des Vaters des
Carl W. thatsächlich nicht begründet, so kann dahingestellt
bleiben, ob ein solches auch nur geeignet wäre, die Beklagte von
ihrer Haftverbindlichkeit zu befreien. (Erkenntniss des Württem-
bergischen Landes-Ober-Handels-Gerichts vom 13. Juni 1876 in
Sachen Wenzelburger wider Stuttgarter Pferdeeisenbahngesell-
schaft; Busch, Archiv. Bd. 35 S. 345 ff)
Ausdehnung der polizeilichen Dienstthätigkeit der Bahn-
polizeibeamten. Die im § 66 des Bahnpolizei - Reglements vom
4. Jan. 1875 bezeichneten Beamten haben ihre polizeiliche Dienst*
thätigkeit auf die ganze Bahn und die zugehörigen Anlagen zu
erstrecken , sind daher zu solcher Thätigkeit dem Publicum
gegenüber auch in den Wartezimmern jederzeit berechtigt. In
Beziehung auf das dem Angeklagten zur Last gelegte Vergehen
des Widerstandes aus § 113 des Str.-G.-B.’s lässt sich nicht aner-
kennen, dass den betreffenden Bediensteten der Magdeburg-
Halberstädter Eisenbahn die Qualität von Eisenbahn-Polizei-
beamten in Beziehung auf die fragliche Räumlichkeit nicht bei-
gewohnt habe, indem solche zu den in dem § 66 des Bahn-Polizei-
Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands vom 4. Januar 1875
enannten Beamtenkategorien gehören, welche nach §§ 68 und 70
aselbst ihre polizeiliche Dienstthätigkeit auf die ganze Bahn und
die dazu gehörigen Anlagen zu erstrecken haben und in dieser
Eigenschaft dem Publicum gegenüber die Rechte öffentlicher Po-
lizeibeamten geniessen, zu den der Bahn zugehörigen Anlagen
aber die Warte- und Restaurationszimmer für das Publicum unbe-
• k und zu jeder Tageszeit zu rechnen sind. (Erk. d. Preuss.
Ob.-Trib. v. 17. Jan. 1877 wider Kühne (I. 6); Goltdammer und
Hahn, Archiv. Bd. 25 S. 143.)
Literatur.
, , ~st — Die drei Rigibahnen und das Zahnrad - System,
beschrieben von R. Abt, Constructeur der Maschinenfabrik
Aarau. Mit 15 Figurentafeln und graphischen Tabellen. Zürich,
Druck und Verlag von Orell, Füssli & Comp. 1877.
Das Za^y <1-System, welches sich bis jetzt auf mehreren
Local-BergbaiYL L. vollkommen bewährt hat, dürfte vielleicht be-
rufen sein auch im internationalen Verkehr eine Rolle zu spielen.
So wird es neuestens für die Zufahrtsrampen zum Gotthard-
Tunnel in Betracht gezogen, wie diess Thommen in seinen jüngst
T0I\. uns besprochenen „Bemerkungen zum Gotthard-Unternehmen“
gethan hat. Es ist daher begreiflich, dass eine nähere Bekannt-
schatt mit diesem System, gegen welches noch viele Vorurtheile
bestehen Vielen sehr erwünscht sein wird und begrüssen wir aus
diesem Grunde mit Freuden die vorliegende Veröffentlichung.
Darin hat der Verfasser, unter persönlicher Aufmunterung und
Unterstützung des Herrn Riggenbach, seine Studien und sta-
tistischen Aufzeichnungen über die 3 Rigibahnen vereinigt und
dabei alles Neue und Nennenswerthe der übrigen nach dem Rigi-
bahnsysteme gebauten Bahnen mit einfliessen lassen, so dass ein
getreues Bild des ganzen Zahnradsystems dargestellt wird.
Die Broschüre enthält die allgemeine Beschreibung der Bah-
nen Vitznau-Rigi, Arth -Rigi und Rigi-Scheideck, von denen die
beiden ersteren nach dem Zahnradsystem erbaut sind, dann die
Construction des Oberbaues, der Hochbauten, des Betriebsmate-
nals, mit Berechnungen über Leistungsfähigkeit, Verbrauch an
^re°n; und Schmiermaterial, Abnutzung der Zähne etc., der
Werkstatteneinrichtungen und endlich die Betriebsergebnisse der
3 Bahnen pro 1875. 15 sehr saubere Tafeln veranschaulichen die
verschiedenen Anlagen und Constructionen.
Das Gebotene kann, nach Inhalt und Ausführung, als sehr
wohl gelungen betrachtet und nicht nur den Fachmännern, son-
dern auch den Besuchern des Rigi bestens empfohlen werden.
Fahrpersonals unterstellt, hat , so konnte seine Annahme, die Yer-
klagte werde dadurch die erforderliche Ueberwachung des Kindes
übernehmen, eben nichts mehr als eine Erwartung sein, welche aber
noch keineswegs eine Verpflichtung seitens der Pferdebahngesell-
schaft mvolviren kann, eine ganz specielle und vorzügliche Aufmerk-
samkeit auf das Verhalten aes Kindes während der Fahrt zu ver-
wenden ; wollte er also allem und jedem Unfall seines infans Vor-
beugen, so war es auch an ihm, der als Vater am besten und viel-
leicht allein wissen musste, dass dasselbe sich noch in dem Alter der
Unzurechmmgsfähigkeit befindet , als bonus pater familias dasselbe
für jede einzelne Fahrt ausdrücklich der ganz besonderen Obhut
des Conducteurs oder eines Beamten der Gesellschaft anzuvertrauen,
wie dies übrigens auch meistentheils bei Kündern dieses Alters zu
geschehen pflegt. Auch die übliche Sitte, Kinder der Pferdebahn
m dem Vertrauen zu überlassen, dass das Aufsichtspersonal dersel-
ben besondere Aufmerksamkeit auf solche richten werde, kann u. E.
nicht eine Verpflichtung dazu begründen, vielmehr liegt diese ledig-
lich dem Vater resp. den Angehörigen der Kinder ob. Carl W. war
übrigens als abonnirter Passagier nicht das erste Mal auf dem
Pferdebahnwagen nach Hause gefahren , er musste also , selbst als
mfans , wissen, dass er, wie die übrigen Passagiere, nur an der
Haltestelle 20 Schritte weiter ohne Gefahr auszusteigen in der
Lage war. Der Referent,
Raab, Specialkarte der Eisenbahn-, Post- und Dampfschiff-
Verbindungen Mittel -Europas mit Angabe der Eisenbahn-, Post-
und Dampfschiffstationen, Speditionsorte, Bäder und Mineral-
quellen, vollständig neu gezeichnet und erweitert von H. Müller.
Verlag von C. Flemming in Glogau.
Diese altbewährte Eisenbahnkarte, welche, den Standpunkt
des Mittel - Europäischen Eisenbahnnetzes übersichtlich und klar
darstellend, jährlich in neuer Auflage erscheint, liegt uns in ihrer
neuesten Ausgabe für das Jahr 1877 vor. Die früher sehr stark
hervortretenden Bahnlinien sind bei der nunmehr vollkommen
durchgeführten neuen Lithographie durchgängig schmäler ge-
zeichnet, wodurch es möglich geworden ist, das sich immer
weiter verästende Eisenbahnnetz mit all’ seinen Stationen auch
jetzt noch zur klaren Anschauung zu bringen, während anderer-
seits die Bahnlinien und Ortsnamen doch so gut hervortreten,
dass die Karte eben so sehr als Wandkarte, als zum Handge-
brauch treffliche Dienste leistet.
Erweitert ist die bisher 4 Blatt umfassende Karte seit
vorigem Jahre durch 2 Anschluss - Blätter , welche das Ost-
Europäische Eisenbahnnetz bis Orel, Krementschug , Odessa,
Varna und Constantinopel darstellen und augenblicklich von
besonderem Interesse sind. Das Aufsueben von Ortschaften
auf der Karte ist dadurch wesentlich erleichtert, dass dieselbe
in mit Buchstaben und Zahlen bezeichnete Quadrate getheilt ist
und mit Hülfe des zu der Karte gehörigen Ortsweisers , welcher
ein alphabetisch geordnetes Verzeichniss aller auf der Karte
vorkommenden Ortsnamen mit Angabe dieser Quadrate enthält,
jeder Ort rasch aufgefunden werden kann. Das Werk empfiehlt
sich daher ebenso sehr für Eisenbahnbeamte und Spediteure als
für Eisenbahn - Reisende, welche mit Hülfe der Karte ihre Eisen-
bahnroute feststellen und verfolgen wollen.
Carta speciale delle Ferrovic d’Italia (in 12 Blättern)
corre data dei profili longitudinali di tutte de linee e deglf
schizzi plametrici di tutte le stazioni di biforcazione compilata et
autografata da P. Vismara e 0. Mayr. Agenzia del Movimento
Casa Litta Milano. Preis roh 10 Lire, colorirt 15 Lire.
Mit lebhaftem Interesse haben wir diese uns freundlich de-
dicirte grosse Wandkarte durchgesehen, welche nach den neuesten
amtlichen Quellen bearbeitet worden ist, während die uns früher
als officiell bezeichneten Italienischen Eisenbahnkarten wenig ge-
nügend erschienen. Besonders willkommen sind die in grosser
Anzahl beigefügten Cartons, welche Abbildungen sämmtlicher An-
schluss-Stationen und der Längenprofile der Italienischen Eisen-
bahnlinien darstellen und den Werth der Karte bedeutend er-
höhen.
— st. — Eisen - Industrie in Amerika. Einer im V. Hefte
Jahrgang 1877 der Zeitschrift des Oesterreichischen Ingenieur-
und Architecten - Vereins enthaltenen Studie über den Oberbau
der Nord-Amerikanischen Bahnen entnehmen wir Folgendes:
Sowie es sich bei der Philadelphiaer Ausstellung für beinahe
alle Industriezweige gezeigt hat, dass dieselben unter dem Schutze
der Eingangszölle bereits in Amerika feste Wurzel gefasst haben,
so trat in noch entschiedener Weise diese Thatsache für die
Eisen- und Stahl - Industrie und die Schienen fabrikation hervor.
Es haben sich seit Beginn der Fünfziger Jahre eine bedeutende
Anzahl Eisenwerke aller Art , und seit Anfang der Sechziger
Jahre auch grosse Stahlwerke in den hierzu bestsituirten
Districten der Vereinigten Staaten gebildet. Ein solcher, von
der Natur durch nahes Zusammenlagern der Erze und Kohlen,
sowie durch seine natürlichen Verkehrsmittel und die rasch ge-
schaffenen Bahnen vorzugsweise bemerkenswerther District ist
der westliche Theil von Pennsylvanien mit dem Haupt- Industrie-
sitze Pittsburgh. Im Jahre 1876 bestanden in den Vereinigten
Staaten 713 Hochöfen mit 5 439 230 Tonnen jährlicher Leistungs-
fähigkeit, sowie 332 Walzwerke und 4 475 Puddelöfen mit jähr-
licher Leistungsfähigkeit von 4 189 760 Tonnen; von diesen An-
lagen entfallen allein auf Pittsburgh ausser 11 Hochöfen noch
33 Walzwerke mit 764 Puddelöfen , welche jährlich zusammen
450 000 Tonnen produciren, d. i. 7» des ganzen im Lande erzeug-
ten Quantums. Die Schweissöfen bei mehreren in diesem Be-
zirke befindlichen Anlagen werden mit Gas betrieben , welches
direct aus dem Boden gewonnen wird. Es kommt nämlich in
den petroleumführenden Schichten , an welchen dieser District
gleichfalls reich ist, stets Gas vor, welches in den Bohrlöchern
durch den natürlichen Druck aufsteigt und in Röhren-
leitungen bis zu den Fabriken geführt wird. So wird z. B. das
Gas für den Betrieb der rotirenden Puddelöfen von Giaeff,
Bennet und Comp, in Pittsburgh aus 1 830' (557, 3m) Tiefe und
20 Englische Meilen (32,*Km.) Distanz benützt. Das dadurch mit
Srosser Kostenersparniss erzeugte Eisen hat noch den Vortheil
er besseren Qualität gegenüber dem mit Kohle producirten.
Für die Beurtheilung des zu Schienen verwendeten Materials
mag dienen , dass aas Cambria - Werk zwei Eisenschienen in
Philadelphia ausstellte, welche laut Bericht der Grand Rapids
und Indiana Bahn einen Wasserriss von 12' Weite (circa 3,7mk
der plötzlich in Folge starker Regengüsse entstanden war, noch
überbrückten und eine Maschine von 25, 6 Englische Tons mit
sieben Wagen hinüberführten.
Die rroductionskosten sind iedoch , in Folge der theuren
Arbeitsverhältnisse, noch ziemlich hoch und kann der Schutz
durch die Zölle noch nicht entbehrt werden.
660
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Verkehrs-Eröffnung.
Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen.
Nach der Mittheilung der Königlich
Württemb er gischen Eisenbahn-Direc-
tion ist die zwischen den Stationen Ra-
vensburg und Meckenbeuren (an der Linie
Ulm-Friedrichshafen) angelegte Haltestelle
Oberzell am 20. d. M. für beschränkten
Personen-, Gepäck- und Hundeverkehr er-
öffnet.
Berlin, den 22. Juni 1877.
Die gesch äftsführende Direction des V ereins.
Fournier.
2. Auszahlungen.
K. K. priv. Aussig-Teplitzer Eisenbahn-
Gesellschaft. Der am 30. Juni beziehungs-
weise am 1. Juli 1877 fällige Zinsencoupon
unserer sämmtlichen Prioritätsanleihens-
Obligationen wird vom Tage der Fälligkeit
an ein gelöst:
in Wien: bei den Herren Johann Liebieg
& Comp.,
„ Prag: bei Herrn Moritz Zdekauer,
„ Dresden : bei der Dresdener Bank und
der Filiale der Allgemeinen Deut-
schen Credit-Anstalt,
„ Leipzig : bei der Allgemeinen Deutschen
Credit-Anstalt,
„ Berlin: bei der Direction der Disconto-
Gesellschaft oder
bei Herrn S. Bleichröder,
„ Frankfurt a/M. : bei den Herren M. A. von
Rothschild & Söhne,
„ Teplitz: hei der ilaupt-Cassa der Ge-
sellschaft.
Teplitz, den 20. Juni 1877. DerVerwaltungs-
rath. (Nachdruck wird nicht honoriri. (19Q5)
Altona-Kieler Eisenbalm-Gesellschaft. Die
Einlösung der Obligationen der laut un-
serer Bekanntmachung vom 28. December
1876 gekündigten 5 pCt. Prioritäts-Anleihe
2. Emission erfolgt vom Montag, den 2. Juli
an bei unserer Hauptcasse in Altona von
9 bis 1 Uhr per Cassa gegen Einlieferung
der Obligationen. Denselben ist ein vom
Inhaber unterschriebenes, arithmetisch
geordnetes Nummer - Verzeichniss beizu-
fügen; falls der Betrag pr. Bank gewünscht
wird, erfolgt die Zuschreibung pr. Reichs-
bank am nächsten Wochentage. Altona,
den 20. Juni 1877. Die Direction. (1895)
3. General- Versammlungen.
Lüheck-Büchener Eisenhahn-Gesellschaft.
General - Versammlung. In Gemäss-
heit der §§ 26—29 und 46 des Statuts wer-
den die Actionaire der Lübeck-Büchener
Eisenbahn - Gesellschaft zu der sieben-
undzwanzigsten regelmässigen
am Freitag, den 29. Juni d. J.,
Nachmittags 3 Uhr,
zu Lübeck im Casino-Gebäude abzuhal-
tenden General-Versammlung hier-
durch eingeladen.
Zur Prüfung der Legitimationen der
stimmberechtigten Actieninhaber und zur
Aushändigung der Eintrittskarten
werden Committirte des Ausschusses
am Freitag, den 29. Juni d. J.,
Mittags von 12 — 1 Uhr,
im vorgenannten Locale gegenwärtig sein.
Die Legitimation geschient durch Ein-
reichung einer schriftlichen Erklärung
über die eigenen Actien und über die
Actien, für welche ein Actionair vom an-
deren bevollmächtigt ist, unter Vorzeigung
derselben (§ 29 des Statuts).
Zur Verhandlung kommen:
1. Jahresbericht der Direction und Rech-
nungsabschluss des Jahres 1876.
2. Jahresbericht des Ausschusses.
Lübeck, den 27. Mai 1877. Der Ausschuss
der Lübeck - Buchener Eisenbahn - Gesell-
schaft (1825)
K. K. priv. Siidnorddeutsclie Verbin-
dungsbahn. Für die auf den 27. Juni 1. Jt
ausgeschriebene General-Versammlung der
Actionäre der K. K. priv. Südnorddeutschen
Verbindungsbahn ist bis zum statuten-
mässigen Termine (13. Juni 1. J.) die nach
§ 28 der Statuten zur Beschlussfähigkeit
erforderliche Anzahl von 6 250 Stück Actien
nicht deponirt worden ; es wird daher
diese General-Versammlung im Sinne des
§ 29 der Statuten vertagt.
Der Verwaltungsrath beehrt sich dem-
nach die Herren Aktionäre neuerlich zur
XXIV. (ordentlichen) General-Ver-
sammlung
einzuladen, welche Dienstag, den 10. Juli
1877 um 10 Uhr Vormittags am Wiener
Bahnhofe der Oesterr. Nordwestbahn (An-
kunft-Seite, Saal für Erwarten de) stattfindet.
Statutengemäss ist diese General-Ver-
sammlung ohne Rücksicht auf die Zahl
der anwesenden Actionäre und der reprä-
sentirten Actien beschlussfähig, die Ver-
handlungen sind jedoch auf das Programm
der vertagten Versammlung beschränkt.
Gegenstände der Tagesordnung sind
daher:
1. Mittheilung des Geschäftsberichtes für
das Jahr 1876.
2. Bericht des Revisionsausschusses über
den Rechnungsabschluss des Jahres
1876.
3. Bericht und eventuelle Anträge des
Verwaltungsrathes betreffend die finan-
zielle Lage der Gesellschaft.
4. Erneuerungswahl des Verwaltungs-
rathes nach § 37 der Statuten.
5. Wahl des Revisionsausschusses zur
Prüfung des Rechnungsabschlusses des
Jahres 1877.
Gemäss § 26 und 29 der Statuten wollen
jene Herren Actionäre, welche der General-
Versammlung beizuwohnen beabsichtigen
und welche nicht schon deponirt haben,
die Actien sammt den nicht fälligen Cou-
pons längstens bis 26. Juni, 12 Uhr Mittags
entweder bei der gesellschaftlichen Haupt-
cassa in Wien, Administrationsgebäude
am N ordwestbahnhofe, oder bei der Direction
der Disconto-Gesellschaft in Berlin oder bei
den Herren M. A. von Rothschild und Söhne
in Frankfurt am Main deponiren und die
Legitimationskarten beheben.
Mit den Actien zugleich sind die von
den Deponenten eigenhändig zu unter-
zeichnenden Consignationen in doppelter
Ausfertigung einzubringen. Eine Consigna-
tion wird, mit der Erlagsbestätigung ver-
sehen, zurückgestellt.
Nach § 25 der Statuten geben je 10 Ac-
tien das Recht auf Eine Stimme; kein
Actionär kann mehr als 30 eigenberech-
tigte Stimmen in sich vereinigen; als Be-
vollmächtigter kann Niemand mehr als 20
Stimmen übernehmen.
Die Actionäre können nur durch Per-
sonen vertreten werden, die selbst Mit-
glieder der General- Versammlung sind und
haben in einem solchen Falle die auf der
Rückseite der Legitimationskarte beige-
setzte Vollmacht auszufüllen und eigen-
händig zu unterzeichnen.
Vom 11. Juli 1. J. an können die depo-
nirten Actien gegen Rückgabe derEmpfangs-
bestätigung an dem Erlagsorte wieder be-
hoben werden.
Consignationsblanquette werden bei den
Erlagscassen unentgeltlich verabfolgt. Wien,
im Juni 1877. Der Verwaltungsrath. (Nach-
druck wird nicht honorirt.) (1904)
4. Tarifänderungen.
Schlesisch-Rheinischer Verkehr. Mit dem
1. Juli er. tritt für den Schlesisch-Rheini-
schen Güter -Verkehr der Tarif-Nachtrag
No. XXXVI in Kraft. Derselbe enthält:
Tarif - Bestimmungen, Classifications-
Aenderungen, Aufnahme der Stationen
Brügge und Schalksmühle derBergisch-
Märkischen Bahn und Hirschfelde der
Berlin-Görlitzer Bahn in den Verband,
Rothe-Erde und Stolberg der Aachener
Industriebahn und Eschweiler der
Bergisch-Märkischen Bahn in den Aus-
nahme-Tarif IV für Eisenbahnschienen,
Ausnahme-Frachtsätze für Roheisen und
Special-Tarif für Baumrinde-Transporte
von Oderberg trans., sowie berichtigte
Tarifsätze.
Der Nachtrag ist auf allen Verbands-
stationen zu beziehen. Berlin, den 19. Juni
1877. Directoriuiu der Berlin- Potsdam-
Magdeburger Eisenbahn-Gesellschaft als ge-
schäftsführende Verwaltung des Schlesich-
Rheinischen Eisenbahn-Verbandes. (1906)
Bremen - Hamburg - Schlesischer Güter-
verkehr. Mit dem 1. Juli er. tritt zum
Tarif vom 20. September 1874 für den
Bremen-resp. Hamburg-Schlesischen Güter-
verkehr ein Nachtrag 22 in Gültigkeit,
welcher enthält:
I. Bestimmung über Publication von
Tarif- Aenderungen.
II. Tarif-Bestimmungen.
III. Classifications-Aenderungen.
IV. Berichtigungen.
V. Berichtigte Tarifsätze für die Stationen
Weigsdorf, Raspenau-Liebwerda, Ein-
siedl und Alt-Habendorf der Südnord-
deutschen Verbindungsbahn.
VI. Anderweite Ausnahme-Frachtsätze für
den Transport von Spiritus in Quan-
titäten von mindestens 5 000 Kilogramm.
VII. Ausnahmetarif für den Transport von
Eisenerz in Quantitäten von mindestens
10 000 Kilogramm.
VHI. Ausnahmetarif für den Transport von
Kalksteinen in Quantitäten von min-
destens 10 000 Kilogramm und
EX. Ausnahmetarif für den Transport von
Roheisen, Rohstahleisen in Quantitäten
von 10 000 Kilogramm.
Exemplare des Nachtrags sind von den
Verbanasstationen zu beziehen. Magdeburg,
den 18. Juni 1877. Directorium der Magde-
burg-Halberstädter Eisenbahn-Gesellscnaft
als gescbäft'sführende Verwaltung. (1894)
K. K. priv. Oesterreichische Staats-
Eisenbahn - Gesellschaft. Für Gütersen-
dungen zwischen den Stationen Wien,
Brünn und Olmütz der K. K. priv.
Oesterreichischen Staats-Eisenbalm-Gesell-
schaft einerseits und Breslau via Halb-
stadt andererseits gelten dieselben Fracht-
sätze wie von den gleichnamigen Stationen
der a.pr.KaiserFerdinands-Nordbahn nach
Breslau via Oderberg und vice versa.
Wien, den 19. Juni 1877. Die General-
Direction. (1899) P. B.
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Am 1. Juli tritt für den Transport
von Steinkohlen und Cokes von un-
seren Stationen Altwasser, Walden-
burg, Glückhilfgrube und Fell-
hammer nach Stationen der K. K. priv.
Oesterreichischen Südbahn und der
K. K. priv. Wien-Pottendorf-Wiener-
Neustädter Bahn via Halbstadt-Stadlau
ein directer Tarif in Kraft. Breslau, den
18. Juni 1877. Directorium. (1898)
Rechte-Oder-Ufer Eisenbalm-Gesellschaft.
Mit dem 1. August d. J. tritt der Tarif für
den Breslau - Posener Verband via Oels-
Jarotschin vom 10. December 1875 ausser
Kraft. Von demselben Tage ab scheidet
die Strecke Oels - Jarotscnin aus__ dem
Pieschen -Breslauer Verbände, bezüglich
des Verkehrs mit der Station Pieschen
aus. Breslau, den 20. Juni 1877. Direc-
tion. (1903)
5. Submissionen.
Niederländisch - Westfälische Eisenbahn
Gesellschaft. (Linie Zutphen-Winterswyk.)
Lieferung eiserner Brückenüber-
baue. Die Lieferung reep. Aufhellung
661 —
eiserner Brückenüberbaue für die Eisen-
bahnstrecke Zutphen-Winterswyk soll im
Wege der öffentlichen Submission ver-
geben werden und ist hierzu ein Termin
auf Mittwoch, den 18. Juli 1877, Nach-
mittags 2 Uhr im Rathhause zu Zutphen
anberaumt.
Die Offerten sind spätestens bis zum
S;enannten Tage, Nachmittags 1 Uhr porto-
rei einzusenden oder einzureichen im
Rathhause zu Zutphen.
Die Submissions-Bedingungen liegen auf
dem Bureau des Directors-Oberingenieurs
zu Winterswyk zur Einsicht offen, können
aber auch ab den 27. Juni er. auf porto-
freie Anfrage gegen Erstattung von vier
Mark daselbst bezogen werden. Winters-
wyk, 15. Juni 1877. Die Direction. (1897)
Oldenburgische Eisenbahn. Die nach-
stehenden, auf den Bahnhöfen zu Olden-
burg, Hude und Brake lagernden alten
Materialien sollen an den Meistbietenden
verkauft werden.
Die Verkaufsbedingungen werden auf
eingehende Anträge von hier mitgetheilt.
Kaufserbietungen sind bis zum 1. Juli
d. Js. bei der Unterzeichneten einzu-
reichen.
1. Auf Station Oldenburg lagern:
Eisenschienen und Schienen-
enden ca. 45 000 Kg.
Bruch-Schmiedeeisen . . .ca. 20 000 Kg.
Dreh- und Hobelspähne . . „ 25 000 „
Gusseisen, gewöhnliches, un-
gebranntes „ 4 000 „
Desgl., von Roststäben . . . „ 5 000 „
Hartguss, alte Wagenräder . „ 20 000 „
Desgl., Herzstücke .... n 1 800 „
Gussstählerne Radreife . . „ 8 500 „
Gussstahl von Federn und
Feilen . . . . . . . „ 1 400 „
Papier (Morse etc.) . . . . „ 700 „
Abfälle von Tuch, Plüsch, Woll-
teppichen, Gardinen, Fens-
terzügen etc 600 „
2. Auf Station Hude:
Eisenschienen und Schienen-
enden „ 18 400 „
Schmiedeeisen (Laschen, Nä-
gel, Schrauben) . . . „ 1 500 „
3. Auf Station Brake:
Eisenschienen und Schienen-
enden 6 600 „
Schmiedeeisen (Laschen, Nä-
gel, Schrauben) . „ 900 „
Gusseisen (Weichenstühle) . „ 375 „
Oldenburg, 16. Juni 1877. Eisenbahn-
Material-Verwaltung. Wolff. (1885)
6. Billet -Verkauf.
Grossherzoglich Badische Staats -Eisen-
bahnen. Nach dem Vorgänge anderer
Eisenbahnverwaltungen hat nun auch die
General-Direction der Grossherzoglich Ba-
dischen Staats -Eisenbahnen die Ausgabe
von Personenbilieten in Gasthöfen einge-
führt. Im Bereiche der genannten Bah-
nen befinden sich zur Zeit Gasthof-Billet-
verkaufsstellen
im Gasthof zum Pfälzer Hof in Mann-
heim,
im Gasthof zum Prinz Carl in Heidel-
. ber£,
im Gasthof zum Europäischen Hof in
Heidelberg,
im Hotel Grosse in Carlsruhe,
im Gasthof zu den 3 Königen in Basel
und
im Hotel Schweizerhof in Neuhausen.
Diese Verkaufsstellen, bei welchen Eisen-
bahnbillete nach Stationen der Badischen
Bahnen und darüber hinaus zu den glei-
chen Taxen wie an den betreffenden
Bahnhöfen zum Verkauf gelangen , sind
in erster Reihe zur Bedienung solcher
Reisenden bestimmt , welche im Gasthof
ihr Absteigequartier genommen haben,
doch sollen bei denselben auch an an-
dere Reisende Billete abgegeben werden.
Der Verkauf der Billete findet innerhalb
der Zeit statt, zu der die Gasthöfe zu
Zwecken ihres gewöhnlichen Geschäftsbe-
triebs geöffnet sind. Carlsruhe , den
17. Juni 1877. General-Direction. (1896)
IVAT- ANZEIGEN.
Deutsche Thonroehren- & Chamotte-Fabrik in Münsterberg i. Schl.
empfiehlt ihre vorzüglichen innen und aussen glasirten Thonroehren zu Canalisirungen
und Durchlässen, sowie gelochte Thonroehren zur Wasseransammlung und Drainirung;
ferner für Feuerungs- und Heizanlagen „Chamotteroehren“ in beliebigen Wandstärken,
Chamotteplatten, Chamottesteine, gebranntes und ungebranntes Chamotfemehl und rohen
Chamotte, Schornstein-Aufsätze, Abtrittsbecken, Ausgussbecken, glasirte Viehtröge, Ver-
blend- und Klinkermauerziegeln, Flachwerk und glasirte Dachreiter, Fussbodenplatten,
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Naxos-Union, Schmirgel-Dampf werk,
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Original - Correspondenzen und Wochenberichte. — Sämmtliche Submissions-
aussclireibungen (amtlich). — Submissions - Ergebnisse (amtlich). — Der Führer
durch Fabrik und Hütte. — Die neuesten Patente aller Länder mit gedrängter
Beschreibung. — Inserate (grösstentheils Industrielle allerersten Banges, die sonst
nirgends inseriren).
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zur Zeitungs-Preisliste pro 1877, No. 3685a.) ?'
« ■ ■ *
ri ■ i
Die Portland-Cement-Fabrik
TOEPFFER, GRAWITZ & Ci m STETTIN
garantirt neuerdings für jede Tonne ihres Cements folgende ungewöhnlich hohen Minimal-Zugfestigkeiten:
für reinen Cement nach 7 Tagen Erhärtung 45 Kilo A ^
55 55 ^8 55 55
1 Theil Cement und 3 Theile Sand nach
1 55 55 55 ^ ,, ,, ,,
1 55 55 55 6 55 55 55
1 55 55 55 6
55 Kilo S.S
7 Tagen Erhärtung 13 Kilo Ü S
28 „ „ 16 Kilo 3.9
7 „ „ 8 Kilo ? 9
28
10 Kilo pP
Die Ermittelung der Zugfestigkeit geschieht mit den Frühling-Michaelis’schen Apparaten und nach der Me-
thode dieser Ingenieure vom Jahre 1876. Wird zur vergleichenden Untersuchung von Stern-Cement mit anderen
Cementen irgend eine andere als die Absaugungsmethode beliebt, so ist die Fabrik unter gleichberechtigter Mit-
wirkung bei dieser Prüfung damit durchaus einverstanden.
Die Fabrik „STERN“ hat sich durch ca. 20,000 Probeversuche nach der Frühling-Michaelis’schen Methode im
Vergleich zu mehr als 100,000 Probeversuchen, hergestellt auf nicht absaugender Unterlage, von dem hohen practischen
Werthe der ersteren und von der bei ihrer rationellen Anwendung bislang unerreichten Gleichmässigkeit ihrer
Resultate hinlänglich überzeugt, daher kann sie die Frühling-Michaelis’sche Methode nur empfehlen, zumal keine
andere Methode in solchem Grade den Verhältnissen bei der Verwendung des Cements sich anpasst.
Der ungewöhnlich hohe Nutzwerth des STERN-CEMENTS ergiebt sich am besten daraus, dass die Fabrik bei
einer Mischung von 1 Theil Cement auf ß Theile Sand eine erheblich höhere Minimal-Festigkeit garantirt, als sie in
den Berliner Commissionsbeschlüssen und Normen für einheitliche Lieferung und Prüfung von Portland-Cement für
Mörtel aus l Theil Cement und 3 Theilen Sand aufgestellt ist.
Der Kalkgehalt unseres Stern-Cements ist nach den Analysen der Herren Frühling, Michaelis & Co. conform
mit den Cementen der bestrenommirtesten älteren Cementfabriken und ein Treiben desselben erfahrungsmässig
ausgeschlossen.
Aus der No. 3 der Wochenschrift Deutscher Ingenieure vom 20. Januar 1877 ist zu ersehen, dass der Vorstand
und die Mitglieder des Pommerschen Bezirks-Vereins die Zugfestigkeit lll‘S dein MillldelslilSiCr ent-
nommenen Stern-Cements per Quadrat-Centimeter
für reinen Cement nach 7 Tagen Erhärtung mit Kilo
55 55 55 55 28 55 55 .......... dO.
„ 1 Theil Cement und 3 Theile Sand nach 7 Tagen Erhärtung „ do.
55 1 55 55 55 ® 55 55 55 28 „ . „ 55 dO.
constatirt haben und zwar sammtlich im Durchschnitt von je 10 Zerreissungsproben.
Hiernach ergiebt sich, dass eine Tonne Steril- Cemeilt beim Verbrauch als Mörtel und beim
Concretbau soweit reicht, als zwei Tonnen Cement von der Minimal-Festigkeit, wie sie in den Berliner Commissions-
beschlüssen normirt ist, und dass in Zukunft Portland-Cement, wie alle anderen Waaren, nach Qualität, d. h.
nach seiner garantirten Maximal-Festigkeit gehandelt werden muss.
I ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ n~r~n
03,50
58,60
14,95
18585
Verlegt und hcrausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn ‘Verwaltungen.
Verantwortlicher ßedaeteurl Dr. Jur. Wilh. Koeh tu Berlin (RcdaeUenibureau » Antaalteretr. 6). - Commisiionftr t Adolph Refblihöfer im Leipzig, — Druck TOM H. B. Hermann ln Berlin. Beuthstr. &
50.
Die Zeitung erscheint
Montags nnd Freitags.
Vierteljährlich für 4 Mark au beziehen durch
jede Buchhandlung u. jedes Postamt des Deutsch-
Oesterr. Postgebietes ;
Kreuzband-Porto wird extra berechnet.
Manuscript sowie sämmtliche officielle Inserate
sind franco einzusenden an die Redaction,
Dr. jnr. W. Koch,
Berlin SW., Anhalt-Strasse 6.
Commissionär für den Buchhandel :
Adolph Refelshöfer,
Leipzig, Nürnberger Strasse 69.
Beilagen zur Zeitung
und
Privat-Inserate
wolle man direct an die Buch- u. Steindruckerei
von H. S. Hermann,
Berlin SW., Beuth-Strasse 8.,
einsenden.
Insertions-Preis für die dreigespaltcne Petitzeile
oder deren Baum 30 Pf.
Beilagen zu der Zeitung (in Quart") werden
sowohl den von den Eisenbahnen und durch den
Buchhandel als den durch die Post bezogenen
Exemplaren für 15 Mark beigelegt.
Auflage der Zeitung: 3100 Exemplare.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Miebzeiitiier «1 a hr ff a n ss.
Berlin, den 29. Juni 1877.
Dieser Kummer liegt No. 11 des „Anzeigers überzähliger Güter und Gepäckstücke“ bei.
Der heutigen Nummer liegt der „Fahrplan der Muldentkal-Eisenbahn“ bei.
Inhalt: Die Mortalitäts-, Invaliditäts- und Morbilitäts-Verhältnisse bei dem Beamten-Personal der Deutschen Eisenbahn- Verwal-
tungen — Eisenbahnbriefe aus Oesterreich. (Neue Folge) IV. — Deutsche Wochenschau. — Verein für Eisenbahnkunde zu Berlin. —
K. JL priv. Dux-Bodenbacker Eisenbahn. — Pfälzische Eisenbahnen (Bahnbauten in 1877). — Juristisches. — Literatur. — Beilage: Pilsen-
Deggendorf, vom Ober-Ingenieur Franz Rziha. — Die Vicinalbahnen, technisch und wirthschaftlich beleuchtet von A. Lernet. — Offizielle
Anzeigen: 1. Betriebs-Eröffnung. 2. Auszahlungen. 8. Coupon- Ausgabe. 4. Tarifänderungen. 5. Submissionen. — Privat- Anzeigen.
Die Mortalitäts-, Invaliditäts- und Morbilitäts-
Verhältnisse
bei dem Beamtenpersonal der Deutschen Eisenbahn- Verwaltungen
von Dr. jnr. Rachel, Wien.
In der Beilage zu No. 3 der Zeitung des Vereins Deutscher
Eisenbahn-Verwaltungen von diesem Jahr gaben wir eine kurze
Zusammenstellung der in dem erwähnten Buche des Herrn G. Behm
in Berlin auf Grund der von verschiedenen Eisenbahn- Verwaltungen
vorgenommenen statistischen Erhebungen aus den Jahren 1868 bis
1873 gewonnenen Resultate und wollen dieselben hiermit so weit
ergänzen, als der von Herrn G. Behm vor Kurzem erschienene Nachtrag
pro 1874 nnd 1875 zu der fraglichen Statistik hierzu Veranlassung
giebt.
Die ganze auf 35 Seiten beschränkte Schrift enthält auf 10
Seiten kurze Uebersichts-Nachweisungen für das Jahr 1874 und
für 1875 und unter Heranziehung der früher gezogenen Resultate —
für die ganze Periode von 1868 bis 1875 ; auf den Seiten 12 bis 35
wird das statistische Material in XH Tabellen und zwar in Tab. Ibis VI
über die Mortalität nnd Invalidität, nnd in Tab. VII bis XII über die
Mortalität gegeben. Das Material für das Jahr 1874 haben 53 Bahn-
Verwaltungen und für das Jahr 1875 nur 37 Verwaltungen ge-
liefert.
Der Verfasser spricht sich dahin ans, dass die aus den
früheren Beobachtungsdaten abgeleiteten Sterblichkeitstafeln durch
Hinzufügung des neuen Materials eine wesentliche Veränderung
nicht erfahren dürften, dagegen die Zahlen der veröffentlichten
Invaliditätstafeln in Folge der vermehrten Beobachtungen wohl
höher ausfallen, da die Invalidität in den beiden Jahren 1874/1875
sich ziemlich bedeutend erwiesen habe. Der Verfasser sieht aber
von Aufstellung anderweiter Invaliditätstafeln auf Grund dieser
einzelnen Erscheinung in den beiden Jahren ab, denn er vermuthet,
dass, wenn diese Invaliditätsfälle in Folge von Reductionen des
Beamtenstandes bei einzelnen Bahnen zu erklären wären, für die
künftigen Jahre eine geringere Invalidität zu erwarten sei.
Im Jahre 1874 waren am 1. Januar:
101 410 Beamte incl. Fahrpersonal im Dienst, 18 841 traten
im Laufe des Jahres in Dienst, 5 502 wurden ohne Pension ent-
lassen und 1 177 starben. Die grösste Zahl im Dienste — 4 992 —
stand im 34. Lebensjahre; unter den neu Eintretenden waren die
meisten — 1401 — im 26. Jahre; unter den Entlassenen standen die
meisten — 342 — im 30. Jahre; die höchste Zahl Sterbefälle — 55 —
fiel in das 33. Lebensjahr.
Im Jahre 1875 waren am 1. Januar:
88 159 Beamte incl. Zugpersonal im Dienst, im Laufe des
Jahres traten 9 453 neu ein, wurden 4 670 ohne Pension entlassen um 1
starben. Die grösste Anzahl der Bediensteten am 1. Januar
— 4 421 — war 33 Jahre, die grösste Zahl der neu Eintretenden
— 874 — war 28 Jahre, der Entlassenen — 326 — war 26 Jahre alt und
die höchste Zahl Sterbefälle — 46 — trat im 32. Lebensjahre ein.
Diese Zahlen zeigen, dass in den zwei Jahren 1874 und 1875
bei der Bewegung im Personalstande der Activen die Hökepuncte
der Zahlen des Personals für den Bestand, den Eintritt in den Dienst
und die Todesfälle fast bei den gleichen Altersstufen Vorkommen.
Bei den Invaliden incl. Fahrpersonal zeigen sich folgende
Verhältnisse:
Am 1. Januar 1874 waren in Pension 3 497, im Laufe des
Jahres traten in Pension 807 und starben 201.
Am l. Januar 1875 waren in Pension 2 983, im Laufe des
Jahres traten in Pension 787 und starben 210.
Die grösste Zahl Invaliden im Jahre 1874 — 146 — war 56
Jahre alt, in demselben Alter war auch die grösste Zahl der in
Invalidität Eingetretenen — 38 — und die grösste Zahl der Sterbe-
fälle — 11 — traf das Alter von 48 Jahren.
Im Jahre 1876 giebt ebenfalls das Alter von 56 Jahren die
grösste Zahl des Invalidenbestandes — 135 — und der invalid
werdenden — 41 — ; die meisten Todesfälle — 13 — fielen in die
Lebensjahre 61 und 63.
Die Zusammenstellung der Verhältnisse bei sämmtlicken
Mitgliedern der Gassen auf den ganzen Zeitraum von 1868 bis 1875
ergab auf
680 545 Active 7 368 Todesfälle, also l,os pCt.
nnd auf 23 840 Invaliden 1 278 „ „ 5,03 „
Das Verhältniss der Sterbefälle und Invaliditäten zum Be-
stände am 1. Januar der Beobachtungsjahre stellte sich so, dass
1,19 pCt. des Bestandes der Activen starben, und nur 0,?" pCt.
664
derselben invalid wurden, also die Verhältnisszahl der Invaliditäten
um 0,42 pCt. niedriger als die Zahl der Sterbefälle ist.
Die grösste Anzahl der Activen — 26 699 — war im Alter
von 34 Jahren; die Mehrzahl der neu in Dienst tretenden — 6 364 —
war 26 Jahre alt, von den Activen starb die Mehrzahl — 256 —
im Alter von 42 Jahren. Die grösste Zahl der Invaliden — 747 —
war 52 Jahre alt, im Alter von 53 und 55 Jahren traten die meisten
Invaliditäten — 181 — ein und die meisten Sterbefälle von Inva-
liden — 50 — fielen auf das Alter von 61 Jahren. Die jüngsten
Activen waren im Alter von 16 Jahren, 10 046 25 Jahre, 21370
29 Jahre, 26 699 34 Jahre alt, von welchem Jahre an die Bestands-
zahlen ahnehmen, 19 786 gab es mit 42 Jahren, nur 9 476 mit 52
Jahren, 945 mit 66 Jahren, 78 mit 75 Jahren und im Alter von
80 bis 87 Jahren kommen doch noch 35 Active vor.
Der jüngste Pensionist war 26 Jahre, der älteste 95 Jahre alt,
von 19 212 Invaliden am 1. Januar der Beobachtungsjahre 1868 bis
1875 waren 106 34 Jahre, 301 41 Jahre, 636 47 Jahre alt; von der
höchsten Zahl von 747 im Alter von 52 Jahren fiel der Bestand
auf 615 mit 61 Jahren, auf 411 mit 67 Jahren, 227 mit 72 Jahren,
auf 73 mit 77 Jahren und noch 8 standen in dem Alter von 88
bis 95 Jahren. Die Invaliditäten begannen bereits im Alter von
22 Jahren, stiegen auf 103 mit 42 Jahren und auf 181 mit 55 Jahren,
fielen aber bereits auf 90 mit 64 Jahren und auf 22 mit 72 Jahren
und 27 mit 73 Jahren; nach diesem Altersjahre einschliesslich bis
mit dem 81. Lebensjahre traten nur 43 Invaüditäten ein. Diese
abnehmenden Zahlen sind im Verhältniss zum Bestände am
1. Januar der betreffenden Kalenderjahre gleich 0,u, 0,50, 2,io pCt.
und erhoben sich die Procente im 63. Jahre auf 6,41 und im 73.
Jahre auf 15,43 des jeweiligen Bestandes. Die Zahl der Todesfälle
der Invaliden hat, wie wir schon im früheren Referate bemerkten,
keine nach den einzelnen Altersjahren sich auf und ab bewegende
Scala; die ersten Todesfälle — 3 — kamen im Alter von 24 Jahren
vor; sie betrafen wahrscheinlich zum grossen Theil die 9 im Alter
von 22, 23, 24 Jahren invalid gewordenen, da am 1. Januar der
betreffenden Jahre zusammen nur 3 Invaliden vorhanden waren.
Diese Sterbeziffer bestätigt die früher erwähnte Beobachtung, dass
die Invaliden der jüngsten Lebensalter am schnellsten sterben,
also nur eine geringe Zahl Jahre die Pension geniessen.
Das Verhältniss des Anwachsens der Invaliditäten und der
Zunahme der Sterbefälle bei den Invaliden lässt sich aber ungefähr
in folgenden Altersabschnitten von zehn zu zehn Jahren darstellen :
im Alter
von
wurden invalid
starben invalid
20 bis 30 Jahren
143
15
31 „ 40
ry
656
107
41 „ 50
»
1276
298
51 „ 60
n
1617
368
61 „ 70
»
816
343
71 „ 80
79
133
139
Diese Collectivzahlen weisen allerdings eine Steigung der
Zahlen vom 21. bis mit 60. Jahre sowohl für die Invaliditäten, als
auch für die Invalidensterbefälle nach, worauf ein Fallen in dem
Jahrzehnt von 61 bis 70 Jahren eintritt, und das Jahrzehnt von
71 bis 80 Jahren in beiden Rubriken mit einer gleichen Zahl
schliesst, so dass im letzten Jahrzehnt Ab- und Zugang einander
fast decken. Der Quotient der Steigungszahlen für Invaliditäten
und Sterbefälle ist aber ein wesentlich verschiedener. In dem
Jahrzehnt von 21 bis 30 Jahren stehen 143 Invaliditäten nur 15
Sterbefällen gegenüber; aber während die ersteren bis mit dem
60. Jahre nur um das kaum zwölffache von 143 Invaliden steigen,
zeigt sich die Zahl der Todesfälle bis zum 60. Jahre um das fast
fünfundzwanzigfache von 16 Todesfällen des ersten Jahrzehnt er-
höht. Während ferner die Invaliditäten von 61 bis 70 Jahren um
die Hälfte derselben im vorhergehenden Jahrzehnt fallen, beträgt
dieMinderung derTodesfälle im Jahrzehnt von 61 bis 70 Jahren gegen
das vorhergehende Jahrzehnt nur die geringe Zahl von 25 Fällen.
Der Anfang des ersten Jahrzehnt bietet dieselbe Erscheinung wie
das letzte Jahrzehnt, dass die neuen Invaliden schnell sterben.
Für die verschiedenen Altersjahre stellen sich folgende
Verhältnisszahlen der Sterbefälle zum Bestände derselben Alters-
classe heraus:
im 24. Jahre 60, oo pCt., im 52. Jahre 4,93 pCt.,
„ 35. „
5,40 „
„ 61. „
7,73 „
„ 36. „
6,50 „
„ 73. „
Hui „
„ 43. »
5,48 „
» 80. „
30,55 „
„ 46. ,
5,90 „
Von dem Zugpersonal allein
waren
im Dienst, traten ein, wurden entlassen, starben
am 1. Jan. 1874: 27 450 5 550 1 248 324
„ 1. „ 1875: 22 977 2 096 1 250 240
Invalid wurden im Laufe des Jahres 1874 267 und 1875 214.
Die grösste Zahl der Activen des Zugpersonals im Jahre
1874 — 1 557 — war 32 Jahre alt, sie sank auf 783 im 40., auf
334 im 50. Jahre und auf 51 im 60. Jahre; die grösste Zahl der
neu Eintretenden — 565 — war 25 Jahre alt, die Zahl fiel auf 104
mit 35 Jahren, 11 traten noch mit 50 Jahren und die letzten^
mit 55 Jahren ein. Die Entlassungen beziffern sich mit 127 im
30. Jahre, sie fielen auf 11 im 45. Jahre, und drei einzelne Ent-
lassungen kommen mit dem 57., 62. und 63. Lebensjahre vor.
Von dem Zugpersonal waren im Jahr 1875
am 1. Januar traten in wurden ent- starben wurden
activ Dienst lassen 1/1. — 31/12. invalid
22 977 2 096 1250 240 214
Der höchste Bestand — 1 447 — war im 30. Lebensjahre,
die Zahl fiel auf 997 mit 36 Jahren, auf 320 mit 47 Jahren, auf 94
mit 56 Jahren und 10 mit 66 Jahren, 35 waren in den Altersjahren
von 66 bis 74 Jahren. Die grösste Zahl — 231 — trat mit 26 Jahren
ein, diese sank auf 94 mit 32 Jahren und auf 10 mit 41 Jahren
herab, die letzten 3 traten mit 51, 52 und 53 Jahren ein. Die
meisten Entlassungen — 117 — fanden mit dem 26. und 27. Jahre
statt, die Zahl fiel aber auf 14 mit dem 41. Jahre und die letzte
Entlassung fand mit dem 54. Jahre statt. Die höchste Zahl Pen-
sionäre — 50 — stand im 51. Jahre, sie sank auf 14 im 66. Jahre,
39 vertheilen sich auf die nächsten 10 Altersjahre bis zum 76.
Jahre. Die meisten Invaliditäten traten mit dem 47., 48., 51. und
55. Jahre (16, 10, 12, 10) ein; die letzten Invaliditäten — 3 —
traten mit dem 67. Jahre ein. Sterbefälle kamen sehr wenig vor,
denn sie betragen nur 3,96 pCt. der gesammten Pensionisten.
Durch die Zusammenstellung der Resultate bei der Zugför-
derung im Zeitraum von 1870 bis 1875 stieg die Procentzahl auf
4,02, sie ist aber immer niedriger als bei dem ganzen Beamten-
körper.
Von letzterem starben activ: l,os pCt., in Pension 5,os pCt.
„ der Zugförderung starben activ : 0,so „ „ „ 4, 02 „
Die Verhältnisszahlen bei der Zugförderung nach Jahrzehn-
ten stellen sich für die Zeit von 1870 bis 1875 wie folgt heraus:
in den Alter sjahren
wurden invalid
starben invalid
bis zum 30. Jahre
37
3
n y)
40.
n
267
35
v> n
50.
»
352
80
7) 7»
60.
»
330
70
y> 7)
70.
n
81
37
7) 77
80.
99
6
5
Die Jahrzehnte verhalten sich daher zu einander in folgen-
der Steigerung und Senkung
a. im 30. Jahre 37 Invaliden 3 Todesfälle
b. „ 40. „ das 7 fache von a. das 12 fache von a.
» 60. „ »10» »» » 27 „ »»
d. „ 60. „ » 9 » ..» » »23 „ » »
„ 70. „ „ 2 „ »» »12» »»
f. » 80. „ der 6. Theil » „ „ IY2 » » »
Im Ganzen waren vom Zugpersonal im Zeitraum von 1870
bis 1875
im Dienst, traten neu ein, wurden entlassen, starben, wurden invalid
124 138 20 253 6 196 1 514 1 104
Der Verfasser giebt in der Broschüre über Invalidität und
Sterblichkeit folgende Zusammenstellungen:
I. Für sämmtliche active Beamte kommt
1868 bis 1875 auf 88 Beamte 1 Todesfall,
» „ » „140 „ 1 Invaliditätsfall.
665
H. Für das Zugpersonal kommt von den Activen
1870 bis 1875 auf 87 Personen 1 Todesfall,
„ „ „ „ 126 „ 1 InYaliditätsfall.
III. Bei den Beamten — excl. des Zugpersonals — kommt
1868 bis 1875 auf 88 Beamte 1 Todesfall,
„ „ „ „ 145 „ 1 Invaliditätsfall.
Die Sterblichkeit der Invaliden ist bedeutend grösser, denn
es kommt
1868 bis 1875 auf 17 Invaliden sämmtlicher Beamten 1 Todesfall,
„ „ „ „ 21 invalide Zugbeamten 1 „
„ * „ „ 16 Invaliden (excl. Zugpersonal) 1 „
Die Ziffernaufstellung der Krankenstatistik wollen wir ganz
Übergeben, da dieselben schwerlich im Interesse der Eisenbahn-
statistik einen allgemeinen Werth erlangen werden, auch ein etwa
anderweit daraus zu entnehmender Nutzen noch nicht evident
sich herausgestellt hat.
Die wiederholte Bemerkung des Verfassers, dass die Resul-
tate der Statistik bei dem Zugpersonal nicht mit denen bei
sämmtlichen Beamten incl. des Zugpersonals, resp. bei den Be-
amten excl. des Fahrpersonals gefundenen Resultate zu vergleichen
wären, bestätigen wir, finden aber einen anderen Grund, als den,
welchen der Verfasser aufstellt. Die Erhebungen der Eisenbahn-
Gesellschaften sollen ausgesprochener Massen für die Verwaltung
und Solvenz der Pensionscassen feste Unterlage- und Anhalts-
puncte gewähren. Wir machten in dem früheren Aufsatze schon
auf die grosse Lücke aufmerksam, die durch die Nichtberücksich-
tigung des Unterschiedes zwischen verehelichten und ledigen Be-
amten und durch Weglassung einer Statistik der Ehefrauen und
Wittwen entsteht. Die Zweifel über die Zuverlässigkeit der Sta-
• tistik des Zugpersonals erklären sich sehr leicht, wenn man die
Dienstverhältnisse der Eisenbahnen kennt. Die Dienstthätigkeit,
Invalidität und Sterblichkeit des Zugpersonals lässt sich nur
dann richtig beurtheilen, wenn man den Umstand berücksichtigt,
dass die Zugbeamten nicht durchgängig bis zur Invalidität oder
dem Tode im Fahrdienst bleiben, sondern meistentheils, wenn die
Kräfte für den Fahrdienst nachlassen, von diesem enthoben und
auf einem ruhigen Posten untergebracht werden. Daher kommen
eine grosse Anzahl früherer Zugbeamten unter den Invaliden
und Todten der allgemeinen Beamtenschaft zur Beobachtung und
fallen ihre Zahlen bei dem Zugpersonal aus. Die Differenzen
werden noch weiter ersichtlich, indem in der Tab. III für sämmt-
liche Mitglieder in der Rubrik für neu Eintretende noch Eintritte
bis zum 70. und 82. Lebensjahre Vorkommen, während bei dem
Fahrpersonal neue Eintritte nach den 50er Jahren fehlen und aus
gleichem Grunde dehnen die Todesfälle und Invaliditäten bei
sämmtlichen Mitgliedern bis zum 80. Jahre sich aus, schneiden
aber bei dem Fahrpersonal schon mit 70 Jahren ab. Es wird
daher die Zahl der Invaliditäten und Todten fortdauernd schein-
bar geringer sein, so lange die Tabellen ferner in dieser Allge-
meinheit fortgeführt werden. Dr. Wiegand, dessen Formular noch
benutzt wird , hat die Eigenthümlichkeiten des Eisenbabndienstes
nicht speciell genug berücksichtigt. Hierbei ist noch besonders
hervorzuheben, dass zur Darlegung der Verschiedenheit der Zahlen
bei der Invalidität und Sterblichkeit der sämmtlichen Beamten und
des Zugpersonals und der Sterblichkeit zwischen Activen und Inva-
liden ausser der Rubrik für die Altersjahre auch noch eine be-
sondere Rubrik die Lebensdauer der Invaliden im Pensionszustande
angeben sollte. Denn es wäre für die Solvenz der Pensionscassen
von wesentlichem Werthe zu wissen, wie lange Jahre und von
welchem Lebensalter ab die gestorbenen Pensionisten die Pension
genossen haben. Die Renten gew ähr ung auf eine längere Zahl
Jahre hat einen wesentlich anderen Einfluss auf die Casse, als
die einmalige Zahlung einer Lebensversicherungssumme, die durch
die längere Lebensdauer der Versicherten nicht grösser wird,
während die Rentenlast mit der Dauer der Jahre wächst.
Die Aufstellung vollständigerer Tabellenformulare und die
Herausgabe einer sicher leitenden Instruction für die Verwaltungen
von Pensionscassen bezüglich nicht nur der gleichmässigen Aus-
füllung der Tabellen, sondern auch der Nothwendigkeit der zu
gebenden Erläuterungen ist eine wichtige Aufgabe für die Bahn-
Verwaltungen, an welcher gemeinschaftlich zu arbeiten sowohl sach-
verständige Mathematiker als nicht minder Administrativbeamte
gleichmässig berufen sind.
Eisenbahnbriefe aus Oesterreich.
(Neue Folge.)
IV.
£1 Die zweite Bestimmung des Eisenbahngesetzes räumt der
Regierung die Ermächtigung ein, Eisenbahnen, welche während
fünf Jahre mehr als die Hälfte der ihnen zugetheilten Staats-
garantie in Anspruch genommen haben, in den Staatsbetrieb
zu übernehmen.
Bezüglich dieser Bestimmung haben die Gegner dieses
Gesetzes vornehmlich zweien Bedenken Raum gegeben. Zunächst
ward der Rechtspunkt bestritten. Die garantirten Concessionen
sind als privatrechtliche zwischen den Concessionären und der
Staatsverwaltung errichtete Verträge zu beurtheilen , welche
den Repräsentanten der Gesellschaft das Recht der Betriebsfüh-
rung in allen Fällen, ausser in den durch die Eisenbahnbetriebs-
ordnung statuirten Ausnahmen, anheimgiebt. Den Betrieb aus
anderen als diesen Gründen der Actiengesellschaft zu entziehen
erscheint sonach als Vertragsbruch. Sodann wurden Zweifel
darüber ausgesprochen, ob die Staatsverwaltung sich in der
Lage befände, öconomischer oder geschickter zu betreiben als
die Privatgesellschaften, und namentlich ein Bedenken darin ge-
funden , dass die Staatsverwaltung unter Umständen die Orga-
nisation verwickelter Betriebseinrichtungen auf sich nehmen
müsse , obschon nach Ablauf einer vielleicht nicht allzulangen
Zeit, wenn die Geschäfte der in Betrieb genommenen Gesell-
schaft sich gebessert hätten , der Betrieb wieder an die Actien-
gesellschaft zurückzufallen hätte.
Bezüglich der Rechtsfrage plaidirte in der vorwöchent-
lichen Sitzung des Abgeordnetenhauses Minister Dr. Unger, ein
ausgezeichneter Civilist, zu Gunsten der Regierungsauffassung,
dass durch die diesbezügliche Gesetzbestimmung ein Vertrags-
bruch nicht eintrete. Dr. Unger handelte im Interesse seines
juristischen Rufes, als er ausdrücklich erklärte, nicht die Rechts-
frage, sondern die Billigkeitsfrage zu erörtern. In einer inter-
essanten Darstellung legte er klar, dass die Römischen Juristen
(nicht die Oesterreichischen) die Billigkeit als oberste Rechts-
quelle erklärten , und schloss daraus , dass die Billigkeit nicht
nur das richterliche Urtheil zu leiten? sondern auch den Gesetz-
geber zu bestimmen habe. Es beruht dies , wie leicht ersicht-
lich , auf einer gewiss nicht zufälligen Verwechslung. Der Rö-
mische Jurist erklärte den Richter in seinem Richterspruche
von dem Billigkeitsgefühle abhängig. Der Oesterreicliische Mi-
nister erklärte, dass bei Erlassung neuer Gesetze das Billigkeits-
gefühl zu berücksichtigen sei. Beide Annahmen sind unter
Umständen wahr und richtig , nur nicht auf den betreffenden
Fall anwendbar. Dr. Unger fühlte dies, indem er in einer
langen Kette von Analogien nachzuweisen versuchte, dass die
Erlassung eines neuen , nicht aus Rechtsgrundsätzen , sondern
aus dem Billigkeitsgefüble entspringenden Gesetzes in diesem
Falle rückwirkend angewendet werden müsste. Es scheint uns
jedoch mehr als fraglich, ob die Billigkeitsregel in dem Falle
anzuwenden sei, wenn der eine Contrahent , welchem die Yor-
theile des neuen Gesetzes zu gute kommen sollen, bei Abschluss
des ihn benachtheiligenden Vertrages positiv gewusst hat, dass
solche Billigkeitsrücksichten bis dahin nicht gesetzlich geregelt
waren und wenn er die eventuellen Consequenzen des Ab-
schlusses genau gekannt hat. Wir erklären uns deutlicher:
Minister Unger nahm für den Staat als Zinsgaranten auf Grund
der Billigkeit das Recht in Anspruch , sich gegen eine zu weit
gehende Inanspruchnahme der Zinsengarantie dadurch zu decken,
dass der Staat den Betrieb des garantirten Unternehmens selbst
führe, und fusste auf der Annahme, dass die Garantie als eine
Ergänzung des Ertrages der Eisenbahn aufgefasst wurde, nicht
aber als der Hauptbestandtheil , insofern der Staat bei vielen
Eisenbahnen die ganzen oder fast die ganzen Zinsen zu bezahlen
hätte. Es wären also die betreffenden, vom Minister Unger als
666
privatrechtliche Verträge anerkannten Concessionen unter Um-
ständen verliehen worden, welche von den wirklich eingetretenen
Verhältnissen wesentlich verschieden waren. Man hat beispiels-
weise bei der Franz Josephs - Bahn geglaubt , dass die Staatsga-
rantie gar nicht, bei der Rudolfs - Bahn , dass sie zum mässigen
Theil, bei der Mährisch - Schlesischen Nordbahn, dass sie gar
nicht in Anspruch genommen werde. Da sich die Verhältnisse
wesentlich anders gestalteten und die von beiden Vertragstheilen
angenommenen Voraussetzungen sich als irrig erwiesen haben,
so fordere die Billigkeit, dass dem durch den Irrthum geschädig-
ten Vertragstheil die Betriebsführung zuerkannt würde. Dem
setzen wir entgegen, dass nur in den wenigsten Fällen diese An-
nahme nachweisbar ist. In vielen Fällen war die Regierung sich
stets klar darüber, dass ihre Zinsenvorschüsse in grossem Style
in Anspruch genommen werden dürften. Ja, es sind Fälle in
den letzten Jahren vorgekommen , bei der Salzkammergut- und
bei der Troppau-Vlarapassbalin , wo die Regierung darauf zählen
musste , dass sie im Falle der Concessionirung durch eine lange
Reihe von Jahren die volle Garantiesumme im Vorschusswege
beisteuern müsse. Es ging dies so weit, dass die Finanzirung der
Troppau-Vlarapassbahn nur an dem Umstande gescheitert ist, dass
die Regierung sich nicht dazu entschliessen konnte, über die
öprocentigeD Zinsen des Anlagecapitals hinaus, zu deren Vollzah-
lung sie sich verpflichtete, noch eventuelle Beträge für ein Be-
triebsdeficit sicher zu stellen. Von einem Zweifel, dass die be-
treffenden Zinsen der Salzkammergutbahn und Troppau-Vlarapass-
bahn voll bezahlt werden müssten, war nie die Rede. Noch greller
sind die Beispiele der Pilsen-Priesener und St. Pölten-Leobers-
dorfer Bahn, an deren Capitalsbeschaffung sich die Regierung mit
17 beziehungsweise 11 Millionen betheiligte, obschon nachge-
wiesen wurde, dass beide Linien es nicht auf die Betriebskosten
bringen werden, und obschon die Verwaltung in Privathänden
verblieb. Wenn diese Verhältnisse den Contrahenten zur Zeit des
Vertragsabschlusses bekannt waren, wenn also die Möglichkeit
des Irrthums ausgeschlossen erscheint, so kann die Forderung
eines Vertragstheils, sich seiner Vertragspflicht zu entziehen oder
die Ansprüche des anderen Vertragstheiles zu schmälern, aus Bil-
ligkeitsrücksichten nicht geltend gemacht werden. Ausserdem
unterliess es Minister Unger des Umstandes zu gedenken, dass
der Billigkeitsstandpunct zu Gunsten des Staates als Contrahenten
nicht durch den Staat als Gesetzgeber geltend gemacht werden
dürfe. Dr. Unger wiederholte es nachdrücklich, dass er jeden
Hinweis auf das öffentliche Recht — aus welchem der Motivenbe-
richt des Handelsministers die Befugniss zur Einmengung herlei-
tete — ablehne. Dr. Unger anerkannte, dass der Staat im Con-
cessionsvertrage eine rein privatrechtliche Stellung einnehme
und auf keinen wie immer gearteten Vorzug vor einem anderen
privatrechtlichen Contrahenten Anspruch erheben könne. Ist dies
aber der Fall, so könnte in einem Streitfälle, der quasi durch
ein Schiedsgericht zu entscheiden wäre, nicht der Staat als Con-
trahent sich zugleich auch zum Schiedsrichter aufwerfen. Nichts
anderes thut der Staat jedoch, indem er von seiner gesetzgebenden
Gewalt zu dem Behuf Gebrauch macht, dass er seine Lage als
Contrahent durch ein allgemein gültiges und aus Billigkeitsgrün-
den, nicht aus Rechtsgründen hergeleitetes Gesetz verbessere. —
Um den Staat der Erfüllung privatrechtlicher Verpflichtungen zu
entheben, giebt es nur den Fall des Nothrechtes, wie ein solcher
beispielsweise 1866 angesichts der Preussischen Invasion vorge-
kommen ist. Der Staat hatte das Notenregal an die Nationalbank
übertragen, durfte sich jedoch der aus dem Vertrage erwachsen-
den Verpflichtung, keine Noten zu drucken, entheben, weil nach
Erachten der damaligen Regierung dieses das einzige Mittel war>
die Landesverteidigung zu bezahlen. Aus Nothwehr wurde ein
Gesetz decretirt, welches eine früher eingegangene Vertragsbestim-
mung modificirte. Da jedoch Dr. Unger ausdrücklich auf die Con-
sequenzen des öffentlichen Rechtes verzichtet, auch den Fall des
Nothrechtes nicht erwähnte, so hätte er das Gesetzgebungsrecht
des Staates nicht dazu berufen erklären sollen, verträgsrechtliche
Verpflichtungen des Staates zu modificiren.
Man resumire: Minister Unger hat anerkannt, dass die Con-
cessionsurkunden als privatrechtlich zu beurtheilende Verträge
zwischen den Concessionären und dem Staate zu beurtheilen sind.
Er hat ferner anerkannt, dass Abänderungen dieser Verträge vom
Standpuncte des öffentlichen Rechtes aus unzulässig erscheinen.
Er hat solche Abänderungen nur vom Standpuncte der Billigkeit
befürwortet, jedoch merkwürdigerweise den einen Contrahenten
als Schiedsrichter über die Billigkeitsfrage constituirt. Minister
Unger hat weiters den auch für andere Gebiete des wirthschaft-
lichen Lebens folgenschweren Grundsatz aufgestellt, dass Jeder,
der sich in einem Vertrage wesentlich benachtheiligt fühlt, unter
Umständen von der Vertragspflicht enthoben werden kann, und
dass es Sache der Gesetzgebung ist, diese Enthebung im Gesetz-
gebungswege zu legitimiren. Wir haben diesen Resultaten keiner-
lei Kritik hinzuzufügen. Sie sagen zu viel, als dass man sich
über die umwälzende und alle wirtschaftlichen Verträge be-
drohende Richtung täuschen könnte.
Deutsche Wochenschau.
Berlin, 25. Juni. (Tarifreform. Zur Abwehr gegen den
Berliner Actionär. Gotthardbahn-Conferenz. Grundsätze für die
Bildung von Gütertarifen. Spiritustarife.)
Die Referate, welche letzthin an dieser Stelle über die Tarif-
reform gebracht worden sind, geben dem „Berliner Actionär“
Anlass zu Aeusserungen, welche geeignet sind, die objective Rich-
tigkeit der betreffenden Mittheilungen zu verdächtigen. Es möge
dem Schreiber dieser Berichte gestattet sein, Punct für Punct die
Einwendungen des „Actionärs“ zu erledigen und dadurch den
Beweis zu versuchen, dass alles bisher an dieser Stelle Mitgetheilte
durchaus den Thatsachen entsprach. Der „Actionär“ bemerkt, „es
liege nahe, dass die Vorschläge der Privatbahn-Verwaltungen be-
züglich der Maximaltarife für den Verkehr ihrer reßp. Bahnen
nicht ohne Weiteres die Genehmigung des Herrn Handelsministers
erhalten; die Entscheidung erfolgt nicht minder unter Berück-
sichtigung der wirthschaftlichen Interessen des Landes, als im
Hinblick auf die finanziellen Interessen des Unternehmens, ist
also allerdings etwas mehr wie eine Formsache.“ Dieser Auslassung
gegenüber ist entgegen zu halten, dass von keiner Seite behauptet
worden ist, es handele sich bei dem Differenzpuncte zwischen dem
Handelsministerium und den Bahn-Verwaltungen lediglich um eine
Formsache; es ist an dieser Stelle vielmehr wiederholt anerkannt
worden, dass es sich um sehr materielle Differenzpuncte handele.
Wie es im Uebrigen „naheliegt“, dass die Vorschläge der Privat-
bahn-Verwaltungen „nicht ohne Weiteres“ die Genehmigung des
Handelsministers erhalten können, ist in keiner Weise angedeutet.
Wenn der „Actionär“ ferner bemerkt, dass die hin und wieder
hervortretenden Differenzen „erfahrungsmässig“ die entsprechende
Ausgleichung fänden, so ist es sehr sonderbar, das Gebiet der
Erfahrung für ein Reformwerk zu Hilfe zu rufen, das überhaupt
noch unerprobt ist und erst Gelegenheit zu Erfahrungen geben
soll. Ist es ja doch auch bekannt, dass das Handelsministerium
dies selbst empfindet, indem es Erhebungen Über die practische
Wirksamkeit der neuen Tarifsätze angeordnet hat, in der Voraus-
setzung, erforderlichen Falls generelle Erhöhungen ein treten zu
lassen. Der „Actionär“ bezeichnet das als durchaus irrig, wenn
von Differenzpuncten zwischen dem Ministerium und der „„Mehr-
zahl““ der Privatbahnen geredet werde. Was diese Behauptung
der Thatsache gegenüber bedeuten soll, dass im Handelsministerium
überhaupt die einzelnen Bedenken einer Prüfung nicht unter-
zogen sind, sondern ganz allgemein die Staatsbahnsätze fast überall
als Norm für die Bescheidung der Privatbahn-Verwaltungen ange-
nommen worden sind, ist durchaus unerfindlich, wie es denn auch
eine Verschiebung der Sachlage bedeutet, wenn der für die Tarif-
reform allgemein in Aussicht genommene Termin des 1. Juli jetzt
nicht als der Termin bezeichnet wird, auf den „von mass-
gebender Seite“ reflectirt wurde. Die massgebende Seite — so er-
zählt der „Actionär“ — hätte von vornherein mit dem Widerstande
der Privatbahnen „gerechnet“, der „erfahrungsmässig mit dem
Interesse“ wachse, welches die „Aufsichtsinstanz und die öffentliche
Meinung“ einer Angelegenheit widme. Diese Insinuation lässt die
Annahme auf kommen, als ob die Privatbahnen einen un vorher-
667
gesehenen Widerstand inscenirt hätten, während es doch bekannt
ist, dass die ganze Tarifreform wesentlich ans der Initiative
der Privatbahnen hervörgegangen ist, und dass diese Ini-
tiative in einer Weise durch die öffentliche Meinung unterstützt
worden ist, dass die Aufsichtsinstanz nicht umhin konnte,
die wichtige Reformangelegenheit zu der Ihrigen zu machen!
Wenn das weitere Zustandekommen derselben nunmehr wenn
nicht gefährdet, so doch verzögert erscheint, so liegt solches
daran, dass, soweit dem Schreiber dieses bekannt, die Aufsichts-
instanz in dem neueren Stadium der Angelegenheit nicht mehr
die Stellung inne hat, welche sie zu einer Zeit vertrat, als die
vorbereitenden Conferenzen im Gange waren. Wie überhaupt
gerade bei der Tarifreform- Angelegenheit, welche durchaus das
eigenste Werk der Privatbahn- Verwaltungen ist, von einem „Wi-
derstandsinteresse widerstrebender Bahn Verwaltungen“ die Rede
sein kann, ist ganz unerklärlich. Ob dem „Actionär“ die pessi-
mistische Auffassung des Standes der Tarifreform berechtigt er-
scheint oder nicht, ist an sich ziemlich gleichgültig. Die That-
sache selbst, dass die schwarzseherische Auffassung eine weite
Verbreitung hat, kann der „Actionär“ nicht in Abrede stellen,
und muss sich darauf beschränken, andere Zeitungen und Zei-
tungscorrespondenten, welchen sich bisher diese Berichte als
eine brauchbare Quelle bewährt haben, vor einer weiteren Be-
nutzung derselben zu warnen. Der „Actionär“ gesteht zu, dass
die übrige Presse das Vertrauen hegt, in diesem Organ eine ob-
jective und wahrheitsgetreue Darstellung zu finden. Der „Actionär“
kann überzeugt sein, dass dieses Vertrauen nicht vorhanden
wäre, wenn ihm die innere Berechtigung fehlte. Durch die In-
sinuation des „Actionär“ kann der Credit dieser Mittheilungen
auch so lange nicht gefährdet werden, als nicht thatsächliche
Irrthümer oder Unrichtigkeiten nachgewiesen werden. Die blosse
Verdächtigung, dass ein Interessenstandpunkt cultivirt werde, ist
sehr wohlfeil. Dem „Actionär“ sollten doch genug Beispiele
bekannt sein, wo Eisenbahn-Gesellschaften es für ihr eigenes
wohlverstandenes Interesse erachten, den Interessen des Publi-
cums ausschlaggebende Bedeutung beizumessen, wie überhaupt
die Eisenbahnindustrie von vornherein auf die Berücksichtigung
der industriellen Interessen des Publicums angewiesen ist, und im
. eigenen Interesse dieser Nothwendigkeit Folge giebt. Es geschieht
eben auch nur in Berücksichtigung der allgemeinen Interessen,
wenn auf das Gefährliche einer allgemeinen Tarif-Erhöhung hin-
gewiesen wird, welche dadurch allerdings nothwendig werden
kann, dass die jetzige Feststellung der Sätze ohne genügende
Prüfung erfolgt. Der „Vorzug der Feststellung der Tarife nach
den eigenartigen Bau-, Betriebs- und Verkehrsverhältnissen der
einzelnen Bahnen“, von welcher der „Actionär“ zu (rzählen weiss,
ist, was die bis jetzt bekannt gewordenen Rescripte des Handels!
ministeriums auf die ihm von den Bahnverwaltungen in Vorschlag
gebrachten Maximalsätze betrifft, nicht ersichtlich geworden,
vielmehr hat für diese Rescripte anscheinend nur der eine Grund!
satz gegolten , dass alles das zurückzuweisen ist , was
nicht genau den für die Staatsbahnen festgestellten Sätzen ent-
spricht.
Der „Berliner Actionär“ richtet nicht nur gegen die Referate
in Sachen der Tariffrage seine Angriffe, auf welche unser Be-
richterstatter vorstehend geantwortet hat, er greift auch in einem
besonderen „die Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahnverwal-
tungen“ überschriebenen Artikel in durchaus unmotivirter Weise
die Tendenz unseres Blattes an, indem er sagt:
„Dasselbe kann nicht mehr Anspruch darauf machen, Organ
des gesammten, auch die Reichs- und Staatsbahnen umfassenden
Vereins zu sein, es ist längst zu einem Organ der in dem Verein
vertretenen Privatbahnverwaltungen geworden; es dient nicht
mehr in sachlicher Weise den allgemeinen Interessen des Eisen-
bahnwesens und_ des Vereins in seiner ganzen Gesammtheit,
sondern in parteiischer Darstellung den einseitigen Interessen der
Pnvatbahn-Verwaltungen.“
Da der „Actionär“ sich eingehend mit unserer Zeitung be-
schäftigt, so können demselben weder unsere wiederholten Pro-
teste gegen derartige Insinuationen, noch auch die klare Darle-
gung unserer Stellung in No. 43 S. 563 entgangen sein. Wir
können uns deshalb darauf beschränken wiederholt darauf hin-
zuweisen, dass die Vereinszeitung resp. deren Redaction an das
von der dazu berufenen Redactions-Commission aufgestellte und von
sämmtlichen Vereins-Verwaltungen (Privat- wie Staats- und Reichs-
bahnen) genehmigte Programm sich halten muss, wonach die
Staatsbahn-Verwaltungen ebenso sehr, wie die Privatbahnen das
Recht haben, ihre Interessen in der Vereinszeitung zu vertreten,
dass wir daher Ausführungen wie die unseres Berichterstatters
über den Stand der Tarifreform ebensowenig zurückweisen kön-
nen, als einen in der Tendenz des „Actionärs“ geschriebenen
Artikel, wovon unsere Zeitung genugsam Zeugniss gibt, wenn auch
die Staatsbahn-Verwaltungen von diesem ihrem Rechte weniger,
als wir wünschen, Gebrauch gemacht haben. An dieses Pro-
gramm müssen wir, so lange dasselbe nicht von Vereinswegen
aufgehoben worden ist, uns halten. Wir werden übrigens was
die Tarifreformfrage anlangt demnächst die betreffenden Mini-
sterial-Rescripte in der Vereinszeitung zum Abdruck bringen und
können dann unsere Leser selbst entscheiden, ob unser Corres-
pondent, welcher die Interessen der Privatbahn-Verwaltungen
vertritt, zu schwarz, oder der „Berliner Actionär“ zu rosig die
Lage der Tarifreform dargestellt hat. Die Redaction.
Ueber die Gotthardbahn-Co nferenz liegen jetzt aus-
führliche Berichte vor. Betheiligt an der Conferenz waren: für
Deutschland der Deutsche Gesandte Generallieutenant v. Röder
und Kinel; für Italien Geschäftsträger Martuscelli, Boccardo, Val-
secchi und Mano; für die Schweiz Bundespräsident Dr. Heer,
Schenk, Welti und Koller. Nach neun in der Zeit vom 4. bis
13. Juni abgehaltenen Sitzungen wurde die Conferenz geschlossen.
Vor wenigen Tagen erhielt die Schweizerische Presse eine officielle
Mittheilung über das Schlussprotocoll, deren wichtigste Puncte in
dem Beschlüsse gipfeln, vorerst nur die Strecken Immensee-Gö-
schenen, Airolo-Biasca und Cadenazzo-Pino in Angriff zu nehmen
und den Bau der Linien Luzern-Immensee, Zug- Arth und Giu-
biasco-Luzano bis zum Zeitpunkte derEröffnung der Linielmmensee-
Pino zu verschieben; sodann die frühere Subvention von 85 Millionen
um 28 Millionen Francs zu vermehren, von welcher Summe
Deutschland und Italien je 10 Millionen und die Schweiz 8 Mil-
lionen übernehmen sollen. Ueber die verschiedenen Phasen der
Conferenz-Verhandlungen wäre zu bemerken, dass das seinerzeit
von der Schweizerischen Experten-Commission mit 74 Millionen be-
zifferte Deficit von der Conferenz durch Auflassung der Neben-
linien, Vereinfachung des Baues und durch andere Ersparnisse auf
40 Millionen herabgemindert wurde. Italien hatte anfänglich
vorgeschlagen, dieses Mehrerforderniss nur durch Nichtauszahlung
der Interessen an die alten Actienbesitzer und durch Ausgabe
privilegirter Actien und Obligationen zu decken. Dieser Vorschlag
scheiterte an dem Widerstande der Deutschen und Schweizerischen
Delegirten. Von Gewährung einer Zinsengarantie an gegenwärtige
oder künftige Inhaber von Gotthardbahn-Papieren Wollten die
Deutschen Delegirten absolut nichts hören. Auch der Schweizeri-
sche Vorschlag, auf dem Vierwaldstädter See Trajectschiffe und
auf den steileren Bahnstrecken das Riggenbach’sche Zahnrad-
System anzuwenden, wurde von ihnen" verworfen. Dagegen
waren die Deutschen Delegirten die ersten, welche die „Erhöhung
der Subvention“, und zwar im Betrage von ISV2 bis 20 Millionen,
mit Repartirung gleicher Antbeile auf die drei Staaten, zur Sprache
brachten. Die Schweizerischen Delegirten fanden diesen Betrag
nicht für hinreichend zur Sicherstellung des Baues und der Zu-
kunft der Bahn. Sie beantragten die Erhöhung auf 30 Millionen,
nicht ohne geltend zu machen, dass die Schweiz doch nur 6 bis
7 Millionen dazu beitragen könnte. Nach gepflogener Rücksprache
mit den in Bern verbliebenen Bundesraths-Mitgliederu willigten
die Schweizer Delegirten schliesslich in die Üebernahme von
8 Millionen ein. Die Italienischen Delegirten gaben nach langem
Sträuben gleichfalls nach, reservirten sich jedoch ausdrücklich
die definitive Einwilligung ihrer Regierung zu dem neuen Sub-
vention s-Anth eil von 10 Millionen. Was die Wahl der zuerst in
Angriff zu nehmenden Bahnstrecken betrifft, so sprachen sich die
Deutschen Delegirten mit Entschiedenheit für die Linie Immen-
see-Pino als der den Deutschen Interessen entsprechenden Linie
aus, wie denn in fast allen wichtigeren Fragen die Deutschen
Anschauungen den Sieg davongetragen haben. Sämmtliche Be-
schlüsse der Conferenz unterliegen der Genehmigung der be-
treffenden Regierungen und Parlamente. Der trotz der neuen
Subvention noch ungedeckt verbleibende Rest von 12 Millionen
des auf 40 Millionen herabgeminderten Baude.ficits soll durch
Creditoperationen oder Emittirung neuer Obligationen seitens der
Gotthard-Gesellschaft beschafft werden. Man hofft, .lass nicht
nur die gegenwärtigen Actien- und Obligations-Inhaber ihre noch
rückständigen beträchtlichen Einzahlungen leisten, sondern auch
mit Rücksicht auf die der Eidgenossenschaft übertragene strenge
Controle der Finanzgebahrung der Gesellschaft neue Capitalien
sich dem Unternehmen zuwenden werden. Der Bundesrath wird
668
■wegen Beschaffung der für Rechnung der Schweiz übernommenen
8 Millionen die subventionirenden Schweizerischen Cantone , Ge-
meinden und Eisenbahn-Gesellschaften zu weiteren Opfern durch
fernere Beiträge ä fonds perdu auffordern. Sollten die 8 Millionen
in dieser Weise nicht vollständig gedeckt werden, so erübrigt den
interessirten Cantonen nichts anderes, als an den Beistand der
Eidgenossenschaft zu appelliren , was nicht ohne, bedeutende
Opposition in der Bundesversammlung ablaufen dürfte. Selbst
aber, wenn die Subvention von Bundeswegen bewilligt wird,
dürfte der Beschluss der Bundesversammlung auch noch die Probe
des Referendums zu bestehen haben, wenn 30.000 Schweizer die
Volksabstimmung verlangen. Alles dies beweist, dass die Gott-
hard-Angelegenheit, wenngleich momentan in einer günstigeren
Phase befindlich, doch noch grosse Schwierigkeiten zu über-
winden haben wird, um zum Ziele zu gelangen.
Es wird gewiss mit Interesse davon Act genommen werden,
dass die bezüglich der Grundsätze für die Bildung von
Gütertarifen gestellten Anträge der betreffenden Bundesraths-
ausschüsse, wie der „Actionär“ mittheilt, auf Veranlassung Preus-
sens vom Bundesrathsplenum an die Ausschüsse zur nochmaligen
Berathung und Prüfung zurückverwiesen wurden.
Auf eine Eingabe der Halberstädter Handelskammer an das
Reichskanzleramt wegen Einreihung von Spiritus, Sprit und
Alkohol in den Eisenbahn-Special-Tarif I ist unterm
30. Mai vom Reichs-Eisenbahnamte folgender Bescheid ergangen:
„Auf die an den Präsidenten des Reichskanzleramts gerichtete
und von diesem hierher abgegebene gefällige Eingabe vom
8. v. M. wird ergebenst erwidert, dass, nachdem der Bundesrath
in seiner Sitzung vom 14. December v. J. beschlossen hat: vom
Standpuncte des Reiches sei gegen die Einführung des aus den
Berathungen von Verwaltungen Deutscher Staats- und Privatbah-
nen hervorgegangenen Tarifschemas unter gewissen Einschrän-
kungen nichts zu erinnern, die Feststellung der neuen Tarife aus-
schliesslich durch die Landesregierungen erfolgt und unter diesen
Umständen nur anheimgestellt werden kann, Sich wegen Ein-
reihung der Artikel Spiritus, Sprit und Alkohol in den Special-
Tarif I an letztere zu wenden, bezw. deren Entscheidung abzu-
warten. Im Uebrigen wird ergebenst bemerkt, dass in Folge Be-
schlusses des Bundesrathes vom 6. April c. die Bundesregierungen
behufs thunlichster Fernhaltung von Tarifen, welche den Deut-
schen Handel, Ackerbau nnd die Deutsche Industrie zu schädigen
geeignet sind, bei der gegenwärtigen Umgestaltung der Fracht-
tarife der Deutschen Eisenbahnen davon ausgehen werden: dass,
soweit nicht besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen,
auf derselben Verkehrsroute nach einer vorliegenden Station an
Gesammtfracht nicht mehr erhoben werden darf, als nach einem
über dieselbe hinaus liegenden entfernteren Bestimmungsorte,
dass ferner alle Tarife der vorgängigen Genehmigung der Auf-
sichtsbehörde Vorbehalten werden, welche für ausländische Pro-
ducte und Fabricate einen an sich oder verhältnissmässig
günstigeren Frachtsatz gewähren, als für gleichartige inländische
Erzeugnisse.“
Verein für Eisenbahnkunde zu Berlin.
Versammlung am 8. Mai 1877.
Vorsitzender Herr Weishaupt, Schriftführer Herr Oberbeck.
Herr Streckert besprach die Entwickelung der Haupt-
und Neben- (Secundär-) Bahnen in nachstehender, in kurzem Aus-
zuge mitgetheilter Weise.
Während die Techniker noch verschiedener Ansicht über
den Bau und den Betrieb der sogenannten Secundärbahnen sind,
fehle dem Publicum im Allgemeinen eine richtige und klare Vor-
stellung über Zweck und Bedeutung derselben, wie man tagtäg-
lich lesen und hören könne, sei doch sogar vielfach die irrige
Meinung verbreitet, dass, sobald man Secundärbahnen baue, man
keine Chausseen mehr herzustellen brauche. So umfangreich die
über diese Bahnen bis jetzt erschienene Literatur sei, so ver-
schiedene Meinungen herrschten über die Gestaltung und den Be-
trieb derselben. Es dürfte deshalb, nachdem dies Thema in den
olitischen Zeitschriften nach den verschiedensten Eingebungen
ehandelt worden, sich auch Vereine zur Förderung dieser Bah-
nen gebildet hätten, der Verein für Eisenbahnkunde am ersten
berufen sein, durch Besprechung dieser Tagesfrage zur Klärung
der noch bestehenden Zweifel beizutragen, insbesondere auch über
die noch nicht entschiedenen technischen Fragen sich zu äussern.
Es werde deshalb beabsichtigt, durch den Vortrag eine Discussion
herbeizuführen, zu welcher hoffentlich einige der im Weiteren
ausgesprochenen Ansichten Veranlassung geben würden. Die
Entwickelung des Eisenbahnwesens sei mit derjenigen anderer
gleichwerthiger Erfindungen wenig zu vergleichen. Die ersten
Bahnen vor 50 Jahren, diejenige von Stockton nach Darlington
und insbesondere diejenige Von Manchester nach Liverpool zeigten
fast denselben Grad der Vollkommenheit, wie unsere heutigen
Bahnen; auf ihnen wurden die Züge schon mit einer Geschwin-
digkeit von 22 bis 32 Kilometer in der Stunde bewegt; die Ver-
besserungen berührten weniger das Wesen der Eisenbahnen als
deren Einzelheiten; schnelleres Fahren und Ueberwinden starker
Neigungen beruhten fast ausschliesslich in Constructionsände- I
rungen der seit 50 Jahren im Wesentlichen unverändert geblie- |
benen Locomotiven; nur die Telegraphie habe auf die Gestaltung
des Betriebes wesentlicher eingewirkt, denselben vervollkommnet
und die Sicherheit desselben erhöht. Eine Folge dieses Entwicke-
lungsganges sei die eigenthümliche Erscheinung, dass in neuerer
Zeit die sogenannten Secundärbahnen sich Geltung zu verschaffen
suchten, welche streng genommen, nach Art ihrer Herstellung
und ihres Betriebes Vorläufer der seitherigen Hauptbahnen hätten
sein sollen. Wie man einzelne Stylarten des Baues als ein Zeichen
ihrer Zeit ansehen dürfe, so könne man auch die Secundärbahnen
als ein solches betrachten. Nachdem die Rentabilität der Haupt-
bahnen Deutschlands vom Jahre 1872 bis 1875 von 5,98 auf
4,68 pCt. gesunken, erfordere die Erhöhung derselben, sowie die
Entwickelung der von den Eisenbahnen bis dahin nicht berührten
Länderstriche die Herstellung von Eisenbahnen, welche man nun-
mehr nach den lehrreichen Erfahrungen der letztverflossenen Spe-
culationsperiode, in richtiger Erkenntniss des zu erwartenden Ver-
kehrs in der einfachsten Weise herzustellen und zu betreiben
beabsichtige. Ohne eine prophetische Gabe zu besitzen, dürfe
man diesen Bahnen eine grosse Zukunft Voraussagen; sie würden,
nachdem fast alle Hauptverkehrsrouten hergestellt worden seien,
die Bahnen der Zukunft werden, welche zur Alimentirung der
Hauptbahnen nothwendig sind, sie könnten Verbindungsglieder
zwischen den Hauptbahnen sein, sowie auch als Zubringer für
letztere dienen, also als ein Bedürfniss für den allgemeinen oder
Haupt-Verkehr anzusehen sein. Ingleichen würden sie nicht min-
der für die Wehrkraft des Landes von grossem Nutzen sein. Den
Unterschied zwischen Haupt- oder Vollbahnen und den Secundär-
bahnen stellt der Vortragende dahin fest, dass, während die
ersteren den Inbegriff einer für alle Verkehrsverhältnisse ausge-
bauten und ausgerüsteten Bahn ausdrücken, die sogenannten
Secundärbahnen nur beschränkten Verkehrsanforderungen zu ge-
nügen haben, auf ihnen also Bau und Betrieb in der einfachsten
Weise auszuführen sei. Warum man diesen Bahnen neben den
verschiedenartigsten Bezeichnungen das Fremdwort „Secundär-
bahnen“ beigelegt habe, während man doch die Vollbahnen nicht
Primärbahnen nennt, sei unverständlich. Für diese Bahnen,
welche sowohl mit normaler, als auch mit schmaler Spur herge-
stellt würden, bestehe der eigentliche Unterschied der Vollbahn
gegenüber vorwiegend in der Bedeutung, welche dieselben für
den allgemeinen Verkehr haben und in der Geschwindigkeit, mit
welcher Züge auf denselben bewegt würden. Mit Rücksicht auf
die geringen Verkehrsanforderungen, welche an diese Bahnen ge-
stellt würden , dürfe die Bezeichnung „Bahnen von untergeord-
neter Bedeutung für den allgemeinen Verkehr“ oder auch im Ge-
gensatz zu Volibahnen der Ausdruck „Vicinalbahnen“ den Vorzug
vor allen anderen Benennungen verdienen. Dieselben könnten
entweder dem Personen- und Güter-Verkehr, oder einer der beiden
Verkehrsarten dienen, wobei die Fortbewegung mit Dampf, com-
primirter Luft u. s. w., oder durch thierische Kräfte stattfinde.
Hiernach würde auch die zur Anwendung zu bringende Geschwin-
digkeit zu bemessen sein, welche zweckmässig zwischen der einer
schnellfahrenden Post und eines Güterzuges, also zwischen
12 bis 15 Kilometer und 30 Kilometer in der Stunde, anzunehmen
sei. Nachdem Herr Streckert die Entwickelung und Ausdeh-
nung des gesammten, jetzt pp. 300 000 Kilometer umfassenden
Eisenbahnnetzes der Erde, von welchem die Eisenbahnen Deutsch-
lands bei einer Zunahme von 1 000 Kilometer in den letzten fünf
Jahren den zehnten Theil betragen, näher besprochen, giebt der-
selbe eine eingehende Beschreibung von der Ausdehnung und der
Entstehung der sogenannten Secundärbahnen, sowie einen Ab-
riss über die zur Förderung derselben in den verschiedenen Län-
dern erlassenen Vorschriften und Gesetze, ferner Angaben über
Herstellungskosten dieser Bahnen im Flachlande und in gebir-
gigen Gegenden. Hiernach ist die überwiegend grössere Zahl der-
selben mit normaler Spurweite hergestellt, und haben dieselben
je nach der Gestaltung des Terrains zwischen 50 000 und 145 000 Jt
pro Kilometer gekostet. Gesetzlich geregelt ist ihre Anlage schon
seit längerer Zeit in Frankreich durch Gesetz vom 12. Juli 1865
und für Bayern durch Gesetz vom 29. April 1869. Die Anlage-
kosten der ausgeführten Bahnen mit schmaler Spur, welche sich
in den verschiedensten Massen zwischen 0,6 Meter und 1,495 Meter
vorfindet, variiren zwischen 22 000 und 56 000 Jl pro Kilometer.
Nach eingehender Besprechung der Gründe, welche für iind gegen
die normale und die schmale Spur angeführt werden können, ge-
langt der Vortragende zu dem Resultate, dass die Anlage der Bah-
nen mit schmaler Spur sich nur auf Grund besonderer localer
oder auch finanzieller Rücksichten rechtfertigen lasse; zu ihren
Gunsten könnten wohl die geringeren Anlagekosten geltend ge-
macht werden, aber andererseits seien dem dadurch ersparten Ca-
ital bezw. den Zinsen desselben die ständigen Kosten für die
eberladung der Güter von der schmalspurigen zu einer normal-
spurigen Bahn entgegenzustellen, sofern ein solcher Uebergangs-
verkelir in Aussicht stehe; für Bahnen, welche einen Anschluss
in der einen oder anderen Richtung überhaupt nicht zu erwarten
haben, werde sich die schmale Spur am ersten empfehlen. Die
normale, fast auf dem ganzen Erdkreis zur Anwendung gekom-
mene Spur von 1,435 Meter biete mannigfache Vortheile, sie ge-
statte neben dem, besonders für den Transport von Massengütern
wichtigen ungehinderten Uebergang der Betriebsmittel, insbeson-
dere der Güterwagen von einer Bahn zur anderen, auch eine
669
zweckmässigere Herstellung und vortheilhaftere Ausnutzung der
Personenwagen. Um diese Vortheile nicht aufgeben zu müssen,
scheine es rathsam, für normalspurige Bahnen von untergeordneter
Bedeutung gewisse Erleichterungen im Bau und Betrieb zu ge-
währen. Diese Erleichterungen könnten bestehen in der Zulas-
sung starker Neigungen und Krümmungen, in beschränkter
Bahnbewachung und Anwendung von Einfriedigungen und Barrieren
nur an besonders gefährdeten Stellen bezw. an sehr frequenten
Wegeübergängen; in der Einführung nur der nothwendigsten und
einfachsten Signale, sowie der Herstellung sehr einfacher Bahnhofs-
anlagen mit den unumgänglich nöthigen bedeckten Räumen ;
ferner bei Annahme geringer Geschwindigkeit in Verwendung
leichter Schienen yon 20 bis 25 Kilogramm Gewicht pro laufenden
Meter, bei Beschränkung der Achsenzahl eines Zuges (auf viel-
leicht 80 Achsen im Maximum), in Herstellung kurzer Bahnhöfe
mit nur wenigen Geleisen u. s. w. Unter solchen Bedingungen
könnte eine Normalspurbahn (einschliesslich der Beschaffung der
Betriebsmittel) im Flachlande für 45 000 bis 55 000 M pro Kilo-
meter hergestellt werden, während im Hügel- und Gebirgsland
die Anlagekosten sich bis auf das Doppelte steigern könnten.
Eine Schmalspurbahn würde unter gleichen Verhältnissen etwa
für % bis % der vorgenannten Beträge auszuführen sein. Die
Kosten für Grunderwerb und Erdarbeiten dürften zu 20 Procent
und diejenigen für Betriebsmittel nicht unter 10 Procent der Ge-
sammtsumme angenommen werden. In Betreff der Betriebs-
mittel sei dabei wohl zu beachten, dass dieselben bei schmal-
spurigen Bahnen stets in einer für den Maximalverkehr aus-
reichenden Anzahl vorhanden, sein müssten , während der unge-
hinderte Uebergang der Betriebsmittel einer normalspurigen
Bahn von dieser zu einer anderen normalspurigen Bahn einen
Austausch bezw. Ausgleich , also auch eine Ersparung und
bessere Ausnutzung zulasse. Würde durch gesetzliche Bestim-
mungen das Inslebentreten, sowie der Bau und Betrieb dieser
Bahnen geregelt und erleichtert, so könnten denselben in Zu-
kunft noch manche der jetzt zu den Vollbahnen gehörenden
Linien zugetheilt werden ; auch stehe zu hoffen , dass mehrere
der in der grossen Speculationsperiode aufgetauchten Projecte,
deren Ausführung die veränderten Zeitverhältnisse vereitelt
haben, bei den gegenwärtig mässigeren Ansprüchen des Publi-
cums als Bahnen von untergeordneter Bedeutung entstehen
würden. Bahnen dieser Art von grosser Längenausdehnung nach
einer Richtung dürften für einen durchgehenden Personenver-
kehr wegen der zur Anwendung kommenden geringen Geschwin-
digkeit weniger geeignet sein, als für den Lo.calverkehr und nament-
lich für den Güterverkehr. Die Rentabilität dieser Bahnen habe
in wenigen Fällen mehr als 4 bis 5 Procent Zinsen betragen, in
vielen Tällen sei sogar ein Reingewinn nicht erzielt worden.
Die Verwaltung müsse deshalb in der einfachsten und billigsten
Weise bewirkt werden, die Functionen der ständigen Verwaltungs-
organe dürften nicht in scharfer Trennung auseinandergehalten
werden, vielmehr würde ein Beamter unter Umständen mehrere
Dienstzweige zu verwalten haben. In Bezug auf die einzuführen-
den Tarife für die Beförderung der Personen und den Transport
der Güter müsse eine gewisse Freiheit gewährt werden ; eine
Regelung der Tarifsätze würde später von selbst eintreten, ebenso
müssten die staatlicher Seits zu stellenden Forderungen auf ein
eringes Mass beschränkt werden. Sei der Bau der Vollbahn
er Initiative der Privaten und der Staaten zu verdanken , so
würde die Herstellung der Bahnen von untergeordneter Bedeu-
tung — nach dem jetzt herrschenden Princip der Decentralisa-
tion und der Selbstverwaltung — zweckmässiger durch die Ge-
meinden, Kreise und Provinzen unter Beihülfe des Staates zu be-
wirken sein, wobei auch für diese Bahnen das Recht der Expro-
priation ertheilt werden müsse.
Der Vortragende hob zum Schluss nochmals hervor, es
würde Sache der technischen Kreise sein, den irrigen Ansichten
entgegenzutreten , dass derartige Bahnen mit normaler Spur zu
einem Betrage von 20 000 bis 25 000 M. pro Kilometer einschliess-
lich des Grunderwerbs und der Betriebsmittel herzustellen seien
und dass durch deren Anlage der Bau von Chausseen entbehr-
lich gemacht werden könnte ; die letzteren würden auch bei
einem weit ausgedehnteren Netze jener Bahnen ebenso noth-
wendig sein und bleiben, wie dies bei den Vollbahnen der Fall
gewesen wäre. Herr Streckert ersucht schliesslich die Versamm-
lung , über die von ihm aufgestellten Behauptungen bezüglich
der zweckmässigsten Spurweite, der Art der Verwaltung, der
zweckmässigsten Benennung u. s. w. in eine nähere Besprechung
einzutreten.
Bei der an diesen Vortrag sich anschliessenden Discussion
wies zunächst Herr K i n e 1 darauf hin , dass es bei Bahnen mit
voraussichtlich geringem Verkehr im Allgemeinen als rationell
bezeichnet werden müsse , das aufzuwendende Anlagecapital
thunlichst zu beschränken , demgemäss also z. B. bei der Traci-
rung sich möglichst den gegebenen Terrainverhältnissen anzu-
schliesen. Hierdurch werde allerdings der Betrieb entsprechend
vertheuert, aber so lange die Frequenz derselben eine gewisse
Grenze nicht überschreite, handle es sich in erster Linie um
möglichst billige Herstellung der Bahn. Gleichwohl könne er
nicht befürworten, aus Sparsamkeitsrücksichten zur Schmalspur
überzugehen, sobald die zu bauende Bahn directen Anschluss an
eine Hauptbahn habe, da die Vortheile, welche mit dem Ver-
lassen der Normalspur aufgegeben würden, zu gross seien.
Der Vorsitzende stimmt dem vollständig bei und führt
an, dass auch M. M. von Weber in seiner neuesten Schrift über
Secundärbahnen die früher von ihm befürwortete Schmalspur-
bahn nur in einzelnen ganz bestimmten Fällen zur Anwendung
empfehle. Für Preussen habe die Frage, welche Erleichterungen
den Bahnen von untergeordneter Bedeutung hinsichtlich der Art
des Betriebes zu gewähren seien , gerade jetzt eine erhöhte Be-
deutung angenommen , da schon in der allernächsten Zeit die
Einführung eines hierauf bezüglichen Reglements bei einer
grösseren Anzahl Preussischer Bahnen mit geringem Personen-
verkehr bevorstehe. Uebrigens erscheine es richtiger, statt der
Unterscheidung von Vollbahnen und Secundärbahnen weiter ge-
hende Abstufungen anzunehmen und die zu gewährenden Er-
leichterungen den individuellen Verhältnissen der einzelnen Bah-
nen anzupassen. Wie wenig günstig es wirke, wenn hierauf
nicht genügend gerücksichtigt werde, zeigen die Secundärbahnen
in Frankreich, an welche durch das Gesetz vom Jahre 1865 so
hohe Anforderungen gestellt gewesen seien, dass sie fast ebenso
theuer wie Vollbahnen und daher unrentabel wurden. Durch
das Gesetz vom Jahre 1875 seien allerdings auch dort grössere
Erleichterungen für derartige Bahnen zugestanden. Der Fort-
schritt in dieser Richtung werde aber ohne Zweifel noch weiter
gehen ; man werde sich nach und nach daran gewöhnen müssen,
auch in den Strassen Locomotiven fahren zu sehen, wie ja kürz-
lich in Berlin schon ein Versuch gemacht sei, die Zugkraft auf
der Pferdebahn durch eine besondere Art von Locomotiven zu
ersetzen.
Herr Kaselowsky theilte im Anschluss hieran mit, welche
Einrichtung die in der Schwartzkopff’schen Maschinenfabrik ge-
baute Strassenlocomotive erhalten habe, um möglichst geräusch-
los und ohne Verbreitung von Rauch durch die Strassen fahren
zu können; der damit angestellte Versuch habe sowohl die Er-
reichbarkeit dieser Forderung als auch die Leistungsfähigkeit
zur Genüge dargethan , jedoch seien noch einige Aenderungen
im Werke , nach deren Vollendung die Versuche wieder aufge-
nommen werden würden.
Herr Hartwich bezeichnete es als dringend nöthig, dass
das Publicum sich mehr und mehr mit dem Fahren von Loco-
motiven auf den Strassen vertraut mache. Dem Umstande, dass
hier und da Pferde scheu werden könnten , dürfe nicht zu viel
Gewicht beigelegt werden; überall wo Parallelwege neben Bah-
nen herführten , zeige die Erfahrung , dass die Pferde sich bald
an den Anblick und das Geräusch der Züge gewöhnten : man
möge daher die Anforderungen an die Bahnen in dieser Bezie-
hung nicht zu hoch stellen.
Herr Oberstlieutenant Golz theilte schliesslich seine in
Amerika gemachten Wahrnehmungen über die dort zur Anwen-
dung gekommenen Strassen - Locomotiven mit. Nachdem man
verschiedene ungewöhnliche Constructionen derselben eine Zeit
lang beibehalten, dann aber als un vorth eilhaft erkannt und auf-
gegeben habe, fahre man gegenwärtig Züge von 5 — 6 Wagen mit
gewöhnlichen, Rauch verzehrenden Locomotiven, welche einen
U eberbau erhalten haben, und nehme nicht Anstand, mit den-
selben die frequentesten Strassen zu passiren.
Herr Quassowski schlug vor, dass von dem Verein eine
bestimmte Bezeichnung der einzelnen Gattungen von Bahnen
festgestellt werden möchte, und dass dabei folgende Bezeichnun-
gen gewählt würden :
„Bahnen erster Ordnung“ für normalspurige Vollbahnen ;
„Bahnen zweiter Ordnung“ für normalspurige Bahnen,
denen gewisse Erleichterungen zugestanden sind ; „Bah-
nen dritter Ordnung“ für schmalspurige Bahnen.
Wegen der vorgeschrittenen Zeit wurde die Discussion über
diesen Vorschlag einer späteren Versammlung Vorbehalten.
K. K. priv. Dux-Bodenbacher Eisenbahn. In der am 23. Juni
1. J. inTeplitz abgehaltenen VI. ordentlichen Generalversammlung
der Actionäre dieser Bahn waren 8 175 Actien mit 400 Stimmen
vertreten; persönlich anwesend waren 24 Actionäre mit 3 115 Actien
und 150 Stimmen; durch Bevollmächtigte vertreten 5 060 Actien
mit 250 Stimmen.
Die Generalversammlung genehmigte einstimmig den Ge-
schäftsbericht und die Jahresrechnung pro 1876. Der Bericht des
Aufsichtsrathes wurde zur Kenntniss genommen und dem Ver-
waltungsrathe ebenfalls einstimmig das Absolutorium ertheilt. ln
den Verwaltungsrath wurden neu gewählt die Herren Staatsminister
Victor Tesch und Victor Stoclet, ersterer Präsident, letzterer
General-Secretär der Societe beige. Die drei ausgeloosten Mit-
glieder des Verwaltungsrath es, Herren Regierungsrath Dr. Friedrich
von Huze, Dr. Alfred Stern und Baron August von Wolf wurden
wieder gewählt. Zu Mitgliedern des Aufsichtsrathes wählte die
Generalversammlung durch Acclamation die Herren Josef Philipp
Janka, Karl Schlossmann und Dr. Heinrich Schmatz, zu Ersatz-
670
männern die Herren Dr. Franz von Vivenot, Ludwig Kraus und
Wilhelm von Kaan.
Die in Aussicht genommenen Statutenänderungen wurden
wegen Unzulänglichkeit der Betheiligung, indem nicht 20Actionäre
ausser den Mitgliedern des Verwaltungsrathes anwesend waren,
von der Tagesordnung abgesetzt.
Pfälzische Eisenbahnen.
Bahnbauten in 1877. Von den im Berichte vom 18. Mai 1875
bezeichneten und damals noch im Baue befindlichen Pfälzischen
Bahnstrecken*) wurden seitdem vollendet und dem öffentlichen
Verkehre übergeben:
1. Linie Landau-Biebermühle-Zweibrücken nebst Zweigbahn
Biebermühle-Pirmasens und zwar: a) Strecke Landau-Annweiler
am 12. September 1874; b) Strecke Annweiler-Biebermühle-Zwei-
brücken am 25. November 1875; c) Zweigbahn Biebermühle-Pir-
masens am 25. November 1875.
2. Linie Grünstadt-Eisenberg (Eisthalbahn) am 24. Juni 1876.
3. Linie Germersheim-Wörth-Lauterburg am 25. Juli 1876.
4. Linie Germersheim-Rhein-Grenze (gegen Bruchsal) mit
fester Rheinbrücke bei Germersheim am 15. Mai 1877.
5. Zweites Geleis auf der Linie Schifferstadt - Speyer am
11. September 1875.
Bezüglich der Frankenthal-Freinsheimer Bahn ist zu
bemerken, dass dieselbe wegen zur Zeit noch bestehender Expro-
priationsprocesse immer noch nicht fertig gestellt werden konnte.
Wo es immer möglich gewesen, die Arbeit in Angriff zu nehmen,
ist es geschehen und erübrigt noch die Ausführung einer kurzen
Strecke auf dem streitigen Gelände. Da die Beseitigung des Bau-
hindernisses demnächst zu erwarten steht und im Uebrigen die
Hochbauten und Bahnhofsanlagen schon längst vollendet sind,
so dürfte die Betriebseröffnung der Linie jedenfalls im Laufe des
October stattfinden können.
Im Anschluss an die vorstehend bezeichnete Linie wird
gegenwärtig eine kleine Schleifbahn vom Bahnhofe Frankenthal
bis zum dortigen Canalhafen ausgeführt und schon demnächst
dem Betriebe übergeben werden Die Länge dieser mit kleinen
Schienen von 101mm Höhe belegten Strecke beträgt von der
Ausmündung des Hauptgeleises bis zum Ende des Krahnenge-
leises am Canalhafen 1,15 Kilometer. Das hierfür ausgeworfene
Baucapital beträgt 51 429 dl
Als im Bau befindlich ist nur noch die Bliesthalbahn,
Linie Bliescastel-Saargemünd in Verbindung mit dem Baue eines
2. Geleises Zweibrücken-Bliescastel zu erwähnen.
Concessionirt ist diese 36, 78 Kilom. lange Linie a) für die
Strecke auf Bayerischem Gebiete, 25, 05 Kilom., am 29. April 1869 ;
b) für die Strecke auf Reichsgebiete, 11, 73 Kilom., am 15. Decem-
ber 1875.
Die Bahn ist durchgehends als eingeleisige behandelt.
Gemäss Vereinbarung zwischen den beiderseitigen Bahn-
Verwaltungen, der Pfälzer Bahnen und der Eisassbahnen, wmrde
von letzterer für die Strecke von der Einmündung der Bliesthal-
bahn in die Hagenau-Bitsch-Saargemünder Bahn bei Folpersweiler
bis in den Bahnhof Saargemünd das bereits vorhandene Gelände
für ein 2. Geleis daselbst der Pfälzischen Bahngesellschaft zur
Herstellung ihres Geleises überlassen.
Das veranschlagte Baucapital im Ganzen beträgt 6 608 571 dt
d. i. pro Kilom. 179 677 dt
In Bau genommen ist die Linie im October 1875 und soll
dieselbe im December 1878 fertiggestellt werden.
Die Gründer werbs-Verhandlungen sind derzeit noch nicht
vollständig zum Abschlüsse gebracht. In den bis jetzt zur Ver-
handlung beigezogenen Gemeinden wurde das Terrain mit weni-
gen unwesentlichen Ausnahmen durch gütliche Abtretung erwor-
ben und steht Gleiches bei den noch rückständigen Gemeinden
zu erwarten.
Die Bahn bildet das Schlussglied einer continuirlichen
Schienenstrasse in diagonaler, ziemlich gerader Richtung von
Saargemünd bis Mainz, welche für den Transitverkehr sowie in
strategischer Hinsicht eine grosse Bedeutung erlangen und das
unter den Bahnen werden wird, was die alte Kaiserstrasse unter
den Strassen gewesen ist.
Der Localverkehr wird voraussichtlich ein reger werden, da
sich in der Nähe der Bahn und Umgegend zahlreiche Ortschaften
und Mühlen befinden und der Ackerbau und die Viehzucht fleissig
betrieben wird; zudem giebt es reiche Sandsteinbrüche auszu-
beuten.
*) Man vergl. auch den im Jahrgang 1876 S. 494 abgedruckten
Baubericht vom Frühjahr 1876.
Die wichtigsten Stationsorte und deren Entfernungen ab
Zweibrücken .... — Km. Bliesbrücken .... 26 »Km.
Bliescastel io,49 „ Folpersweiler .... 32’
Reinheim 24, 36 „ Saargemünd .... 36’,’- ”
Oberleitung durch Cas. Basler, Ober-Ingenieur der Pfäl-
zischen Bahnen in Ludwigshafen a/Rh.
Bau-Sectionen bestehen zwei: a) Zweibrücken steht unter
Bezirks-Ingenieur C. Müller daselbst; b) Saargemünd steht unter
Sections-Ingenieur Osw. Göhring daselbst.
Die Bauausführungen geschehen entweder in Kleinaccord
oder in Regie.
Als diejenige Bahnlinie, deren Bau in nächster Zeit in An-
griff genommen werden wird, ist zu bezeichnen die Strecke
St. Ingbert-Saarbrücken. Die Baulänge beträgt vom Bahn-
hofe St. Ingbert bis zum Anschlüsse an die St. Johann-Saarge-
münder Bahn bei Station Brebach 9, 86 Kilometer, wovon 2,26 Kilo-
meter auf Bayerisches und 7,60 Kilometer auf Preussisches Gebiet
fallen. Die ganze Länge St. Ingbert-Saarbrücken beträgt 1 2, 6S Ki-
lometer.
Den Bau der ganzen Strecke wird die Pfälzische Ludwigs-
bahn übernehmen. Das limitirte Baucapital beträgt 1 971 429 dl
und ist dasselbe bereits durch Gesetz vom 28. April 1872 mit der
staatlichen Zinsengarantie versehen. — Die definitive Projectirung
ist seit einiger Zeit im Gange.
Juristisches.
Die Vermuthung in Betreff der rechtlichen Natur der von
einem Kaufmann geschlossenen Verträge gilt auch von einer Eisen-
bahn-Unternehmung, selbst wenn sie die Bewilligung zum B e*
triebe noch nicht erhalten hat, hingegen aber mindestens im
Handelsregister eingetragen ist. Aus den Gründen: Die ge-
klagte Eisenbahn-Gesellschaft stützt ihre gegen die Klage erhobene
Einwendung der Iucompetenz des K. K. Kreis- als Handelsgerichts
auf die Behauptung, dass das der Klage zum Grunde liegende
Geschäft nicht als Handelsgeschäft im Sinne der Art. 271 — 273
H.-G.-B.’s anzusehen sei, demnach die §§ 38 und 39 des Einfüh-
rungsgesetzes zum Handelsgesetze im vorliegenden Falle nicht
Anwendung fänden. Es ist indess erwiesen, dass die geklagte
Eisenbahn-Gesellschaft zur Zeit, als das Uebereinkommen, auf
welches der Kläger seinen Klageanspruch gründet, zu Stande ge-
kommen sein soll, bereits handelsgerichtlich protocollirt
war und ihr somit die Eigenschaft eines Kaufmannes zukam.
Nach Art. 273 H.-G.-B.’s sind alle einzelnen Geschäfte eines Kauf-
mannes , welche zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehören
als Handelsgeschäfte anzusehen und nach Art. 274 gelten die von
einem Kaufmanne geschlossenen Verträge im Zweifel als zum Be-
triebe des Handelsgewerbes gehörig. Nach dem Inhalt der Klage
war der Gegenstand des Uebereinkommens, auf welches der Kla-
ger seinen Klageanspruch gründet, die vom Kläger als Privilegiums-
inhaber gegen Entgelt gestattete Anwendung" einer privilegirten
Befestigungsart der Schienen auf der Dux-Bodenbacher Eisenbahn,
also jedenfalls ein Geschäft, welches zu dem Betriebe der beklag-
ten Eisenbahn-Gesellschaft gehörte und sonach zufolge Art. 273
H.-G.-B.’s als ein Handelsgeschäft anzusehen ist. Da nun zufolge
Art. 38 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche Strei-
tigkeiten, welche aus den in den Arb 272 und 273 des H.-G.-B.’s
erwähnten Handelsgeschäften hervorgehen, wenn eine Handelsge-
sellschaft oder ein Kaufmann, dessen Firma im Handelsregister
erscheint, der geklagte Theil ist, der Handelsgerichtsbarkeit zuge-
wiesen sind, so ist die von der geklagten Eisenbahn-Actien-Ge-
sellschaft gegen die Competenz des K. K. Kreis- als Handels-
gerichts zu Leitmeritz erhobene Einwendung ungegründet und
war somit das erstrichterliche Urtheil zu bestätigen, was nach
§§ 24 und 26 des Gesetzes 'vom 16. Mai 1874 auch die Verfüllung
der geklagten Eisenbahn-Actien-Gesellschaft in den Ersatz der
gegentheiligen Gerichtskosten aller drei Instanzen zur Folge hat.
(Erk. d. K. K. Obersten Gerichtshofes zu Wien vom 7. März 1877.
Z. 11,032 in Sachen W. H. ■/ Dux-Bodenbacher Eisenbahn-Actien-
Gesellschaft; Burian und Johanny, Juristische Blätter 1877, S. 253 f.)
Literatur.
Moeller’s Kursbuch für Juli - August d. J. ist soeben bei
Schmorl & von Seefeld in Hannover ausgegeben. In diesen Haupt-
Reisemonaten ist ein zuverlässiges Kursbuch der nothwendigste
Artikel und wird deshalb auch "dieses neue Heft des bewährten
Moeller’schen Kursbuchs Allen willkommen sein, die mit Eisen-
bahnen, Posten, Omnibus oder Dampf booten zu thun haben, oder
irgend welche Reisepläne zu Geschäfts-, Vergnügungs- oder Cur-
zwecken machen wollen. Eine gute Karte und ein genaues Re-
gister erleichtern die Orientirung.
(Fortsetzung der Literatur in der Beilage Seite 677.)
Vorlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verantwortlicher Bedactour: Dr. Jur. Wilh. Kooh au Berlin (Kedactionsbureau: Anhalterstr. 6). - Commissionär : Adolph Refelshöfer au Leipzig. — Druck von H. 8. Hermann in Berlin. Beuthstr. 3r
671
Beilage ZU No. 50. Berlin, am 29. Juni 1877.
Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn «Verwaltungen.
Pilsen-Deggendorf.
Vom Ober-Ingenieux Franz Rziha.
Adalbert Stifter, Ferdinand von Hochstetter, Gümbel, Wenzig,
Krejci und Pürkyne haben in den Gärten der Poesie und der
Wissenschaft den Blüthenstrauss gepflückt, mit dem man sich
schmücken soll, so man in die weite Föhrenhalle ein tritt, die wir
den „Böhmerwald“ nennen. Fürwahr, zwischen den Alpen und der
Nordsee giebt es keinen zweiten Erdenfleck von solcher Wieder-
gabe völliger Alpenlandschaft, solchem Reize stummer Hochland-
see’n und solchem Würzeduft hochstämmiger, dunkeier, rau-
schender Bäume, als er uns geboten wird im aufgereckten Scheide-
streifen zwischen dem Lande Böhmen und dem von Bayern.
Und wenn dieser immergrüne Wald, den die Böhmen ihren
„Wald“ wie die Bayern ihren „Wald“ nennen, noch so wenig be-
kannt ist und noch so ganz ausser der Richtung der Wanderzüge
der Städter liegt, so ist der „Wald“ und seine an die Unendlich-
keit mahnende Einsamkeit daran fürwahr nicht schuld, sondern
allein nur sein Ferneliegen von der glatten Eisenstrasse der Cultur.
Nun aber wird er endlich aufgeschlossen der Pfad in das Terri-
torium, welches im Herzen Europas den letzten Anklang bietet
an den Urwald unserer Väter, und so graben, sprengen, mauern
und bauen endlich Deutsche, Slavische und Welsche Völker seit
Jahren an diesem neuen Wege der Cultur und so wandern wir
Ingenieure wieder einen neuen Steig aufwärts zur Halle unserer
Wissenschaft.
Und das, was ich als ein solcher Wandelgeselle an fach-
lichen Eindrücken beim Besuche des Baues der Eisenbahn zwischen
Pilsen und Deggendorf im vorigen Herbste gewonnen habe, sei
mir gestattet, in Kürze hier zu schildern.
I. Die Trage.
Vor Allem ist es die Trage, an der wir Ingenieure beim Be-
suche dieser Linie uns weiden und für uns Oesterreicher das an-
heimelnde Gedenken an die Schule, die Brennerschule, der sie
entstammt. Das Ausfahren der Thäler, die Umkehr des Weges
an derselben Lehne, die thunlichste Vermeidung gemauerter Werke,
kräftiges Einschneiden in die Scholle, Aufbau hoher Dämme : das
ist der Character der Trage zwischen Neuern und Deggendorf,
der eigentlichen Gebirgsparthie auf der Linie von Pilsen nach
Plattling.
Pilsen, ehedem nur aus der Hussittenzeit und als Wal-
lensteinia historisch bekannt, seitdem aber Gambrinus seinen Thron
hier aufgerichtet, kulturgeschichtlich bedeutungsvoll geworden,
liegt 318, 137 m über der Adria. Die Bahn verfolgt von hier bis
Klattau im grossen Ganzen die Richtung der Heerstrasse und des
Angelflusses, hält sich jedoch nicht durchweg in dessen Thale,
ersteigt zunächst die Staffel von Prestitz (373, 900 m) mit 1 : 250,
1 : 400 und 1 : 125, fällt wieder herab in’s Angelthal nach Luzan
(360,500 m) und bleibt nun in andauerndem Anstiege zwischen
1 : 600, 1 : 300 und 1 : 185 bis Tocnik, wo hinter der Station die
zweite secundäre Wasserscheide mit 402, 40 m gewonnen wird. Ein
kurzer Fall mit 1 : 120 führt wieder in das Thal der Angel und
nach dem von Pilsen ca. 50 Kilometer entfernten Klattau (392, 500 m),
von wo ab stetiges Steigen auf den Grenzkamm des Landes ein-
tritt. Abwechselnd zwischen 1 : 200 und 1 : 90 gelangt man nach
dem ca. 66 Kilometer von Pilsen entfernten Endpuncte des Böhmer-
waldes Neuern (463, 000 m), der diesseitigen Pforte des „Waldes“,
dem Orte wo der lustig daherschiessende Forellenreiche Angelbach
die Waldeinsamkeit seiner Quellen ahnen lässt, wo die grünen
Waldesmatten des Grenzgebirges schon vor das Auge treten und
wo die Harzwürze der Luft noch siegreich ist gegen den Kohlen-
dampf des Pilsener Steinkohlenbeckens, sammt seinen gegen den
Wald schon vorgeschobenen Tirailleurs, den dampfigen Essen.
Neuern ist ein topographisch höchst wichtiger Punct. Unweit vor
dem Orte bei Petrowitz theilt sich der Angelfluss in die Andelice,
die Chodangel und in den Angelbach. Die beiden ersten Gebirgs-
bäche führen in der Richtung gegen die nur einige Meilen ent-
fernten Bayerischen Städte Furth und Cham auf jene Höhen, welche
im Allgemeinen die historisch berühmte „Landespforte von
Taus“ bilden, die heute in 515 m Seehöhe von der Böhmischen
Westbahn occupirt ist, und schon in alter Zeit der wichtigste Punct
auf dem Wege von Prag nach Regensburg und dem Deutschen
Reiche war. Die Schaaren Carls d. Gr. brachen 804 und 805 theil-
weise durch diese Pforte ein; die 14 Lechen durchschritten sie,
als sie 845 zur Taufe nach Regensburg zogen; Herzog Boleslav be-
setzte sie in Feindschaft wider den Deutschen Kaiser Heinrich II.
(1004); sie wurde zur Wahlstatt, als der muthige Böhmenherzog
Bretislav, der Böhmische Achilles, sie 1040 erfolgreich und 1041
unglücklich wider den Deutschen Kaiser Heinrich III. vertheidigtc ;
der erste Böhmenkönig Wladislaw benützte sie vielfach auf seinen
Zügen zu dem Kaiser Conrad und zu dem Freunde Barbarossa;
Rudolf v. Habsburg mied den gefürchteten Pass, als sein Gegner
Pr emysl- Ottokar ihn 1276 besetzt hielt und der Hussittenführer
Prokop vertheidigte ihn siegreich am 14. August 1431. Eigene
Grenzbauern, die Choden, über die wir in Böhmen die gediegenen
historischen Arbeiten von Wenzig, Emler, Belfert, Stransky, Erben,
Weisel, Gabriel und neuestens von Pangeri besitzen, bewachten den
Pass schon zur Zeit, da nur Grenzsteige durch den Urwald
führten.
Die Eisenbahnlinie Pilsen-Deggendorf lässt die Tauser Lan-
despforte rechts liegen und hält sich von Neuern ab in Gemäss-
heit ihres Zieles an die südliche Richtung, an jene des Angel-
bachtbales, das zwischen dem Osser- und dem Brennerzuge ein-
gebettet liegt, durch die Ortschaften Grün, Hämmern und Eisen-
strass besetzt ist, und in dem Spitzbergsattel culminirt. Von
Neuern ab steigt die Bahn an den Ausläufern und der Lehne des
Brennerzuges, nur unterbrochen durch die zwei Stationen Grün
(626 “) und Eisenstrass (734 “), stetig mit 1 : 60 nach der Passhöhe
(979 “) hin, welche indess in 838 “ Schienenhöhe, 90 Kilometer
von Pilsen entfernt, tunnellirt wird. Auf der Theilstrecke Neuern-
Scheiteltunnel entwickelt sich die Trage in kühnen Bogenwendun-
gen von 300 m Radius, entlang den Ausläufern des Gebirgszuges
des Brenner und hier haben wir nicht nur Gelegenheit die Tragi-
rungskunst eines unserer ersten Specialisten, des Inspector Stand,
beziehentlich der Auswahl eines Minimum von Bauarbeiten zu
erkennen, sondern auf dieser Strecke ist es auch, wo uns die Ge-
birgsnatur in vollster Pracht, wie an keiner andern Stelle auf der
ganzen Bahn, entgegentritt. Eingeschlossen zwischen hohen Ber-
gen (Brenner 1 070 m und Brückel 1 230 m, Osser 1 294 ™ und See-
wand 1 340 m) umweht uns die reinste Waldluft und hängt der
trunkene Blick an dem wohl an 600 Fuss tief liegenden dunklen
Grunde des Angelbachthales und an der gegenüberliegenden,
stundenweit sich erstreckenden Waldmatte, jener vollen Lehne
des Osserzuges, die von den Spitzen der Seewand und des Osser
gekrönt ist, und in den nur der Ridsteig, welchen einst 1041 Kaiser
Heinrich HI. zog, als Pass gegen Regens bürg hin eingeschnitten
erscheint. Was uns aber an dieser, gegenüber der Bahnstrecke liegen-
den Waldwand des Ossergebirgszuges besonders fesselt, ist jene
Stelle, wo durch feuchten Nebelflor in ihrer Farbe gedämpft, die
steilen Seewandfelsen jenem tiefschwarzen Waldkrater entsteigen,
der in seinem Grunde den Bistritzer See birgt — einen jener be-
rühmten Böhmerwal dsee’n*), die durch ihre schaurige Einsamkeit
das Menschengemüth beherrschen und an deren Felsenufern einer
*) Schwarzer See 3 752 Wiener Fuss über dem Adiiati sehen
Meere, Lakasee 3 369 Fuss; Stubenbacher See 3 352 Fuss; Plöckel-
steiner See 3 349 Fuss; Rachelsee 3 331 Fuss; Teufelsee 3135 Fus«
und der grosse Arbersee 2 931 Fuss.
- 672
der Meister in der Deutschen Literatur, Adalbert Stifter, der Stolz
des Böhmerwaldes, seine wunderbare Prosa schuf.
Schreitet man über den Spitzbergsattel, den Pass der Linie,
so gewinnt man eine zwar räumlich beengte, aber seltene Fern-
sicht, weit hinein in das Bayerland, entlang dem Thale des Regen,
und tief unter den Blicken des Beschauers schlängelt sich im
Thale des Teufelsbaches die Trape in gewaltigen Serpentinen
und mit dem Gefälle von 1 : 55 hinab nach dem Grenzorte Eisen-
stein (7 1 9, 858 “). Dicht vor der Grenze mündet der Eisenbach in
den ebenfalls auf Böhmischem Boden entspringenden Regenbach,
dessen von Waldluft feuchtes Thal nunmehr die Trape der Baye-
rischen Strecke aufnimmt. An Elisenthal, Bayerisch - Eisenstein,
der Moosbacher und der Rabensteiner Glashütte vorbei fällt die
Trape, anfänglich bis zur Bayerischen Station Ludwigsthal,
mit 1 : 80, von da ab ununterbrochen mit nur 1 : 90 bei Radien von
600 “, bis zur Stadt Zwiesel, welche von Deggendorf ca. 60 Kilo-
meter entfernt liegt und eine Seehöhe von 567, 858“ hat. Die Fahrt
durch diese Waldstrecke ist ausnehmend herrlich. Zu beiden Sei-
ten des Schienenweges und der dicht angrenzenden Heerstrasse
umfängt den Wanderer dichter, stämmiger, sorgfältigst gepflegter
Hochwald, einer der schönsten Wälder, die in Europa noch zu
schauen sind. Unmittelbar an der Strasse rauscht der Regenbach,
den man von dort ab, wo der breite Deffernikbach in ihn mündet,
schon einen wilden Bergfluss nennen kann und rechts und links
grüssen die höchsten Spitzen des Bayerischen Waldes, obenan der
grosse Arber (4 604 Fuss), der König des „Wal des“, dessem See der
Wolkendunst entsteigt. Erst vor Zwiesel öffnet sich die Landschaft,
die Fahrt durch den eigentlichen „Wald“ ist beendet und von hier
ab sieht man wieder Feld und Flur inmitten der Forsten. Mit
Gefällen zwischen 1 : 100 und 1 : 260 und mit Radien von 600 m ge-
langt man nach der ungemein freundlichen Stadt Regen (537,368m).
Hier wird das Thal des Regen, das nach Regensburg zielt, ver-
lassen, und der Bergrücken überschritten, welcher zwischen hier
und der Donau liegt. Mit 1 : 90 gelangt man auf die Höhe von
Tirschenried (606, m “), von da vorbei an Ruhmannsfelden nach
der Station Gotteszell (552, S50 m) und nach der letzten Wasserscheide,
dem in 554, 7,5^ Schienenhöhe durchtunnelten , etwa 575 “ hohen
Sattel des Hochbühel, an dessen jenseitigem Fusse das Kolbach-
thal beginnt, das direct in das Donauthal mündet. Eine der Glan-
zesstellen an der ganzen Trape beginnt hier nun. Nicht nur, dass
von Hochbühel die heraufleuchtende wundersame Ebene des tief
liegenden Donauthaies zu schauen ist; nicht nur, dass der Wan-
derer hier sich an einer bis hin zum Watzmann bei Berchtesgaden
erstreckenden wunderherrlichen Fernsicht, aus der die Donau
ihren Silberglanz erstrahlen lässt, ergötzen kann; nicht nur, dass
das Gemüth des Beschauers wieder aufathmet, da er nach langer
Waldfahrt wieder in die volle, sonnig glänzende Pracht der Welt
eintritt: vornehmlich ist es hier, wo der Ingenieur vor einem
Meisterwerke der Trapirungskunst steht. Vorerst war es im Pro-
jecte, im Kolbachthale, welches vom Hochbühel bis zur Donau ca.
14 Kilometer lang ist, den Abstieg mit 1 : 50 durchzuführen, bei wel-
chem Gefälle man mit der Länge des Thaies ausgekommen sein
würde. Die Erwägung aber, überall auf der Bayerischen Strecke
nur 1 : 90 anzuwenden, nöthigte zu einer gewaltigen Serpentine,
die am linken Hange des Thaies in eminenter Weise durchgeführt
ist und so ganz an die Pflerschthaltrape im Zuge der Brennerbahn
und was die dabei entfalteten Dimensionen und gewissermassen
die Aufrollung der Naturgenüsse anbelangt, sowohl an die Nabre-
siner Niederfahrt von der Karsthöhe nach Triest und an die
Loitscher Niederfahrt von der Karsthöhe nach Laibach erinnert,
eine Donauthal-Fahrt, die ihres Gleichen nur wieder finden wird,
wenn einst der Fernpass überschritten und vom Karwendelgebirge
herab in’s Innthal gefahren werden wird.
Der Bayerische Architecten-Verein hat bei seiner Versamm-
lung zu Deggendorf am 27. Juni 1875 daher auch mit vollem
Rechte die Zeichnung der Trape zwischen Hochbühel und Deggen-
dorf als Festgabe den Mitgliedern verehrt. Die Linie zieht sich,
sobald man aus dem Tunnel tritt, am linken Thalgehänge fort,
biegt sich in den Seitenthälern mild aus und gelangt so unter
den landschaftlich berühmten Ulrichsberg, der mit der nächsten
Staffel, dem Kühberge, eine aus der grossen Donauthalwand
gleichsam herausragende Nase bildet, die das Kolbachthal vom
Mülilbogener Thale scheidet, in welch’ letzterem die Poststrasse
zwischen Regen und Deggendorf liegt, die wir in der Stadt Regen
verliessen und welche die weltberühmte Aussicht von der Ruschei
auf das Donauthal gewährt. Die Trape läuft mittelst eines Tun-
nels durch den Sattel, der zwischen dem Ulrichsberg und Küh-
berg liegt, umfährt den letzteren Kegel mit einer Curve von
450 m und 350 “ zur Gänze, so dass die Bahn eine vollendete
Schleife bildet und die hin- und rückkehrende Linie vor der Sta-
tion Ulrichsberg (425, 80“) ganz dicht an einander tritt. Die Bahn
kehrt nun an derselben Lehne etwa 4 Kilometer zurück, über-
schreitet das Kolbachthal und zieht sich nun auf der rechtslie-
genden Thalseite immer in 1:90 bleibend, sanft hinab zur Station
Deggendorf (322,340“) und von da zur Donau, welche etwa
1 y2 Kilometer oberhalb der jetzigen bekannten Paulischen
Strassen-Brücke in 320, 00“ Seehöhe übersetzt wird und von wo ab
die Trape nach Plattling führt. Geht man mit der Stationirung
von Plattling aus, so hält die Donaubrücke 8 Kilometer Distanz;
die Station Deggendorf 9 Kilometer, die Thalübersetzung bei Graff-
ling 16 Kilometer, die Station Ulrichsberg 19 Kilometer, die Mitte
der Kehrungsschleife 21 Kilometer, der Hochbühelsattel 31 % Kilo-
meter und die Station Gotteszell 33 Kilometer. Auf dem ganzen
22 Kilometer langen Niederstiege vom Hochbühel bis zur Donau-
brücke sind meines Wissens nur 8 Curven mit 450“ Radius, und
nur je eine mit 350“, 450“ und 500“ Radius angewendet, sonst
herrscht überall 600“ Radius und darüber vor.
Uebersehen wir die hier beschriebene Trape von Pilsen nach
Deggendorf in ihrer Gänze, so ist hervorzuheben: 1. dass auf der
Böhmischen Strecke die Maximalsteigung mit grösstentheils 1:60
und nur ausnahmsweise mit 1:55, auf der Bayerischen Strecke
dieselbe 1:90 und nur ganz ausnahmsweise mit 1:80 gewählt ist;
2. dass auf der ersteren Strecke der Minimalradius bis auf drei
Ausnahmen ä 285“ mit 300“, auf der Bayerischen Strecke mit
den genannten Ausnahmen von 350“, 450“ und 500“, aber überall
nur mit 600“ angesetzt ist; 3. dass die beiden Ausgangspuncte
der Bahn: Pilsen (318“) und die Donaubrücke bei Deggen-
dorf (320“) fast gleich hoch liegen, der Scheitelpunct der Strecke
in 838“ Höhe liegt, und die Oesterreichische Linie Pilsen-Eisen-
stein 90, 81 Kilometer, die Bayerische Linie Eisenstein-Piattling
71,63 Kilometer, die ganze Bahn also 162,44 Kilometer lang ist;
endlich 4. dass die Theilstrecke Neuern-Deggendorf in eminen-
tester Bedeutung des Wortes als eine Gebirgsbahn bezeichnet
werden muss. Letzteres wird schon dadurch illustrirt, dass diese
Strecke unter allen Eisenbahnen Oesterreichs die siebente Rang-
stufe bezüglich der Höhenlage der Schienen über dem Adria-
tischen Meere einnimmt.
Es liegt nämlich die Bahn
am Brennerpasse 1 371 “ hoch
„ Toblach (Pusterthal) 1211“ „
„ Hochfilzen (Giselabahn) 963“ „
„ Semmering _ 898“ „
„ Lambrecht (Kronprinz Rudolfsbahn) .... 889“ „
„ Schmiedeberg (Buschtehrader Bahn) .... 857“ „
„ Eisenstein 838 “ „
Die Bahn wird in den Mauerarbeiten der grösseren Objecte
und in den Tunnels zweigeleisig, in den Erdarbeiten, eisernen
Brückenträgern und im Oberbaue, sowohl Böhmischer- wie
Bayerischerseits, eingeleisig hergestellt.
II. Geologische Verhältnisse.
Dieselben sind in baulicher Hinsicht zwar einfacher, aber
in ihrer Ueberwindung kostspieliger Natur. Die Steinkohlen-
formation des Pilsener Beckens reicht etwa bis zur Station Luzan
(30 Kilom. von Pilsen); von hier bis Tocnik (ca. 15 Kilom.) wird
die sibirische Formation berührt und von hier bis Deggendorf
hält die sogenannte Urformation des Böhmerwaldes, die des her-
zinischen Massives vor, welche ja so gründlich durch die berühmten
Geologen v. Hochstetter, Gümbel und Krejci untersucht worden
ist. Speciell in der Strecke von Tocnik bis hinter Neuern, ca.
24 Kilom. lang, herrschen Gneiss-Granite und Hornblendegesteine,
673
zwischen hier und Eisenstein Glimmerschiefer und in Bayern
Gneisse mit Eruptivgraniten vor. Geologisch interessant sind die
Granitgänge im Glimmerschiefer bei Grün, und in Bayern bei
Regen der Pfahl, jener geologisch allgemein bekannte Quarzgang,
der an' 20 Stunden lang im Bayerischen Walde auftritt und an jenen
mehrere Meilen langen Quarzgang erinnert, welcher in der Gegend
von Rumburg, Schluckenau und Hainspach in Böhmen und in
der benachbarten Sächsischen Lausitz im dortigen Granite vor-
kommt. In der Nähe von Zwiesel befiudet sich auch die berühmte
Wallfahrtsstätte der Deutschen Mineralogen: Bodenmais. Wir
sehen also, dass die Gebirgsstrecke Neuern-Deggendorf ausnehmend
den Character sehr kostspieliger Felsenarbeiten besitzt.
III. Erd- und Felsarbeiten.
Schon aus der Beschreibung der Tra<je geht hervor, dass
die Erd- und Felsarbeiten entlang der ganzen Bahn von hervor-
ragender Bedeutung sind, und dass die angewendeten Steigungen
und Radien auf der Bayerischen Seite zu weit grösseren Arbeits-
massen als auf der Böhmischen führen mussten, obschon nicht
zu verkennen ist, dass der letzteren Strecke das günstige Terrain
zwischen Pilsen und Neuern sehr zu gute kommt. Die 90, 8 Kilom.
lange Böhmische Strecke enthält insgesammt ca 3 125 000 cm Erd-
und Felsarbeiten, also ca. 34 000 c“ pro Kilom.; die Bayerische
Strecke von 71, 6 Kilom. Länge enthält ca. 6 100 000 cm Erd- und
Felsarbeiten oder ca. 86 000 c“ pro Kilometer eingeleisiger Bahn.
Die Vertheilung dieser Arbeiten innerhalb der einzelnen Sectionen
ist aus der später vorzuführenden Tabelle zu ersehen. Der
Character der Felsarbeiten ruht in steilen Böschungen und
in Steinsätzen der Dämme, wie wir sie in Oesterreich seit
dem Brenner so ausgedehnt anwenden. Als die hervorragendsten
Erdarbeiten sind die folgenden zu bezeichnen: a) auf der Böh-
mischen Seite: der 30 “ hohe Damm bei Grün, ca. 260 000 cm
Inhalt; der Damm bei Eisenstein von 30 “ Höhe und der dahin-
gehörige grosse Einschnitt von 500 “ Länge und ca. 150 000 cm
Inhalt; b) auf der Bayerischen Seite die grossen Einschnitte
zwischen Eisenstein und Zwiesel, vornehmlich aber derKolbacher
oder wie er öfters genannt wird, der Grafflinger Damm. Dieses
Erdwerk ist 45 “ hoch, 378 “ lang und enthält 525 000 cm Erde
und Felsen; es dürfte also wohl dermalen der grösste Damm auf
Europäischen Bahnen sein.
Um den Character der Brennerschule vollständig zu kenn-
zeichnen, die bei den Erdbauten entlang der ganzen Linie an-
gewendet wurde, sei noch erwähnt: 1. dass bei allen grossen
Einschnitten der Englische Einschnittsbetrieb, den man hier ent-
lang der Strecke in der interessantesten Weise in allen Phasen
studiren konnte, und der sich überall auf das Vorzüglichste be-
währte, eingeführt war; 2. dass die Förderbahneil der grossen
Dämme, cörrespondirend mit dem Englischen Einschnittsbetriebe,
auf Sturzgerüsten lagen; 3. dass die Steilheit der Dammböschungen
durch Steinsätze erzielt wurde, und 4. dass auch der Bachtunnel
nicht fehlte. Im Grafflinger Damm liegt nämlich kein gemauertes
Object, sondern seitwärts im felsigen Thalufer ein unausgemauerter,
gekrümmter Bachtunnel von 222“ Länge, 6,2“ Höhe und 4,3 “
Breite, welcher die gesammten Thalwasser oberhalb des Dammes
durchlässt.
IY. Brücken.
Die ganze Böhmerwaldbahn zeichnet sich durch ihre her-
vorragenden Brücken werke aus; indess ist schon an dieser Stelle
hervorzuheben, dass die betreffenden Werke auf der Bayerischen Seite
jene auf der Böhmischen Seite verdunkeln. Nicht nur dass die
Zahl und die Dimensionen der Brücken auf der ersteren wegen
der Tr aQirungsmo dalitäten eine weit grössere ist und ausgedehntere
und imposantere sind, als auf der Böhmischen Strecke, so ist auch
der technische Character, den die Mauerwerke der Brücken der
Bayerischen Strecken tragen, ein vortheilhafterer bezüglich der
feineren Construction. Ohne dass man dem Mauerwerk auf der
Böhmischen Seite bezüglich seiner Solidität auch nur den aller-
mindesten Vorwurf machen darf und machen kann, scheidet doch
der Grenzpfahl auch hier die Deutsche Schule von der Oester-
reichischen. Bei uns wird ein weniger kostspieliges, dafür stärkeres, in
Deutschland ein mehr quader artiges, theureres, dafür dünneres Frei-
mauerwerk beliebt, aus gegenseitig dermalen berechtigten Gründen,
deren Erörterung hier zu weit führen würde. Bei den Brücken auf der
Bayerischen Seite spielt allerdings das zur Verfügung gestandene
exquisite Material eine bedeutende Rolle, wenn man den Ausspruch
thut, dass man, ausgenommen Eisenbahnbrücken in oder dicht bei
grossen Städten, eine Bahnstrecke in ganz Europa suchen
muss, wo ein solches brillantes Durchschnitts-Mauer-
werk, wo so wunderbar schöne Verhältnisse in der Construction
der Brücken, so prächtige schlanke Pfeiler und wo so ausgezeichnet
schöne Gewölbsdurchführungen aufzufinden sind, als auf der
Bayerischen Linie Eisenstein-Plattling, einer Linie, die bei näherer
Bekanntwerdung Aufsehen erregen wird.
Die Zahl der gewölbten (grösseren) Brücken ist auf der
ganzen Böhmerwaldbahn eine geringe. Auf Böhmischer Seite sind
eigentlich nur zwei solcher Brücken, auf Bayerischer nur eine zu
nennen. Ich meine damit die Brücke im Grünthaler Damm, welche
10“ Spannweite besitzt, dann die eigenartig in die Höhe strebend
construirte Teufelsbachbrücke im grossen Eisensteiner Damm (20eff-
nungen ä 4 “ , ca. 60 m lang), und die Kolbersbachbrücke (ober-
halb Zwiesel) in Bayern. Das letztere Bauwerk liegt unter einem er-
digen Damm von ca. 34 m Höhe, hat 15 “ Spannweite und ist ca.
80 ra lang; es ist wunderbar schön ausgeführt, trägt jedoch im mit-
telsten Theile ganz leise Spuren der grossen Dammlast und bietet
dem Ingenieur eine neue Anregung zu dem viel variirten Thema
der richtigsten, meist von streng localen Verhältnissen beeinflussten
Construction für lange weite Durchlässe unter hohen Dämmen,
zu welchen Constructionen jüngst der Baumeister Bischof zu
Waldkappel eine höchst interessante Lösung der Aufgabe bei einem
Bauwerke an der Strecke Nordhausen-Wetzlar beigetragen hat.
Weit mehr des Interessanten bieten die eisernen Brücken
der Böhmerwaldbahn , welche in der unten angefügten Tabelle
näher hervorgehoben sind. Die Radbuzabrücke zu Pilsen (1 Oeff-
nung von 60, 7“ Spannweite), die Radbuzabrücke zu Eihotten
(1 Oeffnung von 40, 0“ Spannweite) , die Angelbrücke zu Kron-
_ poritschen (3 Oeffnungen ä 35“ Spannweite) und die Angelthal-
brücke zu Klattau (2 Oeffnungen ä 20“ Spannweite) sind die
eisernen Brücken auf Böhmischer Seite. Die Deffernikbrücke
(3 Oeffnungen ä 37“ ), die Regenbrücke am Füllrechen (3 Oeff-
nungen ä 41“ ), die Regenbrücke bei der Paschinger Säge nächst
Zwiesel ( 3 Oeffnungen, 2 ä 40“ , 1 ä 45“ ) , die Regenbrücke bei
Schweinhutt (1 ä 72“), die Regenbrücke bei Regen (3 Oeffnungen,
2 ä 37“, 1 a 41“) und die Ohebrücke bei Regen (4 a 76“), endlich
die Donaubrücke bei Deggendorf (6 ä 61“) sind die Bayerischen
Brücken in Eisen. Diese letzteren Brücken Zeichen sich durch
die Mauerwerksarbeit ihrer freien Pfeiler, durch die Durchsich-
tigkeit und Leichtigkeit ihres eisernen Ueberbaues (der in seinem
grünlichen Anstriche äusserst mild zur Landschaft steht), vor-
nehmlich aber durch die wunderbar schönen Verhältnisse der
Spannweiten zur Höhe des Bauwerkes und der geradezu impo-
ponirenden Schlankseite ihrer Pfeiler derart aus , dass diese
Werke mit zu den schönsten gehören, welche Deutschlands Eisen-
bahnen heute aufzuweisen haben. Erregten doch schon die
Photographien dieser Brücken jüngst auf der Ausstellung der
Ingenieur- Versammlung zu München 1876 ob der dargestellten
schönen Constructionsverhältnisse gerechtes Aufsehen. Die Ge-
rüstbauten bei diesen Brücken , namentlich jene der Oliebrücke
mit ihren Dampfaufzügen, boten geradezu Grossartiges und zier-
ten die Oesterreichische Schule ganz bedeutend , da Oester-
reichische Unternehmer diese Pfeilerbauten ausführten.
V. Die Tunnels.
Auf der Böhmerwaldbahn befinden sich 5 Tunnels: 3 auf
Böhmischer, 2 auf Bayerischer Seite, hier ungerechnet des sejion
erwähnten Bachtunnels von 222“ Länge , bei dem Grafflinger
Damm. Alle diese 5 Tunnels sind zweigeleisig ; der Miliktunnel
bei Neuern ist 130“ , der Scheiteltunnel oder Spitzbergtunnel
ist 1 747“, der Tunnel bei Eisenstein ist 200“ lang; der Hoch-
büheltunnel bei Ruhmannsfelden in Bayern ist 570“, der Tunnel
beim Ulrichsberge nächst Deggendorf ist 475“ lang; die Ge-
sammtlänge der Böhmischen Tunnels beträgt demnach 2 077™,
jene der Bayerischen 1 045“ die Länge aller Tunnels 3 122“ oder
674
1,,3 pCt. der ganzen Bahnlänge. Es ist dies ein für eine Gebirgs-
bahn höchst günstiges, aber durch die milden orographischen
Terrainformen völlig begründetes Verhältniss; denn bekanntlich
betrug 1873 das Verhältniss der unterirdischen Bahnstrecken
zur ganzen Bahnlänge in ganz Preussen 2,96 pCt., in ganz Oester-
reich 2,23 pCt. Von den obigen Tunnelbauten sind nur die beiden
Wasserscheidentunnels am Spitzberge und am Hochbühel von
grösserem allgemeinen Interesse.
1. Der Spitzbergtunnel.
Dieses Bauwerk liegt in der Glimmerschieferzone des Böhmer-
waldes, in welcher graphitischer Schiefer mit Magnetkies, Quarzit-
schiefer und Kalkglimmerschiefer mit Dolomiten und Kalkspath
auftreten. Das geologische Vorkommen, welches von dem Sections-
Ingenieur Herrn Pascher (bekannnt durch seine interessante Arbeit
über die Türkischen Bahnen) eingehend beobachtet worden ist,
gewährt bedeutsame wissenschaftliche Anregung bezüglich der
ßeurtheilung des geologischen Baues des herzinischen Massivs und
wird die bisherigen Studien über diesen hochwichtigen Gegen-
stand wesentlich ergänzen und vermehren, zumal die im Spitzberg-
tunnel auf so grosse Länge und im Gebirgstocke relativ tiefliegende
unterirdische Auffahrung zu Lagerungsvergleichungen mit Fiötz-
formationen unbedingt auffordern. Wie es schon die Benen-
nung der Gesteinsarten erkennen lässt, ist dasselbe der „Gewin-
nung“ sehr günstig gewesen und hat das grosse Bauwerk wegen
der in granitischem Gebirge selten derart zu erwartenden Weich-
heit des Gesteines ungewöhnlich günstige Fortschrittsresultate bei
den Minirungsarbeiten aufzuweisen. Der Bau wurde durch 2
Schächte von 114, 9“ und 129, 8m Teufe (bis Schienenhöhe) und von
den beiden Mundlöchern her betrieben; der erstere Schacht wurde
am 28. September 1874, der zweite am 29. September 1874 be-
gonnen und konnten von diesen Schächten aus die Firststollen
schon am 21. November 1875, beziehentlich am 10. September 1875
vorgetrieben werden, so dass beim ersten Schachte ein mittlerer
Teufungsfortschritt von 0,30 m, beim zweiten ein solcher von 0,35 m
pro 24 Stunden entfiel. Der erstere Schacht liegt vom nördlichen
Mundloche 620, 8 m, der letztere vom südlichen Mundloche 678,9 m;
beide Schächte liegen 447 m von einander entfernt. Der First-
stollen am Nordende wurde am 1. December 1874, jener am Süd-
ende am 26. Jänner 1875 begonnen. In der Strecke vom Schachte
No. I bis zum nördlichen Mundloche erfolgte der Durchschlag am
30. August 1876; es war vom Mundloche her (463, 6 m) ein Stollen-
fortschritt von ca 0,73in, vom Schachte her ein solcher von nur
ca. 0,63m pro 24 Stunden erzielt worden. In der Strecke zwischen
beidenSchäcbten erfolgte derDurchschlag am 21. December 1876 und
wurde eine mittlerer Stollenfortschrittvon 0,52 m vom Schachte No. I
aus, und ein solcher von 0,5) m vom Schachte No. H aus pro 24
Stunden erzielt. In der Parthie vom letzteren Schachte bis zum
Südende erfolgte der Durchschlag des Stollens bei 417, 7m vom
Portale ab am 19. December 1876; es wurde also ein mittlerer Fort-
v
schritt pro 24 Stunden von 0,56m vom Schachte und von ca.
0,6i vom Mundloche her erreicht. Man sieht hieraus zweierlei:
a) dass die Arbeiten von den Schächten aus erheblich langsamer
als von den Mundlöchern her Vorschriften, und b) dass die congru-
enten Angriffsstellen auch fast ganz gleiche Fortschritte ergaben.
Die Arbeit wurde überall von Hand betrieben und erklärt vor-
zugsweise nur die grosse Mildheit des Gesteines den ausserordent-
lich grossen, täglichen Fortschritt. Der Stollen hielt 5,a bis
5.5 Querschnitt, wurde in achtstündigen Schichten von 2 zwei-
männischen Partien betrieben, welche in dieser Zeit 3 bis 4mal
bohren und schiessen konnten. Auf einen Cub.-M. Stollen
stellten sich, je nach der Gesteinsfestigkeit, 9 bis 13 Bohrlöcher,
3.6 bis 6,i lfd. Mtr. Bohrlochtiefe, 2 bis 4,8Pfd. Dynamit, 0,8 bis 2,2
Rollen Zündschnur, 9 bis 13 Zündkapseln und 2,5 bis 3,s acht-
stündige Häuerschichten.
Während binnen 24 Stunden im Stollen 12 achtstündige
Häuerschichten verfahren wurden, wurden in dem Bogenorte
24, in der Strosse 24 zwölfstündige Häuerschichten verfahren;
pro Angriffsstelle waren also 60 Mann, und weil 6 Stellen im Gange
waren, ca. 360 Bergleute im ganzen Tunnel pro Tag beschäftigt.
Die Schmiede, etwa 32 Mann, hatten täglich 3 500 bis 4000 Bohrer
zu schärfen; zur Förderung dienten ohne die Maschinisten, Heizer
und Schachtbedienung ca. 120 Schlepper pro 24 Stunden.
Im grossen Durchschnitte beanspruchte und leistete allein
der Minirbetrieb pro 24 Stunden:
pro Angriffsstelle
im ganzen Tunnel
(6 Stellen)
Schüsse
. . Zahl 170
1020
Bohrlochstiefe . . .
. . . Mtr. 100
600
Bohrerschärfungen .
. . . Stück 600
3 600
Dynamit
150
bewegtes Gebirge
(ge-
wachsene Masse) .
. . Cubm. 26
156
Beim Bohren wurden im ganzen Tunnel pro 24 Stunden
ca. 1,5 bis 1,8 Millionen Schläge gemacht.
Der Tunnel beanspruchte nur an einzelnen Stellen eine
Zimmerung und wird nur theilweise ausgemauert; Ende 1876 be-
trug die gesammte Mauerlänge ca. 350 lfde. Mtr.
Die Durchschläge wurden vom Ingenieur Pascher in der
präcisesten Weise durchgeführt.
Der Tunnel, welcher am 1. Jänner des laufenden Jahres be-
reits bis auf einen gesammten Strossensatz von ca. 280 lfde. Mtr.
durchgehauen war, wird gegenwärtig nahezu vollendet worden sein ;
das ganze Werk hat also zu seiner Herstellung nur die Zeit von
ca. 2% Jahren beansprucht, sicher ein sehr rascher Bau!
Wie es aus dem Vorstehenden erkennbar ist, wurde der
Tunnel durch Schacht- und Mundlochsbetrieb hergestellt und
durch einen vorauseilenden Firststollen forijirt, welchem auf dem
Fusse die Ausweitung des oberen und dicht an diesem die Aus-
sprengung des unteren Profiles folgte. Die Schächte waren mit
sehr starken, stabilen Dampfmaschinen versehen, hielten grossen
Querschnitt, so dass durch sie nicht nur der Stollen, sondern
auch der Vollausbruch und die event. Mauerung betrieben werden
konnte. Damit kennzeichnet sich die Disposition der alten Sem-
meringschule, welcher bekanntlich jene neuere Richtung entgegen-
steht, nach der man die Schächte und ihre maschinellen Anlagen
thunlichst klein und provisorisch, also nur so gross macht, dass
man durch sie lediglich den Vorstollen, einen Sohlenstollen
betreibt und den Baufortschritt dann von diesem aus durch eine
beliebige Zahl von Aufbrüchen for^irt, also damit meistens an
Anlagecapital und Betriebskosten spart, welche letztere (Hebung
der Massen, der Wasser, Isolirung der Betriebsstelle, Ventilation,
Einförderung der Baumaterialien und Geräthe etc.) bekanntlich
ebenfalls um so kostspieliger werden, je tiefer die Schächte sind,
und je länger der Betrieb durch dieselben währt, also einer je
grösseren Masse des Vollprofiles die natürliche Ventilation, Con-
centration der Baustelle und natürliche gemeinsame Fördersohle
fehlt. Von grossem, wissenschaftlichen Interesse ist es auch, wieder
bei diesem Tunnelbaue den Nachtheil des totalen Schachtbetriebes
gegenüber dem reinen Mundlochsbetriebe, ohne auf die Kosten-
frage einzugehen, ziffermässig festgestellt zu sehen, obschon der
Schachtbetrieb hier auf das Vorzüglichste eingerichtet,
in den Querschnitten sehr gefördert, mit grossartigen Maschinen
ausgestattet, durch wenig Wasser (Schacht I. 5cm, Schacht II. 8«™
pro Stunde) gestört und durch den Ausfall von Mauerung wesent-
lich befördert wurde. Der Vorstollen konnte im ganzen Durch-
schnitte in den Schachtstrecken nur mit 0,515 m, in den Mundlochs-
strecken aber mit 0,680m in sonst generell gleichartigem Gesteine
vorgetrieben werden; und die Leistung durch die Mundlöcher
(wenn man die Durchschlagstellen als Grenzpuncte, die Grenzen
also noch günstig betrachtet) betrug 417 resp. 464 lfde. Mtr.
Vollprofil, während auf jeden der 4 Angriffspuncte durch die
Schächte nur 866/4 = ca. 217 lfde. Mtr. Vollprofil als erreich-
bar erscheinen. Der specielle Arbeitsbetrieb im Spitzbergtunnel
war, wie es die geschilderte, bedeutende technische Leistung in
demselben erweist, auf das Vorzüglichste eingerichtet und bot
dem Besucher höchst interessante Beobachtungsmomente.
2. Der Hochbüheltunnel.
Der Gebirgssattel des Hochbühel besteht theilweise aus ver-
wittertem Gneiss, welcher mit Wasser durchtränkt ist und hat
dieses geologische Vorkommen zu dem seltenen Falle geführt, dass
675
mitten in der Urgebirgsformation ein Theil des Tunnels durch
Schwimmsand ärgster Art getrieben werden musste, ßlos
in der Mitte des Tunnels wurde noch das feste Felsenriff ange-
fahren, hierdurch aber auch dem ganzen Baue eine namhafte Er-
leichterung geboten. Für den Ingenieur war indess nicht nur das
geologische Vorkommen bei diesem Tunnelbaue, dessen Zeichnun-
gen auf der vorjährigen Münchener Ingenieur- und Architecten-
Versammlung ausgestellt waren, von ungemeinem Interesse, son-
dern mehr noch das in Deutschland gänzlich vereinzelte Auf-
treten der dabei angewendeten Baumethode, nämlich der Bel-
gischen Bauweise. Meines Wissens ist diese Baumethode inner-
halb Deutschland vor dem Hochbüheltuunel überhaupt nur 1846
bei den drei Tunnelbauten von Beisförth, Guxhagen und Höne-
bach in der Linie Gerstungen-Guntershausen (letzte Strecke 1849
eröffnet) angewendet worden, also erst nach einem Zeiträume von
ca 30 Jahren in Deutschland wieder einmal an den Tag getreten
und hier nur deshalb, weil der Unternehmer auf diese Methode
allein eingearbeitet war, ein Vorkommen, welches bekanntlich auch
bei uns in Oesterreich in den jüngsten Jahren diese Baumethode
mehrmalen zur Anwendung gebracht hat. Es ist selbstredend
hier nicht der Ort, eine Kritik dieses Bausystems, die ich ander-
weit versucht habe, vorzunehmen, sondern nur die vergleichenden
Eindrücke zu schildern, welche bei Befahrung des Bauwerkes vor
das Auge traten. Und da muss in erster Reihe das Interesse genannt
werden, welches man unwillkürlich an einer wissenschaftlichen
Antiquität nimmt, als welche ich diese Methode im Rayon von
Oesterreich und Deutschland bezeichnen möchte. Zur Zeit meiner
Anwesenheit befand sich der Bau noch im letzten Stadium aller
hauptsächlichen Vorgangsarten. Die letzten Bogenorte wurden
ausgezimmert und ausgewölbt, wobei sehr erheblicher Druck vor-
kam, die Widerlager wurden in der allervorsichtigsten Weise unter-
fahren, der stehengebliebene Mittelkörper wurde successive entfernt
und die schiefe Ebene von der oberen Sohle zur unteren successive
verlegt, resp. tiefer gegraben. Das Mauerwerk besteht aus den
sorgfältigst behauenen grossen Quadern und ist derartig ausge-
zeichnet, dass es als monumentaler Rohbau bezeichnet wer-
den kann. Wo solche Sorgfalt auf das Material verwendet werden
kann, dass schon der Fugenschnitt der Steine allein fast hin-
reicht, die Haltbarkeit der Wölbung zu erzielen und wo der Ver-
band so grosser Quadern ein Wölbestück an das andere kettet, wo
man also, wie im Hochbüheltunnel, in der Ausführung des Mauer-
werkes über das Durchschnittsmass hinausgehen kann : da treten
die äusseren Nachtheile einer kaum mehr zu verth eidigenden
Bauweise auch nur gering hervor und brachten also die durch-
schnittlichen Setzungen von 3 bis 37s Centimeter der Wölbungen
vor, resp. bei Einbringung der Widerlager, sowie die hier gerin-
gen Einbiegungen der Gewölbsanläufe vor der Untermauerung
derselben keine ungünstigen äusseren Eindrücke hervor. Un-
günstiger schien vielmehr nur die Lösung des Kostenpunctes durch
die, der Belgischen Methode anklebenden Vertheuerung der För-
derung, Wasserhaltung und Gewinnung der unteren Profilhälfte,
welche letztere bekanntlich bei jedem Tunnelbaugeschäfte das
Geld verdienen muss.
Bezüglich der Fortschritte , welche im 570 m langen Hoch-
büheltunnel mit der Belgischen Methode gemacht wurden, sei
erwähnt, dass der mittlere Monatsfortschritt der oberen Tonne
30 m (Maximum 49, 5 m), jener der Widerlager 60 “ pro Tunnel-Seite
betrug. Hierbei ist jedoch hervorzuheben, dass fast durch den
ganzen Tunnel das Gewölbe fertig gestellt war, bevor die endgültige
Abgrabung der Strosse begonnen wurde : bekanntlich ein Verfahren,
welches nur bei kurzen Tunneln zulässig ist und eben dem Uebel-
stande der zwei Fördersohlen entspringt. Bezüglich der Bauzeit
ist noch zu erwähnen, dass der Firststollen am 3. Mai 1875 und
die Mauerung am 13. Juli 1875 begonnen wurde; September 1876
dürfte das ganze Gewölbe und gegenwärtig wohl schon der ganze
Tunnel vollendet worden sein. Der Tunnelbauleitung, welche
bei der Wahl der Ausführung durch Unternehmer hier das einzu-
schlagende Bausystem nicht vorschreiben konnte, muss insbeson-
dere betreffend die Solidität der Wölbung des Tunnels das grösste
Lob gezollt werden, und es wird überhaupt wenige Tunnels mit
schönerem Mauerwerke, als solches im Hochbüheltimnel auftritt,
geben.
VI. überbau.
Im vorigen Herbste wurde auf beiden Seiten des Böhmer-
waldes bereits auf mehreren Strecken mit dem Legen des Ober-
baues begonnen und wird die ganze, von Pilsen bis in die Nähe
des Spitzbergtunnels schon gegenwärtig eröffnete Strecke be-
kanntlich noch im Laufe des gegenwärtigen Jahres in Betrieb ge-
setzt werden. Bezüglich des technischen Theiles des Oberbaues
ist nur zu bemerken, dass auf der Böhmischen Strecke Bessemer-
schienen von 29,! Kilogramm Gewicht, 57,0mm Kopfbreite, 112 mm
Fussbreite, 12 mm Stegstärke und 120 mm Höhe verwendet worden.
Für die Bayerische Strecke sind Eisenschienen von 35, 99 Kilogramm
Gewicht, 102 mm Fussbreite, 123 mm Höhe und 17 mm Stegstärke
projectirt.
R e s u m ö.
Zieht man die Summe der Eindrücke, welche der Bau der
neuen Bahn von Böhmen nach Bayern bot, so muss dieselbe als
eine im höchsten Grade befriedigende bezeichnet werden. Nicht
nur, dass der einzelne Zweig des Baues und das einzelne ßauob-
ject fachliche Anregung und Belehrung in Fülle bot, dass die
Vergleichung zweier durch die Landesgrenze geschiedener Typen
der Bauweise im höchsten Grade instructiv sein musste : war es
insbesondere für einen Oesterreichischen Ingenieur in hohem
Grade befriedigend, erneut zu sehen, wie die geistige Arbeit, die
in unseren heimathlichen Bergen des Semmering und Brenner
geleistet worden ist, ihre Nachkläuge auch auf dieser Strecke bot
und ihren hohen Nutzen neuerlich in die Fremde getragen, wie
aber auch seitdem der Fortschritt der Zeit ein gewirkt hat. Es
ist ein grosses, rühmliches Stück Arbeit, welches unsere Collegen
zwischen Pilsen und Plattling in so kurz^- Zeit geleistet haben
und das sich auf die Ingenieure der Baudirectionen wie der Un-
ternehmungen, welche letztere auch auf der Bayerischen Seite
grösstentheils Schüler aus Oesterreich waren, zur Gleiche vertheilt,
und sicher wird jeder Fachgenosse auch beim Befahren der Bahn
seine hohe Befriedigung über dieses neue Werk unserer Genossen-
schaft äussern, das einen der Glanzpunkte abgiebt in der Ge-
schichte des Eisenbahnbaues in Oesterreich und Deutschland, und
das bestimmt ist, wichtigem internen Aufschlüsse und einem be-
deutsamen internationalen Verkehre zu dienen.
Zum Schlusje (siehe S. 676) sei noch eine Tabelle vorge-
führt, welche summarisch die wesentlichsten Momente enthält, die
sich auf den Bau der gesammten Böhmerwaldbahn beziehen.
Die Vicinalbahnen,
technisch und wirthschaftlich beleuchtet, f
Unter diesem Titel ist unlängst im Verlage von F. Beck in
Wien eine Broschüre des Eisenbahnexperten A. Lernet erschienen,
welche, wenn sie auch zu der in letzter Zeit so vielfach erörter-
ten Frage wesentlich Neues kaum noch beihringt, doch das Ver-
dienst hat, die einschlägigen Gesichtspunkte in knapper und
übersichtlicher Darstellung auch dem Verständniss namentlich
des dabei interessirten Laien näher zu bringen, wie sich das
Schriftchen denn auch direkt „an unsere Grossgrundbesitzer und
Grossindustriellen“ wendet.
Das Bewusstsein von der wirthschaftlichen Nützlichkeit und
Nothwendigkeit der Secundär- und Vicinalbahnen bei Jedermann
stillschweigend voraussetzend, geht Lernet sofort an die Unter-
suchung der bei der Anlage derselben in Frage kommenden tech-
nisch-wirthschaftlichen Momente. Als Minimallänge einer Vici-
nalbahn nimmt er das durchschnittliche halbe Tagewerk eines
schweren Zugpferdes, etwa 3 Meilen, an. Die Frage, ob Normal-,
ob Schmalspur will er weder abgqlut bejahen noch verneinen;
jede von beiden habe ihre Vorzüge- 'und Nachtheile. Zu Gunsten
der schmalen Spur sprechen die geringeren Anlagekosten, für
die Normalspur die Ersparung der Umladekosten beim Anschluss
an die Haupttrape. Im Allgemeinen rechtfertige sich die An-
wendung der Schmalspur da, wo der zu erwartende Frachtver-
kehr entweder überhaupt nur ein geringer (im Vergleich zum
Personenverkehr) oder doch nach den vorhauaenen connnerciel-
len nur ein solcher zu werden verspricht, dass die zu verfrach-
tenden Güter in der Regel nicht als volle Wagenladungen dessel-
ben Artikels zusammengestellt werden können. Die Ausgaben
für Abnützung dürften sich bei beiden Systemen compensiren.
Ueberhaupt wird in den^ganzen Schriftchen auf die grösst-
mögliche Wohlfeilheit in der Herstellung und Bewirthschaftung
676
-
der gedachten Bahnen, vielleicht ein wenig zu tendenziös, ein
Hauptschwerpunkt gelegt. Nur bei den eigentlichen Verladevor-
richtungen (Laderampen, Ladebühnen u. s. w.) müsse diese Rück-
sicht fallen, eine zu weit gehende Sparsamkeit in der Anlage
dieser Objecte wäre gleichbedeutend mit Verschwendung; das
Geschäft des Verladens greift in seinen Folgen oft tief in die
Lebensinteressen einer Balm hinein und wird bei schlechter Or-
ganisation Ursache des wirthschaftlichen Verfalles. Dagegen sollte
selbst bei lebhafterem Verkehr mit der Anlage von Ausweiche-
stellen in sehr sparsamer Weise verfahren werden, da solche An-
lagen schon bedeutende Erdarbeiten verursachen und ziemlich
bedeutende Geleislängen Oberbaues erfordern. Ferner ist das
Beamtenpersonal auf ein Minimum zu reduciren. Die Vicinal-
bahn verzichte darauf, an jeder der nothwendig vielen Halte-
stellen einen Beamten zur Üebernahme der Güter anzustellen.
Die letztere übertrage man vielmehr einer Mittelsperson, einer
Art Spediteur, die sich in Gestalt des Krämers oder Kaufmanns
in beinahe jedem kleinen Dorfe findet. Von dieser Mittelsperson
würde dann die definitive Uebergabe der zu möglichst grossen
Posten angesammelten Güter an einen jeden Zug beglei-
tenden Beamten stattfinden. Gespart soll dann auch werden
an den Ausgaben für Bahnüberwachung und Bahnsignalisirung.
„Man treibt in dieser Hinsicht bisher die Bevormundung, der
Bahnen zu weit.“ Herr Lernet erinnert an das Americanische
Beispiel, die Wegübergänge der meisten Bahnen nur mit einer
Warnungstafel auszustatten, welche mit einem lakonischen: „Habt
Acht auf die Locomotive!“ die Passanten zur Vorsicht mahnt.
L. empfiehlt dagegen an den Wegübergängen die Anbringung dreh-
barer oder schiebbarer Schranken, die stets geschlossen und nur
von dem jeweiligen Passanten, den sie somit warnen, zu öffnen
sind. Für viehzüchtende Landschaften ist ein Abschluss der
Strecke unter allen Umständen anzurathen, theils um die Eigen-
tümer der Thiere vor Verlusten zu sichern, theils um den Bahn-
körper selbst vor Beschädigung zu schützen. — Endlich geschieht
es ebenfalls aus Sparsamkeitsrücksichten, dass für die Betriebs-
führung und Beschaffung des Fahrparks die Uebertragung an die
anschliessende Hauptbahn empfohlen wird. Uns dünkt, dass die-
ser Theil der Frage mit den 8 Zeilen der Lernet’schen Broschüre
denn doch wohl ein wenig zu summarisch gedrängt abgehandelt ist.
Auf eine Wiedergabe der für die Herstellung von Vicinal-
bahnen aufgemachten Kostenberechnung kann hier um so eher
verzichtet werden, als dieselbe im Wesentlichen mit den Ansätzen
in der jüngst besprochenen Broschüre des Bauraths Plessner
übereinstimmt. (Vgl. das Referat darüber in den Nummern 37
und 38 dieser Zeitung.) Die Resultate, zu denen Lernet gelangt,
sind nahezu dieselben, wie die Plessner’schen. Plessner berech-
net, wie man sich entsinnt, an Herstellungskosten für den Kilo-
meter* Secundärbahn durchschnittlich 45 000 M. Nach Lernet
kostet die Meile Secundärbahn zwischen 130 000 und 182 400 Gul-
den, was auf Kilometer und Mark umgerechnet 37 182 — 52 104 oder
im Durchschnitt 44 646 M. pro Kilometer ergiebt.
Was schliesslich die Frage der finanziell-wirthschaftlichen
Inscenirung der Vicinalbahnen angeht, so weist unsere Broschüre
den Gedanken, dieselben als Staatsbahnen zu bauen, mit
strenger Entschiedenheit von der Hand. „Ein Staat, der auf
wirthschaftlich richtigen Grundlagen aufgebaut ist, dürfe Ein-
zelinteressen, so gerechtfertigt selbe auch an und für sich sein
mögen, nie und nimmer auf Kosten des Ganzen berücksichtigen.“
Ebenso wenig dürfe man an die Etablirung von Actiengesell-
schaften zu dem vorliegenden Zwecke denken, schon deshalb
nicht, weil diese Vicinalbahnen in den seltensten Fällen eine
baldige Rentabilität erwarten lassen. Am zweckmässigsten
würde nach Ansicht des Verfassers der Bau solcher Bahnen durch
Productivgenossenschaften in Scene gesetzt, welche dann
sehr charakteristisch als Transportgenossenschaften zu be-
zeichnen wären. Solchen Genossenschaften, deren Theilnehmer
die wirthschaftlichen Vortheile der Bahn unmittelbar mitgeniessen,
ist es möglich, die Anlage selbst dann zur Ausführung zu brin-
en, wenn die aus dem Betriebe zu erwartende Rente die Zinsen
es investirten Capitals Anfangs nicht deckt. Diese Genossen-
schaften würden sich nach Lernet aus drei Factoren zusammen-
setzen: 1. den Producenten jenes Gebiets, welches dem Verkehr
erschlossen werden soll; 2. der anschliessenden Hauptbahn, wel-
cher neue Transportobjecte zugeführt werden sollen ; 3. dem Staat,
welcher indirect durch die Schaffung neuer Steuerobjecte gewinnt.
Sn der Plessner’schen Broschüre war von der Heranziehung der
auptbahn Abstand genommen, es sollten die mit der Vicinal-
bahn in Beziehung stehenden Städte, Kreise und Bezirke bzw.
Provinzen für gewöhnlich etwa */3, der Staat i/a der Herstellungs-
kosten beitragen). Dass bei der Bildung solcher freien Pro-
ductivassociationen eine gewisse zwingende Einwirkung der ge-
setzgebenden Körperschaften auf die kleinen Producenten nicht
zu entbehren sei, giebt Lernet zu. „Unserer Landbevölkerung“,
sagt er, „fehlt nicht nur jede wirthschaftliche Vorbildung, sondern
auch jener praktische und selbstständige Sinn, welcher beim
Franzosen und Americaner die systemmässige Schulung ersetzt.
An alten Vorurtheilen hängend, an obrigkeitliche Bevormundung
gewöhnt und durch die schmerzlichen Erfahrungen der Krise
abgeschreckt, ist sowohl unsere ackerbauende, als auch die kleine
Industrien betreibende Landbevölkerung zu jeder wirthschaft-
(Schluss auf Seite 677.)
677
lieben Initiative unfähig.“ Vielleicht ist dieses harte Urtheil über
den Mangel an wirtschaftlicher Initiative zunächst bei dem
Oesterreichischen Landvolke auch ausserhalb der 0 esterreich ischen
Grenzpfähle verschiedentlich zutreffend. Für die Betheiligung
der gedachten Classe von Producenten wird die Form des in
Oesterreich bräuchlichen Hypothecar-Rentenanlehens empfohlen.
Vom Staate endlich wird nur ein geringer Bruchtheil des gesamm-
ten Baucapitals, dagegen vollständige Steuerfreiheit und Einräu-
mung des vollen Expropriationsrechts an die Transportgenossen-
schaften gefordert.
Literatur.
Die neuerdings vo vielerörterte Frage der Secundärb ahnen
ist mit besonderem Eifer von dem Abgeordneten und Landesdirector
Rickert betrieben worden. Derselbe hat soeben auch unter dem Titel :
„Zur Frage über den Bau _ von Local- (Secundär-) Eisenbahnen“
(im Verlage von A. W. Kafemann in Danzig) eine Schrift veröffent-
licht, in welcher er ein reiches Material — Erfahrungen .bei den
Secundärbahnen in Deutschland und Frankreich , Kostenan-
schläge u. s. w. , die vom Preussischen Handelsminister unter
dem 10. Mai d. J. erlassene Sicherheitsordnung , die Verhandlun-
gen des Preussischen Abgeordnetenhauses und die Literatur über
die Frage — zusammengestellt hat. ln der Einleitung wird die
Notwendigkeit, dem Bau von Secundärbahnen ein grösseres
Interesse als bisher zuzuwenden , dargelegt. Das Privatcapital
hat sich, nachdem die grossen, rentablen Verkehrsadern geschaf-
fen, zurückgezogen. Der Staat aber kann eben so wenig wie die
Privaten grosse Summen auf unrentable Eisenbahnen verwenden,
ohne die Steuern der Staatsangehörigen zu erhöhen oder sein
Ausgabe -Budget in den nothwendigsten und wichtigsten Positio-
nen zu beschränken. Unter unseren im Betriebe befindlichen
Eisenbahnen befindet sich bereits manche, welche, mit dem grossen
Apparat der Haupt- und Vollbahnen ausgestattet, nur einem ver-
hältnissmässig kleinen Verkehr zu dienen bestimmt ist. Für
einen solchen das kostspieligste und leistungsfähigste Transport-
mittel in Anwendung zu bringen, ist irrationel und unwirth-
schaftlich. Erhebliche Summen hätten erspart werden können,
wenn man in diesen Fällen die Eisenbahn dem Verkehr entspre-
chend eingerichtet hätte. Gewiss ist es auch für verkehrsärmere
Gegenden eine grosse Annehmlichkeit, über eine Vollbahn mit
Courierzuggeschwindigkeit, comfortabel eingerichteten Bahn-
höfen etc. zu verfügen, aber sie haben keinen Anspruch, einen
solchen theuren , für ihren Verkehr nicht nothwendigen Apparat
auf öffentliche Kosten zu erhalten.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
(Nach Schluss der Redaction eingegangen.)
Westdeutscher und Nordwestdeutscher
Eisenbahn-Verband. Zu dem Gütertarif vom
1. Juli 1877 ist der 2. Nachtrag erschienen,
welcher am 1. Juli er. in Wirksamkeit tritt.
Dieser Nachtrag kann von den Verbands-
Güterexpeditionen bezogen werden. Cassel,
den 22. Juni 1877. Namens der Verwal-
tungen des West- und Nordwestdeutschen
Eisenbahn- V erbandes : Königliche Direction
der Main-Weser Bahn. (1920)
Königlich Dänische Staatsbahnen. Die
Lieferung von
5 Personenwagen III. Classe,
10 bedeckten Güterwagen mit Bremse-Coupe
20 „ - „ ohne „
20 offenen Kohlenwagen mit Handbremse
soll im Wege der Submission vergeben
werden.
Offerten werden bis 2. August d. J.
empfangen und hat Offerent mit seinem
Angebote durch 14 Tage von d. T. im
Worte zu bleiben.
Bedingungen können vom Secretariat
der Dänischen Staatsbahnen , Aarhus,
empfangen werden. Aarhus, den 25. Juni
1877. Die Direction der Dänischen Staats-
bahnen. (1922)
Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn. Der
Restaurationsbetrieb auf Bahnhof Schön-
hausen soll vom 1. October er. ab ander-
weit verpachtet werden.
Die Bedingungen sind in unserer Re-
gistratur hierselbst, Fürstenstrasse No. 1—10
einzusehen, können auch von dort gegen
Erstattung der Copialien abschriftlich be-
zogen werden.
Die Offerten sind mit der Aufschrift :
„Offerte auf die Bahnhofs-Restauration
zu Schönhausen“
versehen, Kosten- und portofrei bis zum
1. August er. an uns einzusenden. Magde-
burg, den 25. Juni 1877. Directorium. (1921)
1. Betriebs-Eröffnung.
Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen.
Nach der Mittheilung der Direction der
Muldenthal Eisenbahn- Gesellschaft
wird die 26, 6 Km. lange Strecke Gross-
bothen-Wurzen mit den Stationen Gross-
bothen, Grimma, Golzem, Nerchau, Oel-
schütz und Wurzen am 30. d. M. dem öf-
fentlichen Verkehr übergeben werden.
Die Muldenthalbahn ist dann in ihrer
ganzen Ausdehnung von Glauchau bis
Wurzen (83.3t Km.) im Betrieb.
Berlin, den 25. Juni 1877.
Die geschäftsführende Direction des Vereins.
Fournier.
Muldenthal-Eisenbahn. Bekanntmachung,
die Betriebseröffnung der Theilstrecke
Grossbothen-Wurzen betreffend. Am
30. dieses Monats wird auf unserer
Theilstrecke
Grossbothen-Wurzen
mit den Zwischenstationen Grimma,
Golzern, Nerchau und Oelscbütz (nur
für Personenverkehr) der Personen- und
Güterverkehr nach den Bestimmungen
des Betriebs-Reglements für die Eisenbah-
nen Deutschlands vom 1. Juli 1874, sowie
den für den Verkehr auf der Muldenthal-
Eisenbahn gütigen Specialbestimmungen
und Tarifsätzen eröffnet werden, und
vom selben Tage ab für die Strecke
Glauchau - Wurzen der beiliegende
Fahrplan in Kraft treten.
Vom gleichen Zeitpuncte an werden die
zwischen Stationen der Königlich
Sächsischen Staatsbahnen einerseits,
und den Stationen der diesseitigen Strecke
Glauchau - Grossbotlien andererseits be-
stehenden directen Personen- und Gepäck-
Tarife, und vom 10. Juli d. J. ab ebenso
die bezüglichen directen Gütertarife auch
auf die neueröffneten Stationen Grimma,
Golzern, Nerchau und Wurzen ausge-
dehnt werden.
Reglements und Tarife können von un-
serem Verwaltungs - Bureau, Glauchau,
Bahnhofsstrasse No. 10, sowie von den
Güter-Expeditionen unserer Stationen zum
Preise von 50 pro Stück bezogen werden.
Dresden, am 25. Juni 1877. Die Direction.
2. Auszahlungen.
Altona-Kieler Eisenbalm- Gesellschaft. D ie
Einlösung der Obligationen der laut un-
serer Bekanntmachung vom 28. December
1876 gekündigten 5 pCt. Prioritäts- Anleihe
2 Emission erfolgt vom Montag, den 2. Jul i
an bei unserer Hauptcasse in Altona von
9 bis 1 Uhr per Cassa gegen Einlieferung
der Obligationen. Denselben ist ein vom
Inhaber unterschriebenes , arithmetisch
geordnetes Nummer- Verzeichniss beizu-
fügen; falls der Betrag pr. Bank gewünscht
wird, erfolgt die Zuschreibung pr. Reichs-
bank am nächsten Wochentage. Altona,
den 20. Juni 1877. Die Direction. (1895)
K. K. priv. Kascliau - Oderberger Eisen-
bahn-Gesellschaft. Der am 1. Juli 1877
fällige Coupon der Actien wird:
in Budapest bei der gesellschaftlichen
Haupt-Cassa,
in Wien bei der Anglo-Oesterreichischen
Bank
mit fl. 4. (Vier Gulden) Oesterreichischer
Währung in Silber eingelöst.
Der am 1. Juli 1877 fällige Zinsen-
Coupon der Prioritäts-Obligationen wird
an denselben Zahlstellen mit fl. 5. (Fünf
Gulden) Oesterreichischer Währung in
Silber ausgezahlt. Budapest, im Juni 1877.
Die Direction. (Nachdruck wird nicht lio-
norirt.) (1909)
Büttaszek - Dombovsir - Zäkanyer (Donau-
Drau) Eisenbahn. Der am 1. Juli 1877
fällige Coupon der Actien der Bättaszek-
Dombovär-Zakanyer (Donau-Drau) Eisen-
bahn wird in
Budapest bei der Haupt-Cassa der Gesell-
schaft (VI. Fabrik-Gasse No. 7),
Wien bei der Anglo-Oesterreichischen
Bank
mit 5 (Fünf) Gulden Oesterreichischer
Währung in Silber eingelöst, Budapest,
den 20. Juni 1877. Die Direction. (1913)
3. Conpon-Ausgabe.
Pfälzische Eisenbahnen. Die Ausgabe
neuer Zins- und Dividende-Coupousbogen
zu den Actien der Pfälzischen Ludwigs-
bahn betreffend. Die für einen weiteren
Zeitraum von 10 Jahren ausgefertigten
Zins- und Dividende - Couponsbogen zu
678
den Actien der Pfälzischen Ludwigsbahn,
enthaltend 20 halbjährige Zinscoupons,
beginnend mit dem 1. Januar 1878, und
10 Dividendescheine für die Jahre 1877 bis
1880 incl. nebst Talon, können bei den
nachbezeichneten Bankhäusern :
in Frankfurt a/M. bei den Herren M. A.
von Rothschild & Söhne,
in Frankfurt a/M. bei Herrn Ph. Nie.
Schmidt,
in Mannheim bei den Herren W. H. La-
denburg & Söhne,
in Mannheim bei der Rheinischen Credit-
bank,
in Neustadt a/Haardt bei Herrn Louis
Dacque,
in Berlin bei Herrn S. Bleichröder;
in Berlin bei der Direction der Disconto-
Gesellschaft?
in Nürnberg bei der Königl. Bank,
in München bei der Bayerischen Vereins-
bank,
oder bei der unterfertigten Direction be-
zogen werden.
Die Besitzer von Actien der Pfälzischen
Ludwigsbahn werden daher ersucht, den
bei der Actie befindlichen Talon
vom 1. — 15. Juli 1877,
von einem arithmetisch geordneten Ver-
zeichnisse begleitet, zur Abstempelung
bei einem der genannten Bankhäuser ein-
zureichen, bei welchem sodann der neue
Zins- und Dividende-Couponsbogen gegen
Ablieferung des abgestempelten Talons
am 1. August 1877
kostenfrei bezogen werden kann.
Dagegen ist nach dem
15. Juli 1877
die Anmeldung bei den Bankhäusern nicht
mehr zulässig und können alsdann die
neuen Couponsbogen ausschliesslich nur
bei der unterfertigten Direction bezogen
werden.
Brieflich verlangte Zusendungen gehen
auf Kosten und Gefahr des Empfängers.
Ludwigshafen ajRh., den 25. Juni 1877.
Die Direction der Pfälzischen Bahnen,
von Jaeger. (1919)
4. Tarifänderungen.
Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn.
Mit dem 20. d. M. tritt der Nachtrag XXVI
zum Tarif für unseren Local -Güter- Ver-
kehr in Kraft. Derselbe enthält Special-
bestimmungen zum Betriebs - Reglement,
Tarifbestimmungen , Classification s - Aen-
derungen resp. Ergänzungen. Exemplare
des Nachtrages sind bei unseren Expedi-
tionen zu haben. Berlin, den 21. Juni
1877. Directorium der Berlin - Potsdam-
Magdeburger Eisenbahn-Gesellschaft. (1907)
Magdeburg - Schlesischer Verband. Mit
dem 1. Juli er. tritt zum Tarife vom 1. Oc-
tober 1875 für den Magdeburg - Schlesi-
schen Güterverkehr via Berlin ein Nach-
trag 15 in Gültigkeit. Derselbe enthält:
I. Tarifbestimmungen,
II. Classifications-Aenderungen,
III. Ausscheidung der Route viaMochbern-
Sommerfeld-Berlin aus dem Verbände
und Aufnahme der Route via Raud-
ten-Reppen- Frankfurt a/O. -Berlin in
den yerband bezüglich des Verkehrs
mit sämmtlichen Stationen der Rechte-
Oder-Ufer Eisenbahn.
IV. Anderweite Ausnahmetarifsätze für
den Transport von Roheisen, Roh-
stahleisen , Eisenluppen , Brucheisen,
altem Eisen , Kalksteinen und Eisen-
erzen im Verkehre zwischen Spandau
(M. H.) und mehreren Breslau-Schweid-
nitz-Freiburger Stationen.
V. Anderweite Tarifsätze des Special-
tarifs Via und VIb.
VI. Ausnahme-Tarifsätze für den Transport
von faejonnirtem Eisen und Stahl in
Wagenladungen im Verkehre zwischen
mehreren Stationen.
Exemplare des Nachtrags sind bei den
Verbandsstationen zu beziehen. Magde-
burg, den 23. Juni 1877. Directorium der
Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn - Ge-
sellschaft als geschäftsführende Verwal-
tung. "(1908)
Königlich Sächsische Staatseisenbahnen.
Güterverkehr zwischen Berlin und
Zittau via Dresden betreffend. Mit
1. Juli d. J. treten für den obenbezeich-
neten Güterverkehr neue Frachtsätze iu
Kraft. Exemplare des betreffenden Tarifs
sind durch unsere Güterexpedition Zittau
zu erlangen. Dresden, am 21. Juni 1877.
Königl. Generaidirection der Sächsischen
Staatseisenbahnen. vonTschirschky. (1910)
Verband Thüringischer Eisenbahnen.
Am l. August er. wird ein nach dem neuen
Tarifsystem bearbeiteter directer Güter-
tarif für den gesammten Verkehr der
Stationen der Thüringischen, der Weimar-
Geraer, der Saal-, der Sächsisch-Thürin-
gischen Ost-West-, der Nordhausen-Erfur-
ter- resp. Saal - Unstrut - und der Werra-
Bahn unter einander in Kraft treten.
Mit dem gleichen Tage werden die theil-
weise z. Zt. bereits bestehenden directen
Gütertarifsätze zwischen den genannten
Stationen aufgehoben, insbesondere die
Sätze der Tarife für den Werrabahn-Thü-
ringischen Güterverkehr vom 1. Februar
1871 , für den Saalbahn - Thüringischen
Güterverkehr vom 1. Mai 1874, für den
Güterverkehr der Nordhausen - Erfurter
Bahn mit der Thüringischen, Werra- und
Saalbahn vom 25. September 1870 und
für Kohlen- resp. Steintransporte zwischen
Thüringischen und Weimar - Geraer
Stationen vom 15. März und 15. April
1877, sowie die durch die Nachträge zu
diesen Tarifen publicirten Sätze. Ferner
treten die Tarifsätze des Localgütertarifs
der Thüringischen Bahn vom 1. März
1870, der Nordhausen -Erfurter Bahn vom
1. September 1873 und der Weimar-Geraer
Bahn vom 29 Juni 1876 und der resp.
Nachträge zu diesenTarifen insoweit ausser
Kraft, als fragliche Relationen im neuen
Tarif Aufnahme gefunden haben.
In einzelnen Fällen treten hierbei Er-
höhungen der z. Zt. bestehenden Tarif-
sätze, namentlich der bisherigen Stück-
gutclasse und der Wagenladungsclasse
A. resp. gewisser Artikel der Classe C.
ein , welche im System des neuen Tarifs
begründet sind ; ausserdem bieten die
neuen directen Sätze dem Publicum Vor-
theile gegen die jetzigen directen und resp.
indirecten Tarifstellungen.
Insoweit im Verkehr zwischen den im
neuen Tarif aufgenommenen Stationen
seither die Abfertigung von Leichen,
Equipagen, Fahrzeugen und lebenden
Tnieren zulässig war, wird dieselbe auch
bis auf Weiteres nach den z. Zt. bestehen-
den Tarifen und Vorschriften beibehalten.
Nähere Auskunft kann beim Tarifbureau
der Unterzeichneten geschäftsführenden
Verwaltung dieses neuen Verbandes und
bei den Verbandsexpeditionen eingeholt
werden. Tarifexemplare sind zum Preise
von 2 Jl (ohne^ Tariftabellen ä 1 M, ein-
zelne Tabellen ä 10 /$) zu haben. Erfurt,
den 19. Juni 1877. Die Direction der
Thüringischen Eisenbahn- Gesellschaft als
geschäftsführende Verwaltung. (1911)
Westdeutscher und Nordwestdeutscher
Eisenbalm- Verband. Zu dem Tarif für
Personen-Beförderung vom 1. März 1877
ist der 6. Nachtrag erschienen, welcher am
1. k. M. in Wirksamkeit tritt.
Dieser Nachtrag kann bei den Verbands-
Expeditionen eingesehen werden. Cassel,
den 21. Juni 1877. Namens der Verwal-
tungen des West- und Nordwestdeutschen
Eisenbahn-Verbandes: Königliche Direction
der Main- Weser Bahn. (19 18)
Westdeutscher Eisenbahn-Verband. Mit
Wirkung vom 1. k. M. ab ist zum Güter-
tarif im Verkehr mit Kehl, Strassburg,
Basel etc. vom 1. September 1872 der 63.
Nachtrag erschienen , welcher von den
Verbands - Güterexpeditionen bezogen
werden kann. Cassel, den 21. Juni 1877.
Namens der Verwaltungen des Westdeut-
schen Eisenbahn - Verbandes : Königliche
Direction der Main- Weser Bahn. (1917)
Nordwestdeutscher Eisenbahn • Verband.
Mit Wirkung vom 1. k. M ab ist zum Nord-
westdeutsch-Elsass-Lothringischen Güter-
tarif vom 1. Januar 1874 der 55. Nachtrag
erschienen , welcher von den Verbands-
Güterexpeditionen bezogen werden kann.
Cassel, den 21. Juni 1877. Namens der
Verwaltungen des Nordwestdeutschen
Eisenbah n- V erbandes : Königliche Direction
der Main-Weser Bahn. (1916)
Nordwestdeutscher Eisenbahn - Verband.
Mit Wirkung vom 1. künftigen Monats ab
ist zum Nordwestdeutschen Hauptgüter-
tarif vom 1. August 1870 der 102. Nachtrag
erschienen, welcher von den Verbands-
Güterexpeditionen bezogen werden kann.
Cassel, den 21. Juni 1877. Namens der
Verwaltungen des Nord westdeutschen
Eisenbahn- V erban des : Königliche Direction
der Main-Weser Bahn. (1915)
Westdeutscher Eisenbahn- Verband. Mit
Wirkung vom 1. künftigen Monats ab ist
zum Westdeutschen Hauptgütertarif vom
1. October 1872 der 75. Nachtrag erschienen,
welcher von den Verbands - Güterexpe-
ditionen bezogen werden kann. Cassel,
den 21. Juni 1877. Namens der Verwal-
tungen des Westdeutschen Eisenbahn-
Verbandes : Königliche Direction der Main-
Weser Bahn. (1914)
5. Submissionen.
Berlin-Hamburger Eisenbahn. Wir beab-
sichtigen, die in unseren Werkstätten zu
Berlin, Wittenberge und Hamburg auf-
gekommenen, auf unseren Bahnhöfen
daselbst lagernden alten Materiahen, als
Schmelzeisen und Brocken, Gusseisen,
Eisenblech und Rohrabschnitte, Dreh-
spähne, Reifen, Speichenräder, Siederohre
u. s. w., sowie die in unserem hiesigen
Depot vorhandenen alten Schienen und,
Schienenenden an den Meistbietenden zu
verkaufen und sind Offerten auf sämmt- '
liehe oder einen Theil der zum Verkauf
stehenden Materialien bis zum 10. Juli er.
an uns einzureichen.
Die Verkaufsbedingungen nebst der
speciellen Nachweisung der Materialien
können von unserem technischen Bureau
hierselbst, sowie von unserem Verwaltungs-
Bureau in Hamburg und von unseren
Werkstätten kostenfrei bezogen werden.
Berlin, den 22. Juni 1877. DieDirection.(1912)
Niederländisch - Westfälische Eisenbahn-
Gesellscliaft. (Linie Zutphen-Winterswyk.)
Lieferung eiserner Brückenüber-
baue. Die Lieferung resp. Aufstellung
eiserner Brückenüberbaue für die Eisen-
bahnstrecke Zutphen-Winterswyk soll im
Wege der öffentlichen Submission ver-
geben werden und ist hierzu ein Termin
auf Mittwoch, den 18. Juli 1877, Nach-
mittags 2 Uhr im Rathhause zu Zutphen
anberaumt.
Die Offerten sind spätestens bis zum
genannten Tage, Nachmittags 1 Uhr porto-
frei einzusenden oder einzureichen im
Rathhause zu Zutphen.
Die Submissions-Bedingungen liegen auf
dem Bureau des Directors-Oberingenieurs
zu Winterswyk zur Einsicht offen, können
aber auch ab den 27. Juni er. auf porto-
freie Anfrage gegen Erstattung von vier
Mark daselbst bezogen werden. Winters-
wyk, 15. Juni 1877. "Die Direction. (1897)
Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
'Vrantwortl Ichor Bedacteur: Dr. Jur. Wiih. Koeh an Berlin (Bedaotioneboreaa : Anhalter.tr. #). - Commiseionhr : Adolph Refolshäfor in Lelprig. - Drnck Ton H. S. Hermann ln Berlin. Beuthetr. S.